Plenarsitzung
des Nationalrates
249. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
Mittwoch, 31. Jänner 2024
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Nationalratssaal
Stenographisches Protokoll
249. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVII. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 31. Jänner 2024
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 31. Jänner 2024: 9.05 – 21.54 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über das Volksbegehren „ECHTE Demokratie-Volksbegehren“
2. Punkt: Bericht über das Volksbegehren „Beibehaltung Sommerzeit“
3. Punkt: Bericht über das Volksbegehren „GIS Gebühren NEIN“
4. Punkt: Bericht über das Volksbegehren „Lieferkettengesetz Volksbegehren“
5. Punkt: Bericht über das Volksbegehren „Unabhängige JUSTIZ sichern“
6. Punkt: Bericht über das Volksbegehren „NEHAMMER MUSS WEG“
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird, Bericht über den
Antrag 60/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, sowie über den
Antrag 61/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz – IFG)
8. Punkt: Bericht
über den Antrag 453/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem
das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über
den Zugang zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz –
IFG) erlassen wird
9. Punkt: Bericht über den Antrag 3821/A der Abgeordneten EvaMaria Himmelbauer, BSc, Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das Telekommunikationsgesetz 2021 geändert werden
10. Punkt: Bericht über den Antrag 3066/A der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird
11. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Nachhaltigkeit des Pensionssystems – Reihe BUND 2023/29
12. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Reform der Sozialversicherungsträger – Reihe BUND 2022/41 (Fusion) und Reihe BUND 2022/42 (Finanzielle Lage)
13. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend COVID-19-Impfstoffbeschaffung – Reihe BUND 2023/16
14. Punkt: Bericht
des Rechnungshofes betreffend Bevölkerungsweite
COVID-19-Tests – Reihe BUND 2023/19
15. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Projekt Haus der sozialen Sicherheit – Reihe BUND 2022/26
16. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Liegenschaftsverwaltung der Österreichischen Bundesforste AG – Reihe BUND 2022/38
17. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Wald im Klimawandel: Strategien und Maßnahmen – Reihe BUND 2022/37
18. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Schutzwaldbewirtschaftung bei der Österreichischen Bundesforste AG; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/21
19. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Lebensmittel – Versorgungssicherheit – Reihe BUND 2023/17
20. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend COVID-19-Förderungen durch die Agrarmarkt Austria – Reihe BUND 2023/15
21. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Wildbach- und Lawinenverbauung in Oberösterreich und der Steiermark – Reihe BUND 2023/2
22. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Gewässeraufsicht in Kärnten und Oberösterreich – Reihe BUND 2022/15
*****
Inhalt
Personalien
Verhinderungen ......................................................................................................... 116
Ordnungsrufe ................................................................................. 131, 206, 232, 278
Geschäftsbehandlung
Antrag der Abgeordneten Philip Kucher,
Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung
über den Antrag 3791/A(E)
der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Es
braucht endlich die Patientenmilliarde für eine spürbare Verbesserung
der Gesundheitsversorgung – Termingarantie statt
Zwei-Klassen-Medizin!“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG
eine Frist bis 27. Februar 2024 zu setzen .................................................... 216
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 GOG auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG ................................................................................................................ 216
Redner:innen:
Philip Kucher ............................................................................................................... 324
Dr. Josef Smolle .......................................................................................................... 329
Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 331
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 334
Ralph Schallmeiner ..................................................................................................... 338
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 341
Ablehnung des Fristsetzungsantrages .................................................................... 344
Antrag der Abgeordneten Mag. Gerald
Loacker, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Wirtschaft,
Industrie und Energie zur Berichterstattung über den
Antrag 2764/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend
„Lohnnebenkosten senken
und Lohnverhandlungsspielraum schaffen“ gemäß § 43
Abs. 1 GOG eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen .......................................................................................................... 216
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 GOG auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG ................................................................................................................ 217
Redner:innen:
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 344
Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 349
Josef Muchitsch .......................................................................................................... 352
MMMag. Dr. Axel Kassegger ..................................................................................... 354
Mag. Markus Koza ..................................................................................................... 358
Michael Bernhard ....................................................................................................... 360
Ablehnung des Fristsetzungsantrages .................................................................... 363
Antrag des Abgeordneten Mag. Yannick Shetty,
dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über
den Antrag 787/A der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das
Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert
wird“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. März
2024 zu setzen – Ablehnung 217,
556
Antrag der Abgeordneten Henrike Brandstötter, dem Gleichbehandlungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3042/A(E) der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gezielte Präventionsarbeit gegen Gewalt an Mädchen und Frauen“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen – Ablehnung 217, 556
Antrag der Abgeordneten Henrike
Brandstötter, dem Gleichbehandlungsausschuss zur
Berichterstattung über den Antrag 2265/A(E) der Abgeordneten Henrike
Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gewalt gegen Frauen – Unabhängige staatliche
Koordinierungsstelle
im Kampf gegen Femizide im BKA einrichten“ gemäß
§ 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 15. März 2024 zu
setzen – Ablehnung ......................................................................... 217,
557
Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald
Loacker, dem Gleichbehandlungsausschuss zur Berichterstattung
über den Antrag 2381/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker,
Kolleginnen und Kollegen betreffend „Automatisches Pensionssplitting“
gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist
bis 15. März 2024 zu setzen – Ablehnung .................................................. 217,
557
Antrag des
Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, dem Budgetausschuss zur
Berichterstattung über den Antrag 3639/A(E) der Abgeordneten
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mit
Ausgabenbremse Staatsfinanzen in den Griff bekommen“ gemäß
§ 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 15. März 2024 zu
setzen – Ablehnung ........................................................................................ 217,
557
Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald
Loacker, dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über den
Antrag 3638/A(E) der Abgeordneten
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbindliche Tilgungspläne im Rahmen einer
verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse“
gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 15. März
2024 zu setzen – Ablehnung ................................. 217,
557
Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald
Loacker, dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über den
Antrag 2034/A(E) der Abgeordneten
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Effizientes Förderwesen statt
Förderdschungel“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG
eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen – Ablehnung ................................. 217,
557
Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zur Berichterstattung über den Antrag 3582/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verlängerung des Strompreiskosten-Ausgleichsgesetzes 2022“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen – Ablehnung ........................................................................................................ 217, 558
Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald
Loacker, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur
Berichterstattung über den Antrag 2156/A(E) der Abgeordneten
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reform
Rot-Weiß-Rot Karte: Fast Track einführen!“ gemäß
§ 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen –
Ablehnung .. 217, 558
Antrag des
Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, dem Finanzausschuss zur
Berichterstattung über den Antrag 3573/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald
Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „KESt-Befreiung
für längerfristige Veranlagungen“ gemäß
§ 43 Abs. 1 GOG eine
Frist bis 15. März 2024 zu setzen – Ablehnung .......................................... 217,
558
Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald
Loacker, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den
Antrag 3584/A der Abgeordneten
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz,
mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird“
gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 15. März
2024 zu
setzen – Ablehnung ........................................................................................ 217,
558
Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald
Loacker, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den
Antrag 3405/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen
und Kollegen betreffend „Damit sich Sparen wieder lohnt: KESt-Befreiung
für die kleinen Sparer“
gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 15. März
2024 zu setzen – Ablehnung 217, 558
Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald
Loacker, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den
Antrag 3269/A(E) der Abgeordneten
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mehr
Aktivitätsanreize ins Steuer- und Abgabensystem“ gemäß
§ 43 Abs. 1
GOG eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen – Ablehnung ....................... 217,
559
Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald
Loacker, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den
Antrag 3268/A(E) der Abgeordneten
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abgabenquote
in Richtung 40% senken“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG
eine
Frist bis 15. März 2024 zu setzen – Ablehnung .......................................... 217,
559
Antrag des
Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, dem Finanzausschuss
zur Berichterstattung über den Antrag 3176/A der Abgeordneten Mag. Gerald
Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit
dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird“
gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 15. März
2024 zu setzen – Ablehnung 217, 559
Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald
Loacker, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den
Antrag 2762/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen
und Kollegen betreffend „Keine Grunderwerbssteuer fürs erste Wohneigentum“
gemäß § 43 Abs. 1 GOG
eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen – Ablehnung ................................. 217,
559
Antrag des Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2454/A(E) der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenersatz bei Freispruch im Strafverfahren“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen – Ablehnung ................................. 217, 559
Antrag der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2271/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschafts- und Finanzbildung in Schulen – Kooperationen zwischen Schulen und Arbeitswelt stärken“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen – Ablehnung ......................................................................... 218, 560
Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG, das Volksbegehren „Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren“ (2407 d.B.) in erste Lesung zu nehmen – Annahme....... 218, 218
Antrag gemäß § 69
Abs. 3 GOG, das Volksbegehren
„COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“ (2408 d.B.) in
erste Lesung zu
nehmen – Annahme ........................................................................................ 218,
218
Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG, das Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“ (2409 d.B.) in erste Lesung zu nehmen – Annahme ................................... 218, 218
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ............................................................................................................................. 219
Wortmeldung des Abgeordneten Christian
Hafenecker, MA betreffend Spruchpraxis bei Erteilung von Ordnungsrufen
und Ersuchen
um Behandlung dieses Themas in der nächsten Präsidialkonferenz .................. 234
Unterbrechung der Sitzung ....................................................................................... 323
Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Dr. Susanne Fürst, Mag. Jörg Leichtfried und Dr. Nikolaus Scherak, MA, den Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (2079 d.B.) „NEHAMMER MUSS WEG“ (2417 d.B.) gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen – Annahme ... 369, 369
Aktuelle Stunde (54.)
Thema: „Objektivität und Information statt ORF-Steuer, ORF-Bonzengehälter und Indoktrination“ .......................................................................................................... 117
Redner:innen:
Herbert Kickl ............................................................................................................... 117
Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ............................................................ 123
Mag. (FH) Kurt Egger .................................................................................................. 129
Philip Kucher ............................................................................................................... 131
Christian Hafenecker, MA ......................................................................................... 134
Sigrid Maurer, BA ....................................................................................................... 137
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................. 140
Hans Stefan Hintner ................................................................................................... 143
Mag. Muna Duzdar .................................................................................................... 146
Dr. Susanne Fürst ....................................................................................................... 148
Mag. Eva Blimlinger .................................................................................................... 151
Henrike Brandstötter ................................................................................................. 154
Aktuelle Stunde – Aktuelle Europastunde (55.)
Thema: „Sicherheit für Österreich erfordert auch den Blick nach Europa“ 157
Redner:innen:
Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................. 158
Bundesministerin Mag. Karoline Edtstadler ............................................................. 163
MEP Dr. Othmar Karas, MBL-HSG ........................................................................... 168
Eva Maria Holzleitner, BSc ........................................................................................ 170
MEP Harald Vilimsky .................................................................................................. 173
David Stögmüller ........................................................................................................ 176
Dr. Helmut Brandstätter ............................................................................................ 179
Mag. Friedrich Ofenauer ............................................................................................ 183
MEP Mag. Evelyn Regner ........................................................................................... 186
Petra Steger ................................................................................................................ 188
MEP Dr. Monika Vana ............................................................................................... 192
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .............................................................................. 195
Mag. Romana Deckenbacher .................................................................................... 198
Robert Laimer ............................................................................................................. 201
Mag. Hannes Amesbauer, BA .................................................................................... 203
Michel Reimon, MBA .................................................................................................. 206
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ............................................................................................... 116
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................... 214, 369
Unvereinbarkeitsangelegenheiten
Vierzehnter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ....................................... 218
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (2074 d.B.) „ECHTE Demokratie-Volksbegehren“ (2415 d.B.) ................................................................ 219
Redner:innen:
Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 219
Mag. Christian Drobits ............................................................................................... 222
Dr. Susanne Fürst ....................................................................................................... 224
Mag. Georg Bürstmayr ............................................................................................... 232
Dr. Nikolaus Scherak, MA .......................................................................................... 235
Mag. Harald Stefan .................................................................................................... 237
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau der direkten Demokratie in Österreich“ – Ablehnung ................ 227, 239
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2415 d.B. ............................................. 239
2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über das Volksbegehren (2075 d.B.) „Beibehaltung Sommerzeit“ (2427 d.B.) ............................................. 240
Redner:innen:
Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................... 240
Dr. Christoph Matznetter .......................................................................................... 242
Maximilian Linder ....................................................................................................... 244
Ing. Martin Litschauer ................................................................................................ 246
Mag. Julia Seidl ........................................................................................................... 248
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 251
Peter Wurm ................................................................................................................. 254
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2427 d.B. ............................................. 256
3. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (2076 d.B.) „GIS Gebühren NEIN“ (2416 d.B.) ................................................................................... 256
Redner:innen:
Mag. (FH) Kurt Egger .................................................................................................. 256
Mag. Muna Duzdar .................................................................................................... 258
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 264
Mag. Eva Blimlinger .................................................................................................... 268
Henrike Brandstötter ................................................................................................. 270
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Muna
Duzdar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ORF-Finanzierung
sozial gestalten“ –
Ablehnung ........................................................................................................ 260,
272
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zur ORF-Zwangssteuer“ – Ablehnung ........................... 266, 273
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2416 d.B. ............................................. 272
4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über das Volksbegehren (2077 d.B.) „Lieferkettengesetz Volksbegehren“ (2428 d.B.) ... 273
Redner:innen:
MMMag. Dr. Axel Kassegger ..................................................................................... 273
Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA .......................................................................... 276
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 279
Alois Schroll ................................................................................................................. 285
Peter Schmiedlechner ................................................................................................ 287
Michel Reimon, MBA .................................................................................................. 289
Peter Wurm ................................................................................................................. 291
Johann Höfinger ......................................................................................................... 294
Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 295
Dr. Elisabeth Götze ..................................................................................................... 298
Rainer Wimmer ........................................................................................................... 300
Dr. Christoph Matznetter .......................................................................................... 302
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald
Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ende der
österreichischen Blockadehaltung
zum Mercosur-Abkommen“ – Ablehnung ................................................... 280,
304
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2428 d.B. ............................................. 304
5. Punkt: Bericht des Justizausschusses über das Volksbegehren (2078 d.B.) „Unabhängige JUSTIZ sichern“ (2412 d.B.) ..................................................................................... 304
Redner:innen:
Mag. Agnes Sirkka Prammer ..................................................................................... 304
Mag. Selma Yildirim ................................................................................................... 306
Mag. Harald Stefan .................................................................................................... 308
Mag. Corinna Scharzenberger ................................................................................... 313
Dr. Johannes Margreiter ............................................................................................ 317
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 319
Mag. Christian Ragger ................................................................................................ 320
Dr. Harald Troch ......................................................................................................... 364
Mag. Philipp Schrangl ................................................................................................ 365
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Harald
Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenersatz bei
Verfahrenseinstellungen
und bei Freispruch im Strafverfahren“ – Ablehnung .................................. 311,
369
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2412 d.B. ............................................. 369
6. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (2079 d.B.) „NEHAMMER MUSS WEG“ (2417 d.B.) ................................................................ 369
Rückverweisung des Berichtes des Verfassungsausschusses (2417 d.B.) über das Volksbegehren 2079 d.B. an den Verfassungsausschuss .................................... 369
Gemeinsame Beratung über
7. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2238 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird, über den
Antrag 60/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, sowie über den
Antrag 61/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) (2420 d.B.) .................................................................................................................. 370
8. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses
über den Antrag 453/A der Abgeordneten
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz
geändert und ein Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen
(Informationsfreiheitsgesetz – IFG) erlassen wird
(2421 d.B.) .................................................................................................................. 370
Redner:innen:
Mag. Harald Stefan .................................................................................................... 370
Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 373
Dr. Nikolaus Scherak, MA .......................................................................................... 376
Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................. 379
Werner Herbert .......................................................................................................... 381
Sigrid Maurer, BA ....................................................................................................... 383
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................. 387
Bundesministerin Mag. Karoline Edtstadler ............................................................. 391
Mag. Michaela Steinacker ......................................................................................... 397
Mag. Selma Yildirim ................................................................................................... 399
Mag. Agnes Sirkka Prammer ..................................................................................... 401
Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 404
Mag. Christian Drobits ............................................................................................... 406
Dr. Elisabeth Götze ..................................................................................................... 408
Mag. Friedrich Ofenauer ............................................................................................ 410
Sabine Schatz ............................................................................................................. 413
Mag. Ulrike Fischer ..................................................................................................... 415
Maximilian Linder ....................................................................................................... 416
Annahme des Gesetzentwurfes in 2420 d.B. ........................................................ 418
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2420 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Evaluierung finanzieller Auswirkungen der Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und der Einführung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu Informationen sowie der Verpflichtung zur aktiven Information der Öffentlichkeit über Informationen von allgemeinem Interesse“ (358/E) ............................................. 418
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2421 d.B. ............................................. 418
9. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3821/A der Abgeordneten EvaMaria Himmelbauer, BSc, Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das Telekommunikationsgesetz 2021 geändert werden (2419 d.B.) ................................................................................... 420
Redner:innen:
Mag. Muna Duzdar .................................................................................................... 420
Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................... 421
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .............................................................................. 425
Süleyman Zorba .......................................................................................................... 430
Staatssekretär Florian Tursky, MBA MSc ................................................................. 432
Katharina Kucharowits .............................................................................................. 437
Mag. Meri Disoski ....................................................................................................... 438
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Endlich
Versprechen umsetzen
und nationale Datenstrategie erstellen“ – Ablehnung ............................... 427,
442
Annahme des Gesetzentwurfes in 2419 d.B. ........................................................ 441
10. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3066/A der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird (2418 d.B.) ............................................................................................................................. 442
Redner:innen:
Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................. 442
Mag. Michael Hammer ............................................................................................... 444
Michael Schnedlitz ..................................................................................................... 447
Lukas Hammer ............................................................................................................ 451
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .............................................................................. 454
Dr. Susanne Fürst ....................................................................................................... 456
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2418 d.B. ............................................. 461
Gemeinsame Beratung über
11. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Nachhaltigkeit des
Pensionssystems –
Reihe BUND 2023/29 (III-1038/2422 d.B.) .......................................................... 461
12. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Reform der
Sozialversicherungsträger –
Reihe BUND 2022/41 (Fusion) und Reihe BUND 2022/42 (Finanzielle Lage)
(III-822/2423 d.B.) ...................................................................................................................................... 462
13. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend
COVID-19-Impfstoffbeschaffung –
Reihe BUND 2023/16 (III-959/2424 d.B.) ............................................................ 462
14. Punkt: Bericht
des Rechnungshofausschusses über den Bericht
des Rechnungshofes betreffend Bevölkerungsweite
COVID-19-Tests – Reihe BUND 2023/19 (III-985/2425 d.B.) .................................................................................................... 462
15. Punkt: Bericht
des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend
Projekt Haus der sozialen Sicherheit –
Reihe BUND 2022/26 (III-724/2426 d.B.) ............................................................ 462
Redner:innen:
Lukas Brandweiner ..................................................................................................... 462
Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 465
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 470
David Stögmüller ........................................................................................................ 473
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 475
Johann Singer ............................................................................................................. 482
Josef Muchitsch .......................................................................................................... 484
Christian Lausch ......................................................................................................... 490
Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ........................................................... 495
Mag. Markus Koza ..................................................................................................... 502
Hermann Gahr ............................................................................................................ 505
Michael Seemayer ...................................................................................................... 506
Ralph Schallmeiner ..................................................................................................... 507
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 510
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und
Kollegen betreffend „das Versprechen der Patientenmilliarde
für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch Umsetzung der
Termingarantie endlich einlösen“ – Ablehnung .................................................................................... 467,
512
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Leitung der Alterssicherungskommission“ – Ablehnung ...... 478, 511
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung der Nachhaltigkeit des Pensionssystems durch automatische Abbildung der Lebenserwartung im Pensionssystem“ – Ablehnung ........ 478, 512
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung des Pensionssystems“ – Ablehnung .......................................... 478, 512
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian
Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen
gegen die illegale Zuwanderung in
das Sozialsystem“ – Ablehnung ..................................................................... 493,
512
Kenntnisnahme der fünf Berichte III-1038, III-822,
III-959, III-985
und III-724 d.B. .......................................................................................................... 511
Gemeinsame Beratung über
16. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Liegenschaftsverwaltung der Österreichischen Bundesforste AG – Reihe BUND 2022/38 (III-818/2323 d.B.) .................................................................................... 513
17. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Wald im Klimawandel: Strategien und Maßnahmen – Reihe BUND 2022/37 (III808/2324 d.B.) .................................................................................................... 513
18. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Schutzwaldbewirtschaftung
bei der Österreichischen Bundesforste AG;
Follow-up-Überprüfung – Reihe
BUND 2021/21 (III-324/2329 d.B.) ....................................................................... 514
19. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Lebensmittel – Versorgungssicherheit – Reihe BUND 2023/17 (III-964/2325 d.B.) ............................................................................................................................. 514
20. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend COVID-19-Förderungen durch die Agrarmarkt Austria – Reihe BUND 2023/15 (III951/2326 d.B.) .................................................................................................... 514
21. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Wildbach- und Lawinenverbauung in
Oberösterreich und der
Steiermark – Reihe BUND 2023/2
(III-854/2327 d.B.) .................................................................................................... 514
22. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Gewässeraufsicht in Kärnten und Oberösterreich – Reihe BUND 2022/15 (III642/2328 d.B.) ..................................................................................................... 514
Redner:innen:
Johann Singer ............................................................................................................. 515
Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 516
Peter Schmiedlechner ................................................................................................ 518
Ulrike Maria Böker ..................................................................................................... 523
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .............................................................................. 526
Hermann Gahr ............................................................................................................ 528
Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ........................................................... 530
Michael Seemayer ...................................................................................................... 533
Alois Kainz .................................................................................................................. 535
Hermann Weratschnig, MBA MSc ............................................................................ 536
Michael Bernhard ....................................................................................................... 538
Andreas Kühberger .................................................................................................... 540
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ................................................................................. 543
Dipl.-Ing. Olga Voglauer ............................................................................................ 549
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 553
Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zu Laborfleisch“ – Ablehnung ......................................... 521, 555
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „mehr Transparenz und konkretere Vorgaben für waldbezogene Förderungen“ – Ablehnung ........................................................................................................ 545, 555
Kenntnisnahme der sieben Berichte III-818, III-808, III-324, III-964, III-951, III-854 und III-642 d.B. ...................................................................................................................... 554
Eingebracht wurden
Volksbegehren .......................................................................................................... 210
2407: Volksbegehren „Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren“
2408: Volksbegehren „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“
2409: Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“
Petition ....................................................................................................................... 210
Petition betreffend Wiederbelebung der Lavanttal-Bahn (Ordnungsnummer 138) (überreicht vom Abgeordneten Ing. Johann Weber)
Bürgerinitiative ......................................................................................................... 211
Bürgerinitiative betreffend „Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich“ (Ordnungsnummer 64)
Regierungsvorlagen .................................................................................................. 211
2406: Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und der Anhänge E (CUI) und G (ATMF) sowie die Einfügung des neuen Anhangs H (EST) zum Übereinkommen
2410: Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts
2411: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention
2413: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Erdölexportierenden Länder (OPEC) zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der Erdölexportierenden Länder
Berichte ...................................................................................................................... 210
Vorlage 146 BA: Monatserfolg November 2023
gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalinvestitionsgesetz 2023,
§ 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz
und § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz; BM f. Finanzen
III1069: Bericht betreffend Bundesforschungs- und
Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft;
Follow-up-Überprüfung –
Reihe BUND 2023/37; Rechnungshof
III-1070: Bericht betreffend E-Mobilität; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2023/38; Rechnungshof
III1071: Bericht betreffend Pflege in Österreich und
Förderung der
24-Stunden-Betreuung in Oberösterreich und Wien;
Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2023/39; Rechnungshof
III-1075: Bericht nach § 3 Abs. 5 des
Bundesgesetzes über die Errichtung des
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2023;
BM f. Justiz
III-1076: Tätigkeitsbericht 2023 – Reihe BUND 2023/40; Rechnungshof
III-1077: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis November 2023; BM f. Arbeit und Wirtschaft
III-1078: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2023 – Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung); BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
III-1079: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2023 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
III-1080: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2023 – Untergliederung 41 Mobilität; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
III-1081: Bericht betreffend Leistungen der Umweltförderungen im Bereich der Wasserwirtschaft 2017-2019 und 2020-2022 – Evaluierung des Bundes; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
III-1082: Umsetzungsbericht 2022 zur Österreichischen Jugendstrategie; Bundeskanzler
III-1083: Achter Bericht zur Lage der Jugend in Österreich; Bundeskanzler
III-1084: Bericht betreffend Fortschrittsbericht 2023 der Nationalen Finanzbildungsstrategie; BM f. Finanzen
III-1085: Förderungsbericht 2022 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013; Bundesregierung
III1087: Bericht über die in den Jahren 2014 bis 2021 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde; BM f. Justiz
III-1088: Bericht betreffend Klimakrise – Herausforderungen für die Wasserwirtschaft in Niederösterreich – Reihe BUND 2024/1; Rechnungshof
III-1089: Bericht nach § 3
Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2023;
BM f. Justiz
III-1090: Bericht betreffend FFoQSI GmbH –
Austrian Competence Centre for Feed and Food Quality, Safety and Innovation –
Reihe
BUND 2024/2; Rechnungshof
III-1091: Bericht nach § 3 Abs. 5 des
Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
für Dezember 2023;
BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
III1092: Bericht betreffend Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes 2020–2022; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
III-1093: Bericht betreffend Bankenaufsicht durch FMA und OeNB – Reihe BUND 2024/3; Rechnungshof
III-1094: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar bis Dezember 2023; BM f. Inneres
III-1095: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Dezember 2023; BM f. Arbeit und Wirtschaft
III-1097: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2023 – Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung); BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
III-1098: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2023 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
III-1099: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2023 – Untergliederung 41 Mobilität; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
III-1100: Bericht betreffend Jahresvorschau 2024 auf der
Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission
und des Programmes des Rates; BM f. Landesverteidigung
III-1101: Bericht betreffend EUVorhaben –
Jahresvorschau 2024;
BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung
III1102: Bericht betreffend Jahresvorschau des BMJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2024 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des rumänischen, finnischen und kroatischen Ratsvorsitzes; BM f. Justiz
III-1103: Bericht betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2024 sowie dem Achtzehnmonats-Programm des spanischen, belgischen und ungarischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union; BM f. Inneres
III-1104: Bericht betreffend EU-Jahresvorschau 2024 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogrammes des Rates; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
III-1105: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Dezember 2023; BM f. Arbeit und Wirtschaft
III-1106: Bericht betreffend EU-Jahresvorschau 2024 zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2024 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2023/2024 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-InfoG; BM f. Frauen, Familie, Integration und Medien
III1107: Bericht betreffend EU-Jahresvorschau 2024
gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG iVm § 7 EU-InfoG;
BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz
Anträge der Abgeordneten
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Austauschprogramm für Künstler:innen aus dem Globalen Süden (3823/A)(E)
Gabriel Obernosterer,
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom
und das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile
Energieträger sowie das Einkommensteuergesetz 1988 geändert
werden (3824/A)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ehegesetz geändert wird (3825/A)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Zivilprozessordnung (ZPO) geändert wird (3826/A)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem BFA-Verfahrensgesetz geändert wird (3827/A)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 – UstG 1994 geändert wird (3828/A)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Gewerbeordnung 1994 BGBI. 194/1994 geändert wird (3829/A)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018 § 2 Abs. 2 geändert und § 10 Abs. 5 angefügt wird (3830/A)
Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Agrarfördermitteleinsatz zur Erreichung des Endes der
Vollspaltenböden-Haltung in Österreich
(3831/A)(E)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Chance statt Chaos: Neuregelung Verleihung der Staatsbürgerschaft (3832/A)(E)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Chance statt Chaos: Forcierung Resettlement-Programme
für schutzsuchende Personen
(3833/A)(E)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Chance statt Chaos: Sorgfältige Prüfung von Vereinen und Moscheen auf extremistisches, demokratiefeindliches Agieren (3834/A)(E)
Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Chance statt Chaos: Verpflichtende Deutsch- und Orientierungskurse ab Tag 1 (3835/A)(E)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Organstellung für Stadtrechnungshöfe (3836/A)(E)
MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Europäische Lösung für Tierpelz-Kennzeichnung (3837/A)(E)
MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen betreffend Export von trächtigen Rindern nach Algerien stoppen (3838/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Chance statt
Chaos: Modernes Einwanderungsgesetz (3839/A)(E)
Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zwangsassimilierung in Tibet (3840/A)(E)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stichtagsregelung bei Arbeitsunfähigkeit (3841/A)(E)
Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Chance statt Chaos: Verpflichtendes Integrationsjahr (3842/A)(E)
Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kein Zwang zur Ehe: Maßnahmen gegen Zwangsverheiratung (3843/A)(E)
Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend überfällige Valorisierung des Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes (3844/A)(E)
Elisabeth Feichtinger,
BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsument:innen auch
bei „Nur-Flug-Buchung“ gegen Insolvenzen absichern
(3845/A)(E)
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maturareise Stornokosten (3846/A)(E)
Mag. Ernst Gödl, Mag. Jörg Leichtfried, Werner Herbert, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (3847/A)
Mag. Ernst Gödl, Mag. Jörg Leichtfried, Werner Herbert, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (3848/A)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechseljahre in den Fokus rücken! (3849/A)(E)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechseljahre in den Fokus rücken! (3850/A)(E)
Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Befristungshöchstquote“ (3851/A)(E)
Rudolf Silvan, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Ausweitung der gesetzlichen Unfallversicherung für
Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen
(3852/A)(E)
Philip Kucher, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXVII. Gesetzgebungsperiode
des Nationalrates vorzeitig beendet
wird (3853/A)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXVII. Gesetzgebungsperiode
des Nationalrates vorzeitig beendet
wird (3854/A)
Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Leistungsmessung der öffentlichen Universitäten“ (3855/A)(E)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Demokratiebildung stärker im Fach Politische Bildung verankern!“ (3856/A)(E)
Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Handlungsauftrag PISA- Ergebnisse 2023: Soziale Benachteiligung im Bildungssystem beenden!“ (3857/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Generalüberholung der Abfertigung Neu zum
Schutz der Arbeitnehmeransprüche
(3858/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts (3859/A)(E)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sportwetten müssen unters Glücksspielgesetz fallen (3860/A)(E)
Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Islamische Revolutionsgarde des Iran (IRGC) auf die EU-Terrorliste! (3861/A)(E)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein globales Moratorium gegen kommerziellen Tiefseebergbau in internationalen Gewässern (3862/A)(E)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Definitive Besetzung des Postens des Truppenübungsplatz-Kommandanten für den TÜPl Allentsteig (3863/A)(E)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Richtlinie zu Verbandsklagen endlich umsetzen! (3864/A)(E)
Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (3865/A)
Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (3866/A)
Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen
und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten
geändert wird (3867/A)
Laurenz Pöttinger, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen
und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz, das Apothekerkammergesetz 2001
und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden (3868/A)
Laurenz Pöttinger, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (3869/A)
Dr. Werner Saxinger, MSc, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz) (3870/A)
Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Angestelltengesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (3871/A)
Andreas
Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert
wird (3872/A)
Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen betreffend Flächendeckende Ausstattung der Streifendienst versehenden Polizeibeamten mit Taser-Waffen. (3873/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Weisungen an Sozialversicherungsträger (17224/J)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Begutachtung von Gesetzen (17225/J)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Begutachtung von Gesetzen (17226/J)
Alois Stöger,
diplômé, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Begutachtung von Gesetzen
(17227/J)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Begutachtung von Gesetzen (17228/J)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Begutachtung von Gesetzen (17229/J)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Begutachtung von Gesetzen (17230/J)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Begutachtung von Gesetzen (17231/J)
Alois Stöger,
diplômé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Finanzen betreffend Begutachtung von Gesetzen (17232/J)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Begutachtung von Gesetzen (17233/J)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Begutachtung von Gesetzen (17234/J)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Begutachtung von Gesetzen (17235/J)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Begutachtung von Gesetzen (17236/J)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Begutachtung von Gesetzen (17237/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Q4 2023 (17238/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Externe Verträge
im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz Q4 2023 (17239/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „politisch motivierte Verzögerung der Herstellung des Einvernehmens zur jährlich evaluierten Tabak-Jahresgebührenverordnung durch den Bundesminister für Finanzen“ (17240/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Q4 2023 (17241/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Justiz Q4 2023 (17242/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Externe
Verträge im Bundesministerium für Finanzen
Q4 2023 (17243/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q4 2023 (17244/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2023 (17245/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2023 (17246/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2023 (17247/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2023 (17248/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2023 (17249/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2023 (17250/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Reisekosten anlässlich der COP 28-Konferenz in Dubai (17251/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Reisekosten anlässlich der COP 28-Konferen in Dubai (17252/J)
Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Aussage der Bundesministerin für Landesverteidigung zum Beitritt Bosniens in die EU (17253/J)
Petra Wimmer, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Säumigkeit
bei der Maßnahmenmeldung für die Europäische
Kindergarantie (17254/J)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Begutachtung von Gesetzen (17255/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kosten für den Erwerb von Kunstwerken 2023 (17256/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kosten für den Erwerb von Kunstwerken 2023 (17257/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Kosten für den Erwerb von Kunstwerken 2023 (17258/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kosten für den Erwerb von Kunstwerken 2023 (17259/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Kosten für den Erwerb von Kunstwerken 2023 (17260/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten für den Erwerb von Kunstwerken 2023 (17261/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kosten für den Erwerb von Kunstwerken 2023 (17262/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend
Kosten für den Erwerb von Kuntswerken 2023
(17263/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Kosten für den Erwerb von Kuntswerken 2023 (17264/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten für den Erwerb von Kuntswerken 2023 (17265/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Kosten für den Erwerb von Kuntswerken 2023 (17266/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kosten für den Erwerb von Kunstwerken 2023 (17267/J)
Robert Laimer, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend „Laufende Kosten des OrgFlex-SAP-Systems“
(17268/J)
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Trinkwassernutzung in der Klimakrise sichern (17269/J)
Peter Wurm, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend
Wie stoppt die Bundesregierung die Skimpflation
in Österreich und der EU? (17270/J)
Peter Wurm, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Wie stoppt
die Bundesregierung die Skimpflation in Österreich und der EU? (17271/J)
Peter Wurm, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
VKI-Wien-Energie-Ausgleichzahlungen und Wohnschirm (17272/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend VKI-Maroni-Check: Fast jede zweite Edelkastanie ungenießbar (17273/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Externe Verträge im Bundeskanzleramt Q4 2023 (17274/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Q4 2023 (17275/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Externe
Verträge im Bundesministerium für
Arbeit und Wirtschaft Q4 2023 (17276/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Q4 2023 (17277/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Landesverteidigung Q4 2023 (17278/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Q4 2023 (17279/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Flucht aus Justizanstalten (17280/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Personalkosten
und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts
Q4 2023 (17281/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalkosten und
Entbürokratisierung Ihres Kabinetts
Q4 2023 (17282/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Personalkosten
und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts
Q4 2023 (17283/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2023 (17284/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2023 (17285/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2023 (17286/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Kosten für den Erwerb von Kunstwerken 2023
(17287/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen
und Wasserwirtschaft betreffend Kosten für
den Erwerb von Kunstwerken 2023 (17288/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2023 im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (17289/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2023 im Bundesministerium für Finanzen (17290/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2023 im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (17291/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2023 im
Bundesministerium
für Justiz (17292/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Quartalsbericht
der Reisekosten Q4 2023 im Bundesministerium für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (17293/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2023 im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (17294/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2023 im Bundeskanzleramt (17295/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2023 im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (17296/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2023 im
Bundesministerium
für Inneres (17297/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2023 im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (17298/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2023 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (17299/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2023 im Bundesministerium für Landesverteidigung (17300/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Erbrachte Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2023 (17301/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Erbrachte Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2023 (17302/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Erbrachte Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2023 (17303/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Erbrachte Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2023 (17304/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Erbrachte Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2023 (17305/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend
Erbrachte Dienstleistungen im ersten
Halbjahr 2023 (17306/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Erbrachte Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2023 (17307/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erbrachte Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2023 (17308/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Erbrachte Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2023 (17309/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Erbrachte Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2023 (17310/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Erbrachte Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2023
(17311/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Erbrachte Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2023 (17312/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend
Erbrachte Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2023 (17313/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Erbrachte Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2023 (17314/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend „Versorgungssicherheit mit Paxlovid wiederherstellen – Konsequenzen aus den Versorgungsengpässen ziehen“ (17315/J)
Dietmar Keck, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz betreffend die angebliche
Verordnung zum Verbot eines Bereiches des Gebrauchshundesports (17316/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister
für Inneres betreffend „Rechtsschutzbeauftragter nach dem
Sicherheitspolizeigesetz“ (17317/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundeskanzler
betreffend Förderung von Jugendprojekten im BKA (17318/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Förderung von Jugendprojekten im BML (17319/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Förderung von Jugendprojekten im BMLV
(17320/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend
Förderung von Jugendprojekten im BMAW
(17321/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Förderung von Jugendprojekten im BMKÖS (17322/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Förderung von Jugendprojekten im BMF (17323/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Förderung von Jugendprojekten im BMJ (17324/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Förderung von Jugendprojekten im BMSGPK (17325/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Förderung von Jugendprojekten
im BMBWF (17326/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Förderung von Jugendprojekten im BMEIA (17327/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Förderung von Jugendprojekten im BMI (17328/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Irreführung der
Österreicher durch die Bundesregierung und andere Stellen
über die Verhinderung der Übertragung einer Corona-Infektion mittels
einer Corona-„Impfung“ (17329/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen
Dienst und Sport betreffend Irreführung der Österreicher durch
die Bundesregierung und andere Stellen über die Verhinderung der
Übertragung einer Corona-Infektion mittels einer Corona-„Impfung“
(17330/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Irreführung der Österreicher durch die Bundesregierung und andere Stellen über die Verhinderung der Übertragung einer Corona-Infektion mittels einer Corona-„Impfung“ (17331/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend
Irreführung der Österreicher durch die Bundesregierung und
andere Stellen über die Verhinderung der Übertragung
einer Corona-Infektion mittels einer Corona-„Impfung“ (17332/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und
Forschung betreffend Irreführung der Österreicher durch die
Bundesregierung und andere Stellen über die Verhinderung der
Übertragung einer Corona-Infektion mittels einer Corona-„Impfung“
(17333/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Irreführung der Österreicher durch die Bundesregierung und andere Stellen über die Verhinderung der Übertragung einer Corona-Infektion mittels einer Corona-„Impfung“ (17334/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Irreführung
der Österreicher durch die Bundesregierung und
andere Stellen über die Verhinderung der Übertragung einer
Corona-Infektion mittels einer Corona-„Impfung“ (17335/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Irreführung der
Österreicher durch die Bundesregierung und andere Stellen
über die Verhinderung der Übertragung einer Corona-Infektion mittels
einer Corona-„Impfung“ (17336/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend
Irreführung der Österreicher durch die Bundesregierung und
andere Stellen über die Verhinderung der Übertragung einer
Corona-Infektion mittels einer Corona-„Impfung“ (17337/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend
Irreführung der Österreicher durch die Bundesregierung und
andere Stellen über die Verhinderung der Übertragung
einer Corona-Infektion mittels einer Corona-„Impfung“ (17338/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen
und Wasserwirtschaft betreffend Irreführung der Österreicher
durch die Bundesregierung und andere Stellen über die Verhinderung der
Übertragung einer Corona-Infektion mittels einer
Corona-„Impfung“ (17339/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Irreführung der Österreicher durch die Bundesregierung und andere Behörden über die Übertragungs-Schutzwirkung der Corona-„Impfung“ (17340/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Verwendung von Social Media und digitaler Kommunikation (17341/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Verwendung von Social Media und digitaler Kommunikation (17342/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Verwendung von Social Media und digitaler Kommunikation (17343/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verwendung von Social Media und digitaler Kommunikation (17344/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Verwendung von Social Media und digitaler Kommunikation (17345/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verwendung von Social Media und digitaler Kommunikation (17346/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Verwendung von
Social Media und digitaler Kommunikation (17347/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Verwendung von Social Media und digitaler Kommunikation (17348/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Verwendung von Social Media
und digitaler Kommunikation (17349/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Verwendung von Social Media und digitaler Kommunikation (17350/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration
und Medien betreffend Verwendung von Social
Media und digitaler Kommunikation (17351/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen
Dienst und Sport betreffend Verwendung von Social
Media und digitaler Kommunikation (17352/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Verwendung von Social Media und digitaler Kommunikation (17353/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Verwendung von Social Media und digitaler Kommunikation (17354/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Fachkräfteverordnung 2024 – Bundesland Wien (17355/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Fachkräfteverordnung 2024 – Bundesland Burgenland (17356/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Fachkräfteverordnung 2024 – Österreich (17357/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Fachkräfteverordnung 2024 – Bundesland Kärnten (17358/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Fachkräfteverordnung 2024 – Bundesland Vorarlberg (17359/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Fachkräfteverordnung 2024 – Bundesland Oberösterreich (17360/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Fachkräfteverordnung 2024 – Bundesland Tirol (17361/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Fachkräfteverordnung 2024 – Bundesland Steiermark (17362/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Fachkräfteverordnung 2024 – Bundesland Niederösterreich (17363/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Fachkräfteverordnung 2024 – Bundesland Salzburg (17364/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Rücklagen der Bundesministerien (17365/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Rücklagen der Bundesministerien (17366/J)
Christian Hafenecker, MA,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und
Wirtschaft betreffend Rücklagen der Bundesministerien
(17367/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Rücklagen der Bundesministerien (17368/J)
Christian Hafenecker, MA,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für
europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Rücklagen
der Bundesministerien (17369/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Rücklagen der Bundesministerien (17370/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Rücklagen der Bundesministerien (17371/J)
Christian Hafenecker, MA,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Rücklagen der Bundesministerien (17372/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Rücklagen der Bundesministerien (17373/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Rücklagen der Bundesministerien (17374/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Rücklagen der Bundesministerien (17375/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Rücklagen der Bundesministerien (17376/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Rücklagen der Bundesministerien (17377/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Rücklagen der Bundesministerien (17378/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Fachkräfteverordnung 2024 – Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (17379/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Bewertungsboard für Medikamente schwächt Versorgung (17380/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Wehrdienst von Doppelstaatsbürgern (17381/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Immer mehr auffällige Haftinsassen (17382/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an
die Bundesministerin für
Justiz betreffend Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in Gerichten,
Polizeidienststellen und in militärischen Einrichtungen (17383/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung von Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen (17384/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Jugendkriminalität im Jahr 2023 (17385/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Jugendkriminalität im Jahr 2023 (17386/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Drogenmissbrauch
und Entzugstherapien bei Jugendlichen (17387/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den Einsatz von privaten Sicherheitsdienstleistern für Tätigkeiten im Bereich des Bundeskanzleramtes (17388/J)
Christian Hafenecker, MA,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen,
Familie, Integration und Medien betreffend Linksextremer Verein
„Der Funke“ (17389/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Steuergeld für Werbekosten des Hauses der Geschichte Österreich (17390/J)
Petra Steger, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend
EU-Beitrittsperspektive für den Kosovo (17391/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Vertiefung der EU-Beziehungen zur Türkei (17392/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Folgeanfrage zur Anfragebeantwortung 13123/AB betreffend Änderung des Organisationsplanes am Truppenübungsplatz Allentsteig (17393/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Weisung des Justizministeriums in Klimaaktivisten-Fall (17394/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten des EU-Beitritts der Ukraine für die Republik (17395/J)
Christian Hafenecker, MA,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für
europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kosten des
EU-Beitritts der Ukraine für die Republik (17396/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten des EU-Beitritts der Ukraine für die Republik (17397/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Sonderpensionen – Zehn Jahre nach der Mini-Reform von Rot-Schwarz-Grün 2014 (17398/J)
Peter Wurm, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Sonderpensionen –
Zehn Jahre nach der Mini-Reform von
Rot-Schwarz-Grün 2014 (17399/J)
Peter Wurm, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen
Dienst und Sport betreffend Sonderpensionen – Zehn Jahre
nach der Mini-Reform von Rot-Schwarz-Grün 2014 (17400/J)
Peter Wurm, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
Sonderpensionen –
Zehn Jahre nach der Mini-Reform von
Rot-Schwarz-Grün 2014 (17401/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend VKI: Überhöhte Indexanpassung bei Handyvertrag von „Drei“ (17402/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Fachkräfteverordnung 2024 – Berufsausbildung (17403/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Förderung von Jugendprojekten im BMFFIM (17404/J)
Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Integrationsmaßnahmen für Ukrainer:innen (17405/J)
Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Integrationsmaßnahmen für international Schutzberechtigte (17406/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Förderung von Jugendprojekten im BMEUV (17407/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Förderung von Jugendprojekten im BMK (17408/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend
Sonderpensionen – Zehn Jahre nach
der Mini-Reform von Rot-Schwarz-Grün 2014 (17409/J)
Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kultureller Imperialismus in chinesischen Zwangsinternaten in Tibet (17410/J)
Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Fleckerlteppich SPF (17411/J)
Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Überflüge von US-Hubschraubern ohne Transponderkennung (17412/J)
Ing. Mag. Volker
Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für
Landesverteidigung betreffend Überflüge von US-Hubschraubern
Boeing CH-47 Chinook (17413/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Durchquerung des österreichischen Staatsgebiets durch ausländische Militärtransporte 2023 (17414/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Durchquerung des österreichischen Staatsgebiets durch ausländische Militärtransporte 2023 (17415/J)
Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Überflüge von US-Hubschraubern ohne Transponderkennung (17416/J)
Ing. Mag. Volker
Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für
europäische und internationale Angelegenheiten betreffend
Überflüge
von US-Hubschraubern ohne Transponderkennung (17417/J)
Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Sonderpädagogischer Förderbedarf (SPF) in den Finanzausgleichsverhandlungen“ (17418/J)
Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien
betreffend „Verwaltung des
ÖIF“ (17419/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Informationspflicht über im Betrieb frei werdende Arbeitsplätze (17420/J)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend
Schnellstmögliche Umsetzung des Projektes
WAG Teil-Loop (17421/J)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Schnellstmögliche
Umsetzung des Projektes WAG
Teil-Loop (17422/J)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Rohstoffpartnerschaften (17423/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Unterlagen für den Ausbildungs- und Dienstgebrauch im Asyl- und Fremdenwesen 2023 (17424/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Interpol-Konferenz in Wien (17425/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Investitionen in das Bundesheer, insbesondere in die Luftstreitkräfte, und damit in Zusammenhang stehende Beschaffungsvorgänge (17426/J)
Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend
Important Projects of Common
European Interest (17427/J)
Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Important Projects of Common European Interest (17428/J)
Mag. Martina
Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Weiterentwicklung
des Hochschulsektors „Privatuniversitäten und Privathochschulen“
(17429/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister
für Inneres betreffend Niederlassungsverordnung (17430/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend AUA-Pensionen (17431/J)
Ing. Reinhold Einwallner,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Inneres betreffend Grenzkontrollen an der Grenze
Österreich-Italien (17432/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grenzkontrollen an der Grenze Österreich-Slowakei (17433/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grenzkontrollen an der Grenze Österreich-Slowenien (17434/J)
Ing. Reinhold Einwallner,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Grenzkontrollen an der Grenze Österreich-Ungarn
(17435/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grenzkontrollen an der Grenze Österreich-Tschechien (17436/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Vorarlberg (17437/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation
der Polizei in Niederösterreich
(17438/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Kärnten (17439/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation
der Polizei in der Steiermark
(17440/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend
Personalsituation der Polizei in Oberösterreich
(17441/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Tirol (17442/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Salzburg (17443/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei im Burgenland (17444/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium 2023 (17445/J)
Mario Lindner, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Beschwerden
wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium 2023
(17446/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium 2023 (17447/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium 2023 (17448/J)
Mario Lindner, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend
Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in
Ihrem Ministerium 2023 (17449/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium 2023 (17450/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium 2023 (17451/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium 2023 (17452/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium 2023 (17453/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium 2023 (17454/J)
Mario Lindner, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Beschwerden
wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium 2023 (17455/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium 2023 (17456/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Beschwerden wegen
Ungleichbehandlung in
Ihrem Ministerium 2023 (17457/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium 2023 (17458/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend externe Beratungs- und Consulting-Leistungen der Bundesministerien im zweiten Halbjahr 2023 (17459/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend externe Beratungs- und Consulting-Leistungen der Bundesministerien im zweiten Halbjahr 2023 (17460/J)
Mario Lindner, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend
externe Beratungs- und Consulting-Leistungen
der Bundesministerien im zweiten Halbjahr 2023 (17461/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend externe Beratungs- und Consulting-Leistungen der Bundesministerien im zweiten Halbjahr 2023 (17462/J)
Mario Lindner, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale
Angelegenheiten betreffend externe Beratungs-
und Consulting-Leistungen der Bundesministerien im zweiten Halbjahr 2023
(17463/J)
Mario Lindner, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für
Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend externe Beratungs- und
Consulting-Leistungen der Bundesministerien im zweiten Halbjahr 2023 (17464/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
betreffend externe Beratungs-
und Consulting-Leistungen der Bundesministerien im zweiten Halbjahr 2023
(17465/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend externe Beratungs- und Consulting-Leistungen der Bundesministerien im zweiten Halbjahr 2023 (17466/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend externe Beratungs- und Consulting-Leistungen der Bundesministerien im zweiten Halbjahr 2023 (17467/J)
Mario Lindner, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen
und Wasserwirtschaft betreffend externe
Beratungs- und Consulting-Leistungen der Bundesministerien im zweiten Halbjahr
2023 (17468/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend externe Beratungs- und Consulting-Leistungen der Bundesministerien im zweiten Halbjahr 2023 (17469/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend externe Beratungs- und Consulting-Leistungen der Bundesministerien im zweiten Halbjahr 2023 (17470/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend externe Beratungs- und Consulting-Leistungen der Bundesministerien im zweiten Halbjahr 2023 (17471/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend externe Beratungs- und Consulting-Leistungen der Bundesministerien im zweiten Halbjahr 2023 (17472/J)
Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend möglicher steuerlicher Sonderbehandlung für Benkos „Palazzo Protzo“ in Igls (17473/J)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Benkos Millionenvilla: Mehr Transparenz über Vorgehensweise des Finanzamtes bei Steuervermeidungstricks (17474/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Dienstfreistellung für öffentlich Bedienstete (17475/J)
Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend ausständige Umsetzung des Importverbots von Haiprodukten (17476/J)
Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie betreffend was kostet VORBUILDER – Das
Magazin des Klima- und Energiefonds
(17477/J)
Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungen gegen Klimaschutzaktivist:innen (17478/J)
Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Wo bleibt das Klimaschutzgesetz? (17479/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ausgleichszulage in den Jahren 2022 und 2023 (17480/J)
Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst
und Sport betreffend viel Fortuna für
Hellas Kagran? (17481/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend „rechtsextreme, rassistische
und antisemitische Straftaten
im Jahr 2023“ (17482/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „rechtsextreme,
rassistische und antisemitische Straftaten
im Jahr 2023“ (17483/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Auslandsreise in die Türkei – follow-up (17484/J)
Mario Lindner, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend „Inakzeptable
Stereotypen und Bias bei der neuen
AMS-KI“ (17485/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst,
Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Potenzieller
Verstoß bei der Umsetzung des geplanten Leitspitals Liezen gegen den Denkmalschutz
(17486/J)
Mag. Martina
Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Rektorswahl an der
Uni Salzburg (17487/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Skandal bei Brandeinsatz in der BBE Steyregg
(17488/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Feuerwehreinsätze in Asylquartieren (17489/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Berufsinfomat: Transparenz über Kosten und Funktionsweise (17490/J)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Restriktive Visabestimmungen für Kulturschaffende (17491/J)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Auswirkungen der Evaluierung der Palästina-EZA (17492/J)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien
betreffend Wie erreicht man
junge Menschen? Laut Bundesheer in ÖVP-Seniorenbundzeitschrift (17493/J)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Erstattungen
für Allergentherapien (17494/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend
Besetzungsverfahren BWB mit Trostpreis?
(17495/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Rückholaktion Pflegekräfte in Österreich (17496/J)
Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend der baulichen Zustände der Polizeistationen in Niederösterreich bzw. sonstiger Gebäuden in denen Polizeibedienstete ihren Dienst versehen (17497/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend 26-Jähriger in
Niederösterreich während eigener
Trauung festgenommen (17498/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Wien (17499/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Rasche, digitale Unternehmensgründung: Was wurde aus dem Versprechen? (17500/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Arbeitsunfälle gemäß AUVA (17501/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Desaster Signa:
Ermittlungsverfahren zum Verdacht
der Insolvenzverschleppung, Gläubigerbeeinträchtigung und anderer
Straftaten (17502/J)
Dr. Helmut
Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Wahlen
in
Serbien (17503/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Mutmaßliche Finanzierung von Burschenschaften durch die Grazer FPÖ“ (17504/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „das Geheimtreffen von AfD-Funktionär:innen, Rechtsextremen und Identitären in Potsdam“ (17505/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen der „Kinderfreunde
Kärnten“ bei der
ÖGK (17506/J)
David
Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für
Landesverteidigung betreffend Werbeinserate des BMLV in der Zeitschrift
„Ab5zig“ (17507/J)
Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend „Ausgaben des Landesverteidigungsministeriums im Bereich Social-Media und Werbung in der Seniorenzeitung“ (17508/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Mutmaßliche
Finanzierung von Burschenschaften durch die
Grazer FPÖ“ (17509/J)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Justiz macht Schule“ (17510/J)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Personalausstattung und Fachpersonal im Maßnahmenvollzug (17511/J)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Übersiedelung des Jugendvollzugs von Gerasdorf nach Wien (17512/J)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Sachverständige für Psychiatrie, Psychologie, Psychotherapie im Bereich Maßnahmenvollzug (17513/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister
für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Österreichische
Wahlbeobachter:innen nicht im Stich lassen“ (17514/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend „E-Card für 24-Stunden-Kräfte“ (17515/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Ratifizierung des Hochseevertrags der Vereinten Nationen“ (17516/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend „Lehren aus den Ergebnissen des Corona-Aufarbeitungsprozesses“ (17517/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie betreffend „Lehren aus den Ergebnissen des
Corona-Aufarbeitungsprozesses“
(17518/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend „Lehren aus den Ergebnissen des Corona-Aufarbeitungsprozesses“ (17519/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und
Wasserwirtschaft betreffend „Lehren aus
den Ergebnissen des Corona-Aufarbeitungsprozesses“ (17520/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz betreffend „Lehren
aus den Ergebnissen des Corona-Aufarbeitungsprozesses“ (17521/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend „Lehren aus den Ergebnissen des Corona-Aufarbeitungsprozesses“ (17522/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend „Lehren aus den Ergebnissen des Corona-Aufarbeitungsprozesses“ (17523/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Lehren aus den Ergebnissen des Corona-Aufarbeitungsprozesses“ (17524/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Lehren aus den Ergebnissen des Corona-Aufarbeitungsprozesses“ (17525/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend „Lehren aus den Ergebnissen des Corona-Aufarbeitungsprozesses“ (17526/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Lehren aus den Ergebnissen des Corona-Aufarbeitungsprozesses“ (17527/J)
Mario Lindner, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend „Lehren aus den Ergebnissen
des Corona-Aufarbeitungsprozesses“ (17528/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Lehren aus den Ergebnissen des Corona-Aufarbeitungsprozesses“ (17529/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Lehren aus den Ergebnissen des Corona-Aufarbeitungsprozesses“ (17530/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend „Unbesetzte Kassenarztstellen in ganz Österreich – Umsetzung der Initiative +100“ (17531/J)
Rebecca Kirchbaumer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Aufrechterhaltung der Verkehrsanbindungen Tirols an das restliche Österreich und nach Europa (17532/J)
Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Praxiskindergärten an BAfEPs des Bundes (17533/J)
Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Milliardenförderung für Großkonzerne, steigende Preise für die Menschen – Totalversagen in der österreichischen Wirtschaftspolitik (17534/J)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Unterlassene
Weiterleitung der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (17535/J)
Rudolf Silvan, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Zentrales
Onlineregister für Patientenverfügungen (17536/J)
Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Herbert Kickls zweites Pferdedesaster – oder warum man einem geschenkten Gaul doch besser ins Maul schauen sollte (17537/J)
Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Antisubventionsuntersuchung der EU gegen chinesische Elektrofahrzeughersteller (17538/J)
Rainer Wimmer, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend
Evaluierung der COVID-19 Investitionsprämie
(17539/J)
Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Beschaffung von Elektrofahrzeugen der Marke BYD und Herausforderungen in der Elektrofahrzeugindustrie (17540/J)
Robert Laimer, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend „Immer wenige taugliche Wehrpflichtige“
(17541/J)
Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend was macht der Finanzminister, damit die Steuerzahler:innen bei der Signa-Pleite schadlos gehalten werden? (17542/J)
Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend „Landesverteidigungsbericht 2023“ (17543/J)
*****
Christian Hafenecker, MA,
Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Folgeanfrage – Zutrittsberechtigungen innerhalb
des Parlamentsgebäudes (85/JPR)
Anfragebeantwortungen
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (16039/AB zu 16640/J)
der Bundesministerin für
Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker
Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (16040/AB
zu 16614/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (16041/AB zu 16574/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16042/AB zu 16653/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen
und Kollegen (16043/AB zu 16713/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (16044/AB zu 16707/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (16045/AB zu 16705/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (16046/AB zu 16565/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen (16047/AB zu 16601/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Clemens Stammler, Kolleginnen und Kollegen (16048/AB zu 16637/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16049/AB zu 16585/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen (16050/AB zu 16602/J)
des Bundesministers für
Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Muna
Duzdar, Kolleginnen und Kollegen
(16051/AB zu 16567/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (16052/AB zu 16562/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16053/AB zu 16595/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16054/AB zu 16590/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen (16055/AB zu 16600/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (16056/AB zu 16636/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16057/AB zu 16591/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen (16058/AB zu 16599/J)
der Bundesministerin für
Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker
Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (16059/AB
zu 16613/J)
der Bundesministerin für
Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker
Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (16060/AB
zu 16631/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (16061/AB zu 16639/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16062/AB zu 16624/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und
Kollegen (16063/AB zu 16702/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (16064/AB zu 16633/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16065/AB zu 16626/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar
Belakowitsch, Kolleginnen
und Kollegen (16066/AB zu 16674/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16067/AB zu 16619/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16068/AB zu 16682/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16069/AB zu 16629/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16070/AB zu 16618/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (16071/AB zu 16635/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes
Margreiter, Kolleginnen
und Kollegen (16072/AB zu 16665/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker,
MA, Kolleginnen
und Kollegen (16073/AB zu 16588/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16074/AB zu 16684/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (16075/AB zu 16678/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und
Kollegen (16076/AB zu 16569/J)
des Bundesministers für
Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Karin
Greiner, Kolleginnen und Kollegen (16077/AB
zu 16555/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16078/AB zu 16556/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (16079/AB zu 16568/J)
des Bundesministers für
Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Christian
Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16080/AB
zu 16594/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen (16081/AB zu 16609/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16082/AB zu 16620/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16083/AB zu 16625/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16084/AB zu 16627/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16085/AB zu 16630/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (16086/AB zu 16577/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen (16087/AB zu 16554/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16088/AB zu 16560/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16089/AB zu 16557/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (16090/AB zu 16564/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16091/AB zu 16576/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16092/AB zu 16593/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen (16093/AB zu 16604/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16094/AB zu 16615/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16095/AB zu 16617/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (16096/AB zu 16706/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (16097/AB zu 16677/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen (16098/AB zu 16553/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (16099/AB zu 16570/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (16100/AB zu 16571/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (16101/AB zu 16575/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16102/AB zu 16592/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16103/AB zu 16597/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im
Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker,
MA, Kolleginnen und
Kollegen (16104/AB zu 16598/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen (16105/AB zu 16607/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen (16106/AB zu 16608/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen (16107/AB zu 16611/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16108/AB zu 16616/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen (16109/AB zu 16610/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16110/AB zu 16587/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (16111/AB zu 16572/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (16112/AB zu 16695/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16113/AB zu 16722/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16114/AB zu 16561/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (16115/AB zu 16734/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (16116/AB zu 16743/J)
des Bundesministers für europäische und
internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Robert
Laimer, Kolleginnen und Kollegen
(16117/AB zu 16641/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (16118/AB zu 16676/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (16119/AB zu 16748/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (16120/AB zu 16573/J)
der Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian
Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16121/AB zu 16589/J)
der Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf
die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt,
Kolleginnen und Kollegen (16122/AB zu 16605/J)
der Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf
die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard
Deimek, Kolleginnen und Kollegen (16123/AB zu 16621/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (16124/AB zu 16622/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (16125/AB zu 16623/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16126/AB zu 16628/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (16127/AB zu 16566/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (16128/AB zu 16634/J)
der Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf
die Anfrage der Abgeordneten MMag. Michaela
Schmidt, Kolleginnen und Kollegen (16129/AB zu 16642/J)
des Bundesministers für
europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der
Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und
Kollegen (16130/AB zu 16596/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (16131/AB zu 16687/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (16132/AB zu 16659/J)
des Bundesministers für
europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der
Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen
(16133/AB zu 16606/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16134/AB zu 16558/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (16135/AB zu 16563/J)
des Bundesministers für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der
Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und
Kollegen (16136/AB zu 16586/J)
des Bundesministers für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der
Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen
(16137/AB zu 16603/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (16138/AB zu 16689/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (16139/AB zu 16662/J)
des Bundesministers für
Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes
Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (16140/AB
zu 16664/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Seemayer, Kolleginnen und Kollegen (16141/AB zu 16668/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16142/AB zu 16670/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (16143/AB zu 16694/J)
des Bundesministers für
Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar
Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (16144/AB
zu 16712/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die
Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen
und Kollegen (16145/AB
zu 16714/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16146/AB zu 16704/J)
des Bundesministers für
Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes
Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
(16147/AB zu 16654/J)
des Bundesministers für
Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian
Ragger, Kolleginnen und Kollegen
(16148/AB zu 16709/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16149/AB zu 16711/J)
des Bundesministers für
Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Melanie
Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen (16150/AB
zu 16649/J)
des Bundesministers für
Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Melanie
Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen (16151/AB
zu 16646/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16152/AB zu 16559/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (16153/AB zu 16663/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (16154/AB zu 16697/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft,
Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Christian
Lausch, Kolleginnen
und Kollegen (16155/AB zu 16701/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (16156/AB zu 16715/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16157/AB zu 16703/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (16158/AB zu 16691/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (16159/AB zu 16688/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen (16160/AB zu 16645/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (16161/AB zu 16681/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen (16162/AB zu 16648/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (16163/AB zu 16671/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (16164/AB zu 16675/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (16165/AB zu 16673/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (16166/AB zu 16658/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (16167/AB zu 16667/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (16168/AB zu 16666/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen (16169/AB zu 16647/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen (16170/AB zu 16644/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16171/AB zu 16685/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (16172/AB zu 16710/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (16173/AB zu 16698/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (16174/AB zu 16660/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16175/AB zu 16683/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (16176/AB zu 16690/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (16177/AB zu 16655/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (16178/AB zu 16696/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16179/AB zu 16651/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16180/AB zu 16772/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (16181/AB zu 16723/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (16182/AB zu 16680/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16183/AB zu 16650/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im
Bundeskanzleramt auf
die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen
und Kollegen (16184/AB zu 16656/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (16185/AB zu 16672/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (16186/AB zu 16686/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (16187/AB zu 16693/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im
Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen
und Kollegen
(16188/AB zu 16699/J)
des Bundesministers für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der
Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und
Kollegen (16189/AB zu 16661/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (16190/AB zu 16692/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (16191/AB zu 16700/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (16192/AB zu 16657/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16193/AB zu 16652/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (16194/AB zu 16679/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16195/AB zu 16719/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16196/AB zu 16669/J)
der Bundesministerin für
EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen (16197/AB zu 16716/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16198/AB zu 16717/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16199/AB zu 16718/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16200/AB zu 16720/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16201/AB zu 16724/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen
und Kollegen (16202/AB zu 16746/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und
Kollegen (16203/AB zu 16731/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (16204/AB zu 16859/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (16205/AB zu 16824/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und
Kollegen (16206/AB zu 16738/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (16207/AB zu 16732/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die
Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen
und Kollegen (16208/AB
zu 16739/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die
Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen
und Kollegen (16209/AB
zu 16751/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (16210/AB zu 16729/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die
Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen
und Kollegen (16211/AB
zu 16747/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16212/AB zu 16757/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und
Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen
und Kollegen
(16213/AB zu 16742/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (16214/AB zu 16736/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (16215/AB zu 16726/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft,
Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner
Herbert, Kolleginnen
und Kollegen (16216/AB zu 16730/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16217/AB zu 16768/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16218/AB zu 16787/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16219/AB zu 16774/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16220/AB zu 16835/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16221/AB zu 16721/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (16222/AB zu 16727/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (16223/AB zu 16744/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen (16224/AB zu 16745/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (16225/AB zu 16750/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (16226/AB zu 16728/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (16227/AB zu 16733/J)
der Bundesministerin für
EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Werner
Herbert, Kolleginnen und Kollegen
(16228/AB zu 16737/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16229/AB zu 16741/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16230/AB zu 16749/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (16231/AB zu 16725/J)
der Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf
die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert,
Kolleginnen und Kollegen (16232/AB zu 16735/J)
der Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian
Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16233/AB zu 16740/J)
des Bundesministers für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der
Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen
(16234/AB zu 16752/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16235/AB zu 16754/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (16236/AB zu 16753/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16237/AB zu 16755/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16238/AB zu 16756/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16239/AB zu 16758/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16240/AB zu 16759/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16241/AB zu 16760/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und
Kollegen (16242/AB zu 16762/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16243/AB zu 16765/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (16244/AB zu 16761/J)
des Bundesministers für
Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Christian
Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen
(16245/AB zu 16763/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16246/AB zu 16781/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16247/AB zu 16780/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (16248/AB zu 16794/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16249/AB zu 16789/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und
Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen
und Kollegen
(16250/AB zu 16777/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (16251/AB zu 16796/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen (16252/AB zu 16770/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16253/AB zu 16779/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen (16254/AB zu 16795/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16255/AB zu 16792/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16256/AB zu 16786/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16257/AB zu 16773/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16258/AB zu 16785/J)
des Bundesministers für
Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie
Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16259/AB
zu 16764/J)
des Bundesministers für
Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike
Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16260/AB
zu 16776/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16261/AB zu 16778/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen (16262/AB zu 16771/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16263/AB zu 16788/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (16264/AB zu 16793/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16265/AB zu 16766/J)
der Bundesministerin für
EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike
Brandstötter, Kolleginnen und
Kollegen (16266/AB zu 16775/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16267/AB zu 16783/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16268/AB zu 16784/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16269/AB zu 16791/J)
des Bundesministers für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der
Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen (16270/AB zu 16767/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen (16271/AB zu 16769/J)
des Bundesministers für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der
Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und
Kollegen (16272/AB zu 16782/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (16273/AB zu 16851/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (16274/AB zu 16805/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (16275/AB zu 16801/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16276/AB zu 16790/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (16277/AB zu 16811/J)
des Bundesministers für
Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie
Krisper, Kolleginnen und Kollegen
(16278/AB zu 16803/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16279/AB zu 16813/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (16280/AB zu 16807/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (16281/AB zu 16798/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (16282/AB zu 16799/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (16283/AB zu 16806/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16284/AB zu 16802/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (16285/AB zu 16804/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16286/AB zu 16832/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (16287/AB zu 16825/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (16288/AB zu 16808/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (16289/AB zu 16810/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen (16290/AB zu 16800/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Kolleginnen und Kollegen (16291/AB zu 16827/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16292/AB zu 16849/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16293/AB zu 16848/J)
des Bundesministers für
Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr.
Christian Stocker, Kolleginnen und Kollegen
(16294/AB zu 16834/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16295/AB zu 16839/J)
des Bundesministers für
Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar
Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (16296/AB
zu 16816/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen (16297/AB zu 16797/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (16298/AB zu 16853/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16299/AB zu 16814/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16300/AB zu 16837/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16301/AB zu 16842/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16302/AB zu 16833/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (16303/AB zu 16809/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (16304/AB zu 16823/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16305/AB zu 16820/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im
Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und
Kollegen (16306/AB zu 16821/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Kolleginnen und Kollegen (16307/AB zu 16826/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Kolleginnen und Kollegen (16308/AB zu 16831/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16309/AB zu 16838/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16310/AB zu 16847/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration
und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mario
Lindner, Kolleginnen
und Kollegen (16311/AB zu 16843/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im
Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen
und Kollegen
(16312/AB zu 16841/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16313/AB zu 16836/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Kolleginnen und Kollegen (16314/AB zu 16829/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Fiona Fiedler,
BEd, Kolleginnen und
Kollegen (16315/AB zu 16818/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16316/AB zu 16844/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (16317/AB zu 16850/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (16318/AB zu 16852/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16319/AB zu 16812/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16320/AB zu 16815/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian
Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16321/AB zu 16817/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Kolleginnen und Kollegen (16322/AB zu 16828/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario
Lindner,
Kolleginnen und Kollegen (16323/AB zu 16845/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16324/AB zu 16819/J)
des Bundesministers für europäische und
internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mario
Lindner, Kolleginnen und Kollegen
(16325/AB zu 16840/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16326/AB zu 16822/J)
des Bundesministers für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der
Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Kolleginnen und
Kollegen (16327/AB zu 16830/J)
des Bundesministers für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der
Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen
(16328/AB zu 16846/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und
Kollegen (16329/AB zu 16862/J)
der Bundesministerin für
EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr.
Christian Stocker, Kolleginnen und
Kollegen (16330/AB zu 16855/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Kolleginnen und Kollegen (16331/AB zu 16854/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16332/AB zu 16857/J)
des Bundesministers für
Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth
Götze, Kolleginnen und Kollegen
(16333/AB zu 16860/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16334/AB zu 16865/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (16335/AB zu 16858/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (16336/AB zu 16856/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16337/AB zu 16861/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16338/AB zu 16869/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16339/AB zu 16863/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und
Kollegen (16340/AB zu 16872/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (16341/AB zu 16864/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16342/AB zu 16866/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen
und Kollegen (16343/AB
zu 16867/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16344/AB zu 16896/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (16345/AB zu 16881/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16346/AB zu 16870/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (16347/AB zu 16874/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16348/AB zu 16871/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (16349/AB zu 16875/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (16350/AB zu 16868/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag.
Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen
und Kollegen (16351/AB zu 16876/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (16352/AB zu 16873/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (16353/AB zu 16878/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (16354/AB zu 16880/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die
Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen
und Kollegen (16355/AB
zu 16879/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (16356/AB zu 16892/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16357/AB zu 16902/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16358/AB zu 16894/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16359/AB zu 16877/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16360/AB zu 16897/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16361/AB zu 16882/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16362/AB zu 16900/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16363/AB zu 16890/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (16364/AB zu 16898/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (16365/AB zu 16891/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen (16366/AB zu 16899/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (16367/AB zu 16889/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (16368/AB zu 16893/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Klaus Köchl, Kolleginnen und Kollegen (16369/AB zu 16901/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (16370/AB zu 16885/J)
der Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf
die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard
Deimek, Kolleginnen und Kollegen (16371/AB zu 16886/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (16372/AB zu 16887/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16373/AB zu 16895/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (16374/AB zu 16888/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (16375/AB zu 16884/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (16376/AB zu 16883/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16377/AB zu 16917/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16378/AB zu 16907/J)
der Bundesministerin für
Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin
Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16379/AB
zu 16912/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (16380/AB zu 16915/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (16381/AB zu 16916/J)
des Bundesministers für
Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin
Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16382/AB
zu 16906/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16383/AB zu 16920/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen
und Kollegen (16384/AB zu 16929/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (16385/AB zu 16992/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und
Kollegen (16386/AB zu 16985/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16387/AB zu 16913/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die
Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen
und Kollegen (16388/AB
zu 16925/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16389/AB zu 16904/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die
Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen
und Kollegen (16390/AB
zu 16919/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und
Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen
und Kollegen
(16391/AB zu 16923/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen
und
Kollegen (16392/AB zu 16983/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen
und
Kollegen (16393/AB zu 16939/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16394/AB zu 16949/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Fiona Fiedler,
BEd, Kolleginnen und
Kollegen (16395/AB zu 16994/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (16396/AB zu 16993/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (16397/AB zu 16988/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (Zu 16397/AB zu 16988/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (16398/AB zu 16971/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16399/AB zu 16910/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen
und Kollegen (16400/AB zu 16930/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (16401/AB zu 16926/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16402/AB zu 16918/J)
der Bundesministerin für
Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin
Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16403/AB
zu 16909/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16404/AB zu 16928/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen (16405/AB zu 16924/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16406/AB zu 16905/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (16407/AB zu 16922/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (16408/AB zu 16914/J)
des Bundesministers für
Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin
Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16409/AB
zu 16908/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (16410/AB zu 16991/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16411/AB zu 16921/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen (16412/AB zu 16927/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16413/AB zu 16903/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen (16414/AB zu 16937/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (16415/AB zu 16965/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16416/AB zu 16998/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16417/AB zu 16936/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen
und Kollegen (16418/AB zu 16950/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (16419/AB zu 16946/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (16420/AB zu 16943/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16421/AB zu 16968/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16422/AB zu 16911/J)
des Bundesministers für
Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian
Ragger, Kolleginnen und Kollegen
(16423/AB zu 16934/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16424/AB zu 16976/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16425/AB zu 16978/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (16426/AB zu 16962/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16427/AB zu 16979/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen
und
Kollegen (16428/AB zu 16984/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (16429/AB zu 16932/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (16430/AB zu 16935/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (16431/AB zu 16940/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die
Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen
und Kollegen (16432/AB
zu 16948/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die
Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen
und Kollegen (16433/AB
zu 16953/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die
Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen
und Kollegen (16434/AB
zu 16954/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die
Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen
und Kollegen (16435/AB
zu 16956/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (16436/AB zu 16957/J)
des Bundesministers für
Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar
Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (16437/AB
zu 16958/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (16438/AB zu 16959/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16439/AB zu 16967/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (16440/AB zu 16970/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16441/AB zu 16974/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (16442/AB zu 16933/J)
des Bundesministers für
Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann
Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen
(16443/AB zu 16947/J)
des Bundesministers für
Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar
Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (16444/AB
zu 16955/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft,
Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa
Ecker, MBA, Kolleginnen
und Kollegen (16445/AB zu 16966/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (16446/AB zu 16995/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16447/AB zu 16996/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (16448/AB zu 16982/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16449/AB zu 16981/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (16450/AB zu 16942/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (16451/AB zu 16973/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (16452/AB zu 16990/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16453/AB zu 16980/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen (16454/AB zu 16999/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (16455/AB zu 16951/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (16456/AB zu 16945/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (16457/AB zu 16972/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (16458/AB zu 16952/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im
Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen
und Kollegen
(16459/AB zu 16941/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (16460/AB zu 16960/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (16461/AB zu 16963/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (16462/AB zu 16987/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16463/AB zu 16997/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (16464/AB zu 16961/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (16465/AB zu 16944/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian
Ragger, Kolleginnen und Kollegen (16466/AB zu 16931/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (16467/AB zu 16938/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16468/AB zu 16975/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (16469/AB zu 16986/J)
des Bundesministers für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der
Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen
(16470/AB zu 16989/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (16471/AB zu 16964/J)
des Bundesministers für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der
Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen
(16472/AB zu 16969/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (16473/AB zu 16977/J)
des Bundesministers für
Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar
Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (16474/AB
zu 17003/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16475/AB zu 17016/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (16476/AB zu 17001/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen (16477/AB zu 17000/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16478/AB zu 17002/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (16479/AB zu 17005/J)
der Bundesministerin für
Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin
Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16480/AB
zu 17013/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16481/AB zu 17021/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (16482/AB zu 17008/J)
des Bundesministers für
Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin
Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16483/AB
zu 17017/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (16484/AB zu 17006/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16485/AB zu 17022/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16486/AB zu 17019/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (16487/AB zu 17009/J)
des Bundesministers für
Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin
Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16488/AB
zu 17010/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16489/AB zu 17007/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16490/AB zu 17014/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16491/AB zu 17018/J)
der Bundesministerin für
Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin
Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16492/AB
zu 17011/J)
des Bundesministers für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der
Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen
und Kollegen (16493/AB zu 17020/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16494/AB zu 17015/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (16495/AB zu 17012/J)
des Bundesministers für
Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar
Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (16496/AB
zu 17040/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (16497/AB zu 17026/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (16498/AB zu 17024/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (16499/AB zu 17025/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (16500/AB zu 17031/J)
des Bundesministers für
Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick
Shetty, Kolleginnen und Kollegen
(16501/AB zu 17027/J)
des Bundesministers für
Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Fiona
Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen
(16502/AB zu 17030/J)
des Bundesministers für
Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann
Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen
(16503/AB zu 17033/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im
Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen
und Kollegen
(16504/AB zu 17032/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16505/AB zu 17036/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (16506/AB zu 17028/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (16507/AB zu 17037/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (16508/AB zu 17039/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (16509/AB zu 17034/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16510/AB zu 17029/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (16511/AB zu 17035/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (16512/AB zu 17038/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16513/AB zu 17023/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (16514/AB zu 17043/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16515/AB zu 17029/J)
des Bundesministers für
Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Yannick
Shetty, Kolleginnen und Kollegen
(16516/AB zu 17045/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen
und Kollegen (16517/AB zu 17041/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16518/AB zu 17046/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16519/AB zu 17044/J)
der Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf
die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian
Drobits, Kolleginnen und Kollegen (16520/AB zu 17042/J)
*****
des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (84/ABPR zu 85/JPR)
des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (85/ABPR zu 84/JPR)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr
geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich darf Sie recht herzlich zu unserer
249. Sitzung begrüßen.
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich grüße auch die Damen und Herren Journalistinnen und Journalisten und unsere Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen.
Die Amtlichen Protokolle der 245. und der 246. Sitzung vom 14. Dezember 2023 sowie die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 247. und das Amtliche Protokoll der 248. Sitzung vom 15. Dezember 2023 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert
gemeldet sind heute die Abgeordneten Maria Großbauer, Nico Marchetti,
Julia Elisabeth Herr, Mag. Gerald Hauser, Heike Grebien,
Mag. Nina Tomaselli und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt folgende Vertretungen bekannt gegeben:
Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher wird durch Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler und
Bundesministerin für Landesverteidigung
Mag. Klaudia Tanner durch Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Mag. Norbert Totschnig, MSc vertreten.
*****
Wie üblich wird die Sitzung auf ORF 2 bis
13 Uhr, anschließend auf ORF III
bis 19.15 Uhr übertragen und anschließend in der TVthek. Auch
private Anstalten übertragen unsere Sitzung.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Objektivität und Information statt ORF-Steuer,
ORF-Bonzengehälter und Indoktrination“
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klubobmann Kickl. – Bitte sehr, Sie gelangen zu Wort. (Abg. Michael Hammer: Das ist sein Niveau, das Thema!) Sie haben 10 Minuten Redezeit, Sie kennen das.
Abgeordneter
Herbert Kickl (FPÖ): Herr
Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitliche
haben als Thema für diese erste
Aktuelle Stunde des Jahres 2024 den ORF ausgewählt. Ich denke, dass
das ein sehr, sehr passender, ein sehr gut geeigneter Einstieg für die
politische
Debatte hier im Nationalrat in diesem Superwahljahr ist, in diesem Jahr der
Entscheidung, wie es ja von vielen bezeichnet worden ist.
Ich denke, dass diese
Bezeichnung eine zutreffende ist. Ein Jahr der Entscheidung: Genau das ist
es, und zwar in vielerlei Hinsicht. Zum Beispiel wird
heuer nämlich auch darüber entschieden, ob eine
Zwangssteuer – und etwas anderes ist ja diese ORF-Haushaltsabgabe
nicht –, die von der großen
Mehrheit der österreichischen Bevölkerung zutiefst abgelehnt wird,
die die Menschen nicht haben wollen, die sie aber von dieser Regierung als
Neujahrsgeschenk präsentiert bekommen haben, wieder abgeschafft wird
oder ob sie bleibt. Entweder – oder: Das ist eine ganz, ganz klare
Entscheidung, und
die Trennlinie ist vollkommen glasklar, wie in vielen, vielen anderen Fragen
auch.
Die Variante A lautet: Es
kommt ein freiheitlicher Regierungschef (Abg.
Michael Hammer: Das wird nicht sein!), ein Volkskanzler (Abg. Steinacker:
Es gibt nur den Bundeskanzler in der Verfassung! Bundeskanzler!) –
Volkskanzler, da
reißt es sie schon wieder in den Reihen der Österreichischen
Volkspartei –, und dann – und nur dann, meine sehr
geehrten Damen und Herren – wird in
diesem Land endlich wieder einmal für die eigene Bevölkerung regiert.
(Beifall bei der FPÖ.)
Das kennen die Menschen
draußen ja schon gar nicht mehr, wenn sie an
diese Regierung denken. Ja, da kommt jetzt Unruhe im ÖVP-Sektor auf (Abg.
Michael Hammer: Wo?! – Abg. Steinacker: Das steht
in der Redeunterlage, deswegen sagt er es!), da verkrampfen sich
alle, da fangen sie an, zu zittern.
Wissen Sie, dieser
ÖVP-Sektor im Hohen Haus ist in der Zwischenzeit der Angsthasensektor
geworden. Da sitzen die ganzen Angsthasen, die
eine unglaubliche Angst davor haben, dass in diesem Land für die
Bevölkerung regiert wird, dass es einen freiheitlichen Regierungschef
gibt. Das führt
dann so weit, dass die ÖVP vor einigen Tagen eine Messehalle in Wels zum
größten Panikraum dieser Republik umfunktioniert hat. (Beifall
bei
der FPÖ.)
Da hat es dann eine massentherapeutische Sitzung gegeben, bei der die Österreichische Volkspartei versucht hat, ihre eigene Angst vor der Freiheitlichen Partei und vor mir auf die Bevölkerung abzuwälzen, ihre eigene Angst vor der Freiheitlichen Partei und vor mir der Bevölkerung umzuhängen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Aber die Bevölkerung will das nicht und jetzt haben Sie noch mehr Angst.
Sie tun mir ja fast leid, meine
sehr geehrten Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei (Abg.
Hörl: Na!), denn es muss schrecklich sein, wenn man von solchen
Ängsten geplagt ist, dass bei Ihren Auftritten im Fernsehen sogar schon
die Bevölkerung zu Hause im Wohnzimmer
den Angstschweiß riechen kann. (Abg. Strasser: Es muss
schrecklich sein, wenn man von so einer Überheblichkeit geprägt ist!
Das muss schrecklich sein!) Sie
sind in einem bemitleidenswerten Zustand. (Beifall bei der FPÖ.)
Jedenfalls: Ein
FPÖ-Regierungschef bedeutet – auf den ORF
umgelegt –, dass die Haushalte und die Unternehmen von diesem
Zwangsirrsinn befreit
werden – weg damit! So einfach ist das, und da lasse ich mich von
Ihnen auch gerne als einen Extremisten beschimpfen, da bin ich nämlich ein
Extremist:
in Sachen Fairness. Das ist etwas, was Sie schon gar nicht mehr kennen. (Beifall
bei der FPÖ.)
Umgekehrt gibt es natürlich
auch die Variante B, das wäre dann sozusagen die Austroampel, das,
was ich da irgendwann einmal auch als politischen Swingerclub bezeichnet
habe, jedenfalls ein Schulterschluss der Verlierer gegen die Freiheitliche
Partei. Und im Fall des ORF bedeutet dann diese Variante B,
dass diese Zwangssteuer selbstverständlich erhalten bleibt.
Sehen Sie, diese ORF-Entscheidung, meine Damen und Herren, ist nur eine einzige Entscheidung, eine von ganz, ganz vielen wichtigen Entscheidungen, die in diesem Jahr anstehen, und ich fürchte, dass allen anderen Parteien hier in diesem Hohen Haus nicht so recht klar ist, wer eigentlich zur ORF-Steuer und zu all diesen anderen Entscheidungen dann tatsächlich das letzte Wort hat. Deswegen werde ich Sie hier an dieser Stelle ein wenig aufklären.
Ich nutze die Gelegenheit,
Ihnen am Beginn dieses Jahres etwas Grundsätzliches zu sagen: Es sind nicht Ihre Parteistrategen, die
diese Entscheidung treffen werden, es ist nicht dieses politisch-mediale
wirtschaftliche Netzwerk, das im Hintergrund so gerne die Fäden in der
Republik zieht, das diese Entscheidungen treffen wird. Es sind nicht
die Meinungsmacher oder Meinungsmanipulateure, vulgo Meinungsforscher, die
diese Entscheidung treffen werden. Es
sind nicht die Chefredakteure der etablierten Medien, die sich in Chatgruppen
da gegen die Freiheitliche Partei verabreden. Es sind nicht als Journalisten
getarnte Politakteure, die den öffentlichen Rundfunk für die
Propaganda gegen die FPÖ missbrauchen. (Ruf bei der ÖVP: Das ist
aber eine schwache Rede
heute! Schlafwagenpartie!) Und es ist auch nicht ein
Bundespräsident – das sage ich Ihnen auch ganz
deutlich –, zumindest keiner, der sich an die Buchstaben und den
Geist unserer Verfassung hält, der das entscheiden wird. (Beifall bei
der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Schlafwagenrede!) Nein, es
sind die Millionen Wahlberechtigten, die das entscheiden werden –
und das sage ich Ihnen als Demokrat. (Zwischenruf des Abg. Höfinger.)
Wir als Freiheitliche Partei
werden diese Entscheidung der Wähler demütig zur Kenntnis nehmen, wie
auch immer sie ausfällt. Wir nehmen den Wählerwillen auf jeden Fall ernst! – Es
fällt mir ganz, ganz leicht, es ist für mich eine
Selbstverständlichkeit, diesen Satz auszusprechen (Abg. Höfinger:
Da
steckt ein großer ... dahinter! Weltverschwörung!), der
für Sie ganz offenbar das allergrößte
Problem ist. Die selbsternannten Superdemokraten und Supertoleranten
vom Dienst haben das größte Problem, ein Wahlergebnis zur Kenntnis
zu nehmen, wenn es ihnen und ihren Machtgelüsten nicht in den Kram
passt. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch diesbezüglich sind wir Ihnen ganz, ganz weit voraus, so wie in vielen anderen Fragen, wir sind Ihnen extrem weit voraus in Sachen Demokratieverständnis und Toleranz.
Jetzt noch einmal zum ORF, zum Thema der Haushaltsabgabe, zu
der Sie die teuerungsgeplagten Österreicher zwingen, durch die Sie bei
ihnen jetzt
noch einmal abkassieren, damit Ihre Propagandaorgel, die Propagandaorgel der
Einheitspartei dadurch finanziert wird – Stichwort Corona, Stichwort
Klimahysterie. (Zwischenruf des Abg. Höfinger.) Alle
Österreicher kennen das, das ist ein Paradebeispiel für den
fortgesetzten Wählerbetrug der Österreichischen Volkspartei.
(Beifall bei der FPÖ.)
Da tönt es aus dem schwarzen Panikraum in Wels heraus:
runter mit den Abgaben und runter mit
den Belastungen! (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Höfinger), und
in derselben Sekunde trudeln bei Millionen Haushalten und Unternehmen in
Österreich die Zahlungsaufforderungen für den ORF ein (Abg. Höfinger:
... Graz gibt es auch eine!), zwischen 184 und 240 Euro, egal ob
man diese Sendungen konsumiert oder nicht. 500 000 Haushalte zahlen
jetzt zusätzlich.
Wissen Sie, was Sie da mit der Jugend in Österreich
machen? – Das, was Sie da einheben, ist nichts anderes als eine
Massengeldstrafe für die österreichischen Jugendlichen,
weil die nämlich auf ihren Tablets und auf ihren I-Pads alles andere
konsumieren, nur nicht den Österreichischen Rundfunk. (Beifall bei
der FPÖ.)
Und wenn sich Ihr Karl der Letzte – Ihr Karl der
Letzte – dann als Anwalt der Leistungsträger aufplustert und in
Wels den großen Wirtschaftsversteher
spielt, dann heißt das im Klartext, dass die ÖVP die
wirtschaftlichen Minderleister im ORF, die rote Zahlen schreiben, trotz
der Privilegien, die sie alle
haben, dann mit zusätzlichen Millionen belohnt, die von den
Zwangsgebührenzahlern abkassiert werden, die mit der Haushaltsabgabe
eingenommen
werden, und die Millionen aus den Werbeeinnahmen gibt’s obendrauf. (Abg.
Leichtfried: Was ist denn das für eine ... Rede?) Es ist
das also eine Prämie
für wirtschaftliches Versagen. – So viel zum Thema
Wirtschaftsverständnis der Österreichischen Volkspartei. (Beifall
bei der FPÖ.)
Man muss bei Ihnen immer das
Gegenteil von dem, was Sie sagen und ankündigen, nehmen, dann ist man
bei der Wahrheit. Wenn die ÖVP verspricht,
es kommt keine Impfpflicht, dann kommt sie garantiert – und der ORF
peitscht sie ein. Wenn ÖVP-Minister unterschreiben, dass sie
zurücktreten, dann
picken sie bis zur letzten Sekunde in ihren Sesseln – und der ORF
macht ihre Propaganda. Wenn die ÖVP einen strengen Asylkurs
ankündigt, dann
schießt die Zahl der Asylanträge in lichte Höhen –
und der ORF verdreht die Zahlen in ihrem Interesse. (Abg. Steinacker:
Faktencheck ...!) Und wenn
die ÖVP mich als extrem oder – ihr neues Lieblingswort ist
jetzt rechtsextrem – als rechtsextrem beschimpft, dann ist das der
beste Beweis dafür, dass ich
aber ganz punktgenau in der Mitte der Gesellschaft stehe (Abg. Steinacker:
Und von Demokratie keine Ahnung haben! Keine Ahnung von Demokratie!) und zu
100 Prozent ganz normale Positionen vertrete. (Beifall bei der
FPÖ. – Abg. Michael Hammer: Du bist ein
Identitärer, ja! Ein Sellner-Freund bist du! – Zwischenruf
der Abg. Steinacker.)
Da können Sie die Linksextremisten, die dann beim ORF
aufmarschieren und versuchen, der Bevölkerung das Gegenteil zu
erklären, auch nicht mehr herausreißen, denn die Menschen haben
dieses Spiel längst durchschaut und die Menschen wissen, dass es da eine
ganz, ganz auffällige Parallele, eine augenscheinliche Parallele zwischen
dem ORF und der ÖVP gibt: In diesem ORF haben Objektivität und
Unabhängigkeit den gleichen Stellenwert, den Ehrlichkeit und
Glaubwürdigkeit bei der ÖVP haben – nämlich gar
keinen. Gar keinen! (Abg. Michael Hammer: Heute sind wir aber
wieder sehr lustig! Sind auch
schon besser gewesen, die Witze!)
Sie beide bestätigen das
jeden Tag aufs Neue. Und so wie sich der ORF in der bestehenden Form
überlebt hat, so hat diese Art zu regieren, wie Sie es
machen, nämlich über die Bevölkerung drüberzufahren,
ausgedient. Es braucht hier wie dort einen Neustart, und diesen Neustart, meine
Damen und
Herren, wird es nur mit einem freiheitlichen Regierungschef geben. (Beifall
bei der FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Aber wie schaut der
denn aus?)
Das wissen die
Österreicher, und deswegen haben Sie hier in diesem Angsthasensektor ja
so viel Angst, aber Sie sind selber schuld an Ihrem Unglück, denn Sie
haben ja alle Chancen gehabt, so ist es ja nicht. Sie haben den Menschen
das Beste versprochen und das Schlechteste gebracht, und das ist der
Grund dafür, warum Ihre Zeit vorbei ist – und jetzt beginnt die
Zeit der österreichischen
Bevölkerung. Das wird eine gute Zeit, und das wird eine gute Zeit ...
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz, bitte.
Abgeordneter
Herbert Kickl (fortsetzend): ...,
dafür werden wir Freiheitliche sorgen. (Beifall bei der
FPÖ. – Abg. Michael Hammer: Sehr schwache
Rede! – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger. –
Ruf bei der ÖVP: Blutleer, die Rede!)
9.17
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Frau
Bundesministerin Raab herzlich begrüßen und ihr für eine
einleitende Stellungnahme das Wort erteilen. –
Bitte sehr, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Familie,
Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher
vor den Bildschirmen! Ich möchte mich eingangs bei der Freiheitlichen
Partei für die Gelegenheit, auch einmal
ein paar Fakten in diesem Bereich darzustellen,
ganz herzlich bedanken.
Ich möchte einmal mit der
grundsätzlichen Frage nach einem öffentlich-rechtlichen Auftrag
und einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk beginnen, denn
Sie, Herr Abgeordneter Kickl, haben gesagt, es geht um die Frage
entweder – oder, entweder finanziert man den ORF oder man finanziert
ihn nicht.
Dann muss man aber auch die Wahrheit sagen (Abg. Kickl: Nicht einmal
zuhören können Sie!), nämlich: Wenn man den ORF nicht
finanziert, dann gibt es ihn
auch nicht. Und das ist die Grundsatzfrage, in der wir uns unterscheiden: Sie
sagen, es soll keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Ruf bei der
FPÖ: Das
stimmt ja überhaupt nicht!) in unserem Land geben (Abg. Wurm:
Da haben Sie nicht zugehört, Frau Minister! – Abg. Kassegger:
Das ist nicht besonders logisch,
Frau Minister!), ich denke, es soll einen öffentlich-rechtlichen
Rundfunk geben, der dann eben auch finanziert werden muss, weil das
natürlich etwas kostet. Ich denke, ich bin da mit meiner
Ansicht auch in guter Gesellschaft, denn es gibt kein europäisches Land,
das keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk
hat (Abg. Kickl: Sie reden ins Leere!), und ich denke, es
wäre auch nicht in
Ordnung, wenn Österreich das einzige ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich glaube auch, es hat einen
Wert für eine Demokratie, dass es Meinungsvielfalt gibt, dass es
Pluralismus gibt, dass es unterschiedliche Medien gibt (Abg.
Kickl: Ah! Ah!) und dass es einen öffentlich-rechtlichen
Rundfunk gibt. Und ich denke, wenn Sie schon sagen, Sie sind gegen den ORF,
dann sollten Sie
die ganze Wahrheit sagen, dann sollten Sie auch sagen, dass Sie nicht nur
gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind, sondern auch gegen die
privaten Medien, die sogenannten Systemmedien, wie Sie sie in
gewissen Reden immer bezeichnen, die ich von den freiheitlichen
Funktionären höre, dann
sollten Sie den Menschen draußen auch die Wahrheit sagen, dann sollten
Sie auch sagen, dass Sie dagegen waren, dass es eine Qualitätsjournalismusförderung
gibt, dass Sie dagegen gestimmt haben, dass es eine Digitale-Transformation-Förderung
für einen privaten Medienstandort gibt, für einen dualen,
wo es eine Vielfalt an Medien gibt (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch),
und dann sollten Sie auch sagen, warum Sie da überall dagegen sind: weil
Sie Ihre
eigenen Kanäle aufgebaut haben (Ruf: Fakenews-Fabrik!) über
Telegram, über Whatsapp, über FPÖ-TV (Abg. Belakowitsch:
Das ist eine Frechheit ...! – Ruf bei der ÖVP:
Unzensuriert! „Info-direkt“!), weil Sie keine Freiheit des
Journalismus
wollen (Abg. Kickl: Schauen Sie sich das an!), sondern einen
Mainstream, der durch Ihre Meinung bestimmt ist. (Beifall bei ÖVP und
Grünen sowie bei Abgeordneten
der NEOS. – Abg. Michael Hammer: FPÖ-TV, das seichteste
Programm!)
Um zu den Fakten zu kommen, zur Finanzierung:
Das neue ORF-Gesetz ist mit 1. Jänner in Kraft getreten, und was Sie
natürlich zu unterschlagen versuchen – ich verstehe
die Argumentation –, ist, dass es für 3,2 Millionen Haushalte –
für all jene, die bisher brav die GIS gezahlt haben – bedeutend
günstiger wird. (Abg. Kickl: Aber auch ohne dass sie es
anschauen!) Ich möchte die Zeit gerne nutzen, um das den Menschen
draußen zu sagen. (Abg. Kickl: Da
ist auch 1 Euro zu viel, wenn ich keine Gegenleistung habe! –
Abg. Leichtfried: Jetzt redet er eine Viertelstunde, dann schreit er
auch noch rein!)
Es hat ja bisher
auch gewisse Landesabgaben gegeben, die die Bundesländer mit der
ORF-Gebühr eingehoben haben (Abg. Amesbauer: Die gibt’s
immer noch,
in der Steiermark zum Beispiel die höchste! Was heißt: die hat es
gegeben?!), um damit womöglich auch gewisse Sport- oder
Kulturbudgets mitzusubventionieren. Viele Bundesländer sind
jetzt davon abgegangen und haben diese Abgaben ausgesetzt.
Das führt dazu,
dass es unter anderem für all jene, die in Wien und Niederösterreich
leben, günstiger wird: die Gebühr wurde von 28,25 Euro
auf 15,30 Euro gesenkt. (Beifall der Abg. Götze.) Es
führt dazu, dass die Gebühr für alle, die in der Steiermark
leben, von 28,65 Euro auf 20 Euro gesenkt
wurde. Für die Salzburgerinnen und Salzburger wurde sie von
27,15 Euro auf 15,30 Euro gesenkt, für die Tirolerinnen und
Tiroler von 26,45 Euro auf 18,40 Euro, in Kärnten von
27,55 Euro auf 19,90 Euro und in Vorarlberg und Oberösterreich
von 22,45 Euro auf 15,30 Euro. (Beifall bei der ÖVP und
bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kickl: Auch für
die, die es nicht anschauen!)
Das bringt den Menschen eine
Ersparnis von bis zu 155,40 Euro im Jahr.
(Abg. Amesbauer: Wie viel Plus bringt es dem ORF?) Das ist eine
Entlastung, die 3,2 Millionen Haushalte in unserem Land betrifft. (Beifall bei ÖVP und
Grünen.)
Sie wissen auch, dass es der
Verfassungsgerichtshof war, der die bisherige Regelung als verfassungswidrig aufgehoben hat. (Abg. Hafenecker:
Ja, es hätte
aber auch so geregelt werden können, dass ...!) Wenn
man das Urteil liest und sich damit beschäftigt, dann weiß man, dass
der Verfassungsgerichtshof im
Kern gesagt hat: Ja, es ist nicht fair, dass die, die eine Sendung über TV
oder Radio konsumieren, zahlen, und andere, die dasselbe über Laptop oder
Handy tun, nicht! (Abg. Kickl: Jetzt zahlen alle! Das ist ja
unglaublich!) Dementsprechend hat uns der Verfassungsgerichtshof
vorgegeben, eine neue Regelung
zu schaffen. (Abg. Michael Hammer: Den akzeptiert er ja auch nicht!)
Herr Kickl, Sie
können jetzt natürlich sagen: Es ist mir total egal, was der Verfassungsgerichtshof
sagt! – Das tun Sie ja auch. (Abg. Kickl: Der hat Ihnen
aber
nicht diese Lösung vorgegeben! – Abg. Michael Hammer: Vokaki!)
Wenn man aber als Bundesregierung in der Verantwortung ist, dann kann man
das nicht
(Abg. Kickl: Angsthaserl!), dann hat man höchstgerichtliche
Erkenntnisse und Urteile zu akzeptieren und verantwortungsvoll umzusetzen.
(Beifall bei der
ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Natürlich haben wir das so gemacht, wie es auch unserem Grundzugang
entspricht. Es muss für die Menschen
günstiger werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auch
schlanker werden. Er muss sparsamer werden. Er
muss dadurch für die Menschen billiger werden und er muss natürlich
auch im digitalen Zeitalter ankommen und neue Formen der Verbreitung zur
Verfügung stellen, um gerade auch junge Menschen zu erreichen. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Das wurde viele
Jahrzehnte lang nicht angegangen, wir aber haben das getan. Der
öffentlich-rechtliche Rundfunk wird nun auch durch gesetzliche
Maßnahmen gezwungen, einen Sparkurs einzuschlagen. Bis zu
325 Millionen Euro muss er in den nächsten Jahren einsparen, damit
die Gebühr für die Menschen in diesem Ausmaß gesenkt werden kann.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen Wert – aber wie
gesagt, wir wollen ihn schlanker,
sparsamer und effizienter. (Abg. Belakowitsch: ... jetzt mehr
Geld! – Abg. Hafenecker: ... bekommt der
„Wecker“-Moderator 400 000!)
Ich denke, auch
die Zahlen zeigen uns, dass die Menschen grundsätzlich einen
öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben wollen. Bin ich mit allem einverstanden, was
im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gezeigt oder berichtet
wird? – Nein, auch nicht (Abg. Belakowitsch: Na sind Sie
die zuständige Ministerin? –
Abg. Michael Hammer: Na soll sie eingreifen, oder wie? – Abg.
Strasser: Zensur, oder wie? So denkt die FPÖ! – Abg. Kickl:
Ha, haben lauter schwarze Handlanger
drinnen sitzen!), aber ich sehe, dass er einen Mehrwert für die
Demokratie hat,
und ich sehe auch, dass die Menschen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in vielfacher Weise konsumieren. (Abg. Loacker: Aber nur Leute über 60!)
Denken Sie an
„Bundesland heute“, denken Sie an die Übertragungen von Skirennen
und anderen Sportveranstaltungen, denken Sie an Ö3, denken Sie
an die Kultur, an die Filmwirtschaft, die dadurch auch belebt wird! (Abg. Hafenecker:
... jeden Tag in der Früh, dass er 400 000 ...!) Es ist ein
Faktum, sehr
geehrte Damen und Herren, dass über 90 Prozent der
Österreicherinnen und Österreicher die Angebote des ORF in
irgendeiner Form nutzen, fast
80 Prozent sogar täglich. Auch das hat einen Wert für die
Menschen in Österreich. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wir haben
natürlich auch die Gelegenheit genutzt, um den Rahmen zu setzen, dass das
Programm verbessert wird. Beispielsweise hat es viele Jahrzehnte
lang Regelungen gegeben, aufgrund derer Sendungen digital nur maximal sieben
Tage lang online waren, wodurch der ORF nie etwas online only oder online
first machen konnte. Das ist einfach nicht mehr zeitgemäß.
Natürlich muss man in der heutigen Zeit auch digitale
Verbreitungskanäle zur Verfügung haben.
Als Familienpartei war es uns
auch wichtig, für die Kinder ein Angebot zu schaffen. (Abg. Kickl:
Ah! – Abg. Belakowitsch: Das ist ja ein grandioses Programm!)
Wir wollten ein hochwertiges Familien- und Kinderprogramm für alle
Sechs-
bis 14-Jährigen ins Leben rufen und das dementsprechend gesetzlich im
öffentlich-rechtlichen Auftrag abbilden.
Klar muss natürlich
Folgendes sein: Der ORF ist kein Selbstzweck. Er muss
für die Menschen einen Mehrwert bringen und er muss viel transparenter werden.
(Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Es
war wichtig, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch
transparenter aufstellen, dass die Menschen wirklich wissen, was
mit ihrem Gebührengeld passiert (Abg. Schnedlitz: Das ist
eine Forderung an den Kanzler, oder? – Ruf bei der FPÖ:
Genau! –
Abg. Belakowitsch: Das haben Sie im Text vergessen!), dass es ein
Ende der überschießenden Privilegien – in Bezug auf
Sonderpensionen, Wohnungszulagen, überschießende
Gehälter – gibt, die sich über Jahrzehnte eingeschlichen
haben. (Abg. Kassegger: Wer hat denn das zugelassen, außer Ihnen?
Das haben
ja Sie alles zugelassen! – Abg. Kickl: Schaffen’s die
Privilegien ab!)
Dementsprechend
gibt es neue Transparenzgebote für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk. Alle Gehälter ab einer Einkommenshöhe von jährlich
170 000 Euro müssen verpflichtend veröffentlicht werden,
auch namentlich – ein Vorbild ist die englische BBC.
(Abg. Hafenecker: Die anders finanziert ist!) Natürlich erwarte
ich mir dadurch auch mehr Verantwortung im Umgang mit dem Gebührengeld,
mehr Verantwortung, wenn es darum geht, bei Vertragsabschlüssen
sparsam vorzugehen. Transparenz hat den Vorteil, am Ende auch zu mehr
Verantwortung im Umgang mit dem – in diesem Fall –
Gebührengeld zu führen. Das will ich auch. Wir haben
überschießende Sonderzulagen, Wohnungszulagen, Sonderpensionen beim
ORF gestrichen beziehungsweise stark reduziert – all das ist
mit dem neuen ORF-Gesetz
zustande gekommen –, damit es für die Menschen in unserem Land
günstiger wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich und wir in
der Regierung wollen – offensichtlich im Gegensatz zu
Ihnen – einen lebendigen Medienstandort. Wir wollen einen dualen
Rundfunk. Wir wollen eine öffentlich-rechtliche und
auch eine private Medienlandschaft. Wir wollen einen
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der schlank ist, der sparsam ist und der
selbstverständlich objektiv berichtet. (Abg. Kickl: Na
servas! – Abg. Belakowitsch: ... umsetzen? Wann denn? 2030?) Wir
wollen, dass Sonderprivilegien, die sich über viele Jahre eingeschlichen
haben, gestrichen werden. (Ruf bei den NEOS: Das stimmt doch nicht!) Wir
wollen ein zukunftsträchtiges Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
zu den besten Konditionen für die Menschen in unserem Land –
und das haben wir im ORF-Gesetz verwirklicht. – Vielen Dank. (Beifall
bei ÖVP und Grünen. – Abg. Belakowitsch: Sehr
peinlich! – Abg. Hafenecker: Ich hätte nicht gedacht,
dass Sie so ahnungslos sind!)
9.27
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Egger.
Ab nun stehen 5 Minuten Redezeit zur Verfügung. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger
(ÖVP): Herr Präsident! Frau
Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte
Zuseherinnen
und Zuseher hier im Hohen Haus und auch via Livestream! Herr Kollege Kickl hat
wortreich (Abg. Michael Hammer: Aber blutleer!) ausgeführt,
wie er
sich manche Dinge nicht vorstellt und wie er sich manche Dinge vorstellt. Das
scheint so interessant zu sein, dass nicht einmal die Hälfte seiner
Abgeordneten ihm gelauscht hat. Anscheinend ist es zu früh und
der Inhalt ist
auch zu wenig interessant. – Das ist die erste Erkenntnis. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Zweite Erkenntnis: Anscheinend wurde der Österreichplan von Bundeskanzler Karl Nehammer sehr intensiv studiert. Das spricht für den Plan und bildet hoffentlich ein wenig weiter, damit Sie wissen, wo sich der Standort hin entwickelt. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Erkenntnis: Wir
können bei den Freiheitlichen in Bezug auf den ORF das gleiche Muster
erkennen wie betreffend Corona oder Migration: spalten,
hetzen, diffamieren und polarisieren. Das wird am Ende des Tages nicht zum Ziel
führen, denn die Bevölkerung weiß ganz genau, wer den ersten
Lockdown gefordert hat, Herr Klubobmann Kickl. (Abg. Michael Hammer: Der
Vokaki war’s! – Abg. Kickl:
Die weiß auch, wer gescheiter geworden ist und wer bis heute
deppert ist! – He-Rufe und heftiger Widerspruch
bei der ÖVP. – Abg. Michael Hammer: Primitivling! –
Rufe bei der ÖVP: Unglaublich! Also bitte! – Ruf: Der will
Kanzler werden!) Die Bevölkerung weiß ganz genau, wer in
der Zeit, in der es die höchste Zahl an Asylanträgen gegeben hat,
Innenminister war. Die Bevölkerung weiß haargenau, wer
einen Plan hat und wer Fahndungslisten kommuniziert –
Sie nämlich. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Spannend finde ich auch, dass
Sie sich zuerst über die Meinungsforschung
lustig machen und dann aus den Umfragen ableiten, dass Sie schon Volkskanzler
sind. Das geht irgendwie nicht ganz zusammen. Am Ende des Tages wird
noch immer der Wähler entscheiden, und der Wähler wird sich für
das bessere Programm entscheiden und er wird sich für die besseren
Persönlichkeiten entscheiden. Das sind ganz sicher nicht Sie. (Beifall
bei der ÖVP.)
Nun kommen wir zum Thema: zum
ORF. Bundesministerin Raab hat schon ausgeführt, dass Sie gar keinen
Qualitätsjournalismus haben wollen, Sie wollen keine Medienvielfalt, das
interessiert Sie nicht. Deswegen gehen Sie gegen den ORF so vor und deswegen
gehen Sie auch gegen die Medien so vor, weil Fakenews, Echokammern und
FPÖ-TV Ihre einzige Weisheit sind. Das wird auf Dauer nicht funktionieren.
(Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Grünen.)
Sie spalten, hetzen und
polarisieren die ganze Zeit, das wird nicht erfolgreich sein. Wir setzen uns
für einen starken Standort ein, der auch die Medienvielfalt gewährleisten
wird. Sie müssen irgendwann sagen, was Sie beim ORF nicht
wollen – Bundesministerin Raab hat es ausgeführt –:
Wollen Sie
nicht die Übertragung des Neujahrskonzertes, wollen Sie keine
Landesstudios, wollen Sie keine Sportveranstaltungen im ORF? – Nur
hinzuhauen ist billige Polemik, das passt aber gut zu Ihnen. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Sie können aber auch
sagen, dass Sie den ORF als Wirtschaftsfaktor nicht wollen: 100 Millionen
Euro für die Filmwirtschaft, 120 Millionen Euro für Kunst und
Kultur, 170 Millionen Euro für die regionale Vielfalt und
100 Millionen
Euro für den Breiten- und Spitzensport. (Abg. Kassegger: Wer
zahlt denn das alles? Zahlen Sie das?) Er sichert damit
10 000 Arbeitsplätze. Wollen Sie das
nicht? – Dann sagen Sie es laut, sagen Sie: Nein, ich will das
nicht! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Das unterscheidet Sie von Bundeskanzler Nehammer (Abg. Amesbauer: Uns unterscheidet alles!), nämlich insofern, als es oft auch unpopulär ist, Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen zu setzen. Wir haben uns die ORF-
Entscheidung nicht ausgesucht (Abg. Belakowitsch: Sicher!),
aber wir
haben in verantwortungsvollem Umgang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
eine Entscheidung getroffen, und die war gut so. (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Grünen.)
9.32
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter
Kickl, für den Ausdruck „deppert geblieben“ darf
ich Ihnen einen Ordnungsruf erteilen. (Heiterkeit
bei der FPÖ.) – Ich glaube, es ist nicht angebracht, sich
noch darüber lustig zu machen, Herr Klubobmann Kickl. (Abg.
Michael Hammer: Er ist ein Primitivling! –
Abg. Strasser: Unterscheidet in die Gescheiten und in die Depperten!
Danke!)
*****
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klubobmann Kucher. – Bitte sehr.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das war heute in der Früh eine
sehr bewegende Rede von Herbert Kickl: sehr verletzlich, voll von Schmerz und
Offenbarung. Er hat viel von seinen persönlichen Ängsten und
Befürchtungen gesprochen. Die Rede hat fast therapeutische
Elemente gehabt, viel Katharsis war darin enthalten, weil er auch viel
aufgearbeitet hat, was ihm anscheinend in den letzten Jahren im
Umgang mit Journalistinnen und Journalisten widerfahren ist. Da hat
man sehr viel Schmerz gespürt, und die kritischen Fragen dürften
Herbert Kickl nicht ganz loslassen.
Wir alle hier in diesem Raum
werden wahrscheinlich schon Interviews gehabt haben, bei denen wir nicht mit
jeder Frage einverstanden waren und wir
dann vielleicht nicht ganz glücklich darüber waren. Es ist aber auch
nicht die Aufgabe von Journalistinnen und Journalisten, uns als Politiker
glücklich zu machen, und ein bisschen etwas muss man da auch
aushalten, Herbert
Kickl. Da darf man nicht so verletzlich sein, das gehört schon auch zum
Job dazu. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und
Grünen.)
Ich verstehe aber
persönlich, wie sich das Ganze so entwickelt. Wir haben leider nicht
erfahren, was sich die FPÖ unter Medienpolitik für das Land vorstellt,
auch nicht, was den Umgang mit internationalen Konzernen – Amazon,
Google, im Medienbereich ganz stark Facebook – betrifft. Sie machen
riesengroße Gewinne, schaffen aber kaum Arbeitsplätze in
Österreich, während die Redaktionen immer mehr ums
Überleben kämpfen. Darauf haben wir von Herbert Kickl keine
Antworten bekommen. Wie sich die Freiheitliche Partei die Medienpolitik
vorstellt, sehen wir aber tagtäglich im FPÖ-TV. Es ist im Hintergrund immer
nette Musik zu hören, wir kennen sie vom Supermarkt und vom Fahrstuhl, ein
bisschen ein Gedudel (Heiterkeit bei SPÖ und Grünen), und
da werden dann ganz, ganz kritische Fragen an Herbert Kickl gestellt: Herbert,
was ist das Geheimnis deines Erfolges, was macht dich so einzigartig? Und
Herbert Kickl ist dann immer in der Lage, diese kritischen Fragen auch zu beantworten.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP
und Grünen.)
Dann gibt es Leute wie den
Generalsekretär Hafenecker, der ganz kritische Fragen gestellt
bekommt – witzigerweise ist am Zettel immer schon die Antwort
vorbereitet. Die Fragen an Generalsekretär Hafenecker lauten dann zum Beispiel,
nach der Rede von Karl Nehammer: Die Angst vor Herbert Kickl muss groß
sein, oder? – Eine sehr kritische Frage. (Heiterkeit bei
Abgeordneten
von SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Dann wird noch einmal nachgelegt, weil man jetzt Hafenecker in die Enge getrieben hat: Die FPÖ braucht nicht Angst zu haben vor Karl Nehammer, oder? (Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Noch schlimmer hat es dann Abgeordneten Schrangl erwischt,
der mit den Forderungen zur Asylpolitik konfrontiert wird. Da ist er dann
völlig baff, weiß
nicht, wie er reagieren soll, und antwortet einer Journalistin von der FPÖ
darauf: Du hast die Antwort vorweggenommen, du hast vollkommen recht, genau
so ist es! – Das ist das kritische
Interview der FPÖ, wie ihr euch das vorstellt. (Heiterkeit und Beifall
bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Ich möchte jetzt auch nicht mit Strache anfangen, der
mit einem ordentlichen Radierer auf Ibiza gesessen ist und wo wir erlebt haben,
wie er in Richtung ORF agiert hat, wie er Zeitungen verscherbeln
wollte. – Herbert, aber gerade für dich wäre es so
wichtig, weil du von einer gewissen Vergesslichkeit geplagt bist,
dass Journalistinnen und Journalisten dich immer wieder auch mit kritischen
Fakten konfrontieren. Du hast unabsichtlich – ich glaube,
es war drei Jahre lang – 10 000 Euro zusätzlich
über die FPÖ Wien kassiert, einen
flotten Zehner jeden Monat, und bist dann damit konfrontiert worden, dass du
unabsichtlich einen Zehner im Monat, zusätzlich zum Nationalratsgehalt,
kassiert hast. Darauf hast du gesagt: Ich weiß nicht, wie das passieren konnte.
(Lebhafte Heiterkeit bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) Ich
weiß nicht, wie das passieren konnte – das war die Antwort von
Herbert Kickl. (Beifall bei SPÖ,
ÖVP und Grünen.)
Bei dem Sumpf in der eigenen Partei wundert mich das nicht,
und da rede ich jetzt nicht von den Champagnerflaschen von Vilimsky und seinen
Freunden im EU-Parlament, vom Whirlpool von Strache und von der
Penthousewohnung, das alles auf Regimentskosten gezahlt worden ist. Da
hätte man natürlich genauer hinschauen können, das
wäre schon auch Aufgabe von einem Generalsekretär gewesen. Jetzt
wird mir auch klar, warum du so große Ängste
vor Journalistinnen und Journalisten hast: weil es nicht angenehm ist, wenn man
darauf hingewiesen wird, dass man sehr vergesslich ist.
Vielleicht hättest du dir
öfter auch das Kinderprogramm im ORF anschauen sollen. Da hast du ja auch
jemanden, der dir helfen könnte: Tom Turbo oder Fritz Fantom. Die
hätten dir bei der Recherche helfen können: Wie schaut es
zum Beispiel aus mit dem Goldschatz in Tirol, ist der irgendwo aufgetaucht oder
nicht? Wo sind die Eurofighter-Millionen? – Da gibt es einige
Fragen, die
man sich durchaus auch mit dem Kinderprogramm im ORF zu Gemüte führen
könnte. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ, ÖVP und
Grünen.)
Abschließend noch, weil es ein wichtiges Thema ist:
Es geht in Österreich um Medienfreiheit, um Respekt, um den Umgang
miteinander, darum, dass
wir uns nicht gegenseitig, nur weil wir anderer Meinung sind, mit Fahndungslisten
verfolgen, dass wir nicht Journalistinnen und Journalisten beschimpfen, weil
sonst das passiert, was wir leider in Ungarn schon erleben müssen: dass
der öffentliche Rundfunk immer mehr eingeschränkt wird, private
Medien aufgekauft werden und man in Wahrheit auf dem Weg zur illiberalen
Demokratie voranschreitet – zur illiberalen Demokratie, die ihr
tagtäglich leben wollt,
bei FPÖ-TV. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und
Grünen. – Bravorufe bei der SPÖ.)
9.38
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA
(FPÖ): Ich möchte den
Klubobmann der Schrebergartenpartei
Österreichs zur Eröffnung des Villacher Faschings beglückwünschen.
(Abg. Kucher: Klagenfurter!) Das ist dir gut gelungen, das waren
die tollen Inhalte, auf die wir gewartet haben. Danke, lieber Philip, du
hast mich auch zum Lachen gebracht. (Beifall bei der FPÖ.)
Nicht zum Lachen bringt mich
aber die Inkompetenz der ÖVP. Und wenn ich jetzt gerade in die erstarrten
Gesichter schaue, dann fühle ich mich an
Wels erinnert, an die Selbsthilfegruppe Herbert Kickl (Zwischenrufe bei der
ÖVP), die unter Vorhaltung von Waffen dort hingetrieben worden ist,
weil freiwillig dort eh keiner hingefahren wäre. Ich habe ein
paar von euch im Fernsehen gesehen, ihr habt dort nicht recht glücklich
gewirkt, aber ich verstehe es.
Kollege Egger hat gerade sein letztes Semester hier im Haus
begonnen – ein
paar Monate musst du noch durchhalten, dann darfst du wieder in der Privatwirtschaft wirken, aber das nur nebenbei. (Abg. Höfinger: Parteisoldat der ersten Stunde!)
Ich weiß ja, warum die
ÖVP schon wieder so finster dreinschaut: weil die Frau Minister Raab hier
völlige Inkompetenz offenbart hat, völlige Inkompetenz
in dem, was sie tut. Frau Minister, ich habe die halbe Rede wegschmeißen
müssen, als ich Ihre gehört habe, weil ich gewisse Dinge
richtigstellen muss. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Nein,
nein, das passt schon! Hört zu, sonst wisst ihr es dann wieder nicht! Die
Frau Minister ist ja auch nicht informiert gewesen. (Beifall bei der
FPÖ.)
Der erste Punkt ist der, Frau
Bundesminister, und es wäre das kleine Einmaleins Ihres Jobs, das zu
wissen: Die FPÖ hat nie davon gesprochen, dass der
öffentlich-rechtliche Rundfunk weg muss (Nein-Rufe bei der ÖVP),
sondern wir haben immer, in jeder unserer Äußerungen, gesagt, Sie
sollten – und das
wäre Ihr Job gewesen – einmal definieren, was der
öffentlich-rechtliche Rundfunk können soll.
Das kann man in weiterer Folge
natürlich auch hier im Parlament besprechen. (Abg. Egger: Aber
was ist eure Idee? Ihr sagt immer nur, was nicht geht!) Was
er nicht können soll, ist das, was er gerade tut: eine linke Echokammer
sein, in der sich gewisse Leute in einer gegenseitigen Befruchtungsorgie gegenseitig den Ball
zuspielen. Das soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht sein.
Frau Bundesminister, Sie haben gesagt, die FPÖ sei
gegen die Medienvielfalt
hier im Land. Auch das ist unrichtig. Sie können all Ihre Raiffeisenmedien
gerne haben, die sind im Privatbereich; die Linken können gerne weiter den
„Falter“ sponsern, die SPÖ kann das auch machen; Sie
können den „Standard“ irgendwie künstlich am Leben
erhalten – alles gut! Das ist alles Ihre Sache, privatwirtschaftlich
abgedeckt. Aber – und das ist der springende
Punkt –:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss ein Spiegelbild der Gesellschaft
sein und soll nicht ein politisches Instrument sein – und das muss
die Politik gewährleisten.
Wenn ich mir ansehe, was allein
in den letzten Tagen passiert ist, dann habe ich den Eindruck, dass einerseits
die Parlamentsparteien, die jetzt hier vertreten sind –
und dann kommt ja noch die Bierpartei dazu, da hat Herr Kollege Kucher
vielleicht gestern schon ein bisschen eine Besprechung gehabt (Heiterkeit des
Abg. Ries), denn anders kann ich mir seine Rede nicht
erklären –, die einen sind, die kandidieren. Mir kommt aber
vor, auch der ORF tritt zu
dieser Wahl an.
Das kann man ja auch
machen – wenn Armin Wolf ständig glaubt, er müsse Politik
erklären, dann soll er sich einmal aus seinem pragmatisierten
Sessel herausschwingen, soll bei irgendeiner Partei antreten. Vielleicht mag er
gleich bei der Bierpartei mitmachen – nein, dazu ist er zu
unlustig – oder
wo auch immer; aber nichtsdestotrotz, er soll kandidieren. Aber immer aus dem
geschützten Bereich heraus politische Kampagnen zu fahren – und
das
sind Kampagnen, die Sie mit Ihrem Umfeld alle mitunterstützen –
ist sicherlich nicht die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Beifall
bei
der FPÖ.)
Sie haben davon gesprochen,
Frau Bundesminister, der ORF solle sparsam sein. Wo haben Sie das irgendwie dekliniert, wie sparsam er sein muss, und wie
bringen Sie es in die Umsetzung? Ist das Pius Strobl, der von den Grünen
dort implantiert worden ist, der mit 450 000 Euro nach Hause geht?
Ist es ein
ORF-Wecker-Moderator, der mehr verdient als der Bundeskanzler? – Das
würde mich ja ärgern, wenn ich Karl Nehammer wäre, vor allem
jetzt, da es in den letzten Monaten noch darum geht, dass man ein bisschen etwas
einstreift. – Ein ORF-Wecker-Moderator, der 400 000 Euro
kassiert (Zwischenruf bei den
Grünen), ein ORF-Generaldirektor Weißmann, der
380 000 Euro kassiert, und in weiterer Folge über
50 Personen, die sich dort mit 150 000 Euro im Jahr
bedienen – ist das, ganz ehrlich, Ihr Begriff von Sparsamkeit, Frau
Bundesminister? Glauben Sie, Sie haben Ihr Ziel erreicht, oder müssen
Sie vielleicht
noch ein bisschen nacharbeiten, solange Sie noch können? – Das
Ziel haben Sie nicht erreicht! (Beifall bei der FPÖ.) Sie ziehen
den Menschen Geld aus der
Tasche, damit dieser Privilegienstadel am Ende des Tages weitergeführt werden kann.
Und noch etwas –
weil Sie gesagt haben, Transparenz im ORF sei wichtig –:
Ja, Frau Bundesminister, dafür stehen wir, dafür setzen wir uns auch
ein.
Wissen Sie, wie transparent der ORF ist? Wir haben einen definitiv vorhandenen
Fall von Wahlmanipulation durch den ORF – Sie wissen es ganz
genau –:
Vor etwas mehr als fünf Jahren gab es die Affäre Ziegler. Da ist es
so gewesen, dass dieser Chefredakteur des ORF Niederösterreich bis wenige
Stunden,
bevor die Wahllokale geöffnet haben, versucht hat, in allen Wahllokalen
eine Geschichte gegen unseren Udo Landbauer in Stellung zu bringen. Das hat
er auch gemacht und damit hat er die Wahl nachhaltig beeinflusst.
Die Konsequenz war, dass es dann eine Kommission gegeben
hat, wo über 50 Leute befragt worden sind. Und wissen Sie, wie Ihre
Transparenz Marke ÖVP ausschaut? – Der Bericht dieser
Kommission wird unter Verschluss gehalten,
der ORF hat sich bis zum heutigen Tag nicht für den von ihm verursachten Wahlbetrug
entschuldigt. Das ist Ihre Kompetenz und das ist auch Ihre Verantwortung. (Beifall bei der
FPÖ. – Abg. Egger: Redezeit! – Abg. Michael
Hammer: Wegen dem Bissl habt ihr die Aktuelle Stunde gebraucht!)
9.43
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Klubobfrau Maurer. – Bitte sehr.
Abgeordnete
Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr
geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen
und Zuseher! Herbert Kickl hat es gerade einmal mehr bewiesen, auch
Herr Hafenecker: Es geht der FPÖ nicht um die Meinungsfreiheit, sondern darum,
dass alle Medien die freiheitliche Meinung verbreiten sollen. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Genau dafür will die
Freiheitliche Partei auch den ORF missbrauchen. Ihr deklariertes Vorbild Orbán
hat gezeigt, wie es geht: Er hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
in Ungarn zum Staatsfunk umgebaut. Kritische Stimmen
werden stumm geschaltet, wer in Orbánistan ein falsches Wort sagt, ist
ganz schnell von der Bildfläche verschwunden und ist den Job los;
„zack zack
zack“, wie es Ihr alter Parteifreund in Ibiza ausgedrückt hat. –
Das ist Ihre Vision, Herr Kickl!
Dass die FPÖ bereits jetzt in Richtung Orbánistan drängt, sehen wir fast jeden Tag aufs Neue. Die Freiheitliche Partei macht regelmäßig unabhängige Journalistinnen und Journalisten verächtlich – gerade wieder hier gesehen –, sie unterstellt dem ORF Indoktrination und möchte ihm selber ehrliche Information verordnen.
Der Punkt ist aber, Herr Kickl:
Keine Partei hat dem ORF oder irgendeinem anderen Medium vorzuschreiben,
was ehrliche Information ist und was nicht. Journalismus muss unabhängig
recherchieren, Fakten prüfen und auch unangenehme Fragen
stellen – Herr Kucher hat hier das Gegenbeispiel des
FPÖ-TV zitiert – und nicht ungefiltert fragwürdige Mythen
über Pferdeentwurmungsmittel oder Putins Kriegspropaganda verbreiten,
so wie Sie das auf
Ihrem Kanal tun. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Unabhängige Berichterstattung ist eine zentrale Säule unserer Demokratie, und es ist unsere demokratische Pflicht, die Unabhängigkeit der freien Medien zu schützen und zu stärken. Genau darauf zielt die ORF-Reform ab.
Fangen wir bei der Finanzierung an: Der
Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die alte GIS-Gebühr
repariert werden muss. Es wurde bereits gesagt: Das haben wir mit dem
ORF-Beitrag umgesetzt. Diese Lösung wurde aus mehreren Gründen
gewählt: Erstens zahlt jetzt jeder einzelne Haushalt weniger als mit
der alten GIS-Gebühr. Wer befreit war, bleibt das auch weiterhin,
jene mit kleinen Einkommen können sich befreien lassen und müssen
das nicht zahlen. Zweitens kann der ORF damit seinen
öffentlich-rechtlichen Auftrag unabhängig
erfüllen.
Was macht die
FPÖ? – Sie nennt den ORF-Beitrag eine Zwangssteuer und
möchte den ORF selbst mit Steuergeld aus dem Budget finanzieren.
Würde das die Finanzierung billiger machen? – Nein,
natürlich nicht. Hätte es irgendeinen Vorteil für die
Menschen? – Nein, natürlich nicht. Im Gegenteil: Die Gebührenbefreiung
für niedrige Einkommen wäre dann zum Beispiel nicht
gegeben. Das wäre natürlich sozial weniger gerecht, aber um den
sogenannten kleinen Mann, wie die Freiheitliche Partei das so gerne
ausdrückt (Abg. Belakowitsch: Sie haben auch überhaupt
keine Ahnung, ... reden, oder?), oder die kleine Frau –
das sagt sie weniger oft – geht es der FPÖ ja bekanntlich
nicht.
Warum also wäre der
FPÖ eine Budgetfinanzierung lieber? – Weil sich die FPÖ jetzt schon in der nächsten Regierung sieht
und die österreichischen Medien von ihrem Gutdünken
abhängig machen will – wir sehen es in Ungarn –;
weil sie direkten politischen Druck ausüben möchte (Abg. Hafenecker:
... ungarischen ... Qualitätsjournalismus ...!), da sie
mit dem Budget ganz einfach die Mittel kürzen kann. Das ist ihr Ziel, und
genau das hat die FPÖ vor, wenn sie
den ORF zu einem „Grundfunk“ zusammenstutzen will, wie sie das
selber nennt.
Dafür müsste sie den
öffentlich-rechtlichen Auftrag im Gesetz bis zur Unkenntlichkeit
umkrempeln. Was bedeutet das eigentlich? – Viele Inhalte würden
komplett aus der österreichischen Medienlandschaft verschwinden,
weil sie sich nicht kommerziell verwerten lassen. (Abg. Hafenecker: ...
Beispiel?) Das wäre das Aus für ein vielfältiges
Kulturprogramm, für Bildungsinhalte (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch),
für Sendungen in den Volksgruppensprachen oder barrierefreie Information.
Und dass die FPÖ bei kritischer Satire
schon gar keinen Spaß versteht, das musste Peter Klien bei ihrem
Oktoberfest am eigenen Leib spüren. (Abg. Amesbauer: Mah!) So
weit ist es schon gekommen! (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
Damit wären wir auch schon
beim Personal. Auch da würde die FPÖ sich gerne aussuchen, wer ihr
genehm ist und wer nicht. Die Chats, in denen die FPÖ
direkt Einfluss auf die Berichterstattung des ORF nehmen wollte, sind bekannt
(Abg. Hafenecker: ... sind auch bekannt ...!) – wohlgemerkt: wollte, denn die Redaktion hat sich erfolgreich gegen diese Vereinnahmung gewehrt.
An dieser Unabhängigkeit
aber rüttelt die FPÖ weiter, wenn sie darüber entscheiden will,
wie objektive Informationen auszusehen haben. Wenn eine Partei den freien
Medien vorschreibt, was ehrliche Information ist, dann
ist es vorbei mit jeder Objektivität. Das heißt dann Propaganda,
Herr Kickl, und ist genau das, was Sie jetzt schon über Ihr FPÖ-TV
verbreiten. Das ist übrigens zwangsfinanziert, aus der
Parteienförderung, und damit wohlgemerkt mit Steuergeld. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die Medienlandschaft, von der
die FPÖ träumt, ist in Ungarn bereits bittere Realität. Orbán
hat die Meinungsfreiheit, wie wir sie kennen, de facto abgeschafft.
Österreich darf nicht Orbánistan werden, dafür müssen wir
unsere liberale Demokratie und die Meinungsfreiheit aktiv bewahren, denn sonst
gibt es sie bald nicht mehr!
Die FPÖ würde den freien Medien gerne streng auf
die Finger schauen. Wir wollen, dass die freien Medien weiterhin der Politik
und damit uns allen
hier herinnen streng auf die Finger schauen, und deshalb müssen wir ihre
Unabhängigkeit schützen und die Vielfalt der Medien weiter
stärken! – Vielen Dank. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
9.49
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES
(NEOS): Herr Präsident! Sehr
geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir sind in einer Zeit, die von einem massiven
Vertrauensverlust der Menschen in Politiker, Politikerinnen, in Parteien,
in demokratische Institutionen, und ja, auch in Medien geprägt ist. Ich
glaube, Journalistinnen und Journalisten können ein Lied davon singen, wo
sie
sich sozusagen im Ranking der angesehenen Berufe oder der Berufsgruppen, denen
man vertraut, einordnen können. Tatsächlich ist es so, dass die
letzte Untersuchung zum Vertrauen in die Medien ein ziemlich bemerkenswertes
und, wie ich schon finde, Sorgenfalten in die Stirn treibendes Bild gezeichnet
hat, gerade in Bezug auf den ORF.
Mehr als drei Viertel der Menschen
in Österreich sagen, dass die Parteien in den ORF zu viel
hineinfunken – drei Viertel! (Abg. Kassegger: Welche
Partei?)
Und wissen Sie, was? – Diese drei Viertel haben recht. Es ist
nämlich nicht nur so, dass das die Meinung ist, sondern das ist seit vielen,
vielen Jahrzehnten ein Faktum.
Das sehen wir auch an all den
anderen Dingen, die schon angesprochen wurden. Da gibt es Sideletter, wie man
sich Posten im ORF ausmacht. Da gibt es
die Chats, wonach die FPÖ versucht, auf die ORF-Berichterstattung Einfluss
zu nehmen. Da gibt es Freundeskreise von Parteien in Stiftungsräten, die
sich
dann irgendwie ausmachen, wer Generaldirektor wird. Von Transparenz, von
Öffentlichkeit, von Hearing, von einer Governance, wie man so
schön sagt,
wie das ein Unternehmen, ein Medienunternehmen, heutzutage braucht, ist das
weit, weit entfernt. (Beifall bei den NEOS.)
Ich verstehe, dass da viele
Menschen sagen: Hm, ich weiß nicht, ob ich dem so richtig vertrauen kann,
da funken ja die ganze Zeit die Parteien hinein. – Tatsächlich,
wenn man sich anschaut, was in den letzten Jahrzehnten, möchte ich
sagen – und das betrifft die ÖVP, die SPÖ und die FPÖ
genauso wie
jetzt auch die Grünen –, an ORF-Reformen oder überhaupt an
Medienpolitik gemacht wurde, so hat man schon ein wenig den Eindruck, dass
die Fantasie
von Ihnen allen gerade einmal so weit reicht, wie Ihr eigenes Interesse
an Einfluss in diesen Medien reicht, und das ist natürlich zu wenig! (Beifall
bei
den NEOS.)
Es muss doch die Grundhaltung sein, etwas zu schaffen, was wirklich gut ist, was wirklich dem entspricht, was wir in einer liberalen Demokratie an Unab-
hängigkeit, an Seriosität, an Professionalität und auch an Medienvielfalt erwarten. In Wahrheit ist es aber so, dass seit Jahrzehnten mit dem ORF Parteipolitik gemacht wird. Und in Wirklichkeit, Frau Minister, war kein Reformwille der Regierung da, sondern Sie haben müssen, weil der Verfassungsgerichtshof gesagt hat, so, wie die Finanzierung aufgestellt ist, geht das nicht. Das wundert mich nicht, wir sagen das schon seit Jahren. Jetzt sagt der Verfassungsgerichtshof – dem Verfassungsgerichtshof sei Dank! – wieder: So geht das nicht, weil mit diesen Gremien, die Sie da im ORF haben, zu viel parteipolitischer Einfluss drinnen ist. Das ist alles andere als unabhängig. (Abg. Egger: ... sagt der VfGH nicht!)
Es braucht also
Verlässlichkeit und es braucht Unabhängigkeit und – ja,
natürlich – in diesen Zeiten schon auch jemanden als einen
Baustein der Bollwerke – ich möchte nämlich die
privaten Medienhäuser nicht ausnehmen – gegen all die
Propaganda, Verschwörungstheorien, Fakenews und sonstige
Desinformationskampagnen, die unterwegs sind. Wenn sich jetzt
aber ausgerechnet die ÖVP, nein, die FPÖ, verzeihen Sie, anschickt,
sich sozusagen zum Garanten für unabhängige, ehrliche
Information zu machen,
so ist das schon ein bisschen sehr viel von: den Bock zum Gärtner machen,
denn Sie trampeln in Ihren Propagandakanälen auf der Wahrheit herum, als
gäbe es sie überhaupt nicht. Und das geht wirklich überhaupt
nicht zusammen, das glaubt Ihnen wirklich niemand. (Beifall bei den NEOS. –
Abg. Kickl: Ah,
jetzt legen Sie fest, was die Wahrheit ist?! Interessant!)
Wir haben Teile der ORF-Reform für gut befunden, aber
zwei Kritikpunkte bleiben: Das eine ist die deutlich erweiterte
Wettbewerbsverzerrung
zulasten der privaten Medien – denn das gehört zur
Medienvielfalt dazu, dass man sich gut überlegt: Wo braucht man einen
öffentlich-rechtlichen Auftrag und wo überlässt
man das auch privaten Medien? Die Frage, wie Sie eigentlich eine
ordentliche Presseförderung oder Medienförderung auf die Beine
stellen, um das auch in Zukunft zu sichern, haben Sie bis heute nicht
beantwortet.
Zum Zweiten sehen wir auch die
Haushaltsabgabe – natürlich eine Zwangssteuer –
kritisch. Warum? – Weil man in Zeiten dieser Inflation den Menschen
einmal erklären muss, dass man ihnen jetzt noch etwas aufbrummt. Das ist
der Grund, warum wir NEOS uns so sehr dafür starkmachen, in allen
Bundesländern – und dort, wo wir mitregieren, in Wien, haben
wir es auch geschafft – die Landesabgabe abzuschaffen. Betreffend
die Landesabgabe in der Steiermark sind wir
gerade deswegen jetzt auch vor den Verfassungsgerichtshof gezogen.
Das alles Entscheidende ist aber: Man ist schon bereit,
für etwas zu zahlen, wenn man dem wirklich vertraut, und das steht und
fällt mit Ihrer Bereitschaft,
den ORF endlich aus diesem parteipolitischen Gängelband zu entlassen.
Davon habe ich bis jetzt nichts gesehen, von keiner Partei hier! –
Danke. (Beifall
bei den NEOS.)
9.54
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hintner. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter. (Abg. Loacker: Die Frau Ministerin spielt am Handy!)
Abgeordneter Hans Stefan Hintner
(ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich möchte die
Überschrift der Freiheitlichen Partei zur Aktuellen Stunde
vielleicht dreiteilen und mit dem VfGH-Urteil beginnen: Ewig grüßt
das Murmeltier! – Wir hatten den Auftrag, dieses
Gesetz zu reparieren.
Wir haben schon einmal darüber gesprochen, wie es mit Tablets, Streamingdiensten et cetera ausschaut, und haben festgestellt, dass es kaum jemanden in Österreich gibt, der kein Autoradio hätte. Ich glaube, jeder hat eines und ist somit auch praktisch von diesem Angebot betroffen. Ich widerspreche dem lieben Christian, dass ein ORF, ein öffentlich-rechtlicher Sender, ohne eine Art Gebühr oder Steuereinnahmen möglich wäre. Das ist die
Quadratur des Kreises, das schließt einander aus. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bürstmayr.)
Deshalb sagen wir Ja zu dieser
liberalen Demokratie, die ganz einfach
einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk braucht, der Information, Bildung,
Sport, Kultur und weitere Ereignisse abbildet, und genau das, das Bekenntnis
dazu, ist auch im Österreichplan
unseres Bundeskanzlers Karl Nehammer abgebildet. (Beifall bei
der ÖVP. – Abg. Kassegger: Wann setzt ihr den um, den
Plan?)
Wir haben die Form der Haushaltsabgabe gewählt, weil wir der Auffassung sind, dass das die gerechteste Form der Finanzierung ist, auch jene, die den Haushalten, den Österreicherinnen und Österreichern entgegenkommt. 3,2 Millionen Österreicher profitieren davon. 400 000 Menschen zahlen erstmals ein. Manchmal kommt mir auch vor, liebe Kollegen von der Freiheitlichen Partei, ihr seid die Schutzpatronin der Schwarzseher.
Schauen wir uns an, was sich ein Haushalt in Niederösterreich erspart: Der brave GIS-Bezahler hat bislang 338,99 Euro bezahlt und zahlt jetzt – da auch die Bundesländerabgabe entfällt – 183,60 Euro. Das entspricht 155,39 Euro Ersparnis. Ich denke, dass das schon etwas ist in Zeiten wie diesen. Uns ist das der öffentliche Rundfunk wert. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Frau Ministerin hat schon
angedeutet, dass es ja nicht nur um die Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht, sondern auch um die Haltung gegenüber
den Privaten, gegenüber anderen Mediendiensten.
Die FPÖ spricht sich gegen Erhöhungen der Medienförderung und
andere Dinge aus. Was bliebe, wären Telegram oder AUF-TV – eine
Horrorvorstellung
für alle, die der deutschen Sprache mächtig sind und sinnerfassend
denken können, sehr geehrte Damen und Herren! (Heiterkeit der Abg.
Bogner-Strauß.)
Zum Thema Privilegien und Transparenz ist gesagt worden,
dass ein Sparpaket von 325 Millionen Euro vorliegt, eine Durchforstung
diverser Privilegien,
die sich wahrscheinlich und sicher im Laufe der Zeit angehäuft haben, erfolgen
wird; auch Nebenbeschäftigungen und Zulagen werden durchforstet.
Lassen Sie mich noch eines sagen: Mit Neid und Missgunst
lässt sich halt in Österreich trefflich Politik machen. Wenn wir
uns die Glaubwürdigkeit und
die Leistung seitens der FPÖ anschauen, die gegen ihren eigenen
Berufsstand des Politikers opponiert, für Nulllohnrunden, für
Reduzierungen ist, dann
aber nichts dabei findet, dass man in Niederösterreich,
Oberösterreich, Salzburg abkassiert oder einen Klubobmann hat, bei dem ich
mich frage: Wo ist die Leistung? – fast bei 30 Sitzungen hier
im Parlament waren Sie abwesend, Herr Klubobmann (Abg. Kickl: Jetzt
waren es schon 30!) –, dann verstehe ich,
dass man gewisse Dinge reduzieren möchte, wenn man die Leistung ganz einfach
nicht erbringt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. –
Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Steger.)
Abseits des kulturellen Auftrages, der
Sportübertragungen, Informationssendungen, Dokumentationen und
anderer breiterer Inhalte steht natürlich die
Frage des Aktuellen Dienstes immer wieder in Kritik, auch von meiner Seite. Ich
darf vielleicht Folgendes dazu mitgeben:
Zunächst einmal zur Recherche: Hugo Portisch hat von
Check, Recheck, Doublecheck gesprochen. – Das könnte man
öfter durchführen. Auch kommentierte Nachrichten halte ich
für ein journalistisches No-Go. (Beifall
des Abg. Taschner.) Werden Behauptungen in den Raum gestellt,
müssen Gegenmeinungen ebenfalls dargebracht werden. Und ja, ein
öffentlich-rechtlicher Sender ist auch dem Objektivitätsgebot
verbunden.
Einige meiner Lehrer im Journalisten-Kolleg haben zu mir gesagt: Hans, Objektivität wirst du nicht finden, aber du solltest nach Ausgewogenheit trachten. Ausgewogenheit, muss ich sagen, geht mir auch oftmals ab. Horst Friedrich Mayer, der einer meiner Lehrer war, hat gesagt, er könnte mir einiges darüber erzählen, wie sie in der „ZIB“-Redaktion um gewisse Dinge ringen. Für mich gibt es aber nur eine journalistische Ausnahme in der Frage der Ausgewogenheit, nämlich dann, wenn es um Rechtsradikale, Kommunisten, Rassisten, Antisemiten und Diktatoren geht. (Beifall bei der ÖVP.)
9.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Duzdar. – Bitte sehr, bei Ihnen steht das Wort.
Abgeordnete
Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Zuseher und
Zuseherinnen! Sehr geehrte Journalisten und Journalistinnen! Wenn man sich das
Thema der Aktuellen Stunde
der FPÖ anschaut, dann muss man feststellen: Der FPÖ gehen
anscheinend nie die Feindbilder aus. Einmal sind es die Minderheiten, dann sind
es die
Künstler und Künstlerinnen, dann wiederum sind es die Journalisten
und Journalistinnen. Immer findet sich eine Gruppe, die Sie in der
Öffentlichkeit schlechtmachen und dämonisieren.
Dabei wissen Sie ganz genau, dass nicht diese Gruppen das
Problem sind, sondern Ihre Weltanschauung! Ihre Weltanschauung ist das
Problem, denn
gemäß Ihrer Weltanschauung wird kein Widerspruch akzeptiert und
gemäß Ihrer Weltanschauung wird keine demokratische Debattenkultur akzeptiert.
Es
liegt doch auf der Hand, dass sich diese Kampagne gegen den ORF, die Sie hier
führen, in Wirklichkeit gegen kritische Berichterstattung richtet. (Beifall
bei der SPÖ.)
Das darf einen nicht wundern, denn medienpolitisch lebt die
FPÖ in einer Parallelwelt, und diese Parallelwelt heißt FPÖ-TV.
Da, Herr Kickl, fühlen Sie sich wohl! Da werden Sie nicht mit kritischen
Fragen konfrontiert, da werden
keine kritischen Interviews geführt. Da fühlen Sie sich wohl.
Ich sage Ihnen als Politikerin und auch aus eigener
Erfahrung: Es ist natürlich nicht immer angenehm und lustig, wenn man sich
kritischen und hartnäckigen Fragen von Journalisten stellen
muss. Genau das ist aber der Job eines Journalisten, nämlich Dinge
kritisch zu hinterfragen und hartnäckig zu
sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Das muss einem nicht gefallen,
aber das muss man als Politiker:in eben aushalten. Und wenn man
diesbezüglich wehleidig ist wie Sie, Herr Kickl, und
nicht darübersteht, dann sollten Sie es vielleicht mit der Politik lassen! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich sage Ihnen aber: Ihre Attacken gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind mehr als entlarvend. Sie spielen sich immer als die österreichischen Patrioten auf. In Wirklichkeit wissen wir aber ganz genau: Mit dem Konzept, das Sie vorschlagen, mit dem Konzept, wie Sie den ORF verschlanken wollen, werden Sie nicht nur den ORF ruinieren, sondern auch österreichisches Kulturgut ruinieren. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)
Ich erkläre Ihnen einmal,
warum, denn anscheinend verstehen Sie es nicht oder wollen es nicht verstehen: Der ORF ist der größte
Auftraggeber der österreichischen Filmindustrie. Da geht es um
unser Kulturgut (Abg. Hafenecker: Ja, Ihre Genossen rennen immer
umeinander!), da geht es um österreichische
Identität und österreichische Inhalte. Und wissen Sie, Ihre Politik
führt dazu, dass der österreichische Medienmarkt zum Anhängsel
des deutschen Medienmarktes wird. Das sind nämlich die Folgen
Ihrer Politik. (Beifall bei der SPÖ. –
Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)
Wissen Sie, was das bedeutet? – Nehmen Sie das Beispiel unserer österreichischen
Sprache und unserer Dialekte. Kennen Sie einen deutschen Film oder eine deutsche
Serie, in der unsere österreichische Sprache oder unsere
Dialekte vorkommen? – Ich kenne keinen solchen
Film! In diesem Sinne, Herr Kickl, fallen Sie mit Ihren Forderungen der
österreichischen Filmbranche
in den Rücken. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Sie fallen den kreativen Menschen in Österreich in
den Rücken. (Beifall bei der SPÖ.)
Daher: Erzählen Sie jemand anderem, dass Sie für österreichische Kultur einstehen! Das glaubt Ihnen nämlich kein Mensch!
Es geht dabei nicht nur um die österreichische Filmindustrie, sondern es geht auch um die heimische Musiklandschaft. Der einzige Radiosender, der die heimische Musiklandschaft fördert und ihr vor allem Sendezeit gibt, ist nämlich
FM4. (Abg. Kickl: Das sind
Ihre Abonnenten!) Sie von der FPÖ wollen aber
den Kultur- und Medienstandort Österreich schwächen und zu einem
Anhängsel Deutschlands machen. Das ist völlig inakzeptabel!
Das bedeutet allerdings nicht, dass wir von der
Sozialdemokratie der Meinung sind, dass beim ORF alles eitel Wonne ist. Das
sagt kein Mensch. In Wirklichkeit wissen wir, dass der ORF
unabhängiger werden muss, dass er demokratischer werden muss und dass
er selbstverständlich transparenter werden
muss. Ich sage Ihnen: Ja, es gibt im ORF die Gruppe von Spitzenverdienern und Spitzenverdienerinnen,
und deswegen treten wir für Transparenz ein. Es
gibt aber auch all jene Menschen, die Sie nicht erwähnen, nämlich die
vielen Mitarbeiter beim ORF, die prekär beschäftigt sind.
Deswegen bringen wir –
im Gegensatz zu Ihnen – Anträge zur Abschaffung der
Kettenverträge ein. Was machen Sie in dieser Hinsicht? –
Nichts! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hafenecker: Ihr
Herr Wrabetz hat’s nicht gemacht!)
Wir sind dafür, über den ORF zu streiten. Wir möchten aber darüber streiten, wie wir den ORF besser machen, und nicht, so wie Sie, wie Sie den ORF ruinieren wollen! (Beifall bei der SPÖ.)
10.05
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fürst. Bei ihr steht das Wort. – Bitte sehr.
Abgeordnete
Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Zunächst richte ich einmal meinen ausdrücklichen herzlichen Dank an
sämtliche Vorredner für die Erwähnung von FPÖ-TV. Das ist
unbezahlbare Werbung, das schont unser Budget. Vielen,
vielen Dank! (Beifall bei der FPÖ.)
Der ORF soll objektiv und unabhängig sein. Er soll seinem Bildungs-, Informations- und Unterhaltungsauftrag nachkommen, zu allen Parteien Äquidistanz halten, der österreichischen Bevölkerung verpflichtet sein. – Das steht im
ORF-Gesetz. Darauf könnten wir uns wohl alle einigen. Es
wäre toll, wenn
er das erfüllte. Neutral – zumindest halbwegs – soll der ORF sein, und wirtschaftlich und sparsam –
zumindest halbwegs – soll er sein.
Nachdem der ORF nichts von
diesen gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sind wir dafür, dass mehr
freie Marktwirtschaft in den Medienmarkt kommen soll.
Der ORF muss sich dem freien Wettbewerb stellen, das tut immer gut, damit die
Leistung nach oben geht. – All das soll es geben, statt dem
garantierten Grundeinkommen, und zwar einem besonders üppigen
Grundeinkommen, das er nun in Form der Haushaltsabgabe bekommt.
Dass die Grünen mit diesem
ORF immer solche Freude haben, ist vollkommen klar, weil die entsprechende
Indoktrination – die heute hier von verschiedenen Parteien
in Abrede gestellt wird – alltäglich stattfindet, und zwar
linksgrüne Indoktrination. Ich sage das jetzt auch einmal den
Abgeordneten
von der ÖVP, weil sie, wie ich glaube, bisher nicht verstehen, was da
abläuft.
Drei ganz kurze Beispiele:
Vergangenen Sommer, Juni 2023, ist es losgegangen. Aus der Reihe der
ORF- und Klimaexperten warnt vor allem der hauseigene Wetterexperte Marcus
Wadsak vor Hitze, Weltuntergang. Er
äußert Klimanotstandswarnungen und sagt schon im Juni –
also in der für die Tourismusbranche so wichtigen Zeit – voraus, dass heuer der Neusiedler
See austrocknet. Schwimmen mag sich noch ausgehen, aber bitte keine Motorboote,
denn diese bleiben stecken! Dann kommt auch noch eine ORF-Doku
mit entsprechenden Bildern sozusagen von einer Wüste im Burgenland.
Was ist die Folge? – Stornowelle, verzweifelte Wirte, Pessimismus in der Hotellerie, ein immenser Schaden auf Jahre hinaus. Irgendwie ist der ORF dann doch zurückgerudert, und es hat geheißen: Nein, all das war nur Satire!
Vor einigen Tagen erging eine Einladung an eine Expertin, vorgestellt wird sie, Frau Goetz, als Politikwissenschafterin und Expertin für Rechtsextremismus. Sie sagt, dass sie so froh ist, dass vor einigen Tagen ein deutliches Zeichen
gegen Rechts gesetzt
worden ist. Sie zeigt sich aber sehr kritisch, denn Österreich ließ
wirklich lange auf sich warten mit der Reaktion auf die Enthüllungen
von Correctiv; man hätte sich da schon die Demos in Deutschland
als Vorbild nehmen müssen! Dann expertisiert sie auch noch herum über
die unterschiedliche Entwicklung des Rechtsextremismus in Deutschland
und Österreich und meint: In Österreich haben wir eine spezielle
Situation, weil wir es hier ja schon 70 Jahre mit der Freiheitlichen
Partei zu tun haben, und diese Leute haben die Grenze des Sagbaren wirklich
verschoben und ihre Inhalte in den Mainstream gebracht. Das sei wirklich
ein Skandal. Sie meint aber tröstend zu
allen Opfern der Freiheitlichen Partei: Wir sind nicht allein.
Ich nenne nur kurz den Lebenslauf der Dame: Sie hat keinen einzigen Tag zu Wirtschaft und Wohlstand unseres Landes beigetragen oder ist einer wertschöpfenden Tätigkeit nachgegangen. (Abg. Schwarz: So wie euer Klubobmann!) Sie studierte Politikwissenschaften, war Trainee im Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, arbeitete in einer Mädchenberatungsstelle der Stadt Wien, war dann auf einmal Lehrbeauftragte, dann Referentin für politische Bildung in der Grünen Bildungswerkstatt, und zwar beteiligt am Projekt „Stoppt die Rechten“. – Übrigens ist ihr zweiter Schwerpunkt neben Rechtsextremismus die Herstellung der Geschlechterdemokratie: „Geschlecht (v)erlernen“.
Gestern war wieder ein Experte in der „ZIB 2“ geladen, nämlich Prof. Münkler. Sein Demokratieverständnis lautet: Wenn die Linken gewinnen, ist die Demokratie in Ordnung; wenn die Rechten gewinnen, ist sie nicht in Ordnung. Dann muss gewarnt werden, denn es wird alles destabilisiert. Ein besonderes Problem hat er mit Volksentscheidungen: Nein, das geht überhaupt nicht. Da ist der demokratische Rechtsstaat ganz an der Kippe. Wer mehr direkte Demokratie will, ist demokratiefeindlich. Armin Wolf schmeißt ihm dann ein Hölzel, indem er sagt: Nun ja, in der Schweiz klappt das mit der direkten Demokratie aber doch ganz gut. – Antwort: Die Schweizer sind geübt in direkter Demokratie, sie sind reif genug dafür, die Österreicher und die Deutschen
nicht. Und das natürlich aufgrund dessen, was vor 80 Jahren einmal entschieden worden ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sind also nach Ansicht dieses Experten, der in der „ZIB 2“ einen großen Auftritt gehabt hat, nicht mündig genug, vernünftige Wahlentscheidungen zu treffen, Sie müssen geleitet werden.
Er ist unbedingt für eine
Brandmauer, alles andere wäre demokratiefeindlich: AfD, Maaßen,
FPÖ – alles soll hinter die Brandmauer verschwinden,
weil das Volk jetzt bitte mit anderen Problemen beschäftigt ist. Es gibt
jetzt eine Gespreiztheit von Einkommen – nur dass Sie das wissen: Es
wird Verteilungskämpfe geben und die Menschen können jetzt keine
rationalen Wahlentscheidungen mehr treffen.
Nur kurz noch zu seinem Lebenslauf:
tätig bei den Jusos, in der SPD-Kommunalpolitik tätig, er hat
Politikwissenschaften studiert. Er ist auch im Vorstand
der Marx-Engels-Stiftung, und er ist für mehr EU-Zentralismus: Zu viel
Demokratie tut auch der EU nicht gut, das führt in den Abgrund!
Ich denke, mein Schlusssatz ist: Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hafenecker: Das waren aber nur zwei von zehn ... in den letzten sechs Wochen!)
10.10
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Blimlinger. – Bitte sehr.
Abgeordnete
Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte, liebe Frau Bundesministerin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und auch vor den Bildschirmen!
Die meisten von Ihnen werden das im ORF sehen, und da können Sie sich
überzeugen, dass Abgeordneter Kickl und seine Nachredner die Prototypen
für Desinformation sind, weil das meiste, was sie hier sagen, einfach
nicht
den Tatsachen entspricht. (Rufe bei der FPÖ: Was denn? Was denn?)
Das scheint die FPÖ aber sowieso nie zu
kümmern, wenn es darum geht, politisches
Kleingeld zu machen. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die Behauptung, dass die Mehrheit der Österreicher
gegen die Haushaltsabgabe ist, ist natürlich schlicht falsch. Sie sollten
halt nicht Ihren Umfragen glauben,
die durch eine FPÖ-Population, die da befragt wird, gebiast sind (Abg. Hafenecker:
Na den Umfragen der ÖVP glaube ich nicht!), ganz im Gegenteil: Die
Mehrheit der Österreicher und Österreicherinnen ist der Umstellung
von
der GIS auf die Haushaltsabgabe
gegenüber sehr positiv eingestellt, weil sie nämlich billiger
ist und weil wir da mit einem neuen Tarif –
15,30 Euro – tatsächlich zur Entlastung der Haushalte
beigetragen haben und die Länder – die meisten haben es eh
schon gemacht – die Abgabe betreffend Kunst und
Kultur streichen. Das sind also sozusagen die ersten Fakenews von den Freiheitlichen,
aber das sind wir ohnehin gewohnt.
Das betrifft genauso die Frage: Wer schaut denn den ORF und
wer nützt
den ORF? – Das sind ungefähr 90 Prozent der
österreichischen Bevölkerung. Also so schlecht? Hallo? Ich weiß
nicht, woher die FPÖ ihre Zahlen hat,
aber der ORF ist der meistgesehene Sender von nahezu allen
Österreicherinnen und Österreichern. Ja, da gibt es die eine oder
andere Kritik, das ist auch
richtig so, aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk garantiert, dass es
eine Kritik geben kann. Sie sind diejenigen, die dafür sorgen werden, dass
es keine
geben kann, und genau gegen diese Vorgehensweise müssen wir uns wehren. (Abg.
Kassegger: Das ist eine Behauptung, die durch nichts unterlegt ist!) Der
öffentlich-rechtliche Rundfunk muss dahin gehend gestärkt werden,
dass jede Kritik möglich ist, dass Information und Kritik, die Sie unter
keinen Umständen wollen, möglich sind. (Beifall bei den
Grünen.)
Sie werden – wie
auch schon Vorredner:innen gesagt haben – auf jeden Fall dafür
sorgen, dass Kritiker und Kritikerinnen mundtot gemacht werden, wie
Sie das ja jetzt schon versuchen – was Ihnen Gott sei Dank nicht
gelingt – und wie Sie das ja auch versucht haben – da
genügt ein kleiner Rückblick –,
als Sie selber in der Bundesregierung waren. Da waren es Mitglieder des Stiftungsrats
oder auch Angehörige der FPÖ, die Auslandskorrespondenten
gleich verschippern wollten, weil diese aus Ungarn nicht so berichtet haben,
wie es Ihnen gepasst hat.
Wir haben also einen kleinen
Anschein davon bekommen, was passiert,
wenn die FPÖ den Vorsitz im Stiftungsrat hat – dann ist es
perdu mit der Unabhängigkeit, und genau das müssen wir auf allen
Ebenen verhindern. (Beifall
bei den Grünen.)
Wir haben daher mit der
Haushaltsabgabe die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
abgesichert. Das war sozusagen ein Weg, der – wir haben es von der
Frau Ministerin ja gehört – auch mit Sparen im Zusammenhang
gestanden ist. Es wurde schon sehr viel eingespart – in den letzten
fünf Jahren ungefähr eine halbe Milliarde Euro –, es ist
also nicht so, dass der ORF
nicht spart.
Kleine Fußnote: Es nutzt
nichts, wenn der ORF spart, das nutzt den Privaten nichts, auch wenn sie das
immer glauben. Da möchte ich schon auch
einen kleinen Schlenker hin zu den NEOS machen: Es bringt auch nichts, orf.at
einzustellen, wie das Abgeordnete Brandstötter immer so gerne hätte,
das
nutzt den Privaten auch nichts. Orf.at ist die meistgelesene Webpage zur Information,
und das ist gut so. Diese wird es auch weiterhin geben, auch wenn
die Privaten und natürlich auch andere, auch die FPÖ, dagegen Sturm
laufen. Es bleibt so, wie es ist.
Lassen Sie mich zum Schluss
vielleicht eines sagen: Der ORF ist nicht nur
die Institution oder das Unternehmen, das für die ganze Musik- und
Filmbranche der Hauptauftraggeber ist, nein, er ist auch der Garant für
eine objektive, unabhängige Information. Wenn man sich anschaut, was
derzeit in
Polen passiert, wo der rechtsextreme Präsident – ein
Verbündeter von Ihnen (in Richtung FPÖ) – versucht,
die Umwandlung in einen tatsächlich öffentlich-rechtlichen Rundfunk
zu verhindern, indem er kein Geld mehr gibt, dann sieht
man, wohin das führt. Das ist genau der Grund, warum wir die Haushaltsabgabe eingeführt haben.
Im Übrigen bin ich der Meinung – aber Sie
sind ja im Nahen Osten eher unterwegs,
um Rechtsextreme von den Taliban zu befreien (Abg. Kassegger: Was
ist da jetzt? Was soll denn das?) –: Bring them
home! (Abg. Kickl: Das unterstützt im Übrigen auch der Herr
Bundespräsident, der gehört aber zu Ihnen!) Es gibt
immer noch 110 Geiseln, die von der Hamas festgehalten werden. (Beifall
bei
den Grünen.)
10.16
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Brandstötter. – Bitte sehr.
Abgeordnete Henrike Brandstötter
(NEOS): Herr Präsident! Frau
Bundesministerin! Sie müssen übrigens eine Triggerwarnung
einbauen, wenn Sie über Transparenz sprechen, denn bei der ÖVP
klatscht dann niemand, so erschüttert ist man über das Wort
Transparenz. Wenn Sie, sehr geehrte Zuseherinnen
und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen, das Nichtklatschen nicht gesehen
haben, dann hat das auch damit zu tun, dass es keine Kameraleute mehr
hier im Saal gibt, sondern nur mehr automatische Kameras, und die
Redakteurinnen und Redakteure vom ORF selbst in einem kleinen Kammerl sitzen und
von einem Bildschirm aus beschreiben, was sie hier denn
eigentlich sehen. Dem vorherigen Generaldirektor des ORF war das ziemlich egal, und deshalb gibt es weniger spannende
Einblicke aus dem Plenarsaal.
Ich habe meinen Kolleginnen und Kollegen sehr genau
zugehört (Abg. Sieber: Bei Ihnen hat jetzt auch niemand
applaudiert!) und festgestellt, dass wir NEOS offensichtlich die Einzigen
sind, die zum ORF noch ein normales Verhältnis haben. (Beifall bei
den NEOS.) Die FPÖ will ihn sturmreif schießen, die SPÖ
will den ORF völlig unkritisch heiligsprechen, die ÖVP wiederum sieht
den ORF als verlängerte elektronische Parteizeitung (Heiterkeit bei der
ÖVP), und
die Grünen schauen ganz genau zu, wie so etwas eigentlich funktioniert. (Beifall bei den NEOS.)
Wir NEOS denken, dass der ORF wichtig ist. Der ORF hat eine
relevante
Rolle in unserer Demokratie, er hat auch eine Sonderstellung. Diese Sonderstellung
muss man anerkennen, mit der muss man auch gut umgehen. Der
ORF hat diese besondere Bedeutung natürlich auch für die Regierung,
und zwar dann, wenn es darum geht, dass Stiftungsräte irgendwelche
Gschäftln
machen, wenn es darum geht, dass Topjobs mit Sidelettern ausbaldowert werden.
Die Regierung bewegt sich ansonsten nur minimal, nur dann, wenn
der VfGH es ihr quasi aufzwingt.
Bei der Gremienzusammensetzung wird überhaupt sehr
unauffällig agiert. Die Medienministerin hat Anfang Jänner ausrichten
lassen, dass sie sich dafür
Zeit nimmt, dass man dieses sehr komplexe Thema dann doch von allen Seiten
betrachten muss. Auch bei der Finanzierungsfrage wurde nur eine Minimalaufgabe
gelöst. Was wurde nicht gemacht? – Es wurde nicht darüber
gesprochen – zuallererst! –: Was ist denn eigentlich
die Aufgabe des ORF
im Jahr 2024 und darüber hinaus? Was sind die Aufgaben, was sind die
Ziele? Was sind nicht die Aufgaben und nicht die Ziele eines
öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich?
Stattdessen – Sie haben es auch heute wieder
angesprochen – wird dann in Pressekonferenzen über
Gehälter beim
ORF gelästert.
Und: Sie haben auch behauptet, dass in Sonderverträge
eingegriffen wird – das fand ich irritierend, weil wir wissen, dass
in Sonderverträge nicht eingegriffen werden kann. Wir wissen
zwar, dass sie nicht gut sind und auch abgeschafft gehören, aber man kann
Menschen ihre Verträge nicht wegnehmen; das
haben wir ja auch schon bei der Nationalbank gesehen.
Auch das Management des ORF hat offensichtlich ein bisschen ein Definitionsproblem, was denn eigentlich der ORF ist. Man hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, ein Gefälligkeitsgutachten, um die eigene Rolle im Medienmarkt
auch ein bisschen zu definieren, und das Ergebnis war dann doch etwas durchwachsen.
Unter anderem hat man
festgestellt – Kollegin Blimlinger hat vorhin die blaue Seite, also
orf.at, angesprochen –, dass User den ORF im Internet nicht
deshalb nutzen, weil sie das Angebot so berauschend finden oder weil sie die
120 hauseigenen Podcasts bingehören wollen, auch nicht, weil das Neunzigerjahredesign
der Seite so ansprechend ist, sondern einfach, weil es nichts kostet. Das,
meine Damen und Herren, ist schon ein bisschen ein
magerer USP für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit einem
Budget von über 1 Milliarde Euro pro Jahr. (Beifall
bei den NEOS.)
Da nutzt es auch
nicht, dass der ORF Hunderttausende Briefe an Haushalte verschickt, um die
Haushaltsabgabe bekannter zu machen; eine wahnsinnig große
Marketingaktion für den ORF, eine große Geldbeschaffungsaktion. Der
ORF erklärt darin den Menschen, was er denn Tolles für sie tut. Also
anstatt mit den Menschen zu reden, mit der Zivilgesellschaft zu
reden, was denn eigentlich die Aufgabe des ORF darstellen soll, statt sie zu
fragen, was sie erwarten, redet er darüber, was er denn sein möchte.
Das ist schon
ein sehr selbstverliebter Zugang für ein Medium. Das können sich
andere
nicht leisten.
Man tut sich im Management übrigens
generell anscheinend ein bisschen schwer, sich an Regeln zu halten.
Man hört, dass orf.at ja demnächst von der Österreichischen
Webanalyse gesperrt wird, weil man versucht, mit Zahlenspielereien die Zahlen
zu schönen und so seine Nummer-eins-Position zu verteidigen, man ist aber
auch im Compliancebereich ziemlich säumig. Es
gibt diverse Verfahren vor dem Arbeitsgericht, in denen sich vor allem Frauen
wehren: gegen sexuelle Belästigung, weil sie ihre Jobs verloren haben,
weil sie Mobbing ausgesetzt waren. Da wollen Frauen nicht mehr mitmachen, und
der ORF lässt sie einfach klagen. Was er dafür nicht macht: Menschen rauszuschmeißen,
die wirklich gefeuert gehören – zum Beispiel Landes-
direktoren, die massiv zugunsten der ÖVP in die Sendungen hineinintervenieren - - (Beifall bei den NEOS. – Abg. Kickl: Nein, das gibt es ja alles nicht! – Abg. Lopatka: Redezeit!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz, bitte!
Abgeordnete
Henrike Brandstötter
(fortsetzend): Entschuldigen Sie! Mein Schlusssatz: Es wird
massiv hineininterveniert zugunsten der ÖVP (Ruf
bei der ÖVP: Es wird nicht besser!), und was passiert? –
Der Herr wird einfach nur versetzt, und das ist ein fatales Zeichen für
alle Mitarbeitenden im ORF,
weil sie lernen: Man kann machen, was man will, wenn man nur der richtigen
Partei angehört. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Meinl-Reisinger:
On fire! –
Abg. Lopatka: Mein Gott!)
10.22
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf zur Erläuterung sagen, dass
die Kameras nach wie vor von der Bildregie des ORF gesteuert werden.
Es ist nur kein Kameramann hier im Saal, weil es Platzmangel gibt. Die
Bildregie war vorher und ist jetzt gleich; sie wird vom ORF
gemacht. – Dass es nicht
heißt, es gibt nur ein automatisches Bild.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur Aktuellen Europastunde mit dem Thema:
„Sicherheit für Österreich erfordert auch den Blick nach Europa“
Ich darf die Abgeordneten zum Europäischen Parlament – sie sind schon fast alle da – recht herzlich begrüßen, auch unsere Europaministerin.
Als ersten Redner darf ich Abgeordneten Lopatka zum Pult
bitten. – Sie wissen: Die Redezeit für den ersten Redner
beträgt 10 Minuten. Bitte sehr. (Abg.
Kickl: Bitte den Plan in die Kamera halten!)
10.23
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Abgeordneter Kickl hat mich gebeten, den Plan in die Kamera zu halten. (Der Redner hält die Broschüre „Der Österreichplan“ in die Höhe.)
Haben Sie noch weitere Wünsche, Herr Abgeordneter
Kickl? (Abg. Kickl: Besonders abgegriffen ist er noch nicht!) –
Gut. (Beifall bei der ÖVP. –
Abg. Ottenschläger: Das ist ein guter Plan!) Den einen Wunsch habe ich Ihnen einmal erfüllt. Alle Wünsche
kann ich Ihnen nicht erfüllen, aber danke
für die Aufforderung, das hätte ich sonst vergessen. (Abg. Kickl:
Luxuspensionist! – Weiterer Zwischenruf bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir
von Sicherheit in Europa reden, sollten wir zuerst einen Blick zurück
machen. Noch geprägt von
den Schrecken des Zweiten Weltkrieges ist 1958 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
ins Leben gerufen worden – mit zwei Zielen: Das eine war,
durch enge wirtschaftliche Verflechtungen einen großen Markt zu schaffen,
den sogenannten Binnenmarkt, um den Wohlstand für die Bürgerinnen und
Bürger in Europa langfristig zu heben und auch abzusichern.
Das ist gelungen. Wenn Sie sich die Entwicklung in Europa seit dem Zweiten
Weltkrieg ansehen, erkennen Sie: Es ist eine sehr, sehr positive! Das zweite Ziel
war, damit auch den Frieden zu sichern. Auch das ist innerhalb der
Europäischen Union geschafft worden.
35 Jahre später ist mit dem Vertrag
von Maastricht die Europäische Union
als politische Union ins Leben gerufen worden, und es hat sich gezeigt, dass
dieser Einigungsprozess für die Menschen sehr wertvoll ist. Was meine
ich
damit? – In den 300 Jahren vor dem Einigungsprozess hatten wir
bis zum Zweiten Weltkrieg gezählte 123 Kriege. Sie wissen, dass
das auch uns und
unsere Nachbarn betrifft. Viele Österreicher mussten auf den
Schlachtfeldern im Kampf gegen Italien
sterben. Es ist schrecklich, was zwischen Deutschland
und Frankreich passiert ist. Das Friedensprojekt Europäische Union,
kann man sagen, ist gelungen.
Jetzt geht es um eine Weiterentwicklung, um von dieser Friedensunion zu einer Sicherheitsunion zu kommen. Warum? – Die Welt um uns hat sich radikal geändert. 1989 hat der damalige sowjetische Staatspräsident Michail Gorbatschow eine Rede vor dem Europarat gehalten. Er hat damals vom gemeinsamen Haus Europa gesprochen. Seine Rede hat er mit einem Zitat des französischen Schriftstellers Victor Hugo eingeleitet.
Ich zitiere: Der Tag wird kommen, wenn du, Frankreich, du, Russland, du, Italien, du, England, du, Deutschland, wenn ihr euch alle, alle Nationen des Kontinents, ohne eure Merkmale und eure hervorragende Eigenart einzubüßen, untrennbar zu einer höheren Gesellschaft zusammenschließt und eine europäische Bruderschaft bildet. Der Tag wird kommen, an dem die für Handel offenen Märkte und die für Ideen offenen Geister das einzige Schlachtfeld sein werden. – So weit die Vision von Victor Hugo. (Beifall bei der ÖVP.)
Gorbatschow hat direkt an das
Zitat angeschlossen und gemeint: „Das sind die Motive, nach denen wir
unsere europäische Politik [...] stark aktivieren
werden.“ „Im Grunde geht es um eine solche Umgestaltung“,
denn Europa entstammt einer
internationalen Ordnung, „die die gesamteuropäischen Werte
entschieden in den Vordergrund rückt“ und es gestatten würde,
„das traditionelle Kräftegleichgewicht durch ein
Interessengleichgewicht zu ersetzen.“ (Beifall bei der
ÖVP.)
Jetzt müssen
wir sagen: Schade, dieses Zeitfenster ist nicht genutzt worden.
Wir leben in einer völlig anderen Welt. Putin sieht Europa überhaupt
nicht mehr als sein Haus, in dem auch er Platz hat. Wir sind in einer neuen
Phase angekommen. Jetzt drohen enge Vertraute von Putin wie der
Vorsitzende
der Jedinaja Rossija – das ist die Partei von Putin –
Dmitri Medwedew Europa mit dem Atomkrieg. Wir wissen, was Atomkrieg
heißt: Es gibt nichts Furchtbareres für die Menschen.
Heute sitzt im Plenum der Abgeordnete zum
Europäischen Parlament Harald Vilimsky, der mit einem anderen sehr
prominenten FPÖ-Abgeordneten –
es ist noch nicht lange her – in Moskau gestanden ist und
freudestrahlend mit dieser Partei einen Freundschaftsvertrag abgeschlossen
hat – meine Damen und Herren, so weit sind
wir –, mit jenen, die uns mit Atomkrieg drohen. Das sind noch vor
Kurzem Ihre Freunde gewesen und im Geiste auch
noch heute. Die von Ihnen nominierte seinerzeitige Außenministerin ist
ohnehin schon in Russland. Sie sind nur mit dem Kopf dort, die
Außenministerin ist
schon körperlich in Russland angekommen. (Beifall bei der ÖVP
sowie der Abgeordneten Brandstätter und Disoski. –
Abg. Kickl: Sie ist aber bei Ihnen geblieben, als wir
gegangen sind!) – Ja, Kollege Kickl, das hören Sie nicht
gerne, aber das muss man sagen. Man muss sagen, wer welche Freunde hat. (Zwischenruf
des Abg. Hafenecker. – Abg. Michael Hammer: Rukaki,
der Russenkanzler!)
Sie sehen ein Feindbild in der
Europäischen Union. Wir sehen die Europäische Union durchaus als ein
Konstrukt, von dem ich ein Freundbild habe. Das
ist der große Unterschied zwischen Ihnen und uns: Wir sehen die
Europäische Union als eine starke Gemeinschaft mit all den Fehlern, die es
gibt (Abg. Kassegger: Vollkommener Realitätsverlust!), in
der wir uns einbringen müssen, um sie besser zu machen, aber nicht, um sie
zu zerstören. Das ist natürlich genau das Ziel von
Putin. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Mit der AfD
in Deutschland, mit Le Pen in Frankreich und Ihnen hat er hier ja entsprechende
Verbündete – ja, so ist es. (Abg. Kickl: Das ist ein
bisserl eine Verschwörungstheorie!) – Das ist
keine Verschwörungstheorie. (Abg. Kickl: Das ist aber Schwurbelei!) –
Auch keine Schwurbelei. (Abg. Kickl: Natürlich!) Ich
sage Ihnen, was
das ist (Abg. Kickl: Der Oberschwurbler!): Das ist eine
Beobachtung Ihrer Politik, seit wir in der Europäischen Union sind, und da
waren Sie immer dabei.
Immer dabei! (Beifall bei der ÖVP. – Abg.
Michael Hammer: Sicher!) Oder war der
Freundschaftsvertrag ein Irrtum? (Abg. Michael Hammer: Sicher!)
Ein Irrtum? (Abg. Kickl: Es war kein Vertrag! Herr
Lopatka, es war kein Vertrag!) – Kein Irrtum, nein, Sie halten noch
fest, das nehme ich zur Kenntnis, Klubobmann Kickl. (Beifall bei
der ÖVP. – Abg. Kassegger: Den Unterschied zwischen
einem Memorandum of Understanding und einem Vertrag müsstest du ja wissen!
Du
bist ja Jurist!)
Sie sind mittlerweile aber einer der ganz
wenigen, die noch nicht verstanden haben,
was dieser 24. Februar
2022 bedeutet. Wir leben tatsächlich in einer
neuen Zeitrechnung. Das Wort Zeitenwende, vom deutschen Bundeskanzler
verwendet, ist das richtige.
In der Ukraine kommt der Tod für die Zivilbevölkerung
vor allem aus der Luft. Da ist es richtig, dass wir uns hier auch entsprechend
absichern. Sky Shield
ist ein solches Projekt. In vielen Bereichen nennen Sie die Schweiz als
Vorbild, in vielen Reden, auch von Ihnen. Die Schweiz hat klar festgestellt:
Das ist mit
der Schweizer Neutralität vereinbar – auch mit der
österreichischen Neutralität (Abg. Meinl-Reisinger: Die
Schweiz hat auch klar festgestellt, dass wir ein Sicherheitsrisiko für die
Schweiz sind!), weil es unsere Pflicht ist, unsere Menschen zu
schützen. Es ist tatsächlich so, dass die Gefahr aus der Luft kommt;
ich wiederhole mich: Der Tod in der Ukraine kommt durch Drohnen, durch Raketen
aus Russland. Wir müssen uns rechtzeitig vorbereiten, gemeinsam mit
anderen Staaten; das könnten wir nie alleine machen, meine Damen und
Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Ein weiterer Punkt, den ich nur noch kurz ansprechen
möchte – und das halte ich für wichtig, weil wir hier
keine künstlichen Debatten führen sollen –:
Österreich ist und bleibt neutral. (Ruf bei der FPÖ: Ah!) –
Ja, Österreich ist und bleibt neutral. (Abg. Kickl: Neutralitätsziehharmonika
der ÖVP!) – Nein, es
ist kein Problem, war es auch nicht für Ihren Verteidigungsminister Mario
Kunasek. Sie kennen ihn, nehme ich an. (Abg. Michael Hammer: Nein,
nimmer,
weil der hat ein bissl eine Baustelle!) Er war einmal
Verteidigungsminister. (Abg. Kickl: Neutralitätsziehharmonika!) –
Nicht Ziehharmonika! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Ich sage Ihnen eines: Wir waren
immer stolz, dass Österreich in Friedensmissionen viel geleistet hat.
Seit 1995 sind wir in einer Partnerschaft für Frieden mit der Nato
verbunden. 25 000 österreichische Soldaten haben seit damals in
fünf Nato-Missionen großartigen Dienst geleistet. Wir stellen unter
den Nicht-Nato-Mitgliedern zum Beispiel das größte Truppenkontingent
im Kosovo.
Warum sage ich das? – Weil das: einerseits die neutrale
Position zu halten, andererseits solidarisch zu sein und bei diesem
europäischen Sicherheitskonzept mitzumachen, natürlich kein
Widerspruch ist. (Abg. Michael Hammer: Der Herr Bösch wollte der
Nato beitreten!) Das ist kein Widerspruch, den wollen
nur Sie immer wieder erzeugen.
Wir tun alles, um die
österreichische Sicherheit zu gewährleisten. Allein schaffen wir das
nicht. Die von Ihnen als Feindbild gesehene Europäische Union hat
uns etwas gebracht, was wir vorher nicht hatten: Es gibt gegenseitige Beistandspflichten.
Artikel 42 des EU-Vertrages legt klar fest, dass unsere europäischen Freunde,
wenn wir militärisch angegriffen werden, wenn es einen bewaffneten
Angriff gibt, die Verpflichtung haben, „alle in ihrer Macht stehende
Hilfe und Unterstützung“ zu leisten. – So heißt das
wortwörtlich.
Meine Damen und Herren! Die
Europäische Union sichert unseren Frieden. (Beifall bei der
ÖVP. – Abg. Kickl: Wer sind denn diese
Nachbarländer,
die uns angreifen könnten? Sind das dieselben, die in der EU sind? Sind
das die gleichen?) Wer sind die, die uns angreifen
könnten? – Die Raketen, sage ich Ihnen, die Raketen,
die Russland abschießt, könnten durchaus auch in Österreich
landen. (Abg. Kickl: Das ist nur blöd, dass Sky Shield nicht so
weit schießt!) Vielleicht geht ihr Denken nicht so weit, aber die Raketen
gehen so weit, Kollege Kickl. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten
der Grünen. –
Abg. Kickl: Gehen sie nicht! Gehen sie nicht, gehen nur bis Bratislava!)
Daher, zum Schluss kommend, meine Damen und Herren: Es ist
begrüßenswert, dass die Bundesregierung
in unser Bundesheer investiert, erstmals mehr als 4 Milliarden
Euro. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Es ist
begrüßenswert, dass wir in diese Sicherheitsgemeinschaft in Europa
schon eingebunden sind, weil die Europäische Union sich von einer Friedens-
zu einer Sicherheitsunion zu entwickeln hat. Und es ist gut, dass wir eine neue
nationale Sicherheitsstrategie ausarbeiten (Zwischenruf
des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff), weil sich die Lage
um uns herum völlig geändert hat.
In diesem Sinne: Lesen Sie den Österreichplan (die Broschüre „Der Österreichplan“ in die Höhe haltend), Kollege Kickl, dort ist das alles festgehalten – eine empfehlenswerte Lektüre. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Deimek: Da steht immer nur Kickl drin! – Abg. Michael Hammer: ... Aluhut! – Abg. Martin Graf: In der Planwirtschaft ist die ÖVP ...!)
10.33
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf der Frau Europaministerin das Wort erteilen. – Bitte sehr.
Bundesministerin für EU und Verfassung
im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Damen
und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus!
Ich halte es für außerordentlich wichtig, heute auch über die
Sicherheit Österreichs und den dafür auch notwendigen Blick nach
Europa zu sprechen.
Der hohe Stellenwert von
Österreichs Sicherheit spiegelt sich auch im Österreichplan von
Bundeskanzler Karl Nehammer ganz klar wider. Die Sicherheitslage und die
geopolitischen Rahmenbedingungen haben sich auch
für Österreich vollkommen und fundamental verändert: erstens
durch den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die
Ukraine – der Krieg ist nach
Europa zurückgekehrt –; zweitens durch den brutalen
Terrorangriff der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung im Oktober
letzten Jahres. Dieser Konflikt und diese Eskalation der Gewalt strahlen
in die Region aus, und das birgt auch die Gefahr eines Flächenbrandes.
Denken Sie auch an Aserbaidschan, das Bergkarabach übernommen
hat, oder denken Sie an Sahel, wo im Juli in Niger eine der letzten
demokratisch gewählten Regierungen der
Region durch ein Militärregime ersetzt worden ist.
Die Bedrohungen sind aber auch vielfältiger geworden: durch Terrorismus, durch illegale Migration, durch Cyberkriminalität, durch Deepfake- und Desinformationskampagnen, aber auch durch die Inflation, die uns nach wie vor massiv beschäftigt und uns zu schaffen macht.
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Welt ist im Umbruch. Das globale sicherheitspolitische Gefüge ist aus den Fugen geraten und in seinen Grundfesten erschüttert. Der Krieg tobt vor unserer Haustür. Wir müssen daher das sicherheitspolitische Szenario mitdenken. Hinzu kommt, dass der geopolitische Wettbewerb massiv verschärft worden ist. Die Brics-Staaten werden immer größer, sie wollen das globale System verändern, ein Gegenmodell erzeugen und lehnen unsere Werte und Prinzipien großteils ab. Die UNO ist gelähmt und bietet keine Lösungen.
Multiple Krisen zu
bewältigen, das war es auch, was wir in den letzten
Jahren tun mussten und nach wie vor tun müssen. Denken Sie an die
Covid-Pandemie! Sie hat unser Leben über Jahre massiv beeinträchtigt,
sie hat
die Schwächen unserer Lieferketten zutage gefördert und Engpässe
im kritischen Bereich der Versorgung aufgezeigt und spürbar gemacht.
Aber
auch die Auswirkungen des Klimawandels sind immer spürbarer und wirken
sich auch auf die Versorgungssicherheit aus. Die illegale
Migration – ich habe
es schon angesprochen – bietet weiterhin ein großes Krisenpotenzial
und wird instrumentalisiert.
All dies führt in der
Bevölkerung zu Unsicherheit. Noch dramatischer als
das: Manche zweifeln an der Widerstandskraft unseres demokratischen und offenen
Lebensmodells, dieses demokratischen Lebensmodells, das uns
in den letzten Jahrzehnten Freiheit, Frieden und Wohlstand beschert hat, und
daher gilt es dieses demokratische Lebensmodell mit aller Kraft zu
verteidigen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski
und Stögmüller.)
Vor diesem Hintergrund muss die
Bedrohungslage auch in Österreich
neu bewertet werden. Sie ist vollkommen anders als etwa noch vor zehn Jahren. Die Verteidigungsministerin hat gestern den
Bericht „Risikobild 2024 – Welt
aus den Fugen“ (den genannten Bericht in die Höhe haltend)
vorgestellt.
Selbst wenn Sie noch nicht die Zeit hatten, all diese 300 Seiten
durchzulesen: Denken Sie nur an den Terroranschlag im November 2020 im
Herzen
Wiens! Denken Sie an den Cyberangriff auf das österreichische
Außenministerium und an die täglichen Cyberangriffe auf
österreichische Betriebe!
Denken Sie an die fehlgeleitete Drohne, die nicht in der Ukraine, sondern in
Kroatien heruntergekommen ist, oder aber auch an den dramatischen Anstieg antisemitischer
Vorfälle insbesondere seit dem 7. Oktober letzten Jahres! (Abg. Kickl:
Ja, da rächt sich Ihr Import!) Wir sehen hier Angriffe
auf Menschen, auf Häuser, auf Institutionen, auf Synagogen. Einen
traurigen Tiefpunkt hat diese Entwicklung wohl im Brandanschlag auf den
jüdischen Teil des Wiener Zentralfriedhofes gefunden.
Ich sage all das nicht, weil
ich Ihnen Angst machen möchte. (Rufe bei der
FPÖ: Ah! ... selber Angst!) Österreich ist nach wie vor eines der
sichersten Länder der Welt, und darauf können wir stolz sein, aber,
meine sehr geehrten
Damen und Herren, wir dürfen uns nicht darauf ausruhen. Die
Neutralität ist Ausgangspunkt all unseres Handelns. Das
Bundesverfassungsgesetz
über die Neutralität definiert den Rahmen und setzt auch die Grenzen
unseres Handelns.
Was steht nun in diesem
Bundesverfassungsgesetz? – Wir dürfen uns nicht an
Militärbündnissen beteiligen, wir dürfen keine
ausländischen militärischen Stützpunkte in
Österreich zulassen, und daraus resultiert, dass wir uns auch nicht an
Kriegen beteiligen dürfen. Neutralität ist und bleibt Teil
unserer Identität, und an dieser Identität und damit Neutralität
halten wir natürlich fest und behalten das weiterhin als Grundlage
unseres Handelns.
Diese Neutralität ist aber
gleichzeitig Auftrag und Chance – Auftrag, weil wir eine umfassende
Landesverteidigung sicherstellen müssen. Das Bundesheer zu stärken
war längst überfällig. Gelungen ist das unserer Verteidigungsministerin
Klaudia Tanner in dieser Regierung mit einer massiven Erhöhung
des Verteidigungsbudgets um 21 Prozent (Beifall bei der ÖVP sowie
der Abgeordneten Disoski und Stögmüller) –
Abgeordneter Lopatka hat es schon ausgeführt: das sind
4 Milliarden Euro – und mit Anschaffungen für das
Bundesheer.
Alleine im letzten Jahr wurden 449 Fahrzeuge angeschafft, und
bis 2028
sollen 36 Hubschrauber angeschafft werden.
Ja, und Österreichs
sicherheitspolitische Stellung ist auch in der Europäischen Union und in
den Verträgen mitberücksichtigt, aber Österreichs Sicherheit
ist auch untrennbar mit der Sicherheit Europas verbunden. Führen Sie sich
nur unsere geografische Lage vor Augen: Wir sind umgeben von Freunden
und von Partnern, wir sind einige Hundert Kilometer von der
EU-Außengrenze entfernt. Und jetzt nehmen wir die Chancen dieser Lage
auch innerhalb
der Europäischen Union wahr, nutzen wir die Zusammenarbeit zum Beispiel im
Rahmen des strategischen Kompasses.
Nur wenige Monate nach dem
Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine haben die
Verteidigungsministerinnen und -minister sich darauf geeinigt,
zusammenzuarbeiten, ein Ausfluss daraus ist der European Sky Shield,
eine notwendige Verteidigung des Luftraumes (Abg. Reifenberger: Der
Nato!) – das sollte allen spätestens seit Februar 2022
klar sein. Denken Sie an ballistische Raketen, denken Sie an fehlgeleitete
Drohnen! Nicht so weit von uns entfernt, in Kroatien, ist das bereits passiert.
Aber noch einmal: Es geht nicht darum, Ängste zu schüren, sondern es
ist die Aufgabe der Politik, vorauszudenken, Bedrohungsszenarien zu
antizipieren (Abg. Kickl: Das haben Sie bei der Zuwanderung
hervorragend gemacht!) und eine leistungsfähige Luftverteidigung auch
tatsächlich sicherzustellen – im Verbund. (Beifall bei der
ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Stögmüller.)
Diese leistungsfähige
Luftabwehr können wir im Verbund mit europäischen Partnern
breiter aufstellen, wir können schneller reagieren, und wir können
unser eigenes Staatsgebiet besser schützen. Zudem spart uns die gemeinsame
Anschaffung auch Kosten.
Entgegen wiederholten Unkenrufen
auch aus diesem Hohen Haus sage ich Ihnen heute
und hier als Verfassungsministerin: Selbstverständlich ist der European
Sky Shield mit der österreichischen Neutralität vereinbar. Die von
Österreich unterschriebene Absichtserklärung stellt kein
Militärbündnis dar, sie stellt
auch nicht das Zulassen militärischer Stützpunkte anderer Staaten hier in Österreich dar, und das Kommando bleibt selbstverständlich immer in Österreich. (Abg. Kickl: Genau: Jeder schießt, wie er glaubt!)
Militärisch neutral zu sein
bedeutet aber nicht, politisch neutral oder gar gleichgültig zu sein. Wir
werden nie neutral gegenüber Völkerrechtsbruch oder gegenüber einem
Angriff auf souveräne Staaten sein. Die territoriale Integrität und
die Unabhängigkeit sind für uns unumstößlich. Das
Völkerrecht und die internationale Ordnung haben uns im letzten Jahrzehnt
Sicherheit und Ordnung auch im Umgang miteinander garantiert. Gerade jetzt, wo
die
Welt im Umbruch ist, gilt es, diese Prinzipien hochzuhalten und auf deren Einhaltung
zu pochen. Russlands Angriff auf die Ukraine war ein klarer Völkerrechtsbruch –
und wenn wir zulassen, dass Völkerrecht mit Füßen getreten wird,
dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, steht auch die Souveränität Österreichs
auf dem Spiel.
Österreich wird niemals neutral gegenüber Völkerrechtsbruch und Terror sein, wir werden diese immer klar benennen. Wir werden auch weiterhin unsere unverbrüchliche Unterstützung und Solidarität für die Ukraine bekunden und für das Selbstverteidigungsrecht Israels eintreten. Wer sich nicht für das Völkerrecht einsetzt, der ist nicht neutral, sondern ganz im Gegenteil, er ergreift Partei.
Die gemeinsame Verantwortung für Sicherheit und Frieden bedeutet auch die Beteiligung an internationalen Missionen. Österreich hat eine lange Geschichte derartiger Beteiligungen: in der UNO, in der Nato-Partnership for Peace oder in der Europäischen Union. Seit 1960 waren über 100 000 österreichische Soldaten im Einsatz, derzeit sind es 771.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen der Realität ins Auge sehen. Die Sicherheitslage Österreichs wird sich auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht verbessern, sondern ist, ganz im Gegenteil, einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt (Abg. Kickl: Polizeiinspektionen sperren zu in der Nacht! Das ist unglaublich! Und Sie reden von Raketen!), wie auch die Sicherheitslage in anderen
Staaten. Österreichs nationale Sicherheit und Souveränität sind mit der Europäischen Union untrennbar verbunden, und die Sicherheitsherausforderungen sind nur im europäischen Verbund zu meistern.
Politik erfordert Mut, Ehrlichkeit und
Stärke – Eigenschaften, die nicht jedem in diesem Hohen Haus zugesprochen werden können.
(Heiterkeit der Abgeordneten Disoski und Stögmüller.)
Hören Sie nicht auf jene, die Sie in Sicherheit wiegen wollen und
dabei selbst den Kopf in den Sand stecken! Im Angesicht
der Gefahr gibt es nur eines: ihr direkt ins Auge zu blicken und zu
handeln. – Wir tun das. (Beifall bei der ÖVP sowie der
Abgeordneten Disoski und Stögmüller.)
10.44
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Die nun folgenden
Redner haben eine Redezeit von 5 Minuten, ich darf Sie darauf
aufmerksam machen; die Lampe
wird leuchten.
Zu Wort gemeldet ist der Erste Vizepräsident des Europäischen Parlaments Othmar Karas. – Bitte. (Abg. Kickl: Einer mit Rückgrat und Charakter – oder auch nicht!)
Mitglied des Europäischen Parlaments Dr. Othmar Karas, MBL-HSG (ÖVP): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Die Sicherheit für Österreich erfordert auch den Blick nach Europa, braucht die Zusammenarbeit in Europa – ja!
Unsere Weltordnung hat sich
spätestens mit Putins Angriffskrieg auf die Ukraine und den barbarischen
Terroranschlägen der Hamas verändert. Ja, sie ist aus
den Fugen geraten, wie es am Montag bei der Präsentation des Risikobildes 2024
hieß. Wir müssen deshalb bei den Entscheidungen in der
EU-Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik unabhängiger,
schneller und effizienter werden, sonst werden wir in den
Krisenherden unserer Welt keine
Rolle spielen und zwischen den Großmächten zerrieben. Wir müssen unsere europäische und damit auch österreichische Verteidigungsfähigkeit sicherstellen.
Ich sage Ihnen ganz klar: Ich
stehe für eine gemeinsame EU-Sicherheits-
und Verteidigungsunion. Das bedeutet für mich eine Europäische Union,
die in der Welt mit einer Stimme spricht und schnelle Entscheidungen trifft,
nationale Armeen, die durch gemeinsame Beschaffung gut
ausgerüstet sind
und effizient nach einem gemeinsamen Plan zusammenarbeiten. Bevor einige hier
wieder, wie ich das schon gehört habe, mit der Neutralität in unserer
Bundesverfassung gegen diesen Plan argumentieren, empfehle ich ihnen, in Ergänzung
zu dem, was die Frau Bundesministerin gesagt hat, noch einen
Blick in die Bundesverfassung zu werfen, denn dort steht im Artikel 23j
ganz klar, dass der Aufbau einer gemeinsamen europäischen Außen-,
Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit dem
Neutralitätsgesetz vereinbar ist, dass sie nicht im Widerspruch dazu
steht. Es gibt daher überhaupt keinen Grund
für Österreich, nicht eine aktive Rolle beim Aufbau einer gemeinsamen
Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu spielen. (Beifall bei
ÖVP und NEOS
sowie der Abgeordneten Disoski und Stögmüller.)
Für mich ist eine solche EU-Verteidigungsunion (Abg.
Kickl: Wie wäre es aber, das Volk zu befragen?) auch ein gutes
Beispiel dafür, dass Unabhängigkeit für
die EU notwendig ist, starke Partnerschaften aber genauso wichtig sind. Die
Nato – auch das sei offen gesagt – wird immer Teil einer
europäischen Sicherheitsarchitektur sein, allein schon deshalb, weil fast
alle EU-Staaten, bald 23 von 27, Nato-Mitglieder sind (Abg. Kickl: Ah?),
aber alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union kommen
zusammen gerade einmal auf
rund ein Drittel des Nato-Budgets. Es wird einen Zeitpunkt geben, vielleicht
sogar früher, als wir glauben, an dem die Vereinigten Staaten von Amerika
nicht mehr bereit sind, für unsere Verteidigung zu garantieren. Wenn wir
uns
als Europäische Union ernst nehmen wollen, müssen wir als
Europäische Union auch ohne die USA und ohne die Nato wehrhaft sein. (Beifall
bei ÖVP und
NEOS sowie der Abgeordneten Disoski und Stögmüller.)
Dafür braucht es eine
europäische Sicherheitsarchitektur, und dafür müssen wir unsere
nationalen Armeen miteinander kompatibel machen und dafür
muss die Beschaffung nach einem europaweiten Strategie- und Arbeitsprogramm
erfolgen. Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments hat
errechnet, dass eine verstärkte Zusammenarbeit einen Effizienzgewinn von
bis zu 75,5 Milliarden Euro pro Jahr erwirtschaftet. Das heißt,
Zusammenarbeit schafft mehr Effizienz und spart Kosten! (Beifall bei der
ÖVP, bei Abgeordneten der NEOS sowie der Abgeordneten Disoski
und Stögmüller.)
Mit dem strategischen Kompass der EU, dem auch Österreich zugestimmt hat, haben wir bereits begonnen, in diese Handlungsfähigkeit und erhöhte Kompatibilität untereinander zu investieren.
Ich sage zum Schluss: Diesen Plan müssen wir jetzt
konsequent umsetzen (Abg. Michael Hammer: Österreichplan!) und
ehrlich kommunizieren. Dafür
braucht es aber auch eine offene Debatte über unsere Sicherheitsstruktur,
darüber, wie wir die Bürgerinnen und Bürger, unsere
Infrastruktur, die liberale Demokratie und unsere Wettbewerbsfähigkeit und
den sozialen Zusammenhalt vor alten und neuen Bedrohungsfeldern
schützen können. Wir müssen darüber reden, wie, wodurch wir
das Beste zum Schutz und zur Sicherheit Österreichs leisten können. (Beifall
bei ÖVP, Grünen und NEOS.)
10.50
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Holzleitner. – Bitte sehr.
Abgeordnete
Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ):
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich darf
zunächst die Gruppe der Pensionistinnen
und Pensionisten aus Seiersberg-Pirka, die auf Einladung der Kollegin Karin Greiner gekommen sind, sehr herzlich bei uns im
Haus begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Die Europäische Union ist
gleichstellungspolitisch auf dem richtigen Weg, und ja, auch das bedeutet
Sicherheit: soziale Sicherheit. In den vergangenen Jahren wurden wesentliche
Richtlinien für Frauen und die Gleichstellung verhandelt und auch
beschlossen, insbesondere durch sozialdemokratische Kolleginnen und Kollegen
wie unsere Vizepräsidentin Evelyn Regner, die nachher hier auch das Wort
ergreifen wird. Egal ob Lohntransparenz oder Geschlechterquoten
in Vorständen oder Aufsichtsräten: Europa geht voran. Die
Gleichstellung der Geschlechter steht ganz oben auf der Agenda, und das ist
auch richtig so.
(Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Bogner-Strauß
und Scheucher-Pichler.)
Es handelt sich dabei um
wesentliche Bausteine, um die Lohnschere
zwischen den Geschlechtern, die in Österreich nach wie vor 17 Prozent
beträgt, auch tatsächlich zu schließen. Die neuen
Regelungen – es sind verpflichtende Regelungen –
bedeuten, dass EU-Unternehmen Gehälter transparent offenlegen müssen,
Informationen offenlegen müssen, damit auch Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer ihre Gehälter, die transparent sind, vergleichen können
und Unterschiede aufgedeckt werden können.
Bei der sogenannten Women-on-Boards-Richtlinie
geht es darum, dass Frauen bestmöglich dabei unterstützt werden,
durch Quoten die gläserne Decke
endlich zu durchbrechen. Trotz höchster Qualifikationen sind sie noch
unterrepräsentiert, und das ist nicht fair. Da hilft diese
Richtlinie, diesen
guten Weg zu beschreiten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
Für uns ist auch klar, dass
diese Richtlinien nicht erst auf den letzten
Drücker umgesetzt werden können. Die Legislaturperiode dauert nicht
mehr lange – wir haben noch ein paar Monate –, aber wir
könnten hier jetzt wegweisende, bahnbrechende Dinge vorantreiben und
beschließen, und wir würden wirklich appellieren, dass es hier in
dieser Legislaturperiode
noch zu konkreten Umsetzungen kommt.
Ein weiterer Schritt zur Eindämmung der Gewalt gegen Frauen wurde ebenfalls auf europäischer Ebene gesetzt. Das EU-Parlament hat die Istanbulkonvention ratifiziert – ein Meilenstein im Gewaltschutz, der garantiert, dass alle
Mitgliedstaaten sich
verpflichten, die Konvention umzusetzen. Aktuell
wird eine Richtlinie zur Bekämpfung von geschlechterspezifischer Gewalt
verhandelt. Es geht darum, dass auch der Straftatbestand der Vergewaltigung europaweit
geregelt werden soll. (Beifall bei der SPÖ.) Unser Standpunkt ist
klar: Nur ja heißt ja! (Abg. Kickl: Sollen wir jetzt
Vergewaltiger abschieben oder nicht?) Das muss für alle Frauen in
Europa gelten.
Wir wissen, dass diese
Auseinandersetzungen, die auf Ebene der Europäischen Union geführt
werden, wichtig sind, weil wir auch sehen, dass beim völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine Frauenrechte verletzt wurden und nach wie vor verletzt werden. (Abg.
Michael Hammer: Da kommt
man jetzt ...! – Ruf bei der SPÖ:
Zuhören! – Abg. Michael Hammer: Na ja, das muss man
besprechen! Das wird schon werden! Wird schon noch kommen!) Sexualisierte Gewalt
wird in diesen kriegerischen Auseinandersetzungen nach wie vor als Kriegswaffe
eingesetzt, und dass Kollegen auch hier bei diesen wirklich dramatischen
Schicksalen sich nicht Zwischenrufe sparen können, ist leider bedenklich, weil es da um Schicksale von Frauen,
von Opfern, von Betroffenen geht. (Beifall bei der SPÖ. –
Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Heinisch-Hosek –
in Richtung ÖVP –: Typisch! Typisch! – Weitere
Zwischenrufe bei
der SPÖ.)
Für uns ist klar, dass wir als EU-Mitgliedstaat auch Verantwortung tragen, nämlich die Opfer hier zu unterstützen: die Opfer zu unterstützen, diese Traumata bearbeiten zu können, aufarbeiten zu können. Wir hier haben eine Verantwortung, die Opfer bestmöglich im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen und die Einhaltung der Frauenrechte voranzutreiben.
Für uns ist auch klar, dass Länder innerhalb der
Europäischen Union, die Frauenrechte
zurückdrängen – Gesundheitsrechte wie den Zugang zum
Schwangerschaftsabbruch –, auch in die Pflicht genommen werden
müssen, dass diese Frauenrechte nicht beschnitten werden dürfen. (Beifall
bei der SPÖ. – Abg.
Kickl: Sollen jetzt Vergewaltiger abgeschoben werden?)
Wir wollen einen gemeinsamen Weg gehen auch im Bereich der Arbeitnehmer:innenrechte: für ein soziales Europa, für ein sozial sicheres Europa, damit es eben nicht mehr passiert, dass Erntehelfer:innen in verschimmelten Unterkünften hausen müssen, dass ihnen die Pässe weggenommen werden. Auch da ist die Europäische Union gefordert, Arbeitnehmer:innenrechte tatsächlich einzuhalten, einzumahnen und auf der Seite der Arbeitnehmer:innen zu stehen.
Zum Schluss möchte ich noch einen Punkt ansprechen, der für die Sicherheit der Europäischen Union ebenso wichtig ist: Die Länder des Westbalkans müssen Teil der Europäischen Union werden! Auch diesbezüglich steht unser Delegationsleiter im Europäischen Parlament Andreas Schieder klar für eine ausgestreckte Hand. Europäische Sicherheit heißt, die Länder des Westbalkans in unsere Mitte zu holen, klare Beitrittsperspektiven und nicht nur leere Versprechungen zu geben. Das heißt Sicherheit für Europa, Sicherheit für uns. (Beifall bei der SPÖ.)
10.55
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vilimsky. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Mitglied
des Europäischen Parlaments Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Es gibt schon kühne Manöver
in der Politik: Kühn wäre es etwa, wenn die Grünen behaupteten,
sie würden etwas von Wirtschaft verstehen und eine gute Wirtschaftspolitik
machen
(Abg. Stögmüller: ... Aussage, bitte, Wirtschaftspartei!),
oder wenn die SPÖ daherkäme und sagte, sie stünde für
Verteilungsgerechtigkeit bei Kleingärten
in Wien. – Das wäre kühn, aber es ist wirklich
unverfroren, um nicht zu sagen scheinheilig,
wenn die ÖVP heute eine EU-Stunde hier abhält (Abg. Lopatka: Europastunde!)
und meint, Sicherheit hätte irgendetwas mit Europa zu
tun. – Mitnichten, Herr Kollege Lopatka, und auf Sie komme ich
gleich zu spre-
chen, weil das, was Sie hier gesagt haben, so etwas von
weit weg von der Realität ist, so etwas von unfair ist (Zwischenruf
des Abg. Michael Hammer) und
so etwas von ÖVP-haft ist, wo Sie, wenn Sie hier stehen, rechts blinken,
aber in Wahrheit mit Ihrer Europäischen Volkspartei und mit der ÖVP
hier in
Wien nur links marschieren. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lopatka:
Marschieren
tun Sie!)
Herr Kollege Lopatka, nehmen Sie zur Kenntnis: Ja, ich war
2016 in
Moskau – mah, schlimm! –, in einer Zeit, als ich
weiß nicht wer aller in Moskau war. (Abg. Lopatka: Einen
Freundschaftsvertrag haben nur Sie beschlossen!)
Von Van der Bellen bis Maderthaner (Abg. Kickl: Frau Edtstadler
hat alle ...!), von Merkel bis Obama, alle waren sie dort. – So.
(Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsident Sobotka
gibt das Glockenzeichen.) Ich war genauso in den USA, ich stehe für
die Neutralität und die Mitte (Heiterkeit des Abg. Schallmeiner),
mit allen
etwas Gutes zu tun zu haben. Das, was Sie machen, ist aber einfach nur unfair
und falsch, und Sie wissen das genau, und auf die Auseinandersetzung
freue ich mich. (Abg. Lopatka: Ich auch!)
Weil da die NEOS sitzen, muss man auch das mit aller
Deutlichkeit sagen: Wer hat denn im
Jahr 2017 – ich glaube, da war es – gesagt: Putin
ist so wichtig
und muss in die EU hinein!? – Das war Herr Haselsteiner (Zwischenruf
der Abg. Meinl-Reisinger) – derselbe Herr Haselsteiner,
der zwei Jahre später, im Jahr 2019, 300 000 Euro an Sie
überwiesen hat. Wer ist jetzt der Putin-Erfüllungsgehilfe? (Abg.
Meinl-Reisinger: Das hat offensichtlich nicht viel gebracht, weil ...!)
Darüber sollten wir diskutieren. (Beifall bei der FPÖ. –
Abg. Kickl – in Richtung Abg. Brandstätter –:
Herr Brandstätter, das ist doch ...!)
So, und jetzt möchte ich
auch von meiner Seite etwas zu Frau Edtstadler sagen, die für Frieden,
Freiheit und Wohlstand plädiert hat – das, was wir auch
immer machen. – Ja, stimmt ja, aber die Europäische Union geht
in die völlig falsche Richtung! Heute haben wir Mehlwürmer und
Insekten im Essen,
heute haben wir zwölf Sanktionspakete gegen die Russen, haben im
Jahr 2022 über 11 Prozent Inflation gehabt. Wir vernichten den
Wohlstand mit
Ihrer Politik, mit einer Mehrheitspolitik des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission. Das ist alles andere als Wohlstand.
Es ist auch nicht Frieden, denn
wir hätten Österreich – ich habe diesen Vorschlag so
oft hier gemacht – als UNO-Standort, OSZE-Standort anbieten sollen,
anbieten müssen (Zwischenruf des Abg. Brandstätter), um
Friedensverhandlungen hier bei uns auf Wiener Boden zu machen. Das
wollte nur niemand haben (Abg. Kickl – in Richtung Abg.
Brandstätter –: ... Brandstätter, ... das ist ja unglaublich!),
Sie haben mit den Sanktionen weitergemacht. Sie haben es zu verantworten,
dass die Energiepreise bei uns explodiert sind, dass wir über
11 Prozent Inflation hatten und dass der Wohlstand hier völlig
vernichtet wurde.
Da wir gerade beim Thema
Frieden sind: Reden wir auch darüber, was Russland und die
Ukraine an negativen Auswirkungen hier haben. Reden
wir darüber – das war das einzige Richtige, das Herr Kollege
Lopatka gesagt hat –, dass hier Flächenbrände entstehen
konnten. Ja, aber Sie haben
Öl ins Feuer gegossen, anstatt Frieden anzubieten. Das ist der falsche
Weg. (Beifall bei der FPÖ.)
Ein weiterer Punkt zum Thema
Sicherheit: Seit dem Jahr 2015, und
daran sind auch nur die ÖVP und die Europäische Volkspartei schuld, haben
wir über acht Millionen Menschen aus Arabien und aus Afrika auf diesen
Kontinent hier gelassen.
Um nur die ärgsten Dinge zu erwähnen: das
Massaker, das im Bataclan-Theater stattgefunden hat, das Massaker, das bei
„Charlie Hebdo“ stattgefunden
hat, die ganzen Enthauptungen in Frankreich, die serienweise stattgefunden
haben, bei uns in Österreich die Messerattentate, die Vergewaltigungen
(Abg. Reimon: ... war ein Rechtsextremer, oder?) und auch die
Stephansdomgeschichte. – Natürlich waren das Islamisten
und natürlich haben wir dem
Terror Tür und Tor geöffnet. Das ist die Art und Weise, wie
Sicherheit bei uns künstlich vernichtet wurde. (Präsidentin
Bures übernimmt den Vorsitz.)
Das muss man in aller Deutlichkeit sagen: Die Europäische Union ist das Gegenteil von dem, was Sicherheit bedeutet. Die Europäische Union ist verantwortlich dafür, dass es auf unserem Kontinent unsicherer und unsicherer wird. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Stögmüller: Unglaublich!)
Eines ganz schnell
noch – da das rote Lamperl leuchtet (Ruf bei der ÖVP: Gott
sei Dank!) –, weil es auch eine Frage der Sicherheit ist: Es
geht um Atomkraftwerke. Da Sie mit Ihrer Green-Deal-Politik darauf
geschaut haben, den CO2-Anteil nach unten
zu schrauben, anstatt erneuerbare Energieträger zu fördern, was richtig
gewesen wäre, haben Sie heute eine Situation, in der Atomkraft von Ihrer
tollen Europäischen Union als grün taxiert wurde. Das heißt in
weiterer Folge, dass Länder wie Frankreich – die
haben 69 Reaktoren und
wollen künftig 14 mehr haben – künftig neue Reaktoren
hochziehen wollen. In Wahrheit wird mit dem Green Deal der Atomwirtschaft ein
Feld aufbereitet. Auch das ist Unsicherheitspolitik Marke EU! Daher
sage ich (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen) –
ich komme zum Schluss –: Wichtig
wäre es, Kompetenzen von Brüssel zurückzuholen hier in das
österreichische ...
Präsidentin Doris Bures: Den Schlusssatz bitte.
Mitglied des
Europäischen Parlaments Harald Vilimsky
(fortsetzend): Sie sollen entscheiden und nicht die in Brüssel, und
das österreichische Volk soll entscheiden mit wesentlich mehr direkter
Demokratie ... (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lopatka –
in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden
MEP Vilimsky –: Aber der Schluss war nicht schlecht!)
11.01
Präsidentin Doris Bures: So, danke, Herr Abgeordneter.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit für Österreich erfordert
den Blick nach Europa.
Das halten wir in der Form auch für einen sehr vernünftigen Ansitz, Ansicht. Der Blick
Europas - - (Abg. Kickl: Ansitz?) – Anblick.
(Abg. Amesbauer: Das ist ja Jägersprache!) Wir sehen Europa,
und das muss
ich ja nicht unnötig wiederholen, als einen zentralen, ja sogar als einen
unabdingbaren Bestandteil jedweder Sicherheitspolitik. Die
Herausforderungen, vor denen Österreich steht – die wirklichen
Herausforderungen und nicht
die Schreckensgespenster, die uns die Rechtspopulisten an die Wand malen
wollen –, können und müssen wir gemeinsam bewältigen
und daran
müssen wir arbeiten.
Mir fällt da ein: hohl und polemisch. Das betrifft
nicht nur die Rechtspopulisten, sondern noch viel mehr diese Festung
Österreich, die uns immer wieder hingemalt wird, die uns die
Freiheitlichen tagtäglich aufs Auge drücken wollen. Denn eines ist
klar: Diese Vorstellung, den Benefit einer EU-Mitgliedschaft
zu haben und gleichzeitig eine Festung mit hohen Mauern um Österreich
bauen zu können und uns zu verkriechen, die Herr Kickl haben möchte,
ist ein Luftschloss. Das wird es nicht geben. Das kann nicht sein. Wir
können nicht Geld einsammeln und uns gleichzeitig auf der anderen Seite
verschanzen. Das
wird es nicht sein, das wird es nicht spielen. (Abg. Amesbauer: Dass
das ein politisches Konzept ist, kapierst du nicht!)
Wenn Sie diese Woche über die Sanktionen gegen Ungarn
in der Zeitung gelesen haben, sollte auch Ihnen klar sein, wohin dieses Modell
Kickl
oder – wenn man jetzt keine Urheberrechtsverletzungen begehen
möchte, müsste man eigentlich sagen – dieses Modell Orbán,
was es ist, führt:
nämlich zur Isolation auf europäischer Ebene, zu Strafzahlungen in
Milliardenhöhe und – wenn es nach der FPÖ
geht –auch zur Anbiederung an Putin
und an Russland. – Das brauchen wir nicht. Das wollen wir nicht. Wir
wollen ein gemeinsames Europa sein, eine
Sinnesgemeinschaft, die Probleme gemeinsam angeht und löst. (Beifall
bei den Grünen sowie der Abg. Scharzenberger.)
Das ist die Frage: Wollen wir das oder wollen wir eine
Festung Österreich, die nichts anderes wäre als eine russische
Stellung mitten in Europa? – Für
uns Grüne ist die Antwort ganz klar: Wenn die Ukraine fällt, steht Putin vor der Tür. Und Putins Angriffskrieg ist eine ganz akute Gefahr für Europa. Das bestätigt ja nicht nur zuletzt – Othmar Karas hat es angesprochen – auch das Sicherheits-, das Risikobild des Bundesheers – das ist keine Vorfeldorganisation der Grünen –, dort wurde ganz klar gesagt: Wenn Putin in die Ukraine einmarschiert, stehen sie vor der Tür. Das ist eine akute Gefahr.
Eine sicherheitspolitische Krise, eine der
größten, steht vor der Tür, die Klimakatastrophe: Sie
bedroht unser aller Lebensgrundlage, auch wenn es nur
die Hälfte dieses Hauses wirklich realisiert hat. Die Lösung kann
ebenso nur in Europa liegen. (Beifall bei den Grünen.)
Die Energiesicherheit Österreichs ist auch ein
wesentlicher Punkt. Diese liegt noch immer halb in den Händen von Despoten
und das ist genauso eine
Gefahr für unsere Neutralität und Handlungsfähigkeit. Die
ÖVP bremst und die FPÖ würde uns am liebsten noch 40 Jahre
an irgendwelche Knebelverträge
mit Russland und Putin hinsichtlich Gas binden. Die Lösung kann auch da
nur in Europa liegen, in einer gemeinsamen großen Zukunft, in der wir
unabhängig
von der Energie von Despoten sind.
Europäische Lösungen
sind gemeinsame, kollektive Lösungen: der Green Deal, die Hilfsleistungen
an die Ukraine und auch Sky Shield. Zu Sky Shield ganz
klar: Es sagen viele, eigentlich fast alle Verfassungsjuristen –
außer ein paar, es gibt ein, zwei
FPÖ-nahe Verfassungsjuristen, aber alle anderen Verfassungsjuristen
sagen das klar –, die Neutralität wird dadurch nicht bedroht.
Es gibt keine fremden Truppen in Österreich, es wird keine
ausländischen Raketen in Österreich geben, die Herrschaft
über diese Raketen wird Österreich wahren und das, wann und
wie der Luftraum abgesichert wird, wird nur in Österreich bestimmt, von
niemand anderem! (Beifall bei den Grünen. –
Abg. Kickl: Wie soll denn das funktionieren?) – Herr
Kickl, malen Sie nicht irgendwelche Gespenster an die Wand! Die
Neutralität wird dadurch nicht gefährdet! Nein, es ist ein
gemeinsames Konzept, um den Luftraum in Europa sicherer zu machen. Das ist der
Punkt! Auch da kann Sicherheitspolitik nur durch
Europa und mit Europa
sichergestellt werden, mit einem demokratischen
und solidarischen Europa.
Ich bin auch ein bisschen
besorgt – das liegt nicht nur an der Europastunde und auch nicht am
Kollegen Lopatka, den ich persönlich sehr schätze –, denn
wie groß dieser kolportierte Blick der ÖVP nach Europa in Zukunft
sein wird, ist schon eine Frage. Werden wir eine EU-Politik sehen, wie sie von
Othmar
Karas auch beschrieben und gelebt wurde, eine Politik, die an den
europäischen Traum, an die Werte der
Union glaubt, diese Werte auch lebt und verteidigt,
oder wird die ÖVP den Kurs verschärfen, der sich in den letzten vier
Jahren immer wieder hat blicken lassen, einen Kurs, der die EU mehr als
innenpolitisches Instrument, als einen Selbstzweck sieht. Kurz
gesagt: Wie viel Europa steckt in diesem Blick nach Europa? Welche ÖVP
werden wir im Wahlkampf sehen? – Das ist die Frage.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Blick nach Europa
reicht nicht, wir brauchen mehr Europa. Wir brauchen ein tiefes, ein
breites und solidarisches
Europa. Die bevorstehende EU-Wahl wird eine richtungsweisende sein. Wir
Grüne werden gemeinsam, Schulter an Schulter mit unserem Partner stehen
und die großen sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit
gemeinsam angehen. – Vielen Dank. (Beifall bei den
Grünen.)
11.07
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Helmut Brandstätter zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter
Dr. Helmut Brandstätter (NEOS):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Zunächst einmal einen Dank an die ÖVP, dass wir heute über
Sicherheitspolitik reden. Nur sage ich Ihnen, ein
Blick nach Europa wird nicht reichen, wir müssen schon etwas tun.
Ich habe Ihnen „Die Presse“ vom Sonntag mitgebracht
(ein Exemplar von „Die Presse“ in die Höhe haltend), vom
letzten Sonntag, die da einen wirklich
großen Horizont beweist, muss man sagen. Da steht: „Was
Österreichs Parteien in Brüssel wollen“. „Konkrete
Antworten auf sicherheitspolitische Fragen
haben bislang nur die Neos“. – Das schreibt „Die
Presse“ und dann wird es auch stimmen. (Beifall bei den NEOS. –
Heiterkeit der Abgeordneten Ries, Weidinger
und Zarits.)
Das wissen wir ja auch seit dem letzten EU-Wahlkampf, bei
dem Kollegin Claudia Gamon sehr klar darauf hingewiesen hat, dass wir eine
gemeinsame Verteidigung brauchen. Damals hat man gesagt: Na, die Junge, die hat
keine Ahnung! – Sie hat vor Kurzem selber gesagt, leider
hat sie recht gehabt.
(Abg. Kickl: Das war nicht mehrheitsfähig, nicht? Das ist das
Problem in der Demokratie!) Leider hat sie recht gehabt, dass wir
diese gemeinsame Verteidigung brauchen.
Weil ich ja nicht nur Bücher lese, sondern auch
Parteiprogramme, habe ich im Parteiprogramm der ÖVP nachgeschaut, und es
wird Sie überraschen –
Sie haben das offenbar nicht gelesen –, da steht nämlich
drinnen – ÖVP –: Europa braucht eine
Verteidigungsunion und langfristig auch eine gemeinsame
EU-Armee. – Ich weiß nicht, ob Sie das wissen, Frau
Bundesministerin, Sie haben heute jedenfalls nicht davon gesprochen. Das hat
die ÖVP 2015 versprochen und jetzt haben Sie es wieder
vergessen. Das ist ja auch ein Problem in Österreich, dass die
Menschen kein Vertrauen mehr haben, denn Sie schreiben irgendetwas hinein, aber Sie leben es nicht, aber wir leben das.
(Beifall bei den NEOS.)
Deswegen würde ich sagen: Ja, wir haben jetzt wirklich die Wahl in
Europa,
und zwar die Wahl – und das sage ich sehr
deutlich –: Was wollen wir? – Wir wollen die Menschen
zusammenführen. Wir wollen die Generationen zusammenführen. Wir
wollen Sicherheit in Europa, denn nur dann, wenn wir Sicherheit und Frieden haben, haben wir auch etwas von dem Wohlstand,
den es in Europa gibt. Wir wissen, dass diese Sicherheit nicht nur
militärisch in
der Ukraine gerade bedroht ist und dort jeden Tag Menschen
von diesem Kriegsverbrecher ermordet werden, wir wissen, dass er auch gegen uns
Krieg führt – Cyberattacken, hybriden Krieg, Informationskrieg.
Das ist das,
was stattfindet, und wir sind nicht
ausreichend geschützt dagegen.
Und leider hat uns, was die
Energieversorgung betrifft, Kollege Stögmüller hat es völlig
richtig angesprochen, die ÖVP auch an den Kriegsverbrecher ausgeliefert –
das war, als dieser Vertrag der OMV unterschrieben wurde –; das war
er damals schon und das hat jeder gewusst, und Sie waren leider auf seiner
Seite. (Beifall bei den NEOS.)
Deswegen ist es ja auch endlich
Zeit, dass wir dieses Sky Shield bekommen. Es sind jetzt alle für Sky
Shield – auch die Schweizer – außer der FPÖ,
denn
die FPÖ will ja, dass wir uns an Putin ausliefern – Sie
müssen das ja, weil Sie den Vertrag haben, und deswegen stellen Sie auch
immer wieder Anträge, die genau so formuliert sind, wie Putin
das will. (Abg. Belakowitsch: Falsch!)
Der nächste Punkt,
nämlich die Neutralität: Der Generalsekretär im Verteidigungsministerium
hat in dieser Woche in der „Zeit im Bild“ sehr deutlich
den Satz gesagt: Die Neutralität schützt uns nicht! – Das
hat er gesagt. Wenn es um Sicherheit geht, müssen wir also weiter denken;
Kollege Ofenauer hat
das ja einmal angeregt, hat aber dann leider gleich einen Maulkorb vom Bundeskanzler
bekommen.
Was wir diese Woche in der
„Neuen Zürcher Zeitung“ auch gelesen haben,
ist, dass die Schweiz Angst hat, dass sich Österreich nicht verteidigen
kann: „Österreich verfügt praktisch über keine
Verbände, die ernsthaft Widerstand leisten können.“ –
Das ist die Einschätzung der Schweiz. Wenn das
deren Einschätzung ist, dann müssen wir darüber reden: Warum ist
das so?, und wir müssen darüber reden, dass wir uns gemeinsam
verteidigen, für uns hier, aber vor allem für die Menschen in
Österreich.
Noch etwas möchte ich
sagen: Es geht natürlich um Desinformation. Das sollen sich die
Österreicherinnen und Österreicher genau anschauen, wenn sie
sich etwa über Social Media informieren. Das, was die FPÖler da schreiben, ist oft eins zu eins dasselbe, was die Putin-Leute sagen.
Noch schlimmer: Im russischen
Fernsehen wird darüber geredet, wie man
die ukrainischen Kinder ermorden muss, und wenn ich hier darüber rede,
dann lachen Sie. (Abg. Kickl: Wissen Sie was? Sie tun so, als ob es
in einem Krieg Propaganda nur auf einer Seite gäbe! Das ist das
Heuchlerische dabei! – Abg. Stögmüller: Unglaublich!)
Das heißt, Sie haben sogar das Verhalten der russischen Propagandisten.
(Abg. Steger: Sie sind wirklich jenseitig! Jenseitig! –
Weiterer Zwischenruf bei der FPÖ.) Sie machen sich darüber
lustig, dass ukrainische
Kinder von Russen ermordet werden. Das ist auch ein Faktum. (Beifall bei den
NEOS.)
Ich komme jetzt zum Schluss.
Ich habe Ihnen ein Buch von zwei hervorragenden ORF-Korrespondenten
mitgebracht – wir haben heute schon über den ORF
geredet –: „Russland von innen“ von Kollegen Krisai und
von Kollegin Beller. (Der Redner hält das Buch „Russland von
innen. Leben in Zeiten des Krieges“ von
Paul Krisai und Miriam Beller in die Höhe.) Ich bin ja auch für
das, was Kollege Lopatka richtig gesagt hat, für ein gemeinsames Haus
Europa mit Russland. Das Problem ist nur, der Kriegsverbrecher kann nichts
anderes außer das, was
er im KGB gelernt hat: zerstören, zerstören,
zerstören! – Man kann in diesem Buch von dieser hervorragend
informierten Kollegin und dem Kollegen
sehr genau lesen, wie er in Russland alles zerstört hat, das Zusammenleben
der Menschen. Alles, was die können, ist Krieg führen, uns
zerstören wollen.
Bitte: gemeinsam verteidigen! Die Menschen wissen es, sie haben nur eine Wahl, und diejenigen, die das von Anfang an gesagt haben, sind die NEOS. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
11.12
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Friedrich Ofenauer zu Wort. – Bitte.
11.12
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Ich darf gleich mit einer tatsächlichen Berichtigung beginnen, denn Herr Abgeordneter Brandstätter hat behauptet, ich hätte vom Herrn Bundeskanzler einen Maulkorb bekommen.
Ich stelle fest: Das ist unrichtig. Ich habe keinen Maulkorb bekommen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Scherak: Bist einfach selbst ...! – Abg. Meinl-Reisinger: Hast du ihn dir selber umgehängt?!) Das Zitat, auf das Kollege Brandstätter immer wieder Bezug nimmt, stammt aus einer Pressemeldung mit der Überschrift „Der geistigen Landesverteidigung muss wieder neues Leben eingehaucht werden“. Das, was wir tatsächlich tun – auch heute, der Redebeitrag von Kollegen Lopatka über die Bundesverfassung, über unsere Neutralität –, ist genau diese Diskussion über die Ausgestaltung unserer Neutralität. Das brauchen wir.
Ich darf aber nun zu meiner
Rede kommen: Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen
und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich
darf im Namen meines Kollegen Laurenz Pöttinger ganz besonders eine
Besuchergruppe aus dem Ort Tollet in Oberösterreich rund um
ÖVP-Bürgermeisterin Gisela Mayr begrüßen. –
Herzlich willkommen!
(Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Shetty.)
Bundeskanzler Nehammer hat am
vergangenen Freitag in Wels seinen Österreichplan vorgestellt. (Der
Redner hält die Broschüre „Der Österreichplan“ in
die Höhe. – Heiterkeit und Zwischenrufe bei Abgeordneten der
FPÖ sowie Heiterkeit des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.)
Zum Thema EU und Europa ist darin
festgehalten (Zwischenrufe bei der SPÖ) –
hören Sie zu, vor allem die Kollegen von der FPÖ! –:
„Als Volkspartei bekennen
wir uns klar zur Europäischen Union als das
größte Friedensprojekt unserer Geschichte und als gemeinsamen Rahmen
unserer Werte, Gesellschaft sowie unserer Wirtschaft. Österreich ist eine
starke
Stimme in Europa und Europa eine starke Stimme in der Welt. Damit sich
Europa im internationalen Wettbewerb zwischen den USA und China behaupten kann und unser Lebensmodell eine sichere Zukunft
hat, müssen wir die Europäische Union in die richtige
Richtung entwickeln.“
Die richtige Richtung, meine
Damen und Herren, ist nicht die Richtung der FPÖ, die alles düster,
böse und dunkel sieht, die Isolation und Abschottung will,
wo dann wieder alte Geschichten kommen wie die von der Blutschokolade des
Jörg Haider – aber das hat ihm damals wahrscheinlich auch
Abgeordneter
Kickl in seine Reden hineingeschrieben.
Meine Damen und Herren, die
Europäische Union hat uns in den letzten 30 Jahren – mehr
als 30 Jahren – nicht nur wirtschaftlichen Wohlstand, sondern vor allem auch ein friedliches Zusammenleben
gebracht. (Abg. Belakowitsch:
Das sieht man eh in der Ukraine!) Die EU war so erfolgreich,
dass wir uns an eine friedliche Konfliktlösung gewöhnt haben,
nämlich eine Konfliktlösung, die
auf Konsens und auf Kompromiss aufgebaut ist.
Letzten Montag wurde das
aktuelle, für 2024 gültige Risikobild vom Bundesministerium
für Landesverteidigung präsentiert, und erschreckend ist, mit
solch einer erschreckenden Genauigkeit wurden bereits in den letzten Jahren
Krisen erkannt, die teilweise tatsächlich eingetreten sind oder deren
Eintrittswahrscheinlichkeit größer geworden ist. Das Beispiel des
Überfalls Russlands auf die Ukraine zeigt wirklich die erschreckende
Genauigkeit
dieser Risikobilder.
Ebenso erschreckend war eine der zentralen Aussagen, nämlich dass der Krieg als eine Dimension der Politik nach Europa zurückgekehrt ist und dass es mittlerweile weltweit mehr autoritär regierte Staaten gibt als liberal, demokratisch und westlich orientierte. Umso mehr müssen sich diese Staaten zusammentun, müssen sie zusammenarbeiten, sich gegenseitig unterstützen und auch solidarisch sein. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Abg. Reifenberger: Ein zaghaftes Klatschen!)
Damit die Europäische
Union eine Friedensunion bleibt, ein Friedensprojekt bleibt, muss sie ihre
Rolle als Sicherheitsunion stärken, meine Damen
und Herren. Eine Leitlinie auf dem Weg dorthin ist der strategische
Kompass – er wurde von meinen Vorrednern bereits
angeführt –, denn wesentliche
Inhalte sind ein gemeinsames Krisenmanagement, eine Stärkung der Resilienz
und eine Stärkung der Partnerschaften.
Das österreichische Bundesheer leistet bereits seit Jahrzehnten wichtige Beiträge dazu, in der Mission Eufor Althea in Bosnien, in der Mission Kfor im Kosovo und auch im Rahmen der UNO bei den Unifil-Truppen im Libanon. Unsere österreichischen Soldatinnen und Soldaten genießen dabei im Ausland höchstes Ansehen. Das beste Beispiel dafür ist, dass die Truppen bei Eufor Althea sogar unter österreichischem Kommando stehen. Nächstes Jahr wird das österreichische Bundesheer eine Einheit für die Rapid Deployment Capacity Group, für die schnelle Eingreiftruppe der Europäischen Union, abstellen.
Was es aber im
Verteidigungsbereich natürlich auch noch zu stärken gilt, ist die
Produktion europäischer Rüstungsgüter. Auch da gilt es in
Österreich noch
eine Lücke zu schließen, nämlich die der Luftverteidigung, denn
die Souveränität Österreichs
endet nicht im obersten Stockwerk des größten Wolkenkratzers
in Österreich, sondern geht darüber hinaus. Diese
Souveränität gilt es auch zu verteidigen, und das tun wir, indem wir bei
Sky Shield mitmachen, einer Beschaffungsinitiative, mit der wir
Luftabwehrraketen beschaffen können (Präsidentin Bures gibt
das Glockenzeichen) und im Rahmen unserer Souveränität weiterhin
selbst über ihren Einsatz im Bundesgebiet entscheiden.
Europäische
Solidarität, meine Damen und Herren, ist keine Einbahnstraße, sie
verlangt auch aktives Mitwirken an der gemeinsamen Außen-, Sicherheits-
und Verteidigungspolitik ...
Präsidentin Doris Bures: Sie müssen den Schlusssatz formulieren, Herr Abgeordneter!
Abgeordneter
Mag. Friedrich Ofenauer
(fortsetzend): Wir als ÖVP werden
uns mit unserem Bundeskanzler Karl Nehammer, mit unserem Spitzenkandidaten
Reinhard Lopatka für eine Freiheit in Frieden und ein starkes
Österreich in
einem starken Europa einsetzen. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP sowie
Beifall der Abg. Götze.)
11.18
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt die Abgeordnete zum Europaparlament Evelyn Regner zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Mitglied des Europäischen Parlaments
Mag. Evelyn Regner (SPÖ): Frau
Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Abgeordnete! Danke an alle, die
auf der Galerie und vor den Bildschirmen zuhören. Sicherheit ist das
Wissen,
dass wir in Europa aufeinander zählen können und auch künftig in
Frieden leben werden – dafür ist und bleibt die
Europäische Union Garant. Das heißt in Österreich, dass Sicherheit für uns alle dort beginnt, wo die
Angstmacherei endet.
Sicherheit heißt, dass
die grundsätzlichen Werte unseres Zusammenlebens von allen eingehalten
werden. Sicherheit heißt, dass Grenzen dessen bestehen,
was wir als Gesellschaft akzeptieren. Gleich hier möchte ich eine dieser
Grenzen für alle klarstellen: Frauen schlagen, Hass im Netz, Online-,
Offlinegewalt
sind eines der größten Sicherheitsprobleme in Österreich (Beifall
bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Brandstätter),
dass jedes Jahr zig
Frauen im eigenen Heim – zu Hause! – nicht sicher sind,
dass sie ihre eigenen Männer, Ex-Partner, Söhne fürchten
müssen. Das ist ein Sicherheitsproblem in vielen
Ländern in der Europäischen Union, aber vor allem
auch in Österreich.
Daher hat die Europäische Union mehrere Gesetzespakete vorgelegt, die genau dieser Gewalt gegen Frauen in allen Facetten ein Ende setzen sollen. Auf europäischer Ebene bringen wir so unglaublich viel wichtige und positive Gesetzgebung für den Alltag von allen in Europa voran.
Was aber geschieht dann? – Dann ist die
österreichische Regierung –
leider, muss ich sagen für die Bürgerinnen und Bürger in
Österreich – oft säumig beim Umsetzen oder sie setzt nur
ganz wenig um. Daher spüren viele
Menschen in Österreich nicht, was wir tatsächlich Großartiges
erreicht haben, um die Alltagsprobleme zu lösen. (Beifall bei der
SPÖ.)
Die europäischen Vorschläge zum Gewaltschutz
erfahren wenig Unterstützung durch die FPÖ und leider auch
durch die ÖVP – im Gegenteil, sie blockieren sie sogar noch:
Nichts mit Schutz und Sicherheit, nein, nur, wenn die Belästiger nicht den
österreichischen Pass haben, dann plötzlich gibt es
einen großen Aufschrei. Ich ersuche Sie daher: Schauen Sie sich selbst in
den Spiegel und unterstützen Sie dieses europäische
Gewaltschutzpaket, das
jetzt kurz vor dem Abschluss steht, wir brauchen da Ihre Unterstützung! (Beifall
bei der SPÖ.)
Sicherheit ist aber nicht nur die körperliche Unversehrtheit, sondern Sicherheit bedeutet auch, dass in einer Gesellschaft alle die Chancen und Möglichkeiten haben, wirklich ein ordentliches Leben zu führen, und das heißt natürlich vor allem soziale Sicherheit. Die Ungleichheit in Europa und in Österreich nimmt drastisch zu: In den letzten zehn Jahren hat sich der Reichtum vervierfacht – aber nur für 1 Prozent der Bevölkerung! Darunter leidet zuerst die soziale Sicherheit Einzelner, denn Sicherheit bedeutet natürlich auch, Vertrauen in die Zukunft haben zu können.
Es leiden außerdem auch die staatlichen
Auffangsysteme, denn diese werden nicht durch das 1 Prozent finanziert,
das immer reicher wird, sondern
durch die arbeitenden Menschen. Diese geben täglich ihr Bestes, um nicht
weniger Geld als ihre Eltern oder weniger als bisher zur Verfügung zu
haben und um ihren Lebensstandard halbwegs halten zu können. Das ist
angesichts
der Teuerung eine unglaubliche Leistung aller Beschäftigten –
eine Leistung, die öffentlich kaum anerkannt wird, sondern die dadurch
geschmälert wird,
dass manche Parteien Angst davor machen, dass eine Person mit ähnlichen
oder sogar noch mehr Schwierigkeiten diese Leistung und dieses Einkommen
wegnehmen könnte. Das alles ist jedoch nur Ablenkung, denn die Jobs, das
Geld, die Zeit und die Chancen rauben diejenigen, die sich auf dem Rücken
von
uns allen dumm und dämlich verdienen und
nur sehr wenige oder gar keine Steuern zahlen. (Beifall bei der
SPÖ.)
Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal kurz die
europäische Dimension dieser Sicherheitsdebatte aufzeigen.
Warum? – Weil wir wirksame
Lösungen haben. Wir haben Unmengen an Vorschlägen und Maßnahmen
geliefert, um die Inflation in den Griff zu bekommen. Länder wie Spanien
haben sie aufgegriffen und tatsächlich eine deutlich niedrigere Teuerung
als zum Beispiel Österreich. Auch da blockiert nämlich leider die
österreichische Regierung auf europäischer Ebene, sonst
hätten wir gemeinsam die Energie-
und die Lebensmittelkosten niedriger halten und Österreich schon vor
Jahren von Russlands Gas unabhängiger machen können.
Schuld ist da nicht die EU, im Gegenteil, wir arbeiten
intensiv an der Verbesserung der Lebensbedingungen aller Menschen in
Europa, zum Beispiel, indem wir die
soziale Säule zu einem Schutzschild für alle ausbauen! (Beifall
bei
der SPÖ.)
Ich möchte damit nun wirklich zu meinem Schlusssatz
kommen: Wir müssen die Demokratie und den Frieden stärken, denn nur
so schaffen wir es, unser
aller Sicherheit zu garantieren! – Danke. (Beifall bei der
SPÖ.)
11.23
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Petra Steger zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau
Bundesminister! Hohes Haus! Werte Kollegen von der ÖVP, eines habe ich
mich bei Ihrem heutigen Thema der Aktuellen
Europastunde – wie wahrscheinlich
auch viele zu Hause vor den Bildschirmen – schon gefragt,
nämlich warum ausgerechnet Sie dieses Thema Sicherheit wählen,
obwohl Sie genau wissen,
dass gerade Sie in den vergangenen Jahren in diesem Bereich auf ganzer Linie versagt haben! (Beifall bei der FPÖ.)
Okay, anscheinend sind Sie aber
tatsächlich so schmerzbefreit und wollten unbedingt Ihrem
Spitzenkandidaten eine Bühne geben, damit dieser
wieder einmal in alter ÖVP-Wahlkampfshowmanier seine
Anti-FPÖ-Propaganda von sich geben und uns wieder irgendeine
Russlandnähe unterstellen kann.
(Abg. Lopatka – erheitert –: Unterstellen!)
Blöd nur – also
nicht gerade das perfekte Timing, muss ich sagen –, dass ausgerechnet
heute zwei ominöse Russen im Kurz-Prozess ausgesagt haben.
Werter Kollege Lopatka, wenn Sie also Russlandnähe suchen, sollten Sie
vielleicht zuerst einmal in den eigenen Reihen und bei Ihren ehemaligen
Bundeskanzlern Kurz und Schüssel anfangen – dort, sage ich
Ihnen, werden Sie bestimmt fündig, bei uns jedenfalls
nicht! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Das Einzige, das ich noch nicht
gehört habe, aber vielleicht kommt es noch,
ist, dass Sie wieder einmal anfangen, wie ein kaputter Plattenspieler in
Dauerschleife wiederzugeben: Kickl ist ein Sicherheitsrisiko, Kickl ist ein
Sicherheitsrisiko! Ihr Generalsekretär Stocker hat das in den letzten
Monaten ja
in Peinlichkeit schon fast perfektioniert.
Was auch immer der Zweck dieser
Ihrer Aktuellen Europastunde war,
ich gratuliere Ihnen jedenfalls zu diesem gewaltigen Eigentor, denn eines ist jedenfalls klar: Sie haben in den vergangenen
Jahren mehr als nur einmal bewiesen, dass Ihnen die Sicherheit der
Österreicherinnen und Österreicher wirklich vollkommen egal ist! (Beifall
bei der FPÖ.)
Wenn ich Ihren Titel der Aktuellen Europastunde schon lese – „Sicherheit für Österreich erfordert auch den Blick nach Europa“ –, dann ist offensichtlich, dass Sie anscheinend noch immer nicht verstanden haben, worum es in Wahrheit geht: Nein, werte ÖVP, es braucht weder einen Blick nach Europa,
noch
braucht es einen Blick Richtung ÖVP! (Zwischenruf des Abg. Ofenauer.)
Das Einzige, das es braucht, das Einzige, das wirklich helfen würde,
ist ein
Blick Richtung FPÖ und ein zukünftiger Volkskanzler Herbert Kickl! (Beifall
bei der FPÖ. – Abg. Amesbauer: Bravo!) Der wird im
Gegensatz zu Ihnen nicht
nach Brüssel fahren! (Abg. Michael Hammer: Weil ihn dort
keiner ... will! – Ruf bei der ÖVP: Der wird die
Kneissl in Moskau besuchen!)
Der wird nicht nach
Brüssel fahren, um dort die Befehle abzuholen und
die Interessen der Österreicher am laufenden Band zu verraten, so wie Sie
das immer tun. Der wird stattdessen – und das kann ich Ihnen jetzt
schon versprechen – für den notwendigen Systemwechsel und
für die notwendige Schubumkehr sorgen: beim Thema Asyl und Migration, beim
Thema Unabhängigkeit, Sanktionen und Wirtschaftskrieg, beim Thema
Souveränität und Neutralität – die Sie seit Jahren
mit Füßen treten – und auch beim Thema
Sky Shield samt Ihrer unerträglichen Nato-Anbiederung, die wir die ganze
Zeit erleben! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ofenauer: Wer
hat das BVT zerstört?)
Dass Sie sich wirklich noch trauen,
sich hier als Sicherheitspartei aufzuspielen – da merkt
man wirklich, dass der Wahlkampf offensichtlich angefangen hat. Ich frage Sie:
Wo haben Sie sich denn in den vergangenen Jahren wirklich für
Sicherheit in Österreich eingesetzt? Ihr Einsatz für Sicherheit
schaut so aus, dass Sie nach Brüssel gefahren sind und mal wieder im
Liegen umgefallen sind, indem Sie dem Asyl- und Migrationspakt
zugestimmt haben, samt Flüchtlingsverteilung, die in den vergangenen
Jahren angeblich noch ein
No-Go für Sie war.
Sie haben trotzdem der EU-Zwangsverteilung zugestimmt, bei
der wir in Wahrheit nichts mehr mitzureden haben und in Zukunft nur noch
wählen können, ob wir Flüchtlinge aufnehmen oder
eben zahlen müssen – und das noch dazu als Nettozahlerstaat,
muss man dazusagen. Keine Rede von echter Schubumkehr oder einem echten
Außengrenzschutz – zack, bum
hat es gemacht, die ÖVP ist wieder einmal umgefallen in ihrer Brüsselhörigkeit.
Genauso sind Sie umgefallen,
muss ich sagen, bei der Aufnahme von
EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und damit mit einer Kriegspartei, das
muss man sich auch einmal vorstellen.
Glauben Sie wirklich ernsthaft, dass
das der Sicherheit in Europa und in Österreich dienlich
war? – Ich glaube, da braucht man kein Experte zu sein, um zu
wissen, dass das nicht gerade
sehr dienlich war. Es war sogar ein historischer Fehler, aber zack, bum, die
ÖVP ist wieder einmal umgefallen, entgegen ihren vorherigen Wahlversprechungen oder
Versprechungen.
Genauso werden Sie auch morgen
wieder einmal umfallen – das kann ich jetzt schon prophezeien,
dafür brauche ich keine Glaskugel – und die österreichischen Steuerzahler
erneut verraten, indem Sie dieser gewaltigen Erhöhung des EU-Budgets samt
zusätzlichen 50 Milliarden Euro für die Ukraine zustimmen. Als
hätte Österreich nicht schon genug gezahlt, als bräuchten wir
das Geld nicht selber dringend im eigenen Land– Stichwort soziale
Armut und Wohlstandsverlust –, aber ich weiß, das ist Ihnen
alles völlig egal.
Werte Kollegen, ich empfehle Ihnen für die Zukunft: Fahren Sie am besten gleich im Liegewagen nach Brüssel, dann ersparen Sie sich zumindest den harten Aufprall bei Ihren ständigen Umfallern! (Beifall bei der FPÖ.)
Jedoch nicht nur die
Bundesregierung, sondern auch die gesamte EU versagt beim Thema Sicherheit auf
ganzer Linie: Bis heute ist die EU nicht in
der Lage, für einen effektiven Außengrenzschutz zu sorgen, noch
immer kommen Millionen illegaler Migranten unkontrolliert zu uns, samt
Extremisten, Terroristen und Gefährdern, die da alle mitkommen.
Es ist aber nicht nur das, sondern wir erleben auch ein gewaltiges
Aufrüsten, und von einer Friedensunion ist schon lange nicht mehr die
Rede. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich
glaube,
für jeden in ganz Österreich ist mittlerweile offensichtlich, wer das
größte Sicherheitsrisiko in diesem Land ist: Das ist die
ÖVP mitsamt den anderen hier, das
ist die Einheitspartei! Sie sorgen
dafür, dass es keine Sicherheit in Österreich
und in Europa gibt – wir werden das bei den nächsten Wahlen
ändern! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Matznetter:
Staunen, was alles möglich ist!)
11.28
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt die Abgeordnete des Europaparlaments Monika Vana zu Wort. – Bitte.
Mitglied des Europäischen Parlaments
Dr. Monika Vana (Grüne): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe
Kolleginnen
und Kollegen! Es ist schon absurd, dass ausgerechnet die FPÖ, die eine
Festung Österreich gegen Geflüchtete fordert, das Land gleichzeitig
schutz- und wehrlos Putins Raketen und Killerdrohnen und seinen
politischen Erpressungen ausliefern würde. (Beifall bei den
Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie
des Abg. Brandstätter.)
Ich muss sagen, wenn es nicht so erschreckend wäre, wäre das ein weiterer Treppenwitz dieser Partei, wie ich solche hier in den Aktuellen Europastunden schon öfter erlebt habe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sicherheit geht weit über polizeiliche oder militärische Maßnahmen hinaus, das haben wir heute schon gehört. Sie reicht vom Klimaschutz über soziale Sicherheit bis zur Einhaltung der Menschenrechte. (Abg. Martin Graf: Ist das die Bioköchin?)
Der aktuelle globale
Risikoreport 2024 des World Economic Forum sieht Fehl- und Desinformation,
extreme Wetterereignisse und eine zunehmende Polarisierung der Gesellschaft als
die größten kurzfristigen Sicherheitsrisken der Welt, bei den längerfristigen
steht sogar der Klimawandel ganz oben auf
der Risikoeinschätzung.
Es ist unbestritten, liebe Kolleginnen und Kollegen: Nationale Sicherheit ist nicht möglich ohne europäisches und globales Sicherheitsdenken und Handeln.
Sicherheit
für Österreich ist nur im europäischen Miteinander möglich.
Das umfasst eine europäische Klimaschutzpolitik genauso wie eine
solidarische
Asyl- und Migrationspolitik sowie
Außen-, Wirtschafts- und Handelspolitik. Gleichstellungspolitik
ist heute schon genannt worden.
Innerhalb der Europäischen
Union bedeutet dieser europäische Schutz ein kompromissloses Nein zu allen
Versuchen à la Orbán, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte
und Meinungsfreiheit einzuschränken. Deshalb setzen wir uns im
Europäischen Parlament und auch anlässlich des morgigen
außerordentlichen Europäischen Rates uneingeschränkt dafür
ein, dass der Rechtsstaatsmechanismus der Europäischen Union konsequent
umgesetzt wird und keine weiteren EU-Förderungen an Viktor Orbán
ausgezahlt werden.
(Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Brandstätter.)
Das gemeinsame Europa ist als
Friedensunion gegründet worden und bildet das Gegenmodell zu Diktatur, zu
Krieg, zu Tyrannei. Unter der Europafahne
sind wir geschützt!, hört man LGBTIQ-plus-Personen bei Prides in Polen
und Ungarn oft sagen. Gerade auch die Umsetzung von Grundrechten und
Gleichstellung, der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen (Abg. Belakowitsch:
Als Grüne täte ich das Wort ... nicht in den Mund nehmen!)
und die Bildung
einer Sozialunion sind wesentlich für das Sicherheitsniveau der
Bürger und Bürgerinnen. (Beifall bei den Grünen
sowie des Abg. Brandstätter.)
Was die neue
Bedrohungslage von außen unter anderem seit dem völkerrechtswidrigen
Überfall Putins auf die Ukraine betrifft, braucht es mehr denn je
eine gemeinsame, eine geeinte europäische Antwort. Putin zielt auf die
Zerstörung unserer liberalen Demokratie und ihrer Grundwerte ab, und
je
mehr die Europäische Union zusammensteht, desto effizienter kann sie die Ukraine
unterstützen, desto geeinter kann sie eine starke Gegenwehr
gegen Aggressoren und Autokraten innerhalb und außerhalb der
Europäischen Union bilden.
Wir Grüne haben als proeuropäische Partei immer gesagt, wir wollen eine gemeinsame Außenpolitik, dafür auch ein Fallen der Einstimmigkeit im Rat und
darauf aufbauend eine gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik,
und zwar genau in dieser Reihenfolge, und das ist wichtig: Außenpolitik,
Sicherheitspolitik und Verteidigungspolitik. (Beifall bei Abgeordneten der
Grünen sowie des Abg. Brandstätter. – Zwischenruf
des Abg. Matznetter.)
Dabei müssen
die Leitlinien dieser europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik die Menschenrechte sein, das
Konzept der menschlichen Sicherheit,
eine Schwerpunktsetzung auf zivile
Friedensarbeit und Konfliktvermeidung. (Abg. Kickl: Sag mir,
wo die Panzer sind, wo sind sie geblieben?)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verwahre mich an dieser Stelle auch ausdrücklich gegen die Sicht, militärische Neutralität als Manko im EU-Kontext zu bewerten. Im Gegenteil: Die Neutralen innerhalb der EU ergänzen und vervollständigen die EU-Sicherheitspolitik. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Neutralität ist Vermittlung, Neutralität ist Dialog, Neutralität ist zivile Krisenhilfe, Neutralität ist humanitäres Engagement; und Neutralität und Solidarität sind ganz gewiss kein Widerspruch.
Unsere
militärische Neutralität verhindert keinerlei Beteiligung an UN- oder
EU-Einsätzen. Österreich nimmt vollumfassend an der gemeinsamen
EU-Sicherheitspolitik teil, trägt EU-Sanktionen mit, übt aber
völlig zu Recht konstruktive Enthaltung bei der Finanzierung von
Waffenlieferungen.
Die Rolle neutraler Staaten wurde auch im strategischen Kompass, dem Aktionsplan
der EU bis 2030, abgesichert, und uns Grünen war es wichtig, dies
auch im Regierungsprogramm zu verankern.
Ich bin überzeugt: Österreich kann
als neutraler Staat einen wichtigen Beitrag im Aufbau und in der Entwicklung
einer gemeinsamen Außen-, Sicherheits-
und Verteidigungspolitik leisten. Aktive Neutralitätspolitik ist
Friedenspolitik. Sie schützt unsere Freiheit. Sie schützt unsere
Demokratie in Österreich und
in Europa. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der
Grünen. – Abg. Loacker: Das war jetzt sogar den
Grünen ein bisschen peinlich, oder?)
11.34
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
(NEOS): Frau Präsidentin! Frau
Bundesministerin! Werte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer
auf der Galerie! Sie werden heute Zeugen einer sehr wichtigen und spannenden
Debatte, die insbesondere deswegen verwunderlich ist, weil
sie ja de facto eine Selbstanklage ist. Die ÖVP hat die Europastunde zum
Thema Sicherheit auf europäischer Basis heute hier verlangt, und wenn man
auf die letzten Jahre zurückblickt, dann muss man eine Sache sagen: Zu
mehr Sicherheit hat diese Partei sicher nicht beigetragen. (Beifall
bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Schauen wir uns
das einmal im Verlauf der Zeit an, beziehungsweise schauen wir uns die
Herausforderungen an, vor denen wir stehen und für die die ÖVP
verantwortlich ist. Es wird jetzt gleich das Argument kommen: Na ja, da war ja
Herbert Kickl Pferdeinnenminister oder Ähnliches. – Jetzt
glaube ich, dass
das keine glorreiche Zeit war (Abg. Kickl: Sie war ganz gut!),
aber ganz
ehrlich: Wer hat ihn damals zum Minister gemacht? – Das waren schon
Sie selber (in Richtung ÖVP deutend) – das nur vorweg,
falls dieses Argument kommen sollte. (Beifall bei den NEOS.)
Wir sind eines der Länder mit der meisten
Spionagetätigkeit von russischer Seite. Wer ist dafür
verantwortlich? – Über Jahre Innenminister von der ÖVP.
Wir
sind eng mit Russland verbunden, was Wirtschaft betrifft, insbesondere
aber was Energiepolitik betrifft. (Ruf bei der ÖVP: Haselsteiner!)
Wer hat das unterschrieben? – Die OMV unter reger Beteiligung
von Sebastian Kurz,
der im Hintergrund neben Wladimir Putin gestanden ist und applaudiert und ganz glücklich
gelacht hat. (Abg. Kickl – auf Bundesministerin Edtstadler
weisend –: Die Frau Minister war auch ganz glücklich an dem
Tag! ... Höhepunkt ihrer politischen Karriere!)
Wer hat Schengen
blockiert und damit den europäischen Außengrenzschutz blockiert? –
Es war die ÖVP über die letzten Jahre, und sie war stolz darauf!
Ganz zum Schluss noch: Wer hat dafür gesorgt, dass wir
international – das ist genau das, was uns die anderen Länder
sagen – als Putin-Freunde dastehen? – Es war
primär die ÖVP, die über die letzten Jahrzehnte dafür
verantwortlich war.
Natürlich gibt es auch genug, wenn ich auf die FPÖ schaue, aber das wurde schon abgehandelt. Ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie sich da so zurücklehnen und nichts tun!
Gehen wir aber auf die Sicherheitslage
ein, wie sie aktuell ist. Es gibt das Risikobild – es wurde am
Montag präsentiert, quer durch alle Medien, über den ORF, der nicht
so beliebt ist, es wurde aber auch über die anderen Medien
rezipiert –, und es kommt ganz klar heraus, worum es geht,
nämlich
schon im Titel dieses Sicherheitsberichts: Die „Welt“ gerät
„aus den Fugen“. Das sollte uns doch zu denken geben. Die Welt
gerät aus den Fugen, das ist
das, was das Verteidigungsministerium propagiert, und das, von dem das Verteidigungsministerium
uns sagt, dass es in den Mittelpunkt zu stellen ist.
Die zentrale Aussage dahinter
ist ja noch viel wichtiger, nämlich die Aussage, die bei der
Präsentation getätigt wurde: Wir müssen das österreichische
Bundesheer kriegsfähig machen. – Das ist auf den ersten Blick eine
brutale Aussage, aber es ist eine ganz rational getroffene und sehr
logische, wenn wir
sehen, wie sich die Dinge verschieben und verändern.
Es gibt eine einzige Möglichkeit, wie wir dem
entgegenwirken können, nämlich indem wir zusammenarbeiten –
stärker zusammenarbeiten, als wir das in
der Vergangenheit getan haben – und uns nicht in einer Festung oder
einer Herumbrödelei in irgendeinem Kessel oder wo auch immer
verschanzen und
sagen, es wird uns alles nichts helfen. Die Gulaschkanone alleine wird
Österreich nicht verteidigen, das ist ganz klar. (Beifall
bei Abgeordneten der NEOS.)
Dann kommt ja oft das Argument:
Wir üben ja eh so viel – „üben“ unter
Anführungszeichen –, denn wir sind ja bei den UN-Missionen
federführend
dabei! – Ich will die UN-Missionen gar nicht schlechtreden, die sind
wahnsinnig wichtig, einerseits für unsere Reputation, andererseits
natürlich auch für
die Sicherheit, die wir dort gewährleisten, insbesondere was den Balkan
betrifft. Da haben wir Verantwortung, und es ist auch notwendig, diese
Übungen abzuhalten. Diese Übungstätigkeit alleine aber, das hat
auch General Hofbauer am Montag klar gesagt, hat nichts damit zu tun, das
österreichische Bundesheer zur Verteidigungsfähigkeit zu
bringen. Was machen wir? – Wir beschaffen jetzt. Wir beschaffen
Panzer, wir beschaffen für den Luftraum diverse
Dinge, ob das Helikopter sind oder ob das Sky
Shield ist. Alles positiv, nur das Ganze machen wir, wie wir es immer
machen: ohne Strategie. Es gibt
keine Strategie, auf deren Basis das erfolgt.
Jetzt wurde groß
angekündigt: Wir arbeiten an der ÖSS. Seit mittlerweile mehr als
einem Jahr wird das von der Bundesregierung propagiert. (Abg. Michael Hammer:
Das dauert aber auch!) Der Bundeskanzler hat das selber hochgelobt. Aber
was passiert? – Gar nichts. (Abg. Stögmüller: Seit
März!) Es passiert
gar nichts auf Ihrer Seite, Herr Hammer, auch wenn Sie da hineinrufen. (Abg.
Leichtfried: Was, der Herr Hammer hat einmal hineingerufen? Ganz was
Neues!) Es passiert nichts, weil Sie sich nicht einigen können. Es
gab für den 26. Jänner einen Ausschusstermin, um darüber zu
diskutieren, nur wurde der einfach nicht eingehalten. Er wurde
abgesagt beziehungsweise nicht einmal das. Es gab einfach Funkstille, es ist
nichts passiert.
Das ist genau das, was bei Ihnen immer passiert, das haben
wir auch beim Krisensicherheitsgesetz gehabt: Erst laut schreien, und dann
kann man sich
nicht einigen. (Abg. Stögmüller: Das Gesetz ist aber schon
in Kraft, oder?) Bringen wir dieses Thema dahin, wo es hingehört: ins
Parlament. Schauen Sie halt,
dass Sie es nicht in der Regierungskoordination abgestimmt herbringen, bringen
Sie es ins Parlament! Nehmen wir das, was Herr Kollege Karas gesagt hat,
nämlich eine offene Sicherheitsdebatte zu führen, ernst und
debattieren wir es
hier im Hohen Haus, dort, wo es hingehört, denn dann
kommen wir
auch zu dem, was die Verteidigungsministerin immer wieder propagiert: zu einer
Parlamentsarmee, die diesen Namen auch verdient. (Beifall bei
den NEOS. –
Abg. Stögmüller: „Parlamentsarmee“?!)
11.39
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Romana Deckenbacher zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher
(ÖVP): Frau Präsidentin! Frau
Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Sehr
geehrte Frau Holzleitner, ich muss kurz auf Ihren Redebeitrag eingehen.
Sie wissen, ich schätze Sie sehr, und Sie wissen auch, wir
unterstützen jede Maßnahme gegen Gewalt an Frauen,
egal auf welcher Ebene, auch sexuelle Gewalt und sexistische Gewalt. (Zwischenruf
der Abg. Holzleitner.) Ich
weiß, dass Sie in Ihrem Redebeitrag auch null Toleranz gefordert haben.
Umso wichtiger ist es, vor allem dann in Ihren Reihen, wenn ein Kollege das
Recht der ersten Nacht einfordert,
dafür zu sorgen, dass wir Frauen nicht dahinterstehen, sondern
uns ganz klar dagegen aussprechen, wenn es Männer gibt, die derartige
öffentliche Auftritte tätigen. (Beifall bei ÖVP und
Grünen.)
Ich möchte aber wieder zur Europastunde kommen, denn das Thema, das alle berührt, ist nämlich Sicherheit in unserer Republik. Als Mitglied der Europäischen Union bedeutet das, dass unser Blick jetzt nicht an der Staatsgrenze endet, sondern auch nach Europa gerichtet ist. Daher darf ich auch ganz kurz auf die Notwendigkeit sicherheitspolitischer und militärischer Zusammenarbeit innerhalb der EU eingehen.
Dabei sind die aktuellen Krisen und Konfliktszenarien zu berücksichtigen, wie zum Beispiel der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, aber selbstverständlich auch die Sicherheitslage im Nahen Osten, die Eskalation im Nahostkonflikt, Terrorismus, Extremismus, aber auch immer stärker werdende Cyberangriffe.
Unsere österreichische
Geschichte ist von der Bedeutung der europäischen Integration und Zusammenarbeit
nach dem Zweiten Weltkrieg geprägt. Warum sage ich das? – In
diesem Zusammenhang spielt nämlich das klare Bekenntnis der
immerwährenden Neutralität, wie es unser Bundeskanzler in seiner Rede
zum Österreichplan darlegte, eine ganz wesentliche Rolle. Sie können
es
hier (die Broschüre „Der Österreichplan“ in die
Höhe haltend) auf Seite 59 nachlesen.
Wir leben aber in Österreich
natürlich keinesfalls auf der Insel der Seligen
und müssen uns daher auch dafür einsetzen, unsere Demokratie und
Verfassung vor Gefahren, zum Beispiel von Klubobmann Kickl (Abg. Belakowitsch:
Was?),
zu sichern und zu schützen, denn sie bilden das Fundament unseres Lebens
und auch unserer Gesellschaftsstruktur. (Abg. Stögmüller: Die
Verfassung muss geschützt werden!) Latente Sicherheitsbedrohungen
stellen aber auch Herausforderungen auf nationaler Ebene dar, die wir
alleine nicht lösen können.
(Abg. Belakowitsch: Sie ist eine Lehrerin!) Um diesen
Bedrohungsszenarien entgegenwirken zu können, braucht es ein
modernes, ein schlagkräftiges
und bestens ausgerüstetes österreichisches Bundesheer. (Beifall
bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Grünen.)
Diesem stehen in den nächsten vier Jahren rund 18 Milliarden Euro zur Verfügung, das höchste Verteidigungsbudget aller Zeiten. Unzählige Investitionen sollen damit getätigt werden, in Ausrüstung und Bewaffnung sowie in Infrastruktur. Auch das finden Sie im Österreichplan.
Das soeben veröffentlichte Risikobild beschreibt unter anderem unter „Sicherheit vernetzt denken“ das Jahr 2024 als ein Jahr der verstärkten hybriden Kriegsführung Russlands gegen Europa und die EU. Ja, es wird verstärkt zu Desinformationskampagnen, zu politischen Provokationen, Drohungen und auch der Nutzung von Migrationsbewegungen zur Destabilisierung kommen. Vernetzte Sicherheit ist daher eine Reaktion auf diffuse und natürlich auch miteinander in Beziehung stehende Gefahren und Bedrohungslagen.
Wichtig ist mir aber, dabei die
Vorteile einer engen Zusammenarbeit innerhalb Europas zur Bewältigung der
gemeinsamen Herausforderungen zu betonen. Da darf ich auch auf
den strategischen Kompass der EU verweisen. Er ist jene Militärstrategie,
mit der sich die EU bei Sicherheit und Verteidigung
auch neu aufstellen will. Die vergangenen Jahre zeigen auch die Anstrengungen
in der EU, eine Verteidigungsunion zu schaffen. Im Vertrag von Lissabon
des Jahres 2009 wurde die europäische Beistandsklausel eingeführt und
diese zeigt, dass die Vielfalt der Bedrohungen eine vernetzte
Sicherheitspolitik erfordern. Die EU-Sicherheitspolitik kann nur durch die
Stärkung der gemeinsamen und europäischen Sicherheitsarchitektur
und den Ausbau der Verteidigungskapazitäten erreicht werden. Damit
ergeben sich für Österreich und die EU natürlich auch
Herausforderungen. Der Ausgang des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine
lässt sich nicht vorhersagen. Auch die EU muss den Krieg in all seinen
Dimensionen beherrschen.
Das Konzept einer umfassenden Landesverteidigung ist ein integraler Bestandteil der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Als neutraler Staat benötigen wir eine glaubhafte militärische Stärke zur Abwehr von konventionellen, aber auch hybriden Bedrohungen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Es ist von großer Bedeutung, die Sicherheit Österreichs im europäischen Zusammenhang zu betrachten. Dabei spielt das österreichische Bundesheer in der Umsetzung der Neutralitätspolitik eine entscheidende Rolle.
Präsidentin Doris Bures: Sie müssen jetzt den Schlusssatz formulieren, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Mag. Romana Deckenbacher
(fortsetzend): Es braucht eine
enge Kooperation mit unseren europäischen Partnern. Stärken wir
unsere eigene Sicherheit und tragen wir zur Stabilität in Europa bei, denn
der Krieg ist
leider nach Europa zurückgekehrt. – Danke. (Beifall bei der
ÖVP.)
11.45
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Abgeordneter Robert Laimer zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter
Robert Laimer (SPÖ): Frau
Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes
Haus! Ich wende mich an dieser
Stelle direkt an die vielen besorgten Bürgerinnen und Bürger in
unserem Land, welche sich Gedanken um die Sicherheit in unserem Land und den
Frieden in Europa machen.
Aus dem ganzen Land erhalte ich als sozialdemokratischer Wehrsprecher auch Zusendungen von besorgten Menschen, die angesichts einer sich ausbreitenden Kriegsrhetorik der Bundesregierung Befremden empfinden, insbesondere von Menschen aus der älteren Kriegsgeneration und von jenen Menschen, die schon Krieg ertragen mussten und bei uns leben.
Diesen Montag wurde eine Publikation des Verteidigungsministeriums mit Beiträgen aus dem ÖVP-geführten Ressort vorgestellt. Dabei wurde angesichts der multiplen Krisen unter anderem die Forderung erhoben, dass Österreich kriegstauglich werden muss.
Meine Damen und Herren, es gibt nur eine Antwort auf das Gespenst des Krieges, auf Leid, auf Tod, auf Vertreibung: Wir müssen als neutrales Land entschlossener und engagierter Friedenspolitik für das geeinte Europa zur Umsetzung bringen. (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist auch ein Weckruf an die
EU, die EU als Friedensprojekt, als einzigartiges Friedensprojekt zu
verstehen und danach zu handeln. Unser geeintes Europa ist in der Tat von
multiplen Krisen betroffen. Ein Ring aus Feuer
lodert an den Grenzen Europas, daher braucht es dringend multiple Antworten auf
komplexe Fragen. Um sich in den vorherrschenden geopolitischen Konfliktlagen
nicht in kriegerische Auseinandersetzungen hineinziehen zu lassen, braucht es
eine starke, eine strategisch autonome EU ohne Abhängigkeit,
aber mit viel Mut und Courage. Und es braucht auch ein Österreich, das
endlich
wieder in seiner Rolle als Brückenbauer auf die Weltbühne zurückkehrt. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, Handlungsfähigkeit der EU bedeutet, dass die europäische Sicherheit nicht nur auf militärischer Abschreckung beruhen darf. Weltweit werden jährlich unsagbare, unvorstellbare 2,2 Billionen US-Dollar für Rüstung und Militär ausgegeben; die Tendenz ist steigend. Wir sehen seit Jahren, dass steigende Ausgaben in Rüstung und Militär die Welt nicht sicherer machen. Das muss auch offen ausgesprochen und gesagt werden dürfen: Massive Aufrüstung führt mitunter zu mehr Kriegen, es führt zu mehr Toten, zu mehr Leid und zu mehr Vertreibung.
Als Wehrsprecher begrüße ich natürlich Investitionen im militärischen Bereich, wenn sie sinnvoll sind und auch den Aspekt der friedensstiftenden Maßnahmen mitnehmen und mitdenken. Abschreckung ist nicht der einzige Weg am steinigen Friedenspfad der Welt.
Meine Damen und Herren, unsere Neutralität ist mit Rechten, aber auch mit Pflichten verbunden. Dazu gehört der Ausbau der umfassenden Landesverteidigung in moderner Prägung. Unsere Neutralität muss als Mehrwert für Sicherheit und Frieden in Europa anerkannt werden und sie muss glaubwürdig und nützlich sein. Das vereinte Europa braucht eine glaubwürdige Diplomatie, ernsthafte Konfliktverhütung und effektive vertrauensbildende Maßnahmen, um Frieden zu sichern.
Dank der strategisch weitsichtigen Außenpolitik von
Bruno Kreisky hat gerade Österreich im Rahmen der aktiven
Neutralitätspolitik auch am Frieden in
Europa mitgewirkt. Das dürfen wir nie vergessen! Auf diese Tradition und
die Stärke des neutralen Österreich kann das Friedensprojekt EU
zählen. Auf
das neutrale Österreich ist Verlass, meine Damen und Herren –
auf das neutrale Österreich muss Verlass sein! Allfällige Panikmache
der Nochregierung
sorgt jedoch nicht für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sie erzeugt
Angst. Angst macht wiederum anfällig für Desinformation –
und Angst macht
sicher nicht resilienter. Seit dem Beginn des Milleniums ist die Demokratie global auf dem Rückzug, nur militärisch hochzuschrauben macht die Welt nicht sicherer.
Seit der ersten Sicherheitsstrategie der EU sind zwei Dekaden vergangen. Sicherer ist Europa leider nicht geworden. Europa braucht eine neue Sicherheitsarchitektur; wir als Europäer müssen die Balance zwischen militärischer Abschreckung einerseits und Diplomatie andererseits schaffen, um das großartige, einzigartige Friedensprojekt zu erhalten.
Österreich gilt als das fünftfriedlichste Land
der Welt. Wir sollten daher unsere Ambitionen dahin gehend lenken, dass wir
zukünftig auf das Stockerl
der Friedenssieger auf dieser Welt
kommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.51
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen
und Herren! Ja, Sicherheit für Österreich betrifft auch die
europäische Dimension: So ungefähr lautet
der Titel dieser Aktuellen Europastunde der ÖVP. Über Sicherheit in
Österreich ist aber nicht wirklich viel geredet worden; es sind da
Verschwörungstheorien gewälzt worden, vor allem von
Kollegen Lopatka, der immer wieder mit der alten, falschen Geschichte von der
angeblichen Russlandnähe der Freiheitlichen Partei daherkommt. (Heiterkeit
des Abg. Brandstätter. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Das hat man auch bei den aufgeregten Zwischenrufen der ÖVP
gehört. Wenn man nun einen kurzen historischen Abriss zeigt, sieht man:
Gerade die ÖVP ist die Partei mit der größten
Russlandnähe der Geschichte.
(Zwischenruf des Abg. Brandstätter.)
Ich sage, das ist ja grundsätzlich in Ordnung, aber ich will einmal Ihre falsche Politik und Ihre Wählertäuschung hier demonstrieren. Das hat eine lange
Tradition in der ÖVP, die vor allem im
Jahr 2001 bekannt wurde: Bundeskanzler Wolfgang Schüssel beim
Schifahren am Arlberg mit Wladimir Putin (eine
Tafel mit einem Foto, auf dem Wolfgang Schüssel und Wladimir Putin nebeneinander
im Sessellift sitzen, in die Höhe haltend) – das Foto, auf
dem sie lustig in
der Gondel, im Sessellift sitzen und am Arlberg beim Schifahren ihren
Spaß haben, ist, glaube ich, bekannt. (Zwischenrufe bei der
ÖVP. – Abg. Voglauer: Aber Sie wissen schon, wer vor
Putin gekniet ist! – Abg. Wurm: Na, gekniet sind wir
nie! – Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.)
So, 2008 schnell dazwischen noch der Bundeskanzler von den Roten, Bundeskanzler Gusenbauer, der ja derzeit auch fest im Signa-Skandal steckt und wie so eine dicke, fette Spinne da auch tätig war. Herr Gusenbauer hat nach seiner Kanzlerschaft auch sofort in Moskau angedockt und hat für verschiedene kremlnahe Institute gearbeitet.
2009 war Spindelegger in
Moskau. 2009: Faymann bei Putin. 2009: Landeshauptmann Erwin Pröll in
Moskau (Abg. Lukas Hammer: Wann warts ihr in Moskau?) –
Niederösterreich hat unter Pröll offenbar eine sehr selbstbewusste Außenpolitik
betrieben. 2011: Spindelegger schon wieder in Moskau. 2011: Staatsbesuch von
Bundespräsident Heinz Fischer in Moskau,
begleitet unter anderem von ÖVP-Kapazunder und Wirtschaftskammerpräsident Leitl.
2012: Herr Lopatka, damals Staatssekretär, in
Moskau – Kollege Lopatka, der so über Russland und über
unsere angebliche Russlandnähe schimpft. Herr
Lopatka war in Moskau und hat da einen gewissen Nikolai Patruschew getroffen.
Dieser Nikolai Patruschew ist bis zum heutigen Tag Sekretär des Sicherheitsrats der
Russischen Föderation und war es auch damals, und er war davor Leiter des
Inlandsgeheimdienstes FSB. Er gehört dem engsten Kreis um
Wladimir Putin bis heute an und gilt als radikaler EU-feindlicher Hardliner.
Das sind Ihre Freunde, nicht unsere, Herr Lopatka! (Zwischenruf des
Abg. Lopatka.)
2012: Landeshauptmann Pühringer in Moskau. 2013:
WKÖ-Präsident Leitl wieder in Moskau. 2013: Mitterlehner in Moskau,
Pröll schon wieder in Moskau. (Zwischenruf des Abg. Brandstätter.)
Alles, was jetzt kommt, ist nach der
Krim-Geschichte 2014. Am 24.6.2014: Faymann empfängt Putin im Kanzleramt.
2014: Leitl scherzt mit Putin über die Dauerpräsidentschaft beider
Herren,
mit einem lachenden Heinz Fischer daneben. Sie kennen vielleicht das Video. Im Mai 2015: Kurz als Bundesminister in Moskau,
Zweiter Nationalratspräsident Kopf in Moskau, Mitterlehner in
Moskau, Brandstetter in Sankt Petersburg, Schelling in Sankt
Petersburg, Kurz in Moskau, Kurz wieder in Moskau, Sobotka in Moskau, da hat er
ja auch Herrn Marsalek getroffen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) 2017:
Kern in Sankt Petersburg (Abg. Steinacker: Was ist der Inhalt dieser
Rede?) – übrigens war der nachher auch Aufsichtsrat der
Staatsbahn –, Kopf wieder in
Moskau. 2018: Kurz bei Putin in Moskau, Ministerin Schramböck in
Sankt Petersburg. 2018: Kurz und Van der Bellen empfangen Putin in Wien (eine
Tafel mit einem Foto, auf dem Sebastian Kurz und Wladimir Putin nebeneinander
stehend zu sehen sind, in die Höhe haltend) – da ist Herr
Kurz mit Herrn Putin. 2018: Platter in Sankt Petersburg, Kurz in Sankt
Petersburg, Landeshauptmann Wallner in Moskau, Sobotka in Moskau. 15.5.2019:
Van der Bellen ist bei Putin in Moskau (eine
Tafel mit einem Foto, auf dem Alexander
Van der Bellen und Wladimir Putin an einem kleinen Tisch sitzend zu
sehen sind, in die Höhe haltend) und lobt die guten Beziehungen beider
Länder. (Abg.
Lopatka: Das war bei euch! ... 19, wir haben 24!)
Das ist ja alles in Ordnung (weitere Zwischenrufe bei
der ÖVP), aber, liebe Freunde –
wir haben diese Beziehungen nie gehabt, zu keinem Zeitpunkt –, jetzt
wäre es einmal an der Zeit, die Kriegsrhetorik einzustellen. Euer
Bundeskanzler Nehammer schwadroniert davon, dass wir weiterhin mit der Ukraine
solidarisch sein müssen, weil sonst eines Tages russische
Soldaten an der österreichischen Grenze stehen. Dieser Wahnsinn und
diese Kriegsrhetorik müssen vorbei sein. Es muss jetzt wirkliche
Friedenspolitik gelebt werden
(Abg. Brandstätter: Mit einem Kriegsverbrecher?) –
das ist es, was sich die Bürger von uns erwarten, und das garantiert uns
auch die Sicherheit in Österreich,
meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ. – Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Ich wollte mit diesen Beispielen nur Ihre himmelschreiende Heuchelei aufzeigen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Brandstätter: Putin ist ein Kriegsverbrecher! – Zwischenruf der Abg. Steinacker.)
11.56
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Amesbauer, für die beiden Ausdrücke „dicke, fette Spinne“ und „himmelschreiende Heuchelei“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Abg. Steinacker: Einen doppelten!)
*****
Nun erteile ich Herrn Abgeordneten Michel Reimon das Wort. – Bitte.
Abgeordneter
Michel Reimon, MBA (Grüne): Frau
Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen,
auch aus dem Europaparlament!
Als Erstes möchte ich auf eines hinweisen: Der Titel dieser Aktuellen
Stunde ist mit Sicherheit für Österreich ein sehr allgemeiner und es
sind vier Rednerinnen, vier Frauen, herausgekommen, die über
Sicherheit für Frauen und Richtlinien auf europäischer Ebene
gesprochen haben – und dann kommen Zwischenrufe von Männern,
vor allem aus dem rechten Lager, dass es
darum nicht gehen könnte. Vielleicht, liebe Komannsbilder, solltet
ihr ein bisschen darüber nachdenken, was Sicherheit sein könnte, wenn
vier Frauen (Beifall bei Grünen, SPÖ und Abgeordneten der ÖVP
sowie des Abg. Brandstätter) – immerhin aus
drei Parteien – darüber reden und das für ein relevantes Thema
halten.
Reden wir aber über
Militär und Sicherheit! Wenn etwas die Sicherheit Österreichs
garantiert, dann sind das fixe Grenzen, stabile Grenzen, die nicht
mit militärischer Gewalt verschoben werden – in diesem Europa,
in dem praktisch hinter jeder Grenze
eine Minderheit mit einer anderen Sprache lebt.
Gerade wir als Österreicher und Österreicherinnen sollten darauf
schauen. Wir haben diesen Fall – und seien wir doch bitte froh, dass
wir das friedlich
gelöst haben, dass die Kärntner Slowenen und Sloweninnen, die
burgenländischen Ungarn und Ungarinnen und auf der anderen Seite die
deutschsprachigen Menschen in Südtirol eine friedliche
Lebensweise miteinander zusammengebracht haben und dass wir uns nicht
militärisch bedroht
fühlen, weder in die eine noch in die andere Richtung! (Beifall bei den
Grünen.)
Genauso gehört das in
Europa geregelt. Mir ist es ehrlich gesagt vollkommen egal, wie die
Grenze zwischen der Ukraine und Russland verläuft und welche Minderheit
auf welcher Seite der Grenze lebt, aber wenn dort
eine Grenze verschoben wird, dann muss das friedlich in Verhandlungen passieren
und nicht so, dass ein Land einmarschiert, Krieg führt und versucht, etwas
zu erobern. Das ist das, was Europa nicht akzeptieren kann. Da geht es dann
auch um unsere Grenzen, wenn wir das ein einziges Mal akzeptieren und
durchlassen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
Wir haben es einmal fast
akzeptiert und durchgelassen, nämlich vor zehn Jahren. Am 20. Februar
vor zehn Jahren – leider ist in drei Wochen das
Jubiläum –
hat Putin die Krim attackiert, sich die Krim einverleibt. Europa hat es
akzeptiert, wenn auch nicht offiziell die Grenzverschiebung, aber seit zehn
Jahren
ist die Krim von Putin beherrscht (Zwischenruf des Abg. Kassegger),
und danach gab es Treffen mit ihm, Verhandlungen mit ihm, Wirtschaftsabkommen
mit ihm und so weiter. Europa hat diese Grenzverschiebung realpolitisch akzeptiert – und das war der Fehler. Die
Folge davon ist die Grenzverschiebung,
die jetzt passiert ist. Wenn wir es jetzt wieder zulassen, dann wird die
nächste passieren und die nächste passieren und die nächste
passieren. Das ist inakzeptabel! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg.
Steinacker.)
Viele haben Putin in dieser Zeit getroffen. Ich bitte, zu
bemerken, dass in dieser Sitzung erstmalig die FPÖ dreimal rausgekommen
ist und dreimal versucht
hat, klarzulegen, dass sie nicht auf der Seite Russlands steht. Das hat sie
noch in
keiner Plenarsitzung davor in dieser Deutlichkeit gemacht. Wenn drei
Redner:innen rauskommen, dann ist das offensichtlich der
Kommunikationsplan für die Europawahl in den nächsten Monaten. Wir
werden uns das natürlich in
jeder einzelnen Sitzung anschauen. Sie haben recht: Es haben natürlich
Politiker:innen aller möglichen Parteien Putin und Russen getroffen, aber
den Freundschaftsvertrag haben nur Sie
unterschrieben. (Beifall bei den Grünen
und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Kassegger: Erstens
ist es kein Vertrag und zweitens ...!)
Der Freundschaftsvertrag Ihrer Partei mit Putins Partei
läuft fünf Jahre,
steht drin – ich habe ihn hier schon mehrfach
hergezeigt –, und wird automatisch verlängert, wenn er
nicht gekündigt wird. Zeigen Sie uns die Kündigung! Wenn er
nicht gekündigt ist, läuft dieser Freundschaftsvertrag. Sie haben
noch nie eine Kündigung hergezeigt. (Abg. Kassegger: 2021
ausgelaufen!)
Sie sind Freunde Putins in Österreich. (Beifall bei den Grünen und
bei Abgeordneten der ÖVP.)
Herr Vilimsky, der da drüben sitzt und der Erste war, der herausgegangen ist und das kritisiert hat (Abg. Lopatka: Der ist bei Radio Moskau! Interview, Radio Moskau!), ist der Einzige, der einen solchen Freundschaftsvertrag mit Moskau hat, auch wenn er es jetzt bestreitet.
Der ist übrigens überhaupt der Einzige, das finde
ich auch noch spannend, das sollte schon erwähnt werden: Da ist jetzt von
Follow the Money eine Studie zu Unkorrektheiten im
Europäischen Parlament veröffentlicht worden. Dort sind fast ein
Viertel der Abgeordneten derzeit in Untersuchung: Rechtsextreme, die
im Gefängnis sitzen und per Video teilnehmen, rechte Italiener:innen, bei
denen 500 000 Euro irgendwo fehlen, und so weiter. Ein einziger
Österreicher kommt vor, und das ist Herr Vilimsky in der freiheitlichen Spesenaffäre.
Von allen österreichischen Abgeordneten ist der Einzige im
Follow-the-Money-Bericht Herr Vilimsky, Ihr Spitzenkandidat. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Stögmüller:
Unglaublich! Ein Sittenbild!) Vielleicht ist das auch ein Problem.
Wenn wir Sicherheit für
Österreich haben wollen, dann müssen wir uns
von der Abhängigkeit von den fossilen Diktaturen befreien. Das betrifft
Putin, das betrifft aber auch die Saudis und die Iraner, das betrifft den
Konflikt
im Nahen Osten. Wir können diesen Diktaturen nicht Woche für Woche,
Tag für Tag Milliarden Euro überweisen, uns von ihnen bedrohen lassen
und dann
über Sicherheit in Österreich reden.
Da kritisiere ich nicht die
Freiheitlichen, sondern da kritisiere ich die Sozialdemokratie und die
Volkspartei. Ihr habt in den letzten Jahrzehnten die Politik gemacht, die uns
durch immer mehr Straßenbau abhängig von der fossilen Industrie
macht: immer mehr Abhängigkeit von genau den Energieformen,
die wir jetzt finanzieren.
Liebe ÖVP, wenn sich jeder
Redner von euch hier herausstellt und stolz den Österreichplan herzeigt,
dann zeige ich ihn natürlich auch her (die Broschüre „Der
Österreichplan“ in die Höhe haltend): 70 Seiten, eine
ganze Seite Foto zum
Thema Versorgungssicherheit, und dahinter
habt ihr eine halbe Seite in 14-Punkt-Schrift mit drei oder vier
Punkten, die de facto nichts aussagen.
Präsidentin Doris Bures: Sie müssen jetzt den Schlusssatz formulieren, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Michel Reimon, MBA (fortsetzend):
Das ist ein bisschen zu
wenig Politik, Freunde! (Beifall bei den Grünen.)
12.02
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 17224/J bis 17543/J
Schriftliche Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates:
2. Anfragebeantwortungen: 16039/AB bis 16520/AB
Ergänzung der Beilage: Zu 16397/AB
Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates):
3. Volksbegehren:
Volksbegehren "Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren" (2407 d.B.)
Volksbegehren "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren" (2408 d.B.)
Volksbegehren "Gerechtigkeit den Pflegekräften!" (2409 d.B.)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Monatserfolg November 2023 gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalinvestitionsgesetz 2023, § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz und § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 146 BA)
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition betreffend Wiederbelebung der Lavanttal-Bahn, überreicht vom Abgeordneten Ing. Johann Weber (138/PET)
Bürgerinitiative betreffend "Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter in Österreich" (64/BI)
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Außenpolitischer Ausschuss:
Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts (2410 d.B.)
Protokoll zwischen der
Republik Österreich und der Organisation der Erdölexportierenden
Länder (OPEC) zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der
Erdölexportierenden Länder über den
Amtssitz der Organisation der Erdölexportierenden Länder (2413 d.B.)
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Abkommen zwischen der
Republik Österreich und Georgien über die gegenseitige Hilfeleistung
bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und
die Zusammenarbeit bei deren Prävention (2411 d.B.)
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes
betreffend Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald,
Naturgefahren und Landschaft; Follow-up-Überprüfung – Reihe
BUND 2023/37 (III1069 d.B.)
Bericht des Rechnungshofes betreffend E-Mobilität; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2023/38 (III-1070 d.B.)
Bericht des Rechnungshofes
betreffend Pflege in Österreich und Förderung der
24-Stunden-Betreuung in Oberösterreich und Wien;
Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2023/39 (III1071 d.B.)
Tätigkeitsbericht 2023 des Rechnungshofes – Reihe BUND 2023/40 (III-1076 d.B.)
Bericht des Rechnungshofes betreffend Klimakrise – Herausforderungen für die Wasserwirtschaft in Niederösterreich – Reihe BUND 2024/1 (III-1088 d.B.)
Bericht des
Rechnungshofes betreffend FFoQSI GmbH – Austrian Competence Centre for Feed and Food Quality, Safety and
Innovation – Reihe BUND 2024/2
(III-1090 d.B.)
Bericht des Rechnungshofes
betreffend Bankenaufsicht durch FMA und
OeNB – Reihe BUND 2024/3 (III-1093 d.B)
Verkehrsausschuss:
Änderungen des
Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und
der Anhänge E (CUI) und G (ATMF) sowie die Einfügung des
neuen Anhangs H (EST) zum Übereinkommen (2406 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis November 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-1077 d.B.)
Bericht nach § 3 Abs. 5
des Bundesgesetzes über die Errichtung des
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Dezember
2023, vorgelegt
vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-1095 d.B.)
Bericht des Bundesministers
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
EU-Jahresvorschau 2024 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG iVm § 7
EU-InfoG (III1107 d.B.)
Budgetausschuss:
Förderungsbericht 2022 gemäß § 47
Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung
(III-1085 d.B.)
Ausschuss für Familie und Jugend:
Umsetzungsbericht 2022 zur Österreichischen Jugendstrategie, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-1082 d.B.)
Achter Bericht des
Bundeskanzlers zur Lage der Jugend in Österreich
(III-1083 d.B.)
Bericht der Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend EU-Jahresvorschau
2024 zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission
für 2024 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2023/2024
gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-InfoG (III-1106 d.B.)
Finanzausschuss:
Bericht des Bundesministers
für Finanzen betreffend Fortschrittsbericht 2023
der Nationalen Finanzbildungsstrategie (III-1084 d.B.)
Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2023 – Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung), vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1078 d.B.)
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2023 – Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung), vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1097 d.B.)
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar bis Dezember 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-1094 d.B.)
Bericht des Bundesministers
für Inneres betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2024
sowie dem Achtzehnmonats-Programm
des spanischen, belgischen und
ungarischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union (III-1103 d.B.)
Justizausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2023, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III-1075 d.B.)
Bericht der Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2014 bis 2021 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III1087 d.B.)
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2023, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III-1089 d.B.)
Bericht der Bundesministerin
für Justiz betreffend Jahresvorschau des BMJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der
Europäischen Kommission
für 2024 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des rumänischen,
finnischen und kroatischen Ratsvorsitzes (III1102 d.B.)
Kulturausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5
des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
für Dezember 2023, vorgelegt vom Bundesminister für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-1091 d.B.)
Landesverteidigungsausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Jahresvorschau 2024 auf der Grundlage des Legislativ- und
Arbeitsprogramms
der Europäischen Kommission und des Programmes des Rates (III-1100 d.B.)
Umweltausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5
des Bundesgesetzes über die Errichtung des
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2023 –
Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1079 d.B.)
Bericht des Bundesministers
für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend
Leistungen der Umweltförderungen im Bereich der Wasserwirtschaft 2017-2019
und 2020-2022 – Evaluierung des Bundes
(III-1081 d.B.)
Bericht der Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie betreffend Evaluierung der Umweltförderungen des
Bundes 2020–2022 (III1092 d.B.)
Bericht nach § 3 Abs. 5
des Bundesgesetzes über die Errichtung des
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2023 –
Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1098 d.B.)
Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend EU-Jahresvorschau 2024 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogrammes des Rates (III-1104 d.B.)
Unterrichtsausschuss:
Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend EUVorhaben – Jahresvorschau 2024 (III-1101 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2023 – Untergliederung 41
Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1080 d.B.)
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2023 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1099 d.B.)
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Dezember 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-1105 d.B.)
*****
Fristsetzungsanträge
Präsidentin
Doris Bures: Vor Eingang in die
Tagesordnung teile ich mit, dass die Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und
Kollegen beantragt haben, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung
über den Entschließungsantrag 3791/A(E) der Abgeordneten
Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Es braucht endlich die
Patientenmilliarde für eine spürbare Verbesserung
der Gesundheitsversorgung – Termingarantie statt
Zwei-Klassen-Medizin!“ eine Frist bis 27. Februar 2024 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.
Weiters teile ich vor Eingang in die Tagesordnung mit, dass die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für
Wirtschaft, Industrie und
Energie zur Berichterstattung über den Antrag der Abgeordneten Loacker,
Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lohnnebenkosten senken und
Lohnverhandlungsspielraum schaffen“, 2764/A(E), eine Frist
bis 15. März 2024 zu setzen.
Auch dazu liegt mir ein
Verlangen von fünf Abgeordneten gemäß § 43
Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, eine kurze Debatte über diesen
Fristsetzungsantrag durchzuführen. Die kurze Debatte wird im Anschluss an
die Debatte
über den vorhin genannten Fristsetzungsantrag und die Abstimmung
darüber
am Schluss dieser Debatte erfolgen.
Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Abgeordneter Yannick Shetty beantragt hat, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 787/A eine Frist bis 1. März 2024 zu setzen, und dass Abgeordnete Henrike Brandstötter beantragt hat, dem Gleichbehandlungsausschuss zur Berichterstattung über die Anträge 3042/A(E) sowie 2265/A(E) jeweils eine Frist bis 15. März zu setzen.
Ich teile mit, dass
Abgeordneter Gerald Loacker beantragt hat, dem Gleichbehandlungsausschuss
zur Berichterstattung über den Antrag 2381/A(E),
dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über die Anträge 3639/A,
3638/A und 2034/A, dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zur
Berichterstattung über den Antrag 3582/A(E) sowie dem Ausschuss für
Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 2156/A(E)
jeweils
eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen.
Ich teile mit, dass
Abgeordneter Gerald Loacker beantragt hat, dem Finanzausschuss zur
Berichterstattung über die Anträge 3573/A, 3584/A,
3405/A, 3269/A, 3268/A, 3176/A, 2762/A auch jeweils eine Frist bis zum
15. März zu setzen.
Ich teile mit, dass Abgeordneter Johannes Margreiter
beantragt hat,
dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2454/A(E),
sowie
dass Abgeordnete Martina Künsberg Sarre beantragt hat, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2271/A(E) jeweils eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen. Diese Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung auch zur Abstimmung gebracht werden.
*****
Ich teile mit, dass der 14. Bericht der Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.
Anträge gemäß § 69 Abs. 3 GOG-NR
Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir ein Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, das Volksbegehren Impfpflichtgesetz-abschaffen-Volksbegehren, 2407 der Beilagen, in erste Lesung zu nehmen.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Weiters liegt mir ein Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, das Volksbegehren Covid-Strafen-Rückzahlungs-Volksbegehren, 2408 der Beilagen, auch in erste Lesung zu nehmen.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist auch einstimmig so angenommen.
Es liegt mir ein Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, das Volksbegehren Gerechtigkeit den Pflegekräften, 2409, in erste Lesung zu nehmen.
Wer ist dafür? – Das ist einstimmig so angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatten der heutigen Tagesordnung über die Punkte 7 und 8, 11 bis 15 sowie 16 bis 22 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Ich frage, ob es dagegen einen Einwand gibt? – Das ist dann nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin
Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern
der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten
erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener
Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben:
ÖVP 176, SPÖ 122, FPÖ 99, Grüne 90
sowie NEOS
72 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 36 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen gleich zur Abstimmung über die soeben dargelegte Redezeitvereinbarung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (2074 d.B.) "ECHTE Demokratie-Volksbegehren" (2415 d.B.)
Präsidentin
Doris Bures: Wir gehen in unsere heutige
Tagesordnung
ein, kommen zum 1. Punkt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl
(ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes
Haus! Bevor ich auf den Tagesordnungspunkt eingehe, möchte ich gerne
noch die Zuseherinnen und Zuseher hier auf der Galerie herzlich begrüßen, im Besonderen den Seniorenbund Kroatisch Geresdorf im Namen von Niki Berlakovich. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Meine Damen und Herren! Der
Österreichplan von Bundeskanzler Karl Nehammer beinhaltet viele
Vorschläge zu Staats- und Verfassungsrecht und natürlich auch zum
Rechtsstaat. So diskutieren wir jetzt Volksbegehren
und echte Demokratie. Weltweit lebt nur noch ein Viertel der Menschen in einer
Demokratie, vor zehn Jahren war es noch die Hälfte.
Im weltweit größten
Datensatz zur Demokratie wird von der Universität Göteborg
aufgezeigt, dass im vergangenen Jahrzehnt über 40 Länder
autokratischer geworden sind. Die Fortschritte in der weltweiten
Entwicklung der Demokratie in den vorangegangenen drei Jahrzehnten sind wieder
weg. Erstmals seit über 20 Jahren gibt es mehr geschlossene
Autokratien als liberale Demokratien. 42 Länder sind im vergangenen
Jahrzehnt autokratischer geworden. (Abg. Belakowitsch: Ja,
Österreich!) Die machen zusammen 43 Prozent
der Weltbevölkerung aus.
Der Krieg ist in Europa wieder angekommen. Das nicht nur, um die Ukraine zu unterwerfen, sondern weil Putin vor allem einer ist, der die Demokratie für falsch hält, einer, der politisch Andersdenkende auf Fahndungslisten setzt, einer, der sie in Straflager sperrt und Meinungsfreiheit mit der Polizei oder mit Internettrollen unterbindet.
Russland ist ein Land, in dem
nur eine Partei eine Chance hat, gewählt zu werden, und dies ist die
Partei, die mit der FPÖ einen Vertrag abgeschlossen hat. Die letzten
35 Jahre haben in uns die Hoffnung geweckt, dass Krieg kein
Mittel der Politik mehr ist. Das ist ein Nostalgierisiko, mit dem wir heute
leben, daher sind Initiativen für die Demokratie so wichtig. Das gilt auch
für die Initiatoren dieses Volksbegehrens.
Wie ist das aber nun in Österreich? – Hier
herrschen freie Wahlen, es gibt ein faires Verhältniswahlrecht, es gibt
eine klare Mehrparteienlandschaft.
Wir alle genießen die bürgerlichen Freiheiten: Eigentum schaffen,
Erwerbsfreiheit, Niederlassungsfreiheit. Die Polizei unterliegt einer
klaren Kontrolle.
Sie ist zu einer Menschenrechtspolizei geworden und verteidigt heute die Meinungsfreiheit.
Sie lässt sogar Meinungsfreiheit so weit zu, dass sie von jemandem
missbraucht wird, um Menschen zu verlocken, wenn es etwa um ein Mittel geht,
das eigentlich für Pferde und nicht für Menschen ist. Auch
das wird in Österreich durch die Polizei zugelassen. (Zwischenruf
des Abg. Hafenecker.)
In Österreich steht kein politisch Andersdenkender auf
der Fahndungsliste. Jedenfalls so lange nicht, so lange ein gewisser
Herbert Kickl nicht seine Machtfantasien ausleben kann. Die Politik des
friedlichen Miteinanders, die wir in den letzten 35 Jahren in Europa
hatten, ist nicht selbstverständlich.
Wir sehen die Entwicklungen und Auswirkungen des Putin’schen
Angriffskrieges jeden Tag. Doch die Antworten sind nicht Vokabeln der alten
Nazis – Systemparteien – oder billige Wortspiele wie
Bla-bla für Andreas Babler oder „fette [...] Spinne“ für
Alfred Gusenbauer, wie sie Herbert Kickl gebracht
hat. Ich sage, spalten ist out, miteinander ist die Zukunft. Das Miteinander
gibt uns den materiellen, den sozialen, den kulturellen, den wissenschaftlichen
und vor allem den emotionalen Reichtum. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen.)
So danke ich den Initiatoren, dass sie sich Gedanken
über die Demokratie und nicht gegen die Demokratie gemacht haben, auch
wenn manche Ideen
kraus wirken: eine Legislaturperiode für zwei Jahre, sodass man alle zwei
Jahre wählt, oder die Zusammenarbeit im
Parlament als illegales Kartell zu bezeichnen oder
Kandidatenlisten mit Sexismusverbot zu belegen, damit das
Reißverschlusssystem nach Geschlechtern verboten wird. Das sind all die
Dinge, die von uns nicht unterstützt werden können.
Zum Schluss: Die Zukunft gehört der Demokratie. Bei den höchsten Pro-Kopf-Einkommen weltweit stehen die Demokratien an der Spitze. Dank Meinungsfreiheit und Medienvielfalt wird oft debattiert, neue Gedanken bringen
neue Chancen. Ein respektables Wirtschafts- und
Wissenschaftswesen
hilft faktenbasierte Neuerungen einzubringen. Demokratie wird auch andere
schwierige Aufgaben in der Zukunft noch lösen, aber wir müssen daran
glauben.
Überlassen wir die Demokratie nicht den linken oder
den rechten Hetzern. In der Mitte liegt die Kraft. Im Superwahljahr 2024
entscheidet fast die Hälfte der Weltbevölkerung, ob Demokratien oder
Autokratien gestärkt werden. Geben wir der
Demokratie eine zweite Chance. Sie macht uns reicher in Gedanken,
Worten und Werken. (Beifall bei der
ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.15
Präsidentin
Doris Bures: Herr Abgeordneter Gerstl!
Wir haben uns darauf verständigt, dass wir hier auch ordnungsrufwürdige
Herabwürdigungen und Beleidigungen nicht zitieren und dass das Zitieren an
sich wieder einen Ordnungsruf nach sich ziehen würde. Ich nehme davon
Abstand, wollte
Sie aber darauf aufmerksam machen, dass wir uns darauf verständigt haben.
Nun ist Herr Abgeordneter Christian Drobits zu Wort
gemeldet. – Bitte.
(Abg. Hafenecker: ... setzt Intellekt voraus!)
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Nun, Demokratie ist ein wesentlicher Baustein in unserer Bundesverfassung und Demokratie basiert auf dem Fundament Volkssouveränität, Meinungsfreiheit und vor allem der Möglichkeit, auch die verschiedenen Diskussionen auszutragen.
Wir haben hier ein Volksbegehren, das von einer echten
Demokratie spricht, das Echte-Demokratie-Volksbegehren. Was unterscheidet jetzt
die momentan funktionierende Demokratie in Österreich von dieser
sogenannten echten Demokratie im Volksbegehren? –
Grundsätzlich ist es charmant, was die Betreiber dieses
Volksbegehrens wollen, indem sie die direkte Willensbildung und Beteiligung der
Bevölkerung noch stärker hervorheben. Es ist aber nicht
nur der Titel wesentlich, sondern der Hintergrund und die Forderungen sind wesentlich.
Ich bin besorgt, wenn ich mir die Sprache anschaue. Da wird
von Schwarmintelligenz und vom Parlament mit seinen Parteisoldaten gesprochen,
darüber, dass die Polizei Freund und Helfer von normalen Menschen sein
soll.
Diese Sprache ist irritierend und hat bei vielen dazu geführt, dass sie
dieses Volksbegehren nicht unterstützt haben.
Ich bin auch davon überzeugt, dass es Forderungen gibt,
die unserer
Meinung nach gar nicht existieren dürfen, weil sie nicht sinnstiftend
sind: Legislaturperiode über zwei Jahre – wir alle hätten
einen Dauerwahlkampf, wir könnten nicht gestalten, ich denke, das
wäre nicht im Sinne des Volkes –, Direktwahl der Regierung oder
auch die Aussage, dass das Höchstgericht gegenüber dem Volk in
Stellung gebracht wird. Das sind schon Tendenzen, bei
denen ich mir denke, dass die Initiatoren dieses Volksbegehrens einerseits
schon die direkte Willensbildung der Bevölkerung unterstützen wollen,
aber andererseits auch durchaus Aktionen
setzen, mit denen eher gespalten wird. Auch mein Vorredner, Kollege
Gerstl, hat es bereits angesprochen: Bei diesen 122 Punkten sind viele
Forderungen dabei, die nicht tragbar sind.
Es ist auch nicht tragbar, dass Koalitionen nicht gebildet
werden dürfen, weil es sinnstiftend wäre, im Parlament keine
Koalitionen zu haben, um quasi eine Kartellbildung auszuschließen. Das
sind alles Forderungen, die eigentlich einer funktionierenden Demokratie in
Österreich widersprechen. Ich denke
daher, dass wir danach trachten müssen, uns zukünftig anzuschauen,
welche Art von Volksbegehren hier behandelt werden.
Dieses Volksbegehren haben
2 Prozent der Bevölkerung unterstützt, in
der Meinung, dass die Beteiligung, die Willensbildung der
Österreicherinnen und Österreicher verstärkt werden soll. Was
sie aber nicht wollen, ist, diese funktionierende Demokratie und die
funktionierende repräsentative Demokratie zu ändern. Ich denke, wir
müssen uns auch Gedanken darüber machen,
inwieweit diese
Volksbegehren zukünftig Mittel zum Zweck werden und wie Parteien sie zu
Mobilisierungstools entwickeln. Auch das, finde ich, ist
in einer Zeit wie dieser sehr schwierig und könnte zu Manipulationen
führen.
Ich denke, dass es sehr wichtig
wird, zu hinterfragen, ob Volksbegehren eventuell auch als Geschäftsmodell
dienen. Wenn wir wissen, dass momentan die Abgaben für Volksbegehren sehr
gering sind – das sind alte Werte –
und im Endeffekt die fünffachen Kosten rückerstattet werden,
heißt das, dass bei vielen Volksbegehren natürlich auch ein
Geschäftsmodell dahinterstecken kann.
Für uns ist daher wichtig, dass die Minderheiten in
Österreich weiterhin unterstützt werden. Ich und wir als Partei
sind dafür, dass nicht die Lautesten berücksichtigt werden. Wir
wollen, dass es eine funktionierende Demokratie gibt, in der alle, die vielen
berücksichtigt und gehört werden und nicht
die Lautesten. Bei diesem Volksbegehren haben wir einerseits den Eindruck, dass
die Lautesten gehört werden sollen, und andererseits auch, dass
die Sprachwahl zu Irritationen führt. – Danke für die
Aufmerksamkeit. (Beifall
bei der SPÖ sowie des Abg. Schallmeiner.)
12.20
Präsidentin
Doris Bures: Nun gelangt Frau
Abgeordnete Susanne Fürst
zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank an die Initiatoren dieses Volksbegehrens. Ich glaube, da ist immer Dank geschuldet, denn es ist mit viel Mühe und Engagement verbunden, so etwas auf die Beine zu stellen. Gerade das Echte-Demokratie-Volksbegehren: Es ist 25 Seiten stark, darin wurden sehr viele fundierte Ideen geäußert und ausgearbeitet; viele davon sind berechtigt und unterstützenswert, manche aus meiner Sicht nicht. Ich denke aber, dass man
auch aus den Reden der Vorredner einfach hört, dass die anderen Parteien vor mehr direkter Demokratie Angst haben, und das halte ich für nicht berechtigt.
Die pauschale Aussage im Volksbegehren, dass Volksentscheidungen immer
deutlich besser seien als Politikerentscheidungen, trifft meiner
Ansicht nach
nicht zu. Ich denke, es ist einmal so, einmal so; sie sind sicher nicht
schlechter als die Entscheidungen, die von Politikern getroffen werden. Der
wesentliche
Punkt, der relevante Punkt ist, denke ich, dass im Nationalrat eigentlich nur
Gesetze beschlossen werden sollten und auch Entscheidungen der Politik
nur dann beschlossen und durchgezogen werden sollten, wenn sie einen starken
Rückhalt in der Bevölkerung haben, wenn die Leute mitgenommen werden,
wenn die Entscheidungen nachvollziehbar sind, wenn sie verständlich,
verhältnismäßig sind und wenn alle staatlichen Entscheidungen
im Interesse der österreichischen Bevölkerung sind. Das ist die Krux,
das sollte in allen
drei Staatsgewalten immer die Richtschnur des Handelns sein.
Wir setzen uns daher für den Ausbau der direkten Demokratie ein, und ich bringe als Ergänzung den folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Ausbau der direkten Demokratie in Österreich“, für die wir uns schon seit Langem einsetzen.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Es soll auch die Möglichkeit einer Volksinitiative zur
Gesetzgebung geben, damit einfach auch – ausnahmsweise und unter
hohen Hürden –die Bevölkerung
die Möglichkeit hat, Anliegen, die ihr besonders am Herzen liegen, als
Gesetz zu initiieren und zu ventilieren. Es soll außerdem auch die
Möglichkeit einer
Vetovolksabstimmung geben, damit nicht nur der Nationalrat, sondern auch die Bevölkerung eine Volksabstimmung initiieren kann.
*****
Wie gesagt, es soll das unter hohen Hürden und nur als
Ergänzung zur repräsentativen parlamentarischen Demokratie geben. Wir
halten das aber für wichtig, besonders jetzt, wo wir in den letzten Jahren
sehen, dass die Bundesregierungen – unsere, aber auch andere
innerhalb der EU – nur noch im Krisen- und Angstmodus agieren unter
dem Motto: Never let a good crisis
go to waste. – Sie nutzen das, um staatliche Macht auszubauen, in
unser aller Leben als Privatpersonen einzugreifen. Das ist nicht der
richtige Weg. Es
muss weniger Staat und mehr demokratische Legitimation geben, und damit haben
viele, insbesondere auch linke Parteien und die Grünen, ein
großes Problem.
Natürlich, direkte Demokratie ist lästig, da kann
man nicht mit einer extremen Ideologie drüberfahren, obwohl man eigentlich
nur sehr wenig Rückhalt
in der Bevölkerung hat. Mein Vorredner, Abgeordneter der Grünen
Reimon, hat hier von einer fossilen Diktatur gesprochen, also das ist so etwas
von lächerlich. Aber natürlich hat man dann etwas gegen den
Ausbau direkter Demokratie, denn hier will man ja eine Ökodiktatur
errichten. Mit den vielen, vielen Vorschriften
und Auflagen für das private Leben will man hier eine Verbotskultur
einführen, und da ist die direkte Demokratie hinderlich.
Ich nenne als Beispiel nur
Liechtenstein und das Referendum über die Fotovoltaikpflicht bei
Neubauten: Diese wurde von der Bevölkerung abgelehnt; verschärfte
energetische Gebäudevorschriften: abgelehnt; elektronisches
Gesundheitsdossier: abgelehnt. In der Schweiz wurde die CO2-Steuer,
die uns hier so plagt und die in der jetzigen Situation auch noch eine
völlig irrationale Auflage für die Bevölkerung ist,
abgelehnt, da die Bevölkerung natürlich auch mehrheitlich gemeint
hat: Das macht das Heizen teurer, das macht
das Autofahren, das Fliegen und das Hausbauen teuer – warum soll man
das
machen? (Die Abgeordneten Schallmeiner und Weratschnig:
Das russische
Gas war ein Volksentscheid!)
Die Regierung will Millionen in einen Klimafonds
verschieben, damit die Grünen ihre Träume verwirklichen können,
für die sie eben keinen Rückhalt in
der Bevölkerung haben, daher will man gerade von dieser Seite
natürlich keine direkte Demokratie. Umso mehr möchten wir sie
haben. – Danke. (Beifall
bei der FPÖ.)
12.25
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst
und weiterer Abgeordneter
betreffend Ausbau der direkten Demokratie in Österreich
eingebracht im Zuge der
Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Verfassungsausschusses
über das Volksbegehren (2074 d.B.) "ECHTE Demokratie -
Volksbegehren" (2415 d.B.), in der 249. Sitzung des Nationalrates,
XXVII. GP,
am 31. Jänner 2024.
In ihrer Selbsteinschätzung nimmt die Politik
generell gerne für sich in Anspruch, das wesentliche Instrument zur
Bewältigung von Krisen zu sein. Kaum eine politische Maßnahme,
kaum eine Weichenstellung, kaum eine Entscheidung im aktuellen Geschehen auf
allen politischen Ebenen wird von der schwarz-grünen Bundesregierung
nicht als Antwort auf krisenbedingte Erfordernisse inszeniert. Im Zuge der
Fokussierung auf Krisenphänomene und die Frage nach den Mitteln zu ihrer
Verdrängung oder gar Bewältigung wird gerne übersehen, dass all
diese Krisen unmittelbar mit der Qualität der
Entscheidungsträger zusammenhängen, deren
Handeln häufig ursächlich für die zu bewältigenden Probleme
ist.
Die Politik der
selbsternannten Eliten hat es verlernt oder aufgegeben, nach den Zwecken ihres
Handelns zu fragen, und beschäftigt sich nur noch mit den Mitteln, das
Ungefragte umzusetzen. Sie ist zur Technik verkommen. Werte wie Ehrlichkeit
oder Heimatverbundenheit sind allenfalls zweit- oder drittrangig.
Der Selbstanspruch der
Politik, Problemlöser und Krisenmanager zu sein, wird daher von der
Bevölkerung, die eigentlich von der Politik in ihren Interessen vertreten
und in ihren Bedürfnissen geschützt werden sollte, zunehmend in Frage
gestellt. Mehr noch, der vermeintliche Problemlöser wird vielfach als
Problemverursacher
erkannt, kritisiert und abgelehnt. Dies zeigte sich nicht nur angesichts der
Corona-Krise, sondern auch im Zuge der Energie- und Teuerungskrise sowie
anlässlich
der schrittweisen Aufgabe der Neutralität durch die türkis-grüne
Bundesregierung.
Die selbsternannten
politischen Eliten folgen mit ihren Erwartungshaltungen, Vorgaben,
Maßnahmen, Rahmenbedingungen und Regelwerken einem
selbst gesetzten ideologischen Konzept, das weitgehend naiv auf die Vorgaben
der Europäischen Union vertraut. Dieselben selbsternannten Eliten versagen
in ihrer Selbstkontrolle und halten sich nicht an selbst gesetzte Regeln und
definierte Grenzen. Dieselben selbsternannten Eliten treffen Entscheidungen
über die
Köpfe derer hinweg, die die Folgen dieser Entscheidungen persönlich zu
tragen haben. Es sind dieselben selbsternannten politischen Eliten, die den
angerichteten
Schaden auf die Masse, auf die Allgemeinheit abwälzen und die Gewinne
lieber für sich behalten wollen. Diese selbsternannten politischen Eliten
tun also im Wesentlichen das Gegenteil von dem, was die Menschen von der
Politik erwarten. Die Folgen liegen auf der Hand: Die Probleme werden
größer statt kleiner.
Es ist daher notwendig, den
Bürgern die Möglichkeit zu geben, abseits vom Beharrungsvermögen
des politischen Establishments, nach Schweizer Vorbild
selbst und direktdemokratisch über Weichenstellungen für die Zukunft
zu entscheiden.
Jede Entscheidung, die von
den Mandataren im Nationalrat oder in den Landtagen abgestimmt werden kann,
soll bei entsprechender Unterstützung im Rahmen
des Einleitungsverfahrens und bei ausreichender Beteiligung der
Wahlberechtigten auch direktdemokratisch getroffen werden können. Mehr
direkte Demokratie bedeutet auch eine intensivere Auseinandersetzung mit
Sachthemen im Rahmen der politischen
Diskussionskultur. Die Parteien und deren Repräsentanten werden
dadurch angehalten, die Bürger von ihren inhaltlichen Positionen zu
überzeugen.
Die österreichische
Bevölkerung verfügt über ein enormes Potenzial an
Talenten, Fähigkeiten und Begabungen. Sie zeichnet sich durch
Leistungsbereitschaft, Fleiß und großes Engagement aus. Sie ist
selbstbewusst und hat ein feines Gespür für Werte wie
Freiheit und Gerechtigkeit sowie dafür, was richtig und falsch für
unser Land ist. Die Österreicherinnen und Österreicher wollen die
Zukunft
positiv gestalten, Altlasten abbauen und mit Zuversicht und Hoffnung auf Erfolg
in die nächsten Jahre und Jahrzehnte gehen.
Wenn wir also von
Zukunftsgestaltung sprechen, dann heißt das, die politischen Voraussetzungen
dafür zu schaffen, dass ein Höchstmaß dieser Kräfte individuell, aber auch gemeinsam freigesetzt werden
kann, Blockaden und Hemmnisse abzubauen, Werte offensiv als
Gewinn und Maßstab politischen Handelns anzuerkennen, statt sie als
Belastung und Einschränkung zu empfinden,
die Kluft zwischen Bürgern und Politik zu verringern und eine neue Basis
gegenseitigen Vertrauens zu schaffen.
Direkte Demokratie ist das
beste Mittel, um das Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen und auch
solche Maßnahmen durchzusetzen, die bisher von jenen selbsternannten
Eliten blockiert wurden, die selbst Nutznießer des dringend
reformbedürftigen Systems sind. In einem ersten Schritt sollen daher die
verfassungsrechtlichen Grundlagen einer „Volksinitiative“
geschaffen werden. In weiterer
Folge soll die Geschäftsordnung des Nationalrates im Wege eines
Initiativantrages angepasst werden. Darüber hinaus ist die Einführung
eines Vetoreferendums und der Ausgestaltung der
Volksbefragung als Minderheitenrecht geboten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung
wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die einen
Ausbau der direkten Demokratie in Österreich unter
folgender Maßgabe beinhaltet:
1. Einführung einer „Volksinitiative zur Gesetzgebung“
Der Ablauf einer Volksinitiative erfolgt weitestgehend analog zum Volksbegehren gemäß Volksbegehrengesetz 2018 (VoBeG) bzw. dem Geschäftsordnungsgesetz 1975 (GOG-NR) und der Geschäftsordnung des Bundesrates (GO-BR).
a. Einbringung: Die
Einbringung einer „Volksinitiative zur Gesetzgebung“
erfolgt analog zur Anmeldung des Verfahrens für ein Volksbegehren gem.
§ 3 VoBeG. Der Antrag hat den Text der
Volksinitiative in Form eines Gesetzesantrages
zu enthalten. Auch Angelegenheiten des Art. 50 B-VG – der
Abschluss und die Kündigung von
Staatsverträgen – können Gegenstand einer Volksinitiative
sein.
b. Zulässigkeit:
Über die Zulässigkeit ist innerhalb von zwei Wochen analog zu §
4 VoBeG zu entscheiden. Gegen eine Nicht-Zulassung steht eine Beschwerde
an den VfGH offen, dieser hat binnen sechs Wochen zu entscheiden.
c. Einleitungsverfahren: Nach der Zulassung braucht es im Einleitungsverfahren, analog zu § 3 Abs. 2 VoBeG, die Unterstützung von einem Promille der Wohnbevölkerungszahl. Das entspricht gegenwärtig 8.401 Unterstützungserklärungen.
d. Eintragungsverfahren: Werden Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) im Ausmaß von mindestens 4 Prozent der Wohnbevölkerungszahl erreicht, muss die Volksinitiative im Nationalrat behandelt werden.
e. Parlamentarisches Verfahren: Nach der Vorlage an den Nationalrat erfolgt die unverzügliche Zuweisung an den zuständigen Ausschuss des Nationalrates durch den
Präsidenten.
Die Vorberatung des Volksbegehrens im Ausschuss muss innerhalb
eines Monats nach Zuweisung abgeschlossen sein und ein Bericht
darüber an den Nationalrat erstattet werden.
f. Parlamentarische Beschlussfassung: In der auf die Erstattung des Ausschussberichts folgenden Sitzung des Nationalrats, ist über den Ausschussbericht und somit die Volksinitiative abzustimmen. Darauf folgt bei Bestehen des Mitwirkungsrechts die Befassung des Bundesrates.
g. Direktdemokratische Beschlussfassung: Kommt kein
Beschluss im Parlament zustande, ist die Volksinitiative unverzüglich
einer Volksabstimmung zu unterziehen. Das Präsenzquorum liegt
bei einfachen Bundesgesetzen bei 1/3 der Wahlberechtigten, bei
Bundesverfassungsgesetzen bei ½ der Wahlberechtigten.
Das Konsensquorum liegt bei einfachen Bundesgesetzen bei 1/2 der gültig
abgegebenen Stimmen, bei Bundesverfassungsgesetzen bei 2/3 der gültig
abgegebenen Stimmen.
h. Kundmachung: Kommt die erforderliche Mehrheit
zustande, ist das Gesetz vom Bundespräsidenten
zu beglaubigen, vom Bundeskanzler gegenzuzeichnen und
im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
i. Abänderungsvorbehalt: Ein durch eine
Volksinitiative zustande gekommenes Gesetz, kann nur im Wege einer
Volksabstimmung geändert werden. Eine solche kann am Ende einer
neuerlichen Volksinitiative stehen, oder auch vom Nationalrat –
wie bisher – beschlossen oder verlangt werden.
2. Einführung einer Vetovolksabstimmung
a. Verlangen: Die Artikel 43 und 44 B-VG sind dahingehend
zu ergänzen, dass eine Volksabstimmung über einen Gesetzesbeschluss
des Nationalrates nicht nur
vom Nationalrat beschlossen werden kann (bei einfachen Bundesgesetzen) oder von
einem Drittel der Nationalratsabgeordneten verlangt werden kann (bei Bundesverfassungsgesetzen),
sondern auch von 100.000 Wahlberechtigten verlangt werden kann.
b. Durchführung: Eine
solche Vetovolksabstimmung ist nach den Bestimmungen
des Volksabstimmungsgesetz 1972 durchzuführen.
c. Gegenstand: Neben einfachen Bundesgesetzen sowie Bundesverfassungsgesetzen soll eine Vetovolksabstimmung auch hinsichtlich der Genehmigung von Staatsverträgen gemäß Art. 50 B-VG möglich sein.
3. Volksbefragung als parlamentarisches Minderheiten- und Bürgerrecht
Art. 49b B-VG ist dahingehend zu ergänzen, dass auch ein Drittel der Nationalratsabgeordneten oder 100.000 Wahlberechtigte eine Volksbefragung verlangen können.“
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Fürst, für den Ausdruck: sie wollen „eine Ökodiktatur errichten“, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Abg. Belakowitsch: Aber fossile Diktatur geht? Ja, dann ist es ja eh klar! Fossile Diktatur ist gut, die Ökodiktatur ist böse! – Abg. Hafenecker: Fossile Diktatur geht, Frau Präsident?)
*****
Der Entschließungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, ausgeteilt und wird dann mit abgestimmt.
Nun erteile ich Herrn
Abgeordneten Georg Bürstmayr das Wort. –
Bitte sehr.
Abgeordneter
Mag. Georg Bürstmayr (Grüne):
Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr
geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst stellvertretend
für Kollegin Salzmann 80 Studentinnen und Studenten der PH
Oberösterreich mit ihren Professor:innen herzlich begrüßen! (Allgemeiner
Beifall.)
Das
Echte-Demokratie-Volksbegehren enthält diskutable Vorschläge, aber in
seiner Begründung bedauerlicherweise über Strecken eine indiskutable
Sprache. Da ist die Rede von einer Elite, von Globalisten, von manipulativen
Wahlen, ja, von einer Parteiendiktatur, und damit wird unsere Demokratie, damit
werden wir beschrieben. Dem, meine Damen und Herren, kann ich mich nicht
anschließen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)
Lassen Sie mich aber ein paar
Worte zum Titel sagen: Was ist echte Demokratie? – Echte
Demokratie denkt nach, sie akzeptiert Mehrheiten, aber sie
schützt Minderheiten; echte Demokratie schließt Kompromisse, auch,
wenn diese manchmal wehtun. Sie hat sich aber und vor allen Dingen einem
Grundsatz verschrieben: Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Beifall
bei Grünen,
ÖVP und SPÖ.)
Zu einer echten Demokratie
gehört daher auch, dass Zehntausende, ja Millionen Menschen aufstehen,
wenn letzte Grenzen, wenn absolute rote Linien überschritten werden. (Abg.
Hafenecker hebt die Hand.) Wenn ein paar Herren und Menschen in Herrenmenschenmanier in einer
Villa in Potsdam seelenruhig erörtern, wie man Millionen
von Menschen (Abg. Hafenecker:
Zur Geschäftsordnung!) massenhaft aus Deutschland vertreiben
könnte, dann
sagt eine demokratische Gesellschaft: Nein!
Nun hat der Generalsekretär
der Freiheitlichen Partei Österreichs, Herr Hafenecker, ohne Not, ohne
gefragt worden zu sein, diesen Herren und Menschen letztlich zugestimmt,
sie verteidigt, diese wahnwitzigen Ideen verteidigt. Er nennt diese
Herrenmenschen „patriotische Politiker“, er nennt diese Ideen
„unsere Pflicht“. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Darauf,
meine
Damen und Herren, gibt es nur eine klare Antwort: Nein!
Wenn Sie Derartiges wollen, die Vertreibung von Millionen
Menschen, selbst jene deutscher und österreichischer
Staatsbürgerschaft, aus Deutschland
und Österreich, dann müssen Sie an uns vorbei. (Beifall bei den
Grünen sowie der Abg. Salzmann. – Neuerlicher Zwischenruf
der Abg. Belakowitsch.)
Gemeinsam mit Millionen Menschen in Deutschland und
Österreich sagen wir ein klares Nein zu derartigen Vorschlägen, denn:
Das darf nicht passieren,
das wird nicht passieren, nie wieder. – Wir sind echte Demokratie! (Heiterkeit
des Abg. Wurm.) – Danke fürs Zuhören. (Beifall
bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
12.28
Präsidentin Doris Bures: Es gibt jetzt eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung von Herrn Abgeordneten Hafenecker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
*****
Abgeordneter
Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Nur eine kurze Frage
zur Praxis, was Ordnungsrufe betrifft:
Kollege Reimon hat soeben von einer fossilen Diktatur gesprochen, das ist nicht
geahndet worden. Kollegin Fürst hat vollkommen zu Recht von einer Ökodiktatur
gesprochen, daraufhin hat es einen Ordnungsruf gegeben. Ich interpretiere
das jetzt so, dass der inkriminierende Begriff Diktatur ist, und da
müssen wir dann aber, glaube ich, trotzdem einmal in der Präsidiale
über die Spruchpraxis seitens des Präsidiums reden. Ich stelle daher
auch den Antrag, die Vergabepraxis von Ordnungsrufen vielleicht
in der nächsten Präsidiale zu diskutieren, denn für mich ist Ihr
Vorgehen tatsächlich nicht nachvollziehbar. (Beifall bei der
FPÖ.)
12.29
*****
Präsidentin Doris Bures: Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung? – Das scheint nicht der Fall zu sein.
Es bedarf keines Antrages, wenn wir uns in der Präsidialkonferenz eines Themas annehmen. Daher obliegt es allen Fraktionen, die ja auch Mitglieder der Präsidialkonferenz sind, jederzeit jedes Thema auf die Tagesordnung zu setzen und auch zu diskutieren.
Ich mache noch einmal darauf
aufmerksam – da alle Abgeordneten hier im Haus auf die
österreichische Bundesverfassung und damit auf unser politisches System
und die Demokratie angelobt sind und diese Gelöbnisformel ausgesprochen
haben –, wenn ganz konkret Abgeordneten im Haus vorgeworfen beziehungsweise
unterstellt wird, sie würden eine Diktatur errichten, dass ich auch in
Zukunft einen Ordnungsruf erteilen werde. (Abg. Belakowitsch: Das hat
sie aber nicht gesagt! – Abg. Hafenecker: Außer beim
Kollegen Reimon! Das ist ja genau der Punkt!)
Aber wir können das in der
Präsidialkonferenz gerne diskutieren. (Abg. Belakowitsch: Das
ist jetzt eine billige Ausrede! – Abg. Hafenecker: Und der
Kollege Reimon, bitte? – Abg. Belakowitsch: Er hat
gesagt, ...! – Abg. Hafenecker:
Schauen Sie noch einmal ins Protokoll von mir aus! – Abg. Belakowitsch:
Lassen Sie sich beide ...!)
Nun gelangt Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren hier ein Volksbegehren. Volksbegehren sind eine sehr wichtige Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, Anliegen ins Parlament zu tragen, und haben in der Regel oder eigentlich immer sehr berechtigte Anliegen.
Die große Frage, die sich stellt, wenn man sich dieses Volksbegehren, über das wir hier diskutieren, in der Gesamtheit anschaut, ist, ob das, was überschriftsartig am Anfang gefordert wird, danach auch in dem Ausmaß darin vorkommt. Die große Herausforderung bei Volksbegehren, die sehr umfassend sind, ist, ob man als politischer Vertreter, als Abgeordneter mit all den Forderungen, die aufgestellt werden, d’accord geht, oder ob es einem so mancher Initiator schwierig macht, weil man eine Masse an Forderungen vorbringt und die dann vielleicht noch in einer Art und Weise argumentiert, die einigermaßen herausfordernd ist.
Das
Echte-Demokratie-Volksbegehren fordert unter anderem den Ausbau
der direkten Demokratie – etwas, das ich positiv sehe –,
da wird der Stopp der Schuldenpolitik in Österreich gefordert. Es wird zum
Beispiel, um eine Kleinigkeit zu erwähnen, das öffentliche
Auszählen nach Wahlen gefordert – das ist eine Forderung, die
wir NEOS schon seit Langem aufstellen – und auch,
dass zum Beispiel das Sammeln von Unterstützungserklärungen für
das Antreten bei Nationalratswahlen in Zukunft online passieren kann. Auch das
ist eine Forderung, die wir positiv finden.
Mit ein Grund dafür, dass
wir seit ein paar Jahren so viele Volksbegehren hier im Plenum verhandeln, ist,
dass wir es durchgesetzt haben, dass das Unterschreiben der
Unterstützungserklärungen für Volksbegehren jetzt online funktioniert;
deswegen kommen so viele. Das war ein wichtiger erster Schritt,
und ich glaube, man kann da auch weitergehen.
Problematisch wird es dann,
wenn man sich das Volksbegehren in der
Tiefe durchliest, denn bei manchen Forderungen und Begründungen bleibt man
doch sehr irritiert zurück. Wenn die Initiatoren davon sprechen, wer denn
die Gegner der Demokratie sind, so sprechen sie nicht nur über die
Elite oder die Globalisten
oder die Großkonzerne, nein, sie sprechen auch
darüber, dass
die Europäische Union ein Gegner der Demokratie sei und auch die
Parteien, sprich alle hier im Parlament
vertretenen Parteien seien angeblich Gegner
der direkten Demokratie oder der Demokratie an sich. Das sehe ich
grundlegend anders.
Da wird auch die Forderung aufgestellt, dass Volksabstimmungen bei
knappen Mehrheiten, nämlich von 50 bis 53 Prozent,
wiederholt werden sollen. (Heiterkeit der Abg. Prammer.) Also
53 Prozent ist für mich eine sehr klare Mehrheit.
Man kann sich’s halt nicht so richten, wie man es gerne hätte.
Die Briefwahl soll abgeschafft werden. – Ich sehe das nicht so. Die Briefwahl hat Herausforderungen, aber sie ist ein legitimes und probates Mittel, damit sich mehr Menschen an Wahlen beteiligen.
Die Legislaturperiode soll auf zwei Jahre verkürzt werden. Ich glaube, das ist absolut kein guter Zugang, um nachhaltige, notwendige Reformen in Österreich umzusetzen.
Eine bis zu einem gewissen Grad
nachvollziehbare Forderung ist, dass Wahlbehörden mit parteifreien Wahlbeisitzern besetzt werden sollen. Das
fordern
wir NEOS auch. Das Volksbegehren geht aber davon aus, dass nur
parteifreie Wahlbeisitzer dort sitzen sollen. Wer weiß, wie schwierig es
ohnehin
schon ist, Wahlkommissionen zu besetzen, der weiß, dass das auch nicht
sehr sinnvoll ist.
Vielleicht eine letzte Sache:
Das Volksbegehren spricht auch davon, dass
nur Bundesminister, die entsprechend qualifiziert sind, Minister sein sollten.
Das sehe ich auch so. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Aber wenn
man dem ehemaligen Verteidigungsminister Darabos oder Frau
Bundesministerin Tanner aufgrund der Tatsache, dass sie keinen Wehrdienst
geleistet haben, die Qualifikation abspricht, dann halte ich das für
falsch.
Es sind also manche gute Forderungen, manche Begründungen sind irritierend. Wir werden uns weiter intensiv damit auseinandersetzen, direkte Demokratie in Österreich zu stärken. (Beifall bei den NEOS.)
12.34
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Harald Stefan
(FPÖ): Sehr geehrte Frau
Präsidentin!
Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht hier um ein Volksbegehren, das Thema ist
echte Demokratie. Wir haben schon gehört, es sind sehr viele Themen
zusammengepackt. Einige haben wir Freiheitliche als gut empfunden, andere als
weniger gut.
Hier über die Initiatoren
so ein bisschen die Nase zu rümpfen, finde ich nicht richtig. Es ist immer
ein bisschen billig, sich über die Wortwahl und
Ähnliches auszulassen. (Beifall bei der FPÖ.)
Tatsache ist, dass es sehr
wesentlich darum gegangen ist, die direkte Demokratie weiter auszubauen. Frau
Kollegin Fürst hat bereits sehr schön erläutert,
was dabei unser Ansatz ist. Bezeichnend war für mich die Rede des Herrn
Kollegen Bürstmayr von den Grünen, der erklärt hat, dass in
Deutschland ein
privates Bespitzelungsinstitut, Correctiv, eine Veranstaltung abgehört und
dann das Wort – was haben sie geprägt? – Deportation
und Ähnliches selbst ins
Spiel gebracht hat und hochzieht, dass das jetzt ein Grund gegen die direkte Demokratie wäre. – Das ist so
typisch, diese Argumentation! Was jetzt abläuft,
ist, dass genau jene Politiker, die dafür verantwortlich sind, dass
die AfD, aber auch die FPÖ, gute und immer bessere Umfragewerte haben, zu
Demonstrationen gegen diese Parteien aufrufen. Also die Regierung ruft zu
Demonstrationen gegen die Opposition auf! (Abg. Voglauer: Nein,
das nehmen Sie jetzt zurück!) Das kennt man an sich noch ganz gut aus
der DDR. Also das ist die Vorgangsweise und die Denkweise, mit der man
gegen die direkte Demokratie auftritt. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben immer klar gesagt:
Wir sind für die repräsentative Demokratie, wir halten auch unser
System für grundsätzlich gut (neuerlicher Zwischenruf
der Abg. Voglauer), aber wir wollen eine Möglichkeit der
Ergänzung haben; und diese
Möglichkeit der Ergänzung ist eben, dass aus der Bevölkerung
heraus Gesetze initiiert werden können.
Jetzt ist es so, dass es ein Volksbegehren geben kann, und dann können wir Abgeordnete gnädig sagen: Ja, das übernehmen wir, daraus machen wir einen Gesetzesvorschlag!, oder eben nicht.
Wir sagen aber: Es muss auch anders gehen, mit klaren Regeln. Wir haben dazu ein klares Konzept. Es gibt natürlich große Hürden, es braucht eine große Unterstützung und so weiter. Unser Ansatz ist aber, dass es diese Ergänzung
geben soll,
dass die Bevölkerung es von sich aus initiieren kann. Und das
macht dann eben keine Partei, auch nicht die FPÖ oder eine andere Partei.
Wir sagen eindeutig: Es muss die Möglichkeit geben, dass das gemacht wird.
Alle Argumente, die gegen die
direkte Demokratie vorgebracht werden, zerschellen, wenn man sieht, was
sie dort, wo sie gelebt wird, für Ergebnisse bringt, wie sinnvoll etwa
Entscheidungen regelmäßig in der Schweiz sind. Selbst,
wenn man sie für nicht gut hält, sind sie eben die Entscheidungen der
Bevölkerung. Die Bevölkerung ist die, die die Demokratie
trägt, die die Entscheidungen zu treffen hat.
Wir sind Abgeordnete. Wir spüren vielleicht nicht
immer den Puls der Bevölkerung. Manchmal wäre es gut, wenn wir dieses
Korrektiv hätten – ein Korrektiv im Sinne einer Korrektur
dessen, was wir hier vielleicht nicht im
Sinne der Mehrheit der Bevölkerung durchführen. Daher: Mehr direkte
Demokratie würde uns allen guttun! (Beifall bei der FPÖ.)
12.38
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2415 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau der direkten Demokratie in Österreich“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
2. Punkt
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über das Volksbegehren (2075 d.B.) „Beibehaltung Sommerzeit“ (2427 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir nun zum 2. Punkt der heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer. – Bitte.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc
(ÖVP): Frau Präsidentin!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und
Zuhörer auf der Galerie
und vor den Bildschirmen! Wir diskutieren
das Volksbegehren Beibehaltung Sommerzeit –
beziehungsweise ging es im Laufe der Debatte im Verfassungsausschuss
vielmehr darum, wie es in Zukunft mit der Zeitumstellung an sich sein soll, ohne Priorisierung von Sommerzeit oder
Winterzeit. Dementsprechend
darf ich dazu kurz Stellung nehmen.
Vielleicht kurz zur Genese: Im
Jahr 2018 hat die Europäische Kommission eine öffentliche
Konsultation zur Sommerzeitregelung durchgeführt, in der sich
eine Mehrheit der Teilnehmenden, also genau 84 Prozent, für die
Abschaffung der Zeitumstellung ausgesprochen hat. 70 Prozent der Stimmen
kamen ausschließlich aus Deutschland, etwa 3 Prozent der
österreichischen Bevölkerung haben an der Umfrage teilgenommen.
Daraufhin hat die Europäische Kommission einen
Richtlinienvorschlag zur Abschaffung der Zeitumstellung eingebracht, der im
Europäischen Parlament angenommen worden ist. Seither – seit
2019 – liegt die Kompetenz zur Festlegung der ganzjährigen
Sommer- oder Winterzeit bei den Mitgliedstaaten selbst, und das ist vielleicht
der Punkt, an dem es sich spießt. Es ist nämlich
den Mitgliedstaaten bis dato noch nicht gelungen, auf europäischer Ebene
zu einer einheitlichen Meinung darüber zu gelangen, wie dies in
Zukunft – innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten, aber im
Hinblick auf eine einheitliche Lösung –
bewerkstelligt werden soll. Leider Gottes ist die Debatte seit 2019 auch in den
zuständigen Räten, die dafür vorgesehen sind, eingeschlafen,
würde ich einmal behaupten.
Ich möchte mich dennoch bei den Initiator:innen
dafür bedanken, dass sie das Thema wieder aufs Tapet gebracht haben. Das
ist ein Thema, das mich
seit den Anfängen meiner politischen Tätigkeit begleitet –
immer wieder in der einen oder anderen Ausprägung, sei es jetzt betreffend
Bevorzugung der Sommerzeit oder der Winterzeit, aber immer in dem Sinne, diese
leidige Zeitumstellung abzuschaffen. Das ist also aus meiner
persönlichen Sicht ein
durchaus nachvollziehbares Volksbegehren, das uns auch in unseren eigenen
Lebensbereichen immer wieder beschäftigt.
Spannend ist auch, sich in weiterer Folge Gedanken
darüber zu machen, was tatsächlich sinnvoller ist. Es gibt
Studien, die aufzeigen, welche Bedeutung
und welche Auswirkungen die Zeitumstellung hat. 85 Prozent der Betroffenen
sagen, dass sie infolge einer Zeitumstellung Müdigkeit, Abgeschlagenheit
und Schlafstörungen begleiten und dass auch die
Konzentrationsfähigkeit darunter leidet. Das geht auch so weit, dass
sich Unfälle im Straßenverkehr und
in der Arbeit häufen – da gibt es zwei amerikanische Studien,
die das
zeigen – und dass das Herzinfarktrisiko steigen könnte.
Wenn es dann aber um die Frage
geht, ob Sommerzeit oder Winterzeit bevorzugt wird, ist sich die
Wissenschaft doch nicht mehr so einig. Schlafforschende zeigen
nämlich, dass die Sommerzeit nicht als Normalzeit geeignet ist, weil sich
die länger dauernden Dunkelphasen natürlich auch auf das psychische Wohlbefinden
auswirken. Wir sind da also durchaus noch in der Diskussion darüber, wie
es weitergehen soll. Richtige Fragestellungen, die in den Ausschusssitzungen
auch von den Kollegen Abgeordneten selbst aufgeworfen worden sind,
betreffen zum einen natürlich die Gesundheitsfolgen – sowohl
bei der Beibehaltung als auch der Abschaffung der Zeitumstellung –,
aber natürlich auch die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen.
Deswegen ist auch
eine Wirkungsfolgenabschätzung auf europäischer Ebene ratsam, die
derzeit aber noch nicht vorliegt.
Wir als ÖVP sehen dieses Vorgehen und diese Initiative
durchaus sehr
positiv. Wir möchten diese auch in Zukunft begleiten, aber es ist in
unserem Sinne durchaus wünschenswert, eine zusätzliche Fragmentierung
hinsichtlich Zeitzonen, hinsichtlich Zeitperspektiven auf europäischer
Ebene hintanzuhalten und eine möglichst
einheitliche Lösung zu finden. Danke
den Initiatoren und danke den 168 000 Menschen, die dieses
Volksbegehren unterschrieben haben! (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten
der Grünen.)
12.44
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Christoph Matznetter zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter
(SPÖ): Frau Präsidentin!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Initiatoren und
Initiatorinnen und Unterschreibende – 168 000, wir haben es
gerade gehört –, die Sie ein wichtiges Thema hier ins Haus gebracht
haben! Geschätzte Zuhörerinnen und
Zuhörer! Die Erdachse ist um 23,27 Grad gegenüber der Ekliptik
geneigt, also der Umlaufbahn unseres Planeten um die Sonne, was nicht nur dazu
führt, dass es im Sommer wärmer und im Winter kälter ist,
sondern auch dazu, dass die Lichtzeiten während der Drehung der Erde nicht
nur an jedem
einzelnen Breitengrad anders sind, sondern es wegen der Neigung noch dazu im
Winter auf der Nordhalbkugel kürzere Tage und im Sommer längere Tage
gibt. (Abg. Scherak: Ist das Geografie mit Prof. Matznetter?)
Mit der Natur und der Realität, die wir in diesem Universum nach 13,8 Milliarden Jahren vorfinden, kann man weder diskutieren, noch kann man etwas daran
ändern. Was man aber tun kann, wenn man Regelungen hat, die nicht vernünftig sind, ist, darüber zu reden, wie man sie ändert.
In einer Zeit, in der selbst
sehr gescheite und berühmte Regierungschefs Nassrasieren statt
Trockenrasieren zum Energiesparen diskutiert haben, gab es in mehreren
Staaten – auch in Österreich – eine Mode, zu sagen:
Hey,
wir sparen Energie, indem wir eine Sommerzeit einführen! Da ist es
länger hell, deshalb drehen wir später das Licht auf! (Abg. Obernosterer:
Das war der Kreisky!) – Genau.
Die vergangenen Jahrzehnte
haben gezeigt, dass kein messbarer Erfolg vorhanden ist. Was wir aber
gesehen haben, ist, dass die Situation der milchgebenden Kühe,
der Kinder, die früher oder später aufstehen müssen, der Eisenbahnen
und Flugzeuge, die eine Stunde warten müssen oder für die dann
gar unterschiedliche Fahrpläne – mit 3A und 3B –
gemacht worden sind, sagen wir einmal so, eher ein bisschen kafkaesk anmutet. (Abg.
Wurm: Aha!)
Daher habe ich ein tiefes
Verständnis dafür, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und
Bürger der Europäischen Union ein Ende dieses Zirkusses wollte,
aber –
und das ist etwas, das ich als Pro-Europäer leidvoll sagen
muss – wir
haben leider einen nicht funktionierenden Entscheidungsapparat in der
Europäischen Union. Die Kommission hat – Kollegin
Himmelbauer hat schon
davon gesprochen – in der Folge einen unzureichenden Vorschlag
vorgelegt. Die Ratspräsidentschaften – die letzte, die das
überhaupt noch diskutiert hat,
war übrigens die österreichische (Abg. Wurm: Ein
Freiheitlicher!) – haben das Thema, wie man in Wien
vielleicht sagen würde, versandeln lassen.
Daher geht mein großer, großer Dank an jene, die
das Volksbegehren initiiert haben. Das Thema gehört zurück auf das
Tapet, es gehört behandelt. Ich
darf mich dem Appell anschließen: Versuchen wir, gemeinsam Druck zu
machen, damit unsere Regierung in Brüssel vorstellig wird, damit mehr als
der bisherige Kommissionsvorschlag zustande kommt und dieser
Zielkonflikt beendet wird.
Wir hätten am liebsten
eine einzige Zeitzone in der ganzen Europäischen
Union, was quasi undenkbar ist, weil man mit der Natur nicht diskutieren kann.
Es ist nicht zumutbar, dass dieselbe Zeit, die in Warschau und Bukarest
gilt, auch in Lissabon gilt – auch heute nicht –, weil
die Menschen dort völlig außerhalb jeden Zeitrahmens wären.
(Abg. Wurm: In Los Angeles und
New York auch!) Das merken ja schon unsere Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten
aus Vorarlberg – auch dort gehen die Uhren anders, dort ist es
einfach länger hell (Abg. Scherak: Aber auch länger dunkel
in der Früh!), was daran liegt, dass diese Kugel sich dreht und daher
die Sonne anders steht. (Abg.
Wurm: Ein Wunder, dass das nicht in Brüssel entschieden wird!)
Daher wollen wir einen Vorschlag, wir wollen eine einheitliche Zeit, die nicht umgestellt wird, und wir wollen eine Zeit, die der geografischen Lage des Landes gerecht wird. Vielleicht müssen es dann drei Zeitzonen sein: Na und! Es gibt Länder, die noch viel mehr Zeitzonen haben. Wenn wir bei solch einem Zeitsystem bleiben, dann muss es Zeitzonen geben.
Vielen, vielen Dank, dass Sie das Thema wieder aufgebracht
haben! Ich verspreche Ihnen, wir werden es öfter ansprechen,
und – ich komme zurück auf meine
Vorrednerin – ich werde gemeinsam mit Eva Himmelbauer versuchen,
das Thema wieder öfter auf das Tapet zu bringen und zu fragen: Was
ist jetzt? Wann hören wir mit dem kafkaesken Zeitumstellen auf? –
Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
12.48
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Linder. – Bitte. (Abg. Loacker: In Kärnten ist die Sonne vom Himmel gefallen!)
Abgeordneter
Maximilian Linder (FPÖ): Frau
Präsident! (Abg. Lindner: -in!) Geschätzte Kolleginnen,
geschätzte Kollegen! Liebe Zuhörerinnen, liebe Zuhörer! Das Volksbegehren Beibehaltung Sommerzeit hat
168 700 Unterstützer –
Hut ab davor! Danke all jenen, die sich die Arbeit angetan haben, das zu
unterstützen und für ihre Meinung einzutreten.
Wir alle kennen die Probleme
rund um die Zeitumstellung: die Belastung
des Biorhythmus, die Probleme, die Kinder an die neue Zeit zu gewöhnen,
sie zur Schule zu bringen, sie in der Schule zu motivieren, dass sie bei der
Sache
bleiben, dass sie mitarbeiten, die großen Probleme der Landwirte in
der Milchwirtschaft, die Kühe umzustellen (Heiterkeit der Abgeordneten Obernosterer
und Pfurtscheller) – wir alle kennen all diese Probleme
und Schwierigkeiten.
Die permanente Sommerzeit hat
im Sommer große Vorteile. Wir wissen selbst, wie schön es ist, wenn
wir nach der Arbeitszeit noch Stunden im Freien genießen können, in
den Gastgärten sitzen können. Wir Touristiker freuen uns
darüber, dass die Gastgärten länger benützt werden, dass
wir länger offen
halten können und die Gäste länger in den Gärten sitzen
können.
Die Landwirtschaft hat
große Vorteile: Man kann länger bei der Heuernte sein, man kann
vielleicht hinterher auch noch gemütlich zusammensitzen und
etwas trinken.
Was aber, meine Damen und
Herren, bedeutet die permanente Sommerzeit im Winter –
auch das sollten wir, glaube ich, bedenken –? –
Während es heute
in der Früh bis halb acht finster ist, wäre es dann bis halb
neun oder neun finster. Wir haben schon jetzt im Winter oft Probleme, die
Kinder wach zu bekommen und zum Schulgehen zu motivieren, was ist
erst dann, wenn es bis
halb neun finster ist? Da sollen die Kinder aber schon eine Stunde in der
Schule sein.
Ich bin überzeugt davon, dass wir, wenn wir die
permanente Sommerzeit
haben, sehr schnell mit der Frage nach einem späteren Schulbeginn
konfrontiert sein werden. Diese Forderung wird ganz, ganz schnell kommen.
Werden
wir dann die Arbeitszeit auch nach hinten verlegen? Werden wir später
anfangen? – Dann haben wir gar nichts gewonnen, dann haben wir
dasselbe
wieder.
Wenn die Arbeitszeit aber
gleich bleibt, meine Damen und Herren – das wissen wir aus den
Gemeinden –, was wird dann kommen? – Jetzt müssen
wir
von 6.30 Uhr bis 7.30 Uhr, 8 Uhr, bis Schulbeginn ist,
Morgenbetreuung anbieten, dann werden wir von 6.30 Uhr bis
8.30 Uhr oder 9 Uhr zusätzliche Morgenbetreuung anbieten
müssen. Die Kinder sind dann eine Stunde länger in der Betreuung,
können nicht zu Hause bei der Familie sein, weil die Eltern
in die Arbeit gehen müssen, und die Kosten werden irgendwann wieder bei
der öffentlichen Hand, bei den Gemeinden picken bleiben.
Ich glaube, dass eine
einheitliche Zeit ohne Umstellung nur mit der Normalzeit, also mit der
Winterzeit, einhergehen kann. Wir wissen dann aber auch,
dass wir auf die Vorteile der Sommerzeit verzichten müssen.
Es ist ein schwieriges Thema, und wir werden uns noch ganz
intensiv damit auseinandersetzen müssen. Wir können da nicht einfach
drüberfahren und sagen: Hurra, das oder das ist das
Richtige! (Beifall bei der FPÖ. –
Abg. Obernosterer: Bravo!)
12.52
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Martin Litschauer. – Bitte.
Abgeordneter
Ing. Martin Litschauer (Grüne):
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Damen und Herren hier im Sitzungssaal und alle, die Sie uns jetzt
über verschiedene Medien zuhören! Ich möchte mich auch für
dieses Volksbegehren bedanken, weil es ein wichtiges Thema aufgezeigt hat und
wir da in mehrerlei Hinsicht einiges lernen können – manches ist
kleinerer Natur, manches größerer Natur. Man lernt zum Beispiel,
dass der kürzeste Tag oder die kürzeste Nacht nicht unbedingt bei der
Sonnenwende ist, dass sich das
durchaus ein bisschen verschiebt, weil sich Sonnenaufgang und Sonnenuntergang
aufgrund der schrägen Erdachse durchaus unterschiedlich entwickeln. Wir
lernen aber auch, wie schwierig manches Mal Lösungen zu finden sind,
insbesondere wenn sie für mehrere Staaten in der EU gefunden werden
müssen.
Wir haben gesehen, das EU-Parlament hat sich bereits
dafür ausgesprochen, dass diese Zeitumstellung abgeschafft werden soll.
Wir haben jetzt auch gehört, die Vorschläge der EU-Kommission waren
ein bisschen unzureichend und
die Mitgliedstaaten haben sich bis jetzt noch nicht entschieden.
Wir haben im Ausschuss sehr viel über die Vor- und Nachteile
der verschiedenen Zeiten diskutiert. Was aus der Diskussion eindeutig
hervorgegangen ist: Die Menschen wünschen sich ein Abstellen des
Umstellens. Genau da muss
man dranbleiben, denn das Umstellen ist das, was die Menschen eigentlich am
meisten daran stört, weil das, glaube ich, die meisten gesundheitlichen
Auswirkungen hat. Deswegen ist es total wichtig, dass wir da zu einer
Lösung kommen. Ich denke, wir müssen auch den Druck wieder
erhöhen, dass bei
den Mitgliedstaaten und unter dem neuen EU-Vorsitz dieses Thema auch wieder
aufs Tapet kommt, damit wir da zu einer Lösung kommen, denn es ist wirklich – wir
haben es auch schon gehört – ein bisschen ein Armutszeugnis,
dass es in diesem Punkt noch keine Lösung gibt. (Abg. Wurm: Wenn
ihr in der Regierung seid, oder wann? Wann macht ihr das?)
Ihr (in Richtung FPÖ) könnt vielleicht mit
Kollegen Orbán reden, der könnte es in Zukunft auf die Tagesordnung
setzen; angeblich habt ihr eh einen so guten Draht. Seit Österreich den
Vorsitz gehabt hat, ist da leider Gottes nicht mehr viel passiert. Das
wäre vielleicht ein Anspruch. Als Techniker sage ich, viele Beginnzeiten
könnten wir ja wieder anpassen – wir haben es gehört:
Schule, Arbeit und so weiter –, aber ich glaube, wir brauchen auf
jeden Fall eine Lösung,
die dafür sorgt, dass das Umstellen abgeschafft wird. Ob die
Zeitzonen – aktuell haben wir in der EU drei – genau so
bleiben müssen oder sich doch teilweise verschieben können,
das sollten doch bitte die Mitgliedstaaten relativ rasch klären können.
(Abg. Wurm: Habt ihr keine Grünen in Brüssel,
oder was?)
Deswegen abschließend noch einmal ein Danke für
dieses Volksbegehren, dass von Österreich da auch noch einmal Druck
gemacht und das Thema noch
einmal transportiert wird! Ich hoffe schon, dass es jetzt unter dem
neuen EU-Vorsitz wieder auf die Tagesordnung kommt und in Zukunft auch wieder
behandelt wird, nachdem es Österreich als Letzter behandelt
hat. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.55
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Julia Seidl zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete
Mag. Julia Seidl (NEOS): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich
spreche ja heute das letzte Mal vor Ihnen in diesem Hohen Haus, weil ich mich
entschieden habe, Wahlkampf in Innsbruck zu machen. Ich glaube, dass
es dringend notwendig ist, dass wir
dort vorwärtskommen – Sie kennen die Situation. (Beifall bei
den NEOS. – Abg. Wurm: Einen freiheitlichen
Bürgermeister brauchen wir dort!)
Ich glaube, dass beides gemeinsam, ein Nationalratsmandat auszuüben und einen ehrlichen, glaubwürdigen Wahlkampf in Innsbruck als Bürgermeisterkandidatin zu führen, nicht miteinander vereinbar ist.
Ich finde es schön, dass ich zur Sommerzeit reden darf. Es ist ja Usus in diesem Haus, dass man sich bei seiner Abschiedsrede auch ein bisschen vom Thema entfernen darf. Ich werde das auch tun, aber ich finde es, wie gesagt, schön, dass ich zur Sommerzeit reden darf, und zwar weil ich glaube, dass wir in Österreich aufpassen müssen, dass wir – im übertragenen Sinne – politisch und gesellschaftspolitisch in den nächsten Jahren nicht in einer Winterzeit aufwachen, in der es ziemlich kalt, dunkel und düster werden wird. (Abg. Kickl: Noch kälter?)
Wenn ich einen Rückblick
anstelle und darüber nachdenke, wie meine
letzten zweieinhalb Jahre in diesem Haus waren, dann muss ich leider sagen,
dass der Pensionist, der mich neulich auf der Straße im Rahmen eines
Wahlkampfgesprächs angesprochen hat, leider recht hat. Ich habe ihn
gefragt, was er sich von der Politik wünscht, egal auf welcher politischen
Ebene.
Da hat er kurz überlegt und mir gesagt: Ich wünsche mir, dass die
Politikerinnen und Politiker mehr nach ihrem Gewissen handeln anstatt nach der
Parteipolitik oder der Taktik. – Ich finde, er hat recht,
und man sollte diese Bürger:innen auch sehr ernst nehmen – weil
ich da schon ein Raunen von der ÖVP höre. Er hat recht. Er hat recht,
wenn er sagt: Wie kann es denn
sein, dass die Taktik über allem anderen steht?
Mein Befund über die
letzten zweieinhalb Jahre sagt Ähnliches: Wir sehen, dass dieses taktische
Kalkül, immer wieder eine Wahl zu gewinnen, immer wieder an der Macht zu bleiben (Abg. Pfurtscheller:
Es ist ein taktisches Kalkül, eine Wahl zu gewinnen?) –
Frau Pfurtscheller gefällt das nicht –, dazu führt,
dass man ständig versucht, die größten Zielgruppen zu bedienen.
Warum ist das problematisch, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe
Kolleginnen
und Kollegen? – Sie bedienen sich hier umfassend und Sie begehen
hier umfassend und massiv einen Zukunftsraub an den nächsten
Generationen. (Beifall bei den NEOS.)
Ein Kollege von der ÖVP
hat heute schon gesagt: Manchmal sind die
richtigen Entscheidungen die unpopulären. Wissen Sie, was? Er hat recht.
Interessanterweise ist aber genau die ÖVP nicht in der Lage, diese
unpopulären Entscheidungen zu treffen, weil sie alles dafür gibt, an
der Macht zu bleiben. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Kickl:
Aber ihr steht Gewehr bei Fuß, den Mehrheitsbeschaffer zu machen!)
Ich möchte meinen Befund kurz
mit drei Beispielen untermauern. Schauen
wir uns das österreichische Pensionssystem an: Wir fahren da mit Vollgas
an die Wand, mit vollem Karacho. Was passiert hier herinnen seit
Jahren? – Wir
steigen einfach noch einmal aufs Gaspedal. Warum? – Weil die
Zielgruppe sehr groß ist.
Schauen wir uns das Bildungssystem an: Wie viel ist denn da an Verbesserungen passiert? – Aus meiner Sicht nicht viel, seit ich die Julis mitgegründet habe, die Jungen Liberalen, und das ist schon ziemlich lange her, 16 Jahre. Wir
trennen die Kinder immer noch
zu einem Zeitpunkt, zu dem dies nicht notwendig wäre. Wir schaffen es in
unserem Bildungssystem immer noch nicht,
Bürgern und Bürgerinnen die Chance zu geben, ihre Talente zu
entfalten, damit sie schlussendlich ihr Leben
alleine, eigenverantwortlich mit dem Rüstzeug,
das sie brauchen, meistern können. (Abg. Hafenecker: Eine
Wiederkehr des alten Systems!) Wir haben ein System in der Bildung, das
sich ganz stark an
Fehlern orientiert, und aus meiner Sicht ist es nicht zukunftsfähig. Wir
müssen doch schauen, dass die Kinder in
der Schule nicht abstumpfen! Wir müssen
doch schauen, dass sie das lernen, was sie können, und dass sie
dort, wo sie gut sind, noch besser werden!
Ganz nebenbei haben wir
ein Förderalismussystem und ein Fördersystem gebaut, in
dem wir die Menschen mittlerweile von Förderungen abhängig gemacht
haben. Woran erkennt man das? – Wenn wir uns überlegen, was in
unserem Staat alles passieren würde, wenn wir die
Förderungen kürzen würden, dann müssten wir feststellen,
glaube ich, dass die Situation dann nicht mehr sehr
gut ausschauen würde. (Präsident Hofer übernimmt den
Vorsitz.)
Unternehmertum, Bürokratieabbau – nichts;
ich muss ehrlicherweise sagen: Viel ist da nicht passiert! Der Staat ist und
bleibt nach wie vor gefräßig wie eh
und je. Die Menschen sind abhängig vom Goodwill des Staates, der Nanny
State schreitet voran und schreitet voran. (Beifall bei den NEOS.)
Das finde ich schade,
denn alle regen sich darüber auf, dass wir eine Generation von
Couch-Potatos heranzüchten, und ich muss ganz ehrlich sagen: Ich verstehe
es. Wenn ich keine Hoffnung für die Zukunft mehr habe, wenn
ich mir nichts mehr aufbauen kann, weil der Staat die ganze Zeit alles aus
meiner Geldtasche wieder rausholt, was ich reingearbeitet habe, dann habe ich
doch auch keinen Bock mehr, wirklich anzupacken und etwas zu machen.
Schlussendlich freue ich mich sehr, dass es in Österreich Unternehmerinnen und Unternehmer gibt, die in diese Verantwortung gehen. Ich freue mich darüber, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sagen: Ich arbeite trotzdem, ich
gebe
trotzdem etwas und ich bringe trotzdem Leistung! Es ist nämlich gar
nicht anders möglich, wie sollen wir als Staat denn sonst vorankommen? Ich glaube,
dass man allen Danke sagen muss, weil sie trotz dieser Bundesregierung,
trotz der Gesetze und trotz der Entscheidungen, die wir nicht getroffen
haben, weitermachen.
Abschließend möchte ich mich bei meinen
Ausschusskolleginnen und -kollegen aus dem Tourismusausschuss, aus dem
Kulturausschuss bedanken. Wir
hatten sehr gute Gespräche. Wir haben oft sehr hart debattiert, waren aber
eigentlich immer fair zueinander, und das finde ich schon schön. An die
Zuhörer und Zuhörerinnen: Das ist etwas, was man oft nach außen
hin nicht wahrnimmt, aber das gibt es auch! (Beifall bei den NEOS
und bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Abschließend an meinen besten Klub natürlich:
Liebe NEOS, ich danke euch recht herzlich! Ihr seid – das muss ich
sagen – Lichtgestalten, die sich als Einzige hier herinnen wirklich
nachhaltig um die nächsten Generationen Sorgen
machen, in die Zukunft denken und diese Systeme anprangern.
Wenn Sie in Zukunft als Nationalrat, wenn Sie, meine sehr
verehrten Damen und Herren, in Zukunft hier herinnen Entscheidungen treffen,
möchte ich Ihnen
eine Sache mitgeben: Überlegen Sie, wie Sie diese Entscheidungen treffen würden,
wenn Kinder und Jugendliche in diesem Land nicht nur eine Stimme
hätten, sondern ihre Stimme doppelt zählen würde! Welche
Entscheidungen würden Sie
treffen? – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von
SPÖ und Grünen.)
13.02
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseher! Wir kommen wieder zurück
zum eigentlichen Thema, dem Volksbegehren Beibehaltung Sommerzeit,
wobei ich gleich einleitend darauf hinweisen möchte, dass die Initiatoren
selbst im Ausschuss gesagt haben, sie würden es heute nicht mehr so
nennen.
Es geht primär darum, dass man nicht mehr umstellt, und genau vor dieser
Problematik stehen wir.
Die Einführung der
Sommerzeit in Österreich erfolgte im Jahr 1980. Das
waren noch ein bisschen die Nachwehen der Energiekrise: Man hat gedacht, man
kann sich vielleicht Energie sparen, wenn die Sonne am Abend
länger scheint. Das hat sich – das wissen wir in der
Zwischenzeit – überhaupt nicht
erfüllt, es ist also vollkommen energieneutral, welche Zeit wir haben.
Was wir aber haben, ist das
ewige Umstellen, das sind diese sogenannten Jetlag-Empfindungen, die sehr viele
Menschen haben. Das nimmt im Übrigen mit
dem Alter zu, vor allem ältere Menschen leiden sehr stark darunter.
Für kranke, chronisch kranke Menschen
ist es teilweise ein riesengroßes Problem, weil
sie oftmals Medikamente tatsächlich sehr, sehr genau einnehmen
müssen, das heißt, sie müssen das dann über viele, viele
Tage wieder umstellen. Das
sind also große Probleme. Für Kinder ist es schwierig, für
Nutztiere ist es schwierig; Studien belegen, dass es das Herzinfarktrisiko
steigert, das Schlaganfallrisiko steigert, vor allem eben bei
Personen, die ohnehin gesundheitlich angeschlagen sind.
Es gab dieses EU-Volksbegehren,
bei dem über 80 Prozent für die Abschaffung der Umstellung
gestimmt haben. Dann hat das EU-Parlament beschlossen,
dass die Sommerzeit 2021 endgültig
abgeschafft wird – und das war es auch schon. Das war die
Demokratie in dieser EU. Das ist eine Demokratiesimulation gewesen,
die da stattgefunden hat, meine Damen und Herren! (Beifall bei der
FPÖ.)
Ich denke jetzt an den vorherigen Tagesordnungspunkt, an Ihre Ausführungen hier herinnen oder auch an den Experten, einen gewissen Herrn Herfried Münkler, der sich gestern in der „ZIB 2“ im Staatsfunk darüber ausbreiten
konnte, dass die Bürger keine geübten Demokraten seien und dass sie
quasi zu dumm dazu seien, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Er hat sich
dort des Langen und Breiten ausbreiten können, im Übrigen im
österreichischen Staatsfunk, den dann
aber diese Bürger, die ja nicht in der Lage sind, direkte
Demokratie in Österreich zu leben – er hat gesagt: in
Österreich und
in Deutschland –, bezahlen dürfen. Bezahlen dürfen sie
seinen Auftritt im österreichischen Staatsfunk, dafür sind diese
Bürger gut genug, aber mitbestimmen sollen sie nicht, denn sie
sind ja nicht geübt genug, und da kommen dann falsche Entscheidungen
heraus.
Wissen Sie, meine Damen und
Herren, genau das ist das Problem: Wenn
die Entscheidungen nicht so getroffen werden, wie es die Eliten gerne
hätten, dann werden die Entscheidungen wie im Fall der Abschaffung der
Zeitumstellung einfach nicht umgesetzt.
Die EU – nur zum
Abschluss noch – hat bereits bis ins Jahr 2026 die Termine
für die Umstellung in Richtung Sommerzeit oder Normalzeit
festgesetzt – Normalzeit nämlich. Es gibt keine
Winterzeit, es gibt nur die Normalzeit, die ja auch in den Biorhythmus des Menschen
hineingeht. Hormone werden nach der Helligkeit ausgeschüttet. Wenn wir das
zu sehr verschieben, dann wird es zu einem
Problem. (Abg. Loacker: ... Spaß ...
Freiheitlichen ..., wollen keine lauen Sommerabende!) –
Kollege Loacker ist ganz nervös, weil ich seine heilige EU hier kritisiert habe, es ist aber nun einmal so: Der
menschliche Biorhythmus ist
auf hell und dunkel angewiesen, und wenn das verschoben wird, dann kann
es zu einem Problem werden.
Ich glaube, in diesem Sinne kann Österreich durchaus einmal eine Vorreiterrolle einnehmen: Setzen Sie sich endlich dafür ein, dass diese Zeitumstellung abgeschafft wird, und zwar nicht erst irgendwann nach 2026, sondern sofort! (Beifall bei der FPÖ.)
13.06
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner
ist Herr Abgeordneter
Peter Wurm. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.06
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Zuseher!
Ein spannendes Thema: Zeitumstellung – Sommerzeit, Winterzeit,
Normalzeit –, vielleicht ganz exemplarisch für den Zustand,
sage ich einmal, vor allem der Europäischen Union, aber auch jener
Parteien, die das immer so
in den Himmel loben.
Kurz noch einmal zur Historie: Wie gesagt in den Achtzigerjahren mit der
Idee eingeführt, man spare sich Energie, hat sich mittlerweile
seit vielen, vielen
Jahren herausgestellt, dass das nicht der Fall ist. Das war also eine Fehlentscheidung,
eine klassische Fehlentscheidung, und jetzt kommen auch wir als Freiheitliche
ins Spiel: Wir haben bereits in den Neunzigerjahren angefangen, das zu
kritisieren. Ich habe persönlich in den letzten zehn Jahren auch
einige entsprechende Anträge und Anfragen hier eingebracht. Das
heißt, wir Freiheitliche sind schon sehr lange ganz eindeutig der
Meinung: Diese Zeitumstellung ist ein Fehler.
Das hat auch diese Umfrage bei der Bevölkerung in Europa ergeben, und das Europäische Parlament hat sogar dann im März 2019 unsere freiheitliche Position, dass diese Umstellung ein Blödsinn ist, angenommen und beschlossen, diese Zeitumstellung abzuschaffen.
Das wäre einmal eine
erfreuliche Entwicklung gewesen, aber seit 2019 –
wir schreiben jetzt 2024 – ist die Europäische Union nicht in
der Lage, den Beschluss des eigenen Parlaments, des EU-Parlaments, in die Tat
umzusetzen. Das zeigt den Zustand dieser Europäischen Union: dass man
nicht einmal
bei einem solch einfachen Thema eine Lösung erzielt, bei dem für
jeden klar ist, dass die Lösung, die Zeitumstellung abzuschaffen, richtig
ist.
Das ist eine Bankrotterklärung, und ich sage es für die Bevölkerung hier in Österreich vor allem im Hinblick auf den 9. Juni: Da wählen Sie das Europäische Parlament (Zwischenruf des Abg. Gödl) und Sie wählen auch die Richtung in Europa, und da kann es nur eine geben, nämlich jene der Freiheitlichen, damit
auch in Brüssel endlich einmal Vernunft und eine schnelle Lösung von Problemen eintreten.
Kollege Matznetter hat ja die ganze
Geschichte als sehr „kafkaesk“ beschrieben, und es ist eigentlich
Kafka live, dass man dieses Thema nicht endlich zu
einem Abschluss bringt. Der Letzte, der das im EU-Rat thematisiert hat, sitzt
hinter mir: Das war der damalige Verkehrsminister Norbert Hofer, der
das im Jahr 2019 im EU-Rat zumindest thematisiert hat. Seitdem passiert
gar nichts mehr.
Abschließend zusammenfassend: Sommerzeit, Winterzeit, Zeitumstellung – die Zeitumstellung ist eindeutig abzuschaffen, das ist vollkommen klar, aber die Europäische Kommission, der Europäische Rat schaffen das nicht.
Wir können –
und das ist das nächste Problem – hier im Parlament alle
möglichen Entscheidungen treffen, aber genau zu diesem Thema passiert
in
Brüssel leider Gottes gar nichts, selbst wenn alle zustimmen würden, weil
wir diese Kompetenz leider Gottes bereits an Brüssel abgegeben haben. Das
heißt, wir müssen warten, bis sich die Eliten in Brüssel
endlich dazu bequemen, das so umzusetzen.
Und ein letzter Hinweis: Dass da nichts passiert, könnte
möglicherweise
daran liegen – ganz einfach –, dass da niemand finanziell
profitiert. Das ist der wahre Grund. Da gibt es keine Lobbyisten, keine
Großkonzerne, die Geld
dabei verdienen, deshalb ruht das Thema und deshalb sind wir da, wo wir
sind. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.10
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist niemand
mehr dazu gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist offenbar nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie, seinen Bericht 2427 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (2076 d.B.) „GIS-Gebühren NEIN“ (2416 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Herr
Abgeordneter Mag. Kurt Egger. – Bitte,
Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger
(ÖVP): Herr Präsident!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf
der Galerie und via Livestream! Wir haben jetzt heute die Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks
zum zweiten Mal auf der Tagesordnung, in diesem Fall jetzt aufgrund
eines Volksbegehrens, das sich für die Abschaffung der
GIS-Gebühren ausspricht. So gesehen war das Volksbegehren bereits erfolgreich,
weil es die GIS-Gebühren in der Form ja nicht mehr gibt. (Rufe bei
der FPÖ: Hahaha!)
Was man in diesem Zusammenhang schon ein wenig kritisch anmerken muss, ist, dass die Proponenten dieses Volksbegehrens gleichzeitig ein Volksbegehren oder den Antrag auf ein Volksbegehren beziehungsweise eine Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren für GIS-Gebühren eingeleitet haben. Also das Instrument des Volksbegehrens zu missbrauchen, um eine Meinungsforschung durch die Österreicherinnen und Österreicher zu betreiben, halte ich für sehr bedenklich.
Aufgrund dessen, dass dieses Volksbegehren
jetzt im Parlament gelandet
ist, bietet sich mir aber noch einmal die Gelegenheit, ein paar konkrete Dinge
zusammenzufassen.
Erstens: Medienvielfalt ist
wichtig. Unabhängiger Journalismus und qualitätsvoller Journalismus
müssen gewährleistet sein. Wir als Volkspartei haben in den letzten
zwei Jahren versucht, die herausfordernde Situation im Bereich der
Medienhäuser und im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
zu erkennen und neue Ansätze auch dementsprechend voranzutreiben.
Wir haben im Jahr 2022 in Bezug
auf die Medienvielfalt 54 Millionen Euro in die
Digitalisierungsförderung investiert. Wir haben im Jahr 2023
20 Millionen
Euro und im Jahr 2024 ebenfalls noch einmal 20 Millionen Euro
bereitgestellt. Für die
Qualitätsjournalismusförderung sind es für das Jahr 2023
20 Millionen Euro und
für das Jahr 2024 und fortfolgend ebenfalls 20 Millionen Euro.
Das heißt, wir haben mit Bundesministerin Raab und dem grünen Koalitionspartner
dafür gesorgt, dass die Presseförderung versechsfacht wird –
von 8 Millionen Euro auf 48 Millionen Euro!
Beim ORF ist es so, dass es für 3,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher günstiger wird: bisher 22,45 Euro, jetzt 15,30 Euro. Ein Beitrag für Zweitwohnsitze entfällt komplett.
Wir haben auch dafür gesorgt, dass der ORF sparen muss, die Strukturen schlanker und auch die Kosten für die nächsten Jahre gedeckelt werden müssen.
Er wird digitaler, er wird größer – insofern, als dass es ein zusätzliches Kinderprogramm gibt –, er wird nutzerfreundlicher, und wir haben auch dafür gesorgt, dass er auch transparenter wird, nämlich durch Offenlegung der Gehälter, durch Offenlegung der Werbemengen, von Beraterverträgen und Studien und Umfragen.
Außerdem ist es auch dabei geblieben, dass es quasi
sozial gerecht ist,
wenn der gleiche Personenkreis gebührenbefreit ist.
In diesem Sinne: Wir haben dafür gesorgt, dass Vielfalt, Unabhängigkeit und Qualität gesichert werden. (Beifall bei der ÖVP.)
13.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag.a Muna Duzdar. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kollegen
und Kolleginnen! Sehr geehrte Zuseher und Zuseherinnen! Wir behandeln heute
dieses Volksbegehren betreffend Nein zu GIS-Gebühren. Es ist von meinem
Vorredner ja schon richtig gesagt worden, dass es die GIS-Gebühren in der
Form nicht mehr gibt, aber in diesem Zusammenhang geht es natürlich um die
Diskussion der finanziellen Absicherung des öffentlichen Rundfunks. Es ist
kein Geheimnis, dass wir vonseiten der Sozialdemokratie der Meinung sind:
Wenn man den ORF in dieser gewohnten Form fortsetzen will, dann braucht es eine
solide finanzielle Grundlage. (Abg. Kickl: In der gewohnten Form!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in diesem Zusammenhang ist uns auch wichtig, die Proponenten und Proponentinnen
des Volksbegehrens davon zu überzeugen, dass der öffentliche
Rundfunk einen wichtigen Beitrag für
die österreichische Wirtschaft, auch aber für die
österreichische Identität leistet. Ich habe es heute in der Früh
schon erwähnt: Die gesamte Filmbranche
wird vom öffentlichen Rundfunk finanziert.
Wir vonseiten der Sozialdemokratie sagen aber nicht, dass beim ORF alles paletti ist, nein. Der ORF muss unserer Meinung nach transparenter, er muss demokratischer und er muss auch unabhängiger werden, keine Frage.
Wir stehen auch der
Haushaltsabgabe kritisch gegenüber, deshalb haben
wir als SPÖ gegen die Haushaltsabgabe
gestimmt, weil wir der Meinung sind, dass sie in dieser Form, wie sie
beschlossen wurde, nicht sozial gerecht
ist. Es kann nämlich nicht sein, dass jemand, der ein Villenbesitzer ist,
genauso
viel zahlt wie eine alleinerziehende Mutter. Die Haushaltsabgabe
aber bittet jeden gleich zur Kassa, egal ob finanzstark oder armutsgefährdet.
Was hat die Regierung
gemacht? – Sie hat zeitgleich mit der KöSt-Senkung den
Konzernen ein Milliardensteuergeschenk gemacht, während die Menschen
inmitten der Teuerungskrise seit dem 1. Jänner zusätzlich
belastet werden. Ja, es ist eine zusätzliche Belastung, weil wir ja einen
Adressatenkreis haben, der
um 525 000 Privathaushalte erweitert wird.
Daher haben wir einen eigenen Vorschlag eingebracht, nämlich zur Sicherung einer sozial gerechten Finanzierung des ORF, und daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Muna
Duzdar, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „ORF-Finanzierung sozial gestalten“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien wird aufgefordert,
ehestmöglich dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Ausweitung der
Befreiungen vom ORF-Beitrag vorzulegen. Abgestellt werden soll dabei nur auf
die Einkommenshöhe, um Geringverdiener:innen in Zeiten
der Teuerung zu entlasten und zu mehr Gerechtigkeit beizutragen. Wohnkosten
sollen auch nach dem 1.1.2026 auf die Einkommensgrenzen angerechnet werden.
Darüber hinaus sollen junge Menschen bis zum 24. Lebensjahr vom ORF-Beitrag
ausgenommen werden, wenn sie im eigenen Haushalt wohnen. Die dadurch fehlenden
Mittel sollen dem ORF aus dem Budget refundiert werden.“
*****
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Vorschlag ist zum einen: die Gebührenbefreiung ausschließlich an das Einkommen zu knüpfen und keine anderen
zusätzlichen Voraussetzungen zu verlangen. Jetzt ist es nämlich so, dass Menschen, die ein geringes Einkommen haben oder als armutsgefährdet gelten, nicht befreit werden können, sofern nicht weitere Voraussetzungen vorliegen.
Und was uns besonders wichtig ist und wofür wir als
Sozialdemokratie eintreten – ich sehe heute auch sehr viele
junge Menschen auf der Galerie –,
ist, dass junge Menschen, die in einem eigenen Haushalt leben, bis zu ihrem
24. Lebensjahr vom ORF-Beitrag befreit werden sollen. Es wäre doch
ein demokratiepolitisch wichtiges Signal, dass junge Menschen kostenlos den
öffentlichen Rundfunk nutzen können. Das wäre wirklich von
Interesse,
um die Jungen auch stärker an den ORF heranzuführen. Die dadurch
fehlenden Mittel sollen aus dem Budget refundiert werden. (Beifall bei der
SPÖ.)
13.19
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muna Duzdar,
Genossinnen und Genossen
betreffend „ORF-Finanzierung sozial gestalten“
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (2076 d.B.) "GIS Gebühren NEIN" (2416 d.B.) (TOP 3)
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. Juni 2022 das Finanzierungsmodell des ORF über die GIS-Gebühr als verfassungswidrig erkannt und eine Neuordnung aufgetragen. Diese wurde vor dem Sommer 2023 im Nationalrat beschlossen. Sie trat mit 1.1.2024 in Kraft, die Rundfunkgebühr wurde durch den ORF-Beitrag abgelöst. Pro Haushalt sind 15,30 Euro pro Monat fällig.
Laut
Erläuterungen zum Gesetz erweitert sich durch die Neukonzeption des
ORF-Beitrages der beitragspflichtige Adressatenkreis um rd. 525.000 Privathaushalte,
sodass insgesamt rd. 4,1 Mio. Haushalte den ORF-Beitrag grundsätzlich
zu entrichten haben werden. Unter Berücksichtigung einer Befreiungsquote von rd. 8%
ergeben sich rd. 3,7 Mio. Haushalte. Zudem sind voraussichtlich rund 238.000
Unternehmen beitragspflichtig, wovon rund 100.000 durch
die Umstellung auf die Haushaltsabgabe erstmals zahlungspflichtig werden.
Gerechnet wird mit 340.000 ORF-Beiträgen seitens der Unternehmen.
Die SPÖ
steht für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und eine
gesicherte Finanzierung desselben. Seit Beginn der Diskussion um eine neue
ORF-Finanzierung haben wir darauf gepocht, dass diese sozial gerecht gestaltet
wird und den ORF zur Sparsamkeit
verpflichtet. Die türkis-grüne Regierung hat es jedoch in mehr
als einem Jahr nicht geschafft, ein sozial gerechtes Modell vorzulegen. Daher
haben wir gegen die Haushaltsabgabe gestimmt, vor allem auch, weil sie
alle gleich zur Kasse bittet, egal ob ein Haushalt finanzstark ist oder
armutsgefährdet. Ob in einem Haushalt
eine Alleinerzieherin mit geringem Einkommen wohnt, eine Studentin oder
ob es sich um eine Millionärsvilla mit mehreren sehr gut verdienenden
Personen handelt, es wird jeweils nur ein ORF-Beitrag fällig. Ein von der
SPÖ unterstütztes Finanzierungsmodell müsste fair nach den
jeweiligen wirtschaftlichen Möglichkeiten der Haushalte gestaltet sein.
Diese Chance wurde mit der
aktuellen Konstruktion der Haushaltsabgabe verpasst.
Während
also ÖVP und Grüne den Konzernen mit der
Körperschaftssteuersenkung ein Milliarden-Steuergeschenk gemacht haben,
werden die Menschen mit
der Haushaltsabgabe seit 1. Jänner inmitten der Teuerung zusätzlich
belastet – und das vor dem Hintergrund einer unzureichenden
Gebührenbefreiung. Aktuell
ist vorgesehen, dass für eine Gebührenbefreiung zwei Voraussetzungen
erfüllt sein müssen: Erstens muss ein Bezug von beispielsweise
Pflegegeld, Arbeitslosengeld, Pension oder Sozialhilfe vorliegen. Zweitens
darf das Haushalts-Nettoeinkommen den Richtsatz für die
Gewährung einer Ausgleichszulage nur um maximal
12% übersteigen. Abgezogen werden können dabei der Hauptmietzins
einschließlich der Betriebskosten oder andere anerkannte
außergewöhnliche Belastungen und monatlichen Kosten für die
24h-Betreuung. Die Richtsätze pro Monat betragen seit
1.1.2024 EUR
1.364,12 bei einer Person und EUR 2.152,03 bei zwei Personen.
Für jede weitere Person sind EUR 210,48 vorgesehen.
Diese Vorgaben
bedeuten, dass Personen mit geringem Einkommen, die jedoch keine Anspruchsgrundlage
wie Pension oder Pflegegeld vorweisen können, nicht von
der Rundfunkgebühr befreit sind. Die
Befreiungsmöglichkeiten vom ORF-Beitrag bleiben bis 31.12.2025
unverändert bestehen. Dass die Beitragsbefreiung
nur für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Pension
etc. gilt, während Geringverdiener:innen volle Beiträge leisten
müssen, kann zu Recht
als ungerecht kritisiert werden. Hier muss eine Ausweitung der Befreiungen
für mehr Gerechtigkeit sorgen. Positiv zu beurteilen ist lediglich, dass
durch die Novelle
auch Lehrlinge einen Anspruch auf Befreiung haben.
Eine weitere
Verschlechterung des ohnehin ungerechten Zustandes tritt mit 1.1.2026 in Kraft.
Ab dann sind die Befreiungstatbestände und das Verfahren über Befreiungsanträge
direkt im ORF-Beitrags-Gesetz geregelt. Durch die mit 2024 in Kraft tretende Möglichkeit zur Abfrage aus der
Transparenzdatenbank sollen Befreiungsverfahren in weitem Maß
automatisiert erfolgen. Von dort an können Wohnkosten nicht mehr auf die
Einkommensgrenze angerechnet werden. Dadurch werden
viele aus dem Kreis der Beitragsbefreiten herausfallen.
Da die
Haushaltsabgabe mit 1.1.2024 in Kraft getreten ist, ist aktuell kurzfristig
nicht mit einer weiteren Systemumstellung bei gleichzeitiger Sicherstellung der
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu rechnen. Um
trotzdem die
soziale Ausgewogenheit zu verbessern, soll die Haushaltsabgabe umgehend so umgestaltet werden, dass zumindest die schlimmsten
sozialen Härten abgefedert
werden. Dafür braucht es eine Ausweitung der Gebührenbefreiung. Diese
soll sich ausschließlich an der Einkommenshöhe orientieren und keine
weiteren Voraussetzungen verlangen.
Darüber
hinaus sollen generell alle jungen Menschen bis zum 24. Lebensjahr vom
ORF-Beitrag befreit werden, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen.
Gerade diese Altersgruppe hat ein niedriges Einkommen. Studierende sind zumeist
auch während des Studiums gezwungen einer Erwerbarbeit nachzugehen
und ehemalige Lehrlinge gehören, auch wenn sie ausgelernt sind, beim
Berufseinstieg zu den unteren Einkommensklassen. Es wäre auch
demokratiepolitisch ein
wichtiges Signal, dass junge Menschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk
kostenlos nutzen können. Es gilt, sie von der Bedeutung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu überzeugen und so auch eine
breite Basis für die zukünftige Nutzung der Angebote des
ORF zu schaffen. Die dadurch fehlenden Mittel sollen dem ORF aus dem Budget
refundiert werden. Mittelfristig soll die ORF-Finanzierung dann auf ein sozial
gerechtes Finanzierungssystem umgestellt werden, das unter Einbindung aller
Parteien gemeinsam mit Expert:innen in einem breiten Prozess erarbeitet werden
soll. Klare Vorgabe jedoch ist: Gutverdiener:innen sollen mehr und Personen mit
geringerem Einkommen wenig bis nichts bezahlen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien wird
aufgefordert, ehestmöglich dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur
Ausweitung der Befreiungen vom ORF-Beitrag vorzulegen. Abgestellt werden
soll dabei nur auf die Einkommenshöhe, um Geringverdiener:innen in
Zeiten der Teuerung zu entlasten
und zu mehr Gerechtigkeit beizutragen. Wohnkosten sollen auch nach dem 1.1.2026
auf die Einkommensgrenzen angerechnet werden. Darüber hinaus sollen junge
Menschen bis zum 24. Lebensjahr vom ORF-Beitrag ausgenommen werden, wenn sie im
eigenen Haushalt wohnen. Die dadurch fehlenden Mittel sollen dem ORF
aus dem Budget refundiert werden.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Frau Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt das
Volksbegehren betreffend
GIS-Gebühr abschaffen. Das ist nicht überholt, wie der Vorredner der
ÖVP, Herr Egger, gemeint hat. Es ist nicht überholt: Es gibt zwar
keine GIS-Gebühr
mehr, aber es gibt jetzt die Haushaltsabgabe, und die ist noch viel, viel
schlimmer, als es die GIS-Gebühr war, denn die Haushaltsabgabe
belastet jetzt
alle österreichischen Haushalte, auch jene, die vorher nichts bezahlt
haben, weil sie eben kein Fernsehgerät, kein Radiogerät haben, oder
jene, die vielleicht
nur Radio gehört haben. Das sind immerhin einige Hunderttausend Haushalte
in unserem Land, die jetzt eine Haushaltsabgabe zahlen müssen, ohne eine
Gegenleistung dafür zu erhalten. Meine Damen und Herren, das ist
eigentlich unfassbar, was Sie hier eingeführt haben! (Beifall bei der
FPÖ.)
Vielen dieser Menschen sind jetzt einfach Erlagscheine ins Haus geflattert – ohne Bescheid! Man fragt sich da ja wirklich, was in dieser Bundesregierung noch klappt. Da wird den Menschen ein Erlagschein per Post zugestellt, ohne dass sie einen Bescheid dafür erhalten. Man kann nicht einmal Einspruch erheben. – So kann das ja nicht funktionieren! Das ist ja eines Rechtsstaates unwürdig, was Sie von dieser Bundesregierung hier geschafft haben!
Weil die Vertreter der Bundesregierung und natürlich
auch die SPÖ und
die NEOS, also die Einheitspartei, immer so gerne von der Medienvielfalt sprechen:
Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass es viele Medien in Österreich gibt, aber
diese Bundesregierung hat es geschafft, die älteste Tageszeitung
einzustellen, die „Wiener Zeitung“. (Abg. Loacker: Hast
du ein Abo gehabt?
Geh bitte!) Diese hat Krisen überlebt, diese hat Kriege überlebt,
diese hat Revolutionen überlebt, aber diese schwarz-grüne
Bundesregierung hat sie nicht überlebt. Das sollte man auch einmal
dazusagen, weil Sie sie sich so gerne damit
brüsten, welch großartige Medienpolitik Sie hier machen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Zurück zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Dieser
hätte natürlich für
eine „umfassende“ und „ausgewogene“ Berichterstattung
zu sorgen – es gibt das sogenannte ORF-Gesetz, da steht das drinnen,
unter § 4 können Sie das nachlesen. Dem kommt der ORF
natürlich nicht nach, in keinster Weise. Das wird mit diesem
österreichischen Rundfunk immer schlimmer. Man braucht sich nur den
gestrigen Abend zu vergegenwärtigen: Was war gestern? Es hat
mit der Sendung „Report“ auf ORF 2 begonnen. Da hat man
großartig von der Demonstration berichtet, bei der ein paar Tausend
Hanseln halt irgendwo
vor dem Parlament gestanden sind, dazu aufgerufen von den Grünen, also von
einer Regierungspartei – die hat die Bevölkerung aufgerufen,
offensichtlich gegen sie selbst zu demonstrieren, oder ich weiß es nicht
genau –, von der SPÖ, von den Gewerkschaften, von der Jungen
SPÖ und so weiter und so fort.
Dann hat man dort im ORF tatsächlich die
Zivilbevölkerung interviewt. Wissen Sie, wer bei dieser
Zivilbevölkerung gestern im ORF interviewt worden
ist? – Ein gewisser Franz Riepl. Vielen von Ihnen, meine Damen und
Herren, wird er gar nichts sagen. Er war 17 Jahre hier als Nationalratsabgeordneter.
Gut,
ich gebe es zu, er hat nicht viel von sich reden gemacht, er hat auch
nicht viele besondere Reden gehalten. 17 Jahre Nationalratsabgeordneter
der SPÖ – das wird dann vom öffentlich-rechtlichen
Rundfunk als Zivilbevölkerung tituliert. Das ist unredlich, meine Damen
und Herren! (Beifall
bei der FPÖ.)
Dann ging es weiter, dann kam
der Experte – ich habe ihn heute schon
einmal erwähnt –, Herr Herfried Münkler, der dann
erklärt hat: Die Bürger sind zu blöd für die direkte
Demokratie, das muss die Regierung machen, und
es muss jetzt ein Schutzschild gegen die Rechten hier aufgebaut
werden! – Der Herr ist bei der SPD gewesen, er war bei den Jusos, er
hat ein Mandat im Bundesland Hessen innegehabt. Das ist also der ORF. Ist das
die Unabhängigkeit des ORF? – Dafür müssen dann alle
Bürger in diesem Land bezahlen. Sie
führen das zu einer Zeit ein, in der es eine Rekordinflation gibt, in der
es den Leuten wirklich nicht gut geht, in der viele tatsächlich nicht mehr
wissen, wie sie sich das Leben noch leisten können. Sie gehen her und
führen für alle Haushalte eine
Abgabe ein – eine Zwangsabgabe für alle Haushalte! Da
nützt
es nichts, wenn die SPÖ jetzt mit irgend so einem Monster daherkommt,
das man nicht einmal exekutieren kann. – Diese Haushaltsabgabe muss
weg!
Meine Damen und Herren! Sollte
es nach der nächsten Wahl, und davon bin ich felsenfest überzeugt,
einen Volkskanzler Herbert Kickl geben, dann wird,
das verspreche ich Ihnen, diese Haushaltsabgabe ersatzlos gestrichen. (Beifall
bei der FPÖ.)
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete!
Bitte bleiben Sie noch kurz
da. Sie wollten noch einen Antrag einbringen, glaube ich.
Abgeordnete Dr.
Dagmar Belakowitsch (fortsetzend):
Danke schön. Ja, in
dem Zusammenhang möchte ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zur ORF-Zwangssteuer“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher die Einführung der ORF-Steuer oder ORF-Haushaltsabgabe revidiert wird.“
*****
Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
13.24
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Nein zur ORF-Zwangssteuer
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 3, Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (2076 d.B.) "GIS Gebühren NEIN" (2416 d.B.), in der 249. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 31. Jänner 2024.
Die Bundesregierung von
ÖVP und Grünen wäre in Zeiten der Teuerung gefordert, die Anliegen
der Bevölkerung ernst zu nehmen. Die Bezieher kleiner Einkommen und in
zunehmendem Maße auch der Mittelstand geraten unter immer stärkeren finanziellen
Druck. Viele Menschen können sich das Leben nicht mehr leisten und
müssen bereits bei Grundbedürfnissen wie Wohnen, Heizen, Essen und
Trinken massive Abstriche machen. Statt die Menschen zu entlasten, sollen
jedoch ab dem 1.1.2024 alle Haushalte Monat
für Monat netto 15,30 Euro an den ORF überweisen. In
der Steiermark (4,79 Euro), Burgenland (4,59 Euro), Kärnten (4,18 Euro)
und Tirol (3,26 Euro) kommt noch eine ebenfalls monatliche Länderabgabe
dazu. Insgesamt fallen durch die ORF-Zwangssteuer Kosten von bis zu rund 20
Euro pro Monat an.
Künftig müssen außerdem rund 525.000
zusätzliche Haushalte für den ORF zahlen. Ferner werden auch rund
100.000 Unternehmen ab 2024 zur Kasse gebeten.
Eine saftige Erhöhung kommt auch auf 206.000 Haushalte zu, die bisher zwar
GIS, aber nur den deutlich geringeren Radiobeitrag zahlten. Für diese
Personen verdoppelt sich nun sogar der Beitrag von 6,31 Euro auf
mindestens 15,30 Euro im Monat. In Summe nimmt der ORF damit mindestens
rund 60 Millionen Euro
mehr im Jahr ein. Laut manchen Schätzungen könnten die
Jahreseinnahmen des ORF durch die Haushaltsabgabe sogar auf bis zu 800
Millionen Euro steigen – das
wären dann sogar mehr als 100 Millionen Euro mehr als derzeit!
Die notwendige Motivation zu
Reformen und Objektivität entsteht beim ORF durch die geplante
Haushaltsabgabe an keiner Stelle. Wenn jeder Österreicher
ohnehin zwangsweise für den ORF bezahlen muss, hat man in den gut
dotierten Chefetagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keinerlei Grund,
für eine faire und vor allem konkurrenzfähige Berichterstattung zu
sorgen, die auch der verfassungsmäßig verankerten
Unparteilichkeit gerecht wird.
Es braucht daher anstelle
eines aufgeblähten Rundfunks einen verschlankten „Grundfunk“,
der den grundlegenden Bildungsauftrag wahrnimmt. Gerade weil Millionen Österreicher
einer ungewissen Zukunft in Zeiten von Teuerung, Krieg und Inflation
entgegenblicken, darf es unter keinen Umständen zu einer weiteren
Steuer-Mehrbelastung für die Bürger in Form einer ORF-Haushaltsabgabe
kommen.
Statt die Bevölkerung
weiter zu belasten und damit die Inflation in die Höhe
zu treiben, braucht es eine Sofortentlastung. Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher die Einführung der ORF-Steuer oder ORF-Haushaltsabgabe revidiert wird.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren an den Bildschirmen! Mit dem sogenannten Volkskanzler
wollen Sie zurück in die Zeit des
Volksempfängers, auch diesen wird es
nicht mehr geben. Es muss einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben, der
unabhängig ist, nicht wie zu Zeiten des Volksempfängers, als es einen
Volkskanzler gegeben hat. Die Haushaltsabgabe einzuführen ist eine
wichtige und notwendige Maßnahme, um die Unabhängigkeit zu
gewährleisten.
Das Volksbegehren wollte die
GIS abschaffen. Das ist auch mit der Einführung der
Haushaltsabgabe passiert. Diese stellt sicher, dass all jene bezahlen, die den
ORF empfangen. Wir ersparen uns dadurch eine Überprüfung. Sie kennen das
vielleicht noch, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der GIS
sind gekommen und haben geschaut, ob man ein Fernseh- oder Radiogerät gehabt hat. Das lässt sich – und das
ist auch gut so – nicht mehr überprüfen. Deswegen
wird jeder Haushalt zahlen. Es sind 15,30 Euro im Monat. Das ist ein
Betrag, der wesentlich niedriger ist als jener, der vorher zu zahlen war.
Ja, es kommen Haushalte dazu, aber auch Haushalte, die bis dato schon den ORF genutzt haben, sei es über Streaming, sei es über orf.at, sei es über alle möglichen anderen Kanäle. Es hat ja nicht die Möglichkeit gegeben, dafür eine Gebühr einzuheben, weil diese an die Geräte gebunden war, an das Fernsehgerät und das Radiogerät. Das hat sich jetzt Gott sei Dank mit der Novelle, die wir gemacht haben, geändert.
Vielleicht ein Wort zur
sozialen Staffelung: Ja, dem sind wir nicht abgeneigt. Es ist nur derzeit nicht
möglich, ein Haushaltseinkommen ohne Aufwand,
der nicht im Verhältnis zum Ergebnis steht, zu ermitteln. Sie wissen das
ganz genau, das war auch schon so bei den Coronahilfen und bei all den
anderen Sachen, bei denen dann immer der Vorwurf: Gießkanne!, kam. Das
Problem ist, wir kommen nicht dorthin, wo wir für ganz Österreich
Haushaltseinkommen erheben können.
Was die Befreiung bis zum
24. Lebensjahr betrifft: Ja, aber da gibt es natürlich auch
Jugendliche, die über mehr oder weniger Geld verfügen. Das Lebensalter ist
ja keine Frage der sozialen Staffelung, sondern wenn, dann
schon das Einkommen, und das Haushaltseinkommen zu ermitteln ist derzeit nicht möglich.
Wir haben die Befreiungstatbestände erweitert, was auch gut ist, weil es natürlich vor allen Dingen im Bereich der Behinderung und in anderen Bereichen notwendig ist, dass es eine Befreiung von der Haushaltsabgabe gibt.
Lassen Sie mich aber noch ein
Wort dazu sagen, da immer mit der Teuerung argumentiert wird, dass quasi
alles teurer wird und wir jetzt diese unerträgliche Haushaltsabgabe
einführen: Wenn man sich anschaut, wie die Zahlungen für Netflix oder andere Pay-TV-Sender
steigen, dann muss ich mich manchmal schon fragen, ob nicht
diese 15,30 Euro im Monat eigentlich zu niedrig angesetzt sind. (Abg.
Kickl: Sagen Sie das noch einmal! – Abg. Loacker: Aber
das eine wollen sie schauen, das andere interessiert sie nicht! Das ist der
Unterschied!) Wenn es dem privaten Sektor gelingt, mit seinen
Aboangeboten seine Gewinne massiv zu steigern, dann ist es offensichtlich keine
besondere Belastung, diese 15,30 Euro zu zahlen, noch dazu, wenn es dafür
die Garantie eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt, der eben nicht
wie manche
Private Fakenews verbreitet. Das ist, glaube ich, ein zentraler Punkt.
In diesem Sinne ist die Haushaltsabgabe ein Garant für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und eine Finanzierung in einem normalen, sinnvollen Ausmaß.
Im Übrigen bin ich der Meinung: Bring them home now! (Beifall bei den Grünen.)
13.28
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun
Frau Abgeordnete
Henrike Brandstötter. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich habe Verständnis für die Proponenten dieses Volksbegehrens, weil sich immer mehr Menschen fragen: Weshalb soll ich eine Haus-
haltsabgabe bezahlen, wenn gleichzeitig an anderer Stelle die Hausaufgaben nicht gemacht werden, wenn keine Reformen, die einfach notwendig sind, eingeleitet werden?
Ich möchte das noch einmal
kurz zusammenfassen: Der ORF ist nach wie
vor meilenweit von politischer Unabhängigkeit entfernt, Stichwort
Sideletter, Postenbesetzungen von Grünen und ÖVP. (Abg. Hörl:
So ein Blödsinn!) Auch der VfGH hat festgestellt, dass die Gremien dringend
entpolitisiert werden
müssen, aber gleichzeitig gibt es da seitens der Regierungsparteien kein
Tempo.
Wir NEOS sind der Meinung, dass
das ganze ORF-Gesetz ohnehin zurück
an den Start sollte. Wir wollen, dass erst einmal ein zivilgesellschaftlicher
Dialog darüber geführt wird, was denn die Aufgaben des ORF heute
sind. Und: Ehe
man über die Finanzierung spricht, muss man wissen, was die Aufgaben des
ORF sind, welche Infrastruktur er dafür braucht; und dann erst spricht man
darüber, wie man das finanziert. (Beifall bei den NEOS.)
Deshalb haben wir auch einen Zehnpunkteplan für den ORF vorgelegt. Wir wollen, dass der ORF bestehen bleibt, aber wir wollen, dass er besser wird.
Wir fordern unter anderem die
Schärfung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags, er braucht
eine transparente und nachvollziehbare Programmstruktur. Wir fordern eine echte
Gremienreform. Weg mit den Stiftungsräten! Weg mit
den Freundeskreisen! Wir wollen einen unabhängigen Aufsichtsrat, der auch einen
dreiköpfigen Vorstand bestimmt, wie das in professionellen Milliardenunternehmen
bitte schön der Fall ist. Wir wollen eine Unabhängigkeit von den
Landeshauptleuten schaffen. Nach wie vor dürfen die Landeshauptleute
mit einem Anhörungsrecht mitbestimmen, wer denn eigentlich Landesdirektor
oder Landesdirektorin im ORF wird. Das kann es doch einfach nicht mehr
geben! (Beifall bei den NEOS.)
Wir wollen echte Konsequenzen
bei Complianceverstößen. Die
vielen Compliancefälle – Schrom, Ziegler und so
weiter – zeigen, dass der ORF
ein Riesenthema mit der Compliance hat
(Abg. Kickl: Pawlicki haben Sie
vergessen!) und völlig falsche Signale an all die Mitarbeitenden sendet,
die einfach jeden Tag einen verdammt guten Job im ORF machen. (Beifall
bei
den NEOS.)
Und: Die Redakteursversammlung muss aufgewertet werden, sie steht für journalistische Qualität und soll auch mit einer Zweidrittelmehrheit Führungskräfte abberufen können, die sich eben nicht an die Compliance halten.
Noch kurz ein paar Worte zur SPÖ: Ich bekomme immer
Kopfweh, wenn ihr Probleme erfindet, die
jetzt dringend gelöst werden müssen. Nur einmal
zum Vergleich: Wenn jemand 3 000 Euro brutto in diesem Land
verdient – und damit ist man unter dem Medianeinkommen –,
dann zahlt diese Person,
ob sie will oder nicht, 15 Euro pro Monat an die Arbeiterkammer, und da
hört man überhaupt nichts davon, dass das endlich abgeschafft werden
sollte. (Beifall bei den NEOS.)
13.31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau
Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2416 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die dazu ihre Zustimmung geben,
um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.
Der Antrag ist hiermit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag.a Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ORF-Finanzierung sozial gestalten“.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die für den Entschließungsantrag sind,
um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit,
der Antrag
ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Abgeordneten
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein
zur
ORF-Zwangssteuer“.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist
abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über das Volksbegehren (2077 d.B.) „Lieferkettengesetz Volksbegehren“ (2428 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Es wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.
Zu Wort gelangt MMMag. Dr. Axel Kassegger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ):
Das nächste Volksbegehren, das wir behandeln, ist – steht schon
im Titel – über das sogenannte Lieferkettengesetz. Lassen
Sie mich kurz erklären, worum es dabei geht, indem ich aus den Zielen des
Volksbegehrens zitiere. Es soll darum gehen, Unternehmen
und Konzerne zu verpflichten, entlang des Produktionsprozesses lückenlos
zu dokumentieren und transparent offenzulegen, inwieweit Menschenrechte,
Arbeitsrechte, Tierrechte, Umweltschutzrechte et cetera entlang der gesamten
Lieferkette eingehalten wurden, und die Verletzung dieser Pflichten
sollte –
ich zitiere – „wirksame Sanktionen nach sich ziehen“.
Wir haben da aus Sicht der
Freiheitlichen Partei einen weiteren Fall von Wunsch und Wirklichkeit. Das ist
durchaus ein legitimer Wunsch, ein Begehren,
das auch gut klingt. Wer will nicht Kinderarbeit verhindern, wer will nicht das eine oder andere verhindern? Es ist aber wiederum nicht zu Ende gedacht, denn die Wirklichkeit ist jene, dass da ein weiteres Bürokratiemonster auf unsere Unternehmen zukommt. Die müssen das dann tragen, die müssen sich wiederum mit etwas beschäftigen, mit dem sie sich nicht beschäftigen sollten.
Sie sollten sich
nämlich – und das ist eine Frage der internationalen, der
globalen Wettbewerbsfähigkeit, bei der Europa ja immer schlechter
dasteht – darauf konzentrieren
können, das Wesentliche, ihre Leistung, zu erbringen,
das ist ein gutes Produkt oder eine gute Dienstleistung zu einem guten
Preis, und sollten mit überschießenden Aufzeichnungspflichten,
Berichtspflichten, Kontrollpflichten, Strafandrohungen und
Ähnlichem in Ruhe gelassen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist ein weiteres Gesetzeswerk,
das sich irgendwelche Bürokraten –
sage ich jetzt einmal salopp – auf europäischer Ebene
ausgedacht haben. Ausbaden müssen es in dem Fall wieder die
Unternehmen. Wer muss es am
Ende noch ausbaden? – Wir reden immer davon, dass wir die Teuerung
nicht im Griff haben et cetera, und das ist ein weiteres kleines Bausteinchen.
Am Ende – und das passiert, wenn man es zu Ende denkt –
werden natürlich die entsprechenden Produkte teurer und am Ende zahlt das
der Konsument.
Das ist nicht von mir, sondern das schreibt auch der Redakteur Kleedorfer im
„Kurier“. Das ist jetzt keine freiheitliche Erkenntnis, sondern
eine Erkenntnis des Hausverstandes, dass es dadurch
natürlich teurer wird. Wie
gesagt: Wunsch und Wirklichkeit.
Wir haben ja im Wesentlichen
das Gleiche bei der Klimapolitik: Wunsch und Wirklichkeit zum einen, zum
anderen eine bestimmte Hybris insoweit,
als dass die Europäische Union und die Vertreter dort glauben, die Art und
Weise, wie Europa lebt und das für gut und richtig hält, müssen
wir jetzt mit dem moralischen Zeigefinger der ganzen Welt überstülpen.
Das Problem ist nur: Mit der Welt redet niemand. Niemand hat
die ganze
Welt gefragt, insbesondere bei der Klimapolitik hat man die Chinesen nicht gefragt,
die Amerikaner nicht gefragt, und so weiter. Die machen natürlich
alle nicht mit, was in weiterer Folge wiederum ein Baustein im internationalen,
globalen Wettbewerb ist. (Ruf bei der ÖVP: Ich sage nur
Klimakonferenz!)
Wir bekennen uns selbstverständlich dazu: Europa ist im globalen
Wettbewerb und das ist auch gut so, Wettbewerb ist gut, grundsätzlich sind
auch Handelsbeziehungen gut. Wir befinden uns da in einem globalen
Wettbewerb, und die Europäische Union ergeht sich da wiederum in einer
moralinsauren Hybrisüberheblichkeit, die absolut nicht angebracht ist.
Gehen wir wieder zurück zu einer vernünftigen
Politik! Da warte ich auch auf den Beitrag der ehemaligen Wirtschaftspartei
ÖVP, weil all diese Dinge
natürlich auch mit der Zustimmung der ÖVP auf europäischer Ebene
beziehungsweise dann in der Umsetzung im österreichischen Parlament erfolgen,
da warten wir also noch. (Abg. Ottenschläger: Ich glaube, ihr
habt da zugestimmt, oder?)
Wir sind auch sehr gespannt: Dieses Lieferkettengesetz ist
ja jetzt in der Europäischen Union (Abg. Ottenschläger:
Aber ihr habt zugestimmt, oder?) – wir
haben nicht zugestimmt! – auch auf der Tagesordnung. Wir werden uns
das genau anschauen, wie der Herr Bundeskanzler im Rat die Interessen der
Republik Österreich vertritt oder auch nicht. Meistens nicht, ich
weiß das aus Erfahrung: Wir, Kollegin Petra Steger und ich, sitzen jedes
Mal im
EU-Unterausschuss, alle unsere Vorschläge werden einfach vom Tisch
gewischt und abgelehnt. In dem Fall schauen wir uns genau an, wie sich der Herr
Bundeskanzler da verhalten wird. Im Interesse der österreichischen
Bevölkerung und der österreichischen Wirtschaft dürfte er diesem
geplanten Lieferkettengesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der
FPÖ.)
13.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Die nächste Rednerin ist Mag.a Dr.in Maria Theresia Niss. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
13.38
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss,
MBA (ÖVP): Herr Präsident!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher!
Die ÖVP und die österreichische Wirtschaft stehen definitiv für
und
zu verantwortungsvollem Handeln und auch zu nachhaltigem Unternehmertum, daher
ist auch die ökosoziale Marktwirtschaft unsere DNA. Die österreichischen Unternehmen
beweisen immer wieder, dass sie auch global unter den umweltfreundlichsten
überhaupt sind. In diesem Zusammenhang begrüßen
wir natürlich auch alle Initiativen, die das Thema Menschenrechte und
das Thema Umweltschutz aufgreifen.
In diesem Zusammenhang
müssen wir aber das Lieferkettengesetz erwähnen und es ist ja nicht
die Frage, ob das Gesetz überhaupt kommt, sondern es
ist die Frage, wie das Gesetz kommt. Da fängt auch meine Kritik an: Meine
Angst ist, dass es einfach nicht verhältnismäßig ist, weil es
überbordend ist, und
dass wir damit die österreichischen und die europäischen Unternehmen
global nicht wettbewerbsfähig machen.
Vielleicht lassen Sie mich am
Anfang sagen: Das Allerwichtigste ist, dass
wir da eine EU-weite Regelung bekommen, denn das Allerschlimmste wäre,
dass wir einen Fleckerlteppich bekommen, dass wir 27 unterschiedliche Regelungen bekommen,
das wäre für unsere Unternehmen definitiv der Super-GAU.
Wie gesagt, die große Gefahr besteht aber in der überbordenden Bürokratie, die mit diesem Gesetz einhergeht. Was steht denn in diesem Gesetz? – Dass ein Unternehmen für die gesamte Wertschöpfungskette zu haften hat, und das mit teilweise existenzbedrohenden Strafen, und das ist für die Unternehmen wahrlich eine Katastrophe.
Ich frage mich auch: Wie soll
denn das überhaupt gehen? – Ich kann für meinen direkten
Lieferanten und auch meinen Kunden garantieren, aber wie soll
ich für den Lieferanten des Lieferanten des Lieferanten –
vielleicht dann noch in Angola oder in Brasilien oder wenn ich beispielsweise
Kupfer am London
Stock Exchange einkaufe – garantieren? Das kann ich einfach nicht nachvollziehen.
Diese überbordende Bürokratie,
die damit einhergeht, treibt vor allem unseren kleinen KMUs ganz einfach den
Angstschweiß auf die Stirn (Beifall bei der
ÖVP), und das in wirtschaftlich ohnehin angespannten Zeiten, in denen
wir im starken, globalen Wettbewerb stehen. Lassen wir doch die Unternehmen,
meine Damen und Herren, Produkte produzieren und nicht Papier im Sinne der
Bürokratie! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Loacker.)
Unser Bundeskanzler Karl
Nehammer hat am Freitag in seiner Rede gesagt, die USA seien innovativ, China
sei produktiv und die EU sei regulativ. – Das
ist aber meiner Meinung nach ehrlich gesagt keine Auszeichnung. (Abg. Kassegger:
Der war immer schön ruhig im Rat die letzten zwei Jahre!) Mir wäre lieber,
wir wären innovativ und produktiv. Auch Präsidentin von der
Leyen hat gesagt, sie würde gerne 25 Prozent der Regularien
abschaffen. Auch wir haben im Österreichplan ganz klar festgeschrieben,
dass wir Deregulierung wollen, dass wir Bürokratieabbau wollen (Ruf bei
der ÖVP: Jawohl!), dass wir kein Gold
Plating wollen. Wir waren auch die einzige Partei in Brüssel, die gegen
dieses Gesetz gestimmt hat. Das muss ich auch den NEOS sagen: Ihr habt
dafürgestimmt. Die Freiheitliche Partei hat sich enthalten
beziehungsweise anfangs dafürgestimmt. (Beifall
bei der ÖVP. – Abg. Kassegger: Wir haben uns enthalten! Ich kann
aber auch erklären, warum wir uns enthalten haben! – Ruf bei
der ÖVP: Ja, ja, ja!)
Noch einmal für die
Zuschauer: Mit einem strengen Lieferkettengesetz erreichen wir das
Ziel, Menschenrechte und Umwelt zu schützen, nämlich genau gar nicht,
denn was heißt es auf der einen Seite? – Wir schießen
teilweise
unsere Lieferanten raus, weil uns die ganz einfach nicht mehr beliefern. Was machen
die? – Die beliefern andere Unternehmen in Gebieten außerhalb
von Europa, und das bringt dem Umweltschutz und auch den Menschenrechten im
Endeffekt gar nichts, aber schädigt natürlich unsere
Wettbewerbsfähig-
keit. Auf der anderen Seite ist es so, dass teilweise unsere Unternehmen Unternehmen aus diesen Ländern einfach nicht mehr in ihren Lieferantenkreis aufnehmen, und das schadet, glaube ich, auch diesen Ländern. (Abg. Wurm: Warum macht ihr das dann? Warum unterstützt das die ÖVP?)
Lassen Sie mich zum Schluss
aber noch einmal auf die Aussagen meines Vorredners eingehen! Herr Kollege
Kassegger, Sie haben sich als der große Robin Hood der Unternehmen
dargestellt. (Abg. Wurm: Na klar! Sind wir
ja auch!) Herr Kollege, ganz ehrlich, das ist wirklich scheinheilig, denn
in Brüssel habt ihr für dieses Gesetz gestimmt beziehungsweise euch
dann enthalten. (Beifall bei ÖVP und NEOS. – Abg. Kassegger:
Das ist aus dem 22er-Jahr! Das ist schon Geschichte! Reden wir über
den ... im Dezember! Das ist Fakenews!) Das können Sie einfach
nicht abstreiten, auch wenn Sie noch so viel hier hereinrufen. (Beifall bei
der ÖVP. – Abg. Kassegger: Falschmeldungen verbreiten!
Das ist aus
dem Jahre Schnee!)
Das ist typisch FPÖ: Wasser predigen, Wein trinken,
den Leuten Sand in die Augen streuen, A
sagen und B machen. Ich sage Ihnen eines: So agiert die FPÖ
in allen Dingen, das ist Kickl-Stil (Beifall
bei der ÖVP), das unterstützen wir auf keinen Fall, und
ich bitte auch Sie: Lassen Sie sich davon nicht blenden!
(Beifall bei der ÖVP.)
13.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Niss, für den Vorwurf der Scheinheiligkeit erteile ich einen Ordnungsruf.
*****
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Gerald
Loacker. – Bitte
schön, Herr Abgeordneter.
13.43
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Die
Vorrednerin war zwar pro eingemeldet und hat kontra gesprochen, aber ich
kann das allermeiste von dem, was Kollegin Niss gesagt hat, unterstützen. (Abg.
Ottenschläger: Dann passt
es eh!)
Die Lieferkettenrichtlinie hat das Ziel, die Unternehmen zu verpflichten,
den Schutz der Menschenrechte entlang der Lieferkette zu garantieren.
Wir
sind natürlich alle für die Einhaltung der
Menschenrechte – ganz klar. Wir müssen aber schon
aufpassen, was wir mit der Art der Regelung bewirken:
Wenn sich nämlich Unternehmen aus bestimmten Ländern aus Sorge vor
Strafzahlungen zurückziehen und damit dann die Investitionen aus
Österreich
nicht in diese Länder – Länder, die am meisten von solchen
Investitionen profitiert
hätten – fließen, dann ist keinem gedient. (Abg. Kassegger:
Na ja, sicher!)
So, wie die
Lieferkettenrichtlinie momentan ausschaut, ist das für
Unternehmen ab 500 und bei Risikobranchen ab 250 Mitarbeitern gedacht, da
sind wir schon im wirtschaftlichen Mittelstand drin. Auch der Bausektor
gilt als Risikobranche und man kann sich ausrechnen, was zusätzliche
bürokratische Vorschriften für den Bausektor bedeuten. (Abg. Wurm:
Wohnungen
werden billiger!) Das Bauen wird teurer – oh, Überraschung!
Man kann natürlich die Probleme, die man schon hat, noch einmal
vergrößern.
Wie auch Kollegin Niss richtig ausgeführt hat: Mit dem Downstream der Lieferkette – das Unternehmen muss bis zum letzten Detail, bis zur letzten Schraube nachvollziehen, ob jeder Zulieferer und auch jeder indirekte Zulieferer die Menschenrechte eingehalten hat – wird das ein superbürokratisches Monster.
Sicherzustellen, dass in
Bangladesch, in Pakistan, in Eritrea die Menschenrechte eingehalten werden, ist
nicht die Aufgabe von Unternehmen. Da wälzt
die EU ihre eigene Aufgabe auf die Unternehmen ab. Es wäre eigentlich der
Job der Europäischen Union, durch zwischenstaatliche Abkommen, durch
internationale Handelsabkommen Standards zu vereinbaren, die für alle Seiten
gelten. Solche Standards werden beispielsweise in Handelsabkommen vereinbart,
Handelsabkommen wie das Mercosur-Abkommen, das die meisten Parteien hier
ablehnen. Wenn Sie sich der internationalen Diskussion verweigern, wenn Sie
sich den internationalen Abkommen verweigern, dann verunmöglichen Sie es
auch, gemeinsame internationale Standards zu vereinbaren, die den
Menschenrechten helfen, nämlich nicht nur in Europa, sondern auch in
anderen Ländern, und darum sollte es gehen. (Beifall
bei den NEOS.)
Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ende der österreichischen Blockadehaltung zum Mercosur-Abkommen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert, Verhandlungen zu internationalen Handelsabkommen nicht bereits vor deren Abschluss durch Vetodrohungen zu blockieren. Stattdessen möge die Bundesregierung für Österreich akzeptable Resultate präsentieren und zusammen mit den europäischen Partnerstaaten die Verhandlungen unterstützend begleiten, um für alle Parteien türöffnende Lösungen zu erarbeiten.“
*****
Ich danke Ihnen. (Beifall bei den NEOS.)
13.46
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Ende der österreichischen Blockadehaltung zum Mercosur-Abkommen
eingebracht im Zuge der Debatte in der 249. Sitzung des Nationalrats über Volksbegehren "Lieferkettengesetz Volksbegehren" (2428 d.B.) – TOP 4
Lieferkettengesetze, europäische Standards und das laute Schweigen zu Freihandelsabkommen
Im Wirtschaftsausschuss am
23.1.2023 wurde das "Lieferkettengesetz Volksbegehren" (2077 d.B.)
besprochen. In der Diskussion wurde von Expert:innen wie sämtlichen
Parlamentsparteien festgehalten, dass gerade angesichts
des ausgehandelten EU Lieferkettengesetzes nationale Alleingange nicht sinnvoll
wären. NEOS haben dabei hervorgestrichen, dass die EU durch dieses Gesetz den Unternehmen
die Aufgaben der Regierungen aufbürdet. NEOS sprechen sich
selbstverständlich für ein verantwortungsvolles Unternehmertum mit
hohen Standards aus. Da dieses Vorhaben aber mit großen Belastungen
für Unternehmen einhergeht, ist eine möglichst EU-weit einheitliche
Umsetzung besonders wichtig, um den Binnenmarkt nicht
unnötig zu zersplittern. Dazu muss bei der Prüfung der
Verhältnismäßigkeit der von Unternehmen gesetzten
Maßnahmen darauf
geachtet werden, dass die tatsächlichen Möglichkeiten von Unternehmen
realistisch eingeschätzt werden. Ein:e österreichische:r
Unternehmer:in kann nicht für
alle seine/ihre Zulieferer in der gesamten Kette die Produktionsbedingungen vor
Ort kontrollieren. Es wird eine zentrale Aufgabe der Regierung sein, in
Zusammenarbeit mit der
EU-Kommission möglichst rasch Instrumente zu erarbeiten, wie v.a.
KMU die Vorgaben unkompliziert erfüllen können.
Hohe Standards sind vor allem ein überzeugendes Argument für
mehr Freihandel, was angesichts der internationalen
Entwicklungen dringend nötig ist. Überraschend findet sich im
neuen ÖVP-Programm (Österreichplan) kein einziges
Mal das Wort "Freihandel". Im Kapitel "Österreich in der
Welt" wird nur vage festgehalten, dass "neue strategische
Beziehungen forciert werden" müssen, da Partnerschaften für
Österreich essentiell seien, "um im internationalen Wettbewerb zu
reüssieren". Darunter wird dann - wiederum unter der Vermeidung des
Wortes "Freihandel", geschweige denn "Freihandelsabkommen"
- folgende Forderung aufgeführt: "Stärkung der transatlantischen
Beziehungen und Ausbau von strategischen Partnerschaften mit
Schlüsselmärkten und Partnern wie Israel, Südkorea und den
VAE".
Weder die international
angespannte Situation und die daraus resultierende Notwendigkeit der
intensiveren Zusammenarbeit demokratischer Staaten, noch neue EU-Regeln
für die Einhaltung von Standards in der Lieferkette scheinen die ÖVP
dazu zu bewegen, sich explizit für mehr Freihandel einzusetzen.
Dieser Antrag dient dazu, die Position der Parlamentsparteien angesichts der jüngsten EU-Gesetzgebungsakte sowie der vagen Aussagen im ÖVP-Österreichplan einzuordnen. Der Antragstext zielt auf einen offenen Zugang zum Thema Freihandel ab und fordert lediglich, Verhandlungen zu internationalen Handelsabkommen konstruktiv zu unterstützen und nicht bereits vor deren Abschluss durch Vetodrohungen zu blockieren.
Hintergrund zum Fall MERCOSUR: Agrar-Populismus auf Kosten der Standortpolitik
Das seit Jahren in
Verhandlungen befindliche Handelsabkommen zwischen
der Europäischen Union einerseits und der Mercosur Gruppe (Argentinien,
Brasilien, Paraguay, Uruguay) steht in Europa wegen unzureichender
Durchsetzbarkeit
bei Sozialklauseln und Umweltregeln in der Kritik. Die Europäische
Kommission hat daher Nachverhandlungen begonnen, um diese Kritikpunkte zu
korrigieren. Österreich hat sich in diesen Nachverhandlungen ins
internationale Abseits gestellt, indem es ohne Rücksicht auf das Ergebnis
der Verhandlungen eine dogmatische Ablehnungspolitik betreibt und
damit Nachverhandlungen torpediert. Die österreichische Ablehnung
basiert auf drei Entschlüssen aus den Jahren 2019
und 2021, also aus einer Zeit, in der die Nachverhandlungen noch nicht begonnen
hatten. Die österreichische Bundesregierung (wie auch National- und Bundesrat) sollte sich an neuen, in den Nachverhandlungen modifizierten Bestimmungen orientieren, wenn sie das Mercosur Abkommen evaluiert und nicht an einem absoluten Veto festhalten.
In Österreich
argumentieren die ablehnenden Stimmen mit zwei Themen: (1) Protektionismus
zugunsten (eines Teils) der heimischen Landwirtschaft, und (2) Schutz des Regenwalds
vor Abholzung durch landwirtschaftliche Interessen in
Brasilien.
Punkt 1: Protektionismus
Ein Handelsabkommen mit den
Mercosur-Staaten hat für Österreich eine erhebliche wirtschaftliche
Bedeutung. Derzeit sind 32.000 Arbeitsplätze in 1.400 österreichischen
Unternehmen von diesem Handel abhängig. Bei einem Abschluss
des Abkommens wird eine Steigerung der europäischen Exporte um 68%
erwartet, wobei Österreich besonders von der Exportsteigerung profitieren
könnte, da
es in für Mercosur wichtigen Sektoren wie Kfz-Bauteilen stark vertreten
ist. Europa könnte als erster Handelsblock von einem Abkommen mit Mercosur
profitieren
und sogenannte "First Mover"-Vorteile erzielen. Eine Verschiebung der
Handelsbeziehungen in Richtung China
wäre hingegen sowohl wirtschaftlich als auch hinsichtlich der
Einhaltung von Menschenrechten und Klimaschutz nachteilig.
Ein Handelsabkommen kann Märkte öffnen,
Arbeitsplätze schaffen und gleichzeitig Umwelt-, Produktions- und
Menschenrechtsstandards positiv beeinflussen.
Beispiele wie das EU-Korea-Abkommen und CETA zeigen, dass solche Abkommen die
österreichischen Exporte signifikant steigern können, ohne soziale
oder Umweltkatastrophen zu verursachen. Die österreichische
Wirtschaft, insbesondere die Industrie, ist stark exportorientiert und
profitiert von derartigen Abkommen. Ein
Verzicht auf das Mercosur-Abkommen aus Rücksicht auf einen Teil der
Landwirtschaft würde den Wohlstand aller Österreicher:innen
gefährden. Produktions-, Sozial- und Qualitätsstandards bleiben in
der Hand der jeweiligen Abkommensparteien,
und Europa muss keine Produkte akzeptieren, die nicht den eigenen Standards entsprechen.
Punkt 2: Regenwaldschutz und Mercosur
Das EU-Mercosur-Abkommen
beinhaltet explizite Verpflichtungen zum Arbeitnehmer:innen- und
Umweltschutz sowie zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens. Brasilien
verpflichtet sich, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Verbote von
Regenwaldrodungen stärker zu überwachen. Das Abkommen
kann auch dazu beitragen, die Herkunftskennzeichnung für Rindfleisch zu
verbessern und so das Reputationsrisiko auf dem europäischen Markt zu
verringern. Die Klimawende in Europa ist ohne strategische Investitionen
in Regionen wie Südamerika, die für den Technologiewandel
unerlässlich sind, nicht möglich. Die Herausforderungen des
Mercosur-Abkommens liegen nicht im Vertragstext, sondern in den fehlenden
Sanktionsmechanismen, an denen auf EU-Ebene gearbeitet wird.
Eine vorzeitige Ablehnung des Abkommens würde der österreichischen
Wirtschaft schaden, ohne Vorteile für Klima, Umwelt oder Sozialstandards
zu bringen.
Ein gutes Abkommen kann Anreize für Verbesserungen schaffen. Ein
doktrinäres Veto Österreichs
würde nicht nur ein schlechtes Abkommen verhindern, sondern auch
die Chance auf ein besseres.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert, Verhandlungen zu
internationalen Handelsabkommen nicht
bereits vor deren Abschluss durch Veto-Drohungen zu blockieren. Stattdessen
möge die Bundesregierung für Österreich akzeptable Resultate
präsentieren und
zusammen mit den europäischen Partnerstaaten die Verhandlungen
unterstützend begleiten, um für alle Parteien türöffnende
Lösungen zu erarbeiten."
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Abgeordneter Alois Schroll. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen
und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Zuschauergalerie und zu
Hause vor den Bildschirmen! Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen und unseren
Blickwinkel ein wenig erweitern. Hier im Hohen Haus diskutieren
wir Gesetze, wir beschließen Gesetze, von denen allen voran die Menschen,
die in Österreich oder in der Europäischen Union leben, betroffen
sind. Dabei vergisst man allzu oft, geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
dass vieles, das hier im Parlament beschlossen wird, auch internationale
Auswirkungen hat.
Sehen wir uns einmal etwas an,
was jeder und jede von uns wahrscheinlich
in der Tasche hat oder vor sich am Tisch liegen hat, nämlich das
Smartphone. So ein Smartphone besteht aus etwa 60 Rohstoffen und
30 verschiedenen Metallen, die rund um den Globus abgebaut werden. Der
Abbau der meisten Rohstoffe und der Zusammenbau dieser Smartphones werden
wahrscheinlich in China passieren, und das Design wird meistens in den USA oder
in Europa gemacht. So ein Handy legt dabei Zigtausende, Zehntausende Kilometer
zurück und geht durch unzählige Hände, bevor es dann wieder bei
uns in den
Taschen ist oder auch vor Ihnen auf dem Tisch zu liegen kommt. Ganz sicher sind
dabei die Bedingungen, unter denen Produkte wie diese hergestellt
werden, sehr, sehr oft unwürdig und ausbeuterisch.
Sie sind unwürdig gegenüber den Menschen, die
jeden Tag in den Produktionshallen stehen – ohne soziale
Absicherung, ohne Pensionsversicherung, wahrscheinlich oftmals auch ohne
Schutzausrüstungen, ohne Urlaubsansprüche und vieles mehr. Sie sind
auch unwürdig gegenüber der Natur, denn diese
wird dadurch immer weiter zerstört. Denken wir nur an die Abholzung der Re-
genwälder!
Denken wir an das Überfischen der Meere und – damit natürlich verbunden –
den enormen CO2-Ausstoß, der die Klimakrise immer weiter
anheizt! Eines ist wohl fast allen von uns ganz klar: So, wie es jetzt ist,
darf und kann es nicht mehr weitergehen.
Geschätzte Frau Kollegin Niss, Sie haben angesprochen,
dass es in der EU auch schon Vorschläge gegeben hat und das
überbordend ist. Wie es Kollege
Loacker vor mir gesagt hat: Sie waren pro eingemeldet und haben kontra gesprochen.
Daran sieht man schon auch die Haltung Ihrer Partei. Ich glaube,
die Konsumentinnen und Konsumenten sind es, die geschützt werden
müssen. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Und die
riesengroßen, milliardenschweren Konzerne müssen sich
ihrer Verantwortung bewusst sein und dieser nachkommen. (Abg. Meinl-Reisinger:
Und was ist mit den Klein- und Mittelbetrieben?)
Für mich als Sozialdemokraten ist klar: Ein Abputzen an
den Konsumentinnen und Konsumenten kann es definitiv nicht geben. (Abg. Kassegger:
Wird
es aber geben! Man muss die Dinge zu Ende denken! Wer zahlt dann das Ganze?) Wir
müssen jene in die Pflicht nehmen, die vom Raubbau an Mensch und Natur profitieren und dabei systematisch Arbeitsrechte
und Umweltschutzstandards missachten. (Abg. Kassegger: Wunsch
und Wirklichkeit!) Es ist deshalb Zeit
für ein echtes Lieferkettengesetz, das Konzerne in die Schranken weist. (Beifall
bei der SPÖ.)
Daher, geschätzte Kolleginnen und
Kollegen, haben meine Kolleginnen
Petra Bayr und Julia Herr im Nationalrat bereits am 25. März 2021
Entschließungsanträge vorgelegt, die ein Lieferkettengesetz
für Österreich gefordert hätten. Die Anträge
wurden von Schwarz-Grün mit Mehrheit vertagt und abgelehnt. Die
Bundesregierung wollte also nicht, dass wir hier im Parlament über
ein Lieferkettengesetz diskutieren. Auch als die EU 2022 endlich an einem
Lieferkettengesetz arbeiten wollte, hat sich Ihr Minister – Ihr
Minister! –, nämlich Wirtschaftsminister Kocher, gegen dieses
auf EU-Ebene ausgesprochen.
Glücklicherweise
gibt es in der EU aber auch vernünftige Kräfte, die mit
dem geplanten Lieferkettengesetz einen ambitionierten Plan vorlegen. Sie haben
erkannt, wir werden kein einziges Umweltproblem damit lösen, dass wir die klimaschädliche
Produktion einfach in andere Teile der Welt verlagern.
Mein niederösterreichischer Kollege und EU-Abgeordneter Günther Sidl
kämpft schon seit Jahren Seite an Seite mit seinen Fraktionskolleginnen
und -kollegen für fairen Handel. Der
Kampf hat auch Wirkung gezeigt: Die Lieferkettenrichtlinie soll noch vor
der EU-Wahl verabschiedet werden, außer die ÖVP und eine Reihe von
Lobbyisten kleben sich noch vor dem
EU-Parlament an.
Für mich ist ganz klar: Das kann nur der
Anfang sein. Wir als SPÖ fordern
ein echtes Lieferkettengesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet,
ihre Subunternehmen zu prüfen. Deshalb, geschätzte Kolleginnen und
Kollegen, möchte ich mich bei über
120 000 Österreicherinnen und Österreichern bedanken, die
dieses Volksbegehren unterschrieben haben und dieses Thema wieder ins Parlament
gebracht haben. Ich möchte mich bei Expertin
Bettina Rosenberger vom Netzwerk soziale Verantwortung für ihre Expertise
beim Hearing im Ausschuss bedanken und hoffe, dass dieses Lieferkettengesetz auch
ein gutes für Österreich wird. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPÖ.)
13.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Peter Schmiedlechner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Peter Schmiedlechner
(FPÖ): Herr Präsident! Sehr
geehrte Zuseher! Volksbegehren zum Lieferkettengesetz – nur kurz in
Richtung meines Kollegen: Was bedeutet ein Lieferkettengesetz? – Sie
haben gesagt, das
muss unbedingt her, die Unternehmen gehören eingeschränkt, den
Unternehmen gehört noch mehr Bürokratie aufgelastet. Was wird
das bedeuten? –
Mehr Bürokratie für die Unternehmer, mehr Aufwand für die
Unternehmen bedeuten automatisch für den Konsumenten höhere
Preise, denn irgendwer
wird diesen Mehraufwand bezahlen müssen.
In der Coronazeit haben wir
gesehen, welche Nachteile es bringt, wenn wir von globalen Lieferketten
abhängig sind, und deswegen ist meine Meinung
und unsere Meinung: Wir sollten uns viel mehr auf die heimische Produktion
verlassen und auf diese setzen und damit die lokalen Arbeitsplätze sichern, lokale
Arbeitsplätze schaffen. So würden wir am ehesten sicherstellen, dass
soziale und Umweltstandards eingehalten werden. Ich muss auch sagen, ich
verstehe natürlich den Wunsch nach übersichtlichen
Standards – auch in
der Landwirtschaft verlangen wir bei den Importen dieselben Standards wie von unseren Bauern –, was wir aber hier
betreffend Lieferkettengesetz vorgelegt bekommen haben, geht uns zu
weit.
Gut gemeint ist leider nicht
immer gut. Es werden die Unternehmen
dazu verpflichtet, bis ins letzte Glied ihrer Lieferkette sehr hohe
Wertvorstellungen der EU umzusetzen. Was das für die Firmen bedeutet,
habe ich vorhin
dem Kollegen schon zu erklären versucht: Es bedeutet
Bürokratiewahnsinn und Wettbewerbsnachteile. (Beifall bei
der FPÖ.) Dazu kommt dann auch noch,
dass die Betriebe die Haftung für jeden einzelnen Lieferanten
übernehmen sollen, und das ist einfach ein Bürokratiewahnsinn
und ein Risiko, das man
sehr schwer kontrollieren und sehr schwer übernehmen kann.
Im
Ausschuss – das Verhalten der Regierungsparteien im Ausschuss war ja
sehr interessant – haben Ministerin Zadić und
Staatssekretärin Kraus-Winkler gemeint, wir sollten abwarten, was für
ein Gesetz von der EU kommt. – Ja, das Abwarten und Zuwarten kann
die Regierung, kann die ÖVP am besten –
immer so lange zuwarten, bis es dann zu spät ist, denn unsere Unternehmen
müssen das ja dann ausbaden.
Im Gegensatz zu
anderen: Zum Beispiel hat der deutsche Justizminister
dieses Lieferkettengesetz erst unlängst sehr kritisch und ablehnend
betrachtet
und gesagt, er kann sich nicht vorstellen, diesem Gesetz
zuzustimmen; er
wird wahrscheinlich ein Veto einlegen, da das die europäische Wirtschaft
kaum und nur sehr schwer verkraften wird. Er will das der deutschen Wirtschaft
nicht zumuten. Mich wundert es nur, dass sich die ÖVP als
Unternehmerpartei – oder ehemalige Unternehmerpartei –
hinstellt und sagt: Wir warten ab!,
anstatt dort klar Position zu beziehen.
Wir sind gegen diesen Wahnsinn, wir sind
gegen diese überbordende Bürokratie. Wir setzen uns für die
lokale Produktion, für die regionale Produktion ein,
diese schafft Arbeitsplätze und sichert unseren Wirtschaftsstandort in
Österreich. Besser regional als global! (Beifall bei der FPÖ.)
13.56
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Michel Reimon. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michel Reimon, MBA
(Grüne): Herr Präsident! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Im Dezember haben sich das Europäische Parlament
und der
Rat – auch mit der Zustimmung der österreichischen
Regierung – auf
ein europäisches Lieferkettengesetz geeinigt, das im nächsten halben
Jahr ausgearbeitet und hoffentlich beschlossen werden soll, genauer
gesagt: auf
eine Richtlinie, und das bedeutet, dass es danach zur jeweiligen nationalen
Gesetzgebung kommt; der österreichische Nationalrat wird eine
österreichische Ausformung davon beschließen müssen. (Abg. Wurm:
Nein, wir werden es
nicht beschließen! Wir werden es nicht beschließen!) Diese wird
strenger sein, als es das deutsche Lieferkettengesetz jetzt ist, und das ist
richtig so. (Abg. Wurm: Falsch!)
Die Vorwürfe, die dann kommen, sowohl von freiheitlicher Seite als auch vonseiten der Volkspartei, finde ich vollkommen falsch. Wenn Sie etwas für kleine österreichische Unternehmen tun wollen (Abg. Wurm: Müssen S’ nachdenken, Herr Kollege ...!), dann stimmen Sie für ein solches Lieferkettengesetz, nämlich aus zwei Gründen:
Was dort vorgeschrieben ist,
ist nicht, dass ein Unternehmen aus Europa
jeden einzelnen Schritt der Lieferkette kontrollieren (Abg. Wurm: Nicht
gelesen!) und die Anforderungen mit hochgradiger Bürokratie
erfüllen muss. (Abg.
Wurm: Nicht gelesen!) Das erzählen Sie gerne, aber das stimmt
schlicht und einfach nicht. (Abg. Wurm: Nicht gelesen!) Was dort
zum Beispiel vorgeschrieben sein wird – und es wird dann unsere
Aufgabe sein, das in einem österreichischen Gesetz im
nächsten Jahr gut umzusetzen –, ist, dass man zum Beispiel eine
Meldestelle einrichtet.
Ein österreichisches
Unternehmen mit 500 Mitarbeiter:innen – darunter
gilt das gar nicht – muss eine Meldestelle einrichten - -
(Abg. Wurm: Sie verstehen von Wirtschaft gar nichts, das ist das
Problem!) – Herr Wurm, Sie können
zuhören, ohne die Lippen zu bewegen. (Abg. Meinl-Reisinger: Aber
eine Meldestelle ist ja auch Bürokratie!) Ich bin mir sicher, Sie
haben das Talent dazu, Sie schaffen das. (Beifall bei
Abgeordneten der Grünen.)
Ein österreichisches
Unternehmen mit 500 Mitarbeiter:innen muss eine Meldestelle
einrichten, da kann man ein E-Mail hinschicken und sagen: Ich habe
Sklavenarbeit beobachtet, ich habe beobachtet, dass Frauen in der Näherei
in Bangladesch ausgebeutet werden! Da muss in Österreich ein E-Mail
von Aktivist:innen, die das aus Afrika, aus Bangladesch von sonst wo schicken,
gelesen werden, in dem das drinnen
steht, und dann muss kontrolliert werden. –
Herr Wurm, Sie schaffen das! (Abg. Kassegger: Da fliegen S’
dann nach Bangladesch?) So viel Bürokratie würden sogar Sie
schaffen. (Beifall bei den Grünen.)
Das ist
möglich. Das ist zum Schutz der österreichischen Klein- und
Mittelbetriebe, wenn ein Großkonzern so etwas kontrollieren muss.
Jeder kleine österreichische Unternehmer steht in Konkurrenz zu einem
internationalen Konzern, der genau diese Produktionsbedingungen nutzt, und kann
sich nicht
dagegen wehren. Jetzt kriegen die ein Instrument in die Hand, wodurch der
große internationale Konzern Sklavenarbeit, billige Rohstoffausbeutung
und sonst etwas nicht weiterhin kostenlos nutzen kann, sondern wenn er
darüber informiert wird: He, das sind Produktionsbedingungen, die
sind so
billig, die sind nicht okay, das muss kontrolliert werden!, dann muss er das
kontrollieren und dafür sorgen, dass Produktionsbedingungen
herrschen, die halbwegs einhaltbar sind, vielleicht auch für einen
österreichischen Klein- und Mittelbetrieb.
Das stellt doch
eine Chancengleichheit und eine Produktionsgleichheit
her (Abg. Meinl-Reisinger: ... nur in der Idee so! –
Zwischenruf des Abg. Kassegger), wenn wir das im
österreichischen Gesetz, im nationalen Gesetz fair hinkriegen und
beschließen. Das wird die Aufgabe sein.
Schaffen Sie doch faire Produktionsbedingungen
für die österreichischen Klein- und Mittelbetriebe mit unter
500 Mitarbeiter:innen! Das hilft den österreichischen
Arbeitnehmer:innen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.) Wenn Sie
es gescheit machen, dann kommt vielleicht noch eine Produktion zurück nach
Österreich, dann haben wir österreichische Arbeitsplätze (Abg.
Meinl-Reisinger: Das klingt alles
super ...! Und in Wirklichkeit ...!) statt Sklavenhandel und Sklavenarbeit
irgendwo im Nahen Osten, in Bangladesch oder in Afrika. Das sollten Sie
hinkriegen! Zuhören und nicht reden dabei, dann geht das! (Beifall
bei den Grünen.)
13.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Reimon: Ich red’ jetzt einfach durch!)
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Zuseher!
Herr Kollege Reimon, ich empfehle Ihnen: Sie sollten einmal die Unterlagen lesen – ich schicke sie Ihnen gerne per
E-Mail –, ansonsten empfehle ich eine Schulung; die
Wirtschaftskammer macht bereits seit Herbst Schulungen
zu diesem Thema in ganz Österreich. (Zwischenrufe des Abg. Reimon.)
Machen Sie einmal eine Schulung bei der Wirtschaftskammer, dann würden
Sie wissen,
worum es geht, Herr Kollege Reimon! Sie haben von Wirtschaft keine Ahnung, aber das sei nur am Rande angemerkt. (Beifall bei der FPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Reimon.)
Ich sage das jetzt in aller
Deutlichkeit, auch für alle Zuseher zu Hause, und zwar für
Konsumenten und Unternehmer: Wenn sich dieser Irrsinn in Brüssel
beim Lieferkettengesetz fortsetzt und wenn das im Februar so beschlossen wird,
wie die Richtlinie bereits vorliegt, wird das für alle Konsumenten in
Österreich wiederum massive Verteuerungen bringen, massive
Inflation bringen, und vor allem bringt man alle Kleinunternehmen in
Österreich um. (Anhaltende Zwischenrufe
des Abg. Reimon. – Heiterkeit bei Abgeordneten der
Grünen.)
Herr Kollege, wenn Sie sich
auskennen würden, dann wüssten Sie – ich erkläre es
Ihnen ganz kurz –: Was jetzt schon passiert, ist – und
die ÖVP, es sind
ja einige vom Wirtschaftsbund da, sollte das wissen –, dass die
großen Unternehmen in Österreich ihren Lieferanten mit drei
Mitarbeitern jetzt schon
diese Richtlinie vorschreiben. Und jetzt erklärt mir einmal, wie ein
Tischler, der bei einem großen Unternehmen in Tirol – ich sage
einfach einmal: Swarovski – etwas liefert - - (Anhaltende
Zwischenrufe des Abg. Reimon. – Heiterkeit bei Abgeordneten
der Grünen.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter Wurm.
Herr Abgeordneter Reimon, wir
haben es, Ihren Protest sozusagen, eh verstanden (Heiterkeit bei den
Grünen), aber es ist dann doch ein bissl zu viel an durchgehenden Zwischenrufen. Vielleicht
können wir trotzdem - - (Abg.
Reimon: Na gut, unter
Burgenländern! – Neuerliche Heiterkeit bei den
Grünen.) – Danke schön. Danke! (Beifall bei den
Grünen.)
Bitte, Herr Abgeordneter Wurm.
Abgeordneter Peter Wurm (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. Der wird es nie verstehen, aber das macht ja nichts, das ist ja kein Problem.
Also: Wenn die große
Firma – Swarovski, sage ich einfach einmal – dem
Dreimannbetrieb jetzt vorschreibt, er muss das Lieferkettengesetz einhalten,
und der Tischler einen 17-Seiten-Vertrag vorgelegt kriegt, auf dem er unterschreiben muss,
dass er das zur Kenntnis nimmt und im Falle, dass er es nicht einhält, der
Firma Swarovski schadenersatzpflichtig ist, was machen Sie
dann, meine Kollegen? Und das passiert jetzt schon! Das habt ihr von der Sozialdemokratie
nie verstanden (Abg. Leichtfried: Der Einzige, der nichts versteht,
sind Sie!): Ihr ruiniert wieder die Kleinbetriebe in Österreich,
weil die großen Unternehmen selbstverständlich diesen Druck
ausüben und diese Regelungen
nach unten weitergeben. Das kann man überall nachlesen. (Abg. Leichtfried: Wo kann
man das nachlesen?)
Es ist ja auch heute wieder
symptomatisch (Abg. Leichtfried: Wo kann man das nachlesen?):
Vier Parteien wollen dieses Gesetz haben, nämlich die ÖVP,
die NEOS, die Grünen und ihr. (Abg. Leichtfried: Wo kann man das
nachlesen? Wo?) Die Einzigen, die es nicht haben wollen –
deshalb steht hier kontra –, sind die Freiheitlichen. (Beifall
bei der FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Bei uns steht
auch kontra, Herr Wurm! – Ruf bei
der FPÖ: Die NEOS sind auch kontra! – Abg. Meinl-Reisinger:
Wir sind auch kontra! Hallo! Seid ihr in eurem Einheitsparteimantra?)
Herr Kollege Haubner, laden Sie
den Kollegen einmal auf eine Wirtschaftskammerschulung ein! –
Das ist ja alles schon nachzulesen, Herr Kollege. Ich
gebe es Ihnen nachher gerne.
Also, noch einmal –
zusammengefasst –: Wenn dieser Irrsinn Realität wird, ist das
wieder ein Schlag für die Konsumenten und für die Bürger, aber
noch
viel schlimmer für die kleinstrukturierte Wirtschaft in Österreich. –
Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger:
Wir sind kontra! – Abg. Wurm – auf
dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Aber da drinnen steht ihr mit
pro! –
Abg. Meinl-Reisinger: Nein, ...!)
14.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Johann Höfinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.03
Abgeordneter Johann Höfinger
(ÖVP): Herr Präsident!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Um
an meinen Vorredner anzuschließen: Die Freiheitlichen haben
in Brüssel zugestimmt und haben sich dann der Stimme
enthalten. – Also bitte stellt euch
nicht hierher und transportiert etwas Falsches! – Das zum einen. (Beifall
bei Abgeordneten der ÖVP.)
Dieses Thema ist enorm wichtig
und hat eine große Bandbreite, die in viele Facetten des
unternehmerischen Handelns eingreift, die auch eine
große politische Dimension hat. Warum? – Ich denke, wir sind
uns einig: Menschenrechte, Schutz von Natur, Tierwohl, alles, was damit
zusammenhängt, den Klimaschutz weltweit zu verbessern, das
ist eine einheitliche Basis. Darüber brauchen wir, glaube ich, nicht zu
diskutieren. Von dem gehen
wir hier in unserer Diskussion aus.Über die Facetten dieses
Lieferkettengesetzes, wie es jetzt seine Ausformung angenommen hat, gilt
es aber sehr
wohl sehr intensiv zu diskutieren, denn so, wie es momentan vorliegt, ist es
für unsere Betriebe, vor allem für die kleine und mittlere Wirtschaft
(Abg.
Wurm: Danke für die Bestätigung!), aber auch für die
größeren produzierenden Betriebe, auch für das Gewerbe nicht
annehmbar. (Abg. Wurm: Na
hoffentlich!)
Warum? – Es ist ein Beispiel dafür, wie man
vonseiten der Politik Verantwortung auch an private Unternehmen abgeben oder
abwälzen kann – ich sage das
ganz ehrlich. Wir haben viele Formen, um genau in diesen Bereichen –
Menschenrechte, Kinderrechte, Tierschutz, Umwelt- und Landschaftsschutz,
Klimaschutz und so weiter – unsere politische Verantwortung wahrzunehmen, und
es gibt dazu auch viele Instrumente, und diese Instrumente erwarte ich mir auf
europäischer Ebene. Ich erwarte mir, dass sie auch weltweit
vernetzt werden und man so zu einer Lösung kommt. Da gibt es viele Ebenen,
die politisch international, global zusammenwirken.
Anscheinend ist man mit manchen Bereichen nicht so weit gekommen und wollte trotzdem eine Lösung. Jetzt versucht man mit diesem Lieferkettengesetz, es auf die kleinen produzierenden Gewerbe und die Industrie, auf die produzierenden Betriebe abzuwälzen – und das passt nicht ganz zusammen.
Dennoch müssen wir uns mit diesem Vorschlag jetzt
auseinandersetzen, und da sage ich ganz klipp und klar: Versuchen wir, das in
geordnete Bahnen zu
lenken. Es kann nicht sein, dass ein mittlerer produzierender Betrieb in
Österreich dafür haftet, wenn vielleicht in der dritten Kette
davor ein falsches Zertifikat ausgestellt wurde, und er vielleicht dann mit
existenzbedrohenden Sanktionen und Geldstrafen belegt wird! (Beifall bei
Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)
Liebe Freunde, dann verlieren wir die Produktion in
Österreich! Dann kommt
es wieder zum Import von Dienstleistungen und Sachgütern, bei denen wir
dann wieder nicht wissen, was diese Zertifikate wert sind, mit denen irgendwer
aus der weit entfernten Welt wachelt.
Daher: Beschäftigen wir uns intensiv damit! Seien wir
nicht so verträumt und wählen wir nicht jenen Zugang, den manche hier
herinnen zu diesem
Gesetz gefunden haben, sondern brechen wir es pragmatisch herunter! Da haben
wir in den nächsten Monaten noch eine große Aufgabe vor uns. (Beifall
bei der ÖVP.)
14.06
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau
Abgeordnete Petra
Bayr. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Dass es im Trilog eine Einigung auf ein Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene gegeben hat – und das war ein mühsamer Prozess, wie wir alle miterlebt haben –, ist, denke ich mir, ein wichtiger Schritt in Richtung eines ethischen Handelns, das auch in der Wirtschaft gesetzlich klar geregelt wird und wodurch sich dann die Menschen in der
EU endlich darauf verlassen können, dass keine Kinderarbeit in der Schokolade (Beifall bei der SPÖ), keine zerstörte Umwelt in unseren Textilien und keine Sklavenarbeit in den Pflastersteinen steckt. Das ist, denke ich mir, ein wichtiger Schritt und ein erster Schritt.
Wie schon gesagt, der Weg war
nicht einfach, die Einigung war schwierig, und die Einigung ist weit davon
entfernt, dass alle Stakeholder auch nur ansatzweise damit zufrieden
sind, aber es ist eine Einigung, und ich erwarte, dass auch Österreich und
österreichische Minister und Ministerinnen es zur Kenntnis nehmen
und das mittragen, wenn es diese Einigungen gibt, wie sie das sonst auch tun.
Es ist schön, dass es eindeutige Signale in diese Richtung von der
Justizministerin gibt, aber es ist bedauerlich, dass sich der
Wirtschaftsminister der Stimme enthält – wir haben es
gehört – und darauf zurückzieht, dass
es keine österreichische Position gäbe, als ob wir nicht Zeit gehabt
hätten oder als ob die Regierung nicht Zeit gehabt hätte, jetzt
über Jahre auch eine
Position dazu zu entwickeln. (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist gesagt worden: Es liegen
in diesem Haus genug Anträge in unterschiedlichsten Ausschüssen.
Eine Grundlage für eine Debatte wäre also mehr
als vorhanden, aber außer diese Anträge zu vertagen ist Ihnen halt
nicht viel dazu eingefallen. Ich erwarte mir einerseits das Mittragen auf
europäischer Ebene – und jetzt gerade findet zwei
Stockwerke höher wahrscheinlich nicht mehr oder vielleicht noch immer die
Aussprache mit der belgischen Botschafterin zu den Fragen der
EU-Prioritäten während der belgischen Präsidentschaft
statt, und natürlich war auch das Lieferkettengesetz da ein
Thema –, aber ich erwarte mir auch ein Umsetzen auf
österreichischer Ebene, um diese komplexen Produktionsketten für die
Konsumentinnen und Konsumenten wirklich durchschaubar zu machen.
Und klar wünsche ich mir,
dass möglichst viele Firmen auch mit in der Verantwortung sind. Die
Schwelle ist ohnehin sehr hoch. In Österreich wird das
wenige Hundert Betriebe betreffen. (Abg. Wurm: Das ist ja falsch,
Frau Kollegin! Es
betrifft alle Zulieferer!) – Das ist nicht
falsch. Die Berechnungen gehen davon aus, dass es ungefähr
600 Betriebe sind. Ich fände es zum Beispiel unglaublich
wichtig – und auch da legt sich Österreich quer –,
auch den Finanzsektor miteinzubeziehen, denn wirklich große
Produktionen, die eine globale Lieferkette brauchen, sind meistens auch
sehr finanzintensiv. Und da, denke ich
mir, ist durchaus der Finanzsektor auch in der Ziehung und sollte auch
durchleuchtet werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Was mir wichtig ist und wovon
wir auch lernen können: Das Lieferkettengesetz hat ja eine kleine
Schwester, das Konfliktmineraliengesetz, das ja schon
einige Jahre gilt und in dem es um sechs zentrale Rohstoffe geht, die oft unter
schwierigen Situationen gefördert werden. Diese Konfliktmineralienverordnung –
also das ist nicht einmal eine Richtlinie, wie das Lieferkettengesetz eine
werden wird, sondern sogar eine Verordnung, also direkt wirkend –
lässt trotzdem einen Spielraum offen in der Frage der Bestrafung, in der
Frage der Strafhöhe, und was da in Österreich passiert, ist reines
Strafdumping.
Österreich hat momentan
Strafen von 2 000 Euro – by the way: die sind gemessen
an der ursprünglichen Höhe schon vervierfacht worden –,
während
hingegen Deutschland für dieselben Vergehen 50 000 Euro und
Luxemburg 100 000 Euro an Strafen ansetzt, und es ist nicht so, dass
die luxemburgischen Firmen wesentlich größer oder reicher
wären als die österreichischen. Also ich denke mir, auch die Frage
von Strafen ist eine zu diskutierende,
und wenn jetzt vorgesehen ist, dass es bis zu 5 Prozent des Jahresumsatzes
sein können, die eine solche Strafe ausmachen kann, dann sollten wir das
auch möglichst ausschöpfen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ein gutes, ein umfassendes, ein
wirklich nachhaltiges Lieferkettengesetz nimmt natürlich auch die
Töchter- und Zulieferunternehmen in die Pflicht. Es
geht darum – noch einmal, das ist der Kern! –, dass
Risken für Menschen, für die Umwelt und auch für den sozialen
Zusammenhalt identifiziert, dokumentiert
und minimiert werden – um nichts mehr und nichts weniger. Ziel ist
es natürlich,
global auf Güter, auf Global Public Goods wie saubere Luft, sauberes Wasser zu achten. Alle Menschen haben das Recht, in einer sauberen Umwelt zu leben!
Das ist ein wichtiger Schritt,
ein notwendiger Schritt hin in Richtung einer nachhaltigen
Unternehmensführung und hin in Richtung Fairness auch gegenüber unseren
kleinen Betrieben in Österreich, denn eines ist klar: All diejenigen, die
in Europa produzieren, müssen sich natürlich an strengen
europäischen Auflagen orientieren und sich auch dementsprechend daran
halten – sie werden auch bestraft, wenn sie das nicht
tun –, während sich hingegen solche, die globale, schwer
durchschaubare Lieferketten haben, halt einfach irgendwo abputzen
können und locker irgendwo anders Umwelt-, Menschenrechte
oder sonst etwas nicht beachten.
Darum geht es, und ich wünsche mir sehr, dass wir ins
Tun kommen, in ein verantwortungsvolles Tun kommen, und das im Sinne von
Menschenrechten,
von Umwelt und von sozialem Zusammenhalt. – Danke sehr. (Beifall
bei der SPÖ.)
14.11
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Ich darf, bevor Sie,
Frau Dr. Götze, das
Wort ergreifen, die Schüler:innen und das Lehrpersonal der HLW Pinkafeld
sehr herzlich hier im Plenarsaal willkommen heißen. (Allgemeiner
Beifall.)
Nun gelangt Frau Abgeordnete Götze zu Wort. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Dr. Elisabeth Götze (Grüne):
Herr Vorsitzender! Liebe Schülerinnen und Schüler! Werte
Zuseher:innen zu Hause, aber natürlich auch liebe Kolleginnen und
Kollegen! Nie wieder Rana Plaza! Ich glaube, sehr vielen
von uns hier oder auch von Ihnen zu Hause sind noch diese schrecklichen Bilder
in Erinnerung, als die Textilfabrik in Bangladesch eingestürzt ist und
1 100 Menschen gestorben sind und über 2 000 massiv
verletzt wurden.
Nie wieder Rana Plaza! Das ist auch eine Verantwortung für uns hier in Europa, weil wir wissen – das hat man auch an den Bildern gesehen –, welche Produkte dort erzeugt wurden, nämlich Produkte mit Labels europäischer Konzerne, europäischer Unternehmen, zum Beispiel von KIK und anderen. Trotzdem wurden diese nie zur Verantwortung gezogen, weil das Gesetz das derzeit nicht hergibt. Was dort passiert, ist hier nicht strafbar, und darüber reden wir jetzt.
Wir reden davon, dass Konzerne
Gesetze ausnützen, die in anderen Ländern schwach sind,
ausbeuterisch sind, und zwar was die Arbeitsbedingungen, die Arbeitssicherheit
betrifft, aber auch was die Umweltbedingungen betrifft. Das, was sie
hier in Europa nie machen dürften, können sie dort machen, und zwar
unbeschadet. Das schadet den Menschen vor Ort, aber es schadet auch
ganz massiv den Betrieben hier in Europa, die das nicht tun und die sich an
gute Arbeitsregeln oder gute Bedingungen halten. Deswegen sind wir
für ein starkes Lieferkettengesetz. (Beifall bei den Grünen.)
Wir diskutieren das hier heute
aus Anlass eines Volksbegehrens. Das Volksbegehren hat sich das deutsche
Lieferkettengesetz zum Vorbild genommen.
Ich glaube, dort gibt es einiges, das nicht ganz optimal ist, aber ich bin sehr
froh, dass die EU im Abschluss einer Vorlage ist, wie ein europäisches
Lieferkettengesetz ausschauen soll. Es wurde auch gesagt: Wir wollen
keinen Fleckerlteppich in Europa, es sollen einheitliche Standards gelten!, und
natürlich setzen wir uns ganz klar dafür ein, dass europäische
Unternehmen diese Standards auch gut einhalten können. Also das wird eine
wichtige Aufgabe sein: Wie können wir sicherstellen, dass die
europäischen Unternehmen diese Nachvollziehbarkeit gut schaffen?
In diesem Sinn setze ich mich dafür ein, dass wir hier
bald ein Lieferkettengesetz bekommen. Wir warten auf die Vorlage aus der EU,
und ich bin ganz klar
für einen freien Handel, aber auch einen fairen Handel zugunsten der heimischen
Betriebe und zugunsten auch der Konsumentinnen und Konsumenten, die
ein Recht
darauf haben, dass sie mit gutem Gewissen etwas kaufen können
und wissen, dass das fair hergestellt ist. – Danke. (Beifall bei
den Grünen.)
14.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rainer Wimmer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen
und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Heute ist es
schon angesprochen worden: Im Dezember 2023 gab es diese wichtige Einigung
betreffend das europäische Lieferkettengesetz. Noch ein Jahr zuvor, im
Dezember 2022, hat sich ja der zuständige Bundesminister Kocher der
Stimme enthalten – und jetzt, da ich die Kollegin und Abgeordnete
Niss von der
ÖVP gehört habe, denke ich, dass sich an der Haltung der ÖVP
nicht recht viel geändert hat.
Tatsache ist, dass eh noch gar
nichts fix ist, weil wir ja mitbekommen haben, dass sich Deutschland jetzt
querlegt – also die stellen da richtig einen Baum auf
(Abg. Wurm: Sozialdemokraten in Deutschland!) –,
wahrscheinlich auch deshalb, weil dieses
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das in Deutschland seit März
vergangenen Jahres gilt (Abg. Wurm: Das ist aber ein roter Bundeskanzler!), ja eine
Lightvariante darstellt, und die wollen sich da nicht unbedingt sozusagen in
die Suppe spucken lassen. Darum probieren sie, da nachzutarockieren, was
natürlich schlecht ist, weil der europäische Vorschlag, der jetzt am
Tisch liegt, eindeutig besser, eindeutig weiter reichend ist.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wenn man sich die
Medienlandschaft anschaut, dann ist es auch kein Geheimnis, dass das genau
von dieser Richtung weggeht, weil: Eine Euphorie der Wirtschaft
verspüre ich nicht, was diesen Vorschlag anbelangt, im Gegenteil, ich
höre sehr viele kritische Stimmen,
genau so, wie wir sie heute ja schon vernommen haben: Das geht nicht!, Es geht
um die Wettbewerbsfähigkeit!, Das ist zu viel
Bürokratie! – das ist immer ein ganz wesentliches
Argument –, und: Es ist ja eh alles nicht so schlimm!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das ist ja das, was wir eh schon lange kennen: Immer dann, wenn es darum geht,
Arbeitsbedingungen von Menschen in irgendeiner Form zu verbessern, kommen
dieselben Argumente, und, liebe Kolleginnen und Kollegen, das geht einfach
nicht! Da kann man einfach nicht wegschauen,
da gehört reagiert! (Abg. Kassegger: Willst du jetzt die Welt
retten? ... bitte schön auf Österreich! Willst du jetzt
Bangladesch retten oder wie?)
Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich glaube einfach, dass
dieses Lieferkettengesetz unabdingbar ist und dass wir Handlungsbedarf
haben. Wenn wir wissen, dass entlang der Lieferketten – genau darum
geht es – die Arbeitnehmerrechte mit Füßen getreten
werden, dass Kinderarbeit auf der Tagesordnung steht, dass
Menschenrechtsverletzungen stattfinden,
wenn Gewerkschafter gejagt, sogar ermordet werden, wenn Umweltverschmutzung
auf der Tagesordnung steht, weil alles dem Profit und der Gier untergeordnet
wird, dann kann man nicht wegschauen, meine sehr geschätzten Damen
und Herren!
Die Zahlen der ILO sind wirklich unverdächtig: Über eine Milliarde Menschen gelten weltweit als arm. (Abg. Loacker: Österreicher sind da dabei?) 160 Millionen Kinder – 160 Millionen Kinder! – arbeiten regelmäßig mehrere Stunden täglich und 27,6 Millionen Menschen verrichten Zwangsarbeit.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren, diese Zahlen müssen
uns wachrütteln! Es ist schon besprochen worden: Wir haben ja schon
2021 einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem wir versucht
haben, dieses Problem zu lösen. Dieser wurde natürlich immer vertagt,
wurde nicht angenommen.
Jetzt geht es darum, schnell zu handeln, und wir als Sozialdemokraten stehen
dafür bereit. (Beifall bei der SPÖ.)
14.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Dr. Christoph Matznetter. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.19
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich fange gleich mit den Beiträgen unserer ÖVP-Kollegen – Kollegen Niss und Höfinger – an. Sie standen als Proredner in der Rednerliste, haben aber eigentlich gegen das Lieferkettengesetz sprechen wollen. In Wahrheit haben sie uns aber Argumente geliefert, warum man nicht beim ersten Vorlieferanten Schluss machen kann, sondern die ganze Wertschöpfungskette nehmen muss.
Wenn Kollegin Niss uns
erklärt, dass der Lieferant, der nicht bereit ist,
der europäischen Abnehmerfirma zu liefern, weil es so strenge Vorschriften
gibt, auf einen anderen Kunden, auf ein Drittland ausweicht, dann wird dieser
dritte Anbieter das irgendwann nach Europa bringen – aber auch da
müssen wir sicherstellen, dass der Händler, der es dann hereinbringt,
sich auch alle Vorstufen anschaut. Damit haben Sie eigentlich dafür
votiert, dass alle Vorstufen auch in die Sorgfaltspflicht aufgenommen
werden. – Danke dafür.
Danke auch Kollegen Wurm! Er hat nämlich Kollegen
Leichtfried vorhin empfohlen, sich bei der Wirtschaftskammer zu erkundigen. Ich
darf, da ich seit 2005 die Ehre habe, dort Vizepräsident zu sein, gerne
ein paar Dinge
dazu erklären, Herr Kollege Wurm. (Abg. Loacker: ... Haufen
da!) Danke für Ihr Beispiel des Tischlers. Warum? – Weil
der österreichische Tischler als
Lieferant fürs Möbelhaus natürlich überhaupt kein Problem
mit dem Lieferkettengesetz hat, denn der hat die Arbeitsinspektion, die
auf die Einhaltung
der Bestimmungen schaut, der hat eine Betriebsanlagengenehmigung, wo auch die
einzuhaltenden Werte festgeschrieben sind, damit er nicht womöglich
die Nachbarn vergiftet. (Abg. Wurm: Wo hat er seine Leute
her ...?) Der hat alles heute schon. Kollege Wurm mit seinem Modell
und seiner Ablehnung will
aber, dass Großkonzerne wie Ikea zum Beispiel nicht kontrollieren
müssen, woher das billige Spanholzmöbel kommt, und nämlich
genau das verhindert,
dass der österreichische Tischler Zulieferer ist. (Abg. Hörl –
in Richtung des Abg. Wurm –: ... hat er recht ...!)
Dieses Gesetz fördert
resiliente, lokale Anbieter, weil sie die Vorschriften einhalten (Beifall
bei der SPÖ), und die Gegner davon sind jene, die zulasten der ordentlich
arbeitenden Betriebe (Zwischenruf des Abg. Loacker) jene weiter
fördern wollen (Abg. Hörl: Na, na, so einfach ist das
nicht!), die Profit aus Ausbeutung, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und
Umweltverschmutzung ziehen. Das
ist moralisch und ethisch nicht aufrechtzuerhalten, daraus Gewinn zu ziehen
muss abgestellt werden! (Beifall bei der SPÖ.)
Und ich warne Sie vor einem Punkt, Kolleginnen und
Kollegen: das
große Monster Bürokratie aufzustellen. Ich empfehle die Lektüre
von § 164 des österreichischen Strafgesetzbuches über
Hehlerei, dann werden Sie nämlich draufkommen –
leider ist nur Vermögensschaden als Ursprungsdelikt konzipiert, aber
das gilt ja bei der Zwangsarbeit auch –, welche
Gefängnisstrafen dafür drohen. Eigentlich wäre es bei einer
Firma, die hier verkauft und mehr als 300 000 Euro
Vermögensvorteil aus der Zwangsarbeit zum Beispiel von
Uiguren zieht und damit diese um ihr Gehalt gebracht hat, notwendig, dass die
Staatsanwaltschaft einschreitet, den Schriftverkehr beschlagnahmt und
dieser Art der Hehlerei ein Ende bereitet. Das wäre die richtige
Vorgangsweise. Seien Sie froh, dass die EU und auch dieses Parlament in der
folgenden Umsetzung der Richtlinie Vorschriften machen, die den Tischler
fördern, und nicht die von Herrn Wurm geforderte Förderung umgesetzt
wird (Abg.
Wurm: Das garantieren Sie dem Tischler ...!), die
Förderung von Ausbeutern, von Großkonzernen, bei denen Kinder
arbeiten und Zwangsarbeit herrscht
und die Umwelt verdreckt wird! – Danke für diese Wortmeldung,
Kollege Wurm. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Leichtfried:
Der Kollege Wurm wird jetzt ver...!)
14.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein
Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie, seinen Bericht 2428 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ende der österreichischen Blockadehaltung zum Mercosur-Abkommen“.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist
abgelehnt.
Bericht des Justizausschusses über das Volksbegehren (2078 d.B.) „Unabhängige JUSTIZ sichern“ (2412 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Es wurde auch da auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.
Zu Wort gelangt Mag.a Agnes Sirkka Prammer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer
(Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen
und Zuseher! Unabhängige Justiz sichern ist zweifellos ein sehr, sehr
wichtiges
Thema. Und dieses Volksbegehren, das hier gestartet wurde und das sehr viele
Menschen unterzeichnet haben, wurde im Justizausschuss ausführlich diskutiert. Bei
diesen Diskussionen über Volksbegehren im Justizausschuss oder generell in
einem Ausschuss ist der große Vorteil, dass diese Diskussionen
öffentlich sind und dass man einmal die Möglichkeit hat, sich
anzuschauen, wie
die Arbeit in solch einem Ausschuss funktioniert und wie die
Diskussionen
in solch einem Ausschuss laufen.
Ich glaube, gerade diese Diskussion
über das Volksbegehren Unabhängige Justiz sichern war ein sehr, sehr
gutes Beispiel dafür, dass dieses Parlament sehr
gut funktioniert und dass in diesem Parlament sehr gut gearbeitet werden kann.
Wir hatten dort Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen
im Zusammenhang mit der Justiz. Da waren Professor:innen, da waren Praktiker,
und es herrschte recht große Einigkeit darüber, dass das Thema
Unabhängigkeit der Justiz sichern ein sehr wichtiges ist. Die
Forderungen, die im Volksbegehren erhoben wurden, wurden aus
unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet, haben aber insgesamt dazu
geführt, dass wir dieses ganze Thema sehr ausführlich diskutiert
haben und eben wie gesagt auch festgestellt haben,
dass wir uns bei dem Grundprinzip sehr einig sind.
Es waren folgende drei Forderungen: eine Bundesstaatsanwaltschaft einführen, die Untersuchungsrichter wieder einführen und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Verfassung absichern. Das waren die drei Forderungen des Volksbegehrens. Es war relativ kurz gehalten mit knapper Begründung, aber das waren die Forderungen, die in diesem Volksbegehren aufgestellt wurden.
Wir haben die Stellungnahmen von den Experten und Expertinnen dazu gehört, und in der Diskussion hat sich ergeben, dass die Forderungen unterschiedlich zielführend sind, aber dass der Kernbereich, nämlich dass man einerseits eine Unabhängigkeit in der Entscheidungsfindung, in der Anklageerhebung absichern muss, was durch eine Entpolitisierung der Weisungsspitze auf jeden Fall geschehen kann und geschehen muss, ein zentraler Punkt ist, um die Unabhängigkeit der Justiz zu sichern.
Wir sind in den vergangenen,
ja, mittlerweile über vier Jahren in diesem Bereich schon sehr weit
gekommen, soweit man eben kommen kann, ohne wirklich
in Gesetze, in strukturelle Gesetze einzugreifen. Was wir noch vor uns
haben und was noch einer Umsetzung harrt, ist eben genau diese Entpolitisierung
der Weisungsspitze. Und es hat mich sehr positiv gestimmt, dass darüber sowohl
bei den Expert:innen als auch unter den politischen Parteien sehr große
Einigkeit herrschte, dass das geschehen muss und dass das ein richtiger Weg
ist. Wie man es genau löst und wie man es genau macht, dazu gibt es
unterschiedliche Positionierungen. Ich denke aber nicht, dass uns diese
unterschiedlichen Herangehensweisen und diese unterschiedlichen Zugänge so
weit trennen, dass wir es nicht schaffen, hier gemeinsam eine Lösung zu
finden.
Im Moment ist die Garantin für die unabhängige Justiz unsere Justizministerin Alma Zadić. (Abg. Steinacker: Na, wohl die Richter!), und wir werden das absichern, wir werden schauen, dass wir es auch auf gesetzliche Beine stellen und dass wir auch für die Zukunft Strukturen und Regelungen und strukturelle Rückhalte schaffen, damit die Unabhängigkeit gesichert ist, denn die Justiz, eine unabhängige und damit sorgenfreie Justiz, ist ein Eckpfeiler und ein Grundpfeiler im Fundament für eine richtige, funktionierende Demokratie. (Beifall bei den Grünen.)
14.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag.a Selma Yildirim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim
(SPÖ): Herr Präsident! Hohes
Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Justiz ist unabhängig! Wir
wollen
ihre Unabhängigkeit ausbauen und stärken, das ist unser Anspruch als
Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. (Beifall bei der SPÖ.)
Jeder Anlass, darüber zu
diskutieren, ist uns willkommen. Mein Dank gilt
daher den rund 143 000 Menschen, die das Volksbegehren Unabhängige
Justiz sichern unterschrieben haben.
Unsere Justiz wird seit vier Jahren permanent öffentlich attackiert. Ein konkretes Beispiel: Der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz hat im Februar 2020 damit begonnen, in einem sogenannten Hintergrundgespräch mit ausgewählten Medienvertreterinnen und Medienvertretern die WKStA massivst zu kritisieren. Unzählige weitere öffentliche Angriffe gegen die Justiz folgten. Immer wieder erfahren wir über die Medien von Versuchen der parteipolitischen Einflussnahme auf Verfahren und von Einschüchterungsversuchen, damit Ermittlungen abgedreht werden.
Die österreichische Justiz ist selbstbewusst und wehrhaft, auch dank engagierter Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Das braucht Mut und das ist nicht immer einfach.
Wir teilen allerdings nicht
alle Forderungen des Volksbegehrens eins zu eins. Wir wollen zum Beispiel nicht
die Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter wieder
einführen. Ebenso sehen wir auch keinen Sinn darin, eine Sonderstaatsanwaltschaft,
die WKStA, in der Bundesverfassung explizit abzusichern. Es braucht
natürlich mehr Ressourcen, finanzielle, technische, materielle,
personelle. Allerdings muss man dazusagen, dass mit der Reform 2008 die
Staatsanwaltschaften als Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit bereits in der
österreichischen Bundesverfassung abgesichert wurden. Das
hat sich bewährt, wie uns sehr viele
Rechtsanwält:innen, Richter:innen und Staatsanwält:innen
bestätigen.
Es gilt aber, das System auf Schwächen auszuloten.
Allein der Anschein
der parteipolitischen Einflussnahme muss verhindert werden, auch wenn meine
Vorrednerin die Justizministerin als Garantin dafür angibt. Ich erinnere
daran, was das wieder für ein medialer Hickhack war, als eine Weisung
ergangen ist, keine Untersuchungshaft über eine Klimaaktivistin zu
verhängen. Ich
bin davon überzeugt, dass inhaltlich richtig gearbeitet wurde, aber Sie
können ja selbst, gemeinsam mit Ihrem Regierungspartner, der ÖVP,
bestätigen, dass genau das ein Problem war.
Aus diesem Grund möchte
ich aus diesem Volksbegehren die Forderung nach einer unabhängigen
Bundesstaatsanwaltschaft besonders herausgreifen.
Es braucht endlich eine von der Parteipolitik unabhängige Weisungsspitze
der Staatsanwaltschaft, damit nicht einmal der Anschein einer politischen,
parteipolitischen Einflussnahme aufkommt.
Wir als sozialdemokratische Bewegung fordern das ja an und
für sich seit 20 Jahren in Form von parlamentarischen Anträgen
und Anfragen, es scheitert aber immer – seit mehr als
20 Jahren – an der Blockadehaltung der ÖVP.
Wir sehen, dass es jetzt immer noch so ist, dass es an Ihnen beiden, an Schwarz
und Grün scheitert, dass wir dieses Projekt endlich umsetzen, ein Projekt,
das die Unabhängigkeit der Justiz stärken und ausbauen würde.
Nur so ist garantiert, dass die Qualität unseres Rechtsstaates und
unserer Demokratie weiterentwickelt werden kann. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
14.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag. Harald Stefan. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Harald Stefan
(FPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erstens bedanke ich mich, wie
immer, bei denen, die dieses Volksbegehren initiiert haben, sich darum
gekümmert haben und
auch diese Debatte angerissen haben. Es ist schon gesagt worden, es gibt bei
diesem Volksbegehren drei Themen: Es wird eine Bundesstaatsanwaltschaft gefordert,
es wird gefordert, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft in die Verfassung
kommt, und drittens, dass der Untersuchungsrichter wieder eingeführt wird.
Ganz kurz: Hinsichtlich Etablierung der Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Verfassung waren wir, glaube ich, alle einig – alle Parteien –, dass das dort nicht hineinpasst. Darüber werde ich jetzt auch nicht weiter sprechen.
Das zweite Thema ist die Bundesstaatsanwaltschaft.
Wir haben schon oft darüber debattiert, und ich halte heute wieder
ganz bewusst fest: Wir als FPÖ
sind gegen diese Bundesstaatsanwaltschaft. Wir sind überzeugt, dass es
richtig ist, dass die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft beim Justizminister
angesetzt ist. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
Da wird immer wieder etwas
vermischt, es werden immer das Richteramt und der Staatsanwalt vermischt. Das
sind unterschiedliche Zugänge: Der Richter ist unabhängig,
weisungsungebunden und wird wiederum durch Richter im Rechtssystem
geprüft. Der Staatsanwalt ist weisungsgebunden. Der Staatsanwalt ist zur
Pflege der Interessen des Staats und des Strafrechts berufen und ist daher auch
der parlamentarischen Kontrolle unterworfen, weil er
ja für den Staat die Anklage führt. Daher muss er auch
parlamentarisch kontrolliert werden können.
Das sind zwei ganz verschiedene
Zugänge. Wenn man das jetzt zur Kenntnis nimmt, weiß man,
dass man, wenn man eine Weisung braucht, dann auch eine Weisungsspitze
braucht, und die muss wiederum kontrolliert werden.
Wer bitte in Österreich glaubt, dass eine Bundesstaatsanwaltschaft
politisch völlig ungebunden wäre? Das ist der Realität
völlig fremd. Man kann sich in
etwa vorstellen, woher ein Bundesstaatsanwalt politisch käme, wenn
in den nächsten drei, vier Monaten einer etabliert werden würde. Ich
habe gesagt, es wäre undenkbar, dass man dem eine FPÖ-Nähe
zuweisen könnte.
Es wäre undenkbar, dass so einer in den nächsten Monaten bestellt
wird – und da nicken alle, weil Sie genau wissen, so ist die
Realität in Österreich.
Daher bitte nicht irgendwie
Sand in die Augen streuen und glauben, es würde damit parteipolitisch
unabhängig werden, dass wir jetzt plötzlich einen Bundesstaatsanwalt
hätten, der eben angeblich völlig unabhängig ist! Daher
ist diese Idee abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)
Der zweite Punkt, der damit auch zusammenhängt: Wir haben die Ermittlungstätigkeiten 2008 vom Untersuchungsrichter zu den Staatsanwälten
geschoben. Damit hat man genau
dieses Problem, dass man jetzt bereits
im ersten Teil des Verfahrens, in der Voruntersuchung, einen Weisungsgebundenen
hat. Früher hatte man das nicht. Wenn man jetzt also in diese Richtung
gehen würde – insofern verstehe ich auch dieses
Anliegen –, den Untersuchungsrichter wieder einzuführen,
oder zumindest mehr in die Richtung gehen würde, dass es echte Instrumente
der Rechtsdurchsetzung im Vorverfahren
gibt, dann würde man auch etwas gewinnen und würde dieses Problem der
Weisungsgebundenheit tatsächlich beseitigen. (Beifall bei der
FPÖ.)
Als der Untersuchungsrichter
entfernt und stattdessen der Staatsanwalt eingesetzt wurde, sollten einige
Instrumente des Rechtsschutzes eingeführt werden. Man hat sich das anders
vorgestellt. Die sind völlig zahnlos. Es
gibt keine Konsequenz, wenn festgestellt wird, dass eine Tätigkeit der
Staatsanwaltschaft rechtswidrig ist; das hat keinerlei Folgen. Auch das,
was dann
dabei als Ermittlungsergebnis herauskommt, kann verwertet werden. Da ist also
etwas schiefgelaufen, das gehört korrigiert – insofern
hängen die beiden
Punkte zusammen.
Bundesstaatsanwaltschaft:
striktes Nein. – Untersuchungsrichter oder jedenfalls etwas, das in
diese Richtung geht: Ja, da wären wir eindeutig dafür. (Beifall
bei der FPÖ.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter (in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Stefan), wollten Sie noch einen Entschließungsantrag einbringen? – Bitte schön. (Abg. Leichtfried: Ja, das habt ihr heute nicht so drauf!)
Abgeordneter
Mag. Harald Stefan (fortsetzend):
Vor lauter Leuchten habe
ich das vergessen.
Die Staatsanwaltschaft hätte eigentlich die Aufgabe,
so, wie sie der Untersuchungsrichter auch hatte, zu ermitteln, und zwar sowohl
das Belastende als auch das Entlastende. Es zeigt sich aber immer stärker
die Tendenz,
dass praktisch nur das Belastende ermittelt wird. Der Staat hat noch dazu bei seiner Anklage keinerlei Risiko, kein Kostenrisiko, anders als bei Zivilverfahren. Daher haben wir schon länger gefordert – und es wurde ja jetzt auch aufgegriffen, aber es geht da nichts weiter –, dass es einen echten Kostenersatz für all jene gibt, die freigesprochen werden oder deren Verfahren eingestellt wird.
Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenersatz bei Verfahrenseinstellungen und bei Freispruch im Strafverfahren“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage, die den Kostenersatz bei eingestellten Ermittlungsverfahren und bei Freisprüchen in Strafverfahren beinhaltet, zuzuleiten.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
14.38
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Kostenersatz bei Verfahrenseinstellungen und bei Freispruch im Strafverfahren
eingebracht im Zuge der
Debatte über den TOP 5, Bericht des Justizausschusses über das
Volksbegehren (2078 d.B.) "Unabhängige JUSTIZ sichern"
(2412 d.B.),
am 31. Jänner 2024, in der 249. Sitzung des Nationalrates.
Aktuell haben Beschuldigte, die freigesprochen werden oder mit Einstellung der Ermittlungen gar nicht vor Gericht kommen, Anwaltskosten de facto selbst zu tragen. Im Strafverfahren ist, anders als im Zivilverfahren, kein allgemeiner Kostenersatz vorgesehen. Für Verfahrenseinstellungen gibt es gar nichts.
Im Sinne eines fairen Verfahrens, ist es nicht tragbar, dass Angeklagte, die nach einem kostenintensiven Verfahren freigesprochen werden, auf den Verfahrens- und Verteidigungskosten, die über den derzeit geltenden maximalen Kostenersatz von bis zu 10.000 Euro hinausgehen, sitzenbleiben.
In einem kleinen Schöffenverfahren mit sieben Verhandlungstagen können schnell 30.000 Euro an Anwaltskosten zusammenkommen, in einem großen Verfahren (mit zwölf Verhandlungstagen) an die 60.000 Euro plus Erfolgshonorar.
Dies kommt einer
entschädigungslosen Enteignung gleich. Der freigesprochene Angeklagte,
der das ihm zustehende Recht bekommt, für welches der Staat zu garantieren hat,
hat dafür nicht auch noch sein Eigentum zu opfern. In dem Wissen, dass ein
Strafverfahren trotz Freispruch die wirtschaftliche Existenz kosten kann,
verlässt der Staat den Weg des fairen Verfahrens und macht aus der
Strafrechtspflege eine Mehrklassengerichtsbarkeit.
Im Zivilprozess wird der obsiegenden Partei ein angemessener Kostenersatz zugesprochen. Im Strafrecht, so könnte man vermuten, deshalb nicht, weil bei einem Freispruch der Staat der Kostenpflichtige wäre.
Auch wenn der VfGH dies nicht so sieht, kann ein Freispruch ohne Ersatz der Verfahrens- und Anwaltskosten eine Verletzung des Art 5 StGG (Eigentumsfreiheit) und des Art 1 1. ZP EMRK darstellen.
Obwohl der Kostenersatz für Freisprüche im Justizministerium in Höhe von € 70 Mio. vorgesehen ist, ist die entsprechende Novelle für den Kostenersatz bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens sowie bei Freispruch noch immer nicht dem Nationalrat zugeleitet worden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die
Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine
Regierungsvorlage, die den Kostenersatz bei eingestellten Ermittlungsverfahren
und bei Freisprüchen in Strafverfahren
beinhaltet, zuzuleiten.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Mag.a Corinna Scharzenberger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP):
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben uns ja schon einmal im
Plenum mit dem Volksbegehren Unabhängige Justiz sichern auseinandergesetzt, dementsprechend
sind uns die drei Begehrlichkeitstatbestände hinreichend bekannt. Im
Kern geht es darum, den Untersuchungsrichter wieder einzuführen, die WKStA
in der Verfassung abzusichern und eine Bundesstaatsanwaltschaft
einzuführen.
Nach dem Hearing mit den Proponenten und auch mit den
Experten bleiben aber immer noch sehr viele Fragen unbeantwortet –
die konnten uns
auch von den Proponenten selbst nicht beantworten werden.
Zum Beispiel, erster Punkt:
Nach wie vor ist nämlich unklar, warum sowohl ein Untersuchungsrichter
benötigt werden sollte, als auch gleichzeitig die
WKStA, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, in der Verfassung
verankert werden soll. Das widerspricht sich nämlich insofern, als die
WKStA dann ja unter dem Untersuchungsrichter keine Ermittlungsmaßnahmen
mehr leiten würde und als reines Anklageorgan in der Verfassung verankert
wäre.
Das bringt mich zum zweiten
Punkt, zur Notwendigkeit, generell eine Behördenstruktur in die
Verfassung aufzunehmen: Das wäre nicht nur ein Novum,
das wäre meines Erachtens eine reine Bestandsgarantie. Ich kann mich
erinnern, im Fachausschuss wurde sogar das Wort Fremdkörper
genannt – das wäre
ein Fremdkörper in der Verfassung, wenn wir das so umsetzen würden,
wie es die Proponenten vorgeschlagen haben.
Prof. Lewisch hat gesagt,
Staatsanwaltschaften seien eine gute Sache,
aber man könne ja auch gute Sachen noch besser machen.
Man muss sich schon die Frage
stellen, was denn der Zweck dieser Forderung ist, die WKStA in der Verfassung
abzusichern. Der Zweck kann ja wohl
nur sein, eine Organisationsverbesserung herbeizuführen, aber mit dieser
Forderung würde eine solche Organisationsverbesserung wohl nicht erreicht werden.
(Beifall bei der ÖVP.) Ich glaube, in diesem Punkt sind wir uns
auch fraktionsübergreifend einig.
Dritter Punkt: Beim
Bundesstaatsanwalt stellt sich die Frage der grundsätzlichen Verantwortlichkeit
dem Parlament gegenüber. Weiters stellt sich auch die Frage –
Kollege Stefan hat das sehr treffend erklärt, Staatsanwälte
sind weisungsgebunden –, wer denn dann generell Staatsanwälte
bestellt und wer in weiterer Folge wiederum die Personalsenate kontrolliert.
Weil ich Sie gerade anschaue, Kollege Ragger von der FPÖ: Ich kann mich erinnern, Sie haben im Ausschuss auch den Vergleich mit Italien gebracht und
gewarnt vor einer – ich glaube, mich wörtlich erinnern zu können – Verselbstständigung der Bundesstaatsanwaltschaft. Wir teilen die Auffassung, dass eine geteilte Verantwortung keine Verantwortung ist – eine gesonderte Weisungsspitze würde von der Verfassung abweichen, was eben die grundlegende Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament untergraben würde.
All diese Punkte sind nach wie
vor mit einem großen Fragezeichen versehen und konnten auch von den
Proponenten nicht zufriedenstellend erklärt werden.
Das Volksbegehren erweckt also insgesamt den Eindruck, „mehr schlagwort-
als inhaltsbasiert“ zu sein, so hat es
auch Prof. Lewisch in seiner Expertise betont.
Natürlich kann aber, Frau
Kollegin Yildirim, niemand etwas gegen den Titel des Volksbegehrens einwenden.
Sie haben vorhin gesagt, dass sozusagen immer auch die Justiz
irgendwo kritisiert werde. Das sind Einzelfälle, die aufgezeigt werden
müssen, aber natürlich sind wir uns einig, dass die Justiz
unabhängig
ist.
Ich möchte eines festhalten: Die direkte Demokratie ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft – allerdings dürfen Volksbegehren als Instrument der Gesetzesinitiative nicht zum Geschäftsmodell der immer gleichen Proponenten werden! (Beifall bei der ÖVP.)
Prof. Lewisch hat uns in
seinen Ausführungen auch darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber im
Hinblick auf die Anfangsverdachtsprüfung gefordert ist. Bundeskanzler
Nehammer hat im Österreichplan (die Broschüre „Der
Österreichplan“ in die Höhe haltend) ganz klar
festgehalten, was es braucht: Stärkung
des Persönlichkeitsschutzes von Beschuldigten, Verkürzung der
Verfahrensdauern und Rückerstattung der Kosten bei Freispruch im
Strafverfahren. Das
ist gut so, das ist richtig so und wichtig so.
Ja, der Österreichplan ist in aller Munde, weil er nämlich
auch wirklich gut ist und genau diese Ideen verkörpert. Der Herr
Bundeskanzler weiß genau, was
die Anliegen der Bevölkerung sind, und hat sie in diesem
Österreichplan niedergeschrieben. (Beifall bei der
ÖVP. – Abg. Scherak: Wieso macht er dann
nichts? – Abg. Krisper: ... Mitleid!)
Leider ist es aber so, dass
sich die Politik zu einer Politik der Strafanzeigen entwickelt hat. Manche
Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus machen sich nämlich
einen Sport daraus, anonyme Anzeigen zu schreiben. (Zwischenruf der
Abg. Krisper.) – Ja, Frau Kollegin Krisper. Sie tun damit
insgesamt der Politik nichts Gutes, und das trägt keinesfalls zu einer
positiven Entwicklung
der politischen Landschaft bei. (Abg. Leichtfried: Ihre Redezeit ist
um!)
Da es gerade aktuell ist, wir
haben es vorgestern in den Medien gehört: Die Vorwürfe gegen
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka haben sich
einmal mehr als falsch herausgestellt. (Beifall bei der ÖVP.)
Jetzt sprechen wir
darüber, die unabhängige Justiz zu sichern und zu stärken, und
gleichzeitig hat Kollegin Fürst von der FPÖ heute einen Entschließungsantrag
betreffend „Ausbau der direkten Demokratie in Österreich“ eingebracht,
in dessen Begründung sie von der „Qualität der Entscheidungsträger“ spricht
und davon, dass mittlerweile „Werte wie Ehrlichkeit [...] zweit- oder
drittrangig“ seien. Mit einem Blick auf die Causa FPÖ Steiermark
geht sich das irgendwie nicht ganz aus!
Ich glaube, dass wir da von
Ehrlichkeit weit entfernt sind, wenn wir uns in Erinnerung rufen, was auch
in der Staatsanwaltschaft Graz geschehen ist –
oder besser gesagt, was nicht geschehen ist. Es steht nämlich im Raum,
dass wegen eines Freundschaftsverhältnisses eines Staatsanwalts zu Herrn
Eustacchio von der FPÖ Steiermark Ermittlungshandlungen unterlassen
wurden. (Ruf bei der ÖVP: Oh!)
Jetzt sagt Frau Kollegin Prammer von den Grünen, Frau
Bundesministerin
Zadić sei „Garantin für die unabhängige Justiz“ in
Österreich: Frau Bundesministerin Zadić ist auch die Weisungsspitze
der Staatsanwaltschaften in Österreich, und auch sie trägt
Verantwortung in der Causa FPÖ Steiermark betreffend
das Unterlassen der
Ermittlungshandlungen in dieser Sache. Auch da sind
viele Fragen offen.
Ein interessantes Detail noch am Rande ist, dass Herr
Prof. Mayer, der bei diesem Hearing von der SPÖ als Experte
geladen wurde, ein Gutachten für
Herrn Kunasek erstellt und darin erklärt hat, wie es für Herrn
Kunasek möglich ist, die Betriebskosten seines Privathauses legal
über die Partei abzurechnen. Das ist übrigens derselbe Herr
Kunasek, dem vorgeworfen wird, dass er den Bau seiner Villa über die
Partei finanziert hat – und selbst dann, wenn
es strafrechtliche Auswege gibt, bleibt da immer noch die politische Verantwortung!
(Beifall bei der ÖVP.)
Eines ist jedenfalls klar: In dieser Causa FPÖ
Steiermark ist der Slogan
der FPÖ: „Unser Geld für unsere Leut’“, wohl zu
wörtlich genommen worden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall
bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Fischer
und Prammer.)
14.47
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Dr. Johannes Margreiter. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr
Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen
und Zuseher! Es fügt sich ja sehr trefflich, dass wir heute am ersten
Sitzungstag des Parlaments im neuen
Jahr über dieses Volksbegehren diskutieren können. Es ist ein Jahr,
das von sehr bedeutenden Weichenstellungen und von vielen Wahlen gekennzeichnet
sein wird, man konnte lesen, dass die Hälfte der Weltbevölkerung im
Jahr 2024 zu Wahlen aufgerufen ist. Zu Beginn eines solchen Jahres
diskutieren wir
also das Volksbegehren Unabhängige Justiz sichern.
Ich bin den Proponenten und auch den Unterzeichnern des Volksbegehrens dankbar für diese Bezeichnung, weil sie zum einen zum Ausdruck bringt, dass wir eine unabhängige Justiz haben, und das kann man nicht hoch genug schätzen.
Zum anderen bringt diese Bezeichnung aber auch zum Ausdruck, dass wir diese unabhängige Justiz sichern müssen, meine Damen und Herren. Das ist am Beginn dieses Wahljahres deshalb so bedeutend, weil wir ja die Umfragen kennen, weil wir ja wissen, was eventuell droht, nicht nur in Österreich, sondern weltweit.
Wir wissen auch aus der
Erfahrung – da können wir in Europa hinschauen, wo wir wollen,
ob das Ungarn ist oder Polen, aber auch aus den USA wissen
wir das –: Das Erste, das sich rechte Demagogen stets vornehmen,
wenn sie an die Macht kommen, ist die Justiz. Die Justiz soll an die Kandare
genommen werden, die Justiz soll gefügig gemacht werden, damit die
Machtfantasien dieser rechten Despoten ausgelebt werden können.
Da gibt es auch bei uns in Österreich Gefährdungspotenzial,
und es gibt eine Forderung in diesem Volksbegehren, die in diesem
Zusammenhang extrem wichtig ist, nämlich die Forderung, dass die
Weisungsspitze der Bundesstaatsanwaltschaft, der Anklagebehörde frei von
politischem Einfluss sein muss. Das ist jene Behörde, die ein weitgehendes
Monopol darauf hat, Anklagen zu
führen sowie staatsschädigende Eingriffe und
vermögensschädigende Eingriffe aufzuzeigen und zur
Anklage zu bringen. Diese Behörde muss frei
von politischem Einfluss sein, denn genau das ist es, was die rechten Despoten
so gerne haben: dass sie die Anklagebehörde unter Kontrolle bringen.
Genau deshalb ist es zu Beginn dieses Jahres so wichtig, über dieses
Volksbegehren Unabhängige Justiz sichern zu sprechen.
Daher mein Appell an die Regierungsparteien: ÖVP,
Grüne, rauft euch zusammen, solange es in dieser Gesetzgebungsperiode noch
geht, und bringt auf Basis der Ergebnisse der vom Justizministerium
eingesetzten Arbeitsgruppe
das Projekt zu Ende, eine unabhängige Weisungsspitze in Österreich
einzurichten. Wir werden das
voraussichtlich sehr notwendig brauchen. – Vielen
Dank. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Ragger begibt
sich zum Redner:innenpult.)
14.50
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Mag.a Ruth Becher, habe ich hier auf meiner Liste. Herr Abgeordneter Ragger, Sie schauen der Kollegin nicht ähnlich. (Abg. Leichtfried: Man soll schon warten, bis man aufgerufen wird!)
Bitte, Frau Abgeordnete, Sie sind zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser
Stelle möchte ich mich zuerst einmal bei den Initiatoren des
Volksbegehrens Unabhängige Justiz sichern bedanken und Ihnen gratulieren,
denn dafür haben sich immerhin 143 217 Wahlberechtigte mit ihrer
Stimme starkgemacht. Das ist eine doch erhebliche Zahl, das entspricht
2,6 Prozent aller Wahlberechtigten, und das ist auch ein beachtliches
Signal für die zentrale Forderung des Volksbegehrens, nämlich die
Etablierung eines unabhängigen Bundesstaatsanwalts.
Aus Sicht der SPÖ laufen
Sie hier offene Türen ein. Die SPÖ hat diese Forderung nach einer
unabhängigen Anklagebank schon vor sehr langer Zeit aufgestellt
und in die politische Diskussion eingebracht. Ich erinnere nur an unseren
früheren Justizsprecher Hannes Jarolim, der das immer wieder eingebracht
hat.
Schließlich basiert unser
Rechtsstaat auf dem Prinzip der Gewaltentrennung, und jede Einflussnahme der
Politik auf politische Verfahren schädigt natürlich den Glauben an
eine faire Rechtsprechung. Allein schon der Anschein der Einflussnahme ist
zwingend zu vermeiden, und das ist mit einem Weisungsrecht der Justizministerin
an die Staatsanwaltschaft unvereinbar (Beifall bei der SPÖ),
und das umso mehr, als sich die gerichtliche Aufarbeitung einiger Regierungen
über Jahre zieht.
Da gibt es immer wieder neue Justizminister und Justizministerinnen, die kommen und gehen, ich erinnere zum Beispiel an die Regierung Schüssel aus dem Jahr 2002. Wie lange hat da die Aufarbeitung der Beschaffung der Eurofighter oder der Buwog-Affäre gedauert?
Von den letzten 14 Justizminister:innen haben acht der
ÖVP oder der FPÖ angehört, und daher muss es den politisch
Verantwortlichen doch viel lieber
sein, dass der Anschein einer möglichen politischen Einflussnahme
unterbunden wird. Es ist schade, dass sich die regierenden Parteien ÖVP
und Grüne
im Gegensetz zur SPÖ nicht zu einer unabhängigen
Bundesstaatsanwaltschaft durchringen können. Diese mangelnden
Bemühungen nimmt man auch
im Ausland wahr, etwa bei den Wirtschaftstreibenden. Ich möchte aus dem
deutschen „Handelsblatt“ vom Februar letzten Jahres zitieren, darin
heißt es unter dem Titel „Österreichs Staatsanwälte
scheitern an der Elite des Landes“ – Zitat –:
„Unzählige Österreicher sind in Korruptionsverfahren angeklagt.
Doch die Staatsanwaltschaft tut sich schwer damit, strafbare Handlungen
nachzuweisen.“
Der Unterton sind schlampige Verhältnisse in der
österreichischen Justiz,
und daher liegt Österreich brandaktuell im gestern veröffentlichten
Korruptionsindex auf dem schlechten 20. Platz hinter Ländern wie
Estland oder Hongkong. Das ist die juristische Weltkarte, wie sie die
ÖVP und die Grünen
im Jahr 2024 zeichnen; zum Leidwesen der Österreicherinnen und
Österreicher und sicher auch zum
Leidwesen der Initiatoren des Volksbegehrens. – Vielen Dank. (Beifall
bei der SPÖ.)
14.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Jetzt, Herr Abgeordneter Ragger, gelangen Sie zu Wort. – Bitte schön.
Abgeordneter
Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr
geehrter Präsident! Ich entschuldige mich bei Frau Kollegin Becher, dass
ich Sie überholen wollte, aber ich habe
Sie auf der Rednerliste übersehen. Nichtsdestotrotz: Sehr geehrte
Damen und Herren! Geschätzter Herr Präsident! Ich darf vor Einleitung
meiner Rede kurz auf die Kollegin der ÖVP reflektieren – drei
Punkte halte ich
fest. Erstens: Nach zwei Jahren Ermittlungsanordnung durch die Staatsanwaltschaft und durch die Ermittlungen der Polizei in
Graz, also in der Steiermark,
gibt es bis zum heutigen Tage weder eine Einvernahme von Kollegen
Kunasek noch eine Einvernahme von Kollegen Eustacchio. (Zwischenrufe der Abgeordneten Baumgartner
und Scharzenberger.) Also das ist schon einmal mehr als
bedenklich, das hat nichts mit der Freunderlwirtschaft irgendwelcher
Staatsanwaltschaften zu tun, aber einmal mehr zeigt es eben, wie nervös
die ÖVP ist, dass offensichtlich jetzt im November gewählt wird, denn
jetzt
muss man halt quasi die Leute herausziehen,
die man irgendwie anpatzen möchte. (Beifall bei der FPÖ.)
Das Dirty Campaigning der ÖVP kennen wir seit
Jahrzehnten. Deswegen zum zweiten Punkt: Gerade in diesem Moment sind die
letzten Zeugeneinvernahmen Ihres Bundeskanzlers außer Dienst im
Gange, und wir werden sehen. Wir gehen nicht
so weit wie Sie, dass wir jetzt bereits hier vom Rednerpult
aus eine Vorverurteilung vornehmen, denn wir halten uns daran, dass in
dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten –
gilt. (Beifall bei der FPÖ. –
Heiterkeit und Rufe bei der ÖVP: Ja, genau! – Abg. Michael Hammer:
Hast du das dem Hafenecker auch schon gesagt?)
Das Dritte ist: Auf Ihrer Anklagebank sitzen mehr Menschen,
als wir Mitglieder im Nationalrat haben, also lassen Sie die Kirche
im Dorf und schauen Sie, dass Sie die Wahlen in der Steiermark dort lassen, wo
sie hingehören. (Zwischenruf der Abg. Scharzenberger.) Das
versuchen wir, dort auch entsprechend politisch zu argumentieren. (Beifall
bei der FPÖ. – Abg. Michael Hammer:
Wer ist eigentlich wir? Ist ja keiner da für euch! – Abg. Lindinger:
Die ganzen Steirer FPÖler sind hinausgegangen!)
Jetzt kommen wir zur sachlichen
Argumentation des Volksbegehrens.
Zuerst einmal vorab natürlich ein herzlicher Dank an die Initiatoren
dieses Volksbegehrens, weil es ein ganz wesentliches Element dieser drei
Punkte beinhaltet, nämlich die Bundesstaatsanwaltschaft. Wie Sie von
meinem Vorredner, Kollegen Stefan, gehört haben, der einer der
erfahrensten
Notare und auch mittlerweile Juristen in diesem Parlament ist, haben wir eine
ganz klare – negative – Haltung zu dieser
Bundesstaatsanwaltschaft; aus
vielen, vielen, vielen Gründen. (Heiterkeit der Abg. Voglauer.)
Ich werde Ihnen die einmal auflisten. Wahrscheinlich, Frau Kollegin Voglauer,
waren Sie noch
so jung (Abg. Voglauer: Danke für das Kompliment!), Sie
können da noch nicht so mitreden über die Genesis, die Entwicklung
dieser Bundesstaatsanwaltschaft, aber ich war dabei. (Abg. Voglauer:
Sie sind ja auch schon ...!)
Im Jahre 2004 haben wir
beim Österreich-Konvent schon begonnen, über diese
Bundesstaatsanwaltschaft zu sprechen, die für alle negativ behaftet war,
denn eine der Kernfragen werden Sie nicht auflösen können, keine der
politischen Parteien wird sie auflösen können: Wie wird die
Bundesstaatsanwaltschaft bestellt? Und wer bestellt die Besteller? Das ist
das, was Herr Kollege Stefan heute treffend formuliert hat: Jeder, der jetzt,
auch auf Vorschlag Ihres Schlussberichts aus dem
September 2022, eine Bestellung dieses Neunergremiums vornehmen wird, ist
politisch punziert, ist politisch beeinflusst, und daher wird diese
Generalbundesstaatsanwaltschaft, wie auch immer Sie sie nennen, immer politisch
punziert sein.
Ich gebe Ihnen zwei Beispiele, wie negativ sich das entwickelt. Erstens – und das habe ich im Ausschuss allen Mitgliedern auch schon gesagt – bin ich selbst Anwalt in Italien und kann Ihnen sagen, dort hat sich ein Staat im Staat entwickelt: 2 000 Richter, Staatsanwälte sind dort ein Staat im Staat mit eigenem Budget, eigener Ausbildung, und sie sortieren ihre Leute aus. (Abg. Yildirim: Schlechter Vergleich!)
Das ist der negative Teil, und ich gebe Ihnen noch ein
zweites Beispiel: Wenn Sie sagen: Ja, okay, die Italiener sind halt die
Italiener! (neuerlicher Zwischenruf
der Abg. Yildirim), schauen Sie sich die Staaten Rumänien und
Bulgarien an! Dort sind sie den Oberstaatsanwalt nicht losgeworden. Was haben
sie gemacht? – Sie haben ihn in die Luft gesprengt.
Sie haben ihn mit einem Bombenanschlag weggesprengt, weil es nicht
möglich war, ihn abzuberufen, er
aber der höchste, korrupteste Beamte in ganz Bulgarien gewesen ist. (Präsident
Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Wollen Sie wirklich, dass wir eine zentrale
Staatsanwaltschaft einführen, die unabhängig von jeglicher
Kontrolle ist, auch von parlamentarischer Kontrolle? So, wie Sie, die
ÖVP, es wahrscheinlich dann mit den Grünen verhandeln werden,
und umgekehrt die Grünen mit der ÖVP, werden wir wahrscheinlich
so ein Feigenblatt wie beim Cofag-Beirat haben, wobei wir als Parlamentarier
überhaupt keine Kontrolle haben werden, und das will keiner in dieser
Republik. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Prammer: Alles
Unsinn! Sie reden von
Dingen, die niemand in irgendeiner Form vorhat!)
Daher zum Schluss noch einmal zusammenfassend: Ich
begrüße das Volksbegehren, es ist absolut wichtig, damit wir in
der direkten Demokratie weiterkommen – Frau Kollegin, deswegen
brauchen Sie sich nicht so zu echauffieren –, Faktum ist aber:
Die Bundesstaatsanwaltschaft wird in
dieser Periode nicht umgesetzt und in der nächsten schon gar
nicht. –
Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich unterbreche die Sitzung für 1 Minute, bis wir zur Kurzdebatte kommen.
(Die Sitzung wird um 14.59 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen. Wir kommen zur kurzen Debatte betreffend den Antrag der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 3791/A(E) der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Es braucht endlich die
Patientenmilliarde für eine spürbare Verbesserung der Gesundheitsversorgung – Termingarantie statt Zwei-Klassen-Medizin!“ eine Frist bis zum 27. Februar dieses Jahres zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich darf darauf aufmerksam
machen, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung
kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner
zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.
Die Zeit
für die Stellungnahmen der Bundesregierungsmitglieder oder der Staatssekretäre –
die nicht hier sind – wäre 10 Minuten.
Ich darf Herrn Abgeordneten Klubobmann Kucher um seinen Redebeitrag ersuchen. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt politische
Versprechungen, die sich aufs Erste gut anhören. Einer, der in dieser
Frage der Inszenierung wirklich Meister war – das hört man auch
selten von mir –, war dein Freund, Herr Bauernbundpräsident,
Sebastian Kurz, der es immer wieder geschafft hat, Politfloskeln zu entwickeln,
die auch super geklungen haben.
Sparen im System und nicht bei den Menschen – auf
den ersten Blick denkt man sich, das ist vielleicht eine klasse Geschichte. (Abg.
Strasser: Das haben wir gut gemacht!) Da hat es so Dinge wie eine
Patientenmilliarde gegeben, bei der
alle gedacht haben – ihr erinnert euch vielleicht –, da
wird alles besser werden; eine Patientenmilliarde und gleich gute Leistungen
für alle Menschen in Österreich im Bereich der Gesundheitsversorgung.
Wir als Sozialdemokratie – Beppo Muchitsch,
Rainer Wimmer und viele Kolleginnen und Kollegen – haben damals
schon gewarnt und gesagt, allein bei
der Unfallversicherung eine halbe Milliarde herauszunehmen, wird die Situation
in Österreich nicht besser machen. Einfach zu sparen, zu kürzen,
statt mehr
Geld im Gesundheitsbereich zu investieren, wird dramatische Folgen
haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Heute am Abend werden wir einen Rechnungshofbericht behandeln, der all das, was damals diskutiert worden ist, als es geheißen hat, wir wollen das beste Gesundheitssystem stärken, die Patientenmilliarde (den angesprochenen Bericht in die Höhe haltend), in Wahrheit auf eine vernichtende Art und Weise zerpflückt hat.
Die Kolleginnen und Kollegen, die damals hier
gesessen sind und die Patientenmilliarde und die Zerschlagung der
Sozialversicherung beschlossen haben, darf ich heute ganz offen und ehrlich
fragen: Gibt es heute noch irgendjemanden in diesem Raum, vor allem in den
Reihen der ÖVP und der FPÖ, der ganz ehrlich sagen würde, das
war eine gute Idee? Gibt es irgendjemanden, der das noch behaupten
würde? (Abg. Saxinger: Ja!) – Ui, Kollege
Saxinger, das ist mutig! Ich meine, du hast das damals nicht mitbeschlossen,
aber
du hast anscheinend dann auch den Rechnungshofbericht nicht gelesen. (Zwischenruf
des Abg. Muchitsch.) Dazu hast du aber heute am Abend noch die
Gelegenheit, denn real ist die Situation deutlich, deutlich schlechter
geworden.
Die Einsparungen hat es nie gegeben. Der
Rechnungshof hat schwarz auf
weiß belegt, dass die versprochene Patientenmilliarde nie im Leben
eingetroffen ist, im Gegenteil, es hat Hunderte Millionen Euro Mehrkosten
gegeben. Hunderte Millionen Euro! (Abg. Strasser: Das stimmt ja
nicht! Na, na!) Da ist Geld für irgendwelche Logos investiert worden. (Abg.
Hechenberger: Das hast du
dir aus die Ärmel gebeutelt!) Dann hat es millionenschwere Beraterhonorare
gegeben, über die wir nicht einmal informiert werden, weil Frau
Hartinger-Klein gesagt hat, das ist ihre Privatsache, und diese Akten
25 Jahre lang als Privatsache versiegeln hat lassen. Die liegen alle im
Staatsarchiv.
Das heißt, nicht einmal die
Informationen, wie damals die Millionen verteilt worden sind, sind vorgelegt
worden, aber es gibt keine einzige Person
im Gesundheitsministerium, die heute im Nachhinein sagt, dass sie jemals daran
geglaubt hätte, dass der ganze Schmäh funktioniert. – Das
zur Patientenmilliarde. (Beifall bei der SPÖ.)
Wer sind denn jetzt die Leidtragenden? Wen
betrifft denn das Ganze? – Es sind ganze Regionen in
Österreich, wo Menschen verzweifelt auf Termine
warten, teilweise bei Wahlärztinnen und Wahlärzten, für die sie
extra zahlen müssen, monatelang warten müssen, Leute wirklich
verzweifelt sind, Schmerzen haben. Wir alle merken, dass die ärztliche
Versorgung, dass das Angebot
deutlich schlechter geworden ist und dass dieses dramatische Kaputtsparen natürlich
auch Folgen gehabt hat. Das sind Eltern, die daheim sitzen, wenn
das Kind Fieber hat, und die eben nicht die Chance haben, in kurzer Zeit einen
Kinderarzt zu bekommen.
Wir haben jetzt vom Gesundheitsministerium Zahlen vorgelegt
bekommen,
die zeigen, wie schnell und wie dramatisch die Zahlen im Bereich der
Wahlarztrefundierungen in Österreich explodiert sind. Im Vergleich von
2019 zu 2022 haben sich als direkte Folge der Kassenzerschlagung im Bereich der
Frauenheilkunde die Anträge auf Refundierungen verdreifacht –
innerhalb von drei Jahren verdreifacht! Dasselbe erleben wir im Bereich der
Allgemeinmedizin, und wir erleben im Bereich der Kinderheilkunde eine
Verdopplung. Das sind dramatische Zahlen. Wir reden von
300 000 Anträgen, die gekommen
sind, aber hinter jedem dieser Anträge steht ein Mensch, der verzweifelt
auf Termine wartet und nicht die bestmögliche Versorgung bekommt, die
ihm versprochen worden ist.
Die Frage ist, ob wir das quer über alle Parteien
einfach so hinnehmen oder ob wir miteinander das, was den Menschen versprochen
worden ist, heute
auch ganz konkret umsetzen. Dazu gibt es einen konkreten Vorschlag. Wir haben
gemeinsam mit Andreas Babler gesagt, dass das, was in anderen Staaten der Welt
funktioniert, doch auch in Österreich möglich sein muss, und da
rede ich von einer Termingarantie. Das wird nicht von einem Tag auf den anderen
gehen, aber das, was skandinavische Länder hinbekommen, werden
wir auch in Österreich schaffen, wenn wir es miteinander
beschließen. (Beifall
bei der SPÖ.)
Höchstwartezeiten zu definieren, auch
miteinander dafür zu sorgen,
dass die Kompetenzen der Gesundheitsberufe gesteigert werden, dass wir mehr
Ärztinnen und Ärzte ausbilden, das alles sind Dinge, die wir
gemeinsam in
der Hand hätten. Die Landesgesundheitsreferent:innen fordern seit Jahren,
dass wir die Zahl der Medizinstudienplätze ausweiten. Jeder Antrag, den
wir in
den letzten Jahren eingebracht haben, ist von den Blauen, den Grünen und
den Schwarzen niedergestimmt worden.
Jetzt können wir sagen: Es ist nicht so
schlimm, da haben wir Zeit, es wird vielleicht eh eine sozial gerechtere
Regierung geben und wir werden das reparieren können!, aber jeder
Tag, an dem nicht gehandelt wird, ist ein verlorener
Tag für die Menschen. Wenn wir heute nicht handeln, steuern wir in einigen
Jahren auf einen dramatischen Ärztemangel zu. Die Chance wäre,
das heute hier gemeinsam zu beschließen, deswegen auch unser
Fristsetzungsantrag.
Ein Punkt, der mir wirklich am Herzen
liegt – es war schon beeindruckend, dass das überhaupt gelingt,
dass Karl Nehammer jetzt wochenlang eigentlich
nur mit einer Rede beschäftigt war und dann auf eine der ganz, ganz
zentralen Berufsgruppen in Österreich einfach vergessen hat; Zehntausende
Menschen arbeiten in diesem Bereich –: Die Pflege kommt im
Plan von Karl Nehammer mit einem einzigen Satz vor, und das ist seine
Initiative, die er jetzt vorschlägt: Holen wir halt mehr Pflegekräfte
aus dem Ausland nach Österreich. Das ist die einzige Antwort, die der
amtierende Bundeskanzler auf die dramatische Situation in der Pflege hat.
Nachdem wir hier gestanden sind, den Pflegekräften applaudiert haben,
gesagt haben, wie wichtig sie sind, welche Heldinnen und Helden sie
sind, gibt es keinen einzigen Vorschlag, was konkret passiert, damit wir
die 100 000 Menschen, die wir bis 2030 für die
Pflege brauchen, in Zukunft auch wirklich gewinnen können.
Wir haben bis heute österreichweit keine
Mindeststandards und keinen Mindestpersonalschlüssel.
Es tut sich im Bereich der Arbeitszeiten, im Gehaltsbereich nichts.
(Zwischenruf des Abg. Singer.) Wo ist die Pflegeoffensive? Wir
als Sozialdemokratie haben ganz konkret vorgeschlagen, dass das, was wir
gemeinsam für die Polizistinnen und Polizisten in Ausbildung erkämpft
haben, dass diese 2 300 Euro bezahlt kriegen, doch bitte auch die
Menschen in
der Pflege bekommen sollen. Das wären ganz konkrete Maßnahmen, um
jungen Menschen entgegenzukommen und nicht nur von Respekt zu reden, sondern ganz
konkrete Maßnahmen zu setzen. (Beifall bei der SPÖ.)
Das heißt, von der Ärzteausbildung
bis zur Pflegeoffensive wäre wirklich viel zu tun. Der erste Schritt ist
aber, dass wir mit diesem Schönreden aufhören.
Wir brauchen auch nichts krankzujammern, aber
es geht ganz konkret darum, dass wir in Österreich die Probleme
offen ansprechen, und die Wartezeiten und die Situation des
Gesundheitssystems sind deutlich, deutlich schlechter geworden.
Was mich dann einfach ärgert, ist: Ich
habe mit Kollegen Haimbuchner am Sonntag eine nette Diskussion gehabt, und er
hat dann irgendwie erklärt, diese Patientenmilliarde war in Wahrheit eh
super. Schuld sind die Leute in der Sozialversicherung, weil sie halt nicht
zügig dahinter waren und nicht geschaut haben, dass diese Reform umgesetzt
worden ist. – An der Spitze der ÖGK
sitzt ein blauer Bürgermeister, der ist nicht unbedingt
Gesundheitsexperte, aber ÖVP und FPÖ haben dort die Mehrheit, und es
ist real nichts besser
geworden.
Ihr hättet ja jahrelang auch die Chance
gehabt, wenn das alles so super ist, es besser zu machen. Heute habt ihr aber
nicht einmal den Mut, aus den
Fehlern und dem Schaden, den ihr vor Jahren angerichtet habt, zu lernen. Ich
erinnere mich an all die Reden! Christian Ragger hat ganz verliebt in Richtung Hartinger-Klein
geschaut, Peter Wurm, Dagmar Belakowitsch, ihr alle habt gesagt, wie super das
wird. Gust Wöginger ist heute nicht hier, aber der
hat gelobt: Das wird eine tolle Reform werden! Die Beate, die macht
das schon! – Ich habe das alles noch im Ohr. (In Richtung Abg. Meinl-Reisinger:) Nicht du (Abg. Meinl-Reisinger: Ich mache auch viel!), Kollegin Hartinger-Klein. (Heiterkeit bei SPÖ und NEOS.) Ich möchte da keine Vergleiche anstellen.
Der Punkt ist wirklich: Da ist vor Jahren einiges kaputt gemacht und zerschlagen worden, und die Leidtragenden sind heute die Menschen, die verzweifelt warten. Wir kennen alle die Beispiele aus dem Freundes- und Bekanntenkreis, betroffene Familien, aber wir hätten es gemeinsam in der Hand.
Deswegen bitte ich, dass ihr heute unseren Antrag
unterstützt, dass wir diese versprochene Patientenmilliarde wirklich mit Leben
erfüllen und dafür
sorgen, dass alle Menschen in Österreich eine gleich gute und
bestmögliche Versorgung bekommen und wir die Termingarantie umsetzen, die
in
anderen Ländern längst möglich ist. (Beifall bei der SPÖ.)
15.10
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Smolle.
Ich darf inzwischen die Sportmittelschule aus Waidhofen an der Ybbs recht herzlich bei uns auf der Galerie begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie zuerst, dass ich eine Gruppe von Senioren aus Sollenau auf der Galerie ganz herzlich willkommen heiße. (Allgemeiner Beifall.)
Die Krankenkassenreform war natürlich keine
Zerschlagung, sie war eine Zusammenführung von Krankenkassen. Was hat sich
da inzwischen finanziell getan? Im Jahr 2020 hat die Österreichische
Gesundheitskasse 14,9 Milliarden Euro für die Versicherten
ausgegeben. Im Jahr 2023 waren
es 18,2 Milliarden Euro. Es sind also mittlerweile im Jahr
3,3 Milliarden mehr als der Ausgangswert. Das heißt, die sogenannte
Patientenmilliarde ist schon mehrfach bei den Versicherten angekommen. (Beifall
bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Es ist auch durchaus beachtlich, und ich finde, man sollte
positiv anmerken,
dass in der Österreichischen Gesundheitskasse 98 Prozent des Budgets
an die Versicherten geht, in die Gesundheitsleistungen fließt und
lediglich 2 Prozent für die Verwaltung aufgewendet
werden. (Ruf bei der SPÖ: Das war immer so!) Es hat sich da enorm
viel getan, denn es sind zusätzliche Verwaltungsaufgaben
dazugekommen. Ich denke nur an die gesamte Abwicklung im Bereich Covid-19:
Tests, Impfungen und so weiter. Dies ist ohne Personalaufstockung gelungen.
Im Prinzip kommt man mittlerweile mit weniger Personal aus, als das vor der
Fusion der Fall gewesen ist. Das heißt, da werden Synergien genutzt, da
wird Effizienz gesteigert – und das kommt unmittelbar den Patientinnen
und Patienten zugute. (Beifall bei der ÖVP.)
Natürlich ist die Harmonisierung der Leistungen ein
großes Ziel. Da ist in
vielen Gebieten schon Etliches gelungen. Ich nenne nicht nur die Heilbehelfe,
sondern ich denke auch an einen gemeinsamen Gesamtvertrag, der für
Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie gelungen ist. Das ist nicht nur
eine Vereinheitlichung über die Bundesländer nach oben, das ist auch
ein deutlicher Ausbau geworden. Alleine in der Physiotherapie hat es
vor der Fusion und vor dem gemeinsamen Vertrag knapp
300 Vertragspartner:innen gegeben. Mittlerweile hat sich die Zahl auf
beinahe 600 verdoppelt. Das heißt, da wurde massiv ausgebaut.
Was nun ärztliche Leistungen betrifft, so sind die Verhandlungen zu einem österreichweiten einheitlichen attraktiven Gesamtvertrag für die niedergelassene Kassenärzteschaft mitten im Laufen. Vor wenigen Tagen ist die SVS in Vorleistung gegangen. Das zeigt, hier ist eine gute Lösung möglich. Natürlich ist die Bundesregierung nicht untätig gewesen. Im Rahmen des Finanzausgleichs wurden 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für die Sozialversicherung bereitgestellt, eben um ihr mehr Spielraum einzuräumen, um diese Vereinheitlichung österreichweit hinzukriegen.
Es liegt nicht an der Zahl der Ärzte, weil wir mit 50 700 aktiven Ärztinnen und Ärzten, die in die Ärzteliste eingetragen sind, einen absoluten Spitzenwert
erreicht haben. Alleine in den letzten Jahren sind es um 3 000 mehr
geworden. Es kommt darauf an, das kassenärztliche System attraktiv zu
machen und
die Ärztinnen und Ärzte wirklich dafür zu gewinnen. (Beifall
bei der ÖVP sowie des Abg. Schallmeiner.)
Ein weiteres Beispiel für
das, was die Bundesregierung geschaffen hat: das
PVE-Gesetz – Primärversorgungsgesetz – und einige
Entflechtungen
der Entscheidungsstrukturen. Hat es bis zu der Gesetzesnovelle 40 PVEs
gegeben, so sind mittlerweile in den wenigen Monaten schon ebenso viele
neu hinzugekommen. Das heißt, hier hat sich sehr, sehr viel getan.
Wenn wir in die Zukunft schauen:
Es gibt auch der Österreichplan, den der Bundeskanzler letzte Woche
vorgestellt hat, gerade im Gesundheitssystem
sehr viel her. Es wurden inzwischen schon 100 Stellen neu mit
Förderung aufs Gleis gebracht. Es gibt Hunderte Interessentinnen und
Interessenten
dafür. Es ist im Plan, dass bis 2030 700 kassenärztliche Stellen
dazukommen sollen, damit wir für alle wirklich ein niederschwelliges
System haben. Es braucht auch eine Patientinnen- und Patientenlenkung in Form
von hochwertiger Beratung über die Telefonnummer 1450. Dann werden wir das
mit den Terminen und den Wartezeiten auch weiterhin besser hinkriegen.
Skandinavien wird immer wieder mit nur 14 Tagen
Wartezeit für Fachärzte erwähnt. Dort ist es extrem restriktiv,
dass man überhaupt zu einer Fachärztin oder einem Facharzt
darf – dann geht es sich leicht aus. Wir schauen darauf, dass
es weiterhin niederschwellig für jeden, der es braucht, möglich ist.
Wir arbeiten daran. Machen wir es gemeinsam! – Danke. (Beifall
bei der ÖVP
sowie des Abg. Schallmeiner.)
15.15
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Greiner. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Karin Greiner
(SPÖ): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen
und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Natürlich, Herr
Kollege
Smolle, hat es Verbesserungen gegeben. Das wäre ja noch schöner, wenn keinerlei Weiterentwicklung feststellbar wäre. Faktum ist: Versprechen, die für das Gesundheitswesen getätigt wurden, sind bei Weitem nicht eingetroffen. Das waren reine Täuschungsmanöver – und ich werde Ihnen erklären, warum! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich darf mit einem Zitat
beginnen: „Wir sparen in der Verwaltung, wir sparen bei den
Funktionären, wir sparen im System und schaffen es so, eine Milliarde
bis 2023 zu lukrieren“, Zitat Altkanzler Kurz, September
2018 – und es
passt nicht, Herr Kollege, weil diese Milliarde nicht existiert. Das sagen
nicht nur wir als sozialdemokratische
Fraktion, das sagt auch der Rechnungshof. (Beifall
bei der SPÖ.) Mit dieser schönen Schlagzeile wollte
man die Kassenfusionierung hübsch darstellen. Es war eine Täuschung.
Ich zitiere die Frau
Präsidentin im Rechnungshofausschuss, die gesagt hat, „dass die 2018
von der damaligen Bundesregierung angekündigte“ Einsparung
von 1 Milliarde Euro bei den Kosten „von vornherein nicht plausibel
gewesen sei“!
Wir haben nachgefragt: Hat es
im Rahmen der Überprüfung irgendwann Belege, Berechnungen,
Darstellungen oder Aufzeichnungen gegeben, die auch nur annähernd auf
diese Milliarde hingedeutet haben? – Nein, gab es nicht! Wir haben
Herrn Bundesminister Rauch befragt: Herr Minister, haben Sie in Ihrer
Funktionsperiode irgendwann Darstellungen, Berechnungen, Unterlagen gehabt,
dass es diese Milliarde wirklich geben könnte? – Nein. Minister
Rauch
hat von einer falsch aufgesetzten Erwartungshaltung der damaligen Bundesregierung
gesprochen.
Was ist aus den hübschen Ankündigungen der damaligen türkis-blauen Regierung und den dann auch später noch getätigten Ankündigungen geworden? Gibt es diese eingesparte Milliarde, die ja den Patient:innen hätte zugutekommen sollen? Das wäre wünschenswert und notwendig gewesen! (Rufe bei der ÖVP: Kommt schon, kommt schon! – ... gar nicht!) – Ja, zu spät, lieber
Kollege. Damals hat es geheißen, bis 2023. Es
gibt sie bei Weitem nicht, diese Milliarde. Was gibt es
allerdings? – Es gibt ein Minus von 388 Millionen
Euro. (Beifall bei der SPÖ.) Das klafft gewaltig auseinander.
Was wurde aus den versprochenen
Leistungsharmonisierungen? – Es gibt sie noch nicht. Ja, die
ÖGK hat einige Verbesserungen geschaffen, das steht
außer Zweifel, aber was ist mit der Leistungsangleichung innerhalb der
Sozialversicherungsträger? – Nicht am Tisch.
Jetzt frage ich Sie, liebe
Kolleginnen und Kollegen: Wie geht es den Patient:innen, die dringend
einen Arzttermin brauchen? Wie geht es jemandem mit
einer schmerzenden Hüfte, der rasch zum Facharzt kommen muss? Wie geht es
den Eltern mit ihrem fiebernden Kind? Da braucht man rasch einen Kindermediziner!
Es gibt zu wenig
Kassenärzte, sie sind nicht schnell greifbar. Welche Wahl habe ich? Wenn
ich einen Facharzt finde, rufe ich dort an und höre: Tut uns leid,
Patientenaufnahmestopp. Welche Wahl bleibt einem als Patient? – Man
sucht den Wahlarzt auf. Wenn man denn aufgenommen wird, muss man selbst
da mit einer mehrwöchigen Wartezeit rechnen. Ganz drastisch ist das in den
Bereichen Gynäkologie und Kindermedizin. Dazu hat mein Kollege Kucher
bereits erwähnt, dass sich die Zahl der Wahlarztrechnungen in diesem
Bereich verdreifacht hat.
Mittlerweile bezahlen
Patientinnen und Patienten 10 Milliarden Euro an
privaten Gesundheitskosten pro Jahr – 10 Milliarden Euro an
privaten Kosten! –, und sie zahlen ja doppelt: Sie zahlen ja die
Krankenversicherungsbeiträge
ein, und wenn sie zum Wahlarzt gehen, zahlen sie noch einmal. Da frage ich noch
gar nicht, wie lange sie auf die Rückerstattung warten müssen. So
schaut es momentan im Gesundheitssystem aus. Wir akzeptieren das nicht.
Ich möchte noch auf eines
eingehen: Ich hatte heute eine Besuchergruppe hier – jeder von Ihnen
hat persönliche Erfahrungen damit gemacht, wie es ist,
wenn er dringend einen Arzttermin braucht, möglicherweise auch viele Ihrer
Bekannten – und in dieser Besuchergruppe war eine Krankenschwester.
Ich habe sie gefragt: Wie geht es dem medizinischen Personal – mein
Kollege hat es schon kurz
angesprochen – in den Krankenhäusern, in der
Intensivpflege? – Und die pensionierte Krankenschwester, die
in dieser Gruppe war, hat
mir gesagt, sie wird jetzt zwei- bis dreimal pro Woche ins Krankenhaus geholt,
damit sie ihre Kolleg:innen unterstützt. Die stehen knapp vor dem
Zusammenbruch. Das ist jetzt der Fall aus der Sicht des betroffenen Pflegepersonals.
Wir als SPÖ wollen, dass man dieses medizinische Personal, das hervorragende Arbeit leistet, ernst nimmt.
Sie hat mich gefragt: Fühlt sich niemand in der Bundesregierung zuständig? – Die Frage geht an Sie: Fühlen Sie sich zuständig? Bitte tun Sie etwas!
Wir als SPÖ wollen, dass die Patient:innen dringend notwendige medizinische Versorgung sofort erhalten und dafür nicht die Kreditkarte zücken müssen oder warten müssen, bis es zu spät ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Linder.)
15.21
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kaniak. – Bitte sehr.
Abgeordneter
Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr
Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte
Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich glaube, es ist an der Zeit, hier einige
Dinge zurechtzurücken. Man glaubt ja gar
nicht, welche Geschichtsverklärung vor allem vonseiten der SPÖ
innerhalb von fünf Jahren stattfinden kann, was die
Sozialversicherungsreform betrifft.
Kollege Smolle hat das schon
ansatzweise richtig formuliert: Die Sozialversicherungsreform, die die
schwarz-blaue Bundesregierung 2018 beschlossen
hat, war eine Strukturreform. Es hat vor 2018 das Problem gegeben, dass Versicherte
im Rahmen der Landeskrankenkassen komplett unterschiedliche Leistungen gehabt
haben, je nachdem, in welchem Bundesland sie gewohnt haben. Diese
Ungerechtigkeit hat die Sozialversicherungsreform im
ersten Schritt sofort beseitigt. (Beifall bei der FPÖ.)
Es wurden noch ganz andere
maßgebliche Schritte gesetzt. Es wurde die Anzahl der
Versicherungsträger von 21 auf fünf reduziert. Die FPÖ wollte
damals
noch weiter gehen, aber das war das Maximum dessen, was in der gemeinsamen
Regierung umsetzbar war. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, die Verwaltung effizienter, weniger föderal zu
strukturieren, beim Personal, bei der IT-Infrastruktur, im
Gebäudemanagement und bei vielen anderen Sachen Einsparungen zu
treffen. Wir haben im Gesundheitsministerium eine externe Studie in Auftrag
gegeben gehabt, und die hat ergeben, dass innerhalb von fünf
Jahren Einsparungen von 1 Milliarde Euro erzielbar wären,
vorausgesetzt, die Reform wird so umgesetzt, wie wir sie geplant haben.
Für diejenigen, die so
geschichtsvergessen sind, dass sie vielleicht nicht
mehr wissen, was dann 2019 passiert ist: 2019 wurde die schwarz-blaue Bundesregierung
aufgelöst, und die Sozialversicherungsreform, die sich gerade in Umsetzung
befunden hat, wurde vor allem von den SPÖ-nahen Organisationen (Abg.
Kucher: Ihr habt die Mehrheit! Machen!) und innerhalb der Sozialversicherung
von Anfang an torpediert, und dann wurde die Umsetzung gestoppt. Der
Rechnungshof hat in seinem Bericht so nett formuliert, dass
nach fünf Jahren die „Fusions– bzw.
Integrationsbemühungen [...] nicht abgeschlossen“ sind.
Na, es ist überhaupt
nichts passiert, weil überall dort, wo die SPÖ mit ihren Vertretern
gesessen ist, von Anfang an alles blockiert wurde. Deshalb haben wir zum
Beispiel in der ÖGK noch immer föderale Strukturen (Abg. Kucher:
Ihr
stellt den Obmann! Richtet das dem Kollegen Krenn aus!), obwohl das schon
seit fünf Jahren hätte abgeschafft werden können, deshalb haben
wir bis heute noch
keine einheitlichen Honorarkataloge für die Ärzte,
was ganz klar Verhandlungssache der Sozialversicherung gewesen wäre,
und deshalb sind auch all die Einsparungsmöglichkeiten im Bereich des
Personals und der Verwaltung
nicht genützt worden.
Eine kleine rühmliche
Ausnahme ist die SVS. Die hat es zumindest tatsächlich geschafft, die
neuen Rahmenbedingungen für strukturelle Reformen und
für Einsparungen im Personalbereich zu nutzen, um diese Mittel den
Versicherten zugutekommen zu lassen. Das ist ja immer das klare Ziel, und
dieses
Ziel vereint uns ja auch alle. Nur muss man dann halt auch schauen, dass man im
Rahmen seiner Verantwortlichkeiten in den Strukturen der Sozialversicherungen das
auch umsetzt.
Wenn Herr Kollege Kucher sich
heute hierherstellt und eine Termingarantie für Patienten fordert: Ich
würde mir auch wünschen, dass unsere Patienten
eine verbindliche Zusage für schnelle Behandlungs- und
Untersuchungstermine hätten. Was haben Sie aber im Rahmen der
Sozialversicherung gemacht,
in der Ihre Mitglieder drinnen sitzen und die Strukturen mitbeeinflussen?
Welche Verträge haben Sie denn abgeschlossen? Inwiefern haben Sie sich
denn
da selber bemüht? (Abg. Kucher: Ihr habt ja das Geld
gekürzt! Privatkliniken hast du finanziert! Das ist deine Politik!) Wie
schaut es denn in Wien oder im Burgenland aus, Herr Kollege Kucher?
Gibt es in Wien im KAV eine Termingarantie? Warum haben Sie eine
solche nicht schon längst umgesetzt? Erklären Sie mir das doch bitte!
(Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Dafür
hätten Sie doch längst Zeit gehabt. – Im über
Jahrzehnte absolut regierten Wien gab es das auch nicht.
Das heißt, das
Problem ist ein eklatantes. Das Problem ist in den letzten fünf
Jahren immer schlimmer geworden, weil die notwendigen Reformen eben nicht
umgesetzt worden sind, weil die Sozialversicherungsreform in der Praxis
nicht umgesetzt wurde, wie sie geplant war. Dadurch gibt es weniger Mittel
für die Versicherten.
Weiters gibt es noch ein paar Extrapunkte. Wenn man natürlich so,
wie das
diese Bundesregierung und auch die Verantwortlichen in einzelnen
Bundesländern gemacht haben, die Mitarbeiter in den
Krankenanstaltenverbänden
und auch die Vertragspartner im niedergelassenen Bereich drangsaliert und mit
Auflagen, mit Einschränkungen, mit zusätzlicher Bürokratie und
Zwängen schikaniert, dann darf man sich auch nicht wundern, dass das
Leistungsangebot für die Versicherten immer weniger wird und dass sich
immer weniger
Ärzte und Personen in anderen Gesundheitsberufen finden, die in diesem
System arbeiten wollen. Das haben Sie auch alle in den letzten fünf Jahren
zu verantworten, und das hat zu diesen Verschlechterungen geführt. (Beifall
bei der FPÖ.)
Sich dann hinzustellen und plakativ nach mehr Geld, nach der Gesundheitsmilliarde extra zu rufen: Herr Bundesminister Rauch hat da im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen ja großzügig Gelder verteilt, aber ohne jegliche Reformvorgaben, ohne konkrete Zielvorgaben und ohne Pönalen.
Innerhalb der
Sozialversicherung liegen schon seit Jahren Vorschläge auf
dem Tisch, mit denen man allein im Bereich des Gebäudemanagements, wenn
man das nur auf Kosten, so wie es in der Bundesimmobiliengesellschaft
üblich wäre, senken würde, knapp 200 Millionen Euro pro
Jahr einsparen könnte. Passieren
tut natürlich gar nichts. Der Sumpf, der Wildwuchs, die Reformunwilligkeit
innerhalb der Strukturen bleiben bestehen.
Es braucht offensichtlich eine andere Regierung, es braucht wahrscheinlich wieder eine freiheitliche Regierungsbeteiligung, damit wir diesen ganzen Sumpf aufarbeiten und die Sozialversicherungsreform so, wie sie ursprünglich angedacht war, und zum Wohle der Patienten tatsächlich umsetzen. (Beifall bei der FPÖ.)
15.26
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte.
15.26
Abgeordneter Ralph Schallmeiner
(Grüne): Herr Präsident! Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie
und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich halte es immer ein bisschen für
eine gefährliche Drohung, wenn gesagt wird, dass es eine
FPÖ-Regierungsbeteiligung braucht, um einen Sumpf aufzuarbeiten. Ich
glaube eher, das würde den
Sumpf größer machen. Wenn wir uns heute noch den Rechnungshofbericht
anschauen werden, werden wir ja sehen, dass dieser Sumpf ein sehr
großer
ist, über den wir dann noch diskutieren müssen. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des
Abg. Schrangl.)
Reden wir aber über den
ursprünglichen Beitrag, der uns jetzt diese Debatte hier beschert! Lieber
Philip Kucher, wenn wir beide miteinander ein bisschen diskutieren, dann
kommt ganz oft von mir die Forderung: Wir müssen differenzieren! Ich würde mir das auch in dieser Debatte
wünschen. Dieses Hau-drauf,
dieses Immer-mit-dem-Breitschwert-Hineingehen, dieses
Alles-ist-ganz-arg-und-ganz-schlimm, das stimmt ja nicht, und das wissen wir.
Das wissen wir nicht
nur, weil ich das sage, sondern auch, weil beispielsweise das
„Profil“ am 27. November 2023, also vor gar nicht allzu langer
Zeit, in einem Faktencheck sich einmal mit dieser Mordorerzählung der
SPÖ, mit diesem Alles-ist-so-schlecht, Alles-ist-so-kaputt
beschäftigt hat.
Wenn man diesen Faktencheck durchliest, sieht man schon ein
bisschen ein differenzierteres Bild. Dann kommt man nämlich drauf,
dass die Probleme, die
wir haben – und die sind nicht klein und die will ich nicht
kleinreden –, nicht von heute auf morgen entstanden sind, nicht mit
einem einzigen, singulären
Ereignis, wie eben einer Kassenfusion, zusammenhängen, sondern über
Jahre und Jahrzehnte in diesem Land entwickelt worden sind, in denen man
sich halt einfach um das Gesundheitswesen sehr wenig geschert hat, wie man
sagen muss, wenn man ehrlich ist. (Beifall bei den Grünen sowie des
Abg. Loacker.)
Man hat das einfach über Jahre und Jahrzehnte immer so ein bisschen vor sich hergeschoben. Dann waren auch wieder die Länder zuständig, der Ärztekammer kann man nicht allzu viel antun. Die Kompromisse, die man da in der Vergangenheit geschlossen hat, waren auch nicht unbedingt immer die gescheitesten, wenn ich das aus der Distanz beurteilen darf.
Ich finde es ja auch sehr
bezeichnend, was dann das „Profil“ im Faktencheck, im Faktiv, vom
27.11.2023 schreibt, wo darauf hingewiesen wird: Neun Jahre
der letzten 20 Jahre war das entsprechende Ministerium von der SPÖ
verantwortet.
Da sich jetzt hinzustellen und
zu sagen, alles das, was heute Fakt ist – und das ist nicht gut;
also es ist nicht einfach nur gut, sondern wir haben Probleme in unserem System –,
hängt nur mit dieser einen Reform zusammen, das stimmt einfach nicht. So
weit müssen wir in diesem System schon differenzieren.
(Abg. Stöger: Hat das wer gesagt?) – Na ja, es
kommt immer so rüber. (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt kommen wir zum Aber: Ich
möchte die Kolleginnen und Kollegen
von der FPÖ nicht aus der Verantwortung lassen, ganz im Gegenteil. Ihr
hättet die Chance gehabt, es unter eurer Ministerin Hartinger-Klein besser
zu
machen, nur: Ihr habt das einfach nicht getan. Es hat euch in Wirklichkeit schlichtweg
nicht interessiert, sondern es ist euch nur darum gegangen, die
Sozialversicherungen zu zerschlagen, die Strukturen zu zerschlagen.
Es ist euch darum gegangen, vielleicht irgendwo Posten
abzugreifen; ich unterstelle euch das jetzt einfach einmal. Ich glaube, in
den diversen Untersuchungsausschüssen werden wir uns damit
wahrscheinlich eh auch noch etwas genauer beschäftigen. Darum ist es euch
gegangen. Es ist euch nicht
darum gegangen, was die Patientinnen und Patienten in diesem Land brauchen. Es
ist euch nicht darum gegangen, welche Probleme es bereits gibt, was
sich eben angestaut hat. Darum ist es euch einfach nicht gegangen, liebe Kolleginnen
und Kollegen von der Freiheitlichen Partei.
Den Unterschied sehen wir jetzt, denn wir Grüne machen
eine Gesundheitsreform, die diesen Namen auch verdient. (Beifall bei Abgeordneten
der Grünen.) Bei uns geht die Sozialversicherung nach der
Verhandlung des Finanzausgleichs mit mehr Geld hinaus, als sie
hineingegangen ist. Das hat es zu eurer Zeit (in Richtung FPÖ)
nicht gegeben – das hat es zu eurer Zeit (in Richtung
SPÖ) leider auch nicht gegeben –, aber bei uns kommen sie
mit mehr Geld als dem, mit dem sie hineingegangen sind, aus den Verhandlungen heraus.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir gehen halt auch her und geben nicht einfach der Sozialversicherung zusätzliche Aufgaben und sagen, kümmert euch darum, aber schaut, wie ihr es finanziert, sondern wir überlegen uns sehr wohl, welche Finanzierungsmöglichkeiten es braucht. Wir schreiben 100 neue zusätzliche Kassenstellen aus, über 400 Ärztinnen und Ärzte bewerben sich darum. Ich glaube, das ist ein Erfolg. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)
Wir reparieren das Primärversorgungsgesetz –
davor haben wir innerhalb von sechs Jahren
37 Primärversorgungseinheiten in Österreich gehabt, jetzt
haben wir binnen sechs Monaten 23 zusätzliche. Also ich glaube, der Erfolg
gibt uns recht. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)
Wir kommen mit dem Gesundheitswesen im 21. Jahrhundert
an, wir kümmern uns darum, dass Digitalisierung stattfindet,
dass Diagnosecodierung stattfindet. Wir kümmern uns darum, dass wir
mit unserem Gesundheitswesen dorthin kommen, wo andere Länder bereits
sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Erfolg. (Beifall bei Abgeordneten
der Grünen sowie der Abgeordneten Diesner-Wais und Smolle.)
Das ist Arbeiten im Sinne der Patientinnen und Patienten, das ist nicht eine
Murksreform, wie ihr sie gemacht habt. Das ist
halt auch nicht einfach nur ein Schlechtreden von allem. Ich glaube, es ist
nötig, ein bisschen mehr zu differenzieren. Davon haben dann auch die
Patientinnen und Patienten in diesem Land etwas. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Kucher:
Und von Taten auch!)
15.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Abgeordneter Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Das muss man sagen: Was Kollege Schallmeiner
gesagt hat, war in dieser Debatte bisher der Beitrag, der am nächsten an
der Wahrheit war. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen. –
Abg. Voglauer: Danke!)
Für die Zuschauerinnen und
Zuschauer: Das ist ja nicht ganz einfach zu durchschauen, wie bei uns die
Sozialversicherung funktioniert. Da nominieren Arbeitgeber – also
die Wirtschaftskammer – und Arbeitnehmer – also
die Arbeiterkammer, meistens tatsächlich die Gewerkschaft –
ihre Leute in die Sozialversicherungsträger, und die entscheiden, was dort
passiert. Das
heißt, das, was Sie an Leistungen bekommen und nicht bekommen, ist halt
auch ein Ergebnis dessen, was die schwarzen Wirtschaftskämmerer und die
roten Arbeiterkämmerer in den Kassen fabrizieren – eine geteilte
Verantwortung.
Wenn Klubobmann Kucher dann auf
die Schwarzen und auf die Blauen schlägt, ist das irgendwie ein bisschen
komisch, denn zum Beispiel ist der Chef
des Dachverbandes der Sozialversicherung Herr Pazourek, und der gehört zu
den Roten. Er war früher Chef der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse. Dafür,
dass er diese Kasse besonders gut hinuntergewirtschaftet hat, dafür, dass
die immer in einem besonders schlechten Zustand war, ist er
jetzt mit der Spitzenmanagementposition im Dachverband der Sozialversicherungsträger
belohnt worden.
Das war der Gegendeal, dass der schwarze Bernhard Wurzer
weiterhin der Generaldirektor in der Österreichischen
Gesundheitskasse bleiben darf. Also
am Schluss sind sich die zwei alten Traditionsparteien dann schon einig, wenn
es um das Aufteilen der Macht geht, wie es immer war. (Beifall bei den NEOS
und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Da werden manchmal auch Dinge
erzählt, die halt so nicht stimmen. Zum Beispiel hat Kollege Smolle
gesagt, die Kassen hätten so super niedrige Verwaltungskosten. Ja!
Wissen Sie, jeden Kugelschreiber, den ein Arzt angreift, schreiben die Kassen
auf medizinische Leistung. Der Chefarzt in der
Kasse, der nur das Rezept freigibt und einen Stempel draufhaut, geht dort
auf medizinische Leistung.
Wenn Sie schauen, was die Kassen abräumen: Wenn Sie irgendwo
angestellt sind, behält Ihr Arbeitgeber Beiträge ein und
überweist diese an die Kasse.
Dann muss die Kasse den Anteil Arbeitslosenversicherung an das AMS weiterüberweisen,
den Anteil Arbeiterkammerbeitrag an die Arbeiterkammer überweisen und so
weiter. Dafür behält sich die Kasse Geld ein. Da reden wir über
300 Millionen Euro im Jahr. Also bitte, wenn ich den Auftrag haben
könnte, dieses Geld um 300 Millionen Euro im Jahr zu verteilen,
würde ich diesen nehmen. Das ist ein super Geschäft. Damit kann
man natürlich die Verwaltungskosten auch niedrig rechnen. Wenn man einen
Aufwand von 20 Millionen Euro hat und dafür
300 Millionen Euro kriegt, dann
ist das ganz lässig, nicht? So machen die das in den Kassen.
Wie von Kollegen Schallmeiner richtig
angesprochen wurde, hat es schon lange vor dem
Sozialversicherungs-Organisationsgesetz Probleme in der Versorgung gegeben.
Beispielsweise hat es schon damals im Bezirk Reutte keinen Kinderarzt auf
Kasse gegeben und nur einen einzigen Frauenarzt auf Kasse
im ganzen Bezirk Kufstein. Das war einfach früher schon ein Drama, als die
alte Struktur noch gegolten hat, mit der zusätzlichen Problematik, dass
man
halt als Tiroler, als Salzburger, als Niederösterreicher unterschiedliche
Leistungen bekommen hat.
Nun gut! Was hat die damalige
Regierung gemacht? – Sie hat einen Teil
der Kassen zusammengelegt und einen Teil nicht. Jetzt haben wir drei Krankenversicherungsträger
mit wieder drei unterschiedlichen Leistungen. Ja, nicht
mit 18 unterschiedlichen Leistungen, wie es früher mit den ganzen Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder und Gemeinden war, sondern mit drei. Aber gut, unterschiedlich und unfair ist es immer noch.
Das hat keiner angegriffen, das muss man schon ganz fair sagen. Das hat damals Sozialminister Stöger nicht angegriffen, das hat Sozialministerin Hartinger-Klein nicht angegriffen, und die ÖVP lässt vom Sozialministerium ja generell die Finger, denn die Arbeit dort ist ihr zu heikel.
Was hätte man machen
müssen? –Inzwischen sieht man, wenn man in andere Länder
schaut, dass es eigentlich für die Versicherten günstiger ist, wenn
sie sich ihre Kasse auswählen können. Schauen Sie in die Schweiz,
schauen Sie
nach Deutschland, schauen Sie in die Niederlande, dort können sich die
Versicherten die Kasse auswählen.
10 Prozent der
Vorarlberger unselbstständig Erwerbstätigen arbeiten in Liechtenstein
oder in der Schweiz und können sich ihre Kasse aussuchen. Die können aber
auch sagen, sie machen eine freiwillige Selbstversicherung
in der Österreichischen Gesundheitskasse. Man muss entweder drei oder mehr
Kinder haben, die mitversichert sind, oder irgendwie einen an der Klatsche,
wenn man sich bei der ÖGK selbstversichert, denn sonst ist es nämlich
billiger, wenn man eine private Versicherung in der Schweiz oder in
Liechtenstein
macht.
Das Gute dort ist, man bekommt
gleich einen Termin. Man bekommt
die Leistung, die man braucht, denn man ist Kunde. Die Kasse will, dass der
Kunde zufrieden ist, denn der spricht ja über die Versicherung mit seinen Bekannten,
und wenn er nicht zufrieden ist, wechselt er. Das wollen die dort nicht. In
Österreich kann man nicht wechseln und darum ist es denen wurscht.
Jetzt erzähle ich Ihnen noch kurz etwas: Ich habe von
der ÖGK einen Brief
mit einer Rechnung eines Namensdoppelgängers von mir bekommen. Da ist gestanden:
Sie sind ja gar nicht bei uns versichert, Herr Loacker, darum schicken wir
Ihnen das zurück. (Ruf: Schluss!) Jetzt hat die schlamperte Partie
dort
nicht die Adresse und nicht die Sozialversicherungsnummer angeschaut
und hat mir die Rechnung einer fremden Person geschickt. – So super
arbeiten die! (Beifall bei den NEOS.)
15.37
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 3791/A(E) der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Es braucht endlich die Patientenmilliarde für eine spürbare Verbesserung der Gesundheitsversorgung – Termingarantie statt Zwei-Klassen-Medizin!“ eine Frist bis zum 27. Februar 2024 zu setzen.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein
entsprechendes
Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur
kurzen Debatte über
den Antrag der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen,
dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zur Berichterstattung
über den Antrag 2764/A(E) eine Frist bis zum 15. März 2024
zu setzen.
Nach Schluss der Debatte erfolgt die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag.
Das gleiche Prozedere, ich darf
noch einmal in Erinnerung rufen: Der
Erstredner hat 10 Minuten zur Begründung, dann sind es jeweils
5 Minuten.
Herr Abgeordneter Loacker, Sie gelangen zu Wort. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Wir machen einen Themenschwenk und schauen auf eine Debatte, die die ÖVP am Freitag bei der Rede Karl
Nehammers in Wels hochzuziehen versucht hat. Da war unter anderem die Rede davon, die Lohnnebenkosten seien zu hoch.
Wir sprechen jetzt über die
Fristsetzung zu einem Antrag betreffend die Lohnnebenkosten, den meine Fraktion
eingebracht hat, der damals von der Regierungsmehrheit vertagt, also quasi
in den politischen Papierkorb
geschoben worden ist. Ja, es freut mich natürlich, wenn die ÖVP das
sagt, was wir schon jahrelang predigen: dass die Lohnnebenkosten zu hoch sind.
Warum ist denn das
überhaupt so? – Nach 37 Jahren Regierungsbeteiligung
der ÖVP fällt ihnen auf: Ups, die Lohnnebenkosten sind zu hoch! Die
sind aber nicht erst heute oder seit gestern zu hoch, sondern das hat diese
Dauerregierungspartei ÖVP in 37 Jahren erfolgreich hochgezogen.
(Beifall bei den NEOS.)
Karl Nehammer hat in seiner Rede
zu diesem Österreichplan, der weitgehend eine Aneinanderreihung von
Floskeln ist, unter anderem gesagt: Die Arbeitslosenversicherung ist zu
teuer. – Ja, das stimmt: Die Arbeitslosenversicherung ist in
Österreich doppelt so teuer wie in Deutschland, dreimal so
teuer wie in der Schweiz. Man fragt sich, warum, Sie bekommen nämlich
nicht doppelt so hohes Arbeitslosengeld. Da wird an manchen Stellen ein bisschen Geld
verbraten, deswegen haben Sie weniger Netto in der Tasche. Wir haben
beantragt, dass man da einschreitet, und uns ist gesagt worden: Das
geht nicht, liebe NEOS, daher müssen wir euren Antrag vertagen.
Wir wissen, und auch das hat Karl Nehammer gesagt, dass von
den Wohnbauförderungsbeiträgen, die Sie zahlen, wenn Sie
Arbeiter beziehungsweise Angestellte sind – 1 Prozent Ihres
Gehalts geht unter dem Titel Wohnbauförderungsbeitrag
weg –, nur 37 Prozent tatsächlich in die Wohnbauförderung fließen.
Der Rest versickert in den Budgets der Landeshauptleute. Da könnte man ja
sagen: Wenn die das nicht fürs Wohnen brauchen, lassen wir doch
den Leuten mehr Netto vom Brutto! Ja, das könnte man sagen, und die
ÖVP hatte 37 Jahre lang die Chance, das umzusetzen, und hat diese
Chance 37 Jahre lang nicht genützt. (Beifall bei den NEOS sowie
des Abg. Lausch.)
Wir bringen heute nach einer
Analyse der Nehammer-Rede und einer
Analyse des Österreichplans 18 Fristsetzungsanträge zu Themen
ein, die Nehammer im Österreichplan hat und zu denen wir hier im Haus
Anträge eingebracht haben. Diese 18 Anträge von uns sind alle
von der Regierungsmehrheit gekübelt worden, und jetzt wird so getan,
als ob die ÖVP die Erleuchtung gehabt hätte und nach 37 Jahren
draufgekommen sei: Ups, wir müssen etwas tun! Nicht: Wir haben vielleicht
37 Jahre lang etwas versäumt!, sondern: Jetzt aber
wirklich! – Sie kennen ja diese Leute, die schon lange mit dem
Rauchen aufhören. Eine Freundin von mir hört jedes Jahr siebenmal
mit dem Rauchen auf – jetzt aber wirklich! So ist es mit der
ÖVP und mit
den Lohnnebenkosten auch: Jetzt aber
wirklich! (Beifall bei den NEOS.)
So ist es auch mit der
steuerlichen Entlastung. Wir haben uns angeschaut, wie die ÖVP mit schöner Regelmäßigkeit verspricht, dass
sie nach der nächsten
Wahl steuerlich entlasten will. Hier (eine Tafel mit einer Grafik und der Überschrift
„Das immer gleiche Versprechen: Die ÖVP verspricht vor der Wahl eine
niedrigere Steuer- und Abgabenquote“ auf das Redner:innenpult
stellend) sehen Sie, gekennzeichnet durch den türkisen Streifen,
den Zeitpunkt, zu dem die
ÖVP das versprochen hat, und an der schwarzen Linie sehen Sie, wie sich danach
die Steuerlast entwickelt hat, nämlich jedes einzelne Mal nach oben.
Immer dann, wenn die ÖVP verspricht: Wir senken jetzt die Steuern!, haben
Sie eine Garantie, dass es raufgeht. (Zwischenruf der Abg. Baumgartner.)
So
wird es Ihnen auch 2024 gehen. Die werden Ihnen wieder das Blaue vom Himmel
versprechen und das Gegenteil tun! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Jetzt wissen die Kollegen (in Richtung ÖVP deutend)
da drüben – die sind ja
auch mit Intelligenz gesegnet, auch wenn sie das nicht immer merken,
aber sie sind es –, dass die Steuern zu hoch sind. Das wissen sie.
Deshalb sagen sie das, was wir antragsmäßig eingereicht haben,
nämlich: Wir bräuchten
einen Vollzeitbonus für die Menschen, die Vollzeit arbeiten, damit es
sich rentiert, wenn man voll anpackt, dass man davon auch voll
profitiert. – Super! Warum macht ihr das dann nicht? (Zwischenruf
der Abg. Meinl-Reisinger.)
Wir haben einen Antrag eingebracht,
dass den Sparern die KESt erspart
werden soll. Warum nascht der Finanzminister mit, wenn Sie Ihr sauer Erspartes
auf das Sparbüchl legen und eh nur einen kleinen Zins bekommen? Sie
wissen eh: Die wirklich reichen Leute, die wirklich Geld haben, die haben es
nicht auf dem Sparbuch liegen. Es sind die kleinen Leute, die das Geld
auf dem Sparbuch liegen haben, daher könnte man dort ruhig die KESt beiseitelegen.
(Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Lausch.)
Es ist auch super, dass die
ÖVP jetzt sagt: Wir wollen Überstunden steuerfrei stellen. –
Wir sind sofort dabei, wenn Sie das machen. (Abg. Baumgartner: Sehr
schön!) Auf meine Frage, warum im neuen Einkommensteuergesetz
18 Überstunden freigestellt werden und nicht 17, 19 oder 20, habe ich
im Ausschuss aber nicht einmal eine Antwort bekommen. Sie machen also eine
Regel, mit der Sie die Steuerbegünstigung begrenzen, können nicht
einmal erklären, warum (Abg. Baumgartner: Irgendwo muss die
Grenze sein, Herr
Kollege!), und wenige Wochen danach sagen Sie: Wir hätten eigentlich
gerne alles steuerfrei! – Ja was denn nun?
Jetzt sagt Kollegin
Baumgartner: Wir können das ja nicht allein entscheiden, die Grünen
reden ja mit! (Abg. Baumgartner: Das hab ich nicht
gesagt! – Abg. Meinl-Reisinger: 37 Jahre!) Bei der
ÖVP redet aber immer jemand mit. In
den 37 Jahren haben Sie mit der SPÖ regiert, Sie haben mit der
FPÖ regiert, Sie haben mit den Grünen regiert, und egal, mit wem Sie
regiert haben, die Steuerbelastung ist hinaufgegangen. (Beifall bei den NEOS
sowie des Abg. Lausch.)
Das ist wie mit einem Geisterfahrer: Vielleicht liegt es gar nicht an den anderen? (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS sowie Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben mit 28 Prozent und mit 42 Prozent
Wählerzustimmung regiert, jetzt regieren Sie mit 37,5 Prozent, und
ich verrate Ihnen ein Geheimnis: Sie
werden beim nächsten Mal keine Absolute haben, also werden Sie wieder mit
irgendjemandem koalieren müssen. – Das lasse ich als Ausrede
nicht
gelten! (Abg. Ottenschläger: Ach so? Aber in Wien
schon? – Abg. Steinacker: Wien
ist anders!) –
Ja, für Wien können wir ein aktuelles Beispiel hernehmen
(Abg. Ottenschläger: Jetzt bin ich aber gespannt!): Dort ist
jetzt auf unsere Initiative hin die Landesabgabe zur ORF-Gebühr abgeschafft
worden. (Beifall
bei den NEOS.) Wer das saure Gesicht von Michael Ludwig gesehen hat, der
weiß auch, dass ihn das nicht gefreut hat. (Abg. Ottenschläger:
Aber dafür wird eine andere Abgabe eingeführt, lieber Kollege!) Das
ist etwas, was den Wienerinnen und Wienern direkt zugutekommt – auf
Initiative von NEOS, das kann die ÖVP
nicht wegreden.
Ich weiß schon, eure Partei liegt in Wien am Boden,
aber auch nicht
erst seit heuer, sondern mindestens seit Anfang der Neunzigerjahre. Auf dem
Boden habt ihr es euch in Wien schön bequem gemacht.
Man könnte natürlich über Wirtschaftspolitik
in Österreich, über Standortpolitik noch viel sagen. Was
muss man machen, damit Unternehmen hier gerne wirtschaften, dass die Verfahren
schneller gehen? Wenn jemand eine Fabrikshalle eröffnen will und es vom
Datum der Einreichung bis zu dem Datum, an dem die Fabrikshalle steht, zwei
Jahre sind, ist es aber flott gegangen.
Sie machen eine Baubegehung und zu der kommen 32 Beamte. Da kommen Leute,
die sich mit Wasser und mit Gras auskennen. Da kommen Limnologen. Ich habe erst
nachschauen müssen, was ein Limnologe ist: Das ist einer, der sich
mit Fischen auskennt. Sie können in Österreich nichts machen, ohne
dass 30 Beamte Ihnen sagen, was Sie zu tun haben.
Wenn Sie das in Rumänien machen, aber auch wenn Sie das in der Schweiz machen, kommen zwei Beamte und es geht etwas weiter.
Diese Partei ist mit der Kammer beschäftigt – wichtig ist, dass alle in der Kammer sind, den richtigen Gewerbeschein haben, die richtige Kammerumlage zahlen – und diese Partei ist auch für die Beamten da, damit der öffentliche Dienst Ihnen dann sagt, was Sie zu tun haben. (Abg. Meinl-Reisinger: ... für die eigenen Kabinettsmitarbeiter!) Sie ist aber nicht für jene da, die das Geld erwirtschaften, mit dem wir diesen ganzen Staat zahlen und finanzieren.
Es geht doch um die, die mit ihrer Arbeit das Rad am Laufen
halten, und die brauchen eine Entlastung. Und wenn eine Partei gezeigt hat,
dass sie
es nicht kann, dann ist es die ÖVP, die regelmäßig schöne
Reden hält. (Beifall bei den NEOS.)
Wenn ich mir nämlich nur den Text von Karl Nehammer
hernehme oder den Text, den Staatssekretärin Plakolm, mit der ich gestern
bei Puls 4 war, wiedergibt: Der ist schön. Das klingt alles nett in
meinem Ohr. Nur: Wer soll das bitte glauben? Das glaubt euch einfach keiner
mehr und es glauben euch
auch die eigenen Leute nicht mehr, die genieren sich ja schon. Die trauen sich
noch gemeinsam in die Halle nach Wels (Ruf bei der FPÖ: Weil sie
müssen!),
aber wenn man sie irgendwo trifft und privat anspricht, dann ist es ihnen
superpeinlich. Die sind auch alle von Kurz getäuscht worden und sind
jetzt
enttäuscht. Ihr werdet ein Problem haben, gebt es zu!
Und wenn nichts mehr weitergeht: Befreit uns davon! Lassen
wir es gut sein, bringen wir es hinter uns! (Beifall bei den NEOS sowie des
Abg. Lausch. –
Ruf bei der ÖVP: Was fantasiert denn der da?)
15.47
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kopf. – Bitte sehr. Ab nun stehen 5 Minuten Redezeit zur Verfügung.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Zunächst darf ich auf Wunsch meiner Kollegin Zopf die Bezirksbäuerinnen aus dem Bezirk Kirchdorf hier bei uns im Hause begrüßen: Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Nun zum Thema: Die
Lohnnebenkosten in diesem Lande sind eindeutig
zu hoch, da hat Herr Kollege Loacker schon recht, aber diese Weisheit teilt er
ja mit vielen. (Ruf bei den NEOS: Wieso macht man nichts
dagegen?)
Womit er aber nicht recht hat,
meine Damen und Herren, ist, dass in den
letzten Jahren, in denen die ÖVP in der Regierung sitzt, zu diesem Thema
nichts
geschehen sei. In den letzten zehn Jahren sind der Reihe nach Unfallversicherungsbeiträge (Abg. Lindner: Auf Kosten der Arbeitnehmer:innen!), Insolvenzentgeltsicherungsbeiträge (Abg. Lindner: Auf Kosten der Arbeitnehmer:innen!), Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, Arbeitslosenversicherungsbeiträge (Abg. Lindner: Auf Kosten der Arbeitnehmer:innen!) kontinuierlich gesenkt worden: in Summe um 1,6 Prozentpunkte. Umgerechnet heißt das, dass die Lohnnebenkosten um 2,5 Milliarden Euro pro Jahr höher wären (Abg. Kassegger: Noch höher!), hätte es die ÖVP in der Regierung nicht gegeben. (Beifall bei der ÖVP.)
Und weil du gerade die
Wirtschaftskammer angesprochen hast: Auch
die Wirtschaftskammer senkt jetzt gerade um 10 Prozent ihre Beiträge,
vor allem bei der KU 1, also bei der lohnnebenkostenwirksamen
Kammerumlage, um 40 Millionen Euro (Abg. Hörl –
in Richtung des Abg. Loacker –: Da schaust wie
ein Autobus, gell?), das sind 10 Prozent des gesamten Aufkommens. Das
ist auch nicht zu verachten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hoyos-Trauttmansdorff:
Die ÖVP ...!)
Aber keine Frage, die
Lohnnebenkosten sind zu hoch. Wir sind um etwa 5,2 Prozent über
dem deutschen Niveau. Das sind etwa 8 Milliarden Euro, und da
muss sich einiges tun.
Vor allem muss man aber
betrachten, dass es zwei Arten von Lohnnebenkosten gibt. Auf der einen Seite
gibt es Lohnnebenkosten, die zur Finanzierung
von Versicherungsleistungen dienen, also Beiträge von Arbeitgeber:innen
und Arbeitnehmer:innen sind. Die sind dringend notwendig, um die Leistungen
dieser Versicherungen bei Pensionen und bei der Gesundheitsversorgung zu finanzieren;
und ich denke nicht, dass jemand an der Finanzierung dieser Leistungen
rütteln will, wir jedenfalls nicht.
Aber, meine Damen und Herren, es gibt auch Lohnnebenkosten, die der Finanzierung von, wie ich meine, gesamtgesellschaftlichen Aufgaben oder Aufgaben, die in der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung liegen, dienen. Ich
nenne nur Schulbücher, Schülerfreifahrten, die
Pensionsversicherungsbeiträge für Kindererziehungszeiten
oder auch die Unterhaltsvorschüsse, die daraus bezahlt werden. Das ist
nicht ursächliche Aufgabe der Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber alleine, sondern der gesamten Gesellschaft. Genau da kann man
ansetzen, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es ist völlig richtig, wenn Kollege Loacker im Antrag
darauf verweist, dass
eine Senkung der Lohnnebenkosten auch gerade im Lichte der Inflation und im
Lichte der inflationsbedingten Gehalts- und Lohnerhöhungen eine
Möglichkeit wäre, jene Wettbewerbsfähigkeit
wiederherzustellen, die manchen Branchen und Unternehmen durch diese extrem
hohen Lohn- und Gehaltserhöhungen im Zuge der letzten zwei Jahre
entgangen ist.
Das heißt, es hat bei diesen Lohn- und Gehaltserhöhungen zwar erfreulicherweise bei den Menschen eine Sicherung der Kaufkraft gegeben – die Kaufkraft der Menschen wird 2024 sogar steigen –, aber es ist genauso erfreulich, dass die Lohnquote damit sehr, sehr hoch ist und der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am gesamten Volkseinkommen sehr hoch ist.
Was jedoch gelitten hat, ist die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die Lohnstückkosten sind gestiegen, damit werden Zigtausende Arbeitsplätze gefährdet, und das kann uns nicht egal sein.
Das heißt, meine Damen und Herren, wir werden alle
Spielräume nutzen
und auch Spielräume schaffen müssen, um dieses Ziel zu erreichen.
Bundeskanzler Nehammer hat eine klare Ansage gemacht: Pro Jahr sollen die
Lohnnebenkosten um einen halben Prozentpunkt gesenkt werden. Das
sind bis 2030 dann jährlich 3 Prozent und eine dauerhafte,
nachhaltige Entlastung der Unternehmen in der Höhe von immerhin
5 Milliarden Euro.
Das sichert die Wettbewerbsfähigkeit, das sichert
damit letzten Endes auch die Arbeitskraft und auch die Kaufkraft der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter –
und das ist genau der richtige Weg, den wir gehen müssen. (Beifall bei
der ÖVP.)
15.53
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Wir diskutieren jetzt den Fristsetzungsantrag der
NEOS. Darin kritisieren die NEOS, dass die Lohnnebenkosten in Österreich
im internationalen Vergleich hoch sind, und berufen sich dabei auf die Daten
der OECD.
Nicht berücksichtigt bei
diesem OECD-Vergleich – und das ist ein neuer Aspekt, den ich in
diese Diskussion einbringen möchte – sind die privaten Ausgaben
der Menschen für Gesundheitsleistungen und für die Pensionsvorsorge.
Das heißt: In Ländern
mit niedrigem Lebensstandard und mit wenig sozialstaatlichen Leistungen ist das Leistungsniveau
natürlich niedriger. Deswegen muss
man das mitberücksichtigen. Dort, wo Länder sich aus der
öffentlichen Leistung zurückziehen, dort sind natürlich auch die
Lohnnebenkosten niedriger. Das bedeutet aber auch, dass die privaten Ausgaben
der Versicherten steigen, nämlich bei Gesundheitsleistungen und
bei der Pensionsvorsorge. (Abg. Meinl-Reisinger: Das hast du ja in
Österreich auch, dramatisch!)
Daher ist unsere Position: Wir sind für mehr Staat und für weniger privat, wenn es um Leistungen für Menschen geht, was Krankheit betrifft, was Pensionsleistungen betrifft, was Unfall- und Arbeitslosenversicherung betrifft. (Beifall bei der SPÖ.)
Deswegen auch die klare
Botschaft: Es ist gut, wenn das so bleibt, wenn
man also bei der ersten Säule nicht eingreift, Kollege Karlheinz Kopf.
Das heißt: Mit diesen Lohnnebenkosten leisten wir uns etwas: Wir leisten uns eine Krankenversicherung, damit die Leute eine Gesundheitsleistung bekommen, wenn sie krank sind. Wir leisten uns eine Pensionsversicherung, eine Versicherung, die Pensionen verwaltet und ausbezahlt. Wir leisten uns eine Unfallversicherung, damit die Menschen nach schweren Arbeitsunfällen relativ rasch
wieder in den Arbeitsprozess zurückkehren. Wir leisten uns eine Arbeitslosenversicherung, damit die Leute, die unverschuldet arbeitslos werden, daraus eine Leistung beziehen.
Es kann nicht sein, wie es der
Herr Bundeskanzler in Wels angekündigt hat,
dass man die Arbeitslosenversicherung runterschrauben muss. Das ist
nicht unser Weg, nicht unsere Position! Wir Sozialdemokrat:innen stehen zu
diesen Lohnnebenkosten, weil sie wirklich etwas leisten, wenn es um die
Finanzierung des Sozialstaates geht. (Beifall bei der SPÖ.)
Das Thema Arbeiterkammerumlage durften wir schon kurz andiskutieren. Konkret, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es gibt hier politische Parteien wie die Freiheitlichen und die NEOS, die die Arbeiterkammerumlage senken wollen.
Was bedeutet die Senkung der
AK-Umlage? - Wenn jemand 2 500 Euro
brutto verdient, macht die Arbeiterkammerumlage 10 Euro im Monat
aus. 2 500 brutto, davon 0,5 Prozent, sind 10 Euro. Wenn
man die AK-Umlage von 0,5 Prozent auf 0,4 Prozent senkt, sind das 8 Euro
Belastung. 2 Euro weniger Belastung im Monat für einen Arbeitnehmer
bedeuten aber 20 Prozent weniger Leistung durch die Arbeiterkammer
für die Beschäftigten in
diesem Land. Ich glaube, das will keiner! Das braucht keiner! Das ist es jedem
Beschäftigten auch in Zukunft wert! (Beifall bei der SPÖ.)
Das Gleiche auch mit der Unfallversicherung, die ja in eurem Antrag ebenfalls erwähnt ist. Die Unfallversicherung ist ein wichtiger Teil unserer Gesundheitsversorgung. Die AUVA leistet mit ihren Unfallkrankenhäusern Großartiges. Bei schweren Arbeitsunfällen sind sie diejenigen, die die entsprechenden Spezialisten haben. Jede Absenkung dieses AUVA-Beitrages bedeutet auch weniger Gesundheitsleistung, bedeutet weniger Rehabilitation, bedeutet weniger Prävention. Das brauchen wir nicht!
Ich mache jedem den Vorschlag:
Ruft den Obmann der AUVA an und fragt ihn, ob ihr einmal das UKH Meidling
besuchen und sehen könnt, was an diesem Standort in Zukunft
geplant ist! Das ist eine Investition für die Zukunft, das ist ein Teil
unserer Gesundheitsversorgung. Und auch da werden wir nicht mittun, wenn es um
diese Diskussion geht, meine sehr geehrten Damen
und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
Abschließend: Wenn
man betreffend die erste Säule über Steuersenkungen spricht, darüber,
dass dort die Lohnnebenkosten reduziert werden sollen, dann muss aber auch klar
sein, dass es innerhalb des Steuersystems einen Ausgleich gibt, einen
Steuerausgleich. Das heißt: Wo wir sehr wohl zustimmen, ist, dass jene
Betriebe, die personalintensiv arbeiten, entlastet werden, dass
es aber bei Unternehmen mit wenig Personal und hohen Gewinnen zu einer
höheren Steuerbelastung kommt. Wir wollen also einen internen Ausgleich
bei den Steuern auf den Faktor Arbeit. (Beifall bei der SPÖ.)
15.58
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kassegger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger
(FPÖ): Herr Präsident! Es geht
um das Thema Lohnnebenkosten. Wir haben von Kollegen Karlheinz Kopf
schon gehört, dass wir zwar sehr, sehr hohe Lohnnebenkosten haben, aber immerhin
in den letzten zehn Jahren diese Lohnnebenkosten um 1,6 Prozent gesenkt
wurden, mit irgendwelchen Null-Komma-Beiträgen. Das zeigt genau die
Geisteshaltung beziehungsweise die Wirtschaftspolitik, die Sie machen. Die
Lohnnebenkosten sind bei Weitem noch zu hoch.
Das gibt mir Gelegenheit, einmal ganz grundsätzlich als freiheitlicher Wirtschaftssprecher die Wirtschaftspolitik der ehemaligen Wirtschaftspartei ÖVP unter die Lupe zu nehmen.
Ich hätte mir bei der Rede des Herrn Bundeskanzlers an die Nation eigentlich eine Leistungsbilanz erwartet. Er hat keine Leistungsbilanz geliefert, sondern uns erzählt, was er alles machen wird (Abg. Höfinger: Genau, wir schauen in die Zukunft!) – unausgesprochen: wenn ich einmal Kanzler werde. Das Problem ist nur, er ist seit zwei Jahren Kanzler, das Problem ist nur, die ÖVP ist seit 38 Jahren Teil von Regierungen. (Abg. Höfinger: Das hast ja auch du erfunden, deshalb ist es halblustig! Er hat gerade 37 Jahre gesagt! Die Opposition ist sich nicht einig!) Da fragt man sich: Was haben Sie in diesen 38 Jahren geleistet? – Ich werde es Ihnen sagen: Nicht besonders viel! (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn er nämlich eine
Leistungsbilanz gezogen hätte, dann hätte er in Wahrheit sagen
müssen (Abg. Höfinger: Hätte, sollte, müsste!
Qua, qua, qua!): Wir haben in den letzten Jahren vollkommen versagt
(Abg. Schrangl: ... versagt! – Ruf
bei den Grünen: Ihr wart schon auch paar Mal in der Regierung, oder?),
was Wirtschafts- und Standortpolitik betrifft.
Sie haben nämlich sowohl auf Bundesebene in der Republik Österreich als auch auf europäischer Ebene, wo Sie ja über Ihre Europäische Volkspartei in den wesentlichen Steuerungsstellen der Europäischen Union vertreten sind, sei es in der Kommission – die Präsidentin ist in Ihrer Schwesterpartei –, im Europäischen Parlament – dort haben Sie die Mehrheit – und auch im Rat – auch dort haben Sie Ihre Vertreter –, vollkommen versagt.
Es gab ein vollkommenes Versagen, deswegen hat Kanzler
Nehammer
nichts darüber gesagt, ein vollkommenes Versagen in der
Coronapolitik – womit Sie den Wirtschaftsstandort massiv
geschädigt haben –, ein vollkommenes Versagen in der
Schuldenpolitik – 20 Milliarden Euro Defizit, wobei uns die
Zinsen noch umbringen werden beziehungsweise eine schwere Belastung
für den Wirtschaftsstandort, eine schwere Belastung für die Zukunft
zu Lasten unserer Kinder sein
werden –, ein vollkommenes Versagen in der Sanktionspolitik. (Abg.
Steinacker: Geh, bitte! – Abg. Höfinger: Qua,
qua, qua! – Abg. Voglauer: Sind wir froh, dass
wir nicht in Ungarn sind, dort, wo ihr uns haben wollt!)
Es gab auch ein vollkommenes Versagen in der Klimapolitik,
wo man
durchaus von Greenflation sprechen kann. Das ist alles überschießend
und im Übrigen relativ planwirtschaftlich und totalitär. Das hat mit
freier Wirtschaft überhaupt nichts zu tun. (Abg. Höfinger:
Schreibt dir der Kickl die Reden? – Abg. Michael Hammer: Na
klar!) Das freiheitliche Selbstverständnis von Wirtschaft ist jenes,
dass prioritär die Kunden bestimmen, was sie kaufen, welches Auto sie
fahren, welches Haus sie bauen, und nicht die Obrigkeit den Menschen
vorschreibt: Dieses Auto hast du zu fahren, diese Heizung hast du zu benutzen!,
et cetera. (Abg. Höfinger: Das freiheitliche
Wirtschaftsverständnis
ist das der Grazer Freiheitlichen! – Neuerlicher Zwischenruf des
Abg. Michael Hammer. – Abg. Voglauer: Themenverfehlung!)
Das ist etwas diametral anderes,
aber Sie haben offensichtlich überhaupt kein Problem mit der
planwirtschaftlichen Ausrichtung dieser Klimapolitik. Das tragen Sie alles
mit.
Es gab auch ein vollkommenes Versagen in der Migrationspolitik, das jetzt zugegebenermaßen auch schon in den Medien aufgegriffen wird, da sind wir mit Kosten in Milliardenhöhe konfrontiert. Das wäre also Ihre Leistungsbilanz.
Was machen Sie? – Sie werfen jetzt –
das kenne ich, ich bin auch schon
länger im Geschäft – wieder die Kopiermaschine an (Ruf
bei der FPÖ: Die läuft schon!), die
Wahlkampf-ÖVP-Kopiermaschine, und kopieren damit massig freiheitliche
Ideen. Das sind ja auch unsere Ideen: Lohnnebenkosten senken, Bürokratie
einschränken und so weiter und so fort. (Abg. Höfinger: Und?
Darf das nur einer haben, oder was?) Vieles von dem, was da drinnen steht,
ist ja
durchaus in Ordnung, nur glaubt Ihnen niemand mehr. Auf die Frage: Wann wollen
Sie denn das machen?, kommt nämlich die Antwort: Dann, wenn
ich Bundeskanzler bin! Von Kanzler Nehammer kommend ist das
wenig überzeugend.
Daher frage ich Sie: Wann wollen Sie das machen? Wenn es Bundeskanzler Nehammer ehrlich meint, dann müsste er sagen: ab sofort! Das hieße aber dann Neuwahlen – ab sofort. Wir werden Ihnen heute die Gelegenheit dazu geben. Es gibt wieder zwei Anträge, die von der Freiheitlichen Partei und von der
SPÖ eingebracht werden. Offensichtlich haben Sie daran aber kein Interesse. Dann dürfen Sie sich aber nicht wundern, wenn Sie vollkommen an Glaubwürdigkeit verlieren. (Abg. Lukas Hammer: Bieder dich nicht so an, Axel!)
Im Übrigen, wenn ich mir das Programm anschaue – es ist wie gesagt relativ wirtschaftsliberal –, dann frage ich mich auch, mit wem Sie das denn umsetzen wollen. Mit den Grünen? Mit den Sozialdemokraten? (Abg. Michael Hammer: Mit dem Vokaki nicht!) – Das kann und das wird sich meines Erachtens nicht ausgehen.
Die Frage, die Kanzler Nehammer
vollkommen unbeantwortet lässt: Wie wollen Sie denn das finanzieren?
Kollege Kopf, wir können schon den Flaf-Beitrag
und so weiter senken – dieser Meinung sind wir auch. Übrigens
wurden in den letzten Jahren – Kollege Loacker hat es schon
erwähnt – 18 Anträge der
NEOS abgelehnt. Ich könnte sie Ihnen jetzt vorlesen: 20,
25 diesbezügliche Anträge der Freiheitlichen Partei wurden
auch alle abgelehnt. Das heißt, was vollkommen fehlt, ist die
Gegenfinanzierung. (Abg. Meinl-Reisinger: Wie wollt ihr das denn
finanzieren?) Es wird nicht anders gehen, als in dem einen oder
anderen Bereich einzusparen, die Ausgaben des Staates, der vollkommen überbordend
ist (Abg. Ottenschläger: Sicher!), einmal genau zu
analysieren und
zu sagen: Dies ist notwendig, jenes nicht!
Nichts von dem tun Sie, weil Sie das nicht wollen, weil Sie
mittlerweile zur Gießkannenverteilpartei geworden sind. Das ist
natürlich für den Standort Österreich sehr schade. (Beifall
bei der FPÖ. – Abg. Höfinger: Na, da war aber jetzt
alles dabei! – Abg. Kassegger – auf dem Weg zu
seinem Sitzplatz –: Ja, da habe ich
in 5 Minuten alles hineingetan!)
16.04
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Koza. – Bitte.
16.04
Abgeordneter Mag. Markus Koza
(Grüne): Sehr geehrter
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und
Zuseher hier herinnen
und vor den Bildschirmen zu Hause! Wir diskutieren nun einen Fristsetzungsantrag
der NEOS, in dem eine umfassende Senkung der Lohnnebenkosten gefordert wird.
Die NEOS sehen ein Lohnnebenkostensenkungspotenzial von 15 Milliarden Euro
pro Jahr, 12 Milliarden davon wollen sie in einem ersten Schritt
realisieren, und zwar insbesondere in den Bereichen, die nicht unmittelbar
die Sozialversicherungen betreffen, wobei auch das nicht ganz stimmt,
wie wir gleich sehen werden.
Meine sehr geehrten Damen und
Herren, 12 Milliarden Euro sollen mir
nichts, dir nichts jedes Jahr problemlos eingespart werden. Man fragt sich, was
mit den 12 Milliarden bis jetzt passiert ist, wenn man sie offensichtlich
so problemlos streichen kann, ohne dass das den Staatshaushalt vor besonders
große Herausforderungen stellen würde – aber lassen wir
das einmal so stehen.
Tatsache ist – das
zitieren die NEOS auch in ihrem Antrag –, dass die OECD
und auch die Europäische Union Österreich immer wieder darauf hinweisen, dass
die Abgabenlast auf den Faktor Arbeit besonders hoch ist. Ja, das stimmt auch
und das ist die eine Seite der Medaille.
Die andere Seite der Medaille
wird hier herinnen nicht gerne erwähnt: Gleichzeitig sagen nämlich
die OECD und auch die EU-Kommission in ihren Länderanalysen
immer wieder, dass die Abgabenlast auf Vermögen und
auf Umwelt in Österreich besonders niedrig ist und dass im Gegenzug
zur Senkung der Abgaben auf Arbeit doch bitte auch die
Abgaben – die Steuern –
auf Vermögen und Umweltverschmutzung erhöht werden sollen.
Interessanterweise finde ich von diesem zweiten Punkt in diesem Antrag der NEOS
rein gar nichts. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Loacker:
Danke, dass
du erklärst, dass wir gegen Steuererhöhungen sind!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist immer wieder von Lohnnebenkosten die Rede, dabei werden aber sehr viele Dinge durcheinandergebracht
und es ist oft auch nicht klar, wovon die Rede ist. Herr
Kollege Muchitsch
hat es schon erwähnt, Kollege Kopf auch: Es gibt vor allem zwei
wesentliche Bereiche, in denen tatsächlich Lohnnebenkosten gesenkt
werden könnten. Ich
bin relativ froh, dass der Bereich der Sozialversicherungen heute einmal
außen vor ist, außer – und da schau her – die
Arbeitslosenversicherung betreffend.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum man gerade bei
der Arbeitslosenversicherung sparen will, soll mir bitte einmal jemand
erklären. Das ist nämlich eine Maßnahme, die unmittelbar und
massiv gegen Armut wirken
soll, die die Einkommen von jenen, die arbeitslos geworden sind, zumindest ansatzweise
sichern soll. Aus der Arbeitslosenversicherung – manche nennen
das dann arbeitslosenversicherungsfremde Leistungen – werden
natürlich auch Schulungs-, Qualifizierungs- und
Weiterbildungsmaßnahmen finanziert. Ich finde es schon sehr eigenartig,
dass ausgerechnet die Bildungspartei
NEOS genau in diesem Bereich – im Bereich Bildung, Qualifizierung,
Weiterbildung – der Arbeitslosenversicherung reduzieren will.
Nein, das wollen wir
auf keinen Fall!
Wie gesagt, der Punkt, über den man durchaus reden kann
und reden
muss, betrifft die lohnabhängigen Abgaben der Lohnnebenkosten, die
tatsächlich nicht unbedingt in den Bereich Sozialversicherung
hineinfallen. Das sind die sogenannten Payrolltaxes – die
Beiträge zum Flaf, der Wohnbauförderungsbeitrag, die
Kommunalabgabe –, die auf die Lohnsumme eingehoben werden, bei
denen aber in Wirklichkeit nicht so schlüssig ist, warum denn die
Lohnsumme als Berechnungsbasis herangezogen wird.
Beim Flaf muss man das
vielleicht wieder etwas differenzierter diskutieren, weil gerade
Familienleistungen ja in Wirklichkeit aus einem Lohnverzicht und
aus der Umverteilung dieses Lohnverzichts unter den Arbeitnehmerfamilien mit
Kindern und den Arbeitnehmerfamilien ohne Kinder stammen. Trotzdem
kann man darüber reden. Allerdings sind das insgesamt ungefähr 10 bis
11 Milliarden Euro. Diese 10 bis 11 Milliarden Euro, die da
regelmäßig eingenommen werden, werden ja nicht eingegraben
oder im Klo runtergespült, sondern
mit diesen Einnahmen werden Dinge
finanziert. Damit wird der Wohnbau finanziert, damit werden kommunale,
gemeinnützige Leistungen finanziert, es werden Kindergärten oder
beispielsweise Straßensanierungen oder der
Ausbau von Fahrradwegen unterstützt, und es werden daraus genauso auch die
Familienleistungen finanziert. Jetzt muss man mir einmal erklären, wie
man das finanzieren will, wenn man diese 10 Milliarden Euro einfach
kürzt und reduziert.
Auch wir sind der Meinung – das hat ja Sigi Maurer zuletzt in
„Im Zentrum“ gesagt, das sagen wir schon seit
Ewigkeiten –, dass das nicht alles aus Arbeit finanziert werden
muss. Man kann die Abgabenbelastung auf Arbeit schon reduzieren, aber dann muss
man auch sagen, wie man den anderen Teil finanzieren wird. Das wird halt
nur über Vermögensteuern und über Umweltsteuern gehen.
Diese Form von Sozialabbau, diese Form von Aushungern der Kommunen wollen wir
uns nämlich mit Sicherheit nicht leisten, meine
sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.)
Wie gesagt, ich habe es zuerst schon erwähnt: Die NEOS
schreiben in ihrem Antrag, dass man vor allem betreffend nicht
arbeitnehmerbezogene Lohnnebenkosten, die keine
Sozialversicherungsleistung darstellen, eine breitere Finanzierung
andenken muss. Ja, da sind wir dabei. Von einer breiteren Finanzierung finden
wir in diesem Antrag allerdings rein gar nichts – und solange das
nicht gegeben ist, werden wir dem sicher nicht zustimmen. – Danke.
(Beifall bei den Grünen. – Abg. Meinl-Reisinger:
Die fehlende Finanzierung hat
euch beim Budget ja auch nicht gestört!)
16.09
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Letzter Redner
ist Abgeordneter
Bernhard. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Ich werde gleich auf einige
Dinge im Detail eingehen, aber ich möchte, liebe Zuseherinnen
und Zuseher (Abg. Höfinger: Nein, die gehen jetzt!), schon sagen, worum es uns grundsätzlich geht, bevor wir zum Klein-Klein kommen.
Es geht grundsätzlich darum, dass wir in einem Land leben, in dem die Lebensqualität noch immer hoch ist, in dem aber die Bildungschancen viel zu klein sind und das Wirtschaften nicht mehr möglich ist. Wir als NEOS haben den Anspruch, dass wir die Lebensqualität hoch halten, die Bildungschancen wachsen lassen und das Wirtschaften endlich wieder möglich machen. Das ist unser zentrales Anliegen, und deswegen haben wir heute auch diesen Fristsetzungsantrag eingebracht.
Jetzt ganz konkret zu den Ausführungen
von Karlheinz Kopf, was die Lohnnebenkosten betrifft: Lieber Karlheinz
Kopf, du hast gesagt, ihr habt die Lohnnebenkosten in zehn Jahren um
1,6 Prozentpunkte gesenkt. Das sind zweieinhalb Milliarden Euro pro Jahr.
Das reicht aber in einer Zeit, in der in zwei Jahren alleine die Personalkosten
um 20 Prozent in die Höhe getrieben
wurden, nicht aus. In der Geschwindigkeit klatschen wir an die Wand, bevor wir
die Kurve gekriegt haben. Die Frage ist also: Wie kommt man zu einer
höheren Geschwindigkeit? Die Analyse von Gerald Loacker war relativ zutreffend:
Wir trauen euch die Geschwindigkeit im Moment nicht zu.
Wir glauben, das hat vor allem
einen Grund, und zwar nicht, weil ihr nicht seht, dass die Notwendigkeit
besteht, sondern: Wenn man mehr sparen will,
dann muss man echte Reformen machen, gravierende Reformen,
angefangen vom Föderalismus über
das Gesundheitssystem bis zum Pensionssystem,
das aber nicht auf dem Rücken der Menschen, sondern auf dem
Rücken der Funktionäre und Funktionärinnen. Da seid ihr leider
nicht glaubwürdig.
Jetzt schaue ich aber in die andere Richtung (in Richtung
SPÖ); Kollege Muchitsch ist, glaube ich, noch hier: Da wird mit Zahlen
herumgeworfen und es
werden Märchen erzählt, die keiner mehr glauben kann. Ich möchte
Ihnen, liebe Zuseherinnen und Zuseher, zwei Zahlen nennen, damit Sie besser
verstehen, worum es uns geht:
Nehmen wir als ein Beispiel die
Arbeitslosenversicherung. Die macht bei den Lohnnebenkosten insgesamt
5,9 Prozent der Lohnsumme aus. Im Vergleich zu anderen
Ländern: in der Schweiz sind es beispielsweise 2,2 Prozent, in
Deutschland sind es 2,6 Prozent. Die Menschen sind in Österreich im
Durchschnitt nicht mehr oder weniger arbeitslos als in der Schweiz und in
Deutschland oder in anderen Ländern. Auch die Möglichkeiten, am
Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen, sind relativ ähnlich. Warum
kostet also die Arbeitslosenversicherung
in Österreich doppelt so viel wie in den beiden anderen genannten
Ländern? Das kann Ihnen niemand erklären – nicht aus Sicht
der
Kundinnen und Kunden des Arbeitsmarktservices und auch nicht aus Sicht der
Unternehmerinnen und Unternehmer. Man kann es nur so erklären, dass
wir mehr Geld in die Hand nehmen und in den Umlauf bringen; und da kann man
natürlich deutlich sparen, ohne dass irgendjemand Schaden nimmt.
Zweiter Punkt: Was zur Unfallversicherung von Kollegen Muchitsch gesagt wurde, ist inhaltlich auch falsch. Es geht darum, dass derzeit 1,1 Prozent der Lohnsumme für die Unfallversicherung verrechnet werden. Im öffentlichen Dienst sind es beispielsweise nur 0,47 Prozent. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Wie erklären sich diese 1,1 Prozent? – Die erklären sich aus Berufsbildern, aus früheren Gefahrenpotenzialen, aus früheren Unfallszenarien, aber die Berufswelt hat sich komplett verändert.
Oder: Warum bezahlt man zum
Beispiel eine Unfallversicherung in Vorarlberg und in Tirol, wo es
gar kein solches Krankenhaus gibt, das aus
der Versicherung heraus finanziert wird? (Abg. Silvan: Ein
Rehazentrum gibt es!)
Wir sind nicht gegen eine
wirklich gute Gesundheitsvorsorge. Wir sind
nur dagegen, dass Geld verschwendet wird, das andere Leute erwirtschaften
müssen, ohne dass es irgendeinen Sinn in diesem Land ergibt. (Beifall bei
den NEOS.)
Ich möchte Ihnen noch ein Beispiel sagen, weil die Anträge, für die wir heute eine Fristsetzung beantragt haben, wirklich einen Nutzen haben. Ich erlebe es in
der Praxis, dass die Dinge, die
wir heute in der Politik diskutieren, einfach
nicht ausreichend wirken. Ich erlebe bei uns im Betrieb, dass
Mitarbeiter:innen, die Ende 50 sind und ernsthafte gesundheitliche Probleme
haben, drei,
vier Monate auf einen Arzttermin warten – drei, vier Monate, in
denen sie Sorgen haben und im Krankenhaus auch nicht besser behandelt werden
können. Wir reden also von einem Gesundheitssystem, das den Menschen,
obwohl
sie viel einzahlen, nicht ausreichend viel bringt.
Ich erlebe auf der anderen Seite auch, dass
Mitarbeiter:innen – meistens sind es Mitarbeiterinnen –
beispielsweise in Salzburg Stadt Kindergartenplätze oder
Volksschulplätze suchen und es ein Gerangel um gute Plätze gibt, weil
keiner möchte, dass seine Kinder in jene Schulen oder jene
Kindergärten gehen, die einen schlechten Ruf haben. Unser Bildungssystem
ist am Sand!
All das steht in diesen Anträgen drinnen,
nämlich: wie wir wirklich Lohnnebenkosten senken können, damit
Betriebe wieder gut wirtschaften können;
wie wir das Bildungssystem nach vorne bringen können –
dafür braucht es einen besseren Mitteleinsatz und ein besseres
Funktionieren –; und auch – das ist
ganz zentral –, wie wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten
können, damit sie sich ihr Leben besser leisten können. All das hat
die ÖVP versprochen und all das hat die ÖVP in den letzten
37 Jahren gebrochen, und genau das wollen wir als NEOS ändern. (Beifall bei den NEOS.)
16.14
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den
Antrag der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss
für Wirtschaft, Industrie und
Energie zur Berichterstattung über den Antrag 2764/A(E) eine Frist bis zum
15. März 2024 zu setzen.
Wer mit diesem Fristsetzungsantrag einverstanden ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Fortsetzung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Verhandlungen über Tagesordnungspunkt 5 wieder aufnehmen.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Troch. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die unabhängige Justiz sichern – das Volksbegehren hat ohne große Mühe die 100 000 Unterstützungen geschafft und wird daher heute hier behandelt. Ich freue mich sehr darüber, dass wir über die Unabhängigkeit der Justiz diskutieren können.
Warum gerade jetzt? Warum ist dieses Volksbegehren ein Thema? Die österreichische Bundesverfassung regelt ja an und für sich die Gewaltentrennung zwischen Parlament, Regierung und Justiz ganz klar. Das Parlament hat nach der österreichischen Bundesverfassung starke Kontrollrechte. In unserem politisch-gesellschaftlichen System, also dem demokratischen Parlamentarismus, sind die Trennung der drei Säulen der staatlichen Gewalt und die Ausübung gegenseitiger Kontrolle wichtig, eben um Machtmissbrauch zu verhindern, um Korruption, Untreue, Betrug und Freunderlwirtschaft einzudämmen.
Seit circa 2008 haben die Delikte im Bereich Wirtschafts-
und Korruptionskriminalität sehr stark zugenommen. Das ist
alarmierend, aber die politische Einmischung in die Justiz ist ja nichts
Neues in Österreich. Die politische Einmischung in die Justiz hat eine
lange Geschichte. Qualtingers „Der Papa wird’s schon
richten“, die Causa Puntigam in der Steiermark sind ja bekannt. Man kann
es sich richten in Österreich, und gerade in der österreichischen
Justiz
der Fünfziger- und Sechzigerjahre hat man es sich richten können.
Aktuell darf ich auch die Steuerakte Sigi Wolf ansprechen. Für Herrn Benko sperrt an Feiertagen das Bezirksgericht auf und es wird das Grundbuch geöffnet.
Das gilt aber
für Herrn Benko. Das gilt nicht für den normalen Österreicher
oder die normale Österreicherin.
Genauso werden auch die Steuerakten von normalen Österreichern
nicht quer durch Österreich verschoben, um dann doch nett und freundlich
und wohlwollend behandelt zu werden.
Amtsmissbrauch, Untreue,
illegale Einflussnahme – die Arbeit der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft ist voll zu unterstützen, und da geht
es nicht nur um Lippenbekenntnisse. Die Justiz kann nur dann ordentlich arbeiten,
wenn die Personalfragen geklärt sind, wenn das Ausmaß an Personal
dementsprechend ist und die Personalbudgets gut dotiert sind. Und da gibt es
natürlich Probleme.
Was ich hier kritisch anmerken will, sind die
Querschüsse der ÖVP gegen die unabhängige Justiz, ist die
Einflussnahme von Politikern, wo immer wieder
auch Beamte unter Druck gesetzt werden. Eine klare Forderung der SPÖ, um
der Einflussnahme von Parteipolitik entgegenzuwirken, ist die Einrichtung eines
Generalstaatsanwalts oder eines Bundesstaatsanwalts – egal ob als
Einzelperson oder als Gremium, als Jury, das kann man diskutieren. Wir glauben,
dass
das ein wesentliches Instrument wäre, um die politische Einflussnahme zu
stoppen. (Beifall bei der SPÖ.) Man sollte den Bundesminister oder die Bundesministerin
für Justiz von der Befehlsausgabe für die Staatsanwaltschaft befreien
und ein klares, kompetentes Gremium installieren, das nicht politisch, sondern jeweils
nach dem Fall seriös und fachkundig entscheidet. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schrangl. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl
(FPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, Damen und
Herren im
Haus und zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Anders als gerade von der
SPÖ dargestellt muss ich Ihnen sagen: Das Weisungsrecht ist begründet
und transparent. Mein Kollege, der öffentliche Notar Mag. Harald
Stefan, hat das und unseren Standpunkt ja schon klargemacht. Was da passiert
oder passieren soll, ist, dass einige, gewollt oder aus Nichtwissen,
das Weisungsrecht mit der sogenannten Berichtspflicht vermischen. Von der
Berichtspflicht zu unterscheiden ist aber die Leitung der Verwaltung durch
oberste Organe
des Bundes gemäß Artikel 20 B-VG und die dadurch bestimmte
ministerielle Verantwortung.
Es wird sehr oft von der
Schönheit der Verfassung gesprochen. (Abg. Voglauer: Ja, dass es
Sie stört, dass wir Berichtspflichten abgeschafft haben, versteh ich
schon!) Die Verfassung sagt: Der Gesetzgeber darf ja gar nicht
Verwaltungsbehörden derart einrichten, dass die Erteilung von
Weisungen durch die
obersten Organe der Vollziehung ausgeschlossen ist.
Meine sehr verehrten Damen und
Herren, das ist keine Weisung durch einen Minister, sondern das ist eine Form
der demokratischen Kontrolle durch
das Volk und daher durch die Staatsbürger dieser Republik. Sonst könnten
wir ja gleich einen Kaiser wiederbeleben oder einen Tyrannen einsetzen.
(Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller. – Abg. Michael
Hammer: Den Vokaki!)
Und, meine sehr verehrten Damen
und Herren, das Weisungsrecht ist auch kein Privileg des Justizministers. Nein!
In gleicher Weise ist dieses für die gesamte Verwaltung
eingerichtet, jeder Minister hat ein Weisungsrecht gegenüber den ihm
untergeordneten Beamten. Laut Verfassungsgerichtshof begründet
die Befugnis zur Leitung der Verwaltung auch ein Aufsichtsrecht der vorgesetzten
Organe, denn – und das ist, glaube ich, jedem klar – eine
Leitung ohne Aufsicht ist nicht denkbar.
„Der Verfassungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Übertragung von Hoheitsgewalt [...] nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist“, das heißt, man dürfte das eigentlich gar nicht so einfach an einen Bundesstaatsanwalt – oder wie immer man diesen benennen will –
auslagern. Damit nämlich der Gesetzgeber den
Anforderungen des Artikels 20
B-VG entspricht, sei weiterhin laut Verfassungsgerichtshof „ein angemessenes Aufsichtsrecht
der obersten Organe vorzusehen“. Daher: Der einzelne Staatsanwalt
wäre niemals weisungsfrei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Volk, dessen
Herrschaft in
der Demokratie durch die Verfassung garantiert wird, kann durch seine Minister von oben Kontrolle ausüben. Die Abschaffung
dieser ministeriellen Aufsichtspflicht
wäre eine wesentliche Änderung unserer Verfassung. Sie
würde – und nur das
passiert – die Kontrolle durch das Volk beschränken und damit
das demokratische Element unseres Rechtsstaates infrage stellen.
Vielleicht ist das von den verschiedenen Parteipolitikern aber genau so
gewollt. (Abg.
Meinl-Reisinger: Aber Entschuldigung, das ist ja Legendenbildung! Legistische
Legendenbildung!) – Na ja, Frau Kollegin, nachschauen in der Verfassung und überlegen,
dann wissen Sie es! (Zwischenruf der Abg. Voglauer.)
Generell verfehlt wäre es auch, die Staatsanwaltschaft
ähnlich der richterlichen Gewalt frei von wirksamer Kontrolle
walten zu lassen (Abg. Voglauer: Nicht alles, was gescheit ... will,
ist auch ein gescheiter ...! – Abg. Meinl-Reisinger:
Ja! Das ist ja nicht das Thema!), denn die politische Besetzung von
Ministerposten, insbesondere des Justizministers, ist eben ein Teil der
demokratischen
Rechte des Volkes. (Abg. Meinl-Reisinger: Aber nicht der
Weisungskette ...! – Zwischenruf der Abg. Prammer.) Das
Volk soll dadurch vor einer beamteten
Willkür geschützt werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes, Eckart
Ratz, der wirklich nicht der FPÖ zuzurechnen
ist, hat das in einem Artikel in der „Kleinen Zeitung“ auf den
Punkt gebracht. (Abg. Schwarz: Ihr seid ... Transparenz!) Er
sagte damals: Es geht nicht an,
dass Staatsanwälte einen Staat im Staat bilden können. –
Ich, sehr verehrte Damen und Herren, gehe sogar noch weiter. Ich sage: Es
spricht überhaupt
kein Argument dafür, den Beamten der Staatsanwaltschaft die Bestimmung der
Interessen des Staates alleine zu überlassen. In diesem Punkt stimme ich
übrigens wieder mit jemandem überein, von dem Sie es nicht glauben
würden, nämlich mit den Rechtsanwälten Alfred Noll und Georg
Zanger, die wohl
auch nicht den Freiheitlichen zuzurechnen sind.
Ich komme zum Schluss:
Weisungen des Justizministers sind schriftlich zu erteilen und zu
begründen, sind also transparent, und der Minister hat über diese
Weisungen jährlich dem Parlament zu berichten. (Abg. Voglauer –
in Richtung Abg. Kassegger –: Axel, bist auch schon
ausgestiegen? – Heiterkeit des
Abg. Kassegger.)
Wieso die von diesem
Volksbegehren, Grünen und SPÖ geforderte Bundesstaatsanwaltschaft
unpolitisch agieren soll und eine bessere Lösung als
das ministerielle Weisungsrecht begründen soll, ist nicht nur mir nicht
ersichtlich. Im Gegenteil, dadurch wäre die Abschottung der
Anklagebehörde von der politischen und damit auch wieder der
demokratischen Kontrolle einzementiert.
Es mag wohl den einen oder anderen Politiker verlocken, das Weisungsrecht abzuschaffen. Ja – aber nur weil er parteipolitisch denkt und einen parteiischen Bundesstaatsanwalt einsetzen will und nicht dem Volk mittels der Nationalratswahl die Entscheidung über die Justiz überlassen möchte.
Ich möchte – auch das ist ein Novum
für einen freiheitlichen Abgeordneten – mit einem
Zitat von Georg Zanger schließen (Abg. Voglauer: Mah bitte! Sie
müssen aber ...! – Abg. Schwarz: Es ist eh schon
rot! – Abg. Leichtfried: Es
reicht eh schon länger!), und zwar schreibt er im
„Standard“: „Auch wenn er“ – die Abschaffer
des justiziellen Weisungsrechts – „sich der
Claqueure“ – des Applauses – „aus der
Staatsanwaltschaft und der Journaille sicher sein kann: Es ist der falsche Weg!“ – Sagt er;
und ich sage: Es ist der falsche Weg. (Beifall
bei der FPÖ.)
16.25
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht die
Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 2412 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, der möge ein dementsprechendes Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist einstimmig.
Wir gelangen nunmehr zur
Abstimmung über den Entschließungsantrag
der Abgeordneten Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend
„Kostenersatz bei Verfahrenseinstellungen und bei Freispruch im
Strafverfahren“.
Wer diesem Entschließungsantrag die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (2079 d.B.) "NEHAMMER MUSS WEG" (2417 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 6. Tagesordnungspunkt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Es ist kein Redner zu Wort gemeldet.
Wir kommen zur Abstimmung
über den Antrag der Abgeordneten Gerstl, Prammer, Fürst, Leichtfried
und Scherak, Kolleginnen und Kollegen,
den Gegenstand an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen.
Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
7. Punkt
Bericht des
Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2238 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz
geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz
erlassen wird, über den Antrag 60/A der Abgeordneten
Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz
geändert wird, sowie über den Antrag 61/A der Abgeordneten
Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen
(Informationsfreiheitsgesetz – IFG) (2420 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 453/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) erlassen wird (2421 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich komme nun zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich darf den Herrn
Vizekanzler und Frau Bundesministerin Edtstadler
herzlich begrüßen.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stefan. Bei ihm steht das Wort. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Harald Stefan
(FPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident!
Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte
Damen und Herren! Informationsfreiheitsgesetz – das Wort geistert
seit 15, 20 Jahren, glaube ich, hier im Haus und in Österreich herum,
und heute
wird es umgesetzt. Wir werden also gleich hören, was für ein unglaublicher Meilenstein das ist, ein Paradigmenwechsel und so weiter.
Ich gestehe zu: Auch wir unterstützen das Anliegen grundsätzlich, dass man vom Amtsgeheimnis weg zur Informationsfreiheit kommt, dass man also von den Ausnahmen vom Amtsgeheimnis zu den Ausnahmen von der Informationsfreiheit kommt.
Allerdings muss man schon
sagen, dass das, was jetzt gemacht wird,
also was dann beim Bürger ankommt, bereits in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes
und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte weitgehend
umgesetzt ist. Es gibt bereits jetzt diese Ansprüche, sie sind
schon da. Aber ja, es wird also jetzt einfach von der Diktion her umgedreht;
und es gibt zum Teil eine aktive Veröffentlichung. – Das ist
der positive Teil.
Der negative Teil – wie wir finden und weshalb wir diesem Gesetz nicht zustimmen – sind ein paar Mängel, die uns massiv stören.
Ein Mangel ist: Es gibt eine
tatsächliche Verschlechterung gegenüber dem bisherigen System, was
die Auskunft beziehungsweise die Transparenz betrifft, denn bereits jetzt war
in Artikel 20 B-VG geregelt, dass Studien, Gutachten, Umfragen, die von
öffentlichen Institutionen in Auftrag gegeben und finanziert wurden,
veröffentlicht werden mussten. Das wird jetzt abgeschafft und gilt
jetzt nur noch für Gemeinden ab 5 000 Einwohnern. Das
heißt also, für Gemeinden, die weniger als
5 000 Einwohner haben, verschlechtert sich insofern
sogar die Transparenz. – Das ist einmal der erste Punkt.
Der zweite Punkt
ist – da bin ich auch wieder bei diesen
5 000 Einwohnern –: Das Informationsfreiheitsgesetz gilt
nicht für Gemeinden, die weniger
als 5 000 Einwohner haben. Das heißt, etwa 40 Prozent der
österreichischen Bevölkerung werden jetzt von diesem Gesetz nicht
erfasst. (Abg. Steinacker: Das stimmt ja nicht!) Wir werden dann
hören: Ja, die können das aber freiwillig machen, und so weiter. Ja,
diese Gemeinden können freiwillig diese Transparenz
und diese Informationsfreiheit leben, aber eben freiwillig und nicht als Anspruch. Freiwillig sozusagen holen konnte man es sich jetzt auch schon.
Also das ist ein echtes Manko,
und es stellt sich die Frage: Warum ist das notwendig? Warum hat man
40 Prozent der Bevölkerung ausgeschlossen?
Man wird argumentieren, die Bürgermeister der kleinen Gemeinden oder die
Verwaltung seien überfordert. Ja, das ist alles ein Problem, diese ganze
Informationsfreiheit wird am Anfang eine Riesenumstellung sein. Man hätte
halt diese kleinen Gemeinden auch unterstützen müssen, aber man kann
jetzt
nicht hinsichtlich Informationsfreiheit
Menschen erster und zweiter Klasse in Österreich schaffen. Das
ist ein Grundfehler, und deswegen lehnen wir in
erster Linie den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der FPÖ.)
Der zweite Punkt ist: Im ursprünglichen Ministerialentwurf war für die Auskunftspflicht für Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung die öffentliche Beteiligung bereits auf 25 Prozent reduziert. Jetzt hat man das wieder auf 50 Prozent Beteiligung zurückgeschraubt – also auch da wieder ein Rückschritt gegenüber dem Ministerialentwurf. Diese 25 Prozent Beteiligung sind eine alte Forderung von uns, dass man bereits ab da Auskunft bekommen kann. – Schade, eine Schwachstelle.
Der dritte Punkt ist, dass es eine Cooling-off-Phase geben sollte, also eine Phase insofern, als dass es, wenn man aus dem Parlament oder aus einem Ministeramt ausscheidet und dann allenfalls als Richter in den Verfassungsgerichtshof eintritt, eine Frist dafür gibt, also dass man nicht unmittelbar danach übertreten kann. Das war ursprünglich auch einmal im Ministerialentwurf vorgesehen und ist auch wieder herausgenommen worden.
Es sind jetzt leider etliche Punkte schwach geregelt, oder
man hat sich nicht getraut, und das ist ein Grund, dass wir sagen: Das ist
nicht das, was wir uns
unter einem echten Informationsfreiheitsgesetz vorgestellt haben, und daher
lehnen wir das heute ab. (Beifall bei der FPÖ.)
16.33
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerstl. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr
geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler!
Frau Bundesministerin! Ja, in der Tat, ich sehe das etwas anders
als mein Vorredner. Ich würde im Gegensatz sogar sagen, die
Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Grundrechts auf
Information
sind nicht nur ein Paradigmenwechsel, sondern wirklich ein historischer Schritt,
für alle Universitätsprofessoren, für alle Betroffenen, für
alle, die Lehrbücher schreiben, für alle Menschen, die
Informationen vom Staat haben wollen, eine grundsätzliche Änderung,
die wir heute hier beschließen. (Beifall bei
ÖVP und Grünen.)
Meine Damen und Herren!
1925 wurde die Amtsverschwiegenheit in die Verfassung geschrieben.
Damals folgte Österreich auch internationalen Vorbildern, aber vor allem
Gepflogenheiten der Monarchie. (Abg. Meinl-Reisinger: Absolutismus!)
Damals galt der Grundsatz, Staatsangelegenheiten betreffen nur den Staat und
nicht die Bürger, oder wie es Joseph II. gesagt hat: „Alles
für das
Volk; nichts durch das Volk“. Was er entschied, war gut und richtig.
Solche Personen kennen wir auch hier in diesem Haus, die meinen: Nur was
er entscheidet, wäre gut und richtig. Nein, das schaffen wir ab,
nicht einer entscheidet, was gut und richtig ist, sondern Bürgerinnen und
Bürger haben nun ein
Recht auf Information! (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist eine Kritik am
Präsidenten!)
In Österreich dauerte es
bis 1987, bis die Bürgerinnen und Bürger ein
Recht auf Auskunft hatten. Mit dem
Auskunftspflichtgesetz haben wir im 20. Jahrhundert einmal
einen Schritt für mehr Information gesetzt, aber heute
schaffen wir das Amtsgeheimnis in der Verfassung ab und ersetzen es durch ein
Grundrecht auf Information. Somit kann man wirklich sagen, Österreich
gehört nun zur Champions League. Dieses Grundrecht auf Information steht
nun auf einer Ebene mit dem Grundrecht auf Eigentum, mit dem Grundrecht
auf Erwerbsfreiheit, mit dem Grundrecht auf Leben oder dem Grundrecht auf
Datenschutz. Und dieses Grundrecht kann nun vor dem Verfassungsgerichtshof durchgesetzt werden – auch das ist neu.
Das ist nun die endgültige
Abkehr von der josephinischen Einstellung, nur der Kaiser oder einer, der sich so gerne Volkskanzler nennt, wisse, was
für das
Volk gut sei. Jetzt ist der Bürger eingeladen, hinzuschauen. Auf
data.gv.at kann jeder in Zukunft alle Informationen nachlesen, von allen Behörden,
von Ministerien, von Gemeinden, von Ländern. Jetzt kontrolliert der
Bürger. Vielleicht ist das der Grund, warum die FPÖ dieses Gesetz
ablehnt.
Amtsverschwiegenheit wird durch
Transparenz ersetzt, sie wird ein Grundsatz. Die Transparenz wird ein Grundsatz
in der Verwaltung. § 10 des Informationsfreiheitsgesetzes
gleicht die unterschiedlichen Interessen zwischen dem Recht auf Geheimhaltung
personenbezogener Daten und dem Recht auf Transparenz ganz klar aus, Recht auf
Zugang zu staatlichen Informationen. Das haben auch die Vertreter der
Zivilgesellschaft, denen ich hier bei dieser Gelegenheit auch besonders danken
möchte, zum Ausdruck gebracht. Seit über zehn Jahren diskutieren wir
diese Vorlage. Die Zivilgesellschaft hat sich
hier besonders eingebracht, und trotzdem wissen wir um die Komplexität
dieses Gesetzes. Daher tritt dieses Gesetz auch erst mit 1. September 2025
in
Kraft. In der Zwischenzeit wird es Schulungen, Informationen und Abläufe
geben, die man miteinander diskutieren, worüber man reden wird.
Umgesetzt wird das Ganze mit Maß und Ziel. Der Staat ist gläsern, aber nicht die Bürgerinnen und Bürger, nicht die Beamten, nicht die Polizisten, nicht das Pflegepersonal. Wir müssen nämlich auch weiterhin darauf vertrauen dürfen, dass der Staat mit der Vielzahl an Informationen, die er über uns Bürgerinnen und Bürger sammelt, ordnungsgemäß und behutsam umgeht.
Dieses Gesetz ist ein Paradigmenwechsel. Der Bürger ist
nicht mehr nur Bittsteller, er erhält ein verfassungsgesetzlich
gewährleistetes Grundrecht
auf Information. Der Staat, die Verwaltung, hat nun die verdammte Pflicht,
Informationen von allgemeinem Interesse wie Studien und Umfragen von sich aus
zeitnah zu veröffentlichen.
Ich darf zum Schluss kommen und mich vor allem bei denen,
die sich über
die vielen Jahre hinweg so sehr um dieses Gesetz bemüht haben, bedanken;
im Besonderen bei der Zivilgesellschaft, die das seit über zehn Jahren
tut,
aber natürlich auch bei allen parlamentarischen Klubs, die hier in diesem
Hause seit vielen, vielen Jahren darüber diskutieren und reden; im
Besonderen
bei den beiden Ministern, nämlich der Verfassungsministerin, die sich in
den letzten dreieinhalb Jahren ganz besonders darum bemüht hat, dieses
Gesetz zustande zu bringen, und sehr oft nicht begleitet war von Wünschen,
dass das geschehen möge. Sie hat es geschafft, ihr gilt ein ganz
großer
Dank, ihrem gesamten Büro, ihrem Kabinett; ebenso dem gesamten Verfassungsdienst,
dem Koalitionspartner, der in der Person des Vizekanzlers auch in der letzten
Phase sehr entscheidend dabei war.
Mein Dank gilt auch Agnes
Sirkka Prammer als Mitverhandlerin zu diesem
Gesetz, die sich auch immer sehr engagiert eingebracht hat, aber natürlich
vor allem auch der SPÖ, die es ermöglicht hat, dass wir ein solches
Verfassungsgesetz hier zustande bringen. Auch sie – das
möchte ich nicht unerwähnt lassen –
hat schon in den Jahren bis 2016/2017, als sie selbst noch den
Minister gestellt hat, intensiv an
diesem Gesetzesvorhaben gearbeitet.
Daher ist es eigentlich nur gut und recht, dass wir hier alle
zusammenkommen, dass wir das alle schaffen, aber nicht nur die Beteiligten hier,
sondern
auch die Gemeinden und die Bundesländer, die intensiv dabei waren. Wir
wollten nämlich nicht ein Gesetz nur für die Bundesebene,
sondern vor allem
auch eines, das für ganz Österreich nach den gleichen Spielregeln gilt –
dafür ein großes Danke an den Gemeindebund, an den Städtebund
und an alle Bundesländer, die da entsprechend mitgewirkt haben. (Beifall
bei ÖVP und Grünen.)
Wir haben noch viele Aufgaben vor uns, die wir da im Detail noch regeln müssen. Das ist uns bewusst, aber das Recht auf Information bleibt, und daran führt kein Weg mehr vorbei. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
16.40
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA
(NEOS): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Bundesministerin!
Herr Vizekanzler, Sie haben heute bei einer Pressekonferenz gesagt: Wer bei 99 Prozent
Erfolg das Glas nur halb leer
sieht, der sei bösartig. (Beifall des Abg. Hörl.) Ich
würde jetzt für mich einmal in Anspruch nehmen, dass ich nicht
bösartig bin (Abg. Prinz: Ausschließen
würde ich es aber auch nicht!), aber ich würde es umkehren und
Ihnen entgegnen: Wer bei dem, was er hier vorlegt, glaubt, dass es ein
99-prozentiger Erfolg
ist, der ist entweder ein bisschen naiv oder zu lange schon in der
Bundesregierung. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ich kann Ihnen das anhand von
ein paar Beispielen, die Kollege Stefan auch schon angeschnitten hat,
aufzeigen. Überlegen Sie: In der Gemeinde X
leben Herr und Frau Müller. In der Gemeinde X wird eine
Veranstaltungshalle gebaut und die Familie interessiert sich dafür, was
dieser Bau der Veranstaltungshalle denn gekostet hat. Die Gemeinde X ist
leider eine Gemeinde, die bei der Volkszählung 2021 unter 5 000
Einwohner hatte. Mittlerweile hat
sie über 5 000 Einwohner, das ist aber irrelevant, es geht darum, was
2021 bei der Volkszählung gewesen ist: unter 5 000 Einwohner. Die
Gemeinde muss
nicht proaktiv veröffentlichen, was das Bauvorhaben gekostet hat.
Im Übrigen ist diese Regelung, und das wissen Sie ja genau, dass
Gemeinden
unter 5 000 Einwohnern nicht proaktiv veröffentlichen
müssen, ja nur deswegen zulässig, weil Sie es in den Verfassungsrang
gehoben haben. Das heißt, Sie wissen natürlich, dass es sachlich vollkommen
ungerechtfertigt gewesen wäre, da eine normale Bestimmung zu machen;
alleine deswegen ist das einigermaßen schwierig. (Beifall
bei NEOS und FPÖ.)
Kollege Stefan hat gesagt, es handelt sich um 40 Prozent der österreichischen Bevölkerung, die in Gemeinden leben, in denen in Zukunft keine proaktive Veröffentlichungspflicht gilt.
Herr und Frau Müller sind immer noch interessiert, haben diese
Information nicht proaktiv von der Gemeinde bekommen und sind deswegen
zur Gemeinde gegangen. Sie haben die Möglichkeit, anzufragen, sie haben
das Recht auf Information. Sie gehen dorthin, fragen nach, und ihnen wird
die Auskunft
verweigert.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder sind Herr und Frau Müller ausgezeichnete Juristen, kennen sich
ausgezeichnet aus, wissen, dass sie, wenn ihnen die Auskunft verweigert wird,
von der Gemeinde verlangen müssen,
dass sie einen Bescheid bekommen, in dem drinsteht, dass ihnen die Auskunft
verweigert wird. Dann haben sie die Möglichkeit, mit diesem Bescheid zu
Gericht zu gehen, zum Verwaltungsgericht, und dagegen anzukämpfen. Die
viel realistischere Sache wird sein, dass
Herr und Frau Müller die Antwort: Nein,
diese Information liefern wir nicht!, von der Gemeinde kriegen und sie gar
nicht wissen, dass sie einen Bescheid brauchen, um ihn bekämpfen zu
können.
Sie kriegen automatisch keinen Bescheid, sie kriegen dementsprechend auch keine
Rechtsmittelbelehrung. Das heißt, sie bleiben im Unklaren und
kriegen diese Information höchstwahrscheinlich nicht.
Das heißt, was Sie etablieren, ist eine Zweiklassengesellschaft, einerseits von Menschen, die in Gemeinden unter 5 000 Einwohnern wohnen, und andererseits von Menschen, die in Gemeinden über 5 000 Einwohnern wohnen. Sie etablieren eine Zweiklassengesellschaft von Menschen, die sich juristisch gut auskennen, und jenen, die das nicht tun.
Man könnte jetzt meinen, man kann für dieses
Problem Abhilfe schaffen
und eine Stelle einrichten, die sagt: Ich unterstütze die Bürgerinnen
und Bürger in diesem Land, ich helfe ihnen dabei, wenn sie Informationen
bekommen wollen!, einen sogenannten Informationsfreiheitsbeauftragten, der die
Bürgerinnen und Bürger unterstützt – im
Übrigen eine jahrelange Forderung der
Grünen, das einzurichten, nur Sie tun es nicht.
Neben den Gemeinden unter
5 000 Einwohnern, die nicht proaktiv veröffentlichen
müssen, sind übrigens auch Landtage von dieser proaktiven Veröffentlichungspflicht
ausgenommen. Gänzlich ausgenommen und nur gegenüber ihren Mitgliedern
verantwortlich sind die Kammern. Sie wissen, die Arbeiterkammer sitzt
aufgrund der Zwangsbeiträge auf einer Rücklage in Millionenhöhe,
die Wirtschaftskammer in Milliardenhöhe. Diese sind nur ihren Mitgliedern Rechenschaft
schuldig (Abg. Prammer: Das sind ja nur ein paar, gell!?) und
müssen nicht allen Menschen in Österreich entsprechend Rechenschaft
geben. Ich halte das für grundsätzlich falsch.
Man könnte jetzt sagen, man geht da den ersten Schritt und schaut, ob ein Gesetz praktikabel ist, und macht dann Verbesserungsvorschläge, man evaluiert es und ändert es dann. Das Problem ist, dass Sie auch das nicht vorhaben. Sie zementieren mit Ihrer Ewigkeitsklausel, die festlegt, dass bei einer Änderung, bei einer Novellierung dieses Gesetzes wieder alle neun Bundesländer zustimmen müssen, das, was Sie hier vorlegen, auf die nächsten 100 Jahre wieder ein, und es wird nicht besser werden.
Trotz all dieser schon
aufgezählten Schwachstellen könnte man jetzt meinen: Na ja, es ist
trotzdem gut!, aber nicht einmal das ist der Fall, Herr Vizekanzler.
Sie höhlen das gesamte Gesetz mit einer einzigen Regelung komplett aus.
Durch jedes einfache Bundes- oder
Landesgesetz, das eigene Informationszugangsregelungen vorsieht,
vielleicht auch restriktivere, wird das Informationsfreiheitsgesetz nicht
anwendbar, weil es einen Anwendungsnachrang hat.
Profunde Verfassungsjuristen werden jetzt sagen:
Selbstverständlich, auch
diese einfachen Gesetze müssen sich an einem Verfassungsgesetz
orientieren!, und das ist ja vollkommen richtig. Das Problem ist nur: Was ist
denn mit verfassungswidrigen Gesetzen, die in Geltung sind? – Sie
sind so lange in Geltung, bis sie jemand bekämpft. Das heißt,
jeder einfache Bürger, der aufgrund eines verfassungswidrigen
Gesetzes keine Information bekommt, muss selbst zum Verfassungsgerichtshof
gehen und dieses Recht einklagen.
Ich glaube, als selbstbewusstes Parlament und als Parlament, das den Bürgerinnen und Bürgern eigentlich mehr Informationen zur Verfügung stellen will, sollte man solche Wege nicht gehen und sie quasi zum Verfassungsgerichtshof schicken, sondern man sollte von selbst eine Regelung schaffen, die es allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, Informationen auch zu bekommen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Alles in allem: Was Sie hier vorschlagen, wird von Ihnen
Informationsfreiheitsgesetz genannt. Nur
weil man etwas Informationsfreiheitsgesetz nennt, heißt das noch
lange nicht, dass alle Menschen in Österreich auch wirklich
Informationsfreiheit bekommen werden, und das ist leider das traurige Ergebnis
eines sehr schwachen Kompromisses, den Sie heute hier vorlegen. (Beifall
bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
16.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Leichtfried. – Bitte. (Abg. Lausch: Die Sozialdemokraten hören wir immer gern!)
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz ist in Österreich längst überfällig. Österreich war in sämtlichen europäischen Rankings betreffend staatliche Transparenz lange Schlusslicht.
Ich möchte es nicht
verhehlen, dass es in den letzten zehn Jahren die Sozialdemokratie war, die
ständig versucht hat, Druck zu machen (Abg. Meinl-Reisinger – erheitert –: Geh!), die ständig versucht hat, ein
Informationsfreiheitsgesetz einzufordern. Ich habe Kollegen Drobits
noch im Ohr, der die Frau Bundesministerin seit vier Jahren fragt, wann es
vorgelegt wird. Jetzt ist
es vorgelegt worden. Es war Kollege Ostermayer, der 2013, vor zehn Jahren,
begonnen hat, dieses Thema in der Bundesregierung zu thematisieren.
2014 hat er den ersten Gesetzentwurf vorgelegt, das ist dann gescheitert. (Abg.
Hörl: Am Häupl ist es gescheitert!) Es war Kollege Drozda,
der es wieder
versucht hat, der die Einigung mit der ÖVP gefunden hat, eine Einigung mit
den Bundesländern gefunden hat, wobei dann durch den Kurz-Umsturz auch
das wieder Geschichte war. Es war die schwarz-blaue Regierung, die sich dann
strikt geweigert hat, im Bereich Informationsfreiheit irgendetwas weiterzutun. Herr Kurz hat sich dagegen gewehrt,
dass es zur Informationsfreiheit kommt. Inzwischen wissen wir besser,
warum Herr Kurz gegen Informationsfreiheit in diesem Land war,
geschätzte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.)
Im November 2019 haben wieder
wir versucht, dieses Thema im Verfassungsausschuss voranzutreiben. (Abg.
Scherak: Jetzt legalisierst du die Cofag ...!) Heute, fünf
Jahre später, liegt endlich ein Gesetzentwurf vor und steht
auf der Tagesordnung der Nationalratssitzung. Mit dem heutigen Beschluss werden
wir eine elfjährige Diskussion zu einem guten Ende bringen und endlich
Informationsfreiheit für die Menschen in Österreich schaffen.
Mit unserer Zustimmung, mit der
Zustimmung der Sozialdemokratie bringen
wir Österreich in Sachen Transparenz auf die Höhe der Zeit. Wir haben
uns massiv eingebracht, wir haben auf Augenhöhe diskutiert, wir haben
wesentliche Dinge gemeinsam zu verbessern versucht – ich sage
das bewusst so.
Wir haben es juristisch verbessert, wir haben es inhaltlich verbessert,
insbesondere den Ausbau des Anfragerechts für Abgeordnete, der
parlamentarischen Kontrolle. Der Schutz von Journalistinnen und Journalisten
und klarere Regelungen für die Geltung dieses Gesetzes sind erwirkt
worden.
Ich glaube aber, das Wichtigste insgesamt ist, dass wir es geschafft haben, vom Grundprinzip der Amtsverschwiegenheit zum Grundprinzip der Informationsfreiheit zu kommen. Das ist eine wesentliche Änderung im gesamten Staatswesen der Republik Österreich, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es ist ein guter Kompromiss. Ich möchte aber auch zu dem, was
Kollege
Scherak und Kollege Stefan gesagt haben, anmerken: Nein, es ist nicht das
perfekte Informationsfreiheitsgesetz. Es ist ein guter Kompromiss, der
eine wesentliche Änderung in Österreich gebracht hat.
Ich muss aber auch sagen: Heute
ist relativ klar, was geschehen wird, denn die, die heute gegen dieses Gesetz stimmen werden, werden auch gegen mehr
Transparenz stimmen, die werden gegen eine Verbesserung des Interpellationsrechtes
stimmen (Abg. Meinl-Reisinger: Geh bitte!), die werden gegen den
Schutz von Journalistinnen und Journalisten stimmen (Abg. Meinl-Reisinger:
Die stimmen auch dagegen! Was soll das?) und die werden für das
Beibehalten
des Amtsgeheimnisses stimmen. Das ist das, was FPÖ und NEOS heute tun werden.
Das muss auch vollkommen klar sein. (Beifall bei SPÖ und
Grünen. – Zwischenruf des Abg. Scherak.)
Ich verstehe es ehrlich gesagt bei der FPÖ, warum sie
gegen Transparenz ist. Schauen Sie einmal nach Graz, dann wird einiges klar!
Bei den NEOS,
glaube ich, ist es dieses Mal reiner politischer Opportunismus. –
Herzlichen Dank, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und
Grünen. –
Abg. Scherak: ... wenn der Kollege Leichtfried mit der
Geschäftsordnung ein
bisschen über Kreuz ist und nicht weiß, was wir heute abstimmen!)
16.51
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Herbert Werner. – Bitte.
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr
Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege
Leichtfried, nur weil man den Willen der SPÖ nicht mitträgt,
heißt das deswegen noch lange nicht, dass man sich nicht genau
anschaut, was da zur Abstimmung kommt. Das, was es abzustimmen gilt und
was wir hier zu diesem Tagesordnungspunkt debattieren, ist
tatsächlich nicht das, was es vordergründig zu sein scheint,
nämlich die Freiheit der Information. Im Gegenteil: Es werden
sogar in vielerlei Hinsicht Zugänge zu Auskünften, die bisher
entweder nach dem
Auskunftsgesetz oder nach verfassungsmäßigen
Bestimmungen geregelt
waren, noch relativiert.
Mein Kollege Harald Stefan, aber auch Kollege Scherak haben hier schon wesentliche
Punkte aufgezeigt, warum man zu Recht dieses Gesetz nicht
nur infrage stellen kann, sondern warum wir berechtigterweise diesem Gesetz
heute die Zustimmung verweigern werden. Unabhängig von den heute
schon angesprochenen Punkten der Kritik darf ich auch noch zwei weitere Punkte
aus dem Hearing mit den Experten, das mit diesem Antrag einhergegangen und
dieser heutigen Beschlussfassung vorausgegangen ist, anführen und
Ihnen hier noch einmal zur Kenntnis bringen.
Der eine Punkt, bei dem es bei
diesem Hearing sehr große Kritik gab,
war die Frage des Datenschutzes. Man hat zwar gesagt, dass der Schutz persönlicher
Daten, aber auch verbriefter rechtlicher Geheimnisse, wie beispielsweise
Geschäftsgeheimnisse oder auch Bankgeheimnisse, natürlich nicht
berührt wird. Wenn man das allerdings gerade wieder in den Kontext des
Datenschutzes und in Zusammenhang mit dieser Auskunftsverpflichtung stellt,
dann ist das schon wieder etwas zu relativieren. Selbst die Experten haben
gesagt: Das wird vielleicht doch den einen oder anderen Gang zu den Gerichten
benötigen, bis wir da Klarheit haben, wie wir denn in dieser Sache
tatsächlich und rechtskonform zu einer Lösung kommen.
Apropos Rechtskonformität, da sind wir schon bei der
zweiten Sache:
Die Gemeinden, die mit diesem Gesetz konfrontiert werden, die dieses Gesetz
vollziehen müssen, werden da völlig alleine gelassen. Jetzt mag es
sein,
dass große Städte vielleicht eigene Juristen beschäftigen,
vielleicht sogar eine eigene Abteilung haben, eigene Rechtsabteilungen, die
sich mit dieser
Materie auseinandersetzen, die derartige Probleme mit den Auskunftsverpflichtungen
aufgrund anderer gesetzlicher Lage vielleicht schon im Vorfeld in Erfahrung
bringen konnten. Für kleine Gemeinden stellt das völliges Neuland
dar.
Was den im Gesetz verankerten
Zugang betrifft: Ja, die Datenschutzbehörde kann Hilfestellung geben, und
irgendwann wird es vielleicht auch eine
Schulung geben, so genau kann man das jetzt momentan noch nicht sagen.
Vielleicht gibt es dann auch eine Stelle – beim Bund oder Land oder
bei einem Gericht, so genau kann man das auch noch nicht sagen –,
die den Gemeinden Auskunft erteilen kann. Ja, vielleicht!
Alles in allem – das
sage ich an dieser Stelle auch als Vizebürgermeister
einer Gemeinde, die wohl auch von der Vollziehung betroffen sein
wird – ist das höchst unbefriedigend. So gesehen mag es sein,
dass die Überschrift mehr hergibt als der tatsächliche Inhalt, nämlich
dann, wenn es darum geht, dieses Gesetz auch wirklich bürgernah und
vor allem rechtskonform im Sinne dieser Auskunftsverpflichtung seitens der
Gemeinden umsetzen zu wollen.
So sage ich zum Abschluss: Dieses Gesetz schafft in meinen
Augen keine Informationsfreiheit, es schafft Ungleichbehandlung und einen
erheblichen Mehraufwand für die betroffenen Gemeinden, insbesondere
für die kleineren Gemeinden, die wohl die eine oder andere
Rechtsstreitigkeit zu ihrem Nachteil in Kauf nehmen müssen, um endlich
dann das sichergestellt zu bekommen, was uns diese Bundesregierung heute
als großen Erfolg verkaufen
will. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
16.56
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Abgeordnete Sigrid Maurer. – Bitte sehr.
Abgeordnete
Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau
Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen vor den
Bildschirmen! In der Vorbereitung
zur heutigen Rede hat mein Team eine APA-Meldung ausgegraben, aus der ich einen
kurzen Ausschnitt zitieren möchte: „Der grüne Abg.
Mag. Walter
Geyer kritisierte als erster Redner, daß Österreich [...] in der
Praxis auch eines
der am strengsten gehandhabten Amtsgeheimnisse habe. Die
österreichische Regelung sei von der internationalen Entwicklung
[...] längst überholt worden.“ Diese Meldung wurde am
15. Mai 1987 veröffentlicht. (Ruf bei
den Grünen: Yeah!) Es ist eine Zeit lang her, ich war damals zwei
Jahre alt. (Heiterkeit bei den Grünen.) In
Österreich hat seinerzeit Franz Vranitzky regiert –
damals noch in einer wirklich großen Koalition –, und die
Grünen waren überhaupt erst seit einem halben Jahr im Parlament.
In der Zwischenzeit hat
sich die Welt stark geändert. Mittlerweile sind die Grünen in der
Regierung und es ist ein Paradigmenwechsel eingetreten. (Beifall bei den
Grünen.)
Was wir hier heute beschließen: Das verstaubte
Amtsgeheimnis ist Geschichte und
an seine Stelle tritt ein neues Grundrecht, das Recht
aller Bürgerinnen und Bürger auf Information. (Beifall bei
den Grünen.)
Jetzt ist Schluss mit der Geheimniskrämerei. Wo
Bürgerinnen und Bürger bisher Bittsteller:innen waren, können
sie sich in Zukunft darauf verlassen, dass
das Gesetz auf ihrer Seite steht. Was ein Grundrecht auf Information alles
kann, wissen wir aus anderen Ländern, die ein solches Grundrecht schon
lange
haben, wie zum Beispiel die USA. Dank des Freedom of Information Acts war es
dort beispielsweise möglich – natürlich auch wegen der
mutigen Arbeit von Whistleblowern und Journalist:innen –, einen der
größten Skandale aller Zeiten aufzudecken, die
Iran-Contra-Affäre. Ihr erinnert euch vielleicht, dass die Reaganregierung
Einnahmen aus illegalen Waffenverkäufen an die
rechte Guerilla in Nicaragua vercheckt hat. (Präsidentin Bures
übernimmt
den Vorsitz.)
Bisher war es für Journalist:innen in Österreich
extrem schwer, umfassende Recherchen dieser Art umzusetzen. Das
ändern wir jetzt. Ich möchte dazu
auch zwei amerikanische Wissenschafter:innen zitieren, die sagen: Die Erkenntnisse
legen nahe, dass die Stärkung der Informationsfreiheitsgesetze zwei
Auswirkungen hat, einerseits die Verringerung der Korruption und andererseits
die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit, dass korrupte Handlungen aufgedeckt werden.
Wir debattieren an dieser
Stelle das Informationsfreiheitsgesetz schon sehr, sehr lange. Vor elf Jahren
hat sich die NGO Forum Informationsfreiheit gegründet. Ich war
damals auch immer wieder dabei. Wir alle fragen uns: Wer
hat diesen Begriff erfunden? (Heiterkeit der Rednerin.) Na ja, man
versteht nicht sofort, was Informationsfreiheit heißt und was man damit
anfangen kann,
aber dieses Gesetz ist hoch relevant für alle Bürgerinnen und
Bürger.
Lassen Sie mich vielleicht ein
paar Beispiele nennen, was man konkret damit anfangen kann: Sie wohnen
beispielsweise in einem Dorf, wo Sie mitbekommen, dass eine
grüne Wiese in Ihrer Gemeinde für einen riesigen Parkplatz zubetoniert
wird, für einen Supermarkt – so einen Schuhschachtelsupermarkt,
wie Werner das immer sagt – mit Parkplatz. Um die Begründung
für die Umwidmung zu untermauern, hat die Gemeinde angeblich ein
Gutachten beauftragt und vorgelegt. Und weil Ihnen das komisch vorkommt,
rufen Sie an – und sind bisher überall nur papierlt worden. Sie
haben herumtelefoniert und gegoogelt, und am Ende hat man immer gesagt: Sorry,
Amtsgeheimnis, das können wir nicht hergeben.
Künftig ist es so: Sie
können in jeder Gemeinde des Landes anrufen – und
zwar völlig wurscht, wie groß oder wie klein die ist –
und die Information zu diesem ominösen Gutachten anfordern.
Die Behörde hat die Pflicht, sie herauszugeben. (Beifall bei den
Grünen.)
Ein weiteres Beispiel: Ein öffentliches Unternehmen wirbt damit,
besonders klimaschonend zu arbeiten und dass in diesem Unternehmen
Frauen gefördert werden. Wenn Sie wissen möchten, ob das stimmt oder
nicht, können Sie
in Zukunft beim Unternehmen anfragen. Dieses ist verpflichtet, Ihnen Auskunft
zu geben.
Sie sehen also: Das Grundrecht
auf Information ist ein essenzieller Baustein für eine
moderne und transparente Verwaltung. Es ist ein essenzieller Baustein
dafür, dass die Bevölkerung das Vertrauen in die Politik und
in die Verwaltung aufbauen und stärken kann. Das Grundrecht auf
Information,
Transparenz und Offenheit ist essenziell für eine starke
Demokratie und
umso wichtiger in einer Zeit, in der in ganz Europa rechte und rechtsextreme
Politiker:innen ohne Scheu und Scham die Grundfesten der Demokratie angreifen
und zu untergraben versuchen.
Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist sehr lange diskutiert und besprochen worden. Viele haben sich gewehrt und dem Projekt Steine in den Weg gelegt; es ist auch das eine oder andere Hackl ins Kreuz geflogen. An jeder Ecke in der Republik fand sich jemand, der einen Grund fand, warum das Abschaffen des Amtsgeheimnisses eine schlechte Idee ist, dass das so viel Bürokratieaufwand auslöst und so weiter. Die Zahl der Gegenargumente und auch die Energien derjenigen, die versucht haben, dieses Gesetz zu verhindern, waren immer sehr groß. Es ist aber der Hartnäckigkeit und dem Durchhaltevermögen von vielen Aktivist:innen, Journalistinnen und Journalisten und auch Politiker:innen zu verdanken, dass dieses Gesetz zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und zur Einführung des neuen Grundrechts auf Information heute den österreichischen Nationalrat passiert. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Diesner-Wais und Steinacker.)
In einer modernen Demokratie
sind Bürger:innen keine Bittsteller:innen, in einer modernen Demokratie
gibt es kein generisches „Das geht dich nichts an!“,
keine Geheimniskrämerei. In einer modernen Demokratie gibt es eine offene
und transparente Verwaltung und Politik. Seit der Verschärfung des
Parteiengesetzes haben politische Parteien gläserne Kassen;
Ministerien und öffentliche Ämter müssen bei der
Inseratenvergabe ab dem ersten Euro genau ausweisen, was die Aufträge sind, und nachvollziehbar machen,
warum sie diese vergeben haben; wir haben auch das
Korruptionsstrafrecht verschärft. Mit
dem Informationsfreiheitsgesetz haben wir die lange Liste, die wir im Regierungsprogramm
aufgezählt haben, zu grüner Politik, zu sauberer Politik
abgearbeitet. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Krisper:
Na ja!)
Sie merken es vielleicht: Ich freue mich einfach wahnsinnig, mir geht heute ein bisschen das Herz über. (Zwischenruf der Abg. Disoski.) Trotz aller Widerworte – ich möchte mich bei allen bedanken, die mit uns gemeinsam dafür gekämpft haben, die am Gesetzestext gearbeitet haben, die kritische Dinge eingebracht haben. – Ja, Niki Scherak, auch dir danke, auch wenn du heute nicht mitstimmst; es ist trotzdem ein riesiger Meilenstein und ich freue mich einfach wahnsinnig.
Ich möchte mich bei den Mitarbeiter:innen bedanken, bei dir,
Karoline Edtstadler, bei dir, lieber Vizekanzler, bei Alma Zadić
als Justizministerin, bei Agnes Prammer, unserer Justizsprecherin, die hier
sehr viel investiert hat, beim Verfassungsdienst und bei all den Mitarbeiter:innen
in den Kabinetten, bei uns im Klub, bei Georg Garstenauer und Herbie
Weißensteiner, die einen
riesigen Beitrag geleistet haben; auch bei der SPÖ, die viel Vorarbeit
geleistet hat für vergangene Gesetze, die leider nichts geworden sind.
Ich freue mich sehr, dass es uns heute gelingt, das zu beschließen, es ist ein riesiger Meilenstein. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.04
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Klubvorsitzende Beate Meinl-Reisinger zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.
Abgeordnete
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS):
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau
Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und
Zuschauer! Das ist ja fast wie bei einer Oscarrede hier gewesen: Ich danke, ich
danke, ich danke. (Heiterkeit bei den Grünen –
Abg. Disoski: Ja! Der Anlass ist auch oscarwürdig!) Leider ist
es halt nicht so gut wie so mancher Film bei einer Oscarverleihung. Glauben
Sie mir, auch ich würde gerne hier stehen und sagen, dass mir das Herz
übergeht. (Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer.)
Auch wir erlauben uns einen
kleinen Rückblick: Wir sind 2013 ins Parlament eingezogen, und
ich kann mich erinnern, dass der allerallererste Antrag, den NEOS jemals
eingebracht hat, jener auf Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes
war. Das war damals ein Gesetzesantrag, sehr stark angelehnt an den Entwurf,
den Expertinnen und Experten gemacht haben, weil wir
eben auch der Meinung sind, dass dieser Paradigmenwechsel, der angesprochen
wurde, so wichtig ist: die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, das im Verfassungsrang
gestanden ist, und sozusagen das Herbeiführen der Begegnung zwischen
Bürgern und Bürgerinnen und Staat auf Augenhöhe. Das ist ja
nicht nichts in einem Land, das ja durchaus von Obrigkeitshörigkeit, Habsburgermonarchie,
starker katholischer Kirche geprägt ist – es ist ja auch schon
viel Geschichtliches angesprochen worden –, das ist ein enorm
wichtiger
Schritt.
Umso größer
wäre die Chance gewesen, etwas wirklich Großartiges zu schaffen,
sodass wir hier hätten sagen können: Das ist jetzt einmal richtig
geil, was da gelungen ist!, und zwar parteiübergreifend. Das ist aber
leider nicht der Fall. Da sind nicht nur ein paar Wermutstropfen drinnen,
sondern schon ganz wesentliche Brocken, die der echten Freiheit (Abg. Disoski:
Haben Sie
das gelesen ...?!) auf Information und vor allem auch der Transparenz
im Wege stehen. Ein bisschen etwas ist ja
schon angesprochen worden, ich möchte
es noch einmal erläutern.
Auf was hinauf, frage ich Sie sehr ernsthaft, werden bei uns zukünftig Menschen in ländlichen Regionen in Bezug auf den Zugang zu Information schlechtergestellt als Menschen in urbanen Räumen oder in kleineren Städten – auf was hinauf? (Zwischenruf der Abg. Baumgartner.) In den Dunkeldörfern, die entstehen werden (Ruf bei der ÖVP: Geh bitte! – Abg. Steinacker: Dunkeldörfer – geh bitte!), also Gemeinden unter 5 000 Einwohnern, stellt man sich auf den Standpunkt: Das ist alles viel zu kompliziert, das würde die Verwaltung nur unnötig lahmlegen. Und dort gibt es dann sozusagen dieses Zweiklassenrecht auf Information, dort haben die Bürgerinnen und Bürger nicht diesen
Zugang zu Information (Ruf bei
der ÖVP: Keine Ahnung!), zu Transparenz
wie in urbanen Räumen. Auf was hinauf? Ich verstehe es nicht.
Ich erinnere mich: Herr
Bundeskanzler Nehammer ist ja manchmal ein Quell origineller Wortmeldungen, und er hat einmal – ich glaube,
bei einem Parteitag; ich weiß nicht, was das von euch
war – gesagt: Na ja, die Verwaltung, da könnte ja quasi der
Bürger kommen, es könnten Querulanten kommen und
die Verwaltung in diesen kleinen Gemeinden lahmlegen. – Sehen Sie,
ich glaube, darin liegt auch des Pudels Kern: dass Sie immer noch dieses
Verständnis
haben, dass Verwaltung ein Selbstzweck ist. Dem Bürger, der Bürgerin
wird einmal grundsätzlich unterstellt, dass es sich um einen
Querulanten oder
eine Querulantin handelt, und damit sind wir nicht einverstanden. (Beifall
bei
den NEOS.)
Darüber könnten wir
vielleicht noch diskutieren. Es gibt übrigens die
Chance, das Gesetz noch zu verbessern. Unser eigener, mein eigener Antrag, der
einen besseren Zugang zu Information bieten würde, steht danach auch
noch zur Abstimmung.
Womit wir nicht einverstanden
sind: die Frage der Rechtsdurchsetzung; auch das ist schon angesprochen worden.
Ich bin ja Juristin, aber ich glaube, es wird
für Menschen ganz schwierig sein, dass sie sich, wenn sie an Informationen
nicht herankommen, dann überhaupt auf ihre Hinterbeine stellen und sagen:
Ich möchte einen Bescheid bekommen, damit ich den dann gerichtlich
bekämpfen kann. – So einfach ist das nicht.
Gerade in einer kleinen
Gemeinde – das wissen Sie ja – ist es nicht lustig,
sich mit dem Bürgermeister oder mit der Bürgermeisterin dort
anzulegen, wenn man eine Information nicht bekommt. (Abg. Michael Hammer:
Sicher, das sind lauter klasse Leute! – Zwischenruf der Abg. Baumgartner.)
Dann ist man auf eigene Kosten wieder
wie ein Bittsteller darauf angewiesen, dass man sich dieses
Recht bei den Gerichten ausficht – anstatt begleitet zu
werden, wie das in anderen Ländern der Fall ist, durch einen
Informationsfreiheitsbeauftragten oder
eine Informationsfreiheitsbeauftragte. Das könnte man ja durchaus auch bei
Behörden, die schon existieren, ansiedeln. Man will also gar nicht,
dass die
Bürger zum Recht kommen. (Abg. Michael Hammer: Das ist ja eine
Unterstellung!)
Jetzt komme ich zu dem Punkt,
der mir – ich gebe ehrlich zu, dass wir erst
sehr spät realisiert haben, dass das
drinnen ist – wirklich sauer aufstößt, und auch
das hat Niki Scherak schon gesagt – Sie können das auch in
einem
kurzen Sketch der Kabarettisten Florian Scheuba und Thomas Maurer nachsehen –,
das ist sozusagen der Gesetzesnachrang, der da drinnen formuliert
wird.
Was heißt
das? – Sie haben jetzt ein Recht auf Informationsfreiheit, aber
dieses Recht kann durch Bundesgesetz und Landesgesetz eingeschränkt
werden –
juhu! Ich habe in der Vergangenheit schon das eine oder andere hier erlebt,
muss ich sagen, zum Beispiel die Schaffung der Cofag, für die man sehenden
Auges in eine Blackbox gegangen ist und gesagt hat: Wir wollen eigentlich nicht
so gerne, dass man da hineinschaut, um zu sehen, wie wir das mit den Förderungen
und den Unterstützungsleistungen machen, und wir wollen eigentlich auch
nicht so gerne, dass uns das Parlament kontrolliert. – Das
heißt, so
etwas wie eine Cofag ist zukünftig möglich, sogar auf Landesebene,
indem man einfach sagt: Das ist nicht anwendbar, hier gilt das Recht auf
Information
nicht.
Damit sind wir bei der
Unterstellung, die ich Ihnen heute mitgeben möchte: Sie wollen das
eigentlich nicht. Sie wollen das eigentlich nicht! Eigentlich war
das schon ganz bequem, dass Sie haben tun und lassen können, was Sie
wollen, und sich nicht in die Verwaltung und nicht in das, was Sie da machen,
hineinschauen lassen. Und damit das auch in Zukunft sichergestellt wird,
können alle Länder und auch der Bund Gesetze beschließen, die
das Ganze wieder
ad absurdum führen.
Das ist so schade, denn es hätte so geil sein
können! Dann hätten wir
auch zugestimmt und mir wäre auch das Herz übergegangen, aber
so – aus Protest –: Nein zu diesem Gesetz! (Beifall bei
den NEOS.)
17.10
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Bundesministerin Karoline Edtstadler zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesministerin für EU und Verfassung
im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler!
Geschätzte
Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier auf der
Galerie, aber auch zu Hause vor den Endgeräten! Hohes Haus! Was lange
währt, wird endlich gut. Und ich sage Ihnen: Der moderne Staat, er ist
jetzt da.
Bereits der Philosoph Max Weber
hat einmal die Politik beschrieben als
„ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß“. –
Und ja, genau das war notwendig, um dieses Gesetz zu erreichen. Die
Kritik, die höre ich wohl, alleine: Lassen wir uns den Erfolg, den Durchbruch,
der mit dem heutigen Beschluss gelingen wird, nicht kleinreden! Wir lassen uns
das nicht nehmen: Das ist ein großer Erfolg! (Beifall bei ÖVP
und Grünen.)
Ich weiß auch: In den
letzten dreieinhalb Jahren waren es dann nur mehr wenige, die uns wirklich
zugetraut haben, dass wir dieses Gesetz tatsächlich auf den
Weg bringen. Den Kritikern sei gesagt: Wir haben es geschafft! Und wer immer
das Haar in der Suppe sucht, dem wird die Mahlzeit wohl nicht schmecken.
Wir haben das Ziel gehabt, den Staat transparent zu machen, die Verwaltung
transparent zu machen, und das gelingt mit der Abschaffung dieses Relikts
unserer Bundesverfassung, des Amtsgeheimnisses, das seit fast 100 Jahren
in der Bundesverfassung festgeschrieben ist, mit der Einführung eines
Grundrechtes auf Zugang zu Informationen.
Wir haben es bereits
gehört: Seit mehr als zehn Jahren wird darüber diskutiert. Viele
Vorgängerregierungen haben immer und immer wieder versprochen,
sie werden das Amtsgeheimnis abschaffen. Bisher ist es nicht
gelungen – jetzt aber schon. Im Jahr 2020 haben wir begonnen,
im Jahr 2021 – viel gescholten: erst so
spät! – einen Ministerialentwurf auf den Weg gebracht. Ja, es
hat eben gedauert! Es war auch notwendig, mit allen zu sprechen, aber
wir haben mit diesem Ministerialentwurf im Jahr 2021 einen Stein ins
Rollen gebracht, und jetzt – der Herr Vizekanzler hat es heute so
treffend formuliert – setzen wir diesen Meilenstein auch
hin.
Über
200 Stellungnahmen sind im Begutachtungsverfahren eingegangen –
über 200 Stellungnahmen! –, wirklich fundierte, mit großen
Sorgen, die geäußert worden sind, mit Kritik, die
geäußert worden ist, wir mussten viele überzeugen, um genau das
dann auch in die Regierungsvorlage einfließen zu lassen, es
ist uns gelungen. Und ja, dann haben wir das Gespräch mit allen
Oppositionsparteien gesucht, um hier auch tatsächlich die
Zweidrittelmehrheit, die notwendig ist, wenn man die Bundesverfassung
ändert, zu finden.
Es ist gelungen, sie zu finden, und deshalb möchte ich Ihnen ganz kurz noch einmal die Eckpunkte dieses Gesetzes sagen: Wir drehen das bisherige System um 180 Grad. Zukünftig ist Transparenz die Regel und Geheimhaltung nur mehr die Ausnahme. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Das fußt auf zwei
Säulen – sie wurden schon beschrieben –:
Informationen von allgemeinem Interesse werden zukünftig proaktiv zur
Verfügung gestellt
werden müssen – mit einigen Einschränkungen, die ich auch
noch nennen werde. Die zweite Säule ist die passive
Informationspflicht. Das bedeutet
nichts anderes, als dass jeder Bürger und jede Bürgerin, der oder
die – egal in welcher Gemeinde – einen Antrag stellt
(Abg. Lausch: Über 5 000!), auch
ein Recht auf Zugang zu diesen Informationen hat. (Ruf bei der FPÖ: Hat
er jetzt auch schon!)
Die proaktive
Informationspflicht betrifft die Organe der Verwaltung, die Organe der
ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichte, den Verwaltungsgerichtshof,
den Verfassungsgerichtshof, den Nationalrat, den Bundesrat,
den Rechnungshof und auch die Volksanwaltschaft. Die proaktive Informationspflicht
ist insofern zu erfüllen, als diese Informationen auch auf data.gv.at
online gestellt werden müssen. Ausgenommen sind Dinge, die der Geheimhaltung
unterliegen – und da reden wir von nichts Geringerem als zum Beispiel Gesundheitsdaten,
Daten, die die öffentliche Ordnung und
Sicherheit betreffen, und natürlich auch dem Datenschutz.
Ein Anliegen war uns – und da komme ich noch einmal zur
Gemeindegröße –, dass wir die Verwaltung
selbstverständlich handlungsfähig erhalten müssen und selbstverständlich darauf achten müssen,
dass gerade kleinere Einheiten (Abg. Lausch: Da
gibt’s überall Bezirkshauptmannschaften! Doppelverwaltung!) in
dieser Flut von Informationsanfragen nicht untergehen; diese wird wahrscheinlich
am Anfang, nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, größer sein, aber ich
gehe davon aus, dass sich das einpendelt. Jede Gemeinde kann
selbstverständlich von sich aus Informationen online stellen. Das ist
etwas, das, glaube
ich, dann irgendwann auch gut genutzt werden wird, damit man sozusagen nicht
Einzelanfragen abarbeiten muss, sondern auf dieses Register verweisen
kann. (Abg. Lausch: ...! Wollen tun sie es nicht! Transparenz und
ÖVP passt nicht zusammen!)
Was ist das zweite große
Novum? – Es gibt ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes
Recht auf Zugang zu Informationen – in der Verfassung niedergelegt, das
ist der schon viel zitierte Paradigmenwechsel –; die Frist für
die Auskunftserteilung, für die Informationsübermittlung ist
vier Wochen und kann
nur in Ausnahmefällen auf acht Wochen ausgedehnt werden.
Klarerweise – und das
wissen wir – müssen wir aber auch unsere Behörden, die
Verwaltung, die Einrichtungen des Staates vor Missbrauch schützen. Das
ist nicht etwas, das nur im Staat Österreich so ist, sondern das ist ein
internatio-
naler Zugang; beispielsweise gibt es das auch beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo wir
durchaus auch Anleihen genommen haben. Wir haben auch die Judikatur des EGMR
dahin gehend einfließen lassen, dass
nur solche Informationen erteilt werden müssen, die ready und available
sind, die also schon fertig und auch tatsächlich vorhanden sind.
Ja, und dann gibt es ein drittes
großes Novum, nämlich, dass rechnungshofkontrollierte
Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen zukünftig
auch Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantworten müssen,
Auskunft geben und Informationen erteilen müssen. Da sind
selbstverständlich
auch Geheimhaltungsgründe zu beachten, das ist immer eine Abwägung,
und zusätzlich gilt ein weiterer Ausnahmegrund: dass die
Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden darf. Ausgenommen
davon sind börsennotierte Unternehmen. Warum? – Weil sie
schon sehr umfassenden Transparenzpflichten unterliegen.
Damit möchte ich schon noch
zu einigen Punkten kommen, die hier bereits zu Recht aufgeworfen worden sind,
Punkten, die auch in den Verhandlungen
mit der SPÖ dann entstanden sind, nämlich zum Beispiel, dass bei der
Interpellation, also bei den parlamentarischen Anfragen, nur
eingeschränkte Geheimhaltungsgründe gelten, dass nur dann keine
Auskunft erteilt
werden muss, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, und dass man, bevor man
keine Auskunft erteilt, sie unter der Auflage, dass diese geheim zu halten ist,
erteilen kann.
Wir haben aber auch den Expertinnen und Experten im Verfassungsausschuss zugehört und zum Beispiel noch Klarstellungen im § 9 Informationsfreiheitsgesetz veranlasst, um klarzumachen, dass der direkte Zugang zur Information das Erste ist – wenn das nicht möglich ist, ist jedenfalls Information darüber zu geben, was drinnen ist – und die Information vorrangig in der begehrten Form zu erteilen ist.
Eine andere Sache, die da auch
noch ins Spiel kommt – und ich halte das auch für sehr wichtig,
auch das wurde schon gesagt –: Es gibt Verbesserungen
für Journalistinnen und Journalisten. Man kann davon Abstand nehmen, die
betroffene Person von der Informationserteilung zu informieren, wenn
damit sozusagen die Recherche gefährdet wäre; das ist im Sinne des
Auftrags des Public Watchdogs, damit das auch gelebt werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Etwas, das im Zusammenhang
mit einem Gesetz nicht jeden Tag vorkommt beziehungsweise nicht jedes Mal bei
einem Gesetz beschlossen wird, ist eine Legisvakanz. Es gibt eine Legisvakanz
von gut 18 Monaten, die wir brauchen. Das Gesetz wird erst mit
1. September 2025 in Kraft treten, und bis dahin ist noch einiges zu tun.
Der Verfassungsdienst hat natürlich bereits begonnen, sich das alles
anzuschauen: Angefangen beim Strafgesetzbuch über das Dienstrecht bis zum
Informationsordnungsgesetz des Parlaments kommt das Wort Amtsgeheimnis unzählige
Male vor, und auch diese Gesetze müssen angepasst werden.
Es gibt einen zweiten Grund,
warum diese Legisvakanz wichtig ist: Wir lassen auf dem Weg zum
Informationsfreiheitsgesetz und zu diesem großen Paradigmenwechsel
niemanden im Stich. Das Bundeskanzleramt und auch die Datenschutzbehörde
werden Leitfäden erstellen, werden Schulungen durchführen, damit
sich diejenigen, die Informationen erteilen müssen, aber auch diejenigen,
die Informationen anfragen, auskennen. Das ist etwas, das auch angeführt
worden ist: dass man den Bürger angeblich alleine lassen
würde. – Nein, das Gegenteil ist der Fall! Ich widerspreche nur
ungern, aber in einem Punkt muss ich dir, liebe Sigi Maurer, widersprechen: Ich
glaube, Informationsfreiheit ist jetzt breit angekommen, und eigentlich
weiß jeder, was es ist, genauso wie die Abschaffung der kalten
Progression. (Beifall bei der
ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wahrlich ein historischer Moment. Es ist ein historischer Moment, denn wenn eine Bestimmung des Bundes-Verfassungsgesetzes, die fast 100 Jahre existiert hat, die in den Köpfen vieler
Generationen von Beamten ist, abgeschafft
wird, dann ist das ein Paradigmenwechsel. Da gilt es wirklich Danke zu
sagen an alle, die nicht aufgegeben haben, die drangeblieben sind und die daran
mitgewirkt haben, dass das
ein gutes Gesetz wird.
Ich möchte
mich zuallererst beim Koalitionspartner und bei dir, lieber
Werner Kogler, für deine Beharrlichkeit ganz herzlich bedanken (Abg. Wurm:
Das war eine Liebeserklärung, Werner!), aber natürlich auch beim
Verhandlungsteam des Verfassungsdienstes, bei meinem Kabinett, bei
allen, die anfänglich Sorgen hatten, die Kritiker waren und mit denen wir
ins Gespräch gekommen sind – Länder,
Gemeindebund, Städtebund, die Gemeinden selbst, die Sozialpartner, die
Zivilgesellschaft –, und ein Dank geht auch an die Wissenschaft, die
bis zum Hearing im Verfassungsausschuss wirklich auch konstruktive
Beiträge geliefert hat, auf die wir hingehört haben.
Last, but not
least bedanke ich mich bei den im Parlament vertretenen Parteien, die heute
diesem Gesetz auch zustimmen, namentlich beim Verfassungssprecher der
ÖVP Wolfgang Gerstl, aber auch bei der Verfassungssprecherin der
Grünen Agnes Sirkka Prammer, und ein ganz besonderer Dank geht auch
an die SPÖ. Ohne die SPÖ wäre dieses Gesetz nicht möglich,
und ich möchte mich wirklich auch bei dir, lieber Jörg Leichtfried,
ganz herzlich für die konstruktiven Gespräche und Verhandlungen
bedanken. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der
SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Transparenz ist ein Gebot der Stunde. Die Bürger des 21. Jahrhunderts haben sie verdient. 100 Jahre nach Einführung des Amtsgeheimnisses verbannen wir es in die Mottenkiste der Republik. Das ist gut so. Streichen Sie sich den 1. September 2025 rot im Kalender an! Wir schaffen das Grundrecht auf Zugang zu Informationen, und ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich bin stolz darauf. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
17.21
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Michaela Steinacker zu Wort. – Bitte.
17.22
Abgeordnete
Mag. Michaela Steinacker (ÖVP):
Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte
Damen und Herren, wo immer Sie uns zuhören! Ja, heute ist wahrlich ein
großer Tag, denn mit 1. September 2025 wird das Amtsgeheimnis
Geschichte sein, 100 Jahre nach seinem Inkrafttreten. Wir führen die
allgemeine Informationsfreiheit ein. Das heißt, in Zukunft gilt:
Transparenz ist die Regel, und die Geheimhaltung ist die Ausnahme.
Wenn Transparenz die Regel ist, dann bedeutet das für
die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes das Recht auf Information,
das verfassungsgesetzlich verankert ist, ein verfassungsgesetzlich
gewährleistetes Recht, das eben mindestens weitere 100 Jahre
währen wird und soll. Mit dem Recht auf Information ist so viel Wissen,
Transformation und Transparenz verbunden, dass wir, glaube ich, wirklich von
einem historisch großen Schritt reden können,
denn unser moderner Staat, unsere moderne Welt verlangt eben diese Transparenz
und die Möglichkeiten des Zugangs.
Vor mir haben schon fast alle Redner auf diesen doch sehr
schwierigen, langwierigen, intensiven, manchmal zähen, oftmals
konstruktiven Prozess des Werdens dieses Gesetzes hingewiesen. Ja, es
war schwierig, aber ich glaube, zu diesem Zeitpunkt auch sagen zu
müssen, es ist eben so wichtig, alle beteiligten Partner – und
ich meine wirklich Partner – einzubinden: die Länder, die
Gemeinden, die Zivilgesellschaft, die verschiedenen Bünde, die vertreten
und zusammenfassen, die Opposition, die Parteien, all die, die sich mit diesem
Thema beschäftigt haben.
Ich möchte allen Beteiligten – ich kann
nicht jeden einzelnen aufzählen – Danke sagen und möchte
mich vor allem dafür bedanken, dass man das gemeinsame Ziel nie
aus den Augen verloren hat. Unserer Verfassungsministerin Karoline
Edtstadler sind wir sicher zu ganz großem Dank verpflichtet und, liebe
Karo, ich darf schon sagen: Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses
und der Weg hin zur Etablierung der Informationsfreiheit für die
Bürgerinnen
und Bürger trägt deine Handschrift und wird immer
mit dir verbunden
sein, und ich danke dir ganz besonders herzlich für deinen
großartigen persönlichen Einsatz. (Beifall bei
ÖVP und Grünen.)
Meine Damen und Herren, allgemeine
Informationen von allgemeinem
Interesse müssen, können, werden den Bürgerinnen und
Bürgern in verschiedenen möglichen Arten zugänglich
gemacht – data.gv.at. ist schon genannt worden.
Ich persönlich erachte es als unendlich
schade, dass sowohl die Klubobfrau der NEOS Meinl-Reisinger als auch Kollege
Scherak versucht haben, diese großartige Reform, dieses neue Gesetz
dermaßen negativ darzustellen. Wenn von „Dunkeldörfern“
die Rede ist, von Schwierigkeiten, von Dingen, die
nicht durchsetzbar waren oder auch aus gutem Grund nicht durchgesetzt wurden,
dann möchte ich schon sagen: Wir haben dieses Gesetz auf Augenhöhe mit Partnern
verhandelt, nämlich mit den Ländern und Gemeinden (Beifall der
Abg. Baumgartner und bei den Grünen), und wir haben auf die
Länder
und Gemeinden auch gehört, und Länder und Gemeinden sind auch in
Zukunft unsere Partner.
Länder und
Gemeinden sind in der Bundesverfassung, im bundesstaatlichen Grundprinzip verankert, und Kollege Scherak, der gerade hereinkommt
und sehr wohl die Verfassung kennt, weiß genau, dass die Länder
Bestandteil dieser Verfassung sind, und deswegen müssen die
Länder auch und werden auch in Zukunft bei Änderungen dieser Gesetzeslage
ein Mitspracherecht haben.
So verstehen wir das bundesstaatliche Prinzip – und nicht so wie die
NEOS anscheinend, die den Diskurs und die Auseinandersetzung mit anderen
nicht suchen. – Wenn Sie als NEOS sich jetzt schon überall als
Regierungspartner für die Zukunft präsentieren, dann mag das Ihr
gutes Recht sein, aber eines
möchte ich schon sagen: Regieren heißt, Lösungen zu finden und
die Dinge ins Ziel zu bringen (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und bei
den Grünen – Zwischenruf der
Abg. Künsberg Sarre),
und heißt nicht, auf halbem Weg mit irgendwelchen Dingen stehen zu
bleiben, die man dann nicht umsetzen kann.
Zu guter Letzt noch ein Wort zum Thema für die Bürgerinnen und
Bürger:
Sie können die Information natürlich beantragen,
dann werden Sie diese Informationen bekommen. Wir haben beim Hearing von
der Vertreterin des Amts der steiermärkischen Landesregierung gehört,
wie auch die Länder und die Gemeinden sich darauf vorbereiten, um ihre
Mitarbeiter zu schulen, um zu wissen: Wann habe ich diese Information zu
geben, und in welcher Form habe
ich auch meine Mitbürgerinnen und Mitbürger anzuleiten?
Und ich sage Ihnen: Unsere
Gemeinden sind modern. Unsere Gemeinden wissen, was sie zu tun haben (Ruf
bei der ÖVP: Genau!), und wissen, wie sie mit den Bürgern
umzugehen haben. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und
Grünen. – Bravoruf bei der ÖVP.)
Die Bürger stehen nämlich für
uns an erster Stelle, und es sind auch die Menschen, die für uns da
sind und die uns das Vertrauen schenken. Und weil
wir ihnen jetzt die Möglichkeit geben, dass sie unser Vertrauen gewinnen
können – durch die Informationsfreiheit –,
deswegen werden sie uns bei der
Wahl ihr Vertrauen schenken, und wir werden viele Maßnahmen des
Österreichplans umsetzen und ganz besonders auf Basis dessen, dass
wir transparent und informativ mit den Maßnahmen, die wir umsetzen
werden, umgehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie
der Abg. Maurer. – Rufe bei der ÖVP: Gute Rede! Sehr
gute Rede!)
17.27
Präsidentin
Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau
Abgeordnete Selma
Yildirim. – Bitte.
Abgeordnete
Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mehr Transparenz
in der Verwaltung, Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, ein Recht
für Bürgerinnen und Bürger auf Information – das wird
mit dem Informationsfreiheitsgesetz umgesetzt.
Die Amtsverschwiegenheit, so haben wir mehrmals gehört, kommt
nach 100 Jahren raus aus der Verfassung, und das ist schon ein
Meilenstein.
Der Zustand, den wir bei uns
haben, war im europäischen Vergleich nicht mehr
zeitgemäß – das muss auch in aller Deutlichkeit
ausgesprochen werden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen es
seit vielen Jahren, daher werden wir diesem Gesetz trotz Kompromissen auch
zustimmen: weil es
eine deutliche Verbesserung und ein deutlicher Schritt und – auch
ich muss das sagen – ein Paradigmenwechsel ist, wenn wir das jetzt
im Artikel 20 der Bundesverfassung ändern werden.
Wir wissen auch, dass Sie, Frau
Ministerin, sich mit Ihrem Koalitionspartner sehr, sehr lange Zeit gelassen
haben, und, zugegeben, der erste Vorschlag war
auch sehr enttäuschend. Umso wichtiger war es, sich aktiv in die
Verhandlungen einzubringen, und dieser Verantwortung sind wir auch
nachgekommen.
Ich würde schon sagen, dass es deutliche Verbesserungen sind, die wir
geschafft haben, indem wir erreicht haben,
dass Gemeindeverbände von der aktiven Veröffentlichungspflicht
umfasst werden, dass unser Recht, als Abgeordnete parlamentarische Anfragen zu
stellen, ausgeweitet wurde und dass Journalistinnen und Journalisten in
ihrer Arbeit geschützt und auch gestärkt werden. Das sind schon sehr
deutliche Verbesserungen. Ich kenne auch all die Argumente, und wir haben es
uns auch sehr gut überlegt, aber wir sind der Meinung, dass es das derzeit
herrschende Misstrauen gegenüber der
Politik, aber auch der Verwaltung notwendig macht, hier einmal einen Schritt zu
setzen, und das geht nur mit einer Verfassungsmehrheit.
Dieses Misstrauen mag mitunter aus den Krisen der vergangenen Jahre oder aufgrund all der Korruptionsfälle, mit denen wir uns und die staatlichen Institutionen sich mittlerweile auseinandersetzen, entstanden sein.
Die Freunderlwirtschaft, die uns alle sehr belastet, oder
diese Zudeckermentalität, das gehört endlich abgeschafft!
Für die Demokratie sind das nämlich
sehr, sehr gefährliche Kombinationen, und in Wahrheit vergiften sie
unseren Rechtsstaat.
Es ist so, dass innerhalb von
vier Wochen eine Auskunft erteilt werden
muss. Wenn das verhindert wird, gibt es natürlich die Möglichkeit,
einen Bescheid zu fordern, und das wird die Bürgerinnen und
Bürger nichts kosten – also da entstehen keine Gebühren.
Gemeinden über 5 000 Einwohnerinnen und Einwohner
müssen auch aktiv
über Informationen von allgemeinem Interesse informieren, und die
kleineren Gemeinden – also die von Ihnen so oft zitierten
40 Prozent der kleineren Gemeinden – können aktiv
informieren und müssen es jedenfalls auf Antrag auch machen. Es ist ja
nicht so, dass das unmöglich ist, und ich habe da weniger Sorge, dass es
da Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse geben wird.
Wichtig ist, dass auch staatsnahe Unternehmen davon umfasst sind.
Dieses Gesetz bekommt unsere Zustimmung; es ist ein erster wichtiger Schritt. Details müssen wir in den nächsten eineinhalb Jahren ausarbeiten, allerdings werden wir uns sehr genau anschauen, wie sich die Umsetzung entwickelt und bei Bedarf selbstverständlich nachbessern.
Vom Amtsgeheimnis hin zu einem Recht auf Information: Ich
würde sagen,
das ist ein guter Tag für Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)
17.31
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Bitte.
Abgeordnete
Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler! Sehr
geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen
in Österreich, und zwar
alle, egal wo Sie sind – hier im Hohen Haus, wo heute so
Geschichtsträchtiges passiert, oder vor irgendeinem Empfangsgerät! Es
ist wunderschön, und
ich glaube, es ist kein Geheiminis, dass ich mich irrsinnig freue, dass wir
heute diesen Beschluss fassen können.
Wir schaffen das Amtsgeheimnis
ab und beschließen gleichzeitig ein
Grundrecht auf Information. Das ist ein Meilenstein, und einer der Experten im
Hearing im Verfassungsausschuss hat gesagt: Das macht Österreich von
einem der letzten Länder in Europa, die ein Amtsgeheimnis in der
Verfassung hatten, zum ersten Land, das das Grundrecht auf Information in der
Verfassung hat. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der ÖVP.)
Das ist nicht irgendetwas:
Grundrecht – und deshalb ist es so wichtig, dass es ein Grundrecht
ist – bedeutet, dass es im Verfassungsrang steht, gleichrangig
mit all den anderen Verfassungsrechten. Das macht es auch zu etwas so Besonderen,
denn im Gegensatz zu dem, was wir hier schon gehört haben:
Nein, es kann nicht durch irgendwelche einfachen Gesetze overrult werden.
Ja, natürlich: Falls
Gesetze, die verfassungswidrig sind, beschlossen
werden, dann muss man sie vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen. Das
ist aber keine Tragik, das ist nichts Schlimmes, so funktioniert der
Rechtsstaat.
Das ist unser System, so funktioniert das, und das ist gut so. –
Natürlich werden wir dann vom Verfassungsgerichtshof festgestellt
bekommen: Das ist ein verfassungswidriges Gesetz, denn es widerspricht dem
freien Zugang auf Information. (Beifall bei den Grünen.)
Wir haben hier heute schon sehr viele Sprichwörter gehört, und
ich möchte
auch noch eines sagen. Eines dieser Sprichwörter lautet: „Das
Bessere ist der Feind des Guten.“ – Genau das passt hier, wenn
Frau Klubobfrau Meinl-Reisinger sagt: Wir hätten ein noch besseres
Informationsfreiheitsgesetz gemacht. – Nein, das hättet
ihr nicht gemacht, weil ihr das nicht durchgebracht hättet! Wir
haben hier nicht das beste Informationsfreiheitsgesetz der Welt, aber wir haben
das beste Informationsfreiheitsgesetz für Österreich. Hinter dem
steht ganz Österreich. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Österreich ist nun einmal ein Bundesstaat. Österreich ist föderal verfasst, und deshalb ist es notwendig, dass man Gesetze mit den Ländern ausverhandelt. Das ist kein fauler Kompromiss oder wie immer es hier dargestellt wird,
nein, das ist Demokratie: So funktioniert das System! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich sage Ihnen, das waren jetzt
vier Jahre – das Informationsfreiheitsgesetz war eines der ersten Projekte, die ich angegangen bin
und an denen ich arbeiten durfte, und ich habe mich sehr gefreut, dass
der erste Entwurf relativ schnell in Begutachtung gegangen ist, aber dann ist
es dahingegangen: Dann ist von
dort noch ein Einwand gekommen und von da noch ein Einwand gekommen, und dann
war plötzlich ein Problem größer als das andere, und es schien
so, als könnte man das nie auflösen. Ich bin ganz oft gefragt worden:
Und, kommt das noch? Und, wann kommt das?, immer mit so einem süffisanten
Unterton,
so nach dem Motto: Das kriegt ihr nie zusammen!
Ich war aber immer überzeugt davon, dass wir das zusammenkriegen, und zwar einerseits deshalb, weil ich wusste, dass bei uns im Klub alle dafür kämpfen, und weil ich wusste, dass wir in der Frau Bundesministerin eine echte Verbündete haben. Sie hat das mit wirklicher Überzeugung und mit Leidenschaft und mit ganz, ganz, ganz viel Energie durchgekämpft. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Das sind natürlich harte Gespräche gewesen, aber das waren sie
zu Recht,
denn all diese Einwände kommen ja nicht einfach von irgendwoher.
Niemand sagt: Ach, ihr wollt das machen und ich will das nicht, und ich tue
euch
das zufleiß! – Nein, das waren doch durchaus berechtigte
Einwände, und man muss jetzt einfach schauen, dass man eine Lösung
findet, mit der alle
leben können, denn wir wollen ja, dass dieses Gesetz lebt. Wir wollen ja,
dass die Information wirklich zu den Leuten kommt, wir wollen, dass die
Menschen
die Informationen verfügbar haben, wir wollen, dass die Menschen wissen,
was die Verwaltung macht, denn Verwaltung ist immer – zu jedem
einzelnen Zeitpunkt und in jeder einzelnen Behörde – Handeln im
Auftrag der Bevölkerung und für die Bevölkerung. (Beifall bei
Grünen und ÖVP.)
Deshalb muss Verwaltungshandeln transparent
sein, und dafür ist dieses Informationsfreiheitgesetz so wichtig.
Deshalb ist dieses Grundrecht auf Information aus meiner Sicht eine
Selbstverständlichkeit, aber aus der gewachsenen Tradition in
Österreich ist es natürlich ein richtiger Quantensprung. Wie
gesagt, von der letzten Demokratie in Europa, die das Amtsgeheimnis in der Verfassung
hat, werden wir zur ersten, die die Informationsfreiheit in der Verfassung
stehen hat. – Ich glaube, man kann das gar nicht hoch genug loben
und man kann das gar nicht oft genug sagen.
Am Schluss noch: Ganz ehrlich, ich kann mich schon hier
herstellen und
alles kritisieren und sagen: Das ginge noch besser und das ginge noch besser
und das ginge noch besser!, und wir hätten – auch aus beiden
Richtungen –
ganz viele Dinge gerne anders gemacht, aber man muss das machen, wofür es
eine Mehrheit gibt, die das Gesetz trägt.
Ich sage euch, meine ernsthafte Überzeugung ist: Ihr würdet euch da nicht hinsetzen und sagen: Wir können da nicht zustimmen, weil es nicht gut genug ist, wenn ihr euch nicht darauf verlassen könntet, dass wir es trotzdem beschließen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
17.37
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Manfred Hofinger zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Vertreter der Bundesregierung! Am Beginn möchte ich eine Besuchergruppe bei uns im Haus begrüßen, und zwar darf ich im Namen von Niki Berlakovich, meinem Kollegen, die ÖVP Pinkafeld recht herzlich im Hohen Haus begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Oft wird gesagt, dass es bei
dieser Bundesregierung einen Stillstand gibt,
dass man nichts weiterbringt und so weiter und so fort, aber gerade das Gegenteil
ist der Fall: Die Wahrheit ist, dass es seit 1945 33 Bundesregierungen
gebraucht hat, dass das Amtsgeheimnis abgeschafft wird. (Zwischenrufe bei
der FPÖ.) Ich glaube, diese Bundesregierung mit Karl Nehammer hat das
geschafft, gemeinsam mit der Verfassungsministerin Karo
Edtstadler. – Herzliche Gratulation dazu! (Beifall bei der
ÖVP sowie der Abgeordneten Fischer
und Prammer.)
Dieses
Informationsfreiheitgesetz fußt auf zwei Säulen: einerseits auf der
proaktiven Veröffentlichungspflicht, aber andererseits auch auf der
Erteilung der Auskunftspflicht. Wir schaffen damit viel Transparenz und eine
moderne Verwaltung, aber natürlich auch ein Informationsrecht für die
Bürger im Verfassungsrang, das ab nächstem Jahr – im
September 2025 – in Kraft tritt und
nach zwei Jahren noch einmal evaluiert wird.
Wir schaffen das, ohne den
Datenschutz zu verletzen oder auch die Verwaltung zu überfordern, und das
ist für mich als Gemeindesprecher etwas ganz Wichtiges, denn gerade diese
Bedenken der kleinen Gemeinden wurden hier in einem breiten Prozess –
es hat auch ein Expertenhearing gegeben – hereingenommen. Der
Gemeindebund und der Städtebund wurden eingeladen,
ihre Stellungnahmen einzubringen, und ich glaube, dass wir einen guten Kompromiss
zusammengebracht haben: viel Information für die Bürger, aber auch betreffend
die Verwaltung, dass wir das in den kleinen Gemeinden schaffen.
In Gemeinden unter
5 000 Einwohnern haben wir eben die Auskunftspflicht, und ich glaube,
das ist mit Augenmaß, und dafür stehen wir auch, und was ich hier
im Hohen Haus sehe, gibt es eine breite Mehrheit dafür, eine Verfassungsmehrheit,
die es auch geben muss.
Ich finde es aber etwas
komisch, dass die FPÖ da wieder die Populismuswalze ausspielt,
denn genau im Gemeindebereich haben wir das Finanzausgleichsgesetz
beschlossen, das so wichtig für die Gemeindegebarung
der einzelnen Gemeinden ist. Da ist die FPÖ dagegen gewesen, und da, beim
Informationsfreiheitsgesetz, ist sie wieder dafür, für strengere
Regeln hinsichtlich der kleinen Gemeinden. Da kennt man sich überhaupt
nicht mehr aus.
Zu den NEOS muss ich schon eines anmerken, zu den
Ausführungen der
Frau Klubobfrau: Irgendwo ist da die Praxis in den Gemeinden bei den NEOS nicht
ganz angekommen, und Sie wissen nicht genau, womit Sie sich da
wirklich einlassen, vor allem bei kleinen Gemeinden.
Wir stehen hinter unseren Gemeinden, wir stehen hinter
unseren Bürgern, und wir stehen für Augenmaß, wir stehen
für Leistung, wir stehen für Sicherheit
für unsere Familien, wir stehen für den ländlichen Raum und
für unsere Gemeinden. Das steht auch im Österreichplan. –
Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Grünen. – Abg. Michael Hammer: Eine ganz
starke Rede!)
17.40
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits
(SPÖ): Frau Präsidentin! Herr
Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher!
Das höchste Gut in der Politik und für die Politikerinnen und
Politiker sind natürlich die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen,
und um das zu bekommen,
ist es auch wichtig, Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz zu zeigen und zu
leben.
Wenn wir heute ein
Informationsfreiheitsgesetz und die bundesverfassungsrechtlichen
Regelungen gemeinsam beschließen dürfen – ÖVP,
Grüne und auch SPÖ –, liegt das daran, dass vor allem die
SPÖ seit den letzten zehn
Jahren immer wieder auf Transparenz gepocht hat und auch in einer
Oppositionsrolle die Gespräche durchaus konstruktiv geführt hat,
aufgrund dessen wir eingeladen worden sind. (Beifall der Abgeordneten Greiner
und Oberrauner.)
Ich denke, dass ist eine
Position, die wir auch weiterhin einnehmen werden. Gerade, wenn es um den
Zugang zu den Informationen geht und auch
um den Zugang zu Freiheiten und Transparenz, müssten wir alle hier eigentlich dafür sein.
Ich denke, wir haben jetzt eine Regelung gefunden, die vielleicht nicht
alles regelt, aber schon auch das Wesentliche. Das
Informationsfreiheitsgesetz bedeutet, dass wir wirklich eine Spange oder
einen Spagat geschafft haben,
wo zukünftig auch der Datenschutz sauber gelöst ist. –
Kollege Herbert, ich sehe das anders als du. Wir haben auch einen Experten hier
gehabt, der Epicenter-Works-Experte Lohninger, der die saubere Lösung des
Datenschutzes angesprochen hat.
Ich sehe auch durchaus eine
Lösung im Verfassungsbereich. Ich sehe nicht ein, Kollege Scherak, wie du
darauf kommst, dass die Verfassung in irgendeiner Weise in Gefahr wäre.
Wir haben einen Verfassungsgerichtshof, Kollegin Agnes Prammer hat das
angesprochen, und der Verfassungsgerichtshof ist genau
dafür da. Das ist blanker Opportunismus, wenn du behauptest, deshalb da
nicht mitgehen zu können. (Beifall bei der SPÖ sowie bei
Abgeordneten von ÖVP
und Grünen.)
Ich denke und bin dafür,
dass auch die FPÖ ihr wahres Gesicht zeigen müsste. (Abg. Lukas Hammer:
Tut sie eh!) Wenn man Freiheit in seinem Namen hat,
sollte man einem Gesetz, das Informationsfreiheitsgesetz heißt, auch
zustimmen dürfen. Die Begründung mit den 5 000 Einwohnern
ist eine lapidare. Ihr Vorsitzender Herbert Kickl hat bereits 2013
erwähnt, das Kind nicht mit dem Bade ausschütten zu wollen.
Anscheinend dürfte sich die Meinung nicht geändert haben, obwohl
eigentlich sehr viel passiert ist.
Wir haben jetzt gemeinsam ein Gesetz zu beschließen,
in dem wir andererseits auch das Interpellationsrecht von uns Abgeordneten neu
definieren konnten. Ich selbst bin gebrandmarkt, denn ich durfte
vor einigen Jahren Finanzminister Blümel im Rahmen einer Dringlichen
Anfrage befragen. Es gab ein
Lächeln, aber keine Antwort, und den Verweis auf das Amtsgeheimnis und die
Amtsverschwiegenheit; das ist bei parlamentarischen Anfragen des
Öfteren vorgekommen.
Das ist vorbei. Die Frau Bundesministerin hat es angesprochen, es gibt gewisse Ausnahmen, aber auch da gibt es Möglichkeiten, dass bei schriftlichen parlamentarischen Anfragen zwar durchaus auch die Geheimhaltung vorliegen muss, aber auch Antworten kommen werden müssen.
Ich bin auch dafür, dass
diese Transparenz herrscht, weil wir als SPÖ immer gegen Korruption
agieren. (Abg. Michael Hammer: Außer in Wien!) Korruption
ist unserer Meinung nach durchaus etwas, das mit der Informationsfreiheit hintangehalten
werden kann. Korruption ist Unkraut, und Unkraut kann mit
dem Informationsfreiheitsgesetz gejätet und vernichtet werden.
Wir als SPÖ werden, genauso wie es auch Kollege Leichtfried gesagt hat, diesem Gesetz jedenfalls zustimmen. Ich bedanke mich auch, Frau Bundesministerin, dass Sie meinen hartnäckigen Fragen: Wann wird es kommen?, und: Wie wird es aussehen?, immer wieder Rechnung getragen haben. Jetzt ist es da und wir werden es heute gemeinsam beschließen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abgeordneten Lindinger.)
17.45
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Bitte.
Abgeordnete
Dr. Elisabeth Götze (Grüne):
Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Frau Ministerin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen und alle Zuseherinnen und Zuseher, heute sind es
besonders viele! Und ja, es ist wirklich etwas
ganz Besonderes – meine Kolleginnen und Kollegen haben es
gesagt –:
Es ist ein Meilenstein, ein Paradigmenwechsel in Österreich. Das
Amtsgeheimnis wird nach fast 100 Jahren abgeschafft. Damals war es eine
Errungenschaft,
aber heute ist es wichtig, es endlich abzuschaffen, und dieses Grundrecht auf
Information in der Verfassung zu
verankern. Ich wiederhole nur das, was bisher schon gesagt wurde.
Ich stehe aber hier heute als
Gemeindesprecherin. Ich komme auch aus der Gemeindepolitik und möchte
aus dieser Perspektive schildern, warum das
auch in der Gemeindepolitik so wichtig und so relevant ist: Einerseits haben
Bürgerinnen und Bürger plötzlich das Recht, Informationen zu
bekommen, also Gemeinden werden plötzlich offen, transparent –
manche sind es schon,
manche haben zum Beispiel schon einen offenen Haushalt, aber viele doch noch
nicht –, und jetzt plötzlich bekommen Bürgerinnen und
Bürger dieses Recht, Einschau zu halten.
Auch für die
Oppositionspolitiker:innen vor Ort ist das ein entscheidender Faktor, denn
nicht alle bekommen alle Infos, die sie haben möchten, aber für
eine gute Arbeit vor Ort brauchen. Informationsfreiheit bedeutet also das
Recht, Informationen zu bekommen, und das ist wirklich ganz großartig. (Beifall
bei
den Grünen sowie des Abg. Höfinger.)
Ich möchte noch auf einen
Punkt eingehen, der mehrmals erwähnt wurde: diese Gemeindegrößengrenze, 5 000 Einwohnerinnen,
Einwohner. Da möchte ich
schon auch die Perspektive der Gemeinde dahin gehend einnehmen, dass es
für kleine Gemeinden personell wirklich manchmal sehr eng ist, das
heißt,
die müssen das ja auch erst schaffen, diese Informationen bereitzustellen.
Ich glaube, da wird sich in den nächsten Jahren einiges, auch an
verwaltungstechnischen Umstellungen bewegen. Sehr erfreulich ist, es gibt
diese
Seite data.gv.at. Man kann jetzt schon schauen, welche Infos da drauf sind,
aber die kleineren Gemeinden werden zunächst einmal vielleicht nicht alles
draufspielen können, sondern nur auf Anfrage die relevanten Infos
bereitstellen. Ich glaube, das ist auch eine richtige Vorgangsweise.
Was wir heute aber auch beschließen, ist, dass Gemeinden in Zukunft einen Ersatz bekommen. Es wird zunächst eine Evaluierung dieser Infofreiheit geben, wie sie in den Gemeinden funktioniert, und dann können sie einen Ersatz für den Mehraufwand, den sie zu tätigen haben, bekommen.
Zum Abschluss möchte ich noch auf den Korruptionswahrnehmungsindex eingehen, Transparency International veröffentlicht diesen alljährlich. Wir sind
auf Platz 20, haben
uns scheinbar verbessert von 22 auf 20, allerdings bei
der gleichen Punktezahl. (Abg. Krisper: Nein, wir sind um zwei
schlechter geworden!) Insofern kann man sagen, okay, wir sind zumindest
nicht schlechter geworden. Ich möchte aber in diesem
Zusammenhang auch sagen, dass es ja eine Zeit lang dauert, bis diese
Wahrnehmung, dass sich in Österreich wirklich so
viel ins Transparente, ins Bessere verändert, bei den Bürgerinnen und
Bürgern ankommt.
Wir haben jetzt bereits die Novelle zum Parteiengesetz –
Parteienfinanzierung – und auch die Ausweitung des
Korruptionsstrafrechts beschlossen. Ich bin wirklich davon überzeugt, dass
das, was wir heute beschließen, das Informationsfreiheitsgesetz,
noch einmal einzahlt bei den Bürger:innen, dass sie das Gefühl
haben, Österreichs Verwaltung ist vertrauenswürdig. –
Danke. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.48
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Friedrich Ofenauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer
(ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr
geehrter Herr Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher:
Herzlich willkommen! Ich kann in einem meinen Vorrednerinnen und Vorrednern
zustimmen: dass wir mit dem heutigen Gesetz tatsächlich einen Meilenstein
setzen, wenn die Amtsverschwiegenheit abgeschafft wird und ein Grundrecht auf
Information eingeführt wird, weil Information damit zur Regel und die
Amtsverschwiegenheit zur Ausnahme wird.
Als Bürgermeister einer kleinen Gemeinde ist es mir
aber doch auch ein Anliegen, eine Geschichte etwas zurechtzurücken,
ein Bild etwas zurechtzurücken, das hier gezeichnet wird: dass
die Gemeinden Informationen
und Geheimnisse hüten wie einen Gral, denn es ist jetzt bereits so, dass
Sitzungsprotokolle des Gemeinderates öffentlich einsehbar sind und
auf Verlangen sogar zugesendet werden können.
Das wird immer wieder etwas fälschlich dargestellt.
Erst heute früh wurde in einem „Morgenjournal“ gesagt: Wenn
eine Gemeinde Vereine fördert,
dann hätte man bis jetzt keine Information bekommen, welcher Verein mit
wie viel Geld gefördert werden
würde. – Nun, in der Regel wird das im Gemeinderat beschlossen.
Sitzungsprotokolle des Gemeinderates können eingesehen werden, können
auf Verlangen sogar zugesendet werden. Das Gleiche
betraf Informationen über
Flächenwidmungen: Auch Flächenwidmungspläne und die
örtlichen Raumordnungsprogramme sind jederzeit öffentlich einsehbar.
Nichtsdestotrotz: Wir setzen damit einen Meilenstein.
Wenn in der Vergangenheit Informationen nicht übermittelt wurden, dann lag das manchmal auch weniger an der Amtsverschwiegenheit, sondern vielmehr am Datenschutz. Gerade bei der Handhabung des Datenschutzes und der Datenschutz-Grundverordnung wird die Datenschutzbehörde nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, denke ich, einen wesentlichen Anteil haben.
Ich habe aber nun einen Abänderungsantrag in zweiter Lesung einzubringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl,
Mag. Jörg Leichtfried,
Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verfassungsausschusses über die
Regierungsvorlage (2238 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Bundes-Verfassungsgesetz geändert
und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird, über den Antrag 60/A
der Abgeordneten Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das
Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird sowie über den Antrag 61/A
der Abgeordneten Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen
(Informationsfreiheitsgesetz - IFG) (2420 der Beilagen) –
TOP 7
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird (2238 der Beilagen) in der Fassung des Berichts des Verfassungsausschusses (2420 der Beilagen), wird wie folgt geändert:
1. (Verfassungsbestimmung) In Artikel 1 Z 3 lautet Art. 22a Abs. 4:
„(4) Die näheren Regelungen sind
1. auch in den Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung den Ländern zusteht, durch Bundesgesetz zu treffen, soweit ein Bedürfnis nach Erlassung einheitlicher Vorschriften als vorhanden erachtet wird;
2. in Vollziehung Bundes- oder
Landessache, je nachdem, ob die den Gegenstand der Information betreffende
Angelegenheit der Vollziehung nach Bundes-
oder Landessache ist.
Der Bund hat den Ländern
Gelegenheit zu geben, an der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben
gemäß Z 1 mitzuwirken. Ein solches Bundesgesetz darf
nur mit Zustimmung der Länder kundgemacht werden. Abweichende Regelungen
können in den die einzelnen Gebiete regelnden Bundes- oder Landesgesetzen
nur dann getroffen werden, wenn sie zur Regelung des Gegenstandes erforderlich
sind.“
2. In Artikel 2 wird in § 14 Abs. 4 nach der Ziffernbezeichnung „3“ ein Punkt eingefügt.
Begründung
Art. 22a Abs. 4 B-VG soll der Klarheit halber sprachlich
überarbeitet
werden. Außerdem wird in § 14 Abs. 4 IFG ein redaktioneller Fehler
beseitigt.
*****
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.53
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Frau
Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gut Ding braucht
Weile. Ich kann mich ehrlicherweise an keine Gesetzesmaterie
erinnern – ich persönlich –, die wir in dieser
Gesetzgebungsperiode behandelt hätten,
auf die dieser Satz so genau zutrifft, wie auf das Informationsfreiheitsgesetz.
Mit einem anderen Satz oder mit anderen Worten gesprochen: Heute wird nach
elfjähriger Debatte und Diskussion das Amtsgeheimnis abgeschafft und
durch ein Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Information
ersetzt, und das ist gut so. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten
der Grünen.)
Ich möchte mich an dieser Stelle auch explizit bei den unterschiedlichen Expertinnen und Experten, die zum Hearing in den Verfassungsausschuss gekommen sind, für die unterschiedlichen Stellungnahmen und auch kritischen Diskussionen bedanken. Das war wirklich eine wertvolle und sehr, sehr wertschätzende Diskussion, die wir hierzu führen konnten.
Jetzt, nachdem es uns gelungen ist, in den Verhandlungen mit den Regierungsparteien noch einige wesentliche Verbesserungen in einem gemeinsamen Abänderungsantrag durchzusetzen, wird endlich das Informationsfreiheitsgesetz geschaffen. Das ist eine Forderung, die wir als Sozialdemokratie – Kollege Leichtfried hat vorhin die Historie erwähnt – sozusagen in den letzten elf Jahren auch mit Initiativen gestellt haben. Jetzt wird diese Forderung endlich umgesetzt, und das ist gut. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Fischer.)
Ich möchte einen Punkt
herausgreifen – Frau Ministerin, Sie haben es
auch schon angesprochen –, weil ich ihn für besonders wichtig
halte: der explizite Schutz für die journalistischen Recherchen, der
mit diesem Abänderungsantrag noch einmal sichergestellt ist. Er ist
deswegen sichergestellt, weil wir ja auf der anderen Seite auch einen Ausgleich
für die Betroffenenrechte geschaffen haben, insbesondere durch
die Datenschutz-Grundverordnung. Das ist ein wichtiger Meilenstein, der
uns gelungen ist.
Ich möchte auch auf die
Ausweitung des Anfragerechts für uns Abgeordnete hinweisen –
das ist auch schon mehrfach zitiert worden. Ich glaube, wir alle kennen
Anfragebeantwortungen aus den unterschiedlichen Ministerien,
die uns immer furchtbar ärgern, weil wir keine oder unzureichende Beantwortungen auf die Fragen bekommen, weil es beim
Interpellationsrecht einen Verweis auf eben die Amtsverschwiegenheit
gibt. Auch das wird in Zukunft in
dieser Form nicht mehr möglich sein. (Beifall bei Abgeordneten der
SPÖ.) Das parlamentarische Kontrollrecht wird tatsächlich einen
wirklich zentralen
Schub bekommen, und das ist auch wichtig für unsere Arbeit als Abgeordnete
hier im Parlament. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der
Grünen.)
Alles in allem können wir
wirklich sagen, es liegt ein gutes Paket vor.
Wir als Sozialdemokratie konnten auch noch einige Verbesserungen erreichen. Man
kann sagen, wir durchfluten die öffentliche Verwaltung mit Transparenz und
schaffen das Recht auf Information für die Bürgerinnen und
Bürger. Das ist wichtig, das ist gut so, und das machen wir gemeinsam.
Ganz ehrlich, ein bissl verwundern tut es mich schon, dass die NEOS, die eigentlich bei jeder Gelegenheit mehr Transparenz einfordern, heute gegen mehr Transparenz stimmen. Das verwundert mich wirklich. (Zwischenrufe der Abgeordneten Brandstötter und Loacker.)
Was mich weniger verwundert, ist, dass die FPÖ dagegenstimmt. Wenn es um mehr Transparenz, wenn es um mehr Bürger:innennähe, wenn es um Information für die Bürger:innen – das viel zitierte Volk – geht, dann verwundert es
mich nicht, dass die
FPÖ Angst hat – da braucht man aktuell nur nach Graz
zu schauen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.56
Präsidentin
Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau
Abgeordnete Ulrike
Fischer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer
(Grüne): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister!
Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Heute ist ein historischer
Moment. Heute ist ein Paradigmenwechsel. Wir lassen uns dieses Gesetz von
niemandem kleinreden,
auch nicht von den NEOS (Heiterkeit und Zwischenrufe bei den NEOS sowie Heiterkeit
bei Abgeordneten der Grünen), und auch nicht von irgendjemandem,
der sagt, das sei ein schlechtes Gesetz. (Beifall bei den Grünen.)
Wenn die NEOS heute sagen, es
gibt Dunkeldörfer, dann tappen sie im Dunkeln. (Abg. Matznetter:
Also sind die NEOS die ...! – Zwischenrufe bei den NEOS.)
Es ist nämlich nicht richtig, es ist nicht richtig. Es ist nicht richtig,
dass man, wenn man keine Information bekommt, keinen Bescheid
bekommt – das ist nicht richtig. (Zwischenruf des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.)
§ 11 – in den Erläuterungen kann ich es noch
deutlicher nachlesen, wenn ich es im Paragrafen
nicht erkennen kann – sagt klar: Wenn man innerhalb von zwei Monaten
keine Information bekommt, dann bekommt man einen negativen Bescheid. (Neuerlicher
Zwischenruf des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.) – Das ist
nicht die Regel und so soll es nicht sein.
Was bringt dieses Gesetz? – Dieses Gesetz bringt
mir, und ich bin eine Nutznießerin als
Bürgermeisterinanwärterin, als Vizebürgermeisterin, den Vorteil (Heiterkeit
und Beifall bei den Grünen – Oh-Rufe bei der
SPÖ – Zwischenruf des
Abg. Eßl – Zwischenrufe bei den NEOS), dass ich die
Verpflichtung habe, alles auf der Informationsebene zu veröffentlichen (Zwischenruf
der Abg. Belakowitsch), wenn dem nicht irgendeine
Geheimhaltung entgegensteht. Ich habe das
Recht und die Verpflichtung, und das
ist gut so. Es räumt Spekulationen
aus. Es räumt aus: Na ja, die Gemeinden, die Verwaltung wollen nicht hergeben! –
Die Verwaltung ist in vielen Fällen hilfreich und will Informationen hergeben,
und jetzt schaffen wir das entsprechende Gesetz, dass sie das machen kann. (Beifall
bei den Grünen.)
An dieser Stelle möchte ich mich bei den Gestalter:innen dieses Gesetzes – dieses historischen Gesetzes –, das wir in die Verfassung schreiben, bedanken. Ich möchte mich persönlich beim Referenten Herbert Weißensteiner bedanken – Herbie hat sich eineinhalb Jahre damit beschäftigt, dass dieses Gesetz so gut wird –, bei Georg Garstenauer, weil auch er sein ganzes juristisches Blut hat einfließen lassen, bei Agnes Sirkka Prammer, bei Wolfgang Gerstl, bei Jörg Leichtfried, bei allen, die mitgearbeitet haben.
Liebe NEOS, das ist kein Eierantrag – auch der
Eierantrag war nicht
schlecht –, sondern das ist ein richtig gutes Gesetz. Wenn ihr Eier
habt, dann stimmt ihr heute mit! – Danke. (Heiterkeit und Beifall
bei den Grünen sowie
Beifall bei der ÖVP.)
17.59
Präsidentin
Doris Bures: Dass das zumindest das
Ersuchen auf Mäßigung
in der Ausdrucksweise nach sich zieht, liegt wohl auf der Hand, Frau
Abgeordnete. Ich würde Sie ersuchen, bei den nächsten
Ausführungen ein bisschen die Würde des Hauses im Blick zu
haben – oder auf der Zunge –, was Ihre Wortwahl betrifft.
Herr Abgeordneter Maximilian Linder, Sie haben das Wort. – Bitte.
Abgeordneter
Maximilian Linder (FPÖ): Frau
Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen!
Geschätzte Kollegen! Kollegin Fischer,
wenn Sie Männlichkeit gezeigt hätten, hätten Sie den Mut gehabt,
dieses Gesetz für alle Bürger zu machen und nicht 40 Prozent der
Bürger auszuschließen! (Beifall bei FPÖ und NEOS.)
Bei Gemeinden unter 5 000 Einwohner gibt es diese Transparenz nämlich nicht, da ist es offenbar nicht notwendig, Dinge von vornherein transparent offenzulegen. (Ruf bei der ÖVP: Wie viele hat denn Afritz?)
Meine Damen und Herren, wenn ihr glaubt, dass wir uns damit Arbeit sparen, da seid ihr ganz, ganz fehl am Platz: In jeder Gemeinde gibt es besonders interessierte Bürger, was auch gut so ist, und die werden uns tagtäglich mit Anfragen beschäftigen! (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei den Grünen: Ja hoffentlich!)
Wenn wir die gleichen Rechte
und die gleichen Pflichten hätten, dann würden wir das gleich von
vornherein offenlegen, aber nein, man verheimlicht und
sagt, die kleinen Gemeinden, die brauchen wir nicht. Liebe Kolleginnen und
liebe Kollegen, was bleibt übrig beim Bürger draußen? (Abg. Voglauer:
Bei der
Bürgerin!) Was bleibt wirklich übrig? – Bei euch in
den kleinen Gemeinden wird gemauschelt, deswegen braucht ihr es nicht
offenzulegen. Warum habt ihr
nicht den Mut gehabt – und ich
sage das nicht in Ihren Worten, Kollegin
Fischer –, diesen Gesetzentwurf so zu machen, dass er für alle
Gemeinden gilt und so jeder Bürger das gleiche Recht hat? (Abg. Baumgartner:
Das ist eine Unterstellung!)
Übrig bleibt genau eines: In den kleinen Gemeinden
kann weiter getrickst werden, denn dort müssen wir erst fragen und darum
betteln, Informationen zu kriegen. Das ist ein Grund dafür, dass viele
Bürger in den kleinen Gemeinden
die Bürgermeister leider als Dorfkaiser bezeichnen: Mit genau solchen
Gesetzen wird diese Mär weiterhin genährt und am Leben gehalten. Das
ist ein Grund, warum wir Freiheitliche das Gesetz nicht mittragen: weil wir
glauben, dass jeder Bürger (Abg. Voglauer: Bürgerin!),
egal ob er in einer kleinen oder in einer
großen Gemeinde lebt, das gleiche Recht hat. (Beifall bei der
FPÖ.)
18.02
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. (Unruhe im Saal.)
Wenn alle kurz aufmerksam sind, dann würde ich zu dieser so wichtigen Abstimmung kommen.
Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird, in 2420 der Beilagen.
Hierzu haben die Abgeordneten Gerstl, Leichtfried, Prammer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der
vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag
Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes beziehungsweise Verfassungsbestimmungen
enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2
Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche
Anwesenheit
der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Gerstl, Leichtfried, Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 und 2 eingebracht.
Wer sich
dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der
Zustimmung. –
Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichts.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Auch hier stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Ruf bei den Grünen: Juhu!)
Wir haben noch
eine kurze Abstimmung zu diesem Punkt, aber wir können
ja zweimal zustimmen und klatschen.
Wir kommen noch zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2420 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Evaluierung finanzieller Auswirkungen der Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und der Einführung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu Informationen sowie der Verpflichtung zur aktiven Information der Öffentlichkeit über Informationen von allgemeinem Interesse“.
Wer dafür seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (358/E)
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2421 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für die Kenntnisnahme des Berichts? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
9. Punkt
Bericht des
Verfassungsausschusses über den Antrag 3821/A der Abgeordneten
Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Süleyman Zorba, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das
Telekommunikationsgesetz 2021 geändert werden (2419 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangen wir zum 9. Punkt der heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße Herrn Staatssekretär Tursky in unserer Mitte und erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Muna Duzdar das Wort. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist unbestritten, dass künstliche Intelligenz das große Thema unserer heutigen Zeit ist. Es ist daher prinzipiell natürlich ein richtiger Ansatz, eine KI-Servicestelle einzurichten, um so österreichweit die Auseinandersetzung mit diesem Thema zu suchen.
Herr Staatssekretär, wir als
Sozialdemokratische Partei werden jedoch heute diesem Gesetzentwurf nicht
zustimmen, und ich sage Ihnen auch, warum:
Mit der Art und Weise, wie diese Stelle konzipiert ist, genügt sie unserer
Meinung nach nicht dem Anspruch, eine gesamtheitliche Strategie zu haben
und eine gewisse Bandbreite aller relevanten und gesellschaftspolitisch davon
umfassten Bereiche abzudecken. Diese Servicestelle ist nämlich sehr stark
eingeschränkt auf die Auswirkungen von KI auf Unternehmen.
Wir sehen da also einen sehr starken
wirtschaftlichen Fokus, was ja prinzipiell auch gut ist – nur
über diesen wirtschaftlichen Fokus hinaus sehen wir
nicht, dass diese Servicestelle auch andere Themenbereiche behandeln
würde. Was zum Beispiel ganz außen vor gelassen wird, sind die Auswirkungen
von KI auf die Arbeitswelt: Was bedeuten all diese Neuerungen etwa für die
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen? Verbraucherinteressen werden
da überhaupt nicht thematisiert und behandelt, ebenso die Auswirkungen auf
unseren Sozialstaat, auf die Bildung und so weiter.
Diese eingeschränkte
Ausrichtung dieser KI-Servicestelle spiegelt sich
auch in der Zusammensetzung des Beirats wider, die Bereiche wie Bildung und
Soziales außen vor lässt. Die Mitglieder des Beirats sind ja
ausschließlich
von Bundeskanzler und Finanzminister nominiert, und sie sind alle im Bereich
des Rechts und der Technik spezialisiert – es gibt null Einbindung
der Sozialpartner, es gibt null Einbindung der Zivilgesellschaft. Sie
haben zwar bei der Präsentation der KI-Servicestelle betont, dass es Ihnen
darum gehe, die Bürger:innen niederschwellig mit KI-Wissen zu versorgen,
aber da muss ich Ihnen leider entgegenhalten, dass das eben nicht der Fall ist.
(Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben unsere Kritik im Ausschuss kundgetan, aber leider
war Ihnen das sichtlich egal. Das ist auch der Grund, weshalb wir heute nicht
mitstimmen werden: weil es da von Ihnen überhaupt keine Bewegung
gegeben hat. Es ist zwar nett und schön, dass Sie gestern ein E-Mail
ausgeschickt und darin verlautbart haben, es solle da noch ein anderes Forum
geben, nur das ist nicht das, was wir heute beschließen. Ich muss Ihnen
daher leider sagen: Wenn
Sie wollen, dass wir hier zustimmen, dann
müssen Sie eine Servicestelle einrichten, die viel breiter
aufgestellt wird und die auch den Namen verdient, eine Servicestelle für
Bürgerinnen und Bürger zu sein! (Beifall bei
der SPÖ.)
18.09
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Beginnen wir beim
Verbindenden! Was die Kollegin vorhin angesprochen hat: Das Thema
künstliche Intelligenz ist in aller Munde, es ist eine Revolution, es
verändert unser
Leben, unser Wirtschaften, unser Zusammenleben, öffentliche Bereiche,
Bildung und vieles, vieles mehr. Ja, in der Politik nehmen wir immer wieder
gerne Superlative in den Mund, aber ich glaube, von Revolution oder von einer
revolutionären Technologie zu sprechen, ist sicher nicht
übertrieben, wenn es um künstliche Intelligenz geht.
Ich habe heute mit einigen
Schulklassen diskutiert, und KI ist nicht gleich KI, aber gerade generative KI
hat es für viele Menschen überhaupt einmal greifbar gemacht, was da
für eine Technologie zugrunde liegt und welchen Mehrwert diese bietet. Mit
einer Klasse der HTL Hollabrunn habe ich beispielsweise heute darüber
gesprochen, wie einfach es ist, einen Programmcode über Chat-GPT oder
Ähnliches zu generieren. Es kam natürlich sofort die berechtigte
Frage: Ich habe jetzt sehr viel Zeit in Programmieren investiert, in das
Erlernen
von Coden, was wird in Zukunft meine Aufgabe werden? – Wir haben
aber relativ schnell ein neues Aufgabenfeld oder ein erweitertes Aufgabenfeld gefunden,
denn Softwareentwicklung ist nicht nur Coden, und jedes Projekt braucht auch
eine Projektbegleitung, um das, was Nutzerinnen und Nutzer wollen, mit dem
Programmcode zu verbinden.
Ich habe heute eine Klasse aus
der HLT Retz zu Besuch gehabt, wir haben über die Fehlbarkeit von solchen
Systemen diskutiert und darüber, wie nachvollziehbar solche
Ergebnisse überhaupt sind. Das sind alles Fragestellungen,
die viele von uns und auch viele aus der Bevölkerung bewegen.
Deswegen ist es uns als Regierungsparteien
durchaus sehr wichtig, zum
einen natürlich die Chancen von KI zu nutzen, aber zum anderen auch die
Gefahren, die sich vielleicht da oder dort ergeben, nicht auszublenden.
Daher ist
es ein wichtiger Beitrag, eine richtige Entscheidung, eine KI-Servicestelle zu etablieren
und viele dieser Bereiche anzusprechen und zu begleiten. Die KI-
Servicestelle soll natürlich Unternehmen, die in der Entwicklung, in der Erforschung solcher Systeme tätig sind, begleiten und besonders auch auf den regulatorischen Prozess, der sich mit dem AI-Act ergibt, vorbereiten.
Es geht darum, KI-Systeme in
unseren Unternehmen sinnvoll einzusetzen, Effizienz zu steigern,
natürlich auch einen volkswirtschaftlichen Mehrwert zu generieren, aber,
und das ist vielleicht das, worin wir uns von der Kollegin, der Vorrednerin, unterscheiden:
Natürlich geht es auch um Wissensverbreiterung, darum, das Thema
KI einer breiten Bevölkerung zugänglich zu machen zu erklären,
was dahintersteckt, Analysen, Studien zu ermöglichen, Leitlinien
zu schaffen, Informationen für Nutzerinnen und Nutzer. Das ist durchaus
eine sehr wichtige und wertvolle Aufgabe, die diese Servicestelle erbringen
soll.
Sie soll auch
gleichermaßen wissenschaftliche Expertise in einem
KI-Beirat bündeln, der aus Personen aus der Wissenschaft besteht, aus den
Bereichen Ethik, Forschung, Ökonomie, Recht und Technik, um auch ein
beratendes Gremium für die Regierung und für die KI-Aufgabenstellungen
zu haben.
Das ist aber nicht die einzige Stelle, die sich mit dem Thema
befassen
soll. Kollegin Duzdar hat es heute vielleicht noch nicht weitergeleitet
bekommen, aber gestern erst haben wir eine E-Mail des Staatssekretariats
bekommen,
in der es darum geht, wie die weitere Ausbaustufe sein soll, um neben
der KI-Servicestelle, dem KI-Beirat, der etabliert wird, auch die
Möglichkeit zu schaffen, viele verschiedene Stakeholder –
beispielsweise aus der Interessenvertretung, aus Wirtschaftskammer,
Arbeiterkammer, aus Non-Profit-Organisationen, Vereinen, die sich mit dem
Thema intensiv beschäftigen – zu bündeln,
zusammenzubringen und das Thema KI-Umsetzung und -Weiterentwicklung in
Österreich sowie rechtliche Rahmenbedingungen voranzutreiben. Das
ist durchaus sehr begrüßenswert. Danke, Herr Staatssekretär,
dass Sie – dass du da auch immer wieder so bemüht bist. (Beifall
bei Abgeordneten
von ÖVP und Grünen.)
Noch zwei, drei Kritikpunkte,
die sich aus der Ausschussdiskussion ergeben haben: Das Thema
Interessenvertretung, wie weit diese eingebunden wird,
habe ich schon angesprochen. Es wird ein breit aufgestelltes Governanceforum
geben, in dem die Interessenvertreter miterfasst sind und auch mitreden
können und sollen.
Das Thema Finanzierung ist
öfters an uns herangetragen worden, auch im Zuge der Debatte, aber auch da
ist klar in unserem Initiativantrag und auch in
den Erläuterungen festgehalten, dass diese zusätzliche Kompetenz, die
auch die Regulierungsbehörde, die RTR, durchführt, zusätzlich
zum budgetären
Rahmen, der bereits für die RTR geregelt ist, finanziert wird.
Aus dem Ausschuss heraus ergab
sich auch die Fragestellung: Wie sinnvoll ist es, wenn der AI-Act zwar im
Trilog, aber noch nicht im Parlament beschlossen
ist, bereits Maßnahmen zu setzen? Ich persönlich glaube, es ist
durchaus sehr sinnvoll, schon Vorbereitungsmaßnahmen zu setzen, denn wir
wissen
vieles, was jetzt schon auf den Weg gebracht beziehungsweise in Diskussion ist,
um Unternehmen, die da tätig sind, zu unterstützen, wenn es um die
Pflichten aus dem AI-Act geht – da geht es um
Klassifizierungsthematiken, da geht es um Informationspflichten,
Transparenzpflichten. Da gut vorbereitet zu sein ist durchaus
sehr, sehr sinnvoll.
Insgesamt ist es also ein guter Antrag, eine gute Gesetzesänderung, die wir hier beschließen, und eine Kernaufgabe und wichtige Aufgabe, die die Servicestelle durchführen soll. Ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
18.15
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff zu Wort. – Bitte.
18.15
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Besucherinnen und Besucher! Hohes Haus! Künstliche Intelligenz ist ein Thema, das uns immer wieder beschäftigt oder immer häufiger beschäftigt und insbesondere diese Bundesregierung beschäftigen soll.
Es ist eigentlich furchtbar,
wenn man dann den Experten zuhört, was die dazu zu sagen haben
beziehungsweise was die wahrnehmen. Einer der namhaftesten Experten im
europäischen Raum, Sepp Hochreiter, durchaus bekannt,
hat vor Kurzem im „Morgenjournal“ gesagt: „Da ist kein Geld
da für KI, die interessiert sich nicht für KI und ich soll auf
die nächste Regierung warten.“ –
Das ist das, was von Expertenseite zu dieser Bundesregierung und zu
künstlicher Intelligenz kommt.
Dann kommt plötzlich dieser Antrag für die KI-Servicestelle. Da gibt es ganz, ganz viele Dinge, die man beachten sollte, und Gründe, warum man diese Servicestelle zu diesem Zeitpunkt nicht für sinnvoll erachtet. Einen Punkt hat Frau Kollegin Himmelbauer schon angesprochen, das ist das Thema, dass wir auf europäischer Ebene eigentlich noch gar nicht so weit sind, dass wir auf europäischer Ebene noch im Verhandlungsprozess sind beziehungsweise das Parlament erst zustimmen muss.
Man nennt dieses
überbordende Treffen von Regulierungen Gold Plating
und dieses Vorreiten der österreichischen Bundesregierung ist sozusagen
jetzt schon ein Gold Plating, bevor man eigentlich gold platen kann. Das ist ja
eine Situation, die wir einfach in dieser Art und Weise noch nicht erlebt
haben; das ist, finde ich, durchaus bemerkenswert. (Abg. Zorba: Aber
Duxi, das ist
ja kein Gold Plating, bitte!)
Dann kommt die nächste Frage: Wie geht man mit solch einer KI-Servicestelle um? Für wen soll die da sein, was soll sie bewirken, was ist eigentlich die Motivation dahinter? – Ganz ehrlich, das ist unklar, weil genau das passiert ist, was leider so oft passiert: Wenn die Regierung auf den letzten Metern irgendetwas hineinbringen will, macht sie es über einen Initiativantrag und nicht
mit einer breiten Begutachtung, durch die man Expertise von den verschiedenen Stakeholdern einholt. KI – das wurde auch vonseiten der Regierung angesprochen – betrifft ja nicht nur Einzelpersonen, sondern uns alle.
Die künstliche Intelligenz
wird unser Leben in einer Art und Weise verändern, wie es
wahrscheinlich davor der Buchdruck getan hat; und dann zu sagen: Na ja, das
machen wir uns unter den Regierungsparteien aus und wir hören
nicht auf die Expertise von außen!, das halte ich für
fahrlässig, denn diese Expertise könnte man in genau solch einem
Begutachtungsprozess einholen.
(Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Die Bundesregierung tut also wieder einmal das, was gut aussieht, nämlich ein bisschen Show: Benennen wir etwas schön, und dann tun wir weiter.
Gestern wurde uns ein Organigramm zugeschickt, wie diese KI-Servicestelle ausschauen soll. Das ist sehr lustig, da gibt es rechts und links Säulen – überspitzt gesagt, Herr Staatssekretär – und in der Mitte ist Herr Staatssekretär Tursky als Staatssekretär, der diese sozusagen verbinden soll, abgebildet.
Wir haben nun folgende
Situation: Erstens will Herr Staatssekretär Tursky so schnell wie
möglich weg aus seinem Amt, soweit mir das bewusst ist, und
Bürgermeister in Innsbruck werden. Zweitens wird es vielleicht nicht immer
so sein, dass wir einen Staatssekretär für Digitalisierung haben. Wir
stehen
vor Neuwahlen – das ist der nächste Tagesordnungspunkt, der
relativ bald kommen wird (Zwischenruf der Abg. Voglauer) –,
und was passiert dann mit
dieser KI-Servicestelle, wenn es
plötzlich gar keinen Staatssekretär für Digitalisierung
mehr gibt? – Die ist weg. Das zeigt eben, dass diese Bundesregierung
oft sehr oberflächlich, nicht in die Tiefe gehend arbeitet.
Wir sehen das auch bei anderen
Themen. Beim Thema generelle Datenstrategie, das uns und auch diese
Regierung sehr beschäftigen sollte, geht
auch nichts weiter. Wir wissen, wie die Situation ist, wir haben ganz, ganz
viele Daten im staatlichen Umfeld liegen, und man könnte mit diesen Daten
sehr,
sehr viel machen und Dinge herausfinden und weiterentwickeln. Auch staatliche Institutionen könnten mit diesen Daten besser arbeiten.
Leider sieht man davon sehr
wenig. Das ist von dieser Bundesregierung ambitionslos, wie so vieles im
Digitalisierungsbereich, aber auch darüber hinaus. Ich habe insbesondere
diesen großen Österreichplan, der hier präsentiert
und von allen wie eine Dauerwerbeeinschaltung in die Kamera gehalten wird, sehr
genau studiert – auch dort steht sehr wenig drinnen.
Ich halte es aber für ein
sehr, sehr wichtiges Thema und deswegen stelle
ich folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Endlich Versprechen umsetzen und nationale Datenstrategie erstellen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, im ersten Quartal 2024 eine nationale Datenstrategie vorzulegen, die angekündigte Verknüpfung von Registerdaten voranzubringen sowie die zentrale Informationsstelle im Rahmen des Data Governance Acts zu benennen.“
*****
Ich glaube, das wären die Dinge, um die sich die Bundesregierung jetzt kümmern sollte, weil wir da höchste Eisenbahn haben, längst in die Umsetzung gehen sollten; auch die europäischen Ebenen haben ja schon die Beschlüsse gefasst. Wir sollten liefern, aber Sie fokussieren sich momentan lieber auf Nebelgranaten. (Beifall bei den NEOS.)
18.20
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Endlich Versprechen umsetzen und nationale Datenstrategie erstellen
eingebracht im Zuge der
Debatte in der 249. Sitzung des Nationalrats
über KommAustria-Gesetz und Telekommunikationsgesetz (2419 d.B.) –
TOP 9
Die Einrichtung der neuen
KI-Servicestelle wurde überraschend über einen Initiativantrag der
Regierungsabgeordneten ermöglicht1. Die rechtliche Grundlage
der zukünftigen KI-Behörde, die KI-Verordnung, ist bisher nicht
einmal auf EU-Ebene angenommen worden. Anstatt eine umfassende Beteiligung
durch ein Begutachtungsverfahren zu ermöglichen, wurden unter
unbegründetem Zeitdruck rasch noch 700.000 Euro ausgegeben. Diese Vorgehensweise
erscheint insbesondere überraschend, da vonseiten der Bundesregierung und
vor allem vonseiten
des Staatssekretärs Tursky betont wurde, wie wichtig das Thema
künstliche Intelligenz ist. Allein deshalb wäre für die
Einrichtung einer KI-Servicestelle ein ordnungsgemäßes
Begutachtungsverfahren mit der Möglichkeit zur Stellungnahme und einer
ernsthaften wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) angebracht
gewesen. Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass diese Begutachtungsfahren samt
WFA formal vorgesehen wären, auch wenn sich innerhalb der Regierungsfraktionen andere
Gewohnheiten breitgemacht haben. Der Zeitdruck scheint sich nur mehr aus dem Terminplan des Staatssekretärs
zu ergeben (Gemeinderatswahl
in Innsbruck) und weniger einer inhaltlichen Logik zu folgen.
Die Bundesministerien und ihre nachgelagerten Stellen
hüten gewaltige Datenmengen, die nicht miteinander verknüpft
sind, was die Nutzung und Auswertung erheblich erschwert. Dieses
Datenchaos stellt einerseits unnötige Hindernisse
für die heimische Forschung auf, erhöht Ineffizienz sowie Kosten der
öffentlichen Verwaltung und verhindert, dass heimischen Unternehmen ein
gewisser Zugang zu anonymisierten öffentlichen Daten
eingeräumt wird. Die Organisation öffentlicher Daten ist daher auch
essenziell, um eine schnellere Entwicklung
und praktische Anwendung von KI-Technologien in Österreich zu
ermöglichen. Im
Bereich Daten ist in dieser Legislaturperiode leider viel zu wenig passiert, die einzelnen Ministerien sitzen weiterhin auf ihren Datensilos. Die Erstellung einer nationalen Datenstrategie, die umfassende Verknüpfung von Registerdaten sowie die Umsetzung des Data Governance Acts sind immer noch nicht erfolgt. NEOS haben in mehreren Entschließungsanträgen 2916/A(E)2, 3673/A(E)3 auf die kommenden europäischen Datenräume in diversen Bereichen und auf die Notwendigkeit einer zeitnahen Erarbeitung einer nationalen Datenstrategie hingewiesen.
Das neue ÖVP-Programm (Österreichplan) scheint
in diesem Bereich nicht besonders ambitioniert zu sein. "Öffentliche
Daten" bzw. "Registerdaten" und deren Nutzbarmachung werden
darin nicht mal erwähnt. Sehr vage steht zu Daten
lediglich: "Schaffung eines praxistauglichen rechtlichen Rahmens im
Bereich der Datennutzung, des Datenaustausches sowie der
Datenverfügbarkeit".
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der
Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, im ersten Quartal 2024
eine nationale Datenstrategie vorzulegen, die angekündigte
Verknüpfung von Registerdaten voranzubringen sowie die
zentrale Informationsstelle im Rahmen des Data Governance Acts zu
benennen."
1 https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3821
2 https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2916
3 https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3673
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Süleyman Zorba – Bitte.
18.21
Abgeordneter Süleyman Zorba
(Grüne): Frau Präsidentin!
Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzte
Zuseherinnen und
Zuseher! Künstliche Intelligenzen hier, künstliche Intelligenzen
dort – man kann sich derzeit kaum vor den Schlagzeilen retten. Neben
dem Hype, der nicht
ganz unberechtigt ist, gibt es aber auch gesellschaftliche und ethische
Entwicklungen und auch die Rechtssicherheit, die man nicht vergessen darf, die
nicht untergehen darf.
Ein Beispiel, warum es neben
all den wichtigen, positiven Dingen auch
Gefahren gibt: Vergangene Woche sind Nacktbilder der Sängerin Taylor Swift
in sozialen Medien aufgetaucht, die mittels Deepfakes oder mit künstlichen
Intelligenzen erstellt worden sind. Es wurde sogar die Möglichkeit
eingeschränkt, ihren Namen auf X, vormals Twitter, zu suchen. In diesem
Fall ist die Betroffene eine berühmte Sängerin, die die
Möglichkeiten hat und auch mit den Privilegien ausgestattet ist, sich
dagegen zu wehren. Die Gefahr besteht darin,
dass eben solche Programme und Anwendungen breit verfügbar sind. Mit geringem
Ressourcenaufwand kann man von jeder beliebigen Person solches
Material herstellen, wie es zum Beispiel in Spanien an einer Schule passiert
ist, wo von Mitschülerinnen Nacktbilder mit KI-Tools erstellt worden sind.
Es
kam dadurch zu dementsprechend großen Problemen.
Auch das
Verteidigungsministerium hat vor Kurzem im Risikobild 2024 vor Desinformationskampagnen
gewarnt, die natürlich mithilfe von Deepfakes eine
noch gefährlichere Möglichkeit bieten, die Demokratie zu
unterminieren.
Deshalb ist es wichtig gewesen,
dass es nach langen und zähen Verhandlungen auf europäischer Ebene im
Trilog endlich eine Einigung zum AI-Act gegeben hat. Er ist
nicht unumstritten, das liegt aber auch ein bisschen in der Natur der Sache. Es
wird in Zukunft keinen Lebensbereich geben, in dem künstliche Intelligenzen
nicht Teil davon werden. Um sicherzustellen, dass Österreich nicht
abgehängt wird und damit Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger
eine zentrale Anlaufstelle haben, bringen wir heute die KI-Servicestelle
in Umsetzung.
Die Aufgaben der Servicestelle
erstrecken sich vom Aufbau von Know-how, die Bereitstellung von
Fachinformationen über Beratungen und Analysen bis
hin – in weiterer
Zukunft – zur Zertifizierung und Marktüberwachung von KI-Anwendungen.
Unter anderem werden Unternehmerinnen und Unternehmer
die Möglichkeit haben, sich beraten zu lassen und abzuklären, welche
rechtlichen Vorgaben einzuhalten sind und welche regulatorischen
Einschränkungen
gelten, vielleicht auch Verbote, und welche Dinge sie nicht einsetzen
dürfen. Dasselbe gilt auch für Konsumentinnen und Konsumenten. Die
Servicestelle wird die nötige Transparenz herstellen und die
Möglichkeit zum Wissensaufbau zur Verfügung stellen.
Damit das alles nicht im luftleeren Raum passiert, wird auch die österreichische KI-Strategie aus dem Jahr 2021 mit Einbindung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Sozialpartnern überarbeitet werden.
Im Dezember wurde auch ein
Beirat, der ja heute schon angesprochen
worden ist, mit namhaften Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ethik,
Forschung, Ökonomie, Recht und Technik vorgestellt. Dieser Beirat wird
die Bundesregierung und die Servicestelle beraten und auch bei der Weiterentwicklung
der KI-Strategie zur Verfügung stehen und mitwirken.
Ich fasse noch einmal zusammen: Mit der KI-Servicestelle
gehen wir einen
sehr wichtigen Schritt, um uns auf den AI-Act vorzubereiten. Informationen, Weiterbildungen
und Beratungen werden mit einem Servicegedanken für Konsumentinnen und
Konsumenten sowie Unternehmen bereitgestellt. Die Servicestelle wird dazu
dienen, Transparenz und Vertrauen im Umgang
mit künstlichen Intelligenzen herzustellen. Stakeholdern wie den
Sozialpartnern oder NGOs wird auch die Möglichkeit gegeben, sich aktiv in
die Weiterentwicklung einzubringen.
Sei es im privaten oder im
unternehmerischen Umfeld: Die Entwicklung
und Anwendung von künstlicher Intelligenz werden in Zukunft ein
entscheidender Faktor für unseren Wohlstand sein. Dabei ist es wichtig,
eine ausgewogene Balance zwischen der Förderung von Innovationen und
einer notwendigen Regulierung zu finden. Das erfordert einen sensiblen Ansatz,
den wir verfolgen, um das Potenzial von künstlichen Intelligenzen zu
nutzen
und auch die Risiken zu minimieren. Es ist wichtig, dass sichergestellt wird,
dass der Datenschutz und Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten nicht
dem AI-Hype zum Opfer fallen.
Ich bin froh, dass
Österreich nicht abwartet, um danach von den Entwicklungen
überrumpelt zu werden, sondern dass wir mit der Einsetzung dieser
KI-Servicestelle als eines der ersten Länder in der Europäischen
Union aktiv einen wichtigen Schritt setzen.
Zuletzt noch ein Appell an uns als Parlament: Wir befinden
uns im Superwahljahr, und vermutlich ist auch die Versuchung sehr
groß, mit KI-Tools Wahlkampf oder Desinformation zu betreiben. Ich
glaube, damit wir uns nicht gegenseitig und auch nicht der Demokratie schaden,
sollten wir davon absehen, diese Tools im Superwahljahr stark
einzusetzen. – Danke schön. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.25
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Staatssekretär Florian Tursky zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär
im Bundesministerium für Finanzen Florian Tursky, MBA MSc: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Besucherinnen und
Besucher! Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht noch via Livestream!
Ich freue mich ganz besonders,
heute darüber zu sprechen, dass Österreich bei der künstlichen
Intelligenz und auch bei der Umsetzung des AI-Acts vorangeht.
Bei der Digitalisierung – das fällt uns
insgesamt auf – ist es auch für uns Politikerinnen und
Politiker immer schwierig, wirklich Beispiele zu bringen, auch genau zu sagen,
worum es eigentlich geht: Digitalisierung per se, der Begriff
des Übergangs vom Analogen ins Digitale und das Thema der künstlichen
Intelligenz. Wenn wir uns ehrlich sind, wurde wahrscheinlich auch hier im
Hohen
Haus in den vergangenen Jahren bis vor einem guten Jahr relativ wenig
über künstliche Intelligenz diskutiert. Mir ist es genauso gegangen,
als ich auf meinen ersten Europäischen Rat im Juni 2022 gefahren bin.
Auch dort
war der AI-Act ein allgemeiner, kleiner Punkt, und als ich in den Medien
darüber gesprochen habe, hat das niemanden interessiert.
Diese Situation hat sich aber dann schlagartig
geändert, als im November 2022 das erste wirklich Tool
für die Menschen herausgekommen ist, mit dem jeder ausprobieren konnte,
was wirklich künstliche Intelligenz ist.
Sie kennen es, es war Chat-GPT, und plötzlich konnte jeder etwas damit anfangen.
Davor haben vielleicht viele noch an den Terminator oder an
Knight Rider gedacht, und plötzlich konnte jeder selbst auf seinem Handy
ausprobieren, was eben genau diese künstliche Intelligenz ist.
Da sind wir bei der ersten großen Diskrepanz, wenn wir
über künstliche Intelligenz sprechen. Seit Jahrzehnten bald
haben sich die österreichische Wirtschaft und Industrie mit künstlich
intelligenten Lösungen als integraler Bestandteil der
Digitalisierung beschäftigt. In der Bevölkerung haben wir es jedoch
nicht geschafft, dieses Thema auf den Boden zu bringen, bis es
leider wieder einmal – und das ist schon zu kritisieren –
einen amerikanischen Hyperscaler gebraucht hat, der das Ganze auf den Boden
gebracht hat.
Die Europäische Union hat aber in dieser Zeit nicht
geschlafen und hat bereits seit einigen Jahren den AI-Act diskutiert. Dann sind
einmal zwei Meinungen aufgekommen. Die eine Meinung war: Wahnsinn!
Während die anderen innovativ sind, reguliert Europa schon wieder!,
und die anderen haben aufgerufen: Jetzt kommt die künstliche
Intelligenz, und ihr habt es noch
nicht reguliert!
Die Europäische Union hat
sich aber mit dem AI-Act als erstes multinationales Konstrukt genau dieses
Themas angenommen, weil wir an der Schwelle
einer Technologie stehen, an der wir klar sagen müssen: Wir müssen
zwar die Chancen nützen, aber gleichzeitig gibt es Dinge bei einer neuen
Technologie – ähnlich wie wir es zum Beispiel bei der
Genforschung gesehen haben –, die wir nicht wollen.
Deshalb ist der Ansatz des
AI-Acts ein risikobasierter Ansatz, was, glaube
ich, von allen Parteien – so zumindest mein
Kenntnisstand – geteilt wird, dass man KI nicht prinzipiell
reguliert, sondern auf einer Pyramide zwischen niedrigem Risiko, mittlerem
Risiko, hohem Risiko und unannehmbarem Risiko einteilt.
Wir wollen aufgrund unserer Einstellung in Europa, weil wir –
insbesondere auch in Österreich – mit einem stark verhafteten
digitalen Humanismus den Menschen im Mittelpunkt der Digitalisierung
sehen, dass gewisse Dinge
eben nicht möglich sind.
Ein Beispiel ist Social Scoring oder dass künstliche Intelligenz nicht uneingeschränkt in der Versicherungswirtschaft oder in AR-Prozessen eingesetzt werden darf – und dafür habe ich auch, nicht zur Freude aller, gekämpft.
Allerdings muss das
natürlich irgendjemand vollziehen, und da sind wir bei einem Punkt, der
für die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs bei der
künstlichen Intelligenz entscheidend wird. Wer gibt unseren
Unternehmerinnen und Unternehmern Rechtssicherheit? Ich rede wiederum
nicht von großen Hyperscalern, die Hundertschaften an
Anwältinnen und Anwälten haben werden, die diese Rechtssicherheit
für sie zumindest vermeintlich herstellen, sondern
ich spreche von den kleinen und mittleren Unternehmen in Österreich und
wie diese Rechtssicherheit erlangen können, dass die
künstlich-intelligenten Lösungen, die sie einsetzen, auch wirklich
verwendet werden dürfen.
Da haben wir diesen Ansatz gewählt, eine KI-Behörde beziehungsweise eine vorgelagerte KI-Servicestelle zu schaffen, die genau diese Rechtssicherheit schafft. Herr Abgeordneter Hoyos: Ja, das machen wir, bevor der AI-Act in
Kraft ist; er
wird nächste Woche abgestimmt. Sie haben zu Recht in Ihrer
Rede kritisiert, dass wir in Österreich manchmal bei der Umsetzung
europäischer Regulatorien hinterherhinken. Sie haben auch zu Recht den
Data
Governance Act ins Treffen geführt, über den ich noch sprechen werde.
Diesmal ist das aber nicht der Fall. Warum? – Weil wir jetzt eine
KI-Servicestelle einsetzen wollen, um in Österreich schnellstmöglich
fähig zu sein, KI-Lösungen nach dem AI-Act zu zertifizieren. Wir
werden damit neben Holland und
Spanien das einzige Land sein, das eine solche Einrichtung hat, um den Wettbewerbsvorteil
für die österreichischen Unternehmen zu schaffen, dass hier
in Österreich für ganz Europa gültige KI-Lösungen in
Verkehr gebracht werden können. (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Grünen.)
Darum geht es bei
der KI-Servicestelle. Es geht um die Beratung der Bürgerinnen und
Bürger und der Unternehmerinnen und Unternehmer, damit sie Rechtssicherheit
haben. Dafür braucht man einen wissenschaftlichen Beirat, der das auf Basis
der Ethik, des digitalen Humanismus sowie der technischen und juristischen
Voraussetzungen bewerten kann und dann die
KI-Servicestelle dementsprechend richtig berät, damit auch die Unternehmerinnen
und Unternehmer richtig beraten werden – deshalb dieser Ansatz.
Nein, es geht dabei nicht um die
vollinhaltliche Umsetzung der KI-Strategie. Ich verstehe den Ruf nach der
Sozialpartnerschaft in diesen Gremien als Missverständnis. Es ist
absolut notwendig, dass wir alle Stakeholder und natürlich auch die
österreichische Sozialpartnerschaft in die Erstellung der
KI-Strategie einbinden. Die KI-Servicestelle ist ein Bereich unserer Vorgangsweise
bei der KI. Wir haben mehrere Dinge präsentiert: Wir überarbeiten die
KI-Strategie zusätzlich und wir schaffen ein breites Bildungsangebot
in der digitalen Kompetenzoffensive – da sind die Sozialpartner
komplett eingebunden. Die digitale Kompetenzoffensive bietet alleine in
diesem Jahr
4 500 Workshops, in denen künstliche Intelligenz ein absoluter Fokus
ist – unter enger Einbindung der Sozialpartnerschaft.
Auch bei der
KI-Strategie wird es aufgrund der neuen Voraussetzungen innerhalb der
künstlichen Intelligenz notwendig sein, die Sozialpartnerschaft und alle
Stakeholder einzubinden. Ich habe mir deshalb gestern noch erlaubt,
das angesprochene Organigramm mit allen überblickbaren Informationen zur
Verfügung zu stellen, damit Sie sehen, was wir in diesem Bereich wirklich
vorhaben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich darf zum
Schluss noch auf den Antrag, der von Abgeordnetem Hoyos eingebracht wurde,
zu sprechen kommen. Ja, bei der Umsetzung des Data Governance Acts sind wir im
Rückstand. Ich habe diese Aufgabe vor ein paar wenigen Monaten
übertragen bekommen. Wir sind jetzt so weit, dass
wir auch das erfüllen werden. Wir werden bis Ende dieses Quartals auch
eine neue Datenstrategie mit den entsprechenden Benennungen präsentieren
können. Es geht – wie von Ihnen richtigerweise angesprochen
wurde – darum, dass wir unsere Register und unsere Datenschätze
der Wissenschaft,
Forschung, aber auch den Unternehmerinnen und Unternehmern zur Verfügung
stellen. Wir haben bereits zahlreiche Initiativen dazu gestartet, zum Beispiel in der
Gesundheitsreform von Bundesminister Johannes Rauch, was die Gesundheitsdaten
betrifft.
Am Ende des Tages wird es bei der
künstlichen Intelligenz darum gehen,
die Chancen für die Österreicherinnen und Österreicher zu
nützen – und damit beschäftige ich mich inzwischen seit
zwei Jahren. Uns muss bewusst sein,
dass die Art und Weise, wie wir zwar die Risiken ansprechen, aber die Chancen
von Innovation, künstlicher Intelligenz und Digitalisierung nützen,
entscheidend für den österreichischen Standort sein
wird. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen.)
18.35
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
18.35
Abgeordnete Katharina Kucharowits
(SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte
vorweg sagen, ich finde es gut, dass Österreich eine Vorreiter:innenrolle
in der Umsetzung des AI-Acts einnimmt. Es ist positiv, dass
ein erster Schritt gesetzt ist, statt der
KI-Behörde, die ja irgendwann einmal kommen muss, diese
KI-Servicestelle zu etablieren. So weit wäre es eigentlich
gut.
Jetzt komme ich aber zum Aber.
Das war – und es ist heute schon erwähnt worden –
eine Schnell-schnell-Aktion. Es gab einen Initiativantrag von den Grünen
und von der ÖVP, bei dem wieder einmal alle anderen Fraktionen nicht
eingebunden waren. Ich möchte nicht wehleidig sein, weil es nicht darum
geht. Es waren aber auch alle anderen nicht eingebunden – auch
nicht Expertinnen und Experten. Um nämlich etwas wirklich Gutes und
Fundiertes auf die Füße zu stellen, ruft man
Begutachtungsverfahren ins Leben und
lässt in einer Demokratie Expert:innen, Zivilgesellschaft und viele mehr
mitreden. All das ist leider wieder einmal nicht passiert. Das ist sehr, sehr
schade, Herr Staatssekretär – wirklich sehr, sehr schade. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Servicestelle für künstliche Intelligenz
adressiert genau eine Gruppe – das sei auch
erwähnt –, der Herr Staatssekretär hat es soeben in seinen
Ausführungen noch einmal untermauert: Es geht ganz einfach um die
Rechtssicherheit von KI-Anwendungen für Unternehmen – Punkt.
Es geht nicht darum, ob Bürgerinnen und Bürger dort
Informationen bekommen, wie Kollege Zorba ausgeführt hat. (Abg. Zorba:
Wer verwendet diese Anwendungen?) –
Nein, diesen gesetzlichen Auftrag gibt es in eurem Antrag nicht, das steht
nicht drinnen. Das würden wir uns wünschen, das würden wir
fordern, aber das
gibt es nicht. Es ist eine reine Anlaufstelle für Unternehmen, okay,
aber nicht das, was ihr hier heute sozusagen verkaufen wollt. Das stimmt
einfach nicht.
Was du auch erwähnt hast,
ist das Beispiel Taylor Swift, der aktuell prominenteste und populärste
Fall von Deepfakepornovideos. Diese KI-Servicestelle ist keine Servicestelle
für betroffene Bürgerinnen. Man könnte als betroffene
Bürgerin dort nicht hingehen und sich Informationen holen.
Du hast das als Beispiel genannt, Kollege Zorba. Das ist davon nicht umfasst,
so wie viele, viele Lebensrealitäten von uns allen nicht umfasst
sind – weder
im Job, noch in der Schule, in Ausbildungen oder an der Uni. Wir Frauen sind im
Besonderen von KI-Anwendungen betroffen, nämlich durch die Erweiterung
des Gewaltbegriffs im Netz. Sexualisierte Gewalt und all das ist davon
nicht umfasst, übrigens auch kein Konsument:innenschutz, kein
Datenschutz – nichts davon.
Mit dem Beirat kann man diese Kritik ganz gut untermauern,
weil dieser
einfach mit wenigen Disziplinen besetzt ist. Es fehlt völlig die
Wissenschaft im Bereich der Bildung, im Bereich des Sozialen und im Bereich von
Genderfragen. Die Zivilgesellschaft wird im Beirat auch nicht
abgebildet. Das ist unser großer Kritikpunkt und deswegen werden wir dem
heutigen Antrag leider
keine Zustimmung erteilen können, weil für uns eine umfassende
KI-Servicestelle für alle Bürgerinnen und Bürger da sein
muss, vor allem divers sein
muss. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
18.38
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Meri Disoski zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher, insbesondere hier auf der Galerie! Wir haben ja heute die Europastunde mit dem Thema Sicherheit begonnen und haben da unterschiedliche Aspekte herausgeschält, die in diesem Sicherheitsthema drinnen sind.
Wir – oder zumindest
einige Fraktionen – waren uns darin einig, dass Sicherheit auch mit
dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu tun hat. Das,
sehr geehrte Damen und Herren, ist ein großes Problem, das uns hier im
Hohen Haus ja schon sehr lange begleitet – leider, muss ich sagen.
Diese Gewalt,
von der wir sprechen, hat ja sehr viele unterschiedliche Formen und Facetten.
Sie kann körperlich oder psychisch sein und circa seit Beginn der
2010er-Jahre ist sie immer öfter auch eines: digital.
Bekannte Begriffe sind Revengeporn,
also Rachepornos, Fakenudes, gefälschte Nacktbilder, oder Sextortion, bei
der es darum geht, dass Videos und
Fotos gegen den Willen der Betroffenen veröffentlicht werden. All diese
Begriffe haben unterschiedliche Wortlaute, aber sie beschreiben im Wesentlichen
ein Problem, nämlich digitale geschlechtsspezifische Gewalt.
Erinnern Sie sich: Um 2014 herum war es so, dass man ja die ganzen Daten meistens in irgendwelchen Cloudaccounts gespeichert hat, dass dann Täter diese gehackt haben und versucht haben, mit der Zuhilfenahme unterschiedlicher Programme – beispielsweise Photoshop – Bilder so zu bearbeiten, dass sie mehr oder weniger realitätsgetreu pornografische Inhalte dargestellt haben.
Neuerdings „hilft“ – unter Anführungszeichen – künstliche Intelligenz dabei, dass diese digitalen Gewaltakte sehr viel schneller und sehr viel realitätsgetreuer ausgeübt werden können. Somit werden auch die Deepfakes, die so erstellt werden, umso gefährlicher, nämlich für die Betroffenen, die dem im Moment in weiten Teilen wehrlos ausgesetzt sind. Diese Betroffenen sind – wir haben es im Laufe der Debatte jetzt schon ein paar Mal gehört – vor allem eines, nämlich weiblich. Es sind sehr viele, und die Zahl der Betroffenen ist leider exponentiell steigend.
Kollege Zorba hat es vorhin schon gesagt und dieses Beispiel
aus Spanien erwähnt, wo im September des Vorjahres an mehreren spanischen
Schulen plötzlich künstlich generierte Nacktbilder von
Schülerinnen aufgetaucht sind, die von Schulkollegen in Umlauf gebracht
worden sind, womit man
versucht hat, die Mädchen unter Druck zu setzen, zu erpressen. Das war, glaube ich, das erste Mal, dass die breite Öffentlichkeit bei diesem Thema wachgerüttelt worden ist.
Wir haben schon mehrfach gehört, es kann alle betreffen, es kann auch Superstars betreffen. Taylor Swift ist genannt worden, die ja jetzt tatsächlich trotz bestehender Verbote auf diversen Plattformen nicht davor geschützt werden konnte, dass KI-gefälschte pornografische Darstellungen von ihr in Umlauf gebracht worden sind, zigmillionenfach geteilt, geshart, angesehen worden sind. Das ist natürlich ein massiver Eingriff, eine massive Grenzüberschreitung und Gewalthandlung.
Was wir noch sehen, ist, dass bislang eigentlich kein Land
und auch keine Plattform in irgendeiner Weise schnell greifende, wirksame
Maßnahmen hat,
damit sich Betroffene gegen solche Übergriffe schützen können.
Dabei wird es aber von Tag zu Tag eigentlich wichtiger, dass man
Möglichkeiten schafft,
sich gegen diese Gewaltakte zu wehren, weil – und ich finde, diese
Zahl ist sehr erschütternd; das müssen Sie sich wirklich vergegenwärtigen –
es heutzutage nur 25 Minuten dauert und einzig und allein ein
scharfes – im Sinn von gut aufgenommenes –
Porträtfoto braucht, damit jemand von jemandem Deepfakepornovideos
erstellen kann: ein Foto, in 25 Minuten ein Deepfakepornofilm.
Umso wichtiger ist es,
dass die neue Servicestelle für künstliche Intelligenz,
die wir heute hier auf den Weg bringen, tatsächlich einen ersten
Schritt in die richtige Richtung darstellt,
weil diese Servicestelle neben ihrer beratenden, analysierenden, informierenden
Funktion durch den elfköpfigen Beirat, von dem wir jetzt auch schon
gehört haben, natürlich diese und auch die nächstfolgenden Regierungen
dabei beraten soll, wie man technische, ethische und auch gesellschaftliche
Aspekte, die in Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz stehen, und
Probleme, die damit auftreten, wirklich gut und fundiert bearbeiten kann.
Selbstverständlich beinhaltet das auch das Thema Gewaltschutz und
das Thema Sicherheit von Frauen im Sinne von Cybersicherheit von
Frauen. (Zwischenruf der Abg. Kucharowits.)
Die Dringlichkeit ist
jedenfalls gegeben, und es ist gut, dass wir diesen ersten Schritt gehen
können. Wir können und dürfen – und ich glaube, da
sind wir uns einig, so wie ich die Debatte verstanden habe – bei der
Behandlung von künstlicher Intelligenz und ihren Anwendungen in allen
Arbeits- und Lebensbereichen, die es so gibt, nicht nur über die
positiven Aspekte sprechen,
die mit diesen digitalen Intelligenzen einhergehen, sondern wir müssen
auch über die missbräuchliche Verwendung dieser Intelligenzen reden,
damit
wir proaktiv und präventiv Lösungsmöglichkeiten schaffen. Das
machen wir in Zukunft mit fachlicher Unterstützung.
Ich persönlich finde es sehr gut, dass uns dieser
erste Schritt gelingt, und
hege sehr große Hoffnungen, dass weitere Schritte folgen werden. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.43
Präsidentin
Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun
niemand mehr gemeldet.
Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung
über den Gesetzentwurf samt Titel
und Eingang in 2419 der Beilagen.
Dürfte ich nur ersuchen, dass Nichtabgeordnete die Reihen während des Abstimmungsvorgangs verlassen? – Danke vielmals.
Wir gelangen zur Abstimmung
über den Gesetzentwurf samt Titel und
Eingang in 2419 der Beilagen.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem zustimmt, den bitte ich auch um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Damit kommen wir nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend
„Endlich Versprechen umsetzen und nationale Datenstrategie erstellen“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3066/A der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird (2418 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 10. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Jörg Leichtfried. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor kurzer Zeit einen der wenigen Lichtblicke dieser Regierungstätigkeit erlebt (Abg. Steinacker: Eine sehr einseitige Sichtweise, Herr Kollege!), und die Sozialdemokratie ist als konstruktive Kraft in diesem Haus natürlich bereit, gute Dinge zu unterstützen.
Das kann aber nicht die
wirkliche Tristesse dieses Regierungshandelns auch nur im Geringsten verdecken.
Wir sind immer noch das Land mit der höchsten Teuerung in ganz Westeuropa.
Wir sind immer noch das Land, in dem die Menschen unter viel zu hohen
Energie- und Lebensmittelpreisen leiden. Wir
sind immer noch das Land, in dem die Mieten beispiellos hinaufgeschnalzt sind
und der Bundesgesetzgeber nichts dagegen unternommen hat. Wir sind
immer noch das Land mit einer Art von Zweiklassenmedizin, die langsam haarsträubend
wird und aufgrund derer Menschen monatelang auf Termine
warten müssen. Wir sind immer noch das Land, in dem man die Übergewinnsteuer für Konzerne wieder abschafft und dafür Millionen von Menschen mit der CO2-Steuer bestraft.
Bei all diesen Dingen haben Sie
keinen Plan, keinen Willen, die Probleme zu lösen, oder es ist Ihnen
einfach wurscht, geschätzte Damen und Herren von den Regierungsfraktionen.
So geht man nicht mit den Menschen in diesem Land
um. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich bin mir nie ganz sicher, was schlimmer ist – diese Nichttätigkeit bei den wahren Problemen der Menschen in Österreich oder das, was Sie jetzt gemacht haben, das, was insbesondere die ÖVP in zwei Regierungen, zuerst gemeinsam mit der FPÖ und dann gemeinsam mit den Grünen, gemacht hat:
2018, Einführung des 12-Stunden-Tags, der 60-Stunden-Woche: Das war ein arbeitsrechtlicher, arbeitsmarktpolitischer Skandal, geschätzte Damen und Herren, ein unglaublicher Rückschritt.
Auch 2018, die Zerschlagung der
Krankenkassen mit dem Versprechen, dass es eine Patient:innenmilliarde gibt:
Diese Milliarde hat es nie gegeben. Das
Einzige, was passiert ist, ist, dass die Versorgung der Menschen in
Österreich verschlechtert worden ist.
2020, Aus der Hacklerregelung: Die Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, die vielleicht nicht mehr arbeiten können, haben Sie mit dem Aus der Hacklerregelung im Stich gelassen.
2022 gab es als Draufgabe die Senkung der Gewinnsteuern bei großen Unternehmen.
Sie haben gegen unsere Energiepreisbremse, gegen das
Aussetzen der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, gegen ein Verbot von
Glyphosat, gegen den Rechtsanspruch auf kostenlose Kinderbetreuung ab dem
ersten Lebensjahr und gegen härtere Strafen für
Spitzenpolitiker:innen bei Korruption gestimmt. Das war insgesamt Ihre
Leistung. Das war keine Leistung!
Ich sage Ihnen jetzt etwas, sehr geehrte Damen und Herren –
ich sage
das immer wieder –: Showpolitik ersetzt keine Politik für die
Menschen im Land. (Abg. Lukas Hammer: Quod erat
demonstrandum! – Abg. Schwarz: Bitte, Jörg!)
Es wird Zeit, dass man diesem Schrecken ein Ende setzt, es
wird Zeit für eine neue Regierung, es wird Zeit für einen echten
Reformkanzler. – Danke.
(Beifall bei der SPÖ.)
18.49
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Michael Hammer zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer
(ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren
jetzt – wir haben sie nicht gezählt, aber die ganze Legislaturperiode über
beschäftigen wir uns mit Neuwahlanträgen der Opposition –
den
x-ten Neuwahlantrag, in diesem Fall einen von der Freiheitlichen Partei.
Es ist ja fast ein bisschen
bezeichnend, dass die FPÖ einen Neuwahlantrag einbringt, gleichzeitig aber
kaum Abgeordnete zu dieser Debatte entsendet. Ich glaube, ihr wollt neu
wählen, damit ihr frische Kräfte hereinbekommt –
die jetzigen wirken etwas müde. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen.)
Ja, bei der SPÖ ist ja
nachvollziehbar, dass sie früher wählen möchte. Der neue
Vorsitzende, der sich nach einigen internen Wahlauseinandersetzungen
durchgesetzt hat, hat ja kein Nationalratsmandat. Ihr wollt ihn natürlich
hier hereinbringen, damit er Philip Kucher von der Bürde des Klubobmanns
befreien kann (Abg. Stöger: Nein, Bundeskanzler will er werden!)
und hier seine marxistischen Thesen verbreiten kann. (Abg. Heinisch-Hosek:
Was
redet der Hammer schon wieder?)
Bei der FPÖ ist es etwas
anders. Mich beschleicht das Gefühl, dass die FPÖ mittlerweile auch
mitbekommt, dass sich die Stimmungslage etwas
dreht (Heiterkeit der Abgeordneten Belakowitsch und Fürst)
und die Umfragen, an denen Sie immer schnuppern und an denen Sie sich
ergötzen, sich nicht so entwickeln. Es geht etwas nach unten, wie man
merkt. Das Prädikat Volkskanzler, das Sie so gerne verwenden –
ich kann mich an Plenarsitzungen erinnern, in denen jeder Abgeordnete
fünfmal Volkskanzler gesagt hat –
(Abg. Lausch: ... Funktionäre von euch ...!), sagt
ihr jetzt gar nicht mehr, weil ihr wisst, niemand will diesen Volkskanzler und
schon gar nicht Kickl. (Beifall
bei der ÖVP. – Zwischenruf bei der FPÖ.)
Ihr merkt natürlich auch,
dass diese Dauerempörung und diese Dauerskandalisierung den
Österreicherinnen und Österreicher mittlerweile auf die Nerven
geht. Es gibt auch noch einen anderen Grund, und den halte ich schon wieder
für sehr bedenklich: Ihr wollt natürlich relativ bald wählen,
damit ihr in euren
Reihen eure Freunde von der Identitären Bewegung – die NGO von
rechts, wie es Kollege Kickl nennt – da hereinholen
könnt – sie konnten durch einen Sicherheitsmangel auf das Dach
des Parlaments klettern – (Zwischenrufe bei der FPÖ),
damit sie dann ohne Sicherheitsschleuse auf euren Plätzen Platz
nehmen können. Eure Freunde von den Identitären sind also auch ein
Grund, die wollt ihr schnell hereinholen. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen.)
Die Bevölkerung sieht es ja wie wir, es stellt sich überhaupt
nicht die Frage, wann gewählt wird. Die Bürgerinnen und
Bürger lehnen diese Wahlen ab, sie
wollen keine Neuwahlen. Es geht vielmehr darum, wohin die Reise geht und wohin
sich Österreich entwickelt. Ich möchte gar nicht aufzählen, was
die Erfolge der Regierung in den letzten Jahren waren: Wir haben ein
großes Projekt dieser Regierung, die ökosoziale Steuerreform, die
Entlastung
der Österreicherinnen und Österreicher (Abg. Kaniak: ...
CO2-Bepreisung!), die Abschaffung der kalten Progression
umgesetzt, das wird auch international gesehen. (Abg. Belakowitsch:
Entlastung? – Ruf bei der FPÖ: Die CO2-Steuer!)
Zum Beispiel wurde ganz bezeichnend gerade heute Finanzminister
Brunner mit dem
Europäischen Steuerzahlerpreis für die Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ausgezeichnet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Die FPÖ braucht sich auch
nicht auf Neuwahlen zu freuen. Ihr seid ja im Dauerwahlkampf. Ihr habt eure
Fakenewsfabrik ja schon seit Corona angeworfen. (Zwischenruf bei der
FPÖ.) Kollege Schnedlitz wird uns dann wieder
einen Gruß aus dieser Fakenewsküche vorbringen. Ja, bei Corona hat
man es ja gesehen: Ihr wollt ja nur skandalisieren. Kickl war der Erste, der
den Lockdown forderte, und – das steht ja in einem
Protokoll des Landesparteivorstands der Steiermark – um die Menschen
ist es euch da ja nie gegangen. Ihr wollt skandalisieren und die Gegner der
Coronamaßnahmen zu Wählern machen. Das steht im Kunasek-Protokoll. Es geht euch also nur um die Stimmen und
nicht
um die Menschen, wie wir dort gesehen haben. (Beifall bei der
ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Worum geht es? – Es
geht um ein Miteinander und nicht um ein Gegeneinander. Es geht
nicht, wie es Kollege Kickl vorbringt, um Missgunst, um Spaltung, um Treten, um
Fahndungslisten, um einen Kampf gegen das politische
System, dessen Teil Kollege Kickl am längsten –
30 Jahre – von allen Spitzenkandidaten ist. (Zwischenruf
des Abg. Lausch.) Kollege Kucher hat heute auch
schon ausgeführt, dass Kickl neben
seinem Abgeordnetengehalt als Generalsekretär noch
10 000 Euro versehentlich dazugekriegt hat. Der Bonze Kickl ist also
das System. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Kollege Kickl möchte ja Volkskanzler sein. Das
führt dann in eine rechte Volksrepublik, wie er es nennt, in der die
Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, politische Gegner und andere
Meinungen verfolgt werden. Wir haben –
vor allem im Vergleich zur Freiheitlichen Partei – ein Programm des
Bundeskanzlers, nämlich den Österreichplan. Uns geht es um
Gestalten statt Spalten, es geht um ein Miteinander, es geht um die Chancen im
Land. Es geht darum, Leistung wieder zu
stärken, Familien zu unterstützen und Sicherheit
zu gewährleisten.
Sicherheit gewährleisten
wir, indem wir Maßnahmen umsetzen, und nicht indem wir – wie
ihr das immer macht – große Sprüche klopfen. Als Kickl
Innenminister war, hat er überhaupt nichts zustande gebracht,
außer den Verfassungsschutz zu zerstören (Abg. Belakowitsch: ...
aber ihr werdet das machen, ...!)
und sich auf ein Ross zu setzen. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen.)
Ja, darum geht es bei der Wahl, darüber werden die Österreicherinnen und Österreicher entscheiden.
Liebe Freunde und Kolleginnen von der SPÖ und von der
FPÖ, ich habe
auch eine gute Nachricht: Die Wahlen kommen näher, sie werden heuer
stattfinden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Grünen. – Zwischenrufe bei
der FPÖ.)
18.54
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Michael Schnedlitz gelangt zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter
Michael Schnedlitz (FPÖ): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Hammer, es ist
durchaus in Ordnung, wenn du
hier heraußen deinen Gefühlen freien Lauf lässt. Ich verstehe
das,
wenn man nicht mehr oft die Chance dazu hat. Es ist also durchaus in Ordnung. (Beifall
bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Voglauer.)
Liebe ÖVP! Der Punkt ist nun einmal, dass niemand in
der Bevölkerung
Politiker mag, die Wahlversprechen brechen. (Abg. Voglauer: Da habt
ihr Erfahrung!) Das heißt, niemand in der Bevölkerung mag
Politiker, die vor
einer Wahl etwas versprechen, was sie dann nach der Wahl nicht halten und nicht
umsetzen. Ich glaube ja, das ist hier in diesem Haus bekannt.
(Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.)
Doch dann, sehr geehrte Damen und Herren, kam Wels. Dann kam Herr Nehammer und hat – man glaubt es kaum – allen Ernstes das Kunststück
zusammengebracht,
dass er das in einem Aufwaschen macht. Herr Nehammer geht nicht her und
verspricht vor der Wahl etwas, was er dann nach der
Wahl nicht umsetzt, sondern der schafft das sogar gleichzeitig, sehr geehrte
Damen und Herren! – Gratulation, das muss man
kommunikationstechnisch auch erst einmal auf den Boden bringen. (Beifall bei
der FPÖ.)
Da würde mich
interessieren – vielleicht kann es einmal jemand von der
Österreichischen Volkspartei erklären –, was euer Ziel
ist. Wenn das Ziel Unglaubwürdigkeit ist, dann hat das in Wels
wirklich sehr gut funktioniert,
dieses Betriebssystem Wählertäuschung (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner),
denn ich glaube ja gar nicht, dass ihr mittlerweile so weit von den Menschen entfernt
seid, dass ihr glaubt, dass das funktioniert.
Sollte das nämlich der
Fall sein, empfehle ich ganz einfach die Lektüre der Kommentare auf
der Facebook-Seite von Herrn Nehammer zur Nehammer-Rede. (Abg. Voglauer: ...
Lektüre der Staatsanwaltschaft Klagenfurt!) Ich darf nur einen kleinen
Auszug zitieren, das sind rund 1 500 Kommentare, sehr geehrte Damen
und Herren. Für die meisten würde man einen Ordnungsruf bekommen,
denn die Bevölkerung und die Leser dort haben mittlerweile
natürlich völlig berechtigt Zorn und Wut, was diese Politik betrifft,
aber lassen Sie mich grundsätzlich ein paar herausgreifen.
Da schreibt zum Beispiel ein
User auf der Facebook-Seite von Herrn Nehammer: Darf Satire denn
eigentlich wirklich alles? – Ein anderer schreibt: Wer sagt es
eigentlich dem Karl, dass er schon seit über zwei Jahren Kanzler
ist? (Zwischenruf der Abg. Reiter.) – Oder: Der
Kanzler hält eine Rede darüber, was er machen würde, wenn er
Kanzler wäre – kannst nicht erfinden. –
Oder zusammenfassend für die Sportler unter Ihnen: Wie unglaubwürdig
kann man eigentlich sein? Im Fußball würde man sagen, ein selbst
aufgelegtes Eigentor.
Fällt Ihnen auf, sehr geehrte Damen und Herren: In Wels hat es mit der Wählertäuschung nicht ganz funktioniert, denn die Menschen haben das längst
durchschaut. (Beifall
bei der FPÖ.) Aus dem großen Versuch eines Befreiungsschlags
ist ein Knieschuss geblieben, sehr geehrte Damen und Herren.
Statt Trendwende wurde die Glaubwürdigkeit weiter ramponiert, der
Untergang für die Österreichische Volkspartei sogar noch
beschleunigt. (Zwischenruf
der Abg. Reiter.) – Frau Kollegin, lassen auch Sie ruhig
Ihren Gefühlen freien Lauf! Wer weiß, wie lange Sie es noch
können, machen Sie nur weiter! (Beifall
bei der FPÖ.)
Ich weiß ja nicht, ob
Ihnen aufgefallen ist, was Sie bei dieser Veranstaltung auch noch mit
kommuniziert haben: 2024 setzt Bundeskanzler Nehammer gar
nichts mehr um. Nach der nächsten Wahl, 2025, wenn er dann Kanzler ist,
dann setzt er um, nicht jetzt, aus der Position der rechnerischen Stärke
mit 37,5 Prozent des Wählervertrauens heraus. Jetzt setzt er nichts
um, aber dann, wenn Sie sich halbiert haben, wird der Kanzler aus einer
Position
der Schwäche heraus natürlich alles umsetzen. – Das ist
die Erzählung.
Die Erzählung geht ja
natürlich noch weiter: Jetzt, mit einem Koalitionspartner, den
Grünen – in Wahrheit einem Minikoalitionspartner –,
nein, da kann
man nichts auf die Reihe bekommen und auf die Reise schicken, aber nach der
nächsten Wahl, da machen wir dann eine Österreichampel. Da nimmt die
ÖVP dann nicht einen
linken Koalitionspartner, sondern gleich zwei linke Parteien als
Koalitionspartner, und dann, aus dieser Position der Schwäche heraus, wenn
man nicht einmal mehr die Hälfte der Bundesregierung stellt, dann
setzt man aber alles um. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie sehen ja schon, dass man diese Geschichte so nicht erzählen kann – Knieschuss, sehr geehrte Damen und Herren, mehr bleibt da nicht übrig. Das glauben Ihnen ja nicht einmal mehr die eigenen Funktionäre.
Dabei hätte der Kanzler in Wels aber eine große Chance gehabt: Er hätte die große Chance gehabt, die Republik aus diesem Wahnsinn zu befreien und durchaus, wenn das so schrecklich ist, auch die Österreichische Volkspartei zu befreien. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Anstatt dass sich Herr
Nehammer ein Herz gefasst hätte, ist ihm das Herz
halt leider in die Hose gerutscht, und von diesem Befreiungsschlag ist
nichts übrig geblieben. Da muss ich sogar aufpassen, wenn ich das
über die
Lippen bringe, dass ich nicht sage: Da haben ja sogar die Grünen mehr Herz
als die Österreichische Volkspartei, sehr geehrte Damen und Herren.
Genau das ist das Problem: wenn die Angst die nicht
vorhandene Führungskompetenz überholt. Ich mache mir jetzt nicht
die großen Sorgen um
die Österreichische Volkspartei, aber das Schlimme daran ist, dass Sie das
Land mit in den Abgrund ziehen. Ganz ehrlich: Warum, warum machen Sie
das –
nur weil Ihr Kanzler Angst vor Neuwahlen hat? Nur weil Ihr Kanzler Angst vor
den Wählern und Angst vor dem Volk hat? Nur weil Ihr Kanzler Angst vor
Herbert Kickl hat? Warum machen Sie das, sehr geehrte Damen und Herren?
Es wird ja nicht besser, es wird schlechter. Es wird nicht
besser für Österreich, aber es wird ja auch nicht besser
für die Österreichische Volkspartei. Das ist eine ganz einfache
Rechnung, die Sie alle ja mittlerweile kennen: Bei
jedem Auftritt von Nehammer schlägt die Wählergunst für die
Österreichische Volkspartei ja nicht nach oben aus, sondern nach unten. (Zwischenruf
des
Abg. Michael Hammer. – Abg. Scheucher-Pichler:
Man soll sich nicht zu früh freuen!) Selbst
die Nichtmathematiker unter Ihnen haben bereits durchschaut, dass
nach jedem Auftritt – je öfter der Herr Nehammer auftritt,
umso mehr – nach der Wahl um drei bis vier Mandatare weniger von
Ihnen hier herinnen
sitzen werden, sehr geehrte Damen und Herren.
Ich weiß schon, dass ich Sie nicht von Neuwahlen
überzeugen kann, wenn ich Sie bitte, Rücksicht darauf zu nehmen, dass
Sie Österreich mit in den Abgrund ziehen, und damit
aufzuhören. Da Sie aber von der ÖVP sind, funktioniert ja vielleicht
etwas anderes: Wenden Sie doch den Schaden von sich
selbst ab! Lassen Sie sich doch selbst nicht von Ihrem Parteiobmann mit in den
Abgrund reißen! Ziehen Sie, was das betrifft, den Stecker, wo es doch
um Sie selbst geht! Damit dürften Sie als Mandatare der
Österreichischen Volkspartei ja kein Problem haben.
Dann, sehr geehrte Damen und Herren, profitiert auch
Österreich. Dann ist Schluss damit, dass der Scherbenhaufen für die
Menschen draußen,
für die Bevölkerung immer größer wird. Dann ist der Weg
frei, dass wir wieder die Wende einleiten, damit es den Menschen in diesem Land
endlich
wieder besser geht. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Michael Hammer:
Da gibt es bald einen neuen Generalsekretär, wenn der so schwach ist! Soll
der Hafenecker
das allein machen, wenn der andere so schwach ist!)
19.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lukas Hammer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Es ist immer eine Herausforderung, nach Kollegen Schnedlitz zu
sprechen. (Heiterkeit der Abg. Voglauer.) Kollege Hammer, ich
habe tatsächlich nachgezählt: Es ist der sechste
Neuwahlantrag in dieser Legislaturperiode. Wir haben von Anfang an immer
das Gleiche gehört: Diese Regierung tut nichts. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)
Heute stehen wir schon wieder hier und debattieren einen
Neuwahlantrag, weil die Regierung angeblich nichts zusammenbringt (Abg. Lausch:
Richtig!) und die Wahlversprechen
nicht einhält.
Ich kann Ihnen nur sagen, dass
eines unserer zentralen Wahlversprechen ein Informationsfreiheitsgesetz und die
Schaffung eines Grundrechts auf Information
war, und heute haben wir es beschlossen. (Beifall bei Grünen
und ÖVP.)
Es ist ein bisschen
verwunderlich, dass diese Diskussion darüber, dass die Regierung
nichts tut, jetzt weitergeht – stellen Sie sich einmal vor, wir
würden
etwas zusammenbringen! So verwunderlich ist es dann aber doch nicht, denn es
folgt ja einem gewissen Muster der FPÖ.
Wir haben – auch das war eines unserer
wesentlichen Wahlversprechen –
ein neues Korruptionsstrafrecht geschaffen. Wer hat
dagegengestimmt? – Die FPÖ. Wir haben ein neues Parteiengesetz
mit gläsernen Parteikassen geschaffen, gemeinsam als Koalition. Wer hat
dagegengestimmt? – Die FPÖ. Heute haben wir ein Informationsfreiheitsgesetz
beschlossen, die
Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Wer hat dagegengestimmt? – Die
FPÖ.
Sie haben bei allem dagegengestimmt. Ein gewisses Muster ist
da
erkennbar. Genauso haben Sie gegen sämtliche Klimaschutzgesetze, gegen sämtliche Gesetze, die wir hier beschlossen
haben, wie das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz zur Förderung von
heimischen erneuerbaren Energien, gestimmt.
(Abg. Belakowitsch: Ja, haben wir, Gott sei Dank! Gut! –
Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie wollen das nicht. Inhaltlich
wollen Sie es nicht. (Abg. Belakowitsch: Völlig
richtig!) Die Antikorruptionsgesetze wollen Sie natürlich nicht, weil
Sie ein massives Korruptionsproblem haben – jedes Mal, wenn Sie in
der Regierung waren, haben wir das eindrucksvoll bewiesen bekommen. (Beifall
bei den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Steger. –
Abg. Belakowitsch: Was denn?
Was habt ihr denn bewiesen gekriegt?)
Die Gerichte beschäftigen sich immer noch mit Ihrem
Korruptionsproblem, und dass Sie an Klimaschutz kein Interesse haben, erklären
Sie uns ja selber
immer wieder.
Neben dieser inhaltlichen Ebene gibt es aber auch noch eine
andere: Sie bauen eine Parallelwelt auf (Abg. Belakowitsch: Das
machen Sie, glaube ich!), fern
von allen Fakten. Sie haben kein Interesse an einer konstruktiven
Debatte hier und an irgendwelchen konstruktiven Lösungen. Sie haben
überhaupt kein Interesse daran, gesellschaftliche Probleme zu lösen.
Die Spitze des Eisbergs ist dann Kollege Hauser, der auf Pressekonferenzen
erzählt, dass die Weltgesundheitsorganisation eine Organisation ist,
die die Weltherrschaft an sich reißen will. (Heiterkeit der Abg. Voglauer. –
Abg. Strasser: Der Herr Kickl glaubt
das auch!) Es wäre eigentlich unglaublich lustig, wenn er nicht ein
Abgeordneter dieses Hauses wäre, der eigentlich auch Verantwortung
trägt. Von Ihnen
kennen wir aber nichts anderes. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten
der ÖVP.)
Enttäuschend ist für mich, dass auch die
Sozialdemokratische Partei, die vormals staatstragend war, in diesem Fahrwasser,
in diesem Katastrophismus mitschwimmt und behauptet, dass gar nichts
passiere und die Bundesregierung gar nichts zustande bringe. Wenn wir dann zum
Beispiel eine automatische Inflationsanpassung von Familien- und
Sozialleistungen beschließen: haben wir nicht gesehen, haben wir nicht
mitbekommen. (Abg. Kucher: Die Teuerung!
Die Teuerung wär’s!) – Wenn wir beschließen, in
die Preise einzugreifen (Abg. Kucher: Ja, wo denn? –
Zwischenruf bei den Grünen) und eine Stromkostenbremse einzuführen,
damit in einer Phase mit sehr hohen Energiepreisen jeder nur 10 Cent
für den Strom zahlt: kennen wir nicht, ignorieren wir. (Beifall
bei den Grünen.) – Das ist eine Verantwortungslosigkeit,
die nicht Ihnen, sondern einzig und allein der FPÖ hilft, und das ist unwürdig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, noch etwas
zu Ihrem Neuwahlantrag: Vielleicht können Sie sich nicht vorstellen,
dass eine Bundesregierung die gesamte Legislaturperiode durchhält.
Sie haben das in vier Anläufen nie geschafft. Wir werden es
schaffen. Wir werden durcharbeiten. Wir arbeiten! (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das Arbeiten haben
Sie in Ihrer Regierungszeit vielleicht nicht ganz so ernst genommen (Heiterkeit
der Abg. Voglauer), Sie haben sich eher Ihre Taschen vollgestopft,
und da Sie wussten, dass das irgendwann einmal zu Ende geht, weil Sie
eigentlich jedes Mal über sich selber gestolpert sind, haben Sie das sehr
schnell machen müssen. Wir halten fünf Jahre durch, und das ist gut
so, weil wir Positives für dieses Land geschafft haben und noch schaffen
werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
In meinem Bereich, der Energie-
und Klimapolitik, haben wir auch noch sehr viel vor. (Ruf bei der SPÖ:
Klimaschutzgesetz!) Wir wollen einen neuen Rechtsrahmen für
die gesamte Energiewirtschaft schaffen; das Gesetz ist in Begutachtung.
Wir wollen ein neues Gesetz für die Förderung von heimischem
grünen Gas schaffen; das Gesetz war in Begutachtung. Wir wollen ein Energiewendeturbogesetz
machen, das EABG mit dem sperrigen Namen,
um den Ausbau der Stromnetze zu beschleunigen und insgesamt den Ausbau der
Erneuerbaren noch einmal zu beschleunigen. Und wir werden natürlich auch
weiterhin für ein Klimaschutzgesetz kämpfen.
Wir wurden gewählt, damit wir arbeiten. Diese
Bundesregierung wurde
vom Bundespräsidenten angelobt, damit sie arbeitet und das Regierungsprogramm
umsetzt, und genau das werden wir weiterhin machen, ob es Ihnen passt oder
nicht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Lausch: Jetzt hast du in
deiner Aufgeregtheit die NEOS vergessen, das haben sie auch nicht verdient! Die
stimmen nämlich auch für Neuwahlen! Das
haben sich die NEOS auch nicht verdient!)
19.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
(NEOS): Herr Präsident!
Hohes Haus! Ja, was soll man denn zu dieser ganzen Debatte sagen? –
Herr Hammer hat hier Realitätsverweigerung betrieben. (Abg. Lausch:
Beide!)
Beide Herren Hammer haben Realitätsverweigerung betrieben, denn wir
sehen, dass die Bundesregierung in ganz entscheidenden Dingen, in ganz entscheidenden
Projekten einfach nichts weiterbringt. (Abg. Voglauer: Das war der
falsche Text! – Abg. Lukas Hammer: Bist du zu spät
gekommen heute? – Abg. Bogner-Strauß: Geh bitte!
Das nennt man Realitätsverweigerung! Haben Sie Kinder? –
Weitere Zwischenrufe bei Grünen und ÖVP.)
Schauen wir uns einmal genau
an, wo wir gerade stehen: Herr Nehammer,
seit zwei Jahren Bundeskanzler, präsentiert einen Plan für
Österreich. – Ich finde es großartig, dass sich der Herr
Bundeskanzler überlegt hat, einen Plan für
dieses Land zu machen, aber er hat ihn zumindest zwei Jahre zu spät
präsentiert,
wenn nicht sogar 37 Jahre zu spät. Die ganz
entscheidende Frage ist nämlich, und das richtet sich
primär an die ÖVP: Was habt ihr in den letzten 37 Jahren
gemacht? Wenn man dieses Programm durchliest, dann liest man eine
Selbstanklage. Es ist in ganz, ganz vielen Bereichen nichts anderes als
eine Selbstanklage. Sie haben es nicht geschafft, ganz viele Dinge, die drinnen
stehen, umzusetzen.
Schauen wir uns zum Beispiel
das Thema Entlastung an: Die Entlastung
steigt. Die Entlastung steigt tagtäglich mit dieser Bundesregierung. (Ruf
bei der ÖVP: Die Entlastung steigt!) Im Regierungsprogramm, von dem
Kollege
Hammer – diesmal ist der von den Grünen gemeint –
noch gesagt hat: Wir arbeiten daran!,
stand der Pfad Richtung 40 Prozent. Wo sind wir aktuell? –
Wir steigen wieder auf über 43 Prozent und sind dort
angekommen, wo diese Bundesregierung übernommen hat. (Ruf bei den
Grünen: Bei was?) Das
ist der Plan, den Sie haben.
Die Steuer- und Abgabenquote gehört gesenkt. Wo ist dieser Plan in den letzten drei Jahren und in den letzten 37 Jahren umgesetzt worden? (Beifall bei den NEOS.)
Dann gibt es das Thema Inflation. (Rufe bei der ÖVP:
Abschaffung der kalten Progression! Kaufkraftsteigerung! – Abg. Steinacker:
Er will es ja nicht sagen! – Ruf bei der ÖVP: Wollen Sie nicht
die Kaufkraftsteigerung auch in Erwägung ziehen?) – Sie
reden jetzt über Kaufkraftsteigerung, aber wo bringt das den Menschen
am Ende des Tages etwas? (Abg. Steinacker: Dass sie sich Sachen
zum Leben kaufen können! – Ruf bei der ÖVP: Die
Kaufkraftsteigerung!) – Nein, schauen Sie, damit machen Sie es
sich zu einfach! Die Inflation in Österreich hat einen europaweiten
Höchstwert, wir sind weit über dem europäischen Durchschnitt.
(Abg. Michael Hammer: Die Gehälter aber auch!) Sie feiern sich
wegen 0,01 Prozent ab, kriegen nichts weiter und schreien hier irgendetwas
herein. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Lausch. –
Abg. Steinacker: Wie einseitig ist denn diese
Betrachtungsweise?)
Es ist immer dasselbe mit der
ÖVP: Sie löst die Probleme nicht, sie schiebt sie in die Zukunft.
Keiner der Reformvorschläge, die vorliegen, wird angenommen. (Abg.
Michael Hammer: Volkswirtschaft ist nicht dein Thema!) Das Einzige,
was daherkommt, ist, dass Herr Nehammer einen Plan bringt. Er bringt
einen Plan, was das Thema Asyl und Migration betrifft, gleichzeitig blockieren
Sie ständig europäische Lösungen wie jene auf Schengenebene. Das
ist die Lösungskompetenz, die Sie hier bringen. Ich finde das, ehrlich
gesagt, erbärmlich und nichts anderes.
Ich glaube, es ist längst überfällig, dass
diese Bundesregierung etwas macht, was sie schon lange hätte machen
sollen, nämlich dass sie sagt: Es reicht, es ist einfach genug! Sie
spüren das ja selber. Hören Sie in Ihre Organisationen hinein,
hören Sie zu: Es geht nicht mehr. Wie ist das in einer Beziehung, wenn es
miteinander nicht mehr geht? – Dann sollte man sagen: Ende, es geht
nicht mehr, lassen wir es! Auf Wiedersehen! Dieses Land hat wirklich Besseres
verdient. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
19.10
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun
Frau Dr. Susanne
Fürst. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst
(FPÖ): Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Hammer von der ÖVP, Ihr Redebeitrag
war offensichtlich eine Fortsetzung der vorgezogenen
Faschingsveranstaltung von Wels. Das war sehr lustig, was Sie da gebracht
haben. (Abg. Michael Hammer: Ihr
seid besonders lustig heute!)
Ihre Rede steht auch
stellvertretend für das Bildungsversagen der ÖVP. Sie unterstellen
uns, dass wir eine Volksrepublik errichten wollen. Sie wissen offensichtlich
nicht, dass dieser Begriff kommunistischen Systemen innewohnt, und davon
sind wir wirklich denkbar weit entfernt. (Abg. Michael Hammer: Der
Kickl ist eh ein Linker, sozialpolitisch!) Das ist sehr peinlich.
(Beifall bei der FPÖ. – Abg. Voglauer: Was tut denn ein
Volkskanzler ohne Volksrepublik?
Das geht sich nicht aus! – Abg. Lukas Hammer: Ohne Volksrepublik geht es nicht! Das ist ein bissl russisch!)
Der grüne Abgeordnete
Hammer macht Werbung für uns, indem er aufzählt, wogegen wir alles
gestimmt haben. Ja, das stimmt vollkommen, wir haben natürlich
geschlossen gegen die Erhöhung von Steuern, gegen die CO2-Steuer
(Abg. Lukas Hammer: Dagegen habt ihr gar nicht gestimmt! –
Abg. Schwarz: Da habt ihr zugestimmt!), gegen die ORF-Zwangssteuer,
gegen Überregulierung, gegen die ganzen Verbote, die sich die
Grünen ausdenken, gegen die EU-Zentralisierung, gegen diese völlig
irrationale Klima- und Außenpolitik
und gegen die Abschaffung der individuellen Mobilität gestimmt. (Abg.
Voglauer: Sie leben in einer eigenen Welt!) Sie wollen ja, dass
keiner mehr mit dem
Auto fährt. Natürlich haben wir da überall dagegengestimmt, dazu
stehen wir auch. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn Abgeordneter
Hammer ankündigt, dass Sie in der Klimapolitik noch
ganz viel vorhaben (Abg. Kassegger: Gefährliche Drohung!), dann ist das
eine gefährliche Drohung, die Sie aber nicht mehr werden umsetzen
können. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des
Abg. Egger.)
Wir haben den
Neuwahlantrag schon vor einigen Monaten eingebracht. Es gibt vielfältige
Gründe dafür. Der durch diese Bundesregierung angerichtete
Schaden ist einfach unermesslich. Das spüren die Menschen ohnehin jeden
Tag, man muss gar nicht alles aufzählen. Es ist auch völlig klar,
dass es dort, wo
Grüne in der Regierung sind, bergab geht. (Abg. Voglauer: Da
geht was weiter!) Das ist bei uns so, das ist in der Bundesrepublik
so – unabhängig davon,
wer Koalitionspartner ist. Weder die ÖVP noch SPD und FDP in Deutschland setzen
sich gegen den grünen Zeitgeist durch. Da wird einfach zerstört,
was das Zeug hält.
Wenn wir den
Antrag nicht schon gestellt hätten, dann würden wir das jetzt, nach
diesem Welser Schaulaufen, aber auch nach den heutigen Auftritten
von Vizekanzler Kogler und Verfassungsministerin Edtstadler machen. (Abg. Voglauer:
Besser ein Schaulaufen als ein Schaustellen!) Sie haben heute Vormittag
eine Pressekonferenz abgehalten. Der Herr Vizekanzler meint, er muss
jetzt wirklich Verantwortung für Österreich
übernehmen – gemäß dem Regierungsprogramm. Er
meint, die Mehrheit ist gegen vorgezogene Neuwahlen. Was er
nicht erwähnt, ist, dass die überwiegende Mehrheit – das
ist eigentlich wirklich eine Schande –, über
70 Prozent, gegen diese Bundesregierung ist. (Abg. Strasser:
Wie viele sind für Neuwahlen?) Sie haben nur mehr einen Rückhalt
von circa 30 Prozent, wenn es gut hergeht. Von einer Legitimation kann
man da wirklich nicht mehr sprechen. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Herr Vizekanzler meinte auch noch, in den letzten Regierungsjahren
sei wirklich vieles gelungen, das sehr gut für die
Republik war. Ja, natürlich,
die Inflation ist so hoch wie nie, das Gesundheitssystem ist im Eimer, die
illegale Einwanderung ungebrochen. Sie haben es 2022 sogar geschafft, das negative Rekordjahr 2015
zu übertrumpfen, und die Milliarden unserer Steuerzahler, der
österreichischen Bevölkerung, wandern nun großteils in die
Ukraine
und bleiben nicht in Österreich. Das ist alles wirklich super für
Österreich! (Beifall bei der FPÖ.)
Als noch
ausständiges Projekt – sein Lieblingsprojekt, sagt er, er
möchte
es unbedingt noch umsetzen – nennt Vizekanzler Kogler heute die
Maßnahmen gegen die Krise der Bauwirtschaft mittels Initiativen im
sozialen und ökologischen Wohnbau. (Abg. Belakowitsch: Oje,
oje!) Bitte nicht! Lassen Sie
die Baubranche in Ruhe, die hat es schon schwer genug! Lasst sie in Ruhe mit
euren Auflagen, ihr ruiniert alles! (Beifall bei der
FPÖ. – Abg. Voglauer:
Ende der Rede!) Die Wohnungen, die gebaut werden, können
sich die Leute aufgrund eurer Politik ohnehin nicht mehr leisten.
Beim Klimaschutz hat der Herr Vizekanzler selbst schon Zweifel. Herr Abgeordneter, ob das noch etwas wird? – Nein, definitiv nicht! (Abg. Voglauer: Frau Fürst, Ende der Rede!)
Verfassungsministerin Edtstadler hat in der Pressekonferenz ihre völlig uneigennützigen Schwerpunkte bekannt gegeben. Ganz wichtig sind ihr die
Reparatur der Regelung
zur Auswertung von Handydaten, das Zitierverbot aus Ermittlungsakten und die Stärkung
von Beschuldigtenrechten. Ich finde,
über all das kann man diskutieren, das ist auch wichtig, aber ob das jetzt
wirklich die Prioritäten für die österreichische
Bevölkerung sind, ob das die Probleme sind, die den Leuten unter den
Nägeln brennen? Das glaube ich nicht. Bevor man diese Dinge angehen kann,
müssen wir vieles wieder ins Lot bringen, vor
allem die Teuerung und so weiter. Das ist aber natürlich für Sie und
für Ihre ÖVP-Freunde wichtig.
Über die Präsentation
des Österreichplans am 26.1., über diese Peinlichkeit, muss
man, glaube ich, eine Decke hüllen. Da erklärt uns ein amtierender
Bundeskanzler nach zwei Jahren Kanzlerschaft, aber im fünften Jahr
dieser Regierung, wofür er und seine Partei stehen. Das muss man sich
einmal vorstellen – als ob fraglich wäre, wofür er steht!
(Abg. Lukas Hammer: Das
haben Sie schon gesagt, bitte! – Abg. Voglauer: Sie
wiederholen sich!) Ich hätte es ihm
sagen können, da hätte man den ganzen Zirkus in Wels gar nicht aufführen müssen.
Er steht für Versagen, für Versagen dieser
Regierungspolitik – Inflation, Energiewende, Außenpolitik,
Einwanderung, Asyl. Er steht für
pures Versagen, er steht für Schwäche. (Beifall bei der FPÖ.)
Ihr (in Richtung ÖVP) habt zugelassen, dass der Vorvorgänger von Herrn Bundeskanzler Nehammer maßgeblich vom Koalitionspartner, von den Grünen, herausgeschossen wurde. Ihr sagt Danke dafür, Danke für die gute Zusammenarbeit, und werdet dafür bei der nächsten Wahl ungefähr halbiert. (Abg. Voglauer: Hochmut kommt vor dem Fall!)
Er steht für Unehrlichkeit,
und zwar weil er vor seiner Rede schon Häppchen über die
Medien hinauslässt. Das ist übrigens eine super Methode, man hat dann
nämlich schon gewusst, was er sagen wird. (Abg. Michael Hammer: Das
hat euch Kopfweh gemacht!) – Da sind wir echt zittrig geworden.
Er will sich gegen das Gendern positionieren. (Abg. Leichtfried: Die Redezeit ist um!) Sämtliche ÖVP-Minister haben zungenbrecherisch diese Genderform
verwendet – na gut. Er will sich jetzt positionieren, er wurde aber
eines Besseren belehrt (Abg. Disoski: Die Redezeit wäre
vorbei! – Abg. Lukas Hammer: Wir
wollen abstimmen! Das ist langweilig! – Abg. Voglauer: Frau
Fürst, Sie sind langweilig! – Ruf bei den Grünen:
Kamingespräch!): Die ÖVP hat mit den Grünen als internationaler
Vorreiter beschlossen, dass wir jetzt auf den Meldezetteln
sechs Geschlechter zur Auswahl haben. (Abg. Stögmüller: Ich
würde Sie auch auf die No-go-Liste setzen!) Da können wir
ankreuzen. (Rufe bei den Grünen:
Kickl, Kickl! Kickl war’s!) Sie haben das beschlossen. –
Ah, es sind schon sieben. Sind Sie auch dabei? Kann man ÖVP ankreuzen? (Beifall
bei der FPÖ.)
Man kann jetzt nicht nur
männlich, weiblich, sondern auch offen, divers, inter und keinen
Eintrag – bitte, wenn ich es nicht sagen will, sage ich es
nicht! – ankreuzen. (Ruf: Der Kickl hat das gemacht!) Für
den Meldezettel ist ja wirklich völlig unwichtig, welches Geschlecht ich
habe. Das haben Sie gemacht – und
jetzt will man sich gegen die Genderpolitik positionieren.
(Abg. Leichtfried: Die Redezeit ist aus!)
Mit Ihnen ist übrigens auch das erste Gesetz in rein weiblicher Form beschlossen worden. (Abg. Disoski: Und das ist gut so! Danke, dass Sie es noch einmal erwähnen!) Zuerst haben Sie gedonnert, das werde niemals kommen. – Ja, eingeknickt sind Sie!
Alle Themen, die in der Welser
Rede sonst noch angesprochen wurden,
denen man sich jetzt widmen will – Wirtschaft, Industriestandort,
Umweltschutz, Familie –, sind ganz, ganz wichtig, insbesondere die
Leitkultur, nachdem
wir Hunderttausende hereingelassen haben, aber niemanden abschieben, weil die Grünen alles verhindern. (Abg. Voglauer:
Langweilig! Langweilig! – Abg.
Michael Hammer: Von nun an ging es bergab!) Jetzt
damit daherzukommen ist einfach lächerlich.
Was auch wirklich sehr, sehr
staatsmännisch vom Herrn Kanzler ist: diese Rede zu halten,
Interviewrunden zu machen und dann in Deckung zu gehen und
eine Woche abzuwarten, ob sich das auf die Umfragedaten auswirkt (Abg. Voglauer:
Da sind wir wieder bei Corona!), denn: Wenn wir 2, 3 Prozent
mehr
haben, rufen wir vielleicht Neuwahlen aus (Abg. Disoski: Es gibt keine Neuwahlen!), sonst vergessen wir es! – Das ist wirklich sehr staatsmännisch, das beweist wirklich Haltung. (Beifall bei der FPÖ.)
Man fokussiert nicht auf
Inhalte oder darauf, dass man noch etwas umsetzen will, sondern schaut einfach
nur, was gerade opportun ist. Neuwahlen
wären wirklich wichtig, wir sind aber mit allem einverstanden. Wir sind
jetzt bereit und wir sind im Herbst bereit.
Noch eine Randbemerkung zur SPÖ (Ruf bei der
ÖVP: Es hört eh keiner mehr zu!): SPÖ-Chef Babler hat sich
mit seinem Kommentar zur Welser Rede dann
auch zum Teil dieser Faschingsveranstaltung erklärt. (Abg. Voglauer:
Frau Fürst, das ist etwas für FPÖ-TV, nicht für den
Nationalrat!) Ich muss sagen, tiefer
geht es nicht mehr. Man darf Gschertheit nicht mit Volksverbundenheit verwechseln. –
Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2418 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um
ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht
des Rechnungshofes betreffend Nachhaltigkeit des Pensionssystems –
Reihe BUND 2023/29
(III-1038/2422 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Reform der Sozialversicherungsträger – Reihe BUND 2022/41 (Fusion) und Reihe BUND 2022/42 (Finanzielle Lage) (III-822/2423 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht
des Rechnungshofes betreffend COVID-19-Impfstoffbeschaffung – Reihe
BUND 2023/16
(III-959/2424 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht
des Rechnungshofes betreffend Bevölkerungsweite COVID-19-Tests –
Reihe BUND 2023/19
(III-985/2425 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht
des Rechnungshofes betreffend Projekt Haus der sozialen Sicherheit –
Reihe BUND 2022/26
(III-724/2426 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auch da wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.
Ich begrüße die Frau Präsidentin des Rechnungshofes sehr herzlich.
Als Erster zu Wort gelangt Abgeordneter Lukas Brandweiner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Werte
Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und
zu Hause vor den Bildschirmen! Österreich ist das Land der
sicheren Pensionen, und dafür müssen wir auch in Zukunft sorgen. Daher bin ich wirklich sehr froh und dankbar, dass
sich
der Rechnungshof die Nachhaltigkeit unseres Pensionssystems genauer angeschaut
und geprüft hat.
Die Lebenserwartung war im Jahr 2000 um mehr als zehn
Jahre höher als
im Jahr 1960; die Zahl der Geburten allerdings war 1963 um rund
80 Prozent höher als im Jahr 2001. Das war auch der Grund
für eine umfassende Pensionsreform 2003/2004, die eine nachhaltige
Finanzierbarkeit sicherstellen sollte. Dass das zum Teil gelungen ist, belegen
auch die Zahlen im Rechnungshofbericht. Laut diesem lag die
Nettoersatzrate der Pensionen
im Jahr 2019 bei 83,6 Prozent. Also unsere Pensionistinnen und
Pensionisten bekommen durchschnittlich über 80 Prozent vom letzten
Lohn als Pension,
und das kann sich vor allem im Vergleich mit anderen EU-Ländern sehen
lassen. Wir sind diesbezüglich im Spitzenfeld und sichern damit auch den
Wohlstand unserer älteren Generation. (Beifall bei der
ÖVP.)
Das österreichische Pensionssystem steht aber nach wie
vor vor großen Herausforderungen. Die Lebenserwartung steigt zum
Glück noch immer, allerdings schaut es auf der anderen Seite mit der
Geburtenrate noch nicht wirklich
besser aus. Darauf weist auch der Rechnungshof klar hin. Es muss einerseits natürlich – Kollege Loacker ist
später auch noch dran, er wird uns das hoffentlich bestätigen –
an einem angemessenen Leistungsniveau für Pensionistinnen und Pensionisten
festgehalten werden. Auf der anderen Seite geht es
aber selbstverständlich auch darum, dass die Beiträge der
Erwerbstätigen leistbar bleiben und eine vertretbare Belastung des
Bundeshaushalts sichergestellt wird.
Laut Rechnungshof ist unser
Pensionssystem langfristig eine durchaus gute Basis für eine angemessene
Vorsorge, allerdings braucht es auch immer wieder Anpassungen und positive
Weiterentwicklungen. Dazu soll vor allem auch die Alterssicherungskommission
einen wichtigen Beitrag leisten. Klar ist aber
schon jetzt, dass wir das effektive Pensionsantrittsalter weiter an das
gesetzliche heranführen müssen. Da ist schon einiges gelungen, von
2004 bis 2021 hat
man eine Steigerung von knapp drei Jahren erreicht.
Das
Langfristgutachten 2021 im Rechnungshofbericht prognostiziert, dass der
Anteil des Gesamtaufwandes für die gesetzliche Pensionsversicherung
und für Beamtenpensionen, am Bruttoinlandsprodukt gemessen, bis 2070 um 0,3 Prozentpunkte auf insgesamt
16 Prozent steigen wird. Im historischen Vergleich ist das ein
relativ geringer Anstieg: Von 1970 bis 2020 ist der Anteil um
4,7 Prozentpunkte gestiegen.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
wer sein Leben lang hart gearbeitet hat,
muss auch im Alter von der Pension leben können. Ich glaube, darin sind
wir uns hier herinnen alle einig. Ein starkes staatliches Pensionssystem mit
einer gestärkten privaten Vorsorge auf der anderen Seite ist entscheidend
für die Zukunft. Wir sind das all jenen schuldig, die ihr Leben lang
Beiträge einbezahlt haben und so einen wertvollen Beitrag für das
System geleistet haben. Deshalb soll die staatliche Pension auch 2030 noch und
selbstverständlich auch darüber hinaus garantiert sein.
Darum bin ich froh, dass – heute ist das
schon öfters gekommen – unser Bundeskanzler das mit dem
Österreichplan sicherstellen will.
Dafür braucht es aber ein paar Punkte: auf der einen
Seite natürlich die
Stärkung der zweiten Säule, der betrieblichen Vorsorge, daran
müssen wir arbeiten, aber auch die dritte Säule, die private
Vorsorge, muss gestärkt werden, und auch das findet sich im
Österreichplan von Kanzler Nehammer wieder. Hierbei sollen vor allem
Ansparungen steuerbegünstigt sein sowie die Auszahlungen steuerfrei
möglich sein. Natürlich wollen wir aber auch – und das ist
das Wichtigste zum Schluss – das staatliche Pensionssystem in
Zukunft garantieren. Wie schon angesprochen ist es dabei wichtig, dass wir im
Sinne der Nachhaltigkeit das effektive Pensionsantrittsalter an das gesetzliche
heranführen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist mir wichtig, dass
wir in Zukunft gemeinsam daran arbeiten und auch 2030 sagen können:
Österreich ist ein Land
mit sicheren Pensionen. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)
19.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag.a Karin Greiner. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir debattieren heute über einen Rechnungshofbericht – danke, sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin, für die Vorlage eines wieder sehr detaillierten Berichtes –, der eine weitere Mogelpackung einer ÖVP-geführten Bundesregierung offenbart.
Wir blicken zurück in das
Jahr 2018, damals gab es eine türkis-blaue Regierung. Wir haben dieses
Thema der Patientenmilliarde aufgrund der Brisanz bereits heute
Nachmittag diskutiert und dabei klargestellt, dass es uns nicht passt, dass
Patient:innen nicht dann, wenn sie wollen, zum Arzt gehen können
und eine sichergestellte Versorgung nicht gegeben ist. Schauen wir uns die
Historie an: Was ist da alles in der Vergangenheit passiert, warum haben wir
kein sicheres, topverlässliches Gesundheitssystem?
Im Jahr 2018 hat der damalige Kanzler gesagt: Wir sparen im
System, wir
sparen bei der Verwaltung, und so wird es uns gelingen, 1 Milliarde Euro
an Kosten einzusparen! – Diese Milliarde hätte an und
für sich, so wurde es zumindest proklamiert, den Patient:innen
zugutekommen sollen. Manche lächeln mich an, in der Hoffnung, dass es
diesmal wahr ist, dass sie da ist, die Milliarde.
Nein, es gibt diese Milliarde nicht! Der Rechnungshofbericht hat das schwarz
auf weiß belegt: Dieses Versprechen, diese vollmundige Ankündigung
war eine Täuschung (Beifall bei der
SPÖ – Abg. Hörl: Dann ist Covid gekommen!), eine
wunderbar formulierte Überschrift, die aber leider jegliche
Befüllung mit Inhalten vermissen lässt – getan
wurde nämlich nichts! (Abg. Hörl: Covid haben Sie vergessen!)
Wir haben im Rechnungshofausschuss
natürlich trefflich darüber diskutiert, wie das bei der Überprüfung war, ob es den Prüfern irgendwann
einmal während
des Zeitraums gelungen ist, Unterlagen zu sehen, sodass man hätte
nachvollziehen können, dass es
möglicherweise ein Einsparungspotenzial von 1 Milliarde Euro
geben könnte – nichts dergleichen! Die Frau Präsidentin
hat
im Rechnungshofausschuss klargestellt: Die Ankündigung der Einsparung von
1 Milliarde Euro sei von vornherein nicht plausibel gewesen –
von vornherein nicht plausibel! Es gab also nie einen Anhaltspunkt
und eine Grundlage für das, was der Kanzler damals großartig
verkündet hat, das heißt, er hat die Bevölkerung
getäuscht.
Die Milliarde gibt es nicht,
das wissen wir mittlerweile, aber was es gibt, das ist ein sattes Minus von 388 Millionen Euro – bravo!
(Abg. Hörl: Wegen Wien!) –
für die Versorgung der Patient:innen. Lieber Kollege, das ist
leider gar nicht zum Scherzen, uns stört das massiv, und das muss man auch
aufzeigen, weil das
eine inakzeptable Situation ist. Und wir warten nach wie vor auf
Vorschläge, wo man 1 Milliarde herbekommt, um die Patient:innen
ordentlich zu versorgen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben die Leistungsharmonisierung zwischen den Sozialversicherungsträgern nicht vollendet, die gibt es noch nicht.
Mittlerweile ist es so: Was
passiert denn, wenn man zum Arzt gehen möchte? – Man bekommt
keinen Termin, weil es zu wenige Kassenärzte gibt – und
wenn, dann bekommt man vielleicht einen in ein paar Monaten. Was mache
ich? – Ich gehe zum Wahlarzt. Was steht mir dort bevor? –
Ich darf für meinen Arztbesuch bezahlen. Ich muss das schon noch einmal
betonen: Der Patient wird doppelt zur Kasse gebeten: einmal über die
Krankenversicherungsbeiträge
und dann über die Kosten, die für den Besuch eines Wahlarztes vom
Patienten zu tragen sind. Und da rede ich jetzt gar nicht davon, wie lange man
auf die Rückerstattung dieser zusätzlichen Kosten warten muss.
10 Milliarden Euro private Gesundheitskosten mittlerweile pro Jahr – das ist nicht unser Ziel. So kann ein Gesundheitssystem, das gut aufgestellt ist, zukunftssicher ist, nicht funktionieren!
Ich bringe daher einen Antrag der SPÖ-Fraktion ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „das Versprechen der Patientenmilliarde für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch Umsetzung der Termingarantie endlich einlösen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, umgehend geeignete und entsprechend finanzierte Maßnahmen zu setzen, die eine ausreichende ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Insbesondere müssen die durch das SV-OG erfolgten finanziellen Belastungen rückgängig gemacht und die versprochene Patientenmilliarde endlich für Leistungsverbesserungen und der Umsetzung der Termingarantie zur Verfügung gestellt werden.“
*****
Uns ist es wichtig, dass Patient:innen eine sofortige
Versorgung bekommen. Eine Versorgung, die notwendig ist, muss sofort gegeben
sein. Daher bitte ich Sie
um breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der
SPÖ.)
19.30
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Karin Greiner
Genossinnen und Genossen
betreffend das Versprechen der Patientenmilliarde für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch Umsetzung der Termingarantie endlich einlösen
eingebracht im Zuge der
Debatte zu TOP 12.) zum Bericht des Rechnungshofausschusses über den
Bericht des Rechnungshofes betreffend Reform der Sozialversicherungsträger
– Reihe BUND 2022/41 (Fusion) und Reihe
BUND 2022/42 (Finanzielle Lage) (III-822/2423 d.B.)
„Wir sparen in der Verwaltung, wir sparen bei den Funktionären, wir sparen im System und schaffen es so, eine Milliarde bis 2023 zu lukrieren.“ (Bundeskanzler Kurz u.a. in der ORF-ZiB 13:00, 14.9.2018)
Das war der Slogan, mit dem die damalige türkis/blaue Regierung den Menschen vortäuschte, dass die Zerschlagung der Krankenkassen zum Vorteil der Versicherten wäre.
Der Rechnungshof hat mit
seiner Prüfung nun eindeutig diesen Slogan als völlig falsch und
unzutreffend enttarnt. Die Prüfer haben die Entwicklung des Verwaltungsaufwandes
von 2018 bis 2021 und die Prognosen für 2023 gegenübergestellt: Dabei
ergab sich anstelle der Einsparung von einer Milliarde Euro, die laut
Türkis-Blau
den Versicherten zugutekommen sollte, ein Mehraufwand von 214,95 Millionen
Euro.
In Wahrheit fallen aber die
Versicherten sogar um zwei Milliarden Euro um.
Eine weitere Milliarde hat Türkis-Blau nämlich durch gesetzliche
Maßnahmen zu Lasten der ÖGK-Versicherten abgeschöpft.
Quelle: ÖGK
Von 2018 bis 2023 ergibt sich für die ÖGK aus diesen Maßnahmen bereits ein Minus von 388 Mio. Euro. Bis 2028 – also 10 Jahre nach der versprochenen Patientenmilliarde – steigt der Verlust auf 1,21 Mrd. Euro an – finanzielle Mittel, die für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung wären.
Auch das nächste
Versprechen von Türkis/Blau, die Vereinheitlichung der Leistungen für
die Versicherten – eines der Hauptargumente für die Fusion, hat sich
bis
heute nicht erfüllt. Während es zu einer Harmonisierung von
Leistungen in der ÖGK gekommen ist, fand mit der fusionierten Beamten- und
Eisenbahnerversicherung
und mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen für
Gewerbetreibende und Bauern keine Vereinheitlichung der Leistungen
für rund 1,1 Millionen Versicherte statt.
Das einzige gesundheitspolitische Vorhaben von Türkis/Blau, das auch tatsächlich umgesetzt wurde, war die Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Gesundheitsdienstleistungen. Mit einem Höchststand an privaten Zuzahlungen im Gesundheitswesen von 10 Mrd. Euro jährlich, wurde dieses Vorhaben voll realisiert.
Alle diese Maßnahmen von Türkis/Blau führten letztendlich dazu, dass die Bevölkerung heute fast 10 Mrd. Euro jährlich an privaten Gesundheitskosten tragen
muss, die Wartezeiten auf notwendige Facharzttermine extrem lang sind,
Kassenstellen unbesetzt bleiben und der Mangel an Gesundheitspersonal immer
mehr ansteigt.
Nur durch die Sicherstellung
einer ausreichenden Finanzierung der ÖGK wird es gelingen, eine
Termingarantie für alle Versicherten umzusetzen, damit niemand
mehr auf die Kreditkarte angewiesen ist, wenn eine Behandlung dringend
erforderlich ist. Einen notwendigen Facharzttermin innerhalb von 14 Tagen zu
bekommen,
ist das Ziel.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz wird aufgefordert, umgehend geeignete und entsprechend
finanzierte Maßnahmen zu setzen, die eine ausreichende ambulante
Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Insbesondere
müssen
die durch das SV-OG erfolgten finanziellen Belastungen rückgängig
gemacht und die versprochene Patientenmilliarde endlich für
Leistungsverbesserungen und der Umsetzung der Termingarantie zur Verfügung
gestellt werden.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Vorab
möchte ich mich einmal bei Ihnen und
Ihrem Team für die ausgezeichnete Arbeit bedanken, die Sie mit diesen
Berichten geleistet haben.
Allerdings ist mir vollkommen
unbegreiflich, wie Kollegin Greiner sich hierherstellen kann und aus einem im
schlimmsten Fall nicht eingehaltenen Versprechen einer Einsparung oder
Umschichtung einen großen Skandal machen kann (Abg. Greiner: Na
es ist ein Skandal, Herr Kollege, seien Sie mir nicht böse!
Eine Milliarde gibt’s nicht!), wenn wir gleichzeitig Berichte des
Rechnungshofes hier vorliegen haben, laut derer in den letzten Jahren
Milliardenbeträge von der schwarz-grünen Bundesregierung verschwendet
und verschleudert worden sind. (Beifall bei der
FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.)
Noch eine kleine Ergänzung
die Sozialversicherungsreform betreffend: Soweit ich mich erinnern kann, war es
damals noch Gesundheitsminister Stöger,
der bei der London School of Economics eine Studie in Auftrag gegeben hat, die
die Einsparungspotenziale im Bereich der Sozialversicherung erhoben hat.
Auf Basis dieser Studie der London School of Economics ist für fünf
bis sechs Jahre ein Einsparungspotenzial von 1 Milliarde Euro erhoben
worden.
Warum Ihnen (in Richtung Rechnungshofpräsidentin
Kraker) diese Studie nicht vorgelegt worden ist, erschließt
sich mir nicht, damals hat es sie im Gesundheitsministerium auf jeden Fall
gegeben. Dass dann innerhalb der Sozialversicherung die weitere Umsetzung
und Realisierung der Reform und
der Einsparungsmöglichkeiten, vor allem unter dem Einfluss der SPÖ,
nicht durchgeführt wurde, haben wir heute schon ausreichend diskutiert.
Das können Sie aber sicherlich nicht der Freiheitlichen Partei vorwerfen.
(Beifall bei der
FPÖ. – Abg. Holzleitner: Na ja! – Abg. Kickl:
Nix „Na ja!“)
Sie sprechen immer von der
Patientenmilliarde, die fehlt, schauen wir uns aber einmal eine ganz andere
Milliarde an, die der Rechnungshof auch entdeckt
und beziffert hat: Das sind die insgesamt fast 1,25 Milliarden Euro, die
für die Covid-Impfstoffbeschaffung ausgegeben worden sind beziehungsweise
in Zukunft noch ausgegeben werden müssen, weil wir da verbindliche Abnahmeverträge
haben.
Da hat der Rechnungshof doch
ganz interessante Sachen zutage gebracht:
Nicht nur, dass zu dem Zeitpunkt, als die Impfstoffe nachgefragt und
in der Bevölkerung gebraucht worden wären, viel zu wenig beschafft
worden ist – ungefähr 15 Prozent weniger, als nach dem
Bevölkerungsschlüssel
für Österreich vorgesehen gewesen wäre –, haben dann,
als die Nachfrage eingebrochen ist, weil sich niemand mehr impfen lassen
wollte, die Bundesregierung und der grüne Minister unter Einbeziehung des
Bundeskanzleramtes die Bestellmenge noch deutlich hochgefahren. Dann wurde
massiv überbestellt, dann wurden 15 Millionen Impfdosen mehr
bestellt, als
die Pflichtabnahme für Österreich überhaupt ausgemacht
hätte.
Und was hat das Ganze bewirkt,
wo stehen wir da zu guter Letzt? –
Der Letztstand, den der Rechnungshof festgestellt hat, ist ein Bestellvolumen von 70 Millionen Impfdosen, von
denen Ende 2022 nicht einmal 20 Millionen tatsächlich
verimpft waren. Dafür waren 10 Millionen Impfdosen schon abgelaufen,
7,5 Millionen Impfdosen sind schon verschenkt worden.
Und was mit den restlichen 25 Millionen Impfdosen, die noch im Zulauf
sind, passieren wird, das können Sie sich vorstellen: Geimpft wird so gut
wie
nicht mehr mit den Covid-19-Impfstoffen in Österreich, das heißt,
wir werden weitere 20 Millionen Impfdosen der Vernichtung zuführen
müssen, kostenpflichtig entsorgen müssen, sehr geehrte Damen und
Herren. Das bedeutet, da ist für den Staat Österreich und für
die Steuerzahler ein Schaden von mindestens einer halben
Milliarde Euro entstanden. Ein Schaden von 500 Millionen Euro,
verursacht und zu verantworten vom Gesundheitsministerium
und dem Bundeskanzleramt: So schaut grün-schwarzes Regieren aus, meine
sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist aber sogar nur der kleinere Teil, denn wenn man
sich den Bericht anschaut, den der Rechnungshof zu den Covid-19-Testungen
gemacht hat, dann stellt man fest, dass hier völlig ohne Plan und Ziel und
ohne jegliche wissenschaftliche Rechtfertigung, ohne klare Strategie 5,2 Milliarden
Euro verpulvert worden sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn
wir in Österreich nur denselben Wahnsinn gemacht hätten wie
die Deutschen, die Franzosen oder
andere Staaten in Europa, dann hätten wir uns alleine bei diesem
Posten 4,5 Milliarden Euro gespart, die wir im Gesundheitssystem
ganz, ganz dringend an anderer Stelle gebraucht hätten. Das hat auch diese
schwarz-grüne Bundesregierung zu verantworten. (Beifall bei der
FPÖ. –
Abg. Ragger – in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz
begebenden Abg. Kaniak –: Zahlen sprechen mehr als Worte!)
19.35
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner
ist Herr Abgeordneter
David Stögmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter David Stögmüller
(Grüne): Herr Präsident! Sehr
geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Können
Sie sich noch an Frau Ministerin Hartinger-Klein erinnern? (Abg. Koza:
Ja, leider!) Sie ist nicht nur durch ihre Aussage, mit 150 Euro pro
Monat komme
man eh durch, aufgefallen. (Abg. Loacker: Da warst du noch gar nicht
im Nationalrat!) – Ich war im Bundesrat, Herr Kollege
Loacker, aber ich habe es
mir gut angeschaut, und jedem ist ihr „Wer schafft die
Arbeit?“-Sager im Ohr geblieben. Nein, nicht nur das hat sie umgesetzt,
sondern sie hat auch
diese Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger umgesetzt, und
darüber möchte ich heute reden.
Jeder kann sich noch erinnern,
dass sie 1 Milliarde Euro, eben diese Patientenmilliarde, an
Einsparungen versprochen hat: 1 Milliarde Euro sparen wir
im Sozialsystem. Was ist daraus geworden? – Es hat
215 Millionen Euro mehr gekostet; und das ist schon ein Sittenbild:
215 Millionen Euro mehr statt 1 Milliarde einsparen –
genau das hat der Rechnungshof in diesem Bericht auch geschrieben. Die
türkis-blaue Patientenmilliarde war im Endeffekt eine Täuschung auf
ganz hohem Niveau.
Seit der Zusammenlegung sind nicht nur mehr Kosten entstanden, es ist der Personalaufwand gestiegen, IT-Kosten sind sogar um ein Fünftel gestiegen; millionenschwere Beraterverträge liegen dem Steuerzahler bis jetzt auf
dem Tascherl, die Sozialversicherung hat eigentlich nichts davon bekommen. Aus 21 Sozialversicherungsträgern wurden fünf, und trotzdem blieb die Anzahl der Managerposten gleich. Eigentlich wurden da ein bisschen Parteispezln untergebracht. Wie gesagt, viel hat es nicht gebracht.
Meine Damen und Herren, die
Fusion der Krankenversicherungsträger ist ein wahres Paradebeispiel
dafür, was passiert, wenn man den Staat denen
überlässt, die lieber reißerisch reden als verantwortungsvoll
handeln wollen. Das ist der Punkt, und ich finde es auch ganz wichtig,
anzumerken: Verantwortungsvoll zu handeln ist gerade im Sozialbereich
ganz, ganz wichtig. (Beifall bei den Grünen.)
Der wahre Skandal –
und das ist jetzt der Punkt – im Zusammenhang
mit der Patientenmilliarde findet sich nicht auf den Seiten des Berichtes
wieder, denn in Wahrheit ist es ein Transparenzskandal. Das muss man sich vorstellen: In Zeiten
wie diesen hat Schwarz-Blau nicht nur Bewerbungsunterlagen vernichtet, um nicht
nachvollziehbare Postenbesetzungen zu vertuschen, sondern Sie haben es
geschafft, die nötigen Kabinettsakten, damit der Rechnungshof
überhaupt Einblick erhält und wir als Parlament kontrollieren
können, nicht nur ins Archiv abzulegen, sondern Sie haben sie als
Privatakten abgelegt. Was bedeutet
Privatakten? – Das heißt, 25 Jahre lang kann dieses
Haus – Sie alle – nicht nachschauen, kein Kabinett
nachschauen. Ich
frage Sie schon: Was haben denn Beraterverträge, Werkverträge oder
sonst irgendetwas mit Privatakten zu tun?
So schaut die Transparenz der
FPÖ aus, Herr Kickl! Das können Sie mir
einmal erklären, was Hartinger-Klein da gemacht hat. Dann haben Sie auch
Beraterverträge als Privatakten abgelegt – alles offene
Fragen. Das ist die Täuschungsaktion der FPÖ. (Beifall bei den
Grünen. – Zwischenruf
des Abg. Kaniak.)
Ich kann Ihnen aber eines sagen: Nicht mit uns! Wir werden
uns das anschauen. Im Untersuchungsausschuss werden sich Kollege Koza und
Kollegin Meri
Disoski den schwarz-blauen Verschleierungsversuchen in den Weg stellen. Sie werden da Licht ins Dunkel bringen, denn mit uns ist ganz klar: Transparenz und Kontrolle dürfen da nicht aufhören, das ist ein Megaskandal, da gehört nachgeschaut. Das ist unser Leitmotiv, wir werden nachschauen, wir werden Licht ins Dunkel bringen. Mit vereinten Kräften des Kontrollorgans Rechnungshof, der aufgedeckt hat, und des Untersuchungsausschusses, der aufdecken wird, wird das gesamte parlamentarische Kontrollinstrumentarium auch wirklich mächtig, und wir als Grüne werden wieder einmal mehr Licht in das schwarz-blaue Dunkel bringen. Das haben sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mehr als verdient. (Beifall bei den Grünen.)
19.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag. Gerald Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsidentin des
Rechnungshofes! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir diskutieren
hier vier Rechnungshofberichte unter einem, und wie es so oft ist,
konzentrieren sich die meisten Redner auf das kleinste der vier Probleme,
nämlich auf diese Patientenmilliarde (Abg. Stögmüller:
Eine Milliarde ist ja zu wenig! NEOS ist eine Milliarde wurscht! –
Abg. Greiner: Ist das die gleiche Hypothese,
Herr Kollege?), von der schon bei der Präsentation des Gesetzes klar
war, dass sie gar nie kommen kann. Dass wir aber 5 Milliarden Euro sinnlos
für Tests ausgegeben haben, das wird eher ignoriert.
Oder: Dass der Bericht
über die Impfstoffbeschaffung belegt, dass wir mit Rudi Anschober einen
völlig überforderten und inkompetenten Minister hatten,
der wenig Impfstoff bestellt hat, als wir ihn gebraucht hätten, und viel
Impfstoff bestellt hat, als wir ihn nicht mehr gebraucht haben, das wird
geflissentlich verschwiegen. (Beifall bei den NEOS sowie des
Abg. Kaniak.)
Zu dem größten Brocken, den Pensionen, hat Kollege Brandweiner kurz ein paar Takte verloren, aber darum geht es ja wirklich, denn dort fließen alleine im
heurigen Jahr 30 Milliarden Euro hin, also 30 solcher Patientenmilliarden jedes Jahr. Da geht es wirklich um Geld – darüber spricht man nicht so gerne.
Der Rechnungshof
hat sich die Alterssicherungskommission, die eigentlich darauf achten
sollte, dass die gesetzliche Altersvorsorge in Österreich gut
ausbalanciert ist, sehr genau angeschaut. Diese hat seit über zwei Jahren
keinen Vorsitz. Die erfolgreichste Seniorenlobbyistin der Republik, Ingrid
Korosec,
führt derzeit diese Kommission – und sie spürt gar nicht,
dass sie da einen Interessenkonflikt hat, weil sie auf der einen Seite
Seniorenlobbyistin ist und
auf der anderen Seite auf die Balance des Systems achten sollte.
Diesbezüglich empfindet sie auch keinen Schmerz, was sie uns im Ausschuss
auch persönlich erklärt hat.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Leitung der Alterssicherungskommission“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, umgehend die Leitung der Alterssicherungskommission gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofberichts zur ,Nachhaltigkeit des Pensionssystems‘ zu besetzen.“
*****
Aber nicht nur,
dass die Kommission keinen Vorsitz hat, der Rechnungshof macht auch darauf aufmerksam,
dass in der gesamten Kommission kein einziger Versicherungsmathematiker
vertreten ist – ein Haufen Beamte aus allen
Ecken der Republik, aber kein Versicherungsmathematiker.
Die Experten des Wifo und des IHS beispielsweise haben kein Stimmrecht – die Vertreter der Ministerien haben ein Stimmrecht.
Die Gutachten, die
durch die Alterssicherungskommission gehen, werden
zuerst von den Ministerien freigegeben, und wenn das Ministerium gesagt hat,
der Bericht sei okay, der kann so beschlossen werden, dann beschließt
die Kommission – breitest besetzt mit Leuten aus den
Ministerien – diese Gutachten. Das letzte Langfristgutachten
ist dem Nationalrat gar nicht zugeleitet worden. Herr Minister Rauch
hat erklärt, das interessiere ihn auch nicht. Er wird es auch nicht
nachträglich zuleiten. – Es ist eigentlich eh alles wurscht,
es sind ja nur 30 Milliarden Euro in einem Jahr.
Dann kommt noch
dazu, dass sich die Zahlen, mit denen die Kommission arbeitet,
verschieben – und darauf wird gar nicht aufmerksam gemacht. Und
zwar (eine Tafel mit einem Balkendiagramm und der Überschrift
„Entwicklung der Annahmen zum Bruttoinlandsprodukt im Vergleich der
,Langfristgutachten‘“
auf das Redner:innenpult stellend): Das Bruttoinlandsprodukt, das ja gerne
als Messgröße für die Zuschüsse ins Pensionssystem
herangezogen wird, entwickelt sich nicht so dynamisch wie angenommen. (Auf
das Balkendiagramm auf
der aufgestellten Tafel weisend:) 2008 hat man noch gewaltige Steigerungen
des Bruttoinlandsprodukts bis
2020 – das ist der graue Balken – und bis
2050 –
das ist der blaue Balken – angenommen, und mit jedem
Gutachten der Kommission gingen die Annahmen für die Entwicklung des
Bruttoinlandsprodukts zurück.
Es ist natürlich
ein Unterschied, ob 30 Milliarden Euro Pensionsloch bei einem hohen oder
bei einem nicht so hohen Bruttoinlandsprodukt auftreten,
und diese Dramatik der Entwicklung wird gerne ignoriert, wie überhaupt das
Pensionsthema in diesem Haus gerne ignoriert wird.
In diesem Sinne darf ich einen weiteren Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung der Nachhaltigkeit des Pensionssystems durch automatische Abbildung der Lebenserwartung im Pensionssystem“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, der Rechnungshof-Empfehlung entsprechend, eine Novelle vorzulegen, mit der die Entwicklung der Lebenserwartung automatisch im Pensionssystem abgebildet wird.“
*****
Es ist
erfreulich, dass wir alle länger leben, aber das ist im Pensionssystem
nicht abgebildet, und das bedeutet, dass jedes Jahr für jede neue Kohorte
indirekt eine Pensionserhöhung stattfindet. Als 1973 Geborener lebe
ich 0,2 Jahre länger als meine im Jahr 1972 geborenen Kollegen, muss
aber nicht zusätzlich Beiträge zahlen. Ich bekomme für
die gleiche Beitragsleistung die Leistung 0,2 Jahre länger bezahlt.
Das kann sich auf Dauer nicht ausgehen.
Wie der Rechnungshof ausweist, gehen wir
nicht einmal im selben Alter in Pension, wie unsere Vorfahren 1970 in
Pension gegangen sind – wir leben
aber inzwischen viel länger. Das ist schön, das ist erfreulich, aber
wir müssen uns auch der Frage stellen: Wie finanzieren wir
das? – Danke schön. (Beifall bei
den NEOS.)
19.44
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Leitung der Alterssicherungskommission
eingebracht im Zuge der Debatte in der 249. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Nachhaltigkeit des Pensionssystems – Reihe BUND 2023/29 (III-1038/2422 d.B.) – TOP 11
Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht "Nachhaltigkeit des Pensionssystems" die fehlende Besetzung der Leitung der Alterssicherungskommission. Er sieht unter anderem aufgrund der fehlenden Besetzung das Risiko, dass die Alterssicherungskommission ihre Tätigkeit nicht umfassend und unabhängig ausüben kann.
Darüber
hinaus haben z.B. vertretene Expert:innen kein Stimm- und Antragsrecht. Außerdem
sind relevante Disziplinen wie die Versicherungsmathematik in der Kommission
überhaupt nicht vertreten. Weisungsgebundene Beamt:innen
mit Stimmrecht stellen im Ergebnis eine Mehrheit im Sinne der jeweiligen
Regierung sicher.
Bekanntlich
hat die Alterssicherungskommission seit mehr als zwei Jahren
keine:n Vorsitzende:n. Interimistisch hat die Chefin des
ÖVP-Seniorenbundes, Ingrid Korosec, die Aufgaben des Vorsitzes
übernommen. Damit steht die erfolgreichste Pensionisten-Lobbyistin
an der Spitze der Alterssicherungskommission.
Ein:e regulär bestellte:r Vorsitzende:r muss
Experte oder Expertin im Bereich der Wirtschafts-
und Sozialwissenschaften oder des Arbeits- und Sozialrechts sein.
Deren Zahl in Österreich ist so überschaubar, dass der Minister in
den abgelaufenen zwei Jahren mit jedem davon ein ausführliches
Gespräch führen hätte können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die
Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales‚
Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, umgehend die
Leitung
der Alterssicherungskommission gemäß den Empfehlungen des
Rechnungshofberichts zur "Nachhaltigkeit des Pensionssystems" zu
besetzen."
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Sicherstellung der Nachhaltigkeit des Pensionssystems durch automatische Abbildung der Lebenserwartung im Pensionssystem
eingebracht im
Zuge der Debatte in der 249. Sitzung des Nationalrats über
den Bericht des Rechnungshofes betreffend Nachhaltigkeit des Pensionssystems
– Reihe BUND 2023/29 (III-1038/2422 d.B.) – TOP 11
Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht "Nachhaltigkeit des Pensionssystems (Reihe BUND 2023/29)", dass eine klare Strategie bei gesetzlichen Änderungen zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit des Pensionssystems fehle. Kurzfristige Unterstützungsmaßnahmen untergrüben diese seit sehr vielen Jahren, so der RH. Es brauche wesentlich mehr Disziplin bei Pensionsanpassungen. Es müsse die Entwicklung des Bundeshaushalts insgesamt mit den Pensionsanpassungen und dem effektiven Pensionsantrittsalter abgestimmt werden.
Nachfolgende Grafik aus dem gegenständlichen Rechnungshofbericht veranschaulicht die seit Jahrzehnten herrschende Divergenz zwischen dem effektiven Pensionsantrittsalter in der gesetzlichen Pensionsversicherung und der Lebenserwartung:
Glücklicherweise
werden wir im Schnitt immer älter. Gleichzeitig sind eine steigende
Lebenserwartung und ein stagnierendes effektives Pensionsantrittsalter auf
Dauer nicht miteinander vereinbar.
Der
Rechnungshof empfiehlt dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz und dem Bundesministerium für Finanzen in
Empfehlung 26:
"(26)
Unter Einbeziehung der Entwicklung der Lebenserwartung wäre ein strategisches
Ziel zum effektiven Pensionsantrittsalter zu definieren, dessen
Einhaltung regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls
Maßnahmen zur Zielerreichung zu setzen."
Die einfachste Möglichkeit, die Lebenserwartung in die Zielsetzung mit einzubeziehen, ist eine automatische Abbildung der Lebenserwartung im Pensionssystem.
Quelle:
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023_29_Nachhaltigkeit_Pensionssystem.pdf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die
Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales‚
Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, der
Rechnungshof-Empfehlung entsprechend, eine Novelle vorzulegen, mit der die
Entwicklung der Lebenserwartung
automatisch im Pensionssystem abgebildet wird."
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Die beiden Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist nun Abgeordneter Johann Singer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsidentin des
Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen
und Herren! Auch ich möchte mich mit dem Bericht des Rechnungshofes
über die Fusion der Sozialversicherungsträger beschäftigen und
gleich vorweg eine Feststellung treffen, nämlich dass ich die
Feststellungen des Rechnungshofes nachvollziehen kann.
Ich darf drei Punkte anführen: Zum einen war das
Gesamtvorhaben der Fusion der
Sozialversicherungsträger, eine Verwaltungseinsparung von 1 Milliarde
Euro zu erreichen, nicht entsprechend begründet, zum anderen war
der Integrationsfortschritt je nach Themenbereich und Träger
unterschiedlich – ja,
stimmt – und die Leistungsharmonisierung war zum Zeitpunkt der
Überprüfung noch nicht abgeschlossen – ja, auch das
stimmt. Das ist die eine Seite.
Von der Differenzierung hat Kollege Schallmeiner schon heute Nachmittag gesprochen, daher möchte ich Punkte ansprechen, die für mich in diesem Zusammenhang wichtig sind.
Zum einen die Leistungsharmonisierung: Sie bringt für
mich mehr und echte Transparenz. Die Ausgaben sind klar und transparent
dokumentiert.
Seit 2020, seit der Fusionierung, wurde eine Reihe von Leistungsharmonisierungen
auf den Weg gebracht, die den Versicherten – und das war ja auch
Ziel – zugutekamen.
Ein paar Beispiele dazu: Die Physiotherapie als Kassenleistung ist ein Erfolg dieser Fusionierung.
Oder: Zur Angleichung der Transportkosten für die Versicherten hat es unterschiedliche Zugänge in den einzelnen Bundesländern gegeben.
Für die Bereiche Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie wurde ein Gesamtvertrag für ganz Österreich geschaffen und umgesetzt.
Oder: die Ausweitung des Krankengeldbezuges. Er wurde
österreichweit
von 52 Wochen auf maximal 78 Wochen ausgeweitet.
Oder: Harmonisierung wurde erreicht bei physikalischen Therapieinstituten, bei Apotheken, bei Hausapotheken, Hörgeräten, Flugrettung, Inkontinenzversorgung, um nur einige Bereiche zu nennen. – So weit zum ersten Punkt.
Der zweite Punkt ist die Ausgabensituation. Bei der Österreichischen Gesundheitskasse sind 2023 von insgesamt 18 Milliarden Euro 2 Prozent in die Verwaltung geflossen. 98 Prozent der Beträge fließen in Leistungen für die Versicherten – Kollege Smolle hat das heute Nachmittag auch schon erläutert –, aus meiner Sicht eine durchaus interessante Feststellung.
Was für mich im
Zusammenhang mit der Diskussion über diese zusätzliche
1 Milliarde Euro noch interessant ist: Insgesamt sind die Ausgaben
für
die Leistungen an die Versicherten von 2020 bis 2023 um rund
3,3 Milliarden
Euro beziehungsweise um 22 Prozent gestiegen. Das ist
ein Wert, der
sich meines Erachtens sehen lassen kann, wenn man bedenkt, dass pro Sekunde
570 Euro in die Gesundheit der Versicherten in Österreich
fließen.
Drittens: das Thema Risikostrukturausgleich.
Die Österreichische Gesundheitskasse ist mit 7,5 Millionen
Versicherten der größte Risikostrukturausgleich
in Österreich. Es gibt einen Spielraum, den die Bundesländer
früher nicht hatten, und der ermöglicht, Leistungen für die
Versicherten bundesweit zu harmonisieren und auszubauen – ein
wichtiger Bereich. (Abg. Stöger: Ja, dann tuts es!) –
Ich habe es schon angesprochen, Herr Kollege Stöger.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich kann mir nicht vorstellen, wie die Coronapandemie ohne diese Fusionierung
in dieser professionellen Form hätte abgewickelt
werden können. Ich denke dabei an die Abrechnung der Tests
und Impfungen, ich denke an die Beschaffung der Schutzausrüstungen
und an die Administration von Beitragsstundungen im Ausmaß von bis zu
2,4 Milliarden Euro. Diese Maßnahmen wurden ohne zusätzliches
Personal
in der Verwaltung bewältigt.
Sehr geehrte Damen und Herren, all diese Argumente im Bereich der Verbreiterung der Risikogemeinschaft, der Erhöhung der Handlungsfähigkeit sowie der Nutzung von Synergien führten zu einer grundsätzlich positiven Beurteilung durch den Rechnungshof. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schallmeiner.)
19.49
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt
Abgeordneter Josef
Muchitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Ich darf Stellung zum Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend Nachhaltigkeit des Pensionssystems nehmen, der eindeutig bestätigt: Das österreichische Pensionssystem ist auch im internationalen Vergleich als zukunftsfit zu bewerten.
Man kann sagen, dass das BIP
hinauf und hinunter geht, aber Fakt ist: Auch
die Europäische Kommission bestätigt, dass inklusive der Ausgaben
für die Pensionen der Beamtinnen und Beamten lediglich ein kleiner
Anstieg zu verzeichnen ist. Man kann sagen, dass das jedes Jahr ein
bissl anders ist, aber es ist durchaus verkraftbar, wenn man aus dem
Rechnungshofbericht weiterhin bestätigt bekommt,
dass – und ich darf hier zitieren –: „das
österreichische Pensionssystem langfristig durchaus eine geeignete Basis
für die [...] Versorgung der älteren Bevölkerung mit
vertretbaren finanziellen Belastungen für die erwerbstätige
Bevölkerung und den Bundeshaushalt“ ist. – Das ist genau der richtige
Weg, und es ist schon mühsam, immer wieder über unser gut
funktionierendes Pensionssystem auch hier im Hohen Haus diskutieren
zu müssen.
Der Rechnungshof bestätigt
weiters, dass die ASVG-Pensionen – und das betrifft immerhin
zwei Millionen Pensionistinnen und Pensionisten – durch
die Beiträge fast zur Gänze abgedeckt sind. Anders ist es bei den
Selbstständigen und bei den Bauern, dort sind wir leider nach wie vor
dort, wo der niedrigste Deckungsgrad ist. Das heißt
übersetzt – wieder zurück zu den ASVG-Pensionen –:
Für diese zwei Millionen ASVG-Pensionist:innen besteht an der Finanzierbarkeit
und an der Nachhaltigkeit des Pensionssystems kein Zweifel. Es ist, glaube ich,
wichtig, nicht immer alle in einen Topf zu werfen und zu
sagen, dass es auch dort Kürzungen geben muss. (Beifall bei der
SPÖ sowie des Abg. Koza.)
Nächstes Thema: gesundes Arbeiten bis zur Pension
ermöglichen. Eine
Studie von Wifo und Forba sagt eindeutig, dass nur etwa 50 Prozent der
Frauen aus der Erwerbstätigkeit in die Pension gehen
können – aus der Erwerbstätigkeit, nicht aus der Arbeitslosigkeit, wie es Kollege Loacker immer
darstellt, sondern aus der Erwerbstätigkeit. Das heißt,
nur jede zweite Frau schafft es,
aus dem Erwerbsleben in ihre Pension zu kommen. Deswegen brauchen wir da weitere Maßnahmen, damit man länger und
gesund im Arbeitsleben stehen
kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Einen Riesenbedarf gibt es auch
bei der Finanzierung, weil ein Viertel der geleisteten Mehr- und
Überstunden in diesem Land nicht an die Beschäftigten bezahlt wird.
47 Millionen Arbeitsstunden werden nicht bezahlt! Das
heißt, es kommen 1,2 Millionen Euro weniger in die Geldtascherl der
Betroffenen, die Mehrarbeit geleistet haben, und letztendlich werden
Hunderte Millionen Euro an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nicht
geleistet.
Es sind diesbezüglich so
viele Maßnahmen notwendig, auch was die Schwerarbeitspensionen oder die
Anerkennung von Pflegeberufen und Gesundheitsberufen als Schwerarbeit betrifft,
bis hin zu wirklichen Maßnahmen, das faktische Pensionsantrittsalter
weiterhin anzuheben, weil das letztendlich
die beste Finanzierung ist: gesunde Arbeitsplätze für ein
längeres Arbeiten und somit höhere Pensionen schaffen.
Absolut abzulehnen sind alle
Fantasien in Richtung Erhöhung des derzeitigen gesetzlichen
Pensionsantrittsalters, denn das bedeutet nichts anderes, als
dass jene, die das fordern, die Pensionen weiterhin kürzen wollen. Je
weiter das gesetzliche Pensionsantrittsalter angehoben wird, desto mehr
Abschläge
gibt es für diejenigen, die es gesundheitlich nicht schaffen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung des Pensionssystems“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die gesetzlichen Pensionen zu sichern, indem sie
- die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Personaloffensive in den Bereichen Gesundheit, Kinderbildung und Pflege zur Verfügung stellen,
- Maßnahmen umsetzen, damit alle geleisteten Arbeitsstunden erfasst und korrekt entlohnt werden,
- Rahmenbedingungen schaffen, die gesundes Arbeiten bis zum Pensionsantritt ermöglichen,
- endlich geeignete Anreize
setzen um das faktische Pensionsantrittsalter
weiter zu erhöhen,
- Maßnahmen umsetzen, um Frauen aus der Teilzeitfalle zu holen und
- ein klares Bekenntnis gegen eine Erhöhung des derzeitigen gesetzlichen Pensionsantrittsalters abgeben.“
*****
Wenn Sie unserem Antrag zustimmen, dann brauchen wir nicht
alle paar Wochen hier in diesem Parlament diese Debatte zu führen,
denn dann sind
unsere Pensionen auch sicher. (Beifall bei der SPÖ.)
19.55
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch,
Genossinnen und Genossen
betreffend Sicherung des Pensionssystems
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11.) zum Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Nachhaltigkeit des Pensionssystems – Reihe BUND 2023/29 (III-1038/2422 d.B.)
Das österreichische Pensionssystem ist – vor allem im internationalen Vergleich – als zukunftsfit zu bewerten. Langfristprognosen zufolge werden die staatlichen Zuschüsse etwa gleich bleiben. Bis 2070 prognostiziert die EU-Kommission – inkl. der
Ausgaben für die Pensionen der Beamt:innen – lediglich einen
kleinen Anstieg
um 0,5 Prozentpunkte in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (Aging Report 2021).
Auch der Rechnungshofbericht bestätigt, dass bei sorgfältiger Weiterentwicklung das österreichische Pensionssystem langfristig durchaus eine geeignete Basis für die angemessene Versorgung der älteren Bevölkerung bei vertretbaren finanziellen Belastungen für die erwerbstätige Bevölkerung und den Bundeshaushalt ist.
Es ist aber auch einiges zu
tun. Die ASVG-Pensionen sind durch Beiträge fast zur Gänze
gedeckt– anders als bei den Selbständigen oder den Bauern. Letztere
tragen überhaupt nur einen ganz geringen Anteil der an sie ausgezahlten
Pensionen selbst und haben schon immer den niedrigsten Deckungsgrad.
Betrachtet man nur die 2
Millionen ASVG-Pensionist:innen besteht an der Finanzierbarkeit und
Nachhaltigkeit des Pensionssystems kein Zweifel. Handlungsbedarf gibt
es allerdings dabei, dass gesundes Arbeiten bis zur Pension ermöglicht
wird. Eine Studie von WIFO und FORBA (Erwerbsaustritt, Pensionsantritt
und Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters ab 2024. Potentielle Auswirkungen
auf Frauen, Branchen und Betriebe (forba.at)) zeigt, dass etwa 50% der Frauen
nicht aus der Erwerbstätigkeit in Pension gehen.
Es bedarf aber auch Maßnahmen zur vollständigen Bezahlung von geleisteten Arbeitsstunden. Zahlen der Statistik Austria (Basis 2022) belegen, dass die Arbeitnehmer:innen in Österreich fast 200 (192,5) Millionen Mehr- und Überstunden leisten, aber rund ein Viertel davon (47 Mio.) ohne Bezahlung. Dadurch verlieren nicht nur die Arbeitnehmer:innen rund 1,2 Mrd. Euro pro Jahr, sondern es entgehen auch dem Steuer- und Abgabentopf, und damit auch der Pensionsversicherung, hunderte Millionen Euro an Steuern und Sozialversicherungsabgaben.
Weiters ist auch eine Neubewertung der Schwerarbeitspension, wie etwa die Miteinbeziehung der stark beanspruchten Pflegeberufe sowie eine Erweiterung bzw. Aktualisierung der Liste der Berufskrankheiten erforderlich.
Die Grundlagen unseres Pensionssystems bilden eine positive Wirtschaftsentwicklung und ein hohes Beschäftigungsniveau. Je höher die Beschäftigung, je besser die Einkommen, desto leichter die Finanzierung.
Die Regierung ist daher
gefordert, Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen, insbesondere in
Bereichen, wo Fachkräfte händeringend gesucht werden – etwa
mehr Jobs in Krankenhäusern, in Kindergärten und Pflegeheimen. Sie
ist aber auch gefordert, insbesondere Frauen aus der Teilzeitfalle zu holen.
Damit dies
möglich wird, sind Kinderbildungsplätze ab dem ersten Lebensjahr und
ein Rechtsanspruch darauf unbedingt erforderlich. Nur so können auch
Job und Betreuungspflichten vereinbar werden und im Alter eine
lebensstandardsichernde Pension erreicht werden.
Unternehmen sind gefordert alternsgerechte Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, damit länger gesund arbeiten ermöglicht wird und die Regierung muss endlich geeignete Anreize setzen, die das faktische Pensionsantrittsalter rascher an das gesetzliche heranführen.
Der RH bestätigt: Das faktische Pensionsantrittsalter ist seit 2004 um 3 Jahre gestiegen. In diese Richtung muss es weitergehen. Etwa 300.000 Menschen im Alter von 60 bis 64 Jahren könnten mit den richtigen Anreizen und guten altersgerechten Arbeitsbedingungen in Beschäftigung gehalten werden.
Absolut abzulehnen sind jedoch alle Phantasien auf Erhöhung des derzeitigen gesetzlichen Pensionsantrittsalters.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die gesetzlichen Pensionen zu sichern, indem sie
• die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Personaloffensive in den Bereichen Gesundheit, Kinderbildung und Pflege zur Verfügung stellen,
• Maßnahmen
umsetzen, damit alle geleisteten Arbeitsstunden erfasst und
korrekt entlohnt werden,
• Rahmenbedingungen schaffen, die gesundes Arbeiten bis zum Pensionsantritt ermöglichen,
• endlich geeignete Anreize setzen um das faktische Pensionsantrittsalter weiter zu erhöhen,
• Maßnahmen umsetzen, um Frauen aus der Teilzeitfalle zu holen und
• ein klares Bekenntnis gegen eine Erhöhung des derzeitigen gesetzlichen Pensionsantrittsalters abgeben.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Abgeordneter Christian Lausch. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Christian Lausch (FPÖ): Herr
Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Wir reden jetzt schon
eine Weile über die Zusammenlegung der Krankenkassen, und ich habe mir das
alles angehört. Man hat jahrzehntelang darüber diskutiert,
dass sich Österreich 21 Sozialversicherungsträger geleistet
hat, wobei sehr, sehr viel Geld in 21 Verwaltungen verpufft ist. Dann
gab es eine Bundesregierung, die aus 21 fünf machte, das heißt,
16 Verwaltungen einsparte. Wir wollten damals – das muss
man dazusagen; in einer
Koalition ist es halt immer ein Kompromiss – eigentlich aus 21 nur
drei machen, fünf sind es dann mit der ÖVP geworden. Klientelpolitik
bei der ÖVP ist
uns allen ja nicht unbekannt, das ist dann daraus geworden.
Für die Frau
Rechnungshofpräsidentin, weil Klubobmann Kucher jetzt nicht hier ist: Er
hat seine Show heute schon abgezogen, jetzt interessieren ihn der Rechnungshof
und eine Kurzdebatte weniger (Abg. Voglauer: Na, ihr seid ja auch
nicht alle da!), obwohl er auch mit einem lachenden Gesicht hier gestanden
ist und sich noch gefreut hat, dass die Patientenmilliarde bei den Patienten
nicht angekommen ist. So viel zu den Sozialdemokraten, die sich sogar noch
darüber freuen, dass die Patientenmilliarde bei den Patienten nicht
angekommen ist – eine Freude war das, mit lachendem Gesicht ist
Klubobmann Kucher
hier gestanden. (Abg. Greiner: Das ist ja ein Skandal! Das ist ja
absurd, Ihre Wortmeldung! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.) –
Kollegin, Sie haben wenigstens ein betroffenes Gesicht gehabt, als Sie hier am
Rednerpult gestanden sind,
aber Kollege Kucher hat sich noch gefreut, dass das nichts geworden ist. (Abg.
Matznetter: Entschuldigen Sie sich!)
Es war immer klar, die
Koalition war frühzeitig beendet (Abg. Schallmeiner:
Weil man die „Kronen Zeitung“ in Ibiza verscherbeln wollte!), und
es hat natürlich immer geheißen, man müsse dieses Projekt der
Zusammenlegung, ein Megaprojekt, weiterentwickeln. (Abg. Matznetter:
Die Ausrede glaubt nicht einmal der Herbert Kickl!) Was haben die
grünen Minister gemacht? – Kollege Loacker
hat eh – wenn Sie es uns nicht glauben – die Leistung des
Bundesministers Anschober beschrieben: Da wurde nichts weiterentwickelt (Zwischenrufe
der Abgeordneten Koza und Schallmeiner), unter Mückstein
nichts weiterentwickelt und jetzt unter Rauch nichts
weiterentwickelt – lauter untätige grüne Gesundheitsminister.
(Abg. Schallmeiner: Wir machen eure Hacken!) Und dann stellen sich
viele her und freuen sich darüber, dass die Patientenmilliarde bei den
Patienten nicht angekommen ist.
Eines muss ich schon sagen – wieder zu den Sozialdemokraten –: Ich bringe jetzt einen Entschließungsantrag ein, in dem es darum geht, dass illegale Zuwanderung in unser Sozialsystem – vor allem Wien ist davon betroffen – extrem viel Steuergeld der österreichischen Steuerzahler verschlingt. (Abg. Schallmeiner: Ah! Ein bisschen Rassismus muss immer sein!) Ich betone es noch
einmal, weil es bei den
Grünen so ein Raunen gibt: Es sind illegale Zuwanderer. Kollege (in
Richtung Abg. Schallmeiner), du kommst eh noch einmal dran, du kannst hier
deine Weisheiten noch zum Besten geben und kannst dann
auch replizieren, das halten wir alles aus. (Abg. Matznetter: Illegal
ist der ...! Vulnerable Gruppen beeinflussen ...!)
Illegale Zuwanderung ist für Wien absolut ein Thema.
Kosten, Löcher im Sozialsystem: Wenn ihr auch der Meinung seid, dass das
extrem viel Steuergeld verschlingt und zulasten unseres Sozialsystems geht,
dann habt ihr jetzt
die Möglichkeit, diesen Entschließungsantrag zu unterstützen.
Dann würdet ihr wenigstens ein gutes Werk tun – vielleicht
wäre euch Genosse Ludwig in
Wien sogar dankbar.
Ich bringe folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen gegen die illegale Zuwanderung in das Sozialsystem“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu einer Sozialleistungsreform zuzuleiten, die insbesondere folgende Maßnahmen enthält:
- volle Sozialleistungen erst nach 5 Jahren legalem Aufenthalt in Österreich
- ausschließlich Sachleistungen und zweckgebundene Sachleistungs-Gutscheine statt Geldleistungen
- gemeinnützige Arbeit für alle Fremden, die Sozialhilfe beziehen und arbeitsfähig sind.“
*****
Ich glaube, das ist ein Entschließungsantrag, der
unterstützungswürdig ist. Das wünscht sich auch die
Bevölkerung, die nicht einsieht, dass die Gesundheitskosten, die
Kosten im Sozialsystem jährlich ansteigen. Diese schwarz-grüne
Bundesregierung spielt mit Österreich, als ob wir das Sozialamt der ganzen
Welt wären.
Das wird es so nicht spielen. Für unsere Landsleute bringen wir diesen Entschließungsantrag ein, und ihr wärt gut beraten, da mitzugehen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
20.00
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Lausch, Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Maßnahmen gegen die illegale Zuwanderung in das Sozialsystem
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 12, Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Reform der Sozialversicherungsträger – Reihe BUND 2022/41 (Fusion) und Reihe BUND 2022/42 (Finanzielle Lage) (III-822/2423 d.B.), in der 249. Sitzung des Nationalrates, am 31. Jänner 2024
Die Zahl der 2022 in Österreich gestellten Asylanträge hat die dramatische Rekordmarke von 100.000 weit überschritten. 2023 waren es über 50.000, der dritthöchste Wert seit 1958.
Diese illegale Zuwanderung in das Sozialsystem muss daher
abgestellt und der Missbrauch konsequent bekämpft werden. Und dazu muss
auch gehören, dass nur jene den vollen Anspruch auf Sozialleistungen haben,
die zuvor auch in das österreichische Sozialsystem eingezahlt haben. Nur
ein treffsicheres Sozialsystem
ist auch ein zukunftssicheres Sozialsystem.
Das bedeutet: Flüchtlingen wird künftig kein Bargeld mehr gegeben – stattdessen sollen sie ausschließlich Sachleistungen sowie zweckgebundene Sachleistungs-Gutscheine erhalten. Außerdem sollen Fremde erst dann volle Sozialleistungen bekommen, wenn sie fünf Jahre legal in Österreich sind – ganz nach dem Vorbild Dänemarks.
Die zügellose Zuwanderung gefährdet das gesamte Sozialsystem und das Sozialversicherungssystem. Im Jahr 2024 müssten wiederum hohe Beträge für die Deckung der Wohnkosten und der Krankenversicherung für Mindestsicherungsbezieher durch den Bund aufgewendet werden.1
Gleichzeitig steigt die Anzahl der ausländischen Arbeitslosen, die in der Arbeitslosenversicherung mitversichert sind, ohne Beiträge zu leisten und die Anzahl der ausländischen Mindestsicherungsbezieher seit vielen Jahren an.2
Deshalb sind folgende nachhaltige Maßnahmen zur Stabilisierung des Sozialversicherungssystems zu setzen:
• volle Sozialleistungen erst nach 5 Jahren legalem Aufenthalt in Österreich
• ausschließlich Sachleistungen und zweckgebundene Sachleistungs-Gutscheine statt Geldleistungen
• gemeinnützige
Arbeit für alle Fremden, die Sozialhilfe beziehen und
arbeitsfähig sind
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu einer Sozialleistungsreform zuzuleiten, die insbesondere folgende Maßnahmen enthält:
• volle Sozialleistungen erst nach 5 Jahren legalem Aufenthalt in Österreich
• ausschließlich Sachleistungen und zweckgebundene Sachleistungs-Gutscheine statt Geldleistungen
• gemeinnützige Arbeit für alle Fremden, die Sozialhilfe beziehen und arbeitsfähig sind.“
1 https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Sozialhilfe-und-Mindestsicherung/Leistungen.html,
https://www.parlament.gv.at/dokument/budgetdienst/untergliederungsanalysen/BD-UG-24-Gesundheit-Budget-2024.pdf
2 https://www.ams.at/arbeitsmarktdaten-und-medien/arbeitsmarkt-daten-und-arbeitsmarkt-forschung,
https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/
sozialleistungen/mindestsicherung-und-sozialhilfe
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun die Frau Präsidentin des Rechnungshofes, Frau Dr.in Margit Kraker. – Bitte schön, Frau Präsidentin.
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, heute stehen 13 Berichte des Rechnungshofes auf der Tagesordnung und im ersten Block dieser Debatte auch einige wichtige und zentrale Berichte wie jene über die Nachhaltigkeit des Pensionssystems, die Reform der Sozialversicherungsträger, die Covid-19-Impfstoffbeschaffung und die bevölkerungsweiten Covid-Tests.
Das sind Berichte, die wir bereits in der Vorwoche gemeinsam mit Herrn Bundesminister Rauch intensiv diskutiert haben und die eben auch heute hier auf reges Interesse stoßen. Ich bedanke mich dafür, dass Sie sich mit den Berichten auseinandersetzen.
Unsere Berichte und die Analysen des Rechnungshofes sollen eine Grundlage für Ihre politische Arbeit bilden. Für den Rechnungshof ist es wichtig, dass wir Themen zeitgerecht und auch offen ansprechen, und zwar auch dann, wenn sie politisch heikel sind.
Ich möchte jetzt auf den
Bericht zum Pensionssystem eingehen. Dieser Bericht ist sehr umfassend und er
ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil
das Pensionssystem Kern unseres Sozialsystems ist. Gerade deshalb ist es auch
wichtig, dass es funktionsfähig bleibt. Im Pensionsrecht spielt Vertrauen
eine wichtige Rolle. Es ist wichtig, dass Ältere und auch Jüngere dem
System gleichermaßen vertrauen können.
Die Dimension ist eine sehr, sehr große. 2021 erhielten 2,77 Millionen Menschen eine Pension und die Gesamtaufwendungen für die Pensionen betrugen 2021 rund 61,7 Milliarden Euro beziehungsweise 15,3 Prozent des BIP, davon 48,5 Milliarden Euro im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung und 13,2 Milliarden Euro für die Beamtenpensionen.
Allein aus dem Bundesbudget
wurden im Jahr 2021 rund 10,8 Milliarden Euro für die gesetzliche
Pensionsversicherung als Bundesbeitrag ausbezahlt.
Dazu kommen die Ausgaben für die Beamtenpensionen.
Im Budget für das Jahr 2024 sind für den Bundesbeitrag bereits 15,3 Milliarden Euro vorgesehen und der Saldo der Ruhe- und Versorgungsgenüsse der Beamten liegt bei 10,4 Milliarden Euro. Das entspricht einem Anteil für Pensionsauszahlungen aus dem Bundesbudget – ohne Pflegegeld – von 24,5 Prozent.
Die Herausforderungen, mit denen das Pensionssystem konfrontiert ist, sind die sinkende Geburtenrate, die steigende Lebenserwartung, das geringere Wirtschaftswachstum und die Veränderungen am Arbeitsmarkt. All diese Punkte sind wichtig und belegen auch, dass der Mechanismus für die Erhaltung der Nachhaltigkeit ausreichend funktionieren muss, damit wir das System langfristig in Balance halten können.
Für diese Aufgabe gibt es die Alterssicherungskommission, die aber,
was die Rahmenbedingungen betroffen hat, nur unzureichend
handlungsfähig war.
Auch die Befassung des Nationalrates war wegen der mangelnden Berichterstattung
nicht gesichert.
Der Rechnungshof hat sich zwei
wichtige Faktoren angeschaut: Pensionsantrittsalter und
Pensionshöhen. Das Pensionsantrittsalter ist von 2004
bis 2021 deutlich gestiegen – im Schnitt um
2,8 Jahre –, aber dennoch liegen wir noch nicht auf dem Niveau
von 1970. Die Lebenserwartung ist aber deutlich angestiegen. Wir
hatten eine Lebenserwartung von 81,3 Jahren
im Jahr 2021. Die Phase, in der Menschen von der Pension leben, ist auch bei
steigendem Pensionsantrittsalter heute deutlich länger als früher.
Die Prognosen zeigen, dass es in
den nächsten Jahren bis 2033 zunächst
noch den Effekt des steigenden Pensionsantrittsalters für Frauen gibt.
Danach ist aber kein weiterer Anstieg des Pensionsantrittsalters zu erwarten.
Der Rechnungshof kritisiert, dass es keine aktuelle Strategie zum
künftigen Umgang mit dem
Pensionsantrittsalter gibt, denn der Zielpfad, der bis 2018 gegolten
hat, wurde nicht aktualisiert. Da geht es um das effektive
Pensionsantrittsalter und gegebenenfalls auch um das gesetzliche
Pensionsantrittsalter als Handlungsoption.
Notwendig ist aus Sicht des Rechnungshofes natürlich auch eine Differenzierung zwischen unterschiedlichen Gruppen, da die Wirksamkeit von Maßnahmen erheblich von den unterschiedlichen Pensionsarten abhängt. Eine unterschiedliche Vorgehensweise nach Berufsgruppen und Gesundheitszustand erscheint jedenfalls zweckmäßig.
Tatsächlich ist es aber
so, dass die Pensionshöhen zwischen 2004 und 2021 bei der Höhe der
Neupensionen angestiegen sind. Das liegt an den längeren Erwerbskarrieren
und am gestiegenen Pensionsantrittsalter. Das heißt, in Relation zu
den Aktiveinkommen sind die Pensionshöhen relativ stabil, relativ
gleich geblieben und sollen nach Prognosen auch in Zukunft gleich bleiben. Das
ist eigentlich eine sehr positive Prognose.
Zentrale Kerngröße zum Pensionsaufwand ist die Entwicklung des Gesamtaufwands als Anteil am BIP. Wenn man beides – die gesetzliche Pensionsversicherung und die Beamtenpensionen – betrachtet, dann sieht man, dass der Anteil der Pensionsausgaben am BIP bis 2070 eigentlich nur um rund 0,3 Prozentpunkte steigt. Das ist angesichts der demografischen Entwicklung keine so große Veränderung. Eine große Rolle spielt aber auch die BIP-Entwicklung selbst für die Finanzierbarkeit des Pensionssystems, und es geht immer auch um den Staatshaushalt.
Beim Staatshaushalt gibt es
Prognosen, dass der Bundesbeitrag zu den Pensionen bis 2070 um
0,9 Prozentpunkte des BIP steigen soll; ganz besonders stark bis 2030, da
steigt er um 1,1 Prozentpunkte. In Zahlen ausgedrückt
geht es um eine Steigerung der Finanzierungslücke um 8,2 Milliarden
Euro. Das sehen wir als Risiko für den
Staatshaushalt. Dafür brauchen wir Maßnahmen zur Sicherstellung
einer nachhaltigen Finanzierung und eine verantwortungsvolle
Pensionspolitik.
Grundsätzlich ist es aber
auch so, dass es nie Ziel des Gesetzgebers war, dass es ein von
öffentlichen Mitteln unabhängiges Pensionssystem gibt. Natürlich
ist
bei einem steigenden Anteil an älteren Personen auch ein steigender Ressourcenverbrauch
zu erwarten, aber wir müssen eine übermäßige Belastung des
Bundeshaushalts vermeiden. Deshalb brauchen wir einen funktionierenden Prozess,
um die Entwicklungen zu identifizieren.
Wir brauchen eine handlungsfähige Alterssicherungskommission. Da geht es um schlüssige Analysen entlang von klaren Nachhaltigkeitskriterien und um
transparente Informationen. Die Alterssicherungskommission selbst hat gesagt, dass der Referenzpfad 2004 für ihre Arbeit nicht mehr aktuell ist.
Wir brauchen eine
vorausschauende Reaktion von Bundesregierung und Gesetzgeber, das heißt
also klare Strategien für die gesetzlichen Änderungen zum
Pensionssystem, und Disziplin bei den Pensionsanpassungen, das
heißt vorausschauend handeln. Nachhaltigkeit heißt für den
Rechnungshof, handeln, bevor Probleme akut werden.
Ein großes Thema in den
verschiedenen Debatten war heute offenbar
auch schon die Fusion der Sozialversicherungsträger. Wir haben
Ende 2022 einen Bericht vorgelegt und haben uns da die finanziellen Folgen
der Fusion und die finanzielle Lage angeschaut. Ich möchte auch
ausdrücklich festhalten,
dass wir die Ziele der Reform, eine Verbreiterung der Risikogemeinschaft, die
ja schon lange vorher diskutiert wurde, nicht infrage gestellt haben, auch
nicht, dass man die Handlungsfähigkeit der Sozialversicherungsträger
erhöhen sollte oder Synergien nutzen sollte. Inwiefern diese Ziele aber
tatsächlich erreicht werden, wird erst die Zukunft zeigen, und die weitere
Entwicklung wird sich der Rechnungshof auch weiterhin anschauen.
Wir haben aber im Bericht
natürlich detailliert aufgezeigt, wie es mit der finanziellen oder
wirkungsorientierten Folgenabschätzung ausgeschaut hat. Wir haben
aufgezeigt, dass diese bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht
realistisch war und dass die Umsetzung einer derartig großen Reform mit
großen Herausforderungen verbunden ist.
Wie Sie alle wissen, sind die 21 Sozialversicherungsträger auf fünf reduziert worden. Es gab neben der Strukturreform zwei Reformziele: die Leistungsharmonisierung und die Senkung des Verwaltungsaufwands.
Bei der Senkung des Verwaltungsaufwands ging es um eine
Annahme in der Regierungsvorlage,
wonach sich der Personal- und Sachaufwand bis 2023 in
der Verwaltung der Sozialversicherung um 30 Prozent reduzieren
würde und damit Einsparungen von 1 Milliarde Euro verbunden seien.
Der Gesetzgeber hat den
Sozialversicherungen selbst keine Einsparungsziele vorgegeben, sie auch nicht
gesetzlich auferlegt, und die Träger selbst
setzten sich ebenfalls keine Einsparungsziele. Die Annahmen wurden nicht begründet
und konnten auch nicht begründet werden, weil in diesen Annahmen zum
Beispiel auch ein Verwaltungsaufwand von nicht von der Fusion umfassten Trägern enthalten war, wie der
Pensionsversicherungsanstalt oder
der Unfallversicherungsanstalt. Daher war diese Annahme eben für
die Steuerung auch ungeeignet. Wir haben dann ausgehend von diesen Annahmen
und Prognosen einen Mehraufwand von 215 Millionen Euro errechnet.
Würde man auch nur die unmittelbar betroffenen Sozialversicherungsträger heranziehen,
ergibt sich ein von uns ermittelter Mehraufwand von zwischen 35 Millionen
Euro und 134 Millionen Euro.
Deshalb glauben wir, dass es wichtig ist, dass man sich realistischere Ziele zur Entwicklung des Verwaltungsaufwands setzt und auch Kosten und Nutzen nachvollziehbar erfasst. Ich darf daher für die Zukunft dahin gehend appellieren, dass bei Folgenabschätzungen von Reformprojekten von fundierten und nachvollziehbaren Grundlagen ausgegangen wird und dass die Expertise der Verwaltungsebene entsprechend genutzt wird.
Bei der
Leistungsharmonisierung – das wurde schon festgestellt –
ist bei
der ÖGK im ärztlichen Bereich der Gesamtvertrag noch nicht umgesetzt.
Bei den Behandlungsbeiträgen bestanden bei der SVS und BVAEB noch
Unterschiede
im Pensionsrecht.
Zum Integrationsstand: Eine derartige Reform bringt
natürlich Herausforderungen. Da geht es um die Umstellung von
IT-Strukturen, Personal muss ausgewählt werden, Gremien werden
umstrukturiert. Wir haben es positiv gesehen, dass
es keine IT-Ausfälle gegeben hat, aber die IT-Kosten stiegen von 2018
bis 2020 um 21 Prozent. Der Personalstand wurde nicht verringert.
Positiv war eine Flächenreduktion.
Betreffend Auswahlverfahren zur Organisationsberatung der
ÖGK: Da
gab es nur einen im Verfahren zugelassenen
Bewerber, keine dokumentierten Akten oder unvollständige Akten. Die
Beratungsleistungen für das Unternehmen lagen bei 10,6 Millionen
Euro.
Was ich noch sagen will, betrifft das Thema der reduzierten
Kontrolle.
Weil ja die Kontrollversammlung abgeschafft wurde und die
Wirtschaftsprüfung auch nach anderen Maßstäben
prüft – das ist natürlich gut –, ist es dem
Rechnungshof sehr wichtig, dass da ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage abgegeben wird. Positiv ist jetzt,
dass es einen Prüfungsausschuss in der ÖGK gibt, der die
Rechnungsabschlüsse prüft. Mehr kann man da nicht machen, das andere
müsste der Gesetzgeber vorsehen.
Die Prüfung zum Thema Covid-Impfstoff-Beschaffung war
eine Verlangensprüfung der SPÖ. Es wurde hier schon gesagt:
Zuerst wurde zu wenig Impfstoff bestellt, die Zahlen lagen unter dem
uns zustehenden Bevölkerungsanteil – und danach über
diesem Bevölkerungsanteil. Uns ist es wichtig, dass es insbesondere
für Impfstoffbestellungen über der Rate der Population klare Bedarfsberechnungen
und dokumentierte Grundlagen gibt. So etwas wäre
auch notwendig.
Betreffend Kosten der Covid-19-Tests, die
5,2 Milliarden Euro ausgemacht haben: Die ursprüngliche Strategie war
ein zielgerichtetes risikobasiertes Testen. Dann kamen bevölkerungsweite
Tests, die später eingeführt wurden. Da entstanden Kosten von
5,2 Milliarden Euro, und der Rechnungshof hat 306 Millionen
Tests zusammengerechnet. Es gab da keine Übersicht, auch bei der
Abrechnung mit den Ländern – der Bund hat ja die Kosten
ersetzt –
hat der Bund den Ländern keine Vorgaben für diese Testungen gemacht.
Für das Pandemiemanagement ist das Gesundheitsministerium zuständig,
und wir
stellen uns vor, dass künftig in vergleichbaren Fällen die Steuerung
durch das Gesundheitsministerium sichergestellt ist. Das könnte man als
Lessons learned aus der Pandemie sehen. – Danke schön. (Allgemeiner
Beifall.)
20.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Frau Präsidentin.
Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Mag. Markus
Koza. – Bitte schön,
Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin!
Ja, wenn man sich die Nachhaltigkeit unseres Pensionssystems
anschauen will beziehungsweise bewerten will, wie nachhaltig unser
Pensionssystem tatsächlich ist, dann hängt das ja
immer auch davon ab, welche Kriterien denn diese Nachhaltigkeit ausmachen
sollen beziehungsweise nach welchen Kriterien diese Nachhaltigkeit zu bewerten
ist.
Der Rechnungshof hat uns ja in seinem Bericht
erfreulicherweise vier Kriterien vorgelegt, wonach, wie er meint, ein
Pensionssystem hinsichtlich seiner Nachhaltigkeit zu bewerten wäre:
einerseits die versicherungsmathematische Fairness; die ausreichende
Pensionshöhe, die entlang typischer Erwerbsverläufe berechnet
wird; eine volkswirtschaftliche Betrachtungsweise, nämlich welche
Erwerbsanreize das Pensionssystem setzt und wie attraktiv es
für den Standort ist; und letztlich auch die Nachhaltigkeit des
Bundeshaushalts.
Es ist sehr interessant, was dann tatsächlich die
Feststellung des Rechnungshofes hinsichtlich dieser Kriterien und der
realen Umsetzung derselben ist – ich zitiere –:
„[...] fehlten somit klare Kriterien für die Beurteilung
der Nachhaltigkeit des Pensionssystems, die analytischen Grundlagen für
die politische Diskussion blieben unvollständig.“ – Das
ist eine sehr diplomatische Ausdrucksweise. Wir erleben es ja hier in
diesem Hause immer wieder: Es ist schon die Sozialstaatlichkeit an und für
sich ein sehr umkämpftes ideologisches Spielfeld, inhaltliches
Spielfeld, bei dem die Meinungen sehr stark auseinandergehen.
Das gilt genauso sehr auch für die Pensionen. Da geht es um Fragen der Finanzierung, da geht es um die Frage privat versus öffentlich, da geht es um die
Frage der Höhe der Pensionen. Ich habe diesen Rechnungshofbericht so verstanden, dass er im Prinzip ein Appell an die politischen Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen ist, doch ein gewisses gemeinsames Verständnis zu finden, was die Aufgaben, die Ziele, die Funktionen eines gemeinsamen Pensionssystems betrifft. Allerdings ist das meines Erachtens bedauerlicherweise nicht zu erreichen.
Nicht zuletzt auch deshalb hat
meiner Meinung nach die Alterssicherungskommission, um es vorsichtig
auszudrücken, nur suboptimal funktioniert,
denn letztlich ist es ja ein politisch besetztes Gremium mit unterschiedlichen
Interessen und auch den entsprechenden Konflikten, in dem es in
Wirklichkeit vor allem darum geht, dass eine Seite die andere überstimmt.
Wenn sich heute jemand
hierherstellt – es ist so, dass zwei Anträge
von den NEOS angeblich aus diesem Bericht heraus entstanden sind –,
sagt: Der Rechnungshof hat ein Problem aufgezeigt und dazu auch gleich eine
einfache Lösung präsentiert!, und das dann zum Antrag
macht, muss man entgegnen, der hat ein Problem mit der Seriosität, denn es
ist tatsächlich deutlich
komplexer.
Als Beispiel möchte ich die Frage des Pensionsantrittsalters, der
angeblichen Anhebung des Pensionsantrittsalters bringen. Ja, das
wird – die Frau Präsidentin hat es angesprochen – im
Rechnungshofbericht tatsächlich auch erwähnt,
auch, dass es in eine bessere Systemplanung hineingehört. Daraus
abzuleiten, dass das eine Forderung nach der Erhöhung des gesetzlichen
Pensionsantrittsalters wäre, ist allerdings mehr als gewagt. Die
Folgen einer Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters sind in
Wirklichkeit bei Weitem nicht so auszumachen, wie man es hier teilweise vorgibt.
Was würde das bedeuten? – Wer länger arbeitet, zahlt höhere Beiträge, hat eigentlich eine höhere Pension; das muss nicht unbedingt für das Pensionssystem billiger sein. Gleichzeitig gibt es Menschen, die beispielsweise aus der Arbeitslosigkeit in Pension gehen. Die Länge der Arbeitslosigkeit verursacht auch
soziale Kosten. Das heißt, so eindeutig ist das Ergebnis da keineswegs; außer man sagt natürlich: Nein, nein, die Pension wird deswegen nicht höher, sondern es wird einfach der Pensionsanspruch gestreckt, man geht später mit der gleichen Pension in Pension. (Zwischenruf der Abg. Seidl.) Dann muss man aber ganz ehrlich sagen, das ist eine Pensionskürzung im Vergleich zum jetzigen Status quo – und dafür stehen wir auf jeden Fall so nicht zur Verfügung.
Es ist schon die Frage, ob
nicht der Weg, nämlich die Erhöhung des tatsächlichen,
effektiven Pensionsantrittsalters, genauso auch in das System hineinpassen
kann, wenn es darum geht, das Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Da sind
die zentralen Herausforderungen: Wie kann man die Arbeitswelt altersgerecht
gestalten? Wie kann man garantieren, dass Menschen aus der Arbeit gesund in
Pension gehen können? Wie können wir garantieren,
dass Menschen möglichst lange im Erwerbsleben bleiben können?
Diesbezüglich haben wir
auch entsprechende Maßnahmen gesetzt. Ich denke an die Attraktivierung
der Altersteilzeit, die Flexibilisierung der Altersteilzeit,
die inzwischen auch leichter für diejenigen zugänglich ist, die
unterschiedliche Erwerbsverläufe haben. Wir haben auch ein Bonussystem
eingeführt. Es
gibt Leute, die später in Pension gehen und dafür auch einen
entsprechenden Bonus erhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist
tatsächlich so: Wir
brauchen zumindest ein paar Grundprämissen, wenn es um das Pensionssystem
geht. Arbeit darf nicht krank machen, damit die Menschen tatsächlich in
Gesundheit alt werden können. Wir müssen ein entsprechendes Altern in
Würde gewährleisten. Und ja, das kostet, muss aber in einer reichen
Gesellschaft
wie der unseren tatsächlich leistbar sein. Das sind
Nachhaltigkeitskriterien, die wir bitte alle außer Streit stellen sollten. –
Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.20
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hermann Gahr. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
20.20
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsident des
Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Die
Covid-19-Pandemie hat unser Land, aber speziell unser Gesundheitssystem vor
große Herausforderungen gestellt. Ein wichtiger und ein unverzichtbarer
Bestandteil waren die Covid-19-Tests; die Frau Präsident hat es bereits
erwähnt.
Der Rechnungshof hat von Feber
bis Juli 2022 den Zeitraum 2020 und
2021 geprüft, und zwar das Gesundheitsministerium, die Stadt Wien und das
Land Niederösterreich. Insgesamt hat der Rechnungshof 30 Schlussempfehlungen
ausgesprochen. Ich glaube, man kann sagen, die Erkenntnisse des Rechnungshofes
haben gezeigt, dass es da durchaus Verbesserungsbedarf gibt, dass
es Schwächen im System gegeben hat, dass auch Fehler gemacht wurden.
Zukünftig müssen wir uns da ganz einfach besser aufstellen.
Wir haben damals ein
niederschwelliges wohnortnahes und unentgeltliches Testangebot bereitgestellt,
und im Zusammenhang damit, gerade was
die Teststrategie, die Umsetzung und die Abstimmung mit den Ländern
betrifft, hat es natürlich durchaus Mängel gegeben. Auch die Vielzahl
an Testangeboten, die Parallelstrukturen und Mehrfachtestungen wurden
vom Rechnungshof sehr kritisch hinterfragt.
Der Rechnungshof empfiehlt ein Pandemiemanagement, das zielgerichtet und risikoorientiert ausgerichtet ist – ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen.
Im Dezember 2023 hat Bundeskanzler Nehammer gemeinsam
mit Bundesminister Rauch den Coronaaufarbeitungsprozess präsentiert.
Gemeinsam mit der Akademie der Wissenschaften wurden die Abläufe
während der Pandemie aufgearbeitet, und es war durchaus der Schluss zu
ziehen:
Die Entscheidungen sind nach bestem Wissen und Gewissen gefallen. Wir sollten
aus Fehlern lernen und zukünftig das Testangebot eben zielgerichtet gestalten.
Abschließend kann man sagen: Es ist
gelungen – und die Opferzahlen zeigen das auch im internationalen
Vergleich –, das Virus bestmöglich zu bekämpfen,
es ist nicht zu einem Kollaps unseres
Gesundheitssystems gekommen und wir konnten Menschenleben retten.
Insgesamt können wir, glaube ich, durchaus für die
Zukunft lernen.
Wer das Buch von hinten liest, wird immer klüger sein.
Wir sollten daraus lernen und Erkenntnisse mitnehmen. – Vielen Dank,
Frau Präsident, für diesen
Bericht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Michael Seemayer (SPÖ): Frau
Rechnungshofpräsidentin!
Herr Präsident! Ich möchte schon noch einmal auf die nicht auffindbare Patientenmilliarde
zurückkommen beziehungsweise auf das, was damit einhergegangen ist: Unter
dem Deckmantel Reform der Sozialversicherungsträger wurde
nämlich der größte Anschlag auf die Selbstverwaltung der
Gebietskrankenkasse vollzogen, den es in der Geschichte der Kassen
jemals gegeben hat. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hörl:
He, übertreib nicht so!) – Dass das wirklich so ist,
Kollege Hörl, zeigt uns ein Blick in die Vergangenheit.
Die Selbstverwaltung durch die Versicherten mit einer klaren Mehrheit der Arbeitnehmer:innenvertretung war stets ein Kernstück der Sozialversicherung. Österreich hat sich dieses Kernstück mit einer historischen Unterbrechung im Nationalsozialismus bis zur türkis-blauen Reform beibehalten.
Schauen wir uns das Verhältnis der
Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im Vergleich zu den
Arbeitgebervertretungen in der Vergangenheit an:
1888, in der Monarchie, da galt noch das Zensuswahlrecht: zwei Arbeitnehmervertreter,
ein Arbeitgebervertreter; 1927, Erste Republik: vier Arbeitnehmervertreter,
ein Arbeitgebervertreter; im Austrofaschismus, 1935: zwei
Arbeitnehmervertreter, ein Arbeitgebervertreter; Zweite Republik: vier Arbeitnehmervertreter, ein Arbeitgebervertreter; schwarz-blaue Reform, türkis-blaue Reform, 2019: ein Arbeitnehmervertreter, ein Arbeitgebervertreter.
Selbstverwaltung bedeutet, dass die Versicherten ihre Kasse
selbst
verwalten können. Das können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in
ihrer Kasse bei einem Verhältnis von eins zu eins nicht mehr. Was bei den
Bauern und Selbstständigen selbstverständlich ist, nämlich dass
sie ihre Kasse selbst verwalten, hat man den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern weggenommen. Um das umzusetzen, habt ihr die
Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die sich in der
Selbstverwaltung engagiert haben, schlechtgemacht, als Bonzen und Abkassierer
hingestellt. Ihr habt den Menschen eine Patientenmilliarde vorgegaukelt, die es
nie gegeben hat, wie jetzt auch
der Rechnungshofbericht zeigt. (Abg. Kaniak: Ihr hättet sie nur
heben brauchen!)
Übrig geblieben ist: 215 Millionen Euro an
Mehrausgaben für die Fusionierung; dubiose versiegelte
Privatakten der Ministerin Hartinger-Klein; gestiegene Kosten für die
Versicherten, vor allem durch mehr Wahlarztbesuche, weil
eure Ankündigung, das Gesundheitssystem zu verbessern, nicht nur nicht
eingetreten ist, sondern weil sich unsere Befürchtung, dass durch die
türkis-blaue Kassenzerschlagung die Versorgungssicherheit in Gefahr
ist, bewahrheitet hat.
Es braucht daher ganz klar eine Rückkehr zur echten
Selbstverwaltung in
der Gebietskrankenkasse. Dazu stehen wir. (Beifall bei der SPÖ.)
20.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner
(Grüne): Herr Präsident! Sehr
geehrte
Frau Rechnungshofpräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr
geehrte Damen und Herren auf der Galerie beziehungsweise zu Hause
vor den Bildschirmen! Wir haben uns ja in der letzten Sitzung des Rechnungshofausschusses
mit mehreren Themen beschäftigt, das eine war eben
die Covid-Pandemie, es gibt zwei Rechnungshofberichte dazu.
Beide Rechnungshofberichte haben uns sehr klar aufgezeigt, dass es in Zukunft einfach deutlich mehr zentrale Steuerung braucht, dass es mehr zentrales Eingreifen braucht, dass es eben weniger Föderalismus und mehr zentrale Verantwortung braucht. Das sind Dinge, die wir jetzt in einem neuen Epidemiegesetz unterbringen werden, beziehungsweise sind Learnings daraus beispielsweise in einen Virusvariantenmanagementplan – der erste echte Epidemieplan für dieses Land – eingeflossen.
Ich finde es durchaus spannend,
warum sich diese Regierung überhaupt mit einem neuen Epidemiegesetz
auseinandersetzen muss. Das Epidemiegesetz wurde 1913 in Kraft gesetzt,
und in Wirklichkeit war jedem in diesem Hohen
Haus klar, dass es hoffnungslos veraltet war. Wir alle haben ganz
genau gewusst – schon seit Jahren, eigentlich schon seit
Jahrzehnten –, dass es keinen Epidemieplan gibt.
Diese Regierung hat sich jetzt
eben auch um dieses Thema zu kümmern
gehabt, weil beispielsweise die letzte Regierung, die in der letzten Legislaturperiode hier im Amt befindliche Regierung, sich
eben nicht darum gekümmert hat, weil es ihr in Wirklichkeit
wurscht war. Ich habe es heute am Nachmittag
schon einmal gesagt und ich sage es jetzt wieder: In Wirklichkeit war Sozial-
und Gesundheitsministerin Hartinger-Klein das Gesundheitswesen ziemlich
wurscht. Der ist es nur darum gegangen, mit irgendwelchen dubiosen Reformen die
besten Posten für ihre Leute zu bekommen. (Beifall bei den
Grünen.)
Ein gutes Beispiel ist die sogenannte
Patient:innenmilliarde, über die heute schon gesprochen worden ist. Ich
glaube, ein Aspekt ist in diesem Zusammenhang schon wichtig und das haben wir
auch im Ausschuss gehört, denn da hat Generaldirektor Wurzer selber
gesagt: Na ja, eine Patientenmilliarde ist bei jährlichen Ausgaben von
650 Millionen Euro für die Verwaltung ein
bissl schwierig zu erwirtschaften. – Wie sollte das gehen? Ich
meine, das ist ja Voodooökonomie, um es einmal so zu sagen. Oder anders
gefragt: Hat
euch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, das euer
Chefstatistiker, Kollege Hauser, hergerechnet? Genau so hört es sich
nämlich in Wirklichkeit an. Das ist dahergeschwurbelt bis zum
Gehtnichtmehr. 650 Millionen Euro – 1 Milliarde Euro soll
das bringen: Seid mir nicht böse, aber ich meine, kaufmännisch
rechnen könnt ihr offensichtlich nicht, wenn ihr solche Dinge behauptet. (Beifall
bei den Grünen.)
Genauso muss man sich ja folgende Frage stellen: Warum geht
Ex-Ministerin Hartinger-Klein her und lässt – als
einzige Ministerin aus dieser Zeit – alle Akten aus dem
Kabinett – alles aus diesem Kabinett – als Privatakten
titulieren und eben versperren und versucht so, das Ganze
25 Jahre lang vor der Öffentlichkeit geheim zu halten? Warum
macht man das? – Das macht man
nicht deshalb, weil da drinnen irgendetwas Geheimes ist. Ja, doch, wahrscheinlich
ist da schon etwas Geheimes drinnen, da wird dann nämlich wahrscheinlich herauszulesen
sein, wie es bei dieser Fusion eigentlich wirklich so gelaufen ist.
Wenn ich mir den Bericht des Rechnungshofes
anschaue – der ohne diese Akten auskommen musste, was eigentlich
eine maßlose Frechheit ist –, dann entnehme ich
diesem, dass da einiges offensichtlich im Argen gelegen ist. Wir reden da
über Beraterverträge, die offensichtlich ohne Ausschreibung erfolgt
sind, lauter solche Dinge, einfach Intransparenz bis zum Gehtnichtmehr, eventuell
auch über die Frage: Wer hat sich daran bereichert? Da geht es um
10 Millionen Euro dort, 30 Millionen Euro da.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, dieser
Rechnungshofbericht ist eine schallende Ohrfeige für das, was ihr da
abgeliefert habt, und er belegt einmal mehr: Euch geht es nicht um
das Gesundheitswesen, euch geht es nicht um die Patientinnen und Patienten in
diesem Land, euch geht es
nur um euch selbst (Beifall bei Abgeordneten der Grünen), um den
sogenannten kleinen Mann – denn das ist nämlich bei euch euer
Klubobmann, euer
Parteiobmann. Um den geht es euch, und um nichts anderes geht
es euch in eurer Partei. (Beifall bei den Grünen. – Ruf: Ja,
das stimmt! – Abg. Kickl: Die nächste
U-Ausschuss-Periode wird sich mit euch auseinandersetzen! – Rufe bei
der
FPÖ: Da schauen wir einmal, was ihr alles ausgeschrieben habts in
der Coronazeit! Das wird a Gaudi werden! – Weitere Zwischenrufe bei
der FPÖ.)
20.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Ruth Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin
des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein paar Bemerkungen noch zu den
Covid-19-Überprüfungen, zum Bericht des Rechnungshofes, wobei
man grundsätzlich dazu sagen muss: Ein Fehlen von Vorgaben für solche
bevölkerungsweit durchgeführte Tests – und das ist ja auch
im
Bericht ausgeführt – führt natürlich dazu, dass auch
die Länder bei den Tests unterschiedliche Strategien verfolgt und das
unterschiedlich umgesetzt
haben.
Positiv zu bemerken ist an sich
die gute Organisation von solch breitflächig durchgeführten Tests.
Die Bundesländer, allen voran Wien, haben gemeinsam mit den
Partnerorganisationen sehr leistungsfähige Strukturen aufgebaut.
Österreich, kann man sagen, hat es geschafft, Testweltmeister
zu werden. Das ist allerdings ein Titel ohne Ehren, denn die Republik
dürfte nur dann stolz sein, wenn das Volk, wenn wir alle gesünder
durch die Pandemie gekommen wären. Leider lässt sich das
aber an den Todesraten nicht ablesen; da liegt Österreich schlechter
als andere Staaten in Westeuropa, die deutlich weniger getestet haben als wir.
Ähnliche Beobachtungen liefert auch der Bericht des Rechnungshofes über die Impfstoffbeschaffung, der ebenfalls heute zur Diskussion steht.
Die Wirtschaftshilfen der Bundesregierung sind dann ein
eigenes Kapitel,
um nicht zu sagen: fast schon ein Kriminalkapitel. Die Cofag hat Unmengen an
Steuermitteln an Menschen verschoben, an jene, die es brauchen, aber
noch mehr an Großunternehmen, die es nicht brauchen.
Zusammenfassend kann man sagen: Die Covid-Bewältigung
der Regierung geht in die Geschichte ein. Es ist ein besonders teures
Unterfangen gewesen,
das zu einer größeren wirtschaftlichen Umverteilung –
größer als jene durch so manche Revolution dieser Welt –
geführt hat, aber in dieser Form ist es
eine Umverteilung von Arm zu Reich gewesen. – Vielen Dank.
(Beifall bei der SPÖ.)
20.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist natürlich nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Nachhaltigkeit des Pensionssystems, III-1038 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur
Abstimmung über den Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker,
Kolleginnen und Kollegen betreffend „Leitung der
Alterssicherungskommission“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur
Abstimmung über den Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung der Nachhaltigkeit des
Pensionssystems durch automatische Abbildung der Lebenserwartung im
Pensionssystem“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung des Pensionssystems“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Reform der Sozialversicherungsträger, III-822 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „das Versprechen
der Patientenmilliarde für die Verbesserung der
Gesundheitsversorgung durch Umsetzung der Termingarantie endlich
einlösen“.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die für den Entschließungsantrag sind,
um ein Zeichen der Zustimmung. –
Das ist die Minderheit, der Antrag
ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung
über den Entschließungsantrag der Abgeordneten
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen
gegen
die illegale Zuwanderung in das Sozialsystem“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend COVID-19-Impfstoffbeschaffung, III-959 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Bevölkerungsweite COVID-19-Tests, III-985 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen
Kenntnisnahme eintreten,
um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig
angenommen.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Projekt Haus der sozialen Sicherheit, III-724 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Liegenschaftsverwaltung der Österreichischen Bundesforste AG – Reihe BUND 2022/38 (III-818/2323 d.B.)
17. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Wald im Klimawandel: Strategien und Maßnahmen – Reihe BUND 2022/37 (III-808/2324 d.B.)
18. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht
des Rechnungshofes betreffend Schutzwaldbewirtschaftung bei der
Österreichischen Bundesforste AG;
Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/21
(III-324/2329 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht
des Rechnungshofes betreffend
Lebensmittel – Versorgungssicherheit – Reihe
BUND 2023/17
(III-964/2325 d.B.)
20. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend COVID-19-Förderungen durch die Agrarmarkt Austria – Reihe BUND 2023/15 (III-951/2326 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Wildbach- und Lawinenverbauung in Oberösterreich und der Steiermark – Reihe BUND 2023/2 (III-854/2327 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Gewässeraufsicht in Kärnten und Oberösterreich – Reihe BUND 2022/15 (III-642/2328 d.B.)
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Jetzt kommen wir zu
den Punkten 16 bis 22 der Tagesordnung, über welche die Debatten
unter einem durchgeführt
werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Johann Singer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsidentin des
Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Der Herr Präsident
hat es
schon angesprochen: Sieben weitere Rechnungshofberichte werden im Rahmen dieser Debatte diskutiert. Ich möchte mich
mit dem Bericht des Rechnungshofes über die
Liegenschaftsverwaltung der Österreichischen Bundesforste beschäftigen.
Einleitend ein paar Worte zu den Österreichischen Bundesforsten: Die Österreichischen Bundesforste – Eigentümerin ist die Republik Österreich – sind als größte Naturraumbetreuer für 10 Prozent der Staatsfläche zuständig, darunter 74 der größeren Seen in Österreich und 15 Prozent der Waldfläche. Daraus ergibt sich eine ganz besondere Verantwortung, es ergibt sich aber auch ein Spannungsfeld, nämlich zum einen im Hinblick auf die Frage der nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung der begrenzten Ressource Boden, aber damit verbunden auch die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen.
Das Kerngeschäft der
Österreichischen Bundesforste ist natürlich die Forstwirtschaft, aber
immer wichtiger im wirtschaftlichen Teil davon sind der Immobilienbereich und
natürlich auch der Bereich der erneuerbaren
Energien. Die Bundesforste engagieren sich für Wind- und Kleinwasserkraftwerke,
für Waldbiomasse sowie auch für die Fotovoltaik. Aus diesen
Rechten leistet das Unternehmen jährlich einen Budgetbeitrag an die
Republik Österreich.
Zur zentralen wirtschaftlichen
Lage ein paar Worte: Die Bundesforste
erzielten in den Jahren 2016 bis 2021 mehr als zwei Drittel ihrer
Umsatzerlöse aus dem Bereich Holz und Forst, und 22 Prozent vom
Gesamtumsatz –
das sind rund 48 Millionen Euro pro Jahr – kommen aus dem
Geschäftsbereich
der Immobilien. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Entwicklung von Liegenschaften geeignet war, die rückläufigen Umsätze aus der Waldbewirtschaftung zu kompensieren.
Ich darf, sehr geehrte Damen
und Herren, noch ein paar Anregungen des Rechnungshofes ansprechen: Zum einen
kritisierte der Rechnungshof, dass das Landwirtschaftsministerium als
Eigentümervertreter des Bundes keine Eigentümerstrategie festgelegt
hat. Inzwischen wurde dieser Anregung nachgekommen, es wurde eine
entsprechende Eigentümerstrategie entwickelt,
welche von der Hauptversammlung der Österreichischen Bundesforste formal
zur Kenntnis genommen wurde.
Kritisiert wurde auch der geringe Anteil der Frauen bei der Aufsichtsratsbestellung. Auch diese Anregungen wurden aufgegriffen und bei den letzten Bestellungen Frauen in den Aufsichtsrat bestellt.
Ein weiterer Punkt betrifft das Compliancemanagement der Bundesforste. Auch da wurden Maßnahmen gesetzt, um die Vorschläge des Rechnungshofes entsprechend umzusetzen.
Zusammenfassend, sehr geehrte Damen und Herren, darf ich
festhalten,
dass die zentralen Empfehlungen des Rechnungshofes bereits in hohem Maße
umgesetzt wurden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
20.41
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Nächste
Rednerin ist Frau Mag.a Karin
Greiner. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Gegenstand der Diskussion ist der Bericht des Rechnungshofes betreffend „Liegenschaftsverwaltung der Österreichischen Bundesforste AG“. Die Bundesforste verwalten immerhin 855 000 Hektar Fläche, die sie betreuen und bewirtschaften.
Ich gehe gleich auf die laut
Rechnungshofbericht verbesserungswürdigen Punkte ein. Der Kollege vor mir
hat es schon erwähnt: Die Eigentümerstrategie
war eine offene Frage, die war nicht vorhanden. Die neue Organisation war nicht
umgesetzt.
Einen Punkt sollte man sich gut
merken und auch in Zukunft genau
verfolgen: Überprüft wurden fünf Liegenschaftsabgänge, und
bei keinem
dieser fünf Abgänge erfolgte eine öffentliche Ausbietung.
Ein Beispiel ist besonders ins Auge gestochen: Da hat eine Liegenschaft
eine Wertsteigerung um das 17-Fache erfahren. Da muss man wirklich
darauf
achten, dass man, wenn man so eine Liegenschaft verkauft, auch wirklich auf das
beste Angebot eingeht und für den Steuerzahler das Beste dabei herausholt.
Einen weiteren Punkt sollte man
wirklich auch beherzigen: Es gab während dieser
Überprüfung – und das ist das Fazit – keine
nachvollziehbare und transparente Dokumentation der Pachtvergabe von
Jagdrevieren. Der Rechnungshof empfahl entsprechend, da für transparente
Dokumentation zu sorgen. Auch
das sollte man in Zukunft wirklich genau befolgen.
Kurz sei noch ein anderer Punkt
angesprochen, nämlich der Waldfonds. Sie wissen ja, er wurde um
100 Millionen Euro aufgestockt, und da stellt man sich
die Frage: Erfolgen die Auszahlungen über diesen Waldfonds transparent?
Weiß man, wer wie viel von diesen Förderungen
erhält? – Nein, das ist nicht der
Fall. Man weiß auch nicht, an welche Leistungen diese Förderungen
geknüpft sind, insbesondere Leistungen in puncto CO2-Reduktion.
Da es aber ein
großes Ziel ist, nachhaltig zu wirtschaften, wäre es wichtig, dass
das dokumentiert wird, damit man es überprüfen kann.
Weiters stellt sich die Frage, wer davon profitiert. Profitieren alle gleichermaßen von Förderungen, sprich Großbetriebe und kleinere Betriebe? Da wäre es uns als SPÖ sehr wichtig, dass auch Kleinbetriebe entsprechend fit gemacht werden und gute und gleiche Voraussetzungen haben, um an entsprechende Förderungen zu gelangen. (Beifall bei der SPÖ.)
Das ist auch der Grund, warum meine Kollegin dann einen
entsprechenden Antrag einbringen wird. Uns ist es wichtig, dass dem
Nationalrat jährlich ein
Bericht über den Waldfonds und diese Förderungen vorgelegt wird, aus
dem klar ersichtlich ist, welche Waldförderungen es gibt. Diese sollten in
diesem
Bericht wirklich alle berücksichtigt und zusammengefasst sein. Ich ersuche
Sie auch um die Unterstützung dieses Antrages. – Danke
schön. (Beifall bei
der SPÖ.)
20.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Peter Schmiedlechner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Zuseher! Zum Bericht des Rechnungshofes betreffend „Lebensmittel – Versorgungssicherheit“ in Österreich: Der Rechnungshof überprüfte anhand der Datensammlung von 2015 bis 2022 die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung. Geprüft wurden die Zweckmäßigkeit der Versorgungsmaßnahmen und das Krisenmanagement.
Das Ergebnis: Der Rechnungshof mahnt die fehlenden Daten und die nicht ausreichende Vorbereitung für Krisenfälle ein. Der Rechnungshof, immerhin das oberste Kontrollorgan der Republik, verlangt eine sichere Versorgung mit Lebensmitteln. Wer könnte da etwas dagegen haben?
Was wäre sicherer als die
eigene Produktion im eigenen Land, die heimische Produktion, die heimische
Landwirtschaft? Wenn man sich aber die
Zahlen anschaut, ist das schon erschreckend: Seit 1987 – seit
1987! – ist die ÖVP im Landwirtschaftsministerium, und seither
geht es massiv bergab.
Schauen wir uns die Zahlen an: 1994 hatten wir in Österreich noch 2,3 Millionen Rinder, jetzt – ich habe hier die Zahlen von 2023 – sind es nur noch 1,86 Millionen Rinder. Das ist ein Minus von 20 Prozent.
Im Schweinebereich – das ist die so verteufelte
Schweinehaltung – wurden
in Österreich 1994 noch 3,7 Millionen Schweine gehalten. 2023
waren es nur noch 2,65 Millionen. Das ist immerhin ein Minus von
28 Prozent.
Schaut man sich hingegen die
Bevölkerungsentwicklung in Österreich im gleichen Zeitraum an,
so erkennt man, dass wir im Jahr 1994 eine Bevölkerung von 7,9 Millionen
Bürger hatten, jetzt sind es hingegen schon knapp neun Millionen. Das ist
ein gewaltiges Plus von fast 13 Prozent. (Abg. Höfinger:
Unser Statistiker!)
Täglich schließen
bäuerliche, landwirtschaftliche Betriebe, täglich geben Betriebe auf
und sagen: Das ist für uns nicht mehr wirtschaftlich, da machen wir nicht
mehr mit! – Gleichzeitig wächst die Bevölkerung. Dann geht
die ÖVP
her und verkündet lauthals: Das ist alles sicher, das passt alles, die
Ernährungssicherheit ist gegeben! (Abg. Kühberger: Nein,
das seid ihr im EU-Parlament!
Der Vilimsky, schau mal, was der tut! Ich komme ja noch dran nachher!)
Da fragt man sich wirklich,
welche Kalkulationen die ÖVP wohl verwendet. Wahrscheinlich verwendet sie
dasselbe Programm wie die SPÖ am Parteitag und kommt dann zu solchen
Zahlen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Höfinger:
Schau
dir einmal die Anträge vom Vilimsky
an! – Abg. Kühberger: Vilimsky ... Pflanzenschutz!
Den kennen wir eh! Hast selber ...! – Zwischenruf des Abg. Höfinger.)
Wer soll die Bevölkerung
ernähren? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Sie
können dann eh rausgehen und das klarstellen. (Abg. Kühberger:
Ich melde mich
eh! – Zwischenruf des Abg. Lausch. – Ruf: Die
Anträge ...!) Die Tatsache ist: Fakten und Zahlen lügen
nicht. (Ruf bei der ÖVP: Aber du lügst!) Mit Ihrer Politik,
die Sie auch mit der EU verstärken, verursachen Sie Wettbewerbsnachteile
für die österreichische Landwirtschaft. (Rufe und Gegenrufe
zwischen ÖVP
und FPÖ.)
Mit Ihrer Politik fördern
Sie keine Lebensmittelsouveränität. Ihre Politik schafft weitere
Belastungen und Überwachung. Ihre Politik bringt Abhängigkeiten
und Unsicherheit. Wir werden in Österreich von Billigimporten abhängig gemacht, und was Abhängigkeiten schaffen, haben wir in Coronazeiten ja gesehen.
Im Bericht steht dann auch:
„Das Landwirtschaftsministerium konnte
keine aktuelle Risikoanalyse oder eine Risikomatrix für die Sicherstellung
der Lebensmittelversorgung vorlegen.“ – Was denn, nach
37 Jahren ÖVP-Landwirtschaftsministerium könnt ihr nichts
vorweisen? Da fragt man sich wirklich: Was habt ihr gemacht? (Beifall bei
der FPÖ.)
Was ihr macht, ist, die
Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln zu zerstören und gleichzeitig
Laborfleisch und Insekten in Lebensmitteln zu forcieren,
und dann – nach 37 Jahren Regierungsbeteiligung der
ÖVP – stellt ihr euch hin und sagt: Es ist alles in Ordnung,
und jetzt verkünden wir einen Österreichplan – einen
Plan für Österreich! (Abg. Schmuckenschlager: Ihr werdet
uns sagen, was wir sagen dürfen!) – Dabei
verkündet ihr das, was ihr die letzten
37 Jahre nicht zusammengebracht habt, und verkauft die Leute für
dumm! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kühberger: Du
hast ja gar keinen Plan! Du bist
ja planlos! – Ruf bei der ÖVP: ... nicht einmal gerade
stehen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Herr Minister Totschnig schlägt dann dem ganzen Dings noch den
Boden
aus: Er stellt sich großspurig hin und kündigt über die
Medien an, dass er die Konsumenten und die heimischen Bauernfamilien vor
Laborfleisch
schützen wird.
Gut, wir machen jetzt die
Nagelprobe und dann schauen wir, wie ernst es euch mit dem Schutz der Konsumenten und der österreichischen
bäuerlichen
Familien wirklich ist. Deswegen möchte ich einen
Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zu Laborfleisch“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die das in Verkehr bringen von Laborfleisch bis zum Ausschluss jedweder gesundheitlicher Bedenken verhindert.“
*****
Ich bitte um Zustimmung. Von der ÖVP erwarte ich mir
nichts, weil Feiglinge wie ihr das nicht können. (Beifall bei der
FPÖ. – Abg. Voglauer: Was jetzt?! Bittest
um Zustimmung oder erwartest dir was?)
20.50
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend Nein zu Laborfleisch
eingebracht im Zuge der
Debatte in der 249. Sitzung des Nationalrats am 31. Jänner 2024 über den Bericht des
Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes
betreffend Lebensmittel – Versorgungssicherheit – Reihe
BUND 2023/17 (III-964/2325 d.B.) - TOP 19.
Österreich gilt zwar
vermeintlich als Land mit hoher Ernährungssicherheit, der Rechnungshof
bemängelt jedoch, dass diese weder nachhaltig abgesichert
noch krisenfest ist und es daher dringend Maßnahmen zu ergreifen gilt.
Bereits im Jahr 2018 reichten die Bodenressourcen nicht für eine
gänzliche Eigenversorgung Österreichs aus. Als
vermeintliche Antwort auf dieses Problem gilt Laborfleisch.
Laborfleisch, auch als In-vitro-Fleisch aus der Petrischale bekannt, wird unter labortechnischen Bedingungen hergestellt und soll aus Sicht diverser ideologisierter
Interessensgruppen dazu beitragen, den
Fleischkonsum vermeintlich umweltfreundlicher und tiergerechter zu
gestalten. Diese sprechen dann euphemistisch von Kulturfleisch (cultured meat)
oder verwenden Anglizismen wie „safe meat“,
„clean meat“ und „victimless meat“. Tatsächlich
stehen wirtschaftliche Interessen
im Mittelpunkt.
Ausgangsmaterial für Laborfleisch sind entweder
biopsierte Stammzellen
aus der Muskulatur eines lebenden Tieres oder embryonale Stammzellen, die einem
Wirtstier entnommen werden. Um diese zu gewinnen, müssen jedoch heranwachsende
Kälber im Mutterleib und die Mutterkuh getötet werden. Die entnommenen
Zellen werden dann in einer Nährlösung, die unter anderem
fötales Kälberserum enthält, weiter kultiviert. Die
gewünschte Bildung von Muskelfasern erfolgt unter idealen Bedingungen in
einem Bioreaktor, in dem sich die einzelnen Zellschichten auf einer
Trägerschicht ablagern und anschließend entnommen werden
können. Um eine optimale Entwicklung der Zellen zu gewährleisten,
muss dem Nährmedium fötales Kälberserum zugesetzt werden, da es
eine Vielzahl von funktionellen Proteinen, Spurenelementen, Hormonen und auch
Wachstumsfaktoren enthält.1
Singapur war das erste Land, das im Jahr 2020 die
Produktion von Fleisch aus Zellkulturen zugelassen hat. In der EU
unterliegt Laborfleisch als neuartiges Lebensmittel der
Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 und muss daher eine Reihe von Kriterien
erfüllen, um auf dem europäischen Markt verkehrsfähig zu sein.
Die „The Cultivated B GmbH“, ein Tochterunternehmen eines deutschen
Lebensmittelkonzerns, hat kürzlich erste Gespräche mit der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über
die Zulassung eines Hybridwurstprodukts aus pflanzlichen Zutaten und
kultiviertem Fleisch bekannt gegeben.2 Es ist zu erwarten, dass
entsprechende Anträge aus der Lebensmittelindustrie
zunehmen werden.
Viele Fragen sind noch offen. So kann über die gesundheitlichen Auswirkungen von Laborfleisch derzeit nur spekuliert werden. Denn bisher haben nur wenige Menschen Laborfleisch probiert. Um die gesundheitlichen Auswirkungen auf den Körper
beurteilen zu können, bräuchte es aber Jahre, wenn nicht Jahrzehnte kontrollierten Konsums.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen zum Schutz der Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher, aber auch unserer Tradition und unserer heimischen Produkte folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung
wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die das in
Verkehr bringen von Laborfleisch bis zum Ausschluss
jedweder gesundheitlicher Bedenken verhindert.“
1 https://www.derstandard.at/story/3000000179670/hat-fleisch-aus-dem-labor-das-zeug-zum-superfood
2 https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/zellbasierter-hotdog-erstes-zulassungsverfahren-von-laborfleisch-in-europa-19173637.html
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung. (Abg. Schmuckenschlager: Herr Präsident, „Feiglinge“ ist nicht angebracht! – Ruf bei der ÖVP: Die primitive Linie setzt sich durch bei der FPÖ! – Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
Zu Wort gelangt Ulrike Maria Böker. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Ulrike Maria Böker (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Fünf hochinteressante Berichte des Rechnungshofes in 4 Minuten: Da auch wirklich viele Aspekte herauszugreifen ist absolut
unmöglich. (Unruhe im Saal.) Ich konzentriere mich auf den Rechnungshofbericht Wald im Klimawandel, und ich danke dem Rechnungshof - -
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Entschuldigen Sie,
Frau Abgeordnete! –
Meine Herren, bitte lassen Sie doch die Frau Kollegin auch zu Wort kommen! (Abg.
Schmuckenschlager: Wir verarbeiten gerade die Rede vom Vorgänger!) –
Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Ulrike Maria Böker
(fortsetzend): Kann man dann die Zeit
ein bisschen für mich richten? – Es geht um den
Rechnungshofbericht Wald im Klimawandel, und es ist ein sehr aufschlussreicher,
aber zugleich auch ein
sehr erschreckender Bericht. In einer Umfrage des WWF vom Jänner 2024
geben 81 Prozent – das sind drei von vier
Menschen – an, dass Gesundheit
und Wohlbefinden auf intakten Wäldern, Wiesen und Auen beruhen, und ich denke, das wird hier herinnen niemand bestreiten. (Beifall bei den Grünen.)
Der Rechnungshof kam bereits 2015 zu dem Ergebnis, dass lediglich gut die Hälfte der Schutz- und Bannwälder – und die sind ja auch wirklich lebensnotwendig – als stabil einzuschätzen ist, und fünf Jahre später stellt er fest, dass ein Drittel des „Schutzwaldes in einem weit fortgeschrittenen Zustand des Zerfalls“ ist.
Seit Jahren werden auch hier Maßnahmen
eingemahnt. Insgesamt wurden über 200 Millionen Euro für
Projekte im Forstbereich budgetiert. Das ist viel.
Wenn man jedoch nachliest, so wurden viele dieser Gelder, dieser Millionen,
zweckentfremdet, unter anderem für PR und Öffentlichkeitsarbeit und
vor allem auch für den Bau von Forststraßen.
Wie kann es sein, dass wir mit unserer
Ressource Wald so umgehen?
Der überprüfte Zeitraum ist 2015 bis 2020, das möchte ich noch
hinzufügen.
Hier auch noch ein Sidestep zum Rechnungshofbericht Wildbach- und Lawinenverbauung, in dem es um die Gebietsbauleitung Oberösterreich West und Steiermark Nord geht, auch in diesem Bericht ist nachzulesen: „die
Notwendigkeit der Verbesserung der Schutzwirkung der Wälder“. – All das ist nicht geschehen.
Die Schutzwaldsituation in Österreich
wird in drei Bereiche eingeteilt: Es gibt also den guten, grünen Bereich,
und Grün ist ja eine wunderbare Farbe.
Es gibt 30 Prozent der Flächen, die im grünen Bereich sind.
60 Prozent sind im gelben Bereich, und
da ist die Schutzwirkung nur noch für die nächsten
20 Jahre vorhanden. Bei
10 Prozent besteht akuter Handlungsbedarf.
Bei den immer häufiger vorkommenden
Naturkatastrophen – und ich glaube, die kennen wir
alle –, ob Hochwasser, Erdrutsche, Murenabgänge, bedingt
durch – dieses Wort kennen Sie auch – die Klimakrise, ist
dringender Handlungsbedarf gegeben, vor allem wenn man bedenkt, dass ein
Wald, ein Baum
sehr langsam wächst und länger braucht, um eine Schutzwirkung zu
entfalten. Das Wachstum der Bäume passt sich nicht an unsere immer
schneller
werdende Gesellschaft an, und wir, insbesondere unsere Kinder und Enkelkinder, tragen
die Folgen.
Dann muss man
sich noch etwas auf der Zunge zergehen lassen: Wenn
wir uns die Kostenseite ansehen, dann ist diese
Entwicklung noch viel weniger nachvollziehbar. Der Einsatz von
1 000 Euro für die Erhaltung eines Schutzwaldes durch
Verjüngungsmaßnahmen, Aussaat und Pflanzungen entspricht nicht ganz
150 000 Euro an technischen Maßnahmen. Das muss man einmal den
Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern erklären.
Unsere Erde wird
nicht kaputtgehen, aber ob sie, wenn wir so weitermachen,
für die Menschen noch bewohnbar bleibt, das steht auf
dem Spiel. Ein widerstandsfähiger Wald, wie ihn auch das Europäische
Parlament in einer Verordnung vom November 2023 fordert, ist ein wichtiger
Garant
für einen lebenswerten Planeten. – Vielen Dank. (Beifall bei
den Grünen.)
20.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
20.55
Abgeordneter
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS):
Herr Präsident! Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen,
insbesondere jene, die
auch im Rechnungshofausschuss aktiv sind! Wir haben heute eine Vielzahl an
Berichten, die wir debattieren, und das zeigt, glaube ich, durchaus auch,
wie viel in diesem Ausschuss gearbeitet wird. Es ist einer der Ausschüsse,
in denen am meisten Sitzungen stattfinden, in denen wir am
regelmäßigsten zusammenkommen, und – das ist etwas, das
uns, glaube ich, auch auszeichnet – wir versuchen, wenn
möglich, die Berichte auch möglichst rasch zu behandeln, damit
sie noch halbwegs aktuell sind.
Es passiert uns aber
manchmal auch – und einer der Berichte ist vielleicht ein Beispiel
dafür –, dass wir gerade nicht dazukommen, die aktuellsten
Berichte
zu behandeln. Ich spreche da den Bericht zum Thema Liegenschaftsverwaltung im
Bereich der Bundesforste an, zu dem es einen Folgebericht, nämlich
jenen zu Ohlsdorf gibt, welchen wir in dieser Ausschusssitzung leider nicht
haben behandeln können. Es wird aber spannend, ihn dann hoffentlich in
einer der nächsten Ausschusssitzungen zu behandeln, weil da durchaus
weitere
Dinge drinnen sind.
Der Bericht zum Thema Bundesforste und der
Liegenschaftsverwaltung von den Bundesforsten, den ich angesprochen habe, zeigt
durchaus einige Problemfelder auf, die da vom Rechnungshof erkannt
wurden. Das ist insbesondere bemerkenswert,
als die Bundesforste mit knapp 10 Prozent der Gesamtfläche
ja der größte Grundbesitzer in Österreich sind.
Insbesondere da, wo es um unser gemeinsames Hab und Gut, nämlich das der
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, geht, ist es notwendig, genau
darauf zu achten, wie mit diesem umgegangen wird.
Da gibt es natürlich die
forstlichen Aspekte, bei denen man schauen muss, wie wir da forstlich den Wald
pflegen, hegen und weiterentwickeln und auch
andere Flächen, die da sind, entwickeln können. Auf der anderen Seite
gibt es auch die Frage, wie man mit dem
Vermögen umgeht, wenn man verkauft, tauscht.
Grundstückstausch
ist etwas durchaus Normales in der Forst- und Landwirtschaft, um da auch
Synergien zum Beispiel mit den Gemeinden
zu haben – sowohl für den Privaten als eben auch für den
Bund –, und dementsprechend muss man da genau hinschauen.
Der Rechnungshof bekrittelt, dass manche Dinge fehlen, und eines der zentralen Dinge, die fehlen, ist eine Strategie vonseiten des Eigentümers, also des Landwirtschaftsministeriums: eine Strategie dahin gehend, wie wir damit umgehen sollen beziehungsweise wie die Bundesforste damit umgehen sollen. Insbesondere anhand der Wirkungsziele wäre diese natürlich an das Budget zu hängen, damit klar ist, wie die Mittel eingesetzt werden.
Das Zweite, das ganz stark kritisiert wird, ist, dass ein Compliancebeauftragter fehlt und dann natürlich auch die Rolle dieses Beauftragten festgeschrieben werden sollte. Man darf nicht vergessen, es geht um sehr, sehr viel Geld. Es geht um Aufträge, die da vergeben werden, aber auch – wie ich schon angesprochen habe – um Grundstückstransaktionen, bei denen man genau hinschauen muss. Ohlsdorf ist ein Beispiel, ich komme dann noch auf ein weiteres.
Dann sind wir genau bei dem
Thema Baurechtsvergaben: dass man da
davor schon überprüft, ob es ein Konzept gibt, ob es eine Strategie
gibt, was mit dem Grund passieren soll. Auch
das ist etwas, was der Rechnungshof kritisiert
hat.
Ein Beispiel, das der
Rechnungshof anführt, ist der Bereich Mittersill, wo
es um eine enorme Menge an Geld geht, ich glaube, es waren über
40 Millionen Euro – Frau Präsidentin, Sie werden ja darauf
eingehen –, wobei man
durchaus das Gefühl hat, dass da möglicherweise unter Wert verkauft
wurde.
Warum ist diese Situation
entstanden oder warum kritisiert das der Rechnungshof? – Weil es da
einerseits keine öffentliche Ausschreibung dazu gegeben hat, also keine
Möglichkeit für andere Interessenten, ein Anbot
zu legen, und andererseits kein Gutachten eingeholt wurde. Dadurch kommt der
Rechnungshof zum Schluss, dass es durchaus sein kann, dass da unter
Wert verkauft wurde. Das ist gerade dann, wenn es um das Eigentum der Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler geht, natürlich etwas, was nicht positiv
ist – das hat die Frau Kollegin auch schon angesprochen. Ich gehe
davon aus, dass Sie, Frau Präsidentin, auch darauf eingehen werden.
Über all dem steht eben diese fehlende Strategie, die
der Rechnungshof einmahnt und die, glaube ich, auch höchst notwendig
wäre, weil es wie gesagt ein Stück weit ja ein Schmuckkästchen
der Republik Österreich ist. Wie
gesagt 10 Prozent des Grund und Bodens in Österreich –
damit sind die Bundesforste einer der größten
Grundeigentümer in Österreich –, der den Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler gehört: Da muss genau hingeschaut werden, und diese
Empfehlungen, die der Rechnungshof da gegeben hat, müssen aus
meiner Sicht auch rasch umgesetzt werden. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Weratschnig.)
20.59
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt
Abgeordneter Hermann
Gahr. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Der Wald im Klimawandel: Österreich ist zu 48 Prozent von Wald bedeckt. Jährlich wachsen in Österreich 2 300 Hektar Wald nach. Der Wald ist also einerseits ein wichtiger Wirtschaftsfaktor – als Energieträger, als Baustoff –, aber natürlich auch ein wichtiger Faktor für unser Klima, für unsere Umwelt, für unseren Erholungs- und Lebensraum und auch für eine intakte Natur.
Wir müssen gemeinsam alles unternehmen, um unseren Wald fit zu halten, um unseren Wald gesund und leistungsfähig zu halten. Der Klimawandel hat durchaus einige Veränderungen mit sich gebracht. Der Klimawandel ist auch im Wald angekommen, und so hat der Rechnungshof dieses Thema Wald im
Klimawandel
geprüft – im Bundesministerium für Landwirtschaft,
Regionen und Tourismus und im Klimaschutzministerium, im Zeitraum 2015 bis
2020 –
und hat 27 Empfehlungen ausgesprochen.
Prüfziel waren die Beurteilung der Situation des Waldes in Österreich, die Strategien und Maßnahmen hinsichtlich Klimaschutz und natürlich auch alle Förderungen und die Waldbewirtschaftungen insgesamt.
Betreffend die
Fördergelder: Es wurden ja auch in der Vergangenheit Mittel in den Wald investiert. Es gibt eine
Waldinfrastruktur. Ich bin nicht ganz der Meinung, dass Forstwege nicht
dienlich sind. Forstwege sind wichtig, um den Wald zu bewirtschaften und zu
erschließen. Viele Forstwege werden
heute auch – das sage ich dazu – gerade für Freizeit
und Tourismus genutzt.
Natürlich muss man aber
auch die Probleme erkennen. Unsere Wälder
müssen umgebaut werden. Der Temperaturanstieg, aber auch die steigenden
Starkwetterereignisse mit Hagel, Sturm, Wind und Schneebruch sorgen durchaus
für Schäden in unseren Wäldern. Wir müssen einfach ganz
massiv dahinter
sein, dass wir unsere Schutzwälder fit halten. Die Schutzwälder sind
in Österreich überaltert, und so, glaube ich, ist der Waldfonds die
richtige Antwort, um da gezielt zu investieren, um den Baumbestand umzubauen,
von Nadel-
auf Mischwald – es gibt durchaus auch Baumarten, die einfach
resistenter sind –, damit sich das auch besser für den Wald
darstellt.
Es geht also um Sicherheit für unseren Wald, es geht um Sicherheit für die Menschen. Wir müssen den Klimawandel einfach ernst nehmen. Es wurden ja bereits viele Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt, Frau Präsident – unser Bundesminister hat es ja im Ausschuss erwähnt –, gerade was die Novellierung des Waldfondsgesetzes betrifft, was den Klimaschutz im Forstgesetz, in dem dieser verankert wurde, betrifft und was die Förderungen für die klimafitten Baumarten betrifft.
Das ist insgesamt ein durchaus erkenntnisreicher Bericht, Frau Präsident. Ich glaube, es ist ein Auftrag an uns alle, es ist ein Auftrag betreffend die
Forststrukturen und an alle, die Verantwortung für
den Wald tragen. Wir wollen gemeinsam unseren Wald nützen, und den
müssen wir auch schützen. –
Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
21.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt die Präsidentin des Rechnungshofes Frau Dr.in Margit Kraker. – Bitte schön, Frau Präsidentin.
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Lassen Sie mich noch, und zwar in aller Kürze, zu drei Berichten Stellung nehmen.
Zunächst zur Liegenschaftsverwaltung der Österreichischen Bundesforste: Wir haben die strategischen Vorgaben und die Ziele, die Organisation und die wirtschaftliche Lage, die Aufgabenwahrnehmung sowie das Compliancemanagementsystem beurteilt und von 2016 bis 2021 geprüft.
Wie Sie alle wissen, verwalten die Österreichischen Bundesforste eine Grundfläche beziehungsweise Liegenschaften im Ausmaß von rund 10 Prozent der Staatsfläche Österreichs. 97 Prozent der verwalteten Flächen standen im Eigentum des Bundes und der Rest gehörte den Bundesforsten selbst.
Der Geschäftsbereich Immobilien ist mit einem Anteil
von 22 Prozent
am Gesamtumsatz der größte nicht forstwirtschaftliche
Geschäftsbereich der Bundesforste. Er ist von steigender Relevanz und hat
eine große Bedeutung für das wirtschaftliche Ergebnis
der Österreichischen Bundesforste, deren Ergebnis
ja auch sehr stark vom Rohstoffpreis für Holz abhängt. So stiegen
etwa die Umsatzerlöse im Bereich der Bundesforste von 2016 bis 2021
in der Liegenschaftsgebarung um 24 Prozent, während sie insgesamt nur
um 11 Prozent stiegen. Die wirtschaftliche Lage der Bundesforste war
stabil, zumal sie trotz bis Herbst 2020 gesunkener Holzpreise und
gestiegener Klimawandelkosten jährlich Jahresüberschüsse
erzielten.
Nun zum Bericht Wald im
Klimawandel: Alleine im Jahr 2020 hat der Klimawandel bei den
Bundesforsten Kosten in der Höhe von 48 Millionen Euro verursacht.
Aufgrund des Ausmaßes der verwalteten Flächen besteht nach
Auffassung des Rechnungshofes eine besondere Verantwortung der Österreichischen
Bundesforste AG für die nachhaltige Bewirtschaftung und die
Nutzung der begrenzten Ressource Boden. Diese Verantwortung ist bei der
Verwaltung und Weiterentwicklung der Liegenschaften zu beachten.
Die Aufgaben der Bundesforste
finden sich im Bundesforstegesetz. Sie bewegen sich in einem Spannungsfeld
zwischen ökonomischen und ökologischen
Zielen. Was wir kritisch festgestellt haben, ist, dass der Bund keine Vorgaben
zur Liegenschaftsgebarung gemacht hat. Es fehlte eine Eigentümerstrategie
für die Bundesforste. Da geht es um eine koordinierte Umsetzung
staatlicher Ziele, und die Eigentümervertretung liegt beim
Landwirtschaftsministerium. Mittlerweile hat ja der Minister, der
sehr positiv auf unsere Empfehlungen reagiert hat, gesagt, dass sie daran
arbeiten.
Wichtig erscheint uns auch,
dass die Organisation in Bezug auf die Immobilien weiterentwickelt und
professionalisiert wird. Es gibt einen zentralen
Geschäftsbereich – Immobilien, Tourismus und
Wasser –, und es gibt dezentrale Einheiten wie die Forstbetriebe
oder die Nationalparkbetriebe. Da ist es
eben wichtig, die Mängel, die wir festgestellt haben, zu beheben und die
Liegenschaftsverwaltung weiter darauf
zu spezialisieren und auch zu standardisieren.
Was die
Liegenschaftstransaktionen betraf, so haben wir uns auch angeschaut, wie es mit
der nachhaltigen Bodennutzung ausschaut, nämlich wenn Liegenschaften aus der Hand gegeben werden, wenn sie
verkauft werden oder wenn ein
Baurecht darauf eingeräumt wird. Da haben wir bemerkt, dass
die Bundesforste dann nicht mehr auf eine zukünftige nachhaltige
Nutzung hinwirken.
So war das auch in der
Stadtgemeinde Mittersill, wo eine Liegenschaft veräußert wurde. Da gab es auch das andere Problem der
Vervielfachung des Wertes,
aber auch jenes der nachhaltigen Nutzung. Es wurde uns berichtet, dass
der Aufsichtsrat der Bundesforste im Februar 2020 eine
zukünftige Vorgehensweise bei Hotel- und Appartementhausprojekten
beschlossen hat: dass diese nur dann unterstützt werden sollten, wenn
Zweitwohnsitze ausgeschlossen
werden, wenn ein mehrheitliches Interesse der lokalen Wohnbevölkerung an
diesen Projekten besteht und wenn ökologische Standards umgesetzt
werden. Der Beschluss galt aber nicht für den Abgang von Liegenschaften
zum Zweck der Realisierung von Hotel- und Appartementhausprojekten.
Was Wertsteigerungen nach der
Veräußerung von Liegenschaften betrifft, ist uns wichtig, dass
es – das haben wir im Bericht dann auch bei Ohlsdorf festgehalten;
da geht es um das Thema von Nachbesserungsklauseln –, wenn man schon
weiß, dass die Absicht besteht, zeitnah weiterzuveräußern,
dann auch Konzepte für Baurechtsübertragungen gibt.
Die Reaktion der geprüften
Stellen auf den Rechnungshofbericht war positiv: dass es also eine
Eigentümerstrategie gibt, eine verbesserte Überprüfung
von Gebäudezuständen vorgenommen wird, um Mängel in Gutachten,
die nicht entsprechend plausibilisiert wurden, besser zu erkennen, dass eine
nachhaltige Vorgehensweise bei Hotel- und Appartementhausprojekten
und auf Flächenabgänge angewendet wird und dass nachhaltige
Konzepte für Projekte
nach Baurechtseinräumungen eingefordert werden.
Auch beim Thema Wald im Klimawandel – ich habe es schon gesagt – entstehen enorme Kosten.
Was die Lebensmittelversorgungssicherheit betrifft, ist es
so, dass auch das
eine zentrale Aufgabe des Landwirtschaftsministeriums ist. Österreich
zählt ja zu den Ländern mit sehr hoher Versorgungssicherheit und
einer hohen Ernährungssicherheit. Die Versorgungssicherheit mit
Lebensmitteln wird aber von verschiedenen
Faktoren beeinflusst. Es können zum Beispiel Beeinträchtigungen
auftreten, wenn es Einschränkungen oder Ausfälle bei notwendigen
Importen von Betriebsmitteln gibt. Daher ist es wichtig, dass die
Versorgungssicherheit nachhaltig gewährleistet wird. Die
Covid-Pandemie hat uns das gezeigt, und
da wurden auch entsprechende Handlungen getätigt. Da wurden auch die Aktivitäten vom Landwirtschaftsressort verstärkt.
Wir haben betreffend dieses Thema entsprechende
Empfehlungen ausgesprochen. Wichtig erscheint uns, dass wir gut vorbereitet
sind, damit man im
Ernstfall auf Basis von Daten und Fakten treffsichere Maßnahmen setzen
kann. Es geht um Maßnahmen, die nicht überschießend, aber eben
vorausschauend sind, um den Spielraum für Stimmungsmache
einzuschränken und um einer nachhaltigen Landbewirtschaftung gerecht zu
werden. – Ich bedanke
mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und
Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)
21.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Frau Präsidentin.
Zu Wort gemeldet ist nun Herr
Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte,
Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Michael Seemayer (SPÖ): Herr
Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Ich darf beim Bericht
betreffend Liegenschaftsverwaltung
der Österreichischen Bundesforste AG gleich anschließen. Generell
kann man festhalten, dass sich der Geschäftsbereich Immobilien in den
letzten
Jahren gut entwickelt hat und ordentlich gewachsen ist, mit 22 Prozent
Anteil am Gesamtumsatz ist er der zweitgrößte Geschäftsbereich
der Bundesforste. Inzwischen können durch den Ertrag der
Liegenschaftsverwaltung auch die schwankenden Umsätze in der
Waldbewirtschaftung ausgeglichen
werden.
Leider schaffen es diverse
Projekte der österreichischen Bundesforste immer wieder, medial
aufzuschlagen. In Erinnerung geblieben sind uns etwa der kürzlich
veröffentlichte und auch schon angesprochene Bericht über den Verkauf mehrerer
Hektar Wald in Ohlsdorf in Oberösterreich an einen ÖVP-nahen Unternehmer
und das erwähnte Projekt der Luxuschalets am Pass Thurn.
Dort hat es weder eine Ausschreibung noch ein Gutachten gegeben,
und ein paar Jahre nach dem Verkauf war die
Liegenschaft plötzlich das
17-Fache wert.
In Erinnerung ist uns ebenfalls
noch die Errichtung zweier Luxuswohnungen auf einem öffentlichem Badeplatz
in Weyregg am Attersee. Dort wurde auf
einem Badeplatz der Bundesforste ein Neubau für private Nutzung errichtet
und der Öffentlichkeit der Seezugang entzogen, damit zwei gutbetuchte
Mieter
oder Mieterinnen einen Privatbadeplatz haben.
Als Ersatz für den entzogenen Seezugang wurde der Badeplatz im
hinteren Bereich erweitert, so nach
dem Motto: erste Reihe für Millionäre und jene, die es sich leisten
können, dahinter der Rest der Bevölkerung. (Zwischenruf des
Abg. Prinz.)
Leider ist das oft das
vorherrschende Bild an unseren Seen – es kann und
darf aber nicht Aufgabe der Österreichischen Bundesforste AG sein,
solche Immobiliengeschäfte zu betreiben. – Ein
Dankeschön daher an den Rechnungshof für diesen Bericht,
der ganz gut aufzeigt, wo es an Regelungen fehlt, um solche Vorgangsweisen
schon im Vorfeld zu verhindern.
Wir haben bereits einen Antrag
zur Änderung des Bundesforstegesetzes eingebracht, der zum Ziel hat, dem
schleichenden Entzug der öffentlichen Seezugänge
entgegenzuwirken und eine Zweckwidmung der Einnahmen aus Verpachtung von
Stegen, Bojen und dergleichen für den Ankauf
von Seegrundstücken vorzusehen.
Ich gehe davon aus, dass sich die Österreichischen
Bundesforste die Rechnungshofberichte zu Herzen nehmen und so manche
Praktiken überdenken
werden – wir werden auf jeden Fall wachsam sein und da genau
hinschauen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Weratschnig.)
21.13
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner
ist Herr Abgeordneter
Alois Kainz. – Bitte, Herr Abgeordneter.
21.13
Abgeordneter
Alois Kainz (FPÖ): Herr
Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Geschätzte Kollegen!
Werte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen und
auf der Galerie! Eines der wichtigsten Werkzeuge des Parlaments ist der Rechnungshof,
und dieser hat bei seinem Bericht über die Covid-19-Förderungen durch
die Agrarmarkt Austria ganze Arbeit geleistet. Die Agrarmarkt Austria allein
hat 178 Millionen Euro an Fördergeldern ausgeschüttet,
die eigentlich verschiedenste Verluste während der Pandemie abdecken
sollten. So gingen etwa von März 2020 bis Dezember 2021 rund
109 Millionen
Euro an land- und forstwirtschaftliche Betriebe, und rund 70 Millionen
Euro Fördergelder flossen im Bereich Privatzimmervermietung.
Nun hat aber der Rechnungshof festgestellt, dass da in
einigen Teilen eine massive Überförderung stattgefunden hat, beinahe
10 Millionen Euro wurden zu viel ausbezahlt. Mit ein Grund soll gewesen
sein, dass zu Beginn die Gelder teilweise innerhalb von sechs Tagen ab
Antragstellung ausbezahlt wurden und dann weitere 45 000 Anträge
überprüft werden mussten. Grundsätzlich
ist es sehr löblich, wenn Anträge schnell bearbeitet werden, aber
gleichzeitig ist eben auch ganz wichtig, dass das Geld zielgerichtet und nicht
ungerecht vergeben wird.
Wenn nun festgehalten
wird, dass diese Mehrförderungen durch Mindestförderbeträge
zustande gekommen sind und grundsätzlich rechtens waren, erscheint
mir das schon etwas sehr eigenartig. So wurden beispielsweise bei einem
Mindestförderbetrag von 2 300 Euro und einem tatsächlichen
Umsatzverlust von nur 1 000 Euro trotz allem 2 300 Euro
ausbezahlt – und das ist alles
durch die Sonderrichtlinie Verlustersatz
rechtlich gedeckt und korrekt.
Fast 10 Millionen Euro sind kein Pappenstiel, und es
zeigt sich, dass mit dem Geld der Österreicher nicht sehr verantwortungsvoll
umgegangen
wurde – vor allem wenn jetzt die Überförderung nicht
rückgängig gemacht werden soll! Warum ist man aber nicht bereit,
diese Fehler zu korrigieren? Ist man etwa schon im
Wahlkampfmodus und will deshalb niemanden mit
einer Rückforderung vor den
Kopf stoßen? Oder ist man gar nicht in der
Lage, diese durchzuführen? (Zwischenruf des Abg. Strasser.)
In allen Bereichen mangelt es an kompetentem
Krisenmanagement: Ohne Strategie und ohne Ziel wird gewurschtelt, und an
genau dieser Situation übt
auch der Rechnungshof Kritik.
Abschließend möchte ich aber noch eine Frage in
den Raum stellen. Wenn versucht wird, diese
Überförderung – oder Mehrförderung, wie sie auch
genannt wurde – zu bagatellisieren, dann frage ich mich schon: Wer
entscheidet
dann, ab welchem Betrag genau zurückgefordert werden soll? Ab
100 Euro? Ab 1 000 Euro? Ab 10 000 Euro, ab
1 Million Euro? – Keiner weiß es! (Beifall
bei der FPÖ.)
21.16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hermann Weratschnig. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne):
Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich werde zu zwei
Berichten sprechen – erstens zum Bericht betreffend Wald im
Klimawandel.
Wenn man sich vergangenen Sommer beziehungsweise in den letzten Jahren
angeschaut hat, welche Fichtenwaldabschnitte es nach Sturmereignissen
von den Hängen gerissen hat, weiß man, dass es bei den in diesem
Rechnungshofbericht angesprochenen Themen höchst dringend ist: Es braucht
mehr Engagement bei den Verjüngungsmaßnahmen und für eine nachhaltige und
ökologische Waldbewirtschaftung. Das ist, glaube ich, ein ganz essenzieller
Punkt – auch wirtschaftlich ein essenzieller Punkt –
für unsere gesamte Waldbewirtschaftung
und insbesondere für die Österreichischen Bundesforste.
Zweitens – das wurde bereits von mehreren Abgeordneten zum Thema gemacht –, die Liegenschaftsverwaltung der Österreichischen Bundesforste:
Fünf Tatbestände wurden geprüft – fünf Prüftatbestände –, wobei es aus meiner Sicht bei allen Tatbeständen schwerwiegende Mängel und Versäumnisse gegeben hat.
Wenn wir heute ein historisches
Ereignis feiern können, nämlich dass wir das Informationsfreiheitsgesetz
beschlossen haben, dann frage ich mich: Wie
wäre das beispielsweise im Fall von Mittersill gewesen, als damals,
2014, 2015, dieser Verkauf abgewickelt
wurde – wenn Bürger:innen, wenn Institutionen
die Möglichkeit gehabt hätten, auf Vertragsunterlagen, auf
Informationen zuzugreifen? Auch der präventive Charakter ist zu
bedenken – also zu wissen,
dass diese Unterlagen von der Gemeinde Mittersill – einer Gemeinde
mit mehr als 5 000 Einwohnern – öffentlich gemacht
werden müssen. Da glaube ich,
dass sich solche Fälle in dieser Art und Weise nicht mehr wiederholen.
In Mittersill wurden 2015 rund
43 000 Quadratmeter von den Bundesforsten verkauft, und vier Jahre
später kommt es im Rahmen einer Verschmelzung zweier Unternehmen
zu einer Neubewertung der Liegenschaften – die nun einen um das
17-Fache angestiegenen Grundstückswert aufweisen! Da
fragen sich die Steuerzahler:innen schon: Was ist da der öffentliche
Charakter? Was ist da das Allgemeininteresse eines Betriebs – der
Bundesforste, die
dieses Geschäft abgewickelt haben –, noch dazu bei einem
Grundstück, auf dem dann Zweitwohnsitze geschaffen wurden?
Es wurde bereits positiv erwähnt, dass der Aufsichtsrat 2020 auch tätig geworden ist, aber ich frage mich auch: Was sind denn die Aufsichtspflichten und wie werden sie in den Aufsichtsräten wahrgenommen?
Die Tätigkeit, die
Funktion eines Aufsichtsrates ist eben eine große Verantwortung. Diese
Funktion bedeutet auch, sich Wissen zu beschaffen, dafür auch Zeit und
Arbeit bereitzustellen. An dieser Stelle muss man, glaube ich, schon auch einmal
allen ehrenamtlichen Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräten in
Österreich Danke sagen, die das pflichtbewusst machen. Kritisch
erwähnen muss man aber auch all jene, die meinen: Ich habe einen Haufen
Aufsichtsratsfunktionen, pflege meine Netzwerke und sitze die Sitzungen
ab! – Auch
das sind Dinge, die der Rechnungshof sehr kritisch bemängelt hat, auf die er hingewiesen hat.
Ein dritter, letzter Punkt noch zu diesen
Liegenschaftsverwertungen und -verkäufen: Auch die Gemeinden
spielen dabei eine wesentliche Rolle. Es ist, glaube ich, gerade für
Gemeinden wichtig, nachvollziehbare Richtlinien zu haben,
die Vertragsraumordnung in den Ländern nach den Landesgesetzen anzuwenden,
vor allem auch in dem Sinne, das Allgemeinwohl vor das Einzelinteresse zu stellen.
(Beifall bei den Grünen.)
21.21
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Ich spreche über
den Bericht des Rechnungshofes über die Lebensmittelversorgungssicherheit.
Ein positiver Punkt vorab: In diesem Bericht wurde festgestellt, dass man
im Landwirtschaftsministerium während der Covid-Pandemie und auch, als der
russische Angriffskrieg auf die Ukraine begonnen hat, sehr gut mit Krisenstäben reagiert
hat.
Allerdings, und das hat der Rechnungshof auch festgestellt –
wenn ich das in meinen Worten
zusammenfassen darf –, hatten wir da großes Glück, weil
die Krisenstäbe funktioniert haben. Es gibt aber im
Landwirtschaftsministerium keine umfassende Berichterstattung, die sich
langfristig mit den Entwicklungen im Land und auch den
Herausforderungen beschäftigt, also den Fragen: Wie viel an Flächen
haben wir verfügbar?, Wie entwickelt sich die Bevölkerungszahl?,
Welche klimatischen Veränderungen gibt es?, und vielen mehr.
Das Landwirtschaftsministerium
ist also hinsichtlich Berichterstattung
nicht gut vorbereitet, und daraus ergibt sich auch der nächste Punkt: Es
gab keine Notfallpläne. In einer Krise hat man dann entweder das
Glück,
dass der Krisenstab funktioniert, oder man hat das Pech, dass er nicht funktioniert. Das Ministerium ist nicht strukturiert vorbereitet.
Der Rechnungshof schlägt
in eine sehr ähnliche Kerbe wie wir NEOS,
wenn es darum geht, was zu tun wäre, nämlich sich ganz stark mit den
Themen Raumordnung und auch Bodenverbrauch auseinanderzusetzen. Konkret
wird gefordert, dass sich das Landwirtschaftsministerium für österreichweit
einheitliche Planungsgrundlagen mit
Kriterien für die Flächenwidmung einsetzen soll und
dass dann in weiterer Folge – und das können wir heute als Bund
gar nicht – diese Planungsgrundlagen auch den Ländern als
Entscheidungsgrundlage für ihre Umwidmungen dienen sollen.
Das Landwirtschaftsministerium sollte außerdem eine sachgerechte verfassungsrechtliche Grundlage für eine Raumordnungsrahmenkompetenz des Bundes erarbeiten und diese vorantreiben und auch das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz entsprechend novellieren.
Ich darf an diesem Punkt daran
erinnern, dass ich gemeinsam mit meiner Kollegin
Karin Doppelbauer einen Antrag im Landwirtschaftsausschuss, aber auch im
Umweltausschuss eingebracht habe, der im Moment vonseiten
der ÖVP und auch der Grünen blockiert wird, in dem wir genau das und
einige weitere Punkte gefordert haben, nämlich auch dass wir die
Flächen konkreter bewerten – einerseits wertvolle
Agrarflächen ausweisen, damit man auch weiß, was man umwidmet und
was nicht, aber andererseits auch dass die Bodenfunktion stärker
festgehalten wird, beispielsweise die Fruchtbarkeit und die CO2-Aufnahmefähigkeit.
Aus unserer Sicht ist die Frage des Bodenverbrauchs
zentral. Es ist ein
Drama, dass Bodenverbrauch und Flächenverbrauch nicht in dem Ausmaß
Aufmerksamkeit bekommen, wie es der Boden in Wirklichkeit verdient. Das muss
sich ändern. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und
Grünen.)
21.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Andreas Kühberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Andreas Kühberger
(ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau
Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben
gehört, der Rechnungshof hat die Versorgungssicherheit für
Lebensmittel in
Österreich geprüft, und ja, das war gut und wichtig, vor allem auch
aufgrund der Ukrainekrise und auch der Coronapandemie. Das mit der
Versorgungssicherheit ist ja ungefähr so wie mit der Gesundheit:
Wenn man sie hat, dann wiegt man sich in Sicherheit, und wenn man sie nicht
hat, dann ist es eine große Katastrophe.
Gerade Corona hat uns gezeigt,
dass dann vielleicht Länder dichtmachen.
Umso mehr ist es wichtig, dass wir eine ordentliche Versorgungssicherheit mit
Lebensmitteln für unser Land haben. Der Vorredner von den NEOS hat ja
schon die Arbeit unseres Bundesministeriums gelobt – danke für
die ehrlichen, offenen Worte!
In diesem Bericht sind aber
natürlich auch einige Gefahren festgestellt
worden. Bevor ich aber zu diesen komme, möchte ich schon meiner Freude
Ausdruck verleihen und auch unseren Bäuerinnen und Bauern Danke
sagen, denn der Rechnungshof hat festgestellt, dass wir in Österreich
nicht nur ausreichend, sondern auch ausgezeichnete Lebensmittel zur
Verfügung
haben und somit auch unsere Versorgungssicherheit im Griff haben. (Beifall
bei ÖVP und Grünen.)
Wichtig ist aber auch, meine Damen und Herren, sich bei den
Konsumentinnen und Konsumenten zu bedanken – erlauben Sie
mir, das auf diesem Wege zu tun –, genau bei denen nämlich, die
beim Einkauf auf österreichische, regionale Lebensmittel
zurückgreifen. Auch dadurch fördern sie unsere heimische
Landwirtschaft und unsere Versorgungssicherheit. (Beifall bei der
ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Nun zu den Gefahren, die der Rechnungshof festgestellt
hat – von den Vorrednern sind ja schon einige angesprochen
worden, ich ergänze eigentlich
nur noch –: Auch die
Importmittel, die wir in der heimischen Landwirtschaft
brauchen – ob es um Futtermittel oder um Betriebsmittel
geht – sind natürlich ganz, ganz wichtig. Eines wurde noch
nicht angesprochen, was vor allem
mir und auch dem Österreichischen Bauerbund sehr wichtig ist: Das
ist die Wichtigkeit der kleinstrukturierten Landwirtschaft in
Österreich – Familienbetriebe –, die uns
flächendeckend versorgt. Meine Damen und Herren,
das ist besonders wichtig.
Wichtig ist auch jeder einzelne Euro, der in die Landwirtschaft investiert wird. Warum? – Weil genau dieser Euro, dieses Geld in unsere Versorgungssicherheit investiert wird. Der Kollege von der Freiheitlichen Partei hat es angesprochen: Ja, wir haben tatsächlich einen Plan, den Österreichplan (die Broschüre „Der Österreichplan“ in die Höhe haltend), und dieser beinhaltet viele Ziele und Werte, wo es in Zukunft hingeht soll, nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch für die Österreicherinnen und Österreicher, die in unserem Land etwas leisten wollen, meine Damen und Herren.
Wichtig sind natürlich die politischen Entscheidungen.
Liebe Freiheitliche
Partei, ihr wollt euch immer wieder als Bauernvertreter verstehen. Wir haben
jetzt im Juni eine EU-Wahl, und ich frage mich schon, Herr Kollege
Kickl – vielleicht auf
Kärntnerisch (einen Kärntner Akzent imitierend) –:
Was ist
dann, Herr Kollege Kickl? – Dann haben wir einen
Spitzenkandidaten Vilimsky, der den Pflanzenschutz komplett minimieren
möchte. Ich erwähne als
Beispiel nur die Kartoffel, bei der wir keine Versorgungssicherheit mehr haben.
(Abg. Kickl: Erdäpfel!) – Ja, die Erdäpfel,
Herr Kollege Kickl, die brauchen
einen Pflanzenschutz, denn da haben wir ein Problem mit dem Drahtwurm! (Zwischenrufe
der Abgeordneten Kickl und Schnedlitz.)
Das Gleiche gilt auch beim Tiertransport. Die österreichischen Familienbetriebe werden auch in Zukunft Tiere in Nachbarländer transportieren dürfen und können und müssen, natürlich artgerecht; aber für den artgerechten Transport
ist nicht der Bauer zuständig, sondern sind andere Stellen
zuständig. (Abg. Strasser: … aus mit der
konventionellen Landwirtschaft! – Zwischenruf
des Abg. Schmiedlechner.)
Vilimsky fordert noch vieles
mehr. Ich denke da an die Kälberiglus. Ich kann mir vorstellen, dass
Kollege Schmiedlechner, der da gerade so groß geredet
hat, zu Hause auch welche hat. Das ist ja nichts Schlimmes, aber bitte
erklär
das auch deinem Kollegen! (Abg. Schnedlitz: … türkise
Krawatte!)
Wir von der Regierungspartei
sind in Europa weit vorne dabei, wenn es
um die schnelle Auszahlung dieser
Ausgleichsgelder geht, aber auch um die Höhen, im Gegensatz zu
Frankreich oder Deutschland, wo man gerade
diese Dinge kürzt, und darauf bin ich stolz.
Meine Damen und Herren, zum
Schluss noch einige Worte: Ich bin hier in diesen Saal gekommen, weil ich immer
für Gerechtigkeit gekämpft habe. Liebe Regierungskoalition, nicht
böse sein, aber das geht mir ein bisschen nahe, ja, das ist ein Stich ins
Herz: diese Aussage von Minister Rauch am Wochenende
über die Vollspaltenböden.
Ich kenne Familienbetriebe. Es
gibt ein Ehepaar, 30 bis 35 Jahre alt (Abg. Schnedlitz: …
wenn du nicht weißt, wie alt sie sind!), sie haben zwei Kinder, sie
haben vor einigen Jahren
investiert, damit sie leichter arbeiten können, auch in Tierwohl.
Sie haben in ein System investiert, das europa- und eigentlich
weltweit gelebt wird: Vollspaltenböden – dieses Wort traut man
sich ja fast nicht mehr auszusprechen.
Ich möchte das nun erklären. Sie haben investiert,
mit Planungssicherheit,
und am Sonntagvormittag erfahren sie – das war für diese
Familie auch ein Stich ins Herz, sie hat nämlich Kredite
aufgenommen –, dass es keine Planungssicherheit mehr gibt (Ruf
bei der FPÖ: ... Regierung!), weil Minister Rauch ohne Absprache
mit Spartenvertretern das Jahr 2030 festgesetzt hat. In meinem Bundesland
betrifft das 1 200 bäuerliche Betriebe, in ganz Österreich
6 000 Familienbetriebe – für jeden Einzelnen ein
Stich ins Herz.
Ich weiß, wenn man jetzt
eine Umfrage machen würde, wären 90 Prozent
gegen den Vollspaltenboden – aber 90 Prozent kaufen Fleisch von
diesen Vollspaltenböden, und das geht sich dann nicht aus. Bitte
merken Sie sich
diesen Satz: Mit jedem einzelnen Mastplatz (Abg. Matznetter: Kollege
Kühberger zwei Wochen am Vollspaltenboden ...!), der in
Österreich weniger Fleisch produziert, wird irgendwo außerhalb
unserer Kontrolle, vielleicht außerhalb der EU, produziert –
und trotzdem greifen Menschen dann zu diesem Schweinfleisch. Das
heißt, jeder einzelne Mastplatz weniger bedeutet mehr
Tierleid. (Beifall bei der ÖVP.)
Jetzt komme ich wieder zum Thema Gerechtigkeit, meine Damen und Herren, Gerechtigkeit gegenüber unseren Familienbetrieben, die in dieser schwierigen Zeit Existenznöte ausstehen müssen. Wir wissen, wir müssen eine Lösung herbeiführen, aber auf Augenhöhe und ohne reinen Populismus diskutieren; das ist Gerechtigkeit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Matznetter: Kollege Kühberger zwei Wochen am Vollspaltenboden!)
21.31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Elisabeth Feichtinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd
(SPÖ): Herr Präsident! Frau
Rechnungshofpräsidentin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Nach
Kollegen Kühberger kommen wir vom Stall wieder zurück in den Wald.
Um den steht es tatsächlich auch nicht sehr gut. (Abg. Voglauer:
Elisabeth, du
hast dir das schöne Thema ausgesucht!)
Wenn man sich den Rechnungshofbericht Wald im Klimawandel anschaut,
sieht man, dass es sehr besorgniserregend ist, wie die Schutz- und
Bannwälder aktuell ausschauen. Man hat es in den letzten Monaten und
Jahren gesehen: Feuer ist ein
Riesenthema gewesen; Waldbrände, Schädlingsbefall, Trockenheit
und Windwurf sind große Herausforderungen gewesen, unter denen
der Wald gelitten hat. Etwa ein Drittel des österreichischen Schutzwaldes ist durch klimatische Bedingungen weit zerfallen und veraltet, wie auch Kollegin Ulli Böker schon erwähnt hat. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)
Eine Besserung ist trotz des
Waldfonds, den wir um 100 Millionen Euro
erhöht haben, nicht in Sicht. Warum? – Die
Fördermaßnahmen der Regierung werden nicht richtig eingesetzt, und
das hat der Rechnungshofbericht
ganz klar gesagt; es steht dort schwarz auf weiß. Ein Beispiel: Über
50 Prozent des Fördertopfes für die Schutz- und Bannwälder
werden für Forststraßen verwendet. Da fragt man sich
tatsächlich: Inwiefern hat das den Sinn, die Schutz- und Bannwälder
zu stärken und zu erneuern?
Es gibt auch weitere Empfehlungen des Rechnungshofes, wie die Schaffung
von Förderanreizen zur Aufforstung und das Erhöhen der
Widerstandsfähigkeit. Außerdem sollen auch präventive
Maßnahmen zur Sicherung der Schutzfunktionen der Schutz- und
Bannwälder gesetzt werden. Auch der Wildschaden ist natürlich eine
große Herausforderung. (Abg. Hörl: Davon verstehst du
aber nix!) Wir haben es im Landwirtschaftsausschuss auch thematisiert, denn
manche Regionen sind vorbildlich, manche müssen noch einiges tun.
Ich hoffe, dass wir da in den nächsten Monaten gemeinschaftlich noch
einiges weiterbringen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf
der Abg. Matznetter
und Voglauer.)
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „mehr Transparenz und konkretere Vorgaben für waldbezogene Förderungen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden im Zusammenhang mit waldbezogenen Förderungen aufgefordert,
- die Einhaltung der kollektivvertraglichen Entlohnung und der ordnungsgemäßen Unterkünfte der durch diese Maßnahmen beschäftigten WaldarbeiterInnen als Fördervoraussetzungen bei sonstiger Aberkennung zu verankern,
- einen Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide vorzugeben,
- die Förderungen degressiv zu gestalten, so dass pro Hektar Förderfläche kleinere ForsteigentümerInnen in Relation mehr Ausgleich erhalten als Wald-Großgrundbesitzer,
- eine gesetzliche Regelung zur
Beschlussfassung vorzulegen, damit die FörderempfängerInnen, die
entsprechenden Förderbeträge je Maßnahme und der Gesamtbetrag
in der Transparenzdatenbank veröffentlicht werden,
sowie
- einen jährlichen Bericht an den Nationalrat zu übermitteln, der alle waldbezogenen Förderungen zusammenfasst und Einblick in die jeweiligen Maßnahmen, Verteilung der Fördergelder und ihre Effekte, insbesonders auf den Schutzwald und den Wandel hin zu klimafitten Wäldern, gibt.“
*****
Forststraßen werden uns beim Klimawandel sicher nicht unterstützen (Zwischenruf des Abg. Hörl), und sie werden auch die Menschen nicht vor den Katastrophen schützen. In diesem Sinne: Schauen wir, dass wir etwas weiterbringen! (Beifall bei der SPÖ.)
21.35
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Genossinnen und Genossen
betreffend mehr Transparenz und konkretere Vorgaben für waldbezogene Förderungen
eingebracht am 31. Jänner 2024 im Zuge der Debatte
zu TOP 17, Bericht des Rechnungshofausschusses zum Bericht des Rechnungshofes
betreffend „Wald im Klimawandel: Strategien und Maßnahmen“ - Reihe
Bund 2022/37
(III-808/2324 d.B.).
Derzeit bestehen bereits mehrere Förderstränge
für waldbezogene Förderungen. Im Zuge
der Budgetbeschlussfassungen 2023 wurde der Waldfonds um 100 Mio. €
aufgestockt und die Geltungsdauer des Waldfondsgesetzes verlängert.
Weiters wurde Ende 2023 eine Novelle zum Forstgesetz beschlossen, mit der eine
neue Förderschiene zur Schaffung klimafitter Wälder
eingeführt wurde. Allerdings wurde verabsäumt, hinreichend konkrete Vorgaben für den
Fördermittelbezug in das Gesetz aufzunehmen, womit auch hier nicht
ausreichend transparent ist, wie die Klimafittness der Wälder in
Österreich durch das Forstgesetz konkret erreicht werden
soll. Es ist außerdem nicht klar, wie hoch die Fördermittel sind,
die auf Grundlage dieser neuen gesetzlichen Regelung ausgeschüttet werden
sollen.
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sind durch den
Bundesminister
ebenfalls Förderungen für die Forstwirtschaft vorgesehen, die im
Rahmen des GAP-Strategieplanes vergeben werden.
Das Bundesforschungs- und
Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren
und Landschaft (BFW) erhält in den Jahren 2024 und 2025 eine
Basiszuwendung von 22,5 Millionen Euro jährlich – eine Steigerung um
28,6 Prozent! In den Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz heißt es,
dass „die zusätzliche Deckung der Kosten, insbesondere auch zur
Erfüllung der zunehmenden notwendigen Forschungsarbeiten, im
öffentlichen Interesse erforderlich“ sei. Es wird jedoch nicht
darauf eingegangen, welche zunehmenden notwendigen Forschungsarbeiten
gemeint sind, und welches öffentliche Interesse angesprochen wird.
Insgesamt fehlt auf Grund
der Vielzahl an waldbezogenen Förderungen eine transparente
gebündelte Form der Information, wer welche Förderungen auf
Grund welcher Maßnahme erhält und welcher Gesamtförderbetrag
bezogen wird.
Es kann derzeit etwa nicht
umfassend festgestellt werden, welche konkreten gesellschaftlichen Leistungen
durch die Förderungen des Waldfonds erbracht wurden, die über die
gesetzlichen Bestimmungen des Forstgesetzes für eine nachhaltige
Waldbewirtschaftung hinausgehen und wie diese Leistungen in Relation zum Umfang
der eingesetzten Budgetmittel stehen. Dies aber muss Grundvoraussetzung
für
die Zulässigkeit jeglicher Beihilfemaßnahme sein.
In den Erläuterungen zur Änderung des Waldfondsgesetzes wird
argumentiert,
dass „die Waldbewirtschafterinnen und -bewirtschafter weiter
unterstützt werden, um die durch den Klimawandel stark gestiegenen Kosten
und verringerten
Erträge tragen zu können.“
Der Waldfonds wurde daher um
100 Millionen Euro aufgestockt, sodass in den Jahren 2024 und 2025 jeweils
47 Millionen Euro an zusätzlichen Förderungen
gewährt werden können. Forschungsmaßnahmen werden mehrfach
förderbar sein.
Die Wälder
Österreichs sind ein wichtiger Faktor für die gesamte Gesellschaft.
Die Vergabe von Fördergeldern durch Steuermittel darf aber nicht
angebliche oder tatsächliche private Wertverluste begleichen, sondern muss
dem Ziel, den
Wald trotz Klimaerhitzung für die
nächsten Generationen zu erhalten, dienen.
Auch der Rechnungshof hat bereits wichtige Empfehlungen gegeben, wo die Verantwortlichen ansetzen müssen. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/III/808/imfname_1486484.pdf
So weist er unter anderem darauf hin, dass die Vorgaben im Waldfondsgesetz nicht ausreichen, um die Alters– und Baumartendurchmischung und somit die Widerstandsfähigkeit der Wälder zu erhöhen, damit die Resilienz der Wälder angesichts des
Klimawandels gestärkt würde. Auch empfiehlt er, einen Schwerpunkt auf präventive Maßnahmen zur Sicherung und zum Erhalt der Schutzfunktionen des Waldes zu legen͕ um etwaige Schäden und damit verbundene Kosten hintanzuhalten.
Weiters fehlt die
Implementierung wirksamer und zukunftsweisender Beschaffungserfordernisse
(Maßnahmen) zur Schaffung klimafitter Wälder. Der Rechnungshof
hat außerdem ein besonderes Augenmerk auf den Zustand des Schutzwaldes
gelegt. Rund 34 Prozent der Schutzwaldflächen sind stark überaltert
oder bereits in
der Zerfallsphase. Um einen Schutzwald im weit fortgeschrittenen Zustand des
Zerfalls wiederherzustellen, sind kostenintensive Investitionen notwendig.
Wie aus den jährlichen
Wildschadensberichten an das Parlament hervorgeht,
ist die Verbiss- und Schälschadensituation unbefriedigend und ändert
sich nur unwesentlich. Der Anteil verjüngungsnotwendiger
Waldflächen mit Wildschäden ist sowohl im
Wirtschaftswald als auch im Schutzwald angestiegen. Speziell im Schutzwald sind
die Schälschäden höher als in der Vorperiode.
Für die Sicherung der
Kohlenstoffsenke Wald ist neben dem Baumbestand
auch auf den Boden ein besonderes Augenmerk zu richten. Ein gezieltes
Management bei der Baumartenwahl und möglichst optimale Schonung der
Böden bei der Holzernte durch geringe Befahrung sind wichtige Ziele bei
der Bewirtschaftung der Wälder.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden im Zusammenhang mit waldbezogenen Förderungen aufgefordert,
• die Einhaltung der kollektivvertraglichen Entlohnung und der ordnungsgemäßen Unterkünfte der durch diese Maßnahmen beschäftigten WaldarbeiterInnen als Fördervoraussetzungen bei sonstiger Aberkennung zu verankern,
• einen Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide vorzugeben,
• die Förderungen degressiv zu gestalten, so dass pro Hektar Förderfläche kleinere ForsteigentümerInnen in Relation mehr Ausgleich erhalten als Wald-Großgrundbesitzer,
• eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, damit die FörderempfängerInnen, die entsprechenden Förderbeträge je Maßnahme und der Gesamtbetrag in der Transparenzdatenbank veröffentlicht werden, sowie
• einen jährlichen Bericht an den Nationalrat zu übermitteln, der alle waldbezogenen Förderungen zusammenfasst und Einblick in die jeweiligen Maßnahmen, Verteilung der Fördergelder und ihre Effekte, insbesonders auf den Schutzwald und den Wandel hin zu klimafitten Wäldern, gibt.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Frau Dipl.-Ing. Olga
Voglauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete. (Abg. Matznetter:
Ich seh’ vor lauter Subventionen den Wald nicht
mehr!)
Abgeordnete
Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Spoštovana
Visoka Hiša! Spoštovane
kolegi in kolegice! Der Rechnungshofbericht betreffend die Lebensmittel- und
Versorgungssicherheit zeigt auch sechs wichtige Faktoren auf, auf die
wir strukturell achten müssen. Ich halte gerade diese Perspektive, wie wir
die Struktur der österreichischen Landwirtschaft gestalten müssen, um
uns
zukünftig auch gut und sicher mit guten Lebensmitteln versorgen zu
können, und gleichzeitig auch die Landwirtschaft in Österreich
absichern, für
einen wesentlichen Punkt Ihres Berichtes.
Weitere Punkte wurden von der Frau Präsidentin und von
Vorredner:innen schon ausgeführt. Ich will mich wirklich auf diese sechs
Einflussfaktoren konzentrieren. Was wurde da aufgezeigt? –
Einerseits ist es wichtig, dass wir auf die Anzahl der land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe achten, sprich – ich übersetze das damit – ein
Höfesterben, wie wir es bisher kannten, muss aufhören. Die
Größe der Bevölkerung ist bedeutend. Natürlich sind der
Handel und auch die Importabhängigkeit ein bedeutender Faktor. Der vierte
bedeutende Faktor ist der Klimawandel, der fünfte unser Bodenverbrauch und
der sechste sind die Wasserversorgung und der Wasserverbrauch, den
die Landwirtschaft verursacht.
Kommen wir zunächst zum Höfesterben: Es gibt,
glaube ich, niemanden in diesem Haus, den die Proteste der Bäuerinnen
und Bauern in Europa nicht bewegen. Ich habe vor Kurzem vor bäuerlichen
Funktionärinnen und Funktionären ein Referat halten dürfen.
Da habe ich eines herausgegriffen: Was ist
uns Bäuerinnen und Bauern denn in den letzten Jahren passiert? Ganz viele
sind über Jahrzehnte auf die Straße gegangen und haben darauf
hingewiesen,
wie viele Kolleginnen und Kollegen von uns zusperren müssen. Die
gegenwärtigen Proteste in Europa (Zwischenruf des Abg. Hörl),
die zwar auf andere
Faktoren abzielen, erinnern mich und meine Familie als bäuerliche Familie
daran, dass wir die letzten zehn Jahre doch etwas zu sehr zugeschaut haben. Es
war uns ein bisschen zu viel wurscht: dass die Nachbarin, der Nachbar zusperrt,
dass die Kollegin, der Kollege aufhört. Da müssen wir hinschauen.
Das Zweite ist der Klimawandel. Dem Rechnungshofbericht ist zu entnehmen, wie bedeutsam es ist, sich auf den Klimawandel einzustellen. Das wird bedeuten, dass wir in der Landwirtschaft wieder einen Paradigmenwechsel einläuten, nämlich den, den wir vor zwei Jahren schon hatten: einen Green Deal nicht mehr zu bekämpfen und darauf zu achten, dass die Landwirtschaft
ökologischer
wird, nachhaltiger wird und eine Fruchtfolge beachtet. Damit werden wir
uns auseinandersetzen, egal welchen technologischen Fortschritt
wir anpeilen, egal welches Pflanzenschutzmittel wir schützen wollen. Es
geht da ja nicht so sehr um die Pflanzen, sondern mehr um die Lobby, die
dahintersteht.
Nun lassen Sie mich zum
Bodenverbrauch kommen: Wir haben heute von Greenpeace eine Analyse
präsentiert bekommen, in der wir lesen, dass auch dieses Jahr wieder
die Fläche von Wels verbaut wird – 4 300 Hektar! Das
ist
heuer einfach der Fall, und das kann uns nicht wurscht sein, weil das
für uns Bäuerinnen und Bauern eine einmalige Fruchtfolge bedeutet.
Das heißt, wir haben in Österreich wieder einen
Asphaltierungswettbewerb, einen Betonwettbewerb ausgeschrieben. Wir werden uns
vom Beton und vom Asphalt nichts abbeißen können. Das müssen
wir verstehen, wenn uns Lebensmittelsicherheit, so wie es der Rechnungshof
präsentiert hat, wirklich wichtig ist. (Beifall bei den Grünen.)
Es ist mir schon klar, auch wir
Bäuerinnen und Bauern haben beim Bodenverbrauch einen Beitrag zu
leisten. Wenn wir dagegen sind, dass der Supermarkt auf die
grüne Wiese kommt, wenn wir es bestreiten, wenn uns einfach wirklich schon
das Geimpfte aufsteigt, dass schon wieder ein Parkplatz
gebaut wird, dann müssen wir uns auch fragen: Worauf ist der
gebaut? – Irgendwer musste diese Fläche verkaufen. Es kann
nicht sein, dass Bäuerinnen
und Bauern ihr Einkommen damit verdienen oder sichern müssen, dass sie
ihren Grund und Boden verkaufen.
Nun kommen wir aber noch zu dem
Thema, was es denn heißt, wenn wir bäuerliche Familien in
Österreich absichern wollen. Das heißt, dass wir ihnen
Einkommenssicherheit gewährleisten müssen. Das heißt auch, dass
es in
dieser Diskrepanz, die von meinem Kollegen Kühberger vorhin angesprochen
wurde, ab dem Moment, in dem man am Hof schon die letzte Milch von
der letzten Kuh, die dasteht, ausgezuzelt hat und es noch immer nicht reicht
und
man alle Anforderungen erfüllt hat, nicht das richtige Signal an die Bäuerinnen und Bauern ist, wenn sie hören: Regle das selbst! Du hast die Verantwortung, du wirst das schon machen! Der gesellschaftliche Anspruch ist so stark gestiegen! Ihr habt das einfach zu regeln, liebe Bäuerinnen und Bauern!
Nein, es sei uns allen ins Stammbuch
geschrieben: Wir sind noch 1,5 Prozent der österreichischen
Bevölkerung. Wir werden es selber nicht lösen können.
Wir brauchen euch alle, die an unserer Seite gemeinsam marschieren, um diese
klimafitte, tierwohlgerechte, tierethische, aber auch menschenethische
Zukunft in der Landwirtschaft zu bauen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strasser.)
Es reicht nicht, nur
Konsumentinnen und Konsumenten auf unserer Seite zu haben. Die brauchen
wir schon, aber dafür brauchen wir offene Hofstalltüren.
Die sollen sich anschauen, wie bei uns die Produktion passiert. Dann kriegen
sie auch ein Gefühl dafür, dass sie das Tierwohlschnitzel kaufen,
denn sie werden das Vollspaltenbodenschnitzel nicht kaufen wollen,
wenn sie es
sich anschauen. Das sei in dieser Deutlichkeit auch einmal gesagt. (Beifall
bei
den Grünen.)
Was werden sie aber auch nicht
wollen? – Sie werden auch nicht wollen,
dass Kapitalgesellschaften für unsere Lebensmittel sorgen. Das ist die
andere Seite.
Insofern also: Wir alle sind
gefragt, einen guten politischen Kompromiss
zu verhandeln. Und ja, es gibt mir auch einen Stich ins Herz bei jeder
Kollegin, bei jedem Kollegen, die zusperren. Sie sperren nicht zu, weil ein
Minister
einmal etwas verkündet. Da hätte ich schon oft zugesperrt. Warum
sperren sie zu? – Weil sie das Gefühl haben, dass immer andere
über sie entscheiden. (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.)
Jetzt appelliere ich an uns. In diesem Sektor (auf den
Sektor der Grünen
weisend) sitzt eine Bäuerin, in diesem Sektor (auf den Sektor der
ÖVP weisend)
sitzen einige Bauern, einige Bäuerinnen, auch da (auf
den Sektor der SPÖ weisend) vernehme ich Bauern und Bäuerinnen. Es
liegt an uns, dass wir, die wir in
diesem Haus vertreten sind, dafür sorgen, dass nicht über uns entschieden
wird und die Lösungen, die wir
erarbeiten, gute sind. In der Vergangenheit haben
wir bewiesen, dass wir das können. – Herr
Kühberger, wir werden keinen Stich im Herz haben, sondern wir werden das
auch in Zukunft schaffen, denn
es kann nicht heißen: Liebe Bäuerinnen und Bauern, träumt
süß von sauren Gurken! (Beifall bei den Grünen.)
21.42
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt
Mag. Ruth Becher. –
Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte abschließend noch kurz zum Bericht Lebensmittel – Versorgungssicherheit Stellung nehmen.
Die Herausforderungen durch den Klimawandel ermahnen vor
allem
auch uns Politiker:innen, die Lebensgrundlage der Menschen besonders im Auge zu behalten. Das betrifft vor allem auch die
öffentlichen Leistungen, die
unter den Begriff Daseinsvorsorge fallen, beispielsweise die Versorgung
mit Trinkwasser. Zumindest ist das noch eine staatliche Aufgabe, und das
wird sie, soweit es die SPÖ betrifft, auch immer bleiben.
Es ist auch für uns als Parlament sehr wichtig, zu
prüfen, ob auch jene Lebensgrundlagen abgesichert sind, die von
privater Seite erbracht werden, beispielsweise die Landwirtschaft. Daher
ist es sehr zu begrüßen, dass
der Rechnungshof 2022 die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung in
Österreich überprüft hatte.
Der Bericht zeigt, dass die Bodenressourcen bereits für
das Jahr 2018
nicht gänzlich für die Eigenversorgung ausgereicht haben. Notwendig
ist daher
aus Sicht des Rechnungshofes, sich regelmäßig einen Überblick zu verschaffen, um eine Absicherung der künftigen Entwicklung bei der Ernährungssicherheit zu bieten.
Beunruhigend ist aus Sicht des Rechnungshofes vor allem der
Bezug auf
externe Faktoren, beispielsweise der Bezug auf die Abhängigkeit von
fossilen Brennstoffen.
Geradezu dramatisch ist die Situation in Bezug auf die
Ressourcen- und Grundwasserversorgung. Der Wasserverbrauch wird sich laut
Rechnungshof von aktuell 753 Millionen Kubikmeter bis 2050 auf
850 Millionen Kubikmeter erhöhen. Der Rechnungshof sagt, man
müsste endlich für die Bewilligungen zur Entnahme von Grundwasser kürzere
Entnehmungszeiträume haben. Das
ist ein Auftrag an die Politik, und den sollte das Parlament durchaus ernst nehmen. –
Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
21.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Das wird jetzt eine längere Angelegenheit, meine Damen und Herren.
Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16, Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Liegenschaftsverwaltung der Österreichischen Bundesforste AG, III-818 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung
über Tagesordnungspunkt 17, Antrag des Rechnungshofausschusses,
den Bericht betreffend Wald im Klimawandel:
Strategien und Maßnahmen, III-808 der Beilagen, zur Kenntnis zu
nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „mehr Transparenz und konkretere Vorgaben für waldbezogene Förderungen“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung
über Tagesordnungspunkt 18, Antrag des
Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Schutzwaldbewirtschaftung bei
der Österreichischen Bundesforste AG, Follow-up-Überprüfung,
III-324 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir stimmen ab über Tagesordnungspunkt 19, Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Lebensmittel – Versorgungssicherheit, III-964 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte
ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das
ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zu Laborfleisch“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen
Entschließungsantrag sind,
um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit,
der Antrag
ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung
über Tagesordnungspunkt 20, Antrag des Rechnungshofausschusses,
den Bericht betreffend COVID–19–Förderungen
durch die Agrarmarkt Austria, III-951 der Beilagen, zur Kenntnis zu
nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung
über Tagesordnungspunkt 21, Antrag des
Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Wildbach– und Lawinenverbauung
in Oberösterreich und der Steiermark, III-854 der Beilagen, zur
Kenntnis zu nehmen.
Wer für dessen Kenntnisnahme eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22, Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Gewässeraufsicht in Kärnten und Oberösterreich, III-642 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer für dessen Kenntnisnahme eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 787/A eine Frist bis 1. März 2024 zu setzen.
Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Henrike Brandstötter, dem Gleichbehandlungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3042/A(E) eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen.
Wer für diesen Fristsetzungsantrag eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Henrike Brandstötter, dem Gleichbehandlungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2265/A(E) eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen.
Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, dem Gleichbehandlungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2381/A(E) eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung
über den Antrag des Abgeordneten
Mag. Gerald Loacker, dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über
den Antrag 3639/A(E) eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen.
Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3638/A(E) eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen.
Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des
Abgeordneten
Mag. Gerald Loacker, dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über
den Antrag 2034/A(E) eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag
sind, um eine Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit,
der Antrag
ist abgelehnt.
Wir kommen weiters zur
Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, dem
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und
Energie zur Berichterstattung über den Antrag 3582/A(E) eine Frist
bis 15. März 2024 zu setzen.
Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung
über den Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, dem
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung
über den Antrag 2156/A(E) eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen.
Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen weiters zur
Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, dem
Finanzausschuss zur Berichterstattung über
den Antrag 3573/A(E) eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen.
Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen weiters zur Abstimmung
über den Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, dem
Finanzausschuss zur Berichterstattung über
den Antrag 3584/A eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen.
Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Antrag des
Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, dem Finanzausschuss zur
Berichterstattung über
den Antrag 3405/A(E) eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen.
Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen weiters zur
Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, dem
Finanzausschuss zur Berichterstattung über
den Antrag 3269/A(E) eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen.
Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen weiters zur
Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, dem
Finanzausschuss zur Berichterstattung über
den Antrag 3268/A(E) eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3176/A eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten
Mag. Gerald Loacker, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über
den Antrag 2762/A(E) eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2454/A(E) eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2271/A(E) eine Frist bis 15. März 2024 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Ich gebe bekannt,
dass in der heutigen Sitzung
die Selbständigen Anträge 3823/A bis 3873/A eingebracht worden
sind.
*****
Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für 21.54 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 21.54 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |