Stenographisches Protokoll
114. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode
Freitag, 8. Juli 2011
114. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode Freitag, 8. Juli 2011
Dauer der Sitzung
Freitag, 8. Juli 2011: 11.07 – 20.47 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Poststrukturgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (Pflegegeldreformgesetz 2012)
2. Punkt: Bericht über den Antrag 118/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Sicherung der Pflege
3. Punkt: Bericht über den Antrag 1326/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend umfassende Verbesserungen im Pflegebereich
4. Punkt: Bericht über den Antrag 119/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Betreuung von pflegebedürftigen Personen
5. Punkt: Bericht über den Antrag 1573/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung des Pflegegeldes
6. Punkt: Bericht über den Antrag 120/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Beschränkung der Dauer des Pflegegeldverfahrens
7. Punkt: Bericht über den Antrag 1250/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung eines neuen Begutachtungsverfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
8. Punkt: Bericht über den Antrag 1251/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ungerechte Behandlung von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen
9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 gewährt wird (Pflegefondsgesetz – PFG)
10. Punkt: Bericht über den Antrag 122/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Betreuungsrechte von Laien
11. Punkt: Bericht über den
Antrag 1454/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Ho-
fer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines
„Gütesiegels Personenbetreuung“
12. Punkt: Bericht über den Antrag 1612/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Förderung des beruflichen Umstiegs in den Pflege- und Betreuungsbereich
13. Punkt: Bericht über den Antrag 1559/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend pflegende Kinder und Jugendliche
14. Punkt: Bericht über den Antrag 1571/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Förderung der Tagesbetreuung von pflegebedürftige Menschen
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz 1994 geändert werden
16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden
17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2011 – AbgÄG 2011), Bericht über den
Antrag 1333/A(E) der Abgeordneten Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an den Österreichischen Zivilinvalidenverband sowie über den
Antrag 1500/A(E) der Abgeordneten Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absetzbarkeit von Spenden an die Freiwillige Feuerwehr
18. Punkt: Bericht über den Antrag 1320/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für Tier- und Umweltschutz
19. Punkt: Bericht über den Antrag 1421/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend: „JA zum Leben“ konsequent stärken – Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf Lebensschutzorganisationen
20. Punkt: Bericht über den Antrag 1513/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Spekulation mit Spendengeldern
21. Punkt: Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2011)
22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Bundesfinanzgesetz 2011 geändert werden
23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz 2011 – InvFG 2011) erlassen sowie das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert werden
24. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinde
rung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
25. Punkt: Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
26. Punkt: Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
27. Punkt: Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses und sonstiger Förderungen aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung in Kärnten
28. Punkt: Bundesgesetz über die Gewährung eines Zweckzuschusses an das Bundesland Burgenland aus Anlass der 90-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich
29. Punkt: Bericht über den Antrag 1544/A der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden
30. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert werden
31. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird
32. Punkt: Bericht über den Antrag 1370/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung des Krankenhauskostenbeitrages für Organspender
33. Punkt: Bericht über den Antrag 1541/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend zentral geführtes und auswertbares Implantatregister
34. Punkt: Bericht über den Antrag 1562/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hüftendoprothesenregister
35. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz) erlassen und das Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes geändert wird
36. Punkt: Bericht über den Antrag 185/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Impfaktion und Aufnahme der Hepatitis-A-Impfung in das Kinderimpfprogramm
37. Punkt: Bericht über den Antrag 621/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend kostenlose FSME-Impfung für alle Kinder und Jugendlichen
38. Punkt: Bericht über den Antrag 165/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Hebammenberatung und -betreuung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes
39. Punkt: Bericht über den Antrag 1539/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenfreistellung notwendiger Impfungen für Mitarbeiter der Feuerwehr
40. Punkt: Bericht über den Antrag 1158/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend kostenlose Tuberkulose- und Tetanus-Impfung für Polizistinnen und Polizisten
41. Punkt: Bericht über den Antrag 1474/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird
42. Punkt: Bericht über den Antrag 1475/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 geändert wird
43. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wird
44. Punkt: Bericht über den Antrag 1570/A(E) der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Johann Maier, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform und Neustrukturierung der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette
45. Punkt: Bericht über den Antrag 1537/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Lebensmittelkontrolle und finanzielle Absicherung der AGES durch den Bund
46. Punkt: Bericht über den Antrag 1060/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ampel-Kennzeichnung für Lebensmittel
47. Punkt: Bericht über den Antrag 363/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine konsequente Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln
48. Punkt: Bericht über den Antrag 1394/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzlichen Schutz für die Begriffe „Vegetarisch“ und „Vegan“
49. Punkt: Bericht über den Antrag 1322/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulassung von Stevia
50. Punkt: Bericht über den Antrag 623/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulassung von Stevia
51. Punkt: Bericht über den Antrag 806/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesundheitsgefährdende Babyfläschchen
52. Punkt: Bericht über den Antrag 1209/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Bisphenol A in Gebrauchsgegenständen für Kinder von 0 bis 3 Jahren
53. Punkt: Bericht über den Antrag 1396/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung einer Erhöhung der zulässigen Höchstwerte für Nitrat in Lebensmitteln
54. Punkt: Bericht über den Antrag 1255/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pestizid-Verbot in Lebensmitteln
55. Punkt: Bericht über den Antrag 1499/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der Bevölkerung vor der radioaktiven Belastung von Lebensmitteln
56. Punkt: Bericht über den Antrag 927/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung eines Klima schonenden Ernährungsstils
57. Punkt: Bericht über den Antrag 1535/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nanosilber – antimikrobielle Wirksamkeit sichern
58. Punkt: Bericht über den Antrag 1432/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung
59. Punkt: Bericht über den Antrag 1433/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung nationaler Gesundheitsziele unter Einbeziehung von sozialen Determinanten
60. Punkt: Bericht über den Antrag 1561/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufbau eines nationalen Suizidpräventionsprogramms
61. Punkt: Bericht über den Antrag 1582/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das ASVG
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 24
Geschäftsbehandlung
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen, dem Wissenschaftsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1596/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftslandprinzip“ gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 21. September 2011 zu setzen ...................................................................................... 25
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 25
Redner/Rednerinnen:
Dr. Walter Rosenkranz ................................................................................................. 94
Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 96
Anna Franz .................................................................................................................... 97
Mag. Dr. Martin Graf .................................................................................................... 98
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 100
Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 101
Ablehnung des Fristsetzungsantrages (namentliche Abstimmung) ............................ 104
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 25
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................. 103
Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 103
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 24
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 24
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1208 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Poststrukturgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (Pflegegeldreformgesetz 2012) (1287 d.B.) ................................................................... 26
2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 118/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Sicherung der Pflege (1288 d.B.) ............................................................................................................................... 26
3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1326/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend umfassende Verbesserungen im Pflegebereich (1289 d.B.) ......................................................................................................................................... 26
4. Punkt: Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 119/A(E)
der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kolle-
gen betreffend Maßnahmen zur Betreuung von pflegebedürftigen
Personen (1290 d.B.) 26
5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1573/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung des Pflegegeldes (1291 d.B.) ............................................................................................................................... 26
6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 120/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Beschränkung der Dauer des Pflegegeldverfahrens (1292 d.B.) ................................................................................... 26
7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1250/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung eines neuen Begutachtungsverfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (1293 d.B.) ...................................................... 27
8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1251/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ungerechte Behandlung von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen (1294 d.B.) ................................................................ 27
Redner/Rednerinnen:
Renate Csörgits ............................................................................................................ 27
August Wöginger ......................................................................................................... 29
Herbert Kickl ................................................................................................................. 32
Karl Öllinger ........................................................................................................... 34, 59
Sigisbert Dolinschek .................................................................................................... 36
Bundesminister Rudolf Hundstorfer .................................................................. 38, 56
Wolfgang Katzian ......................................................................................................... 40
Dr. Martin Bartenstein ................................................................................................. 41
Ing. Norbert Hofer ........................................................................................................ 43
Dr. Kurt Grünewald ...................................................................................................... 45
Ursula Haubner ............................................................................................................ 46
Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter .................................................. 48
Ulrike Königsberger-Ludwig ...................................................................................... 49
Ridi Maria Steibl ........................................................................................................... 51
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ......................................................................... 52
Mag. Judith Schwentner ............................................................................................. 54
Dr. Wolfgang Spadiut .................................................................................................. 55
Dr. Franz-Joseph Huainigg ......................................................................................... 56
Dr. Peter Fichtenbauer ................................................................................................ 58
Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 59
Mag. Ewald Stadler ...................................................................................................... 60
Dr. Peter Pilz ................................................................................................................. 61
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Josef Huainigg, Ursula Haubner, Ing. Norbert Hofer, Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die weitere Vereinheitlichung des Pflegegeldwesens – Annahme (E 186) ............................... 51, 63
Annahme des Gesetzentwurfes in 1287 d.B. ................................................................ 62
Kenntnisnahme der sieben Ausschussberichte 1288, 1289, 1290, 1291, 1292, 1293 und 1294 d.B. ............................................................................................................................... 63
9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1207 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 gewährt wird (Pflegefondsgesetz – PFG) (1286 d.B.) ......................................................................................................................................... 64
Redner/Rednerinnen:
Werner Neubauer .................................................................................................... ..... 64
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ..................................................................................... 65
Ursula Haubner ............................................................................................................ 66
August Wöginger ......................................................................................................... 66
Gerald Grosz ................................................................................................................. 67
Karl Öllinger .................................................................................................................. 71
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ......................................................................... 72
Karl Donabauer ............................................................................................................ 72
Oswald Klikovits .......................................................................................................... 73
Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................... 74
Entschließungsantrag der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eigenständiger Initiativen der ÖVP Steiermark – Teil X – Ablehnung ...................... 68, 75
Entschließungsantrag der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eigenständiger Initiativen der ÖVP Steiermark – Teil X – Ablehnung ...................... 69, 75
Entschließungsantrag der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eigenständiger Initiativen der ÖVP Steiermark – Teil X – Ablehnung ...................... 70, 75
Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 75
Gemeinsame Beratung über
10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 122/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Betreuungsrechte von Laien (1295 d.B.) ............................................................................................................................... 75
11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1454/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines „Gütesiegels Personenbetreuung“ (1296 d.B.) ...................................................................................................................... 75
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1612/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Förderung des beruflichen Umstiegs in den Pflege- und Betreuungsbereich (1297 d.B.) ...................................................................................... 75
13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1559/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend pflegende Kinder und Jugendliche (1298 d.B.) ............................................................................................................................... 76
14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1571/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Förderung der Tagesbetreuung von pflegebedürftige Menschen (1299 d.B.) 76
Redner/Rednerinnen:
Ing. Norbert Hofer ................................................................................................. 76, 82
Erwin Spindelberger .................................................................................................... 77
Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 78
Ridi Maria Steibl ........................................................................................................... 79
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ......................................................................... 79
Ursula Haubner ............................................................................................................ 80
Karl Donabauer ............................................................................................................ 81
Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 1295, 1296, 1297 und 1299 d.B. ............. 83
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1298 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend pflegende Kinder und Jugendliche (E 187) .................................................................... 83
15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1221 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz 1994 geändert werden (1300 d.B.) ......... 83
Redner/Rednerinnen:
Herbert Kickl ................................................................................................................. 83
Josef Muchitsch ........................................................................................................... 86
Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ................................................................................. 87
Karl Öllinger .................................................................................................................. 88
Sigisbert Dolinschek .................................................................................................... 90
Johann Hechtl ............................................................................................................... 90
Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 92
16. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1202 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (1319 d.B.) ............................................................................................................................... 93
Redner/Rednerinnen:
Gerald Grosz ................................................................................................................. 93
Mag. Peter Michael Ikrath .......................................................................................... 105
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 106
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 107
Gemeinsame Beratung über
17. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1212 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das
Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2011 – AbgÄG 2011), über den
Antrag 1333/A(E) der Abgeordneten Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an den Österreichischen Zivilinvalidenverband sowie über den
Antrag 1500/A(E) der Abgeordneten Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absetzbarkeit von Spenden an die Freiwillige Feuerwehr (1320 d.B.) 108
18. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1320/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für Tier- und Umweltschutz (1321 d.B.) .................................................................................................................... 108
19. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1421/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend: „JA zum Leben“ konsequent stärken – Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf Lebensschutzorganisationen (1322 d.B.) ......................... 108
20. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1513/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Spekulation mit Spendengeldern (1323 d.B.) .... 108
Redner/Rednerinnen:
Elmar Podgorschek ................................................................................................... 108
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll .................................................................................... 109
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 110
Mag. Laura Rudas ...................................................................................................... 113
Ernest Windholz ......................................................................................................... 113
Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................ 114
Jakob Auer .................................................................................................................. 116
Heidrun Silhavy .......................................................................................................... 119
Mag. Peter Michael Ikrath .......................................................................................... 120
Annahme des Gesetzentwurfes in 1320 d.B. .............................................................. 120
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1321, 1322 und 1323 d.B. .................... 121
Gemeinsame Beratung über
21. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1206 d.B.): Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2011) (1324 d.B.) ..................................................... 122
22. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1211 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Bundesfinanzgesetz 2011 geändert werden (1325 d.B.) ............................................ 122
Redner/Rednerinnen:
Maximilian Linder ....................................................................................................... 122
Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 123
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 124
Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 125
Ernest Windholz ......................................................................................................... 125
Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................ 126
Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 127
Genehmigung der Vereinbarung in 1324 d.B. .............................................................. 128
Annahme des Gesetzentwurfes in 1325 d.B. .............................................................. 128
Gemeinsame Beratung über
23. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1254 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz 2011 – InvFG 2011) erlassen sowie das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert werden (1326 d.B.) ....................................................................................................... 129
24. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1201 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1329 d.B.) ................................................... 129
25. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1228 d.B.): Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (1330 d.B.) .................................................................................................................... 129
26. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1214 d.B.): Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (1310 d.B.) ........ 129
Redner/Rednerinnen:
Mag. Roman Haider ................................................................................................... 129
Konrad Steindl ............................................................................................................ 131
Herbert Scheibner ...................................................................................................... 131
Mag. Werner Kogler .......................................................................................... 132, 134
Mag. Michael Schickhofer ......................................................................................... 132
Petra Bayr ................................................................................................................... 133
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1326 und 1310 d.B. ..................................... 135
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 1329 und 1330 d.B. ................................ 135
Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 1330 d.B. 135
Gemeinsame Beratung über
27. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1218 d.B.): Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses und sonstiger Förderungen aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung in Kärnten (1327 d.B.) ......................................... 136
28. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1219 d.B.): Bundesgesetz über die Gewährung eines Zweckzuschusses an das Bundesland Burgenland aus Anlass der 90-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich (1328 d.B.) ...................................................................... 136
Redner/Rednerinnen:
Maximilian Linder ....................................................................................................... 136
Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 137
Stefan Petzner ............................................................................................................ 138
Maximilian Linder (tatsächliche Berichtigung) .......................................................... 140
Wilhelm Haberzettl ..................................................................................................... 141
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 141
Franz Glaser ................................................................................................................ 142
Erwin Preiner .............................................................................................................. 143
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1327 und 1328 d.B. ..................................... 144
Gemeinsame Beratung über
29. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 1544/A der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (1308 d.B.) ............................................................................................................................. 145
30. Punkt: Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert werden (1309 d.B.) ....................................................................................................... 145
Redner/Rednerinnen:
Alois Gradauer ........................................................................................................... 145
Jakob Auer .................................................................................................................. 146
Dieter Brosz, MSc ...................................................................................................... 147
Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 148
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................... 149
August Wöginger ....................................................................................................... 150
Maximilian Linder ....................................................................................................... 151
Johann Hechtl ............................................................................................................. 152
Ernest Windholz ......................................................................................................... 152
Dr. Günther Kräuter ................................................................................................... 153
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1308 und 1309 d.B. ..................................... 154
Gemeinsame Beratung über
31. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1200 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (1348 d.B.) 155
32. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1370/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung des Krankenhauskostenbeitrages für Organspender (1349 d.B.) .................................................................................................................... 155
33. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1541/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend zentral geführtes und auswertbares Implantatregister (1350 d.B.) .................................................................................................................... 155
34. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1562/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hüftendoprothesenregister (1351 d.B.) 155
Redner/Rednerinnen:
Dr. Andreas Karlsböck .............................................................................................. 155
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................... 156
Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 158
Dr. Erwin Rasinger ..................................................................................................... 159
Dr. Wolfgang Spadiut ................................................................................................ 160
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................... 161
Anna Höllerer .............................................................................................................. 162
Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................. 163
Annahme des Gesetzentwurfes in 1348 d.B. .............................................................. 163
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1349 und 1350 d.B. .......................... 163
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1351 d.B. hinsichtlich des Entschließungsantrages 1562/A(E) ............................................................................................................................. 164
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1351 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend zentrales Implantatregister im Bereich der Hüftendoprothetik (E 188) ........................ 164
Gemeinsame Beratung über
35. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1226 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz) erlassen und das Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes geändert wird (1352 d.B.) ........... 164
36. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 185/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Impfaktion und Aufnahme der Hepatitis-A-Impfung in das Kinderimpfprogramm (1353 d.B.) ........................................................ 164
37. Punkt:
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 621/A(E)
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kolle-
gen betreffend kostenlose FSME-Impfung für alle Kinder und Jugendlichen
(1354 d.B.) 164
38. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 165/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Hebammenberatung und -betreuung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes (1355 d.B.) ...................................................................................................... 164
39. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1539/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenfreistellung notwendiger Impfungen für Mitarbeiter der Feuerwehr (1356 d.B.) 164
40. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1158/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend kostenlose Tuberkulose- und Tetanus-Impfung für Polizistinnen und Polizisten (1357 d.B.) 164
Redner/Rednerinnen:
Dr. Andreas Karlsböck .............................................................................................. 165
Renate Csörgits .......................................................................................................... 166
Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 166
Claudia Durchschlag ................................................................................................. 168
Dr. Wolfgang Spadiut ................................................................................................ 169
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................... 170
Werner Herbert ........................................................................................................... 170
Annahme des Gesetzentwurfes in 1352 d.B. .............................................................. 171
Kenntnisnahme der fünf Ausschussberichte 1353, 1354, 1355, 1356 und 1357 172
Gemeinsame Beratung über
41. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1474/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird (1358 d.B.) .......................................... 172
42. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1475/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 geändert wird (1359 d.B.) ......................................... 172
Redner/Rednerinnen:
Claudia Durchschlag ................................................................................................. 173
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ....................................................................... 173
Dr. Wolfgang Spadiut ................................................................................................ 174
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1358 und 1359 d.B. ..................................... 174
Gemeinsame Beratung über
43. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1227 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wird (1360 d.B.) 174
44. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1570/A(E) der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Johann Maier, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform und Neustrukturierung der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette (1361 d.B.) 175
45. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1537/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Lebensmittelkontrolle und finanzielle Absicherung der AGES durch den Bund (1362 d.B.) ........................................................................ 175
46. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1060/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ampel-Kennzeichnung für Lebensmittel (1363 d.B.) ....................................................................................................................................... 175
47. Punkt: Bericht
des Gesundheitsausschusses über den Antrag 363/A(E)
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kolle-
gen betreffend eine konsequente Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln
(1364 d.B.) 175
48. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1394/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzlichen Schutz für die Begriffe „Vegetarisch“ und „Vegan“ (1365 d.B.) ........................................................................ 175
49. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1322/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulassung von Stevia (1366 d.B.) ....... 175
50. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 623/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulassung von Stevia (1367 d.B.) ........... 175
51. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 806/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesundheitsgefährdende Babyfläschchen (1368 d.B.) .................................................................................................................... 175
52. Punkt: Bericht
des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1209/A(E)
der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Ver-
bot von Bisphenol A in Gebrauchsgegenständen für Kinder von
0 bis 3 Jahren (1369 d.B.) 176
53. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1396/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung einer Erhöhung der zulässigen Höchstwerte für Nitrat in Lebensmitteln (1370 d.B.) .................................................... 176
54. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1255/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pestizid-Verbot in Lebensmitteln (1371 d.B.) 176
55. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1499/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der Bevölkerung vor der radioaktiven Belastung von Lebensmitteln (1372 d.B.) .................................................................... 176
56. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 927/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung eines Klima schonenden Ernährungsstils (1373 d.B.) ......................................................................................... 176
57. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1535/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nanosilber – antimikrobielle Wirksamkeit sichern (1374 d.B.) ............................................................................................................................. 176
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ....................................................................... 176
Erwin Spindelberger .................................................................................................. 178
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 179
Peter Haubner ............................................................................................................. 180
Dr. Wolfgang Spadiut ................................................................................................ 182
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................... 182
Johann Hechtl ............................................................................................................. 183
Bernhard Vock ............................................................................................................ 184
Oswald Klikovits ........................................................................................................ 185
Johannes Schmuckenschlager ................................................................................ 186
Annahme des Gesetzentwurfes in 1360 d.B. .............................................................. 188
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1361 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Reform und Neustrukturierung der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette (E 189) ............. 188
Kenntnisnahme der zehn Ausschussberichte 1362, 1363, 1364, 1365, 1367, 1369, 1370, 1371, 1372 und 1373 d.B. ...................................................................................................................... 188
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1366 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Zulassung von Stevia (E 190) ...................................................................................... 189
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1368 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend gesundheitsgefährdende Babyfläschchen (E 191) ...................................................... 189
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1374 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Nanosilber – antimikrobielle Wirksamkeit sichern (E 192) 189
Gemeinsame Beratung über
58. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1432/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung (1375 d.B.) ................................................................................................ 190
59. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1433/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung nationaler Gesundheitsziele unter Einbeziehung von sozialen Determinanten (1376 d.B.) ...................................................................... 190
60. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1561/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufbau eines nationalen Suizidpräventionsprogramms (1377 d.B.) .................................................................................................................... 190
61. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1582/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das ASVG (1378 d.B.) ......................................................................................................... 190
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ....................................................................... 190
Wilhelm Haberzettl ..................................................................................................... 191
Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 192
Dr. Erwin Rasinger ..................................................................................................... 194
Dr. Wolfgang Spadiut ................................................................................................ 194
Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 195
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1375 d.B. ................................................... 195
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1376 d.B. hinsichtlich des Entschließungsantrages 1433/A(E) ............................................................................................................................. 196
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1376 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Erstellung nationaler Rahmen-Gesundheitsziele (E 193) 196
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1377 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Aufbau eines nationalen Suizidpräventionsprogramms (E 194) .............................................. 196
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1378 d.B. hinsichtlich des Entschließungsantrages 1582/A(E) ............................................................................................................................. 196
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1378 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend klinisch-psychologische Behandlung (E 195) ........................................................................... 196
Eingebracht wurden
Bericht ........................................................................................................................... 25
III-257: Bericht, Reihe Bund 2011/6; Rechnungshof
Anträge der Abgeordneten
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Straftatbestandes „Zwangsehe“ (1632/A)(E)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer Polizeistation in der Kremser Innenstadt (1633/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Flankierung des Diskriminierungsschutzes für behinderte Menschen im Versicherungsvertragsrecht (1634/A)(E)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von glyphosathältigen Pflanzenschutzmitteln in Österreich (1635/A)(E)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnah-
me von glyphosathältigen Pflanzenschutzmitteln durch Lebensmittel und
Trinkwasser (1636/A)(E)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Definition und Aufnahme von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten (1637/A)(E)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Anzahl der ArbeitsinspektorInnen sowie Aufstockung des Budgets der Arbeitsinspektorate (1638/A)(E)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hinzuziehung von Arbeits- und OrganisationspsychologInnen analog der Bestimmungen bezüglich ArbeitsmedizinerInnen (1639/A)(E)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Volontariaten im öffentlichen Dienst (1640/A)(E)
Dr. Harald Walser, Dr. Peter Fichtenbauer, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschädigung der Opfer der Vorarlberger Testamentsaffäre (1641/A)(E)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Grenzüberschreitender“ Kindergartenbesuch im verpflichtenden Kindergartenjahr (1642/A)(E)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung einer unabhängigen staatlichen Kommission zur Untersuchung von Missbrauchs- und Misshandlungsfällen in kirchlichen und staatlichen Einrichtungen (1643/A)(E)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Veröffentlichungspflichten im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ (1644/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur Förderung des Mehrweganteils von Getränkeverpackungen (1645/A)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forschungsfinanzierungsgesetz (1646/A)(E)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundeseinheitliche Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung (1647/A)(E)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schulbesuchsverlängerung für Kinder mit Behinderungen (1648/A)(E)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend dreispurigen Ausbau der A 4 Ost Autobahn zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung der Situation der Pendler/innen (1649/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines „Gütesiegels Personenbetreuung“ (1650/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend kostenlose FSME-Impfung für schulpflichtige Kinder (1651/A)(E)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. I Nr. 111/2010, geändert wird (1652/A)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend flächendeckendes Angebot zur Rehabilitation und Nachbehandlung von Schädel-Hirn-Trauma-Patientinnen und -patienten (1653/A)(E)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die finanzielle Gesundung der ÖBB-Infrastrukturgesellschaft (1654/A)(E)
Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung von Schulsprengeln in Österreich (1655/A)(E)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tätigkeitsbericht des „Staatssekretariats“ für Integration an den Nationalrat (1656/A)(E)
Mag. Christine Muttonen, Fritz Neugebauer, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (1657/A)
Maria Rauch-Kallat, Renate Csörgits, Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur Änderung der Österreichischen Bundeshymne (1658/A)
Anfragen der Abgeordneten
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend geplante Renovierung der Polizeiinspektion Hörbranz (9034/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Pensionierungen im Polizeibereich (9035/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Inseratenkampagne (9036/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Aufenthaltsverbot (9037/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Umgang mit Blutkonserven (9038/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend vermutete Bilanzmanipulationen bei der Österreichischen Staatsdruckerei (9039/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend biometrische Aufenthaltstitelkarte (9040)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Personalleasing im Innenministerium (9041/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Terrorismusprävention (9042/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Terror-Paket (9043/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Inseratenkampagne des Staatssekretärs (9044/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Beschäftigungslage im Tourismus (9045/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Teilnahme des Herrn Bundeskanzlers beim Bilderberg-Treffen in St. Moritz (9046/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend entgeltliche Leistungen ausländischer Medien für das BMUKK (9047/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend entgeltliche Leistungen von in Österreich erscheinenden fremdsprachigen Medien für das BMUKK (9048/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend entgeltliche Leistungen türkischer Medien für das BMUKK (9049/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gesamtkriminalität in Österreich im ersten Halbjahr 2011 (9050/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Fortbestand der HTL BULME Deutschlandsberg (9051/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Fremdenkriminalität im ersten Halbjahr Jahr 2011 (9052/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Belegung von Justizanstalten (9053/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Steueraufkommen großer Industrieunternehmen (9054/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Schutzräume in Bundesgebäuden (9055/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Zentralmatura für Englisch im Bundesland Vorarlberg (9056/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Rechenzins im Pensionskassengesetz (9057/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend eine Personengruppe namens „Wirtschaftsrat“ (9058/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend steuerliche Geltendmachung von Öffi-Jahreskarten durch UnternehmerInnen/Neue Selbständige (9059/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verweigerung der Akteneinsicht für Menschenrechtsbeirat (9060/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Fehl-Steuerungen durch ungerechte und umweltschädliche Subventionen und Steuerbegünstigungen im Verkehr (9061/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Finanzierung von Bahnprojekten im Linzer Zentralraum (9062/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend schonendes Verhalten der Finanz gegenüber der Firma Euro-Home GmbH (9063/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Präsentation des Wirtschaftsberichtes Österreich 2011 (9064/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Präsentation des Wirtschaftsberichtes Österreich 2011 (9065/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Präsentation des Wirtschaftsberichtes Österreich 2011 (9066/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Präsentation des Wirtschaftsberichtes Österreich 2011 (9067/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Gesamtkosten der Regierungsinserate (9068/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Gesamtkosten der Regierungsinserate (9069/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Gesamtkosten der Regierungsinserate (9070/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Gesamtkosten der Regierungsinserate (9071/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Gesamtkosten der Regierungsinserate (9072/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Gesamtkosten der Regierungsinserate (9073/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gesamtkosten der Regierungsinserate (9074/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Gesamtkosten der Regierungsinserate (9075/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Gesamtkosten der Regierungsinserate (9076/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gesamtkosten der Regierungsinserate (9077/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Gesamtkosten der Regierungsinserate (9078/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Gesamtkosten der Regierungsinserate (9079/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Gesamtkosten der Regierungsinserate (9080/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Gesamtkosten der Regierungsinserate (9081/J)
Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Anordnung gemeinnütziger Leistungen im Bezirk Mödling (9082/J)
Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strafanzeigen gegen Dutzende mutmaßlich Beteiligte an rechtsextremen und kriminellen Organisationen (9083/J)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Rätsel um Kühlschrankmillionen (9084/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Staatsbürgerschaft gegen Kulturspende?“ (9085/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Agrarpolitische Apokalypse durch den jährlichen Import von 600 000 Tonnen Gen-Soja (9086/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Agrarpolitische Apokalypse durch den jährlichen Import von 600 000 Tonnen Gen-Soja (9087/J)
Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zukunft des Bundesamtes für Weinbau in Eisenstadt II (9088/J)
Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend heftig umstrittene Direktorenbesetzung in der HLFS Kematen (Tirol) durch das Landwirtschaftsministerium mit katastrophalen Folgen für das Lehrpersonal (9089/J)
Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend betrügerische Gewinnspiele (9090/J)
Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend betrügerische Gewinnspiele (9091/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend weitere Vorgangsweise und Maßnahmen gegen das Bienensterben aufgrund von Maisbeizmitteln im Jahr 2011 (9092/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gmunden – Seegrundstück für geplanten Hotelbau „Lacus Felix“ (9093/J)
Martina Schenk, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Gender-Computerprogramm (9094/J)
Martina Schenk, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Mordanschlag auf Hunde (9095/J)
Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verletzung der Schulpflicht (9096/J)
Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Auftreten von Fällen des soge
nannten „Q-Fiebers“ bei Wiederkäuern auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Lavanttal (9097/J)
Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Auftreten von Fällen des sogenannten „Q-Fiebers“ bei Wiederkäuern auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Lavanttal (9098/J)
Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend BAWAG-Verfahren und Ermittlungen gegen Dr. Wolfgang Flöttl (9099/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verbrecherjagd mit elektronischen Landkarten (9100/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Maßnahmen nach dem FinStaG, wie Haftungen für Forderungen, Kapitalerhöhungen, Gesellschafterzuschüsse et cetera (9101/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Personalschwund bei der Exekutive (9102/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend unbewegliches Bundesvermögen im Ausland (9103/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend unbewegliches Bundesvermögen im Ausland (9104/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Veröffentlichung der Teiletappenpläne gemäß Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (9105/J)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Entschädigungsansprüche an die Republik Kroatien – Insel Sveti Jerolim/San Girolamo (9106/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend stromlose GPI Schachendorf (9107/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Aufschlüsselung der Kosten für OIIP, AIES und IILP (9108/J)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend gesundheitliche Folgen von Abtreibungen (9109/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend besorgniserregende Entwicklungen in Graz (9110/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend fremde Tatverdächtige mit dem Aufenthaltsstatus Selbständige (9111/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend fremde Tatverdächtige mit dem Aufenthaltsstatus Asylwerber (9112/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend fremde Tatverdächtige mit dem Aufenthaltsstatus Fremder ohne Beschäftigung (9113/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend fremde Tatverdächtige mit dem Aufenthaltsstatus Familiengemeinschaft mit Österreicher (9114/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend fremde Tatverdächtige mit dem Aufenthaltsstatus Touristen (9115/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend fremde Tatverdächtige mit dem Aufenthaltsstatus Arbeitnehmer (9116/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend fremde Tatverdächtige mit unbekanntem Aufenthaltsstatus (9117/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend fremde Tatverdächtige mit dem Aufenthaltsstatus Schüler/Studenten (9118/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend fremde Tatverdächtige mit nicht rechtmäßigem Aufenthalt (9119/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungspannen der Polizei (9120/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Innsbrucker „Marokkanerszene“ (9121/J)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die problematischen Vorgänge in der Österreichischen Nationalbibliothek (9122/J)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die skandalösen Vorgänge im Theater der Jugend (9123/J)
Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Liste der durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) zertifizierten Anbieter von Deutschkursen (9124/J)
Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Änderung der Verordnung über die Integrationsvereinbarung (9125/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Bericht des IST Austria (9126/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Stellenausschreibung des IST Austria (9127/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausweitung der Fluggastdatenspeicherung (9128/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ausweitung der Fluggastdatenspeicherung (9129/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ausweitung der Fluggastdatenspeicherung (9130/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die aktuellen Situationen bezüglich des aufgetretenen „Q-Fieber“ in Kärnten (9131/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Nahverkehrszüge am Semmering (9132/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Gratis-Pflichtkindergarten (9133/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Kasernenbesuche durch den Bundesminister für Landesverteidigung (9134/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Krankenanstalten-Rechnungsabschluss-Berichtsverordnung (KRBV) (9135/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend EHEC-Erreger-Untersuchungen in Österreich (9136/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ausgliederung der SIAK aus dem Bundesministerium für Inneres (9137/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Hysektomie (9138/J)
Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Verband für Energiefragen“ (9139/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Polizeieinsatz gegen zahlende Bahnkunden (9140/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend erste Klasse im ÖBB-Euronight (9141/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend erste Klasse im ÖBB-Euronight (9142/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Vorbereitungssemester (VBS) (9143/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend ständige Vertretung in Brüssel (9144/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Islam in Österreich (9145/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Übertragung der Heeresforstverwaltung Allentsteig auf die Bundesforste (9146/J)
Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend medizinische Kunstfehler, Gutachter vor Gericht und deren Folgen (9147/J)
Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Reisen sowie deren Kosten und Beschickung von Parlamentariern zu internationalen Ereignissen mit Relevanz zum österreichischen Nationalrat (46/JPR) (Zu 46/JPR)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (8352/AB zu 8454/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald
Walser, Kolleginnen und Kollegen (8353/AB zu 8467/J)
Beginn der Sitzung: 11.07 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Die Sitzung ist eröffnet.
Das Amtliche Protokoll der 112. Sitzung vom 6. Juli 2011 ist in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gessl-Ranftl, Großruck, Tamandl, Dr. Königshofer, Themessl, Mag. Jarmer, Mag. Schatz und Ing. Lugar.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Fritz Neugebauer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger wird durch den Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Wolfgang Waldner vertreten.
Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates:
Zurückziehung: 46/JPR;
2. Anfragebeantwortungen: 8352/AB und 8353/AB.
B. Zuweisungen:
Zuweisungen in dieser Sitzung:
Außenpolitischer Ausschuss:
Antrag 1626/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zweckmäßigkeit einer effizienten Fachaufsicht durch den Leiter der Ständigen Vertretung in Brüssel;
Finanzausschuss:
Antrag 1625/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der rechtlichen Situation der Pensionskassenberechtigten,
Antrag 1629/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der kostenpflichtigen Bekanntmachung von Informationen aus der Ediktsdatei im Amtsblatt der Wiener Zeitung,
Antrag 1631/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Pensionskassengesetzes;
Landesverteidigungsausschuss:
Antrag 1628/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion des Personalstandes der österreichischen Militärvertretung in Brüssel;
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/6 (III-257 d.B.);
Verfassungsausschuss:
Antrag 1627/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einstellung der Förderung der Bundesarbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes,
Antrag 1630/A der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 29. Feber 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956 – GehG), BGBl. Nr. 54/1956, geändert wird.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Ich gebe bekannt, dass die Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von TW 1 bis zum Sitzungsschluss live übertragen wird.
Fristsetzungsantrag
Präsident Fritz Neugebauer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Graf beantragt hat, dem Wissenschaftsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1596/A(E) der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftslandprinzip“ eine Frist bis 21. September 2011 zu setzen.
Es liegt das Verlangen von fünf Abgeordneten vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Fritz Neugebauer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 8, 10 bis 14, 17 bis 20, 21 und 22, 23 bis 26, 27 und 28, 29 und 30, 31 bis 34, 35 bis 40, 41 und 42, 43 bis 57 sowie 58 bis 61 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Fritz Neugebauer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 98 Minuten, FPÖ 88, Grüne 77 sowie BZÖ 74 Minuten.
Für die Dauer der Fernsehübertragung durch ORF 2 bis 13 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart: Eine Rednerrunde mit je 8 Minuten, ein Regierungsmitglied SPÖ
8 Minuten, eine Rednerrunde mit je 6 Minuten, ein Regierungsmitglied ÖVP 6 Minuten, eine Rednerrunde mit je 5 Minuten – somit insgesamt 109 Minuten.
Die Rednerreihenfolge erfolgt nach Fraktionsgröße.
Der den Vorsitz führende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Rednerrunde die verbleibende Zeit in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen. Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach dem Ende der Fernsehübertragung in ORF 2 aufgerufen.
Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.
Wir kommen zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1208 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Poststrukturgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (Pflegegeldreformgesetz 2012) (1287 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 118/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Sicherung der Pflege (1288 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1326/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend umfassende Verbesserungen im Pflegebereich (1289 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 119/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Betreuung von pflegebedürftigen Personen (1290 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1573/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung des Pflegegeldes (1291 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 120/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Beschränkung der Dauer des Pflegegeldverfahrens (1292 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1250/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung eines neuen Begutachtungsverfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (1293 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1251/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ungerechte Behandlung von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen (1294 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 1 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte, Frau Kollegin.
11.12
Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Dank einer guten Sozial- und Gesundheitspolitik sind wir in Österreich in der glücklichen Situation, dass unsere Bevölkerung immer älter wird und erfreulicherweise immer älter und fitter ist. (Abg. Scheibner: ... Sie dafür verantwortlich?) Irgendwann einmal ist es dann aber meistens doch so, dass ältere Menschen der Pflege bedürfen, und da ist es wichtig, entscheidend und notwendig, dass sie eine hervorragende Pflege bekommen.
Derzeit, geschätzte Damen und Herren, gibt es in Österreich 442 000 Menschen, die Pflegegeld erhalten, und insgesamt sind 303 Träger für die Abwicklung des Pflegegeldes zuständig. Das wird sich mit dem heutigen Tag ändern. Wir werden heute eine große, eine gewaltige Verwaltungsreform beschließen, ja ich möchte sagen, es ist die größte Verwaltungsreform der letzten Jahrzehnte, und darauf können wir alle sehr, sehr stolz sein. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Was heißt das? – Sehr geschätzte Damen und Herren, das Pflegegeldreformgesetz wird eine neue Trägeraufteilung regeln. Mit 1. Jänner 2012 werden die Landespflegegeldbezieher und ‑bezieherinnen vom Bund übernommen werden, und künftig wird es anstelle von 303 nur mehr 8 Entscheidungsträger geben. Das bedeutet, dass Pflegegeldverfahren wesentlich schneller, effizienter und einheitlicher durchgeführt werden.
Was bedeutet das für die Pflegegeldbezieher und –bezieherinnen? – Hier möchte ich mich ganz besonders an die Zuseher und Zuseherinnen wenden: Ganz, ganz wichtig ist mir, sehr geschätzte Damen und Herren, Ihnen zu sagen, dass sich für all jene Menschen, die heute schon Pflegegeld beziehen, nichts ändern wird. Und wenn Sie kürzlich einen Pflegegeldantrag gestellt haben, dann ist es auch nicht notwendig, noch einmal einen zu stellen. Für Sie ändert sich nichts.
Etwas ändern wird sich für jene Menschen, die ab dem 1. Jänner 2012 einen Antrag stellen. Künftig ist eben, wie ich schon vorher gesagt habe, ein kleinerer Teil von Verwaltungsträgern zuständig.
Wichtig ist mir auch noch zu betonen, dass sich durch diese Verwaltungsreform auch die Dauer der Antragstellung verkürzen wird. Das heißt, trotz vieler Bemühungen war
es so, dass es ab der Antragstellung bis zu 94 Tage dauerte, bis es zum Bescheid kam, und hier wird es zu einer Verkürzung auf zirka 57 Tage kommen. Das ist sehr gut für all jene Menschen, die in der Situation sind, Pflegegeld zu beziehen.
Meine Damen und Herren! Diese Verwaltungsreform bedarf allerdings einer Verfassungsbestimmung, denn es kommt zu einer Kompetenzbereinigung. Und dazu brauchen wir in diesem Hause dank unserer Gesetzgebung eine Verfassungsbestimmung.
Wir haben ja dieses Gesetz und viele andere Gesetze, die wir heute beschließen, bereits im Sozialausschuss verhandelt, und da haben wir festgestellt, dass die Befristung bis zum Jahr 2014, die in der Regierungsvorlage vorgesehen ist, nicht mehrheitsfähig ist.
Ich darf mich erstens sehr darüber freuen und mich zweitens von dieser Stelle aus auch sehr dafür bedanken, dass die Vertreter und Vertreterinnen der Bundesländer von der ursprünglichen Befristung bis zum Jahr 2014 Abstand genommen und damit den Weg freigegeben haben erstens für die Verwaltungsreform und darüber hinaus für das Pflegegeldpaket insgesamt. Neben der Verwaltungsreform werden nämlich bis zum Jahr 2014 auch 685 Millionen € in den Pflegefonds fließen. Eine gewaltige, eine hervorragende Verbesserung! Vielen, vielen Dank, sehr geschätzte Damen und Herren in den Bundesländern, dass Sie sich diesen Ruck gegeben haben! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Damit das jetzt alles amtlich wird, habe ich auch gerne den Auftrag übernommen, folgenden Antrag einzubringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger und Kollegen zum Gesetzentwurf 1287 der Beilagen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. Im Artikel 1 Z 2 lautet die Novellierungsanordnung:
„2. Dem Art. 151 wird folgender Abs. 45 angefügt:“
2. Im Artikel 1 Z 2 entfällt der im Art. 151 vorgesehene Abs. 46.
*****
Sehr geschätzte Damen und Herren, das ist sehr technisch, ist für uns aber ganz, ganz wichtig, denn damit kann ich mich jetzt auch freuen und mich ganz herzlich auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der Grünen und des BZÖ bedanken, die jetzt auch dieser Gesetzesvorlage ihre Zustimmung geben. Herzlichen Dank für die guten Verhandlungen (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dolinschek) und herzlichen Dank auch dafür, dass Sie dieser sehr wichtigen Reformvorlage die Zustimmung geben.
Was mich ein bisschen traurig stimmt, ist, dass, obwohl wir ja auch mit der Freiheitlichen Partei gute Verhandlungen geführt haben, die Freiheitlichen sich leider nicht zu dieser Gesetzesvorlage bekennen werden können. Das bedauere ich sehr. Aber vielleicht gibt es im Laufe dieser Diskussion noch das eine oder andere an Anregungen und vielleicht doch noch ein Umdenken, denn Sie gehören ja auch zu jenen Parteien, die immer wieder eine Reform einfordern. Heute hätten Sie die Möglichkeit, nicht nur eine Reform mit zu beschließen, sondern auch die Situation der Menschen, die in Österreich Pflegegeld beziehen, zu verbessern.
Wie ist die Situation der Menschen, die in Österreich Pflegegeld beziehen? – Dazu darf ich einmal feststellen, dass die Mehrheit jener Personen, nämlich 58 Prozent der Pflegegeldbezieher und –bezieherinnen, zu Hause gepflegt werden, und zwar vorwiegend von Familienangehörigen. Und gerade auch diesem Bereich der Menschen, die zu Hause gepflegt werden, sollen die von mir bereits erwähnten 685 Millionen € zugutekommen. Diese Mittel sind nämlich zweckgebunden und werden vorwiegend in die mobile und ambulante Pflege laufen.
Das bedeutet, dass jene Menschen, die zu Hause sind, einerseits die Chance bekommen, vielleicht noch länger zu Hause zu sein, weil ein entsprechendes mobiles Angebot zur Verfügung gestellt wird. Es bedeutet, dass die Familienangehörigen, die im Zusammenhang mit der Pflege hervorragende Arbeit leisten, ebenfalls entlastet werden. Es bedeutet aber auch, dass in diesem Bereich Arbeitsplätze geschaffen werden. Das heißt, diese Maßnahme hat viele, viele Vorteile, und ich bin daher sehr froh darüber und sehr stolz darauf, dass wir heute dieses sehr wichtige Pflegepaket beschließen werden.
Herzlichen Dank an alle, die mitgewirkt haben! Danke schön für die Mitarbeit des Ministeriums und des Ministers! Ich freue mich sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.19
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
11.20
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich zählt nicht nur zu den schönsten Ländern der Welt, wir haben auch ein ausgezeichnetes Gesundheits- und Sozialsystem. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Heute liegt eine Lösung für die Pflege auf dem Tisch. Meine Damen und Herren, das ist ein großer Schritt in der Verwaltungsreform, beim Pflegegeld, und unter dem nächsten Tagesordnungspunkt wird auch die Finanzierung der Pflege für die kommenden Jahre abgesichert.
Mit diesem Pflegepaket reagieren wir mit zusätzlichen finanziellen Mitteln auf die demographische Entwicklung – sprich auf die Alterspyramide – und machen das Pflegesystem einfacher, transparenter und effizienter. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Was verändern wir mit diesem Reformgesetz bei der Pflege? In Österreich beziehen insgesamt 440 000 Menschen Pflegegeld. Das sind 5,1 Prozent der Bevölkerung. Wir haben in diesem Bereich den höchsten prozentuellen Anteil im Vergleich mit den anderen OECD-Ländern, wo der Durchschnitt bei 2,3 Prozent liegt. In Deutschland zum Beispiel beziehen 2,8 Prozent der Bevölkerung Pflegegeld.
Wir wenden für dieses Pflegegeld 2,4 Milliarden € auf, und zwar 2 Milliarden für Bundespflegegeldbezieher – das sind 368 000 Menschen – und den Rest für 74 000 Menschen, die derzeit noch Landespflegegeld von einem der neun Bundesländer beziehen. Diese Aufsplitterung wird mit diesem Gesetz zusammengeführt. Das heißt, das Landespflegegeld wird auf den Bund übertragen.
Wer bezieht Landespflegegeld? Meine Damen und Herren, es sind Landes- und Gemeindebedienstete im Ruhestand und jüngere Menschen mit Behinderung. Für diese 74 000 Personen sind insgesamt 280 begutachtende und auszahlende Stellen zuständig – eine nahezu unfassbare Zahl! –, und diese 280 Träger, die die Begutachtung, Umstufung und Auszahlung des Pflegegelds der Stufen 1 bis 7 derzeit durchführen, werden zusammengeführt. Wir schaffen praktisch eine Vereinfachung von 303 auszah
lenden und begutachtenden Stellen auf acht Stellen. Diese Reduktion ist eine große Verwaltungsreform, die wirklich unterstützenswert ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Im Bund gibt es derzeit 23 Träger. Das werden wir auch vereinfachen, sodass, wie gesagt, acht Träger übrig bleiben. Das Pflegegeldverfahren wird dadurch schneller, einheitlicher und effizienter werden. Diese Verwaltungsreform bedeutet aber nicht nur eine Reduktion der Stellen und eine Vereinheitlichung zwischen Bund und Ländern, sondern wir setzen damit auch Vorschläge des Rechnungshofes um und bewirken Einsparungen bei Ländern und Gemeinden in Vollzug und Legistik.
Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch kurz auf den zweiten Teil dieses Pflegepakets eingehen, der unter dem nächsten Tagesordnungspunkt behandelt wird, weil es als Paket zu sehen ist und auch als Paket verhandelt wurde. Es wird nämlich der Pflegefonds installiert – mit 685 Millionen € bis 2015.
Zwei Drittel dieser 685 Millionen € wird der Bund aufwenden und ein Drittel die Länder und Gemeinden. Die Pflegefinanzierung, meine Damen und Herren, wird damit für die kommenden Jahre abgesichert, und wir handeln im Sinne der Betroffenen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir geben den Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen dadurch Sicherheit. Lassen Sie mich dabei kurz Folgendes erwähnen, meine Damen und Herren: Derzeit werden Pensionsversicherungsbeiträge für 8 000 pflegende Angehörige geleistet, was wir hier vor zwei Jahren im Parlament beschlossen haben – eine wichtige Maßnahme! –, und über 80 Prozent aller Pflegegeldbezieher werden zu Hause betreut und gepflegt.
Lassen Sie mich an dieser Stelle einen Dank vor allem den pflegenden Angehörigen aussprechen, die einen sehr, sehr wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Strache.)
Wir geben auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit, die Pflegekräfte sind, die im Bereich der Pflege tätig sind, als mobile Helferinnen und Helfer, als diplomiertes Personal. Als Betriebsratsvorsitzender des Roten Kreuzes Oberösterreich ist es mir ein Anliegen, auch den über 40 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu danken, die österreichweit in der Pflege tätig sind. Wir geben ihnen mit diesen Gesetzen auch eine Absicherung für die Zukunft.
Zu guter Letzt: Wir entlasten auch die Financiers in dieser Angelegenheit. Hauptträger der Finanzierung der Pflege sind unsere Gemeinden, und wir setzen damit auch einen Schritt in Richtung deren Entlastung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kickl: Das ist ein eigener Tagesordnungspunkt, der Pflegefonds!)
Die Kostensteigerungen werden dadurch bis zum Jahr 2015 abgedeckt, und das ist uns ein ganz wichtiges Anliegen, ist insbesondere auch im Sinne der Österreichischen Volkspartei.
Meine Damen und Herren, es geht auf der einen Seite um finanzielle Absicherung, und mit dem Pflegegeldreformgesetz wird im Bereich Pflege auch eine große Verwaltungsreform durchgeführt. Vier Parteien werden aller Voraussicht nach diesem Pflegegeldreformgesetz die Zustimmung geben, und ich möchte mich schon auch bei all jenen bedanken, die da mitgewirkt haben. Die heutige Beschlussfassung hat ja vor Monaten bei den Landessozialreferenten und auch in der Landeshauptleutekonferenz ihren Anfang genommen, und es ist mir ein besonderes Anliegen, dem Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, der für das erste Halbjahr 2011 zuständig war und in dessen Verantwortungsbereich es auch fällt, dass dieses Gesetz heute vorliegen kann, nämlich dem oberösterreichischen Landeshauptmann Josef Pühringer, ganz, ganz herzlich für
seine ausgezeichnete Arbeit zu danken, durch die diese Lösung auch zustande kommen konnte. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich stehe aber auch nicht an – Frau Kollegin Csörgits hat darauf hingewiesen –, zu erwähnen, dass wir sozusagen in letzter Minute mit den Ländern auch noch Nachverhandlungen geführt haben, und ich bedanke mich auch beim Landeshauptmann Sausgruber sehr herzlich, der wirklich auch für die Zukunft den Weg freigemacht hat, dass dieses Reformprojekt nicht befristet wird, sondern einfach umgesetzt werden kann. Ich bedanke mich bei allen Landeshauptleuten, insbesondere aber auch beim Landeshauptmann Sausgruber. (Beifall bei der ÖVP. – Rufe bei der SPÖ: Burgstaller!)
Natürlich bedanke ich mich auch bei unserem Sozialminister, der federführend die Verhandlungen geführt hat, der als Ressortminister für diesen Bereich zuständig ist und der dieses Projekt mit sehr viel Weisheit und auch Voraussicht betrieben hat. (Rufe bei der ÖVP: Oh! Weisheit!) Lieber Herr Bundesminister, auch dir ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Aber auch bei den beiden beteiligten Finanzministern möchte ich mich bedanken. Sepp Pröll hat damals die Verhandlungen geführt, Maria Fekter hat sie zu Ende gebracht. Zu guter Letzt, meine Damen und Herren, bedanke ich mich auch bei den Sozialsprechern hier im Parlament – bei allen Sozialsprechern, insbesondere bei unserer Ausschussobfrau Csörgits, aber vor allem auch beim Kollegen Öllinger und bei der Kollegin Haubner, die es mit dem heutigen Beschluss hier ermöglichen, dass hinsichtlich dieses wichtigen Pflegegeldreformgesetzes, dieser Verwaltungsreform vier Parteien zum Ausdruck bringen, dass uns die Weiterentwicklung in der Pflege ein gemeinsames und ein wichtiges Anliegen ist. Dafür möchte ich mich vor allem auch bei den Grünen und beim BZÖ für die Zustimmung zu diesem Gesetz ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)
Österreich weiterbringen, meine Damen und Herren, das ist das Motto, das wir in dieser Sitzungswoche spüren – bei der Ortstafellösung, beim Ökostromgesetz und jetzt auch beim Pflegepaket. Wir handeln im Sinne unserer Bevölkerung und für die Menschen. Ich ersuche auch die FPÖ, diesen wichtigen Vorhaben die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)
11.28
Präsident Fritz Neugebauer: Der zuvor von den Abgeordneten Csörgits und Wöginger eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1287 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1208 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Poststrukturgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (Pflegegeldreformgesetz 2012)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. Im Artikel 1 Z 2 lautet die Novellierungsanordnung:
„2. Dem Art. 151 wird folgender Abs. 45 angefügt:“
2. Im Artikel 1 Z 2 entfällt der im Art. 151 vorgesehene Abs. 46.
Begründung
Zu Artikel 1 Z 2 (Art. 151 B-VG):
Im Zuge der parlamentarischen Behandlung des Entwurfs des Pflegegeldreformgesetzes 2012 wurde politische Einigung dahingehend erzielt, dass die Übertragung der Zuständigkeit für das Pflegegeldwesen auf den Bund unbefristet erfolgen soll.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.
11.29
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist schon ein einigermaßen gewagtes Unternehmen, das da die Vertreter von SPÖ und ÖVP jetzt in diesem Hohen Haus unternehmen, von dem man übrigens auch in diversen Interviews landauf, landab und in hunderttausende Euro teuren Inseraten hört.
Wenn man sich dann hinstellt und verkündet, die Pflegesituation in Österreich sei nachhaltig gesichert, dann ist das deshalb ein sehr, sehr gewagtes Unternehmen, weil Sie damit die Menschen in einer völlig falschen Sicherheit wiegen – ganz abgesehen davon, dass ich Ihnen sage, dass die hunderttausenden Euro, die Sie dafür hinausgeschmissen haben, sei es auf Ebene von Magistraten oder sei es über das Finanzministerium finanziert, viel, viel besser bei den Pflegebedürftigen selbst aufgehoben gewesen wären, denen Sie ja dieses Geld weggenommen haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie von SPÖ und ÖVP sind es, die allein durch den erschwerten Zugang zu den ersten beiden Pflegegeldstufen den Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2014 140 Millionen € vorenthalten. Und dann stellen Sie sich her und sagen, Sie haben für eine nachhaltige Lösung der Pflege gesorgt! Das ist doch ein Witz, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Die Leute hätten mehr von diesem Geld als von den 20 Dankeschöns, die Sie da jetzt in salbungsvollen Worten ausgesprochen haben.
Wir Freiheitlichen sagen: Es wäre schön gewesen, meine Damen und Herren, wenn die Pflege gesichert wäre. Es wäre auch notwendig gewesen, denn ich darf Sie schon daran erinnern, dass nach einer Phase der absoluten Verweigerung und der Ignoranz diesem Problem gegenüber – wir haben kein Pflegeproblem in Österreich, hat es da immer geheißen – eine zweite Phase eingetreten ist, die darin besteht, dass wir eine rot-schwarze Dauerbaustelle in diesem Bereich eingerichtet haben, dass ein Provisorium das nächste irgendwo ablöst und dass problematische und windschiefe Lösungen, wie Sie sie schon zuhauf präsentiert haben, von Ihnen groß abgefeiert werden.
Ich darf Sie nur an die 24-Stunden-Betreuung und an die sogenannte Selbständigenregelung erinnern, die ja in Wirklichkeit ein Pfusch von vorn bis hinten ist, wo noch einiges auf die Pflegebedürftigen zukommen wird.
Meine Damen und Herren, aus unserer freiheitlichen Sicht hätten sich sowohl die Pflegenden als auch die Pflegebedürftigen eine Lösung verdient, und wenn ich das anspreche, dann rede ich einmal in erster Linie von österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern – hüben und drüben! (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn wir sagen, unser Geld für unsere Leut, dann heißt das auch: Unser Pflegegeld für unsere Pflegebedürftigen! Mit dem Gesetz, das Sie da heute auf den Weg bringen, schlagen Sie eine andere Richtung ein. – Darauf gehe ich noch ein, meine Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Weninger.) – Geh, Sie brauchen sich nicht aufzuregen! Ich gestehe Ihnen ja durchaus zu, dass das eine oder andere da drinnen sinnvoll ge
wesen ist. Das ist richtig. Es ist durchaus sinnvoll gewesen, das auf wenige Stellen zu reduzieren und die Administration zu vereinfachen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Weninger.) – Ja, ich weiß, dass der Herr Kollege da hinten manchmal ein bisschen länger braucht, um Dinge zu kapieren, aber deswegen lassen sich hoffentlich alle anderen hier im Hohen Haus nicht aufhalten. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Reduktion und diese administrativen Vereinfachungen durchzuführen, das ist durchaus sinnvoll. Dem könnten wir auch unsere Zustimmung geben und werden das auch durch unser Verhalten in der zweiten Lesung signalisieren. Aber Sie haben eine unheilvolle Mischkulanz in diesem Gesetz angerichtet, und ich werde Ihnen auch gleich sagen, warum wir dann in dritter Lesung nicht zustimmen können.
Noch etwas ist interessant: Herr Kollege Wöginger, der sich jetzt hier herstellt und das sozusagen als der Weisheit letzter Schluss verkündet, hat ja bis vor wenigen Tagen das genaue Gegenteil als der Weisheit letzter Schluss verkündet.
Er hat gesagt, das sei lebendiger Föderalismus, das sei das Einbinden der Bundesländer, und überhaupt gebe es einen Finanzausgleich, und wenn man all diese Verwaltungsreformmaßnahmen nicht mit Ende 2014 begrenze, dann handle man unseriös und unverantwortlich.
Jetzt haben Sie noch einmal die Kurve gekratzt. Über Nacht gilt dieses Gesetz. – Es gilt das prompte Gegenteil. Das ist schon auch ein Problem Ihrer Glaubwürdigkeit, weil sich natürlich viele Menschen fragen, weil sich die österreichische Bevölkerung fragt, ob das nicht auch in anderen Bereichen der Fall sein könnte, dass eigentlich in Wirklichkeit das Gegenteil von dem gilt, was Sie hier herinnen immer wieder erzählen. Ich nenne nur Griechenland als ein solch großes Thema, wo wir davon ausgehen können, dass dieses Prinzip stimmt.
Aber bitte, meine Damen und Herren, immerhin: Unser Hauptkritikpunkt war ja in diesem Zusammenhang auch ein anderer, weil Sie, meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz, das Sie jetzt auf den Weg bringen, einmal mehr einen fatalen Fehler machen. Sie leisten einmal mehr einen Beitrag dazu, dass es einen Anschlag auf das österreichische Sozialsystem gibt. Sie sorgen damit dafür und tragen dazu bei, dass unser System von Nichtstaatsbürgern ausgehöhlt wird.
Dieses Gesetz, das Sie da auf den Weg bringen, ist in wesentlichen Teilen ein ganz, ganz anschauliches Beispiel dafür, dass das, was Sie als europäische Sozialunion preisen, wo Sie von einem großartigen Miteinander sprechen, wo Sie von einem tollen Ausgleich der Leistungen und Ansprüche sprechen, in Wirklichkeit ein Instrument ist, wo österreichisches Geld und österreichische Leistungen wie aus einer schiefen Ebene aus unserem Land hinausrinnen. Das ist das, was hinter dieser europäischen Sozialunion steckt, die Sie so sehr propagieren, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Und es stört Sie bei den Familienleistungen nicht, dass dort munter exportiert wird. Jetzt setzen Sie beim Pflegegeld nach und machen unser Land zu einem Import-/Exportland in Sachen Pflegegeld, und zwar bei beiden Varianten, sowohl beim Export als auch beim Import, in der Version, dass die Österreicher den Nachteil haben und nicht den Vorteil. Dazu kann man Ihnen wirklich nur gratulieren, meine Damen und Herren!
Ich habe Ihnen heute ein Zitat mitgebracht, und zwar vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der unsere Kritik sozusagen teilt. Ich bringe Ihnen das Zitat deshalb mit, weil sich sonst Herr Kollege Cap noch bemüßigt fühlt, zu sagen, das seien die bösen Freiheitlichen, die da irgendetwas erfinden und irgendetwas behaupten, was nicht stimmt, die apokalyptischen Reiter – deren Rösser im Übrigen rot und schwarz sind, das wissen Sie genauso gut wie ich, Herr Kollege Cap.
Aber bitte, deshalb habe ich Ihnen das mitgebracht und möchte Ihnen auch nicht vorenthalten, was es bedeutet, wenn dieses Gesetz so kommt, wie Sie es heute beschließen.
Ich zitiere den Hauptverband der Sozialversicherungsträger:
„Im Ergebnis“ –
also bei Beschlussfassung –
„würden die vorgeschlagenen Bestimmungen daher dazu führen, dass einerseits aufgrund der europarechtlichen Qualifikation des Pflegegeldes als Leistung bei Krankheit, dieses in all jenen Fällen zu exportieren ist, in denen Österreich für Leistungen bei Krankheit zuständig ist. Andererseits aber auch alle Unions und EWR-Bürger (und andere gleichgestellte Personen)“ – Türkei, Nordafrika, Assoziationsverträge – „mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, allein aufgrund dieses Aufenthalts, Anspruch auf Pflegegeld hätten.“
Der Hauptverband kommt zu dem Ergebnis: „Dieses Ergebnis kann u. E. weder aus Sicht der Finanzierung des Pflegegeldes noch aus europarechtlichen Gleichbehandlungsüberlegungen angestrebt werden.“ (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, in dieser Kritik kann man jedes einzelne Wort unterschreiben. Wo ist da die soziale Gerechtigkeit? Ihr eigener Hauptverband lässt Ihnen ausrichten, wie es um die Sache tatsächlich bestellt ist. Jetzt können Sie hergehen und sagen, das ist europäisches Recht und daran müssen Sie sich halten. Wissen Sie, was ich Ihnen dann sage? – Ich sage Ihnen, dass wir schön langsam den Eindruck bekommen, dass dieses europäische Recht immer dann zur Anwendung kommt, wenn es zum Nachteil Österreichs zur Anwendung kommt (Beifall bei der FPÖ), und dass dieses Recht immer dann keinerlei Bedeutung hat und es nach Belieben gebrochen wird, wenn andere Interessen im Spiel sind, und Sie sind da mit dabei.
Ich erinnere nur an die griechische Tragödie, wo Sie Milliarden Euro quer durch Europa rollen. Da spielt dieses europäische Recht, an das Sie sich jetzt klammern, keine Rolle. Da wird gebogen, gebrochen, nur damit Sie sozusagen den Handlanger dieser Europäischen Union spielen können.
Sie könnten auch sagen, dass das alles ein Blödsinn ist, aber dann muss ich schon darauf verweisen, dass das von Ihren Experten im Hauptverband der Sozialversicherungsträger formuliert worden ist, dass es Ihre Pensionsversicherungsanstaltsexperten sind, die das geschrieben haben, und diese Pensionsversicherungsanstalt spielt in Ihrem Konzept eine ganz, ganz tragende Rolle.
Ich komme also zu dem Ergebnis, meine Damen und Herren, dass man das, was Sie hier vorlegen, im Interesse der österreichischen Bevölkerung nicht gutheißen kann. Es ist die Fortsetzung eines falschen Kurses des Ausrinnens unserer Leistungen auf einer schiefen Ebene, wodurch die Österreicher benachteiligt werden. Deshalb in dritter Lesung auch keine Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
11.37
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.
11.37
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Man kann sich an das Thema so annähern, wie es die Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien gemacht haben, und sich bei allen möglichen Leuten bedanken – ich danke auch zurück –, und damit ist die Sache erledigt. Oder man kann Zahlen präsentieren, mit denen man die Vorzüge dieser Reform preist – ja, ist möglich. Man kann es so machen, wie es gerade Kollege Kickl
gemacht hat (Abg. Mag. Lapp: Na! – Abg. Weninger: Na, so nicht! – Abg. Mag. Lapp: Das ist unredlich!), indem er Österreich als das einzige Land der Europäischen Union darstellt, wo wie auf einen Honigtopf, der Österreich offensichtlich ist, alle Europäer und Drittstaatsangehörige hinfliegen, um hier Sozialleistungen zu konsumieren. (Abg. Kickl: So ist es ja auch! – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: So ist es ja leider!) Das hat leider auch sehr wenig mit der Realität zu tun. Ich möchte mit diesem Weg und mit diesem Ansatz sicher nichts zu tun haben und auch nicht damit beginnen.
Ich möchte einen ganz anderen Weg wählen. Ich weiß nicht, wer von Ihnen – ich hoffe, es haben einige gelesen – das sehr schöne und berührende Buch von Arno Geiger „Der alte König in seinem Exil“ gelesen hat. Geiger beschreibt in einer sehr, sehr schönen und berührenden – es fallen mir da leider nicht viele andere Begriffe ein – Erzählung die letzten Jahre seines Vaters, der an Demenz leidet. Das Tolle an diesem Buch ist, dass er dieses Stadium seines Vaters, die Demenz, nicht als etwas darstellt, wo sozusagen nur das Leid, die Krankheit, das Elend das Bestimmende sind, sondern es gelingt ihm, seinem Vater auch in diesem ihm sehr fremden Stadium, mit dem man zunächst überhaupt nichts zu tun hat, jene Würde zu geben, die dieser Mann, dieser alte Mann, dieser „alte König“ auch noch immer hat.
Das, denke ich, sollte unabhängig davon, wie wir uns im Detail in den Ansätzen unterscheiden, eigentlich auch der Auftrag der Politik sein: jenen alten Menschen, jenen Menschen – es sind ja nicht nur Alte, die Pflege und Betreuung brauchen – die Würde zu geben, die sie auch haben.
Und wenn wir mit unserer Politik nicht dort hinkommen, dann sind wir gescheitert, und zwar sehr radikal. Da helfen weder eine Zahl noch viele Zahlen, um irgendetwas zu beschönigen, da hilft nur das Hinschauen und Anschauen, ob wir diesen Ansprüchen, die Sie alle haben – ich will das überhaupt niemandem absprechen, keiner Fraktion –, einigermaßen gerecht werden, ob dem, was wir sehen, dem Umgang mit alten Menschen, den wir ja täglich erleben können, wenn wir nur wollen oder wenn wir genauer hinschauen, auch Rechnung getragen wird.
Klar ist, wir brauchen dafür Mittel, wir brauchen dafür Geld, wir brauchen dafür auch öffentliche Gelder. Wir brauchen dafür eine bessere Verwaltung, einen Fonds. Wir brauchen dafür auch eine Vereinfachung bei der Zuerkennung und Zuteilung von Pflegegeld, weil es einfach ein Unding war und noch immer ist, dass 303 Stellen für die Auszahlung von Pflegegeld zuständig sind. Es gibt ja auch einen Entschließungsantrag, mit dem die Reduzierung auf die acht Träger dann noch weiter eingeschmolzen werden soll. Klar ist nämlich: Es soll bei der Zuerkennung von Pflegegeld keine Unterschiede geben, weder nach Bundesländern noch nach auszahlenden Stellen, noch nach sonstigen Kriterien. Die Kriterien sollen für alle gleich sein. An diesem Anspruch haben wir diese Reform zu messen.
Nun wird zwar auf acht Träger reduziert, aber ich kann Ihnen jetzt schon sagen, gleich schaut anders aus. Da sind nach pateipolitischen Kriterien der einen Versicherungsanstalt wieder ein paar Versicherte oder PflegegeldbezieherInnen zugeschanzt worden, und für den großen und noch größer werdenden Teil ist eine Anstalt zuständig, die Pensionsversicherungsanstalt. Bei den anderen hat man wieder irgendwie geschaut, dass jeder irgendwo seine Schäfchen ins Trockene bringt.
Wir sind noch weg von diesem Anspruch, dass alle gleich behandelt werden, aber wir sind ein gutes Stück näher gekommen. Ja, danke, dass es jetzt möglich ist, diese Reform zu verabschieden, danke dafür an alle, dass das Provisorium gefallen ist, denn eines kann ich Ihnen schon sagen: Hier ein Provisorium zu beschließen, mit dem diese Verbesserung bis 2014 befristet wird und dann möglicherweise wieder rückgängig gemacht werden muss, das erzählen Sie einmal irgendeinem Bürger oder einer Bürgerin, was das für ein Unsinn gewesen wäre!
Dass man jetzt auf diese Befristung verzichtet hat, die Sie alle noch im Ausschuss vertreten haben – das muss man schon dazusagen; diese Befristung haben Sie von den Regierungsparteien noch vertreten, aber jetzt ist sie weg –, das ist gut.
Aber sind wir bei unseren Ansprüchen an eine zukünftige Pflege tatsächlich schon einen entscheidenden Schritt vorwärts gekommen? – Wir haben Mittel aufgestellt, Mittel – das muss man bei dieser Gelegenheit auch sagen –, die nur dadurch aufzustellen waren, dass sie zunächst einmal potenziellen Pflegegeldbezieherinnen und Pflegegeldbeziehern durch die Verschärfungen beim Pflegegeld weggenommen wurden. Da wurde Geld eingespart, das jetzt in den Pflegefonds umgeschichtet wird. – Okay.
Bis 2014 sind jetzt Mittel vorhanden, die Bund und Länder verteilen, aber, Herr Kollege Wöginger, einen Pflegefonds, eine dauerhafte Lösung für diesen Bereich haben wir noch immer nicht.
Ich sage Ihnen zum Abschluss nur Folgendes: Wenn es so ist – und das wissen wir doch –, dass bei Personen, die Pflegebedarf haben und Pflege brauchen, das minimale Vermögen, das sie oft noch haben, ihre paar Tausend Euro oder ihre Wohnung, radikal vermögensbesteuert werden, auf über 90 Prozent – es wird ihnen fast alles weggenommen und damit auch viel an restlicher Würde –, wenn das so ist und noch immer so praktiziert wird, dann frage ich Sie – und die Frage geht in Richtung Österreichische Volkspartei, da gibt es kein Rütteln, weil von der SPÖ habe ich ja zumindest etwas anderes gehört; gemacht hat die SPÖ auch noch nichts –: Ist die bestehende Lösung wirklich würdevoll für die Betroffenen, oder ist es nicht sinnvoll und zukunftsfähig, wenn wir alle, die ein Vermögen haben, in einem geringen Umfang über eine Besteuerung von Erbschaften oder Schenkungen daran beteiligen, die Pflege der Zukunft zu finanzieren? – Diese Frage werden Sie noch beantworten müssen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Weninger.)
11.45
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.
11.45
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! In Österreich beziehen zirka 440 000 Personen Pflegegeld, davon 85 Prozent – das sind 369 000 Personen – Bundespflegegeld und 74 000 Personen Landespflegegeld. Vor 1993 war die Pflege Ländersache. Man hat das Bundespflegegeldgesetz seinerzeit geschaffen und als Meilenstein bezeichnet. Mittlerweile sind 18 Jahre ins Land gezogen, und wir reformieren jetzt mit einem entscheidenden Schritt das Bundespflegegeldgesetz. Dieses Bundespflegegeldgesetz hat eine sehr zersplitterte Struktur bei der Pflegevorsorge, in der Gesetzgebung, in der Vollziehung zwischen Bund und Ländern, und jetzt soll die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz auf den Bund übergehen und eine Verwaltungsvereinfachung stattfinden.
Wir sehen es auch so, dass das gut so ist. Natürlich gibt es auch einiges zu kritisieren, vor allem an der Vorgangsweise in den vergangenen Jahren. Wenn heute auch Kritik bezüglich Geldern und Zuwendungen angeklungen ist, so muss ich sagen, das ist ein Teil des Pflegefonds, der aber unter dem nächsten Tagesordnungspunkt beschlossen wird, und dem werden wir auch nicht zustimmen, weil dort einiges im Argen liegt. Aber das Pflegegeldreformgesetz ist meiner Meinung nach eine wichtige Sache, der wir auch unsere Zustimmung geben, denn in der Vergangenheit hat es oft einmal statt Verbesserungen im Pflegebereich Belastungen gegeben.
Ich erinnere nur an das Budgetbegleitgesetz 2011. Da ist der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 durch Bestimmungen erschwert worden, da sind die Stundenaufwen
dungen von 50 auf 60 in der Stufe 1 erhöht worden und in der Pflegestufe 2 von 75 auf 85. Das ist sozusagen ein gewisser Etikettenschwindel, weil sich der Bund dort natürlich einiges an Geld erspart – zwischen 2011 und 2014 360 Millionen €. Wenn der Bund jetzt sagt, dass er von den 685 Millionen €, die gemäß dem Pflegefondsgesetz notwendig sind, zwei Drittel zuschießt, dann muss man dazusagen, dass er in Wirklichkeit ja nur 100 Millionen € zahl, weil er den Rest ja schon vorher eingespart hat. – Herr Bundesminister, das ist da eine, was ich kritisieren möchte.
Das andere ist die Inseratenkampagne, die vom ehemaligen Vizekanzler und Finanzminister Pröll durchgeführt worden ist. Wir haben eine Anfrage gestartet, und da kommt heraus, dass der ehemalige Herr Finanzminister Pröll 674 000 € für die Inseratenschaltung ausgegeben hat. – Sehr geehrte Damen und Herren, diese 674 000 € wären viel besser bei den Pflegebedürftigen aufgehoben. (Beifall beim BZÖ.)
Die derzeitige Finanzministerin Fekter macht jetzt ebenfalls eine Inseratenkampagne, im Rahmen derer sie affichiert:
„Pflegegeld-Anträge werden nicht mehr von 303 verschiedenen Stellen abgewickelt – sondern zentral vom Bund: Das macht’s klarer, einfacher und schneller.“
Es gibt in Zukunft acht Entscheidungsträger, das ist ja alles in Ordnung, aber das brauche ich nicht zu inserieren. Das Geld brauche ich für die Pflegebedürftigen und nicht für Inserate.
Geschätzte Damen und Herren, wir vom BZÖ fordern seit Jahren ein Gesamtkonzept im Pflegebereich, und das wird vom Rechnungshof auch so untermauert. Jetzt kommt es endlich einmal zu einer Lösung. Und ich muss schon eines sagen: In diesem Bereich hat sich seit dem letzten Sozialausschuss einiges getan, denn da war es ja noch so, dass dieses Gesetz bis 2014 befristet gewesen wäre. Das hätte aber geheißen, dass man alles wieder rückgängig machen hätte müssen, wenn es ein Veto aus irgendeinem Bundesland gibt. Diese Befristung ist jetzt einmal vom Tisch, und das ist gut so. Das war auch ein Grund dafür, dass wir dem heute zustimmen.
Aber auch die Übertragung der Pflegegeldverwaltung an den Bund bringt eine riesige Verwaltungsvereinfachung. Es kommt zu einer deutlichen Reduktion der Entscheidungsträger. In Zukunft gibt es noch acht Entscheidungsträger. Wir wollten überhaupt nur einen, wie Sie wissen, Frau Kollegin Csörgits. Wir haben auch gemeinsam einen entsprechenden Entschließungsantrag formuliert, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Zahl der Entscheidungsträger von acht noch weiter zu reduzieren. Jetzt findet halt jeder seinen Entscheidungsträger dort, wo er versichert ist. Es gibt zwei auszahlende Stellen: die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und die PVA.
Es ist wichtig, dass von 280 Landesstellen und 23 Bundesstellen auf acht reduziert worden ist. Das ist ein riesiger Schritt, geschätzte Damen und Herren, und das soll auch zu einer Beschleunigung der Verfahren führen. Bisher hat die Bearbeitung von Anträgen bis zur Bescheiderstellung oft länger als drei Monate gedauert, also mehr als 90 Tage, und in Zukunft soll alles schneller gehen, die Verfahren sollen vor allem innerhalb von zwei Monaten abgewickelt werden. Das soll auch zu Einsparungen bei den Ländern und Gemeinden führen.
Ebenfalls wichtig ist, dass es zu einer Kompetenzbereinigung kommt, um die administrativen Belastungen kleinerer Träger – ich erinnere an dieser Stelle an die Versicherungsanstalt des Österreichischen Notariats – zu minimieren, und vor allem zu einer Vereinheitlichung der Auszahlungstermine des Pflegegeldes. Bisher ist in einigen Bundesländern im Vorhinein ausbezahlt worden, in anderen wiederum im Nachhinein, und das wird nun vereinheitlicht.
Das sind die entscheidenden Schritte in diesem Bereich.
Wenn ich sage, dass eine Kompetenzbereinigung in diesem Bereich durch die Konzentration der Pflegegeldverwaltung beim Bund erreicht worden ist, so ist das ein wesentlicher Schritt zu einer Verwaltungsvereinfachung in Österreich. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Csörgits.)
Vor allem aber wird dadurch auch der Empfehlung des Rechnungshofes stattgegeben. Die deutliche Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger und der auszahlenden Stellen ist ebenfalls ein wesentlicher Schritt.
Wenn man in diese Richtung weiterarbeitet und die Bundesregierung ihr Okay gibt, wenn man den Vollzug des Pflegewesens vor allem unter dem Gesichtspunkt einer weiteren Konzentration der Entscheidungsträger und einer Vereinheitlichung im Interesse der Pflegegeldbezieher verbessert, dann ist das auch in unserem Sinne. Das werden wir auch in Zukunft vorantreiben. Das ist meiner Meinung nach das Richtige.
Ich sage noch eines: Das ist Parlamentarismus, dass es in den letzten Tagen seit der letzten Sozialausschusssitzung möglich gewesen ist, bis zur Beschlussfassung heute hier im Plenum doch noch einiges in eine positive Richtung zu lenken. Das ist uns gelungen, und ich danke allen dafür, dass das so ist, und wünsche mir, dass daran auch in Zukunft weitergearbeitet wird – im Sinne der Pflegebedürftigen in Österreich. (Beifall bei BZÖ, SPÖ und ÖVP.)
11.52
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.
11.52
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vorweg einmal all jenen danken, die bei der Abstimmung diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. Ich möchte auch dafür danken, dass Sie Verständnis gezeigt haben dafür, dass wir lernfähig sind, und wir haben unsere Lernfähigkeit in der Zeit seit der Ausschusssitzung bis zum heutigen Tag bewiesen. Das nennt man Work in progress, gewisse Dinge müssen sich entwickeln.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass das, was wir heute hier beschließen, die größte Verwaltungsreform der letzten Jahre ist. Es gab schon viele Jahre lang keine derartige Verwaltungsreform. Im Jahr 2005 war es der Tierschutz; jetzt bitte keine falschen Schlüsse ziehen, ich bitte mich, nicht misszuverstehen. Es ist so, dass wir die Zahl der Träger von 303 auf acht reduzieren.
Es ist auch so, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir heuer beim Pflegegeld um 60 Millionen mehr ausgeben als im Vorjahr. Wir sparen nicht in diesem Bereich, es gibt kein Zu-Tode-Sparen, sondern es wird mehr Geld ausgegeben. Durch die Maßnahmen in den Pflegestufen 1 und 2, die der Verfassungsgerichtshof gestern bestätigt hat, ist es so, dass wir den Zuwachs bremsen. Das ist das Einzige, das man kritisieren könnte, aber es werden um 60 Millionen mehr ausgegeben. 50 000 Menschen kommen jährlich neu ins System, und 60 000 derer, die im System sind, erfahren eine Veränderung, weil sie höhere Stufen brauchen. Das heißt, das ist erwiesenermaßen ein sehr dynamisches System.
Auch der Bund macht ein bisschen etwas. Ich darf nur kurz in Erinnerung rufen: Die AUVA-Fälle sind schon seit 1. Juli bei der PVA. Wir haben von den ÖBB etwas zur VAEB verlegt, wir haben die Bestimmungen für Landeslehrer und auch den Verfassungsgerichtshof verändert – dieser war auch eigene Behörde –, wir haben die Fälle der pensionierten Beamten von Post AG, Postbus, Telekom und vor allem auch der Länder und Gemeinden zur BVA und die große Gruppe der restlichen Landespflegegeldfälle und die Opferfürsorgefälle zur PVA verlegt.
Wir haben das gemacht, was viele über viele Jahre gefordert haben. Wir haben auch die Vorschläge des Rechnungshofes umgesetzt. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg zu klaren Zuständigkeiten. Ich darf Sie dazu einladen, da oder dort noch mitzuwirken. Vielleicht schaffen wir auch die Sache mit dem Notariat noch. Es ist nicht ganz einfach, aber da sich in allen Parteien auch Notare befinden, kann man vielleicht ein bisschen mitwirken. Vielleicht ist ja noch etwas möglich. Wir wollten es noch schaffen, aber es war leider nicht möglich.
Wir haben im Backoffice-Bereich in Wirklichkeit nicht mehr acht Träger, sondern dort ist noch einiges zusammengefasst worden, weil ja in einigen Sozialversicherungen das Backoffice von der PVA gemacht wird.
Ich glaube, das, was wir den Menschen schuldig sind, werden wir jetzt endgültig umsetzen können: eine maximale Verfahrensdauer von 60 Tagen. Der Bund ist schon immer ein gutes Beispiel dafür gewesen, dass es geht. Auch bei den Höherstufungen waren wir sehr gut unterwegs. Ich hoffe, dass wir gemeinsam diese Festlegung auf 60 Tage schaffen werden. Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass das möglich sein wird. Ich bin auch zutiefst davon überzeugt, dass die Menschen dann sehr rasch das, was ihnen zusteht, bekommen werden.
Ich möchte noch einmal allen, die dazu beigetragen haben, danken und zum Schluss nur noch ganz kurz – mehr Zuwendung verdienen die Ausführungen des Herrn Kickl nicht – einiges klarstellen.
Menschen, die in Österreich leben, Menschen, die in Österreich arbeiten (Abg. Ing. Höbart: Das ist das Entscheidende!), Menschen, die in Österreich Steuern zahlen und dann eine Pension bekommen, sollen auch Pflegegeld bekommen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) Darum geht es, Herr Kickl!
Darunter gibt es Menschen, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen wollen, Menschen, die in Österreich gearbeitet haben, die in Österreich gelebt haben, beschließen, nach Spanien zu ziehen, beschließen, nach Ungarn zu ziehen, beschließen, in die Bundesrepublik Deutschland zu ziehen. Wir reden jetzt von 493 Fällen, von 0,11 Prozent der Pflegegeldbezieher. – Punkt eins.
Punkt zwei – ich komme jetzt ganz kurz auf eine Stellungnahme des Hauptverbandes zurück –: Der Hauptverband hat seine Stellungnahme abgegeben in Bezug darauf, wie das Bundespflegegeld derzeit geregelt wird und bisher geregelt worden ist. Wir haben nur ein kleines Problem, und dieses kleine Problem ist: Man muss neun Landesgesetze übernehmen, und bei diesen neun Landesgesetzen ist nicht mehr die Pension im Vordergrund, sondern der Grad der Behinderung, der ordentliche Aufenthalt, der ordnungsgemäße Aufenthalt. Einen ordnungsgemäßen Aufenthaltstitel bekommt man nur, wenn man gewisse Grundvoraussetzungen erfüllt.
Lieber Herr Kickl, das Bundesgesetz, das Sie so heftig kritisieren, ist wortidentisch mit dem Kärntner Landesgesetz. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Sie mit Ihrer fadenscheinigen Argumentation hätten seit vielen Jahren die Möglichkeit gehabt, etwas zu ändern. Sie sind ja auch in einer Bundesregierung vertreten gewesen (Abg. Riepl: Der Kickl selber nicht!), aber Ihrerseits ist das nicht einmal ansatzweise ein Thema gewesen, weil Sie ganz genau wissen, dass es diesen Export, den Sie meinen, gar nicht gibt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Herr Kickl, Sie sind ganz einfach ein Trittbrettfahrer, der glaubt, irgendwie irgendetwas irgendwo erreichen zu können. (Abg. Kickl: Ich habe schon längst den Verdacht, dass Sie überhaupt nicht wissen, was da beschlossen wird!) Gehen Sie nach Kärnten, führen Sie dort eine Änderung des Landesgesetzes herbei, sechs Monate wirkt es noch! So können Sie beweisen, dass Sie sich angeblich für Österreich einsetzen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Diese Bundesregierung steht dazu, dass Menschen, die hier leben, Menschen, die arbeiten, auch Menschen, die hier arbeiten und hier Steuern zahlen, ein Recht auf unsere Leistungen haben. Genau darum geht es. (Abg. Kickl: Sie haben keine Ahnung! Das ist wirklich erschütternd!) Genau darauf ist das ganze System abgestellt, auch die neun Landesgesetze der österreichischen Bundesländer. – Ich danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
11.59
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.
12.00
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen ist heute schon gedankt worden. Ich möchte das nicht unbedingt fortsetzen, aber ich möchte doch eine Gruppe hervorheben, die mir ganz besonders wichtig ist, weil ich glaube, dass diese es sich auch ganz besonders verdient, dass man ihr Danke sagt. Das sind die Menschen, die in der Pflege beschäftigt sind, zum Beispiel jene, die in der mobilen Pflege beschäftigt sind, die ab 6 Uhr früh unterwegs sind, zwölf bis 14 Klientinnen und Klienten zu betreuen haben, die, wie gesagt, um 6 Uhr früh mit deren medizinischer Versorgung beginnen, mit der Grundpflege ihrer Klienten, mit dem Vorbereiten der Patienten für die Tageszentren. Ab 9 Uhr müssen dann Verbände gewechselt werden, mobile Dienste und verschiedene andere Aktivitäten für die Patientinnen und Patienten verrichtet werden. Diese Kolleginnen und Kollegen leisten eine hochqualifizierte Arbeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Ich möchte auch ausdrücklich das unterstreichen, was Kollege Wöginger gesagt hat, was die pflegenden Angehörigen betrifft. Es ist ganz klar, dass das eine wichtige Gruppe ist, aber die Kolleginnen und Kollegen, die in der Pflege beschäftigt sind, haben dafür auch eine entsprechende Ausbildung genossen, sind als Altenbetreuer, als Pflegehelfer, als diplomiertes Pflegepersonal beschäftigt. Sie haben eine zweijährige Fachausbildung oder auch eine drei- bis vierjährige Diplomausbildung absolviert. Sie leisten höchst qualifizierte Arbeit. Das muss man auch einmal sagen. Pflege ist nicht irgendetwas, das man einfach irgendwie machen kann. Es wird hochprofessionelle Arbeit für die Pflegebedürftigen geleistet, und daher gebühren diesen Kolleginnen und Kollegen unser ganz besonderer Dank und unsere Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Meine Damen und Herren! In den letzten Wochen ist viel gesprochen worden – hier im Hohen Haus, in der Öffentlichkeit – über die Fleißigen, über die Tüchtigen und über die Leistungsträger. – Reden wir über die Leistungsträger! Diejenigen, die jeden Tag ab 6 Uhr früh bei den Patientinnen und Patienten sind und alles für sie tun, mit irrsinnig viel Engagement, mit Herzblut, mit jeder Faser ihres Herzens, sind die Leistungsträger in diesem Land und nicht irgendwelche anderen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Ursula Haubner: Wer sind die anderen?)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Bedarf an Pflege steigt. Wir haben derzeit in der stationären und in der mobilen Pflege 40 000 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenz. Wir wissen aufgrund der Tatsache, dass sehr viele Leute in Teilzeit beschäftigt sind, dass es viel mehr sind. Daher ist jeder Euro, den wir in diesen Bereich investieren, ein Beitrag zur Absicherung der Pflege in Zukunft und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Pflegebereich. Jeder Euro hilft auch mit, dass in diesem Bereich ordentliche und besser bezahlte Jobs angeboten werden können, als das heute der Fall ist.
Ich betone noch einmal ausdrücklich: Die Leute, die in der Pflege beschäftigt sind, machen das bestimmt nicht primär wegen des Geldes, denn die Bezahlung im Pflegebereich ist eine, die nach oben sehr viel Spielraum offenlässt. Deshalb setzen wir von der
Gewerkschaftsbewegung uns auch für die entsprechenden finanziellen Rahmenbedingungen ein. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir heute einen wichtigen Schritt, einen besonders tollen Schritt in diese Richtung setzen.
Klar ist, wir brauchen bis zum Jahr 2020 13 000 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenz mehr. Wir müssen die Kolleginnen und Kollegen, die das machen sollen, ausbilden. Wir müssen Arbeitsbedingungen schaffen, die gewährleisten, dass die Kolleginnen und Kollegen, die in der Pflege beschäftigt sind, bei diesem Beruf bleiben und sich nicht, weil sie entweder völlig überlastet oder schlecht bezahlt sind, bereits nach kurzer Zeit einen anderen Job suchen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir mit den vorliegenden Gesetzentwürfen, die wir heute beschließen, die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.
Auf gewerkschaftliche Initiative von VIDA und GPA-DJP vor zwei Jahren sind mehr als 22 000 Unterschriften gesammelt worden, auch hier im Haus ist eine Petition für die Sozialmilliarde eingebracht worden. Und heute können wir sagen: Es ist zwar nicht die Sozialmilliarde geworden, aber ein Pflegefonds mit 685 Millionen €. Das ist doch ein großer Schritt in die richtige Richtung. Darauf können wir gemeinsam stolz sein, dass das gelungen ist.
Lieber Rudi Hundstorfer, wir alle wissen, dass das nicht leicht war in Anbetracht der Tatsache, wie viele sehr unterschiedliche Player am Werk gewesen sind. Daher aus wirklich voller Überzeugung und mit tiefem Respekt ein herzliches Dankeschön. Ich gratuliere, dass das gelungen ist – im Interesse der zu Pflegenden, aber auch im Interesse der Beschäftigten im Pflegebereich. Rudi, ich denke, das hast du super gemacht, deshalb gebührt dir auch unser Dank dafür. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Was aus meiner Sicht noch etwas Besonderes ist, das ich auch hervorheben möchte, damit kein falscher Eindruck entsteht: Die Mittel, die jetzt zusätzlich aufgestellt werden, diese 685 Millionen (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), kommen zu einem großen Teil aus der Bankenabgabe. Ein großer Teil davon ist nämlich an die Länder gegangen, und diese finanzieren damit zum Teil die Pflege.
Das ist ein gutes Beispiel für Umverteilung, für Verteilungsgerechtigkeit. Jetzt müssen wir es angehen, die Pflege für die Zeit nach 2014 neu zu organisieren. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.06
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte. (Abg. Dr. Bartenstein begrüßt auf dem Weg zum Rednerpult Bundesminister Hundstorfer per Handschlag.)
12.07
Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich habe Minister Hundstorfer jetzt nicht nur begrüßt, sondern ihm auch meinen Glückwunsch ausgesprochen. Ich glaube, das kann man heute schon tun, auch Dank sagen ihm, Sepp Pröll, Maria Fekter als den federführenden Ministern, natürlich auch den zuständigen Landeshauptleuten, den Fraktionen, den Fraktionsführern, Frau Csörgits, August Wöginger, Grün und Orange natürlich nicht zu vergessen. Über Herrn Kickl und seine Argumentation möchte ich im Sinne der positiven Grundstimmung nicht allzu viel sagen. Danke schön.
Es ist in der Politik so, dass es manchmal kleine Schritte gibt. (Abg. Kickl: Machen Sie nur weiter so!) – Wir machen genau so weiter, und ich sage Ihnen: Wenn die Bundesregierung und das Hohe Haus so weitermachen wie in den letzten drei Tagen, wenn es uns gelungen ist, den Ortstafelkonflikt zu lösen, im Übrigen gemeinsam mit dem gesamten Land Kärnten und den meisten jedenfalls aus den Slowenenorganisationen,
wenn es uns gelungen ist, ein Ökostromgesetz sogar mit den Stimmen der Grünen zustande zu bringen, wenn wir heute dieses Pflegepaket beschließen, dann habe ich als Parlamentarier ein sehr gutes Gewissen – Sie wahrscheinlich nicht! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Es gibt in der Politik, wie gesagt, kleine Schritte, es gibt große Schritte, aber ich halte das, was heute vorliegt, schon für so etwas wie einen großen Wurf, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich habe in meiner früheren Vergangenheit öfter gesagt, die Pflege ist so etwas wie die vielleicht letzte große Baustelle in diesem ausgezeichneten Sozialsystem, das Österreich aufgebaut hat. Und an dieser Baustelle ist jetzt weitergebaut worden. Eine Fertigstellung werden wir vermutlich nie erreichen, aber es ist ein großes Stockwerk aufgesetzt worden. Und dazu, Herr Minister Hundstorfer, herzlichen Glückwunsch!
Das, was August Wöginger herausgearbeitet hat, ist, glaube ich, ein wenig unterbewertet worden, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind in Sachen Pflege international heute schon sehr beispielgebend. OECD-Berichten zufolge, die im Regelfall die Wahrheit sagen – im Übrigen auch in Richtung öffentlicher Dienst –, haben 5,1 Prozent der Österreicher Anspruch auf Pflegegeld. Das ist ein OECD-Rekordwert! Wenn sozial hochstehende Länder wie Deutschland, Schweden oder die Schweiz auf knapp mehr als die Hälfte dieses Prozentsatzes kommen, dann bin ich schon sehr zufrieden. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion! Sie wissen jetzt, im Nachhinein, schon, dass Sie im Jahr 2006 politisch motiviert einfach falsch argumentiert haben, als Sie von Pflegenotstand gesprochen haben. Den gab es nämlich damals nicht, und den gibt es heute nicht. Das war ausschließlich wahlkampfbedingt. Wir waren auch damals schon sehr, sehr stark.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich diese 685 Millionen Plus in einen größeren Rahmen stellen. 5,5 Milliarden sind es nach den Daten des Sozialressorts, die in diesem Land insgesamt für Pflege ausgegeben werden. Es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln.
Im Übrigen geht es nicht nur um Geld. Wie manche schon gesagt haben, erbringen nach wie vor 80 Prozent der Pflegeleistungen die Familien. Gebe Gott und wer sonst noch, dass es dabei bleibt. Wir müssen sie dabei unterstützen, aber nicht nur mit den Pensionsversicherungsbeiträgen, die wir bezahlen. Danke an die Familien, die Großartiges leisten (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm) – abgesehen von den Pflegeprofis, da hat Herr Katzian schon recht, es war nicht nur eine gewerkschaftsorientierte Pflichtanmerkung.
685 Millionen € sind auf diese vier Jahre gerechnet insgesamt plus 7,3 Prozent auf das, was die öffentliche Hand ausgibt. Das ist also allemal ein ordentlicher Finanzierungsschub. (Abg. Kickl: Das ist der falsche Tagesordnungspunkt! – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Es geht jetzt nicht um den Pflegefonds!)
„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“, hat Erich Kästner gesagt. Verwaltungsreform hin oder her, wenn aus 303 auszahlenden Stellen für die Bürger und Bürgerinnen, die noch dazu in einer recht schwierigen Situation sind – entweder die zu pflegende Person oder deren Angehörige –, acht werden, so ist das schon Teil dieses großen Wurfs, den ich angesprochen habe. Bemerkung am Rande: Der Bund reduziert von 23 auf acht, die Länder von 280 auf null. Das Landespflegegeld, das einen deutlich geringeren Teil ausgemacht hat, wurde gleich von 280 Stellen bearbeitet – naja, Kommentar überflüssig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit komme ich schon zum Schluss. Ich bin in meiner Fraktion nicht als Freund allzu üppiger, großflächiger Regierungsinserate
mit Schwerpunkt Boulevard bekannt. Aber in diesem Fall ist es allemal angemessen, wenn der Sozialminister und die zuständigen Stellen über dieses wichtige große Reformwerk informieren. Da sind Hunderttausende betroffen, mit deren Familien sind Millionen indirekt betroffen. Daher gehört über die Neuerungen insgesamt informiert. (Abg. Ursula Haubner: Richtig müssen sie sein!) Wenn das in der Presselandschaft ausgewogen und nicht boulevardfokussiert ist, dann freut mich das noch ein Stück mehr.
Aber, wie gesagt, die Freude ist groß. Das ist ein großer Wurf. Es war eine exzellente Parlamentswoche. Ich kann nur an uns selbst gerichtet sagen: Nur weiter so! Wir haben Respekt füreinander bewiesen. Wenn das so weitergeht, dann brauchen wir uns vor der Opposition – auch vor Ihnen, Herr Strache, vor Ihnen, Herr Kickl – bei Wahlen sicher nicht zu fürchten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Neubauer: Aber vor dem Wähler! – Abg. Strache: Selbsthypnose! Das ist Selbsthypnose!)
12.12
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.
12.12
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich habe es bereits gehört. Ich höre, Selbsthypnose ist das. Man beruhigt sich wechselseitig: Die gefährlichen und bösen Freiheitlichen, nein, die sind ja gar nicht so stark, es wird schon nichts passieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Bundesminister Hundstorfer, Sie haben uns vorher erzählt, dass eh alles in bester Ordnung ist. Menschen, die hier in Österreich fleißig sind, arbeiten und eine Pension beziehen, sollen, auch wenn sie aus dem Ausland sind, doch bitte auch Pflegegeld erhalten und unterstützt werden. Herr Bundesminister! Dazu stehen Sie natürlich.
Aber ich sage Ihnen, wo der Systemfehler liegt. Ich lese Ihnen einen Zeitungsartikel vom 14. Jänner vor, um das System in Österreich aufzuzeigen:
„In Bregenz wurde ein dreijähriges Kind zu Tode geprügelt. Miroslav M.“ „soll den kleinen Cain, den Sohn seiner Lebensgefährtin, schwer misshandelt und mit einem stumpfen Gegenstand – vermutlich einem Besenstiel – auf ihn eingeschlagen haben – bis das Kind tot war. Der Serbe war bereits in der Vergangenheit durch seine Aggressionsbereitschaft aufgefallen, ist mehrfach vorbestraft und in Frühpension.“
Dieser Täter hätte also nach Ihrem Modell auch Anspruch auf Pflegegeld. Herr Bundesminister! Ich gratuliere! Das wollen wir nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, besonders schlimm ist in diesem Zusammenhang, dass das kein Einzelfall ist. Der gute Mann war drogensüchtig und ist deswegen in Frühpension. Unsere Antwort ist: Wenn ein Ausländer in Österreich aufgrund einer Drogensucht krank ist, dann hat er nicht Frühpension, sondern ein Ticket in sein Heimatland zu bekommen. Das ist der richtige Weg, den wir zu gehen haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte betonen, dass das, was Sie vorher den Personenkreis betreffend gesagt haben, auch von der PVA anders dargestellt wird. Die PVA sagt nämlich: Die Vollziehung des Pflegegeldes soll auf Personen ausgedehnt werden, die nicht in die österreichische soziale Sicherheit eingebunden sind beziehungsweise auch in der Vergangenheit niemals in das österreichische Sozialsystem eingebunden waren.
Meine Damen und Herren, das sagt die PVA. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kickl: So schaut’s aus!) Sie dürfen also die FPÖ nicht kritisieren, wenn Sie versuchen, mit harschen Worten gegen uns aufzutreten. Sagen Sie das den Kollegen bei der PVA! Das sind, wenn ich richtig informiert bin, keine Freiheitlichen.
Wir haben ohnehin große finanzielle Probleme. Die Frau Finanzminister sagt uns, sie weiß nicht, wie sie dieses oder jenes finanzieren soll. Aber das Geld für Griechenland haben wir. Geld, um 25-jährige serbische Frühpensionisten zu unterstützen, haben wir auch. Meine Damen und Herren, das ist nicht in Ordnung! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Bitte! Das ist wirklich widerlich!)
Wir sehen die Verwaltungsvereinfachung (Abg. Öllinger: Das ist so widerlich!) – Herr Öllinger, ich finde es auch widerlich, wenn ein 25-jähriger drogensüchtiger serbischer Frühpensionist ein Kind zu Tode prügelt. Das ist widerlich, Herr Öllinger. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Letztklassig! – Zwischenruf des Abg. Keck. – Abg. Silhavy: Das ist unfassbar!) – Das ist unfassbar. Das ist wirklich unfassbar. Das sind die Zwischenrufe der SPÖ: Das ist unfassbar. Wissen Sie, Sie sollten sich ein bisschen auf die Seite der Kinder stellen, die von solchen Personen zu Tode geprügelt werden. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Silhavy: Und wenn das ein Österreicher macht?! Dann ist es etwas anderes?! – Abg. Öllinger: Aber Österreicher dürfen ihre Kinder zu Tode prügeln?!)
Wenn es ein Österreicher macht, dann ist es genauso schlimm. Aber wie kommen wir in Österreich dazu, dass wir einen 25-jährigen drogensüchtigen Serben durchfüttern, damit er ein Kind zu Tode prügelt? Meine Damen und Herren! Das ist widerlich! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie und Ihre Politik sind dafür verantwortlich, dass wir das in Österreich überhaupt ermöglichen. Das ist Ihre Politik. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. – Abg. Öllinger: Ach, und Österreicher dürfen ihre Kinder zu Tode prügeln?!) – Herr Öllinger, den Vogel zeigen – das ist Ihr Niveau! Herr Öllinger, Sie haben schon etwas Schaum vor dem Mund, wischen Sie den Schaum ein bisschen ab, dann ist es ein bisschen besser für Sie! (Abg. Keck: Sie sind eine Schande für dieses Haus!) – Eine Schande für das Haus, das ist richtig.
Eine Schande für das Haus ist, dass es in Österreich drogensüchtige Menschen, Frühpensionisten aus dem Ausland gibt, die Kinder zu Tode prügeln. Meine Damen und Herren! Sie ermöglichen das. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Silhavy. – Abg. Öllinger: Das ist Hetze! Billige Hetze!)
Meine Damen und Herren! Wie schaut es beim Pflegegeld aus? – Die österreichischen Pflegegeldbezieher müssen 20 Prozent Inflationsverlust hinnehmen. 20 Prozent Inflationsverlust! – das geben Sie den Menschen nicht zurück! Die NoVA-Rückerstattung haben Sie ganz einfach gestrichen. (Abg. Vock: Das ist soziale Gerechtigkeit!) Behinderte Menschen haben bisher die Möglichkeit gehabt, die NoVA zurückzubekommen, wenn sie ein Auto gekauft haben. Sie von der SPÖ, Sie von der ÖVP haben es ermöglicht, dass das künftig nicht mehr ausbezahlt wird.
Meine Damen und Herren! Wir haben einen erschwerten Zugang zur 24-Stunden-Betreuung. In Österreich gibt es eine Pflegemafia. Menschen werden massiv unter Druck gesetzt, wenn sie in einer wirklich schwierigen Situation sind und jemanden brauchen, der sie zu Hause betreut und pflegt. Da gibt es die Pflegemafia, die über windige Agenturen, über eigene Konstruktionen versucht, den Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. (Abg. Mag. Lapp: Da gibt es aber auch andere, Herr Kollege!) Das sind die Lösungen, die uns fehlen. Das sind die Lösungen, die den Menschen täglich größte Probleme verursachen. Meine Damen und Herren! Sie predigen den rasenden Stillstand, den rasenden Stillstand in Österreich. Sie täuschen Geschäftigkeit vor, aber es geht absolut nichts weiter. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, ich lese noch einmal diesen Satz von der PVA vor, weil der Herr Bundesminister nachher wieder sagen wird, dass die FPÖ falsch liegt. Noch einmal: Die Vollziehung des Pflegegeldes soll auf Personen ausgedehnt werden, die nicht
in das österreichische soziale Sicherheitssystem eingebunden sind und auch in der Vergangenheit niemals in das österreichische Sozialsystem eingebunden waren.
Meine Damen und Herren, der junge Mann, dessen Fall ich vorher geschildert habe, wäre nach Ihrem Vorschlag berechtigt, in Österreich Pflegegeld zu beziehen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Keck: Nur Serbe darf er nicht sein!)
12.18
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.
12.18
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Ich möchte auf die Rede nicht eingehen, aber man sollte schon überlegen, dass es auch Österreicher gibt, die prügeln, die Drogen nehmen. (Abg. Strache: Ja, genau!) Bevor man hier sozusagen eine Drogendebatte vom Zaun bricht, sollte man wirklich auf Entzug gehen. (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Abg. Strache: Eine Pflegemisstrauensdebatte!)
Ich kann mich erinnern, als ich – es ist acht oder neun Jahre her – mit einem gewissen Respektabstand zu den schlimmen Ereignissen in Lainz das dortige Geriatriezentrum besucht habe. Ich habe mir dafür einen halben Tag Zeit genommen. Ich bin dann in ein Vierbettzimmer, glaube ich, mit drei Damen gekommen, Durchschnittsalter deutlich über 80. Sie begrüßten mich ganz euphorisch und fragten mich: Bist du der Neue? Bleibst du bei uns? – Das hat eine gewisse Betroffenheit bei mir ausgelöst, aber eine heitere.
Jetzt möchte ich aber zum ernsten Teil der Pflege kommen: Jährlich sterben zirka 80 000 Menschen, davon zwei Drittel in Alters- und Pflegeheimen und Krankenhäusern. Vor diesem Sterben gibt es auch noch Jahre, Monate oder Wochen. Diese Zeit sollten wir uns anschauen. Wie schaut es da aus? Ich glaube, nur wenn wir von diesen Zahlen wegkommen und die Betroffenheit, die Sorge, die Ängste und auch die Wünsche dieser Leute anschauen, können wir entscheiden, ob es einen Notstand in der Pflege gibt, wie groß er ist und was zu tun ist. Darauf lege ich ganz besonderen Wert, und da schaut es nicht so gut aus. Es gibt nämlich keine ausreichenden Sozialleistungen für Familien, in denen ein zu Pflegender oder eine zu Pflegende lebt. Das Armutsrisiko steigt sprunghaft um 20 Prozent, und das ist nicht wenig. Dazu gibt es Studien.
Ich verkenne den Fortschritt nicht. Das war heute ein guter und großer Schritt. Auch ich gratuliere dem Minister und allen daran Beteiligten. Trotzdem möchte ich festhalten – und ich rede nicht über etwas, was ich nicht gesehen habe –, dass es elementare Betreuungs- und Finanzierungslücken in der Pflege gibt. Die sind so elementar, dass die Betroffenen sie spüren. Der Bund, die Länder und die Gemeinden spüren sie auch. Ich meine, es ist Handlungsbedarf da und es ist eilig. Es ist verdammt eilig.
Schauen wir uns nur das durchschnittliche Pflegegeld an: Von diesem durchschnittlichen Pflegegeld können sich Betroffene eine Stunde Betreuung pro Tag oder vier Stunden diplomierte Pflegebetreuung in der Woche leisten. Dann ist das durchschnittliche Pflegegeld weg. Ich habe mir ausgerechnet, dass mit dem gemittelten Pflegegeld und der dazu addierten durchschnittlichen Pension den zu Betreuenden ungefähr 1 500 € zur Verfügung stehen. Das sind 50 € am Tag. Was bleibt denen, wenn nur zwölf Stunden Pflege pro Woche notwendig sind? – Null! Sie sind im Minus. Das ist die Realität.
Das heißt: Wir brauchen einen Pflegefonds – nicht irgendwann, sondern bald. Er muss aber auch ausreichend unterstützt beziehungsweise gefüllt sein. Da sind die Grünen, im Gegensatz zu einer anderen Partei, eine Ja-Sager-Partei – ja zum Pflegefonds und
ja zu einer ausreichenden Finanzierung. Wir sind für ein Recht auf humane und leistbare Pflege, und zwar ohne Unterschied von Bundesland und Versicherungsanstalt. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte jedenfalls nicht, dass diese Errungenschaften stehenbleiben und nicht weitergehen. Hundstorfer hat heute richtig gesagt, dass das ein Fortschritt, eine Errungenschaft war. Denn wenn wir uns nicht bemühen, wenn diese Handlungsspielräume nicht da sind, dann könnte die Landeshauptleutekonferenz das Parlament gleich ersetzen.
Schauen Sie sich an, wie es den Leuten in den Heimen geht! Die Heime bemühen sich, die dort Tätigen bemühen sich. Aber sie stehen an der Grenze der Belastbarkeit und auch unter Spardiktaten. Ich kann einem verwirrten alten Mann zuschauen, wie er ratlos zehn Minuten vor seinem Teller sitzt, mit der Gabel den Reis hin und her schiebt und versucht, eine Erbse aufzuspießen, und daran scheitert, wenn nicht ein Angehöriger dabei ist und ihm hilft – das Personal schafft es teilweise nicht. Sie schaffen es nicht. Leute in den schönsten Heimen kommen oft nicht in den Garten, weil das Personal nicht da ist, weil das Heim das Personal nicht bezahlen kann. (Ruf bei der ÖVP: Das sind schlecht geführte Heime!) – Nein, das sind keine schlecht geführten Heime, ich habe meinen Vater in ein sehr gut geführtes gegeben. Auch dort kommt so etwas vor – nicht zu Fleiß, nicht aus Bösartigkeit, sondern aus Hilflosigkeit und Unterfinanzierung. (Beifall bei den Grünen.)
In Österreich steht pro 10 000 Einwohner nicht einmal ein Viertel des diplomierten Pflegepersonals von skandinavischen Staaten zur Verfügung. 90 Prozent des Pflegepersonals sind nicht in wohnortnahen Einsatzgebieten, in der Hauskrankenpflege tätig, sondern in stationären Einrichtungen. Es ist also viel zu tun. Ich frage: Wie finanziert man das? Es ist nicht blasphemisch – das Wifo hat eine hervorragende Studie über alternative Pflegeformen gemacht –: Wir brauchen eine Vermögensbesteuerung, wir brauchen eine Erbschaftssteuer, die zum Teil zweckgewidmet sind. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Die größte Besteuerung von Vermögen findet dann statt, wenn jemand von Ihnen gepflegt wird, und Sie sehen, wie Ihr Vermögen auf null reduziert wird. Diese Steuer nehmen Sie hin. Eine andere, die nicht 90 Prozent, nicht 100 Prozent beträgt, lehnen Sie ab. Ich halte das für grotesk. (Beifall bei den Grünen.)
12.25
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.
12.25
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hofer, ich kann Ihre Emotionen bei einem derart schrecklichen Vorfall verstehen. Das ist ja nicht der einzige, sondern wir wissen, dass im Bereich des Kinderschutzes noch sehr viel getan werden muss. Es fängt bei der Vernachlässigung von Kindern durch verschiedenste Personen – durch Eltern, durch andere Betreuungspersonen – an. Ich meine nur, dass dieses Beispiel heute als Argumentation Ihrer Stimmung gegen dieses Pflegegeldreformgesetz nicht gut gewählt war. Ich lade Sie herzlich ein, unserer Initiative „Mehr Kinderschutz jetzt!“ beizutreten, damit wir gerade hier im Parlament gemeinsam rasch etwas tun, nicht zögern, nichts hinausschieben, damit Vorfälle wie dieser in Zukunft nicht mehr passieren können. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Wir sehen dieses Pflegegeldreformgesetz heute aus Sicht der notwendigen Verwaltungsreform. Wir sehen es aus Sicht der Beseitigung von Mehrfachzuständigkeiten, der Beseitigung von Doppelgleisigkeiten. Wir haben das sehr intensiv im Sozialausschuss diskutiert. Man hat in den letzten Tagen gesehen, dass die Regierung beziehungsweise die Regierungsparteien auch ein bisschen auf
das gehört haben, was die Oppositionsparteien sagen – zu Recht. Wir haben Kritik angebracht, wie zum Beispiel dieses Vetorecht 2014, oder dass das, was wir heute beschließen, nicht das Ende der Fahnenstange sein kann, sondern erst der Beginn einer weiteren Reform sein soll und sein muss.
Heute werden wir das im Nationalrat mehrheitlich beschließen. Das BZÖ stimmt diesem Pflegegeldreformgesetz aus den von Kollegen Dolinschek genannten Gründen zu. Dem Pflegefondsgesetz werden wir – und das sage ich jetzt gleich – nicht zustimmen. Das Pflegefondsgesetz enthält vieles, das wir anders sehen, und ist vor allem keine nachhaltige Sicherung der Pflege. (Beifall beim BZÖ.)
Ich glaube, dass die Menschen bei uns in Zukunft generell sicher sein müssen, dass es eine leistbare, qualitätsvolle und menschenwürdige Pflege gibt. Wir müssen den Menschen diese Verlässlichkeit geben, und wir müssen auch ehrlich sein. Ich möchte noch einmal auf die Inserate zurückkommen: Diese Inserate haben nicht nur bisher fast 700 000 € gekostet, sondern wurden schon im März zum Beispiel vom ehemaligen Vizekanzler Pröll geschaltet, und da wurde schon bejubelt, dass die Pflege gesichert ist. Dann frage ich mich: Wozu brauchen wir noch das Parlament? Heute beschließen wir etwas und nicht im März. Außerdem sind es Halbwahrheiten gewesen – Kollege Dolinschek hat es schon vorgelesen. Also ich erwarte mir auch von einer Regierung Ehrlichkeit und Verlässlichkeit den Menschen gegenüber. (Beifall beim BZÖ.)
Der Rechnungshof hat richtig festgestellt, dass es derzeit keine Absicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit gibt und dass wir zu viele vollziehende Stellen haben. Alles ist strukturell zersplittert – unterschiedliche Auszahlungen, Honorare, Begutachtungen und so weiter. Daher haben wir als BZÖ schon im Oktober 2010 einen Antrag eingebracht, der heute auch unter Punkt 1 bis 8 mit zur Verhandlung steht, der genau diese Reform des Pflegegeldes vorsieht.
Daher sage ich: Diese Vorlage der Regierung ist ein wichtiger Beginn, ein erster Schritt, um Bereinigungen festzumachen und um vor allem den Menschen mehr Rechtssicherheit zu geben. Man wird in der Praxis sehen, wie letztendlich die Umsetzung sein wird. Herr Bundesminister! Sie haben gesagt, dass sich die Verfahren verkürzen werden. Ich hoffe, dass sie sich verkürzen werden, denn diese langen Wartezeiten, bis Pflegegeld zuerkannt wird, sind auch etwas, das nicht zumutbar ist. Wie gesagt, die Praxis wird es zeigen. Ich denke, dass wir noch weiter gehen müssen.
Daher bin ich sehr froh darüber, dass wir die Möglichkeit hatten, unsere Initiative auch in einen Entschließungsantrag einzubringen, der von einer nachfolgenden Rednerin eingebracht werden wird. In diesem Entschließungsantrag ist ganz klar festgehalten, dass es eine weitere Konzentration der Entscheidungsträger geben muss. Jetzt haben wir acht. Von 330 auf acht ist gut, aber da können wir nicht stehenbleiben. Es muss auch eine Weiterentwicklung in der Vereinfachung und Verbesserung des Pflegegeldwesens geben, vor allem im Interesse der Pflegegeldbezieherinnen und ‑bezieher.
Etwas, was zwar heute nicht beschlossen wird, aber was ich an dieser Stelle noch sagen möchte, ist Folgendes: Das Pflegegeld gehört dringend valorisiert. Wir haben auch einen entsprechenden Antrag dazu, denn 60 Prozent der Leistungen können derzeit nur deshalb abgedeckt werden, weil es keine laufende Valorisierung gibt. Ich möchte auch an diesem heutigen Tag sagen: Das Pflegegeld als eine wichtige subjektive finanzielle Leistung, dem Bedarf entsprechend, muss auch in Zukunft gesichert sein – gesichert sein, damit die Menschen auch darauf zählen können, dass, wenn sie etwas brauchen, Hilfe da ist. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
12.31
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.
12.31
Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Hundstorfer! Werte Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Das Pflegepaket war ein ganz großer Wurf. Es wurde damals von Landeshauptmann Dr. Pühringer, Vizekanzler Josef Pröll und Minister Rudolf Hundstorfer geschnürt. Sie haben in langen zähen Verhandlungen ein Paket zustande gebracht, wonach das Geld von Landesebene und Bundesebene nun auf Bundesebene gebündelt wird und dann über die Institutionen den Kommunen, den Pflegeinstitutionen zur Verfügung gestellt wird.
Es wurden damit mehrere Probleme auf einmal gelöst. Und man kann schon sagen, das war einer der ganz großen Verwaltungsreformschritte, die wir zustande gebracht haben. Daher ein Dankeschön an diese drei Herren. Ich habe das damals nicht verhandelt. Aber ich möchte heute erklären, dass dies eine ausgesprochen gute Sache ist. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Der Bund nimmt gemeinsam mit den Ländern viel Geld in die Hand, damit wir jene Pflege zur Verfügung stellen können, die die Menschen brauchen, wo wir unterstützend in den Familien tätig sind, wo wir den Menschen in ihrer Pflegebedürftigkeit jenes Angebot bieten, das notwendig ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Finanzministerin weiß ich, wir werden noch viel Geld brauchen. Da können wir nicht davon reden, dass dieses Problem endgültig gelöst ist. – Nein, ganz im Gegenteil! Wir müssen uns bemühen, den zunehmenden demographischen Wandel zu berücksichtigen. Die Menschen werden immer älter, das ist erfreulich. Sie werden Gott sei Dank auch gesünder älter. Aber wenn wir mehr Pflegebedarf haben, weil es mehr ältere Menschen gibt, dann müssen wir dafür auch das Geld und die dazugehörige Infrastruktur zur Verfügung stellen.
Minister Hundstorfer hat es zustande gebracht, dass die bisher über 303 auszahlenden Stellen zu nur mehr acht auszahlenden Stellen zusammengeführt wurden. Das ist der große Wurf in der Verwaltungsvereinfachung, die uns bei diesem Paket gelungen ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich kann Ihnen sagen: Dadurch werden die Menschen schneller zu ihrem Pflegegeld kommen. Es wird einfacher sein, zum Pflegegeld zu kommen, es werden die Verwaltungskosten auch wesentlich geringer werden. Das ist etwas, was ich mir als Finanzministerin genau so vorstelle.
Das Paket, das im Pflegebereich gelungen ist, könnte auch Vorbild für eine Reform im Gesundheitsbereich sein. Auch dort könnten wir Strukturen vereinfachen, das Geld bündeln und rascher zu denen bringen, die es tatsächlich brauchen.
Mir ist es auch ein Anliegen, dass dies im Hinblick auf die Pflege leistenden Familien gelungen ist. Gerade 80 Prozent der Pflege wird in den Familien vollbracht, und diese Leistung in den Familien kann man nicht hoch genug schätzen. Daher müssen wir auch danach trachten, dass die Familien nicht monatelang auf das Pflegegeld warten müssen, sondern dass das rasch zur Verfügung gestellt wird.
Wir stellen für die Jahre 2011 bis einschließlich 2014 insgesamt 685 Millionen € zur Verfügung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das wird nicht ausreichend sein. Wir werden uns rasch in einer neuen Strukturarbeitsgruppe darum kümmern müssen, was nach 2014 sein wird. Wir haben daher auch beschlossen, den Finanzausgleich bis 2014 zu verlängern, damit das gesamt verhandelt wird.
Wir stehen hier auf der Seite der Gemeinden, der Kommunen. Wir können die Gemeinden mit ihrer Kompetenz, die Pflegeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen, nicht alleine lassen. Die Gemeinden haben nicht aus sich heraus die Finanzkraft, dies zu bewerk
stelligen. Da ist eine gemeinsame Anstrengung notwendig. Daher hat sich der Bund auch dazu bereit erklärt, dieses Geld zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte auch erwähnen: Selbstverständlich ist es Steuergeld. Selbstverständlich kommt dieses Geld aus den Steuereinnahmen. Aber verwaltet wird dieses Geld von unserem Sozialminister. Er hat mit dazu beigetragen, dass dieses Paket zustande kommt. Auch ein herzliches Dankeschön an den Herrn Sozialminister. (Beifall bei der SPÖ.) Dort wird das gut verwaltet und den Bedürftigen, nein, den Institutionen, die diese Dienstleistung anbieten, zur Verfügung gestellt.
Wir haben daher auch eine Pflegedienstleistungsdatenbank, denn wir wollen ja wissen, wo etwas angeboten wird, wer es anbietet und vor allem auch, ob es womöglich in Österreich Gegenden gibt, in denen nichts angeboten wird, denn dann müssen wir diesbezüglich nachjustieren.
Für dieses gesamte Paket ein Dankeschön an jene, die es ausverhandelt haben. Und als Finanzministerin werde ich weiter dafür Sorge tragen, dass das Geld auch direkt zu den Pflegebedürftigen kommen wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.37
Präsident Fritz Neugebauer: In der nächsten Rednerrunde stehen je Redebeitrag 4 Minuten zur Verfügung.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.
12.38
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit einem positiven Fünf-Parteien-Antrag, der die weitere Vereinheitlichung des Pflegegeldwesens regeln soll.
Der Antrag lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Josef Huainigg, Ursula Haubner, Renate Csörgits, August Wöginger, Ing. Norbert Hofer, Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen
betreffend die weitere Vereinheitlichung des Pflegegeldwesens
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, den Vollzug des Pflegegeldwesens vor allem unter den Gesichtspunkten der weiteren Konzentration der Entscheidungsträger, der Vereinheitlichung, Vereinfachung und Verbesserung im Interesse der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher auch mit dem Ziel einer einheitlichen Begutachtungspraxis weiterzuentwickeln.“
*****
Es freut mich sehr, dass dieser Antrag von allen fünf Parteien unterstützt wird. Ich denke, das unterstreicht auch, wie wichtig uns allen hier, die wir im Haus vertreten sind, die Pflegegeldfinanzierung und das Pflegegeldwesen im Gesamten sind.
Umso bedauerlicher finde ich es, dass sich die Freiheitlichen heute nicht dazu durchringen können, dem Pflegepaket ihre Zustimmung zu geben – auch deshalb, weil ja
viele Forderungen, die Sie in den letzten Wochen und Monaten immer gestellt haben, mit diesem Paket heute umgesetzt werden. (Abg. Kickl: ... was ihr alles abgelehnt habt!) – Herr Kollege Kickl! Es ist wirklich schade, dass Sie nicht mitstimmen können.
Ich bin auch überzeugt davon, dass alle, die hier im Haus vertreten sind, wir alle gemeinsam möchten, dass kranke und pflegebedürftige Menschen bestmöglich betreut werden, dass es ein bedürfnis- und bedarfsorientiertes Angebot für alle Menschen geben soll, die Hilfe brauchen, und dies auch finanzierbar sein muss.
Es muss dabei die Selbstbestimmung von behinderten Menschen im Mittelpunkt stehen. Die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen müssen mit beachtet werden. Es müssen natürlich, wie Kollege Katzian schon angesprochen hat, die Anliegen von Pflegefachkräften auch ganz besonders mit berücksichtigt werden, damit die schwierigen Aufgaben auch in Zukunft erfüllt werden können. Und es müssen außerdem die pflegenden Angehörigen, die ja zu einem Großteil Frauen sind, bei dem ganzen Pflegepaket in Zukunft mit bedacht werden.
Das Pflegegeldreformgesetz – geschätzte Damen und Herren, davon bin ich wirklich überzeugt – ist ein ganz wichtiger Schritt auf den Weg dahin. Vor allem werden auch beinahe alle Punkte und Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt.
Wir, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nehmen die Empfehlungen des Rechnungshofes ernst. Die Freiheitlichen nehmen leider nicht einmal ihre eigenen Forderungen ernst. (Ironische Heiterkeit der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Abg. Kickl: Keine Reaktion in der eigenen Fraktion!)
Der Rechnungshof, geschätzte Damen und Herren, hat gefordert, dass die Gesetzgebungs- und die Vollziehungskompetenz der Länder zum Bund kommen soll. Das wird mit dem heutigen Gesetz umgesetzt. Der Rechnungshof hat gefordert, dass es eine Reduktion der Zahl der Entscheidungsträger geben soll. Es gibt im Moment 280 Stellen beim Land und 23 beim Bund. Auch das wird heute umgesetzt. (Abg. Strache: Sie haben nicht zugehört! Wir stimmen allem zu in zweiter Lesung!)
Geschätzte Damen und Herren! Das ist die größte Verwaltungsreform der letzten Jahre und Jahrzehnte. (Abg. Kickl: Vielleicht sagen Sie etwas ...!) Ich denke, das verdient unsere Anerkennung, vor allem auch Respekt, besonders unserem Herrn Bundesminister Rudi Hundstorfer gegenüber, der wirklich viel Zeit und viel Engagement dafür eingesetzt hat, dieses Pflegereformpaket auszuverhandeln. Ein herzliches Dankeschön an Rudi Hundstorfer! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir alle wissen auch – das ist heute schon einige Male angesprochen worden –, dass mit diesem Paket die Anstrengungen im Pflegebereich nicht zu Ende sind, sondern wir müssen weitere Schritte setzen. Ich bin überzeugt davon, dass die Arbeitsgruppe, die im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter der Federführung von Bundesminister Rudolf Hundstorfer ihre Tätigkeit aufgenommen hat, die Konzepte für die Zukunft wird erarbeiten können. Davon bin ich wirklich überzeugt.
Ich bin auch sehr froh darüber, dass mit dem heutigen Paket vor allem auch die Städte und die Gemeinden eine Entlastung erfahren werden, denn auch das ist wichtig. Es ist so, dass die Gemeinden und die Städte in den letzten Jahren eine 20-prozentige Steigerung bei den Sozialhilfeumlagen zu verzeichnen hatten. Wir müssen die Gemeinden und Städte unterstützen und ihnen dabei behilflich sein, damit die Pflege auch in Zukunft gewährleistet werden kann.
Geschätzte Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, dass wir alle aufgefordert sind, gemeinsam für finanzierbare bedarfs- und bedürfnisorientierte Angebote im Pflegebereich zu arbeiten, denn das ist ein ganz großes Zukunftspaket. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.42
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Josef Huainigg, Ursula Haubner, Renate Csörgits, August Wöginger, Ing. Norbert Hofer, Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die weitere Vereinheitlichung des Pflegegeldwesens
eingebracht im Zuge der Debatte zu 1287 dB
Mit der Übertragung der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Pflegegeldwesens von den Ländern auf den Bund wird ein wichtiger Schritt im Sinne einer Verwaltungsreform gesetzt.
So kommt es u.a.
zu einer Kompetenzbereinigung durch Konzentration des Pflegegeldes beim Bund,
zur Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes,
zu einer deutlichen Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger.
Künftig ist dem einheitlichen Vollzug vor allem in den Bereichen der Begutachtung, Einstufung, Verwaltung, Auszahlung und weiteren Konzentration der Träger besonderes Augenmerk zu widmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, den Vollzug des Pflegegeldwesens vor allem unter den Gesichtspunkten der weiteren Konzentration der Entscheidungsträger, der Vereinheitlichung, Vereinfachung und Verbesserung im Interesse der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher auch mit dem Ziel einer einheitlichen Begutachtungspraxis weiter zu entwickeln.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.
12.42
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mehr als 400 000 Personen beziehen derzeit Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz und den Landespflegegeldgesetzen. 85 Prozent der zu Pflegenden werden zuhause gepflegt, mithilfe von Pflegediensten sind es zirka 20 Prozent. 24 Stunden-Betreuung betrifft 4 Prozent. Ausschließlich durch Angehörige werden 61 Prozent gepflegt, in Heimen sind es zirka 15 Prozent.
Sehr geehrte Damen und Herren hier im Hohen Haus und vor den Fernsehschirmen zu Hause! Ich möchte – es wurde zwar schon angesprochen, aber es ist mir auch ein persönliches Anliegen – an dieser Stelle meine Hochachtung, meinen Respekt, aber auch ein Danke an alle aussprechen, die im Pflegebereich tätig sind – seien es Angehörige, die zuhause pflegen, seien es Menschen, die in den Heimen arbeiten. Ihnen gehören
unser Dank und unsere Anerkennung. Dieser Beruf, egal, in welcher Form, ist wahrlich ein schwieriger Beruf. (Allgemeiner Beifall.)
Da davon gesprochen wurde, dass ein Großteil der zu Pflegenden zuhause gepflegt wird, und auch das Buch von Arno Geiger erwähnt wurde: Ja, ich habe das Buch gelesen, es ist ein berührendes Buch, aber es entspricht nicht ganz der Realität. Meine Mutter ist ein Demenzpflegefall, und was das heißt, das muss man erst selbst erleben. Das gibt das Buch nicht wieder, es schildert nur einen Teil davon. Und was das auch für Angehörige heißt, die in diesem Bereich pflegen, was manchmal gar nicht als Pflege anerkannt wird, das muss man erst einmal sehen. Meine Mutter ist seit einigen Monaten in einem Heim. Den Personen, die dort pflegen, kann man nur ausdrücklich für das danken, was sie tun.
Es wurde gesagt, zirka 80 Prozent der Angehörigen pflegen zuhause. Da ist tatsächlich noch einmal die Kranken- und Pensionsversicherung erwähnenswert, wofür wir an die 35 Millionen € im Jahr ausgeben, zusätzlich noch 8 Millionen € für Ersatzpflegedienste, weil die Menschen, die zuhause pflegen, auch einmal einen Urlaub machen können sollen, eine Auszeit nehmen können sollen.
In diesem Zusammenhang ist auch das Pflegesystem in Österreich erwähnenswert, das ja ein siebenstufiges Pflegegeld beinhaltet, wofür wir 2,4 Milliarden € im Jahr ausgeben, aber auch für die Pflegedienste und die Mobilen Dienste. Der Herr Bundesminister hat bereits gesagt, 2011 um 60 Millionen € mehr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesprochen wurde es, aber es gehört wiederholt, dass es bis jetzt 280 Landes- und 23 Bundesstellen gab, die für Pflegegeldangelegenheiten zuständig waren. So ist es gut und notwendig, dass das vereinheitlicht wird. Eine Vereinheitlichung der Vollziehung und auch eine Beschleunigung der Verfahrensdauer soll die heutige Gesetzesvorlage bringen. Danke auch an die Opposition, die hier bei diesem wichtigen Gesetzesschritt mitgeht.
Das bringt meiner Meinung nach und auch nach Ansicht der Regierung Vorteile für alle Beteiligten. Dieser Teil der Verwaltungsreform bringt einen Vorteil für die Pflegebedürftigen, einen Vorteil auch für die Städte und Gemeinden, die verantwortlich waren, auch einen Vorteil für die Steuerzahler von heute, weil weniger Geld in die Verwaltung fließt, sowie auch für die Steuerzahler von morgen, weil die Länder und Gemeinden sozusagen weniger Schulden und eine bessere Kontrolle haben.
Alles in allem ein wichtiger Schritt für die Menschen in unserem Land! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.46
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
12.46
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Vorrednern von den Regierungsparteien zuhört, so hört man hauptsächlich Lob, wie toll die Verwaltungsvereinfachung sei. – Ja, das hat unser Redner Herbert Kickl schon gesagt. Selbstverständlich ist diese Vereinfachung großartig, und ihr werden wir auch in zweiter Lesung zustimmen. Das ist überhaupt keine Frage! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Steibl.)
Was Sie aber in diesem Gesetz gemacht haben, das ist ein Vermanschen. Sie haben einerseits eine Verwaltungsvereinfachung gemacht, die wirklich zu loben ist, aber andererseits haben Sie inhaltlich etwas hineingepackt, zu dem niemand von Ihnen hier
Stellung genommen hat. Wir sind die Einzigen, die das aufzeigen und daher auch geprügelt werden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Frau Kollegin, Sie können sich gerne hier herausstellen und dazu auch Stellung beziehen. Sie schreien immer nur von hinten heraus. Es ist ja eine Tatsache – wir haben es heute schon mehrmals erwähnt –: Das sind ja nicht nur die „bösen“ Freiheitlichen, die darauf hinweisen, nein, auch der Hauptverband kritisiert das Gesetz, die PVA kritisiert das Gesetz.
Die PVA hat hiezu ein Fallbeispiel gebracht, wie sich das dann in der Praxis auswirken würde, nämlich – ich zitiere aus dem Papier der PVA –:
Das würde dazu führen, dass Unionsbürger beziehungsweise deren Familienangehörige ohne jede Integration mehr oder weniger unverzüglich einen Anspruch auf Pflegegeld erhalten würden. In der praktischen Auswirkung würde das bedeuten, ein deutscher Staatsbürger bezieht ausschließlich eine deutsche Rentenleistung, verlegt seinen Wohnsitz nach Österreich. Seine Ehefrau ist russische Staatsbürgerin und bezieht keine eigene Rente. Beide sind pflegebedürftig. Der Ehegatte stellt in Deutschland keinen Pflegegeldantrag, da in Österreich das Pflegegeld höher ist. Da er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt, muss er dennoch auch Beiträge zur deutschen Pflegeversicherung leisten. Obwohl der Versicherte mit seiner Ehegattin stets der deutschen sozialen Sicherheit angeschlossen war, würde er nunmehr von Österreich für sich und seine Gattin das Pflegegeld in voller Höhe erhalten, während er die Beiträge in Deutschland entrichtet. – Zitatende. (Beifall bei der FPÖ.)
Und das ist nicht etwas, was wir „böse“ Freiheitliche hier aufdecken. Das ist das, Herr Bundesminister, das ist das, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist das, was die PVA sagt! Und wenigstens der könnten Sie glauben. (Abg. Strache: Das wird alles in Abrede gestellt! Gibt es alles nicht! – Abg. Kickl: Es kommt noch viel dicker!) Immerhin kann man der PVA ja wohl nicht unterstellen, dass sie freiheitlich angehaucht ist.
Genau das ist es: Wir exportieren hier Gelder. Die Frage stellt sich mir schon, weil Sie so aggressiv sind. Wir haben hier offensichtlich in ein Wespennest gestochen, denn es scheint Sie ja ganz massiv zu stören, dass wir da nicht mitgehen, was mich eigentlich ein bisschen verwundert. Sie hätten doch damit rechnen können, dass wir, wenn Leute begutachtet werden, wenn Leute Geldleistungen bekommen, die niemals in das österreichische Sozialsystem einbezahlt haben, da niemals mitgehen werden! Das kann Sie doch nicht wirklich ernsthaft überraschen! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich habe schon ein bisschen den Verdacht, dass diese Geschichte noch lange nicht das Ende des Tages ist, dass da noch einiges hinten nachkommen wird, aber das werden wir in den nächsten Monaten sehen. Sie haben das zu verantworten. Die Frage stellt sich dann schon, ob es wirklich Sinn der Sache ist, dass die sauer verdienten Steuergelder der Österreicherinnen und Österreicher an Leute ausbezahlt werden sollen, die in dieses System niemals etwas einbezahlt haben. Das ist sicherlich nicht unser Weg! (Beifall bei der FPÖ.)
Aber es gibt auch noch einen zweiten Aspekt in diesem Gesetz, der heute überhaupt noch nicht erwähnt worden ist. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Da geht es darum, dass wir den behinderten Menschen, den kranken Menschen, den pflegebedürftigen Menschen auch ihr Selbstbestimmungsrecht erhalten wollen. Unsere Angst, dass das wegkommen wird, ist besonders groß, denn, Herr Bundesminister, es steht in den Erläuterungen:
„Sofern der Charakter eines prinzipiell auf Geldleistungen beruhenden Systems gewahrt bleibt“.
Und dieser Begriff „prinzipiell auf Geldleistungen beruhenden Systems“ lässt bei uns schon die Alarmglocken läuten.
Wir wollen ein auf Geldleistungen beruhendes System haben. (Beifall bei der FPÖ.) Wir wollen die Selbstbestimmung, das Selbstbestimmungsrecht der Pflegepersonen und nicht ein auf Sachleistung umgestelltes System. Das ist etwas, was wir ablehnen. Da konnten Sie uns auch im Ausschuss keine überzeugende Antwort geben, denn Ihr Beispiel von einem Alkoholiker, wo es besser ist, er bekommt nicht das Bargeld in die Hand, das ist ein bisschen ein schwaches Beispiel. Da brauche ich das in die Erläuterungen nicht hineinzuschreiben, wenn es solche Einzelprobleme jetzt schon gibt. Insgesamt können wir daher diesem Gesetz niemals unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)
12.51
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.
12.51
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Besucherinnen und Besucher! Ja, Frau Kollegin, Ihre Ängste möchte ich echt nicht haben. (Beifall bei Grünen und SPÖ.) Der Beweis wird immer wieder aufs Neue geliefert.
Es wurde ja heute schon sehr viel und vielen gedankt, nur einer ganz großen betroffenen Gruppe in diesem Bereich, nämlich den Frauen, wurde nicht gedankt. (Rufe: Oh ja!) Ich danke allen Müttern, Töchtern, Ehepartnerinnen, Lebensgefährtinnen, Enkelinnen, allen, die nicht nur ihre Angehörigen pflegen, sondern auch in dem Bereich arbeiten und tätig sind. (Zwischenruf des Abg. Kopf.) Allen pflegenden Angehörigen haben Sie gedankt, Sie haben auch den Familien, den Familien der Angehörigen gedankt, aber Sie haben nicht besonders den Frauen gedankt, und denen danke ich jetzt einmal. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP. – Abg. Klikovits: 97 Prozent sind Frauen!)
97 Prozent sind Frauen, genau, 80 bis 90 Prozent des pflegenden Personals sind Frauen. 80 Prozent der pflegenden Angehörigen sind Frauen. Es sind aber auch zwei Drittel der Pflegebedürftigen Frauen, das darf man nicht vergessen. Die demographische Entwicklung wurde schon mehrmals besprochen.
Und worum geht es? – Es ist heute schon mehrmals im Raum gestanden, aber nicht oft genug: Es geht um ein würdevolles Altern, es geht darum, dass sich die zu pflegenden Menschen in einer würdevollen Situation befinden. Es geht um eine gute Betreuung der Leute und es geht vor allem darum, dass sich diese Leute viele, viele Jahre in Pflege befinden, in denen viele Frauen auch ihre Angehörigen und ihnen Nahestehende pflegen. Diese vielen Jahre, vor allem auch in den Jobs, sollten ebenfalls unter würdigen Bedingungen verbracht werden.
Wir alle wissen, dass viele Menschen, die im Pflegebereich beschäftigt sind – wahrscheinlich haben Sie auch Angst vor den Pflegeheimen, Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ –, Menschen mit Migrationshintergrund sind, die wir gerade dort brauchen, weil es sonst nur ganz wenig Menschen gibt, die sich diesen Job antun. Und wir wissen alle, dass gerade in diesem Bereich sehr viel getan werden muss. Es sollte nicht nur das Ansehen der Jobs aufgewertet werden, sondern es sollte auch eine finanzielle Aufwertung stattfinden. Es müssen sich die Rahmenbedingungen ändern. Es muss anerkannt werden, dass es eine ganz, ganz wichtige Tätigkeit ist, die diese Leute in diesem Bereich machen, und diese muss auch entsprechend honoriert werden.
Es geht auch um andere Rahmenbedingungen. Es geht darum, dass Angehörige in Pflegekarenz gehen können. Es geht darum, dass wir intelligente Systeme entwickeln und dass wir da keine Zeit mehr verlieren, uns mit der Zeit über 2014 hinaus zu beschäftigen. Wir wissen alle, dass die 24-Stunden-Pflege nicht unbedingt das ideale Modell ist, das war eine Notlösung. Und wir leben mittlerweile mit der Notlösung und ver
lagern die PflegerInnen von immer weiter. Die kommen nicht mehr aus Tschechien, die kommen mittlerweile aus der Ukraine, sind selbst einem unglaublichen Druck ausgesetzt und sind in Bereichen tätig, die zum größten Teil dem Graubereich zuzuordnen sind. Diese sind wenig kontrolliert und in prekären Beschäftigungsverhältnissen unterwegs, wo wir nicht wissen, inwieweit die Qualität gesichert ist.
Das sind viele Bereiche, wo man genau hinschauen muss, wo wir nicht weiter mit Notlösungen leben dürfen und wo auch die Länder gefordert sind. Gerade bei der 24-Stunden-Pflege ist es so, wenn es darum ginge, die mobile Pflege entsprechend zu organisieren, dass vieles derzeit nicht möglich ist, nämlich entsprechend den Bedürfnissen der zu Pflegenden. Da müssen wir genau hinschauen, und diesbezüglich müssen wir noch ganz viel tun. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.55
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.
12.55
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zu Beginn möchte ich den restlichen 10 Prozent, den Vätern, Brüdern und Söhnen, danken, die ebenfalls in der Pflege sehr große Dienste leisten. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Mit diesem Tagesordnungspunkt wird auch unser Antrag zur jährlichen Valorisierung des Pflegegeldes mit verhandelt. Es gibt in Österreich rund 450 000 pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld erhalten. Meine Bewunderung gebührt den Menschen, die ihr Schicksal so tapfer ertragen, aber auch jenen, die die Pflege übernehmen. Immerhin werden 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in ganz Österreich noch zu Hause gepflegt. Diese Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, leisten volkswirtschaftlich einen bedeutenden Beitrag. Ohne diesen Beitrag wäre die Betreuung aller Pflegebedürftigen in Österreich nicht möglich.
Manche mögen denken, Pflege geht im Haushalt so nebenher, da kann man den Haushalt machen und nebenbei pflegt man seine Angehörigen. – Das ist aber ein gewaltiger Irrtum. Wer jemals jemanden zu Hause gepflegt hat, weiß, welch große psychische und physische Belastung die Pflege darstellt.
Dazu kommen noch massive finanzielle Einbußen für die Angehörigen. Pflege ist nicht mit geringem Zeitaufwand zu meistern, Pflege verlangt Betreuung rund um die Uhr. Da sind Nebenbeschäftigungen nicht möglich. Pflegebedürftige Menschen in Österreich wollen darauf vertrauen können, die bestmögliche Betreuung zu erfahren. Pflege muss qualitativ hoch, sicher und leistbar sein.
Die Höhe des Pflegegeldes ist für die Möglichkeit der Versorgung in den eigenen vier Wänden entscheidend. Preissteigerungen bei notwendigen zugekauften Leistungen verschlechtern ohne Erhöhung des Pflegegeldes die Versorgung massiv. Wir haben deshalb einen Antrag eingebracht, der die Valorisierung des Pflegegeldes fordert, um die Betreuung und Pflege von Pflegebedürftigen sicherzustellen.
Dieser Antrag wurde im Ausschuss von ÖVP und SPÖ abgelehnt. Mit der heute zu erwartenden Ablehnung des Antrages zeigen die Regierungsparteien einmal mehr, dass ihnen ausländische Banken und Spekulanten näherstehen als die österreichischen Pflegebedürftigen. (Beifall beim BZÖ.)
12.57
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.
12.58
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Minister! Hohes Haus! Ja, wer wird der nächste Behindertenanwalt? Wird der Behindertenanwalt Hundstorfer heißen? – Ich glaube nicht. Das wäre zwar die richtige Reihenfolge, wenn man sich die Bestellungen der Vergangenheit ansieht. Aber ohne mich jetzt umzudrehen, weiß ich, dass er keine Ambitionen hat und wahrscheinlich den Kopf schüttelt. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
Wir haben aber aus den Bestellungen der letzten Jahre die Konsequenzen gezogen. Und ich danke Minister Hundstorfer dafür, dass er eine neue Bestellungsregelung gefunden hat, behinderte Menschen werden nämlich bevorzugt bei gleicher Eignung. Dies wird auch unterstrichen durch ein verpflichtendes Hearing beim Verfahren und durch die Einbindung des Dachverbandes der Behindertenverbände und des Bundesbehindertenbeirates. Es gibt auch behinderungsbedingte Karriereeinbrüche dadurch, dass es für behinderte Menschen schwieriger ist, in eine Schule zu kommen, einen Schulabschluss zu machen, eine höhere Ausbildung zu erhalten oder eine Leitungsfunktion auszuüben. Auch das wird berücksichtigt.
Und so bin ich zuversichtlich, dass der nächste Behindertenanwalt ein selbst betroffener, ein behinderter Mensch sein wird. Und das entspricht auch der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen, nämlich die Selbstvertretung durch behinderte Menschen.
Ich möchte noch kurz auf den Pflegefonds eingehen, der heute gegründet wird. Ich begrüße das, und es freut mich, dass er zustande gekommen ist. Es ist eine langjährige Forderung. Auch wenn die Finanzierung für die Zeit ab 2014 noch nicht gesichert ist, bin ich zuversichtlich, dass dies im nächsten Finanzausgleich gelingen wird.
Es würde mich auch freuen und ich würde es wichtig finden, dass die Finanzierung der persönlichen Assistenz in den Pflegefonds mit einbezogen wird. Wir haben im Sozialausschuss einen Entschließungsantrag verabschiedet, wonach im Sozialministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden soll. Und ich würde mir wünschen, Herr Minister, dass auch behinderte Menschen mit einbezogen werden, denn ohne ihre Expertise wird es schwierig werden, hier eine Lösung zu finden.
Auf jeden Fall ist es heute ein guter Tag. Ein guter Tag beginnt mit einem Pflegefonds. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
13.01
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer gemeldet. – Bitte.
13.01
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Werte Kollegin Fekter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss ein paar Dinge ... (Beim Verlassen des Rednerpults verfängt sich der Rollstuhl des Abg. Dr. Huainigg im Kabel des Mikrophons von Bundesminister Hundstorfer, wodurch das Mikrophon aus seiner Verankerung gerissen wird.) – Ich glaube, Sie sehen, wie notwendig ein Umbau ist. Es sollte so sein, dass ein Rollstuhlfahrer mit seinem Rollstuhl hinter dem Rednerpult auch umdrehen kann. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ.)
Meine Damen und Herren, ich muss nur ein paar Dinge klarstellen, weil da sonst etwas stehen bleibt, was schlichtweg so nicht ist.
Sehr geehrte Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein, ich würde Sie bitten, die Stellungnahme der Pensionsversicherung, die identisch ist mit der Stellungnahme des Hauptverbandes, einerseits in ihrer Gesamtheit zu sehen und andererseits auch zur Kenntnis zu
nehmen, dass Stellungnahmen von Einrichtungen vielleicht nicht immer alles ausreichend berücksichtigen, was es an europäischer Judikatur gibt.
Es gibt eine europäische Judikatur aus dem Jahr 2001, den Fall Jauch, der Ihnen, wenn Sie sich die Unterlagen für diesen Fall besorgen, ich kann Ihnen dann die Aktennummer und alles sagen, zeigen wird, dass das Fallbeispiel so nicht möglich ist. (Abg. Kickl: Steht eh alles drin!) Es ist nämlich genau umgekehrt. In diesem Fallbeispiel ist jemand betroffen, der in der Bundesrepublik Deutschland das Pflegegeld beantragen muss und auch das deutsche Pflegegeld bekommt. Besorgen Sie sich die Unterlagen für diese Judikatur, denn so wird es auch betrieben. Seit 2001 ist das so der Fall. Und da können Sie jetzt den Kopf schütteln, wie Sie wollen, es ist das, was seit 2001 gemacht wird, seit 2001 leben wir das. – Punkt eins. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Wenn Sie meinen, dass mein Beispiel im Ausschuss nicht ganz die Realität war, auch hier ein offenes Wort: Das ist Realität in den Bundesländern. Das ist das, was Bundesländer teilweise exekutieren. Und das mussten wir in die Erläuterungen des Bundesgesetzes übernehmen. Ich kann nicht negieren, dass es in manchen Bundesländern heute Realität ist, dass sie sagen, ich gebe dir die Sachleistung und nicht das Geld. Es gibt gültige Bescheide. Und wir waren uns einig, dass die gültigen Bescheide weiter exekutiert werden. Und demzufolge machen wir es so. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Ich weiß, dass ich einer Usance des Hauses nicht ganz gefolgt bin, weil ich mich als Letzter gemeldet habe, aber ich musste mich als Letzter melden, weil ich mich außerhalb der Fernsehübertragungszeit melden musste. Deshalb bin ich jetzt da der Letzte. Damit es da kein Missverständnis gibt.
Herr Abgeordneter Ing. Hofer, ich verurteile die Straftat, die in Vorarlberg geschehen ist, auf das Schärfste. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Das Thema sieht allerdings folgendermaßen aus: Da gibt es jemanden, der diese Straftat wahrscheinlich begangen hat, wir haben ja leider noch immer kein Urteil, der allerdings, bevor er sie begangen hat und bevor er die I-Pension bekommen hat, 101 Versicherungsmonate in Österreich erworben hat. (Abg. Strache: So viele Vorstrafen!)
Schauen Sie, Herr Abgeordneter Strache, er hat 101 Versicherungsmonate in Österreich erworben, er hat gehackelt, was auch immer. Er hat, wenn Sie nachrechnen, seit seinem 15. Lebensjahr gehackelt. Da er in einem Tag- und Nacht-Betrieb war und die Vorarlberger Industrie gut zahlt, bekommt man halt eine gewisse I-Pension. (Abg. Strache: Die acht Jahre Arbeit haben 1 000 € netto ausgemacht!) Nein, schauen Sie, das ist schon wieder falsch. Sie sind schon wieder oberflächlich, falsch informiert, wie immer. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) Völlig oberflächlich, falsch informiert. (Neuerlicher Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Abg. Strache: Daneben gibt es Frauen mit 400 € Bruttopension!)
Unter leichter Biegung des Datenschutzes: Seine Bruttopension beträgt 1 150 €. Das ist eine leichte Biegung des Datenschutzes.
Und dann darf ich Sie noch etwas fragen: Wie kommt man in Österreich zu einer I-Pension? Wissen Sie denn das überhaupt? (Rufe bei der SPÖ: Nein!) Wissen Sie, dass man drei unterschiedliche Gutachten braucht? (Rufe bei der SPÖ: Nein! – Abg. Strache: Einen Stempel von der Amtsärztin hat er bekommen!) Schauen Sie, genauso falsch. Es ist kein einziges Gutachten von einer Frau ausgestellt. Alles oberflächlich Urinstinkte weckend. Fakt ist, es gibt drei Gutachten von drei Sachverständigeneinrichtungen. Es gibt drei Diagnosen, eine davon ist Gifteln, zwei sind etwas anderes. Drei Diagnosen!
Mir tut das auch alles in der Seele weh, dass der Trottel das dort gemacht hat. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Aber ich habe daneben ein österreichisches Sozialversicherungssystem, dessen Grundsätze ich nicht auf Grund von Urinstinkten, nur weil einer eine Straftat begeht, brechen kann. Das kann ich nicht! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) Und daran müssen wir uns halten.
Weiters – dann höre ich schon auf –: Das Ganze ist natürlich wie immer befristet, alle Invaliditätspensionen sind befristet, und das wissen Sie genauso gut wie ich. Ich hoffe, dass der bald ordnungsgemäß strafrechtlich verurteilt ist. Nur zur Information, Herr Ing. Hofer: Im Häfen gibt es kein Pflegegeld. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
13.08
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer gemeldet. 3 Minuten Redezeit. (Abg. Strache: Die Frauen bekommen weniger nach acht Jahren! Das ist ein Systemwahnsinn!)
13.08
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich wollte mich zu diesem Thema, das unter dem Fachinspektorat unseres Abgeordneten Herbert Kickl steht, eigentlich nicht zur Wort melden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ja, ja, ja, es gibt keine Ursache dafür, bei solchen ernsten Dingen herumzubrüllen. Es ist kein Urinstinkt, wenn sich in diesem Haus jemand darüber aufregt, dass ein Verbrecher einen Dreijährigen erschlägt. Wo sind wir denn?! Das ist ungeheuerlich! (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist natürlich eine Querschnittmaterie. Da schauen Kinder-, Hilfsinstitutionen jahrelang zu, wie das Kind gequält wird. Die leben auch von Steuergeldern. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.) Wofür sind sie denn da? Der arme Kerl hat schon aufs Dach flüchten müssen, die Polizei hat ihn retten müssen. Alle schauen zu!
Und dann darf man sich auch nicht aufregen, dass kritisch beleuchtet wird, dass der Mörder ein Empfänger von Pensionsleistungen ist. (Abg. Strache: Kein Einzelfall!)
Selbstverständlich ist, Herr Bundesminister, das entsprechende Gesetz zu vollziehen, daran besteht kein Zweifel. Man braucht auch nicht in Klatschorgien zu verfallen, wenn gültige Bescheide exekutiert werden. Österreich ist diesbezüglich als Rechtsstaat zu bezeichnen.
Aber ich kann Ihnen große Aktenstöße bringen, wo belegt wird, dass andere Leute, die überaus pensionsbedürftig sind, keine Pension bekommen – trotz unterschiedlicher Bescheinigungen von Sachverständigen!
Aus meiner Kanzlei kann ich Ihnen den Akt über einen Einbeinigen bringen. Ein einbeiniger 55-Jähriger hat keine vorzeitige Alterspension beziehungsweise Invaliditätspension bekommen, weil die Gutachter sagen, es sei ihm zuzumuten – er hat nicht einmal in Wien gewohnt –, dass er mindestens 500 Meter zur nächsten Bahnstation geht, wo er umsteigen muss. Das alles sei ihm zuzumuten.
Ein anderes Beispiel: Eine Person, bei der vom besten österreichischen Sachverständigen für Neurologie festgestellt wurde, dass sie unheilbar neurologisch krank ist, hat keine Pension bekommen, weil der beamtete Sachverständige gesagt hat, er könne nichts erkennen. (Abg. Strache: Aber der vorbestrafte Zuwanderer kriegt eine!)
Dutzende solcher Fälle gibt es. Jeder einzelne wäre es wert, sich ausführlich damit auseinanderzusetzen.
Meine Aufregung beruht darauf, dass man bezüglich eines Kindermörders von Urängsten oder – was weiß ich, was Sie gesagt haben – von Reflexionen ungerechtfertigter Art spricht.
Die Sache ist einfach so, dass sie in vielfacher Weise von großen menschlichen Dramen gekennzeichnet ist, wo es keine Abhilfe gibt. Aber wenn ein 25-jähriger Mörder ein Pensionsempfänger ist, dann wird man sich in diesem Haus doch wohl noch aufregen dürfen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.12
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.12
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Abgeordneter Fichtenbauer, so bitte nicht! Jede Emotion ist verständlich. Aber wir diskutieren hier eigentlich nicht über Emotionen (Ruf bei der FPÖ: Der Minister schon!), sondern wir diskutieren, hoffe ich, darüber, wie die Situation von pflegebedürftigen Menschen verbessert werden soll. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Das eine, nämlich die Situation und die Verbesserung für pflegebedürftige Menschen, hat mit dem, was Sie jetzt diskutiert wissen wollen und auch schon die ganze Zeit diskutieren, überhaupt nichts zu tun!
Worum geht es? – Noch einmal: Egal, wer ein Verbrechen begeht, verdient eine Strafe. Egal, wer Kinder missbraucht, tötet oder sonst ein Verbrechen an Kindern begeht – unabhängig von der Staatsangehörigkeit –, verdient eine Verurteilung, wenn er das Verbrechen begangen hat. Klar! Aber, bitte, was hat das mit dieser Debatte zu tun? Was hat das damit zu tun, dass es Menschen gibt – Österreicher, Serben, andere Staatsangehörige –, die unabhängig von ihrem Alter eine Sozialleistung erhalten?
Zu dem Beispiel, das Sie vorhin gebracht haben, nämlich des 55-jährigen Menschen mit einem Bein, sage ich Ihnen eines: Ginge es nach der FPÖ in Vorarlberg, dann würde dieser Mensch überhaupt keine Chance haben, eine Invaliditätspension zu erhalten, weil die FPÖ dort, ausgehend von der Debatte über diesen 25-jährigen Menschen, einen Antrag auf Verschärfung des Invaliditätspensionsrechtes gestellt hat. – So schauen leider auch die Realitäten aus! (Ruf bei der FPÖ: Das ist unwahr!)
Das heißt: Sie stellen sich hier her, vertreten den 55-jährigen Einbeinigen oder tun so, als ob Sie ihn vertreten würden, und zur gleichen Zeit benutzen Ihre Kollegen in den Bundesländern diesen Fall, um noch härtere und noch brutalere Regelungen, als das Recht in dieser Frage es vorsieht, zu verlangen.
Es ist zweifellos nicht einfach – das hat auch der Minister erklärt –, ja, es ist zweifellos nicht einfach, egal, ob man 25, 35 oder 55 Jahre alt ist, egal, ob man Österreicher oder Serbe oder sonstiger Staatsangehöriger ist und hier arbeitet, zu einer Invaliditätspension zu kommen.
Das sollten Sie zum Anlass nehmen, darüber zu diskutieren, wie man das ändern kann – aber nicht mit billigen Emotionen aufschaukeln! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
13.15
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Herr Klubobmann Abgeordneter Strache gemeldet. – Bitte.
13.15
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Herr Sozialminister! Frau Finanzministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke schon, dass man das eine oder andere klarstellen muss. Wenn heute von dem 25-jährigen zugewanderten Menschen, der in Vorarlberg gelebt hat, gespro
chen wird, so muss man sehr wohl die Österreicher auch darüber in Kenntnis setzen, dass das ein Mensch ist, der mehrfach vorbestraft war, weil er ein Gewalttäter war.
Jetzt kann man darüber diskutieren, dass, wie Sie zu Recht gesagt haben, jeder Mensch, gleich, welcher Staatsbürgerschaft, auch dementsprechend zu verurteilen ist. Ja, selbstverständlich! Wenn es sich um einen österreichischen Gewalttäter handelt – und davon haben wir leider mehr als genug –, dann gehört der genauso verurteilt und notfalls auch in Haft genommen. Haben wir es mit Zuwanderern zu tun, die mehrfache gewalttätige Straftäter sind und auch dementsprechend verurteilt worden sind, dann haben sie auch in Haft genommen zu werden – aber dann auch irgendwann einmal ausgewiesen zu werden. Aber genau das geschieht nicht! (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ.)
Wir hatten allein im letzten Jahr 70 000 ausländische Straftäter, aber diese Bundesregierung schaut zu und nimmt keine Ausweisung vor, während so jemand wie dieser Straftäter, wie wir es heute gehört haben, mit 24 Jahren 1 150 €, wie bestätigt – wir haben eine höhere Summe in Erfahrung bringen können, und zwar sollen es angeblich sogar 1 300 € monatlich sein –, an Pension erhalten konnte.
Auf der anderen Seite gibt es Mütter, Frauen, von denen wir heute reden, Frauen, die ein Leben lang etwas geleistet haben, die mit 65 Jahren mit 400, 450 € in Pension gehen. Genau das ist doch etwas, was kein Bürger versteht: dass es solche Sozialmissbrauchssysteme in Österreich gibt! Und die wollen wir von der FPÖ im Unterschied zu Ihnen ausschalten! (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist das, worüber wir diskutieren: dass es nicht sein kann, dass heute in diesem Land die Situation herrscht, dass eine Frau vom 15. Lebensjahr an bis zu ihrem 63., 64. Lebensjahr hart gearbeitet hat, aber genauso eine hohe Bruttopension bekommt wie dieser 24-Jährige mehrfach vorbestrafte Gewalttäter nach wenigen Versicherungsjahren! – Das versteht zu Recht kein Mensch in diesem Land! Und genau dort wollen wir ansetzen! Sie schreiben nämlich mit diesem Gesetz genau solche Missstände weiter fest. (Beifall bei der FPÖ.)
Genau das ist der Grund dafür, dass wir gegen solche Sozialmissbrauchssysteme vehement auftreten! Genau darum geht es! Und wir werden weiterhin Ihre Versäumnisse und Fehler deutlich aufzeigen und die Bevölkerung, genauso wie es die PVA und die Sozialversicherungsanstalt zu Recht getan haben, darauf hinweisen.
Wir werden Ihnen das immer wieder vorhalten. Da können Sie sich hundert Mal hier herstellen und sagen, das müsse man in einem Gesamtkontext sehen. Ja, genauso sind die Zitate auch zu verstehen, sonst hätten sie nicht stattgefunden und wären in keinem Protokoll nachzulesen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.18
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. 3 Minuten Redezeit sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.
13.18
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Zu den Ausführungen meiner beiden Vorredner nur zwei, drei Anmerkungen.
Anmerkung Nummer 1: Wenn Herr Nikolić nach Wien kommt und sagt, wenn die FPÖ in der Regierung ist, werden sich die Serben wie in der Heimat fühlen – das wird sich der Serbe in Vorarlberg auch gedacht haben. Es ist ein Serbe. (Abg. Ing. Höbart: Was ist das für ein Blödsinn!)
Wenn man hier großartig pauschaliert, dann pauschalieren wir doch gleich weiter und dann hat die FPÖ schon einen Erklärungsbedarf! Pauschalieren ist immer ein bisschen problematisch. (Beifall beim BZÖ.)
Aber ich habe eine andere Denkaufgabe: Sozialmissbrauch. – Man redet dann einigermaßen mit der moralischen Autorität, die hier beansprucht wird, wenn man im eigenen Laden für Sauberkeit sorgt.
Lieber Kollege Strache, ich nenne dir einen 55-jährigen Gemeinderat in einer niederösterreichischen Bezirkshauptstadt, der in Frühpension gegangen ist und nebenbei Boxtrainer ist, der zum wiederholten Male auffällig wurde. Er wurde weggewiesen, wegen Gewalttätigkeit im häuslichen Bereich hat er eine rechtskräftige Wegweisung bekommen und ist dann über Intervention der FPÖ-Landesführung wieder in den Gemeinderat gekommen. (Abg. Ing. Höbart: Nein, falsch!)
Also wie ist das jetzt? – Wenn ihr gegen Gewalttäter und gegen Sozialmissbrauch kämpft, dann fangt gleich in den eigenen Reihen an! Dann kann man mit einer gewissen moralischen Berechtigung hier heraußen reden. (Beifall beim BZÖ.)
Eine letzte Anregung: Herr Bundesminister, wenn es so ist, dass man im Häfen keine Invaliditätspension bekommt ... Ich zitiere jetzt Sie. Ich war übrigens ein bisschen beeindruckt von Ihrem Statement hier heute, das war ein bisschen handgriffiger, sagen wir es so (Abg. Grosz: Handfester, beim Mikrofon!), handfester, noch besser, ja, auch in der Wortwahl, die ich mich nicht getraut hätte so zu verwenden, aber bitte! (Heiterkeit.) Ich formuliere es noch prägnanter: Die nicht einmal ich mich getraut hätte, so zu verwenden. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Fichtenbauer: Das glaubt aber wirklich niemand!)
Herr Bundesminister, eine letzte Anregung:
Machen wir es doch gleich so, dass auch bei verhängter U-Haft die
Invaliditätspension für die Dauer der U-Haft bereits gestrichen
wird. Dann ist nämlich gewährleistet, dass nicht jemand mit
mehrmonatiger
U-Haft einen Anspruch auf diese Leistung hat. Dieser Anspruch sollte sistiert
werden, denn in einer Haftbetreuung, in einer Unterbringung ist er ja betreut,
da braucht er wirklich keine Invaliditätspension. Dann kann man sich
solche Debatten ersparen. (Beifall beim BZÖ.)
13.21
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.21
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Mir war der Vorschlag an und für sich neu, dass jemandem, der ein schwerwiegendes strafrechtliches Delikt begangen hat, die Pensionsversicherungsbeiträge, die er eingezahlt hat, aberkannt werden sollen. Das ist ein origineller neuer Vorschlag vonseiten der Freiheitlichen Partei. Ich frage nur nach, ob das für alle schweren Delikte gelten soll.
Sollen, wenn der Herr Landesrat Scheuch (Abg. Mag. Stadler: Landeshauptmannstellvertreter!) – was ja derzeit nicht der Fall ist – wegen eines schwerwiegenden Delikts verurteilt wird, ihm dann seine Pensionsversicherungsansprüche aberkannt werden? (Beifall bei den Grünen.)
Ich bin bereit, damit es hier kein Missverständnis gibt, die notwendigen dutzenden Unschuldsvermutungen gleich einmal auf Vorrat der Freiheitlichen Partei zur Verfügung zu stellen, denn Scheuch ist da mit Sicherheit nicht allein. Nur, vergessen Sie eines nicht: Da gibt es möglicherweise ein schwerwiegendes Delikt, möglicherweise eine strafrechtliche Verurteilung – aber da geht es nicht um eine Mindestpension, sondern da geht es gleich um eine Regierungspension!
Und was ist mit der Frau Abgeordneten Winter? (Abg. Strache: Und was ist mit der Meinungsfreiheit?) Und was ist mit dutzenden anderen straffällig gewordenen Freiheit
lichen? Die sollen in Politikerpension gehen? Und nur dann, wenn es einmal einen anderen trifft, soll man alles aberkennen und alles wegnehmen? – Nein, Herr Klubobmann Strache! Ich empfehle Ihnen: Präzisieren diesen aus dieser Diskussion geborenen Vorschlag! Beschreiben Sie die schweren Delikte! Und sparen Sie die straffällig gewordenen Freiheitlichen nicht aus! (Abg. Strache: Sie meinen sich selbst! Sie sind doch rechtskräftig verurteilt?!)
Ich sehe es nicht ein, dass rechtskräftig verurteilte Straftäter ohne freiheitliches Parteibuch keine Pensionen mehr bekommen sollen, während solche mit freiheitlichem Parteibuch möglicherweise Regierungspensionen bekommen können. Das widerspricht zumindest dem Gleichheitsgrundsatz! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Der Herr Grasser hat doch gegen Sie ein Verfahren angestrengt, wo Sie verurteilt werden!)
13.23
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Pflegegeldreformgesetz 2012 in 1287 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Csörgits, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Ing. Hofer vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag sowie über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Systematik des Gesetzentwurfes folgend und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da im vorliegenden Gesetzentwurf sowie im erwähnten Abänderungsantrag Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie Verfassungsbestimmungen enthalten sind, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Csörgits, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen, der Änderungen im Artikel 1 Ziffer 2 zum Inhalt hat.
Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Weiters gelangen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 Ziffer 5 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Demonstrativer Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie Beifall des Abg. Dolinschek.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Ursula Haubner, Ing. Hofer, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die weitere Vereinheitlichung des Pflegegeldwesens.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 186.)
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1288 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1289 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1290 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1291 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1292 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1293 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ausschuss für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1294 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
9. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1207 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 gewährt wird (Pflegefondsgesetz – PFG) (1286 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Neubauer. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
13.30
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Frau Kollegin Schwentner, Sie haben in der letzten Debatte gemeint, wir müssen froh sein, dass es ausländische Kräfte gibt, die sich das überhaupt antun, hier die Menschen zu pflegen. – Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Für mich ist das eine sehr despektierliche Ansicht, die Sie hier vertreten, denn die Menschen, die hier pflegen, machen den Beruf zur Berufung. Und daher sollte man nicht von „antun“ sprechen. Und vor allen Dingen: Wenn Sie unserem Antrag schon vor zwei Jahren zugestimmt hätten, nämlich den Pflegeberuf als Lehrberuf umzusetzen, dann hätten wir eigenständigen Nachwuchs und würden ausländische Kräfte gar nicht mehr brauchen. So schaut´s aus! Und das ist der Punkt, wo wir Freiheitlichen uns von Ihnen von den Grünen unterscheiden. (Beifall bei der FPÖ.)
Nun zum Pflegefonds. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Helmut Qualtinger hat einmal gesagt: Ich weiß zwar noch nicht, wo ich hinwill, aber dafür bin ich schneller dort! – So kommt mir das ungefähr heute mit dem Pflegefonds vor. Sie wissen nicht, wie dieser Pflegefonds überhaupt gespeist werden soll. Sie wissen nicht, wer diesen Pflegefonds bezahlen soll. Es wurden 1,2 Prozent im Budget veranschlagt, um Vorsorge für die Pflege zu treffen. Ich erinnere nur an Dänemark: Dänemark hat genau das Doppelte für diesen Bereich veranschlagt, nämlich 2,4 Prozent. Sie sind uns bisher jegliche Erklärung schuldig geblieben, wer das überhaupt bezahlen soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann Ihnen eines prophezeien: Wahrscheinlich werden die Menschen dieses Landes wieder in die Tasche greifen müssen. Nach über 30 Anschlägen auf ihre Brieftaschen allein seit 1. Jänner dieses Jahres, wo die Menschen unseres Landes wieder verstärkt zur Kasse gebeten wurden, wird es wahrscheinlich so sein, dass durch neue Abgaben dieser Pflegefonds gespeist werden soll. Und das werden wir Freiheitlichen sicherlich nicht mittragen!
Außerdem gibt es zahlreiche Institutionen, die bis heute immer wieder und zu Recht Kritik an diesem Entwurf üben. Ich erinnere nur daran, dass die Caritas und andere Organisationen diesen Gesetzentwurf massiv kritisieren, dass die Rechtsanwaltskammer den Entwurf kritisiert und dass es große Unklarheiten bei der Verwendung der anonymen Daten gibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Entwurf, der heute als Gesetz beschlossen werden soll, ist kein taugliches Mittel für die Zukunft, das Pflegesystem in Österreich einer tatsächlich tragfähigen Lösung zuzuführen. Wir werden deshalb diesem Gesetzesantrag unsere Zustimmung verweigern. (Beifall bei der FPÖ.)
13.32
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.32
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Herr Kollege Neubauer, Sie haben gesagt, dass Menschen, die pflegen, das aus tiefster Überzeugung tun und nicht aus sonstigen Motiven. Herr Abgeordneter, diese Menschen hätten es sich verdient, dass wir die Diskussion zum Tagesordnungspunkt 1 über das Thema abgehalten hätten (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Haben wir eh!) – und nicht, dass man mit polemischen Beispielen, die ohnehin immer die gleichen sind und auch immer gleich widerlegt sind, eine Diskussion in eine Richtung zieht, wie sie sich diese Menschen nicht verdienen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Überhaupt nichts haben Sie widerlegt! – Abg. Kickl: Bis Sie es verstehen, so lange werden wir es machen!)
Was uns in letzter Zeit auffällt, ist, dass immer dann, wenn der FPÖ die Argumente ausgehen, sie versucht, die Diskussion in eine (Abg. Silhavy: Hetze!) Ausländerhetze, Hass oder sonstige Diskussionsrichtung zu führen. (Abg. Neubauer: Wenn man die Interessen Österreichs vertritt, ist das „Hetze“! – Abg. Kickl: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir inländerfreundlich sind!)
Ein Appell an uns alle: Vielleicht sollten wir versuchen, genau auf diese Diskussion nicht mehr einzugehen, sondern darüber zu reden, was hier und jetzt Thema ist, nämlich die wirklich großartigen Leistungen und großartigen Dinge, die Menschen in der Pflege leisten, und die großartigen Schritte, die wir gemacht haben, um die Situation für diese Menschen zu verbessern. (Beifall der Abg. Silhavy.)
Deshalb lassen Sie mich jetzt zur Schaffung des Pflegefonds reden. Herr Kollege Neubauer, Sie haben gesagt, Sie wissen nicht, woher das Geld dafür kommt. – Das kann ich Ihnen sagen: Es kommen zwei Drittel von den Ländern, ein Drittel vom Bund, basierend auf den vorgezogenen Finanzausgleichsvereinbarungen. (Abg. Neubauer: Wir haben keine Antwort erhalten!) Sie brauchen nur den Gesetzestext auf Seite 1 lesen, ganz unten, unter § 2 steht ganz genau drinnen, wie diese Mittel aufgeteilt sind. Also lesen – und dann darüber reden!
Es sind 685 Millionen €, die wir in die Hand nehmen, die gleichzeitig ein Beschäftigungsanschub sind für ungefähr 29 000 Arbeitsplätze. Und das haben auch die Gewerkschaften schon gesagt, dass Investitionen in die Pflege natürlich nicht nur Investitionen in die Menschen sind, sondern auch Investitionen in den Arbeitsmarkt.
Über die Frage Pflegegeldbezieherinnen und Pflegegeldbezieher wurde beim vorigen Tagesordnungspunkt schon sehr viel gesprochen, lassen Sie mich deswegen über etwas noch reden, nämlich über die Frage dieser Pflegedienstleistungsdatenbanken und -statistiken.
Ich glaube, dass das ein sehr großer Fortschritt ist, dass es uns erstmalig gelungen ist, von den Bundesländern Daten zu bekommen, die von der Statistik Austria ausgewertet werden, weil wir dann genau wissen, wie hoch ist die Anzahl der betreuten Personen, welche Leistungseinheiten, welche Kostenarten sind es und wie hoch ist die Anzahl der Betreuungs- und Pflegepersonen. So bekommen wir erstmalig die Möglichkeit, österreichweit zu vergleichen, und es gelingt uns dann anhand der Mittel vielleicht, österreichweit einheitlich zu steuern und diese Dinge dann damit auch weiterzubringen.
Ich glaube, dass sich Minister Hundstorfer für diese Gesetze, für diese Verwaltungsvereinfachung, die er heute hier vorlegt, wirklich nicht genieren muss, sondern wir – ganz im Gegenteil – wirklich stolz darauf sein können. Das haben ja auch die Finanzminister Fekter und Pröll gezeigt, wie stolz sie darauf sind, was Rudi Hundstorfer in
seiner Position als Sozialminister weitergebracht hat, indem sie mit Hilfe der Medien, in Form von Inseraten diese Leistung an alle Österreicherinnen und Österreicher weitergegeben haben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.36
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.36
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Sie haben in Ihrem Regierungsfahrplan vereinbart, mit diesem Paket, mit diesem Pflegefondsgesetz soll die Pflegefinanzierung gelöst werden. – Sie ist aber nicht gelöst. Aus unserer Sicht ist das ein Etikettenschwindel, weil die Finanzierung begrenzt ist bis zum Jahr 2014, das heißt bis zur nächsten Wahl. Es ist nicht ein Fonds im wahrsten Sinne mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit, sondern ein Überbrückungsfonds. Unklar ist auch, wie es dann nach 2014 weitergeht; es wird eine Arbeitsgruppe hiefür angekündigt. Und unverständlich, warum man den Verwaltungsaufwand für die Pflegedatenbank aus diesem Fonds bezahlen wird, wodurch er sich wieder reduziert um 170 000 €. Eine Pflegedatenbank ist positiv, ist gut, ich frage mich nur, warum sie nicht schon früher gekommen ist.
Die Gelder sollen vorrangig für den nicht-stationären Bereich eingesetzt werden. Die Praxis wird zeigen, was in den einzelnen Regionen passiert. Dort, wo man viele Pflegeheime mit relativ teuren, kostspieligen Betten hat, wird man natürlich in den stationären Bereich investieren müssen, weil letztendlich die Gemeinden da mitzahlen. Für die Gemeinden ist das lediglich eine kleine Atempause, die sie bis 2014 haben, damit die Kosten nicht ins Unermessliche steigen.
Wie schon gesagt bei der letzten Debatte: Wir werden dem nicht zustimmen, weil es eben kein einheitliches Gesamtkonzept ist, weil nach wie vor keine dauerhafte Finanzierung vorgesehen ist. Die Frage der Finanzierung ist ungelöst. Die Zuständigkeiten sind auch unklar geregelt. Und wir sind auch der Meinung, wenn wir über die Gesundheitsreform diskutieren, dann darf die Pflege nicht draußen bleiben. So gesehen ist es etwas, dem wir, wie gesagt, nicht zustimmen können.
Ich möchte abschließen mit einem Zitat von Dr. Chalupka von der Diakonie, der zu diesem Pflegefonds gesagt hat, es ist „frisches Geld in alten Schläuchen“.
In diesem Kommentar sagt Dr. Chalupka weiters: „Lassen wir uns von den kleinen Erfolgen nicht allzu sehr blenden, denn 20 Jahre nach Einführung des Pflegegeldes braucht Österreich eine umfassende Pflegelösung! Wir brauchen Angebote, die überall den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen entsprechen und für jeden leistbar sind. Das ist derzeit nicht garantiert.“
Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall beim BZÖ.)
13.39
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.39
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte diese Installierung des Pflegefonds für einen sehr wichtigen Schritt und auch für einen Meilenstein, gerade in Zeiten wie diesen, wo wir Budgets zu konsolidieren haben, wo wir eine der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrisen hinter uns haben. Da möchte ich schon auch den Respekt zum Ausdruck bringen, dass diese 685 Millionen € ein sehr wesentlicher und wichtiger Beitrag für die künftige Absicherung unseres Pflegesystems in Österreich sind.
Zwei Drittel leistet der Bund, ein Drittel die Länder.
Es wurde heute von dir, Kollege Öllinger, angesprochen, dass wir ja im Budgetbegleitgesetz bei den Stufen 1 und 2 Veränderungen vorgenommen haben. Ja, das stimmt, weil es notwendig war, um das Budget wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Aber es stimmt nicht, dass dieser eingesparte Betrag jetzt die Höhe dieser 685 Millionen ausmacht. (Abg. Öllinger: Bundesbeitrag!) Auch vom Bundesbeitrag, Herr Kollege Öllinger, gehen 100 Millionen ab. Es sind 347 Millionen zum Bundesanteil von 456 Millionen, und eigentlich ist auch das Geld der Länder und Gemeinden da mitzurechnen, also auf diese 685 Millionen €. Das heißt, das stimmt so nicht – und das möchte ich daher so nicht stehen lassen.
Was regelt das Pflegefondsgesetz? – Das Pflegefondsgesetz regelt die Aufteilung, die Verwendung und die Abrechnung. Es ist eine Mittelaufteilung an Länder und Gemeinden. Und dieses „und Gemeinden“ ist mir besonders wichtig, weil es eine Verpflichtung im Gesetz gibt, dass diese Mittel zweckgewidmet an die Gemeinden, an die Gemeindeverbände weitergegeben werden müssen. Die Gemeinden sind es, meine Damen und Herren, die die Hauptlast im Bereich Pflege zu tragen haben. Daher finde ich es wirklich notwendig und gut, dass folgender Satz im Gesetz steht:
„Die Länder sind ... verpflichtet, die Gemeinden mit Mitteln entsprechend dem Verhältnis zu ihren tatsächlich getragenen und nachgewiesenen Nettoaufwendungen für Pflegedienstleistungen in der Langzeitpflege je Kalenderjahr zu beteilen.“
Das ist ein sehr wichtiger Satz und heißt, dass das Geld, wie zum Beispiel bei uns in Oberösterreich, von diesem Fonds zum Land kommt und das Land verpflichtet ist, es den Gemeindeverbänden, sprich den SAVs, weiterzugeben. Damit wird gewährleistet sein, dass diese Kostensteigerungen, die in den nächsten vier Jahren anstehen, abgedeckt werden. Das sind wir unseren Gemeinden auch schuldig, meine Damen und Herren. Deshalb ist es ein gutes, ein richtiges und ein wichtiges Gesetz, das wir hier beschließen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Abschließend noch einen Satz zur Pflegedienstleistungsstatistik. Ich glaube auch, dass es wichtig ist, dass wir die Daten in einem ordentlichen Ausmaß erheben, sodass dann die Strukturarbeitsgruppe, die schon mehrfach erwähnt wurde, die Weichen für die Zeit nach 2014 stellen kann. Das ist natürlich eine Notwendigkeit, die wir jetzt angehen müssen, um die Pflegefinanzierung auch nach 2014 absichern zu können. Aber das ist jetzt ein erster wichtiger Schritt im Sinne der pflegebedürftigen Menschen und vor allem auch im Sinne unserer Gemeinden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.42
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.42
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schönegger! Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti! In unserer Serie „Das helden- und hühnenhafte Verhalten der steirischen ÖVP“ und um Ihnen die Möglichkeit zu geben, ein eigenständiges Stimmverhalten hier an den Tag zu legen, darf ich für Sie drei Entschließungsanträge der Abgeordneten Grosz, Schenk, Spadiut, List, Kolleginnen und Kollegen einbringen, die alle auf Basis von beschlossenen Anträgen der steirischen ÖVP, unter anderem im Grazer Gemeinderat, Petitionen an die Bundesregierung darstellen. (Beifall beim BZÖ.)
Ich bringe den ersten Entschließungsantrag ein:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, zur Sicherstellung des künftigen Betreuungs- und Pflegebedarfs einen Bedarfs- und Entwicklungsplan zu erstellen, der den quantitativen und qualitativen Bedarf an Pflegepersonen sowie deren Ausbildungserfordernisse nach dem ICN-Kompetenzmodell (International Council of Nurses) festschreibt.“
*****
Der zweite Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, die Finanzierung des Risikos Pflege durch ein geeignetes, zukunftssicheres und nachhaltiges Finanzierungssystem derart zu lösen, dass Pflegebedürftigkeit nicht zu einem finanziellen Risiko betroffener Menschen wird.“
*****
Dritter Entschließungsantrag – in der Serie „eigenständiges Verhalten der steirischen ÖVP“ – :
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem eine zentrale Stelle wie beispielsweise das Bundesministerium für Gesundheit oder der Österr. Gesundheits- und Krankenpflegeverband– ÖGKV bzw. Gesundheit Österreich GmbH/ÖBIG beauftragt wird, unter Wahrung des Datenschutzes eine verpflichtende nationale Registrierung aller qualifizierten Pflegekräfte vorzunehmen.“
*****
Ich darf Sie bitten, Ihren steirischen Abgeordneten auszurichten, dass wir selbstverständlich darauf schauen werden, dass sie dem auch zustimmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)
13.44
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die drei eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Grosz, Schenk, Dr. Spadiut, List, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eigenständiger Initiativen der ÖVP Steiermark – Teil X:
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1207 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 gewährt wird (Pflegefondsgesetz – PFG) (1286 d.B.)
Normalerweise bekommen Vorschläge der Opposition im Nationalrat nie eine Mehrheit, weil die Koalitionsfraktionen eine Zustimmung unabhängig von der sachlichen Sinnhaftigkeit der Forderungen aus rein parteitaktischen Gründen verweigern. Die innerhalb der ÖVP seit dem Amtsantritt von Parteiobmann und Vizekanzler Spindelegger immer
stärker werdenden bündischen und regionalen Divergenzen haben nun zur Ankündigung des Obmanns der ÖVP Steiermark geführt, künftig eine „eigenständige Linie“ einschlagen zu wollen. Dies lässt die Hoffnung aufkeimen, dass viele Anliegen, die in der Steiermark von der ÖVP unterstützt wurden, nun auch im Nationalrat erhöhte Umsetzungschancen haben könnten.
Ein derartiger Vorschlag ist der von der SPÖ- und ÖVP-Gemeinderatsfraktion im Gemeinderat von Graz am 17. Februar 2011 eingebrachte und einstimmig beschlossene dringliche Antrag: „Die Stadt Graz möge die zuständigen Stellen insbesondere des Landes und des Bundes auffordern, zur Sicherstellung des künftigen Betreuungs- und Pflegebedarfs einen Bedarfs- und Entwicklungsplan zu erstellen, der den quantitativen und qualitativen Bedarf an Pflegepersonen sowie deren Ausbildungserfordernisse nach dem ICN-Kompetenzmodell (International Council of Nurses) festschreibt.“
Die Umsetzung dieses Anliegens auf Bundesebene würde
Um insbesondere den steirischen Abgeordneten der ÖVP die Gelegenheit zu geben, ihren Überzeugungen abseits vom Klubzwang im Sinne der von ihrem Landesparteiobmann ausgerufenen „eigenständigen Linie“ auch im Nationalrat Ausdruck verleihen zu können stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, zur Sicherstellung des künftigen Betreuungs- und Pflegebedarfs einen Bedarfs- und Entwicklungsplan zu erstellen, der den quantitativen und qualitativen Bedarf an Pflegepersonen sowie deren Ausbildungserfordernisse nach dem ICN-Kompetenzmodell (International Council of Nurses) festschreibt.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Grosz, Schenk, Dr. Spadiut, List, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eigenständiger Initiativen der ÖVP Steiermark – Teil X:
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1207 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 gewährt wird (Pflegefondsgesetz – PFG) (1286 d.B.)
Normalerweise bekommen Vorschläge der Opposition im Nationalrat nie eine Mehrheit, weil die Koalitionsfraktionen eine Zustimmung unabhängig von der sachlichen Sinnhaftigkeit der Forderungen aus rein parteitaktischen Gründen verweigern. Die innerhalb der ÖVP seit dem Amtsantritt von Parteiobmann und Vizekanzler Spindelegger immer stärker werdenden bündischen und regionalen Divergenzen haben nun zur Ankündigung des Obmanns der ÖVP Steiermark geführt, künftig eine „eigenständige Linie“ einschlagen zu wollen. Dies lässt die Hoffnung aufkeimen, dass viele Anliegen, die in der Steiermark von der ÖVP unterstützt wurden, nun auch im Nationalrat erhöhte Umsetzungschancen haben könnten.
Ein derartiger Vorschlag ist der von der SPÖ- und ÖVP-Gemeinderatsfraktion im Gemeinderat von Graz am 25. März 2010 eingebrachte und einstimmig beschlossene dringliche Antrag: „Die Stadt Graz möge im Wege einer Petition an die Bundesregie
rung herantreten, die Finanzierung des Risikos Pflege durch ein geeignetes, zukunftssicheres und nachhaltiges Finanzierungssystem derart zu lösen, dass Pflegebedürftigkeit nicht zu einem finanziellen Risiko betroffener Menschen wird.“
Die Umsetzung dieses Anliegens auf Bundesebene würde
Um insbesondere den steirischen Abgeordneten der ÖVP die Gelegenheit zu geben, ihren Überzeugungen abseits vom Klubzwang im Sinne der von ihrem Landesparteiobmann ausgerufenen „eigenständigen Linie“ auch im Nationalrat Ausdruck verleihen zu können stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, die Finanzierung des Risikos Pflege durch ein geeignetes, zukunftssicheres und nachhaltiges Finanzierungssystem derart zu lösen, dass Pflegebedürftigkeit nicht zu einem finanziellen Risiko betroffener Menschen wird.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Grosz, Schenk, Dr. Spadiut, List, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eigenständiger Initiativen der ÖVP Steiermark – Teil X:
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1207 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 gewährt wird (Pflegefondsgesetz – PFG) (1286 d.B.)
Normalerweise bekommen Vorschläge der Opposition im Nationalrat nie eine Mehrheit, weil die Koalitionsfraktionen eine Zustimmung unabhängig von der sachlichen Sinnhaftigkeit der Forderungen aus rein parteitaktischen Gründen verweigern. Die innerhalb der ÖVP seit dem Amtsantritt von Parteiobmann und Vizekanzler Spindelegger immer stärker werdenden bündischen und regionalen Divergenzen haben nun zur Ankündigung des Obmanns der ÖVP Steiermark geführt, künftig eine „eigenständige Linie“ einschlagen zu wollen. Dies lässt die Hoffnung aufkeimen, dass viele Anliegen, die in der Steiermark von der ÖVP unterstützt wurden, nun auch im Nationalrat erhöhte Umsetzungschancen haben könnten.
Ein derartiger Vorschlag ist der von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion im Gemeinderat von Graz am 20. Mai 2010 eingebrachte dringliche Antrag: „Der Gemeinderat möge an den Bundesgesetzgeber heran treten, dass eine bundesgesetzliche Verpflichtung geschaffen wird, die vorsieht, dass eine zentrale Stelle, wie beispielsweise das BM f. Gesundheit oder der Österr. Gesundheits- und Krankenpflegeverband – ÖGKV bzw. Gesundheit Österreich GmbH/ÖBIG beauftragt wird, unter Wahrung des Datenschutzes eine verpflichtende nationale Registrierung aller qualifizierten Pflegekräfte vorzunehmen.“
Die Umsetzung dieses Anliegens auf Bundesebene würde
Um insbesondere den steirischen Abgeordneten der ÖVP die Gelegenheit zu geben, ihren Überzeugungen abseits vom Klubzwang im Sinne der von ihrem Landespartei
obmann ausgerufenen „eigenständigen Linie“ auch im Nationalrat Ausdruck verleihen zu können stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem eine zentrale Stelle wie beispielsweise das Bundesministerium für Gesundheit oder der Österr. Gesundheits- und Krankenpflegeverband – ÖGKV bzw. Gesundheit Österreich GmbH/ÖBIG beauftragt wird, unter Wahrung des Datenschutzes eine verpflichtende nationale Registrierung aller qualifizierten Pflegekräfte vorzunehmen.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.44
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Abgeordneter Grosz, gleich zu diesen drei Anträgen: Es ist mäßig witzig und wahrscheinlich auch nur mäßig erfolgreich, was Sie mit diesen Anträgen versuchen, die noch nicht diskutiert worden sind. Sie unterscheiden sich auch in der Qualität. Den einen Antrag, zur Sicherstellung des künftigen Betreuungs- und Pflegebedarfs einen Bedarfs- und Entwicklungsplan zu erstellen, halten wir für gut. Die anderen zwei Anträge sagen eigentlich inhaltlich nichts aus. Also warum sollen wir die jetzt hier verabschieden? Da steht doch nichts drinnen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.)
Jetzt komme ich aber wieder zurück zum eigentlichen Thema. Mir ist es auch wichtig, auch wenn ich das anders sehe als die Kollegin Haubner, festzuhalten: Wir wollen einen nachhaltigen Pflegefonds. Nachhaltiger Pflegefonds bedeutet, er müsste auf einer eigenen Rechtspersönlichkeit beruhen, er müsste auch Kompetenzen haben, den tatsächlichen Pflegebedarf nicht nur wissenschaftlich zu erheben, sondern auch mit den Bundesländern entsprechende Umsetzungsstrategien, Maßnahmenplänen et cetera zu vereinbaren, verbindliche Vereinbarungen zu treffen, wie das Ganze zu organisieren ist.
Das wäre – und da würde mir noch viel einfallen, was ich in den wenigen Minuten Redezeit nicht unterbringen kann – meine Vorstellung von einem wirklichen Pflegefonds. Davon sind wir aber noch weit entfernt.
Die Gemeinden erhalten Geld, hat Kollege Wöginger angemerkt. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass mit den Gemeinden ganz konkrete Vereinbarungen getroffen werden, welche Leistungen sie zu erbringen haben und wie viel Geld sie dafür bekommen. Aber das muss in einer Form sichergestellt, durchdiskutiert, organisiert und geplant werden, dass das Ganze einen Sinn macht.
Da bin ich bei dem Punkt, wo ich mir denke – ja, das Glas halb voll, halb leer, wo ich hoffe –, dass es sich keine Partei in diesem Land leisten kann, bis zum Jahr 2014 zu sagen: Kommando zurück! Wir nehmen die Mittel, die wir bis 2014 gegeben haben, wieder zurück! – Das ist das eine, was mich optimistisch stimmt.
Das andere: Frau Bundesministerin, nachdem wir Ihnen bei dem Pflegegeld etwas Erleichterung verschafft haben, was den Finanzausgleich betrifft, würde ich Sie doch ersuchen, dass Sie umgekehrt, was jetzt diese Pflegedatenbank betrifft, den Ländern ein bisschen auf die Finger schauen. Da habe ich die ernsthafte Befürchtung, dass,
obwohl jetzt zwar Daten von den Bundesländern kommen, die möglicherweise so ausschauen werden, wie bei der Sozialhilfe Daten über Jahrzehnte ausgeschaut haben, nämlich nicht vergleichbar. Nicht vergleichbar! Was tun wir dann?
Jetzt weiß ich schon, dass das Sozialministerium da auch dahinter sein wird, weil sonst das Ganze überhaupt keinen Sinn macht, wenn die Länder unterschiedliche Daten liefern. Aber, Frau Bundesministerin, da erwarten wir konkret Ihre Vorgabe oder Ihren konsequenten und beharrlichen Einsatz in dieser Frage. Sonst wird das Projekt Pflegedatenbank und Pflegefonds leider nicht gut über die Startrampe kommen, und das wünschen wir uns doch alle. Deshalb stimmen wir auch zu. (Beifall bei den Grünen.)
13.48
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer gemeldet. – Bitte.
13.48
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz sprechen. Erstens einmal: Klar ist, dass wir mit dem Geld jetzt die nächsten vier Jahre zusätzlich absichern. Diese zusätzliche Absicherung ist natürlich kein einseitiges Geben und Nehmen. Wir bemühen uns sehr wohl, und es ist auch klar, dass, wenn es zum Beispiel keine Daten gibt, es auch kein Geld gibt. Das ist eine einfache Antwort. (Abg. Riepl: Das ist auch richtig!) Wir werden alles daransetzen, dass das klappt.
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie, meine Damen und Herren von der FPÖ, von jener Partei, die immer meint, sie vertritt den „kleinen Mann“, nicht dafür sind, 685 Millionen € auszuschütten (Abg. Kickl: Doch, doch! Aber nicht in dieser Form!), dass Sie nicht dafür sind, Pflegedienstleistungen zu sichern und weiter auszubauen, dass Sie dagegen sind, dass die Gemeinden und Länder entlastet werden, dass Sie dagegen sind, dass mobile Dienste verstärkt angeboten werden können, und dass Sie dagegen sind, dass die 28 000 Jobs in diesem Bereich noch besser abgesichert werden.
Ich nehme das zur Kenntnis. Um das geht es. Das ist nämlich die Ratio Ihres Verhaltens. Es gibt keine andere Ratio, denn Sie wissen ganz genau, dass wir daran arbeiten und alles daransetzen, das weitergehende Konzept mit dem neuen Finanzausgleich abzusichern. (Abg. Kickl: Ah, jetzt ist es wieder der Finanzausgleich!) Das wissen Sie – und Sie wissen auch ganz genau, die Menschen wollen diese Absicherung.
Um diese Absicherungen zu geben, muss man heute zustimmen. (Abg. Kickl: Das hätten Sie ganz anders organisieren können!) Heute nicht dabei zu sein, heißt, die Menschen im Ungewissen zu lassen. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Die Menschen verstehen das schon richtig! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kickl.) Das ist wahrscheinlich das, was Sie wollen. Wir wollen die Menschen in Sicherheit lassen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.50
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.50
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn heute Vormittag sehr vielen gedankt wurde und es eigentlich sozusagen schon ein Ritual gab, Frauen und Männern und wem sonst noch zu danken, dann denke ich, es gebührt jenen ein Kompliment, die sich hier wirklich erfolgreich bemüht haben.
Ich persönlich bin dankbar, dass ich in einem Land leben kann, wo die Politik dem Sozialbereich immer eine entsprechende Wertung beigemessen hat und wo wir auch
Fortschritte haben, die aufgrund der gesellschaftspolitischen Entwicklung entsprechend mitvollzogen wurden.
Wenn heute hier von einer Gruppe gesagt wird – pro und kontra darf sein –, dass die Zustimmung verweigert wird, weil die Mittelbereitstellung nicht gegeben erscheint, dann möge man bitte die erste Seite der Regierungsvorlage lesen. Da steht ganz klar Folgendes:
„Die Mittel des Pflegefonds werden durch einen
Vorwegabzug vor der Verteilung
der gemeinschaftlichen Bundesabgaben gemäß dem
Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008), BGBl. I Nr. 103/2007 in
der Fassung des Bundesgesetzes XXX/2011 aufgebracht.“
Also man muss es nur lesen, dann braucht man hier nicht groß „aufzuviolinen“, dann kann man sich mit der Sache beschäftigen.
Punkt zwei, es wurde von 2014 gesprochen: Jawohl, 2014 ist ein neuer Finanzausgleich zu verhandeln, und ich denke, es ist die entsprechende Zeit gegeben, um sich auf die Weiterführung dieses Pflegefonds einzustellen. Ich denke, dass es niemanden gibt, der an eine Einstellung oder an eine Zurücknahme dieser Maßnahme denkt.
Wir dotieren den Fonds heuer mit 100 Millionen €, nächstes Jahr mit 150 Millionen €, 2013 mit 200 Millionen € und 2014 mit 235 Millionen €.
Ich kann auch die Meinung teilweise nachvollziehen, wenn man sagt, wir sind es den Gemeinden schuldig. – Na ja, manchmal sind das schon Mittel, wo die Segnungen der Landtage herauszulesen sind, wo gewaltig viel gemacht wird, ohne dass gefragt wird, wer das bezahlt. – Jetzt ist der Bund im Rahmen der Abdeckung dieser Aufwendungen entgegenkommenderweise mit 685 Millionen € für vier Jahre beigesprungen. Das ist lobenswert!
Worum geht es? Wir werden älter – das wissen Sie alle –, oft fehlt die Familie – darüber reden wir zu wenig –, die Überlastung der pflegenden Angehörigen ist sehr oft gegeben, und deshalb macht es Sinn, mobile Dienste auszubauen, auch weiterhin Pflegeheime zu errichten, Tageszentren zu schaffen, alternative Wohnformen zu entwickeln, Case- und Care-Management zu machen und insgesamt den Menschen entgegenzukommen, denn letzten Endes hat die Politik die Aufgabe, die Bedürfnisse, Wünsche, Erwartungen und Sorgen der Menschen zu verstehen und auch die dementsprechenden Gesetzesmaßnahmen zu treffen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.53
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.53
Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Auch ich bin dankbar dafür, dass dieses Gesetz heute beschlossen werden kann, genauso wie für die Maßnahmen, die wir vorher schon mehrheitlich beschlossen haben, weil beides ausdrückt, welch hohe Wertschätzung wir jenen gegenüber aufbringen, die Pflege betreiben und die pflegebedürftig sind.
Es ist heute schon von vielen Vorrednern angesprochen worden, dass es natürlich immer weitere Verbesserungen geben wird und dass dieser Pflegefonds, den wir heute beschließen, ja auch nur ein weiterer Schritt sein kann, um das hohe Niveau der Pflege in Österreich zu sichern und weiter auszubauen. Das ist ja auch der Inhalt dieser Gesetzesvorlage: dass mit diesem Pflegefonds den Ländern die Möglichkeit gegeben
wird, das große Netz an Mobiler Hauskrankenpflege und an stationären Einrichtungen weiterzuentwickeln – und es ist zweifelsfrei notwendig, dass wir es weiterentwickeln.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch darauf hinweisen, dass wir mit dem Pflegefonds die Chance haben, die großen Disparitäten, die es derzeit in der Pflege auch durch die unterschiedlichen landesgesetzlichen Regelungen gibt, abbauen zu können. Wenn ich nur daran denke, dass die Mobile Hauskrankenpflege in Oberösterreich zu 82 Prozent von der öffentlichen Hand finanziert wird, im Burgenland aber nur zu 45 Prozent, dann sieht man schon alleine daran die unterschiedliche Spannweite, die es da gibt, und diese gilt es letztendlich abzubauen.
Auch ich möchte diese Gelegenheit nützen und mich bei all jenen, die diesen Beruf – nein, man müsste richtigerweise sagen: diese Berufung – ausüben, herzlich bedanken, weil ich aus meiner eigenen Erfahrung mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Burgenländischen Hilfswerk eines weiß – immerhin 300 Kolleginnen und Kollegen, bei denen ich mich recht herzlich bedanken möchte; 97 Prozent davon sind Frauen, denn die Pflege ist zweifelsfrei weiblich –: Was diese Menschen leisten, ist durch uns ja nur mit einem Tropfen auf den heißen Stein durch die Gehälter abgegolten; sie würden mehr verdienen! Wir werden mehr Geld zur Verfügung stellen, damit auch diese Ungleichheit abgebaut wird.
Ich bedanke mich bei allen, die diesem Pflegefondsgesetz zustimmen werden. Ich bin mir sicher, dass es richtig angewandt wird. (Beifall bei der ÖVP.)
13.56
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer zu Wort. Wunschgemäß sind 2 Minuten Redezeit eingestellt. – Bitte.
13.56
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Drei Stunden Debatte zum Pflegepaket – lassen Sie es mich auf den Punkt bringen: Welche Verbesserungen schaffen die heutigen Reformen? – Ganz klar: Jeder, der Pflege braucht, wird sie bekommen, leistbar und in höchster Qualität.
Die Pflege ist für die nächsten Jahre finanziell abgesichert. Der Geldtopf ist durch den neuen Pflegefonds voll. Da wird viel Geld in die Hand genommen: 685 Millionen € fließen bis 2014 zusätzlich in die Pflege.
Wichtig ist: Was geschieht mit dem Geld? – Auch da gibt es Verbesserungen: Die Millionen bekommen ein „Mascherl“, eine Zweckwidmung, und zwar für die bessere Versorgung Pflegedürftiger und ihrer Angehörigen, für den Aus- und Aufbau mobiler Dienste, für die Kurzzeitpflege – das brauchen wir, das ist wichtig – und für den Ausbau alternativer Wohnformen. Das wünschen wir uns!
Ein weiterer Fortschritt: Es ist Schluss mit der Bürokratie beim Pflegegeld – wir haben es ja gehört. Statt 303 Stellen, die das Pflegegeld auszahlen, sind es nur mehr acht. Wem nützt das? – Den Pflegebedürftigen! Sie werden schneller und einfacher zu ihrem Geld kommen. Bravo!
Wie geht es weiter? Der Pflegefonds ist bis 2014 befristet. Danach soll es ein umfassendes, nachhaltiges, mutiges Pflegekonzept geben. Wir arbeiten daran und es wird genauso gelingen.
Fazit: Niemand muss sich deswegen Sorgen machen, dass er sich künftig seine Pflege nicht leisten kann. Es gibt Sicherheit, es gibt Erleichterungen und Verbesserungen für die Pflegebedürftigen, und das ist das Entscheidende. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.58
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1207 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eigenständiger Initiativen der ÖVP Steiermark – Teil X: Sicherstellung des künftigen Betreuungs- und Pflegebedarfs.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eigenständiger Initiativen der ÖVP Steiermark – Teil X: Finanzierung des Risikos Pflege.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eigenständiger Initiativen der ÖVP Steiermark – Teil X: nationale Registrierung aller qualifizierten Pflegekräfte.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Abg. Grosz: Fürs Protokoll: Der Abgeordnete Schönegger ... im Plenum, und Abgeordnete Steibl war auch da!)
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 122/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Betreuungsrechte von Laien (1295 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1454/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines „Gütesiegels Personenbetreuung“ (1296 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1612/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Förderung des beruflichen Umstiegs in den Pflege- und Betreuungsbereich (1297 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1559/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend pflegende Kinder und Jugendliche (1298 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1571/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Förderung der Tagesbetreuung von pflegebedürftigen Menschen (1299 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.01
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen ein Beispiel bringen, wie es betreuungsbedürftigen Menschen geht, wenn sie sehr plötzlich in eine Situation kommen, wo sie jemanden brauchen, der hilft.
Es geht um ein Ehepaar: Die Frau kümmert sich um den Ehemann, wie das oft der Fall ist, der geschwächt durch einen Schlaganfall, einen Herzinfarkt und andere Krankheiten Betreuung benötigt. Sehr plötzlich tritt der Fall ein, dass die Ehefrau krank wird, eine Magenblutung hat, deswegen ins Krankenhaus muss und Schwierigkeiten hat, den Ehepartner weiter in diesem Ausmaß zu betreuen, weil sie nach einer Operation nicht mehr als fünf Kilogramm heben darf.
Man sucht sehr dringend und sehr rasch jemanden, der im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung aktiv wird und wird bei einer Agentur im selben Bundesland fündig, die anbietet, Personen, die eine entsprechende Ausbildung, Wissen und Erfahrung haben, zu vermitteln. Die Agentur kassiert für die Vermittlungstätigkeit einen Betrag von rund 1 000 € und schickt tatsächlich nach einigen Tagen eine junge Person aus der Slowakei mit dem Versprechen, dass es sich dabei um jemanden handelt, der Erfahrung hat im Bereich der Betreuung, der auch den Haushalt führen kann, der auch kochen kann, damit die nötigen Tätigkeiten erledigt werden.
Es kommt ein junger Mann namens Edi aus der Slowakei. Er ist gelernter Kfz-Mechaniker, kann nicht kochen, hat noch nie Betreuungstätigkeiten durchgeführt und ist völlig unerfahren. Nach kurzer Zeit – auch Edi war unglücklich, denn auch ihm hat diese Tätigkeit nicht gefallen – schickt die Agentur eine weitere Person aus dem gleichen Land, eine ganz junge, 18-jährige Dame, die ebenfalls noch nie Pflege- und Betreuungsleistungen gemacht hat, mit dem Ergebnis, dass auch hier die Frau, die eigentlich nicht arbeiten sollte, nicht nur den eigenen Ehemann „bekocht“, sondern auch noch die Betreuungsperson, die jetzt im Haushalt lebt.
Das ist das große Problem und das ist der Grund, warum wir dieses Gütesiegel für die Personenbetreuung benötigen, denn in der Regel ist es so, dass Menschen aktiv werden, die überhaupt keine Erfahrung in diesem Bereich haben, und dass es leider Agenturen gibt, die diese Notsituation von Menschen, die schnell jemanden benötigen, wirklich ausnutzen und sehr, sehr viel Geld verlangen, und zwar nicht nur von den betreuungsbedürftigen Personen, sondern auch von jenen meist jungen Menschen aus benachbarten Ländern, die hierzulande aktiv werden.
Das ist eine richtige Pflege-Mafia, die sich da in Österreich entwickelt hat, weil es nicht nur die offiziellen Agenturen gibt, sondern weil sich auch innerhalb dieser Betreuungskräfte Personen herauskristallisieren, die andere Betreuungskräfte vermitteln – schwarz, unter der Hand. Das geht dann oft so weit, dass diese Betreuungskräfte mit dem Ehemann der Vermittlerin mit dem Auto die Heimreise antreten müssen und keinen Autobus nehmen dürfen, weil dort auch noch bezahlt werden muss.
Es hat sich also eine richtige kleine Mafia entwickelt, die mit Pflegegeldleistungen, Betreuungsleistungen in Österreich sehr gut verdient. Ich denke, man sollte diesen Personen das Handwerk legen, damit auch wirklich professionelle Betreuung in Österreich sichergestellt ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Das, Herr Bundesminister, ist dieses Beispiel, das ich aus dem näheren Umfeld sehr, sehr gut kenne, wo ich die Menschen auch begleitet habe und auch mit dabei war bei der Bezirkshauptmannschaft, bei der Wirtschaftskammer, um Personen anzumelden und so weiter.
Ich glaube, dass hier wirklich Bedarf daran besteht, etwas zu verbessern, und ich ersuche Sie sehr – auch wenn jetzt dieser Antrag heute keine Mehrheit finden wird –, in genau diesem Bereich aktiv zu werden, um Missbrauch in Zukunft zu vermeiden. (Beifall bei der FPÖ.)
14.06
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Spindelberger zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.06
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Kollegin Haubner, ich möchte auf einen Ihrer vielen Anträge eingehen, nämlich auf jenen Antrag, in dem Sie Bundesminister Hundstorfer aufgefordert haben, künftig den beruflichen Umstieg in den Pflegeberuf zu finanzieren.
Ich möchte schon klar anmerken, dass die Bundesregierung – und das dürfte keinem hier herinnen entgangen sein – im Vorjahr eine Qualifizierungsoffensive in diesem Gesundheits- und Pflegebereich gestartet hat, in deren Rahmen das Arbeitsmarktservice allein im Jahr 2010 rund 5 000 Personen im Gesundheits- und Pflegebereich aus- oder weitergebildet hat.
Sie wissen ganz genau, dass Schwerpunkte dieser vom AMS geförderten Qualifizierung unter anderem Ausbildungen zum Heimhelfer, aber auch zur Pflegehelferin waren. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber nicht unerwähnt lassen, dass diese Ausbildungen auch auf Teilzeitbasis angeboten wurden, um – genau so, wie es in Ihrem Antrag steht – den Wiedereinsteigerinnen den Einstieg in das Berufsleben einfach zu erleichtern.
Warum wir aber Ihren Antrag, Kollegin Haubner, abgelehnt haben, ist auch ganz einfach erklärt: Aufgabe des Arbeitsmarktservice ist es sicherlich nicht, jenen Menschen, die bereits einen Job haben und im Berufsleben verankert sind, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für ihren Traumjob – oder so, wie Sie es formuliert haben, für jenen Job, für den sie gerade motiviert sind – zu finanzieren, sondern Auftrag des AMS ist ganz klar, im Sinne einer aktiven Arbeitsmarktpolitik Arbeitslosigkeit unter Wahrung sozialer und ökonomischer Grundsätze zu verhüten beziehungsweise zu beseitigen.
Seien Sie mir nicht böse, aber im Sinne der Versichertengemeinschaft, also aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und aller Arbeitgeber, aus deren Beiträgen diese Maßnahmen letztendlich finanziert werden, wäre es meiner Meinung nach der falsche Ansatz, wie von Ihnen gefordert, künftig alle Qualifizierungsmaßnahmen fördern zu wollen, nur weil der eine oder andere zu der Zeit gerade Motivation auf diesen oder je
nen Job hat, denn es würde nicht nur einer aktiven Arbeitsmarktpolitik widersprechen, sondern darüber hinaus – das muss man auch ganz offen sagen – den finanziellen Rahmen bei Weitem überschreiten.
Eines vielleicht noch zum Abschluss: Erklären Sie mir, welcher Arbeitgeber künftig dann noch irgendwelche Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanzieren würde, wenn sowieso alles die öffentliche Hand übernehmen würde.
Das waren, in Kürze gesagt, die Gründe, warum wir Ihrem Antrag nicht nähertreten konnten. (Beifall bei der SPÖ.)
14.08
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.08
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Eigentlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollte ich nur zu dem Antrag sprechen, der uns natürlich die größte Freude macht, weil es ursprünglich ein Antrag der Grünen war, der von allen Parteien unterstützt wurde, wofür ich mich auch bedanke und wo das Problem jetzt nicht darin besteht oder bestehen sollte, dass wir das zugrunde liegende Thema pflegende Kinder mit einer Studie auf die Reise schicken, sondern wo eigentlich schon jetzt der Beginn erfolgen sollte – und teilweise über Medien ja auch erfolgt –, nämlich dass man auf das Problem aufmerksam macht. Es existiert dieses Problem, es gibt diese Kinder und es gilt, die Sensibilität von allen Betroffenen im Umkreis dieser Kinder – ob das Behörden, Familien oder sonstige Einrichtungen sind – zu wecken.
Wenn das so auf den Weg gebracht wird und durch die Studie unterstützt wird und wenn das Resultat dieser Studie dann ist, was man tun kann für diese Kinder, was ja oftmals nur die Ermöglichung von Gesprächen sein wird, dann ist schon einiges passiert. Wir sollten es aber jetzt beginnen und nicht warten, bis die Studie fertig ist. Das wäre meine Anregung. – Punkt eins.
Punkt zwei: Herr Kollege Hofer hat schon wieder eine „Mafia“ entdeckt. Ich bin der Letzte, der nicht das Problem bei der 24-Stunden-Betreuung sehen würde, und ich bin jemand, der von uns allen, aber natürlich besonders von der Regierung einfordert, dass man hier nicht einfach nur zuschauen kann und eine Interimslösung so ungeschaut zur Dauerlösung machen soll. Fakt ist – und das ist unbestreitbar –, dass es im Bereich der 24-Stunden-Pflege und -Betreuung natürlich schon wieder einen wachsenden Graubereich gibt. Fakt ist, dass die Personen, die Betreuung machen, aus immer entfernteren Ländern kommen, weil die Nachbarländer teilweise schon ein Lohnniveau haben, angesichts dessen sie nicht mehr darauf angewiesen sind, bei uns zu arbeiten.
Und damit beschreibe ich den anderen Teil des Problems der 24-Stunden-Betreuung. Es ist ja eigentlich eine Schande, dass wir uns das leisten wollen und leisten müssen, denn zu diesen Konditionen, zu denen diese Personen beschäftigt sind, findet sich natürlich niemand, der in Österreich eine ähnliche Tätigkeit machen würde. So schaut es aus!
Eine „Mafia“ daraus zu konstruieren, weil sich die Leute absprechen und versuchen, ihre Bedingungen oder die Bedingungen der Beschäftiger zu verbessern, das ist wirklich jenseitig! Eine Mafia ist eine ganz andere Organisation: Sie versucht, politische Herrschaft zu erlangen, versucht, politische Herrschaft mit kriminellen Mitteln zu instrumentalisieren – und das hat damit nichts zu tun.
Trotzdem braucht man das nicht gut zu finden, nur: Wenn man jeden und jede, der oder die irgendwie ein bisschen dunkler ausschaut, als Mafia bezeichnet, dann sind wir
von Milliarden Mafiosi umgeben und brauchen uns nur mehr zu fürchten. Wenn es das ist, was Sie wollten, dann wäre es etwas zu viel verlangt. (Beifall bei den Grünen.)
14.12
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Steibl zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.12
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es gäbe viel zu sagen jetzt in diesem Block, aber ich möchte nur auf diesen einen Antrag eingehen, nämlich unseren gemeinsamen Abänderungsantrag vom Ausschuss, der einstimmig beschlossen worden ist, wo es darum geht, die Situation von Kindern und Jugendlichen näher anzuschauen, die Eltern zu Hause pflegen.
Ich muss zugeben, dass mir das nicht so bewusst war, aber wenn man einmal genauer hinschaut und nachdenkt und auch im Bekanntenkreis schaut, dann sieht man, was sich da abspielt, auch an Tragik, weil die Kindheit oder die Jugendzeit nicht ausgelebt werden kann. Umso notwendiger ist es, da hinzuschauen und möglicherweise Maßnahmen zu setzen.
Das passt heute auch gut zu den Tagesordnungspunkten, die wir vorher hatten, weil wir gerade heute auch den Pflegebereich behandeln, und da geht es um den engsten Familienverband, da geht es um das Leben zu Hause. Diese Studie, die der Herr Bundesminister jetzt in Auftrag geben wird, wird ja nicht drei Jahre dauern. Man weiß ja, wenn man will, geht das relativ schnell, und ich weiß, dass der Herr Bundesminister das will. Und dann werden wir die nächsten Schritte setzen.
Umso mehr freue ich mich – das sei abschließend noch einmal angemerkt – über diesen gemeinsamen Ansatz, was ja auch ein Novum ist und ein gutes Zeichen für den Sozialausschuss ist. (Beifall bei der ÖVP.)
14.13
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.
14.14
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Hofer, volle Übereinstimmung, wenn es darum geht, dass wir höchstmögliche Qualität haben wollen, höchstmögliche Qualität anbieten wollen und müssen. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich rede hier überhaupt nichts schön, aber wir haben bei der 24-Stunden-Betreuung durch das Kompetenzzentrum, das wir bei der SV Bauern etabliert haben, 2 400 Kontrolluntersuchungen pro Jahr. Bei diesen 2 400 Kontrolluntersuchungen pro Jahr haben wir eine Quote der Zustimmung, von Höchstnoten von 95 Prozent. Bei 5 Prozent ist die Zustimmung etwas abgeschwächt.
Sollte es irgendwo einmal einen eklatanten Missstand geben, wird natürlich sofort gehandelt. Ich habe nur eine Riesenbitte: Ich kann über alle Verwaltungsbehörden nur dann etwas abstellen, eine vermeintliche Mafia, wenn ich es weiß. Wenn Sie sagen – ich habe Sie schon einmal diesbezüglich ersucht –: Ich habe da konkret A, B, C, D!, dann legen Sie uns bitte konkret A, B, C, D auf den Tisch! (Abg. Kickl: ... der Fall!) Nein, es ist nicht der Fall gekommen, es ist immer nur das Beispiel gekommen.
Ich muss wissen, wo, ich muss wissen, wann, denn dann kann ich bei der Gewerbebehörde das anzeigen lassen. Das ist ein Problem der Gewerbebehörden. Es ist immer so im Leben: Wir sind alle dafür, dass es ja keine Straftaten gibt, gar keine Frage, und wir sind alle dafür, dass Straftäter verfolgt werden. Wir müssen es nur wissen. Und das ist genau das Thema auch hier. Wenn es wo einen eklatanten Missstand gibt – den ich
gar nicht abstreiten will; einen solchen wird es schon wo geben bei der Menge an Menschen, die hier betreut werden –, und man weiß davon: Bitte, die Fakten auf den Tisch, denn dann können wir die Gewerbebehörden aktivieren, können Gesundheitsbehörden aktivieren und können entsprechend vorgehen!
Bei unseren Kontrolluntersuchungen, kann ich sagen, ist die Missstandshäufigkeit sehr, sehr gering bis fast gar nicht. Wir haben aber trotzdem eine hohe Qualität an Kontrolluntersuchungen, weil diese natürlich von hochqualifizierten Sachverständigen vorgenommen werden. – Ich danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.16
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Haubner zu Wort gemeldet. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.16
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte Bezug nehmen auf zwei Anträge, die Kollege Dolinschek und ich eingebracht haben.
Erstens einmal zum Antrag betreffend Förderung der Tagesbetreuung von pflegebedürftigen Menschen. – Ich denke, das ist etwas, was in einem zukünftigen Gesamtkonzept eine ganz wichtige Bedeutung bekommen wird, denn es werden nach wie vor 80 bis 85 Prozent der Menschen zu Hause von Angehörigen gepflegt und betreut, und die Entlastung der pflegenden Angehörigen ist uns ja allen, glaube ich, ein großes Anliegen.
Diese Entlastung kann auf verschiedenen Ebenen erfolgen, und eine Möglichkeit ist eben, dass man seinen Angehörigen stundenweise, tageweise in eine qualifizierte Tagesbetreuung geben kann. Es gibt schon gute Beispiele in den einzelnen Regionen, auch in den einzelnen Gemeinden, aber vieles basiert eben sehr stark auf Ehrenamtlichkeit, auf Freiwilligkeit, auf persönlicher Organisation, und ich denke, man sollte im Hinblick auch auf ein hoffentlich bald kommendes Gesamtkonzept diese Tagesbetreuung nicht außer Acht lassen, dann auch mit den entsprechenden Standards und Kriterien versehen.
Der zweite Antrag, auf den Herr Kollege Spindelberger ja schon eingegangen ist, ist die Förderung des beruflichen Umstiegs im Pflege- und Betreuungsbereich. Hier dürfen wir auch nicht die Augen verschließen, dass es zwar eine Qualifizierungsmaßnahme gegeben hat – dagegen ist ja nichts zu sagen, das ist ja eher positiv –, aber wir haben nach wie vor einen großen Bedarf an qualifizierten Pflegekräften. Das ist ein Tropfen auf dem heißen Stein, und daher müssen wir überlegen, was wir noch machen können. (Beifall beim BZÖ.)
Es kann ja nicht sein, dass wir uns in Zukunft immer nur darauf verlassen, dass wir Pflegekräfte aus den angrenzenden Ländern bekommen.
Jetzt sind wir sehr froh darüber, aber irgendwann einmal wird das zu Ende sein oder werden es weniger sein. Daher müssen wir schauen, wie können wir – und ich sage trotzdem noch einmal das Wort motivieren – Leute, die auch geeignet sind dafür, mehr motivieren, in den Pflegebereich einzusteigen? Ein Beispiel ist das Freiwillige Soziale Jahr. Hier ist noch nichts passiert. Ich weiß, das ist ein Lieblingsthema von mir, Herr Bundesminister, und ich warte noch und ich hoffe noch. Aber das Freiwillige Soziale Jahr ist etwas, wodurch junge Leute motiviert sind und überlegen, das als Beruf zu wählen. Hier sind entsprechend die Weichen zu stellen.
Oder: Warum diskutieren wir nicht wirklich auch einmal in einer fachlich seriösen Runde über den Lehrberuf „Pflege und Betreuung“? Das ist auch etwas für junge Menschen.
Wir müssen die immer weniger werdenden jungen Menschen auch für diesen Bereich interessieren.
Die Förderung des beruflichen Umstieges ist ein kleines Segment, aber es werden so viele Beispiele, so viele Fälle an mich herangetragen, wo Leute sagen: Ich möchte das machen! Ich möchte das machen nicht aus einer Laune und Lust heraus, sondern weil ich eben überzeugt bin, hier meinen Beitrag leisten zu können, weil das meine Aufgabe ist! – Und da muss ich zuerst arbeitslos werden, damit ich unterstützt werde?! Das kann es ja nicht sein: Zuerst arbeitslos werden, damit ich alle Förderungen bekomme, aber wenn ich in einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis bin und mich umschulen lassen möchte, dann bekomme ich nichts!
Dass es ein Problem ist, haben ja auch, sofern ich das richtig gehört habe, die Sozialreferenten bei ihrer letzten Konferenz in Linz diskutiert, und sie haben auch an Sie, Herr Bundesminister, die Bitte gerichtet, da eine Lösung zu finden. Nichts anderes möchte ich mit diesem Antrag erreichen, beziehungsweise möchte ich Sie auch zum Nachdenken anregen, dass wir in Zukunft in einem Gesamtkonzept Pflege sehr viele Bereiche, wo wir zwar bis jetzt einige Dinge angegangen sind, aber noch lange nicht das, was möglich ist, mit einbinden müssen, damit wirklich auch in Zukunft auf allen Ebenen die Pflege gesichert ist. (Beifall beim BZÖ.)
14.21
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.21
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben uns mit den fünf Entschließungsanträgen sehr eingehend befasst, konnten ihnen aber im Sozialschuss aus unterschiedlichen Motiven nicht unsere Zustimmung geben.
Wenn zum Beispiel in einem Antrag gefordert wird, die Betreuungsrechte von Laien auszuweiten: Das ist ja gut und schön, wenn Sie das so meinen, aber haben Sie schon einmal daran gedacht, dass auch die Belastbarkeit hier ein Faktor ist? Man kann nicht, weil es einem gerade ins politische Programm passt, sagen: Da müssen wir alles aufmachen! Die Leute, die hier Betreuung machen, auch innerhalb der Familien, sind einer enormen Belastung ausgesetzt; und wir denken, dass im Regelfall diese eine Betreuung ausreicht. Deshalb wollten wir hier nicht weiter gehen, weil die Frage der Überlastung ein wichtiges Kriterium ist.
Zur Einführung des Gütesiegels. – Ich habe die Diskussion jetzt mit sehr großem Interesse gehört: Am Vormittag sind wir gegen jede Zuwanderung, am Nachmittag gestehen wir ein, dass wir wichtige Aufgaben im Land nicht mehr wahrnehmen können und doch Zuwanderung brauchen – was richtig ist! Dass wir nicht alle nehmen können, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind, und dass es hier zu Fehlleistungen kam oder kommt, das ist keine Frage. Aber bitte, da sind wir alle verpflichtet, Meldung zu machen, denn Meldung macht Handlung möglich. Wenn man es nicht weiß, dann kann man es nicht abstellen. Eine Änderung allein in der Legistik würde die Dinge hier nicht besonders verändern.
Wir machen – der Herr Minister hat schon davon gesprochen – sehr genaue Untersuchungen und stellen dort viel mehr interne Konflikte über den Lauf des Pflegegeldes statt, aber nicht so sehr über die Qualität der Betreuung. Ein Gütesiegel als solches, denke ich, würde hier nichts lösen. Vielmehr löst hier das Problem der Pflegefonds, den wir heute schon diskutiert und auch beschlossen haben, damit wir mobile Einrichtungen haben.
Die Förderung des beruflichen Umstieges. – Das ist zum Teil schon eine soziale Anerkennung, und es muss eines gewürdigt werden: die Brauchbarkeit, die Belastbarkeit und auch die soziale Kompetenz. Nur fördern und sagen: Jeder soll alles machen!, darin sehen wir keinen Sinn.
Und auch zur Förderung von Tagesbetreuung für pflegebedürftige Menschen eine klare Antwort – auch wenn Sie sie nicht mittragen –: Pflegefonds. Wir wollen die Probleme vor Ort lösen, und ich bin überzeugt, dass uns vieles gelingen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.24
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abgeordneter Ing. Hofer zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.24
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister, Sie haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, sich dieses Unternehmen anzusehen, wenn ich genauere Daten bringe. Es handelt sich um das Unternehmen mit der Firmenbuchnummer 260080x. Dieses Unternehmen betreut – oder lässt betreuen – derzeit 600 Familien, wirbt damit auf ihrer Homepage, eine sehr gefällig gestaltete Homepage, wirbt damit: Wir vermitteln 24-Stunden-PflegerInnen nach Österreich und Deutschland ab 39 € pro Tag, inklusive Sozialversicherung und so weiter. Sie sagen, unsere 24-Stunden-BetreuerInnen sprechen Deutsch, führen den Haushalt, kochen nach gewünschtem, erforderlichem Speiseplan, erledigen Kleineinkäufe, achten auf Körperpflege, sie mobilisieren und vieles mehr.
Davon konnte bei dem, was ich erlebt habe – es war bei meinen Eltern – überhaupt keine Rede sein, und ich würde mich sehr freuen, wenn man solchen Unternehmen das Handwerk legt.
Herr Öllinger hat vorhin kritisiert, dass ich von einer Pflege-Mafia gesprochen habe. Ich habe das nicht so gemeint, Herr Öllinger, dass das jetzt, weil es Menschen aus dem Ausland sind, eine Mafia ist, sondern hier hat sich ein System entwickelt, auch in einer Gemeinde im Burgenland. Da wohnt eine Dame, die heißt ... – egal, wie sie heißt – und ist auch aus einem Land, wo sehr viele Betreuungskräfte herkommen. Und wenn man sagt: Ich brauche dringend jemanden, der Eltern betreut oder eine Tante betreut, wen auch immer!, dann wird dieser Name genannt, dann ruft man diese Dame an, und sie sagt, ja, sie hat da vielleicht ein Mädchen, das kommt dann und dann. Dann will man persönlich Kontakt aufnehmen, aber das wird nicht erlaubt. Man darf den Kontakt nur aufnehmen über diese Person X.
Und dann muss diese andere junge Dame an diese zweite Person auch wieder Geld bezahlen, damit sie überhaupt vermittelt wird, und darf nicht einmal allein mit einem Autobus nach Hause fahren, sondern muss mit dem Kleinbus des Ehegatten dieser Vermittlerin, dieser „schwarzen“ Vermittlerin, nach Hause fahren, und auch noch dem Ehemann Schutzgelder bezahlen.
Das ist es, was so schlimm ist: dass da Leute aufs wirklich Übelste ausgebeutet werden! Derjenige, der jetzt betroffen ist, hat keine Übersicht. Es gibt so viele Agenturen, die sich hier im Internet präsentieren, professionell präsentieren, und ich habe keine Möglichkeit abzuklären, abzuschätzen: Wer ist seriös und wer nicht? Und deswegen auch diese Idee, hier wirklich auch ein Gütesiegel zu vergeben, damit ich weiß: Das ist ein seriöses Institut, da werden die Menschen nicht ausgebeutet. (Beifall bei der FPÖ.)
14.26
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1295 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1296 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1297 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, die dem Ausschussbericht 1298 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend pflegende Kinder und Jugendliche anzunehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 187.)
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1299 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1221 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz 1994 geändert werden (1300 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 15.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Kickl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.29
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fange, was die Regierungsvorlage betrifft, mit dem Positiven an. Diese Regierungsvorlage beinhaltet durchaus eine Reihe von sinnvollen Maßnahmen, die zum einen, würde ich sagen, die Effektivität der Bauarbeiter-Urlaubskasse für sich selbst
genommen, zum anderen aber auch die Effektivität im Zusammenspiel mit anderen Behörden – Stichworte: Krankenversicherungsträger, Finanzpolizei –, was die Bekämpfung des Sozialbetrugs betrifft, verbessern. Dem können wir durchaus unsere Zustimmung geben.
Wir werden unser Abstimmungsverhalten der Art gestalten, dass wir zuerst getrennte Abstimmung verlangen werden, in zweiter Lesung dem zustimmen, aber in dritter Lesung müssen wir auch hier dieses Gesetz wieder ablehnen, weil Sie auch da wieder etwas machen, was wir heute schon unter Punkt 1 der Tagesordnung besprochen haben, nämlich: Sie brauen eine unheilvolle Mischkulanz zusammen, wo Dinge enthalten sind, wo man sich – und da wende ich mich vor allem an die Genossinnen und Genossen von der Sozialdemokratie und an die dort vertretenen Gewerkschafter – nur fragen kann, warum Sie so etwas mit betreiben, meine Damen und Herren.
Ich war ja immer der Meinung – und da sind wir wahrscheinlich auch heute noch einer Meinung –, dass wir überall dort gemeinsam vorgehen und uns dort finden können, wo es um Sozialbetrug geht, wo man versucht, sozialbetrügerischem Verhalten das Handwerk zu legen. Ich habe aber auch gedacht, zumindest bis zum heutigen Tag und bis zur jetzigen Beschlussfassung, dass wir eine gemeinsame Vorgangsweise auch überall dort haben, wo es darum geht, das Spekulationsunwesen, diese Kasinomentalität und das miese Spiel der Rating-Agenturen anzugreifen. Zumindest habe ich die sehr, sehr ausführlichen Ausführungen des Kollegen Cap am gestrigen Tag in diese Richtung verstanden. Wir waren eigentlich der Meinung, dass Sie es ernst meinen mit dem, was Sie da angekündigt haben.
Deshalb ist es ja für uns, meine Damen und Herren, umso unverständlicher, dass Sie jetzt hergehen – und das noch dazu unter der Federführung eines Bundesministers, der in seiner Vergangenheit Gewerkschaftspräsident war und der am eigenen Leib die Folgen eines Spekulationsdesasters, Stichwort: Karibik-Milliardenverluste, gespürt hat – und diese Veranlagungsmöglichkeiten für die Bauarbeiter-Urlaubskasse ermöglichen, und zwar in einer Form, die alles andere als sicher ist. Wir bewegen uns hier genau in das Feld der Spekulation hinein, und Sie machen da mit!
Die Gewerkschaft kritisiert das – mit dem Hauberl als Gewerkschafter stellen Sie sich hin und sagen: Das ist unverantwortlich!, mit dem Hauberl als Abgeordneter sitzen Sie hier herinnen und stimmen diesen Lösungen zu. Das ist halt die Fadenscheinigkeit der Sozialdemokratie, auch in dieser Sache, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie ermöglichen es jetzt mit diesem Gesetz, dass die Gelder – ich rede jetzt vom Urlaubsgeld, vom Weihnachtsgeld, von Abfertigungsansprüchen der Bauarbeiter; nach Auskunft des Sozialministers etwa 600 Millionen € im Jahr – in Zukunft auch in Staatsanleihen in Euro von EWR-Staaten angelegt werden können. Das klingt jetzt sehr technisch, aber wenn man das übersetzt, sind wir bei griechischen Anleihen, spanischen Anleihen, vielleicht bei irischen Anleihen, bei portugiesischen Anleihen und welchen Anleihen auch immer. Und das ist genau die auch von der Gewerkschaft kritisierte Ausweitung der Veranlagungsmöglichkeiten, für die es überhaupt keinen Grund gibt.
Bisher war im § 19 Abs. 4 sozusagen als Kriterium der Veranlagung die Mündelsicherheit definiert. Und mündelsicher heißt, dass es einen entsprechenden Deckungsstock für dieses Kapital gibt und dass sich damit die Verluste auch in Grenzen halten. Man kann sie nicht ganz ausschalten, aber sie halten sich sehr in Grenzen. Diesen Passus hebeln Sie jetzt dadurch aus, dass Sie diese Veranlagungsmöglichkeit aufmachen, und das ist aus unserer Sicht unverantwortlich.
Es ist schon interessant – das muss man ja auch berücksichtigen –, dass sich trotz der Tatsache, dass wir jetzt seit vielen Jahren eine gemeinsame und ach so starke Währung haben, nämlich den Euro, und dass wir jetzt seit vielen, vielen Jahren in einem
gemeinsamen Wirtschaftsraum sind, diese SPÖ/ÖVP-Regierung nicht dazu durchringen konnte, eine Gesetzeslage herzustellen – Gott sei Dank, sage ich dazu –, durch die die Staatsanleihen anderer Staaten als mündelsicher eingestuft worden wären. Das ist nicht der Fall. Es gibt nur eine Form von mündelsicheren Staatsanleihen, meine Damen und Herren, und das sind die österreichischen. – Sie reden von den anderen Staatsanleihen.
Ich verstehe, ganz ehrlich gesagt, nicht, wie man auf die Idee kommen kann, das in einer Zeit wie dieser umzusetzen. Wir haben Erfahrungen gemacht, griechische Erfahrungen, portugiesische Erfahrungen, irische Erfahrungen, und Sie gehen jetzt her und setzen das Geld der Bauarbeiter diesen Spekulationsmöglichkeiten aus! Warum tun Sie das, Herr Minister? Warum tun Sie das, meine Damen und Herren, insbesondere von der SPÖ? Das kann doch kein Argument sein – so, wie Sie es uns im Ausschuss gebracht haben –, dass man sagt: Die anderen Sozialversicherungsvertreter machen das auch so! Die haben möglicherweise auch Gelder in diesen schwindligen Staatsanleihen, in diesen Schrottpapieren – diesen Status haben ja schon manche erreicht –, deswegen müssen wir es jetzt bei der Bauarbeiter-Urlaubskasse auch machen! – Ja haben Sie in den letzten Wochen und Monate geschlafen? Haben Sie übersehen, was da passiert ist?
Unser Vorschlag wäre ja, darüber nachzudenken, ob man es nicht den anderen auch verbieten sollte und auch dort das Kriterium der Mündelsicherheit einzuführen wäre, meine Damen und Herren.
Abschließend noch ein Wort zu diesem Abänderungsantrag, mit dem Sie jetzt kommen. Sie tun so, als wäre diese Sache damit entschärft oder diese Gefahr aus der Welt geschafft – dem ist überhaupt nicht so! In meinen Augen macht das die Sache noch viel schlimmer, weil Sie damit Sicherheit vorgaukeln, die es gar nicht gibt.
Was soll denn das heißen, dass es eine ausführliche Bonitätsprüfung geben muss? Was heißt das, dass die Bonität dieser Staatsanleihen zweifelsfrei erachtet sein muss? – Jetzt landet die SPÖ bei der Bewertung dieser Bonität dann ausgerechnet wieder bei den Rating-Agenturen, die sie gestern hier von dieser Stelle aus für ihr mieses Treiben verflucht hat!
Ich kenne mich jetzt nicht mehr aus, was gilt: Das, was Sie gestern gesagt haben, dass man den Rating-Agenturen das Handwerk legen muss, oder das, was Sie heute sagen, dass man die Rating-Agenturen braucht, um die Bonität dieser Staatsanleihen zu überprüfen?
Meine Damen und Herren, das ist doch ein Witz und zeigt, wie doppelbödig die Sozialdemokratie da agiert. Sie mit Ihrer Gewerkschafts- und BAWAG-Erfahrung müssten das doch alles wissen. Die Leute werden damals hoffentlich nicht zu Ihnen gekommen sein und gesagt haben: Bitte, veranlagen wir diese Milliarden in der Karibik, weil das alles so hochkarätig unsicher ist! – Nein, nein, die werden schon gekommen sein, und man wird gesagt haben: Das ist doch einigermaßen sicher! Sie sind auf der sicheren Seite! Sie können zwar schönes Geld machen, aber im Grunde genommen sind Sie in einem sicheren Hafen! – Und Sie wissen doch, was bei diesen Spekulationsgeschäften herausgekommen ist, meine Damen und Herren!
Mit diesen Erfahrungen ausgestattet, gehen Sie jetzt her und öffnen dieses Tor. Das ist mehr als unverantwortlich, das sage ich Ihnen schon! (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn man jetzt sagt: Die griechischen Staatsanleihen sind nicht gemeint, denn die haben jetzt eine schlechte Bonität!, so mag das stimmen, aber vor ein paar Jahren hatten auch die griechischen Staatsanleihen noch eine gute Bonität. Und wenn Sie jetzt auf Staatsanleihen setzen, wo kein Mensch von uns sagen kann, wie das in den nächsten Jahren weitergeht, dann setzen Sie hier, sage ich, eine Aktion, mit der Sie die Gelder
der Arbeitnehmer aufs Spiel setzen, statt sie zu schützen. Deshalb unsere Ablehnung in dritter Lesung. (Beifall bei der FPÖ.)
14.36
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.36
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Sozialminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon interessant, wie man eine wirklich sehr gute Novelle mit einem Satz loben und alle weiteren Minuten für den Versuch verwenden kann, das schlechtzureden.
Das ist sehr bedauerlich, ganz einfach deshalb, weil der heutige Tag ein guter Tag für die 130 000 Bauarbeiter in Österreich ist, weil die 130 000 Bauarbeiter mit ihren 9 000 Betrieben in der BUAK vollstes Vertrauen in die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse haben. Das haben sie seit der Schaffung 1946 gehabt und das werden sie auch in den nächsten Jahren haben. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Glauben Sie mir: Keine andere Institution hat einen derart hohen Vertrauensindex wie die BUAK. Warum? (Abg. Kickl: Wofür brauchen sie diese Erweiterung? Erklären Sie mir das einmal!) – Weil die Arbeitnehmer in der BUAK noch immer zu ihrem Geld gekommen sind. Und genau deshalb ist dieses Gesetz beschlossen worden, aus diesem Grunde haben wir diese Kasse gegründet, damit Arbeitnehmer aus dieser Kasse heraus ihre Ansprüche erhalten. (Abg. Kickl: Wieso brauchen sie jetzt diese Veranlagungserweiterung?) Das ist Fakt, und das können Sie hier nicht schlechtreden! (Beifall bei der SPÖ.)
Sie werden es nicht schaffen, Herr Kollege Kickl, uns den heutigen Tag zu verderben und das schlechtzureden (Zwischenruf des Abg. Grosz) – Kollege Grosz, zu dir komme ich später –, ganz einfach deshalb, weil das, was Sie hier bringen, einfach unglaubwürdig ist, weil wir sehr wohl wissen, dass die Verantwortlichen in der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse sehr behutsam mit den Geldern umgehen, auch was die Veranlagung in der Zukunft betrifft. (Abg. Kickl: Das haben sie in der BAWAG auch gesagt!) – Wir sind jetzt bei der BUAK und nicht bei der BAWAG! (Abg. Riepl: Er verwechselt immer alles!)
Ihre Ausführungen sind einfach unglaubwürdig! Vergleichen wir Ihre Ankündigung, Herr Kickl, vom 29. April, dass 200 000 Polen in den Startlöchern stehen, mit der Realität (Abg. Kickl: 10 000 sind eh schon da, na ist das nichts? Nach ein paar Tagen!): Im ersten Monat, im Mai, 8 700 neue Arbeitskräfte aus acht Staaten. Die Arbeitslosigkeit wurde gesenkt, die Beschäftigung wurde erhöht. Das sind Fakten! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kickl: Erklären Sie uns lieber, wofür Sie diesen Passus hier brauchen!)
Und Sie versuchen, uns von diesem Rednerpult aus Schreckgespenster und falsche Geschichten reinzudrücken.
Noch zwei wichtige Argumente dafür – das muss man auch sagen, bevor Sie wieder irgendetwas Negatives verbreiten –: Fakt ist, seit 1. Mai ist allen Hinweisen aus der Bevölkerung betreffend Unternehmen, wo Lohn- und Sozialdumping vorliegen könnte, von den österreichischen Kontrolleinrichtungen nachgegangen worden, sind diese kontrolliert worden. Das funktioniert! (Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Fakt ist, dass wir aber auch nicht müde werden dürfen und dann, wenn es darum geht, weitere Maßnahmen zu schaffen, wenn wir merken, dass die Trickser und Gauner versuchen, mit unmoralischen Angeboten in Österreich zu Aufträgen zu kommen, weiter an den Schrauben der Kontrolle drehen müssen und weiter an Evaluierungen und Veränderungen arbeiten müssen.
Das ist auch meine Bitte, auch an Sie, an die Freiheitlichen, dass man das gemeinsam diskutiert und im Herbst auch entsprechend evaluiert, wenn dies notwendig ist. Das ist mein Angebot an Sie, und ich hoffe, dass Sie es annehmen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedanke mich bei allen Parteien, die heute dieser Novelle zustimmen werden. Es ist ein guter Tag, wir werden ihn uns durch Ihre Schreckgespenster nicht verderben lassen und das nicht schlechtmachen lassen. Ein Danke an Sozialminister Rudi Hundstorfer für die Einbringung dieser Novelle und ein großes Danke auch an die Bau-Sozialpartner, die da wieder einmal zukunftsweisend und richtig entschieden und gehandelt haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Was ist mit mir?)
BZÖ, ÖVP, SPÖ – super, danke! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Grosz: Du hast gesagt, Grosz, zu dir komme ich noch! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
14.40
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.40
Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wissen Sie, Herr Kickl, wenn man ein Haar in der Suppe finden will, dann findet man fast immer eines. – Nur so viel zu Ihrem Statement. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes setzen wir einen weiteren Schritt gegen Sozialbetrug. Weiters schieben wir Baufirmen, die sich durch Lohn- und Sozialdumping einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, einen Riegel vor. Es wird auch eine Bestimmung zur Zusammenarbeit mit Arbeitsaufsichtsbehörden des Europäischen Wirtschaftsraumes in das Arbeitsinspektionsgesetz und in das Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz aufgenommen.
Ein Schwerpunkt liegt in der Verbesserung der Kontrolle. Welche Kontrollmaßnahmen sind nun geplant?
Es wird eine Baustellendatenbank eingerichtet. Basis sind die Baustellenmeldungen. Hinkünftig können alle zuständigen Behörden auf diese Datenbank zugreifen.
Weiters: Die Klarstellung der Definition der „Spezialbetriebe“ soll eine ungerechtfertigte Flucht aus dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterbinden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist es in Hinkunft untersagt, ihre Ansprüche aus der BUAK an den Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin abzutreten. – Das wurde ja schon erwähnt.
Die Einsichts- und Kontrollbefugnisse der BUAK werden ausgebaut, zum Beispiel durch eine umfassendere Einsicht in Geschäftsunterlagen, durch ein Einsichtsrecht in Lohnunterlagen in deutscher Sprache, durch Auskunftserteilung betreffend Subunternehmen, Überlasserbetriebe und überlassene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Ein weiterer Schwerpunkt, sehr geehrte Damen und Herren, sind organisatorische Änderungen und Vereinheitlichungen im Verfahrensrecht.
Ich bin von einem Mehr an Kontrollen nicht oft begeistert, weil ja meistens durch Kontrollen mehr Verwaltung und Bürokratie entstehen, in diesem Fall aber bin ich für mehr Kontrolle, denn es geht um mehr Fairness für die Baubranche, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch um mehr Fairness für Unternehmerinnen und Unternehmer. Und ich denke, dass wir mit dieser Gesetzesänderung auf jeden Fall dazu beitragen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.43
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.43
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Ich sage es gleich zu Beginn: Wir werden dem vorliegenden Novellierungsentwurf zustimmen.
Ich sehe das etwas anders als Kollege Kickl, auch wenn er in dem einen Punkt recht hat und mit dem Verlangen auf getrennte Abstimmung, was diesen Abänderungsantrag betrifft, meines Erachtens schon auf einen wunden Punkt hinweist, wo ich die Regierungsparteien, die das als Initiativantrag eingebracht haben – Muchitsch, Wöginger –, dringend gebeten hätte – jetzt ist es zu spät! –, solche Sachen entweder im Ausschuss oder jedenfalls noch vor dem Plenum zu besprechen, denn solch einen Fehler kann man sich nicht oft erlauben. Dass man ausgerechnet – ich wiederhole damit das, was Kollege Kickl gesagt hat – die Rating-Agenturen als jene Instanz beiziehen will, die die Beurteilung der Staatsanleihen oder sonstigen Titel, die man da zur Finanzierung beziehungsweise zur Absicherung heranzieht, vornimmt, halte ich wirklich angesichts dessen, was wir in den letzten Tagen hier herinnen diskutiert haben, für ein Problem.
Ich weiß schon, dass die Bauarbeiter-Urlaubskasse vermutlich gar nicht auf die Idee kommt, in spekulative Staatsanleihen (Abg. Kickl: Dann brauchen sie es erst recht nicht!), wie griechische oder portugiesische Staatsanleihen, zu investieren, weil sie sich denkt, mit 30 Prozent können wir einiges herausholen, aber die Formulierung, die da im Abänderungsantrag vorgenommen wurde, macht nicht wirklich einen schlanken Fuß.
Ich glaube auch – und in diesem Sinne appelliere ich an den Herrn Bundesminister, dem, was Kollege Muchitsch vorgeschlagen hat und was Kollegin Fürntrath-Moretti eigentlich im Prinzip auch etwas untermauert hat, näherzutreten –, man muss dieses Gesetz sehr rasch evaluieren. Und ich ersuche Sie dringend, Herr Bundesminister, das auch spätestens im Herbst zu machen. Ich glaube, dass der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist und dass die Kontrollen unter Umständen nach den ersten Monaten, in denen sie ganz offensichtlich sehr intensiv geführt werden und wurden, etwas nachlassen können. Die Intensität, mit der man hier kontrollieren würde, wird im Baubereich sicher nicht über das Jahr hinweg aufrechtzuerhalten sein.
Es sind auch einige Regelungen enthalten, deren Einhaltung sehr kompliziert zu kontrollieren ist – wir haben das schon das letzte Mal gehabt, diese komische Bestimmung im Lohn- und Sozialdumpinggesetz mit dem Grundlohn, es darf nur der Grundlohn kontrolliert werden, et cetera. All das ist sehr anfällig dafür, dass sich Firmen da wunderbare Schlupflöcher suchen und auch sofort auf entsprechende Mängel in der Verwaltung, in der Kontrolle reagieren und versuchen, da ein Einfallstor zu finden.
Im Übrigen bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage 1221 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz 1994 geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichts (1300 d.B.), wird wie folgt abgeändert:
1. In Artikel 1 Ziffer 6 werden nach dem Wort „Arbeitgeber“ die Worte „sowie betriebsnahen Personen oder Angehörigen im Sinne des § 25a Abs. 3 und 4“ eingefügt.
2. Nach Art 1 Z 25 wird folgende Z 25a eingefügt:
„25a. In § 32 Abs. 1 wird die Zahl „2000“ durch die Zahl „5000“ sowie die Zahl „3500“ durch die Zahl „10000“ ersetzt.“
*****
Damit soll – nur ganz grob umrissen – eine Angleichung an das, was einerseits im Gesetz selbst schon formuliert ist beziehungsweise ein Angleichung an die Strafbestimmungen betreffend gleichartige Vergehen im Lohn- und Sozialdumpinggesetz erreicht werden, denn das ist überfällig. (Beifall bei den Grünen.)
14.47
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Sozialausschusses über den Antrag Regierungsvorlage 1221 d.B. Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz 1994 geändert werden (1300 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage 1221 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz 1994 geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichts (1300 d.B.), wird wie folgt abgeändert:
1. In Artikel 1 Ziffer 6 werden nach dem Wort „Arbeitgeber“ die Worte „sowie betriebsnahen Personen oder Angehörigen im Sinne des § 25a Abs. 3 und 4“ eingefügt.
2. Nach Art 1 Z 25 wird folgende Z 25a eingefügt:
„25a. In § 32 Abs. 1 wird die Zahl „2000“ durch die Zahl „5000“ sowie die Zahl „3500“ durch die Zahl „10000“ ersetzt.“
Begründung
Zu 1. Die Klarstellung, dass das Abtretungsverbot von Ansprüchen der ArbeitnehmerInnen auch gegenüber betriebsnahen Personen und deren nahen Angehörigen gegenüber besteht erschwert Umgehungskonstruktionen zu Lasten der ArbeitnehmerInnen.
Zu 2. Da nicht einzusehen ist, warum die Strafdrohung des BUAG niedriger ist als die Strafdrohung betreffend das gleichartige Vergehen im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, sind die Beträge so weit wie möglich anzupassen.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.48
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Um die Bekämpfung von Sozialbetrug zu verbessern ist es auch notwendig, die Kontrollbefugnisse der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse auszubauen.
Die Baustellendatenbank sehe ich ebenfalls positiv. Mit dieser Datenbank soll ein Überblick über die neu beginnenden Baustellen erreicht und eine gezielte und planmäßige Kontrolle in diesem Bereich ermöglicht werden. Wir begrüßen die Errichtung einer Baustellendatenbank und dass anderen Behörden der Zugang dazu ermöglicht wird, was zu besseren Kontrollmöglichkeiten führen wird.
Positiv sehen wir auch das Abtretungsverbot, das Missbrauch verhindern soll und das es Arbeitnehmern künftig untersagt, nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sich ergebende entgeltliche Ansprüche an die Arbeitgeber abzutreten – das ist ja bisher möglich gewesen –, denn mit diesem Entgelt bestreiten die Arbeitnehmer schlussendlich ihren Lebensunterhalt.
Für mehr Fairness sind, denke ich, alle hier im Hohen Haus in diesem Bereich für die Arbeitnehmer, aber natürlich auch für die Unternehmen, für die österreichische Wirtschaft, damit sie wettbewerbsfähig ist.
Wo es jetzt die unterschiedlichen Auffassungen über die Angleichung der Veranlagungsvorschriften für die Bauarbeiter-Urlaubs- und -Abfertigungskasse an jene für die Sozialversicherungsträger gibt, das ist eben so eine Sache. Man sollte da Nägel mit Köpfen machen; ich meine, schauen wir uns einmal bis zum Herbst an, wie das ist. Aber auf jeden Fall sollte eine Vereinheitlichung des Verfahrensrechts in diesem Teil gegeben sein. Auch was die Angleichung des Strafrahmens und so weiter betrifft, bin ich d’accord, dass wir in dieser Richtung einheitlich vorgehen. Auf jeden Fall ist das ein Schritt in die richtige Richtung.
Der andere Punkt ist, dass heute die Rating-Agenturen derart in Misskredit geraten sind. Irgendetwas, um Bewertungen vorzunehmen, muss man natürlich haben, aber das müssen nicht unbedingt Rating-Agenturen auch in diesem Bereich sein. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) – Ja, ich weiß, aber schauen wir uns im Herbst einmal an, wie das ist, und dann kann das Ganze ja geändert werden. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ.)
14.50
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort gemeldet. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
14.50
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Mit dieser Regierungsvorlage wird, natürlich aufbauend auf dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, ein weiterer Schritt in der Materie gesetzt, wobei es um das speziell sensible Baugewerbe geht. Hiermit wird zur Sicherung der zustehenden Löhne für die Dienstnehmer sowie zum Erwerb eines wettbewerbsfairen Gewerbes beigetragen.
Dieses Gesetz bringt aber auch eine bessere Kontrolle mit sich, gerade in diesem sensiblen Bereich, und eine rasche und effektive Bekämpfung des Sozialbetruges. Mit dem Abtretungsverbot – das wurde schon angesprochen – zwischen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber wird gewährleistet, dass die Ansprüche auf das Urlaubsentgelt von der BUAK ausschließlich den Arbeitnehmern zukommen wird. Damit wird rechtliche Sicherheit geschaffen.
Geschätzte Damen und Herren! Das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz ist schon seit seiner Einführung wahrlich ein Jahrhundertgesetz und wird es auch in weiterer Zukunft bleiben, ein Jahrhundertgesetz, das den Bedürfnissen der Bauarbeiter bestens nachkommt, dem Wandel der Zeit und den Herausforderungen der sich rasch ändernden Arbeitswelt gerecht wird und demnach immer wieder einer Evaluierung beziehungsweise dem Wandel unterzogen ist.
In diesem Sinne möchte ich gleichzeitig, Herr Präsident, folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (xx d.B.) betreffend die Regierungsvorlage (1221 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz 1994 geändert werden.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:
1. Art. 1 Z 14 lautet:
„14. § 19 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Abweichend von Abs. 4 darf eine Veranlagung in folgenden Vermögensgegenständen erfolgen:
1. in verzinslichen Wertpapieren, die in Euro von Mitgliedstaaten des EWR begeben wurden, oder
2. in auf Euro lautenden Einlagen bei inländischen Kreditinstituten,
deren Bonität als zweifelsfrei vorhanden erachtet wird. Für die Beurteilung der Bonität können Mindest-Ratings der vom Markt anerkannten Rating-Agenturen herangezogen werden.“ (Abg. Kickl: Und das aus dem Mund der SPÖ!) „Veranlagungen in Aktien und Aktienfonds sind nicht zulässig.“
2. In Art. 4 Z 2 wird in § 25 Abs. 6 erster Satz und in Art. 5 Z 2 wird in § 26 Abs. 6 erster Satz jeweils der Ausdruck „xx.xx.2011“ durch den Ausdruck „1. August 2011“ ersetzt.
3. In Art. 4 Z 2 wird in § 25 Abs. 6 zweiter Satz und in Art. 5 Z 2 wird in § 26 Abs. 6 zweiter Satz jeweils der Ausdruck „Erfassung der gemäß § 97 Abs. 1, 6 und 7“ durch den Ausdruck „Erfassung der Meldungen gemäß § 97 Abs. 1, 6 und 7 ASchG“ ersetzt.“
Begründung
Die Ergänzung zu § 19 Abs. 5 BUAG stellt klar, dass auch die Wertpapiere nach § 19 Abs. 5 Z 1 einer Bonitätsprüfung zu unterziehen sind.
Die übrigen Änderungen betreffen die Korrektur von Redaktionsversehen.
*****
Ich ersuche, diesen Abänderungsantrag zur Abstimmung zu bringen.
Geschätzte Damen und Herren! Es bestätigt sich wieder einmal, dass dieses Gesetz auch mit dieser Novelle ein Jahrhundertgesetz ist und bleibt. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.54
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1221 der Beilagen.
Hierzu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:
Abänderungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen sowie Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Kickl vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung der betroffenen Teile entsprechend der Systematik des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 1 Z 6.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Ruf bei der ÖVP: Blau-grüne Allianz!)
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Weiters gelangen wir zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 14 in der Fassung des Abänderungsantrags der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen.
Wer diesen Abänderungen beitritt, den ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen auf Einführung einer neuen Z 25a in Art. 1.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 4 Z 2 und Art. 5 Z 2.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1202 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (1319 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grosz. Ich erteile ihm das Wort, mache ihn aber darauf aufmerksam, dass ich ihn um Punkt 15 Uhr unterbrechen muss. – Bitte.
14.58
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich kann es kurz machen: Wir werden dem selbstverständlich nicht zustimmen, weil das die Prolongierung des Proporzes, des Postenschachers bei der Nationalbank ist!
Die Nationalbank ist der letzte Sumpf in diesem Land, einer der letzten Sümpfe von Rot und Schwarz, ihren Politoffizieren, der noch nicht trockengelegt ist. Wenn Sie jetzt meinen, den Steuerzahlern Sand in die Augen streuen zu wollen, weil Sie den Generalrat von 14 auf 10 Mitglieder reduzieren, dann hätten Sie den heutigen Tagesordnungspunkt zum Anlass nehmen sollen, darüber zu diskutieren, dass wir die unglaublichen Pensionsprivilegien und die Pensionsrücklagen in der Nationalbank endlich auflösen!
Mehrere Milliarden Euro an Pensionsrücklagen für Privilegien bunkern in der Nationalbank, während auf der anderen Seite diese Bundesregierung, Rot und Schwarz, Sparpakete über alle Österreicherinnen und Österreicher zieht. Da machen wir nicht mit! (Beifall beim BZÖ.)
Selbstverständlich machen wir auch nicht bei dem Bereich mit, der die Finanzmarktaufsicht betrifft, wo die Prüfungskomponente von 4 Millionen auf 8 Millionen € ansteigt, ohne dass uns Rot und Schwarz im Ausschuss und auch hier erklären können, was denn eigentlich die Prüfungen tatsächlich kosten.
Das heißt, Sand in die Augen der Menschen zu streuen. Das ist das Prolongieren des derzeitigen Zustandes, des Unmutes der Menschen gegenüber der Nationalbank. Daher ist es von uns auch nicht zu unterstützen! – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)
14.59
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Grosz, jetzt hätten Sie an sich noch 1 Minute Zeit gehabt. (Abg. Grosz: Sie können gern etwas vorsingen, Herr Präsident! – Weitere Zwischenrufe.)
Ich unterbreche nunmehr die Verhandlung über den Tagesordnungspunkt 16 zur Durchführung einer kurzen Debatte über einen Fristsetzungsantrag.
Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über den Antrag des Abgeordneten Dr. Graf, dem Wissenschaftsausschuss zur Berichterstattung
über den Antrag 1596/A(E) der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftslandprinzip“ eine Frist bis 21. September 2011 zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. Ich erteile es ihm hiemit; 10 Minuten maximale Redezeit. – Bitte.
15.00
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Es geht darum – und das ist ja dem Hohen Haus mit Sicherheit nicht verborgen geblieben –, dass der Universitätsbereich in Österreich eine der Hauptbaustellen ist, wie generell der Bildungsbereich. Hier sind, auch aufgrund der EU-Rechtslage, einige Dinge – unter Anführungszeichen – „eingerissen“, die es derzeit dem Universitätssystem, natürlich auch wieder in Kombination mit der positiven Autonomie, nicht einfach erscheinen lassen, insbesondere die nächsten Jahre zu bewältigen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Neben der aktuellen Debatte aufgrund eines Höchstgerichtsurteils des Verfassungsgerichtshofes, die jetzt die Studiengebühren betrifft – hier wurde ja die bisherige Regelung gekippt –, geht es darum – und es haben sich die Universitäten schon darüber beschwert, dass hier 20 Millionen bis 30 Millionen € pro Jahr verlorengingen –, dass bei dieser Regelung die Koalitionsparteien sich wieder diametral entgegenstehen: Die ÖVP verlangt Studiengebühren; die SPÖ schließt Studiengebühren kategorisch aus.
Dieser letzteren grundsätzlichen Meinung schließen wir Freiheitliche uns an, weil Studiengebühren angesichts dieser Universitätssituation mit Abstand erst das Allerletzte sein können, nach vielen Reformschritten und Verbesserungen, die man zumuten kann. Studiengebühren stellen derzeit ausschließlich Geldbeschaffungsaktionen dar, würden aber nichts für ein effizientes Studium bedeuten, weil das System nicht geändert wird.
Es gilt aber im Rahmen der Finanzierung und des Zustroms insbesondere in den sogenannten Massenfächern beziehungsweise Massenuniversitäten zu beachten, dass es einen ganz deutlichen Zuzug aus dem Ausland gibt. Die Antwort, die darauf in erster Linie immer wieder gesagt wird, dass die Deutschen daran schuld seien, ist nur bedingt richtig. Es gibt nämlich insgesamt 60 000 ausländische Studenten aus der EU, die in Österreich sind, und die Deutschen sind mit Sicherheit ein kleinerer Teil davon, wenngleich dieser in absoluten Zahlen durchaus hoch ist.
Man muss auch sehenden Auges für verschiedene Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland sein: Verkürzung der AHS auf 8 Jahre und somit ein doppelter Maturajahrgang, Aussetzen der Wehrpflicht. Das heißt, hier kommen zusätzliche Belastungen und Ströme von Studenten auf uns zu, und das interessanterweise auch in Studien wie zum Beispiel der Medizin. Sie wissen ja, in Deutschland gibt es den Numerus clausus, das heißt, in Deutschland darf nicht jeder aufgrund seines Matura- oder, wie es dort heißt, Abiturzeugnisses studieren. Bei uns kann man das, und das wird daher – natürlich insbesondere, da bei uns die Unterrichtssprache in der Regel ja Deutsch ist – sehr gerne wahrgenommen.
Das heißt, wir sind hier einem starken Druck ausgesetzt, der es unter Umständen österreichischen Studenten nicht mehr möglich macht, das zu studieren, was sie eigentlich wollen. Das ist für uns Freiheitliche mit Abstand der falsche Zugang! (Beifall bei der FPÖ.) Bei uns soll jeder österreichische Maturant, jede österreichische Maturantin die Möglichkeit bekommen, das zu studieren, was sie wollen.
Daher hat unser Wissenschaftssprecher Martin Graf den Antrag gestellt, das Herkunftslandprinzip zu implementieren. Das Herkunftslandprinzip bedeutet hier auch eine gewisse Bevorzugung – was in der EU teilweise, zum Beispiel im Unternehmensbereich, üblich ist und sich auch durchgesetzt hat –, aber das Herkunftslandprinzip steht eben unter Umständen manchmal mit manchen Grundfreiheiten im Widerspruch. Es kommt jedoch darauf an, was man aus nationalem oder europäischem Interesse regeln will oder nicht!
Die Implementierung eines Herkunftslandprinzips, natürlich zunächst im Wege von Verhandlungen mit unseren europäischen Partnern, aber in letzter Konsequenz selbstverständlich auch mit der – unter Anführungszeichen – „Waffe“ einer rechtlichen Auseinandersetzung beziehungsweise auch der einen oder anderen Veto-Androhung würde es eben erfordern, dass unsere Regierungsvertreter in Brüssel einmal das zeigen, was wir Freiheitliche fordern, nämlich Mumm gegenüber der europäischen Zentralbürokratie! (Beifall bei der FPÖ.)
Im Interesse der österreichischen Studierenden sowie der Gesamtbevölkerung überhaupt wäre es an der Zeit, auch hier – unter Anführungszeichen – „die Muskeln spielen“ zu lassen, denn es ist nicht einzusehen, dass unser Studiensystem, unser Universitätssystem vom Steuergeld insbesondere der Eltern der jetzt Studierenden aufgebaut und erhalten wird, aber die Früchte unseres guten Studiensystems, unseres guten Universitätssystems anderen zukommen sollen. Hier besteht einfach eine Diskrepanz, und hier müssen auch nationale Interessen gewahrt werden! (Beifall bei der FPÖ.)
Anhaltspunkte dafür gibt es; es ist ja nicht so, dass die EU besonders unvernünftig wäre. Die deutsche Wissenschaftsministerin hat gesagt, sie hätte da kein Problem mit Österreich und würde da kein Verfahren gegen Österreich einleiten. Aber es hat auch Gott sei Dank vor Kurzem ein interessantes Erkenntnis, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegeben. Es ist dies die Rechtssache C-73/08, ein Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 13. April 2010.
Da sind interessante Aspekte und Zitate herausgearbeitet, sogar in der Schlussbemerkung vonseiten der Anklage her. Da heißt es seitens der Chefanklägerin:
„Ich habe auf die Bedeutung einer auf Gleichbehandlung beruhenden Freizügigkeit der Studenten für die Entwicklung der Union hingewiesen. Andererseits darf die EU aber auch nicht die sehr realen Probleme ignorieren, die in denjenigen Mitgliedstaaten entstehen können, die viele Studenten aus anderen Mitgliedstaaten aufnehmen.“ – Das ist die Kommission!
Oder: „Meines Erachtens sollten der Gemeinschaftsgesetzgeber und die Mitgliedstaaten über die Anwendung dieser Kriterien auf den Bereich der Freizügigkeit der Studenten zwischen den Mitgliedstaaten nachdenken.“
Das heißt, die obersten Hüter über die Grundrechte und Grundfreiheiten in der EU sehen hier schon einen Handlungsbedarf und dokumentieren das auch. Aber auf unserer Seite gibt es Stillstand!
Im Urteil selbst sind manche Aspekte genannt worden, wo das Grundrecht auf die Freizügigkeit und den freien Zugang durch diese Diskriminierung, die hier möglich wäre, ausgehebelt werden kann. Das gilt zum Beispiel dann – als Beispiel wird das Medizinstudium gebracht –, wenn ein Land wie etwa Österreich nachweisen kann, dass
die gesundheitliche Versorgung in Österreich gefährdet wäre. Wenn wir hier zu viele ausländische Studenten haben, die ein Medizinstudium absolvieren, aber dann wieder in ihr Herkunftsland zurückgehen, dann bleiben zum Schluss zu wenig Ärzte für Österreich übrig. Das heißt, das wäre ein klarer Punkt, wo nationalem Recht der Vorzug zu geben wäre.
Oder es heißt hier auch: „In den Ausgangsverfahren muss diese Untersuchung ... eine Bewertung ermöglichen, wie viele Studierende unter Beachtung der gewünschten Standards für die Ausbildungsqualität höchstens ausgebildet werden können.“
Das heißt, auch ein funktionierendes, qualitätsvolles Bildungssystem an der Universität steht hier zur Diskussion.
Es geht also um zwei Punkte: um die Versorgung des eigenen Landes mit Absolventen von Universitäten und um die Frage, ob der Universitätsbetrieb bei einem Ansturm überhaupt aufrechtzuerhalten ist.
Das heißt, seitens der EU, seitens des Gerichtshofs der EU, seitens der Kommission wird bereits in diese Richtung gedacht. Aber was passiert in Österreich? – Nichts! Wir überlegen nur noch: Wie können wir den Zugang zum Studium in irgendeiner Form beschränken – Zugangsbeschränkungen –, und wie können wir die Studenten schröpfen? – Das ist das Einzige, was Ihnen hier einfällt.
Daher ist es notwendig, diesen Entschließungsantrag, in dem es um das Herkunftslandprinzip geht, möglichst rasch im Wissenschaftsausschuss vorzulegen, damit man auch der Regierung seitens eines mündigen und selbstbewussten Parlamentes die entsprechende Richtung vorgibt, was wir wollen und was nicht, was wir glauben, was für den österreichischen Universitätsstandort richtig ist. Daher wurde diese Fristsetzung beantragt, dass eben bis zum 21. September 2011 der Bericht des Wissenschaftsausschusses vorliegt.
Ich lade Sie zur Debatte ein. Ich glaube, es geht an den österreichischen Universitäten um das Recht der österreichischen Maturanten, die heuer ihre Matura ja hoffentlich – und ich kann allen nur gratulieren – bestanden haben, dass sie alle ihr entsprechendes Studium anfangen können und vor allem bei entsprechender Tüchtigkeit – vielleicht mit dem einen oder anderen Lustsemester, aber doch – ihr Studium abschließen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
15.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit der nunmehr zu Wort kommenden Abgeordneten 5 Minuten beträgt.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.
15.10
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Rede des Kollegen Rosenkranz ist vieles gesagt worden, das ich sehr unterstützen kann, so zum Beispiel das Bekenntnis dazu, dass wir in unserem Land für Bedingungen sorgen sollen und wollen, dass jeder, der studieren will, und jede, die studieren will, das auch tun kann und die entsprechenden Bedingungen vorfindet, dass wir keine finanziellen und sonstigen Hürden errichten wollen, sondern den freien Hochschulzugang. Das unterstütze ich sehr.
Andere Dinge sehe problematischer, differenzierter. Zum Beispiel möchte ich mich ausdrücklich dazu bekennen, dass Internationalität an unseren Hochschulen etwas Positives ist; dass es sinnvoll ist, während des Studiums mit Studierenden aus anderen Ländern und Kulturen Kontakt zu haben, dass das etwas sehr Befruchtendes ist; dass es nach dem Studium gut ist, entsprechende Kontakte geknüpft zu haben; und dass
wir uns bemühen sollten, junge Leute, die aus dem Ausland kommen, um bei uns zu studieren, und sich Qualifikationen auf österreichische Steuerzahlerkosten erwerben, dann auch in unserem Land zu halten.
Wir haben, was das Herkunftslandprinzip betrifft, den Antrag, zu dem wir eine Fristsetzung diskutieren, auch schon im Ausschuss diskutiert. Ich habe dort gesagt – wozu ich natürlich weiterhin stehe –, dass wir einen derartigen Antrag nicht beschließen können, wissend, dass wir mit der Beschlussfassung eines derartigen Antrages, eines derartigen Gesetzes gegen EU-Recht verstoßen würden.
Wir hatten früher, wie gesagt, das Herkunftslandprinzip, das allerdings im Jahr 2005 vom EuGH für rechtswidrig erklärt und daher aufgehoben wurde. Wenn Sie sich heute wieder herstellen und das einfordern, dann fordern Sie eigentlich von der Bundesregierung, dass diese wissentlich Rechtsbruch begeht. Ich finde, das ist schon eine politisch etwas abenteuerliche Aufforderung an die österreichische Bundesregierung, um das einmal etwas harmlos zu sagen.
Grundsätzlich halte ich das Herkunftslandprinzip für eine mögliche Methode. Das ist allerdings nicht machbar, indem wir einfach in Österreich rechtswidrigerweise ein Gesetz beschließen, sondern es müsste auf europäischer Ebene nach einer europäischen Lösung gesucht werden. Da gebe ich Ihnen wiederum recht. Da sehe ich auch mehr Handlungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf, eine entsprechende europäische Lösung auch wirklich herbeizuführen, wobei das Herkunftslandprinzip eine – gute, glaube ich – Möglichkeit wäre.
Allerdings müssten wir als Grundvoraussetzung, um das machen zu können, Änderungen auf europäischer Ebene – im Primärrecht der Europäischen Union – verhandeln, im Primärrecht Reglungen verankern, die einen Ausgleich zwischen großen und kleinen Staaten zulassen, um dann darauf aufsetzend zum Beispiel das Herkunftslandprinzip im österreichischen Parlament beschließen zu können.
Eine derartige Vorgangsweise würde ich selbstverständlich sehr unterstützen, wobei, wie gesagt, das Herkunftslandprinzip aus meiner Sicht eine gute Möglichkeit wäre. Es gäbe auch andere, wie zum Beispiel Ausgleichszahlungen auf gleicher europäischer Rechtsbasis zu verhandeln. Wir haben hier Bündnispartner. Auch Belgien und Frankreich haben ein ähnliches Problem, also stehen wir damit nicht ganz alleine da.
Ich würde mir vom neuen Wissenschaftsminister, der ja bis vor kurzer Zeit Rektor an der Innsbrucker Universität war, also an einer der Universitäten, die von diesem Problem, das es gibt – natürlich: Numerus-clausus-Flüchtlinge aus Deutschland –, besonders betroffen sind, schon erwarten und erhoffen, dass er hier mehr Initiative zeigt als seine Vorgänger – Minister Hahn, Ministerin Karl –, weil er dieses Problem sehr genau kennt.
Der Fristsetzung werden wir nicht zustimmen. Ich sehe – formal gesagt; inhaltlich habe ich es schon begründet – auch keinen Sinn darin, eine Fristsetzung bis 21. September zu beantragen, denn selbst dann, wenn man es wollte, würde es sich nicht mehr ausgehen, diese Regelung, wie im Antrag gefordert, für das kommende Wintersemester durchzusetzen. Wie gesagt, es gelten für mich aber vor allem die inhaltlichen Bedenken in der Vorgangsweise, nicht in der Substanz. (Beifall bei der SPÖ.)
15.15
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Franz zu Wort. – Bitte.
15.15
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Lösung für die Probleme, die wir an den Universitäten haben,
kann nicht die Wiedereinführung des Herkunftslandprinzips sein. Wir haben es schon gehört: Das ist EU-rechtswidrig, und deshalb ist das absolut keine Lösung. Andere Lösungsansätze sehe ich auch als problematisch an. So sind beispielsweise Ausgleichszahlungen aus Deutschland für deutsche Studenten in Österreich leider Gottes derzeit nicht zu erwarten.
Mit dem gestern bekannt gewordenen Höchstgerichtserkenntnis zu Studiengebühren wurde die Husch-Pfusch-Aktion vom September 2008 (Abg. Dr. Graf: Von Hahn!), in der die Studiengebühren von SPÖ, FPÖ und Grünen abgeschafft wurden (Abg. Dr. Rosenkranz: ... die Verordnung von Hahn!), gekippt. Herr Dr. Graf, Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen waren da auch dabei. (Ruf bei der FPÖ: Bei einer Verordnung von Minister ...!), und dieser Gesetzesbeschluss wurde nun eben aufgehoben.
Bemerkenswert ist dabei: Der VfGH stellt die Einhebung der Studiengebühren nicht infrage, aber er sagt, dass der Gesetzesbeschluss zu unpräzise und deshalb verfassungswidrig ist. Wir haben nun dringenden Handlungsbedarf, denn wenn nichts getan wird, gibt es keine Rechtsgrundlage für Studienbeiträge von Studierenden aus Drittstaaten. Es gibt keine Regelung für Langzeitstudenten. Es gibt einen Einnahmenentfall von 35 Millionen €, was für die Universitäten tatsächlich nicht zu verkraften ist. (Abg. Dr. Graf: Frau Kollegin! ... geht’s um die Fristsetzung!)
Herr Sünkel, der Vorsitzende der Universitätenkonferenz, sagt heute in der „Wiener Zeitung“: Das ist die „nächste Ohrfeige für die Unis.“
Nichts zu tun, das geht eindeutig auf Kosten der Studierenden. Wir brauchen einen nationalen Schulterschluss für die Universitäten. Es gilt, die Kräfte zu bündeln und den Hausverstand einzuschalten. Wir müssen mit Ernst an die Sache herangehen. Deshalb laden wir die SPÖ zu konstruktiven Gesprächen ein – gleich noch im Sommer –, um zu beraten, was hier zu geschehen hat, denn wir brauchen dringend eine Lösung.
Doppelte Maturajahrgänge, die Aussetzung der Wehrpflicht bei unseren deutschen Nachbarn, Numerus-clausus-Flüchtlinge: Ja, wir müssen die Studierendenströme lenken – das sagt auch unser Wissenschaftsminister Töchterle –, und dazu gehören auch Studienbeiträge.
Das Thema Studienbeiträge darf nicht tabu sein und muss im europäischen Zusammenhang gesehen werden. So empfiehlt auch die OECD die Angleichung an internationale Standards und die Wiedereinführung der Studienbeiträge. Natürlich müssen diese mit einem effizienten und treffsicheren Studienbeihilfensystem für Studierende mit finanzschwachen Eltern kombiniert werden.
Alle Studien und internationalen Vergleiche zeigen, dass 40 Jahre freier Hochschulzugang nicht zu einer besseren sozialen Durchmischung geführt haben. Das zeigen uns auch die FHs: Dort gibt es keine soziale Selektion, sondern – im Gegenteil – eine bessere soziale Durchmischung. Wir wollen keine finanziellen Hürden, aber wo ist die finanzielle Hürde, wenn die Studienbeiträge durch gute Stipendien abgefedert werden?
Gehen wir es also gemeinsam an! Schaffen wir neue Regelungen! Die Einladung an die SPÖ zu ernsthaften Verhandlungen steht, denn nicht nur die ÖVP, auch die Unis, viele Studierende und ein großer Teil der Bevölkerung sind für die Einhebung von Studienbeiträgen; zudem auch Gabi Burgstaller und Michael Häupl. Wir werden also dieser Fristsetzung nicht stattgeben. (Beifall bei der ÖVP.)
15.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter, Dritter Präsident Dr. Graf zu Wort. – Bitte.
15.19
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber egal, zu welchem wissenschaftlichen Thema wir uns –
seit Jahren! – im Ausschuss, hier im Plenum oder wo auch immer unterhalten, wird die Schallplatte der ÖVP aufgelegt, die da lautet: Zugangsbeschränkungen für österreichische Studierende und Einhebung von Studienbeiträgen.
Das ist Ihr einziges Thema – egal, worum es geht! Das hat man heute wieder ganz deutlich gesehen. Frau Kollegin Anna Franz hat nur zu diesen beiden Themen gesprochen, obwohl es um eine Fristsetzung betreffend Wiedereinführung oder Einführung des Herkunftslandprinzips geht – also etwas ganz anderes!
Also an sich war das eine Themaverfehlung, aber es ist dies jene Schallplatte, die wir ständig hören, und das macht es auch schon leidvoll, in Wissenschaftsdebatten zu gehen. Ich sage Ihnen an diese Adresse auch einmal: Wissenschaftspolitik lediglich über Geldbeschaffungsaktivitäten zu definieren und darüber, wie man seine Landsleute von Universitäten fernhält, ist zu wenig. Das ist einfach zu wenig! (Beifall bei der FPÖ.)
Da gibt es viele, viele, viele andere Themen, die ganz dringend in Angriff zu nehmen sind, und genau das möchte ich an dieser Stelle auch sagen. Es gibt auch sehr viele ÖVP-Vertreter, die für das Herkunftslandprinzip sind, und alle Parteienvertreter sagen, das wäre die Lösung für unser System, sind aber nicht bereit, es umzusetzen.
Wir haben gar nicht gesagt – und das geht auch gar nicht aus diesem Antrag hervor –, dass wir das heute – hier und jetzt! – beschließen wollen, damit es morgen in Kraft ist. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Wir hatten einen Wissenschaftsausschuss, und obwohl in Wirklichkeit alle dafür wären, haben Sie von SPÖ und ÖVP diesen Antrag vertagt, der da lautet: Die Regierung möge eine Regierungsvorlage vorlegen, die das Herkunftslandprinzip verankert – wie immer man das auch definiert, man hat Zeit, das zu verhandeln.
Das heißt: Sie wollen nicht, dass die Regierung oder der zuständige Minister – denn die Vorgänger hatten es nicht gemacht – sich endlich mit Ihren Kollegen und Kolleginnen ins Einvernehmen setzen. Sie haben es ja vertagt, sie wollen gar nicht, dass wir vom nationalen Parlament hergehen und sagen: Herr Minister, machen Sie endlich etwas in diese Richtung! (Beifall bei der FPÖ.)
Das wurde vertagt, und daher wollen wir eine Fristsetzung, damit wir Druck ausüben und die Regierung sich endlich einmal auch über andere Themen den Kopf zerbricht als darüber, wie man Studenten abzockt und wie man schaut, dass möglichst wenige studieren. Das sind die einzigen zwei Themen, die das BZÖ und die ÖVP haben, alles andere interessiert in der Wissenschaftspolitik nicht. (Abg. Mag. Widmann: Habt ihr ein Konzept? Habt ihr ein Konzept?) Oder wollen Sie nicht, dass der Minister endlich einmal in diese Richtung verhandelt?
Das Herkunftslandprinzip ist doch das Einfachste, das es gibt. Man kann es auch anders nennen, und man muss es nicht wieder so einführen, wie es war, denn es bedeutet ja nur, dass wir sicherstellen wollen, dass nur diejenigen in Österreich studieren sollen, die auch in ihrem Heimatland die Berechtigung haben, zu studieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Derzeit können Leute bei uns studieren, die in ihrem Heimatland nicht die Berechtigung haben, zu studieren. Das ist es ja, was wir verhindern wollen, und nur weil wir das verhindern wollen, sagen wir, dass wir möglichst vielen Österreicherinnen und Österreichern – jungen Leuten – nicht die Chance nehmen dürfen.
Dass man das relativ schnell implementieren sollte, zeigt ja auch die demographische Entwicklung in Österreich und in Europa. Wir haben jetzt durch andere Umstände – die Wehrpflichtaussetzung wurde schon genannt und vieles andere mehr – eine Situation, bei der wir jetzt handeln müssen, denn in fünf bis sieben Jahren werden wir ungefähr 25 Prozent weniger 18-Jährige pro Jahrgang haben als noch vor drei Jahren, weil die
Geburten in diesen Jahrgängen nachhaltig um 25 bis zu 30 Prozent zurückgehen. Dann werden wir die Probleme, die wir heute und noch in den nächsten fünf bis sieben Jahren haben, gar nicht mehr haben.
Um nichts anderes geht es, als dass wir Druck ausüben. Weil wir wissen wollen – nicht nur von den Lippenbekenntnissen draußen –, wer für eine derartige Lösung im österreichischen Parlament eintritt, haben wir eine namentliche Abstimmung zu diesem Thema verlangt. Wir wollen wissen, wer bereit ist, Druck auf die Regierung auszuüben, dass man endlich auch Lösungen im Sinne der österreichischen Jugend trifft. (Beifall bei der FPÖ.)
15.25
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.
15.25
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! So einfach ist die Welt von FPÖ und SPÖ. Ich sage schon einmal eines: Das Herkunftslandprinzip ist etwas Wichtiges und Richtiges, und darum werden wir da auch mitgehen. Aber, Herr Kollege Graf, das ist nicht alles in der Wissenschaftspolitik (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf), und wir haben sehr viele Anträge eingebracht, um den Wissenschaftsstandort Österreich konzeptionell auszubauen und Voraussetzungen zu schaffen, um wirklich wieder international reüssieren zu können. (Abg. Dr. Graf: ... 12-Punkte-Plan der FPÖ!)
Sie springen jetzt auf mit einem kleinen Antrag, der in die richtige Richtung, aber viel zu wenig weit geht. Und die SPÖ stellt sich hier heraus und sagt, es sei schon richtig, dass man in Österreich gut studieren könne, aber wie das gemacht werde, solle sich die ÖVP alleine ausmachen – und gibt die notwendige Mehrheit und auch die notwendigen Mittel dafür nicht her.
Das ist einfach eine Sache, die man so nicht diskutieren kann. Wir müssen das umfassender betrachten, und da gebe ich zu bedenken – das war ja auch mein Thema –, dass wir in Österreich bereits 60 000 Studierende aus dem Ausland haben – 60 000! –, und bei den Erstinskribienten sind es auf den öffentlichen Unis bis zu 25 Prozent, von insgesamt 330 000 Studierenden in Österreich. Das sind Quoten, die man einfach nicht mehr handhaben kann. Kollege Graf, einen Teil davon wird das Herkunftslandprinzip abdecken, aber nicht alles.
Wir werden darüber reden müssen, wie es mit Studienbedingungen im internationalen Vergleich ausschaut, wo die Unis gut sind – und da gibt es eben auch Studiengebühren. Ich verstehe schon, dass der Linksblock in diesem Haus – die SPÖ und die FPÖ gemeinsam mit den Grünen – die Studiengebühren abgeschafft hat. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Was hat sie damit erreicht? – Punkt 1: 15 Prozent zahlen noch Studiengebühren. (Abg. Dr. Graf: Ein Drittel! Ein Drittel! Sie sind ja ahnungslos! Ein Drittel zahlt ...!) Punkt zwei: Die Bürokratie ist gewaltig gewachsen.
Ihr angeblichen Entbürokratisierer schafft künstliche Bürokratien. Es gehen zusätzlich Millionen in die Bürokratie, um die Einhebung der Studiengebühren abzuwickeln. (Beifall beim BZÖ.) Das ist Ihr Werk. Ich gratuliere, Kollege Graf von der FPÖ. Und noch etwas – das ist das Entscheidende, das ist überhaupt der Wahnsinn –: Sie lassen die kleinen Leute, die Sie zu vertreten vorgeben (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Graf), die reichen Studierenden an den Unis finanzieren. Genau das ist die Sauerei an dem ganzen System! (Beifall beim BZÖ.)
Wenn Sie sich den Bericht zur sozialen Lage ansehen, dann werden Sie sehen, dass die gehobenen Schichten, reiche Eltern die Kinder studieren lassen und die Arbeiterkinder in der Regel nicht so oft studieren können. (Abg. Dr. Graf: Ich bin ein Arbeiter
kind!) Und dann sagen Sie, die Reichen sollen keine Studiengebühren zahlen. Kollege Graf, ich verstehe die Welt nicht mehr, aber offenbar ist das euer neues System bei den Studiengebühren. (Abg. Dr. Graf: Ich bin ein Arbeiterkind! Und du? Ich bin ein Arbeiterkind! Und was bist du?)
Das heißt: grundsätzlich Ja zum Herkunftslandprinzip. Es ist ein Mosaiksteinchen, aber es löst nicht alle Probleme. Entscheidend wird sein, dass wir die Studiengebühren wieder einführen, und ich freue mich, dass heute der Chef der UNIKO Dr. Sünkel gesagt hat, 500 € wären machbar, wären akzeptabel, wären moderat – in Kombination mit sozialen Studienbeihilfen.
Wenn wir dieses System wieder einführen, dann haben wir auf einen Schlag um rund 160 Millionen € mehr für die Universitäten, die wir dringend brauchen. Ab dem Jahr 2013 brauchen wir sowieso noch mehr, das ist auch bekannt: 250 bis 300 Millionen € extra aus dem Budgettopf, um die Universitäten entsprechend ausstatten zu können, damit sie den Normalbetrieb aufrechterhalten können.
Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs – das schaue ich mir an, wie das umgesetzt wird. Das schaue ich mir wirklich an! Ich vermute wirklich, wie ich es bereits erläutert habe, dass sich die SPÖ zurücklehnen und den Februar verstreichen lassen wird. Dann sind die Studien komplett weg, und wir haben das absolute Chaos in der Unilandschaft hier in Österreich. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Die Verantwortung dafür tragen Sie von der SPÖ, Sie von der FPÖ und auch Sie von den Grünen, die sich gegen eine sachpolitische Lösung einfach wehren. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es ist und bleibt ein Husch-Pfusch, was Sie gemacht haben, und den gilt es nicht zu verlängern. Man kann ein Flickwerk durch Flicken nicht reparieren. Man muss es abschaffen und neu begründen, das heißt, Studiengebühren einführen. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Wir vom BZÖ gehen noch einen Schritt weiter. Kollege Neubauer, wir wollen, dass insbesondere die Österreicher bei guten Studienplätzen bevorzugt werden. Das geht, indem man eine Einschreibgebühr von 5 000 €, die auch international üblich ist, einführt und die österreichischen Studenten sie in Form des Unibonus zurückbekommen. Das wäre etwas Gescheites, denn die Quotenregelung, mit der wir inzwischen 20 Prozent der Mediziner für Deutschland ausbilden, ist mit Sicherheit nicht die Zukunft.
Letztlich wird man sich vor einer ordentlichen Studienplatzfinanzierung – im Zusammenhang mit Kontingentierung und Ausnahmeregelungen – nicht drücken können. In Summe herrscht hier das Chaos. (Abg. Dr. Graf: Chaos! Du hast ja ...!) Sie wollen etwas tun, Sie erzählen den Menschen draußen Märchen über eine Unipolitik. Sie machen nichts. Sie geben keine Mittel her. Sie schaffen keine Regulative. Sie lassen die Studenten mit dieser Chaospolitik in Stich. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Graf: Du hast ja keine Ahnung, was ein Chaos ist!)
15.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald gelangt nun zu Wort. – Bitte.
15.30
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich kann den Abgeordneten Graf von seinen Motiven her verstehen. Es gibt genug Anlass, das zu verlangen, nur die Methode halte ich für falsch. Ich kann mich gut erinnern – es war, glaube ich, Mitte der neunziger Jahre –, als man auf die Idee kam, das Herkunftslandprinzip in Österreich einzuführen. Es war noch unter Sektionschef Höllinger, und man hat ihn gewarnt, dass das dem EU-Gleichheitsgrundsatz widerspricht, und er hat augenzwinkernd geantwortet: Wir warten so lange, bis jemand klagt!
Bis jemand klagte, glaube ich, hat es acht Jahre gedauert. Wenn ich mich nicht irre, war es eine finnische Studentin. Die hat Recht bekommen, und 2005 ist das Urteil gesprochen worden. Österreich wurde nach EU-Recht durchaus stimmig verurteilt, und man hat gesagt: Bitte sucht euch eine andere Lösung, um dieses Problems Herr zu werden! – oder Frau zu werden, wenn Sie so wollen.
Das gleiche Ministerium, aber immer andere Minister haben das vor sich hergeschoben wie eine heiße Kartoffel. Ich kann mich erinnern, wir haben Hahn gebeten, etwas zu tun. Es wurden Gespräche geführt – bilateral, amikal, anekdotisch –, aber es waren nie Verhandlungen. Man hat es der Ministerin Gehrer vorher gesagt, man hat es der Ministerin Karl gesagt. Es wurde weiter gesprochen, aber nie wirklich verhandelt.
Es gibt Modelle in Europa, wie zum Beispiel in Skandinavien, wo alle Staaten einen bestimmten Prozentsatz des Bildungsbudgets in einen Topf geben, und der wird dann dorthin ausgeschüttet, wo die höchste Imbalance in den Studierendenströmen ist. Das ist aber nur ein Bruchteil der wahren Studierendenkosten, man müsste eine bessere Lösung finden.
Auch bei der Quotenregelung – ich mache das Ministerium nochmals aufmerksam – wurde uns nur gestundet, dieses Urteil zu vollziehen oder auszusprechen. Wir haben, glaube ich, noch ein Jahr Zeit. Nichts ist geschehen! Mir hat noch niemand gesagt, dass da etwas Konkretes geschehen ist. Also die Verantwortung der Regierung ist da und Eile ist vonnöten.
Aber was mich massiv ärgert, ist, dass hier herinnen Sachen behauptet werden können – es dreht sich um Wissenschaft –, die einfach nicht stimmen. Der VfGH hat ein Gesetz aufgehoben, aber er hat ein Studiengesetz aufgehoben, das älter ist als die Abschaffung der Studiengebühren.
Es hängt zusammen mit Studiengebühren, Studiengesetz und Studienbeihilfen. Die hat man früher in Zusammenhang mit Überschreitungszeiten vergeben. Während des Studiums hat es Studienabschnitte gegeben, und nach Studienabschnitten konnte man ein oder zwei Toleranzsemester überziehen. Das war schon vorher so, vor diesem September-Beschluss, den alle kritisieren. Man hat übersehen, dass eine Bologna-Architektur eingeführt wurde, die keine Studienabschnitte mehr kennt. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Daher gibt es auch keine Toleranzsemester pro Studienabschnitt, sondern höchstens pro Bakkalaureat. Das hat die Regierung übersehen, und dann – wenn Sie so wollen, weil ich bin ja sehr freundlich – haben wir dieses Versehen wiederholt. Das kann man sagen, aber angefangen hat es bei Ihnen.
Und noch etwas: Es hat sich an der sozialen Balance überhaupt nichts geändert. Es studieren, verglichen mit der Situation vor vierzig Jahren, ein Drittel mehr Frauen.
Noch eine Sache: Nehmen wir die Statistik schon als Wissenschaftsinstrument! Wenn heutzutage die Zahl der Arbeiterkinder abnimmt, hat es nichts mit dem freien Zugang zu tun, sondern das ist einfach deshalb so, weil heutzutage der Prozentsatz der Arbeiter an der Bevölkerung Österreichs nicht mehr derselbe ist wie vor 40 Jahren. Das muss man dazusagen, alles andere ist nämlich wirklich falsch.
Und wenn ich zu den Studiengebühren höre: Seid so nett, macht sie, wir werden dann alles abfedern!, dann muss ich sagen: Wissen Sie, wenn man nach internationalen, nach europäischen Maßstäben nur auf einen EU-Schnitt der BeihilfenbezieherInnen und der Höhe der Stipendien kommen will, kostet das doppelt so viel wie die Universitäten durch Studiengebühren einnehmen. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Rosenkranz.)
Wenn Sie mir weismachen wollen, dass die Regierung dazu bereit ist – die vor jedem weiteren Euro an die Unis panische Ängste entwickelt –, dann fress’ ich den sprich
wörtlichen Besen, und mir würde lieber sein, die anderen würden ihn schlucken. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
15.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen, dem Wissenschaftsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1596/A(E) der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftslandprinzip“ eine Frist bis 21. September 2011 zu setzen.
Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.
Ich gehe daher folgendermaßen vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen Stimmzettel. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten die für den Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen. Sie haben die Information, dass es immer wieder zum Verkleben zweier Zettel kommt und daher manches Mal Irritation entsteht.
Ich ersuche nunmehr den Schriftführer, Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Jakob Auer wird ihn später ablösen. – Bitte.
*****
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenauszählung vornehmen.
Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.
*****
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 15.39 Uhr unterbrochen und um 15.45 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:
Abgegebene Stimmen: 155, davon „Ja“-Stimmen: 43, „Nein“-Stimmen: 112.
Der Fristsetzungsantrag ist somit abgelehnt.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Belakowitsch-Jenewein;
Deimek, Dolinschek, Doppler;
Gartelgruber, Gradauer, Graf;
Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Haubner Ursula, Herbert, Hofer, Huber;
Jannach, Jury;
Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kunasek;
Lausch, Linder, List;
Markowitz, Mühlberghuber;
Neubauer;
Petzner, Podgorschek;
Riemer, Rosenkranz;
Scheibner, Schenk, Spadiut, Stadler, Stefan, Strutz;
Tadler;
Unterreiner;
Vock;
Widmann, Windholz, Winter;
Zanger.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Ablinger, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;
Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier, Brosz, Brunner, Buchmayr;
Cap, Csörgits;
Donabauer, Donnerbauer, Durchschlag;
Eßl;
Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;
Gahr, Gartlehner, Gaßner, Glaser, Grillitsch, Grünewald;
Haberzettl, Hakl Karin, Hammer, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;
Ikrath;
Jarolim;
Kaipel, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Kogler, Königsberger-Ludwig, Kopf, Korun, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;
Lapp, Lettenbichler, Lichtenecker, Lipitsch, Lohfeyer, Lopatka, Lueger;
Maier Ferdinand, Matznetter, Mayer Peter, Moser, Muchitsch, Musiol, Muttonen;
Oberhauser, Obernosterer, Öllinger;
Pendl, Pirklhuber, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;
Rädler, Rasinger, Rauch-Kallat, Riepl, Rudas;
Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Schönpass, Schultes, Schüssel, Schwentner, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber, Steibl, Steindl, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;
Van der Bellen;
Walser, Weninger, Windbüchler-Souschill, Wittmann, Wöginger, Wurm;
Zinggl.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über den Punkt 16 der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. Ich mache darauf aufmerksam, dass nur noch drei Wortmeldungen bis zur nächsten Abstimmung vorliegen. – Bitte.
15.46
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Kollege Grosz hat vorher in einem Stil, den ich als „Outlaw-Stil“ bezeichne, seinen Finger auf eine Wunde gelegt, die wir alle kennen. Natürlich ist es so, dass mit dem Thema „OeNB-Privilegien“ Emotionen verbunden sind, ich weiß das auch aus der Kreditwirtschaft. Da gibt es viele Menschen, die im Wettbewerb täglich hart arbeiten und die für die Altlasten in der Nationalbank nicht viel Verständnis haben.
Auf der anderen Seite – und das gilt es schon zu sagen – gibt es natürlich Verträge, die einzuhalten sind. Pacta sunt servanda: Darauf beruht unser Rechtsstaat, und daher kann man es sich auch nicht so einfach machen wie es Kollege Grosz tut, nämlich nur Kritik zu üben – wie das in seiner Partei allzu häufig üblich ist –, ohne Lösungsansätze zu bringen.
Wir sollten uns nun aber wieder dem Gesetz zuwenden, das heute zur Verhandlung steht. Was wir heute beschließen werden, ist etwas sehr Vernünftiges, nämlich die Übernahme von 100 Prozent der Nationalbank in das Eigentum der Republik. Das entspricht einem Standard, der international üblich ist: dass Zentralbanken mehrheitlich im staatlichen Eigentum stehen oder Institutionen sind, die ganz im staatlichen Eigentum stehen.
Das ist vor allem deshalb wichtig und notwendig, weil die Zentralbanken zunehmend einen Teil der Bankenaufsicht bilden. Aufgrund der Expertise, die dort konzentriert ist, ist der Trend schon vor der Finanzkrise in diese Richtung gegangen und wurde jetzt durch das neue europäische Aufsichtssystem noch verstärkt. Da ist es keine gute Optik und keine gute Governance, wenn in dieser Bank auch zum Teil jene Finanzunternehmen in der Eigentümerstruktur vertreten sind, die beaufsichtigt werden – wie das in Österreich, historisch gewachsen, der Fall war.
Deshalb ist es ein konsequenter Schritt, unter diesen Bedingungen die Nationalbank zu 100 Prozent zu verstaatlichen, und es ist verdienstvoll, dass man auch gleich damit be
gonnen hat – Kollege Grosz, bitte zuhören! –, beim Generalrat Einsparungen vorzunehmen, indem man ihn reduziert hat. Da sieht man den guten Willen. Allerdings müssen wir, wie gesagt, schon zur Kenntnis nehmen, dass es auch Verträge gibt, die man nicht mit einem Federstrich ändern kann, und das ist im Prinzip gut so, weil das ein rechtsstaatliches Prinzip ist. (Beifall bei der ÖVP.)
15.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.
15.49
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Nun, bei diesem Gesetz haben wir im Ausschuss ausführlich darauf hingewiesen, warum wir zustimmen und auch gerne zustimmen: weil es ja auch letztlich die Konsequenz der Umgestaltung der Oesterreichischen Nationalbank ist, was die Eigentümerstruktur betrifft.
Darauf will ich aber noch einmal kurz eingehen: Es war höchst an der Zeit, dass die privaten Banken keine Eigentumsanteile mehr an der Oesterreichischen Nationalbank halten. Wir waren da ja ein gewisses Unikum. In vielen europäischen Ländern ist das nicht so und auch nie so gewesen.
Ich glaube, jetzt gibt es nur mehr Italien im Wesentlichen, und ob man sich in währungs- und finanzpolitischen Fragen gerade daran orientieren muss, ist ja ohnehin eine andere Frage.
Ich glaube, dass die Nationalbank jetzt ihre Aufgaben, auch in Abstimmung mit der FMA, so erfüllt, wie sie es nun machen kann. Das kann man natürlich auch noch einer gewissen Evaluierung unterziehen. Alles ist ja nicht paletti. Es funktioniert allerdings besser als vor ein paar Jahren. Auch das ist im Übrigen die Folge der Ergebnisse des Banken-Untersuchungsausschusses, dass wir hier ein paar Richtigstellungen vorgenommen haben, auch hier im hohen Haus.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit nur noch etwas abschließend bemerken, weil es am ehesten zu diesem Tagesordnungspunkt passt. Es betrifft die Rolle der Oesterreichischen Nationalbank in der EZB. Die aktuellen Themenhintergründe sind ja bekannt. Ich glaube, es ist höchste Zeit – und bei Portugal hat man es jetzt ja so gemacht –, dass die EZB sich aus dieser Selbstgefangenschaft befreit und ausdrücklich, im internen Statut womöglich, noch darauf verweist, dass die EZB bei Papieren, die sie entgegennimmt, eine Selbstbeurteilung vornimmt und selbst darüber entscheidet, welche Staatsanleihen jetzt noch akzeptiert werden oder nicht. Das ist letztlich wieder für die Refinanzierung der Banken in allen Ländern, die dem Euro-Raum angehören, geradezu ausschlaggebend. Das mag zwar aus anderer Perspektive kritisiert werden, aber es ist immer noch besser, als sich dem Diktat der amerikanischen Rating-Agenturen auszuliefern, und in diesem Zusammenhang ist es natürlich vernünftig. Wir haben nachgeschaut, die Forderung existiert seit Jahren. Es könnte sie vielleicht schon geben, wenn es eine europäische Rating-Agentur gäbe.
Der Zusammenhang ist aber ohnehin der, dass unseres Erachtens hier viel zu viel darauf Wert gelegt wird, was bestimmte Akteure in und rund um die Finanzmärkte hier von sich geben. Die Frage mit den Rating-Agenturen ist ja eigentlich ein perverses Doppelpassspiel mit denen, die Kapital haben, um zu spekulieren. Es ist ja völlig klar, wie das geht: Die, die Kapital haben, haben noch einen halbwegs passablen Kurs. Das Opfer ist ausgesucht, um einen guten Preis kann man noch abstoßen, es kommt die Rating-Agentur. Das gehört ja längst untersucht, ob die sich nicht vorher abgesprochen haben.
Die Spekulation ist nicht irgendetwas, was nur bösartig vom Himmel fällt. Es ist ja kein Zufall, dass nicht gegen Berlin und deutsche Staatsanleihen spekuliert wird, sondern
gegen Athen und griechische Staatsanleihen. Das ist schon klar, trotzdem sind das Brandbeschleunigervorgänge.
Im nächsten Schritt ist klar was passiert: Wenn die Kurse fallen, die Zinsen implizit steigen, so bringen sie sie auf dem Markt, im Primärhandel, auch nicht mehr an. Jetzt könnten die Betreffenden hergehen und es zurückkaufen – da haben sie schon eine schöne Gewinnmarge – und dann auf den Steuerzahler warten. Wir stehen ja parat. Wir beschließen das ja laufend, ohne dass wir zwingend die Privatgläubiger hineinnehmen, deshalb ist das für die Zukunft so wichtig, auch im künftigen ESM, dem Stabilisierungsmechanismus. Das gehört ja zu unseren Bedingungen.
Sie hören uns ja jetzt schon seit Wochen hier reden. Das sollte man nicht unterschätzen, was das für eine prophylaktische Wirkung erzeugen könnte. Wenn wir diese Spekulationswelle hintanhalten würden, dann könnten wir uns wirklich dem zuwenden, was Sie als die primäre Ursache der Krise sehen, von mir aus der Schuldenproblematik. Aber das, was da passiert, sind ja Anlassfälle, die dazu genützt werden, dass alles nur zur Explosion getrieben wird.
Zu wessen Nutzen? – Da stecken die Rating-Agenturen mit drin in diesem Interessenskartell. Und ich glaube, dass die EZB und damit auch die Haltung der österreichischen Notenbank hier eine emanzipatorischere sein soll, weil wir wissen, dass die EZB ja ein eigenes Statut hat, bei dem nur auf Preisstabilität geschaut wird. Das ist ja auch immer umstritten.
Ich sage Ihnen nur: Die USA würden sich das nie gefallen lassen, was hier in Europa passiert, niemals. Was Sie aber auslösen – und je mehr man liest und je mehr man darüber nachdenkt, wird einem das klar –, ist die Schwächung des Euro. Er soll nicht zur Leitwährung werden. Ein Dollar hätte es sich eigentlich weltweit aufgrund der ökonomischen Kerndaten schon längst verspielt. Das ganze Gebilde konnte ja am Schluss nur mehr wegen der militärischen Übermacht der USA aufrechterhalten werden. Um diese Auseinandersetzung geht es. Deshalb – und da gebe ich Ihnen ein Letztes mit – wäre es so wichtig und vernünftig, ohne Vorurteile einmal darauf zu schauen, was europäische Staatsanleihen machen könnten – nicht beliebig hoch, damit niemand Interesse hat, selber zu sparen, sondern in einem bestimmten Ausmaß –, die voll gesichert sind. Und alles, was darüber hinaus ist, ist nicht gesichert. Das unterliegt aber dem freien Markt, und dafür müssen die privaten Gläubiger, wenn sie für das Risiko Zinsen kassieren, am Schluss dann aber haften.
Die Eurobonds wären die Gesicherten, und was darüber hinaus geht, muss der Staat selber an Anleihen begeben. Das kann wunderbar funktionieren. Das ist ein Vorschlag, der unter den Ökonomen immer mehr Anhänger gewinnt und den letztlich der Vorsitzende der Euro-Gruppe, Jean Claude Juncker, vertritt, und deshalb haben wir ihm einen Brief geschrieben. Wir im österreichischen Parlament wollen für Europa genau diese Lösung erwirken.
So werden wir vorgehen. Sie haben es vielleicht noch nicht verstanden. Wenn es dann um die Zweidrittelmehrheit geht, werden Sie vielleicht auch nachgedacht haben. (Beifall bei den Grünen.)
15.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort wird von der Frau Berichterstatterin keines gewünscht.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1202 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1212 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2011 – AbgÄG 2011), über den
Antrag 1333/A(E) der Abgeordneten Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an den Österreichischen Zivilinvalidenverband sowie über den
Antrag 1500/A(E) der Abgeordneten Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absetzbarkeit von Spenden an die Freiwillige Feuerwehr (1320 d.B.)
18. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1320/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für Tier- und Umweltschutz (1321 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1421/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend: „JA zum Leben“ konsequent stärken – Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf Lebensschutzorganisationen (1322 d.B.)
20. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1513/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Spekulation mit Spendengeldern (1323 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 bis 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.
15.58
Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Die verschiedenen Vorlagen sind aus unserer Sicht
unterschiedlich zu beurteilen. Es gibt durchaus Berechnungen, die für uns nicht nachvollziehbar sind und auch nicht unbedingt glaubhaft.
Vorgesehen ist, dass es im Jahre 2012 Einnahmenausfälle von 45 Millionen € geben wird und 2013 solche von 95 Millionen €. Das kann man jetzt glauben oder auch nicht. Es gibt da negative Beispiele, zum Beispiel die Tabaksteuer. Da wurden noch für 2011 Mehreinnahmen von rund 100 Millionen € prognostiziert, und jetzt, nach den ersten vier Monaten, liegen wir um 26 Prozent zurück, das sind 127 Millionen €. Daher sind wir vorsichtig, was die Schätzungen bei diesen Zahlen anbelangt.
Aber ich möchte auch nicht verhehlen, dass durchaus positive Veränderungen vonstattengehen, zum Beispiel betreffend das Flugabgabengesetz. Zum Beispiel: Die Abgabenpflicht für Fluggeräte über 2 Tonnen wird ausgenommen. Oder: Bei der Bundesabgabenordnung wurden jetzt Berufungszinsen eingeführt. Das heißt, wenn jetzt jemand gegen einen Bescheid des Finanzamtes berufen hat und das Geld länger beim Staat bleibt, dann bekommt er, wenn er Recht bekommt, die Zinsen zurück. Das ist durchaus in unserem Sinne.
Auch was die Spendenabsetzbarkeit anbelangt ist es, glaube ich, unbestritten, dass die Erweiterungen auf Artenschutzvereine, Umwelt- und Naturvereine, Tierheime und auch für die Freiwilligen Feuerwehren und vor allem auch der Antrag unseres Kollegen Linder, dass auch der Österreichische Zivilinvalidenverband da inkludiert wird, absolut positiv zu beurteilen sind.
Was ich weniger positiv finde, das ist, dass unser Antrag nicht durchgeht beziehungsweise von den Regierungsparteien nicht goutiert wird. Die Kollegin Tamandl hat ja im Ausschuss gesagt: Na, da geht es darum, dass wir den Vereinen die Veranlagungen von Geld verbieten! Zum Beispiel haben wir da in Oberösterreich ein sehr negatives Beispiel gehabt. Die Katholische Jungschar hat Geld aus der Dreikönigsaktion in Immobilieneinzelaktien veranlagt. Und da wollen wir, dass diese Veranlagungen verboten werden und nicht mehr möglich sind.
Es gibt – das ist richtig – Rechnungsprüfer, die das natürlich aufdecken können, aber es wäre besser, wenn wir im Vorfeld gar nicht einmal die Vereine in Versuchung führen, wenn das von Vornherein untersagt ist. Daher wäre es aus unserer Sicht besser, wenn wir für unseren Antrag Zustimmung bekommen könnten. Wir werden daher in zweiter Lesung unterschiedlich zustimmen, teilweise unsere Zustimmung geben und beim Rest nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
16.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. – Bitte.
16.01
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur ein paar Worte zum Abgabenänderungsgesetz, weil dieses Gesetz mit diesem sehr technischen Titel doch eine Reihe von wichtigen Erleichterungen für den Steuerzahler vorsieht. Das ist kein großer Wurf, aber eine ganz wichtige Erleichterung für jene, die davon betroffen sind.
Ich nenne an erster Stelle, weil das für den Wirtschaftsstandort Österreich unglaublich wichtig ist, die Neuregelung der Steuerfreiheit von Montageentgelten. Das ist ein ganz wichtiges Thema, weil – und das ist menschlich –, die Mobilitätsbereitschaft für Auslandseinsätze, wie wir wissen, von den finanziellen Anreizen abhängt, die es dafür gibt. Das ist ein Faktum.
Jetzt hat uns der Verfassungsgerichtshof die ursprüngliche Regelung aufgehoben. Wir haben dann ungefähr vor einem Jahr die Übergangsregelung für die Jahre 2011 und
2012 beschlossen. Damals haben wir mit einem Entschließungsantrag festgelegt, dass wir eine Dauerregelung brauchen. Wir haben jetzt diese Dauerregelung. Sie sieht vor, dass 60 Prozent der Montageentgelte dann steuerfrei sind, maximal bis zur Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung, wenn der Einsatzort mindestens 400 Kilometer entfernt ist. Eine Dauerregelung, die, wie ich meine, ganz wichtig ist.
Wir haben eine Reihe von Exportfirmen. Wir sagen hier ständig im Plenum: Unsere Wirtschaft lebt von Export! 60 Prozent unserer Wertschöpfung ist eigentlich vom Waren- und Dienstleistungsexport, und daher ist es wahnsinnig wichtig, dass wir hier auch finanzielle Anreize haben, dass unsere Arbeitnehmer auch bereit sind, über tausende Kilometer im Ausland auf Montage zu fahren. Das ist ganz wichtig.
Ein zweiter Punkt, den ich erwähnen möchte, ist für alle, die Kirchenbeiträge zahlen – solche Menschen soll es ja auch noch geben – wichtig. Da wird die Grenze von 200 € auf 400 € verdoppelt. Die Spendenabsetzbarkeit wurde bereits erwähnt, nun auch für Freiwillige Feuerwehren, Tierheime, Umweltschutzorganisationen. Ich glaube, es ist sehr, sehr wichtig, auch Anreize zu setzen, um die Spendenbereitschaft auch in diese Richtung zu lenken.
Ich freue mich auch, dass das Neugründungs-Förderungsgesetz für Unternehmer entsprechend flexibilisiert wird. Das sind also lauter Dinge, bei denen man sagen muss, es wurde eigentlich durch die Erfahrungen in der Verwaltungspraxis, zum Teil auch durch höchstgerichtliche Urteile, wie bei der Montagezulage, einfach notwendig, hier einen gewisse Anpassung im Steuerrecht durchzuführen. Also insgesamt kein großer Wurf, aber ganz wichtige Neuerungen für jene, die davon betroffen sind.
Ich erwähne auch noch die Wertpapier-KESt. Die Wertpapier-KESt hätte nicht zuletzt sowieso aufgrund der höchstrichterlichen Entscheidung verschoben werden müssen, und zwar vom Inkrafttreten am 1. Oktober 2011 auf den 1. April 2012.
Ich freue mich auch, sagen zu können, ich habe mich mit meinem Koalitionspartner, mit dem Kollegen Krainer, heute zusammengesetzt, und wir werden uns über den Sommer mit Experten der Banken zusammensetzen und werden schauen, ob man nicht überhaupt die ganze Einhebungstechnik, die wirklich ein unglaublicher Verwaltungsaufwand für die Banken ist, ein bisschen erleichtern könnte. Aber da wollen wir mit jenen Leuten reden, die täglich an der Front stehen und das auch tagtäglich administrieren müssen.
Ich kündige an: Wenn uns das gelingt, werden wir im Herbst neuerlich einen Vorschlag machen, wie man die Einhebung der Wertpapier-KESt vielleicht vereinfachen könnte, um den Banken da die Arbeit doch ein bisschen zu erleichtern. In diesem Sinne: Ein freudiges Ja zu diesem Gesetz! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler gelangt nun zu Wort. – Bitte.
16.04
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Jetzt kann ich die Begrüßung der Frau Bundesministerin und des Herrn Staatssekretär nachholen. – Das ist ein Paket, das, wie der Vorredner gesagt hat, ziemlich viele Kleinigkeiten beinhaltet. Deshalb will ich mich überhaupt nur auf ganz wenige Punkte konzentrieren.
Ich glaube, man sollte anerkennen, auch wenn wir das Gesetz in dritter Lesung ablehnen, dass es durchaus beachtenswerte Verbesserungen im Bereich der EPUs gibt, der Einpersonenunternehmen, im Rahmen der Änderungen im Neugründungs-Förderungsgesetz. (Zwischenruf des Abg. Kopf.) Das ist durchaus anerkennenswert.
Es freut uns natürlich, wenn auf diese Gruppe mehr Rücksicht genommen wird oder wenn da wenigstens irgendwann wieder einmal etwas passiert. Es ist klar, dass wir diesem Bereich zunehmend mehr Aufmerksamkeit schenken sollten, weil er ja selbst auch immer größer und, wie ich meine, wichtiger wird. Und da geht es ja darum, die Chancen und die Expansionsmöglichkeiten für diese Klein- und Kleinstunternehmen, Einpersonenunternehmen in diesem Fall, zu ermöglichen und zu verbessern.
Ein ganz anderer Punkt ist die erwähnte Spendenabsetzbarkeit. Aber ich bleibe jetzt nicht bei der Kirchensteuer stehen, sondern gehe auf einen Punkt ein, der Sie nicht überraschen wird, Frau Bundesministerin, meine Herren von der ÖVP. (Abg. Silhavy: Damen!) – Ja, eine Dame ist auch noch da. (Ruf bei der SPÖ: Mehrere Damen!) – Danke für die Korrektur. Ja, ich habe jetzt nur in die ersten drei Reihen geschaut.
Es geht ja hier um die Frage der aufzunehmenden Organisationen, die sozusagen aus dem Gesetz heraus schon normiert werden. Aber nicht nur das ist der Punkt. Man kann da unterschiedlicher Meinung sein. So sind die Grünen dafür, dass es auch für den Bereich der Tierschutzorganisationen, wenn man schon die Spendenabsetzbarkeit hat, zu einer Ausweitung des Zugangs zu dieser Spendenabsetzbarkeit kommt.
Es geht aber auch noch um eine rechtssystematische Frage, und da weiß ich mich mit Sicherheit nicht alleine. Im Bereich der Umweltorganisationen haben wir jetzt, je nach Blickwinkel – Gott sei Dank, sage ich –, erreicht, dass das sehr umfassend geregelt wird. Das ist aber nicht so bei den Tierschutzorganisationen. Da wird nämlich unterschieden zwischen jenen, die im quasi besonders praktischen Tierschutz tätig sind – oder wie auch immer die Befürworter dieser Regelung das argumentieren mögen –, die hier bevorzugt werden, und jenen, die im qualifizierten Tierschutz tätig sind, wo es um weitreichendere Aktivitäten geht, und die ausgeschlossen werden.
Um die angekündigte Kürze einzuhalten, werde ich mich gleich unserem Abänderungsantrag zuwenden, den ich hier jetzt einbringe und vorlese, weil er das auch definitorisch fasst, was mit qualifizierten Tierschutz gemeint ist.
Ich bringe folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Mag. Kogler, Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage 1212 der Beilagen wird wie folgt geändert:
In Artikel 2 Z 2 lautet § 4a Abs. 2 Z 3 lit. e wie folgt:
„Qualifizierter Tierschutz. Unter qualifiziertem Tierschutz sind neben dem Betrieb von Tierheimen auch die folgenden Aktivitäten zu verstehen:
der Betrieb von Wildtier-Auffangstationen, die behördengemäß als Zoo geführt werden, wenn diese von gemeinnützigen Organisationen betrieben werden und weder Tiere nachzüchten noch an Zuchtprogrammen teilnehmen;
Tierschutzorganisationen, die Projekte und Kampagnen für hilfsbedürftige Tiere, auch in Not- und Katastrophenfällen, im Inland oder auch im Ausland durchführen oder andere Organisationen beauftragen, diese in ihrem Namen durchzuführen; dies gilt insbesondere in den Bereichen herrenlose Tiere, Wildtiere, Labortiere und in Fällen von verwahrlosten oder aber auch beschlagnahmten Tieren;
Organisationen, die die artgerechte Tierhaltung fördern und unterstützen.“
*****
Das ist das Ende des Antrages und das Ende meiner Rede. (Beifall bei den Grünen.)
16.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Brunner, Freundinnen und Freunde
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1212 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2011 – AbgÄG 2011), über den Antrag 1333/A(E) der Abgeordneten Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an den Österreichischen Zivilinvalidenverband sowie über den Antrag 1500/A(E) der Abgeordneten Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absetzbarkeit von Spenden an die Freiwillige Feuerwehr (1320 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage (1212 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2011 – AbgÄG 2011), in der Fassung des Berichts des Finanzausschusses (1320 d.B.) wird wie folgt geändert:
In Artikel 2 Ziffer 2 lautet § 4a Abs. 2 Z.3 lit. e wie folgt:
"Qualifizierter Tierschutz. Unter qualifiziertem Tierschutz sind neben dem Betrieb von Tierheimen auch die folgenden Aktivitäten zu verstehen:
der Betrieb von Wildtier-Auffangstationen, die behördengemäß als Zoo geführt werden, wenn diese von gemeinnützigen Organisationen betrieben werden und weder Tiere nachzüchten noch an Zuchtprogrammen teilnehmen;
Tierschutzorganisationen, die Projekte und Kampagnen für hilfsbedürftige Tiere, auch in Not- und Katastrophenfällen, im Inland oder auch im Ausland durchführen oder andere Organisationen beauftragen, diese in ihrem Namen durchzuführen; dies gilt insbesondere in den Bereichen herrenlose Tiere, Wildtiere, Labortiere und in Fällen von verwahrlosten oder aber auch beschlagnahmten Tieren;
Organisationen, die die artgerechte Tierhaltung fördern und unterstützen."
Begründung
In der derzeitigen Fassung des § 4a des Einkommenssteuergesetzes sind nur Betreiber von Tierheimen für den Kreis der Begünstigten der Spendenabsetzbarkeit vorgese
hen. Die widerspricht der Systematik der Spendenabsetzbarkeit in anderen Bereichen. Die Spendenabsetzbarkeit soll fair geregelt sein und alle Tierschutzorganisationen umfassen.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Rudas. – Bitte.
16.09
Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kritik der Opposition war durchaus sehr differenziert, und sie hat ja auch viel Positives beim Abgabenänderungsgesetz hervorgestrichen.
Ich verstehe auch da wieder die Argumentation der Opposition, besonders der Grünen. Sie sagen, das Glas ist halb leer. Ich möchte aber trotzdem wieder darauf verweisen, dass es halb voll ist, weil es ist nun einmal durch die Absetzbarkeit der Spenden bei den Umweltschutzorganisationen und bei den Tierheimen eine Verbesserung in diesem Bereich zustande gekommen. Es profitieren davon die NGOs beziehungsweise werden die Spender hoffentlich noch eifriger spenden.
Das heißt, auch da kann man wieder sagen: Es ist noch nicht genug. Ich würde aber, weil wir das Gesamte nicht aus den Augen verlieren dürfen und man auch nur das verteilen kann, was man hat, sagen, es kommt zu einer großen Verbesserung. Dass es auch für die betroffenen NGOs noch nicht genug ist und dass sie gern noch mehr hätten, verstehe ich, aber ich meine, als Parlamentarier ist man nicht Vertreter von NGOs, sondern man muss schon auch alle im Blickwinkel haben. Wie gesagt, ich halte die Absetzbarkeit der Spenden bei den Umweltschutzorganisationen und Tierheimen für angemessen, gut und richtig.
Genauso denke ich – das ist noch zu kurz gekommen – über die Steuerbefreiung für die Auslandsmontage. Auch das stellt für die 15 000 bis 20 000 Betroffenen eine Verbesserung und vor allem eine administrative Erleichterung dar.
Die Wertpapier-KESt, die schon angesprochen wurde, ist ein Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit, und wenn wir uns mit den nächsten Schritten beschäftigen werden, möchte ich den Fokus auf das eigentlich Entscheidende richten, und das ist die gerechte Verteilung der Steuerlast zwischen Arbeitseinkommen und Einkommen, das man ohne Arbeit erzielt.
Das heißt, nach den nächsten Treffen, bei denen wir darüber diskutieren werden, wie man die Wertpapier-KESt einzieht, wie man das den Banken ermöglicht – Sie haben es angesprochen –, sollten wir uns damit auseinandersetzen, wie wir das Steuersystem an sich gerechter und leistungsfreundlicher machen können. Ich glaube – das werden alle Expertinnen und Experten bestätigen –, dass bei uns die Arbeit zu hoch besteuert ist und das Vermögen und Vermögenszuwächse zu niedrig besteuert sind. Hier muss es zu einer gerechteren Verteilung und vor allem auch zu einer gerechteren Messung von Leistung kommen. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hagen: Damit die, die nichts hackeln, noch mehr kriegen, oder wie?)
16.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.
16.12
Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Die vorliegende Gesetzesmaterie umfasst ein breites Feld
von Rechtsänderungen, doch ich möchte mich vor allem auf die Absetzbarkeit von Spenden konzentrieren. Ich freue mich sehr, dass ein von mir eingebrachter Antrag volle Berücksichtigung gefunden hat. Es geht um die Absetzbarkeit von Spenden an die Freiwilligen Feuerwehren.
Als Bürgermeister stehe ich in sehr engem Kontakt zur Freiwilligen Feuerwehr. Es ist unglaublich, welch tolle Arbeit in diesem Bereich geleistet wird. Die Feuerwehr ist Bestandteil der inneren Sicherheit. Ich kann nur staunen über die hohe Qualität der Ausbildung – auch bei der Jugendfeuerwehr –, über die Einsatzfahrzeuge, die immer in Schuss gehalten werden und am letzten Stand sein müssen, über die Geräteanschaffung, aber auch über die Unterbringung. Meine Heimatgemeinde etwa steht jetzt vor der sehr schwierigen Entscheidung – auch in finanzieller Hinsicht –, ob es einen Umbau oder gleich einen Neubau geben soll.
Ich halte die Absetzbarkeit von Spenden an die Freiwilligen Feuerwehren für einen wichtigen Fortschritt. Es war ein Sündenfall von Rot und Schwarz, das nicht gleich vorzusehen, aber es wurde jetzt repariert, und es wird daher unsere Zustimmung auch in zweiter Lesung geben. (Beifall beim BZÖ.)
Es ist eine Rechtsänderung, die einen Bereich betrifft, der vollste Unterstützung erfahren sollte, nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft. In diesem Sinne ist alles, was in Richtung dieser Freiwilligkeit geht – im Jahr der Freiwilligen – von unserer Seite her voll unterstützungswürdig. (Beifall beim BZÖ.)
16.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.14
Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Schieder! Hohes Haus! Von dieser Spendenabsetzbarkeit, die wir ab Jänner 2012 für den Umweltschutz, für die Tierheime und für die Freiwilligen Feuerwehren ausweiten, profitieren mindestens 1 Million Spender im Jahr. Gerade für die 4 500 Freiwilligen Feuerwehren haben wir grob geschätzt bis zu einer Million Haushalte, welche die Freiwilligen Feuerwehren unterstützen. Es werden nicht alle die Spende steuerlich absetzen, aber wir rechnen schon damit, dass in etwa 500 000 Spender ihre Spenden diesbezüglich in die Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung einbringen werden.
Eine ähnliche Größenordnung, rund 200 000 Spender, erwarten wir bei den Tierheimen und bei den Umweltschutzorganisationen.
In Summe schlägt sich diese Erweiterung im Budget aufgrund der Erfahrungen, die wir haben, mit Mindereinnahmen in der Höhe von 15 Millionen € pro Jahr nieder. Die Auswirkungen werden aber erst ab dem Jahr 2013 spürbar sein.
Im Hinblick auf die Wertpapier-KESt, die Kapitalertragsteuer – diese hätte ab 1. Oktober 2011 in Kraft treten sollen –, haben die Banken eine Verfassungsbeschwerde eingebracht, weil es ihnen innerhalb dieser kurzen Zeit nicht möglich war, das System zu implementieren. Wir haben in dieser Novelle darauf Rücksicht genommen, und gestern hat der Verfassungsgerichtshof bestätigt, was wir in dieser Novelle auch schon vorgesehen haben. Das heißt, es haben die Banken für die Umsetzung etwas länger Zeit, nämlich bis 1. April 2012.
Die Kapitalertragsteuer als solche ist in keinster Weise tangiert gewesen, also nicht als verfassungswidrig aufgehoben worden, sondern ganz im Gegenteil: Sie besteht. Die Steuerpflicht besteht also auch jetzt, aber sie wird vereinfacht durch die Banken eingehoben.
Und damit die Menschen nicht selber zu rechnen anfangen müssen, haben wir eben diese Frist bis 31. März 2012 ausgedehnt, damit sie nicht in Schwierigkeiten kommen, weil sie diese Spekulation nicht gemeldet haben. Das heißt, ab 1. April 2012 werden das die Banken automatisch abliefern. Daher haben wir Mindereinnahmen für dieses Jahr in der Größenordnung von 10 Millionen € zu erwarten.
Es ist auch schon erwähnt worden, dass wir bei den Neugründungen noch einmal Verbesserungen durchgeführt haben. Wenn Jungunternehmer, Ein-Personen-Unternehmer, Mitarbeiter anstellen, sind wir wesentlich großzügiger, um das Wachstum dieser kleinen Unternehmen zu fördern. Das heißt, wir befreien Sie von gewissen lohnabhängigen Abgaben bei den Dienstgeberbeiträgen. Die Begünstigung kann für 12 Monate innerhalb der ersten drei Jahre ab der Gründung in Anspruch genommen werden.
Neu geregelt wurde auch das sogenannte Montageprivileg. Das Montageprivileg kommt allen Arbeitnehmern zugute, die auf Montage fahren, also denjenigen, die für die Export-Betriebe im Ausland tätig sind, die weg sind von ihren Familien, die sich im Ausland verköstigen müssen, dort Wohnunterkünfte haben und leben müssen. Das ist nicht immer sehr angenehm, und daher ist es gerechtfertigt, dass wir sagen, dass jene Arbeitnehmer, die mehr als 400 Kilometer von der österreichischen Staatsgrenze entfernt tätig sind, also unter gar keinen Umständen täglich pendeln können, unter diesen erschwerten Umständen gewisse Steuerprivilegien genießen, nämlich 60 Prozent des laufenden steuerpflichtigen Arbeitslohnes. Das kommt den Beschäftigten zugute, jenen, die leistungswillig sind und sich bereit erklären, Mobilität aufzuweisen, und daher halten wir das für gerechtfertigt. Wir haben aber einen Deckel eingezogen, nämlich 4 200 € monatlich.
Bei der Zusammenarbeit mit den Finanzämtern haben wir eine Regelung insofern eingeführt, dass bei Berufungsverfahren, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, im Hinblick auf die Berufungszinsen für zu Unrecht bezahlte Abgaben nicht nur der Säumniszuschlag, sondern auch die andere Seite entsprechend berücksichtigt wird.
Weiters ist es so, dass wir im Körperschaftsteuersystem höchstgerichtliche Erkenntnisse von Europa, also eine Judikatur des EuGH, umgesetzt haben. Firmen haben im Hinblick auf ihre Gewinnausschüttungen in Drittstaaten Beschwerde geführt und bei diesen Beschwerden beim EuGH gewonnen. Daher werden wir die gesetzliche Regelung diesbezüglich für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum anpassen.
Einige Maßnahmen gibt es im Hinblick auf mehr Steuergerechtigkeit und im Hinblick auf die Betrugsbekämpfung. Beispielsweise ist es für niemand verständlich, dass jemand, der Strafe zahlen muss, aus welchen Gründen immer, ob Verwaltungsstrafe oder andere Strafen, diese steuerlich absetzen kann. Das ist etwas, das in unserem Steuersystem als enorm ungerecht empfunden worden ist, und dem habe ich mich angeschlossen. Daher sind Strafzahlungen in Hinkunft nicht mehr steuerlich absetzbar.
Wir haben weiters in der Betrugsbekämpfung festgestellt, dass es bezüglich der Mobilfunkgeräte – insbesondere Handys – zu größeren Steuerbetrügereien gekommen ist, indem man dasselbe Handy mehrmals im Kreis herumgeschickt und jeweils Vorsteuerabzüge lukriert hat, ohne jeweils Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer abzuführen. Diese Betrügereien bekämpfen wir jetzt auch, indem wir die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergehen lassen. Sie kennen dieses System, es ist das Reverse Charge System. Überall dort, wo massive Steuerbetrügereien vorgekommen sind, haben wir das eingeführt. Es bewährt sich, und jetzt machen wir es eben auch bei den Mobilfunkgeräten, um dem Steuerbetrug ein Ende zu setzen.
Bezüglich der Flugabgabe und des Flugabgabegesetzes haben wir die kleinen Flieger, die in den Sportklubs betrieben werden, ausgenommen. Das sind nicht die klassischen
Passagiere, sondern wenn einmotorige Zweisitzer einen Rundflug über den Traunstein machen oder für den Pilotenschein ihre Übungsflüge machen, dann fällt das unter die Sportfliegerei, und da ist es gerechtfertigt, dass wir die Abgabe nicht einheben. Es käme auch aufgrund der Kosten zu Abgaben im kleinen Bereich, denn der Verwaltungsaufwand wäre zu hoch, als dass es bei diesen kleinen Flugzeugen bis zu zwei Tonnen irgendetwas brächte.
Sie sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Abgabenänderungsgesetz ist sehr vielfältig. Wir hoffen, damit ein bisschen mehr Steuergerechtigkeit einzuführen, auch ein bisschen mehr Verständnis für die Steuern zu erzielen und vor allem jene Personen, die der öffentlichen Hand helfen und gute Dinge durch Spenden unterstützen, mit einer Steuerbegünstigung zu unterstützen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
16.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Jakob Auer gelangt nun zu Wort. – Bitte.
16.23
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die positiven Punkte dieser Gesetzesvorlagen wurden von verschiedenen Vorrednern wie auch von der Frau Bundesministerin im Detail dargestellt, ich kann mir das daher ersparen. Trotzdem möchte ich, wie auch vom Kollegen Windholz hervorgehoben, die Spendenabzugsmöglichkeit für die Feuerwehr sehr lobenswert erwähnen, weil das eine wichtige Einrichtung ist, auf die wir sehr stolz sein dürfen. Wir dürfen vor allem diesen Organisationen sehr herzlich danken.
Lobenswert zu erwähnen ist auch die Möglichkeit der Regelung der Montagetätigkeit im Ausland. Ich denke, es ist eine sehr wichtige Angelegenheit, weil wir sehr tolle Betriebe haben, die ihr Know-how auch im Ausland deutlich unter Beweis stellen und damit zur inländischen Wertschöpfung beitragen.
Nachdem immer wieder von der Steuergerechtigkeit die Rede ist: Meine Damen und Herren, wenn heute jemand ein Vermögen in Form eines Sparguthabens hat, dann zahlt er 25 Prozent KESt, wenn er ein Vermögen bei Wertpapieren hat, dann zahlt er auch 25 Prozent, und wenn er Vermögen in Form von Grund hat und es wird umgewidmet – es war bemerkenswert, dass die Salzburger Landeshauptfrau, Frau Burgstaller, jetzt meinte, man sollte eine Bodenabgabe einheben; das gibt es in Oberösterreich bereits, nämlich bis zu 16 € pro Quadratmeter, also auch das ist keine neue Erfindung –, dann muss er auch schon zahlen.
Daher meine ich, dass durchaus so Manches schon abkassiert wird. Frau Ministerin, im Hinblick auf Steuergerechtigkeit wären vielleicht einmal folgende Fragen zu stellen: Zahlen die ÖBB als sehr große Grundbesitzer eine Grundsteuer, und zahlen die Österreichischen Bundesforste als der größte Grundbesitzer in Österreich eine Grundsteuer?, damit wir auch da eine Chancengleichheit zu den kleinen Häuslbauern, Grundbesitzern und Gewerbebetrieben herbeiführen können, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP, FPÖ sowie BZÖ.)
Ich begrüße die Ankündigung des Kollegen Stummvoll, und ich bitte, dafür Sorge zu tragen, dass die KESt-Einhebung für die Banken praxisgerechter möglich sein wird.
Ich darf noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer zur Regierungsvorlage betreffend das Abgabenänderungsgesetz einbringen.
Vielleicht eine kurze Begründung: Mit der Änderung sollen Abflüge sämtlicher Luftfahrzeuge, anstatt nur Flugzeuge, mit einem höchstzulässigen Abfluggewicht bis einschließlich 2000 kg von der Flugabgabe befreit werden.
Aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit soll das Verhältnis der Inkrafttretensbestimmungen der Z 185 und der Z 193 zueinander konkretisiert werden.
Zu Z 2 wird ein Redaktionsversehen beseitigt, und zu § 59 Abs. 7 Glücksspielgesetz soll klargestellt werden, dass Medienunternehmen für die in ihren Medien werbenden Dritten nicht haften. (Beifall bei der ÖVP.)
16.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Antrag ist in seinen Grundzügen erläutert worden, und ich lasse ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Verteilung bringen. Der Antrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2011 (AbgÄG 2011) (1212 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (1320 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage (1212 der Beilagen) des Bundesgesetzes, mit dem das Flugabgabegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2011 (AbgÄG 2011), wird wie folgt geändert:
I. Artikel 1 (Änderung des Flugabgabegesetzes) wird wie folgt geändert:
In § 3 Z 7 wird das Wort „Flugzeuge“ durch das Wort „Luftfahrzeuge“ ersetzt.
II. Artikel 2 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:
1. Z 24 lit. b wird wie folgt geändert:
a) In § 124b wird in Z 184 zweiter Teilstrich folgender Satz angefügt: „Auf die Veräußerung oder sonstige Abwicklung nach dem 31. März 2012 ist bereits der besondere Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 und 2 anzuwenden.“
b) In § 124b lautet der erste Satz der Z 185:
„Die §§ 27, 27a, 93, 94, 95, 96 und 97 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010 treten mit 1. April 2012 nach Maßgabe der folgenden Regelungen in Kraft, soweit sich nicht aus Z 193 anderes ergibt:“
2. In Z 24 lit. c in § 124b lautet die Z 193:
„193. a) § 6 Z 2 lit. c letzter Satz, § 27 Abs. 5 Z 5 und 6 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, entfallen mit 1. April 2012.
b) § 6 Z 2 lit. c letzter Satz, § 27a Abs. 2 Z 2, Z 3 und Z 6 sowie Abs. 4 Z 3, § 93 Abs. 2 Z 1, Abs. 4 und 5, § 94 Z 3 lit. a, Z 5, Z 7 und Z 8, § 95 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, Abs. 3 Z 2
und Z 3, Abs. 4 Z 2 und Abs. 5, § 97 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 108g Abs. 5, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2011, treten mit 1. April 2012 in Kraft.“
III. Art 11 (Änderung des Glücksspielgesetzes) wird wie folgt geändert:
Der Z 3 wird wird folgende lit. c angefügt:
„c) In § 59 wird folgender Abs. 7 angefügt:
‚(7) Bloße entgeltliche Veröffentlichungen (§ 26 Mediengesetz) im Zusammenhang mit Gewinnspielen (Preisausschreiben) ohne vermögenswerte Leistung (§ 58 Abs. 3) gelten weder als Veranstaltung einer Ausspielung durch den Medieninhaber (Abs. 2 Z 1) noch als Ausspielung im Verfügungsbereich des Medieninhabers (Abs. 4 lit. a), wenn der Medieninhaber nicht selbst als (Mit-) Veranstalter auftritt.‘“
Begründung
Zu Z I betreffend Art. 1 (Änderung des Flugabgabegesetzes):
Mit der Änderung sollen Abflüge sämtlicher Luftfahrzeuge (anstatt nur Flugzeuge) mit einem höchstzulässigen Abfluggewicht bis einschließlich 2 000 Kilogramm von der Flugabgabe befreit werden.
Zu Z II betreffend Art. 2 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988):
Zu Z 1 und Z 2 (Art. 2 Z 24b und Z 24c, § 124b Z 184, Z 185 und Z 193 lit. b EstG 1988):
Aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit soll das Verhältnis der Inkrafttretensbestimmungen der Z 185 und der Z 193 zueinander konkretisiert werden.
Zwischen 1. Oktober 2011 und 1. April 2012 entgeltlich erworbene sonstige Wirtschaftsgüter und Derivate (Anleihen, Optionen, etc.) sollen im Falle der Veräußerung bzw. Abwicklung nach der Regierungsvorlage zum AbgÄG 2011 stets als Spekulationsgeschäft gelten. Dies hätte zur Folge, dass auch die Veräußerung bzw. Abwicklung nach 1. April 2012 und auch außerhalb der Jahresfrist stets dem progressiven Steuertarif unterliegen würde. Dies erscheint vor dem Hintergrund, dass ab dem 1. April 2012 entgeltlich erworbene sonstige Wirtschaftsgüter und Derivate stets dem besonderen Steuersatz von 25 % unterliegen, unsachlich. Daher soll die einheitliche Anwendung des besonderen Steuersatzes von 25 % auf sämtliche Veräußerungen bzw. Abwicklungen ab dem 1. April 2012 vorgesehen werden.
Zu Z 2 (Art. 2 Z 24c, § 124b Z 193 lit. a EStG 1988):
Es wird ein Redaktionsversehen beseitigt.
Zu Z III betreffend Art. 11 (Änderung des Glücksspielgesetzes):
Zu § 59 Abs. 7 Glücksspielgesetz:
Durch den vorgeschlagenen § 59 Abs. 7 GSpG soll klargestellt werden, dass Medienunternehmen, die gegen Entgelt lediglich Veröffentlichungen vornehmen, die Dritte im Zusammenhang mit einem Gewinnspiel beauftragen (z.B. Abdruck oder Beilage von Gewinnspiel-Teilnahmekarten, TV- oder Radio-Werbespot mit Hinweis auf ein Gewinnspiel, etc.) weder Schuldner der Gewinnspielabgabe gemäß § 58 Abs. 3 GSpG sind noch sonst für die Entrichtung der Glücksspielabgabe durch die in ihren Medien werbenden Dritten haften. Anderes soll nur gelten, wenn das Medienunternehmen selbst aktiv als (Mit-) Veranstalter auftritt.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.
16.27
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Frau Bundesministerin hat schon sehr ausführlich dargestellt, dass dieses Abgabenänderungsgesetz eine Sammelnovelle mit mehreren unterschiedlichen steuerrechtlichen Novellierungen ist.
Ich möchte mich auf drei Punkte konzentrieren. Das eine ist der Beschluss, das Neugründungs-Förderungsgesetz zu ändern. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, auch unter dem Gesichtspunkt, Beschäftigungsanreize zu bieten. Wir wissen aus Erfahrung, dass viele neugegründete Betriebe im ersten Jahr nicht die Möglichkeit haben, Menschen zu beschäftigen. An denen ist diese Förderung bisher vorbeigegangen. Das wird mit dieser Novelle geändert, und ich glaube, das ist ein guter Anreiz für Beschäftigung in kleineren Betrieben und damit ein wesentlicher Aspekt.
Der Punkt, der mir aber besonders am Herzen liegt, ist die steuerliche Behandlung von Einkommen aus Montagetätigkeit im Ausland. Wir alle wissen, dass der Verfassungsgerichtshof die seit dem Jahr 1979 geltende Rechtslage aufgehoben hat. Hier haben sich vor allem die Sozialpartner und an vorderster Stelle der ÖGB als freiwillige Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen aktiv für eine Neuregelung eingesetzt, weil es dabei auch um eine Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen einerseits, aber vor allem um die Vorhersehbarkeit von Einkommen für die Beschäftigten geht.
Ich möchte mich an dieser Stelle, vor allem auch beim Kollegen Riepl – stellvertretend für die PRO-GE, die einen Großteil der betroffenen Beschäftigten stellt –, für den Einsatz bedanken, der auch von eurer Seite gekommen ist, dass es zu dieser Neuregelung gekommen ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber ich glaube, man sollte auch bei dieser Gelegenheit die zahlreichen Belegschaftsvertreter und Belegschaftsvertreterinnen nicht vergessen, die sich nicht nur in diesen Belangen für ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen, sondern die tagtäglich für ihre Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz da sind. Und wenn wir heuer das Jahr der Freiwilligentätigkeit haben, sollten wir die Freiwilligen besonders betonen und besonders hervorheben. Auch hier ein Danke an alle Betriebsrätinnen und Betriebsräte für die tagtäglich geleistete Arbeit. (Beifall bei der SPÖ.)
Auf die sachliche Umsetzung der Neuregelung brauche ich nicht näher einzugehen, weil diese bereits von Bundesministerin Fekter erklärt wurde. Auf jeden Fall stärken wir mit dieser Regelung den Wirtschaftsstandort und sichern zugleich bis zu 20 000 Arbeitsplätze in Österreich, und das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Abschließend möchte ich noch anmerken, dass auch die Klarstellung betreffend Zwölftelregelung für die Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen ein weiterer Schritt in Richtung Entlastung aus Arbeit kommenden Einkommens ist. Diese Entwicklung müssen wir aber weiter ausbauen, nämlich eine Entlastung von leistungsbezogenem Einkommen zu forcieren, und dafür müssen wir einen fairen Beitrag von leistungslosen Einkommen zu unserem Gemeinwesen heranziehen.
In diesem Sinne freut es mich, Kollege Auer, wenn ich von Ihnen höre, dass Oberösterreich bereits den Vorschlag der Landeshauptfrau Gabi Burgstaller aufgegriffen hat (Abg. Jakob Auer: Umgekehrt!), denn ich nehme an, dass die ÖVP dann dieser Neuregelung auch zustimmen und sie forcieren wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Jakob Auer: Umgekehrt!)
16.30
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.
16.30
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Frau Kollegin Silhavy hat irgendetwas nicht ganz verstanden oder zumindest verdreht. Es ist nämlich umgekehrt: Frau Burgstaller hat sich das oberösterreichische Beispiel zu Herzen genommen! (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Das ist ja auch in Ordnung. Man soll immer vom Besten lernen. Nein, dagegen ist gar nichts zu sagen. Das ist durchaus positiv. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich begrüße sehr, dass die Frau Bundesministerin ein massives Bedenken, das ich gegen die Kursgewinnbesteuerung sowohl im Finanzausschuss als auch im Plenum vorgebracht habe, bei ihrem Reparaturgesetz, wenn ich das so nennen darf, bereits aufgegriffen hat, nämlich die deutlich zu kurze Legisvakanz, die ich damals schon für verfassungswidrig gehalten und unter anderem auch deswegen dem Gesetz meine Zustimmung verweigert habe. Die Frau Bundesministerin hat diese Bedenken berücksichtigt und in diesem Gesetz bereits umgesetzt, bevor der Verfassungsgerichtshof dieses Bedenken prüft. So stelle ich mir die künftige Zusammenarbeit zwischen Abgeordneten und Ministern vor. Ich hoffe, wir werden dann regelmäßig Gesetze, die man nicht vor den Verfassungsgerichtshof bringen muss, beschließen können. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Eines möchte ich allerdings ausdrücklich festhalten: Meine Ablehnung der Wertpapier-KESt als solcher bleibt aufrecht, weil ich sie ordnungspolitisch nach wie vor für falsch halte, weil man langfristige Anleger gegenüber Spekulanten benachteiligt, weil man damit den Aufbau der dritten Vorsorgesäule für das Alter über Wertpapiersparen gefährdet und weil so natürlich auch dem Börseplatz und dem Wirtschaftsstandort geschadet wird und es für österreichische Unternehmen künftig deutlich schwieriger wird, österreichisches Kapital aufzunehmen. – Das wollte ich noch dezidiert anmerken.
Ein letzter Satz zur Kollegin Rudas: Ich habe hier Zahlen mitgebracht, und mit diesen Zahlen kann ich etwas ganz anderes belegen. Ich halte entgegen: Wir haben in Österreich eine Lohnsumme von rund 155 Milliarden € im Jahr. Davon werden18 Milliarden an Steuern entrichtet, also ungefähr 12 Prozent davon. (Abg. Krainer: Und 40 Milliarden Abgaben!) Wir haben Spareinlagen von ungefähr 9 Milliarden €. Davon werden 25 Prozent, also 2,5 Milliarden € abgeführt. Also wird das Kapital doppelt so hoch besteuert. Man sollte das wirklich sehr differenziert diskutieren. (Abg. Krainer: Abgaben! 40 Milliarden!) Und wir sollten das in Zukunft auch gemeinsam tun. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Ein Schlusswort wird vom Berichterstatter keines gewünscht.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Abgabenänderungsgesetz 2011 in 1212 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen vor.
Weiters liegen Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Mag. Kogler, des Abgeordneten Ing. Westenthaler sowie der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen beziehungsweise den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile entsprechend der Systematik des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 1 in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dkfm. Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen weiters zur getrennten Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Artikels 1 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 2 Ziffer 2 § 4a Absatz 2 Ziffer 3 lit. e bezieht.
Bei Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur getrennten Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Artikels 2 Ziffer 2 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 2 Ziffer 24.
Wer diesen Abänderungen beitritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen, der die Einführung einer neuen lit. c in Artikel 11 Ziffer 3 zum Inhalt hat.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Finanzausschusses, seinen Bericht 1321 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Finanzausschusses, seinen Bericht 1322 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Finanzausschusses, seinen Bericht 1323 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1206 d.B.): Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2011) (1324 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1211 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Bundesfinanzgesetz 2011 geändert werden (1325 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 und 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Linder zu Wort. – Bitte.
16.38
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Herr Staatssekretär! Die Zustimmung des Gemeindebundes zu diesem Thema, zum Finanzausgleichsgesetz beziehungsweise zum Stabilitätspakt, ist in erster Linie unter dem Aspekt des Pflegefonds erfolgt. Ich glaube, wir haben heute auch eingehend erläutert, warum wir den Pflegefonds für problematisch halten und warum wir dem nicht zustimmen.
Gleichzeitig gibt es für uns aber auch einen Grund, warum wir der Verlängerung des Finanzausgleichs bis 2014 nicht zustimmen: weil wir der Meinung sind, dass es im Finanzausgleichsgesetz sehr viele Ungerechtigkeiten und Unregelmäßigkeiten gegenüber den Gemeinden gibt, und wir deshalb nicht bereit sind, die Verlängerung mitzutragen.
Ein Bereich, den wir absolut kritisieren, ist die Förderung in der Siedlungswasserwirtschaft. So ist hier der Förderrahmen von 630 Millionen € auf 355 Millionen € gekürzt worden. Ich glaube, gerade jetzt in den ländlicheren Gebieten, in den entlegeneren Gebieten, in den Gebieten, wo die Projekte teurer werden, noch weniger Geld zur Verfügung zu stellen, ist nicht förderlich und ist nicht im Sinne der Förderung des ländlichen Raumes.
Dasselbe Problem sehe ich bei der Wildbach- und Lawinenverbauung. In diesem Bereich ist es so geregelt, dass zwar die Fördersumme in Summe gleich geblieben ist, aber die Förderhöhen pro Projekt wesentlich gekürzt wurden. Wenn man sich das aus
rechnet: Allein in meiner Gemeinde macht die Förderungskürzung bei einem Projekt rund 200 000 € aus, die von der Gemeinde zu tragen sind. – Ich denke, auch das ist mit ein Grund, warum wir dem nicht zustimmen können.
Ein weiterer Punkt für mich ist aber das Versprechen Ihres Vorgängers, des Herrn Finanzministers Pröll, beim Österreichischen Gemeindetag in Graz, wo er gesagt hat, er wird sehr wohl daran arbeiten, dass der abgestufte Bevölkerungsschlüssel verändert oder geebnet wird. Wenn heute eine Gemeinde mit 10 000 Einwohnern rund 645 € an Ertragsanteilen, eine Gemeinde mit über 50 000 Einwohnern aber 934 € pro Einwohner bekommt, dann ergibt das bei einer Gemeinde mit 2 000 Einwohnern einen Unterschied von rund 600 000 € bei den Ertragsanteilen. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, 600 000 € mehr oder weniger für eine kleine Gemeinde, das ist sicherlich zu hinterfragen und ist sicherlich nicht gerechtfertigt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich glaube, wir kleinen Gemeinden würden uns wesentlich leichter tun im Bereich Kindergartenerrichtung, Kindergarten-Öffnungszeiten, wo wir jeden Cent zweimal umdrehen und die großen Städte mit uns aber in einen Konkurrenzkampf treten, weil sie einfach mehr Geld zur Verfügung haben.
Deshalb treten wir dafür ein beziehungsweise wünschen wir uns, Frau Minister, dass Sie das Versprechen einhalten, dass Sie den abgestuften Bevölkerungsschlüssel verändern, und können der Verlängerung des Finanzausgleichs vorerst nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
16.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Schultes gelangt nun zu Wort. – Bitte.
16.41
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Stabilitätspakt ist ein wichtiges Paktum für Österreich, weil wir in einer Zeit der schweren Verschuldung leben und nur gemeinsam aus dieser schwierigen Sackgasse herausfinden und wieder zu einer prosperierenden Wirtschaft kommen können. Es geht darum, dass der Staatshaushalt, die Länderhaushalte und die Gemeindehaushalte gemeinsam, nach einem gemeinsamen Plan, diszipliniert gefahren werden.
Praktisch bedeutet das: Man muss sich gemeinsam etwas versprechen und dafür sorgen, dass es auch alle einhalten. Der Stabilitätspakt ist genau das, in Paragraphen gegossen: dass eben klar ist, dass jede Institution sich an die selbst gesteckten Ziele zu halten hat.
Das ist wichtig und das ist eine große Last für all jene, die damit leben müssen. Speziell denke ich da an unsere Bürgermeister. Ich selber komme ja aus Niederösterreich, wir haben 573 Gemeinden, 427 werden von ÖVP-Bürgermeistern geführt. (Ruf: Leider!) Daher bedanke ich mich ganz besonders, dass wir nicht nur den Stabilitätspakt haben, sondern auch den Finanzausgleich verlängert haben, und freue mich für Niederösterreich, weil wir im Mai bereits um 6,8 Prozent mehr Ertragsanteile bekommen, weil Gott sei Dank in Niederösterreich die Wirtschaft gut läuft. (Abg. Mag. Kogler: Aber eure Verschuldungen sind sehr unterschiedlich!)
Meine Damen und Herren! Die Gemeinden in Niederösterreich leisten harte Arbeit, sie haben die Sparmaßnahmen in den letzten zwei Jahren durchgezogen. Und wir werden Teil des Wirtschaftsaufschwungs sein, denn es geht darum, die Wirtschaftskraft in der Region zu halten.
Wir arbeiten mit unseren Bürgermeistern gemeinsam und sind sehr froh, dass es Menschen gibt, die in den Gemeinden draußen die Verantwortung übernehmen, und des
halb ist es wichtig, was in diesen drei Tagen beschlossen wurde: auf der einen Seite mehr Spielraum für die Gemeinden in der Gestaltungsmöglichkeit der Zusammenarbeit, auf der anderen Seite die Verlängerung des Finanzausgleichs, dann der Stabilitätspakt, drittens gute Regelungen für die Pflegefinanzierung und viertens die soziale Absicherung der Bürgermeister – wichtige Anliegen, die hier verwirklicht werden konnten.
Dieses Gemeindepaket, das wir in diesen Tagen beschlossen haben, ist etwas, das gerade ich sehr schätze. Ich verrate ein Geheimnis: Von den vielen niederösterreichischen Bürgermeistern sind mehr als die Hälfte beim Bauernbund. Ihr könnt mir daher glauben, dass es auch uns sehr viel Freude macht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: Bauernbund? – In Niederösterreich werden die Gemeinden jetzt dem Bauernbund eingegliedert werden! Und der Grillitsch wird euer Chef!)
16.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
16.44
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich gut, dass man zumindest versucht, einen Sanktionsmechanismus zu errichten. Ich glaube, die Situation in einigen Bundesländern ist nicht so rosig – speziell auch nicht in Niederösterreich, geschätzter Vorredner, denn wenn man die Pro-Kopf-Verschuldung von Gemeinden und Bundesland zusammennimmt, dann kommen Sie durchaus auf Kärntner Verhältnisse. Aber sei’s drum, es geht ja auch um die Ertragskraft, wir kennen das ja aus anderen Zusammenhängen.
Wichtig ist, glaube ich, dass zunächst einmal die Möglichkeit geschaffen wurde, Haftungsobergrenzen vorzusehen. Auch dieses Thema ist ja hinlänglich bekannt; einzelne Bundesländer sind besonders hervorzuheben, aber das ersparen wir uns jetzt.
In der Summe, glaube ich, muss es darum gehen, dass wir in den Fragen, die auch noch mit der Zukunft zu tun haben – Finanzausgleich –, oder überhaupt im Bund-Länder-Verhältnis tatsächlich aus Bundesinteresse heraus mehr von diesen unterschiedlichen Reformpunkten durchbringen. Die Frage kann am Schluss nicht immer sein, ob die Länder hier Macht abgeben müssen oder nicht. Die Frage der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit muss wohl im Vordergrund stehen.
Ich erinnere nur daran, weil ja immer wieder so viele Verwaltungsreformschritte angekündigt werden – oder auch in kleinen Schritten als umgesetzt erklärt werden; Big Bang gibt es ja keinen, das haben wir ja gehört, und das mag ja richtig sein –: Gröbere Schritte werden jedenfalls immer wieder nicht gemacht, wie etwa im Bereich der Schulverwaltung. Da waren wir auf der „Österreich-Gespräch“-Ebene schon sehr weit. Davon ist nicht nur nichts übrig geblieben, sondern man hat fast den Eindruck, dass einzelne Bundesländer – durchaus mächtige – die ganze Sache mit Absicht und erkennbar ramponiert haben, bis wieder nichts übrig bleibt und man eigentlich wieder zurück an den Start muss, wenn das noch jemand auf sich nimmt. Vielleicht wollen Sie das ja noch machen, Frau Bundesministerin? Aber dass wir erkennen, dass das System der Bezirksschulräte und der Landesschulräte nicht nur anachronistisch ist, sondern eben auch viel zu teuer, und dass man in diesem Sektor mit weniger Aufwand mehr erreichen könnte, auch bei mehr Schulautonomie, das muss ja auch aus der Sicht der Verwaltungsreform und Ressourcenschonung für den Staatshaushalt angebracht sein. – Da bin ich also nicht nur zuversichtlich.
Letztendlich werden wir diesem Mechanismus nicht zustimmen, weil ja durch die Zuteilung der Quoten in dieser Stabilitätsorientierung genau auch der Budgetpfad mit festgezurrt wird, den wir aus bestimmten Gründen ablehnen. Wir sind ja der Meinung, dass
man am Anfang hätte nicht so schnell reinschneiden müssen, aber über die Jahre und gegen Schluss hin umso stärker. – Wie dem auch sei, einige gute Ansätze sind enthalten, das soll man nicht verschweigen. (Beifall bei den Grünen.)
16.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner ist der Nächste, der zu Wort kommt. – Bitte.
16.48
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Linder, ihr habt heute dem Pflegefonds nicht zugestimmt. Auf der anderen Seite beklagst du aber, dass es verschiedene Kürzungen auch im Gemeindebereich gibt. Stell dir einmal vor, wir würden den Pflegefonds nicht beschließen: Die Gemeinden wären nicht in der Lage, die zukünftige Pflege wirklich auch anbieten zu können. Ich verstehe daher aus der Sicht der Gemeinden und aus der Sicht derer, die diese Pflege brauchen, diese Ablehnung überhaupt nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
Und dann haben wir jetzt schon wieder, obwohl wir noch keine Finanzausgleichsverhandlungen haben, die Diskussion über den abgestuften Bevölkerungsschlüssel. Kollege Auer und ich haben schon einige Finanzausgleiche mitverfolgt, und immer wieder, wenn ein Finanzausgleich vorlag, hat man gesagt: Aber beim nächsten Mal, da machen wir einen aufgabenorientierten Finanzausgleich! – Und ich fürchte, dass die Verlängerung des Finanzausgleichs auch jetzt wieder keinen aufgabenorientierten bringt. Das wäre aber die einzige richtige Lösung.
Insgesamt bleibt für die Gemeinden unterm Strich allerdings nicht allzu viel übrig, denn der Pflegefonds ist dazu da, dass wir die Mehrleistungen, die in der Pflege notwendig werden, abdecken können. Darüber hinaus sind die Gemeinden gemäß dem Stabilitätspakt verpflichtet, sich nicht mehr neu zu verschulden.
Was heißt denn das, meine Damen und Herren? – Das heißt keine Investitionen, das heißt keine Schulsanierungen, das heißt keine Straßensanierungen, das heißt kein Neubau von Kanälen, und so weiter und so fort. Also wenn nicht schleunigst etwas geschieht, wenn die Gemeinden finanziell nicht wirklich ordentlich unterstützt werden, sehe ich nach 2014 eher schwarz für die Gemeinden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Windholz.) Die Leute dort haben es nicht verdient, dass überhaupt nichts mehr geschieht. Denken Sie an die Arbeitsplätze, et cetera, et cetera!
Daher ist der Vorschlag von Landeshauptfrau Burgstaller ein sehr guter, allerdings enthält er einen Fehler. Sie sagt, diese Abgabe gehöre für das Land. Ich würde ihr empfehlen, diese Abgabe bei den Gemeinden zu lassen, und werde mich auch dafür einsetzen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
In Oberösterreich gibt es solch eine Infrastrukturabgabe, weil man sich eben getraut hat. Seit vorgestern, hat mir Kollege Auer gesagt, ist das auch Gesetz, Gott sei Dank. Allerdings müssen wir uns schon noch über die Höhe der Abgabe unterhalten.
Ich darf mich nicht länger auslassen, die Zeit erlaubt es nicht, auch wenn ich noch stundenlang über die Gemeinden reden könnte. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
16.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.
16.51
Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Die Gemeinden sollte man meiner Meinung nach einmal
hinsichtlich ihrer Entwicklung in den letzten ein, zwei, drei Jahren betrachten. Wir haben mittlerweile mindestens zwei von drei, die keinen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt mehr schaffen. Kollege Schultes, Sie haben davon gesprochen, wie viele von der ÖVP geführt werden, deshalb sage ich Ihnen: Es sind natürlich eure genauso mit dabei!
Warum ist das so? – Grund dafür ist nicht automatisch – sage ich einmal – ein schlechtes Wirtschaften. Kollege Schultes hat jetzt lautstark verkündet, 6,8 Prozent plus bei den Ertragsanteilen. Da musst du fairerweise auch dazusagen, dass wir davor minus 12 Prozent und mehr gehabt haben. (Beifall des Abg. Linder.)
Dieses Minus hat sich niedergeschlagen, und dazu gab es ein Plus im Sozialbereich. Das schafft niemand mehr, da kann ich unserem Kollegen Gaßner, einem Profi in der Kommunalpolitik, nur hundertprozentig zustimmen! Was bedeutet das: im außerordentlichen Haushalt kein Geld mehr, keine Investitionen? – Man schafft es ein paar Jahre, aber es gibt einen riesigen Rückstau. Die kleinen und mittleren Unternehmen erwischt es sofort, weil es keine Aufträge gibt. Ich habe schon im Zusammenhang mit dem Griechenland-Schutzschirm gesagt: Ihr werdet bald einen solchen für die Gemeinden brauchen! Da gibt es nichts zu beschönigen, nichts zu jubeln. (Zwischenruf des Abg. Ing. Schultes.) – Wie bitte? (Abg. Ing. Schultes: 40 Millionen € Landesförderungen!) Jetzt sprechen Sie von Förderungen? (Abg. Ing. Schultes: Investitionen haben wir gesagt! Wir reden von Investitionen!) Ja, alles okay, das ist ein Bereich für eine Region, für drei Gemeinden. Damit, und darüber können wir uns ein anderes Mal unterhalten, kann man aber nicht ablenken von dem, was die Situation der Gemeinden insgesamt betrifft.
Das, was jetzt vorgelegt wird, ist, sage ich einmal, ein erster positiver Schritt, wenn diese 3-Prozent-Schranke eingehalten wird. Ich bin nur neugierig, wie das funktioniert bei automatisch 1 Prozent Neuverschuldung durch die Verpflichtungen des Euro-Schutzschirmes.
Was die Frage betrifft, wann die Verschiebung beim Finanzausgleich erfolgt, so sage ich als gelernter Österreicher: Ich glaube, das ist der Wahltermin. Vor diesen Dingen will man sich drücken.
Kollege Gaßner hat vom aufgabenorientierten Finanzausgleich gesprochen. – Das wäre wirklich an der Zeit. Der Schlüssel zum Erfolg wird in der Verwaltungsreform zu finden sein. Es gibt dort immer tolle Ziele, allerdings gibt es immer das gleiche Procedere: basarmäßiges Verhalten. Welcher starke Landeshauptmann zwingt dem Bund etwas auf? – Das ist insgesamt unbefriedigend. Habt doch mehr Mut, geht über zu einer vernünftigen Verwaltungsreform, um diesen Bereich schlank und fit zu machen! Verschließt nicht die Augen, denn ich kann nur sagen, die Situation insgesamt für die Gemeinden ist tatsächlich als mehr als angespannt zu bezeichnen. (Beifall beim BZÖ.)
16.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.54
Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär Schieder! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verlängerung des Finanzausgleiches, also die Fortschreibung um ein Jahr, hängt im Endeffekt mit dem Pflegepaket zusammen. Das ist gut so. Das erlaubt uns, bis dahin ein Gesamtpaket zu schnüren in weiterer Folge nicht nur für die Pflege, sondern unter Umständen auch für die Reform des Finanzausgleiches.
Da die Gemeinden heute mehrmals erwähnt wurden und die Bürgermeisterfraktion hier im Hohen Haus ja die größte Fraktion ist, farbenunabhängig, möchte ich den Bürger
meistern und jenen, die den Gemeinden nahestehen, sagen, dass wir heuer bei den Ertragsanteilen bei den Gemeinden 10,1 Prozent plus haben und somit schon wieder mehr als das Höchstniveau im Jahr 2008. (Beifall bei der ÖVP. – Bravoruf des Abg. Gahr.) – Ein Dankeschön an die Steuerzahler! Das ist nämlich durch die gute Wirtschaftskonjunktur, durch die gute Beschäftigung, die wir haben, und durch das Wachstum, das wir generieren konnten, erreicht worden.
Im nächsten Jahr, also 2012, ist eine Steigerung von 5,2 Prozent zu erwarten, und das geht so weiter, jährlich mehr als 4 Prozent für die Kommunen, für die Gemeinden. Das ist eine gute Aussicht, und ich glaube, dass damit die Sorgen, die 2009 noch bestanden haben, wieder etwas geringer geworden sind.
Gleichzeitig entsteht dieses intensive Wachstum bei den Gemeinden auch durch die Vereinbarungen, dass wir sie an allen Steuern partizipieren lassen, nämlich diese 30 Prozent, also auch an der neu geschaffenen Stabilitätsabgabe, der Bankensteuer. Der Bund hätte die Gemeinden da nicht mitnaschen lassen müssen. (Abg. Mag. Gaßner: Die Länder!) – Die Länder, ja, Herr Bürgermeister! Das heißt, wir haben gezeigt, wir behandeln Länder und Gemeinden und Städte respektvoll, auf Augenhöhe, als Partner. Und das ist gut so, weil die Aufgabenteilung von beiden bewerkstelligt werden muss.
Die Vereinbarungen im Finanzausgleich – und so schlecht war der Finanzausgleich 2008 nicht für die Kommunen – haben 100 Millionen mehr für die Gemeinden gebracht, und zwar nicht zulasten der Städte und auch nicht zulasten im Hinblick auf den abgestuften Bevölkerungsschlüssel, sondern unabhängig davon, weil es damals wirklich frisches Geld war, das der damalige Finanzminister Molterer den Gemeinden zugestanden hat. Ich glaube, dass die Kommunen momentan keinen so schlechten Rahmen haben im Hinblick auf das Steueraufkommen.
Herr Bürgermeister Gaßner, Herr Bürgermeister Auer, ja, ich freue mich auf die Finanzausgleichsverhandlungen mit euch! Ich war ja jahrelang Kollegin hier im Hohen Haus, habe also die Diskussionen mitbekommen. Jetzt sitze ich auf der anderen Seite – es wird ein spannendes Match werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.
16.58
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Frau Finanzminister, es ist schon richtig, dass es teilweise mehr gegeben hat; wenn man sich allerdings die Entwicklung anschaut, dann kann man sagen: Was wir mehr an Aufwendungen haben, deckt sich leider nicht mit dem, was wir mehr bekommen.
Es geht jetzt auch darum, dass für den Pflegefonds, den wir heute schon beschlossen haben, die Voraussetzungen zur Finanzierung geschaffen werden. Die Tatsache, meine Damen und Herren, dass die Erstgebärenden im Durchschnitt heute älter sind als früher, dass die Lebenserwartung erfreulicherweise steigt, die Menschen aber auch länger arbeiten müssen, führt dazu, dass die Pflege im Familienverband zunehmend weniger durchgeführt werden kann. Wir bringen derzeit 3,9 Milliarden € für die Pflege auf. In den nächsten zehn Jahren werden noch einmal mehr als 3 Milliarden notwendig sein. Daher ist es gut, dass wir heute die Pflege bis 2014 mit knapp 700 Millionen steuerfinanziert gesichert haben.
Es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, dass der Pflegefonds auch ein ganz wichtiger Schritt im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform ist. Die Bündelung
beim Bund wird dazu führen, dass die Anträge einheitlich abgehandelt werden können, dass sie auch schneller erledigt werden. Dass die Gemeinden hinsichtlich der Kosten für die Pflege entlastet werden, das ist richtig, aber die Kosten aus dem Titel aus dem Jahr 2010 bleiben bestehen, und die Gemeinden sind damit sicher nicht gerettet.
Die Finanzierung nach 2014 wird uns in nächster Zeit noch beschäftigen. Ich hoffe, dass es gelingt, eine dauerhafte Lösung zu finden. Ich hoffe auch, dass es gelingt, den Menschen in der Frage der Pflege dieselbe Sicherheit zu geben wie in der Frage der Gesundheit. Es kann heute jeder jede Behandlung durchführen lassen, jede Operation vornehmen lassen, ohne dass er auch gleich eine Rechnung dafür bekommt, und das sollten wir auch in der Frage der Pflege gewährleisten. Es ist unmenschlich, wenn sich fleißige Menschen während ihres Arbeitslebens ein Haus erarbeiten, es bis zur Pension ausfinanzieren und es dann aufgrund von Pflegemaßnahmen wieder verlieren. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Wir sollten die Vorschläge der Pensionistenorganisationen und vor allem auch den Vorschlag des Wifo aufgreifen. Wifo schlägt vor, dass wir die Pflege über Vermögensteuern unter gleichzeitigem Verzicht auf Regress finanzieren sollen. Ich denke, dass das durchaus möglich ist, weil zum einen die Vermögensteuern in Österreich im europäischen Schnitt sehr gering sind, weil es auch eine Frage der Verteilungsgerechtigkeit ist und weil das nicht, wie manche immer wieder behaupten, Häuselbauer und Mittelstand trifft. Nein, das trifft ausschließlich die Superreichen, und denen ist das, so denke ich, wohl zuzumuten.
Daher lade ich ein, dass wir diese sinnvollen Vorschläge prüfen und dann möglichst auch umsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)
17.01
Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Ich schließe die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung, die wir über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21.
Es ist dies der Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG in 1206 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Bundesfinanzgesetz 2011 geändert werden, in 1211 der Beilagen.
Hiezu liegt ein vom Abgeordneten Mag. Kogler eingebrachtes Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.
Ich werde daher zunächst über den vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 1 in der Fassung der Regierungsvorlage, und ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Teil des Gesetzentwurfes ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wenn Sie auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1254 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz 2011 – InvFG 2011) erlassen sowie das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert werden (1326 d.B.)
24. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1201 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1329 d.B.)
25. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1228 d.B.): Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (1330 d.B.)
26. Punkt
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1214 d.B.): Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (1310 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 23 bis 26 der Tagesordnung.
Die Debatte wird unter einem durchgeführt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.
17.03
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wenn man bösartig wäre, könnte man zu Tagesordnungspunkt 23 vereinfachend sagen, wir sind dagegen, weil wir mit diesem Gesetz beschließen, dass in Zukunft nicht nur österreichische Fonds den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen dürfen, sondern auch Fonds aus dem gesamten EU-Raum. Ganz so einfach machen wir es uns aber nicht – wir sind ja auch nicht bösartig –, weil dieses Gesetz schon eine Reihe von Maßnahmen vorsieht, die durchaus zu begrüßen sind und die auch zu einer
Vereinfachung und zu einer verbesserten Vergleichbarkeit für die Kunden führen; vor allem die Master-Feeder-Strukturen, §§ 93 bis 113, und das Kundeninformationsdokument.
In Summe ist aber zu sagen – und das begründet auch unsere Ablehnung dieses Gesetzes –, die wirklich sehr kurze Begutachtungsfrist trotz einer derart umfangreichen Materie und vor allem das rückwirkende Inkrafttreten trotz Strafbestimmungen und die Verordnungsermächtigung der FMA erfolgen ohne jegliche sachliche Rechtfertigung. Das sind nur einige formelle und materielle Mängel. Wir wissen jetzt schon, dass der Verfassungsgerichtshof mit diesem Gesetz seine Freude haben wird, dass er es wieder aufheben wird. Deshalb werden wir diesem Gesetz auch nicht zustimmen.
Tagesordnungspunkt 24: Doppelbesteuerungsabkommen mit Katar. – Abgesehen davon, dass die dubiosen Vorgänge und Vorkommnisse um die Vergabe der Fußball-WM in Katar noch immer nicht aufgedeckt sind, stimmen wir derartigen Doppelbesteuerungsabkommen ohnehin nicht zu, wie Sie wissen, weil Sie, um diese Besteuerungsabkommen überhaupt möglich zu machen, das österreichische Bankgeheimnis ausgehöhlt haben. Da spielen wir ganz einfach nicht mit! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir lehnen alle Doppelbesteuerungsabkommen ab – das heißt, wir bleiben auch jetzt ganz einfach konsequent.
Tagesordnungspunkt 25 werden wir zustimmen. Eine Anpassung an internationale Normen und Fertigungstechniken ist zu begrüßen.
Tagesordnungspunkt 26 stimmen wir auch zu, allerdings mit großem Bauchweh. Es heißt zwar ganz harmlos: „Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen“, wenn man sich das aber genauer anschaut, wenn man vor allem bei der Budgetausschusssitzung dabei war und auch am folgenden Tag dann bei der Rechnungshofausschusssitzung, wo das Thema behandelt worden ist, dann hat das schon fast kabarettistische Züge.
Es geht um das ehemalige Generalkonsulat in Rio de Janeiro. Man könnte sagen: Gut, brauchen wir nicht, die Botschaft ist in Brasilia, verkaufen wir es! – Aber ganz so ist es nicht, vor allem dann, wenn man sich die Details anschaut. Diese Liegenschaft liegt direkt an der Copacabana. (Bundesministerin Dr. Fekter: Machen wir eine Fact Finding Mission!) – Ja, genau, Fact Finding, Frau Bundesministerin! Ich traue Ihnen ja vieles zu – und das meine ich jetzt durchaus positiv –, und das ist jetzt wirklich auch eine Bitte an Sie:
Sie waren ja nicht dabei, sondern Herr Staatssekretär Schieder war in der Budgetausschusssitzung, weshalb ich kurz berichten will, wie das Frage-Antwort-Spiel im Budgetausschuss vonstattengegangen ist. Dort hat es geheißen: Das ist ja nur eine ganz kleine Liegenschaft. Sie liegt zwar an der Copacabana, aber doch nur ganz am Rand. Außerdem sind links und rechts ganz hohe Häuser, aber wir haben keine Genehmigung, hoch zu bauen, deshalb ist sie auch überhaupt nichts wert. Vor 40 Jahren hat man verabsäumt, wegen der Entwertung durch die hohen Häuser links und rechts zu klagen. Jetzt brauchen wir sie nicht mehr, und wir bekommen auch keine Baugenehmigung, dort hoch zu bauen, was das Grundstück, auch wenn wir nicht bauen, vielleicht doch ein bisserl wertvoller machen würde. – Als Staatssekretär Schieder dann mehrmals nach einem Mindestverkaufspreis gefragt worden ist, hat er natürlich keinen genannt. Er hat sogar noch gemeint, vielleicht findet sich ein Liebhaber, der das gut findet. – Also ich orte bereits das nächste Desaster, wenn man mit derartigem Finanzverstand an den Verkauf einer Liegenschaft an der Copacabana herangeht.
Als ich am nächsten Tag im Rechnungshofausschuss Herrn Rechnungshofpräsidenten Moser darauf aufmerksam gemacht habe, dass er sich das bitte anschauen soll, wenn die Liegenschaft verkauft ist – was er auch tun wird –, hat auch Herr Staatssekretär Waldner noch gesagt: Na ja, wir wollen ja verkaufen und nicht bauen.
Schauen Sie sich das bitte an – und das traue ich Ihnen wirklich zu, Frau Finanzministerin –, schauen Sie sich das an, damit wir einen ordentlichen Verkaufspreis erzielen! Ich traue mich nämlich darauf zu wetten: Wenn wir die Liegenschaft verkaufen – es gibt ein altes Gutachten, das 9 Millionen vorsieht, was ohnehin niemand ernst nimmt –, wenn wir sie jetzt verkaufen, wird zwei Wochen später der neue Käufer eine Genehmigung haben, hoch zu bauen. Dann ist das Grundstück das Zehnfache wert, aber dieses Geld werden wir nie sehen. Das befürchte ich. (Beifall bei der FPÖ.)
17.08
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.
17.09
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Besonders freut es mich, dass ich auf der Galerie die Landtagsabgeordnete aus meinem Heimatbezirk, Frau Resi Neuhofer, und ihre charmanten Töchter herzlich begrüßen darf. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie auch des Redners. – Abg. Mag. Kogler: Redner klatscht drei Mal!)
Ich möchte mich nun mit dem neuen Investmentfondsgesetz beschäftigen, in das wir die EU-Richtlinien impliziert haben. Es wird vor allem für die Anleger und für die Kunden große Sicherheit bringen. Es wird mehr Transparenz bringen, weil wir die Aufsicht auch in die europäische Aufsicht miteingebunden haben.
Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten bei der Spaltung dieser Fonds, nämlich jene Teile, die keine Liquidität mehr aufweisen, entsprechend auszuscheiden, und die liquiden Teile eben dafür zu verwenden.
Es ist insgesamt ein umfassendes Regelwerk, das hier neu gestaltet wird. Wir haben auch die Vermögenszuwachsbesteuerung mit einfließen lassen. Es wird, ganz kurz gesagt, zu wesentlichen Verbesserungen, eben was die Sicherheit dieser Bereiche notwendig gemacht hat, kommen. Das wird jetzt auch in dieser Form umgesetzt.
Das ist somit ein wichtiger Schritt dazu, wieder das Vertrauen des Konsumenten in diesen Bereichen zurückzugewinnen und die entsprechenden Möglichkeiten anbieten zu können. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.10
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.
17.10
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zum Punkt 23, Investmentfondsgesetz: Das unterstützen wir, weil es natürlich in dem Wildwuchs an Investmentprodukten, die so auf den Anleger, der ja meistens kein Fachmann oder keine Fachfrau ist, zukommen, wichtig ist, dass man hier verstärkte Informationspflichten einrichtet. Wir werden dieser Vorlage also zustimmen.
Eines fehlt uns allerdings, etwa dass der Zeitpunkt klargelegt wird – und er sollte möglichst früh sein –, wann der Konsument diese Informationen bekommen soll und wie das dann kontrolliert werden wird. Die FMA hat zwar gesagt, sie wird das sehr stark und streng kontrollieren, aber das ist noch nicht wirklich geregelt. Das hätte man vielleicht noch klarer definieren können, aber grundsätzlich ist das einmal eine wichtige Verbesserung.
Zum Punkt Verkauf dieser Liegenschaft an der – jetzt hätte ich fast Copa Kagrana gesagt – Copacabana. Da hat der Vorredner von der FPÖ, Roman Haider ja schon einiges an Zweifeln geäußert. Wir haben aufgrund dieser Zweifel im Ausschuss dagegen gestimmt; und gerade diese Zweifel haben mich jetzt noch einmal darin bestärkt, bei
dieser Ablehnung zu bleiben, denn grundsätzlich wäre es natürlich sinnvoll, diese Liegenschaft zu veräußern. Das Geld kann man gut gebrauchen, aber es besteht wirklich die Gefahr, dass da etwas passiert und letztlich sehr viel Geld verlorengeht. Vor diesem Hintergrund wäre es wahrscheinlich besser, diesen Verkauf jetzt nicht zu tätigen und besser dafür zu sorgen, dass das wirklich professionell abgewickelt werden kann. Man sollte noch ein bisschen warten und dann wirklich zum Vorteil der Republik Österreich diesen Verkauf tätigen. Deshalb werden wir dieser Vorlage jetzt nicht zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)
17.13
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
17.13
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Wir stimmen allen vier hier in Verhandlung stehenden Tagesordnungspunkten zu. Dem Punkt 23, nicht gerade deswegen, weil EU-Richtlinien umgesetzt wurden, aber weil damit immerhin sehr viel konsumentenschutzrechtliche Maßnahmen vorgesehen sind, so etwas wie ein brauchbarer Beipackzettel für die Investmentfonds. – Immerhin!
Ich wollte nicht so auffällig wie im Ausschuss, aber doch, auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Katar eingehen. Wir stimmen grundsätzlich zu, im Ausschuss waren wir noch dagegen. Ich werde Ihnen gleich sagen, warum: aus symbolischen Gründen. Aber bezüglich Katar hat es da bestimmte Überlegungen gegeben.
Nur: Die Doppelbesteuerungsabkommen sind eine Folge der Vorgänge, die wir ja hier im Haus schon öfter besprochen haben. Wir bleiben also dann doch konsistent, werden zustimmen, aber es soll nicht ganz unerwähnt bleiben, wenn Katar im Parlament erwähnt wird, dass das Potenzial, das man dort hat, das kreative Potenzial des Anfütterns – sagen wir es einmal vorsichtig; ein Begriff, der ja bei uns im Strafrecht leider noch nicht Eingang gefunden hat, nicht einmal bei uns – gegeben ist, dass dort eben eine besonders kreative Kultur herrschen muss, weil es ja sonst nicht möglich gewesen wäre, dass ausgerechnet Katar von der FIFA den Zuschlag für die Austragung der Fußballweltmeisterschaft bekommen hat.
Ich bin ja davon überzeugt, dass die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens selbstverständlich mit diesem Vorgang nichts zu tun haben (Abg. Dr. Bartenstein: Ganz sicher nicht!) und natürlich auch die Fragestellungen der Geschäftsbeziehungen und allfällig daraus resultierender Steuerpflichten ja durchaus harmonisiert werden dürfen.
Es ist ja auch kein Investitionsschutzabkommen, bei dem man sich aus diesem Titel heraus vielleicht an besonders korrupten Vorgängen beteiligt, aber wenn man weiß, wie diese Weltmeisterschaft in Katar ausgetragen werden soll, dann könnte man als Nächstes dazu übergehen, die nächste Schwimmweltmeisterschaft am Mond abhalten zu wollen. Vielleicht sollten wir uns auch einmal diesen Dingen zuwenden. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)
17.15
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schickhofer. – Bitte.
17.15
Abgeordneter Mag. Michael Schickhofer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir auf Basis von EU-Richtlinien und von Verordnungen heute das Investmentfondsgesetz beschließen. Dieses ist wirklich zeitgemäß und bietet vor allem einen europaweit einheitlichen
Rechtsrahmen für die Investmentfonds. Wenn Kapital international unterwegs ist, ist es wichtig, dass auch die Politik international abgestimmt agiert – und das tut sie im Rahmen von Verordnungen, Richtlinien und eben diesen Gesetzen.
Besonders die Interessen des Anlegerschutzes finden sich hier wieder. Es ist klar geregelt, dass Werbung als solche bezeichnet werden muss, redlich sein muss, nicht in die Irre führen darf und dass es sonst auch entsprechende Haftungsbestimmungen gibt.
Mit dem Kundeninformationsdokument wird sichergestellt, dass die wesentlichen Informationen für die Anleger zusammengefasst sind, und es ist auch geregelt – und das ist wichtig –, dass der durchschnittliche Anleger anhand dieses Dokuments das Produkt verstehen können muss, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Ich glaube, eines ist auch noch zentral, weil das in der Vergangenheit vor allem bei Versicherungsprodukten ziemlich üblich war, und zwar, dass man nicht mehr aus der Wertentwicklung der Vergangenheit auf die Wertentwicklung der Zukunft schließen kann; das widerspricht nämlich wirklich allen ökonomischen Grundsätzen.
Dazu braucht es natürlich auch die entsprechende Kontrolle. Die Finanzmarktaufsicht wird ja ebenfalls gestärkt. Sie muss diese Produkte bewilligen, hat diese Produkte zu überwachen und hat vor allem immer auf das volkswirtschaftliche Interesse Bedacht zu nehmen.
Die Finanzmarktaufsicht hat auch Kompetenzen in der Hand, per Bescheid anzuordnen, dass Kapital- und Gewinnentnahmen untersagt werden, dass Aufsichtspersonen, Regierungskommissäre bestellt werden und dass sogar die Fortführung und der Geschäftsbetrieb insgesamt ganz oder teilweise untersagt werden können. Ich denke, diese Möglichkeiten sind sehr zentral und vor allem in das System der Europäischen Finanzmarktaufsicht eingebettet. Also zusammenfassend: eine bessere Vergleichbarkeit für die Anleger und ein höheres Schutzniveau.
Aber eines muss man zum Schluss auch feststellen: Letztlich ist es ein richtiger Schritt, aber leider agieren noch immer Spekulanten und gewisse Banken – da meine ich nicht jene, die die Häuslbauer finanzieren – so wie vor der Krise. Was jetzt mit den Rating-Agenturen, die nach total willkürlichen Standards agieren, dazukommt, das ist eine wirkliche Frechheit. In den Vereinigten Staaten von Amerika kann ein Bundesstaat zahlungsunfähig sein, der amerikanische Präsident kann sagen, Amerika ist ohne einen Gesetzesbeschluss, der sowieso schon den ganzen Deckel betrifft, zahlungsunfähig, trotzdem gibt es dort noch immer das Triple A oder man wird nur um eine Stufe herabgestuft. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Das kann es nicht sein! Die europäische Sozialdemokratie und wir Sozialdemokraten in Österreich werden uns neben den wichtigen nationalen Schritten mit der Bankenabgabe, mit der Wertpapier-KESt und mit der Stärkung der Finanzmarktaufsicht weiterhin mit großer Entschlossenheit für die Finanztransaktionssteuer und vor allem für europäische Rating-Agenturen einsetzen (Abg. Mag. Kogler: Sagen Sie das einmal dem Bundeskanzler!), damit man diesen negativen Entwicklungen entgegentreten kann. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ.)
17.19
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.
17.19
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zu dem Tagesordnungspunkt etwas sagen, der, so glaube ich, inhaltlich ohnehin unumstritten ist, nämlich zu der Frage der Prüfung und Kennzeichnung von Edelmetallgegenständen. Ich habe im Ausschuss schon gesagt,
wie Edelmetalle gewonnen werden; das hat ja auch einen ökologischen, einen sozialen, einen menschenrechtlichen, einen entwicklungspolitischen Impact. Wir haben gerade im Rohstoffbereich durchaus gute Beispiele, wo es gelingt – zum Beispiel im Kimberley-Prozess –, Diamanten danach zu zertifizieren, wie sie gewonnen worden sind, ob sie mit Sklavenarbeit gewonnen worden sind oder nicht, ob Gelder, die durch diesen Diamantenhandel gewonnen werden, in Bürgerkriege fließen oder nicht. Das halte ich für sehr wertvoll.
Es gibt da mittlerweile ein sehr ausgeklügeltes System, dem sich auch die größten Diamantenhändler dieser Erde unterworfen haben. Ähnlich ist es zum Beispiel bei „Blutrubinen“, bei Rubinen, bei Edelsteinen ganz generell, die aus Diktaturen kommen und wo es verboten ist, mit diesen innerhalb der Europäischen Union zu handeln.
Ich würde mir wünschen, dass es so etwas auch für Edelmetalle gäbe. Das ist momentan nicht Gegenstand dieses Gesetzes, aber ich denke, es wäre durchaus auch eine österreichische Initiative wert, sich auch auf Ebene der Europäischen Union zu überlegen, wie man diesen Zertifizierungsprozess hin zu ethischen Kriterien, auch zu ökologischen Kriterien auch auf Edelmetalle ausweiten könnte.
Ich würde mich diesbezüglich über eine Initiative sehr freuen. Ich hoffe, wir können uns da zusammensetzen und in den nächsten Monaten etwas in diese Richtung anstoßen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
17.21
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
17.21
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Bezug nehmend auf die sehr weisen Einwürfe des Kollegen Schickhofer von vorhin muss man aber eines schon festhalten, wenn wir gegen die Spekulanten und gegen alle Möglichen in diesem Umfeld agitieren. Das alleine ist zu wenig: Hier herinnen agitieren, draußen plakatieren. Wir haben Herrn Bundeskanzler Faymann vor dem Rat in Brüssel einen durchaus ernstgemeinten offenen Brief geschrieben, deshalb können Sie ihn auch in der APA nachlesen. Sie werden sehen, dass das alles Hand und Fuß hat, was dort steht und was wir verlangen. Das war gar nicht einmal so viel – nur, dass man über das, wofür man eben beim Agitieren und beim Plakatieren eintritt, vielleicht einmal in Brüssel bei Tische spricht. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Ich weiß nicht, ob es so war. Und wir wollen es schon noch wissen.
Sie wissen aber genau, worum es geht. Es geht darum, dass wir natürlich rund um bestimmte europäische Bestimmungen – und wenn es nur ausgerechnet der ESM-Vertrag ist, der jetzt extra als völkerrechtlicher Vertrag außerhalb der Unionsinstitutionen errichtet wird – versuchen, dort irgendetwas durchzusetzen. Da nicht erkennbar ist, dass der Bundeskanzler das tut, haben wir uns herausgenommen, aus dieser Macht, die uns da mehr oder weniger zufällig zuteil geworden ist, weil BZÖ und FPÖ das ja mit Sicherheit ablehnen werden, etwas zu machen, und zwar in Verantwortung. Und wir haben ihn darauf hingewiesen: Er soll einen Ratifizierungsvorbehalt für den ESM anmelden. Das ist ja in Brüssel politisch gebilligt worden, so war die Formel in den Protokollen des Rates.
Am Montag soll unterschrieben werden, von Ihnen, Frau Finanzministerin. Ich nehme die Gelegenheit wahr, zu sagen: Machen Sie einen Ratifizierungsvorbehalt! Sie haben hier im Haus nicht die Mehrheit für das, was Sie dort tun. Aber Sie bekommen sie schon, wenn die österreichische Bundesregierung glaubwürdig für das eintritt, was hier allenthalben verkündet wird.
Alleine das wäre schon ein Fortschritt in der europäischen Debatte. Noch besser ist es, wenn das eine oder andere durchgesetzt wird; wenn schon nicht im Vertrag – vielleicht sogar noch dort, aber wir wissen, was realpolitisch möglich ist –, dann wenigstens rund um den Vertrag.
Was auch nicht sein kann, ist, dass wir dauernd das hohe Lied von Europa singen und dann so ein Konstrukt gewählt wird, in dem das Europäische Parlament nicht einmal vorkommt, sich vielleicht noch bittstellerisch um Informationen anstellen darf. Das passt ja hinten und vorne nicht zusammen. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)
17.23
Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Ausschussanträge.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 23: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Investmentfonds erlassen sowie das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 1254 der Beilagen.
Wer für diesen Entwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wenn Sie dem auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 24: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, in 1201 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Wer dem beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 25: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen, in 1228 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen ferner zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG, dass die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen ist, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Finanzen aufliegt.
Wenn Sie dafür sind, so bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 26: Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen samt Titel und Eingang in 1214 der Beilagen.
Wenn Sie dies unterstützen, dann bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (Ruf beim BZÖ: Nein!)
Oh, Verzeihung! Das habe ich nicht gesehen. (Abg. Scheibner: Wir sind nicht viele, Herr Präsident, aber doch!) – Ich habe auf den Kollegen Dolinschek, der so eine halb stehende, halb sitzende Haltung eingenommen hat, geschaut (Heiterkeit) und entschuldige mich dafür, dass ich das für Einstimmigkeit gehalten habe.
Das ist also mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wenn Sie dem auch in dritter Lesung zustimmen, so bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1218 d.B.): Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses und sonstiger Förderungen aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung in Kärnten (1327 d.B.)
28. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1219 d.B.): Bundesgesetz über die Gewährung eines Zweckzuschusses an das Bundesland Burgenland aus Anlass der 90-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich (1328 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 27 und 28 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.
17.27
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Die Abstimmungsspende anlässlich der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Kärntner Volksabstimmung wurde bisher so ausbezahlt, dass sie hier im Parlament beschlossen und über die Landesregierung ausbezahlt sowie verteilt wurde. Im Zuge der ganzen Verhandlungen um die Volksabstimmung war es Teil der Abmachung, dass die Bundesregierung die Verteilung übernimmt beziehungsweise diese ohne Zutun der Kärntner Landesregierung über die Bühne geht.
Ein bisschen überrascht waren wir dann, als wir die Art der Verteilung gesehen haben. Zum einen werden 2 Millionen € direkt an die Gemeinden verteilt. Die betroffenen Gemeinden in den Abstimmungsgebieten können sie für Projekte in der Gemeinde verwenden, die zweckgewidmet der Gemeinsamkeit mit der slowenischen Volksgruppe dienen, was, glaube ich, absolut Sinn macht. (Zwischenruf des Abg. Petzner.)
Nicht verstanden haben wir jedoch, dass die restlichen 2 Millionen € zur Gänze an Slowenenvertreter verteilt werden, einzig 30 000 € für die deutschsprachigen Altösterreicher in Slowenien verwendet werden. Wir hätten uns darüber gefreut, wenn sich die in Kärnten gefundene Gemeinsamkeit und Einigung auch bei der Verteilung dieser Abstimmungsspende wiedergefunden hätte und die Gemeinden die kompletten 4 Millionen € zur Verteilung bekommen hätten.
Wir verlangen daher getrennte Abstimmung, um zu zeigen, dass wir mit der Verteilung der 2 Millionen € einverstanden sind, aber nicht mit jener der restlichen 2 Millionen €, die direkt an die Slowenenverbände ausbezahlt werden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler.)
17.29
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.
17.29
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Beschluss über die Gewährung der Jubiläumsspende bekommen Kärntner Gemeinden, in denen seinerzeit die Volksabstimmung stattgefunden hat, 4 Millionen €. Das ist begrüßenswert. Dazu, glaube ich, braucht man nicht mehr zu sagen.
Es wurde auch festgelegt – wie mein Vorredner schon gesagt hat –, dass 2 Millionen an gebundene Projekte ausgezahlt werden, wie zum Beispiel die slowenische Musikschule, zweisprachige Gemeindekindergärten, Privatkindergärten, grenzüberschreitende Kooperationen im Kultur- und Wirtschaftsbereich oder an Medien- und Kulturprojekte.
Die restlichen 2 Millionen werden, wie es im Memorandum heißt, dafür verwendet, dass Gemeinden oder Ortsteile eben Projekte einreichen können, die eigentlich der Gemeinsamkeit der beiden Volksgruppen zugutekommen.
Ich bin jetzt schon ein bisschen verwundert oder überrascht über die Worte meines Kärntner Kollegen und Vorredners Linder gewesen. Wenn man sich anschaut, was in diesem Gesetzestext drinnen steht, und wenn man sich anschaut, was im Memorandum drinnen steht, das von allen unterschrieben und von der Kärntner Landesregierung und auch vom Parteivorstand der FPK beschlossen wurde, dann muss man sagen: Man kann das übereinander legen, man sieht, es ist derselbe Inhalt, nur die Länge ist unterschiedlich. (Beifall des Abg. Petzner.) Das können Sie sich durchlesen und anschauen.
Vor zwei Tagen haben wir hier Gott sei Dank mit
überwiegender Mehrheit endlich die Ortstafelfrage gelöst. Damals
wurde von deiner Fraktion laut dieser Schwenk kritisiert und auch, dass das von
Inzko erzielte Verhandlungsergebnis nicht ganz eingehalten wurde. Ich frage
dich jetzt wirklich, Herr Linder – die Abstimmung hat noch nicht
stattgefunden –: Wollt ihr eurem Landeshauptmann in
Kärnten, der das unterschrieben
hat, in den Rücken fallen? Wollt ihr zu einem Vertrag nicht stehen, der
unterschrieben wurde?
Und ich sage es noch einmal ganz klar und lese es auch vor, damit wir das auch wissen, in aller Kürze:
Die Abstimmungsspende seitens des Bundes aus Anlass der Wiederkehr der Volksabstimmung 1920 soll gemäß Ministerratsvorlage 4 Millionen € betragen. Die Auszahlung und Abwicklung werden direkt durch den Bund erfolgen. Ein entsprechendes Gesetz ist bis Sommer 2011 geplant. Die Aufteilung der Mittel soll mit Einbindung der Volksgruppen und den betroffenen Gemeinden erfolgen. Unter anderem sollen daraus die slowenische Musikschule und so weiter und so fort und die Projekte, die schon zweckgebunden sind, finanziert werden. (Abg. Jury: Memorandum!)
Es gibt keine Abweichung zwischen dem Gesetzestext und dem Memorandum, das in Kärnten eindeutig beschlossen wurde. Lassen wir diesen Beschluss in Güte und schauen wir, dass ihr oder zumindest ein Teil von euch nicht noch heute am letzten Tag der Plenartage – zumindest die FPK und die FPÖ machen in Wien wahrscheinlich bei Kärntner Themen das, was die FPK sagt – in Wien das Gegenteil von dem macht, was in Kärnten von euch selbst beschlossen wurde.
Ich selbst möchte mich als Kärntner für diese Spende bedanken und möchte sagen, Grundlage für diese Spende sind Ereignisse in der Vergangenheit, und mit dieser
Spende werden Projekte für die Zukunft finanziert. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.33
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.
17.33
Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Obernosterer hat doch völlig recht in seiner Argumentation, und ich bin auch verwundert über die Haltung der FPK-Abgeordneten hier im Parlament und auch vorher im Ausschuss, weil diese Haltung der FPK-Abgeordneten das Gegenteil von dem ist, was im FPK-Landesvorstand beschlossen wurde und vor allem was der Verhandlungsführer für das Land Kärnten, nämlich euer Landeshauptmann Gerhard Dörfler, mit den Verhandlungsparteien verhandelt hat. (Zwischenruf des Abg. Jury.)
Euer Landeshauptmann hat diese Abstimmungsspende in dieser Form verhandelt. Das heißt, wenn ihr heute dagegen stimmt, dann stimmt ihr gegen ein Verhandlungsergebnis eures Landeshauptmannes. – Auch sehr vielsagend!
Ich glaube aber, der wahre Hintergrund ist ein ganz anderer, meine Damen und Herren. Wir haben das bereits medial im Vorfeld des Ausschusses kritisiert, nämlich die Verteilung und auch, dass das Land Kärnten bei der Vergabe der Mittel nichts mehr mit zu entscheiden hat. Dann ist die FPK wieder einmal ein bisschen nervös geworden und hat zumindest im Parlament in Wien einen Schwenk vollzogen.
Wir bleiben bei unserer Ablehnung. Wir haben die Verteilung in dieser Form von Anfang an abgelehnt und wir haben auch das von Herrn Dörfler erzielte Verhandlungsergebnis abgelehnt. (Beifall beim BZÖ.)
Ich erinnere an meine Ausführungen in der Ortstafelfrage am Mittwoch, wo ich gesagt habe, dass hinter der Frage um Blechtafeln ein ganz großes, ja das zentrale Problem des Volksgruppenkonfliktes die Bevorzugung der slowenischen Volksgruppe auf der einen Seite und die Benachteiligung der deutschsprachigen Mehrheitsbevölkerung auf der anderen Seite vor allem im Förderwesen über Jahre gewesen ist.
Mit dieser Vorlage für die Verteilung der Abstimmungsspende wird genau diese Ungerechtigkeit, diese ungerechte Verteilung der Mittel nicht beendet, sondern fortgesetzt. Wenn man sich nämlich die Verteilung der 2 Millionen anschaut, dann sieht man, dass davon über 500 000 € an Organisationen der slowenischen Volksgruppe gehen, während für die Deutschsprachigen überhaupt nichts übrigbleibt und für die Altösterreicher in Slowenien nur mehr 30 000 € übrig bleiben.
Eine Vergleichszahl: 30 000 € für die Altösterreicher in Slowenien anlässlich der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung. Bei der 80. Wiederkehr im Jahr 2000 waren es noch 360 000 €. Also alleine dieser Sprung nach unten zeigt, wie ungerecht die Verteilung dieser Mittel ist. Daher lehnen wir diese Regierungsvorlage auch ab, weil – noch einmal! – diese Bevorzugung auf der einen Seite und die Benachteiligung auf der anderen Seite ein zentrales Problem des Volksgruppenkonfliktes ist.
Warum Landeshauptmann Dörfler das so verhandelt hat, ist mittlerweile auch klar. Herr Valentin Inzko, mit dem ich sonst nicht sehr viel teile, aber das war doch sehr vielsagend, hat in zahlreichen Medienstellungnahmen gesagt, dass der Versuch unternommen wurde – und das ist eigentlich empörend –, die Zustimmung des Rates der Volksgruppe zu erkaufen. Das hat er gesagt!
Und diese Regierungsvorlage über die Verteilung der Mittel bestätigt genau das, dass nämlich einige Funktionäre von diversen Slowenen-Organisationen nicht mit der Kraft der Argumente überzeugt wurden, sondern aufgrund der Wirkung des Steuergeldes
der Österreicherinnen und Österreicher, meine Damen und Herren. Und so ein Vorgehen können wir sicher nicht unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)
Wenn es Herr Landeshauptmann Dörfler tut, dann ist das seine Sache und dann hat er Erklärungsbedarf.
Wir haben daher auch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Petzner, Ing. Westenthaler eingebracht. Dieser wurde, glaube ich, auch verteilt. Daher brauche ich ihn nur in den wesentlichen Grundzügen zu erläutern.
Dieser Abänderungsantrag orientiert sich an der Gesetzesvorlage, am Gesetzesbeschluss aus dem Jahr 2000 und nimmt sich auch die Verteilung, also den Verteilungsschlüssel der Mittel im Jahr 2000, wo es überhaupt keine Schwierigkeiten, keine Proteste über die Verteilung gegeben hat, zum Vorbild. Das heißt: 3 Millionen € zur Verbesserung der Infrastruktur im Abstimmungsgebiet, 700 000 € für vertrauensbildende Maßnahmen im Sinne des Zusammenlebens beider Volksgruppen und 300 000 € für die Altösterreicher in Slowenien. Das wäre der Verteilungsschlüssel, den wir vorschlagen. Wie gesagt, er wurde im Jahr 2000 so festgelegt. Der wurde auch im Jahr 2005 in ähnlicher Form festgelegt, und das sollte auch jetzt das Vorbild sein. Noch einmal: Das war ein gerechter Verteilungsschlüssel, der auch keine Proteste hervorgerufen hat.
Eine Anmerkung noch: Wir lehnen es auch deswegen ab, weil das Bundesland Kärnten insgesamt, was die Verteilung dieser 2 Millionen für die Abstimmungsgemeinden betrifft, überhaupt nichts mitzureden hat.
Bisher war da der Volksgruppenbeirat zuständig, den hat man entmachtet, und man setzt einen eigenen Beirat ein. Darin sitzen natürlich schön Rot und Schwarz aufgeteilt: einer sitzt drinnen für das Kanzleramt, einer für das Finanzministerium, einer für das Bildungsministerium und einer für das Außenministerium. Das Land Kärnten, das eigentlich Gegenstand – wie soll ich sagen? – dieser Vollziehung ist, darf überhaupt nicht mitreden. Das halten wir für falsch, auch für unlogisch und nicht gerechtfertigt und lehnen daher auch die Einsetzung eines neuen Beirates ab.
Schlusssatz: Wir haben der Ortstafellösung zugestimmt, aber wir haben auch gesagt, dass für das friedliche Zusammenleben beider Volksgruppen in Kärnten mehr nötig ist und Korrekturen vorzunehmen sind. Mit dieser Regierungsvorlage und diesem Gesetzesbeschluss machen Sie aber genau das Gegenteil. Sie fördern nicht das Zusammenleben, sondern Sie machen mit diesem Gesetz die Gräben zwischen beiden Volksgruppen nur noch tiefer, mit Unterstützung des Kärntner Landeshauptmannes Gerhard Dörfler und gegen die Stimmen – aber das müsst ihr euch ausmachen – der FPK-Abgeordneten. (Beifall beim BZÖ.)
17.39
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag ist verteilt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Petzner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die im Titel genannte Regierungsvorlage 1218 d. B. in der Fassung des Ausschussberichtes 1327 d.B. wird wie folgt geändert:
Der dem Ausschussbericht beigedruckte Gesetzestext wird durch folgenden Text ersetzt:
Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Dem Land Kärnten wird aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, wonach sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für die Angliederung an die Republik Österreich entschieden hat, im Jahr 2011 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von vier Millionen Euro gewährt, der wie folgt zu verwenden ist:
a) 3 Millionen Euro zur Verbesserung der Infrastruktur und für besondere Vorhaben im Abstimmungsgebiet zum Zweck der Festigung der Zugehörigkeit dieses Gebietes zu Österreich.
b) 700.000 Euro für vertrauensbildende Maßnahmen im Sinne des Zusammenlebens der slowenischen Volksgruppe mit der Mehrheitsbevölkerung und zur Förderung von wissenschaftlichen Einrichtungen in Kärnten, die sich mit Fragen ethnischer Minderheiten befassen.
c) 300.000 Euro zur Förderung der kulturellen Aktivitäten der in einer „Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen Altösterreicher“ zusammengefassten Vereine in Slowenien unter besonderer Berücksichtigung eines Bezuges zu Kärnten.
Der Zweckzuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel bestimmt, die für die in lit. a bis c genannten Zwecke gewidmet sind.
§ 2. Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen betraut.
Begründung:
Die vorliegende Regierungsvorlage erweckt den Eindruck, dass mit ihr die Zustimmung der Vertreter der Interessensgemeinschaften der slowenischen Bevölkerungsgruppe zur so genannten Ortstafel-Lösung erhandelt wurde. Insbesondere die unverständliche Bevorzugung slowenischer Organisationen und die Schaffung eines eigenen Vergabegremiums unter Ausschluss der Kärntner Landesregierung könnten diesen Eindruck erwecken.
Da dieser Eindruck sicherlich falsch ist und vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden historischen Lösung, wäre es vernünftiger, sich auch bei diesem Jubiläum an den bewährten Regelungen der vergangenen Jubiläen zu orientieren.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Kollege Linder wünscht eine tatsächliche Berichtigung. Sie hat mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung zu beginnen und hat dieser Behauptung den berichtigten Sachverhalt gegenüberzustellen. – Bitte.
17.40
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Abgeordneter Stefan Petzner hat behauptet, Landeshauptmann Gerhard Dörfler habe die genaue Verteilung der Abstimmungsspende ausverhandelt.
Richtig ist, dass Landeshauptmann Gerhard Dörfler ausverhandelt hat, dass der Bund die Verteilung vornimmt, und keine genauen Prozente mit ausgehandelt hat.
Weiters hat Abgeordneter Petzner behauptet, wir hätten im Landesparteivorstand die genaue Verteilung beschlossen.
Richtig ist, dass Stefan Petzner beim Landesparteivorstand natürlich nicht dabei ist und wir das so nicht beschlossen haben. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Linder – die sogenannte Scheibenwischerbewegung machend –: Herr Präsident! Muss ich mir so etwas gefallen lassen?)
17.40
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. – Bitte.
17.40
Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es gibt auch noch ein zweites Bundesland, das die 90-jährige Zugehörigkeit zur Republik Österreich feiert, nämlich das Bundesland Burgenland. Auch diesem Land soll aus diesem Anlass ein Zuschuss in Höhe von 4 Millionen € gewährt werden. Die Mittel sind ebenfalls zweckgebunden, ich werde darauf nicht näher eingehen.
Lassen Sie mich aber, bitte, in diesem Zusammenhang eine andere Perspektive zum Zugang „90 Jahre Österreich“ finden. Die Geschichte und Entwicklung des Burgenlandes sind geprägt durch politische und historische Einflüsse. Zu den wichtigsten der burgenländischen Besonderheiten zählen die klimatischen und naturräumlichen Gegebenheiten, das Zusammentreffen von Alpen und Tiefebene, von kontinentalem, atlantischem und mediterranem Klima, der Neusiedler See und seine einzigartige Flora und Fauna, die dörflichen Strukturen und das Fehlen großer Städte verbunden mit einem funktionierenden Zusammenleben verschiedener Volks- und religiöser Gruppen, die Vielzahl an Thermen und Mineralwässern und die Bekanntheit – das muss auch erwähnt werden – als Gebiet mit ausgezeichneten Weinen, die burgenländischen Festspiele und die für ein derart kleines Land ungemein große Musiktradition, die Jahrhunderte, sogar Jahrtausende alte Grenzlandsituation mit der für vier Jahrzehnte besonderen Situation eines Lebens am Eisernen Vorhang, Aufmarsch- und Durchzugsgebiet mit den Begleiterscheinungen Entvölkerung und Wiederansiedlung, aber auch Fluchtgebiet beispielsweise für aus Gründen der Religion Verfolgte, die Korridorfunktion dieser Region mit alten Handelswegen wie zum Beispiel der Bernsteinstraße.
Das Burgenland ist nach Wien das zweitjüngste Bundesland Österreichs und der einzige Gebietszugewinn Österreichs nach dem Ersten Weltkrieg. Das Burgenland ist das einzige Bundesland, dessen Name in der NS-Zeit getilgt wurde.
Ich glaube, das sind auch gute Gründe, fernab der Öffentlichkeit die 90 Jahre Burgenland mitzufeiern. (Beifall bei der SPÖ.)
17.43
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.
17.43
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Damen und Herren! Ich muss dem Kollegen Obernosterer da schon sehr recht geben und empfinde es als mehr als strange – „strange“ darf man ja nicht sagen, „befremdlich“ würden die Freiheitlichen besser verstehen (Zwischenrufe bei der FPÖ) –, also mehr als befremdlich, dass da in Sonntagsreden vorgestern – offensichtlich waren das Sonntagsreden, da wird irgendwie das Gemeinsame beschworen und der friedfertige Aufbruch und Pipapo – gesagt wurde, dass Dörfler, der die Ortstafeln verhandelt hat und sich dafür feiern lässt, auch das Memorandum unterschrieben hat, in dem auch von gewissen Leistungen die Rede war. Die waren ja letztendlich auch die
Grundlage für das Gesetz gewesen. Und jetzt stimmt ihr gegen finanzielle Verteilungen, die ja im Gesetz und im Memorandum auch drinnen stehen.
Ich habe mich ursprünglich gar nicht zu Wort melden wollen, weil das für mich sowieso gelaufen war, auch im Finanzausschuss. Jetzt lese und höre ich, dass die Freiheitlichen heute gegen die Verteilung dieser Abstimmungsspende stimmen werden. – Also da läuten alle Alarmglocken. Das ist jetzt offensichtlich das wahre Gesicht der FPÖ. Anders kann ich das nicht beurteilen. Da sollten die Schulen abgesichert werden, die Musikschule sowieso, das haben wir heute schon ein paar Mal gehört, die Medien, die Kultur. All das, was Not leidet und kein Geld hat, wäre abgesichert worden. Und es steht im Memorandum, wenn wir schon die wörtlichen Zitate bringen: Vergabe unter Einbindung der Volksgruppen. – Die Vergabe hat also unter Einbindung der Volksgruppen zu erfolgen. Verteilung durch den Bund unter Einbindung der Volksgruppen, genau das ist erfolgt und genau das muss heute beschlossen werden. Und es gibt überhaupt keinen Grund, dem jetzt nicht zuzustimmen, außer jenen, wiederum Feindschaft zu schüren.
Das wollt ihr offensichtlich, und das ist wirklich sehr traurig. Dabei wird die deutschsprachige Minderheit der Altösterreicher in Slowenien auch noch gleich mitverkauft, die zuerst reinverhandelt worden ist; sie bekommen zwar 30 000, jetzt wird sie aber trotzdem auch noch verraten.
Wir waren 2005 eigentlich gegen die Abstimmungsspende, und zwar aus einem einfachen Grund: weil nicht detailliert aufgelistet worden ist, wer sie bekommt. Und jetzt wird alles detailliert aufgelistet, und ein bisschen habe ich das Gefühl, dass ihr das nicht wollt. Ihr wollt, dass der Dörfler das Geld bekommt. Der Bund soll zahlen, der Dörfler gibt es aus. Jeder, der willfährig ist, der brav ist, bekommt einen Hunderter zwischendurch, wie es Haider gemacht hat, und dann läuft alles super.
Das können wir nicht unterschreiben! Und ich bin froh, dass es eine Mehrheit in diesem Parlament gibt, die das auch nicht mehr will. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
17.46
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.
17.46
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein herzliches Danke dem Kollegen Haberzettl für seinen Werbebeitrag für das Burgenland. Einige Kolleginnen und Kollegen haben sich aufgrund Ihres Beitrags bereits entschlossen, im Burgenland Urlaub zu machen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ein herzliches Danke, Kollege Haberzettl, möchte ich Ihnen auch sagen für die Unterstützung der Bürgerinitiative „Pro Bahn“, die sich dafür einsetzt, dass die Schließung der Bahn Oberwart – Friedberg nicht zum Tragen kommt. Ich war sehr überrascht, dass Sie als ÖBB-Vorstand das hier unterstützen, denn die ÖBB haben die Strecke erst kurz vorher aufgelassen. Also ich kenne mich nicht ganz aus. (Zwischenruf des Abg. Petzner.)
Irgendwo schlagen anscheinend auch zwei Herzen in Ihrer Brust. Aber vielleicht können Sie ja, wenn Sie die Liebe zum Burgenland entdeckt haben, jetzt auch dafür sorgen, dass diese Bahnverbindung nicht geschlossen wird. Es ist wirklich ein Herzstück des südlichen Burgenlands. Der wirtschaftliche Zentralraum des Südburgenlands wird dadurch erschlossen. Es versteht kein Mensch, warum diese Strecke durch die ÖBB aufgelassen wurde, wahrscheinlich aufgrund von fehlenden Beiträgen von Land und Bund.
Nun aber zum Burgenland. Ich möchte kurz ein paar geschichtliche Daten erwähnen. Es war ja das Werden des Burgenlandes auch kein sehr einfaches. Ich weiß nicht, wie
sehr Sie wissen, dass gerade in den Jahren zwischen 1918 und 1921 die burgenländische Bevölkerung durch ungarische Freischärler massiv drangsaliert wurde, dass es im Jahr 1921 bei der sogenannten Landnahme durch die österreichische Gendarmerie etliche Tote gegeben hat. An der Grenze zwischen Kirchschlag und Lockenhaus sind zum Beispiel neun österreichische Gendarmen ums Leben gekommen, und es hat auch andere Todesfälle gegeben.
Auch das Werden des Landes selbst war nicht einfach, denn aus vier ungarischen Komitaten, die zentral nach Budapest ausgerichtet waren, wurde ein neues Bundesland geschaffen, das zunächst einen Namen suchen musste und das erst 1925 mit Eisenstadt endgültig seine Landeshauptstadt gefunden hat.
Dass es in dieser Zeit wirtschaftlich ebenfalls nicht einfach war, zeigt, dass 25 000 Burgenländerinnen und Burgenländer in dieser Zeit ausgewandert sind. Sie werden vielleicht wissen, dass zwischen 1938 und 1945 der Name Burgenland nicht existent war und dass es durchaus nicht selbstverständlich war, dass es nach 1945 wieder ein Burgenland gegeben hat.
Nach 1945 beziehungsweise 1955 ist es dann wirklich wirtschaftlich bergauf gegangen. Für mich persönlich und für viele Burgenländerinnen und Burgenländer ist sicherlich die Zeit ab 1989 eine hoffnungsfrohe Zeit, mit dem Fall des Eisernen Vorhangs, mit dem Beitritt Österreichs zur EU, damit verbunden, dass das Burgenland Ziel-1-Gebiet wurde.
Mit dem Beitritt Ungarns 2004 und mit dem Beitritt Ungarns zum Schengen-Raum ist dieses Land wieder im Herzen Europas angekommen. Das ist unsere Chance. Es ist aber aus meiner Sicht auch unsere Aufgabe, unsere Verpflichtung, zu einem friedlichen Miteinander beizutragen.
In diesem Sinne glaube ich, dass wir dieses Geld auch massiv dafür einsetzen werden und unserer Verpflichtung entsprechend nachkommen werden. – Herzlichen Dank für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
17.49
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.
17.50
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Finanzministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich vorweg sehr herzlich bei der Bundesregierung für die Fördermittel in der Höhe von 4 Millionen €. Vorweg auch ein herzliches Dankeschön für die einhellige Zustimmung zu diesem Zweckzuschuss von 4 Millionen € anlässlich der 90-jährigen Zugehörigkeit meines Heimatlandes Burgenland zu Österreich.
Ich darf sagen, wir Burgenländer haben keine Probleme – weder jetzt noch in der Vergangenheit –, was das Zusammenleben der Volksgruppen bei uns im Lande betrifft. Vor 1921 war das Burgenland in den jetzigen Grenzen, wie wir sie jetzt kennen, nicht bekannt unter dem Namen „Burgenland“, sondern unter dem Gebietsnamen „Deutsch-Westungarn“. Wir hatten auch eine Zeit von 1938 bis 1945, wo das Burgenland von der Landkarte verschwunden gewesen ist. Aufgrund der Ergebnisse der Konferenz von Jalta ist das Burgenland wiedererstanden, genauso wie auch die übrige Republik Österreich.
Nachfolgend war es ein Land an der Grenze zum
Eisernen Vorhang, wo es schwie-
rig war, entsprechende wirtschaftliche Akzente zu setzen. Das änderte sich
ab dem Jahr 1989, als dieser fiel, und vor allem, wie bereits
erwähnt, mit dem EU-Beitritt 1995.
Geschätzte Damen und Herren! Die hervorragende positive Entwicklung in den letzten Jahren und Jahrzehnten war geprägt vom Fleiß und von der Ausdauer der Burgenlän
derInnen, aber auch von der politischen Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg unter Federführung der Sozialdemokraten und der sozialdemokratischen Landeshauptleute bis zum gegenwärtigen Landeshauptmann, der sich sehr für die weitere wirtschaftliche und innovative Entwicklung unseres Landes einsetzt.
Das Burgenland ist auf der Überholspur. Ich darf vielleicht nur zwei, drei ganz kurze Details dazu nennen. Wir sind es, die im vorigen Jahr 2010 die höchste Maturantenquote aller österreichischen Bundesländer mit 46 Prozent hatten. Das hat uns in den fünfziger, sechziger Jahren niemand zugetraut. (Abg. Petzner: Sagen Sie auch etwas zum „Erfolg“ der Bank Burgenland!) Des Weiteren sind wir auch das Umweltvorzeigebundesland Nummer eins. Wir erzeugen bereits 60 Prozent des Strombedarfs aus alternativen Energieanlagen im Lande und werden ab 2014 zu 100 Prozent stromautark sein. (Abg. Petzner: Sagen Sie auch etwas zur Bank Burgenland!)
Geschätzte Damen und Herren! Ich bedanke mich nochmals bei Ihnen für Ihre einhellige Zustimmung zu diesem Zweckzuschuss. Ich bin stolz darauf, dass ich Burgenländer bin, und das sehr gerne, und ich bin auch stolz darauf, dass ich Österreicher bin, ebenfalls sehr gerne.
Ich bedanke mich nochmals im Namen aller meiner Landsleute für Ihren in Bälde zu fällenden Beschluss. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Bravoruf des Abg. Mag. Gaßner.)
17.52
Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zu den Abstimmungen über die Ausschussanträge.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 27: Entwurf eines Bundesgesetzes über die Gewährung eines Bundeszuschusses und sonstiger Förderungen aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung in Kärnten in 1218 der Beilagen.
Hierzu haben die Abgeordneten Petzner, Kolleginnen und Kollegen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung über § 2 Ziffer 2 der Abgeordneten Linder, Kolleginnen und Kollegen vor.
Wir werden daher zunächst über den erwähnten Abänderungsantrag, dann über den durch das Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Petzner, Kolleginnen und Kollegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über § 2 Ziffer 2 des Entwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte Sie hierzu um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wenn Sie die Vorlage auch in dritter Lesung unterstützen, bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Entwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den 28. Punkt der Tagesordnung: Entwurf eines Bundesgesetzes über die Gewährung eines Zweckzuschusses an das Bundesland Burgenland aus Anlass der 90-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich samt Titel und Eingang in 1219 der Beilagen.
Wenn Sie für diesen Gesetzentwurf sind, bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wenn Sie dies auch in dritter Lesung bejahen, bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 1544/A der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (1308 d.B.)
30. Punkt
Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert werden (1309 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 29 und 30 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.
17.55
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich habe um getrennte Abstimmung bei diesen Gesetzesvorlagen gebeten, weil wir in zwei Fällen zustimmen können und in zwei Fällen leider nicht.
Zustimmen werden wir, was die leichte Besserstellung für parlamentarische Mitarbeiter und parlamentarische Mitarbeiterinnen betrifft. Ich glaube, unsere MitarbeiterInnen verdienen es, dass sie bei den Spesen etwas unterstützt werden. Es gebührt ihnen auch Dank. Insbesondere an den letzten Tagen, wo wir jeweils bis spät in die Nacht gearbeitet haben, haben sie eine sehr gute Leistung erbracht. Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir stimmen auch zu, was die periodische Ablieferung der Pensionsbeiträge von Bürgermeistern betrifft; ich will das nicht näher erläutern. Leider können wir nicht zustimmen, was die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Bürgermeister und Kommunalpolitiker betrifft. Da ist vorgesehen, diese Grenze auf 4 000 € monatlich anzuheben. Ich er
innere daran, dass die Zuverdienstgrenze für alle anderen, zum Beispiel für die ASVG-Bediensteten oder -Pensionisten, 357 €, glaube ich, monatlich beträgt.
Die SPÖ spricht immer von Gerechtigkeit. Ich frage mich schon, ob das gescheit ist, was Sie hier machen. Es geht ja wahrscheinlich nicht um sehr viele Fälle, aber man beginnt hier wieder, den Neid zu schüren, denn was sagen Sie einem ASVG-Pensionisten, der weiß, dass der Bürgermeister seines Ortes 4 000 € dazuverdienen darf, ohne dass er irgendetwas verliert, während der ASVG-Pensionist das nicht darf. Ich glaube, das ist nicht gescheit.
Zum Zweiten eröffnen wir dadurch wieder neue Privilegien, die wir wegbringen wollen, weil wir doch versuchen sollten, alle – Beamte, Angestellte, Arbeiter – auf die ASVG-Prinzipien und -Bedingungen hinzubringen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hörl und Rädler.) Das empfiehlt auch der Rechnungshof, meine Damen und Herren.
Ich glaube, es gibt da einen anderen Grund, und zwar: Es geht vor allen Dingen der ÖVP momentan nicht sehr gut, was die Stimmung im Land betrifft, und sie will halt ihre Bürgermeister zufriedenstellen. Ich glaube aber, dass Sie den weiteren Erdrutsch nicht verhindern werden können. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ablehnen werden wir auch das Vorhaben, die Arbeitslosenversicherung für Kommunalpolitiker zu ändern. Genauer ausführen wird das, was wir damit meinen, Herr Abgeordneter Linder. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
17.59
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Auer. – Bitte.
17.59
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Gradauer, wer Demokratie ernst nimmt, der muss dafür Sorge tragen, dass wir auch in den Gemeinden genügend Personal haben. Ich glaube, dass es auch auf der untersten Ebene wichtig ist, dass die Demokratie und die Vertretung der Bürger gewährleistet sind. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Brosz.)
Mit diesem Beschluss ermöglichen wir es letztlich einer bestimmten Altersgruppe, sich weiterhin kommunalpolitisch oder auch neu zu engagieren. Ich glaube, dass die Kommunalpolitik – und da spreche ich aus eigener Erfahrung, der ich auf den Tag genau 32 Jahre Bürgermeister bin – die schwierigste, aber zugleich auch die schönste Arbeit eines Politikers ist.
Gerade Kommunalpolitiker, vor allem Gemeinderäte und Mandatare aus den Vorstandsbereichen, sind in vielen Bereichen auch ehrenamtlich tätig. Aber die Anforderungen der Zeit haben es mit sich gebracht, dass der Zeitaufwand für Bürgermeister, Vizebürgermeister und Vorstandsmitglieder in größeren Gemeinden ungleich mehr geworden ist und die Herausforderungen schwieriger.
Daher ist diesen Mandataren, egal, welcher Fraktion – das sage ich ausdrücklich –, der unbedingte Dank auszusprechen, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ich bedanke mich für diese Regelung, für diese Fairness. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn das noch ausgeweitet werden würde, das ist gar keine Frage, weil die Pensionsregelungen im öffentlichen Dienst immer noch ein Problem sind im Vergleich zu anderen Versicherungsgruppen – das ist unbestritten! –, aber es war wichtig, zumindest für diesen Bereich einmal Fairness herzustellen.
Ich erinnere: In vielen Bundesländern gab es bei den letzten Gemeinderatswahlen in durchaus nicht wenigen Gemeinden nur mehr einen Kandidaten für diese Funktion. Of
fensichtlich ist es problematisch, Kandidatinnen und Kandidaten dafür zu finden. Diese Maßnahme könnte auch ein Anreiz dazu sein, dass sich wieder mehr Personen für diese Funktion bewerben.
Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich bei allen Fraktionen, die heute hier dieser Maßnahme zustimmen. Ausdrücklich bedanke ich mich beim Kollegen Gaßner für seine Zusammenarbeit in diesem Bereich. Aber ein bisschen verwundert bin ich schon darüber, dass in eurer Aussendung auf einen Mandatar vergessen wurde, dem bei dieser Maßnahme wesentliche Verdienste zukommen, nämlich auf den Kollegen Otto Pendl, der jahrelang mit mir versucht hat, dies durchzusetzen. Ich möchte ausdrücklich an den Kollegen Otto Pendl ein Dankeschön sagen für diese seine Unterstützung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) – Die einzelnen Details dieser Bestimmung wird Kollege Wöginger dann hier noch erläutern.
Ich begrüße auch die Neuregelung für die parlamentarischen Mitarbeiter, weil es wichtig ist, dass hier eine Verbesserung vorgenommen wird. Ich füge dem allerdings hinzu: Was die Mitarbeiterunterstützung und die Unterstützung für Mandatare betrifft, so haben wir in Österreich im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland wirklich einen Nachholbedarf. Hier sollte man selber so viel Mut haben, zu sagen: Wenn wir schon nicht die gleichen Regelungen haben, so wäre hier doch zumindest eine wesentliche Verbesserung – zusätzlich zu dieser Verbesserung für die parlamentarischen Mitarbeiter, die großartige Arbeit für die Mandatare leisten – mehr als angebracht. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.02
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.
18.02
Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Herr Kollege Auer, so leicht kann man es sich nicht machen, denn wenn man anerkennt – und diese Anerkennung gibt es, glaube ich, von allen Fraktionen –, dass wir im Bereich der Zuverdienstgrenzen oder bei der jetzigen Regelung ein Problem haben, dann heißt das nicht, dass ausgerechnet diese Form, nämlich die Schaffung eines Politikerprivilegs, die einzig mögliche Lösung ist. Das ist so nach dem Motto: Wir wissen zwar, dass wir generell Probleme haben, aber bei den Politikern machen wir einmal einen ersten Schritt, und der Rest hat halt Pech gehabt!
Da gibt es auch andere Situationen, die extrem problematisch sind – und das sage ich auch, weil Abgeordneter Otto Pendl vorhin angesprochen wurde –: Wenn ASVG-Frühpensionisten, wie schon erwähnt worden ist, eine Zuverdienstgrenze von 374 € haben, dann wird man schon erklären müssen, warum Politiker 4 000 € als Grenze haben. Ich betone: 4 000 € Bezug auf Gemeindeebene! Da reden wir aber nicht mehr von den Kleingemeinden, wo wir in der Regel diese Situation haben. Das wissen alle. (Abg. Wöginger: Kleine und mittlere Gemeinden!)
Kleine und mittlere Gemeinden haben 4 000 € Bürgermeisterbezug? (Abg. Jakob Auer: In Vorarlberg wesentlich höher!) In Vorarlberg wesentlich höher! – Da schauen wir uns einmal an, welche Höhe die Bezüge haben. Dann würde ich sagen: Bei 4 000 €, bei 3 800 € Verdienst brauchen wir nicht darüber nachzudenken, ob die Leute einen drastischen Notfall haben, sodass man da eine Sonderregelung schaffen muss.
Wenn wir gleichzeitig die Situation haben, dass wir – und jetzt schaue ich zu den Vertretern von der SPÖ – eine Korridorpensionsregelung haben, wo man nur mit Abschlägen in Frühpension gehen kann, wo Abschläge gezahlt werden und wo überhaupt keine Zuverdienstmöglichkeiten bestehen, dann frage ich mich: Wie soll man in Anbetracht dessen irgendjemandem erklären, dass hier für Politiker ein Privileg geschaffen wird? (Abg. Schönpass: Sie könnten sich in der Kommune betätigen!)
Man könnte sich in der Kommune betätigen? – Also wir machen eine Sonderregelung, wo die Politiker ausgenommen werden; die dürfen bis 4 000 € dazuverdienen, das wird bei ihnen nicht angerechnet, aber bei allen anderen schon. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schönpass.)
Dann reden wir doch über andere Dinge! – Warum gibt es in diesem Land noch immer die Situation, dass wir Politikerpensionen haben – davon sind ja auch einige hier herinnen betroffen –, wo wir es noch nicht geschafft haben, dass wir zumindest vernünftige Zahlungen aus der Pensionsregelung drinnen haben?
Wie erklären Sie, dass es in Österreich nach wie vor Pensionen von 10 000 € aus politischen Bezügen gibt und immer wieder versucht worden ist, den Pensionsbeitrag dabei so gering wie möglich zu halten? Das ist natürlich die Schaffung eines Privilegs.
Ich sehe ein, dass man darüber nachdenken muss, wie man mit der Situation, dass man sofort die Pension verliert, wenn man Bezüge erhält, umgeht, aber das nur auf Politiker anzuwenden und dann zu sagen: Na ja, andere Pensionisten können sich ja auch in der Kommune betätigen und dann dort Bezüge haben!, so geht es, ehrlich gesagt, Frau Kollegin Schönpass, nicht!
Diese Form können wir nicht mittragen. Insofern schließen wir uns dem Abstimmungsverhalten der FPÖ an. Es ist nicht akzeptabel, hier ein neues Privileg zu schaffen. (Beifall bei den Grünen.)
18.05
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. –Bitte.
18.05
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von Privilegien zu reden gerade bei einer Betätigung im Gemeindebereich, wo nicht nur der Bürgermeister betroffen ist, sondern – es wurde schon gesagt – alle dort Tätigen, die eigentlich – und das sagen alle hier herinnen – die Zelle der Demokratie vertreten und die bereit sind, sich dort wirklich einzusetzen, scheint mir doch etwas weit hergeholt zu sein.
Das sehe nicht nur ich so, sondern – und Sie wissen das ganz genau – das ist auch verfassungsrechtlich abgesichert. Herr Professor Mayer sagt nämlich ganz klar, dass das keine Privilegien sind, weil es sich da nicht um eine Stellung auf dem Arbeitsmarkt handelt, sondern um ein politisches Mandat.
Wenn man ein politisches Mandat hat und in die Frühpension kommt und dann, wenn man sich weiter kommunalpolitisch engagiert, die Pension ruhen lassen und mit 2 000, 3 000 € das Auslangen finden muss, dann wird man sicher sagen: Nein, das interessiert mich nicht!
Ich kann es nicht verstehen, warum man diese Sorgen der Kommunalpolitikerinnen und -politiker nicht anerkennt. (Abg. Brosz: Was ist die durchschnittliche Pension in Österreich?) Das sind Leute, die sich rund um die Uhr für die Bürger einsetzen. Und wir wissen alle ganz genau – Kollege Auer hat es schon gesagt –, wie schwierig es ist, jemanden dafür zu begeistern, sich in der Politik zu betätigen.
Ich verstehe schon, dass Opposition auch darin besteht, dagegen zu sein, wenn die Regierungsparteien etwas wollen. Aber wir wollen es nicht für uns, wir wollen es für all die Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen, die davon betroffen sind.
Wenn man da weiterdenkt und vielleicht auch darüber nachdenkt, warum das denn bei den Beamten geht und bei den anderen nicht, dann ist zu sagen: Das ist zu ändern, und wir sind auch gerne dazu bereit! Nur: Warum es jetzt hier Gott sei Dank endlich
einmal so weit ist, hat den Grund darin, dass man da zeitlich unter Druck geraten ist. Jeder, der jetzt in Pension gehen kann, hört dann auf, weil er die zweite Beschäftigung nicht macht, wenn er die Pension nicht kriegt.
Ich wünsche mir nicht, dass es in der Kommunalpolitik immer weniger befähigte Leute gibt, die sich dort einsetzen. Ich wünsche mir, dass wir gerade in den Kommunen, in unseren Gemeinden gute, fähige Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker haben. Und das ist ein kleiner Schritt dazu, eine Ungerechtigkeit, die hier besteht, aufzuheben.
Ich bedanke mich bei all jenen, die sich bemüht haben, hier zu einer Lösung zu kommen. Es hat ja Jahre gedauert. Kollege Auer hat immer wieder allen Widrigkeiten und allen Gegenbewegungen standgehalten.
Ich möchte mich aber ganz besonders bei Frau Dr. Gabriele Kotzegger bedanken, die wirklich unermüdlich bemüht war, diesen Gesetzestext so zu machen, dass er auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht hält. Und das ist auch gelungen. Dafür ganz, ganz herzlichen Dank, liebe Gabi! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich glaube, jeder von Ihnen, der mit Gemeinden, Gemeindefunktionärinnen und Gemeindefunktionären zu tun hat, hat dieses Problem schon einmal vorgetragen bekommen. Und jetzt können Sie, auch wenn Sie nicht mitstimmen, hingehen und sagen: Diese Lösung haben wir jetzt für euch erreicht! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
18.09
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.
18.09
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bin seit 23 Jahren Gemeindepolitiker in einer Gemeinde mit einem kleinen Gemeinderat, kleinen Stadtrat, und ich muss sagen: Das, was Sie hier an Argumenten vorgebracht haben, ist wirklich hanebüchen! (Abg. Mag. Gaßner: Na geh!)
Ein Mindestpensionist muss mit 770 € auskommen, und Sie sagen, ein Politiker, ein Bürgermeister kann ruhig 4 000 € dazuverdienen. Also das müssen Sie in der Öffentlichkeit einmal argumentieren! – Das kann man nicht argumentieren, Kollege Gaßner! (Abg. Mag. Gaßner: Reden Sie einmal mit den ...!) Ich habe mit denen schon gesprochen.
Und wen trifft es denn, Herr Kollege Gaßner? – Seien wir da ehrlich: Es trifft eine Handvoll Funktionäre. Soweit ich weiß, sind derzeit keine Bürgermeisterwahlen in großem Umfang geplant oder anstehend. Es trifft eine Handvoll von Funktionären, vorwiegend rote und schwarze Politfunktionäre – zufällig natürlich. Die trifft es. Da schafft man sich Privilegien! (Beifall beim BZÖ.) Und den kleinen Mindestrentner, den lässt man völlig im Regen stehen.
Es gibt ja bereits ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu den Beamten, das durchaus in die richtige Richtung zeigt, denn die Beamten haben – unter Anführungszeichen – keine „Ruhensbestimmungen“, die dürfen unbeschränkt dazuverdienen. Jetzt kann man sagen, das ist ein Privileg – aber eines in die richtige Richtung.
Ich sage Ihnen eines: Machen wir diesen Schritt hier heute nicht, das ist das völlig falsche Signal! In Zeiten, wo gespart wird, in Zeiten, wo Milliarden nach Griechenland geschickt werden, gehen ÖVP und SPÖ her und sagen, die Bürgermeister dürfen 4 000 dazuverdienen. (Abg. Mag. Stadler: Da sind sie sich einig!) Da seid ihr euch einig, das ist das Einzige: beim Geldausgeben für Griechenland, vereinfacht gesagt, und für die
Politfunktionäre. Und das ist diesem Land nicht zumutbar! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Wöginger: Das kostet ja nichts! Was kostet denn das?)
Ich sage es noch einmal: Egal, was es kostet, es ist das falsche Signal! (Abg. Mag. Gaßner: Das kostet nichts!) Sparen Sie und seien Sie Vorbilder, Kollege Gaßner und die Kollegen von der ÖVP, und schmeißen Sie nicht das Geld hinaus! Die Schlagzeile in der „Kronen Zeitung“ möchte ich sehen, wenn Politiker zehnmal mehr dazuverdienen dürfen, nahezu 4 000 €, zur Pension als der normale ASVG-Versicherte, der 374 € im Monat dazuverdienen darf. Das sind Zustände, die wir in diesem Land nicht unterstützen können, und daher wird das BZÖ da mit Sicherheit nicht zustimmen.
Noch ein Satz: Kollege Kräuter hat argumentiert, die Politiker sind ja im Dienste der Allgemeinheit tätig. Jetzt eine Frage an die Sozialdemokratie: Ein ASVG-Frühpensionist, der sich im Pflegebereich engagiert, ist der nicht im Dienste der Allgemeinheit aktiv? Der hat aber diese maximale Zuverdienstgrenze. Also diese Wertung verstehe ich nicht, und ich glaube nicht, dass ein ASVG-Frühpensionist, der sich im Pflegebereich engagiert, weniger wertvolle Arbeit leistet als ein Bürgermeister.
Zum Schluss kommend: Wenn Sie glauben, Sie finden keine Funktionäre mehr, da kann geholfen werden: Stimmen Sie unseren Reformvorschlägen zu, legen wir viele Gemeinden zusammen, dann brauchen wir auch weniger Personal! (Beifall beim BZÖ.)
18.12
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
18.12
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich kann die Opposition hier nicht verstehen, dass sie diesem Paket nicht zustimmt. Es ist darin ein Punkt enthalten, der betrifft die Überweisung von Pensionsbeiträgen von öffentlichen Mandataren an die zuständige Pensionsversicherung.
Wir haben derzeit die Situation, dass unsere Pensionsbeiträge, auch die aller Landtagsabgeordneten, aller Bürgermeister, aller öffentlichen Mandatare, am Ende der politischen Laufbahn an den zuständigen Pensionsversicherungsträger überwiesen werden. Das gibt es in keiner anderen Berufsgruppe.
Daher ist das nur eine Gleichstellung mit dem gesamten berufsständischen System. Und das ist auch kostenneutral. Kollege Widmann, das ist kostenneutral! Diese Beiträge fallen ohnedies an, spätestens beim Ausscheiden aus unseren politischen Laufbahnen. Und wir beschließen jetzt mit diesem Gesetz, dass die Pensionsbeiträge monatlich wie bei jedem anderen Beruf an die zuständige Pensionsversicherungsanstalt überwiesen werden. Das ist doch mit keinen Mehrkosten verbunden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe beim BZÖ.)
Wir ermächtigen die Länder, dass sie bis Ende März 2012 dem auch in ihren Landesgesetzen nachkommen, für die Landtagsabgeordneten und für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.
Das Zweite, die Bürgermeistergeschichte mit der Zuverdienstgrenze. Meine Damen und Herren, das wurde immer einstimmig von allen Fraktionen im Gemeindebund gefordert, und soweit ich weiß, hat doch jede Fraktion auch Bürgermeister. Wenn es auch nicht so viele sind wie bei ÖVP und SPÖ, aber alle Fraktionen sind ja mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in Österreich vertreten, und der Gemeindebund hat immer einstimmig diese Forderung erhoben.
Und seien Sie mir nicht böse: Arbeitsmarktpolitische Auswirkungen hat es keine, und kosten tut es auch nichts! (Abg. Mag. Stadler: Das kostet die fehlenden Abschläge! Das kostet es!)
Herr Kollege Widmann, wenn ich das einmal höre in Oberösterreich, dass damit hausieren gegangen wird, dass es da Mehrkosten gäbe, dann wird es von uns eine Antwort geben. (Abg. Mag. Stadler: Die fehlenden Abschläge kostet es!) Es ist mit keinen Kosten verbunden! Wir handeln hier verantwortungsbewusst und stehen hinter unseren Gemeindemandataren, vor allem hinter unseren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Der dritte Punkt ist eine soziale Absicherung, eine Rahmenfristerstreckung bei der Arbeitslosenversicherung, und ich glaube, das ist auch gerechtfertigt. Wir führen hier nicht Arbeitslosenversicherungsbeiträge ein, sondern machen eine Rahmenfristerstreckung. Da geht es um jene, die im Falle eines Ausscheidens am Ende ihrer Funktion von dem Gebrauch machen können.
Abschließend, meine Damen und Herren: Es ist mir ein besonderes Anliegen, noch auf die parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzugehen, die ich auch auf der Galerie begrüße. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir setzen mit diesem Beschluss einen einstimmigen Beschluss im Mitarbeiterbeirat um, was die Spesenabrechnung anbelangt. Und zweitens stufen wir sie um in das neue Gehaltsschema, damit die automatische Gehaltsanpassung möglich wird.
Ich möchte mich ganz, ganz herzlich bedanken bei allen parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ihr leistet für uns eine tolle Arbeit, oft auch bis in die Nachtstunden hinein. Ein herzliches Dankeschön für eure tatkräftige Unterstützung! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Kickl.)
18.16
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.
18.16
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Grundsätzlich darf aus der politischen Funktion heraus niemals ein Nachteil entstehen. Ich glaube, darüber sind wir uns alle einig. Ich glaube aber auch, dass es problematisch ist, wenn aufgrund der politischen Funktion eine Besserstellung gewährt wird gegenüber dem Normalverdiener oder dem ASVG-Beschäftigten. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
Ich meine, dass dieser Antrag der Kollegen Auer und Gaßner in vielen Bereichen sehr wichtig und sehr gut ist, aber auch Dinge mit hineingepackt sind, die, glaube ich, schwer zu vertreten sind.
Zur Zuverdienstgrenze im Falle der Erwerbsunfähigkeit: Ich glaube, dass man dem normalen ASVG-Pensionisten draußen, der in Frühpension ist, wirklich schwer erklären kann, warum der andere in Frühpension gehen darf und dazuverdienen darf. Das ist ein Problem! Wenn wir es auch wünschen würden, dass es eine Möglichkeit gäbe, dass er bleiben kann, der normale Politiker, Bürgermeister, besser verdienende Gemeinderat, aber ich glaube, das ist der falsche Weg. Wir sollten, wenn wir Bürgermeister brauchen, wenn wir Politiker brauchen, hier eine andere Lösung suchen, die es ermöglicht, die Funktion auszuüben – dies deshalb, weil ich der Meinung bin, dass wir, die Politiker, vergleichbar bleiben müssen mit dem normalen ASVG-Beschäftigten.
Zu dem Punkt Arbeitslosenversicherung: Richtig ist die Rahmenfristerstreckung. Kein Problem, das macht Sinn, das kostet nichts. Andererseits ist die Erhöhung der Bezugsgrenzen wirklich in Frage zu stellen. Wieder dasselbe: Wie erkläre ich dem ganz normalen Bürger draußen, dass er das gleiche Recht nicht hat, das ich als Bürgermeister oder ein Kommunalvertreter hat?
Ganz wichtig ist die periodische Ablieferung der Beiträge. Jeder, der sich damit auseinandersetzt, wird es wissen, das muss man auf der Zunge zergehen lassen: 12 Prozent
werden monatlich von deiner Aufwandsentschädigung abgezogen, auf ein Konto gelegt. Die Zinsen verbleiben der Gemeinde, und wenn es der Gemeinde schlecht geht, kann sie das Geld sogar noch verbrauchen, verwenden. Wenn dann ein Bürgermeister nach drei, vier Perioden ausscheidet und kein Geld vorhanden ist, muss ein Kredit aufgenommen werden, dass das abgeführt werden kann.
Wir haben getrennte Abstimmung verlangt, weil wir diese Bereiche mittragen werden. Ich glaube nur, wir sollten eine gemeinsame Lösung suchen, um die Bürgermeister wirklich besserzustellen, aber es muss vergleichbar bleiben. Es muss vergleichbar bleiben, dass es zu erklären ist. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.18
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.
18.18
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Es ist schon Tradition hier, dass so wichtige und sinnvolle Materien wie die jetzt zu beschließende von den Oppositionsparteien derartig in Misskredit gebracht werden.
Mit diesen Bestimmungen, dieser – unter Anführungszeichen – „Bürgermeisterregelung“ wurde für die Mandatarinnen und Mandatare, die tagtäglich vor Ort sind und ihrer Bevölkerung am nächsten sind und ihre Arbeit mit großer Verantwortung und mit großem Erfolg betreiben, eine Regelung gefunden, die ihnen entspricht, und zwar in dem Sinn, dass, wenn einer erfolgreich als Bürgermeister oder Gemeindemandatar tätig ist und den Anspruch auf eine vorzeitige Pension wohl erworben hat, dieser den Job als Bürgermeister oder Vizebürgermeister zum Beispiel nicht aufgeben muss, um seine Pension, seine vorzeitige Alterspension zu beziehen.
Ich denke, das ist eine gerechte Regelung, die wir hier heute beschließen, und ist auch vertretbar. Wenn hier die Geringfügigkeitsgrenze mit den 374,02 pro Monat angeführt wird, wo im ASVG-Bereich auch bei der I-Pension oder Berufsunfähigkeitspension beim selben Job dazuverdient werden darf, so möchte ich sagen: Es ist eine Anerkennung für die Mandatare, dass man diese Grenze auf die 3 998,40 für ihre Tätigkeit setzt. Ich glaube, das haben sie sich verdient.
Wenn wir bei der Arbeitslosenversicherung diese Rahmenfristerstreckung vorsehen, so hat das auch seinen Sinn. Es ist eine gute Lösung, wenn jemand seinen Broterwerbsjob aufgibt, um auf der kommunalen Ebene in die Politik zu gehen, und er dann aus irgendwelchen Gründen aus diesem Bürgermeisteramt wieder ausscheidet, dass er dann, wenn er mehr als drei Jahre dieses Amt ausgeübt hat, auf diesen Arbeitslosenanspruch zurückgreifen kann.
Ich denke, geschätzte Damen und Herren, dass das heute eine sehr, sehr gute Regelung ist. Ich möchte auch allen Beteiligten danken, unserer Gabi Kotzegger, unserem Kurt Gaßner, Jakob Auer und Otto Pendl im Vorfeld. Sie haben gezeigt, dass Politik persönlich anzugreifen ist, dass Politik es versteht, jenen zu helfen, die unsere Hilfe brauchen. Ich denke, es ist heute ein sehr, sehr guter Tag für die Kommunalpolitik. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.21
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.
18.21
Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sie verabschieden hier und heute ein Gesetz, das durchaus als Privileg zu bezeichnen ist. Es ist eine klassische Ungleichbehandlung. (Beifall beim BZÖ. – Ruf bei der ÖVP: Du
brauchst es ja nicht, du bist ja eh Beamter! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Er sagt, das ist ein Beamter. Ein Beamter muss da also zustimmen, denn das ist ein Privileg für Beamte. – Nein, muss er nicht!
Und ich sage Ihnen noch etwas dazu: Warum wird denn jemand Bürgermeister? Ist da schon einer dazu gezwungen worden? Er bewirbt sich für ein Amt aus innerster Überzeugung. Es wird ja kein Mensch dazu gezwungen! (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Sie können über eine Besserstellung natürlich befinden, wir alle zusammen, aber eine Besserstellung muss doch für alle gelten. Das ist doch unverständlich, warum für den ganzen ASVG-Bereich das nicht gelten soll! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Eine solche Ungleichbehandlung – das müssen Sie nun einmal zur Kenntnis nehmen – ist daher auch als Privileg zu bezeichnen.
Das Argument vom Kollegen Wöginger geht vollkommen ins Leere: Das kostet uns nichts! – Also mit all dem, was hier beschlossen wird, verzichtet man im konkreten Fall zumindest auf Einnahmen, auf die Kürzung. Daher bleibt übrig: Es handelt sich um ein Privileg, und für Privilegien werden Sie uns nicht gewinnen können! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Schönpass: Was Sie bereits haben, weil Sie Beamter sind! – Abg. Dr. Jarolim: Das war ein ziemlicher Topfen!)
18.22
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.
18.22
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der Vorredner hat jetzt die Blamage für die Opposition perfekt gemacht, denn wenn ein Beamter, der Bürgermeister ist und sich da herstellt und so spricht, dann muss ich sagen: Das richtet sich von selbst! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Anforderungen in den Gemeinden sind dramatisch und werden in den nächsten Jahren Gewaltiges von den Verantwortlichen fordern. Wir kennen alle die Finanzprobleme. Es wird auch neue Reformmöglichkeiten geben. Und wir brauchen bestqualifizierte Leute. Diese Regelung, diese Verbesserung der sozialrechtlichen Situation von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, ist auch ein Signal. Sie zollt nämlich Respekt und Anerkennung für das, was hier geleistet wird.
Und genau da liegt der entscheidende Unterschied. Das sei dem Kollegen Brosz von den Grünen gesagt: Das ist sachlich gerechtfertigt, denn wenn jemand für die Allgemeinheit tätig wird, für das Gemeinwohl, für die res publica letztendlich, dann ist das ein Unterschied zum reinen privaten Geldverdienen! Auch die Rechtswissenschaft stellt das eindeutig klar, Sie kennen das, der Herr Professor Mayer sagt, es sei sachlich gerechtfertigt, dass hier unterschieden werde. (Abg. Mag. Widmann: Das ist ein Fall für den Verfassungsgerichtshof!)
Ich bedanke mich herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und SPÖ, nicht zu vergessen sind auch Städte- und Gemeindebund. Manche in der Opposition haben differenziert, aber die meisten haben jetzt doch nicht widerstehen können, hier Polemik zu üben, und haben in ihrem Eifer Folgendes übersehen: dass längst auch die Medien zu dieser Sache sehr ausgewogen, sehr differenziert, verantwortungsvoll und fair Bericht erstatten. Dafür möchte ich mich auch ausdrücklich bedanken, dass im medialen Bereich darüber sehr, sehr positiv berichtet wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.25
Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht mehr vor.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zu den Abstimmungen über die einzelnen Ausschussanträge.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 29: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbezügegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Hiezu hat Abgeordneter Gradauer ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt.
Ich werde daher zunächst über den vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wenn Sie dem auch zustimmen, bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung beitritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 30: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geändert werden, in 1309 der Beilagen.
Auch dazu liegt ein Antrag auf getrennte Abstimmung hinsichtlich des Artikels 2 des Entwurfes von den Abgeordneten Gradauer und Mag. Kogler vor.
Ich werde daher zunächst über den von den beiden Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zunächst zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem Entwurf auch in dritter Lesung beitritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
31. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1200 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (1348 d.B.)
32. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1370/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung des Krankenhauskostenbeitrages für Organspender (1349 d.B.)
33. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1541/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend zentral geführtes und auswertbares Implantatregister (1350 d.B.)
34. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1562/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hüftendoprothesenregister (1351 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 31 bis 34 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte leitet Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck ein. – Bitte.
18.28
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Stellen Sie sich bitte die Situation vor, dass Sie krank werden und ein künstliches Hüftgelenk brauchen würden. Dann haben Sie Glück im Unglück, weil wir heute ein Gesetz beschließen, das die Wartezeiten in den Krankenhäusern transparenter machen sollte, als es derzeit der Fall ist. Bis dato ist es leider so – und das wissen die Österreicher nur allzu gut – dass es hier (Unruhe im Sitzungssaal.)
Präsident Fritz Neugebauer (das Glockenzeichen gebend): Es steht für alle Fraktionen ausreichend Diskussionszeit zur Verfügung! Ich ersuche daher darum, die Kleingruppengespräche zu unterlassen!
Bitte, Herr Abgeordneter, setzen Sie mir Ihrer Rede fort.
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (fortsetzend): Derzeit ist es so, dass, wenn ein Mensch, der krank wird, einen Krankenhaustermin, einen OP-Termin benötigt, er das Gefühl hat, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, weil die Situation folgende ist: auf der einen Seite sind die, die privilegiert sind, die jemand kennen oder die über eine Zusatzversicherung verfügen, und die kommen in der Reihenfolge ein wenig früher dran, und auf der anderen Seite sind die, die halt warten müssen. Dem wird heute ein Ende bereitet, und da stimmen wir gerne dem diesbezüglichen Antrag der Regierungspartei zu.
Das Zweite ist, dass wir einen Gesetzesantrag eingebracht haben, mit dem ein zentral geführtes und auswertbares Implantatregister eingeführt werden soll. Hintergrund die
ser Geschichte ist, dass es im Frühling dieses Jahres in Vorarlberg zu sehr unerfreulichen Vorfällen gekommen ist, nämlich zu folgenden: Patienten musste ein bereits eingesetztes Hüftimplantat wieder herausoperiert werden, weil bei diesem deutliche Schwachstellen aufgetreten sind.
Dabei hätte das gar nicht sein müssen, weil bereits im Jahr 2007 in Australien genau bei diesem Produkt Fehler aufgetreten sind, nur hat das in Europa keiner gewusst. Und bei demselben Produkt sind im Jahr 2010 auch in Europa Mängel aufgetreten, in England und in Irland war das, aber auch das hat hierzulande keiner gewusst. Warum hat es keiner gewusst? – Weil es kein zentrales Register für derartige Produkte gibt.
Das sollten wir ändern, und aus diesem Grunde wollen wir, dass ein zentral geführtes, auswertbares Implantatregister eingeführt wird. Mit diesem Instrument im Rücken kann ein ausreichender Informationsaustausch sowohl innerhalb Österreichs als auch über die Landesgrenzen hinaus geführt werden.
Einen dritten Punkt zu erwähnen ist noch wichtig, nämlich, dass auch Seniorenvertreter eingeladen werden, an der Ethikkommission teilzunehmen.
Ich möchte das zum Anlass nehmen, noch einen Punkt anzusprechen, der mir sehr am Herzen liegt. Gestern ist in Deutschland im Rahmen einer sehr emotional geführten Ethikdiskussion, wo es ganz konkret um das sogenannte Präimplantationsdiagnostikgesetz ging, über eben dieses Thema entschieden worden. Dabei geht es darum, dass man Embryonen, die außerhalb des menschlichen Körpers befruchtet werden, untersucht, und dann wird entschieden, welche eingepflanzt und rücktransplantiert werden und welche nicht.
Unabhängig vom aktuellen Fall möchte ich betonen, dass diese Diskussion in unserem Nachbarland über Jahre hinweg ausgesprochen kultiviert und wirklich hochinteressant abgelaufen ist, und diesbezüglich möchte ich meinen, dass das auch in Österreich möglich sein sollte. Aus diesem Grunde würde ich mir wünschen, dass in diesem Lande eine ähnliche, hochqualitative, über alle Gesellschaftsgruppen und vor allem auch über die Parteigrenzen hinweg führende Diskussion stattfindet. – Ich habe gehört, dass es da Ansätze gibt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch betonen – das als letzter Satz –, dass es aber auf der anderen Seite eben gerade bei der Ethikkommission nicht so sein sollte, dass es da offensichtlich eine Vorsitzführung gibt, die im Ansatz leider parteipolitische Tendenzen durchklingen lässt. Das ist bei solch einem ehrwürdigen Gremium nicht möglich, und ich würde bitte, dass diese Tendenzen dort nicht einreißen, sondern sogar zurückgefahren werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.32
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.
18.32
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Spannend, welche parteipolitischen Tendenzen bei der Bioethikkommission auftreten. Also das Letzte, das ich in der Sache gehört habe, ist, dass wir eine sehr gute Veranstaltung hatten betreffend die Frage, wie wir mit der Präimplantationsdiagnostik umgehen, bei der die Gesundheitssprecher aller Parteien anwesend waren – unter anderem auch die Gesundheitssprecherin Ihrer Partei, die damals noch gesagt hat, dass sie für die Präimplantationsdiagnostik ist. Wir haben ja gehört, dass die FPÖ mittlerweile ihre Meinung schon wieder geändert und gesagt hat, so war das doch nicht gemeint. (Abg. Mag. Stadler: Na ja, Selektion ist ja nicht gerade unproblematisch! – Zwischenruf des Abg. Dr. Karlsböck.)
Es war eine sehr konstruktive Diskussion betreffend die Frage, wie wir damit umgehen und wie wir den Prozess starten, aber parteipolitisch war dort gar nichts, würde ich jetzt einmal sagen, sondern das war eine sehr gut geführte Diskussion.
Aber zum Thema: Wir haben heute das Krankenanstalten- und das Kuranstaltengesetz auf der Tagesordnung, und Kollege Karlsböck hat schon erwähnt, dass das, was wir in Wien bereits seit letztem Jahr haben, nämlich ein transparentes Wartezeitenregister für Operationen, jetzt auch bundesweit eingeführt werden soll.
Ich halte das für einen sehr, sehr großen Fortschritt, einfach deshalb, weil Menschen aufgrund dessen wissen, wann sie mit ihren Operationen drankommen, weil gewährleistet ist, dass transparente, datenschutzgesicherte, anonyme Register geführt werden. Das heißt, man braucht sich auch nicht zu fürchten, dass, sage ich jetzt einmal, der Chef oder sonst irgendjemand mit Namen abrufen kann, wann jemand operieren geht und mit welcher Diagnose. Ich glaube, dass dem Ministerium damit ein wirklich großer Wurf gelungen ist.
Wie gesagt, wir haben das in Wien bereits eingeführt, und ich kann nur sagen, die Erfahrungen aus Wien zeigen, dass sich die Wartezeiten auf Operationen deutlich reduziert haben, sodass betreffend diese Frage auch keine Unzufriedenheit aufgetaucht ist, sondern – ganz im Gegenteil! – große Zufriedenheit. Ich glaube, wir können uns freuen, dass wir das nunmehr auch in ganz Österreich haben werden.
Die Aufnahme eines Vertreters der Senioren in die Ethikkommission halte ich für einen wichtigen Schritt, nicht zuletzt deswegen, weil wir versuchen sollten, gerade auch, sage ich, den älter werdenden Menschen, die ja dann natürlich auch oft Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen, Rechnung zu tragen. Ihnen dort, in der Ethikkommission, Sitz und Stimme zu geben, ist eine weitere Verbesserung, die jetzt im Krankenanstalten- und im Kuranstaltengesetz gemacht wird.
Was Kollege Karlsböck zu erwähnen noch vergessen hat, ist die Etablierung einer Opferschutzgruppe, und zwar auch für volljährige Betroffene häuslicher Gewalt. Wir wissen, dass es Kinderschutzgruppen gibt, wo bereits in den Spitälern versucht wird, Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Hilfestellung zu leisten. Wir wissen aber, dass es auch volljährige Opfer gibt, zum Teil aus dem Behindertenbereich, wo wir glauben, dass es auch da, weil ja nicht weniger als Kinder natürlich auch solche Menschen von Gewalt betroffen sind, ganz wichtig ist, eine Möglichkeit zu schaffen, dass auch diese Betroffenen von einer Opferschutzgruppe unterstützt werden.
Das ist vor allem etwas, was auch Frauen zugutekommt. Wir wissen ja, dass häusliche Gewalt sehr oft gegen Frauen stattfindet. Wir halten das daher auch frauenpolitisch für einen sehr, sehr wichtigen Schritt.
Die Frage des Entfalls der Beitragspflicht für Organspender ist ein weiterer Punkt, der in diesem Gesetz enthalten ist. Menschen, die aus altruistischen Gründen ein Organ spenden, sollen also in Zukunft von sämtlichen Spitalskostenbeiträgen befreit werden. – Auch das ist, glaube ich, etwas Sinnvolles, weil, wie wir wissen, gerade in Österreich zwar Transplantationen stattfinden, es aber noch immer zu wenig Organspender gibt. Man sollte daher Menschen, die ihrem Schwager, ihrer Schwester oder wem auch immer ein Organ spenden, wenn die Organe passen, nicht noch zusätzliche Kosten aufbürden.
Kollegin Haubner hat darüber hinaus noch einen Antrag auf Abschaffung der Krankenhauskosten für Organspender, die hirntot sind, gestellt. Da haben wir, glaube ich, im Ausschuss schon geklärt, dass es das bereits nicht mehr gibt. Es hat sich die Frage gestellt, ob für Menschen, die noch als Organspender/Organspenderin am Leben gehalten werden, obwohl sie hirntot sind, Krankenhauskosten anfallen. – Das ist nicht der
Fall, weil mit dem Hirntod im Prinzip auch der Tod eintritt und Menschen dann keinen Krankenhausbeitrag leisten.
Kollegin Haubner hat dann noch gefragt, ob man dann nicht prinzipiell die Krankenhausaufenthalte davor auch mehr oder weniger mit dazunehmen kann. – Ich glaube, das muss man einfach diskutieren und schauen, in welcher Dimension sich das abspielt. Ich glaube aber, dass das durchaus auch ein vernünftiger Ansatz ist.
Zur Frage des Implantatregisters: Kollege Karlsböck, Sie haben etwas gefordert, was wir schon haben. Es gibt nämlich bereits auf Basis der Verordnung aus dem BGBl. I Nr. 77/2008, dem Medizinproduktegesetz, ein zentral geführtes Register, und diese Meldungen werden dort auch geführt.
Sie können zum Beispiel auch schon jetzt auf der Seite des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen suchen und finden, was alles zurückgerufen wird, was irgendwie schadhaft ist oder im Verdacht steht, Schäden hervorzurufen. – Das heißt, das haben wir.
Deswegen haben wir auch einen weiter gehenden Entschließungsantrag in der Sache gemacht, und zwar haben wir Folgendes vorgesehen – und das halte ich für einen sehr, sehr großen Fortschritt in der Frage der Implantate –: Wir wollen uns nicht nur anschauen, was in der Medizinprodukte-Vigilanz passiert, sondern wir haben erstmalig festgeschrieben, dass wir auch versuchen wollen, Daten zu bekommen, um die Ergebnisqualität von der Implantation von Prothesen zu bekommen. Das wurde erweitert von Hüftgelenksprothesen auf Kniegelenksprothesen. Ich meine, dass das ein wichtiger Schritt hin zur Ergebnisqualitätsmessung, die in Österreich noch nicht so Platz gegriffen hat wie in anderen Ländern, ist.
Ich glaube, dass Minister Stöger mit diesen Vorlagen ein großer Wurf gelungen ist. (Beifall bei der SPÖ.)
18.37
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.
18.37
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Diesmal fällt es mir leicht, dieser Gesetzesänderung zuzustimmen. Sie ist in allen Zügen im Wesentlichen positiv.
Es ist auch die jetzt mehrfach geäußerte Bemerkung richtig, dass manches über Parteigrenzen hinweg möglich ist. Im letzten Ausschuss hat das, sage ich einmal, zart angefangen, und ich hoffe, das geht so weiter.
Ein Vorschlag nur: Man könnte sich ja durchaus einmal über Parteigrenzen hinweg einigen, was im Gesundheitssystem überhaupt noch gemacht werden sollte, und sich diesbezüglich einmal zusammensetzen – zumindest die Gesundheitssprecher aller Parteien. Es wäre auch nicht schlecht, mit ihnen in Kontakt zu treten, bevor sich alle einzementiert haben oder bevor man vor vollendete Tatsachen gestellt wird, wo man dann zugegebenermaßen nicht mehr wirklich beweglich ist.
Ich begrüße sehr, dass im Rahmen der inneren Medizin und Kinderheilkunde Departments für Psychosomatik etabliert werden können. Das ist insofern sehr wichtig, weil gerade hier extreme Defizite zu orten sind und bei Departments für Psychosomatik an psychiatrischen Kliniken – ohne jetzt etwas gegen Psychiater sagen zu wollen – doch die Einstiegshürde für Eltern und deren Kinder eine ganz andere ist als auf der inneren Medizin und Kinder- und Jugendheilkunde.
Die Einführung transparenter Wartelisten hat lange auf sich warten lassen, ich bin aber trotzdem sehr froh, dass es sie im Bereich der Augenheilkunde, der Orthopädie und
der Neurochirurgie gibt. Das betrifft bei der Orthopädie vor allem Hüften, und da wäre schon zu bemängeln, dass man hier die Unfallchirurgie vergessen hat, wo mindestens, schätze ich jetzt, gleich viele Hüftendoprothesen implantiert werden wie auf der Orthopädie. Vielleicht lässt sich das einmal nachholen.
Des Weiteren wäre natürlich wichtig, dass, wenn das schon die Länder machen sollen, Sie doch bezüglich Kriterien für den Ablauf und die Organisation dieser Wartelisten ein Auge darauf werfen sollten, dass das in etwa bundeseinheitlich geschieht und wir nicht wieder einen Fleckerlteppich an Qualität haben.
Die Einführung von Kinder-Opferschutzgruppen finde ich positiv. Wir wollten das noch um behinderte und auch alte behinderte Menschen erweitern, weil gerade in gewissen Heimen und Pflegeeinrichtungen doch hin und wieder – leider! – Übergriffe vorkommen. Dem ist nicht ganz Rechnung getragen worden, aber immerhin hat man in einer Ausschussfeststellung unseren Wunsch nach barrierefreiem Zugang festgehalten.
Die Änderungen in der Ethikkommission sind durchwegs positiv, aber es ist ein kleiner Fauxpas passiert: Es gibt auch einen Facharzt für klinische Pharmakologie, und den nicht zu erwähnen macht eigentlich diesen Facharzt ich will nicht sagen überflüssig, aber fair ist es jedenfalls nicht.
Betreffend das Hüftprothesenregister wollten wir schon genau das, was Kollegin Oberhauser gesagt hat, nämlich eine zentrale Stelle, wo man nachverfolgen kann, wo automatisch ein Frühwarnsystem entsteht, weil man sieht, wie lange die Haltbarkeit einer Endoprothese ist. Das dient jedenfalls der Qualitätssicherung und ist ein bedeutender Fortschritt.
Also nochmals: Ich glaube, alle Parteien arbeiten, wenn es um die Vernunft geht, lieber zusammen als gegeneinander, und wenn Ihr Ministerium uns da mehr Chancen eröffnet, würde ich mich freuen. (Beifall bei den Grünen.)
18.41
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.
18.41
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Wir reden heute über mehrere kleine, aber wichtige Schritte in Richtung Verbesserungen im Gesundheitswesen – ich erwähne nur die Warteliste. Frau Kollegin Oberhauser hat es schon gesagt: Transparenz ist gut und führt interessanterweise auch zur Verkürzung der Wartezeiten.
Auch das Implantatregister ist wichtig. Ich erwähne ein Erlebnis: In Deutschland hat mir ein Primar einer chirurgischen Abteilung gesagt, es gibt Hüften, die 400 € oder 600 € kosten, andere kosten 1 600 €. Wenn man dort im LKF, im leistungsorientierten System, 1 100 € bekommt, macht die Spitalsverwaltung Druck, möglichst eine billige Hüfte einzukaufen. Er hat aber gesagt, er macht das nicht, weil er glaubt, die halten kürzer und rosten. – Also so unerheblich ist dieses sogenannte Implantatregister nicht, denn dann bekommt man endlich Daten an die Hand: Stimmt das mit diesen rostigen Hüften wirklich? – Ich glaube, irgendetwas wird schon dran sein, obwohl ich es nicht beweisen könnte.
Ich möchte aber die paar Minuten, die ich habe, nützen, um Prinzipielles zu sagen. Ich höre jeden Tag die Frage: Wann kommt endlich die Gesundheitsreform? – Das ist wie das Ungeheuer von Loch Ness: Wenn einem nichts mehr einfällt, dann kommt man entweder auf die Verwaltungsreform oder die Gesundheitsreform. – Gestern gab es wieder ein diesbezügliches Statement von Felderer.
Ich könnte eine endlose Zahl von sogenannten oder wirklichen Experten nennen, die sagen: Tut endlich etwas! – Natürlich muss man etwas tun! Der damalige deutsche Gesundheitsminister Seehofer hat gesagt: Nach der Reform ist vor der Reform. – Das heißt, es ist ein permanentes Bemühen, weil es eben so schwierig ist und weil es die Lebensfragen betrifft.
Bei der Pension kann ich ausrechnen: Wenn ich so und so viel eingezahlt habe, kommt so und so viel am Ende des Lebens heraus. – Bei der Gesundheit weiß ich nicht: Bekomme ich Alzheimer? Bekomme ich Krebs? Wann bekomme ich ihn, wie bekomme ich ihn und wo bekomme ich ihn? – Das sind ganz schwierige Fragen, und diesbezüglich stehen wir eigentlich ganz gut da.
Ich würde mir eine Diskussion wünschen, dass man fragt: Was wollen wir eigentlich? Wollen wir eine Versorgung von der Qualität eines Mercedes mit allen Extras oder einer eines guten Golf? – Ich kann alle hier im Haus beruhigen! Jährlich flüchten Hunderte Leute aus OECD-Ländern nach Österreich – und auch in der Slowakei, oder egal wo, fängt eine andere Versorgung an. Wir können locker mit Deutschland und der Schweiz mithalten. Trotzdem sage ich, wir müssen alles tun, damit wir das für die Patienten erhalten können.
Wenn mich jetzt einer mitten in der Nacht aufwecken und fragen würde: Rasinger, was meinst du nach 25 Jahren als Hausarzt, was meinst du nach etlicher Zeit im Parlament, was kannst du in vier Sätzen sagen, wie würde eine Reform ausschauen?, dann würde ich sagen: Sicher nicht die Finanzierung aus einer Hand! – Die kann man machen, aber ich sehe immer nur die Frage, wer an der Hand den Hauptfinger spielen will. (Abg. Dr. Grünewald: Man sollte auch am Anfang nicht zu viel sagen!) Das ist eine amputierte Hand, denn es wollen ja nur vier mitspielen; mir fehlt noch der fünfte große Player, der dann das große Sagen haben will.
Wichtig ist vielmehr, den Faktor Spital klein zu halten, weil er letztendlich der teuerste ist: Jeder Achte, der Ihnen da in Weiß begegnet, ist ein Arzt, dadurch zahlen Sie den Gärtner und alles andere mit.
Zweitens: Die ambulante Versorgung in allen Facetten richtig auszubauen, wobei ich bezweifle, ob der Vorschlag der Landeshauptfrau von Salzburg der gescheiteste ist, denn das führt wieder zu einem Trend Richtung Spital.
Drittens: Das Primärarztsystem, also das System Hausarzt, aufzubauen oder auszubauen – Stichwort Hausapotheke, wobei sogar die Seniorenvertreter jetzt gesagt haben, es ist eine unbillige Härte, oft 30 oder 40 Kilometer weit fahren zu müssen.
Viertens und vor allem: Prävention. 80 Prozent – 80 Prozent! – der Krankheiten, hat eine amerikanische Krankenschwesternstudie ergeben, im Herz-Kreislauf-Bereich sind vermeidbar durch vier Faktoren: weniger rauchen, kein Übergewicht, Mittelmeerkost und Bewegung.
Ich glaube, wenn man die Ärzte abschafft, werden sie trotzdem irgendwo Arbeit finden. Unter uns gesagt: Es geht um den Patienten und nicht um Ärzte und nicht um Macht. Es geht um uns! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.46
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.
18.46
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Dieses Bundesgesetz sieht vor, für Sonderfächer wie Augenheilkunde, Optometrie, Orthopädie und operative Orthopädie und Neurochirurgie transparente Warte
listen in anonymisierter Form für Operationen einzurichten, sofern die Wartezeit vier Wochen überschreitet. Warum für diese Sonderfächer? – Angeblich soll es in den anderen Fächern keine so langen Wartezeiten geben. Ob diese Annahme halten wird, ist fraglich, denn mir ist kein statistisches Material darüber bekannt.
Es ist vielleicht ein Fehler oder ein Manko, die Privatspitäler von dieser Regelung auszunehmen, das kann nämlich zu einer neuen Form der Zwei-Klassen-Medizin führen, und zwar, indem die sonderversicherten Kranken von den Krankenanstalten in die Privatspitäler abwandern. Das wäre dann natürlich ein großer finanzieller Verlust für die Krankenanstalten.
Ob diese Wartelisten der Weisheit letzter Schluss sind, möchte ich bezweifeln. Meine Meinung ist: Solange es Zusatzversicherungen gibt, wird es schwer sein, die Zwei-Klassen-Medizin zu unterbinden. Es ist legitim, dass jeder, der etwas bezahlt, auch etwas dafür bekommt.
Sicher, man kann sagen, er bekommt ein Klasse-Zimmer, aber hier beginnt ja schon die Zwei-Klassen-Medizin: In einem Zweibettzimmer erfolgt die Heilung und Behandlung sicher besser und schneller als in einem Zimmer mit acht Personen.
Es wird dann so weit kommen, dass die Krankenkassen statt Zwei-Klassen-Zimmern, weil sich die Leute das mit den Wartezeiten überlegen werden, mit der Versicherung entweder einen bestimmten Arzt anbieten oder eben einen früheren Operationstermin. – Das müssen wir verhindern. Ich glaube nicht, dass wir das mit dieser Wartelistenregelung in den Griff bekommen werden.
Vielleicht verringern sich die Zusatzversicherungen durch Erstellung der Wartelisten, weil die Kunden keinen Nutzen mehr darin sehen, solche abzuschließen. Meine Meinung ist aber, wir werden mit der Zwei-Klassen-Medizin leben müssen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
18.48
Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundesminister Stöger zu Wort. – Bitte.
18.48
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute einen Patienten im Zuge von Patientenbefragungen fragen, was ihm am österreichischen Gesundheitssystem missfällt, dann wird immer das Thema der Wartezeiten angesprochen. – Viele glauben und machen die Erfahrung, dass gerade Wartezeiten auch etwas mit Gerechtigkeit zu tun haben, dass Ärmere nicht zu ihrem Termin die Leistung bekommen.
Ich bin sehr, sehr froh, dass die Stadt Wien schon versucht hat, da Abhilfe zu schaffen. Aufgrund dieser Erfahrung ist es jetzt möglich, ein transparentes Wartezeitenmanagement auch in den Krankenanstalten vorzuschreiben. Es geht um Gerechtigkeit, es geht darum, dass öffentliche Gelder für alle Menschen in Österreich gleich verwendet werden.
Wir haben einen zweiten großen Schritt gemacht, nämlich in der Weise, dass Menschen, die nach Erleben von Angst, Druck, Gewalt in ein Krankenhaus kommen, ganz besonders behandelt werden. Es müssen Opferschutzgruppen eingerichtet werden, und wir haben auch sichergestellt, dass die gemeinsam auch mit Kinderschutzgruppen ausgestaltet werden können, dass jedes Krankenhaus, jede Gesundheitseinrichtung in diesem Feld sensibler wird und vor allem Frauen auch entsprechend schützt.
Entsprechend der demographischen Entwicklung ist es geradezu eine Selbstverständlichkeit, dass ältere Personen auch in die Ethikkommissionen aufgenommen
werden. Wir haben das umgesetzt, indem wir SeniorenvertreterInnen in die Ethikkommission einbezogen haben.
Für mich als Mitglied der Bundesregierung ist es sehr, sehr erfreulich, dass auch Transparency International sagt, es ist gut, dass endlich im Gesundheitssystem mehr Transparenz herrscht, dass wir transparente Wartezeitenlisten einführen, damit wir hier transparenter sind und so das Leistungsangebot verbessern. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.51
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.
18.51
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Vielleicht etwas aus der Praxis, aus meinem Lebensumfeld. Wartelisten für Operationen, die planbar sind, gibt es, und die können manchmal lang sein. Ich habe selber erlebt, dass auf eine Hüftoperation fast sechs Monate lang gewartet werden musste.
Natürlich ist es so, dass sich die Menschen oft sehr spät zu Operationen entschließen. Niemand legt sich gerne auf einen Operationstisch, und erst dann, wenn es nicht mehr geht, wenn die Beschwerden groß sind und die Schmerzen unerträglich werden, wird ein Operationstermin vereinbart, und der liegt dann eben eine gewisse Zeit in der Zukunft.
Aber extrem schlimm ist es für die Menschen, wenn sie zum Arzt gehen, sehr sensibilisiert sind und dann merken, dass es andere gibt, die schneller zu einem Operationstermin kommen, die eine gewisse Sonderstellung innehaben und darum diese OP-Termine wesentlich früher wahrnehmen können. Dann kommt es darauf an, wie man das managt, aber selbstverständlich nimmt man an, dass hier eine Sonderstellung vorhanden ist, dass es eine Zweiklassenmedizin gibt, dass das in Österreich so nicht sein darf – und es ist Unzufriedenheit da.
Genau dem soll diese Gesetzesnovelle entgegenwirken. Mit dieser transparenten Warteliste, die es zukünftig geben soll – auch im Internet abrufbar –, wird natürlich sichergestellt, dass gerade jene Operationen, die sehr häufig stattfinden und im Bereich der Orthopädie, Augenheilkunde oder Neurochirurgie gemacht werden müssen, auch wirklich so dargestellt werden können, dass der Patient verfolgen kann, wie es mit seinem Termin ausschaut, und dann sollen eben diese Verzögerungen nicht mehr eintreten können.
Ich freue mich, dass ich heute gehört habe, dass es auch zu Kürzungen von Wartezeiten kommen kann, weil das mit Sicherheit im Sinne der Patientinnen und Patienten ist.
Auf jeden Fall denke ich, dass unser Gesundheitssystem dadurch ein Stück gerechter wird und vor allem verhindert wird, dass Menschen, die normale, sage ich jetzt, Kassenversicherungen haben, benachteiligt sind. Die Länder sind mit der Umsetzung betraut, und ich denke, dass auch hier darauf zu achten ist, so wie auch heute schon angesprochen, dass das sehr einheitlich gehalten wird, sodass sich auch die Patienten gut zurechtfinden in diesem neuen System.
Ich bedanke mich auch für die Einrichtung der Opferschutzgruppe, die vor allem für Erwachsene gilt, auch im Sinne der Frauen, weil es oft Frauen sind, die häuslicher Gewalt ausgeliefert sind, die sich manchmal eben nicht selbst aus dieser Gewaltsituation befreien können und die bestmögliche Unterstützung brauchen.
Herr Gesundheitsminister, Sie haben damit wirklich Regelungen auf den Weg gebracht, die uns im Sinne der Patientinnen und der Patienten und auch des österreichischen Gesundheitssystems ein Stück weiterbringen werden. Ich möchte Sie auch ersu
chen, gerade beim Problem der Hausapotheken führenden Ärzte, wo es nicht um die Ärzte geht, sondern um die Patientinnen und Patienten, darauf zu achten, dass die Bevölkerung, die auf dem Land lebt, nicht schlechter gestellt sein darf, wenn es um medizinische und auch um medikamentöse Versorgung geht, als die Patientinnen und Patienten, die im urbanen Raum leben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
18.54
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.
18.54
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Eine höchst erfreuliche Neuerung möchte ich heute ganz besonders hervorheben. Es geht um den Schutz der Patienten, es geht darum, dass die Senioren künftig einen Vertreter in der Ethikkommission haben werden. Das ist uns ein großes Anliegen. Warum?
Senioren stellen inzwischen schon die größte Gruppe der Patienten. Sie leben Gott sei Dank länger, auch dank des medizinischen Fortschritts. Wenn nun in der Ethikkommission, die ja die Studien überprüft, auch Senioren sitzen, so stärkt das auch das Vertrauen der älteren Generation in die klinische Forschung, und das ist uns ganz wichtig.
Zweite große Verbesserung: die transparenten Wartelisten für planbare Operationen. Auch hier sei ganz klar gesagt: Wir wollen keine Zweiklassenmedizin! Es darf nicht sein, dass betuchte Patienten rascher behandelt werden als andere, denn manche Operationen bringen Lebensqualität; da geht es um den Grauen Star, Bandscheiben-, Hüft-, Knieoperationen.
Herr Minister, wir haben heute sehr viel Positives auf den Weg gebracht – danke dafür! Und noch ein Appell an Sie: Bitte forcieren Sie die Vorsorge, denn Vorsorgen ist immer noch besser als Reparieren. Das ist uns ein ganz wichtiges Anliegen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
18.56
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Wir kommen zu den Abstimmungen.
Wir kommen als Erstes zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 31: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird, samt Titel und Eingang in 1200 der Beilagen.
Wer für diesen Entwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wer dem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist ebenso einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 32: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1349 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 33: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1350 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Bitte um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Punkt 34.
Zunächst lasse ich über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1351 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 1562/A(E) zur Kenntnis zu nehmen, abstimmen.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1351 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend zentrales Implantatregister im Bereich der Hüftendoprothetik.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 188.)
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1226 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz) erlassen und das Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes geändert wird (1352 d.B.)
36. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 185/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Impfaktion und Aufnahme der Hepatitis-A-Impfung in das Kinderimpfprogramm (1353 d.B.)
37. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 621/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend kostenlose FSME-Impfung für alle Kinder und Jugendlichen (1354 d.B.)
38. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 165/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Hebammenberatung und -betreuung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes (1355 d.B.)
39. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1539/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenfreistellung notwendiger Impfungen für Mitarbeiter der Feuerwehr (1356 d.B.)
40. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1158/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend kostenlose Tuberkulose- und Tetanus-Impfung für Polizistinnen und Polizisten (1357 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 35 bis 40 der Tagesordnung.
Die Debatte wird unter einem durchgeführt.
Wir gehen in die Debatte ein.
Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Dr. Karlsböck. – Bitte.
18.59
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister Stöger! Hohes Haus! Herr Minister, auch ich möchte mich dem, was Herr Kollege Grünewald schon vorher getan hat, anschließen und einmal positiv erwähnen, dass im letzten Gesundheitsausschuss eine durchaus positive Atmosphäre geherrscht hat. Ich darf auch im Namen meiner Fraktion betonen, dass wir hoffen, dass dies so weitergeht.
Es muss ja auch anerkannt werden, dass einige Anträge von uns von den Regierungsfraktionen heute hier beschlossen werden. Auf der anderen Seite haben wir auch ein paar andere Dinge durchgebracht. Zum Beispiel ist der erste Entwurf zum Obersten Sanitätsrat-Gesetz, das jetzt auch hier beschlossen wird, von unserer Seite nicht so positiv gesehen worden. Wir hatten die Befürchtung, dass hier der Sanitätsrat entdemokratisiert wird und dass Sie möglicherweise einen großen persönlichen Einfluss darauf haben wollen. Das ist zum Glück in diesem Entwurf jetzt nicht mehr vorgesehen.
Das Zweite, was jetzt noch nicht auf der Tagesordnung steht, was ich aber trotzdem positiv erwähnen möchte, ist die Geschichte um die Diskussion betreffend Vorsorgeuntersuchung in Bezug auf Brusterkrankungen. Auch da konnte jetzt nach langem Hin und Her ein sehr positives Ergebnis erzielt werden.
Und ein Drittes, von dem wir hoffen, es in der Zukunft auch in diese Richtung bewegen zu können, ist die Geschichte mit der Impfproblematik. Impfungen sind Teil jedes guten Gesundheitssystems und gehören zum Besten, was die Medizin anzubieten hat. Es gibt keine andere medizinische Intervention, die so wirkungsvoll und auch gleichzeitig im Gesamtbild so billig ist wie Impfen. Und deswegen verstehen wir nicht, dass Österreich zwar Impf-Weltmeister ist im Erstellen von Impfplänen, auf der anderen Seite jedoch keine wirklich großartigen Impfpläne in Bezug auf die Prophylaxe anbieten kann. Da geht seit Jahren aus Kostengründen die Argumentation politisch hin und her, warum hier die Impfkosten nicht übernommen werden, vor allem in Bezug auf Kinder und Jugendliche.
Sie wissen, Herr Minister, dass das, wie gesagt, die beste Vorsorgemethode wäre, und Sie haben jetzt tatsächlich auch in Ihrem Ministerium Verstärkung dadurch bekommen, dass Sie hier wirklich hochkarätige Experten haben. Ich ersuche Sie, auf diese Experten auch zu hören und diese Impfpläne in Zukunft auch zu implementieren.
Wir haben ja gehört und wissen alle, dass in dem System momentan zu wenig Geld vorhanden ist. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie etwas fragen, und ich hoffe auch auf Antwort. Sie haben im Jahr 2009 mit Inkrafttreten 1. Jänner 2010 die Krankenanstalten-Rechnungsabschluss-Berichtsverordnung unterschrieben. Da sind die ersten Zahlen bereits eingelangt, die zweiten Zahlen langen, wie ich mir habe sagen lassen, jetzt gerade im Ministerium ein. Mit dieser Verordnung wird geregelt, dass Landesgesundheitsfonds-finanzierte Krankenanstalten zusätzliche Dokumentationspflichten zwar auferlegt bekommen haben, aber durch diesen zusätzlichen Aufwand sollen Informationen über Investitionen, Finanzierung und Liquidität geliefert werden.
Wir hätten ganz gerne diese Zahlen, weil sie natürlich für die Erarbeitung von Gesundheitsplänen unbedingt notwendig wären. Herr Minister, ich erwarte mir, dass Sie uns eine Antwort geben werden. Wir haben dazu auch eine Anfrage eingebracht, und ich hoffe, Sie werden uns jetzt auch hier Antwort geben. (Beifall bei der FPÖ.)
19.02
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.
19.02
Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich zu Beginn meiner Ausführungen mit einigen Anträgen der Opposition beschäftigen und darf gleich anknüpfen an meinen Vorredner im Zusammenhang mit Impfungen und auf den Antrag der Kollegin Dr. Belakowitsch-Jenewein eingehen, wo es darum geht, dass Hepatitis-A-Impfungen ins Kinderimpfprogramm aufgenommen werden sollen. Ich denke, dass nach einer Hepatitis-Impfung für Österreich sozusagen kein Bedarf besteht, aber wenn man ins Ausland fährt, zum Beispiel in die Türkei oder in andere Länder, ist es natürlich sehr sinnvoll, sich impfen zu lassen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
An sich sind wir in Österreich – Gott sei Dank – in der glücklichen Situation, dass diese Krankheit bei uns nicht auftritt, sondern in den meisten Fällen eine sogenannte „importierte“ Krankheit ist.
Was den anderen Bereich anbelangt, nämlich FSME-Impfungen für alle Kinder, so darf ich festhalten, dass es bereits von einzelnen Krankenkassen auch Zuschüsse gibt und wir daher diesem Antrag keine Zustimmung geben.
Im Zusammenhang mit der Forderung und dem Antrag von Frau Abgeordneter Ursula Haubner betreffend Hebammenberatung und -betreuung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes darf ich einerseits festhalten, dass es in einer Reihe von Bundesländern und Gemeinden bereits viele Angebote gibt. Ich bin aber der Auffassung, so wie wir das auch im Ausschuss bereits diskutiert haben, dass der Mutter-Kind-Pass Angelegenheit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend ist und daher der Gesundheitsausschuss dafür nicht zuständig ist.
Lassen Sie mich abschließend noch einige Bemerkungen zur Regierungsvorlage betreffend den Obersten Sanitätsrat machen. Dieses Gremium ist ein ganz wichtiges Beratungsgremium des Gesundheitsministers. Die derzeitige Rechtsgrundlage stammt aus dem Jahr 1870, hat also, wenn ich das so salopp sagen darf, schon einige Jahre auf dem Buckel, und daher bin ich sehr froh, dass es zu einer Veränderung dieser sehr alten Materie kommt, obwohl diese erfreulicherweise „funktioniert“ hat.
Nichtsdestotrotz ist es notwendig, diesen Obersten Sanitätsrat jetzt auf neue Beine zu stellen. Es wird in dieser Gesetzesvorlage die Mitgliedschaft geregelt, es wird die Form der Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des Vizepräsidenten geregelt, und es wird die Handhabung allfällig bestehender Interessenkonflikte seiner Mitglieder geregelt.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Was mich ganz besonders freut, ist, dass es einen verpflichtenden Anteil von Frauen von mindestens 40 Prozent geben wird. Das ist erfreulich, das ist sehr gut, denn Frauen haben auch – und nicht nur – in der Gesundheit sehr viel mitzureden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.06
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.06
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Auch wir stimmen diesem Gesetz zum Obersten Sanitätsrat zu. Diese Novelle überlässt es dem Minister nicht mehr, ob er einen Obersten Sanitätsrat einsetzt oder nicht, sondern sie legt ihn darauf fest. Ich finde, das ist gut so.
Leider haben vielfach Sparmaßnahmen und Personalabbau im Ressort – vielfach war das Ressort auch sehr defensiv gegenüber populistischem Spardruck – zu einigen
Kompetenzverlusten geführt, die teilweise durch Auslagerungen kompensiert werden, teilweise über den Obersten Sanitätsrat.
Hier haben Sie allerdings viele Freiheiten. Sie können nominieren, wen Sie wollen. Festgelegt ist lediglich eine Frauenquote. Sie müssen nicht einmal nur Ärzte nominieren, was ich im Prinzip durchaus in Ordnung finde. Allerdings hängt das sehr vom Minister oder von der Ministerin ab. Ein Schamane könnte da auch fünf Schamanen oder philippinische Wunderheiler in diesen Rat berufen. Da wäre natürlich Transparenz angezeigt.
Wir haben schon einige Änderungen als Vorschläge, aber ich nehme an, dass das erst für die nächste Novelle möglich ist, denn so schnell stimmt uns die Regierung nicht zu.
Ich bringe also folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Kurt Grünwald, Kolleginnen und Kollegen
Die Regierungsvorlage (1226 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat erlassen und das Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes geändert wird (1352 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (1352 d.B.) wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 wird in § 3 Abs. 1 folgender Satz angefügt:
„Er ist weiter interdisziplinär mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen der Forschung, Public Health, Ethik, Medizinrecht sowie Personen aus der Zivilgesellschaft einschließlich der Selbsthilfe zu besetzen.“
In Artikel 1 wird in § 4 Abs. 1 folgender Satz angefügt:
„Die Interessenskonflikte und die etwaigen Änderungen sind allen Mitgliedern des Obersten Sanitätsrates bekanntzugeben und auf der Homepage des Gesundheitsministeriums zu veröffentlichen.“
In Artikel 1 wird in § 6 Abs. 1 folgender Satz angefügt:
„Der Oberste Sanitätsrat kann sich an die Behörden des Bundes und der Länder, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sowie weitere Verbände und Institutionen, inklusive der Zivilgesellschaft (NGOs), im Gesundheitswesen um Unterstützung wenden.“
In Artikel 1 wird § 7 wie folgt geändert:
Die Wortfolge „üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus“ wird durch die Wortfolge „erhalten als Honorar eine feste Vergütung (Werkvertrag)“ ersetzt.
*****
Die Anträge über Impfungen waren nicht alle schlecht, muss ich sagen. Da scheint das Ministerium auch durch Sparmaßnahmen doch eine sehr restriktive Haltung einzunehmen. Es ist ohne Zweifel so, dass bei der Pneumokokken-Impfung die Risikogruppen bei Kleinkindern zu eng gesetzt werden, sodass da der Impfschutz keine großen Bevölkerungsteile betrifft und sogar ältere Personen gefährdet sind, durch ihre Enkel angesteckt zu werden. Da hoffe ich, dass etwas mehr Bewegung ins Spiel kommt – möglicherweise auch durch einen neu zu bestellenden Obersten Sanitätsrat und seine Fachgruppen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
19.09
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freunde und Freundinnen zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1226 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz) erlassen und das Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes geändert wird (1352 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage (1226 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz) erlassen und das Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes geändert wird (1352 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (1352 d.B.) wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 wird in § 3 Abs.1 folgender Satz angefügt:
"Er ist weiters interdisziplinär mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Forschung, Public Health, Ethik, Medizinrecht sowie Personen aus der Zivilgesellschaft einschließlich der Selbsthilfe zu besetzen."
In Artikel 1 wird in § 4 Abs.1 folgender Satz angefügt:
"Die Interessenskonflikte und die etwaigen Änderungen sind allen Mitgliedern des Obersten Sanitätsrates bekanntzugeben und auf der Homepage des Gesundheitsministeriums zu veröffentlichen."
In Artikel 1 wird in § 6 Abs. 1 folgender Satz angefügt:
"Der Oberste Sanitätsrat kann sich an die Behörden des Bundes und der Länder, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sowie weitere Verbände und Institutionen, inklusive der Zivilgesellschaft (NGOs), im Gesundheitswesen um Unterstützung wenden."
In Artikel 1 wird § 7 wie folgt geändert:
Die Wortfolge "üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus" wird durch die Wortfolge "erhalten als Honorar eine feste Vergütung (Werkvertrag)" ersetzt.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.10
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Altbewährt und gut, das kann man durchaus vom Obersten Sanitätsrat sagen, und trotzdem wird er auf neue Beine gestellt, bekommt einen neuen Stellenwert, denn dadurch, dass aus einer Kann-Bestimmung eine Verpflichtung wird, das heißt, dass der Oberste Sanitätsrat als verpflichtende Kommission eingerichtet wird, wird auch seiner besonderen Bedeutung Rechnung getragen. Seit immerhin 140 Jahren steht dieses Gremium den verantwortlichen Gesundheitspolitikern zur Seite und stellt seine Expertise zur Verfügung. Insbesondere im Bereich der Impfprogramme hat er auch seine Spuren hinterlassen.
Es ist die Aufgabe des Sanitätsrates, auf wissenschaftlich höchstem Niveau in allen gesundheitspolitischen und den Gesundheitsminister betreffenden relevanten Bereichen Handlungsempfehlungen abzugeben. Es müssen natürlich auch Entwicklungen in der Gesellschaft in diese Planungen mit einfließen. Daher ist der Sanitätsrat mit Fachleuten aus wirklich allen gesundheitspolitisch relevanten Feldern zu besetzen. Derzeit sind es Fachleute aus Medizin und Wissenschaft, Vertreter der Ärzte- und Apothekerkammern und aus dem Pflegebereich.
Die drittgrößte Gruppe des Gesundheitswesens, die Angehörigen des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes, mit immerhin 20 000 Berufsangehörigen findet sich derzeit nicht im Obersten Sanitätsrat. Aber insbesondere im Hinblick auf die immer wichtigeren Felder der Vorsorge, Prävention und Gesundheitsförderung sollte man auf die Expertise dieser Berufsgruppe nicht verzichten.
Ich weiß, dass die Bestellung der derzeitigen Kommission bis 2013 geht, ersuche Sie aber jetzt schon, im Sinne einer umfassenden Tätigkeit des Obersten Sanitätsrates bei der Neubestellung dann MTD-Austria mit einzubeziehen.
Ein Wort noch zum Frauenanteil: Ich finde es sehr erfreulich, dass das Thema einer geschlechtergerechten Besetzung auch in solchen Gremien offensichtlich schon so state of the art ist, dass es immer seltener eines großen Drucks bedarf, um dieses Ziel zu erreichen.
Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Minister, dass Sie den Weg, der unter der Vorvorgängerin, Frauen- und Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat, begonnen wurde – das Gremium hatte damals 39 Mitglieder und davon 20 Frauen –, mit einem hohen Frauenanteil fortsetzen und damit mithelfen, die gläserne Decke in diesen Bereichen zu durchbrechen. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
19.12
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.12
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Freiwilligen Feuerwehren leisten täglich ehrenamtlich unzählige Arbeiten, begeben sich täglich in Gefahr – bei Bränden, Unfällen, Katastrophen, Katastrophen mit gefährlichen Stoffen –, und das unentgeltlich und bis zur Erschöpfung.
Die Freiwilligen Feuerwehren sind unverzichtbar für unsere Gesellschaft und bringen den Gemeinden, Ländern und dem Bund Einsparungen in Milliardenhöhe. So sehe ich es als unsere Pflicht, für die Feuerwehren die besten Voraussetzungen zu schaffen, und zu diesen Voraussetzungen gehören auch Impfungen, wie gegen Hepatitis A und B, FSME und Tetanus für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in ausgeprägter Risikoexposition.
Ein dahin gehender Antrag wurde im Ausschuss von der ÖVP abgelehnt, und zwar mit dem Argument, das wäre zu teuer. – Ich möchte den Damen und Herren von der ÖVP sagen: Impfungen sind Präventivmaßnahmen, und man weiß, 1 € in Prävention investiert erspart 3 € in der Behandlung. Daher kann ich dieses Argument nicht gelten lassen. (Beifall beim BZÖ.)
Das Argument der SPÖ war, dass die Länder und die Gemeinden zahlen sollen. – Das ist ein leichter Hinweis, nur: Die meisten Länder und Gemeinden sind selbst pleite. Daher wird das nicht gehen.
Den Grünen war die Feuerwehr überhaupt keinen Diskussionsbeitrag wert, sie haben kommentarlos abgelehnt.
Ich möchte Ihnen noch ein Schreiben eines Feuerwehrkommandanten vorlesen. Er schreibt: Lieber Kamerad, danke für deine Bemühungen, aber leider ist es wie immer, dass wirklich wichtige Dinge an den Kosten scheitern. Wir werden das Geld für diese Kosten für unsere Mannschaft aus der Kameradschaftskasse aufbringen. – Zitatende.
Meine Damen und Herren von Rot, Grün und Schwarz, das ist beschämend! (Beifall beim BZÖ.)
19.14
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Herr Bundesminister Stöger gemeldet. – Bitte.
19.14
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben ein neues Gesetz eingebracht, dessen Vorgängerregelung 140 Jahre alt ist. Die Sprache dieses Gesetzes passt nicht mehr in unsere Zeit.
Ich habe mich bemüht, den Obersten Sanitätsrat als führendes Gremium zur Beratung des Gesundheitsministers zu erneuern.
Was sind die wesentlichen Elemente? – Die wesentlichen Elemente sind, dass wir Expertinnen und Experten ernennen können, wieder ernennen können, dass ein Mindestanteil von Frauen von 40 Prozent auch im Gesetz niedergeschrieben wird.
Ich sage auch deutlich dazu, dass der derzeitige Oberste Sanitätsrat aus 32 Personen besteht, wovon 16 männlich und 16 weiblich sind. Alle sind Expertinnen und Experten im Gesundheitswesen auf höchstem Niveau. (Beifall bei der SPÖ.)
Frau Abgeordnete Durchschlag, ich kann berichtigen: Ich habe auch eine Person aus dem Bereich der gehobenen Pflegedienste als Mitglied in den Obersten Sanitätsrat aufgenommen; eine Person, die in einer großen Institution wie dem Roten Kreuz tätig ist und viel Erfahrung hinsichtlich der Schnittstelle auch zur Hauskrankenpflege, der Pflege insgesamt einbringt.
Mir ist es auch wichtig – und ich bin sehr froh darüber –, dass auch öffentlich anerkannt wird, dass Transparenz wichtig ist, dass wir auch einfordern, dass Interessenkonflikte auch dargestellt werden und das auch dem Präsidenten und dem Minister schriftlich zu übermitteln ist.
Ich darf noch auf die Frage des Abgeordneten Karlsböck antworten: Wir haben diese Verordnung im Jahr 2009 gemacht. Wir bekommen die ersten Daten, geben sie ein und prüfen sie auf ihre Plausibilität. Das werden wir tun.
Ich sage für alle dazu: Ich habe heute der Öffentlichkeit den Spitalskompass vorgestellt. Sie können im Internet relevante Daten über Spitäler nachlesen. Unter „www.spitalskompass.at“ stehen wichtige Daten von Krankenhäusern für die Öffentlichkeit zur Verfügung.
Es geht mir darum, auch eine Transparenzinitiative zu starten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.17
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Herbert zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.17
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten hervorragende Arbeit, das habe ich an dieser Stelle schon mehrmals festgestellt (Beifall bei
der FPÖ), auch wenn ihnen diese Bundesregierung oft triste – um nicht zu sagen, unzumutbare – Arbeitsbedingungen vorgibt. Sie sind aber in zunehmendem Maße nicht nur durch persönliche Angriffe bei der Ausübung ihres Dienstes in ihrer Gesundheit bedroht, sondern auch durch in immer größerem Ausmaß auftretende Infektionskrankheiten.
Zwei besonders weit verbreitete und gefährliche Infektionskrankheiten sind einerseits Tuberkulose und andererseits Tetanus. Ich denke in diesem Zusammenhang insbesondere an die Vollziehung der Aufgaben im Drogen- und im Arrestantenbereich, aber auch – Frau Kollegin Csörgits hat das ja richtig festgestellt, gerade Hepatitis ist ja eine importierte Krankheit – an die Vollziehung der polizeilichen Tätigkeiten im Fremden- und Asylbereich.
Ich meine, wir sollten alles daransetzen, für unsere Polizistinnen und Polizisten die adäquaten Rahmenbedingungen zur Ausübung ihrer dienstlichen Aufgabenstellungen, im Rahmen derer sie sich oftmals bewusst in gefährliche Situationen begeben müssen und auch ihr Leben, ihre körperliche Unversehrtheit aufs Spiel setzen müssen, zu schaffen, sodass sie sicher sein können, dass diese Gefährdungspotenziale so gering wie möglich ausfallen, und auch wissen, dass der Republik Österreich, ihrem Arbeitgeber, ihre Gesundheit ein Anliegen ist.
Aus diesem Grund darf ich Sie einladen, diesen freiheitlichen Antrag von mir zu unterstützen. Ich weiß, dass es im Ausschuss diesbezüglich große Vorbehalte gegeben hat, von SPÖ, ÖVP, aber auch von den Grünen, ich darf Sie aber trotzdem einladen, unserer Exekutive diese Wertschätzung zu erweisen und für ihre Gesundheit, die sie ja bei der Ausübung des Dienstes für uns alle aufs Spiel setzt, diesen Antrag jetzt doch noch zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
19.19
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 35: Gesetzentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz) erlassen und das Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes geändert wird, in 1226 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf Artikel 1 §§ 3, 4, 6 und 7 bezieht.
Wer diesen Abänderungen beitritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 36: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1353 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ferner gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 37: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1354 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 38: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1355 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 39: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1356 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 40: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1357 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1474/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird (1358 d.B.)
42. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1475/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 geändert wird (1359 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 41 und 42 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich mache darauf aufmerksam, dass nur drei Redner zu diesen Tagesordnungspunkten zu Wort gemeldet sind, dass wir also bald wieder zur Abstimmung gelangen.
Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Abgeordnete Durchschlag. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.24
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die beiden vorliegenden Gesetzesvorlagen lassen sich unter den Schlagwörtern „Verwaltungsvereinfachung“ und „Demokratisierung“ zusammenfassen.
Bei der Änderung des Apothekerkammergesetzes kommen beide Aspekte zum Tragen. Verwaltungsvereinfachung bei der vorübergehenden Dienstleistungserbringung für Apotheker aus dem EU-Raum: Da hat es bis jetzt eines einigermaßen großen bürokratischen Aufwandes bedurft, dass das möglich wurde. Durch die Übertragung der Meldungsagenden an die Apothekerkammer, die ja natürlich auch von der fachlichen Seite her zuständig ist, wird das einfacher und ohne großen Aufwand möglich sein und auch der EU-Dienstleistungsrichtlinie entsprechen.
Das Thema „Demokratisierung“ ist Inhalt des Abänderungsantrages zur Wahl der Vertretung in die Apothekerkammer. Natürlich könnte man fragen: Wozu eine Wahl abhalten, wenn es nur einen Wahlvorschlag gibt?, aber davon auszugehen, dass alle mit dem Wahlvorschlag einverstanden sind, bloß, weil es nur den einen gibt, wäre doch recht blauäugig. Die Möglichkeit, Nein zu sagen, muss gegeben sein, und die wird mit diesem Abänderungsantrag auch erreicht. Bei der Zahnärztekammer beispielsweise funktioniert das sehr gut.
Bei der Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes geht es auch um Vereinfachung, nämlich um die Ermöglichung der Einfuhr von Blutkonserven, auch wenn dem Spender der tatsächliche Aufwand ersetzt wurde. Bei einem solch wichtigen Thema wie der Sicherheit bei der Bereitstellung von Blutkonserven, die schließlich und endlich lebensrettend sein können, sollten die Bereiche Sicherheit und Qualität der Blutkonserven auf der einen Seite und Erleichterung der Bereitstellung auf der anderen Seite in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Durch die Gesetzesänderung wird das ermöglicht.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang einmal ganz herzlich und offiziell beim Roten Kreuz bedanken, die die unentgeltlichen Blutspenden in Österreich zum größten Teil abwickeln. Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.26
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.26
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden diesen beiden Gesetzesvorlagen zustimmen.
Die Änderung des Apothekerkammergesetzes ist notwendig, weil es jetzt für Apotheker, die aus der EU kommen, extrem kompliziert ist, sich in Österreich niederzulassen. Das ist ein enormer Verwaltungsaufwand. Insofern macht es Sinn, wenn auch jetzt die Zusammenstückelung der Gesetze ein bisschen kompliziert war, letztlich ist das Endergebnis ein zufriedenstellendes.
Die zweite Änderung – das hat meine Vorrednerin schon gesagt – führt zu einer Demokratisierung und macht auch Sinn. Wir wollen auf keinen Fall, dass es nur eine einzige Fraktion gibt, die bei Kammerwahlen antritt. So etwas ist ziemlich undemokratisch und daher abzulehnen.
Auch dem zweiten Antrag, der Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes, werden wir zustimmen. Selbstverständlich stimmen wir dem zu. Das Blut ist der Hauptbestandteil des Lebens, und daher sollen Blutprodukte, Blutkonserven sicher transportiert werden. Diesem Gesetz ist daher zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
19.27
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster und Letzter zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Dr. Spadiut zu Wort gemeldet. – Bitte.
19.27
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Die Änderung des Apothekerkammergesetzes sieht vor, das vorgesehene Meldeverfahren für Apotheker, die vorübergehend und gelegentlich als Erbringer von Dienstleistungen in Österreich tätig werden wollen, der Österreichischen Apothekerkammer als Aufgabe im übertragenen Wirkungsbereich zuzuweisen. Diesem Antrag, dieser Gesetzesänderung werden wir zustimmen.
Die Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes hat zum Ziel, den Handel mit Blutkonserven zu unterbinden. Gestattet sind nur geringfügige Anerkennungen wie Schokolade und Erfrischungen sowie die Erstattung der mit einer Spende verbundenen An- und Abreisekosten. Auch diesem Antrag werden wir zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)
19.28
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 41: Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1358 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 42: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1359 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1227 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wird (1360 d.B.)
44. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1570/A(E) der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Johann Maier, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform und Neustrukturierung der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette (1361 d.B.)
45. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1537/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Lebensmittelkontrolle und finanzielle Absicherung der AGES durch den Bund (1362 d.B.)
46. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1060/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ampel-Kennzeichnung für Lebensmittel (1363 d.B.)
47. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 363/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine konsequente Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln (1364 d.B.)
48. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1394/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzlichen Schutz für die Begriffe „Vegetarisch“ und „Vegan“ (1365 d.B.)
49. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1322/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulassung von Stevia (1366 d.B.)
50. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 623/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulassung von Stevia (1367 d.B.)
51. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 806/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesundheitsgefährdende Babyfläschchen (1368 d.B.)
52. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1209/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Bisphenol A in Gebrauchsgegenständen für Kinder von 0 bis 3 Jahren (1369 d.B.)
53. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1396/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung einer Erhöhung der zulässigen Höchstwerte für Nitrat in Lebensmitteln (1370 d.B.)
54. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1255/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pestizid-Verbot in Lebensmitteln (1371 d.B.)
55. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1499/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der Bevölkerung vor der radioaktiven Belastung von Lebensmitteln (1372 d.B.)
56. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 927/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung eines Klima schonenden Ernährungsstils (1373 d.B.)
57. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1535/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nanosilber – antimikrobielle Wirksamkeit sichern (1374 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zu den Punkten 43 bis 57 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.34
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, das ist eine Fülle von Anträgen, hauptsächlich Oppositionsanträgen, die wir jetzt verhandeln. Zu Beginn möchte ich schon sagen, ich war sehr positiv davon überrascht, wie konstruktiv im letzten Gesundheitsausschuss zusammengearbeitet worden ist. Man hat auch bei den Mitgliedern der Regierungsparteien gemerkt, dass sie sich mit den einzelnen Anträgen wirklich ausein
andergesetzt haben. Selbst die Begründungen für die Ablehnungen waren in den meisten Fällen sehr schlüssig.
Besonders freut es mich – das möchte ich jetzt einmal hervorheben –, dass der Antrag betreffend ein Verbot von Bisphenol A in Babyfläschchen angenommen worden ist. Da möchte ich auch dem Herrn Bundesminister dafür danken, dass er sich in der EU dafür eingesetzt hat und dass das mit 1. Juli auch schon in Kraft getreten ist. Dennoch möchte ich meiner besonderen persönlichen Betroffenheit und Freude darüber Ausdruck verleihen, immerhin bin ich Mutter eines Babys, das auch aus Fläschchen trinkt. Daher ist das nicht nur für die Gesamtbevölkerung, sondern auch für mich persönlich ein großer Erfolg.
Daneben freut es mich auch sehr, dass der Antrag meines Kollegen Andreas Karlsböck angenommen wird, in dem es darum geht, dass Nanosilber nicht mehr überall drinnen sein soll beziehungsweise dass damit sehr sorgfältig umgegangen werden soll, um einfach die Wirksamkeit in der Medizin erhalten zu können. Das ist sicher ein sehr wichtiger und sehr guter Schritt, und es freut mich sehr, dass sich auch die Regierungsparteien dazu durchringen konnten, diesem Antrag ihre Zustimmung zu geben.
Dem Antrag des Kollegen Spadiut, Stevia als Nahrungsergänzungsmittel zuzulassen, werden wir selbstverständlich auch zustimmen, wiewohl ich schon sagen muss, dass ein kleiner Wermutstropfen bleibt, da der Antrag meines Kollegen Norbert Hofer, Stevia als Nahrungsmittel zuzulassen, leider abgelehnt wird, vor allem mit der Begründung, dass es in der EU auch nur als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen wird. Das finde ich ein bisschen schade. Ich denke, Österreich hätte hier eine Vorreiterrolle übernehmen können, wie im Übrigen auch bei diversen anderen Anträgen, vor allem Anträgen, die Herr Kollege Pirklhuber eingebracht hat, beispielsweise zur Begrenzung des Nitratwertes in den Nahrungsmitteln.
Des Weiteren gehört zu diesen Anträgen einerseits das Bundesgesetz, aber auch ein gemeinsamer Antrag, in dem es darum geht, die Sicherheit in der Lebensmittelkontrolle zu erhöhen. Es freut mich sehr, dass es damit endlich einen Schritt weitergeht und dass es wirklich in die richtige Richtung weitergeht. Man kann aber immer noch mehr machen, das zeigt auch der Antrag meines Kollegen Themessl. Leider wird dieser nicht angenommen, dennoch bin ich froh darüber, dass wir in die richtige Richtung gehen.
Die konsequente Herkunftsbezeichnung von Lebensmitteln ist ein Anliegen, dessen Umsetzung wir schon längst immer wieder gefordert haben. Daher werden wir auch den Antrag der Grünen in dieser Richtung unterstützen.
Ein Antrag des Kollegen Pirklhuber, den wir selbstverständlich ebenfalls unterstützen werden, den ich aber schon auch ein bisschen kritisch beleuchten möchte, betrifft die Förderung des klimaschonenden Ernährungsstils. Ein klimaschonender Ernährungsstil ist es für uns auch nicht, Biobananen aus Costa Rica in Österreich auf den Markt zu bringen. Ich glaube, da ist schon einiges drinnen, da sind mir die Äpfel aus Österreich lieber, selbst wenn sie aus konventionellem Anbau sind, weil ich glaube: „Klimaschonend“ muss auch bedeuten, dass wir auf regionale Kost umstellen. Daher werden wir diesem Antrag selbstverständlich zustimmen, weil wir natürlich die Intention haben, aber – das ist jetzt ein bisschen in Richtung der Grünen gesagt – auch den anderen Anträgen des Kollegen Pirklhuber werden wir zustimmen.
Der Antrag meines Kollegen Norbert Hofer auf ein Pestizidverbot in den Lebensmitteln wurde im Ausschuss nicht angenommen, und zwar mit der Begründung, man könne nur den Pestizideinsatz verbieten. Ich habe ihm das schon weitergeleitet, und Sie können versichert sein: Wir werden das tun, und wir hoffen, dass auch im Landwirtschaftsausschuss eine ähnlich konstruktive Zusammenarbeit entsteht, wie sie im letzten Gesundheitsausschuss begonnen hat. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
19.38
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Spindelberger zu Wort gemeldet. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.38
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte auf eine Frage eingehen, die uns alle immer mehr beschäftigt, nämlich: Wie können wir die Kontrollen rund um unsere Lebensmittel verbessern?
Die Beantwortung dieser Frage ist sicherlich keine einfache, denn obwohl wir in Österreich – das muss man ganz offen sagen – ein grundsätzlich nicht schlecht funktionierendes Kontrollsystem haben, müssen wir eingestehen, dass dieses nicht zuletzt auch aufgrund der immer mehr um sich greifenden globalen Warenströme und der in diesem Zusammenhang zusätzlich erteilten EU-Vorgaben, sagen wir einmal, effizienter gestaltbar wäre.
Außerdem haben wir – und das ist wieder einmal ein typisch österreichisches Problem – ein Wirrwarr an Zuständigkeiten, weshalb eine rasche Zusammenführung der unterschiedlichsten Strukturen nicht nur als sinnvoll, sondern als dringend angeraten erscheint! Bei uns weiß die Rechte oft nicht, was die Linke tut, denn sonst könnten sich im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung nicht so viele Baustellen, wie wir sie vorfinden, auftun.
Ich möchte das wieder einmal damit vergleichen: Im 21. Jahrhundert mit Strukturen aus dem 19. Jahrhundert zu arbeiten, tut uns allen – geht es doch um unsere eigene Gesundheit! –, auf Sicht gesehen, sicherlich nicht gut. Wenn wir ernsthaft darangehen wollen, eine effiziente, transparente, risikobasierte und vor allem bundesweit einheitliche Lebensmittelkontrolle unter Berücksichtigung der gesamten Lebensmittelkette zu gewährleisten, brauchen wir fast schon einen Kraftakt! Einen Kraftakt deswegen, weil wir dann ja auch Verfassungsänderungen herbeiführen müssen, um die unterschiedlichsten Verwaltungseinheiten auf Bundes- und Landesebene zusammenzuführen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, dazu gehört mehr, als nur die Hersteller und den Handel zu kontrollieren. Es gibt viele Bereiche, wie zum Beispiel die Futtermittelsicherheit, die hier auch eine ganz wesentliche Rolle spielen.
Wenn ich in diesem Zusammenhang die Lebensmittelskandale der letzten Jahre oder Jahrzehnte Revue passieren lasse – wie Dioxin, BSE, was ja noch jedem ein Begriff ist –, dann stellt sich heraus, dass meist Defizite im Futtermittelbereich daran schuld waren. Diese fallen aber, auch das muss man sagen, in den Bereich des Landwirtschaftsministeriums. Da stellt sich für mich schon die Frage, ob dieser Bereich ausreichend kontrolliert wird – anscheinend nicht, denn der letzte Dioxinskandal ist ja gerade einmal ein paar Monate her!
Oder denken wir etwa an den Begriff Glykol: Auch das war kein klassischer Lebensmittelskandal. Für die Weinkontrolle ist – nicht überraschend – ebenfalls das Landwirtschaftsministerium zuständig.
Dort gibt es beispielsweise bei den Pestiziden überhaupt keine Anwendungskontrollen! Meine Damen und Herren, wenn ich mir nur die Beantwortung einer Anfrage von Jacky Maier, 8304/AB, zu Gemüte führe, dann müsste man ja, wenn es nicht so traurig wäre, darüber lachen, denn die Anfragebeantwortung des Gesundheitsministers nach dem Ergebnis der Kontrollen hinsichtlich Pestizide oder sonstiger Schadstoffe durch das Lebensmittelaufsichtsorgan ergab Folgendes – jetzt zitiere ich aus dieser Anfragebeantwortung –:
„In den Jahren 2009 und 2010 erfolgten keine Beanstandungen als ‚gesundheitsschädlich‘ oder ‚verfälscht‘“ oder „nicht den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechend“.
Da habe ich mir für mich gedacht: Das ist ja ein tolles, herzeigbares Ergebnis. – Dazu muss man aber wissen, dass das Gesundheitsministerium nur für Trauben und Traubensaft, nicht aber für die Weinkontrollen zuständig ist!
Dann habe ich einmal nachgeschaut, wie viele Weinproben auf Schwefelsäure oder Pestizide im Vorjahr überhaupt gezogen wurden. Da muss ich sagen: sage und schreibe null! Nicht ein einziges Mal wurden unsere Weinbauern in Österreich im Vorjahr einer offiziellen amtlichen Kontrolle unterzogen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das kann es ja wirklich nicht sein! Da haben die Verantwortlichen aus den Skandalen der Vergangenheit anscheinend noch immer nichts gelernt. (Abg. Steibl: Herr Kollege, trinken Sie nur Mineralwasser? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Deswegen bin ich froh darüber, dass wir mit diesem Antrag zumindest ein bisschen Bewegung in die Sache bringen und die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Kontrollen entlang der gesamten Lebensmittelkette zu entwickeln, mit dem Ziel, die gesetzlich notwendigen Änderungen bis zum Ende der Legislaturperiode vorzulegen. Ich würde mir wünschen, dass es bis Ende des nächsten Jahres gelingt. (Beifall bei der SPÖ.)
19.42
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.42
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Bundesminister! 16 Sekunden pro Tagesordnungspunkt – 15 TOPS haben wir in einem zu verhandeln! Ich möchte daher schon kritisch anmerken, dass wir, wenn wir Tagesordnungen gestalten, dies in Hinkunft zwar thematisch etwas abrunden, aber 15 Punkte können nicht wirklich sachlich behandelt werden. Man merkt es bei jedem Redner, bei jeder Rednerin, die herauskommt: Es ist sozusagen ein Stakkato von Aspekten, die hier angezogen werden (Abg. Steibl: ... im Ausschuss schon abgehandelt!) – zu Recht und leider, sage ich. Das ist schade! Das möchte ich vorneweg sagen. (Beifall bei den Grünen.)
Also: Ich werde es sehr kurz halten und mich dann schwerpunktmäßig auf die grundsätzliche Frage der Finanzierung der Lebensmittelkontrolle und Lebensmittelpolitik in Österreich beziehen. Daher ganz kurz: Wo wir zustimmen werden, ist klar. Dieser Novelle zum Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz werden wir zustimmen. Es geht hier um die einheitliche Kontrolle des Medikamentenverpackungsvorganges, des Neuverpackungsvorganges, der sogenannten Verblisterung. Dem können wir zustimmen.
Wir werden auch einigen Anträgen der Kolleginnen und Kollegen zustimmen. Ich erwähne hier zum Beispiel die Zulassung eines Süßungsmittels, Stevia rebaudiana; ein Antrag des Kollegen Spadiut. Stevia rebaudiana ist eine Pflanze, die an sich sehr gut und schon erprobt ist, die in anderen Ländern wie Japan und den USA verwendet wird. Herr Kollege Hofer fordert die Zulassung als Lebensmittel; auch das werden wir bei Stevia rebaudiana unterstützen.
Aber jetzt zu dem, was Kollege Spindelberger gemeint hat, der langen Kette, dem sogenannten Reformantrag: „Reform und Neustrukturierung der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette“. Kollege Spindelberger, wir werden dem nicht zustimmen! Ich bin auf den Antrag nicht draufgegangen, und warum? – Weil in diesem Antrag drinsteht, dass es keine Verteuerung des gesamten Systems geben darf, dass das als verbindlich, sozusagen schon als Voraussetzung für diesen Reformprozess, festgeschrieben wird.
Wir alle in diesem Haus wissen, dass bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit und den angelagerten Bundesämtern die Mittelausstattung derzeit nicht gewährleistet ist. Herr Bundesminister, das ist die große Baustelle, die es gibt, und es wird nicht ausreichen, wenn wir die Lebensmittelkette analysieren. Ich könnte jetzt 10 Minuten über diese Fragestellung diskutieren; das erspare ich mir, wir werden das sicher noch öfters im Ausschuss machen. Aber zur Finanzierung bin ich persönlich und ist unsere Fraktion der Meinung, dass die Vorschläge des Bundesministers durchaus interessant sind, weil nach dem Verursacherprinzip selbstverständlich auch in der gesamten Lebensmittelproduktion und im vorgelagerten Bereich involvierte Firmen einen Beitrag zur Kontrolle leisten müssen.
Ich nenne ein Beispiel. Es wäre zweckmäßig und sinnvoll, eine Pestizidabgabe zweckgebunden für das Kontrollwesen im Lebensmittelbereich zu verwenden, weil Pestizide ganz einfach Probleme verursachen. Sie müssen analysiert werden. Die Gefahr, dass hier Höchstwertüberschreitungen stattfinden, ist ein Faktum. Warum also nicht die Pestizidindustrie, die Chemieindustrie hier auch mit einem Beitrag zur Finanzierung der AGES ins Boot holen?! Ich glaube, wir müssen diese Diskussion vertiefen, weil das ja Prinzipien sind: Verursacherprinzip, auch die Haftungsfrage bei Schäden, die auftreten. Immer wieder, wenn Skandale auftreten, haben wir diese Diskussion zu führen.
Das ist auch der Grund, warum wir dem FPÖ-Antrag bezüglich AGES – 100 Prozent öffentliche Finanzierung, ein guter Vorschlag, keine Frage – nicht vollständig zustimmen. Wir glauben, es ist sinnvoll, auch die Verursacher sozusagen mit ins Boot zu holen. Wenn die Regierungsparteien das ablehnen, nämlich den FPÖ-Antrag, dann stimmen sie damit indirekt einer betriebsbezogenen Abgabe zu! Das nehme ich einmal ernst, auch vonseiten der ÖVP. Bei den nächsten Diskussionen – wenn es dazu kommt – erwarte ich mir, dass Sie auch konkrete und konstruktive Vorschläge in diese Richtung machen.
Sie sehen, 4 Minuten sind zu kurz! Sämtliche Anträge sind im Ausschuss diskutiert worden, einige gute Anträge der Opposition – und das begrüße ich auch – wurden erstmalig von den Regierungsfraktionen unterstützt. Das ist, glaube ich, ein guter Weg in die Zukunft, dass wir versuchen, Anträge ernsthaft zu diskutieren, sie, wenn möglich, zu Fünf-Parteien-Anträgen weiterzuentwickeln und damit eine Weiterentwicklung des österreichischen Lebensmittelkontrollsystems und auch einen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
19.47
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Pirklhuber, ich möchte aber schon festhalten, dass die Fraktionen sich die Redezeiten selbst freiwillig beschränken. Das müssen Sie eben auch intern ausmachen, bitte.
Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Haubner zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.47
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Kollege Spindelberger, ganz kurz einmal zu Ihnen: Die Qualität des österreichischen Weines ist weltweit bekannt und wird überall geschätzt! Wir Österreicher können stolz darauf sein, dass wir so herrliche Weine in diesem Land herstellen. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Mag. Gaßner.)
Ich glaube, es sollte schon hinlänglich bekannt sein, dass der Wein eines der meistgeprüften Lebensmittel ist. Es ist hier meiner Ansicht nach nicht notwendig, dass wir unseren ausgezeichneten Wein schlechtreden. Daher in dieser Hinsicht einmal eine ganz klare Richtigstellung dieser Äußerungen! (Beifall bei der ÖVP.)
Aber es ist natürlich so, dass wir ganz klar ja zur Lebensmittelsicherheit und zur Lebensmittelkontrolle sagen. Seit Jahrzehnten haben wir hier jedoch ein Kontrollsystem mit einem Nebeneinander an Strukturen. Eine Fülle von EU-Vorgaben und Rechtsakten – Tendenz stark steigend – führt außerdem dazu, dass das österreichische System der Lebensmittelkontrolle in den letzten Jahren zunehmend ineffizienter und teurer geworden ist.
Es wurde nun versucht, dieses Problem der Verteuerung der Lebensmittelkontrolle auf die Unternehmerinnen und Unternehmer, die in den lebensmittelproduzierenden Bereichen tätig sind, zu überwälzen. Ich glaube, das ist der falsche Weg, denn wir können nicht einfach Kosten auf Unternehmen überwälzen, wenn sich an der Struktur nichts ändert, weil das natürlich das System in keiner Richtung verbessert. Daher müssen wir eben schauen, dass wir dieses ganze System an das EU-Recht und an die europäische Lebensmittelkontrolle gemäß dem integrativen Grundsatz „Vom Feld bis zum Teller“ anpassen. Die Strukturen der Vergangenheit, die es da gegeben hat, sind sicher nicht dazu geeignet, dass wir mit diesen Produktionsmethoden in Zukunft weiterarbeiten.
Wir haben neue Technologien, und wir haben globale Warenströme. Unter dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Kontrollen und Qualitätssicherungssystemen muss also hier ein neuer Ansatz in der Lebensmittelkontrolle gefunden werden.
Eine Zusammenführung – und das wurde ja heute schon erwähnt – dieser gesamten Strukturen mit den notwendigen Effizienzsteigerungen ist ja durchaus wichtig und richtig. Es muss uns gelingen, in diesem Zeitraum – und wir haben dem Herrn Minister den Zeitraum ja quasi in diesen Entschließungsantrag hineingeschrieben –, bis Mai 2012, gemeinsam eine neue Struktur zu erarbeiten, damit wir sie dann mit 1. Jänner 2015 auch entsprechend umsetzen können.
Es soll also so sein, dass die ganzen Synergiepotenziale im Bereich der Kontrollen entlang dieser Lebensmittelkette in Zusammenarbeit mit der AGES und allen beteiligten Stellen sowie auch den Unternehmen, die das bisher nicht ausreichend ausgeschöpft haben, in jedem Fall anstatt der Einführung einer neuen Belastung für die Wirtschaft und dementsprechend natürlich auch für die Landwirtschaft realisiert werden.
Wir können in diesem Bereich natürlich auch viele Doppelgleisigkeiten feststellen, wenn einerseits der Bund und andererseits die Bundesländer Aufgaben übernehmen. Hier gibt es viele Doppelgleisigkeiten, und es ist sicher sinnvoll, wenn wir das gesamte System auf eine Ebene bringen und schauen, dass das von einer Ebene erledigt wird. Dazu dient auch die Arbeitsgruppe, die aus Experten aus den Ministerien – dem Gesundheitsministerium und dem Lebensministerium – und natürlich auch Vertretern aus den Ländern entsprechend zusammengesetzt ist. Sie sollen schauen, dass sie bis Mai 2012 einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten.
Ganz wichtig ist uns natürlich, dass dieses System – wenn es ab 1. Jänner 2015 dann greift – so umgesetzt wird, dass die notwendigen Maßnahmen so greifen, dass keine zusätzlichen Belastungen – ich kann es nur noch einmal betonen: keine zusätzlichen finanziellen Belastungen – auf die Wirtschaft und die Landwirtschaft zukommen, sondern dass es ganz klare Richtlinien gibt, dass also die Kosten für diese Lebensmittelkontrolle als hoheitliche Aufgabe auch dementsprechend vom Staat übernommen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist also geplant, dass wir mit diesem neuen Beitrag zur Gesundheitssicherung beziehungsweise mit dieser Neukonstruktion der AGES über 100 000 Betriebe nicht belasten. Wenn man sich den letzten Vorschlag im Budget anschaut, dann wären auf die Unternehmen Kosten in der Höhe von 40,6 Millionen € zugekommen. Diese Belastung haben wir jetzt einmal in erster Linie im Sinne
der Unternehmerinnen und Unternehmer abgelehnt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich glaube, das ist ein wichtiger und richtiger Schritt. So ist es jetzt also unsere Aufgabe – und ich freue mich sehr, dass wir hier einen Vier-Parteien-Antrag haben, der das möglich macht –, dass wir ein Reorganisationskonzept für eine effiziente, transparente, risikobasierte und bundesweit einheitliche Lebensmittelkontrolle erstellen. Es ist eine sogenannte Verwaltungsreform im Kleinen, und so bin ich optimistisch, dass wir bis zum Mai 2012 auch eine entsprechende Lösung für diese Neuorganisierung der Lebensmittelkontrolle vom Feld bis zum Teller bewältigen können, wenn wir diese Problematik gemeinsam angehen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
19.53
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.54
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Hohes Haus! Steviablätter werden von der Bevölkerung Paraguays seit Jahrtausenden für die Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet. Stevia hat die dreihundertfache Süßkraft von Zucker und wird auch als Heilpflanze verwendet. Stevia ist blutdrucksenkend, blutzuckersenkend, antimikrobiell, gefäßerweiternd und für Diabetiker geeignet, weil es den Blutzuckerspiegel nicht erhöht. Weiters hat es plaquebindende Wirkung, das heißt, man kann es vorbeugend gegen Karies verwenden. Die Vorteile für die Prävention von Übergewicht und Zivilisationskrankheiten liegen auf der Hand.
Stevia-Tabs waren im österreichischen Handel bisher nur als Rohstoff zur Dentaldiagnostik erhältlich. Das ändert sich aber mit dem heutigen Tag, weil meinem Antrag im Ausschuss einstimmig die Zustimmung gegeben wurde. (Beifall und Bravorufe beim BZÖ.)
Unsere Weitsicht zeigt sich darin, dass der Ständige Ausschuss der EU am Mittwoch eine Aussendung gemacht hat, in der er die Zulassung hochreiner Stevia empfiehlt. Mit der heutigen Abstimmung wird ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Prävention gemacht. (Beifall und Bravorufe beim BZÖ.)
19.55
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.
19.55
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wenn Sie heute das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz beschließen, dann beschließen Sie eine kleine Verwaltungsreform. Es ist geglückt, mit den Ländern zu vereinbaren, dass man gemeinsam die ExpertInnen der AGES dafür einsetzt, die Neuverblisterung in den Apotheken zu kontrollieren, und dass ExpertInnen, die Sachverstand zur Verfügung stellen können, auch von den Bezirksverwaltungsbehörden eingesetzt werden. Das ist ein wichtiger Schritt und erhöht die Qualität der Kontrolle – und um die Frage der Kontrolle im Gesundheits- und Ernährungsbereich geht es.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei jenen, die den Entschließungsantrag unterstützen, bei dem es darum geht, die Kontrolle vom Feld bis zum Teller durchgehend neu zu diskutieren. Da brauchen wir das richtige Augenmaß, dabei geht es auch darum, mit Ländern und Bezirksverwaltungsbehörden das Richtige für unsere Bevölkerung zu tun, um sicherzustellen, dass wir in Zukunft in Österreich gute Lebensmittelqualität haben können.
Ich sage das sehr, sehr deutlich, weil es mir ein großes Anliegen ist, dass wir die AGES in Österreich finanziell schützen und auch finanziell stärken, und mit all diesen Beiträgen können wir das tun. Ich habe mich im Rahmen des Bundesfinanzrahmengesetzes sehr bemüht, hier aktiv zu sein und mich auch durchzusetzen. Mit diesem heutigen Beschluss stärken wir die Position – auch für bessere Qualität und vor allem für kontrollierte Qualität für unsere Konsumentinnen und Konsumenten. (Beifall bei der SPÖ.)
19.57
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist Herr Abgeordneter Hechtl gemeldet. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.57
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte nur auf drei Punkte in diesem Tagesordnungsblock eingehen. Wie schon vom Kollegen Spadiut angeführt, geht es hier um Stevia rebaudiana, diese Pflanze, die wirklich große Zuckerinhalte hat und in anderen Ländern bereits sehr erfolgreich in Verwendung ist.
In diesem Antrag geht es darum, dass der Gesundheitsminister dafür Sorge trägt, dass die Zulassung von Süßstoffen aus dieser Pflanze nunmehr ermöglicht wird. Nicht zuletzt deshalb und auch aufgrund der Erfolge des Einsatzes dieser Pflanze steht die EU-weite Zulassung als Süßstoffmittel beziehungsweise Zusatzstoff kurz bevor. Wie schon im Ausschuss werden wir hier natürlich auch die Zustimmung erteilen.
Zum Antrag 806/A(E) von Kollegin Belakowitsch-Jenewein, in dem die Überprüfung der Babyflaschen auf den Inhaltsstoff Bisphenol A bei allen Produktanbietern gefordert und der Bundesminister ersucht wird, sich dafür einzusetzen, damit auch auf europäischer Ebene dieser Wirkstoff nicht mehr in den Babyflaschen vorzufinden ist: Dieses Thema ist für uns ein sehr, sehr wichtiges Thema.
Gesundes Spielzeug – besonders für Babys – und gesunde Babyartikel sind ein wichtiges Anliegen. Nicht zuletzt – und das haben Sie schon erwähnt – wurde auf intensives und verstärktes, hartnäckiges Drängen Österreichs das EU-weite Verbot von Bisphenol A in Babyflaschen umgesetzt, und es ist bereits mit 1. Juli in Kraft getreten. Das ist ein Erfolg der Gesundheitspolitik, unserer österreichischen Gesundheitspolitik.
Dem Antrag 1535/A(E) des Kollegen Karlsböck, in dem von der Bundesregierung Maßnahmen eingefordert werden, damit die Wirksamkeit von Nanosilber und dessen hoher Stellenwert im medizinischen Bereich gesichert werden, wird ebenfalls entsprochen. Dies ist ein Anliegen, das bereits Teil des Nano-Aktionsplans ist, in dem dieses festgeschrieben ist. Der Bundesminister hat eine Arbeitsgruppe einberufen, in der diese Materie nach den Zuständigkeiten speziell aufgearbeitet und bearbeitet wird. Die verschiedenen Querschnittmaterien zeigen ja, wie notwendig das ist. Mit der Koordinierung der Nano-Informationsplattform durch den Bundesminister für Gesundheit ist meines Erachtens eine ausreichende Informationstransparenz gewährleistet, und auch dieser Antrag wird von uns sehr, sehr positiv aufgenommen.
Geschätzte Damen und Herren! Das wichtigste Gut des Menschen – seine Gesundheit, eine Gesundheitsversorgung, die jeder und jede sich unabhängig von seiner oder ihrer finanziellen Ausstattung leisten und in Anspruch nehmen können soll und muss – ist für uns ein dringliches Anliegen, für das wir immer eintreten.
Ich denke, mit unserem Gesundheitsminister Alois Stöger haben wir einen Verantwortlichen an der Spitze des Gesundheitswesens in Österreich, der für eine flächendeckende, qualitätsorientierte und zukunftsweisende Gesundheitspolitik in Österreich eintritt.
Geschätzter Herr Bundesminister! Du hast hier schon einige Themen angeführt, zum Beispiel die AGES-Finanzierung, die zeigt, wie wichtig dir die Lebensmittelkette ist, wie
wichtig dir Gesundheit oder gesunde Ernährung ist. Ich möchte dir hiermit alles Gute wünschen. Viel Erfolg bei den anstehenden Gesundheitsreformen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.01
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Vock zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.01
Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Mein Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! (Zwischenruf bei der SPÖ.) Zunächst möchte ich diese Gelegenheit auch dazu nutzen, mich zu bedanken. In der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses kam es ja zu einem ganz neuen politischen Stil. Anträge der Opposition wurden nicht einfach vertagt, abgelehnt oder verfälscht, indem man eben einen Abänderungsantrag macht, nein: Anträge der Opposition wurden einfach so, wie sie sind – mit dem Antragsteller –, angenommen. Das ist ein ganz neuer Stil. Der Urheber wird nicht verschleiert, sondern man kann jetzt sagen: Wir haben als Opposition einen Antrag eingebracht, der angenommen wird.
Stellvertretend möchte ich hier den beiden zuständigen Referenten, den zuständigen Fachbereichssprechern – der Kollegin Dr. Oberhauser und dem Kollegen Dr. Rasinger –, die offensichtlich für diesen neuen Stil verantwortlich sind, danken. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Nicht berücksichtigt wurde leider ein Antrag vom Kollegen Themessl betreffend die Reform der Lebensmittelkontrolle und finanzielle Absicherung der AGES durch den Bund. Die AGES führt hier eine hoheitliche Aufgabe durch, und man stelle sich das jetzt in anderen Bereichen vor, zum Beispiel im Bereich des Finanzamtes: Der Finanzamtsprüfer kommt und sagt, es sei zwar alles in Ordnung, aber für die Prüfung an sich zahle man bitte eine Gebühr.
Oder: Man kommt in ein Planquadrat. Man hat sich als Autofahrer zwar ordnungsgemäß verhalten, aber für jede zusätzliche Kontrolle, die dem Polizisten einfällt, zahlt man eine zusätzliche Gebühr. Das heißt, wenn er fragt, ob man das Pannendreieck mithabe, zahlt man eine Gebühr, obwohl man es mithat; wenn er fragt, ob man die Warnweste mithabe, bezahlt man für die Prüfung eine Gebühr, auch wenn man sie mithat.
Ähnliches bei der Radarkontrolle: Es wird nicht der gestraft, der zu schnell gefahren ist, sondern es wird auch eine Gebühr von dem eingehoben, der mit der Laserpistole überprüft wurde. Das heißt also, hoheitliche Aufgaben muss der Staat wahrnehmen. Man kann natürlich bei den schwarzen Schafen, die gegen die Regeln verstoßen, die Strafen so ansetzen, dass sie auch die Kontrollen decken – daran kann man durchaus denken –, aber man kann nicht diejenigen strafen, die sich ordnungsgemäß verhalten.
Wir haben auch im Bereich des Konsumentenschutzes immer wieder die Diskussion, wie wir Lebensmittel besser kennzeichnen können. Immer mehr Informationen werden verlangt. Überspitzt sage ich, dass der Wirt, wenn er ein Wiener Schnitzel serviert, ein Buch mit all den Herkunftsfeststellungen – was alles im Schnitzel drinnen ist und so weiter – danebenlegen muss, um das den Konsumenten ganz genau auszuführen.
Ich glaube, der Antrag vom Kollegen Deimek, der eine Kennzeichnung der Lebensmittel durch Ampelauspreisung vorsieht, wäre hier eine Vereinfachung für die Konsumenten. Das geschieht auf freiwilliger Basis ja schon teilweise, also ist es nicht ganz unmöglich.
Zum Antrag vom Kollegen Hofer betreffend das Pestizid-Verbot in Lebensmitteln gibt es leider auch einen ernsten Hintergrund. Es wurde festgestellt, dass diese Konservie
rungsmittel sowie Farb- und Zusatzstoffe an Konzentrationsproblemen bei Kindern schuld sind. Das heißt, Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndrome sind durch diese Pestizide verursacht.
Aber den Regierungsparteien – und das möchte ich noch einmal betonen – ist in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses ein riesiger Schritt in Richtung des gelebten Parlamentarismus gelungen. Ich hoffe, dieser neue Stil wird auch in anderen Ausschüssen übernommen. (Beifall bei der FPÖ.)
20.05
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.05
Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat den neuen Stil angesprochen. Ich glaube, es ist kein neuer Stil, sondern es war bis jetzt schon Stil der Regierungsparteien, immer in den ehrlichen Dialog mit den Oppositionsparteien zu treten, aber es waren dann letztendlich oft die unterschiedlichen Auffassungen der Grund dafür, dass wir die Anträge der Oppositionsparteien eben nicht annehmen konnten.
Wenn diese Anträge der Opposition – wie zum Beispiel der Antrag des Kollegen Spadiut – sozusagen voll unsere inhaltlichen Positionen betrifft, dann treten wir dem auch gerne näher. Sie werden sehen, das kann ja in Zukunft nach langen Gesprächen auch des Öfteren so sein, denn letztendlich ist wichtig, was für die Menschen gut ist. Und wenn die Mehrheit sich dafür entscheidet, dann werden wir auch mehrmals derartige Fünfparteienanträge durchsetzen können. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf bei der SPÖ.)
Bevor ich zu dem Antrag komme, den ich mir vorbereitet habe, nämlich zu Stevia, möchte ich schon noch eine Stellungnahme zu dem abgeben, was Kollege Spindelberger angesprochen hat. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.) – Bitte? (Abg. Mag. Wurm: Nein, ich habe nur aufgepasst!)
Bei den Proben oder Untersuchungen betreffend den Wein ist es letztendlich so – und das sage ich als Burgenländer schon mit großer Leidenschaft, denn unser Bundesland und unsere Bauern haben ganz besonders unter dem seinerzeitigen Weinskandal gelitten, Herr Kollege Spindelberger; es ist jetzt 25 Jahre her, dass der Weinskandal aufgedeckt wurde –, dass die richtigen und wichtige Konsequenzen gezogen wurden, damit das, was damals passiert ist, nie wieder passiert.
Ich glaube, dass diese Entscheidungen, die seinerzeit getroffen wurden, die richtigen waren und dazu geführt haben, dass nicht nur der burgenländische Wein, sondern der österreichische Wein insgesamt nicht nur bei uns, im eigenen Land, sondern auch weltweit anerkannt ist, weil er höchste Qualität hat, weil er, was das Lebensmittel Wein betrifft, höchste Sicherheit bietet, weil er Genuss schafft und viel Freude und Spaß bereitet.
Daher sollten wir jetzt nicht wieder beginnen, es sozusagen ein bisschen so darzustellen, dass vielleicht etwas ist oder etwas sein könnte. (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.) Es hat nicht genügend Untersuchungen gegeben. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben guten Wein. Unsere Bauern stehen für hervorragende Qualität. Ich habe jetzt gerade keinen mit, aber ich werde Ihnen nachher einen guten Burgenländischen geben, und Sie werden sehen, er ist gut, und Sie werden ihn mit großem Genuss trinken.
Nun vielleicht eine Anmerkung zu dem, was über Stevia gesagt wurde und was jetzt zur großen Freude des BZÖ geführt hat, dass dieser Fünfparteienantrag eingebracht
wurde. Es ist zweifelsfrei so, dass Stevia als Süßstoff wirklich eine wichtige Pflanze – gerade für die rund 500 000 Diabetiker, die es in Österreich gibt – sein kann und hoffentlich auch sein wird.
Sie wissen – es wurde von Ihnen vorhin schon angesprochen –, dass Stevia dreihundertmal süßer als Rübenzucker ist, dass die indigene Bevölkerung in Paraguay und Brasilien es bereits über Jahrhunderte in Verwendung hat und es dort dementsprechend auch zu großen Erfolgen kommt.
Wenn wir jetzt sozusagen mit Frankreich gemeinsam haben, dass Stevia bei uns als Süßstoff zugelassen wird, so bin ich sehr, sehr froh, dass dieser Antrag von Ihnen eingebracht wurde, der ein Beispiel dafür ist, dass man eben gute Anträge, die sozusagen keinen politischen Hintergrund haben, auch dementsprechend gemeinsam beschließen kann. (Abg. Petzner: Jetzt geht dir aber bald der Text aus! Jetzt geht dir bald der Text aus!) – Nein, nein, Herr Kollege, mir geht der Text nicht aus, weil mir das ein persönliches Anliegen ist. (Ruf bei der SPÖ: Es hört sich so an!) Ich bin selbst betroffener Diabetiker, und Sie können mir ruhig glauben, dass mir das ein sehr, sehr ernstes Anliegen ist und wir darauf gewartet haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist weder mit der Gesundheit noch mit diesem Anliegen zu spaßen, und daher danke ich allen, die diesem Antrag zustimmen werden, und Ihnen, Kollege Spadiut, dass Sie dieses Anliegen in Angriff genommen haben. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)
20.10
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.10
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Herr Kollege Rosenkranz, Sie gehen vollkommen richtig davon aus, dass ich als Winzer mich natürlich auch mit dem Thema Wein beschäftigen möchte. Herr Spindelberger, es wäre sehr leicht für mich, nun emotional auf das zu reagieren, was Sie hier behauptet haben. Aber ich glaube, es waren genau die Ereignisse, die uns in der Weinwirtschaft 1985 schwer getroffen haben – ein Skandal, den wir nie gebraucht hätten.
Viele Betriebe haben darunter gelitten, und manche Regionen leiden noch heute darunter, was wir sehen können, wenn wir uns die Flächenausmaße und die Betriebsstrukturen ansehen. Aber ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir in dieser Diskussion nicht davon ausgehen, ob wir nun gute oder schlechte Österreicher sind, wenn wir unsere Produkte loben oder nicht loben, und ich will das auch nicht bewerten.
Ich glaube, Sie haben eine Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage als nicht ausreichend empfunden und das kommentiert. Das bleibt Ihre Entscheidung, das ist eine Sache zwischen Ihnen, in Form Ihres Interpellationsrechtes, und dem Ministerium. Jedoch dürfen wir hier die Weinwirtschaft und den österreichischen Wein nicht schlechtreden.
Ich könnte jetzt eine schöne Werberede auf den Wein halten, möchte aber zur Klarstellung ein paar Daten bringen: Von den 23 000 Weinhauern in Österreich sind rund 80 Prozent im ÖPUL-Programm der integrierten Produktion, die eine speziell nachhaltige Wirtschaft betreiben. Bei diesen Betrieben müssen Spritzmittelaufzeichnungen, Tagebücher darüber geführt werden, wann was gespritzt wird, und auch die Sprühgeräte müssen alle zwei Jahre auf einem amtlichen Prüfstand kontrolliert werden. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist verpflichtend!) – Ja, verpflichtend. Ich glaube, das ist ein sehr hoher Sicherheitswert, den wir da für unsere Produkte haben. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)
Wir haben – weiter in der Kette – die Verpflichtung, ein Kellerbuch zu führen, wo genau und penibel aufgelistet wird, was mit dem Most gemacht wird und aus welcher Riede welche Trauben sind. Sie können da 100 Prozent nachvollziehen, wie mit dem Wein gearbeitet wird, wenn er in die Flasche kommt. Ich glaube, wenn man ein bisschen Fachwissen über die Weinwerdung und die Vinifizierung hat, weiß man, dass der Traubenmost vergären muss und letztendlich bei der Vergärung, durch das Absetzen der Hefestoffe im Tank, sich auch, falls noch vorhanden, Schwermetalle absetzen.
Aber ich kann Ihnen garantieren, kein Winzer Österreichs wird zu viel spritzen – das wird auch Ihnen klar, wenn Sie sich die Preislisten der Spritzmittelfirmen einmal ansehen. Geschätzte Damen und Herren, es geht aber darum, dass wir die Schlüsse ziehen. Wir haben vor 25 Jahren unseren Wein schlechtgeredet, heute sind die Weinverwaltung und die Kellereiinspektoren Österreichs international unterwegs, um unser System auf der ganzen Welt zu verbreiten.
Sie müssen sich ein Land wie Australien im Vergleich zu Österreich vorstellen. Österreich hat rund 46 000 Hektar mit 6 000 Flaschenabfüllbetrieben. Australien hat 160 000 Hektar mit 2 000 Betrieben, die Flaschen füllen, und da sehen Sie schon an der Struktur, dass dort eine Kontrolle nicht möglich ist. Australien hat kein Weinbaugesetz.
Josef Pleil, Präsident des österreichischen Weinbauverbandes, und Herrn Hofrat Dr. Eder von der Weinbauschule Klosterneuburg möchte ich an dieser Stelle erwähnen, denn diese zwei Herren sind international im Rahmen des OIV, des internationalen Weinbauverbandes, ständig unterwegs, um international das, was wir in Österreich haben, zu präsentieren. (Abg. Dr. Pirklhuber: ... Weinbaudebatte?!) Sie sind sehr gefragte Fachleute.
Aber nun lassen Sie mich kurz zur EU-Lebensmittelkennzeichnung kommen. (Unruhe im Sitzungssaal.) Geschätzte Damen und Herren, wir haben hier sehr viele Anträge rund um die Lebensmittelkennzeichnung gehört, und der Trilog zwischen dem Europäische Rat, dem Europäische Parlament und der Europäische Kommission ist zu einem Kompromiss gekommen, nämlich die Lebensmittelkennzeichnung zur Verbraucherinformationsverordnung umzuarbeiten. Da werden bei der Kennzeichnung die Nährwertkennzeichnung, die Allergenkennzeichnung, der Täuschungsschutz und vor allem auch die Herkunftskennzeichnung sehr stark bearbeitet.
Wir wissen, wir haben in Europa einen der stärksten Binnenmärkte, vor allem beim Lebensmittelmarkt. Aber wir müssen nicht nur die Lebensmittel sichern, auch die Produktion braucht Rahmenbedingungen. Wir produzieren, vor allem in der Landwirtschaft, auf EU-Standards, doch leider Gottes muss man feststellen, dass die österreichischen Bauern durch verschiedenste Produktionsmaßnahmen, Kontrollen, et cetera oft Europäer zweiter Klasse sind. Wir haben um einiges schärfere Kontrollen, Tierschutzverordnungen und so weiter. (Abg. Silhavy: Die Redezeit ist schon lange aus!)
Geschätzter Herr Minister, ich möchte hier die Pläne Ihres Kabinetts zur Verschärfung der Haltungsbestimmungen bei den Zuchtsauen erwähnen. (Beifall bei ÖVP und BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn diese Verschärfungen kommen, dann müssen 40 bis 50 Prozent der Betriebe zusperren. Das ist politische Willkür. Sie spielen mit den Existenzen der heimischen Betriebe, aber auch mit Tausenden von Arbeitsplätzen. (Abg. Mag. Gaßner: Das ist das Tierschutzgesetz!) Ich frage mich, wo da die Arbeiterkammer ist, wenn es darum geht, Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)
Die Schweinebranche fordert keine Sonderregelungen, sie verlangt lediglich ihr Recht. Geschätzte Damen und Herren, wenn hier jemand glaubt, mit den Existenzen unserer bäuerlichen Familien, mit ihren Höfen und mit der Struktur unserer kleinstrukturierten,
nachhaltigen österreichischen Landwirtschaft spielen zu können, dann muss er mit dem vehementen Widerstand des österreichischen Bauernbundes rechnen! (Beifall bei ÖVP und BZÖ. – Abg. Dr. Pirklhuber: Auch kein Tagesordnungspunkt! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Sie sind Bundesminister für alle Österreicherinnen und Österreicher und somit auch für Bäuerinnen und Bauern. Zollen Sie der Schweinebranche den Respekt, den sie verdient, denn Bauern sind keine Bettler. Die gesamte Branche stellt nicht die Bitte, sie stellt die Forderung, die Produktionsmethoden nicht zu verschlechtern. Der Markt ist ohnehin schwierig genug. (Beifall bei ÖVP und BZÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)
20.17
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht eine der Berichterstatterinnen beziehungsweise einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 43: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1360 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 44: Antrag des Gesundheitsausschusses, die dem Ausschussbericht 1361 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Reform und Neustrukturierung der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette anzunehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 189.)
Wir gelangen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 45: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1362 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 46: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1363 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 47: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1364 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Im Falle Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen des Weiteren zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 48: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1365 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Im Fall Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 49: Antrag des Gesundheitsausschusses, die dem Ausschussbericht 1366 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Zulassung von Stevia anzunehmen. (Beifall beim BZÖ.)
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 190.)
Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 50: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1367 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 51: Antrag des Gesundheitsausschusses, seine dem Ausschussbericht 1368 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend gesundheitsgefährdende Babyfläschchen anzunehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 191.) (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
Wir kommen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 52: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1369 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 53: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1370 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Im Falle Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen des Weiteren zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 54: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1371 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Im Falle Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 55: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1372 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Im Falle Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 56: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1373 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Im Falle Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 57: Antrag des Gesundheitsausschusses, die dem Ausschussbericht 1374 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Nanosilber – antimikrobielle Wirksamkeit sichern, anzunehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 192.)
58. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1432/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung (1375 d.B.)
59. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1433/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung nationaler Gesundheitsziele unter Einbeziehung von sozialen Determinanten (1376 d.B.)
60. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1561/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufbau eines nationalen Suizidpräventionsprogramms (1377 d.B.)
61. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1582/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das ASVG (1378 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 58 bis 61 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.24
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Ausflug in den Landwirtschaftsausschuss kommen wir zurück zur Gesundheitsmaterie. Ich möchte mit dem Antrag des Kollegen Grünewald betreffend Aufbau eines nationalen Suizidpräventionsprogramms beginnen.
Ich bin sehr froh, dass die Regierungsparteien diesem Antrag auch ihre Zustimmung geben werden und somit dieser Antrag angenommen wird. Ich glaube, es ist ein sehr ernstes Thema, wir liegen in Österreich nicht besonders gut: In Österreich gibt es durchschnittlich 17 Suizide auf 100 000 Einwohner. Das ist nicht ganz unwesentlich.
Bei den Risikofaktoren spielt, neben dem höheren Alter, beispielsweise auch das Geschlecht eine Rolle, es sind aber vor allem psychische Erkrankungen, Behinderungen, Suchterkrankungen wie Alkoholismus oder Drogensucht, aber auch Arbeitslosigkeit die Gründe dafür.
Wir sehen ein deutliches Ost-West-Gefälle in Österreich. Ich denke, wenn man ein solches Programm erstellt, müsste man all diese Faktoren natürlich mit einbeziehen. Ich glaube, dass das ein sehr wichtiges Thema ist. Es ist in Wahrheit ein sehr tragisches Thema, da es letzten Endes ja zu sehr großem Leid der Familien, der Hinterbliebenen führt.
Ein spezieller Punkt muss auch die Suizidprävention bei Kindern und bei Jugendlichen sein. Wenn die Suizidrate auch im Vergleich zu den älteren Personen insgesamt eine
niedrigere ist, so ist Suizid doch die häufigste Todesursache bei Kindern und Jugendlichen, und das sollte uns eigentlich schon sehr zu denken geben. Daher bin ich wirklich froh darüber, dass die Regierungsparteien diesem Antrag ihre Zustimmung geben.
Von dem Antrag ausgehend kann man natürlich auch den Bogen zu allen anderen jetzt mit verhandelten Anträgen spannen, nämlich zur Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung einerseits beziehungsweise auch zu der Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung, denn da haben wir wirklich eine Unterversorgung in Österreich. Da gäbe es einen massiven Handlungsbedarf.
Eine sehr große Anzahl, circa 20 bis 25 Prozent, der österreichischen Bevölkerung leidet unter psychischen Störungen. Therapieplätze sind so gut wie kaum zu bekommen, und wenn, sind sie privat zu bezahlen. Das heißt, da haben wir ein ganz massives Gefälle.
Ich weiß schon – und es sind diese Einwände auch vom Kollegen Rasinger im Ausschuss gekommen –, dass bei der Ausbildung genau darauf geachtet werden muss, dass diese gewissen Qualitätsstandards entspricht. Das ist ein Punkt, den wir hundertprozentig unterschreiben. Gleichzeitig muss man aber auch betonen, dass man nicht, nur weil die Ausbildung vielleicht nicht immer adäquat ist oder weil es Mängel gibt, gleich sagen kann, wir brauchen nicht mehr Versorgung.
Ich denke, das muss man schon bei der Wurzel packen und im Bereich der Ausbildung Verbesserungen vornehmen. Es steht aber der Regierung frei, das sofort zu tun und in Angriff zu nehmen. Außerdem stellt ja, soweit ich weiß, die ÖVP auch den Wissenschaftsminister, also da wären sicher Möglichkeiten gegeben. Wir werden diesem Antrag natürlich zustimmen.
Auch da, würde ich meinen, ist ein ganz besonderer Punkt wieder die Versorgung von Kindern. Die Versorgung von Kindern, die psychische Störungen haben, ist eine ganz, ganz schlechte. Das ist ein Themenkomplex, den wir schon des Öfteren besprochen haben. Die Zuschüsse, die Eltern, aber auch erwachsene Personen bekommen, liegen bei circa 20 €, während sich eine Psychotherapiestunde mit circa 80 € zu Buche schlägt. Das heißt, da sehen wir genau, dass wir in Wahrheit im Bereich der psychischen Störungen eine massive Zwei-Klassen-Medizin haben. Das ist etwas, was wir so in Wahrheit nicht haben wollen oder haben wollen sollten. (Beifall bei der FPÖ.)
In eine ganz ähnliche Richtung geht ja der Antrag des Kollegen Spadiut, nämlich, dass in Wahrheit die klinisch-psychologische Diagnostik vom ASVG übernommen wird, nicht aber die Behandlung. Das heißt, ich stelle eine Diagnose, lasse aber letzten Endes den Patienten mit seiner Diagnose im Regen stehen. Das ist etwas, was nicht nachvollziehbar ist, und daher werden wir auch diesem Antrag unsere Zustimmung geben.
Es gibt in Salzburg eine gute Lösung. Da gibt es die sogenannte ARGE Psychotherapie, wo auch die Gebietskrankenkassen mit eingebunden waren und wo psychotherapeutische Versorgung relativ gut funktioniert – verglichen mit anderen Bundesländern.
Dann ist da noch der Antrag der Grünen, des Kollegen Grünewald, betreffend die Erstellung der nationalen Gesundheitsziele unter Einbeziehung der sozialen Determinanten. Dem werden wir selbstverständlich auch unsere Zustimmung geben. Wir werden aber auch dem Antrag der Regierungsparteien unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)
20.29
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.29
Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Notwendigkeit der Definition von natio
nalen Gesundheitszielen ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, der organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung, vor dem Hintergrund von spezifischen Belastungen und Herausforderungen und gleichzeitig im Zusammenhang mit sozialer Ungleichheit, mit steigendem Leistungsdruck und mit der wirtschaftlichen Entwicklung zu sehen.
Ziel muss es sein, jene Voraussetzungen zu schaffen, die helfen, den Menschen gesund zu erhalten und nicht erst auf seine Krankheiten zu reagieren. Es rücken also jene Faktoren in den Vordergrund, die die Gesundheit entscheidend beeinflussen.
Diese Gesundheitsdeterminanten, wie zum Beispiel Bildungsstatus, Umwelteinflüsse, soziale Sicherheit und Arbeitssituation, bieten eine strategische Orientierung. Berücksichtigt werden dabei sowohl unterschiedliche Bereiche als auch Aspekte. Hohe Qualität, Patientensicherheit und Bedarfsgerechtigkeit sind wesentliche Merkmale eines zukunftsorientierten Gesundheitssystems. Auf Basis dieser Gesundheitsziele werden sektorenübergreifende Maßnahmen geplant und implementiert.
Bei der Gesundheitskonferenz im Mai dieses Jahres wurden sechs zentrale Themenfelder beziehungsweise Ansatzpunkte für die Erarbeitung von Gesundheitszielen definiert. Diese sind: gesunde Lebensbedingungen, gesundes Verhalten, gesundheitliche Chancengleichheit, Gestaltung des Versorgungssystems, spezielle Zielgruppen und das Thema Volkskrankheiten. Bei der Erarbeitung soll nicht nur ein intersektoraler Querschnitt von Entscheidungsträgern, sondern auch die Bevölkerung selbst mit einbezogen werden. Der Prozess der Erarbeitung von Gesundheitszielen soll ein Jahr dauern und im Sommer 2012 abgeschlossen werden.
Die Gesundheitsziele selbst sollen breit formuliert sein und einen wesentlichen Schritt zur österreichischen Gesundheitsstrategie, Gesundheit für alle, bilden. Wenn Sie so wollen, es soll eine zukunftsweisende Weichenstellung für unser gesamtes Gesundheitssystem darstellen. (Beifall bei der SPÖ.)
20.32
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.32
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist nicht nur immer ein besseres Klima, wenn Anträgen zugestimmt wird, schlichtweg ist es manchmal einfach die Vernunft und der Anstand. Ich bin sehr froh, dass das Suizidpräventionsprogramm, welches ich mir gewünscht habe und das als Antrag eingebracht wurde, von allen Parteien unterstützt wird.
Wir reden hier über keine sehr witzigen Sachen. Ich habe in manchen Nachtdiensten sogar zwei Menschen erleben müssen, denen es gelungen ist oder die es versucht haben sich umzubringen, und zwar manchmal auf eine Art und Weise, dass einem diese Bilder nie mehr aus dem Kopf gehen. Die Menschen werden ganz still und es ist eine Art dunkle Seite des Mondes, hinter die viele von uns nicht schauen können, auch viele Therapeuten nicht, wo manches aus heiterem Himmel passiert, Patienten sich zurückziehen, schweigen und keinen rationalen Argumenten mehr zugänglich sind. Da hilft auch die Logotherapie von Viktor Frankl nichts. Wenn die Leute keinen Sinn des Lebens sehen, wird man ihnen diesen auch nicht einimpfen können. Das ist zu akzeptieren, auch wenn es noch so tragisch ist. Hier muss etwas getan werden.
Spindelberger hat schon etwas gesagt über den österreichischen Weg. Ich zitiere aus einer psychiatrischen Zeitschrift, hier wird auch der österreichische Weg beim Suizidpräventionsprogramm erwähnt und da steht in der Publikation: Lediglich Einzelinitia
tiven boten AP-Projekte, Idealismus ist häufig unkoordiniert und unzureichend vernetzt. Es ist eine typisch österreichische Lösung, eine Ansammlung von Provisorien.
Ich ersuche Sie hier – man lacht ja schon, wenn man sagt: Arbeitsgruppe –, machen Sie eine Arbeitsgruppe, über die man nicht lacht. Nennen Sie eine verantwortliche Person im Gesundheitsressort und ziehen Sie jene Leute zu Rate, die daran schon gearbeitet haben – es gibt viele Programme –, damit daraus etwas wird. Ich bitte Sie eindringlich.
Nun komme ich aber zu den nationalen Gesundheitszielen. Da haben wir auch Vorschläge gemacht. Die SPÖ hat einen zusätzlichen Antrag eingebracht. Wir konnten dann beide Anträge letztlich fusionieren. Das ist sehr gut und ich hoffe, Herr Minister, dass Sie hier erfolgreich sind.
Ich habe Ihre Veranstaltung in der Urania gesehen und, bei aller Wertschätzung, ich war schon etwas bestürzt. Wenn man einen ausländischen Wissenschaftler einlädt, der dann Ministerinnen und Minister befrägt, was sie als nationale Ziele vorhaben, und die Antwort von Hundstorfer war schon okay, Schmied ist nach einigem Nachdenken auch was eingefallen, aber sonst war das so dürr, dass viele Leute gesagt haben, warum bin ich von Kärnten, Tirol oder Salzburg angereist? Da sollte es mehr sein.
Und nun etwas, wo ich keine gute Stimmung wiedergeben kann. Es gibt seit fast 20 Jahren ein Psychotherapiegesetz. Seit 1992 ist Psychotherapie als eine der ärztlichen Leistung gleichzuhaltende Leistung im ASVG festgeschrieben. Das heißt, Psychotherapie ist im ASVG verankert, und das heißt, Psychotherapien müssen hinsichtlich ihrer Kosten voll finanziert sein oder zumindest eine Kostenerstattung zu 80 Prozent des Kassentarifes erreichen. Das ist österreichweit nicht der Fall. Und das ist nach 21 Jahren so! Ist das der österreichische Weg? Ist das der Weg der verantwortlichen Ministerinnen und Minister? Ich finde das einen ungeheuren, einen ausgewachsenen Skandal.
Sogar der Hauptverband spricht davon, dass 900 000 ÖsterreicherInnen psychisch erkrankt sind. Die Krankenstände oder Krankenstandstage haben sich seit den neunziger Jahren verdoppelt. Ein großer Teil der Anträge auf Invaliditätspensionen wird aufgrund dieser Diagnosen gestellt. Es mag sein, dass manche Ökonomen sagen, das sind alles vorgetäuschte Dinge. Es mag hier eine Grauzone geben, aber alle sind nicht Schwindler. Und wenn jemand psychisch krank und 14 oder 20 Jahre alt ist, dann hat das mit Invaliditätspensionen auch nichts zu tun.
Ihr Ministerium oder eine nachgeordnete Stelle des ÖWIG hat einen Bedarf von 2 Prozent der Österreicher ausgerechnet. 0,5 Prozent, ein Viertel davon, ist gedeckt. Das besagt ebenfalls eine Studie des Ressorts. Was würden Sie bei somatisch Kranken sagen? – Ein Viertel aller Herzinfarkte wird therapiert, ein Viertel aller Beinbrüche genagelt oder geschient oder gegipst, ein Viertel aller Anginen von einem HNO-Arzt oder einer Ärztin beurteilt – da würden alle zum Himmel schreien. Aber vielleicht braucht man, um hier den Applaus zu erzielen, der notwendig wäre, wirklich die Unterstützung des Bauernbundes, und ich ersuche auch darum, denn es gibt im ländlichen Raum genügend Suizide, überbordend Suizide, zum Beispiel in der Steiermark. Das ist nicht hinzunehmen, wenn in Deutschland ein Versorgungsgrad von 2,6 Prozent herrscht – voll bezahlt!
Kollege Rasinger sagt: Psychotherapie ist ja keine Wissenschaft, und hier tummeln sich ausgesprungene Pfarrer, Berufsschullehrer ohne wissenschaftliche Legitimation. (Abg. Dr. Rasinger: Das habe ich nie gesagt!) – Das hast du, Kollege Rasinger, im letzten Ausschuss gesagt, sehr wohl, sonst hätte ich mich nicht so echauffiert. Du hast die ganze Berufsgruppe in Frage gestellt. (Abg. Dr. Rasinger: Nein!) – Natürlich! Natürlich! (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.) Es gibt – ich weiß, ich habe noch ein bisschen etwas ...
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter Grünewald, die Gesamtrestredezeit Ihrer Fraktion geht in 10 Sekunden zu Ende.
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (fortsetzend): Dann sage ich noch etwas: Ich bin neugierig, ob Kollegin Rauch-Kallat noch sprechen kann. Sie wollte angeblich oder wirklich die Bundeshymne ändern, und ich frage mich, wenn man ihr die Redezeit stiehlt, ob das wirklich große Söhne sind. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.38
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rasinger. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Gesamtredezeit Ihrer Fraktion, die noch offen ist, 1 Minute beträgt. Ich stelle die Uhr dementsprechend ein. – Bitte.
20.38
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich werde es ganz, ganz kurz machen. Kollege Grünewald, ich gehe nicht auf dein Lieblingsthema, die Psychotherapie, ein, aber ich sage nur: Du liegst da leider falsch und du verdrehst Tatsachen, aber das können wir zu einem anderen Zeitpunkt besprechen.
Ich bin hier, um zu sagen: Die ÖVP bekennt sich zu diesem nationalen Selbstmordplan (Heiterkeit – Abg. Schönpass: Schon unglaublich!), zu diesem Suizidplan, denn in Österreich sterben doppelt so viele ... (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ, FPÖ, Grünen und BZÖ – Unruhe im Saal) – bitte, ich wüsste nicht, was da so lustig ist (allgemeine Heiterkeit – Abg. Grosz: Der Sager des Tages! – Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm) –, denn in Österreich sterben doppelt so viele Menschen an Selbstmord wie an Verkehrsunfällen.
Dem haben wir nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der ÖVP.)
20.39
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spadiut. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.40
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Hohes Haus! Gemäß § 135 ASVG ist nur die klinisch-psychologische Diagnostik im ASVG verankert, aber nicht die klinisch-psychologische Behandlung, obwohl diese eine Kernkompetenz der Psychologen darstellt. Das Fehlen der Behandlung geht zurück auf das Versorgungssystem. Die Behandlung hat große Bedeutung für den weiteren Heilungsverlauf.
Menschen haben in letzter Zeit weniger mit körperlichen als mit psychischen Problemen zu kämpfen. Rund 900 000 ÖsterreicherInnen sind wegen psychischer Erkrankungen in Behandlung. Das ergibt Kosten von 750 Millionen €.
Auch hier könnte Prävention helfen, die Kosten reduzieren. Die Psychologie hat Methoden, die von den ersten Lebensmonaten bis ins hohe Alter angewandt werden können. Ohne Behandlung verlängert sich der Krankheitsverlauf. Höhere Kosten für das Gesundheitssystem sind die Folge. (Beifall beim BZÖ.)
Eine Nichtaufnahme ins ASVG verstärkt auch die Bildung einer Zwei-Klassen-Medizin. Die Behandlung wird dann vom Einkommen und von den verfügbaren finanziellen Mitteln abhängig. Eine Verankerung der Psychologen könnte auch die Psychologie in der Schulmedizin möglich machen. Hier können dann auffällige Kinder frühzeitig psychologisch festgestellt und therapiert werden. (Unruhe im Sitzungssaal.)
Unser Antrag wurde im Ausschuss leider abgelehnt. Es ist aber zu begrüßen, dass die Kollegin Oberhauser einen Entschließungsantrag eingebracht hat, der Bewegung in
diese ganze Sache bringt. Ich bin optimistisch, dass die psychologische Behandlung bald ins ASVG aufgenommen wird. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
20.42
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum letzten Redner zu diesem Tagesordnungspunkt. Ich ersuche, die Geräuschkulisse etwas herunterzufahren und dem letzten Redner zu diesem Tagesordnungspunkt die volle Aufmerksamkeit zu schenken.
Es kommt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort. – Bitte.
20.42
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte wenige Bemerkungen zu zwei Anträgen, die in Behandlung stehen, machen.
Ein Leitmotiv in der Gesundheitspolitik ist: Gesundheit erhalten vor Krankheit behandeln. Dieser Anspruch soll erreicht werden durch nationale Gesundheitsziele (Beifall bei der SPÖ), die der Herr Bundesminister gemeinsam mit Beteiligten aus Politik und Gesellschaft erarbeiten wird. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Die Gesundheit der Menschen ist ganz wesentlich abhängig von den Lebensumständen, von Bildung, sozialer Stellung, familiärer Situation, vom beruflichem Umfeld, vom Einkommen und davon, wie er oder sie lebt. Daher liegt die Verantwortung für Gesundheit in erster Linie bei jedem Einzelnen. Die Politik ist gefordert, ein entsprechend günstiges Umfeld zu gestalten. (Beifall bei der SPÖ.)
Die nationalen Gesundheitsziele sollen für alle Einflussbereiche, nämlich Gesundheitsförderung, Krankenversorgung, Bildung, Umwelt und dergleichen, ein abgestimmtes und zielgerichtetes Handeln ermöglichen.
„Gesundheit erhalten statt Krankheit behandeln“ klingt an sich logisch, ist aber im Alltag oft schwierig zu erreichen. Wie stärkt man die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung? Wie forciert man Kommunikation bei älteren Menschen oder da, wo es Sprachbarrieren gibt? Wie transportiert man diesen Anspruch in die heutige Arbeitswelt? Wie transportiert man diesen Anspruch in die Konsumgesellschaft, wo es viele liebegewordene Gewohnheiten zu überwinden gibt?
Meine Damen und Herren! Das Ziel liegt ein gutes Stück vor uns, und wir warten gespannt auf die Ergebnisse, die der Herr Bundesminister innerhalb Jahresfrist im Parlament vorlegen wird.
Ein paar Bemerkungen zu dem Antrag betreffend Suizidprävention: Es ist ein Antrag, den wir sehr ernst nehmen, denn statistisch gesehen ist Suizid die häufigste Todesursache bei den bis 55-Jährigen. Suizid betrifft hauptsächlich Männer, und vor allem Männer über 70 sind von einem drastisch erhöhten Risiko betroffen. Daher wurde der Herr Bundesminister auch darum ersucht, den Plan aus dem Jahr 2000 den neuesten Erkenntnissen anzupassen und dies vor allem mit besonderem Augenmerk auf Gefährdung von Kindern und Jugendlichen. (Beifall bei der SPÖ.)
20.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort wird keines gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 58: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1375 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 59: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1376 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 1433/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1376 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Erstellung nationaler Rahmen-Gesundheitsziele.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 193.)
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 60: Antrag des Gesundheitsausschusses, die dem Ausschussbericht 1377 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Aufbau eines nationalen Suizidpräventionsprogramms anzunehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 194.)
Ferner gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 61: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1378 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 1582/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1378 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend klinisch-psychologische Behandlung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 195.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1632/A(E) bis 1658/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 9034/J bis 9147/J eingelangt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.47 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 20.47 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |