Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

22. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Freitag, 3. April 2020

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

22. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVII. Gesetzgebungsperiode                         Freitag, 3. April 2020

Dauer der Sitzung

Freitag, 3. April 2020: 12.02 – 20.24 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Ab­satz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Aktuelle Entwicklungen zum Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19“

2. Punkt: Bericht über den Antrag 402/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMU-Förde­rungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeits­markt­politik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommen­steu­ergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuer­gesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunter­richtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeit­gesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundes­schulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbank­ge­setz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlas­tenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Kranken­anstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemie­ge­setz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungs­recht­liche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das In­verkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pan-


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demie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulver­anstal­tungs­ausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz)

3. Punkt: Bericht über den Antrag 403/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungs­gerichts­hofes und des Verfassungsgerichtshofes, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundesgesetzblattgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ORF-Ge­setz, das Volksbegehrengesetz 2018, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Nie­derlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Bundes-Gleich­behandlungsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Führerscheingesetz, die Straßen­verkehrsordnung 1960, das Schifffahrtsgesetz, das Seilbahngesetz 2003, das Abfall­wirt­schaftsgesetz 2002, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Ökostrom­ge­setz 2012, das KWK-Gesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Bun­des­gesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, die Insolvenz­ordnung, die Notariatsordnung, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden sowie ein 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 2. COVID-19-JuBG), ein Bundesverfassungsgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (COVID-19 Begleit­gesetz Vergabe) und ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beschlossen werden (4. COVID-19-Gesetz)

4. Punkt: Bericht über den Antrag 404/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ge­setzliche Budgetprovisorium 2020 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 geändert werden (5. COVID-19-Gesetz)

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Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht des Abgeordneten Dr. Josef Moser ................................................ 10

Angelobung des Abgeordneten Dr. Werner Saxinger ............................................... 10

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 10

Geschäftsbehandlung

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Aus­schussberichte 115, 116 und 117 d.B. gemäß § 44 (2) GOG ................................................................................ 11


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Wortmeldungen betreffend Kritik an Gesetzespaketen anstelle einzelner Ge­setzentwürfe:

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ..... 11

Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 12

August Wöginger .................................................................................................... ..... 13

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ..... 14

Sigrid Maurer, BA ................................................................................................... ..... 15

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 GOG              ............................................................................................................................... 16

Ersuchen des Abgeordneten August Wöginger um Sitzungsunterbrechung .......... 137

Unterbrechung der Sitzung ...............................................................................  140, 147

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsident Mag. Wolfgang Sobotka ............................................................................................ 161

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ............................... 162

Verhandlungen

1. Punkt: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Aktuelle Entwick­lungen zum Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19“ ................................................................................................................... 16

Bundeskanzler Sebastian Kurz .................................................................................. 16

Vizekanzler Mag. Werner Kogler ................................................................................ 19

Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 81 Abs. 1 GOG........................... 16

RednerInnen:

August Wöginger .................................................................................................... ..... 22

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ........................................................................... ..... 24

Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 26

Sigrid Maurer, BA ................................................................................................... ..... 28

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ........................................................................ ..... 30

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ..... 34

Bundesminister Rudolf Anschober ..................................................................... ..... 35

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ..... 36

Mag. Gerhard Kaniak ............................................................................................. ..... 39

Michel Reimon, MBA ............................................................................................. ..... 40

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einschränkung der Demokratie in Ungarn“ – Ablehnung ...................  33, 161

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „rasche Wiederherstellung der vollen Rechte des ungarischen Parlaments“ – Ablehnung      37, 161

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Michel Reimon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „aktuelle Situation in Ungarn“ – Annahme (14/E) ..................  41, 161

Gemeinsame Beratung über


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2. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 402/A der Abgeord­neten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Ga­rantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMU-Förderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebüh­ren­gesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Schulor­gani­sationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundes­schul­gesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbank­ge­setz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Fa­mi­lien­lastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesab­ga­benordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenver­waltungsorga­nisationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärzte­gesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversiche­rungs­gesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allge­meine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförde­rungs­recht­liche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Ein­richtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fach­hochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken wäh­rend der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstorno­fonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz) (115 d.B.)                        43

3. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 403/A der Abge­ord­neten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichts­hofes, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichts­hofge­setz 1953, das Bundesgesetzblattgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseför­derungs­gesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ORF-Gesetz, das Volks­begehrengesetz 2018, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlas­sungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landes­lehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Bun­­des-Gleichbehandlungsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Führerschein­ge­setz, die Straßenverkehrsordnung 1960, das Schifffahrtsgesetz, das Seilbahn­ge­setz 2003, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Ökostromgesetz 2012, das KWK-Gesetz, das Künstler-Sozialver­siche­rungs­fondsgesetz, das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, die Insolvenzordnung, die Notariatsordnung, das Gesellschafts­recht-


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liche COVID-19-Gesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden so­wie ein 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 2. COVID-19-JuBG), ein Bundesver­fassungsgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (COVID-19 Begleitgesetz Vergabe) und ein Bun­desgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Bereich des ge­werb­lichen Rechtsschutzes beschlossen werden (4. COVID-19-Gesetz) (116 d.B.) ........................................................................................................................ 44

4. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 404/A der Abge­ord­neten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetzliche Budgetprovisorium 2020 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 geändert werden (5. COVID-19-Ge­setz) (117 d.B.) .......................................................................................................... 44

RednerInnen:

Philip Kucher .........................................................................................................  44, 49

Bundesminister Rudolf Anschober ..................................................................... ..... 45

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ....................................................... ..... 47

Peter Haubner ......................................................................................................... ..... 55

Michael Schnedlitz .................................................................................................. ..... 57

Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA ................................................................................. ..... 60

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ..... 61

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ............................................................ ..... 64

Bundesminister Dr. Heinz Faßmann .................................................................... ..... 65

Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA ..................................................................... ..... 67

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 69

Mag. Nina Tomaselli ............................................................................................... ..... 72

Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... ..... 73

Ing. Klaus Lindinger, BSc ...................................................................................... ..... 75

Karlheinz Kopf (tatsächliche Berichtigung) .................................................................. 80

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ..... 81

Mag. Markus Koza .................................................................................................. ..... 82

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ........................................................................... ..... 87

Nico Marchetti ......................................................................................................... ..... 88

Dr. Susanne Fürst ................................................................................................... ..... 99

Mag. Sibylle Hamann ............................................................................................. ... 103

Mag. Martina Künsberg Sarre ............................................................................... ... 105

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 108

Mag. Andreas Hanger (tatsächliche Berichtigung) ................................................ ... 111

Ralph Schallmeiner ................................................................................................ ... 111

Mag. Hannes Amesbauer, BA ............................................................................... ... 112

Yannick Shetty ........................................................................................................ ... 121

Hermann Weratschnig, MBA MSc ........................................................................ ... 126

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 127

Lukas Hammer ........................................................................................................ ... 130

Erwin Angerer ......................................................................................................... ... 131

August Wöginger ..............................................................................................  136, 143

Henrike Brandstötter ................................................................................................. 140

Dr. Nikolaus Scherak, MA ................................................................................  141, 145

Pia Philippa Strache ............................................................................................... ... 141

Mag. Eva Blimlinger ............................................................................................... ... 142

Herbert Kickl ............................................................................................................... 146

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise“ – Ablehnung ..............................................................................................................  51, 154


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Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ablaufdatum für Corona-Gesetze“ – Ablehnung ........................................................................  59, 154

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung des Härtefallfonds auf sämtliche Unterneh­men“ – Ablehnung .........  63, 154

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „einheitliche Linie der Bundesregierung bei der Benutzung von Parks – umgehend notwendige Öffnung der Bundesgärten“ – Ablehnung ..............................................................  71, 154

Entschließungsantrag der Abgeordneten Sigrid Maurer, BA, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Konzept zur Bedeckung der finanziellen Erfordernisse der Krankenversicherung in Zusammenhang mit COVID 19“ – Annahme (15/E) .............................................  84, 154

Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zum Schutz kritischer Unternehmen vor Übernahmen aus Dritt­staaten – Investitionskontrolle“ – Annahme (16/E) ............  85, 154

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahrung der Grundrechte“ – Ablehnung ..................................................................................  101, 154

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wissenschaftliche Begleitung von Remote- und Home-Schooling“ – Annahme (17/E)           106, 155

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einbindung eines Vertreters/einer Ver­tre­terin einer Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung in das SKKM“ – Ablehnung ............................................................  107, 155

Entschließungsantrag der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise“ – Ab­lehnung ............................  110, 155

Entschließungsantrag der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kompensation des nachgewiesenen Einkommensentgangs verlängerter Zivildiener entsprechend dem von freiwilligen Zivildienern“ – Ableh­nung ...................................................................  124, 155

Entschließungsantrag der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zügige Bereitstellung von Corona-Schutzbekleidung im Ge­sundheits- und Pflegebereich“ – Annahme (18/E)    125, 155

Entschließungsantrag der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einbindung der Wissenschaft in die Definition der Corona-Risikogruppen“ – Ablehnung .....  125, 155

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosen­versiche­rung“ – Ablehnung .......................  129, 155

Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „,Reparaturpaket Wirtschaft‘ zur Bewältigung der COVID-19-Krise“ – Ablehnung  132, 155


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Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „zusätzliche Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Fol­gen der Corona-Krise“ – Annahme (19/E) ...........................  144, 155

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 115, 116 und 117 d.B. ...................................... 147

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 11

113: Bundesgesetz, mit dem das Biozidproduktegesetz geändert wird

114: Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020

Anträge der Abgeordneten

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäfts­ord­nung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (409/A)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 24. Oktober 1967 betreffend den Familien­lastenausgleich durch Beihilfen (Familienlastenausgleichsgesetz 1967) und das Bun­desgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Per­sonen (Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988) geändert wird (410/A)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keine Abschiebungen während der COVID-19-Krise (411/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kein Aussetzen des Asylrechts während der COVID-19-Krise (412/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Soforthilfepaket für Alleinerziehende (413/A)(E)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Green New Deal: Wieder­belebung der Wirtschaft und Schaffen von Arbeitsplätzen durch Klimaschutz! (414/A)(E)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknahme der Indexierung der Familienbeihilfe (415/A)(E)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend verschreibungspflichtige Abgabe von Mifepriston (Mifegyne ®) in Apotheken (416/A)(E)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Maßnahmen bei auslaufenden befristeten Mietverträgen aufgrund der Corona-Krise (417/A)(E)

Maximilian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rettungsschirm für Sportvereine (418/A)(E)

Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rettungsschirm für Kultur­schaffende, Kulturinstitutionen und die Kreativwirtschaft (419/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu Corona-Eurobonds (420/A)(E)


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Anfragen der Abgeordneten

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Assistenzeinsätze des Bundesheeres (1336/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Sanktionsmöglichkeiten der FMA (1337/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungen wegen mutmaßlichen Falschaussagen Michael Kloibmüllers vor dem BVT-Untersuchungsausschuss (1338/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Aus­setzung der Demokratie für Niederösterreichische Landarbeiterkammerwahl (1339/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Aussetzung der Demokratie für Niederösterreichische Landarbeiterkammerwahl (1340/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Aussetzung der Demokratie für Nie­derösterreichische Landarbeiterkammerwahl (1341/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Erhalt der Vielfalt im Bereich Print- und Onlinemedien in Zeiten des Coronavirus (1342/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (760/AB zu 711/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (761/AB zu 717/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (762/AB zu 709/J)

 


 


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12.02.45Beginn der Sitzung: 12.02 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

12.02.48*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordneten! Ich darf Sie ersuchen, Ihre Plätze einzunehmen und erkläre die 22. Sitzung des Nationalrates für eröffnet.

Ich darf alle Abgeordneten im Saal – ob in den Sitzreihen oder auf der Galerie – recht herzlich begrüßen. Ich begrüße die Bundesregierung, an deren Spitze Bundeskanzler und Vizekanzler. Ich begrüße vor allem auch die Österreicherinnen und Österreicher vor den Fernsehgeräten.

Zur Erklärung: Wir tagen heute mit einer reduzierten Zahl an Abgeordneten, 96 an der Zahl. Sie sehen es: Wir halten größere Abstände in den Sitzreihen und auf der Galerie. Es ist für uns eine große Herausforderung, auch hier die Bestimmungen der Gesund­heitsbehörden bestmöglich einzuhalten.

Ich darf Sie darüber informieren, dass nunmehr auch Abgeordnete Großbauer mit dem Coronavirus infiziert ist, und darf jene Damen und Herren, die mit ihr näheren Kontakt hatten, ersuchen, sich zu melden. Sie selbst gab an, keine Kategorie-I-Begegnungen gehabt zu haben. Wir wünschen jedenfalls ihr und auch Abgeordnetem Singer von dieser Stelle alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)

Aufgrund des Erlasses des Bundesministers für Gesundheit und Soziales betreffend das Tragen von Masken habe ich die Empfehlung gegeben, solche Masken, wenn Sie in Bewegung sind und den erforderlichen Abstand nicht einhalten können, zu tragen. Sie sehen, wir haben auch eine Plexiglaswand als Schutz, damit Rednerinnen und Redner ungehindert sprechen können. Ich bitte Sie darum, sich auch bei Wortmel­dun­gen zur Geschäftsbehandlung beziehungsweise bei der Angelobung so zu positio­nie­ren, dass man hinter der mobilen Plexiglaswand steht. Es gilt auch unvermindert, sich die Hände zu desinfizieren und die betreffenden Verordnungen entsprechend einzu­hal­ten.

Ich darf mich bei allen Parteien und bei den Vertretern aller Fraktionen sehr herzlich dafür bedanken, dass wir diese Sitzung in dieser Form abhalten können. Es verlangt großes gegenseitiges Vertrauen, um diesen Schulterschluss – gerade was das Proze­dere anlangt – hier gemeinsam zu vollziehen.

Ich darf mich bei der Parlamentsdirektion bedanken, bei Parlamentsdirektor Dossi und seinem Team, das in dieser Kürze der Zeit Maßnahmen gesetzt hat, die es ermög­lichen, einen klaglosen Ablauf der Sitzung zu gewährleisten, denn es ist notwendig, dass das österreichische Parlament auch in der Krise zu jeder Zeit tagen kann, um jene Maßnahmen, die von der Regierung vorgeschlagen wurden oder aus Initiativ­anträgen hervorgegangen sind, in Gesetze zu gießen und sie auch zu beschließen und somit die Grundlage für die Rechtsstaatlichkeit und für das Handeln der Behörden auch jederzeit und überall sicherzustellen. Und ich danke vor allem allen Österreiche­rinnen und Österreichern, die sich, was ihre Disziplin anlangt, in den letzten Wochen so mustergültig verhalten haben. Halten Sie durch und gehen wir gemeinsam diesen Weg!

Die Abstimmungen über die Verhandlungsgegenstände finden heute wieder in dieser gelockerten Sitzordnung statt, und zwar geblockt am Ende der Sitzung.


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Hinsichtlich der entschuldigten Abgeordneten wird eine Liste im Sitzungssaal verteilt werden. Diese Liste wird dem Amtlichen Protokoll beigelegt werden.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Lukas Brandweiner, Mag. Romana Deckenbacher, Franz Leonhard Eßl, Hermann Gahr, Maria Großbauer, Kira Grünberg, Ing. Josef Hechenberger, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Hans Stefan Hintner, Franz Hörl, Mag. Johanna Jachs, Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Rebecca Kirchbaumer, Andreas Kühberger, Karl Mahrer, BA, Irene Neumann-Hartberger, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Carina Reiter, Mag. Corinna Scharzenberger, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Karl Schmidhofer, Joachim Schnabel, Gabriela Schwarz, Norbert Sieber, Johann Singer, Christoph Stark, Dr. Christian Stocker, Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda, MMag. Dr. Agnes Totter, BEd, Ing. Johann Weber, Mag. Peter Weidinger, Bettina Zopf, Mag. Ruth Becher, Mag. Thomas Drozda, Cornelia Ecker, Mag. Karin Greiner, Gabriele Heinisch-Hosek, Julia Elisabeth Herr, Klaus Köchl, Robert Laimer, Mag. Verena Nussbaum, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Sabine Schatz, Alois Schroll, Michael Seemayer, Rudolf Silvan, Petra Vorderwinkler, Petra Wimmer, Rainer Wimmer, Mag. Selma Yildirim, Nurten Yılmaz, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Rosa Ecker, MBA, Mag. Gerald Hauser, Alois Kainz, Christian Lausch, Edith Mühlberghuber, Mag. Christian Ragger, Christian Ries, Peter Schmiedlechner, Mag. Philipp Schrangl, Mag. Harald Stefan, Petra Steger, Peter Wurm, Mag. Faika El-Nagashi, Mag. Ulrike Fischer, Heike Grebien, Ing. Martin Litschauer, Barbara Neßler, Bedrana Ribo, MA, Dr. Astrid Rössler, Clemens Stammler, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Süleyman Zorba, Michael Bernhard, Dr. Helmut Brandstätter, Mag. Felix Eypeltauer, Fiona Fiedler, BEd, Dr. Stephanie Krisper, Mag. Gerald Loacker, Dr. Johannes Margreiter.

Eine Mitteilung noch: Gestern ist ein Ehering bei der Desinfektionsstelle gefunden worden. Er trägt kein Monogramm. Wem er abgeht, den würde ich bitten, sich beim Präsidium zu melden. (Allgemeine Heiterkeit.)

12.07.16Mandatsverzicht und Angelobung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Abgeordneter Dr. Josef Moser auf sein Mandat verzichtet hat und an seiner Stelle Herr Dr. Werner Saxinger in den Nationalrat berufen wurde.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird der Mandatar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich darf die Schriftführerin an das Rednerpult bitten.


Schriftführerin Mag. Michaela Steinacker: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

*****

(Abg. Dr. Werner Saxinger leistet die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.)

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke recht herzlich und begrüße den neuen Abgeordneten in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.) Das übliche Händeschütteln oder


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andere Bekundungen der Freude bleiben heute aus, das kann zu einer späteren Zeit nachgeholt werden.

12.08.30Einlauf


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­ge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1336/J bis 1342/J

2. Anfragebeantwortungen: 760/AB bis 762/AB

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Biozidproduktegesetz geändert wird (113 d.B.)

Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020 (114 d.B.)

*****

Ich darf noch bekannt geben, dass diese Sitzung wie üblich bis 13 Uhr von ORF 2 und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 2 bis 4 der Tagesordnung in Ver­handlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfor­derlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzu­se­hen.

Bei den Punkten 2 bis 4 handelt es sich um Berichte des Budgetausschusses über die Anträge 402/A, 403/A und 404/A jeweils der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend das 3., 4. und 5. COVID-19-Gesetz in 115, 116 und 117 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Ich danke.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 bis 4 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Herr Abgeordneter Leichtfried: zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

12.10.00*****


12.10.01

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Damen und


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Herren! In Zeiten der Krise ist die Opposition, ist die Sozialdemokratie sehr verant­wortungsbewusst und sehr aufs umfassende Ganze schauend mit dieser Situation umgegangen. Wir haben zwei Gesetzespakete mitgetragen, bei denen wir schon teil­weise Bedenken gehabt haben und von denen wir inhaltlich nicht überzeugt waren. Im Sinne des großen Ganzen aber und um rasche Maßnahmen zu ermöglichen, haben wir unser Handeln in den Dienst der Sache gestellt.

Wir haben aber schon länger angemerkt, und deshalb melde ich mich heute zu Wort, geschätzte Damen und Herren, dass es so nicht weitergehen kann. Wir haben in der letzten Präsidialkonferenz angemerkt, dass es endlich wieder so sein muss, dass es einzelne Gesetzentwürfe gibt, dass über diese auch getrennt abgestimmt werden kann – das ist nicht geschehen. Wir versuchen und haben versucht, uns mit unseren Ideen, mit unseren Vorstellungen, mit Dingen, die wir für wichtig halten und die ja nicht aus dem Nichts kommen, konstruktiv einzubringen.

Ich bin gestern von jemandem angerufen worden, der arbeitslos geworden ist und mit dem Arbeitslosengeld nicht auskommt, und im Kontakt mit diesen Menschen entstehen unsere Ideen.

Wir haben gestern erlebt, dass die Regierungsfraktionen 92 Anträge eingebracht und durch den Budgetausschuss gepeitscht haben. Wir haben auch erlebt, dass wir vier Anträge eingebracht haben, und diese vier mit dem Argument, dass ja niemand Zeit habe, sich das anzuschauen und dass das jetzt viel zu viel sei, vertagt wurden. Geschätzte Damen und Herren, das ist kein Schulterschluss, was Sie hier betreiben! Das ist kein Arbeiten auf demselben Niveau mehr! (Beifall bei SPÖ, FPÖ und NEOS.)

Wir haben jetzt wieder vier Anträge, die wir einbringen werden. Nicht nur, dass diese 92 Anträge vorgestern viel zu spät gekommen und dann wieder ergänzt worden sind, sind heute – um drei viertel zwölf, glaube ich, war es – schon wieder neue Anträge gekommen. So kann man nicht arbeiten, geschätzte Damen und Herren!

Wir haben jetzt wieder vier Anträge, und ich sage Ihnen: Wir werden Sie daran mes­sen, wie Sie mit diesen vier Anträgen umgehen. Die sind inhaltlich nicht kompliziert: Da geht es darum, dass den Menschen geholfen wird, die jetzt kein Geld haben, egal, ob sie Unternehmer oder Arbeitnehmer sind, egal, ob sie arbeitslos sind oder einfach Geld brauchen. Das ist unsere Intention, unterstützen Sie uns dabei! Es geht um die Öffnung der Bundesgärten – unterstützen Sie uns dabei! Es geht auch darum, dass den Gemeinden geholfen wird – unterstützen Sie uns dabei! An Ihrem Umgang mit diesen Anträgen werden wir Sie messen und entscheiden, wie wir uns am Ende bei der Abstimmung verhalten werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: ... Geschäftsordnung!)

12.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klub­obmann Kickl zu Wort gemeldet. – Bitte.


12.13.36

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kann die Stoß­richtung des Abgeordneten Leichtfried nur voll und ganz unterstützen. Dazu muss man wissen, wie das im Hintergrund abläuft. Wir haben uns am Beginn dieser Krise, als manche Mitglieder der Regierungsparteien ja geglaubt haben, sie bräuchten das Parla­ment überhaupt nicht mehr, dazu bereit erklärt, die parlamentarischen Prozesse auf das absolut notwendige Mindestmaß zu verkürzen, um schnell und effizient helfen zu können. Wir haben binnen 24 Stunden Dinge möglich gemacht, die im normalen parla­men­tarischen Betrieb Wochen dauern. Ich denke, es war eine Selbstverständlichkeit, dass wir diesen Schritt gesetzt haben.


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Die Zeit, die wir damals gewonnen haben, haben Sie in der Zwischenzeit mit dem Aufbau einer unglaublich komplizierten Bürokratie- und Abhängigkeitsstruktur schon wieder verplempert, das sage ich Ihnen auch einmal. Für das, was Sie da zustande gebracht haben, hätten wir uns nicht so beeilen müssen! (Beifall bei FPÖ, SPÖ und NEOS.)

Jetzt sind wir aber an einem Punkt, an dem wir nicht mehr von heute auf morgen, sondern - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte Sie, zur Geschäftsbehandlung zu sprechen.


Abgeordneter Herbert Kickl (fortsetzend): Ich komme auf diese Dinge: Wir haben in der letzten Präsidiale davon gesprochen, dass wir Gesetzentwürfe in Form von Sam­melpaketen nicht mehr haben wollen, Sie haben diesmal nämlich über eine Woche Zeit gehabt. Sammelgesetze bedeuten, dass man am Ende nur zum ganzen Paket Ja oder Nein sagen kann. Das ist das Gegenteil einer differenzierten parlamentarischen Meinungsbildung, und dagegen muss man sich zur Wehr setzen, ich sage das in aller Deutlichkeit! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Noch dazu haben wir all unsere Ankündigungen und Vereinbarungen von unserer Seite eingehalten: Dass wir von Fristen Abstand nehmen, dass wir keine Sonder­aktio­nen setzen, all das halten wir ein. Sie halten Ihre Fristen nicht ein, wenn Sie uns Ge­setzentwürfe vorlegen: Von Stunde zu Stunde wird das nach hinten verschoben, und die letzten Pakete erreichen uns in ganz kurzer zeitlicher Distanz zu den Sitzungen. Das ist kein seriöser Parlamentarismus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist kein Schulterschluss, sondern das ist die Bulldozermethode, mit der Sie versuchen, das Parlament vor vollendete Tatsachen zu stellen, und dagegen muss Widerstand geleistet werden. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

12.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klub­obmann Wöginger zu Wort gemeldet. – Bitte.


12.16.02

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ist eine außergewöhnliche Zeit, und ja, es ist nicht der normale Parlamentarismus, in dessen Rahmen wir jetzt zum dritten Mal eine Sitzung abhalten, aber auch ja, unsere Republik hat die größte Krise seit dem Zweiten Weltkrieg zu bewältigen. (Abg. Meinl-Reisinger: Aber man muss es gemein­sam machen!)

Ich stehe nicht an, mich bei allen hier im Haus vertretenen Fraktionen für die gemein­same Vorgehensweise zu bedanken, die wir in der Präsidiale wählen konnten. Ich möchte aber schon eines zum Ausdruck bringen, weil jetzt die Rede davon ist, das werde von Stunde zu Stunde verschoben: Es wird Tag und Nacht – ich möchte das wirklich betonen: Tag und Nacht – an den Anträgen, an der Legistik gearbeitet. Wir haben hier 92 Anträge vorliegen, die innerhalb weniger Tage entstanden sind. (Zwi­schenruf der Abg. Bayr. – Abg. Kickl: ... zusammengepfercht! – Rufe bei der FPÖ: Unseriös!)

Wir möchten eine Legistik zustande bringen, die einigermaßen so gestaltet ist, dass die Gesetze auch vollzogen werden können (Abg. Meinl-Reisinger: Wir auch!), daher wird Tag und Nacht daran gearbeitet. Ich bitte aber auch um Verständnis dafür, dass es in dieser Situation schlicht und einfach nicht anders möglich ist. Wir schauen uns Ihre Anträge an! Wir schauen uns diese vier Anträge an, nur gestern haben wir diese vier Anträge auch erst unmittelbar zu Sitzungsbeginn bekommen. (Zwischenrufe bei der


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FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Ich sage das auch dazu: Wir haben sie zu Beginn der Budgetausschusssitzung bekommen.

Ich weiß, auch wir kommen mit Abänderungsanträgen in den letzten Stunden oder in den letzten Minuten daher. Ich weiß das, ich sage aber dazu: Wir arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen. Ich unterstelle Ihnen da nichts, Frau Kollegin Rendi-Wagner, ich erkenne das auch an. Ich möchte aber noch einmal betonen, dass wir uns wirklich Tag und Nacht bemühen, gemeinsam mit unzähligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kabinetten und in den Klubs, um einen einigermaßen funktio­nie­renden Ablauf gewährleisten zu können, das möchte ich der Vollständigkeit halber dazusagen.

Eines weise ich zurück, nämlich dass nichts funktioniert in diesem Land. Wenn alleine die Wirtschaftskammer 110 000 Anträge innerhalb weniger Tage abgearbeitet hat (Abg. Kickl: Das diskutieren wir!), 90 Millionen Euro ausbezahlt hat, - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung bitte!


Abgeordneter August Wöginger (fortsetzend): - - und das AMS – das sage ich auch noch dazu, denn die anderen haben auch mehr gesagt – von 20 auf 500 Mitar­beiterin­nen und Mitarbeiter aufgestockt hat, dann, denke ich, soll das auch verdeutlichen, dass wir uns wirklich in einer außergewöhnlichen Situation befinden. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Ich habe Verständnis dafür, dass gesagt wird, die Abänderungsanträge kommen zu spät, ich bitte Sie aber, auch die Gesamtsituation, in der wir uns befinden, zu berück­sichtigen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.


12.19.08

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte zunächst noch einmal klar sagen, dass wir selbstverständlich Verständnis für die besondere Situation, die vorliegt, haben, und es gibt natürlich Maßnahmen in die­sen Gesetzentwürfen, die wir auch entsprechend mittragen. Wir als Opposi­tions­par­teien haben in vielen Bereichen auf Fristen verzichtet, wir haben gesagt, wir tragen diesen nationalen Schulterschluss, was die Formalia betrifft, selbstverständlich mit.

Es ist nur so, dass all jene Dinge, um die wir gebeten haben, so nicht geschehen. Wir haben bei Diskussionen in der Präsidiale und auch in anderen Gremien mehrmals gesagt, dass wir einzelne Gesetzespakete haben wollen, und man hat uns zugesichert, dass so etwas kommen wird.

Jetzt sind es drei Gesetzespakete, bei denen es in einem im Wesentlichen um Fristen geht, im zweiten um die Erhöhung des Budgetrahmens, und im dritten sind de facto alle inhaltlichen Maßnahmen enthalten. Es ist faktisch nicht möglich, da differenziert vorzugehen, die richtigen Maßnahmen zu unterstützen und die, die gefährlich und schwierig sind, abzulehnen und differenziert zu betrachten.

Darüber hinaus gibt es noch einen Aspekt, der besonders gravierend ist, nämlich wie ganz spontan Änderungen eingebracht werden. Ich erinnere mich an eine Situation gestern vor einem Hearing, das zugesagt und abgehalten wurde. Ganz kurz davor kam eine Änderung und man hat mir erklärt: Das sind ja nur Kleinigkeiten.

Das sind bei Gott keine Kleinigkeiten! Da geht es um massive Eingriffe in das Grund­recht auf Datenschutz und das Grundrecht auf Privatsphäre, und ich sage Ihnen ganz


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ehrlich: So kann parlamentarisches Geschehen nicht funktionieren. Es ist in der kurzen Zeit nicht mehr möglich, diese Dinge umfassend zu beurteilen. Wir werden uns ernst­haft überlegen müssen, ob dieser Schulterschluss, der von unserer Seite angeboten wurde und auch gelebt wird, dauerhaft so möglich ist. (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ.)

12.20


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung: Klubobfrau Maurer. – Bitte.


12.20.58

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Werte Kollegin­nen und Kollegen! Ich kann die Aufregung ein Stück weit ganz gut verstehen. Ich weiß ganz genau, wie das ist, in der Opposition zu sein, ich weiß aber auch, was wir in den letzten Tagen, in den letzten zwei Wochen geleistet haben – auch was Sie leisten –, und ich kann Ihnen garantieren, nichts davon passiert in irgendeiner Weise aus Bös­artigkeit.

Wir hatten am Montag ein Gespräch zwischen Kanzler, Vizekanzler und allen Klub­obleuten beziehungsweise allen Parteichefs. Darin wurde angekündigt, dass die Ge­setze in dieser Form kommen würden, und es ist dort kein Protest eingelegt worden. Ich nehme zur Kenntnis, dass das jetzt doch ein Problem ist. Es ist jetzt so – und es ist dort besprochen worden, es gab keinen Protest, auch nicht in der Präsidiale. (Abg. Meinl-Reisinger: Das stimmt nicht!)

Zu den Vertagungen von Anträgen: Wir haben gestern wegen der Abänderungsanträge eine Sitzung um eine Stunde verschoben. Die Anträge gestern im Ausschuss sind in der Plenarsitzung direkt davor gekommen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger. – Zwischenruf der Abg. Bures.) Das ist ja alles total okay. Ich habe gestern auch explizit die Punkte genannt, die wir aus den Anträgen, die die SPÖ eingebracht hat, berücksichtigen wollen, für die wir Lösungen finden wollen. Das habe ich bei der Stellung des Vertagungsantrages explizit dazugesagt.

Ich bitte noch einmal darum: Beim Schulterschluss geht es jetzt nicht darum, wer wann welche Anträge bekommt, es geht nicht darum, wer wie wo wann eine Information erhalten hat. Wir geben wirklich unser Bestes, unsere MitarbeiterInnen geben ihr Bestes und die Legistinnen und Legisten geben ihr Allerbestes. Wir arbeiten 24 Stun­den durch, um Ihnen die Informationen zu geben, um hier Beschlüsse fassen zu können, aber den Schulterschluss brauchen wir nicht für das Parlament im Sinne von: Wer kriegt wann was?, sondern wir brauchen ihn für die Bevölkerung da draußen, für die Bewältigung dieser Krise! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Dementsprechend möchte ich bei allem Verständnis – ich verstehe es, ich kann es gut nachvollziehen – ganz stark an Sie appellieren, dass wir uns doch bitte darauf besin­nen, was das Ziel dieser Plenarsitzung ist, nämlich diese Krise zu bewältigen. Begin­nen wir jetzt doch bitte mit der Debatte über die Inhalte! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Macht es möglich, dass es geht!)

12.23

*****

12.23.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: In den Redebeiträgen habe ich keine Einwen­dung dagegen, die Tagesordnungspunkte 2 bis 4 zusammenzufassen, vernommen. Ich werde daher so vorgehen. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir natürlich getrennt abstimmen werden.


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Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde folgende Redeordnung vereinbart:

Erster Tagesordnungspunkt: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers: jeweils 10 Minuten; zwei RednerInnenrunden nach Klubstärke: 10 Minuten pro Klub.

Tagesordnungspunkte 2 bis 4: Den Mitgliedern der Bundesregierung kommen insge­samt 30 Minuten und den Klubs je 30 Minuten Redezeit zu. Es ist in Aussicht genom­men, dass sich vier Mitglieder der Bundesregierung zu Wort melden.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung wird die Redezeit von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je Debatte auf 5 Minuten beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Gestaltung und Dauer der Debatten.

Ich darf jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen. – Danke schön.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

12.24.241. Punkt

Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Aktuelle Entwicklungen zum Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19“


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 1.

Im Anschluss an die Erklärung wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung ent­sprechend dem vorliegenden und ausreichend unterstützten Verlangen eine Debatte stattfinden.

Ich darf dem Herrn Bundeskanzler das Wort erteilen. – Bitte.


12.24.50

Bundeskanzler Sebastian Kurz: Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor allem aber liebe Österreicherinnen und Österreicher! In den letzten 24 Stunden haben in Frankreich über 1 000 Menschen ihr Leben aufgrund des Coronavirus verloren. In den USA sind mittlerweile über 250 000 Menschen infi­ziert, und in unserem Nachbarland, in Italien, sind mittlerweile über 14 000 Menschen in den letzten Wochen aufgrund des Coronavirus verstorben. Das Schlimme an all diesen Zahlen ist, dass das in vielen Ländern erst der Anfang ist.

Österreich ist bisher besser durch diese Krise gekommen als andere Länder. Der Grund dafür sind Sie, sehr geehrte Damen und Herren Österreicher. Wir haben schnel­ler und restriktiver reagiert als andere. Sie haben durch Ihr Verhalten Leben gerettet, und dafür möchte ich heute einmal ein ganz, ganz großes Danke sagen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Die positive Nachricht ist – und ich gebe zu, ich bin darüber froh und erleichtert –: Die Maßnahmen, die wir gesetzt haben, sind richtig. Die Maßnahmen, die wir gesetzt haben, zeigen Wirkung, und die Ausbreitung der Krankheit verlangsamt sich in unse­rem Land. Sosehr ich erleichtert bin, dass die Maßnahmen, die wir gesetzt haben, Wirkung zeigen, so sehr muss uns allen aber auch klar sein: Wir sind noch nicht über den Berg. Jetzt ist es wichtig durchzuhalten, es ist wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, und es ist wichtig, weiterhin alles zu tun, dass wir uns in Österreich eine Situ-


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ation ersparen, wie sie in vielen Ländern Europas und der Welt mittlerweile eingetreten ist.

Ich möchte heute, auch wenn es einige Unstimmigkeiten gibt, ausdrücklich allen Par­teien in Österreich danken. Quer über die Parteigrenzen hinweg haben wir in Öster­reich gemeinsam richtig reagiert. Ich möchte mich ganz herzlich beim Regierungsteam bedanken. Alle Regierungsmitglieder und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in einer irrsinnig schwierigen Situation fast rund um die Uhr und mit großer Anspan­nung – auch dafür ein ganz großes Danke.

Ich möchte mich ganz besonders bei allen Menschen bedanken, die in unserem Ge­sundheitssystem und im Pflegebereich tätig sind. Ich möchte allen Polizistinnen und Polizisten, den Mitgliedern des österreichischen Bundesheers und auch den Zivil­die­nern dafür danken, dass sie in dieser Ausnahmesituation für die öffentliche Sicherheit, aber auch für die Versorgungssicherheit da sind.

Ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken, die einen Beitrag leisten, dass die Versorgung in Österreich funktioniert: von der Landwirtschaft, die Lebensmittel pro­duziert, über alle, die für Logistik und Lieferketten zuständig sind, bis selbstverständlich zu denjenigen, die in den Supermärkten verkaufen und arbeiten, also direkt an der Front sind.

Ich möchte heute allen Menschen danken, die in unserem Land trotz der schwierigen Bedingungen arbeiten gehen und die Wirtschaft dort, wo es möglich ist, am Laufen halten, und ich möchte auch all jenen Danke sagen, die zu Hause bleiben können und das auch tun und somit die Ansteckungsgefahr in Summe reduzieren.

Liebe Österreicherinnen und Österreicher, ich bin mir vollkommen bewusst, dass die Situation eine schwierige ist. Ich verstehe, dass Menschen, die alleine sind, von der Außenwelt fast abgeschnitten sind, isoliert sind, eine unglaubliche Einsamkeit ver­spüren, und ich verstehe, dass es auf der anderen Seite für Familien, die zwar beisam­men sind, vielleicht aber auf engem Raum zusammenwohnen müssen, irrsinnig schwierig ist, alles unter einen Hut zu bringen: die Familie, das Ersetzen von dem, was in der Schule nicht stattfinden kann, und dann auch in vielen Fällen noch die Arbeit oder manchmal die Arbeit per Teleworking. All diese Lebenssituationen sind extrem herausfordernd. All die Maßnahmen kosten Kraft und zehren an unser aller Energie. Die Situation ist schwierig, all das ist aber notwendig.

Ich habe ein Stück weit Sorge, wenn ich auf die nächste Woche blicke: Die Oster­woche ist eine, die viele Menschen als eine Zeit schätzen, in der man auf Urlaub fährt, die Familie besucht, im Kreis der Familie oder sogar noch darüber hinaus feiert.

Ich bitte Sie inständig: Agieren Sie dieses Mal anders! Lassen wir all das, was wir schätzen, heuer zu Ostern aus, um uns und unsere Liebsten zu schützen! Verzichten wir auf Familienfeiern und Zusammenkünfte, da genau diese die größte Gefahr für die Menschen sind, die uns am Herzen liegen!

Ich bin mir vollkommen bewusst, dass all diese Einschränkungen schwerfallen, aber diese Einschränkungen sind notwendig, damit wir die Freiheit wiedererlangen, die wir gewohnt sind. All diese Einschränkungen sind notwendig, damit wir schon bald wieder das Leben führen können, das wir so lieben, und all diese Einschränkungen sind notwendig, damit wir das Leben auch mit den Menschen leben können, die wir so lieben, und nicht Menschen ihr Leben verlieren, die es nicht verlieren müssten.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich verspreche Ihnen, dass wir als Bundesregierung alles Menschenmögliche tun werden, damit wir gut durch diese Krise kommen. Und ich verspreche Ihnen auch, dass wir alles Menschenmögliche tun werden, damit wir schnell wieder aus dieser Krise herauskommen. Daher bitte ich Sie alle: Beobachten


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wir gemeinsam in den nächsten Tagen die Zahlen! Ziehen wir keine voreiligen Schlüs­se aufgrund einiger positiver Signale; es braucht nicht nur einen Trend, es braucht eine nachhaltige positive Entwicklung.

Wir als Bundesregierung werden am Sonntag die Zahlen bewerten und dann gemein­sam mit Experten versuchen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Klar ist, wir wol­len schnellstmöglich wieder aus dieser Krise herauskommen, aber sicherlich nicht so schnell und um den Preis, dass uns dann das passiert, was in anderen Ländern gerade passiert, nämlich Krankheit, Leid und Tod. Wir wollen schnellstmöglich aus dieser Krise herauskommen, aber nur so schnell, wie es auch verantwortungsvoll und machbar ist.

Und daher kann ich jetzt schon ankündigen, dass wir Sie am Montag umfassend über unsere Entscheidungen, die wir am Sonntag treffen, informieren werden. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich kann Ihnen versprechen, dass, wenn die Zahlen es hergeben, wir alles tun werden, um schrittweise wieder zur Normalität zurückzukehren. Wir werden bei diesen Schritten mit dem Handel beginnen, aber ich bitte Sie um Verständnis, dass, auch wenn die Entwicklung eine gute ist (Abg. Belakowitsch: Ich habe gedacht am Montag ...!), diese Rückkehr schrittweise und behutsam erfolgen wird, um auch die Gesundheit der Menschen in unserem Land zu schützen.

Diese Rückkehr zur Normalität wird mit Begleitmaßnahmen verbunden sein: zum Ers­ten mit dem Schutz der Risikogruppen und der besonders gefährdeten Menschen, der älteren Bevölkerung, zum Zweiten durch einen Kulturwandel – Abstand halten und Masken tragen; ich weiß, das ist nicht angenehm, ich weiß, das ist fremd, aber es ist notwendig, um andere zu schützen, und ich finde es gut, dass die Politik hier mit gutem Beispiel vorangeht (Abg. Schnedlitz: Obwohl die … nicht geschützt sind, aber Sie sind geschützt!), denn Politiker stehen nicht über den Regeln, die für die Bevölkerung gelten (Abg. Belakowitsch: Schauts lieber, dass die ...!) –, und zum Dritten durch Contain­ment – Containment im Sinne von Tracking, einer möglichst breiten und schnellen Testung und der Isolation all jener, die sich potenziell angesteckt haben. Ich habe den Gesundheitsminister und die Bundesländer gebeten, alles zu tun, um dieses professionelle Containment so vorzubereiten, dass es funktioniert, sobald wir den Betrieb wieder hochfahren, damit nämlich dann, wenn es Glutnester gibt, diese Glut­nester schnell isoliert und gelöscht werden können und nicht auf jeden einzelnen Fall sofort wieder ein Flächenbrand folgt.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Coronakrise, dieses Virus bringt Krankheit, Leid und Tod in Österreich und in anderen Ländern der ganzen Welt, und darüber hinaus bringt es eine weltweite Wirtschaftskrise, wie wir sie alle noch nicht erlebt haben. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Gesunde Unternehmen stehen vor dem Zusammenbruch, und Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, verlieren ihren Arbeitsplatz. Wir als Bundesregierung haben daher sofort entschieden, 38 Milliarden Euro in die Hand zu nehmen, um Hilfsgelder für die Unternehmen und für die Menschen zur Verfügung zu stellen, um diese Situation zu entschärfen und sicherzustellen, dass wir durch diese Krise kommen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Unser Zugang ist klar: Koste es, was es wolle! Wir werden alles tun, was notwendig ist, um Arbeitsplätze zu schützen und den Wirtschaftsstandort Österreich gut durch diese Krise zu führen. Wir werden um jeden einzelnen Arbeitsplatz kämpfen und alles tun, um gemeinsam die österreichische Wirtschaft wieder so stark zu machen, wie sie vor der Krise war.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich wünsche mir, dass ich gemeinsam mit Ihnen in einem Jahr zurückblicken kann und dass wir gemeinsam feststellen können: Wir haben die Krankheit besiegt, wir haben gemeinsam Leben gerettet und wir haben es ge­schafft,


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dass der Wirtschaftsstandort Österreich ein Comeback feiert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, damit das gelingt, habe ich aber eine große Bitte an Sie, die die Voraussetzung dafür ist (Abg. Schnedlitz: Wie viel Redezeit gibt es denn noch? … 10 Minuten! – Abg. Belakowitsch: Es sind schon 11 Minuten!): Bitte halten Sie durch, damit all das möglich ist. Ich garantiere Ihnen, Österreich wird diese Krise überstehen, Österreich wird besser durch diese Krise kommen als andere Länder, Österreich wird schneller aus dieser Krise herauskommen als andere Länder, aber nur, wenn wir zusammenstehen und wenn wir vor allem eines tun, nämlich in den nächsten Wochen durchhalten. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

12.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Vizekanzler, dem ich das Wort erteile. – Bitte, Herr Vizekanzler.


12.36.53

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Geschätzte Zusehe­rin­nen und Zuseher! Ich möchte mich natürlich zunächst auch bei all jenen in Öster­reich Lebenden bedanken, die auf vielfältige und unterschiedliche Art mithelfen, dass es, was die Erreichung der Ziele betrifft – die Ausbreitung dieser Krankheit einzu­dämmen – bei uns in Österreich noch besser ist und besser funktioniert, als anderswo: also bei all jenen, die die Maßnahmen und Empfehlungen mittragen und befolgen – und wir wissen, das sind ganz, ganz viele –, und bei jenen, die – umgekehrt als andere, die zu Hause bleiben sollen, müssen – extra in die Arbeit geschickt werden, weil sie in ganz wichtigen Branchen arbeiten.

Ich werde jetzt nicht noch einmal alle aufzählen, aber seien Sie sich gewiss, dass wir das alles berücksichtigen und das alles auch eine würdige Danksagung verdient. Vor allem möchte ich mich auch bei all jenen bedanken, die – ich habe es schon ange­deutet – insofern betroffen sind, als sie deshalb zu Hause sind, weil sie in Kurzarbeit sind, oder, noch schlimmer, unverschuldet in Arbeitslosigkeit geraten sind. Uns ist das alles bewusst.

Trotzdem – ich möchte mit etwas Positivem fortsetzen – bin ich der Überzeugung, dass wir da herauskommen, und zwar gemeinsam, wenn wir uns an einige Dinge halten. Apropos halten: Abstand halten, durchhalten – und das alles zusammen ist das neue Zusammenhalten. Ich entdecke in unserem Land ganz, ganz viel Zusammenhalt, dafür möchte ich mich bedanken und ansonsten noch einmal auf die gestrige Rede des Bun­despräsidenten verweisen, in der es um genau diesen Zusammenhalt gegangen ist. – Ja, gemeinsam werden wir da herauskommen!

Nichtsdestotrotz ist das die größte Krise – und zwar nicht nur eine Wirtschaftskrise, sondern auch eine Krise betreffend das sozialen Leben, betreffend die Arbeitslosigkeit, betreffend vieles, was uns bis jetzt vertraut war und nun so nicht mehr stattfinden kann – seit dem Zweiten Weltkrieg, die eben durch diesen – wenn man so will – Meteoriteneinschlag ausgelöst wurde.

Es ist sehr, sehr schwierig, das alles genau zu bemessen und zu beherrschen. Ge­mein­sam – und da danke ich auch noch einmal den Oppositionsparteien – haben wir hier in Österreich aber einiges auf die Reihe gebracht und stehen, glaube ich, aus zwei Gründen besser da: Erstens hinken manche Kurvenverläufe ein bisschen hinterher, aber was noch viel wichtiger ist, die berühmten Kurven, die schon angesprochen wur-


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den, beginnen entlang der Zielsetzungen tatsächlich abzuflachen. Das hat schon etwas mit den Maßnahmen zu tun, die ergriffen wurden.

Ich kann es auch umdrehen: Wenn wir die Prognosen und die Modellrechnungen, die wir vor Wochen hatten und jetzt auch für die Zukunft haben, richtig interpretieren, dann zeigt sich, dass, wenn wir diese Maßnahmen in den entsprechenden Zeiträumen nicht gesetzt hätten, wir bereits jetzt in den ersten Apriltagen den Kollaps unseres Ge­sundheitssystems und insbesondere der Intensivmedizin erreicht hätten. Da gibt es kein Deuteln; das ist eindeutig!

Das Schwierige an dieser Botschaft ist, dass aber deshalb nicht jetzt schon alles viel lockerer zu nehmen und vorbei ist. Würden wir nämlich wieder alles mir nichts, dir nichts aufmachen, würde das wieder von vorn losgehen. Das sagt einem die Logik. Und in diesem Fall – man kann sich diese Modellrechnungen anschauen – könnte es auch in Österreich bis zu und sogar über 100 000 Tote geben. Wir werden also genau beobachten, wie sich diese Zahlen entwickeln. Das sind im Übrigen jene Zahlen, die die harten Indikatoren sind: Hospitalisierungszahlen, also wie viele ins Krankenhaus müssen und wie viele intensivmedizinische Versorgung erfahren müssen. Das sind die entscheidenden Stellgrößen.

Ja, auch damit wird es besser, aber wir sehen, die Zahlen würden explodieren, wenn wir sofort zum bisher gewohnten Alltag zurückkehren würden. Es wird also nur schritt­weise gehen, und genau das werden wir – wie mittlerweile auch sonst – von Woche zu Woche neu bewerten und dann die entsprechenden Maßnahmen vorschlagen.

In diesen Zusammenhängen wird es nun auch darauf ankommen, jetzt schon zu planen – und da rede ich über die Zukunft und über die diversen Pakete, die auch im Sozial- und Wirtschaftsbereich und im Beschäftigtenbereich gemacht werden – und vorauszuschauen, damit Österreich in den Regionen, in allen Wirtschaftsbranchen wieder möglichst gut aus dieser Krise herauskommt und für alle Menschen wieder die Perspektive bietet, dass es ein halbwegs normales Leben werden kann.

Ich halte das jedenfalls für möglich: Österreich ist ja wirtschaftlich entsprechend stark, die Maschinen werden ja weiterhin existieren, die Menschen ihre Qualifikationen behalten, also wird es darum gehen, jetzt für die entsprechende Überbrückung zu sorgen. Das geschieht mit mehreren Maßnahmen, mit dem Kurzarbeitspaket – Sie kennen das schon –, für die ganz kleinen Unternehmungen, die Einpersonen­unter­neh­mungen und viele Betroffene mehr mit dem Härtefallfonds, und für die größeren Betriebe beziehungsweise für all jene, für die es passt – das haben wir jetzt in diesen Tagen fertiggestellt –, über den Coronahilfsfonds.

Worum geht es dabei? – Es geht darum, dass die Unternehmen Liquidität haben, damit sie über, was Finanzengpässe betrifft, drüberkommen, und zwar durch garantierte Kredite, es gibt aber auch Zuschüsse für Aufwendungen, die als verloren zu betrachten sind. Das sind bestimmte Fixkosten, denen auf der anderen Seite keine ent­sprechen­den Einnahmen gegenüberstehen. Das geschieht jetzt einmal in einem Ausmaß von 15 Milliarden Euro.

Wir haben aber auch eine gewisse Treffsicherheit eingebaut – bei solchen Beträgen ist das, glaube ich, nachvollziehbar –, und deshalb wird es auch in dem Jahr, in dem das beantragt und abgerechnet werden kann, bei den entsprechenden Firmen keine Dividendenausschüttungen geben. Es wird auch Beschränkungen bei den Manager­boni geben. Ich sage das deshalb, weil es ja eine öffentliche Debatte darüber gab, und wohl auch hier im Haus, wie ich denke. Das ist so vorgesehen und wird in diesen Stunden in entsprechende Richtlinien gegossen.


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Aber noch einmal: Alles das geschieht mit dem Ziel, dass Österreich mit Zeitverzöge­rung – insofern, als wir die Kapazitäten und die Qualifikationen, die wir in Österreich haben, nicht verloren gehen lassen wollen – möglichst unbeschadet aus der Krise heraus­kommt.

In diesem Zusammenhang haben wir viele Kontakte mit UnternehmervertreterInnen, mit der Gewerkschaft, mit den RegionalpolitikerInnen, BürgermeisterInnen und Landes­hauptleuten, und alle treibt das gleiche Ziel an. Ich habe das Gefühl beziehungsweise den bestätigten Eindruck, dass da tatsächlich an einem Strang gezogen und zusam­mengearbeitet wird. So können wir es schaffen, wenn wir eben gemeinsam in diese Richtung arbeiten.

Auch wenn nächste Woche noch nicht alles im Detail feststeht – das ist ja logisch, da würden wir ja einen Holler erzählen! –, können wir nächste Woche einmal in Aussicht nehmen, dass wir – wo es passen kann – ab einem bestimmten Zeitpunkt ent­sprechende Lockerungen schrittweise vornehmen können.

Das wird nicht überall gleich gelingen. Manches wird auch aus einer gewissen Logik heraus erst später stattfinden können; Großveranstaltungen zum Beispiel. Ich beglück­wünsche jeden, der jetzt schon genau sagen kann, was aus epidemiologischer Sicht vernünftig ist und wann wieder viele, viele Zigtausende Menschen an einem Ort und – wenn ja – unter welchen Voraussetzungen zusammenkommen können. Diese Verant­wortung liegt dann schon noch bei uns. Es bleibt eben ein Abwägen zwischen diesen Erleichterungen des Lebens – auch für jene, die jetzt zu Hause sein müssen, was man für die tun kann – und jenen Maßnahmen, die ansonsten das gesellschaftliche und vor allem das wirtschaftliche Leben prägen.

Wir haben im Übrigen in Österreich diese Abwägung vorgenommen: Obwohl wir – jedenfalls entlang der harten Indikatoren – offensichtlich die viel geringeren Ansteckungs­zahlen haben, haben wir, gemessen an anderen Ländern, relativ viele Wirtschafts­zweige offen gelassen, weil wir nämlich tagtäglich diese Abwägung vornehmen. Und so soll es auch weitergehen.

Das betrifft auch die vielen, vielen Vereine, die nicht profitorientierten Organisationen, die in unserer Gesellschaft auch sehr viel leisten. Ich sage das deshalb, weil dieser Bundesregierung ja auch Ehrenamt und Freiwilligkeit wichtig sind. Wir werden diesbezüglich in den nächsten Tagen die nächsten Pakete schnüren. Das geht von den Sportvereinen über die Kulturvereine bis hin zu vielen sozial engagierten Organi­sationen oder sogar Firmen, die sich dem verschrieben haben, denn die haben natür­lich auch Einbrüche verschiedener Art. Bestimmte Einnahmen kommen nicht, be­stimmte Kosten sind zu tragen, erzeugen aber keinen Nutzen mehr. Diese Einschlag­löcher möglichst auszufüllen wird für mehrere Branchen und für mehrere Lebens­bereiche gelten, nachdem mit den wirtschaftlichen begonnen wurde und wir dabei ja schon in die Zielgerade einbiegen.

Abschließend noch einmal: Wir kommen da heraus, wenn wir zusammenhalten! Und das heißt eben: Abstand halten und durchhalten! – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.47


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf dem Bundeskanzler und dem Vize­kanzler für die Erklärungen herzlich danken.

Bevor wir in die Debatte eingehen, darf ich noch mitteilen, dass – wie mir erst jetzt mitgeteilt worden ist – auch Puls 24 und andere private Sender übertragen. Wir danken auch allen Journalistinnen und Journalisten, vor allem auch den Kameraleuten, für die stete und sehr konsequente Berichterstattung.


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Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.


12.48.20

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrter Damen und Herren! Herr Bundeskanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Wir sind mitten in der größten Krise nach dem Zweiten Weltkrieg und wir haben Gott sei Dank positive Nachrichten, was die Infektionszahlen beim Coronavirus anbelangt.

Ich danke allen Österreicherinnen und Österreichern, dass die Maßnahmen, die die Regierung und auch wir hier im Parlament gesetzt haben, zum Großteil auch ein­gehalten werden. Wenn das nicht der Fall wäre, würden wir eine andere Entwicklung bei den Zahlen in diesem Bereich haben.

Ich kann nur wirklich an alle appellieren, dass wir jetzt noch durchhalten, um die Aus­breitung dieses Virus wirklich größtmöglich einzudämmen. Es geht um die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger!

Ich nenne nur ein Beispiel, das negativ aufschlägt, das ist der Ausflugstourismus, der in manchen Gegenden stattfindet. – Bitte, nehmen Sie davon Abstand! Sie können sich bewegen, Sie sollen sich bewegen, aber es müssen jetzt keine Bergtouren oder keine größeren Ausflüge gemacht werden. Bitte, halten Sie die Maßnahmen ein!

Es ist eine schwierige Zeit, die uns auch über die Osterfeiertage bevorsteht, das ist überhaupt keine Frage! Wir kennen das, gerade am Land: große Familienfeiern, alle kommen zusammen. – Bitte, machen Sie das heuer nicht! Bleiben Sie in Ihrem engsten Familienkreis, so wie Sie in den Wohnungen und Häusern zusammenleben, und halten Sie nicht diese großen Familienfeiern ab, weil einfach das Risiko einer Ansteckung zu groß wäre!

Betreffend die Bundesregierung und das Parlament – ich möchte das betonen –: Wir als Österreicherinnen und Österreicher können uns glücklich schätzen, dass wir diese Bundesregierung mit Sebastian Kurz an der Spitze haben, die vom ersten Tag an das Richtige getan hat. Das muss man einmal betonen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Es wurden von Anfang an die richtigen Maßnahmen gesetzt, dafür möchte ich danken. Ich bedanke mich auch bei allen Fraktionen hier im Hohen Haus, dass es mittlerweile zum dritten Mal möglich wird, dass wir hier wichtige Gesetzespakete verabschieden können, um jenen Menschen zu helfen, die von der Krise direkt betroffen sind. Wir arbeiten mit ganzer Kraft Tag und Nacht im Sinne der österreichischen Bevölkerung.

Lassen Sie mich eines auch ganz klar sagen: Es wäre einfach zu früh, jetzt wieder alles aufzumachen, es wäre zu früh und unverantwortlich gegenüber der österreichi­schen Bevölkerung. Die Zahlen müssen es hergeben, dass wir schrittweise wieder öffnen können. Das sehen wir derzeit noch nicht.

Ich appelliere diesbezüglich auch an die FPÖ, diesen Zickzackkurs zu beenden. (Abg. Amesbauer: Wer macht da einen Zickzackkurs? Wer?!) Kickl hat am 13. März von einem Lockdown gesprochen – also alles zudrehen, nichts geht mehr in diesem Land. Parteiobmann Hofer sagt jetzt, er will die Geschäfte und die Schulen wieder öffnen, Kollegin Belakowitsch hat das vor zwei Tagen am Abend am „Runden Tisch“ auch gesagt. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Was ist jetzt die Linie der FPÖ in dieser Angelegenheit?

Wir empfinden das als falsch (Abg. Kickl: ... Zeit verschwenden!), es ist zu früh zu öffnen, es ist zu früh aufzumachen. (Abg. Kickl: ... Wochen verschlafen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Wir wollen keine Situation, wie sie unser Nachbarland Italien hat, wie sie Frankreich hat (Zwi-


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schenruf der Abg. Belakowitsch), wie sie die USA haben, meine Damen und Herren. Das wäre unverantwortlich. Wir wollen das nicht. Uns geht es um die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung, diese steht ganz oben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir behandeln heute hier im Parlament wieder drei sehr umfangreiche Gesetzes­pa­kete, mit denen wir unterstützend wirken: für die Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer, für die Unternehmerinnen und Unternehmer, für jene, die besonders von dieser Krise betroffen sind. (Abg. Schnedlitz: Die Sie mit Ihren Maßnahmen in die Krise gestürzt haben!)

Eines möchte ich zum Ausdruck bringen: Es ist großartig, was von vielen Einrichtungen geleistet wird. Sie helfen tagtäglich. Ich möchte besonders die Wirtschaftskammer erwähnen, weil sie hier in der Kritik stand. Was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten Tagen dort leisten, verdient unseren Respekt und unsere volle Aner­ken­nung (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch): Über 100 000 Anträge sind eingelangt und über 90 Prozent wurden abgearbeitet. – Einen großen Dank auch an diese Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Danke auch an das AMS, meine Damen und Herren! 500 Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter sind dort im Zuge eines fast unmenschlichen Einsatzes unterwegs, um die Kurz­arbeitsanträge abzuarbeiten. Unser Respekt, unsere Wertschätzung und unsere Aner­kennung gebührt auch diesen Einrichtungen.

Wir haben insgesamt 38 Milliarden Euro, die jetzt natürlich zum Einsatz kommen müs­sen. Es geht um Kurzarbeit – der Slogan lautet: Kurzarbeit vor Kündigung –, um den Härtefallfonds, Kredithilfen, Stundungen bei Sozialversicherung, Steuern sowie bei den Mieten, es geht um das Notfallhilfepaket und den Ersatz von Umsatzeinbußen im größtmöglichen Ausmaß. Wir tun, was wir können. Es wird Tag und Nacht an diesen Maßnahmen gearbeitet.

Ich möchte abschließend auch Danke an alle sagen, die diesen Notbetrieb aufrecht­erhalten, weil das in Zeiten wie diesen nicht selbstverständlich ist.

Ich sage es noch einmal: Das ist die größte Krise in Österreich seit dem Zweiten Welt­krieg, aber nicht nur für uns, sondern für sehr, sehr viele Länder auf der gesamten Welt. (Abg. Belakowitsch: Sie haben Österreich in die größte Krise gestürzt!) Ich möchte jenen Danke sagen, die uns tagtäglich versorgen. Das geht von den Bäuerinnen und Bauern über die Chauffeure, die die Lkws fahren, die Postlerinnen und Postler, die Nachbarschaftshilfe, bis hin zu Essen auf Rädern. Das gilt für den gesam­ten Bereich der Gesundheit, ob es die Spitäler sind, ob es der gesamte Pflegebereich ist.

Ich möchte auch meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen vom Roten Kreuz besonders erwähnen, die tagtäglich mehr Stunden, als arbeitsrechtlich vorgesehen sind, im Einsatz sind. Ich bedanke mich bei allen Ämtern und Behörden, bei allen, die für die Sicherheit in unserem Land sorgen, weil wir uns in einer ganz außerge­wöhnlichen Situation befinden. Ein ganz großes Dankeschön an alle Menschen, die diese Maßnahmen mittragen! Wir müssen noch durchhalten, meine Damen und Herren. Wir packen das gemeinsam. Bleiben Sie gesund! (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

12.55


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Rendi‑Wagner. – Bitte. (Abg. Belakowitsch – in Richtung Abg. Kickl, auf die das Rednerpult des­infizie­rende Abg. Rendi-Wagner weisend –: Schau, das musst auch machen, Herbert! Ah, sie macht’s richtig! – Abg. Meinl-Reisinger: Die Scheibe auch! – Abg. Rendi-Wagner: Nein, das mache ich jetzt nicht!)



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12.55.28

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich glaube, unbestritten ist, dass mittlerweile kein Mensch, keine Expertin, kein Experte daran zweifelt, dass dieses neue Coronavirus eine der größten Gesundheitskrisen unseres Kontinents verursacht hat, die größte Gesundheitskrise seit der Spanischen Grippe vor etwa 100 Jahren. Gleichzeitig sehen und spüren wir in Österreich, in Europa und mittlerweile weltweit, dass die Folgen dieser Gesund­heits­krise auch eine soziale Katastrophe herbeiführen könnten.

Ja, die Arbeitslosenzahlen sind die höchsten in Österreich seit 1946. Wir müssen all unsere Kraft, all unsere Anstrengungen politischer, aber auch gesellschaftlicher Natur daher nicht nur in Richtung dieses Virus richten, sondern ganz klar auch dahin, diese soziale und wirtschaftliche Katastrophe so rasch wie möglich und so gut wie möglich abzuwenden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)

Die Frage, die sich daher jetzt und eigentlich schon seit Wochen stellt, ist: Was braucht es dazu? Was braucht es dazu spätestens jetzt? Was hätte es vielleicht schon in den letzten Wochen im gesundheitlichen wie auch im sozialen und wirtschaftlichen Sinne dazu gebraucht?

Betreffend den Bereich der Gesundheit kann man sagen, dass wir im erfolgreichen Kampf gegen dieses Virus alle Maßnahmen bisher mitgetragen haben und mittragen werden (Abg. Leichtfried – in Richtung der sich unterhaltenden Abgeordneten auf der Galerie –: Ist da mal eine Ruhe da oben!), es gibt aber zwei Punkte, um die es aktuell geht.

Im Bereich der Gesundheit und vor allem der Gesundheitsversorgung braucht es endlich eine zentrale Gesundheits- und Ressourcenplanung, es braucht eine zentrale Steuerung. Es braucht einen verlässlichen Überblick, wo in Österreich welche Res­sourcen, Schutzanzüge, Tests, Masken und Beatmungsgeräte verfügbar sind (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre), denn nur mit diesem zentralen Über­blick, mit diesem verantwortungsvollen Überblick kann es gelingen, intelligent und gezielt mit den zum Teil – das hören wir von Ihnen täglich – limitierten Ressourcen umzugehen, damit das Gesundheitspersonal nicht ungeschützt arbeiten muss, damit Menschen in ihrer Arbeit nicht ungeschützt sind, damit jedem Patienten und jeder Patientin in Österreich ein Beatmungsgerät zur Verfügung steht, wenn sie beatmungs­pflichtig sind. Ich will keine Situation wie in italienischen Krankenhäusern oder in Frankreich, wo einige Ärzte die Wahl haben – und das ist keine Wahl, die ein Arzt sich wünscht – beziehungsweise entscheiden müssen, ob ein Patient ein Beatmungsgerät bekommt oder nicht. Wir müssen alle Kraft dagegen aufwenden.

Und es braucht eine intelligente, offensive Teststrategie. Vor zwei Tagen habe ich von einer Hausärztin in Niederösterreich Folgendes gemeldet bekommen: Sie hatte einen 54‑jährigen Patienten, der sieben Tage lang eine zunehmend typische Corona­sympto­matik entwickelt hat. Trotz seiner klassischen Symptomatik – Fieber, Husten und Kurz­atmigkeit: klassische Symptome! – und obwohl er bei 1450 angerufen hat, hat er einfach keinen Test erhalten. Man hat ihn darauf hingewiesen, dass er zum Hausarzt gehen solle, wenn er Probleme habe. Dreimal in Folge hat er wegen zunehmender Kurzatmigkeit beim Notruf 144 angerufen, wurde aber auf den Hausarzt verwiesen – es kam noch immer niemand, und schon gar keiner, der ihn getestet hätte.

Seine Tochter hat ihn mit Müh und Not mit einem Auto in die Ordination der Hausärztin gebracht, wo er als Patient mit Verdacht auf Corona eigentlich nicht hinsollte. Er ist dort kollabiert, musste mit Sauerstoff versorgt werden, hat 30 Minuten auf den Notarzt gewartet, und im Spital hat sich herausgestellt, dass dieser Patient coronapositiv ist.


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Dazu sage ich: Das darf in einem Land wie Österreich nicht passieren, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Warum ist das passiert? – Er ist kein Einzelfall. Es ist passiert, weil wir eine Test­strategie haben, die besagt: Du bekommst den Test erst, wenn du nachweisen kannst, dass du in einem Risikogebiet warst – Italien, Iran, China werden da als Risikogebiete genannt – oder Kontakt zu einem Coronapatienten hattest. – Hatte er diese Kon­takte? – Nein! Er hatte sie nicht, aber ganz Österreich ist bei der Weltgesund­heitsorga­nisation als Risikogebiet gelistet. Wie widersinnig ist diese fachliche Grundlage, die wir da in Form einer Verdachtsfalldefinition noch immer für ganz Österreich auf der Web­site des Gesundheitsministeriums finden?

Ja, wir müssen beim Einsatz unserer Ressourcen fokussieren, aber im Kampf gegen die soziale Krise braucht es auch eine Bündelung all unserer Kräfte. Es gibt einen Höchststand an Arbeitslosigkeit, einen Höchststand an Ängsten, einen Höchststand an Furcht und Sorgen der Menschen in Österreich. Wenn ich vorhin – vor zwei Wochen schon –: Testen, testen, testen! gesagt habe, dann sage ich jetzt, sehr geehrte Damen und Herren: Helfen, helfen, helfen! Diesen nationalen Schulterschluss, den wir inner­halb der Politik so vor uns hertragen, braucht es mit allen betroffenen ÖsterreicherIn­nen, mit allen Menschen in unserem Land, die von dieser Krise so gebeutelt und geschädigt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Das sind Menschen, die nicht wissen, wie sie morgen ihre Kredite zurückzahlen können, wie sie ihre Miete, ihre Betriebskosten und Fixkosten bezahlen können, kleine Unternehmer, die nicht wissen, wie es weitergeht: Wir dürfen niemanden zurücklassen: keine Patienten, keine Arbeitslosen, keine Alleinerzieherinnen und natürlich auch sicherlich nicht die Schülerinnen und Schüler, die in den nächsten Wochen und Monaten eine unsichere Zukunft vor sich haben. 

Ja, erhöhen wir das Arbeitslosengeld für alle Arbeitslosen – 560 000 Menschen in Österreich –, lassen wir diese nicht zurück! (Beifall bei der SPÖ.) Machen wir in dieser Situation eine wirksame Überbrückungshilfe für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer! Stocken wir den Härtefallfonds so, wie es notwendig ist, auf! Das sind not­wendige Maßnahmen, das sind Anträge, die wir gestern im Budgetausschuss einge­bracht haben, und die Sie, liebe Regierungsfraktionen, leider abgelehnt haben – nicht abgelehnt, vertagt haben. Diese Menschen haben keine Zeit, auf das Geld zu warten, das sie für ihr tägliches Leben brauchen und einfach nicht mehr haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Befassen wir uns endlich auch mit der Frage, wie es weitergeht! Ja, Menschen haben Angst: um ihre Freiheit, um ihre Gesundheit, um ihren Arbeitsplatz und um vieles mehr. Nehmen wir ihnen diese Verunsicherung und geben wir ihnen Zuversicht, indem wir ihnen eine Perspektive geben!

Wie schaut der Weg zurück in die Normalität aus? Da kann man keinen Tag und kein Datum nennen, Herr Vizekanzler, das stimmt. Kein Experte kann das, aber wir können objektivierbare, transparente Kriterien schaffen, auf Basis derer in Zukunft Entschei­dungen getroffen werden, wenn es um die Lockerung der bestehenden Einschrän­kun­gen und Maßnahmen geht.

Es braucht einen Kompass für den Weg zurück in die Normalität. Unser Land braucht Zuversicht betreffend den Weg zurück, und den gehen wir gemeinsam. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klubob­mann Kickl. – Bitte.



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13.03.25

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Ich muss die Regierungsmitglieder fragen, ob sie nicht auch die gleichen Anrufe, die gleichen E-Mails und die gleiche Post bekommen, die wir in den letzten Tagen zuhauf von ver­unsicherten, von verängstigten, von verzweifelten Österreicherinnen und Österreichern bekommen: von Leuten, die auch dadurch verängstigt sind, dass Sie, Herr Bundes­kanzler, so, wie Sie es eben getan haben – auch wenn Sie es mit leiser Stimme tun –, diese Angst durch Horrorszenarien wie das Nennen von Zahlen von Hunderttausenden Toten erst hervorrufen. Das muss man Ihnen wirklich auch einmal vorwerfen, dass das unseriös ist, was Sie da tun. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Vogl.)

Ich weiß nicht, ob Sie das überhaupt noch registrieren oder ob Sie das in Ihrem Tunnel nicht mehr wahrnehmen, denn dass die Regierung etwas gegen diese Krise unter­nimmt, ist, bitte, eine Selbstverständlichkeit, und wir alle ziehen mit. Sie lassen aber auch vieles unberücksichtigt.

Plus 200 000 Arbeitslose – die Zahl wurde genannt – gehen unter anderem auf Ihre Kappe: deshalb, weil Sie in vielen Bereichen zu spät reagiert haben und den Men­schen die Sicherheit nicht geben, die es in Form einer Arbeitsplatzgarantie braucht. Jeder Einzelne von ihnen ist ein Schicksal. Die Menschen wissen nicht, wie es weiter­geht, ob es überhaupt weitergeht. Haben Sie einmal darüber nachgedacht, was das für jeden Einzelnen bedeutet? Unternehmer – kleine, mittlere und auch große, die nicht privilegiert sind, weil sie nicht in Ihrem Netzwerk hängen –, Selbstständige stehen vor den Trümmern ihrer wirtschaftlichen Existenz und viele auch vor den Trümmern ihrer privaten Existenz. Sie machen diese Menschen zu Opfern Ihrer neu aufgebauten schwarz-grünen Bürokratie.

Statt den Menschen einen Rechtsanspruch auf Entschädigung in voller Höhe zu ge­ben – so, wie wir das haben wollen, so wie es das Epidemiegesetz vorsieht –, degra­dieren Sie diese Menschen zu Bittstellern und zu Almosenempfängern. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Dafür bauen Sie eine schwarz-grüne GesmbH auf, die das alles abwickelt: 24 Milliarden Euro ohne jede parlamentarische Kontrolle, ohne jeden Rechtsanspruch. Das heißt auf gut Deutsch: willkürlich. Die Freunderlwirtschaft wird das Prinzip sein, das dort vorherrscht, und das ist einfach ungerecht. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Meinl-Reisinger und Scherak.)

Familien, meine sehr geehrten Damen und Herren, Mütter, Väter, Alleinerziehende, zerreißt es zwischen der Sorge, wie es mit der Existenz weitergeht, und den Aufgaben, die sie alle jetzt übernehmen müssen, von der Kinderbetreuung bis zum Lehrer­spie­len – Nachhilfelehrer und was da alles dazukommt –, und vor allem im Ballungsraum Wien fällt ihnen die Decke auf den Kopf, weil viele in kleinen Wohnungen leben.

Die Antwort von Ihnen und Ihrem Innenminister ist dann die, dass man ihnen auch noch die Gärten, die großen Grünflächen vor der Nase zusperrt und diese Leute dann zu Lebensgefährdern erklärt. Ich kann Ihnen eines sagen: Ein Lebensgefährder – das ist Ihr Innenminister, der es verschlafen hat, die Grenzen und den Flugbetrieb zeitgerecht zu schließen beziehungsweise einzustellen, damit man Schutzmaßnahmen auch nach außen aufbaut. Das sind die tatsächlichen Lebensgefährder. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Wahnsinn! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich bin jetzt auch schön langsam verzweifelt und ich bin traurig, weil wir heute den dritten Anlauf machen, Maßnahmen auf den Weg zu bringen – da rede ich für alle Oppositionsparteien –, die dieses Leid lindern können und die dazu beitragen können, diese Probleme zu lösen, und wieder wird das einfach vom Tisch gewischt, als ob das alles nichts wäre. Der Schulterschluss, von dem immer geredet wird, ist ein Geben und


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ein Nehmen, und nicht nur ein Nehmen, Herr Bundeskanzler, das sollten Sie sich einmal merken!

Noch etwas macht mich traurig, es beängstigt mich regelrecht, das sage ich auch dazu (Ruf bei der ÖVP: Mich beängstigt Ihre Rede!), das ist die Medienlandschaft in Österreich, die über weite Teile gleichgeschaltet ist. Ich habe tiefsten Respekt vor den­jenigen, die es in diesen Zeiten noch wagen, Kritik zu üben und diesen Kurs der Gehirnwäsche nicht bedingungslos mitzumachen – ich sage das in dieser Deutlichkeit. Was ist denn da los, wenn diejenigen, die sich immer gegen die Messagecontrol gewehrt haben, jetzt die Ersten sind, die sich dieses Joch umhängen lassen? (Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) Was ist da los, wenn sich Medien über weite, weite Teile zu kritiklosen Regierungslautsprechern machen? – Ich kann das nicht nachvollziehen!

Jetzt wären sie als kritische Instanz gefragt, stattdessen – statt diese Missstände aufzuzeigen – werden die Kritiker ignoriert und Missstände werden ausgebügelt. Die werden medial ausgebügelt! Dafür gibt es im Stundentakt irgendwelche Horrorzahlen, die bei Weitem nicht so aussagekräftig sind, wie Sie es immer wieder sagen. Es gibt am laufenden Band Schreckensbilder, die man selber produziert hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Gleichschaltung ist der Grund für die Coronaparty, die die Regierungsparteien derzeit in den Umfragen erleben und feiern dürfen, und sonst gar nichts. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage Ihnen eines: Wir brauchen einen Strategiewechsel. Wir brauchen dringend einen Strategiewechsel, und zwar in der Gesundheitsfrage und in der Wirtschafts- und Arbeitsplatzfrage. Diese beiden Dinge gehören zusammen. Da müssen wir natürlich den Schutz der gefährdeten Gruppen intensivieren – da geht noch viel, viel mehr –, aber auch den Schutz derer, die sie betreuen: der Ärzte, des Krankenhauspersonals, der Pflegekräfte, der Hilfskräfte – die gehören da alle dazu.

Da wissen Sie ganz genau, Herr Bundeskanzler, dass bis zum heutigen Tag dort die entsprechende Schutzausrüstung nicht vorhanden ist. Sie kennen die Hilferufe aus der Ärzteschaft und aus den Spitälern. Tun Sie nicht so, als ob dort die heile Welt herrschte! Zu der Zeit, als Sie uns noch versprochen haben, Sie seien auf alle Szenarien vorbereitet – das wissen wir jetzt –, haben Sie das Angebot der Euro­pä­ischen Union abgelehnt, auf gemeinsamem Wege Schutzausrüstungen und Beatmungsgeräte zu organisieren, weil Sie ja alles im Griff haben – und jetzt wissen Sie nicht, woher Sie das Zeug beschaffen sollen. 

Ein Wort noch zu den Masken: Man kann vom Masken-Saulus zum Masken-Paulus werden. Kein Problem, man kann dazulernen! – Dann machen Sie es aber ganz, dann manchen Sie es ordentlich, nicht nur in bestimmten Supermärkten, sondern überall im öffentlichen Raum! Warum wieder diese Salamitaktik? Und sagen Sie den Leuten, wie sie die Masken ordnungsgemäß und korrekt verwenden, sonst ist diese Maßnahme kontraproduktiv, und auch das wissen Sie ganz genau.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es die Masken dann überall gibt, dann ist es auch sinnvoll, die Wirtschaft wieder hochzufahren und zu öffnen. Das versteht ja kein Mensch, dass man im Supermarkt einkaufen kann, aber in Geschäften, in denen die Frequenz eine viel geringere ist, genau dasselbe verboten ist.

Noch einen Strategiewechsel müssen Sie durchführen, einen Strategiewechsel im Zusammenhang mit der Freiheit. Hören Sie auf, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, die Überwachungs- und Bespitzelungsmaßnahmen schönzureden und sie im Hintergrund vorzubereiten! Das ist das, was jetzt droht. Es war verräterisch, was Sie, Herr Bundeskanzler, heute gesagt haben. Es ist nicht so, dass sich die Frage stellt: Freiheit oder Gesundheit?, sondern in einer Demokratie kann es nur heißen:


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Freiheit und Gesundheit, Herr Bundeskanzler – Freiheit und Gesundheit! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scherak.)

Nichts ist alternativlos, auch Ihre Wege sind es nicht! Und sprechen Sie nicht den­jenigen, die aus gutem Gewissen heraus handeln, ihren Menschenverstand und ihren guten Willen ab. Das ist unseriös. Das sind keine Quertreiber und Querulanten, son­dern das sind Menschen, die den Mut haben, sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen und ihn zu benützen. Ich kann Ihnen sagen, es werden täglich mehr. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Martin Graf: Das Recht folgt der Politik!)

13.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Klubobfrau Maurer. – Bitte.


13.11.50

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Endgeräten, hoffentlich zu Hause! Vor nicht einmal zwei Wochen haben wir das erste Covid-19-Paket hier im Haus mit allen Fraktionen gemeinsam in einem Sitzungsmarathon, dessen Ablauf ich bis dahin für unmöglich gehalten hätte, beschlossen.

Ich bin auch beeindruckt davon, wie dieses Parlament in dieser Ausnahmesituation, in dieser Krise funktioniert, in der größten Krise, die wir in diesem Land in der Zweiten Republik gesehen haben. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei allen bedanken. Auch wenn es hier und dort Probleme gibt, ist die Funktionsweise des Parlaments, die parlamentarische Zusammenarbeit und die Beschlussfassung problemlos möglich. Wir haben unter Beweis gestellt, dass wir sehr professionell arbeiten können. – Vielen Dank dafür. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Es sind seither nur zwölf Tage vergangen, es fühlt sich eher an wie zwei Monate – ich weiß nicht, ob es Ihnen auch so geht. (Abg. Krainer: ... drei Wochen, nicht zwei!) Vor allem geht es vielleicht auch vielen Leuten zu Hause so, die zu Hause alleine sind, die mit den Kindern zu Hause sind, die in Homeoffice arbeiten und daneben auch noch Homeschooling betreiben müssen. Wir wissen, das ist nicht kombinierbar. Homeoffice heißt nämlich nicht, dass man locker entspannt auf der Couch liegt und daneben ein bisschen arbeitet. Homeoffice unterliegt denselben Anforderungen wie die Arbeit im Büro. Sich daneben noch darum kümmern zu müssen, dass die Kinder Hausübungen machen, dass sie auch wirklich lernen, das ist eine extrem große Herausforderung. Ich selber habe keine Kinder. Ich kann mir das gar nicht vorstellen, ganz ehrlich. Mein großer Respekt gilt all jenen in diesem Land, die diese unfassbare Aufgabe jetzt die ganze Zeit über stemmen und stemmen müssen, insbesondere die Alleinerziehenden, die mit dieser Aufgabe auch noch alleine sind; sie sind ganz besonders betroffen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sagen: Es ist völlig okay, einmal zu sagen: Ich kann nicht mehr! Es ist völlig okay, zu sagen: So, ich brauche jetzt einmal Pause!, und die Kinder in die Schule zu geben. Die Schulen sind offen. Es findet dort kein Unterricht statt, aber sie sind offen und die Kinder können dort betreut werden. (Zwischenruf der Abg. Fürst.) Es ist völlig legitim, auch das zu tun. Es gibt auch Helplines. Rufen Sie bei den Helplines an! Sie sind auf der Internetseite des Sozialministeriums zu finden. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Auch für Kinder und Jugendliche ist diese Situation sicher herausfordernd. Es gibt sehr viele Kinder, die in Familien leben, die keine Terrasse, keinen Balkon, keinen Garten haben, die auf sehr beengtem Raum wohnen, die ihre Freundinnen und Freunde nicht


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sehen können. Für Jugendliche, die sich vielleicht aufgrund ihres Alters derzeit ganz grundsätzlich nicht so gut mit ihren Eltern verstehen, mit denen es viele Meinungs­ver­schiedenheiten gibt, und die jetzt zwangsläufig noch mehr Zeit mit den Eltern verbrin­gen müssen, kann das eine sehr schwierige Situation sein. Es gibt dafür Rat auf Draht. Die MitarbeiterInnen von Rat auf Draht, dieser sehr bewährten Hotline, stehen bereit. Man kann sich bei ihnen per Telefon oder im Internet Hilfe holen.

Die Zeit vergeht sicher auch für jene Menschen extrem langsam, die jetzt Angehörige pflegen müssen, die, weil sie sowieso zu Hause sind, diese Arbeit übernommen haben, weil die mobilen PflegerInnen woanders dringender gebraucht werden, und die jetzt, um ihre Angehörigen, ihre Eltern zu schützen, auch nicht mehr hinausgehen können. Auch das ist eine extrem belastende Situation, und auch da sage ich: Es gibt ent­sprechende Hotlines. Melden Sie sich dort!

Wir wissen auch, dass sich – wie beispielsweise zu Weihnachten – in Zeiten, in denen Menschen sehr viel Zeit zu Hause verbringen, die Zahl der Fälle von Gewalt in der Familie, Gewalt gegen Frauen erhöht. Auch da gibt es eine Helpline, nämlich die Frauenhelpline, an die Sie sich wenden können, bevor etwas passiert oder wenn etwas passiert. Sie sind nicht alleine, lassen Sie sich helfen!

Die Einschränkungen unserer Freiheit, die wir hier in den letzten zwei Wochen ge­meinsam beschlossen haben, sind enorm. Wir haben sie beschlossen und wir setzen sie um, um uns zu schützen, um unsere Gesundheit zu schützen, um unser Gesund­heits­system zu schützen, um das Leben unserer Mitmenschen zu schützen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen – und, Herr Kickl, ich kann Ihre Relativierungen wirklich nicht nachvollziehen –, warum wir das tun: Wir tun das, damit unsere Ärztinnen und Ärzte in den nächsten Wochen nicht darüber entscheiden müssen, wer leben darf und wer sterben muss. Das ist der Grund, warum wir all diese drastischen Maßnahmen setzen, und wir werden weiter durchhalten müssen. Wir werden jetzt noch einmal die Zähne zusammenbeißen müssen.

Es kommt jetzt Ostern. Ja, wir alle würden gerne mit der Familie feiern. – Das spielt es jetzt nicht! Wir werden uns zusammenreißen müssen und weiter daran arbeiten, dass die Infektionszahlen noch weiter runtergehen und dass wir auf mittlere Sicht wieder ein normaleres Leben führen können, auch wenn es noch für längere Zeit nicht so normal sein wird, wie es vor Beginn dieser Krise gewesen ist. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Es gibt aber in dieser extrem schwierigen Situation auch vieles, das Kraft gibt, nämlich der Zusammenhalt, der spürbar ist. Ich finde ganz faszinierend, wie gut das Tragen der Masken von der Bevölkerung angenommen wird, wie viele Leute sich selber Masken nähen. Es ist extrem wichtig, dass auch hier noch einmal betont wird, dass der Mund-Nasen-Schutz die anderen Maßnahmen nicht aufhebt. Wir müssen weiterhin Abstand halten, wir müssen weiterhin die Regeln, die wir in den letzten Wochen formuliert haben, einhalten.

Wir werden heute mit dem Beschluss dieses großen Gesetzespakets, das wirklich riesig ist, weitere Maßnahmen setzen, damit die Folgen, die diese Schutzmaßnahmen zwangsläufig haben werden, gut abgefedert werden können. Da gibt es zum Beispiel 30 Millionen Euro für armutsgefährdete Familien; wir werden sie an diejenigen aus­schüt­ten, die es besonders hart trifft. Wir sorgen mit den vorgelegten Gesetzes­vor­schlägen beispielsweise dafür, dass Mietzahlungen ausgesetzt werden können, ge­stundet werden können, später bezahlt werden können und dass niemand aus seiner oder ihrer Wohnung geschmissen wird.

Das alles sind ganz wichtige Maßnahmen, weitere werden folgen. Wir haben genügend Geld in die Hand genommen, um die Folgen, die wirtschaftlichen Folgen zu dämpfen,


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um die Arbeitsplätze zu sichern und sicherzustellen, dass wir, wenn es dann bergauf geht, wenn wir diese extrem schwierige Phase überstanden haben werden, umso schneller wieder eine gute, florierende Wirtschaft haben und den Wiederaufbau starten können.

Halten wir zusammen, halten wir Abstand, bleiben wir gesund! – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Meinl-Reisinger. – Bitte.


13.19.22

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Ich habe zugeschaut, wie das die Frau Kollegin gemacht hat; sie wird das können, darum mache ich das auch so. (Die Rednerin desinfiziert das Rednerpult.)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer, wo auch immer Sie sind! Wir sind jetzt am Ende der Woche drei – weil ich vorhin Woche zwei gehört habe –, mehr oder weniger am Ende der Woche drei des Shutdowns.

Morgen beginnen die Osterferien, und ich hoffe sehr, dass das jetzt für viele Familien eine Zeit ist, in der man dieses Homeschooling zumindest ein bisschen beiseite­schieben und die Zeit miteinander und füreinander auch ein bisschen anders nutzen kann, denn ich fühle mit, ich weiß, was das heißt.

Es wurde heute sehr viel darüber diskutiert, ob es einen Strategiewechsel braucht. – Nein, den braucht es unserer Meinung nach jetzt nicht. Ich glaube, es ist auch zu früh, darüber zu sprechen, weil wir noch nicht sicher kein können, welche Auswirkungen die zunehmende Ausbreitung des Virus auf unser Gesundheitssystem hat.

Was ich von der Bundesregierung aber verlange, ist ein Prioritätenwechsel oder eine Prioritätenverschiebung. Ich habe in den letzten Tagen und Wochen in vielen Reden sehr viel davon gehört, dass Gesundheit vorgeht und dass wir alles machen, um die Folgen danach abzufedern. Ich glaube, dass es an der Zeit ist, zu sagen: Wir müssen drei Ziele gleichermaßen verfolgen und in die Balance bringen: das Gesundheits­system stabilisieren und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass die Wirtschaft und die Gesellschaft nicht kollabieren. Die beiden Letzteren stehen nämlich tatsächlich auf der Kippe. (Beifall bei den NEOS.)

Ich höre immer wieder, dass es diese Zielkonflikte gibt. – Das mag schon sein. Ich bin aber überzeugt davon, dass gute Politik, die ausgewogen agiert, die balanciert, es schafft, eine gesamthafte Betrachtungsweise anzuwenden, eine Betrachtungsweise, die nicht nur darauf schaut, welche Zuwächse an Fallzahlen von Neuinfektionen auf Basis von Testungen zu verzeichnen sind, wie viele Menschen zusätzlich intensiv­medizinisch betreut werden und – bedauerlicherweise – wie viele Todesfälle es gibt, sondern gesamthaft betrachtet: Wie viele Arbeitslose gibt es? Wie viel Verzweiflung gibt es in den Familien? Wie viele Insolvenzen stehen vor der Tür? Wie viele Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter wissen nicht, wie sie im nächsten Monat über die Runden kommen? Wie viele kleine Betriebe und wie viele große systemrelevante Unternehmen in Österreich werden in den nächsten Tagen – hoffentlich nicht Tagen, sondern Wochen, aber dann sicherlich – in die Situation kommen, tatsächlich krachen zu gehen? Das geht mit guter Politik, dass man diese drei Ziele kombiniert und gesamthaft darauf schaut.


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Ich komme zum ersten Ziel: das Gesundheitssystem stabilisieren. Ja, da passiert auch viel Richtiges. Ich möchte ein paar Dinge herausgreifen, die ich heute ganz explizit erwähnen möchte; es ist schon angesprochen worden. Wenn das Tragen von Masken dazu beiträgt, dass wir unser Leben bald wieder aufnehmen können, dann ist das eine gute Maßnahme. Gleichzeitig aber nicht dafür Sorge zu tragen, dass niedergelassene Ärzte in Österreich und auch Pflegepersonal flächendeckend ausreichend mit den entsprechenden höher klassifizierten Schutzmasken ausgerüstet werden, das ist fahrlässig, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das muss oberste Priorität haben. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Kaniak.)

Testen, testen, testen! Das wird auch von uns seit Wochen angesprochen. Endlich wird es diese repräsentativen Testungen geben. Ich halte das für einen Schlüssel, damit wir an Datengrundlagen kommen, damit wir relativ rasch unser Leben wieder aufnehmen können. Tracken wir das Virus und nicht die Bürgerinnen und Bürger! Das ist unser Credo.

Wirtschaft stabilisieren: Dazu möchte ich sagen, manchmal bin ich doch reichlich überrascht von der Naivität oder dem Kleinreden vonseiten mancher Kolleginnen und Kollegen. Wir stehen hier möglicherweise an der Schwelle einer globalen Rezession, deren Auswirkungen wir uns nicht im Geringsten vorstellen können. Wir reden nicht davon, dass wir das mit ein bissl Härtefallfonds und mit ein bissl Notfallfonds in den nächsten Wochen in den Griff bekommen, sondern wir reden davon, dass uns das auf europäischer Ebene, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Finanzrahmen, jedenfalls fünf Jahre beschäftigen wird.

Das wird Dimensionen haben, die wir uns nicht vorstellen können, deshalb ist es so wichtig, die Wirtschaft nicht aus den Augen zu verlieren. Bitte hören Sie auf, das gegeneinander auszuspielen! Diese moralische Keule, nämlich zu sagen: Wir können doch nicht die Wirtschaft priorisieren, weil es sonst Tote gibt!, ist unredlich. Es ist unredlich, diese Dinge gegeneinander auszuspielen! Das muss in einer Balance gesamthaft betrachtet werden, und auch da sind wir in Woche drei.

Das ist jetzt die dritte Sitzung in dieser Woche drei. Am Ende der Woche drei gibt es genügend Betriebe, die immer noch kein Geld gesehen haben, denen Sie gesagt haben, es werde Garantien geben, es werde Haftungen geben, es werde Stundungen geben, die tolle Coronakurzarbeit, die manchmal – verzeihen Sie! – so ein bisschen roboterhaft rübergebracht wird.

Die Unternehmen haben aber haben kein Geld gesehen. Sie können sich die Kurz­arbeit nicht leisten, wenn das erst in einem oder in drei Monaten refundiert wird. Sie können es sich nicht leisten, auf Garantien und Stundungen zu schauen, weil ihnen das Geld fehlt. Ganz viele kleine, aber auch mittelständische und große Betriebe stehen vor der Situation, dass es um Tage geht und nicht um Wochen.

Wir haben mehrfach gesagt, was es für diese Unterstützung der Wirtschaft braucht. Und was ist passiert? – Sie haben tatsächlich ein Bürokratiemonster aufgebaut, wobei, wie auch schon mehrfach angesprochen wurde, Unternehmerinnen und Unternehmer zu Bittstellern degradiert wurden, und nehmen in Kauf, dass die Arbeitslosigkeit, die jetzt schon auf dem Höchststand seit 1946 ist – und wir wissen, dass sie eigentlich höher ist, weil da noch nicht alle eingerechnet sind –, noch weiter in die Höhe schnel­len wird.

Wirtschaftshilfe braucht es, um Elend und Arbeitslosigkeit zu verhindern. Es geht nicht nur darum, den Unternehmerinnen und Unternehmern unter die Arme greifen zu kön­nen, damit die über die Runden kommen, sondern es geht darum, die Unternehmen zu retten, damit es die Unternehmen und die Arbeitsplätze nachher weiterhin gibt und wir tatsächlich auch wieder hochfahren können. Das ist ein wesentlicher Unterschied, und


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wenn Sie von einer Almosenpolitik sprechen wie etwa im Zusammenhang mit diesem Härtefallfonds, habe ich bisweilen das Gefühl, dass Sie das noch nicht verstanden haben. (Beifall bei den NEOS.)

Wir haben auch schon länger gesagt, dass es neben diesen Garantien und Haftungen selbstverständlich auch Verlustausgleiche braucht, also nicht rückzahlbare Zuschüsse. Ich habe vernommen, dass das jetzt laut diesen Richtlinien im Notfallfonds drinnen sein soll – es gibt ja wahnsinnig viel, was jetzt von Regierungsseite ohne Einbindung des Parlaments beschlossen werden kann.

Ich sage aber: Abstand halten!, das ist ein gutes Thema. Ich verstehe es absolut nicht und halte es für wirklich verwerflich, dass Sie diese Situation nutzen, um diese drin­gend notwendigen Maßnahmen jetzt parteipolitisch und machtpolitisch sozusagen auszunutzen, und hier Konstruktionen machen, die letztlich Ihrer Partei, vor allem der ÖVP, unter Mittun der Grünen, nutzen. Sie treiben hier Menschen in die Abhängigkeit Ihres eigenen parteipolitischen Machtapparats, den Sie konstruiert haben. – Da kann ich nur eines sagen: Schämen Sie sich! Abstand halten, auch davon! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Der dritte Punkt heißt: Gesellschaft stabilisieren – die offene und freie Gesellschaft. In welcher Gesellschaft wollen wir leben? Wie soll sie in sechs, acht Monaten oder zehn Monaten ausschauen?

Ich komme einmal zum Thema Bildung: Wir wissen jetzt schon, und auch das sind alarmierende Zahlen, dass 20 Prozent der Kinder von den Lehrerinnen und Lehrern über Homelearning gar nicht erreicht werden, weil es keine Geräte gibt oder weil Eltern sich nicht kümmern. – Das sind dramatische Zahlen. Wo ist Ihr Vorschlag dazu, Herr Bundesminister Faßmann? Sie sind in der Verantwortung, für ein entsprechendes För­derangebot zu sorgen. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch, von Sonderbudgets über Fördercoachings bis hin zu stufenweiser Öffnung et cetera; wir sind ja gesprächs­bereit. Wir dürfen gerade in so einer Situation kein Kind zurücklassen, das ist unser Credo. (Beifall bei den NEOS.)

Es geht darum, dass diese physische Distanzierung nicht zu einer sozialen oder psychischen Distanzierung wird. Social Distancing wird nämlich immer wieder ein bisschen falsch als soziale Distanzierung übersetzt. Das soll es ja genau nicht sein, und auch das hat für uns NEOS oberste Priorität.

Jetzt komme ich zu der freien und offenen Gesellschaft, weil sie für uns so wichtig ist. Gerade in Krisenzeiten ist es sehr verlockend, Grund- und Freiheitsrechte und Daten­schutz auszuhebeln und die Privatsphäre aufzugeben. Grund- und Freiheitsrechte sind kein Schönwetterprogramm, sondern höchste Güter. Gerade in Krisenzeiten dürfen Sie nicht – quasi mit einem Freibrief – über Bord geworfen werden.

Was Sie heute hier in diesem Gesetzespaket an giftigen Pillen verstecken, das ist doch wirklich allerhand. Da geht es um sensible Gesundheitsdaten, da geht es um die Weitergabe dieser sensiblen Gesundheitsdaten, und wir wissen auch, was da noch alles herumschwirrt: von Big Data bis hin zum verpflichtenden Tracking über die Handys; das muss ich Ihnen nicht sagen.

Ich finde es ein bisschen lustig, wenn die FPÖ, nachdem man in der letzten Regierung durchaus gesehen hat, dass das mit der Überwachung doch nicht so ganz ernst ge­nommen wird, jetzt darauf pocht – soll mir aber recht sein. Freiheit und Gesundheit, das ist völlig richtig. Ich habe mir aber die Frage gestellt: Was wäre eigentlich, wenn die FPÖ noch in der Regierung wäre und diese Maßnahmen heute vorgeschlagen worden wären? – Da wäre ein Bahöl, da wären die Leute auf der Straße! Die Grünen sind in der Regierung, und jetzt gibt es ein Greenwashing dieser Überwachungs­maß-


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nahmen. Das werden wir nicht zulassen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den NEOS.)

Dass die Demokratie gefährdet sein kann, sehen wir an unserem Nachbarland Ungarn, wo sich das Parlament über Nacht mehr oder weniger selber entmachtet hat, sodass dort in dieser Krise nur noch per Dekret regiert werden kann. Ich finde es beschämend, dass das offizielle Österreich da keine Worte gefunden hat. Mich haben da übrigens auch Schreiben erreicht, was sozusagen als erste Notfall- -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich Sie bitten, zum Schluss zu kommen, die Redezeit ist um.


Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (fortsetzend): ... Viktor Orbán er­griffen wurde. Ich kann Ihnen sagen: Das hat eher etwas mit Korruption als mit Krisen­bekämpfung zu tun.

Ich bringe noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Einschränkung der Demokratie in Ungarn“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, der Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten sowie die Bundesministerin für Europä­ische Union und Verfassung, wird aufgefordert, in allen Gremien der Europäischen Union das Aussetzen des Parlamentarismus in Ungarn auf das Schärfste zu verurteilen und sich für eine rasche Fortsetzung und einen zeitnahen Abschluss des Art-7-Verfahrens gegen Ungarn einzusetzen.

Weiters möge die Bundesregierung sich in allen Gremien der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die Verletzung der Grundwerte der Europäischen Union, wie etwa die zeitlich unbegrenzte Aussetzung des Parlamentarismus, strengen Sanktionen unterliegt.“

*****

Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

13.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einschränkung der Demokratie in Ungarn

eingebracht im Zuge der Debatte in der 22. Sitzung des Nationalrats über TOP 1

Mit dem im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise am 30.3.2020 im ungarischen Parlament beschlossenen "Notstandgesetz" verabschiedet sich Ungarn von der Demo­kratie. Das Gesetz ermöglicht es Orbán ohne zeitliche Begrenzung per Verordnung ohne Befassung des Parlaments zu regieren. Orbán kann also solange ohne Parla­ment regieren, solange er dies will. Darüber hinaus untersagt das Gesetz Wahlen und


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beinhaltet mehrjährige Haftstrafen für die Verbreitung von "unwahren" und "verzerrten" Fakten - und beschneidet somit die in Ungarn ohnehin schon sehr verdünnte Mei­nungs­äußerungsfreiheit weiter. 

Diese legislativen Maßnahmen wurden von einer breiten Front medial heftig und ent­schlossen kritisiert. Exemplarisch dazu etwa Vizekanzler Werner Kogler, der die Aus­schaltung des ungarischen Parlaments "auf das Schärfste" kritisierte, Othmar Karas, der den ungarischen Beschluss als „schockierend und völlig inakzeptabel“ bezeichnete oder Claudia Gamon, die darauf hinwies, dass die ungarische Regierung "die Corona-Krise auf besonders widerwärtige und gefährliche Weise" ausnütze und die Demokratie in Ungarn de facto abschaffe.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, der Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten sowie die Bundesministerin für Euro­päische Union und Verfassung, wird aufgefordert, in allen Gremien der Europäischen Union das Aussetzen des Parlamentarismus in Ungarn auf das Schärfste zu verurteilen und sich für eine rasche Fortsetzung und einen zeitnahen Abschluss des Art-7-Verfahrens gegen Ungarn einzusetzen.

Weiters möge die Bundesregierung sich in allen Gremien der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die Verletzung der Grundwerte der Europäischen Union, wie etwa die zeitlich unbegrenzte Aussetzung des Parlamentarismus, strengen Sanktionen unterliegt."

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steinacker. – Bitte.


13.30.40

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Liebe Mitbürgerinnen und Mit­bürger! Und vor allem: Liebe Cathi! – Sie fragen sich jetzt vielleicht: Warum grüßt sie die liebe Cathi? – Cathi ist meine nicht ganz 30-jährige Tochter, sie arbeitet als Ärztin an vorderster Front in einem Covid-Schwerpunktkrankenhaus in der intensiv­medi­zinischen Abteilung, wahrlich keine leichte Aufgabe für so einen jungen Men­schen. Was solche jungen Ärztinnen und Ärzte jetzt zu verkraften haben, das hätten sie sich noch vor zwei Monaten niemals vorstellen können.

Vielen Dank an alle Ärztinnen und Ärzte und das gesamte medizinische Personal, das seine Gesundheit für uns alle riskiert und alles Menschenmögliche tut, um Menschen­leben zu retten! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.) – Danke.

Wir können unseren Teil dazu beitragen, die Arbeit der Ärzte zu erleichtern, indem wir mitmachen und so die Ausbreitung dieses Virus so gut wie möglich verhindern und dadurch auch, hoffentlich, selbst nicht krank werden. – Ich danke Ihnen! Ich danke allen Österreicherinnen und Österreichern! Wir müssen Maßnahmen in Kauf nehmen


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und uns daran halten. Wir müssen Schutzmasken tragen. Wir können die Liebsten nicht persönlich treffen, und es ist notwendig, zu Hause zu bleiben, und das natürlich auch in der kommenden Osterzeit, zu der wir gewohnt sind, alle unseren großen und kleinen Familienfeste zu feiern. – Danke! Danke, dass Sie sich daran halten!

Und ja, leider können wir Ihnen kein Rundum-Sorglospaket anbieten, aber wir können Ihnen dabei helfen, gewisse wirtschaftliche und finanzielle Sorgen und Nöte abzu­federn und aus dieser Gesundheitskrise so rasch wie möglich herauszukommen. Es gilt, beide Bereiche zu schützen, den Bereich der Gesundheit und den Bereich der Wirtschaft. Deswegen bringen wir heute mehr als 90 Gesetze auf den Weg. Ich weiß, es ist immer eine Abwägung der Einschränkungen – wie geht man mit Grundrechten um, die einander widersprechen, oder wie geht man mit Eingriffen in bestehende Verträge um? –, aber wir haben uns mit Augenmaß und Sorgfalt für die Maßnahmen entschieden, die wir heute beschließen werden.

Wenn Sie die Miete in den nächsten drei Monaten nicht zahlen können, können Sie des­halb vom Vermieter nicht gekündigt werden und Sie verlieren Ihre Wohnung nicht; wenn Sie Ihren Kredit in den nächsten drei Monaten nicht zahlen können, dann wird Ihnen deshalb nicht Ihr Haus gepfändet; wenn Sie den Schulausflug für Ihre Kinder, der jetzt nicht stattfinden kann, schon bezahlt haben, dann sind diese Aufwendungen nicht verloren, sondern Sie bekommen sie zurück.

Auch für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer haben wir wichtige Punkte dabei. Wir erhöhen das Budget für die Kurzarbeit auf 1 Milliarde Euro, damit mehr Unter­nehmerinnen und Unternehmer, aber auch Arbeitnehmer von der Kurzarbeit profitieren. Wir verdoppeln die Mittel des Härtefallfonds auf 2 Milliarden Euro, damit auch Selbst­ständige und kleine Unternehmer ihre laufenden Rechnungen zahlen können. Und wir passen das Gesellschaftsrecht an, das heißt, Sie haben mehr Zeit für die Jahres­abschlüsse, für die Abhaltung der Hauptversammlungen. Aufsichtsratssitzungen kön­nen später nachgeholt werden oder per Videokonferenz stattfinden. Das alles sind wichtige Maßnahmen.

Ja, die Zeit ist von Ungewissheit geprägt, und wir alle wissen tagtäglich nicht, was genau morgen los sein wird und welche neuen Herausforderungen auf uns zukommen werden. Aber danke, dass Sie dabei sind, sie zu tragen. Wir können Ihnen von Ihren Sorgen ein bisschen etwas nehmen. Für unsere Gesundheit und die Wirtschaft müs­sen wir Sorge tragen. Das ist kein Entweder-oder, sondern das sind miteinander ver­knüpfte Maßnahmen, die dazu führen sollen, dass wir möglichst schnell und besser als alle anderen – das sage ich auch – wieder aus dieser Krise herauskommen.

Zum Schluss meine Bitte: Halten Sie gemeinsam mit uns durch! Bleiben Sie gesund, und wenn Sie krank sind, werden Sie gesund! – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.35


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Leichtfried, ah Anschober. (Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Prinz: Das ist schon lang vorbei!) – Herr Bundesminister, Sie sind am Wort.


13.35.17

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Generalsekretär der Ver­einten Nationen Guterres hat vor zwei Tagen formuliert: Was wir derzeit mit der Coronakrise erleben - - (Rufe bei NEOS und FPÖ: Zwei Regierungsmitglieder! Zwei Regierungsmitglieder! Das ist falsch! – Abg. Wöginger: Das geht nicht! Das ist in der zweiten Debatte!) – Okay. Das müsst ihr klären. (Abg. Wöginger: Gehen tut es schon,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 36

aber vereinbart ist gewesen: Kanzler und Vizekanzler!) – Kein Problem, ich kann mich auch später melden. Das ist kein Problem.

13.35


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ein Missverständnis.

Jetzt gelangt Herr Abgeordneter Klubobmann Leichtfried zu Wort. – Bitte.


13.36.12

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Damen und Herren der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, in Zeiten wie diesen gibt es drei Themenbereiche, die die Menschen Tag und Nacht beschäftigen. Das ist ihre Gesundheit, das ist ihre wirtschaftliche Situation, und das ist die Angst um ihre persönliche Freiheit.

Wir werden heute noch ausführlich Gelegenheit haben, über Gesundheit und wirt­schaftliche Situation zu diskutieren. Aber ich frage Sie jetzt nur kurz: Was spricht dagegen, den Menschen das Arbeitslosengeld zu geben, das sie jetzt in dieser spe­ziellen Situation brauchen? Was spricht dagegen, das Arbeitslosengeld jetzt zu erhö­hen und die Bezugsdauer zu verlängern? (Beifall bei der SPÖ.) Das hat mir hier noch niemand, weder der Bundeskanzler noch der Vizekanzler, bei seinen Ansprachen erklären können. Erklären Sie uns das (Abg. Belakowitsch: ... eh schon weg!), dann gewinnen Sie uns vielleicht für einen Schulterschluss – oder auch nicht, geschätzte Damen und Herren.

Ich möchte aber jetzt in der kurzen Redezeit, die ich noch habe, einen Bereich an­sprechen, der hier etwas zu kurz kommt, wenn Sie mir diese Formulierung erlauben: Die Angst der Menschen um ihre persönliche Freiheit ist nicht unbegründet. Es gibt derzeit Maßnahmen, die es in Österreich noch nie zuvor gegeben hat, und die Menschen haben auch Angst. Es gibt einen Garanten, dass diese Maßnahmen nicht überschießend sind und dass sie gerechtfertigt sind, das ist die parlamentarische Demokratie in unserem Land. Ich bin mir ziemlich sicher, dass jede und jeder von Ihnen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, das ähnlich sieht, ich bin mir aber nicht mehr sicher, was die Mitglieder der Bundesregierung betrifft.

Wie ist es zu erklären, dass der Herr Bundeskanzler hier zu uns spricht und sagt: Morgen in der Pressekonferenz werde ich sagen, wie es weitergeht, nicht hier!? Wie ist es zu erklären, dass der Vizekanzler spricht und kein Wort darüber verliert, dass die Läden vielleicht wieder aufsperren, und jetzt lesen wir in der APA plötzlich, dass er ein Interview dazu gegeben hat?! – Das ist nicht die parlamentarische Demokratie, wie ich sie mir von der Regierung erwarte, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Schellhorn.)

Das bringt mich zu einem anderen Thema: Was soll dieses laute Schweigen zu Ungarn? Was soll dieses Schweigen zu Ungarn, geschätzte Damen und Herren? 14 Staaten haben bereits erklärt, dass diese Ausschaltung des Parlaments so nicht hinzunehmen ist. Die Europäische Volkspartei hat es erklärt, ja sogar die ÖVP-Europaabgeordneten haben es gesagt, und hier in Österreich ist weder der Bundeskanzler noch der Vizekanzler in der Lage, auch nur ein Wort über Ungarn zu verlieren. Das ist ein richtiger Skandal, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Scherak.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Redezeit ist schon überschritten. – Bitte.


Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (fortsetzend): Und um der Bundesregierung zu helfen (Zwischenruf des Abg. Krainer) und sie, wie gesagt, zu unterstützen, stellen wir folgenden Antrag:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 37

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „rasche Wiederherstellung der vollen Rechte des ungarischen Parlaments“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, werden aufgefordert:

- unverzüglich und ohne Einschränkungen die de facto Ausschaltung des Parlaments in Ungarn zu verurteilen und sich auf allen Ebenen für eine rasche Wiederherstellung der vollen Rechte des ungarischen Parlaments einzusetzen;

- mit Nachdruck die dadurch gegebene Verletzung europäischer Werte und der grundlegenden Prinzipien einer liberalen Demokratie zu verurteilen;

- sich auf europäischer Ebene für eine gemeinsame Verurteilung des Vorgehens der ungarischen Regierung [...] einzusetzen;

- auf eine rasche Fortsetzung des Rechtstaatlichkeitsverfahrens [...]“ zu drängen.

*****

Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier irgendjemand gegen diesen Antrag stimmen kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Scherak.)

13.39

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner, Mag. Jörg Leichtfried, Genossinnen und Genossen

betreffend rasche Wiederherstellung der vollen Rechte des ungarischen Parlaments

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu bekämpfen, nutzen Regierungen weltweit weitreichende Vollmachten, die ihnen Epidemie- oder Notstandsgesetze gewähren. Dabei stellen sich immer wieder heikle Fragen zu Grundrechten und demokratischer Kontrolle, weshalb die jeweiligen drastischen Maßnahmen in der Regel zeitlich be­grenzt sind und auch der parlamentarischen Kontrolle unterstehen.

Am 1. April haben 13 EU-Staaten in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten, dass es legitim sei, dass die Mitgliedsstaaten außerordentliche Maßnahmen ergreifen um ihre BürgerInnen zu schützen. Gleichzeitig haben sie ihre große Sorge geäußert über die möglichen Verletzungen des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Grundrechte, die von der Annahme solcher Notmaßnahmen herrühren könnten.

Die österreichische Bundesregierung hat sich dieser Erklärung nicht angeschlossen.

Ministerpräsident Viktor Orbán verordnete Ungarn einen eigenen Weg und brachte am 20.03.2020 einen Gesetzesentwurf ein, der es ihm erlaubt per Dekret auf unbestimmte Zeit ohne Mitwirkung des Parlaments zu regieren. Auch für die Staatsanwaltschaft waren weitreichende neue Kompetenzen vorgesehen, inklusive der Möglichkeit lang­jährige Haftstrafen für Personen, die Falschinformationen verbreiten zu verhängen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 38

Die Opposition stimmte dem Gesetzesentwurf nicht zu, da sie insbesondere auf eine Befristung dieser umfassenden Vollmachten drängte. Das Gesetz konnte daher nicht im Eilverfahren beschlossen werden.

Am 30.03.2020 wurden die Maßnahmen mit der Mehrheit der FIDESZ-Abgeordneten doch beschlossen. Viktor Orbán ist es nun erlaubt zeitlich unbegrenzt per Dekret und ohne Parlament zu regieren.

Ministerpräsident Orbán verordnete der ungarischen Demokratie damit auf unbe­stimmte Zeit Quarantäne. Die Corona-Krise zu missbrauchen, um das Parlament hand­lungsunfähig zu machen, ist völlig inakzeptabel und darf nicht ohne Folgen bleiben.

Gegen Ungarn läuft bereits ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren der Europäischen Union, das in letzter Konsequenz zum Entzug von Stimmrechten führen kann. Eine rasche Fortsetzung dieses Verfahrens mit der logischen Konsequenz eines Stimmrechts­entzugs muss die Folge der aktuellen Entwicklung in unserem Nachbarland sein.

Nationalrats- und EU-Abgeordnete von SPÖ, Grünen und NEOS sowie der ÖVP-EU-Abgeordnete Othmar Karas verlangten in einer gemeinsamen Erklärung ein „ent­schie­denes Einschreiten“ der EU-Kommission. Die Europäische Kommission müsse „um­gehend Stellung beziehen und mit dem Europäischen Gerichtshof entschieden ein­schreiten“, forderten sie.

Neben dem österreichischen EU-Kommissar Hahn und Vizekanzler Kogler hat sich auch Justizministerin Alma Zadić kritisch zu den Vorkommnissen in Ungarn geäußert: „Diese Entwicklungen bereiten mir große Sorge. Die Grundpfeiler der Demokratie müssen auch in Krisenzeiten halten" (Kurier, 30.03.2020).

Der Ankündigung der EU-Kommissionspräsidentin zur Absicherung der europäischen Grundprinzipien und Werte nach dem Parlamentsbeschluss in Ungarn, müssen nun rasch konkrete Taten folgen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, werden aufgefordert:

- unverzüglich und ohne Einschränkungen die de facto Ausschaltung des Parlaments in Ungarn zu verurteilen und sich auf allen Ebenen für eine rasche Wiederherstellung der vollen Rechte des ungarischen Parlaments einzusetzen;

- mit Nachdruck die dadurch gegebene Verletzung europäischer Werte und der grund­legenden Prinzipien einer liberalen Demokratie zu verurteilen;

- sich auf europäischer Ebene für eine gemeinsame Verurteilung des Vorgehens der ungarischen Regierung durch alle anderen EU-Staaten einzusetzen;

- auf eine rasche Fortsetzung des Rechtstaatlichkeitsverfahrens nach Artikel-7 des Vertrags über die Europäische Union gegen Ungarn hinzuwirken“.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kaniak. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 39

13.40.18

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Regie­rungsmitglieder! Sehr geehrtes Hohes Haus! Als wir am 15. März hier zusammen­ge­kommen sind, hat uns die Bundesregierung, gestützt auf Expertenmeinungen, ein sehr düsteres Bild der bevorstehenden Coronainfektionswelle gezeichnet. In gemeinsamem Beschluss haben wir einschneidende Maßnahmen mitgetragen, die für die Österreicher und Österreicherinnen sicherlich nicht leicht zu verstehen waren, die aber aus unserer damaligen Sicht absolut notwendig waren.

Inzwischen hat sich die Situation schön langsam geändert. Erstens wissen wir nun deutlich mehr über den Infektionsverlauf, auch in Österreich, und über die Krankheit an sich, und zweitens hat sich gezeigt, dass die Maßnahmen durchaus ihre Wirkung erzielt haben. Man könnte es auch mit anderen Worten formulieren: Die von der Re­gierung vorgeschlagene Medizin und von uns mitgetragene Therapie haben Wirkung gezeigt.

Leider Gottes hat sich auch viel schneller als ursprünglich gedacht gezeigt, dass dies mit massiven Nebenwirkungen einhergeht. Damit meine ich nicht nur die wirtschaftliche Krise, die diese Maßnahmen ausgelöst haben, sondern auch die Gefährdung unserer sozialen Sicherheit und unseres sozialen Friedens.

Was sollen wir nun in dieser Situation tun? – Wir sollten wie jeder vernünftige Arzt agieren, der in einer solchen Situation die verordnete Therapie überprüft und hinter­fragt, ob und wie lange diese Therapie in der bisherigen Form noch fortgesetzt werden kann und soll.

Was benötigen wir für diese Beurteilung? – Wir benötigen Daten, und deshalb bin ich sehr froh, dass die Bundesregierung nun endlich dazu übergegangen ist, wirklich breit gefächert Daten zu sammeln, breit gefächert Screenings und Testungen durchzu­führen, und sich auch bereit erklärt hat – wie heute Vormittag der Herr Bundes­minister –, diese Daten frühzeitig mit der Opposition und den anderen Experten zu teilen, denn die Daten sind die Grundlage für die Evaluierung der bestehenden Therapie.

Es ist aber noch etwas Zweites wichtig: Nicht nur die Daten sind wichtig, sondern wenn sich dann die Experten mit diesen Daten beschäftigen, dann möge man bitte auch die Expertenmeinungen und die Stimmen der Opposition hören und berücksichtigen. Das ist gestern im Rahmen des Expertenhearings und auch des anschließenden Ausschus­ses wieder nicht der Fall gewesen.

Wenn grundlegende Fehler passieren wie zum Beispiel gestern mit dem Vorschlag im 3. COVID-19-Paket, dass das Medizinproduktegesetz für die schnell in Verkehr ge­brachten Mund- und Nasenschutzvorrichtungen außer Kraft gesetzt wird und eine Zweiklassengesellschaft geschaffen wird, bestehend aus den einen, so wie Ihnen, den Abgeordneten hier, die qualitativ hochwertigen Mund- und Nasenschutz haben, der zertifiziert und sicher ist, und auf der anderen Seite der einfachen Bevölkerung, die beim Lebensmittelmarkt nicht zertifizierte, nicht geprüfte, unsichere Schutzmasken bekommen soll, dann verstehe ich das nicht. Das gehört aus dem Gesetzespaket hinausgestrichen, denn sonst können wir dem Gesamten einfach nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb möchte ich abschließend einen Appell an die Regierungsparteien und vor allem auch in Richtung des Bundeskanzlers richten, der ja für die Koordination der Regierungsmaßnahmen die Verantwortung trägt: Hören Sie mehr auf die Stimmen der Experten, auch auf die Stimmen derjenigen, die vielleicht der Regierung nicht nahe­stehen! Nehmen Sie die Vorschläge der Opposition ernst! Arbeiten Sie diese Vor-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 40

schläge ein! Drängen Sie uns nicht, in einem Sammelgesetz Sachen mitzutragen, die wir nicht mittragen können, weshalb wir vielleicht die Zustimmung verweigern müssten, sondern ermöglichen Sie uns, der Opposition, durch die Aufteilung der Gesetze in Ein­zelgesetze, dass wir die sinnvollen Sachen unterstützen und die kontrovers disku­tierten Sachen außen vor lassen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reimon. – Bitte.


13.43.56

Abgeordneter Michel Reimon, MBA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Werte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Bürger und Bürgerinnen, EinwohnerInnen des Landes, insbesondere ungarische BewohnerInnen und Gäste in diesem Land! Wir müssen uns – das wurde mehrfach gesagt – deutlich mit der Situ­ation in Ungarn auseinandersetzen.

Kollege Leichtfried hat es vorhin angesprochen: Es gab vor zwei Tagen eine Erklärung, in der sich 13 europäische Regierungen geäußert haben. Die österreichische war nicht dabei. Ich bin dafür auch ein bisschen verantwortlich, weil ich, als diese Erklärung vor­gelegt wurde – da wird Ungarn nicht einmal erwähnt; das ist eine Wischiwaschi­erklä­rung, dass man ein bisschen auf Rechte achten muss –, gesagt habe: Da brauchst ned dabei sein, wenn Ungarn ned drinsteht! So schaut es nämlich aus.

Ich habe das fast falsch gefunden, ich habe mir fast gedacht: Na, vielleicht hätten wir das doch mittragen müssen!, bis heute etwas Besonderes passiert ist: Ungarn, die Regierung Orbán, hat sich dieser Erklärung angeschlossen. Die Erklärung ist so ein Wischiwaschi, dass sogar Orbán selber erklären kann, man muss die Demokratie schützen.

Das kann es nicht sein. Wir brauchen etwas Schärferes, wir brauchen etwas Kon­kreteres. Wir müssen Ungarn beim Namen nennen (Beifall bei den Grünen), und aus diesem Grund werden wir einen solchen Antrag einbringen und werden das tatsächlich beim Namen nennen.

Ich begrüße ausdrücklich die Anträge der NEOS und der SPÖ, die an dieser Aus­einan­dersetzung vollkommen richtig Dinge kritisieren. Wir haben versucht, das zusam­men­zufassen und noch etwas einzubringen. Mir fehlt nämlich eine Sache, und die halte ich für irrsinnig wichtig: Wir als österreichischer Nationalrat, als österreichisches Parla­ment, sollten uns mit jenen Parlamentariern in Ungarn solidarisch erklären, sie unter­stützen und ihnen unsere Unterstützung aussprechen, die sich gegen diese Selbst­ausschaltung durch eine Mehrheit des Parlaments wehren und die versuchen, die alten Rechte des Parlaments in Zukunft wiederherzustellen. Die haben es verdient, dass wir als Parlament erklären, dass wir an ihrer Seite stehen – und das werden wir in unserem Antrag machen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich lade Sie ein, da mitzugehen und das zu unterstützen. Ich halte das für dringend notwendig. In diesem Sinne möchte ich den Entschließungsantrag einbringen, es ist ein Antrag von mir und von Kollegen Lopatka.

Wenn Sie mir eines noch erlauben – das ist wichtig –, 30 Sekunden: Die öster­reichi­sche Bundesregierung hält den Gesprächskontakt zur ungarischen Regierung aufrecht, und das ist wichtig. Ich weiß, es gibt immer diese Grundsatzdiskussion: Wie lange soll man mit Erdoğan noch reden? Wie lange soll man mit den Saudis noch reden? – Wir müssen mit einer europäischen Regierung reden. Europaministerin Edtstadler ist da jeden Tag dran. Der Druck kann auch nur durch Reden entstehen. Insofern ist das vollkommen richtig.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 41

Der Entschließungsantrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Michel Reimon, MBA, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „aktuelle Situation in Ungarn“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

- sich weiterhin im direkten Gespräch mit ungarischen Regierungsvertretern für eine sofortige Rücknahme aller Notstandsgesetze und Sonderrechte nach Bewältigung der Corona-Krise einzusetzen“ (Abg. Scherak: Nicht nach der Krise, jetzt! – Abg. Meinl-Reisinger: Jetzt, nicht nach der Krise!),

„- sich auf europäischer Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Notmaßnahmen, die von EU-Mitgliedstaaten einschließlich von Seiten der ungarischen Regierung ge­troffen worden sind, im Hinblick auf die Wahrung der Europäischen Grundwerte von Seiten der Europäischen Kommission genau beobachtet werden.

- darauf hinzuwirken, dass diese Sonderrechte nach Beendigung der jetzigen Krise umgehend wieder zurückgesetzt werden.“ (Abg. Meinl-Reisinger: Wieso „nach“?) – Frau Meinl-Reisinger, es wäre respektvoll, wenn Sie zuhören würden, wie die unga­rische Regierung kritisiert wird; gleich hineinzureden, bevor Sie es sich angehört haben, ist schwierig –

„- sich dafür einzusetzen, dass die in den EU Mitgliedstaaten beschlossenen Sonder-Maßnahmen in Zusammenhang mit COVID-19 nicht zu einer Aushöhlung europäischer Werte führen.“ – Und schließlich, dabei geht es um die Kontrolle des Geldes: –

„- sich weiterhin dafür einzusetzen, dass im nächsten MFR ein Rechts­staatlich­keits­mechanismus eingeführt wird, um die Vergabe von EU-Mitteln stärker mit den euro­päischen Grundprinzipien zu verknüpfen.“

*****

Das ist der Antrag. Beim Geld wird es Orbán wohl am meisten spüren. Ich bitte Sie, das zu unterstützen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Reinhold Lopatka, Michel Reimon, Kolleginnen und Kollegen

betreffend aktuelle Situation in Ungarn

eingebracht in Zuge der Debatte zu TOP 1 Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema "Aktuelle Entwicklungen zum CoronaVirus SARSCoV-2/COVID-19"

Weltweit ergreifen Staaten Maßnahmen um ihre Bevölkerung vor COVID-19 zu schüt­zen, auch in Österreich ist die Bundesregierung bereits seit Wochen damit beschäftigt, die Verbreitung des Virus zu verhindern, gleichzeitig das Gesundheitssystem best­möglich auf die kommenden Wochen vorzubereiten und auch Sofortmaßnahmen, die


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viele Bereiche der in Österreich lebenden Menschen betrifft, vorzunehmen. Dabei wird selbstverständlich darauf geachtet, dass alle diese Maßnahmen den Grundrechten nicht widersprechen und im Einklang mit den auf Demokratie und Freiheit basierenden Europäischen Grundwerten stehen.

Auch in Ungarn gibt es aufgrund der Situation rund um COVID-19 Entwicklungen, die den ungarischen Premierminister Victor Orbàn dazu veranlasst haben, ein Notstands­gesetz auf den Weg zu bringen, das dem Premierminister umfangreich Ermäch­ti­gungen während dieser Krisenzeit und darüber hinaus erteilt. Die Durchführung und Beendigung dieser Maßnahmen - unter Einhaltung geltender europäischer demokra­tischer Werte und Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit - wird genau zu beobachten sein.

Ein entschiedenes Vorgehen gegen Desinformation ist essentiell, diesbezügliche Maß­nahmen müssen jedoch verhältnismäßig und im Einklang mit europäischen Grundprin­zipien wie der Pressefreiheit sein.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kommentierte die Entwicklungen in Ungarn so, dass es von größter Wichtigkeit sei, dass „die Notmaßnahmen nicht auf Kosten unserer grundlegenden Prinzipien und Werte gehen, wie sie in den Verträgen festgelegt sind“. Auch die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission Věra Jourová hat das Gesetz bereits prüfen lassen, die Anwendung wird sehr genau von Seiten der Europäischen Kommission verfolgt.

Eine grundlegende Prüfung dieser Maßnahmen unter allen Blickwinkeln der Einhaltung der Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit wurde, wie es von Seiten der Europäischen Kommission zugesagt wurde, von den unterfertigten Abgeordneten begrüßt.

Als Abgeordnete des österreichischen Nationalrats unterstützen wir die Bemühungen aller ungarischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die für eine Stärkung ihres Parlaments und die Wiederherstellung seiner ursprünglichen Kompetenzen umgehend nach Beendigung der Krise eintreten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

- sich weiterhin im direkten Gespräch mit ungarischen Regierungsvertretern für eine sofortige Rücknahme aller Notstandsgesetze und Sonderrechte nach Bewältigung der Corona-Krise einzusetzen

- sich auf europäischer Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Notmaßnahmen, die von EU-Mitgliedstaaten einschließlich von Seiten der ungarischen Regierung ge­troffen worden sind, im Hinblick auf die Wahrung der Europäischen Grundwerte von Seiten der Europäischen Kommission genau beobachtet werden.

- darauf hinzuwirken, dass diese Sonderrechte nach Beendigung der jetzigen Krise umgehend wieder zurückgesetzt werden.

- sich dafür einzusetzen, dass die in den EU Mitgliedstaaten beschlossenen Sonder-Maßnahmen in Zusammenhang mit COVID-19 nicht zu einer Aushöhlung europäischer Werte führen.


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- sich weiterhin dafür einzusetzen, dass im nächsten MFR ein Rechtsstaatlich­keits­mechanismus eingeführt wird, um die Vergabe von EU-Mitteln stärker mit den euro­päischen Grundprinzipien zu verknüpfen.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bitte, zu reinigen – auch die Glasscheibe. – Danke.

Gemäß dem in der Präsidialkonferenz einvernehmlich festgelegten Abstimmungs­pro­zedere werden wir die Abstimmung am Ende der Sitzung durchführen.

13.48.422. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 402/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Garantiege­setz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, das Zivil­dienstgesetz 1986, das KMU-Förderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebüh­ren­gesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Schulorga­nisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Be­rufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlasten­ausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwaltungsorganisations­gesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanzstrafzusam­men­arbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Kranken­pflege­gesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinpro­dukte­gesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensions­gesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnah­mengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bun­desgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Son­der­vorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schul­veranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz) (115 d.B.)


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3. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 403/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Ver­fahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundesgesetzblattgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, das Par­teiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ORF-Gesetz, das Volksbegehren­ge­setz 2018, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufent­halts­gesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landes­lehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienst­rechts­gesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Bundes-Gleichbehand­lungs­gesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Führerscheingesetz, die Straßenver­kehrsordnung 1960, das Schifffahrtsgesetz, das Seilbahngesetz 2003, das Abfall­wirtschaftsgesetz 2002, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Ökostrom­ge­setz 2012, das KWK-Gesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, die Insolvenzordnung, die Notariatsordnung, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden sowie ein 2. Bundes­gesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 2. COVID-19-JuBG), ein Bundesverfassungsgesetz betref­fend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in Angelegenheiten des öffentlichen Auf­tragswesens (COVID-19 Begleitgesetz Vergabe) und ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beschlossen werden (4. COVID-19-Gesetz) (116 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 404/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetzliche Budgetprovisorium 2020 und das Bun­desfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 geändert werden (5. COVID-19-Gesetz) (117 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Punkten 2 bis 4 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte. (Abg. Wöginger: Wieso reden jetzt nicht die Minister?)


13.49.31

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Kollege Wöginger hätte lieber den Herrn Bun­desminister gehabt. Du gestattest aber, dass ich vielleicht beginne – oder, bitte, machen wir es so, dass der Herr Bundesminister startet! – Bitte.

13.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Bundesminister sind noch nicht eingemeldet.


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Wir nehmen also zuerst, wenn es recht ist, die beiden Bundesminister dran. – Okay? (Abg. Kucher begibt sich zurück zu seinem Sitzplatz.)

Dann würde ich den Bundesminister für Gesundheit bitten, mit seiner Rede zu starten. – Bitte, Herr Bundesminister.


13.50.22

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden zu einer guten Abfolge kommen und werden das gut hinkriegen.

Ich wollte beim Tagesordnungspunkt davor kurz auf die Gesamtsituation eingehen, weil ich es wichtig finde, das, was an gesetzlichen Vorschlägen hier zur Abstimmung steht, auch ein bisschen in den Gesamtkontext einzufügen.

Wie stehen wir derzeit da, was ist die Gesamtsituation? – Seit der Beschlussfassung von Paket 1 und 2 ist ja vieles in Bewegung gekommen, und die Dynamik ist leider nicht erfreulich. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat vorgestern gemeint, das sei mittlerweile die schwerste Krise weltweit seit dem Zweiten Weltkrieg. Das ist von der Dimension her, glaube ich, ein sehr, sehr klares Wort, und die Zahlen sind auch sehr klar und eindeutig: Wir sind mittlerweile bei über einer Million Erkrankter weltweit, wir haben mittlerweile über 50 000 Todesfälle weltweit. Die Fakten geben ihm also absolut recht.

Europa ist derzeit im Epizentrum dieser Entwicklung, wiewohl auch die Entwicklungen in den USA dramatisch sind, ebenso im Iran zum Beispiel, in Indien, aber auch in Afrika. Ich mache mir sehr, sehr große Sorgen, wie die weitere Entwicklung in all jenen Ländern sein wird, die ein nicht so stabiles Gesundheitssystem haben wie wir.

In Europa sind vor allem Italien, Frankreich und Spanien jene Länder, die eine sehr, sehr dramatische Entwicklung erleben. Ich lese mir in der Früh immer die Blogs der Mediziner, der Ärzte und Ärztinnen aus diesen Ländern durch, die auf Twitter kom­muniziert werden. Wenn Sie diese Beschreibungen zum Beispiel gestern von einer Medizinerin aus dem Elsass, die dort in einem Spital arbeitet, lesen, dann bekommen Sie vor Augen geführt, was es bedeuten würde, wenn auch wir derartige Zustände kriegen würden und wir diese nicht vermeiden könnten. Es ist schon dramatisch, wenn Menschen, wenn Ärztinnen und Ärzte darüber entscheiden müssen: Wer hat noch Zugang zu einer Intensivstation? Wer wird betreut? Wer wird gepflegt? Wer aber wird abgewiesen? Wer muss zu Hause bleiben und erhält keine medizinische Betreuung mehr?

So eine Situation zu vermeiden, das ist das, wofür wir uns engagieren und kämpfen müssen. Das ist das Zentrum unseres Tuns und Handelns: dass wir derartige Ver­hältnisse in unseren Spitälern vermeiden, dass wir dafür sorgen, dass es ausreichende Betreuungskapazitäten für jede erkrankte Person in diesem Land gibt. Dafür kämpfen wir, und dazu sollen auch diese Regelungen, die heute zur Diskussion stehen, einen wesentlichen Beitrag leisten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus meiner Sicht ist in diese schwersten Krisensituation seit vielen Jahrzehnten jetzt einfach nicht der Zeitpunkt für Parteipolitik, für parteipolitische Auseinandersetzung, sondern jetzt ist der Zeitpunkt des Zusam­men­halts, des Miteinanders, des Gemeinsam-an-Lösungen-Arbeitens. (Beifall bei Grü­nen und ÖVP.)

Die gute Nachricht in dieser Situation in Österreich ist: Ja, die Maßnahmen beginnen zu wirken. Ja, wir sehen in diesem Tunnel ein erstes Licht, ein positives Signal. Die Zahlen haben sich verändert. Wir waren vor drei Wochen bei rund 40 Prozent Tages-


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zuwachs, was die Erkrankungsfälle, die Neuerkrankungen betrifft – 40 Prozent! Stellen Sie sich vor, wo wir innerhalb von ganz kurzer Zeit gelandet wären, wenn wir das nicht hätten ändern können: Wir wären in der Situation, in der Italien, Frankreich und Spanien sich befinden!

Uns ist es mit diesen Maßnahmen gelungen, die Zahl der Neuerkrankungsfälle deutlich zu reduzieren. Wir sind in dieser Woche seit mehreren Tagen im einstelligen Bereich, wir sind heute sogar bei 4 Prozent. Das zeigt, die Maßnahmen wirken, der Weg ist ein richtiger. Und mein Appell an Sie alle, an euch alle, an die Menschen, die in diesem Land wohnen, ist, diesen Weg wirklich konsequent gemeinsam weiterzugehen, damit wir das erreichen, was wir erreichen wollen: dass unsere Kapazitäten in den Spitälern nicht überlastet werden, dass nicht Tausende Menschen in diesem Land sterben wie in unseren Nachbarländern, dass wir das, was wir tun können, was in unserer Möglichkeit steht, beitragen und leisten, damit wir diese Krise halbwegs gut gemeinsam über­stehen.

Heute überschreiten wir im Übrigen – da komme ich auch zum Positiven – die Grenze von rund 100 000 Tests in Österreich. 100 000 Tests, damit sind wir auch mit deut­schen Bundesländern vergleichbar. Wir haben die Zahlen deutlich, deutlich, deutlich weiterentwickeln können, und wir werden in ein bis zwei Wochen auch breitflächig mit den Antikörpertests in Österreich starten können. Die Mengen sind bestellt und wir können mit der Ausrollung beginnen.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir – danke für die diversen Vorschläge, die in dem Zusammenhang gemacht wurden, auch an den Minister, der das initiiert und auch umgesetzt hat – erstmals auch eine wissenschaftliche Randomanalyse bekommen werden als eine wesentliche wissenschaftliche Entscheidungsgrundlage, um den Sach­verhalt noch besser, präziser bewerten und beurteilen zu können.

Und ich bin sehr, sehr froh, dass wir die Situation, die tatsächlich bei PflegerInnen und in manchen Spitälern vorherrscht, nämlich dass es zu wenig Schutzkleidung gibt, in diesen Tagen deutlich verbessern können. Wir werden alleine an diesem Wochenende 1,9 Millionen OP-Masken an die Bundesländer ausliefern. Wir werden an diesem Wochenende große Mengen an Schutzhandschuhen, an Desinfektionsmitteln aus­liefern, also all das, was im medizinischen und im pflegerischen Bereich dringend gebraucht wird. Das ist ein wichtiger Schritt. Wir haben große Bestellungen draußen, und diese gehen jetzt nach und nach ein.

Ich muss mich bei allen bedanken, die mitmachen, bei allen, die ihren Beitrag leisten, und vor allem auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Spitälern in Österreich, die sich großartig auf diese schwierige Situation vorbereitet haben und ihr Menschenmöglichstes tun. Wir stehen derzeit bei den Intensivstationen und bei den Beatmungsgeräten bei einem Leerstand von fast 50 Prozent. Das heißt, die Spitäler haben sich hervorragend vorbereitet, Reserven geschaffen für diese Situation, für diese Akutsituation. Da sind wir gut aufgestellt, und die Prognose sagt uns, das wird auch in den nächsten Tagen, zumindest in der nächsten Woche, so sein. Wir erhalten jeweils für eine Woche eine Prognose, damit wir uns auf Akutsituationen, falls sich die Situation zuspitzen würde, einstellen und noch besser vorbereiten können.

Was ist mir in meinem Zuständigkeitsbereich an diesen Gesetzesvorschlägen und Gesetzentwürfen besonders wichtig? – Einerseits wird eine Verlängerung der Auf­recht­erhaltung von Maßnahmen, die einfach notwendig sind, durchgeführt; diese waren sehr kurz dimensioniert. Das ist gut und notwendig; ich bedanke mich dafür.

Besonders hervorheben möchte ich aber auch, dass wir eine Unfallversiche­rungs­regelung für das Homeoffice realisieren konnten. Das ist ohnedies generell notwendig, aber es braucht jetzt akut eine Lösung, damit die vielen, die unserem Ruf folgen und


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von zu Hause aus arbeiten, tatsächlich auch den Schutz haben, den sie verdienen, nämlich einen Versicherungsschutz, einen Unfallschutz. Das ist gut so. Nach der Krise brauchen wir dann eine generelle Regelung, denn das ist ein modernes System und verlangt, dass wir auch von zu Hause aus gleichberechtigt arbeiten können.

Ganz wichtig sind auch die Änderungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes, die Teil dieses Pakets sind, damit die Zuverdienstgrenzen nicht bei jenen gelten, die wir ganz dringend brauchen, zum Beispiel bei den Ärztinnen und Ärzten, die bereits pensioniert sind, die wir aber im Spitalsbereich weiter brauchen werden, falls es sich in der Akut­situation zuspitzt.

Ich möchte noch einen Punkt herausgreifen, der mir als Sozialminister besonders wichtig ist. Wir wissen, dass wir alle großes Interesse daran haben, dass wir Kinder aus der Armutsfalle herausholen. Das ist ein zentrales Thema für die Bundesregierung und, wie ich weiß, für alle Parteien in diesem Haus. Wir wissen, dass jene, die arm sind, die in einer schwachen Einkommenssituation, in schwierigen Verhältnissen leben, von dieser Krise besonders betroffen sind, und deswegen bin ich froh, dass im Antrag auch eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes beinhaltet ist, um Kindern in dieser schwierigen Situation zu helfen. 30 Millionen Euro werden dafür dotiert.

Wir werden heute auch noch gemeinsam über Fragen des besseren Schutzes von Risikogruppen diskutieren. Darauf freue ich mich, denn auch das ist notwendig und erforderlich.

Ich kann Ihnen auch sagen – und ich komme zum Schlusssatz –, dass wir im Augen­blick eine umfassende Verbesserung des Schutzes unserer Pflegeheime, unserer Altenheime realisieren, denn auch dort leben viele der Schwächsten, die, die am mas­sivsten von dieser Gesundheitsbedrohung betroffen sein können.

Von meiner Seite vielen Dank dafür, wenn wir heute den Zusammenhalt über die Par­teipolitik stellen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Bundesminister für Finan­zen Gernot Blümel. – Bitte.


14.00.41

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Hohes Haus! Mittlerweile ist uns allen ja klar, dass wir in einer noch nie dagewesenen Situation sind. Niemand mehr von den großen Organisationen kann das kleinreden, jeder weiß, dass wir in einer Situation sind, wie wir sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr erlebt haben – von der UNO bis zur deutschen Bundeskanzlerin verwenden faktisch alle dasselbe Wording.

Das oberste Ziel der Bundesregierung eines jeden Landes muss es daher sein, die Gesundheit der Menschen zu schützen. Wir legen vor allem auch den Fokus darauf, dass sich das Virus weniger rasch ausbreitet, um eben auch das Gesundheitssystem nicht zu überfordern. Wir von der Bundesregierung versuchen auch gemeinsam mit Ihnen, alle notwendigen Schritte zu setzen, um möglichst viele Arbeitsplätze in dieser Krise zu erhalten und den Wirtschaftsstandort so gut, wie es geht, durch diese Krise zu begleiten. Dafür haben wir den 38-Milliarden-Euro-Schutzschirm über Österreich aufgespannt – und der wirkt bereits.

Einige Zahlen daraus: Die Möglichkeit zur Steuerstundung wurde bislang fast 90 000 Mal, konkret 89 330 Mal, beantragt, und davon wurden 97 Prozent positiv erledigt. Das sind über 2,5 Milliarden Euro mehr an Liquidität, die in den Unternehmen verbleibt, was gerade jetzt in der Krise wichtig ist.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 48

Für Garantien und Haftungen, wozu wir gesagt haben, dass wir bis zu 9 Milliarden Euro dafür zur Verfügung stellen wollen, sind aktuell fast 700 Millionen Euro vom Finanzministerium freigegeben worden.

Bei der Soforthilfe, dem 4-Milliarden-Euro-Fonds, ist vieles bereits im Laufen: zur Anschaffung von medizinischen Produkten, bei der Coronakurzarbeit, deren Mittel wir auf circa 1 Milliarde Euro aufgestockt haben, und auch beim Härtefonds für Klein­unter­nehmer, Kleinstunternehmer, für die wir ja den Fonds auch auf 2 Milliarden Euro aufgestockt haben.

Übrigens sind in dieser ersten Tranche, in der ersten Phase des Härtefallfonds bisher 111 000 Anträge gestellt worden und davon sind 92 Prozent abgearbeitet worden, das heißt, es sind knapp 100 Millionen Euro überwiesen worden. In der zweiten Phase, die ab 16. April beginnt, wird man die Möglichkeit haben, bis zu 2 000 Euro im Monat zu beantragen, um eben auch weiterhin die Kosten des täglichen Bedarfs decken zu können. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben heute, sehr geehrte Damen und Herren, auch die Modalitäten des 15-Milliarden-Euro-Fonds vorgestellt. Dabei geht es darum, dass wir die Unternehmen, die durch massive Umsatzentgänge stark von der Krise betroffen sind, möglichst entlasten.

Wie tun wir das? – Je nach Bedarf können die betroffenen Unternehmen einen Kredit beantragen, wovon der Staat 90 Prozent der Haftung übernimmt, und je nach Betrof­fenheit muss ein Teil dieses Kredites nicht mehr zurückgezahlt werden. Bis zu 75 Pro­zent der Betriebskosten werden da übernommen, und bis zu 75 Prozent der Kosten der Ware, die massiv an Wert verloren hat, wird der Staat ersetzen.

Das basiert auf zwei Produkten, die aufgelegt werden: Einerseits ist das eben die Ga­rantie der Republik, die zur Besicherung von Betriebsmittelkrediten dient, wovon die Republik 90 Prozent der Kreditsumme deckt. Die Obergrenze liegt bei maximal drei Monatsumsätzen oder 120 Millionen Euro, mit der Ausnahme von Möglichkeiten per Aufsichtsratsbeschluss, falls es mehr werden muss. Festgestellt wird der tatsächliche Liquiditätsbedarf, der muss abgedeckt werden, und die Laufzeit ist fünf Jahre mit der Möglichkeit auf eine Verlängerung um fünf Jahre.

Voraussetzungen und Bedingungen dafür sind, dass die Geschäftstätigkeit in Öster­reich sein muss, dass der Liquiditätsbedarf auch in Österreich bestehen muss und dass jene Unternehmen, die das in Anspruch nehmen, nur sehr stark begrenzt Boni an Vorstände auszahlen dürfen, und auch Dividendenzahlungen sind ab dem 16.3. verboten, sofern die Hauptversammlung danach stattfindet.

Diese Struktur wird innerhalb einer Woche handlungsfähig sein. Wir starten ab 8. April. Der Anknüpfungspunkt für Unternehmen ist da die Hausbank. Wir wollen da auch diese eingelernte Möglichkeit, zur Hausbank zu gehen, diesen vertrauten Weg nutzen; das soll als Distributionskanal fungieren.

Das zweite Produkt ist der Zuschuss, den ich genannt habe. Der soll von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die in dieser Krise mindestens 40 Prozent Umsatzverlust machen: Bei Umsatzverlusten von 40 bis 60 Prozent sollen 25 Prozent der Fixkosten und der Kosten für verdorbene Ware – wie ich vorher beschrieben habe – ersetzt werden, bei 60 bis 80 Prozent Umsatzausfall bis zu 50 Prozent und bei 80 bis 100 Prozent Ausfall bis zu 75 Prozent.

Was sind diese Fixkosten, die wir da definiert haben? – Das sind Mieten, Strom und Gas, Telefon, Internet, Zinsaufwand, sofern nicht vom Moratorium umfasst, vertragliche Zahlungsverpflichtungen, die nicht kündbar oder betriebsnotwendig sind, also Leasing­verträge, Versicherungsprämien, Lizenzkosten, ein fiktiv angenommener Unternehmer-


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lohn auch auf Basis der Kriterien des Härtefallfonds und bei den verderblichen und saisonalen Waren eben Waren, die über 50 Prozent an Wert verlieren.

Abgewickelt  und das ist ganz wichtig!  wird dieser Zuschuss erst am Ende, also nach dem Wirtschaftsjahr, denn die Prüfung kann nur über die Bilanz und über den Steuerberater und den Wirtschaftsprüfer erfolgen. Es wäre nämlich ein unfassbarer bürokratischer Aufwand, wenn von den Unternehmen verlangt werden würde, das jetzt regelmäßig zu tun, es hätte auch sehr hohe Steuerberaterkosten zur Folge. Das heißt, abgerechnet wird nach dem nächsten Wirtschaftsjahr, damit das eben auch gut kontrollierbar ist.

Wir haben in diesem Paket, das Ihnen heute vorliegt, auch noch weitere Maßnahmen, zum Beispiel die steuerfreie Herstellung von Desinfektionsmittel, um auch da dem Engpass entgegenzuwirken; die Gebührenbefreiung von Amtshandlungen, damit man Amtshandlungen, die aufgrund der Coronakrise jetzt zum Teil notwendig geworden sind, nicht noch zusätzlich bezahlen muss; und Fristverlängerungen in verschiedenen Bereichen. Die Möglichkeit, bei pensionierten Ärzten die Steuer zu reduzieren, ist schon angesprochen worden.

Wir haben jetzt auch, das muss ich Ihnen auch explizit sagen, die Reform der Finanz­verwaltung verschoben. Sie wissen, die Finanzämter haben sich ja einer großen Re­form unterzogen, mit der wir de facto ein Finanzamt für ganz Österreich zustande bringen; das heißt, es ist nicht mehr so wie früher, dass man ein bestimmtes Finanz­amt hat, wo man hingeht, und der Antrag kann nur dort bearbeitet werden, sondern der Antrag kann in ganz Österreich – egal wo man ihn einbringt – bearbeitet werden, denn alle Finanzprüfer haben darauf Zugriff.

Das ist natürlich eine große Umstellung für die gesamte Struktur, und um so einen Changeprozess machen zu können, braucht es auch entsprechende Ressourcen. Die haben wir jetzt während der Krise nicht in ausreichender Form – ich habe Ihnen die Zahl der Anträge bereits genannt, das ist ein großer Mehraufwand –, und deswegen verschieben wir das Inkrafttreten dieser Reform der Finanzverwaltung auf Anfang nächsten Jahres. Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.08


Präsidentin Doris Bures: Damit gehen wir in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.08.46

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt zum zweiten Anlauf hier. Danke, geschätzte Regierungsmitglieder, für die Ausführungen! Ich darf vielleicht gleich auch das, was Herr Gesundheitsminister Anschober gesagt hat, für mich persönlich noch einmal unterstreichen: dass es in einer derartigen Krise und Situation, in der wir alle uns jetzt befinden, keinesfalls um Parteipolitik gehen darf und dass es für alle, glaube ich, zentral ist, dass wir diese Coronakrise auch gemeinsam und miteinan­der lösen.

Mir persönlich geht es also nicht um irgendwelche parteipolitischen Hackelschmeiße­reien – das ist völlig umsonst, schade um die Zeit –, sondern darum, dass wir ge­mein­sam diese Coronakrise lösen können.

Egal, ob Herbert Kickl jetzt einen Vorschlag einbringt oder Beate Meinl-Reisinger, egal ob es Sebastian Kurz macht oder ob Sigi Maurer einen einbringt: Wenn es gute Ideen für die Menschen gibt, dann werden wir doch alle miteinander mitgehen. Das ist, glaube ich, die zentrale Idee, die wir alle miteinander als Klammer annehmen sollten.


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Was mir aber nahegegangen ist, ist der Einstieg in diese heutige Debatte. Folgendes kann, obwohl es jetzt vielleicht irgendwie drunter und drüber geht, nicht sein: Gestern wurden vonseiten der Regierung über Nacht 92 Anträge eingebracht – 92 Anträge! Allen Oppositionsparteien, uns allen geht es irgendwie gleich: Wir haben auch nicht megaviel Personal, es ist wirklich hart, wir schlafen wenig und sind wirklich rund um die Uhr im Einsatz. Es werden also 92 Anträge eingebracht, aber zu den vier Anträgen – da kann ich nur von der SPÖ reden –, die wir gestern extra noch fertig gemacht haben, sagt man: Dafür haben wir keine Zeit! – Wir müssen also alle 92 Anträge lesen und diskutieren, aber für unsere vier Anträge hat man keine Zeit!

Mir geht es dabei nicht um die SPÖ – überhaupt nicht! –, sondern es geht um die Men­schen, die uns geschrieben haben, die gehofft haben, dass wir etwas weiterbringen. Und so kann man mit diesen Menschen eben nicht umgehen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf Ihnen einige ganz konkret aus dem Leben gegriffene Beispiele zur Frage: Wie gehen wir mit Risikogruppen, mit Menschen, die selbst chronisch krank sind, und deren Angehörigen um?, bringen: Ein Beispiel ist eine Frau, die als Reinigungskraft arbeitet, deren Mann schwer herzkrank ist. Solche Menschen wenden sich an uns und sagen: Ich möchte mich doch nicht zwischen dem Verlust meiner Arbeit und der Gefährdung der Gesundheit meines Ehemanns entscheiden müssen! – Was ist denn mit dem Zivildiener, der bei der Oma daheim lebt, der tagsüber im Einsatz beim Arbeiter-Samariter-Bund oder beim Roten Kreuz ist und durch seine Tätigkeit vielleicht die Oma in Gefahr bringt? Die Leute schreiben uns doch! Genau in diese Richtung gehen unsere Anträge.

Mir schrieb gestern – da kann man irgendwie echt persönlich dazuplärren – eine Frau aus Oberösterreich, die in der Altenpflege tätig ist:

Vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich habe nach der heute gelaufenen Pressekonferenz kein gutes Gefühl mehr. Herr Minister Anschober sagte, dass „nur“ – unter Anführungs­zeichen – Menschen mit schwerem Krebsleiden, mit schwerem Diabetes und Organ­transplantierte befreit werden sollten. Da wird man auf Menschen wie mich nicht wirk­lich Rücksicht nehmen wollen. Auch fehlen mir leider adäquate Informationen, um mir selbst helfen zu können. Ich kann nur hoffen, dass alles gut gehen wird und mir meine jahrlange Cortisoneinnahme nicht doch noch ein Bein stellen wird. Wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Liebe und Gesundheit! – Zitatende.

Ich glaube nicht, dass es zu diesem Thema eine einfache Lösung gibt. Das alles sind Probleme, vor denen wir stehen; da geht es um Menschen, die zu Risikogruppen gehören, und um deren Angehörige. Wir bringen einen Antrag ein, weil wir hoffen, dass wir das gemeinsam lösen können, und dann wird einfach gesagt: Wir kümmern uns nicht darum, wir reden nicht darüber! – Da geht es doch immer um menschliche Schicksale! Ich bitte Sie wirklich, über Parteigrenzen hinweg: Nehmen wir uns gegen­seitig ernst! Jeder Mensch, der uns schreibt, hat doch ein Recht darauf, dass wir ordent­lich mit diesen Themen umgehen.

Ich bitte wirklich darum, dass ihr beim Entschließungsantrag der Abgeordneten Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise“, den ich hiermit einbringe, mitgeht, damit wir das Ganze auch lösen können. Konkret geht es darum, dass wir all die Menschen, die jetzt von dieser Coronakrise ganz hart getroffen werden, nicht im Stich lassen: Menschen, die ein Überbrückungsgeld brauchen, weil sie für die Woh­nung – Miete, Gas und Wasser – zahlen müssen; Menschen, die arbeitslos geworden sind, die von einem Tag auf den anderen keinen Job mehr haben – denkt nach, die sitzen jetzt zu Hause, haben eine Familie, wissen selber nicht, wie es weitergehen soll, sollen aber den Kindern gegenüber Optimismus ausstrahlen! Da geht es doch um


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menschliche Schicksale! Ich bitte wirklich um Zustimmung, denn egal ob es das Arbeitslosengeld ist, das wir erhöhen sollten, ob es der Überbrückungsfonds ist, den wir errichten sollten, ob wir sagen, es darf keinen Wucher und keine Geschäfte­mache­rei mit menschlichen Schicksalen geben – das alles sind Themen, die wir in den Griff kriegen sollten. Ich bitte also wirklich um Unterstützung des SPÖ-Antrages.

Abschließend noch ein ganz, ganz zentraler Punkt, der mir persönlich wichtig wäre, nämlich eine große Bitte an Sie alle: Ich denke an Klagenfurt, an den Supermarkt, in dem ich war, und an die Gesichter der VerkäuferInnen, daran, wie sie in schwierigen Zeiten, obwohl sie Angst gehabt haben, immer ein freundliches Wort für die KundInnen und ein Lächeln auf den Lippen gehabt haben, wie sie da waren und gekämpft haben. Ich denke an die Leute, die in den Krankenhäusern arbeiten, im medizinischen Bereich, in der Pflege, an die Leute bei den Sicherheitsfirmen, die geschaut haben, dass die Leute geordnet in die Gebäude gehen, an die Buschauffeure, an all die Men­schen, die unser Land Tag und Nacht am Laufen gehalten haben. Bitte vergessen wir nicht, was diese Menschen auch in diesen schwierigen Zeiten für uns alle geleistet haben!

Gerade hier im Hohen Haus – ich erinnere mich daran – hat es ganz, ganz oft ge­heißen: Die Leistungsträger sind eigentlich nur die Leute, die viel Geld am Konto haben. Jetzt merkt man aber, dass es eigentlich genau die Menschen sind, die oft unter schwierigsten Verhältnissen arbeiten, die nicht viel verdienen, auf die wir bauen sollten. Deswegen: Bitte vergessen wir auch nach der Krise nicht auf diese Menschen! Österreich ist doch nur dann stark, wenn es wirklich allen Menschen in Österreich gut geht! (Beifall bei der SPÖ.)

14.14

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rendi-Wagner, Leichtfried, Kucher, Muchitsch, Matznetter, Krainer, Lercher,

Genossinnen und Genossen

betreffend Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2

Die größte Gesundheitskrise unserer Zeit fordert enormen Tribut. Nicht nur die ge­sundheitlichen Auswirkungen, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen, sind derzeit noch gar nicht zu beurteilen. Daher braucht es ein Bündel an Maßnahmen um den sozialen Zusammenhalt zu erhalten und die wirtschaftlichen Folgen zu meistern.

1. Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung

Die Auswirkungen der Covid-19-Krise („Corona-Krise“) auf den Arbeitsmarkt sind dra­matisch. Die Arbeitslosenzahlen explodieren, allein vom 15. bis zum 31. März ist die Arbeitslosigkeit in Österreich um fast 194.000 Personen gestiegen. Und AMS (Arbeits­marktservice)-Chef Kopf hat davor gewarnt, dass Anfang April eine weitere Kündi­gungswelle droht. Die Regierung darf nicht tatenlos zuschauen, wie die Arbeitslosigkeit im Land steigt und steigt und immer mehr Menschen in existenzbedrohende Situ­ati­onen schlittern.

Die Aussage von Bundeskanzler Kurz: „Koste es was es wolle!“ darf nicht zur hohlen Phrase verkommen, sondern muss mit Leben erfüllt werden.


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Arbeitslose Menschen und ihre Familien brauchen jetzt eine bessere finanzielle Absicherung, weil es in Zeiten wie diesen nahezu unmöglich ist, wieder Arbeit zu fin­den. Umso wichtiger sind jetzt rasche Hilfen, welche die wirtschaftlichen bzw. sozialen Bedrohungen durch Corona für die ArbeitnehmerInnen abfedern.

Zum einen ist es daher notwendig, dass die Dauer des Anspruches auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung um die Zeit der Krise verlängert wird. Es soll also in dieser Krisenzeit niemand z.B. vom Arbeitslosengeld in die Notstandshilfe abrutschen, damit eine geringere Leistung erhalten, obwohl zur Zeit niemand auf einen Job vermittelt werden kann.

Zum zweiten ist es notwendig, zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung, also Arbeitslosengeld, Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge, einen Zuschlag in der Höhe von 30 Prozent auszuzahlen. Damit ist eine Nettoersatzrate in der Höhe von 70 Prozent des bisherigen Einkommens gesichert.

Es braucht einfach eine bessere finanzielle Absicherung der von Arbeitslosigkeit Be­troffenen, unbürokratisch und ohne das AMS (Arbeitsmarktservice) noch mehr zu belas­ten, als es jetzt schon ist. Daher soll dieser Zuschlag aus einem Krisenüber­brückungsfonds geleistet und automatisch (ohne Antrag) über die Finanzämter abge­wickelt werden.

Dieser Zuschlag ist auch für die Zeit nach Corona notwendig, denn auch nach der Corona-Krise wird die Arbeitslosigkeit hoch bleiben – es braucht ausreichend Binnen­nachfrage, damit insbesondere die kleinen Unternehmen wieder Aufträge bekommen.

Wichtig ist aber auch, dass alle Anträge auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeit rasch bearbeitet werden können, damit die betroffenen ArbeitnehmerInnen und auch Arbeit­geberInnen rasch ihre Leistungen bekommen.

Es soll aber schon jetzt der Blick auf die Zeit nach der Gesundheitskrise gerichtet werden. Dann müssen die vielen hunderttausenden Arbeitslosen gut beraten und betreut werden, damit sie auch rasch wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Daher muss der von schwarz/blau eingeschlagene Weg des Abbaues von Mitar­beiterInnen des AMS korrigiert werden. Es braucht jetzt mehr Personal in den AMS-Geschäftsstellen und nicht weniger.

2. Errichtung eines Überbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen

Die ersten Quarantäne-Wochen brachten bereits rund 194.000 Arbeitslose mehr und tausende Firmen beantragen Kurzarbeit für ihre MitarbeiterInnen. Für Selbständige gibt es finanzielle Hilfe. Aber nicht nur UnternehmerInnen, auch ArbeitnehmerInnen haben jetzt, in der größten Gesundheitskrise unserer Zeit und in Folge wirtschaftlichen Krise, finanzielle Probleme.

• ArbeitnehmerInnen, die z.B. geringfügig beschäftigt waren, haben derzeit weder Anspruch auf Kurzarbeit noch auf Arbeitslosengeld.

• AlleinerzieherInnen müssen vielfach ihre Arbeitszeit – und damit ihr Entgelt – ver­ringern, um ihre Kinder betreuen zu können. Damit werden aber Zahlungen wie Miete, Strom und Gas fast unleistbar.

• ArbeitnehmerInnen verlieren oftmals ihren Arbeitsplatz, weil sie die Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen oder Angehörigen mit Behinderungen übernehmen müssen, weil die bisherigen Betreuungspersonen ausfallen. Dabei reicht dann das vorhandene Geld oftmals nicht aus, um alle Verbindlichkeiten zu zahlen.

• Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bedeuten Einkommensverluste, möglicherweise kön­nen zur Zeit Kredite oder Leasingraten nicht bedient werden.


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All das sind finanzielle Belastungen, die zu den gesundheitlichen Problemen und Ängsten hinzukommen.

Ein Überbrückungsfonds über 1 Milliarde Euro, der bei höherem Bedarf aufzustocken ist, könnte einen Großteil dieser Belastungen abdecken. Antragstellung und Abwick­lung müssen unbürokratisch und rasch erfolgen können, die Auszahlungen sollten über die Finanzämter erfolgen. Bei der Antragstellung soll eine kurze Darstellung der finanziellen Probleme erfolgen (Jobverlust, drohende Delogierung, Exekutionen etc.) und daraufhin sollen rasch nicht rückzahlbare Zuschüsse für z.B. Mieten, Strom- und/oder Gasrechnungen oder Kredit- und Leasingraten gewährt werden.

Aus den Mitteln des Fonds soll aber auch eine temporäre Einkommensersatzleistung für geringfügig Beschäftigte und ArbeitnehmerInnen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (zu wenig Vordienstzeiten) und die seit Anfang März gekündigt wurden, ausbezahlt werden.

3. Keine Preistreiberei beim täglichen Einkauf

In Zeiten der Corona-Krise, die zu Recht als Pandemie bezeichnet wird, sollte es in der Gesellschaft um ein koordiniertes Vorgehen aller gehen, in der jede oder jeder jenen Beitrag leistet, der ihr oder ihm zur Bewältigung der Krise möglich und zumutbar ist.

Gerade in solchen Zeiten sollte es mit allen rechtlich gebotenen Mitteln verhindert werden, dass verantwortungslose Personen oder Organisationen die Notlage oder Zwangslage Anderer dazu ausnützen, um ganz überproportional hohe Gewinne zu lukrieren und Menschen im eklatanten Ausmaß auszubeuten (zum Beispiel durch willkürliche drastische Steigerungen der Gewinnspannen bei Arzneien und Medika­menten, durch Wucher bei Atemschutzmasken oder Toilettenpapier etc.).

Insbesondere in Bereichen des täglichen Bedarfs, beim täglichen Lebensmitteleinkauf etwa, aber ebenso bei dem Kauf von Arzneien oder Hygieneartikeln, dürfen in der jetzigen Situation keine zusätzlichen Belastungen entstehen.

In Italien gibt es Medienberichte, wonach Atemmasken dort zum sündteuren Luxus­artikel werden. In der Zeitung „Österreich“ wurde berichtet, dass in einer Salzburger Apotheke Desinfektionsmittel zum Wucherpreis verkauft wird.

Die Regierung muss rasch handeln, damit es nicht zu einer breiten Verunsicherung der Bevölkerung kommt.

4. Maßnahmen gegen wirtschaftliche Folgen verstärken

Die Wirtschaftshilfen der Bundesregierung sind leider aus vielerlei Gründen miss­lungen. Zunächst hat man ohne Not kurz vor der Zwangsschließung von Geschäften und Lokalen die vorgesehenen Entschädigungszahlungen nach dem Epidemiegesetz ausgehebelt. Das hatte einen Anstieg der Arbeitslosigkeit binnen zwei Wochen von fast 200.000 Personen zur Folge. Die Opposition hat vor diesem Vorgehen gewarnt. Danach hat man die Betriebe zwei Wochen im Unklaren gelassen über Fragen wie: Bekomme ich überhaupt eine Entschädigung? Mit wie viel Geld kann ich rechnen? Man hat sich dann entschieden hunderttausende Betriebe in Österreich zur Bittstellern bei der Wirtschaftskammer zu machen, wo man sich zunächst für 1.000 Euro anstellen konnte. Darüber hinaus waren viele Betriebe zunächst von der Regelung ausge­nom­men, etwa Betriebe, die sich erst Anfang 2020 gegründet hatten oder auch Menschen mit Mehrfachversicherung, wie Künstlerinnen und Künstler. Schließlich hat es zwei Wochen gedauert, bis eine entsprechende Verordnung erlassen wurde. Da die Aufre­gung darüber groß war, musste die Regierung bereits einen Tag später Verbesserun­gen ankündigen.


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Wir stehen vor der größten Wirtschaftskrise seit den 1930-iger Jahren. Die Betriebe bräuchten Klarheit sowie eine rasche, unbürokratische Hilfe und das in einer Größenordnung, die es ihnen möglich macht, wieder aufzusperren sobald wir das Virus wieder halbwegs im Griff haben.

Zudem wird von Seiten der Bundesregierung behauptet, dass Österreich – im Ver­gleich zu anderen Ländern – die größten Wirtschaftspakete schnürt. Allerdings ist diese Behauptung nicht richtig. Man muss dazu nur den Blick nach Deutschland richten. In Deutschland wurde ebenfalls einen Härtefallfonds für Betriebe bis 10 Mitar­beiterInnen (die gleiche Gruppe wie in Österreich) geschaffen. Dieser Fonds ist aber in Deutschland mit 50 Mrd. Euro dotiert. Das ist das 50-fache vom österreichischen Wert. In Deutschland erhalten Unternehmen aus diesem Fonds maximal 15.000 Euro für drei Monate. In Österreich erhalten die Unternehmen maximal lediglich 6.000 Euro für drei Monate. Die Entschädigung in Deutschland ist also 2,5-mal so hoch wie in Österreich.

Auch der Nothilfefonds für größere Unternehmen (Haftungen, Liquidität) ist in Öster­reich mit 15 Mrd. Euro vergleichsweise gering dotiert. Deutschland hat einen Rettungs­schirm von 600 Milliarden Euro für seine größeren Betriebe aufgespannt. Auch hier handelt Deutschland viel entschlossener.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. umgehend dafür Sorge zu tragen, dass allen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registrierten Personen, der Bezug der aktuellen Leistung um die Dauer der Krise, mindestens jedoch bis 31. Dezember 2020 verlängert wird

2. zusätzlich ein „COVID-19-Ausgleich“ für Arbeitslose in Form eines 30-%igen Zuschlages zu allen Arbeitslosenversicherungsleistungen (Arbeitslosengeld und Not­standshilfe inklusive der Familienzuschläge) rückwirkend mit 1. April 2020 gewährt wird. Dieser Zuschlag soll über die Finanzämter, bei denen alle Daten aller Erwerbs­tätigen vorhanden sind, automatisch, also ohne formale Antragstellung ausgezahlt werden

3. den Personalstand beim Arbeitsmarktservice rasch um bis zu 500 Planstellen aufzustocken, damit diese außerordentlichen Belastungen bewältigt werden können

4. umgehend einen Krisenüberbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen zu schaffen, der mit mindestens einer Milliarde Euro dotiert ist, bei höherem Bedarf aufgestockt werden kann und aus dem nicht rückzahlbare Leistungen gewährt werden sollen. Unter anderem:

a. Zuschüsse für, durch die Corona-Krise in finanzielle Bedrängnis geratene, ArbeitnehmerInnen z.B. zur Zahlung von Mietrückständen, Kreditraten, Strom- oder Gasrechnungen usw. sowie

b. temporäre Einkommensersatzleistung für geringfügig Beschäftigte, die keinen Arbeitslosengeldanspruch haben und ArbeitnehmerInnen, die aus anderen Gründen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (z.B. aufgrund von zu wenig Vordienst­zeiten) und die seit Anfang März gekündigt wurden.

5. dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zur Festlegung von temporären Preisobergrenzen für Endverkaufspreise von Grundnahrungsmitteln, Hygieneartikeln (z.B.: Desinfektionsmittel, Seife) sowie Arzneimitteln und Heilbehelfen (inkl. Atem­schutzmasken) vorzulegen


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6. dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, in dem die Be­stimmungen des StGB gegen Wucher für Fälle einer allgemeinen Notsituation, wie es eine Zwangslage durch Pandemie darstellt, adaptiert werden und dafür ein qualifi­zierter Tatbestand, der strengere Strafen vorsieht, geschaffen wird

7. bei den Wirtschaftshilfen vorzusehen, dass:

a. alle KMUs bis 25 MitarbeiterInnen, die von den behördlichen Schließungen betroffen sind, die volle Entschädigungszahlung nach dem Epidemiegesetz erhalten

b. für indirekt betroffene EPUs und Kleinstunternehmen (Betriebe bis zu 10 Mitar­beiterInnen) der Härtefallfonds – nach dem deutschen Modell – auf Fünf Mrd. Euro aufgestockt wird. Wie in Deutschland soll eine Maximalauszahlung von 15.000 Euro (statt dzt. 6.000 Euro) pro Betrieb für drei Monate vorgesehen werden

c. für größere Betriebe, die Unterstützung aus dem Nothilfefonds beantragen, drei zentrale Voraussetzungen für eine Unterstützungsleistung gegeben sein müssen:

i) Kurzarbeit statt Kündigungen

ii) ein Managerboni-Verbot für 2020 und 2021

iii) ein Verbot von Gewinn-/Dividendenausschüttungen im Jahr 2020

8. für Geschäftslokalmieten gesetzlich klarzustellen, dass gemäß § 1104 ABGB für den Zeitraum der behördlichen Schließungen (Betretungsverbot) für die betroffenen Flächen kein Miet- oder Pachtzins zu entrichten ist

9. ein zinsenloses Moratorium zumindest bis Ende des Jahres für Steuern, Sozial­ver­sicherungsbeiträge, Strom-/Gaslieferungen und Versicherungsprämien vorzusehen.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, ist nach § 53 der Geschäftsordnung verteilt worden und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.


14.14.42

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben es schon betont: Oberstes Ziel ist die Gesundheit, die Sicherung der Ge­sundheit unserer Österreicherinnen und Österreicher und natürlich auch die Sicherung des Standortes und seiner Betriebe und damit von Millionen von Arbeitsplätzen. Diesem Ziel, meine Damen und Herren, dienen auch alle unsere Maßnahmen. Wir sind, denke ich, durch diese Maßnahmen, die wir gemeinsam beschlossen haben, bis jetzt noch ein wenig besser als andere Länder durch diese Krise gekommen.

Die Pakete, die wir für unsere Unternehmer und für die einzelnen Wirtschaftsbereiche beschlossen haben, sind gut austariert. Wir arbeiten alle sehr hart daran, unsere Betriebe dabei zu unterstützen, diese Krise so gut wie nur irgendwie möglich zu überstehen. Es ist daher auch notwendig – es ist ganz klar, dass wir auch mit vielen Unternehmerinnen und Unternehmern und auch mit den Kollegen von der Opposition telefonieren und darüber sprechen –, dass wir bei der einen oder anderen Maßnahme nachbessern und sie anpassen; auch das gehört zum Krisenmanagement, und das tun wir auch heute wieder: Wir passen einiges an.


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Ich möchte aber auch sagen, dass es Maßnahmen gibt, die schon hervorragend funk­tionieren, so wie etwa der Härtefallfonds. Viele haben anfangs kritisiert, dass die Wirt­schaftskammer das abwickelt; ich glaube, es funktioniert sehr, sehr gut: Über 111 000 Anträge wurden in den letzten Tagen abgearbeitet, zwischen 300 und 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftskammer sind damit voll beschäftigt; 92 Prozent der Anträge sind bereits erledigt und über 90 Millionen Euro wurden bereits an die Empfänger überwiesen. Ich glaube, dafür gehört der Organisation auch Danke gesagt. Die Opposition hat ja gestern im Ausschuss auch schon bestätigt, dass da sehr gute Arbeit geleistet wird. – Danke auch dafür! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Zum Thema Kurzarbeit: Beim AMS hat es Anpassungen gegeben und es funktioniert jetzt sehr gut. Es haben bereits über 12 000 Unternehmen Anträge gestellt, die auch zum Großteil abgearbeitet sind, 250 000 Arbeitnehmer sind bereits in Kurzarbeit. Es ist auch sehr interessant, dass schon 50 Prozent der Anträge von Unternehmern kom­men, die weniger als zehn Mitarbeiter haben; es passt also jetzt, glaube ich, sowohl für die kleinen als auch für die großen Unternehmen. Ich bitte darum, diese Möglichkeit weiterhin in Anspruch zu nehmen, um die Mitarbeiter in Beschäftigung zu halten!

Erlauben Sie mir einen kurzen persönlichen Kommentar: Ich bin sehr froh darüber, dass bei beiden Organisationen, bei WKO und AMS, jeweils ein sehr guter Kopf an der Spitze steht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben aber natürlich auch zur Sicherstellung der Liquidität in den Unternehmen viele Maßnahmen gesetzt: 90 000 Anträge auf Steuerstundung, ein Volumen von 2,5 Milliarden Euro. Wir haben jetzt den Notfallfonds, den Hilfsfonds, den Corona­fonds – um die Namen zu erwähnen – auf den Weg gebracht; das wird in den nächsten Tagen und Wochen zur Umsetzung kommen.

Es ist, glaube ich, auch wichtig, dass wir mit diesem Paket ein Gesetz zur Verschie­bung der Fälligkeiten von Zahlungen bei Kreditverträgen beschließen. Die Kundinnen und Kunden, die eine Stundung in Anspruch nehmen möchten, kommunizieren das einfach und unbürokratisch per Mail oder per Telefon ihrer Hausbank, und damit ist es erledigt. Jene Kunden, die ihre Kredite wie bisher weiter bedienen wollen, haben keinen Handlungsbedarf. Ich denke, damit haben wir im Interesse der vielen Konsu­menten und Kleinstunternehmer eine einfache Lösung gefunden, die den Handlungs­bedarf auch eindeutig klarstellt.

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir müssen uns auch noch bei denjenigen bedanken, die in den Regionen mit vielen kleinen Initiativen immer wieder versuchen, die österreichische Wirtschaft zu unterstützen. Es gibt viele kleine Plattformen mit Onlineangeboten, viele Plattformen, die in der Region dafür sorgen, dass man den einen oder anderen versorgen kann. Ich möchte mich herzlich bei den Organisatoren für diese Initiativen bedanken, denn das trägt auch dazu bei, dass in der Region der Zusammenhalt sehr gestärkt wird. – Ein herzliches Danke dafür! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) 

Ein kleiner Appell zur Fairness: Schauen wir, dass nach dieser Krise auch für unsere Händler und für unseren Einzelhandel noch genügend Geschäft bleibt! In dieser Hinsicht freue ich mich auf Ihre Unterstützung. Kaufen Sie bei den österreichischen Betrieben, das ist ganz, ganz wichtig! (Abg. Schellhorn: Urlaub!) – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.20


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Schnedlitz. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 57

14.20.18

Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ): Frau Präsident! Werte Mitglieder der Regierung! Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher! Damit nicht der falsche Eindruck entsteht: Wir von der Opposition – ich denke, da spreche ich für alle Oppo­sitionsparteien – stehen natürlich für einen nationalen Schulterschluss zur Verfügung, wenn dieser dazu dient, dass wir in einer Bündelung der Kräfte dieses Virus bekämp­fen und wirklich geordnet, in Ihrem Sinne, aus dieser Krise kommen.

Wir können aber nicht zur Verfügung stehen, wenn das Schlagwort des nationalen Schulterschlusses dazu dient, dass Missstände nicht mehr angesprochen werden dürfen; wenn das Schlagwort des nationalen Schulterschlusses dazu dient, dass die Opfer dieser Krise – nennen wir es beim Namen: die Opfer der Maßnahmen der Regie­rung – kein Sprachrohr mehr nach außen haben. Wir sind vielmehr dazu verpflichtet, auf diese Missstände hinzuweisen, und wir sind vielmehr dazu verpflichtet, Verbesse­rungsvorschläge einzubringen, damit wir auch im Sinne der österreichischen Bevölke­rung handeln.

In diesem Sinne darf ich Ihnen ganz klar sagen: Während wir zur Verfügung stehen, sind wir einfach nicht dazu bereit, zuzusehen, wie ein nationaler Schulterschluss für Vertuschungen oder für eine mediale Gleichschaltung missbraucht wird. Wir sind auch nicht dazu bereit, einen nationalen Schulterschluss für Sammelgesetze mitzutragen, in denen man alles über einen Kamm schert und im Rahmen derer man – auch heute wieder – viele negative Einschränkungen für die Bevölkerung, mit denen man einfach nicht einverstanden sein kann, beschließen will.

Sehr geehrte Damen und Herren! So wie die Bevölkerung ein Recht auf die Wahrheit hat, so hat die Bevölkerung auch ein Recht auf ein echtes Krisenmanagement. In diesem Sinn brauchen wir einen Strategiewechsel weg von der Krisen-PR hin zu einem echten Krisenmanagement. Dazu braucht es zwei Dinge: Dazu braucht es Glaub­würdigkeit und dazu braucht es Konsequenz.

Die Glaubwürdigkeit, sehr geehrte Damen und Herren – vor allem von den Regierungs­parteien –, entsteht nicht dadurch, dass man einmal hü und einmal hott sagt, wenn ich das so formulieren darf. Wenn der Kanzler Mitte März sagt, es wäre falsch – ich zitiere –, „mit Schutzmasken durch die Gegend zu laufen – vor allem, wenn es Masken sind, die einen ohnehin nicht schützen“, und heute hier mit derselben Schutzmaske sitzt, dann hilft das der Glaubwürdigkeit nicht und steigert nicht das Vertrauen der Bevölkerung.

Betreffend die Konsequenz, sehr geehrte Damen und Herren, muss man auch sagen, dass die Salamitaktik, die Sie an den Tag legen, sehr geehrte Regierungsmitglieder, nicht konsequent genug ist.

Die Österreicherinnen und Österreicher können nachlesen, dass Sie es waren, die über Wochen die Krise und das Virus schöngeredet haben. Das ist alles nachvoll­ziehbar. Während wir Freiheitliche und andere Oppositionsparteien davor gewarnt haben, haben Sie, was die offenen Grenzen, den Flughafen und Sonstiges betrifft, nicht gehandelt. Während Sie von der Bundesregierung nach wie vor Demonstrationen wie die Refugees-welcome-Demonstration zulassen, belegen Sie gleichzeitig unsere Bevölkerung mit Sanktionen und lassen Österreicherinnen und Österreicher kontrol­lieren, die sich allein auf der Straße bewegen und allein im Auto befinden. Das ist nicht mehr nachvollziehbar. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist auch nicht nachvollziehbar, ein Fehler und Ihrer fehlenden Konsequenz geschuldet, dass Sie es nicht einmal schaffen, den Mund­schutz geordnet unter die Bevölkerung zu bringen. Ich darf Ihnen einen Ratschlag


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mitgeben: Wenn Sie vonseiten der Regierung dazu nicht in der Lage sind – da ahne ich übrigens Schlimmes, wenn es dann einmal darum gehen soll, österreichweit eine geordnete Durchimpfung durchzuführen –, dann rufen Sie doch vielleicht bei Hit­radio Ö3 an und fragen Sie, wie es möglich ist, die Ö3‑Wundertüte mit der Post in jeden Haushalt zu schicken! Das läuft logistisch geordneter ab als Ihre Maßnahme rund um den Mundschutz.

Ich darf noch anführen: Wenn wir unsere Bevölkerung schützen, dann schützen wir sie mit wirksamen FFP3‑Masken und nicht mit irgendwelchen Mundschutzen, zu denen Ihr eigener Kanzler Mitte März noch gesagt hat, dass diese nicht helfen würden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es braucht einen Strategiewechsel mit Augenmaß, denn die Maßnahmen, die Sie setzen, produzieren genau die Opfer, die jetzt wirt­schaftlich und sozial auf der Strecke bleiben. Immer, wenn Sie eine Maßnahme setzen – verstehen Sie mich nicht falsch, die Maßnahmen sind bestimmt wichtig und viele davon auch richtig –, dann müssen Sie parallel dazu Abfederungs- und Hilfs­pakete auf den Weg bringen. Das haben Sie verabsäumt, und das ist einer der Mit­gründe dafür, dass wir jetzt wirtschaftlich und sozial gesehen so viele Opfer in unserem Land haben.

Dann brauchen wir auch noch einen Strategiewechsel im Kampf gegen das Virus, damit wir endlich die, die es am dringendsten brauchen, am besten schützen. – Kurz zur Erklärung: Das ist auch der Grund, warum die Freiheitliche Partei heute keinen Mundschutz trägt. Solange unsere Bevölkerung nicht ausreichend und flächendeckend mit Schutzausrüstung versorgt ist, sagen wir: Wir als Politiker sind nicht besser als der Durchschnittsösterreicher! Wir tragen den Mundschutz und die Schutzausrüstung als Letzte! (Zwischenruf der Abg. Maurer.) Das ist wie der Kapitän, der nicht als Erster vom Schiff geht oder als Erster die Rettungsweste anzieht, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Als Letztes – ich komme zum Schluss –: Garantieren Sie der Bevölkerung, dass diese Beschneidung definitiv ein Ende haben wird, und zwar indem Sie unserem Antrag heute zustimmen, den ich jetzt einbringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ablaufdatum für Corona-Gesetze“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, welche das automatische Außerkrafttreten sämtlicher Gesetze, Verordnungen und Erlässe, die aufgrund der COVID-19-Krise beschlossen wurden, spätestens zum 31.12.2020 vorsieht.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren, der Österreicher und die Österreicherin brauchen eine Garantie, dass diese Beschneidung ihrer Rechte auch wieder ein Ende hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Prinz: Es hat schon ... Anträge gegeben!)

14.26

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Kickl, Dr. Fürst, Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ablaufdatum für Corona-Gesetze

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2, Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 402/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz –WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMU-Förde­rungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeits­verfassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommen­steu­er­gesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuer­gesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunter­richts­gesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschul­gesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bun­desgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugs­bekämpfung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitäter­gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychothe­rapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine So­zial­versicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bun­desgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungs­recht­liche Son­dervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz –C-HG), ein Bundesgesetz über das Inver­kehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pan­de­mie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstal­tungs­ausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz) (115d.B.), in der 22. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 3. April 2020

Im Kampf um die Eindämmung der aktuellen Coronavirus-Pandemie hat das Parlament rasch gehandelt, um die Österreicherinnen und Österreicher zu schützen. Über alle Fraktionen hinweg wurde ein nationaler Schulterschluss gefasst und das Verbindende vor das Trennende gestellt.

Um einerseits die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und andererseits Wirt­schaft und Arbeitnehmer zu unterstützen, wurden dabei zwei umfangreiche Geset­zes­pakete beschlossen. Zum Nachteil der Bürger Österreichs wurden jedoch konstruktive Beiträge der Opposition, auch zum notwendigen schnellstmöglichen Wiederaußer­kraft­treten dieser Bestimmungen, von der Regierung ignoriert.

Es braucht jedoch, insbesondere wenn seitens der Regierung ein Verzicht auf indi­viduelle Rechte eingefordert wird, ein klares Ablaufdatum für solche Maßnahmen. Alle


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Einschränkungen, die aufgrund der COVID-19-Krise gesetzt wurden, dürfen daher nur punktuell erfolgen und müssen zeitlich beschränkt bleiben.

Um sicherzustellen, dass sämtliche Maßnahmen die zur Bekämpfung von COVID-19 per Gesetz, Verordnung oder Erlass gesetzt wurden, auch wieder außer Kraft treten und eine Rückkehr zur Normalität gewährleistet ist, stellen die unterfertigten Abgeord­neten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, welche das automatische Außerkrafttreten sämtlicher Gesetze, Verordnungen und Erlässe, die aufgrund der COVID-19-Krise beschlossen wurden, spätestens zum 31.12.2020 vorsieht.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz. – Bitte.


14.27.14

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen! Wie schon von vielen Vor­rednerinnen und Vorrednern angesprochen, ist die wirtschaftliche Situation im Land ziemlich angespannt, und viele Unternehmen sind schwer betroffen – von der Krise einerseits und andererseits auch von den Maßnahmen, die aus Gründen der Gesund­heit getroffen werden mussten.

Es betrifft allerdings nicht nur Unternehmen, sondern es betrifft auch Vereine, es betrifft LandwirtInnen, es betrifft freie DienstnehmerInnen und so weiter. Die Betroffenheit ist aber sehr unterschiedlich, einerseits was die Höhe betrifft: Es gibt Unternehmen, die sehr stark von Umsatzeinbrüchen betroffen sind, andere sind es weniger. Andererseits gibt es auch einen großen Unterschied in Bezug auf die Art der Betroffenheit: Es gibt Vereine, die von den Veranstaltungsverboten betroffen sind. Es gibt Betriebe, die von Betretungsverboten betroffen sind. Es gibt die Betriebe, die zwar nicht von Betretungs­verboten betroffen sind, die aber Lieferanten von solchen Betrieben sind und deshalb auch 100 Prozent Umsatzeinbrüche haben. Es gibt die Landwirtschaft, bei der zwar Nachfrage besteht, die auch produzieren darf, der aber die Arbeitskräfte fehlen. Es gibt Geschäfte, etwa Apotheken, bei denen die Nachfrage da ist, für die auch kein Betre­tungsverbot oder Ähnliches herrscht, bei denen man aber schauen muss, dass man quasi den Nachschub sichert. Dann gibt es Industriebetriebe, bei denen die vorgela­gerten Wertschöpfungsketten teilweise unterbrochen sind.

Die große Herausforderung der Bundesregierung ist jetzt, all diese unterschiedlichen Problemlagen unter einen Hut oder zumindest unter zwei, drei unterschiedliche Hüte zu bringen – und nicht 100, damit dann nicht der Vorwurf kommt, das wäre ein Büro­kratiemonster. Ich glaube, bis jetzt ist diese Gratwanderung recht gut gelungen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es gibt das Moratorium zu den Kreditstundungen, es gibt die Steuerstundungen, es gibt die Kurzarbeit, es gibt das Modell des Härtefallfonds, das schon vorgestellt worden


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ist. Ich möchte noch kurz etwas zum Corona-Krisenfonds sagen, und zwar deshalb, weil ich glaube, dass diesbezüglich teilweise ein bisschen etwas verwechselt wird und die Frage besteht: Warum gibt es da zwei unterschiedliche Fonds?

Beim Härtefallfonds geht es sehr stark darum, die persönliche Sphäre des Unter­nehmers, der Unternehmerin sozusagen mit Einkommen auszustatten und die persön­lichen Ausgaben – Mieten und Besorgungen – sicherzustellen.

Beim Notfallhilfefonds geht es darum, dass für alle Unternehmen, von klein bis groß, die Kosten gedeckt werden können, die sie aufgrund der Coronakrise haben, auf de­nen sie sitzen bleiben, weil die Umsätze ausfallen. Zudem gibt es auch welche, die grundsätzliche Liquiditätsprobleme haben; und auch ihnen wollen wir unter die Arme greifen. Ich denke, gleichzeitig ist es gelungen, gewisse Zutrittskriterien zu verankern, die sicherstellen, dass auch der soziale Ausgleich gewährleistet ist; zum Beispiel dürfen große Betriebe keine Mitarbeiter kündigen, wenn sie diese Hilfen beantragen, in diesem Jahr dürfen keine Dividendenauszahlungen gemacht werden, und die Mana­ger­boni werden auch beschränkt.

Ich glaube, das zeigt auch, dass man versucht, bei dieser Gratwanderung die ver­schie­denen Dimensionen der Problemlagen, die da auftreten, bestmöglich abzudecken. Das wird gewiss auch weiterhin ein schwieriger Ritt, aber ich hoffe auf eure Unterstützung, nämlich auch jene der Oppositionsfraktionen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.30


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte.


14.30.32

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Herr Minister! Herr Vizekanzler! Herr Finanzminister, ich muss sagen, das hört sich jetzt grundsätzlich alles sehr gut an, das ist der richtige Weg. Wir sind auf dem richtigen Weg, glaube ich, und das muss man auch respektieren. Es hat halt ein bisschen lange gedauert, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Ich möchte meine Redezeit aber nicht für mich nutzen, ich möchte sie eigentlich jenem Menschen und Politiker widmen – ich beziehe mich jetzt bei dieser Anlassgesetz­gebung vor allem auf Artikel 26 mit der Abwicklungsgesellschaft –, den es einmal vor vielen Monaten in diesem Haus zu hören gegeben hat, ich widme diese Rede einem Politiker, den man früher als Werner Kogler gekannt hat. Werner Kogler war nämlich einer, der niemals – niemals! – Millionen der Kontrolle des Parlaments entzogen hätte, Werner Kogler war niemals einer, der Millionen der Kontrolle - - (Abg. Meinl-Reisinger: Milliarden!) – Jetzt sind es Milliarden.

Ich zitiere ihn: Er hat damals gesagt – das war am 4. Oktober 2017 –: „... um [...] ein paar Hundert Millionen“, „da regt sich [...] keiner auf“, und „da kriegen Sie die Panik“. – Damit hat er damals die Dimensionen der schwarzen allumfassenden Herrschaft ge­meint, die wollte er damit beschreiben. Aber nein, jetzt – das stimmt wirklich! – geht es um Milliarden, lieber Vizekanzler!

Diese Rede, meine Damen und Herren, die Sie nun hören werden, die hätte ein Werner Kogler, wie wir ihn einmal gekannt haben, genau so gehalten:

Sehr geehrte Damen und Herren! Noch einen Tag den Schlüssel nicht in die Tür eines Restaurants oder Modegeschäfts stecken zu können, noch einen Tag den Schlüssel nicht in die Tür eines Frisiersalons oder Fitnessstudios stecken zu können, noch einen Tag den Schlüssel nicht in die Tür des Start-up-Büros stecken zu können, noch einen


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Tag Hilflosigkeit, das wollen wir nicht, aber wir müssen. Das stimmt: wir müssen, weil die Gesundheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger an erster Stelle steht.

Wir müssen also auch ganz klar sagen, es werden noch viele Tage lang die Türen von Restaurants und Hotels geschlossen bleiben, es werden noch viele Tage lang die Türen von Fitnessstudios und Frisiersalons geschlossen bleiben, genauso werden noch viele Tage lang die Türen von Start-up-Büros geschlossen bleiben. – Ja, wir müssen!

Nichtsdestotrotz müssen wir heute anfangen, darüber nachzudenken, wie wir die Balance zwischen Gesundheit und totalem wirtschaftlichen Kollaps, diese Diskrepanz ausgleichen können. Es geht um alle, nicht nur um Unternehmer. Es geht auch um die Arbeitsplätze, also darum, wie wir diese Arbeitsplätze erhalten können. Deswegen müssen wir jetzt schnell helfen. Ich – als Werner Kogler – habe einmal gesagt: „Wer schnell hilft, hilft doppelt.“ Jetzt sind drei Wochen ins Land gezogen, und die Unter­nehmerinnen und Unternehmer haben noch immer nichts in Händen.

Es hindert uns niemand daran, Hilfe zu leisten. Schnelle und rasche Hilfe, aber auch Hilfe, die so aufgesetzt ist, dass nicht dunkle Machenschaften der Herrschaften unter­stützt werden. Wir wollen nicht in wenigen Monaten sehen, dass nicht der, der etwas kann, sondern der, der jemanden kennt, Hilfe bekommen hat. – Und so wird es sein! (Beifall bei den NEOS.)

Alles, was diese Regierung nämlich bis jetzt macht, ist tarnen, täuschen und ver­tuschen: Bröckchen zuwerfen, Schulterschluss, gemeinsam. – Der Großteil dieser Regierung betrachtet diesen Schulterschluss als Einbahnstraße; die Unternehmen empfinden ihn heute schon als Sackgasse.

Warum, bitte schön, werden immer nur Konstrukte gewählt, bei denen unzuständige Lobbygruppen zuständig sind? – Kennen Sie das Zitat, Herr Vizekanzler? Das war einmal! – Warum, bitte schön, wird die Wirtschaftskammer und nicht das Finanzamt zum Verteiler von Hilfen? Und: Warum verdammt noch einmal wird die Öbag mit ihrer Tochtergesellschaft – ein türkises Kartell, bei dem das Parlament nicht hineinschauen darf – damit beauftragt, Geld in Milliardenhöhe zu verteilen? Das ist jetzt die Frage. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Krainer.)

Was aber, meine Damen und Herren, noch wichtiger ist: Es geht nicht um das Parla­ment mit 183 gut bezahlten Abgeordneten, es geht um die, die wir hier vertreten, die 8 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – um die geht es! Es geht auch darum, wer die Zeche bezahlen wird. Wer wird das in fünf oder zehn Jahren für unsere Kinder bezahlen? – Die Kinder selbst werden es tun müssen! Nein, meine Damen und Herren, das darf sich das Volk, das dürfen sich die Journalisten und Journalistinnen dieses Landes und das darf sich auch dieses Haus nicht gefallen lassen! – Das ist für mich ganz wichtig, da müssen wir genau hinschauen!

Ich zitiere noch einmal: „Aber ich bin mir nicht sicher, ob der Verfassungsgesetzgeber vorausgesehen hat, dass sich Minister in dieses Parlament begeben werden, um sich dem Parlament zu erklären und dem Parlament zu erklären, dass es gefälligst die Pappen halten soll“. – Auch das ist ein Zitat von mir als Werner Kogler.

Ja, ich habe – als Werner Kogler – auch gesagt, weil es eine ganz üble Tradition ist: „Schwarze Minister, schwarze Akten“! – Ich wiederhole: „Schwarze Minister, schwarze Akten“! Das hat Werner Kogler gesagt.

Nein, meine Damen und Herren, wir dürfen Corona nicht zum Triumph des schwarz-türkisen Machtkartells werden lassen! Dafür stehe ich mit meinem Namen beziehungs­weise dafür stand Werner Kogler mit seinem Namen.


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Zum Abschluss darf ich noch einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung des Härtefallfonds auf sämtliche Unternehmen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Härtefallfonds-Richtlinien so anzupassen, dass sämtliche Unternehmer_innen Anträge auf Härtefallfonds-Entschädigung stellen können. Bei einer Ablehnung auf Entschädigung soll seitens der Wirtschaftskammern eine verpflichtende Beratung erfolgen, welche Überbrückungshilfen abseits des Härte­fallfonds möglich sind.“

*****

(Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Krainer.)

14.37

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ausweitung des Härtefallfonds auf sämtliche Unternehmen

eingebracht im Zuge der Debatte in der 22. Sitzung des Nationalrats über den Antrag 402/A – TOP 2

Der Nationalrat hat beschlossen, dass im Zuge der erheblichen unternehmerischen, Corona-bedingten Einschränkungen, ein Härtefallfonds eingerichtet wird. Aktuell ist dieser Fonds mit 1 Mrd. EUR dotiert, wovon die Regierung in den Förderrichtlinien 300.000 mehrfachversicherte Unternehmer_innen ("Hybrid-EPUs", siehe Anfrage­be­ant­wortung 588/AB XXVII. GP) von vornherein ausgeschlossen hat.

Ausschlusskriterien gem. Härtefallfonds-Förderrichtlinie (https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinien.html):

4.1g) Neben Einkünften aus Gewerbebetrieb und/oder aus selbstständiger Arbeit keine weiteren Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 460,66 monatlich.

4.1h) Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung.

Die Punkte 4.1g und 4.1h der Härtefallfonds-Richtlinie sollen gestrichen bzw. ange­passt werden, sodass sämtliche Unternehmer_innen Anträge auf Entschädigung stel­len können. Bei einer Antragsablehnung soll zumindest eine Beratung erfolgen, welche Überbrückungshilfen abseits des Härtefallfonds möglich sind. Beispielsweise soll der Hinweis auf einen vorübergehenden Anspruch auf Mindestsicherung erfolgen. Spe­zielles Augenmerk sollen bei der Anpassung der Förderrichtlinien jene Unterneh­mer_innen genießen, deren Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG unter der Mindest­sicherung liegen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Härtefallfonds-Richtlinien so anzupassen, dass sämtliche Unternehmer_innen Anträge auf Härtefallfonds-Entschädigung stellen können. Bei einer Ablehnung auf Entschädigung soll seitens der Wirtschaftskammern eine verpflichtende Beratung erfolgen, welche Überbrückungshilfen abseits des Härte­fallfonds möglich sind."

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nun ist Frau Bundesministerin Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.


14.37.23

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Sehr ge­schätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir befin­den uns in der dritten Woche, seitdem in Österreich die Ausgangsbeschränkungen in Kraft sind. Wir haben auch zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die Österreicherinnen und Österreicher und alle in Österreich lebenden Menschen bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen. Unser aller Alltag hat sich massiv verändert. Viele Menschen haben ihre Jobs verloren, viele sind in Kurzarbeit, die Geschäfte sind geschlossen. Wir alle sind gefordert, unser tagtägliches Leben zu organisieren; viele von uns müssen aufgrund der Coronakrise auf vieles verzichten.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir werden auch diese Krise ge­mein­sam überwinden, denn jeder Einzelne packt an. Daher möchte ich allen in Öster­reich lebenden Menschen, die sich an alle Maßnahmen halten, meinen Dank aus­sprechen.

Ich möchte auch, um auf den Justizbereich zu sprechen zu kommen, kurz erwähnen, dass auch im Justizbereich angepackt wird, denn die Justizanstalten haben jetzt ihre Produktion umgestellt und haben angefangen, Masken zu produzieren. Die Insas­sin­nen und Insassen produzieren ungefähr 3 000 Masken pro Woche, und ich kann Ihnen berichten (eine Maske in die Höhe haltend), dass diese waschbaren und wieder­verwendbaren Masken aus Baumwolle auch heute im Parlament aufliegen. Es sind für alle Abgeordneten und auch für meine Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungs­bank genug Masken da. Sie finden sie vorne (zum ÖVP-seitigen Eingang des Plenar­saals weisend) in kleinen Packerln, und es würde mich freuen, wenn Sie diese Masken auch mit nach Hause nehmen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

An dieser Stelle möchte ich mich auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Justizanstalten und darüber hinaus bei allen Insassen bedanken, die jetzt gemein­sam mit anpacken, damit wir diese Krise überstehen.

Wir alle, meine Damen und Herren, wissen nicht, wie lange das alles dauern wird, aber was wir wissen, ist, dass die Menschen Angst haben und dass sie verunsichert sind. Das Virus hat nicht nur Auswirkungen auf die Gesundheit, es hat auch Auswirkungen auf unsere Wirtschaft und auf jeden Einzelnen. Die Menschen haben Angst, dass sie ihre Miete nicht zahlen können, sie haben Angst, dass sie ihre Kredite nicht zurück­zahlen können, sie haben Angst, wie es weitergeht.

Um auf den Justizteil zu sprechen zu kommen, der Ihnen vorliegt: Wir haben reiflich überlegt und wirklich versucht, eine Lösung zu finden, die sowohl die wirtschaftlichen


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als auch die sozialen Gegebenheiten berücksichtigt. Wir haben für all jene, die derzeit in Miete wohnen, die aufgrund der Coronakrise in erheblichen wirtschaftlichen Schwie­rigkeiten sind und ihre Miete nicht zahlen können, die Möglichkeit eines dreimonatigen Zahlungsaufschubs geschaffen. In diesen drei Monaten zwischen 1. April und 30. Juni haben all jene, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, die Möglichkeit, keine Miete zahlen zu müssen, und sie dürfen deswegen nicht gekündigt werden. Sie haben dann die Möglichkeit, die Mietrückstände bis zum Ende des Jahres zu begleichen. In diesen drei Monaten werden auch keine Delogierungen stattfinden.

Betreffend alle Mietverhältnisse, die in der Zeit der Krise enden, haben wir nun auch gesetzlich abgesichert, dass MieterInnen und VermieterInnen eine Verlängerung ver­ein­baren können. Diese Regelungen sind natürlich für alle Mieter anwendbar und nicht nur für jene, deren Vermieter gewerblich sind, sondern wirklich für alle. Wir haben es für alle Menschen, die einen Kredit aufgenommen haben, auch gemeinsam vereinbart und geschafft  und das gilt auch für all jene Vermieter, die eine Wohnung gekauft haben und jetzt die Kreditrate nicht zahlen können –, dass ihre Kreditrate für drei Monate gestundet wird. Für alle, die in Zahlungsschwierigkeiten sind und horrende Verzugszinsen zahlen müssten, weil oftmals privatrechtliche Verträge horrende Ver­zugszinsen vorsehen, auch Inkassokosten vorsehen, haben wir jetzt gesetzlich verein­bart, dass diese nicht gezahlt werden müssen und bei den Verzugszinsen das ge­setzliche Ausmaß ausreicht.

Auch in der Justiz haben wir versucht, Erleichterungen zu schaffen. Es stehen heuer die Gerichtsgebührenerhöhungen an, diese haben wir für dieses Jahr ausgesetzt, weil wir wissen, dass viele Krisen auch viele Gerichtsverfahren nach sich ziehen, und daher wollen wir die Bürgerinnen und Bürger nicht noch mehr belasten.

Im Gesellschaftsrecht soll es auch Erleichterungen geben, es sollen die Auf­sichts­ratsversammlungen und die Hauptversammlungen später stattfinden können, und wir wollen sie auch per Videokonferenz erlauben.

Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich kann ich in vielen Fällen nicht alle Un­sicher­heiten nehmen  wie die Menschen es in dieser außergewöhnlichen Situation brauchen würden –, ich hoffe aber, dass wir es zumindest in diesen Teilbereichen schaffen können, den Menschen die Angst zu nehmen und ihnen eine gewisse Sicherheit zu geben. Daher hoffe ich, dass die Maßnahmen, die den Menschen ein wenig Sicherheit in unsicheren Zeiten bieten, Ihre Zustimmung finden.  Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.43


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Heinz Faßmann zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister, Sie haben das Wort.


14.43.51

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Schule hat sich seit dem 16.3. be­kanntlich ganz gravierend verändert. Unterricht wird heute von zu Hause aus gemacht, die Schule ist nicht mehr der primäre Ort des Lernens und Lehrens. Dieser Wechsel hat eigentlich ganz gut funktioniert, denn es war ein unmittelbarer Wechsel, der statt­gefunden hat.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen Lehrern und Lehrerinnen, die das bewerkstelligt haben, bedanken, auch bei allen Eltern für ihre unendliche Geduld, die das Lernen zu Hause erfordert, und klarerweise auch bei den Schülern und Schülerinnen. Ich möchte mich auch bei den Abgeordneten der Koalitionsparteien, aber auch der Opposition bedanken. Wir führen immer wieder telefonische Gespräche –


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und das sind für mich inspirierende Gespräche –, wie wir mit dieser schwierigen Situation umgehen können. Wir werden sicherlich auch wieder zur Balance zurück­kehren, denn derzeit hat Gesundheit Vorrang, Frau Meinl-Reisinger, aber es wird wieder eine Balance geben, wo Gesellschaft, Wirtschaft und Gesundheit in Einklang stehen; davon bin ich überzeugt, darauf hoffe ich auch.

Bis dato habe ich drei ganz wesentliche Erkenntnisse aus dieser neuen Art des Lernens gewinnen können: Das Erste ist, es gibt eine ganz große Bedeutung des selbstorganisierten Lernens, denn das, was jetzt stattfindet, ist eine gewisse Form des selbstorganisierten Lernens.

Das Zweite, was ich auch sehe, ist, dass E-Learning ein durchaus probates Instrument ist, um vertiefendes Lernen, aber auch individuelles Lernen zu fördern.

Das Dritte, was ich aus diesen, wenn Sie so wollen, 14 Tagen oder zweieinhalb Wochen Experiment mit dieser neuen Form der Schule und des Unterrichts heraus­lese, ist Folgendes: Die Schule ist natürlich als ein Ort des Lernens nicht durch das Kinderzimmer, durch die Küche oder das Wohnzimmer ersetzbar. Schule ist sehr viel mehr als kognitive Vermittlungsinstanz. Schule ist ein Ort, wo Freundschaften und Konflikte ausgetragen werden und Schule ist damit als ein, wenn Sie so wollen, Laboratorium des Lernens für das Morgen so unendlich wichtig. Aus dem Grund sage ich auch, ich freue mich auf die Balance, die wiederherzustellen ist  und das wird kommen.

In den vorliegenden Gesetzesvorschlägen werden mir eine Reihe von Verordnungs­ermächtigungen gegeben; Verordnungsermächtigungen deswegen, weil unser Schul­recht ein unglaublich kompliziertes Schulrecht ist  und alles ist festgelegt: Schulbe­ginn, Schulende, Feiertage, die Art und Weise, wie eine Schularbeit zu machen ist, und vieles andere mehr. In der Situation kann ich nicht genau abschätzen, ob wirklich das Schulende, so wie es jetzt fixiert ist, das tatsächliche Schulende sein kann. Ich brauche also für die Terminsetzung eine Verordnungsermächtigung.

Ich brauche auch eine Verordnungsermächtigung betreffend die Frage, ob die bis­herigen Lehrpläne, die möglicherweise aufgrund der derzeitigen Situation nicht ganz abgearbeitet werden können, halt im nächsten Schuljahr angestückelt werden. Das ist ja, glaube ich, auch machbar.

Ich brauche letztlich auch eine Verordnungsermächtigung, um das, was jetzt statt­findet, eigentlich rechtlich zu legitimieren, nämlich den sogenannten ortsungebundenen Unterricht – der kommt in unserem Schulrecht bis dato noch gar nicht vor.

Wir planen auch so etwas wie einen Ergänzungsunterricht, gerade für jene Schüler und Schülerinnen, die jetzt vielleicht nicht so gut mitkommen, nicht so gut mitkommen kön­nen, weil sie aus einem schwierigen sozioökonomischen Umfeld kommen und vielleicht auch gar nicht die technische Infrastruktur haben. Dann, wenn es wieder geht, soll es da zu einem Förderunterricht kommen.

Wir haben Dinge drinnen, zu denen ich sagen muss, das sind Dinge, bei denen nur Insider wissen, was damit eigentlich gemeint ist. Ich erwähne etwa: Beim Innovations­stiftung-Bildung-Gesetz gibt es nun die Möglichkeit, dass die Mittel jetzt auch flexibler eingesetzt werden kann, um möglicherweise Endgeräte unbürokratischer weitergeben zu können.

Wir haben zum Beispiel auch einen Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds einge­richtet, weil seit dem 16.3. keine mehrtägigen Schulveranstaltungen mehr stattfinden können. Jetzt werden Stornogebühren fällig, und den Eltern in ihrer prekären Situation noch einmal Stornogebühren aufzuhalsen und damit ihre Geldbörse zu belasten, ist


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vielleicht nicht ganz ratsam, daher gibt es nun einen Härtefallfonds für diese Stornos bei mehrtägigen Schulveranstaltungen.

Gestern bin ich gefragt worden, Herr Kollege (in Richtung Abg. Vogl): Warum keine halbtägigen oder eintägigen Veranstaltungen?  Meine Rückmeldung ist, dass gerade bei halb- oder eintägigen Veranstaltungen, dann, wenn ein Bus gebucht wurde, sehr viel Kulanz gezeigt wird, weil das Busunternehmen sagt, die Schule war bisher ein wunderbarer Kunde und sie wird auch wieder ein Kunde werden. Die Probleme, die bei mir aufgeschlagen sind, sind die kostspieligen Stornos bei mehrtägigen Veranstaltun­gen, und aus dem Grund stehen die auch im Fokus.

Wir haben auch in dem - -


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, ich möchte Sie nur darauf aufmerk­sam machen – deshalb habe ich auch die Redezeit eingestellt –, dass der österreichi­sche Nationalrat – wir alle – sich darauf verständigt hat, was die parlamentarischen Instrumente und Rechte der Abgeordneten betrifft, so etwas wie eine Selbstbe­schränkung bei der Redezeit vorzunehmen. Das ist in der Präsidialkonferenz unter der Voraussetzung geschehen, dass auch die Regierungsmitglieder das tun. Daher haben wir unter diesen Voraussetzungen auch einvernehmlich eine Redezeitbeschränkung der Regierungsmitglieder vereinbart.

Ich wollte Sie darauf aufmerksam machen. Es ist eine Selbstbeschränkung, aber an sich ist die Redezeit, die wir für die Regierungsmitglieder vereinbart haben, bereits ausgeschöpft. (Beifall des Abg. Angerer. – Bundesminister Faßmann: Geben Sie mir noch drei Sätze?) – Selbstverständlich, Herr Minister.


Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann (fortsetzend): Erster Satz: Ich habe auch noch Verordnungsermächtigungen drinnen, um die Fristenläufe an den Universitäten zu regeln.

Zweiter Satz: Ich danke den Universitäten auch für ihre Anpassungsfähigkeit. Ich wünsche den Forschern und Forscherinnen, die gerade im Bereich der Therapeutika und der Impfstoffe im Zusammenhang mit dem Coronavirus tätig sind, alles Gute, viel Erfolg, denn letztlich, glaube ich, werden wir diese Coronakrise nur durch neue Thera­peutika und Impfstoffe bewältigen können.

Und mein dritter Schlusssatz ist: Ich bedanke mich im Voraus dafür, dass ich hier vielleicht ein Stückchen geliehene Macht bekomme. Seien Sie ganz sicher, dass ich mit dieser geliehenen Macht mit großer Sorgfalt umgehen werde! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.51


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Maria Theresia Niss. – Bitte.


14.51.35

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Hohes Haus – hier und zu Hause! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte die Gele­genheit hier nutzen, um Danke zu sagen. Ich möchte mich vor allem bei all den Menschen bedanken, die tagtäglich in den Bereichen Gewerbe und Industrie zur Arbeit gehen, Einsatz dafür erbringen, dass die Versorgungssicherheit in Österreich ge­währleistet bleibt und vor allem die Lieferketten aufrechtbleiben. Sie alle zeigen damit ein sehr, sehr großes Maß an Verantwortung.

Ich möchte mich aber vor allem auch bei den Unternehmern bedanken, die mit Mut, mit Verantwortungsbewusstsein, aber auch mit Zuversicht und mit Unternehmergeist durch


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dieses Tal der Tränen gehen. Das macht Unternehmer meiner Meinung nach aus: Sie motschkern meistens nicht, sondern sie tun, sie arbeiten weiter, sie geben ihr Bestes, und damit kommen sie auch meistens gut durch die Krise.

Ich bin überzeugt davon, dass die Unternehmen auch diese Krise meistern werden, auch wenn es momentan öfters düster ausschaut, wenn Umsätze wegbrechen, wenn Lieferketten unterbrochen werden und wenn auch die Gefahr besteht, dass nach einem Angebotsschock aufgrund der verringerten Einkommen in Österreich und auf der ganzen Welt dann auch noch eine Nachfragekrise folgen kann.

Mein Dank gilt in diesem Zusammenhang vor allem der Bundesregierung, die beides im Auge hat: Sie versucht nicht nur, Menschenleben zu retten, sondern sie hat auch, glaube ich, ein sehr, sehr gutes Bündel an Maßnahmen geschnürt, um die Unter­nehmen und ihre Mitarbeiter bestmöglich zu unterstützen.

Es ist wichtig, dass wir jetzt alles tun, dass wir, sobald diese Krise vorbei ist, an den Erfolg der Vergangenheit wieder anknüpfen können, Arbeitsplätze sichern beziehungs­weise schaffen können und damit vor allem auch Wohlstand schaffen können.

Als Forschungs- und Digitalisierungssprecherin möchte ich aber noch auf zwei Punkte eingehen. Gerade in diesen Zeiten wird sichtbar, wie wichtig Forschung und Innovation sind. Händeringend suchen wir alle einen Weg aus der Pandemie, und nur die For­schung wird uns darauf eine Antwort geben können.

Ich versuche immer wieder, auf die gesellschaftliche Relevanz von Forschung hinzu­weisen, und hier wird sie uns auf die brutalste Art und Weise vor Augen geführt. Da spielen alle mit: die Grundlagenforschung, Universitäten, Kliniken, große Unternehmen, kleine Unternehmen, die Penningers und Pfizers dieser Welt, alle arbeiten gerade daran, einen Impfstoff und ein Therapeutikum zu finden.

Ich möchte mich hier auch bei der Bundesregierung bedanken, die auf eine sehr rasche Art und Weise fast 25 Millionen Euro Forschungsförderung zur Verfügung gestellt hat, um hinsichtlich eines Therapeutikums oder eines Impfstoffs einen Schritt vorwärts zu kommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich hoffe, dass sich das Bild ändert und das Bewusstsein in der Gesellschaft für die Notwendigkeit von Forschung durch diese Krise etwas steigt.

Zuletzt noch ein Satz zur Schule: Wie viele von Ihnen bin ich momentan damit konfrontiert, vieles unter einen Hut zu bringen: Homeoffice, Family, Homeschooling. Das ist nicht immer einfach. Die Motivation der Kinder schwindet, ihnen fehlen ihre Freunde, ihnen fehlen aber auch ihre Lehrer. Deswegen möchte ich mich einerseits natürlich bei den Eltern bedanken, die das alles in hervorragender Art und Weise meistern, aber auch bei den Lehrern und Lehrerinnen, die den Umstieg gut gemeistert haben, in kürzester Zeit Arbeitspakete zur Verfügung gestellt haben und den Schülern nun bestmöglich online zur Verfügung stehen.

Gleichzeitig wird uns aber auch bewusst, wo noch Herausforderungen liegen: Auch wenn das Ministerium momentan auf Hochtouren daran arbeitet – und auch dafür möchte ich mich bedanken –, so sind noch nicht alle Schüler digital angebunden und noch nicht alle Lehrer optimal für den digitalen Unterricht geschult. Ich sehe es daher jetzt auch als unseren Auftrag, hier raschestmöglich weiterzukommen. – Vielleicht ist das einer der wenigen positiven Aspekte der Pandemie.

Viele wünschen sich verständlicherweise eine Perspektive. Die Unternehmen brauchen sie, um wieder Schritt zu fassen und für die Zukunft zu planen. Die Familien brauchen sie, damit die Eltern wissen, wie es mit den Schülern, mit ihren Kindern und in der Folge auch mit ihnen weitergeht. Ich bin zuversichtlich, dass die Bundesregierung bei-


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des, sowohl die Wirtschaft als auch die Gesundheit, im Blick hat und sich dessen bewusst ist und dass sie, wenn verlässliche Daten das hergeben, so rasch wie möglich da Klarheit schafft.

Damit wir aber wieder eine positive Perspektive bekommen und damit wir schneller als viele andere Länder aus der Krise herauskommen – und dass wir das schaffen, davon bin ich überzeugt –, ist es wichtig, dass wir alle uns an die Maßnahmen halten. Daher: Bleiben Sie vernünftig! Vermeiden Sie soziale Kontakte! Bleiben Sie vor allem aber gesund! Ich wünsche Ihnen alles Gute. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.56


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.56.34

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In 5 Minuten über fast 100 Gesetze zu sprechen ist schwierig (Zwischen­rufe bei der ÖVP), ich werde mich daher auf das Wesentliche oder sehr wenige Punkte konzentrieren.

Erstens: die Frage der Dividendenauszahlung. Wenn eine Firma sagt: Ich habe kein Geld, um meine Steuern zu zahlen!, dann kann diese Firma auch nicht das Geld haben, Dividenden zu zahlen. Wenn eine Firma sagt: Ich habe nicht das Geld, um die Gehälter zu zahlen!, dann kann diese Firma auch nicht das Geld haben, Dividenden zu zahlen. Deswegen muss es ein Verbot für Dividendenauszahlungen für Firmen geben, die irgendeine Staatshilfe in Anspruch nehmen, denn in Österreich versteht niemand, dass jemand, der auf der einen Seite nicht das Geld hat, die Steuern zu zahlen, sich auf der anderen Seite selbst Millionen ausschütten kann, damit er sich einen Porsche oder was auch immer kaufen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweitens: die Frage der Boni. Dass jetzt großzügig gesagt wird: Die Boni für die Topmanager dürfen nur noch die Hälfte betragen!, ist nicht richtig. Jetzt einmal ganz unter uns: Es ist doch lächerlich, wenn der Manager eines Unternehmens, das 10 Mil­lionen Euro Staatshilfe bekommt, sagt: Ich kriege eh nicht 2 Millionen Euro Boni, sondern nur 1 Million! – Nein, wir brauchen eine Begrenzung der Gehälter und null Boni, wenn es Staatshilfe gibt. Bitte, das sind Personen, die auf der Schokoladenseite des Lebens sind. Denken wir daran, dass die KassiererInnen, die Krankenpfleger und die Krankenpflegerinnen die Leistungsträger und Leistungsträgerinnen in dieser Krise sind, und versuchen Sie jetzt doch nicht, die Boni von Managern zu retten, wie das offensichtlich die Regierung da vorhat! Keine Boni für Manager von Betrieben, die Staatshilfe bekommen! Das muss ganz klar sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein dritter Punkt, der mir als Wiener Abgeordnetem sehr wichtig ist: Ich weiß, dass in den Bundesländern 80, 90, teilweise 95 Prozent der Menschen einen Garten und/oder eine Terrasse und/oder einen Balkon haben. Aber ich sage Ihnen: In Wien hat mehr als die Hälfte weder einen Garten noch eine Terrasse noch einen Balkon, sondern eine 60-, 70-Quadratmeter-Wohnung, in der drei, vier, fünf Leute wohnen. Das ist anders, als das vielleicht die Lebensrealität von vielen Menschen in Österreich ist. Den Wienern muss ich das nicht erklären, die wissen das, ich sage das für jene, die nicht in Wien leben.

Ich bringe Ihnen ein Beispiel aus meinem Wahlkreis (eine Tafel mit der Aufschrift „Bel­vedere“, auf der ein Luftbild eines Stadtteils von Wien mit einer rot eingefärbten und einem Verbotszeichen versehenen Fläche zu sehen ist, auf das Rednerpult stellend): Das ist die Grenze zwischen dem 3. und 4. Bezirk in Wien. Dort ist ein Riesenareal,


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das Belvedere. Teile davon werden nicht geöffnet werden können, da sind das Palais Schwarzenberg und andere Gebäude dabei, aber zumindest die Hälfte dieser Fläche könnte geöffnet werden. Rundherum dicht bebautes Gebiet, ja, es sind auch kleine Parks dabei, aber die sieht man auf diesem Bild gar nicht, weil sie so klein sind. Erklären Sie uns bitte, wieso, wenn wir voneinander Abstand halten sollen und wenn Bundesminister Anschober sagt, dass es total okay ist, wenn man spazieren geht – jeder, der kleine Kinder hat, weiß, die brauchen Bewegung –, das Belvedere gesperrt wird, sodass die Leute im Fasanviertel und auf der Wieden nicht mehr in diesen Park mit großzügiger Fläche gehen können!

Dasselbe im Augarten zwischen dem 2. und dem 20. Bezirk (eine Tafel mit der Auf­schrift „Augarten“, auf der ein Luftbild eines Stadtteils von Wien mit einer rot einge­färbten und einem Verbotszeichen versehenen Fläche zu sehen ist, auf das Rednerpult stellend): rundherum dicht verbautes Gebiet, dicht verbaut, mittendrin! Es wird auch im Augarten nur die Hälfte aufgesperrt werden können; das ist mir schon klar. Die Wiener Parks sind auch nur zur Hälfte offen, weil zum Beispiel die Spielplätze zu sind, weil die Käfige zu sind und man halt nicht Fußball spielen kann. Die Hälfte der Fläche aber könnte aufgesperrt werden. In einem Umkreis von 150 Metern von den Eingängen der Bundesgärten in Wien leben 100 000 Menschen. Wir sprechen nicht davon, dass alle Menschen aus ganz Wien dorthin gehen sollen, sondern wir reden davon, dass die Menschen in einen angrenzenden Park gehen können sollen, in dem sie genug Platz haben.

Das beste Beispiel ist Schönbrunn (eine Tafel mit der Aufschrift „Schönbrunn“, auf der ein Luftbild eines Stadtteils von Wien mit einer großen, rot eingefärbten und einem Verbotszeichen versehenen Fläche sowie einer kleinen, grün eingefärbten Fläche rechts davon zu sehen ist, auf das Rednerpult stellend und darauf zeigend): Da gibt es den Auer-Welsbach-Park, das ist diese kleine grüne Fläche. In den Zeitungen steht, dieser sei am Samstag knackevoll gewesen, weil alle Menschen aus Rudolfsheim-Fünfhaus und Meidling dorthin gehen. 200 Meter weiter ist dieser Riesenpark Schön­brunn. Bitte sperren Sie den auf! Dann sind nicht so viele Menschen im Auer-Welsbach-Park, dann haben die Leute auch Platz, denn sie wollen Abstand halten. Sie wollen sich natürlich im Freien bewegen, sie wollen aber nicht am Asphalt gehen, sondern in einen Park – und 200 Meter weiter weg gibt es einen, der zehn Mal so groß ist, der aber zugesperrt ist.

Erklären Sie mir bitte eines: Wieso werden die Bundesgärten in Wien geschlossen, während in Wiener Neustadt der Akademiepark offen hat? (Zwischenruf bei der SPÖ.) Der gehört auch dem Bund. Ich vergönne das den Wiener Neustädtern, aber erklären Sie mir, wieso die Wiener nicht das Anrecht darauf haben, dass die Bundesgärten aufgesperrt werden! Sperren Sie die Parks auf! Sperren Sie die Gärten auf! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Meinl-Reisinger.) Es muss Schluss damit sein, dass die Wiener nicht in ihre Parks gehen können, nur weil irgendjemand auf Bundesebene diese zusperrt.

Ich darf deshalb – nun sehr formell – folgenden Antrag einbringen (eine Tafel mit der Aufschrift „#GartenAuf“ auf das Rednerpult stellend):

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „einheitliche Linie der Bundesregierung bei der Benutzung von Parks – umgehend notwendige Öffnung der Bundesgärten“

Der Nationalrat wolle beschließen:


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„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, den Empfehlungen des Gesundheitsministers zu folgen und die Bundesgärten, so wie alle anderen öffentlichen Parkanlagen auch, umgehend wieder zu öffnen. Die Bevöl­kerung soll gerade in den Ballungsräumen die vorhandenen Grünflächen voll umfäng­lich verfügbar haben, um mit ausreichendem Abstand zueinander das Freie aufsuchen zu können.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

15.02

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Drin. Pamela Rendi-Wagner, Mag. Jörg Leichtfried, Kai Jan Krainer, Mag.a Andrea Kuntzl, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Harald Troch, Genossinnen und Genossen

betreffend einheitliche Linie der Bundesregierung bei der Benutzung von Parks - umgehend notwendige Öffnung der Bundesgärten

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2

Seit Beginn des für die Verminderung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus notwendigen vorgeschriebenen Mindestabstands zwischen Menschen bemüht sich die Stadt Wien, dass der Bund die Bundesgärten für die Wienerinnen und Wiener öffnet und damit die zur Zeit besonders benötigte Grünflächen, die der Bevölkerung ermög­lichen, mehr Abstand zueinander zu halten und gleichzeitig frische Luft in der Natur zu tanken, zugänglich macht. Die städtischen Gärten, wie der Rathauspark, der Türken­schanzpark und der Prater stehen der Bevölkerung zur Verfügung, jedoch ist es auf Grund der durch den Bund geschlossenen Grünflächen schwieriger, Abstand von­einan­der zu halten. Diese Schließung wurde von BM Köstinger vorgenommen, obwohl Gesundheitsminister Anschober keine Notwendigkeit sah, das Betreten öffentlicher Parkanlagen zu verbieten. Im Gegenteil betonte BM Anschober wiederholt, dass Spaziergänge an der frischen Luft für die Gesundheit förderlich seien.

Geschlossen wurden am 16. März durch den Bund alle Bundesgärten in Wien, also etwa neben dem Schlosspark Schönbrunn auch Burggarten und Volksgarten, sowie der Belvedere-Garten und der Augarten, die von besonders dicht bebauten Gebieten umgeben sind. Die Bevölkerung weicht daher auf städtische Parkanlagen bzw. öffent­liche Flächen (zB Donaukanal) aus, wodurch sich dort der notwendige Mindest­abstand nicht durchgängig einhalten lässt. Die in Wien von BM Köstinger gesperrte Fläche ist so groß wie der gesamte Wiener Gemeindebezirk Margareten. Im Gegen­satz zu den Bundesgärten wurden andere Freiflächen in der Verwaltung des Bundes nicht gesperrt (zB Akademiepark in Wiener Neustadt), was in sozialen Medien den Verdacht nährte, dass es BM Köstinger nur um vorgezogenen Wiener Wahlkampf geht.

Vielfach müssen die Menschen derzeit in Wohnungen ohne Balkon oder anderen Freiflächen ihre Zeit verbringen. Umso wichtiger ist es für die psychische Verfassung und für die körperliche Fitness, dass sich Kinder und Erwachsene im Grünen aufhalten können. Dies ist auch wichtig, damit die Bevölkerung die Zeit der Beschränkungen besser überstehen kann.


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Aufgrund der Disziplin der Wienerinnen und Wiener bei der Einhaltung der „Corona-Maßnahmen“ und den anstehenden Osterferien, erneuerte der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig seinen Appell an die Bundesregierung die Bundesgärten zu öffnen. Wien hat über 50% Grünanteil an seiner Gesamtflächen und dieser sollte der Wiener Bevölkerung auch voll zur Verfügung stehen.

Die Verfügbarkeit weiterer Betonflächen, wie von der Wiener Vizebürgermeisterin vorgeschlagen, kann fehlende Grünflächen nicht kompensieren.

Die großen Ballungsräume sind mit ländlichen Regionen in dieser Ausnahmesituation wegen der unterschiedlichen Bebauungsstrukturen, der Größe des Wohnraums und der Möglichkeit der Erreichbarkeit von Grünbereichen nicht vergleichbar. Die Gesund­heit der Bevölkerung muss auch durch Zugang zur Natur entsprechend gestärkt wer­den, gerade in Zeiten der Bewegungseinschränkungen.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, den Empfehlungen des Gesundheitsministers zu folgen und die Bundesgärten, so wie alle anderen öffentlichen Parkanlagen auch, umgehend wieder zu öffnen. Die Bevölkerung soll gerade in den Ballungsräumen die vorhandenen Grünflächen voll umfänglich verfügbar haben, um mit ausreichendem Abstand zueinander das Freie aufsuchen zu können.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Bitte.


15.03.05

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Minister! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was man bei all den Debatten, die wir heute führen – auch über die Geschäftsordnung, über Eingabezeiten von Anträgen, über den Ärger, der daraus entsteht, und vieles mehr –, glaube ich, schon irgendwie festhalten sollte, ist, dass uns doch eines eint: Wir wollen die Österreicherinnen und Österreicher vor diesem grauslichen Virus schützen, und wir wollen auch Sorge dafür tragen, dass möglichst wenige möglichst wenig von der Coronakrise und ihren Folgen in Mitleidenschaft gezogen werden. Wir übernehmen alle zusammen hier heute gemeinsam Verantwortung für das Schicksal der Menschen, die in Österreich leben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Beim Kampf gegen die Wirtschaftskrise sind besonders diejenigen schützenswert, die nicht auf ein dickes Bankkonto zurückgreifen können, diejenigen, die sich arbeitslos haben melden müssen oder zumindest Angst haben, dass sie das noch machen müssen, dass das kommen wird. Wirtschaftskrise heißt eben, dass es meistens die­jenigen besonders hart trifft, die es ohnehin nicht supergut im Leben haben. Wir wissen, dass ganz viele von ihnen sich nun auch fürchten, dass sie ihre Wohnung verlieren, und umso mehr freut es mich, dass wir ihnen mit dem Coronamieten­hilfspaket – die Frau Ministerin hat es erwähnt – zumindest diese Angst nehmen


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können. Wir lassen es nicht zu, dass sie vor die Tür gesetzt werden! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn Sie also zum Beispiel aufgrund der Coronakrise Zahlungsschwierigkeiten haben, dann können Sie Ihre Miete stunden und bis Ende des Jahres zurückzahlen. Wenn Sie einen befristeten Mietvertrag haben, machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, gehen Sie zu Ihrem Vermieter und verlängern Sie Ihren Mietvertrag! Drittens, und das ist das Wichtigste: Wenn Sie ganz akut davon betroffen sind, dass Sie vor die Wohnungstür gesetzt werden könnten, sollten Sie wissen, wir sagen: Nein, alle Delogierungen sind ausgesetzt! – Damit haben wir ein sehr, sehr wirksames Instrument geschaffen, der drohenden Wohnungslosigkeit entgegenzuwirken. Das ist von immenser Bedeutung, denn Wohnen ist ein Grundrecht, und das gilt umso mehr in einer Krise.

Lassen Sie mich als Finanzsprecherin unserer Fraktion abschließend etwas zum Steuerpaket sagen: Wir werden heute in diesem Paket einige Dinge steuerfrei stellen. Dazu gehören zum Beispiel die Herstellung von Desinfektionsmitteln oder die Zahlun­gen aus dem Härtefallfonds für die Selbstständigen, die ja in den nächsten Monaten ihren Lebensunterhalt davon bestreiten sollen. Meine persönliche Lieblingssteuer­freistellung in diesem Paket ist aber die Steuerfreistellung der Coronaprämien für die­jenigen, die in dieser schweren Zeit für uns alle eine besondere Leistung erbringen – das ist nur ein klitzekleiner Dank, den wir solcherart zum Ausdruck bringen können.

Klitzeklein ist es in meinen Augen deshalb, weil sich gerade diejenigen, auf die wir ganz besonders angewiesen sind – die MitarbeiterInnen im Supermarkt, in der Pflege, im Gesundheitssystem, die Erntehelferinnen und Erntehelfer, die Reinigungskräfte; die meisten davon sind Frauen –, unter normalen Umständen am unteren Ende der Lohn­skala befinden. Diese Coronakrise führt uns schmerzlich vor Augen, was für ein verdrehtes Wertesystem wir bei der Bezahlung von Arbeit haben. Darüber kann kein Bonus, keine Prämie, kein Zuschuss hinwegtäuschen. Wenn Pflegekräfte auf Facebook, Twitter und Instagram posten: Hört auf mit dem Klatschen, wir wollen lieber eine bes­sere Bezahlung!, dann haben sie verdammt noch einmal recht! Das Klatschen ist zwar eine Wertschätzung, bezahlt aber nicht die Miete. (Beifall bei den Grünen.)

Ich muss für meine Fraktion noch formal einen Entschließungsantrag einbringen, und zwar den Antrag der Abgeordneten Peter Haubner und Jakob Schwarz betreffend Maß­nahmen zum Schutz kritischer Unternehmen vor Übernahmen aus Drittstaaten – Investitionskontrolle. Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort - -


Präsidentin Doris Bures: Entschuldigung, Frau Abgeordnete, mir liegt der Text nicht vor, einen Moment bitte! Der Antrag ist auch nicht unterschrieben.

Ich würde darum ersuchen, dass die Entschließungsanträge ordnungsgemäß einge­bracht werden. Der Antrag liegt mir nicht vor, daher ist er nicht ordnungsgemäß ein­gebracht.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (fortsetzend): Entschuldigung, dann werden wir den Antrag beim nächsten Redebeitrag einbringen! (Beifall bei den Grünen.)

15.08


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangt nun Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


15.08.12

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsident! Werte Frau Minister, werte Herren Minister auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich


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würde mir manchmal von der Regierung und den Regierungsparteien wünschen, dass sie mit dieser Politik der Panik, die wir betreffend Corona hier erleben, aufhören.

Der Herr Bundeskanzler hat sich ja heute wieder hierhergestellt und hat wieder irgend­etwas fabuliert: Österreich ist am allerbesten durch die Krise gekommen! – Auf Basis welcher Daten er das sagt, weiß ich nicht. Es heißt, es hätte sonst 10 000 Tote ge­geben. Da kommen immer irgendwelche Zahlengespinste, und eigentlich weiß der Bürger in Österreich gar nicht, woher der Bundeskanzler und woher die Minister diese Zahlen denn eigentlich haben.

Ich würde mir manchmal wünschen, dass man mit dieser Vehemenz, mit der man versucht, Panik zu verbreiten, auch diese Wirtschaftskrise bekämpft, denn das wäre in Zeiten wie diesen notwendig. Wir haben den Härtefallfonds, der nun auf 2 Milliarden Euro aufgestockt wird. Das ist gut, das ist nett. Wir haben aber von Anfang an kritisiert, dass 1 Milliarde Euro zu wenig sein wird, und ich gebe Ihnen heute schon mit: Wahrscheinlich sind auch 2 Milliarden Euro zu wenig!

So supertoll aber – nun komme ich zum Aber –, wie das die Vertreter der Regie­rungsparteien heute hier beschrieben haben, funktioniert es nicht. Die Unternehmer haben noch gar kein Geld gesehen. Sie haben sich überhaupt erst am Freitag letzter Woche für diese Unterstützung anmelden können, das heißt, es hat fast drei Wochen gedauert.

Wir sind sofort am Wochenende hereingekommen, haben das beschlossen, aber dann hat die Wirtschaftskammer fast drei Wochen gebraucht, bis sie die Anträge überhaupt annehmen konnte. Das liegt jetzt nicht an der Kammer – das muss man in diesem Fall auch ehrlich sagen –, das liegt natürlich am Finanzminister, weil es diese Verordnung ewig nicht gegeben hat. Wenn die Regierung, wie Herr Kollege Wöginger gesagt hat, Tag und Nacht arbeitet, dann müsste die Verordnung schneller da sein. Das heißt, die Unternehmer haben bis heute gar nichts davon gesehen.

Die SVA-Beiträge können sie stunden – das ist auch nett. Wahrscheinlich fallen die 1 000 Euro, die sie jetzt als Ersthilfe bekommen, ohnehin gleich wieder für diese Bei­träge an.

Hören Sie also auf, sich hierherzustellen und den Leuten Sand in die Augen zu streuen! Die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land spüren in der Zwischenzeit, dass das, was Sie versprechen, so nicht eingehalten wird. Ändern Sie das jetzt schleunigst, nehmen Sie Geld in die Hand und helfen Sie denjenigen, die das brauchen!

Ich sehe auch keinen Grund, die Wirtschaftskammer, die diesen Härtefallfonds ab­wickelt, jetzt über Gebühr zu loben. Ich kann Ihnen nur den Präsidenten der Wirt­schaftskammer Kärnten, Herrn Mandl, zitieren, der sich hinstellt und in einer Presse­aussendung erklärt: Viele Unternehmer sind suizidgefährdet. – Das glaube ich auch, aber ich halte es für zynisch, wenn vonseiten der Wirtschaftskammer dann auch noch gesagt wird: Na ja, das Erstgespräch bezahlen wir, den Rest müssen sie sich selber zahlen. – Ja, wovon denn, wenn das Unternehmen gerade krachen geht, da es keine Unterstützung gibt? Das ist doch Zynismus! Und ein paar Tage später nennt Herr Mandl die Unternehmer dann auch noch „Tausendfüßler“! – Das ist keine Wert­schät­zung der Wirtschaftskammer gegenüber jenen Unternehmen, für die sie eigentlich da sein sollte, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Wort noch zu Ihnen, Herr Gesundheitsminister: Sie haben heute gesagt, die Hälfte aller Intensivbetten in Österreich wurde von den Ländern freigeschaufelt. – Das nehme ich wohlwollend zur Kenntnis. Das würde bedeuten, dass circa 1 700 Intensivbetten frei sind. Jetzt sage ich aber schon einmal: Wir alle hier herinnen wollen nicht, dass wir


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eine Situation wie in Italien erleben, darüber sind wir uns, glaube ich, einig. Wenn ich mir aber die Zahlen aus Italien von gestern anschaue, so waren gestern in Italien insgesamt 20 692 Patienten in Krankenhäusern und bereits 3 204 intensivpflichtig. Italien hat 60 Millionen Einwohner, Österreich acht Millionen. Diese Zahlen auf Öster­reich heruntergebrochen würden bedeuten: 2 759 Patienten im Krankenhaus und 427 Intensivpatienten. Spricht man jetzt also davon, dass unser Gesundheitssystem das nicht packen würde, dann passt da etwas nicht zusammen, Herr Minister.

Ich würde Sie bitten, einmal ordentliche Zahlen auf den Tisch zu legen, im Übrigen auch endlich die Sterbezahlen ordentlich anzugeben und nicht immer zu sagen, wer mit Corona gestorben ist, sondern definitiv zu sagen, wer durch Corona gestorben ist. Genau diese Zahlen nehmen nämlich dann die Mathematiker und die Physiker – das sind die großen Berater des Herrn Bundeskanzlers – her und machen irgendwelche Berechnungen daraus. Diese Berechnungen können nicht stimmen, diese Berechnun­gen sind dann unseriös. Gehen wir also endlich den Weg, dass wir seriöse Zahlen angeben, dass wir uns wirklich auf seriöse Zahlen beschränken, und fangen wir an zu testen!

Eine große Tageszeitung hat es heute auch schon gebracht, es wurden in den letzten Tagen viele, viele Personen quer durchs Bundesgebiet getestet, sozusagen Zufalls­testungen durchgeführt; darunter waren 350 Supermarktmitarbeiter – alle waren sie negativ. Das ist ein ganz positives Zeichen. Es ist jetzt wirklich endlich auch an der Zeit, einmal darüber nachzudenken, wie man unsere Wirtschaft wieder ins Leben zurückführen und diesen gesamtwirtschaftlichen Kollaps endlich hintanhalten kann. (Beifall bei der FPÖ.)

15.13


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Klaus Lindinger zu Wort ge­meldet. – Bitte.


15.13.38

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir leben in einer durchaus außergewöhnlichen Zeit, und wenn unsere Grenzen nahezu geschlossen sind, dann freut es mich ganz besonders, dass der Grad der Eigen­versorgung mit Lebensmitteln in Österreich extrem hoch ist. Ich möchte allen, die in systemrelevanten Bereichen arbeiten, begonnen bei den Bäuerinnen und Bauern über die Verarbeitung bis hin zu den Logistikern und den Mitarbeitern im Supermarkt, ein Danke aussprechen. Sie alle versorgen uns mit Lebensmitteln höchster Qualität.

Corona trifft neben dem Tourismus, dem Handel, der Gastronomie und vielen weiteren Bereichen auch die Landwirtschaft. Familienbetriebe müssen Einkommensverluste bis zu 100 Prozent hinnehmen und um ihre Existenz bangen. Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir mit dem dritten, vierten und fünften Covid-Paket, das wir gerade diskutieren, Maßnahmen beschließen, die der Gesundheit der Bevölkerung, der Wirt­schaft und der Landwirtschaft helfen. Jetzt müssen wir gemeinsam an einem Strang ziehen und durchhalten, damit wir schneller und besser als andere aus dieser Krise kommen.

Genau deshalb darf ich zwei Abänderungsanträge einbringen; zum einen den Abände­rungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag - -


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich würde Sie ersuchen, mir kurz das Wort zu überlassen, weil mir kein Abänderungsantrag vorliegt. Ich werde mich sogleich erkundigen, wie der Stand der Dinge ist.


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Wenn Sie wollen, Herr Abgeordneter, können Sie in der Rede fortfahren. Die Einbringung eines Abänderungsantrages ist erst dann möglich, wenn dieser auch am Präsidium vorliegt.


Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (fortsetzend): Es werden auch für die Landwirtschaft einige Maßnahmen gesetzt: Zum einen ist es die Erweiterung des Härtefallfonds, der jetzt auch Nebenerwerbslandwirte und Mehrfachversicherte berück­sichtigt. Dieser wird auf insgesamt 2 Milliarden Euro aufgestockt, und die Betriebe können relativ einfach und schnell in den nächsten drei Monaten bis zu 6 000 Euro beantragen, falls sie Einkommensverluste von 50 Prozent oder mehr zu befürchten haben. Das betrifft alle im pädagogischen Bereich – Schule am Bauernhof, Seminar­bäuerinnen –, alle, die Urlaubs- und Zimmervermietungen anbieten, und auch alle, die die Gastronomie und Schulen beliefert haben.

Zum anderen fehlen in der Landwirtschaft zigtausend Arbeitsplätze. Gerade jetzt, da wir am Beginn der Spargelernte stehen und die Erntehelfer brauchen, ist das beson­ders bitter. Deshalb gibt es Maßnahmen, die für Fristverlängerungen sorgen. Eine besondere Maßnahme ist die Plattform dielebensmittelhelfer.at, die gemeinsam von den Bundesministerinnen Köstinger und Aschbacher, der LKÖ und der Wirtschafts­kammer Österreich initiiert worden ist und die Freiwillige, die helfen wollen, und jene Betriebe, die Unterstützung brauchen, zusammenführen soll. Wir müssen noch daran arbeiten, dass diese auch wirklich zielgerichtet bei den Betrieben als Unterstützung zum Einsatz kommen.

Genau diesen Zusammenhalt müssen wir alle gemeinsam verwirklichen. Lebensmittel­ketten preisen jetzt deutsche Butter an, obwohl wir in Österreich eine Überproduktion haben, oder sie preisen Non-Food-Produkte an, während unsere kleinen Geschäfte und Lokale geschlossen haben müssen. Deshalb mein Appell: Kaufen Sie nach dieser Krise bei den Direktvermarktern, kaufen Sie bei den regionalen Betrieben, somit sichern Sie Arbeitsplätze und unterstützen die Wirtschaft! (Beifall bei der ÖVP.)


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, mir liegt nun dieser Abänderungsantrag vor.

Ich mache Sie noch darauf aufmerksam: Damit er ordnungsgemäß eingebracht ist, müssen Sie ihn verlesen, nicht nur in den Grundzügen erläutern, weil er nicht zur Verteilung gelangt ist. Ich gehe davon aus, dass Sie jetzt von der Möglichkeit Ge­brauch machen, diesen Abänderungsantrag ordnungsgemäß einzubringen. – Bitte, Herr Abgeordneter.


Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (fortsetzend): Ja, Frau Präsidentin:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 403/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwal­tungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungs­gerichtshofes, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshof­gesetz 1953, das Bundesgesetzblattgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungs­ge­setz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ORF-Gesetz, das Volksbegehren­gesetz 2018, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­ge-


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setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Führerscheingesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960, das Schifffahrtsgesetz, das Seilbahngesetz 2003, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Ökostromgesetz 2012, das KWK-Gesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Bundesgesetz betreffend Begleitmaß­nahmen zu COVID-19 in der Justiz, die Insolvenzordnung, die Notariatsordnung, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden sowie ein 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 2. COVID-19-JuBG), ein Bundesverfas­sungs­gesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (COVID-19 Begleitgesetz Vergabe) und ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Bereich des gewerblichen Rechts­schutzes beschlossen werden (4. COVID-19-Gesetz), in der Fassung des Ausschuss­berichtes (116 d.B.) TOP 3

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 116 d. B. wird wie folgt geändert:

1. Im Titel wird die Wortfolge „das Bundesgesetzes betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz“ durch die Wortfolge „Bundesgesetz betreffend Begleitmaß­nahmen zu COVID-19 in der Justiz“ ersetzt.

2. In Artikel 8 Z 2 wird in § 12b Abs. 1 die Wortfolge „4 Euro“ durch die Wortfolge „3,25 Euro“ ersetzt.

3. In Artikel 8 wird nach Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

„2a. Dem § 17 wird folgender Abs. 8a angefügt:

,(8a) Die für die auf das Jahr 2019 bezogenen Ansuchen (§ 3 und § 14) vom Bund für die Vertriebsförderung von Tageszeitungen (§ 6) bereitzustellenden Mittel betragen insgesamt 5 244 750 Euro und die für die auf das Jahr 2019 bezogenen Ansuchen für Vertriebsförderung von Wochenzeitungen (§ 7) bereitzustellenden Mittel betragen insgesamt 4 467 750 Euro.‘“

4. In Artikel 25 lautet in Z 2 die Novellierungsanordnung:

„2. An § 150 wird folgender Abs. 3 angefügt:“

5. In Artikel 27 wird in Z 3 in § 91 Abs. 41 die Zeichenfolge „xxx“ durch die Wortfolge „xxx/2020“ ersetzt.

6. In Artikel 31 lautet die Novellierungsanordnung in Z 2:

„2. Nach § 13 Abs. 1 Z 8 wird folgende Z 9 eingefügt:“

7. In Artikel 37 wird in § 2 Abs. 1 der Satz „Solcherart gestundete Ansprüche auf Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen sind nicht im Verzug, § 3 findet keine Anwendung.“ durch den Satz „Für die Dauer der Stundung befindet sich der Kredit­nehmer mit der Zahlung dieser Leistungen nicht in Verzug; während dieser Zeit fallen daher keine Verzugszinsen an.“ ersetzt.

8. In Artikel 37 lautet § 9 Abs. 1:

„§ 9. (1) Eine Verpflichtung des Schuldners, bei Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, besteht nicht bei einer im Zeitraum von 1. März 2020 bis 30. Juni 2020 eingetretenen Überschuldung.“


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9. In Artikel 37 wird in § 9 folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Während des in Abs. 1 genannten Zeitraums entfällt die an die Überschuldung an­knüpfende Haftung gemäß § 84 Abs. 3 Z 6 AktG.“

*****

Ich bringe noch einen zweiten Antrag ein.

15.22

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA,

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 403/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwal­tungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungs­gerichtshofes, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichts­hof­gesetz 1953, das Bundesgesetzblattgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ORFGesetz, das Volksbegehren­ge­setz 2018, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Auf­ent­haltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das BeamtenDienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das BundesGleichbehandlungsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Führerscheingesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960, das Schifffahrtsgesetz, das Seilbahngesetz 2003, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Ökostromgesetz 2012, das KWK-Gesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Bundesgesetz betreffend Begleit­maßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, die Insolvenzordnung, die Notariatsordnung, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geän­dert werden sowie ein 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 2. COVID-19-JuBG), ein Bundesver­fassungsgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (COVID-19 Begleitgesetz Vergabe) und ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Bereich des gewerblichen Rechts­schut­zes beschlossen werden (4. COVID-19-Gesetz), in der Fassung des Ausschuss­berichtes (116 d.B.) TOP 3

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 116 d. B. wird wie folgt geändert:

1. Im Titel wird die Wortfolge „das Bundesgesetzes betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz“ durch die Wortfolge „Bundesgesetz betreffend Begleitmaß­nahmen zu COVID-19 in der Justiz“ ersetzt.

2. In Artikel 8 Z 2 wird in § 12b Abs. 1 die Wortfolge „4 Euro“ durch die Wortfolge „3,25 Euro“ ersetzt.


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3. In Artikel 8 wird nach Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

„2a. Dem § 17 wird folgender Abs. 8a angefügt:

„(8a) Die für die auf das Jahr 2019 bezogenen Ansuchen (§ 3 und § 14) vom Bund für die Vertriebsförderung von Tageszeitungen (§ 6) bereitzustellenden Mittel betragen insgesamt 5 244 750 Euro und die für die auf das Jahr 2019 bezogenen Ansuchen für Vertriebsförderung von Wochenzeitungen (§ 7) bereitzustellenden Mittel betragen insgesamt 4 467 750 Euro.““

4. In Artikel 25 lautet in Z 2 die Novellierungsanordnung:

„2. An § 150 wird folgender Abs. 3 angefügt:“

5. In Artikel 27 wird in Z 3 in § 91 Abs. 41 die Zeichenfolge „xxx“ durch die Wortfolge „xxx/2020“ ersetzt.

6. In Artikel 31 lautet die Novellierungsanordnung in Z 2:

„2. Nach § 13 Abs. 1 Z 8 wird folgende Z 9 eingefügt:“

7. In Artikel 37 wird in § 2 Abs. 1 der Satz „Solcherart gestundete Ansprüche auf Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen sind nicht im Verzug, § 3 findet keine Anwendung.“ durch den Satz „Für die Dauer der Stundung befindet sich der Kredit­nehmer mit der Zahlung dieser Leistungen nicht in Verzug; während dieser Zeit fallen daher keine Verzugszinsen an.“ ersetzt.

8. In Artikel 37 lautet § 9 Abs. 1:

„§ 9. (1) Eine Verpflichtung des Schuldners, bei Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, besteht nicht bei einer im Zeitraum von 1. März 2020 bis 30. Juni 2020 eingetretenen Überschuldung.“

9. In Artikel 37 wird in § 9 folgender Abs. 4 angefügt:

"(4) Während des in Abs. 1 genannten Zeitraums entfällt die an die Überschuldung anknüpfende Haftung gemäß § 84 Abs. 3 Z 6 AktG."

Begründung:

Zum Titel, zu Artikel 25, 27 und 31

Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen

Zu Artikel 8

Der Grundgedanke der mit dem Druckkostenbeitrag für Tageszeitungen eingeführten außergewöhnlichen Fördermaßnahme gilt auch für andere Kostenfaktoren der Printbranche und soll daher mit der vorliegenden Änderung auf die Vertriebskosten für Tags- und Wochenzeitungen nach Maßgabe der im Gesetz vorgesehenen Förder­kriterien angewendet werden. In § 3 und § 14 ist klargestellt, dass die Förderungen für jenes Kalenderjahr gewährt werden, das dem Förderansuchen vorausgeht. Der Beob­achtungszeitraum für die Gewährung der Zuwendungen im Jahr 2020 ist daher das Jahr 2019. Es geht folglich um die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Krisensituation auf etablierte Printmedien, sodass eine Erhöhung der Mittel auf das 1,5 fache des bisherigen Betrags als auf 2020 beschränkte Notfallmaßnahme gerechtfertigt ist.

Zu Artikel 37

Zu § 9Abs. 1:


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Eine durch die COVID-Pandemie ausgelöste Überschuldung ist in vielen Fällen bereits  vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes eingetreten. Um zu vermeiden, dass die Regelung in den meisten Fällen nicht anwendbar ist, soll auch eine vor dem Inkraft­treten eingetretene Überschuldung erfasst werden, und zwar ab dem 1. März 2020.

Zu § 9Abs. 4:

Mit dieser Bestimmung wird im Ergebnis erreicht, dass der Vorstand einer Aktien­gesellschaft bei Überschuldung der Gesellschaft keine strengere Haftung trifft als den Geschäftsführer einer GmbH.

*****


Präsidentin Doris Bures: Gut, Herr Abgeordneter, dieser Abänderungsantrag ist jetzt ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung. Zu verlesen ist vor allem immer, was der Nationalrat in zweiter Lesung zu beschließen hat.

Mir ist soeben bekannt geworden, dass es einen weiteren Abänderungsantrag gibt, den Sie einbringen werden, Herr Abgeordneter. Ich muss mir aber kurz ansehen, ob das auch der Geschäftsordnung entspricht. Einen Moment, bitte. – Mir wurde gerade mitgeteilt, dass ein anderer Abgeordneter einen weiteren umfassenden Abänderungs­antrag einbringen wird. (Beifall bei der ÖVP für den das Rednerpult verlassenden Abg. Lindinger.)

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf zu Wort gemeldet. – Ihnen brauche ich die Regelungen der Geschäftsordnung ja nicht zu erklären. Bitte. (Abg. Kopf – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja, das ist wirklich nicht nötig!)


15.23.33

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Abgeordnete Belakowitsch hat zuvor behauptet, es wäre von den Fördermaßnahmen der Bundesregierung noch kein Geld an die Unternehmerinnen und Unternehmer geflossen.

Ich berichtige: Stand heute 12 Uhr sind aus dem Härtefallfonds der Bundesregierung, der über die Wirtschaftskammer Österreich abgewickelt wird, bei insgesamt 114 000 An­trägen, von denen 93 Prozent bearbeitet wurden, in Summe bereits 93 Millionen Euro an die Unternehmerinnen und Unternehmer ausbezahlt worden. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Zweiten hat Frau Abgeordnete Belakowitsch Herrn Jürgen Mandl, Präsident der Wirtschaftskammer Kärnten, zitiert beziehungsweise für die Aussage kritisiert, er hätte die Unternehmerinnen und Unternehmer in Kärnten als Tausendfüßler bezeichnet.

Richtig ist vielmehr, dass er mit Verweis darauf, dass die Struktur der österreichischen Wirtschaft aus Klein- und Mittelbetrieben besteht, die das Rückgrat der Wirtschaft darstellen (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), gesagt hat, dass Österreich nach der Krise diesen „standfesten Tausendfüßler“ der vielen Tausend Unternehmen – Kleinst- und Kleinunternehmen – zum Aufbau brauchen wird. Daraus abzuleiten, er hätte die einzelnen Unternehmer auf diese Weise betitelt und beleidigt, ist mit Sicherheit eine falsche Aussage. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

15.25


Präsidentin Doris Bures: Damit gehen wir in der Debatte weiter.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.



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15.25.48

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich zu Beginn eines klarstellen, damit es keine Missverständnisse gibt: Ja, der Lockdown war richtig. Ja, es geht um Menschenleben, deswegen können wir alle nur hoffen, dass sich die ergriffenen Maßnahmen auch als erfolgreich erweisen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht aber auch noch um eine zweite Krise, auf die wir unser Augenmerk richten müssen: Es geht um die Krise unseres Wirtschaftssystems. Da braucht es vor allem Verbesserungen im Bereich der Effizienz, aber auch der Transparenz.

Lassen Sie mich aber mit dem Gemeinsamen beginnen: Was das Ziel betrifft, sind wir uns ja alle einig: Es geht um nichts Geringeres als das Einpendeln unserer Volks­wirtschaft auf ein Level, wie es vor der Krise war, oder, wenn Sie so wollen, wenn man jetzt den Lockdown schrittweise lockert, dass dann das Wirtschaftssystem eigentlich genauso aussieht, wie es vor der Krise war. Das ist der richtige Weg, das ist keine Frage – aber es braucht da sehr viel mehr Geschwindigkeit. Mit jedem Tag, an dem in diesem Bereich nichts passiert, an dem keine Gelder fließen, wird es nämlich so sein, dass Unternehmen in Konkurs gehen, und damit haben wir mehr arbeitslose Menschen in unserem Land.

Das bringt mich zur Effizienz: Denken Sie daran, dass wir fünf unterschiedliche Aus­zahlungsstellen für die Förderungen haben – bis hin zur AMA, die man letzte Woche auch noch ins Boot holen musste, damit die dann auch noch irgendwie mitreden kann. Mit so einem Durcheinander ist ein effizientes Krisenmanagement nicht möglich. (Beifall bei den NEOS.)

Es ist zu bürokratisch, es ist zu kompliziert, und vor allem dauert es zu lange. Und bitte, wer braucht diese neu geschaffene COVID-19 Finanzierungsagentur des Bun­des? Jetzt sagt die ÖVP hier auch noch am Vormittag, da ginge es um eine Ent­poli­tisierung der Entscheidungen – mit einem schwarzen und mit einem grünen Ge­schäftsführer, ernsthaft?! (Beifall bei den NEOS. – Heiterkeit der Rednerin.) Also ganz im Ernst: Von einer Entpolitisierung kann da wirklich keine Rede sein.

Von der ÖVP sind wir das ja durchaus gewohnt, dass da manchmal solche Reflexe kommen: Verschieben wir die Verantwortung woandershin, treten wir der Kontrolle ein bisschen entgegen, sodass dann das Parlament nicht so gute Kontrollmöglichkeiten hat! – Ja, das passiert hier, aber was die Grünen da tun, ganz im Ernst, da muss man sagen, die sind von allen guten Geistern verlassen!

Ich arbeite seit über zehn Jahren in einem internationalen Konzern, und ich tausche mich wirklich viel mit Kollegen aus der gleichen Branche, aber auch aus anderen Branchen aus. Wenn man sich anschaut, was da passiert und wie da ein absurdes Konstrukt gebaut wird, um durch die Krise zu manövrieren, dann sagt wirklich jeder, der aus der Wirtschaft kommt: Oh, mein Gott, wie kann man das denn nur machen? (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Damit komme ich zu meinem zweiten Punkt, der Transparenz. Es gibt im Prinzip zwei Forderungen, die wir dazu haben. Die erste ist eine ganz klare und auch recht leicht durchführbare: Es geht einfach darum, das Coronabudget vom regulären Haushalt zu trennen. Das ist ganz leicht, das kann man mit Voranschlagstellen einfach einrichten.

Ein weiterer Punkt, der uns auch noch wichtig ist: Alle Förderungen, die ausgezahlt werden, sollen auch in der Transparenzdatenbank aufscheinen – nicht nur die, die vom Bund kommen, sondern auch die, die von den Ländern ausgegeben werden! Wir hören ja, dass schon alle hier eigene Pakete vorbereiten. – Alle Länder haben sich endlich an


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die geltenden Gesetze zu halten! Es geht hier um Steuergelder, die wachsen nicht auf den Bäumen. Es geht darum, nicht nur in der Planung und Umsetzung sauber zu arbeiten, sondern vor allem auch in der Nachvollziehbarkeit. Das sind wir nicht nur uns schuldig, sondern vor allem auch den nachfolgenden Generationen, denn die werden sich noch mit dem beschäftigen, was wir heute hier in diesem Hohen Haus be­schließen. – Vielen Dank und bleiben Sie gesund! (Beifall bei den NEOS.)

15.29


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Markus Koza zu Wort gemel­det. – Bitte.


15.29.50

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte ZuseherInnen zu Hause! Die Coronakrise hat Europa und die Welt fest im Griff.

Die Arbeitslosenzahlen quer durch Europa, soweit sie bereits bekannt oder ver­öffent­licht sind, sprechen eine deutliche Sprache: In Irland wird infolge der Coronakrise ein Anstieg der Arbeitslosigkeit um 300 000 Personen befürchtet – ein Anstieg von 4,8 auf 17 Prozent. In Spanien sind die Arbeitslosenzahlen infolge der Krise bereits um 300 000 registrierte Arbeitslose gestiegen, die Zahl der unregistrierten Beschäf­ti­gungslosen wird auf 900 000 geschätzt. Norwegen erlebt die höchste Arbeitslosigkeit der Nachkriegszeit, dort ist die Arbeitslosigkeit seit Anfang März von 65 000 Betrof­fenen auf 291 000 Betroffene gestiegen. In Israel haben sich die Arbeitslosenzahlen mehr als verfünffacht, dort sind infolge der Coronakrise aktuell eine Million Menschen arbeitslos.

Das sind Momentaufnahmen – sehr viele europäische Länder, die zuletzt Maßnahmen gesetzt haben, haben ihre Arbeitslosenzahlen noch gar nicht veröffentlicht. Es gibt allerdings auch in der Krise Zeichen dafür beziehungsweise ist es in der Krise abseh­bar, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, wie sie quer durch Europa ergrif­fen werden, auch in Österreich glücklicherweise durchaus wirken und das Schlimmste ver­hindern können.

Die Kurzarbeit ist nicht nur in Österreich derzeit eines der wichtigsten arbeitsmarkt­politischen Mittel. In Frankreich beispielsweise ist inzwischen jeder fünfte Arbeitneh­mer, jede fünfte Arbeitnehmerin – das sind vier Millionen Menschen – in Kurzarbeit (Zwischenruf des Abg. Kickl in Richtung Bundesminister Faßmann), in Deutschland haben bereits 470 000 Unternehmen Anträge auf Kurzarbeit gestellt, in der Schweiz sind es 100 000 Unternehmen mit 1,2 Millionen Beschäftigten. In Österreich haben wir dank Kurzarbeit, aktuell von 12 000 Betrieben beantragt, 250 000 Jobs gesichert.

Die Zahlen zeigen aber auch, dass Kurzarbeit nach wie vor ausbaubar ist, dass wir hier noch lange nicht den Plafond erreicht haben, den wir anstreben. Ich bin sehr froh darüber, dass heute beschlossen wird, dass der Rahmen für Kurzarbeit auf 1 Milliarde Euro erhöht wird, wobei ich auch da der Überzeugung bin, dass das vermutlich nicht reichen wird. Eines ist auf jeden Fall klar: Der Fokus muss darauf gelegt werden, Kündigungen bestmöglich zu verhindern und so viele Menschen wie möglich, so viele ArbeitnehmerInnen wie möglich, in Kurzarbeit zu bringen. Dass inzwischen alleine der Antrag auf Kurzarbeit genügt, um bei den Banken eine Überbrückungsfinanzierung zu erhalten, ist schon ein Zeichen dafür, dass es noch attraktiver und noch leichter gemacht wird und noch stärker in Anspruch genommen werden soll.

Ich möchte mich heute insbesondere bei einer Institution bedanken, die derzeit wirklich nicht an mangelnder Arbeitsauslastung leidet und nahe an der Grenze ihrer Kapazitäten, ihrer Möglichkeiten ist: Das ist das AMS. Das sind die Tausenden AMS-


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MitarbeiterInnen, die derzeit damit beschäftigt sind, dass die Menschen, die in Arbeits­losigkeit geraten, so schnell wie möglich ihre Leistungen bekommen. Das sind die Menschen, die derzeit Tausende Kurzarbeitsanträge bearbeiten müssen, das sind die Menschen, die meiner Meinung nach bislang zu wenig Wertschätzung erfahren haben, und ich denke, es ist wirklich wichtig, sich bei dieser Institution, bei ihren Mitar­beiterIn­nen und auch bei ihren Geschäftsführern, zu bedanken. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das AMS ist derzeit auch nicht in der Lage, besonders viel mehr weitere Leistungen oder organisatorische Änderungen durchzuführen. Ich freue mich umso mehr, dass wir heute den Beschluss fassen, auch den Familienhärtefonds um 30 Millionen Euro auf­zu­stocken, auch wenn es mir persönlich lieber gewesen wäre, die Familienzuschläge direkt beim AMS zu erhöhen. Es ist aber zumindest ein Mittel – ein wichtiges Mittel –, mit dem armutsgefährdete Familien, armutsgefährdete Kinder gerade in Zeiten der Krise, in denen auch die Kosten für die Haushalte steigen, entsprechend abgesichert werden können.

Weil die Coronakrise nicht nur unser Wirtschaftssystem, unser Finanzierungssystem insgesamt strapaziert und stark in Anspruch nimmt, sondern aufgrund von Stun­dungen, Einnahmenausfällen und Mehraufwendungen auch unsere Krankenkassen, bringe ich zuletzt noch folgende zwei Entschließungsanträge ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sigrid Maurer, BA, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Konzept zur Bedeckung der finanziellen Erfordernisse der Krankenversiche­rung in Zusammenhang mit COVID 19“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Bundesbudgets für das Jahr 2021 festzustellen, welcher Bedarf den Trägern der Krankenversicherung aus Einnah­men­ausfällen und Mehraufwendungen für das Jahr 2020 in Zusammenhang mit der COVID 19-Krise entstanden ist. Die für Gesundheit und für Finanzen zuständigen Bundesminister werden ersucht, gemeinsam mit den zuständigen Krankenversiche­rungsträgern ein Konzept zur Bedeckung der finanziellen Erfordernisse auszuarbeiten. Dazu zählen insbesondere auch Beitragseinnahmen und jene Teile der Beitrags­ein­nahmen, die treuhändig eingehoben werden (zB Pensionsversicherungsbeitrag), weiters auch Kosten für ärztliche Hilfe, Schutzausrüstung und Abfederungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie für Versicherte und Dienstgeber.

Im übrigen wird die Bundesregierung entsprechend dem Regierungsprogramm ersucht, die hohe Qualität des österreichischen Gesundheitssystems nachhaltig finanziell abzu­sichern.“

*****

Entschließungsantrag  

der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zum Schutz kritischer Unternehmen vor Übernahmen aus Drittstaaten – Investitionskontrolle“

Der Nationalrat wolle beschließen:


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„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, so rasch wie möglich dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen mit dem Ziel, Übernahmen aus Drittstaaten von standortrelevanten bzw. kritischen Schlüsselunter­nehmen einer verbesserten Investitionskontrolle zu unterziehen.“

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.37

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sigrid Maurer BA, August Wöginger,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Konzept zur Bedeckung der finanziellen Erfordernisse der Kranken­versiche­rung in Zusammenhang mit COVID 19

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2 über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 402/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarkt­aufsichts­behördengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Register­gesetz –WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMU-Förderungsgesetz, das Bun­desgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungs­ge­setz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Schul­organisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufs­tätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schul­pflichtgesetz 1985, das Land-und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Inno­vationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekom­munikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer-und Zollver­waltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz2010, Artikel 91 des Finanz-Organisa­tionsreformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychothera­piege­setz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstal­ten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Beamten-Kranken-und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundes­gesetz über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz –C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundes­gesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz) (115d.B.)


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Begründung

Die COVID 19-Krise stellt die Träger der Krankenversicherung vor erhebliche Prob­leme in noch nicht absehbarem Ausmaß. Der gegenständliche Entschließungsantrag stellt sicher, dass die Träger auch nach Überwindung der Krise nicht in eine existenz­bedrohende Situation geraten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Bundesbudgets für das Jahr 2021 festzustellen, welcher Bedarf den Trägern der Krankenversicherung aus Einnah­menausfällen und Mehraufwendungen für das Jahr 2020 in Zusammenhang mit der COVID 19-Krise entstanden ist. Die für Gesundheit und für Finanzen zuständigen Bun­desminister werden ersucht, gemeinsam mit den zuständigen Krankenversicherungs­trägern ein Konzept zur Bedeckung der finanziellen Erfordernisse auszuarbeiten. Dazu zählen insbesondere auch Beitragseinnahmen und jene Teile der Beitragseinnahmen, die treuhändig eingehoben werden (zB Pensionsversicherungsbeitrag), weiters auch Kosten für ärztliche Hilfe, Schutzausrüstung und Abfederungsmaßnahmen im Zusam­menhang mit der Pandemie für Versicherte und Dienstgeber.

Im übrigen wird die Bundesregierung entsprechend dem Regierungsprogramm ersucht, die hohe Qualität des österreichischen Gesundheitssystems nachhaltig finanziell abzu­sichern.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmen zum Schutz kritischer Unternehmen vor Übernahmen aus Drittstaaten – Investitionskontrolle

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 402/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarkt­auf­sichts­behördengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Register­gesetz – WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMUFörderungsgesetz, das Bun­des­gesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungs­gesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfas­sungs­ge­setz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Schulor­ganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufs­tätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schul­pflicht­gesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Inno­vationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekom­munikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollver­waltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung,


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das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisa­tionsreformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychothe­rapie­gesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuran­stalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialve­rsicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allge­meine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervor­schriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchfüh­rung von FachhochschulStudiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehr­bringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstal­tungs­aus­fall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz) (115 d.B.)

Begründung

Die hohe Attraktivität des Standortes Österreich für Direktinvestitionen aus dem Aus­land soll auch in Zukunft sichergestellt sein. Jüngste Entwicklungen zeigen aber, dass strategisch agierende, oftmals staatsnahe Investoren aus Drittstaaten systematisch Schlüsselunternehmen in für Wohlstand, Arbeitsplätze und Versorgungssicherheit ent­scheidenden europäischen Industrien erwerben. Die COVID-19 Pandemie stellt eine außergewöhnliche Belastung für österreichische (und generell europäische) Unter­nehmen dar. Ein deutlich erhöhtes Risiko für Übernahmen und Beteiligungen als vor Beginn der Krise ist evident.

Im Hinblick auf zunehmende Übernahmeversuche aus Drittstaaten, die ein Risiko für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen können, müssen die geltenden österreichischen Bestimmungen, die aktuell im Außenwirtschaftsgesetz 2011 enthalten sind, überarbeitet und neu geregelt werden. Die derzeitige gesetzliche Lage bildet ein solides Fundament, bedarf aber in sensiblen Branchen und Bereichen einer Anpas­sung. So müssen beispielsweise besonders „Hidden Champions“ aus relevanten Wirt­schaftszweigen besser geschützt werden.

Die staatliche Investitionskontrolle soll so im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben die langfristige Versorgungssicherheit Österreichs und des heimischen Wirtschafts­standorts sicherstellen. Eine Abwanderung von wichtiger Infrastruktur, einschließlich Forschung und Entwicklung, soll verhindert werden, damit rasch auf unvorhergesehene Krisen reagiert werden kann. Dies ist ebenfalls im Kapitel „Wirtschaft und Finanzen“ des aktuellen Regierungsprogramms verankert.

Aufgrund der COVID-19 Krise gilt es auch, traditionelle Familienbetriebe in besonders anfälligen Sektoren zu beschützen. Bestehende Notlagen von für den österreichischen Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besonders wichtigen Betrieben dürfen nicht ausgenutzt werden, um das Eigentum an Liegenschaften und Liegenschaftsanteilen zu transferieren.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

„Der Nationalrat wolle beschließen:


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„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, so rasch wie möglich dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen mit dem Ziel, Übernahmen aus Drittstaaten von standortrelevanten bzw. kritischen Schlüsselunter­nehmen einer verbesserten Investitionskontrolle zu unterziehen.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß einge­bracht und stehen daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sonja Hammerschmid. – Bitte.


15.37.12

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Ich möchte die nächsten Minuten natürlich auf das Bildungsthema und die schulischen Themen in diesem Gesetzespaket lenken.

Wenn wir aus dieser Krise, aus dieser furchtbaren Krise, etwas Positives mitnehmen wollen, dann ist es eines: dass viele in unserer Gesellschaft jetzt gesehen haben und erfahren durften, was Pädagoginnen und Pädagogen an jedem einzelnen Tag in Österreichs Schulsystem leisten. Dafür möchte ich einmal ganz klar und explizit Danke sagen. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie des Abg. Prinz.)

Leider kommen aber auch gerade in dieser Krisensituation die Schwächen, vor allem auch die Versäumnisse der letzten Bundesregierung, ganz klar zum Tragen, nämlich gerade die Aspekte, die mit der Digitalisierung und dem Homeschooling zusammen­hängen. Viele Mails bekomme ich dazu, dass es ganz schwierig ist, diese Situationen zu handeln, und auch in meinem Umfeld erlebe ich es immer wieder. Es gibt wirklich viele Familien, in denen jetzt beide Elternteile zu Hause im Homeoffice sind, über Computer arbeiten, Teleworking machen und auch noch ihre eigenen Kinder unter­richten und begleiten, mit ihnen üben und lernen sollen. – Das geht sich einfach nicht aus.

Es gibt auch ganz viele Kinder in unserem Land, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und deren Eltern nicht ausreichend Deutsch können, um sie zu beschulen, sie zu unterstützen, mit ihnen zu lernen. Diese Kinder haben es wirklich schwer, sie gehen in dieser Situation komplett unter.

Es gibt aber auch viel zu viele Kinder – die Studien und Umfragen sprechen von 20 Prozent –, die von ihren Pädagoginnen und Pädagogen jetzt nicht erreicht werden können und keine Möglichkeit haben, dem digitalen Unterricht, dem Fernunterricht beizuwohnen, mitzutun und zu lernen, weil sie die Hard- und Software nicht haben und die Eltern einfach nicht das Geld haben, um diese Dinge anzuschaffen. Es ist schon bezeichnend, dass es wieder einmal zivilgesellschaftliches Engagement braucht, dafür, dass diese Kinder heute zum ersten Mal Computer bereitgestellt bekommen.

In der aktuellen Situation schlägt der unterschiedliche familiäre Hintergrund der Kinder auf die Lernmöglichkeiten einmal mehr voll durch, weil dieser ausgleichende Faktor Schule fehlt, denn es macht einen Unterschied, ob Kinder in Ruhe zu Hause im Kinderzimmer lernen und arbeiten können oder in einer kleinen Wohnung mit ein, zwei, drei, mehreren Geschwistern sitzen, auf engstem Raum, und sich vielleicht auch noch einen Computer teilen müssen.

Es macht einen Unterschied, welche Schulausbildung die Eltern haben und ob sie damit bei schulischen Fragen unterstützen können. Es darf nicht sein, dass die finan-


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ziellen Möglichkeiten der Familie und die Vorbildung der Eltern den Schulerfolg bestimmen, und es ist unsere verdammte Pflicht, liebe Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, dafür zu sorgen, dass kein Kind in so einer Krise zurückbleibt. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie der Abg. Steinacker.)

Niemand hier in diesem Saal, in der Bevölkerung oder sonst wo ist schuld daran, dass wir uns in dieser Krisensituation befinden, weder Sie, Herr Minister, noch die Maturan­tinnen und Maturanten, die jetzt zu Hause sitzen und nicht wissen, wie es mit der eigenen Matura weitergeht. Der große Unterschied zwischen den Maturanten, den Familien oder den Alleinerzieherinnen, die mit den Kindern jetzt zu Hause sitzen, und Ihnen, Herr Bundesminister, ist aber folgender: Sie haben es in der Hand, Entschei­dungen zu treffen. In dieser Situation ist es zu wenig, einfach nur auf Sicht zu fahren. Es braucht Krisenmanagement, es braucht die Entwicklung von Szenarien, es braucht die Ausarbeitung und die Planung dieser Szenarien, und es braucht auch die Kom­munikation dazu; die Eltern sollen wissen, woran sie sind, sie brauchen Planungs­sicherheit. Natürlich sind die Coronainfektionszahlen die Grundlage dazu – das ist schon klar –, aber es braucht Szenarien, es braucht Planung und es braucht Infor­ma­tion der Eltern, der Lehrer und der Schülerinnen und Schüler darüber, was in den nächsten Wochen passiert, denn der Druck in der Familie ist enorm, Herr Bundes­minister. Es ist nicht einfach, das alles so durchzustehen, und daher brauchen wir da Lösungsmöglichkeiten. (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt eine Reihe davon: Es gibt Ideen zu stufenweisem Hochfahren, zu einer Art Schichtbetrieb in der Schule. Es gibt auch die Idee, jene Kinder, die jetzt nicht teil­haben können, früher hereinzuholen. Es muss natürlich auch auf die Schularten abge­stellt werden, denn Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sind es gewöhnt, sich Lernstoff selbst zu erarbeiten und am Computer zu arbeiten, aber ein sieben­jähriger Volksschüler einfach nicht, und darauf muss man auch entsprechend achten.

Wie gesagt, eine Stresssituation gepaart mit Unsicherheit ist nicht sehr viel länger tragbar und wir brauchen die Szenarien, wie es da weitergehen kann.

Sie, Herr Bundesminister, bekommen heute allein durch die Mehrheit, die Sie in den Regierungsfraktionen haben, eine Ausstattung mit weitgehenden Vollmachten, die in einer normalen Situation nicht sein dürfen. Vollmacht und Macht heißt aber auch Verantwortung übernehmen und es heißt auch, dass Sie Rechenschaft ablegen müssen, hier in unserem Hohen Haus, und wir werden diese Rechenschaftspflichten sehr genau und intensiv einfordern.

Und was uns ganz wichtig ist: Die Schwächsten in unserer Gesellschaft, jene Men­schen, die von dieser Krise ganz besonders betroffen sind, dürfen nicht unter die Räder kommen und die Ungleichheiten nicht verschärft werden. – Danke schön. (Bei­fall bei SPÖ, Grünen und NEOS.)

15.43


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Nico Marchetti. – Bitte.


15.43.52

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute auch einmal, da immer viel über Risikogruppen, ältere Menschen und Leute, die viel leisten – was natürlich auch stimmt –, gesprochen wird, eine Lanze für die junge Generation in diesem Land brechen.

Das ist die erste echte Krise, die wir erleben, und ganz oft wird da auch gesagt, es würden Coronapartys oder Ähnliches gemacht. Ich möchte daher feststellen, unsere Generation leistet gerade sehr viel: Sie meldet sich freiwillig zum Zivildienst, sie hilft bei


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Nachbarschaftshilfeprojekten oder sie meldet sich bei der Miliz. Die junge Generation leistet extrem viel; ich möchte ihr an dieser Stelle auch einmal ein großes Danke sagen, denn das ist hier nämlich noch nie geschehen. (Beifall bei der ÖVP, bei Abge­ordneten von SPÖ und Grünen sowie des Abg. Scherak.)

Ein Dank allein reicht mir auch nicht, deswegen möchte ich auch betonen, dass alle Studierenden, die sich entscheiden, jetzt einen Beitrag zu leisten – in welcher Form auch immer, zum Beispiel beim Zivildienst –, nicht nur keine Probleme im Studium haben werden, sondern dass dies auch in Form von ECTS anerkannt wird. Das ist ein Teil von dem, was wir heute beschließen, und ich glaube, das ist nur gut und recht so. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Künsberg Sarre und Stögmüller.)

Für alle anderen Studierenden wird sichergestellt, dass sie auf jeden Fall keine Nachteile haben, dass es eine Art neutrales Semester gibt, in dem bei Beihilfen, bei sonstigen Leistungsnachweisen auf Hold gedrückt wird. Das ist auch sehr wichtig.

Eine Gruppe, die sehr unter Druck ist, die sehr unter Anspannung steht, sind die Maturantinnen und Maturanten, und denen möchte ich sagen: Wir werden alles Mögliche tun, damit die Matura dieses Jahr machbar, fair und auf jeden Fall zumutbar ist. Das kann ich euch versichern, das kann euch der Minister versichern. Wir sind in Kontakt mit den Schülervertretern, wir sind in Kontakt mit den Betroffenen, wir versuchen, eine verlässliche Lösung zu zimmern und werden auch sehr bald eine Lösung präsentieren, die auch zuverlässig ist und bei der jeder weiß, was auf ihn zukommt. Ich glaube, es ist besser, wir warten noch ein paar Tage, machen eine Lösung, die Hand und Fuß hat, als dass wir jeden Tag sagen, vielleicht wäre der eine Termin gescheiter oder der andere Termin gescheiter. Ich denke, das ist besser und schafft mehr Sicherheit, als die eine oder andere Forderung, die da jetzt an uns gerichtet wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller.)

Abschließend möchte ich noch zwei Abänderungsanträge einbringen:

Abänderungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolle­ginnen und Kollegen zum Antrag 402/A, in der Fassung des Ausschussberichtes 115 der Beilagen, TOP 2. Dieser Antrag ist auch eingebracht worden. Ich bitte auf­grund seiner Länge um Vervielfältigung und Verteilung im Saal und werde ihn nur in Eckpunkten erläutern: Es geht darum, dass die Zuwendungen aus dem Härtefallfonds nicht nur lohnsteuerbefreit sind – das ist jetzt schon geregelt –, sondern dass sie auch sozialversicherungsbeitragsbefreit sind. Ich glaube, es ist auch sehr wichtig, das festzuhalten, und das ist mit diesem Abänderungsantrag dann auch gewährleistet.

Auch beim zweiten Abänderungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 402/A, in der Fassung des Aus­schussberichtes 115 der Beilagen, TOP 2, bitte ich um Vervielfältigung und Verteilung aufgrund seiner Länge. Da geht es darum, wie man zu einer Definition der Risiko­gruppen kommt, und um den Prozess, wie man mit Arbeitnehmern verfährt, die in diese Risikogruppen fallen, sodass diese auch dienstfrei gestellt werden und Trans­parenz darüber haben, wie dieser Prozess funktioniert.

Abschließend möchte ich gerade den jungen Leute da draußen, die vielleicht beson­ders gerne rausgehen und sich treffen würden, noch sagen: Haltet durch, denn es geht jetzt nicht nur um den Schutz der Gesundheit, es geht nicht nur darum, dass wir jetzt möglichst schnell wieder in eine Normalität kommen, sondern es geht auch darum, dass die Normalität nachher eine gute ist, dass wir, wenn wir uns wirklich an alles halten, schnell wieder zurückkommen und jene, die ihre Ausbildungen abgeschlossen haben, auch wieder Aussicht auf einen Job haben! Das sind auch die Dinge, um die es geht. Ich glaube also, es gibt unendlich viele Gründe, warum wir jetzt zu Hause bleiben, uns an die Maßnahmen halten und schauen müssen, dass wir das gut über


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die Bühne bringen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Hamann und Stögmüller.)

15.48

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 402/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarkt­aufsichts­behör­dengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMUFörderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Aus­län­derbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maß­nahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundes­gesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenver­waltungs­or­ganisationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Kran­kenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizin­produkte­gesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Be­amten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hoch­schul­rechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Päda­gogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhoch­schulStudien­gängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz), in der Fassung des Ausschuss­berichtes (115 d.B.) TOP 2

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 115 d. B. wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 2 lautet Z 1:

„1. Nach § 1 Abs. 2 werden folgende Abs. 2a und 2b eingefügt:

„(2a) Der Bundesminister für Finanzen darf zwecks Erhaltung der Geschäftstätigkeit und Überbrückung eines vorübergehenden Liquiditätsengpasses von Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Inland im Zusammenhang mit der COVID-19-Krisensituation


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auch Verpflichtungen gemäß Abs. 1 übernehmen. Diese Verpflichtungen dürfen nur für Garantien, Ausfallsbürgschaften oder sonstige Sicherungsgeschäfte der Gesellschaft übernommen werden, die der Finanzierung eines Betriebsmittelbedarfes dienen, welcher aufgrund der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krisensituation erforderlich ist. Abs. 2 Z 2 ist nicht anzuwenden. Der Bundesminister für Finanzen wird für den Zeitraum von drei Monaten ermächtigt durch Verordnung den jeweils aus­stehenden Gesamtbetrag an Kapital zuzüglich Zinsen und Kosten für die Übernahme von Verpflichtungen gemäß diesem Absatz festzulegen. Diese Verpflichtungen sind auf den Gesamtbetrag gemäß § 4 nicht anzurechnen.

(2b) Im Zusammenhang mit Maßnahmen des Bundes gemäß Abs. 2a ist § 3 nicht anzuwenden.““

2. In Artikel 5 entfällt Z 1, bei der Novellierungsanordnung betreffend § 7 Abs. 9 entfällt die vorangestellte Zahl „2.“.

3. In Artikel 6 wird nach Z 10 folgende Z 10a eingefügt:

„10a. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt:

„§ 3a. Zuwendungen gemäß diesem Bundesgesetz sind bei der Ermittlung der Bei­trags­grundlagen der Sozialversicherungen nicht heranzuziehen.““

4. In Artikel 6 Z 12 wird in § 6 Abs. 2 vor der Wortfolge „sowie § 4“ die Wortfolge „, § 3a“ eingefügt.

5. In Artikel 10 Z 1 wird in § 32c Abs. 1 nach dem Wort „Saisonarbeitskraft“ die Wort­folge „, die bereits in Österreich aufhältig ist,“ eingefügt.

6. In Artikel 19 Z 2 wird in § 16a Abs. 15 die Wortfolge „1. März“ durch die Wortfolge „1. März 2020“ ersetzt.

7. In Artikel 23 entfällt in § 2 Z 4 die erstmalige Erwähnung der Wortfolge „die Beurteilungsunterlagen,“.

8. In Artikel 24 Z 2 wird in § 39c folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Auf diese Mitteilungen ist die Inkrafttretensbestimmung „1. Juli 2020“ in § 43 Abs. 5 Z 2 nicht anzuwenden, sodass die Mitteilungen der in § 25 Abs. 1 Z 3a, 3b und 3c normierten Struktur zu entsprechen haben.“

9. In Artikel 24 Z 6 wird in § 43 Abs.7 die Zeichenfolge „xxx“ durch die Wortfolge „31. Dezember 2021“ ersetzt.

10. In Artikel 26 Z 3 lautet in § 6a Abs. 2 der zweite Satz:

„Der Bund stattet die COFAG so aus, dass diese in der Lage ist, kapital- und liqui­ditätsstützende Maßnahmen, die ihr gemäß § 2 Abs. 2 Z 7 übertragen wurden, bis zu einem Höchstbetrag von 15 Milliarden Euro zu erbringen und ihre finanziellen Ver­pflichtungen zu erfüllen.“

11. In Artikel 41 erhält die bisherige Novellierungsanordnung die Bezeichnung „1.“ und es wird folgende Z 2 angefügt:

„2. § 242 samt Überschrift lautet:

„Schlussbestimmung zu Art. 41 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020

§ 242. Für die Dauer einer Pandemie können Beschlüsse in den Organen der Öster­reichischen Ärztekammer sowie in den Organen der Ärztekammern in den Bun­des­ländern auch durch schriftliche Abstimmung gefasst werden (Umlaufbeschluss).““


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12. In Artikel 45 wird folge neue Z 1 eingefügt, die bisherigen Z 1 und 2 erhalten die Bezeichnung „2.“ und „3.“:

„1. In § 49 Abs. 3 wird nach der Z 29 folgende Z 30 eingefügt:

„30. Steuerfreie Zulagen und Bonuszahlungen nach § 124b Z. 350 lit. a EStG, BGBl I Nr. xxx/2020.““

13. In Artikel 49 Z 1 lautet in § 3a Abs. 3:

„(3) Der Bürgermeister hat die Daten umgehend unumkehrbar zu löschen, wenn diese für die in Abs. 1 genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.“

14. In Artikel 49 Z 5 entfällt in § 43 Abs. 4a die Wortfolge „einen gesamten oder“.

15. In Artikel 49 wird folgende Z 5a eingefügt:

„5a. Nach dem § 45 wird folgender neuer § 46 samt Überschrift eingefügt:

„Militärapotheken

§ 46. Der Bund betreibt im Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Landes­ver­teidigung in unmittelbarem und überwiegendem Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben des Bundesheeres gemäß § 2 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146, Militärapotheken. Die Festlegung der Zahl und der konkreten Orte, an denen Militärapotheken eingerichtet werden, hat durch die Bundesministerin oder den Bundesminister für Landesverteidigung auf Grund militärischer Notwendigkeiten zu erfolgen. Auf Errichtung und Betrieb von Militärapotheken sind die Bestimmungen der §§ 3a Abs. 1, 3b, § 3c, 3d, 3e, 3f, 5, 45a, 66 und 67 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/2020, anwendbar. Im Falle eines Einsatzes des Bundesheeres gemäß § 2 Abs. 1 lit. a bis d WG 2001 kann von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Sanitätsversorgung aus zwingenden Notwendigkeiten abgewichen werden.““

16. In Artikel 49 Z 6 wird in § 50 Abs. 8 nach der Wortfolge „§ 43 Abs. 4a“ die Wortfolge „und § 46“ eingefügt.

Begründung:

Zu Artikel 2

§ 1 Abs. 2a 3. Satz

Abs. 2 Z 2 ist für Corona-Überbrückungsgarantien nicht anzuwenden da nicht zweck­mäßig. Die Unternehmen müssen vor der Krise als gesunde Unternehmen gegolten haben, eine seriöse Vorausschau ist in der aktuellen Krise nicht möglich. 

Entfall des § 1 Abs. 2b

Diese Bestimmung hat ersatzlos zu entfallen, um ein möglichst rasches Abwick­lungsverfahren bei der Genehmigung der Garantien sicherzustellen.

Zu Artikel 5

Entfall des § 7 Abs. 6a

Diese Bestimmung hat ersatzlos zu entfallen, um ein möglichst rasches Abwick­lungs­verfahren bei der Genehmigung der Garantien sicherzustellen.

Zu Artikel 6

Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass die Zuwendungen, die nach § 124b Z 348 EStG steuerfrei sind, nicht der Beitragspflicht nach dem GSVG und BSVG


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unterliegen. Dies gilt auch für das FSVG, das in § 19 auf das GSVG verweist. Auch für freie Dienstnehmer nach § 4 Abs. 4 ASVG sind steuerfreie Zuwendungen gemäß § 124b Z 348 EStG nicht beitragspflichtig.

Zu Artikel 19 und 23

Es handelt sich um Berichtigungen von Redaktionsversehen

Zu Artikel 24

Damit möglichst viele Leistungen (insb. Haftungen und Garantien) aus den COVID-Paketen in der TDB aufgenommen werden können, müssen diese Informationen in der neuen Mitteilungsstruktur gemäß § 25 in der Fassung BGBl. I Nr. 70/2019 übermittelt werden.

Zu Artikel 26

I. Allgemeiner Teil:

Über Auftrag des Bundesministers für Finanzen hat die ABBAG – Abbaumanage­ment­gesellschaft des Bundes (ABBAG) gemäß § 2 Abs. 2a die COVID-19 Finanzierungs­agentur des Bundes GmbH (COFAG) gegründet und dieser die Erbringung der Dienstl­eistungen und finanziellen Maßnahmen gemäß § 2 Abs. 2 Z 7 übertragen. Der Bund hatte sich schon bisher gemäß § 2 Abs. 5 und § 6a grundsätzlich zur finanziellen Ausstattung der ABBAG und ihrer Tochtergesellschaften verpflichtet. Mit der vorlie­genden gesetzlichen Änderung wird die Ausstattungsverpflichtung des Bundes gegen­über der COFAG quantifiziert und klargestellt, dass die COFAG die regulatorischen Voraussetzungen erfüllt, um es Kreditinstituten zu ermöglichen, Risikopositionen gegenüber der COFAG risikogewichtungstechnisch wie Risikopositionen gegenüber dem Bund zu behandeln.

II. Besonderer Teil:

§ 6a Abs. 2, erster Satz, hält fest, dass die COFAG gegründet wurde und ihr die Erbringung der Dienstleistungen und finanziellen Maßnahmen gemäß § 2 Abs. 2 Z 7 übertragen wurde; dies ist auch der ausschließliche Unternehmensgegenstand der COFAG, die über die ABBAG zu 100% im Eigentum des Bundes steht.

Mit der in § 6a Abs. 2, zweiter Satz, geregelten Ausstattungsverpflichtung des Bundes gegenüber der COFAG wird in Einklang mit Artikel 4 Abs. 1 Nr. 8 CRR eine einer ausdrücklichen Garantie gleichstehende Haftung des Bundes gegenüber der COFAG normiert, sodass die COFAG als „öffentliche Stelle“ zu qualifizieren ist. Diese Ausstat­tungsverpflichtung ist mit dem Höchstbetrag von bis zu 15 Milliarden Euro begrenzt und deckt jedenfalls jenen Finanzmittelbedarf, der in der COFAG durch Kreditzusagen, Inanspruchnahme von Haftungsverpflichtungen und Direktzuschüssen entsteht. Der Betrag ist auch so gewählt, dass der Bund ausreichend Finanzmittel der COFAG zur Bewältigung der Covid19-Krise zur Verfügung stellen kann. Die Mittelinanspruchnahme der COFAG beim Bund ist abhängig von den von der COFAG eingesetzten Instru­menten und kann bspw. über rückzahlbare Darlehen oder Gesellschafterzuschüsse erfolgen. Der Finanzrahmen wird nur bei Bedarf ausgenützt und es ist davon auszu­gehen, dass jedenfalls die Mittel in mehreren Tranchen zeitversetzt und nicht sofort zur Verfügung zu stellen sind.

Ein wesentliches Instrument der COFAG wird die Behaftung von Krediten und Dar­lehen sein, die von Kreditinstituten gewährt werden. Entsprechend der Qualifikation der COFAG als „öffentliche Stelle“ können Kreditinstitute gemäß Artikel 116 Abs. 4 CRR Risikopositionen, die über die COFAG abgesichert sind, risikogewichtungstechnisch wie Risikopositionen gegenüber dem Bund behandeln.


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Dies sichert die Akzeptanz der COFAG-Maßnahmen bei Kreditinstituten, erleichtert die Kreditgewährung durch die nichtbelastete Eigenmittelausstattung der Institute und kann auch die Refinanzierung von Krediten der Banken an Unternehmen erhöhen.

Zu Artikel 41

Auf Grundlage des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169/1998, in Aussicht genom­mene, unaufschiebbare Beschlussfassungen in den Organen der Österreichischen Ärztekammer sowie in den Organen der Ärztekammern in den Bundesländern können während der Zeit einer Pandemie im Wege von Umlaufbeschlüssen durchgeführt wer­den.

Die Regelung des § 84 Abs. 2 Ärztegesetz 1998 („In dringenden Fällen können Be­schlüsse der Kurienversammlung auch durch schriftliche Abstimmung gefasst wer­den.“) ist im Falle einer Pandemie auch auf die anderen Organe der Österreichischen Ärztekammer und jene der Ärztekammern in den Bundesländern anzuwenden.

Zu Artikel 45

Steuerfreie Zulagen und Bonuszahlungen sollen auch von der Beitragspflicht nach ASVG befreit werden und gelten daher nicht als Entgelt nach § 49 ASVG.  Dies gilt auch für jene Versicherte nach dem B-KUVG, deren Beitragsgrundlage nach § 19 Abs 1 Z 7 B-KUVG geregelt wird. Diese Bestimmung verweist hinsichtlich des Entgelts auf § 49 ASVG.

Zu Artikel 49

Das Bundesheer betreibt mit dem militärpharmazeutischen Dienst Militärapotheken zur Sicherstellung der eigenen Sanitätsversorgung im Friedensbetrieb und im Einsatz.

Aufgrund der Systematik des Apothekengesetzes sind Militärapotheken nicht unter die jeweiligen Abschnitte „öffentliche Apotheken“ (erster Abschnitt), „Hausapotheken der Ärzte und Tierärzte und pharmazeutische Notapparate“ (zweiter Abschnitt) sowie „Anstaltsapotheken“ (dritter Abschnitt) subsumierbar.

Deshalb gelten die Regelungen für Apotheken einschließlich genereller Zulassungen von Stoffen nicht per se für Militärapotheken.

So war die im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (COVID-19) zur Deckung des gestiegenen Bedarfs an Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel für alle Apothekenbetriebe in Österreich erteilte Aus­nahmezulassung zur Herstellung von Händedesinfektionsmittel mit Isopropanol für die Militärapotheken nicht gültig und es musste in Zeiten der akuten Krise trotz des gegebenen Zeitdrucks erst eine separate Ausnahmezulassung erwirkt werden.

Mit der gegenständlichen Änderung soll klargestellt werden, dass die für Apotheken geltenden Rechtsvorschriften auch für Militärapotheken anwendbar sind.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 402/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarkt­aufsichts­behör­dengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMUFörderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz,


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das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Aus­länderbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenver­waltungs­organi­sationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanz­strafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Kranken­pflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Frei­willigengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrecht­liche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädago­gischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von FachhochschulStu­diengän­gen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz), in der Fassung des Ausschuss­be­richtes (115 d.B.) TOP 2

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 115 d. B. wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 45 lautet Z 3:

„3. Nach § 733 werden folgende §§ 734 und 735 samt Überschrift eingefügt:

„Schlussbestimmungen zu Art. 45 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020

§ 734. § 175 Abs. 1a und 1b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 tritt rückwirkend mit 11. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Die Regelung ist auf jene Versicherungsfälle anzuwenden, die ab dem 11. März 2020 eingetreten sind.

§ 735. (1) Der Krankenversicherungsträger hat einen Dienstnehmer oder Lehrling (im Folgenden: Betroffener) über seine Zuordnung zur COVID-19-Risikogruppe zu infor­mieren. Die Definition dieser allgemeinen Risikogruppe, die sich nach medizinischen Erkenntnissen und wenn möglich aus der Einnahme von Arzneimitteln herleitet, erfolgt durch eine Expertengruppe, die das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend einrichtet. Der Expertengruppe gehören jeweils 3 Experten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger und der Ärztekammer und ein Experte des Bundesminis­teriums für Arbeit, Familie und Jugend an.


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(2) Der den Betroffenen behandelnde Arzt hat infolge dieser allgemeinen Information des Krankenversicherungsträgers dessen individuelle Risikosituation zu beurteilen und gegebenenfalls ein Attest über die Zuordnung des Betroffenen zurCOVID-19-Risiko­gruppe auszustellen (COVID-19-Risiko-Attest).

(3) Legt ein Betroffener seinem Dienstgeber dieses COVID-19-Risiko-Attest vor, hat er Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung und Fortzahlung des Entgelts, außer

1. der Betroffene kann seine Arbeitsleistung in der Wohnung erbringen (Homeoffice) oder

2. die Bedingungen für die Erbringung seiner Arbeitsleistung in der Arbeitsstätte kön­nen durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist; dabei sind auch Maß­nahmen für den Arbeitsweg mit einzubeziehen.

3. eine Kündigung die wegen der Inanspruchnahme der Dienstfreistellung aus­ge­sprochen wird, kann bei Gericht angefochten werden.

Die Freistellung kann bis längstens 30. April 2020 dauern. Dauert die COVID-19-Krisensituation über den 30. April 2020 hinaus an, so hat die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung den Zeitraum, in dem eine Freistellung möglich ist, zu verlängern, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2020.

(4) Abs. 3 gilt nicht für Betroffene, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur be­schäftigt sind.

(5) Der Dienstgeber mit Ausnahme des Dienstgebers Bund hat Anspruch auf Erstat­tung des an den Dienstnehmer bzw. Lehrling geleisteten Entgelts sowie der Dienst­geberanteile am Sozialversicherungsbeitrag, Arbeitslosenversicherungsbeitrag und sons­tigen Beiträgen durch den Krankenversicherungsträger. Der Antrag auf Ersatz ist spätestens sechs Wochen nach dem Ende der Freistellung beim Kranken­ver­siche­rungsträger einzubringen. Der Bund hat dem Krankenversicherungsträger die daraus resultierenden Aufwendungen zu ersetzen.

(6) Mit der Vollziehung dieser Bestimmung ist in Bezug auf Abs. 3 und 4 die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, soweit für Arbeitnehmer nach Art. 11 B-VG die Vollziehung dem Land zukommt, die Landesregierung, jeweils im Einver­nehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumen­tenschutz, im Übrigen der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsu­mentenschutz alleine betraut. Der Krankenversicherungsträger ist im übertragenen Wirkungsbereich unter Bindung an die Weisungen dieser obersten Organe tätig.““

2. In Artikel 46 lautet Z 2:

„2. Nach § 256 werden folgende §§ 257 und 258 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmungen zu Art. 46 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020

§ 257. § 90 Abs. 1a und 1b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 tritt rückwirkend mit 11. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Die Regelung ist auf jene Versicherungsfälle anzuwenden, die ab dem 11.März 2020 eingetreten sind.

§ 258. (1) Die Versicherungsanstalt hat einen Dienstnehmer oder Lehrling (im Folgen­den: Betroffener) über seine Zuordnung zur COVID-19-Risikogruppe zu informieren. Für die Definition dieser allgemeinen Risikogruppe gilt § 735 Abs. 1 des ASVG BGBl. Nr. 198/1955, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020.


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(2) Der den Betroffenen behandelnde Arzt hat infolge dieser allgemeinen Information der Versicherungsanstalt dessen individuelle Risikosituation zu beurteilen und gege­benenfalls ein Attest über die Zuordnung des Betroffenen zurCOVID-19-Risikogruppe auszustellen (COVID-19-Risiko-Attest).

(3) Legt ein Betroffener seinem Dienstgeber dieses COVID-19-Risiko-Attest vor, hat er Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung und Fortzahlung des Entgelts, außer

1. der Betroffene kann seine Arbeitsleistung in der Wohnung erbringen (Homeoffice) oder

2. die Bedingungen für die Erbringung seiner Arbeitsleistung in der Arbeitsstätte können durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist; dabei sind auch Maß­nahmen für den Arbeitsweg mit einzubeziehen.

Die Freistellung kann bis längstens 30. April 2020 dauern. Dauert die COVID-19 Krisensituation über den 30. April 2020 hinaus an, so hat die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung den Zeitraum, in dem eine Freistellung möglich ist, zu verlängern, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2020.

(4) Abs. 3 gilt nicht für Betroffene, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur be­schäftigt sind.

(5) Der Dienstgeber mit Ausnahme des Dienstgebers Bund hat Anspruch auf Erstattung des an den Dienstnehmer bzw. Lehrling geleisteten Entgelts sowie der Dienstgeberanteile am Sozialversicherungsbeitrag, Arbeitslosenversicherungsbeitrag und sonstigen Beiträgen durch die Versicherungsanstalt. Der Antrag auf Ersatz ist spätestens sechs Wochen nach dem Ende der Freistellung bei der Versiche­rungs­anstalt einzubringen. Der Bund hat der Versicherungsanstalt die daraus resultierenden Aufwendungen zu ersetzen.

(6) Mit der Vollziehung dieser Bestimmung ist in Bezug auf Abs. 3 und 4 die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, soweit für Arbeitnehmer nach Art. 11 B-VG die Vollziehung dem Land zukommt, die Landesregierung, jeweils im Einver­nehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumen­tenschutz, im Übrigen der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon­su­mentenschutz alleine betraut. Die Versicherungsanstalt ist im übertragenen Wirkungs­bereich unter Bindung an die Weisungen dieser obersten Organe tätig.““

Begründung:

Zu Artikel 45 und 46

Nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens gibt es Vorerkrankungen, die den Verlauf einer COVID-19-Erkrankung erheblich verschlechtern können. Daher sollen Beschäftigte (Dienstnehmer und Lehrlinge) mit solchen Vorerkrankungen, die bei der Arbeit einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind, einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für eine befristete Zeit haben (vorläufig bis 30.4.2020, wobei dieser Zeitraum durch Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsu­mentenschutz verlängert werden kann, wenn die Krisensituation weiter andauert).

Die von der WHO definierten Risikogruppen erfordern eine entsprechende Medikation, die dem Krankenversicherungsträger bekannt ist. Dem Krankenversicherungsträger liegen die entsprechenden Daten vor, sodass es ihm möglich ist, Personen mit einem potenziell erhöhten Risiko zu identifizieren, zu kontaktieren und zu informieren.


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Auf Basis dieser Information kann sich der Betroffene bevorzugt telefonisch an seinen behandelnden Arzt wenden. Dieser hat die individuelle Risikobeurteilung unter Einbe­ziehung definierter Kriterien durchzuführen. Bei Vorliegen einer Risikokonstellation erstellt der behandelnde Arzt ein ärztliches Attest (COVID-19-Risiko-Attest). Dieses hat lediglich eine Aussage darüber zu enthalten, ob bzw. dass der Betroffene einer COVID-19-Risikogruppe angehört, eine konkrete Diagnose darf nicht enthalten sein.

Legt der Betroffene dieses Attest seinem Dienstgeber vor, so hat dieser zu prüfen, ob dem Betroffenen die Erbringung seiner Arbeitsleistung im Homeoffice oder unter adäquaten und ausreichenden Schutzmaßnahmen weiterhin an seinem Arbeitsplatz möglich ist.

Eine Erbringung der Arbeitsleistung im Homeoffice ist dann möglich, wenn sie von der Art der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit her überhaupt geeignet ist, im Home­office wahrgenommen zu werden, und wenn zusätzlich die technischen Möglichkeiten gegeben sind; dazu zählt z. B. ein Breitband-Internetanschluss. Erforderlichenfalls hat der Dienstgeber dafür zu sorgen, dass die technischen Möglichkeiten (Hard- und Software) zur Verfügung gestellt werden.

Die Erbringung der Arbeitsleistung weiterhin am Arbeitsplatz ist dann möglich, wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist. Bei der Festlegung dieser Schutzmaßnahmen, die je nach Aufga­benstellung und Arbeitsumgebung ganz unterschiedlich sein können und von Maßnah­men wie Abstandhalten, Handhygiene über die Bereitstellung eines Einzelbüros und Maßnahmen für die Nutzung von Liften und sonstigen betrieblichen Einrichtungen bis hin zur sicheren Gestaltung des Arbeitswegs reichen können, sollte der Arbeitgeber die ihm zur Verfügung stehende arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Expertise der Präventivfachkräfte heranzuziehen.

Wenn die Erbringung der Arbeitsleistung weder im Homeoffice noch am bisherigen Arbeitsplatz möglich ist, dann hat der Betroffene Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung. Dies kann nicht gelten für Bereiche der versorgungskritischen Infrastruktur, da hier die Gewährleistung der kritischen Infrastruktur (siehe dazu https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/sicherheitspolitik/schutz-kritischer-infrastrukturen.html) vorrangig ist. Zur kritischen Infrastruktur zählen jedenfalls die Versorgung mit Lebensmitteln, Verkehrs-, Telekommunikations-, Post-, Energie- und Finanzdienstleistungen wie auch eine gesicherte Versorgung mit Sozial-, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, sowie die staatliche Hoheitsverwaltung. Für die hier Beschäftigten muss das Infektionsrisiko durch geeignete vom Dienstgeber zu veran­lassende Schutzmaßnahmen so weit wie nur möglich gesenkt werden, sodass ein allenfalls verbleibendes Restrisiko so gering ist, dass es sachlich gerechtfertigt ist, dass diesen Beschäftigten im Vergleich zu anderen Bereichen im Ergebnis kein Frei­stellungsanspruch zukommt.

Der Dienstgeber hat Anspruch auf Erstattung des für die Zeit der Freistellung ge­leis­teten Entgelts sowie der Dienstgeberanteile am Sozialversicherungsbeitrag (Ar­beits­losen­versicherungsbeitrag) durch den jeweils zuständigen Krankenversiche­rungs­träger. Dies ermöglicht auch eine effiziente Überprüfung der Berechtigung der Frei­stellung, weil dem Krankenversicherungsträger ja die notwendigen Gesundheitsdaten, wie oben beschrie­ben, zur Verfügung stehen, ebenso die Daten zum Beschäfti­gungs­verhältnis. Die beiden Krankenversicherungsträger werden dabei im übertragenen Wir­kungsbereich tätig.

*****


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir liegen jetzt diese zwei umfangreichen Abänderungsanträge vor, und es ist natürlich möglich, dass


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diese auch vervielfältigt und im Sitzungssaal verteilt werden. Das ist allerdings jetzt noch nicht der Fall, weil sie noch ausgedruckt werden. Daher kann ich Ihnen diese umfassenden Abänderungsanträge jetzt nicht vorlegen.

Ich schlage vor, dass, wenn jemand Einsicht nehmen möchte, die beiden Anträge bei mir eingesehen werden können. Mir wurde zugesagt, dass es in den nächsten 5 Minuten zur Verteilung dieser Anträge kommen wird. In diesem Sinne würde ich, wenn es keinen Einwand gibt, so vorgehen und diese Anträge als eingebracht werten, möchte aber darauf hinweisen, dass sie in den nächsten Minuten zu verteilen sind.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Susanne Fürst. – Bitte.


15.49.23

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Bundesregierung muss beim Auftauchen eines neuartigen, sich schnell ausbreitenden Virus, der für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe sehr gefährlich ist, handeln. Es zählt da zu den Aufgaben der Bundesregierung, des Bundeskanzlers, des Bundesministers, sich sehr schnell ein umfassendes Bild zu machen, eine Strategie zu entwickeln und zu handeln.

Dieses Vorgehen muss dann auch sachlich, umfassend und verständlich kommuniziert werden. Dazu gibt es ja all die Pressekonferenzen, Presseaussendungen und auch die Social-Media-Möglichkeiten für die Mitglieder der Regierung. Da soll der Bevölkerung das verständlich gemacht werden, was vor sich geht, und da ist auch der Platz dafür, zu erläutern, warum man nicht den Empfehlungen anderer Experten, die eine andere Strategie vorschlagen, gefolgt ist.

Wir haben als Opposition sämtliche Maßnahmen, die seit Mitte März beschlossen worden sind, mitgetragen, denn es handelte sich um Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie. Nun ist es ein sehr schmaler Grat von der Bekämpfung der Epidemie zur politischen Instrumentalisierung der Epidemie mit vielfältigen Grundrechts- und Frei­heitsrechtsbeschränkungen für Bürger, die dann unter Umständen aber nicht mehr verhältnismäßig sind. Dieser Versuchung kann die Bundesregierung, wie mir scheint, jetzt zunehmend nicht mehr widerstehen.

Über die Entstehung und die sinnvolle Bekämpfung des Coronavirus gibt es natur­gemäß von Medizinern, von Ökonomen, von Mathematikern und von sonstigen Wis­senschaftern unterschiedliche Meinungen. Das ist bei einem neuartigen Virus nicht überraschend, das kann man auch niemandem vorwerfen, sondern es ist völlig klar, dass auch die Fakten von verschiedenen Wissenschaftern anders bewertet werden. Man kann die Opfer des Virus in den Vordergrund stellen, man muss aber dann auch die Opfer der Wirtschaftskrise und der Maßnahmen in Rechnung stellen und schauen, dass dann nicht unter dem Strich mehr Opfer als durch die Bekämpfung des Virus herauskommen.

Diese verschiedenen Ansichten von Wissenschaftern sollen medial transportiert und auch diskutiert werden, und es soll von der Bundesregierung auch nachvollziehbar dar­gestellt werden, warum sie eben jenen Wissenschaftern gefolgt ist, die die drastischen Maßnahmen empfohlen haben. Es sollen aber nicht die Meinungen der Experten, die von der Regierungslinie abweichen, als gefährliche Beschwichtigungsversuche von Coronaverharmlosern bezeichnet werden, deren Meinung lebensgefährlich sei, die verantwortungslose Quacksalber seien, die jetzt nur mit der Angst der Bevölkerung spielen. – Nein, das tun sie nicht! Das ist nicht der Fall! Die Regierung muss die Menschen mit Argumenten überzeugen, aber nicht, indem die Meinungen derer, die von der Regierungslinie abweichen, einfach verschwinden, und sie danach trachtet,


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dass sie verschwinden, zum Beispiel durch Einsetzung eines digitalen Krisenstabs. (Beifall bei der FPÖ.)

Das hört sich harmlos an, aber dieser Krisenstab schnüffelt unter Zuhilfenahme von Polizeischülern jetzt rund um die Uhr im Internet nach Meinungen, die der Regie­rungslinie widersprechen. Diese sollen aufgefunden, korrigiert und getilgt werden. Da kann man nur sagen: Wo sind wir eigentlich?

Es werden auch Bürger, die sich über Messengerdienste austauschen, verunglimpft. Die Bürger möchten sich dort ungestört austauschen, sie wollen sich ihre eigene Meinung bilden, und das ist ihr gutes Recht – auch in der Krise!

Die Bundesregierung hat zwar wohl Maßnahmen zu verordnen, aber keine Einheits­meinung, denn die Meinungsfreiheit muss trotzdem erhalten bleiben. Die Bundesre­gierung muss entscheiden, sie ist aber deswegen noch lange nicht im Besitz der Wahrheit und soll nicht abheben. Sie hat ja auch in den vergangenen Wochen durch viele widersprüchliche Aussagen eindrucksvoll bewiesen, dass sie nicht im Besitz der absoluten Wahrheit ist.

Wenn man sich jetzt künftig an den Kurs der ostasiatischen Länder halten will, wie der Bundeskanzler angekündigt hat, die im Kampf gegen das Virus bereits erfolgreich waren, kann ich nur sagen: Sehr vernünftig! Das Problem ist nur, dass bisher eine Strategie eingeschlagen wurde, die der Strategie dieser Länder diametral entgegen­gesetzt ist. Was hat in diesen Ländern nämlich zu Erfolg geführt? – Sehr frühzeitig medizinische Ausrüstung für Krankenhäuser, aber auch Masken, nicht nur für das Personal, sondern auch für die Bürger; sehr frühzeitig Massentests inklusive Schnell­test-Drive-ins mit anschließender Isolation der Kranken – und nicht umgekehrt. Das haben wir nicht gemacht.

Zu einem sehr frühen flächendeckenden Maskentragen in der Öffentlichkeit hat es bei uns geheißen: Nein, da wiegen wir uns in falscher Sicherheit. Geschlossene Grenzen: Die ostasiatischen Länder haben kein so weitgehendes Herunterfahren – wir schon. Und dann gibt es nur noch einen Grund, aus dem sie sicherlich sehr erfolgreich sind, und zwar Big Data, die Überwachung, die in diesen Ländern eine andere Tradition hat. Ich würde die Bundesregierung jetzt aber schon ersuchen: Wenn sie schon in allen anderen Maßnahmen diesen asiatischen Ländern nicht gefolgt ist, sollte sie das jetzt bei Big Data auch nicht tun.

Wir brauchen keine Überwachung, wir wollen uns auch weiterhin frei bewegen! Es sollen sich nicht nur die frei bewegen können, die eine Überwachung auf Schritt und Tritt zulassen. Die grüne Justizministerin hat aber eh gesagt, es kommt keine indivi­duelle Überwachung. Wir verlassen uns darauf! Sie wird sich da sicher durchsetzen.

Nur einen Satz zu den grünen Abgeordneten, die sich jetzt über Viktor Orbán und Ungarn so aufregen und so empören: Bitte, sehr verehrte grüne Abgeordnete, Sie haben in den letzten Sitzungen die größten Grund- und Freiheitsrechts­einschrän­kungen seit dem Zweiten Weltkrieg – um jetzt bei dieser Floskel zu bleiben, die wir heute sehr oft gehört haben – mit Ihrem Koalitionspartner mitbeschlossen. Sich jetzt also hier darüber aufzuregen, dass in Ungarn Viktor Orbán eine Machtfülle hat und Notstandsdekrete erlässt: Das ist in der Verfassung so geregelt. Im Unterschied zu Ihnen verfügt Viktor Orbán über eine Zweidrittelmehrheit, die ihm von der Bevölkerung schon in mehreren Legislaturperioden verliehen worden ist. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Wenn der Vizekanzler da von einer „Semidiktatur“ redet: Also bitte, kehren Sie in Österreich vor der eigenen Tür! Sorgen Sie dafür, dass keine flächendeckende Über-


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wachung kommt, und kümmern Sie sich um die Semiwirtschaftskrise, in der wir uns nämlich schon befinden! (Zwischenrufe des Abg. Stögmüller.)

Ich bringe noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahrung der Grundrechte“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert umgehend, längstens jedoch bis zum 15. April 2020, einen Berichtsmechanismus der Mitglieder der Bundesregierung an den Natio­nalrat jeweils zu Monatsbeginn zur Wahrung der Grundrechte zu etablieren, welcher folgendes vorsieht:

- Bericht über alle in Folge der COVID-19-Pandemie geplanten und umgesetzten Ver­ordnungen, Erlässe sowie sonstiger damit im Zusammenhang stehender Verwaltungs­handlungen, wobei Tätigkeiten der zur Bewältigung von COVID-19 eingerichteten Stellen gesondert auszuweisen sind.

- Bericht über Maßnahmen zur Bekämpfung sogenannter ‚Fake News‘.

- Bericht über sämtliche Verwaltungsstrafen, die im Zusammenhang mit COVID-19 verhängt werden, sind unter Angabe der Rechtsgrundlage und der verhängten Strafe im Einzelnen nachvollziehbar aufzuschlüsseln.

- Bericht über die Verwendung von Daten, welche für Datamining oder Big Data-Maß­nahmen geeignet sind, unter Offenlegung der Datenquellen sowie deren Verarbeitung.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

15.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Kickl, Dr. Fürst und weiterer Abgeordneter betreffend

Wahrung der Grundrechte

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2, Bericht des Bud­getausschusses über den Antrag 402/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz –WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMU-Förde­rungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommen-steuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkohol­steuer­gesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulun­terrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeit­gesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bun­des­schulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbank-


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gesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenan­stal­ten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allge­meine Sozialversicherungs-gesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungs­gesetz, das Allgemeine Pensions-gesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmen-gesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungs­recht­liche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz –C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulver­an­staltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz) (115d.B.), in der 22. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 3. April 2020

Im Kampf um die Eindämmung der aktuellen Coronavirus-Pandemie braucht es rasches Handeln um die Österreicherinnen und Österreicher zu schützen.

Das Parlament hat in dieser schwierigen Situation gezeigt, dass sich die öster­reichi­schen Bürger auf die Gesetzgebung verlassen können. Über alle Fraktionen hinweg wurde ein nationaler Schulterschluss gefasst und das Verbindende vor das Trennende gestellt.

Im Schnellverfahren haben die Abgeordneten gleich zwei umfangreiche Gesetzes­pakete beschlossen, um auf der einen Seite die Verbreitung des Coronavirus einzu­dämmen und auf der anderen Seite Wirtschaft und Arbeitnehmer zu unterstützen. Dabei wurden jedoch konstruktive Beiträge der Opposition zum Gesundheitsschutz und zur Abwicklung des Härtefallfonds, aber auch zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit von der Regierung ignoriert.

Insbesondere wenn eine nationale Kooperation unter Verzicht auf individuelle Rechte eingefordert wird, braucht es eine laufende Debatte über die Sinnhaftigkeit, zeitliche Angemessenheit und Grundrechtskonformität entsprechender Maßnahmen. Keinesfalls darf das Ausrufen einer scheinbaren Alternativlosigkeit seitens der Regierung dazu führen, dass über solche nicht mehr gesprochen werden darf.

Die von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen greifen in sämtliche Lebens­bereiche ein und berühren eine Vielzahl unserer verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte. Dabei geht es nicht nur um die augenscheinlichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens, die zur Eindämmung des Virus wichtig sind, sondern gerade auch um Einschränkungen des Schutzes der Kommunikationsfreiheit bei der Suche nach „Fake-News“ oder um Einschränkungen des Grundrechts auf Datenschutz.

Kritisches Hinterfragen dieser Grundrechtseingriffe darf nicht als Bedrohung der Allge­meinheit abgestempelt werden, sondern muss zum Schutz des demokratischen und freien Denkens zulässig sein. Insbesondere gilt es zu schützen:


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•             Die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz

•             Das Recht auf Leben

•             Das Recht auf persönliche Freiheit

•             Das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

•             Die Unverletzlichkeit des Hausrechtes

•             Das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit

•             Das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter

•             Das aktive und passive Wahlrecht

Jede freiheitsbeschränkende Maßnahme muss einer verfassungsrechtlichen Überprü­fung standhalten. Um überbordende Eingriffe in die Grundrechte der Österreicherinnen und Österreicher zu verhindern und eine Rückkehr zur Normalität nach dem Ende der aktuellen Krise zu gewährleisten, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert umgehend, längstens jedoch bis zum 15. April 2020, einen Berichtsmechanismus der Mitglieder der Bundesregierung an den Natio­nalrat jeweils zu Monatsbeginn zur Wahrung der Grundrechte zu etablieren, welcher folgendes vorsieht:

•             Bericht über alle in Folge der COVID-19-Pandemie geplanten und umgesetzten Verordnungen, Erlässe sowie sonstiger damit im Zusammenhang stehender Verwal­tungshandlungen, wobei Tätigkeiten der zur Bewältigung von COVID-19 eingerichteten Stellen gesondert auszuweisen sind.

•             Bericht über Maßnahmen zur Bekämpfung sogenannter „Fake News“.

•             Bericht über sämtliche Verwaltungsstrafen, die im Zusammenhang mit COVID-19 verhängt werden, sind unter Angabe der Rechtsgrundlage und der verhängten Strafe im Einzelnen nachvollziehbar aufzuschlüsseln.

•             Bericht über die Verwendung von Daten, welche für Datamining oder Big Data-Maßnahmen geeignet sind, unter Offenlegung der Datenquellen sowie deren Verar­beitung.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sibylle Hamann. – Bitte.


15.57.44

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Herren Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir, wie wir es gewohnt sind, über Änderungen im Schulbereich reden, müssen wir normalerweise ja in Gene­ratio­nen oder in Jahrzehnten denken. Diesmal gab es eine Krise, und alles ist quasi über Nacht passiert. Es sind tatsächlich, wirklich im wörtlichen Sinn, die Lehrer und die Lehrerinnen über Nacht aufgeblieben und haben sich ganz neue Dinge ausdenken


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müssen: Wie sie mit ihren Kindern über Chat, über Whatsapp, über E-Mails und über Videos in Kontakt bleiben und wie sie das alles mit dem Unterricht organisieren sollen.

Und es sind auch die Kinder und die Eltern ordentlich drangekommen und haben sich jetzt schon seit drei Wochen zwischendurch, neben dem Homeoffice, regelmäßig am Küchentisch oder irgendwo im Abstellkammerl zusammengesetzt, oder vor dem einen Computer, den es gibt, und dem Drucker, der aber wahrscheinlich gar nicht vorhanden ist. Ganz viele haben das aber irgendwie hingekriegt, und das war wirklich eine Rie­senleistung, auf die alle Beteiligten stolz sein können, und wir auch auf sie. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Das ist jetzt aber leider alles noch nicht vorbei, und das Schuljahr ist noch nicht aus. Wir werden noch weiter improvisieren müssen, wir werden weiter flexibel bleiben müssen, aber wir müssen sicherstellen, dass wir dabei niemanden alleinlassen. Und wir werden – das ist mir ein ganz, ganz spezielles Anliegen, und der Herr Bundes­minister wird bestätigen können, dass ich dabei auch nicht lockerlasse – speziell für jene Kinder etwas tun müssen, die mit diesem Heimunterricht bisher nicht so gut klarkommen können. Ich stimme der Analyse von Frau Kollegin Hammerschmid in weiten Teilen durchaus zu, weil nämlich zu Hause entweder keine Eltern sind, oder Eltern, die keine Zeit haben, oder weil zu Hause kein Platz ist oder keine Ressourcen oder keine tragfähigen Beziehungen vorhanden sind, sondern dort halt Angst und Mangel und Stress und vielleicht ein ziemliches Durcheinander vorherrschen.

Deswegen stehen in diesem Gesetzesantrag, in diesem großen Paket, das wir heute beschließen, auch neue, interessante Wörter drinnen, zum Beispiel das Wort „Ergän­zungsunterricht“, oder Wörter wie „Lernzeit“ und verpflichtender „Förderunterricht“.

In dieser Übergangsphase, bis wir alle wieder in die Schulen zurückkehren können, werden wir uns dazu einiges Neues einfallen lassen müssen, wir werden in Über­gangs­phasen ganz sicher in Kleingruppen arbeiten müssen, wir werden viel individu­alisierter arbeiten müssen, wir werden Zwischenformen zwischen Schule und Zuhause finden müssen. Vielleicht werden wir uns Modelle zum Coaching, für individuelles Lern­begleiten überlegen, und wahrscheinlich werden wir – vielleicht nicht alle, aber ein­zelne Gruppen – auch in den Ferien etwas tun müssen. Ich erinnere dazu an die durchaus erfolgreichen Modelle wie die Sommerlerncamps, die es ja zum Beispiel in Wien schon lange gibt. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Eine Befürchtung: Die Lehrerinnen und Lehrer werden das natürlich nicht alles ganz alleine machen müssen. Sie haben jetzt natürlich auch schon Sorgen, dass an ihnen viel zu vieles hängen bleibt. Deswegen enthält dieses Gesetzespaket Maßnahmen, die es zum Beispiel ermöglichen, Studierende verstärkt einzubeziehen, sodass diese auch ECTS-Punkte und Praxis für ihr Studium sammeln können. In dem Sinn glaube ich wirklich, dass diese Krise auch eine Tür aufmachen kann und wir einiges ausprobieren können, was den Schulalltag langfristig vielleicht sogar auf eine Art verändern kann, die uns allen am Ende positiv zugutekommt.

Daher freue ich mich auch über den Entschließungsantrag der NEOS – den sie wahr­scheinlich gleich einbringen werden –, in dem es um die Evaluierung des E-Learning geht, die wir selbstverständlich auch unterstützen. Es öffnet auch das eine Tür hin zu neuen Impulsen in unseren Schulen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Kollegin Mag. Martina Künsberg Sarre. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 105

16.02.12

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Heute geht die dritte Woche Homeschooling zu Ende. Herr Minister, Sie haben vorhin gesagt, dass der Umstieg, der Wechsel gut funktioniert hat. – Ja, er hat dort gut funktioniert, wo es Eltern gibt, die ihre Kinder beim Lernen, beim Homeschooling unterstützen können und die über die notwendigen Mittel und Kanäle verfügen.

Wir wissen aber mittlerweile auch, dass dieses viel zitierte Social Distancing zuneh­mend zu einem größeren Learning Distancing führt. Wir wissen, dass rund 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler für ihre Lehrkräfte nicht erreichbar sind, und ich frage mich, was in den letzten drei Wochen unternommen wurde, um die Lehrerinnen und Lehrern darin zu unterstützen, an diese Kinder heranzukommen. Also nur festzustellen, wir wissen das – jetzt kommt Ostern, dann sind es vier Wochen, in denen manche Kinder nicht erreicht wurden –, ist ein bisschen zu wenig.

Der zweite Punkt, zu dem wir eine klare Ansage wollen, ist die Zukunftsperspektive Herbst. Was heißt das? – Es braucht eine klare Ansage und keine Verschiebung der Verschiebung der Verschiebung der Matura. Die jungen Leute, die von einem Tag auf den anderen nicht mehr gewusst haben, wann oder wie sie ihre Matura machen können, sind stark verunsichert. In einer Zeit, in der Verunsicherung oder Unsicherheit ohnedies schon ziemlich groß sind, ist das eher kontraproduktiv.

Es braucht eine klare Ansage oder ein klares Bekenntnis, wie es im Herbst weiter­gehen kann, eine Übergangsphase. Viele Eltern sind besorgt, dass es im Herbst ganz normal weitergeht, dass der Druck für ihre Kinder zu groß ist und dass diese nicht hinterherkommen. Ich weiß schon, dass in dem Gesetzentwurf steht, dass Lehr­plan­inhalte zwischen den Schuljahren anders verteilt werden können. Das ist uns aber zu wenig.

Sie haben vorhin davon gesprochen, dass es betreffend selbstständiges Lernen neue Erfahrungen gibt, dass E-Learning eine tolle Möglichkeit sei, die weitere Möglichkeiten eröffne. Diesbezüglich braucht es eine größere Flexibilität, Lernstoff auch weglassen zu können, in den Rahmenlehrplan hineinschauen und diesbezüglich Überlegungen anzustellen – es ist eine gute Gelegenheit zu fragen, ob das alles noch sinnvoll ist, so wie wir es machen – und vielleicht auch neue Inhalte aufnehmen zu können. Das Coronathema ist ein gutes Beispiel dafür.

Es braucht meiner Meinung nach auch Klarstellungen in Sachen Kindergarten. Also nur immer wieder zu wiederholen, dass nicht Sie, sondern die Länder und die Ge­meinden zuständig sind, ist zu wenig. In dem Bereich gibt es ebenfalls eine starke Ver­unsicherung, wie es weitergeht.

Über eine weitere Gruppe und darüber, wie es ihr geht, ist überhaupt noch nicht ge­sprochen worden, nämlich Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Wie geht es ihnen und wie geht es auch deren Eltern? Die wissenschaftliche Studie dazu ist schon angesprochen worden, das freut mich.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wissenschaftliche Begleitung von Remote- und Home-Schooling“

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 106

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, eine verpflichtende wissenschaftliche Begleitung inklusive stichprobenartiger Datenerhebung von Lehrer_innen, Eltern und Schüler_in­nen einzurichten, mit dem Erfolge und Verbesserungspotenzial insbesondere hin­sichtlich e-Learning und e-Teaching in regelmäßigen Abständen abgefragt werden sollen. Des Weiteren soll erhoben werden, wie viele Schüler_innen derzeit mittels e-Learning bzw. e-Teaching nicht erreicht werden können und aus welchen Gründen.“

*****

Dann habe ich noch ein Anliegen betreffend die Einbindung eines Vertreters, einer Vertreterin einer Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung in das SKKM und bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einbindung eines Vertreters/einer Vertreterin einer Interessenvertretung für Menschen mit Behindung in das SKKM“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung möge einen/eine fachlich fundierten/e Vertreter/in in das Staat­liche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) aufnehmen.“

*****

Zum Schluss noch ein Punkt, der mir persönlich wirklich sehr am Herzen liegt: Es geht ja immer wieder – und wir haben es auch heute schon gehört – um die Maturantinnen und Maturanten. Wenn ich von der großen Angst höre und lese, dass die heurigen Maturantinnen und Maturanten, falls die Zentralmatura nicht so stattfindet wie geplant, als Coronajahrgang gelten werden oder ein Jahrgang zweiter Klasse sein werden, dann finde ich das richtig zynisch.

Das Gegenteil, glaube ich, wird der Fall sein: Es wird ein Jahrgang sein, der bis jetzt einerseits schon sehr viel geleistet und geschafft hat – bis zur achten Klasse oder zur fünften Klasse BHS – und der besonderen Respekt von uns verdient, weil diese jungen Leute unter widrigsten Umständen die Schule erfolgreich beenden werden – ob mit oder ohne Zentralmatura. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

16.07

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Wissenschaftliche Begleitung von Remote- und Home-Schooling

eingebracht im Zuge der Debatte in der 22. Sitzung des Nationalrats über 3.Covid-19 Gesetz– TOP 2


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 107

Die Schließungen von Schulen im Zuge der Maßnahmen gegen die Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus stellen Lehrpersonal, Eltern und Schüler_innen mitunter vor große Herausforderungen. Geschlossene Schulen erforden von allen Beteiligten, neue, digi­tale Wege des Unterrichtens und Lernens zu erproben. Diese außergewöhnliche Situ­ation ist daher in gewisser Weise auch als Chance zu verstehen, Lektionen aus den positiven und negativen Erfahrungen mit e-Learning, e-Teaching, Home-Schooling und Remote-Schooling für die Zukunft zu ziehen. Regelmäßige begleitende Datenerhe­bun­gen in dieser Phase des Lockdowns, in der Lehrer_innen, Schüler_innen und Eltern auf digitales Unterrichten und Lernen absolut angewiesen sind, können einen wesent­lichen Beitrag für eine effiziente Digitalisierung des Bildungssystems in der Zukunft leisten. Des Weiteren kann erhoben werden, welche Schüler_innen mit den derzeitigen Methoden zu Hause nicht erreicht werden können und warum.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, eine verpflichtende wissenschaftliche Begleitung inklusive stichprobenartiger Datenerhebung von Lehrer_innen, Eltern und Schüler_in­nen einzurichten, mit dem Erfolge und Verbesserungspotenzial insbesondere hin­sichtlich e-Learning und e-Teaching in regelmäßigen Abständen abgefragt werden sollen. Des Weiteren soll erhoben werden, wie viele Schüler_innen derzeit mittels e-Learning bzw. e-Teaching nicht erreicht werden können und aus welchen Gründen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einbindung eines Vertreters/einer Vertreterin einer Interessenvertretung für Menschen mit Behindung in das SKKM

eingebracht im Zuge der Debatte in der 22. Sitzung des Nationalrats über den Antrag 402/A – TOP 2

Durch das 2. Covid-19-Gesetz und dem am 24.03.2020 vorgestellten Maßnah­men­paket zur Verhinderung der Pflegekrise wurden in einigen wesentlichen Punkten Initia­tiven gesetzt, um die drohenden negativen Auswirkungen der Corona-Krise auf Men­schen mit Behinderungen abzufedern. Lücken gibt es dennoch genug.

Menschen mit Behinderung trifft die Krise aber leider oftmals härter als Menschen ohne Behinderung. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass die Kommunikation ein­wandfrei funktioniert um etwaigen, oftmals einfach unbedachten Fehlern, vorzubeugen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 108

„Die Bundesregierung möge einen/eine fachlich fundierten/e Vertreter/in das Staat­liche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) aufnehmen.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Katharina Kucharowits. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


16.07.44

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Herren Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich weiß nicht, was Sie für einen Eindruck haben, aber seitdem vor drei Wochen doch sehr rigorose Maßnahmen gesetzt wurden, habe ich das Gefühl, die letzten drei Wochen haben viele ganz gut überstanden.

Jetzt aber, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, beginnt es bei den Menschen, bei uns allen zu brodeln. Es sind Ängste da und es sind wahnsinnige Sorgen da. Es ist unser Job – wir bemühen uns alle –, so vielen Menschen wie möglich diese Ängste und Sorgen auch wirklich zu nehmen. Darin müssen wir noch besser werden.

Wenn ich nämlich an die 562 522 Menschen denke, die arbeitslos geworden sind – da geht es um Existenzen, um persönliche Existenzen, Existenzen von Kindern, von Familien –, so ist es unfassbar, dass es noch immer nicht von allen Unternehmen geschafft wurde, das Angebot der Kurzarbeit umfassend anzunehmen. Es gibt immer noch Unternehmen, die das nicht tun. An sie richte ich den Appell, nicht Kündigungen auszusprechen, sondern das Modell der Kurzarbeit auch wirklich anzunehmen. Kurz­arbeit, geschätzte Kolleginnen und Kollegen – weil ich auch das schon vernommen habe –, bedeutet nicht die gleiche Leistung für weniger Gehalt. Auch diesen Appell möchte ich an der Stelle einbringen.

Arbeitslose Menschen haben bedeutend weniger, von dem sie leben müssen. Deshalb ist unser Antrag, endlich das Arbeitslosengeld zu erhöhen, auch so wichtig. Sie haben das gestern vertagt, aber ganz ehrlich: Geben wir uns alle einen Ruck, es braucht das jetzt dringend! Nehmen Sie unseren Antrag ganz einfach an! Die Menschen brauchen es jetzt – ganz einfach – dringend. (Beifall bei der SPÖ.)

Es brodelt aber auch bei EinpersonenunternehmerInnen. Ich und wahrscheinlich Sie alle haben die Frage gestellt bekommen: Wieso haben Sie eigentlich das Epide­mie­gesetz ausgehebelt?

Geschätzte Kollegen und Kolleginnen von den Regierungsfraktionen, wieso haben Sie das gemacht? – Diese Sorgen und die Aushebelung des § 32 im Epidemiegesetz – der hätte wirklich verhindert, dass es so viele Arbeitslose gibt –: Das geht eindeutig auf Ihre Kappe! (Beifall bei der SPÖ.)

Es brodelt aber auch, werte Kollegen und Kolleginnen, bei den Künstlerinnen und Künstlern, bei den KulturvermittlerInnen, in der Kreativwirtschaft, bei den Kulturar­bei­terIn­nen. Das, was jetzt präsentiert wurde – der Härtefallfonds –, greift nicht. Auch die Kurzarbeit greift nicht, weil KünstlerInnen eine ganz andere Lebensrealität haben und auch – wir wissen das aus dem Bericht über ihre soziale Lage – in einer ganz anderen Situation sind. Einmal ist man selbstständig beschäftigt, einmal ist man unselbstständig beschäftigt. Damit fällt man schon aus dem Härtefallfonds heraus. Wir brauchen endlich einen echten Rettungsschirm für alle in der Kunst- und Kulturszene. Zeigen wir, was die Kulturnation Österreich wirklich drauf hat! (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 109

Ich möchte auf eine weitere Gruppe eingehen, in der es auch brodelt – meine Vorrednerin hat es angesprochen –: bei den Elementarpädagoginnen – vorwiegend Frauen – und Elementarpädagogen. Herr Minister, wir wissen alle, es ist Länder­kom­petenz, aber man erwartet sich die Erarbeitung einer Richtlinie – gemeinsam mit den ElementarpädagogInnen, gemeinsam mit den Bundesländern. Im Moment obliegt es der Leitung, welche Kinder aufgrund welcher Argumentation kommen dürfen oder nicht kommen dürfen beziehungsweise hängen die Menschen – auch die PädagogInnen, die ElementarpädagogInnen – in der Luft. Es gibt einfach auch Ängste, weil auch da die Schutzausrüstungen nicht vorhanden sind. Welche Schritte dürfen gemacht werden? Es braucht da ganz, ganz dringend etwas. Ich darf diesen Appell an dieser Stelle auch an Sie richten.

Ein weiterer Aspekt: Bei mir persönlich brodelt es, wenn der Bundeskanzler ständig mit dem Begriff Big Data herumwirft. Es brodelt wirklich in mir und in vielen anderen, denn, ganz ehrlich, es geht da um unsere Grund- und Freiheitsrechte. Was meint er denn damit? Was meint er denn mit dem Einsatz von Big Data?

Es hat einfach alles Grenzen, auch die Pandemie gibt nämlich Grenzen vor, ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen: Grenzen der Demokratie, Grenzen des Rechts­staats und Grenzen der persönlichen Freiheit und der persönlichen Daten! Werte Regierung, Sie haben das ernst zu nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend: Sie wissen alle, wir sind in Städten und Gemeinden zu Hause, und die große Arbeitslosigkeit hat auch Auswirkungen auf die Kommunen. Es geht natürlich ganz klar um die Kommunalsteuer. Ein gut ausgebauter Sozialstaat ist eine wesent­liche Grundlage, aber vieles leisten die Gemeinden. Ich erinnere: die Schulerhaltung, Kindergärten, jetzt, in der aktuellen Phase, auch Feuerwehren, das Rettungswesen und vieles mehr; deshalb darf ich folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Siche­rung der Gemeindefinanzen in der Krise“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, dem Nationalrat ehestmöglich, spätestens jedoch zur Beschlussfassung zum Budget für 2020 im April diesen Jahres, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem der Bund den Gemeinden die sinkenden Ertragsanteile und die reduzierten Einnahmen aus der Kommunalsteuer abgilt, damit die vollständige Aufrechterhaltung der Gemein­deleistungen für die ÖsterreicherInnen und Österreicher in der Krise und der an­schließenden Phase der wirtschaftlichen Erholung finanziert werden kann.“

*****

Bitte stimmen Sie diesem Antrag zu, die Gemeinden und damit die Bürgerinnen und Bürger brauchen das dringend!

Ganz abschließend: Schulterschlüsse, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sind keine Einbahn, Schulterschlüsse sind ein Miteinander. Nehmen Sie auch das ernst und leben Sie das endlich! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 110

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Andreas Kollross

Genossinnen und Genossen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2

betreffend Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise

Die aktuell größte Gesundheitskrise unserer Zeit hat gravierende Auswirkungen auf das Leben der Österreicherinnen und Österreicher, weder sind derzeit die gesund­heitlichen noch die wirtschaftlichen Folgen abschätzbar. Bedingt durch die Maßnah­men der ÖVP/Grüne-Bundesregierung, insbesondere Betretungsverbote für Betriebe, die die Einnahmen der Unternehmen wegbrechen lassen, stieg die Zahl die Arbeits­losenzahlen dramatisch an, innerhalb von vierzehn Tagen wurden in der zweiten Märzhälfte 179.000 Menschen arbeitslos, eine weitere Kündigungswelle droht Anfang April. Diese Entwicklungen haben auch massive Auswirkungen auf die Gemeinde­finan­zen und treffen die Bevölkerung daher doppelt.

Der letzte Gemeindefinanzbericht des KDZ unterstreicht die Wichtigkeit der Steuer­einnahmen für die Gemeinden. Fast ein Drittel machen die Ertragsanteile aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben aus (30,6%), weitere 11 % die Kommunalsteuer.1 Die Ertragsanteile sind die wichtigste Einnahmequelle für Gemeinden und hängen wesentlich von der wirtschaftlichen Gesamtlage ab. Nicht einmal das Wifo kann momentan die Schwere der heurigen Rezession vorhersagen. Im von der Bundes­regierung vorgelegten Paket sind steuerliche Maßnahmen von 10 Mrd. € vorgesehen. Zusätzlich zu den erwartbaren Minderungen des Steueraufkommens und damit der Ertragsanteile für die Gemeinden, ist mit einem erheblich reduzierten Aufkommen der von der Lohnsumme abhängenden Kommunalsteuer zu rechnen. Die Finanzierung zahlreicher kommunaler Dienstleistungen ist gefährdet, diese müssen aber aufrecht erhalten werden, insbesondere jene, welche die Menschen zur leichteren Bewältigung der Krise benötigen. Gemeinden können sich nicht mit jenen Möglichkeiten, die den Ländern und dem Bund zur Verfügung stehen finanzieren, Banken und Sparkassen sind die häufigsten Finanzierer kommunaler Vorhaben. Gemeinden können sich auch nicht an die Bundesfinanzierungsagentur wenden, um wie Bund oder Länder güns­tigere Kredite zu erhalten. Aus diesem Grund ist, trotz zu befürchtenden hohen Ein­nahmenausfälle, eine rechtzeitige finanzielle Planungssicherheit für Gemeinden not­wendig.

Nicht nur der gut ausgebaute Sozialstaat, sondern auch die Leistungen der Gemeinden und deren Angebote für die Bürgerinnen und Bürger haben in der Krise eine wesent­liche stabilisierende Funktion.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­for­dert, dem Nationalrat ehestmöglich, spätestens jedoch zur Beschlussfassung zum Budget für 2020  im April diesen Jahres, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem der Bund den Gemeinden die sinkenden Ertragsanteile und die reduzierten Einnahmen aus der Kommunalsteuer abgilt, damit die vollständige Aufrechterhaltung der Ge­mein­deleistungen für die ÖsterreicherInnen und Österreicher in der Krise und der an­schließenden Phase der wirtschaftlichen Erholung finanziert werden kann.“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 111

1 https://www.kdz.eu/de/content/gemeindefinanzbericht-2020, Abbildung 8, S. 12

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht, er steht in Verhandlung.

Wir kommen nun zu einer tatsächlichen Berichtigung von Herrn Kollegen Hanger. – Bitte schön, Herr Kollege.


16.14.01

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Rendi-Wagner, wenn ich kurz um Aufmerksamkeit bitten darf! Sie haben in Ihrer Rede gesagt – und ich habe das Stenographische Protokoll vor­liegend –, dass ein 54-jähriger Patient drei Mal wegen Kurzatmigkeit bei 144 Notruf Niederösterreich angerufen hat und dreimal auf den Hausarzt verwiesen worden ist, und in einer zweiten Passage haben Sie darauf hingewiesen, dass jemand 30 Minuten auf den Notarzt gewartet hat.

Ich berichtige tatsächlich: Ich habe mit dem Geschäftsführer von 144 Notruf Nieder­österreich gesprochen. Es ist nach einem Datencheck definitiv auszuschließen, dass jemand dreimal nach dem Notarzt rufen muss, wenn er kurzatmig ist; das gibt es im System nicht. (Abg. Leichtfried: Herr Präsident! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist, glaube ich, gerade in Zeiten wie diesen, in denen wir alle dazu beitragen sollten, dass es zu keiner Verunsicherung kommt, ganz, ganz wichtig. Es gibt es auch nicht, dass jemand 30 Minuten auf den Notarzt wartet. Gerade in diesen Zeiten ist es enorm wichtig, dass wir nicht noch zusätzlich zur Verunsicherung beitragen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Kollege Ralph Schallmeiner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


16.15.22

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Minister! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Last, but not least natürlich sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Jetzt haben wir hier herinnen und auch in den letzten Tagen vermehrt die Forderung nach einer großzügigen Lockerung der bisher getroffenen Maßnahmen gehört. Alle bisherigen Ergebnisse – die Entwicklung der Neuinfizierungen – sind durch die Bank sehr positiv, es schaut alles gut aus. Öffnen wir doch die Schulen, die Universitäten wieder, beenden wir die Zeit der Beschränkungen und der Einschnitte!

Keine Frage, mir persönlich gehen die gesetzten Maßnahmen langsam, aber sicher auch an die Substanz. Ich bin, so wie wir alle hier im Parlament, in einer sehr, sehr privilegierten Situation. Umso schlimmer muss es natürlich für all jene Menschen draußen sein, die vielleicht in einer zu kleinen Wohnung leben und Existenzängste, Ängste um die eigene Gesundheit oder die Gesundheit der Älteren in der Familie oder Risikopatientinnen und -patienten im Umfeld haben.

Es ist definitiv nicht angenehm, so eingeschränkt zu leben, keine sozialen Kontakte beziehungsweise sehr wenige soziale Kontakte zu haben, eben nur sehr eingeschränkt hinauszukommen. Es ist auch – wir tun das ja heute hier herinnen, zumindest meine Fraktion tut das – nicht gerade unbedingt das Angenehmste, die ganze Zeit mit Mund-Nasen-Schutz unterwegs zu sein. Ja, und es ist natürlich auch nicht sehr angenehm,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 112

ständig damit konfrontiert zu werden, dass eine Krankheit unser Land, in Wirklichkeit ganz Europa, fest in der Hand hat und dass man sich dabei ein bisschen machtlos fühlt.

Warum machen wir also dann das Ganze, wenn das alles so unangenehm ist? – Wir machen es deswegen, weil wir tagtäglich die Bilder aus Italien, aus der Lombardei, aus Bergamo sehen. Wir machen es deswegen, weil wir wissen, wie viele Menschen tagtäglich in Spanien und in Frankreich sterben. Wir machen es deswegen, weil wir am Beispiel der USA und Großbritanniens sehen, was herauskommt, wenn ein System kollabiert, wenn ein Gesundheitssystem entweder kaputtgespart oder eben von vorn­herein nicht vorhanden ist und kollabiert, weil es so viele Menschen gibt, die die Unter­stützung dieses Gesundheitssystems brauchen.

Die bisher gesetzten Maßnahmen haben wir alle gemeinsam beschlossen. Die letzten beiden Pakete sind einstimmig beschlossen worden. Das war auch gut so, weil das auch ein entsprechendes Signal an die Bevölkerung war. Deswegen würde ich es mir wünschen, dass wir heute zumindest die gesundheitspolitischen Maßnahmen in diesen Paketen wieder gemeinsam beschließen. Es sind einfache, wichtige Maßnahmen, die es eben braucht, um der Pandemie entsprechend Paroli zu bieten.

Wir können sehr konstruktiv miteinander arbeiten, wie wir heute in der Früh bewiesen haben. Wir haben heute in der Früh einen Videocall mit dem Minister gehabt, bei dem alle Gesundheitssprecherinnen und ‑sprecher der Fraktionen beieinander waren und – wie soll man sagen? – auf kurzem Weg eine schnelle Lösung für die Frage der Infor­mationsweitergabe bei Covid-19-positiven Tests an die Hausärztinnen und Hausärzte gefunden haben. Es gab ein entsprechendes Anliegen seitens der Ärztekammer, und da haben wir heute in der Früh eine schnelle Lösung gefunden. – Danke an dieser Stelle übrigens an Kollegen Kaniak von der FPÖ, auf dessen Initiative hin das am Ende Tages erfolgte.

Setzen wir bitte diese Maßnahmen auch heute wieder gemeinsam! Stimmen wir ge­meinsam den gesundheitspolitischen Maßnahmen zu und setzen wir eben dadurch ein Signal und ein Zeichen, dass wir diese Krise gemeinsam bekämpfen wollen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Mag. Hannes Amesbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


16.18.56

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren der Bundesregierung! Geschätzte Damen und Herren! Ich werde zu Beginn zwei Abänderungsanträge meiner Fraktion einbringen.

Zuerst möchte ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 402/A zum 3. COVID-19-Gesetz, TOP 2, einbringen. Aufgrund seines Umfanges, meine Damen und Herren, wird der Antrag verteilt werden, daher werde ich ihn kurz in seinen Grundzügen erläutern.

Aus unserer Sicht sollen die Finanzämter anstelle der Wirtschaftskammer die Abwick­lung des Härtefallfonds übernehmen. Das wurde mehrfach gefordert, das schafft Fair­ness und Transparenz.

Die Mittel für die Kurzarbeit wollen wir von der im Antrag der Regierungsparteien vor­gesehenen 1 Milliarde auf 4 Milliarden Euro erhöhen. Arbeitgeber sollen gemäß unse­rem Abänderungsantrag einen Anspruch auf Vergütung von 100 Prozent des in der


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 113

Sonderbetreuungszeit an die Arbeitnehmer gezahlten Entgelts durch den Bund haben. Laut Antrag der Regierungsparteien sollen die Arbeitgeber nur mit einem Drittel abgespeist werden.

Laut diesem Antrag ist für die Mund-Nasen-Schutzmasken keine Zertifizierung nach dem Medizinproduktegesetz erforderlich. Wir fordern jedenfalls eine Zertifizierung. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag.

Da gerade von Masken die Rede war: Wenn schon diese Maskenparole ausgegeben wurde – deren Wirksamkeit ist ja wissenschaftlich nicht ganz geklärt –, wenn das jetzt die Linie ist, dann unterstützen wir die. Dann sollte es aber doch bitte auch so sein, dass die Bevölkerung mit diesen Masken versorgt wird, dass vor allem auch das medizinische und das Pflegepersonal mit den höher klassifizierten Masken ausge­stattet wird, bevor wir Politiker diese Masken zur Verfügung gestellt bekommen, denn das macht, glaube ich, kein gutes Bild und ist auch nicht wirklich fair, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Als Zweites möchte ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen zum Tagesordnungspunkt 3, Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 403/A, 4. COVID-19-Gesetz, einbrin­gen. Auch dieser Antrag ist sehr umfangreich, wird verteilt und wird Ihnen vorliegen, meine Damen und Herren.

Zur Bewältigung der gegenwärtigen Krise sollen folgende notwendigen Änderungen – in verkürzter Form – am 4. COVID-19-Gesetz vorgenommen werden: Bundes­wohn­beihilfe für Mieter einer Wohnung, die als Folge der Covid-19-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind; Bundeswohnbeihilfe für Personen, die als Folge der Covid-19-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Leis­tungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind und ihre Wohnbedürfnisse durch das Bedienen von Krediten bedecken; direkte Demokratie durch Volksbegehren darf nicht eingeschränkt werden; die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut, das auch in Zeiten der Krise nicht leichtfertig vergeben werden darf; zeitliche Befristung von Verfassungsänderungen; Sicherstellung der demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten in Gemeinderäten.

Meine Damen und Herren! Es ist heute viel über die Notwendigkeit des nationalen Schulterschlusses gesprochen worden. Das ist wieder ein Beispiel; Abänderungs­anträge sind notwendig. Es ist einfach nicht redlich und es tut dem Parlamentarismus und der Demokratie nicht gut, wenn wir fast 100 Gesetze und Gesetzesänderungen in zwei Paketen beschließen. Das ist eine Friss-oder-stirb-Politik. Einiges von dem, was die Regierung auf den Weg bringt, ist wirklich gut. Es sind aber auch Dinge dabei, die uns nicht gefallen. Das ist genau so: Friss oder stirb! Wenn wir allem zustimmen, müs­sen wir auch jenen Maßnahmen zustimmen, die wir nicht wollen; wenn wir es ab­lehnen, lehnen wir auch die sinnvollen Maßnahmen ab. Wir hätten schon diese 20 Mi­nuten länger Zeit gehabt, um auch in diesem Bereich etwas zu tun und einzeln abzu­stimmen.

Meine Damen und Herren! Ich wünsche mir, dass der Herr Bundeskanzler und die Regierung nicht nur als apokalyptische Reiter unterwegs sind und Unheil verkünden, sondern dass sie den Menschen Hoffnung geben. Die Parole, dass alles getan werden muss, möchte ich korrigieren: Wir müssen das Richtige tun, meine Damen und Herren. Big Data darf nicht das Wort geredet werden. Es darf keine staatliche Über­wachung aller Bürger geben. Grund- und Freiheitsrechte dürfen wir nicht leichtfertig über Bord werfen. Wenn der Bundeskanzler sagt, dass wir alles tun müssen, und ich aber sage, wir müssen das Richtige tun, geht es darum, das Leben zu schützen und die Volkswirtschaft zu retten. Wenn wir von wirtschaftlichen Folgen dieser Krise reden,


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reden wir auch von sozialen Folgen, von der nackten Existenz von Zigtausenden, meine Damen und Herren, und da sollten wir gezielter vorgehen, vielleicht die Risiko­gruppe noch gezielter schützen, aber jedenfalls nicht der gesamten Wirtschaft den Stecker ziehen, meine Damen und Herren.

Liebe Damen und Herren in Österreich! Auch wenn man manche Sachen kritisch sieht: Beachten Sie die Vorgaben der Behörden und bewahren Sie sich vor allem auch Ihre Zuversicht, denn das ist in Zeiten der Krise ganz, ganz wichtig. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.23

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Mag. Amesbauer, BA

und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 402/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMU-Förderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungs­gesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Ein­kommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenz­daten­bank­gesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgaben­ordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Moder­nisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanzstrafzusam­men­arbeits­gesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittel­ge­setz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfall­versiche­rungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studien­förderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschu­len, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fach­hochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz) (115 d.B.) TOP 2

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 115

Der oben bezeichnete Antrag in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 5 wird nach Z 2 folgende Z 3 angefügt:

„3. Nach § 10 Abs. 12 wird folgender Abs. 13 angefügt:

(13) § 7 Abs. 6a sowie § 7 Abs. 9, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I. Nr. xx/2020, treten mit 31. Dezember 2020 außer Kraft.

2. Artikel 6 Ziffer 2 § 1 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Finanzämter – soweit die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sowie Privat­zimmervermieter betroffen sind – wickeln das Förderungsprogramm des Bundes zum Härtefallfonds in Bindung an die Weisungen des Vizekanzlers (§ 1), der Bundes­minis­terin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (§§ 1 bis 3) und der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (§§ 1 bis 3) sowie des Bundesministers für Finanzen (§§ 1 bis 5) ab. Bei widerstreitenden Weisungen ist Einvernehmen her­zustellen.“

3. Artikel 6 Ziffer 3 entfällt.

4. Artikel 6 Ziffer 4 § 1 Abs. 3 lautet:

„(3) Die liquiden Mittel werden den Finanzämtern vor Auszahlung der Förderbeiträge im Wege über das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Verfügung gestellt. Hierfür werden aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfond maximal zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.“

5. Artikel 6 Ziffer 5 entfällt.

6. Artikel 6 Ziffer 7 entfällt.

7. Artikel 6 Ziffer 8 § 3 Abs. 1 lautet:

„(1) Der Dachverband der Sozialversicherungsträger und die die gesetzliche Pflicht­versicherung ersetzenden Institutionen haben den Finanzämtern – unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen – auf ihre Anfrage unter Verwendung einer elektronischen Schnittstelle soweit verfügbar Daten zu übermitteln, die für die Ermitt­lung des Ausmaßes des Zuschusses und zum Zweck der Identitätsfeststellung wie insbesondere mittels der Sozialversicherungsnummer notwendig sind.“

8. Artikel 6 Ziffer 10 entfällt.

9. Artikel 7 Ziffer 2 lautet:

„2. § 13 Abs. 1 letzter Satz lautet:

„Die Obergrenze von 4000 Millionen Euro für das Jahr 2020 kann durch Gesetz den Erfordernissen aus der Bewältigung der durch die Bedrohung durch Covid-19 resultierenden Gegebenheiten entsprechend angepasst werden.““

10. Artikel 8 Ziffer 1 § 18b Abs. 1 lautet:

„(1) Werden Einrichtungen auf Grund behördlicher Maßnahmen teilweise oder voll­ständig geschlossen und hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsleistung nicht für die Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich ist, keinen Anspruch auf Dienstfreistellung zur Betreuung seines Kindes, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Son­derbetreuungszeit ab dem Zeitpunkt der behördlichen Schließung von Lehranstalten und Kinderbetreuungseinrichtungen, für die Betreuung von Kindern bis zum vollen­deten 14. Lebensjahr, für die eine Betreuungspflicht besteht, gewähren. Dasselbe gilt,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 116

             1. wenn eine Betreuungspflicht für Menschen mit Behinderungen besteht, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder einer Lehranstalt für Menschen mit Behin­derungen bzw. einer höher bildenden Schule betreut oder unterrichtet werden, und diese Einrichtung oder Lehranstalt bzw. höher bildende Schule auf Grund behördlicher Maßnahmen teilweise oder vollständig geschlossen wird, oder auf Grund freiwilliger Maßnahmen die Betreuung von Menschen mit Behinderung zu Hause erfolgt, oder

             2. für Angehörige von pflegebedürftigen Personen, wenn deren Pflege oder Betreuung in Folge des Ausfalls einer Betreuungskraft nach dem Hausbetreuungs­gesetz, BGBl. I Nr. 33/2007 nicht mehr sichergestellt ist oder

             3. für Angehörige von Menschen mit Behinderungen, die persönliche Assistenz in Anspruch nehmen, wenn die persönliche Assistenz in Folge von COVID-19 nicht mehr sichergestellt ist.

Arbeitgeber haben Anspruch auf Vergütung von 100 Prozent des in der Sonderbetreu­ungszeit an die Arbeitnehmer gezahlten Entgelts durch den Bund. Der Anspruch auf Vergütung nach dem ersten Satz ist mit der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955, gedeckelt und binnen sechs Wochen vom Tage der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen bei der Buchhaltungsagentur geltend zu machen. Die Regelung gilt auch für Arbeitnehmer, die den Landarbeitsordnungen der Bundesländer und in Vorarlberg dem Land- und Forst­arbeitsgesetz sowie dem Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz BGBl. Nr. 280/1980 unterliegen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in Kraft sind.“

2. Dem § 19 Abs. 1 wird folgende Z 45 angefügt:

        „45. § 18b Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und gilt bis 31. Mai 2020, hinsichtlich des Vergütungsanspruchs des Arbeitgebers und dessen Abwicklung bis 31. Dezember 2020.“

11. Artikel 10 entfällt.

12. Artikel 15 entfällt.

13. Artikel 16 entfällt.

14. Artikel 17 entfällt.

15. Artikel 18 entfällt.

16. Artikel 19 entfällt.

17. Artikel 20 entfällt.

18. Artikel 21 entfällt.

19. Artikel 23 entfällt.

20. Artikel 26 entfällt.

21. Artikel 28 lautet wie folgt:

Artikel 28

Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie

§ 1. (1) Für Mund-Nasen-Schnellmasken ist eine Zertifizierung nach dem Medizin­pro­duktegesetz – MPG, BGBl. Nr. 657/1996, in der derzeit geltenden Fassung, oder dem


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 117

Maschinen–Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz – MING, BGBl. I Nr. 77/2015, in der derzeit geltenden Fassung, erforderlich.

§ 2. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

22. Artikel 29 entfällt.

23. Artikel 37 lautet wie folgt:

Artikel 37

Änderung des Sanitätergesetzes

Das Sanitätergesetz, BGBl. I Nr. 30/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/2020, wird wie folgt geändert:

Dem § 64 wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) § 9 Abs. 1 Z 3a, § 14 Abs. 4, § 26 Abs. 4 und § 43 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2020 gelten nur im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19); Berechtigungen auf Grund dieser Bestimmungen bestehen noch weiter, längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020. In die Fristen zur Aufrechterhaltung der Berufs- und Tätigkeitsberechtigungen wird der Zeitraum von 22. März 2020 bis 31. Dezember 2020 nicht eingerechnet.“

24. Artikel 38 lautet wie folgt:

Artikel 38

Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes

Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 3a Abs. 7 wird der Ausdruck „Abs. 1 Z 1“ durch den Ausdruck „Abs. 1 Z 2“ersetzt.

2. Nach § 17 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt:

„(3a) Für die Dauer einer Pandemie wird die Frist von fünf Jahren gemäß Abs. 3 gehemmt. Weiters sind Berufsangehörige, die bereits bis zu fünf Jahre Tätigkeiten einer Spezialisierung gemäß Abs. 2 ausgeübt und nicht die entsprechende Sonder­ausbildung bzw. Spezialisierung erfolgreich absolviert haben, für die Dauer einer Pan­demie berechtigt, über die Kompetenzen gemäß §§ 14 bis 16 hinausgehende Tätig­keiten dieser Spezialisierung auszuüben.“

3. Dem § 117 wird folgender Abs. 33 angefügt:

„(33) § 3a Abs. 7 und § 17 Abs. 3a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 sowie § 27 Abs. 3 und § 85 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2020 gelten nur im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19); Berechtigungen auf Grund dieser Bestimmungen bestehen noch weiter, längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020.“

25. Artikel 39 lautet wie folgt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 118

Artikel 39

Änderung des MTD-Gesetzes

Das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz), BGBl. Nr. 460/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/2020, wird wie folgt geändert:

Dem § 36 wird folgender Abs. 25 angefügt:

„(25) § 3 Abs. 7 und § 4 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2020 gelten nur im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19); Berechtigungen auf Grund dieser Bestimmungen bestehen noch weiter, längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020.“

26. Artikel 41 entfällt.

27. In Artikel 42 lautet § 42f Abs. 1 wie folgt:

„(1) Die Landesgesetzgebung kann für den Fall einer Epidemie oder Pandemie vorsehen, dass durch Verordnung der Landesregierung Ausnahmen von den Anforde­rungen der in Umsetzung der §§ 2a bis 5, 6a bis 7b, 8 Abs. 1, 8a und 8b, 8d, 8f und 8g, 10a, 11a bis 11 d, 12, 19a, 21 und 26 ergangenen Ausführungsbestimmungen zulässig sind, wenn und solange dies auf Grund der besonderen Situation erforderlich ist und der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewahrt bleibt.“

28. Artikel 49 entfällt.

29. Artikel 50 entfällt.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten KO Kickl, Mag. Amesbauer

Kolleginnen und Kollegen,

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 3, Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 403/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungs­ver­fahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsge­richts­hofes und des Verfassungsgerichtshofes, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundesgesetzblattgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ORF-Gesetz, das Volksbegehrengesetz 2018, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Lan­deslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Führerscheingesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960, das Schifffahrtsgesetz, das Seilbahngesetz 2003, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Öko­stromgesetz 2012, das KWK-Gesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Bundesgesetzes betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, die


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 119

Insolvenzordnung, die Notariatsordnung, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Ge­setz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden sowie ein 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 2. COVID-19-JuBG), ein Bundesverfassungsgesetz betreffend Begleit­maßnahmen zu COVID-19 in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (COVID-19 Begleitgesetz Vergabe) und ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaß­nahmen zu COVID-19 im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beschlossen werden (4. COVID-19-Gesetz) (116 d.B.), in der 22. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 3. April 2020

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der oben bezeichnete Antrag in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

1.          Artikel 3 Z 3 lautet:

„3. Dem § 94 wird folgender Abs. 36 angefügt:

„(36) Die §§ 60 und 64a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2020 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.““

2.          Artikel 4 Z 4 lautet:

„4. In § 14 erhält der durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 14/2019 angefügte Abs. 6 die Absatzbezeichnung „(7)“ und wird nach diesem folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) § 3 Z 3 und 4, § 4 Abs. 1 Z 4 und § 5 Abs. 1 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2020 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.““

3.          Artikel 5 entfällt.

4.          Artikel 7 Z 4 lautet:

„4. Dem § 45 wird folgender Absatz 15 angefügt:

„(15) Abweichend von § 30 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 47/2019 sind der RTR-GmbH im Jahr 2020 zusätzlich weitere 15 Millionen Euro von den Einnahmen aus den Gebühren gemäß § 3 Abs. 1 RGG zu überweisen, wobei jeweils die Hälfte dieses zusätzlichen Betrags per 30. Juni und per 30. September zu überweisen ist.““

5.          Artikel 8 entfällt.

6.          Artikel 11 lautet:

„Artikel 11

Änderung des Volksbegehrengesetzes 2018

Das Volksbegehrensgesetz 2018, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018 wird geändert wie folgt:

1. § 24 samt Überschrift hat zu lauten:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 120

„Sonderbestimmungen in Zusammenhang mit COVID-19

§ 24. (1) Werden durch Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 getroffen werden, die Bewegungsfreiheit oder der zwischenmenschliche Kontakt eingeschränkt, so werden die Fristen für die spätestmögliche Abgabe von Unterstützungserklärungen sowie für die Einbringung von Einleitungsanträgen ent­sprechend gehemmt. Weiters kann in einem solchen Fall der Mindestzeitraum zwi­schen dem Tag der Verlautbarung und dem ersten Tag des Eintragungszeitraums eines Volksbegehrens verkürzt werden, wenn bereits für ein anderes Volksbegehren ein Eintragungszeitraum festgelegt worden ist.

(2) Für die Dauer der Maßnahmen (Abs. 1) ist ein gemäß § 6 Abs. 2 bereits fest­gelegter Eintragungszeitraum abzuberaumen und nach Wegfall der Maßnahmen neu festzusetzen. Die diesbezügliche Entscheidung hat auch einen neuen Stichtag zu enthalten. Zwischen dem Tag der Verlautbarung und dem ersten Tag des Eintragungs­zeitraums muss ein Zeitraum von mindestens acht Wochen liegen. Beide Ent­schei­dungen sind auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet zu verlautbaren.“

2. Dem § 26 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 24 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2020 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.“

7.          Artikel 12 lautet:

„Artikel 12

Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985

Das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311/1985, zuletzt geändert   durch   das   Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2019, wird wie folgt geändert:

1. In § 22 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Solange aufgrund von Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 getroffen werden, die Bewegungsfreiheit oder der zwischenmenschliche Kontakt einge­schränkt ist, ist die Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgesetzt.“

2. Dem § 64a wird folgender Abs. 31 angefügt:

„(31) § 22 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr.  XX/2020 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.““

8.          Artikel 13 entfällt.

9.          Artikel 14 entfällt.

10.        Artikel 24 Z 2 entfällt.

11.        Artikel 28 entfällt.

12.        Artikel 37 § 1 lautet:

„§ 1. Wohnungskosten sind dem Wohnungs- oder Hausinhaber als Bundeswohn­beihilfe durch den Bund zu ersetzen, sofern dieser in Folge der COVID-19-Pandemie nicht selbst dafür aufkommen kann.“

13.        Artikel 38 § 6 samt Überschrift entfällt.


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Begründung

Die aktuelle Krise rund um die Ausbreitung des Coronavirus und die damit ver­bundenen Gegenmaßnahmen ziehen schwerwiegende ökonomische Folgen nach sich, von denen alle Österreicherinnen und Österreicher in großem Ausmaß betroffen sind.

Zur Bewältigung der gegenwärtigen Krise sollen daher folgende notwendigen Ände­rungen am 4. COVID-19-Gesetz vorgenommen werden:

•             Bundeswohnbeihilfe für Mieter einer Wohnung, die als Folge der COVID-19-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind

•             Bundeswohnbeihilfe für Personen, die als Folge der COVID-19-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind und ihre Wohn­bedürfnisse durch das Bedienen von Krediten bedecken

•             Direkte Demokratie durch Volksbegehren darf nicht eingeschränkt werden

•             Bewahrung des Medienpluralismus und damit eines möglichst breiten Angebots für die Bürgerinnen und Bürger durch den Erhalt einer vielfältigen Medienlandschaft über alle Gattungen hinweg.

•             Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut, dass auch in Zeiten der Krise nicht leichtfertig vergeben werden darf

•             Inseraten-Schecks für jene kleine und mittlere Unternehmen, die von den Maßnahmen der Regierung am stärksten betroffen sind. Die Wahl der Werbe­platt­formen um diese einzulösen soll den Betroffenen obliegen. Einer Bevorzugung einzel­ner Mediengattungen wird somit vorgebeugt.

•             Zeitliche Befristung von Verfassungsänderungen

•             Sicherstellung der demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten im Gemeinderat

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Abänderungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Yannick Shetty. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


16.24.20

Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Und vor allem: Liebe Zuse­herinnen und Zuseher! Es wurde heute schon oft gesagt: Wir befinden uns nicht nur in einer herausfordernden Situation, sondern wir bewegen uns immer mehr auf den Höhepunkt dieser Krise zu. Es gibt wirklich viele Berufsgruppen – das ist auch heute hier am Rednerpult schon öfters gesagt worden –, die gerade in dieser schwierigen Zeit einen besonders wertvollen Beitrag für das Funktionieren unserer Gesellschaft leisten, schon alleine dadurch, dass sie Tag für Tag in die Arbeit gehen und ihren Dienst verrichten.

Hervorheben möchte ich heute die Zivildiener, die abseits von Krisenzeiten gerne vernachlässigt werden, die aber besonders im Gesundheitsbereich gerade jetzt einen essenziellen Beitrag leisten und helfen, wo auch immer sie gebraucht werden. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, was die Arbeitsrealität von Zivildienern ist. Die sieht nämlich so aus: Reguläre Zivildiener arbeiten in bis zu 60-Stunden-Wochen für ein Monatseinkommen von 346 Euro, das ist ein Stundenlohn von circa 1,40 Euro. Sie wissen, dass wir als Liberale diese Ausbeutung in Form eines Zwangsdienstes


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kritisch sehen. Es ist uns aber auch klar, dass jetzt nicht der richtige Zeitpunkt ist, diese Grundsatzdiskussion zu führen. Es ist aber sehr wohl der richtige Zeitpunkt, der angemessene Zeitpunkt, um Zivildienern, die in dieser schwierigen Zeit den Dienst an ihrem Land verrichten, ein wenig Wertschätzung und vor allem eine faire Behandlung zuteilwerden zu lassen.

Ich möchte noch einmal kurz in Erinnerung rufen: Es gibt zurzeit zwei Arten von Zivil­dienern, nämlich diejenigen, die sich freiwillig zu einem außerordentlichen Zivildienst gemeldet haben, und jene, deren regulärer Dienst mit 31. März zu Ende gegangen wäre und die jetzt zusätzlich zu ihren neun Monaten, die sie schon abgeleistet haben, für weitere drei Monate zwangsverpflichtet werden. Während die freiwilligen außer­ordentlichen Zivildiener ihren Einkommensentgang in einer Höhe von mindestens 1 500 Euro netto entschädigt bekommen, beträgt der Einkommensunterschied für die­jenigen, die zwangsverlängert werden, um die 1 000 Euro netto für genau die gleiche Tätigkeit. Dabei befinden sich diejenigen mit automatisch verlängertem Zivil­dienst, die jetzt gerade die neun Monate absolviert haben, häufig ebenfalls in auf­rechten Dienst­verhältnissen oder haben fixe Jobzusagen beziehungsweise erleiden jedenfalls einen Einkommensentgang.

Es ist also ziemlich zynisch, wenn die zuständige Ministerin Köstinger in einem Inter­view vergangenen Sonntag sagt, dass es unterschiedliche Lebenssituationen bei den Zivildienern gibt und sie deswegen auch unterschiedlich behandelt werden. Ja, viele absolvieren ihren Zivildienst direkt nach der Matura, und ja, viele wohnen noch daheim. Die meisten wohnen jedoch deswegen daheim, weil sie sich von diesem Hungerlohn keine Wohnung leisten können. Außerdem gibt es auch viele Zivildiener, die den Zivildienst nicht sofort nach der Matura machen, die also schon im Berufsleben stehen, vielleicht Kinder haben und aufgrund des Zivildienstes einen massiven Einkom­mens­entgang erleiden. Wir wollen, dass jene, die einen massiven Einkommensentgang haben, zumindest so wie die freiwilligen außerordentlichen Zivildiener entschädigt werden.

Deswegen bringe ich heute einen Entschließungsantrag ein, der ein Minimum darstellt und dem hier wirklich alle im Sinne eines Kompromissvorschlags zustimmen müssen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kompensation des nachgewiesenen Einkommensentgangs verlängerter Zivildiener entsprechend dem von freiwilligen Zivildienern“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regio­nen und Tourismus, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die vorsieht, den nachgewiesenen Einkommensentgang von automatisch verlän­gerten Zivildienern nach § 21 Abs. 1 ZDG entsprechend dem von außerordentlichen (freiwilligen) Zivildienern zu kompensieren und somit einer Ungleichbehandlung von verlängerten Zivildienern gegenüber freiwilligen Zivildienern vorzubeugen.“

*****

Bitte stimmen Sie diesem Entschließungsantrag zu!

Ein weiteres Thema ist nicht nur für Zivildiener, sondern für alle Menschen im Gesund­heitsbereich essenziell, nämlich die Ausstattung mit notwendigen Schutzausrüstungen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 123

Im Ö1-„Morgenjournal“ wurde heute berichtet, dass zum Beispiel Rettungssanitäter – das muss man sich einmal vorstellen und vor Augen führen! – die Anweisung bekom­men, maximal zweimal pro Tag ihre Schutzausrüstung zu wechseln. Jetzt stelle man sich das einmal vor: Die fahren zu einem Patienten, bei dem der Verdacht auf Corona besteht. Der ist tatsächlich positiv. Sie führen dort die Abstriche durch, ihre Schutz­ausrüstung wird kontaminiert. Dann müssen sie mit dieser Schutzausrüstung zum nächsten Patienten fahren, der auch ein Verdachtsfall ist, aber eigentlich negativ ist, und der durch diese kontaminierte Schutzausrüstung infiziert wird. Das ist fahrlässig und das muss man abstellen.

Deswegen bringen wir auch dazu einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zügige Be­reitstellung von Corona-Schutzbekleidung im Gesundheits- und Pflegebereich“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Versorgung der Gesundheits- und Pflege­berufe mit Schutzbekleidung sicherzustellen. Für die Phase der Unterversorgung von Schutzbekleidung soll ein Belieferungsstrategie erarbeitet werden, die ein prioritäre Belieferung der Corona-Hotspots im Gesundheits- und Pflegebereich vorsieht.“

*****

Uns ist natürlich auch klar, dass wir selbst mit dem allergrößten Einsatz der Menschen im Gesundheitsbereich allein das Virus nicht besiegen werden. Ich möchte daher noch ein weiteres aktuelles Thema aufgreifen, und zwar den Umgang mit den Elga-Patien­tendaten. Uns ist vollkommen bewusst, dass eine besondere Zeit, eine besondere Situ­ation auch besondere Maßnahmen erfordert. Erst kürzlich wurde zum Beispiel be­schlossen, eine genaue Definition der Risikogruppen vorzunehmen, und zwar basie­rend auf den Elga-Medikationsdaten. Die Identifikation der Risikogruppen soll bis zum Wochenende abgeschlossen sein. Wir halten es für unbedingt notwendig, neben den genannten Elga-Daten Wissenschaft und Forschung verpflichtend in diesen Prozess miteinzubeziehen. So würde es gelingen, die Risikogruppen deutlich enger einzu­grenzen. Vereinfacht gesagt: Es ist kontraproduktiv, wenn das Gesundheits­minis­terium jetzt an Bürgermeister Mitteilungen verschickt, wer in ihrer Gemeinde zur Risiko­gruppe gehört. Viel sinnvoller ist doch, das Angebot zum Beispiel der Berliner Charité anzu­nehmen, uns bei der Identifizierung von Risikogruppen zu unterstützen.

Daher bringe ich einen dritten Entschließungsantrag ein, und zwar:

Entschließungsantrag  

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einbindung der Wissenschaft in die Definition der Corona-Risikogruppen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Pflege, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Einbindung der Wissenschaft und Forschung in die Definition der Corona-Risikogruppen während der gesamten Phase der Pandemie sicherzustellen. Durch diese Maßnahme soll beim pseudonymisierten Matching von Sozialver­siche-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 124

rungsdaten mit COVID19-Daten eine genauere Definition der Corona-Risiko­gruppen gewährleistet sein.“

*****

Jetzt abschließend noch ganz kurz zu diesem Schulterschluss, der hier schon mehr­fach bemüht wurde: Wir standen immer zu diesem Schulterschluss. Ich käme und komme nicht auf die Idee, zu sagen, dass alle Maßnahmen, die von ÖVP und Grünen präsentiert werden, grundsätzlich schlecht sind. Im Gegenteil! Wir trugen ja als Parla­ment fast alle diese Maßnahmen einstimmig mit.

Umgekehrt finde ich es höchst befremdlich, dass in der vergangenen Sitzung fast alle Anträge von SPÖ, FPÖ und NEOS von den Regierungsparteien abgelehnt wurden. Unter anderem die heute von mir eingebrachten Anträge sind wichtig. Bitte tragen Sie diese im Sinne eines Schulterschlusses mit! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

16.31

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kompensation des nachgewiesenen Einkommensentgangs verlängerter Zivildiener entsprechend dem von freiwilligen Zivildienern

eingebracht im Zuge der Debatte in der 22. Sitzung des Nationalrats über den Antrag 402/A – TOP 2

Zur besseren Bewältigung der Corona-Pandemie in Österreich werden zurzeit alle Zivildiener, deren Zivildienst Ende März ausläuft, automatisch für weitere drei Monate zu einem "außerordentlichen Zivildienst" nach § 21 Abs. 1 ZDG verpflichtet. Sie werden dort eingesetzt, wo dringend zusätzliche Unterstützung zur Eindämmung des Corona-Virus benötigt wird, z.B. im Pflegebereich oder Rettungsdienst und verrichten somit einen essentiellen Dienst für die Gesellschaft in Krisenzeiten. Laut Medien­be­richterstattung sind derzeit ca. 1500 Zivildiener von der automatischen Verlängerung des Zivildienstes betroffen, deren Zivildienst Ende März ausgelaufen wäre - ob auch jene betroffen sind, deren Zivildienst Ende April bzw. Mai auslaufen wird, bleibt je nach Verlauf der Pandemie abzuwarten. Neben den automatisch verlängerten ca. 1500 Zivildienern haben sich ca. 2000 ehemalige Zivildiener freiwillig zu einem erneuten, außerordentlichen Zivildienst gemeldet.

Während die freiwilligen Zivildiener zusätzlich zur regulären Grundvergütung von Zivil­dienern von EUR 346,70 und einem Zuschlag von EUR 189,90 auch eine Pauschal­ent­schädigung von EUR 1292,74 erhalten, die etwaige Einkommensentgänge kompen­sieren soll, erhalten die automatisch weiterverpflichteten Zivildiener weiterhin nur ihre reguläre Grundvergütung von EUR 346,70 samt Zuschlag von EUR 189,90. Viele der automatisch verlängerten Zivildiener befinden sich jedoch ebenfalls in einem auf-rech­ten Dienstverhältnis oder haben Jobzusagen, Zusagen zu Praktika etc. und erlei­den daher genauso nachgewiesene Einkommensverluste wie freiwillige Zivildiener. Maß­nahmen, wie die automatische Verlängerung des Zivildienstes, sind angesichts der Notwendigkeit zur Bewältigung außergewöhnlicher Notsituationen wie der Corona-Pandemie gerechtfertigt, jedoch absolut ungerechtfertigt ist die Ungleichbehandlung zwischen dem nachgewiesenen Einkommensentgang von freiwilligen und verlängerten Zivildienern.


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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regio­nen und Tourismus, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die vorsieht, den nachgewiesenen Einkommensentgang von automatisch verlän­gerten Zivildienern nach § 21 Abs. 1 ZDG entsprechend dem von außerordentlichen (freiwilligen) Zivildienern zu kompensieren und somit einer Ungleichbehandlung von verlängerten Zivildienern gegenüber freiwilligen Zivildienern vorzubeugen."

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Zügige Bereitstellung von Corona-Schutzbekleidung im Gesundheits- und Pflegebereich

eingebracht im Zuge der Debatte in der 22. Sitzung des Nationalrats über den Antrag 402/A – TOP 2

Die Vertretungen der Gesundheits-/Pflegeberufe und die Medien berichten nach wie vor, dass die entsprechende Corona-Schutzbekleidung für sämtliche Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich nicht sichergestellt ist. Bis dato liegt auch kein konkreter Plan vor, wie eine ausreichende Versorgung mit Schutzbekleidung gewähr­leistet werden soll. Bei den genannten Berufen handelt es ich um neuralgische Punkte in der Corona-Versorgung. Einerseits müssen diese Berufe von einer Infektion ge­schützt werden, anderseits müssen nicht-coronainfizierte Patient_innen vor einer Infi­zierung geschützt werden, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. In der Phase der Unterversorgung muss zumindest eine Belieferungsstrategie erar­beitet werden, die eine prioritäre Belieferung der gefährdetsten Einrichtungen vorsieht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Versorgung der Gesundheits- und Pflege­berufe mit Schutzbekleidung sicherzustellen. Für die Phase der Unterversorgung von Schutzbekleidung soll ein Belieferungsstrategie erarbeitet werden, die ein prioritäte Belieferung der Corona-Hotspots im Gesundheits- und Pflegebereich vorsieht."

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einbindung der Wissenschaft in die Definition der Corona-Risikogruppen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 126

eingebracht im Zuge der Debatte in der 22. Sitzung des Nationalrats über den Antrag 402/A – TOP 2

Der Gesundheitsminister verkündete am 2.4.2020 in einer Pressekonferenz, dass auf Basis von ELGA-Medikationsdaten Corona-Risikogruppen definiert werden sollen. Dabei nannte er ältere Menschen in den Pflegeheimen und Pensionistenheimen. Die zweite Gruppe sind Personen, die eine "massiv reduzierte Immunabwehr haben", etwa nach einer schweren Krebserkrankung, nach einer schweren Operation oder einem schweren Diabetes. Die Definition soll bis zum Wochenende erfolgen. Im nächsten Schritt sollen die Risikogruppen stärker eingegrenzt werden. Da nun die Sozialver­sicherung angekündigt hat, für Forschungszwecke Teile ihrer Daten (u.a. ELGA-Daten und Heilmitteldaten) pseudonymisiert für das Matching mit den COVID19-Daten zur Verfügung zu stellen, ist es sinnvoll, die Wissenschaft und Forschung verpflichtend in die Risikogruppen-Definition einzubinden. Dadurch lassen sich die Risikogruppen deutlich enger eingrenzen, um Betroffene gezielter informieren zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Pflege, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Einbindung der Wissenschaft und Forschung in die Definition der Corona-Risikogruppen während der gesamten Phase der Pandemie sicherzustellen. Durch diese Maßnahme soll beim pseudonymisierten Matching von Sozialver­siche­rungsdaten mit COVID19-Daten eine genauere Definition der Corona-Risikogruppen gewährleistet sein."

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Entschließungsanträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Hermann Weratschnig. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


16.31.12

Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Virus bringt uns an die Grenzen der Bundesverfassung. Mit den Maßnahmen verteidigen wir das Grund­recht auf Schutz des Lebens. Der Staat hat hier eine Schutzpflicht, um gravierende Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Deshalb stimmt mich die Haltung einiger unter den Freiheitlichen bedenklich.

Erinnern wir uns: Vor zweieinhalb Wochen hat es geheißen: zu spät, zu wenig vorbe­reitet, zu unfähig! Heute höre ich hier genau das Gegenteil: Panik und Angstmache, überzogene Maßnahmen, völlig unfähig! Also es scheint mir, dass die Freiheitlichen hier in den blauen Kleiderschrank hineingreifen und ihre Position je nach Tagesver­fassung herausnehmen. Das ist nicht der nationale Schulterschluss, den wir uns vor­stellen, werte Abgeordnete! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Kickl: Tolles Kapitel in der ...! – Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Als Verkehrssprecher möchte ich zum Covid-19-Paket noch folgende Punkte hervor­heben: die Regelung bezüglich Fristen und Gültigkeitsbeschränkungen, Fahrtenschrei­ber­überprüfungen, Pickerlbegutachtungen, Ausbildungsnachweise, Zertifikate, die ab-


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laufen – alles Dinge, die, glaube ich, im Alltag sehr wichtig sind. Da gilt, dass alles, was nach dem 13. März nicht verlängert werden kann, auch weiterhin gültig bleiben muss. Das sind wichtige Entlastungen und auch in diesen Bereichen ein Gebot der Stunde.

Insbesondere betreffend Anspruchsvoraussetzungen für die Pendlerpauschale fügen wir zum Krankenstand die Quarantäne, die Telearbeit und die Kurzarbeit hinzu, näm­lich im Wissen, dass es da eine große Reform braucht, im Wissen, dass im Regie­rungsübereinkommen vermerkt ist, dass da eine Notwendigkeit besteht, im Wissen, dass sich die Klubobleute und die beiden Klubs darüber einig sind, dass es da eine attraktivere Ausgestaltung braucht, dass es in Zukunft eine ökologische, eine arbeiter­nehmerfreundliche und eine sozial gerechtere PendlerInnenpauschale beziehungs­weise Mobilitätsgeld braucht.

Die aktuelle Situation zeigt uns, dass es gerade Anreize für die Telearbeit, fürs Home­office braucht. Das spart in vielen Branchen Stauzeit, Nerven, Kosten, senkt Unfall­gefahren und Stress und entlastet unsere Lungen durch weniger Schadstoffe, weil die Menschen weniger unterwegs sind und weniger Treibstoff in die Luft geblasen wird. Und gerade in der jetzigen Situation, in der Krise brauchen wir alle gesunde Lungen, das ist ganz wichtig.

Post-Corona bedeutet aber nicht, dass alles weitergeht wie vorher, sondern dass wir hier die Chancen, glaube ich, nutzen sollten. Ich erkenne die Chance, bei wesentlichen Gütern der Daseinsvorsorge weniger abhängig zu sein, regionale Wirtschaftskreisläufe zu stärken. Ich erkenne die Chance für eine starke, eigenständige Biolandwirtschaft mit einem hohen Eigenversorgungsgrad. An dieser Stelle danke ich alle jenen Land­wirtin­nen und Landwirten, die gerade in den letzten Tagen sehr aktiv sind und gerade auch in der Direktvermarktung vieles leisten.

Ich erkenne die Chance, die derzeitigen HeldInnen des Alltages ordentlich und fair zu bezahlen. Diese Wertschätzung, werte Abgeordnete, müssen wir ihnen auf jeden Fall entgegenbringen. Ich erkenne auch die Chance, dass wir das schätzen, was uns gemeinsam hier gelingt. Österreich sollte zukünftig Botschafterin und Botschafter sein, wenn es um Solidarität geht.

Lernen wir daraus, dass wir uns in und mit der Europäischen Union gemeinsam leichter tun! Lassen wir uns da nicht Sand in die Augen streuen! Die EU ist so gut wie die einzelnen Nationalstaaten. Wir wissen, dass wir da in den Nationalstaaten gefordert sind und entsprechende Maßnahmen auch in Zukunft umsetzen müssen.

Zum Schluss möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mein aufrichtiges Beileid aus­zusprechen, nämlich all jenen Familien und deren Verwandten und Bekannten, die in den letzten Wochen schwere Stunden verbracht haben und liebste Menschen verloren haben. Wir sollten hier in der Debatte nicht vergessen: Mit diesen notwendigen Maß­nahmen schützen und retten wir Leben! Deshalb braucht es diesen gemeinsamen Schulterschluss. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


16.36.37

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Die Herren Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte dort fortsetzen, wo der Kollege geendet hat: Es braucht einen nationalen Schulterschluss.

Wenn es diesen nationalen Schulterschluss geben soll: Warum binden Sie dann die Opposition nicht ein, mit ihren Vorschlägen, mit ihren Maßnahmen, mit ihren Anträgen?


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Warum werden gute und wichtige Anträge der Opposition bei Ihren Maßnahmen nicht entsprechend berücksichtigt? Warum werden gute Vorschläge unserer Parteivor­sitzen­den und anerkannten Virologin Pamela Rendi-Wagner erst Tage und Wochen später umgesetzt? Warum warten Sie einige Tage und Wochen, um erst dann diese Vor­schläge selbst vor laufender Kamera zu präsentieren? Ein nationaler Schulterschluss, meine sehr geehrten Damen und Herren, sieht ganz anders aus. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Amesbauer.)

Viele fragen sich: Warum schützen Sie nicht auch jene Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer in Betrieben und auf Baustellen, die in dieser Hinsicht nicht geschützt sind, wo diese Covid-19-Maßnahmen nicht eingehalten werden? Warum kommt die Polizei nicht dorthin, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, wo Anrainer, Nach­barn anrufen und sagen: Schaut euch bitte an, wie da gehandelt wird, da ist Gefahr im Verzug?!

Viele fragen sich auch: Warum haben wir in Österreich seit dem 15. März mehr Arbeitslose als das zehnfach größere Deutschland? Auch da muss man sich die Frage stellen: Warum ist das so? Ist alles richtig gemacht worden? – Es wird dieser Zeitpunkt kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren, an dem wir all diese Dinge werden kritisch aufarbeiten und auch hinterfragen müssen.

Je länger eine Krise dauert, umso mehr Menschen geht es in unserem Land schlech­ter. Deswegen haben wir als Oppositionspartei und SPÖ dazu immer wieder Anträge eingebracht und werden es auch heute tun; denn unabhängig davon, ob jemand selbstständig oder unselbstständig ist, ob jemand Klein- oder Großunternehmer ist, ob jemand AlleinerzieherIn ist, geringfügig, teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt ist, ob jung oder alt, wir alle brauchen Maßnahmen, um diese Menschen in ihren sozialen und wirtschaftlichen Belangen zu unterstützen und die Probleme abzufedern.

Aus diesem Grund braucht es ein Bündel an Maßnahmen. Wir werden heute wieder Anträge dazu einbringen. Lassen Sie mich zwei Punkte hervorheben: Es geht erstens um die Schaffung und Errichtung eines Unterstützungsfonds für jene Arbeitnehme­rin­nen und Arbeitnehmer, die weder eine Chance auf Kurzarbeit noch auf Arbeitslosen­geld haben. Das sind geringfügig Beschäftigte, das sind Künstlerinnen und Künstler. Es braucht auch eine finanzielle Unterstützung für AlleinerzieherInnen, die aufgrund ihrer Betreuungspflichten, da sie jetzt zu Hause bleiben, ihre Arbeitszeit verringern müssen.

Es braucht Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jetzt zu Hause bleiben, weil sie ihre Familienangehörigen pflegen und betreuen müssen, was momen­tan teilweise nicht mehr gewährleistet ist, und deswegen brauchen wir nicht nur für Arbeitgeber, nicht nur für die Landwirtschaft, nicht nur für die EPUs, sondern auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land einen Unterstützungsfonds. (Beifall bei der SPÖ.)

Beim zweiten Punkt geht es mir um eine Erhöhung der Leistungen aus der Arbeits­losenversicherung. 200 000 Menschen mehr befinden sich in der Arbeitslosigkeit, über­wiegend haben sie einvernehmliche Vereinbarungen unterschrieben. Dazu kom­men 100 000 Menschen, die normalerweise bei diesem Wetter wieder zu arbeiten begin­nen, jetzt aber zu Hause bleiben müssen und weiter in der Arbeitslosigkeit bleiben. All unsere Bemühungen, diese Menschen auch in Kurzarbeit zu bringen und die Richt­linien für Kurzarbeit zu ändern, diese Vierwochenfrist zu verkürzen oder abzuändern, haben Sie nicht angenommen. Aus diesem Grund stellen wir den Antrag, dass die Dauer des Anspruchs auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung um die Zeit der Krise zu verlängern ist. Das Arbeitslosengeld ist außerdem, genauso wie die Not­standshilfe und die Familienzuschläge, zu erhöhen, nämlich um einen Zuschlag von


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30 Prozent, damit wir eine Nettoersatzrate von 70 Prozent zustande bringen und auch sichern können, genau so, wie es der ÖGB und die AK fordern.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag  

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass allen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registrierten Personen, ein ,COVID-19-Aus­gleich‘ in Form eines 30-%igen Zuschlages zu allen Arbeitslosenversicherungs­leis­tungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge) rückwir­kend mit 1. April 2020 gewährt wird. Dieser Zuschlag soll über die Finanzämter, bei denen alle Daten aller Erwerbstätigen vorhanden sind, automatisch, also ohne formale Antragstellung ausgezahlt werden.“

*****

Wenn Ihnen, meine sehr geschätzten Damen und Herren von ÖVP und Grünen, die Menschen, die jetzt unverschuldet in die Arbeitslosigkeit gekommen sind, diese Men­schen, die jetzt nicht wieder zurück in die Jobs kommen können, wichtig sind, dann stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)

16.42

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Genossinnen und Genossen

betreffend Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2

Die größte Gesundheitskrise unserer Zeit fordert enormen Tribut. Nicht nur die gesund­heitlichen Auswirkungen, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen, sind derzeit noch gar nicht zu beurteilen.

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt sind jetzt schon dramatisch. Die Arbeitslosenzahlen explodieren, allein vom 15. bis zum 31. März ist die Arbeits­losigkeit in Österreich um fast 194.000 Personen gestiegen. Und AMS (Arbeitsmarkt­service)-Chef Kopf hat davor gewarnt, dass Anfang April eine weitere Kündigungswelle droht. Die Regierung darf nicht tatenlos zuschauen, wie die Arbeitslosigkeit im Land steigt und steigt und immer mehr Menschen in existenzbedrohende Situationen schlit­tern.

Die Aussage von Bundeskanzler Kurz: „Koste es was es wolle!“ darf nicht zur hohlen Phrase verkommen sondern muss mit Leben erfüllt werden.

Arbeitslose Menschen und ihre Familien brauchen jetzt eine bessere finanzielle Ab­sicherung, weil es in Zeiten wie diesen nahezu unmöglich ist, wieder Arbeit zu finden. Umso wichtiger sind jetzt rasche Hilfen, welche die wirtschaftlichen bzw sozialen Bedrohungen durch Corona für die ArbeitnehmerInnen abfedern.


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Es ist notwendig, zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung, also Arbeitslosen­geld, Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge, einen Zuschlag in der Höhe von 30 Prozent auszuzahlen. Damit ist eine Nettoersatzrate in der Höhe von 70 Prozent des bisherigen Einkommens gesichert.

Es braucht einfach eine bessere finanzielle Absicherung der von Arbeitslosigkeit Be­troffenen, unbürokratisch und ohne das AMS (Arbeitsmarktservice) noch mehr zu belasten, als es jetzt schon ist. Daher soll dieser Zuschlag automatisch (ohne Antrag) über die Finanzämter abgewickelt werden.

Dieser Zuschlag ist auch für die Zeit nach Corona notwendig, denn auch nach der COVID-Krise wird die Arbeitslosigkeit hoch bleiben – es braucht ausreichend Binnen­nachfrage, damit insbesondere die kleinen Unternehmen, der Wirt ums Eck, der Friseur etc. wieder Nachfrage haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass allen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registrierten Personen, ein „COVID-19-Aus­gleich“ in Form eines 30-%igen Zuschlages zu allen Arbeitslosenversicherungs-leistun­gen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge) rückwirkend mit 1. April 2020 gewährt wird. Dieser Zuschlag soll über die Finanzämter, bei denen alle Daten aller Erwerbstätigen vorhanden sind, automatisch, also ohne formale Antragstellung ausgezahlt werden.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Lukas Hammer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


16.42.47

Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Herren Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Stadt ist es oft nicht möglich, auf die Straße zu gehen, rauszugehen und einen Sicherheitsabstand einzuhalten. Es ist einfach oft so: Die Gehsteige sind zu schmal und es gibt auch nicht genug Freiräume, um spazieren zu gehen. Deswegen freut es mich, dass wir heute eine StVO-Novelle beschließen, durch die es Städten und Gemeinden erleichtert wird, per Verordnung für RadfahrerInnen und FußgängerInnen Straßen freizugeben, damit es einfach mehr Platz gibt. (Abg. Belakowitsch: Gebt endlich die Bundesgärten frei! Sperrt auf!) Wir werden uns daher bei unserem Koalitionspartner in Wien – Kai Jan Krainer – dafür ein­setzen, dass diese Verordnungsermächtigung auch umgesetzt wird, dass Menschen mehr Platz bekommen (anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen SPÖ und Grünen), und wir werden uns natürlich auch auf Bundesebene bei unserem Koalitionspartner dafür einsetzen, dass wir eine Lösung finden, dass die Menschen auch die Bundes­gärten nützen können. Ich bitte aber schon darum, eines zu beachten: Es geht hier immer noch darum, den Zusammenbruch unseres Gesundheitssystems - -


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, darf ich Sie ganz kurz unter­brechen? Sie haben in der Fraktion eine Restredezeit von 2 Minuten, und ich höre


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gerade, es könnte sein, dass Frau Kollegin Blimlinger noch einen Antrag einzubringen hat. Nur zur Information. – Bitte schön.


Abgeordneter Lukas Hammer (fortsetzend): Es geht natürlich auch darum, den Men­schen diese Situation zu erleichtern. Ich bitte aber darum, das sozusagen nicht vorge­zogen in den Wiener Wahlkampf miteinzubeziehen. Dafür ist die Situation viel zu ernst. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Erwin Angerer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


16.44.41

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Her­ren auf der Regierungsbank! Ich habe Ihnen das letzte Mal schon gesagt, dass man den Menschen durch Führungskompetenz Sicherheit geben und sie nicht verun­sichern sollte. Leider haben Sie in den letzten Wochen, vor allem im wirtschaftlichen Bereich, eine sehr große Verunsicherung geschaffen.

Wir haben Ihnen einen Vertrauensvorschuss gegeben, und dieser Vertrauensvor­schuss wurde leider auch verwirkt. Man kann also nicht davon sprechen, dass wir uns in unserer Argumentation gedreht haben, sondern der Vertrauensvorschuss wurde von diesen Regierungsparteien einfach verwirkt.

Natürlich ist der Schutz der Gesundheit und unserer Gesellschaft das oberste Gebot, aber man kann nicht einfach die Wirtschaft komplett ausblenden, sonst wird es am Schluss, am Ende dieser Krise dieses Gesundheitssystem und dieses Sozialsystem, auf das wir uns heute stützen und das wir Gott sei Dank haben, nicht mehr geben, weil es einfach nicht mehr finanzierbar ist. Deshalb braucht es einen wirtschaftlichen Strategiewechsel, sonst wird das alles nicht mehr finanzierbar sein. Es war – und das zeigt sich immer mehr – ein fataler Fehler, das Epidemiegesetz außer Kraft zu setzen. Das hätten Sie nie tun dürfen. Und da haben wir heute schwerwiegende Folgen: Arbeitslosigkeit, Firmen, die ihre Mitarbeiter entlassen mussten und heute damit kämp­fen, dass sie keinen Ersatz bekommen.

Der Unterschied – um die Wirtschaftspartei oder Wirtschaftskammerpartei noch einmal zu zitieren – zwischen dem Wirtschaftskammersystem in Österreich zu Deutschland ist fol­gender: In Deutschland dauert die Bearbeitung von Anträgen drei Tage, dann hat der Unternehmer das Geld auf dem Konto, in Österreich waren es leider drei Wochen. Deshalb ist dieses System auch abzulehnen. Deshalb haben wir ein umfangreiches R­eparaturpaket für die Wirtschaft aufgestellt, und ich werde einen entsprechenden Antrag einbringen, damit man das Schiff vielleicht noch retten kann, bevor es unter­geht.

Ich möchte einen Vergleich mit einem Schachspiel ziehen: Sie haben jetzt noch die Mög­lichkeit, eine Rochade zu machen. Sie stehen knapp vor dem Schachmatt, und Sie haben jetzt noch den Turm, das ist die Wirtschaft. Wenn Ihnen dieser Turm auch noch weg­bricht, so wie jetzt schon die Läufer und Bauern dabei sind, wegzubrechen, dann werden Sie diese Rochade nicht mehr zustande bringen, und es wird uns das ganze Wirtschafts­system zusammenbrechen, wie es noch nie seit der Wirtschaftskrise 1929 passiert ist. Man muss als Schachspieler auch immer ein paar Züge vorausdenken, und deshalb erinnert mich Ihre Argumentation eher an „Mensch ärgere Dich nicht“: Wenn eine Figur umfällt, dann fange ich halt wieder von vorne an. – Das ist zwar vielleicht beim Spielen lustig, aber für den betroffenen Unternehmer ist das nicht wirklich lustig.

Deshalb bringe ich jetzt den Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „,Reparaturpaket Wirtschaft‘ zur Bewältigung der


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COVID-19-Krise“ ein, den ich, da er sehr umfangreich ist – er wird auch verteilt werden –, nur in seinen Kernpunkten erläutern werde:

Wir fordern den vollen Entschädigungsanspruch nach dem Epidemiegesetz – das Epi­demiegesetz außer Kraft zu setzen, war ein schwerer Fehler –, die Abwicklung sämtlicher Maßnahmen über das Finanzamt und nicht über die Wirtschaftskammer, Stundungen von Energiekosten und Versicherungsprämien, Preisgarantien für Güter des täglichen Bedarfs. Wir fordern weiters ein Kommunalinvestitions- und Regional­wirtschaftspaket, ähnlich wie es die Sozialdemokraten gefordert haben. Die Gemein­den sind diejenigen, die am schnellsten Aufträge in die regionale Wirtschaft hinaus­bringen, die die regionale Wirtschaft stützen können, und das wird es unbedingt brauchen, wenn wir die Wirtschaft wieder hochfahren möchten. Ein wesentlicher volkswirtschaftlicher Beitrag ist natürlich auch die Bildung, und deshalb müssen wir heute dafür sorgen, dass unsere Kinder entsprechende Geräte haben, sie in Form von Leihgeräten zur Verfügung stellen, ebenso dafür, dass man Blockunterricht in den Schulen zulässt, Herr Minister, dass man Schüler unter 14 Jahren in Kleingruppen in die Schule lässt, sodass sie der Lehrer unterrichten kann. Wir brauchen die Durch­führung der Matura in der alten Form vor der Zentralmatura und die Vermittlung von Lehramtsstudenten durch Bildungsdirektionen an Familien zur Unterstützung und Bewältigung der Krise.

Ich hoffe auf Ihre Zustimmung und danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Angerer und weiterer Abgeordneter

betreffend „Reparaturpaket Wirtschaft“ zur Bewältigung der COVID-19-Krise

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 402/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichts­behörden­gesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMU-Förderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Aus­länderbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichts-gesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwaltungs­organi­sationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanz­strafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Kranken­pflege­gesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Frei-


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willigengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschul­rechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Päda­gogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studien­gängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnell-mas­ken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errich­tung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstorno­fonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz) (115 d.B.), in der 22. Sitzung des Nationalrates am 03.04.2020

Die Ausbreitung des Coronavirus zeitigt enorme negative Auswirkungen auf die hei­mische Wirtschaft. Führende österreichische Konzernmanager gehen derzeit schon von irreparablen Schäden aus, die uns wirtschaftlich über Jahre zurückwerfen. Außer­dem vermissen sie ein notwendiges Ausstiegszenario aus den derzeitigen Maßnahmen und notwendige konjunkturelle Maßnahmen der Bundesregierung. Insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Ein-Personen-Unternehmen (EPU) quer durch alle Branchen wird jeder zusätzliche Tag, an dem sie von den von dieser Bundesregierung beschlossenen Restriktionen betroffen sind, zu einem Kampf um das wirtschaftliche Überleben.

Die drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund des Coronavirus in Österreich stellen viele Kleinstunternehmer sowie kleine und mittlere Unternehmen vor existenzielle Probleme infolge von Umsatzeinbußen und Nachfragerückgängen.

„Koste es, was es wolle,“ war in Zusammenhang mit notwendigen Maßnahmen für die Wirt­schaft die vielversprechende Aussage des Bundeskanzlers. Was dann aber wirklich in der Praxis geschehen ist, und wie die Realität für die heimischen Unter­nehmer aussieht, haben die letzten Tage eindrucksvoll gezeigt. Viele angekündigte Hilfspakete der Bundes­regierung verfehlen entweder ihre Wirkung oder es haben von der Wirtschaftskrise betroffene Unternehmen aufgrund der völlig überzogenen Kriterien keinen Anspruch.

So sind beispielsweise viele Gruppen seit Beginn der Möglichkeit der Antragstellung im Härtefallfonds derzeit davon ausgeschlossen bzw. die, die erfolgreich Anträge einreichten, werden zunächst mit Almosen von 500 bis 1.000 Euro abgespeist.

Wie drastisch die Situation für die heimische Wirtschaft aussieht und wie dringend daher wirksame, unmittelbare und ohne bürokratische Hürden gewährte Unterstützungsmaßnahmen für die Unternehmen wären, zeigt nachfolgende Grafik, aus welcher hervorgeht, dass beispielsweise die Österreichische Nationalbank in diesem Jahr von einer Rezession von mehr als – 3% ausgeht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 134

Selbst bei einem moderaten Szenario geht die OeNB von einem um 4,4 Prozentpunkte niedrigeren Wachstum aus. Statt eines Wachstums um 1,2 Prozent sei daher heuer mit einem Wirtschaftsrückgang um mehr als 3 Prozent zu rechnen. (OTS073/31.03.2020)

Die OeNB geht bei ihren Annahmen davon aus, dass die Wirtschaft ab Mitte April 2020 schrittweise wieder hochgefahren wird.

Sollte dies erst später geschehen, dann würde auch der Rückgang der Wirtschafts­leis­tung stärker ausfallen. (finanzen.at / 31.03.2020)

Wie bereits mehrfach ausgeführt und auch in Antragsform zum Ausdruck gebracht, ist es mittlerweile nicht fünf vor sondern bereits fünf nach zwölf, um endlich dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus nicht zum Kollaps der heimischen Wirtschaft, zum Verlust von weiteren zigtausenden Arbeitslosen führen und das die wirtschaftliche Existenz der Betriebe erhalten bleibt.

Es braucht daher einen rot-weiß-roten Schutzschirm für die heimische Wirtschaft, der auch wirklich hält, sofort wirkt und auf den sich alle verlassen können – unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer oder um Unternehmer handelt.

Wir fordern daher, wie bereits im Zuge der Debatte und der Beschlussfassung der ersten beiden COVID-19 Pakete mit Nachdruck die unmittelbare Umsetzung von wirk­samen Unterstützungsmaßnahmen für die heimischen Unternehmen aber auch die betroffenen Privatpersonen.

Wir haben schon bei der Beschlussfassung des COVID-19 Gesetzes im Zuge der NR-Sitzung am 15.03.2020 die Mängel dieser Gesetzesvorlage aufgezeigt und ent­sprechende Abänderungsanträge gestellt. Es bestätigt sich mittlerweile auch, wie von uns befürchtet und aufgezeigt, dass die Aufhebung der Anwendbarkeit des Epide­miegesetzes 1950 ein schwerwiegender Fehler dieser Bundesregierung war, der um­gehend repariert werden muss.

Das COVID-19 Gesetz muss so angepasst werden, dass jenen Unternehmen, die keinen Entschädigungsanspruch durch das Epidemiegesetz 1950 hätten, unbüro­kra­tisch, schnell und praktikabel eine notwendige Unterstützung zukommt.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der dargelegten Fakten und damit im Sinne der not­wendigen Unterstützung der massiv belasteten heimischen Unternehmen und Privat­per­sonen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen Schritte im Sinne der Um­setzung eines Wirtschaftsreparaturpakets zu setzen, das geeignet ist, jenen Privat­personen sowie Wirtschaftstreibenden, die von der COVID-19-Krise massiv bzw. exis­tentiell betroffen sind, unmittelbar, sofort und in ausreichendem Ausmaß zu helfen.

Dieses Wirtschaftsreparaturpaket hat die Umsetzung nachstehender Maßnahmen - unter der Zielsetzung der Übernahme einer ökonomischen Generalhaftung des Staates sowohl für Unternehmer als auch Arbeitnehmer - sicherzustellen:

•             Voller Entschädigungsanspruch für alle Betriebe, die durch das Betretungs­verbot betroffen sind, in jener Höhe, den diese erhalten hätten, wenn ihr Betrieb auf Grundlage des EpidemieG geschlossen worden wäre;


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 135

•             Sofortige antragslose Akontozahlung durch die Finanzämter an alle Unter­neh­mer, die sämtliche Kosten und einen entsprechenden Unternehmerlohn für die nächs­ten drei Monate abdeckt;

•             Abwicklung sämtlicher Maßnahmen über die Finanzämter;

•             Stundung von Energiekosten und Versicherungsprämien bis 31.12.2020;

•             Preisgarantie für Güter des täglichen Bedarfs;

•             Eine umgehende Erhöhung des Arbeitslosengeldes;

•             Die Übermittlung einer Regierungsvorlage, mit der gewährleistet wird, dass jene Unternehmer, die gegenwärtig Arbeitnehmer nicht kündigen, sondern bemüht sind, Dienstverhältnisse aufrecht zu erhalten, hinkünftig bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bevorzugt werden;

•             Verpflichtung für alle Banken auf

o            spesen- und zinsenfreie Stundung von bis zu 12 Kreditraten bei gleichzeitiger entsprechender Verlängerung der Kreditlaufzeit und gleichbleibenden Kreditraten;

o            spesen- und zinsenfreie Stundung von bis zu 12 Leasingraten bei gleichzeitiger entsprechender Verlängerung der Leasinglauflaufzeit und gleichbleibenden Leasing­raten;

o            keine Geschäftskontenüberziehungszinsen

o            formlose zinsenlose Überbrückungskredite zur Deckung von Liquiditätslücken;

•             Umsetzung eines „Kommunalinvestitions- und Regionalwirtschaftspaket“ in Höhe von zumindest 1 Mrd. Euro aus Bundesmitteln im Sinne der Schaffung konjunkturbelebender Maßnahmen zur Unterstützung heimischer Unternehmen (KMU) nach der Corona-Krise. Mit diesem Paket sollen insbesondere folgende Kernpunkte umgesetzt werden:

o            Zuweisung der Mittel nicht nach einem fixen Schlüssel (bspw. Gemeindegröße, Finanzkraft o. ä.), sondern anhand einer tatsächlichen Projektbewertung unter Berück­sichtigung von Konjunktureffekten und Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt (Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen);

o            Deckelung des jeweiligen Zuschusses mit max. 50% der förderbaren Kosten und mit max. 1 Mio EUR pro Projekt;

•             Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Krisensitu­ation auf die Einnahmensituation bei Klein- und Mittelbetrieben einerseits sowie im Be­reich der Medien andererseits soll für jene Unternehmer, die auf Unterstützungen aus dem Härtefall- und Hilfs-Fonds angewiesen sind, zur Unterstützung des gesamten Wirtschaftskreislaufes seitens des Bundes Förderungen in Form von Schecks für die Schaltung von Inseraten und Werbeanzeigen in heimischen Medien zur Verfügung gestellt werden.

•             Berichtspflicht der jeweils zuständigen Bundesminister über Tätigkeit und Förderungen der im Zuge der COVID-19 Krise eingerichteten Fonds gegenüber dem Nationalrat sowie Übermittlung dieses Berichtes an den Rechnungshof zur Prüfung und Kontrolle und Übermittlung des Prüfergebnisses an den Nationalrat.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 136

 

•             Zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19 Krisensituation auf sie Ab­sicherung des Wohnbedürfnisses (zB Miete oder Wohnkredite) soll zu Landeswohn­beihilfen eine Bundeswohnbeihilfe nicht nur auf geförderte Objekte, sondern auch für jeden von der Krise Betroffenen zugestanden werden.

•             Berichtspflicht des Bundesministers für Finanzen über die Datenübermittlung an, die Datensicherheit bei und die Datenverwendung durch die WKO, welcher zur Kontrolle der Datenschutzbehörde übermittelt wird.

•             Ein wesentlicher Beitrag für die Volkswirtschaft ist die Bildung, daher ist es wichtig, dass junge Menschen kein Jahr ihrer Ausbildung verlieren und somit keinen Bildungsnachteil erleiden. Die Bundesregierung hat daher sicherzustellen:

o            Verfügungstellung von mobilen Geräten (zur Leihe) für jene die eines benöti­gen;

o            Blockunterricht für Schüler unter 14 Jahren, das heißt jeden Tag ein Fünftel der Schüler (also ca 4-5) werden in den Hauptgegenständen unterrichtet, so dass jeder Schüler einmal pro Woche in der Schule ist;

o            Durchführung der Matura in der „alten“ Form vor der Zentralmatura;

o            Vermittlung von „Lehramt-Studenten“ durch die Bildungsdirektionen an Fami­lien, die Unterstützung benötigen.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag wurde in den Grundzügen erläutert, ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Klubobmann August Wöginger. – Bitte, Herr Klubobmann.


16.49.06

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Ich bringe noch zwei Abän­derungsanträge ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen zum 3. COVID-19-Gesetz

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Art. 50 werden folgende Änderungen vorgenommen:

„1. Es werden folgende Z 1 und 2 eingefügt, die bisherigen Z 1 bis 3 erhalten die Bezeichnung „3.“ bis „5.“

„1. § 1 wird folgender Satz angefügt:

„Darüber hinaus kann geregelt werden, unter welchen bestimmten Voraussetzungen oder Auflagen Betriebsstätten oder Arbeitsorte betreten werden dürfen.

2. § 2 wird folgender Satz angefügt:

„Darüber hinaus kann geregelt werden, unter welchen bestimmten Voraussetzungen oder Auflagen jene bestimmten Orte betreten werden dürfen.“

2. Z 5 (neu) lautet:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 137

5. Dem § 4 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) §§ 1, 2 und § 2a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.““

*****

Weiters bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kol­legen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschuss­berich­tes 115 d.B. wird wie folgt geändert:

In Artikel 6 wird folgende Z 5a eingefügt:

„5a. In § 1 Abs. 4 wird im zweiten Satz nach der Wortfolge ‚land- und forstwirtschaft­liche Betrieben‘ die Wortfolge ‚und bei Privatzimmervermietern‘ eingefügt.“

*****

Herr Präsident, ich ersuche Sie, die Sitzung für eine kurze Stehpräsidiale zu unter­brechen, weil wir noch in Abstimmung darüber sind, was die Abstimmung bezüglich der Gesamtpakete anbelangt. (Beifall bei der ÖVP.)

16.50

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, und Freundinnen und Freunde

zum des Antrags der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Mauerer, BA, Kolleginnen und Kollegen 402/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanz­markt­aufsichts­behördengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Register­gesetz – WiEReG, das Zivildienstgesetzes 1986, das KMU-Förderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfas­sungs­gesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Schul­organisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Be­rufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schul­pflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Inno­vationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekom­munikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetzes über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollver­waltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organi­sa­tions­reformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 138

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeinen Sozialversiche­rungsgesetzes, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes, das Allge­meine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Uni­ver­sitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fach­hochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19 Pandemie und ein Bun­desgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Art. 50 werden folgende Änderungen vorgenommen:

„1. Es werden folgende Z 1 und 2 eingefügt, die bisherigen Z 1 bis 3 erhalten die Bezeichnung „3.“ bis „5.“

„1. § 1 wird folgender Satz angefügt:

„Darüber hinaus kann geregelt werden, unter welchen bestimmten Voraussetzungen oder Auflagen Betriebsstätten oder Arbeitsorte betreten werden dürfen.

2. § 2 wird folgender Satz angefügt:

„Darüber hinaus kann geregelt werden, unter welchen bestimmten Voraussetzungen oder Auflagen jene bestimmten Orte betreten werden dürfen.“

2. Z 5 (neu) lautet:

5. Dem § 4 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) §§ 1, 2 und § 2a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.““

Begründung

Zu Z 1 und 2:

Das COVID-19-Maßnahmengesetz ermöglicht es derzeit das Betreten von bestimmten Betriebstätten oder Arbeitsorten zu untersagen (§ 1) sowie das Betreten bestimmter Orte zu untersagen (§ 2). Es besteht jedoch keine Möglichkeit, Ausnahmen von Be­tretungsverboten an bestimmte Voraussetzungen oder Auflagen zu knüpfen. Dies erscheint im Hinblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen und die Möglichkeit adä­quater Sicherheitsmaßnahmen als Reaktion auf diese Entwicklungen unumgäng­lich.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 139

zum Antrag 402/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarkt­aufsichts­behör­dengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMUFörderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Aus­länderbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwal­tungs­organi­sationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanz­strafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Kranken­pfle­gegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Frei­willigengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschul­rechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Päda­gogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von FachhochschulStu­dien­gängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz), in der Fassung des Ausschuss­be­richtes (115 d.B.) TOP 2

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 115 d. B. wird wie folgt geändert:

In Artikel 6 wird folgende Z 5a eingefügt:

„5a. In § 1 Abs. 4 wird im zweiten Satz nach der Wortfolge „land- und forstwirtschaft­liche Betrieben“ die Wortfolge „und bei Privatzimmervermietern“ eingefügt.“

Begründung:

Die Privatzimmervermieter werden in den Kreis der potentiellen Förderberechtigten aufgenommen, daher muss sich die Richtlinie auch auf diese beziehen.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Anträge sind ausreichend unterstützt, ordnungs­gemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 140

Ich unterbreche die Sitzung zur Abhaltung einer Stehpräsidiale.

*****

(Die Sitzung wird um 16.50 Uhr unterbrochen und um 17.10 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Zu Wort gelangt nun Frau Kollegin Henrike BrandstötterBitte schön, Frau Abgeord­nete.


17.10.21

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Kollegin­nen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger daheim vor den Bildschirmen! Der Härtefallfonds für Einpersonenunternehmen und Kleinunternehmen: Das war ja ein ordentliches Durcheinander in den letzten Wochen. Es gab widersprüchliche Infor­mationen, dann gab es Nachbesserungen und Neuankündigungen und dann wieder unterschiedliche Verlautbarungen. Jetzt, da es darauf ankommt, zeigt sich schon sehr deutlich: Sie haben keinen Plan!

Eine kurze Zwischenbilanz: Sie haben zu Beginn Menschen, die zwei Jobs haben, um überleben zu können, von der Unterstützung ausgeschlossen, Sie haben Gründerinnen und Gründern den Boden unter den Füßen weggezogen, Menschen, die sich erst vor Kurzem selbstständig gemacht haben, hätten keine Hilfe bekommen, und auch etablierte und erfahrene Unternehmerinnen und Unternehmer fragen sich schon, wie Sie sich eigentlich ein Unternehmerleben so vorstellen. Ihre Maßnahmen zeigen, dass Sie keine Ahnung haben, was Selbstständige, was EPUs, was Kleinunternehmer bewegt.

Ein Beispiel von vielen: Die Kriterien für die Feststellung von Ansprüchen im Härte­fallfonds gehen völlig an der Realität vorbei. Sie wollen monatliche Umsätze ver­gleichen: März 2019 mit März 2020. – Das ist komplett aus der Luft gegriffen. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer arbeiten in Projekten, da kommt einmal lange nichts und dann halt auf einen Schlag sehr viel in die Kassa. Sie müssen schon einen längeren Zeitraum beobachten, um einschätzen zu können, ob ein EPU gerade leidet oder eben nicht. Da wäre ein Zeitraum von mindestens einem Jahr angemessen, und eigentlich sollten es drei Jahre sein. Das muss dringend repariert werden, bevor Sie das in diesem Härtefallchaos in der nächsten Runde noch einmal auf die Unterneh­merinnen und Unternehmer loslassen. Sie können ja aus dem Chaos lernen, das Sie mit Ihrem Härtefallfonds angerichtet haben.

Ich möchte Sie dann auch gleich noch auffordern: Nehmen wir die Situation zum An­lass, um endlich auch zeitgemäße Steuerbedingungen für EPUs zu schaffen! Kapital­gesellschaften können Gewinne liegen lassen, Einpersonenunternehmen können das nicht. Sie können nicht einmal Rückstellungen bilden, um größere Investitionen oder Forschungsphasen zu finanzieren, sie müssen alles sofort versteuern. Somit haben sie auch nicht die Möglichkeit, Reserven zu bilden, und deshalb werden viele von ihnen in der Krise auch mit einem Schlag zu Härtefällen. Das muss nicht sein. Bitte nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass EPUs vollwertige Unternehmen sind, und sie möchten auch so behandelt werden! Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

17.13



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 141

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Dr. Nikolaus Scherak. Bitte schön, Herr Abgeordneter.


17.13.14

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Es stellt sich jetzt einigermaßen schwierig dar, diesen Redebeitrag zu halten, weil wir schlichtweg noch nicht wissen, ob die Regierungsparteien jetzt gemeinsam mit der SPÖ noch Abände­rungsanträge einbringen. Ich wäre jetzt der letzte Redner. Ich kann einfach aufhören zu reden, da ich sonst nicht darauf replizieren kann, was eventuell nachher noch kommt, und das würde ich jetzt auch tun. Ich sehe, dass da Leute hereinkommen und offen­sichtlich Anträge einbringen werden. Es ist mir nicht möglich, meine Rede zu halten, wenn ich nicht weiß, was nachher kommt, insofern belasse ich jetzt einmal dabei. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann August WögingerBitte, Herr Klubobmann. (Abg. Martin Graf – in Richtung ÖVP : Ihr habt ein Glück, dass ihr so einen nachsichtigen Präsidenten oben sitzen habt!)

Herr Klubobmann Wöginger hat die Wortmeldung zurückgezogen.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Philippa Strache. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


17.14.56

Abgeordnete Pia Philippa Strache (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Regierungsmitglieder! Um ehrlich zu sein, es fällt mir schwer, die richtigen, angemessenen und vor allem auch moralisch nicht verwerflichen und doch auch kritischen Worte zu finden – Worte, die niemanden verunsichern und auch niemandem in dieser schwierigen und vor allem herausfordernden Zeit unterstellen, nicht alles für den Schutz der Menschen getan zu haben.

Viele Familien fühlen sich auch weiterhin unsicher, sei es aus Angst um ihre Ge­sundheit, aus Existenzangst oder schlichter Angst vor dem Danach. Zahlreiche Unter­nehmer werden nun plötzlich zu Bittstellern degradiert, und da höre ich heute Worte wie Wertschätzung oder Respekt – ich merke nur leider wenig Wertschätzung und auch wenig Respekt. Die Menschen wissen nicht mehr, wie es weitergeht, und zahl­reiche Meinungen stehen im Raum. Und ja, ich weiß, es gibt viele Bemühungen, aber die Aushebelung des Epidemiegesetzes ist für viele nicht nachvollziehbar.

Es gibt auch zahlreiche individuelle Herausforderungen in diesem Land, auf die nicht eingegangen wurde. Eine Sache, die heute immer wieder lobend erwähnt wurde, ist vor allem das mit der Miete. Ich weiß nicht, warum, aber es gibt noch immer den Scheingrund Eigenbedarf, der angemeldet werden kann, und es gibt zahlreiche Vermieter, die jetzt auf den Kosten, auf den Betriebskosten sitzen bleiben.

Die Gesundheit der Bevölkerung steht über allem, getestet wird aber immer noch nicht ausreichend. Schutzbekleidung ist ebenfalls ein sehr heikles Thema. Allein im Handel werden rund vier Millionen Masken pro Tag benötigt – das war bereits gestern er­schöpft.

Die Vorgangsweise der Regierung darf, kann und muss im Parlament diskutiert wer­den, dafür sind wir hier, dafür gibt es eine Opposition und dafür gibt es Demokratie. Es gibt aber derzeit keinen echten demokratischen Entscheidungsprozess mehr. Wieder einmal gibt es keine ordentliche Regierungsvorlage, keine konsolidierte Gesetzes­fas-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 142

sung, keine Textgegenüberstellung, keine Erläuterung, keine Folgekosten­abschät­zung. Niemand kann sich über Nacht eine fundierte Meinung über gesetzliche Verord­nungs­ermächtigungen für Minister bilden, ohne auch nur den Ansatz der Verordnungsinhalte abschätzen zu können.

Jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete hat das Recht darauf, solche Gesetzes­än­de­rungen zu beurteilen, und auch wenn mit noch so viel Dringlichkeit und noch so kurz­fristig entschieden werden muss, erwarte ich mir von der Regierung, dass sie gerade aus Respekt vor dem Hohen Haus so etwas möglich macht.

Beim letzten Mal habe ich einen Vertrauensvorschuss gegeben, und im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass das nur bedingt gerechtfertigt war. Ja, ich möchte alles dafür tun, die Menschen in diesem Land zu schützen – aber auch vor allen Begleit­erschei­nung, die diese Krise mit sich bringt.

Es wird vieles unter dem Deckmantel dringend notwendiger Gesetze verschleiert, und es werden noch immer zahlreiche Menschen in diesem Land im Stich gelassen – Bürgerinnen und Bürger, die Ihnen vertrauen, die Vertrauen in die Politik haben müssen. Und bitte: Lassen Sie uns ehrlich für jeden Einzelnen da sein! Zeigen wir, dass diese enorme Solidarisierungswelle nicht vor dem Parlament haltmacht und tragen wir diese Welle auch über die Zeit nach Corona!

Ich bewundere jeden einzelnen Menschen in diesem Land dafür, wie souverän mit dieser Situation umgegangen wird. Wir alle kennen die Auswirkungen von Corona nicht, populistische und vor allem auch moralisch verwerfliche Forderungen sind daher ebenfalls fehl am Platz, denn dadurch wird eine Krise verharmlost, die wir alle ernst nehmen müssen.

Meine Wertschätzung und meinen Respekt haben die Bürgerinnen und Bürger, doch auch ich muss noch immer auf die Regierung vertrauen, darauf, dass auf ihre Ankün­digungen nach einem nationalen Schulterschluss auch Taten folgen, Menschen nicht entwürdigend im Stich gelassen werden.

Ich möchte, dass diese Menschen optimale Hilfe bekommen, und ich kann nicht sagen, was alles an Folgewirkung mit dem nächsten Gesetzespaket kommen wird. Ich sehe mich daher außerstande, diese gewünschte Blankovollmacht heute auszustellen. Pas­sen wir immer noch aufeinander auf und seien wir immer noch füreinander da! Vielen Dank.

17.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Kollegin Mag.Eva Blimlinger. Die Restredezeit der Fraktion beträgt 1 Minute. Bitte, Frau Abgeordnete.


17.19.35

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Meinl-Reisinger: Jetzt haben Sie’s eh schon geschafft! Jetzt ...! Abg. Kickl: Das zahlt sich gar nicht aus ...!) Neben all den betroffenen Gruppen, die heute schon genannt worden sind, sind auch die Medien betroffen – die Medien insgesamt, aber insbesondere die Print­medien, die natürlich in vielen Bereichen einen massiven Einbruch an Werbeein­nah­men haben, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken müssen und wirklich am Limit sind, insbesondere die Qualitätszeitungen, die in Österreich erschei­nen. Es geht aber auch den kommerziellen Rundfunkanstalten so, auch dort gibt es einen dramatischen Einbruch an Werbeeinnahmen. Das bedroht sozusagen eine doch sehr vielfältige Medienlandschaft. Jetzt könnte man sagen: Na ja, die nicht kommer­ziellen Rundfunkanstalten haben ohnehin keine Inserateneinnahmen. – Ja, da bricht


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 143

der ganze Kunst- und Kultursektor weg, weil das sehr oft in Kooperation geschieht und ja leider keine Kunst- und Kulturveranstaltungen stattfinden können.

Also zusammenfassend: Wir werden ein Medienförderungsmodell beschließen. Es ist kein Supermodell, das gebe ich gerne zu. Wir müssen in Zukunft darüber reden, wie Medienförderung, Presseförderung funktionieren soll. (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen.) Ich glaube aber, es geht wirklich darum, abzusichern, dass es eine breite mediale Präsenz gibt (Präsident Hofer gibt neuerlich das Glockenzeichen), dass der Diskurs und die Kritik weiterhin möglich sind – im Printsektor, im kommerziellen Bereich, im nicht kommerziellen Bereich.


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Redezeit, bitte, Frau Kollegin!


Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (fortsetzend): Zum Schluss: Vielen Dank auch dem ORF (Zwischenruf des Abg. Kickl – Ruf bei der FPÖ: Genau!), den wir ja oft, auch zu Recht, kritisieren! Ich würde nur sagen: Bitte verzichten Sie auf Kurzarbeit beim ORF! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Klubobmann August Wöginger gelangt nun zu Wort. – Bitte, Herr Klubobmann. (Abg. Martin Graf: Die arbeiten eh alle für den Kurz!)


17.21.58

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Kollegin­nen und Kollegen! Zu Beginn, Herr Präsident, möchte ich mich bei Ihnen ganz herzlich für die überparteiliche Vorsitzführung bedanken, das möchte ich betonen. Des Weite­ren danke ich auch allen Fraktionen, dass es akzeptiert wurde, dass die Sitzung für wenige Minuten unterbrochen worden ist.

Ich bringe noch einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „zusätzliche Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht,

1. den Personalstand beim Arbeitsmarktservice rasch um bis zu 500 Planstellen aufzustocken, damit diese außerordentlichen Belastungen bewältigt werden können“

(Abg. Belakowitsch: Da hat der Anschober gesagt, das gibt’s schon! – Ruf bei der FPÖ: Das ist ja peinlich!)

„2. ein zinsenloses Moratorium zumindest bis Ende des Jahres für Steuern, Sozial­ver­sicherungsbeiträge und Strom-/Gaslieferungen vorzusehen.

3. sicherzustellen, dass Zeiten der COVID-19-Krise bei der Berechnung der An­spruch­dauer des Arbeitslosengeldes sowie des Berufsschutzes und des Einkommens­schut­zes nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz außer Betracht bleiben.“

*****

Die ersten zwei Punkte waren gestern Teil eines Entschließungsantrages der SPÖ, des Abgeordneten Krainer. Der dritte Punkt sagt aus, dass wir in Zeiten der Corona-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 144

krise dafür sorgen, dass kein Bezieher von Arbeitslosengeld in die Notstandshilfe kommt.

Abschließend möchte ich mich bei allen Fraktionen für einen der wahrscheinlich herausforderndsten Tage hier im Parlament bedanken. Ich glaube, dass es insgesamt gut und richtig ist, dass wir der Bevölkerung signalisieren, dass heute wieder viele wichtige Maßnahmen für die Menschen in Österreich – und um die geht es uns – auf den Weg gebracht werden können. – In diesem Sinne ein herzliches Dankeschön und alles Gute! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Martin Graf: Der ORF braucht auch noch 500 Planstellen für die Kurzarbeit!)

17.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pamela Rendi-Wagner, Jörg Leichtfried, August Wöginger, Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

betreffend zusätzliche Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2

Begründung

Die größte Gesundheitskrise unserer Zeit fordert enormen Tribut. Nicht nur die ge­sundheitlichen Auswirkungen, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen, sind derzeit noch gar nicht zu beurteilen. Daher braucht es ein Bündel an Maßnahmen um den so­zialen Zusammenhalt zu erhalten und die wirtschaftlichen Folgen zu meistern.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht,

1. den Personalstand beim Arbeitsmarktservice rasch um bis zu 500 Planstellen aufzustocken, damit diese außerordentlichen Belastungen bewältigt werden können

2. ein zinsenloses Moratorium zumindest bis Ende des Jahres für Steuern, Sozial­ver­sicherungsbeiträge und Strom-/Gaslieferungen vorzusehen.

3. sicherzustellen, dass Zeiten der COVID-19-Krise bei der Berechnung der Anspruch­dauer des Arbeitslosengeldes sowie des Berufsschutzes und des Einkommens­schut­zes nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz außer Betracht bleiben.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 145

17.24.19

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Ja, jetzt wird es zu einer absurden Chose, die hier aufgeführt wird. Das, worüber als nationaler Schulterschluss gesprochen wird, endet am Schluss damit, dass sich die SPÖ für eine einfache Entschließung hergibt. Wir alle haben kritisiert, seit Tagen, seit Wochen, dass es diesen nationalen Schulterschluss nicht gibt. In letzter Sekunde wird jetzt ein unverbindlicher Ent­schließungsantrag eingebracht. – Ich halte dieses Vorgehen für dieses Parlaments nicht würdig und halte es für grauenhaft, was hier gerade passiert. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Ganz grundsätzlich geht es bei den Gesetzen, die heute hier beschlossen werden sollen, und in der ganzen Krise auch darum, dass wir unsere grundlegenden Frei­heitsrechte aufrechterhalten, dass wir die Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten, dass wir die Demokratie aufrechterhalten. Wir haben gesagt, dass es gerade in der Krise wichtig ist, dass diese Werte beibehalten werden. Wir haben einen Antrag zum ersten Tagesordnungspunkt eingebracht, in dem es um die Situation in Ungarn geht.

Die Regierungsparteien haben selbst einen Antrag dazu eingebracht, der an Lächer­lichkeit kaum mehr zu überbieten ist: ÖVP und Grüne fordern, dass nach der Krise die Notstandsregelungen in Ungarn wieder aufgehoben werden sollen. – Sagen Sie, geht’s eigentlich noch? Nach der Krise Notstandsregelungen aufheben? Das ist so was von undemokratisch, das ist gefährlich! Ich halte es für unfassbar peinlich, dass wir die Ungarn jetzt bitten, dass sie nach der Krise bitte die einigermaßen schwerwiegenden Einschnitte wieder zurücknehmen sollen. Sie sollten sich für diesen so lächerlichen Antrag, den Sie hier eingebracht haben, schämen! (Beifall bei den NEOS und bei Ab­geordneten der SPÖ.)

Es geht um umfassende Einschränkungen der persönlichen Freiheit, um Maßnahmen, die der Bundesregierung umfassende Möglichkeiten geben, diese Freiheiten einzu­schränken. Die Maßnahmen sind in einigen Bereichen notwendig, deswegen haben wir sie am Anfang auch mitgetragen. Wir sehen aber auch, wie schwierig es ist, wenn diese Maßnahmen zu wirken beginnen. Wir sehen Situationen wie jene, dass es zur Datenweitergabe durch die Telekom gekommen ist, dass man Bewegungsprofile darstellen kann. Es gibt Ankündigungen, Big Data zu nutzen. Es gibt Ankündigungen, dass man Bürger verpflichtend tracken will. Es gibt eine Verordnung vom Gesund­heitsminister, die an und für sich auf einem Gesetz beruht, das sagt, dass man be­stimmte Orte, bestimmte Plätze sperren kann, und es ist so, dass Menschen von der Polizei auf der Straße angesprochen werden, wieso sie denn überhaupt dort laufen gehen. Es ist so, dass Einkaufssackerl von Menschen, die in Supermärkten ganz nor­mal einkaufen gehen, kontrolliert werden, dass die Polizei schaut, was eingekauft wird.

Heute gehen Sie noch einmal einen Schritt weiter. Sie geben heute der Polizei im Rahmen des Covid-Gesetzes die Möglichkeit, Maßnahmen zur Vorbeugung drohender Verwaltungsübertretungen zu setzen. In den Erläuterungen steht, dass die Polizei Nachschau halten und auf Streife gehen darf, dass sie Rechtsbelehrungen durchführen soll. Ich höre immer wieder, dass das ja in anderen Gesetzen auch vorkommt, dass das im Gewerberecht auch so ist. – Meine Damen und Herren, da geht es nicht ums Gewerberecht, da geht es um eine grundlegende persönliche Freiheit! Ich erwarte mir, dass mich Polizistinnen und Polizisten auf der Straße nicht ansprechen, wenn ich 1,5 Meter von jemandem, der nicht mit mir im selben Haushalt lebt, spazieren gehe, und mir erklären: Jetzt passen Sie aber auf, vielleicht begehen Sie bald einmal eine Verwaltungsübertretung!


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Ich halte die Maßnahmen, die hier ermöglicht werden, für mehr als bedenklich und für extrem schwerwiegend. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Kaniak. – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Sie wissen ganz genau, dass die Gefahr der Willkür besteht und es auch jetzt schon zu Situationen kommt, wo Menschen andere Menschen vernadern und sagen: Ah, die sitzen auf der Parkbank nicht genau 1 Meter auseinander!

Es sind Menschen gestraft worden, obwohl sie den Abstand eingehalten haben. Es gibt umfassende Fehlinformationen, die Leute wissen etwas nicht und werden deswegen gestraft. Es ist Leuten in die Einkaufssackerl reingeschaut worden, die ganz normal im Supermarkt einkaufen waren, was jedenfalls erlaubt sein muss und auch erlaubt ist. Die Leute müssen Strafe zahlen, bis zu 1 000 Euro, für Vergehen – für angebliche Vergehen –, die sie begangen haben.

Die Einschränkung der Freiheitsrechte geht jetzt noch weiter. Sie wollen – das haben Sie in letzter Sekunde vor dem Hearing eingebracht –, dass in Zukunft Bürgermeister sensible Gesundheitsdaten haben können, wenn es – angeblich – notwendig ist, damit man bestimmte Besorgungen für die Leute erledigen kann. Das ist laut Datenschutz-Grundverordnung nicht erlaubt. Das kann nicht erlaubt sein, und es gibt gute Gründe dafür. Es ist auch absurd, dass die Bezirksverwaltungsbehörde diese Daten weiter­geben soll. Die Bezirksverwaltungsbehörde ist explizit dafür zuständig, dass Menschen geholfen wird, wenn sie es nicht schaffen, ihren täglichen Bedarf selbst zu decken. Man könnte diese Daten direkt an die Ärzte weitergeben, aber es ist ein Wahnsinn, sie an die Bürgermeister weiterzugeben. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Amesbauer.)

Ich sage Ihnen, was jetzt passiert: Es passiert genau das, wovor wir gewarnt haben, nämlich dass immer mehr umfassende Freiheitseinschränkungen dazukommen, dass Sie die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger immer weiter einschränken, dass Sie die Privatsphäre immer weiter aushebeln. Ich sage Ihnen etwas: Wir als NEOS werden bei solchen Maßnahmen schlichtweg nicht mitmachen. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Amesbauer und Kaniak.)

17.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Klubobmann Herbert Kickl. – Bitte, Herr Klubobmann.


17.29.33

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Ein außertourlicher Redebeitrag, weil man sich ja wirklich auf der Zunge zergehen lassen muss, was da jetzt passiert: Wir haben heute den ganzen Tag über die Vorgangsweise der Regierungsparteien kritisiert, Dinge, die nichts miteinander zu tun haben, in Sammelpaketen zu vermanschen und damit eine differenzierte Abstimmung zu verunmöglichen.

Jetzt hätten wir die Chance gehabt, bei der entsprechenden Schlussabstimmung mit diesem Unfug sozusagen Schluss zu machen und der Regierung hier auch einmal eine wertvolle demokratiepolitische Lektion zu erteilen. Dafür hätte es wahrscheinlich die SPÖ gebraucht, denn die SPÖ hat doch den ganzen Tag über gegen genau diese Vorgangsweise argumentiert.

Und ich glaube es ja nicht! Ich glaube es ja nicht, dass Sie sich jetzt wirklich mit einem billigen Entschließungsantrag kaufen lassen, hier jetzt Ihren Kurs ändern und von einer Ablehnung zu einer Zustimmung schwenken – für einen billigen Entschließungsantrag, der eine Verbindlichkeit von null Komma null hat, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das muss man wissen: So billig hat es noch nie jemand gegeben!


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Wenn es die Enttäuschung über die Vorgangsweise der schwarz-grünen Regierungs­parlamentarier gibt, dann gibt es jetzt mindestens eine genauso große Enttäuschung über das Umfallen der SPÖ in einer so substanziellen Frage, die uns alle berührt. Sie haben eine riesige Chance ausgelassen, das muss man Ihnen sagen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Ich kann nur an Sie appellieren: Stimmen Sie dem Entschließungsantrag zu, aber blei­ben Sie bei der dritten Lesung bei dem, was Sie sich eigentlich vorgenommen haben! Bewahren Sie Haltung, meine Herrschaften von der SPÖ! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

17.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, wir haben nun sehr umfangreiche Vorbereitungsarbeiten zu tätigen, das Croquis zu erarbeiten, und auch die Klubs müssen dann noch auf Basis dieses Croquis schauen, wie nachher abzustimmen ist.

Daher wird die Sitzung bis circa 19.30 Uhr unterbrochen.

17.31.50*****

(Die Sitzung wird um 17.31 Uhr unterbrochen und um 19.45 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****

19.45.37Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 2 bis 4


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (den Vorsitz übernehmend): Ich darf ersuchen, die Plätze einzunehmen, und nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Bevor wir zum Abstimmungsvorgang kommen, ersuche ich sämtliche Vertreterinnen und Vertreter der Medien, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klubs und der Parlamentsdirektion auf der Galerie, den Bereich der Abgeordneten zu verlassen, damit wir über deren Abstimmungsverhalten Klarheit gewinnen können.

Wir sind in der Präsidiale übereingekommen, dass die Abgeordneten auf der Galerie genauso wie im Plenum hier im Parterre gleichermaßen durch Aufstehen bezie­hungs­weise durch Sitzenbleiben abstimmen.

Im Sinne des § 68 der Geschäftsordnung darf ich bekannt geben, dass ich bei den nun folgenden Abstimmungen mitstimmen werde. Ich werde daher mein eigenes Stimm­verhalten bei jeder einzelnen Abstimmung bekannt geben.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend 3. COVID-19-Gesetz in 115 der Beilagen. (Abg. Scherak: Tagesordnungspunkt 1? Was ist mit 1?)

Hiezu liegen drei Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kolleginnen, ein Zusatz- beziehungsweise Abän-


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derungsantrag der Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatzantrag der Abgeordneten Strasser, Götze, Kolleginnen und Kollegen vor.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Kickl vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die rest­lichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 in der Fassung des Aus­schuss­berichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 in der Fassung des Aus­schussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer dem die Zustimmung erteilt, den bitte ich, ein entsprechendes Zeichen zu geben. – Das ist wieder mehrstimmig angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 3 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich darf die Damen und Herren, die ihre Zustimmung erteilen, bitten, sich von den Plätzen zu erheben. – Auch das ist mehrstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 4 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer ein Zeichen der Zustimmung geben will, den bitte ich, dies zu tun. – Das ist mehrstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 3 in Artikel 5 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag betreffend Artikel 5 eingebracht.

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. – Ich stimme auch zu.

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Strasser, Dr. Götze, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 5a in Artikel 6 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. – Ich stimme auch zu.

Die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­antrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 10a in Artikel 6 eingebracht.

Ich bitte die Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. – Ich stimme auch zu.

Die Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 6 Z 2 bis 5, 7 und 8 sowie 10 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich ab­gelehnt. – Ich stimme dagegen.


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Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hen­des Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. – Ich stimme ebenfalls zu.

Die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Art. 6 Z 12 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen – auch mit meiner Stimme.

Die Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag betreffend Artikel 7 und 8 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. – Auch ich lehne es ab.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich darf die Damen und Herren, die dafür stimmen, um ein bejahendes Zeichen bitten. – Das ist mehrheitlich angenommen. – Ich stimme mit.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 9 in der Fassung des Aus­schuss­berichtes.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Es ist wiederum mehrheitlich angenommen. – Auch ich stimme mit.

Die Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Streichung des Artikels 10 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Min­derheit, abgelehnt. – Auch ich lehne den Antrag ab.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger und Maurer.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen. – Auch ich stimme dem zu.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 11 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen jetzt zur getrennten Abstimmung über Artikel 12 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen. – Ich stimme zu.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 13 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen. – Auch ich stimme zu.

Wir kommen jetzt zur getrennten Abstimmung über Artikel 14 in der Fassung des Aus­schussberichtes.


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Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. – Auch ich stimme zu.

Die Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungs­antrag betreffend Streichung der Artikel 15 bis 19 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abge­lehnt. – Auch ich lehne ihn ab.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 19 Z 2.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. – Auch ich stimme zu.

Die Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Streichung der Artikel 20 und 21 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt. – Auch ich lehne ihn ab.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. – Auch ich stimme zu.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 22 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Streichung des Artikels 23 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt – auch von mir.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger und Maurer betreffend Art. 23 § 2 Z 4.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. – Auch ich stimme dem zu.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 24 in der Fassung des Aus­schussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrages der Abgeordneten Wöginger und Maurer.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, daher angenommen. – Auch ich stimme zu.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 25 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich ange­nommen – auch durch mich.

Die Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Streichung des Artikels 26 eingebracht.


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Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt. – Auch ich lehne das ab.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen – auch durch mich.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 27 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen – auch von mir angenommen.

Die Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Neufassung des Artikels 28 und Streichung des Artikels 29 einge­bracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt – auch von mir.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren Abgeordnete, die ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch von mir.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 30 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich darf jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben wollen, ersuchen, dies auch zu tun. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch von mir.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 31 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, ange­nommen – auch von mir.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 32 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich wieder um ein entsprechendes Zeichen. – Ebenfalls die Mehrheit, angenommen – auch durch mich.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 33 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Wieder gleiches Stimm­verhalten, die Mehrheit, angenommen – auch durch mich.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 34 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit, angenommen – auch durch mich.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 35 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich, ein Zeichen zu geben. – Das ist die Mehrheit, ange­nom­men – auch durch mich.


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Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 36 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch durch mich.

Die Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 37 bis 39 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt – auch durch mich.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen – auch durch mich.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 40 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mehrheitlich angenommen – auch durch mich.

Die Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag betreffend Streichung des Artikels 41 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abge­lehnt – auch durch mich.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungs­weise Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen – auch durch mich.

Die Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 42 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. – Auch ich stimme zu.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 43 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Auch das ist die Mehrheit, angenommen – auch durch mich.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 44 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch durch mich.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 45 in der Fassung des Aus­schuss­berichtes unter Berücksichtigung der beiden Zusatz- beziehungsweise Abände-


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rungsanträge der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Einfügung einer neuen Ziffer 1 und daraus resultierender Umnummerierungen beziehungsweise Änderung der neuen Ziffer 3.

Wer dafür ist, den bitte ich, ein Zeichen zu geben. – Das ist die Mehrheit, ange­nom­men – auch durch mich.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 46 in der Fassung des Aus­schussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer dafür ist, den bitte ich, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch durch mich.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 47 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch durch mich.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 48 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Das ist die Mehr­heit, angenommen – auch durch mich.

Die Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Streichung des Artikels 49 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich, ein zustimmendes Zeichen zu geben. – Das ist die Minder­heit, abgelehnt – auch durch mich.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungs­weise Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch durch mich.

Die Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag betreffend Streichung des Artikels 50 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt – auch durch mich.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungs­weise Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Mauer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer dafür ist, den bitte ich um Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, ange­nommen – auch von mir.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 51 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer ist dafür? – Das ist ebenfalls die Mehrheit, angenommen – auch durch mich.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen – auch durch mich.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf die Damen und Herren, die auch in der dritten Lesung den vorliegenden Gesetzentwurf zustimmend zur Kenntnis nehmen, um ein Zeichen der Zustimmung bitten. – Das ist die Mehrheit. Daher ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen – auch durch mich.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der  Abge­ordneten Pamela Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise“.

Ich darf die Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung bitten. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt – auch von mir.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ablaufdatum für Corona-Ge­setze“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt – auch durch mich.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung des Härte­fallfonds auf sämtliche Unternehmen“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt – auch von mir.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „einheitliche Linie der Bundes­regierung bei der Benutzung von Parks – umgehend notwendige Öffnung der Bun­desgärten“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den  Entschließungsantrag der Abge­ordneten Maurer, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Konzept zur Be­deckung der finanziellen Erfordernisse der Krankenversicherung in Zusammenhang mit COVID 19“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, der Antrag ist angenommen – auch durch mich. (15/E)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Haubner, Jakob Schwarz, Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zum Schutz kritischer Unternehmen vor Übernahmen aus Drittstaaten – Investitionskontrolle“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen – auch mit meiner Stimme. (16/E) (Abg. Bures: Schulterschluss!)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahrung der Grundrechte“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt – auch von mir.


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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wissenschaftliche Begleitung von Remote- und Home-Schooling“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (17/E)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den  Entschließungsantrag der Abge­ordneten Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einbindung eines Ver­treters/einer Vertreterin einer Interessenvertretung für Menschen mit Behindung in das SKKM“. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt – auch von mir.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung der Gemein­definanzen in der Krise“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt – auch von mir.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kompensation des nachge­wie­senen Einkommensentgangs verlängerter Zivildiener entsprechend dem von freiwil­ligen Zivildienern“. (Abg. Bures: Schulterschluss!)

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt – auch von mir.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zügige Bereitstellung von Corona-Schutzbekleidung im Gesundheits- und Pflegebereich“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig, angenommen – auch von mir. (18/E)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einbindung der Wissenschaft in die Definition der Corona-Risikogruppen“. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)

Ich darf die Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt – auch von mir.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den  Entschließungsantrag der Abge­ordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Leis­tungen aus der Arbeitslosenversicherung“. (Abg. Bures: Schulterschluss!)

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abge­lehnt – auch von mir.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den  Entschließungsantrag der Abge­ordneten Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „,Reparaturpaket Wirtschaft‘ zur Bewältigung der COVID-19-Krise“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt – auch von mir.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den  Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Rendi-Wagner, Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 156

„zusätzliche Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise“.

Wer dafür ist, den bitte ich, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch von mir. (19/E)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend 4. COVID-19-Gesetz in 116 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sowie die Abgeordneten Kickl, Kolle­ginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Daher werde ich zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen und dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes beziehungsweise Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwe­senheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. – Wir haben das vorher gezählt: Sie ist gegeben.

Die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag eingebracht, der eine Änderung des Titels zum Inhalt hat.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch von mir.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch von mir.

Wir gelangen zu Artikel 2 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­be­richtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Ebenfalls mehrheitlich angenommen.

Wir haben zu den Artikeln 3 und 4 einen Abänderungsantrag, den die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen eingebracht haben.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt – von mir auch.

Wir gelangen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Das ist auch mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung des Artikels 5 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt – auch von mir.

Wir gelangen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 157

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Ich darf ausdrücklich festhalten, die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit ist notwendig, die ich damit auch feststellen kann. Der Antrag ist mehrheitlich angenommen, mit der ausdrücklichen Feststellung der Zweidrittelmehr­heit.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 6 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich der Fall – auch von mir Zustimmung.

Die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 7 sowie die Streichung des Artikels 8 eingebracht.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Min­derheit, abgelehnt – von mir auch.

Wir gelangen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes sowie betreffend Artikel 8 unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch von mir.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 9 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch von mir.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 10 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Ebenfalls die Mehrheit, angenommen – auch von mir.

Die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 11 und 12 sowie die Streichung der Artikel 13 und 14 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt – auch von mir.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch von mir.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 15 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch von mir.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 16 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich ebenfalls um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch durch mich.

Artikel 17 – gleiches Verfahren – in der Fassung des Ausschussberichtes.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 158

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Die Zustimmung ist gegeben, mehrheit­lich angenommen.

Artikel 18 ebenfalls in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer ist dafür? – Auch die Mehrheit, angenommen – auch von mir.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 19 ebenfalls in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer ist dafür? – Mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 20 in der Fassung des Aus­schuss­berichtes.

Wer ist dafür? – Ebenfalls die Mehrheit, angenommen – auch von mir.

Getrennte Abstimmung über Artikel 21 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer ist dafür? – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch von mir.

Getrennte Abstimmung über Artikel 22 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer ist dafür? – Ebenfalls die Mehrheit, angenommen – auch durch mich.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 23 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Ebenfalls die Mehrheit, ange­nommen – auch durch mich.

Die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung der Ziffer 2 in Artikel 24 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt – auch von mir.

Wir gelangen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich darf jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung bitten. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch von mir.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 25 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch durch mich.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 26 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 27 in der Fassung des Aus­schussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehr­heit, angenommen – auch durch mich.

Die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung des Artikels 28 eingebracht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 159

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt – auch von mir.

Wir gelangen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch von mir.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 29 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ich stelle ausdrücklich fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 30 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehr­heitlich angenommen. Ich stelle ebenfalls die verfassungsmäßig erforderliche Zwei­drittelmehrheit fest.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 31 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch von mir.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 32 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer ist dafür? – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch von mir.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 33 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer ist dafür? – Ebenfalls die Mehrheit, angenommen – auch von mir.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 34 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer ist dafür? – Auch die Mehrheit, angenommen – auch durch mich.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 35 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Gleiches Abstimmungsverhalten, mehr­heitlich angenommen.

Getrennte Abstimmung über Artikel 36 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. Ebenfalls die Mehrheit, angenommen – auch durch mich.

Die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 1 in Artikel 37 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt – auch von mir.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 160

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend § 2 und § 9 in Artikel 37 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen – auch durch mich.

Die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung von § 6 in Artikel 38 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Ausdrücklich stelle ich fest, dass die verfas­sungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist. – Ich stimme ebenfalls zu.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 39 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich darf die Damen und Herren, die Zustimmung signalisieren, um ein Zeichen bitten. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem auch in der dritten Lesung zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Auch ich stimme zu.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend 5. COVID-19-Gesetz samt Titel und Eingang in 117 der Beilagen.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich, das mit einem Zeichen des Bejahens zu tun. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in der dritten Lesung die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen – auch ich stimme zu.

20.20.44Abstimmung über zu Tagesordnungspunkt 1 eingebrachte Unselbständige Entschließungsanträge


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den verlegten Abstim­mun­gen über die während der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 eingebrachten Unselb­stän­digen Entschließungsanträge.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 161

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einschrän­kung der Demokratie in Ungarn“. 

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt – auch von mir.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „rasche Wieder­herstellung der vollen Rechte des ungarischen Parlaments“. 

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Min­derheit, abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Reinhold Lopatka, Michel Reimon, Kolleginnen und Kollegen betreffend „aktuelle Situation in Ungarn“. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag ihre Zustimmung geben, dies mit einem entsprechenden Zeichen zu tun. – Das ist mehrheitlich ange­nommen – auch mit meiner Zustimmung. (14/E)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

20.21.46Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 4 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten. 

Tagesordnungspunkt 1:

„Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema ‚Aktuelle Entwicklungen zum Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19‘“

„Der Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA wird [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 2:

„Der Abänderungsantrag Beilage 2/13 wird abgelehnt [...].

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 115 der Beilagen unter Berücksichtigung der Abänderungsanträge Beilage 2/7, Beilage 2/8, Beilage 2/19 und Beilage 2/20 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung [...] und in dritter Lesung [...] angenommen. [...]

Der Entschließungsantrag Beilage 2/5 EA wird [...] angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 2/6 EA wird [...] angenommen. [...]

Der Entschließungsantrag Beilage 2/10 EA wird [...] angenommen. [...]

Der Entschließungsantrag Beilage 2/15 EA wird [...] angenommen. [...]

Der Entschließungsantrag Beilage 2/21 EA wird [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 3:

„Der Abänderungsantrag Beilage 3/2 wird abgelehnt [...].


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll22. Sitzung, 3. April 2020 / Seite 162

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 116 der Beilagen – bei An­wesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 3/1 in zweiter Lesung in ge­trenn­ter Abstimmung [...] und in dritter Lesung [...] mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.“

Tagesordnungspunkt 4:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 117 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amt­lichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäfts­ord­nung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

20.23.51Einlauf


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 409/A bis 420/A(E) eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.25 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

20.24.15Schluss der Sitzung: 20.24 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien