Stenographisches Protokoll
134. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Donnerstag, 16. Juni 2016
134. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 16. Juni 2016
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 16. Juni 2016: 9.05 – 19.05 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über den Antrag 1705/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Signatur- und Vertrauensdienstegesetz erlassen wird und das E-Government-Gesetz, das Außerstreitgesetz, das Bankwesengesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, die Gewerbeordnung 1994, das KommAustria-Gesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Teilzeitnutzungsgesetz 2011, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Versicherungsvertragsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993 und das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert werden
3. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2016/4
4. Punkt: Bericht betreffend die Erstattung eines Vorschlages für die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten des Rechnungshofes gem. Art. 122 Abs. 4 B-VG
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 38/2015, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen, das Unterrichtspraktikumsgesetz, das Lehrbeauftragtengesetz und das Forstgesetz 1975 geändert werden (Schulrechtsänderungsgesetz 2016), sowie Bericht über den
Antrag 1387/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überspringen von Schulstufen
6. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten geändert wird
7. Punkt: Bericht über den Antrag 1276/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beginn der allgemeinen Schulpflicht für „Frühchen“
8. Punkt: Bericht über den Antrag 1624/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbindung der Volksgruppen in Verhandlungen zur Bildungsreform
9. Punkt: Bericht über den Antrag 1652/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbindung der Schulpartner_innen in Entscheidungsprozesse im Bildungsbereich
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 10
Ordnungsrufe ...................................................................................................... 100, 118
Geschäftsbehandlung
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 8433/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 28
Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung 115
Redner/Rednerinnen:
Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 115
Bundesminister Mag. Wolfgang Sobotka ................................................................ 118
Otto Pendl ................................................................................................................... 119
Mag. Johannes Rauch ............................................................................................... 120
Mag. Günther Kumpitsch .......................................................................................... 121
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 122
Mag. Nikolaus Alm ..................................................................................................... 124
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 29
Verlangen auf Durchführung der Wahl in Wahlzellen gemäß § 88 Abs. 3 der Geschäftsordnung ............................................................................................................................. 110
Unterbrechung der Sitzung ....................................................................... 110, 114, 115
Wortmeldungen betreffend die Bestimmungen der Geschäftsordnung hinsichtlich der Vorgehensweise bei einer Wahl in Wahlzellen:
Dr. Walter Rosenkranz ..................................................................................... 111, 112
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 113
Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 113
Stellungnahme des Präsidenten Karlheinz Kopf ........................................... 111, 114
Fragestunde (19.)
Gesundheit .................................................................................................................... 10
Erwin Spindelberger (221/M); Claudia Durchschlag, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Eva Mückstein
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (224/M)
Dr. Eva Mückstein (226/M); Philip Kucher
Ulrike Weigerstorfer (217/M); Ing. Waltraud Dietrich
Dr. Andreas F. Karlsböck (225/M); Dr. Erwin Rasinger
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (227/M); Johann Hechtl
Dorothea Schittenhelm (220/M); Carmen Schimanek, Claudia Angela Gamon, MSc (WU)
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 10
Rechnungshof
4. Punkt: Bericht des Hauptausschusses betreffend die Erstattung eines Vorschlages für die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten des Rechnungshofes gem. Art. 122 Abs. 4 B-VG (1182 d.B.) 79
Redner/Rednerinnen:
Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 79
Mag. Andreas Schieder ............................................................................................... 82
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 84
Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 86
Mag. Dr. Matthias Strolz .............................................................................................. 89
Elmar Mayer .................................................................................................................. 91
Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 93
Dorothea Schittenhelm ................................................................................................ 95
Wolfgang Zanger .......................................................................................................... 97
Hermann Gahr .............................................................................................................. 99
Sigrid Maurer .............................................................................................................. 100
Mag. Michaela Steinacker .......................................................................................... 102
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 104
Brigitte Jank ................................................................................................................ 105
Ing. Waltraud Dietrich ................................................................................................ 106
Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 108
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 109
Wahlergebnis: Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker ....................... 115
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 27
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1705/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (1183 d.B.) ............................................. 29
Redner/Rednerinnen:
Mag. Günther Kumpitsch ............................................................................................ 29
Mag. Gisela Wurm ........................................................................................................ 31
Mag. Aygül Berivan Aslan ........................................................................................... 32
Dorothea Schittenhelm ................................................................................................ 34
Sigrid Maurer ................................................................................................................ 35
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ............................................................................ 37
Rupert Doppler ............................................................................................................. 38
Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 38
Carmen Schimanek ...................................................................................................... 39
Mag. Wolfgang Gerstl .................................................................................................. 40
Wolfgang Zanger .......................................................................................................... 41
Ing. Robert Lugar .................................................................................................. 42, 44
Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ............................................... 43, 44
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung von Ministerien – Ablehnung ..................................................... 31, 45
Annahme des Gesetzentwurfes in 1183 d.B. ................................................................. 45
2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1145 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Signatur- und Vertrauensdienstegesetz erlassen wird und das E-Government-Gesetz, das Außerstreitgesetz, das Bankwesengesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, die Gewerbeordnung 1994, das KommAustria-Gesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Teilzeitnutzungsgesetz 2011, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Versicherungsvertragsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993 und das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert werden (1184 d.B.) ............................................................................................................................... 45
Redner/Rednerinnen:
Mag. Harald Stefan ....................................................................................................... 45
Dr. Peter Wittmann ....................................................................................................... 47
Staatssekretärin Mag. Muna Duzdar .......................................................................... 48
Mag. Albert Steinhauser .............................................................................................. 49
Mag. Michaela Steinacker ............................................................................................ 49
Angela Lueger .............................................................................................................. 50
Dr. Georg Vetter ........................................................................................................... 51
Annahme des Gesetzentwurfes in 1184 d.B. ................................................................. 54
3. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2016/4 (III-249/1159 d.B.) ..................................................................................... 54
Redner/Rednerinnen:
Elmar Mayer ........................................................................................................... 54, 75
Hermann Gahr .............................................................................................................. 55
Mag. Gerald Hauser ..................................................................................................... 57
Dr. Gabriela Moser ....................................................................................................... 58
Mag. Dr. Matthias Strolz .............................................................................................. 62
Martina Schenk ............................................................................................................. 62
Erwin Preiner ................................................................................................................ 64
Johann Singer .............................................................................................................. 65
Wolfgang Zanger .......................................................................................................... 66
Mag. Bruno Rossmann ................................................................................................ 67
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ............................................................................ 69
Marianne Gusenbauer-Jäger ...................................................................................... 70
Dorothea Schittenhelm ................................................................................................ 71
Mag. Ruth Becher ......................................................................................................... 72
Philip Kucher ................................................................................................................ 73
Rupert Doppler ............................................................................................................. 74
Mag. Karin Greiner ....................................................................................................... 74
Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ................................................................. 76
Kenntnisnahme des Berichtes III-249 d.B. ............................................................... ..... 79
Gemeinsame Beratung über
5. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses
über die Regierungsvorlage (1146 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und
forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur
Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das
Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/
2012, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 38/2015, das
Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und
Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das
Schulpflichtgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das
Bildungsdokumentationsgesetz, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das
Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische
Hochschulen, das Unterrichtspraktikumsgesetz, das Lehrbeauftragtengesetz
und das Forstgesetz 1975 geändert werden (Schulrechtsänderungsgesetz 2016),
sowie über den
Antrag 1387/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überspringen von Schulstufen (1167 d.B.) .................................................................. 126
6. Punkt: Bericht und Antrag des Unterrichtsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten geändert wird (1168 d.B.) 126
7. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1276/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beginn der allgemeinen Schulpflicht für „Frühchen“ (1169 d.B.) .................................................................................................................... 126
Redner/Rednerinnen:
Mag. Gerald Hauser .......................................................................................... 126, 154
Mag. Elisabeth Grossmann ....................................................................................... 129
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 130
Brigitte Jank ................................................................................................................ 132
Peter Wurm ................................................................................................................. 136
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 138
Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 140
Bundesministerin Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ................................................ 144
Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 145
Dr. Karlheinz Töchterle ............................................................................................. 146
Elmar Mayer ................................................................................................................ 147
Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................. 148
Marianne Gusenbauer-Jäger .................................................................................... 149
Dr. Franz-Joseph Huainigg ....................................................................................... 150
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ....................................................................... 151
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 152
Erwin Preiner .............................................................................................................. 153
Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 155
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freigabe des Budgets für Team-Teaching für schulautonome Maßnahmen entlang eines Sozialindex – Ablehnung ............................................................................................................ 143, 157
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1167 und 1168 d.B. ..................................... 156
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1169 d.B. hinsichtlich des Antrages 1276/A(E) 157
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1169 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Feststellung des Beginns der allgemeinen Schulpflicht (E 157) 157
8. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1624/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbindung der Volksgruppen in Verhandlungen zur Bildungsreform (1170 d.B.) .......................................................................................... 157
Redner/Rednerinnen:
Mag. Elisabeth Grossmann ....................................................................................... 158
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................................................ 158
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl .......................................................................................... 159
Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 159
Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 160
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1170 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Einbindung der Volksgruppen in Verhandlungen zur Bildungsreform (E 158) ............ 160
9. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1652/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbindung der Schulpartner_innen in Entscheidungsprozesse im Bildungsbereich (1171 d.B.) ............................................. 160
Redner/Rednerinnen:
Katharina Kucharowits .............................................................................................. 160
Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 161
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 162
Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 163
Hermann Krist ............................................................................................................ 164
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1171 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Einbindung der Schulpartner_innen in Entscheidungsprozesse im Bildungsbereich (E 159) 164
Eingebracht wurden
Bericht ........................................................................................................................... 28
III-284: Bericht betreffend ÖBH 2018, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 26. November 2015, 116/E XXV. GP; BM f. Landesverteidigung und Sport
Anträge der Abgeordneten
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regelung des Arbeitsmarkts gemäß Beschluss der Arbeiterkammer Burgenland vom 20. Mai 2016 (1742/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung der Personalpolitik im AMS (1743/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Meldepflicht bei Zika-Fällen (1744/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des oberösterreichischen Mindestsicherungsmodells (1745/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnkostendämpfung (1746/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kassasturz in der Sozialversicherung (1747/A)(E)
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrufung des Verfassungsgerichtshofs zur Schaffung von Sicherheit bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (1748/A)(E)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugänge (1749/A)(E)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung des Rechtsschutzes für behinderte Kinder und Jugendliche (1750/A)(E)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inklusiven Zugang zu medizinischer Versorgung für Menschen mit Behinderung (1751/A)(E)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung im Alter (1752/A)(E)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuckerkennzeichnung von Lebensmitteln (1753/A)(E)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Befreiung der Ein-Eltern-Haushalte von der Rezeptgebühr (1754/A)(E)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einheitswertsystem (1755/A)(E)
Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Register für freiheitsbeschränkende Maßnahmen (1756/A)(E)
Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Versorgung (1757/A)(E)
Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kompetenzen des Bundespräsidenten und allfällige Reform dieser Kompetenzen“ (1758/A)(E)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahl des Rechnungshofpräsidenten durch das Volk“ (1759/A)(E)
Michael Pock, Karlheinz Kopf, Petra Bayr, MA, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung eines Denkmals für die aus Österreich stammenden Opfer bei Maly Trostinec (1760/A)(E)
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neuer Parkausweis für Behinderte mit kopiersicherem Hologramm“ (1761/A)(E)
Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Assistenzleistung des Bundesheeres zum Objektschutz im Inneren (1762/A)(E)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einsatz von Thermotransferpapier“ (1763/A)(E)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Goldenen Regel für Investitionen (1764/A)(E)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Geld für UN-Organisationen für Projekte zum Schutz von Frauen vor sexueller Gewalt (1765/A)(E)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Sonderverjährungsvorschriften im Mediengesetz (1766/A)
Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Bürokratieabbau jetzt! (1767/A)(E)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Unternehmerentlastungspaket für Wachstum und Beschäftigung! (1768/A)(E)
Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Aufschwung für Österreich! (1769/A)(E)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend leistungsfähiges Internet für Hasendorf (1770/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung „Creative Pool“ (1771/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend schnell und unbürokratisch verfügbare Ressourcen für gelingende Integration im Schulsystem (1772/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung von 360°-Feedbacksystemen an Schulen (1773/A)(E)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der deutschen Minderheit in Slowenien (1774/A)(E)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aussetzung der standardisierten Reifeprüfung“ (1775/A)(E)
Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Philip Kucher, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Forschungsprämie (1776/A)(E)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz geändert wird (1777/A)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Angleichung der Rechtzeitigkeitserfordernisse von mittels elektronischem Rechtsverkehr und E-Mail erfolgenden Eingaben mit auf postalischem Weg erfolgenden Eingaben (1778/A)(E)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Senkung von Gerichtsgebühren (1779/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Rückweisungen an der Grenze“ (9482/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend bedingte Entlassungen und betreutes Wohnen (9483/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Zwangsbehandlungen im Maßnahmenvollzug (9484/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Deradikalisierung und Radikalisierungsprävention im Justizvollzug (9485/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Anwendung von Art. 72 AEUV (9486/J)
Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuerschulden von Vereinen in Österreich 2014 und 2015“ (9487/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Integrationsmaßnahmen (9488/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Integrationsmaßnahmen (9489/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Integrationsmaßnahmen (9490/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Integrationsmaßnahmen (9491/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Integrationsmaßnahmen (9492/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Integrationsmaßnahmen (9493/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Integrationsmaßnahmen (9494/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Integrationsmaßnahmen (9495/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Integrationsmaßnahmen (9496/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Integrationsmaßnahmen (9497/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Integrationsmaßnahmen (9498/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Integrationsmaßnahmen (9499/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Integrationsmaßnahmen (9500/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Integrationsmaßnahmen (9501/J)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf.
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Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen und eröffne die 134. Sitzung des Nationalrates.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Gessl-Ranftl, Heinzl, Ing. Hofer, Mag. Schatz und Hagen.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz wird durch den Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka vertreten.
Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:
Der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling wird durch die Bundesministerin für Familien und Jugend Dr. Sophie Karmasin, der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger wird durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter wird durch den Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter vertreten.
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Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr live übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung live übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.45 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur Fragestunde.
Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund vorgenommen, die Beantwortung durch die Frau Bundesministerin für Gesundheit vom Rednerpult der Abgeordneten.
Ich begrüße Sie sehr herzlich, Frau Bundesministerin.
Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage soll 2 Minuten, jene der Zusatzfrage jeweils 1 Minute nicht übersteigen. Ich werde Sie rechtzeitig vor Ablauf der Redezeit darauf aufmerksam machen.
Bundesministerium für Gesundheit
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage, jener des Abgeordneten Spindelberger an die Frau Bundesministerin. – Bitte, Herr
Abgeordneter.
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Bundesministerin! Im März 2014 wurde im Rahmen der Bundesgesundheitskonferenz der Startschuss für eine Neugestaltung der Primärversorgung in Österreich gegeben. Wenn man ein solch ehrgeiziges Vorhaben geplant hat, dann stellt sich die Frage, wie es mit der gesundheitlichen Versorgung in der Zukunft ausschaut, und vor allen Dingen: Was brauchen die Patientinnen und Patienten, um optimal betreut zu werden?
Jetzt, zwei Jahre später, interessiert mich die Frage:
„Welche Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten erwarten Sie sich durch die Stärkung der Primärversorgung, die ja eines der zentralen Projekte der laufenden Gesundheitsreform darstellt?“
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Zuerst einmal einen wunderschönen guten Morgen! Zur Frage der Primärversorgung: Ja, wir arbeiten schon sehr lange daran, und die Erwartungen sind hoch, sowohl meine als auch die der Bevölkerung.
Das, was wir uns erwarten, sind längere Öffnungszeiten, bessere Erreichbarkeiten, ein besseres Augenmerk auf Prävention und auf Vorsorge, und zwar nicht nur auf das Sammeln von Befunden, sondern auch auf eine gute Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen, etwa auf – das ist eines der Themen, die wir haben – Übergewicht, da einfach auch darauf zu schauen, wie man mit Ernährung, Bewegung ganzheitlich versuchen kann, Menschen besser zu versorgen. Das heißt, wir haben hohe Ziele und arbeiten auch sehr hart daran.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Das öffentliche Gesundheitssystem soll ja auch verbesserte Rahmenbedingungen für alle Leute, die in Gesundheitsberufen arbeiten, bringen. Wie kann eine Stärkung der Primärversorgung dazu beitragen, dass auch die jeweiligen Gesundheitsberufe attraktiver werden?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Wir haben – Sie kennen das ja – die Primärversorgung mithilfe einer Blumengrafik aufgezeichnet. Das Ursprungspapier heißt „Das Team rund um den Hausarzt“, in der Mitte befindet sich die ärztliche Versorgung, und die Blüten zeigen die verschiedensten Gesundheitsberufe.
Das, was wir uns erwarten, ist, dass die Gesundheits- und Krankenpflege, die ein Teil dieses Grundteams ist, zuallererst neue Aufgaben bekommt, vielleicht auch andere Aufgaben, als sie jetzt hat, und zwar in der Frage der Chroniker-Versorgung den Hausarzt nicht nur zu unterstützen, sondern zu ergänzen. Das heißt zum Beispiel Kontrollen, die problemlos sind, durch die Gesundheits- und Krankenpflege zu machen, oder ob man auch in der Frage, wie es mit Pflegemedikamenten weitergeht, vielleicht einen Schritt weiterdenken kann, dass Pflegeprodukte zum Beispiel von der Krankenpflege weiterverordnet werden.
Das heißt, es geht darum zu versuchen, ein Team zu gestalten – das ist das, was viele wollen, nicht allein zu arbeiten, sondern ein Team zu gestalten – und in diesem Team die Ausbildungen und Tätigkeiten je nach Ausbildung möglichst gut zu verteilen.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Durchschlag.
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Sie haben schon ein paar Themen angesprochen, die die geplanten Primärversorgungszen-
tren oder Netzwerke betreffen. Sie haben die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe genannt. Jetzt gibt es auch den großen Bereich der medizinisch-technischen Dienste, aus dem ich persönlich komme. Diese wären geradezu prädestiniert dafür, Leistungen im Bereich der Prävention zu erbringen und wirklich für die Patienten vor Ort da zu sein. Es gibt internationale Beispiele wie Mobile Radiographers, also mobile Radiologietechnologen, die vor Ort, auch im ländlichen Raum, Versorgung sicherstellen können.
Meine Frage ist: Wie weit sind Überlegungen gediehen, diese Berufe auch wirklich miteinzubeziehen?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Also an die Mobile Radiographers habe ich nicht primär gedacht, aber etwa bei dem Beispiel der Ernährung an ErnährungswissenschaftlerInnen, ErnährungsdiätologInnen, PhysiotherapeutInnen. Ich glaube, dass sich da ein weites Feld ergibt, je nachdem, wo man die Schwerpunkte setzt. Die Schwerpunkte in der Primärversorgung, entweder im Zentrum oder im Netzwerk, werden regional unterschiedlich sein. Ich denke daher, dass es durchaus vernünftig wäre, in dieser Blumengrafik der Primärversorgung auch Plätze für die medizinisch-technischen Dienste zu suchen.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Bundesminister! Sie haben auf die Frage des Kollegen Spindelberger gesagt, Sie erwarten sich sehr viel von den Primärversorgungszentren, und auch die Bevölkerung tut das. Es ist nur so: Ganz so funktioniert es ja nicht. Wir wissen, dass die Ärzteschaft davon gar nicht so begeistert ist. Das erste Primärversorgungszentrum im 6. Bezirk in Wien hat auch keinen großartigen Zulauf.
Daher meine Zusatzfrage: Wie wollen Sie es denn vor allem auch für das ärztliche Personal attraktiv machen, beziehungsweise wie wollen Sie es schaffen, dass sich genug Ärzte dafür melden, in diesem staatlichen System zu arbeiten?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Ich habe schon in einem Interview gesagt, dass mir die Passagen, in denen „Die Ärztekammer begrüßt freudig“ steht, fehlen. Die gibt es bei vielen Dingen nicht, ich erinnere an die e-card, ich erinnere an viele Dinge, bei denen Ärztinnen und Ärzte skeptisch waren.
Wir sitzen derzeit viele Stunden mit der Ärztekammer am Tisch, um zu überzeugen, dass diese Versorgungsform eine gute ist. Da sind wir auch auf einem wirklich guten Weg. Woran es sich spießt, ist die Frage der Vertragsgestaltung. Da werden wir demnächst, so hoffe ich, in die härteren Verhandlungen gehen.
Es gibt genug Ärztinnen und Ärzte, die das gerne machen würden, sie möchten allerdings die Rahmenbedingungen kennen. Dabei spießt es sich. Das heißt, wir hängen mit dem Gesetz, das muss man durchaus sagen, wir sind nicht ganz pünktlich mit dem Gesetz, und die Ärzte haben keine Grundvoraussetzungen. Ich bin überzeugt davon, dass wir genug Ärztinnen und Ärzte finden, die nicht allein arbeiten wollen, sondern im Team, entweder in einem Haus oder in einem Netzwerk, miteinander arbeiten werden.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Mückstein.
Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Guten Morgen, Frau Ministerin! Ich knüpfe bei meiner Vorrednerin an. Das Primärversorgungsgesetz ist ja hauptsächlich wegen seiner Organisations- und Vertragsformen umstritten. Ich denke, da kommt es schon auch sehr darauf an, was Ihre persönliche Haltung dazu ist.
Deshalb meine Frage: Unterstützen Sie, dass es mit einem neuen Primärversorgungsgesetz ein Parallelsystem zum Gesamtvertragssystem geben wird beziehungsweise so etwas aufgebaut wird, oder können Sie sich vorstellen, dass die neuen Primärversorgungszentren und -modelle auch im Rahmen des Gruppenpraxengesetzes geregelt werden?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Die Organisationsform dieser neuen Primärversorgungszentren wird vielfältig sein. Diese wird in der Möglichkeit einer Gruppenpraxis liegen, das heißt, das wird durchaus vorgesehen sein. Das können Vereine sein, das können Zusammenschlüsse sein. Da befinden wir uns noch stark in Diskussion.
Ja, es soll einen ärztlichen Gesamtvertrag geben, der die Leistungen vom Bodensee bis zum Neusiedler See abdeckt, aber es soll auch Einzelverträge geben – aus einem ganz einfachen Grund, ich habe es schon gesagt: Die Anforderungen an Primärversorgungszentren werden unterschiedlich sein. Es wird ein Primärversorgungsnetzwerk geben, und irgendwo in den Bergen werden die Leistungen, die man sich erwartet, andere sein.
Ich sage Ihnen aber gleich, es nützt mir nichts, wenn meine Vorstellungen völlig rigid in einer Bahn fahren und ich bei dem bin, was Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein gesagt hat: Ich finde keinen, der es macht! – Das heißt, wir werden versuchen, gemeinsam mit der Ärztekammer, gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen Weg zu finden, der den Krankenkassen Spielraum lässt, der den Ärzten Sicherheit gibt, der Patienten gut versorgt und den wir dann gemeinsam auf den Tisch bringen werden.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 2. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Dr. Rasinger. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Frage lautet:
„Was unternimmt das Gesundheitsministerium insbesondere im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit, um anstelle der bestehenden kritischen Unterversorgung im Bereich der psychischen Gesundheit eine zumindest ausreichende kassenärztliche Versorgung in der Psychiatrie und in der Kinderpsychiatrie sicherzustellen?“
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Sie wissen, dass die Frage, wie und wo Kassenverträge vergeben oder auch genommen werden, nicht in der Kompetenz des Gesundheitsministeriums liegt. Wir wissen, dass wir sehr viele Psychiater haben, die niedergelassen sind, die allerdings nicht mit Kassenverträgen niedergelassen sind. Wir wissen, dass wir in der Frage der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu wenige Fachärztinnen und Fachärzte und natürlich auch zu wenige im niedergelassenen Bereich haben.
Das, was das Bundesministerium für Gesundheit tun kann, habe ich getan. Das heißt, wir haben einmal versucht – und haben es gemacht –, die Psychiatrie in die Ausbildung für Allgemeinmediziner hineinzunehmen – sehr zum Leidwesen der Neurologen, die vorher Teil davon waren –, weil wir gesagt haben: Versuchen wir, das Interesse zu wecken, damit vielleicht doch mehr Ärztinnen und Ärzte die Psychiatrie kennenlernen
und sich vorstellen können, dieses Fach zu machen. Das Fach der Kinder- und Jugendpsychiatrie haben wir zu einem Mangelfach erklärt, um zu ermöglichen, dass mehr ausgebildet werden.
Was wir im Rahmen der Zielsteuerung machen, ist zu versuchen, auch die Planung von ambulanten Stellen in den österreichischen Strukturplan Gesundheit und damit in die regionalen Strukturpläne hineinzubringen. Wir sind gerade dabei, das zu verhandeln, weil mir sehr wohl bewusst ist, dass genau in diesen Fächern, sowohl für Kinder als auch für Erwachsene, Engpässe bestehen.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Es gibt ja auch in anderen Bereichen Unterversorgungsprobleme. Was können Sie hinsichtlich der Zielsteuerung Gesundheit im Rahmen der Gesundheitsreform unternehmen, um Versorgungseinrichtungen, wie zum Beispiel Schmerzambulanzen, Schilddrüsenversorgungseinrichtungen, MRT, zu fördern oder sicherzustellen, dass diese Unterversorgung ausgeglichen wird?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Im Prinzip gilt diesbezüglich die gleiche Antwort wie bei der vorigen Frage: Dem Bundesministerium für Gesundheit kommt, wie in vielen Bereichen, hauptsächlich die drängende, bohrende, moderierende Frage zu.
Zu den Schmerzambulanzen in den Spitälern: Sie wissen, die Länder sind meistens Träger dieser Spitäler, und diese entscheiden, welche Ambulanzen gemacht werden. Wir wissen aber sehr wohl, und das wissen auch die Krankenkassen, dass wir im Rahmen der Schmerzversorgung Engpässe haben. Das heißt, wir versuchen darauf hinzuweisen, und wir haben bereits Reaktionen. In Wien werden für Schmerzambulanzen zwei Stellen für Ärzte, die sich damit auskennen, zusätzlich geschaffen. Wir haben es bei uns wieder in die Ausbildung hineingenommen, nicht nur für den Allgemeinmediziner, sondern zum Beispiel auch für den Rheumatologen, für den Internisten, um Schmerzmedizin jetzt einmal breiter in die Ausbildung zu integrieren.
Bei den Engpässen MRT, CT, Schilddrüsenambulanz bleibt mir nichts anderes, als darauf hinzuweisen, Zahlen vorzulegen – das haben wir. Wir wissen, dass wir bei der Schilddrüsenszintigrafie im Osten einen Engpass haben. Die Bundeszielsteuerungskommission hat daraufhin die Zahlen geändert. Wir haben aufgestockt, wir wissen jetzt, dass wir mehr Schilddrüsenuntersuchungen brauchen. Das heißt, es wird im Prinzip darauf hingearbeitet, und die Länder bauen auf.
Das heißt, meine Aufgabe ist es aufzuzeigen und zu versuchen zu moderieren; der Rest liegt in der Kompetenz der Länder, was den Spitalsbereich betrifft, und in der Kompetenz der Sozialversicherung, was den niedergelassenen Bereich betrifft.
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zur 3. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Bundesministerin! Sie wissen, im letzten Jahr haben wir einen enormen Ansturm an Asylwerbern gehabt. Allein durch diese Zahl ist es natürlich auch klar, dass sehr viele Menschen mit verschiedenen Krankheiten konfrontiert waren. Das hat unterschiedliche Gründe, einerseits kommen sie aus Regionen mit schlechter ärztlicher Versorgung, dann waren sie vielleicht teilweise schon lange in Lagern, wo es diese nicht gegeben hat, Flucht – all das führt dazu, dass Menschen krank werden. Lageraufenthalt fördert natürlich, dass sich Krankheiten verbreiten.
Wir wissen, dass das Bundesministerium für jeden Asylwerber 77,73 € bezahlt. In diesem Zusammenhang daher meine Frage:
„Wie hoch waren die Mehrkosten im österreichischen Gesundheitswesen für Asylwerber in der Bundesbetreuung 2015, die nicht durch den Pauschalbetrag von 77,73 € an die gesetzliche Krankenversicherung monatlich abgedeckt worden sind?“
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Für das Jahr 2015 gibt es noch keine Zahlen. Es liegen Zahlen für das Jahr 2014 vor, die von der Sozialversicherung angegeben wurden, die einen Mehrbetrag ausgewiesen hätten. Deswegen sind wir auch in Begutachtung gegangen, im Prinzip, um aufzustocken, damit es, wie es auch im ASVG steht, für die Krankenkassen kostendeckend ist.
Diese Zahlen werden jetzt von den Ländern angezweifelt, und da die Zahl, wie Sie wissen, richtig sein muss, versuchen wir gerade, in einer Arbeitsgruppe festzuhalten, ob es einen Mehrbedarf gibt und wo dieser wirklich liegt. Das werden wir uns in nächster Zeit ansehen und dann weiterschauen. Wie gesagt, der Plan war, auf etwas über 115 € aufzustocken, aber diese Zahlen müssen wir jetzt hinterfragen.
Noch einmal zurück zu der Frage mit den Lagern: Was wir erstens einmal sehen, ist, dass die Krankheiten die gleichen sind, die auch Österreicherinnen und Österreicher haben; da gibt es nicht viele Unterschiede. Was wir durch die Grunduntersuchung in den Lagern etabliert haben, ist, dass wir einmal einen Grundstatus feststellen, um zu verhindern, dass jemand, der an einer ansteckenden Krankheit leidet, diese weiterträgt.
Dann geht es weiter: Wir versuchen, dass sich die Menschen, wenn sie in Flüchtlingsheimen oder in Wohngruppen zusammenleben, mehr oder weniger gegenseitig beobachten und Krankheitssymptome feststellen, um sie dann zu melden. Da sind wir wirklich gut unterwegs. Das heißt, wir merken relativ rasch, wenn jemand erkrankt ist. Wir haben zum Beispiel den Tuberkulosefall, der jetzt in Kärnten aufgetreten ist, im Prinzip relativ rasch entdeckt, die Person isoliert und alle Maßnahmen eingeleitet. Das heißt, da sind wir sehr wachsam.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Das ist gut, dass Sie da wachsam sind – die Verschärfung des Seuchengesetzes steht ja auch in der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses auf der Tagesordnung –, das anerkenne ich, aber es geht mir jetzt primär um die Kosten, nämlich um die Frage, wer für den Mehraufwand aufkommt, sollten die Zahlen für 2015, wann auch immer sie vorliegen werden, belegen, dass es damit nicht abgedeckt ist. Sind es dann die Krankenkassen, ist es sozusagen die Versichertengemeinschaft, die diese Kosten übernehmen muss, oder gibt es dann Nachverhandlungen mit dem BMI?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Natürlich gibt es Nachverhandlungen mit dem BMI. Sie wissen, wie die Kostenaufteilung ist: Für uns ist es kostendeckend, und wir haben die Aufgabe zu schauen, dass das auch gemacht wird. Es wird nicht auf die Versichertengemeinschaft zurückfallen, sondern wir werden natürlich versuchen, den Krankenkassen – so steht es auch im ASVG – diesen Verlust auszugleichen.
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nunmehr zur 4. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Dr. Mückstein. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Seit Jahren wird ein Notstand in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen beklagt, und
zwar nicht nur in der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung, sondern zum Beispiel auch in der psychotherapeutischen Versorgung.
Deshalb meine Frage:
„Welche Maßnahmen sind geplant,“ – beziehungsweise sind überhaupt Maßnahmen geplant – „um die bestehenden Defizite bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen endlich zu beheben?“
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Es tut mir leid, wieder nur dieselbe Antwort geben zu können. Wir können im Rahmen der Kompetenzen, die wir haben – und diese beinhalten in diesen Fällen nicht, dass wir die Versorgung bezahlen, sondern wir können nur darauf hinweisen, dass eine Versorgung notwendig ist –, versuchen, mit den Partnern, die in der Selbstverwaltung dafür zuständig sind, nämlich mit den Krankenkassen, zu reden und zu schauen, dass sie auch das notwendige Geld dafür haben, das Angebot auszubauen.
Wir wissen, dass diese Gespräche durchaus fruchten. Wir wissen, dass die Plätze für Kinderpsychotherapie zum Beispiel in Niederösterreich aufgestockt wurden, dass versucht wird, Kinder, die es dringend brauchen und deren Eltern sich eine Therapie sonst nicht leisten könnten, auf den Kassenplätzen unterzubringen.
Es stimmt, es gibt wenige Kassenplätze, vielleicht sogar zu wenige. Ich möchte da aber ein bisschen ausholen: Wir haben gestern die Teilzeitbeschäftigungsquote, die Statistik darüber, wie Menschen beschäftigt sind, bekommen. Wenn wir wissen, dass die Krankenkassen davon abhängen, wie hoch die Lohnsumme ist, wie hoch die Beiträge sind, die Menschen in die Krankenkassen einzahlen, dann wissen wir auch, dass mit steigender Teilzeitbeschäftigung – nicht nur bei Frauen, sondern jetzt auch bei Männern – das Geld der Kassen natürlich weniger wird. Das heißt, wenn wir mehr Leistungen wollen – und ja, ich gebe Ihnen recht, wir bräuchten in vielen Bereichen mehr Leistungen oder andere Leistungen –, müssen wir auch schauen, wie wir Geld in die Krankenversicherungen bringen, damit sie diese Leistungen auch erbringen können.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Dazu gäbe es viel zu sagen. Das ist ja auch eine Frage der Prioritätensetzung, denn die psychisch kranken Kinder sind dann später die psychisch kranken Erwachsenen, da diese Störungen, wie wir wissen, chronifizieren. Es macht also aus gesundheitspolitischer Sicht sicher wenig Sinn, da nicht zu investieren.
Meine Zusatzfrage lautet daher: Sie haben in einer der letzten Anfragebeantwortungen darauf hingewiesen, dass künftig sogar mehr Kinder und Jugendliche nicht im stationären Bereich, sondern im ambulanten Bereich versorgt werden sollen. Wie soll das gehen, wenn in den ambulanten Bereich nicht investiert wird?
Das führt zu der Frage: Bis wann wird der ambulante kinder- und jugendpsychiatrische und -psychotherapeutische Bereich so weit ausgebaut, dass die Behandlungen von psychisch kranken Kindern aus dem stationären Bereich in den ambulanten Bereich umgeschichtet werden können?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Zu diesem Thema, in die Behandlung von psychisch kranken Kindern zu investieren, da das die psy-
chisch kranken Erwachsenen von morgen sind: Wir haben ein Programm, das wir 2015 gestartet haben, nämlich die Frühen Hilfen, ein Präventionsprogramm mit dem Ziel, ganz am Anfang anzusetzen, in das wir sehr viel Geld investieren. Sie wissen, Präventionsprojekte muss man jetzt beginnen. Das heißt, man muss jetzt in Familien investieren, gerade auch weil wir wissen, dass möglicherweise ein vermehrter Bedarf an Betreuung in den unterschiedlichsten Bereichen vorhanden ist. Das soll verhindern, dass aus psychisch oder sozial gefährdeten Babys und Kindern von heute psychisch kranke Kinder von morgen werden. Das wäre die eine Sache, und da tun wir sehr wohl etwas.
Für die Länder habe ich mir hinsichtlich der ambulanten Versorgungen die Zahlen von den Gebietskrankenkassen geholt. Die Wiener Gebietskrankenkasse hat jetzt für das Jahr 2016 zwei weitere Ärzte angestellt, Niederösterreich hat in Krems eine weitere Stelle für Kinder- und Jugendpsychiatrie gefordert, und die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat zwei zusätzliche Stellen geschaffen und sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 die Anzahl der Stellen zu verdoppeln.
Das heißt, wir haben, wie ich Ihnen gesagt habe, wenig Versorgung, weil wir wenige Ärztinnen und Ärzte haben, unsererseits erfolgt aber ein Aufbau in der Frage der Ausbildung, und seitens der Länder erfolgt ein Aufbau in der Frage der Stellen.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Kucher, bitte.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Ich darf an die Frage von Frau Kollegin Mückstein anschließen, nämlich hinsichtlich des Bereiches der Prävention: Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ressorts im kindlichen und frühkindlichen Bereich zur Prävention von psychosozialen Störungen getroffen?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Das habe ich schon angedeutet: Die Frühen Hilfen sind ein Projekt, das wir 2015 gestartet haben und das mit 4 Millionen € aus der Bundesgesundheitsagentur sowie durch zusätzliches Geld aus einigen Landesgesundheitsagenturen finanziert wird. Derzeit sind 52 Bezirke und 22 regionale Netzwerke dadurch versorgt. Wir versuchen, möglichst rasch zu Familien zu kommen, bereits in der Schwangerschaft und gleich nach der Geburt, um zu verhindern, dass es dann vermehrt zu psychosozialen Störungen kommt.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 5. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Mag. Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Ich glaube, man sollte den Zuschauern auch einmal sagen, dass wir diese Fragen schon am Dienstag um 9 Uhr abgeben mussten, sodass der Überraschungseffekt für die Frau Bundesministerin kein gewaltiger ist, wenn ich jetzt darlege, dass wir in Österreich verschiedene Kassen haben, dass die Menschen – abhängig von ihrem Beruf und von ihrem Wohnort – unterschiedliche Versicherungsleistungen bekommen und die Leistungen den Ärzten unterschiedlich vergütet werden, je nachdem, bei welcher Kasse der Patient versichert ist.
Meine Frage lautet:
„Welche Schritte setzen Sie, um Leistungsgerechtigkeit für alle Krankenversicherten in Österreich über alle Versicherungsträger hinweg zu erreichen?“
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Abgeordneter Loacker, Sie wissen aber auch, dass ich auch auf Fragen, die Sie mir im Ausschuss
stellen, meistens Auskunft geben kann, ohne dass ich die Fragen vorher erhalten habe. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zur Frage der Leistungsgerechtigkeit: Ja, es stimmt. Ich glaube, eines der größten Mankos im derzeitigen Gesundheitssystem ist, dass die Leistungen nicht für alle gleich sind, sondern davon abhängen, bei welcher Versicherung man ist und wo man wohnt. Das muss man auch sagen.
Was man aber, glaube ich, auch nicht vergessen darf, ist, dass ein Großteil der Leistungen für jeden gleich ist, nämlich dann, wenn es wirklich ernst wird. Wenn man nach einem Unfall versorgt wird, wenn Diabetes behandelt wird, wenn jemand ein neues Herz bekommt, dann sind die Leistungen völlig unabhängig von der jeweiligen Versicherung.
Die Unterschiede manifestieren sich jedoch bei Dingen, die die Menschen einfach stören: Die Unterschiede zwischen Wien und Niederösterreich im Bereich von Windeln und Inkontinenzprodukten für ältere Menschen sind zum Beispiel schwer erklärbar. Ein Großteil des Leistungskatalogs ist gleich, und ein geringer Teil, der die Menschen aber sehr stört, ist ungleich. Das Prinzip „gleiche Beiträge für gleiche Leistungen“ wäre das, wo ich gerne hinkommen würde.
Sie wissen, dass die Versichertengemeinschaften total unterschiedlich sind. Ich habe schon die Frage der Teilzeitbeschäftigung und das Thema Großstadt erwähnt. Es bestehen also auch Unterschiede in den „Einnahmequellen“ – unter Anführungszeichen – der Krankenkassen. Wir versuchen, einen Ausgleich zwischen den Krankenkassen zu schaffen, da gibt es immer wieder Ideen, aber Sie können sich vorstellen, dass es nicht einfach ist.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Unbestritten, Frau Ministerin, könnten Sie die Fragen auch souverän beantworten, ohne dass sie zwei Tage vorher eingereicht würden.
Die verschiedenen Leistungen hängen, wie Sie auch andeuten, damit zusammen, dass die Versichertengemeinschaften unterschiedlich sind. Alle Arbeitslosen, alle Mindestsicherungsbezieher sind bei den Gebietskrankenkassen, während andere Kassen wie die Beamtenversicherungsanstalt, aber auch die verschiedenen KFAs besonders günstige Risikogruppen genießen und darum auch großzügigere Leistungen bieten können. Die KFAs gehören nicht einmal zum Hauptverband.
Welche Schritte sehen Sie, um alle österreichischen Versicherten in den Hauptverband und ins ELGA-System zu bekommen?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Die KFAs haben dann natürlich auch wenig Anspruch auf Zahlungen, die über den Hauptverband laufen. Die KFAs klagen zum Beispiel ganz massiv, dass sie in der Frage der Zahnspangenfinanzierung nicht mit drin sind oder dass sie nicht davon profitieren und nicht partizipieren, wenn wir einen Pharma-Rahmenvertrag ausverhandeln. Das heißt, der Vorteil für die KFAs, den Sie erwähnt haben – Sie sagen, sie sind nicht im Hauptverband –, ist durchaus auch ein Nachteil hinsichtlich des Geldes.
Bei der Frage der Versicherten war der größte Einschnitt für die Gebietskrankenkassen – Sie erinnern sich –, dass man die Vertragsbediensteten – ein gutes „Patientengut“, wenn man das so sagen darf, Menschen, die sicher beschäftigt sind, die meistens auch noch jung sind – aus den Gebietskrankenkassen herausgenommen und sie zur BVA, also zur Beamtenversicherung, gegeben hat. Es ist schwierig, da einen Ausgleich zu schaffen. Ein Versuch wäre, sie wieder zurückzuholen; das werden wir aber nicht
machen, und das wird auch nicht gehen. Eine andere Möglichkeit wäre es, einen Ausgleich über einen Ausgleichsfonds, über einen Innovationsfonds zu schaffen.
Sie wissen aber, in der BVA gibt es Selbstbehalte, das heißt, da würden sich die Menschen, die Selbstbehalte bezahlen – ich bin im Übrigen nicht der Meinung, dass das etwas Gutes ist –, natürlich schwer beklagen, wenn das Geld, das sie einbezahlen, dann plötzlich an eine andere Versicherung geht.
Wir arbeiten derzeit an intelligenten Lösungen und hoffen, dass wir da im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterkommen.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 6. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Weigerstorfer. – Bitte.
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Guten Morgen, Frau Ministerin! Ich möchte in eine ähnliche Richtung fragen und mich auch auf den Rechnungshof beziehen, der ja in einem aktuellen Bericht wiederum die ungenügende Sanierung der Krankenkassen kritisiert. Auch Bundeskanzler Kern möchte gerne, dass die Anzahl der Sozialversicherungsträger reduziert wird.
Meine konkrete Frage lautet nun: Welche Planungen bestehen aktuell hinsichtlich der Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger?
*****
Die schriftlich eingereichte Anfrage, 217/M, hat folgenden Wortlaut:
„Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht 2016 die ungenügende Sanierung der Krankenkassen, und Bundeskanzler Kern spricht von einer erforderlichen Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger. – Welche Planungen bestehen hinsichtlich der Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger?“
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Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Ich habe meine Priorität ohnehin schon genannt: Mir wären gleiche Beiträge für gleiche Leistungen viel wichtiger als in die Struktur zu gehen. Nichtsdestotrotz werden wir, wie es auch schon vor Bundeskanzler Kern geplant war – es steht im Regierungsübereinkommen –, eine Studie in Auftrag geben, die die Vor- und Nachteile einer Zusammenlegung von Krankenkassen beleuchtet. Das wird im Ressort von Alois Stöger im Einvernehmen mit mir erfolgen, und da werden wir uns anschauen, welche Vor- und Nachteile es im Prinzip gibt. Wir wissen, in Deutschland wurde zusammengelegt, die Kosten sind jedoch nicht gesunken, sondern gestiegen, und das möchte ich in Österreich gern verhindern.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Eine kurze Nebensache noch: Wir haben diesbezüglich schon eine Studie gemacht, diese möchte ich Ihnen im Anschluss gerne überreichen; vielleicht gibt es darin den einen oder anderen Input, der für Sie von Bedeutung sein könnte.
Ich möchte trotzdem bei diesem Thema bleiben: Der Rechnungshof fordert auch für den Bereich der Haus- und Fachärzte eine österreichweit einheitliche Planung, sowohl für die Leistungen, die angeboten werden, als auch für die Abgeltung, welche die Ärzte erhalten sollen. Welche Maßnahmen haben Sie diesbezüglich geplant?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau
Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Der Rechnungshof sollte die Abschaffung der Länder fordern, dann, glaube ich, hätte er dieses Thema gelöst. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
In Wirklichkeit kann ich da gar nichts planen. Das sind regionale Verträge, die die Länderärztekammern mit den Ländern, also mit der Ländersozialversicherung, abschließen, aber die Grundleistungen sind in einem bundesweit einheitlichen Rahmenvertrag gleich. Die Zusatzleistungen und zum Teil die Honorierung und die Gewichtung sind unterschiedlich, aber wie gesagt, wir hoffen, dass wir hinsichtlich der Primärversorgung mit einem grundleistungsabsichernden Vertrag, der vom Bodensee bis zum Neusiedler See der gleiche ist, einen Schritt weiterkommen. (Abg. Weigerstorfer: Danke!)
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dietrich.
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Frau Minister, man könnte aber auch in der Struktur sparen. Das heißt, man könnte bei der Anzahl der Generaldirektor-Stellvertreter in den Sozialversicherungen einsparen, wie der Rechnungshof das empfiehlt und wie es ja auch in gesetzlichen Vorgaben, zum Beispiel in der gesetzlichen Regelung im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, vorgesehen ist.
Meine Frage: Werden Sie sich gemeinsam mit dem Sozialminister dafür einsetzen, wirklich auch in der Struktur, sprich bei den Stellvertretern, zu sparen?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Sie wissen, das ist gesetzlich geregelt, und die Krankenkassen gehen nicht darüber hinaus; darauf schauen wir. Es gibt einzelne Ausreißer, bei denen es zufällig einen Stellvertreter mehr gibt, da schauen wir aber auch sehr genau drauf. Es ist im Rahmen der Selbstverwaltung geregelt, und wir werden versuchen, uns die kompletten Strukturen anzuschauen. Ich wage aber wirklich zu bezweifeln, dass die Kosten der Stellvertreter die Kosten im Gesundheitssystem oder in den Versicherungen ausmachen.
Die Verwaltungskosten sind in den Sozialversicherungen extrem niedrig – nicht, dass sie nicht noch niedriger sein könnten, aber, wie gesagt, der Stellvertreter macht es nicht aus. Wir werden uns aber natürlich auch die Strukturen genau anschauen.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 7. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Vogl. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Minister, meine Frage lautet:
„Wo liegen die Vorteile der Ausbildungsreform in der Pflege durch die Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, die einem sehr langen und intensiven Verhandlungsprozess unterzogen war?“
Wir haben ja diese Woche in der Presse bereits die ersten positiven Rückmeldungen gesehen.
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Wir sind sehr froh, dass wir diesen langen Prozess endlich einen Schritt weitergebracht haben, nämlich zu euch/zu Ihnen ins Hohe Haus. Die Vorteile sind klar: Wir versuchen, keine Einbahnstraßen zu generieren, sondern einen modularen Ausbildungsweg zu gestalten. Es wird eine einjährige Ausbildung für Menschen geben, die wieder einsteigen, die also schon einen Beruf erlernt haben und eine möglichst kurze Ausbildung absolvieren wollen; die-
se wird verbessert, indem wir die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten herausgenommen und vermehrt auf die medizinischen Themen Wert gelegt haben.
Dann wird es eine zweijährige Ausbildung geben, die mit einer Berufsreifeprüfung abgeschlossen werden kann, was dazu führt, dass Menschen auch durchaus noch eine Fachhochschule absolvieren oder den Bachelor machen können. Das heißt, wir versuchen, einen möglichst durchgängigen Bildungsweg zu schaffen und auch möglichst darauf zu achten, dass wir ausreichend Menschen für diesen Beruf interessieren – wie gesagt, von dem/der WiedereinsteigerIn mit einem Jahr Ausbildung bis zu den MaturantInnen, die auch gern den Bachelor machen möchten.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Inwieweit sind Sie auf die Forderungen der Länder eingegangen, welche aus Kostengründen mehr Kompetenzen vom ärztlichen Bereich in den Bereich der Pflege verlegen wollen?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Wir haben sehr genau darauf geachtet, dass die Ausbildungen, die wir bieten, auch mit den Tätigkeiten übereinstimmen, die die Menschen später übernehmen müssen. Wir alle wissen, dass Überforderung und Arbeiten, für die man nicht ausgebildet ist, große Gefahren in sich bergen. Im Gesundheitssystem wird es das mit mir nicht geben.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 8. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Diesner-Wais. – Bitte.
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Frau Bundesminister, wir haben ja in Österreich ein sehr gutes Gesundheitssystem, aber es gibt trotzdem noch ein paar Punkte, die zu erledigen sind. Ein Punkt betrifft das Thema Kinderrehabilitation und auch Kinderhospiz. Es gibt rund 5 000 Kinder, die das nach einer schweren Krankheit benötigen. Es hat ja vor zwei Jahren eine Einigung zwischen den Ländern und den Sozialversicherungen auf vier Versorgungsregionen und 343 Rehab-Betten – plus 50 Betten dazu – gegeben, und jetzt stockt das beim Hauptverband.
Meine Frage lautet daher:
„Wie ist der Stand des Ausbaus der stationären Kinderrehabilitation, insbesondere wann wird diese den Patientinnen und Patienten und deren Familien tatsächlich zur Verfügung stehen?“
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Für Menschen – und für Kinder –, die jetzt schon Rehabilitation brauchen, gibt es, solange das in Österreich nicht voll ausgebaut ist, die Möglichkeit – durchaus von der Krankenkasse bezahlt –, die Rehabilitation im Ausland durchzuführen, weil wir wissen, dass eine solche notwendig ist.
Der Hauptverband hat sich entschieden, ein Ausschreibeverfahren durchzuführen – Sie wissen, wie schwierig das ist; es gibt sehr viele Interessenten –, um ein faires Vergabeverfahren zu ermöglichen. Drei Zuschläge gibt es bereits, weitere acht sind mehr oder weniger in der Endphase der Entscheidung; diese sollten noch heuer fallen. Wir hoffen, dass die Leistungen in den elf Zentren bereits 2017/2018 angeboten werden können, sodass eine Rehabilitation auch in Österreich möglich ist.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau
Abgeordnete.
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Ja, das wäre sehr schön, wenn das so wäre. An Kinderrehabilitation sind international hohe Anforderungen gestellt, was die medizinische und die therapeutische, aber auch die pflegerische Qualität betrifft. Es ist aber auch das Umfeld etwas ganz Wichtiges, denn es braucht auch Unterrichts-, Freizeit- und Sportmöglichkeiten sowie in vielen Fällen die Möglichkeit, dass die Eltern in unmittelbarer Nähe sein können.
Meine Frage lautet daher: Werden Sie dafür sorgen, dass die Kinderrehabilitation in speziellen Einrichtungen und nicht bloß als Anhängsel der Spitäler oder Pflegeheime umgesetzt wird? – Es ist auch noch die Frage offen, wie viele Hospiz- und Palliativbetten wir haben.
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Die Frage, wie und wo man ein Kinder-Rehab-Zentrum dazustellt, kann durchaus unterschiedlich betrachtet werden. Es darf nicht sein, dass Kinder und Jugendliche in einer Erwachsenen-Rehab – in einem Gebäude, in einem Trakt, in einem Zimmer – untergebracht werden, denn es gibt unterschiedliche Bedürfnisse. In der Frage, wie die Umsetzung geplant ist, wie die Ausschreibungskriterien sind, verlasse ich mich auf den Hauptverband und auch auf die Anbieter, die sehr wohl wissen, wie die internationalen Gepflogenheiten sind, und auch so anbieten.
Zur Frage der Kinderhospizbetten: Da muss ich Ihnen die Zahl nachliefern, das weiß ich nicht auswendig.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 9. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dr. Karlsböck. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Minister! Der Herr Bundeskanzler hat ja unlängst festgestellt, dass Österreich sich nahe dem Zustand einer Bananenrepublik befindet. Der Unterschied zwischen einer funktionierenden Demokratie und eben genau dieser Staatsform der Bananenrepublik ist, dass in Zweiterer die rechtsstaatlichen Grundlagen fehlen oder zumindest ausgehöhlt werden.
In Österreich gibt es mit dem Mystery Shopping eine Tendenz, da ist ein inakzeptabler, massiver Eingriff in die Rechtsstaatlichkeit erfolgt. Auch zwei Rechtsexperten haben bereits festgestellt, dass da sowohl geltendes Zivil- als auch Strafrecht massiv verletzt werden. Ohne jedweden Verdacht, Anfangsverdacht, wie es bis jetzt eigentlich üblich war, wird versucht, Vertragsärzte der Krankenkasse durch bewusst gemachte falsche Angaben dazu zu verleiten, Fehlhandlungen zu setzen. Man gibt falsche Krankheitssymptome an und versucht, einen Krankenstand zu erschwindeln, oder man versucht, ein unnötiges Rezept zu ergattern. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Das Ganze wird ermöglicht, indem die Spitzel behördlich gefälschte e-cards vorlegen. Das soll routinemäßig gemacht werden beziehungsweise wird vielleicht schon gemacht.
Präsidentin Doris Bures: Bitte formulieren Sie die Frage, Herr Abgeordneter!
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (fortsetzend): Zwei Minuten habe ich Zeit, oder?
Präsidentin Doris Bures: Ja, aber diese haben Sie bereits verbraucht.
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (fortsetzend): Zwei Minuten – es ist wichtig, das zu sagen. Die Frage, die sich da stellt, ist: Es gibt diese offensichtliche Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, es wird da auch Anzeigen geben …
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen jetzt bitte die Frage formulieren!
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (fortsetzend): Ich möchte schlicht und einfach wissen:
„Wie oft wurde 2016 eine sogenannte Mystery-Shopping-Untersuchung im niedergelassenen Bereich des Gesundheitswesens durchgeführt?“
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Ich spare die Zeit wieder ein: kein einziges Mal.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Sie haben bei den vorhergehenden Fragen schon dazu Stellung genommen (Ruf bei der SPÖ: Frage!), dass das System in gewissem Maße effizienter gestaltet werden kann. Eine Form der effizienten Gestaltung wäre, Ärzte bei Ärzten anstellen zu dürfen.
Meine Frage ist: Wieso verhindert die Bundesregierung das? – Es kommen keine Impulse aus dem Gesundheitsministerium, diese einfache Maßnahme durchzusetzen, damit eben zum Beispiel betreffend Wartezeiten eine größere Effizienz gegeben ist.
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Wir verhandeln derzeit mit der Ärztekammer im Rahmen der Primärversorgung einige Punkte, unter anderem auch die Frage der Anstellung von Ärzten bei Ärzten.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Rasinger, bitte.
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Die Richtlinien des Hauptverbands zu Mystery Shopping, zur sogenannten Vertragspartnerkontrolle bei Ärzten und Psychotherapeuten, sind meiner Meinung nach völlig überschießend und verfassungswidrig – die Richtlinien! –; da haben sich meine ärgsten Befürchtungen bestätigt.
Laut Hauptverband dürfen die Kontrollore jetzt wesentlich mehr als ein verdeckter Ermittler bei der Polizei beziehungsweise bei der Bekämpfung des Terrorismus oder organisierter Kriminalität. Sogar irgendwelche Beauftragte der Krankenkasse dürfen Einblick in Krankengeschichten oder Psychotherapieaufzeichnungen nehmen. Solch ein Vorgehen zerstört natürlich das Vertrauen zwischen Arzt oder Therapeut und Patienten.
Meine Frage ist daher: Was werden Sie unternehmen, um das Mystery Shopping wieder abzuschaffen und die Krankenkassen auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zu holen?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass wir im Ministerium als Aufsicht dafür zuständig sind, darauf zu achten, dass die Verordnungen, die vom Hauptverband gemacht werden, rechtskonform sind. Das haben wir gemacht. Wir haben ihm die Verordnung in den Anfängen mehrfach zurückgegeben, weil wir gefunden haben, es ist überschießend. Meine ExpertInnen – ich bin keine Juristin, ich bin Medizinerin – haben gesagt, es ist verfassungskonform. Ich habe es gesagt: Es wurde noch kein einziges Mal Mystery Shopping durchgeführt.
Wenn man glaubt, dass es verfassungswidrig ist, dann würde sich die Form einer Klage anbieten; aber offensichtlich dürfte das dann doch nicht so weit sein. Ich glaube, wir sollten die Kirche im Dorf lassen, wir sollten schauen, dass Menschen zu ihren Leistungen kommen. Und es geht nicht darum, so wie es Kollege Karlsböck gesagt hat,
dass man eine falsche Krankheit angibt und dann Krankenstand bekommt, sondern es geht darum, dass man sagt – und das kommt vor –: Ich habe keinen Urlaub mehr, könnte ich bitte einen Krankenstand haben? – Das, glaube ich, wollen wir ja alle nicht, dass das auf unsere Kosten passiert. (Zwischenruf des Abg. Karlsböck.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 10. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Dr. Pirklhuber. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Als Gesundheitsministerin sind Sie besonders gefordert, wenn es um gesundheitliche Fragen und den Einsatz von Pestiziden geht. Wie Sie wissen, wird das Monsanto-Gift Glyphosat auf europäischer Ebene derzeit sehr intensiv diskutiert. Es steht kurz vor der Neuzulassung. Die EU-Kommission will die Zulassung um 18 Monate verlängern.
Meine Frage an Sie, Frau Ministerin, lautet:
„Welche politischen Schritte haben Sie bisher gesetzt, um hinsichtlich der WHO-Einstufung von Glyphosat als ‚wahrscheinlich krebserregend für den Menschen‘ entsprechende Konsequenzen bis hin zum Verbot in der EU beziehungsweise Österreich vorzuschlagen?“
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Abgeordneter, Sie haben es gesagt: Ich bin besonders gefordert. Ich sage Ihnen, ich bin aber auch besonders nicht zuständig. Sie wissen, dass die Frage der Zulassung ganz klar im Bereich der Landwirtschaft liegt und ins Ressort des Landwirtschaftsministers fällt.
Meine politische Herangehensweise ist die, dem Landwirtschaftsminister dahin gehend ins Gewissen zu reden, dass er sich um die Gesundheit der Menschen in Österreich genauso viel Sorgen macht wie um die Frage der finanziellen Ausstattung der Milchbauern. Ich glaube, dass wir da ganz besonders auf ihn zählen können, weil wir wissen, die bäuerliche Bevölkerung, die Milchbauern sind ihm besonders wichtig, und so sollte es für den Rest der Bevölkerung nicht anders sein.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Ministerin, das kann ich nicht teilen. Wenn es um gesundheitliche Auswirkungen von Pestiziden geht, also um krebserregende Stoffe, sind Sie sehr wohl zuständig, auch wenn es um die hormonelle Wirksamkeit geht.
Genau das sind die Fragen, die derzeit umstritten sind. In anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich die Gesundheitsminister sehr klar gegen die Zulassung ausgesprochen. Ich erwarte mir auch, dass Sie entsprechende Schritte setzen und das Parlament darüber informieren, was Sie tatsächlich getan haben.
Meine Zusatzfrage lautet daher: Werden Sie mit Bundesminister Rupprechter für die letzte geplante Abstimmung zu Glyphosat im Vermittlungsausschuss der Europäischen Union nächste Woche, am 23. Juni 2016, vereinbaren, dass auch Österreich sich dezidiert gegen eine Wiederzulassung ausspricht? – Man kann sich nämlich nicht hinter der Kommission verstecken, da teile ich die Ansicht der europäischen Behörden; es ist sinnvoll, wenn die Mitgliedstaaten Klartext reden.
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau
Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Zu einer Vereinbarung gehören immer zwei. Ich würde diese Vereinbarung jederzeit unterschreiben. Ich habe immer gefordert, beim geringsten Zweifel dagegenzustimmen. Herr Kollege Rupprechter sagt, das ist eine Expertenentscheidung. Sie wissen, dass sich hier zwei sehr divergierende Studien gegenüberstehen.
Ich bin der Meinung, wenn man den geringsten Zweifel hat, dass etwas krebserregend ist, dann sollte man sich klar dagegen positionieren. Wie gesagt, zu einer Vereinbarung gehören zwei, und das ist mir noch nicht gelungen. (Beifall der Abg. Königsberger-Ludwig.)
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Hechtl, bitte.
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das Thema Glyphosat wurde schon angesprochen; es ist nicht nur auf europäischer Ebene präsent und in Diskussion, sondern wird auch in Österreich sehr kritisch diskutiert. Wenn Pflanzenschutzmittel in den Boden gelangen, können sie sich auch in den Lebensmitteln wiederfinden. Sie als auch für Lebensmittel zuständige Gesundheitsministerin sind ja in diesem Themenbereich sehr engagiert, und entgegen den Aussagen von Kollegen Pirklhuber sprechen Sie sehr klare Worte, das möchte ich hier auch festhalten. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)
Meine Frage lautet: Was macht das Bundesministerium für Gesundheit, damit Glyphosat sich nicht in den Lebensmitteln wiederfindet?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Sehr engmaschige Kontrollen! In den letzten Jahren – die Zahlen habe ich mir, da ich die Fragen ja schon vorher kannte, aufgeschrieben –, zwischen 2010 und 2014, haben wir 852 Lebensmittelkontrollen gemacht. In 14 Fällen, das sind 1,6 Prozent, waren Glyphosatrückstände drinnen, hauptsächlich in Leinsamen und in Linsen. Das Trinkwasser und die Futtermittel waren frei von Rückständen.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 11. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Schopf. – Bitte.
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Frau Ministerin, guten Morgen! Ich komme gleich zur Hauptfrage:
„Welche Maßnahmen planen Sie in Ihrem Tätigkeitsbereich, um Fehl- und Überernährung als Mitverursacher von heute sehr häufigen Erkrankungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall, Krebs oder Diabetes entgegenzuwirken?“
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Sie wissen, dass ich eher auf die Verhältnisse als auf das Verhalten abstelle, denn dass wir uns bewegen, weniger essen und gesund essen sollen, wissen wir alle, allein, es fällt uns oft schwer. Das heißt, wir werden versuchen, gemeinsam mit der Industrie Innovationen, innovative Lebensmittel zu entwickeln – das geschieht immer wieder ganz langsam, etwa durch Salzreduktion, Zuckerreduktion –, uns mit dem Handel die Verpackungsgrößen anschauen, einfach deswegen, um Menschen zu ermöglichen, kostengünstig gesunde Lebensmittel zu kaufen.
Es wird auch eine Frage der Bewegung sein – das heißt, sehr multifaktoriell –, und wir werden im Herbst den Dialog mit allen möglichen Stakeholdern im Bereich der gesunden Ernährung, der Gesundheit suchen und versuchen, da weitere Schritte zu setzen.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Eine zweite Frage: Ich kenne ja Ihre aktuellen Aktivitäten und Empfehlungen zum Thema Säuglinge.
Ganz konkret: Welche weiteren Schwerpunkte werden Sie in den kommenden Jahren bei Ihren Ernährungsempfehlungen bezüglich Säuglingen setzen?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Als Nächstes geplant sind Richtlinien für Vier- bis Zehnjährige. Wir werden die Ernährungspyramide für Schwangere und Stillende neu aufsetzen. In der Frage der richtigen Ernährung für die unterschiedlichsten Altersgruppen sind wir laufend in Evaluierung und laufend in neuer Gestaltung, was von den Menschen auch sehr gern angenommen wird. (Abg. Schopf: Danke!)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 12. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Schittenhelm. – Bitte.
Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Seit der Einführung des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms im Jahr 2014 hat es erheblichen Aufholbedarf gegeben, sowohl bei der Qualitätssicherung als auch bei der Datenanalyse, und wir haben ja bereits im Rahmen des Budget-Plenums im November 2015 darauf hingewiesen, dass es keine aussagekräftigen Zahlen gibt. Mittlerweile wurden die datenschutzrechtlichen Grundlagen geschaffen, um die zur Durchführung essenziellen Daten entsprechend verschlüsseln zu können.
Meine Frage lautet:
„Wie viele Frauen haben sich seit Einführung des neuen Brustkrebs-Screening-Programms dieser Untersuchung unterzogen?“
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Die Zahl derer, die sich seit der Einführung bis zum 31. März 2016 einer Brustkrebs-Früherkennungsuntersuchung unterzogen haben, ist: 726 035 Frauen, davon in der Kernzielgruppe der 45- bis 69-Jährigen, an die sich das Screening-Programm ja richtet, 604 598.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Gibt es Zahlen zu Patientinnen, geschätzte Frau Bundesministerin, die nicht in die Zielgruppe der 45- bis 69-Jährigen fallen und laut Indikationsliste überwiesen wurden?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Wir haben Zahlen: Bei den bis 39-Jährigen sind es 836, bei den 40- bis 44-Jährigen 49 727 und bei den über 70-Jährigen 70 874 Frauen, die zur Mammografie zugewiesen wurden.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Schimanek, bitte.
Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Bundesministerin! Nun ist ja von vielen Frauen und Ärzten schon beanstandet worden, dass Patientinnen, die die Einladung zur Mammografie annehmen, zwar beim Radiologen ihren Hausarzt oder Gynäkologen bekannt geben können, dieser Arzt dann auch ein Schreiben bekommt, dass die Patientin an der Untersuchung teilgenommen hat, den Befund aber nicht erhält. Ich
glaube, es ist doch eher im Sinne der Patientin, gerade Befunde über so sensible Themen direkt mit dem Hausarzt oder Gynäkologen besprechen zu können als mit einem Arzt, den man vielleicht nicht so kennt, zu dem man das erste Mal gegangen ist.
Deshalb ist meine Frage: Ist im Rahmen der Evaluierung jetzt angedacht, Mammografie-Befunde auf Wunsch der Patientin an ihren Hausarzt oder Gynäkologen zu übermitteln?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Das ist mir völlig neu. Wenn jemand seinen Hausarzt, seinen Gynäkologen angibt, wird der Befund natürlich an diesen versendet. (Abg. Königsberger-Ludwig: Genau!) Wenn es Einzelfälle gibt, in denen das nicht so ist, bitte ich Sie, mir das zu melden. Wir werden mit den Verantwortlichen des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms Rücksprache halten. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Gamon, bitte.
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich würde gerne noch eine andere Frage zum Thema Frauengesundheit stellen, nämlich was den Themenbereich Verhütung und reproduktive Autonomie betrifft. Wir wissen durch Studien wie den Österreichischen Verhütungsreport, dass die Österreicher im europäischen Vergleich mit eher unwirksamen Methoden verhüten und das natürlich auch Probleme mit sich bringt, was die sexuelle Selbstbestimmung unter anderem auch von jungen Frauen betrifft.
Ich möchte Sie fragen, was Sie bis zum Ende der Legislaturperiode in den Bereichen Verhütung beziehungsweise Zugang zu Verhütungsmitteln, sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Autonomie planen.
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Wir werden spätestens im Herbst den Aktionsplan Frauengesundheit vorstellen, den wir noch gemeinsam mit Gabriele Heinisch-Hosek als Frauenministerin erarbeitet haben. Dieser gliedert sich in drei Bereiche: junge Frauen, Frauen im Erwerbsalter und ältere Frauen, wobei Verhütung natürlich ein großes Thema ist.
Sie wissen, dass Verhütungsmittel noch selbst bezahlt werden müssen, weil es nicht um eine Krankheit geht, damit ist das in der Sozialversicherung nicht abgedeckt. Ich glaube, dass man sehr viel in die Aufklärung investieren muss, auch hinsichtlich der Frage, wie man am besten verhütet. Das wird einer der Themenbereiche sein, der im Aktionsplan Frauengesundheit drinnen ist.
Präsidentin Doris Bures: Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind, erkläre ich die Fragestunde nun für beendet und bedanke mich bei Ihnen, Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen sowie des Abg. Kumpitsch.)
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Schriftliche Anfragen: 9482/J bis 9501/J
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz 1979, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden (1185 d.B.)
Budgetausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2016, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert werden (1189 d.B.)
Finanzausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Übernahmegesetz geändert werden (1186 d.B.)
EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 – EU-AbgÄG 2016 (1190 d.B.)
Gesundheitsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Tuberkulosegesetz und das Epidemiegesetz 1950 geändert werden (1187 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden (GuKG-Novelle 2016) (1194 d.B.)
Verfassungsausschuss:
Dienstrechts-Novelle 2016 (1188 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (17. FSG-Novelle) (1191 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (33. KFG-Novelle) (1192 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Landesverteidigungsausschuss:
Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport betreffend ÖBH 2018, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 26. November 2015, 116/E XXV. GP (III-284 d.B.)
*****
Verlangen
auf Durchführung einer kurzen Debatte
über die Anfragebeantwortung 8433/AB
Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 8433/AB der Anfrage 8827/J der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufträge des BMI an Mediaselect durch den Herrn Bundesminister für Inneres abzuhalten.
Die kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 5 bis 7 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 95, FPÖ 88, Grüne 74 sowie NEOS und STRONACH je 39 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, für die gesamte Tagesordnung je 20 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die dargelegten Redezeiten.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1705/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (1183 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.
9.58
Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Zuhörer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Eines muss man der derzeitigen Regierung wirklich lassen: Sie ist eine Regierung der Superlative (Ruf bei der SPÖ: Genau!), nämlich hinsichtlich der Zahl der ausgeschiedenen Regierungsmitglieder (Abg. Yilmaz: … zwei Jahren! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), beginnend mit Vizekanzler Spindelegger im Jahre 2014 über Rudolf Hundstorfer im Jänner dieses Jahres bis zu Herrn Bundeskanzler Faymann im Mai. (Abg. Wittmann: Ich erinnere an den Krüger …!)
Ob die Zahl der ausgetauschten Köpfe auch ein Indiz für die Qualität oder die mangelnde Qualität der Arbeit dieser Bundesregierung ist (Rufe bei der ÖVP: Krüger!), mögt ihr alle bitte selbst beurteilen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Genau in dieses Bild passt der vorliegende Antrag auf Änderung des Bundesministeriengesetzes. Offenbar ist diese deshalb erforderlich, um Befindlichkeiten von einzelnen
Regierungsmitgliedern zu befriedigen, die sich im Zuge der Regierungsumbildung ergeben haben. Konkret sollen die Kompetenzen für Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten vom Bildungsministerium zur Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser wandern. Als Folge davon ist auch eine Umbenennung des Gesundheitsministeriums in Bundesministerium für Gesundheit und Frauen vorgesehen.
Abgesehen davon, dass Männer im Gegensatz zu Frauen offenbar nicht eines besonderen Schutzes, einer Unterstützung, einer Gleichbehandlung bedürfen und sie sich de facto im Bundesministeriengesetz überhaupt nicht wiederfinden, gendert man lieber weiter und schafft neue Kompetenzen für die Koordination des Gender-Mainstreaming.
Eines sage ich Ihnen schon: Dabei hätten unsere Frauen Hilfe wirklich dringend nötig. Da frage ich schon die SPÖ und ihre starken Gewerkschaften: Wo sind Sie beziehungsweise wo waren Sie in den vergangenen Jahren, um den Frauen zu helfen, damit sie in der Privatwirtschaft endlich gleichen Lohn für gleiche Arbeit kriegen? Wo waren Sie denn? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schwentner: Sie werden dafür sorgen!)
Und ich frage die ÖVP: Wo sind denn Sie, wenn es darum geht, unseren Frauen, die bereit sind, ihre Kinder allein aufzuziehen, zu helfen? – Das alles ist nicht Gegenstand dieser Regierungsarbeit – oder wenn Sie das tun, dann tun Sie es bitte gleich!
Auffallend ist aber auch noch, dass die Regierung offensichtlich überhaupt Schwierigkeiten hat, mit dem Thema Frauen umzugehen, denn eines fällt schon auf: dass Frauenangelegenheiten in den letzten 13 Jahren in ihren Kompetenzen immer vorwanderten, zurückwanderten, hinwanderten und herwanderten. Wir hatten bereits in den Jahren 2003 bis 2007 ein Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, gefolgt 2007 vom Bundesministerium für Frauen, allerdings nicht allein, sondern gemeinsam mit dem öffentlichen Dienst und den Medien im Bundeskanzleramt. Im März 2014 wurden die Frauen dem Bundesministerium für Bildung hinzugefügt, und jetzt schließt sich der Kreis, sozusagen „back to the roots“: Wir landen wieder im Jahr 2003 und erhalten wieder ein Bundesministerium für Gesundheit und Frauen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eines möchte ich schon sagen: Grundsätzlich sollten sinnvollerweise Anzahl, Inhalt und Kompetenzen der Ministerien zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode geregelt und entschieden werden. Mit einer Neustrukturierung sind ja auch Kosten in Höhe von Zigtausend Euro verbunden – für Umbenennung, für neue Schilder, für neue Infrastruktur und so weiter. Vor allem gebe ich eines zu bedenken: Es stehen nur mehr maximal eineinhalb Jahre vor Neuwahlen zur Verfügung, wobei ich davon ausgehe, dass diese schon viel früher sein werden, und damit wird es sowieso zu einer Neustrukturierung kommen. (Abg. Lopatka: Mehr als zwei Jahre! Herbst 2018! – Abg. Gisela Wurm: Einfach rechnen!)
Na gut, wenn sich die neue Bundesregierung schon nicht dazu durchringen kann, die beste Option zu ergreifen, nämlich zurückzutreten (Abg. Lopatka: Na geh!) und den Weg zu Neuwahlen zu öffnen, hätten sich die Abgeordneten viel besser überlegen sollen, ob sie nicht eine sinnvolle Zusammenlegung von inhaltlich und sachlich im Zusammenhang stehenden Bereichen hätten möglich machen können, was zu einer Reduktion der Anzahl der Regierungsmitglieder und Staatssekretäre führen würde.
Dies würde einerseits die Nutzung von Synergien erleichtern und andererseits den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit Rechnung tragen. (Abg. Schwentner: … Frauen …!)
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung von Ministerien
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des Bundesministeriengesetzes zuzuleiten, die als Ergebnis eine Reduktion der Anzahl der Regierungsmitglieder zum Inhalt hat.“
*****
Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
10.04
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Kumpitsch und weiterer Abgeordneter betreffend Zusammenlegung von Ministerien
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1705/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (1183 d.B.), in der 134.Sitzung des Nationalrates, am 16. Juni (TOP 1)
Da mit dem neuen Bundesministeriengesetz Kompetenzen verschoben werden und Kosten durch die Umbenennungen von Ministerien entstehen, hätten die „neue“ Bundesregierung und ihre Abgeordneten zum Nationalrat sich überlegen sollen, ob durch sinnvolle Zusammenlegung von inhaltlichen und im sachlichen Zusammenhang stehenden Bereichen eine Reduktion der Anzahl der Regierungsmitglieder samt Staatssekretären möglich gewesen wäre.
Dies würde zum einen die Nutzung von Synergien verbessern und zum anderen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit Rechnung tragen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des Bundesministeriengesetzes zuzuleiten, die als Ergebnis eine Reduktion der Anzahl der Regierungsmitglieder zum Inhalt hat.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
10.04
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungsumbildung macht es möglich, dass wir die Kompetenzen der Frauen- und Gleichstellungspolitik an die Gesundheitsministerin übertragen.
Zum Vorredner vielleicht noch ein Wort zur Geschichtserinnerung: Ich kann mich auch noch gut daran erinnern, als die FPÖ zwischen 2000 und 2006 in der Regierung war, dass einmal Herr Bundesminister Haupt für Frauenangelegenheiten zuständig war. Das war ein Novum in der österreichischen Geschichte. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zanger: Der war gut! – Abg. Haider: Der war ein guter Frauenminister!)
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Frau Bundesministerin Oberhauser in Zukunft für Frauen- und Gleichstellungspolitik zuständig ist, dann ist diese, davon bin ich überzeugt, bei ihr in guten Händen. Sabine Oberhauser ist prononcierte Frauenpolitikerin. Sabine Oberhauser war ÖGB-Frauenvorsitzende, stellvertretende ÖGB-Chefin, und – was in diesem Zusammenhang noch sehr, sehr wichtig ist – Sie kennt die Sozialpartner, sie kennt die Sozialpartnerinnen.
In einer ihrer ersten Aussagen hat sie darauf hingewiesen, wie wichtig es ihr ist, dass man von dem Lohn einer Vollzeitarbeit auch leben können soll, und daher ist das Schließen der Einkommensschere eines der ganz, ganz wichtigen Ziele. Dafür brauchen wir höhere Löhne für die Frauen, und wir brauchen selbstverständlich Rahmenbedingungen für die Frauen (Rufe bei der FPÖ: Na machts es! Na machts es!), damit ein Vollzeitberuf auch ausgeübt werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch etwas erwähnen: Es gab eine Debatte im Hauptausschuss, dass es von den Kolleginnen der Grünen den Wunsch nach einem eigenständigen Frauenministerium gegeben hat. Ich möchte mich dieser Idee grundsätzlich nicht verschließen. Ich bin immer eine Anhängerin eines eigenständigen Frauenministeriums gewesen, nur – und das war mein Einwand dazu – brauchen wir diesbezüglich auch mehr Gesetzeskompetenzen für ein gesellschaftspolitisch so wichtiges Anliegen wie Frauenpolitik, wie Gleichstellungspolitik (Abg. Hafenecker: … Bundeskanzler!), denn wenn ich im Gleichbehandlungsausschuss nur für Bundes-Gleichbehandlungsgesetze, für Gleichbehandlungsgesetze auch im Privatbereich, für Berichte der Benachteiligung von Frauen zuständig bin, dann ist das zu wenig. Wir brauchen weitere gesetzliche Kompetenzen für ein eigenständiges Ministerium, sonst sind wir in dieser eher prekären Situation, dass wir zwar über Anträge diskutieren können, aber …
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dürfte ich Sie bitten, den Lärmpegel ein wenig zu senken! Wir können auch Zwischenrufe, falls Sie welche äußern, gar nicht protokollieren, weil man sie bei dem Lärmpegel nicht verstehen kann.
Bitte, Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin! Jetzt bin ich irgendwie aus dem Redefluss gekommen.
Mir ist es jedenfalls wichtig, dass die Kompetenzen einer Gleichstellungspolitik, dass die Kompetenzen der Frauenpolitik, wenn es ein eigenständiges und so notwendiges Frauenministerium gibt, ausgeweitet werden.
Das, glaube ich, wäre für die nächste Periode wichtig, und hier geht es – weil Frau Berivan Aslan mich anschaut – nicht um Tricksereien. Es geht hier um ein ehrliches Anliegen meinerseits, unsererseits, und da müssen wir natürlich ansetzen und uns das entsprechende Know-how erarbeiten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.08
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag. Aslan zu Wort gemeldet. – Bitte.
10.08
Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie ein bisschen leiser sein könnten! (Abg.
Haider: Leiser geht’s aber eh nicht mehr! Entschuldigung!) – Ja, ich denke, ein bisschen Zuhörkultur muss man haben. Aber das ist immer so schwierig bei den Freiheitlichen, das weiß ich. (Abg. Deimek: Na geh! Nicht schon wieder!) Ja. Okay! (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie der Abg. Gamon.)
Heute will ich Ihnen von der tragischen Geschichte des österreichischen Frauenministeriums erzählen: Es war einmal ein eigenständiges Frauenministerium, das als wichtige Errungenschaft der österreichischen Frauenbewegung dagestanden ist. Unter schwarz-blauer Regierung landete es im Sozialministerium. Unter der ÖVP war es im Gesundheitsministerium, und es wurde immer wieder mitbetreut. Mit der Reanimation der großen Koalition landete es wieder bei der SPÖ, und es wurde dann wieder vom Gesundheitsministerium mitbetreut (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Und die Schere geht weiter auseinander!), und irgendwann landete es dann im Unterrichtsministerium.
2004 hat unsere ehemalige Frauenministerin Heinisch-Hosek ein eigenständiges Frauenministerium gefordert, und zwar mit den Worten:
„Für uns, für die SPÖ, ist es von größter Bedeutung, dass nach allfälligen nächsten Wahlen, wenn wir in Regierungsverantwortung kommen, es wieder ein eigenständiges Frauenministerium gibt, mit einem eigenständigen Budget (…) denn nur so können wir sicher stellen, dass wir Frauen, die wir mehr als die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, wirklich irgendwann einmal Gleichstellung erleben können“. – Zitatende.
Im Jahr 2013, vor den Nationalratswahlen, wiederholte sie diese Forderung, in der sie auch betonte, dass durch ein eigenes Ministerium sichergestellt werde, dass genau in diesem Bereich auch intensiv gearbeitet werde. „Es zeigt auch, welchen Stellenwert Frauenpolitik für die politischen AkteurInnen hat“, sagte sie damals.
Ja, es würde mich schon interessieren, dass Sie nach 14 Jahren vorerst schon primär in Ihrer Partei die Frage stellen, welchen Stellenwert die Frauenpolitik überhaupt in Ihrer Partei hat. Sie hätten für die Gesetzeskompetenzen 14 Jahre Zeit gehabt. Ich kann Ihnen noch weitere rote Frauen zitieren, aber das Ergebnis bleibt das gleiche: Es gibt immer noch kein eigenständiges Frauenministerium.
Schon damals, als Sie die Bildungs- und Frauenagenden zusammengelegt haben, haben wir Sie gewarnt, dass das nur zu einer Verschlechterung der österreichischen Frauenpolitik führen kann. Heute bestätigt sich diese Skepsis: Wenn wir uns die Frauenarmut anschauen, wenn wir uns den Gender Pay Gap anschauen, wenn wir uns die ungleiche Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit anschauen, wenn wir uns das kaum vorhandene Gender Budgeting anschauen, zeigt sich das.
Das sind ungelöste Problemstellungen, die immer noch nicht richtig bearbeitet wurden, und ich will erst gar nicht über die Basisfinanzierungen der Mädchen- und Frauenberatungsstellen reden, die eine enorm wichtige gesellschaftliche Arbeit leisten. Auch in diesem Bereich ist sehr wenig getan worden.
Das Pingpongspiel mit dem Frauenministerium geht noch weiter. Heute, ab jetzt, wird es im Gesundheitsministerium weiter mitbetreut. Ich muss dazusagen, dass wir natürlich mit unserer neuen Frauenministerin eine sehr erfahrene Frauenpolitikerin haben – aber wie soll das bitte funktionieren, wenn Sie nicht einmal die Rahmenbedingungen dafür schaffen, damit Sie nicht wieder an Ihren eigenen Ansprüchen scheitern?
Es ist doch peinlich, jedes Jahr mitansehen zu müssen, dass Österreich im Gleichstellungsranking auf dem hintersten Platz landet (Zwischenruf des Abg. Zanger), und genauso ist es bei der Gehaltsschere, bei der ungleichen Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit und bei den wichtigsten Themen wie etwa der gläsernen Decke. Und hören Sie bitte auf, die Frauenpolitik immer wieder als Querschnittsmaterie zu bezeichnen! Ich meine, das ist eine Abwertung der frauenpolitischen Anliegen. (Ironische Heiterkeit bei Abg. Loacker.)
Bitte überdenken Sie nochmals diese Entscheidung! Sie haben noch Zeit – obwohl ja auch nur noch wenig Zeit in dieser Legislaturperiode bleiben kann. Aber wir Grüne sind bereit, Sie in dieser Hinsicht zu unterstützen, und wir hoffen, dass Sie irgendwann einmal auch Ihre eigene Forderung durchsetzen können.
„Ein Frauenministerium ist nicht nur ein Recht, das man den Frauen einräumen muss, sondern es ist zutiefst vernünftig, auch ökonomisch gesehen“, sagte Barbara Prammer. Gut, dass Barbara Prammer und Johanna Dohnal heute nicht mitansehen müssen, wie die SPÖ wieder die Chance auf ein eigenständiges Ministerium verpasst. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
10.14
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schittenhelm zu Wort. – Bitte.
10.14
Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Frauenpolitik ist natürlich Querschnittsmaterie. Wir Frauen sind in allen Bereichen der Gesellschaft und der Arbeitswelt natürlich nicht nur mit dabei, sondern wir sind mittendrin. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abg. Gamon.)
Daher könnten die Frauenagenden selbstverständlich in jedem Ressort mitangesiedelt sein. Natürlich bin auch ich für ein eigenständiges Ressort – aber es ist nicht so. Daher brauchen wir das jetzt nicht zu diskutieren.
Die Frage ist: Welche Ministerin bringt tatsächlich die Kraft und auch die Emotion, die ganz wichtig dabei ist, auf, für die Frauen möglichst vieles im positiven Sinne umzusetzen? – Es ist die Aufgabe der Frauenministerin, wie in der Vergangenheit auch, im Zuge des NAP, des Nationalen Aktionsplans, im Sinne der Frauen von den anderen Ressorts einzufordern – ob das Gender Budgeting im Finanzbereich ist, so wie es unsere damalige Finanzministerin Fekter eingeführt hat, ob das im Sozialbereich oder im Wirtschaftsbereich ist.
Wir sind doch Teil dieser Wirtschaft Österreichs! Von 4,2 Millionen berufstätigen Bürgerinnen und Bürgern sind es 1,9 Millionen Frauen, die außerhäuslich erwerbstätig sind. Ja, wir sind auch die Kraft in diesem Bereich, und nur eine gute Wirtschaft sichert auch die sozialen Möglichkeiten, die wir heute für die Bevölkerung haben – also daher Querschnittsmaterie.
Ich glaube, dass wir mit den aktuellen Änderungen des Bundesministeriengesetzes – Bundesministerium für Gesundheit und eben Frauen dazu – eine sehr gute Wahl getroffen haben. Aus meiner Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der Frau Bundesministerin und jetzt auch Frauenministerin Oberhauser denke ich, dass diese Konstellation eine effiziente und wirkungsvolle sein wird. Sie wird sich sehr ernsthaft um diesen Bereich kümmern – nicht nur kümmern, sondern auch einiges realisieren.
Diese themenübergreifende Kombination ist in der Vergangenheit – das wurde schon angesprochen – auch im positiven Sinne praktiziert worden. Ich denke dabei etwa an das Gebiet der Gender-Medizin. Gerade der Bereich Gesundheit und Frauen ist ein wesentlicher Bereich für die Frauen, für die Mädchen. Geschlechtsspezifisch unterschiedliche Wirkungsmechanismen, unterschiedliche Symptomatik bei Erkrankung wie Herzinfarkten – wir kennen das alles, das brauche ich nicht zu verbreitern –, und genau diese Bereiche werden jetzt eng verbunden.
Vor allem die Ausbildung, Forschung und Wissenschaft im Bereich der Gender-Medizin ist jetzt unmittelbar nebeneinander, ist in einer Person durch Frau Bundesministerin Oberhauser. Ich sehe das positiv. Auch für den Bereich Brustkrebsvorsorge – heute
schon in der Fragestunde angesprochen – ist das eine sinnvolle Themenkonstellation, nicht nur, weil die Maßnahmen und das nationale Brustkrebsfrüherkennungsprogramm möglichst rasch realisiert werden; wir haben heute auch schon von den Verbesserungen gehört, von den Fakten und Daten. Aber es gilt, noch Weiteres zu tun.
Natürlich könnten wir alles in einem eigenen Ministerium zusammenfassen, aber in diesem konkreten Bereich bedeutet das für mich ein noch effizienteres Arbeiten im Gebiet der Frauengesundheit im Sinne der Frauen generell. Das halte ich für absolut positiv, auch wenn man sich die weiteren Aufgabenbereiche ansieht, die heute auch schon von Kollegin Wurm genannt wurden: die Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik, die Koordination der Gender-Mainstreaming-Politik und natürlich auch die Gleichstellung und Gleichberechtigung der Frauen am Arbeitsplatz.
Wie wir sehen, geht es da um viel mehr als nur darum, wo dieser Bereich angesiedelt ist. Es geht um die Umsetzung. Es geht auch, wie gesagt, um die Gleichstellung der Frauen, um Gleichberechtigung in den Lebenswelten, in den Arbeitswelten. Da haben wir noch viel zu tun. Wir haben vieles mit Ministerin Heinisch-Hosek zustande gebracht, und natürlich auch in der Symbiose der Frauensprecherinnen, in der wir uns – darüber freue ich mich – sehr gut verstehen.
Einen Punkt hat die neue Frauenministerin schon angesprochen, in den Medien habe ich es heute gelesen: Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit wird natürlich die Beschäftigung der Frauen generell, aber vor allem auch das Einkommen der Frauen sein. Wir haben Einkommensunterschiede – das zeigen alle Rechnungshofberichte auf – von 18 Prozent. Wir müssen dem auf den Grund gehen, wir haben bis heute noch nicht wirklich erfassen können, woran das konkret liegt.
Da setze ich große Hoffnung in die neue Frauenministerin, denn sie ist, wenn ich das so leger sagen darf, Gewerkschafterin gewesen, und sie kennt hier auch die verschiedensten Methoden. Vielleicht gelingt es uns doch, das Bessere für die Frauen in diesem Zusammenhang zu erreichen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich sehe das positiv, die Konstellation Gesundheit und Frauen ist begrüßenswert. Damit besteht ein unmittelbarer Zusammenhang bei der Problemlösung, das heißt, wir können die Probleme rascher lösen, weil es in einer Hand liegt, und ich hoffe sehr und freue mich auf eine themenübergreifende Zusammenarbeit mit Ihnen, sehr geehrte Frau Ministerin! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Gamon.)
10.19
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Maurer zu Wort. – Bitte.
10.19
Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte im Folgenden auf ein paar Argumente und Gegenargumente eingehen, die vorgebracht wurden, aber vorneweg: Es geht in dieser Debatte nicht darum, ob Frau Oberhauser die Kompetenz und Eignung für dieses Amt hat – das ist völlig unbestritten. Sie ist eine profilierte Frauenpolitikerin, und das ist ganz sicher nicht der Anlass für diese Debatte. Das sei vorweg einmal gesagt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Bravo!)
Allerdings sind die Argumente, die hier gegen ein eigenständiges Frauenministerium vorgebracht werden, halt doch ein bisschen entlarvend. Ja, Frauenpolitik betrifft alle Ressorts, betrifft alle Politikerinnen und Politiker, betrifft uns alle hier in diesem Saal, betrifft alle Gesetzesmaterien und so weiter. Ja, es ist eine Querschnittsmaterie. Aber wer übernimmt denn die Verantwortung, die Änderungen, die wir querdurch – in allen Ressorts – brauchen, auch tatsächlich durchzusetzen? (Abg. Zanger: Ich!) Es macht einen
riesengroßen Unterschied, ob jemand hauptberuflich Frauenministerin ist oder eben nur nebenberuflich. Und wir haben seit Jahren die Situation, dass das Ressort von einem Monsterressort zum nächsten geschoben wird: Bildung ist ein riesengroßer Bereich, Gesundheit ist ein riesengroßer Bereich, und die Frauenagenden bleiben jedes Mal auf der Strecke. (Abg. Lopatka: Das ist überhaupt kein …!)
Ein weiterer Punkt, der eingebracht wird: Frau Wurm, Sie haben gesagt, es bräuchte mehr Gesetzeskompetenzen. Wir haben andere Ministerien, die auch kaum Gesetzeskompetenzen haben – so gibt es im Familienministerium auch sehr wenige Gesetzeskompetenzen. Diese Regierung hat trotzdem beschlossen, es einzurichten.
Lassen Sie mich sagen, warum ich glaube, dass ein eigenständiges Frauenministerium – auch wenn es nicht so viele eigene Gesetze zu bearbeiten hätte – sehr wohl sehr erfolgreich sein könnte: Die Frauenministerin wäre Teil des MinisterInnenrates, und sie könnte zum Beispiel bei neuen Gesetzesvorschlägen, wo ja jedes Mal die geschlechtsspezifischen Auswirkungen aufzulisten sind, blockieren. Johanna Dohnal war Oppositionelle in ihrer eigenen Regierung und hat von den anderen Regierungsmitgliedern sehr stark eingefordert, dass sie die frauenpolitischen Agenden vorantreiben.
Eine eigenständige Frauenministerin, die nur für Frauen zuständig wäre, hätte eine ganz andere Unabhängigkeit, wenn sie nicht nebenbei noch Bildung, Gesundheit oder sonst etwas mitverhandeln müsste. Sie könnte den anderen Ressorts, ihren Kolleginnen und Kollegen, sehr viel stärker auf die Zehen steigen und einfordern, dass in diesen Bereichen etwas weitergeht.
Wir wissen, dass die Frauenagenden in allen Ressorts als lästig empfunden werden; das erledigt man halt so nebenbei. Man ist ganz stolz auf minimale, kleine Schritte, aber es geht alles viel zu langsam. Wir bewegen uns da im Schneckentempo, und das dürfte uns allen klar sein.
Es ist auch eine Frage der Sichtbarkeit. Eine eigenständige Frauenministerin könnte auch in der Öffentlichkeit ein ganz anderes Auftreten an den Tag legen und unterstreichen, wie wichtig Frauenpolitik dieser Regierung ist. Dass das tatsächlich nicht der Realität entspricht, sehen wir allein am Frauenanteil der Regierung: Drei von elf MinisterInnen – das entspricht 27 Prozent; das liegt unter dem Frauenanteil in diesem Parlament.
Eines möchte ich diesbezüglich schon auch noch sagen: Es ist nicht verwunderlich, dass während Frauendebatten der Geräuschpegel in diesem Plenarsaal steigt. Offensichtlich hält auch hier die 70-Prozent-Männermehrheit – und nicht nur die Männer (Zwischenruf der Abg. Moser), zudem gibt es auch viele Männer, die Interesse an Frauenpolitik haben, ich möchte jetzt nicht pauschalisierend wirken, aber es ist eben so, dass bei Frauenthemen mehr geschwätzt wird – diese Themen für weniger relevant und passt weniger auf. Das ist ein Problem! (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Gamon.)
Justin Trudeau, der kanadische Regierungschef, hat auf die Frage, warum denn in seiner Regierung die Hälfte Frauen sind, geantwortet: „Because it’s 2015!“, und ich frage mich, wann das auch in diesem Parlament, in dieser Regierung ankommt.
Wir haben viele programmatische Dinge zu erledigen, es fehlt aber eine gewisse Ernsthaftigkeit. Frau Ministerin, ich wünsche Ihnen viel Kraft und alles Gute für diese Arbeit. Wir werden das stark einfordern. Ich bin überzeugt davon, dass Sie das so gut wie möglich machen, glaube aber, Sie könnten es besser machen, wenn Sie ein eigenständiges Ministerium für diesen Bereich hätten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.24
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Gamon zu Wort. – Bitte.
10.24
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen! BürgerInnen auf der Besuchergalerie! Ich möchte zuerst die Gelegenheit nutzen, ein paar offene Baustellen anzusprechen, da wir nicht so oft die Gelegenheit haben, eine Generaldebatte über Frauenpolitik zu führen.
Werte designierte Frau Frauenministerin, ich habe gehört, dass Sie gesagt haben, dass konkrete gesetzliche Maßnahmen in dieser Legislaturperiode wahrscheinlich nicht mehr realistisch sind. Und gestern konnten wir in der APA lesen: Fast jede zweite Frau in Österreich arbeitet Teilzeit. Das ist ein Riesenproblem, das ist einer der Hauptgründe für den Gender Pay Gap in Österreich. Das ist eine Problematik, mit der wir uns dringend beschäftigen müssen.
1994 lag die Teilzeitquote von Frauen bei 26 Prozent, jetzt ist sie bei 48,2 Prozent. Das ist eine unfassbare Verschlechterung, wenn man darüber nachdenkt. Man sollte eigentlich glauben, dass sich die Situation der Frau in den letzten 20, 30 Jahren verbessern hätte müssen. Das zieht sich bei den Frauen durch die ganze Erwerbsbiografie. Da geht es nicht darum, dass sie vielleicht, wenn sie kleine Kinder haben, zu Hause bleiben oder vielleicht Teilzeit arbeiten, sondern da geht es um das gesamte Erwerbsleben.
Wozu führt das? – Zwei Drittel der BezieherInnen der Ausgleichszulage sind Frauen, die Frauenpension beträgt durchschnittlich 860 €, das entspricht in etwa der Höhe des Richtsatzes für die Ausgleichszulage. Teilzeit bei Frauen führt zu Altersarmut, das ist ein Faktum, dem wir uns stellen müssen. Das müssen wir dringend bekämpfen! (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Aslan.)
Wie sieht es denn bezüglich der Teilzeit bei Männern aus? – 11 Prozent der Männer arbeiten in Teilzeit. Wir haben, was dieses Thema betrifft, eine unfassbare Schieflage. Ich finde, Teilzeit ist ein wichtiges Thema, das muss man auch nicht stigmatisieren. Es ist wichtig, dass wir einen neuen Zugang zur Arbeitswelt finden, dass wir da einen modernen Zugang finden, aber da muss es auch ausgeglichen sein, da müssen auch Männer Teilzeit arbeiten, da müssen auch Männer Kindererziehungspflichten übernehmen.
Jetzt noch zum Thema Frauenministerium: Frauen müssen ja immer vieles unter einen Hut bringen, auch mehrere Ministerien. Ich finde das aber nicht prinzipiell falsch, denn meiner Meinung nach haben wir als Frauen, als Hälfte der Bevölkerung es verdient, dass es nicht eine Frauenministerin gibt, sondern dass auch alle Männer in der Regierung Frauenminister sind. Frauenpolitik ist eine Querschnittsmaterie, denn die Hauptpunkte, bei denen wir in der Frauenpolitik wirklich etwas bewegen können, liegen zum Beispiel im Arbeits- und Sozialbereich.
Ich bin dafür, dass der Sozialminister Frauenminister ist. Ich will, dass der Finanzminister Frauenminister ist, und ich will auch, dass der Wirtschaftsminister Frauenminister ist, denn sonst können wir diese Probleme nicht bekämpfen. (Zwischenruf des Abg. Lugar.) Wir brauchen dringend fifty-fifty bei der Kindererziehung und der Karenz. Wir brauchen endlich ein Ende dieser alten, wirklich überkommenen Rollenzuschreibungen. Wir brauchen ein Ende von sexualisierter Gewalt im Netz – wovon Sie diese Woche im „Falter“ lesen konnten. Wir alle müssen uns dafür einsetzen, dass so etwas endgültig ein Ende hat.
Zum Beispiel am Arbeitsmarkt: Wir müssen einerseits schauen, dass wir die Teilzeitproblematik lösen, andererseits wir müssen aber auch damit aufhören, Menschen aufgrund unserer Steuerpolitik im Niedriglohnbereich einzuzementieren – das wird in Österreich subventioniert! (Beifall bei den NEOS.) Wir müssen auch bei den Pensionen etwas tun! Da gibt es unglaublich viele Bereiche.
Ich habe es auch endgültig satt – und das ist eigentlich auch das Problem, das ich mit dem Frauenministerium habe (Abg. Neubauer: Sie sind ja noch gar nicht so lang herinnen, dass Sie es schon satt haben!) –: Ich bin nicht Teil einer Minderheit, wir sind die Hälfte der Gesellschaft! Wir machen einen Riesenteil unserer Volkswirtschaft aus, und ich glaube, dass es sich unser Land nicht mehr leisten kann, die Frauen als Minderheit zu sehen und so zu behandeln.
Wir haben das Recht darauf, auch wertgeschätzt zu werden. Wir haben das Recht darauf, dieselben Karrieremöglichkeiten zu haben wie Männer. (Abg. Lugar: Habt ihr eh, das Recht!) Wir haben das Recht darauf, dass wir unser volles ökonomisches Potenzial ausnützen können (Abg. Lugar: Wie kommen Sie drauf, dass es nicht so ist?), und das ist dringend notwendig! (Beifall bei den NEOS.)
Erst dann, wenn wir das geschafft haben, können wir auch wirklich stolz auf unsere Frauenpolitik sein. Das muss nicht in einem Frauenministerium geschehen, sondern das muss in allen Ministerien geschehen, das muss ein Hauptpunkt für die ganze Regierung sein. Frauenpolitik ist Chef- und Chefinnensache. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.28
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.
10.28
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit) : Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesministeriengesetz 1986 soll laut dieser Vorlage geändert werden. Begründung: Die aktuelle Umbildung der Bundesregierung gibt Anlass, Änderungen im Bereich des Wirkungsbereiches und der Bezeichnung zweier Ministerien durchzuführen. Im Konkreten sollen die Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik vom Bildungsministerium dem Gesundheitsministerium übertragen werden.
Ich glaube, liebe Frau Kollegin – meine Vorrednerin hat das angesprochen –, dass die Frauenangelegenheiten wichtig sind. Ja, das stimmt, aber wir haben bei dieser Umbildung die Möglichkeit, dass die Bildung in den Vordergrund gestellt wird, das steht außer Frage. Meiner Meinung nach ist die Bildung natürlich auch eine wichtige Grundvoraussetzung für unseren Staat, meine sehr geehrten Damen und Herren, und ich glaube, das ist ganz wichtig.
Ich bin zudem davon überzeugt, dass die Anliegen der Frauen bei der Frau Gesundheitsministerin gut aufgehoben sind. Wir kennen uns ja lange genug aus dem ÖGB, wir haben dort ja auch hitzige Diskussionen geführt, und jeder von uns hier herinnen weiß, dass Frau Ministerin Oberhauser die Frauenanliegen sehr ernst nimmt. Ich glaube, das ist ganz wichtig. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir stehen zu 100 Prozent zur Wertigkeit der Frau, wir brauchen die Frauen!
Meine Damen und Herren! Ich arbeite seit über 37 Jahren mit 800 Frauen zusammen, und es gab da nie ein Problem. Wir sind stolz auf die Frauen! – Herzlichen Dank. (Beifall der Abgeordneten Schittenhelm und Kitzmüller.)
10.30
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.
10.30
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich entnehme der Diskussion einen ganz wichtigen Punkt, bei dem wir trotz unterschiedlicher Einschätzungen einer Meinung sind, nämlich dass Frau Ministerin Oberhauser eine allerbestens geeignete Politikerin ist, um die Funktion der Frauenministerin wahrzunehmen. Wir haben sie in den letzten Jahren in unterschiedlichen Funktionen, die sie vor
ihrer Regierungstätigkeit wahrgenommen hat, als engagierte Frauenpolitikerin kennengelernt und in ihrer Regierungstätigkeit als engagierte und kompetente Ministerin, und ich freue mich, dass das hier im Hohen Haus sehr einhellig so eingeschätzt wird. (Beifall der Abg. Gisela Wurm.)
Was die Frage der strukturellen Ansiedelung des Frauenministeriums betrifft, so würde ich Sie ersuchen, das nicht zur Gretchenfrage zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsparteien! Sie bringen uns da mit Ihrer Kritik ein bisschen in eine Doppelmühle, denn einerseits wird kritisiert und eingefordert, ein zusätzliches eigenes Ministerium zu schaffen, andererseits wird kritisiert und eingefordert, die Regierung nicht weiter aufzublähen, sondern zu verkleinern. Also: Beides gleichzeitig geht nicht! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich denke, die jetzt vorgeschlagene Lösung ist – bei mehreren vorstellbaren Varianten – eine gute Lösung. (Abg. Pendl: So eine gute Ministerin!) Worauf wir uns wirklich konzentrieren sollten, ist die Frage, wer – und das habe ich bereits besprochen – welche Politik als Frauenministerin machen wird, und da, sehr geehrte Damen und Herren, ist aus unserer Sicht der Begriff der Eigenständigkeit ein besonders wichtiger, denn es geht darum, weitere Schritte auf dem Weg zu gehen, den sozialdemokratische Frauenministerinnen seit vielen Jahren gehen, weitere Schritte zur Eigenständigkeit von Frauen beizutragen.
Es ist noch keine Ewigkeiten her, dass der Mann als Haushaltsvorstand darüber bestimmt hat, ob die Frau berufstätig sein kann oder nicht. Das ist etwas, was sich die jungen Damen und Herren, die heute der Debatte beiwohnen, gar nicht mehr vorstellen können, und es ist gut so, dass sie es sich nicht vorstellen können, denn es ist heute für junge Frauen selbstverständlich – oder, sagen wir so: für mehr Frauen als früher selbstverständlich –, eine gute Ausbildung zu machen, einen Job zu haben, auf eigenen Beinen zu stehen.
Dass wir da aber noch lange nicht am Ziel sind, dass da noch viel zu tun ist, um die Frauen zu stärken in dieser Eigenständigkeit, die sie in ihrem Leben haben wollen und die ihnen zusteht, so wie diese auch den Männern zusteht, das weiß Frau Ministerin Oberhauser, das wissen wir als sozialdemokratische Frauen.
Da ist weiterhin viel zu tun, auch bei guten Ausbildungschancen, bei guten Berufschancen – auch das wurde bereits angesprochen. Es geht darum, die Vereinbarkeit zu verbessern. Es geht darum, zu schauen, dass Frauen in Jobs kommen, in gute Jobs kommen, von denen sie auch leben können, dass die Frauen, die in der Teilzeitfalle sitzen und eigentlich Vollzeit arbeiten wollen, auch die Chance dazu haben. Es geht noch immer um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, auch wenn unsere Kollegen und Kolleginnen von der Gewerkschaft diesbezüglich schon sehr viel erkämpft und beigetragen haben.
Also: Die Frauenpolitik ist in den nächsten Jahren in guten Händen. Frau Ministerin Oberhauser ist eine engagierte Frauenpolitikerin. Sie weiß, dass viel zu tun ist, und wir wissen, dass sie das auch mit großem Engagement angehen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Schittenhelm und Gamon.)
10.33
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schimanek zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
10.34
Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Frau Minister! Auch ich möchte Sie jetzt recht herzlich als Frauenministerin begrüßen, auch seitens meiner Fraktion.
Ich wünsche mir von Ihnen ein bisschen mehr Sachlichkeit in der Frauenpolitik und ein bisschen weniger Ideologie. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich glaube, ein Kurswechsel in der Frauenpolitik wäre jetzt wichtig. Frau Kollegin Gamon hat heute den Bericht der Arbeiterkammer angesprochen, wonach 46 Prozent der Frauen in Teilzeit arbeiten, und ihre Quintessenz war: Wir müssen unbedingt etwas tun, damit Frauen sehr schnell den ganzen Tag arbeiten gehen – sollen oder müssen.
Mir zeigen diese Zahlen aber ganz klar, dass die jetzige Frauenpolitik falsche Wege einschlägt. Die Realität der Frauen sieht anders aus. Sie wollen in Teilzeit arbeiten, und an diesem Punkt muss man ansetzen, denn da gehören sie unterstützt.
Es kann doch nicht sein, dass Frauen, wenn sie die Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen, am Ende ihres Lebens dafür bestraft werden. Da müssen wir ansetzen, denn man sieht ganz klar, dass das die Realität ist.
Wir haben das gestern in der Diskussion zum Kinderbetreuungsgeld erlebt. Was mir ja ganz klar war: Es wird jetzt wieder einmal herumgemurkst, auch beim Kinderbetreuungsgeld, aber an den Realitäten, wie es sich die Familien und Frauen wünschen, wird nichts verändert, und da sollte endlich einmal etwas geschehen. (Beifall bei der FPÖ.)
Frau Oberhauser! Mir hat es sehr gefallen, als Sie gesagt haben, Sie möchten ein bisschen mehr Pippi Langstrumpf haben. Ja, auch das würde ich mir wünschen, aber nicht, wenn wir die Pippi-Langstrumpf-Bücher erst umschreiben müssen, damit sie gendergerecht sind. – Das geht natürlich auch nicht. Ich wünsche mir eine Pippi Langstrumpf im Ursprung, wie sie Astrid Lindgren geschrieben hat, und nicht so, wie es momentan in den Zeitgeist passt. Das wäre meine Forderung.
In diesem Sinne wünsche ich mir wirklich eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Bei den Themen Frauen/Gesundheit werden Sie in mir und auch in Kollegin Dagmar Belakowitsch-Jenewein eine gute Mitstreiterin haben, und ich wünsche mir, dass wir sehr gut miteinander arbeiten können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
10.36
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.
10.36
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Einleitend kurz noch zum Kollegen Kumpitsch, weil er über die Regierungsumbildung geredet und es als negativ hingestellt hat, dass die SPÖ ihre Regierungsmannschaft umgebildet hat.
Herr Kollege Kumpitsch! Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen! (Abg. Zanger: Jetzt sind wir aber bei den Frauen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich habe mir das jetzt gerade angeschaut: Von 2000 bis 2006, als die Freiheitliche Partei in der Regierung war (Abg. Neubauer: Mit wem denn? Mit der ÖVP, glaube ich! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), hat sie für drei Ressorts 14 Minister und Staatssekretäre benötigt. Das ist nicht Beständigkeit, Herr Kollege! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Heiterkeit und Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Stefan: Das hat damals auch niemand kritisiert, oder?)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wahrscheinlich haben sich viele Zuseherinnen und Zuseher gefragt: Warum gibt es da eine solch aufgeregte Diskussion?, denn in Wirklichkeit ist das ja überhaupt nicht verständlich: Frau Kollegin Heinisch-Hosek hat die Regierung verlassen, und Frau Kollegin Oberhauser – eine Kämpferin für Frauenangelegenheiten, die das mit Herzblut macht – hat gesagt: Ich möchte das gerne übernehmen! (Zwischenrufe bei der FPÖ sowie des Abg. Pendl.)
Also: Was soll da irgendjemand dagegen haben? Doch was geschieht hier in diesem Haus? – Bei der selbstverständlichsten Sache, die es nur geben kann, tritt die Oppo-
sition auf und findet wieder irgendetwas, was nicht passt. (Abg. Aslan: Nein, Sie haben das nicht verstanden, da müssen Sie differenzieren!)
Meine Damen und Herren von der Opposition! Sie sind Teil der Politikverdrossenheit in Österreich, weil Sie immer Dinge kritisieren, die nicht zu kritisieren sind! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Heiterkeit bei FPÖ und Grünen sowie des Abg. Loacker. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Tragen Sie zu Konstruktivität bei! Unterstützen Sie die Frauenangelegenheiten, und wünschen Sie sich nicht Dinge, die heute nicht zu verwirklichen sind! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe und Heiterkeit bei FPÖ und Grünen sowie Heiterkeit des Abg. Loacker.)
Meine Damen und Herren! Demokratieverständnis schaut meiner Ansicht nach anders aus. Es ist ein Wettstreit der Ideen, aber es ist nicht das, was Sie sich vorstellen, nämlich dass Sie sich selbst in die Höhe heben können, wenn Sie den anderen schlechtmachen. Meine Damen und Herren von der Opposition, denken Sie nach! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Aslan: Ich erinnere Sie nur an …!)
10.39
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.
10.39
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Frau Staatssekretär! Ich glaube, Herr Kollege Gerstl lebt in einer Scheinwelt. (Beifall bei der FPÖ.)
Teil der Politikverdrossenheit in Österreich sind ausschließlich Sie und die Regierung. Die Opposition ist Teil des politischen Frühlings, vor allem des blauen politischen Frühlings, der demnächst in diesem Land anbrechen wird. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit bei der ÖVP.)
Geschätzte Damen und Herren! Vor allem die Frauen in diesem Haus kennen mich ja als Frauenminister der Herzen. Die Frau Präsident kennt mich, die Frau Minister kennt mich schon lange. Ich muss natürlich auch ein bisschen etwas dazu sagen, zu meinen geschätzten Damen. Und da Frau Kollegin Gamon gesagt hat, Frauen wünschen sich Wertschätzung: Bei mir sind Sie mit der gewünschten Wertschätzung am allerbesten aufgehoben. Das wissen alle hier herinnen. (Heiterkeit.)
Es ist die Forderung nach einem zusätzlichen Ministerium gekommen. Das ist ein frommer Wunsch, und ich möchte jetzt auch ein paar ganz einfache Fakten darlegen, warum das sinnlos ist: Es bedeutet einen eigenen Standort, es bedeutet einen Stab an Mitarbeitern, es bedeutet Kabinettsmitarbeiter, und der Minister kostet auch etwas. Wenn man das über ein Jahr zusammenrechnet, kann man mit diesem Geld sehr, sehr viel für die Frauenpolitik in diesem Land tun, am besten dafür, dass es endlich einmal gleichen Lohn für gleiche Leistung und gleiche Arbeit gibt. (Beifall bei der FPÖ.)
Frau Kollegin Kuntzl! Sie haben davon gesprochen, dass der Haushaltsvorstand über die Berufstätigkeit der Frau entschieden hat. Sie meinen mit Haushaltsvorstand vermutlich den Mann. – Das stimmt nicht. In einer vernünftigen Beziehung besteht ein Haushaltsvorstand aus zwei gleichwertigen Partnern, Mann und Frau, Vater und Mutter, wie immer man das sehen will. (Beifall bei der FPÖ.) Und diese beiden entscheiden darüber, wie sie den Lebensunterhalt für die Familie bestreiten, mit einem oder zwei Einkommen. Diese Entscheidung wurde diesem Haushaltsvorstand aber in den letzten Jahren von der Regierung eigentlich abgenommen, weil sich ein Alleinverdiener eine Familie gar nicht mehr leisten kann. Das heißt, es muss der Zweite auch arbeiten gehen, wenn man sich Kinder leisten will, ein zweites oder drittes Kind ist fast nicht mehr möglich. Diese Entscheidung habt ihr dem Haushaltsvorstand und der Familie schon lange abgenommen, und das ist traurig. (Beifall bei der FPÖ.)
Kurze Conclusio: Für mich ist Frauenpolitik Familienpolitik, denn es geht auch um die Wertschätzung der Mutter als Frau in diesem Land. (Beifall bei der FPÖ.) Darum hielte ich es am besten, die Frauenagenden im Familienministerium zu verwalten. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
10.42
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Klubobmann Lugar. – Bitte.
10.42
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Hohes Haus! Also eigentlich brauchen wir gar kein Frauenministerium. Wenn man es genau betrachtet, dürften wir eigentlich gar kein Frauenministerium brauchen, und zwar deshalb, weil die Idee der Nichtdiskriminierung ja ist, dass man eben nicht diskriminiert, also keinen Unterschied macht. Das heißt, wenn man sagt, man braucht ein eigenes Frauenministerium, dann macht man ja einen Unterschied zwischen Männern und Frauen. Und genau das wollen wir ja beseitigen. Wir wollen ja nicht diskriminieren, sondern wir wollen allen die gleiche Chance geben.
Wenn es ein Ministerium gibt, das angeblich die Frauenrechte durchsetzt und umsetzt und dann mit solchen Ideen wie Quoten daherkommt, dann frage ich mich: Was macht das für einen Sinn? Warum müssen auf der Baustelle, wo die Maurer zu 100 Prozent männlich sind, Frauen arbeiten? Das hat mir noch keiner erklären können. (Abg. Aslan: Warum gibt es das Team Stronach?) Auf der anderen Seite: Das Lehrpersonal in der Volksschule ist zu 100 Prozent weiblich. Dort würde es schon eher Sinn machen, dass mehr Männer in diesen Beruf kommen. Aber das mit einer Quote zu verordnen ist sicherlich der falsche Weg.
Die NEOS haben gesagt, dass die Frauen in Österreich keine Chancen auf Bildung, keine Chancen im Berufsalltag haben. – Das ist doch nicht wahr! (Abg. Rädler: Bei den NEOS!) Das ist doch nicht wahr! Frauen haben heute die gleichen Chancen wie Männer! Und ja, Frauen verdienen manchmal weniger, weil sie – und das haben Sie auch gesagt – Teilzeit arbeiten. Und das ist oft eine Entscheidung, die die Frau bewusst trifft und auch in ihrem Entscheidungsbereich liegen sollte. Das heißt, wenn die Frau sagt, ich bekomme jetzt ein Kind, weil ich das will, dann haben auch keine GrünInnen ihnen das zu verbieten, denn das ist letztlich die Entscheidung der Frau. Und wenn sie das Kind bekommt und dann sagt, ich arbeite Teilzeit, weil ich mit meinem Kind auch Zeit verbringen will, dann ist das zu akzeptieren. Und wenn das ein Mann sagt, ist es auch zu akzeptieren. Aber dem Mann vorzuschreiben, was er zu tun hat, ist eben nicht in unserem Sinne und sollte auch nicht in Ihrem Sinne sein. (Beifall der Abg. Dietrich.)
Das heißt, das, was wir brauchen, ist eine tatsächliche Gleichberechtigung.
Und wenn ich heute höre, alle Ministerien sollen Frauenpolitik machen: Nein! Nein! Alle Ministerien sollen Politik für die Menschen in diesem Land machen, und da gehören die Frauen genauso dazu wie die Männer. Das ist die richtige Politik.
Diese permanente Diskriminierung, die Sie machen, hilft den Frauen nicht (Abg. Aslan: Super Rede!), denn wenn Sie die Männer schlechter behandeln, indem Sie Quoten verordnen und sagen, ab jetzt werden die Stellen nur mehr mit Frauen besetzt, diskriminieren Sie die Männer und bestrafen sie für etwas, was sie nicht getan haben! Was können die heutigen Männer, die diese Gleichberechtigung ohnehin schon leben, dafür, dass man die Frauen Tausende Jahre unterdrückt hat? Was können die dafür? – Gar nichts!
Deshalb: Hören Sie auf zu diskriminieren! Machen wir Politik für die Menschen und differenzieren wir nicht zwischen Mann und Frau!
Und jetzt ein ganz wichtiger Punkt: Wenn Sie ein Ministerium wollen, dann bitte ein Frauenrechteverteidigungsministerium. Das können wir brauchen. Wir wollen die Frau-
enrechte, die wir uns in Österreich erkämpft haben, verteidigen, denn es gibt diese Rechte, sie sind jedoch in Gefahr. Sie sind in Gefahr durch jene, die zu uns kommen und die Frauenrechte mit Füßen treten. Sehen Sie das nicht, liebe GrünInnen? Sehen Sie nicht, dass die Frauenrechte, die wir in Österreich erkämpft haben, in Gefahr sind? Und zwar durch jene, die hierher kommen, und durch jene, die schon hier sind und in zweiter, dritter Generation nichts mit Frauenrechten anfangen können, die dem weiblichen Nachwuchs Bildung verwehren.
Das gibt es in Österreich. In Österreich gibt es Familien, die die österreichische Staatsbürgerschaft haben, die Migrationshintergrund haben, die nichts von Frauenrechten halten und den eigenen Töchtern Bildung verwehren. Das gibt es in Österreich. Habe ich dazu heute etwas von Ihnen gehört? – Nein. (Abg. Wittmann: Jetzt ist mir klar, warum ihr euch auflöst!)
Das wäre die Aufgabe eines starken Frauenministeriums: die Frauenrechte, die wir in Österreich haben, auch weiterhin zu bewahren und zu schützen vor jenen, die nach Österreich kommen, die Sie hereinlassen, Sie GrünInnen, und die die Errungenschaft, die wir in Österreich haben und auf die wir stolz sind, nämlich dass Männer und Frauen in Österreich gleichberechtigt sind, in Gefahr bringen. Diese Errungenschaft ist in Gefahr! Und da erwarte ich mir von Ihnen, Frau Minister, dass Sie in erster Linie darum kämpfen, dass Sie jenen, die nach Österreich kommen und die Frauenrechte mit Füßen treten, sagen, in Österreich haben sie mit dieser Ideologie nichts verloren. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
10.47
Präsidentin Doris Bures: Jetzt gelangt Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort. – Bitte.
10.47
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lugar! Ich komme meiner mahnenden Aufgabe als Frauenministerin gleich nach: „GrünInnen“ in der Form zu sagen, wie Sie das verwenden, ist extrem despektierlich und für eine Frauenministerin, für eine Frau, für einen Menschen nicht zu akzeptieren! (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Darmann: Das sagen sie ja selber! – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und Team Stronach.)
Gleichstellungs- und Frauenpolitik ist eine der zentralen Aufgaben in allen Politikfeldern. Da geht es gar nicht um die Frage, ob ich ein Frauenministerium brauche oder nicht. Es wurde gesagt, dass man vielleicht darüber nachdenken sollte – wozu auch Herr Kollege Lopatka genickt hat. Ich glaube, Sie haben nicht zugehört und wahrscheinlich fälschlicherweise genickt. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Frauenagenden gehören in alle Politikfelder verteilt. Und dass Frauenpolitik Chefsache sein soll, ja, das ist so. In den Organisationen, aus denen ich komme, nämlich im ÖGB, war Frauenpolitik Chefsache. Und zwar insofern Chefsache, als ich mit Erich Foglar im Rahmen einer wirklichen Gleichstellung gemeinsam für Frauenagenden verhandelt habe, und insofern, als Frauenagenden auch die Agenden meines Erich Foglar waren.
Von Herrn Bundeskanzler Kern kann ich Ihnen eine Geschichte erzählen, die länger zurückliegt. Ich habe die Frau des Herrn Bundeskanzlers Kern, Eveline Steigenberger-Kern, viel früher bei einer Veranstaltung kennengelernt. Da war er noch bei den ÖBB. Und da war die Frage, wie zwei Menschen, die so im Berufsleben stehen, gemeinsam ein Kind großziehen können, wie das funktionieren kann. Und da hat sie gesagt: Ganz einfach: halbe-halbe, und zwar wirklich halbe-halbe. Es gibt Tage, wo er zu Hause ist und das Kind betreut, und es gibt Tage, wo ich zu Hause bin.
Das heißt, ich weiß, dass auch bei uns, in meiner Partei Frauenagenden, Gleichstellungsagenden Chefsache sein werden.
Was die Frage der weiteren Programme betrifft, ist völlig klar: Die Frage der Einkommensungerechtigkeiten ist, glaube ich, das Problem, das Österreich, die ÖsterreicherInnen am meisten beschäftigt. Und es ist nicht die Teilzeit, die den Unterschied ausmacht, denn die Vergleiche in den Einkommensberichten beziehen sich auf zwei völlig gleiche Beschäftigungsverhältnisse. Was es ausmacht, sind Dinge, die nicht aufgenommen sind, wie Zulagen, Remunerationen, all diese Dinge, wo man Unterschiede merkt. Deswegen wird es eine der Aufgaben sein – und da hoffe ich auch sehr auf die Unterstützung des Koalitionspartners, weil wir die Wirtschaft dazu brauchen werden –, die Einkommensberichte weiterzuentwickeln, sie aus den Schubladen der PersonalvertreterInnen, BetriebsrätInnen herauszuholen und zu einem wirklichen Instrument zu machen, das Gleichstellung auch leben lässt, auch in der Frage der Einkommen.
Ich glaube, Sigrid Maurer war es, die gesagt hat, der Geräuschpegel geht bei den Frauenthemen so hoch. Das bin ich von den Gesundheitsthemen schon gewöhnt, da ist es meistens leerer. Bei den Frauenangelegenheiten kann der Geräuschpegel gut hochgehen. Wenn wir heute gehört haben, wie unterschiedlich die Positionen zu 51 Prozent der österreichischen Bevölkerung sind, dann kann ich mir vorstellen, dass wir hier hitzige, spannende Diskussionen führen werden über das Bild der Frau, das die einzelnen Parteien haben, die es den Frauen als Wählerinnen dann vielleicht auch erleichtern werden, zu entscheiden, wo sie in Zukunft ihr Kreuzerl bei der Wahl machen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Hallo!)
In diesem Sinne freue ich mich auf wirklich gute Zusammenarbeit mit allen von Ihnen zum Wohle der österreichischen Frauen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)
10.51
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Klubobmann Lugar. – Bitte.
10.51
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich mache es ganz kurz. Ich möchte nur auf etwas hinweisen, was mir sehr, sehr wichtig ist, und zwar: Die Frau Ministerin hat es nicht mit einem Satz der Mühe wert gefunden, auf die aus meiner Sicht größte Bedrohung für die Frauenrechte in Österreich hinzuweisen, nämlich die von den „Kulturbereicherern“, die nach Österreich kommen und leider von Frauenrechten noch nie etwas gehört haben. Diese Bedrohung wurde leider nicht angesprochen, und das finde ich sehr, sehr schade. (Abg. Korun: Ihr Rassismus ist …!) Ich hoffe, dass Sie sie zumindest in die Politik, die Sie hoffentlich machen werden, implementieren (Beifall beim Team Stronach), dass wir endlich darüber sprechen, wie wir es schaffen, eine fremde Ideologie, die von Frauenrechten nichts hält, in Österreich zu vermeiden beziehungsweise abzuwehren. – Vielen Dank. (Beifall des Abg. Stefan. – Abg. Aslan: Packen Sie Ihren Rassismus – !)
10.52
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte.
10.52
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lugar! Ganz egal, wer die Hand gegen Frauen erhebt oder verbale Gewalt gegen Frauen ausübt, ganz egal, wer, woher der kommt: Der wird hier mit Konsequenzen zu rechnen haben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen, NEOS und Team Stronach. – Abg. Darmann: Wo sind die Konsequenzen?)
Sie wissen, dass in Österreich noch immer Gewalt in der Familie die häufigste Form der Gewaltausübung ist. Wenn Sie den „Falter“ dieser Woche gelesen haben, dann wissen Sie, wie verbale Gewalt gegen Frauen, gegen Journalistinnen im Netz stattfindet. Das sind nicht Menschen, die schutzsuchend hierherkommen, das sind Menschen, die hier leben. Und gegen diese Gewalt werde ich auch ganz massiv auftreten! (Beifall bei SPÖ, Grünen, NEOS, Team Stronach und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.53
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1183 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dafür auch in dritter Lesung stimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung von Ministerien.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1145 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Signatur- und Vertrauensdienstegesetz erlassen wird und das E-Government-Gesetz, das Außerstreitgesetz, das Bankwesengesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, die Gewerbeordnung 1994, das KommAustria-Gesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Teilzeitnutzungsgesetz 2011, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Versicherungsvertragsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993 und das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert werden (1184 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
10.55
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Signatur- und Vertrauensdienstegesetz klingt natürlich schon etwas sperrig. Es geht dabei darum, dass ein bestehendes Gesetz, nämlich das Signaturgesetz, erneuert wird und eine EU-Verordnung, die an sich unmittelbar anwendbar ist, in einen Gesetzestext umgewandelt wird, um die bes-
sere Verständlichkeit im Rahmen der österreichischen Rechtsordnung sicherzustellen. Das ist durchaus sinnvoll, denn es gab in dieser EU-Verordnung schlicht und einfach gewisse terminologische Unruhe, weil dort andere Formulierungen verwendet werden. Insofern war es sinnvoll, das hier umzusetzen und in ein österreichisches Gesetz zu gießen. Wenn man aber so etwas macht, dann hätte ich mir hier mehr Klarheit und Exaktheit erwartet und gehofft, dass man bei dieser Gelegenheit Dinge besser macht.
An sich ist zu begrüßen, dass die Digitalisierung voranschreitet. Bei dieser sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur geht es darum, dass man die Schriftlichkeit im elektronischen Bereich nachbildet und dass man hier Regelungen trifft, was Schriftlichkeit bedeutet, wenn man im elektronischen Rechtsverkehr ist.
Das nimmt immer mehr zu, das ist keine Frage, ist ein wichtiger Bereich. Im Internet wird ja immer mehr gehandelt, und daher ist es wichtig, dass man das regelt. Aber es ist natürlich genauso wichtig oder fast noch wichtiger, dass man einerseits hier die Möglichkeiten schafft und auch die Anwendbarkeit erhöht, dass man auf der anderen Seite aber auch die Sicherheit in den Vordergrund stellt, denn man weiß ganz genau, wie viel passiert und wie viel Betrug es gibt und so weiter.
Daher hätte ich mir erhofft, dass das Gesetz in einem Punkt deutlicher gewesen wäre, weil es da ja eine Ausweitung der Anwendbarkeit an sich gibt, und zwar bei der Ausstellung des sogenannten Zertifikats. Dort, wo die Grundlage für die elektronische Signatur geschaffen wird, wird ein Zertifikat ausgestellt, und da ist das Gesetz meiner Meinung nach zu wenig exakt und auch zu wenig auf die Sicherheit bedacht. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich weiß schon, das wurde im Wesentlichen aus dem alten Gesetz übernommen, aber eben aufgrund dessen, dass man die Anwendbarkeit ausweitet, hätte man meines Erachtens da weiter gehen sollen. Ich erkläre kurz, wo mein Kritikpunkt liegt. Im Extremfall kann man so ein Zertifikat bekommen, ohne dass man einen Ausweis vorweisen oder schicken muss und ohne dass man bei der Ausstellung oder Einholung des Zertifikats persönlich anwesend ist. Das ist beides möglich.
Im Gesetzestext steht: Entweder man legt einen „amtlichen Lichtbildausweis“ vor oder man weist sich aus „durch einen anderen in seiner Zuverlässigkeit gleichwertigen, dokumentierten oder zu dokumentierenden Nachweis“. – Also das ist schon sehr sperrig, man kann sich darunter nichts vorstellen, und, offen gesagt, das ersetzt den Lichtbildausweis nicht, weil man da jetzt ja wieder irgendwelche Schritte zurückgehen oder irgendeine andere Urkunde vorlegen oder einen anderen Nachweis führen muss. Ich verstehe nicht, warum man nicht schlicht und einfach beim amtlichen Lichtbildausweis bleibt und eine klare Regelung trifft.
Die zweite Frage ist eben diese persönliche Anwesenheit. Auch die ist, wie gesagt, nicht erforderlich. Man kann sich das im Internet bestellen und zuschicken lassen.
Diese Kombination ist natürlich missbrauchsanfällig, und das ist doch heikel, wenn man schon bei der Ausstellung des Zertifikats keine Sicherheit hat, denn dann ist alles, was danach folgt, natürlich auch nicht ausreichend sicher. Das ist eine echte Lücke im Gesetz, und es ist schade, dass der Gesetzgeber, in dem Fall die Regierungsparteien, da nicht den Schritt gemacht hat, zu sagen, wenn wir die Signatur ausweiten und wenn das ein Zukunftsprojekt sein soll, dann müssen wir da nachschärfen und die Regelungen zur Ausstellung des Zertifikats verbessern.
Ein weiterer Punkt ist noch, neben anderen Kleinigkeiten, eine Unschärfe und Unverständlichkeit. Das sind natürlich Detailregelungen, die jetzt hier vom Rednerpult aus schwer vermittelbar sind, aber die Schriftlichkeit an sich soll damit ersetzt werden.
Es gibt ein paar Ausnahmen, die verständlich sind. Zum Beispiel sind letztwillige Verfügungen nur schriftlich zu machen, trotzdem sind diese hier ausgenommen – also das
kann man nicht mit elektronischer Signatur machen –, andererseits wiederum werden Willenserklärungen des Familien- und Erbrechts, die an die Schriftform oder an ein strengeres Formerfordernis gebunden sind, systemwidrig mit der elektronischen Signatur ermöglicht. Das steht auch schon bisher im Gesetz, aber, wie gesagt, auch da hätte man jetzt ja durchaus, wenn man schon ein Gesetz ändert beziehungsweise neu formuliert, einmal eine andere Regelung machen können beziehungsweise könnte man auch solche Dinge verbessern und hier nicht systemwidrige Regelungen hineinbringen. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Kritik und diese – ich möchte so sagen – leichte Enttäuschung darüber, dass man diese Chance, es hier besser und exakter zu formulieren, nicht ergriffen hat, führt dazu, dass wir dieses Gesetz ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)
11.00
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. – Bitte.
11.00
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße ganz besonders die Neuen Mittelschulen aus Uttendorf und Rum. (Allgemeiner Beifall.)
Hohes Haus! Zunächst einmal, so denke ich, ist die Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union nicht nur eine Kür, sondern auch eine Pflicht, die wir wahrzunehmen haben. In diesem besonderen Fall geht es um die eIDAS-Richtlinie, die direkt anwendbar ist. Das heißt, viele dieser Regelungen, die Sie hier bekrittelt haben, kommen nicht aus dem Gesetz selbst, sondern kommen auch aus der Formulierung – und die Formulierungen von Richtlinien, da gebe ich Ihnen recht, insbesondere die deutschen Übersetzungen, sind nicht immer sehr rechtssicher.
Diese eIDAS-Richtlinie ist jedoch eine unmittelbare Anwendung, das heißt nichts anderes, als dass man jetzt dazu übergeht, die in verschiedenen Staaten bestehenden Signaturgesetze, die nationalstaatlich geschaffen wurden, zu vereinheitlichen oder bestimmten Standards zu unterwerfen, um letztendlich erstens die Voraussetzungen, auch für die Sicherheit, und internationale Standards festzulegen, um dann in den Einzelstaaten zu gewährleisten, wenn eine derartige elektronische Signatur geleistet wird, dass diese überprüft wurde, nach herkömmlichen Standards angefertigt wurde und letztendlich auch nach herkömmlichen Standards verwendet werden kann.
Das bedeutet natürlich eine Beschleunigung des Rechtsverkehrs, eine Beschleunigung des Geschäftsverkehrs – aller dieser Möglichkeiten. An sich ist diese Entwicklung zu begrüßen, weil sie nicht aufhaltbar und auch umzusetzen ist.
Zweitens: Jene Punkte, die diese direkt anwendbare Verordnung nicht regelt, können wir natürlich nationalstaatlich regeln. Da geht es jetzt darum, die Formvorschriften festzulegen, unter welchen diese Zertifikate ausgestellt werden können, da geht es auch um die Haftungsregelungen, die derartige Ausstellungen mit sich bringen, da geht es auch um die Aufsicht und da geht es um die Kontrolle. Das regeln wir in diesem Signatur- und Vertrauensdienstegesetz nationalstaatlich, nämlich die Aufsicht über diese gesamten Ausstellungsregelungen, die Formvorschriften und letztendlich auch die Haftungsregelungen. Und dass natürlich ein Gesetz, nämlich der § 886 des ABGB, das seit 1811 gilt, in einer Zeit, in der man alles über den elektronischen Rechtsverkehr abwickeln kann, nicht mehr passend ist, sondern dass das in ein eigenes Gesetz gefasst werden muss, ist eigentlich selbstverständlich.
Ich als Vorsitzender des Verfassungsausschusses möchte aber doch an die Legisten der verschiedensten Ministerien appellieren, die Gesetzestexte wieder so zu gestalten,
dass sie auch verständlich sind. Mir ist nämlich aufgefallen, dass durchaus respektable Juristen, und ich zähle auch meinen Vorrednern dazu, einschließlich mir, wirklich Schwierigkeiten mit dem Verständnis dieses Gesetzes gehabt haben, das auf der Rechtssprache der Verordnungen der Europäischen Union fußt, an die man sich dann sprachlich angleichen will – und dann funktioniert das nicht mehr. Ich appelliere wirklich an alle – an alle! – Ministerien, die Gesetze wieder verständlicher zu machen, die Gesetze für den Anwender verständlicher zu machen, damit man nicht drei Juristen braucht, um den Sinn und Zweck eines Gesetze zu verstehen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
Für uns Abgeordnete wäre es auch leichter, wenn wir eine derartige Sprache vereinheitlichen und wirksam machen könnten. Das ist ein Appell, da es in den letzten Monaten öfter vorgekommen ist, dass man die Texte so verfasst hat, dass sie fast unverständlich sind.
In diesem Sinne glaube ich trotzdem, dass dies als Gesetz ein guter Ansatz und eine gute Umsetzung der Richtlinie ist und letztendlich dem Verbraucher nützen wird. (Beifall bei der SPÖ.)
11.05
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Mag. Duzdar. – Bitte.
11.05
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Muna Duzdar: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hochgeschätzte Abgeordnete! Als Staatssekretärin für Digitalisierung darf ich in aller Kürze die nationale Umsetzung des eIDAS-Paketes vorstellen. Es geht in der Tat darum, diese EU-Verordnung umzusetzen. In Wirklichkeit ist das eine unmittelbare Anwendung, aber da bedarf es legistischer Anpassungen.
Es liegen Ihnen das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz als neues Gesetz sowie eine Novellierung des E-Government-Gesetzes vor. Im Wesentlichen geht es darum, dass erstmals EU-weit elektronische Unterschriften gegenseitig anerkannt werden. Das heißt für Österreich, dass die elektronische Handysignatur europaweit anerkannt wird. Das, denke ich mir, ist gut, vor allem, wenn man sich auch die Zahlen anschaut. Es geht dabei um die Schaffung von mehr Rechtssicherheit, es geht dabei um die Erhöhung der Effektivität im elektronischen Geschäftsverkehr.
Das Zweite, das mir wesentlich erscheint, ist, zu erwähnen, dass es mit dieser Beschlussfassung im Konsumentenschutzbereich eine Verbesserung geben wird. Es darf in Hinkunft nicht mehr so sein, dass Unternehmer und Unternehmerinnen in versteckten Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen den Ausschluss der elektronischen Signatur vorsehen. Natürlich dürfen sie das weiterhin auf einer vertraglichen Basis, aber nicht mehr in versteckten Klausen.
Das Dritte, das mir auch noch wichtig erscheint, ist, dass mit der E-Government-Novelle nach dem Grundsatz der einmaligen Erfassung – nach dem Once-only-Prinzip – Behörden, die Dokumente von Bürgern und Bürgerinnen einfordern und verlangen, das nicht mehr mehrfach und mehrmals tun dürfen, sondern in den bestehenden Registern nachzuschauen haben. Auch das ist, denke ich, eine gute und wesentliche Vereinfachung und Verbesserung für die Bürger und Bürgerinnen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.07
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.
11.07
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ich teile Ihren Optimismus nicht. Ich glaube, dass wir nach wie vor im Bereich der elektronischen Signatur vor einer europaweiten Baustelle stehen, der eine österreichische Baustelle vorangegangen ist. Wir haben ja zehn Jahre mit der Bürgerkarte verloren, die keine Akzeptanz hatte, die mit massiven technischen Problemen verbunden war.
Der erste Kritiker der Bürgerkarte war die SPÖ, nämlich Abgeordneter Cap – so lange wird das schon diskutiert. Dann ist die SPÖ in die Regierung gekommen, da ist die Kritik verstummt. Wir haben die Bürgerkarte durchgehend kritisiert. Mit dieser Bürgerkarte haben wir zehn Jahre verloren.
Frau Staatssekretärin Duzdar, vor einem Jahr hat dann Ihre Vorgängerin, Frau Staatssekretärin Steßl, die Bürgerkarte für gescheitert erklärt und die elektronische Handysignatur aus der Taufe gehoben. Die elektronische Handysignatur hat wahrscheinlich eine Spur mehr Akzeptanz als die Bürgerkarte, wenn wir uns aber anschauen, wie viele Personen eine elektronische Signatur gelöst haben, dann bewegen wir uns im Bereich von etwa 5 Prozent. Dieser Wert ist erschreckend niedrig, und das zeigt, dass auch die elektronische Handysignatur ein massives Akzeptanzproblem hat und dass interessanterweise andere technischen Lösungen eher angenommen werden.
Ich bitte, mich nicht falsch zu verstehen: In Österreich gibt es auch erfolgreiche Projekte im Bereich der E-Governance. FinanzOnline ist europaweit beispielgebend und hat eine enorme Akzeptanz, das sind aber PIN- und TAN-Lösungen. Es zeigt sich, dass die momentanen Rahmenbedingungen, die technischen Angebote nicht angenommen werden – und das gleiche Problem haben wir auf europäischer Ebene. Da versucht man jetzt eine rechtliche Harmonisierung, die technische Harmonisierung unterlässt man aber.
In der Europäischen Union wird viel harmonisiert, manchmal fragt man sich: Warum gerade das? Ich frage mich jetzt: Warum gerade das nicht? – Ich meine, wir haben einen europäischen Geschäftsverkehr, wir bekommen als Konsumenten Mails aus unterschiedlichen Ländern, wo man von uns Daten will – man nennt das Phishing. Manche wissen nicht, ob das eine ernste Anfrage oder ein Phishing-Versuch ist, und es gibt keine einheitliche technische Lösung. Die Skandinavier haben eine andere Lösung, die Deutschen haben eine andere Lösung, und Österreich hat mit der elektronischen Handysignatur auch wieder eine Insellösung.
Ich glaube, solange wir da keine europäische Harmonisierung zustande bringen – und damit meine ich nicht nur die rechtliche und die Anerkennung, sondern eine technische Harmonisierung –, wird die elektronische Signatur in einer Sackgasse sein, und das halte ich für einen Binnenmarkt mit dem Anspruch, den dieser Binnenmarkt entwickelt, eigentlich für ein massives Problem auf lange Sicht.
Daher werden wir dem Gesetz nicht zustimmen – nicht, weil es falsch ist, sondern weil es weiteres Stückwerk in, ich habe das schon am Beginn gesagt, einer Baustelle im Bereich der elektronischen Handysignatur ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
11.10
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.
11.10
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! „Zu viel Vertrauen ist häufig eine Dummheit, zu viel Misstrauen ist immer ein Unglück.“ – Johann Nepomuk Nestroy, ein kluger Mensch.
Es gilt daher, einen sicheren und pragmatischen Zugang zu diesem Thema in Zeiten des digitalen Wandels zu finden, und ich glaube, dass wir da auf einem sehr guten Weg sind.
Es werden immer mehr Geschäfte zwischen Unternehmen und Unternehmen, zwischen Bürgern und Behörden, zwischen Konsumenten und Unternehmen auf digitalem Weg geschlossen. 660 000 Bürger in Österreich haben eine Handysignatur und nützen sie. Aber die Frage, die sich uns allen stellt, ist: Kann ich noch darauf vertrauen, dass jene Personen, die zeichnen, auch die Personen sind, die tatsächlich dieses Geschäft abschließen? – Ich meine, da ist es mit der Umsetzung der EU-Richtlinie wiederum gelungen, einen Schritt weiter zu gehen auf dem Weg zum sicheren digitalen Zeichnen und zum sicheren digitalen Geschäftemachen.
Wechselseitige Anerkennung in der EU als erster Teil der Harmonisierung ist ein ganz wichtiger Schritt. Auch alle Pflichten und Regelungen, die wir bezüglich der Signatoren und Siegelhersteller hier geregelt und getroffen haben, sind wichtig. Ich rede vom Datenschutz, ich rede vom Stichwort IT-Sicherheit insgesamt. Auch Regelungen zum Aussetzen von Zertifikaten oder wie ausgestellt werden darf, inklusive der Aufsichtsstelle, der Telekom-Control-Kommission, all das haben wir entsprechend festgelegt.
Betreffend den Abänderungsantrag haben wir uns im Ausschuss unter anderem darüber unterhalten, dass auch zukünftig Bankgeschäfte von Kunden bei Onlinebanking mit TANs gemacht werden können. Auch das ist, glaube ich, ein wichtiger Schritt, da wir damit sichergestellt haben, dass es da aktuell zu keinen Änderungen kommt. – Ein zweiter Antrag wird sich dann noch mit Klarstellungen zu § 4 Abs. 2 beschäftigen.
Meine Damen und Herren! Als ÖVP-Justizsprecherin ist mir die Rechtssicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft insgesamt ein großes Anliegen, denn nur mit dieser Rechtssicherheit haben wir einen starken und effizienten, vertrauensbildenden Rechtsstaat, der die Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort stärkt. Und, meine Damen und Herren, die Wirtschaft liefert oft praktische Beispiele und Möglichkeiten, die wir hier in der Verwaltung entsprechend umsetzen, um effektiv und schnell auch Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ich verlange dies immer unter dem Aspekt des Rechtsschutzes und des Datenschutzes.
Meine Damen und Herren! Auch Vorredner haben das gesagt: Der digitale Wandel in Österreich und in der gesamten EU bringt für uns unglaubliche Vorteile. Er wird uns global wettbewerbsfähiger machen, daran glaube ich fest. Aber es gilt, ständig zu überprüfen, ob die elektronischen Möglichkeiten bestmöglich und auch rechtssicher genutzt werden. Ich glaube, dass zukünftig – und da bin ich ganz bei dir, Kollege Steinhauser – ein weiterer Schritt in der EU insgesamt die Verwendung von biometrischen Daten für die Personenidentifizierung sein muss. Und ich glaube, der nächste Schritt wird sein, EU-weit technische Möglichkeiten zu finden, die auf Basis der Rechtssicherheit und der Personenidentifizierung noch konkreter sind und uns auch die Technik mit hereinholen.
Ein wichtiger Schritt, ein richtiger Schritt, die Umsetzung der EU-Richtlinie schafft Rechtssicherheit bei elektronischen Geschäften. Ich glaube, breite Zustimmung ist hier angebracht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.14
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Lueger zu Wort. – Bitte.
11.14
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Diese Regierungsvorlage, die wir hier zu
beschließen haben, ist eine sehr technische, und man fängt damit im ersten Augenblick einmal nicht sehr viel an. Das stimmt so aber nicht, denn die Digitalisierung hat auch in Österreich Einzug gehalten.
Ja, es stimmt, die Bürgerkarte haben nicht so viele Menschen in Anspruch genommen, aber nichtsdestotrotz geht die Handysignatur ganz gut, und in Summe haben jetzt 780 000 Personen in Österreich entweder Bürgerkarte oder Handysignatur, die dann beispielsweise bei E-Government eingesetzt werden können – und Österreich ist ja berühmt und bekannt dafür, dass es ein sehr gutes E-Government hat.
Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass ich Amtswege erledigen kann, ohne dass ich zum Amt gehe. Lassen Sie mich diesbezüglich ein Beispiel bringen. Wir haben gestern von Urkunden gesprochen, die mit einer Apostille versehen werden müssen, damit ihre Originalität bestätigt wird. Mit diesem Gesetz – das hatten wir auch schon im vorigen Signaturgesetz drinnen, aber da gab es eine nationale Beschränkung – ist die Ausstellung einer Urkunde mit einem digitalen Siegel möglich.
Wenn sich die Menschen das digitale Siegel zu Hause ausdrucken, haben sie natürlich keine Unterschrift drauf, und das hat oft dazu geführt, wenn man dann mit dieser Urkunde ins Ausland gefahren ist – ich habe eine solche zum Beispiel für eine Verehelichung gebraucht –, dass die Menschen dort dann gesagt haben: Das gilt nicht, denn da ist keine Unterschrift drauf!
Genau das sind jetzt eigentlich die Grundlagen und die Gründe dafür, dass es notwendig ist, eine gemeinsame europäische Lösung, eine Anerkennung der verschiedenen Länder untereinander zu haben, damit nämlich auch diese Dinge, die wir national beschlossen haben, letztendlich dann auch international so weitergehen können.
Und bezüglich der Vertrauensdienste, die jetzt angeboten werden – im vorigen Signaturgesetz hat die Telekom-Control-Kommission diese Aufgabe ausgeführt –, wird das jetzt übernommen von der RTR, der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, weil die ganz einfach die besseren Voraussetzungen hat, diese Vertrauensdienste in einer Liste zu erfassen, womit es für die Konsumentinnen und Konsumenten ganz einfach möglich ist, dann dort anzufragen, ob diese Vertrauensdienste wirklich diese Anbieter sind.
Als Konsumentenschutzsprecherin ist es mir ein ganz wichtiges Erfordernis – und ich bin froh, dass das jetzt auch da drinnen so erfasst ist –, dass man nichts mehr verstecken kann, keine versteckte Klausel mehr haben kann, denn es kann nicht sein, dass man einen Vertrag abschließt – um das wieder an einem Beispiel zu zeigen –, den bereits mit der Handysignatur unterzeichnet hat, sich dann per E-Mail unterhält und Änderungen macht – ebenfalls mit der Handysignatur –, aber in den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht irgendwo, dass man mit der Handysignatur nicht aussteigen kann.
Das wird es in Zukunft nicht geben, und das schützt Konsumentinnen und Konsumenten. Daher denke ich mir, dass das bei der Digitalisierung der richtige Schritt in die richtige Richtung ist. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Tamandl.)
11.17
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Vetter zu Wort. – Bitte.
11.18
Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich schließe gleich bei den Ausführungen des Kollegen Wittmann an und bringe folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Peter Wittman, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1145 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
In dem Ausschussbericht beigedruckten Gesetzesvorschlag lautet im Art. 1 § 4 Abs. 2:
„(2) Letztwillige Verfügungen können in elektronischer Form nicht wirksam errichtet werden.
Folgende Willenserklärungen können nur dann in elektronischer Form wirksam abgefasst werden, wenn das Dokument über die Erklärung die Bestätigung eines Notars oder eines Rechtsanwalts enthält, dass er den Signator über die Rechtsfolgen seiner Signatur aufgeklärt hat:
1. Willenserklärungen des Familien- und Erbrechts, die an die Schriftform oder ein strengeres Formerfordernis gebunden sind;
2. eine Bürgschaftserklärung (§ 1346 Abs. 2 ABGB), die von Personen außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit abgegeben wird.“
*****
In Wirklichkeit wird damit nur ein einziges Wort geändert, es wird nämlich das Wort „Erklärung“ durch das Wort „Bestätigung“ ersetzt. Warum ist das wichtig? – Das ist wichtig, weil das Wort „Erklärung“ in dieser Legistik in verschiedenen Bedeutungen verwendet worden ist: einmal im Sinne des Gesetzes, einmal im Sinne der Notariatsordnung. Daher muss das Wort „Bestätigung“ zur Klarstellung da hinein.
Es gibt allerdings im Anschluss an Kollegen Wittmann auch noch eine zweite Bestimmung, die mir etwas im Magen liegt, das ist die Sache mit den Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch die Frau Staatssekretärin hat gesagt, dass versteckte Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen unter bestimmten Umständen unwirksam sind.
Das Interessante ist, dass man dieses Verbot der versteckten Klauseln auch im Gesetz nur versteckt findet, nämlich in § 4 Abs. 3, wo es nach zwei Negationen – und so etwas, also wenn Sie zwei Negationen haben, ist ja im Gesetz auch schon schwer zu lesen – folgende Bedingung gibt:
„(…) es sei denn, der Unternehmer beweist, dass die Vertragsbestimmungen im Einzelnen ausgehandelt worden sind“.
Sie müssen diese Bestimmung finden, um das Verbot der versteckten Klauseln zu finden. Da steht nämlich gar nichts von Klauseln, sondern da steht: „im Einzelnen ausgehandelt worden sind“. Da hat allerdings der Legist zwei Dinge miteinander vermischt: Das eine ist der materielle Gehalt, dass diese Bestimmungen vereinbart worden sind, und das andere ist die Beweispflicht.
Diese Bestimmung ist mit den Regeln der Logik überhaupt nicht zugänglich, nämlich so, wie es da steht, müsste eigentlich zuerst der Unternehmer beweisen, dass diese Bestimmungen anwendbar sind, und dann erst könnte sich der Konsument darauf berufen, ob er das anwendet oder nicht. Das kann natürlich niemals sein. Gemeint muss sein, dass diese Bestimmung entsprechend vereinbart worden ist und im Prozessfall der Unternehmer die entsprechende Beweislast hat. Diese beiden Dinge – den materiellen Gehalt dieser Bestimmung und die prozessuale Beweislast – müssen wir aus-
einanderhalten. Ich hoffe, dass diese Ausführungen für den Ersten, der das wirklich anwenden muss, entsprechend klar sind, dass er weiß, was er in Wirklichkeit machen muss.
Im Übrigen ist natürlich die Bestimmung „was im Einzelnen ausgehandelt worden ist“ auch ein weites Feld für Interpretationen, da ja die Geschäftsbedingungen entweder anwendbar, nichtig sind oder offensichtlich jetzt eine dritte Qualität haben müssen, nämlich dass sie im Einzelnen ausgehandelt werden. Das kann natürlich bei einer Geschäftsbedingung sein, wenn man sie zum Beispiel fett hervorhebt. Ob dann in Zukunft Leute mit dem Satz: Dieser Vertrag sowie die Geschäftsbedingungen sind im Einzelnen ausgehandelt worden!, unterschreiben lassen, bleibt abzuwarten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.21
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und wird zur Verteilung gebracht.
Da mir jetzt keine Wortmeldung mehr vorliegt, frage ich, ob der Abänderungsantrag an alle verteilt worden ist. – Das ist der Fall, damit steht der Antrag mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des
Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1145 d.B.): Bundesgesetz,
mit dem ein Signatur- und Vertrauensdienstegesetz erlassen wird und das
E-Government-Gesetz, das Außerstreitgesetz, das Bankwesengesetz, das
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz,
das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz,
das Gesundheitstelematikgesetz 2012, die Gewerbeordnung 1994, das
KommAustria-Gesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Sachverständigen-
und Dolmetschergesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Teilzeitnutzungsgesetz
2011, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Versicherungsvertragsgesetz,
das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Wirtschaftskammerge-
setz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz,
das Ziviltechnikergesetz 1993 und das Ziviltechnikerkammergesetz 1993
geändert werden (1184 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
In dem Ausschussbericht beigedruckten Gesetzesvorschlag lautet im Artikel 1 § 4 Abs. 2:
„(2) Letztwillige Verfügungen können in elektronischer Form nicht wirksam errichtet werden. Folgende Willenserklärungen können nur dann in elektronischer Form wirksam abgefasst werden, wenn das Dokument über die Erklärung die Bestätigung eines Notars oder eines Rechtsanwalts enthält, dass er den Signator über die Rechtsfolgen seiner Signatur aufgeklärt hat:
1. Willenserklärungen des Familien- und Erbrechts, die an die Schriftform oder ein strengeres Formerfordernis gebunden sind;
2. eine Bürgschaftserklärung (§ 1346 Abs. 2 ABGB), die von Personen außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit abgegeben wird.“
Begründung
Die Neuformulierung dieses Absatzes dient nur der sprachlichen Klarheit.
*****
Präsidentin Doris Bures: Es ist, wie gesagt, niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1184 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich lasse zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.
Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 4 Abs. 2 eingebracht.
Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2016/4 (III-249/1159 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße den Präsidenten des Rechnungshofes.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
11.23
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Rechnungshofpräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst auf Geheiß meiner Kollegin aus Oberösterreich, Holzinger-Vogtenhuber, ganz herzlich die Polytechnische Schule aus Linz in unserer Mitte begrüßen und bedanke mich für Ihr Interesse im Rahmen der politischen Bildung. (Allgemeiner Beifall.)
Herr Rechnungshofpräsident! Ein bisschen hat diese heutige Debatte auch einen historischen Beigeschmack, denn dies wird voraussichtlich die letzte Debatte sein, die wir vom Inhalt her miteinander bestreiten können. Eigentlich gibt es viele Bereiche – Bereiche, die im Laufe der letzten zwölf Jahre beraten wurden; natürlich auch jene, bei denen ich die Ehre hatte, mit Ihnen zusammenzuarbeiten –, die es verdienen würden, noch einmal beraten zu werden, aber das Thema, das heute hier noch einmal zur Diskussion steht, ist tatsächlich eines, das uns auch noch in der Zukunft sehr intensiv begleiten wird. Es geht dabei ganz schlicht und einfach um den abgestuften Bevölkerungsschlüssel, sprich den Finanzausgleich.
Ich darf vorneweg, weil uns der Rechnungshof nicht nur mit seinen Empfehlungen, seinen Forderungen und seinen Aufklärungen immer wieder unterstützt, sondern auch mit den nötigen Informationen versorgt, auf Folgendes in diesem Bericht hinweisen – ich habe es bereits im Ausschuss gesagt, möchte es aber auch heute sagen, weil es für jeden Abgeordneten, der sich mit dem Finanzausgleich ein bisschen auseinandersetzen will, hilfreich ist –: Die graphische Darstellung führt jenen, die nicht laufend mit Finanzgebarungen, öffentlichen Finanzen und Finanzcontrolling zu tun haben, klar vor Augen, wie das Ganze abläuft. Das ist meiner Meinung nach hier sehr gut schematisch dargestellt. Es zeigt aber gleichzeitig auch die Problematik auf, die wir beim Finanzausgleich haben.
Der Rechnungshof plädiert, aus meiner Sicht völlig zu Recht, für eine grundlegende Neuausrichtung des Finanzausgleichs – dies auch deshalb, weil der eigentliche Finanzausgleich zunehmend an Bedeutung verliert! Es sind – und das sind aus meiner Sicht zwei ganz wesentliche Zahlen – die Überweisungen des Bundes an die Länder von 2008 bis 2013 um 17,5 Prozent gestiegen, jene außerhalb des Finanzausgleichs um ganze 26,7 Prozent. Man sieht also, wie dramatisch die Fehlentwicklung ist: dass sich die Finanzierung sehr stark weg vom Finanzausgleich hin zu den sogenannten Artikel-15a-Vereinbarungen verlagert. Und das kann nicht die Zukunft sein! Unser Ziel muss es in Zukunft sein – das kommt in allen Berichten zum Ausdruck, und das kann man nur unterstützen –, dass wir endlich dazu kommen, dass jene, die zahlen müssen, auch mit anschaffen können.
Für diese Artikel-15a-Vereinbarungen habe ich zwei Beispiele, kann sie aber in der Kürze der Zeit nur schlagwortartig nennen. Das eine Beispiel betrifft den Bildungsbereich. Ich habe mich sehr bemüht, bei der Artikel-15a-Vereinbarung die Ganztagsbetreuung und sehr viele Punkte im Hinblick darauf, was wir alles von den Ländern erwarten, dass sie umsetzen, hereinzunehmen, und ich muss Ihnen leider sagen: Es ist zu einem großen Teil nicht umgesetzt worden, und wenn, dann ist es völlig anders angewendet worden. Das kann es nicht sein! Ähnliche Beispiele gibt es aus den Bereichen der Kinderbetreuung, aus dem Pflegebereich und aus dem Gesundheitsbereich.
Es muss also gelingen, im Rahmen eines neuen Finanzausgleichs tatsächlich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass jene, die zahlen müssen oder dürfen oder können, auch tatsächlich die Möglichkeit haben, mit zu entscheiden, wie die Gelder verwendet werden. In dieser Hinsicht hat der Finanzminister im Ausschuss sehr zukunftsweisende Aussagen, wie ich meine, getroffen. Er hat angekündigt, dass er da mit Unterstützung des Rechnungshofes vorgehen will, damit wir endlich – wie bei der VRV, wo das gelungen ist – auch hier Wege finden, wie wir tatsächlich in eine bessere, transparentere, offenere Zukunft gehen können.
Zum Dankesteil, Herr Präsident, komme ich später noch. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.28
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
11.28
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Besucher auf der Galerie! Es ist eine historische Stunde, wenn ein Rechnungshofpräsident nach zwölf Jahren hier das letzte Mal auf der Regierungsbank Platz nimmt und wir mit ihm gemeinsam einen Bericht diskutieren.
Kollege Mayer hat es schon erläutert: Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel ist eine viel diskutierte Thematik, die uns gerade besonders beschäftigt, weil wir derzeit in aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen stehen und der Rechnungshof vor Kurzem die-
sen abgestuften Bevölkerungsschlüssel unter die Lupe genommen hat. Er hat dabei 32 Empfehlungen ausgesprochen und deren Umsetzung empfohlen.
Bundesminister Schelling hat im Ausschuss diesen Bericht außerordentlich begrüßt und zugesagt beziehungsweise verbindlich fixiert, dass dieser Bericht in die laufenden Verhandlungen zum Finanzausgleich Eingang finden wird.
Der Rechnungshof hat in diesem Bericht auch die Historie aufgezeigt, wie sich der Finanzausgleich entwickelt hat, und dargestellt, welch große Komplexität es da gibt. Es gibt natürlich immer wieder Bereiche, die reformbedürftig sind, gerade was die Fixschlüssel betrifft, was den Aufgabenschlüssel betrifft und natürlich auch was die Transparenz und die Planungssicherheit betrifft. Insgesamt fordert der Rechnungshof mehr Vereinfachung bei der Berechnung der Ertragsanteile.
Vier Forderungen bleiben zum Schluss übrig: Es braucht klare Zielsetzungen beim abgestuften Bevölkerungsschlüssel, es braucht Transparenz und Planungssicherheit, und Verwaltungsvereinfachung und Verteilungsziele sollten aufgabenorientiert festgelegt werden.
Bundesminister Schelling hat im Ausschuss betont, dass dieser abgestufte Bevölkerungsschlüssel nicht zu 100 Prozent – aber doch in einigen Bereichen – ersetzt werden kann. Da lautet klar die Forderung: Verantwortlichkeit und Zuständigkeit gehören in eine Hand!
Nun darf ich kurz auch auf den Rechnungshofpräsidenten zu sprechen kommen.
Als Rechnungshofsprecher habe ich zwölf Jahre mit Dr. Moser zusammengearbeitet und natürlich auch hin und wieder gekämpft, wenn es um kritische Berichte gegangen ist. Dazu darf ich als Tiroler Abgeordneter einige Beispiele erwähnen: Unterinntaltrasse, Brenner Basistunnel, die Mindestsicherung in Tirol und in Vorarlberg, um die es vor Kurzem ging. Ich glaube aber, dass diese Zusammenarbeit von Sachlichkeit, von Fairness und von gegenseitiger Achtung geprägt war.
Eines war unter Dr. Moser ganz klar: Kontrolle ist kein Wunschkonzert, Objektivität und Unabhängigkeit stehen an erster Stelle!
Wenn uns Dr. Moser einen Rucksack mitgibt, diesen Rucksack mit den 1 007 Wünschen, so meine ich: Nehmen wir diesen mit als Auftrag für die Zukunft! Aber ich darf im selben Atemzug auch sagen: Ich wünsche mir, dass es uns gelingt – und diesen einen Wunsch möchte ich in diesen Rucksack noch hineingeben –, dass so etwas wie die Hypo Alpe-Adria nie wieder passiert. Daher müssen wir da insgesamt die Kontrolle ausbauen und die Zusammenarbeit der Kontrollbehörden verstärken.
Die Leistungsbilanz ist eine positive und eine nachhaltig wirkende. Ich bedanke mich bei Dr. Moser für zwölf Jahre umsichtige und kompetente Führung des österreichischen Rechnungshofes. Der Rechnungshof genießt in Österreich eine hohe Akzeptanz und große Glaubwürdigkeit. Und damit das so bleibt, müssen wir unsere Bemühungen auch in Zukunft darauf ausrichten.
Ich bedanke mich bei Dr. Moser für seine Sachlichkeit und seinen Mut zur Wahrheit, den er oft unter Beweis gestellt hat. Danke auch für den gegenseitigen Respekt und den – trotz Unterschiedlichkeit bei der Sicht der Dinge – fairen Umgang miteinander.
Ich wünsche Ihnen, Herr Dr. Moser, für die Zukunft Zeit für Privates und viel Kraft und Energie für neue Herausforderungen. Sie stehen mitten im Leben. Ich glaube, Sie denken nicht an die Pension, sondern es wird nach zwölf Jahren Tätigkeit im Rechnungshof, die ja auch eine Lebensschule für Sie war, genug Herausforderungen geben, wo wir Ihre Dienste noch zu spüren bekommen werden.
Ich darf Ihnen für die Zukunft Gesundheit und viel Lebensfreude wünschen. Alles Gute! – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Strolz.)
11.33
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.
11.33
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Heute geht es hier bei dieser Debatte ums Geld beim Finanzausgleich. Im Bericht über den abgestuften Bevölkerungsschlüssel geht es um die Verteilung von in etwa 90 Milliarden € an Bundesgeldern auf Bund, Länder und Gemeinden, und diese Verteilung ist im Sinne der Gemeinden nicht gerecht, weil da ein abgestufter Bevölkerungsschlüssel angewendet wird.
Als Beispiel dafür, welche Blüten das dann hervorbringen kann, habe ich die „Tiroler Tageszeitung“ vom Oktober mitgenommen, die unter anderem berichtet, dass es die Stadt Imst nun geschafft hat, 10 042 Einwohner zu zählen. Das heißt, die Einwohnerzahl hat dort die magische Grenze von 10 000 überschritten. Wieso ist das so wichtig? – Beim Überschreiten dieser 10 000-Einwohner-Grenze kommt man in eine höhere Stufe und bekommt pro Kopf mehr Geld. Das bedeutet für die Gemeinde Imst über die Periode betrachtet immerhin 1 Million € an Mehreinnahmen in sechs Jahren. Das ist Gott verdammt viel Geld.
Ein Nebeneffekt davon ist: Auch die Gehälter von Bürgermeister und Vizebürgermeister steigen. Es gibt dann auch mehr Gemeinderäte und so weiter. Das führt dann mitunter auch dazu, dass es Gemeinden gibt, die mithilfe von Wettbewerben versuchen, Bevölkerung anzulocken, damit man bestimmte Klassen überspringen kann. Und das kann es nicht sein!
Es ist nämlich geradezu skurril, dass eine Gemeinde, die 10 040 Einwohner hat, wesentlich mehr Geld bekommt – nämlich 1 Million € mehr über die Periode, über sechs Jahre betrachtet – als eine Gemeinde oder eine Stadt, die 9 570 Einwohner hat. – Das ist nicht erklärbar, ist ungerecht! Das ermöglicht der abgestufte Bevölkerungsschlüssel, der aus Sicht der Gemeinden geändert werden muss. Es muss jeder Bürger gleich viel wert sein, egal, wo er wohnt, ob in der Stadt oder auf dem Land. So kann man immer argumentieren.
Dieser abgestufte Bevölkerungsschlüssel ist aus den Kriegswirren entstanden, die große Zerstörungen in den Städten zur Folge hatten, wonach man sich darauf geeinigt hat, die Städte zu unterstützen. Das war damals nachvollziehbar, ist klar. Aber wenn man jetzt den ländlichen Raum hernimmt, so ist auch klar, dass gerade dort eine unglaubliche Aufgabenfülle – Stichworte: Wege, Straßen, Abwasser, Kanal – zu bewältigen ist, wofür man mittlerweile sehr viel Geld benötigt, das die Gemeinden aber nicht im erforderlichen Ausmaß haben.
Es gibt sie also, diese unterschiedlichen Stufen, die abzuschaffen sind, und zwar einmal bis 10 000 Einwohner, dann von 10 000 bis 20 000, und dann gibt es einen Sprung von 20 000 bis 50 000 und die Stufe über 50 000. Das äußert sich zum Beispiel in Tirol darin, dass man bis 10 000 Einwohner pro Kopf 844 € – das geht aus einer aktuellen Anfragebeantwortung hervor – und in der Spanne von 10 001 Einwohnern bis 20 000 Einwohner 962 € pro Kopf bekommt. Schafft man es, auf über 50 000 Einwohner zu kommen, wie es in Innsbruck der Fall ist, dann bekommt man 1 334 € pro Kopf.
Das ist auf diesen abgestuften Bevölkerungsschlüssel zurückzuführen, der nicht gerecht ist und der durch die schon seit langer Zeit vom Rechnungshof geforderte Aufgabenorientierung ersetzt werden muss. Es wäre höchst an der Zeit, diesen unbefriedigenden Umstand zu ändern. Aber die Signale, die ausgesendet werden, sind leider andere.
Es ist eine Aufgabenorientierung dahin gehend einzuführen, dass jene Ebene – sprich: Bund, Land oder Gemeinde –, die die Aufgabe erfüllt, auch das notwendige Geld dafür bekommt. Aber diese Ströme passen im derzeitigen Finanzausgleich hinten und vorne nicht zusammen. Ein Beispiel dafür ist die Kinderbetreuung. Bei der Kinderbetreuung ist es nämlich so: Der Bund und die Länder schaffen an, aber für die Durchführung der Aufgabe sind die Gemeinden zuständig. Nur: Die Gemeinden haben das Geld nicht, um die Wünsche von Bund und Ländern zu erfüllen.
Zum Beispiel – und da will ich Ihnen schildern, wie es mir als Bürgermeister ergangen ist – kommt man mit folgenden Wünschen daher: längere Öffnungszeiten, Einführung eines Mittagstisches, Reduzierung der Gruppengrößen, und zwar maximale Größe 22, mittlerweile 20, zusätzliche Assistenzkräfte, weiteres Betreuungspersonal, zum Beispiel für jede Gruppe zwei Personen, früher eine Person. Alles wünschenswert! Nur: Das Ganze ist auch zu finanzieren!
Die Gemeinden haben aber das dafür notwendige Geld nicht, obwohl sie dafür zuständig sind. Die Wünsche werden vom Bund auf dem Weg über die Länder artikuliert. Nur: Das nötige Geld kommt nicht! Daher bin ich dann zur zuständigen Landesrätin Palfrader gegangen und habe ihr gesagt: Frau Landesrätin, es wäre toll, wenn wir einmal einen Zuschuss für den Ausbau der Infrastruktur bekommen würden! Wir wollen zum Beispiel neue Spielgeräte kaufen. Darauf kam die lapidare Antwort – es war so! –: Ich bin nicht zuständig! Ihr als Gemeinden seid zuständig! – Na, habe ich gesagt, das ist jetzt aber schon super: Machen sollen wir alles, aber das Geld bekommen wir nicht dafür!
Dementsprechend schaut dann das Budget der Gemeinden aus: 45 Prozent der Gemeinden in Österreich sind nicht mehr in der Lage, ein ausgeglichenes Budget zu erstellen. Das liegt an dem abstrusen abgestuften Bevölkerungsschlüssel, durch den die Finanzströme so sind, dass die Aufgaben, die zu erfüllen sind, nicht mit dem notwendigen Geld unterfüttert werden. Und das ist abzustellen! In diese Richtung hat der Rechnungshof hervorragend gearbeitet. Unser Rechnungshofsprecher wird sich noch bei Ihnen, Herr Präsident, für die ausgezeichnete Arbeit und für die vielen konstruktiven Vorschläge bedanken.
Ich darf mich abschließend als ehemaliger Vorsitzender des Rechnungshofausschusses im Tiroler Landtag persönlich bei Ihnen bedanken. Es gab immer eine hervorragende Zusammenarbeit zwischen dem Land Tirol und Ihrer Institution, geprägt von fachlicher und sachlicher Kompetenz und gepaart mit vielen Vorschlägen. Auch in Tirol wird es wohl so sein, dass jene 20 Prozent Ihrer Vorschläge, die nicht umgesetzt wurden, jene Kraft hätten, die wir eigentlich alle benötigen würden.
In diesem Sinne sage ich Danke für die erquickliche zwölfjährige Tätigkeit, und ich wünsche Ihnen auch alles Liebe und alles Gute. Ich hoffe, dass wir diesen Finanzausgleich im Sinne einer Aufgabenorientierung einmal auf die Schiene bringen und es nicht so endet, wie die „Tiroler Tageszeitung“ nach dem Städtetag getitelt hat, nämlich dass wir es da mit einem „Sumpf der Geldvernichtung“ zu tun haben. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Moser.)
11.40
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
11.40
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Schülerinnen und Schüler auf der Galerie! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Mit Geld, für das ich persönlich Verantwortung trage, für das ich persönlich zuständig bin, gehe ich sicher-
lich verantwortungsbewusster um als mit Geld, das mir zur Verfügung gestellt wird, für dessen Verwendung ich nicht Rede und Antwort stehen muss. Das ist eine persönliche Erfahrung, und diese persönliche Erfahrung haben Sie im Plenum oder Sie auf der Galerie sicherlich auch schon gemacht. Wo Verantwortung ist, da herrscht mehr Sorgfalt. Wo Verantwortung klar deklariert ist, da wird jeder Euro etwas sorgfältiger umgewendet und vor allem Steuergeld verantwortungsbewusster eingesetzt.
Auf diese einfache Formel könnte man all die Notwendigkeiten bringen, die der Rechnungshof in zahlreichen Berichten – der Herr Präsident hat eine eigene Statistik entwickelt, ich habe es leider nicht auswendig gelernt – gezeigt hat. Diese zahlreichen Berichte, die sich auch über das Problem des Staatshaushalts, über das Problem des Budgets, über Probleme der Finanzierung erstrecken, zeigen eines immer wieder: Wir brauchen eine Reform. Der Herr Präsident nennt es immer Aufgaben- und Ausgabenreform; ich habe versucht, es auf einen einfachen Nenner zu bringen: Verantwortung dort, wo die Menschen betroffen sind, und Geld dorthin, wo die Verantwortung klar ist. – Das wäre eine einfache Vorgangsweise. Nur wird diese Vorgangsweise nicht angenommen, diese wird verweigert. Und das ist das Problem, vor dem nicht nur die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Rechnungshofes, nicht nur der Herr Präsident, sondern vor denen Sie alle als Abgeordnete stehen. Unter dem Problem, unter dem Missstand – eigentlich ist es ja sogar, so würde ich sagen, ein Skandal – leiden die Menschen.
Herr Kollege Hauser hat es aus Sicht der Tiroler und einer Gemeinde sehr gut an einem Fallbeispiel dargelegt. Es ist nicht einzusehen, dass diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die gar nicht die finanzielle Möglichkeit haben, dieser Aufgabenstellung voll zu entsprechen und ihr nachzukommen. Das ist ja die Diskrepanz, die auch dazu führt, dass die Menschen unzufrieden sind, weil sie das, was sie vom Staat, von der Allgemeinheit erwarten, vor Ort nur mangelhaft gewährleistet bekommen und dann auch mangelhaft zur Verfügung gestellt bekommen.
Warum ist das so? – Das ist eine ganz einfache Frage nach dem Warum. Wir haben das zum Beispiel im letzten Ausschuss diskutiert. Herr Präsident Moser war sehr geduldig und hat uns einen dicken Bericht zur Verfügung gestellt. Ich gehe jetzt nicht auf Details ein, Kollege Rossmann ist da viel beschlagener als ich.
Jede und jeder von Ihnen auf der Galerie, von Ihnen hier unten im Plenum und auch von Ihnen vor den Fernsehschirmen, also jede und jeder wird sich folgende Frage stellen: Warum müssen jährlich Hunderte Millionen Euro wertvolles Steuergeld versickern, versanden, verschwinden in einem System – so wird es immer genannt –, in Strukturen, in Komplexitäten, die einfach abgeschafft gehören? Sie versickern in einer Verwaltungsstruktur, in einer Kompetenzstruktur, in einer Föderalismusstruktur, die nicht mehr zeitgemäß ist – das ist ein höfliches Wort –, die eigentlich schon längst sozusagen auf den Misthaufen der Geschichte gehört. Warum? Ich frage es noch einmal, und ich frage auch viermal: Warum?, da das vielleicht eine der wichtigsten Fragestellungen, die man auch als Abgeordnete immer wieder artikulieren soll, ist. Warum ist es so? – Weil die Menschen hier in diesem Parlament, die Menschen in den Landtagen insgesamt nicht dazu bereit sind, eine Föderalismusreform auf die Schiene zu bringen.
Wir haben mit dem Herrn Finanzminister ausgiebig darüber diskutiert. Der Herr Präsident hat uns mit Fakten, Zahlen und Tabellen perfekt assistiert – der Dank kommt noch, Herr Präsident –; und der Herr Finanzminister hat auch gefragt, welches große Wunder er beim Finanzausgleich vollbringen können soll, wenn die Bundesstaatsreform, wenn praktisch die Föderalismusreform fehlt, wenn der Konvent gescheitert ist. Das ist ein Terminus technicus, den ich erklären muss. Es gab einmal eine Reformgemeinschaft im Parlament, die daran ging, Missstände in der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit in dieser Republik Österreich zu beseitigen. Dieser Konvent ist leider gescheitert. Diese Reformvorhaben sind in der Schublade.
Und das ist die Antwort auf meine Frage, warum nach wie vor jedes Jahr Hunderte Millionen Euro versickern und nicht dort ankommen – wie es der Herr Präsident immer wieder sagt –, wo die Leute, wo die Kindergärtnerinnen, wo die Mütter, wo die Väter, wo auch die Lehrerinnen und Lehrer, wo das Pflegepersonal die Gelder brauchen.
Ich habe im Ausschuss wieder gefragt, warum wir das nicht ändern. Interessanterweise – ich habe das alles mitgeschrieben – haben ja auch alle Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien gesagt, dass wir – das wurde so gesagt – Aufgabenorientierung, geringeren Verwaltungsaufwand brauchen. Alle sagten: Das System muss neu aufgesetzt werden – ich zitiere Johann Singer –; oder: Wir brauchen geringere Komplexität, weil sie Fehleranfälligkeit bringt. Alle sagten, Gemeinden kann man nicht weiterhin so zur Kasse bitten, wenn man sie nicht gleichzeitig finanziell ausstattet. Wir brauchen – damit zitiere ich Abgeordnete einer Regierungspartei – einen Paradigmenwechsel. Wir brauchen das, sagten die Abgeordneten der Regierungsparteien.
Herr Minister Schelling sagte: Es muss etwas geschehen, denn der Bund verfügt über keine Rechtsgrundlage für Aufsicht und Sanktionen, wenn sich die Länder nicht an das Abgemachte halten. Das sind Missstände sondergleichen. Das haben wir alles gehört. Die Abgeordneten der Regierungsparteien und auch die Abgeordneten der Opposition übten Kritik, haben den Willen zur Besserung. Und jetzt frage ich wieder: Warum geht nichts weiter?
Ich habe auch privat mit den Kolleginnen und Kollegen geredet, weil ich jetzt wirklich will, dass sich endlich etwas bewegt. Die antworteten, es fehlt der Prozess der Änderung. Und da haben wir nun Ansatzpunkte, auch dank Ihres Einsatzes und Ihrer Motivationsfähigkeit, Herr Präsident. Es gibt jetzt so etwas wie eine – ich nenne es so, bitte korrigieren Sie mich – Reformgemeinschaft der Fraktionsführer im Rechnungshofausschuss. Es gibt doch den Willen, fraktionsübergreifend, parteiübergreifend etwas zu tun, etwas voranzubringen. Nur brauchen wir nach zweimaliger Absage wieder einen neuen Termin.
Jetzt suchen wir wieder einen Termin, an dem wir alle Zeit haben – Sie glauben gar nicht, wie schwierig es ist, einen gemeinsamen Termin zu finden –, und dann werden wir schauen, worauf wir uns einigen können und wie man Reformabsätze in einen Prozess gliedern kann. Der Wille ist durchaus da, doch es geht nur dann, wenn man sich auch Zeit nimmt.
Das ist jetzt mein großes Plädoyer, denn die Rechnungshofberichte, die Sie uns so zahlreich gebracht haben, erfordern Zeit und Energie der Abgeordneten, um etwas zu ändern, die Missstände zu beseitigen und das Steuergeld dafür zu verwenden, dass es nämlich den Menschen, die es brauchen, die die Leistungen des Staates brauchen, zugutekommt. Diese Zeit müssen wir uns nehmen!
Herr Präsident, Sie sind ja mehr oder weniger immer das mahnende Gewissen gewesen. Dafür möchte ich Ihnen sehr, sehr herzlich danken, weil es gab zwischen uns so etwas wie eine – ich nenne es jetzt so – Allianz, also dass Sie uns Abgeordneten diesen Sachzwang, diesen Druck in Richtung Reform doch immer wieder sehr stark zu spüren gaben.
Diese Motivation, die Sie immer wieder mitbrachten, zeigt sich auch in schriftlicher Form. Ich habe jetzt extra ein bisschen in meinem Büro gekramt und ich habe (einen in grün gehaltenen Bericht in die Höhe haltend) einen Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes aus dem Verwaltungsjahr 1988 gefunden. Ich habe mich extra beim Kollegen Auer erkundigt, wer diesen schon erlebt hat: Auer und Cap, die haben das bereits erlebt, weil die seit 1983 hier anwesend sind. (Abg. Wöginger: Cap ist gerade nicht da! – Zwischenruf bei der FPÖ.) Wenn man in dem blättert, denkt man: Meine Güte, ist der vergilbt, das ist längst überholt und hat eigentlich heutzutage nichts mehr zu sagen. – Nein, man findet darin eine Fundgrube – entschuldigen Sie diese Wiederholungen! –,
man findet eine Fundgrube von Anregungen, die nach wie vor aktuell sind – seit dem Jahr 1988. Ich habe das aber mitgenommen, um Ihnen auch den Fortschritt des Organs des Rechnungshofes zu zeigen. (Abg. Wöginger: Die Grünen heben wirklich alles auf …!) Das (einen in blau gehaltenen Bericht in die Höhe haltend) ist der Tätigkeitsbericht 2015. Also das lässt sich schon sehen – nicht nur optisch, inhaltlich und substanziell –; es gibt also Fortschritte. (Abg. Kickl: Frau Kollegin, der blaue ist schöner als der grüne Bericht! – Abg. Auer: Dicker ist er auch! – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)
Nur dürfen diese Fortschritte nicht auf dem Papier bleiben. Wir müssen etwas tun! Und da komme ich zum dritten und letzten Bericht, und zwar zu diesen ominösen 1 007 Vorschlägen des Herrn Präsidenten, der in einem wirklich fast unnachahmlichen und unerreichbaren Fleiß alles zusammenstellen ließ, was sich zusammenstellen lassen hat.
Nun möchte ich vor allem Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meinen Dank aussprechen, denn das ist ja kein Ein-Personen-Unternehmen, sondern das ist eine Körperschaft, in der sehr motivierte, sehr fleißige, sehr verlässliche, sehr auskunftsbereite Menschen am Werk sind, die uns etwas in die Hand geben – darum habe ich es auch mitgenommen –, womit wir Abgeordneten zu Reformen schreiten sollen, können und müssen. (Beifall bei Grünen, SPÖ und NEOS.)
Deswegen, Herr Präsident, herzlichen Dank, dass Sie diese Synopse zusammengestellt haben, die uns nicht nur als Rucksack dienen soll, sondern auch als Proviant für die Alltagsarbeit im Parlament, womit wir wirklich etwas für die Menschen, für die SteuerzahlerInnen, für alle, vor allem für die jungen Bevölkerungskreise, machen können, denn auf deren Kosten leben wir heutzutage – da muss man ehrlich sein.
Jetzt kommt noch etwas Persönliches: Herr Präsident, Sie haben uns auch immer geholfen, den Auskunftspersonen neue Informationen abzuringen. Ich kann mich an legendäre Kontroversen – Traumüller oder Nationalbank – erinnern. Ich sitze bereits seit 1999 sozusagen im selben Boot, im selben Ausschuss wie Sie und kann mich erinnern, Sie haben es auch nicht gescheut, Ministerinnen und Ministern die Stirn zu bieten. Legendär ist die Kontroverse mit Heinisch-Hosek. Ich muss schon sagen, das merkt man sich.
Herr Präsident, Sie haben es aber auch immer wieder geschafft, die Arbeit der Abgeordneten durch Kooperationsangebote zu unterstützen. Man musste es sich aber schon holen, das muss ich schon sagen, serviert bekam man es nicht; aber das lässt sich alles noch ändern.
Herr Präsident, Sie waren auch immer so freundlich und so humorvoll. Das ist auch etwas, das mir als Abgeordnete in der Seele guttut, wenn man weiß, es gibt jemanden, an dem man sich auch inhaltlich – gerade als Opposition – anhalten kann, weil er objektiv und überparteilich ist. Dieses Objektive und Überparteiliche ist eine Qualität des Rechnungshofes, und das war auch eine Ihrer persönlichen Qualitäten. Deshalb sage ich ein herzliches Danke, und es gibt dann auch noch eine kleine persönliche Verabschiedung. Ich darf Ihnen nur eines sagen: Ich verspreche im Namen der Abgeordneten im Rechnungshofausschuss, dass wir Ihre 1 007 Vorschläge und Anregungen nicht vertagen werden. Das habe ich Ihnen schriftlich mitgebracht. – Bitte. (Die Rednerin überreicht Rechnungshofpräsidenten Moser ein Kuvert. – Beifall bei Grünen, ÖVP und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Da ich schon so lange rede, darf ich noch mit einem Wort des Herrn Finanzministers schließen, denn das ist speziell für die ÖVP wichtig. Er sagte im Ausschuss nämlich: Das, was geht, sollen wir tun. – Ich bin der Meinung, wir müssen alles dafür tun, dass mehr für weniger Steuergeld geht. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
11.53
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.
11.53
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Ich heiße Sie ein letztes Mal herzlich in diesem Hohen Haus willkommen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir debattieren heute den Rechnungshofbericht zum Thema Finanzausgleich, also zu der Frage, wie wir die Finanzströme zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ordnen. Der Rechnungshof legt da trefflich wie so oft den Finger in die Wunden der Republik. Es versickert viel zu viel jenes Geldes, das wir gemeinsam als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler am Monatsende abgeben, in dunklen Kanälen. Wir müssen die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden straffen. Es gibt viele Bereiche, wo das völlig undurchsichtig ist. Sie haben es immer wieder herausgegriffen. Allein in Ihrem Bericht zum Bildungsbereich zeigen Sie auf – und das ist beklemmend –, dass wir und das Bundesministerium für Bildung selbst nicht sagen können, was mit jenen Geldern, die in die Bundesländer geschickt werden, passiert. Wir wissen es einfach nicht, und die Bundesländer waren bisher auch nicht bereit, Informationen auf den Tisch zu legen. Das ist wie bei der Transparenzdatenbank – seit fünf Jahren da –, und die Landesfürsten sind nicht bereit, zu sagen, wohin das Geld fließt; das wollen sie nicht. Und Sie als Rechnungshof sind dagegen immer wieder Sturm gelaufen.
Wir verlieren mit Ihnen, Herr Präsident Moser, natürlich einen Weggefährten im Geiste und in der Ambition. Sie haben dieses Haus zwölf Jahre lang geleitet. Ich kann Ihnen berichten, wir haben vor gut vier Jahren unseren Weg als Bürger-, Bürgerinnenbewegung begonnen. Wir haben damals mit 40 Personen angefangen, uns zwei Tage in Niederösterreich, im Helenental in der Krainerhütte eingesperrt, und wir haben damals unsere Werte, unsere Handlungsleitlinien, Kernwerte außer Streit gestellt, das sind die Eigenverantwortung, die Freiheitsliebe, die uns wichtig ist, und die Nachhaltigkeit, die uns wichtig ist. Und dann haben wir auch außer Streit gestellt, Herr Präsident, dass wir mit dem Rechnungshof eine Inspirationsquelle haben, die diese 40 Leute, die NEOS gestartet haben, alle teilen.
Seit damals begleiten Sie uns als Inspirationsquelle, weil wir einfach bei fast jedem Punkt sagen, dass der Rechnungshof recht hat, und fragen, warum es nicht geschieht. Wenn Sie jetzt, zum Abschluss Ihrer Amtszeit noch einmal ein Kompendium mit 1 007 Vorschlägen vorlegen, wie dieses Land zukunftsfit zu machen ist, wie Österreich zu erneuern ist, dann ist das noch einmal eine sehr eindrucksvolle Zusammenfassung Ihrer Arbeit. (Beifall bei NEOS, FPÖ und Team Stronach.)
Sie können sicher sein, Herr Präsident Moser, dieses Werk wird als Reformbibel auf meinem Tisch liegen, solange ich hier, in diesem Haus eine Stimme habe. Ich werde daraus immer wieder Inspiration schöpfen, wir werden uns immer wieder daran erbauen. Wir sagen einen herzlichen Dank für das, was Sie da gemacht haben. Sie sind ein Partner für eine kraftvolle Reformallianz. Was immer Sie machen, wir werden Sie finden – auch im nächsten Schritt. Ich glaube, Sie sollten diesem Land nicht verloren gehen, sondern Sie sollten das, was Sie hier an Know-how und auch an Elan aufgebaut und gezeigt haben, für dieses Land weiterverwenden.
Ich sage Ihnen einen herzlichen Dank für das, was Sie getan haben, und alles Gute für Ihren nächsten Schritt, wo immer er hinführt. (Beifall bei NEOS, SPÖ, FPÖ und Team Stronach sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
11.57
Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
11.57
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Heute ein letztes Mal: Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vor-
redner haben schon vieles davon angesprochen, was der Rechnungshof in den letzten zwölf Jahren geleistet hat. Ich möchte meine Rede zum letzten Auftritt von Herrn Präsidenten Moser im Hohen Haus auch dafür nutzen, um ein bisschen zurückzublicken, aber auch um in die Zukunft zu blicken und vielleicht auch ein paar Evergreens herauszunehmen, die die Rechnungshofberichte immer begleitet haben und die sich quasi wie ein roter Faden durch alle Berichte ziehen.
Wir können die Bereinigung der Kompetenzzersplitterung fast in jedem Bericht lesen, respektive die fehlende Bereinigung der Kompetenzzersplitterung. Zusammenführung der Aufgaben, Ausgaben und Finanzierungsverantwortung: Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass es keine konkreten Wirkungsziele gibt, dass Controlling und eine nachhaltige, nachfolgende Evaluierung nicht stattfinden, dass interne Kontrollsysteme versagen. Man kann es so zusammenfassen: Es wird mit dem Steuergeld nicht gut umgegangen; es gibt für die, die es ausgeben, keine klaren Richtlinien, keine klaren Kompetenzen, und die machen sich auch keine klaren Richtlinien und keine klaren Kompetenzen.
Wenn ich beim Bereich Kompetenzzersplitterung noch einmal einhaken darf: Gerade das Kapitel der Kinderbetreuung der Null- bis Sechsjährigen ist überhaupt ein Musterbeispiel für Kompetenzzersplitterung, denn da sind mehrere Ministerien, gleich drei, zuständig – Familien-, Finanzressort und Bundeskanzleramt –, es sind mehrere Minister involviert, vor allem auch was den Ausbau oder die Artikel-15a-Vereinbarung betrifft. Dazu kann man sagen, dass das so ein typisches Beispiel ist, wie wir es letztens auch zum Gesundheitsbereich besprochen haben, da Frauen- und Kindergesundheit in einem anderen Ressort als die Männergesundheit sind. Das zieht sich wirklich wie ein roter Faden durch.
Die 1 007 Empfehlungen, Anregungen, die Kollege Strolz vorhin auch erwähnt und aufgezeigt hat, sind sicher eine Anleitung für uns, für die Abgeordneten hier im Hohen Haus, aber natürlich vor allem auch für die Ministerien, denn die sind dafür verantwortlich, dass diese Empfehlungen umgesetzt werden. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Ein großer, wichtiger Punkt ist in diesem Zusammenhang natürlich auch der Finanzausgleich. Die Verhandlungen stehen ja jetzt an, es wird da viel in diese Richtung getan, nur konkrete Lösungen liegen meines Wissens noch nicht auf dem Tisch.
Finanzminister Schelling hat im letzten Ausschuss darüber gesprochen und uns seine Ausführungen auch mitgeteilt. Ich bin gespannt, ob er es schafft, die Länder wirklich auf einen Reformweg zu bringen und im Bereich des Finanzausgleichs und der Bedarfszuweisungen etwas weiterzubringen, weil da wirklich vieles im Argen liegt.
Ich darf noch kurz aus dem Rechnungshofbericht zitieren. Präsident Moser hat gesagt – und das ist natürlich auch zu unterstreichen –, dass enormer Reformbedarf besteht, wenn fünf von acht Ländern nicht mehr in der Lage sind, ihre Rechnung richtig zu machen. Das hat dieser Bericht aufgezeigt und das ist auch ein weiteres der vielen Beispiele dafür, wie es nicht sein sollte und wo dringender, notwendiger Verbesserungsbedarf besteht.
Herr Präsident Moser, zwölf Jahre waren Sie jetzt im Rechnungshof, und ich würde fast sagen, Sie sind das beste Beispiel dafür, wie man Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen kann, denn bei Ihrer Bestellung vor zwölf Jahren gab es auch nicht nur Einhelligkeit und Einstimmigkeit und Friede, Freude, Eierkuchen. Aber Sie haben – und das glaube ich nicht nur, sondern dessen bin ich mir sicher – Ihre Arbeit ob Ihrer Objektivität, überparteilich, rein für die Sache zu arbeiten, für den richtigen Einsatz der Mittel zu arbeiten, auch der Anwalt der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu sein, wirklich ausgezeichnet gemacht. Daher mein ganz besonderer Dank auch seitens unserer Fraktion an dieser Stelle für diese hervorragende Arbeit, die Sie geleistet haben. (Beifall bei Team Stronach, FPÖ, Grünen und NEOS.)
Ich bin mir sicher, dass Sie uns nicht verloren gehen werden. Ihre Zukunftspläne liegen ja noch im Ungewissen, aber wir werden sicher zeitgerecht davon erfahren und uns vielleicht auch abseits des politischen Geschehens wiedersehen.
Für Ihre Zukunft alles, alles Gute, danke für die hervorragende Arbeit, auch natürlich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes, denn ohne ein gutes Team funktioniert gar nichts, das wissen wir. Alles Gute, und ich freue mich auf ein baldiges Wiedersehen, wo auch immer! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.02
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Preiner kommt als nächster Redner zu Wort. – Bitte.
12.02
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzte Herren Präsidenten! Kolleginnen und Kollegen! Werte Fernsehzuseher! Ich begrüße heute auch die SchülerInnen und PädagogInnen der Neuen Mittelschule Andau aus dem Burgenland auf der Besuchergalerie. Ein herzliches Willkommen hier im Saal! (Allgemeiner Beifall.)
In meinen weiteren Ausführungen beziehe ich mich auf den Rechnungshofbericht zum Themenbereich Finanzausgleich mit Schwerpunkt Ertragsanteile. Dieser Bericht umfasst zeitlich die Jahre 2009 bis 2013. Die Ertragsanteile sind, wie wir wissen, eine der Haupteinnahmequellen der meisten Gemeinden in Österreich. Der Bericht weist aus, dass über den abgestuften Bevölkerungsschlüssel im Jahr 2013 vom Bund insgesamt ein Betrag von 7,7 Milliarden € als Ertragsanteile an alle Gemeinden in Österreich überwiesen wurde.
Laut Rechnungshofbericht bekamen zum Beispiel die burgenländischen Gemeinden im Jahr 2013 einen Betrag von 697 € pro Hauptwohnsitz überwiesen. In Wien schlägt dieser Betrag mit 1 175 € zu Buche. Der Österreichschnitt liegt bei 918 €. Wir sehen an diesen Zahlen, dass sie sehr stark divergieren und unterschiedlich sind. Größere Gemeinden bekommen pro Kopf, pro Hauptwohnsitz prozentuell mehr vom Kuchen der Ertragsanteile überwiesen. Das ist meiner Meinung nach ungerecht. Wir dürfen nicht vergessen, dass kleinere Gemeinden in ländlichen Regionen ebenfalls sehr, sehr viel in die Aufrechterhaltung und in den Ausbau der Infrastruktur investieren müssen. Menschen, die in strukturschwächeren ländlichen Regionen wohnen, müssen dieselben Chancen und Möglichkeiten haben wie Menschen, die in städtischen Gebieten beheimatet sind.
Es wurde heute bereits angesprochen: 45 Prozent der österreichischen Gemeinden sind Abgangsgemeinden, die Tendenz diesbezüglich ist im Steigen begriffen. Auch das ist eine besondere Herausforderung für die Verhandlungen des neuen Finanzausgleiches zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Als burgenländischer Kommunalpolitiker kann ich mich mit den gegenwärtigen Zuständen nicht zufriedengeben. Ich fordere daher inständig ein, dass zukünftig im neuen Finanzausgleich alle Menschen in Österreich gleichbehandelt werden müssen, gleich viel wert sein müssen, egal, ob sie zum Beispiel in Vorarlberg, im Burgenland oder in einem anderen Bundesland wohnen, leben und arbeiten. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Es wird zukünftig notwendig sein, Herr Kollege, dass es einen Sockelbetrag für alle Menschen gibt, einen Sockelbetrag, was die Hauptwohnsitze betrifft.
Naturgemäß ist es aber so, dass die Städte zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales und Verkehr auch sehr viele Aufgaben für die umliegenden Gemeinden übernehmen. Daher braucht es in einem neuen Finanzausgleich auch eine entsprechende finanzielle Aufgabendotierung für diesen besonderen Bereich.
Geschätzte Damen und Herren! Was ist das Wesentliche? – Letzten Endes geht es darum, dass die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit auch der kleineren Gemeinden in
strukturschwächeren ländlichen Regionen gesichert werden muss. Das ist zugleich auch die große Herausforderung vor allem an Finanzminister Schelling, aber natürlich auch an das gesamte Verhandlungsteam.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte nun abschließend Noch-Rechnungshofpräsidenten Dr. Moser für seine Arbeit sehr herzlich danken. Herr Dr. Moser, ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute, weiterhin viel Erfolg, vor allem Gesundheit! – Ich danke allgemein für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
12.05
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
12.06
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Die Komplexität des Finanzausgleichs wurde von meinen Vorrednern schon in vielfacher Art und Weise dargelegt. Ich möchte jetzt auf zwei Äußerungen replizieren, und zwar zum einen auf die Äußerung des Kollegen Strolz, der gemeint hat, wenn Mittel an Länder gehen, dann verschwinden sie in dunklen Kanälen. – Ich weise diese Äußerung zurück! Sie verschwinden nicht in dunklen Kanälen, sondern es gibt eine Aufgabenstellung, die die Länder natürlich erfüllen. Ich sage auch gleich dazu, und das gilt sowohl für den Bund als auch für die Länder, als auch für die Gemeinden, das beweisen die Berichte des Rechnungshofes, es gibt Verbesserungen, es gibt Möglichkeiten – und diese müssen wir auch in unserer Verantwortung wahrnehmen –, die finanziellen Mittel, die zur Verfügung stehen, optimal einzusetzen. – Das zum einen.
Zum Zweiten möchte ich eine Forderung des Kollegen Hauser unterstützen, der nämlich meinte, dass Gebietskörperschaften Aufgaben nicht immer an andere Gebietskörperschaften verteilen sollen, ohne auch dazuzusagen, wie diese Aufgaben finanziell bewältigt werden können. Diese Forderung möchte ich wirklich unterstützen, weil uns derartige Aufgaben vor allem auf Gemeindeebene immer wieder, tagtäglich treffen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Preiner.)
Der Rechnungshof hat insgesamt zwei Berichte zum Thema Finanzausgleich erstellt, einen mit dem Schwerpunkt abgestufter Bevölkerungsschlüssel und einen anderen mit dem Schwerpunkt Bedarfszuweisungen. Zu den Bedarfszuweisungen darf ich jetzt noch ein paar Äußerungen machen.
Zum einen werden die Bedarfszuweisungen von den Ertragsanteilen für die Gemeinde abgezogen. Das sind insgesamt 12,7 Prozent, die dann die Länder auf die Gemeinden mit der Zielsetzung aufteilen, die Aufrechterhaltung und die Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichtes, die Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse – gemeint ist da zum Beispiel der Schulbau, Kindergartenbau, Straßensanierungen, Errichtung von Sportanlagen und Ähnliches, wenn vor allem kleinere Gemeinden von sich aus selbst nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, diese Projekte umzusetzen – und natürlich auch den Ausgleich von Härten zu gewährleisten.
Diese Zielsetzung, ich habe es schon angesprochen, bewirkt natürlich, dass vor allem kleinere Gemeinden von diesen Bedarfszuweisungen profitieren. Bei den konkreten Überprüfungen der Bundesländer Steiermark und Niederösterreich sind diese Auswirkungen auch zutage getreten. Wenn man die Finanzkraft der Gemeinden ohne Bedarfszuweisung mit jener der Gemeinden mit Bedarfszuweisung vergleicht, zeigt sich, dass vor allem Gemeinden unter 500 Einwohnern ungefähr jene Finanzkraft zur Verfügung haben wie die Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern, wenn man das so pro Kopf runterbricht.
Zusammenfassend, sehr geehrte Damen und Herren, einige Aspekte: Zum einen – und das ist mehrfach angesprochen worden – ist der Finanzausgleich natürlich eine kompli-
zierte und komplexe Materie und daraus folgend oftmals auch eine intransparente Materie. Aber so wie bei vielen anderen Materien auch hat sich die Komplexität aus der Vergangenheit entwickelt. Dazu muss man auch ganz offen sagen, dass jede einzelne Maßnahme, die zu einem bestimmten Zeitpunkt gesetzt wurde, genau zu diesem Zeitpunkt auch richtig und wichtig war. Jetzt stehen wir vor der Herausforderung, diese Aufgaben einfach umzusetzen und zurückzuführen.
Warum ist das so schwierig? – Weil es immer wieder Betroffene gibt, das zeigt sich auch bei den laufenden Finanzausgleichsverhandlungen, weil natürlich insgesamt die Geldmittel nicht mehr werden und es daher bei der Umschichtung wirklich zu großen Problemen kommt.
Für mich persönlich als Bürgermeister sind Bedarfszuweisungen ein sehr wichtiges Instrument dafür, dass vor allem auch kleinere Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen können, dass auch kleinere Gemeinden die Infrastruktur, die sie für ihre Bevölkerung brauchen, schaffen können.
Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend danke ich für diese beiden Berichte. Ich kann sie nur jedem empfehlen, der sich näher mit dieser Materie, mit der Materie des Finanzausgleichs, beschäftigen möchte. Sie bieten eine sehr umfassende und sehr transparente Darstellung der Materie.
Zu guter Letzt darf ich mich den Glückwünschen seitens unseres Fraktionssprechers Hermann Gahr an Sie, lieber Herr Präsident Moser, anschließen und Ihnen alles Gute wünschen. (Beifall bei der ÖVP.)
12.11
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.
12.11
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Ich habe mich in den letzten Stunden schon gefragt, ob ich damals mit meinen Vorschusslorbeeren an die Koalitionsparteien nicht zu vorschnell war, denn eigentlich hätten wir ja für morgen einen Termin geplant, dass wir uns zusammensetzen, um über die Weiterentwicklung der Prüfkompetenzen oder allgemein des Rechnungshofes zu diskutieren beziehungsweise Maßnahmen dahin gehend zu erarbeiten. Dieser Termin ist jetzt kurzfristig wieder geplatzt, und ich habe mir erklären lassen, dass es dafür Gründe gibt. Sagen wir einmal so: Ich bleibe noch dabei, dass ich hoffe, dass das ernst gemeint ist, was da gekommen ist (Zwischenruf bei der ÖVP) – bin ich, grundsätzlich einmal, ausnahmsweise, denn sonst ist man bei euch ja anderes gewohnt, aber in dem Fall bleibe ich noch positiver Hoffnung –, und wenn das jetzt noch vor dem Sommer zustande kommt, dann passt es ja. Anderenfalls werden wir schon noch einmal darüber diskutieren, und das dann ein bisschen schärfer. (Abg. Moser: Zweimal haben wir es schon …!) – Ich weiß, zweimal schon. Ziel war ja: vor dem Sommer, und wenn dieses Ziel-Datum hält, dann können wir ja zufrieden sein.
Das haben wir übrigens auch Ihnen zu verdanken, Herr Präsident! Mit Ihren Anregungen, den Rechnungshof weiterzuentwickeln, stoßen Sie nicht nur bei uns auf fruchtbaren Boden. Für uns ist das ein ganz wichtiges parlamentarisches Instrument. Es ist uns wichtig, mit Ihnen gemeinsam zu arbeiten. Sie liefern immer wieder eine wertvolle Basis für unsere Arbeit hier im Parlament.
Eine weitere Basis, die Sie uns hinterlassen haben, sozusagen als Vermächtnis, ist jetzt dieses Büchlein mit den schon zehnmal zitierten 1 007 Vorschlägen. Für mich wirklich begeisternd ist, dass das alles auf Zahlen, Daten und Fakten basiert. Es ist kein ideologisches Werk, sondern es ist wirklich ein Zahlenwerk, anhand dessen sich hervorragend argumentieren und arbeiten lässt. – Danke dafür, Herr Präsident, das wird uns, wie schon gesagt, die nächste Zeit wirklich begleiten! Ich sehe mich schon 1 007 An-
fragen schreiben, wenn man so will, großzügig gesprochen. Wie gesagt, für uns ist das eine ganz wichtige Unterlage.
Für uns ist das jetzt heute sozusagen die letzte Gelegenheit, uns mit Ihnen hier im Parlament zu unterhalten, daher auch ein paar persönliche Worte von mir in Ihre Richtung, Herr Präsident! Sie haben in den letzten zwölf Jahren einiges geleistet. Sie haben für mich, persönlich gesehen, den Rechnungshof als richtige Controllingstelle wie in einer Firma etabliert. Das ist meiner Meinung das Zentrale. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.) Ich sage absichtlich Controlling- und nicht Prüfstelle, denn eine Prüfung hat immer ein bisschen einen negativen Touch, davor hat man Angst, da ziert man sich. Das braucht man eigentlich nicht, überhaupt nicht, denn Ziel aller in einem Staat befassten Stellen oder Institutionen muss es sein, diese Republik weiterzuentwickeln, und dafür liefern Sie die Basis und den notwendigen Input.
Sie haben sich aber auch niemals ein Blatt vor den Mund genommen, wenn es darum gegangen ist, Reformen und Weiterentwicklungspotenziale anzusprechen. Und für mich war immer klar, wenn man das Potenzial, das Sie aufklären oder aufdecken, nur einigermaßen umsetzt, dann hat sich die Investition Rechnungshof als solche schon lange mehrfach gerechnet.
Sie haben, wie gesagt, Weiterentwicklungsschritte für den Rechnungshof für die Zukunft erarbeitet und Sie haben uns mit diesem Bericht auch ein Vermächtnis für unsere politische Arbeit hinterlassen. Besonders möchte ich mich bei Ihnen persönlich dafür bedanken, dass wir im Rechnungshof immer gern gesehene Gäste waren und uns sozusagen dort auch wirklich die professionelle Unterstützung Ihrer Prüfer und Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort holen konnten. Dafür sage ich ganz einfach Danke. Was auch immer Sie in Ihrem Leben noch vorhaben, ich wünsche Ihnen dafür alles Gute. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ, NEOS und Team Stronach.)
12.15
Präsident Karlheinz Kopf: Nun ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.15
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident Moser! Hohes Haus! Der Bericht, den Sie uns hier vorgelegt haben, der sich schwerpunktmäßig mit zwei Themen des Finanzausgleichs beschäftigt, kommt gerade zur rechten Zeit. Die Finanzausgleichsverhandlungen laufen, und sie beschäftigen sich mit zwei brisanten Themen: zum einen mit den Bedarfszuweisungen, zum anderen aber auch dem Dauerzankapfel des Finanzausgleichs, dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel; im Übrigen auf einer Dauerbaustelle, denn das ist der Finanzausgleich seit Jahrzehnten, würde ich sagen. Und wenn ich sage, das ist seit Jahrzehnten eine Dauerbaustelle, so deutet das schon darauf hin, dass dieser historisch gewachsen und damit auch komplex, intransparent und, wie Sie in Ihrem Bericht aufzeigen, aufgrund der Komplexität auch fehleranfällig ist.
Aber nicht allein das! Sie üben massive Kritik an diesem abgestuften Bevölkerungsschlüssel, und das meines Erachtens nicht ganz zu Unrecht. Es fehlen, wie im Übrigen im gesamten Finanzausgleich, klare Zielsetzungen. Es fehlt ein strategisches Grundgerüst, es gibt keine Kriterien im Rahmen des abgestuften Bevölkerungsschlüssels für einen regionalen Ausgleich. Es gibt aber auch – und das ist zentral, und darauf werde ich noch zurückkommen – keine Orientierung an den Aufgaben, sondern die Verteilung der Mittel erfolgt im Wesentlichen an der Bevölkerungszahl mit einem Vervielfacher, der größeren Gemeinden und Städten mehr Mittel zugesteht als kleineren. Das ist halt umstritten, hat aber eine gewisse Berechtigung, was der Bericht auch zeigt.
Des Weiteren sagen Sie, dass der Finanzausgleich aber auch Besitzstände wahrt. Das gilt im Übrigen für den gesamten Finanzausgleich, und das ist ja der wesentliche Punkt,
den ich immer wieder hervorhebe: Es geht im Finanzausgleich – und auch jetzt in den laufenden Finanzausgleichsverhandlungen – leider nur um die Verteilung der Mittel und das Festhalten an Besitzständen am gesamten Steuerkuchen. Und weil an Besitzständen festgehalten wird, hat der abgestufte Bevölkerungsschlüssel keinen Platz für Änderungen, etwa im ökonomischen Bereich, im ökologischen Bereich, auch keinen Platz für demographische Veränderungen. Eine wachsende Stadt wie Wien braucht aber eine ganz andere Behandlung als etwa schrumpfende Regionen. Das aber wird im abgestuften Bevölkerungsschlüssel überhaupt nicht zum Ausdruck gebracht. Es gibt auch keinen Anreiz für Gemeindezusammenlegungen, ein Thema, das mit Sicherheit heikel ist, aber das nicht ausgespart werden darf.
Diese Kritik, Herr Präsident, die Sie in Ihrem Bericht hier anführen, teile ich vollinhaltlich, wie im Übrigen auch Ihre Empfehlungen, die Sie an den Finanzminister richten!
Was muss geschehen, wenn wir von diesem Besitzstanddenken und dem Denken in alten Mustern wegkommen wollen und von dieser Dauerbaustelle des Finanzausgleichs zu einem neuen Finanzausgleich, aber auch zu einem neuen Föderalismusmodell kommen wollen? Finanzausgleich und Föderalismus müssen ja in einem gedacht werden, das sind ja quasi siamesische Zwillinge.
Es geht darum, dass die Schwächen, die Sie ansprechen, überwunden werden müssen. Das beginnt beim Besitzstanddenken, geht über die Überwindung des Transferchaos, das darauf zurückzuführen ist, dass die Verteilung der Mittel so erfolgt, dass einer anschafft und der andere zahlt, das ist eine sehr schlechte Mischung, geht aber auch darüber hinaus, dass wir die Verteilung der Mittel nicht an Vervielfachern, die politisch ausgehandelt werden und nicht an Zielen orientiert sind, orientieren, sondern an den tatsächlichen Aufgaben, die von Ländern und Gemeinden und vom Bund zu erfüllen sind.
Es geht aber auch darum, dass den Ländern und Gemeinden mehr Verantwortung für die Einhebung der Mittel umgehängt werden muss. Gutes Regieren muss Platz greifen, anstelle des schlechten Regierens muss eben das gute Regieren treten.
Aber die zentrale Frage ist eine schon lange diskutierte Frage: Wie kommen wir aus der Sackgasse des Föderalismus heraus? Politologen, im Übrigen auch Ökonomen, sind da ja sehr skeptisch, ob wir den Weg aus dieser Sackgasse überhaupt finden können.
Aber eines ist dafür zentral: Es geht nicht nur um die Überwindung der Schwächen, die aufgezeigt worden sind, sondern es geht auch um die Neuaufstellung eines Prozesses. Da, denke ich, könnte man von der Schweiz viel lernen. Es braucht eine neue Gesprächskultur innerhalb der Finanzausgleichspartner.
Es kann nicht so sein, dass, wenn einer einen Vorschlag macht – die Länder beispielsweise –, der Bund dann postwendend sagt, nein, so nicht – und umgekehrt.
Das heißt, wir müssen raus aus diesen Besitzständen. Wir müssen raus aus diesen Denkmustern. Wir müssen weg von der Blockadehaltung, insbesondere jener der Landesfürsten, die im Übrigen auch in den laufenden Finanzausgleichsverhandlungen weitertransportiert wird.
Nur dann werden wir zu einem neuen Finanzausgleich mit einem neuen Föderalismusmodell gelangen. Wir stehen in Österreich derzeit an einer Wende: Wollen wir weiterwurschteln wie bisher mit 15a-Vereinbarungen, wie seit den 1920er Jahren, oder wollen wir hin zu einem konstruktiven Föderalismus?
Die Verhandlungen laufen. Der Finanzminister ist gefordert. Er hat mit großen Worten bei seinem Amtsantritt begonnen. Wir werden schauen, was am Ende des Tages herauskommt.
Ich allerdings muss als gelernter Österreicher, der sich auch schon seit vielen Jahrzehnten mit diesem Thema beschäftigt, sagen: Mein Optimismus hält sich in Grenzen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)
12.21
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.
12.22
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident Moser! Ich möchte Ihnen danken, dass Sie sich mit so einem Bericht verabschieden. Ich glaube, dass die zwei Berichte zum Finanzausgleich wirklich ein Beleg dafür sind, dass der Rechnungshof immer schon als Teil einer Reformallianz fungiert hat.
Es passt super – wir haben einen hochaktuellen Bericht –: Die Verhandlungen zum Finanzausgleich laufen gerade. Man kann aufgrund des Berichts auch die Frage stellen: Geschieht da eigentlich etwas? Ist irgendetwas davon wirklich umgesetzt worden?
Es ist auch eine klare Evidenz dafür, es sind Daten und Fakten, die belegen, dass die Logik des Finanzausgleichs einfach kaputt ist. Sie funktioniert nicht, nein, sie ist eigentlich inexistent.
Wir verdanken Ihnen grundsätzlich sehr viel. Ich glaube auch, dass alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Ihnen sehr viel verdanken, wahrscheinlich einige Millionen, die Sie der Republik und ihnen durch die Vorschläge erspart haben, die Sie in den Empfehlungen immer wieder bringen, von denen viele mit Freude von den unterschiedlichen Ministerien auch immer umgesetzt werden.
Ich fand, diese zwei Berichte zum Finanzausgleich sind im Zeigen der Tragik des Versagens der Logik des Finanzausgleichs fast schon wieder komisch in vielen Bereichen. Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel funktioniert ja so, dass die Länder, die mehr große Gemeinden haben, mehr Geld bekommen. Da kann man nicht sagen, diese Logik ist legitim.
Aber wenn das dann so funktioniert, dass aufgrund der Teilaggregate, die dazukommen, all das wieder völlig ad absurdum geführt wird und die Gemeinden, die letztendlich – wie man auch im Bericht lesen kann – am meisten Geld nach dieser Logik bekommen, die Gemeinde Tweng mit 280 Einwohnern ist, die 2 189 € pro Einwohner bekommt, oder Warth am Arlberg mit 174 Einwohnern, die an zweiter Stelle liegt, und der Grund dafür nur die historischen Werte für den Getränkesteuerausgleich sind, dann kann man sich schon fragen: Was hat das eigentlich noch für eine Berechtigung?
Da sind natürlich Länder, die weniger große Gemeinden oder viele kleine Gemeinden haben, wie das Burgenland, wesentlich benachteiligt im Vergleich zu Vorarlberg zum Beispiel. Es ist einfach unlogisch, da historische Werte heranzuziehen, die nur der Besitzstandswahrung dienen, zum Beispiel auch der Werbeabgabeausgleich. (Abg. Prinz: Könnt ihr das fraktionsintern klären? – Zwischenruf des Abg. Strolz.) – Ich bin übrigens auch aus Vorarlberg und nur weil ich aus Vorarlberg bin, muss ich nicht glauben, dass es richtig ist, dass wir aufgrund historischer Werte das Geld falsch verteilen. Das ist völlig absurd, Entschuldigung! (Abg. Prinz: Intern klären!)
Dann kommen wir zum zweiten Punkt: zur Bedarfszuweisung. Das ist interessant. Es ist vielleicht für die ÖVP auch nicht schlecht, einmal zuzuhören, weil da ja das Beispiel Niederösterreich hervorgeholt wurde und gezeigt wird, wie das dort praktiziert wird. Die Bedarfszuweisung ist nämlich schon deshalb eine kostspielige Sache, weil in Niederösterreich fünf Abteilungen und zwei Landesfonds damit beschäftigt sind, das Geld entsprechend zu verteilen. Da können die Landeshauptleute als Gönner auftreten und ein bisschen dort verteilen, wo es wichtig ist.
Letztendlich führt es dazu, dass wir zwei Systemlogiken haben (Abg. Auer: Der Gemeinderat ist meist …! … nicht der Landeshauptmann!), die unterschiedliche Ziele haben und dazu führen, dass die, die einander diametral entgegenstehen, es so erscheinen lassen, als wäre das Geld völlig willkürlich mit einem Hubschrauber über Österreich verteilt worden, weil es keinerlei Logik hat, keinerlei Sinnhaftigkeit und weil dieser Finanzausgleich einfach kein Ziel verfolgt. (Abg. Auer: Sie glänzen durch Nichtwissen!)
Es gibt keine Aufgabenlogik dahinter, die bedenkt, dass man das Geld vielleicht so verteilen sollte, wie es notwendig ist und in Österreich gebraucht wird. Aber das sind ja nicht die einzigen Punkte, die man bei einer Reform berücksichtigen sollte.
Ich glaube, wir sind uns alle einig: Es braucht eine Bereinigung der Kompetenzen, es braucht eine Zieldefinition, wir brauchen eine Aufgabenorientierung im Finanzausgleich.
Aber ich möchte Ihnen wirklich noch einmal für Ihre Arbeit Danke sagen, Herr Präsident Moser. Wir sind Ihnen viel schuldig, glaube ich. Sie geben uns sehr viel Inspiration, wie es Herr Strolz schon gesagt hat. Ich hoffe, dass ich das auch für meine weitere Tätigkeit als Abgeordnete mitnehmen kann. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
12.26
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger zu Wort. – Bitte. (Abg. Auer – in Richtung der Abg. Gamon –: Jetzt müssen Sie zuhören! Da spricht eine erfahrene Bürgermeisterin! – Rechnungshofpräsident Moser: Vorschusslorbeeren!)
12.26
Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Danke für die Vorschusslorbeeren.
Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Der Bericht des Rechnungshofes zum Finanzausgleich macht natürlich vieles deutlich, sagt aus, wie das Geld vom Bund an Länder und Gemeinden verteilt wird.
Die Gemeinden sind der Lebensraum der Menschen, die Kommunen erbringen unentbehrliche Leistungen für die Daseinsvorsorge. Sie sorgen für Investitionen in die lokale Wirtschaft und sind auch große und unentbehrliche Arbeitgeber.
Der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist für die Gemeinden die finanzielle Grundlage. Die Gemeinden und die Länder haben kaum eigene Steuern oder Abgaben einzuheben, deswegen ist natürlich das Geld aus dem Finanzausgleich etwas ganz Wichtiges.
Die Autonomie der Kommunen wird allerdings durch ihre Abgaben, durch die hohen und immer steigenden Abgaben entsprechend eingeschränkt. Man bedenke, dass die Transfereinnahmen in einem Zehn-Jahres-Vergleich – ich muss mich sehr kurz halten – um 28 Prozent und die Ausgaben der Gemeinden um sage und schreibe 58 Prozent gestiegen sind!
Daher kann man die Angaben und die Forderungen des Rechnungshofes natürlich nur unterstützen. Ich sage deswegen auch, dass allen voran jetzt der aufgabenorientierte Finanzausgleich stehen muss. Es muss weiters eine Entflechtung der Transferzahlungen geben.
Der Finanzausgleich muss einfacher, transparenter und aufgabenorientierter sein. (Abg. Moser: Ja bitte, machen Sie es!) Das könnte unter anderem durch die Erhöhung der Grundsteuer – das ist ein schwieriges Unterfangen – und durch die Entflechtung der Transferzahlungen ermöglicht werden.
Meine Idee – und das, denke ich, wäre ein erster Schritt in Richtung Aufgabenorientierung – wäre, dass die Kinderbetreuung als Pilotprojekt aufgabenorientiert dargestellt werden könnte. Im Finanzausgleich sind ja ohnehin Mittel für die Kinderbetreuung vorge-
sehen. Diese Mittel könnten gleich direkt – nicht über den Umweg der Länder – zu den Gemeinden gegeben werden, die ja ohnehin die Verantwortung haben, die Verantwortung auch wahrnehmen und sehr gut wahrnehmen.
Ich hoffe, dass einige dieser Überlegungen in die Finanzausgleichsverhandlungen einfließen. Dann können die Kommunen das Beste für die Menschen in ihrer Gemeinde leisten. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.29
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schittenhelm. – Bitte. (Abg. Auer: Auch eine erfahrene Bürgermeisterin!)
12.29
Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Ich habe mit großem Staunen, mit Erschütterung die Rede des Herrn Kollegen Rossmann und auch einer Kollegin gehört. Das zeugt so etwas von Unwissenheit, dass es wehtut. Ich empfehle Herrn Rossmann, durch das Land zu fahren, in die Gemeinden zu fahren und an Ort und Stelle nachzuschauen, wie sich unsere Gemeinden, unsere Ortschaften in den letzten fünf, zehn, 15, 20 Jahren entwickelt haben.
Ich bedanke mich bei allen, die in der Kommunalpolitik Verantwortung tragen, den Bürgermeistern, den Bürgermeisterinnen, den GemeinderätInnen, die sich überlegen, wie sie investieren. Was braucht die Gemeinde? Was brauchen die Bürgerinnen und Bürger, die Kinder, die Jugendlichen? Und daraus abgeleitet wird natürlich auch der Finanzanspruch der Gemeinden.
Es ist schon richtig, dass hier im Rechnungshofbericht Empfehlungen gegeben werden, auch kritisch beleuchtet wird. Das ist gut und richtig so, Herr Präsident! (Abg. Loacker: Aber wenn Bürgermeister erpresst werden von Landeshauptleuten, dass …!) Da möchte ich aber schon auch das Ganze einmal ins rechte Licht rücken. Man muss doch wissen, dass wir in dieser Republik drei Prüfungsebenen haben. Das sage ich auch für die Damen und Herren, die jetzt vor den Fernsehgeräten sitzen. Wir beginnen in den Gemeinden mit dem Prüfungsausschuss, wo natürlich die Opposition den Vorsitz hat. Wir haben die Landesrechnungshöfe, die durch die Bezirkshauptmannschaften wiederum die Gemeinden prüfen. Und wir haben den Bundesrechnungshof, der bis hinunter zu Gemeinden ab 10 000 Einwohnern prüft. Wir haben dem auch zugestimmt.
Aber heute so zu tun, als versickere das Geld, wisse man nicht, wo es hinkommt, verschwinde es, weil da lauter Gauner am Werk sind, das finde ich doch ganz absurd! Das weisen wir auf das Schärfste zurück. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Moser. – Abg. Rossmann: Aber Ineffizienzen werden Sie nicht wegkriegen!)
Meine geschätzten Damen und Herren! Ich bin selbst wohl eine der strengsten Prüferinnen. Ich habe als Bürgermeisterin immer darauf geachtet, ein positives Budget und auch einen kleinen Überschuss zu haben, so zu wirtschaften, wie wir das auch zu Hause tun – was nicht heißt, dass wir nicht auch Veränderungen machen müssen. Wir brauchen eine der Zeit angepasste Maßnahme bei den Ertragsanteilen.
Es ist ja auch nicht so, dass wir BürgermeisterInnen nicht wissen, wann das Geld kommt. In der ersten Oktoberwoche kommt in Niederösterreich der Bescheid von der Finanzabteilung, wie viel jede Gemeinde an Ertragsanteilen bekommt. Ich habe jedes Jahr gewusst, 15 Jahre lang: Wie viel bekomme ich vom Land für welche Projekte? – Natürlich gehen dem viele, viele Gespräche mit der Finanzabteilung voran. Selbstverständlich! Wir mussten auch beweisen, warum und wofür wir dieses Geld brauchen. Es ist nicht so, dass mit der Gießkanne drübergefahren wird. Ganz im Gegenteil! Du musst als verant-
wortungsvolle/r Bürgermeister/in ganz genau nachweisen können: Was willst du damit? Wo investierst du, in welcher Größenordnung? Wie willst du das finanzieren?
Also wovon Sie reden, Herr Rossmann: Entweder kennen Sie sich nicht aus – wovon ich ausgehe –, oder Sie wissen nicht, was sich in der Realität abspielt. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Rossmann.)
Sehr geehrter Herr Präsident! Ja, es ist einiges zu tun. Ich habe auch große Hoffnung, dass im Zuge der Verhandlungen mit dem Finanzminister jetzt Maßnahmen gesetzt werden. Wir brauchen hier – das ist schon richtig – nicht nur die Aufteilung nach der Bevölkerungszahl, sondern es muss ganz einfach die geografische Lage der Gemeinde Berücksichtigung finden. Ein Kanal-/Wasserleitungsbau in der Ebene verursacht ganz andere Kosten als jener am Berg oder in weiter entfernten Siedlungen. Das sind ganz andere Größenordnungen.
Man muss natürlich auch schauen: Habe ich zusätzlich in den letzten Jahren ein Pflegezentrum, betreutes Wohnen bekommen? Die Anforderungen der Bevölkerung steigen ja. Wir in den Gemeinden versuchen, diese nicht nur zu befriedigen, sondern auch im Sinne der Bevölkerung zu erledigen. Das kostet natürlich mehr. Das heißt, wir brauchen da ganz einfach mehr Berücksichtigung der tatsächlichen Ausgaben der Gemeinden, auch mehr Unterstützung, aber auch mehr Sparsamkeit. – Da bin ich ganz bei Herrn Präsidenten Moser.
Und es muss vor allem auch Folgendes miteinbezogen werden: Ein Jahr ist lang, ich habe es erlebt, wenn es Unwetterkatastrophen gibt, wenn es Murenabgänge gibt, wenn ganze Straßenzüge weggeschwemmt werden, dann passt das nicht mehr ins Budget. Das heißt, man braucht zusätzlich Mittel vom Land. Das Land hilft, der Bund hilft, das soll auch so sein. Das heißt, eine Überarbeitung ist notwendig, damit wir hier die Mittel effizienter verteilen können.
Dieser Bericht beinhaltet Empfehlungen. Ich bin sicher, dass dies, so wie in den letzten Jahren, Herr Präsident Moser – 80 Prozent der Empfehlungen wurden ja umgesetzt, das haben Sie selbst erwähnt –, auch in Zukunft so sein wird. (Abg. Kickl: Man hätte diesen Kurs verlängern können!)
Jedenfalls darf ich mich bei Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident, ganz, ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Sie haben mit Ihrer Art der Prüfung wirklich Maßstäbe in der Republik gesetzt, aber Sie haben vor allem Österreich auch auf europäischer Ebene ganz exzellent vertreten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.34
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
12.34
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Es ist ja schon sehr viel zum Finanzausgleich gesagt worden, ich möchte es nur noch einmal kurz zusammenfassen. Die Kritik betrifft einerseits grundsätzlich die Ermittlung des Betrags und auch fehlerhafte Berechnungen. Die historische Entwicklung wurde schon dargestellt. Dieser Modus ist natürlich zu überprüfen, und im Lichte der von unserem Finanzminister Schelling angekündigten Reform ist es auch durchaus wünschenswert, dass der Finanzausgleich einfacher, transparenter und aufgabenorientierter wird. Nach seinen Vorstellungen sollen die Mittel ja dorthin fließen, wo sie gebraucht werden, mit der Klärung der Frage der Aufgabenverantwortlichkeit.
Aus meiner Sicht soll bei der bevorstehenden Reform bei einer erleichterten Ermittlung aber trotzdem die zweckmäßige Gewichtung der Mittel im Lichte der zukünftigen Herausforderungen der Gebietskörperschaften erfolgen. Für mich als Wohnbausprecherin
meiner Fraktion ist es klar, dass in den Ballungszentren die Herausforderungen bei der Wohnbautätigkeit nur durch eine ausreichende Dotierung der Mittel bewältigt werden können. Wenn wir uns die Prognosen betreffend Bevölkerungswachstum ansehen, so sehen wir, dass bis 2030 9,3 Millionen Menschen prognostiziert werden. Das verteilt sich nicht linear auf alle Landmassen, sondern das ist natürlich schwerpunktmäßig in bestimmten größeren Gemeinden zu erwarten. So sagt die Statistik Austria zum Beispiel für meinen Bezirk bis 2030 ein Wachstum von 27,2 Prozent voraus, für die Stadt Innsbruck werden 21,5 Prozent prognostiziert.
Ich glaube, man kann zusammenfassen, dass ein künftiger Verteilungsschlüssel auch den künftigen Entwicklungen Rechnung tragen muss und der gezielte Mitteleinsatz heute dort hilft, die Probleme der Menschen heute und morgen zu lösen.
Ich möchte mich auch persönlich bei Ihnen, Herr Präsident, für die sehr gute Zusammenarbeit bedanken. Es wird Ihnen ja heute noch an anderer Stelle offiziell seitens des Rechnungshofausschusses gedankt. Ich wünsche Ihnen persönlich alles Gute und viel Elan für Ihre zukünftige Tätigkeit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.37
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.
12.37
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Ich darf ganz herzlich das SchülerInnenparlament der Neuen Mittelschule in Klagenfurt hier im Parlament begrüßen. Ganz tolles Projekt! Schön, dass ihr da seid! Ihr lebt Demokratie wirklich bereits in der Schulzeit. (Allgemeiner Beifall.)
Die emotionale Debatte hier im Plenum zeigt ganz deutlich, dass wir uns mitten in der heißen Phase der laufenden Finanzausgleichsverhandlungen, in diesem Milliardenpoker zwischen Bund, Ländern und Gemeinden befinden. Ich glaube, wir alle wissen, dass das bisherige System in dieser Form nicht fortgeführt werden kann, dass es dringend eine grundlegende Neuaufstellung braucht, wie dies auch der Rechnungshof bestätigt hat.
Kollegin Moser hat zu Recht gefragt: Warum geht denn da nichts weiter? Da müsste sich ja etwas tun. Warum ist das Ganze so kompliziert? – Einerseits weil es ja in Wirklichkeit nicht nur um den einen Finanzausgleich geht, sondern auch noch zusätzlich um Tausende Finanzströme und Zahlungsströme im sekundären und tertiären Finanzausgleich, weil die Komplexität dieser Zahlungsströme auch so zugenommen hat, dass es nur noch wenige Fachexperten gibt, die das System auch durchblicken, und andererseits natürlich auch, weil es unterschiedliche Interessenlagen gibt, nämlich nicht nur zwischen Bund, Ländern und Gemeinden – wir haben das heute hier schon diskutiert –, sondern auch Länder gegen Länder, große Gemeinden gegen kleinere, Städte gegen Gemeinden, Städte und Gemeinden gegen Länder.
Es gibt da unterschiedliche Erwartungshaltungen und Standpunkte, was völlig logisch ist. Kollegin Gamon hat es ganz ehrlich gesagt, natürlich ist das auch eine Debatte in den Fraktionen, wo es einen Unterschied macht, ob man in der Kommunalpolitik aktiv ist oder im Land oder im Bund Verantwortung übernimmt. Umso wichtiger ist es – das ist, glaube ich, auch die zentrale Aufgabe des Rechnungshofes, da hilft er auch in dieser Debatte –, dass man wirklich den Finger auf die Wunde legt, dass man sich faktenbasiert die Baustellen angesehen hat und diese gerade in dieser heißen Phase jetzt auch auf dem Tisch liegen.
Das eine ist die Komplexität, die wir dringend reduzieren müssen. Es kann nicht sein, dass sich fünf von acht der überprüften Bundesländer verrechnen und die Gemeinden
die Zahlungsströme nicht einmal verifizieren können, weil das einfach derart komplex und zu intransparent ist.
Weiters: die Kompetenzverschachtelung, keine klare Aufgabenverteilung und Kompetenzverteilung bei der Finanzierung. Der Bereich Kindergärten ist angesprochen worden, wo die Gemeinden eigentlich primär zuständig sind, es auf Landesebene neun eigene Gesetze gibt und der Bund auch noch mitfinanzieren darf, aber in Wirklichkeit nicht die Möglichkeit hat, zu kontrollieren und wirklich scharfe Qualitätskriterien einzufordern.
Ich glaube, dass wir in diesem Bereich deswegen dringend die Empfehlungen des Rechnungshofes aufnehmen sollten, dass das Geld auch bei den Städten und Gemeinden ankommt, wo es hingehört, dass das nicht von den Ländern umverteilt und noch einmal zusätzlich verteilt wird.
Herr Präsident Moser, danke ganz herzlich für die Empfehlungen, danke an Sie und Ihr Team! Ich darf Ihnen persönlich alles Gute für Ihre persönliche Zukunft wünschen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Strache.)
12.39
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
12.40
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Bericht des Rechnungshofes – das haben wir heute schon oft gehört –: der abgestufte Bevölkerungsschlüssel im Finanzausgleich, die Aufteilung der Gemeindeertragsanteile an diesen gemeinschaftlichen Bundesabgaben – 2013 7,7 Milliarden € ohne Bedarfszuweisungen.
Aus meiner Sicht wird die aktuelle Entwicklung vor allem für das ländliche Gebiet nicht ausreichend berücksichtigt, meine Damen und Herren. Bei den Kriterien für die Mittelverteilung wurden die tatsächlichen Aufgaben und Leistungen der Gemeinden zu wenig und zum Teil überhaupt nicht berücksichtigt. Die Verteilung der Ertragsanteile ist eine sehr komplizierte Materie; das steht außer Frage. Man sieht das zum Beispiel im Prüfbericht von 2009 bis 2013, wonach die Zuteilung und Berechnung der Gemeindeertragsanteile in fünf von acht überprüften Ländern fehlerhaft war, so der Rechnungshof.
Für die Zukunft, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, was den Finanzausgleich betrifft, die aktuelle Entwicklung einer Gemeinde äußerst wichtig. Die Entwicklung der Gemeinde muss mehr Gewicht bekommen, vor allem die Strukturen müssen ausreichend berücksichtigt werden, denn sonst wird das Ganze nicht funktionieren. Dass es eine sehr komplexe Materie ist, steht außer Frage.
Lieber Herr Direktor Moser, ich darf mich bei dir ganz herzlich bedanken! Für uns sind die Rechnungshofberichte ein hervorragendes Werkzeug; da kann jeder Abgeordnete noch etwas dazulernen. Herzlichen Dank dafür! Und ich darf dir auch für die Zukunft alles Gute wünschen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
12.41
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.
12.41
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste in unserem Hohen Haus! (Zwischenruf des Abg. Auer.) Gut, dass wir heute das Thema der Zahlungsströme zwischen den Gebietskörperschaften diskutiert haben, bieten sich doch im Rahmen der lau-
fenden Finanzausgleichsverhandlungen Möglichkeiten, abgegebene Empfehlungen des Rechnungshofes miteinzubeziehen und Strukturen zu straffen.
Wo gibt es Verbesserungspotenzial? – Es wurde schon vieles angeschnitten; ich möchte noch einige Punkte zusammenfassend festhalten: Es geht im Wesentlichen um Kompetenzbereinigung und um Aufgabenorientierung, sprich: Welche Gebietskörperschaft hat welche Aufgabe wie zu erfüllen? Als langjährige Kommunalpolitikerin komme ich noch einmal auf das bereits erwähnte Beispiel der Kinderbetreuung zu sprechen. Ich weiß, was die Gemeinden in diesem Bereich durchgehend leisten. Diese Aufgabe ist vor Ort zu erfüllen; es muss für eine Gemeinde möglich sein, diesen Aufgaben entsprechend gut nachzukommen. In diesem Zusammenhang wäre es sicherlich sinnvoll, die Gelder direkt vom Bund ohne die Zwischenstation Land in die Gemeinden fließen zu lassen. (Beifall der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und Moser.)
Im Wesentlichen könnte man mit derartigen Straffungen Folgendes erreichen: Transparenz, klare Aufgabendefinition und -verantwortung sowie einen zielgerichteten und auch wirkungsorientierten Mitteleinsatz, was ja ein ganz wesentliches Kriterium für die Verwendung öffentlicher Gelder ist.
Einen Punkt, der im Bericht aufgezeigt wurde, möchte ich noch positiv hervorheben; er betrifft die Steiermark. Da hat man auch die Bedarfszuweisungen angeschaut. Es geht um die landesweite Förderdatenbank. Sie wird als geeignetes Mittel angesehen, um Doppel- und Mehrfachförderungen zu vermeiden. Da ist natürlich wichtig, dass man wirklich alle Daten bekommt, um sie in die Datenbank einzupflegen. Das ist ein positives Beispiel; da ist die Steiermark durchaus Vorbild.
Abschließend darf ich mich bei Ihnen, Herr Präsident des Rechnungshofes, für die sehr interessanten Gespräche im Rechnungshofausschuss bedanken. Ein besonderer Dank geht aber bitte auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese wirklich sehr umfassenden, genauen Berichte ja erstellt haben, die uns als Grundlage für unsere Entscheidungen dienen.
Ich darf Ihnen für Ihre persönliche Zukunft alles Gute wünschen und sage: Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS.)
12.44
Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
12.44
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Auch ich möchte mich dem Anlass entsprechend im Namen der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion bei Ihnen ganz, ganz herzlich für die jahrelange gute Zusammenarbeit bedanken. Der Rechnungshof ist ein Instrument des Parlaments. Das haben Sie gelebt! Sie haben auch zustande gebracht, dass von allen, die Ihnen nachfolgen werden, ob Nachfolger oder Nachfolgerin, erwartet werden kann, dass sie das Amt über alle Parteigrenzen hinweg führen. Es scheint so zu sein, dass man, wenn man ein Amt übernimmt, die Aufgabe auch so wahrnimmt, wie es sich gehört. Das haben wir an Ihnen so erlebt. Sie waren eine Unterstützung; wir wurden im Rechnungshof immer gerne willkommen geheißen.
Ich bedauere Ihr Ausscheiden fast ein wenig, denn Sie wissen, es wird mit Ihnen auch Ihr Sektionschef ausscheiden. Ich meine, damit kommen dem Rechnungshof zwei starke Persönlichkeiten abhanden, und es wird alle Kraft brauchen, dass wir das Engagement, jene Initiativen, die Sie gesetzt haben, dann tatsächlich weiterführen können. Wir, das Parlament, werden sicherlich alles dafür tun, weil wir wissen, wie wichtig das ist.
Ich möchte Ihnen auch im Namen unserer Fraktion danken. Wir haben heute Nachmittag aufgrund der Einladung der Vorsitzenden des Budget- und des Rechnungshofaus-
schusses noch einmal die Möglichkeit, uns von Ihnen in einem kleineren Kreis zu verabschieden. Auch die Frau Präsidentin hat sicherlich noch einen entsprechenden Abschied für Sie vorbereitet, den man im offiziellen Parlamentsrahmen gestalten wird.
Ich darf Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute wünschen, sowohl gesundheitlich als auch persönlich, und hege die Hoffnung, dass Sie Ihre Erfahrung auch weiterhin für uns Abgeordnete, Parlamentarier miteinbringen werden. Alles Gute für die Zukunft! (Rechnungshofpräsident Moser: Danke! – Beifall bei SPÖ, FPÖ und Grünen.)
12.46
Präsident Karlheinz Kopf: Nunmehr hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Präsident.
12.46
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist nicht sehr leicht, nach zwölf Jahren das letzte Mal in diesem Plenum das Wort als Rechnungshofpräsident zu ergreifen. Ich möchte mich einmal einleitend bei Ihnen allen sehr herzlich für die immer wieder erfolgte Anerkennung der Arbeit des Rechnungshofes, seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedanken. Ich möchte mich bei Ihnen ebenso für die in den letzten zwölf Jahren auch in persönlichen Gesprächen immer wieder zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung bedanken. Im Besonderen bedanke ich mich bei den Mitgliedern des Budgetausschusses und insbesondere des Rechnungshofausschusses, bei den Ausschussobleuten und ihren Stellvertretern sowie den Fraktionsführerinnen und Fraktionsführern für die hervorragende Zusammenarbeit, für die über Parteigrenzen hinweg stattfindende Auseinandersetzung mit Rechnungshofthemen und gleichzeitig auch dafür, dass Sie ein gemeinsames Problembewusstsein in dieses Plenum gebracht haben.
Es war für mich eine Freude, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten zwölf Jahren immer wieder die Arbeit, die objektive und unabhängige Arbeit des Rechnungshofes positiv bewertet haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes haben außerordentliches Engagement gezeigt und dazu beigetragen, dass der Rechnungshof, wie Sie das auch in der Debatte oft erwähnt haben, für die Bürgerinnen und Bürger sicherlich zu einer der Leitinstitutionen in Österreich geworden ist.
In den letzten zwölf Jahren hat der Rechnungshof insgesamt 1 175 Berichte an Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger und Kammern und darüber hinaus 19 Bundesrechnungsabschlüsse, 12 Einkommensberichte, 15 Positionspapiere und 11 Leistungsberichte vorgelegt. Der Prüfungsanteil im Rechnungshof konnte im Laufe der Jahre von 68 Prozent auf 80 Prozent erhöht werden. Gleichzeitig wurden Empfehlungen des Rechnungshofes im Ausmaß von 80 Prozent umgesetzt, wobei der Rechnungshof allein von 2007 bis 2015 insgesamt 16 171 Empfehlungen abgegeben hat.
Das ist ein international äußerst anerkannter Umsetzungswert, der auch nur dadurch möglich gewesen ist, dass der Rechnungshof höchstes Augenmerk auf die Qualität gelegt und gleichzeitig auch Maßnahmen gesetzt hat, um seine Wirksamkeit zu erhöhen. 60 Projekte wurden im Rechnungshof von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgesetzt. Wir haben eine Qualifizierungs- und Qualitätsoffensive betrieben, und wir haben uns auch prüfen lassen. Damit haben wir auch die Frage beantwortet, wer die Prüfer prüft. Der deutsche Rechnungshof, der Schweizer Rechnungshof und auch der dänische Rechnungshof haben den österreichischen Rechnungshof auf Herz und Nieren geprüft. Als Ergebnis der Prüfung haben sie in ihrem Prüfbericht festgestellt, dass der österreichische Rechnungshof mit seinen fachlichen Vorgaben und organisatorischen Schritten eine Verbesserung der Berichtsqualität vorbildlich vorangetrieben hat.
Eine Vielzahl von Vorträgen, Pressekonferenzen und Interviews hat dazu geführt, dass sich in den Jahren von 2004 bis 2016 76 000 Meldungen mit dem Thema Rechnungshof befasst haben.
Wir haben auch eine Wirkungsoffensive gestartet, indem wir Follow-up-Überprüfungen und ein Nachfrageverfahren initiiert haben. Dies alles hat zu einer Umsetzungsquote von 80 Prozent geführt. Das heißt, 80 Prozent der Empfehlungen wurden beziehungsweise werden umgesetzt.
Dies war nur deshalb möglich – und das ist mir durchaus bewusst –, weil Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, immer wieder die Arbeit des Rechnungshofes positiv bewertet haben, was Sie auch heute im Rahmen der Debatte getan haben, und Ihre Möglichkeiten genützt haben, damit die Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt werden.
Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben die Möglichkeit – Sie haben die Kontrollhoheit, Sie haben die Budgethoheit –, Maßnahmen in die Tat umzusetzen, während der Rechnungshof die Aufgabe hat, zu prüfen und zu beraten und Ihnen die Grundlage dafür zu bieten.
Ich ersuche Sie daher mit allem Nachdruck, die noch offenen 20 Prozent der Empfehlungen – dies wurde heute auch angesprochen –, vor allem in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Pflege, Soziales, Förderungen beziehungsweise Deregulierungen, und insbesondere die Straffung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in Angriff zu nehmen, denn nur dadurch kann eine nachhaltige Aufgabenerfüllung sichergestellt werden.
Auch international hat der Rechnungshof in seiner Funktion als Generalsekretariat der INTOSAI Außerordentliches geleistet. Drei Resolutionen der UN-Generalversammlung zur Förderung einer effizienten, rechenschaftspflichtigen, wirksamen, transparenten öffentlichen Verwaltung durch Stärkung von Rechnungshöfen wurden erreicht. Es wurden auch drei Resolutionen des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen erreicht, und ebenso ein ausdrückliches Bekenntnis zur Stärkung der Rechnungshöfe in der Addis-Abeba-Deklaration zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen.
Diese Erfolge waren nur deshalb möglich, weil 192 Rechnungshöfe dafür gewonnen werden konnten, diese Initiativen zu unterstützen, und weil das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und die Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen das Generalsekretariat diesbezüglich unterstützt haben. Das sind Erfolge, die sich national und international sehen lassen können und die auch von 192 Mitgliedern der INTOSAI durch die Verleihung des Jörg Kandutsch Awards weltweit anerkannt worden sind. Diese Auszeichnung ist verliehen worden, weil der Rechnungshof besondere Verdienste und Leistungen für unser internationales Reformprogramm und die Erreichung der Resolutionen erbracht hat.
Diese Erfolge haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes in den letzten zwölf Jahren möglich gemacht. Ich bin stolz, dass ich das Team des Rechnungshofes in den letzten zwölf Jahren leiten durfte, und bedanke mich an dieser Stelle von ganzem Herzen bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich im Dienste der Bürgerinnen und Bürger mit außerordentlichem Engagement und unablässigem Einsatz für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht eingesetzt haben.
Bei dieser sehr positiven Bilanz darf aber auch nicht vergessen werden, dass nach wie vor sehr viel Handlungsbedarf besteht. 20 Prozent der Empfehlungen sind nicht umgesetzt worden, insbesondere in jenen Bereichen, in denen das Zusammenwirken von Gebietskörperschaften, in denen Systemumstellungen und Kompetenzänderungen erforderlich sind. Es besteht die Notwendigkeit, Kompetenzzersplitterungen zu beseitigen, Entscheidungsstrukturen zu vereinfachen und die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu stärken, damit in Zukunft öffentliche Leistungen auch tatsächlich bei den Betroffenen ankommen.
Dass das notwendig ist, zeigen die heute auf der Tagesordnung stehenden sechs Berichte, insbesondere die zwei angesprochenen Berichte im Zusammenhang mit dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel beim Finanzausgleich sowie den Zahlungsströmen zwischen den Gebietskörperschaften. Diese Prüfungen haben gezeigt, dass Mittel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden intransparent, schwer nachvollziehbar und gleichzeitig vorrangig zur Bewahrung von Besitzständen verteilt werden.
Aktuelle Entwicklungen – das wurde bereits angesprochen –, demografische Änderungen, abgabenrechtliche Änderungen werden ebenso nicht ausreichend berücksichtigt wie ein Finanzkraftausgleich, ein regionaler Ausgleich oder die Aufgabenorientierung. Die hochkomplexen Regelungen führen dazu, dass die Verteilung der öffentlichen Mittel von den Ländern falsch berechnet und von den Gemeinden in vielen Fällen falsch verbucht wird.
Es besteht Handlungsbedarf! Es besteht Handlungsbedarf in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, um die Nachhaltigkeit der Aufgabenerfüllung für die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich zu gewährleisten. Dies hat der Rechnungshof im Jahr 2011 mit seinen 599 Empfehlungen zum Ausdruck gebracht. 50 Prozent dieser Empfehlungen wurden bislang umgesetzt. Seither hat der Rechnungshof 373 Berichte veröffentlicht, und diese Berichte zeigen, dass in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung eine Weiterentwicklung stattfinden muss, um die Nachhaltigkeit der Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.
Der Rechnungshof hat die Aufgabe, zu prüfen und zu beraten. Aus diesem Grund haben wir nunmehr ein Positionspapier für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs mit 1 007 Empfehlungen aus 23 Handlungsfeldern vorgelegt, um die Erbringung öffentlicher Leistungen in Österreich nachhaltig abzusichern.
Ich ersuche Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihre parlamentarischen Möglichkeiten zu nutzen und die Umsetzung der Empfehlungen voranzutreiben, denn ein Mehr an Transparenz, ein Mehr an Rechenschaftspflicht, ein Mehr an Ergebnisverantwortung macht Österreich stärker. Dafür war und ist der Rechnungshof immer ein verlässlicher, unabhängiger, objektiver und wirksamer Partner.
Es freut mich, dass ich den Rechnungshof als Best-Practice für Exzellenz von Prüfen und Beraten übergeben kann. Es freut mich dabei auch, dass meiner Nachfolgerin ein national wie international anerkannter Rechnungshof und gleichzeitig auch Rücklagen im Ausmaß von 5 Millionen € übergeben werden.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes für ihre hervorragende Arbeit, ihre Unterstützung und ihr unermüdliches Engagement danken.
Ich bin mir sicher, dass meine Nachfolgerin ihre Aufgabe ebenfalls mit vollem Engagement wahrnehmen wird, und wünsche ihr dabei, dass sie mit den Zahlen und Fakten durchdringt und dabei Ihre volle Unterstützung findet. Die Zahlen und Fakten zeigen nämlich, dass es notwendig ist, dem Wollen nun endlich ein Tun folgen zu lassen. Wie es Nelson Mandela so zutreffend ausgedrückt hat: Yesterday is history, tomorrow an opportunity, today is all we have. Let’s build together now.
Meine zwölf Jahre als Rechnungshofpräsident sind nunmehr Geschichte. Mit der heutigen Wahl der neuen Rechnungshofpräsidentin wird in Österreich ein neues Kapitel der Kontrolle eröffnet. Nutzen wird das Heute, um mit unserem Tun das Morgen zur Chance werden zu lassen! – Herzlichen Dank. (Allgemeiner, stehend dargebrachter lang anhaltender Beifall. – Präsidentin Bures sowie die Klubobleute aller Parteien begeben sich zur Regierungsbank, um sich persönlich von Rechnungshofpräsidenten Moser zu verabschieden.)
12.56
Präsident Karlheinz Kopf: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Moser! Auch von meiner Seite noch ein, zwei Sätze zum Abschluss: Es ist unser aller Aufgabe hier im Nationalrat, gemeinsam mit dem Bundesrat die Bundesgesetzgebung wahrzunehmen und auch am Gesetzesvollzug mitzuwirken. Eine ganz wesentliche weitere Aufgabe des Nationalrates ist die Kontrolle von Regierung und Verwaltung. Wir könnten diese Aufgabe mit Sicherheit bei Weitem nicht in dem Umfang wahrnehmen, hätten wir nicht die Einrichtung des unabhängigen Organs des Nationalrates namens Rechnungshof.
Sie haben es als dessen Präsident immer verstanden, diese im Rechnungshofgesetz in § 1 Abs. 1 mit Überprüfung der Gebarung der gesamten Staatswirtschaft beschriebene Aufgabe etwas weiter zu definieren, eher im Sinne der betriebswirtschaftlichen Teildisziplin des Controllings, würde ich einmal sagen. Darunter fällt eine Warnfunktion beziehungsweise die Funktion der Versorgung der Führung mit Informationen und strategischen Hinweisen. Da könnte man sagen, das steht so nicht im Gesetz, aber ich glaube, das war für uns in vielen Fällen sehr hilfreich.
Der Präsident oder die Präsidentin ist letzten Endes der oberste Repräsentant des Rechnungshofes, nicht nur dessen Gesicht, sondern auch der oder die Erstverantwortliche für Reputation und Glaubwürdigkeit dieser Einrichtung. Aus den Reden aller ist hervorgegangen, dass Sie diesem Rechnungshof nicht nur ein Gesicht gegeben, sondern auch zu seiner Reputation und Glaubwürdigkeit viel beigetragen haben.
Abschließend danke ich Ihnen noch einmal im Namen von uns allen für Ihre zwölfjährige Tätigkeit an der Spitze des Rechnungshofes und wünsche Ihnen für Ihre persönliche Zukunft alles, alles Gute. – Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
*****
Nun zurück zur Tagesordnung: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-249 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Hauptausschusses betreffend die Erstattung eines Vorschlages für die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten des Rechnungshofes gem. Art. 122 Abs. 4 B-VG (1182 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Damit kommen wir zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf die mündliche Berichterstattung habe ich als Berichterstatter verzichtet.
Somit gelangt Herr Klubobmann Strache als erster Redner zu Wort. – Bitte, Herr Klubobmann.
13.00
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch von dieser Stelle noch einmal ein aufrichtiges Dankeschön dem Rechnungshofpräsidenten Dr. Moser für seine wirklich exzellente Arbeit. Er hat in den letzten zwölf Jahren den Rechnungshof wirklich auch weiterentwickelt und mit seinen Vorschlägen eine vorbildhafte Arbeit geleistet. (Beifall bei FPÖ, SPÖ und ÖVP.)
Er zeigt damit auf, wie viel da noch für uns im Hohen Haus zu tun ist und was an Umsetzung notwendig ist.
Wir haben im letzten Hauptausschuss ein Hearing erlebt, über das wir gestern schon debattiert haben. Wir mussten auch im Zuge des Hearings … (Ruf bei den Grünen: Sie waren gar nicht anwesend!) – Ja, sehr wohl, sechs Mitglieder der Freiheitlichen Partei waren von Beginn an bis zum Ende anwesend. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Vier waren es, nicht sechs!) – Aber das ist halt immer wieder das Gleiche. Ich komme dann schon noch auf Sie von den Grünen zu sprechen.
Der vielgepriesene neue Stil, der da vor ein paar Wochen von einem neuen Kanzler, der keine demokratische Legitimation durch die österreichische Bevölkerung hat, gelobt worden ist, ist in Wahrheit der alte Stil geblieben. Das ist auch hier sichtbar geworden. Von vornherein war sehr, sehr klar vorgegeben, dass die beiden Regierungsparteien versuchen, ihren jeweiligen Regierungsparteikandidaten durchzubringen, und das hat man auch erlebt – mit unterschiedlichen Nettigkeiten, die man sich gegenseitig ausgerichtet hat. Da ist von Giftküche, von Taschenspielertricks gesprochen worden. Das war das Ausrichten vonseiten der SPÖ in Richtung ÖVP und umgekehrt und zeigt schon einiges auf. Das ist offenbar der neue Stil und der Umgang miteinander. (Zwischenruf bei der SPÖ. – Abg. Kogler: Das stimmt ja!)
Sogar der „Standard“ hat geschrieben: „Packelei statt Erneuerung. Der neue Stil der Koalition ist die Fortsetzung der alten Parteibuchwirtschaft.“ Und der „Standard“ hat weiter geschrieben: „Die Schwüre von ‚Wir haben verstanden‘ (Christian Kern) bis zu ‚Ich will‘ (Mitterlehner) waren offenkundig nicht ernst gemeint.“
Beide Regierungsparteien, nämlich Rot und Schwarz, haben sich in der ganzen Angelegenheit nicht mit Ruhm bekleckert, und man muss leider Gottes auch feststellen: So gut ein Hearing ist, aber so, wie es am Ende vonseiten der Regierungsparteien gehandhabt wurde, war es leider eine Farce.
Man sollte sich eigentlich bei den Kandidatinnen und Kandidaten, die dort ihre Präsentation zum Besten gegeben haben, für diese Farce entschuldigen, denn ich sage: Alle diese Fachleute – und jeder hat seine Qualifikation gehabt – haben ihre Zeit geopfert, sich entsprechend darauf vorbereitet und sind dann zu Statisten in einer Schmierenkomödie degradiert worden, in der es nur darum gegangen ist, ob die SPÖ die ÖVP oder umgekehrt die ÖVP die SPÖ austricksen kann.
Das war in Wahrheit das Spiel, das hier stattgefunden hat, wobei die SPÖ versucht hat, eventuell die eine oder andere Oppositionspartei für ihr Spiel zu gewinnen, und umgekehrt die ÖVP versucht hat, andere Oppositionsparteien zu gewinnen, um den Preis gegenüber der SPÖ zu erhöhen, was genau am Ende der Fall war. (Heiterkeit und Zwischenruf bei den Grünen.)
Umgefallen sind Sie von den Grünen und von den NEOS, denn Sie haben von vornherein den roten Kandidaten Steger unterstützt, anstatt die Chance zu nützen, eine unabhängige Kandidatin – und da gab es einige – auszuwählen und zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist traurig, denn es zeigt eine Achse: Wenn es darum geht, einen roten Kandidaten durchzupeitschen, sind die NEOS und die Grünen sofort zur Stelle. Es wäre ganz ein schlechtes Bild gewesen, wenn es die Kanzlerpartei geschafft hätte, ein Parteimitglied mit Unterstützung der Grünen und der NEOS zum Rechnungshofpräsidenten zu machen. – Gute Nacht, Rechnungshof, gute Nacht, Kontrolle dieser Regierung und Kanzlerpartei!
Genau so soll es nicht sein, dass sich die Kanzlerpartei den Kontrollor im Rechnungshof aussuchen kann und andere, wie die Grünen und die NEOS, sofort zur Seite sprin-
gen und sagen: Selbstverständlich machen wir da gleich die Steigleiter, damit wir uns hoffentlich in einer nächsten Bundesregierung wiederfinden. Das ist sicherlich nicht der geeignete Weg und so gesehen von unserer Seite natürlich auch zu kritisieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage, es wurde eben eine Chance vertan. Und es gab unabhängige, parteilose Kandidatinnen, welche die fachliche Qualifikation mehr als mitgebracht haben. (Abg. Öllinger: Frau Dr. Kolm!) – Ja, Frau Dr. Kolm, eine parteilose Expertin, oder Frau Dr. Berger, die rechte Hand von Rechnungshofpräsidenten Moser. (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.) – Ja, parteilos und unabhängig! Sie war nie Parteimitglied, und genau das macht den Unterschied aus. Aber da hat natürlich auch die ÖVP mit aller Gewalt darauf geachtet, dass ja ein ÖVP-Mitglied in diese Rolle kommen kann, und die SPÖ ist dann umgefallen. Sie hat ihren eigenen Kandidaten links liegen gelassen und im zweiten Wahlgang Frau Dr. Kraker unterstützt.
Damit ist natürlich ein Imageschaden entstanden. Kein Kandidat und keine Kandidatin hatte bei dieser rot-schwarzen Regierung aufgrund ihrer Qualifikation eine ehrliche Chance abseits der beiden Parteieninteressen. Das ist eigentlich das Traurige, denn es zeigt, dass beide Regierungsparteien ihre Spielchen in Richtung Postenschacher sehr, sehr konsequent fortgesetzt haben.
Wir werden Frau Dr. Kraker heute unsere Unterstützung versagen. Wir halten sie zum einen nicht für die beste fachliche Option und zum anderen die Vorgangsweise, wie der Vorschlag zustande gekommen ist, für nicht geeignet.
Ich sage: Der Rechnungshof ist das wichtige Hilfsorgan des Parlaments. Es soll aber nicht so sein, dass am Ende vielleicht eine Entwicklung erfolgt, in deren Rahmen man ihn zum Erfüllungsgehilfen der Regierung macht. (Beifall bei der FPÖ.)
Gerade wenn es um die öffentliche Gebarung geht, braucht diese Regierung eine ernstzunehmende und starke Kontrolle. Kontrolle ist wichtiger denn je – gerade im Bereich der öffentlichen Gebarung, wo wir eine Staatsschuldenentwicklung haben, die unverantwortlicherweise weiter explodiert, wo im Verwaltungsbereich Gelder oftmals und nach wie vor jährlich Milliarden versickern. Da hat man eine besondere Verantwortung, wenn es um Kontrolle geht.
Natürlich wird Frau Dr. Kraker die Chance haben, wenn sie gewählt wird, sich rasch von der ÖVP und von dieser Regierung zu emanzipieren. Das ist zu wünschen und zu hoffen. Wir werden das genau beobachten.
Natürlich wünscht man sich auch – sollte sie gewählt werden –, dass sie sich ein Beispiel an ihren Vorgängern nimmt. Ja, Dr. Fiedler, aber auch Dr. Josef Moser, beide haben in diesem Amt Großartiges geleistet und letztlich dem Ansehen des Rechnungshofes, wenn es um Kontrolle geht, auch einen guten Dienst erwiesen. Kontrolle ist wie gesagt wichtiger denn je, aber es wäre auch wichtig, gerade dort einen guten neuen Stil sicherzustellen.
Zum Abschluss, wie gesagt: Ja, größten Respekt für den scheidenden Rechnungshofpräsidenten Dr. Moser! Er hat gezeigt, dass er unbestechlich war. Auch er war im Übrigen parteilos – das in Richtung der Grünen gesagt. (Heiterkeit bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Abg. Brunner: Ja, ja!) Er hat das gemacht, was Sie ihm vorwerfen: Er hat als Parteiloser in der Kärntner Finanzlandesdirektion gearbeitet und ist als parteiloser Experte danach als Klubdirektor in den freiheitlichen Klub gekommen. (Anhaltende Zwischenrufe.) Er war immer parteilos und nie Parteimitglied. Sie werden ihm zugestehen, zwölf Jahre eine exzellente Arbeit geleistet zu haben, zumindest habe ich das heute gehört. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lopatka.)
Das zeigt, dass Sie jemanden, den Sie von vornherein als entsetzlich betrachten, nur weil er einmal irgendwie im Nahebereich der Freiheitlichen fachlich tätig war, natürlich
sofort verurteilen. Wir wissen, dass er eine gute Arbeit für die Republik Österreich geleistet und letztlich auch das Ansehen des Rechnungshofes gesteigert hat, was hoffentlich in der Art und Weise eine Fortsetzung finden wird. (Beifall bei der FPÖ.)
13.09
Präsident Karlheinz Kopf: Nun ist Herr Klubobmann Mag. Schieder zu Wort gemeldet. (Anhaltende Zwischenrufe.) – Meine Damen und Herren, auch Herr Klubobmann Schieder verdient unsere volle Aufmerksamkeit! – Bitte, Herr Klubobmann.
13.09
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte zu den Rechnungshofberichten und natürlich auch die, wenn man so will, Resümee ziehende und Abschiedsdebatte zu den zwölf Jahren Rechnungshofpräsident Moser haben unterstrichen, wie wichtig so ein Kontrollorgan wie der Rechnungshof für das Funktionieren einer Republik ist. Daher ist die Entscheidung, die wir jetzt zu treffen haben, nämlich wer die nächsten zwölf Jahre diese wichtige Kontrollaufgabe an der Spitze vollziehen und in der Republik innehaben wird, auch eine entscheidende.
Man muss aber an dieser Stelle dazusagen: Der Rechnungshofpräsident oder die ‑präsidentin ist eine Person in dem ganzen Gebilde Rechnungshof. Es sind Hunderte Mitarbeiter, die gemeinsam mit dem Präsidenten oder der Präsidentin diese dringende Kontrollarbeit und diese langen, intensiven und sehr detailreichen Prüfarbeiten leisten und die Berichte für uns verfassen. Ich möchte an dieser Stelle auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rechnungshof einerseits Danke sagen und sie andererseits hier vom Rednerpult aus wissen lassen, dass wir ihre Arbeit auch in Zukunft brauchen und auf sie zählen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Der Rechnungshof überprüft ja die gesamte Gebarung des Bundes, das heißt die Verwendung der Budgetmittel: ob sie richtig, ehrlich, aber auch effizient verwendet worden sind oder ob man sie sparsamer oder besser verwenden könnte. Er prüft, ob für eine Aufgabe weniger Mittel eingesetzt werden können – Mittel, die man für andere Aufgaben umschichten könnte.
Dasselbe macht er natürlich auch für die Länder, mitunter auch für Städte und vor allem für die vom Bund beherrschten Unternehmungen. Hier haben wir die 50-Prozent-Beteiligungshürde und geht es um die finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Beherrschung. Dazu gibt es auch die Debatte hier im Nationalrat, ob man in Zukunft das eventuell anpassen soll oder nicht. Auch das halte ich für ein an sich spannendes Thema.
In der Diskussion wird der Rechnungshof sehr oft als Hilfsorgan des Nationalrates bezeichnet. Das halte ich an sich im gut gemeinten Sinne für richtig, im reinen Wortsinn für ein bisschen unfair, denn der Rechnungshof ist ein Organ des Parlaments und hilft uns. So gesehen ist er ein Hilfsorgan, und so meinen wir es auch immer, wenn wir dann schnell diese zwei Wörter zusammenfügen und vom Hilfsorgan reden. Aber eigentlich ist er ein zentrales Organ für die Erfüllung einer der wesentlichen Aufgaben des Parlaments, nämlich der Kontrollaufgabe. Hier hilft er uns nicht nur, sondern ist er eigentlich unser wesentliches Mittel, denn die Kontrolltätigkeit der Abgeordneten wäre ohne Rechnungshof sehr schwierig auch nur ansatzweise so zu vollziehen, wie wir es bisher gemacht haben.
Zum Rechnungshof und zur Neubestellung: Wir haben im Vorfeld der Rechnungshofwahl ein öffentliches Hearing abgehalten, obwohl dies in der Geschäftsordnung des Parlaments an sich nicht exakt möglich und vorgesehen ist. Es war ein Wunsch von Oppositionsparteien, aber nicht nur: Auch meine Fraktion, wir Sozialdemokraten wollten dieses öffentliche Hearing, weil wir es für richtig halten, dass sich die Person in die-
ser Funktion, die zwölf Jahre unabsetzbar und unabhängig agieren soll, den Fragen aller Abgeordneten im Nationalrat stellt, wobei in diesem Zusammenhang die öffentliche Berichterstattung sicherlich nicht störend ist, sondern ganz im Gegenteil sehr hilfreich.
Es hat sich auch herausgestellt, dass es gut war, die Debatte auf diese Weise abzuhalten, weil sie sehr sachlich und auf die Themen des Rechnungshofes fokussiert war. Es hat manchem die Auswahl der Kandidaten erleichtert. Sie hat uns aber von einem nicht befreit – und das muss man auch in der öffentlichen Debatte sagen –: vom Ranking. Wer Bestgereihter ist, liegt natürlich immer im subjektiven Auge des jeweiligen Betrachters. Da sind wir dann am Schluss offenbar immer noch mehr politische Fraktionen – das meine ich jetzt generell fürs Haus – als objektive Entscheider, weil dann sehr oft politische Überlegungen eine starke Rolle spielen, wie wir bei der Abstimmung gesehen haben.
Für unsere Fraktion und für die Mitglieder der Sozialdemokratie im Hauptausschuss kann ich sagen: Wir haben nach der Sitzung intensiv diskutiert, nach den vielen Stunden, und für uns war Dr. Steger der Bestqualifizierte, was aber nicht heißt, dass er der einzig Qualifizierte war. Er war der Beste unter mehreren Möglichkeiten. Daher haben wir auch in der Wahl für Dr. Steger gestimmt. Wir haben aber zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Spielregeln der Demokratie sehr stark mit den Spielregeln und den Gesetzen der Arithmetik verwoben sind und man einfach Stimmen zusammenzählen und nachrechnen muss, ob das die Mehrheit ist oder nicht.
Wenn es nicht die Mehrheit ist und auch klar ist, dass sich mit einer etwaigen Wiederholung eines Wahlgangs die Mehrheit nicht zum Guten verändert – sprich: noch eine Stimme dazukommt –, dann wird diese Mehrheit auch nicht einfach vorbeischwimmen. Daher muss man sich damit konfrontieren, dass man sich, wenn man nicht A – die Person Dr. Steger – bekommt, der Person, die ebenfalls für dieses Amt gut geeignet ist, zuwenden muss. Wir glauben, dass Frau Dr. Kraker sicherlich auch sehr gut – zu 100 Prozent – die Aufgabe, die das Haus von ihr verlangen wird und die wir von ihr verlangen werden, erfüllen kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Ich möchte aber zu dem Weg des Hearings noch zwei Bemerkungen machen, und das halte ich für wichtig. (Abg. Kickl: Gummischlangenbändiger!) Ich habe einmal versehentlich verkürzt gesagt: Der Gewinner war der Parlamentarismus. Das war er im Gesamtprozess vielleicht ja nicht so ganz. Aber was es betrifft, ein Hearing zu veranstalten: Seine Durchführung hat uns, glaube ich, allen gezeigt, dass es richtig war, es abzuhalten – richtig auch im Sinne des lebhaften Parlamentarismus. Vielleicht schaffen wir es ja für das nächste Mal, auch die anderen Lehren gemeinsam daraus zu ziehen. Dazu vielleicht ein Zitat. Kollege Lopatka zitiert immer gerne Konrad Adenauer, der gesagt hat: Es kann mir niemand verbieten, über Nacht klüger zu werden. Wir haben jetzt – höchstwahrscheinlich werden wir sie auch brauchen – noch einige Nächte mehr vor uns, die uns vielleicht helfen, dass in Zukunft der zweite Teil dieser demokratiepolitischen Übung, nämlich die Entscheidungsfindung am Schluss, vielleicht auch noch dem entspricht, was einen lebendigen und sinnvollen Parlamentarismus ausmacht.
Frau Dr. Kraker – und das möchte ich sagen – ist für uns topqualifiziert. Sie hat es in ihrem gesamten Lebenslauf bewiesen. Sie ist aus einem politischen Kabinett, aus einem politischen Klub gekommen und auch Mitglied einer Partei. Das stört mich nicht, auch wenn mir andere Parteien sinnvoller erscheinen würden, um Mitglied zu werden. Aber das Faktum an sich, dass jemand bei einer Partei ist, ist ja gerade in einem Raum der Demokratie nicht falsch. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Wir hätten das auch für Dr. Steger gesagt, ob er Sozialdemokrat ist oder nicht. Mir ist es recht, dass er Sozialdemokrat ist, aber was noch wichtiger ist: Er kann den Job. Und
das Gleiche gilt für Frau Dr. Kraker. Es ist uns nicht recht, dass sie ÖVPlerin ist, aber sie kann den Job. Das muss man in einer vernünftigen Demokratie auch einmal so festhalten.
Wichtig ist, dass sie die gebotene Objektivität walten lässt. Wichtig ist, dass sie unabhängig ist. Wichtig ist, dass sie die Anrufe von allen Leuten annimmt, wenn sie am Handy anrufen. Ganz wichtig wäre es auch, um das zu unterstreichen, dass man die Parteimitgliedschaft für die zwölf Jahre, in denen man Rechnungshofpräsidentin ist, ruhend stellt. Das ist ein Vorgehen, denke ich mir, das nicht zu diskutieren ist, sondern höchstwahrscheinlich auch von ihr selbst als selbstverständlich erachtet wird.
In diesem Sinne glaube ich, dass wir heute eine Entscheidung treffen, die uns zwölf Jahre lang begleiten wird, uns oder wen auch immer, auch das ist eine Frage. Wer ist in zwölf Jahren an der Regierung, wer in Opposition, wer von uns ist überhaupt noch im Parlament oder nicht mehr im Parlament? Dies ist nicht eindeutig zu beantworten. Daran sieht man auch schon, dass immer jene Person, die Rechnungshofpräsident oder ‑präsidentin ist, durch diesen verfassungsmäßigen Rahmen von zwölf Jahren unabhängig ist und dieses Amt mit aller Kraft auch so ausüben wird, dass sich meistens alle gleichmäßig ärgern, weil immer der Finger auf die Wunden der Republik gelegt wird. Unsere Aufgabe oder die Aufgabe des Parlaments wird es sein, aus diesen Fingern in den Wunden dann auch die Schlüsse zu ziehen, sodass der Staat sich positiv weiterentwickelt, so wie wir es in der Vergangenheit auch schon gemacht haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.18
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.18
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Gedanke, über Nacht klüger zu werden, ist ein schöner Vorsatz. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Ich hätte gehofft, dass das jetzt der Fall gewesen wäre und nicht erst in zwölf Jahren, weil die Entscheidung, die jetzt getroffen wurde, Auswirkungen für die nächsten zwölf Jahre haben wird. Der Rechnungshof ist das wichtigste Kontrollorgan der Republik. Das haben wir lange ausführlich diskutiert.
Wir haben unsere Entscheidung folgendermaßen getroffen: Wir haben ursprünglich sehr darauf hingewirkt, dass es überhaupt zu einem öffentlichen Hearing kommt. Wir waren der Meinung, dass es an der Zeit ist, hier einen neuen Vorgang der Transparenz, der Bestellung vorzunehmen, und haben das in der Präsidiale thematisiert. Es hat dann ein bisschen länger gedauert, aber letztendlich sind die Regierungsparteien, die Klubchefs, darauf eingeschwenkt – wahrscheinlich auch vor dem Hintergrund, dass es ansonsten jedenfalls eine Einladung an alle Kandidatinnen und Kandidaten für ein Hearing gegeben hätte.
Letztendlich kam es dann zu diesem Hearing, und wir haben das wie folgt gemacht: Wir waren einfach die Stunden dort und haben uns die Persönlichkeiten auf die wichtigste Eigenschaft, nämlich die Unabhängigkeit, die Konfliktfreude, die ein Rechnungshofpräsident beziehungsweise -präsidentin braucht, um letztendlich auch die Regierung zu kontrollieren, auf die Unangepasstheit, auf den Willen zu Reformen, auch auf den Animo, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses – das ist ja die Schlüsselressource – wirklich anzugehen und auf sie hinzuwirken, geprüft. Wir haben aber dann, nachdem wir unsere eigene Kandidatin gehört und für gut befunden hatten, trotzdem eine andere Entscheidung getroffen. Das ist demokratiepolitisch eine sehr wesentliche Entwicklung, dass man bereit und fähig ist, sich auf einen Prozess einzulassen.
Ich habe den Eindruck gehabt, dass es bei manchen in diesem Haus der Fall war, ich habe den Eindruck nicht beim Herrn Klubobmann Lopatka gehabt, das sage ich in aller Offenheit. Sätze, die gefallen sind, wie: Ihr werdet sehen, das wird eine von unseren Kandidatinnen!, halte ich bei so einem Prozedere wirklich für verzichtbar. Ich wünsche mir, dass Sie in Zukunft diese Spielereien und was sich hier abgespielt hat, auch wirklich ernsthaft überdenken. Ich glaube, dass es die österreichische Bevölkerung nicht verdient, dauernd parteipolitische Spiele vorgelebt zu bekommen, sondern dass es tatsächlich um Reformen und auch um die Bereitschaft geht, sich selbst da auch etwas zu bewegen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, NEOS und Team Stronach.)
Ich sage das in der Offenheit, weil es für alle Journalisten, alle Medien, alle Menschen, die diesem Hearing beigewohnt haben, offenkundig war, dass in diesem Hearing etwas sichtbar geworden ist. Selbstverständlich gibt es subjektive Bewertungskriterien, aber wenn der Unterschied so groß ist, dann ist, glaube ich, eine Bestreihung auch wirklich feststellbar. Und hier hat man dann mit einer Mehrheit im Hintergrund, die in eine andere Richtung geht, nämlich in eine schwarz-blaue Richtung, den Regierungspartner erpresst. Und das war nichts anderes – ich sage das in aller Offenheit, auch öffentlich –, was hier stattgefunden hat. Das ist jedenfalls ein Rückschritt. (Beifall bei Grünen und NEOS.)
Unser Anforderungsprofil für die nächsten zwölf Jahre ist schon sehr ambitioniert, wenn ich daran denke, dass der Rechnungshof, die Rechnungshofpräsidentin oder der ‑präsident auch einen maßgeblichen Beitrag dazu leisten kann, den Stau, den wir in vielen Bereichen haben, aufzulösen. Ich denke an die Wirkungsorientierung, also dass tatsächlich auch Dinge in Angriff genommen werden, von der Schule über die Pflege, über das Gesundheitssystem, über die Föderalismusreform. Auch hier kann man noch sehr viel mehr an öffentlichem Druckaufbau leisten und auch vernünftige Lösungsvorschläge aufzeigen.
Ich hätte mir das mit Dr. Gerhard Steger sehr gut vorstellen können. Bei Frau Dr. Kraker haben wir einen massiven Schönheitsfehler, das zeigt auch die Bilanz aus den drei Jahren Rechnungshofarbeit in der Steiermark. (Ruf bei der ÖVP: Was für einen Schönheitsfehler?) Es bedeuten einfach 13 Jahre Politbüro etwas anderes als Finanzverwaltung oder Verwaltungserfahrung. Die Arbeit in einem Politbüro ist einfach Arbeit für einen Politiker, für eine politische Partei. Und wenn man das so eine lange Zeit macht, ist das mit Sicherheit ein Problem. Ich hoffe, dass sie diesen Rollenwechsel ansatzweise schafft, ich hoffe, dass sie das rasch schafft, und ich hoffe, dass sie auch die nötige Unangepasstheit und Konfliktfreude, insbesondere auch mit der ÖVP, lernt, relativ rasch lernt. Darauf wird es ankommen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Rädler: Alle raus aus den Politikerbüros!)
Es gibt jetzt einige Zwischenrufe. Waren Sie eigentlich dort, Herr Rädler? – Nein, ich habe Sie nicht beim Hearing gesehen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler.) Schauen Sie, ich denke, es ist noch einmal ein Unterschied. Jeder von uns darf eine politische Gesinnung haben, jeder von uns darf für seine politische Gesinnung auf die Straße gehen, jeder von uns darf sich einer Partei anschließen oder nicht. (Abg. Wöginger: Danke, das ist sehr nett!) Das entscheidende Kriterium ist, ob man mit einem Parteibuch Karriere macht, nämlich ausschließlich mit einem Parteibuch Karriere macht. Das ist der wesentliche Unterschied. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, NEOS und Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)
Das ist das Problem, das Sie bei der ÖVP einfach noch nicht einsehen wollen. (Abg. Lopatka: Das ist eine Unterstellung, eine unglaubliche Unterstellung!) – Nein, das ist eine allgemeine Bemerkung zu dem Vorwurf … (Abg. Rädler: Was ist mit dem Van der Bellen?) – Sie können sich auch gerne zu Wort melden und hier einen ordentlichen Bei-
trag leisten! Sie brauchen nicht immer von der vierten Reihe aus hereinzuschreien. Es ist wirklich möglich, sich zu Wort zu melden, das ist kein Problem. Melden Sie sich zu Wort und sagen Sie es bitte hier am Rednerpult! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kogler.)
Der Rechnungshof ist mit seiner Arbeit ja nicht nur dem Parlament verpflichtet, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern. Er unterstützt die Gesetzgebung, er ist in dem Sinn auch den Bürgerinnen und Bürgern dahin gehend verpflichtet, das Beste aus der Politik und aus der Verwaltung herauszuholen. Das ist eine sehr ehrenvolle Aufgabe. Es geht auch darum, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diese Institution, das durchaus vorhanden ist, weiter zu stärken.
An uns alle und insbesondere an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen richte ich den Appell, die Vorschläge, die kommen, die Maßnahmenvorschläge, die kommen, die Hinweise, die kommen, die Kritik, die auch kommt, auch tatsächlich ernst zu nehmen, viel ernster, als das in der Vergangenheit der Fall war. Die Kollegin Moser hat es ja schon gesagt: Die Bände, die hier nicht erledigt worden sind, sind dick und breit. Auch eine bessere Behandlung im Parlament sollte man dem Rechnungshof angedeihen lassen. Wir streiten sehr oft darüber, dass die Rechnungshofberichte nach hinten verräumt werden und eigentlich nicht den Stellenwert haben, den sie in diesem parlamentarischen Fokus haben sollten.
In diesem Sinne werden wir Frau Dr. Kraker nicht wählen. Wir haben dabei auch eindeutig sehr viel beobachtet, was uns selber in der Hoffnung und im Optimismus deutlich gedämpft hat, dass jetzt wirklich ein neuer Stil und ein neuer Wind Einzug halten werden. Ich hätte mir das gerne anders vorgestellt, anders gewünscht. (Ruf bei der ÖVP: Sie wollen keine Frau!) Aber, wie gesagt, die Hoffnung stirbt zuletzt, und man kann ja, wie Kollege Schieder gesagt hat, über Nacht auch noch klüger werden, zumindest im Verlauf der nächsten zwölf Jahre. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, NEOS und Team Stronach.)
13.25
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte.
13.25
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Kogler: Welchen kritischen Bericht hat die Frau Dr. Kraker in der Steiermark vorgelegt? Drei Jahre war die dort tätig und kein kritischer Bericht!) – Es gilt auch für Sie das, was Klubobfrau Glawischnig gesagt hat. Sie sitzen zwar nicht in der vierten Reihe, Kollege Kogler, sondern in der ersten, aber auch Sie können sich zu Wort melden. (Abg. Rädler: Für den Kogler gilt das nicht!) Zu Wort gemeldet bin jetzt ich. (Beifall bei der ÖVP. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Ich sage nicht, dass das gut ist. Ich habe nur gesagt, ich bin jetzt zu Wort gemeldet, Kollege Kogler. Sie können es als schlecht empfinden, aber dass ich mich zu Wort melden darf, das wird von den Grünen hoffentlich noch akzeptiert. (Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen. – Abg. Scherak: Das ist so peinlich!) Darf ich jetzt mit meiner Rede beginnen? – Danke.
In der medialen Berichterstattung ist es in den letzten Tagen eigentlich nicht um den Rechnungshof gegangen, auch nicht jetzt in der Rede von Kollegin Glawischnig. Daher darf ich schon am Beginn meiner Rede in den Blickpunkt stellen, worum es eigentlich geht.
Es geht um die Aufgaben des Rechnungshofes. Diese sind im Rechnungshofgesetz klar festgelegt, nämlich die Überprüfung der öffentlichen Verwaltung auf Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Und der zweite Punkt, der ganz entscheidend ist, ist, nach Möglichkeiten zu suchen, dass man, was Einnahmen und auch Ausgaben betrifft, hier zu besseren Ergebnissen kommt. Um das zu erfüllen, muss man natürlich die öffentliche Verwaltung kennen. Und hier kommt in Zukunft der Präsidentin, in der Vergangenheit den Präsidenten, eine ganz entscheidende Aufgabe zu.
Und da sage ich Ihnen auch Folgendes: Als Broesigke, Fiedler und Moser ihr Amt angetreten haben, hat das alles ganz anders geklungen als am Ende ihrer Arbeit. Ich nehme nur das Beispiel Dr. Moser. Wissen Sie, was damals Dr. Pilz – er ist jetzt gekommen –, gemeint hat? – Er hat gemeint, die Wahl von Dr. Moser sei ein Tiefpunkt des Parlamentarismus, die Wahl von Dr. Moser stelle eine Gefahr für den Rechnungshof dar. Er hat sich Sorgen um den Rechnungshof gemacht. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die Abwahl von Dr. Moser nach einem Jahr, wenn er seine Aufgaben nicht erfüllt, ist hier in den Raum gestellt worden. (Abg. Kogler: Es hat eh geholfen! Da sieht man, dass das hilft!)
Was haben Sie heute hier gesagt? – Es war Dr. Gabriela Moser, die heute hier von Einsatzbereitschaft und Motivationsfähigkeit gesprochen hat. Es gab Dank und Anerkennung von allen Fraktionen. Und das, sage ich Ihnen, wünsche ich mir auch für Dr. Kraker in zwölf Jahren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Rädler: Der Giftpilz!)
Wenn wir hier gemeinsam den Weg festgelegt haben, dass es eine politische Entscheidung ist, wer RechnungshofpräsidentIn wird, wenn es eine parlamentarische Entscheidung ist, dann ist es auch richtig, dass hier im Parlament entschieden wird. Und da hat es im Vorfeld zu dieser parlamentarischen Entscheidung, die heute zu treffen ist, einen Vorgang gegeben, den wir freiwillig eingeschlagen haben, denn das Hearing, das wir durchgeführt haben, ist in Wirklichkeit nicht vorgesehen gewesen.
Wir haben das sehr ernst genommen, und ein Hearing bringt Transparenz und Öffentlichkeit. Daher haben wir hier … (Abg. Pirklhuber: Das haben wir gesehen, wie ernst Sie das nehmen!) – Im Gegensatz zu den Grünen, die in Wirklichkeit nicht einmal einen eigenen Kandidaten aufgestellt haben, habe ich die meisten Gespräche mit Klubobmann Strolz geführt. Dr. Kickinger war seine Erfindung. (Abg. Kogler: Na und?) – Ich will es nur sagen. Sie haben nicht einmal die Zeit gefunden, eine eigene Kandidatin oder einen eigenen Kandidaten zu finden. Mehr habe ich nicht gesagt. (Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.)
Ich weiß es von Dr. Strolz, mit dem habe ich im Vorfeld am meisten gesprochen, nicht mit Klubobmann Strache, auch nicht mit Klubobmann Lugar. (Abg. Kogler: Der schaut eh schon ganz schwarz aus!) Der, der sich seit Monaten mit dieser Frage beschäftigt hat, war der Klubobmann der NEOS. Ich habe mich mit der Frage auch intensiv beschäftigt, nur um das hier einmal klarzustellen. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)
Und ich habe immer – Klubobmann Strolz ist nach mir am Wort, der kann es bestätigen – gesagt: Bei uns steht an oberster Stelle, dass wir eine Frau an der Spitze wollen. Und, Klubobfrau Glawischnig, ich habe Ihnen schon vor Wochen gesagt: Bemühen wir uns um Dr. Griss! Und zehn Tage vor dem Hearing habe ich in persönlichen Gesprächen von Dr. Griss Signale bekommen, dass sie bereit ist zu kandidieren. Da war ich in einem Boot mit Bundeskanzler Kern. (Abg. Kogler: Jeder wird von Klubobmann Lopatka gestalkt!) – Lassen Sie mich ausreden! – Sie hat gesagt, sie werde es sich noch einmal überlegen. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Und da war dann nur die FPÖ der Auffassung, dass das eigentlich nicht die geeignete Kandidatin ist. (Abg. Kickl: Das wird dann ein längerer Aufenthalt im Politbüro!)
Es war dann letztendlich so, dass sie nicht zur Verfügung gestanden ist. Dann habe ich in Gesprächen mit vorangegangenen Rechnungshofpräsidenten, nämlich mit Fiedler und Moser, um das ganz direkt zu sagen – ich habe das noch gar niemandem hier gesagt –,
gefragt, wer die am besten geeigneten Frauen sind. (Abg. Kogler: Die kann ich ja alle nicht nehmen!) – Fiedler und Moser sind von Ihnen für ihre Expertise im Rechnungshof gelobt worden, daher habe ich mit ihnen geredet. (Beifall bei der ÖVP.)
Und beide Kandidatinnen, die ich vorgeschlagen habe, sind von vormaligen Rechnungshofpräsidenten genannt worden. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Die sind Ihnen nicht selber eingefallen?) – Sie sind mir nicht selber eingefallen, Sie haben recht. Da verlasse ich mich lieber auf Experten. Und diese Experten waren Fiedler und Moser, beide von Ihnen hochgelobt, heute an dieser Stelle Moser, Fiedler vor zwölf Jahren. Sie können es nachlesen.
So, und dann hatten wir das Hearing. Ja, Steger war nicht schlecht. Steger hatte in Wirklichkeit in allen Parteien Mandatare, die sich nachher gemeldet haben – wenn auch differenziert –, zum Beispiel der Rechnungshofsprecher der Freiheitlichen. In der APA ist es zumindest so gestanden. Ganz klar für Steger ist bis heute noch Leo Steinbichler. (Abg. Lugar: Ist das eine Überraschung? Er war der beste Kandidat!) Und das neben den Parteien, die sich jetzt im Gesamten dazu geäußert haben. (Abg. Kogler: Parteiübergreifend ist das Thema!) – Lassen Sie mich ausreden! Ich will nur den Vorgang erklären, wie ich das Hearing gesehen habe.
Und dann hat es Mag. Berger und Dr. Kraker und auch eine mediale Bewertung gegeben. Nennen Sie mir ein Medium, in dem Kraker oder Berger die Qualifikation nach dem Hearing abgesprochen worden ist! Ich habe kein einziges gefunden. Also wenn die beiden Frauen auch so geeignet sind, dann halte ich mich an Steger, der gemeint hat: Bei gleicher Qualifikation ist er im Zweifelsfall auch für Frauen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Rossmann und Brosz.) Das hat Steger gesagt.
Und jetzt sage ich Ihnen etwas, Abgeordneter Brosz: In der Theorie sind die Grünen immer für Frauen. Aber immer öfter entscheidet sich Klubobfrau Glawischnig am Ende des Tages für ältere Herren, ob die Van der Bellen, Karl Öllinger oder Gerhard Steger heißen. (Lebhafter Beifall und Bravorufe bei der ÖVP. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Und zur Unabhängigkeit des Rechnungshofes: Sie haben ja angezweifelt, dass die Unabhängigkeit bei Dr. Kraker gegeben ist. Dr. Kraker, sage ich Ihnen, hat in den letzten drei Jahren gute Arbeit geleistet, und sie ist auch von den Landtagsparteien dafür bewertet worden. (Abg. Kogler: Wer sagt das? Das ist völlig falsch!) Das war nie ein Vorwurf! Es gibt kein einziges Landtagsprotokoll, in dem ihr vorgeworfen worden wird, dass sie bei ihrer Arbeit nicht unabhängig gewesen sei. Zeigen Sie mir eine Wortmeldung – auch von den Grünen –, wo ihr vorgeworfen worden wird, sie habe nicht unabhängig agiert! (Abg. Kogler: Es gab keinen einzigen kritischen Bericht!) Ich habe mir das genau angesehen. (Abg. Kogler: Auf zum PISA-Test!)
Im Übrigen sage ich Ihnen noch Folgendes, was Parteimitgliedschaften und Unabhängigkeit betrifft: Josef Cap hat 1992 hier im Haus sehr scharfzüngig – damals auch von den Grünen eingefordert –, was Unabhängigkeit betrifft, gesagt:
„Ich habe manchmal den Eindruck, daß Kandidaten gesucht werden, die nicht nur parteiunabhängig, sondern am besten auch gleich keimfrei, geschlechtsfrei und überhaupt völlig undefinierbar sind.“
Das ist sehr scharfzüngig, aber so hat es Josef Cap damals formuliert. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)
Seine Schlussfolgerung war dann ernsthafter. Was für ihn Unabhängigkeit heißt, das heißt es auch für mich. (Abg. Kogler: Das ist eh ein Blödsinn, was er gesagt hat! Aber Kabarett kann er besser!) Er hat gemeint:
„Ich glaube, daß es zu einer funktionierenden Demokratie dazugehört, zu verstehen“ – Kollege Kogler! –, „daß es auch aus den Parteien Kandidaten geben kann, die aber in
bestimmten staatlichen Funktionen sehr wohl im Interesse aller, also parteiunabhängig, agieren können.“ – Dixit. Genau so ist es! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Ja, eh! – Abg. Kickl: Das ist ein Konjunktiv!) – Ja, und diesen Konjunktiv wird Dr. Kraker zu erfüllen haben.
Kollege Kickl (Zwischenruf des Abg. Kickl – Abg. Kogler: Der ist nicht Klubobmann!) – gut, Klubobmann-Stellvertreter Kickl, um die korrekte Anrede zu wählen –, Klubobmann-Stellvertreter Kickl, in der Steiermark ist Dr. Kraker mit den Stimmen von drei Parteien gewählt worden, mit den Stimmen der SPÖ, mit den Stimmen der ÖVP und mit den Stimmen der Freiheitlichen Partei. Und sie hat hier keine Gegenstimmen bekommen. Und der steirische Landesrechnungshof … (Abg. Kogler: Was heißt keine Gegenstimmen?) – Keine Gegenstimmen heißt, dass niemand dagegen gestimmt hat. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich erläutere das gerne nachher, Kollege Kogler! Ich weiß nicht, in welchem Zustand Sie sind, dass Sie solche Fragen stellen, aber ich mache das gerne nachher für Sie in einem Privatissimum. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Wie ist denn die Abstimmung durchgeführt worden?) Ich habe schon viel Redezeit verbraucht, ich mache es in einem Privatissimum. (Abg. Kickl: Aber jetzt haben sie andere Kandidaten gebracht!)
Ihre Arbeit ist jedes Jahr bewertet worden, als die Rechnungshofberichte vorgelegt worden sind. Und von der Landtagspräsidentin Vollath bis hin zur Kommunistischen Partei – die gibt es im Steiermärkischen Landtag – sind die Bewertungen für Dr. Kraker durchwegs positiv ausgefallen. (Abg. Rossmann: Und was ist mit der Ski-WM in Schladming?) Und daher bitte ich Sie nur um diesen Vertrauensvorschuss, den in der Vergangenheit Dr. Moser nicht erhalten hat und den Dr. Fiedler nicht erhalten hat, für Dr. Kraker.
Ich bin davon überzeugt, dass sie eine hervorragende Rechnungshofpräsidentin sein wird. Und, Kollegin Glawischnig, es ist auch beim Rechnungshof Zeit für eine Frau an der Spitze. (Lebhafter anhaltender Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Und am Sonntag wieder in den Beichtstuhl! Es ist ein Wahnsinn!)
13.36
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.
13.36
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Reinhold Lopatka als Vorkämpfer für Frauenrechte! Er wird sicher auch der zentrale Sprecher bei der Regenbogenparade am Samstagabend sein und Ehe für alle fordern. (Zwischenruf des Abg. Lopatka.)
Ich denke, das Thema Glaubwürdigkeit in der Politik hat anlässlich dieser Bestellung der Rechnungshofpräsidentin sehr gelitten. So gesehen ist natürlich das Parlament, ist die Politik, ist die Republik der Verlierer dieser Geschichte, weil es für die Menschen zum Greifen war, dass die Dinge, die hier passiert sind, einfach nicht zusammenstimmen. Das, was die Menschen sich hier auf die Lippen legen, Reinhold Lopatka, und das, was sie tatsächlich intendieren, das, was sie beabsichtigen, und das, was sie dann machen, das stimmt nicht zusammen.
Ich finde, dass bei dem, was geschehen ist, nicht allzu viel Ehrlichkeit Platz hatte. Ich finde, dass es sehr viel an Unaufrichtigkeit gegeben hat. Ich finde auch, dass einiges an Kooperationsbereitschaft zwischen den Fraktionen, den Parteien hier beschädigt wurde. Das finde ich sehr schade.
Auch wenn ich glaube – und dabei bleibe ich –, dass diese Koalition für das Land falsch ist, nehme ich zur Kenntnis, dass sie derzeit regiert, und nehme natürlich auch zur Kenntnis, dass der neue Bundeskanzler hier ein Versprechen abgeliefert hat: neuer Stil, New
Deal, sie wollen das anders anpacken. Deswegen war natürlich die Ernüchterung sehr groß, dass das nicht einmal drei Wochen gehalten hat.
Das ist nicht nur mein persönlicher Befund, sondern das war auch der Befund in allen Medien. Ich zitiere den „Kurier“ vom Sonntag, 12. Juni 2016: „Rechnungshof-Packeln, ORF-Intrigen und hinter den Regierungskulissen der alte Grabenkampf.“
Der „Kurier“ schreibt: „Das Nationalratsplenum kommende Woche“ – das ist dieses jetzt –, „bei der die formale Wahl der Rechnungshofpräsidentin stattfindet, wird wohl zur politischen Schlammschlacht geraten, bei der jeder mit dem Finger auf den anderen zeigt. Einzig Grüne und Neos können mit reinem Gewissen in die Nationalratssitzung gehen. Eva Glawischnig und Matthias Strolz haben gemeinsam eine gute Rechnungshof-Kandidatin vorgeschlagen, dann persönlich am Hearing mitgewirkt, sich ein Bild gemacht und am Ende den Hearing-Sieger, Gerhard Steger, unterstützt, obwohl er nicht ihr Kandidat war.“
Ich denke, das ist von einer dritten Seite – der „Kurier“ ist nicht unsere Parteizeitschrift, nicht unsere Zeitung – einfach scharfsinnig beobachtet. Für alle Beobachter und Beobachterinnen, die da waren, war völlig klar, was hier gelaufen ist: Es gibt drei Parteien, die ihr machtpolitisches und parteipolitisches Kalkül hinter das Gewissen und das beste Wissen gestellt haben – nein, umgekehrt: die das parteipolitische Kalkül vor das beste Wissen und Gewissen gestellt haben.
Wir sind hier an und für sich verpflichtet – das ist meine Auffassung, wir sind als Volksvertreter gewählt und bezahlt –, dass wir Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen treffen. An diesem Tag haben zirka 100 Menschen – Abgeordnete, Journalistinnen, Journalisten, Politikinteressierte, MitarbeiterInnen des Hauses – ungefähr acht Stunden investiert, und es gab einen breiten Konsens quer über alle Fraktionen, hinter vorgehaltener Hand in jeder Fraktion, dass Herr Dr. Steger der beste Kandidat war, mit der meisten Kompetenz, mit der höchsten Ambition, auch für Veränderung. (Abg. Schittenhelm: Nein, war er nicht! – Abg. Steinacker: Wer?)
Und ja, Sie stellen das außer Streit, aber ich habe auch ÖVP-Abgeordnete getroffen, die das hinter vorgehaltener Hand bestätigen. Ich verstehe, dass Sie Parteikalkül haben, ich verstehe, dass Sie Klubzwang haben. – Sie stellen Klubzwang, Parteikalkül und die Machtinteressen Ihrer Partei vor die Interessen der Republik! Das ist grundfalsch! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.) Das, liebe Damen und Herren, die Sie heute zuschauen, sollten Sie im Hinterkopf behalten!
Die Menschen sagen: Ich habe von dieser Politik genug, ich habe die Nase gestrichen voll!, und zögern in der Wahlzelle dann doch immer wieder: Kann man etwas anderes wählen, oder soll man doch dabei bleiben? – Nein, man soll nicht dabei bleiben! Diese Parteien werden nicht lernen, wenn man sie nicht abwählt. Man muss sie abwählen, ansonsten geht das Theater so weiter, wie es hier geschehen ist! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen. – Ruf bei den Grünen: Richtig!)
Wir werden, wenn Frau Dr. Kraker gewählt wird – und das wird wohl geschehen –, ordentlich mit ihr zusammenarbeiten und wünschen ihr alles Gute. Es ist nicht so, dass sie es nicht kann. Es ist nur so, dass sie nicht die Bestqualifizierte ist. (Abg. Amon: Das stimmt überhaupt nicht! – Abg. Rädler: Na geh!)
Eines ist mir in diesem Zusammenhang noch wichtig, ich kann Ihnen auch sagen, wo unsere Skepsis herkommt. Ich habe im Hearing die Frage gestellt: Frau Dr. Kraker, wie war das, als Sie nach zwölf Jahren in leitender Funktion in einem Regierungsbüro auf den Chefsessel eines Landesrechnungshofes gewechselt haben? Gibt es da keinen Interessenkonflikt?
Sie hat da kein Sensorium, Sie hat da kein Problembewusstsein. Für sie ist es völlig okay, dass sie nach zwölf Jahren von der Exekutive in einen Kontrolljob hineinwech-
selt. (Abg. Rädler: Warst du nicht auch im ÖVP-Klub?) – Herr Rädler, sie hatte dort die Aufgabe, Projekte, die umgesetzt wurden, ex post zu prüfen. Das heißt, sie hat de facto die Aufgabe, Projekte, die sie selbst leitend mitangestoßen und umgesetzt hat, zu prüfen. (Abg. Rädler: Du darfst nicht von dir ausgehen!) Wenn Ihnen, wenn der ÖVP da nicht auffällt, dass die Kontrollierten den Kontrolleur bestimmen und selber noch Kontrolleur sind, dann wage ich die Interpretation, dass Sie ein schlechtes Verhältnis zur Demokratie haben, weil Demokratie auch Gewaltenteilung heißt. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
Das ist einfach nicht aufrichtig, das ist keine intellektuelle Redlichkeit. (Abg. Rädler: Du warst nicht aufrichtig!) Ich hoffe, dass Frau Dr. Kraker dieses Sensorium entwickelt, und ich wünsche ihr dafür alles Gute, aber eine Sternstunde des Parlamentarismus war das definitiv nicht! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Rädler: Bei dir war die Karriere wichtiger beim Wechseln! Heute Busek lesen, dann weiß man alles über dich!)
13.42
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
13.42
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich teile die Einschätzung, und ich war einer jener, der auch bei den vorangegangenen Sitzungen, als wir über das Thema Rechnungshof und Rechnungshofpräsident gesprochen haben, an alle Abgeordneten, Parlamentarier appelliert hat, zu schauen, dass wir für die Nachfolge von Dr. Moser tatsächlich den fähigsten Mann oder die fähigste Frau bekommen, denn es ist entscheidend, wer uns hier zuarbeitet; das sage ich noch einmal. Entscheidend ist es auch für die Regierungen.
Jede Regierung, jedes Kabinett, egal, wie die Zusammensetzung ist, müsste froh sein, zu wissen, eine entsprechend starke Kontrolle im Rücken zu haben, denn dann sind auch die Beamten und das Kabinett entsprechend gefordert. Und wir haben die Garantie, die beste Betreuung zu haben, die wir brauchen, damit mit unserem Steuergeld möglichst gut umgegangen wird.
Daher habe ich die Hoffnung gehabt – und ich gebe zu, ich war Idealist –, dass es, wenn ein Hearing stattfindet, die Chance gibt, den Besten oder die Beste herauszukristallisieren. Jetzt kann man das deuten und drehen, wie man will – mit Zwischenruf und allem anderen –, aber es sind Journalisten, die ich bis dahin gar nicht gekannt habe, Abgeordnete – ich könnte Namen nennen, aber ich tue das nicht – von der ÖVP, von den Freiheitlichen, von den NEOS auf mich zugekommen und haben gesagt: Redet noch einmal, das gibt es ja gar nicht, weil das Hearing Stegers von Kompetenz getragen war und mit Abstand das beste war.
Journalisten, unabhängig davon, haben gesagt, das war eine eigene Liga – da ging es nicht darum, was Görg gesagt hat: Man kann sehr vieles vortäuschen! –, das war eine eigene Liga mit Kompetenz, wie man mit dem Parlament, wie man mit den Regierungen, wie man mit den Landesrechnungshöfen zusammenarbeiten will. Das war ein Appell, eine Möglichkeit, eine Chance, die wir hätten ergreifen können. (Abg. Tamandl: Das darf aber jeder selber bewerten!)
Es war leider nicht so. Da gehe ich keinen Millimeter weg, da kann man hundertmal sagen, wir haben das subjektiv anders erlebt oder, von mir aus, aus Ihrer Sicht objektiv. Das war ganz einfach nicht der Fall. Wer das sagt, lügt sich selber in den Sack und soll überlegen, wen er im Spiegel sieht, wenn er morgen hineinschaut. (Zwischenruf des Abg. Amon.) Das stimmt ganz einfach nicht! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS. – Abg. Tamandl: Das darf aber jeder selber bewerten!) Das ist
zweifellos so, daher bin ich auch stolz darauf, mit unterstützt zu haben, dass Dr. Steger kandidiert und sich hier präsentieren konnte.
Ich möchte allerdings, und das ist ehrlich gemeint, sowohl den NEOS als auch den Grünen Dank aussprechen für ihre wirklich objektive und uneigennützige Herangehensweise an die Sache, die Dinge tatsächlich ernst zu nehmen, auch über eigene Kandidaten zu sagen, wer besser war, wer stärker war, in die Richtung zu schauen, was das Beste für uns wäre, und über den eigenen Schatten zu springen.
Ich sage das ganz offen, ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass solche Machtstrukturen im Vorfeld erkennbar sein würden; ich nenne auch das Wort Trickserei nicht, ich nenne auch nicht die rumpelstilzchenhaften Auftritte mancher, die ich da miterlebt habe und wo ich mich gefragt habe: Was wird denn da gespielt? Es war tatsächlich so, dass die Machtstrukturen erkennbar waren. Wir haben, das kann man ganz offen sagen, auch mit Vertretern der freiheitlichen Fraktion Gespräche geführt, deren Klubobmann gesagt hat: Egal, wie stark, wie gut, wir wählen keinen der Kanzlerpartei – nicht der Regierungsfraktionen, sondern der Kanzlerpartei –, da kann kommen, was will, das kommt nicht infrage! Lopatka hat unabhängig davon gesagt: Dr. Steger, egal, wie gut er ist, kommt nicht infrage!
Jetzt muss man nicht höhere Mathematik studiert haben, um zu wissen, dass wir, wenn im Hauptausschuss, der aus 28 Mitgliedern besteht, die FPÖ sagt: Kommt nicht infrage!, und Lopatka sagt: Kommt nicht infrage!, mit unserem besten Kandidaten nicht durchkommen. Das war dann klar, auch nach der ersten Abstimmung. (Abg. Pirklhuber: Das sollten wir uns nicht gefallen lassen! – Ruf bei der ÖVP: Demokratie!)
Es wurde dann auch ein Name, der vorher in der ersten Runde überhaupt nie gefallen war, genannt; dass Frau Dr. Berger eventuell die Beste sein könnte, ist von niemandem gesagt worden. Plötzlich ist dann von der FPÖ der Name Dr. Berger gekommen, die NEOS haben dann auch gesagt, Berger wäre eigentlich eine gute Wahl, und es war sichtbar, was hier offensichtlich geplant war. (Abg. Rädler: Wir haben es verstanden!)
Als wir gesehen haben, Dr. Steger ist nicht durchzubringen, war es für uns wichtig, zu schauen, was eine zweitbeste Lösung sein könnte, das gebe ich ganz offen zu. Ich meine ja auch, Frau Dr. Kraker ist eine gute Lösung, aber sie ist für uns die zweitbeste Lösung. Wir haben uns dann anders entschieden und gesagt: Okay, wenn es nicht machbar ist, eine Mehrheit für unseren Kandidaten zu bekommen, dann unterstützen wir Frau Dr. Kraker. Sie wird es auch notwendig haben, da bin ich überzeugt, wir werden das auch tun. (Abg. Pirklhuber: Es ist aber trotzdem Erpressung!)
Ich hoffe auch – ich habe das heute bei der Verabschiedung von Herrn Dr. Moser gesagt –, dass sie über diesen Schatten springen wird, über den Fiedler und Moser auch gesprungen sind; es war nämlich erkennbar, dass sie, kaum waren sie im Amt, dieses auch unabhängig und parteiübergreifend geführt haben. Sie wird es brauchen, denn ich sage Ihnen, da Dr. Moser und Dr. Steger im Rechnungshof nicht mehr zur Verfügung stehen werden, werden wir tatsächlich alle Ärmel aufkrempeln müssen, um die Qualität, die wir bisher hatten, halten zu können. (Abg. Hammer: Es ist ohne Dr. Steger auch gegangen!)
Daher werden wir heute Frau Dr. Kraker unterstützen und hoffen, dass wir – es wurde in weiser Voraussicht gesagt, in zwölf Jahren werde alles voller Lobeshymnen sein – tatsächlich diesen Schritt gehen können. Ich werde alles dafür tun, dass das Parlament durch diese Entscheidung nicht in seiner Unterstützung durch den Rechnungshof geschwächt wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)
13.48
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.
13.49
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Vielleicht für die Zuschauer, damit jeder versteht, worum es hier geht (Abg. Hammer: Das wird dir nicht gelingen! Das versteht dann niemand!): Wir haben jetzt eine Situation, in der dieser Sektor hier, die ÖVP, also ein Viertel der Abgeordneten, darüber entscheidet, wer die nächste Rechnungshofpräsidentin wird. Das heißt, ein Viertel der Abgeordneten hat drei Viertel der Abgeordneten ihren Willen aufgezwungen. Das ist die Situation, die wir heute hier sehen. (Abg. Lopatka: Rechenfehler! Das ist ein Blödsinn!) Die Frage ist: Wie ist das zustande gekommen? – Durch ein beachtenswertes Spiel des Herrn Lopatka. (Abg. Rädler: Das ist eine Wahl! – Abg. Wöginger: Das ist wie beim Untersuchungsausschuss!)
Herr Lopatka ist hergegangen und hat mit allen Seiten verhandelt. Er ist hergegangen, hat mit mir gesprochen und hat mir erzählt, er hätte gerne eine unabhängige Kandidatin, da wäre Frau Berger genau die Richtige, und er versucht jetzt noch, die SPÖ ins Boot zu holen, damit wir eine breite Mehrheit aufstellen, SPÖ und ÖVP gemeinsam, möglicherweise auch die Freiheitlichen, und wir. Auch die NEOS haben gesagt, das können sie sich in der zweiten Instanz vorstellen, nachdem das mit Herrn Steger nicht so funktioniert hat, damit es eine breite Mehrheit gibt. Da hätte der Parlamentarismus zweifelsohne gewonnen. – Das hat er uns erzählt.
Was hat er der SPÖ erzählt? – Der SPÖ hat er erzählt, dass er mit der FPÖ und mit dem Team Stronach handelseins ist und damit eine Stimme mehr hat als alle anderen. Wenn sozusagen kein Entgegenkommen da ist und Frau Kraker nicht gewählt wird, also die ÖVP-Kandidatin, dann sprengt er die Koalition in die Luft und macht das mit den anderen, und zwar (eine Tafel mit der Aufschrift „Lopatkas Verhandlungsgeschick“ auf das Rednerpult stellend, auf der zwei Männer dargestellt sind, die auf dem jeweils äußersten Ende eines Bretts stehen, dessen rechte Hälfte auf einem Bergrücken liegt und dessen linke Hälfte über einem Abgrund hängt; der links stehende Mann zielt mit einer Pistole auf den rechts stehenden – Ruf bei der ÖVP: Tun Sie die Tafel weg! – Abg. Glawischnig-Piesczek: Zählt die Tafel als Ordnungsruf?) nach diesem Motto. Damit das alle einmal gesehen haben.
Das heißt, das Verhandlungsgeschick des Herrn Lopatka besteht darin, dass man dem anderen die Pistole vorhält und sagt: Tu, was ich will, sonst bringe ich uns beide um! So wie Herr Kern das gesagt hat, dass Herr Lopatka gerne mit der Sprengstoffweste in Telefonzellen geht und sich in die Luft sprengt. Mittlerweile macht er das leider nicht mehr in der Telefonzelle, sondern mitten in der Regierung. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Das Taferl verletzt die Würde des Hauses!)
Jetzt kommt die zentrale Frage: Warum musste Herr Schieder das glauben? – Herr Lopatka hat ihm ein Gschichtl erzählt. (Abg. Lopatka: Ich habe mit Schieder nicht geredet! – Abg. Rädler: Hellseher!) Die Frage ist, warum er das glauben musste, denn es wäre ganz einfach gewesen: Lopatka behauptet, es gebe mit Freiheitlichen und Team Stronach eine Mehrheit, mit einer Stimme mehr. Herr Schieder will aber seinen Kandidaten durchbringen, und Herr Steger war ja auch unser Kandidat, wir haben ihn ja auch aufgestellt, also ist es keine Überraschung, dass wir ihn unterstützen. (Zwischenruf des Abg. Lopatka.) – Sie haben gesagt, Sie kennen jemanden, der Herrn Steger unterstützt.
Er hat wirklich gesagt, er kennt jemanden bei uns, der Herrn Steger unterstützt. – Wir haben ihn aufgestellt, es ist doch kein Kunststück, dass wir ihn unterstützen, wenn wir ihn aufstellen! (Abg. Glawischnig-Piesczek: Das Taferl verletzt die Würde des Hauses!) Jetzt ist die Frage: Warum hat Herr Schieder geglaubt, dass wir da sozusagen im
Boot sind? Glauben Sie allen Ernstes, dass wir ein Interesse an Neuwahlen haben? (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, FPÖ, NEOS und Grünen.) – Genau, genau! Schauen Sie, so ehrlich muss man doch sein. (Abg. Lopatka: Ich hoffe, Klubobmann Strache hat das gehört! – Ruf bei der ÖVP: Tag der offenen Tür!)
Herr Schieder musste doch wissen, dass wir sicherlich nicht dabei sind, wenn es darum geht, die Regierung in die Luft zu sprengen. Wissen Sie, was Herr Schieder hätte machen können? Er hätte zum Telefon greifen und mich anrufen können. Das hat er nicht gemacht. Er hat auch nicht mit Waltraud Dietrich gesprochen, nein. Er hat Lopatka diesen Bluff einfach geglaubt und ist deshalb mit wehenden Fahnen übergelaufen. (Ruf bei der SPÖ: Das Taferl ist eine Zumutung! – Abg. Kogler: Das geht ja nicht!)
Weil er jetzt sagt, er habe Widerstand geleistet: Er hat im ersten Durchgang seinen Kandidaten gewählt, der nur noch eine Stimme gebraucht hätte, eine Stimme, und dann hat er im zweiten Durchgang nicht wieder seinen Kandidaten gewählt, um zu schauen, was da möglich ist, nein, er ist mit wehenden Fahnen übergelaufen. Jetzt ist die Frage: Warum hat er Ihnen gegenüber nicht ein bisschen mehr Mut gezeigt? Er hätte es ja darauf ankommen lassen können, denn letztlich, wenn einer damit droht, beide umzubringen, in diesem Fall die Regierung zu sprengen … (Abg. Kogler: Das geht wirklich nicht! – Abg. Lopatka: Sie, geben Sie das Taferl weg!) – Schauen Sie, Herr Lopatka, als wir uns unterhalten haben, bin ich davon ausgegangen, dass Ihr Wort zählt. Ich bin jetzt …
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, Herr Klubobmann, ein bisschen Mäßigung bitte. Diese Ausdrucksweise – „umbringen“ – passt wirklich nicht hierher. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Das Taferl verletzt die Würde des Hauses! – Ruf bei der ÖVP: Taferl weg! Setzen!)
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (fortsetzend): Herr Lopatka, ich bin davon ausgegangen, dass das, was Sie sagen, zählt, und ich bin nicht davon ausgegangen, dass Sie den einen gegen den anderen ausspielen, um letztlich selbst Vorteile zu haben. Sogar in der eigenen Partei hat man keine große Freude mit Ihnen. Man versucht, gemeinsam mit der SPÖ endlich etwas auf die Füße zu stellen, das ist auch legitim.
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Klubobmann, ich würde Sie jetzt ersuchen, das Taferl wegzugeben. Es entspricht wirklich nicht der Würde des Hauses. (Abg. Lugar: Haben Sie es überhaupt gesehen?) – Ich habe es gesehen, ja. Die Technik macht vieles möglich. – Danke schön.
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (fortsetzend): Herr Lopatka hat, um ganz schnell einmal einen Vorteil zu haben, die ganze Regierung gefährdet, dem Parlamentarismus einen großen Schaden zugefügt, das Vertrauensverhältnis innerhalb der Koalition, das ohnehin schon gestört war, total vernichtet und eine Möglichkeit ausgelassen, nämlich gemeinsam Frau Berger zu nominieren, die auch eine Frau und sicherlich unabhängiger als Frau Kraker ist. Das hätten wir gemeinsam machen können, die SPÖ wäre garantiert dazu bereit gewesen, um ihr Gesicht nicht zu verlieren. Jetzt steht die SPÖ ziemlich dumm da, nämlich wie eine Partei, die den eigenen Kandidaten ohne Not über Bord geschmissen hat und sich dann ohne Not der ÖVP anbiedert. So schaut das jetzt aus, und Sie haben das verursacht. Das ist ein großer Schaden.
Ich würde auch Herrn Kern empfehlen, darauf einzuwirken, dass man Sie möglicherweise austauscht, damit man hier eine gewisse Gemeinsamkeit zustande bringt. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Lopatka: Was haben Sie für ein Demokratieverständnis? – Abg. Strache: ÖVP-Klubobmann-Hearing! – Abg. Glawischnig-Piesczek: Das wäre was! – Ruf bei der ÖVP: Bei uns werden Klubobleute gewählt!) – Ja, möglicherweise ein ÖVP-Klubobleute-Hearing! Vielleicht gibt es ja auch mögliche Kandidaten in Ihren Reihen, so wie Herrn Kopf zum Beispiel. Ich kann mich noch gut erinnern, Herr Kopf hat immer das getan, was er gesagt hat, ist immer zu seinem Wort gestanden – Sie anscheinend nicht, aber das nehme ich hier auch zur Kenntnis.
Es gibt noch einen Aspekt, den ich am Schluss noch ansprechen will: Ich habe mir ja wirklich ganz intensiv den Kopf zermartert, warum Herr Schieder seine Position so leichtfertig aufgegeben hat und zu Herrn Lopatka übergelaufen ist; das ist ja eigentlich gar nicht seine Art, normalerweise kämpft er für seine Überzeugungen. Ich habe mir lange überlegt, wie es das gibt, und bin dann draufgekommen, da muss es einen Deal geben. Dann habe ich mich umgehört und bin draufgekommen, dass man ja bei der SPÖ ohnehin keine große Freude mit dem Rechnungshof hatte. Wir haben ja immer wieder von Herrn Matznetter gehört, dass er nicht allzu viel vom Rechnungshof hält, oder Ex-Ministerin Heinisch-Hosek – die neben Herrn Strolz sitzt, jetzt leider nicht da ist – hat Herrn Moser immer wieder kritisiert und sogar beschimpft und gesagt, er agiere wie ein Oppositionspolitiker und das entspreche nicht der Würde eines Rechnungshofpräsidenten.
Das heißt, man hatte bei der SPÖ ja nie große Freude damit. Und dann hat man sich einfach gedacht, wenn man schon den Rechnungshofpräsidenten ignoriert, dann wird es sicher mit Frau Kraker leichter. Deshalb hat man nicht Frau Berger gewählt, sondern ist gleich mit wehenden Fahnen zur ÖVP übergelaufen, weil Frau Kraker sicher leichter zu ignorieren ist als möglicherweise ein Herr Steger oder eine Frau Berger. Im Gegenzug hat man dann eine Zusage von Herrn Lopatka bekommen – der ja auch weiß, wie das geht: gibst du mir, gebe ich dir –, dass Herr Wrabetz ORF-Generaldirektor bleiben darf und man da dementsprechend zustimmen wird, weil man ja ohnehin weiß, dass es gegen Herrn Wrabetz nichts wird, weil man keine Mehrheit hat. (Abg. Lopatka: Geh, was Sie alles wissen!)
Da hat man ganz einfach, um den eigenen Kandidaten durchzubringen, hier abgedealt, und alle waren zufrieden. Das ist genau das, was ich ankreide, das ist das Problem dieser Republik, und zwar deshalb, weil wir so eine Regierung haben. Wir haben eine Regierung, die abtauscht, die Dinge, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben, zum Schaden des Parlaments, zum Schaden der Republik, zum Schaden der Bürger abtauscht.
Jetzt haben wir eine Präsidentin, die dieses Amt zwölf Jahre bekleiden wird. Ich sage ja nicht, dass sie es nicht schafft und dass sie für diesen Posten nicht geeignet wäre, aber sie ist eben nicht die Beste. Wenn man sich anschaut, wie erfolgreich die Regierung Herrn Moser über Jahre ignoriert hat, dann ist die Frage, ob es mit Frau Kraker nicht noch leichter wird, sie einfach über Jahre zu ignorieren. Da wäre mir jemand wie Frau Berger oder Herr Steger um einiges lieber gewesen, weil man sie nicht so leicht ignorieren kann. Wir werden sehen, ob Sie dazugelernt haben. Und der SPÖ kann ich nur eines sagen: Nächstes Mal, wenn die ÖVP euch ein Gschichtl druckt, dann ruft mich an und fragt, ob das stimmt! (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall beim Team Stronach.)
13.58
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schittenhelm. – Bitte.
13.58
Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Zu den Ausführungen meines Vorredners nur so viel: Die Klubobmänner oder Klubobfrauen werden von den Abgeordneten im Klub gewählt. Wie es bei den Stronachs zugeht, können wir uns denken, wissen wir aber nicht. – Das nur dazu.
Jetzt kommen wir gleich zum Nächsten: Wie hat der Klubobmann der Freiheitlichen, Strache, gemeint? – Der Rechnungshofpräsident sollte parteilos sein, und Dr. Kraker war nicht die Beste. Präsident Moser, für den es heute Standing Ovations gegeben hat, für den es in jeder Rechnungshofausschusssitzung – und ich bin seit neun Jahren dabei – Lob gegeben hat, war damals, als er zum Rechnungshofpräsidenten gewählt wurde, Klubdirektor der Freiheitlichen Partei. (Abg. Walter Rosenkranz: Parteilos!) – Schön langsam!
Als Nächstes: Die Klubobfrau der Grünen, Glawischnig, stellt sich hier für einen Mann hin, weil sie auch für jemand Überparteilichen ist. Wir alle wissen, dass Dr. Steger – er
hat auch im Hearing gesagt: Ich bin ein Sozialist, ich bleibe ein Sozialist! – aus einem parteipolitischen Büro kommt, nämlich dem von den Bundesministern Herbert Salcher und Ferdinand Lacina. Da hat er sehr viel gelernt, selbstverständlich, auch das. (Abg. Loacker: … Sozialisten kein Problem! – Ruf bei der SPÖ: KHG! Grasser!)
Und Herr Strolz, meine Damen und Herren, darf in dieser Republik sicherlich nichts mehr werden, Strolz darf nichts mehr werden, er kommt auch aus einem Büro hier im Parlament, aus einem ehemaligen ÖVP-Büro, wo er ehemals als Mitarbeiter gearbeitet hat. Meine Damen und Herren, ich meine das jetzt sehr ernst, dann müssten wir allen Damen und Herren, vor allem unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – lauter tolle, junge Leute – schon jetzt signalisieren: Ihr werdet in der Politik nie etwas werden, weil ihr im grünen Klub, im schwarzen Klub, bei den Freiheitlichen wart! (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Ja, wie weit verleugnen wir uns denn noch in einer Demokratie, deren Salz die Parteien sind? (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Walser.)
Meine Damen und Herren, die Neubesetzung des Präsidenten beziehungsweise der Präsidentin des Rechnungshofes sehe ich vom Hearing her einmal grundsätzlich positiv. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Es haben sich alle bemüht, es haben sich alle präsentiert. Ich habe mir auch von den Kolleginnen und Kollegen, die bei der Hauptausschusssitzung waren, darüber berichten lassen, und zwar sehr detailliert, weil sie sehr genau mitgeschrieben haben.
Wir konnten zwei exzellente und äußerst kompetente Kandidatinnen ins Rennen schicken. Wir haben nicht verleugnet, dass Dr. Kraker aus der ÖVP heraus kommt. Die Grünen haben ihren Bundespräsidentschaftskandidaten Van der Bellen verleugnet (He-Rufe bei den Grünen) und ihn während des ganzen Wahlkampfs als überparteilich, als außerhalb der Partei stehend verkauft. (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Das nur so nebenbei. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Walser.)
Aber was war die Folge, meine Damen und Herren? – Die medialen Schlagzeilen und die negativen Äußerungen aus den verschiedensten Parteibüros schließen nahezu nahtlos – das wurde heute bereits von Klubobmann Lopatka angesprochen – an die Äußerungen aus dem Jahr 2004 nach der Wahl von Präsidenten Moser an. Aussagen wie „unglaubliches Spektakel“ bis hin zu „Tiefpunkt des Parlamentarismus“ mit diesem Moser von Abgeordnetem Pilz von den Grünen sind mit heutigen Aussagen nahezu ident. Das sollte uns zu denken geben. (Zwischenruf des Abg. Steinhauser.)
Wir, die ÖVP, meine Damen und Herren – und das sage ich auch als Frauensprecherin –, reden nicht nur davon, dass wir Frauen in Spitzenpositionen haben wollen (He-Rufe bei den Grünen), sondern wir setzen das um. (Zwischenruf des Abg. Walser.) Ich darf einige Beispiele anführen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn wir die Chance haben, dann tun wir das auch. (Zwischenrufe der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek und Maurer.) Wir hatten mit Grete Rehor die erste Ministerin, wir hatten mit Marga Hubinek die erste Nationalratspräsidentin, wir hatten mit Maria Schaumayer die erste Nationalbankpräsidentin, wir hatten mit Waltraud Klasnic die erste Landeshauptfrau und wir hatten mit Liese Prokop die erste Innenministerin – nur so nebenbei erwähnt. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Wir reden nicht nur darüber – wie die Grünen –, sondern machen das auch. (Beifall bei der ÖVP.)
Und nun, meine Damen und Herren, haben wir erstmals die Chance, eine Frau zur Rechnungshofpräsidentin zu wählen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Wir wissen – das wurde heute auch schon von einem Kollegen von der SPÖ erwähnt –, dass jeder beim Hearing eine andere Sichtweise hat, andere Bewertungen, ein anderes Wissen, andere Erfahrungen, aber genauso auch andere soziale Kompetenzen. Das alles gehört zusammen.
Wir haben mit Dr. Kraker, die die Politik versteht, die die Verwaltung und die Kontrolle aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit bis auf das Kleinste kennt, eine Topkandidatin für
den Rechnungshof. Ich bin sehr erstaunt, dass gerade die Grünen sich nicht für diese Topkandidatin aussprechen, das sage ich ganz offen. (Zwischenruf bei den Grünen.) Ich weiß, Frau Kollegin Dr. Moser musste zurückziehen, sie hätte gerne kandidiert. Ich hätte sie wahrscheinlich sogar unterstützt, das hätten wir uns anschauen müssen. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Wenn die Grünen aber kein Vertrauen in die künftige Präsidentin haben, dann erlaube ich mir schon – weil Frau Dr. Moser schließlich den Vorsitz im Rechnungshofausschuss hat –, die Frage zu stellen: Wird sie dann weiterhin den Vorsitz innehaben, obwohl sie der künftigen Präsidentin nicht ihre Stimme gibt, eigentlich nicht für sie ist? (Abg. Kogler: Ja, und?) – Ich sage es ja nur. (Zwischenrufe der Abgeordneten Krainer, Kogler und Loacker.)
Es geht natürlich auch – ich komme nun wieder auf die sachliche Ebene zurück – um Bund, Länder und Gemeinden. Gerade in diesem Bereich ist die Kandidatin, die wir heute zu wählen haben, eine Expertin, eine Fachfrau. Darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren, denn das weiß sie und kann sie.
Eines kommt beim Rechnungshofpräsidenten noch hinzu – das ist heute bei Herrn Präsidenten Moser etwas zu kurz gekommen –, nämlich die europapolitische Präsenz, die er oder sie natürlich zeigen muss. Es kommt hinzu, dass diese erfolgreiche Arbeit, die Präsident Moser vor allem auch im Bereich der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden, INTOSAI, begonnen hat, im Interesse Österreichs und Europas fortgesetzt werden muss.
Die Kandidatin Dr. Margit Kraker wird genau das als neue Rechnungshofpräsidentin und somit als Generalsekretärin der INTOSAI wahrnehmen. Sie hat ja auch schon bisher – das wurde überhaupt noch nicht erwähnt – als stellvertretendes Mitglied der Europäischen Organisation der regionalen Rechnungskontrollbehörden auf internationaler Ebene gearbeitet und Erfahrungen gesammelt.
Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass Dr. Kraker ihre Zukunftsvorstellungen, die sie ja im Hearing präsentiert hat, nicht nur im Ausschuss besprechen, sondern auch realisieren wird. Ich möchte nur einen Punkt aus ihrem Programm herausgreifen: Ihr ist ganz besonders wichtig, die Prüftätigkeit so anzusetzen, dass die Zukunftsfähigkeit des Staates nachhaltig gestärkt und gesichert wird.
In diesem Sinne hoffe ich auf ein klares Votum für Dr. Kraker. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
14.04
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Zanger zu Wort. – Bitte.
14.05
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eines deklariere ich klipp und klar vorweg: Ich lasse mich bei der angeblichen Bestreihung oder der besten Wahl nicht einpacken. Es ist korrekt, dass ich Herrn Steger für gut empfunden habe, aber es ist nicht korrekt, dass ich ihn für den besten empfunden habe – klipp und klar gesagt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Auch über die Empfehlungen unabhängiger oder sogenannter unabhängiger Medien diskutiere ich nicht, denn die sind genauso unabhängig wie die Grünen mit ihrem unabhängigen Hofburgkandidaten. (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.) Das ist für mich irrelevant. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Doppler.)
Ich entscheide mich nach bestem Wissen und Gewissen eigenständig für einen Kandidaten oder eine Kandidatin. Und das haben wir auch gemacht. Das haben wir dann auch im Hauptausschuss bei den Wahlgängen so durchgetragen.
Herr Kollege Strolz, Sie haben – da bin ich d’accord – die Rolle von Frau Kraker im Regierungsbüro etwas kritisch hinterfragt, sozusagen dann als Ex-post-Kontrollorin ihres eigenen Wirkungsbereiches. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich muss Sie fragen, was denn mit Herrn Steger gewesen wäre. Er war 17 Jahre Sektionschef im Finanzwesen, er war Budgetchef, hat Budgets erstellt. Was hätte denn der ex post geprüft? – Doch auch sich selbst, oder? (Zwischenrufe bei den Grünen.) In Wirklichkeit ist das also das gleiche Argument wie jenes, das Sie bei Kraker ins Treffen geführt haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Strache: Unsauber! – Zwischenrufe der Abgeordneten Schieder und Strolz. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
„Unabhängig. Objektiv. Wirksam.“ – Das sind die Prädikate des Rechnungshofs, die stehen in jedem Bericht auf der erste Seite. Unabhängig, objektiv, wirksam und qualifiziert: Das hätten wir uns von der Person des Rechnungshofpräsidenten gewünscht. Da wäre sowohl Frau Kolm geeignet gewesen – sie hätte noch dazu den gewissen Charme gehabt, dass sie als eine der wenigen Kandidaten von außerhalb des Bereichs Rechnungshof gekommen wäre –, aber auch Frau Berger wäre als erwiesene Spezialistin im Rechnungshof selbst geeignet gewesen. (Beifall bei der FPÖ.)
Leider Gottes wurde durch den Postenschacher der Regierung das öffentliche Hearing in gewissem Maße ad absurdum geführt. Ich sage eines ganz klar: Ich habe höchsten Respekt davor, dass sich alle Kandidaten und Kandidatinnen dem Hearing gestellt haben. Dabei sind Qualifikationen unterschiedlichster Niveaus zum Vorschein gekommen.
Eines möchte ich aber hier noch einmal ganz klar betonen – das möchte ich noch einmal wiederholen –: Kein Regierungsmitglied, auch nicht der Bundeskanzler, hat das Recht, im Vorfeld über Kandidaten, über die der Nationalrat befindet, zu urteilen. – Kern hat das gemacht. Kern hat alle Kandidaten abqualifiziert, indem er sie als unglückliche Personalauswahl bezeichnet hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Da sieht man schon, dass in Wirklichkeit ein Deal gelaufen ist. Und es wird sich dann auch noch bei der ORF-Wahl zeigen. Es wird sich auch bei der Nachbesetzung der Position von Frau Dr. Kraker im steirischen Landesrechnungshof zeigen.
Aber eigentlich muss man auch noch etwas anderes hinterfragen, nämlich den Modus, wie das Ganze hier im Nationalrat läuft, wie die Wahl des Präsidenten an und für sich geregelt ist. Da frage ich mich zuerst gleich, warum jede Fraktion zwei Kandidaten aufstellen kann. (Abg. Lopatka: Weil wir es so festgelegt haben!) Das war doch ganz ein tolles Spiel, das Herr Lopatka dann spielen konnte: Habe ich die eine Karte da, habe ich die andere Karte dort.
Das habt ihr damals in der Steiermark genauso gemacht, denn ohne uns zu fragen, ohne mit uns einmal ein Gespräch zu führen, habt ihr die blaue Karte gezogen, und Voves ist zurückgetreten. Die Roten haben sich da unten alles gefallen lassen – traurig, aber wahr. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)
Wenn nur einer pro Fraktion genannt werden kann, könnten solche Spielchen nicht mehr laufen.
Wir müssen uns auch fragen, wie es mit der Abstimmung im Hauptausschuss ausschaut. Warum muss der Hauptausschuss abstimmen, um dann dem Nationalrat einen Vorschlag zu machen? Warum können wir nicht hier im Nationalrat im Gesamten – am besten noch in einer geheimen Wahl – über alle Kandidaten entscheiden und befinden? (Abg. Lopatka: Dann müssen wir das Gesetz ändern, Herr Kollege Zanger!) Da wären wir doch alle transparent, ehrlich und offen. Und jeder kann das auf den Zettel schreiben, was er will. Dann ersparen wir uns diese Diskussionen ja sowieso. (Beifall bei der FPÖ.)
Das wäre einmal eine Aktion, von der man sagen könnte, das ist wirklich gerecht. (Abg. Lopatka: Dann müssen wir das Gesetz ändern!) – Ja, dann ändern wir das Gesetz,
Herr Kollege. Für das sind wir schließlich da, oder? (Zwischenruf des Abg. Lopatka. – Abg. Strache: Ist ja kein Problem!) Aber da sehe ich schon wieder die größten Bedenken bei Ihnen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lopatka), weil Sie ja die Maurer, Betonierer und Blockierer hier herinnen sind. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ein paar Worte noch zu Frau Kraker persönlich: Wie gesagt, es gibt kein Qualifikationsdefizit, das ist gar keine Frage. Als Rechnungshofsprecher wünsche ich mir, dass die Aufgaben, die vor uns liegen, gemeinsam mit ihr doch relativ zügig erledigt werden können. Wir haben im Nationalrat nämlich einen Arbeitskreis, der sich mit den Verbesserungen der Kompetenzen des Rechnungshofes, aber auch des Rechnungshofes an sich beschäftigt, und da wünsche ich sie mir an seiner Seite, da werden wir sie gerne mitnehmen. Ich wünsche mir einen offenen Diskurs mit ihr, eine vernünftige Umgangsart. Und ich wünsche mir vor allem, dass sie uns in unserer Tätigkeit als Parlamentarier unterstützt, so wie es Präsident Moser mit seinem Team vorgelebt hat. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.10
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. – Bitte.
14.10
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Alle sechs Parteien haben sich auf eine gemeinsame Vorgangsweise bei der Rechnungshofpräsidentenwahl festgelegt. Genau das ist beim Hearing im Hauptausschuss passiert und geschieht auch heute hier im Nationalrat.
Von möglichen zwölf Bewerberinnen und Bewerbern wurden lediglich acht nominiert. Wenn es zwölf gewesen wären, dann wäre die Wahl vielleicht noch schwerer geworden. (Zwischenruf des Abg. Kogler.) Aus meiner Sicht haben von acht Nominierten drei das Aufgaben- und Anforderungsprofil erfüllt, drei haben es teilweise erfüllt und zwei haben es überhaupt nicht erfüllt. (Zwischenrufe bei den Grünen.)
Ich glaube, wir sollten auch das Wort Hearing einmal richtig auslegen. Ein Hearing ist keine Garantie, dass der Beste gewinnt. Ein Hearing ist eine Kennenlern- und Auskunftsplattform, ein Maßstab und ein Test. (Abg. Maurer: Wozu machen wir es dann, wenn nicht der Beste gewinnt?!) In diesem Sinne hat ja Kollege Bernhard Görg festgestellt, dass oft Welten zwischen Kompetenz und Präsentation liegen.
Kollege Kogler, du hast im Jahre 2004 anlässlich dieser Präsidentenwahl, bei der wir sieben Kandidatinnen und Kandidaten gehabt haben, festgestellt, dass jeder davon fähiger als Dr. Moser gewesen wäre (Abg. Kogler: Genau!), allein deswegen, weil die anderen gewillt waren, die Fragen zu beantworten, und weil niemand auf diese Art und Weise in einem Loyalitätskonflikt gesteckt ist. Das war am 28. Juni 2004. (Ruf bei der ÖVP: Da schau her!) Ein Jahr danach haben Sie gesagt, dass die Zusammenarbeit ähnlich hervorragend wie mit seinem Vorgänger ist. Das verstehe ich als Kompliment. (Abg. Kogler: Ja eh, weil die Drohung gewirkt hat!)
Ich glaube, so sollte es auch bei Frau Kraker sein, dass wir ihr hier einen Vertrauensvorschuss geben und wir sie dann in den nächsten zwölf Jahren als verlässliche Chefin des Rechnungshofes wiederfinden. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Was mich auch wahnsinnig stört, ist, dass die Grünen im Vorfeld immer für eine Frau plädiert haben. (Abg. Maurer: Das ist ja lächerlich!) Frau Kollegin Glawischnig hat am 4. Juni 2016 festgestellt, dass sie bei gleicher Qualifikation dafür sei, dass es eine Frau wird. – Sie haben auch Frau Dr. Griss zugestimmt. (Abg. Maurer: Es gibt niemanden mit gleicher Qualifikation!) Frau Kollegin Moser hat sich selbst als Rechnungshofpräsidentin ins Spiel gebracht, und jetzt haben Sie es auf einmal umgedreht. (Abg. Kogler: Stimmt nicht!)
Der Hauptausschuss hat entschieden; und es hätte auch andere Allianzen gegeben. Frau Dr. Kraker ist eine gute Wahl. Und die Zeit wird zeigen, dass Frau Kraker auch jene überzeugt, die ihr momentan vielleicht kritisch gegenüberstehen.
Sie bringt aus meiner Sicht drei Dinge mit: Sie hat Berufserfahrung in verschiedensten Bereichen, als Direktorin des steirischen Rechnungshofes kennt sie Prüfkompetenz und Personalführung, sie kennt die Politik und die öffentliche Verwaltung. (Abg. Kogler: Am Landeshauptmannsessel, im Vorzimmer vom Landeshauptmann! Das hat es überhaupt noch nie gegeben!) Eines wurde hier heute noch nicht erwähnt, bei dem sich Frau Dr. Kraker wesentlich von allen Bewerberinnen und Bewerbern abgehoben hat: Frau Dr. Kraker hat soziale Kompetenz bewiesen. Sie hat sich sachlich und fachlich kompetent präsentiert und so argumentiert. (Abg. Maurer: Das ist ja lächerlich!) – Sie hat im Hearing Ruhe bewahrt, Frau Kollegin Maurer, und trotzdem Kraft ausgestrahlt. Sie hat sich nicht selbst inszeniert, sondern ihre zukünftige Aufgabe als Rechnungshofpräsidentin in den Mittelpunkt gestellt. Sie hat ein Zehn-Punkte-Programm vorgelegt – unter dem Generalauftrag: planen, prüfen, empfehlen, umsetzen.
Frau Dr. Kraker verdient eine Chance. Wir vertrauen ihr und werden sie dabei begleiten. (Abg. Kogler: Lasst das wenigstens bleiben!) Wir wünschen ihr für die neue Aufgabe, für ihren neuen Job als österreichische Rechnungshofpräsidentin viel Glück, Kraft und Ausdauer. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
14.14
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Maurer zu Wort. – Bitte.
14.14
Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer vor diversen Bildschirmen! Die Absurdität dieses ganzen Prozesses wurde ja ausreichend erläutert. Aber anstatt sich zu schämen, freut sich Klubobmann Lopatka immer noch diebisch über seinen Coup.
Teil dieses Coups war von Anfang an – das finde ich tatsächlich heuchlerisch und ich nehme diesen Ordnungsruf, der mir für diesen Ausdruck gebührt, gerne entgegen –, dieses Frauenargument herzunehmen. (Zwischenruf des Abg. Lopatka.)
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete, ist das wirklich notwendig? (Abg. Kogler: Ja! – Abg. Lopatka: Sie ist eine Frau, die Kraker! – Abg. Maurer: Ich nehme ihn zur Kenntnis, ja!) – Auch Sie sind für die Würde dieses Hauses verantwortlich, und sich mit Anlauf einen Ordnungsruf zu holen, entspricht mit Sicherheit nicht dieser Verpflichtung. Ich muss Ihnen den Ordnungsruf erteilen, aber Sie sollten darauf nicht stolz sein. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Lugar.)
*****
Abgeordnete Sigrid Maurer (fortsetzend): Die Frage ist halt, was die Würde des Hauses tatsächlich beschädigt. Ist es die sachliche Beschreibung eines Tatherganges, eines Prozesses (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz) oder vielleicht doch viel mehr die Art und Weise, wie die Bestellung dieser Rechnungshofpräsidentin tatsächlich abgelaufen ist?
Präsident Karlheinz Kopf: Gleiches mit Gleichem entschuldigt das noch nicht. Man kann auch mit einer ordentlichen Wortwahl eine Vorgangsweise, die vorher stattgefunden hat, kritisieren. Aber jetzt ist Schluss damit, machen Sie bitte inhaltlich weiter!
Abgeordnete Sigrid Maurer (fortsetzend): Ich mache inhaltlich weiter, Herr Präsident.
Teil dieses Coups war von Anfang an, sich zu überlegen, wie Steger zu verhindern ist. Das war von Anfang an klar. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Die SPÖ hatte Steger als Favoriten im Rennen, und es war von Anfang an klar, dass Steger der mit Abstand am besten qualifizierte Kandidat ist. Also ging es darum, wie man ihn ausbremsen kann – mit fachlicher Qualifikation kaum. Also nimmt die ÖVP, die sonst nie offensiv für Frauen in die Bresche springt (neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP), plötzlich das Frauenargument her, um ihre Kandidatin durchzusetzen, ausgerechnet in diesem Fall. (Beifall bei Grünen und NEOS. – Zwischenruf der Abg. Schittenhelm.)
Genau diese ÖVP, die eine Frau in der Regierung hat, die einen Frauenanteil von 28 Prozent hier im Nationalrat hat (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schittenhelm), tut sich nun als die große Frauenförderin hervor. (Zwischenruf der Abg. Tamandl.) Das ist ein bisschen durchsichtig. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gamon. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Aber, Herr Lopatka, Sie haben tatsächlich auf ganzer Linie gewonnen: Sie haben die SPÖ erniedrigt, Sie haben Signale an die FPÖ gesendet (Ruf bei der ÖVP: Sie wollen nur eine Frau verhindern!), und Sie haben Ihre eigene Kandidatin durchgeboxt. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Leider haben dabei die Demokratie, die demokratische Kultur in diesem Haus, die Glaubwürdigkeit der Politik und des Parlamentarismus verloren. Das geht auf Ihre Kappe, und diese Beschädigung ist mit Unterstützung der Abgeordneten der SPÖ und der ÖVP vonstattengegangen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gamon.)
Ich möchte da schon noch etwas zu den beiden anderen Klubobleuten sagen, die sich hier echauffieren. Herr Lugar ist beim Hearing des Herrn Steger anwesend gewesen, Herr Strache war beim Hearing gar nicht anwesend. (Ruf bei der ÖVP: Erklären Sie, warum Sie eine Frau verhindern wollen!) Das ist nämlich schon ein bisschen lustig zu beobachten: Man sieht sehr gut, dass die eigene Packelei nicht aufgegangen ist, worüber man sich erzürnt. Man erzürnt sich nicht tatsächlich darüber, dass der Parlamentarismus nicht gewahrt worden ist, denn sonst hätte man ja wohl am Hearing teilgenommen und sich auch aktiv am demokratischen Prozess dieses Hearings beteiligt, Fragen gestellt und so weiter. Das ist nicht der Fall gewesen. (Beifall bei den Grünen.)
Und da muss ich auch noch eines sagen, Herr Lugar: Wir haben das ja alle sehr amüsant gefunden, wie offen Sie hier zugeben, kein Interesse an Neuwahlen zu haben. Umgekehrt ist das, was Sie vorhin gerade angesprochen haben, das Einzige, glaube ich, das für Neuwahlen sprechen würde, nämlich dass das Team Stronach dann nicht mehr Teil dieses Hauses wäre.
Sie sagen also, die Packelei hat es nicht gegeben. Wir sehen ganz eindeutig an Ihren Reaktionen, dass es das eigentliche Ziel war, Frau Berger durchzusetzen. Das ist nicht gelungen, es hat, wie gesagt, Lopatka gewonnen. (Abg. Walter Rosenkranz: Tosender Applaus bei den Grünen!)
Zu Frau Kraker: Ich habe Frau Kraker in diesem Hearing erlebt, sie war nicht besonders glänzend, wie es auch über die Medien transportiert worden ist. (Ruf bei der ÖVP: Sie sind ja Expertin!) Ich habe ihr aber eine Frage zu Schladming gestellt, denn da bin ich hellhörig geworden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Eine zukünftige Rechnungshofpräsidentin, die bei einer derart massiven Geldverschwendung wie bei der Ski-WM in Schladming nicht in der Lage ist, das ernsthaft auszusprechen und zu kritisieren, halte ich für schwierig. (Abg. Kogler: Richtig!)
Frau Kraker hat auf meine Frage zur Ski-WM in Schladming gesagt, es bräuchte einen Leitfaden für Großveranstaltungen. Ich glaube nicht, dass das das eigentliche Problem
ist. (Abg. Kogler: Sie war ja an der Verschwendung beteiligt! – Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.)
Wir brauchen an der Stelle der Rechnungshofpräsidentin jemanden, der aktiv und stark in die Öffentlichkeit kommunizieren kann. (Ruf bei der ÖVP: An Peinlichkeit nicht zu übertreffen!) Ich bin gespannt, wie sich jemand, der die Ski-WM und die damit einhergehende Geldverschwendung, die ganz eindeutig vom Rechnungshof belegt worden ist, nicht als solche benennen kann, da in der Öffentlichkeit durchsetzen möchte.
Ich möchte aber auch noch zum Inhaltlichen kommen: Warum ist das eigentlich so wichtig? – Wir werden jetzt für zwölf Jahre die Rechnungshofpräsidentschaft wählen, und es stellt sich schon die Frage, wie der Rechnungshof in Zukunft weiterarbeiten wird.
Und ja, Frau Kraker hat ein Zehn-Punkte-Papier mit Überschriften und Unterschriften geliefert (Abg. Gahr: Sie hat alle Fragen beantwortet!), Herr Steger hat 22 Empfehlungen vorgelegt, wie er den Rechnungshof umgebaut hätte. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) – Sie als Abgeordnete sollten Interesse daran haben, dass der Rechnungshof gut funktioniert!
Ich möchte drei Beispiele geben, was Herr Steger gemacht hätte: Da geht es um die direkte Unterstützung der Abgeordneten hier im Haus. Das betrifft uns alle direkt; jede und jeder einzelne Abgeordnete in diesem Haus hätte von diesem Angebot, von diesem Stil des Rechnungshofs, direkt Briefings mit den Abgeordneten zu machen, profitiert.
Herr Steger hat vorgeschlagen, dass grundsätzlich bei allen Prüfungen Follow-up-Prüfungen zu machen sind, da wir sehen, dass bei der Umsetzung der Empfehlungen große Probleme bestehen und die Empfehlungen überhaupt nicht umgesetzt werden. (Abg. Tamandl: Das hätte der Sektionschef alles durchsetzen können!)
Ein weiterer Punkt war, die Öffentlichkeit besser zu informieren, sowohl über Social Media als auch durch Informationstage in den Bundesländern. Das sind Vorschläge, die den Rechnungshof und die Kontrollarbeit in diesem Land tatsächlich sehr stark weiterbringen würden, aber Sie werden sich jetzt vielleicht aktiv dagegen entscheiden, das zu ermöglichen.
Ich habe gestern in meiner Rede zum Dringlichen Antrag der NEOS an Ihr Mandatsverständnis appelliert, werte Abgeordnete, und ich möchte auch sagen, Herr Steger hätte hier im Plenum eine Mehrheit gehabt. Er hatte sie nicht im Hauptausschuss. Auch das könnte uns ein bisschen zu denken geben, wie dieser Prozess insgesamt gelaufen ist. (Ruf bei der ÖVP: Sie sind Hellseherin!)
Gestern habe ich an Sie appelliert, über Ihr Amtsverständnis nachzudenken, und vielleicht sind Sie ja, wir hatten das schon öfter, über Nacht klüger geworden und ringen sich doch noch durch, Frau Kraker diese Stimme nicht zu geben, um doch noch einen positiven Weg für den Rechnungshof zu beschreiten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.21
Präsident Karlheinz Kopf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steinacker zu Wort. – Bitte.
14.21
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! „Warum messen Politik und Medien dem Instrument des Hearings, das vor allem über die kommunikative Begabung von Kandidaten Auskunft gibt, eine so überragende Bedeutung bei?“, fragt Bernhard Görg im „Standard“ am Dienstag, dem 14. Juni. Er hat auch gleich die Antwort parat: „Weil beider Geschäft“ – nämlich das der Politik und der Medien – „die Kommunikation ist.“ – Soweit ist das okay.
Perfekte Kommunikation, politisch wie medial, kann aber meiner Meinung nach und, ich glaube, unser aller Meinung nach nicht das wichtigste Qualitätskriterium und Merkmal bei der Auswahl eines Rechnungshofpräsidenten, einer Rechnungshofpräsidentin sein (Beifall bei der ÖVP), auch nicht, Frau Klubobfrau Glawischnig, Konfliktfreude, die Sie zweimal angesprochen haben, sondern meiner Meinung nach keine Scheu vor Konflikten. Es ist ein großer Unterschied, ob ich Freude am Konflikt habe oder ob ich Konflikte nicht scheue. (Beifall bei der ÖVP.)
Meiner Meinung nach ist Kommunikation natürlich wichtig. Aber das Anforderungsprofil, die Qualitätskriterien für einen Rechnungshofpräsidenten, eine Rechnungshofpräsidentin müssen ganz andere sein.
Einmal die fachliche Expertise: Keiner von Ihnen hat in den vorhergehenden Reden irgendeinem der Kandidaten, die heute genannt wurden, diese fachliche Expertise abgesprochen.
Die Unabhängigkeit ist auch auf den Prüfstand gestellt worden. Ein Wahlausschlussgrund nach Artikel 122 Bundes-Verfassungsgesetz wäre, Mitglied einer Landesregierung oder eines Landtages zu sein. Auch das ist klar. – Keiner der Kandidaten war es.
Ich zeichne Ihnen das Bild, das ein Headhunter, wenn Sie so wollen – und wir sind in diesem Fall der Headhunter der Republik für den Rechnungshofpräsidenten –, zeichnen müsste: Es gehört Erfahrung in der Politik, in der politischen Kommunikation, im Wissen um die Vorgänge im Parlament und auch persönliche Vernetzung dazu, und es gehört natürlich Führungsqualität dazu.
Auf Margit Kraker treffen all diese Kriterien zu. Sie ist Juristin, sie ist als Direktorin eines Landesrechnungshofes, nämlich dem in der Steiermark, auch berufserfahren. Meine Eindrücke: Persönlich ist sie besonnen und überlegt, klar und lösungsorientiert. Das konnten wir alle mitnehmen. Sie ist keine oberflächliche Entertainerin, und sie ist der Sache verpflichtet und nicht der Selbstdarstellung. (Beifall bei der ÖVP.)
Sie ist sich der Verantwortung bewusst, die dieses Amt für zwölf Jahre mit sich bringt. Als Managerin hat sie bereits zahlreiche Mitarbeiter geführt und motiviert. Ihr Feedback in der Steiermark ist ausgezeichnet. Wichtige Entscheidungen trifft sie wohlüberlegt. Sie hat uns allen im Hearing des Hauptausschusses dargestellt, wo ihre Ziele sind: Der Rechnungshof soll unter ihrer Führung eine Vorzeigeinstitution sein, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Rechnungshof soll weiter gestärkt werden, sie sieht sich als Hilfsorgan der Gesetzgebung in der Kontrolle, und sie sieht den Rechnungshof als Impulsgeber für eine Verwaltungsreform.
Meine Damen und Herren, ich unterstütze ihre Vorschläge, auch den Vorschlag, einen Reformausschuss im Parlament unter Beiziehung des Rechnungshofes zu etablieren.
Ich komme zu weiteren Vorschlägen, die sie gemacht hat, weil bisher keiner von Ihnen ausführlich über das, was sie präsentiert hat, gesprochen hat: Sie setzt sich für klare gesamtstaatliche Ziele ein, für die Beseitigung der Doppelgleisigkeit in der Verwaltung. Doppelprüfungen von Rechnungshöfen in diesem Land sind zu vermeiden, und neue Prüfungsschwerpunkte sind zwischen Bund und Ländern abzustimmen. Sie setzt sich für eine bundesweite Harmonisierung der Prüfungskompetenz und für eine flächendeckende Prüfung der Gebietskörperschaften ein. Und sie will Servicestelle für uns Abgeordnete sein.
Meine Damen und Herren, es ist eine Fülle an Ideen, die sie für jeden, der hinhören wollte, präsentiert hat – eine ausgezeichnete fachliche Expertise. Für mich hat sie mit ihren Zielvorstellungen und Aussagen glaubhaft gemacht, dass sie unabhängig arbeitet und politisch versiert ist. Als unser Prüforgan arbeitet sie an der Schnittstelle zur Politik. Man darf nicht anprangern, wenn jemand eine politische Funktion innehatte und eine fun-
dierte Wertebasis hat. Nichts von beidem schließt zukünftige Objektivität für diese Aufgabenstellungen aus.
Herr Klubobmann Strolz, Sie haben erzählt, dass Ihre Frage zum Thema Unabhängigkeit und Objektivität angeblich nicht beantwortet wurde. Sie hat es ganz klar gesagt. Sie hat gesagt, beim Wechsel aus dem politischen Büro – auch hier noch ein kleiner Hinweis, es ist nicht ein Politbüro, wie Klubobfrau Glawischnig gesagt hat, sondern ein politisches Büro eines Landeshauptmannes gewesen, nämlich das der ÖVP – gab es einen Fall, und sie hat sich sofort als befangen erklärt, der Stellvertreter hat die Prüfung geleitet und sie hat nichts damit zu tun gehabt. Also auch das zeigt ganz klar: Sie war objektiv. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich unterstütze Margit Kraker, weil sie eine ausgezeichnete Präsidentin sein wird und weil sie das Anforderungsprofil bestens erfüllt. Sie ist mit dem Vertrauensvorschuss des Hohen Hauses auszustatten, so wie wir es in der Vergangenheit bei den Präsidenten gemacht haben. Messen wir sie an der Arbeit und an den Ergebnissen, die wird sie mit Sicherheit für uns, für Österreich, für dieses Land liefern! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.27
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.
14.27
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute im Parlament im Gang eine Rede gefunden, die schon einmal gehalten wurde – nicht nur in der ÖVP hat sich jemand die Stenographischen Protokolle angeschaut –, und ich würde die Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie bitten, genau zuzuhören:
Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir haben heute hier die Möglichkeit, uns noch einmal kritisch mit der Postenbesetzungsstrategie dieser schwarz-roten Regierung auseinanderzusetzen, denn im Hauptausschuss dieses Hauses war ja Gegenstand die Frage, wer die nächsten zwölf Jahre Präsident oder Präsidentin des Rechnungshofes sein wird. Und vor allem denjenigen, die heute vor den Fernsehapparaten sitzen, muss man sagen, der bisherige Präsident Josef Moser hat diese Tätigkeit in sehr korrekter Art und Weise ausgeübt, und er hat auch in der Öffentlichkeit dargestellt, eben als Ergebnis der Kontrolle des Rechnungshofes, wo es Mängel gibt und welche Konsequenzen aus diesen Mängeln aufgrund dieser Kontrollberichte zu ziehen wären.
Es ist uns ein ganz wichtiges Anliegen: Der nächste Rechnungshofpräsident muss wieder ein unabhängiger Rechnungshofpräsident sein, damit er diese Tätigkeit auch so ausfüllt.
Als die ÖVP noch in Opposition war, 1980, hat ÖVP-Abgeordneter Heinrich Neisser einen Entschließungsantrag eingebracht, der Folgendes gefordert hat: Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Entwurf einer Bundesverfassungsnovelle vorzulegen, in der vorgesehen wird, dass für Kontrolleinrichtungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene Personen zu ihrer Leitung vorgesehen werden, die nicht Vertrauensleute der jeweiligen Mehrheitsparteien sind. (Beifall bei den NEOS.)
ÖVP und SPÖ haben genau diesen Gedankengang Neissers offensiv gebrochen, denn Dr. Margit Kraker, ehemalige Büroleiterin von Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, ist natürlich eine Parteikandidatin und eine Vertrauensperson der Regierungsparteien. Das ist der Hintergrund! Und deswegen – und damit komme ich zum wichtigsten Punkt – auch diese Farce von einem Hearing, die im Hauptausschuss stattgefunden hat. Wir haben uns in der Präsidialsitzung dafür ausgesprochen, den Österreicherinnen und Österreichern doch die Möglichkeit zu geben, durch die Präsenz der elektronischen und
der Printmedien selbst zu sehen, ob dieses Hearing ein ernstes Hearing ist oder nur ein Schauspiel.
Herausgestellt hat sich, dass die Vorwürfe der NEOS richtig waren. Dr. Kraker war von Haus aus ausgemacht!
Sie von den Koalitionsparteien wollen eine Selbstkontrolle mit Augenzwinkern. Heimlich haben Sie Dr. Kraker ausgemacht. (Abg. Lopatka: Aber!) Das Hearing war eine Farce! Und dann die Abstimmung: 16 Stimmen für Dr. Kraker, 5 für Dr. Steger, der bei Weitem der bestqualifizierte Kandidat im Hearing war. Das war in Wirklichkeit der Hearing-Sieger! (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Weninger: Da haben Sie etwas vergessen! – Zwischenruf des Abg. Schieder.)
Alles, was Sie in dieser Zeit, werte ÖVP, als Sie noch in der Opposition waren, einmal hier vorgetragen haben, interessiert Sie nicht mehr. Und ich kann Ihnen nur sagen, es wird Zeit, dass Ihnen der Wähler bald die Rechnung präsentiert für den Schacher, den Sie hier zu verantworten haben. (Beifall bei den NEOS.)
Und dann steht in dem Stenographischen Protokoll: „Beifall bei der SPÖ.“ – Herr Cap, erkennen Sie sich wieder in diesen Worten? (Abg. Walter Rosenkranz: Er kennt alle seine Protokolle auswendig!) – Das war nämlich – ein wenig an die aktuellen Gegebenheiten angepasst – Ihre Rede vom 28. Juni 2004: Das Hearing war eine Farce, Postenschacher.
Die Sozialdemokratie war damals in Aufruhr, weil es ja um einen schwarz-blauen Postenschacher gegangen ist, und man hatte Angst, dass die Kontrolle verloren gehen könnte, weil die Kontrollierten sich ihre Kontrolleure selbst geben.
Jetzt kann man davon ausgehen, dass wahrscheinlich wieder das Gleiche passiert, Sie bekommen dann dafür den ORF-Generaldirektor wieder – same procedure as every twelve years.
Ich glaube, wir sollten im Parlament einmal den Entschluss fassen, ob wir nicht dieses ganze Prozedere grundlegend neu aufsetzen wollen, und zwar jetzt schon und nicht erst dann wieder in zwölf Jahren, wenn wir wahrscheinlich wieder vor der gleichen Entscheidung stehen werden und wieder fünf Minuten vor zwölf nach Kandidaten gesucht wird und nach einer Möglichkeit, die eigene Machtbasis zu stärken und die Kontrolleure zu schwächen. Deshalb bin ich dafür, dass wir uns jetzt – und vielleicht auch die Rechnungshofsprecherinnen und -sprecher – gemeinsam hinsetzen und einen Weg überlegen, wie man diesen ganzen Prozess besser aufsetzen kann, damit wir in zwölf Jahren nicht schon wieder so eine dunkle Stunde des Parlamentarismus erleben müssen. (Beifall bei den NEOS.)
14.32
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.
14.32
Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Heute in der Früh habe ich beim Öffnen meiner E-Mails eine Einladung zu einem Seminar gefunden mit dem Titel: Führen heißt, in einem dunklen Raum das Licht aufzudrehen.
Wer sich also auf das Abenteuer Führung einlässt, merkt sehr schnell, dass es heute längst nicht mehr so sehr darauf ankommt, ob die fachlichen Kenntnisse vorhanden sind, sondern viel mehr auf die soziale Kompetenz. Eine Rechnungshofpräsidentin ist nicht gleichzeitig die beste Mitarbeiterin, sondern muss vor allem Führungsqualitäten und Führungspersönlichkeit haben. Führung oder Leadership darf nicht mit Managementqualitäten verwechselt werden. Managen heißt planen, budgetieren, organisieren,
Probleme lösen. (Abg. Kogler: Aber der Schützenhöfer war doch eh so schlecht organisiert!) Leadership bedeutet Richtungsvorgabe, zu kommunizieren, zu lenken, damit eine Strategie verstanden und akzeptiert wird. Es geht darum, die Loyalität, das Engagement und die Leistungsbereitschaft von MitarbeiterInnen zu fördern und zu begleiten. Führungskräfte müssen sich aber auch selbst führen. Selbstführung ist Reflexion der eigenen persönlichen Werte und Ideale, die letztendlich über die Kommunikation in den Führungsalltag einfließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwei Kandidaten haben als Führungspersonen im Hearing überzeugt. Für uns ist die Schnittmenge von Führungsqualität und Fachkompetenz bei Dr. Margit Kraker mit Abstand am größten. Sie hat im Hearing überzeugt und hat sich dieser so wichtigen Aufgabe bestens gewachsen gezeigt. Dr. Kraker war zuletzt Direktorin des Landesrechnungshofes Steiermark und garantiert somit sowohl fachliche Expertise als auch Sachlichkeit und Unabhängigkeit in der Amtsführung, was ihr auch in der Steiermark von allen Seiten attestiert wird.
Im Hearing betonte Frau Dr. Kraker unter anderem die Rolle des Rechnungshofes als Impulsgeber für Verwaltungsreformen. Das ist eine Ansage, die mir als Vertreterin der Wirtschaft besonders gefällt. Margit Kraker hat sowohl mit ihrer fachlichen Kompetenz als auch durch ihre Persönlichkeit überzeugt. Sie hat Führungskompetenz vermittelt und nicht ihre Person, sondern die Aufgabe in den Mittelpunkt ihrer Präsentation gestellt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.35
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.
14.35
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Nationalrates! Werte Zuseher vor den Fernsehgeräten! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir haben ein Hearing abgehalten, und ich war von Beginn an bis zum letzten Kandidaten bei diesem Hearing. Wir haben miterlebt, wie sich die Kandidaten, acht an der Zahl, in unterschiedlichster Art und Weise präsentiert haben. Es waren Kandidaten mit unterschiedlichen Stärken, mit unterschiedlichen Ansätzen, was den Rechnungshof betrifft.
Wir haben auf der einen Seite mit Frau Dr. Kickinger eine Kandidatin erlebt, die wirklich ein Kommunikationstalent ist. Wir waren alle begeistert, wie toll sie kommunizieren kann. Wir haben mit Frau Mag. Baumann jemanden erlebt, der Wirtschaftsprüfererfahrung hat, der hohe Kompetenz hat. Wir haben den Bogen bis hin zu jenen gespannt, die den Bundesrechnungshof bereits erlebt und dort mitgestaltet haben, wie Dr. Steger oder Frau Mag. Berger. Wir haben mit Frau Dr. Kolm jemanden gehabt, der einen völlig anderen Zugang gehabt hat. (Abg. Kogler: Ja, Steueroasen!) Das Spektrum war also sehr breit.
Es ist darum gegangen, wie wir als Klub angesichts so einer Fülle an Informationen und so unterschiedlicher Persönlichkeiten mit ihren Stärken, die sie bei uns präsentiert haben, aber auch mit ihren Schwächen, gewichten können. Wir haben auch gemerkt, dass sich der eine vielleicht in dem Bereich noch nicht so gut auskennt, rhetorisch aber gut drauf ist. Wie sollen wir das gewichten? – Das war die große Frage, die sich uns gestellt hat. Selbstverständlich hat jeder, der dabei war, gesagt: Na ja, der Kandidat hat mir besonders gut gefallen oder der hat mich überzeugt. – Von dem einen oder anderen hat man wieder das Gefühl gehabt: Vielleicht ist der nicht so hundertprozentig meiner.
Am Abend, als ich aus dem Hearing hinausgegangen bin, habe ich einen Kollegen von der SPÖ getroffen und habe zu ihm gesagt: Na ja, wer wird es jetzt, Kraker oder Kickinger? – Er hat mich angelacht und gemeint: So weit wirst du nicht danebenliegen.
Und ich bin richtig gelegen. Als gelernter Österreicher weiß man natürlich, dass Rot und Schwarz angesichts der Situation, dass wir einen neuen Bundeskanzler haben und sich keiner die Blöße geben will, sehr wohl einen Weg finden werden, wie man das Ganze beschwichtigt – auch in Anbetracht der Tatsache, dass ja auch noch der ORF zu verhandeln ist.
Das ist der Kernpunkt: Der Rechnungshof ist zwar wichtig, aber nicht so wichtig wie der ORF, denn dort geht es um Macht, um machtpolitischen Einfluss von Parteien. Da wird auf höchster Ebene gepackelt, da wird geschaut, wer wen positionieren kann, damit man in Zukunft die richtige Berichterstattung hat, wenn es um Wahlen geht, wenn ein Kandidat gepusht werden soll, aber auch wenn ein Kandidat in Grund und Boden geschrieben und dokumentiert werden soll.
Das haben wir in den letzten Monaten erlebt. Wir haben diese Stärke, diese Macht des ORF in einem Ausmaß wie schon lange nicht mehr erlebt. In Anbetracht dessen, denke ich, ist diese Kombination von Rechnungshof und ORF-Deal sehr wohl gegeben.
Wir als kleine Fraktion haben in diesem Gremium des Hauptausschusses ja nur eine von 28 Stimmen. Wir haben gesagt: Was ist uns wichtig? – Uns ist erstens einmal Kompetenz wichtig. Wir haben das auf Bundesrechnungshofkompetenz eingeengt. Dann ist Durchschlagskraft wichtig. Wir wollen jemanden haben, der sich durchsetzen kann, der als Persönlichkeit die Kraft hat, den Mächtigen auf die Finger zu klopfen. So jemanden wollen wir haben. Wir wollen keinen systemgefälligen Kandidaten, der mitapplaudiert oder Dinge einfach halb verschweigt. Das waren die Kriterien, die wir in den Vordergrund gestellt haben, aber auch Unabhängigkeit: Wie trauen wir sie einem Kandidaten zu? – Wir wissen alle, die meisten, die da genannt wurden, haben irgendeine Affinität zu einer Partei, denn sie wurden ja letztendlich von einer Partei nominiert. Da brauchen wir uns nicht gegenseitig anzuschwindeln. Das heißt, für uns war das die Frage: Wie kann sich ein Kandidat, auch wenn er einen politischen Background hat, in Zukunft trotzdem so positionieren, dass er den Mächtigen auf die Finger klopfen kann?
Uns war selbstverständlich bewusst, dass wir als kleine Fraktion nicht entscheiden können, wer Rechnungshofpräsident wird. Deswegen haben wir unsere Entscheidung dahin gehend erbracht, dass wir erstens einmal den unserer Meinung nach Stärksten gepusht haben. Das war Dr. Steger, den wir auch im ersten Wahlgang unterstützt haben.
Ich glaube, es ist fair, zu sagen, dass seine Performance dort absolut stark im Auftreten war, dass auch die Ideen, die er eingebracht hat, wie etwa Workshops für die Abgeordneten, stark waren. Das hat mir ganz besonders gut gefallen. Das würde ich mir auch von der nächsten Präsidentin wünschen, dass sie Workshops zu den unterschiedlichen Themenbereichen macht, damit wir Abgeordnete auch wissen, wo es international langgeht, welche Erfahrungen man hat.
Der zweite Kandidat für uns – da wir nach dem ersten Durchgang gesehen haben, dass Dr. Steger von der eigenen Fraktion nicht mehr unterstützt wird, und vor mir waren es ja Bures und Cap, die sich bereits für Kraker ausgesprochen hatten –, die zweite Entscheidung war Frau Mag. Berger, weil auch sie eine Stärke hat, die besonders im Vordergrund ist: Sie ist parteiunabhängig! Parteiunabhängigkeit bedeutet für uns, dass jemand kontrollieren kann, ohne dass von der eigenen Partei die Fäden gezogen werden. Deshalb waren das unsere Entscheidungen in diesen beiden Wahlgängen.
Meine geschätzten Damen und Herren, ich glaube, der Demokratie insgesamt ist kein großer Gefallen getan worden mit den Diskussionen, mit den Packeleien – vor allem mit der Packelei Rechnungshof gegen ORF – und mit diesem Spiel, das heute als New Deal verkauft wird, das aber letztendlich nur alter Wein in neuen Schläuchen ist.
Ich wünsche mir von der künftigen Rechnungshofpräsidentin – ich kenne sie ja schon zirka 20 Jahre, ich habe sie am Rande miterlebt, als sie noch Sekretärin bei der ÖVP,
bei der Frau Landeshauptmann, später dann Büroleiterin bei Landeshauptmann Schützenhöfer war, und ich habe sie immer als sehr nett, anständig, aber auch sehr systemgefällig erlebt –, dass sie aus ihrer eigenen Rolle herausschlüpft und, so sie heute gewählt werden sollte, wirklich zu einer starken Person wird, einer Person, die tatsächlich die Funktion des Rechnungshofpräsidenten ausfüllt und die Kontrolle in diesem Land ernst nimmt. In diesem Sinn: Glück auf! (Beifall beim Team Stronach.)
14.43
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.
14.43
Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben gestern schon einiges gehört über den Begriff des Hearings und darüber, dass das Hearing an sich kein Allheilmittel ist. Ich sage Ihnen als Arzt: Es gibt keine Allheilmittel, schon gar nicht in der Politik!
Daher wird auch das Hearing nicht die Rettung sein, einen wirklich objektiven, total unabhängigen Rechnungshofpräsidenten oder sonst irgendwo einen oder eine zu bekommen, die in der Politik immer ganz klar Ja/Nein unterscheiden kann – so wie ein Computer. Das wollen wir ja auch gar nicht. Ich glaube, es ist auch ganz wichtig, zu betonen, dass die Weltanschauung nicht ein Hindernis bei der Besetzung eines wesentlichen Postens in der Republik sein kann.
Ich sage natürlich auch, ein Hearing ist besser als kein Hearing, denn immerhin kann man sich im Hearing ein Bild der betreffenden Kandidaten machen. Das betrifft, glaube ich, in Wirklichkeit alle wichtigen Positionen. Ich kenne es aus eigener Erfahrung selbst, in der Medizin ist das seit vielen Jahren gang und gäbe, wenn ein Spital oder ein Primariat neu besetzt wird. Natürlich gibt es ein Hearing, und natürlich gibt es Einrichtungen, die die Bewerber im Vorfeld auswählen.
Das sollte, glaube ich, in Zukunft für Rechnungshofpräsidenten- und möglicherweise auch für Ministerjobs Standard werden. Wir sollten anlässlich dieser Geschichten, die sich in den letzten Tagen und Wochen abgespielt haben, sehr intensiv darüber nachdenken, ob wir nicht Gremien bilden sollen und können, die sich fachlich mit Bewerbern für die diversen Positionen in diesem Staat und in dieser Republik auseinandersetzen.
Da sollte meiner Ansicht nach nicht im Vordergrund stehen, welcher Weltanschauung man angehört, sondern vielmehr das, was man kann und was man schon geleistet hat. Ich rede hier, wenn man so will, einer Meritokratie das Wort. Man soll verdiente Leute, die etwas können – egal, welchen Geschlechts, egal, welcher Weltanschauung –, in die Positionen setzen, die für diese Republik wichtig sind.
Auch wenn jetzt das Prozedere, der Ablauf bei der Rechnungshofbesetzung nicht ideal war – das wissen wir alle – oder nicht ideal ist, so kann man doch sagen und muss man auch sagen, dass Frau Kraker die Qualifikationen sicher mitbringt. Was wir aber auch sagen müssen und was uns heute noch viel zu wenig bewusst ist oder noch nicht zur Sprache gekommen ist, ist Folgendes: Wir haben heute hier einen der ganz seltenen Momente in dieser Demokratie, einen der luziden Momente, in dem wir in geheimer Abstimmung wirklich uns selbst und der Republik Österreich verantwortlich sind, wen wir jetzt wählen.
Ich darf Sie ersuchen – jetzt als letzter Redner, glaube ich, auf der Liste –, darüber nachzudenken, ob das nicht noch einmal ein kurzes In-sich-Gehen wert wäre. Auch wenn es Allgemeinwissen ist, darf ich kurz noch einmal darauf hinweisen, dass der Rechnungshof ein notwendiger Kritiker der Zahlen und der Rechnungsgebarung ist. Ich darf auch anregen, dass wir eigene innere Rechnungshöfe entwickeln, die unsere eigenen Ausdrücke und unsere eigenen Verhaltensweisen in diesem Hohen Haus vielleicht mehr hinterfragen.
Ich darf hier auch den Bundeskanzler ansprechen, der gestern die Gewalt der Worte gegeißelt hat, wobei ich den Anlass nicht wirklich erkannt habe, der aber gleichzeitig vor einigen Tagen Österreich als Bananenrepublik bezeichnet hat. Das halte ich für einen schlechten Stil. Ich glaube, das muss man auch einmal sagen, auch wenn es heute nur im weiteren Sinne dazu passt. (Beifall bei der FPÖ.)
Aktivieren wir also eine Rechnungshofpräsidentin – oder wählen wir so, wie wir es für richtig halten –, und aktivieren wir auch immer wieder, jedes Mal, wenn wir hier hereinkommen, den inneren Wording-Präsidenten, um eine bessere und gescheite Diskursqualität zu erreichen! – Ich danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
14.46
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.
14.46
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Ich finde, das Hearing war erfolgreich! Wieso war es erfolgreich? – Es haben die Mitglieder des Hauptausschusses, zumindest jene, die es für wert befunden haben, daran teilzunehmen, sich ein Bild von acht Kandidatinnen und Kandidaten machen können. Meiner Meinung nach waren vier bis fünf durchaus geeignet, Präsident/Präsidentin des Rechnungshofes zu werden.
Ja, auch ich war, wie viele hier in diesem Haus, der Meinung, dass Steger der Beste gewesen wäre! (Abg. Walter Rosenkranz: Norbert?) Aber wie wir relativ schnell lernen – oder lernen sollten –, hat Demokratie nicht nur etwas mit Rechthaben, sondern auch etwas mit Mehrheithaben zu tun. Nachdem sich hier keine Mehrheit für Steger gefunden hat, haben wir Sozialdemokraten gesagt: Wenn der Beste keine Mehrheit hat, dann schauen wir, dass die Zweitbeste eine Mehrheit hat. (Abg. Kogler: Stimmt leider auch nicht! – Weitere Zwischenrufe.) Kollegin Kraker ist sicher geeignet, genauso wie auch Kollegin Kickinger oder auch andere geeignet wären, das Amt auszuführen.
Für mich war das Hearing vor allem deswegen erfolgreich, weil es gezeigt hat, dass es durchaus eine Reihe von Persönlichkeiten gibt, die sehr unterschiedliche Schwerpunkte haben, eine unterschiedliche Biografie, aber für dieses Amt geeignet sind. Insofern sehe ich das Hearing nicht negativ, sondern sehr positiv.
Ich möchte nur ein paar Dinge zurechtrücken. Es sind hier in dieser Debatte völlig unnötig, wie ich meine, Untergriffe und Vorwürfe gemacht worden, die meiner Meinung nach in einer zivilisierten Debatte eigentlich nichts verloren haben, gerade wenn wir daran denken, wie zivilisiert das Hearing abgelaufen ist.
Wenn Kollege Zanger sagt, Steger würde sich ex post prüfen, dann muss er ja wissen, dass Steger seit fast drei Jahren nicht mehr im Finanzministerium, sondern im Rechnungshof ist – und der Rechnungshof überprüft ja nicht den Rechnungshof! Das heißt, Steger würde nicht vor dieser Situation stehen.
Sein Vorgänger hatte schon das Problem, denn dieser war ja, unmittelbar bevor er Rechnungshofpräsident geworden ist, Geschäftsführer der SCHIG. Prompt wurde auch jene Zeit überprüft, in der er Präsident war. Wenn es hier also einen Vorwurf gibt, dann ist dieser an seinen Vorgänger zu richten, aber nicht an Steger.
Genauso wenig angebracht ist es, Steger vorzuhalten, dass er in einem Regierungsbüro war. Das ist mehr als 20 Jahre her! Ich meine, da kann er sich selber schon gar nicht mehr überprüfen.
Da gibt es eine Reihe von Äußerungen. Ein bisschen gestört hat mich auch, dass Kollegin Schittenhelm gemeint hat, Kollegin Moser kann doch nicht mehr Vorsitzende des Rechnungshofausschusses sein, wenn sie die Präsidentin nicht unterstützt. (Zwischenruf der Abg. Schittenhelm.) Vor zwölf Jahren hat hier am Rednerpult Kollege Kogler
sich gegen Moser ausgesprochen; trotzdem hat uns die Geschichte gezeigt: Auch Kogler, der Moser nicht unterstützt hatte, und Moser konnten sehr gut zusammenarbeiten.
Das heißt, man sollte mit diesen Vorwürfen vorsichtig sein, auch damit, den Grünen vorzuwerfen, sie reden nur über Frauenförderung, tun es aber nicht. Ganz ehrlich: Sie haben immer in etwa 50 Prozent Frauen im Parlament, und auch wenn man sich anschaut, wie Landesregierungen und so weiter von den Grünen besetzt werden, ist es nicht so, dass sie nur darüber reden und nicht handeln. Ich glaube, in einer Debatte wie hier im Parlament sollte man nicht auf diesem Niveau agieren.
Zum Abschluss: Ich glaube, Kollegin Kraker wird das gut machen. Sie weiß, sie muss jetzt natürlich beweisen, dass sie unabhängig ist. Das heißt, ich gehe davon aus, dass die ersten harten, strengen Prüfungen gegenüber der Steiermark und gegenüber einem ÖVP-geführten Ressort sein werden. Das ist natürlich eine Nagelprobe für sie, das ist bei jedem Rechnungshofpräsidenten, bei jeder Rechnungshofpräsidentin so.
Wir werden sie hier unterstützen und wir wünschen ihr viel Erfolg. Für uns ist es ganz wichtig, und es sollte uns allen ein Anliegen sein, dass der Rechnungshof gut funktioniert, denn das ist eines der wichtigsten Organe, die dieses Haus hat. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.50
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Meine Damen und Herren, ich erspare Ihnen jetzt eine zehnminütige Unterbrechung. Wir führen den Abstimmungsvorgang, den Wahlvorgang noch durch, auch auf die Gefahr hin, dass die kurze Debatte ein paar Minuten später beginnt.
Ich gebe bekannt, dass das Verlangen vorliegt, die Wahl gemäß § 88 Abs. 3 der Geschäftsordnung in Wahlzellen durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Ich unterbreche kurz die Sitzung, aber nur für diese Vorbereitungsarbeiten. Diese sollten in zwei, drei Minuten erledigt sein. – Ich bitte die Mitarbeiter der Parlamentsdirektion.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die Sitzung wird um 14.51 Uhr unterbrochen und um 14.53 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Wir kommen zur Wahl.
Meine Damen und Herren! Der Stimmzettel, der zu benützen ist, wird samt Kuvert beim Namensaufruf durch die Schriftführer von den hiezu bestimmten Bediensteten der Parlamentsdirektion ausgegeben. Für die Wahl können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Vorschlag des Hauptausschusses, Dr. Margit Kraker zur Präsidentin des Rechnungshofes zu wählen, ihre Zustimmung erteilen wollen, auf dem Stimmzettel den Kreis neben dem Wort „Ja“ anzukreuzen. Diejenigen Abgeordneten, die sich gegen diesen Vorschlag aussprechen, ersuche ich, den Kreis neben dem Wort „Nein“ anzukreuzen.
Stimmzettel, die auf andere Personen lauten, sind ebenso ungültig wie Stimmzettel, auf denen der Wahlwille nicht eindeutig erkennbar ist.
Nach dem Ausfüllen der Stimmzettel bitte ich, den Stimmzettel unbedingt ins Kuvert zu stecken und dann im Kuvert in die Wahlurne zu werfen. Bitte nicht zukleben!
Ich ersuche nun die Abgeordneten, bei Namensaufruf durch die Schriftführer Stimmzettel und Kuvert in Empfang zu nehmen und sich sodann in eine der Wahlzellen zu begeben. Herr Abgeordneter Zanger beginnt mit dem Namensaufruf; er wird dabei später durch Herrn Abgeordneten Buchmayr abgelöst werden.
Ich bitte, mit der Stimmabgabe zu beginnen.
*****
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Buchmayr begeben sich die Abgeordneten in die Wahlzellen und werfen sodann den Stimmzettel in die Wahlurne.)
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.
*****
Herr Abgeordneter Rosenkranz meldet sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort. – Bitte.
15.25
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! (Heiterkeit und Zwischenrufe bei den Grünen.) – Kollege Pilz, von wegen Wahlanfechtung und lustig lachen: Wahlen sind für uns Freiheitliche etwas Ernstes, und die entsprechenden Regeln sind einzuhalten. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Präsident Kopf, wir haben im Zuge dieses Wahlvorgangs beobachtet, dass Herr Kollege Öllinger seine Stimme gleich zu Beginn abgegeben hat, ebenso Frau Kollegin Windbüchler-Souschill, beide von der grünen Fraktion.
§ 88 Abs. 2 der Geschäftsordnung sieht eindeutig vor: „Die Wahl hat durch Hinterlegung der Stimmzettel in einer Urne stattzufinden. Hiezu sind die Abgeordneten namentlich aufzurufen und zu zählen. Wer beim Aufruf seines Namens nicht anwesend ist, darf nachträglich keinen Stimmzettel abgeben.“
Frau Kollegin Windbüchler-Souschill war definitiv bei Verlesung ihres Namens nicht im Saal anwesend, daher kann sie von ihrem Wahlrecht auch keinen Gebrauch machen. (Rufe bei den Grünen: Nachher!) Es gibt Aussagen, dass diese Vorgangsweise mit der Frau Präsidentin beziehungsweise mit Ihnen, Herr Präsident, abgesprochen gewesen sei. Meiner Meinung nach hätte es dann so sein müssen, dass man diese Abgeordneten am Beginn der Liste hätte anführen müssen, damit sie ihre Stimme nach dem Namensaufruf hätten abgeben können.
Diese Vorgangsweise birgt nämlich sonst die Gefahr in sich, dass bei mangelnder Aufmerksamkeit eine Stimme sogar doppelt abgegeben werden könnte – in der linken und in der rechten Wahlzelle. – Ich ersuche um Aufklärung. (Beifall bei der FPÖ.)
15.26
Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Sie haben § 88 der Geschäftsordnung, der sich mit Wahlen mit Stimmzetteln – die Situation, die wir gerade hatten – befasst, vorgelesen.
Noch einmal: „Die Wahl hat durch Hinterlegung der Stimmzettel in einer Urne stattzufinden. Hiezu sind die Abgeordneten namentlich aufzurufen und zu zählen. Wer beim Auf-
ruf seines Namens nicht anwesend ist, darf nachträglich“ – nachträglich! – „keinen Stimmzettel abgeben.“ – Das interpretiere ich jedenfalls als den gesamten Wahlvorgang betreffend. (Ruf bei der FPÖ: Wenn alle früher hingehen …!) – Ich bin noch nicht fertig, keine Eile!
Dazu gibt es auch einen Hinweis im Kommentar von Zögernitz, nämlich: „Entscheidend ist, ob der betr Abg bei Aufruf seines Namens im Sitzungssaal anwesend ist.“
Jetzt vergegenwärtigen Sie sich einmal unsere jahrelang, wenn nicht sogar jahrzehntelang geübte Praxis bei namentlichen Abstimmungen, bei geheimen Abstimmungen, bei Wahlen. (Abg. Stefan: Das ist etwas anderes! Da steht ja der Name drauf! – Abg. Kickl: Das ist ja etwas völlig anderes!) – Langsam, langsam, bitte!
Stellen Sie sich unsere bisherige Praxis vor: Nach dieser Bestimmung müssten wir bei jedem Namensaufruf zum Zeitpunkt des Aufrufs bei jeder Person klären, ob sie im Sitzungssaal anwesend ist. Das ist nie geschehen.
Zur Interpretation der Frage Anwesenheit beziehungsweise Gültigkeit der Stimmabgabe in Bezug auf namentliche oder geheime Abstimmung – und eine geheime Abstimmung ist wohl durchaus vergleichbar mit diesem Wahlvorgang – gab es eine Entscheidung der Präsidialkonferenz, und zwar vom 13. November 1995, die wiederum sagt, für die Frage der Anwesenheit ist demnach entscheidend, ob der betreffende Abgeordnete zum Zeitpunkt des Aufrufs im Sitzungssaal anwesend ist. Das wurde nie geprüft, das ist auch nicht praktizierbar, aber – jetzt kommt es –: „Ein exaktes AbstErgebnis ist auch gegeben, wenn eine Stimmabgabe, die zwar nicht bei Namensaufruf des betr Abg, aber vor Beendigung des AbstVorganges erfolgt, als rechtzeitig anerkannt wird“. (Abg. Lopatka: Also!)
Das interpretiere ich selbstverständlich in Analogie zum vorigen Thema, weil es – noch einmal – letzten Endes um eine organisatorische Regelung geht, dass selbstverständlich jeder Abgeordnete aufgerufen wird, damit nicht alle 183 zeitgleich am Beginn der Abstimmung in die Wahlzellen stürmen, denn das wäre wohl nicht praktikabel. Das hat aber einzig und allein diesen Zweck, und die Überprüfung, ob jeder Einzelne zum Zeitpunkt seines Namensaufrufs im Saal war, kann sich nur auf den gesamten Zeitraum des Wahlvorgangs beziehen, so wie sich auch die gültige Abgabe der Stimme auf den gesamten Zeitraum des Wahlvorganges bezieht. – Meine Interpretation.
Sie haben recht – die Frau Präsidentin hatte damit gar nichts zu tun –, im Falle von Frau Abgeordneter Windbüchler-Souschill bin ich vor dem Wahlvorgang um meine Interpretation gefragt worden, weil sie um 15 Uhr zur Bundeswahlbehörde hätte gehen sollen und auch die Frage der Verschiebung des Wahlvorgangs im Raum stand. Ich habe gesagt, ich interpretiere die Bestimmungen der Geschäftsordnung und auch die seinerzeitige Entscheidung der Präsidiale aus dem Jahre 1995 so, dass das für den gesamten Wahlvorgang gilt. Der Namensaufruf ist erfolgt. Die Prüfung, ob zu dem Zeitpunkt anwesend, hat bei niemandem stattgefunden, und das seit Jahrzehnten. Entscheidend ist für mich auch: wahlberechtigt, aufgerufen – ja; und innerhalb des gesamten Wahlvorgangs wurde die Stimme ordentlich und unter Beobachtung abgegeben.
Das war und ist nach wie vor meine Interpretation dieser Bestimmungen. Wenn das nicht akzeptiert wird, können wir versuchen, das in einer kurzen Stehpräsidiale mit den Klubobleuten zu klären. Wenn das nicht gelingt, muss ich mir dann sowieso einfach eine abschließende Entscheidung vorbehalten.
Noch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung? – Bitte, Herr Abgeordneter Rosenkranz.
15.31
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung) : Herr Präsident, ich darf das jetzt so interpretieren, dass diese Bestimmung des Aufrufs eigentlich
obsolet wäre, da die Kontrolle gar nicht praktikabel ist und in den letzten Jahrzehnten auch nicht praktiziert wurde. Meiner Meinung nach steht sie aber ganz bewusst in der Geschäftsordnung. Wenn die sehr weite Interpretation jetzt ist, dass dieser Namensaufruf aus organisatorischen Gründen erfolgt, dann müsste sich eigentlich jeder Abgeordnete mit irgendwelchen Begründungen vorher an den Vorsitz wenden und sagen: Ich möchte zuerst wählen. – Sie schütteln jetzt richtigerweise den Kopf.
In Zukunft deute ich das so, sodass genau dieser Effekt eintritt, dass alle 183, je nachdem, wie sie es möchten, wie viele da sind oder wie viele teilnehmen wollen, zu den Wahlzellen oder zu den Urnen stürmen können, damit genau das konterkariert wird; ansonsten wäre diese Bestimmung nämlich sinnlos. (Beifall bei der FPÖ.)
15.32
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Lugar. – Bitte.
15.32
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH) (zur Geschäftsbehandlung): Einen Aspekt haben Sie, glaube ich, vergessen, Herr Präsident, und zwar: Es ergibt sehr wohl Sinn, dass man den Namen aufruft und derjenige dann auch zur Abstimmung geht, weil man dann nachvollziehen kann, ob jeder auch wirklich nur einmal gewählt hat. Wenn jeder kommt, wie er will, wäre es nämlich theoretisch möglich, dass man auch zweimal wählt (Abg. Walter Rosenkranz: Richtig! Und nicht nur theoretisch!), und genau das ist das Problem.
Also ich glaube, dass das sehr wohl sinnvoll ist, und wir sollten uns deshalb an die Geschäftsordnung halten. Ich sehe jetzt auch nicht wirklich ein Problem, denn man kann sich ja enthalten, indem man draußen bleibt, und wenn man nicht rechtzeitig kommen kann, dann stimmt man einfach nicht ab. Wir sollten uns aber schon an die Geschäftsordnung halten. – Vielen Dank. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
15.32
Präsident Karlheinz Kopf: Als einer der drei Präsidenten bin ich der Allererste, der auf die Einhaltung der Geschäftsordnung zu achten hat, und ich habe das in der Vergangenheit auch immer wieder getan und werde das auch weiterhin tun. Wie Sie aber allein aus den vielen Kommentaren und auch aus Entscheidungen der Präsidialkonferenz und so weiter ersehen können, ist die Geschäftsordnung natürlich interpretationsbedürftig und auch immer wieder interpretiert worden, und manchmal ist eine Interpretation sogar geändert worden. Deshalb habe ich auch diese zusätzlichen Bestimmungen aus den Kommentaren vorgelesen.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.
15.33
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich wollte auch noch einmal auf das hinaus, was Sie angesprochen haben, weil die Frage ja ist, was die Präsidialkonferenz in diesem Zusammenhang schon einmal beschlossen hat. Meiner Meinung nach ist da exakt herauszulesen, dass die Stimmabgabe auch dann gültig ist, wenn sie zwar nicht bei Namensaufruf, aber vor Beendigung des Abstimmungsvorgangs erfolgt. Das ist unabhängig … (Abg. Lopatka: Ja, das war der Fall!) – Ja, eh! Ich will das ja nur unterstützend ansprechen. (Abg. Lopatka: Danke!) – Das freut mich, dass Herr Klubobmann Lopatka das gerne hat. (Rufe bei der FPÖ: Aber nicht vor Namensaufruf!) Die Stimmabgabe ist also gültig, wenn sie nicht bei Namensaufruf, aber vor Beendigung des Abstimmungsvorgangs erfolgt ist. (Abg. Lugar: Und wie kann man ausschließen, dass jemand doppelt wählt? – Abg. Fekter: Die Anzahl der abgegebenen Stimmen …! – Abg. Walter Rosenkranz: Wenn alle gleichzeitig abstimmen …!) – Ich glaube, der Punkt ist gemacht, und das reicht.
15.34
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Dr. Rosenkranz, war Ihr Vorschlag jetzt, dass das künftig alle anarchistisch so interpretieren sollen? (Abg. Strache: Das ist Ihre Interpretation! – Zwischenruf des Abg. Kickl.) – Nein, ich wollte nur sichergehen, dass Sie das jetzt so interpretieren.
Meine Damen und Herren, ich bitte jetzt trotzdem alle Klubobleute zu einer kurzen Stehpräsidiale zu mir. – Bitte noch nicht mit dem Auszählungsvorgang beginnen!
Ich unterbreche die Sitzung für ein paar Minuten.
*****
(Die Sitzung wird um 15.35 Uhr unterbrochen und um 15.47 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Wir haben in der Stehpräsidiale Folgendes besprochen – wobei fünf Fraktionen mit Ausnahme der Freiheitlichen dieser Interpretation folgen –: Das, was ich vorher ausgeführt habe – Aufruf, Wahlberechtigung –, bezieht sich auf den gesamten Zeitraum … (Abg. Strache: … Team Stronach … anders! Es waren bitte vier Fraktionen und nicht fünf! – Abg. Lugar: Ich auch nicht!) – Verzeihung! Ich komme dann gleich zum zweiten Thema.
Das ist so zu interpretieren, dass sich das natürlich auf den gesamten Wahlvorgang – sowohl der Aufruf als auch die Berechtigung, zur Wahl zu gehen – bezieht.
Es ist in diesem Zusammenhang aber selbstverständlich festzustellen, dass es auch bereits in der Vergangenheit, in den letzten Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, bei solchen Wahlvorgängen, also geheime Abstimmung und Wahlvorgang – und so ist ja diese Entscheidung der Präsidialkonferenz aus dem Jahre 1995 auch entstanden –, natürlich zulässig war, so hat die Präsidiale damals entschieden, dass jemand nicht exakt zum Namensaufruf, sondern auch später, aber vor Ende des Wahlvorgangs an der Wahl teilnehmen durfte und das auch rechtens war und das Wahlergebnis zu akzeptieren war.
Es kam das Argument, dass ein exaktes Abstimmen zum Aufrufzeitpunkt nicht nur ein Ordnungsprinzip ist – im Sinne von: es stürmen sonst alle 183 zur Wahlzelle –, sondern dass das natürlich auch der Kontrolle dient, ob jemand beispielsweise nicht zwei Mal seine Stimme abgibt; ein nicht exaktes Abstimmen zum Aufrufzeitpunkt erschwert das. – Das ist ein gewichtiges Argument, gilt aber natürlich für die letzten 20 Jahre der geübten Praxis genauso. Wenn die Präsidiale entscheidet, dass Amon, der als einer der Ersten aufgerufen wird, auch noch kurz vor Z – und so ist die Entscheidung der Präsidiale von damals – wählen gehen kann, dann ist die Kontrollmöglichkeit, ob jemand nicht zweimal abstimmt – entschuldige, Werner –, natürlich eingeschränkt.
Wir haben vereinbart, dass wir diese Frage selbstverständlich in der nächsten Präsidialkonferenz miteinander besprechen werden. Wir werden uns da möglicherweise auch eine Änderung der Praxis im Sinne der besseren Kontrollmöglichkeit und Möglichkeit der Verhinderung von Doppelabstimmungen einfallen lassen müssen und vielleicht auch eine Änderung vornehmen, aber letzten Endes ist klar – und ich bleibe bei meiner Interpretation, gestützt auf jedenfalls die Mehrheit der Präsidialkonferenz –, dass die Berechtigung zur Teilnahme nicht auf den exakten Zeitpunkt des Namensaufrufs, sondern auf den gesamten Wahlvorgang und den Zeitraum des Wahlvorgangs zu beziehen ist.
*****
Ich ersuche nun die Bediensteten der Parlamentsdirektion, unter Aufsicht die Stimmenzählung vorzunehmen; danach werde ich das Ergebnis bekannt geben.
Ich unterbreche bis dahin die Sitzung.
*****
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 15.50 Uhr unterbrochen und um 16.04 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Doris Bures (den Vorsitz übernehmend): Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Wahlergebnis bekannt:
Abgegebene Stimmen: 177, davon gültig: 175.
Die gemäß § 87 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderliche unbedingte Mehrheit beträgt somit 88 Stimmen.
Es entfielen auf den Wahlvorschlag des Hauptausschusses, Dr. Margit Kraker, 95 Stimmen.
Somit ist Dr. Margit Kraker zur Präsidentin des Rechnungshofes gewählt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 8433/AB
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Inneres mit der Ordnungszahl 8433/AB.
Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.
Wir gehen in die Debatte ein.
Die Redezeit des Einbringers beträgt 10 Minuten.
Herr Abgeordneter Dr. Pilz, Sie haben das Wort. – Bitte.
16.05
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als erster Redner in diesem Haus nach dem Wahlgang gratuliere ich der Rechnungshofpräsidentin (Abg. Auer: Ganz neue Töne!), Frau Dr. Kraker, zu ihrer Wahl.
Ich habe ihr nicht meine Stimme gegeben, aber wir alle werden ihr sinnvollerweise einen Vertrauensvorschuss geben. Klubobmann Lopatka hat zu Recht darauf verwiesen, dass Kandidaten oder Kandidatinnen, die am Anfang nicht unser Vertrauen haben, sich dieses Vertrauen im Laufe der Zeit durchaus erarbeiten können.
Das erwarte ich, aber ich erwarte mir noch etwas Zweites, und damit komme ich zum Thema dieser Besprechung unserer Anfrage und der Anfragebeantwortung: Ich erwarte mir einen anderen Umgang mit dem Parlament und mit dem Nationalrat. Das, was rund um die Wahl der Rechnungshofpräsidentin geschehen ist, war eine Schande für dieses Haus: zuerst den Menschen versprechen, dass es ein offenes Hearing gibt (Ruf bei der ÖVP: Ist eh geschehen!), dass die beste und qualifizierteste Person gewählt werden soll, und dann von Klubobmann Lopatka dieses Hinterhofspiel an verschrobenen parteipolitischen Taktiken über dieses Haus ergehen zu lassen …
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Pilz, Sie haben eine Kurzdebatte zu einem anderen Thema eingebracht. Ich würde Sie ersuchen, zur Sache zu kommen. (Beifall bei der ÖVP.)
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (fortsetzend): Frau Präsidentin, Sie werden gleich sehen, ich bin mitten im Thema, und es geht auch bei der Besprechung der Anfragebeantwortung um genau diesen Punkt: Wie gehen Regierungsparteien und Regierungsmitglieder mit diesem Haus um?
Und so, wie Klubobmann Lopatka ein Wort nach dem anderen gebrochen hat – ich hoffe, dass die Freiheitliche Partei irgendwann einmal etwas daraus lernt –, so müssen wir als Abgeordnete uns fragen, wie wir mit der Art und Weise, wie Regierungsmitglieder unsere Anfragen beantworten beziehungsweise überhaupt nicht beantworten, umgehen.
Jetzt komme ich zur Anfrage: Anfang April haben wir aus gutem Grund alle Regierungsmitglieder gefragt: Wie hoch sind die Aufträge, die Sie an die Werbeagentur Mediaselect zwecks Schaltung von Inseraten vergeben haben? – Ich werde Ihnen dann noch erklären, warum wir gute Gründe hatten, das zu fragen.
Der Verteidigungsminister hat geantwortet und hat gesagt: In den letzten zehn Jahren waren es 3,3 Millionen €. Der Bundeskanzler hat geantwortet, da war die Summe etwas, aber nicht bedeutend niedriger. Der Finanzminister hat geantwortet und genaue Zahlen genannt. Der Landwirtschaftsminister hat geantwortet und genaue Zahlen genannt. Ein einziges Regierungsmitglied hat gesagt: Ich nenne keine Zahlen – und hat in seiner Anfragebeantwortung auf ein anderes, früheres Regierungsmitglied verwiesen. (Abg. Kogler: Das geht ja sowieso nicht!)
Herr Bundesminister Sobotka, Sie haben uns am 11. Mai dieses Jahres schriftlich erklärt: Sie verweisen auf die Anfragebeantwortung Ihrer Vorgängerin, der Bundesministerin Mikl-Leitner, zu genau diesem Thema. Dann haben wir uns gedacht: Okay, dann schauen wir einfach nach und werden es dort finden.
Frau Mikl-Leitner hat diese Frage folgendermaßen beantwortet: Sie hat sich schlicht und einfach geweigert, diese Zahl zu nennen. (Abg. Pirklhuber: Ungeheuerlich!) Was ist das für eine Art und Weise, mit diesem Haus umzugehen? (Abg. Pirklhuber: Richtig!) – Anstatt uns wie die anderen Regierungsmitglieder die Zahlen zu nennen, so wie es Ihre gesetzliche Pflicht ist, verweisen Sie auf eine Innenministerin, die vor wenigen Jahren genau dasselbe getan hat wie Sie, nämlich dem Parlament keine Antworten zu geben, zu verschleiern, zu vertuschen, von einer Affäre abzulenken – und das mit gutem politischen Grund.
Sie sind ja kein politischer Neuling. Sie kommen aus dem Kernland der illegalen Parteienfinanzierung. Sie kommen aus dem Kernland der politischen Spendenwäsche. Sie kommen aus dem Kernland der verschleuderten und verschobenen Wohnbauförderung …
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Pilz! Bitte, ich würde Sie ersuchen, sich zu mäßigen! Das sind strafrechtlich relevante Handlungen und Delikte, die Sie da vorwerfen. Ich würde Sie bitten, Ihren Redebeitrag sachlich fortzusetzen.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (fortsetzend): Frau Präsidentin! Ich weise auf eines hin: Das waren alles schwere politische Vorwürfe. Die Spendenwäscherei ist ein schwerer politischer Vorwurf. Aber ich habe niemals den Vorwurf der Geldwäsche erhoben. Das hat die Staatsanwaltschaft zu prüfen. Aber ich habe das Recht als Abgeordneter, dort, wo der Verdacht so klar ist, den Vorwurf der Spendenwäsche, der verdeckten Parteienfinanzierung und der Inseratenverschiebung zugunsten einer politischen Partei hier zu formulieren und auch zu begründen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Vavrik.)
Wer, wenn nicht der österreichische Nationalrat, kann das, wenn die Strafjustiz noch nicht zuständig ist, aufklären? Na, worum geht es? – Der Staatsanwaltschaft liegen Do-
kumente vor, dass die Firma Mediaselect über Mittelsmänner an einzelne Bundesministerien mit dem Ersuchen herangetreten ist, Inserate zu schalten. Wie ist das gemacht worden? – Über die Österreichische Volkspartei mit dem klaren Hinweis – und das geht jetzt aus den Gerichtsakten eindeutig hervor –: Wir brauchen die ÖVP als Türöffner.
Sie finden in den gesamten Protokollen, in den Aussagen und Geständnissen genau das. Der Direktor der ÖVP-Bundespartei und frühere Mediaselect-Geschäftsführer gibt am 18. September 2014 zu Protokoll – ich zitiere –:
„Wenn ich gefragt werde, warum die ÖVP Gutschriften erhält für Umsätze, die von den Ministerien geschaltet werden, so gebe ich an, dass die ÖVP als ,Dooropener‘ fungierte und es uns ermöglicht hat, ein Angebot zu legen und hiefür ist die ÖVP honoriert worden. Es war so eine Art Vermittlungsprovision.“
Warum, Herr Innenminister, wollen Sie uns diese ÖVP-Spenden- und Provisionswäsche nicht beschreiben? Warum geben Sie hier keine Antworten? Warum erklären Sie uns nicht, wie unter – zumindest – der Regie Ihrer Amtsvorgänger und -vorgängerinnen Steuergelder über Agenturen zur ÖVP geschleust worden sind? Das beschäftigt inzwischen die Staatsanwaltschaft.
Wenn die Staatsanwaltschaft das Recht hat, die Antworten zu erhalten, dann haben wohl wir als Abgeordnete auch dieses Recht. Das steht eindeutig in der Geschäftsordnung. Wenn Sie das Geschäftsordnungsgesetz in diesem Punkt nicht einhalten und uns hier keine Antworten geben, dann ist das eindeutig gegen das Gesetz und damit illegal. (Beifall bei den Grünen.)
Ich fordere Sie auf, Herr Innenminister, Ihr eindeutig dem Parlament gegenüber nicht legales Verhalten zu beenden. Wir haben ein Recht, zu erfahren, wie viel es ist.
Im Verteidigungsministerium über einen Zeitraum von zehn Jahren waren es 3,3 Millionen €. Das ist ein ganz schöner Schaden. Das Einzige, was wir aus dem Innenministerium wissen, ist, dass das Innenministerium viel, viel mehr Geld über diese Art und Weise zugunsten der Österreichischen Volkspartei ausgegeben hat.
Eines sollte Ihnen schon klar sein: Wir sind hier in Wien und nicht in St. Pölten. Sie können sich möglicherweise – das kann ich nicht beurteilen – so im Niederösterreichischen Landtag in St. Pölten aufführen, aber mit Sicherheit nicht im Nationalrat der Republik Österreich!
Wir alle werden Ihnen gemeinsam – und das ist inzwischen, soweit ich das beurteilen kann, ein selbstbewusstes Parlament – klarmachen, dass Sie auf diese Art und Weise keine schwarze Decke über die Spenden- und Inseratenwäsche zugunsten Ihrer Partei aus den Steuergeldern, die für das Innenministerium bestimmt waren, legen können. Wir werden Sie dazu bringen. (Beifall bei den Grünen.)
Und wenn wir es noch einmal und noch einmal hierher bringen, Herr Innenminister Sobotka, Sie werden diese Zahlen nennen müssen. Da gibt es keine Omertà, da gibt es keine Schweigemöglichkeit, da gehört alles auf den Tisch.
Dann werden wir Sie fragen: Wer hat das getan? Wer waren die Herren im Kabinett? Wer waren Ihre Parteibuchträger im Innenministerium, die diese Geldflüsse aus Ihrem Budget zur Österreichischen Volkspartei umgeleitet haben? – Wir werden fragen, und Sie werden uns beantworten, wer die Verantwortlichen sind. Wir werden Sie fragen, und Sie werden uns das früher oder später beantworten: Welche Minister waren persönlich involviert? Welche Parteivorstände waren persönlich involviert? Wer hat hier mitgetan? Und wer hat sich dafür zu verantworten?
Zum Schluss werden wir Ihnen noch eine Frage stellen, Ihnen und allen anderen Verantwortlichen in der Österreichischen Volkspartei: Wie werden Sie den Schaden wiedergutmachen?
Sie haben sich gegen jedes Gesetz und gegen jeden politischen Anstand das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler genommen und haben es zur Österreichischen Volkspartei umgeleitet. Wir wollen, dass die Österreichische Volkspartei dieses Geld zurückzahlt. Wir haben nicht zu viel, sondern zu wenig Geld im österreichischen Budget. Wir haben zu wenig Geld für Integration, wir haben zu wenig Geld für die Pflege, wir haben zu wenig Geld für Schulen, zu wenig Geld für Universitäten und, und, und.
Aber wenn es nach dem Innenminister und seinen Parteifreunden geht, dann gibt es nur einen Bereich, für den wir genug Geld haben: für Spendenwäsche und illegale Parteienfinanzierung. Und das beschäftigt nicht nur die Gerichte, sondern auch diesen Nationalrat, und …
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen zum Schluss kommen!
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (fortsetzend): … deshalb verlange ich von Ihnen im Namen dieses Hauses, diese Fragen zu beantworten. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
16.16
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter! Ich habe Sie vorhin darauf aufmerksam gemacht: Der Vorwurf der illegalen Parteispende ist ein Vorwurf, den ich zurückweise und mit einem Ordnungsruf ahnde. (Abg. Kogler: Das gibt’s ja nicht! – Rufe bei den Grünen: Das ist ja bei der Staatsanwaltschaft! – Abg. Kogler: Das ist ja unglaublich!)
*****
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Sobotka. – Bitte, Herr Magister. (Abg. Kogler: Geben wir doch gleich der Staatsanwaltschaft auch einen Ordnungsruf! – Weitere Zwischenrufe.)
Am Wort ist der Herr Bundesminister!
16.17
Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe vor Kurzem den Ärger des Abgeordneten Pilz in einer Wochenzeitschrift vernommen, und Sie hätten sich den Ärger, der auch hier sehr wortreich zutage getreten ist, mit einer Nachfrage ersparen können, denn ich kann nur auf das antworten, was Sie fragen. Und da war eben leider die Frage nicht so, dass sie zu dem geführt hätte, was Sie sich als Antwort erwünscht haben. (Abg. Pirklhuber: Keine Zahlen! Wo sind sie, Herr Minister?)
Es gibt keine Höhe, die wir der Agentur Mediaselect in irgendeiner Form angeboten haben. Sondern was ist passiert? – Es gibt ganz normale Inseratenkampagnen, die über Mediaselect abgewickelt wurden. Warum? – Ganz einfach deshalb, weil die Medienagenturen wesentlich bessere Konditionen bekommen und dementsprechend eine Möglichkeit haben, auch in dieser Kondition, sich den Rabatt zu nehmen. (Abg. Kogler: Das ist ja ein Witz!) Also ist letzten Endes kein direkter Fluss und keine direkte Höhe an die Mediaselect vom Innenministerium geflossen. (Abg. Pilz: Also wie viel ist gezahlt worden?)
Das Zweite ist: Das Innenministerium ist sicherlich eines der bestkontrollierten Ministerien überhaupt. Wir haben im Jahr 2015 sage und schreibe 589 Anfragebeantwortungen mit unserer Mannschaft zu erledigen gehabt. (Abg. Pilz: Geh, das ist die Strasser-Partie!) Wir sind vom Rechnungshof geprüft, von der Volksanwaltschaft, und Sie können sich darauf verlassen, dass wir in aller Ruhe und aller Gelassenheit alle diese Zah-
len, die Sie vielleicht gemeint haben, Ihnen auch mitteilen. (Abg. Kogler: Was heißt „vielleicht“?) – Ja, ich weiß nicht! Die Höhe ist einfach null, weil keine Honorare direkt an die Mediaselect geflossen sind.
Aber die Provisionen … (Abg. Kogler: Geh, das ist ein Witz!) – Na hören Sie ein bisschen zu, dann kann ich es Ihnen sagen! (Abg. Pirklhuber: Sie können ja „null“ hinschreiben, Herr Minister!) – Die Mediaselect hat an Provision im Jahr 2005 4 434,08 € einbehalten, 2006 eine Provision in der Höhe von 8 725,13 €, und im Jahr 2007 9 429,42 €, im Jahr 2008 17 997,30 €. Im Jahr 2009 waren es 8 410,05 €, im Jahr 2010 74 772,83 €, im Jahr 2011 waren es 72 553,47 €.
Im Jahr 2012 waren es 15 615,36 €, im Jahr 2013 waren es 22 154,41 € und im Jahr 2014 waren es 11 404,51 €.
Ab dem Jahre 2015 gibt es keine Beauftragung der Mediaselect, weil das Innenministerium unter meiner Vorgängerin die Öffentlichkeitsarbeit diesbezüglich umgestellt hat und die Inserate selbst vergibt. Daraus ergibt sich auch, dass wir jetzt natürlich nicht mehr die großen Rabatte generieren können und in dieser Situation auch andere wirtschaftliche Gestionierungen vornehmen müssen. Auch 2016 gibt es keine Inseratenvergabe mehr über die Mediaselect, sondern nur mehr direkt.
Wir, insgesamt das Ministerium, mein Haus, haben aber angeregt, dass der Bund mit der BBG insgesamt nunmehr über eine Generalstruktur verfügt, um Agenturleistungen auch über die BBG abrufen zu können, was seit 2016 möglich ist. Ich glaube, damit ist sehr klar gesagt, dass das Innenministerium natürlich auch interessiert war, bestmöglich und wirtschaftlich zu agieren.
Zum Abschluss: Ich weise Ihre Vorwürfe gegenüber St. Pölten zurück. Ich habe mich dort nie „aufgeführt“, und sämtliche Klagen, die von der grünen Partei gegen mich eingebracht wurden, sind eingestellt worden. (Abg. Pilz: Was denn, was denn, was denn?) Ich möchte auch das hier eindrücklich festhalten, und ich weise jede Machenschaft, die in irgendeiner Weise mit einem kriminellen Delikt verbunden ist, für meine Person und auch für das Innenministerium auf das Schärfste zurück! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Weninger und Plessl.)
16.21
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Pendl zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.21
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal ein sehr heikles Thema. Ich versuche jetzt einmal, eine generelle Klarstellung zu machen, die aber, und das betone ich, absichtlich mit dieser Causa jetzt nichts zu tun hat.
Das Interpellationsrecht ist eines der wichtigsten Rechte, die dieses Haus und die Abgeordneten haben, und ich würde mich oft sehr freuen – generell –, wenn aus der Verwaltung Anfragebeantwortungen kämen, von denen ich persönlich meinen würde: Passt, über diese Themen können wir gemeinsam diskutieren. – Das zunächst einmal als Bemerkung vorab. (Beifall der Abgeordneten Weninger, Pirklhuber, Zinggl und Pock.)
Ich glaube aber – das weiß jeder, und ich habe das auch immer wieder gesagt, über viele Jahre hindurch –, dies ist in solchen Causen sehr schwierig, in denen Verfahren laufen. Wir haben einen Untersuchungsausschuss gehabt, es sind zahlreiche Gerichtsverfahren anhängig, in den unterschiedlichsten Instanzen noch dazu, und da habe ich immer die Meinung vertreten: Wenn irgendwo Verfahren laufen, ersuche ich dringend darum, dass wir weder in einem Untersuchungsausschuss noch in einer anderen politischen Diskussion parallel arbeiten, weil die Verfahren, wenn sie rechtskräftig entschie-
den sind, entweder – unter Umständen – alles aufklären, wie auch immer dann entschieden wird, aber in jedem Fall kann man dann auf diesen Ergebnissen aufsetzen und kann das politisch bewerten. In laufende Verfahren einzugreifen ist immer politisch sehr heikel.
Jetzt bin ich der Letzte, der nicht versteht, dass hier versucht wird, in solchen Verfahren über die Medien und auch über die parlamentarischen Abläufe gewisse Themen ganz einfach zu thematisieren. Aber ich appelliere wirklich, bei allem, was ich selbst möchte, dass wir generell, ich sage es noch einmal, ordentliche – Peter (in Richtung des Abg. Haubner), weil du mich gerade anschaust – Anfragebeantwortungen als Ergebnis bekommen.
Auf der anderen Seite sollten wir uns immer überlegen, ob der Zeitpunkt richtig ist. Vom Ton rede ich jetzt nicht, das ist eine andere Geschichte, der Ton, in dem wir oft miteinander diskutieren. Aber vor allem dann, wenn gerichtliche Verfahren laufen, bitte ich wirklich darum, dass wir das ganz einfach nachher, nach Beendigung dieser Verfahren, gemeinsam politisch bewerten. (Demonstrativer Beifall des Abg. Vetter.)
Dazu lade ich ein, denn wir alle wollen nicht, dass irgendjemand vorverurteilt wird – und das sollte eigentlich für jeden gelten. Daher bin ich als Anhänger des Rechtsstaates, angelobt auf die Verfassung und auf unseren Rechtsbestand, immer bestrebt, die Geschichten so objektiv wie nur irgendwie möglich zu beurteilen.
Ich glaube, wenn diese Verfahren – und Sie kennen sie alle – erledigt sind, haben wir immer noch Zeit, diese Fragen zu diskutieren und sie politisch zu bewerten. Ich glaube aber, dass die Zahlen, die heute genannt worden sind, jetzt einmal fürs Erste klar zum Ausdruck gebracht worden sind. Die hätte man vielleicht auch schon vorher wissen können, dann würden wir vielleicht jetzt nicht diskutieren.
Meiner Meinung nach sind wir im Interesse des Hauses, im Interesse der Politik gut beraten, wenn wir eher unaufgeregt mit diesen Themen umgehen.
Zudem wünsche ich mir – und das sage ich jetzt zum dritten Mal, und darum bitte ich noch einmal –, dass wir in Zukunft generell alle Anfragen so beantwortet bekommen, wie wir es uns als Gesetzgeber, als Hohes Haus ganz einfach erwarten. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Pilz und Kogler. – Abg. Pilz: Passt! – Abg. Kogler: Passt!)
16.25
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.25
Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Innenminister! Liebe Kollegen! Lieber Peter Pilz! Man kann über alles diskutieren, aber ich verstehe nicht, warum man dann immer gleich solch eine Wortwahl hat – in Richtung St. Pölten, das ist nicht Wien. Ich finde einfach, das ist nicht das Niveau, das wir in diesem Haus haben sollten, wenn wir in der Sache diskutieren.
Man kann ja über alles diskutieren, und du weißt auch sicher, dass bei dieser Anfragebeantwortung, wo die erste aus dem Jahr 2013 stammt, mehrere Ressorts so geantwortet haben wie das Innenministerium. – Das ist Punkt eins.
Punkt zwei: Alle Mediaselect-Akten sind im damaligen Telekom-Untersuchungsausschuss auch dem Parlament vorgelegen – da konnte man also auch hineinschauen. Jetzt dem Innenminister vorzuwerfen, dort nicht richtig zu antworten oder nicht transparent zu antworten (Ruf bei den Grünen: Ja, gar nicht! Ja, gar nicht!): Ich glaube, den Innenminister kennt man! (Bundesminister Sobotka: Richtige Fragen stellen!) Wenn
man im Innenministerium anruft, bekommt man sofort eine Antwort. (Bundesminister Sobotka: Richtige Fragen stellen!)
Kommen wir also schon einmal zu den Media-Agenturen: Warum
werden Media-Agenturen beschäftigt, engagiert? – Aus der
Sicht des Steuerzahlers vollkommen klar: deswegen, weil ich natürlich
Agenturrabatte zwischen der Media-Agentur und der jeweiligen Institution,
in dem Fall dem Innenministerium, habe (Abg. Pilz: Und warum werden
sie jetzt nicht mehr beschäftigt?) – ich komme schon
dazu –, das ist ein ganz norma-
ler Vorgang, damit eben eine objektive Streuung in den Medien geschieht (Abg.
Kogler: … Gutschrift?) –
Moment! –, und diese Aufträge sind ganz transparent und korrekt
vergeben worden. Das ist eine Sache zwischen der Media-Agentur und dem Innenministerium.
Jetzt kann man fragen, was die Media-Agentur mit ihrem erwirtschafteten Gewinn macht. – Das weiß ich nicht. Ich glaube, dass da alles in Ordnung war, und diese Vorwürfe, die du heute gebracht hast (Abg. Pilz: Warum kriegt die ÖVP die Gutschrift?), bringst du ja seit über zehn Jahren. Da gibt es Vorwürfe, die werden von der Justiz geprüft, da wird man die Sache aufklären können, aber immer diese Vorverurteilungen (Zwischenrufe bei den Grünen) und immer zuerst schreien – normalerweise kommt das ja immer kurz vor Wahlen, in Wahlkämpfen. Die letzte Sondersitzung zu diesem Thema war im Herbst 2013, als auch der ÖVP vorgeworfen wurde, was sie nicht alles macht. Ich verwahre mich einfach dagegen, dass ihr uns immer kriminalisiert, sei es St. Pölten, sei es sonst jemand. Das ist einfach schlechter politischer Stil. Und: Wenn man dort fragt (in Richtung Bundesminister Sobotka), bekommt man auch eine Antwort.
Eines ist auch klar, in diesem Bereich, den du uns vorwirfst – die Vorwürfe werden ja geprüft –, hat sich sehr viel getan. Es hat sich die politische Kultur verändert, aber ich erinnere schon daran, du bist ja schon länger im Hohen Haus: Wir haben ein neues Parteiengesetz, wir haben ein neues Medientransparenzgesetz, wir haben ein neues Lobbying-Gesetz, wir haben ein neues Korruptionsstrafrecht. (Abg. Kogler: Ja, aber Missbrauch von Steuergeldern war ja nie legal) Das ist auch eine Weiterentwicklung, und das muss man auch einmal zur Kenntnis nehmen. Gerade unser Parteiengesetz und unser Medientransparenzgesetz werden in der gesamten Europäischen Union als Vorbild präsentiert.
Zum Abschluss: Man muss halt auch richtige Fragen stellen, dann bekommt man auch die richtige Antwort. Wenn man die Frage schwammig oder falsch stellt, dann bekommt man auch nicht immer die Antwort, die man will. Man kann im Innenministerium auch nicht immer riechen, was du glaubst, wenn du etwas anderes hinschreibst. (Abg. Pilz: Ja, vielleicht könnte uns der Herr Bundesminister die Frage formulieren! – Zwischenbemerkung von Bundesminister Sobotka.)
Ich verstehe die Aufregung einfach nicht, dieses Thema ist wirklich ein Sammelsurium, das seit 15 Jahren daherkommt (Abg. Rädler: Der braucht das!), aber es ist legitim, das hier zu bringen. Ich verstehe es nicht ganz, und damit ist die Sache beendet.
Zum Schluss noch etwas Erfreuliches: Ich möchte recht herzlich auch den Wirtschaftsbund aus Perg hier im Hohen Haus begrüßen. – Grüß euch! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)
16.29
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.
16.29
Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Zuschauer auf der Galerie, vor den Fernsehern! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Ich zitiere „NEWS“ zu den jüngsten Entwicklungen in der sogenannten ÖVP-Parteienfinanzierungsaffäre. Da steht: „Anklage gegen ÖVP-Nationalrat und früheren ÖVP-Direktor“, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen illegaler Parteienfinanzierung. Ein „Paukenschlag in der Sache Telekom: Am Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft Wien bekannt gegeben, dass sie Anklage in Zusammenhang mit einer mutmaßlichen illegalen Parteienfinanzierung beim Gemeinderatswahlkampf 2008 in Graz erhoben hat“ und so weiter und so fort.
Ich möchte schon eines sagen: Es geht sicherlich nicht darum, jemanden anzupatzen und jemanden schlechtzureden oder gar zu kriminalisieren. Wir wissen auch ganz genau: Wenn jemand angeklagt ist, dann ist er unschuldig, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist, aber trotzdem – und da meine ich auch: gerade deswegen –, wenn immer wieder in den Medien solche Berichte kommen, wenn auch die Staatsanwaltschaft ermittelt, dann kann man das einfach nicht links liegen lassen.
Es ist doch Aufgabe des Parlaments, sich in einer Weise – und da gebe ich schon dem Kollegen Otto Pendl recht –, die sachlich, unaufgeregt und ruhig ist, dem Thema zu widmen.
Ich will jetzt nicht näher auf die Anwürfe, die da bestehen, eingehen – das wäre nicht passend –, aber ich denke schon, dass es für die Opposition oder für die Politiker leichter wäre, wenn man das Gefühl hätte, die Regierung oder der verantwortliche Minister wären an Aufklärung interessiert. Ich gebe dem Kollegen Pilz in einer Sache recht: Ich habe mir diese Anfrage und vor allem die Beantwortung angesehen, und die ist eigentlich nichtssagend. (Abg. Rädler: So wie die Anfrage! – Abg. Kogler: Geh bitte!)
Dann haben wir ein bestimmtes Bild, und in der Bevölkerung wird das Vertrauen in die Politik erschüttert. Meine Damen und Herren, so soll es nicht weitergehen! Wir müssen uns auch bewusst sein, dass wir Steuergeld verwenden und dass es nicht uns gehört, auch wenn wir glauben, für unsere Dienste bezahlt werden zu müssen. – Das geht nicht.
Ich appelliere an uns alle, tragen wir nicht dazu bei, dass die Menschen in unserem Land, wenn sie an uns denken, an das Lied von Rainhard Fendrich denken, nämlich an die feine Gesellschaft und das Lied „Tango Korrupti“.
Ich appelliere an uns alle: Seien wir für unsere Leute da, seien wir für die Menschen in unserem Land da, und dann wird das Vertrauen in die Politik wieder steigen! (Abg. Rädler: Die FPÖ auch! – Abg. Prinz: … in den Spiegel schauen!) – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Rädler: Die Kärntner Freunde auch …! – Abg. Schimanek: Oje, oje, …!)
16.32
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
16.33
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, alle haben es verstanden, nur der Innenminister nicht. An alle die gleiche Anfrage, an alle die gleichen Fragen. Sie haben die Frage 1 moniert: Da ist ganz klar erkennbar, dass man nach der Höhe der Aufträge gefragt hat. Wonach sonst? – Nicht nach der Höhe des Stephansdoms, sondern nach der Höhe der Auftragssumme. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Sobotka.) – Weil Sie, Herr Minister, vorher so getan haben, als ob die Höhe nicht irgendwie hilfreich gewesen wäre: Es haben alle die Zahlen angegeben, nur Sie nicht. – Das ist einmal das eine. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Sobotka.)
Schauen Sie, das Blöde an der Geschichte ist ja nur, dass da wieder einmal ein solcher Versuch unternommen wurde – ich weiß gar nicht, wer Ihnen das eingeredet hat, das können wir uns dann noch überlegen, ist das jetzt ein St.-Pölten-Import oder waren
Sie falsch beraten, beides ist nicht gut –, und wenn Ihre schwarzen Kollegen, Ministerinnen und Minister, das zustande bringen, bleibt dieser Minuspunkt halt einmal picken.
Schade drum! Wir haben jetzt Philippi umschifft und waren ja eigentlich gar nicht so schlecht unterwegs. Das verstehe ich eigentlich nicht, ich glaube auch gar nicht, dass das auf Ihrem Mist gewachsen ist. Wurscht, das Ergebnis ist ein Mist.
Jetzt nennen Sie die Zahlen, insofern ist das saniert, aber wo landen wir? – Die Erkenntnisse sind ein bisschen untergegangen, weil nach dem Tohuwabohu von vorhin ein bisschen die Energie draußen ist. Diese werden wir aber wieder zuführen, und Kollege Pilz wird weiter recherchieren. Da ist noch viel drinnen, da können Sie zwischenrufen, wie Sie wollen – lassen Sie es gleich bleiben –, wir fahren fort. (Heiterkeit bei Abg. Rädler. – Bundesminister Sobotka: … gefragt!)
Wenn die Summe der Provisionen 170 000 € ist, wie Sie gesagt haben, dann können wir uns aufgrund der Aktenlage, dessen, was dort bei der Staatsanwaltschaft angegeben wurde, locker ausrechnen: Gehen wir noch einmal von dieser Provisionssumme von 1 Prozent aus – welchen Charakter diese hat, sagen wir noch extra –, dann sind das doch nach Adam Riese Auftragsvolumina von 17 Millionen €! Na bumm, auch nicht schlecht, auch nicht schlecht!
Jetzt kommt es aber, weil das ja als so selbstverständlich dargestellt wurde; es ist ja ausgerechnet Kollege Johannes Rauch herbeigeeilt, um irgendwie das Ganze noch halbwegs geradezubiegen, aber da ist meiner Meinung nach auch der Vernebelungsversuch nicht ganz gelungen: Worum handelt es sich denn bei den 170 000 €, wenn wir da auf die Provisionssumme zurückkommen? Wenn die Provision zu Recht existiert – es hätte ja auch noch mehr sein können, völlig egal –, dann muss sie doch beim Auftraggeber landen, das wäre aber immerhin noch der Steuerzahler!
Dann hätten Sie bei den nächsten Aufträgen – uns sind es ohnehin zu viele, Stichwort Inseratenkorruption, das betrifft ja nicht nur eine Partei – diese für den Steuerzahler um diese Summe billiger organisieren können. Ganz klar!
So aber wird eine Sache, die mit der ÖVP zunächst gar nichts zu tun hat, in die ÖVP-Kassa umgeleitet, und weil das alles schon peinlich und blöd genug ist, rechtfertigen sich zuerst die Zeugen und dann die Beschuldigten im Verfahren: Ja, ihr wisst eh, das ist ja ganz normal – wortwörtlich: das ist branchenüblich –, denn wir haben ja als „door-opener“, als Türöffner fungiert.
Aha! Das ist wie beim Grasser: Jeder Versuch einer Ausflucht macht es nur noch schlimmer! Plötzlich ist die Türöffnerpartei ÖVP zur Stelle und öffnet Türen – ja wofür denn? Sie öffnet die Türen dafür, dass ein Haufen Steuergeld für irgendwelche Inserate dort hinausgeschmissen wird, und dafür will sie selbst noch Geld. Nichts anderes ist es. (Beifall bei den Grünen.)
Es ist richtig, dass nicht direkt Geld geflossen ist, aber indirekt. Reicht euch das nicht? – Da könnt ihr euch dreimal herstellen und sagen: Wir haben jetzt ein strengeres Parteiengesetz! (Zwischenrufe der Abgeordneten Rädler und Prinz.) Ja, eh, aber das hättet ihr verhindern wollen, und wir haben es durchgesetzt, das war ja aufgrund solcher Geschichten!
Nur, der Befund ist völlig klar: Zuerst wird viel zu viel Geld für Inserate hinausgeschmissen, dann stellt sich die ÖVP an – und meistens, wenn Wahlkämpfe sind, sind die Ausschläge höher – und will noch Gutschriften. Innerhalb der Mediaselect werden eigene ÖVP-Konten geführt, die dann eingerichtet wurden, dauernd wechseln die Leute von der ÖVP-Parteizentrale in die Geschäftsführung der Mediaselect und wieder retour, sodass die Beschuldigten gar nicht mehr wissen, ob sie als Geschäftsführer der ÖVP oder als Mediaselect gehandelt haben. (Abg. Rädler – auf die zahlreichen leeren Plätze bei der grünen Fraktion zeigend –: Deine Leute sind schon gegangen!)
Nur eines ist gewiss: Sie haben steuerzahlerschädigend gehandelt! Da kommt ihr überhaupt nicht mehr heraus, denn die ganzen Rechtfertigungsversuche im Ermittlungsverfahren sind schon eine zugegebene Steuerzahlerschädigung, und deshalb ist es gut und richtig, wenn Kollege Pilz da dranbleibt und weiter recherchiert. (Abg. Rädler: Deine Leute sind schon gegangen!)
Wenn wir uns zum Schluss den Fall Graz ansehen, der ja einen sehr ähnlichen Charakter hat: Dort ist es offenkundig zutage getreten, denn dort haben wir auch noch die Missing Links dabei mit den Scheinrechnungen, wo den entsprechenden Kampagnenfirmen von den Telekomtöchtern schon genau geschrieben wird, wie sie ihre Scheinrechnung formulieren sollen, und das von den ÖVP-Accounts an die ÖVP-Beratungsfirma, die zehn Jahre lang beim Herrn Bürgermeister Nagl am Schoß gesessen ist, und zwar nicht nur eine Person, sondern gleich die ganze Firma. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Das sind die Systeme, die die ÖVP bis zuletzt und bis zum Schluss gepflogen hat!
Präsidentin Doris Bures: Formulieren Sie bitte den Schlusssatz, Herr Abgeordneter!
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): Mit diesen Systemen wird jetzt Schluss gemacht. (Abg. Rädler: Wow!) Deshalb sind diese Recherchen wichtig, deshalb ist es gut, dass Sie die Zahlen gesagt haben, das sollte das letzte Friedensangebot sein, aber wir werden schauen, wie es weitergeht. Wir lassen uns das weder in Bezug auf diese Auskunftsverweigerung noch von der Sache her länger bieten. Da machen wir sauber! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rädler: Nicht einmal Ihr Klub hat sich das bieten lassen!)
16.38
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Alm zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.38
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Danke, Werner Kogler! Ja, das stimmt, es geht nicht nur um die Zahlen, die abgefragt wurden. Die ÖVP und der Herr Minister haben da bravourös einen Nebenschauplatz eröffnet, auf den dann auch diese Anfrage hingezogen wurde. Es geht um die Mechaniken, die im Spiel sind für die verdeckte Parteienfinanzierung der ÖVP – und dafür hat es keinen Ordnungsruf an Herrn Dr. Pilz gegeben, deswegen kann ich das auch wiederholen.
In dieser Debatte kann ich Ihnen auch einen kleinen Ausschnitt liefern, der ebenfalls bereits zur Sprache gekommen ist: Es geht um die Rabatte beziehungsweise Provisionen, die die ÖVP für Inserate kassiert hat, die von ÖVP-geführten Ministerien geschalten worden sind. Das ÖVP-Ministerium beauftragt eine Agentur namens Mediaselect, diese Inserate zu schalten, und die Gutschrift geht dann indirekt bei der ÖVP ein. Man meint dann, als Rechtfertigung dazu: Das ist im Mediengeschäft branchenüblich.
Erstens: Das stimmt nicht. Das ist eine Frechheit dieser Branche gegenüber, einer Branche, mit der ich auch sehr viel zu tun hatte, am Rande dieser ich auch gearbeitet habe. Seien Sie versichert: Wäre das üblich in dieser Branche, wir könnten uns alle bessere Krawatten leisten. Es ist nicht der Fall, die Usancen gibt es nicht. (Abg. Rädler: Zahlt Ihr Herr Haslauer so schlecht?) – Wer ist Herr Haslauer? Ist das nicht irgendein Landeshauptmann von Ihnen? (Heiterkeit. – Beifall bei NEOS und Grünen.)
Wenn etwas in der Privatwirtschaft erlaubt ist und dort auch ethisch in Ordnung ist, dann heißt das noch lange nicht, dass man das auf die Politik übertragen kann. Wenn die ÖVP hier von Branchenüblichkeit spricht, dann frage ich mich, in welcher Branche denn die ÖVP zu Hause ist. Ist die ÖVP eine Agentur? Ist die ÖVP ein Medienunternehmen? Hat die ÖVP einen Gewerbeschein für Geschäftsanbahnungen? Zahlt die ÖVP Kammerumlage?
Das P in der ÖVP steht immer noch für Partei. Und selbst, wenn die ÖVP das in Ordnung findet, müsste man die nächste Frage stellen: Wofür nützt die Partei ihre Netzwerke noch, um diese Partei zu finanzieren? Wo werden noch Provisionen kassiert? Und dass hier die ÖVP oder manche Menschen in der ÖVP Netzwerke genützt haben, geht aus dem Artikel im „NEWS“ vom 4. März 2016 hervor: „ÖVP-Skandal: Schwarze Mails“. Man muss jetzt nicht die Mutmaßungen beziehungsweise Schlussfolgerungen, die in diesem Artikel sind, zitieren, es reicht, wenn man die tatsächlichen Zitate hernimmt, nämlich:
„Michael Fischer hat eben sein ÖVP-Netzwerk benutzt, um neue Kunden für die MediaSelect zu akquirieren und dafür erhielt die ÖVP die Gutschriften. (…) Auch für den Zeitraum meiner Geschäftsführertätigkeit gilt im Wesentlichen dasselbe, auch ich bediente mich meines ÖVP-Netzwerkes und war daher der Meinung, dass die ÖVP dafür einen Bonus erhalten sollte.“
Legen Sie es einfach offen, wie Sie finanziert werden! Ich hoffe, dass diese Finanzierungen nur auf die Privatwirtschaft beschränkt sind, wenngleich auch die Machenschaften mit der Privatwirtschaft zu Urteilen führen, die, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sind, sicher noch zu weiteren Diskussionen hier führen werden.
Eines steht Ihnen aber sicher nicht zu: Steuergeld als Vermittlerprovision, das Sie offensichtlich kassiert haben. In einem Land, das die zweithöchste Parteienförderung der Welt hat, noch zusätzliche Umschichtungen aus parteinahen Ministerien vorzunehmen ist nichts weiter als räudig. (Abg. Rädler: „Räudig“?) – Ja, räudig. Selbst wenn das legal ist, ethisch vertretbar ist es nicht. Das ist transethisch, was Sie hier machen. (Abg. Rädler: „Transethisch“?) – Ja, transethisch, genau. (Weiterer Zwischenruf bei der ÖVP.) – Ja, das Nudelsieb ist transethisch. Gut, ich werde bei Gelegenheit auch Merkmale Ihrer Religion hervorzaubern und die in einen gewissen Kontext stellen, und dann schauen wir einmal, ob Sie ähnlich gelassen darauf reagieren können.
Jedenfalls ist das alles, was Sie machen, auch in Ihrer Kommunikation extrem unschlau. Da komme ich zu dem zweiten Punkt, den diese Anfrage auch hervorbringt – Werner Kogler hat es schon gesagt –: Die Ministerien geben viel Geld aus. Es ist noch nicht einmal hinterfragt worden, wofür dieses Geld ausgegeben wurde. Ich habe dazu eine Anfragenserie bei mehreren Ministerien eingebracht, die zumindest eines öffentlich gemacht hat, nämlich dass diese Ministerien moderne Kommunikationsmittel nicht sinnvoll einsetzen.
Wenn wir uns ansehen, wie viel Geld in professionelle digitale Kommunikation gesteckt wird: Das waren im Jahr 2015 exakt 57 856 €. Diese Summe klingt niedrig. Aber selbst dann, wenn sie zehnmal so hoch ist, weil manche Positionen nicht angegeben wurden, ist das im Vergleich zu den 16 Millionen €, die die Ministerien für Inserate und traditionelle Kommunikation ausgeben, sehr, sehr wenig. Im Zuge der Digitalisierung gibt es über soziale Netzwerke Mittel und Wege, Kommunikation zu betreiben, die es nicht mehr erforderlich macht, in diesem Ausmaß, wie es offensichtlich bisher geschehen ist, Inserate zu schalten. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) – Gut, ich sehe, ich muss irgendwie zum Ende kommen.
Präsidentin Doris Bures: Zum Schlusssatz!
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (fortsetzend): Leider, obwohl ich zu diesem Thema noch sehr viel zu sagen hätte.
Ja, wir müssen hier vor allem auch medienpolitisch modernisieren. Wir müssen diese Dinge aufklären, und wir müssen vor allem auch den Ministerien die Grundlage entziehen, solche Provisionsmodelle mit ihren Parteien fahren zu können. (Beifall bei den NEOS.)
16.44
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1146 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 38/2015, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen, das Unterrichtspraktikumsgesetz, das Lehrbeauftragtengesetz und das Forstgesetz 1975 geändert werden (Schulrechtsänderungsgesetz 2016), sowie über den
Antrag 1387/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überspringen von Schulstufen (1167 d.B.)
6. Punkt
Bericht und Antrag des Unterrichtsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten geändert wird (1168 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1276/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beginn der allgemeinen Schulpflicht für „Frühchen“ (1169 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 5 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße die Frau Bundesministerin in unserer Mitte.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.
16.45
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Viele Themen, viele Punkte, eine wirklich breite Palette von Themen, die wir heute unter den Tagesordnungspunkten 5 bis 7 zu besprechen haben. Ich werde da auf wesentliche Punkte eingehen. Als studierter Wirtschaftspädagoge und jemand, der 20 Jahre selbst in kaufmännischen Schulen, Handelsschule und Handelsakademie, unterrichtet hat und selbst drei Kinder hat, die das derzeitige Schulsystem genießen beziehungsweise studieren, denke ich doch, dass ich immer noch ganz aktuell über das derzeitige Schulsystem informiert bin.
Deswegen ist für mich die entscheidende Frage, die sich heute und hier und generell in der Schuldebatte stellt: Ist die Schule in der Lage, unseren Kindern Grundfertigkeiten, Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen beizubringen? Wenn jemand nicht lesen kann, die deutsche Sprache nicht versteht, dann kann er Informationen nicht aufnehmen und kann dem Unterricht nicht folgen. Das ist an sich logisch und für jedermann nachvollziehbar.
Unter diesen Auspizien betrachte ich jene Maßnahmen und Änderungen, die jetzt im Schulrechtsänderungsgesetz enthalten sind, und stelle mir die Frage: Erreicht man mit
diesen Änderungen tatsächlich das von mir artikulierte Ziel, nämlich die Grundfertigkeiten zu vermitteln, weil das der springende Punkt ist?
Geschätzte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Fernsehzuseher! Wie schaut denn die Situation aus? – Wir stecken allein über den Bund 8,2 Milliarden € jährlich in das Schulsystem. Das ist unglaublich viel Geld. Das kann sich niemand vorstellen, wie viel das ist: 8,2 Milliarden €. Aber das zahlt nur der Bund! Dazu kommen Länderbeiträge, dazu kommen Gemeindebeiträge. Die Gemeinden sind ja Schulerhalter, die separat noch Geld in die Hand zu nehmen haben. Und wir haben laut aktuellen Studien über eine Million funktionale Analphabeten. Das sind Personen, die nicht in der Lage sind, Informationen aufzunehmen. Die sind nicht in der Lage, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, weil sie nicht sinnerfassend lesen können. Das muss man sich einmal vorstellen: über eine Million Personen!
Dieser Anteil ist weit höher als der Durchschnitt in den OECD-Ländern. Interessant ist, dass im Jahr 2013 bei der Erhebung dieser Studie 100 000 Personen mangels Lese- und Schreibfähigkeiten gar nicht teilnehmen konnten. Das ist beängstigend, wenn ich mir diese Zahl auf der Zunge zergehen lasse.
Deswegen meine eingangs gestellte Frage: Ist man in der Lage, mit diesen Änderungen tatsächlich an der Wurzel anzupacken und hier wirklich etwas weiterzubringen? Weil, noch einmal, der Punkt ist der: Man muss lesen können, sinnerfassend lesen können, damit man am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, damit man im Arbeitsprozess überhaupt integriert werden kann. Sonst funktioniert das Ganze nicht.
Und wenn ich hier in einem ganz aktuellen „Kurier“-Artikel „Die verlorene Generation“ lese: Jeder dritte Schüler wird nie einen Job finden, so ist das für mich absolut beängstigend. Eine Direktorin berichtet hier aktuell, wie es an ihrer Neuen Mittelschule ausschaut. Ein Drittel der Schüler, sagt sie, wird wohl weiterführende höhere Schulen besuchen können. Ein Drittel wird in der Lage sein, eine Lehre zu machen. Aber das letzte Drittel wird mangels Kenntnissen, Sprachkenntnissen, Ausbildung und so weiter nicht einmal in der Lage sein, eine Lehre zu beginnen. Diese werden wohl das ganze Leben beim AMS als Langzeitarbeitslose gemeldet sein.
Das ist die Situation, und das ist beängstigend – und das müssen wir ändern!
So, jetzt in der Kürze der Zeit noch zu diesen Änderungen, zum Gesetz, soweit es mir die Zeit gestattet.
Neugestaltung der Schuleingangsphase: Da sind wir absolut dafür. Natürlich soll das rund verlaufen. Das letzte Kindergartenjahr und die ersten beiden Volksschuljahre, das soll eine runde Geschichte sein. Sind wir dafür, ist in Ordnung, ist okay.
Aber es wird bei der Schuleinschreibung auch der Entwicklungs- und Sprachstand der Kinder erhoben. Wer macht das? Gibt es hier Standards, nach denen man diese Sprachstandserhebung durchführt? Wie macht man das tatsächlich? Was ist, wenn sich bei der Erhebung des Sprachstands herausstellt, dass dieser nicht ausreichend ist? Was macht man dann mit diesen Kindern? Das ist die entscheidende Frage.
Wir von der Freiheitlichen Partei haben immer auch Sprachstartklassen eingefordert, dafür sind wir immer geprügelt worden. Jetzt werden eigene Klassen dafür vorgesehen, die jetzt halt als Sprachstartgruppen tituliert werden. Aber bitte, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, denken Sie einmal daran, wie Sie uns diffamiert haben, als wir eigene Klassen für Schülerinnen und Schüler gefordert haben, die nicht über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen!
Das ist doch etwas vollkommen Normales! Das ist doch für jeden Otto Normalverbraucher nachvollziehbar: Wenn jemand nicht Deutsch versteht, kann er dem Unterricht nicht folgen. Aufgrund dessen ist er im Unterricht natürlich auch für die Mitschüler ein richti-
ges Problem. Ich war ja selbst Lehrer, ich weiß, wovon ich rede. Was macht man mit solchen Kindern? Das ist wahnsinnig schwierig. Man will sie auf der einen Seite mitnehmen, man möchte sie beschäftigen, man hat aber nicht die Zeit, sie zu beschäftigen. Also braucht es halt eigene Klassen. Das ist der Punkt. Das ist notwendig, und das tragen wir mit, nur muss die Sprachstandserhebung standardisiert sein, damit man das auch entsprechend machen kann.
Stichwort „Frühchen“, ist ja auch ein Punkt. Wir verstehen überhaupt nicht, dass Sie trotz mehrmaligen Versuchs der Freiheitlichen Partei nicht bereit sind, unserer Initiative zuzustimmen, dass die Eltern eine Wahlfreiheit haben, dass „Frühchen“, die eben zu früh geboren werden, auch später eingeschult werden können. Sie wissen, jedes Kind, das vor dem 1. September seinen 6. Geburtstag hat, muss mit dem 1. September dieses Jahres eingeschult werden. Jetzt sind „Frühchen“ natürlich in ihrer Entwicklung gehemmt, und auch da kann ich aus meiner persönlichen Erfahrung sprechen.
Unser drittes Kind war ein „Frühchen“ – ich kann da wirklich als betroffener Vater sprechen –, hat sich unglaublich gut entwickelt, aber natürlich hat ein „Frühchen“ Schwächen, motorische Schwächen, Sprachschwächen et cetera. Und da muss man es den betroffenen Eltern ermöglichen, selbst zu entscheiden, wann sie ihr Kind einschulen wollen, eben mit einer Regelung, dass der Eintritt in die Schule auch gemäß des errechneten Geburtstermins möglich ist und nicht nur aufgrund des tatsächlichen Geburtstermins.
Also: Eine durchaus sinnvolle Initiative, die Sie abgelehnt haben, die Sie nicht unterstützen, was wir überhaupt nicht verstehen.
Stichwort Abschaffung der Noten – ein langes Thema, auch ein hochpolitisches Thema. Zumindest war es im Zuge der Schulversuche so, dass die Eltern die Möglichkeit hatten, eine ziffernmäßige Beurteilung einzufordern. Diese Möglichkeit besteht nun nicht mehr. Das ist bedauerlich. Jetzt gibt es also in den ersten drei Volksschulklassen nur mehr eine verbale Beurteilung. In diese verbale Beurteilung sollen jetzt auch die Eltern eingebunden werden, wo es darum geht, dass man im Zuge von Gesprächen mit den Eltern zu einer Beurteilung kommt.
Da fragen wir uns schon: Haben die Lehrer auch die Zeit dafür? Gibt es dafür zusätzliche Stunden, wenn man da intensive Gespräche führt? Na wenn, dann muss ich es ernst nehmen, da kann ich nicht so larifari beurteilen. Wenn ich diese verbale Beurteilung ernst nehme und den Anspruch, den der Gesetzgeber hat, dass diese Note sich auch aufgrund von Gesprächen mit den Eltern herauskristallisieren soll, dann brauche ich auch die notwendige Zeit dafür.
Und wir sagen: Es muss auch die Möglichkeit bestehen, so wie im Schulversuch, dass die Eltern sagen können, wir möchten eine Notenbeurteilung zusätzlich haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Also Sie sehen, wir haben da viele Punkte, die aus unserer Sicht noch genauer zu definieren sind. Aber das Hauptziel – und darüber wird mir viel zu wenig diskutiert – ist, dass allen Kindern die Kulturfertigkeiten Lesen, Schreiben, Rechnen beigebracht werden, und deshalb müssen wir uns eingehend mit der Frage beschäftigen, wie wir das schaffen können.
Abschließend noch generell zur Schule, und ich habe das im Hohen Haus schon mehrmals eingefordert: Sie wissen, dass die Überforderung vieler Schüler leider Gottes überhandnimmt, viele Schüler unter massivem Stress leiden. Und da hilft nur eines: Lehrpläne entrümpeln, nicht immer noch mehr die Lehrpläne überfrachten! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)
Wir müssen endlich einmal hergehen und die Lehrpläne entrümpeln, damit wir mehr Zeit zum Üben in der Schule bekommen. Es kann nicht so sein, dass die Eltern die Lehrer
und die Schule ersetzen müssen, dass am Nachmittag zu Hause geübt werden muss, weil in der Schule zu wenig Zeit zum Üben bleibt. Damit werden die Schüler überfordert, und damit werden die Eltern überfordert. Und was ist die Konsequenz? – Die steigende Zahl an Nachhilfestunden, die viele Eltern bedauerlicherweise überfordert, weil auch diese Kosten explodieren.
Also: An diesem System ist wirklich noch zu arbeiten. Und bitte, kommen Sie unserer ursprünglichen Forderung nach, nämlich dass man sich den Kopf darüber zerbricht, was man unternehmen kann, damit unsere Kinder endlich wieder lesen, schreiben, rechnen können! Das muss im Zentrum jeder schulpolitischen Ansage stehen. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
16.57
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.
16.57
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Kollege Hauser, Ihre Eingangsfrage ist eindeutig mit Ja zu beantworten: Das Schulrechtsänderungsgesetz enthält wesentliche Verbesserungen für Österreichs Schülerinnen und Schüler, damit sie in die Lage versetzt werden, genau diese Anforderungen zu erfüllen, diese Basisfertigkeiten auch zu beherrschen.
Die Schülerinnen und Schüler sind die Hauptpersonen der Schulpolitik. Und wir beginnen mit diesem Schulrechtsänderungspaket bei den Jüngsten, bei der Schuleingangsphase, die neu gestaltet wird, und zwar in der Weise, dass die Förder- und Entwicklungsdaten vom Kindergarten in die Volksschule mitgenommen werden, damit unverzüglich Fördermaßnahmen fortgesetzt werden können, damit die Früchte dieser Aufbauarbeit nicht verloren gehen.
Es kann in weiterer Folge auch schulautonom entschieden werden, dass die Klassen schulstufenübergreifend geführt werden. Also diese Nahtstelle, diese Zäsur, die da stattfindet, das soll alles fließend gestaltet werden, um auf die Bedürfnisse der Kinder besser eingehen zu können.
Schulautonom kann auch entschieden werden – und da muss ich Ihre Aussagen richtigstellen, weil Sie das so verwirrend dargestellt haben –, dass statt der Ziffernnote ein umfassenderes System der Leistungsbewertung eingeführt wird, mit Bewertungsgesprächen, ähnlich wie in der Neuen Mittelschule mit den Kind-Lehrer-Eltern-Gesprächen, und darauf aufbauend gibt es dann die verbale Leistungsbewertung, Leistungsbeschreibung, die auch eine entsprechende Aussagekraft für die Eltern hat.
Das Sitzenbleiben im herkömmlichen Sinne wird es bis zum Ende der dritten Schulstufe nicht mehr geben (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm), sehr wohl aber ein freiwilliges Wiederholen, wenn alle Fördermaßnahmen ausgeschöpft wurden. Bei extremen Leistungsschwächen gibt es aber die Möglichkeit, auch unterjährig in die nächstniedrige Schulstufe überzutreten. – Also auch dafür ist entsprechend vorgesorgt.
Im umgekehrten Sinne, zur Begabungsförderung, wird die Möglichkeit des Überspringens von Schulstufen organisatorisch erleichtert.
Besonders wichtig ist die Sprachförderung. Auch diese wird neu gestaltet, und zwar in der Weise, dass eben Beschränkungen aufgehoben werden. Sprachförderung kann es künftig auch geben in der Oberstufe der AHS, der BMHS, und – was mich besonders freut, dass auch das jetzt mit der ÖVP gut gelungen ist – in den Berufsschulen können wir gleichfalls Sprachförderangebote stellen.
Und es ist – weil Sie das auch ein bisschen verzerrt dargestellt haben (Abg. Peter Wurm: Was war verzerrt, Frau Kollegin?) – künftig so, dass vor einem vollständigen Eintritt in den Regelunterricht Sprachstartgruppen eingerichtet werden, um intensiv Deutsch zu lernen, um dann auch dem Regelunterricht entsprechend folgen zu können. Aber parallel dazu gibt es die Anbindung an den Klassenverband, damit auch soziales Lernen stattfinden kann.
Das ist uns ganz besonders wichtig, denn es ist nicht richtig, die Kinder unvorbereitet in die Regeklasse hineinzusetzen, wenn sie die Unterrichtssprache nicht beherrschen, aber es ist genauso falsch, eigene – wie soll ich sie nennen? – Ausländerklassen oder Nicht-Deutsch-Klassen oder wie immer Sie sie bezeichnen wollen, einzuführen (Abg. Peter Wurm: Machen wir seit 20 Jahren, Frau Kollegin!), denn genau das würde Parallelgesellschaften hochzüchten (Abg. Peter Wurm: Das machen wir schon, Frau Kollegin!), und die wollen wir alle nicht.
Das Paket enthält viele wichtige Maßnahmen – Elementarpädagogik, die Berufsorientierung wird forciert und vieles mehr; meine Kolleginnen und Kollegen werden dazu noch ausführlich Stellung nehmen –, und es bringt wirklich eine wesentliche Verbesserung. Ich ersuche hier auch um Ihre Zustimmung und Mitwirkung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.02
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Lugar zu Wort. – Bitte.
17.02
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Hohes Haus! Wir haben jetzt den Bildungsbericht vorliegen, das sind 600 Seiten – ich weiß nicht, ob Sie ihn schon gesehen haben –, und da stehen interessante Dinge drinnen.
Es steht zum Beispiel drinnen, dass unser Schulsystem noch ganz, ganz viel von der Monarchie herübergerettet hat, und zwar was zum Beispiel die Verwaltung und die Hierarchieebenen betrifft. Da ist unser Schulsystem für mehr als 50 Millionen Menschen ausgerichtet, so wie damals in der Monarchie.
Aber nicht nur dass die Verwaltungsstruktur noch auf die Monarchie ausgerichtet ist, nein, auch der Unterricht an sich ist es. Interessanterweise kommt im Bildungsbericht der Unterricht an sich ja praktisch nicht vor. Es wird viel über Struktur und über Organisation gesprochen, aber nicht darüber, wie man gelingenden Unterricht schaffen kann und wie man es schafft, die Bildungsziele, die ja an die heutige Zeit angepasst sein sollten, auch dementsprechend zu erreichen. Das kommt hier nicht vor.
Und auch hier haben wir viel von der Monarchie mitgenommen. Das sehe ich, allein wenn ich mir bei meinen zwei Kindern, die jetzt neun und elf sind, anschaue, mit wie viel unnötigem Wissen sie vollgestopft werden. 90 Prozent der Lernaufgabe bestehen darin, irgendein Wissen aufzusaugen, das heißt, Dinge auswendig zu lernen, die ich innerhalb von einer Sekunde nachschlagen oder googlen kann.
Da muss man als Elfjähriger zum Beispiel wissen, wie denn nun der zweitgrößte Fluss in einem amerikanischen Bundesstaat heißt. Das ist unnötig! Das ist unnötiges Wissen, das vermiest den Kindern den Spaß am Lernen und kommt aus einer Zeit, in der das absolut sinnvoll war. Dieses Aufsaugen von Wissen war früher unglaublich wichtig, denn früher gab es die Informationen nicht einfach so wie heute. Da gab es wenige Bücher, und der Zugang zu Büchern war schwer. Das heißt, alles, was (in Richtung seines Kopfes zeigend) da oben nicht drinnen war, existierte nicht und konnte nicht einfach so schnell einmal nachgeschaut werden.
Aus dieser Zeit kommt die Art, wie wir heute unseren Kindern angeblich die Reife für das Leben geben, nämlich indem wir 90 Prozent ihrer Zeit und ihrer Energie darauf ver-
wenden, dass sie irgendetwas auswendig lernen, was kein Mensch braucht. (Zwischenruf der Abg. Gusenbauer-Jäger.)
Was wir heute brauchen würden, wäre die Basis, nämlich Lesen, Schreiben und Rechnen – das schaffen wir auch nicht in neun Jahren; zumindest ein Viertel schafft das nicht in neun Jahren –, und auf dieser Basis muss dann eine Problemlösungskompetenz aufgesetzt werden, sodass man sich innerhalb kürzester Zeit flexibel in jedes Thema so einarbeiten kann, dass man sich einigermaßen gut auskennt. Das wären die Fähigkeiten, die man heutzutage bräuchte, und diese werden von Firmen und Betrieben auch nachgefragt. Nur: Das lernen unsere Kinder nicht. Und genau das ist das Problem!
Aber kommen wir noch einmal zurück zum Bildungsbericht! Der Bildungsbericht sagt mehrere Dinge: Erstens sagt er, dass so, wie es im Moment läuft, eine Autonomie gar nicht möglich ist – also eine umfassende Autonomie ist unter diesen Rahmenbedingungen nicht möglich. Deshalb haben wir die Idee geboren – ich habe es Ihnen ohnehin schon im Ausschuss gesagt –, dass man die kostenlose Privatschule für alle einführt.
Im Moment ist es ja so, dass – speziell in Wien – sich viele Eltern das Schulgeld vom Mund absparen, um ihren Kindern eine gute Schule zu ermöglichen. Man gibt sein Kind in eine Privatschule und zahlt dafür bis zu 500 €, 600 € im Monat, nur damit das Kind eine möglichst passende Ausbildung bekommt. Und wenn jetzt der Staat hergeht und diese Privatschulen mit freier Trägerschaft fördert, also jene, die sich auch die Lehrer selbst aussuchen können, ist das Problem gelöst – Privatschulen, aber nicht diese Pseudo-Privatschulen, von denen Sie immer sprechen, auch im Ausschuss. Sie haben nämlich im Ausschuss gesagt, Sie haben sich das angeschaut und die Privatschulen seien nicht besser als die öffentlichen Schulen.
Frau Minister, erstens gibt es eine Untersuchung darüber gar nicht, zweitens sagt schon der Hausverstand, dass sich niemand 500 €, 600 € vom Mund abspart, um sein Kind in eine Privatschule zu geben, wenn es daneben eine öffentliche Schule gibt, die das genauso gut macht. Glauben Sie mir, die Eltern sind nicht Feind ihres eigenen Geldes. Niemand macht das! Das heißt, alleine daran sehen Sie schon, dass die Privatschulen besser sind.
Und wenn Sie sich die Gesamtkosten von Privatschulen ansehen, dann sehen Sie, dass diese sogar noch günstiger sind als die öffentlichen. Nur: Auf der einen Seite zahlt es der Bürger und auf der anderen Seite zahlt es auch der Bürger, aber über die Steuerlast – und das ist das Unfaire am System! Das heißt, wenn Sie im Schulsystem irgendetwas Gutes machen wollen, dann vergessen Sie den öffentlichen Bereich, denn der ist nicht reformierbar! Die öffentliche Schule, so wie sie jetzt von den Landeshäuptlingen, von der Politik und von allem anderen durchdrungen ist, ist nicht reformierbar, auch wenn Sie heute ein bisschen daran herumdoktern. (Abg. Gisela Wurm: Mich wundert, dass …!)
Das ist nicht reformierbar! Wir haben aber einen Schultyp, der funktioniert, nämlich die Privatschule in freier Trägerschaft. Und wenn Sie diese Privatschulen finanziell so unterstützen, wie Sie die öffentlichen unterstützen, dann haben die Eltern die Wahlmöglichkeit. Dann werden Sie sehen, dass die meisten Eltern ihre Kinder selbstverständlich in Privatschulen schicken, wenn sie sich das eben auch leisten können, weil sie nichts dafür zahlen müssen.
Da könnte man ansetzen. Warum? – Weil sich die Privatschulen die Lehrer selbst aussuchen können. Da haben wir genau jenen Effekt, den wir eben bei den öffentlichen Schule nicht haben, denn da sucht die Lehrergewerkschaft ganz stark mit aus. Und wenn dann irgendwelche Lehrer nachweislich zum Schaden der Kinder an einer Schule sind – die Gewerkschaft nennt das, glaube ich, Problemlehrer; laut Gewerkschaftsaussagen gibt es davon angeblich 5 000 –, dann werden diese nicht umgeschult und mög-
licherweise in ein Kabinett gesetzt, wo sie dann irgendetwas nicht so Schädliches tun können, nein, sie werden als sogenannter Wanderpokal von einer Schule zur nächsten weitergereicht. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! – Das ist unser System, und daran, dass das so ist, hat die Lehrergewerkschaft einen großen Anteil!
Wenn wir es schaffen, die privaten Schulen zu fördern, sodass sich die Eltern aussuchen können, wo sie ihr Kind hingeben, und die Privatschulen sich die Lehrer aussuchen können, dann ist das in der Sekunde abgestellt, denn keine Privatschule würde solche Lehrer anstellen, die nachweislich zum Schaden der Kinder sind. – Genau das ist der Punkt! (Abg. Gusenbauer-Jäger: Die Lehrer machen Sie schlecht!)
Sie sagen, ich mache die Lehrer schlecht. Es gibt 120 000 Lehrer, und davon sind laut Gewerkschaftsaussagen 5 000 sogenannte Problemlehrer. Jetzt sage ich Ihnen ein Geheimnis: In jeder Berufssparte gibt es Leute, die ungeeignet sind, möglicherweise auch in der Politik – möglicherweise! (Abg. Yilmaz: Politiker! Vor allem Politiker manchmal!) Das ist etwas, was Sie jetzt endlich einmal zur Kenntnis nehmen müssen: In jeder Berufssparte gibt es das!
Wenn Sie ein Arzt operieren würde, der nachweislich ungeeignet ist, weil er zweimal ohnmächtig wird, wenn er Blut sieht, dann hätten Sie auch keine große Freude. In diesem Fall wird er allerdings aus dem Operationssaal entfernt. Aber: Wenn ein Lehrer in der Klasse ein Problem hat, bleibt er in der Klasse. Im besten Fall wandert er zur nächsten Schule und quält dort die nächsten Kinder, und das geht mitunter Jahrzehnte so. Und das ist das Problem!
Deshalb, Frau Minister, doktern Sie nicht an diesem alten System herum! Sie brauchen nur eines zu tun: die Privatschulen genauso zu fördern wie die öffentlichen Schulen und dann den Eltern die Wahl zu lassen! Und in der Sekunde haben wir ein gutes Schulsystem. Und das Problem ist gelöst. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
17.09
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Jank zu Wort gemeldet. – Bitte.
17.10
Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne meinen Debattenbeitrag zur heutigen Schulrechtsdebatte, zum Schulrechtsänderungsgesetz mit einem Dank – mit einem Dank an Frau Ministerin außer Dienst Gabriele Heinisch-Hosek, an ihr Team, aber auch an das Team von Herrn Staatssekretär Harald Mahrer und ihn selbst für die umsichtige Arbeit in den letzten Wochen und Monaten, sodass wir heute den ersten Teil der Bildungsreform diskutieren, präsentieren und auch abstimmen können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Es war kein leichter Weg. Ja, da gebe ich dem Kollegen Lugar recht (Abg. Lugar: Das ist schön!), was ich nicht sehr oft mache: Natürlich ist es nicht möglich, ganz einfach von einem bestehenden System zu einem neuen System zu switchen. Wir haben nun einmal dieses System, und es ist illusorisch, zu glauben, wir stellen uns heute hin und sagen: Das begraben wir jetzt alles, wir fangen vollkommen neu an!
Selbstverständlich ist es möglich – Robert, das weißt auch du –, dass man Systeme verändert, schrittweise verändert, und genau diese Veränderung hat die Regierung begonnen. Sie hat ein Bildungsreformpaket beschlossen, und wir sind mitten in der Umsetzung. Und es wäre fein, wenn auch du ein paar Worte des Lobes für das eine oder andere finden würdest, denn nie im Leben ist alles schlecht: Nichts ist schwarz oder weiß, sondern das Leben ist bunt und vielfältig.
Diese Vielfalt und Buntheit haben wir in der Bildungsreform aufgegriffen und sehen natürlich auch, dass diese sehr breit angelegt sein muss. Wenn wir uns die Zahl der Ge-
setze, die geändert werden müssen, anschauen, dann gewinnen wir natürlich auch die Erkenntnis daraus, dass wir es vielleicht einmal bewerkstelligen werden, die unterschiedlichen Gesetzesmaterien zusammenzuführen, damit das Schulrecht insgesamt kompakter wird. – Generell beurteile ich unsere Arbeit als Parlamentarier so, dass wir uns oftmals viel zu sehr verzetteln und viel zu viele Details hineinregeln.
Lassen Sie mich nur ein paar Dinge in einer Aufzählung von Überschriften nennen, was wir alles im vorliegenden Schulrechtspaket regeln: die Möglichkeit, schulautonom über die Verschiebung des Reformprojektes „Neue Oberstufe“ zu entscheiden, die Zusammenlegung der Fächer Technisches Werken und Textiles Werken (Abg. Peter Wurm: Revolutionär!) – verschoben auf 2021, bis auch dort die Umstellung der Ausbildung der Lehrer erfolgt –, eine moderne zweijährige Ausbildung für Forstwartinnen und Forstwarte. (Ironische Heiterkeit bei Abg. Peter Wurm.) Wir geben den Ländern die Möglichkeit, die Schulsprengel zu flexibilisieren – ein, wie ich meine, sehr wichtiges Unterfangen –, die Möglichkeit, schulautonom jahrgangsübergreifende Klassen zu führen. Weiters geregelt werden der Einsatz von Lehrbeauftragten in allen BMHS, das neue Berufsbild Erzieher für die Lernhilfe, die Umwandlung und Umbenennung der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik in eine BMHS, verbunden mit einer namentlichen Änderung.
Wir regeln eine Schülerinnen- und Schülerkarte für alle Schüler, der Begriff „Leibeserzieher“ wird ersetzt durch den Begriff „Bewegungserzieher“. (Abg. Peter Wurm: Wahnsinn! Sensationell!) Es kommt zu einer Änderung in der Ausbildung im Fach „Bewegung und Sport“ an den Bundessportakademien (demonstrativer Beifall des Abg. Peter Wurm), und es gibt die individuelle Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler ab der 8. Schulstufe – ein wesentliches Thema.
Auf zwei Dinge, die ich jetzt noch nicht genannt habe, möchte ich näher eingehen: Das ist die intensive Sprachförderung und die Neugestaltung der Schuleingangsphase.
Diese intensive Sprachförderung wurde heute schon von einigen Rednern angesprochen. Ja, es ist ein wesentlicher Faktor – und es wurde erkannt und verstanden –, dass wir zu viele Kinder haben, die zugewandert sind und die die deutsche Sprache gar nicht oder nur sehr schlecht beherrschen. Aber es gibt auch österreichische Kinder, die Sprachprobleme haben. Aus diesem Grund haben wir dafür gesorgt, dass wir diese Kinder in sogenannte Sprachstartgruppen im Umfang von elf Unterrichtsstunden in der Woche intensiv auf den Regelunterricht vorbereiten.
Aufbauend auf den Sprachstartgruppen können Kinder in weiterführenden Sprachförderkursen ihre Kenntnisse verbessern. Ich halte das für eine ganz entscheidende Regelung, die wir hier treffen, denn ausreichende Deutschkenntnisse sind die Grundvoraussetzung dafür, dass Volksschule das leisten kann, was wir von ihr erwarten: dass am Ende der Volksschule alle Kinder lesen, schreiben und rechnen können.
Die Schuleingangsphase Neu wird sicherstellen, dass das, was an Wissen über die Stärken von Kindern im Kindergarten vorhanden ist beziehungsweise was Kindergärtnerinnen und Kindergärtner erarbeitet haben, nicht verloren geht, sondern dass die Lehrerinnen und Lehrer an den Volksschulen auf diesem Wissen aufbauen können.
Mir geht es aber auch darum, aufzuzeigen, wo die Reise hinführen soll, denn wir haben noch vieles im Rahmen der Schulrechtsreform umzusetzen. Ich sage das hier heute nicht zum ersten Mal: Selbstverständlich geht es ganz zentral um das Thema Autonomie. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir das Schulsystem dadurch verbessern können, indem die Verantwortung direkt an die jeweiligen Schulstandorte übertragen wird.
Wer Verantwortung übertragen bekommt – das wissen wir aus dem Unternehmertum –, der verhält sich auch anders, weil er unmittelbar für das geradesteht, was er tut, was er entscheidet und wo er hingeht. Diese Verantwortungsübertragung halte ich für einen extrem wichtigen Schritt in unserer weiteren Arbeit.
Das muss natürlich mit einer personellen Autonomie verbunden sein, wie (in Richtung des Abg. Lugar) du sie auch eingefordert hast und die ja auch heute schon weitgehend vorhanden ist. Das ist aber auch verbunden mit einer Art finanziellen Autonomie, worüber wir sicher noch länger diskutieren müssen. Einen ersten Schritt werden wir demnächst mit der Umsetzung des Bildungsinnovationspaketes setzen. Dazu wird eine Bildungsstiftung eingerichtet, die einen Wettbewerb um finanzielle Ressourcen für innovative Projekte an die Schulen bringen wird.
Es gab nicht viele zusätzliche Anregungen im Rahmen des Gesetzwerdungsprozesses, einige Vorschläge haben wir aber berücksichtigt. Daher bringe ich auch den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage 1146 der Beilagen betreffend das Schulrechtsänderungsgesetz 2016, 1167 der Beilagen, ein.
Aufgrund des Umfanges dieses Antrages haben wir die Frau Präsidentin gemäß § 53 Abs. 4 GOG ersucht, die Verteilung an die Abgeordneten zu verfügen, und Sie haben diesen Abänderungsantrag vor sich liegen. Ich möchte nur ganz kurz darauf eingehen.
Worum handelt es sich bei diesem Abänderungsantrag? – Im Zuge der Begutachtung sind Schreiben an uns herangetragen worden, die aufzeigen, dass die derzeit vorgesehene Regelung der verbindlichen Durchführung von vorgezogenen Teilprüfungen an AHS und BMHS die Unterschiede der einzelnen Schulen nicht im erforderlichen Ausmaß berücksichtigt. Mit diesem Abänderungsantrag soll die Entscheidung darüber am jeweiligen Schulstandort autonom durch die Schulleitung nach Anhörung des Schulgemeinschaftsausschusses erfolgen – also ein weiterer Schritt in Richtung Autonomie.
Die Bestimmung zu abschließenden Prüfungen wird sowohl an den BMHS als auch an den AHS um ein Jahr verschoben und erst mit dem Haupttermin ab 2018 anzuwenden sein. Somit können zu Beginn des Schuljahres 2017/18 erstmals vorgezogene Teilprüfungen hinsichtlich des Haupttermins 2018 verpflichtend vorgesehen werden, wenn der auf dem Prüfungsgebiet entsprechende Unterrichtsgegenstand mit dem Schuljahr 2016/17 beendet und positiv abgeschlossen wurde. Für die Durchführung vorgezogener Teilprüfungen zu Beginn des Schuljahres 2016/17, Haupttermin 2017, gilt weiterhin die bisherige Rechtslage.
Die Entscheidung am Schulstandort wird alle Klassen eines Jahrgangs erfassen. Klar ist dabei auch die Trennung zwischen BHS und BMS sowie den Aufbaulehrgängen an solchen Standorten.
Nach der Kundmachung des Gesetzes wird als nächster Schritt die Prüfungsordnung zu adaptieren sein, damit eine Vorbereitung auf die vorgezogenen mündlichen Teilprüfungen möglich ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.20
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde verteilt, er wurde auch in den Eckpunkten erläutert, ist damit ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag.a Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1146 der Beilagen) betreffend das Schulrechtsänderungsgesetz 2016 (1167 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf, wird wie folgt geändert:
1. Art. 5 Z 36 lautet:
„§ 36 Abs. 3 lautet:
„(3) Durch Verordnung der Schulleiterin oder des Schulleiters kann nach Anhörung des Schulgemeinschaftsausschusses aus pädagogischen und organisatorischen Gründen festgelegt werden, dass im Rahmen der abschließenden Prüfung alle Schülerinnen und Schüler einzelne Teilprüfungen der Klausurprüfung bzw. der mündlichen Prüfung vor dem Haupttermin (Abs. 2 Z 2) abzulegen haben (vorgezogene Teilprüfungen), wenn
1. der das Prüfungsgebiet bildende Unterrichtsgegenstand oder die das Prüfungsgebiet bildenden Unterrichtsgegenstände lehrplanmäßig abgeschlossen ist bzw. sind und
2. die Leistungen im betreffenden Unterrichtsgegenstand oder in den betreffenden Unterrichtsgegenständen positiv beurteilt wurden oder Semesterprüfungen gemäß § 23b erfolgreich absolviert wurden.
Prüfungstermin ist der Termin gemäß Abs. 2 Z 3 lit. a der letzten Schulstufe. Die Verordnung ist von der Schulleiterin oder vom Schulleiter spätestens in der ersten Woche des 2. Semesters der vorletzten Schulstufe zu erlassen, gemäß § 79 kundzumachen und unverzüglich der zuständigen Schulbehörde zur Kenntnis zu bringen.““
2. In Art. 5 hat die Z 52 (§ 82 Abs. 5p) zu entfallen und haben die folgenden Z 53 (§ 82 Abs. 8) und 54 (§ 82e) die Bezeichnungen „52.“ und „53.“ zu erhalten.
3. In Art. 5 hat in der neuen Z 52 (§ 82 Abs. 8) die Z 1 des § 82 Abs. 8 zu lauten:
„1. § 19 Abs. 3a erster bis dritter Satz, die Überschrift des § 28, § 38 Abs. 4 und Abs. 6 Z 4, § 68 lit. e, § 82 Abs. 1 und § 82e samt Überschrift treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;“
4. In Art. 5 ist in der neuen Z 52 (§ 82 Abs. 8) nach § 82 Abs. 8 Z 3 folgende Z 3a einzufügen:
„3a. § 36 Abs. 3 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft und ist abweichend vom Zeitpunkt des Inkrafttretens auf abschließende Prüfungen mit Haupttermin ab 2018 anzuwenden;“
Begründung:
Die verbindliche Durchführung von vorgezogenen Teilprüfungen an berufsbildenden mittleren und höheren sowie an allgemein bildenden höheren Schulen berücksichtigt die unterschiedlichen pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten nicht im erforderlichen Ausmaß.
Daher soll die verbindliche Entscheidung über die Durchführung von vorgezogenen Teilprüfungen am jeweiligen Standort autonom durch eine Verordnung der Schulleitung nach Anhörung des Schulgemeinschaftsausschusses erfolgen. Das Vorziehen von Teilprüfungen kann, verpflichtend für alle Kandidatinnen und Kandidaten, für einzelne oder alle in Frage kommenden Teilprüfungen der Klausurprüfung bzw. der mündlichen Prüfung vorgesehen werden. Damit wird den unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnissen am jeweiligen Standort bestmöglich Rechnung getragen. Für die vorliegende Änderung wird das Inkrafttreten mit 1. Jänner 2017 vorgesehen, um eine zeitgerechte Erlassung und Kundmachung der Verordnung der Schulleitung zu ermöglichen und soll die Bestimmung auf abschließende Prüfungen sowohl an BMHS als auch an AHS mit Haupttermin ab 2018 anzuwenden sein. Somit können zu Beginn des Schuljahres 2017/18 erstmals vorgezogene Teilprüfungen hinsichtlich des Haupttermins 2018
verpflichtend vorgesehen werden, wenn der dem Prüfungsgebiet entsprechende Unterrichtsgegenstand mit dem Schuljahr 2016/17 beendet und positiv abgeschlossen wurde. Für die Durchführung vorgezogener Teilprüfungen zu Beginn des Schuljahres 2016/17 (Haupttermin 2017) gilt weiterhin die bisherige Rechtslage.
*****
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte. (Abg. Katzian: Ist das eine Wacker-Innsbruck-Krawatte? – Abg. Peter Wurm – auf dem Weg zum Rednerpult –: Grün ist schön!)
17.20
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Wenn man den Bildungssprecherinnen von Rot und Schwarz zuhört, dann darf man sich nicht wundern, dass jeder in Österreich, der nur irgendwo eine Möglichkeit sieht, seine Kinder im Privatschulbereich unterzubringen, versucht, diesen Problemen auszuweichen. Und Sie von der Sozialdemokratie gehen ja mit Ihrem neuen Kanzler Kern den alten Weg weiter. Auch seine Tochter, sofern ich es richtig gelesen habe, geht in eine Privatschule. Er vertraut offensichtlich nicht dem offiziellen Schulsystem – erschütternd! –, ebenso wie seine bisherigen Vorgänger, zurück bis Gusenbauer. Das heißt, Sie glauben ja an Ihr Schulsystem selbst nicht mehr. (Beifall bei der FPÖ und des Abg. Lugar. – Zwischenruf der Abg. Yilmaz.) – Das ist die Wahrheit!
Frau Minister! Ich hoffe, Sie sind mir nicht böse, ich mag Sie persönlich sehr gern, nur: Ich kann Ihnen keine Schonfrist geben! Denn bei dieser Schonfrist oder der Situation, die wir in Österreich haben, opfern wir Jahr für Jahr Kinder. Ganze Schicksale werden hier seit Jahrzehnten zerstört, und alle schauen zu. Keiner hier nimmt die Realitäten zur Kenntnis. Und das geht weit über ein Schulthema hinaus. Wir haben natürlich ein sozialpolitisches Problem. Natürlich ist es so, dass sehr viele Kinder im Volksschulbereich die normalsten Dinge nicht mehr können. Die können sich nicht selbst die Schuhe binden. Die können nicht mit Messer und Gabel essen. – Diese Berichte haben wir, bitte, im Unterrichtsausschuss von VolksschuldirektorInnen selbst ausdrücklich geschildert bekommen. Und diese Realitäten nehmen Sie nicht zur Kenntnis!
Wir haben noch immer – und es ist ja nicht das erste Mal, dass das der Kollege Hauser hier erzählt hat – zwischen 20 und 25 Prozent Analphabeten. Das nehmen Sie einfach hin, das nicken Sie ab. Sie schicken da Generationen von Zehntausenden Österreichern ins Nirwana. Und alle schauen zu. Und keiner hat die Ehrlichkeit, zu sagen: Wir haben ein massives Problem! Und Sie machen so weiter.
Frau Jank erzählte uns ganz stolz: Im Rahmen der Reform taufen wir jetzt das Fach Leibeserziehung um in … Wie heißt es jetzt? (Zwischenruf der Abg. Jank.) Na, bitte schön. – Frau Jank, das können Sie ja keinem Österreicher, der ein bisschen mitdenkt und selber noch schulpflichtige Kinder hat, erklären!
Ich habe es gestern im Wirtschaftsausschuss noch einmal ausführlich erklärt: Wir haben das Problem, dass die Betriebe draußen keine Lehrlinge mehr finden, die sie wirklich im Lehrberuf hernehmen können. (Abg. Schopf: Warum?) Das ist die Realität!
Und jetzt werde ich Ihnen etwas sagen: Einem Unternehmer – und ich hoffe, da kann mir die ÖVP einmal zustimmen – ist es völlig egal, ob der Lehrling blond oder schwarzhaarig ist, Ausländer oder Österreicher ist, das ist ihm völlig egal, wenn der seinen Job gut macht und für den Lehrberuf taugt, dann wird er ihn nehmen. Nur: Solche Lehrlinge haben die Betriebe nicht mehr!
Diese Realitäten nehmen Sie nicht zur Kenntnis. Sie machen so weiter wie bisher – Jahr für Jahr! Und in Wahrheit ist das System, das links-linke System, unterstützt von
den Grünen und von der linken ÖVP, gescheitert. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Schopf.) Und das sollte man irgendwann einmal ganz klar aussprechen.
Natürlich wurde es verstärkt mit der Zuwanderung, mit dem ganzen Asylthema. Das müssen Sie den Leuten ja auch einmal erzählen. Wir haben jetzt Tausende Kinder in Österreich – Tausende! –, die kein Wort Deutsch können, die irgendwo in Klassen mitschwimmen. Jetzt können Sie sich ungefähr ausrechnen, was da herauskommt. Es wird noch einmal schlimmer werden.
Also für mich ist das reine Schönmalerei. Sie, Frau Grossmann, stellen sich her und erzählen uns irgendwie die schöne neue Welt. In Wirklichkeit ist es so, dass jeder, der die Möglichkeit hat, versucht, sein Kind irgendwie aus diesem Sumpf herauszubringen. Das ist die Realität! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)
Tatsache ist auch: Sie lassen Zehntausende Österreicher im Regen stehen!
Ich darf Ihnen auch ganz kurz zum Schulsprengel etwas sagen – Bericht aus meinem Heimatdorf, 4 000 Einwohner –: Bei uns schaffen es ungefähr 50 Prozent der Eltern, ihre Kinder aus dem Schulsprengel herauszubekommen, denn der nächste Schulsprengel ist Hall. Aber auch dort gibt es ein soziales Problem, sehr viele Ausländerklassen. Also 50 Prozent der Eltern schaffen es, ihre Kinder in Privatgymnasien anderswo unterzubringen. Und die anderen 50 Prozent bleiben in der Neuen Mittelschule hängen. Das sind die, die es nicht schaffen. Und das sind in der Regel klarerweise nicht die Gutbetuchten, denn um das zu schaffen, muss ich Geld und Möglichkeiten haben. Und das läuft so dahin. Also für mich ist das völlig unverständlich.
Ein weiteres Thema: Sonderschulen. – Wenn Sie einmal mit Eltern reden, die das Problem haben, dann werden Sie feststellen, dass nicht alle Eltern begeistert sind, dass ihr Kind, wenn es eine Behinderung hat, quasi im Regelschulbereich mitlaufen muss. Da gibt es sehr viele Eltern, die sich um ihre Kinder Sorgen machen. Und wenn es für ein „normales“ Kind – unter Anführungszeichen – schon schwierig ist, im Schulalltag mitzukommen, dann können Sie es sich ausmalen, wie es für ein Kind mit Behinderung ist, in Brennpunktschulen, von denen sie sicher wissen, wie es dort zugeht, zu sitzen. Aber das nehmen Sie alles nicht zur Kenntnis, weil es ideologisch für Sie einfach so sein muss. Sie vertreten die Ansicht: Es muss so sein! Und die Realitäten, die dahinter stehen, negieren Sie völlig. (Beifall bei der FPÖ.)
Noch ganz kurz zum Abschluss: Frau Minister, ich habe im Ausschuss versucht, Ihnen den Ball zuzuspielen. Da hätten Sie wirklich Rückgrat beweisen können, und zwar beim Thema Wiederholungsprüfungstermin bei der Matura, jetzt vor der Sommerpause noch.
Ich werde es weiterhin versuchen. Und das ist jetzt ein kleines Beispiel, wo ich vielleicht sehen kann, ob Sie ein bisschen bereit sind, hier wirklich etwas zu verändern, oder ob Sie wie alle bisherigen Ministerinnen in diesem Bereich mitschwimmen und nur Ihr Konzept durchziehen wollen, ohne auf die Kinder in Österreich Rücksicht zu nehmen.
Also ich kann nur hoffen und bitten, im Sinne von sehr, sehr vielen Kindern: Bitte machen Sie einen kompletten Neustart! Und nehmen Sie sozialpolitische und schulpolitische Problemstellungen zur Kenntnis! Es geht um das Ergebnis. Es geht nicht um ein System. Am Ende des Tages sollten die Kinder in Österreich eine Schulbildung bekommen, auf deren Basis sie ihr Leben fristen können. Und das wird ihnen in Österreich seit Jahren und Jahrzehnten massiv erschwert. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
17.27
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
17.27
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Herr Kollege Wurm, Sie machen es einem schwer, denn wir werden von Ihnen meistens in einem Atemzug genannt: die Opposition! Und wenn man dann doch eine eher undifferenzierte Herangehensweise Ihrerseits erlebt, eine Sprachwahl, wo das Wort „Schonfrist“ genannt wird, dann muss ich sagen: Wir sind, bitte, nicht beim Jagen!
Wir haben die Aufgabe, gemeinsam mit der Frau Ministerin und gemeinsam mit den anderen Fraktionen hier zu konstruktiven Lösungen zu kommen. Und da werden Kinder nicht „geopfert“. (Zwischenruf des Abg. Höbart.)
Ich gebe Ihnen recht: Wir haben an unserem Schulsystem einiges zu tun. Aber wenn Kinder nicht mit Messer und Gabel essen können, dann können Sie nicht unbedingt das Schulsystem dafür verantwortlich machen, sondern dann hakt es deutlich im Vorfeld dazu. – Aber das nur zum Grundsätzlichen. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Grossmann. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Höbart.)
Das, was wir heute hier erleben – es tut mir leid, wenn ich das so bezeichnen muss, es soll nicht despektierlich klingen –, ist eine pädagogische Kraut-und-Rüben-Debatte. Wir haben hier ein Sammelsurium, verpackt in dieses Schulrechtsänderungsgesetz, das sehr vieles enthält, was wichtig ist. Darin sind sehr viele Themen angeschnitten, über die wir wirklich intensiv diskutieren sollten und die es wert wären, einzeln diskutiert zu werden. Aber dem ist nun einmal nicht so.
Blicken wir ein bisschen zurück und schauen wir, was der Ausgangspunkt dieser heutigen Vorlage ist, die wir zu beschließen haben! – Es gab am 17. November dazu einen Beschluss der Regierung – die damalige Ministerin Heinisch-Hosek war mit dabei, sie hat das voll Begeisterung zusammen mit dem Herrn Staatssekretär Mahrer abgeklatscht –, und da wurde verkündet: Wir werden dieses Paket bis zur Sommerpause durchbringen!
Was wir jetzt haben, ist ein Schrittchen, ein ganz kleiner Teil dessen, was damals versprochen worden ist. Und wir haben nahezu das Ende der Parlamentssaison erreicht. Wir haben nur noch eine Sitzung.
Dennoch: Das, was da drinnen steht, geht größtenteils in die richtige Richtung. Es sind kleine Schritte, aber es sind Schritte, wo ich sage: Zumindest die Weichenstellung stimmt! Allerdings muss man, wenn man es ein bisschen anschaut und ein bisschen einordnet, sagen: Wir haben da Änderungen, die teilweise notwendig sind, weil ältere Bestimmungen auslaufen. Das bezieht sich jetzt speziell auf die Sprachförderung. Wenn wir da nichts tun würden, gäbe es keine Sprachförderung. Da musste also etwas getan werden und das Förderkonzept weitergeführt werden. Also eine große Leistung kann ich darin nicht erkennen.
Das Zweite sind eigentlich eher sozusagen kosmetische Operationen, die wir hier durchführen, das sind Änderungen kosmetischer Natur: zum Beispiel das Opting Out bei den Ziffernnoten. Bislang war es – Kollege Wurm, übrigens! – so, dass 2 000 Volksschulen der Meinung waren, dass die Ziffernnote in den ersten drei Klassen nicht sinnvoll ist, dass es bessere pädagogische Rückmeldemöglichkeiten gibt. Diese 2 000 Schulversuche jährlich haben wir jetzt nicht mehr. Also darin kann ich nichts Negatives erkennen. Das ist ja wohl nun wirklich ein Fortschritt. Und die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen wissen schon, was sie da tun und warum das richtig ist.
Die dritte große Geschichte ist eigentlich eine Reparatur! Das ist eine Reparatur von Gesetzen, die in der Praxis nicht durchführbar waren, nämlich die Neue Oberstufe, wo es insbesondere an den BHS doch sehr, sehr große Probleme gibt.
Und so ganz kann ich die Ernsthaftigkeit bei dieser Reform nicht erkennen, wenn wir etwa auch heute über einen Abänderungsantrag abstimmen müssen, obwohl wir auch dem zustimmen werden, und wenn das mit der Begutachtungsfrist begründet wird. Ja, bitte, die Begutachtungsfrist war abgelaufen, als wir das im Ausschuss diskutiert haben. Also da hat sich offensichtlich im Nachhinein noch eine Erkenntnis durchgesetzt, dass es bei der Matura auch nicht so gut läuft.
Insgesamt also können wir in dem Ganzen zwar kleine Fortschritte erkennen, ich muss aber vielleicht an einem Beispiel deutlich machen, warum das viel zu wenig weit geht. Es handelt sich da um die Sprachförderung. Das ist nun wirklich eine zentrale Angelegenheit, eine zentrale Aufgabe der Schule – aller Schultypen, aller Schulstufen!
Warum, bitte, befristen wir das wieder auf drei Jahre? Warum können Kinder nur zwei Jahre an der Sprachförderung teilnehmen? Wir wissen – und das sagen uns alle Expertinnen und Experten und das sagen uns vor allem auch die Lehrerinnen und Lehrer –, dass Sprachförderung eine durchgängige Aufgabe ist. Orientieren wir uns da doch an positiven, an erfolgreichen Modellen!
Wir Grünen haben im Ausschuss und auch in den vergangenen Jahren schon mehrmals auf solche Modelle hingewiesen. Ich erinnere da an das Hamburger Modell zur Sprachförderung „FörMig“, wo wirklich umfassend das Kind betrachtet und, solange es in der Schule ist, auch begleitet wird. Da gibt es Rückmeldungen, da wird der Fortschritt gemessen, da wird kontinuierlich gearbeitet. Dazu braucht es aber auch qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen. Auch das haben wir leider nicht. Auch da fehlt es in der Ausformung.
Insgesamt ist diese Sprachförderung auch viel zu stark reglementiert. Es gibt im Prinzip zwei große Möglichkeiten. Wenn ich mit Kolleginnen und Kollegen an den Schulen spreche, sagen sie mir, häufig wäre halt eine Mischform notwendig: dass wir Gruppen kurz einmal zusammenfassen, aber dann integrativ in der Klasse unterrichten und dass wir je nach Lernfortschritt feststellen: Müssen wir jetzt eine Gruppe mit Sprachschwierigkeiten für kurze Zeit beieinander lassen oder können wir bereits mit der integrativen Förderung in der Stammklasse beginnen? Und diese Entscheidung, bitte, lassen wir doch die Lehrerinnen und Lehrer treffen! Die können das am besten machen.
Ein weiterer Punkt abschließend, auf den ich schon auch eingehen möchte: der Schulstart Neu. – Das ist ein ganz zentraler Punkt! Da gibt es Verbesserungen, das konzediere ich Ihnen, das gestehen wir zu. Aber auch da haben wir das Problem, dass wir die Sache nicht konsequent genug anpacken. Was wir brauchen, ist eine flexible Schuleingangsphase. Was wir brauchen, sind standardmäßig jahrgangsübergreifende Klassen. Was wir brauchen, ist beispielsweise auch eine Integration der Vorschulklassen, die aus unserer Sicht nicht notwendig sind, wo wir den Kindern die notwendige Zeit geben können – nämlich in der Schulstufe eins, und das ist eben nicht eine Klasse –, sich zu entwickeln, und wo man dann am Ende beurteilen kann, ob das Kind nun so weit ist, dass es aufsteigen kann, oder nicht, und wo wir vermeiden können, dass es zur Diskriminierung kommt.
Es gäbe noch vieles zu sagen, das ist logisch. Die Aufzählung der Kollegin Jank hat gezeigt, dass es da eine ganze Palette von Diskussionsnotwendigkeiten gibt. Wir können das hier heute leider nicht alles bewerkstelligen. Ich kann nur generell dazu sagen – und das ist ein Appell an Rot und Schwarz –: Wir werden, was die Bildungspolitik anlangt, künftig garantiert deutlich mehr Mut brauchen als das, was wir bisher hier feststellen konnten! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
17.35
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strolz. – Bitte.
17.35
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir haben hier ein Gesetz zum Thema Schulreform auf dem Tisch liegen. Es ist dies nicht die große Bildungsreform, das spüren wir, glaube ich, alle. Ich bin jetzt gut zweieinhalb Jahre hier im Haus und weiß – wie Sie alle hier –: Wenn ein großes Thema unterwegs ist, dann spürt man das im Raum! Heute spürt man im Raum: Etwas Großes kann das nicht sein, denn das fühlt sich anders an. Und so ist es tatsächlich.
Ich möchte zunächst einmal die Frage in den Raum stellen: Warum ist überhaupt eine Bildungsreform notwendig, warum tut eine Bildungswende not?
Wir haben aktuell den Zustand, dass zirka ein Fünftel der jungen Menschen mit 15 Jahren nicht sinnerfassend lesen können. Wir haben den Zustand, dass 5 000 bis 10 000 junge Menschen pro Jahr nach dem neunten Schuljahr aus der Schule ausscheiden und sagen: Mich bekommt ihr nie mehr wieder, ich mache euch keine Lehre, ich mache euch keine Schule! Diese Menschen haben offensichtlich zu Tausenden dieses Schulsystem als geradezu traumatisierend erlebt, denen sind wir irgendwo drübergefahren, in einer Art, dass sie sagen: Ich werde keinen Fuß mehr in eine Bildungsstätte setzen!
Wir haben in Ballungsräumen insbesondere das Problem, dass wir die Zweiteilung der Mittelschule nicht gelöst und überwunden haben, sondern dort sogar verstärkt nach wie vor Phänomene von Brennpunktschulen haben – Sie kennen es: Generation AMS, Brennpunktschulen –, in denen Schulleitungen sagen, dass ein Drittel direkt den Weg zum Arbeitsmarktservice nehmen wird. Und wir können davon ausgehen, dass sie lebenslänglich Dauerkunden des Arbeitsmarktservice sein werden.
Das sind riesige Herausforderungen, wo ich jetzt nicht sage, dass da jemand schuld daran ist, wo ich aber sage, dass wir die nicht so einfach schleifen lassen können und wir nicht sagen können, wir antworten mit Klein-Klein. Da müssen wir mit großen, kraftvollen Antworten kommen. Das war auch der Startpunkt für die Bildungsreform, und da wurde auch über ein Jahr gerungen. Ich habe es nicht verstanden – meine Sitznachbarin, die ehemalige Ministerin Heinisch-Hosek, war ja damals noch in der Verhandlungsführung –, dass die Oppositionsparteien nicht mehr eingebunden wurden. Wir haben oft aufgezeigt und haben auch immer wieder konstruktive Vorschläge gemacht. Ich habe es so verstanden, dass das Wollen grundsätzlich da war, uns einzubinden, aber nicht die Kapazität. Ich glaube, dass es zwischen diesen beiden Regierungsparteien und den verkrusteten Hinterländern in der Bildungsdebatte schon so schwierig ist, dass in dieser Regierung schlichtweg die Kapazität nicht da ist, über sich selbst hinausgehend noch jemand anderen mit zu involvieren. Eigentlich sind Sie sich selbst schon zu viel und überfordern sich wechselseitig – und so schauen dann auch die Ergebnisse aus!
Am 17. November wurde ein Bildungsreformpaket präsentiert. Es wurde angekündigt: Bis Juli liefern wir die Umsetzung! Jetzt ist Juni, im Juli wird nichts mehr kommen, sonst wäre es schon in der Pipeline. Es gibt bis dahin auch keinen Unterrichtsausschuss mehr. Und klar ist: Das ist nur eines von sechs kolportierten Paketen, die eigentlich der Ausfluss dieser Einigung vom 17. November wären.
Jetzt war das damals, am 17. November, schon zu wenig, und wir schaffen jetzt nur ein Sechstel in dieser Zeit. Das ist eben ein Stück weit auch symptomatisch für die Bildungspolitik dieser Regierung, und das ist zu wenig – wiewohl wir mitgehen werden. Ich halte das Gesetz, so wie es jetzt auf dem Tisch liegt, für sinnvoll. Es sind darin sinnvolle Sachen enthalten, zum Beispiel, dass wir zum ersten Mal die Aufgabe in Angriff nehmen – darüber reden wir schon seit Jahren –, wie wir die Nahtstelle zwischen Kindergarten und Volksschule besser schnitzen können: dass das auch für die Kinder im Erleben, für die Eltern, für die Pädagoginnen und Pädagogen ein fließenderer Übergang wird, ein stimmigerer, ein organischerer.
In diesem Gesetz enthalten ist auch endlich die Abschaffung der Noten – da gab es Schulversuche –, was wir seit Beginn unserer Bürgerinnen- und Bürgerbewegung fordern: dass wir eben die Noten in der Volksschule freigeben.
Da haben wir übrigens im Unterrichtsausschuss einen Vorschlag eingebracht, wonach wir das grundsätzlich abschaffen wollen; und wer will, kann sich dann eben als Opt-in Ziffernnoten abholen. Das war leider mit der ÖVP nicht möglich, sondern das ist jetzt umgekehrt geschnitzt, dass man sich nämlich per Beschluss davon befreien muss. Das sind alles Kleinigkeiten, an denen ich es nicht scheitern lassen will. Wir werden da zustimmen. Es ist auch wichtig, dass wir mehr auf die Sprachförderung schauen. Dennoch ist das alles viel zu wenig. Wo gilt es besonders hinzuschauen und nachzulegen? – Vielleicht kann das eine oder andere in den noch ausstehenden fünf Paketen folgen.
Ich erkenne an, dass Sie sich im letzten Unterrichtsausschuss um einen neuen Stil bemüht haben. Zum ersten Mal wurde nicht zugemacht und alles gekübelt, was von uns gekommen ist, sondern es gab ein wildes Ringen der verkrusteten Strukturen im Vorfeld. Das fällt auch nicht leicht. Es ist wie nach 70 Jahren Ehe, da kannst du dich auch nicht neu erfinden; und laut System sind halt Rot und Schwarz verheiratet. Daher kann man die Idee, dass jemand anderer sich da beteiligen soll, offensichtlich nicht über Nacht umsetzen.
Was ich mir aber erwarte, ist, dass das nur ein erster zögerlicher Versuch war, denn wenn ihr das nicht besser könnt, dann war das gar nichts, dann bitte ich, das Etikett „neuer Stil“ dafür nicht zu reklamieren; aber ich erkenne an, dass zumindest etwas spürbar war. Wir werden nachher einen Antrag verhandeln, den wir gemeinsam geschafft haben. – So viel zum Neuland.
Wo müssen wir nachlegen? – Sprachkompetenz bleibt ein Riesenthema, und da werde ich mein Mantra nach muttersprachlicher Förderung immer wieder singen. Das brauchen wir. Die Muttersprache ist die Absprungbasis für die gelingende gemeinsame Sprache Deutsch, und wenn wir wollen, dann kann jedes Kind in Österreich mit sechs Jahren so gut Deutsch, dass es dem Unterricht in der Klasse leicht folgen kann. Und dann, Herr Wurm, schaffen wir es leicht, auch noch einen Flüchtling aufzunehmen.
In der Klasse meiner mittleren Tochter ist auch ein Flüchtling; sie kommt mit einem neuen Universum im Kopf nach Hause, wenn sie mir zwei Sätze auf Farsi erzählt. Wie großartig ist das?! – Das ist ein Geschenk für meine Tochter. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Wenn wir es nicht gut organisieren, dann ist das aber eine Zumutung – nicht nur für meine Tochter, sondern für alle Kinder in diesen Schulen. Wenn wir Integration nicht besser als bisher organisieren, dann ist es eine immense Zumutung, dann werden wir das nicht gut erledigen können, dann wird die Fluchtbewegung in die Privatschulen in den Ballungsräumen immens zunehmen, dann werden wir die Phänomene von Brennpunktschulen flächendeckend (Abg. Pirklhuber: Das ist richtig! Absolut!), in vielen Bereichen und nicht nur in einigen Bezirken und urbanen Gegenden haben – das wird dann ganz rasant zunehmen. Die Förderung der Muttersprache, Sprachförderung und Sprachkompetenz sind ganz wichtig.
Talente der Schüler gehören in den Mittelpunkt. Frau Ministerin, holen Sie die mittlere Reife noch einmal hervor und setzen Sie sie bitte um! Wir haben Konzepte auf den Tisch gelegt, die noch nicht so ausgereift sind, dass sie gleich Gesetz werden können, aber wir können damit gut und gerne jederzeit in detaillierte Diskussionen gehen. Ich erinnere nur daran, dass sich 2011 die rot-schwarze Regierung schon einmal auf die mittlere Reife geeinigt hat. Sie finden es, wenn Sie mittlere Reife und „Wiener Zeitung“ googeln. Nun sind fünf Jahre vergangen, und es ist nicht umgesetzt – deswegen: Erlauben Sie mir die Skepsis gegenüber Überschriften, das ist einfach ein Erfahrungswert!
Mittlere Reife verstehen wir folgendermaßen: Machen wir uns aus, was junge Menschen mit 15 Jahren – oder mit 14 Jahren, wenn es mit den Strukturen nicht anders geht – können sollen, und dann geben wir – und das ist der Schlüssel für Autonomie – den Schulen die Freiheit, vielfältige Wege hin zur mittleren Reife zu wählen!
Das ist der Schlüssel und mein Appell an die Sozialdemokratie, das ist der Schlüssel zur Überwindung der dumpfen Dichotomie zweier Töpfe ab dem Alter von zehn Jahren. Wenn wir 50 Töpfe aufstellen, weil die Mittelschulen so bunt sind wie das echte Leben, und alle ein Ziel haben, nämlich mittlere Reife, dann gibt es nicht mehr die Dichotomisierung in zwei Töpfe. Das wäre die Überwindung dieser Zweiteilung, die ich für immens wichtig halte, weil ich es als brutale Verletzung junger Menschenleben und Biografien erachte, wie das über diese Menschen hereinbricht.
Autonomie ist und bleibt unsere Kernforderung, und auch wenn das mit dieser Regierung schwierig ist, werde ich nicht aufhören, Vorschläge dazu zu machen. Deswegen bringe ich einen Entschließungsantrag ein, nämlich betreffend Freigabe des Budgets für Team-Teaching für schulautonome Maßnahmen entlang eines Sozialindex.
Sie wissen, wir haben 175 Millionen € im Topf; das Geld für Team-Teaching ist also da. Wir haben die Freigabe von drei Fächern auf mehrere Fächer ausgeweitet, und ich sage, wir sollen es nicht für Fächer freigeben, sondern den Schulen geben. (Abg. Amon: Das steht ja im Gesetz!) Die Schulen sollen entscheiden, ob sie einen Bewegungsschwerpunkt, weil es besondere Aggressionen als Problem am jeweiligen Schulstandort gibt, oder etwas anderes machen. (Zwischenruf des Abg. Amon.) – Nein, das ist eben nicht möglich, Herr Amon. Sie müssen alles in Werteinheiten abbilden. Sie können keine Sozialarbeiter oder externe Lerncoaches anstellen. Das geht eben nicht.
Ich bitte, das zu überwinden, und deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freigabe des Budgets für Team-Teaching für schulautonome Maßnahmen entlang eines Sozialindex
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die sechs Stunden für Team-Teaching in den Neuen Mittelschulen in ein echtes Qualitätsbudget umgewidmet werden. Diese rund 175 Millionen Euro jährlich sollen den Schulen für schulautonome Maßnahmen entlang eines Sozialindex zur Verfügung gestellt werden. Über dieses Budget soll die Schulleitung vor Ort – in Rücksprache mit dem Schulgemeinschaftsausschuss – eigenverantwortlich verfügen können.“
*****
Ein weiterer Vorschlag wird während meiner nächsten Rede folgen.
Ich denke, Frau Ministerin, das wäre in der Sprache der Manager – und Herr Kern ist da durchaus affin und für diese Sprache zu begeistern – ein Quick Win. Ein Quick Win ist etwas, was man macht, weil es richtig ist, weil nicht viel dagegen und ganz viel dafür spricht. Ich würde meinen, wenn Sie das Anliegen Schulautonomie teilen, wenn Sie sagen, dass Sie kein frisches Geld haben, aber trotzdem den jungen Menschen in Österreich, den Eltern, den Pädagoginnen und Pädagogen etwas Gutes tun wollen, dann müssen Sie das tun. Ich werde Sie auch bei jeder unserer Begegnungen fragen, warum Sie es nicht endlich machen. – Seien Sie sicher, ich bin da echt lästig. (Beifall bei den NEOS.)
17.46
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen
betreffend Freigabe des Budgets für Team-Teaching für schulautonome Maßnahmen entlang eines Sozialindex
eingebracht im Zuge des Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1146 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 38/2015, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen, das Unterrichtspraktikumsgesetz, das Lehrbeauftragtengesetz und das Forstgesetz 1975 geändert werden (Schulrechtsänderungsgesetz 2016) sowie über den Antrag 1387/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überspringen von Schulstufen (1167 d.B.) – TOP 5
Wir begrüßen, dass die vom Bund für das Team-Teaching in der Neuen Mittelschule vorgesehenen und bezahlten zusätzlichen sechs Stunden nicht mehr nur in Deutsch, Mathematik oder Englisch, sondern auch in anderen „Schwerpunktfächern“ eingesetzt werden können. Dieser Schritt geht jedoch nicht weit genug. Wir fordern wesentlich mutigere Schritte und sind dafür, die sechs Stunden Co-Teaching an den Neuen Mittelschulen in ein echtes, frei verfügbares Qualitätsbudget umzuwandeln, über das die Schulleitungen in Rücksprache mit dem Schulgemeinschaftsausschuss autonom entscheiden können. Diese rund 175 Millionen Euro, sollten bereits ab Herbst den Schulen für schulautonome Maßnahmen entlang eines Sozialindex zur Verfügung stehen.
Der punktuelle Einsatz von Team-Teaching wird weiter empfohlen. Die Schulen entscheiden jedoch eigenverantwortlich, ob sie einen Teil des Budgets beispielsweise in Sprachförderung, Bewegungsprogramme, Lerncoaching oder andere Maßnahmen investieren wollen. Damit bekommen die Schulen die Möglichkeit, brennende standortspezifische Herausforderungen schnell und unbürokratisch anzugehen. Dort arbeiten die Profis vor Ort. Ihnen ist als Expert_innen jedenfalls zuzutrauen, dass sie mit diesem Qualitätsbudget verantwortungsvoll umgehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die sechs Stunden für Team-Teaching in den Neuen Mittelschulen in ein echtes Qualitätsbudget umgewidmet werden. Diese rund 175 Millionen Euro jährlich sollen den Schulen für schulautonome Maßnahmen entlang eines Sozialindex zur Verfügung gestellt werden. Über dieses Budget soll die
Schulleitung vor Ort – in Rücksprache mit dem Schulgemeinschaftsausschuss – eigenverantwortlich verfügen können.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Dr. Hammerschmid. – Bitte.
17.46
Bundesministerin für Bildung und Frauen Mag. Dr. Sonja Hammerschmid: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätztes Hohes Haus! Ich möchte wieder mit dem Satz beginnen, den ich bei meiner letzten Rede verwendet habe: Ich möchte in einem Land leben, in dem alle Kinder die gleiche Chance auf Bildung haben, egal, wer ihre Eltern sind, wo sie wohnen und welchen Namen sie tragen. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Genau das Schulrechtspaket, das heute hier Thema ist, adressiert dieses Thema Chancengleichheit ganz zentral, deshalb freut es mich, dass heute hier dieses Paket beschlossen werden kann. Ich möchte in diesem Kontext auch meiner Vorgängerin Gabriele Heinisch-Hosek, die das gemeinsam mit Staatssekretär Mahrer vorbereitet und abgestimmt hat, danken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Nochmals zu den zentralen Punkten dieses Schulrechtspakets: Ja, wir müssen bei den Jüngsten beginnen. Ja, wir müssen ganz besonders auf die Sprachkompetenz achten. Genau diese zwei Punkte stehen im Mittelpunkt dieses Schulrechtspakets – neben einer ganzen Reihe an legistischen Änderungen, die auch noch abgehandelt werden.
Zur Schuleingangsphase: Es ist wirklich wichtig, dass die Vorschulpädagoginnen und -pädagogen, die die Kinder sehr genau kennen, genau wissen, wo sie ihre Talente haben, wo sie ihre Neigungen haben, wo sie vielleicht aber auch ihre Mankos und Defizite haben, dieses Wissen mitgeben und direkt an die Volksschulpädagoginnen und -pädagogen übergeben, damit diese in der Förderung und auch Forderung der Kinder in diesem Alter nahtlos anschließen können, um eben genau diese Talente zu fördern, aber auch um den Bedürfnissen entsprechend begleiten zu können. Das heißt, dieses Paket ist ein wesentlicher Punkt, und den halte ich auch für ganz besonders wichtig.
Was auch wichtig ist – und da ist das Thema Autonomie wieder dabei –, ist der Punkt, klassenübergreifende, jahrgangsübergreifende Möglichkeiten zu schaffen, das wird in diesem Paket auch adressiert; und es werden auch alternative Leistungsbeurteilungen bis zur dritten Schulstufe adressiert. Das fördert insbesondere die Autonomie der Schulen, und vor allem schafft es auch Möglichkeiten für die Pädagoginnen und Pädagogen, ihren Kindern entgegenzukommen, denn in genau dieser Phase lernen die Kinder sehr unterschiedlich, mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Die einen sind in Mathe besser, die anderen sind in Deutsch besser, können besser lesen. Darauf hinzuwirken, dass sich diese Kinder bestmöglich entwickeln können, das leistet dieses Paket schon.
Es geht also darum, bei den Jüngsten anzusetzen, besonders ihre Talente zu adressieren, sich für ihre Bedürfnisse zu interessieren, die Information mitzugeben und in der Autonomie viel zu ermöglichen, insbesondere in diesem Eingangsbereich.
Zur Sprachförderung: Ja, wenn die Kinder die Sprache nicht können, wenn sie diese Kompetenz nicht in ausreichendem Maße erworben haben, dann können sie dem Unterricht, den anderen Gegenständen nicht ausreichend folgen, und es wird schwierig sein, diese Kinder entsprechend mit auf die Reise zu nehmen. Das heißt, Sprachförderung ist ein zentrales Thema, ist ein zentrales Investment, vor allem auch in unsere Jüngsten, weil Defizite gar nicht erst entstehen, wenn sie im Kindergarten die Sprache
ordentlich lernen und sie dann in der Folge im Unterricht auch entsprechend für ihren Kompetenzerwerb nutzen können.
Das Sprachförderpaket umfasst Sprachstartkurse und Sprachförderkurse, insbesondere bis in die Sekundarstufe II hinein; das haben wir auch schon gehört. Da wurden neue Möglichkeiten geschaffen, da wurde die Zahl der Planstellen bis 2016, 2017 auf 850 erhöht, quasi verdoppelt. Ich gehe davon aus, dass man das schon spüren wird. Das muss man spüren, denn eine Verdoppelung der Zahl der Pädagogen an den Schulen wird jedenfalls ein Stück weit Abhilfe schaffen können.
Dabei möchte ich es auch schon belassen und übergebe wieder zurück an die Präsidentin. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.50
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kuntzl. – Bitte.
17.51
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Es liegt uns heute ein umfangreiches Paket zur Umsetzung des ersten Schritts zu einer großen Bildungsreform vor. Herr Kollege Strolz, wenn Sie sagen, es besteht aus kleinen Schritten, so kann ich Ihnen recht geben. Sie sagen selbst, es sind grundsätzlich Schritte in die richtige Richtung, und wenn man schon länger mit großem Engagement damit befasst ist, die dicken Bretter der Bildungspolitik zu bohren, dann begrüßt man auch diese kleinen, wichtigen Schritte, wenn sie in die richtige Richtung gehen.
Kollegin Heinisch-Hosek, die neben Ihnen sitzt und das verhandelt und vorbereitet hat, könnte sicher viel über das Bohren der dicken Bretter, das notwendig war, um diese kleinen, aber wichtigen und richtigen Schritte vorzubereiten, erzählen. Ich würde das auch nicht unterschätzen, weil dieses Paket zu einem großen Teil eben bei den Kleinen, beim Einstieg in die Schule ansetzt. Das ist eine besonders wichtige Phase für die Kinder, und das ist auch eine Phase, in der es wichtig ist, sehr individuell auf die Kinder, die unterschiedlichen Geschwindigkeiten, die unterschiedlichen Entwicklungsstände und Möglichkeiten eingehen zu können. Das hat nichts mit gut oder schlecht zu tun, sondern mit unterschiedlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und damit, darauf auch entsprechend besser eingehen zu können.
Es geht darum, über die Fördermaßnahmen, die im Kindergarten erfolgt sind, in der Schule informiert zu sein, darauf aufsetzen zu können und die Beurteilung individueller als Feedback geben zu können. Das klingt nach kleinen Schritten, aber wenn man selbst – und das haben ja viele von uns – Kinder in der Schule gehabt hat, dann weiß man, dass das Maßnahmen sind, die die Kinder auch wirklich spüren, die die Eltern auch wirklich spüren. So gesehen sind sie gar nicht so klein; so gesehen sind es wichtige Schritte, die wir hier heute beschließen können. Es ist das erste Paket.
Die Frau Bundesministerin hat in verschiedenen Interviews darauf hingewiesen, dass ihr der Ausbau der Ganztagsschule in der verschränkten Form ein besonderes Anliegen ist. Das finde ich ganz, ganz wichtig, Frau Bundesministerin, da möchte ich Sie unterstützen. Das wäre wichtig, wenn wir da mit den nächsten Schritten weiterkommen würden, weil es für die Kinder, für die Förderung der Kinder besonders wichtig wäre, den Nachholbedarf, den wir in Österreich in Wirklichkeit haben, aufzuholen und die Ganztagsschule in verschränkter Form als wichtige pädagogische Maßnahme in Österreich auszubauen. (Beifall bei der SPÖ.)
17.53
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. – Bitte.
17.53
Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministra! Hohes Haus! Ich gebe der Kritik mancher Oppositionsredner durchaus recht, dass es immer mehr sein könnte und dass es schneller gehen könnte. Mit dem Blick auf eine zweieinhalbtausendjährige europäische Bildungsgeschichte, den ich im Laufe meiner beruflichen Tätigkeit gewonnen habe, muss ich aber einfach sagen: Bildungssysteme sind beim Reformieren an sich eher träge. Das hängt einerseits inhaltlich mit dem Kanon zusammen, weil er sozusagen ein gesellschaftliches Kondensat von wichtigen Inhalten repräsentiert, das man nicht von heute auf morgen umstürzen kann; und es hängt natürlich auch mit den Strukturen und mit dem Personal zusammen, was ich jetzt nicht länger und genauer erklären muss.
Diese Trägheit muss man in Rechnung stellen, und zu dieser Trägheit kommt natürlich in der aktuellen politischen Lage noch einiges dazu, was Schnelligkeit, Tiefgründigkeit und Grundsätzlichkeit erschwert. Bisweilen sind Tiefgründigkeit, Grundsätzlichkeit und Schnelligkeit auch gar nicht unbedingt wünschenswert. Ich glaube, dass dieses Schulrechtsänderungsgesetz nun wirklich ein paar wichtige Schritte in die richtige Richtung setzt. Ich gehe nicht auf Einzelheiten ein. Ich sage nur, es werden doch einige Entscheidungen in die Schulen verlegt. Das ist ein Mehr an Autonomie. Es ist ein Mehr an ganz wichtigem Sprachunterricht.
Herr Dr. Strolz, da wundert mich auch, warum Sie so sehr auf den muttersprachlichen Unterricht insistieren. Ich kann nur sagen, meine beiden siebenjährigen Enkel spielen im Stubaital im Fußballverein, und ich helfe manchmal beim Training aus. Da sind auch ein paar türkische Buben dabei – übrigens ein hervorragender Ort der Integration –, und die türkischen Buben können zwar sehr gut Türkisch, aber manche von ihnen können, obwohl sie im Stubaital geboren sind, nahezu kein Wort Deutsch. Das Zentrale ist natürlich der Deutschunterricht, und der darf auch nicht erst mit sieben Jahren beginnen. Da müssen wir viel früher ansetzen. Da sehen wir eine ganz zentrale Aufgabe – auch für den Elementarunterricht –, die auch noch anzugehen ist. Jetzt haben wir einen wichtigen Schritt mit den Sprachstartgruppen getan.
Als Tiroler möchte ich auf etwas hinweisen, was wir im Zuge eines zusätzlichen Antrags auch in diesem Schulrechtsänderungsgesetz verankert haben, nämlich das Installieren einer höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Ernährung sowie Lebensmittel- und Biotechnologie in Rotholz, womit wir eine weitere Stelle für gute Berufsausbildung haben und das Lehrangebot in Tirol bereichern können. Es freut mich, dass wir das im Zuge dieser Gesetzesänderungen heute auch beschließen können.
Wir haben auch – was vielleicht noch nicht erwähnt wurde – einen Schritt gesetzt, den ich mir noch als ausweitbar vorstelle, wir ermöglichen jetzt nämlich Lehrbeauftragungen für Berufsschulen. Der Gedanke dahinter ist natürlich, dass über diese Lehrbeauftragten mehr Praktiker, also mehr Praxis, in die Berufsschulen kommen. Das ist eine sehr schöne Idee. Diese Idee wäre sicher ausweitbar. Solche Lebenserfahrungen, solche Lebenspraxis würde wahrscheinlich allen Schulen, auch den allgemein bildenden höheren Schulen, guttun. Ich könnte mir vorstellen, dass man das im Zuge eines weiteren Reformschritts auch auf diese Schulen ausdehnt.
Insgesamt glaube ich, dass das ein erster guter Schritt in dieser ausgerufenen Bildungsreform ist. Ja, er kommt nicht sehr früh, aber er kommt jetzt doch als erster Schritt, und es mögen weitere und tiefgreifende folgen. Falls dem so ist, denke ich, dass wir unser Bildungssystem auf einen guten Weg bringen können. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.)
17.58
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
17.58
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte teils wiederholen, was vorhin richtigerweise und erfreulicherweise auch von der Opposition bestätigt wurde, nämlich dass viele richtige Maßnahmen in diesem Paket, das wir heute beschließen werden, enthalten sind. Über 2 000 Schulversuche, Erleichterungen für das Regelschulwesen, was ganz wichtig ist, die Abschaffung der Noten sind im Paket. Es gibt also tausend pädagogische Gründe, warum das sinnvoll ist.
Ich möchte einen Satz aufgreifen, Frau Ministerin, den Sie Gott sei Dank jedes Mal wiederholen; und ich hoffe, dass Sie ihn noch sehr oft wiederholen, denn der Applaus ist noch nicht von allen gekommen, als Sie ihn gesagt haben. (Heiterkeit bei Bundesministerin Hammerschmid.)
Es braucht tatsächlich Chancen für alle Kinder, egal, woher sie kommen und mit welchen Voraussetzungen. Wir müssen schauen, dass sich möglichst alle Kinder entsprechend ihren Talenten – man kann nicht aus jeder Pflanze einen Rosenstock züchten – entfalten können. Da gibt es zwei, drei wichtige Bereiche, in denen es nach wie vor große Defizite gibt. Wir wissen, das ist – wir haben das heute schon diskutiert: Rechnungshof, diese finanzielle Bund- und Ländergeschichte – die Kleinkindbetreuung, Früherziehung, die Ländersache ist.
Wir haben das heute schon diskutiert: Wenn die Kinder in die Schule kommen, haben sie bereits einen Entwicklungsrückstand von drei Jahren und mehr – mit steigender Tendenz. Wenn wir nicht in der Einschulungsphase deutliche Maßnahmen setzen, dann ist unsere Schule auch Privatschule. Das kann keine Schule leisten; sie ist nicht imstande, dieses Defizit, diesen Rucksack, den die Kinder mitbringen, im normalen Regelschulwesen abzubauen. Das ist nicht möglich, und das sind dann diejenigen, die im normalen Betrieb auf der Strecke bleiben. Daher sind die Fördermaßnahmen ganz, ganz wichtig. Wir müssen alles tun und im Bereich der Frühpädagogik den Hebel ansetzen.
Das Zweite: Sprachförderung. Dazu ist viel Richtiges gesagt worden. Es gibt aber auch Hirnforscher, die das, was Kollege Strolz gesagt hat, nicht ganz so unterstreichen, aber es ist schon auch wichtig für die persönliche Zukunft der Kinder, dass sie ihre Muttersprache können.
Kinder lernen von Kindern nach wie vor am besten. Das sage ich Ihnen als Praktiker, ich habe das auch erlebt. Es handelt sich jetzt nicht um eine wissenschaftliche Studie, aber Radio Vorarlberg – ich habe das, glaube ich, schon einmal erzählt – hat einmal eine Zeit lang jeden Abend eine Schule besucht, die Ganztagsbetreuung angeboten hat. Was haben die LehrerInnen und die SchulleiterInnen dort übereinstimmend darüber gesagt, was sie am meisten beeindruckt hat? Sie haben ein Jahr lang Ganztagsschule gehabt, ein Jahr lang sind die Kinder den ganzen Tag zusammen gewesen. – Unisono hat es geheißen, an jedem Abend, an dem man eingeschaltet hat, derselbe Tenor: Es war sensationell und überraschend, wie schnell die Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache die deutsche Sprache erlernt haben!
Das war bei allen das Entscheidende. Daher müssten wir schauen, wenn wir die Schule weiterentwickeln, was gemeinsame Schule, ganztägige Schule auch im Tagesablauf bedeutet. Wenn wir von Chancengleichheit reden, dürfen wir das Thema ganztägige Schulen nicht auslassen. In diesem Bereich liegen die größten Defizite. Die Kinder, die halt nicht das Glück haben, dass sie zwei Elternteile haben, oder nicht das Glück haben, dass ein Elternteil zu Hause bleiben kann, sind davon abhängig, dass wir Fördermaßnahmen an der Schule anbieten, Schulen mit einem gesunden Mittagstisch, mit ei-
ner gesunden Betreuung, mit einem gesunden sportlichen Angebot und einem entsprechenden kulturellen Angebot, damit diese Kinder dieselben Entwicklungschancen haben wie alle anderen.
Das können wir nur dann tun, wenn wir wirklich generell schauen, möglichst alle gemeinsam am besten zu fördern. Ich meine, diese Maßnahmen jetzt sind dazu angetan, einen ersten Schritt in diese Richtung zu setzen, aber wir brauchen noch weitere große Schritte.
Das nächste Thema, dem ich mich einmal widmen möchte, wäre die Schulautonomie. Es wird so viel über Schulautonomie geredet, und mehr als die Hälfte von uns, beinahe jeder meint etwas anderes damit. Auch die Schritte dazu sind, glaube ich, ein ganz wichtiger Teil. Wenn wir in den Bereich Schulautonomie gehen, müssen wir auch klarstellen: Was heißt Grundschulautonomie, und wann entlassen wir einzelne Schulstandorte dorthin? Ich kann Ihnen sagen, es gibt massig Schulleiter und Schulleiterinnen, die gar nicht in der Lage sind, eine Schule autonom zu führen, wie wir uns das vorstellen. Das muss zuerst gelernt und dafür müssen zuerst die Strukturen geschaffen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.02
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.
18.02
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt nur eines, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung! In Österreich suchen derzeit 400 000 Menschen einen Job, viele halten sich mit Arbeitslosengeld über Wasser. Ein besonderer Grund dafür, dass sie eben keinen Job finden, ist die fehlende formale Bildung. Das heißt, es krankt an der Qualifikation! Besonders schlechte Karten auf dem Arbeitsmarkt haben Asylberechtigte. Rund zwei Drittel von ihnen haben nur einen Pflichtschulabschluss. Und schauen wir die Älteren an: Von den über 50-jährigen Arbeitslosen verfügt nur rund die Hälfte über einen Pflichtschulabschluss. Das heißt, die allergrößten Hürden, Arbeit zu finden, liegen in der Qualifikation.
Was hat denn das jetzt mit dem heutigen Schulrechtspaket zu tun? – Sehr viel! Bei den 15-Jährigen kann jeder fünfte – Kollege Strolz hat es schon aufgezählt – nur mangelhaft lesen, mehr als 50 000 brechen die Ausbildung ab. Das kann so nicht weitergehen, denn die Menschen, die keine Ausbildung schaffen, das sind die Arbeitslosen von morgen. Das muss sich bessern, und dazu heute auch der erste Schritt in diesem Schulrechtspaket! (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Als sehr, sehr vielversprechend sehe ich die neue Schuleingangsphase: Wie entwickeln sich unsere Kinder? Man kann die Stärken und die Schwächen genau aufzeigen, man kann Talente fördern. Und genau das brauchen wir: Talente fördern, damit wir Österreich wieder mit diesen guten Köpfen nach vorne bringen! Familienministerin Karmasin entwickelt dazu jetzt auch einen Bildungspass, eine ganz tolle Einrichtung, wo man sehen kann, welche Stärken jedes einzelne Kind hat.
Eine Anregung vielleicht dazu bezüglich des lebenslangen Lernens: Der Bildungspass sollte sich auf das ganze Leben erstrecken, denn in einer heutigen erfolgreichen Arbeitskarriere braucht es immer wieder neue Ausbildungen und immer wieder Weiterbildung.
Gemeinsam wollen wir daran arbeiten. Es gibt noch viele Fragen, und – das ist hier angeklungen – es braucht weitere Schritte, vor allem wenn man überlegt: Ist unser Bildungssystem schon auf die digitalen Herausforderungen vorbereitet? Sind wir denn da gerüstet? In diesen Bereichen entstehen viele neue Jobs. Es gibt viel zu tun; zum Bei-
spiel Internetführerschein für Schüler oder Umgang mit der digitalen Welt, schon beginnend im Kindergarten.
Als Mutter ist es mir ein ganz besonders großes Anliegen, dass unsere Kinder eine gute Ausbildung bekommen und dass sie dann einen Job haben, von dem sie auch leben können.
In diesem Sinne, Frau Minister, freuen wir uns auf weitere gute Zusammenarbeit und hoffen, dass wir da alle gemeinsam etwas weiterbringen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.05
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte.
18.05
Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Mit diesem Schulrechtsänderungsgesetz setzen wir wichtige Punkte um, wichtige Punkte für unsere Schülerinnen und Schüler. Es bringt eine Verbesserung in allen, nein, in vielen Richtungen; in allen ist immer übertrieben. Ich möchte auch einige Punkte herausgreifen, die mir besonders wichtig sind. Aber bevor ich darauf zu sprechen komme, muss ich auf einige Äußerungen meiner Vorredner eingehen.
Herr Kollege Lugar ist jetzt leider nicht anwesend, aber vielleicht können Sie es ihm ausrichten. Seine Aussage, dass 120 000 Lehrer an öffentlichen Schulen nicht fähig sind, Schüler zu unterrichten, sondern nur jene Lehrer, die an privaten Schulen unterrichten, ist schlichtweg eine Beleidigung all dieser Lehrerinnen und Lehrer. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schenk: 5 000! Besser zuhören!) Ich erwarte eigentlich von ihm, dass er sich dafür entschuldigt.
Wenn er davon spricht und am Beispiel seiner eigenen Kinder aufzeigt, dass sie in der Schule etwas lernen, das nicht wirklich Lernstoff sein kann oder sein soll in dieser Altersgruppe, dann dürfte er absolut noch nie etwas gehört haben vom sogenannten Lernen lernen, vom Methodentraining. Daher traue ich mich zu sagen, er soll sich informieren, bevor er sich hier herausstellt und etwas zum Besten gibt, wovon er anscheinend keine Ahnung hat; das Methodentraining betreffend schaut das tatsächlich so aus. (Beifall bei der SPÖ.)
Es kann außerdem kein Schulsystem ein gutes Kind verhindern, das möchte ich ihm auch noch mitgeben.
Was mich besonders freut, ist, dass ein sehr zentraler Punkt in Angriff genommen wird, nämlich dort, wo die Kinder das erste Mal in die Schule kommen, der Schuleingangsbereich. Es ist uns allen klar, wenn die ersten Schritte in einen neuen Bereich, zum Beispiel eben in die Volksschule, gut gelingen, dann ist der Start gut gelungen, und das ist dann entscheidend für den weiteren Schulerfolg und für den weiteren Lebensweg überhaupt.
So ist es für mich auch sehr wichtig, dass die Förder- und Entwicklungsdaten im Kindergarten sehr akribisch gemacht werden. Ich glaube, alle, die entweder Kinder oder Enkelkinder haben, wissen, wenn sie sich nur dafür interessieren, dass hier Aufzeichnungen gemacht werden, die sehr wohl förderlich sind für die Entwicklung des Kindes, wenn sie in die Volksschule mitgenommen werden können. Denn man braucht dann nicht mehr ein halbes Jahr oder länger zu warten, bis man auch in der Schule diese Erfahrungen macht. Man kann daraus ersehen: Braucht ein Kind vielleicht für einen Bereich des Lernens etwas länger? Kann es etwas überspringen? Braucht es mehr Ruhe? Viele, viele Fakten werden da mit berücksichtigt, damit das Kind sich besser entwickeln kann.
Ich darf auch noch den Kollegen Wurm erwähnen, der anscheinend auch keine Ahnung von Integrationsklassen, von Sonderschule und Integration hat. Ich war selbst zweimal vier Jahre lang Klassenvorstand in einer Integrationsklasse einer Hauptschule. Dort unterrichtete ich Kinder mit einer Sonderschullehrkraft. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Wir hatten Kinder mit totaler körperlicher Beeinträchtigung … (Abg. Peter Wurm: Mit Eltern reden von betroffenen Kindern, Frau Kollegin!) – Die Eltern haben sie damals freiwillig in diese Klasse hineingemeldet, damals gab es noch nicht … (Abg. Peter Wurm: Freiwillig, ja! Aber nicht die Abschaffung von Sonderschulen, so wie Sie das wollen!) Und wenn sie das freiwillig acht Jahre lang machen, dann wird das wohl eine bestimmte Aussagekraft haben.
Ich weiß, dass diese Kinder voneinander – wie Kollege Mayer das auch gesagt hat – am besten lernen. Es ist so, dass sich die Kinder etwas abschauen, die anderen auch sozial sehr viel lernen, und ich glaube, das hat auch noch keinem Kind geschadet. Auch wenn ein Kind sehr leicht lernen kann, ist das soziale Lernen in unserer Gesellschaft auch nicht außer Acht zu lassen.
Damit wäre ich, mit dieser Übergangsstufe, mittendrin in der Leistungsbeurteilung, die natürlich auch in den Klassen, in den Integrationsklassen schon praktiziert und für bestens befunden worden ist. (Abg. Peter Wurm: Ist ja alles in Ordnung, Frau Kollegin!)
Da meine Redezeit nicht mehr ausreicht, alle anderen Aussagen auch noch zu kommentieren, komme ich jetzt zum Schluss und darf noch das Autonomiepaket erwähnen. Es ist ja schon vieles dazu gesagt worden.
Mit diesen Schritten, mit diesen großen und kleinen Schritten, die gemacht werden, wird es unseren Lehrerinnen und Lehrern möglich sein, unsere Kinder zukunftsfit zu machen. – Danke (in Richtung des Abg. Peter Wurm) auch für Ihr Zuhören. (Beifall bei der SPÖ.)
18.11
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.
18.11
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir beschließen heute einen ersten wichtigen Schritt des Bildungspaketes, des Reformpaketes. Die Sprachförderung ist ein ganz wesentlicher Schritt, denn die Sonderschulen sind voll mit Kindern, die einen Migrationshintergrund haben, und sie bekommen eine sonderpädagogische Förderung anstatt einer Sprachförderung. Dass die Kinder aber nur wegen Sprachdefiziten in der Sonderschule beschult werden, hat grobe Auswirkungen auf ihre weitere Geschichte, denn gerade mit einem Sonderschulabschluss hat man kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb ist es wichtig, dass man die SchülerInnen auch entsprechend fördert, ihnen Sprachkompetenz zueignet. Sie gehören raus aus der Sonderschule.
Ich möchte auch ein bisschen auf meine persönliche Geschichte eingehen, weil es im Unterrichtsausschuss auch Thema war, ob Integration für behinderte Kinder wichtig ist, ob Inklusion wichtig ist. Für meinen Lebensweg war sehr entscheidend, als ich mit sechs Jahren in die Schule hätte kommen sollen und die Lehrer gesagt haben: Das geht nicht, das Kind ist behindert, es kommt in eine eigene Behindertenschule! Meine Eltern haben sich sehr dagegen gewehrt und haben es schließlich auch geschafft, eine Lehrerin zu finden, die bereit war, ein behindertes Kind zu unterrichten.
Heute, 45 Jahre später, sind wir um Schritte weiter. Wir wissen, wie Inklusion, wie Integration funktioniert, offener Unterricht, Lernen im Projektunterricht und auch soziales Lernen, sodass Vorurteile gar nicht entstehen oder ausgeräumt werden. Von diesem gemeinsamen Unterricht profitieren behinderte, aber auch speziell nicht behinderte Kinder.
Ich glaube, dass das einfach der Weg ist, den wir gehen müssen und sollten, auch im Sinne der UN-Konvention. Ich möchte Sie, Frau Ministerin, ersuchen, sich für Inklusion einzusetzen, auch im Sinne dessen, was Sie gesagt haben. Chancengleichheit muss bestehen, egal, welche Behinderung ein Kind hat. Das ist auch eine Frage der Menschenwürde, wie sie in der Verfassung verankert werden muss. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
18.15
Präsident Karlheinz Kopf: Ich darf verraten, dass Herr Abgeordneter Huainigg genau heute, am heutigen Tag seinen 50. Geburtstag feiert. – Gratuliere, Franz-Joseph! (Allgemeiner Beifall.)
Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.
18.15
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich sehr, dass wir heute, an diesem Tag den ersten Teil, den ersten Schritt der Bildungsreform auf den Weg bringen können, und selbstverständlich freue ich mich auch über die Worte des Kollegen Strolz, dass er die Maßnahmen, die in diesem Paket enthalten sind, auch für sinnvoll erachtet, denn ich denke, das sind sie allemal.
Speziell möchte ich – das hat für mich persönlich einen ganz hohen Stellenwert – auf die Neugestaltung des Schuleingangsbereiches eingehen und hervorheben, was sich dahinter verbirgt. Ganz besonders wichtig ist das für mich deshalb, weil es da um die Konzentration auf den Start der individuellen Bildungswege geht und um den Zeitpunkt der ersten Weichenstellung im Leben eines Kindes.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Kindergarten und der Volksschule wird durch die vorliegende Reform verstärkt, wodurch der Kindergarten noch stärker und in einem besonderen Maß zur ersten Bildungseinrichtung überhaupt avanciert. Zudem werden die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik stärker auf den Faktor Elementarpädagogik abgestellt. Das heißt, im Fokus stehen nicht nur Kinder zwischen drei bis sechs Jahren, sondern zukünftig besonders auch die Früherziehung von Kindern unter einem Jahr in Krippen und Krabbelstuben.
Das letzte verpflichtende Kindergartenjahr wird genutzt, um Sprachstandserhebungen zu machen, um auf die Kompetenzen einzugehen, wie wir bereits gehört haben. Ganz besonders wichtig ist das deshalb, damit diese Informationen über das Kind nicht verloren gehen. Bisher ist das aus Datenschutzgründen nicht gemacht worden, aber es soll die Übergabe an die Volksschule erfolgen, damit dort die PädagogInnen ohne Zeitverlust die notwendigen Fördermaßnahmen einleiten können. Das ist ebenfalls zur Debatte gestanden.
Die Autonomie an den Schulen selbst – ebenfalls ein weiterer sehr zentraler Punkt, wie ich finde, besonders was die individuelle Förderung betrifft. Das heißt, alternative Leistungsbeschreibung bis zur dritten Klasse zu ermöglichen, schulautonom auswählen zu können, ob wie bisher, was die Grundschulkinder betrifft, in Ziffernnoten bewertet wird oder ob eine individuelle Förderung vor dieser oberflächlichen Vergleichbarkeit mit deutlich besseren Methoden erfolgt, was die Pädagogik an sich betrifft, weiters, ob nach Schulstufen getrennt oder verschränkt geführt wird. Und selbstverständlich auch das Überspringen von Klassen soll schulautonom festgelegt werden können.
Die Sprachförderung ist ganz besonders wichtig, ein zentraler Punkt des Paketes selbst, denn ich denke, um in unsere Zukunft als Gesellschaft investieren zu können, müssen wir, wie schon oft gesagt worden ist und was auch wenig überraschend ist, in jene der
Kinder investieren, die Bildungswege so gut wie möglich gestalten. Ich glaube, das wird damit in einem großen Ausmaß ermöglicht, weil die Sprachförderung an sich, das heißt die Investition in die Kompetenz des Kindes, miteinander kommunizieren zu können, Inhalte verstehen zu können, genau durch diese gezielte Förderung, durch Sprachfördergruppen, durch Sprachstartgruppen im Ausmaß von bis zu elf Wochenstunden – das ist keine Kleinigkeit, eine Sprache zu erlernen ist ein extrem anstrengender Prozess –, als wirklich wertvoller Teil gesehen wird.
Ganz zum Schluss möchte ich auch noch hervorheben, weil der Nationale Bildungsbericht angesprochen worden ist: Ich freue mich über die Maßnahmen, die jetzt gekommen sind. Aber was im Nationalen Bildungsbericht noch drinsteht, Bezug nehmend auf Ihr Eingangsstatement, Frau Ministerin, dazu ist zu sagen, dass ich unbedingt möchte, dass wir hin zu einer Gesellschaft kommen, in der soziale Ungleichheit, wie sie aktuell im Bildungssystem herrscht, nicht weiter verstärkt wird, dass wir vererbte Bildungsentscheidungen der Eltern beziehungsweise die vererbte Bildung nicht einzementieren, sondern dass wir uns zu einer Gesellschaft hin entwickeln, für die gilt: Es ist nicht bloß eine Floskel, dass wir die gleichen Chancen für alle Kinder haben, sondern wir setzen das auch gemeinsam um, indem wir eine gemeinsame Bildungsinstitution für unsere Kinder haben! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
18.20
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.
18.20
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der erste Teil der Bildungsreform ist da, wir haben etwas länger darauf gewartet. Aber Frau Ministerin Hammerschmid hat uns dabei die ersten wichtigen Schritte im Bereich der Autonomie, des besseren Übertritts vom Kindergarten hin zur Volksschule und auch im Bereich der Modernisierung der Schulverwaltung im Ausschuss vorgelegt. Viele der großen und vor allem wichtigen Themenbereiche – Schuleingangsphase oder auch die Sprachstartgruppen – wurden von meinen Kolleginnen und Kollegen schon intensiv angesprochen. Deswegen erlaube ich mir, zwei kleinere Bereiche aus diesem ganzen Paket herauszugreifen, die ich trotz ihrer Kleinheit dennoch für relevant halte, auch für SchülerInnen und LehrerInnen.
Zum einen die Berufs- und Bildungsorientierung: eine Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler ab der 8. Schulstufe, fünf Tage im Jahr für die Ausbildungsorientierung zu nutzen. Das ist an sich nichts Neues, 2004 ist diese Möglichkeit verankert worden, galt aber bis dato nur für die 8. und 9. Schulstufe. Die Neuerung ist dabei die Ausweitung, dass diese Orientierungsphase über die 9. Schulstufe hinaus genutzt werden kann. Denn ein Wechsel kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn man merkt, dass die schulische Laufbahn dann doch nicht das ist, was einem liegt, oder weil einfach neue Interessen entdeckt werden. Diese fünf Tage sollen vor allem im Sinne von Schnuppertagen gesehen und auch genutzt werden, beispielsweise um einen Tag in einem Lehrbetrieb zu verbringen und diesen auch kennenzulernen, um einfach Bildungs- und Berufsperspektiven ausloten zu können.
Das bietet auch die Chance für Unternehmen, sich die Schüler an den Betriebstagen in das Unternehmen zu holen, um sie wirklich die Tätigkeit, die sie dann vielleicht auch erlernen oder ausüben können, erfahren zu lassen. Das kann dann auch eine Sicherheit für junge Menschen in ihrer Berufswahl bieten und den angestrebten Weg stärken.
Ich glaube, gerade was die Bildungs- und Berufsorientierung an unseren Schulen betrifft, gehen wir hier schon einen sehr guten Weg, startend mit einem Begabungskompass, Talente Check – das hat auch viele andere Namen in den anderen Bundeslän-
dern – in der 7. Schulstufe über diese Orientierungstage bis hin zur zuletzt im Ministerrat beschlossenen Ausbildungspflicht bis 18, um jungen Menschen einfach ihre Talente und Fähigkeiten näherzubringen, sie zu beraten, sie aber auch ausprobieren zu lassen, aber auch Ausbildung vorauszusetzen, damit sich junge Menschen selbst ihren Weg ebnen können und keiner auf der Strecke bleibt.
Das zweite Thema, das ich noch gerne ansprechen möchte, ist die Modernisierung der Schule, vor allem im Bereich der technischen Ausstattung und Anwendung. Hier wird mit der Novelle insbesondere der Weg von einer analogen hin zu einer digitalen Erfassung im Bereich der Klassenbücher, der Protokolle, der Aufzeichnungen bereitet. Das wird ja teilweise schon eigenständig von den Schulen durch eigene Softwareprodukte, durch eigene Lösungen durchgeführt, die konzipiert worden sind. Aber prinzipiell sollte dieses Thema auch forciert werden.
Für mich stellt das nämlich auch eine Notwendigkeit dar. Wir haben gestern, gerade was junge Menschen betrifft, diskutiert, dass es wichtig ist, dass junge Menschen in der Schule auch an den Umgang und die Auseinandersetzung mit technischen Hilfsmitteln, mit der Technologie an sich herangeführt werden sollen. So sollte es dann natürlich auch in der Schulverwaltung und bei Abläufen sein, dass sich diese auch moderner Technologien bedient.
Dafür müssen wir noch einiges in Bewegung setzen. Dazu gehört, dass auch die Schulen an das Breitbandnetz angeschlossen werden, weiters die Finalisierung der Innovationsstiftung Bildung, was gerade innovative Projekte in den Schulen fördert, und auch die Vermittlung digitaler Kompetenzen und Medienkompetenzen bereits zu einem frühen Zeitpunkt in der Schule.
Also es gibt viel zu tun. Heute starten wir mit einem ersten Teil. Wir werden gemeinsam konstruktiv mit den Vertretern der Schulen, mit den Lehrern, mit den Eltern und mit den Schülern weiter daran arbeiten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.24
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.
18.24
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute das Schulrechtspaket 2016, ein Paket, das in die richtige Richtung zeigt, circa 20 Gesetzesmaterien sind davon betroffen.
Nach längeren Verhandlungen – ich danke hier der ÖVP, dem Koalitionspartner, dass es doch noch gelungen ist, Zustimmung zu erwirken – lochen wir sozusagen heute ein. Dieses Paket ist ein Schritt i