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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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59. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 8. Mai 2008

 

 


Stenographisches Protokoll

59. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode                   Donnerstag, 8. Mai 2008

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 8. Mai 2008: 9.03 – 20.41 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Produktpirateriebericht 2007 des Bundesministers für Fi­nanzen

2. Punkt: Bericht über den Antrag 656/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförde­rungsgesetz geändert wird

3. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/10

4. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/11

5. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/12

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz und das Apothekerkammer­gesetz 2001 geändert werden

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert werden

9. Punkt: Bericht über den Antrag 166/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Importverbot für das GVO-Konstrukt MON863 und den

Antrag 346/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Importverbot für die gentechnisch veränderten Rapssorten Ms8, Rf3 und Ms8xRf3

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeits­inspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz – VAIG) geändert wird

12. Punkt: Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits samt Anlagen

13. Punkt: Regierungsvorlage: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Re-


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publik Montenegro andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)

14. Punkt: Regierungsvorlage: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Re­publik Albanien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen und Berichtigungsprotokolle (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorbera­tung)

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 17

Ordnungsruf ................................................................................................................. 121

Geschäftsbehandlung

Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen betreffend Zu­lassung von Fragen in der Fragestunde .................................................................................................................... 17

Erklärung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer in diesem Zusammenhang         18

Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung:

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................. ..... 19

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ..... 20

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 20

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ..... 21

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 21

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwor­tung 3648/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 50

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung         123

Redner/Rednerinnen:

Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 123

Bundesminister Werner Faymann ........................................................................ ... 126

Anita Fleckl .............................................................................................................. ... 129

Mag. Helmut Kukacka ............................................................................................. ... 130

Barbara Zwerschitz ................................................................................................ ... 131

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 133

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 134

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwor­tung 3556/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung – zurückgezogen .....................................................  50, 80

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 50

Fragestunde (9.)

Finanzen ........................................................................................................................ 22

Renate Csörgits (56/M); Gabriele Tamandl, Ing. Peter Westenthaler, Mag. Gerald Hauser, Karl Öllinger


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Ridi Steibl (50/M); Ursula Haubner, Ing. Norbert Hofer, Sabine Mandak, Bettina Stadlbauer

Mag. Bruno Rossmann (59/M); Gerhard Steier, Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer, Jo­sef Bucher, Wolfgang Zanger

Mag. Gerald Hauser (53/M); Dr. Ruperta Lichtenecker, Mag. Andreas Schieder, August Wöginger, Sigisbert Dolinschek

Josef Bucher (55/M); Bernhard Themessl, Mag. Bruno Rossmann, Mag. Kurt Gaßner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

Dr. Sabine Oberhauser (57/M); Gabriel Obernosterer, Mag. Gernot Darmann, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Kurt Grünewald

Konrad Steindl (51/M); Ing. Peter Westenthaler, Lutz Weinzinger, Mag. Werner Kogler, Marianne Hagenhofer

Alois Gradauer (54/M); Mag. Bruno Rossmann, Wilhelm Haberzettl, Jakob Auer, Ing. Peter Westenthaler

Kai Jan Krainer (58/M); Ing. Hermann Schultes, Josef Bucher, Mag. Gerald Hau­ser, Mag. Bruno Rossmann

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (52/M); Veit Schalle, Bernhard Themessl, Mag. Bru­no Rossmann, Dr. Johannes Jarolim

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 17

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 47

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Produktpirateriebericht 2007 des Bundesministers für Finanzen (III-133 der Beilagen) (527 d.B.) ..................................................................... 51

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ..... 51

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................. ..... 52

Mag. Johann Maier .................................................................................................. ..... 53

Bettina Hradecsni ................................................................................................... ..... 55

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 56

Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ..... 57

Jakob Auer .............................................................................................................. ..... 59

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 60

Edeltraud Lentsch .................................................................................................. ..... 61

Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ..... 61

Gabriele Tamandl .................................................................................................... ..... 62

Sylvia Rinner ........................................................................................................... ..... 63

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ..... 63

Kenntnisnahme des Berichtes III-133 d.B. ..................................................................... 64


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2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 656/A der Abgeord­neten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (528 d.B.) ................................................................................................................ 64

Redner/Rednerinnen:

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 64

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 66

Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 67

Petra Bayr ................................................................................................................ ..... 68

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 70

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................. ..... 70

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ..... 71

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ..... 74

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 74

Jakob Auer .............................................................................................................. ..... 76

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ..... 77

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ..... 80

Dr. Reinhold Mitterlehner ...................................................................................... ..... 81

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 81

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ..... 83

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ..... 84

August Wöginger ......................................................................................................... 84

Entschließungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Kol­leginnen und Kollegen betreffend aktive Mitarbeit Österreichs im Rahmen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen an der Ausarbeitung eines glo­balen post-2012 Klimaregimes – Annahme (E 72) .............  69, 85

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kol­leginnen und Kollegen betreffend: „Hände weg von der Donau!“ muss nationaler Konsens werden – Ablehnung              73, 85

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 85

3. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/10 (III-70 d.B.) (534 d.B.) ............................................................................. 85

Redner/Rednerinnen:

Mag. Kurt Gaßner ......................................................................................................... 86

Gabriele Tamandl .................................................................................................... ..... 87

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ..... 88

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ..... 90

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 91

Gerhard Reheis ....................................................................................................... ..... 92

Konrad Steindl ........................................................................................................ ..... 92

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 93

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ............................................................................ ..... 95

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ............................................................................... ..... 96

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ..... 97

Norbert Sieber ......................................................................................................... ..... 99

Mag. Dr. Martin Graf ..................................................................................................... 99

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................ ... 102

Kenntnisnahme des Berichtes III-70 d.B. ................................................................. ... 104

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/11 (III-79 d.B.) (535 d.B.) ........................................................................... 104


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5. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/12 (III-86 d.B.) (536 d.B.) ........................................................................... 104

Redner/Rednerinnen:

Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ... 104

Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 105

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 106

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 108

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 110

Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer ...................................................................... ... 111

Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 113

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 114

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 115

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 116

Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ... 117

Christian Faul .......................................................................................................... ... 119

Thomas Einwallner ................................................................................................. ... 120

Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 121

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 136

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 137

Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 138

Rainer Wimmer ....................................................................................................... ... 139

Edeltraud Lentsch .................................................................................................. ... 140

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 141

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 141

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 142

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 142

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................ ... 143

Hermann Krist (tatsächliche Berichtigung) ................................................................ 146

Kenntnisnahme der beiden Berichte III-79 und III-86 d.B. ........................................... 146

6. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (502 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz und das Apotheker­kammergesetz 2001 geändert werden (529 d.B.)              ............................................................................................................................. 146

Redner/Rednerinnen:

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 147

Dr. Sabine Oberhauser .......................................................................................... ... 147

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 148

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 149

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 150

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................ ... 151

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 152

Laura Rudas ................................................................................................................ 153

Maria Rauch-Kallat ..................................................................................................... 154

Dr. Sebastian Eder ..................................................................................................... 154

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 155

7. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (503 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird (530 d.B.) ............................................ 155

Redner/Rednerinnen:

Dr. Erwin Rasinger ..................................................................................................... 156

Beate Schasching ................................................................................................... ... 156

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 157


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Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 158

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 159

Dr. Sebastian Eder .................................................................................................. ... 159

Michael Ehmann ...................................................................................................... ... 160

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................ ... 160

Barbara Riener ........................................................................................................ ... 161

Anna Franz .............................................................................................................. ... 162

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 163

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 163

8. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (504 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Bundes­gesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert werden (531 d.B.) ......................................................................................................... 163

Redner/Rednerinnen:

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 164

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 164

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 165

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 166

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 166

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................ ... 167

Maria Rauch-Kallat ................................................................................................. ... 168

Renate Csörgits ...................................................................................................... ... 169

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 169

Maria Grander ......................................................................................................... ... 170

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 170

9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 166/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Importverbot für das GVO-Konstrukt MON863 und den

Antrag 346/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Importverbot für die gentechnisch veränderten Rapssorten Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 (532 d.B.)                171

Redner/Rednerinnen:

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 171

Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 172

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 173

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 174

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 176

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................ ... 177

Anna Höllerer .............................................................................................................. 179

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 532 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Importverbot für MON863 und für die gentechnisch ver­änderten Rapssorten Ms8, Rf3 und MS8xRf3 (E 73)   ............................................................................................................................. 180

10. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (326 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird (546 d.B.) .......................................................... 180

Redner/Rednerinnen:

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 180

Anita Fleckl ................................................................................................................. 181

Mag. Helmut Kukacka ............................................................................................. ... 182

Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 183


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Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 184

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 185

Staatssekretärin Christa Kranzl ......................................................................  185, 190

Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 187

Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................ ... 188

Christoph Kainz ...................................................................................................... ... 189

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 190

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 192

11. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (451 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeits­inspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz – VAIG) geändert wird (545 d.B.)                                                                                                                                           192

Redner/Rednerinnen:

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 192

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 193

Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 193

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 194

Jochen Pack ............................................................................................................ ... 194

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 194

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 195

12. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (468 d.B.): Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits samt Anlagen (547 d.B.) .................................................... 195

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 195

Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 197

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 198

Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 199

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 200

Christian Hursky ..................................................................................................... ... 200

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 201

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 202

Staatssekretärin Christa Kranzl ............................................................................ ... 202

Genehmigung des Staatsvertrages .............................................................................. 204

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG ........................................... 204

13. Punkt: Regierungsvorlage: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (520 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschuss­vorberatung) ................................................................................................ 204

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Großruck ................................................................................................ ... 204

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ... 205

Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................... ... 206

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 208

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 209

Staatssekretär Dr. Hans Winkler ........................................................................... ... 210

Mag. Christine Muttonen ........................................................................................ ... 211

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ... 212


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 8

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Wolfgang Großruck, Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Visafrei­heit für Länder des Westbalkan – Annahme (E 74)         207, 214

Genehmigung des Staatsvertrages .............................................................................. 213

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG ........................................... 214

14. Punkt: Regierungsvorlage: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einer-
seits und der Republik Albanien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen und Berichtigungsprotokolle (521 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)             ............................................................................................................................. 214

Redner/Rednerinnen:

Ing. Kurt Gartlehner ............................................................................................... ... 214

Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................... ... 214

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 215

Staatssekretär Dr. Hans Winkler ........................................................................... ... 216

Genehmigung des Staatsvertrages .............................................................................. 217

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG ........................................... 217

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 47

548: Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

549: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanz­strafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird – Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008)

552: Musiktherapiegesetz – MuthG

553: 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008

554: Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung neu erlassen werden (KWK-Gesetz)

555: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Justiz­betreuungsagentur (Justizbetreuungsagentur-Gesetz – JBA-G) erlassen und das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG) sowie das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geändert werden

Berichte ......................................................................................................................... 50

III-144: Tätigkeitsbericht des Bundesvergabeamtes über den Zeitraum Jänner bis Dezember 2007; BM f. Wirtschaft und Arbeit

III-145: Tätigkeitsberichte der Bundeswettbewerbsbehörde für die Zeiträume vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2007 und vom 1. Juli 2007 bis zum 31. Dezember 2007; BM f. Wirtschaft und Arbeit


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Anträge der Abgeordneten

Otto Pendl, Barbara Riener, Mag. Ewald Stadler, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung der Be­werbung der Volksanwaltschaft um den Sitz des Generalsekretariats des Internationa­len Ombudsmann Institut in Wien (734/A)(E)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (Staatsbürgerschaftsände­rungsgesetz 2008) (735/A)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung von Workshops zu Menschenrechten in China mit ÖOC und Sportverbänden, in Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen (736/A)(E)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend österreichische Entschei­dung in der NSG sowie der IAEO betreffend die Vereinbarung über zivile nukleare Kooperation zwischen den Vereinigten Staaten und Indien (737/A)(E)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Masterplan Wasser­kraft“ (738/A)(E)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klimaschutz-Umstiegspaket „Vorrang für Öffis“ (739/A)(E)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klimaschutz-Umstiegspaket „Gratis Sonne statt teurem Öl“ (740/A)(E)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifizierung der UN-Kon­vention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen (741/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein eigenes PraktikantInnen­ausbildungsgesetz (742/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Praktikadauerschleife
für AkademikerInnen verhindern – Berufseinstiege institutionell besser begleiten
(743/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätskriterien für Pflicht­praktika (744/A)(E)

Ursula Haubner und Kollegen betreffend Durchführung einer österreichweiten Erhe­bung von Daten und Organisationsformen im Bereich Kinderbetreuung durch Tages­eltern (745/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend regelmäßige Untersuchun­gen von Kindern (746/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Anzeigepflicht bei Gewalt gegen Kinder (747/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Berufsverbot für Sexualver­brecher (748/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Strafschärfung für Sexual­straftäter und Kinderschänder (749/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Suche nach vermissten Personen (750/A)(E)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 10

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Zentrales Register für Sexualverbrecher (751/A)(E)

Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Resolution der Sudeten­deutschen Landsmannschaft (752/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geändert wird (753/A)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnah-
men zur Rettung von heimischen Haustierrassen und bewährtem heimischem Saatgut
(754/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend besseren Schutz der Kon­sumenten vor unerbetenen 09-er SMS durch Sperre schon bei Abgabe der Handys (755/A)(E)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschrän­kung der Cross Compliance Bestimmungen auf ein Mindestausmaß (756/A)(E)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Straf­gesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (757/A)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Feber 1972 über die Tilgung von Verurteilungen und die Beschränkung der Auskunft (Tilgungsgesetz 1972), BGBl. Nr. 68/1972, geändert wird (758/A)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Straf­gesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (759/A)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend nachträgliche und rückwirkende Pensionserhöhung auch für Kleinstpensionen spätestens mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 (SVÄG 2008) (760/A)(E)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl 663/1994 idgF, geändert wird (761/A)

Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Registerzählungsgesetz (RegZG), BGBl. I Nr. 33/2006 i.d.g.F., geändert wird
(762/A)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ungleichbehandlung durch die Sozialversicherungsträger (763/A)(E)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die verpflichtende Ver­wendung einer Sicherheitsbremse bei Kinderwagen (764/A)(E)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Finanz­prokuratur (765/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Beseitigung fa­schistischer Relikte in Südtirol (766/A)(E)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung von touristi­schen Klein- und Mittelbetrieben (767/A)(E)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 11

Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Einführung eines zinsfreien Studien-Kredit-Modells für österreichische Studierende (768/A)(E)

Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der Pflegefrei­stellung für ArbeitnehmerInnen auf die Begleitung ihres Kindes während eines Spital­aufenthaltes (769/A)(E)

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterungen der Pflege­freistellung für Arbeitnehmerinnen (770/A)(E)

Veit Schalle, Kollegin und Kollegen betreffend GVO-freie Fütterung als Kriterium für das AMA-Gütesiegel (771/A)(E)

Mag. Melitta Trunk, Franz Hörl, Dr. Gabriela Moser, Herbert Kickl, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „One-Stop-Shop“ für Förderungswerber bei klima­relevanten Förderungen im Tourismusbereich (772/A)(E)

Silvia Fuhrmann, Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen betreffend direkte Ausbe­zahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr (773/A)(E)

Ridi Steibl, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Information des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend zur Unterstützung in den viel­fältigen Lebenssituationen (774/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend „Modernisierung des diplomati­schen Dienstes“ (4280/J)

Herbert Scheibner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Verdacht des Visahandels durch die österreichische Botschaft in Nigeria (4281/J)

Herbert Scheibner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Rechnungshofbericht der österreichi­schen Botschaften in Madrid und Lissabon (4282/J)

Herbert Scheibner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend ungelöste Kurdenfrage als einer von vielen Stolpersteinen und Hürden der Türkei auf dem Weg in die Europäische Union (4283/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend rückläufige Ent­wicklung bei der Direktvermarktung (4284/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesmi­nisterin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend rückläufige Entwicklung bei der Direktvermarktung (4285/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend rückläufige Entwicklung bei der Direkt­vermarktung (4286/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend rückläufige Entwicklung bei der Direktvermarktung (4287/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 12

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Rechnungs­hofes betreffend Ausbau der S 31 – Burgenlandschnellstraße – Abschnitt Schützen am Gebirge–Eisenstadt (4288/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend BAWAG (4289/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend BAWAG (4290/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Leiharbeits­kräfte in den Kabinetten (4291/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Leiharbeitskräfte in den Kabinetten (4292/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Leiharbeitskräfte in den Kabinetten (4293/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Leiharbeitskräfte in den Kabinetten (4294/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Fa­milie und Jugend betreffend Leiharbeitskräfte in den Kabinetten (4295/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Leiharbeitskräfte in den Kabinetten (4296/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Leiharbeitskräfte in den Kabinetten (4297/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung betreffend Leiharbeitskräfte in den Kabinetten (4298/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Leiharbeitskräfte in den Kabinetten (4299/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Kon­sumentenschutz betreffend Leiharbeitskräfte in den Kabinetten (4300/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Leiharbeitskräfte in den Kabinetten (4301/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Leiharbeitskräfte in den Kabinetten (4302/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Leiharbeitskräfte in den Kabinetten (4303/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Leiharbeitskräfte in den Kabinetten (4304/J)

Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Unterstützung der Bevölkerung in der Westsahara (4305/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 13

Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend „Zusammenhang Kinderbetreuungsgeld und Kinderbe­treuungsquoten“ (4306/J)

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Schließung der Postfiliale Filzmoos (4307/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Diebstahl der Kreditkarte von „N.N.“ (4308/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend EU-Strategie gegen Wasser­knappheit (4309/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend die Sicherheitsdirektion Burgenland (4310/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verfahrensdauer (4311/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Mitarbeiterführung in der Justizanstalt Wien-Josefstadt (4312/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend EM-2008 (4313/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Demotivation von Beamten (4314/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Lebenslänglich“ (4315/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Diebstahl der Kreditkarte von „N.N.“ (4316/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Leih­arbeiter in den Kabinetten und Ministerien (4317/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Leiharbeiter in den Kabinetten und Mi­nisterien (4318/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Me­dien und öffentlichen Dienst betreffend Leiharbeiter in den Kabinetten und Ministerien (4319/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Leiharbeiter in den Kabinetten und Ministerien (4320/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Leiharbeiter in den Kabinetten und Ministerien (4321/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Leiharbeiter in den Kabinetten und Ministerien (4322/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung betreffend Leiharbeiter in den Kabinetten und Ministerien (4323/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 14

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Leiharbeiter in den Kabinetten und Ministerien (4324/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Leiharbeiter in den Kabinetten und Ministerien (4325/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Wartungsverträge mit der Eurofighter GmbH (4326/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Disziplinarverfahren gegen GenMjr Erich Wolf (4327/J)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesmi­nisterin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend gewalttätige „Gangster-Rap“-Texte (4328/J)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministe­rin für Justiz betreffend gewalttätige „Gangster-Rap“-Texte (4329/J)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis-
ter für Soziales und Konsumentenschutz betreffend gewalttätige „Gangster-Rap“-Texte
(4330/J)

Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend „Frauenförderung“ im Diploma­tischen Dienst (4331/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Integrative Berufsausbildung (4332/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit, Familie und Jugend betreffend Versagen der Behörden im Fall Fritzl (4333/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Versagen der Behörden im Fall Fritzl (4334/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Versagen der Behörden im Fall Fritzl (4335/J)

Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend Schulauftritte bzw. Besuche von Schulklassen im Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (4336/J)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend gewalttätige „Gangster-Rap“-Texte (4337/J)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend gewalttätige „Gangster-Rap“-Texte (4338/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt-
schaft und Arbeit betreffend „Vollziehung der Fertigpackungsverordnung im Jahr 2007“ (4339/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Leiharbeiter in den Kabinetten und Ministerien (4340/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 15

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Leiharbeiter in den Kabinetten und Ministerien (4341/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Leiharbeiter in den Kabinetten und Ministerien (4342/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Leiharbeiter in den Kabinetten und Ministerien (4343/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Wachstums- und Beschäftigungspaket für Osttirol (4344/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung betreffend Fahrzeugsituation im Tschad (4345/J)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Sachbeschädigung an Nummerntafeln von Grazer Taxis (4346/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Krebserkrankungen in der Autobahnpolizeiinspektion Hartberg (4347/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend konfessionelle Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht (4348/J)

*****

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Kartenprivilegien bei der Euro 2008 (37/JPR)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Mo­ser, Kolleginnen und Kollegen (3759/AB zu 3754/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3760/AB zu 3769/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3761/AB zu 3746/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3762/AB zu 3747/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3763/AB zu 3790/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3764/AB zu 3779/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3765/AB zu 3787/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (3766/AB zu 3852/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen (3767/AB zu 3854/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 16

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolle­ginnen und Kollegen (3768/AB zu 3780/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3769/AB zu 3879/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3770/AB zu 3893/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Wer­ner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3771/AB zu 3975/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (Zu 3727/AB zu 3737/J)


09.03.22


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 17

Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich eröffne die 59. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dobnigg, Mag. Grossmann, Keck, Köfer, Dr. Karl und Dr. Bösch.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Herr Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer wird durch den Vizekanzler Mag. Wil­helm Molterer vertreten.

*****

Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


9.03.57

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Im Vorfeld der Fragestunde macht sich eine Art „Vorzensur“ durch einzelne Beamte der Parlamentsdirektion breit, die ich für inakzeptabel und vollkom­men überflüssig halte.

Die grüne Fraktion hat beispielsweise eine Frage zur Ökologisierung des Steuersys­tems an den Herrn Finanzminister gestellt – guten Morgen, Herr Finanzminister, im Üb­rigen! (Vizekanzler Mag. Molterer: Guten Morgen, Herr Klubobmann!) –, die von der Parlamentsdirektion mit dem Hinweis abgelehnt wurde, es handle sich um keinen Gegenstand der Vollziehung.

Im gleichen Atemzug stellt aber Herr Abgeordneter Stummvoll von der ÖVP die Frage: „Wie beurteilen Sie“, nämlich der Vizekanzler und Finanzminister, „die Steuerreform­vorschläge der anderen Parlamentsparteien?“

Erst im Nachhinein wurden noch drei Wörter eingefügt, damit das eher nach einer Vollziehungsfrage klingt.

Damit wir uns recht verstehen: Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass der Herr Kol­lege Stummvoll diese Frage stellt, nur, wenn diese Frage zugelassen wird: Wie beur­teilt der Finanzminister die Vorschläge der anderen, also der Oppositionsparteien?, dann ist ja wohl unsere Frage nach der Ökologisierung des Steuersystems erst recht gerechtfertigt. (Beifall bei den Grünen.)

Frau Präsidentin! Ich habe den Eindruck, dass hier die §§ 90 und folgende der Ge­schäftsordnung von einzelnen Mitarbeitern der Parlamentsdirektion so ausgelegt wer­den, dass sie irgendwie die Aufsicht über einen Kindergarten haben. Ich halte das für inakzeptabel!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 18

Die Abgeordneten sollten selber imstande sein, sich zu überlegen, was sie fragen.
Und wenn wirklich einmal eine absurde Frage käme – sagen wir, ein Abgeordneter fragt den Finanzminister, was er zu tun gedenkt, damit am Sonntag schönes Wetter ist (Vizekanzler Mag. Molterer: Schwierig!) – eine sehr schwierige Frage! –, dann würde der Finanzminister je nach Laune entweder eine sachliche Auskunft geben, nämlich dass er nicht zuständig ist – oder aber eine ironische Antwort. Dafür brauchen wir aber keine Vorzensur durch die Parlamentsdirektion! (Beifall bei den Grünen.)

Ich bitte Sie sehr, diese Frage auf die Tagesordnung der nächsten Präsidiale zu set­zen. – Danke.

9.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich ebenfalls zur Geschäftsordnung dem Herrn Abgeordneten Dr. Stummvoll das Wort gebe, darf ich vielleicht ein paar Bemer­kungen zu Ihrer Wortmeldung zur Geschäftsordnung machen, Herr Klubobmann.

Zum Ersten werde ich natürlich dieses Thema in die Sitzung der nächsten Präsidiale tragen. Zum Anderen ein paar Klarstellungen meinerseits: Nach Artikel 52 Abs. 1 B-VG und § 90 – Sie haben ja schon darauf hingewiesen – ist der Nationalrat befugt, die Ge­schäftsführung der Bundesregierung zu prüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstän­de der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Das ist vollkommen klar und unbestritten.

Präzisiert werden die Gegenstände der Vollziehung, also die Gegenstände des Frage­rechts, dadurch, dass es sich insbesondere um Regierungsakte, Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung oder Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten handelt. Das ist auch in der Geschäftsordnung determiniert.

Bei mündlichen Anfragen müssen gemäß § 95 in Verbindung mit § 90 der Geschäfts­ordnung folgende Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein – das wissen auch alle von Ihnen, aber ich wiederhole es –: Kurze und konkrete Fragen, keine Einteilung in meh­rere Unterfragen, einschlägige Auskunft, Gegenstand der Vollziehung. Das wäre sozu­sagen die kurze Zusammenfassung.

Die Entscheidung über die Erfüllung der Bedingungen einer mündlichen Anfrage, damit die Entscheidung über Zulassung oder Nichtzulassung obliegt dem Präsidenten bezie­hungsweise der Präsidentin.

Es ist in diesem Zusammenhang – und das ist mir besonders wichtig! – vollkommen außer Streit zu stellen, dass die Geschäftsordnung für alle gleichförmig zur Anwen­dung zu gelangen hat. Das ist mir ein wesentliches und wichtiges Anliegen.

Generell halte ich fest, dass bei der Vorbereitung der Fragestunde innerhalb der vom Gesetz gesteckten Grenzen eine möglichst konsensuale Vorgangsweise angestrebt wird, das heißt, dass ich sehr daran interessiert bin, dass alle Fraktionen die Einschät­zung teilen, die ich jeweils zu treffen habe.

Diese konsensuale Vorgangsweise hat natürlich dort ihre Grenzen, wo die gesetzliche Grundlage verlassen wird. Wir haben ja auch im Rahmen der Geschäftsordnungsre­formdebatten schon mehrfach darüber diskutiert – nicht zuletzt gestern in einer ersten Lesung –, wie notwendig die Reform der Fragestunde und des Fragerechts hier im Ple­num wäre.

Nach der bisherigen parlamentarischen Praxis werden Anfragen, in denen nach einer politischen Haltung oder Meinung wie auch nach einer zukunftsgerichteten Prognose gefragt wird, ohne einen zugrunde liegenden Zusammenhang mit einem konkreten Verwaltungshandeln aufzuweisen, nicht zugelassen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 19

Ich weiß, wie schwierig solche Abgrenzungsfragen sind. Ich habe daher bereits im Vor­feld die Parlamentsdirektion angewiesen, in Zukunft noch sorgfältiger bei der Anwen­dung der entsprechenden Regelungen zu sein. Wir werden natürlich auch in der Präsi­diale noch einmal darüber diskutieren.

Es war mir auf alle Fälle bei der Prüfung einerseits nicht möglich, die Frage der Frau Abgeordneten Lichtenecker zuzulassen. Ich hätte auch die Frage des Herrn Abgeord­neten Dr. Stummvoll nicht zugelassen, wäre hier nicht auch eine textliche Änderung vorgenommen worden.

Der Vollständigkeit halber, meine Damen und Herren, teile ich Ihnen auch mit, dass es derartige Situationen immer wieder gibt, regelmäßig gibt, wo jedes Mal zwischen der Parlamentsdirektion und dem jeweiligen Klub weitgehend – bis auf wenige Ausnah­men – Klarstellungen getroffen werden können, sodass es sich dann jedes Mal um Texte handelt, die auch der Geschäftsordnung entsprechen.

Ich weiß, dass in der Vergangenheit immer wieder auch Fehler passiert sind. Das Pro­blem ist, dass aufgrund von Fehlentscheidungen in der Vergangenheit ich nicht in Zu­kunft Fehlentscheidungen treffen kann.

Das wäre meine Anmerkung. Wir werden in der Präsidiale weiter diskutieren.

Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll, Sie haben sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


9.10.38

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da ich von Kollegem Van der Bellen bezüglich meiner Fragestellung angesprochen wurde, möchte ich Folgendes feststellen: Ich glau­be, es will niemand die Fragestellung oder die Redefreiheit eines Abgeordneten be­schneiden. Es gibt aber Spielregeln; und diese haben wir gemeinsam in der Geschäfts­ordnung festgelegt.

Was meine Frage betroffen hat, darf ich ganz eindeutig feststellen, dass gemäß der Geschäftsordnung, wo der Präsident die Geschäftsordnung handhabt – er kann sie en­ger oder weiter handhaben –, ich vor drei Tagen von der Frau Präsidentin einen Anruf bekommen habe, sie hätte von der Parlamentsdirektion die Mitteilung bekommen, dass meine Frage nicht der Geschäftsordnung entspricht. Sie müsse diese zurückweisen – oder ich wäre bereit, meine Frage zu verändern.

Ich habe mich für die Veränderung meiner Fragestellung entschieden und habe sie auf die budgetären Auswirkungen von Steuerreformvorschlägen eingeschränkt. Das ist nach dem Kommentar zur Geschäftsordnung eindeutig geschäftsordnungskonform. Es heißt hier:

„Demnach kann nicht nur gefragt werden, welche Maßnahmen gesetzt worden sind, sondern auch aus welchen Gründen diese gesetzt wurden, welche Kosten sie verur­sacht haben und zu welchen Ergebnissen die Maßnahmen geführt haben.“

Welche Kosten sie verursachen, das ist genau das Ziel meiner Frage: Welche budge­tären Auswirkungen hätten die Vorschläge der Opposition, was die Steuerreform be­trifft. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Man muss hier wirklich unterscheiden, meine Damen und Herren, ob man bereit ist, sich an die Geschäftsordnung zu halten oder nicht! (Abg. Öllinger: Na! Na!) Ist man bereit, kann man die Frage stellen, ist man nicht bereit, wird sie eben zurückgezogen. (Beifall bei der ÖVP.)

9.11



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 20

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abgeord­neter Dr. Graf zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.12.04

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sie haben vollkommen richtig darauf hingewiesen, dass es immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommt und dann ausgelegt werden muss. Wir als Opposition stellen aber zunehmend die Tendenz in diesem Hohen Haus fest, dass immer dann, wenn es zu Lasten der Opposition eine Entscheidung zu treffen gilt, diese auch so getroffen wird – und wenn es zugunsten insbesondere der ÖVP gilt, wird sie zugunsten der Regierung entschieden. Das ist unser Eindruck, der entstanden ist.

Wenn eine Frage zur Ökologisierung der Steuerreform nicht mehr zulässig ist, dann stellt sich erstens überhaupt die Frage: Was hat diese vorzeitige schriftliche Zusen­dung der Frage an den Herrn Bundesminister für einen Sinn? Und welches Telos hat die Geschäftsordnung? In diesem Sinn muss man festhalten, dass die Zusendung der Frage an den Herrn Bundesminister laut der derzeitigen Geschäftsordnung nur einen Sinn hat, nämlich dass sich der Herr Bundesminister auf die Beantwortung vorbereiten kann – und nicht den Sinn primär hat, zu sehen, wer tangiert wird oder nicht.

Zweitens: In den schriftlichen Anfragen ist es vielleicht noch möglich, eine derartige Ab­grenzung zu treffen. Bei den Zusatzfragen, die mündlich ad hoc gestellt werden, würde eine derartige Anfrage zugelassen werden.

Letztlich zum Herrn Kollegen Stummvoll: Herr Kollege Stummvoll ist nicht zuerst auf die Abänderung hingewiesen worden, sondern erst nachdem die Grünen sich darauf berufen haben, dass ihre Anfrage ähnlich im Telos lautet wie die der ÖVP – und erst dann ist die Parlamentsdirektion an die ÖVP herangetreten. Das heißt, man hat im Nachhinein, nachdem man die Frage schon zugelassen hat, eine Begründung argu­mentativ nachvollzogen. (Beifall bei FPÖ und Grünen sowie des Abg. Schalle.)

9.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere Wortmeldung kommt von Herrn Klubobmann Westenthaler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.14.06

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Prä­sidentin! Schönen guten Morgen, auch den Zusehern an den Bildschirmen! Frau Präsi­dentin, eingangs möchte ich festhalten: Ich gehe davon aus, dass diese Geschäftsord­nungsdebatte nicht Teil der Zeit der Fragestunde ist, sondern dass die Fragestunde nach der Geschäftsordnungsdebatte beginnt. (Vizekanzler Mag. Molterer: Das hoffe ich auch!) – Der Herr Finanzminister nickt und ist auch dafür. Ich glaube, dass es kein Problem ist, dass wir uns darauf einigen, Frau Präsidentin, und Sie das auch so festlegen.

Zum Zweiten: Herr Stummvoll, Sie irren! Ich bin zwar begeistert, dass Sie sich so über die Konzepte der Opposition für eine Steuerreform interessieren. Nur: Vollziehung ist das mit Sicherheit nicht (Abg. Öllinger: Richtig!), außer der Herr Finanzminister würde all diese Konzepte umsetzen! Dann würden sie auch budgetwirksam werden, und dann würde der Paragraph, den Sie zitiert haben, tatsächlich gelten. Soweit ich informiert bin, sind aber die Oppositionskonzepte nicht Teil der Vollziehung und daher auch nicht budgetwirksam – zumindest noch nicht, vielleicht kommen sie ja, mein weiß es ja nicht! Daher ist diese Frage mit Sicherheit nicht zulässig, Herr Kollege Stummvoll, nämlich noch weniger zulässig als die der Grünen, die meiner Meinung nach sehr


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wohl zulässig ist. Auch in der Vergangenheit wurden in der Praxis mehrfach schon über Meinungen und über Meinungsbildungen der Minister Fragen gestellt worden.

Im Übrigen, Frau Präsidentin, ist auch die Frage 6 mit Sicherheit nicht zulässig, weil sie den Finanzminister nicht betrifft. Das sind alles Fragen der Finanzierung der Kranken­kassen, und das fällt in das Ressort der Gesundheitsministerin.

Hier wird mit zweierlei Maß gemessen, genauso wie bei der Zulassung von Anträgen. Bei den Regierungsparteien werden sie zugelassen, bei den Oppositionsparteien nicht. Frau Präsidentin, es ist hoch an der Zeit – und halte ich es auch mit Van der Bellen –, in der Präsidiale darüber ausführlich zu diskutieren! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abge­ordneten der FPÖ.)

9.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort kommt noch einmal Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen. – Bitte.

 


9.15.49

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Herr Kollege Graf hat schon darauf hingewiesen, wie das mit der Anfrage des Herrn Kollegen Stummvoll war. Ob Sie das jetzt wissen oder nicht, Herr Stummvoll: Ihre Frage war von der Parlamentsdirektion bereits zugelassen! Erst nach­dem es den „Wickel“ mit der grünen Fraktion gab, nachdem die Parlamentsdirektion unsere Frage nicht akzeptieren wollte, ist man an Sie herangetreten, ob man da noch drei Worte einfügen kann. – Das ist eindeutig zweierlei Maß, Frau Präsidentin! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Nur zum Drüberstreuen noch: Es gibt eine Fülle von Anfragen, wo man das durch­gehen kann. Zum Beispiel wurde zuletzt eine Frage zugelassen: „Was kann eine Außenministerin“ – das war eine Anfrage an die Frau Außenministerin Plassnik von der ÖVP – „zur Verbesserung der Situation der Frauen in der Welt beitragen?“ (Heiterkeit bei den Grünen.)

Ich frage Sie: Die Verbesserung der Situation der Frauen in der Welt ist zweifellos wün­schenswert, aber was kann eine Außenministerin dazu beitragen? Die Frau Außen­ministerin Plassnik ist jetzt die Vollzieherin der Welt-Frauenpolitik oder wie? Das war eine Anfrage der ÖVP! Die wurde zugelassen, aber bei uns misst man wirklich mit dem Millimetermaß. (Beifall bei Grünen und FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

9.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort kommt Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

 


9.17.19

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Genau auf das möchte ich eingehen. Wäre ich Fernsehzuschauer, würde ich jetzt dann endgültig auf „Malcolm mittendrin“ umschalten, weil das zumindest weit humorvoller wäre und sozusagen mehr Informationswert hätte. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin der Parlamentsdirektion sehr dankbar, weil sie uns eigentlich sehr plakativ dar­gestellt hat, was das für eine überholte, unsinnige Geschäftsordnungsregelung ist, die wir da haben. (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Was ist das denn für eine Aufregung jetzt in der Früh?

Ich finde, dass es wichtig ist, dass wir im Zuge der Geschäftsordnungsreform dafür ein­treten, dass das eine lebendige Fragestunde wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geordneten der ÖVP.) Das hat den Touch des Obrigkeitsstaatlichen mit ganz engen Regelungen. Ich finde, wir tun uns alle miteinander nichts Gutes, wenn wir bei dieser


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Regelung bleiben. Er schaut schon ganz gierig, der Herr Finanzminister! – (Abg. Neu­gebauer: Erwartungsvoll!) Ich möchte eine offene, lebendige Fragestunde mit Über­raschungseffekten haben! Aber da wird herumgefabelt; gerade dass wir nicht noch Schriftsätze vereinbaren, wie jeder die Frage zu machen hat.

Wenn wir haben wollen, dass nicht zu „Malcolm mittendrin“ umgeschaltet wird, sondern dass die Menschen bei uns bleiben, sozusagen „mittendrin im Parlament“, dann müs­sen wir das ganz schnell und ganz rasch ändern. Das heißt, die Parlamentspräsidentin, die Parlamentsdirektion hält sich hier an das, was rechtlich vorgegeben ist. Wir haben die Möglichkeit, das zu ändern.

Inhaltlich würde mich, muss ich sagen, auch interessieren, ob Sie die Ökologisierung des Steuersystems „grundnaiv“ einschätzen. Das würde mich echt interessieren! Das ist eine interessante Frage, die Sie da angeschnitten haben. Es ist ewig schade, dass ich jetzt keine Antwort bekomme. Ich leide, wie Sie sehen. (Allgemeine Heiterkeit.) Vielleicht können wir das nachholen! Oder vielleicht sind Sie jetzt undiszipliniert, be­wegen sich außerhalb der Geschäftsordnung und gehen darauf ein! Das wäre doch eine Möglichkeit. – Wir sollten das wirklich ändern.

Danke, Frau Präsidentin, für die Toleranz. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Hauser.)

9.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann! Ich könnte auch dem Herrn Vizekanzler das Abweichen von der Geschäftsordnung nicht gestatten. (Allgemeine Heiterkeit.) – Das nur zur Klarstellung.

Es ist eigentlich von den Herrn Klubvorsitzenden beziehungsweise Mitgliedern der Fraktionen schon vieles klargestellt worden. Ich habe mich an die Geschäftsordnung zu halten. Ich habe auch dafür Sorge zu tragen, dass die Parlamentsdirektion im Sinne der Geschäftsordnung handelt. Da habe ich auch bereits dementsprechende Anwei­sungen gegeben, in der Vorprüfung noch sorgfältiger zu sein.

Im Übrigen gäbe es viele vergleichbare Beispiele, die alle Fragen betreffen, die eben­falls nicht zugelassen worden wären, allerdings rechtzeitig im Text verändert worden sind.

Sie haben vollkommen recht, Herr Klubobmann: Die Frage von Herrn Dr. Stummvoll in der ursprünglichen Fassung hätte keinesfalls zugelassen werden dürfen. Ich werde ein Auge darauf werfen, bevor die Genehmigung durch die Parlamentsdirektion erteilt wird, das auch selbst zu prüfen, und wir werden auch in der Präsidiale weiter darüber disku­tieren.

09.20.40Fragestunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir beginnen nun – um 9.20 Uhr – mit der Fra­gestunde, und ich beginne mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Finanzen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur 1. Anfrage, die von Frau Abge­ordneter Csörgits an den Herrn Bundesminister für Finanzen gestellt wird. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Guten Morgen! Guten Morgen, Herr Bundes­minister! Meine Frage lautet:


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56/M

„Wie hoch soll die durchschnittliche jährliche Entlastung für die rund 1,5 Millionen Ar­beitnehmerInnen mit Einkommen bis zu monatlich 1 350 € brutto ab 1. Juli 2008 ausfal­len?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte. (Ruf: ... schaut schon ganz gierig!)

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Grüß Gott, mei­ne Damen und Herren! Guten Morgen! Nicht „gierig“, sondern erwartungsvoll blicke ich und beantworte daher gerne Ihre Frage.

Auf meinen Vorschlag hin haben wir die strukturelle Entlastung bei den Lohnnebenkos­ten bis 1 350 € als einen Teil des umfassenden Inflationspakets gemacht. Dies entlas­tet Einkommen bis 1 350 € um 300 Millionen € in Summe. Es sind bei einem Einkom­men von 1 150 € 23 € pro Monat oder 322 € pro Jahr, bei einem Einkommen von 1 340 € ist es eine Entlastung von 13,4 € pro Monat beziehungsweise 188 € pro Jahr.

Das heißt, es erfolgt eine strukturell wirksame Entlastung bei kleinen Einkommen. Das war unser Ziel, und es wird umgesetzt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.

 


Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Meine Zusatzfrage: Wie werden jene Men­schen mit kleinen Einkommen, die von der Entlastung mit 1. Juli 2008 nicht unmittelbar betroffen sind – ich denke hier insbesondere an die Pensionistinnen und Pensionis­ten –, entlastet und profitieren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Frau Präsidentin! Wir haben in diesem Paket vereinbart, dass es für die Pensionistinnen und Pensionis­ten ein Vorziehen der Pensionserhöhung gibt. Und zwar wird auf Basis der gesetzli­chen Grundlagen bereits ab dem 1. November des heurigen Jahres die Pensionserhö­hung wirksam werden, sodass auch die Pensionistinnen und Pensionisten – wir rech­nen in etwa mit einer Größenordnung von bis zu 150 Millionen € – zusätzlich durch die Pensionserhöhung eine Unterstützung bekommen. Eine wichtige sozialpolitische Maß­nahme! (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Tamandl, bitte.

 


Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Guten Morgen, Herr Vizekanzler und Finanz­minister! Sie haben erwähnt, wie sich die Maßnahmen ab 1. Juli auswirken werden, nämlich mit bis zu 462 € pro Jahr im besten Falle.

Wie wirkt sich nun diese Entlastung kleinerer Einkommen auf den Wirtschaftsstandort Österreich aus?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Vor allem bei kleineren Einkommen, meine Damen und Herren, ist jegliche Entlastung auf der einen Seite beziehungsweise jegliche Transferzahlung auf der anderen Seite besonders kaufkraftwirksam – logischerweise, weil dort die Sparquote sehr gering ist. Und da-
her ist die zusätzliche wirtschaftsbelebende Wirkung über die Kaufkraftsteigerung es­sentiell. Die österreichische Wirtschaft braucht beides: Die österreichische Wirtschaft braucht Export als Motor, aber braucht auch Kaufkraftanreiz als zusätzliche Unterstüt­zung. (Beifall bei der ÖVP.)

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 24

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Klubobmann Wes­tenthaler, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Sehr geehrter Herr Finanzminister! Jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die derzeit knapp unter der Steuerpflicht liegen, werden durch den Wegfall oder die Entlastung bei der Arbeitslosenversicherung plötzlich steuerpflichtig und müssen den Eingangssteuersatz zahlen; das heißt, die Entlastung wird geringer.

Können Sie uns jetzt schon mitteilen, wie viele von diesen 1,5 Millionen Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern davon betroffen sein werden, dass sie plötzlich Lohnsteuer zahlen müssen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Das hängt von der Einkommensentwicklung jedes einzelnen Arbeitnehmers ab. Umso wichtiger ist, Herr Kollege Westenthaler, dass wir bei der Steuerreform selbstverständlich auch die Tarifkorrektur beim Eingangssteuersatz machen, damit genau diese Wirkung, die es tatsächlich geben kann, durch die Steuerreform entsprechend kompensiert wird. (Bei­fall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Abgeordne­ter Mag. Hauser. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Finanzminister! So wie wir kritisiert auch die „Kronen Zeitung“, dass wir jährlich 860 Millionen € netto nach Brüssel zahlen. (Der Redner hält die Titelseite einer Ausgabe der „Kronen Zeitung“ mit der Schlagzeile „Wir zahlen an EU 860 Millionen Euro!“ in die Höhe.)

Wieso bemühen Sie sich nicht, diesen Beitrag zu reduzieren, um sofort unsere Arbeit­nehmer, die Steuerzahler, die Pensionisten, die Familien nachhaltig und höher zu ent­lasten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter Hauser, ich halte das, was Sie hier anmerken, für völlig kontraproduktiv. Warum? – Weil durch die Mitgliedschaft bei der Europäischen Union Österreich profitiert! Öster­reich gewinnt durch die Mitgliedschaft bei Europa! – Erster Punkt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Ironische Heiterkeit des Abg. Strache.)

Zweiter Punkt: Würden wir das nicht machen, Herr Kollege Hauser, hätten wir sämt­liche Mittelrückflüsse nicht. Und ich frage Sie – ich weiß, Sie sind ein Tiroler Abgeord­neter –: Was wäre in Tirol los, wenn es diese Mittelrückflüsse nicht gäbe, auch in der Region, aus der Sie kommen? (Abg. Strache: Weniger Transit!) Sagen Sie den Men­schen, was das bewirken würde! (Abg. Strache: Weniger Transit!)

Drittens, Herr Abgeordneter Hauser: Wir zahlen in dem hier angesprochenen Jahr nicht 860, sondern wahrscheinlich 427 Millionen €. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Mag. Hauser: Wir zahlen netto nach Brüssel 860 Millionen €!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Finanzminister! Bei Einkommen unterhalb der Steuergrenze aus selbständiger Arbeit, aber auch aus unselbständiger Arbeit kommt es durch die Mindestbeitragsgrundlage beziehungsweise durch die Geringfügig-


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keitsgrenze teilweise zu sehr drastischen Belastungen durch die Sozialversicherungs­beiträge.

Planen Sie, Herr Finanzminister, im Rahmen der Steuerreform, dass diese Gruppen oberhalb der Mindestbeitragsgrundlage oder um die Mindestbeitragsgrundlage durch Steuergutschriften oder -freibeträge stärker als bisher entlastet werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Hier halte ich es mit dem Bundeskanzler Dr. Gusenbauer, der aus meiner Sicht richtig festgestellt hat, dass durch die Entlastung der Lohnnebenkosten – Stichwort „Senkung oder Wegfall der Arbeitslosenversicherungsbeiträge“ – genau für diese Gruppe die richtige struktu­relle Wirksamkeit umgesetzt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 2. Anfrage der Frau Abgeord­neten Steibl an den Herrn Finanzminister. – Bitte.

 


Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Vizekanzler und Finanzminister! Die österrei­chische Familienpolitik ist europaweit Spitze. Meine Frage daher an Sie:

50/M

„Welche Bedeutung hat für Sie die finanzielle Entlastung der Familien im Rahmen der Steuerreform?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Frau Abgeord­nete, es gibt mehrere Schwerpunkte. Ein zentraler Schwerpunkt für mich und für die Bundesregierung ist die Entlastung der Familien, insbesondere der Familien mit mehr Kindern. Das betrifft nicht die klassische Familie allein, sondern selbstverständlich auch die alleinerziehende Mutter/den alleinerziehenden Vater. Die Zielsetzung ist, kurz zusammengefasst: Je mehr Kinder, desto weniger Steuer. – Das ist die Perspektive, die wir haben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Warum machen Sie das nicht? Handeln Sie!)

Wir wollen das mit diesem österreichischen Modell des Familiensplitting – so nenne ich es – erreichen, nämlich durch eine Mischung aus, erstens, der steuerlichen Berück­sichtigung der Kinderbetreuung, zweitens Absetzbeträgen, drittens aber auch Freibe­trägen, damit genau diese strukturelle Wirkung – mehr Kinder, weniger Steuer – tat­sächlich umgesetzt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Steibl? – Bitte.

 


Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Finanzminister, welche Grundgedanken legen Sie diesem erklärten Modell zugrunde?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Der Grundge­danke, die Grundidee, Frau Abgeordnete, ist, dass einfach – und jeder, der in der Le­bensrealität steht und mit Familien Kontakt hat, weiß, dass das notwendig ist –, wenn mehrere Köpfe da sind, diese mehreren Köpfe auch im Steuerrecht entsprechend berücksichtigt werden sollen; das heißt: Je mehr Kinder, desto bessere Anerkennung im Steuerrecht.

Die zweite Frage ist: Was ist für die Familien in der realen Situation, und vor allem bei Familien mit berufstätigen Frauen, eine Belastung? – Es ist das Thema der Kinder-


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erziehung und der Kosten der Kindererziehung, und zwar in den vielfältigen Formen: vom Kindergarten bis hin etwa auch zu den Tagesmüttern.

Und diese beiden Grundelemente, wenn Sie so wollen – Absetzbetrag/Freibetrag und Kinderbetreuung –, sind die wesentlichen Elemente, wo Familien mit Kindern geholfen werden soll. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Abgeord­nete Haubner. – Bitte.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Finanzminister! Die Entlastung der Fami­lien ist Ihnen, wie Sie in Ihrer Antwort festgestellt haben, ein sehr großes Anliegen.

Meine Frage geht jetzt dahin: Welche Entlastungen planen Sie im Besonderen für ge­trennt lebende Elternteile, für alleinerziehende Elternteile, und ist etwas vorgesehen für sogenannte Zweitfamilien?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Wir haben be­reits konkrete Schritte gesetzt – das wissen Sie –, etwa bei der Frage der Verbesse­rung der Familienbeihilfe oder der besseren Berücksichtigung einkommensschwäche­rer Familien in der Familienbeihilfe. Ich habe gerade erklärt: Für mich ist entscheidend, dass hier nicht allein die Frage beurteilt wird, wie viele Kinder es gibt, sondern auch, ob eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater tätig ist. Das soll selbst­verständlich auch Berücksichtigung finden. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ing. Hofer, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vizekanzler, das von Ihnen präsentierte Modell des Familiensplitting hat mit dem Familiensplitting etwa so viel gemein wie Polarkreis und Äquator.

Sind Sie bereit, aufgrund der hohen Inflation, aufgrund der galoppierenden Preisent­wicklung bei Lebensmitteln und Energie, die im Realwert stark gesunkenen Familien­leistungen, wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe, erstens wertanzupassen und zweitens auch eine jährliche Valorisierung sicherzustellen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, die Familien in Österreich haben nichts davon, wenn wir beide uns jetzt über die Begrifflichkeit unterhalten. Die Familien haben etwas davon, wenn konkret geholfen wird, so wie wir das seitens der Bundesregierung machen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Wo denn? Wo denn? – Wir suchen!)

Wir haben daher, wie gesagt, die Familienbeihilfen verbessert, insbesondere für ein­kommensschwächere Gruppen und Mehrkinderfamilien, und wir werden daher – und das ist ganz klar – bei der Steuerentlastung Familien in den Mittelpunkt stellen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Man­dak, bitte.

 


Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Vizekanzler, das Familiensplitting bevor­zugt jene, die ein hohes Einkommen haben, es drängt die Frauen aus der Erwerbsar­beit hinaus (Abg. Steibl: Das stimmt ja nicht!) und wird zudem Hunderte Millionen Euro jährlich kosten, die dringend bei den Kinderbetreuungseinrichtungen fehlen. – Wie hoch werden die genauen Kosten für das Familiensplitting jährlich sein?

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Frau Abgeordne­te, ich habe gerade gesagt, wir arbeiten an einem Familiensplitting à la Österreich, an einem österreichischen Modell (Abg. Strache: Das heißt: Kein Splitting! Kein Familien-Steuersplitting! Das ist das „österreichische Modell“, nicht? Das heißt: Es gibt kein Fa­milien-Steuersplitting!?), das mehr Kinder im Steuerrecht durch weniger Steuer berück­sichtigt und keine Hürde für die Berufstätigkeit von Frauen aufbauen darf – das ist ja klar.

Und welches Volumen am Ende des Tages für die Familien zur Verfügung steht, wird das Ergebnis der Verhandlungen sein. Ich bemühe mich, das Maximum, das möglich ist, für die Familien letztendlich in der Steuerentlastung sicherzustellen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Stadlbauer, bitte.

 


Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Finanzminister, die wichtigste Familien­leistung, die Familienbeihilfe, ist das letzte Mal 1999 unter SPÖ-Minister Edlinger er­höht worden.

Wie stehen Sie zu dem SPÖ-Vorschlag einer Erhöhung der Familienbeihilfe um unge­fähr 20 bis 30 €, was in etwa die Inflationsabgeltung wäre?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Ich widerspreche Ihnen ungern, Frau Abgeordnete, aber stellen Sie die Leistungen dieser Bundesregie­rung nicht unter den Scheffel – das ist auch Ihre Bundesregierung –: Wir haben die Familienbeihilfe beispielsweise für die Mehrkinderfamilien erhöht! Wir haben beispiels­weise die Einkommensgrenze für den besonderen Zuschlag gesenkt, sodass tatsäch­lich mehr Familien mit mehr Kindern mehr Familienbeihilfe bekommen. Und es wird selbstverständlich im Zusammenhang mit der Steuerreform das Thema der optimalen Förderung im steuerlichen Bereich für Familien im Mittelpunkt stehen – das ist außer Streit. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 3. Anfrage, 59/M, des Herrn Abgeordneten Mag. Rossmann. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Finanzminister, meine Frage lautet:

59/M

„Wie beurteilen Sie angesichts der massiven Defizite in den Bereichen Kindergartenbe­treuung, Bildung und Pflege sowie in Hinblick auf die soziale Gerechtigkeit die Einnah­menausfälle durch die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter Rossmann, Sie haben recht, wir haben gestern im Ministerrat die Abschaffung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer beschlossen. Das wird dem Parlament zuge­leitet, und ich bin stolz darauf! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Wissen Sie, mein Konzept ist, dass es keinen Gegensatz zwischen Entlastung und In­vestieren gibt, sondern dass wir beides tun. Wir investieren in die Bildung sehr viel – wir haben beispielsweise die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl umgesetzt –, wir


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investieren in die Kinderbetreuung – wir haben jetzt alle Unterschriften der Länder, da­mit dieses Kinderbetreuungspaket umgesetzt wird –, und es wird selbstverständlich auch – das kennen Sie und verfolgen Sie ja auch – die Diskussion um die Verbesse­rung der Pflege ganz intensiv geführt. Das heißt, für uns gibt es keinen Widerspruch zwischen Entlastung und Investition, sondern wir machen beides. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Mag. Ross­mann? – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): 10 Prozent der Bevölkerung in Öster­reich besitzen ungefähr 70 Prozent des Vermögens, die restlichen 90 (Abg. Strache: „Gehören mir!“) den Rest. Bei Vermögen gibt es also keinen Mittelstand.

Meine Frage daher: Auf welche empirische Datenbasis stützen sich Ihre permanenten Aussagen, dass durch die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer der Mit­telstand entlastet wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Das stützt sich auf die Statistik und auf die nackten Fakten, Herr Kollege Rossmann (Zwischenrufe
bei den Grünen),
weil wir wissen, dass die größte Masse der Schenkungen und der Erbschaften in Wahrheit in einem kleineren und mittleren Segment erfolgt ist. (Abg. Dr. Van der Bellen: ... Zahlen! ... Milliarden!) Und es ist tatsächlich eine Entlastung des Mittelstandes (Beifall bei der ÖVP), dass wir hier bewusst einen Schritt setzen wollen.

Ich verstehe nicht ganz, warum Sie bei einer Entlastung des Mittelstandes – und die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine solche! – ein Problem ha­ben. (Abg. Mag. Rossmann: Weil es keine ist!) Ich habe keines, ich bin glücklich! (Bei­fall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Rossmann: Weil es keine ist, Herr Minister!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Steier, bitte.

 


Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Vizekanzler und Finanzminister, ich darf eingangs festhalten: Tatsache ist, dass der Verfassungsgerichtshof die Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgehoben hat.

Meine Frage: Wie hoch beziffern Sie die Ausfälle, die durch das Auslaufen der Erb­schafts- und Schenkungssteuer anfallen, speziell für die Gebietskörperschaften, die Länder und Gemeinden? Und – beziehungsweise: wie? – werden Sie Ersatzleistungen vornehmen, die helfen, diese Ausfälle zu kompensieren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Das sind an und für sich zwei Fragen, und ich lasse es dem Herrn Vizekanzler offen, ob er beide beantwortet. – Bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Frau Präsidentin! Es ist in etwa ein Volumen von 180 Millionen €.

Zweitens: Wir haben im Finanzausgleich eine fixe Teilung vereinbart, die für jede Steu­er gleich ist, das heißt, es sind die Anteile für Länder und Gemeinden gemäß dem Ver­teilungsschlüssel errechenbar.

Und drittens: Die Länder und die Gemeinden profitieren vom steigenden Steuerauf­kommen in gleicher Weise, wie sie bei Steuerreduktionen ihren Beitrag leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer, bitte.

 



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Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Herr Finanzminister, können Sie noch einmal kurz und prägnant die wichtigsten Gründe, die für eine Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer gesprochen haben, darstellen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Das ist eine Frage, die tatsächlich zu beantworten ist, weil die Öffentlichkeit auch wissen muss, warum die Bundesregierung so entschieden hat – denn, Herr Abgeordneter Steier,
es ist richtig, dass der Verfassungsgerichtshof diese Steuer aufgehoben hat (Abg. Mag. Rossmann: Nein, er hat sie nicht aufgehoben!), aber wir haben uns dafür ent­schieden, die Reparatur eben nicht vorzunehmen, weil das Auslaufen das Ziel ist – ja! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin froh darüber, dass dieser Unterschied zu Ihnen von den Grünen sichtbar wird: Wir wollen entlasten – Sie offensichtlich nicht.

Die Hauptargumente sind: Erstens, es ist Geld, das bereits versteuert wurde. Eine zweifache Versteuerung halte ich nicht für richtig. (Abg. Mag. Rossmann: Wie ist das bei der Mehrwertsteuer?)

Zweiter Punkt: Es betrifft überwiegend den Mittelstand, und der Mittelstand soll entlas­tet werden.

Drittens: Es ist vor allem auch eine Maßnahme zur Erleichterung der Betriebsnach­folge. (Beifall bei der ÖVP.) Fragen Sie junge Unternehmer, die, bevor sie den Betrieb übernehmen konnten, zuerst einmal die Erbschaftssteuer bezahlen mussten und dies gar nicht konnten! Teilweise hat diese Steuer dazu geführt, dass Betriebsübergaben nicht erfolgt sind.

Das ist daher eine Maßnahme für den Mittelstand und für den Wirtschaftsstandort. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Bucher, bitte.

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Vizekanzler, Sie haben richtigerweise in der Bundesregierung ein Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer beschlossen, planen jetzt aber, den Mittelstand und die Fleißigen zusätzlich zu bestrafen, indem Sie eine Vermögenszuwachssteuer einführen wollen.

Wie hoch werden die Einnahmen aus dieser Vermögenszuwachssteuer sein?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Die Grundüber­legung, Herr Abgeordneter, ist sehr wichtig. Wenn Sie eine Prioritätenreihung bei den Befragungen der Österreicherinnen und Österreicher vornehmen, dann werden Sie zwei ganz zentrale Wünsche der Menschen in diesem Land hören. Der erste ist, Arbeit zu haben, der zweite ist, das bestmögliche Gesundheitssystem zu haben. Wir haben daher vereinbart: Wenn es nach Ausschöpfen aller Effizienz- und Strukturmöglichkei­ten notwendig ist, dass für das Gesundheitssystem zusätzliche Mittel da sein müssen, dann ist eine Ausweitung eines jetzt bereits gegebenen Steuertatbestandes der Weg.

Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass wir jetzt einerseits die Gesundheitsreform mit allen Beteiligten bestmöglich umsetzen können. Klargestellt ist damit aber anderer­seits auch, dass eine Vermögenssubstanzbesteuerung nicht kommt. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 30

Das Volumen kann ich Ihnen am Ende der Verhandlungen sagen. Mein Ziel ist, dass die Vermögenszuwachsbesteuerung tatsächlich nur in jenem Ausmaß kommt, wie es unbedingt notwendig ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Zanger, bitte.

 


Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Vize­kanzler! Heute titelt der „Kurier“ auf der Wirtschaftsseite: „Preise steigen stärker als in der EU“. Bei einer Inflationsrate von 3,5 Prozent steigen die Nahrungsmittelpreise um 7,7 Prozent.

Was werden Sie tun, um die Inflation wirksam zu bekämpfen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, Sie wissen, dass in diesem Parlament bereits Beschlüsse auf Basis der Vorschläge der Bundesregierung gefasst wurden, und zwar in dreifacher Weise: Erstens wird alles getan, um die Wurzel der Inflation zu bekämpfen – Benchmark-Kommission, Preisbe­obachtung bei Energie, aber auch in anderen Sektoren. Zweitens gibt es konkrete Ent­lastungsschritte, wie beispielsweise Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Drittens gibt es Hilfe, zusätzliche Hilfe für die älteren Menschen im Land mit der vorge­zogenen Pensionserhöhung.

Beides ist wichtig: Bekämpfung an der Wurzel und konkrete Hilfe. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 4. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Mag. Hauser an den Herrn Bundesminister. Ich bitte um die Frage.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Finanzminister, zu meiner Frage, die Sie bereits ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hauser, Sie wissen, wie die Spielregeln sind. Ich bitte um die Frage.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (fortsetzend): Herr Finanzminister, meine Frage lautet:

53/M

„Welche konkreten Maßnahmen sind – vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie sich in der Frage des Familiensteuersplittings gegenüber Ihrem Koalitionspartner nicht durchgesetzt haben – zur finanziellen Entlastung der österreichischen Familien in Aus­sicht genommen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, es ist Ihnen offensichtlich entgangen, dass in dieser Bundesregierung beide Par­teien eine prioritäre Zielsetzung bei der Steuerentlastung haben; das ist auch jene, die selbstverständlich von meiner Partei eingebracht wurde, nämlich die Entlastung der Familien mit Kindern. Noch einmal: je mehr Kinder, desto weniger Steuer. Das ist die Zielsetzung.

 


Ich habe Ihnen schon gesagt, das geschieht durch dieses spezifisch österreichische Modell einer Mischung aus Absetzbeträgen und Freibeträgen auf der einen Seite und der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten. Das ist für die Familien die konkrete Antwort. (Beifall bei der ÖVP.)


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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Hauser.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Finanzminister, wieso haben Sie die Familien nicht schon längst entlastet, obwohl Sie als Finanzminister ganz genau wis­sen, dass zum Beispiel im ersten Quartal dieses Jahres die Einnahmen um 818 Millio­nen € höher sind als im gleichen Quartal des vorigen Jahres und jeder Steuerzahler mindestens 400 € jährlich mehr bezahlt? (Der Redner hält ein Exemplar der Zeitung „ÖSTERREICH“ in die Höhe.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, ich habe Ihnen schon gesagt, wir haben beispielsweise zusätzliche Mittel für die Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt, die wir jetzt mit den Ländern gemeinsam an­bieten. Das ist die konkrete Hilfe. Ich bin dankbar dafür, dass nun auch alle Länder diesem Modell zugestimmt haben, wo der Bund zusätzlich anreizt. Wir verwenden diese zusätzlichen Steuereinnahmen zu einem Großteil für den Schuldenabbau – das sind wir auch den jungen Menschen im Land schuldig –, und wir verwenden sie für konkrete Investitionen in die soziale Sicherheit, in Zukunftsfragen wie Bildung bei­spielsweise, und für extrem wichtige Dinge wie die Pflege älterer Menschen. Das ist unsere Politik. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Abgeord­nete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Vizekanzler, Sie betonen die Entlastung der Familien. Das öko-soziale Steuermodell der Grünen hat das unter ande­rem auch als Zielsetzung.

Finden Sie es tatsächlich „grundnaiv“, das Steuersystem zu ökologisieren, so wie Sie das bei einem Interview am 27. April erklärten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Jetzt müsste ich natürlich die Frage nicht zulas­sen, aber ich werde sie als Zusatzfrage zulassen. – Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Ich habe diese Frage ja geradezu erwartet. Erstens: Ich begrüße es, dass auch Sie für die Entlastung der Familien eintreten. Ich meine, das ist tatsäch­lich positiv: Herzlich willkommen im Klub! (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens: Eine ökologische Steuerreform ist grundsätzlich nicht naiv, sondern ich lese Ihnen jetzt das vor, was ich gesagt habe:

Das grüne Steuerkonzept ist doch grundnaiv. Das ist ein Belastungsmodell sonderglei­chen und ein Schlag für alle Pendler, die auf das Auto angewiesen sind. – Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Abgeordne­ter Mag. Schieder. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Zurück zur Familienpolitik, deren Ziel es ja ist, dass jedes Kind gleich viel wert ist.

Daher meine Frage: Wie bewerten Sie den SPÖ-Vorschlag, die Familienbeihilfe um 20 bis 30 € zu erhöhen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, wir verhandeln derzeit grundsätzlich die Steuerreform, dabei geht es um die Frage


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der steuerlichen Entlastung. Ich denke, dass wir in Österreich einen sehr guten Mix zwischen direkten Transferleistungen, die wir etwa bereits für Mehrkindfamilien ge­meinsam verbessert haben, und den Steuermaßnahmen haben.

Ich denke, dass wir jetzt den Schwerpunkt auf die steuerliche Entlastung setzen sollen. Aber welches endgültige Ergebnis diese Verhandlungen haben, dem kann ich nicht vorgreifen. Mein Zugang ist, jetzt das Steuersystem familienfreundlicher zu gestalten. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Wöginger, bitte.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Vizekanzler, Sie haben jetzt dankens­werterweise mehrmals klargestellt, dass die Familienentlastung ein Schwerpunkt bei der Steuerreform sein wird.

Welche steuerlichen Begünstigungen haben Familien mit Kindern – beispielsweise bei der Geburt – heute schon?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Insgesamt wen­det die Republik Österreich – ich denke, das sollten alle Menschen im Land wissen – an die 6 Milliarden € für Familienunterstützung auf. Das setzt sich aus Beihilfen und steuerlichen Maßnahmen zusammen. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese 6 Milliarden € verteilen sich in etwa auf gut 4 Milliarden € im Transferbereich – Familienbeihilfe, Lehrlingsfahrtenbeihilfe, Schülerfahrtenbeihilfe beispielsweise – und auf knapp 2 Milliarden, 1,8 Milliarden € genau, bei den steuerlichen Maßnahmen.

Ein Element, Herr Abgeordneter, das wir nun zusätzlich verankert haben, ist, dass wir bei der Geburt eines Kindes die Gebühren schlicht und einfach gestrichen haben. Wir freuen uns auf das Kind und begrüßen es nicht mit einer Gebühr, sondern mit großer Freude. Ich kann Ihnen mitteilen, dass in der Zwischenzeit, glaube ich, alle Bundeslän­der diesem Beispiel des Bundes gefolgt sind oder dabei sind, diesen Vorschlag, den ich gemacht habe, umzusetzen. Das ist konkrete Hilfe. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dolinschek, bitte.

 


Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Vizekanzler und Finanzminister! Die Familien werden gerade im unteren Einkommensbereich besonders stark von den stei­genden Preisen, wie zum Beispiel für Energie, Wasser, Müllabfuhr, getroffen. Gerade in den letzten beiden Jahren sind die Preise für Altpapier, Alteisen, Altkupfer und Altalu enorm gestiegen.

Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit die Länder und Gemeinden die im Jahr 2008 absehbaren Mehreinnahmen an Steuern durch eine Senkung der Gebühren und eine Senkung der Preise für die Entsorgungsleistungen an die Bürger durch eine Gebührenentlastung weitergeben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, der Bund hat den Gebührenstopp generell bereits umgesetzt, das heißt, die Valori­sierung der Gebühren einfach ausgesetzt, weil auch wir als öffentliche Hand verpflich­tet sind, einen Beitrag zur Inflationsbekämpfung zu leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben seitens der Bundesregierung die Länder und Gemeinden aufgefordert, die­sem Beispiel des Bundes zu folgen. Ich weiß, dass in den Ländern und Gemeinden


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diese Diskussion jetzt im Gange ist, aber nach meinem Grundverständnis der Demo­kratie kann der Bund diese Entscheidung den Ländern und Gemeinden nicht abneh­men, sondern das liegt in deren politischer Verantwortung. (Abg. Dolinschek: Finanz­ausgleich!) Kärnten beispielsweise ist leider eines der Bundesländer, das die Frage der gebührenfreien Geburten noch nicht umgesetzt hat, zwar jetzt im Landtag hat, aber andere Länder haben das schon gemacht. (Abg. Ing. Westenthaler: Da ist übrigens die Frau Schaunig zuständig! Nur zur Information!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 5. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Bucher an den Herrn Vizekanzler. Ich bitte um die Frage.

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Vizekanzler, meine Frage lautet:

55/M

„Die Bundesregierung hat innerhalb nur eines Jahres 13 Abgaben, Gebühren und Steuern erhöht, wie sehr wirken sich diese spürbaren Erhöhungen auf die hohe Infla­tion aus?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, es ist richtig, dass wir im vergangenen Jahr die Mineralölsteuer angehoben bezie­hungsweise bei der NoVA eine Veränderung in Richtung Ökologisierung gemacht ha­ben – keine Anhebung.

Richtig ist, dass wir eine Valorisierung der Gebühren beschlossen hatten. Genau so richtig ist aber, dass wir diese Valorisierung ausgesetzt haben, das heißt, es kommt zu keiner Erhöhung der vom Bund zu verantwortenden Gebühren, weil wir diese in der jetzigen Situation der Inflation einfach nicht verantworten können. (Abg. Strache: Zu­erst haben Sie erhöht, dann ausgesetzt!) Das bedeutet weniger Einnahmen für den Staat, heißt aber gleichzeitig weniger Belastung für die Bürger. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Bucher, bitte.

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Meine Frage lautete, wie sehr sich diese Belas­tungen auf die Inflation ausgewirkt haben. Die Inflation liegt ja weit über 3 Prozent.

Wie sehr haben diese Gebühren da durchgeschlagen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Es gibt eine Berechnung der Wirtschaftsforscher, die die derzeitige Inflation zu zwei Dritteln auf die Rohstoff- und die Großstoffkomponente berechnen. Das heißt, zwei Drittel der Inflation sind auf die höheren Weltmarktpreise von Öl, Grundrohstoffen und Nahrungsmitteln zurückzuführen. Ein Drittel ist etwa die bisherige Inflation.

Von der gesamten Rate machen die Gebühren – so ist meine Information aus mir vor­liegenden wissenschaftlichen Daten – etwa einen 3 Prozentpunktanteil aus. Daher ist dieser Gebührenstopp genau jener Beitrag, um auch tatsächlich die Inflation zu entlas­ten. Aber das Kernproblem – da gebe ich Ihnen recht – liegt in der Rohstoffentwicklung und in der Weltmarktentwicklung für Energie- und Nahrungsmittelpreise. So ehrlich müssen wir sein. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Themessl, bitte.

 



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Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Fi­nanzminister, Sie entlasten per 1. Juli 2008 die Einkommensbezieher bis 1 350 € durch die Streichung oder teilweise Streichung der Arbeitslosenversicherung.

Was gedenken Sie mit den vielen Einzelunternehmern oder Kleinunternehmern zu tun, die auch in dieser Einkommensklasse liegen und die davon nicht betroffen sind?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Sie wissen, Herr Abgeordneter, dass diese Frage der Tarifkorrektur neben dem Thema Familienentlas­tung den zentralen Verhandlungsgegenstand der Steuerreform darstellt. Es gibt Vor­schläge, etwa der Interessenvertretung der Wirtschaft, dass man bei der Tarifstruktur für kleinere und mittlere Unternehmen im Einkommensteuerbereich eine Entlastung in­sofern vornehmen sollte, als dort auch die Sechstelregelung eingeführt wird. Das ist ein Gegenstand der Steuerreformverhandlungen, der konkret kleineren und mittleren Un­ternehmen helfen würde. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Ross­mann, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Finanzminister, Wirtschaftsfor­scher haben festgestellt, dass die hohen Preise zum Teil auch hausgemacht sind.

Meine Frage daher an Sie: Was werden Sie, abgesehen von der Preisbeobachtung, tun, um den Wettbewerb im Handel auf den Nahrungsmittelmärkten und auf den Ener­giemärkten zu intensivieren? Dort hapert es ja.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, haben Sie eigentlich über die Wohnungskosten gere­det. Was die Wohnungskosten mit Nahrungsmittelpreisen zu tun haben ist nicht ganz durchschaubar. Bei den Mietkosten haben wir bereits reagiert, indem wir etwa die Fra­ge der Maklergebühren verändert haben, indem wir beispielsweise auch die Frage der Inflationsanrechnung bei der Richtpreisfestsetzung so geändert haben, dass es tat­sächlich zu einer spürbaren Senkung des Werts kommt.

In der Frage Nahrung und Energie geht es aus meiner Sicht ganz zentral um zwei The­men: Das eine ist Preisbeobachtung, die Marktbeobachtung; daher auch die Aufgabe, an die Preisbehörde heranzutreten. Das geschieht. Zweitens: Dort, wo Wettbewerb noch nicht perfekt funktioniert – das ist im Energiebereich beispielsweise der Fall –, denke ich, können wir besser werden. Nur: Bisher habe ich bei allen Vorschlägen, die Wettbewerb in den Energiesektor hineingebracht haben, eigentlich immer ein grünes Nein gehört. Insofern halte ich das für einen interessanten Fortschritt, den Sie hier mit Ihrer Frage zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Gaßner, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Finanzminister, Sie haben von einem Gebührenstopp und davon gesprochen, dass Sie diese Idee auch an die Länder und Gemeinden weitergegeben haben. Sie wissen allerdings, dass die Gemeinden sehr häufig überprüft und dazu angehalten werden, ihre Einnahmequellen auszuschöpfen, bevor sie um Geld bitten kommen.

Daher meine Frage: Wie werden Sie versuchen, den Ausfall, der den Gemeinden durch den Gebührenstopp ins Haus stehen wird, mit den Gemeinden auszugleichen?


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Sie haben ja in der letzten Zeit bewiesen, dass es bei der Getränkesteuer – danke schön dafür – möglich ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, ich danke für Teil zwei der Frage, für Teil eins ebenfalls. Die Getränkesteuer ist tatsächlich gelöst. Die Gemeinden können aufatmen. Diese Frage, die seit acht oder neun Jahren wie ein Damoklesschwert über den Gemeinden gehängt ist, ist bereinigt. Wir haben auch unseren Beitrag dazu geleistet. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Zweiter Punkt: Dass mir die Gemeinden ein besonderes Anliegen sind wissen Sie, weil der Finanzausgleich auch für die Gemeinden, vor allem für die kleineren Gemeinden, eine entsprechende Verbesserung gebracht hat. Aber Gemeindeautonomie und Ver­antwortung verstehe ich schon so, dass die Gebühren, Herr Kollege Gaßner, kostende­ckend sein sollen; das ist das Kriterium. Ich denke, dass die Gemeinden durch den Fi­nanzausgleich auch die Möglichkeit bekommen haben, nun einen konkreten Beitrag in der Gebührenfrage im doppelten Sinne des Wortes zu leisten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitschthaler, bitte.

 


Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Wir haben jetzt bereits mehrmals das Stichwort „Infla­tion“ gehört.

Welche nachhaltigen Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Bekämpfung der Infla­tion gesetzt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Erster Punkt: Auf österreichische Initiative hin ist die Inflationsbekämpfung in allen Räten eine Toppriori­tät auf der europäischen Agenda. Europa ist ganz aktiv in dieser weltweit zentralen Frage.

Zweiter Punkt: Wir haben eine konkrete Beschlussfassung über die Unterstützung der Menschen in Österreich, die davon besonders betroffen sind – Stichwort „Arbeitslosen­beitragssenkung“ und Pensionsanpassung früher als geplant.

Dritter Punkt: Wie ich schon ausgeführt habe, soll die Inflation an der Wurzel bekämpft werden, etwa durch stärkere Preisbeobachtung in den Märkten, aber es soll auch Ver­änderung für mehr Wettbewerb geben, weil mehr Wettbewerb die eigentliche Antwort zur Inflationsbekämpfung darstellt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zur 6. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Dr. Oberhauser. Ich bitte um die Frage.

 


Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Herr Vizekanzler, meine Frage lautet:

57/M

„Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um weitere Selbstbehalte, Beitragserhöhun­gen und Leistungskürzungen zur nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitssystems zu verhindern?“

(Abg. Ing. Westentaler: Unzulässige Frage!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Frau Abgeord­nete, ich verweise auf die Geschäftsordnungsdebatte, wo ja zu dieser Frage schon


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festgestellt wurde, dass hier eigentlich andere Zuständigkeiten gegeben sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Die Frau Präsidentin weiß das nicht! Das ist eine unzulässige Fra­ge!) Aber es ist unsere Verantwortung auch im Finanzministerium, Herr Kollege Wes­tenthaler, dass wir einerseits gemeinsam mit den Verantwortungsträgern der Selbstver­waltung, und zwar mit allen Verantwortungsträgern der Selbstverwaltung, eine mög­lichst effiziente Verwaltung sicherstellen, dass wir zweitens Gesundheitsleistungen nach wie vor frei, unabhängig von Alter oder Region, anbieten und dass wir drittens selbstverständlich auch eine Beitragserhöhung vermeiden, weil diese ja lohnnebenkos­tenerhöhend wirken würde.

Daher verhandeln wir derzeit intensiv über beide Ziele: Effizienz- und Strukturänderung sowie Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierung. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Oberhauser, bitte.

 


Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Herr Finanzminister, wie werden die Eckpunkte der vereinbarten Vermögenszuwachsbesteuerung, die zur nachhaltigen Fi­nanzierungssicherung vereinbart werden, aussehen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Erstens, Frau Abgeordnete: Es gibt bereits eine derartige Besteuerung, das wissen Sie. Wer Aktien innerhalb des ersten Jahres nach Erwerb verkauft und daraus Gewinne erzielt – da ist die Einkommensteuer bereits jetzt wirksam. Die Grundüberlegung ist beispielsweise, diese Frist auszuweiten.

Gleichzeitig gibt es aber drei sensible Bereiche, wo es Ausnahmen geben wird. Das eine ist die Frage der Altersvorsorge, weil es ja widersinnig wäre, dass der Staat Al­tersvorsorge anreizt und dann gleichzeitig belastet. Zweite Ausnahme: Eigenheim – ob Eigentumswohnung oder klassisches Familieneigenheim. Die dritte Ausnahme ist die sehr sensible Kategorie Grund und Boden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Was bleibt dann übrig?)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Obernoste­rer, bitte.

 


Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Die Sanierung der Krankenkassen ist eine der großen Aufgaben dieser Regierung.

Herr Vizekanzler, meine Frage: Wie werden Sie sicherstellen, dass die von den Sozial­partnern einvernehmlich festgelegten finanziellen Rahmen der Krankenkassensanie­rung zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens tatsächlich erreicht werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, ich bin ein Verfechter der Selbstverwaltung. Selbstverwaltung heißt Selbstverant­wortung. Das heißt, in erster Linie liegt die Verantwortung bei den Partnern, die dieses System tragen, das sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer beziehungsweise in der Land­wirtschaft die Vertreter der Bauern. Dort liegt die Hauptverantwortung.

Zweitens: Wir brauchen eine Struktur, damit sich die Entscheidungen der einzelnen Träger tatsächlich im vereinbarten Rahmen halten.

Drittens: Es gibt Ideen wie beispielsweise, dass Wirtschaftsprüfer auch die Abschlüsse der Kassen überprüfen, damit wir durch derartige Elemente auch zusätzliches Know-how in das System einbringen.


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Viertens wird es auch eine Aufgabe des Staates sein, im Zusammenwirken mit den Sozialpartnern sicherzustellen, dass diese wichtigen Systeme effizient im Sinne der Menschen funktionieren. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Dar­mann, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler, wel­che Maßnahmen beabsichtigen Sie zu setzen, um die Finanzierung und somit den Fortbestand der österreichischen Hubschrauberflugrettung sicherzustellen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Das, glaube ich, fällt jetzt tatsächlich in den Bereich der Gesundheitsministerin, aber ich denke, dass der ÖAMTC das sehr effizient macht und die Abwicklung mit den Kassen, die ja die Kosten refundieren, in einem Ausmaß gewährleistet ist, dass ein dauerhafter Bestand der Flugrettung sichergestellt ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Belako­witsch-Jenewein, bitte.

 


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Finanzminister, noch nie in der Geschichte der Zweiten Republik haben die Österreicherinnen und Österrei­cher so viel Steuern bezahlt wie im ersten Quartal dieses Jahres. Sind Sie bereit, diese unerwarteten Geldeinnahmen in das Gesundheitssystem zu stecken, um die Qualität des Gesundheitssystems nachhaltig erhalten zu können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Frau Abgeord­nete, Sie müssen aber auch dazusagen, warum diese Steuereinnahmen gegeben sind: weil erstens noch nie so viele Menschen in Österreich Arbeit gehabt haben und weil wir zweitens eine ganz hervorragende Wirtschaftsentwicklung in diesem Land haben. Seien wir doch stolz darauf, Frau Abgeordnete! (Beifall bei der ÖVP.)

Wissen Sie, was sinkende Steuereinnahmen bedeuten würden? – Dass die Wirtschaft nicht wächst, sondern zurückgeht. Sinkende Steuerneinnahmen würden beispielsweise aber auch bedeuten, dass Löhne und Gehälter sinken. Das wollen Sie doch nicht.

Ich trete dafür ein, dass zuerst einmal alles ausgeschöpft wird, was es an Effizienz­potenzialen im System der sozialen Gesundheitsvorsorge gibt, und dann wird sich auch der Staat nicht aus seiner Verantwortung verabschieden dürfen. Aber diese Prio­ritätenreihung ist mir wichtig: keine Beitragserhöhung, Ausschöpfung aller Potenziale, aller Effizienzpotenziale, und am Ende werden wir politisch zu entscheiden haben, was es zur dauerhaften Finanzierung zusätzlich an Notwendigkeiten gibt. Dazu bin ich be­reit. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Grüne­wald, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Vizekanzler, welche budgetären Handlungen wird die Bundesregierung setzen, um die massive Diskriminie­rung psychisch Kranker zu beseitigen, die sich vor allem dadurch manifestiert, dass Psychotherapien mit einem ausgesprochen hohen Eigenfinanzierungsanteil verknüpft sind und eine qualitativ gute, ausreichende, flächendeckende Psychotherapie auf Kran­kenschein nicht existiert?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 38

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, jetzt sage ich es wirklich: Das ist nicht nur nicht in meiner Verantwortung, auch nicht in der Verantwortung der Gesundheitsministerin, sondern es liegt tatsächlich in der Verantwortung der Selbstverwaltung, wie sie mit Kostenersätzen in den einzelnen Bereichen umgeht. (Abg. Ing. Westenthaler: Eigentlich ist das die Aufgabe der Präsi­dentin! Bei den Grünen drehen wir gleich ab, aber ...!)

Dass es grundsätzlich eine wichtige Fragestellung ist, dass es auch für diese Formen der Krankheit – und das sind Krankheiten – eine entsprechende Berücksichtigung gibt, das steht für mich außer Streit. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 7. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Steindl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler und Finanzminister, wir haben heute mehrfach schon über Steuerentlastung gespro­chen.

Meine Frage daher:

51/M

„Kann auch der Mittelstand, das heißt die Bezieher mittlerer und höherer Einkommen, im Rahmen der kommenden Steuerreform 2010 mit einer spürbaren Entlastung der Lohn- und Einkommensteuer rechnen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, einen ersten Schritt haben wir gestern im Ministerrat beschlossen, wird demnächst dem Parlament zugeleitet, nämlich den Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteu­er. Das ist eine konkrete Entlastung des Mittelstandes.

Zweitens: Ein zentrales Ziel der Steuerentlastung ist eine Tarifreform. Tarifreform be­deutet, dass jene entlastet werden sollen, die Steuer zahlen, und zwar Lohn- und Ein­kommensteuer. Und so definiere ich den Mittelstand.

Es ist daher eine Steuerentlastung für alle Steuerzahler über die Tarifstufen das Ziel, das ich verfolge. Davon profitiert der Mittelstand besonders. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Steindl.

 


Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Kanzler Gusenbauer hat erst kürzlich erklärt, dass eine weitere Erhöhung der Negativsteuer für ihn nicht in Frage kommt.

Sehen Sie das auch so, Herr Bundesminister?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Ich lese Ihnen die Antwort, die der Bundeskanzler auf diese Frage gegeben hat, vor. Er hat auf die Frage: „Wird es einen Ausbau der Negativsteuer für jene geben, die schon jetzt wegen ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen?“, gesagt:

„Nein, denn die Abschaffung des Arbeitslosenbeitrags bringt den Arbeitnehmern im un­teren Einkommensbereich mit 300 Millionen Euro wesentlich mehr als eine Ausweitung der Negativsteuer. Das heißt: 2,7 Milliarden Euro stehen nun in der Steuerreform für den Mittelstand und die Familien zur Verfügung.“

 


Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der ÖVP.)


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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Klubobmann Westenthaler, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Sehr geehrter Herr Finanzminister, rund 700 000 Österreicherinnen und Österreicher leisten regelmäßig Überstunden in diesem Land. Wir vom BZÖ sind der Meinung, Leistung sollte sich wirklich wieder lohnen, und stellen daher die Frage an Sie: Sollte die Überstundenbesteuerung nicht abgeschafft werden, damit sich Leistung in diesem Land wieder lohnt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, die Überstunden sind jetzt bereits in einem gewissen Ausmaß steuerlich begüns­tigt; das wissen Sie. Ich sage Ihnen ganz offen, dass wir hier einen Mittelweg finden müssen, und ich denke, wir haben den richtigen gefunden. Sie müssen nämlich auch die Arbeitsmarktwirkung Ihres Vorschlages bedenken. Ich denke, es ist nicht das Ziel, dass möglichst viele Menschen möglichst viele Überstunden machen, sondern es soll doch das Ziel sein, dass möglichst viele Menschen Vollzeitarbeitsplätze haben. Daher glaube ich, dass die jetzige Form der Begünstigung der Überstundenbesteuerung die richtige Balance darstellt. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Weinzinger, bitte.

 


Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Finanzminister, in der ursprünglichen Frage wird über die Möglichkeit einer Entlastung der Lohn- und Einkommensteuer bei der Steuerreform 2010 gesprochen. Was ist eigentlich wirklich der Grund dafür, dass wir bei einer entsprechend guten Wirtschaftslage, bei einer entsprechend guten Ein­kommenslage die Steuerreform nicht zumindest auf 2009 festlegen können? Was steckt dahinter?

Wenn Sie sagen, ich möchte Geld sparen, um Schulden zurückzuzahlen ... – Ich weiß schon, das ist zu viel für eine Frage; ich höre schon auf.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, die Antwort ist relativ einfach: Es dürfte Ihnen nicht entgangen sein – Sie haben es ja auch durchaus kritisiert –, dass wir zwar einen sehr guten Budgetvollzug haben, aber nach wir vor ein Defizit. Das war ja auch Ihre Kritik bei der Präsentation des Bud­gets. Es ist daher nicht mein Ziel, das Defizit auszuweiten – ich nehme an, auch nicht Ihres –, sondern es ist mein Ziel, das Defizit verschwinden zu lassen und Schulden ab­zubauen. Ich kann daher eine Steuerreform den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gegenüber dann verantworten, wenn sie möglichst ohne neue Schulden dargestellt werden kann (Beifall bei der ÖVP), weil andernfalls die Steuerzahler das Risiko hätten, dass der Staat mit der einen Hand gibt und mit der anderen nimmt. Ich höre mit dieser Praxis auf! (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Kogler, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, den Verdacht, Herr Bundesminister, habe ich auch schon länger gehabt, dass Sie so agieren.

Bezug nehmend auf Ihre Antworten: Wo beginnt für Ihr Haus der Mittelstand – und wo hört er auf? Nach Ihrer Definition gehören ja Herr Mateschitz und Herr Huber auch zum Mittelstand. Ab welcher Einkommensgrenze beginnt bei Ihnen der Mittelstand, und ab welcher Einkommensgrenze hört er auf? Ab welcher Vermögensgrenze beginnt bei


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 40

Ihnen der Mittelstand, und ab welcher Vermögensgrenze hört er auf? (Beifall bei den Grünen.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, das sind auch mehrere Fragen, aber der Herr Vizekanzler wird sie sicherlich beantworten. – Bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, was mein Haus sagt, das kann ich Ihnen nicht sagen, weil ein Haus nicht spricht. Ich kann Ihnen sagen, was ich denke.

Ich denke, dass der Mittelstand alle sind, die Lohn- und Einkommensteuer zahlen. Das ist die Zielgruppe meiner Entlastungspolitik. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Hagenhofer, bitte.

 


Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Vizekanzler! BezieherInnen von Ein­kommen in der Höhe von brutto 1 350 € werden ja ab 1. Juli durch die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages um 1 Prozent – um 13,5 Prozent, über den Dau­men gerechnet – entlastet. Aber unterm Strich, sprich nach Abzug der Steuern, bleiben etwa 6,75 €.

Wie viel an steuerlicher Entlastung sehen Sie in Ihrem Konzept zur Steuerreform für dieses Bruttoeinkommen von 1 350 € ab 1. Jänner 2010 vor?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Frau Abgeord­nete, ich habe es schon mehrmals gesagt: Mein Ziel ist die Entlastung über alle Tarif­stufen. Das betrifft selbstverständlich auch diese Einkünfte. Das konkrete Volumen werden wir am Ende der Verhandlungen präsentieren. Die Verhandlungen sind mitten im Gange. Es wäre den Verhandlungen kein guter Dienst erwiesen, wenn ich jetzt im Detail sozusagen aus diesen Verhandlungen schildern würde, denn Sie wissen, die Positionen sind zu Beginn von Verhandlungen immer relativ weit auseinander, da gibt es unterschiedliche Vorstellungen – und meine Aufgabe ist es, am Ende ein gutes Er­gebnis für die Österreicherinnen und Österreicher zu präsentieren. Das werde ich tun. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 8. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Gradauer. Ich bitte um die Frage, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Meine Frage geht noch einmal in Richtung Steuerreform:

54/M

„Wann werden Sie einen Gesetzentwurf für eine, vor allem zur Linderung der extrem hohen Inflation unbedingt erforderliche Steuerreform vorlegen, zumal die überplan­mäßigen Einnahmen allein im Jahr 2007 3,75 Milliarden € ausgemacht haben?“

Und die Steuerreform würde sich ja schon jetzt ausgehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Wir haben die Zeitplanung so vorgenommen, dass im Herbst des heurigen Jahres die politische Ent­scheidung in der Bundesregierung fällt, im Frühjahr des kommenden Jahres die Begut­achtung stattfindet, dass wir vor dem Sommer dem Parlament die Steuerreformvor­schläge so zeitgerecht vorlegen, dass sie noch vor dem Sommer des Jahres 2009 be­schlossen werden können und am 1. Jänner 2010 in Kraft treten.

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Grad­auer.

 


Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Warum, Herr Finanzminister, wird nicht als So­fortmaßnahme zur Inflationsbekämpfung die Mehrwertsteuer auf Energie, damit auch auf Benzin und Diesel, und auf Grundnahrungsmittel halbiert?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Weil ich, Herr Abgeordneter, die Umsatzsteuer für das falsche Instrument einer Inflationspolitik halte. Nach Ihrer Logik müsste ja dann, wenn die Preise sinken, die Umsatzsteuer erhöht werden. Meine Zielsetzung ist das nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Das ist absurd! Das war wirklich absurd!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Ross­mann, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Finanzminister, die kalte Pro­gression verschafft Ihnen jährlich ein Körberlgeld, trägt aber maßgeblich dazu bei, dass heuer den Menschen netto, real nichts im Geldbörsl bleibt, weil sie in höhere Tarifstu­fen hineinwachsen, die für sie nicht geschaffen sind.

Denken Sie daran, im Zuge der Steuerreform 2010 die kalte Progression abzuschaffen, etwa durch eine Indizierung der Tarifstufen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Das ist ein Thema, das die Steuerreformkommission diskutiert. Ich sage Ihnen aber ganz offen, dass die Wissenschaft, die Forschung und auch die Praxis massive Einwände gegen ein derartiges Modell haben, weil es vor allem die Gestaltungsmöglichkeiten, die ja für Sie immer so wichtig sind, auf der Ausgabenseite, etwa im Bereich Bildung, im Bereich Soziales, entsprechend einschränken würde. Aber die Diskussion dazu gibt es. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Haberzettl, bitte.

 


Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Herr Finanzminister, nochmals zur Steuer­reform: An welche Schritte denken Sie in Richtung Ökologisierung der Steuersystema­tik, beziehungsweise – damit verbunden – wie wollen Sie Einkommensschwache oder Bezieher mittlerer Einkommen im Zuge der entstehenden Belastungen entlasten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Einen Schritt haben wir gesetzt, Herr Abgeordneter, das ist die Entlastung im Bereich der Arbeitslo­senversicherung auf meinen Vorschlag hin. Das ist richtig.

Zweitens, ich habe es Ihnen gesagt, über alle Tarifstufen muss eine Entlastung sein. Das betrifft dann selbstverständlich auch jene Einkommen, von denen auch Frau Ab­geordnete Hagenhofer schon gesprochen hat.

Ich sage Ihnen sehr offen, dass ich hinsichtlich der Ökologisierungsfrage derzeit sehr große Skepsis habe, weil in meinen Augen in Wirklichkeit bei dieser Preissituation eine Diskussion über die Frage etwa der Mineralölbesteuerung falsch ist. (Beifall bei Abge­ordneten der ÖVP.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 42

Was mir interessant erscheint, ist, dass wir etwa bei der thermischen Sanierung durch­aus Anreize zur Effizienzsteigerung setzen könnten. Diese Beiträge sind mir wichtig. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Jakob Auer, bitte.

 


Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Bundesminister! Alle reden von den unerwar­teten Mehreinnahmen. Niemand spricht von den notwendigen Mehrausgaben in den Bereichen Bildung, Forschung, Pflege, Gesundheit und so weiter.

Daher meine Frage: Wie hoch wird tatsächlich jener Anteil sein, der aus den Mehrein­nahmen für die Rückzahlung von Schulden zur Verfügung steht?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Ich kann Ihnen eine konkrete Zahl jetzt noch nicht nennen, weil wir gerade diese Details noch aus dem Rechnungsabschluss ableiten, aber ein großer Teil. Es ist mein erklärtes Ziel, dass der überwiegende Teil der zusätzlichen Einnahmen zum Defizitabbau und zum Schuldenabbau verwendet wird.

Sie sehen das allein daran, dass die ursprüngliche Planung des vergangenen Jahres gesamtstaatlich ein Defizit von 0,9 Prozent aufgewiesen hat und der Rechnungsabschluss eines von 0,5 Prozent zustande gebracht hat und der Bund sein Defizit um immerhin die Hälfte reduzieren konnte. Ich denke, das ist vorbildlich für alle österreichischen Gebietskörperschaften. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Klubobmann Westenthaler, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Finanzminister, die Menschen in Österreich leiden unter den enormen Teuerungen, Preisanstiegen, vor allem bei den Lebenshaltungskosten, Miete, Energie und Lebensmitteln. Daher hat das Bundesland Kärnten unter Landeshauptmann Haider einen Teuerungsausgleich eingeführt (Abg. Lutz Weinzinger: Bravo!), der direkt ausbezahlt worden ist und auch sehr hilft.

Wollen Sie nicht für ganz Österreich einen Teuerungsausgleich wie beispielsweise in Kärnten mit einer Direktzahlung an jene Menschen, die das wirklich brauchen, umset­zen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, wir haben uns für den besseren Weg entschieden (Abg. Mag. Kogler: Vor allem für den Mittelstand!), nämlich keine Einmalzahlung, sondern eine dauerhaft wirksame Ent­lastung, und das hilft den Menschen mehr. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 9. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Krainer. Ich bitte um die Frage.

 


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Vor allem für die Fernsehzuschauer die Frage:

58/M

 


„Welche jährliche Nettoentlastung soll mit der Steuerreform für Einkommen zwischen 1 300 € und 4 000 € erreicht werden?“


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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeord­neter, es gibt eine in der Bundesregierung gemeinsam festgelegte Vorgangsweise, die besagt: Wir wollen eine Entlastung von 3 Milliarden €, das ist immerhin rund 1 Prozent des Bruttonationalproduktes.

Zweitens: Einen Teil davon haben wir bereits heuer umgesetzt, etwa 300 Millionen € für die kleineren Einkommen, sodass 2,7 Milliarden zur Verfügung stehen mit den Schwerpunkten Mittelstand, Familie und selbstverständlich auch standortrelevante Fra­gen.

Die konkrete Ausgestaltung ist derzeit die Hauptaufgabe der Steuerreformkommission, und wir werden dem Parlament selbstverständlich diesen Vorschlag – wie ich es schon gesagt habe – im Zeitplan präsentieren. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Krai­ner.

 


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war mir klar. Es hätte mich und, wie ich glaube, auch die Zuschauer Ihre Position, Ihr Ziel interessiert.

Aber eine andere Zusatzfrage: Die SPÖ hat vorgeschlagen, dass für die Steuerreform­kommission auch eine Gender-Budgeting-Expertin, eine Frau nominiert wird. Wieso haben Sie diesen Vorschlag abgelehnt? Wieso gibt es keine einzige Frau in der Steu­erreformkommission?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, mit Ihrer Stimme, mit Ihrer Stimme unter anderem, haben wir vor Kurzem sogar die verfassungsrechtliche Gender-Pflicht in der Budgetierung hier be­schlossen. Die neuen Budgetregeln sehen die Gender-Verpflichtung vor. Und soweit mir bekannt ist, Herr Abgeordneter, ist die Entscheidung über die Zusammensetzung der Steuerreformkommission in der Bundesregierung gemeinsam getroffen worden. Es ist selbstverständlich klar, dass alle Interessenlagen, klarerweise auch die der Frauen, in der Steuerreform eine entsprechende Berücksichtigung finden müssen. Selbstver­ständlich! (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Ing. Schultes.

 


Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vizekanzler, wel­che Vorteile erwarten Sie sich von der vielfach geforderten Mitarbeiterbeteiligung?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Der große Vorteil für mich liegt darin, dass wir eine Fehlentwicklung korrigieren können. Ich halte es für wirklich problematisch, wenn die Gewinnquote rascher steigt als die Lohnquote. Das ist einkommensverteilungsmäßig nicht richtig, ökonomisch nicht richtig und auch gesell­schaftspolitisch nicht erwünscht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Daher will ich als Anreiz eine zweite Säule in der Einkommenspolitik für die Arbeitneh­merinnen und Arbeiternehmer durch Beteiligung am Betrieb und durch Beteiligung am Erfolg des Betriebes. Das ist eine wesentliche Frage auch für die Steuerreform. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Bu­cher.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 44

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Vizekanzler, wie wollen Sie der Tatsache entgegenwirken, dass im heutigen Steuersystem Einkommensbezieher bis zu einem Jahresbrutto von 35 000 € eine Steuer- und Abgabenquote von 45,5 Prozent zahlen, während Großverdiener von 55 000 € bis 70 000 € eine Steuer- und Abgabenlast von nur 38 Prozent haben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Das ist ein The­ma der Diskussion, wie die Tarifstufen auf der einen Seite und die Steuersätze auf der anderen Seite in Zukunft zu gestalten sind, damit der Entlastungseffekt eintritt und letztendlich auch die Frage der Gerechtigkeit des Steuersystems entsprechend beant­wortet wird.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Hauser.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Finanzminister, da Sie gegen unsere freiheitliche Kritik ja immer immun sind: Wieso reagieren Sie nicht auf die Kritik der Medien, die jüngst erst festgestellt haben, dass Österreich ein Steuerparadies ist – aber nur für Konzerne! – und der Mittelstand ausblutet?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Das ist jetzt natürlich auch eine anders zu formulierende Frage, aber wir haben sie indirekt verstanden, und der Herr Vizekanzler wird sie beantworten. – Bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, es ist interessant, Sie haben heute offensichtlich bereits in der Früh sehr viel Lek­türe genossen. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Gahr: Blamabel! Blamabel!) Ich sage Ihnen schon auch zu diesem Unterton, der hier mitschwingt: Wenn Betriebe in Öster­reich sind, dann beschäftigen diese Betriebe in Österreich Menschen – und ich will, dass wir möglichst viele Betriebe in Österreich haben, denn das sind möglichst viele Arbeitsplätze! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Hauser: Und wir wollen den Mittel­stand entlasten!)

Ich denke doch, dass das auch Sie unterstützen. Ich wäre sehr überrascht, wenn bei­spielsweise jetzt eine unternehmerfeindliche Haltung aus Ihrer Fragestellung zum Aus­druck kommen würde. Es entspräche nicht der Tradition Ihrer Partei – aber Sie haben sich ja schon von manchen Traditionen verabschiedet, so etwa von der Europa-Tradi­tion. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neubauer: Eine Frechheit, diese Antwort!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Rossmann.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Privatstiftungen sind etwas für die Vermögenden im Lande. Gestern haben Sie mit dem Schenkungsmeldegesetz neue Privilegien für Privatstiftungen wenn nicht geschaffen, so zumindest die bestehenden aufrechterhalten und meine Frage an Sie: Ist das auch eine Maßnahme für den Mittel­stand, die Sie gestern beschlossen haben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeord­neter Rossmann, Sie kennen die Geschichte. Es war ein SPÖ-Finanzminister namens Lacina, der die Vermögensteuer abgeschafft hat, die Gewerbesteuer abgeschafft hat, das Stiftungsrecht und die Grundzüge der Stiftungsbesteuerung geschaffen hat. (Bei­fall bei der ÖVP.) Und ich denke, er hatte recht.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 45

Ich sage Ihnen: Für Österreich ist es vernünftig, diesen Weg fortzusetzen, denn er hat Österreich gut getan. Warum soll ich etwas in Frage stellen, was ein SPÖ-Finanzminis­ter abgeschafft hat – wenn es vernünftig ist? Und das ist vernünftig, Herr Kollege Ross­mann! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Im Sinne des § 94 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlängere ich die Fragestunde um die noch notwendigen Minuten, um auch die letzte Frage behandeln zu können.

Wir kommen zur 10. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Finanzminister, meine Fra­ge lautet:

52/M

„Wie beurteilen Sie aus budgetärer Sicht die Steuerreformvorschläge der anderen Par­lamentsparteien?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Ich habe zum Steuerkonzept der Grünen, soweit es mir bekannt ist, zwei kritische Punkte; einen davon habe ich schon angesprochen. Ich halte in der jetzigen Situation eine Belastung von Energie, insbesondere durch Mineralölsteuererhöhungen nicht für richtig, weil dies einfach Autofahrer oder Menschen mit niedrigeren Einkommen weit überproportional trifft.

Ich halte eine zweite Position der Grünen nicht für richtig: dass ein Teil ihres Steuer­konzepts zu einer zusätzlichen Belastung des Mittelstands führt. Das ist in der jetzigen Situation aus meiner Sicht einfach nicht opportun.

Beim BZÖ ist – ich habe es schon angesprochen – eine kritische Frage aus meiner Sicht besonders relevant, nämlich die Frage der Überstundenbesteuerung, weil durch diesen Vorschlag die Arbeitsmarktwirkung negativ wäre. Es würden mehr Menschen Überstunden machen wollen, aber weniger Menschen Arbeitsplätze haben, und das kann doch nicht unser gemeinsames Ziel sein.

Ein Steuervorschlag der FPÖ ist mir nicht bekannt. (Abg. Ing. Westenthaler: Und sonst gefällt Ihnen alles bei uns?)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll.

 


Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Finanzminister, wir haben erfreulicherweise in Österreich – im Gegensatz zu allen Behauptungen des Kollegen Mag. Rossmann heute in der Fragestunde – eine sehr breite Eigentumsstreuung. Wir haben 1,4 Millionen private Einfamilienhäuser, wir haben 600 000 Eigentumswohnun­gen. (Rufe bei der FPÖ: Frage! Frage!)

Unter diesem Aspekt: Wie beurteilen Sie die Vorschläge der Grünen auf Einführung einer Vermögenssubstanzbesteuerung?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Ich halte diese Vorschläge für falsch. (Beifall bei der ÖVP.) Ich halte sie für standortschädlich, und ich halte sie für mittelstandsgefährdend. Daher ist die Einführung einer Vermögenssub­stanzbesteuerung nicht geplant. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 46

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Schalle. (Abg. Mag. Kogler: Missbrauch der Fragestunde!)

 


Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Grüß Gott, Herr Vizekanzler! Warum erhöhen Sie laufend die Steuern und setzen nicht die vom Rechnungshof aufgezeigten Einspa­rungsmöglichkeiten von jährlich 4,1 Milliarden € um?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, wir haben eben erst eine Abgabe gesenkt: die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für die kleinen Einkommen, aber ich gebe Ihnen recht, dass die Frage der Finanzierung der Steuerreform durch Eigenanstrengung aller Gebietskörperschaften sicherzustellen ist. Daher ist das Thema der Verwaltungsreform, der Kosteneinsparung, eine ganz zentrale politische Zielsetzung; übrigens nicht nur für die Verwaltung, sondern wir wol­len ja das Projekt umsetzen: minus 25 Prozent Verwaltungskostensenkung in den Un­ternehmen, in den Betrieben, damit einfach das Geld für sinnvollere, zukunftsträchtige und Arbeitsplatz schaffende Maßnahmen zur Verfügung steht. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter The­messl.

 


Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Finanzminister, Sie haben den Mittel­stand so beschrieben, dass alle, die Lohn- und Einkommensteuer zahlen, Mittelstand sind. Laut Statistik Ihres Hauses sind das 23 Prozent aller Erwerbstätigen. Glauben Sie, dass dieser Mittelstand die von Ihnen geplante Steuerreform im Jahre 2010 über­haupt noch erleben wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, der Mittelstand wird entlastet – das ist das Ziel –, und diese Entlastung wird im Jahr 2010 konkret für den Mittelstand wirksam.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordne­ter Mag. Rossmann.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Das Konzept der Grünen sieht mas­sive Entlastungen vor, die Sie allen hier verschwiegen haben. (Rufe bei der ÖVP: Wo?) Aus den Antworten, die Sie uns hier gegeben haben, geht klar hervor, dass Sie das Konzept nicht gelesen haben. (Beifall bei den Grünen.)

Daher meine Frage an Sie: Wollen Sie allen Ernstes behaupten, dass Sie die Steuer­konzepte der Grünen gelesen und studiert haben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Ja! (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Letzte Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Jarolim, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Eine etwas differenziertere Frage, Herr Vizekanzler: Warum bevorzugen Sie eigentlich Steuersysteme, bei denen die Arbeit­geberInnen und ArbeitnehmerInnen die Hauptlast zu tragen haben, nämlich an der Gesamtfinanzierung, nicht jedoch die Vermögenden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 47

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter Jarolim, ich habe schon gesagt, dass ein SPÖ-Finanzminister die Vermögensteuer abgeschafft hat, und zwar aus dem Grund – und der gilt nach wie vor –, dass es doch nicht im österreichischen Interesse liegen kann, dass Vermögen aus Österreich in andere Länder transferiert wird. Mein Interesse ist es, dass Vermögen in Österreich bleibt und dass Vermögen in Österreich produktiv für Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze eingesetzt wird. Ich glaube, diese politische Zielsetzung, die in der Bundesregierung außer Streit steht, sollte doch wohl insgesamt außer Streit gestellt werden.

Gleichzeitig, das wissen Sie, gibt es die Diskussion über die Frage der Zuwachsbe­steuerung, und diese Diskussion wird im Rahmen der Steuerreformkommission ge­führt. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich bedanke mich beim Herrn Vizekanzler für die Beantwortung der Fragen. Die Fragestunde ist somit beendet.

10.30.29Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 3759/AB bis 3771/AB,

Berichtigung zur Anfragebeantwortung: Zu 3727/AB;

2. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (548 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteu­ergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Finanz­ausgleichsgesetz 2008 geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlas­sen wird – Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) (549 d.B.),

Musiktherapiegesetz – MuthG (552 d.B.),

2. Ökostromgesetz-Novelle 2008 (553 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung neu erlassen werden (KWK-Gesetz) (554 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Justizbetreuungs­agentur (Justizbetreuungsagentur-Gesetz – JBA-G) erlassen und das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflegege­setz – GuKG) sowie das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizi­nisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geändert werden (555 d.B.).

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 – SVÄG 2008 (543 d.B.),


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 48

Antrag 714/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2007, geän­dert wird,

Antrag 715/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Einführung einer Förderung für behindertengerechte Umbauten an Autobus­sen,

Antrag 718/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Unterstützung des Projektes „Smart Home“,

Antrag 720/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Sicherstellung der Ausbildung von Pflegekräften,

Antrag 723/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend audiopädagogische Förderung für hörbehinderte Kinder,

Antrag 725/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Gebärdensprachkurse für Eltern gehörloser Kinder,

Antrag 726/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Betreuungsrechte von Laien;

Außenpolitischer Ausschuss:

Antrag 724/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag;

Familienausschuss:

Antrag 719/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Freiwilliges Soziales Jahr – Zuerkennung der Familienbeihilfe;

Finanzausschuss:

Antrag 710/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend steuerliche Entlastung der Tagesmütter bzw. Tageseltern,

Antrag 722/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Erhöhung der Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen aufgrund von Behinderung,

Antrag 727/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten;

Gesundheitsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychologengesetz geändert wird (EWR-PG-No­velle 2008) (539 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychotherapiegesetz geändert wird (EWR-PthG-Novelle 2008) (540 d.B.);

Gleichbehandlungsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (541 d.B.);

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Antrag 716/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Auskunftsrecht für Eltern über vorbestrafte Sexualstraftäter;


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 49

Justizausschuss:

Grundbuchs-Novelle 2008 – GB-Nov 2008 (542 d.B.);

Ausschuss für Konsumentenschutz:

Antrag 712/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Qualitätskennzeichens für LCD-Fernseher;

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Antrag 717/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Agentur für den Schutz vor Naturgefahren;

Ausschuss für Menschenrechte:

Antrag 731/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Haftbedingungen in den in der Volksrepublik China Laogai (Umerziehungslager, wörtl. Umerziehung durch Arbeit) genannten Gefangenen­lager;

Ausschuss für Sportangelegenheiten:

Antrag 730/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Sicherheit im Wintersport auf österreichischen Skipisten zur Vermeidung von Skiunfällen;

Umweltausschuss:

Antrag 729/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Projekt Better Place“;

Verfassungsausschuss:

Antrag 711/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe in Österreich;

Verkehrsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (537 d.B.),

Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008 (BGzLV 2008) (538 d.B.),

Antrag 732/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Verkehrsrechts für Radfahrer,

Antrag 733/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Verkehrssicherheit an schallgeschützten Autobahnstrecken;

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Antrag 721/A der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, BGBl I 169/2002 idgF, geändert wird,

Antrag 728/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Pfandsystems für Batterien;

Wissenschaftsausschuss:

Bundesgesetz zur Errichtung der „OeAD-Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (OeAD-Gesetz – OeADG) (544 d.B.);


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b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Tätigkeitsbericht des Bundesvergabeamtes über den Zeitraum Jänner bis Dezem­ber 2007, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (III-144 d.B.),

Tätigkeitsberichte der Bundeswettbewerbsbehörde für die Zeiträume vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2007 und vom 1. Juli 2007 bis zum 31. Dezember 2007, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (III-145 d.B.).

*****

Verlangen auf Durchführung von kurzen Debatten über die Anfragebeantwortungen 3648/AB und 3556/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 3648/AB der Anfrage 3616/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau des höherrangigen Straßennetzes und Klimaschutzstrategie der Bundesregierung durch den Herrn Bun­desminister für Verkehr, Innovation und Technologie abzuhalten.

Ferner liegt ein Verlangen vor, eine kurze Debatte über die Beantwortung 3556/AB der Anfrage 3586/J der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neugestaltung des Ministerbüros durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur durchzuführen.

Da die erwähnten Verlangen auf Durchführung von kurzen Debatten gleichzeitig ge­stellt wurden, werden diese in der Reihenfolge, in der ich sie aufgezählt habe, gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr aufgerufen werden.

Allfällige Abstimmungen werden im Anschluss an die diesbezüglichen Debatten erfol­gen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung gemeinsam durchzuführen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 116 Minuten, Grüne und Freiheitliche je 92 Minuten sowie BZÖ 64 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.


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10.32.361. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Produktpirateriebericht 2007 des Bun­desministers für Finanzen (III-133 der Beilagen) (527 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein. Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zanger mit einer Wunschredezeit von 5 Minuten. – Bitte.

 


10.33.07

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Nach einer Fragestunde, die man eigentlich nur als „skandalös“ be­zeichnen kann, weil sie nur zum Ziel hat, die Opposition zu verhöhnen und konstruktive Beiträge der Opposition in ein schiefes Licht zu rücken, wird es Zeit, dass man sich ernsten Themen widmet, aber es wird auch Zeit, dass vielleicht die ÖVP einmal in Opposition geschickt wird (Beifall bei der FPÖ), damit sie diese Machenschaften dann selbst zu spüren bekommt.

Aber nun zum Produktpirateriebericht 2007. Dieser zeigt sehr interessante Daten und Fakten und somit auch die Wichtigkeit an sich selbst auf, und diese Daten und Fakten sind es durchaus wert, einer näheren Betrachtung unterzogen zu werden.

So erreichte die Anzahl der vom Zoll festgestellten Fälle mit 2 062 Sendungen an Pla­giaten einen neuen Höhepunkt. Der Wert dieser Produkte erreichte eine neue Rekord­höhe von 15 Millionen €, und zwar gemessen am Originalpreis. Allerdings gibt es auch einen Wermutstropfen: Die Anzahl der aufgegriffenen Artikel ist leicht rückläufig. Das hat damit zu tun, dass einerseits das Internet vermehrt als Verkaufsplattform genutzt wird und andererseits die Sendungen immer kleinere Mengen an Produkten enthalten.

Der höchste Anstieg ist – wie nicht anders zu erwarten, möchte ich fast sagen – bei den Fälschungen im Bereich der Arzneimittel zu verzeichnen. Hier zeigt sich eine
sehr rasante, ich möchte fast sagen, dramatische Entwicklung. Vor vier Jahren, also im Jahr 2004, gab es noch keine gefälschten Medikamente, die entdeckt wurden, im Jahr 2005 nur eine geringe Anzahl, und in den Jahren 2006 und 2007 stieg diese Zahl auf 12 000 Stück beziehungsweise 42 000 Stück.

Das ist auch einigermaßen logisch nachvollziehbar, wenn man aus dem Bericht ent­nehmen kann, dass man bei einem Einsatz von 1 000 € in der Medikamentenfälschung 500 000 € an Gewinn erzielen kann. Im Vergleich dazu: Gefälschte Zigaretten brin­gen – unter Anführungszeichen – „nur“ 40 000 € bei einem Einsatz von ebenfalls 1 000 €. Das ist eine satte Rendite. Wenn man schon von Arzneimitteln spricht, muss man auch sagen, worum es sich hiebei handelt, nämlich in erster Linie um Diätpillen und Potenzmittel, also eher „Designerdrogen“, würde ich es betiteln. Eine satte Rendite jedenfalls.

Wenn man auf der einen Seite weiß, dass die Zielgruppe der Internetnutzer hauptsäch­lich Jugendliche sind, auf der anderen Seite aber weiß, dass Jugendliche eher doch keine Potenzmittel benötigen, sollte man in der Informationspolitik tätig werden und auch bei den Konsumenten dieser Artikel einmal ansetzen.

Wenn wir schon bei den Arzneimitteln sind, dann ist auch festzuhalten – wie dem Be­richt zu entnehmen –, dass 90 Prozent dieser Mittel aus Indien stammen. Deshalb ist es für mich doppelt unverständlich, dass die Bundesregierung mit Indien noch keine


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Vereinbarung über eine operationelle Zusammenarbeit geschlossen hat, wie sie es sehr wohl mit anderen Drittländern getan hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Kapitel der österreichischen Initiativen wird in diesem Bericht überhaupt, möchte ich sagen, eher stiefmütterlich behandelt. Abgesehen von einem Seminar mit dem wohlklingenden neudeutschen Namen „Combating Fake Medicines“ ist im Bericht nicht viel angeführt. Zur Öffentlichkeitsarbeit, Herr Finanzminister, steht im Bericht, dass sie auf einer Unterunterseite der Website des Finanzministeriums zu finden ist. Das ist doch ein bisschen „mutig“, möchte ich meinen. Hier könnte man mehr machen, bei­spielsweise Infobroschüren bei Ärzten, Apotheken oder in Krankenhäusern auflegen.

Weil diese Maßnahmen, die Sie im Bericht darlegen, für uns viel zu wenig sind, lehnen wir die Kenntnisnahme dieses Berichts ab, wiewohl wir das als Arbeitsauftrag an das Ministerium verstehen, in diesem Bereich verstärkt tätig zu werden. Außerdem ist un­serer Meinung nach der Fokus viel zu stark auf die Medikamentenfälschung gelegt. Es gibt noch eine andere Dimension, wo auch sehr viel Sprengstoff enthalten ist.

Bewegen wir uns einmal nach Neapel und werfen einen Blick auf den dortigen Hafen! In Neapel werden heute fast ausschließlich Waren aus China gelöscht; 1,6 Millio-
nen Tonnen offiziell im Jahr. Mindestens eine weitere Million kommt ins Land, ohne Spuren zu hinterlassen. 60 Prozent der Güter werden an der Zollkontrolle vorbeige­schleust, 20 Prozent der Papiere werden nicht kontrolliert, und 50 000 Dokumente sind gefälscht, davon stammen 99 Prozent aus China. – Das sind offizielle Angaben der ita­lienischen Zollbehörde.

Produktpiraterie ist also nicht nur eine konsumentenschutzrechtliche Komponente, sondern auch eine stark wirtschaftspolitische und wirtschaftskriminelle. Der Schaden, der dadurch unserer Wirtschaft erwächst, findet in diesem Bericht keine Erwähnung. Auch das ist ein Grund dafür, dass wir ihn nicht zur Kenntnis nehmen. Wir sind der An­sicht, er muss viel breiter aufgefächert werden, und verstehen dies als einen Auftrag an Sie für die Zukunft. (Beifall bei der FPÖ.)

10.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Stumm­voll zu Wort gemeldet. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


10.38.58

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich diesen Bericht durchschaut und diskutiert – wir haben es auch im Finanzausschuss schon ge­macht –, dann sieht man, wie richtig es war, dass wir vor einiger Zeit beschlossen ha­ben – es war eine Initiative des Kollegen Jacky Maier, das möchte ich besonders beto­nen –, dass wir jährlich einen Bericht über diesen unglaublich dynamisch wachsenden Wirtschaftszweig bekommen, der sich völlig im Untergrund bewegt.

Ich muss wirklich sagen, Kollege Maier hat zu einem Zeitpunkt, zu dem ich selbst mir noch nicht hätte vorstellen können, was das für ein Ausmaß annimmt, immer wieder darauf hingewiesen. Lieber Kollege Maier, ich möchte, auch wenn Sie nicht meiner Fraktion angehören, Ihre Verdienste für diesen Produktpirateriebericht wirklich hervor­heben, der jetzt sehr sorgfältig vom Finanzministerium erstellt wird, aber es war Ihre Initiative. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wenn man diesen Bericht liest, dann, muss ich ehrlich sagen, kenne ich keinen ande­ren Wirtschaftszweig, der derart boomt, der derartige Wachstumsraten hat, der derarti­ge Renditen hat wie dieser Wirtschaftszweig im Untergrund.

Wenn hier im Bericht festgestellt wird, was die Rendite betrifft, dass mit einem Kapitaleinsatz von 1 000 US-Dollar bei gefälschten Medikamenten ein Gewinn von


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500 000 US-Dollar erzielt werden kann, dann kann man sich das fast nicht vorstellen. Das ist ein Wirtschaftszweig, der völlig im Untergrund ist, der aber weltweit vernetzt ist, wo auch eine unglaubliche Logistik dahinter steckt. Es hat im Dezember des Vorjahres die „New York Times“ einmal auf einer Weltkarte das Netzwerk aufgezeigt, die Trans­portwege von Indien, China über Hongkong, die Emirate, Großbritannien, die Bahamas und so weiter, also unglaublich. Und mit diesen Produkten wird Europa natürlich über­schwemmt.

Wirtschaftlich entsteht ein riesiger Schaden dadurch, dass uns Arbeitsplätze verloren gehen, Steuereinnahmen verloren gehen, keine Sozialbeiträge dafür geleistet werden. Probleme bereitet vor allem die unglaublich dynamische Entwicklung, was die Medika­mentenfälschungen betrifft. Fast schon die Hälfte aller Falsifikate findet sich im Bereich Arzneimittel, das ist natürlich auch gesundheitspolitisch äußerst gefährlich. Die Gefahr ist noch dann am geringsten, wenn das Medikament eine Placebo-Wirkung, also gar keine Wirkung hat, aber viele Medikamente haben eine negative Wirkung und sind eher gesundheitsgefährdend und gesundheitsschädlich. Daher ist es wahnsinnig wich­tig, dass wir den Fokus der Politik auf diesen Bereich legen.

Was ist nun notwendig? – Ich nenne nur vier Maßnahmen. Erstens: Weiterführung ei­ner effizienten Zollverwaltung. Unsere Zollverwaltung hat in diesem Bereich in den letz­ten Jahren beachtliche Erfolge erzielt, im Jahr 2007 wurden mehr als 220 000 Stück gefälschte Medikamente aufgegriffen. Der Gesamtwert der von der Zollverwaltung im Vorjahr aufgegriffenen Produktpirateriesachen betrüge, handelte es sich um Original­waren, 15 bis 16 Millionen €, immerhin. – Dieser Weg ist also verstärkt fortzusetzen.

Als Zweites ist eine Bewusstseinsbildung beim Konsumenten notwendig. Was uns Sor­ge macht, ist, dass zunehmend über das Internet bestellt wird, vor allem auch von Ju­gendlichen, wobei die Zollverwaltung bei kleinen Postsendungen relativ wenig Möglich­keiten hat einzugreifen. Also Bewusstseinsbildung beim Konsumenten.

Dritte Maßnahme: verstärkte internationale Zusammenarbeit. Hier muss man weltweit einen Kampf gegen diese Untergrundwirtschaft führen.

Der vierte Punkt – hier war es wieder Kollege Maier im Finanzausschuss –: Ich muss sagen, ich teile seine Meinung, dass wir uns in der Arzneimittelkriminalität wirklich in­tensiv überlegen müssen, ob Verwaltungsstrafen ausreichen, die von jenen Unterneh­men, die im Untergrund solche Sachen machen, aus der Portokasse bezahlt werden können, oder ob wir nicht vielmehr auch im Strafgesetzbuch einen entsprechenden Straftatbestand Arzneimittelkriminalität einfügen müssen.

Lieber Kollege Maier! Sie haben uns hier als Mitstreiter. Wir werden diesen Weg weiter beschreiten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Mag. Maier. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.42.59

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Vorred­ner Günter Stummvoll hat bereits eindrucksvoll das Problem der Produktpiraterie dar­gestellt.

Produktpiraterie darf nicht verharmlost werden, Produktpiraterie ist in vielen Ausfor­mungen bereits Teil der organisierten Kriminalität. Daher ist es notwendig – auch dar­auf hat Kollege Stummvoll hingewiesen –, die Öffentlichkeit, insbesondere die Konsu­menten zu sensibilisieren und vor dem Kauf derartiger Produkte zu warnen, denn es geht hier natürlich auch um Sicherheitsfragen. Viele der Produkte, die in Taiwan,


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China, Indien hergestellt werden, entsprechen nicht den europäischen Sicherheitsvor­schriften, nicht den europäischen Standards. Sie werden auch nicht auf eine Art und Weise produziert, wie wir sie in Europa gewohnt sind. Entwicklungspolitisch fatal ist, dass insbesondere junge Menschen, Frauen bei der Herstellung gefälschter Waren, die dann auf dem europäischen Markt eben verkauft werden, ausgebeutet werden.

Uns war es daher ein Anliegen, da dieser Bericht zum ersten Mal im Hohen Haus dis­kutiert wird, Ihnen, allen Abgeordneten, aber auch den Besuchern unseres Parlaments heute in der Säulenhalle einige der Produkte zu präsentieren, die der österreichische Zoll im letzten Jahr beschlagnahmt hat.

Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Ich möchte mich für die erfolgreiche Arbeit des österreichischen Zolls ausdrücklich bedanken und versichere Ihnen namens meiner Fraktion, dass wir alle Bestrebungen zur Stärkung der Arbeit des Zolls hier in diesem Haus nachdrücklich unterstützen werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich darf Sie alle einladen, mit den Mitarbeitern aus dem Finanzministerium in der Säu­lenhalle ein Gespräch über die Gefährlichkeit dieser Produkte zu führen, aber auch darüber, welche Auswirkungen diese Produkte im wirtschaftlichen Bereich haben – Kollege Stummvoll hat das bereits sehr deutlich dargestellt – und welche Risken Kon­sumenten eingehen, wenn sie über das Internet derartige Produkte kaufen.

Wir, SPÖ und ÖVP, haben im Regierungsübereinkommen ausdrücklich das Problem der illegalen Vertriebswege und der Arzneimittelfälschungen berücksichtigt. Ich zitiere:

„Illegale Vertriebswege und gefälschte Produkte (z.B. Arzneimittel) sind im Zusammen­wirken zuständiger Behörden nachdrücklich zu verfolgen und die bestehenden Kon­trollsysteme zu bündeln.“

Wir stehen dazu, Herr Vizekanzler, sehen allerdings in einigen Bereichen Probleme, und ein Problem ist der Arzneimittelbereich.

Wer in Österreich Arzneimittel fälscht oder gefälschte Arzneimittel in Verkehr bringt, dem droht nur eine Verwaltungsstrafe. Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind bis 25 000 €, und im Wiederholungsfall sind es 50 000 €. Andere euro­päische Staaten wie zum Beispiel Deutschland haben eine klare gerichtliche Strafbe­stimmung. Das ist der § 95 im deutschen Arzneimittelgesetz. Das erleichtert es den Behörden, ich meine hier die Sicherheitsbehörden, und der Polizei, effektiv gegen Untergrundlabors, gegen diese Form der organisierten Kriminalität vorzugehen.

Gerade im Februar dieses Jahres wurden fünf Untergrundlabors in Deutschland auf­gefunden und geschlossen. Dabei hat sich eines herausgestellt: In diesen Unter­grundlabors werden einerseits Arzneimittel gefälscht, andererseits Dopingmittel herge­stellt. Das deutsche Bundeskriminalamt hat in der Studie „Arzneimittelkriminalität – ein Wachstumsmarkt?“ genau auf diese Problematik hingewiesen.

Ich sage das jetzt auch als Vorsitzender des österreichischen Anti-Doping-Komitees: Herr Vizekanzler, hier brauchen wir nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf internationaler Ebene mehr Zusammenarbeit. Da muss es eine Zusammenarbeit zwi­schen den Zollbehörden und den Polizeibehörden geben, damit diesen kriminellen Netzwerken das Handwerk gelegt werden kann.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir begrüßen diesen Bericht, wir gratulieren dem österreichischen Zoll zu seiner erfolgreichen Arbeit. Ich bedauere es wirklich, dass zum ersten Mal in der Debatte über Produktpiraterie eine Fraktion dem Bericht der österreichischen Bundesregierung über die erfolgreiche Arbeit des ös­terreichischen Zolls nicht zustimmt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.48



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 55

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hradescni. 7 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.48.53

Abgeordnete Bettina Hradecsni (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Meine Vorredner haben es bereits gesagt, es liegt nun der zweite Produktpirateriebericht vor. Daraus ist abzulesen, welch breite Produktpalette gefälscht wird, etwa Parfum, Uhren, Spielzeug. Es gibt auch eine Ausstellung in der Säulenhalle dazu, die Kollege Maier organisiert hat und die sehr anschaulich darstellt, was da alles gefälscht wird. Jedenfalls ist aus diesem Bericht
ein überproportionaler Anstieg an Medikamentenfälschungen herauszulesen. Und zwar ist die Zahl der gefälschten Medikamente im Vergleich zum Vorjahr, wenn man die Schmuggelfälle mit einbezieht, um etwa 230 000 Stück gestiegen. Und das ist wirklich eine nicht zu vernachlässigende Größe.

Medikamentenfälschungen bergen für die AnwenderInnen ein absolut unkalkulierbares Gesundheitsrisiko in sich. Abgesehen davon, dass es unzureichende Einnahmehinwei­se gibt, gibt es auch keinerlei Hinweise auf eventuelle Nebenwirkungen. Weiters muss immer wieder darauf hingewiesen werden, dass die Zusammensetzung dieser ge­fälschten Arzneimittel höchst ungewiss ist und man sie auf gar keinen Fall einnehmen sollte, denn im schlimmsten Fall enthalten sie gar keine oder eventuell auch gesund­heitsschädigende Wirkstoffe.

Die hygienischen Bedingungen, unter denen sie zum Teil hergestellt werden – auch dazu gibt es ganz anschauliche Bilder in der Säulenhalle –, sind auch höchst fragwür­dig. Und bei allem Verständnis für die Probleme, die mit den Medikamenten beseitigt werden sollten – es handelt sich, das wurde auch schon erwähnt, zum Großteil um Po­tenzmittel und um Schlankheitsmittel –, sollte man immer wieder darauf hinweisen, ob es sich wirklich lohnt, ein derartiges Gesundheitsrisiko einzugehen. Dass der Konsu­mentenschutz in Fällen von Internetbestellungen nicht greift, das versteht sich natürlich von selbst.

Jetzt wäre es natürlich interessant, zu erfahren, welche Maßnahmen vonseiten der Bundesregierung geplant sind. In einem Punkt muss ich dem Kollegen Zanger von der FPÖ recht geben: Die Informationen auf der Homepage des Finanzministeriums sind wirklich sehr dürftig und nicht sehr leicht zu finden. Und es wäre wirklich notwendig, eine große Aufklärungskampagne mit Foldern, mit Internetauftritten et cetera zu starten (Beifall bei den Grünen), neben notwendigen Maßnahmen auf nationaler und europäi­scher Ebene.

Besonders spannend – auch das wurde schon erwähnt – finde ich diese Auflistung im Bericht, mit welchen Betrügereien die höchste Gewinnspanne zu erzielen ist. Da würde mich interessieren, woher diese Zahlen stammen. Es ist nämlich schon sehr schwer nachvollziehbar. Auch wenn ich jetzt bedenke, dass der Mitteleinsatz bei Medikamen­tenfälschungen nicht sehr hoch ist und dass diese Medikamente zu einem stark über­höhten Preis vertrieben werden, kann ich mir nicht vorstellen, dass man daraus den 25-fachen Gewinn lukrieren kann, wie zum Beispiel beim Heroinhandel. Da scheint mir doch ein gewisses Missverhältnis zu bestehen, beziehungsweise wenn dem tatsächlich so ist, dann haben wir wirklich ein Problem. Denn wer lässt es sich nehmen, solche Gewinne zu lukrieren?

Ich habe schon erwähnt, dass es darum geht, dass wir vor allem Aufklärung betreiben müssen. Ich glaube nämlich, dass vielen KonsumentInnen und Verbrauchern nicht be­wusst ist, dass da eben die organisierte Kriminalität dahintersteckt.

Kollege Maier hat das auch diesmal wieder erwähnt, und auch mir ist es immer wieder sehr wichtig, dass es gerade im Bereich dieser Produktfälschungen keinerlei Kontrollen


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gibt, was die Produktionsbedingungen betrifft. Es werden keinerlei arbeitsrechtliche Mindeststandards eingehalten. Es ist schon bei der legalen Produktion problematisch genug, ich denke an die Textil- und Sportartikelindustrie, Mindeststandards im Arbeits­recht einzuhalten, umso mehr eben bei diesen illegal hergestellten Produkten.

Folgendes ist mir auch noch ganz, ganz wichtig: Bei aller Berechtigung der Verfolgung und Vermeidung von Produktpiraterie müssen wir sehr aufpassen oder im Auge behal­ten, dass sich dahinter nicht eine Verschärfung der internationalen Patentgesetzge­bung verbirgt, was ganz fatale Folgen speziell in den Entwicklungsländern hätte. Das würde bedeuten, dass primär Großkonzerne, Pharmakonzerne davon profitieren wür­den, dass sie ihre Patente länger halten können.

Gerade in Entwicklungsländern ist es dringend notwendig – da geht es um lebensnot­wendige Medikamente –, dass die Menschen zu legalen lebensnotwendigen Medika­menten einen Zugang haben, und in diesem Fall soll es sich um Generika handeln. Der Einsatz von Generika, die preiswert zu erhalten sind, ist eine wirkungsvolle Maßnahme im Kampf gegen Medikamentenfälschung. (Beifall bei den Grünen.)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Bucher ist der Nächste, der zu Wort kommt. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


10.55.20

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben aus dem Produktpiraterie­bericht schon auszugsweise einige Passagen wiedergegeben, die uns die Dramatik dieser gesamten Entwicklung vor Augen führen.

Wir sind sehr dankbar dafür, dass ein sehr inhaltvoller und aufklärender Bericht vor­liegt, auf dessen Basis wir unsere Entscheidungen treffen können. Wir werden diesem Bericht natürlich auch unsere Zustimmung geben.

Ich halte aber auch fest, dass wir dem Zoll für die Aufgriffe und für seine sehr sinnvolle Tätigkeit und Arbeit sehr dankbar sind.

Ich möchte aber gleichzeitig dem Staatssekretär mit auf die Reise geben, nötigenfalls nach Brüssel, dass wir dieses Problem, vor allem das Problem der Medikamentenfäl­schungen, bestenfalls auf internationaler Ebene, aber auf praktische Weise auf euro­päischer Ebene lösen könnten, indem wir ein Qualitätsgütesiegel entwickeln, das wirk­lich weitestgehend Fälschungssicherheit bietet, weil man sieht, dass das derzeitige europäische Gütesiegel überall schon mitgefälscht wird. – Das wäre der erste Wunsch unsererseits.

Der zweite wäre eine europaweite Aufklärungskampagne, nicht nur eine Kampagne in den einzelnen Mitgliedstaaten, die auch von der EU bezahlt werden sollte, weil wir da­von ausgehen, dass dabei eine Reihe von Einfuhrumsatzsteuern und Zöllen et cetera verloren geht und es ein europäisches Problem darstellt, das wir nur auf dieser Ebene wirklich lösen können.

Daher wäre es sinnvoll, den Menschen vor Augen zu führen, wenn sie heute ein Me­dikament kaufen, das günstiger ist als jenes in der Apotheke, dann ist etwas falsch daran. So einfach ist das meiner Überzeugung nach auch den Menschen zu vermit-
teln. Alles, was günstiger ist als das, was im Handel erworben werden kann, hat irgendwo einen Haken, um es auf gut Deutsch auszudrücken, und das sollte auch
über Kampagnen massiv vermittelt werden. – Danke sehr. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

10.57



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 57

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Staatssekretär Dr. Matznetter. – Bitte.

 


10.57.58

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Gleich vorweg möchte ich ausdrücklich auch im Namen von Vize­kanzler Molterer den Damen und Herren des österreichischen Zolls nicht nur den Dank aussprechen, sondern vor allem auch das Kompliment machen, dass sie eine sehr schwierigen Aufgabe so gut ausführen.

Dadurch dass Österreich in Wirklichkeit offene Grenzen hat, haben die Ermittlungsbe­hörden eine sehr schwierige Aufgabe, gerade im kommerziellen Verkehr, wo man nicht vergessen darf, dass Hunderttausende Tonnen verschiedenartiger Waren quer durch das Land transportiert werden. Es ist großartig, dass solche Fahndungserfolge erzielt werden, die es möglich machen, auch wichtige Teile gefährlicher Waren aus dem Ver­kehr zu ziehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Mein Dank gilt aber gleichzeitig auch diesem Haus, dem Engagement der Abgeordne­ten, im Besonderen nochmals dem Abgeordneten Maier, weil sie dabei eine doppelte Aufgabe erfüllen.

Was die Einstellung zur Produktpiraterie betrifft, muss gesagt werden, wenn man mit ein paar österreichischen Touristen durch den Basar von Istanbul oder den Abend­markt in Bangkok schlendert, dann wird einem bewusst, dass die Bevölkerung in Ös­terreich vielerorts noch gar nicht weiß, was es bedeutet, ungeachtet von der Marke einfach nach dem Preis zu entscheiden, was man kauft. Es besteht noch zu wenig Bewusstsein dafür, dass es nicht nur darum geht, Gewinnmargen großer Konzerne, die bekannte Marken haben, zu verteidigen, sondern dass es eine Fülle von negativen Konsequenzen gibt, die sie selbst betreffen, am meisten dort, wo es um die Gesund­heit geht.

Genau an dieser Stelle kommt die Gefährlichkeit der Medikamente ins Spiel. Ich darf daran erinnern, dass von den 104 610 Artikeln über 40 Prozent, nämlich 42 386, Medi­kamente waren. Daher muss man in dem Sinne die Bewusstseinsarbeit in der Bevölke­rung verstärken: Maßnahmen gegen Produktpiraterie sind nicht nur ein Schutz wirt­schaftlicher Interessen, sondern auch ein aktiver Schutz der Bevölkerung. Dieser Auf­gabe wird das Parlament dann besonders gerecht, wenn es sich sehr engagiert dieses Themas annimmt: etwa durch die Behandlung des Produktpiraterieberichtes hier, durch die Vielzahl an Bemühungen der Abgeordneten selbst, dieses Thema in die Öf­fentlichkeit zu bringen. Ich darf an dieser Stelle das Kompliment an das Hohe Haus zurückgeben. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Nun zu den einzelnen Punkten.

Erster Punkt: Es ist klar, dass im Bereich der Medikamente der Zoll nur einen Teil der Aufgabe erfüllen kann. Was unsere Damen und Herren im Zoll machen können, ist, dort, wo es um Wareneingänge geht, zu versuchen, die gefälschten Produkte heraus­zufiltern und herauszuholen. Beim innerösterreichischen Vertrieb von Medikamenten, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Gesundheit.

Auch in diesem Bereich ist das ein permanenter Prozess, wo wir versuchen, zu ver­schärfen, zu verbessern und dafür Sorge zu tragen, dass die Abgabe von Medikamen­ten durch eine qualifizierte Apotheke oder im ländlichen Raum durch die Hausapotheke des Arztes erfolgt. Das ist eine Sicherheitsbarriere, die wir haben. Und auch dort gilt es, wenn man so will, eine kommunikative Aufgabe mit der Bevölkerung zu erfüllen, dafür das Bewusstsein zu schärfen, indem man darauf hinweist: Medikamente gehören


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nicht unter der Hand oder irgendwo im Regal gekauft, sondern an einer Stelle, wo je­mand sitzt, der die betreffenden Qualitätsfragen beantworten kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zweiter Punkt: Dem leisen Vorwurf des Abgeordneten Zanger, es käme der Schaden, den die österreichische Wirtschaft dadurch nimmt, zu wenig ans Licht, möchte ich mit einem Verweis auf den Produktpirateriebericht selbst begegnen. Es wird in diesem Be­richt sehr klar darauf hingewiesen, welche Rechte verletzt werden. Es sind von den insgesamt 418 Anträgen 144 nationale Anträge – worunter natürlich auch solche von Handelsfirmen fallen, die selbst bestimmte Produkte, vor allem im Bekleidungsbereich, exklusiv vertreiben – und 274 Gemeinschaftsanträge. Von den 274 Gemeinschaftsan­trägen betreffen nur sieben österreichische Anträge.

Daran sieht man Folgendes: Wir als österreichische Finanzverwaltung und Zoll vertei­digen die wirtschaftlichen Interessen vieler EU-Länder, indem wir auch jene Artikel aus dem Verkehr ziehen, die eine Verletzung von Schutzrechten von Firmen darstellen, die in anderen EU-Staaten angesiedelt sind. Wir erwarten das Gleiche von den anderen EU-Staaten, und wir können in der Mehrzahl der Fälle die Erfüllung dieser Erwartung bekannt geben, nämlich, dass die Zollbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten öster­reichische Rechte in derselben Intensität verteidigen, wie wir das bei unserem Zoll ma­chen.

Dritter Punkt: Wenn Sie sich die Tabellen 7 und 8 im Bericht anschauen, dann können Sie sehen, dass sowohl bei der Anzahl der Fälle als auch bei der Anzahl der gefälsch­ten Artikel an erster Stelle das Herkunftsland Indien und erst an zweiter beziehungs­weise dritter Stelle das Herkunftsland China liegt. Das ist deswegen ein wichtiger Faktor, weil aus Indien viele der Medikamentenfälschungen kommen und daher ein be­sonderes Augenmerk darauf zu legen ist. Wir setzen alles daran, mit besseren Mitteln und besseren Methoden dies künftig verstärkt zu verfolgen.

Ich darf an dieser Stelle berichten, dass ich mich selbst bemüht habe, mit Hongkong, von wo der größte Warenstrom in Containern aus China in Richtung Europa kommt, eine Zusammenarbeit mit den dortigen Zollbehörden zu erreichen. Dabei ist es wichtig, dass wir deren Infos, die sie aus EDV-Systemen gewinnen, wie zum Beispiel Unregel­mäßigkeiten bei der Container-Beladung und Ähnliches, frühzeitig erhalten, was sich dann in Europa – und natürlich auch in Österreich – auf die Aufgriffsstatistik positiv niederschlägt. Wir sehen in dieser Zusammenarbeit jenseits der Kontinente die beste Voraussetzung dafür, erfolgreich diesen Kampf fortzusetzen.

Zur Frage der Frau Abgeordneten Hradecsni, was die Informationen und den Ver-
weis auf die Homepage betrifft: Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass unter „www.bmf.gv.at“, unter „Zoll“ und „Produktpiraterie“ eine relativ umfangreiche Informa­tion vorhanden ist. Wir werden uns dafür einsetzen, dass man auch von Parlaments­seite her den Infolink dort, wo es um Produktpiraterie geht, dazusetzt, sodass man jederzeit auch von der Parlamentshomepage direkt zum österreichischen Zoll kommt.

Was die Frage der Gewinne aus Fälschungen betrifft, darf ich, Frau Abgeordnete Hradecsni, auf die Fußnote der Seite 10 verweisen. An sich sind das Errechnungen
der EU-Kommission, die auf Quellen basieren, und zwar unter anderem auch des U.S. Secret Service, der Kreditfirmen, der US-Drogenfahndung. Naturgemäß sind das Schätzungen.

Aber bedenken Sie, Frau Kollegin: Wenn beim Heroinanbau, der heutzutage streng verfolgt wird, der versteckt im Dschungel erfolgen muss und wo fast mit militärischen Mitteln versucht wird, von der Quelle der Produktion her den Prozess zu begleiten und durch hohen Verhandlungsdruck zu verhindern, dass die Rauschmittel in den Ver-
kehr kommen, die Kosten der Produktion weitaus höher sind – so komisch das auch


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klingt –, als wenn man fünf blaue Pillen in eine Packung gibt, wobei das noch dazu – so wie es der Abgeordnete Maier geschildert hat – in einem kleinen Kellerlabor erfol­gen kann, dann ist es doch logisch, dass es zu solchen Diskrepanzen kommt.

Man sieht einem Medikament den inneren Wert, nämlich die Forschungsarbeit, die drinnen steckt, um ein Medikament bis zur Marktreife und Zulassung zu bringen, nicht an. Auch die Produktion selbst ist meistens nicht der hohe Kostenfaktor, sondern die Forschung und Entwicklung sind es. Daher ist es plausibel, dass eine dermaßen hohe Differenz in der Gewinnspanne liegt, weil die Herstellung sehr wenig kostet.

Wir bemühen uns, den Fahndungsdruck zu erhöhen. Wenn es uns gelingt, auch in den Produzentenländern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, insbesondere in Indien und China, dann werden wir einen wichtigen Teilfortschritt im Kampf gegen die Produktpira­terie erreichen können.

In Summe kann man sagen: Das österreichische Parlament, die österreichische Voll­ziehung, aber vor allem die in Österreich damit befassten Behörden führen hier einen Kampf im Interesse der Gesundheit und des Wohles der Konsumenten und einen Kampf zum Schutz der Wirtschaft und damit letztlich zum Schutz der Arbeitskräfte. Diese Arbeit ist eine wertvolle, die wir weiter intensivieren werden. Wir werden alle Verbesserungsvorschläge so wie in der Vergangenheit auch künftig berücksichtigen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jakob Auer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.07.47

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt wohl, so glaube ich, kaum jemanden in diesem Haus, der vor Jahren schon ein so ausgeprägtes Bewusstsein für dieses Thema hatte wie Jacky Maier. Daher: Wenn jemandem in diesem Haus der uneingeschränkte Ap­plaus gebührt für etwas, das mitgeholfen hat, Bewusstsein zu schaffen, Sensibilität zu erzeugen, so ist das Kollege Maier. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Ing. Ho­fer.)

Meine Damen und Herren, ja, es ist dem Zoll zu danken – das ist gar keine Frage –, es ist dem Zoll Respekt und Anerkennung für dessen Arbeit entgegenzubringen. Aber letztlich ist das immer etwas, was im Nachhinein geschieht. Die Frage, die bereits von jeder Rednerin/jedem Redner aufgeworfen wurde, ist die: Wie kann man im Vorhinein etwas tun, damit das Bewusstsein dafür da ist? Es ist traurig – fast beschämend, müsste man sagen –, dass es trotz der Informationskampagne immer noch so viele Menschen gibt, die diesen Täuschungen unterliegen und sich von der „Geiz-ist-geil-Mentalität“ und von dem Slogan „Billig ist gut“ zum Kauf von Produktfälschungen verlei­ten lassen.

Daher wäre auch an das Verantwortungsbewusstsein der Medien zu appellieren, ob denn nicht mitgeholfen werden könnte, Bewusstsein in der Bevölkerung dafür zu schaf­fen, indem eine Informationskampagne des Bundes unterstützt wird und man sich fragt, ob es tatsächlich notwendig ist, jedes Inserat anzunehmen. Das wäre eine Mög­lichkeit, Mitverantwortung zu tragen im Kampf gegen Produkte, die gesundheitsschädi­gende Auswirkungen haben.

Natürlich hat jeder Einzelne persönlich Verantwortung zu tragen, das ist gar keine Frage, aber es wäre – und da gebe ich der Kollegin von den Grünen völlig recht – viel mehr an Information notwendig, denn offensichtlich haben es 12 Prozent erst dann be-


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griffen, wenn es so oft gesagt wird, dass man es nicht mehr hören kann und will. Und das ist bedauerlich!

Dieser Bericht gibt Zeugnis dafür, dass da noch gewaltiger Handlungsbedarf gegeben ist. Daher sind alle Anstrengungen zu unternehmen, verstärkt mitzuhelfen, dass Schä­digungen an Gesundheit, Leib und Leben hintangehalten werden.

Es ist auch notwendig, mit dem Strafrahmen die Möglichkeiten, die derzeit vorhanden sind, um dagegen vorzugehen, zu ändern, denn es ist undenkbar, dass die Strafen auf die Portokassa dieser „Gauner“ – so sage ich es einmal – keine Auswirkungen zeigen, was natürlich auch auf die großen Gewinnspannen zurückzuführen ist, denn die Stra­fen in der Höhe von 25 000 € oder 50 000 € sind in Anbetracht dessen, was an Ge­winnspannen gegeben ist, geradezu lächerlich. Daher müssten da die Strenge und die Schärfe des Gesetzes viel massivere Wirkung zeitigen. Und da sind wir alle gefordert. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schieder zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.11.06

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte eingangs dem SPÖ-Abgeordneten Jacky Maier für seine beharrliche Arbeit, die Triebfeder und Motor im Kampf gegen Produkt­piraterie war, Anerkennung zollen. Vor allem er war es, der das Bewusstsein in dieser Frage massiv geschärft hat. Daher möchte ich ihm zu seiner großen Leistung bei sei­ner Arbeit im Dienste der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten gratu­lieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Die Beschlagnahmungszahlen steigen zwar, aber wenn man mit den Menschen redet, dann hat man den Eindruck, als ginge es da hauptsächlich um die Uhr, die man im Ur­laub auf dem Strand kauft, oder um die gefälschte Tasche. Das ist natürlich auch eine Verletzung des Markenrechts, denn das sind Plagiate, das ist Produktpiraterie, aber es geht dabei um wesentlich mehr. Denn: Wenn ich eine gefälschte Uhr kaufe, habe ich schlimmstenfalls einen Hautausschlag, weil ich darauf vielleicht allergisch reagiere, aber bei gefälschten Medikamenten geht es um wesentlich mehr, denn wenn ich diese einnehme, so haben sie im seltensten Fall keine Wirkung, sondern sind in den meisten Fällen extrem gefährlich, gesundheitsschädlich und können massive negative Schäden im Körper verursachen.

15 Millionen € macht der Wert der beschlagnahmten Waren aus. 224 000 Tabletten wurden beschlagnahmt. Allein daran sieht man schon, welche „verrückten“ Austriebe die globale Wirtschaft, der globale Kapitalismus mitunter hat. Ursprungsland ist zu 90 Prozent Indien, zu 8 Prozent China, der Rest verteilt sich unbedeutend. Daran sieht man auch, dass das eine globale Industrie ist, die ja nicht nur in Indien beheimatet ist, sondern wo es auch westliche Hintermänner und vielleicht auch „Hinterfrauen“ gibt.

Die extrem hohe Gewinnspanne von 1:500 000 zeigt, wie „verrückt“ dieser Bereich ist. Daher glaube ich, dass wir nicht nur warnen und das Bewusstsein schärfen müssen, sondern auch überlegen müssen, wie wir da die Maßnahmen verbessern können. Ich meine, dass wir zum Beispiel im Rahmen des Arzneimittelgesetzes eine Verschärfung vornehmen und die österreichische Gesetzeslage dieser Realität anpassen müssen, um durch schärfere Strafen, durch schärferes Vorgehen dieser negativen Entwicklung Einhalt zu gebieten.

Die Fakten zeigen aber auch, dass es ein globales Problem ist, und ich fürchte daher, dass wir uns immer wieder und immer öfter mit diesen „verrückten“ Austrieben der glo-


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balen Wirtschaft werden beschäftigen müssen. Ich glaube aber, dass wir bei uns im Lande durch eine Verschärfung der Strafen und die Adaptierung unserer eigenen Ge­setze einen wichtigen Schritt dagegen setzen können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.13


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lentsch. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.13.55

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Auch ich möchte zum Produktpirateriebe­richt sprechen, denn wenn man heute ins Internet einsteigt, dann kann man unschwer erkennen, dass fast jedes Markenprodukt auf irgendeiner Billigreplik angeboten wird. Da gibt es Markenartikel zu einem Bruchteil des echten Preises, doch leider wird diese Produktfälschung noch immer als Kavaliersdelikt angesehen, und auch mit den Konzernen habe die wenigsten Leute Mitleid; das liegt in der Natur der Sache.

Ich glaube, da schwingt halt auch klammheimlich Schadenfreude mit, ganz nach dem Motto, diese Produkte seien ohnehin viel zu teuer, nur weil eine Marke draufsteht. Da­her haben die Produktpiraten auch ein leichtes Spiel. Die Menschen übersehen aller­dings, dass es sich hiebei nicht immer nur um Modeartikel handelt.

Das könnte ich noch tolerieren, aber in letzter Zeit handelt es sich vermehrt um nach­gemachte beziehungsweise gefälschte Medikamente. Da ist meine Toleranzgrenze zu Ende, meine Damen und Herren, denn dieser Bereich boomt enorm. 2007 ist die Zahl der gefälschten Medikamente auch in Österreich dramatisch gestiegen. Wir haben na­türlich in unserem Land strenge Sicherheitsvorkehrungen durch den Arzt und durch die Apotheker abgesichert, aber diese Sicherheitsstandards gelten natürlich nicht bei ge­fälschten Medikamenten und schon gar nicht im Internet.

Wir müssen daher alle Konsumentinnen und Konsumenten über die Gefahren aufklä­ren, denen sie sich aussetzen, wenn sie derartige Produkte kaufen, aber vor allem dann, wenn sie gefälschte Medikamente konsumieren. Denn: In einer globalisierten Welt wird der Zugang zu diesen Medikamenten leider Gottes immer leichter. Dieses Problem ist auch national nicht zu lösen, denn zu einen ganz hohen Prozentsatz kom­men diese gefälschten Medikamente aus China, aus Indien und aus Chile. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.16.40

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es nur irgendwie möglich ist, möchte ich sozusagen das Innviertel jetzt grüßen, denn es ist eine große Zahl von Leuten aus Höhnhart hier, und ich glaube, in unser aller Namen kann ich sagen: Grüß Gott bei uns hier im Parlament! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Nun zum Produktpirateriebericht. – Es ist schon viel dazu gesagt worden, daher kann ich mich kurz fassen. Wesentlich für die Menschen ist, dass immer wieder darauf hin­gewiesen wird, zum Beispiel in einer Informationskampagne, dass nicht alles, was wie ein Markenartikel ausschaut, auch ein Markenartikel ist. Das müssen wir den Men­schen ganz speziell sagen.

Ich möchte an dieser Stelle auf Folgendes hinweisen: Die Europäische Union hat mit China große Differenzen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Spielwaren aus


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China. Viele dieser Spielwaren werden in der Europäischen Union als gefährlich dekla­riert. Daher ist die Einfuhr dieser Spielwaren verboten. Es ist ganz wichtig, dass die Menschen wissen, dass diese Plagiate, diese Falschprodukte, die sehr günstig sind, sehr gefährlich für die Menschen sein können.

Diesem Bericht ist auch zu entnehmen, dass es bei diesen Einfuhren 2 262 Aufgriffe gab mit einem Wert von über 15 Millionen €. Abgesehen davon, dass diese Plagiate auch unsere Wirtschaft schädigen, unsere Arbeitsplätze gefährdet, sind sie auch ge­fährlich. Daher ist es wichtig, Herr Staatssekretär, dass diese Plagiate vernichtet wer­den.

Ich habe mir die zollrechtlichen Bestimmungen angesehen; vielleicht könnten wir diese ergänzen. Da heißt es: Verbringen in eine Freizone oder in ein Freilager, Wiederaus­fuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft, Vernichtung oder Zerstörung. Ich denke, das Ziel kann nur Zerstörung sein, denn das Verbringen dieser Produkte in ein Frei­lager ermöglicht es, sie dann eventuell in Secondhand-Geschäfte zu bringen, und das wäre aus menschlicher Sicht unverantwortlich, denn auch Menschen, die nicht so viel Geld haben, sollen nicht an solche Produkte, die gefährlich sind, herankommen kön­nen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.18


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Tamandl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.19.10

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon sehr viel gesagt worden, was aber, wie ich meine, sehr wesentlich ist bei dieser ganzen Diskussion, ist nicht nur der Hinweis, dass der Dank dem Kollegen Maier gilt, sondern auch der Hin­weis auf die Tatsache, dass die Zollverwaltung in Österreich sehr gut funktioniert.

Frau Kollegin Hradecsni, wenn Sie sagen – sie ist momentan leider nicht im Saal –, man findet das zwar auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen, aber man muss es lange suchen, dann muss ich Ihnen sagen: Ich habe soeben gegoogelt. Wenn Sie „Produktpiraterie“ eingeben, dann finden Sie als ersten Eintrag die Home­page des Bundesministeriums für Finanzen. Das heißt, jeder der Interesse hat, sich zu informieren, hat diese Möglichkeit. Aber natürlich gibt es auch Informationskampagnen, im Rahmen welcher die Konsumentinnen und Konsumenten darüber informiert werden und auf die Gefahren in diesem Zusammenhang hingewiesen werden.

Ich glaube auch, dass Information das Wichtigste ist. Und ich kann das bestätigen, was meine Vorrednerin gesagt hat: Auch ich sehe hier die Gefahr, dass gerade Menschen, die weniger Geld haben, weniger Einkommen haben, darauf hereinfallen und billige Produkte kaufen, aber teilweise eben nicht nur Taschen oder Schuhe, wo die Gefahr nicht so groß ist, aber wo man vielleicht dann nicht die entsprechende Freude hat, wenn man so ein Produkt kauft, aber natürlich ist es gerade bei Spielzeug oder bei Medikamenten wirklich gefährlich, wenn diese Menschen darauf hereinfallen, nur weil die Produkte billiger sind.

Ich glaube, auch hier muss noch wesentlich mehr Information kommen, denn: Wer bil­lig kauft, kauft teuer, und das gerade dann, wenn die Gefahren so groß sind. Also kann man das Finanzministerium und die Zollverwaltung nur noch mehr anspornen und un­terstützen, dass sie weiter auf diesem Kurs tätig sind, damit dieses Problem noch mehr eingedämmt wird und der Trend, dass diese gefälschten Produkte immer wieder in Österreich auftauchen, nicht noch weiter fortgesetzt wird, sondern eher zurückgedrängt wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.21



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 63

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Rinner ist die nächste Red­nerin. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


11.21.20

Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Produktpiraterie nimmt in Österreich immer grö­ßere Ausmaße an. Im Bericht 2007 wird festgehalten, dass die Zahl der beschlag­nahmten Fälschungen von Medikamenten alarmierend gestiegen ist. Fast die Hälfte der vom Zoll aufgegriffenen Gegenstände sind Arzneimittel. Der Wert der gefälschten Produkte beläuft sich auf rund 15 Millionen €. Dieser Erfolg an Beschlagnahmungen bedeutet für die österreichischen Zöllner, dass sie in einem EU-weiten Ranking an sechster Stelle von 27 Mitgliedstaaten stehen. An dieser Stelle möchte ich den Zoll­bediensteten auch in diesem Zusammenhang ganz herzlich danken.

Natürlich darf ein Umstand nicht übersehen werden, nämlich dass insgesamt die An­zahl der aufgegriffenen Artikel seit dem Jahr 2005 rückläufig ist. Mit dem Internet als Verkaufsbörse ist eine Plattform gefunden worden, die um einiges schwieriger zu kon­trollieren ist.

Die Zollverwaltung in Österreich wäre aber allein viel zu klein, um wirksame Schritte zu setzen. Daher wird im internationalen Verbund der Zollbehörden an Gegenmaßnah­men gearbeitet. Der Austausch von Erfahrungen und Wissen sowie die Zusammen­arbeit von Zoll und pharmazeutischen Industrien bilden auch weiterhin einen großen Schwerpunkt im Bereich der Produktpiraterie von Medikamenten.

Bei Internetkäufen riskieren die KonsumentInnen auch noch ihre Konsumentenschutz­rechte, denn im Internet ist es ja üblich, im Voraus zu bezahlen.

Im Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass die Durchsetzung von Konsumenten­schutzrechten gegenüber den VerkäuferInnen im betroffenen Land für die Verbrauche­rInnen schwierig, teuer und oft sogar unmöglich ist. Es wird daher ganz wichtig sein, die Öffentlichkeit über die Gefahren und Risiken des Interneteinkaufs von Medikamen­ten zu informieren und die Bewusstseinsbildung bei den KonsumentInnen dahin ge­hend zu wecken, was es bedeutet, mit Schadstoffen verunreinigte nachgemachte Me­dikamente zu konsumieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der vorläufig letzte Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Minuten Redezeit haben Sie sich vorgenommen. – Bitte.

 


11.23.53

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Am Schluss der Debatte noch einige Bemer­kungen zur Produktpiraterie. Gefälschte Produkte sind gefährlich. Sie gefährden Kon­sumenten und auch die Volkswirtschaften, und ich glaube, dass der vorliegende Be­richt uns wichtige Informationen gibt, um besser gegen die Produktpiraten vorgehen zu können.

Wir stellen fest, dass die Produkte auch einer Veränderung unterliegen, offensichtlich je nach den Marktbedürfnissen, die es mittlerweile gibt, von ursprünglich Luxusgütern über Güter des täglichen Bedarfs und heute vor allem hin zu Arzneimitteln, was eine besondere Gefahr für die Konsumenten darstellt. Wir ersehen aus dem Bericht, dass die Hälfte der aufgegriffenen Plagiate bereits Medikamente sind, und wenn man den Schätzungen Glauben schenken darf, dann sind mittlerweile an die 10 Prozent der Me­dikamente weltweit gefälscht. In manchen Ländern Afrikas haben diese Medikamente bereits einen Marktanteil von 60 Prozent.


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Nachdem die Rendite oft höher als im Drogenhandel ist, ist natürlich mit einer rasanten Entwicklung zu rechnen. Daher waren richtigerweise im Ausschuss auch alle Fraktio­nen einhellig der Meinung, dass dieser Bericht ein klarer Handlungsauftrag an die Be­hörden ist.

Dass die Bekämpfung sehr breit anzulegen ist, europäisch anzulegen ist, ist selbstver­ständlich. Es werden entsprechende Rechtsvorschriften und vor allem auch eine inten­sive Zusammenarbeit notwendig sein, und in diesem Bereich ist auch unsere Bundes­regierung mittlerweile aktiv.

Ein besonderes Problem stellt der Internethandel dar, und es ist positiv, dass die Re­gierung in diesem Zusammenhang eine umfassende Informationskampagne plant, um darauf reagieren zu können.

Herr Finanzminister, wir werden jedenfalls jede Maßnahme unterstützen, die hilft, dem Markt die Käufer zu entziehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, den vorliegenden Bericht III-133 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

11.26.512. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 656/A der Abgeordneten Karl­heinz Kopf, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (528 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.27.23

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Finanzminis­ter! – Aha, der Herr Staatssekretär ist nicht hier. – Na ja, schon wieder mehr Geld für den Zukauf von Emissionszertifikaten, um das zu kompensieren, was im Inland in den letzten Jahren verschlafen worden ist. Es ist ja nicht lange her, da haben wir hier im Plenum und zuvor im Ausschuss über eine Erhöhung der Mittel für den Zukauf debat­tiert. Das war im Dezember. Damals waren es für die Periode 2009–2012 20 Millio­nen € zusätzlich, und jetzt schon wieder 33 Millionen € zusätzlich für die Jahre 2009 bis 2012. Damit haben wir jetzt ein fixes Volumen für den Zukauf von CO2-Zertifikaten von 546 Millionen € in den Jahren 2003 bis 2012.

Warum eigentlich, Herr Finanzminister? – Für mich ist das nicht nachvollziehbar. Für mich ist auch die Eile nicht nachvollziehbar. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, war­um die Erhöhung dieser Mittel im Finanzausschuss und nicht im Umweltausschuss dis-


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kutiert worden ist, wie das im Dezember der Fall gewesen ist. Dort hätte ja die ent­sprechende Fachdebatte stattfinden können. Hat sie aber nicht. Warum also diese Eile, was diese Maßnahme angeht?

Wir jedenfalls lehnen diese Maßnahmen ab, auch wenn sie einen Beitrag zur Errei­chung oder zur Nichterreichung, sagen wir so, zur Verringerung der Erreichung des Kyoto-Ziels darstellen, solange nicht entsprechende inlandswirksame Maßnahmen ge­setzt werden. Man muss sich ja vorstellen, dass dieser Zukauf der Emissionszertifikate ja auch keine Wertschöpfung im Inland auslöst.

Es war ja schon die Diskussion im Ausschuss interessant, die wir geführt haben und wo die Abgeordneten Krainer und Bayr diesen Zukauf von Zertifikaten sehr vehement verteidigt haben und die FPÖ-Abgeordneten, die maßgeblich dafür verantwortlich sind, dass in der Periode 2000 bis 2006 nichts geschehen ist, sich zurückgelehnt haben und dieser Debatte gelauscht haben.

Kollege Krainer hat gemeint, Kyoto I sei mit vernünftigen Maßnahmen und Projekten nicht mehr machbar, denn das dauere alles zu lange.

Frau Kollegin Bayr hat gemeint, wir seien vom Kyoto-Ziel meilenweit entfernt – ja, das ist richtig! – und wir dürften auf kein Wunder hoffen. Das ist auch richtig. Daher sagt sie Ja zu diesem Notfallprogramm.

Folgendes muss ich aber schon sagen: Natürlich kann man Maßnahmen setzen, um dem Kyoto-Ziel näher zu kommen. Auch heute noch kann man Maßnahmen setzen, um das zu tun. Und wenn Sie heute keine Maßnahmen setzen, dann werden Sie nicht nur Kyoto I nicht erreichen, sondern da werden Sie auch Kyoto II nicht erreichen. Da­her ist es eben so wichtig, heute Maßnahmen zu setzen, um zu vermeiden, dass in Zu­kunft ein exzessiver Zukauf von Emissionszertifikaten aus dem Ausland notwendig wird (Beifall bei den Grünen), und das immerhin auch bei steigenden Zertifikatspreisen. Es ist ja eine Illusion, zu glauben, dass die Zertifikatspreise ewig so billig bleiben werden.

Nun zu dem, was man tun kann. – Wenn Kollege Krainer gemeint hat, man kann nichts tun, so sage ich: Man kann natürlich sehr viel tun. Und eine dieser Maßnahmen, die wir mittelfristig anlegen wollen, ist eben ein Umbau des Steuersystems, die ökosozial ver­trägliche Steuerreform. Und das ist kein Belastungsprogramm, Herr Finanzminister, und diese Maßnahme ist auch nicht grundnaiv, wie Sie gemeint haben. Und diese Maßnahmen belasten auch nicht die Pendler.

Herr Finanzminister, ich nehme es Ihnen auch nicht ab, was Sie heute in der Frage­stunde gesagt haben, dass Sie dieses Konzept gelesen haben. Sie haben dieses Kon­zept mit Sicherheit nicht gelesen, denn: Wenn Sie es gelesen hätten und wenn es auch der Herr Kollege Kopf gelesen hätte, dann wüssten Sie, dass es nicht darum geht, die Menschen in der Größenordnung von 7 Milliarden € zu belasten. Ganz im Ge­genteil! Das, was an zusätzlichen Steuern im Ökobereich und im Verkehrsbereich her­einkommt, wird wiederum postwendend an die privaten Haushalte über einen Öko-Bo­nus beziehungsweise über eine Senkung der Lohnnebenkosten an die Betriebe zu­rückgegeben. Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt: Das Ganze soll natürlich schrittweise passieren, und zwar in drei Etappen bis zum Jahr 2015. Und ein Teil der Mittel, der an die Menschen wieder zu­rückgegeben werden soll, soll in einen sogenannten Klimafonds, einen Klimafonds für die Zukunft, fließen. Und dieser Klimafonds für die Zukunft hat unter anderem die Auf­gabe, genau jene Pendler nicht zu belasten, sondern zu entlasten, die keine Möglich­keit haben, auf ein öffentliches Verkehrssystem und Verkehrsangebot zugreifen zu können. Das genau ist der Sinn.


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Wenn wir schauen, was Sie mit der Erhöhung der Mineralölsteuer im vergangenen Jahr gemacht haben, dann muss ich Ihnen schon den Vorwurf machen: Sie haben diese Maßnahme nicht sozial verträglich gestaltet! Sie haben zwar einen kleinen Aus­gleich über eine Negativsteuer gemacht, aber zu einer gesamten Kompensation für die Pendler hat das natürlich nicht geführt. (Vizekanzler Mag. Molterer: Die Pendlerpau­schalen-Erhöhung?) Ja, genau diese.

Und warum ist dieses Konzept nicht grundnaiv? – Schauen wir uns einmal an, was denn das Österreichische Wirtschaftsforschungsinstitut im Weißbuch Wachstum und Beschäftigung sagt! Dort wird genau dieses Konzept auch vorgeschlagen. Dort wird gesagt: Erhöhung der Ökosteuern, um Spielraum für die Entlastung des Faktors Arbeit zu schaffen.

Oder wenn wir die Reaktion von der stellvertretenden Leiterin des Österreichischen Wirtschaftsforschungsinstituts, Frau Dr. Margit Schratzenstaller, hernehmen: Sie hat im „Morgenjournal“-Interview dieses Konzept als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet.

Dieses Konzept, das wir entwickelt haben, hat natürlich auch eine wissenschaftliche Fundierung. Gemacht wurde dieses Konzept von MitarbeiterInnen des Österreichi­schen Wirtschaftsforschungsinstitutes: Frau Dr. Angela Köppl, Herr Dr. Kurt Kratena. Und Sie werden doch nicht allen Ernstes behaupten wollen, dass es sich hiebei um grundnaive Menschen handelt! Das wäre wohl sehr verfehlt. (Beifall bei den Grünen.)

Ich versichere Ihnen, Herr Finanzminister, diese ökosoziale Steuerreform ist ein drin­gend notwendiger Schritt, der die Menschen in der Zukunft aus der Ölpreisfalle heraus­führen soll und der Folgendes auslöst: Erstens führt er zu einer Entlastung des Faktors Arbeit und über den Ökobonus auch zu einer Entlastung der Haushalte, wenn sie spar­sam mit Energie umgehen. Und zweitens führt allein dieses Konzept, nur der Umbau des Steuersystems, nach den Berechnungen von Kratena und Köppl dazu, dass die Emissionen von CO2 um 9 Millionen Tonnen gegenüber dem Baseline-Szenario zu­rückgehen.

Ich kann Ihnen nur anbieten, Herr Finanzminister: Laden Sie uns in die Steuerreform­kommission ein! Geben Sie uns die Chance, Ihnen dieses Konzept zu erklären, und zwar im Detail zu erklären – und ich kann Ihnen versichern: Sie werden begeistert sein! – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

11.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.35.12

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Da­men und Herren! Österreich hat sich ein sehr, sehr ambitioniertes Ziel gesteckt, was den Klimaschutz und die Reduktion der Treibhausgasemissionen betrifft, und Öster­reich bekennt sich auch dazu, einen weit überwiegenden Teil dieser Reduktionen durch Maßnahmen im Inland zu erreichen, weil das natürlich positive Auswirkungen im Land hat, weil es Wertschöpfung schafft, Beschäftigung schafft und so weiter.

Aber: Nachdem die Klimabelastung und die Treibhausgasbelastung ja kein nationales Problem sind, da die Belastungen ja nicht an den Grenzen Halt machen, und es Volks­wirtschaften gibt, die natürlich ihr Bruttoinlandsprodukt mit viel höheren Emissionen erreichen, als wir das tun – wir sind eine der CO2-effizientesten Volkswirtschaften der Welt! –, macht es natürlich Sinn, in solchen Ländern die Bemühungen zu verstärken, in denen die CO2-Effizienz noch eine sehr geringe ist.


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Und nichts anderes tun wir mit der Unterstützung über dieses JI/CDM-Programm: Wir helfen dabei, in solchen Ländern die CO2-Ausstöße zu minimieren, und dort bringt natürlich jeder eingesetzte Euro auch ein Vielfaches von dem, was er in Österreich imstande ist zu bringen. Und wir haben uns zum Ziel gesetzt, 45 Millionen Tonnen über dieses Programm zu erreichen.

Die Preisentwicklung, die zwar noch immer eine recht attraktive – um die 10 € pro Ton­ne – ist, aber natürlich niedriger begonnen hat, lässt es leider nicht zu, dass wir diese 45 Millionen Tonnen mit dem derzeitigen Finanzrahmen erreichen können. Deswegen heute diese Änderung des Finanzrahmens. Damit können wir einen ganz wesentlichen Beitrag zur Reduktion der weltweiten Treibhausgasemissionen leisten, und ich denke, das ist ein vernünftiger Mix: einen überwiegenden Teil der Maßnahmen zu Hause, aber auch in anderen Ländern helfen, die bei weitem noch nicht so gut sind. Das tun wir mit dieser Beschlussfassung heute, und ich lade Sie alle ein, diesen Beschluss mitzutra­gen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter The­messl zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.37.55

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Gleich vorweg: Wir werden diesem Vorschlag nicht zustimmen. Auch wenn Ihr Ziel, wie Sie gemeint haben, Herr Kollege Kopf, ein sehr ambitioniertes ist, glaube ich doch, dass das der falsche Weg ist.

Wir sind grundsätzlich dagegen, in den nächsten Jahren 500 Millionen € in etwas zu in­vestieren, was unserer Meinung nach überhaupt nicht dazu beiträgt, die Kyoto-Ziele zu erreichen. Das heißt, wir werden trotzdem um diese Strafzahlung, die im Raum steht, nicht herumkommen. Wir sind der Meinung, dass dieses Geld wesentlich besser ange­legt wäre, wenn man es hier in Österreich in Energieeffizienz, in Forschung und Ent­wicklung von neuen Projekten investiert, und es sollte natürlich auch ein Umdenken in der Energiepolitik in Österreich stattfinden.

Dass Sie in Österreich mit der Wertschöpfung dieses Geldes nicht viel vorhaben, ha­ben Sie in anderen Bereichen auch schon bewiesen. Sie haben es zum Beispiel bei der Erdölbevorratung vorgezogen, lieber Geld ins Ausland zu zahlen und das dort vor­nehmen zu lassen, statt in Österreich die entsprechenden Bedingungen zu schaffen, damit das hier erfolgen könnte. Hier wäre die Wertschöpfung im Land geblieben, und Sie hätten vielleicht auch die Möglichkeiten gehabt, den spekulativen Machenschaften der Ölwirtschaft in Zeiten von Spitzenpreisen in gewisser Weise entgegenzuwirken. Aber hier wären halt Ideen gefragt gewesen, statt sinnlos Geld ins Ausland zu ver­schleudern. (Beifall bei der FPÖ.) – Warum das sinnlos ist, das hat Ihnen teilweise ja auch schon der Kollege Rossmann erklärt.

Wenn Sie jetzt davon sprechen, das Ökostromgesetz einer Novellierung zu unterzie­hen, dann muss ich Ihnen sagen, außer den ÖVP-Abgeordneten hält von dieser neuen Novellierung des Ökostromgesetzes niemand etwas. Und wenn Sie in den letzten Ta­gen die diversen Berichte und Presseaussendungen dazu gelesen hätten, dann hätten Sie festgestellt, dass nur die ÖVP eine Lobhudelei darüber betreibt und sonst niemand, weder die Industriellenvereinigung, wo Sie sonst immer Lobbyismus betreiben, noch die Arbeiterkammer. Aber auch Ihr „vereinseigener“ Ex-EU-Kommissar Franz Fischler hält davon überhaupt nichts. Dieser spricht in diesem Zusammenhang nur von faulen


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Kompromissen, die in Österreich eingegangen werden und überhaupt nichts dazu bei­tragen werden, das Kyotoziel jemals zu erreichen.

Ich sage Ihnen, denken Sie um in der Energiepolitik, schauen Sie, dass Geld im Land effizient eingesetzt wird für wirklich innovative Ideen, für die Verbesserung der Energie­effizienz, für den Ausbau alternativer Energien, dann werden Sie uns als Mitstreiter ge­winnen können! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Bayr zum Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.41.04

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Entwicklungspolitische Ziele auch im Mechanismus JI/CDM zu stärken ist natürlich ein wichtiger Beitrag zur entwicklungspolitischen Ko­härenz. Wir wissen von einer deutschen Studie aus dem Jahr 2007, dass viele der JI/CDM-, vor allem CDM-Mechanismen, nicht die positiven entwicklungspolitischen Ef­fekte haben, die wir uns erwarten. Darum denke ich mir, dass es eine wichtige Aufgabe ist, darüber weiter zu reden, dafür auch zu sensibilisieren und die Mechanismen darauf hin zu stärken.

Der Grund für die Steigerung der Mittel für das JI/CDM-Programm ist bereits erläutert worden. Es geht um Ausfälle und um gestiegene Kosten für die Kompensation dieser Ausfälle. Ich denke, dass es ohnehin immer schwieriger wird, zeigt uns die Praxis, diese Methode der Zukäufe sinnvoll einzusetzen, weil mittlerweile zwei Drittel der Zerti­fikate spekulativ gehandelt werden und auch die Preisentwicklung aufgrund dessen relativ schwer vorherzusagen ist. Und wir nehmen auch an, dass in einem Post-Kyoto­regime die ganze Frage von Zertifikatszukäufen eine wesentlich geringere Rolle spie­len wird, als das jetzt in der Kyoto-1-Phase der Fall ist.

Um zu unterstreichen, dass uns die Maßnahmen im Inland ganz besonders wichtig sind, möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, weiterhin aktiv im Rahmen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen an der Ausarbeitung eines globalen post-2012 Klimaregimes mitzuarbeiten.

Die erforderlichen Reduktionsmaßnahmen zur Umsetzung der internationalen und europäischen Verpflichtungen in Österreich sollen verstärkt im Inland gesetzt werden, um die positiven Effekte auf die österreichische Wirtschaft und die Arbeitsmarktsitua­tion bestmöglich nützen zu können.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, dass Energieeffizienz nicht nur angesichts des Klimawandels ein Schlagwort der Stunde ist. Für mich ist Energieeffizienz, auch was politische Energie und Arbeitseinsatz betrifft, ein wichtiger Gradmesser. In diesem Sinne möchte ich mich darauf konzentrieren, was denn hier in Österreich an rasch kli­mawirksamen Maßnahmen möglich ist, und da sind vor allem zwei ganz stark in ihrer


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Wirkung: Das sind einerseits die thermische Gebäudesanierung und andererseits das Installieren von Windkraftgeneratoren. Ich denke, dass wir uns bemühen sollten, die rechtlichen Maßnahmen und Möglichkeiten und Förderungsinstrumente aufzustellen, die da möglichst gut, effizient und schnell wirken.

Zum Zweiten möchte ich mich eigentlich darauf konzentrieren, wie wir in der Post-Kyoto-Phase, im Post-Kyoto-Regime wirklich erfolgreich sein können. Dazu wird ein ganzes Bündel an neuen Maßnahmen notwendig sein. Ich denke da einerseits an ein sehr wichtiges Energieeffizienzgesetz. Energie-Sparen hat in dem Wirtschaftssystem, in dem wir uns bewegen, keinen Warencharakter und wird deshalb einen notwendig starken etatistischen Rahmen brauchen. Das angedachte Klimaschutzgesetz ist aus meiner Sicht eine wichtige Möglichkeit, um Klimaschutz zu konkretisieren, sowohl was Zahlen als auch Verantwortlichkeiten, als auch Potentiale betrifft.

Zum Dritten: Die Überprüfung aller Gesetze, die wir hier diskutieren, schon im Entste­hen, in der Gesetzeswerdung einerseits auf die Wirkung auf das Klima und anderer­seits auf die Wirkung auf die globale Entwicklung scheint mir ein großer Meilenstein in einer kohärenten Klima- und Entwicklungspolitik zu sein. In dem Sinne denke ich, dass nicht nur wir uns hier noch oft und in ausführlicher Art und Weise mit der Frage des Kli­maschutzes zu beschäftigen haben werden, sondern dass das künftige Generationen nach uns wohl genauso tun werden müssen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

11.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Bayr eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 656/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (528 d.B.)

Die Bekämpfung des Klimawandels ist zur größten Herausforderung der globalen Klima- und Umweltpolitik geworden. In den vergangenen Jahren verursachten mensch­liche Aktivitäten einen bislang unerreichten Höchststand des Gehalts an Treibhausga­sen in der Erdatmosphäre. Dies wurde hauptsächlich durch die Verbrennung von fossi­len Energieträgern sowie durch nicht nachhaltige Flächenutzung, wie etwa die Abhol­zung der Tropenwälder, verursacht.

Auf Österreich werden als Alpenland hohe Kosten des Klimawandels zukommen, wenn wir nicht rechtzeitig national und global gegensteuern – und zwar sowohl auf Seiten der Emissionsreduktion als auch im Bereich der Anpassung an den Klimawandel (Glet­scherschmelze, Vermurungen, Auftauen von Permafrostzonen; nachteilige Auswirkun­gen auf Wasserkrafterzeugung, Wintertourismus, landwirtschaftliche Produktion etc.).

Mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls (EU-Burden Sharings) hat sich Österreich zur Senkung der nationalen Treibhausgasemissionen um 13 % gegenüber 1990 ver­pflichtet. Das Klima- und Energiepaket der Europäischen Union sieht darüber hinaus­gehend eine EU-weite Reduktion von minus 20% Treibhausgasemissionen bis 2020 sowie die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20% bis 2020 vor. Zur Er­reichung dieser ambitionierten Zielsetzungen bedarf es einer gemeinsamen Anstren­gung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.


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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, weiterhin aktiv im Rahmen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen an der Ausarbeitung eines globalen post-2012 Klimaregimes mitzuarbeiten.

Die erforderlichen Reduktionsmaßnahmen zur Umsetzung der internationalen und europäischen Verpflichtungen in Österreich sollen verstärkt im Inland gesetzt werden, um die positiven Effekte auf die österreichische Wirtschaft und die Arbeitsmarktsitua­tion bestmöglich nützen zu können.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Bucher. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.45.25

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf an die Rede von Frau Kollegin Bayr anknüpfen und noch etwas sagen, was mir sehr wichtig ist, nämlich betreffend den Klimafonds, der mit 500 Millionen dotiert ist. Wir wünschen uns, dass auch Tourismusunternehmen, touristische Freizeiteinrichtungen hier eingeschlossen werden. Das sind ja immerhin auch Referenzprojekte, um die es hier geht, die von diesem Klimafonds leider Gottes kein Geld zu erwarten haben, aber natürlich eine enorme Vorbildwirkung hätten, würde man sie auch in puncto thermische Sanierung et cetera mit einschließen.

Zu dieser Gesetzesvorlage darf ich, Herr Staatssekretär, nur so viel sagen, dass wir unsere Zustimmung deshalb nicht geben wollen, weil wir uns zwar mit den Zielen ein­verstanden erklären, auch mit den Klimaschutzperspektiven et cetera, die diese Bun­desregierung setzt, aber es nicht verstehen können, dass Sie so viel Geld ins Ausland senden wollen, um Zertifikate zu bekommen, ohne dass Sie die österreichische Wirt­schaft hier mit einschließen, ohne dass Sie wichtige österreichische Unternehmen an diesem Zertifikatshandel teilhaben lassen. Und das, obwohl Sie doch wissen, dass wir in puncto Solarenergie, Photovoltaik, Windkraftanlagen, auch Turbinen- und Wasser­kraftenergie eine enorme Kompetenz aufweisen und diese Unternehmen teilweise auch auf dem Weltmarkt sehr gut unterwegs sind.

Diese Unternehmen sollten hier mit berücksichtigt werden, was jedoch nicht geschieht. Und das ist unser Beweggrund, warum wir diesem Gesetz unsere Zustimmung nicht geben wollen. (Beifall beim BZÖ.)

11.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.47.36

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, die vorliegende Novelle zum Umweltförderungsgesetz ist zweifellos ein kleiner, aber wichtiger Mosaikstein im Rahmen der Bemühungen um eine Verbesserung des Klimaschutzes. Ich glaube, wir stehen hier ständig vor neuen Herausforderungen. Heute beschließen wir hier im Par­lament diese Novelle. Wir haben gestern im Ministerrat einen großen Wurf im Bereich


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Ökostromgesetz zustande gebracht. Das heißt, wir sind hier, glaube ich, wirklich gut unterwegs.

Nur, worauf es mir ankommt, ist: Ich glaube, es ist unglaublich schwierig, hier die Ba­lance zu finden zwischen Klimaschutzanliegen einerseits und ökonomischen Heraus­forderungen andererseits. Was meine ich damit? Nehmen wir das Beispiel Voest her: Weltweit wird nirgends eine Tonne Stahl so CO2-arm produziert wie in Linz. Oder neh­men wir die Zementindustrie: Ungefähr 600 Kilo CO2-Ausstoß pro Kilogramm Zement – weltweit sind es 900.

Was will ich damit sagen? Wir müssen, glaube ich, schon sehr achtgeben, wie finden wir diese Balance zwischen den Klimaschutzzielen, die außer Streit stehen, und den globalisierten Herausforderungen im Bereich der Wirtschaft. Denn eines muss ich schon sagen: Wenn wir uns die Daten und Fakten anschauen, so bin ich schon ein bisschen irritiert davon, dass die ganze CO2-Einsparung der EU im Zeitraum von 1990 bis 2000 im Vergleich zum CO2-Mehrausstoß Chinas eine Relation von eins zu acht aufgewiesen hat. Das heißt, China hat in diesen zehn Jahren achtmal so viel zusätzlich CO2 ausgestoßen, als die ganze Europäische Union in diesen zehn Jahren eingespart hat.

Das heißt, Bekenntnis, dass wir die nationalen Ziele erreichen, die sehr ehrgeizig sind, wie gesagt wurde, aber doch auch Berücksichtigung dessen, dass wir hier einen klei­nen Beitrag leisten. Und was ich nicht haben will, ist, dass hier Ökologie und Ökonomie in Widerspruch kommen. Also es wäre uns nicht geholfen, wenn eine Tonne Stahl nicht bei der Voest in Linz erzeugt wird, sondern irgendwo in China oder sonstwo, wo sie achtmal so viel CO2-Ausstoß produziert wie hier in Österreich.

Das heißt, es ist ein Bereich, wo wir diesen Weg weitergehen müssen, mit sehr viel Augenmaß, mit sehr viel Klugheit diese Balance zu finden. Ich glaube, hier haben wir über Parteigrenzen hinweg einen Konsens, dass wir diesen Weg der Balance auch in Zukunft weitergehen sollen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.50


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.50.07

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe im Dezember vorigen Jahres eindring­lich davor gewarnt, als die letzte Erhöhung der Mittel für die JI/CDM-Projekte erfolgt ist, dass wir in sechs Monaten wieder da stehen werden und wieder die Mittel erhöhen werden, weil die Zertifikatspreise steigen. Und es ist eingetreten. Es ist sogar noch früher eingetreten als prognostiziert. Die Frage ist natürlich schon: Macht das Sinn? Macht das Sinn auf Dauer, langfristig, auch post Kyoto? Wie steht dann Österreich da? Da sage ich, die bessere Investition ist natürlich die Investition in Österreich.

Wenn Kollegin Bayr heute im Namen von SPÖ und ÖVP den Antrag einbringt, dass die Reduktionsmaßnahmen verstärkt im Inland gesetzt werden sollen: Ja, Kollegen und Kolleginnen von der ÖVP und SPÖ, das können Sie ja heute schon machen! Warum machen Sie es nicht? Sie sind da in verschiedensten Bereichen aufgefordert, nicht zuletzt gestern bei der Beschlussfassung im Ministerrat zum Ökostromgesetz. Wenn die SPÖ in wirklich gebetsmühlenartiger Manier immer wieder wiederholt, wir müssen investieren im Inland, dann frage ich Sie: Wann tun Sie es? Wann passiert denn das?

Denn das Einzige, was wir permanent beschließen, sind die Erhöhungen der Mittel für diese Zertifikatskäufe, von denen wir glauben, dass sie nicht in dieser Form eingesetzt werden, wie es eigentlich sinnvoll wäre.


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Wenn man jetzt weiter geht und fragt, wie es sich denn mit den volkswirtschaftlichen Kosten/Nutzen dieser Investitionen im Klimaschutz verhält, so hat das Wifo ganz klar belegt, dass die inländischen Investitionen im Klimaschutz sich wesentlich besser ren­tieren, amortisieren und rechnen, wenn man alle volkswirtschaftlichen Kosten/Nutzen dazurechnet, als diese Investitionen in die JI/CDM-Projekte. Daher muss ganz klar ge­sagt werden: Diese Projekte dürfen nicht der Ersatz sein für die heimische Klima­schutzpolitik, so wie Sie das derzeit betreiben! (Beifall bei den Grünen.)

Der letzte Beweis ist der gestrige Beschluss im Ministerrat. Hier wurde eine Novellie­rung des Ökostromgesetzes 2006 beschlossen, und diese Novelle von 2006 war eine absolute Katastrophe. Wir wissen, die sehr geringen Fördermittel sind liegengeblieben, wurden nicht abgeholt, der Ausbaustopp wurde de facto eingeleitet – und was haben wir jetzt? Wir haben eine wirklich ganz winzige, kleine Verbesserung und in einigen Be­reichen sogar eine Verschlechterung. Wir haben noch immer nicht die Laufzeit, die wir brauchen, und noch immer nicht die notwendige Förderhöhe, noch immer nicht die ent­sprechenden Mittel. Im Gegenteil, kleine Photovoltaikanlagen werden jetzt sogar her­ausgenommen und in unsichere Verhältnisse entlassen.

Summa summarum de facto kein Schritt in die richtige Richtung. Es fehlt der Wurf, den wir gebraucht hätten. Die Energieeffizienz lässt nach wie vor auf sich warten. Eines der Beispiele ist: Wirtschaftsminister Bartenstein hat seinen Plan, zu dessen Vorlage er seitens der EU aufgefordert war, verspätet abgeliefert; die Maßnahmen sind noch im­mer sehr mangelhaft, und noch immer fehlen die Umsetzungen.

Wenn Kollege Kopf immer wieder sagt, wir liegen bei der CO2-Effizienz so gut: Lassen wir doch die Kirche im Dorf, Kollege Kopf, wir liegen im europäischen Mittelfeld, was CO2-Ausstoß pro Kopf betrifft, und ich denke, das muss man auch zur Kenntnis neh­men, dass wir hier noch viele Aufgaben zu erfüllen haben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kopf: Sollen wir uns jetzt genieren für unsere hohe Wirtschaftsleistung?)

Wirtschaftsminister Bartenstein geht diese Woche her und präsentiert, gemeinsam mit einem sehr mächtigen Wirtschaftszweig, ohne Frage, der Energiewirtschaft, einen Masterplan Wasserkraft. (Abg. Auer: Da seid ihr dagegen!) Einen Masterplan in der Form, dass dieser Wirtschaftszweig sein Wunschkonzert aufschreibt, noch dazu ein Wunschkonzert, das auf einer Studie basiert, die aus dem Jahre 1982 stammt, also völlig veraltet ist, die nicht einmal Rücksicht darauf nimmt, dass es geänderte Wasser­verhältnisse aufgrund des Klimawandels gibt.

Das ist eine Aktion, die in dieser Form einem Wirtschaftsminister, einem Energieminis­ter wirklich nicht zu Gesicht steht – anstatt dass er hergeht und tatsächlich einen Ener­gieplan, einen strategischen Energieplan einbringt, der alle relevanten Grundsätze mit berücksichtigt, nämlich auch die Grundsätze der Ökonomie und der Ökologie und selbstverständlich auch des Naturschutzes.

Immer wieder werden – auch von der Wirtschaftskammer, von der Industriellenvereini­gung, auch Teilen der SPÖ – Versuchsballons gestartet in Bezug auf den Bau von Großwasserkraftwerken an der Donau. Das ist wirklich eine Steinzeit-Methode, meine Damen und Herren, das kann doch nicht Ihr Ernst sein! (Abg. Grillitsch: Das stimmt nicht, was Sie sagen!) Wenn Sie sagen, das ist nicht wahr, das wurde dementiert, dann haben Sie heute die Gelegenheit, hier das ein für alle Mal klarzustellen, indem Sie fol­gendem Antrag zustimmen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Hände weg von der Donau!“ muss nationaler Konsens werden


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 73

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit werden aufgefordert, dem Parlament einen „Masterplan Wasserkraft“ vorzulegen, in dem unter anderem die Errichtung neuer Donaukraftwerke in der Wachau und bei Hainburg ein für alle Mal dezidiert ausgeschlossen wird.

*****

(Beifall bei den Grünen.)

11.56


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Lichtenecker ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Hände weg von der Donau!“ muss nationaler Konsens werden

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 656/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (528 d.B.)

Eine von Energieminister Martin Bartenstein und VEÖ-Präsident Leo Windtner präsen­tierte Studie über die Potentiale zum Ausbau der Wasserkraft in Österreich („Master­plan Wasserkraft“) sieht auch auf den unberührten Fließstrecken der Donau in der Wachau Ausbaupotentiale. VEÖ-Präsident Windtner erklärte anläßlich der Präsenta­tion, man müsse auch Großkraftwerk bauen. Auch über den Bau eines Wasserkraft­werks bei Hainburg wird immer wieder diskutiert, zuletzt haben voriges Jahr die dem Wirtschaftsminister unterstehende E-Control sowie Vertreter der Wirtschaftskammer gefordert, ohne Tabus darüber nachzudenken.

Diesem „Nachdenken“ folgen nach Protesten von UmweltschützerInnen zwar meist rasch Bekenntnisse, dass die Naturjuwelen bei Hainburg und in der Wachau „tabu“ seien. Dennoch werden alle Jahre wieder neue „Versuchsballone“ für Donaukraftwerke losgelassen. Es erscheint daher dringend notwendig, durch einen Beschluss des Natio­nalrats ein für alle mal einen nationalen Konsens darüber festzuschreiben, dass an den letzten naturnahen Fließstrecken an der Donau (Wachau, Hainburg) keine neuen Was­serkraftwerke errichtet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit werden aufgefordert, dem Parlament einen „Masterplan Wasserkraft“ vorzulegen, in dem u.a. die Errichtung neuer Donaukraftwerke in der Wachau und bei Hainburg ein für alle mal dezidiert ausgeschlossen wird.

*****

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 74

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.56.22

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Die heutige Novelle bedeutet ja nichts anderes als die Verfolgung einer Doppelstrategie, die darin besteht, dass einerseits die inländischen Möglichkeiten stärker genutzt und andererseits zur Überbrückung auch ausländische Zertifikate – im Rahmen unserer Entwicklungspolitik – hereingenommen werden. Ich halte das für notwendig, wenn man sich überlegt, wie viel an CO2-Reduktion wir uns vorgenommen haben.

Allerdings meine ich, und da stimme ich überein mit jenen, die sich kritischer geäußert haben, wir sollten durchaus etwas mutiger und forscher an die Dinge herangehen. Ich sehe auch nicht ein, warum wir gerade für die Zertifikate aus dem Ausland bereit sind, den Rahmen zu erhöhen und mehr auszugeben als bisher, letztlich aber nicht bereit sind, die Möglichkeiten der CO2-Reduktion im Inland im vollen Umfang zu nützen.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal eine alte Idee äußern. Ein inländischer Zertifi­katshandel würde vielleicht einer Ökologisierung entgegenkommen und eine Bewusst­seinsbildung einleiten, könnte also beachtliche Erfolge erzielen. Die Einwände der sogenannten Fachleute sind immer, das wird nicht anerkannt, und das kann so nicht gerechnet werden. Wenn das so ist, dann muss man eben die Rahmenbedingungen so verändern, dass gegengerechnet werden kann, dass die Einsparungen im Inland gleichgesetzt werden können mit dem Einkauf ausländischer Zertifikate. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Geld, das man für JI/CDM-Projekte verwendet, könnte man sehr wirksam in die eigene Wirtschaft einfließen lassen und so CO2-Reduktionen mit einer viel größeren Nachhaltigkeit erzielen. Das ist ja eigentlich das Ziel. Ich glaube daher, dass wir hier durchaus zu mehr Mut geradezu verpflichtet sind und dass wir auch ein bisschen über unsere Grenzen schauen sollten. Ein Bundesland in Deutschland, Nordrhein-West­falen, hat begonnen, eine inländische Zertifizierung zu realisieren und durch entspre­chende Programme interessante Lösungen für CO2-Reduktionen vorzunehmen. Das reicht für dieses Land, das ja auch Zuschüsse gewährt.

Ich möchte das jetzt nicht zu lange ausführen, weil schon die Lampe leuchtet, aber ich würde Ihnen empfehlen, sich diese Joint Implementation-Projekte, die Nordrhein-West­falen vorgestellt hat, zumindest einmal anzusehen; sie könnten rasch umgesetzt wer­den. Ich habe die Unterlagen zur Verfügung. Das Ganze wird über eine Energieagentur abgewickelt und bewertet, alle CO2-Einsparungen werden aufgezeichnet, und wenn jemand die Vorgaben entsprechend erfüllt, bekommt er CO2-Zertifikate im Sinne von Förderungen und Bonifikationen zugesprochen.

Ich glaube, so ein System anzudenken ist wichtig und wäre richtig. In dem Sinne hoffe ich, dass wir neben der Notwendigkeit, hier durchaus eine Doppelstrategie zu verfol­gen, vor allem auf eines setzen, nämlich auf Einsparung von CO2 im Inland. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.00


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Ho­fer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.00.00

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Meiner Auffassung nach ist das JI/CDM-Programm, der Emissionszertifi­katehandel und alles, was wir im Ausland investieren, eine Notfallsmaßnahme, nämlich


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dann, wenn wir die Ziele, die wir uns in Österreich gesetzt haben, nicht erreichen kön­nen. Nur möchte ich schon darauf hinweisen, dass wir uns diese Ziele freiwillig gesetzt haben, dass wir der Meinung waren, dass wir diese Ziele erreichen können, und des­wegen auch mit relativ hohen Strafzahlungen zu rechnen haben, wenn wir diese Ziele nicht erreichen.

Jetzt ist es aber so, dass immer wieder das Argument kommt: Diese Investitionen im Ausland sind billiger als jene im Inland. Das ist auch vordergründig richtig, weil die Tonne CO2-Einsparung, im Ausland investiert – durch Wärmedämmungsmaßnahmen in Russland, durch den Bau eines Windkraftwerkes in China –, natürlich billiger ist als eine ähnliche Maßnahme hier in Österreich.

Aber wie Kollege Stummvoll schon gesagt hat, muss man diese Investitionen sowohl ökonomisch und ökologisch als auch volkswirtschaftlich betrachten. Es ist ganz klar, dass Maßnahmen im Inland nicht nur nachhaltig sind, sondern auch für Wertschöpfung in Österreich sorgen und Arbeitsplätze in Österreich schaffen, sodass Investitionen in Österreich in Wärmedämmungsmaßnahmen, in den Bau neuer Windkraftwerke, auch in den Bau neuer Wasserkraftwerke sinnvolle Maßnahmen sind, meine Damen und Herren!

Für mich ist vor allem die Frage der thermischen Sanierung auch eine soziale Frage. Unsere Eltern und Großeltern haben in einer Zeit gebaut oder sich eine Wohnung ge­kauft, als Wärmedämmungsmaßnahmen noch nicht den gleichen Stellenwert wie heute hatten. Es sind nun jene Pensionisten, oft Mindestpensionisten, die finanziell gar nicht in der Lage sind, sich eine neue, modernere Heizung anzuschaffen, die auch gar nicht in der Lage sind, eine bessere Wärmedämmung fürs Haus anzuschaffen.

Deswegen greift auch die ökologische Steuerreform, die die Grünen vorgeschlagen haben, zu kurz. Denn zuerst müssten wir diese Förderungsmaßnahmen setzen, die es auch jenen, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, ermöglichen, ihr Haus, ihre Wohnung, das Eigenheim oder die Mietwohnung so zu gestalten, dass die Betriebs­kosten im Energiebereich gering sind. Erst dann kann man über eine Ökologisierung des Steuersystems sprechen.

Was wir auch brauchen, ist ein Energieentwicklungsplan für Österreich. Es gibt jetzt diesen Masterplan für die Wasserkraft; den gibt es, das ist eine gute Maßnahme, ein richtiger Schritt. Aber wir brauchen für Österreich auch einen Energieentwicklungsplan, mit dem wir uns konkrete Ziele setzen (Abg. Dr. Bauer: Ein Energieflächenmanage­ment!) – Energieflächenmanagement, ja –, wobei wir vor allem darauf achten müssen, dass wir im Bereich der Stromerzeugung sehr rasch das Ziel erreichen, auf erneuer­bare heimische Quellen zu setzen.

Außerdem – ich möchte es heute wieder sagen – bin ich der Meinung, dass das deut­sche Erneuerbare-Energien-Gesetz, das von vielen Ländern übernommen worden ist, auch für Österreich der richtige Weg wäre – mit Investitionssicherheit für die Betreiber und ohne Deckelung.

Es kommt hier immer wieder das Argument, dass diese erneuerbare Energie sehr teuer ist. Tatsache ist, dass fossile Energieträger zur Neige gehen und irgendwann zu Ende sein werden. Ich weiß, der Club of Rome hat sich bei seiner ersten Prognose schwer verschätzt, aber es geht dem Ende zu, die Preise steigen. Auch nukleare Ener­gieträger sind nicht die Zukunft, weil anreicherbares Uran nur noch für etwa 50 Jahre zur Verfügung steht; vielleicht sogar weniger, wenn in China weiterhin so massiv Kern­kraftwerke gebaut werden.

Das heißt, wir müssen auf diese Erneuerbaren setzen. Es werden diese erneuerbaren Energieträger im Vergleich zu den fossilen auch günstiger werden, ganz einfach des-


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wegen, weil zwar nicht der Wirkungsgrad von Photovoltaikanlagen besser wird – da gibt es eine physikalische Grenze, die man nicht überschreiten kann –, aber die Her­stellung günstiger wird, da die Stückzahlen steigen, da auch die Technik nicht stehen bleibt und immer wieder neue Möglichkeiten gefunden werden, erneuerbare Energien kostengünstig zur Verfügung zu stellen.

Zum Antrag der Grünen: Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen – nicht, weil wir wollen, dass die Wachau verbaut wird, sondern weil es bereits ein Pilotprojekt in der Wachau gibt. Da ist ein kleines Kraftwerk im Einsatz, das völlig anders aussieht als jene, die wir gewohnt sind. Da wird dieses kleine Flusskraftwerk mit Ketten an der Flusssohle befestigt, es fließt das Wasser durch, man sieht an der Oberfläche nur eine kleine Flosse, die aus dem Wasser herausschaut, und dieses kleine Kraftwerk kann etwa 30 Haushalte mit erneuerbarer Energie versorgen.

Wie ich überhaupt glaube, dass im Bereich der Kleinwasserkraft in Österreich noch sehr, sehr viel zu tun ist! Ich habe da einen Zugang, weil ich in einer kleinen Gemeinde im Süd-Burgenland aufgewachsen bin, in der es ein E-Werk gibt und eine Kleinwasser­kraftanlage mit 150 Kilowatt betrieben wird. Das ist ein wunderschönes Stück Natur, es wird dort seit vielen, vielen Jahren, seit mehr als hundert Jahren Strom zur Verfügung gestellt. Ich glaube, dass wir diese Kleinwasserkraftwerke in Österreich noch weiter for­cieren können. (Abg. Grillitsch: Das heißt, das Ökostromgesetz ist ein gutes Gesetz!)

Nein, das Ökostromgesetz ist kein gutes Gesetz, weil wir schon bei der letzten Novelle gesehen haben ... (Abg. Grillitsch: Es ist aber genau für diesen Bereich ...!) In diesem Bereich ja, aber seit der letzten Novelle wurde beispielsweise kein einziges Windkraft­werk mehr in Österreich gebaut. Auch die jetzt vorgestellte Novelle (Abg. Grillitsch: Kollege Auer wird ...!) greift in vielen Bereichen entweder falsch oder nicht weit genug, weil wir diese Investitionssicherheit nicht haben, und zwar jene Sicherheit, die zum Bei­spiel die Betreiber von fossilen Anlagen bekommen. Es sind ja wieder Kraft-Wärme-Kopplungen geplant, in denen fossile Energieträger eingesetzt werden und die natür­lich auch von Österreich großzügig gefördert werden sollen.

Ich bin der Meinung, wir müssen hier Mut beweisen. Mut kann man nicht kaufen. Mut müssen wir beweisen, und wir müssen uns von diesem Weg verabschieden.

Meine Damen und Herren! Den Antrag der Kollegin Bayr werden wir unterstützen. Ich merke und habe auch an Ihrem Redebeitrag gesehen, dass Sie lieber heute als mor­gen die zur Verfügung stehenden Mittel ausschließlich in Österreich einsetzen möch­ten, aber aus Treue zum Koalitionspartner diesen Weg noch nicht beschreiten.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Investitionen in Windkraftwerke in China, in Wärmedämmungsmaßnahmen in Russland und was auch immer für uns nur einen Notfallplan darstellen, wenn wir die Ziele in Österreich nicht erreichen. Da aber Bundesminister Pröll gesagt hat, dass wir auf einem guten Weg sind, sehe ich diesen Notfall nicht. Wir werden daher diesem Entwurf nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jakob Auer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.07.26

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In vielen Bereichen könnte man Kollegen Hofer durchaus zustimmen, gar keine Frage. Vor allem auch in dem Punkt – das gefällt mir besonders, Herr Kollege Hofer –, dass er gemeint hat: Mut kann man nicht kaufen, den muss man haben. Offensichtlich ist bei ihm oder in seiner Fraktion jetzt der Mut


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zum Ausbau der Wasserkraft ungleich größer geworden. Denn da darf ich an das Kraftwerk Lambach erinnern: Da hat Sie der Mut noch verlassen gehabt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Da waren Sie mehr als feige, geschweige denn mutig! Da waren Sie mehr als feige – außer es geschah aus politisch-populistischen Gründen, weil es Ihnen 1997 gerade in den Kram passte. Da musste man aus Ihrer Sicht natürlich auch plötzlich gegen die Wasserkraft sein. Aber wenn Sie heute vernünftiger und gescheiter geworden sind, soll es mir recht sein. Es hilft der Natur, es hilft der Umwelt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Auch jenen Punkt des Kollegen Bauer – er ist jetzt leider nicht hier – ein wenig inten­siver zu überlegen wäre wahrscheinlich notwendig, weil er recht hat. Er hat recht in seinen Ausführungen, wenn er sagt, dass wir die ganze Geschichte vielleicht etwas ge­samthafter diskutieren und überlegen sollten. Da gebe ich ihm durchaus recht.

Meine Damen und Herren, auf einen Punkt ist aber schon auch hinzuweisen. Wenn man sich einmal bei einem Wetterbericht eine Weltkarte ansieht, auf der die verschie­densten Windströmungen und so weiter dargestellt werden, dann sieht man deutlich, dass Luftverfrachtungen nicht vor einer Grenze, auch nicht vor einer Staatsgrenze Halt machen. Es hätte daher wenig Sinn, bei uns alles zu tun – mit ungeheuer viel Geld, mit ungeheurem Einsatz – und uns nicht darum zu kümmern, was im Ausland, außerhalb der Grenzen, passiert. Denn da würden wir ungeheuer viel Geld brauchen, vielleicht im Inland allerhand bewerkstelligen können und unter Umständen durch schwierigste Auf­lagen Standorte gefährden, aber dann diese Auswirkungen aus dem Ausland über die Luftverfrachtungen frei zu uns bekommen. Klimaschutz ist mehr! Er ist daher gesamt­hafter zu betrachten.

Es wäre schade, wenn zum Beispiel eine Voest nicht mehr in der Lage wäre zu produ­zieren. Es wäre undenkbar im Sinne des Beschäftigungsstandortes, undenkbar für unser Land, für Österreich, weil das der Leitbetrieb ist, mit tollen Beschäftigungsziffern, hervorragenden Steuerleistungen und auch einer Wirtschaftsleistung, die sich sehen lassen kann. Das ist heute ein international renommierter Betrieb. Wir müssen daher auch Rücksicht darauf nehmen, dass derartige Standorte noch möglich sind, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Lutz Weinzinger.)

Alle fordern Klimaschutz, alle fordern Umweltschutz, alle fordern den Ausbau der Was­serkraft – bis es ein konkretes Projekt gibt: Dann ist plötzlich die Frage des Standorts, dann ist plötzlich alles andere wichtiger! Solange man es nur zu fordern braucht, es nur sozusagen unpräzise in den Raum zu stellen braucht, sind alle dafür, aber wird es konkret, dann sind plötzlich die Tapferkeit und der Mut schon wesentlich geringer! Selbst bei kleinen Biomasse-Heizanlagen so mancher Gemeinden habe ich derartige Dinge erlebt: Da ist dann plötzlich alles andere wichtiger als die nachwachsende Ener­gie.

Daher sollten wir auch über das eigene Bewusstsein ein wenig nachdenken. Das wäre von uns allen zu verlangen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Gaßner.)

12.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.11.14

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich glaube, wir sollten wieder auf die wesentlichen Inhalte zurückkommen und nicht so sehr auf Verschleierungstaktik und Nebelgranaten setzen,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 78

Herr Auer. (Abg. Jakob Auer: Das war wesentlich! – Abg. Grillitsch: Das war sehr we­sentlich! Wir werden sehen, wie wesentlich Ihre Rede sein wird!)

Ich werde ganz kurz auch für die Zuhörer noch einmal beleuchten, worum es hier geht. Wir haben ein System des Zertifikatehandels und ein System, das uns Kyoto auferlegt hat, um CO2 zu reduzieren. Wir versuchen mit diesen Mechanismen, JI/CDM, Zertifi­kate aus dem Ausland zuzukaufen, um unsere Aufgaben hier im Inland zu erfüllen. Das ist das Prinzip.

Ich habe aber eines aus diesen Vorlagen nicht herauslesen können. Herr Kollege Stummvoll – Herr Bauer ist jetzt nicht hier –, vielleicht können Sie uns das nachrei­chen ... (Abg. Dr. Stummvoll: Doch, ich bin schon hier!) Sie sind hier, Herr Stummvoll, ich habe Sie schon gesehen. Herr Bauer ist nicht hier. – Vielleicht können Sie uns diese Zahlen nachreichen ... (Abg. Dr. Bauer: Ich bin aber hier!) Oh, er kommt schon wieder! Ja, es ist ein reges Gehen und Kommen. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sehr gut, beide hier, wunderbar!

Vielleicht können Sie uns nachliefern, was Sie aus Dingen herausgelesen haben, die völlig im Raum stehen. Sie haben gesagt, der überwiegende Teil dieser Mittel bleibe in Österreich; das hat die ÖVP gesagt. Herr Kollege Bauer hat gesagt, wir stärken die in­ländischen Möglichkeiten. Ich möchte gerne wissen, wo Sie das herauslesen. Der Ge­setzestext liegt hier; ich sehe nur, dass im Jahre 2007 10 Millionen €, im Jahre 2008 20 Millionen € und ab dem Jahre 2009 jeweils zusätzlich 53 Millionen € für diese Pro­jekte zur Verfügung gestellt werden, die ausschließlich ins Ausland gehen! Also bitte, meine Herrschaften, wo ist die Stärkung dieses JI/CDM-Programms mit der österreichi­schen Wirtschaft verbunden? – Ich kann es nicht herauslesen.

Ich möchte Ihnen ein Beispiel dazu geben, damit auch die Zuhörer wissen, wovon wir überhaupt reden. Wir wissen, dass diese Projekte über die Kommunalkredit abgewi­ckelt werden, und es gibt diese Protokolle, die man sich als Mitglied dort ausheben kann. Ein Projekt scheint mir besonders interessant zu sein.

36 Prozent der österreichischen Gelder aus JI/CDM gehen nach China. China muss ja gefördert werden, ist ein sehr armes Land. Österreichs Wirtschaft, die sehr stark ist und weltweit sicher ganz vorne steht, muss dieses arme Land China fördern und pul­vert deswegen das Geld des österreichischen Steuerzahlers dort hinein – sicher eine sehr gute Logik der ÖVP! Ihr seid ja Wirtschaftsexperten, deswegen wird auch so gear­beitet, ich verstehe das schon. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Aber dieses konkrete Projekt ist sehr interessant und sehr beleuchtenswert; Herr Kolle­ge Grillitsch, vielleicht kennen Sie es. Es nennt sich „Yunnan Diqing Jisha Hydropower“ in China, produziert mit einem 120-Megawatt-Laufkraftwerk Strom aus Wasserkraft, und die Gesellschaft „China Guodian“ bietet über JI/CDM nun 411 000 Tonnen CO2 zum Verkauf an. Das ist eine rein fiktive Größe. (Abg. Grillitsch: Herr Kollege, wie viel Strom?) Denn ob das ein Wasserkraftwerk oder ein Kohlekraftwerk ist, ist völlig egal, es ist eine rein fiktive Größe.

Nun schaffen die mit österreichischen Geldern in China 2 250 Arbeitsplätze. (Abg. Krainer: Das kann nicht JI sein! Kann nur CDM sein!) 2 250 Arbeitsplätze, sehr inter­essant! Es ist CDM, richtig, Herr Kollege! – Und nun werden, weil es ja notwendig ist, dort das zu bauen, mit österreichischem Geld auch Dörfer und Familien ausgesiedelt, von ihren dortigen Wohnsitzen vertrieben. Auch das muss Österreich bezahlen.

Wenn das Projekte sind, die Sie fördern wollen und die Ihrer Meinung nach notwendig sind, dann frage ich mich, wo bei Ihnen überhaupt noch moralische Grenzen und wirt­schaftlicher Verstand sind. Denn hier wird Geld genommen, verpulvert und weggewor­fen; im Gegenzug bekommt man nichts als leere Zertifikate! Wenn das der Inhalt der


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JI/CDM-Projekte ist, dann muss ich mir an den Kopf greifen und fragen: Wo ist über­haupt noch die Wirtschaftskompetenz der ÖVP? – Ich kann sie nicht mehr erkennen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es kommt noch etwas dazu. Es kommt dazu, dass in diesem Bereich der Zertifikate ein eifriger Handel entstanden ist. Spitzfindige, geschäftstüchtige Spekulanten sind drauf­gekommen, dass mit diesen Zertifikaten auch Geld zu verdienen ist. Das heißt, diese werden dadurch noch teurer. Das heißt, noch mehr Steuergeld wird verpulvert für noch sinnlosere Dinge, weil wir damit auch Finanzhaie international mit füttern – ein sehr gutes Beispiel dafür, dass auch dieses Modell dazu geeignet ist, völlig ins Leere zu gehen.

Aber ich möchte noch etwas Positives hinzufügen, damit auch die ÖVP-Experten
ein bisschen nachdenken über die Möglichkeiten, die sich wirklich ergeben würden und die man mit 500 Millionen durchführen könnte. 500 Millionen könnte man bis zum Jahr 2012 dazu nützen, um zum Beispiel 1 000 Windräder zu bauen, großflächige Windräder in Österreich. Man könnte 20 000 Photovoltaikanlagen bauen, 20 000 Anla­gen, die man an die Häuslbauer verschenken könnte, ohne einen Schilling als Beitrag des Häuslbauers! Wir könnten Investitionszuschüsse für ungefähr 100 000 Häuslbauer leisten. Wir könnten eine halbe Million österreichischer Haushalte dazu bewegen, auf Erdwärme umzusteigen, auf Biomasse umzusteigen und sich von der Erdölheizung loszulösen. Und wir könnten, wenn man den Zertifikatehandel hinzunimmt – der macht nämlich 1,5 Milliarden an Strafzahlungen aus –, diese genannten Zahlen um das Vier­fache erhöhen.

Ich möchte damit nur zeigen, um welche Größenordnungen es hier geht und welcher Unsinn da wirklich betrieben wird. Wir verschenken 500 Millionen € – das sind 7 Milliar­den Schilling – nach China und sonst wohin und lassen es nicht zu, dass in Österreich mit einem vernünftigen neuen Ökostromgesetz Nachhaltigkeit geschaffen wird, Stand­orte in Österreich geschaffen werden, Arbeitsplätze in Österreich geschaffen werden. Das ist ein Faktum.

Jetzt einen Schritt weiter, meine Herren: Wenn das der Inhalt des Kyoto-Übereinkom­mens ist, dann stelle ich die Frage, ob es nicht vernünftiger wäre, sofort aus dem Kyoto-Protokoll auszusteigen und auch alle Nachfolgeverhandlungen sofort abzubla­sen. Wenn das der Inhalt für Österreich ist, dann ist es nur ein Schaden für Österreich und kein Vorteil.

Seien Sie so mutig, gehen Sie diesen Weg mit uns! Versuchen Sie, einen wirklich neu­en Weg eines positiven Ökostromgesetzes zu gehen, und geben Sie zu, dass dieser Weg der Unfähigkeit, Willenlosigkeit und Scheinheiligkeit auf Ihrer Seite sicher nicht zum Erfolg der österreichischen Wirtschaft beitragen wird! Das ist Scheinheiligkeit: Sie wollen uns erklären, das sei ein Erfolg für die Klimapolitik. – Das ist ein großer Nachteil für die Klimapolitik und für die Wirtschaftspolitik in Österreich!

Wir werden auch Folgendes tun, meine Herren von der ÖVP – weil ich weiß, dass die SPÖ hier nur sehr schwer und sehr unwillig mitgeht; sie muss eben mitgehen, Kollegin Petra Bayr hat immer wieder bewiesen, dass sie nichts von diesen JI/CDM-Program­men hält: Wir werden den Leuten draußen erzählen, mit welchen Methoden Sie hier arbeiten und wie Sie der Bevölkerung Sand in die Augen streuen. Wir werden vor allem den Experten bei Photovoltaic Austria, beim Biomasseverband, bei den Biogasanla­genbetreibern, bei der Kleinwasserkraft, bei IG Windkraft und so weiter mit Fakten ganz deutlich klarlegen, was die ÖVP hier aufführt. Das ist nicht Klimapolitik, sondern das ist Geldverschwendungs- und Geldverschleuderungspolitik – Marke ÖVP! (Beifall bei der FPÖ.)

12.18



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 80

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich gebe bekannt, dass Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer sein Verlangen, eine kurze Debatte über die Beantwortung 3556/AB der Anfrage 3586/J durchzuführen, zurückgezogen hat. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.18.40

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Abgeordneter Klement, die SPÖ muss in dieser Koalition nicht mitgehen. Die SPÖ ist in dieser Koalition und trägt auch die Entscheidungen mit! (Abg. Lutz Weinzinger: ... müssen nachgeben!) Ich muss es nicht sagen, ich sage es freiwillig, Herr Kollege. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lutz Weinzinger.)

Herr Kollege Bucher hat ein interessantes Beispiel dafür gegeben, warum er oder sei­ne Fraktion nicht mitgehen kann. Er hat gemeint: Solange an den Zertifikatskauf nicht auch eine Beteiligung österreichischer Firmen gebunden ist, kann er hier nicht mit­gehen.

Ich empfehle ihm die Lektüre der heutigen Ausgabe der „Oberösterreichischen Nach­richten“, darin ist ein Artikel enthalten über „Oberösterreich im Solarfieber: Produktion wird verzehnfacht“. Ich denke, dass unsere Firmen in diesem Bereich sehr gut unter­wegs sind und momentan mit der Produktion gar nicht nachkommen, weil sie eben hohe Technologie verkaufen. Daher braucht man sie nicht irgendwo zu empfehlen, sie machen das schon selbst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist natürlich schon noch einiges zu tun, wenn man den Entschließungsantrag Bayr/Kopf unterstützt. Bei diesem Entschlie­ßungsantrag, bei dem es darum geht, Treibhausgasreduktionsmaßnahmen im Inland zu verwirklichen, ist mir eingefallen, wie das auch Gemeinden machen könnten und können. Wir – fünf Gemeinden – arbeiten in einem Reinhaltungsverband zusammen und haben uns in der letzten Zeit eine Mikroturbine gekauft, um unser Klärgas zu ver­stromen. Interessanterweise ist diese Investition von 250 000 € durchaus nach der Hälfte der Lebensdauer amortisiert und ermöglicht uns, ein Drittel der elektrischen Energie für unsere Anlagen zu schaffen und die volle Beheizung – also Zweifachnut­zung.

Leider Gottes sind die Förderungen in diesem Zusammenhang eher gering. Ich habe mich dann bei der Anbieterfirma erkundigt, wie viele Möglichkeiten es hier in Österreich gäbe. Die haben mir mitgeteilt, es gibt 150 solcher Anlagen, und diese könnten in etwa 67 000 Kubikmeter Gas pro Tag mit Mikroturbinen verstromen und für die Wärme­erzeugung verwenden. (Abg. Schalle: Aber wofür brauchen Sie eine Förderung, wenn man es eh in 50 Prozent der Zeit wieder herinnen hat?) Das würde bedeuten, dass die Wärmeenergie für 4 200 Einfamilienhaushalte und elektrische Energie für 10 000 Ein­familienhaushalte erzeugt werden könnte. Umgerechnet bedeutet das eine CO2-Ein­sparung von rund 21 000 Tonnen. Ein ganz kleines Beispiel, von denen es sicher in Österreich noch sehr, sehr viele geben wird.

Was ich allerdings nicht verstehe, ist die Tatsache, dass wir, wenn wir aus dieser An­lage – Deponie und Klärgas – ans Netz liefern, nur 5,94 Cent für das Kilowatt bekom­men; wenn allerdings Strom aus Biogas von landwirtschaftlichen Produkten gemacht wird, bekommt man 16,94 Cent, also mehr als das Dreifache. Das ist eine unerklärliche Unterscheidung, die die öffentliche Hand trifft, die uns Gemeinden trifft. Ich glaube, darüber sollten wir auch nachdenken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Stummvoll.)

12.22



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 81

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mit­terlehner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.22.48

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es denken ja heute sehr viele Leute nach, nach dem, was Sie gesagt haben. Das ist großartig. Die Eindämmung des Klimawan­dels ist sicherlich eines der größten Probleme, dem wir uns politisch, aber auch gesell­schaftlich stellen müssen. Die Verpflichtung zur Verringerung und die Umsetzung sind in der Realität, was Anspruch und Wirklichkeit betrifft, mit einer Lücke ausgestattet – leider. Das heißt, wir müssen entsprechende Weichenstellungen treffen, allerdings möglichst im Einklang mit der Volkswirtschaft. Das Problem der Voest – aber auch anderer größerer Betriebe – ist ja schon angesprochen worden.

Nur eine Zahl: Wir sind betreffend Emissionen im Jahr 2006 um 22,2 Millionen Tonnen hinter dem Kyoto-Ziel. Daher benötigen wir ein Bündel an Maßnahmen, um das Ziel doch noch einigermaßen zu erreichen – im Bereich Energieerzeugung, im Bereich Ver­kehr, aber auch was den Zukauf von Emissionsrechten über JI/CDM-Programme anbe­langt.

Gerade bei der Energieerzeugung sehen wir aber auch die Widersprüche: Frau Kol­legin Lichtenecker, Sie haben gesagt, es soll einen Masterplan Wasserkraft geben. Aber das Einzige, was Sie gesagt haben, ist, was man ausschließen sollte. Sie haben nicht vorgestellt, wie das genau ausschauen sollte, was Ihre Alternative ist, um auf die entsprechenden Werte zu kommen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.) Und im Endeffekt hat Kollege Klement genau dasselbe gemacht: Er hat wunderbare Umrech­nungen dargestellt. Aber, Herr Kollege, wollen Sie ganz Österreich mit Windrädern voll­pflastern, wenn Sie uns diese ganzen Projekte darstellen? – Das wird es wahrschein­lich nicht sein. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Klement.)

Daher: Meines Erachtens haben wir ein ambitioniertes Ziel. Das ambitionierte Ziel ist durchaus auch mit dem Zukauf von Emissionsrechten erreichbar. Und das ist auch kein Widerspruch gewesen zu den Vorrednern, denn die haben gesagt, diese Zielum­setzung mit diesem Programm geht hauptsächlich ins Ausland. Aber es ist genauso wirksam, wenn ich im Ausland entsprechend CO2-Reduktionen bewirke. Natürlich wür­den wir uns auf der anderen Seite auch in stärkerem Ausmaß Umsetzungen in Öster­reich wünschen. Genau das soll ja der Entschließungsantrag, aber auch der Klima­gipfel bewirken, dass uns als Wirtschaft natürlich auch eine innerösterreichische Wert­schöpfung mit zielgerichteten Maßnahmen in dem Bereich lieber ist als diese Maß­nahme.

Nur, was machen wir im Endeffekt? – Eigentlich die ökonomisch und ökologisch sinn­vollste Vorgehensweise, indem wir rechtzeitig noch zu relativ kostengünstigen Preisen die entsprechenden Zertifikate kaufen. Das ist es, und daher sehe ich es relativ unauf­geregt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenecker: Die werden immer teurer! In einem halben Jahr sitzen wir wieder da! – Abg. Dipl.-Ing. Mitterlehner – sich zu sei­nem Sitzplatz begebend –: Wir sitzen sowieso da! – Abg. Dr. Lichtenecker: Sie ver­schleudern Geld!)

12.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krainer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.25.43

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Kollege Rossmann hat
mich mit den Worten zitiert, Kyoto wäre mit vernünftigen Maßnahmen nicht mehr er-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 82

reichbar. – Das stimmt auch! Es ist nicht mehr mit vernünftigen Maßnahmen zu errei­chen.

Es ist ja Kyoto auch nicht irgendetwas, was irgendwann in ferner Zukunft passiert, son­dern der Taxameter läuft ja bereits seit 1. Jänner. Da wird einfach mitgemessen, was wir verbrauchen. Und alles, was wir jetzt schon verbraucht haben, ist einfach zu spät – da gibt es keine Maßnahmen.

Auch der Großteil der Maßnahmen, die hier heute von der FPÖ, vom BZÖ oder von den Grünen genannt wurden, wirkt einfach nicht innerhalb von zwei, drei, fünf Jahren, sondern die wirken innerhalb von zehn, 20, 30 Jahren. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lich­tenecker.) Das ändert ja nichts daran, dass es wichtig ist, das zu machen. Nur, wenn ich mir jetzt anschaue: Wie erreiche ich Kyoto I?, so gibt es unvernünftige Maßnah­men, zum Beispiel ab September nicht mehr Auto fahren, ab Oktober nicht mehr heizen, oder auch im Ausland zukaufen. Und da ist das Zukaufen im Ausland noch das geringere Übel. (Abg. Dr. Lichtenecker: Nein! Polemik pur! Ein bisschen nachdenken, Herr Kollege!)

Es ändert nichts daran, und es ist nämlich spannenderweise auch wesentlich teurer, als im Inland die Maßnahmen zu treffen. Zu sagen, es ist billiger als im Inland zu inves­tieren, stimmt ja nur, wenn man sehr kurzsichtig ist und so tut, als ob 2012 das Ende der Geschichte wäre, als ob das Ende der Kyoto-Periode das Ende der Geschichte wäre. Alles, was wir im Inland machen, wirkt ja über 2012 hinaus und wird uns auch angerechnet. Alles, was wir im Ausland bezahlen, bezahlen wir ja bis 2012, und die Emissionsreduktionen, die es darüber hinaus gibt, bekommen nicht wir, sondern der Staat, in dem das gebaut ist. Insofern ist es ja im Ausland wirklich nur ein Notpro­gramm. Es ist unvernünftig, aber es ist noch das billigste, vernünftigste Unvernünftige, was man machen kann, um Kyoto I zu erreichen. Es ist die vernünftigste Art, auch wenn sie noch so unvernünftig und teuer ist.

Entscheidend ist ja für uns, glaube ich, auch die Frage: Was ist mit Kyoto II? Was machen wir da? Was ist unser Ziel da? – Eines der ersten Ziele sollte schon klar sein: Wir machen unsere Sachen im Inland, und wir kaufen im Ausland nicht zu. Das ist nur ein Notprogramm und kann nicht Teil einer Strategie sein. Das ist ja auch der Fehler gewesen, dass bei Kyoto I, unter der alten Bundesregierung, vom ersten Tag an der Zukauf Teil der Strategie war und dass vom ersten Tag an dort wirklich Geld hinein­geflossen ist und im Inland fast nichts passiert ist – oder viel zu wenig jedenfalls. Also: Im Ausland zuzukaufen kann nicht Teil einer Strategie sein, sondern nur ein Notpro­gramm.

Das Zweite, was heute auch angesprochen worden ist: Wie behandeln wir die Indus­trie? Die darf da nicht benachteiligt werden. – Das sehe ich auch so. Die Voest in Linz ist das CO2-effizienteste Kraftwerk in Europa, zahlt aber wesentlich höhere Steuern – quasi CO2-Strafsteuern – als alle anderen vergleichbaren Kraftwerke in Europa, die aber viel mehr CO2 produzieren. Das ist ja absolut pervers! – Das heißt, ich muss alle Großindustrien in Europa gleich behandeln! Jedes Stahlkraftwerk in Europa muss nach denselben Regeln behandelt werden und nicht nach national unterschiedlichen.

Das Zweite, was auch nicht der Fall sein kann, ist, dass wir in Europa Fabriken zusper­ren, die CO2-effizient produzieren, und dafür außerhalb von Europa oder außerhalb des Kyoto-Rahmens Fabriken gebaut werden, die dann für den europäischen Markt produzieren. Das führt dazu, dass es für die Umwelt und für die Wirtschaft schlecht ist. Das wäre ja auch verrückt. Das heißt, wir müssen auch über Border Tax Adjustments oder über andere Maßnahmen nachdenken, wie wir CO2, das aus dem Nicht-Kyoto-Raum importiert wird, besteuern können – einfach auch, um hier Wettbewerbsgleich­heit zu schaffen.


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Das Dritte ist: Essen gehört auf den Teller, und weder in den Tank noch in den Ofen! (Beifall des Abg. Dr. Aspöck.) Das sollte auch ein Grundprinzip sein, wie wir damit um­gehen. Es sollte auch für Kyoto III wesentlich sein, das zu sehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.30.01

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Klimaschutz kostet Geld, das wissen wir, das hat jeder gelernt. Klimaschutz im Inland kostet mehr Geld, das wissen wir auch. Am meisten kostet es allerdings, das Klima zu verändern, denn: Klimaveränderung ist nur dann möglich, wenn wir viel Öl verbrennen; Öl wird teuer, Kohle wird teuer, Gas wird teuer; und unsere Volkswirtschaft leidet nicht am meisten darunter, dass wir das Klima schützen wollen, sondern darunter, dass wir die Klimaveränderung so teuer bezahlen müssen, weil schlichtweg die fossile Energie unsere Kaufkraft absaugt, in Länder, von denen wir sie nicht mehr zurückbekommen. Das ist bitter, ja.

Allerdings: Es gibt schon auch einige bei uns, die gut daran verdienen, dass wir so eifrig das Klima verändern wollen. Die OMV nimmt mehr als 300, vielleicht 350 Millio­nen € alleine aus dem Öl ein, das aus österreichischem Boden gefördert wird. Gratula­tion an die Herren Aktionäre und die Scheichs, die dort auch dabei sind! – Bekommen tun sie es nicht, denn die OMV wächst ja gut. (Zwischenruf des Abg. Hornek.)

Tatsache ist, dass Klimawandel Geld kostet. Wir hätten viele Wege, die Kosten zu sen­ken. Der erste Weg ist sicher, die Effizienz zu steigern. Warum müssen Kohlekraft­werke wirklich in diesem hohen Ausmaß unsere Flüsse erwärmen? – Effizienzen unter 50 Prozent Wirkungsgrad – zwischen 45 und 50 – sind schon „gut“; furchtbar in Wirk­lichkeit! Effizienzabgaben könnten helfen, den Klimaschutz zu finanzieren.

Wir könnten unsere Energie nachhaltig herstellen, wir könnten auch Öl ersetzen, wir tun das schon mit den Biotreibstoffen – 1 Million Tonnen CO2 echte Einsparung; wenn wir die Ziele erreichen, sind es im Jahr 2010 2 Millionen Tonnen CO2 echte Einspa­rung. Tatsache ist, dass mit dem Ökostromgesetz jetzt allein beim Biogas ein Potenzial gemacht wird, mit dem wir ein komplettes Donaukraftwerk ersetzen. Also, wer gegen die Biogasanlagen ist, ist entweder für den importierten Atomstrom – irgendwo muss er ja herkommen –, oder er ist dafür, dass wir die Donau ausbauen. So viele gute Plätze gibt es da wirklich nicht mehr. Ich wäre auch dafür, dass wir die Diskussion um den Ausbau der Donau nicht so führen.

Die Möglichkeiten sind entweder Zukauf von Zertifikaten oder Inlandsmaßnahmen. Es wäre gut, wenn wir uns da einigen würden. Inlandsmaßnahmen brauchen nämlich geistige Beweglichkeit, und das ist bei den Grünen gefordert. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.) Die Grünen sind auch schon eine alte Partei, vielleicht nehmen sie sich noch einmal so einen frühlingshaften Aufschwung und steigen in die Geschichte wieder neu ein und lassen endlich Projekte zu, die Inlandsaufkommen vernünftig stei­gern lassen, damit wir wirklich zu Projekten kommen, die uns helfen. (Abg. Dr. Lich­tenecker: Das sagen gerade Sie! Gestern ein katastrophales Stromgesetz!)

Jedenfalls ist eines sicher: Deutschland, Frankreich und Großbritannien sind am Kyoto-Zielpfad und werden in der EU nicht dulden, dass wir uns schrauben. Es wird uns in jedem Fall Geld kosten. Klimaschutz ist auch teuer. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.32



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 84

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fer­dinand Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.33.09

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Umweltförderungsgesetz bringt zweifellos – und viele Redner haben es ja schon angesprochen – eine Verbesserung des Klimaschutzes mit sich. Ich habe dem Kollegen Rossmann zugehört, wie er davon gesprochen hat, dass schon wieder mehr Geld für den Zukauf von Zertifikaten ausge­geben werde, anstatt im Inland zu investieren. Kollege Rossmann hat auch gefragt, warum denn da so eine Eile an den Tag gelegt werde. – Das war nicht im Umweltaus­schuss, sondern im Finanzausschuss.

Ich meine, dass es wichtig ist, dass das heute im Plenum ist – und dass gehandelt wird. Kollege Rossmann hat das dann auch selbst beantwortet, indem er gemeint hat, es ist wichtig, heute Maßnahmen zu setzen, um das Kyoto-Ziel zu erreichen. – Also ein gewisser Widerspruch. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.)

Ich glaube aber auch, wenn wir die Diskussion führen, was auf der einen Seite den Ankauf der Zertifikate anbelangt und auf der anderen Seite die Frage der Maßnahmen im Inland, sollte man nach dem Grundsatz gehen: Das eine tun und das andere nicht lassen! Insofern halte ich es auch für wichtig, dass unlängst von Bundesminister Bar­tenstein die Frage des Ausbaus der Wasserkraft neu positioniert wurde. Ich glaube, dass es auch hier eine andere Diskussion gibt als vielleicht vor zehn Jahren. Jakob Auer hat das auch am Beispiel der Haltung der FPÖ in Lambach angesprochen.

Insofern scheint mir der Ausbau der Wasserkraft in Zukunft einen neuen, wesentlichen Stellenwert zu haben, wie auch die Frage der thermischen Gebäudesanierung, wo man sich den Kopf zerbrechen wird müssen, welche Förderungsmaßnahmen es da noch gibt.

Alles in allem, glaube ich, ist diesem Gesetz zuzustimmen, weil es der richtige Weg ist. (Beifall bei der ÖVP.)

12.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Wöginger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.35.08

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend ein paar Punkte: Wir haben in Österreich ein sehr ambitioniertes Ziel bei der Reduktion des CO2-Ausstoßes, das sogenannte Kyoto-Ziel, ausgehend von einem hohen Niveau – das muss man schon dazusagen – im Vergleich mit anderen Ländern. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichten­ecker.)

Klimaschutz und CO2-Reduktion sind kein nationales Problem, sondern ein weltweites. Österreich hat auch eine der CO2-effizientesten Volkswirtschaften der Welt, das ist hier zu erwähnen, und mit diesem Gesetz und mit der Ausweitung des finanziellen Rah­mens leisten wir hier einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion des weltweiten CO2-Emissionsrahmens. Wir helfen damit auch jenen Ländern, die in diesem Bereich noch nicht so weit sind wie wir.

Was ich noch abschließend erwähnen möchte, ist das Beispiel Voest, das angespro­chen wurde. Es ist schon notwendig, dass hier eine Art Balance und eine Art Ausgleich in Europa – aber auch weltweit – gefunden wird, wenn wir hier den CO2-Ausstoß dis­kutieren. Wenn wir die Stahlerzeugung mit dem geringsten CO2-Ausstoß haben, dann


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 85

muss das Berücksichtigung in der Absicherung des Wirtschafts- und Arbeitsstandortes Österreich finden.

Unser Entschließungsantrag geht in diese Richtung – nämlich in Richtung inneröster­reichische Wertschöpfung –, und die Berücksichtigung und die Einbindung unseres Arbeits- und Wirtschaftsstandortes ist ein ganz wichtiger Punkt in diesem Antrag. Auch die Ökostromgesetz-Novelle ist ein weiterer wichtiger Schritt im Rahmen des Klima­schutzes, und das ist auch der richtige Weg. (Beifall bei der ÖVP.)

12.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte alle Damen und Herren, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen nun zu den Abstimmungen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 528 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend aktive Mitarbeit im Rahmen der EU und der Vereinten Nationen an der Ausarbeitung eines globalen post-2012 Klimaregimes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 72.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „,Hände weg von der Donau!‘ muss nationaler Konsens werden“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

12.38.273. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2007/10 (III-70 d.B.) (534 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße auch den Herrn Präsidenten des Rechnungshofes auf der Regierungs­bank.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 86

12.38.52

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes, guten Tag! Uns liegt heute der Bericht des Rechnungshofes zur Debatte vor, in dem die Überprüfung der Finanzprokuratur dargestellt wird, auf die ich in zweiter Linie eingehen möchte, und der Bericht über die Finanzmarktaufsichtsbehörde.

Das Ergebnis dieser Rechnungshofprüfung betreffend die Finanzmarktaufsicht gibt ein ernüchterndes, wenn nicht – noch stärker gesagt – ein erschreckendes Bild über diese Institution Finanzmarktaufsicht.

Es gibt im Bericht eine Diktion, die lautet, die „Aufsichtsführung über den gesamten Finanzmarkt kann ... nicht als erfüllt betrachtet werden“. – Wenn man sich diesen Satz überlegt, taucht die Frage auf: Wozu dann „Finanzmarktaufsicht“?

Oder aber: „fehlende Effizienz der Aufsichtsinstrumente“. „Die Kooperation zwischen der Finanzmarktaufsichtsbehörde und der Oesterreichischen Nationalbank“ – eine zwingende Voraussetzung – „in Kernbereichen des Aufsichtsprozesses war nicht zu­friedenstellend.“ – Die Forderung des Rechnungshofes ist klar: eine Institution wäre zielführend. Und so weiter, und so weiter.

Vor-Ort-Prüfungen – und das ist schon sehr bedenklich! – bei Großbanken erfolgen un­zureichend, die Prüfungsintervalle sind zu lang, die Prüfungsintensität ist zu gering. Follow-up-Überprüfungen sind schwach, Kritik und Empfehlungen werden nicht syste­matisch und konsequent weiterverfolgt. Dabei explodieren die Kosten, und der Perso­nalaufwand wird verdoppelt. – Ein Bild, das für mich mit dem Begriff „Finanzmarkt­aufsicht“ eigentlich nicht zusammenführbar ist. Es ist nur zu hoffen, Herr Präsident des Rechnungshofes, dass es hier doch wesentliche Änderungen gibt, nämlich im Sinne der Empfehlungen Ihres Rechnungshofes.

Gestatten Sie mir, kurz zum Thema Finanzprokuratur zu kommen. Da heißt es, die Aufgabe der Finanzprokuratur sei die Vertretung ausgewählter Rechtsträger vor Ge­richt und vor den Verwaltungsbehörden sowie deren Rechtsberatung. – Gut, das ist eine sehr nützliche Einrichtung. Wenn man sich allerdings hier den Bericht anschaut, betreffend Kostenrechnung, Einsatz von Datenverarbeitung, hat es hier doch einiges an Kritik gehagelt.

Mir ist allerdings aufgefallen, dass es zwei Gruppen von Mandanten für die Prokuratur gibt. Einerseits sind da die – so nennt sie der Rechnungshof – obligatorischen Man­danten. Das sind diejenigen, die sich vertreten lassen müssen, nämlich – das sage ich zusammenfassend – die Republik und ihre Unternehmungen. Andererseits gibt es die Fakultativmandanten – so werden sie hier genannt. Das sind beispielsweise ausgeglie­derte Rechtsträger, die sich vertreten lassen können. Wenn man sich den Bericht ge­nau anschaut, hat man den Eindruck, dass sie in letzter Zeit eigentlich relativ wenig Arbeit gehabt haben, weil es diese Einrichtungen nicht der Mühe wert befunden haben, die Finanzprokuratur und ihre Einrichtungen in Anspruch zu nehmen.

Herr Präsident Dr. Moser, ich habe schon im Ausschuss den Vorschlag gemacht, den Mandantenkreis auf die Gemeinden zu erweitern. Alle möglichen Leute kümmern sich darum, wie man die Gemeinden überprüft, kontrolliert und verstärkt beobachtet. Soll sein. – Das wäre ein sehr gescheiter Ansatz, denn die Gemeinden brauchen sehr, sehr häufig Rechtsauskünfte und Begleitung, nämlich vor Gericht und vor der Verwaltungs­behörde. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Ich weiß, dass mir Kollege Haimbuchner nicht zustimmen wird, weil ich gegen seine Klientel rede, aber für die Gemeinden wäre es immerhin billiger und günstiger, wenn sie sich in Rechtsfragen einer staatlichen Institution bedienen könnten, und nicht immer gleich zu einem Anwalt gehen müssten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.43



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 87

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tamandl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.43.39

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich in meinem Debattenbeitrag auf die Prüfung der Finanzprokuratur beziehen. Der Rechnungshof hat dazu in seinem Bericht elf Empfehlungen abgegeben, von denen ein Großteil schon umgesetzt werden konnte und einige noch in Umsetzung begriffen sind. Einige benötigen natürlich das Inkrafttreten der Gesetzesnovelle für die Finanz­prokuratur, die schon in der Begutachtung war. Wir werden uns ja im Ausschuss noch intensiv damit befassen können. Herr Kollege Gaßner, da wird man wahrscheinlich auch noch einmal Ihre Anregung zum Thema Gemeinden mitdiskutieren können.

Nun zu den einzelnen Punkten. Der Rechnungshof hat die Personalsituation, nämlich was das nichtanwaltliche Personal betrifft, kritisiert, beziehungsweise auch die nicht sehr effiziente und nicht koordinierte Weiterbildung. All diese Punkte wurden umgesetzt oder sind in Umsetzung begriffen. Das zeigt, dass die Finanzprokuratur diese Rech­nungshofprüfung durchaus ernst genommen hat, es gibt aber selbstverständlich immer noch etwas zu verbessern.

Kollege Gaßner hat im Ausschuss schon angesprochen, dass beispielsweise keine Kostenrechnung und kein Controlling vorhanden waren und so weiter. Ich denke, es ist der richtige Zeitpunkt, nach dieser Prüfung hier tätig zu werden. Wenn man bedenkt, dass vor der Zusammenführung von Gendarmerie und Polizei diese beiden Körper­schaften nicht einmal intern durch ein Intranet miteinander kommunizieren konnten, dann muss man schon sagen, dass wir da auf dem besten Weg sind, das weiterzutrei­ben – und natürlich auch bei der Finanzprokuratur.

Gerade – was Sie angesprochen haben – die Klarstellung des Mandantenkreises: Was diese vom Bund ausgegliederten Unternehmungen betrifft, ist es für die Finanzproku­ratur natürlich sehr schwierig, den Mandantenkreis genau zu definieren. Durch dieses Gesetz, diese Gesetzesnovelle, wird klargestellt, wer zu diesem Mandantenkreis ge­hört.

Was die Erfolgsquote betrifft, glaube ich, dass die Erfolgsquote der Finanzprokuratur von 65 Prozent in der rechtlichen Vertretung sehr beachtlich ist. Sehr wesentlich ist auch – das wurde vom Rechnungshof empfohlen und ist in Umsetzung begriffen –, dass in Zukunft nicht nur dann, wenn die Finanzprokuratur von jemandem Kosten er­stattet bekommt – von jemandem, der eben gegen den Bund einen Prozess verloren hat –, sondern auch in anderen Fällen eine fiktive Kostennote erstellt wird und der je­weilige Mandant aus dem Mandantenkreis genau weiß, was er an Leistungen bekom­men hat und welches Honorar hier angefallen wäre.

Ich glaube, es ist dies im Großen und Ganzen eine positive Entwicklung, und zwar auf­grund des Rechnungshofberichtes und aufgrund der Umsetzungen der Empfehlungen. Eines muss man auch sagen: Natürlich sind die Rechtsanwälte nicht unbedingt begeis­tert, weil sie die Konkurrenz fürchten, aber wir sollen das so sehen, dass sich ein Amt wie die Finanzprokuratur durchaus auch zu einer modernen Rechtsanwaltskanzlei ent­wickeln kann. Ich hoffe, dass wir ihr dann mit diesem Gesetz zu diesem Weg verhelfen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kog­ler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 88

12.47.22

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Dank möchte ich dafür aussprechen, dass auch in schwierigen Zei­ten die parlamentarische Kontrolle – im weiteren Sinn gehört die Rechnungshofkontrol­le ja dazu –, sehr gut funktionieren kann. Warum „schwierige Zeiten“? – Weil nämlich die Mehrheit hier im Haus am 30. Oktober 2006 den Untersuchungsausschuss einge­setzt hat, der sich nicht nur um die BAWAG, sondern eigentlich um das ganze Auf­sichtssystem kümmern sollte, und gleichzeitig und zuvor schon die FMA-Systematik vom Rechnungshof sozusagen anvisiert und geprüft wurde.

Das ist natürlich keine leichte Situation. Man hätte hier verschiedentlich vorgehen kön­nen. Ich glaube, der Weg, dass der Rechnungshof schnell und konsequent, nämlich dann noch beschleunigt, fertig prüft, was er begonnen hat, dass er sogar noch diese Unterlagen – im Wesentlichen jedenfalls – dem Untersuchungsausschuss zur Verfü­gung stellt und dann dazu relativ rasch einen Bericht vorlegt, wo man Nachschau hal­ten kann, was wir aus den Geschichten gelernt haben, sowohl aus den Untersuchungs­ausschuss-Befunden als auch aus Ihrem Bericht – das nenne ich eine gute Zusam­menarbeit. Deshalb mein Dank.

Der Befund selbst ist nicht so erfreulich, wie ihn meine Vorrednerin interpretiert hat. Das liegt in der Natur der Sache. Bleiben wir bei einigen wenigen Punkten – Kollege Rossmann wird dann noch mindestens einen Hauptpunkt hinzufügen.

Die Eigentümerstruktur: Auf Seite 130 finden Sie einen klaren Hinweis. Ich kann nicht erkennen, Frau Kollegin Tamandl, wo hier die Fragestellung auch nur ansatzweise ge­löst wäre. Worum geht es hier? Die schwarz-blaue Koalition hat den BAWAG-Skandal dazu genutzt, um nicht nur den ÖGB, sondern auch die BAWAG dort hinauszudrän­gen.

Das ist an sich ein vernünftiger Vorgang, und zwar nicht wegen des Skandals an sich – das war einfach ein Ausnutzen der Gunst der Stunde –, sondern es hat einmal einen Hinweis darauf gegeben – und viele haben sich ja vorher gar nicht mit der Frage be­schäftigt, wer in der Oesterreichischen Nationalbank überhaupt Eigentümer ist –, dass man einmal auf die Idee kommen könnte, wenn man nachdenkt, dass eigentlich Privat­banken, Geschäftsbanken in der Eigentümerstruktur und als Aktionäre der Notenbank völlig anachronistisch sind. Warum? – Weil ja die Notenbank im Prüfsystem gerade diese Banken prüfen soll. Und da wird es doch wirklich absurd, zumindest vom opti­schen Anschein her!

Natürlich ist es so, dass wir dort den Generalrat und was weiß ich was haben. Es ist nicht so, dass diese Leute dort an der langen oder gar kurzen Leine des Raiffeisen-Konzerns agieren würden, das unterstelle ich nicht. Ich frage mich aber, was diese Konstruktion überhaupt soll. Die ist anachronistisch, und zwar umso mehr, wenn man einen internationalen Vergleich anstellt – was wir gemacht haben. Diese Systematik gibt es nur in ganz wenigen Ländern der Welt. Ich zähle sie gar nicht auf. Sie würden mich für einen Chauvinisten halten, wenn ich Ihnen jetzt sagen würde, welche Länder das sind und dass man im einen oder anderen dieser Länder, wenn man dorthin auf Urlaub fährt und den Notenbankpräsidenten treffen will, zuerst bei der Staatsanwalt­schaft vorbeischaut und die Anklagebank aufsucht, um die Herrschaften vielleicht an­zutreffen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das ist also nicht wirklich wegweisend. Unabhängig davon sind wir der Meinung, dass der Raiffeisen-Konzern (Zwischenruf des Abg. Großruck) – jawohl, Herr Kollege Groß­ruck, der Raiffeisen-Konzern – in der Notenbank nichts verloren hat. Da wäre es schon eher vereinbar, wenn Ihre Grieskirchner Brauerei dort Anteile hielte (Beifall bei den


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 89

Grünen), aber sicher nicht Raiffeisen. Wenn diese Unsitte nicht aufhört, werden wir hier einen Antrag einbringen, dass das Nationalbankgesetz – bitte genau aufzupassen, Herr Kollege Cap – in diese Richtung geändert wird. Ich verstehe überhaupt nicht, wieso ihr euch auf der Nase herumtanzen lässt. In einem schwachen Moment mit der BAWAG erwischt worden, okay, noch dazu im Nachhinein verleumdet. Deswegen ha­ben wir ja schon den dritten Untersuchungsausschuss in Folge. Aber da kommt nichts. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Großruck.)

Gestern wurde Herr Nowotny zum Chef der Oesterreichischen Nationalbank bestellt. Wir haben ihm gratuliert, aber es wäre schön, wenn er das Gefühl hätte, dass nicht die niederösterreichischen Großwildjäger vom Hochstand irgendetwas mit der National­bank zu tun hätten. Das wäre doch ein schönes Gefühl! (Heiterkeit bei Grünen und FPÖ.) – Angesichts der Heiterkeit, die hier ausbricht, werde ich meinen Redestil über­denken. – Das würden wir gerne, allen Ernstes, ändern. Wir werden schauen, in wel­cher Neigungslage sich die SPÖ diesem Antrag annähern wird.

Zu einem anderen Punkt, der noch ernster ist: Es ist auch eine Unsitte. Manche Länder haben den Dingen, die ich jetzt beschreibe, einen Riegel vorgeschoben, dass nämlich Prüferinnen und Prüfer der Notenbank und vor allem der FMA – dort gibt es nämlich die konkreten Beispiele, bei der Notenbank ist es noch nicht so dramatisch – in unmit­telbarer Folge einfach aus der Prüfbehörde herausgekauft werden können. Ich nenne das so, und das ist vielleicht sogar noch ein harmloser Ausdruck. Die Person wird her­ausgekauft, um dann bei der überprüften Bank eine Stelle zu übernehmen, wo sie ver­mutlich das Dreifache verdient. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist ein Skandal!)

Das ist ein Hinweis darauf, dass man in der FMA auch die Gehaltsstruktur und die Mit­arbeiterInnenfluktuation anders in den Griff bekommen muss. Dem widmen Sie sich ja ausführlich, da brauche ich nicht hinterherzudilettieren, aber von der Logik her muss es doch ins Auge springen, dass das nicht sein kann! Meines Erachtens gehört das ver­boten – und wenn es nicht anders geht, dann gesetzlich! Dazu wurde mir entgegenge­halten, man könne kein Berufsverbot aussprechen. – In diesem Fall kann man das. Wir führen ja unsere anderen Arbeiten, die wir hier als parlamentarische Kontrolle pflegen, selbst ad absurdum, wenn wir per Gesetz Kontrollsysteme einrichten, wo das wirklich passiert ist, und zwar in mehreren Fällen. Und wieder, siehe da, ist Raiffeisen mitten drinnen – statt nur dabei. Da werden wir hinschauen!

Da ist es um keine Kleinigkeiten gegangen, sondern um den schwerwiegenden Ver­dacht von groß angelegter Geldwäsche. Siehe da, als die Prüferin, die wirklich sehr fä­hig und tüchtig war, Hand anlegen oder jedenfalls mit der Bank in Kontakt treten wollte, hat das ganze Spiel irgendwann aufgehört. Irgendwann hat sie ihre Stelle aufgegeben und ist bei der anderen Seite wieder aufgetaucht. – Wenn Ihre Phantasie dazu nicht ausreicht, zu bemerken, was da eigentlich gespielt wird, dann sind bei Ihnen die Errun­genschaften von 1789 noch nicht angelangt, auch im schlichten Kontrollbereich. (Bei­fall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Dr. Fichtenbauer: 1792 gehört auch dazu!)

Ein Vorletztes: Selbst die externe Prüferrotation, die wir hier bei anderen Gesetzent­würfen schon diskutiert und gefordert haben, wird hier angeregt.

Ein Letztes: Was die Finanzprokuratur betrifft, haben Sie die Schwächen aufgezeigt. Das gehört verbessert; aber vor allem vor dem Hintergrund – darüber werden wir im Haus noch diskutieren –, dass wir endlich – und das ist ein erfreulicher Aspekt – von der Regierung einen Entwurf erwarten dürfen, eine Gesetzesvorlage, gemäß welcher die Finanzprokuratur sehr viel von dem übernehmen darf, was bisher an Millionen Euro, die für Beratung ausgegeben werden, dem Steuerzahler aufgelastet wurde. Das ist erfreulich. Da möchten wir enden. – Die sieben Minuten sind auch schon vorbei.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 90

(Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Dr. Cap: Diese Rede macht nachdenklich!)

12.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


12.55.37

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Was Vorredner zum Thema Finanz­prokuratur teilweise zum Besten beziehungsweise zum Schlechten geboten haben, ist geradezu atemberaubend, insbesondere im Zusammenhang mit der offenkundigen Ahnungslosigkeit.

Kollegin Tamandl – ich sehe sie jetzt nicht mehr – hat gerühmt, dass die Ausweitung der Kompetenzen eine tolle Errungenschaft sei. – Unter Federführung der ÖVP kam es die letzten Jahre hindurch zu massiven Privatisierungen. Jetzt gibt es ein Gesetzespro­gramm, das „radikalsozialistische Verstaatlichung“ genannt werden kann, nämlich Ein­beziehung aller bisher nicht von der Finanzprokuratur als Mandanten beherrschten Szenarien. (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.)

Kollege Großruck, glauben Sie wirklich, dass der Herr Hofrat von der Finanzprokuratur zu Ihrer Gemeinde hinpilgern und Ihnen denselben Rechtsrat liefern wird? (Zwischen­rufe bei der SPÖ.) – Was ist los? Was ist los? (Abg. Mag. Gaßner: Ich heiße Gaß­ner!) – Entschuldigen Sie, nicht Großruck, sondern Gaßner. Zwei Männer mit mächti­gem Körper sind leicht verwechselbar. (Allgemeine Heiterkeit.)

Also ich glaube nicht, dass Ihnen vom Hofrat der Finanzprokuratur in Streitigkeiten über das, was eben in einer Gemeinde anfällt – Nachbarschaft, Baurecht –, Rechtsrat in gleicher Aufmerksamkeit geliefert wird wie bei Ihrem örtlichen Anwalt. Darf ich die Herrschaften von der ÖVP darauf aufmerksam machen, dass es sich lohnt, Kapitel eins der Grundlehre in Volkswirtschaftslehre nachzulesen. Darin steht, dass es Staats­konsum und Privatkonsum und Produktivität gibt, wobei die Produktivität aus Steuer­leistungen entspringt, die die Privatwirtschaftssubjekte erwirtschaften. (Abg. Mag. Kog­ler: Das ist aber Volkswirtschaft für Juristen!)

Beamte zählen zum Bereich des Staatskonsums. Es ist ein schöner Schein, ein An­schein, wenn man sich der Hoffnung hingibt, dass es nichts kostet, wenn man die Sphäre der Tätigkeit der Finanzprokuratur zulasten des Privatsektors ausdehnt. Das ist eine der originellsten Erfindungen, die höchstens Kindergartenniveau erreichen könnte, weil Beamte ja angeblich keinen Lohn bekommen. (Abg. Reheis: Das ist Populismus pur!) Das ist aber eine interessante Komponente. Können wir uns vielleicht anschicken, die Lohnkosten, die der Finanzprokuratur durch deren Existenz zulasten der Republik – das geht wieder auf Kosten der Steuerzahler – anfallen, ihrer angeblichen Produktivität gegenzurechnen?

Meine Damen und Herren! Österreich ist ein sympathisches Land. Es hat barockes Zierrat und anachronistische Eigenschaften, wobei eine dieser wunderbaren Einrich­tungen eben die Finanzprokuratur ist. Das stammt aus monarchischer Zeit. Moderne Länder haben gleichartige Gebilde schon längst abgeschafft. Die große Bundesrepu­blik Deutschland besorgt sämtliche ihrer rechtsberatenden Bedürfnisse im Wege des privaten Konsums, oder der privaten Inanspruchnahme, durch Rechtsanwälte, und es war noch nie zu hören, dass in der Bundesrepublik Deutschland ein Defizit an Rechts­beratung bestünde.

Das vom gegenwärtigen Bericht aufgezeigte Mangelwerk besteht möglicherweise in einer durchaus zu hinterfragenden exzessiven Inanspruchnahme, und vielleicht nicht mit gehörigen Honorarvereinbarungen, die seitens der betroffenen Ministerien unterlas-


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sen worden sind. Bitte, das ist leicht zu verbessern! Aber eine überflüssige Behörde noch in ihren Kompetenzen auszudehnen – das hat nicht einmal Gorbatschow ge­macht, sondern das ist vorsowjetisch. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist ein Unsinn. Das ist ein ökonomischer Katastrophenvorgang.

Die Finanzprokuratur würde in einem modernen Staat, der etwas auf sich hielte, abge­schafft, ersatzlos abgeschafft. Dazu wäre es höchste Eisenbahn. – Danke schön. (Bei­fall bei der FPÖ.)

12.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.00.16

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf kurz zum Rechnungshofbericht be­treffend Finanzmarktaufsichtsbehörde Stellung beziehen. Dazu ist festzustellen, dass sich diese Empfehlungen, Erkenntnisse, Prüfergebnisse des Rechnungshofes mit der Wahrnehmung eines überwiegenden Anteiles des Hohen Hauses decken, weil jene, die in dem Untersuchungsausschuss tätig waren, spüren und miterleben konnten, wo die Schwachstellen in der Finanzmarktaufsicht liegen. (Abg. Mag. Trunk: Sehr!) Ich glaube, es gibt nur eine Partei, die nach wie vor ungebrochenes Vertrauen zur FMA hat und die Tätigkeit der FMA auch deckt. Aber darüber hinaus ist, wie ich meine, jedem augenscheinlich geworden, dass das Aufsichtssystem in Österreich reparaturbedürftig ist. Jetzt hat man in der Zwischenzeit auch erste Reformen durchgeführt. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Man wird immer klüger, Herr Kollege Gaßner! Ich glaube, dass diese Reform, die jetzt getroffen wurde, auch nicht jene ist, die die Probleme lösen wird. Das Zusammenwir­ken zweier so großer Prüfungsinstanzen und Organe kann einfach nicht klappen, weil die Verantwortung nicht geregelt ist. Wir haben ja in diesem Haus schon mehrmals darüber diskutiert, wo die Vorstellungen der Opposition und die Vorstellungen der Re­gierungsparteien liegen. Wir glauben nicht, dass die getroffene Lösung ein effizientes Prüfungssystem darstellt, mit dem wir die unterschiedlichsten Finanzkonglomerate, die am Markt beworben werden, effizient überwachen können.

Ich weiß schon, die SPÖ ist jetzt zufriedengestellt, weil sie einen Gouverneur hat. Ich wünsche dem Herrn Nowotny alles Gute, das ist überhaupt keine Frage. Er ist ein guter Mann. Es sind ja alle, die von der SPÖ kommen, gut. Nur jene, die vom BZÖ oder der FPÖ gekommen sind, waren nicht geeignet. (Abg. Öllinger: Na ja! Einige! Etliche!) Aber so einfach sollte man sich das in der Beurteilung der Qualifikation von Managern nicht machen. Wir finden ja umgekehrt in Kärnten auch leider Gottes keine Sozialisten und ÖVPler, die für Managementtätigkeiten geeignet wären. (Ironische Hei­terkeit bei SPÖ, ÖVP und den Grünen.) Das sind durchwegs BZÖler, obwohl wir be­müht waren, beispielsweise bei der KABEG – die Kollegin Trunk weiß das – den Herrn Sonnberger, einen SPÖ-Mann, zu belassen! Da waren wir bemüht. (Zwischenruf der Abg. Mag. Trunk.) Aber die SPÖ war dagegen, ihren eigenen Mann dort zu belassen, und jetzt mussten wir einen BZÖ-nahen Universitätsprofessor, Dr. Mandl, dort installie­ren, der das Krankenanstaltensystem in nächster Zukunft in Kärnten in Ordnung halten wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind sehr zufrieden und dankbar für den ausreichend inhaltlich geschilderten Bericht zur Finanzmarktaufsicht. Wir hoffen, dass die fehlenden Punkte – 16 Punkte sind ja von den 22 Empfehlungen des Rechnungs­hofes bereits erfüllt – jetzt schleunigst umgesetzt werden. Auf diesem Weg wollen wir die Bundesregierung auffordern, diese umzusetzen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

13.03



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 92

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Reheis. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.03.53

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Zunächst zu meinem Vorredner: Ich meine, man kann schon sagen, dass quer durch alle Fraktionen gute Frauen und Männer in qualifizierten Positionen ihren Mann und ihre Frau stellen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Da schau her!)

Das kann man durchaus auch von dieser Stelle aus einmal sagen und es damit verbin­den, dass ein Kollege, der ehemals in diesem Haus gesessen ist, Kollege Ewald No­wotny, nunmehr zu dieser Position in der Nationalbank befördert wurde. Nowotny hat ja in der Krisensituation der BAWAG bewiesen, dass er stets Ruhe behalten hat und dazu beigetragen hat, dass die Aufklärung in eben dieser Form mit einem ruhigen Pol im Hintergrund bewältigt werden konnte. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wünschen Ewald Nowotny natürlich von dieser Stelle aus alles Gute; in diesem Sinne darf ich mich dem Beifall anschließen.

Aber nun zur Finanzprokuratur und zur Prüfung durch den Rechnungshof: Wiederum hat der Rechnungshof bewiesen, dass er stets ganz genau schaut, was zu prüfen ist, und uns Abgeordneten das Ergebnis hervorragend zur Kenntnis bringt. Wenn man sich den Prüfungszeitraum der Finanzprokuratur und der Finanzmarktaufsicht ansieht – ich nehme einmal diese zwei her –, dann kann man sagen: Es ist eigentlich verheerend, was uns der Rechnungshof da an Kritik und Erkenntnissen zur Kenntnis bringt.

Man kann in der kurzen Zeit ja nicht alles sagen, aber stichwortartig: Der Organisati­onsaufbau ist in hohem Maße verbesserungsbedürftig. Die Finanzprokuratur bezie­hungsweise das Bundesministerium für Finanzen unterließen es mehrfach, bei Ausglie­derung von Rechtsträgern deren Zugehörigkeit zum Mandantenkreis der Finanzproku­ratur abzuklären. Die Finanzprokuratur nützte die Möglichkeit zur Effizienzsteigerung nicht ausreichend. Die Anzahl der Abteilungen und somit auch der Führungskräfte ist um die Hälfte zu hoch. Der im Bundesministerium für Finanzen eingerichtete Kontroll­beirat übte seine Funktionen unzureichend aus. – Es wurden eigentlich bei beiden sol­che Feststellungen getroffen, denn auch bei der Finanzmarktaufsicht heißt es: Prü­fungsintensität zu gering, Follow-up-Prüfungen fanden nur ansatzweise statt, und ent­scheidende Schwächen wurden festgestellt.

Vor allem kommen zu diesen Schwächen, die hier festgestellt wurden, gestiegene Ge­samtkosten in den Jahren von 2000 bis 2005 um 76 Prozent dazu. Wie rechtfertigen sich im Zusammenhang mit diesen schlechten Ergebnissen diese Kostensteigerun­gen?

Herr Präsident Dr. Moser, ich danke für diese Informationen und hoffe, dass diese Auf­klärung dazu führt, dass es besser wird. (Beifall bei der SPÖ.)

13.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.06.46

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine Damen und Herren! Ich beschäftige mich mit dem Bericht zur Fi­nanzmarktaufsicht, ein wirklich umfassender Bericht, der die Problemstellungen der Finanzmarktaufsicht in Österreich genau beschreibt und darstellt.

Der Rechnungshof führt aus, dass die Zielsetzungen, die im Jahr 2002 zur Optimierung der organisatorischen Abläufe im Sinne einer integrierten Aufsichtsführung über den


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gesamten Finanzmarkt gesetzt wurden, als nicht erfüllt betrachtet werden können. Wir haben gerade auch im Bankenausschuss und eben aufgrund der Erkenntnisse dieses Berichtes gesehen, dass es doch zu Problemen gekommen ist zwischen der Finanz­marktaufsicht einerseits und der Oesterreichischen Nationalbank. Die Kooperation war vielfach nicht in der Weise vorhanden, wie sie notwendig gewesen wäre. Auch die Vor-Ort-Prüfungen waren zu wenig. Auch der Bereich der Analyse hatte Schwachstellen, und es wurden dort und da Mängel festgestellt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die 22 Empfehlungen des Rechnungshofes wurden aber von dieser Regierung sofort angegangen, 16 davon unverzüglich umge­setzt, 6 Empfehlungen sind gerade in Umsetzung. Ich glaube, dass mit dieser Reform der Finanzmarktaufsicht nun auch die entsprechenden Verantwortlichkeiten klar defi­niert und festgelegt worden sind. Einerseits wird die Oesterreichische Nationalbank in Hinkunft für die Bankenaufsicht und Vor-Ort-Prüfung sowie für die Analyse zuständig sein. Andererseits wird die FMA die Aufsicht und die letzte Verantwortung innehaben und setzt somit die notwendigen hoheitlichen Maßnahmen.

Es ist ja auch so, dass wir in Europa und in der Welt keine Best-Practice-Modelle ha­ben, was eine Finanzmarktaufsicht betrifft. Vielleicht kann diese reformierte Finanz­marktaufsicht nun in Österreich ein Beispiel dafür sein. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.09.21

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Er­lauben Sie mir vielleicht zunächst ein paar kurze Anmerkungen zur Finanzprokuratur und zur Ausgliederung der Statistik Austria. Bei der Finanzprokuratur möchte ich fest­halten, dass diese ja seit 2002 der Flexi, der sogenannten Flexi-Klausel unterliegt – also eine jener besonderen Verwaltungseinheiten, die ein bisschen mehr Selbständig­keit haben als andere Verwaltungseinrichtungen, die dem Bundeshaushaltsgesetz un­terliegen.

Was mich aber schon ein wenig in Erstaunen versetzt hat, war, dass ich in dem Be­richt, der uns hier vorliegt, lesen musste, dass die Finanzprokuratur zum Zeitpunkt der Prüfung noch immer keine Kostenrechnung hatte. Das ist schon erstaunlich.

Mittlerweile müssen aber nicht nur Einheiten der Flexi-Klausel, sondern auch alle an­deren Verwaltungseinheiten die Leistungs- und Kostenrechnung eingeführt haben. Wie wir aus der Praxis wissen – und vielleicht wäre das auch etwas, was sich der Rech­nungshof einmal anschauen kann –, hapert es ja hier mit der Umsetzung doch sehr.

Der zweite Punkt betrifft die Statistik Austria. Bei der Statistik Austria ist es so, dass diese im Jahr 2000 ausgegliedert wurde, ohne klares Ausgliederungskonzept, ohne klare Ziele. Und auch hier wieder fragt man sich: Wozu gibt es eigentlich Handbücher der Ausgliederungen, wo klipp und klar drinsteht, wie hier vorzugehen ist, wenn sich dann die Regierung bei den Ausgliederungsvorhaben an diese Handbücher, die ge­schrieben werden, nicht hält?

Ebenso haben Sie in Ihrem Bericht festgehalten, dass die Statistik Austria Schwächen im Kontroll- und Steuerungssystem hat. Auch hier gilt es anzumerken: Es gibt in Bezug auf das Controlling Richtlinien. Die Frage ist nur: Warum werden die Richtlinien offen­sichtlich weder von ausgegliederten Unternehmungen, vielfach aber auch von anderen Einheiten der Verwaltung nicht eingehalten? In diesem Sinn muss man ja dem Rech-


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nungshof sehr dankbar sein, dass er immer wieder den Finger auf wunde Punkte legt, die eigentlich rasch behoben werden sollen.

Nun zur Finanzmarktaufsicht. Ich kann mich noch gut erinnern, als wir im Untersu­chungsausschuss Finanzminister Grasser als Auskunftsperson geladen hatten und er uns vorschwärmte, wie gut nicht die Finanzmarktaufsicht, sein Kind, das er 2002 ge­schaffen hatte, funktioniert.

Sowohl im Untersuchungsausschuss als auch hier in diesem Bericht – das haben wir gemeinsam – sind die Schwachstellen relativ klar herausgekommen. In diesem Bericht sind sie sehr deutlich herausgearbeitet worden. Ich möchte nur eine dieser Schwach­stellen aufgreifen, weil sie eben bis heute nicht behoben ist. Das ist nämlich genau die Frage der Doppelgleisigkeiten, die uns ja im Untersuchungsausschuss insbesondere auch im Zusammenhang mit der BAWAG immer wieder beschäftigt hat: die Doppel­gleisigkeit zwischen der Oesterreichischen Nationalbank auf der einen Seite und der Finanzmarktaufsicht auf der anderen Seite.

Es ist zwar schon so, dass ein Teil dieser Schwächen in der Konstruktion, die hier im Bericht des Rechnungshofes angedeutet und kritisiert werden und auch beim Unter­suchungsausschuss festgestellt wurden, bereinigt wurden, aber das kardinale Problem wurde nicht bereinigt. Das kardinale Problem läge nämlich darin, die Finanzmarktauf­sicht so zu gestalten, dass möglichst wenige Institutionen – im Idealfall nur eine – mit der Prüfaufsicht befasst sind.

Dankenswerterweise finden wir hier im Rechnungshofbericht auf der Seite 123 eine Aufstellung über fünf verschiedene Modelle von Finanzmarktaufsichten und auch eine ausführliche Würdigung dieser fünf verschiedenen Modelle. Zwei Modelle möchte ich herausgreifen, nämlich das holländische System auf der einen Seite und das englische System auf der anderen Seite.

Beides sind integrierte Aufsichtsmodelle – das ist auch das österreichische –, aber bei­des sind Modelle, bei denen die Banken- und Wertpapieraufsicht in einer Hand liegt: nach dem holländischen System in der Hand der Nationalbank, nach dem englischen System in der Hand der FMA. Der Weg, der in Österreich beschritten wurde, war so, dass jetzt zwar die Vor-Ort-Analyse im Rahmen der Reform an die Oesterreichische Nationalbank gegeben wurde, sie kann im Rahmen ihrer Prüfungen auch selbständig tätig werden, aber die behördliche Tätigkeit und das Ziehen von Konsequenzen liegen immer noch bei der Finanzmarktaufsicht.

Damit ist das Schnittstellenproblem nicht final gelöst, auch wenn die beiden Vorstän­de, die wir neulich bei uns im grünen Klub zu Besuch hatten, versuchten, uns die neu­en Strukturen schmackhaft zu machen. Verbesserungen hat es zweifelsohne gegeben, aber das Grundproblem scheint mir nach wie vor nicht gelöst zu sein, sodass ich nach wie vor glaube, dass es sinnvoll wäre, die gesamte Bank- und Versicherungsaufsicht in eine Hand zu geben. Dann stellt sich die Frage: Wer ist dafür besser geeignet? Ist es die Oesterreichische Nationalbank auf der einen Seite oder ist es die Finanzmarktauf­sicht auf der anderen Seite?

Ich würde glauben, dass mehr für die Oesterreichische Nationalbank spricht, und zwar deshalb, weil die Oesterreichische Nationalbank ja im Fall des Falles, dass es irgend­wo kracht, auch der sogenannte lender of last resort ist, das heißt, jene Institution ist, die dann rasch Geld in die jeweilige Bank hineinschießen kann und muss, um einen Crash dieser Bank, die in diesem Fall betroffen ist, zu verhindern.

Der Vorteil dieser Zusammenführung in einer Hand läge darin – und das zeigen auch diese verschiedenen Modelle, die in diesem Bericht enthalten sind –, dass die Effizienz in diesen Modellen, wo die Banken- und Versicherungsaufsicht in einer Hand ist, sehr,


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sehr hoch ist – jedenfalls höher als bei allen anderen Lösungen – und dass die Schnitt­stellenproblematik gering ist – jedenfalls geringer als bei allen anderen Lösungen.

Dieser Weg wäre auch in Österreich zu gehen. Leider sind die Weichen in eine andere Richtung gestellt worden. Ich weiß nicht, ob dieser Weg so ohne Weiteres ein umkehr­barer ist, aber wir werden uns sehr, sehr genau anschauen, wie das jetzt bestehende System mit der Vor-Ort-Prüfung bei der Oesterreichischen Nationalbank und der be­hördlichen Tätigkeit bei der Finanzmarktaufsicht funktioniert. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

13.16


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.16.53

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Rechnungshofpräsident! Werte Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Gaß­ner hat vorhin gesagt: Man sollte die Kompetenzen der Finanzprokuratur ausweiten, und da schreien dann eben wieder die Anwälte. – Man muss an dieser Stelle schon einmal eines ganz deutlich sagen: Auch Anwälte, sehr geehrter Herr Kollege Gaßner, sind Arbeitgeber, auch Anwälte bilden hervorragende Leute aus und tragen auch we­sentlich, einen wichtigen Wert in unserer Volkswirtschaft bei. Übrigens muss man auch eine hohe Versicherung abschließen, man wird also auch sehr hoch belastet.

Dass man jetzt hier versucht, einen staatlichen Bereich auszudehnen, ist überhaupt nicht einzusehen, wenn man auf der anderen Seite die Rechtsträger ausgliedert. Die­ses System scheint mir nicht nachvollziehbar. Ich hoffe, dass Sie nicht in der eigenen Familie vielleicht ein Problem bekommen. Da ja Ihre charmante Tochter mit mir an der Johannes-Kepler-Universität studiert hat, würde das, wie ich glaube, Ihre Tochter auch nicht freuen, wenn dieser Bereich ausgedehnt wird.

Auf der anderen Seite muss man auch einmal klipp und klar feststellen: Wie wollen Sie das überhaupt bewerkstelligen? Stellen Sie sich vor, in einem Gemeindegebiet findet ein Unfall statt – irgendwo in Tirol, irgendwo in der Steiermark –, und dann kommen die Damen und Herren von der Finanzprokuratur zum Lokalaugenschein oder zur Befund­aufnahme! Wissen Sie, das müssen Sie mir einmal ganz genau erklären, wie das funk­tionieren soll! Ich halte das jedenfalls für nicht sinnvoll.

Das andere Problem, das Kollege Fichtenbauer auch ganz deutlich angesprochen hat, ist folgendes: Man glaubt immer, dann nehmen wir uns die Finanzprokuratur, die ver­tritt uns, das kostet nichts! – Dieses Denken ist unverständlich! Natürlich kostet das et­was.

Das Problem, das wir hierbei haben, ist, dass es bei der öffentlichen Hand kein Kos­tenbewusstsein gibt, weil hier nicht einmal Leistungsverzeichnisse gelegt werden. Wenn man schon hier die Kompetenzen ausweiten will, wogegen ich ohnehin bin, dann müsste auch der Rechtsträger einen Kostenbeitrag leisten. Denn so kann es nicht sein!

Das ist eine Art von Rechtsschutzversicherung, die auf Kosten des Steuerzahlers am Leben gehalten wird. Die Gemeinde kann dadurch einen Prozess gegen einen Privaten führen, der das volle Kostenrisiko hat – wenn er über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, dann muss er auch diese finanzieren –, und gleichzeitig finanziert er mit seinen Steuergeldern die Finanzprokuratur mit! Das halte ich wirklich nicht für sinnvoll, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Zur Finanzmarktaufsicht wurde schon sehr viel Richtiges gesagt. Was nur im Rech­nungshofausschuss ganz interessant war, ist, dass Herr Staatssekretär Matznetter gesagt hat, na ja, er sei schon für das System von Checks and Balances, und es sei


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gar nicht schlecht, wenn es hier einerseits die Nationalbank und gleichzeitig auch die Finanzmarktaufsicht gebe.

Nun, ich weiß nicht: In anderen Bereichen legt man zusammen, man bündelt Kom­petenzen, und hier weiß man nicht einmal, wer für etwas zuständig ist! Wo sind da Checks and Balances, wenn man nicht einmal weiß, wer wofür wirklich letztendlich zu­ständig ist?! Und auf der anderen Seite stellt jeder Personal an – die Personalkosten bei der Finanzmarktaufsicht sind laut Rechnungshofbericht um 125 Prozent gestie­gen! –, jeder will Kompetenzen an sich ziehen, und dann weiß man wieder nicht, wer zuständig ist. Und zum Schluss sagt man dann: Die Nationalbank ist schuld!, oder: Die Finanzmarktaufsicht ist schuld!, denn: Wir waren nicht zuständig! Und die anderen sa­gen: Wir waren auch nicht zuständig! Wir wissen nicht einmal, wer da wirklich zustän­dig war! – Zum Schluss braucht man nach dem System von Staatssekretär Matznetter vielleicht zwei Rechnungshöfe. Jeder kontrolliert jemand anderen, und das ist dann das „wahre“ Checks-and-Balances-System.

Das wünschen wir uns alle nicht. Wir wollen klare Kompetenzen haben, wir wollen kla­re Zuständigkeiten haben – und dann kann man sich auch nicht auf den anderen aus­reden. Ich hoffe auch nicht, dass die politische Farbenlehre da irgendeine Rolle spielt, dass man sich einerseits die Nationalbank hält und dann auf der anderen Seite die Finanzmarktaufsicht hier zuständig machen will. Ich hoffe nicht, dass es vielleicht ein alter großkoalitionärer Gedanke ist, der in dieser Systematik wieder einmal durchdringt.

Zweifelsohne habe ich die Diskussion im Rechnungshofausschuss auch mit Interesse dahin gehend verfolgt, dass Gutachtertätigkeiten seitens der Finanzmarktaufsicht ex­trem zugenommen haben. Da frage ich mich, wenn hier die FMA Gutachtertätigkeiten ausführt, wie sie dann ordnungsgemäß kontrollieren will! Das muss mir auch einmal jemand erklären. Zuerst gibt man ein Gutachten in Auftrag, Beamte der FMA erstellen dieses – und dann sollen sie das gleichzeitig kontrollieren? – Das halte ich auch nicht für besonders geschickt.

Wir hoffen natürlich, dass die zahlreichen Anregungen, die im Bericht des Rechnungs­hofes zu diesem Thema gemacht worden sind, auch umgesetzt werden. Was die Fi­nanzprokuratur anbelangt, so hat das Bundesministerium für Finanzen in einer Anfra­gebeantwortung bereits einmal geäußert, dass man schon seit Jahren Reformen durchführt. Aber es stellt sich schon die Frage, wenn man im Jahr 2005 oder früher damit begonnen hat und bis zum heutigen Tag im Prinzip nichts Wirkliches passiert ist, was das für einen Sinn macht.

Gleichzeitig haben wir erfahren, dass es schon Überlegungen gibt, im Bereich der Fi­nanzmarktaufsicht entsprechende gesetzliche Schritte zu setzen, um diesen Wirrwarr zu beseitigen. Das ist auch wichtig für den Wirtschaftsstandort Österreich und für ein funktionierendes Bankwesen und einen funktionierenden Finanzmarkt in Österreich. Wir hoffen, dass das ordentlich umgesetzt wird.

Ich bedanke mich bei den Mitarbeitern des Rechnungshofes recht herzlich für die Er­stellung des Berichtes und auch für die immer sehr sachkundigen Vorschläge. – Dan­ke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Graf: Zwei Rechnungshöfe sind schon interessant, denn so ein schwarzer und ein roter ...! – Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.23


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitschthaler mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 2 Minuten. – Ich erteile Ihnen das Wort.

 


13.23.36

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrter Herr Staatssekretär!


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Liebe Besucherinnen und Besucher! Es freut mich, dass uns heute so viele junge Damen und Herren zuhören. – Ich hoffe, Sie können ein bisschen etwas aus unserer Rechnungshofdebatte mitnehmen. Das mag eine etwas trockene Materie sein, ist aber vielleicht doch ganz interessant.

Mir geht es in meinem Debattenbeitrag um die Finanzmarktaufsicht. Die Geschichte der Finanzaufsicht kann stets auch als eine Geschichte des Marktversagens betrachtet werden. Ein völliges Fehlen von Kontrolle und Aufsicht sowie lokal und wirtschaftlich beschränktes Agieren haben im Laufe der Geschichte nicht selten zu Wirtschaftskrisen und Bankenzusammenbrüchen geführt; der Ruin vieler privater Kunden und Anleger war meist die Folge, und der volkswirtschaftliche Schaden dadurch natürlich enorm. Im Zeitalter der Globalisierung der Finanzmärkte ergeben sich laufend neue Geschäfts­möglichkeiten für Banken und Finanzinstitute – die Risiken sind natürlich auch ungleich höher.

Darum haben wir 2002 diese Finanzmarktaufsicht eingerichtet, die für den Wirtschafts­standort Österreich nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Eine Reform, die wir jetzt auf den Weg gebracht haben, die wir auch beschlossen haben und die seit 1. Jän­ner 2008 umgesetzt wird, ist einmal grundsätzlich auf gutem Wege. Ich danke aber dem Rechnungshof und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den durchaus kri­tischen und gewohnt detaillierten Gebarungsbericht zu diesem Thema. Wir sehen das durchaus auch kritisch, Kollege Kogler, wir sind nicht nur immer mit allem und jedem einverstanden, wie Sie das gesagt haben.

Die Optimierung von organisatorischen Abläufen ist weiter notwendig – da haben wir das noch nicht erreicht; mein Kollege Steindl hat das schon ausgeführt –, Doppelglei­sigkeiten in der Kooperation zwischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und Oesterrei­chischer Nationalbank gehören selbstverständlich vermieden. Aber auch so ein System von Checks and Balances, Kollege Haimbuchner, finde ich nicht so dramatisch, wie Sie das dargestellt haben, und sehe das auch nicht so dramatisch. Es sind durchaus auch Vorteile damit verbunden. (Abg. Dr. Haimbuchner: Welche?)

16 der 22 Empfehlungen des Rechnungshofes wurden bereits umgesetzt, sechs sind in Bearbeitung, die vollständige Umsetzung aller Empfehlungen wird natürlich in einem Follow-up-Bericht des Rechnungshofes geprüft. Ich denke, es ist wichtig und notwen­dig, dass wir da dranbleiben, und ich danke Ihnen, Herr Präsident, und Ihren Mitarbei­tern für diesen kritischen und gewohnt detaillierten Bericht. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Gaßner.)

13.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. 5 Minuten Redezeit. – Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Abgeordneter.

 


13.26.46

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzter Herr Präsident des Rechnungshofes! Bei der Reform der Finanzmarktaufsicht ist man wieder einmal auf halbem Weg stehen geblieben – typisch österreichisch, würde man meinen. Die Empfehlungen, die im Rechnungshofbericht richtigerweise festgehalten wurden, wurden nicht vollständig und nur teilweise umge­setzt, weil es einfach eine Partei gibt, die bei der konsequenten Umsetzung bremst, und diese Partei heißt ÖVP. (Abg. Großruck: Nein! – Zwischenruf des Abg. Gril­litsch.)

Wenn man sich nämlich den Sachverhalt anschaut – den haben wir ja gestern auch im Zuge einer Anfragebesprechung diskutiert, im Zuge der AMIS … (Abg. Grillitsch: ...! Sie sind hier nicht im Tiroler Landtag! Noch nicht! – Wahrscheinlich werden Sie dort


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auch nie hineinkommen, wenn Sie so weitertun! – Weitere Zwischenrufe des Abg. Gril­litsch.)

Also, man sieht, dieser Vorwurf hat vollkommen ins Schwarze getroffen, richtigerweise. (Beifall bei der FPÖ.) Um in der Sprache der Jäger zu sprechen: Das war ein Blatt­schuss. Besser könnte der Beweis gar nicht ausfallen: Man schreit auf! (Abg. Gril­litsch: Das Schönste ist, wenn man die Dummheiten selber glaubt, Herr Kollege!)

Ich darf daher im Folgenden noch einmal etwas zitieren, was ich eigentlich gar nicht zitieren wollte. – Es ist ja bisher von allen Fraktionen unbestritten, dass der Bericht des Rechnungshofes zur Finanzmarktaufsicht vieles korrekt festgehalten hat. Schauen wir uns in diesem Zusammenhang aber an, was der Herr Finanzminister im Zuge einer Anfragebeantwortung zum Stichwort AMIS schriftlich festgehalten hat. Vizekanzler Fi­nanzminister Molterer sagt darin nämlich Folgendes:

„Was das – behauptete – Ergebnis des parlamentarischen Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG“ und so weiter „und weitere Finanzdienstleis­ter anlangt, ist festzuhalten, dass es keinen akkordierten Schlussbericht des Ausschus­ses gibt, der ein Verschulden der Aufsicht konstatiert. Vielmehr hält der Berichtsentwurf meiner Fraktion“ – ÖVP – „fest, dass Aufsichtsfehler nicht festgestellt wurden.“ – Das schreibt der Herr Finanzminister!

Das ist doch der klare Beweis dafür, dass Sie Fehler einfach nicht einsehen und nicht anerkennen wollen! Und deswegen komme ich zurück zu meinem eingangs geäußer­ten Standpunkt, nämlich dass eine konsequente, korrekte Umsetzung der Reform an der ÖVP gescheitert ist.

Was wir als Freiheitliche Partei haben wollen, ist eine Aufsichtsbehörde, die gänzlich frei und unabhängig von Banken und Versicherungen und von wem auch immer agie­ren kann. Es kann doch nicht sein, dass – und das wurde ja festgehalten – weiterhin die Oesterreichische Nationalbank kontrolliert und die Nationalbank Eigentümerin auch von Banken ist und dass die Prüfer der Oesterreichischen Nationalbank jetzt die Fi­nanzaufsicht übernehmen, obwohl sie selbst Miteigentümer der Nationalbank sind! – Das wäre dasselbe, wie wenn der Rechnungshof im Eigentum der öffentlichen Unter­nehmen stehen würde und als solcher diese öffentlichen Unternehmen kontrollieren würde. Das funktioniert nicht!

Deswegen haben wir bereits im Ausschuss und auch heute hier festgehalten: Wir brau­chen eine Finanzmarktaufsicht, die unabhängig von allen zu kontrollierenden Institutio­nen ist! Ansonsten hat man Parallelstrukturen, ansonsten hat man keine personellen und organisatorischen und institutionellen Unabhängigkeiten, und das Ganze kann auf­grund dessen nicht korrekt funktionieren.

Genau in diesem Sinne wurde auch im Berichtsentwurf der Freiheitlichen Partei zum Banken-Untersuchungsausschuss festgehalten, dass in vielen Punkten Änderungs- und Erklärungsbedarf besteht.

Unter anderem – und auch das wurde heute bereits festgehalten – kann es nicht sein, dass ein Bankprüfer später in der Bank, die er vorher geprüft hat, beschäftigt wird. Das riecht einfach nach Bestechung.

Deshalb ist auch in diesem Bereich der Vorschlag der Freiheitlichen Partei korrekt und richtig, der besagt, es bedarf eines gesetzlichen Verbotes der Abwerbung von Wirt­schafts- und Bankprüfern. Staatskommissäre beziehungsweise Mitarbeiter von Prüfbe­hörden in einem Beschäftigungsverhältnis zu geprüften Banken und Finanzdienstleis­tern kann es nicht geben! Das ist klar. Diese Unabhängigkeit zwischen den prüfenden Stellen und den zu prüfenden Stellen brauchen wir einfach!


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Wenn diese Unabhängigkeit nicht zu hundert Prozent gegeben ist, gibt es Doppelglei­sigkeiten. Und diese Doppelgleisigkeiten haben wir nach wie vor, und deswegen sind wir nicht zufrieden. Wir müssen noch den letzten Schritt gehen, um eine vollkommen unabhängige Finanzmarktaufsicht in allen Bereichen zu haben. Bitte, ÖVP, geben Sie sich einen Ruck! Schauen Sie, dass wir das umsetzen können! Nur damit wird der Fi­nanzplatz Österreich auch international weiter anerkannt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

13.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sieber. Er möchte 2 Minuten sprechen. – Bitte.

 


13.32.31

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Gegenstand dieses überaus kritischen Rechnungshofberichtes ist die Situation der Banken- und Versicherungsaufsicht in Ös­terreich über den Zeitraum 2002 bis 2006.

Kritisiert werden vom Rechnungshof sowohl zu große Zeitabstände als auch inhaltliche Unzulänglichkeiten bei der Aufsicht. Im Mittelpunkt der Kritik standen dabei systema­tische Schwächen und teilweise fehlende Effizienz der Aufsichtsinstrumente.

Der vorliegende Rechnungshofbericht ist aber in jedem Fall eine profunde Arbeits­grundlage für eine Reform der Institution geworden, welche zum Teil von der Finanz­marktaufsicht bereits für Verbesserung genutzt wurde.

Der Rechnungshof rät vor allem die Konzentration der bankaufsichtlichen Aufsichts­bereiche der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank in einer Institution. – Das ist sicherlich ein Rat, der von uns wahrgenommen werden wird.

Herr Rechnungshofpräsident! Ich hätte in diesem Zusammenhang aber doch eine Frage an Sie, nämlich ob Sie der Meinung sind, dass, wenn die im Bericht vorgeschla­genen Reformen bereits umgesetzt wären oder bereits im Jahr 2002 so umgesetzt worden wären, solche Bankskandale, wie wir sie erlebt haben, wo Verfehlungen, Fehl­informationen, Inkompetenz und auch kriminelle Energien sozusagen wie geschmiert zusammengelaufen sind, mit einer solchen Finanzmarktaufsicht verhinderbar gewesen wären. – Ich glaube, eigentlich nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

13.34


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Graf mit einer Redezeit von 4 Minuten. – Bitte.

 


13.34.21

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rech­nungshofes! (Der Lichteinfall durch das Glasdach des Saales hat sich soeben, bedingt durch eine vorüberziehende Wolke, merklich verringert.) Es ist jetzt ein bisschen dunk­ler geworden, kurz vor der Abstimmung. Das hängt nicht damit zusammen, dass Abge­ordneter Stummvoll den Raum betreten hat, sage ich dazu (Rufe bei den Grünen: Mol­terer!), und auch nicht damit, dass Sie, Herr Vizekanzler, jetzt gekommen sind (Heiter­keit des Vizekanzlers Mag. Molterer) oder dass ich gekommen bin. Es wird die Sonne schon noch aufgehen, früher oder später.

Nun zum Thema Finanzmarktaufsichtsbehörde und dem, was der Rechnungshof dazu gesagt hat. – Ich meine, Herr Kollege Sieber, mein Vorredner, ist ja jetzt mit dem Herrn Vizekanzler schwer ins Gericht gegangen, denn: Was er im letzten Satz – weil er ja immer nur eine ganz kurze Redezeit hat – alles an Verfehlungen, bis hin zu krimineller Energie, Verflechtungen, Verfehlungen, Aufsichtsmängeln und so weiter, hier im Stak-


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kato aufgezählt hat (Abg. Sieber: In den Banken! In den Banken!) im Zusammenhang mit den Bankskandalen, und die Frage gestellt hat, ob man das verhindern kann, weil diese Dinge ja bei uns aufgetreten sind, das alles steht doch in krassem Widerspruch zu dem, was der Herr Vizekanzler in seiner Anfragebeantwortung diesem Hohen Haus gegenüber geäußert hat, nämlich dass seine Fraktion keine Verfehlungen der Finanz­marktaufsicht festgestellt hat! (Abg. Sieber: ... in den Banken!)

Erlauben Sie mir, dass ich mich damit jetzt nicht allzu lange aufhalte, weil meine Rede­zeit sehr kurz ist. Natürlich habe ich nicht die großartige Chance wie ein Minister oder ein Staatssekretär, der dann nachher nahezu unbeschränkt meine Worte, die ich hier komprimiert vorbringen muss, zerlegen kann. So ist das eben in der Geschäftsordnung geregelt! – Also verzeihen Sie mir, wenn ich jetzt nicht auf alle Aspekte eingehe. (Zwi­schenbemerkung von Vizekanzler Mag. Molterer.)

Was eine Reform der Finanzmarktaufsicht betrifft, so ist eine erfolgt – ja, es sind eini-
ge Schritte in die richtige Richtung gesetzt worden. Aber beleuchten wir einmal kurz
die Vergangenheit: Was hat die SPÖ gemacht? – Sie hat die Finanzmarktreform im Jahr 2002 auf das Heftigste verteufelt und hat auch Personen identifiziert, die dafür die Verantwortung tragen. Und das war nicht gut und auch nicht richtig so, denn: Es hängt nicht an der Finanzmarktaufsichtsbehörde, so wie sie im Jahr 2002 ausgegliedert wor­den ist, dass es zu jenen Verfehlungen gekommen ist, die wir im Untersuchungsaus­schuss unter anderem auch behandelt haben, denn diese Tatbestände sind ja alle lange vor der Reform passiert!

Ich behaupte jetzt hier an dieser Stelle einmal, dass ein Gutteil auch deswegen dort und da aufgedeckt werden konnte, weil es auch institutionell eine Änderung gegeben hat, die alle Parteien in diesem Hohen Haus damals im Jahr 2002 beschlossen ha­ben – und die daher keine Reform allein der damaligen FPÖ und der ÖVP gewesen ist, weil es darin nämlich eine die Zweidrittelmehrheit erfordernde Bestimmung gab, und da hat die SPÖ massiv mitverhandelt. Wir haben Sie von der SPÖ damals gebraucht!

Das war also eine gemeinsame Reform. Und wenn viele Köche einen Brei anfertigen, dann kommt ein Kompromiss heraus, der nicht immer der beste ist. Und dafür tragen wir alle die Verantwortung, und nicht nur die damaligen Regierungsparteien. Das sei an dieser Stelle auch einmal festgehalten.

Dass nämlich keine Zusammenfassung in einer Behörde, die strukturelle, institutio­nelle, aber auch intellektuelle und persönliche Unabhängigkeit garantiert, zustande ge­kommen ist, hing zu einem Gutteil auch mit der damaligen SPÖ zusammen. Das muss auch einmal gesagt werden.

Mir gefällt es nicht, wenn jetzt hier aus einer Finanzmarktaufsichtsbehörde einige weni­ge Personen „herausgeschossen“ werden, die in Wirklichkeit zum Zeitpunkt des Jah­res 2004 dort eingetreten sind und mitgeholfen haben, das Desaster, das es in Öster­reich gegeben hat, aufzuräumen, dass diese dann als die Schuldigen für die Zeit vor dem Jahr 2002 herangezogen werden. Das ist nicht korrekt! In diesem Hohen Haus ist das aber geschehen, dass wir so vorgegangen sind, und in der Regierung auch, und man hat personelle Konsequenzen gezogen.

Folgender Aspekt dazu: Man hat im Untersuchungsausschuss – dieser wurde auch zum Teil vorgeschoben – so lange verhandelt, bis man das richtige Paket in der alten Farbenlehre, Rot-Schwarz, zusammengehabt hat. Es war ja logisch, dass das rote Reichsdrittel sich in diesem Finanzwesen massiv einbringen wollte nach dem Verlust der Eigentümerstellung aufgrund des Zusammenbrechens der roten Seite in der Natio­nalbank – also ÖGB, vormals auch „Konsum“, in weiterer Folge natürlich die BAWAG – mit einem Gesetz, von dem ich im Nachhinein sage: Ich begrüße es nicht, dass man damals gezwungen wurde, die Nationalbank-Anteile zu einem festgesetzten Preis zu


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verkaufen. Aber mag so sein. Das war auch schon ein Pricing-Gesetz in dieser Rich­tung.

Übrig geblieben ist ein bisschen die Wiener Städtische, die aber an dieser Stelle sehr überparteilich agiert. Aber ansonsten sind die Roten aus der Nationalbank in Wirklich­keit in den letzten Jahren herausgeflogen. Und da musste natürlich eine Änderung her in allen Institutionen, und es musste natürlich das auch ordentlich, deftig beschrieben werden.

Das Ergebnis ist, dass heute ein Generaldirektor – wie ist es anders zu erwarten? – als Kompensation für den Verlust der letzten Jahre – Nowotny, ein integrer Parlamentarier, aber natürlich der roten Reichshälfte zuzuordnen – am Werk ist, der natürlich schon auch mitgeholfen hat, das eine oder andere aus der Vergangenheit aufzuklären.

Aber auf die Fragen im Untersuchungsausschuss, ob er denn auch die gut gegange­nen Kreditengagements hat prüfen lassen, um nachzuvollziehen, ob in etwa der Kari­bik-Deal so gelaufen ist, dass man zwei Kredite gegeben hat – und jetzt vereinfache ich – im „karibischen Roulette“, 1 Million auf Rot setzt, 1 Million auf Schwarz setzt, einer geht baden, den schreibt man ab, ist ein Verlust – da muss man dann nachher Maßnahmen ergreifen –, mit dem anderen hat man gewonnen, ist ordentlich rückge­führt worden, hat man Gewinn gemacht, hat er gesagt: Das hat er nicht veranlasst. – Bis heute nicht! Jetzt ist er auch nicht mehr dort. Aber für eine ordentliche Prüfung muss man diese anverwandten Geschäfte ebenfalls überprüfen.

Jetzt ist Nowotny in der Nationalbank. Das wirkliche Problem, das wir haben, ist, dass nach wie vor Eigentümer, teilweise Eigentümer der Oesterreichischen Nationalbank Banken sind, die durch die Oesterreichische Nationalbank geprüft werden. Das ist eine Unvereinbarkeit! Und das ist ein Grund dafür, warum man hier weitere Reformschritte setzen muss. Das darf nicht sein. Das geht auch nicht. In Wirklichkeit ist das meiner Meinung nach unvereinbar – und für viele andere auch. Und international ist das auch beschrieben.

Also: in einer Behörde – möglichst kein Parteienproporz – und unabhängig von der Eigentümerseite. Da halte ich es schon mit Herrn Treichl, Generaldirektor der Ersten Österreichischen Spar-Casse, der sagt: Wenn die Eigentümerstruktur zu sehr mit der Managementstruktur verwoben ist – ich erinnere an sein Interview vom 21. Juni 2007 in der „Presse“, ganzseitig abgebildet –, dann ist bis hin zur Korruption allem Tür und Tor geöffnet. Eine derartige Stellungnahme nehme ich ernst. Das muss man berück­sichtigen.

Dass er in seiner eigenen Bank Generaldirektor und auch noch der Stiftungsvorstand des Mehrheitseigentümers dieser Bank ist, das mag ein bisschen seltsam klingen, aber ich sage, auch dort gehört es bereinigt – Herr Kollege Stummvoll, Sie werden mir recht geben –, denn es kann nicht so sein, dass wir Politik in der Finanzmarktaufsicht weiter­hin so machen, dass wir immer sagen, wer schneller „Haltet den Dieb!“ ruft, bleibt un­berührt. Das ist nicht das Wahre und nicht das Richtige.

Abschließend: Ich gebe allen recht, die sagen, dass man Finanzskandale – wie man international sieht – auch mit den besten Gesetzen oftmals nicht verhindern kann oder auch nicht verhindern wird. Aber die Aufgabe der Politik ist es, sich bei ihrer Gesetz­gebung möglichst unangreifbar zu machen. „Möglichst unangreifbar“ heißt, mögliche Risikofelder zu minimieren – und da sind wir noch lange nicht dort, wo wir hingehö­ren. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu einer Stellungnahme hat sich nun der Herr Präsident des Rechnungshofes zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 102

13.43.05

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich eingangs sehr herzlich bei Ihnen dafür bedanken, dass die Arbeit des Rechnungshofes auf so fruchtbaren Boden gefallen ist. Es hat ja auch die Debatte ge­zeigt, dass gerade die Empfehlungen des Rechnungshofes bezüglich der Finanzmarkt­aufsicht, der Finanzprokuratur und der Statistik Austria umgesetzt worden sind bezie­hungsweise dass es für notwendig befunden wurde, den Empfehlungen des Rech­nungshofes zu folgen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass heute auf der Tagesordnung auch ein Bericht beispielsweise über die unfallchirurgische Versorgung der Landeshauptstadt Linz steht. Darauf weise ich nur hin, weil er genau aufzeigt, wie viel Potenzial im Bereich der Ge­sundheit, im Bereich der Krankenanstalten gegeben ist, wo gerade in Linz neben der unfallchirurgischen Abteilung des AKH eine unfallchirurgische Abteilung des UKH hin­gebaut worden ist, was dazu geführt hat, dass die Kooperation nicht ausreichend war, dass die Auslastung des UKH nur 71 Prozent betragen hat und man gesehen hat, dass eine bessere Kooperation, die dann aufgrund der Prüfung durchgeführt wurde, allein über 500 000 € pro Jahr an Einsparungen gebracht hat. Also weitere Einsparungen nach oben hin sind offen.

Zur angesprochenen Statistik Austria. Dazu hat ja Herr Abgeordneter Rossmann kurz eine Bemerkung gemacht und auf gewisse Schwachstellen hingewiesen. Da kann ich erklären beziehungsweise bekanntgeben, dass ein Großteil der Empfehlungen umge­setzt worden ist. Ein Punkt wird aber sicherlich anzuschauen sein, nachdem damals, zum Zeitpunkt der Ausgliederung, ein Pauschalbetrag im Ausmaß von 50,4 Millionen € festgelegt worden ist, der es mittlerweile ermöglicht hat, dass für weitere Projekte Rückstellungen über 43 Millionen € gebildet werden konnten. Es wird also anzuschau­en sein, inwieweit dieser Pauschalbetrag angemessen ist und inwieweit hier allenfalls weitere Schritte gesetzt werden könnten.

Zur Finanzprokuratur, die heute diese Debatte doch wesentlich mitbestimmt hat, sei erwähnt, dass der Rechnungshof eben aufzeigen musste, dass gerade die Finanzpro­kuratur in der Vergangenheit viele Schwachstellen hatte, von der Organisation ange­fangen bis hinein in einige Belange ihrer Tätigkeit. Es hat auch Probleme bezüglich der Klarstellung gegeben, was zur Mandanteneigenschaft zählt oder nicht. Feststehend ist aber, dass ein Großteil der Empfehlungen mittlerweile umgesetzt worden ist bezie­hungsweise auch die Finanzprokuraturgesetz-Novelle – die mittlerweile im Haus liegt – doch in die richtige Richtung geht.

Ein Punkt in diesem Zusammenhang ist anzusprechen: Sie wissen ja, dass bei Aus­gliederungen die Möglichkeit besteht, diese ausgegliederten Einrichtungen als Fakulta­tivmandanten der Finanzprokuratur anzuerkennen, wenn der Gebarungsabgang vom Bund zu tragen ist. Hier gibt es noch eine Schwachstelle beziehungsweise Erklärungs­bedarf: Da es in vielen Fällen bei ausgegliederten Einrichtungen auch Basisabgeltun­gen gibt beziehungsweise ein pauschaler Kostenersatz geboten wird, bedarf es hier einer Klarstellung, ob das auch in Richtung einer fakultativen Mandantenschaft geht oder nicht. Der Rechnungshof würde das für zweckmäßig erachten.

Zu den Ausführungen der Abgeordneten Haimbuchner und Fichtenbauer möchte ich nur Folgendes erwähnen: Ich verstehe in jedem Fall, dass da ein gewisses Konkur­renzverhältnis besteht, möchte aber aus der Sichtweise der Rechnungs- und Geba­rungskontrolle und der Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßig­keit zum einen darauf hinweisen, dass eine Kostenfreistellung nur für Obligativmandan­ten gegeben ist, das heißt, unmittelbar der Bund als solcher und zum anderen die im Bundesbereich befindlichen Einrichtungen kostenlos auf die Finanzprokuratur zugrei-


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fen können. Im Bereich der ausgegliederten, der Fakultativmandanten, gilt das nicht. Das heißt, hier gelten die entsprechenden Tarife, unter anderem der Anwaltstarif, wo­bei auch marktübliche Abschläge gemacht werden können.

Zur Tätigkeit aus der Sichtweise der Rechnungs- und Gebarungskontrolle ist zu ver­merken, dass die Finanzprokuratur ein Insiderkenner der Verwaltung ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass sie beispielsweise in Amtshaftungssachen ein One-Stop-Shop-Prinzip darstellt, dass sie ein Ansprechpartner für den öffentlichen Bereich ist, dass sie eingehende Kenntnisse des Verwaltungsablaufes und -aufbaues hat und da nicht kos­tenintensive Recherchen erforderlich sind.

Auch drei weitere Parameter sind wichtig: Die Erfolgsquote liegt über 65 Prozent. Es wurde eine anwaltliche Wertschöpfung festgestellt, die Schwächen im Rahmen der Aussagekraft hat, aber auf jeden Fall schaut es bei der anwaltschaftlichen Wertschöp­fung so aus, dass sich die Finanzprokuratur rechnet. Was die Zufriedenheit betrifft – auch die haben wir abgefragt –, ist sie bei den Betroffenen als äußerst hoch einzustu­fen. – Das heißt, ein Beleg von der Rechnungs- und Gebarungskontrolle, dass die Fi­nanzprokuratur sicherlich Bestand hat. Und andere Prüfungen im öffentlichen Bereich zeigen, wie wichtig es ist, dass man eine solche Einrichtung sehr wohl hat.

Zur Finanzmarktaufsicht: Hiezu wurde eigentlich schon alles gesagt und diskutiert. Ich möchte mich dafür bedanken, dass auch im Rechnungshofausschuss Konsens dar­über bestanden hat, dass gerade die Prüfung oder das Prüfungsergebnis, der Bericht des Rechnungshofes eine wesentliche Grundlage für die Reform der Finanzmarktauf­sicht waren. Wiederum ein Beweis für die Leistung des Rechnungshofes und ein Be­weis dafür, dass eine Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Rechnungs­hof auf fruchtbaren Boden fallen kann.

Das hat ja Herr Abgeordneter Kogler angesprochen, indem er angemerkt hat, nachdem der Untersuchungsausschuss eingerichtet worden ist – ich glaube, es war am 30. Ok­tober 2006 –, haben wir am 10. November 2006 die Prüfung an Ort und Stelle ab­gebrochen, um relativ rasch dem Parlament die Empfehlungen beziehungsweise den Sachverhalt zur weiteren Beurteilung zuzuleiten. Der Erfolg, der mittlerweile entstan­den ist, gibt dieser Vorgangsweise recht.

Also noch einmal: Herzlichen Dank! Wobei ich hier auch einer Frage des Abgeordne­ten Sieber nicht ausweichen möchte, der gefragt hat: Wäre es möglich gewesen, wenn die Empfehlungen des Rechnungshofes früher umgesetzt worden wären, dass gewisse Fehlentwicklungen nicht entstanden wären?

Hiezu kann ich nur darauf hinweisen, dass jede Kontrolle, wenn sie funktioniert, ihre Wirkung entfaltet. Es hat sich gezeigt, dass eben zu wenige Vor-Ort-Kontrollen erfolgt sind, dass keine Follow-up-Kontrollen in ausreichendem Maße durchgeführt wurden, dass es beim Analysesystem und bei der Marktaufsicht Probleme gegeben hat. Man kann also sagen, dass in diesem Bereich sehr wohl der Spielraum für Fehlentwicklun­gen eingeengt worden wäre. Man muss aber auch darauf hinweisen, dass kriminelle Handlungen oder wirtschaftliche Fehlentwicklungen in einem wettbewerbsorientierten Wirtschaftssystem sicherlich nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, alle Fragen beantwortet zu haben. (Allgemeiner Beifall.)

13.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 104

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-70 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

13.50.194. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2007/11 (III-79 d.B.) (535 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2007/12 (III-86 d.B.) (536 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter mit 5 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


13.50.48

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Fi­nanzminister! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Die Zeitungen sind gut gefüllt mit Meldungen, welche die AUA betreffen: Debakel, Desaster. Und nach jüngsten Meldungen ist offenbar der Scheich Al Jaber nicht wirklich liquid. Wenn er kein Geld hat, vielleicht hat er Öl, aber möglicherweise keine Kohle. Insgesamt ist das natürlich eine sehr, sehr ernste Sache, letztlich auch für die Republik Österreich.

Die Ursachen dieses Debakels und Desasters haben zwei Namen. Erstens: Ötsch, meine Damen und Herren. Man muss sich einmal Folgendes vorstellen: 12 Millionen € werden für Beraterhonorare ausgegeben, eine Gage jenseits von 700 000 € wird be­zahlt – und dann diese Performance. Das kann es ja wirklich nicht sein!

Zweitens: Michaelis. Das schreibt der „Standard“ heute sehr richtig: „Die AUA ist kein Einzelfall“. Das schmerzhafte Fehlen von strategischem Denken im ÖIAG-Konzern.

Karl-Heinz Grasser hat damals Michaelis gewissermaßen als Privatisierungsmanager gebracht. Der „Standard“ schreibt: Vom Managen und Unternehmensstrategie keine Ahnung – und auch nichts dazugelernt.

Bei der AUA ... (Zwischenruf des Abg. Hornek.) – Der Rechnungshof, Herr Kollege, lis­tet ja auf, was da alles beispielsweise im Zusammenhang mit dem Flotten-Manage­ment nicht geschehen ist oder was den Flugzeugtreibstoff, einen ganz entscheidenden Kostenfaktor, betrifft. Da sind im April 2004 die Treibstoffsicherungsgeschäfte einfach eingestellt worden. Von der problematischen Doppelfunktion des Herrn Dr. Michaelis will ich erst gar nicht reden.

Der Kernpunkt ist ja: Wo ist die Strategie, Herr Finanzminister? Da sind auch Sie ge­fragt. Wo ist das Konzept? 150 Millionen €, falls die überhaupt einmal schlagend wer­den: Auf Wiederschauen im nächsten Jahr! Da sind wir ja wieder an derselben Stelle, wenn man sich die Verluste im ersten Quartal anschaut.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 105

Herr Finanzminister, da braucht es eine Strategie, da braucht es ein Konzept, und das ist nicht irgendetwas, sondern das sind die Austrian Airlines.

Ein weiterer Punkt im Zusammenhang mit Dr. Michaelis, was Post und Telekom Aus­tria betrifft, nämlich die Beamtenauffanggesellschaft. Dr. Michaelis hat es als Aufsichts­rat versäumt, in diesen Bereichen rechtzeitig Investitionen zu ermöglichen. Er hat es als Aufsichtsrat versäumt, vom Management neue Geschäftsfelder einzufordern. So kann es letztlich nicht sein, dass die Gewinne kapitalisiert und die Verluste sozialisiert werden.

Ich habe volles Verständnis dafür, wenn sich die Belegschaftsvertretung das nicht bie­ten lässt und sich einen eher denkbar ungünstigen Augenblick aus Perspektive des Unternehmens, nämlich die Fußball-Europameisterschaft, für entsprechende Aktionen sucht.

Die Führung in diesen Bereichen spottet jeder Beschreibung. So kann es einfach nicht weitergehen, da sind Maßnahmen erforderlich. Letztlich ist auch der Finanzminister in dieser Sache gefordert.

Wenn man sich den Bericht betreffend ÖIAG anschaut, so ist ja bemerkenswert, dass es geradezu einen Leitsatz für die Verscherbelung in den letzten Jahren im Zusam­menhang mit der Privatisierung der Austria Tabak Aktiengesellschaft gibt. Das muss man ja wirklich auf der Zunge zergehen lassen. In diesem Bericht auf Seite 62 heißt es in der Zusammenfassung:

„Der in der Hauptversammlung vom 17. Mai 2000 mitgeteilte Privatisierungsauftrag enthielt neben der Vorgabe, den bestmöglichen Erlös zu erzielen, keine konkreten Aus­führungen zu den übrigen Zielen (wie etwa die Berücksichtigung der Interessen des Unternehmens und die Wahrung österreichischer Interessen).“

(Zwischenruf des Abg. Hornek.)

Kollege Hornek, nicht die österreichischen Interessen waren entscheidend, nicht die Interessen des Unternehmens waren entscheidend, sondern nur schnell Kohle zu ma­chen – zu höheren Ehren des damaligen Finanzministers.

Das ist eine Dokumentation über diese Vorgänge, die man sich wirklich anschauen muss. Ich würde wirklich davor warnen, meine Damen und Herren von der ÖVP, dass Sie jetzt hier herauskommen und einen Lobgesang auf diese Zeit der Verschleuderung von österreichischem Vermögen singen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. 3 Minuten wollen Sie sprechen. – Bitte.

 


13.55.20

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Präsident des Rechnungshofes! Kollege Kräuter hat wohl den Rechnungshofbe­richt nicht gelesen oder er will ihn nicht verstehen. – Ja, Kollege Kräuter, Sie können schon Schuldzuweisungen machen, aber ich glaube, wir diskutieren heute den Rech­nungshofbericht. Und der Rechnungshofbericht ist, sofern ich mich an die Sitzung des Ausschusses richtig erinnere, durchaus kritisch, aber er ist auch so, dass er Perspekti­ven für die Zukunft bietet und dass das Unternehmen AUA nicht schlechtgemacht und dauernd das Management kritisiert werden sollte, sondern ich glaube, wir sollten aus dem Rechnungshofbericht das mitnehmen, was uns hilft, nämlich einen österreichi­schen Betrieb für die Zukunft aufzustellen, was uns hilft, eine starke heimische Flug­linie zu halten, was uns hilft, wirtschaftlichen Erfolg sicherzustellen, und was uns hilft, Arbeitsplätze und den Standort Österreich zu sichern.


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Kollege Kräuter, wenn wir so argumentieren, dann vernichten wir ja tagtäglich Arbeits­plätze, und das ist in unserer Verantwortung – in der politischen Verantwortung – durchaus zu hinterfragen. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist klar, es gibt einen Wettbewerb, es gibt explodierende Treibstoffpreise, es gibt Marktverdrängung, aber es gibt auch andere Länder, Kollege Kräuter. Ein Blick nach Italien würde sich lohnen, ein Blick auf die starke Schweizer Fluglinie würde sich loh­nen. Machen Sie sich da einmal ein Bild! Wir in Österreich kämpfen gemeinsam.

Ich bedanke mich auch beim Vizekanzler dafür, dass er sich in diese Verhandlungen einbringt, dass wir Kapitalaufstockungen umsetzen können, dass wir Politik gemein­sam mit dem Management und gemeinsam natürlich auch mit den Aktionären machen und ein Modell finden und umsetzen können, das uns für die Zukunft aufstellt. Um nichts anderes geht es!

Der Rechnungshof zeigt das auf, der Herr Präsident hat durchaus einige Dinge hier positiv erwähnt. Bei der AUA wurden die klare Darstellung und Transparenz der Mana­gerverträge umgesetzt. Es wurden die Fixgehälter, die Leistungsgehälter klar ausge­wiesen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass der Rechnungshofbericht so negativ ist, sondern einige Dinge wurden hier einfach aufgezeigt.

Ich glaube, wir brauchen für die Zukunft ein starkes Unternehmen, wir brauchen fri­sches Kapital. Die Privatisierung da und dort muss mit Augenmaß fortgeführt werden. Es geht einfach darum – und das, glaube ich, ist das Wichtigste –: Wir brauchen Klar­heit, wir brauchen Sicherheit und wir brauchen Vertrauen. Wenn es uns gelingt, dieses zu schaffen, dann ist auch das Unternehmen Austrian Airlines für die Zukunft so aufge­stellt, dass wir mit Stolz ein heimisches Unternehmen haben, das wir darstellen kön­nen, das wir präsentieren können und auf das wir zurückgreifen können.

Unter diesem Gesichtspunkt sollte diskutiert werden. Kollege Kräuter, das, was Sie da machen, ist Gefährdung von Arbeitsplätzen, ist Gefährdung des Wirtschaftsstandor­tes. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.58


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.58.12

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshof­präsident! Herr Finanzminister, gut, dass Sie da sind. Es ist nicht selbstverständlich, dass Minister bei Tagesordnungspunkten zu Rechnungshofberichten anwesend sind.

Einige Zusammenhänge – zuerst ÖIAG, dann AUA. Auch in diesem Bericht finden wir wieder etwas vor, was zunehmend vor allem in der Bundesrepublik Deutschland, aber zunehmend auch in Österreich zu Recht in den Mittelpunkt der Debatte gerät. Das ist die Höhe von Managergehältern und die Ausgestaltung von Managergehältern bezie­hungsweise Managerverträgen, Und jetzt in diesem Zusammenhang sind es natürlich immer nur die Manager von Betrieben, die mehrheitlich im öffentlichen Einfluss oder jedenfalls in einem bestimmenden öffentlichen Einfluss stehen, so wie eben auch bei der AUA.

Was schon auffällt, ist, dass es einfach immer noch den einen oder anderen Exzess gibt – nicht sodann bei der AUA, aber tatsächlich noch bei der ÖIAG.

Halten wir Folgendes fest: Es gibt Prämienzahlungen für erfolgreiche Privatisierungen. Ich frage mich schön langsam: Wer macht denn überhaupt diese Verträge? Es muss am Schluss eine politische Verantwortung dafür geben. Wir haben hier ein ÖIAG-Ge­setz beschlossen – ich meine, gegen unsere Stimmen, weil das Anfang 2000 nicht


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unserer wirtschaftspolitischen Intention entsprochen hat –, bei dem einer der Hauptauf­träge de facto – auch mit den entsprechenden Plänen, die dann jeweils vorzulegen wa­ren – Privatisierungsvorhaben waren. Gut oder schlecht – lassen wir das weg. Aber dann werden Prämien dafür ausgeschüttet, wenn privatisiert wird. Ich meine, da stimmt ja etwas nicht.

Wir kommen dann im wirtschaftspolitischen Kontext noch einmal darauf zurück, warum Herr Michaelis an dieser Stelle als oberster Manager angestellt wurde (Abg. Dr. Graf: Der Wieltsch auch!), nämlich zum Privatisieren. Von etwas anderem versteht er ja nicht viel, wie Herr Kräuter vorhin den „Standard“ und dort den Herrn Redakteur Frey zitiert hat. (Abg. Dr. Graf: Den Herrn Wieltsch nicht vergessen!)

Jetzt stellen wir fest, es werden Prämien dafür bezahlt, und zwar in nicht zu knapper Höhe, dass privatisiert wird. Aber das Beste kommt wie immer zum Schluss: Es wer­den auch für jene Privatisierungen Prämien bezahlt, bei denen es gelungen ist, sogar die Privatisierung zu einem Verlust zu machen. Wie einem das gelingt, ist schon schlei­erhaft, aber auch das wird prämiert! Hauptsache, es wird privatisiert, koste es, was es wolle. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Da kommen wir schön langsam zum wirtschaftspolitischen Aspekt dieser Debatte, auch innerhalb der ÖIAG. Es war – das ist jetzt ein bisschen ein nüchternes Thema, beruhigen Sie sich also wieder – die klare Strategie einer wirtschaftspolitisch ideolo­gisch ausgerichteten Bundesregierung der Jahre 2000 bis 2007, insbesondere gleich nach der Wende hat das Platz gegriffen, es gab die Idee: Wir sanieren das Budget, machen ein bisschen Geld flüssig, holen uns durch Privatisierungen Geld!

Man kann überlegen, wo das noch sinnvoll ist und wo nicht. Wir haben ja bei bestimm­ten produzierenden Betrieben im industriellen, fast im gewerblichen Bereich, möchte man sagen, nichts dagegen – dort mag es ja sogar sinnvoll sein –, die Betriebe mit den entsprechenden Rahmenbedingungen zu entlassen. Da hat man sich ja dann als Gesetzgeber und auch als ÖIAG sogar bemüht. Das hat es ja gegeben. Aber die Hauptpunkte waren doch in einem Bereich, wo man an die Grenze gekommen ist, ob es gescheit ist, immer noch mehr zu verkaufen, wo es dann um Infrastrukturanteile ge­gangen ist und so weiter.

Jetzt stellt sich heraus – das ist der Übergang zum anderen Bericht und zur AUA –, in verschiedenen Bereichen dieser Wirtschaftspolitik gibt es Herrn Michaelis, der hier werkt und wirkt. Okay. Herr Michaelis ist meistens dabei und involviert – er kennt sich ja auch aus und verfolgt die Zeitungen, und mittlerweile ruft er ja im Bundeskanzleramt auch an, ob bestimmte Personalbesetzungen in diesem Fall dem Kanzler genehm sind oder nicht –, und immer, wenn sich das Blatt gewendet hat, wenn etwas schiefgegan­gen ist, wenn die Stimmung gekippt ist, war er rechtzeitig als Erster dabei, um gerade noch von dieser Stimmung mitzunaschen – „Haltet den Dieb!“ –, auch auf dieser Ebe­ne.

Ich habe Herrn Michaelis ja vermisst, als es um die Umstrukturierung und die personal­politische Besetzung bei der AUA gegangen ist. Jetzt liest man, der mag Herrn Ötsch gar nicht (Heiterkeit des Abg. Öllinger), der möchte ihn auch loswerden. Rechtzeitig ist das nicht, aber man sieht ja, wie da in der ÖIAG die Herangehensweise ist.

Es ist eben keine strategische wirtschaftspolitische Ausrichtung, weil diese damals
gar nicht gefragt war. Die Parole war ja: Privatisieren auf Teufel komm raus! – Und
der Teufel wohnt im Staat. Sie haben in Wirklichkeit einen richtigen Staatsexorzismus betrieben. Jetzt ist endlich wieder strategische Wirtschaftspolitik auf der Agenda, weil dieses ganze neoliberale Kampf-Kauderwelsch in der öffentlichen Debatte nicht mehr so zieht, nicht einmal mehr in den kapitalistischen Ländern wie in den USA oder in Großbritannien, und das kommt mit einer gewissen Zeitverzögerung auch wieder


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zu uns. Von Grasser ist eher die Badehose übrig geblieben als die Ideologie, das ist gut so, aber die Manager sind übrig geblieben. Und jetzt haben wir das Problem auch an dieser Stelle noch. (Zwischenruf bei der ÖVP. – Zwischenbemerkung von Vize­kanzler Mag. Molterer.)

Jetzt geht es darum – um eine wirtschaftspolitische Dimension hereinzubringen; es steht ja die AUA auf der Tagesordnung, und es ist schon tagespolitisch dazu Stellung bezogen worden; vielleicht nimmt ja der Herr Finanzminister, da er mit meinen jetzigen Ausführungen offensichtlich wieder nicht viel anfangen kann, wie ich an den Hinter­grundgeräuschen höre, doch Stellung dazu (Vizekanzler Mag. Molterer: Da bin ich nicht allein, Herr Kollege Kogler, damit kann niemand etwas anfangen!) –, also es geht jetzt nur darum, zu schauen, wie sich die ganze Konstellation auf die Fluglinie und auf den Betrieb der AUA auswirkt. (Abg. Dr. Graf: Es kann uns ja der Jarolim etwas sa­gen!)

Die ÖIAG hat immerhin noch 43 Prozent. Und was ist die Strategie? – Wir warten auf den Scheich. Kommt er oder kommt er nicht, der Scheich? (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen. – Abg. Prähauser: Das ist wie bei St. Pölten!)

Kommt er mit 150 Millionen oder kommt er nicht? – Er kommt mit 150 Millionen, aber wem gehören sie? Es stellt sich plötzlich heraus, die gehören gar nicht dem Scheich, weil er sie vorläufig nicht hat. Vielleicht hat sie ein anderer, vielleicht hat sie eine Bank. Dieser wird es aber auch mulmig, denn die können auch Zahlen lesen.

Es wird halt nicht sehr viel daran vorbeiführen, sich noch einmal die strategische Frage zu stellen. Ich frage mich, wozu wir da die ÖIAG haben. Wir Politiker müssen das ja nicht besser wissen als die, die wir – qualifizierterweise hoffentlich – dafür geholt haben. Aber die Frage lautet doch: Wie lange kann noch mit einer Stand-alone-Lösung gefahren werden?

Ich war dem durchaus aufgeschlossen, ich habe mich auch mit den Kennzahlen so nie beschäftigt, aber es zeichnet sich doch immer mehr ab, dass das so nicht mehr haltbar ist, und zwar in ganz Europa. Das System der National Carrier wird bald nicht mehr existieren, und zwar aus Gründen der juristischen Rahmenbedingungen. Also wird man überlegen müssen, wie das im europäischen Kontext noch geht. Und da schaut doch einiges danach aus, dass man sich nach einem strategischen Partner umsieht. Ein strategischer Partner ist etwas ganz anderes als das Schielen nach einem Finanz­investor, noch dazu, wo er selbst seine Finanzen erst zusammensuchen muss. Das ist ein Problem!

Deshalb wäre es gut, die ÖIAG so auszurichten, dass sie wieder einen strategi-
schen wirtschaftspolitischen Auftrag bekommt, und zwar zugunsten des Wirtschafts­standortes Österreich, von dem Sie immer reden. Das werden wir wohl noch mitein­ander zusammenbringen. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Scheibner.)

14.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.06.40

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vize­kanzler! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Man muss gleich vorweg sagen, dass die AUA natürlich nicht vor einem Schicksal, wie es die Swiss Air ereilt hat oder jetzt Alitalia ereilt, gefeit ist und dass wir daher gut beraten sind, alles daranzusetzen, die rot-weiß-rote Flosse in Österreich zu schützen (Abg. Scheibner: „Flosse“ ist mehr in der Schifffahrt!) – die Flosse, die Heckflosse, das


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 109

ist ein Seitenteil beim Flugzeug, die gibt es auch in der Luftfahrt – und dieses Unter­nehmen auf einen erfolgreichen Kurs zu bringen.

Wie kann man gegen Billig-Anbieter wie Sky Europe, Air Berlin bestehen? Das ist ein Konzept, mit dem die AUA nicht fahren kann. Das heißt, die AUA wird natürlich sehr massiv auf Qualität setzen, den qualitätsorientierten Gast ansprechen, vor allem im Linienbetrieb; im Charterbereich ist das vielleicht ein bisschen anders. Sie hat ja auch mit Lauda Air ein Unternehmen übernommen, das im Servicebereich sehr erfolgreich war, mit Tyrolean Airways ein Unternehmen, das ebenfalls im regionalen Bereich sehr aktiv und sehr erfolgreich war. Das heißt, die AUA hätte eigentlich alles, was ein Unter­nehmen braucht, um erfolgreich zu sein. Die AUA hat hervorragende Piloten, bestens ausgebildet, hervorragende Techniker, die auch international wirklich anerkannt sind, die Technikerausbildung, das Wartungspersonal, auch im Engineering, sind hervorra­gend. Ein gutes Management könnte aus diesem Unternehmen wirklich alles machen und erfolgreich aktiv sein.

Ein Punkt, der schon angesprochen wurde, ist die Flottenpolitik. Und in der Flotten­politik gibt es wirklich viel zu tun.

Sie müssen wissen, dass in der Luftfahrt im Bereich des Lagerbestandes sehr hohe Fixkosten entstehen. Die AUA fliegt auch eine Boeing 767, die haben die Triebwerke Pratt & Whitney 4056, 4060. Wenn ein Vogel – Foreign Object Damage nennt man das; FOD – in das Triebwerk fliegt und man Glück hat, sind nur die ersten zwei, drei Triebwerksschaufeln kaputt; es gibt 36 in der ersten Stufe. Eine Triebwerksschaufel kostet so viel wie ein Kleinwagen. Wenn Sie Pech haben, verstopfen aber die Kohlen­stoffpartikel des Vogels die Kühldüsen der Turbine, und dann müssen Sie das Trieb­werk abbauen und es zum Hersteller oder zu einer Wartungsfirma schicken. Das kostet im Schnitt – ich sage es noch in alter Währung – 20 Millionen Schilling. Es kommt im Durchschnitt alle zwei Jahre einmal vor, dass solch ein Triebwerk abgebaut und weg­geschickt werden muss.

Ein anderes Beispiel: der Treibstofffilter – den kennen Sie vom Auto, kostet beim Auto nichts (Abg. Dr. Graf: Das ist dort schon teuer!), beim Flugzeug kostet ein Treibstoff­filter 1 000 Dollar, und der muss auch regelmäßig gewechselt werden.

Hat man viele verschiedene Flugzeugtypen mit vielen verschiedenen Triebwerken – da gibt es die Haupttriebwerke, die APUs hinten, die Hilfsgasturbinen –, und man hat einen riesigen Lagerbestand, der enorm hohe Kosten verursacht. Das Flugzeug selbst ist schon teuer mit mehr als einer Milliarde Schilling, aber auch diese Triebwerke, die Ersatzteile sind teuer. Und eine kleine Gesellschaft wie die AUA muss alles daran­setzen, im Rahmen einer Flottenharmonisierung bei diesem Ersatzteilmanagement Geld zu sparen, und zwar dadurch, dass sie möglichst nur auf einen Hersteller zugreift. Das ist ein sehr, sehr großer Kostenpunkt.

Zweiter Punkt: strategischer Partner. – Auch das halte ich für sehr wichtig. Luftfahrt ist etwas zutiefst Internationales. Es ist klug, bei der Ausrichtung der Strecken und auch, was die Flotte anlangt, zu schauen, mit welchem Partner ich am besten harmonisieren, zusammenarbeiten könnte. Er fliegt seine Strecken, und ich fliege andere mit meinem Flugzeugtyp. Ich kann vielleicht sogar, wenn ich die gleichen Triebwerkstypen im Ein­satz habe, Kosten sparen. Das bringt etwas.

Wir müssen überhaupt keine Angst haben, dass die AUA von der Lufthansa oder der Air France geschluckt wird. Das ist im Rahmen einer strategischen Partnerschaft si­cherlich nicht zu befürchten. Man kann hier wirklich zusammenarbeiten, und die AUA hätte die Chance, Nischen sehr erfolgreich zu füllen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 110

Ich meine, es ist durchaus wünschenswert, dass sich der Staat bei der AUA auf eine Sperrminorität zurückzieht. Der Konkurrenzkampf in der Luftfahrt ist hart. Es ist immer gut, wenn Unternehmen, die sich in einem harten Wettbewerb befinden, möglichst un­beeinflusst von politischen Befindlichkeiten arbeiten können. Die Sperrminorität würde uns über die ÖIAG zusichern, dass wir Entscheidungen, die wir nicht wollen, weil eine nationale Fluglinie in unserem Interesse liegt, blockieren können. Aber wir müssen der AUA möglichst viel Freiraum geben.

Es ist unbestritten – ich habe das vorhin schon gesagt –, dass es bei der AUA hervor­ragende Piloten gibt, hervorragende Techniker, gutes Verwaltungspersonal und hof­fentlich auch ein Management, das sich um diese Fluggesellschaft sehr bemüht. Las­sen wir die AUA arbeiten, ohne parteipolitischen Einfluss. Aber die Zukunft des Unter­nehmens kann nicht von einem Scheich abhängig sein. Ob der jetzt einsteigt oder nicht, kann nicht entscheidend sein für die Zukunft der AUA. Sondern es sind die stra­tegischen Partnerschaften, die Flottenharmonisierung, die richtige Streckenauswahl, die Belegung des richtigen Segments, also nicht des Billigsegments, all das ist wesent­lich.

Zweifellos ist es so, dass die Ereignisse der letzten Tage dem Unternehmen leider ge­schadet haben, einem Unternehmen, das Potenzial hat.

Unterstreichen möchte ich, dass auch ich glaube, dass Beraterhonorare von 12 Millio­nen € dann nicht notwendig sind, wenn es ein sehr kompetentes Management gibt, das nicht auf Berater in diesem Ausmaß zugreifen muss. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hursky.)

14.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Bucher. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.12.39

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur ÖIAG und Pri­vatisierungspolitik der Jahre 2000 bis 2006 fällt mir nur so viel ein: Das ist eine einzig­artige Erfolgsgeschichte in der Zweiten Republik! So wird sie auch von allen Wirt­schaftsexperten gesehen, vor allem aufgrund der Wertsteigerung, die dahinter steht. Arbeitsplätze wurden geschaffen. Es zieht heute niemand mehr in Zweifel, dass die Privatisierung der Voest ein Segen war. Ich kenne keinen Wirtschaftsexperten, der das ernsthaft bestreitet. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Schittenhelm.)

Ich bedanke mich beim Rechnungshof für den Bericht betreffend die AUA, der ja letzt­endlich ausschlaggebend dafür war, dass die Kursentwicklung der AUA-Aktien nach oben gegangen ist; leider Gottes nur kurze Zeit, jetzt befinden sie sich wieder im Tief­flug. Das hat gezeigt, wie wichtig die Rechnungshofvorschläge sind.

Wir haben eine völlig andere Meinung als die Bundesregierung in Bezug auf die Unter­nehmensstrategie der AUA, Herr Vizekanzler. Wir glauben, dass es schlüssig und sinn­voll wäre, so wie es auch die Privatisierungspolitik der Jahre 2000 bis 2006 war, bei der AUA jene Handlungen zu setzen, durch die die AUA stärker privatisiert wird, die der AUA die Möglichkeit geben, einen strategischen Partner zu nehmen, weil wir nicht davon überzeugt sind, dass die AUA allein überlebensfähig ist.

Wir sehen, dass das Zusammenwirken von Fluglinien, dass Allianzen von Fluglinien auf der ganzen Welt, die helfen, hohe Kosten in den Bereichen Verwaltung, Personal, Treibstoff et cetera zu senken, Fluglinien durch Synergien am Leben erhalten und wett­bewerbsfähig machen.


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Weil auch von der Qualität der AUA gesprochen wurde, die ohne Zweifel sehr hoch ist: Die AUA hat eine hervorragende Reputation auf dem internationalen Flugmarkt, sie hat wahrscheinlich die besten Piloten, aber sie hat auch die teuersten Piloten, das dürfen wir nicht vergessen. Erinnern wir uns an das Jahr 2005, als Leitl und Verzetnitsch ein­geschritten sind, um die Gehälter der Kapitäne auf ein vertretbares Maß herunterzuset­zen. Es kann ja nicht sein, dass ein Flugkapitän mehr verdient als der Bundeskanzler, meine sehr geehrten Damen und Herren. Da stimmt doch die Verhältnismäßigkeit nicht!

Ich bin überzeugt davon, dass die AUA, wenn wir einen strategischen Partner für die AUA finden, längerfristig ihre Finanzierung gesichert hat, der Loadfaktor steigt, die Kosten reduziert werden, die AUA nicht an Reputation einbüßt und ein eigenständiges Unternehmen bleibt, weil kein strategischer Partner es will, dass eine solch hervor­ragende Weltmarke wie die AUA, die so viel Vertrauen genießt, vom internationalen Flugmarkt verschwindet. Sondern man wird diese starke Marke nützen und ausbauen, wie dies letztendlich auch bei Fly Niki der Fall war mit der Air Berlin-Allianz, mit dem strategischen Partner, der auch die Marke und das Vertrauen in den Vordergrund stellt, das diese Flugmarke genießt.

Wir sind überzeugt davon, eine längerfristige Absicherung der AUA kann nur mit einem strategischen Partner erfolgen, der die Bedeutung der AUA steigert und damit die AUA auch langfristig sichert. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.16


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu einer Stellungnahme hat sich nun von der Regierungsbank aus Herr Finanzminister Mag. Molterer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.16.29

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Ich möchte nur einige Sätze zur bisherigen Diskussion sa­gen. Es wird hier der Eindruck erweckt, als wäre die Privatisierung im Jahr 2000 erfun­den worden. Allein das wäre schon ein Kompliment, aber die Wahrheit ist eine andere.

Herr Kollege Kräuter, die ersten Privatisierungen wurden im Jahr 1994 begonnen, und Sie wissen, wer damals Regierungschef war. Die Privatisierungen wurden in der Zeit der Regierung Vranitzky, Regierung Klima begonnen, und zwar warum? – Aus der da­maligen Erkenntnis – die war damals auch für die SPÖ schmerzhaft –, dass die Stra­tegie bis dorthin ein Desaster war. Seien wir doch ehrlich!

Ich bin Oberösterreicher und weiß, wie es den Unternehmern gegangen ist. Ich komme aus dem Bezirk Steyr und weiß, wie es den Steyr-Werken gegangen ist. Ich komme aus Oberösterreich und weiß, wie es der Voest in dieser Zeit gegangen ist.

Wissen Sie, Herr Kollege Kräuter – damit Sie das auch in Ihrer Argumentation einmal bedenken –, in welchem Jahr der höchste Privatisierungserlös in der Geschichte der ÖIAG erzielt worden ist? – Es war im Jahr 1998!

Herr Kollege Kräuter, dieser Kurs der Vernunft wurde einfach fortgesetzt. (Abg. Dr. Kräuter: ...Rechnungshofbericht!) Die Privatisierung war ein richtiger Weg und hat Folgendes bewirkt:

Erstens, Herr Kollege Kräuter – Kollege Kogler ist leider nicht im Saal, ich bitte Sie, ihm das auch zu sagen –: Durch die Privatisierungserlöse wurde die ÖIAG entschuldet und ist jetzt schuldenfrei. (Abg. Schalle: Und mehr wert als vorher!) Es ist kein Euro aus den Privatisierungserlösen in das Budget gegangen, sondern ausschließlich in die Entschuldung. Die Betriebe, die jetzt noch in der ÖIAG verwaltet werden, anteilsmäßig, sind wertmäßig wertvoller als vor Beginn der Privatisierung alle Unternehmen zusam-


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men. Und die Unternehmen, die privatisiert sind, schreiben eine großartige Erfolgsge­schichte. Ich gratuliere den Unternehmen und den Mitarbeitern in gleicher Weise.

Gehen Sie heute in die Voest und fragen Sie dort – man ist glücklich über diese Situa­tion. Die Erfolgsgeschichte, die diese Unternehmen schreiben, ist sensationell. Lassen wir also die Kirche im Dorf! (Abg. Riepl: Austria Tabakwerke! Da schaut es anders aus!)

Ich sage Ihnen meine Philosophie. Ich glaube, wir werden Betriebe weiterhin im Staatli­chen haben, wenn es um infrastrukturrelevante Fragestellungen geht. Beispielsweise die Schiene ist etwas, wofür der Staat Verantwortung hat. Aber die Frage ist, ob der Staat wirklich Stahl produzieren soll, ob der Staat wirklich Zigaretten produzieren soll.

Mein Verständnis von wirtschaftspolitischer Konzeption ist: Dort, wo der Staat die Ver­antwortung hat, soll er sie wahrnehmen, und dort, wo man unternehmerisch tätig sein soll, dort soll unternehmerisch agiert werden. Das ist doch richtig!

Die Ideologie hat sich doch schon lange überlebt, und die Wirtschaft schreibt eine an­dere Realität als erwünschte Ideologien. Nehmen Sie das doch einmal zur Kenntnis! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Was passiert denn in den Betrieben? – Wir haben Betriebe, exzellente Unternehmen – ich habe die Voest genannt; ich habe Böhler selbst besucht, jetzt wiederum im Eigen­tum der Voest, eines privaten Unternehmens, wo übrigens die Mitarbeiter auch Anteile erhalten, Mitarbeiterbeteiligung –, wir haben tolle Unternehmen, deren Mitarbeiter – fra­gen Sie sie, reden Sie einmal mit den Leuten!; ich mache das – froh sind, dass sie end­lich unter diesen Bedingungen arbeiten können und nicht mehr unter anderen.

Im Zusammenhang mit den Austrian Airlines habe ich ein Bitte an Sie, an alle Beteilig­ten, die hier Verantwortung tragen – und jeder, der hier das Wort ergreift, hat Mitver­antwortung –: Die Austrian Airlines sind ein wichtiges österreichisches Paradeunter­nehmen. Die Austrian Airlines befinden sich in einer schwierigen Situation, das ist kein Geheimnis. Sie kennen die Strukturen. Die Austrian Airlines müssen unter Bedingun­gen arbeiten, wie sie kein anderes Unternehmen in der Airline-Industrie kennt. Stich­wort: rechtliche Rahmenbedingungen durch die Zusammenführung von drei Unterneh­men, etwa die Frage Personalstruktur. (Abg. Schalle: ...! Das geht auch nicht!) Das ist nicht ganz falsch.

Zweitens: Die Austrian Airlines sind in einem Zusammenhang im Wettbewerb Billigflie­ger, wie wir das bisher noch nicht gehabt haben. Die Austrian Airlines sind in einem Konkurrenz- und Wettbewerbsdruck. Stichwort: Kerosinpreise, die sich ja – das ist be­kannt – enorm entwickelt haben.

Jetzt geht es um ausschließlich folgende Frage: Welche Strategie ist die bestmögliche, um die Austrian Airlines als rot-weiß-rotes Unternehmen zu erhalten? Das, meine Da­men und Herren, ist für den Standort Österreich eine Schlüsselfrage. Sehen Sie doch die Folgen der Entwicklung, die etwa Alitalia nimmt, für Italien, sehen Sie doch was in der Schweiz durch die Schweizer Luftfahrt passiert ist! Daher halte ich es für richtig, dass sich die Austrian Airlines gestern in der Hauptversammlung – und Gott sei Dank ist das in einer Hauptversammlung geschehen und nicht durch politische Zurufe – mit großer Mehrheit für eine Kapitalerhöhung ausgesprochen haben. Ich halte es für rich­tig, dass das Management und die Eigentümer ÖIAG mit der Austrian Airlines gemein­sam diese Strategieperspektive entwickeln: Unter welchen Voraussetzungen ist die an­strebenswerte Lösung Stand-Alone möglich? – Das ist die anstrebenswerte Variante. Ich hoffe, dass hier alle einer Meinung sind.

Wir müssen uns aber gleichzeitig auch mit Alternativen beschäftigen, und das ist Auf­gabe der dafür Verantwortlichen. (Abg. Dr. Kräuter: Das machen sie aber nicht!) Durch


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Ihre Reden – ich meine das wirklich, Herr Kräuter –, durch Ihre Reden ist es bei den Austrian Airlines noch kein bisschen besser geworden, sondern Sie tragen dazu bei, dass das Unternehmen in die öffentliche Auslage kommt. – Ich mache da nicht mit! (Beifall bei der ÖVP.)

Im Übrigen: Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Austrian Airlines haben es satt, dass sie ständig in dieser Art und Weise behandelt werden und dass ständig so über sie geredet wird. Ich bitte wirklich, in einer schwierigen Situation eines Unterneh­mens die politische Verantwortung so ernst zu nehmen, wie sie ist. Lassen wir die Ver­antwortlichen im Management, bei den Mitarbeitern und bei den Eigentümern arbeiten an dieser Strategie für die Zukunft und nehmen wir die politische Verantwortung in dem Sinne wahr, dass wir ihnen diese Strategie ermöglichen – ohne politischen Zuruf, son­dern das, was wirtschaftspolitisch vernünftig ist! (Beifall bei der ÖVP.)

14.23


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Prähauser mit 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.23.27

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr Prä­sident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Wieder einmal ein glänzendes Beispiel da­für, wie man aneinander vorbeireden kann: Kollege Gahr stellt sich hierher an das Red­nerpult, tut so, als ob in diesem Bericht alles paletti und nichts angekreidet worden wäre, also ob nicht Vorschläge erarbeitet worden wären ... (Abg. Gahr: ..., was halt kri­tisch ist!) Herr Kollege Gahr, in Wirklichkeit ist es so: Durch Schönreden, durch Nicht-zur-Kenntnis-Nehmen von Kritik hilft man einem Unternehmen auch nicht. (Abg. Gahr: Durch das Miesmachen auch nicht!) Das sollten Sie, wenn Sie jetzt Ihrem Vizekanzler und Parteivorsitzenden zugehört haben, auch zur Kenntnis nehmen! (Abg. Gahr: Posi­tiv denken!) – Bitte, nehmen Sie noch etwas mit: Wer laut schreit, der hat nicht auto­matisch Recht! Das ist nicht von mir, das sagen viele aus ihren Erlebnissen, wenn sie mit Ihnen diskutieren.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen Folgendes: Die Bevölkerung nimmt die Austrian Airlines so wahr, wie sie ein Konsument wahrnimmt: angenehm, hervorragen­de Betreuung, wenn man die Fluglinie benützt, gutes Erscheinungsbild, Pünktlichkeit – wir haben sie so wahrzunehmen, wie sie uns der Rechnungshof in der Überprüfung auf den Tisch legt, weil wir Verantwortung mittragen. (Zwischenruf des Abg. Gahr.) Herr Kollege, die Pünktlichkeit ist nicht in Frage gestellt. Dazu hätten Sie wirklich etwas sa­gen können, dazu haben Sie aber nichts gesagt. Das haben Sie nicht erkannt, sondern erst jetzt von mir gehört.

Wir haben aber die Aufgabe, aus den Kritikpunkten unsere Lehren zu ziehen und unse­re Politik darauf zu verwenden, diese Schwerpunkte abzustellen, die letztendlich dem Unternehmen schaden. Es hilft nichts, wenn wir uns hier gegenseitig Bösartigkeiten an den Kopf werfen. Das Unternehmen leidet darunter; dafür gibt es wirklich genug Bei­spiele, wie wir von Kollegen schon gehört haben. Italien, Schweiz, Amerika, dort sind viele Luftlinien nicht mehr im Besitz jener, in deren Besitz sie waren. Die Flotte AUA sollte im österreichischen Besitz bleiben. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe, und daher muss man Erkenntnisse des Rechnungshofes ernst nehmen, Schlüsse daraus ziehen und der Geschäftsführung helfen, wenn sie dazu selbst – trotz diesem Gehalt – nicht in der Lage ist.

Meine Damen und Herren, ich sage, die Belegschaft von Achteinhalbtausend – im Rahmen des Berichtszeitraumes – hat sich ihr Gehalt verdient, jeden Cent und jeden Euro, die Geschäftsführung anscheinend nicht! Das ist wiederum unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass ein Unternehmen, auf das wir stolz sein wollen, auch jene Ge-


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schäftsführung bekommt, die es braucht, um im Wettbewerb bestehen zu können. (Bei­fall bei der SPÖ.)

14.25


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Schittenhelm mit 2 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.26.00

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Als Mitglied des Rech­nungshofausschusses bin ich sehr betroffen darüber, dass gerade der Vorsitzende des Rechnungshofausschusses, Kollege Kogler, heute einen strategischen Partner hier von diesem Rednerpult aus lächerlich gemacht, ihn mehr oder weniger beschimpft hat (Abg. Mag. Kogler: Überhaupt nicht!) und damit nicht nur der AUA, sondern auch dem Wirtschaftsstandort Österreich geschadet hat, denn so werden wir keine Partner für uns bekommen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) So ist es, und ich bin sehr betroffen darüber, dass man dies in der Form macht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Lächerlich ist die österreichische Wirtschaftspolitik!)

Zur ÖIAG, meine Damen und Herren. Dankenswerterweise hat Präsident Moser mit seinem Team eine ausgezeichnete Arbeit geleistet und hier Fakten zusammengetra­gen, Überprüfungen vorgenommen. Tatsache ist – und das möchte ich schon auch sagen, weil auch sehr viele junge Menschen hier sind –: Was haben wir denn im Jahr 2000 vorgefunden? Wir haben einen Schuldenberg von 6 051 000 000 € vorge­funden. Das muss man auf der Zunge zergehen lassen. Die Aufgabe der ÖIAG durch die Privatisierung war Folgende: alles zu tun, um Restschulden zu tilgen und faktische Schuldenfreiheit zu erlangen. – Hier attestiert der Rechnungshof in seinem Bericht ganz klar, dass dies auch gelungen ist.

Folgendes möchte ich schon auch dazu sagen: Allein im Bereich Industrie haben wir im Jahr 2000 einen Schuldenberg von 3,7 Milliarden € auf dem Tisch gehabt – abgear­beitet bis zum Jahr 2006 bis auf 242 Millionen €!

Da von der Post gesprochen wird: Gerade im Bereich der Post haben wir ebenfalls im Jahr 2000 einen Schuldenstand von 2,5 Milliarden € vorgefunden. Durch die Privatisie­rung wurde dieser Schuldenberg nicht nur abgebaut, sondern auch ein Überschuss er­arbeitet, der zur Tilgung der Industrieschulden herangezogen werden konnte. Gerade die Post ist ein positives Beispiel für Privatisierung: Heute mit 51 Prozent Besitzanteil ist sie mehr wert als damals, als wir sie noch zu hundert Prozent im Besitz hatten.

Diese Privatisierung war einzigartig, und sie wird auch eine Fortsetzung finden müs­sen, wenn wir international reüssieren wollen. Die Zeiten der Verstaatlichten sind vor­bei. Wir brauchen in dieser großen globalen Wirtschaft auch entsprechende Flexibilität; überhaupt keine Frage.

Ich sage noch eines dazu: Interessant wäre schon – und diese Frage habe ich auch im Rechnungshofausschuss gestellt –, wie sich diese Unternehmen ohne Privatisierung entwickelt hätten. Wie hoch wäre heute der Schuldenberg dieser Unternehmen? Ich sage, die Privatisierung war zum richtigen Zeitpunkt der richtige Schritt, der hier im Jahr 2000 getan wurde. (Beifall bei der ÖVP.)

14.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte.

 



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14.29.01

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schittenhelm, ich glau­be, Sie haben irgendetwas ins falsche Ohr bekommen oder falsch verstanden. Mit­nichten ist es Kollegem Kogler darum gegangen, einen Finanzinvestor lächerlich zu machen. Aber eines sei Ihnen schon gesagt: Das Unternehmen, aber auch die Politik machen sich lächerlich, wenn sie einen Finanzinvestor mit einem strategischen Partner verwechseln. – Punkt eins.

Punkt zwei: Dass der Finanzinvestor sich nicht falsch verhält, wenn er die Gunst der Stunde zu nutzen versucht und sich denkt, sich bei den sinkenden AUA-Kursen noch etwas extra herauszuholen, das sei ihm unbenommen und aus seiner Sicht auch völlig verständlich, aber ob die Republik deshalb ein gutes Geschäft und ein zukunftsfähiges Geschäft für die AUA, für dieses Unternehmen, macht, das liegt auf einem anderen Stern, auf einem völlig anderen Stern. (Beifall bei den Grünen.)

Ich meine – ohne da jetzt auf Details einzugehen –, die Republik wäre gut beraten, sich zu überlegen, was dem Unternehmen AUA für die nächsten Jahre gut tut.

Der Herr Bundesminister und Vizekanzler hat um politische Verantwortung hier im Haus ersucht und hat sich selbst dazu bereit erklärt, diese politische Verantwortung zu übernehmen und das Unternehmen AUA ruhig agieren zu lassen. – Ich, Herr Staats­sekretär Matznetter, fordere eine andere Form von politischer Verantwortung ein. Das betrifft einen Aspekt der AUA, den der Rechnungshof zwar untersucht hat, der aber nicht vom Rechnungshof geprüft werden konnte, weil das nicht seine Aufgabe ist.

Folgendes: Vor zwei Wochen war eine hochrangige georgische Beamtendelegation hier im Haus; auch ich habe mit ihnen gesprochen. Dabei stellte sich Folgendes her­aus – was ein Problem ist für Georgien, aber nicht nur für Georgien, sondern für all diese Länder, die die AUA seit einigen Jahren anfliegt, und zwar für Länder in Zentral­asien beziehungsweise im Nahen Osten –: In Georgien wird Tbilissi von der AUA an­geflogen, wenn aber georgische Bürger und Bürgerinnen nach Österreich fliegen wol­len und vielleicht sogar vorhaben, mit der AUA zu fliegen, weil diese direkt von Tbilissi nach Wien fliegt, dann ist sozusagen Ende der Fahnenstange, denn dann sagt die Republik Österreich: Dafür sind wir nicht zuständig! Und wissen Sie, warum? – In Ge­orgien unterhält Österreich keine Botschaft, kein Generalkonsulat, keine konsularische Vertretung.

Wenn also georgische Bürgerinnen und Bürger nach Österreich fliegen wollen, dann müssen sie zuerst nach Kiew oder nach Moskau, sich dort ein Visum einlösen, wieder zurückfliegen nach Tbilissi, damit sie die Direktverbindung nach Österreich einlösen können! Es geht aber auch über Istanbul, und das machen die Leute auch, denn Tbilissi–Istanbul–Wien fliegt nicht die AUA, sondern die Turkish Airlines, und diese be­dienen die georgischen Kunden.

Das Beispiel, das für Georgien gilt, gilt auch für Russland; da fliegt die AUA neun Des­tinationen an, Österreich hat aber nur in Moskau eine konsularische Vertretung. Das Gleiche gilt auch für die Ukraine: in Kiew eine konsularische Vertretung Österreichs. Aber wenn jemand aus sieben oder acht anderen Orten, die in der Ukraine angeflogen werden, direkt nach Österreich, und zwar mit der AUA, fliegen will, dann muss er zu­erst nach Kiew oder nach Moskau, um dort sein Visum einzulösen!

Da kann man nur sagen: Gute Nacht! Gute Nacht, Herr Staatssekretär, werte Bun­desregierung! Sie sind offensichtlich noch nicht aufgewacht. Denn: Wenn Sie das Un­ternehmen AUA unterstützen und auch die Verbindungen zwischen Österreich und diesen Ländern fördern wollen, dann sorgen Sie dafür, dass überall dort, wo die AUA


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hinfliegt, zumindest eine andere Vertretungsbehörde, wenn schon nicht eine österrei­chische, diese Agenden für Österreich übernimmt!

Das wäre angemessen und sinnvoll, und das würde die AUA im Detail mehr unterstüt­zen als ein Streit um den einen oder anderen Vorstandsvorsitzenden – obwohl es dazu natürlich auch noch genug zu sagen gäbe. (Beifall bei den Grünen.)

14.33


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.33.50

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ein paar Be­merkungen zu Ausführungen von Vorrednern. Wenn der Herr Finanzminister gesagt hat, es sei gestern bei der AUA-Hauptversammlung Wesentliches geschehen, so mag das schon sein, aber: Die Kapitalaufstockung allein kann es doch wirklich nicht gewe­sen sein; das ist doch nur eine vorübergehende Maßnahme und Hilfe. Da muss doch wohl weiter überlegt werden, was die besten Schritte zur Sanierung dieses Unterneh­mens sind. – Und wenn nicht die Kostenstruktur in ähnliche Dimensionen kommt, wie das zum Beispiel bei der Lufthansa der Fall ist, dann wird es mit der AUA allein wahr­scheinlich nicht weitergehen.

Nun zu den Privatisierungen im Bereich der ÖIAG: Es ist die Rede gewesen von einem Gewaltakt sowie von einer Erfolgsgeschichte. – Das kann ich zum Teil nachvollziehen und bestätigen, denn seit der Ära Kreisky hat die ÖIAG an die 100 Milliarden Schilling an Schulden aufgebaut. Diese sind in den Jahren 2000 bis 2006 annähernd abgebaut worden, eben durch Privatisierungen, allerdings gab es eine schwache Stelle bei die­ser Privatisierung, nämlich die Austria Tabakwerke – und das traf besonders Linz.

Was ist da passiert? – Man hat ohne Rücksicht auf irgendjemanden, ohne Rücksicht auf Verluste in einem Schnellverfahren verkauft, vor dem einen eigentlich nur grausen kann. Die Rechnung zahlen zirka 500 Mitarbeiter dieses Unternehmens und ihre Fami­lien (Abg. Öllinger: Die ÖsterreicherInnen auch!), die jetzt versuchen müssen, sich wieder Existenzen neu aufzubauen. Zudem fehlt dem Staat jede Menge an Steuerein­nahmen, denn dieses Unternehmen war ein prima Unternehmen mit hervorragenden Gewinnen. Ich habe damals wirklich nicht verstanden, dass man ein derart wunderbar arbeitendes und erfolgreich wirtschaftendes Unternehmen in dieser Art und Weise, in einem Schnellverfahren eben, an das Ausland verkauft hat. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Matznetter.)

Vor allen Dingen hat man aus dem Desaster bei Semperit nichts gelernt. Semperit ist damals auch an das Ausland verkauft worden – und nach zehn Jahren war Schluss mit diesem Betrieb. Die Mitarbeiter von Semperit sind auf der Straße gestanden, so wie jetzt die ATW-Mitarbeiter ebenfalls versuchen müssen, in anderen Betrieben unterkom­men.

Verabsäumt wurde – wie bei der ATW –, das Unternehmen langfristig zu sichern und die Mitarbeiter dieses Unternehmens ebenfalls langfristig abzusichern. Abenteuerlich war auch, wie da vorgegangen wurde: In einer Nacht-und-Nebel-Aktion wurde unter Umgehung der Privatisierungskommission ein Aufsichtsrat einberufen, der, ohne Un­terlagen zu bekommen, eine schwerwiegende und meiner Überzeugung nach falsche Entscheidung getroffen hat.

Ebenso falsch haben die Betriebsräte in dieser Situation reagiert, die diese einberufene Aufsichtsratssitzung unter Protest verlassen haben. Das war ein Fehler; zumindest hät­ten sie gegen diese Entscheidung stimmen müssen. Hätte man die Privatisierungs-


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kommission, so wie das laut Gesetz vorgesehen war, einberufen, dann wäre wahr­scheinlich keine einstimmige Entscheidung herausgekommen und dann würde das Unternehmen der Austria Tabakwerke AG heute noch bestehen und zum Großteil noch im Besitz des Staates sein.

Die betroffenen Mitarbeiter werden sich bestimmt fragen: Wer ist jetzt schuld an dieser ganzen Situation? Wer übernimmt die Verantwortung? Ich frage: Wer der damals Ent­scheidenden ist es? Ist es der smarte Minister Grasser? – Der hat sich verabschiedet, der ist es wahrscheinlich nicht mehr. Ist es der Herr Finanzminister? – Glaube ich nicht. Aber Herrn Dr. Schüssel könnte man sicher heranziehen! – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

14.38


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu einer Stellungnahme von der Regie­rungsbank aus hat sich Herr Finanzstaatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.38.44

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Ich habe nach der doch relativ klaren Diskussion im Ausschuss die Hoffnung gehabt, dass die Abhandlung der festgestellten Mängel in diesem Rechnungshofbericht hier im Ple­num auch auf sachlicher Grundlage und auf einer Ebene, wo man ganz nüchtern die Ergebnisse anschaut, die Feststellungen ernst nimmt und behebt.

Diese Bundesregierung hat einen wesentlichen Schritt vorgenommen: Das Regie­rungsprogramm dieser Bundesregierung für die XXIII. Gesetzgebungsperiode sieht keine weiteren Privatisierungen vor (Beifall bei SPÖ und Grünen), und das ist doch grundvernünftig, meine Damen und Herren!

Blicken Sie einmal zurück! Sie finden im Rechnungshofbericht eine gute Aufstellung über die erfolgten Privatisierungen in den Jahren 2000 bis 2006; Seite 43 und Folgen­de. – Sehr geeignet für Feststellungen diesbezüglich, ob es vernünftig oder nicht ver­nünftig war.

Bleiben wir bei den Beispielen. Herr Abgeordneter Gradauer hat die Austria Tabakwer­ke genannt. Ergebnis ein paar Jahre später:

Es handelt sich um ein verstaatlichtes Unternehmen, allerdings ist das staatliche Eigentum nicht jenes von Österreich und der österreichischen Steuerzahler, sondern jenes des japanischen Staates. Wir haben Produktionsstätten, drei an der Zahl, ge­habt, gerade eine haben wir noch. Wir haben eine Politik gehabt, wonach in Koopera­tion mit dem Kleinhandelsverschleiß den Trafikantinnen und Trafikanten ein gutes und bewährtes System zur Verfügung gestellt wurde.

Heute sind wir in der Situation, dass wir natürlich gegen die Interessen internationaler Eigentümer handeln müssen, die das überhaupt nicht interessiert, ob bei uns ein Klein­handelsverschleiß dazu dient, eine Existenzgrundlage für Tausende Menschen, dar­unter viele schwerstgeschädigte und behinderte Menschen, die kaum einen anderen Arbeitsplatz finden, sicherzustellen. Das interessiert aber natürlich ein Staatsunterneh­men nicht, dessen Staat anderswo auf dem Erdball liegt. Und der Preis, um den weiter­verkauft wurde, war natürlich höher als jener, um den hier verkauft wurde.

Bevor hier noch Aussagen aller Art kommen wie: Toll, dass die Schulden abgebaut sind!, eine kleine Kalkulation. Hier brennt es mir schon von meiner Profession her unter den Nägeln. Ich kann doch eine Frage der Privatisierung nicht nur anhand von Ver­bindlichkeiten abhandeln, die von 3,8 Milliarden auf null gegangen sind. Schauen Sie


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sich doch einmal an, wie die Pakete weiterverkauft wurden: Gravis Böhler-Uddeholm von der voestalpine AG! (Abg. Kopf: Bitte!)

Herr Abgeordneter Kopf, bleiben wir gleich dabei. 400 Millionen wurden erzielt. Wissen Sie, was nach vier Jahren kassiert wurde? – Über eine Milliarde! Ja, meine Damen und Herren, im Lichte dieser Erfahrung, wo allein die Kurssteigerungen, die seither einge­treten sind, ein Vielfaches ausmachen ... (Zwischenruf des Abg. Kopf.) Ja, denn wir sind nämlich drinnen geblieben im Unternehmen, Herr Abgeordneter Kopf.

Bei der OMV zum Beispiel sind wir genauso als Staat beteiligt, dort ist auch Dubai als Staat beteiligt. Mehrheit 50 Prozent. Hervorragende Entwicklung, die OMV ist besser als so mancher nur von Finanzinvestoren geführte Konzern, weil es ein vernünftig ge­führtes Unternehmen ist (Abg. Schalle: Weil es ein Monopol hat!) und weil man mit dem Bewahren der Anteile an der Wertsteigerung teilnimmt.

Daher, meine Damen und Herren: Eine vernünftige Entscheidung und, wenn Sie so wollen, auch eine Konsequenz aus dem Bericht des Rechnungshofes; ich gehe jetzt gar nicht auf die Details für Provisionen, auf die Details bei externen Kosten ein. Kein weiterer Privatisierungsauftrag im Regierungsprogramm, das ist gut und vernünftig und ermöglicht es, Wertsteigerungen bei den verbliebenen Anteilen vorzunehmen.

Zur AUA gab es hier schon eine Debatte. Eines muss aber, wie ich meine, allen Betei­ligten klar sein: dass die entscheidenden volkswirtschaftlichen Faktoren wie Sicherung des Standortes Österreich durch einen eigenständigen Carrier, der von hier aus mög­lichst viele Destinationen direkt anfliegt, wie Sicherung der notwendigen Verbindungen, damit wir die Headquarters der einzelnen Firmen in Österreich halten können, es er­fordern, dass wir eine starke AUA haben. Aber eine starke AUA heißt auch, dass der Wert der Anteile im Besitz der Republik nicht fallen darf. Und daher haben wir ein fundamentales Interesse in mehrfacher Hinsicht: für die Passagiere, sei es auf Urlaub Fahrende oder Geschäftsreisende, die von hier weggehen, aber auch so wie alle ande­ren Aktionäre der AUA, dass wir eine Kursentwicklung bei der AUA haben, die Wert­zuwächse und nicht Wertabfall mit sich bringt. Hier sitzt die öffentliche Hand in genau demselben Boot wie die privaten Aktionäre. Wir wünschen uns einen besseren Kurs, denn uns – und das sind in diesem Fall alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – ge­hört ein wesentlicher Anteil an der Airline.

Das Interesse ist das gleiche wie das aller anderen: einen funktionierenden Betrieb, einen Wertzuwachs und eine kontinuierliche Entwicklung zu haben. Diese Aufgabe ist eine, an der alle beteiligt sein müssen, insbesondere auch alle Eigentümervertreter.

Zum Abschluss noch einen Hinweis zur weiteren Fragestellung: Wie geht man mit der ÖIAG und sozusagen ihrer Anteilsverwaltung um? Ich denke, die ÖIAG hat klar ihren Auftrag verstanden, die ÖIAG hat sich auch bemüht, durch Gespräche mit Investoren gerade in der Frage AUA für eine vernünftige Weiterentwicklung zu sorgen. Ich habe in meinem Leben die ÖIAG-Führung oft genug kritisiert, in dieser Frage war bei der ÖIAG-Führung eher das Bemühen da, etwas zu tun. In diesem Sinne sehe ich somit keinen Anlass, das heute kritisch zu bewerten.

Aber eines muss insgesamt gesagt werden: Das Schlechteste ist ein Unternehmen, bei dem man jedes Mal auf der Wirtschaftsseite jeder Zeitung mit negativen Nachrichten konfrontiert wird. Daher gehört die AUA in den nächsten Tagen und Wochen so weit stabilisiert, es gehören alle Verhältnisse so weit geklärt, dass wir eine Negativnachricht nicht mehr hören.

Ich denke, dass es gut und richtig ist, dass man auch bei der Diskussion hier im Parla­ment zuerst einmal kontroversielle Standpunkte austauscht und sich dann aber ver­ständigt, dem Unternehmen und damit letztlich Österreich den Rücken zu stärken.


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Was den Hinweis des Abgeordneten Öllinger betrifft, möchte ich sagen: Das ist richtig, es gibt natürlich einen Zusammenhang mit der Möglichkeit der Visa-Ausstellung. Es gibt auch ein paar andere Bereiche, wo es Wünsche gibt in Richtung Ausbau der kon­sularischen Vertretung. Wir versprechen, dass wir das in einem fairen Dialog mit der Frau Außenministerin diskutieren werden, die zu Recht darauf verweist, dass man Sparsamkeit im Bereich der Außenpolitik erwartet, das heißt aber auch bei der Be­amtenzahl, die im Ausland tätig ist. Gleichzeitig gibt es aber überall Wünsche hinsicht­lich Ausbau des konsularischen Netzes.

Ich sage gleich dazu: Wir werden uns insgesamt bemühen müssen, im Rahmen der EU in stärkerem Ausmaß wechselseitig die Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, wenn andere Länder Vertretungen haben, dort konsularische Tätigkeiten auch erfüllen zu lassen. Diesbezüglich müssen wir sicher noch einiges weiterbringen. Das ist für alle Mitgliedsländer der EU ein Fortschritt und würde auch wirtschaftlich, wie richtig ausge­führt, unserer AUA helfen, wenn man direkt vor Ort alle Sichtvermerke bekäme.

In diesem Sinne mein Appell: Nehmen wir die ideologischen Fragen heraus! Wir haben eine gute Nachdenkpause, weil wir es nicht im Regierungsprogramm haben. Schauen wir uns an, wie die Anteile sich entwickelt haben! Schauen wir uns an, ob wir eine pro­spektive Entwicklung bei den derzeitigen Staatsbeteiligungen haben! Und schauen wir uns nach ein paar Jahren auch die Entwicklung jener an, die verkauft worden sind! Das kann man dann ja diskutieren: Wie hat es sich entwickelt?, plus, minus rechnen, sa­gen, es wäre gescheit gewesen, wir hätten die Aktie behalten, dann wird man das nächste Mal gescheiter sein. Wenn man sagt, sie ist schlecht gewesen, wird man glücklich sein, dass man draußen ist. Da geht es dem Staat nicht anders als jedem an­deren Aktionär. – Danke für die Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

14.47


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Faul mit 2 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


14.47.38

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Herr Staatssekretär! Danke für die Aufklärung. Ich glaube, deine Rede be­ziehungsweise deine Betrachtungen müssten das jetzt einmal stoppen, diese Floskeln, die der Grasser erfunden hat, von dem Erfolgsmodell Privatisierung. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Missethon.) Nein, das muss einmal aufhören. Das habt ihr in euren Bü­chern drinnen, im Parteibüchl steht das, und jeder muss das herunterbeten. Das muss einmal aufhören! (Beifall bei der SPÖ.) Wenn man den Schmarren sieht, der heute in der Steiermark passiert, dann muss man sagen: Das ist ja alles schon zum Erbrechen! Ein Wahnsinn, ein Hin und Her, ihr wisst gar nicht mehr, wovon ihr redet. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Missethon.) – Ich will mich mit Ihnen, Herr Missethon, nicht unterhalten!

Herr Staatssekretär, Folgendes haben Sie in Ihrer Betrachtungsweise noch vergessen, ich bitte, das auch aufzunehmen. Diese steuerlichen Begünstigungen, die vom damali­gen Finanzminister Grasser geschaffen worden sind, um diese Anteile, die die Privaten da erworben haben, und die Gesamtanteile noch schmackhafter zu machen, haben wir vergessen. Und wenn der Finanzminister Molterer heute sagt, der Staat hat nichts da­zugezahlt, der Staat hat aus den Erträgen nichts genommen, hat er leider uns verges­sen zu sagen, wie viele Mindererträge er aufgrund der steuerlichen Begünstigungen gehabt hat. Die werden nicht unbeträchtlich gewesen sein, siehe Gruppenbesteuerung und so weiter, wo man den Leuten ein Schlupfloch geboten hat. Darüber müssen wir einmal nachdenken.


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Wenn ich mir heute die Erfolgsgeschichte anschaue, dann muss ich sagen, Herr Prä­sident Dr. Moser – jetzt bin ich ein bisschen frech –: Es ist gut, dass Ihr Papier die Zwi­schenzeilen nicht ausdrücken kann, denn wenn wir das riechen müssten, was da da­zwischen drinsteht, was ihr nicht schreiben dürft, dann könntet ihr das Papier gar nicht angreifen, da es stinken würde. Das zieht sich durch, seit ich im Rechnungshofaus­schuss bin. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Überall Korruption – heraus damit!

Betrachten Sie nur die Geschichte der ÖIAG, wo die Vorstände hergehen und sich selbst die Prämien bei Nichterfolg zuschieben, das ist doch sensationell! Ohne Ziele werden Prämien ausgezahlt, wo Mitglieder im Aufsichtsrat Aufträge annehmen und erst nachher zurücktreten, wenn man draufkommt, dass die dort wieder mitgeschnitten ha­ben.

Welcher Unternehmer, Kollege Kopf, würde heute hergehen und sagen: Ich bezahle für meinen Auftrag x Millionen, aber weil ihr so nette Burschen seid, gebe ich euch noch 2 Millionen drauf!? Welcher private Unternehmer würde das tun? (Abg. Dipl.-Ing. Mis­sethon: Die BAWAG, Herr Kollege!) Hör auf mit der BAWAG, beschäftige dich mit der Hypo Alpe Adria, das ist viel gescheiter für dich!

Dort sind die Dinge einfach drinnen, und das riecht nach Rückflüssen.

Wenn man heute von Finanzminister Grasser als dem Spezialisten der Privatisierung redet, dann muss ich es heute hier einmal sagen: Bevor Grasser in das Parlament gekommen ist, haben ihn viele von euch in Gleisdorf gesehen, wie er Frank Stronachs Heavy Stamping eröffnet hat. Dort war er Conférencier, und in der Rolle war er eigent­lich passend. Aber hier war Grasser Erfüllungsgehilfe der Industrie. Man hat ihm aufge­tragen, was er durchzuführen gehabt hat. Und viele – ich denke gerade an euren Sek­tor (in Richtung BZÖ), Prinzhorn und so weiter – haben ein lukratives Geschäft ge­macht. In Wirklichkeit haben wir den österreichischen Staat bewusst bestohlen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.50


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Einwallner mit 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.50.52

Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Man muss – und ich nehme auch zur ÖIAG und zur Prüfung der Privati­sierungen Stellung – von einer Erfolgsstory sprechen. (Abg. Öllinger: Wo?) Geben Sie es zu!

Zum einen wurden die Privatisierungsaufträge von der ÖIAG weitestgehend erfüllt, und die Empfehlungen des Rechnungshofes wurden auch zum Großteil umgesetzt.

Das Zweite ist: Durch die Privatisierung wurden die Restschulden getilgt und wurde faktisch Schuldenfreiheit erlangt. Die anderen Argumente haben wir ohnehin schon ge­hört von unserem sehr geschätzten Herrn Vizekanzler und Finanzminister.

Jetzt komme ich einmal auf die Doppelbödigkeit und Scheinheiligkeit auf Seiten der SPÖ zu sprechen, die da aufgeboten wird. (Rufe bei der SPÖ: He! He!)

Wenn Sie immer wieder davon sprechen, in der Privatwirtschaft werde von den Vor­ständen und Managern viel zu viel abkassiert, während der kleine Arbeitnehmer immer auf der Strecke bliebe, dann weise ich auf Folgendes hin: Heute in der Steiermark Son­derlandtag, Thema Gagenskandal bei einer zu 100 Prozent im Eigentum des Landes Steiermark befindlichen Krankenhausgesellschaft, nämlich der KAGes. Was macht dort die SPÖ mit Mehrheit? (Rufe: ÖVP!) Was macht dort der SPÖ Gesundheitslandesrat?


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Was macht er? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Er tut zwei Vorstände raus und gibt drei rote Vorstände rein, mit Gagen, die über der Gage des Landeshauptmannes liegen! (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ja, Landeshauptmann Voves. Wenn ich Landeshauptmann bin, dann sorge ich dafür, dass kein Vorstand in einem landesnahen Unternehmen eine höhere Gage als der Landeshauptmann selbst hat. Was ist? – Über 300 000 werden zugeschanzt. Und was sagt der zuständige Landesrat? – Das ist branchenüblich, das ist halt so. Das ist die SPÖ (Zwischenruf des Abg. Faul): Wo ihr seid, da passt alles, aber wo die anderen sind, da passt nichts! (Beifall und Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ.)

Herr Staatssekretär, wenn Sie vom Privatisierungsstopp sprechen und zu mir sagen, das sei der richtige Weg, und zu uns sagen, der Privatisierungsstopp sei das Allheilmit­tel, dann sage ich Ihnen aus der Sicht der Jugend Folgendes: Für uns Junge, für un­sere Zukunft ist diese Erfolgsstory wichtig, weil das zunehmend Arbeitsplätze schafft. Es ist auch für die Staatsschuldensenkung, für die Finanzgebarung wichtig.

Ich sage Ihnen noch etwas, Herr Staatssekretär: Mich tröstet es, dass in dieser Bun­desregierung der Finanzminister von Seiten der ÖVP kommt (Beifall bei der ÖVP), denn unser geschätzter Finanzminister Vizekanzler Molterer wird größeren Schaden abwenden, den Sie seitens der SPÖ anrichten würden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Herr Abgeordneter, bitte bleiben Sie noch kurz da. Ich würde Sie bitten, den Ausdruck „scheinheilig“ zurückzunehmen, sonst muss ich Ihnen einen Ordnungsruf geben. (Abg. Einwallner: Das stimmt!)

Dann muss ich Ihnen leider hiermit einen Ordnungsruf erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. 5 Minuten freiwillige Rede­zeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.54.13

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsi­dent! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Lassen wir den Ausflug in die steirischen Niederungen, gehen wir zurück zu den Höhenflügen der AUA, die leider laut Rechnungshofbericht und leider auch laut Medienberichten eher teilweise Sturz­flugcharakter annehmen.

Gehen wir zuerst zum Rechnungshofbericht, der wie immer, Herr Präsident, dankens­werterweise sehr seriös, sehr genau, detailorientiert und auch sehr kritisch erstellt wur­de. Ich habe mir jetzt noch einmal die Zusammenfassung durchgesehen. Aus dieser Zusammenfassung ist schlicht auch erstens erklärbar, wieso es soweit gekommen ist, und zweitens ableitbar, wo es eigentlich hingehen muss.

Schauen wir es ganz konkret an! Wir haben bei der AUA insgesamt eine Situation, dass sie in einem Wettbewerbsfeld steht, wo sie aufgrund der gegenwärtigen Kosten­struktur, Produktivitätsstruktur, der gegenwärtigen Flottenstruktur und auch der gegen­wärtigen Folgen der Entscheidung, die in Richtung Expansion gelaufen ist, einfach nicht mehr mithalten kann und eine Kursänderung notwendig hat.

Da möchte ich einhaken: Kursänderung, Strategie, Unternehmensstrategie – das ist doch ureigenste Aufgabe, Herr Staatssekretär, des Kerneigentümers ÖIAG – 42 Pro­zent! –, der Republik. Was tut denn die ÖIAG jetzt bei der AUA? – Sie schaut die ganze Zeit zu. Sie hat einmal Managementbestellungen vorgenommen, die sich laut Rechnungshof als kontraproduktiv erwiesen haben, und jetzt schaut sie weiter zu und redet mit dem Scheich einmal so und wartet, was der Scheich am nächsten Tag wieder sagen wird.


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Was wir in der Hand haben, von wegen Strategie Finanzinvestor Scheich, ist ein Schreiben der Standard Bank, einer südafrikanischen Bank, an der 20 Prozent die Chi­nesen halten, dass die Standard Bank den Scheich durchaus als finanzkompetent ein­schätzt. Das haben wir in der Hand.

Die Bankgarantie für die Beteiligung, Herr Staatssekretär, Herr Rechnungshofpräsi­dent, die war Thema im Ausschuss. Und Ötsch sagte im Ausschuss, die habe er. Ges­tern war die Aktionärsversammlung, und auf einmal heißt es, Bankgarantie vielleicht nächste Woche. Und dann sehen wir die schönen Briefe von der Standard Bank, und das soll eine Garantie sein. Und das ist eine Unternehmensstrategie.

Entschuldigen Sie, da darf ich nur als gelernte – ich wiederhole meinen Beruf nicht – ... sagen: Bitte setzen, nicht genügend! So geht es nicht.

Die AUA ist dieses Management und diese ÖIAG-Politik nicht wert. Die AUA hat Poten­tial, die AUA liegt gut in der Premium-Klasse. Die AUA hat besondere Märkte, die sie bedient.

Aber was die AUA braucht – gestern haben Sie das gehört im „Journal-Panorama“, oder Sie lesen es auch in den Fachzeitungen –, ist eine verlässliche Strategieentwick­lung.

Sie haben es heute auch gehört vom Herrn Finanzminister, es war interessant, was er da gesagt hat von wegen rot-weiß-roter Flosse. Okay. Die Swiss Air fliegt nach wie vor mit dem weißen Kreuz in der Flosse. Und der Herr Finanzminister hat heute klar ge­sagt, wir brauchen eine Strategie sowohl in Richtung Stand Alone, wie weit das gehen kann mit, Sie wissen eh, Star Alliance und so weiter, da sind wir gar nicht mehr so al­lein, als auch eine Parallelstrategie, sprich einen Plan A und einen Plan B, eine Paral­lelstrategie dahingehend, wie ich mich weiterentwickle auch in Richtung strategischen Partner.

Hören Sie sich die Experten auf dem Aktienmarkt an! Lesen Sie auch in den Zeitun­gen, was die Expertinnen und Experten im Flugbereich sagen! Es wird aufgrund der Wettbewerbssituation und auch der Entwicklung, die wir von den USA kennen, keinen Weg daran vorbei geben, dass wir, wenn wir – Wirtschaftsstandort Österreich, ich bete jetzt alles vor, Drehkreuz Wien und Arbeitsplätze Wien Zentralraum – das einigerma­ßen wahren wollen, einen Plan A und einen Plan B haben und nicht abhängig sind von netten Briefen der Standard Bank aus Südafrika. (Beifall bei den Grünen.)

Das wäre eine kurze Bemerkung zu der momentanen Situation.

Ich darf nur noch, weil die Zeit drängt und ich selber um 15 Uhr zu einem anderen The­ma weiterreden soll, Herr Präsident Moser, auf eine Bemerkung Ihrerseits hinweisen, die für mich auch sehr bezeichnend war. Und zwar vermerken Sie auf Seite 7, dass der Expansionskurs der AUA vielleicht auch den Hintergrund hat, dass die Management­gehälter rein quantitativ orientiert waren in ihrer Prämienausformung. Das heißt, das AUA-Management hat dann Prämien bekommen, wenn die Umsatzzahlen gestiegen sind. Und was macht das Management? – Das macht natürlich Umsatzzahlsteigerung. Gleichzeitig hat es aber, wie Sie auch feststellen konnten, den Gewinn minimiert und einen Verlust eingefahren. Das ist natürlich auch die Folge dessen, was Sie sehr deut­lich auf dieser Seite 7 darlegen und wo Sie auch diese Verstöße gegen die Schablo­nenverordnung auch wieder anführen. (Abg. Öllinger: Der Grasser hat es auch so ge­macht!)

Danke, Herr Präsident Moser, und ich bin schon gespannt auf Ihre Ausführungen und auch ich sage: Keine Privatisierung und Plan A, Plan B und Gesamtstrategie für die


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AUA, so wie der Herr Finanzminister es auch verlangt hat! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich unterbreche nunmehr die Verhand­lungen über die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung.

 15.00.12Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 3648/AB

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen jetzt zur Durchführung der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 3648/AB.

Da die erwähnte Anfragebeantwortung bereits verteilt worden ist, erübrigt sich deren Verlesung durch den Schriftführer.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei die Erstrednerin zur Begründung über eine Redezeit von 10 Mi­nuten verfügt.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte. (Abg. Dr. Moser nimmt einen Gegenstand, verpackt in einer Stofftasche, mit zum Red­nerpult.)

 


15.00.49

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister Faymann! Meine Damen und Herren! Das Thema, über das wir jetzt näher diskutieren werden, haben wir heute Vormittag hier schon angesprochen. Heute Vormittag ging es darum, dass die Republik Österreich Rückstellungen in der Höhe von 531 Millionen € macht, damit wir das Klimaschutzziel ansatzweise erreichen können. Heute Vormittag hieß es also: 531 Millionen € werden für den Ankauf von CO2-Zertifikaten ausgegeben. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vor­sitz.)

Heute Nachmittag geht es um ein Infrastrukturprogramm „Straßenbau“, Herr Minister, das Sie mit zufriedener Miene und selbstlobend darlegen, das ein Volumen von 1,3 Milliarden € jährlich hat, und zwar für heuer, 2008. Diese 1,3 Milliarden € geben wir aus, damit der Autoverkehr flüssiger wird, damit sich der Straßenverkehr entfalten kann, damit vielleicht mehr Transit in Österreich Platz hat, damit die Wirtschaft boomt. Dieses Geld geben wir letztlich auch dafür aus, dass die CO2-Emissionen steigen, dass das Pönale steigt, dass insgesamt Österreich das Klimaschutzziel nicht erreicht. So ist die Sachlage, Herr Minister, und deshalb gibt es jetzt diese Anfragebeantwortung-Be­sprechung; ich komme dann noch auf ein paar Details zurück.

Mir geht es darum, hier in diesem Haus diesen Widerspruch nicht nur zu thematisieren, sondern auch intensiver zu diskutieren, nämlich die Politik: Mit der linken Hand zahle ich ein paar Euro in Richtung Klimaschutzzertifikate, und mit der rechten Hand werfe ich die Millionen, die Milliarden nur so hinaus, sodass die CO2-Bilanz hinaufschnellt! Ich meine, jeder normale Mensch sagt da: Der gehört nach Steinhof. – wobei Steinhof eigentlich ein sehr schönes Ambiente hat. – Aber das ist die Realität!

Interessanterweise habe ich da Verbündete in der ÖVP. Kollege Stummvoll sagt immer: Die Industrie hat ihren Beitrag zur CO2-Reduktion geleistet, der Verkehr muss etwas tun. – Herr Minister, achten Sie auf Ihren Kollegen Stummvoll!


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Herr Minister Pröll ist gestern hier gestanden und hat gesagt: Mobilität – Klimakiller Nummer eins! Verkehr – Klimakiller Nummer eins! Minister Pröll von der ÖVP gibt das zu. Herr Minister Faymann, wenn ich mit Herrn Minister Pröll in dieser Frage heftigst diskutiere und ihn ersuche, dass er in diesem Bereich auch etwas tun soll, dann sagt
er immer: Da ist Kollege Faymann zuständig! Daher habe ich Sie heute gebeten, mir Ihr klimakontraproduktives Straßenausbauprogramm einmal zu erklären, denn meine Kernfrage, die ich Ihnen gestellt habe: Wie viel mehr CO2-Ausstoß provozieren wir durch die verstärkte Investition in den Straßenbereich, durch die 1,3 Milliarden € jähr­lich – nächstes Jahr sind es 1,2 Milliarden €, dann sind es über 1,1 Milliarden €, dann geht es wieder auf 1,4 Milliarden € hinauf; ein schöner Umfang von 4,4 Milliarden €, allerdings in die falsche Richtung –?, haben Sie mir noch immer nicht beantwortet.

Wer sagt denn das? – Nicht nur Minister Pröll, nicht nur Herr Abgeordneter Stummvoll, sondern das sagt auch der Umweltkontrollbericht, der detailliert nachweist, dass wir in der Vergangenheit gerade im Verkehr die größten Steigerungen hatten: plus 90 Pro­zent CO2-Ausstoß seit 1990.

Das sagt übrigens auch der Rechnungshof-Rohbericht, den ich mir extra herausge­sucht habe, und da heißt es auf Seite 32 – da wird es spannend; Sie haben das viel­leicht schon gelesen, Herr Minister; da steht einiges über Verkehrsplanung, und das ist auch Thema dieser Anfragebeantwortung, denn es geht um Straßenbau, um Verkehrs­planung –:

„In den Planungen von Straßenbauprojekten wurde regelmäßig von längerfristigen Ver­kehrszuwächsen ausgegangen und damit die Wirtschaftlichkeit der Investition unter­legt. In den Umweltverträglichkeitsverfahren blieben die damit verbundenen Emissions­erhöhungen entweder unberücksichtigt“ – das ist ja grotesk!, das alles schreibt aber der Rechnungshof; es war ja zuvor der Herr Präsident des Rechnungshofes hier anwe­send –„ beziehungsweise wurden mit dem Relevanzkriterium als unerheblich einge­stuft.“

So schaut es beim Straßenbau real aus! Da gibt es zwar eine Umweltverträglichkeits­prüfung, da haben wir in gewisser Weise ein EU-Niveau, nur sind diese Emissionen nicht relevant. Aber auf der anderen Seite, wenn es um das Zahlen geht, um das Errei­chen des Kyoto-Ziels et cetera, sind sie schon relevant.

Herr Minister, man muss doch aus einem Guss Verkehrspolitik machen! Sie sagen immer – und da haben Sie durchaus meine Sympathie und meine Unterstützung –, es müsse Investitionen in den öffentlichen Verkehr geben. Ich habe mir Ihre Darlegung beim Klimagipfel am 17. April extra herausgesucht. Da haben Sie zum Ausbau gesagt: Oberste Priorität hat die Verbesserung des Angebots des öffentlichen Verkehrs.

Wenn ich mir aber Ihr Bekenntnis und die budgetären Zahlen anschaue, dann sehe ich, dass da steht: Öffentlicher Verkehr: 10 Millionen Bestellerleistungen. Im Umwelt­fonds gibt es jetzt 17 Millionen zusätzlich für innovative Verkehrsdienste. Und wenn ich mir die ASFINAG-Planung zu „Neubauprojekte Österreichs“ anschaue – das habe ich mir heute auch noch herausgesucht, wirklich im Schweiße meines Angesichts –, dann blinzeln mir nur so die Milliarden entgegen.

Herr Minister, ich wollte noch genauer wissen – das ist auch der Hintergrund meiner Anfrage –, wann genau die Zeitpunkte sind, zu welchen die einzelnen Baulose ange­gangen werden. Im Geschäftsbericht oder im Neubau- und Planungsprojektbericht der ASFINAG gibt es nur summarische Darstellungen. Ich hätte es gern detailliert, wie es im Rahmenplan der ÖBB ist. Der Rahmenplan der ÖBB, den Sie mir dankenswerter­weise auch gegeben haben, enthält immer genaue Angaben darüber, wann die Pla­nung beginnt, wann der Bau beginnt, wie viel das kosten wird. Aber in diesem Bericht steht das nur kursorisch drinnen, und das ist mir zu wenig.


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Genauso ist es mir zu wenig, was Sie mir in Ihrer Beantwortung meiner Frage, wie viel CO2 wir praktisch durch den explosionsartigen Straßenbau produzieren, geschrieben haben. Diese Antwort sind Sie mir eigentlich schuldig geblieben. Netterweise hat Ihr Kabinettschef Dr. Ostermayer mich diesbezüglich kontaktiert – das ist eine gute Quali­tät der Kooperation, der Zusammenarbeit –, weil er im Vorfeld wissen wollte, was mir ein Anliegen ist, was ich näher wissen möchte und worauf es mir ankommt. Ich habe ihm das auch gesagt, und deswegen bin ich jetzt auf Ihre Antwort gespannt, weil Sie sehr gut vorbereitet sein werden, nehme ich an.

Aber ich habe auch hinsichtlich der Details Fragen gestellt, Herr Minister. Nicht nur, dass mir die Grundantwort fehlt, vermisse ich auch die Antwort auf meine Frage: Was tun Sie, um die Querfinanzierung Ihrer Schienenprojekte zu ermöglichen, dadurch, dass Sie Maut auf den Straßenprojekten einheben, dadurch, dass Sie die Maut auch angehoben haben, dass Sie in Brüssel weitere Vorstöße in Richtung Mautanhebung machen wollen? Darauf haben Sie mir geantwortet: Es wird der EU-Rahmen ausge­schöpft! „Die Bestimmungen der derzeitigen EU-Wegekostenrichtlinie werden von Ös­terreich umfassend genützt“, heißt es auf Seite 4 Ihrer Beantwortung. Aber meines Er­achtens schöpfen Sie das nach dem EU-Konzept beileibe nicht aus dem Vollen aus.

Es gibt Bemautungsmöglichkeiten in dicht besiedelten Gebieten, im städtischen Be­reich. Sie machen es nicht! Wir sagen schon seit mindestens zwei Jahren: Flächende­ckende Lkw-Maut und Querfinanzierung hinein in die Bahn, hinein in die teuren Pro­jekte, die Sie jetzt vorhaben! Aber Sie machen es leider nicht! Ich habe Sie wieder gefragt, habe Ihnen praktisch die goldene Rutsche gelegt, aber nein, Sie rutschen wo­andershin. Sie rutschen immer wieder in Richtung Baulobby, in Richtung Milliarden und in Richtung Klimakiller. Und das ist mein Problem mit Ihnen, Herr Minister! (Beifall bei den Grünen.)

Sie haben mir in verschiedensten Bereichen gesagt, CO2-Emissionen könnten Sie nicht vorhersehen, denn mit den Verkehrsprognosen sei das so eine Sache. Viele hö­herrangige Straßenobjekte und Straßenbauprojekte, haben Sie gesagt, dienen dazu, Staus zu vermeiden und lokalen Verkehr zu verringern.

Da, Herr Minister, kann ich Ihnen leidvoll Beispiele aus meiner Heimatstadt nennen: Da wird das teuerste Autobahnstück überhaupt geplant. Dankenswerterweise haben Sie das allerteuerste Projekt, die Hanson-Spange, abgedreht. Aber den Linzer Westring haben Sie nach wie vor in Ihrem Bauprogramm. Da kostet ein Kilometer an die 100 000 €, nein, 80 bis 100 Millionen – so stimmt es! – kostet ein Kilometer wegen Si­cherheitsauflagen, Tunnel et cetera. Da haben wir sogar Prognosen von der ASFINAG, und die besagen, dort, wo in Linz entlastet werden soll, auf der Nibelungenbrücke, in der Rudolfstraße, fährt frisch, fröhlich nach erfolgtem sündteurem Ausbau der Westtan­gente der Verkehr ungefähr in derselben Größenordnung.

Da frage ich mich wirklich: Wozu das Ganze? Ich brauche die Alternative, die Sie, Herr Minister, inständigst beim Klimagipfel sozusagen angebetet haben, nämlich die Ver­stärkung des öffentlichen Verkehrs. Nur: Ich brauche sie mit Hand und Fuß. „ Mit Hand und Fuß“ heißt Investitionsoffensive, heißt, die Straßenprivilegien zu reduzieren.

Da brauche ich Ihnen nicht den Rechnungshofbericht und den Umweltkontrollbericht zu nennen, da muss ich Ihnen nur Ihr eigenes Wissen und Ihre eigenen Auskünfte, die Sie uns im Verkehrsausschuss gegeben haben, in Erinnerung rufen.

Wir brauchen einfach Kostenwahrheit auf der Straße. Wir brauchen den Ausgleich in der Mineralölsteuer. Die Nachbarstaaten liegen da schon höher, wir liegen da niedri­ger. Wir brauchen endlich die Angleichung der Diesel-Mineralölsteuer und des Normal­benzins. Wir brauchen Systeme, die besser den Verkehr steuern und wo wirklich Kos­tenwahrheit Platz greift.


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Aber Sie, Herr Minister, paktieren mit den Bundesländern – und das ist Ihr Grundpro­blem, seit Sie als Minister angetreten sind! – Straßenbauprojekte, die die Landesbud­gets schonen, die hineinreichen in das ASFINAG-Budget, die dort die Kassa ausräu­men, Geld, das wir eigentlich laut Auskunft Ihres Mitarbeiters, Herrn Mag. Kasser, zur Finanzierung der Bahn bräuchten.

Letztes Beispiel, Herr Minister – letzte Woche waren Sie, glaube ich, im Burgenland –: die S 31. Dazu muss ich Ihnen sagen, Herr Minister: Da lassen Sie mit teurem ASFINAG-Geld ein unsinniges Projekt auf Wunsch des Landeshauptmannes Niessl er­richten. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Obwohl es dort sen­sible Regionen, Nationalparkregionen gibt, buttern Sie dort ASFINAG-Geld hinein. Sie provozieren damit CO2-Emissionen, Sie schaden damit dem Klima und letztlich Ihrem eigenen Ruf.

Jetzt komme ich nicht mehr dazu, Ihnen das Geschenk zu geben – aber das nächste Mal. – Danke schön. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Moser nimmt den mitgebrachten, in einer Stofftasche verpackten Gegenstand wieder mit.)

15.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Bundesminister Faymann zu Wort gemeldet. Auch sein Redebeitrag soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


15.12.00

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Werner Faymann: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hochverehrte Frau Abgeordnete, scha­de, dass ich jetzt das Geschenk nicht bekomme, aber man sagt ja: Die Vorfreude ist die schönste Freude!

Ich möchte nun zu ein paar Punkten Stellung nehmen.

Erstens zu dem detaillierten Plan, wann welche Straße gebaut wird. Ich komme gleich darauf zu sprechen, wann welche Sicherheitsmaßnahme finanziert beziehungsweise Straße gebaut und errichtet wird. Diesen Rahmenplan lasse ich Ihnen gerne – genauso wie den Plan von der Bahn – zukommen. Diesen haben wir auch öffentlich dargestellt.

Die Bundesländer wollen einen Plan, wo alles viel rascher, dichter und ausführlicher ist. Bei unserem Plan, den wir gemeinsam erstellt haben, würden sich die Bundeslän­der alles noch viel rascher und in kürzeren Zeiten wünschen. Daher haben wir verein­bart, dass dann, wenn jemand aus diesem Plan, der das genaue Datum enthält, etwas vorziehen möchte, das Bundesland die Finanzierungskosten, die durch das Vorziehen entstehen, übernimmt.

Das ist in Niederösterreich bei Projekten gelungen, das ist im Burgenland bei Projekten gelungen, und das scheint mir überhaupt eine gute Maßnahme zu sein, zwischen den Notwendigkeiten des Bundeslandes und seinen finanziellen Möglichkeiten und jenen des Bundes so übereinzukommen, dass man sich nicht nur etwas wünscht, sondern auch finanziell daran beteiligt.

Dieser Plan existiert, und es gibt sogar schon eine Maßnahme, die zu Einnahmen aus den Bundesländern führt, was es in der Vergangenheit nicht gegeben hat.

Ich sage das deshalb, weil wir jetzt jedes Bundesland durchgehen müssten, um zu sagen, warum sich einzelne Länder so massiv Straßenverbindungen in unserem Land wünschen. Wobei noch zu sagen ist: geprüft von der ASFINAG; strategische Verkehrs­prüfung; zusätzlich das Bundesstraßengesetz, hier beschlossen.

Da komme ich gleich auf Oberösterreich zu sprechen. Sie haben, Frau Kollegin, in Oberösterreich auch einige Kollegen, die da mitwirken, und auch in der Landesregie-


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rung haben Sie einen Vertreter. Es werden, sofern ich das richtig in Erinnerung habe, Straßenprojekte österreichweit – mit Ausnahme eines Projektes, das bei den Grünen in Oberösterreich umstritten ist –, auf Bezirks-, auf Gemeinde- und auf Landesebene, ganz anders beurteilt, und zwar auch von Ihren Vertretern, als das in Ihrer Rede her­ausgekommen ist.

Ich sage das deshalb, weil ein Drittel des Budgets einmal generell bis 2020 – also ich nehme nicht nur die Jahresraten, ich nehme das Budget bis 2020 – in Tunnelbauten fließt, und zwar in zweite Tunnelröhren, in Sicherheitsmaßnahmen, in Pannenstreifen, in Mittelabtrennungen. Das sind also alles Maßnahmen, die man wahrlich nicht einfach zusammenfassen kann unter dem Titel „große Luxusausbauten auf der Straße“, son­dern Maßnahmen, die dringend notwendige Sicherheitsausbauten enthalten.

Es gibt eine Reihe von Kosten für Projekte zu tragen, wo ich mir auch gewünscht hätte, dass das Geld dafür schon vor 20 Jahren jemand ausgegeben hätte, nämlich für die Umfahrungen von großen Ballungsräumen. Hier wird die immer wieder stark diskutierte Umfahrung Wiens „Ring der Regionen“, ein Projekt gemeinsam mit Niederösterreich, angesprochen.

Man kann natürlich der Meinung sein, dass die beste Straße die ist, die so verstopft und überfüllt ist, dass man keinerlei Ausweichmöglichkeiten rund um Ballungsräume hat. Ich weiß, dass es im Philosophiestreit einige gibt, die sagen: Jeder Kilometer Stra­ße verursacht zusätzlichen Verkehr! Ich bin aber der Überzeugung, dass wir den Bau vieler Straßenverbindungen gerechtfertigterweise in Angriff nehmen, und zwar deshalb, weil sie Umfahrungen sind und damit Entlastungen bringen, weil sie Staubildungen ver­meiden, die weder für die Umwelt noch für die anrainende Bevölkerung und deren Um­welt gut sind, konkret: weil sie für die Bevölkerung nicht zumutbar sind!

Ich lehne es ab, einfach zuzurufen: Zu überfüllten Straßen fällt uns nichts anderes ein, als generell zu sagen: Im Straßenbereich investieren wir nichts! Es liegt zwar einer Schwerpunkte im Straßenbereich, aber wenn ich die Arbeitsstunden in meinem Minis­terium hernehme, dann kann ich sagen, dass der Ausbau der Bahn, der Ausbau des öffentlichen Verkehrs absolutes Übergewicht hat. Das ist so auch in der finanziellen Bedeutung zusätzlicher Mittel, auch in dem Ringen um Lösungen, den öffentlichen Ver­kehr in den Städten Österreichs, in den Ballungsräumen zu forcieren. 90 Prozent der Zeit sind wir sicher damit beschäftigt, bei der Bahn und im öffentlichen Verkehr zuzule­gen, zu stärken, Prioritäten zu setzen.

Das entledigt uns aber aus meiner Sicht nicht der Aufgabe, zu fragen: Wie kann man den Pkw-Verkehr einigermaßen erträglich für die Bevölkerung, einigermaßen sinnhaft und ohne Staubildungen, wie das mancherorts bei uns und in vielen Fällen im Ausland studierbar ist, gestalten? Auch dort führen Staus keineswegs dazu, dass deshalb weni­ger Leute mit dem Auto fahren oder weniger Güter mit dem Lkw transportiert werden, sondern dazu, dass die anrainende Bevölkerung stärker belastet wird. Das ist die ein­zige Konsequenz, die man sich dort anschauen kann.

Daher bin ich überzeugt davon, dass dieser Rahmenplan für die Straße, der sehr detailliert ist und den ich Ihnen in allen Details gerne zur Verfügung stelle, einer ist, wo Sie zwar vielleicht ein paar Projekte finden, die Sie aus Ihrer Sicht nicht in Ordnung finden, dem Sie aber im Großen und Ganzen Ihre Zustimmung geben werden, denn dabei geht es um den Bau zweiter Tunnelröhren, um Sicherheitsmaßnahmen, um Ent­lastungen durch Umfahrungen, teilweise sogar bei gleichzeitigem Ausbau des öffentli­chen Verkehrs, um eine Doppelentlastung zur gleichen Zeit schlagend werden zu las­sen. Da werden wir auch Sie, glaube ich – zumindest teilweise –, überzeugen können, dass dieses Straßenbudget nicht einfach ein Budget ist, das die CO2-Bilanz ver­schlechtert, oder ein Budget ist, das besser anders aufgehoben wäre, sondern ein


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Budget, das in der Ergänzung zu den Hauptbemühungen, nämlich den öffentlichen Verkehr auszubauen, seinen Sinn hat.

Lassen Sie mich noch zu den Versäumnissen bei der Lkw-Maut etwas sagen!

Die Wegekostenrichtlinie erlaubt uns die von uns heute festgesetzte Lkw-Maut auf Autobahnen und Schnellstraßen, also im hochrangigen Verkehrsnetz. Kein einziger Cent mehr wäre möglich. Wir haben alle gemeinsam sehr lange, sehr intensiv ge­rungen, in Brüssel die letzte Erhöhung, die 4 Cent als Erhöhungsfaktor betragen hat, durchzusetzen.

Wir wirken heute in einer Diskussion innerhalb der Europäischen Union oft sehr ein­sam, so wie bei anderen Themen auch, wenn wir etwa über die Kernenergie diskutie­ren. Ich will nicht sagen, wir stehen alleine da, aber wir befinden uns da in der Minder­heit, weil wir sagen, diese Wegekostenrichtlinie soll uns ermöglichen, die Lkw-Maut auf ein Schweizer Niveau zu erhöhen, und das wäre sogar im obersten Ziel die Verdoppe­lung.

Ich habe Anfang dieser Woche zwei Tage in Slowenien im informellen Verkehrsminis­terrat verbracht und muss sagen, es sind wenige, die unserer Meinung sind. Die Mehr­heit spricht von einer Ausgewogenheit, die die Transportwege nicht zu sehr belasten soll. Also: Die Öffentlichkeitsarbeit, die Überzeugungsarbeit ist in Europa in vielen Län­dern, auch in vielen Nachbarländern, bei Weitem nicht so ausgeprägt, wie das bei uns Beschlusslage ist.

Ich bin sogar der Überzeugung, dass man auch in Europa nicht in der Lage ist, diese großen Bahnlinien, die Netze, die Korridore, die prioritären Korridore, zu verwirklichen, wenn nicht auch die Straße mehr Einnahmen über die Lkw-Maut ermöglicht, die zum Teil durch Querfinanzierungen dem öffentlichen Verkehr zu nutzen haben.

Aber ich kann Ihnen nur sagen – und ich sehe keinen Grund, das zu verheimlichen, ob­wohl es keine offiziellen Sitzungen sind im informellen Ministerrat –: Die Ausführungen, die dort getätigt werden, zeigen, dass wir uns mit unserem doch sehr radikalen Vor­schlag der Erhöhung der Lkw-Maut in einer Minderheitsposition befinden.

Was die Frage der flächendeckenden Lkw-Maut angeht – diesbezüglich wurde jetzt den Sozialpartnern eine Studie zur Verfügung gestellt, und wir hatten ja die Gelegen­heit, im Verkehrsausschuss kurz darüber zu reden –, habe ich auch die Bedenken den technischen Einsatz und den Datenschutz betreffend in der „Pressestunde“ Ihres Par­teivorsitzenden gehört. Es wird also noch eine Reihe von offenen Fragen zu diesem Thema zu beantworten sein, und wenn ich das zusammenrechne, muss ich Ihnen sa­gen, dass ich zwar glaube, dass die flächendeckende Lkw-Maut eines Tages zum rich­tigen Ziel führt, aber derzeit haben wir bezüglich dessen, was an technischen Investi­tionen zu leisten ist, was noch an ungelösten Fragen da ist, etwa die Benachteiligung auch jener Gebiete, die weiter entfernt von der Autobahn liegen, unsere Aufgaben bei Weitem noch nicht erledigt.

Bleibt die Benzinpreiserhöhung. – Das klingt ja so charmant: die Mineralölsteuer ein bisschen angleichen. Die Deutschen haben einen höheren Benzinpreis als wir, haben dafür aber keine Vignette. Man muss doch die Kosten des Autofahrers zusammenrech­nen! Wir können doch nicht sagen: Schauen wir zum Nachbarn Deutschland!, und übersehen, dass wir dafür die Einnahmen aus der Vignette haben, die natürlich der ASFINAG zugute kommen.

Wenn man vergleicht: Es gibt einige Länder in Europa, die beim Benzinpreis über uns liegen, aber im Durchschnitt liegen wir auch. Zu billig sind wir also keinesfalls.


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Und wenn Sie sich die Erhöhungen des letzten Jahres ansehen – und ich weiß, dass es nicht nur aufgrund der MöSt dazu kommt, sondern dass diese Erhöhungen auch durch die Rohölpreise am Markt entstehen –, werden Sie feststellen, dass das für viele Familien ein Hauptpunkt in den Teuerungsdiskussionen, die wir in diesen Tagen füh­ren, ist. Also ist die Erhöhung des Benzinpreises aus meiner Sicht auch keine richtige Antwort. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Daher bleibt die Arbeit, im Detail Straße für Straße zu überprüfen, ob sie dem Zweck, dem Sinn entspricht, den wir als Ziel vorgeben, um den öffentlichen Verkehr maximal zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass jene Abge­ordneten, die nun zu Wort kommen, eine 5-minütige Redezeit haben.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fleckl. – Bitte.

 


15.24.05

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Bundesminister, damit Sie nicht ohne Geschenk nach Hause gehen, be­kommen Sie von mir ein kleines Geschenk. (Die Rednerin überreicht Bundesminister Faymann eine Süßigkeit. – Heiterkeit. – Abg. Neugebauer: Das ist eine süße Verfüh­rung!)

Frau Kollegin Moser, manchmal habe ich schon den Eindruck, dass in Ihren Ausfüh­rungen immer wieder zum Ausdruck kommt, jeder, der in Österreich auch nur einen Meter Straße baut, ist des Teufels und verstößt gegen jegliches Klimaziel. Ich frage Sie, Frau Kollegin Moser: Haben Sie auch Kontakt mit Menschen – so wie sicherlich wir alle in diesem Saal –, die in Gemeinden leben, die schwer belastet sind vom erhöh­ten Verkehrsaufkommen, wo Kinder über stark befahrene Straßen gehen müssen, um überhaupt in die Schule zu kommen? Haben Sie Kontakt zu jenen Menschen, die erleichtert sind und endlich ein Gemeinschaftsleben in einer Gemeinde leben können, weil eine Ortsumfahrung gestaltet wurde und der Verkehr aus den Gemeinden hinaus­geleitet wurde? (Abg. Mag. Kogler: Genau das wollen wir ja!) Haben Sie auch Kontakt zu Pendlerinnen und Pendlern, die am Ende des Tages diese Rechnung zahlen müs­sen? – Ich glaube nicht, wenn ich mir Ihre Wortspenden so anhöre.

Ich denke, es war ein sehr gutes Signal vonseiten des Herrn Bundeskanzlers, Ihren Kollegen Wabl ins Bundeskanzleramt zu bringen und Sie einzuladen, an Lösungen mit­zuarbeiten. Leider ist es aber so, dass die linke Hand wieder nur dagegen ist und die rechte Hand keine Lösungsvorschläge bringt, außer nur nein zu sagen. Das tut mir sehr leid. Das tut mir insgesamt für eine gute und auch umweltfreundliche Verkehrs­politik in Österreich leid, weil ich denke, das Signal, Sie alle miteinander zur Mitarbeit einzuladen, ist da. Sie müssen es nur wahrnehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich verwahre mich schon dagegen, dass die Regierungsfraktionen immer so hingestellt werden, als ob sie Österreich mit Straßen und Asphalt zupflastern würden. Nein, Frau Kollegin Moser, so ist das bitte nicht! Auch diese Bundesregierung ist national wie auch auf EU-Ebene bestrebt, gute Lösungen herbeizuführen, die angestrebten Ziele zu er­reichen und am Ende des Tages für die Menschen in Österreich eine gute Verkehrs­politik zu machen.

Wir wissen alle, dass es sehr wichtig ist, diese Ziele zu erreichen. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Ich glaube nicht, dass irgendjemand hier dafür plädiert, dass wir das Kyoto-Ziel nicht erreichen sollen. Sie werden hier in diesem Saal niemanden finden, der das will. Aber ich glaube schon, dass wir alle eine realpolitische Verkehrspolitik zu machen haben, gerade weil wir jenen Menschen verpflichtet sind, die in den lärmbelas-


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teten Gemeinden leben, gerade jenen Menschen, die durch eine verminderte Sicher­heit in ihren Gemeinden dort gefährdet sind. Diesen Menschen sind wir alle verpflich­tet, und wir nehmen alle unsere Verpflichtung wahr.

Daher bin ich auch froh darüber, dass diese Bundesregierung das Signal setzt, so viel Geld wie noch nie zuvor in Schiene, aber auch in Straße zu investieren, nämlich 11 Milliarden €. Und das Signal ist klar: 6, 4 Milliarden € gehen in den umweltfreundli­chen Verkehrsträger, nämlich in die Schiene. Dazu, denke ich, gibt es nichts weiter zu sagen. Ich glaube, und Sie haben hier mit dem Bericht der ASFINAG hantiert, diese Berichte, wie auch die Klimastrategie, wie auch der Rahmenplan, sind Dinge, die es schon länger gibt und nicht erst seit heute, Frau Kollegin Moser. Ich wundere mich über Ihre Anfrage und glaube, Sie hätten nicht ein ganzes Parlament bemühen und da­durch einen Stromverbrauch für 30 oder 35 Minuten erzeugen müssen, wo Sie doch selber immer dahin gehend plädieren, dass das Parlament Strom sparen soll, aber das demokratische Recht der Anfrage sei dadurch gesichert. (Zwischenrufe bei den Grü­nen. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich wundere mich schon, dass Sie sich mit diesem Leselämpchen nicht in Ihr Büro zu­rückziehen und endlich dort nachlesen, wo Sie die Antworten finden. Aber ich bedanke mich trotzdem beim Herrn Minister, dass er die Zeit gefunden hat, bei uns zu sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.29.34

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich weiß, in der politischen Sündenbock-Strategie der Grünen spielt der Verkehr immer eine ganz große Rolle. (Abg. Dr. Moser: Beim Stummvoll genauso!) Ich weiß, für Sie ist der Verkehr der Klimasünder der Nation, aber Ihre Argumentation hält einer differenzierten Betrachtung nicht stand. Das ist Ihr Pro­blem, Frau Kollegin Moser.

Sie haben auch nicht alles zitiert, was Sie möglicherweise gewusst haben, zum Bei­spiel nicht, dass die im Jänner vom Umweltbundesamt veröffentlichten Ergebnisse der jährlichen Schadstoffsituation zeigen, dass es nicht gerechtfertigt ist, den Verkehr zum Klimasünder Nummer 1 zu machen.

Natürlich müssen die Verkehrsemissionen gesenkt werden; dieses Ziel eint uns ja auch. So aber, wie Sie von den Grünen das wollen und verlangen, nämlich weitere Ein­schränkungen beim Straßenverkehr, etwa durch überzogene Fahrverbote oder durch nicht effiziente Geschwindigkeitsbeschränkungen, ist das sicherlich nicht der richtige Weg.

Was wir brauchen, das sind verbesserte Abgasnormen bei Pkw und Lkw; das muss entsprechend gesenkt werden, und zwar auf das technisch Machbare. Die Autoindus­trie muss verpflichtet werden, umweltfreundlichere Motoren rascher marktreif zu ma­chen. (Abg. Mag. Kogler: Richtig! Bravo!) Es hat ja auch hier in Österreich eine Initia­tive für jene Maßnahmen gegeben, die wir national durchsetzen können: Bundesminis­ter Pröll, Bundesminister Faymann, ja die gesamte Bundesregierung hat mit der Ein­führung der CO2-abhängigen NoVA ab 1. Juli 2008 einen ganz wesentlichen Kauf­anreiz für abgasarme Pkw geschaffen. – Das ist der richtige Weg, und den müssen wir weitergehen.

Die Politik, Schadstoffe sozusagen an der Quelle zu reduzieren, nämlich am Pkw und am Lkw, ist jedenfalls zielführender, als Autos mit höheren als derzeit technisch mach-


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baren Abgaswerten zu produzieren, wie das leider geschieht – dann aber Fahrverbote und Fahreinschränkungen einzuführen. Da muss die EU-Kommission, da muss das EU-Parlament europaweit klare und rasche Vorgaben machen, denn nur dadurch kann die Autoindustrie zu einer wirksamen Reduktion der Verkehrsemissionen gezwungen und damit auch gleichzeitig die individuelle Mobilität gesichert werden. Das ist nämlich auch ein sehr großes Anliegen der Bevölkerung.

Das jedenfalls sind meiner Überzeugung nach die wichtigsten, die effizientesten Maß­nahmen in der Kfz-Verkehrspolitik.

Im Übrigen hat das BMVIT ein Technologieförderprogramm eingerichtet, mit dem zum Beispiel die Entwicklung alternativer Kfz-Antriebe gefördert wird. Hiefür werden jährlich 5,7 Millionen € an Fördergeldern aufgewendet. Das ist wirklich ein sehr wichtiger und sinnvoller Weg.

Weiters ist festzuhalten, das im Jahre 2006 der CO2-Ausstoß im Verkehrsbereich ge­sunken ist; auch das steht in diesem Bericht des Umweltbundesamtes. – Sie von den Grünen haben hier eine einseitige Darstellung gebracht, eine Darstellung, die nicht den Tatsachen entspricht.

Weiters, meine Damen und Herren, kommt es zu einer immer stärkeren Beimischung von Biokraftstoffen, zu der Sie sich ja auch grundsätzlich bekannt haben. Ab 1. Ok­tober 2008 wird dieser Prozentsatz auf 5,75 Prozent erhöht. Damit kann auch eine wei­tere Reduktion des CO2-Ausstoßes erwartet und erreicht werden.

Im Übrigen: 34 Prozent der Verkehrsemissionen in Österreich stammen vom Tank-Tourismus! Wenn man die Emissionen aus diesem Tank-Tourismus abrechnet, bleibt vom vielzitierten Vorwurf, dass der Verkehr der „Klimasünder der Nation“ sei, nicht mehr viel übrig, meine Damen und Herren. Ihre Argumentation stimmt also nicht mit der Realität überein!

Auch Ihr Slogan, Frau Kollegin Moser – mehr Straße bedeutet immer mehr Verkehr! –, ist zwar gängig und populistisch, aber deshalb keinesfalls richtig, denn mit der Realisie­rung etwa einer hochrangigen Straßenverbindung wird ja sozusagen Verkehr vom nie­derrangigem Straßensystem abgesaugt, werden die Anrainer geschützt, kommt es zu weniger Stau, zu weniger Luftschadstoffen – und zu mehr Verkehrssicherheit. Das müssen Sie auch berücksichtigen in Ihrer Bilanz, meine Damen und Herren von den Grünen!

Also mit vordergründigen Slogans, liebe Frau Kollegin Moser, können die Verkehrspro­bleme der Zukunft nicht gelöst werden. (Beifall bei der ÖVP.)

15.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Zwerschitz zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.35.05

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Nachdem ich mir jetzt diese letzte Rede angehört habe, muss ich sagen: Es kommen mir massive Zweifel, ob Österreich jemals bereit sein wird, zu versuchen, und zwar auch nur andeutungsweise, das Kyoto-Ziel zu erreichen, denn entweder sagen Sie, es soll die Autoindustrie etwas machen, beim Tank-Tourismus müsse man anset­zen, aber bloß kein österreichischer Schulterschluss, indem wir uns beispielsweise endlich darauf einigen, dass Individualverkehr, so, wie er derzeit gefördert wird, viel­leicht keine gute Idee ist.

Ihr Motto dürfte sein: Nur immer schön auf die Wähler-Klientel schauen, nur immer schön schauen, dass wir uns ja nicht auf sinnvolle Maßnahmen einigen!


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Zu Ihren Ausführungen, Frau Kollegin Fleckl: Es ist nicht so, dass wir von den Grünen nicht mit anderen Menschen reden. Wer ist denn schuld daran, dass es in den öster­reichischen Bundesländern kaum noch „Öffis“ gibt und daher jeder dauernd mit dem eigenen Auto fahren muss? – Wir sicherlich nicht! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wenn Herr Minister Faymann hier wunderbar erklärt, was den Straßenbau anlangt, würden ja nur Umfahrungen gebaut werden, muss ich erwidern: Wenn das wirklich so ist, dann schauen wir uns doch diesbezüglich gleich einmal die S 37 und die Umfah­rungen für die dortigen Orte an. Eine vierspurige Autobahn ist doch keine Umfahrung; tut mir leid! Gleiches gilt übrigens auch für die S 7. Und wir könnten uns auch die Trai­sental-Straße anschauen: Da geht es nicht um Umfahrungen, da geht es nicht um eine Entlastung der Bevölkerung, sondern da geht es ums Zubetonieren, da geht es um Autobahnen.

Herr Bundesminister Faymann sagte in seiner Anfragebeantwortung, die Verkehrsver­flüssigungen würden Verminderungen der Emissionen nach sich ziehen. – Das finde ich sehr nett, denn das hieße doch: Wenn man richtig große Straßen baut und dadurch viele Autofahrer anlockt, die auf diesen großen Straßen fahren, dann gibt es weniger Emissionen! – Diese Rechnung wird und kann nicht aufgehen, Herr Minister! Das wer­den Sie doch nicht ernsthaft selber glauben. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt dazu, dass, wie Sie behaupten, ohnehin so viel in die Schiene investiert würde: Das steht doch lediglich auf dem Papier, aber erstens haben wir in Österreich, was den Schienenverkehr betrifft, enormen Nachholbedarf. Dafür können Sie nichts, Herr Bun­desminister Faymann; das ist mir bewusst. Auffallend ist aber schon, dass die Straßen­projekte bereits durchfinanziert, gut geplant, alle nahe vor der Verwirklichung stehen beziehungsweise sich sogar schon in Bau befinden, während wir in Bezug auf Schie­nenprojekte noch ziemlich lange darauf warten werden, bis diese endlich verwirklicht werden. – Also ganz so, Herr Bundesminister, kann das mit der gleichrangigen Bewer­tung nicht sein.

Nun zum Klimastrategiebericht Österreich: 90,4 Prozent Steigerung der CO2-Emissio­nen; 32,3 Prozent sollten es sein. – Wie viele Wochen und Monate sollen denn in ganz Österreich Fahrverbote gemacht werden, damit wir die Emissionen weg bekom­men? Was sollen wir in Österreich denn tun, um irgendwann und zumindest annähernd das Kyoto-Ziel zu erreichen?

Der Rechnungshof sagt, dass mit der derzeit schleppenden Umsetzung der in der Kli­mastrategie geplanten nationalen Maßnahmen das Kyoto-Ziel nicht erreicht werden kann. Der Rechnungshof erklärt Ihnen, Herr Minister Faymann, und Ihren Regie­rungskollegen, dass es dringend notwendig ist, in Österreich eine Reduktion der Treib­hausgase zu erreichen, damit es eben zu keinen Sanktionen wegen Nichterreichens des Reduktionszieles kommt. Und was geschieht? – Sie, Herr Bundesminister Fay­mann, stellen sich hier her und erklären uns allen Ernstes – und das in einem Land, das die zweitgrößte Zahl an Autobahnkilometern in Europa im Verhältnis zur Bevölke­rung hat –, in Österreich würde ohnehin so viel für den öffentlichen Verkehr getan wer­den beziehungsweise sagen Sie, dass wir dringend Umfahrungen in unserem Lande brauchen.

Meine Damen und Herren von der Bundesregierung, begeben Sie sich bitte auf eine Argumentationsebene, die – zumindest ein wenig – sachlicher ist! Wenn wir von Um­fahrungen reden, dann meinen wir nicht vierspurige Autobahnen – und das sollte doch einem Verkehrsminister genauso bekannt sein wie Abgeordneten hier im Hohen Haus.

Ich würde Sie wirklich recht herzlich bitten – wenn Sie schon der Presse gegenüber erklären, dass der Lkw-Transit zunehmen wird –: Machen Sie sich doch einmal Gedan­ken darüber, ob es in Österreich wirklich ein „Naturgesetz“ sein muss, dass der Lkw-


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Verkehr zunehmen wird – oder ob es nicht eigentlich der Job eines Verkehrsministers wäre, genau dagegen etwas zu unternehmen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

15.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.40.01

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Herr Minister Faymann, Sie haben sich gerade beklagt, Sie sind in der EU so alleine, Sie stehen mit Ihrer Meinung ganz alleine da beim informellen Tref­fen in Slowenien. – Herr Faymann allein zu Haus. Denken Sie zurück, was passiert ist, als 1995 Sie mit der SPÖ und Ihre ÖVP-Kollegen mit Euphorie in diese EU hineinge­drängt und dem Land Milch und Honig versprochen haben! Denken Sie daran, was die FPÖ damals gesagt hat! Sie hat immer wieder davor gewarnt, was für ein Verkehrs­kollaps, welche Verkehrsprobleme auf uns zukommen könnten. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Kukacka: Ihr wart damals auch dafür! ...!)

Ich glaube, das haben Sie vergessen. Wir haben damals schon gesagt, dass Öster­reich ein Durchhaus für den europäischen Verkehr werden könnte – und heute stehen wir vor dieser Situation! Heute erleben wir, dass der Verkehr explodiert. Schon die Schätzungen der Kollegin Forstinger, Ihrer Vorvorgängerin, im Generalverkehrsplan haben ergeben, dass wir unglaubliche Zunahmen zu erwarten haben. Ich zitiere aus diesem Plan, der Ihnen sicher bekannt ist. Da wird davon gesprochen, dass es auf der A 1 eine Zunahme von 7 000 Lkw auf 14 000 Lkw innerhalb von wenigen Jahren geben wird. Von Zunahmen im Ausmaß von 130 Prozent ist die Rede, im Bahnverkehr detto.

Das heißt, diese Schätzungen gab es schon damals, und niemand hat darauf reagiert. Bis heute gibt es keine Schlüsse daraus, was zu tun wäre, um dieser Situation zu be­gegnen.

Also seien Sie ein bisschen gerecht zu sich selber und seien Sie ein bisschen fair auch zu den österreichischen Bürgern, und geben Sie zu, dass Sie Ihr Faustpfand aus der Hand gegeben haben, damals beim EU-Beitritt zu sagen, wir werden unseren Verkehr und den EU-Verkehr zumindest gemeinsam regeln. Und das passiert eben nicht, denn heute können Sie gar nichts mehr regeln. Die Regulierungsmöglichkeiten Österreichs sind dahin.

Aber zu den Grünen noch einen kurzen Hinweis. Das einzige Positive an der von Ihnen verlangten Besprechung der Anfragebeantwortung ist, dass heute alle Abgeordneten diesen Klimamaßnahmenplan bekommen haben. Das ist das einzig Gute dabei. Ihre Ideen sind so verworren und so kraus, dass sie nicht diskutiert werden können. Sie würden aus ganz Österreich eine grüne Wiese machen. Sie würden die Industrie ver­treiben. Sie würden alle zu Fuß gehen lassen. Ich glaube, Ihre Ideen können wir bei­seite schieben, über die brauchen wir nicht zu diskutieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Minister, ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass wir vor unge­fähr einem Jahr über die Zweckbindung der Mineralölsteuer gesprochen haben. Sie haben damals hier sitzend, das weiß ich ganz genau, versprochen, dass die MöSt zweckgebunden wird. (Bundesminister Faymann: Nein!) Das haben Sie hier gesagt, ich kann mich gut daran erinnern, das können wir gerne nachprüfen. (Abg. Mag. Ku­kacka: Aber wirklich nicht! Blödsinn!)

Sie, Herr Bundesminister, haben gesagt, dass die MöSt zweckgebunden wird, um in Österreich einiges an Löchern beim veralteten Verkehrsnetz und beim Neubau der Straße zu stopfen. Das ist ein Punkt, wo Sie uns noch eine Erklärung und eine Auflis-


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tung schuldig sind. Wenn Sie schon mit Auflistungen, mit Gesamtplänen kommen, dann bitte ich Sie, auch das zu berücksichtigen, um wirklich eine Gesamtschau zu ge­ben, was im Verkehrsbereich geschehen wird.

Zum Transit noch einmal. Wenn wir schon von Kosten sprechen, sollten wir auch gleich über die Gesamtmaßnahmen reden, die im Verkehrsbereich in Österreich not­wendig sind. Ich glaube, Sie sind noch eine weitere Antwort schuldig, die betrifft die Finanzierung des Brenner-Basistunnels und weitere Finanzierungen, die in Österreich anstehen. Es kann nämlich nicht sein, dass wir als kleines Land das gesamte Ver­kehrssystem, die Infrastruktur finanzieren für die europäischen Länder aus dem Nor­den und aus dem Süden. Wir wissen, dass der Brenner-Basistunnel hauptsächlich für Italien, Deutschland und die Benelux-Länder von Vorteil ist. Wir wissen aber auch, dass die Kofinanzierung maximal 10 Prozent ausmacht. Bis heute sind Sie uns dazu Antworten schuldig geblieben.

Das Gleiche betrifft andere TEN-Netze. Die Transeuropäischen Netzwerke sind extrem teuer. Es kann nicht sein, dass Österreich dafür allein verantwortlich ist und die Bezah­lung allein vornehmen soll.

Wenn wir schon über einen vernünftigen Aufteilungsschlüssel von Bahn und Straße reden, sollten wir auch wirklich Berechnungen hernehmen, die den Modal Split umfas­sen, das heißt das Verhältnis zwischen Schiene und Bahn. Bitte auch darüber Berech­nungen abzugeben! Wie stellen Sie sich vor, dass die Bahn wirklich attraktiv wird? Wir wissen leider, dass aufgrund der bestehenden Situation kein Mensch interessiert ist, mit der Bahn zu fahren. Wir haben veraltete Waggons, wir haben veraltete Loks, wir sind weit hintennach, und wenn nicht dringend ein vernünftiges Konzept kommt, um die Bahn auszubauen, werden wir hier hintennach hinken.

Weil wir gerade dieses Gesamtkonzept beleuchtet haben, noch zwei kurze Worte be­züglich der Industrie und der räumlichen Entwicklung, auch an die Grünen gerichtet: Wenn Sie schon über Industrie und damit verbundene CO2-Ausstöße reden, müssen Sie auch bei den Produktionsverfahren beide Seiten berücksichtigen: CO2-Produktion, aber auch CO2-Bindung. Machen Sie sich die Mühe und denken Sie nach, was bei der Firma Omya in Kärnten passiert: Da wird nicht nur CO2 bei der Produktion emittiert, es wird auch CO2 gebunden, ist fast CO2-neutral. Also auch da bitte wissenschaftliche und verfahrenstechnische Basis berücksichtigen!

Letzter Punkt, noch ganz kurz, der auch ganz wesentlich ist für die CO2-Belastung in Österreich. Denken Sie einmal an die Zersiedelung und an die Maßnahmen, die man diesbezüglich in der österreichischen Raumordnung treffen könnte. Wir wissen, dass durch die Zersiedelung und durch das unkontrollierte Wachsen im Bereich der Gemein­den viel an Kanal, Strom und Infrastruktur notwendig ist und dass das ein Wildwuchs ist, der eingedämmt gehört. Ich denke, es wäre gut, wenn sich alle beteiligten Ministe­rien zusammentäten, um diese Probleme zu lösen. Sie können sie nicht allein lösen, Herr Bundesminister. Nehmen Sie auch Ihren Kollegen, den Herrn Bundeskanzler, ins Gebet, der für dieses Problem im Bereich der Raumordnung verantwortlich ist! (Beifall bei der FPÖ.)

15.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.45.20

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Moser, Ausbau des hö­herrangigen Straßennetzes und Klimaschutz, das muss kein Widerspruch sein. Zum


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Ausbau des höherrangigen Straßennetzes gehört der Bau einer zweiten Tunnelröhre; der Rahmenplan ist ja erstellt worden. Ich glaube, das ist auch wichtig für die Nachhal­tigkeit.

Herr Bundesminister Faymann hat gesagt, der Ausbau der Verkehrswege ist in Europa ein ewiges Thema. – Bedenken wir, wir sind im Herzen von Europa! Wir haben den Ost-West-Verkehr, den Nord-Süd-Verkehr, und dieser Verkehr wird nicht weniger wer­den. Und die Infrastruktur ist meiner Meinung nach sehr, sehr wichtig für die Wirtschaft, für Investoren, für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe, für das Wirtschaftswachstum und für die Beschäftigung – genauso wie die Förderung des wirt­schaftlichen und sozialen Zusammenhaltes in einem Land. Das ist meiner Meinung nach wichtig. Es gibt hier viele Bereiche, die Straße, die Schiene, den Flugverkehr, natürlich auch die Schifffahrt und, nicht zu vergessen, auch den postalischen Weg. Das alles muss in diesem Bereich natürlich zusammenspielen.

Frau Kollegin Moser, Ziel muss es ganz einfach sein, eine Verbesserung der Mobilität ohne Verschlechterung der Lebensbedingungen für die Bevölkerung zu erreichen. Das muss unser aller Ziel sein! (Beifall beim BZÖ.)

Politische Rahmenbedingungen, nachhaltige Verkehrsplanung tragen einiges dazu bei. Jetzt gibt es natürlich verschiedene Anschauungen dazu, wie es halt so ist. Den meis­ten Leuten, mit denen ich spreche, ist das heute alles zu teuer, was hier angeboten wird. Wenn Sie draußen in der Peripherie mit den Leuten sprechen, können Sie das hören. Man redet so viel von Flexicurity. Wie soll denn jemand flexibel sein, wenn die öffentlichen Verkehrsmittel nicht flexibel sind, wenn man oft nicht einmal eine Fahrge­meinschaft bilden kann und auf das eigene Fahrzeug angewiesen ist? – Das ist eine gewisse Problematik, das spielt natürlich hier eine Rolle und muss mit berücksichtigt werden. Auch die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten sind dabei zu berück­sichtigen.

Frau Kollegin, eine Citymaut – wir haben uns ja schon darüber unterhalten, ob sinnvoll oder nicht sinnvoll. Natürlich, in Metropolen wie London, Paris und so weiter schaut das alles ein bisschen anders aus. In Österreich haben wir eine Metropole, das ist Wien. Und in den anderen Städten ist es so, dass sich schon viele von der Innenstadt verabschiedet haben. Die Großkaufhäuser sind hinausgezogen in die Peripherie, weil es dort entsprechende Parkplätze gibt. Jetzt stirbt die Innenstadt, und alle jammern darüber. Und warum stirbt die Innenstadt? Weil man seinerzeit die Verkaufsflächen in diesem Bereich begrenzt hat – und weiter draußen gibt es die entsprechenden Ver­kaufsflächen. Und wer fährt dorthin? Wieder nur jemand mit einem Privat-Pkw, weil die „Öffis“ dort gar nicht hinfahren. Und das ist die nächste Problematik. Man muss hier vieles gegeneinander abwägen. Das ist ganz, ganz wichtig in diesem Bereich.

Wir brauchen auf der einen Seite die Mobilität, aber die Mobilität muss auf der anderen Seite auch für jeden leistbar sein. Das ist das Nächste. Wie man das macht, steht auf einem anderen Blatt. Ein genereller Verzicht auf den Bau neuer Straßen scheint mir nicht zielführend zu sein. Die Wohnbevölkerung muss natürlich geschützt werden. Wir müssen das höherrangige Straßennetz wegbringen von der Wohnbevölkerung, das heißt auch: weniger Lärmbelästigung, weniger Schadstoffe für die Bevölkerung. Man muss auch bedenken, bei weniger Stopps, bei weniger Halten der Kraftfahrzeuge wird natürlich auch weniger CO2 ausgestoßen. Das bringt ja alles etwas! Ich glaube, wenn wir hier keine Maßnahmen ergreifen, ist es für die Bevölkerung in manchen Bereichen nicht mehr lebenswert.

Eine Abstimmung zwischen Verkehrs- und Raumplanung ist sehr erforderlich, ist abso­lut notwendig. Neue Straßen sollen dicht bebaute Gebiete von Lärm und Schadstoff­emissionen entlasten. Das muss unser Ziel sein.


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Kyoto-Ziel ja, Klimaschutz nur auf dem Rücken der Autofahrer und zu Lasten der Infra­struktur nein. Der Straßenausbau muss weiter vorangetrieben werden, denn es ist ja nicht so, dass der Straßenverkehr ein Klimakiller in dem Sinn wäre. Aber nichtsdesto­trotz ist die Kfz-Industrie gefordert, hier neue Wege zu gehen und eine weitere Redu­zierung des CO2-Ausstoßes ihrer Fahrzeuge zu erreichen. (Beifall beim BZÖ.)

15.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

15.50.07Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punk­te 4 und 5 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement mit einer Wunschredezeit von 4 Minuten. – Bitte.

 


15.50.16

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ich bedauere es sehr, dass Herr Vizekanzler Molterer nicht mehr hier ist, er hat nämlich vorhin ein Musterstück von Einäugigkeit geliefert. Er hat gesagt, die Zeiten der Ideologien haben sich überholt. – Gerade er als Vertreter der ÖVP, die wirklich einem Privatisierungswahn verfallen ist, was zum Teil immer noch der Fall ist, spricht davon, dass die Zeiten der Ideologien sich überholt haben. Sehr interessant. (Ruf bei der ÖVP: Sie waren aber schon dabei, oder?)

Der Vizekanzler ist derjenige, der sich auch in einen völligen Widerspruch geredet hat, was die AUA anlangt. Auf der einen Seite sagt er, Privatisierungen müssen unbedingt sein, auf der anderen Seite sagt er, nein, diese AUA wollen wir unbedingt behalten, in staatlicher Hoheit und in staatlichem Besitz. Also ich glaube, man sollte sich in der ÖVP ein bisschen klarer darüber werden, was man eigentlich will. Ein bisschen ein Chaos scheint schon bei Ihnen zu herrschen. Offenbar dürften auch Ihre Ideologien nicht mehr so ganz schlüssig sein, nicht mehr in sich kongruent. Es passt nicht mehr zusammen, was bei Ihnen so abläuft. Aber das ist Ihr Problem, ich gehe jetzt auf die AUA ein, ich glaube, das ist das Thema, das uns beschäftigen soll.

Der Bereich AUA ist deswegen ein bisschen problematisch, weil wir erleben müssen, dass vor allem ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Hören Sie zu, bleiben Sie weniger auf­geregt! Sie kommen vielleicht auch noch dran. Oder haben Sie nichts zum Reden? Ich weiß es nicht. Reden Sie nur von der Hinterbank aus? Kommen Sie vor, reden Sie hier, bleiben Sie schön ruhig!

Bei der AUA möchte ich in zwei Bereiche trennen: in den wirtschaftlichen Bereich und in den personellen Bereich, wissen wir doch, dass vor allem die jetzige Führung der AUA gravierende Fehler in der Personalführung gemacht hat. Wir wissen, dass bei der AUA überhaupt keine Mitarbeitermotivation herrscht, dass die Mitarbeiter schlecht in­formiert werden und dass die Mitarbeiter überhaupt nicht eingebunden werden in we­sentliche Entscheidungen und nicht wissen, wohin der Weg bei der AUA gehen wird. Das bedingt natürlich auch große Unzufriedenheit und Unmut in der Belegschaft. Und eine nicht gut arbeitende Belegschaft ist natürlich auch ein wesentlicher Hindernisfak­tor bei der Entwicklung eines Unternehmens. Ich glaube, das ist auch ein Beweis dafür, dass Ötsch in vielen Bereichen maßlos überfordert ist.

Nun noch zu den wirtschaftlichen Fakten und zu dem, was uns der Rechungshof be­richtet. Die AUA fliegt 58 Länder mit 115 Destinationen an und hat damit als zu kleine


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Linie – das ist auch ein Kritikpunkt des Rechnungshofes, so verstehe ich es jeden­falls – ein zu großes Netz abzudecken. Das heißt, im Vergleich zum Quellmarkt, zum Heimmarkt ist der beflogene Markt viel zu groß, und das bringt nachweislich in den Deckungsbeitragsberechnungen 1 bis 3 große Schwierigkeiten. Ich denke, man sollte ein bisschen weniger großspurig sein und sich bei der AUA auf das Geschäft konzen­trieren, wo man wirklich erfolgreich ist. Und das vermisse ich auch, denn es gibt keine klaren Strategien. Die AUA sollte sich überlegen, wohin sie will. Sie ist kein großer Carrier, sie ist kein kleines Nischenunternehmen, sie ist ein Mittelding und wird sich deswegen ganz klar überlegen müssen, welche Strategien sie einschlägt.

Die Strategie, jetzt auf Al Jaber mit seinen 150 Millionen zu hoffen, ist eine denkbar schlechte, wir wissen es, weil die AUA jedes Jahr Abgänge von ungefähr 150 Millionen hat. Ein einmaliger Transfer von 150 Millionen wird also nicht ausreichen, um eine nachhaltige Strategieänderung zu bewirken. Und wir wissen auch, dass die AUA es war, die innerhalb von wenigen Jahren eine Kapitalerhöhung von 350 Millionen verpul­vert hat. Wir wissen auch, dass die AUA es geschafft hat, Gelder, die sie aus Verkäu­fen herausgeschlagen hat, überhaupt nicht in Strategieumsetzungen zu buttern.

Das heißt, Strategie gibt es derzeit überhaupt keine. Ich denke, es wäre dringend an der Zeit, die gesamte AUA-Führung auszutauschen und durch neue Leute zu ersetzen.

Ich will gar nicht auf die vielen Probleme eingehen, die es im wirtschaftlichen Bereich, im allgemeinen Flugbereich weltweit gibt: Kerosinpreise, die Kreditblasen, Subprime-Krise, Liberalisierung des Markts, Fusionierungswelle und so weiter, aber Tatsache ist Folgendes: Die AUA wird sich von ihren Scheuklappen lösen müssen, wird sich überle­gen müssen, ob nicht vielleicht doch eine engere Zusammenarbeit mit der Star Al­liance, mit der Lufthansa gut wäre. Wir wissen, dass die Lufthansa ein aufstrebendes Unternehmen ist, ein exzellentes Unternehmen. Wir wissen, dass in Europa drei übrig bleiben werden, wahrscheinlich drei, die Air France, die British Airways und die Luft­hansa. Und es ist nicht einsichtig, dass sich Herr Ötsch aus irgendeiner Scheu gegen­über der Lufthansa jeder Allianz mit dieser großen und wirklich perfekt geführten Luft­linie verschließt.

Ich denke, wir sollten ehrlich sein zueinander. Es gibt viele Führungsschwächen im Management der AUA, die Herrschaften haben Berührungsängste mit der Lufthansa, weil sie wissen, dass dort ein straffes und schlankes Management herrscht. Und ich glaube, das sollte auch für die AUA übernommen werden. Die AUA könnte sehr viel davon profitieren, wenn sie nicht nur eine lose Allianz mit der Lufthansa eingeht, son­dern wirklich eine ganz strenge Zusammenarbeit im Bereich EDV-Wesen, im Bereich Sicherheitssysteme, im Bereich Pilotenausbildung, im Bereich von Netzwerkberech­nungen. Man sollte die Scheu ablegen, einmal in die Hände spucken und wirklich ar­beiten, denn ich glaube, bei der AUA geht es der Führungsmannschaft nur ums Abkas­sieren und um hohe Gagen, und das kann nicht reichen, um die AUA in eine erfolg­reiche Zukunft zu führen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krist. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.55.51

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Um anzuschließen bei der Debatte vor dem Ver­kehrsthema, möchte ich als Oberösterreicher und als Linz-Landler natürlich noch ein­mal auf die Austria Tabak zurückkommen, weil auch in meiner Heimatgemeinde einige Noch-Beschäftigte der Firma Austria Tabak wohnen. Die betreffenden Familien haben natürlich große Sorgen. Und da bin ich ganz beim Kollegen Gradauer, der auch schon


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das Thema angesprochen hat: Das ist sicher ein Beispiel der Privatisierung, wie man es eigentlich nicht machen soll.

Um es ganz einfach zu sagen: Man verkauft die beste Kuh im Stall. Nach relativ kurzer Zeit wird der ganze Bauernhof auch noch verkauft und werden die Leute auf die Straße gesetzt. Jetzt kann man zwar der Gewerkschaft gratulieren, die dort einen ausgezeich­neten Sozialplan ausverhandelt hat, aber was hilft das ganze Geld, das man den Leu­ten gibt, wenn die Arbeitsplätze weg sind und wenn ganze Familien davon betroffen sind?

Ich weiß das aus leidvoller Erfahrung in einer Firma, in der ich 25 Jahre beschäftigt war und die es heute nicht mehr in Österreich, sondern in Italien gibt.

Ich denke, meine Damen und Herren, so darf eigentlich kein Management und auch keine österreichische Bundesregierung, egal, wie sie zusammengesetzt ist, mit dem öf­fentlichen Eigentum, mit dem Eigentum eines jeden Staatsbürgers umgehen!

Der Rechnungshof hat zum Beispiel auch aufgezeigt, bei Privatisierungen sollte die ÖIAG verstärkt eigenes Fachwissen einsetzen. Das heißt, man bestätigt eigentlich, dass zwar, so hoffe ich, Fachwissen vorhanden ist, aber man gar nicht recht engagiert war, dieses einzusetzen, sondern man kauft das viel lieber viel teurer von außen zu, wahrscheinlich von dem einen oder anderen guten Bekannten.

Ein anderer Punkt: An Mitglieder des Aufsichtsrates sollten keine Aufträge vergeben werden. – Das sollte eigentlich normal und selbstverständlich sein, aber nicht einmal das ist in der ÖIAG bei diesen hoch bezahlten Managern eine Selbstverständlichkeit.

Verpflichtend einzurichtende Ausschüsse fehlen offensichtlich auch, und wenn sie vor­handen sind, dann werden sie gar nicht mit den Aufgaben betraut, die sie eigentlich wahrnehmen sollten.

Der Rechnungshof hält fest, dass Aufträge wenigstens schriftlich festzuhalten sind. Aber auch das ist dort nicht üblich. Ich frage mich wirklich, was diese exorbitant über­bezahlten Manager in diesem Bereich eigentlich überhaupt tun.

Der „Kurier“, das ist heute schon erwähnt worden, schreibt von einer Selbstverleug­nung dieser hoch bezahlten ÖIAG-Manager, die zum Teil in den gleichen Aufsichts­räten sitzen. Sie agieren sehr unprofessionell, und ihr Wirken kommt sicher nicht der österreichischen Volkswirtschaft zugute! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.58.42

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Im Rechnungshofbericht, im Hauptdokument, steht der Kernsatz in Bezug auf die geprüfte Privatisierung zu lesen. Dieser Absatz ist aus meiner Sicht der bedeutendste im gesamten Bericht; ich zitiere wörtlich:

Mit den seit dem Jahr 2000 durchgeführten Privatisierungen schuf die Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft, kurz ÖIAG, die Voraussetzung dafür, die Rest­schulden zu tilgen und faktische Schuldenfreiheit zu erlangen. – Zitatende.

Man muss, wenn man die ÖIAG betrachtet, geschätzte Damen und Herren, die Ver­gangenheit mit der Gegenwart vergleichen, und es sind mehrere Punkte hier bedeut­sam. In der Vergangenheit gab es einen Bundeskanzler Kreisky, der von Deficit Spen­ding sprach und davon, dass ihm ein paar Millionen Schilling mehr Schulden lieber


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seien als mehr Arbeitslose. Er hat dabei Millionen mit Milliarden verwechselt, wie wir heute wissen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Erstens sind die Arbeitsplätze zu betrachten, geschätzte Damen und Herren: 50 000 Arbeitsplätze sind verloren gegangen! Ich stimme meinem Vorredner zu, wenn er gemeint hat, wie schwierig es für so manche Familie gewesen ist, diese Situation zu bewältigen. Bei 50 000 ist das eine gewaltige Herausforderung!

Zweitens: der Wert des Anlagevermögens vor dem Verkauf und nach dem Verkauf. Vor dem Verkauf, meine Damen und Herren, sind in der Vergangenheit die Werte per­manent gesunken. Jetzt ist es so, dass nach der Privatisierung der Rest des Portfolios mehr wert ist als vorher.

Der dritte Punkt ist der Schuldenstand. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gab zu Beginn des Jahres 2000 6 Milliarden € an Schulden! Heute sind es de facto null.

Weiters ist zu betrachten, dass innerhalb eines Zeitraumes von etwas mehr als sieben Jahren die Steuerzahler der Republik Österreich in der Vergangenheit einen Betrag von 59 Milliarden Schilling aufwenden mussten, um diese Ideologien, die Herr Staats­sekretär Matznetter – er ist jetzt nicht anwesend – im Ausschuss noch vertreten hat, zu bewerkstelligen. Die verloren gegangenen Steuereinnahmen sind gar nicht bezifferbar, meinte der Herr Staatssekretär, und ich muss ihm recht geben.

Und noch eines ist interessant: Wenn die Herrschaften von den Verkäufen reden, vom Versilbern und vom Verscherbeln, dann rufe ich in Erinnerung, dass es ja im Finanz­ministerium in der Ahnengalerie solche gibt, die um 1 € das gesamte Betriebsvolumen erworben haben! Ich weiß nur nicht, ob ihr Bild auf der rechten Seite der Finanzminis­ter wiederzufinden ist oder auf der linken Seite jener, die als Steuersünder angeklagt wurden. (Beifall bei der ÖVP.)

16.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Wimmer zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


16.01.52

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! In dem Bericht wird festge­halten, dass die ÖIAG durch die Privatisierungen ihre Schulden getilgt hat, zumindest fast getilgt hat. Das ist ein Faktum. Zwei Unternehmen haben zu dieser Entschuldung ganz besonders beigetragen – auch das ist ein Faktum –, einmal die Österreichische Postsparkasse und zum anderen die heute schon sehr oft erwähnte ehemalige Tabakregie. Beide Unternehmungen wurden damals ohne Verbindlichkeiten, also ohne Schulden, der ÖIAG übertragen.

Es ist aber schon zu hinterfragen – und das ist heute auch hier offenkundig gewor­den –, um welchen Preis diese Entschuldung der ÖIAG erreicht wurde und wer die Folgen dieser Privatisierungen tatsächlich zu tragen hat. Am Beispiel der VA Tech hält der Rechnungshof Folgendes fest: Es ging ausschließlich um den Verkaufserlös, es ging ausschließlich um Geld – und nicht um die Erhaltung der Arbeitsplätze, die dort massiv verloren gegangen sind.

Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Verkauf der ATW, der Austria Tabak. Der Verkauf dieses Unternehmens ist in Wirklichkeit ein ganz, ganz trauriges Kapitel der österreichi­schen Industriegeschichte, meine Damen und Herren! Eines der wirklich potentesten und kräftigsten Unternehmen Österreichs ist – ich möchte es so hart formulieren – auf dem Altar der Politik geopfert worden. Es war dies ein Unternehmen, das jährlich 50 Millionen an Dividenden ausgeschüttet hat, ein Unternehmen, das in den neunziger


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Jahren Millionen an Sonder-Dividenden abgeliefert hat, ein Unternehmen, das mehr als 1 200 Arbeitnehmer beschäftigt hat.

Wie ist heute, nach sieben Jahren, der Status? – Das Unternehmen ist bereits weiter­verkauft, der englische Eigentümer hat Reibach, hat Kohle gemacht. Mittlerweile ist die Austria Tabak fast ein japanisches Staatsunternehmen; wir haben das heute schon ge­hört.

Nur so viel zur Erfolgsgeschichte: 2005 wurde der Standort Fürstenfeld geschlossen, 50 Arbeitnehmer haben „dran glauben“ müssen. 2005 wurde Schwaz in Tirol geschlos­sen, 100 Arbeitnehmer haben draufgezahlt. 2009 wird in Linz geschlossen – das ist heute schon angesprochen worden –, 320 Arbeitnehmer verlieren ihren Job. In Hain­burg soll modernisiert werden; wir wissen, dass schon Teile in Richtung Polen ausge­lagert werden. Wir werden sehen, wie sich die Situation in Hainburg in ein paar Jahren darstellt; ich bin zumindest neugierig darauf.

Jawohl, die ÖIAG ist schuldenfrei! Es war ein hoher Preis, den vor allem die Arbeitneh­mer und Arbeitnehmerinnen dieser Betriebe bezahlt haben. Auf dieses Projekt, meine Damen und Herren, braucht aber niemand stolz zu sein, auch nicht diejenigen, die in den neunziger Jahren die Teil-Privatisierung – das meine ich jetzt sehr selbstkritisch – der ATW zugelassen und auch eingeleitet haben. (Beifall bei der SPÖ.)

16.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Lentsch zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.04.48

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Sanierung der ÖIAG in den Jahren 2000 bis 2006 ist sicherlich eines der positivsten Kapitel in der österreichi­schen Wirtschaftspolitik. Ich weiß, Sie sehen das naturgemäß anders. Wir tolerieren Ihre Meinung, aber Sie müssen auch unsere Meinung tolerieren, dann werden wir gut zusammenarbeiten können.

Man kann auch zu Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser stehen, wie man möchte, aber diese Leistung war – neben der Modernisierung der Finanzverwaltung – sicherlich ein Meisterstück, denn in diesen sechs Jahren wurde ein Schuldenberg in der Höhe von immerhin 6 Milliarden € abgebaut – 6 Milliarden €! – Natürlich durch Privatisierun­gen von Staatsbetrieben und Beteiligungen, aber der Clou dieser Geschichte war, dass diese Betriebe nach der Privatisierung mehr wert waren als vor der Privatisierung. (Beifall bei der ÖVP.)

Da war natürlich auch eine Portion Glück dabei, etwa in der Weise, dass die Immobi­lienblase in den USA erst wesentlich später geplatzt ist. Aber das war eben das sprich­wörtliche Glück des Tüchtigen.

Geschätzte Damen und Herren, da hier in letzter Zeit ein wenig Wehmut und Sehn­sucht nach der guten alten Kreisky-Ära zu verspüren war, muss ich schon betonen: Erst Schüssel und Grasser haben mit diesen Privatisierungen die Fehler aus dieser Ära saniert!

Im Gegensatz zu Kreisky hat Schüssel auf Reformen gesetzt (Abg. Reheis: Das ist aber ein Scherz?), im Gegensatz zu Kreisky hat Schüssel auf den Markt statt perma­nent auf Subventionen gesetzt, und am Ende dieser Politik stand ein ganz anderes Er­gebnis als zu Kreiskys Zeit. (Abg. Reheis: Das war eine Persönlichkeit, der Herr Bun­deskanzler Kreisky!) Die Schulden waren 2006 getilgt, die Betriebe waren mehr wert als vorher, und es gab auch wieder gesicherte Jobs in diesen Betrieben! (Beifall bei ÖVP und BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Das war eine gute Regierung!)


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Ich freue mich darüber, dass nun auch der Rechnungshof diese Politik in irgendeiner Form bestätigt. Ich gratuliere allen Beteiligten, allen voran unserem ehemaligen Bun­deskanzler Dr. Wolfgang Schüssel! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

16.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Schönpass zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.07.28

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf den Bericht des Rechnungshofes betreffend Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirt­schaft, Vollzug des Bundespflegegeldgesetzes.

Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht die SVA unter anderem bezüglich der Verfahrensdauer. Im Jahr 2005 betrug die durchschnittliche Erledigungsdauer der Erst­anträge 78 Tage. In über 1 200 Fällen betrug die Erledigungsdauer jedoch länger als 90 Tage, und in 124 Fällen sogar länger als ein halbes Jahr. Im Jahr 2005 verstarben insgesamt 1 252 Pflegebedürftige beziehungsweise 11 Prozent der Antragsteller vor dem Abschluss des Pflegegeldverfahrens.

Der Rechnungshof empfahl daher, die Dauer aller nicht strittigen Verfahren auf unter drei Monate zu kürzen. Die rasche Verfahrensabwicklung ist auch ein wichtiges Anlie­gen unseres Ministers Buchinger, für das er sich erfolgreich engagiert hat. Durch in­nerorganisatorische Maßnahmen ist es bereits zu einer deutlichen Verbesserung ge­kommen. Nach der aktuellen Auswertung vom März 2008 dauert die durchschnittliche Bearbeitung der Erstanträge nur mehr 69 Tage und die Erledigung von Anträgen auf Erhöhung nur mehr 67 Tage.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist leider unumgänglich, dass Pflegegeldverfah­ren ein paar Wochen in Anspruch nehmen. Die erreichten Fortschritte sind jedoch er­freulich und sollen meines Erachtens auch gewürdigt werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernos­terer. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.09.43

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshof­präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rechnungshofausschuss hat es eine in­haltlich wirklich gute und sachliche Diskussion gegeben, mit der anschließenden ein­stimmigen Zustimmung zur Kenntnisnahme des Rechnungshofberichtes.

Heute kommt Kollege Kräuter als Erstredner heraus und sagt: Es steht im Rechnungs­hofbericht, dass die ÖIAG-Anteile und -Firmen einen wesentlich höheren Ertrag er­bracht haben, als die höchsten Schätzungen prognostiziert haben. Herr Kräuter sagt: Die Anteile wurden verschleudert, sie wurden verscherbelt ohne Rücksicht auf weiß ich was. – Ich glaube, hier sollte man bei dem Inhalt bleiben, wenn man weiß, wie diese Geschichte war und dass die ÖIAG wirklich erfolgreich privatisiert wurde. (Beifall bei der ÖVP.)

Außerdem wurde früher auch gesagt, dass Anteile von Firmen, die von der ÖIAG ge­kauft wurden, wesentlich teurer weiterverkauft wurden. Das ist richtig. Aber wenn der Herr Finanzstaatssekretär das eine sagt, dann soll er auch das andere sagen: Die Restanteile, die noch bei der ÖIAG sind, sind heute wesentlich mehr wert als vorher alle Firmen zusammen! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)


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Ich möchte abschließend nur eines feststellen, und das soll man auch zur Kenntnis nehmen: Die Privatisierung war ein Erfolg! (In Richtung SPÖ:) Wir können glücklich darüber sein, dass der damalige Bundeskanzler Dr. Schüssel dies mit seinem Finanz­minister Karl-Heinz Grasser so konsequent umgesetzt hat und ein Ergebnis erzielt hat, das der ÖIAG das erspart hat, was ihr mit euren Firmen erlebt habt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.12.08

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz noch zwei Aspekte des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hervorheben. Wir alle werden ja immer älter, und daher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass wir selbst einmal das Pflegegeld werden in An­spruch nehmen müssen, relativ hoch geworden.

Bei der Administration ist sicherlich nicht alles mit größter Sorgfalt vor sich gegangen. So besteht zum Beispiel Optimierungsbedarf bei PflegegeldbezieherInnen mit Aus­landsaufenthalt. Bei einem Großteil der Gutachten, die im Ausland angefertigt werden, ist nicht nachvollziehbar, ob die Begutachtungen von qualifizierten Ärzten der österrei­chischen Vertretungsbehörden durchgeführt wurden oder nicht.

Die Verteilung der Gutachten ist sehr fragwürdig – um es so zu formulieren –: Von 590 externen Vertragsärzten führen 30 Ärzte mehr als die Hälfte aller Begutachtungen durch. Dadurch kommt es zu erheblichen Mehrkosten, auch weil die Anzahl der Kilo­meter, die gefahren werden, sehr hoch ist. Einzelne Ärzte fuhren im Durchschnitt bis zu 103 Kilometer. Hier empfiehlt der Rechnungshof, die Grenze von 30 Kilometern nicht zu überschreiten. So könnten, wenn die Empfehlungen eingehalten werden, allein bei der Landesstelle in Oberösterreich 28 000 € eingespart werden.

Einen weiteren Punkt hat meine Kollegin Schönpass schon angesprochen, und zwar die Erledigungsdauer der Erstanträge. Diese lag 2004 in 28 Prozent der Fälle bei über drei Monaten. Dass dann leider sehr viele nach dem Antrag die Fertigstellung nicht mehr erleben, ist sehr tragisch.

Es ist jedoch erfreulich, dass es gelungen ist, das auf eine durchschnittliche Dauer her­unterzudrücken und es an die anderen Pensionsversicherungsanstalten anzugleichen. Das ist zu begrüßen.

In diesem Sinne möchte ich noch einmal für den ausgezeichneten Bericht danken. Die Kritik ist in weiten Bereichen richtig, und ihr ist zuzustimmen. Es freut mich, dass sehr viele Empfehlungen bereits umgesetzt werden konnten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Neubauer. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.14.57

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Kollege Krist – der jetzt, wie ich sehe, Gott sei Dank wieder im Saal ist! Ich möchte mich nämlich auch auf seinen Redebeitrag beziehen.

Er hat es vorhin bedauert, dass die Privatisierung auch bei den Austria Tabakwerken so vorangeschritten ist, wie sie eben vorangeschritten ist (Abg. Riepl: Verschleudert


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worden ist es!) – Herr Kollege, ich komme schon darauf zu sprechen –, und dass, wie es jetzt aussieht, ein japanischer Konzern dieses gute Unternehmen letztendlich ver­schleudern will, dass die Arbeitsplätze in Linz gefährdet sind und damit auch die Woh­nungen entsprechend gefährdet sind, weil das natürlich Bestandteil dieses Werkes war.

Nur: Man muss die Kirche im Dorf lassen – auch wenn es für einen Sozialisten schwie­rig ist, mit Kirchen umzugehen, wie man weiß. (Abg. Dr. Bauer: Geh, hör auf! – Wei­tere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Man muss Folgendes der Ordnung halber einmal klarstellen und vor allen Dingen richtig stellen. (Abg. Riepl: Mehr Rote in der Kirche als Schwarze!) Bei der Abstimmung hat damals der gesamte sozialdemokratische Be­triebsrat geschlossen die Sitzung verlassen. Mit den Stimmen dieser Betriebsräte wäre es nämlich nicht zu diesem Verkauf gekommen, meine sehr geehrten Damen und Her­ren! – Das ist als Erstes festzustellen. (Abg. Wimmer: Das ist ein Blödsinn! So ein Blödsinn! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahre 1997 übertrug die Republik Öster­reich alle Anteile an die ÖIAG. Im November 1997 hat daraufhin die ÖIAG 49,5 Prozent dieser Anteile verkauft, und im März 1999 9,4 Prozent zusätzlich an institutionelle An­leger. Meine sehr geehrten Damen und Herren ... (Abg. Riepl: Dann sind vielleicht die Betriebsräte schuld, dass es „verscheppert“ worden ist? Das ist ja kurios, was Sie da erzählen!) – Hören Sie ein bisschen zu, dann können Sie noch etwas lernen, glauben Sie es mir! Da brauchen Sie gar nicht so aufgeregt zu sein. Ich weiß, das tut den So­zialdemokraten sehr weh! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das tut ihnen weh, weil sie da nämlich wirklich „Pfusch gebaut“ haben.

Ich sage Ihnen noch etwas. Im Regierungsübereinkommen von SPÖ und ÖVP, der großen Koalition (Abg. Riepl: Dass die Betriebsräte schuld sind!), hatten Sie die Pri­vatisierung der Austria Tabakwerke und der Salinen festgeschrieben, und Herr Vranitz­ky hat am 2. Juli 1997 mit den Stimmen der SPÖ und der ÖVP im Finanzausschuss diese Privatisierung beschlossen. Also tun Sie heute hier nicht so, als ob Sie ganz echauffiert über das Vorgehen aller anderen wären! Sie alle haben das selbst mit be­schlossen! Sie vielleicht nicht, weil Sie damals nicht hier herinnen waren; aber diejeni­gen, die damals schon hier waren, haben das mit beschlossen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Bleiben Sie also bei der Wahrheit!

Herr Kollege Krist, Sie kommen von einer Firma, die selbst in Konkurs gegangen ist und in der Sie Betriebsrat waren. (Abg. Krist: Auch das ist falsch!) Was haben Sie dort für die Bediensteten geleistet? – Wir haben in Linz im Gemeinderat ein Sozialpaket ge­schnürt für alle, die betroffen sind. (Zwischenruf des Abg. Krist.) Da können Sie sich eine „Scheibe“ abschneiden, das kann ich Ihnen sagen! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun der Herr Präsident des Rech­nungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Präsident.

 


16.18.30

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Einleitend möchte ich erwähnen, dass der Rechnungshof im Jahre 2000 versuchte, die AUA zu prüfen. Weil damals die ÖIAG 39 Prozent hatte, wurde das von der AUA verweigert. Wir haben dann diesbe­züglich den Verfassungsgerichtshof im Hinblick auf den Beherrschungstatbestand an­gerufen. Sie wissen, dass der Rechnungshof Unternehmen prüfen kann, wenn entwe­der eine Beteiligung der öffentlichen Hand zu mehr als 50 Prozent oder ein Beherr­schungstatbestand vorliegt.


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Dies wurde vom Verfassungsgerichtshof geprüft. Am 15. Dezember 2004, somit vier Jahre später, wurde dem Rechnungshof zuerkannt, dass er die AUA prüfen kann. Wir haben in der Folge die Prüfung durchgeführt. Das Ergebnis liegt nunmehr hier zur Beratung im Plenum vor.

Ich möchte darauf hinweisen – und mich deshalb auch bedanken –, dass dieser Be­richt nicht nur von Experten, sondern mittlerweile auch von den Unternehmensorganen der AUA als sehr positiv erachtet worden ist. Ich möchte mich auch dafür bedanken, dass dieser Bericht bei Ihnen auf positiven Widerhall gestoßen ist.

Zu den Ausführungen des Berichtes und im Hinblick auf die Debatte möchte ich doch darauf hinweisen, dass man ungeachtet dessen, welche unternehmerische Entschei­dung getroffen wird – ob das zum einen ein strategischer Partner oder ein Finanzinves­tor ist, oder ob es zu einer Stand-Alone-Lösung kommt –, bei der AUA nur dann einen Turnaround schaffen wird, wenn die Probleme, die in der Vergangenheit angesammelt worden sind, tatsächlich gelöst werden.

Ich möchte auf die Problematik bei der Flottenharmonisierung hinweisen. Das heißt, die AUA hatte im Jahr 2005 bei insgesamt 118 Flugzeugen 15 Typen von vier Herstel­lern, was natürlich ernorme Mehrkosten verursacht hat.

Es gibt einen Kollektivvertrag aus dem Jahre 2004, der ein erster Schritt in Richtung einer effizienteren Aufgabenwahrnehmung gewesen ist, gleichzeitig aber nach wie vor auch Bestimmungen beinhaltet, die die Flexibilität einschränken und auch für die Pro­duktivität nicht sehr vorteilhaft sind. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass in dem Kollektivvertrag an und für sich vorgesehen ist, dass das fliegende Personal 800 Block­stunden leistet. Gesetzlich wäre der Rahmen 900 Blockstunden; das Ziel der AUA wä­ren 700 Blockstunden gewesen. Tatsächlich wurden im Jahre 2005 645 Blockstunden geleistet.

Das heißt, dass allein bei Erreichung des Zielwertes an Blockstunden, den die AUA sich vorgenommen hat und der 180 Stunden unter dem gesetzlich zulässigen Ausmaß gelegen ist, eine Einsparung von über 22 Millionen € möglich gewesen wäre. Also ein weiterer Punkt, wo Handlungsbedarf gegeben ist.

Es gibt auch weitere Problembereiche beim Treibstoffpreis, also beim Kerosin. Hier hat die AUA im Jahre 2004 das Hedging, die Absicherungsgeschäfte also, aufgrund der Liquiditätsprobleme aufgegeben. Wenn man sich anschaut, wie sich der Kerosinpreis entwickelt hat: Er lag im Jänner 2004 bei 313 US-Dollar, im März 2008 bei 1 116 US-Dollar. Das heißt, es kam zu einer Steigerung von 356,55 Prozent, die sich natürlich auch im Geschäftsergebnis niedergeschlagen hat.

Wenn Sie hier die AUA mit anderen Anbietern vergleichen, dann zeigt sich, dass nun­mehr aufgrund der Empfehlung des Rechnungshofes Absicherungsgeschäfte getätigt werden. Man erwartet sich, dass bis dato ungefähr 20 Prozent diesbezüglichen Absi­cherungsgeschäften unterlegen sind. Wenn man sich in dem Bereich beispielsweise die Air Berlin anschaut: Dort sind es 75 Prozent, bei der Lufthansa 83 Prozent. (Ruf bei der SPÖ: Wahnsinn!) Also ein weiteres Problem, das sehr wohl in Angriff zu nehmen sein wird.

Es geht um eine Eigenbetankung, um mehr Freiraum von der OMV zu bekommen. Und es ist auch hier zu schauen, dass zumindest 15 Prozent im Eigenbedarf abgedeckt werden können.

Es geht um eine Optimierung des Streckennetzes, nachdem man sich in der Vergan­genheit zu stark – was die Kostenseite betrifft – auf die Einzelstrecke bezogen hat. Es gibt da auch Methoden auf „Original Destination“-Basis, vom Reisenden-Anfangspunkt bis zum Reisenden-Endpunkt, wo man die Kosten entsprechend darstellt, also die Kos-


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ten beziehungsweise die Wertigkeit im Gesamtnetz betrachtet, um eben zu schauen, ob das Netz positiv ist, ob diese Strecke positiv zu werten ist oder nicht.

Das heißt, es gibt hier sehr wohl eine Reihe von Maßnahmen, die in Angriff zu nehmen sind. Ansonsten werden sie den Turnaround nicht schaffen, egal in welcher Weise – ob Stand-Alone-Lösung, Finanzinvestor oder strategischer Partner – die unternehmeri­schen Entscheidungen getroffen werden.

Ich glaube, zur ÖIAG braucht nichts Näheres ausgeführt zu werden, das haben Sie schon im Rahmen Ihrer Debatte eindringlich gemacht. Aber ein Punkt, der mir auch am Herzen liegt, ist der Bereich der Prüfung der Sozialversicherungsanstalt der gewerbli­chen Wirtschaft, wo sich gezeigt hat, dass gerade hier im Pflegebereich enorme Pro­bleme bestehen. Es wurde schon die Dauer der Verfahren angesprochen. Es dauern Erstanträge in dem Bereich 78 Tage, Erhöhungsanträge 71 Tage; 10,9 Prozent der Pflegebedürftigen sind während des Verfahrens verstorben. Wir hatten, wenn man sich hier einen Vergleich ansieht, bei der Sozialversicherungsanstalt länger dauernde Ver­fahren von 22,8 Prozent – wobei „länger dauernd“ hier über drei Monate heißt. Sie haben bei der Bundespensionsanstalt über 57 Prozent der Fälle, die länger gedauert haben. Bei einem Bundesland lag der Anteil an Verfahren, die länger als drei Monate dauerten, bei 72 Prozent.

Was die ärztlichen Gutachten angeht, haben wir die Problematik aufgezeigt, dass diese Gutachten schlecht leserlich, mangelhaft und unvollständig waren. Es haben also die Qualitätssicherungsinstrumente nicht ausreichend funktioniert. Wenn man sich bei­spielsweise die Entscheidungsträger anschaut: Es gibt 25 Entscheidungsträger, die sich immer nach der Grundleistung richten, und wenn sich beispielsweise die Grund­leistung ändert – jemand geht in den Ruhestand –, dann wechselt die Zuständigkeit vom Land zum Bund, und der Betreffende muss erneut begutachtet werden.

Durch die Zersplitterung der Strukturen haben Sie auch hier uneinheitliche Betrach­tungsstandards, uneinheitliche Zuerkennungskriterien, uneinheitliche Begutachtungs­verfahren, Mehrfachbegutachtungen, eine regional ungleiche Verteilung von Begutach­tern, Ärzten, einen erhöhten Verwaltungsaufwand, der nicht zuletzt auch zu Lasten der Pflegebedürftigen geht. Das heißt, es wäre hier angebracht, Maßnahmen zu setzen und dafür zu sorgen, dass eine Evaluierung der Zielerreichung der Pflege stattfindet. Es wäre eine Verringerung der Entscheidungsträger notwendig, eine Vereinheitlichung der Entscheidungsgrundlagen, eine Gutachterliste für alle, eine einheitliche Schulung der Gutachter und eine einheitliche Aufsicht.

Ich möchte in diesem Bereich auch erwähnen, dass erste positive Schritte von Bundes­minister Buchinger bereits gesetzt worden sind. Er hat ja aus Anlass der Vorlage der Prüfung am 21. September 2007 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, mit der Anmerkung, dass der Mangel beim Pflegegeld rasch behoben werden soll. Mittlerweile liegen die ersten Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe vor. Sie kennen das Ergebnis. Ich kann nur sagen, einige Empfehlungen werden umgesetzt, einige Empfehlungen sind noch offen, und ich darf Sie doch ersuchen, dass auch die Mängel, die es in dem Bereich gibt, einer Erledigung zugeführt werden.

Ich möchte mich abschließend für die eingehende Debatte und auch für die Anerken­nung der Arbeit des Rechnungshofes bedanken, die ich sehr gerne an meine Mitarbei­ter weitergeben werde. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)

16.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Krist zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestim­mungen: zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachverhalt, und das in 2 Minuten. – Bitte.

 



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16.26.13

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Kollege Neubauer hat anscheinend in einer ver­zweifelten Anhäufung von unglaublichem Blödsinn Dinge ... (Heiterkeit bei der SPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Strafweise wieder setzen!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie haben erstens zunächst den zu berichtigenden Wortlaut wiederzugeben und zweitens das Wort „Blödsinn“ defi­nitiv zurückzunehmen. – Bitte.

 


Abgeordneter Hermann Krist (fortsetzend): Ich bemühe mich neuerlich: Kollege Neu­bauer hat behauptet, dass die Firma, in der ich 25 Jahre lang beschäftigt war, in Kon­kurs gegangen wäre.

Ich möchte zur Ehrenrettung der Firma Carrera Optyl mitteilen, dass die Firma 2005 die Produktion in Österreich eingestellt und nach Slowenien, Italien und China verlagert hat.

Die zweite falsche Behauptung des Kollegen Neubauer ist, dass die Betriebsräte schlecht verhandelt hätten.

Ich war dort Vorsitzender und möchte mitteilen, dass wir mit 7 Millionen € den höchsten Sozialplan ausverhandelt haben, der seinerzeit jemals in Oberösterreich ausverhandelt worden ist. Das ist verantwortungsvolle Politik von Belegschaftsvertretern, ohne die Firma, die mit Lizenzmarken massiv am Weltmarkt präsent ist, zu schädigen. So sind wir – die Kollegen von der FPÖ agieren anders. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe und Ge­genrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.)

16.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin beziehungsweise der Herr Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschus­ses, den vorliegenden Bericht III-79 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-86 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

16.28.336. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (502 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz und das Apothekerkammerge­setz 2001 geändert werden (529 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


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Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Freiwillige Redezeitbe­schränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.29.00

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Es geht hier um die sperrige Materie Apotheken­gesetz. Ich möchte diesen Platz gleich nutzen: Das ist eine Berufsgruppe, der wir im Rahmen der Gesundheit großen Dank schulden, weil die auch mitgeholfen haben, ne­ben allen anderen – 340 000 Ärzten, Schwestern und so weiter –, dass unser österrei­chisches Gesundheitswesen weltweit vorne ist. Denn das vergisst man in der ganzen Diskussion, die da herumwogt. Man glaubt, das österreichische Gesundheitswesen ist schwer krank, ständig sanierungsbedürftig. Aber, machen wir uns nichts vor, hätten wir in allen Bereichen so wenig Probleme – es gibt genügend Probleme – wie im Gesund­heitswesen, wäre ich glücklich. Oder als Fußballfan gesprochen: Österreich hat die EM schon gewonnen, aber im Gesundheitswesen. Und vielleicht sind wir sogar Weltmeis­ter – nicht vor den Brasilianern, sondern schlicht und einfach in der Gesundheit. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Oberhauser.)

Natürlich weiß ich, alle drei Jahre muss eine Reform her. Der deutsche Minister See­hofer hat gesagt, nach der Reform kommt schon wieder die nächste Reform. Also, ma­chen wir uns nichts vor, nach der Reform kommt die nächste, die nächste, die nächste. Ich hoffe nur, dass jede Reform dann am Ende des Tages etwas Besseres bringt.

Für mich und für die Ministerin und für die ÖVP gilt das Regierungsprogramm als Richtlinie, und da steht der erste Satz wie in Stein gemeißelt: hohe Qualität, unabhän­gig von Alter und Einkommen. Für mich ist nicht der Hofrat, der sich durchsetzen kann, die Leitschnur, sondern die 70-jährige alte Frau, die sich vielleicht nicht mehr so durch­setzen kann wie ein Hofrat.

Drei Themen werden uns im Gesundheitswesen begleiten. Erstens: Wir sind Weltmeis­ter im Spital-Liegen. Ich sage nicht: in der Anzahl der Spitäler, sondern: im Spital-Liegen. Zweitens: Wir haben weltweit und in Österreich mit im Verhältnis zur Einnah­mensteigerung dreimal so stark steigenden Medikamentenkosten zu kämpfen. Und drittens: Wir haben, das müssen wir auch sagen, ein Stadt/Land-Gefälle, vielleicht auch ein Weltstadt/Stadt/Land-Gefälle.

Das sind die drei Probleme, die im generellen Problem stecken: Wir haben einen Fort­schritt, wir haben eine Überalterung und auch juristische Anforderungen. Eigentlich müssten wir uns selber ein Pickerl auf die Brust kleben, denn wir haben das im Ver­gleich zum Ausland sehr, sehr gut geschafft, und wir werden das gemeinsam mit der Gesundheitsministerin weiterhin sehr gut schaffen. Egal, wie jetzt die Reform am An­fang ausschaut, aber am Ende des Tages muss der Patient profitieren, und ich bin da zuversichtlich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.31.49

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erwin Rasinger hat es schon gesagt, wir haben ein Stadt/Land-Gefälle, und ich würde mich gerne auf die Novellierung des Apothekengesetzes beziehen, die wir heute zu beschließen ha­ben. Im Prinzip ist es eine rein technokratische Novelle, um Anpassungen an das euro­päische Gesetz zu machen. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass es vielen Abgeordneten,


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die mit dieser Materie befasst sind, genauso gegangen ist wie mir. Es beginnen, so wie immer, wenn das Apothekengesetz aus der Lade herausgeholt wird und auf den Tisch der Verhandlungen kommt, zwei Lobbys massiv anzulaufen. Die eine ist die Ärztekam­mer, und die andere ist die Apothekerkammer, und dann kommen natürlich auch die Kolleginnen und Kollegen, die zum Teil in ihrer Verantwortung als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch dafür zu sorgen haben, dass wir – und damit sind wir beim ländlichen Raum – auch im ländlichen Raum die Versorgung der Menschen mit Medi­kamenten sicherstellen können.

Der ländliche Raum ist zwischen Hausärzten mit Hausapotheken und öffentlichen Apo­theken aufgeteilt, und die letzte Novelle des Apothekengesetzes hat es geschafft, einen friedlichen Gleichstand zwischen diesen beiden zu schaffen. Wir haben uns dahin gehend entschlossen, dass wir gesagt haben, für uns ist es wichtig, dass die Menschen möglichst wohnortnahe und möglichst unkompliziert zu ihren Medikamenten kommen. Da wir nicht wollten, dass im Zuge einer jetzt gerade diskutierten Gesund­heitsreform irgendwelche Präjudize mit der Novellierung dieses Apothekengesetzes geschaffen werden, haben wir uns gemeinsam darauf verständigt, dass wir eine Aus­schussfeststellung haben wollen, in der darauf hingewiesen wird, dass es uns beson­ders wichtig ist, auch bei der Gesundheitsreform, die jetzt kommt, darauf zu achten, dass die Versorgung der Menschen im ländlichen Raum mit Medikamenten möglichst wohnortnahe und möglichst unkompliziert gemacht wird, und dass wir darauf auch unser Augenmerk zu legen haben. Das wurde mehrheitlich beschlossen.

Ich denke, die Novelle ist, wie gesagt, eine technische Novelle, die Ausschussfeststel­lung halte ich für sehr wichtig, weil es, glaube ich, zeigt, dass der Regierung die Men­schen im ländlichen Raum und deren Gesundheit besonders wichtige Themen sind. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grü­newald. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.34.13

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich komme auch zum Apothekengesetz, wobei ich sa­gen muss, gerne würde ich hier über die Themen, die Kollege Rasinger angesprochen hat, reden, nur ist es so, dass Öffentlichkeit auch eine EU-Richtlinie hat, der Österreich nachkommt, obwohl das Ganze jetzt nichts ungeheuer Spannendes bringt. Die span­nenden Themen finden hier wenig Raum und Platz, werden entweder vertagt oder end­erledigt, wie man so schön sagt, im wahrsten Sinne des Wortes – auch das sollte ein­mal Gegenstand der Debatte sein.

Das Apothekengesetz regelt die Anerkennung von EU-Diplomen bei Apothekerinnen und Apothekern. Es regelt die Freizügigkeit der beruflichen Niederlassung. Das ist gut. Auch MigrantInnen haben hier nun Chancen, da lediglich ausreichende Deutschkennt­nisse benötigt werden, was nach EU-Legislative heißt, dass systematisierte Tests oder Fragebögen da nicht zulässig sind.

Dass es einen Ausweis für berufsberechtigte Apothekerinnen und Apotheker geben soll, ist, glaube ich, auch keine Minute des Redens wert. Aber als sehr positiv betrachte ich, dass etwas gefallen ist: Wenn früher eine Pharmazeutin oder ein Pharmazeut drei Jahre lang den Beruf nicht ausgeübt hat, erlosch die Berufsberechtigung. Das war von massivem Nachteil für Frauen, die gerade im Bereich der Apotheker und Apothekerin­nen einen sehr hohen Prozentsatz einnehmen und die nun von dieser Misere sozusa­gen befreit sind.


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Das wäre in Kürze alles. Vielleicht ein Wermutstropfen – und es wäre auch gut, wenn Rasinger hier etwas als Kammerangehöriger tun könnte: Die Ärztekammer ist nämlich so weit gegangen, was ich nicht als diplomatisches Glanzstück sehe, zu verlangen, dass alle Ärztinnen und Ärzte Medikamente vertreiben und verkaufen dürfen, was mehr als eine Ohrfeige für den Berufsstand der Pharmazeuten gewesen wäre. Das ganze Studium wäre de facto überflüssig. So ein Kammerclinch kann der Gesundheitsministe­rin, kann Gesundheitspolitikern nicht gleich sein. Einen Berufsstand dermaßen anzu­fahren, das sollte an und für sich nicht wieder vorkommen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Be­lakowitsch-Jenewein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.37.18

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ja, der vorliegende Gesetzentwurf ist sozusagen das, was heute die Tagesordnung füllt, dieser und auch die nächsten. Man hätte, glaube ich, die Debatte auch unter einem zusammenfassen können. Wir haben es auch schon bemerkt, zum vorliegenden Gesetzentwurf ist eigentlich schon alles gesagt. Er wird auch unsere Zustimmung bekommen, natürlich. Es handelt sich hier um eine Besser­stellung der Pharmazeuten.

Was aber schon ein Vorredner, Kollege Rasinger, angesprochen hat und was hier sehr viel wichtiger zu besprechen gewesen wäre, wäre das, dass hier derzeit eine Gesund­heitsreform durchgepeitscht werden soll, die zu massiven Verschlechterungen führt. Das ist schon etwas, wo man sagen muss, hier wird irgendwo mit zweierlei Maß ge­messen, und hier ist es der Frau Bundesminister nicht möglich gewesen oder ist es ihr offensichtlich nicht wichtig genug gewesen, rechtzeitig auch in die Debatte einzustei­gen und einzuladen.

Hier wird einfach an die Sozialpartner ein Auftrag gegeben, einen Entwurf zu erstellen. Dieser Entwurf wird dann zu weit über 90 Prozent übernommen, und jetzt soll an Kleinigkeiten gefeilscht werden. Aber was da drinnen ist – und das ist der eigentliche Wahnsinn –, das soll dann in einer ganz kurzen Begutachtung durchgezogen werden, und damit kommt es dann zu massiven Verschlechterungen für die Patientinnen und Patienten.

In Wirklichkeit ist es auch so, dass sämtliche Aufwertungen, die wir jetzt vielleicht für Apotheker haben, dann auch nicht so großartig sind. Sie dürfen zwar dann ein Medika­ment aussuchen, sind aber letztendlich auch Wirtschaftstreibende, sie sind auch Unter­nehmer. Stellen wir uns das vor, wie das sein wird, wenn der Herr Doktor den Wirkstoff aufschreibt und der Apotheker dann das billigste Medikament hergeben muss. Wir haben in der vorigen Debatte über Kerosinpreise gesprochen, wir können dann in Zu­kunft über die Medikamentenpreise sprechen, die wie eine Hochschaubahn auf und ab gehen, je nachdem, welcher Pharmakonzern jetzt wieder einmal einen Rabatt gibt, da­mit im nächsten Monat vermehrt seine Produkte abgegeben werden. Die Patienten werden dann jeden Monat eine andere Tablette bekommen, einmal blau, einmal rosa. Sie können es sich dann aussuchen. Das wird dann der eigentliche Wahnsinn, das eigentliche Problem werden.

In diesem Sinne halte ich es also schon für etwas bedenklich, dass diese Regierung es nicht geschafft hat, die Tagesordnung wirklich sinnvoll zu füllen. Stattdessen werden drei Kleinstgesetze des Gesundheitsausschusses jeweils extra zu einer Debatte ge­stellt, die man wirklich unter einem verhandeln hätte können. Und wenn ich mir die Ta­gesordnung von gestern anschaue, wo praktisch nur mehr erste Lesungen drauf wa-


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ren, dann sagt das schon auch viel über das Sittenbild dieser Regierung. (Beifall bei der FPÖ.)

16.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Haubner ist die nächste Red­nerin. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.40.01

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Was die Debatte über diese drei den Gesundheitsbereich betref­fenden Gesetze betrifft, kann ich mich nur meiner Vorrednerin anschließen. Es sind in erster Linie technische Maßnahmen, die da gesetzt werden. Im Apothekengesetz wird durch die Umsetzung der EU-Richtlinie eine einheitliche und transparente berufliche Qualifikation möglich, die Neuformulierung der allgemeinen Berufsberechtigung der Apotheker festgeschrieben und die Unabhängigen Verwaltungssenate als Berufungs­instanz festgelegt – vergleichbar mit Gesetzen, die wir in den letzten Wochen und Mo­naten beschlossen haben, gerade im Bereich des Gesundheitsberufe-Rechtsände­rungsgesetzes.

Was mich im Ausschuss schon hellhörig gemacht hat – da hat es ja auch schon eine Debatte gegeben –, war die Ausschussfeststellung, in der es heißt, im Rahmen der Gesundheitsreform soll die Versorgung mit Medikamenten im ländlichen Raum zufrie­denstellend gelöst werden.

Mir hat sich sowohl damals als auch heute folgende Frage gestellt: Wenn etwas zufrie­denstellend gelöst werden soll, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder ist es jetzt nicht zufriedenstellend, oder im Rahmen der Gesundheitsreform wird etwas geplant, was den ländlichen Raum aushöhlen und die Patienten, die dort leben, benachteiligen soll.

Dass es jetzt nicht funktioniert, glaube ich nicht, denn mit dem Apothekengesetz 2006 haben wir hier in diesem Parlament den Beschluss gefasst, dass neben den Hausapo­theken der Ärzte auch die Apotheken eine wichtige Nahversorgungsfunktion überneh­men, und wenn wir den Statistiken und Aufstellungen glauben dürfen, dann befindet sich über die Hälfte der Apotheken am Land beziehungsweise in Kleinstädten. Es ist auch so, dass Apotheken bei Bedarf – das weiß ich aus eigener Erfahrung, denn auch ich lebe in einer ländlichen Region – auch Medikamente zustellen.

Daran kann es also nicht liegen. Daher ist es möglich, dass im Rahmen der Gesund­heitsreform etwas geplant ist, was zu Benachteiligungen oder Verschlechterungen führt. Daher stelle ich mir schon die Frage: Was wird uns die Frau Bundesministerin gerade im Medikamentenbereich nach Pfingsten auf den Tisch legen? Was wird sie uns vorlegen?

Dass wir im Medikamentenbereich die Kosten eindämmen müssen, ist keine Frage, denn wir wissen, sie explodieren. Gerade heute ist wieder in allen Medien zu lesen, dass die Kosten bei den Medikamenten von 2006 auf 2007 um 10,5 Prozent angestie­gen sind. Wir wissen mittlerweile, dass die Kosten für Medikamente bis zu einem Drittel der Gesundheitskosten ausmachen und dass sie seit dem Jahr 2000 insgesamt um 43 Prozent gestiegen sind. Da muss also etwas getan werden.

Wenn wir die Kosten eindämmen, muss aber immer auch mit bedacht werden, dass die Versorgung der Patienten weiter gesichert bleiben muss – und zwar optimal! – und dass die Patienten vor allem auch nicht weiter belastet werden dürfen.

Ich glaube, dass die Reduzierung der Mehrwertsteuer bei Medikamenten von 20 Pro­zent auf 10 Prozent eine Möglichkeit wäre. Vielleicht ist sie ja in die Überlegungen zur Gesundheitsreform mit eingeflossen. Dazu liegt auch ein Antrag meiner Fraktion im


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Finanzausschuss, der – wie so viele andere – wahrscheinlich auf den Sankt-Nimmer­leins-Tag vertagt worden ist. Da könnte man 300 Millionen € im System einsparen, aber nicht nur im System, sondern man würde vor allem auch jene Patienten entlasten, die sich ihre Medikamente selbst zu 100 Prozent bezahlen müssen.

Ich glaube auch, dass sich in der gesamten Gesundheitsdiskussion – und vor allem, was die Medikamente anbelangt – ein neues Kostenbewusstsein entwickeln muss, auch bei den Patientinnen und Patienten. Vor allem müssen wir die Eigenverantwor­tung stärken. Eigenverantwortung kann man nur stärken, wenn man auch mehr Geld in die Vorsorge investiert, um ein Umdenken stattfinden zu lassen, dass die Änderung des Lebensstils auch zu einem reduzierten Bedarf und Gebrauch von Medikamenten führen kann.

Die Ärzte darf man hier natürlich auch nicht ganz aus der Verantwortung entlassen, denn die Verschreibungspraktiken von manchen Ärzten sind wirklich nicht ganz nach­vollziehbar.

Als Gesundheitssprecherin meiner Partei ist mir auch ganz wichtig, dass für Menschen mit einem hohen Verbrauch an Medikamenten – und das sind vor allem chronisch Kranke – weiter ein sehr faires und solidarisches System besteht. Aus diesem Grunde hat meine Fraktion damals der Rezeptgebührendeckelung bis 2 Prozent des Jahres­nettoeinkommens zugestimmt. – Das Problem ist erkannt worden, und es wurde eine Lösung angeboten. Ob – und das habe ich damals schon kritisiert – der kosteninten­sive Verwaltungsaufwand wirklich gerechtfertigt ist, wird sich zeigen. Wir hatten damals seitens des BZÖ einen anderen Vorschlag, der kostenneutral gewesen wäre.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal sagen: Ich bin wirklich sehr gespannt, was gerade im Medikamentenbereich auf den Tisch gelegt wird. Ich hoffe, dass es nicht nur das sein wird, worüber man jetzt in der Öffentlichkeit diskutiert, nämlich dass die Ärzte Wirkstoffe verschreiben und die Apotheken dann die Medikamente aussu­chen. Ich glaube, das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

Wichtig ist für uns alle, denke ich – und das wird uns wieder einen –, dass Patienten auch in Zukunft optimal versorgt werden – und das nicht nur im ländlichen Raum. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort. – Bitte.

 


16.46.35

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich denke, bevor ich ganz konkret zum vorliegenden Geset­zesnovellenentwurf spreche, darf ich der Frau Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein vielleicht sagen: Es geht hier nicht um die Gesundheitsreform. Das ist, glaube ich, eines der größten Missverständnisse, sowohl von medialer Seite als auch manchmal – möglicherweise auch absichtlich – von Seite der Wissenden.

Die Gesundheitsreform ist ein Gesamtprojekt aus vielen Einzelteilen, an dem seit 2003 sehr aktiv gearbeitet wird. Es geht dabei um eine Hebung der wohnortnahen Versor­gung, um eine Stärkung der Ausbildung des niedergelassenen Arztes, um eine Mög­lichkeit der Finanzierung der Leistungen nicht nur im Spital, sondern auch im niederge­lassenen Bereich, um die elektronische Patientenakte. Es ist eine Verknüpfung vieler Themen im regionalen Strukturbereich, die die eigentliche Gesundheitsreform darstellt.

Das sogenannte Sozialpartnerpapier, von dem immer wieder gesprochen wird, ist – und das steht auch als Überschrift darüber – eine mittelfristige Finanzabsicherung für


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die sozialen Krankenversicherungen. Es wäre an den Haaren herbeigezogen, dieses Papier allein als Gesundheitsreform zu bezeichnen. Das ist mir wichtig, denn nur durch diese Unterscheidung sind dann auch einige der inhaltlichen Punkte verständlich.

Ganz klar ist – das habe ich immer deutlich gesagt und könnte als Ärztin auch von nichts anderem ausgehen –, dass im Wesentlichen das einzig Wichtige der Patient im Mittelpunkt ist. Alles andere muss sich um diese Patientennotwendigkeit herum anord­nen. Und das ist auch so in allen Bemühungen im Bereich des hervorragenden öster­reichischen Gesundheitswesens. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Versorgung ist – das vielleicht auch an die Frau Abgeordnete Haubner – vor allem auch im Medikamentenbereich hervorragend, auch in den ländlichen Bereichen, und diese Versorgung wird auch hervorragend bleiben. Eine Dualität ist notwendig, und wir wissen natürlich, dass standespolitische Diskussionen zwischen den beiden großen Kammern immer wieder dazu führen, dass einer versus den anderen agiert. Ich glaube, dass beide Versorgungsstrukturen notwendig sind – sowohl die Hausapotheke beim niedergelassenen Arzt als auch die Apothekerinnen und Apotheker.

Es ist für mich ganz wesentlich – und da kommen wir zum eigentlichen Gesetzent­wurf –, die hervorragende Arbeit der österreichischen Apothekerinnen und Apotheker noch einfacher und internationaler zu gestalten. Sie haben natürlich schon recht, es geht um technokratische Veränderungen in diesem Gesetz, um Anpassungen an EU-Richtlinien, die in den innerstaatlichen Bereich aufgenommen werden. Es geht aber auch um Berufsqualifikationsrichtlinien, die ganz wesentlich sind und die ich nicht ganz einfach übergangen sehen möchte. Es geht um ein transparenteres und flexibleres System der Anerkennung von beruflicher Qualifikation. Das ist, glaube ich, bei der ge­botenen Mobilität auch etwas, was wir einmal herausstreichen sollten.

Ich glaube auch, dass die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und Ausbildungs­nachweisen ein wesentlicher Punkt ist, um Österreich innerhalb Europas die Position zu geben, die es ohnehin hat – mit einem hervorragenden System und vor allem mit hervorragend ausgebildeten in diesem Gesundheitswesen Tätigen. Das ist ein weiterer Punkt, der in diesem Gesetz geändert wird.

Aber auch die Voraussetzung für die Ausübung des Apothekerberufes in Österreich tritt nun in der allgemeinen Berufsberechtigung deutlich klarer hervor, und das ist auch not­wendig. Ich denke, wir haben nicht nur den Kolleginnen und Kollegen eine Möglichkeit gegeben, sich innerhalb ihrer Berufsrechte entsprechend adäquat in Europa zu positio­nieren, sondern wir haben ihnen auch die Position gegeben, die die Apothekerinnen und Apotheker als wichtige Teilnehmende an diesem Gesundheitssystem und als Ver­sorgende für die Österreicherinnen und Österreicher haben sollten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Dona­bauer zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.51.37

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es geht wirklich nicht um die Gesundheitsreform, auch wenn sie zurzeit in aller Munde ist. Wir werden noch Gelegenheit haben, uns dar­über zu unterhalten, und auch ausreichend Zeit dafür finden müssen, sie hier zu bera­ten, bevor wir sie beschließen.

Ich denke, wir haben ein sehr gutes Gesundheitssystem – das loben doch alle –, aber auch das Gute muss verbessert werden, und zwar dann, wenn man sieht, dass man


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mit dem Einkommen, mit dem Geld nicht mehr auskommt. Das wird die große Heraus­forderung sein. Ich bin überzeugt davon, dass wir das bewältigen werden. Frau Belako­witsch-Jenewein! Ob wir diese Thematik in einem Tag oder in drei Tagen abhandeln, ist vollkommen egal. Das ist nicht die Frage.

Zur Sache: Es geht darum, dass wir die Niederlassungsfreiheit, die ein Grundrecht der EU-Bürger ist, auch im Apothekengesetz als solche verwirklichen. Da haben wir eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 2001 nachzuvollziehen, in der es darum geht, die Arbeits­märkte flexibel zu halten, die Liberalisierung der Dienstleistungen zu ermöglichen und vieles mehr. Es geht auch ganz klar um eine Neuformulierung der allgemeinen Berufs­berechtigung für Apotheker und um die Normierung des Unabhängigen Verwaltungsse­nates der Länder, wo die Berufungsinstanz nun angesiedelt ist. – Das ist alles korrekt.

Zu der Ausschussfeststellung darf man schon sagen, dass sie sehr wohl überlegt ge­macht worden ist, von beiden Regierungsparteien. Um es auf den Punkt zu bringen: Es geht darum, die Hausapothekenstrukturen zu halten. Jeder von uns weiß – und das wissen Sie, Frau Kollegin Haubner, genauso gut aus der Zeit Ihrer ministeriellen Tätig­keit –, dass es einen sehr engagiert ausgetragenen Gegensatz zwischen Apothekern und Ärzten gibt. Wir haben rechtspolitisch bereits in den vorigen Regierungen dafür Vorsorge getroffen, dass auch die Hausapotheken gesichert sind. Wir hoffen, dass wir diese Struktur halten können und diese Grundversorgung nicht durch ein zu engagier­tes Bemühen der Apotheker und der Apothekerkammer stören. (Beifall bei der ÖVP.)

Es gibt da genug Sorgen. Die Bezirksverwaltungsbehörde ist aufgrund dieses Geset­zes ermächtigt, die Niederlassungsbewilligung zu erteilen, jedoch ist das ein unterge­ordnetes Recht. Die Niederlassungsfreiheit ist das übergeordnete Recht. Es ist nicht leicht, da einen Weg zu finden und den Spagat dazwischen richtig zu bewerkstelligen. Wir stellen uns der Herausforderung und hoffen auf das Verständnis aller beteiligten Gruppen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Rudas zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.54.28

Abgeordnete Laura Rudas (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesundheitsbereich hat sehr viel mit Vertrauen zu tun. Da sollten wir uns als Politikerinnen und Politiker manchmal auch ein bisschen zurücknehmen und das Vertrauen der Menschen nicht zerstören.

Frau Belakowitsch! Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Es wird nicht so sein, dass jedes Monat ein anderes Medikament auf den Tisch kommt. Wir Sozialdemokra­tinnen und Sozialdemokraten werden dafür kämpfen, dass chronisch Kranke weiterhin darauf vertrauen können, dass sie immer das gleiche Medikament bekommen. – Ma­chen Sie sich da keine Sorgen! (Beifall bei der SPÖ. Abg. Steibl: Ihr Wort in Gottes Ohr!)

Gerade bei den Apothekerinnen und Apothekern sind Vertrauen und Beratung eben ganz wichtig, einfach auch um hinzugehen und sich über kleine Krankheiten und Weh­wehchen zu informieren. Im ländlichen Raum sind Apotheker aber – das wurde noch nicht erwähnt – auch gerade für junge Menschen sehr wichtig, nämlich wenn es um die Ausbildung geht. Pharmazeutisch-kaufmännische/r AssistentIn ist ein hochwertiger Lehrberuf. Daher gilt auch meine Solidarität den Apothekerinnen und Apothekern, die gerade auch im ländlichen Bereich möglichst unterstützt werden sollen. (Beifall bei der SPÖ.)


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Ich freue mich, dass Sie angekündigt haben, dass die Gesundheitsreform kommt. Ich freue mich auf eine gemeinsame Diskussion im Herbst und glaube – oder hoffe –, dass da ebenso Einigkeit herrscht wie bei diesem Gesetz. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Rauch-Kallat zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.56.15

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die heutige Gesetzesnovelle beschäftigt sich mit einer Anpassung des Apothekengesetzes an eine EU-Richtlinie. Es geht um die Ausbildung – um eine glei­che Ausbildung innerhalb der Europäischen Union. Letztendlich geht es um eine hohe Qualifikation von Apothekerinnen und Apothekern.

Hochqualifizierte Apothekerinnen und Apotheker leisten einen ganz wichtigen Beitrag zum hohen Standard des österreichischen Gesundheitswesens, denn nur sie können den Kundinnen und Kunden, den Patientinnen und Patienten garantieren, dass sie die richtigen Medikamente bekommen – nach der Verschreibung des Arztes oder aber durch Beratung in der Apotheke selbst, die ja unsere niedrigstschwellige Gesundheits­einrichtung ist. Bei kleinen gesundheitlichen Problemen wird die Patientin oder der Patient, die Kundin oder der Kunde qualifiziert beraten, denn keiner von uns geht bei Husten, Schnupfen oder Heiserkeit sofort zum Arzt, sondern zuerst in die Apotheke und holt sich ein entsprechendes Medikament.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit aber auch einmal mehr davor warnen, Medikamente über das Internet einzukaufen. Nicht nur, dass Ihnen nicht garantiert wird, dass Sie Ori­ginalmedikamente bekommen und nicht irgendein verpanschtes Zeug, es fehlt Ihnen auch die qualifizierte Beratung, die Ihnen die ausgebildete Apothekerin oder der ausge­bildete Apotheker bieten kann.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf ein sehr interessantes Projekt hinwei­sen, nämlich den Arzneimittel-Sicherheitsgurt, der sowohl in Wien als auch in Salzburg bereits ausprobiert wurde. Dabei hält die Apotheke über ein EDV-Programm fest, wel­che Medikamente der Patient bekommt – vielleicht auch von verschiedenen Ärzten –, und schaut, ob es Medikamente gibt, die zusammen eingenommen nicht verträglich sind beziehungsweise die durch gleichzeitiges Einnehmen schädlich für den Patienten sein können.

In diesem Sinne müssen auch wir unser Gesundheitssystem weiterentwickeln – auch mit der e-card. Ich bin überzeugt davon, dass die Apothekerinnen und Apotheker dazu einen weiteren ganz wichtigen Beitrag leisten werden. (Beifall bei der ÖVP, bei Abge­ordneten der SPÖ sowie der Abg. Haubner.)

16.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Dr. Eder zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.58.46

Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Verehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Diese Regierungsvorlage beinhaltet Anpassungen im Apothe­kengesetz und im Apothekerkammergesetz, wobei die Inhalte ja, wie wir gehört haben, außer Streit stehen.

Interessant ist aber auch die im Ausschuss beschlossene Ausschussfeststellung über die Sicherstellung der Medikamentenversorgung. Dabei geht es um die Bewahrung der


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flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung – vorwiegend im ländlichen Raum – in der uns gewohnten und bekannten Qualität. Das ist ein Ziel, dem sich alle in diesem Bereich des Gesundheitssystems tätigen Akteure unterordnen und verpflichten müs­sen.

Die Medikamentenversorgung ist im Gesundheitswesen ein Paradebeispiel dafür, dass ein Zusammenwirken aller Beteiligten notwendig ist. Auch bei der Umsetzung der Ge­sundheitsreform ist besonders darauf zu achten. Vordergründig wirtschaftliche Interes­sen sollten dabei eigentlich zweitrangig sein. Die Versorgungssicherheit, die Medika­mentensicherheit, aber auch die Compliance der Patienten müssen gewährleistet sein. Das ist bei jedem Eingriff in das System zu beachten. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt ganz interessante Pläne, dort einzugreifen. Der soeben erwähnte Arzneimittel-Sicherheitsgurt ist zum Beispiel so ein Ansatz, der grundsätzlich sehr gut ist. Meiner Meinung nach sollten Interaktionen von Medikamenten jedoch möglichst schon in der Verschreibungsordination aufgedeckt werden. Die Verschreibung von Medikamenten, die Vermeidung beziehungsweise Beurteilung von Wechselwirkungen gehören aus meiner Sicht zusammen in eine Hand, und zwar in die Hand des Arztes.

Auch die in letzter Zeit diskutierte Wirkstoffverschreibung durch den Arzt oder die Ab­gabe des günstigsten Medikaments durch den Apotheker wäre aus ökonomischer Sicht sehr interessant, aber möglicherweise sind damit auch Unsicherheiten für die Patienten verbunden. Das sollte man auch bedenken und möglichst vermeiden. Die Medikamen­teneinnahme ist für die meisten Menschen ein sehr sensibles Thema, und es sollte alles vermieden werden, was den Patienten verunsichert.

Meine Damen und Herren! Letzten Endes muss auch bei der Medikamentenversor­gung der Mensch im Mittelpunkt stehen. In jedem Fall muss der Weg zwischen der ärztlichen Behandlung und der Arzneimittelversorgung ein möglichst kurzer und wohn­ortnaher sein, und im ländlichen Raum ist das durch ein fruchtbares Nebeneinander von Hausapotheken und öffentlichen Apotheken überwiegend ganz gut gewährleis­tet. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.)

17.01


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 502 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist Einstim­migkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.02.077. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (503 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird (530 d.B.)

 



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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.02.35

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Nachdem ich mich zuerst über allfällige Vor- und Nach­teile von Gesundheitsreformen ausgedrückt und mir beziehungsweise uns allen gesagt habe, dass Österreich eigentlich Europa-, vielleicht sogar Weltmeister im Gesundheits­wesen ist, möchte ich nun wieder in die Niederungen der normalen Gesundheitspolitik eintauchen und sagen: Eine dieser Niederungen beziehungsweise eines unter vielen ähnlichen Problemen, die wir ja zu Hunderten lösen müssen, ist zum Beispiel die No­velle des Epidemiegesetzes.

In dieser Novelle geht es darum – das ist ein kleiner Punkt und wird viele vielleicht gar nicht interessieren; es ist auch etwas undurchschaubar –, wie wir übertragbare Krank­heiten besser in den Griff bekommen können. Und besser in den Griff bekommen wer­den wir sie mit diesem Gesetz.

Das ist auch genau der Punkt, um den es uns in der Gesundheitspolitik geht: mit wenig Bürokratie etwas Gutes zu bewirken. (Beifall des Abg. Dr. Stummvoll.) Wir machen das jetzt datenschutzkonform, weil das ja sehr, sehr wichtig ist, beschleunigt, elektro­nisch – ein Zauberwort sozusagen – und kommen damit europäischen Berichtspflich­ten nach, indem wir ein neues Register schaffen. Damit sind wir dann voll eingegliedert in Europa, wo es ein Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten gibt, wo wir schneller Akutmeldungen machen können. Das heißt, wenn irgendwo im Mühlviertel – meinem Lieblingsort – oder irgendwo in Norddeutschland, im Westerwald oder sonst wo etwas auftritt, weiß man dann aufgrund des europäischen Registers – und zwar auf Knopfdruck –: Hoppala, da ist etwas passiert, da müssen wir eingreifen! – Früher war das eben nicht so.

Das Europäische Parlament mit seiner großen Weisheit hat das bereits 1998 gefordert; die EU-Mitgliedstaaten haben sich aber mit der Schaffung dieses Netzes für Überwa­chung und Kontrolle etwas Zeit gelassen. Jetzt aber gibt es das also, und es werden die Akutmeldungen über EDV ins Europäische Frühwarnsystem eingespeichert. War­nungen, Maßnahmen und so weiter werden dann wahrscheinlich viel schneller möglich sein, wenn eben eine große Infektionskrankheit, vor der wir uns fürchten müssen, aus­bricht. Kleine Bakterien haben oft große Wirkung, wie wir ja auch von jeder Grippewelle wissen.

Ziel ist es – wie immer –, für den Bürger da zu sein und etwas zu dessen Schutz zu tun, und zwar unbürokratisch und finanziell leistbar. Deshalb betrachte ich dieses Ge­setz, so klein es auch ist, als Beweis dafür, dass man auch im Kleinen etwas Gutes be­wirken kann. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neugebauer: Das ist ja literarisch wertvoll!)

17.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Scha­sching. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.05.24

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Geschätzter Herr Kollege Rasinger, ich bin da ganz bei Ihnen: Auch wir wol-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 157

len im Kleinen Gutes tun, wobei ich jedoch nicht glaube, dass wir in Österreich irgend­etwas bewirken können, wenn im Westerwald eine Epidemie ausbricht. Diese Ihre Darstellung, Herr Kollege Rasinger, hat mich eher zum Schmunzeln gebracht.

Ich meine aber, dass es wichtig ist, dass wir über mögliche Epidemien und deren Aus­wirkungen auch in Österreich rechtzeitig informiert werden. Ich begrüße daher gleich­falls dieses schöne, kleine Gesetz und die Schaffung eines Registers von Anzeigen meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten, das als Unterstützung für die behördlichen Aufgaben der Erhebung über und der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Epidemiegesetz und dem Tuberkulosegesetz dienen soll. Da sind wir ganz dabei und ganz dafür.

Was ich aber in diesem Zusammenhang auch ansprechen möchte, ist eine Fortset­zung der Diskussion, die wir im letzten Gesundheitsausschuss mit Ihnen, Frau Bundes­ministerin Kdolsky, geführt haben, wo es auch darum ging, die Sicherheit vor Übertra­gung von Infektionen im Lebensmittel- und Gastronomiebereich anzusprechen. Wir alle wissen, dass immer häufiger Meldungen auftauchen, wonach Gefahren durch Lebens­mittel nicht bei den Rohwaren – so zum Beispiel Geflügel, Eier, Fleisch oder Milch – ihren Ausgang nehmen, sondern von MitarbeiterInnen der Lebensmittel- oder Gastro­nomiebranche stammen. Das ist ein Faktum.

Nach dem Außerkrafttreten des Bazillenausscheidergesetzes, durch das Lebensmittel­unternehmerInnen und GastronomiebetreiberInnen gewisser Branchen zu regelmäßi­gen Vorsorgeuntersuchungen der MitarbeiterInnen verpflichtet wurden, ist das Thema Gesundheitsstatus in seiner Gesamtheit in die Eigenverantwortung der Unternehme­rInnen gerückt worden.

Dazu: Es mag schon sein, dass vor allem Großunternehmen in diesem Bereich bereits Vorsorge getroffen haben, aber es geht doch auch darum, den Fokus auf die kleinen Betriebe – und da vor allem auch auf die Gastronomiebetriebe – zu legen, die bei sol­chen Krankheiten sozusagen ein Ausgangspunkt sein können.

Im Klartext heißt das, dass die UnternehmerInnen, entsprechend dem jeweiligen Risi­ko, geeignete Maßnahmen zur Vorsorge zu treffen haben. Lebensmittel- und Gastro­nomiebetriebe sind aber nun einmal Gastronomiebetriebe – und nicht medizinische Diagnostikzentren. Daher wäre es notwendig, dafür Vorsorge zu treffen – diesbezüg­lich habe ich bei Ihnen, Frau Bundesministerin, Gesprächsbereitschaft gesehen (zu­stimmendes Nicken der Bundesministerin Dr. Kdolsky) – und sich mit dieser Thematik intensiv auseinanderzusetzen.

Ich begrüße es sehr, dass Sie diesbezüglich rasch in die Umsetzungsphase gehen wollen und lade alle – vor allem unseren geschätzten Koalitionspartner – dazu ein, mit uns gemeinsam einen Antrag einzubringen, damit diese Gesetzesmaterie in Angriff ge­nommen werden kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grüne­wald. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.08.38

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Diese Novelle des Epidemiegesetzes stellt einen wirklichen Fortschritt dar. Kollege Rasinger hat ja bereits erzählt, wie klein die Bakterien sind – aber wenn dann die Stunde des Sandmännleins kommt, kann ich sagen, dass wir noch kleiner sind.


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Es geht dabei auch um ein Frühwarnsystem. Das ist kein Raketenschild, sondern völlig unspektakulär, aber man sollte doch fairerweise sagen, dass bei diesem Gesetz immer eine Balance zwischen Interessen der Datenschützer und gesundheitspolitischen und wissenschaftspolitischen Interessen gefunden werden muss. In diesem Fall würde ich wirklich glauben, dass die gesundheitspolitischen Interessen dafür stehen, Daten zu erfassen, und zwar Daten, die an und für sich selbstverständlich sind. Name, Geburts­datum und Geschlecht sollte man wissen. Die Daten werden aber verschlüsselt; das ist gesichert.

Die Zugriffsberechtigung ist eng gesetzt, und jeder Zugriff wird registriert. Ein kleiner Schwachpunkt dürfte sein, dass auch Bezirkshauptmannschaften Daten eingeben und Verfügungen hinsichtlich der Frage treffen können, wer Zugriff haben sollte. Der Lan­deshauptmann hat da etwas mitzureden, und nicht zuletzt das zuständige Ressort. Da wäre – ich phantasiere jetzt – eine zentrale Vergabe möglicherweise auch verwaltungs­sparend beziehungsweise zumindest sinnvoll gewesen.

Dass Sterbedaten erfasst werden sollen, ist wohl auch klar, weil das die Bedeutung einer Infektion wissenschaftlich klarlegt, ob nämlich Leute daran sterben oder nicht. Darauf kann man nicht verzichten. Ich glaube, es ist auch legitim, die Vorgeschichte einer Erkrankung oder einer Patientin zu erfassen, weil ohne diese die Erkrankung nur unzuverlässig verstanden wird.

Wir werden dieser Gesetzesvorlage daher zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

17.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belako­witsch-Jenewein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.10.57

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Auch wir werden diesem Gesetz unsere Zustimmung geben, selbstver­ständlich. Ich halte es für ein sehr wichtiges Gesetz, für eine Weiterentwicklung und eine weitere Verbesserung. Die kleinen Bakterien wollen wir klein lassen, aber, Frau Kollegin Schasching, es ist ja nicht ganz uninteressant, wenn man weiß, dass im Westerwald eine Epidemie ausgebrochen ist. Insofern ist es nicht ganz von der Hand zu weisen, aber es muss ja nicht gleich der Westerwald sein, es kann auch nahe der Grenzen sein. Wir haben bei der Masern-Epidemie erlebt, wie schnell in solchen Fällen Grenzen überschritten werden. Die Bakterien halten sich nämlich nicht an Staatsgren­zen. Insofern ist dieses Gesetz mit Sicherheit eine Verbesserung. Deshalb werden wir zustimmen.

Ich möchte nur noch kurz auf die Rede des Kollegen Donnerbauer – auch wenn er jetzt nicht im Saal ist – eingehen. Natürlich können wir jedes dieser Gesetze für sich debat­tieren. Ich habe das auch nicht direkt kritisiert in dem Sinne, dass diese Gesetze nicht wichtig wären; ich halte sie nur für relativ kleine Gesetze, und man hätte sie auch in einem debattieren können. Was ich hier generell kritisieren wollte, war, dass die Regie­rung keine Tagesordnung zusammengebracht hat. Aber das steht auf einem anderen Blatt, ich möchte darauf gar nicht weiter eingehen.

Selbstverständlich bekommt dieses Gesetz unsere Zustimmung. Jedes Gesetz hat natürlich auch so seine – ich sage jetzt einmal – Schwachstellen. Insgesamt ist es aber für uns sehr positiv, daher können wir dem zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haubner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 159

17.12.28

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mit der vorliegenden Novelle zum Epidemiegesetz haben wir ein verbessertes Modell zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, von Infektionskrankheiten, weil hier ein elektronisches Register eingeführt wird. Dadurch werden die Meldezeiten verkürzt, um diese Krankheiten auch besser zu erfassen und auszuwerten.

Wir begrüßen dieses Gesetz. Es ist absolut im Sinne der Sicherheit der Patientinnen und Patienten, und es regelt – was auch ganz wichtig ist – die besser koordinierte Bundesländer übergreifende Vorgangsweise im öffentlichen Gesundheitsdienst. Ich denke, das ist ein ganz wesentlicher Faktor, ein wesentlicher Ansatz, um der Ausbrei­tung von Infektionskrankheiten auch auf diese Weise entgegenzuwirken.

Die auch im Ausschuss vorgebrachten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, was die Zugriffsberechtigung zu und das Löschen von personenbezogenen Daten betrifft, konnten für uns geklärt werden. Meiner Anregung, gesetzlich festzulegen, dass Zu­griffe nicht nur im notwendigen Ausmaß, sondern lückenlos protokolliert werden müs­sen, wurde nicht Rechnung getragen, aber ich sage: Das Gesetz findet inhaltlich un­sere Zustimmung, weil es die Ausbreitung von Infektionskrankheiten weiter verhindern kann. Daher werden wir diesem Gesetz zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

17.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Eder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.14.21

Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Verehrter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Die Meldepflicht für verschiedene anzeigepflichtige Infektions­krankheiten ist eines der wichtigsten Instrumente zur Verhinderung und Beherrschung von Seuchen. Infektionskrankheiten sind nach wie vor weltweit die häufigste Todes­ursache. Seit einigen Jahrzehnten nehmen sie auch in den Industrieländern wieder zu.

Gemeldet werden muss in Österreich eine relativ große Zahl an Erkrankungen. Wenn auch viele davon selten auftreten, so muss man wegen der erhöhten Mobilität und auch wegen der herrschenden Sorglosigkeit dennoch ständig auf der Hut sein. Die Meldepflicht sollte keine bürokratische Belastung und auch keine Hürde darstellen. Sie dient dem Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten, der Früherkennung sowie der Überwachung der regionalen epidemiologischen Lage. Nur dadurch sind ein rasches Einleiten der notwendigen Maßnahmen und die Information der Bevölkerung möglich. Ein schnelles Erfassen der Infektionsquellen und Kontaktstellen sowie ent­sprechende Maßnahmen, wie zum Beispiel Verriegelungsimpfungen, sind unumgäng­lich. Der Faktor Zeit spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Das Management der jüngsten Masernausbrüche etwa war vorbildlich. Die Behörden sind durchwegs zu Recht gelobt worden. Ein behördeninternes Register nach inter­nationalen Vorbildern soll jetzt die Arbeit und die Abstimmung der befassten Behörden, also auf der Ebene BH und Landesregierung, erleichtern. Möglicherweise gibt es da­durch auch positive Auswirkungen auf die Meldedisziplin, die auch international gese­hen durchaus besser sein könnte. So haben zum Beispiel laut einer Umfrage 50 Pro­zent der deutschen Ärzte noch nie selbst eine Infektion gemeldet. Nur 20 Prozent der Krankenhausärzte haben laut dieser Umfrage eine selbst diagnostizierte Infektion selbst gemeldet.

Zusammenfassend kann man sagen, dass dieses Register von allen Beteiligten zu Recht als Fortschritt gesehen wird. Es wird sicher einen guten Dienst tun. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

17.16



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 160

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ehmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.16.48

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir beschäftigen uns in der vorliegenden Novellierung mit dem Epidemiegesetz, das heute geändert werden wird. Das eindeutige Ziel ist die Steigerung der Prävention beziehungsweise die Be­kämpfung von übertragbaren Krankheiten in Österreich.

Die Probleme, die sich damit ergeben, sind auf der einen Seite die Unterstützung der Behörden bei der Erhebung von übertragbaren Krankheiten nach dem Epidemiegesetz und dem Tuberkulosegesetz – und auf der anderen Seite die Notwendigkeit, dem Da­tenschutz gerecht zu werden.

Bis zur heutigen Novellierung war die Koordinierung der Länder bei bezirksübergreifen­den Ausbrüchen nicht geregelt. Ich erinnere nur an die jüngsten Ereignisse in Salz­burg, die Gott sei Dank gut ausgegangen sind. Die Problemlösung liegt darin, ein In­strument zu schaffen. In diesem Fall ist es eine Datenbank, die vom Ministerium betrieben wird und datengeschützte, aber behördeninterne Aufzeichnungen von anzei­gepflichtigen übertragbaren Krankheiten führt.

Ein weiterer Inhalt der Novellierung ist die Reduktion der Informationswege infolge einer EDV-gestützten Verarbeitung. Die verpflichtende Koordinierung der Landes­hauptleute ist bei übergreifenden Ausbrüchen zukünftig ebenfalls festgehalten. Die finanzielle Auswirkung wird aus meiner Sicht auch nicht besonders hoch eingeschätzt, da auf Landes- beziehungsweise Bezirksebene bestehende Behördennetze benützt werden können. Die Novellierung wird also nur eine kleine zusätzliche Belastung für die Bundesländer nach sich ziehen. In dieser Novellierung sind jedoch auch keine neu­en Informationspflichten für Unternehmen vorgesehen; Informationspflicht besteht so­wieso, aber jetzt eben eine gesetzlich geregelte und länderübergreifende.

Was haben wir in Wirklichkeit von der Novelle? – Ganz einfach: Aus meiner Sicht hat die Früherkennung von Infektionskrankheiten, abgesehen von der menschlichen Kom­ponente, auch einen großen volkswirtschaftlichen Nutzen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.18


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


17.18.59

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Als Gesundheitsministerin ist es mir natürlich ein besonders großes Anliegen, die österreichische Bevölkerung bestmöglich vor einer raschen Verbreitung von Infektionskrankheiten zu schützen. Ich denke, mit der daten­schutzkonformen Etablierung dieses behördeninternen Registers anzeigepflichtiger übertragbarer Krankheiten wird ein Instrument zur rascheren Bekämpfung und zur Verhütung von Infektionskrankheiten geschaffen.

Wir können hiermit vor allem die Reduzierung der Informationswege bewerkstelligen, Bekämpfungsmaßnahmen beschleunigen und damit die Bevölkerung effizienter und schneller vor der Verbreitung von Infektionserkrankungen schützen.

Des Weiteren muss ich schon auch darauf hinweisen – und das ist auch in unserer Po­sition innerhalb Europas und der Welt ein wichtiger Faktor –, dass die Erfüllung unserer bereits bestehenden Berichtspflichten erleichtert wird.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 161

Das Register bietet unter anderem auch den Vorteil, dass an internationale Organi­sationen wie die World Health Organization oder auch die OECD die verpflichtend zu übermittelnden Daten – selbstverständlich in anonymisierter Form – regelmäßig, direkt und ohne zusätzlichen Bearbeitungsaufwand weitergeleitet werden können.

Dieses Register hat den Vorteil, dass nunmehr über die entsprechenden Schnittstellen beziehungsweise online die dort gespeicherten Daten jederzeit von dem sehr engen Kreis der Zugriffsberechtigten abgerufen werden können und dadurch die permanente Überwachung der epidemiologischen Situation, die Risikobewertung – ein wesentlicher Faktor auch in der Einschätzung solcher epidemischer Erkrankungen – und die rasche Intervention möglich gemacht werden. Wir haben gerade vor Kurzem in Österreich erlebt, wie schnell so etwas auftreten kann und wie notwendig dann so ein Instrument sein kann.

Abschließend möchte ich schon gerade im Hinblick auf die Masernepidemie in den ver­gangenen Wochen daran festhalten, dass nunmehr auch die Koordinierungsfunktion der Landeshauptleute bei bezirksübergreifenden Ausbrüchen von übertragbaren Er­krankungen ausdrücklich gesetzlich verankert wurde, was auch hier für die Prozess­optimierung einen ganz wesentlichen Schritt darstellt.

Frau Abgeordnete Schasching, herzlichen Dank! Ich glaube, dass das ein wesentliches Thema ist, von dem Sie gesprochen haben. Ich glaube auch, dass wir die Frage der Bazillenausscheider in den Gastronomiebetrieben und in den Lebensmittel verarbeiten­den und verkaufenden Bereichen beachten müssen und sollen und dass das sicher auch im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ein ganz spannendes, we­sentliches weiteres Thema sein wird. Dazu bekenne ich mich auch.

Ich möchte nur ein paar Richtigstellungen machen: Zur Abschaffung des Bazillenaus­scheidergesetzes 2001 darf ich darauf hinweisen, dass anhand unserer rezenten letz­ten Zahlen seither die Zahl der mikrobiologisch verifizierten lebensmittelbedingten Er­krankungen auf die Hälfte zurückgegangen ist. Im Jahr 2001 gab es 8 000 Fälle von Salmonellosen und im Jahr 2007 4 000 Fälle von Salmonellosen.

Der seit 2001 beobachtete leichte Anstieg des Campylobacter ist durch die seither erst­mals eingeführte Labormeldepflicht bedingt. Das Problem sind salmonellenkontami­nierte Eier und nicht der infektiöse Stuhl von Menschen.

Das heißt aber trotzdem nicht, dass wir nicht auf genau dieses Thema Rücksicht neh­men müssen und uns entsprechend auch dieser Thematik annehmen sollen, was wir auch im Zuge unserer nächsten Beratungen sicher weiter eingehend diskutieren wer­den. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Riener zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.23.41

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Mit der heute zu beschließenden Novelle zum Epidemiegesetz schaffen wir ein datenschutzkonformes Register – die Frau Bundesministerin hat das gerade ausgeführt – für anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten.

Wie wichtig und notwendig ein solches System ist, hat uns kürzlich eben der Ausbruch von Masern gezeigt. Durch die Mobilität der Menschen ist diese Form dieses Registers und diese rasche Reaktion bei Ausbreitung von Epidemien noch wichtiger geworden, weil es nämlich durch diese Mobilität eine Steigerung der Gefahrenmomente gibt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 162

Mit diesem System schaffen wir nun ein verbessertes Instrument zur rascheren Be­kämpfung. Die Bezirksverwaltungsbehörden sind verpflichtet, die Daten im Register zu verarbeiten.

Ich möchte dazu nur sagen: Sie haben bis jetzt auch Daten verarbeitet, Herr Kollege Grünewald, und ich kenne die Kollegen in den Bezirksverwaltungsbehörden, sie arbei­ten sehr gut! Ich glaube, dass sie das auch in Zukunft in dieser Form machen werden.

Teilweise bestehen aber auch Befürchtungen, dass mehr Personal in den Ländern notwendig sei. Aber ich glaube, dass unsere Frau Gesundheitsministerin dafür gesorgt hat, dass das Programm, also die Software so gut ausgebaut wird, dass eine einfache Handhabung möglich ist, ebenso wie der Datenabdruck inklusive Statistikerdaten auf Knopfdruck erfolgen kann.

In der Praxis war es in der Steiermark bereits so, dass bei bezirksübergreifenden Epi­demien sehr wohl eine Koordination über die Landessanitätsdirektionen stattgefunden hat. Diese Koordinationsfunktion ist nun für den Landeshauptmann festgeschrieben. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst bedanken, die immer wieder beweisen, dass sie in Krisensituationen wie auch sonst beste Arbeit leisten.

Auch wenn wir alle hoffen, dass dieses Gesetz möglichst wenig zur Anwendung kommt, hat unsere Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky für den Ernstfall ein gutes und sicheres Netz geschaffen und trägt somit zum Gefühl von mehr Sicherheit bei.

Apropos Bazillen beziehungsweise Viren: Frau Bundesministerin, ich wünsche Ihnen baldige Besserung bei Ihrer Verkühlung! (Bundesministerin Dr. Kdolsky spricht mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Parnigoni.) – Sie spricht gerade, aber die bal­dige Besserung gilt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Alles Gute!)

17.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Franz ist die nächste Redne­rin. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.26.16

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Das ursprüngliche Gesetz aus dem Jahr 1950 kann man, obwohl immer wieder novelliert, als altertümlich bezeichnen. Gerade ein Gesetz, das unsere Gesundheit betrifft, ist auf den neuesten Stand zu bringen.

Wie uns in jüngster Zeit die Ausweitung der Masern und auch der Tuberkulose zeigte, verläuft eine Übertragung der Infektion blitzschnell. Es ist richtig, entsprechend den in­ternationalen Vorbildern übertragbare Krankheiten effizient zu bekämpfen. Ein rasches Handeln bei aufgetretenen Infektionen ist nur dann möglich, wenn eben durch ein elek­tronisches Meldesystem die Personen sofort erfasst werden können. Der Zeitfaktor spielt eine große Rolle.

So wird durch die geografische und automatisierte Zusammenfassung der Krankheits­fälle eine Ausbreitung gezielt verfolgt und natürlich auch gestoppt. Die Schaffung die­ses behördeninternen Registers anzeigepflichtiger übertragbarer Krankheiten basiert auf einer datenschutzkonformen Rechtsgrundlage.

In diesem Gesetz wird auch sichergestellt, dass geeignete, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um Missbrauch zu vermeiden. Eine Vernichtung, Veränderung oder Abfrage der Daten des Registers durch unberech­tigte Benutzer oder Systeme wird nicht möglich sein. Die Vertraulichkeit der Datenüber­mittlung ist somit durch entsprechende verschlüsselte Übermittlungsverfahren gewähr­leistet.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 163

Weiters wird die Koordinierungsfunktion der Landeshauptleute bei bezirksübergreifen­den Ausbrüchen ausdrücklich gesetzlich geregelt.

Dieses Gesetz schützt unsere Patienten, und es ist deshalb so wichtig, weil wir in einer globalisierten Welt leben und ansteckende Krankheiten, die wir schon fast besiegt glaubten, wieder vermehrt auftreten. (Beifall bei der ÖVP.)

17.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Sieber. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.28.34

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Bezug nehmend auf internationale Vorbilder soll anhand dieser Novelle zum Epidemiegesetz 1950 eine Effizienzsteigerung bei der Prävention und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Österreich erreicht werden.

Der Schwerpunkt der Novelle ist eine massive Verbesserung des Meldesystems. Die Vorteile dieser datenschutzkonformen Rechtsgrundlage sind eine hohe Datenqualität, eine automatisierte Zusammenfassung von Krankheitsfällen zu Krankheitsausbrüchen, eine geografische Darstellung der epidemiologischen Situation sowie mittels Auswer­tung und Abfragen jederzeit abrufbare Daten.

Angemerkt werden muss, dass ein direkt personenbezogener Zugriff nur bei einem konkreten Verdachts-, Erkrankungs- und/oder Todesfall erfolgen darf. Auf andere Da­ten dieser Personen im Register darf hingegen nicht zugegriffen werden.

In puncto finanzielle Auswirkungen sollen für Länder und Gemeinden keine zusätzli­chen Kosten entstehen. Dasselbe gilt auch für die Verwaltungslasten für Unternehmen. Es sind keine neuen Informationspflichten für Unternehmen vorgesehen. Die Kosten für Konzeptrealisierung, Implementierung und Rollout werden zur Gänze aus den dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend zur Verfügung stehenden Bud­getmitteln gedeckt, wofür unserer Frau Minister zu danken ist. (Beifall bei der ÖVP.)

17.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 503 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist Einstim­migkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.30.438. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (504 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert werden (531 d.B.)

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 164

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Höllerer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.31.08

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Im Mittelpunkt der Novelle des Medizinproduktegesetzes steht die Stärkung der Patientenrechte. In dieser Novelle sind Standards betreffend die Anwendung und die Behandlung mit medizinischen Geräten und Artikeln, aber auch Meldepflichten festgehalten. Dadurch wird dann, wenn ein medizinisches Produkt qua­litativ mangelhaft ist oder unerwartete Nebenwirkungen auftreten oder wenn es nicht richtig funktioniert, dem Patienten die Möglichkeit eröffnet, mehr an Unterstützung bei seiner Rechtsfindung zu haben, als das in der Vergangenheit möglich war. Es werden in Folge auch die Risiken für andere Patienten oder Anwender wesentlich reduziert.

Bis jetzt war das Problem dahingehend gegeben, dass die Geschädigten insofern be­nachteiligt waren, als es, wenn bei der Anwendung oder bei der Behandlung mit be­stimmten medizinischen Produkten vermeintliche Probleme aufgetaucht sind. Es war nicht leicht nachzuvollziehen, ob tatsächlich ein schadhaftes medizinisches Produkt die Ursache war, denn schadhafte Produkte waren für Beweiszwecke nicht wirklich sicher­zustellen, da sie in der Regel an die Hersteller zurückgeschickt wurden.

Das hat natürlich auch bei der Klärung des Sachverhaltes Probleme aufgeworfen und auch bei allfälligen Schadenersatzansprüchen große Schwierigkeiten gemacht. Manch­mal war es für Geschädigte tatsächlich unmöglich, Schadenersatz zu bekommen.

Künftig wird bei begründeten Verdachtsmomenten, wenn also fehlerhafte Medizinpro­dukte wirklich Schaden verursacht haben sollen, von den Gesundheitseinrichtungen, den Gesundheitsdienstleistern, den Spitälern auf rechtliche Ansprüche der geschädig­ten Patienten oder deren Hinterbliebenen eingegangen werden müssen. Es wird Unter­stützung eingefordert werden können, und diese wird auch gegeben werden müssen, damit die Vorgänge transparenter gestaltet werden können.

Weiters wird auch im Sinne der Patientensicherheit die Fortführung des schon bis-
her auf freiwilliger Basis bestehenden Herzschrittmacher-Registers sichergestellt. Die Kompetenzen werden an die GÖG übergeleitet und auch auf weitere Implantatregis-
ter ausgeweitet. Ich selbst war erstaunt, dass in Österreich tatsächlich mehr als 10 000 Neu- und Reimplantationen von Herzschrittmachern, von Defibrilatoren, von Loop-Recordern und anderen Implantaten im Jahr durchgeführt werden. All diese müs­sen künftig personenbezogen in Registern verankert sein und dokumentiert werden.

Mit dieser Gesetzesnovelle werden rechtliche Lücken geschlossen. Es werden Verant­wortlichkeiten neu geordnet, und die Position der Patienten wird deutlich verbessert. (Beifall bei der ÖVP.)

17.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindel­berger. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.34.21

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute – wie Kollegin Höllerer schon er-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 165

wähnt hat – das Medizinproduktgesetz und in diesem Zusammenhang auch das Bun­desgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH ändern, dann bringt das wirklich ge­waltige Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten, aber auch der Patienten­rechte mit sich.

Vielen von uns ist ja noch immer in Erinnerung, wie von der Patientenanwaltschaft, aber auch von der Volksanwaltschaft gewisse Fälle aufgezeigt wurden, wo Patienten auf Grund von fehlerhaften Medizinprodukten Schaden erlitten haben. In dem kon­kreten Fall, den die Volksanwaltschaft, im Speziellen Volksanwalt Kostelka, aufgezeigt hat, passierte Folgendes. Einem Patienten wurde ein künstliches Kniegelenk einge­setzt, und eineinhalb Jahre später traten vermehrt Schmerzen auf. Eine Computer­tomographie brachte zutage, dass diese Prothese gebrochen war und eine neue Pro­these eingesetzt werden musste.

Der Beschwerdeführer hat daraufhin gegen den Importeur dieses Produkts eine Klage auf Schadenersatz eingebracht. Und um es gleich vorwegzunehmen: Leider ist es nicht zu Entschädigungszahlungen gekommen, weil das Krankenhaus die Prothese hat verschwinden lassen beziehungsweise diese nicht mehr aufgetaucht ist.

In so einem Fall ist die Beweisführung hinsichtlich eines Produktfehlers und den damit verbundenen Schadenersatzansprüchen äußerst schwierig.

Ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Gesetz genau dem einen Riegel vor­schieben. Die Volksanwaltschaft hat ja genau auf Grund dieses geradezu exemplari­schen Falles bei der Bundesministerin angeregt, künftig bei Anzeichen eines schadhaf­ten Medizinproduktes die medizinischen Leistungserbringer zur sorgfältigen Verwah­rung zu verpflichten, wodurch die heute zu beschließende Erweiterung des Medizinpro­duktgesetzes erforderlich wurde. Und dadurch erhalten nunmehr Patienten, die durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt geschädigt werden, einen besseren Schutz als bisher, weil nunmehr diese Einrichtungen des Gesundheitswesens ausdrücklich gesetzlich verpflichtet werden, alles zu dokumentieren. Dadurch ist auch die Möglichkeit gegeben, bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den für den möglichen Fehler Verant­wortlichen eine Erleichterung herbeizuführen beziehungsweise diese Ansprüche über­haupt zu ermöglichen.

Die Gesundheit Österreich GmbH hingegen wird ermächtigt, zur Abwehr der Risken von implantierbaren Medizinprodukten künftig auch ein Implantatsregister zu führen, welches dem Schutz lebenswichtiger Interessen von Patientinnen und Patienten dient, auf die der behandelnde Arzt dann im Fall von Problembehandlungen – und das ist wichtig! – ohne irgendwelche Umwege zugreifen kann, um eine künftig qualitätsge­sicherte Behandlung zu gewährleisten.

Frau Bundesministerin, ich bin dankbar, dass Sie diese Anregungen der Patienten­anwaltschaft und des Volksanwalts zum Wohle unserer Patienten so rasch aufgegriffen haben. (Beifall bei der SPÖ.)

17.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald gelangt nun zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.37.35

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Dieses Gesetz ist aus mehreren Gründen ein sehr gutes: Es dient nicht nur der PatientInnensicherheit oder ihrer verstärkten Position in Medizinhaftungsrechts­fragen, sondern ist auch ein Beitrag zu einer sauberen Indikationsstellung bei bestimm­ten Implantaten wie Herzschrittmachern, Langzeit-EKGs, Defibrilatoren, künstlichen Gelenken und so weiter und veranlasst wahrscheinlich auch Gesundheitseinrichtun-


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gen, hier besser beobachten – ich sage jetzt bewusst nicht kontrollieren – zu können und hier ihre Verantwortung in Diagnose und Therapie auch wahrzunehmen.

Dass das Ganze nicht aus der Luft gegriffen ist, dafür gibt es eine Geschichte aus mei­ner Vergangenheit, wo ich einmal mit einem nicht ganz unbekannten Gewerkschafter des öffentlichen Dienstes verhandelt habe. Er erzählte mir – er hat in jugendlichen Jah­ren schon einen Infarkt erlitten –, dass er dreimal bei Ausübung der Sportart Golf um­gefallen ist. Er war weg! Was war die Ursache? – Herzschrittmacher werden über den Brustmuskel unter der Haut implantiert. Da geht dann die Elektrode bis zum Herz, und bei bestimmten Bewegungen muss es da der Elektrode einen Reiz gesetzt haben, so­dass diese plötzlich angefangen hat, zu feuern. Und der Mann war dann unheimlich glücklich – ich meine, so weit man damit eben glücklich sein kann –, als das Gerät dann ausgetauscht wurde.

Ich finde es sehr gut, dass unter Rücksichtnahme auf den Datenschutz diese Fakten erhoben werden, wo man nachprüfen kann: Wurde ein Schrittmacher gesetzt – ich sage jetzt, in einem Land XY –, weil man einen Schrittmacher verkaufen wollte, weil man etwas bekommen hat? „Der Spiegel“ hat in Deutschland berichtet, dass früher in der Bundesrepublik Deutschland eine Art Recycling stattgefunden hat, wo man den Schrittmacher entfernte – natürlich nicht legal und auch gesetzlich völlig ungedeckt – und dann wiederverkaufte. All das wird durch dieses Gesetz verhindert oder zumindest erschwert, und daher werden wir diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

17.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Be­lakowitsch-Jenewein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.40.06

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf wird ein sehr gutes Gesetz, weil dadurch für die Patienten mehr Rechtssicherheit geschaffen wird. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder Beschwerden gehört, vor allem auch von der Patien­tenanwaltschaft, die immer wieder auf Sachverhalte hingewiesen hat, bei denen Pa­tienten ihre Ansprüche verloren haben. Es war, wie einer meiner Vorredner schon erwähnt hat, auch in der Volksanwaltschaft einmal ein solcher Fall, der das sehr pla­kativ gezeigt hat.

Insofern freuen wir uns sehr, dass Sie, Frau Bundesministerin, da sehr rasch reagiert haben und dass dieses Gesetz jetzt kommt. Ich glaube, ein weiterer Vorteil, nicht nur für den Patienten, ist auch, dass Krankenanstalten in diesem Bereich einen sorgsame­ren Umgang an den Tag legen werden, allein schon deshalb, weil es hier auch mehr Transparenz geben wird.

Alles in allem wird dieses Gesetz in jeder Hinsicht eine weitgehende Verbesserung bringen, vor allem auch deswegen, weil die Beweisposition für die Patienten im Falle eines Mangels, eines Fehlers wirklich massiv verbessert wird. In diesem Sinne danken wir, dass Sie so schnell reagiert haben, und werden diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.41.26

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Inhalte passen bei diesem Gesetz, und daher wird es auch von unserer Seite Zustimmung geben. Dies vor allem auch, weil dieses Gesetz zwei ganz wesent-


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liche Inhalte hat: Einerseits werden die Rechtsgrundlagen für die Schaffung und Füh­rung eines Implantatregisters geschaffen, und weiters – und das scheint mir auch ganz besonders wichtig – werden die Rechte der Patientinnen und Patienten, die durch feh­lerhafte Medizinprodukte geschädigt wurden, gestärkt, sodass sie einen besseren Zu­gang zu ihrem Recht erhalten und ihre Ansprüche geltend machen können.

Für mich – und das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt – ist der einzige Kritik­punkt der Umstand, der für mich bis heute nicht nachvollziehbar ist, dass dieser so ge­nannte Beirat so aufgebläht wurde. Bisher hat es einen Beirat gegeben, der von drei Kammern beschickt wurde – jetzt gibt es einen Beirat bestehend aus Vertretern von fünf Kammern, zusätzlich zwei Ministerien, zusätzlich Vertretern des Hauptverbandes, zusätzlich Vertretern der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssi­cherheit, Geschäftsbereich PharmaMed, und auch aus Vertretern des Österreichischen Seniorenrates.

Gerade was den Österreichischen Seniorenrat betrifft – dessen Arbeit ich sehr, sehr schätze, das möchte ich hier festhalten –, verstehe ich nicht ganz, warum dieser in diesem Beirat vertreten ist, denn gerade orthopädische Implantate sind nicht unbedingt eine Frage des Alters, sondern solche können junge Leute genauso haben, etwa nach Unfällen. – Es müsste also, rein von der Logik her, eigentlich auch jemand von der Bundesjugendvertretung im Beirat sein, wenn wir uns das so überlegen.

Aber grundsätzlich sage ich: Es ist fachlich nicht nachvollziehbar, dass dieser Apparat so aufgebläht ist. Ich denke, man wäre auch mit einer Zusammensetzung wie der bis­herigen ausgekommen, weil im Gesetz ja auch vorgesehen ist, dass Sachverständige beigezogen werden können. Ich glaube, das ist auch das Entscheidende bei Beratun­gen.

Alles in allem aber, wie gesagt, passen die Inhalte für die Patientinnen und für die Pati­enten, und daher werden wir dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung geben. (Bei­fall beim BZÖ sowie der Abg. Rauch-Kallat.)

17.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


17.43.56

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die wesentlichen Ziele sind hier ja schon mehr­fach genannt worden. Für mich ganz wesentlich ist die Stärkung der Patientenrechte; ein weiterer Schritt – das möchte ich hier schon explizit betonen – bei der Umsetzung der im Regierungsübereinkommen, im Koalitionsübereinkommen enthaltenen Punkte, die abzuarbeiten sind.

Das heißt, wir haben auch in diesem Fall wieder einen Gutteil unserer Arbeit erledigt. Ich glaube, dass es ganz, ganz wichtig ist, den Patienten hier nicht nur Rechte auf dem Papier zu geben, sondern ihnen auch die Wahrung und die Verfolgung ihrer Rechte zu ermöglichen und Institutionen letztendlich dazu zu zwingen, dass sie im Sinne der Medizinprodukthaftung dann auch verantwortlich sind, damit die Patientinnen und Patienten zu ihren Rechten kommen.

Frau Abgeordnete Haubner, in diesem Zusammenhang sei angemerkt: Es wird immer wieder darüber gesprochen, dass wir möglichst alle ins Boot holen sollen und gemein­sam diskutieren sollen. Und ich glaube, dass es in solchen Fällen, die Fragen betref­fen, die vom Datenschutz bis hin zu sehr sensiblen persönlichen Bereichen der einzel­nen Patientinnen und Patienten gehen, gar nicht genug sein können, die gemeinsam


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beraten. Und es ist oft nicht die Frage der Anzahl von Menschen in einem Gremium ausschlaggebend, sondern auch die Frage der effizienten Führung solcher Gremien und der Tagung solcher Gremien. Es kann ein Gremium aus drei Personen bestehen, aber, wenn es nicht oft genug tagt und nicht effizient auch mit Inhalten befüllt ist, weni­ger zustande bringen als ein Gremium, wo viele eingebunden sind und das entspre­chende Aufgaben erfüllt. Ich glaube also, es ist wichtig, hier so viele wie möglich ein­zubinden.

Aber auch der zweite Punkt, die Sicherstellung der Fortführung des bisher auf freiwilli­ger Basis geführten Herzschrittmacherregisters, ist im Sinne der Patientensicherheit, und die Schaffung vor allem auch einer Rechtsgrundlage für sonstige Implantatregister ist ein ganz wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, denn: Bereits seit den achtzi­ger Jahren – und das ist damals ein, würde ich sagen, fast weltweit einzigartiges Vor­gehen gewesen – wurde auf Initiative der Österreichischen Kardiologischen Gesell­schaft ein Herzschrittmacherregister in Österreich eingeführt, und letztendlich haben wir hier jetzt die Möglichkeit, durch eine offizielle Organisation dieses Register nicht nur weiterzuführen, sondern auch verpflichtend auf eine Ebene zu bringen, wo wir Daten und zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich nicht nur beobachten können, son­dern für die Patientinnen und Patienten rechtzeitig Hilfestellung bei Problemsituationen geben können.

Der dritte große Bereich ist die Schaffung eines Qualitätsregisters. Ich glaube, es ist ein weiteres Zeichen der konsequenten Bemühungen meines Ressorts und letztendlich auch der Bemühungen meiner Vorgängerin, die hier die ersten wichtigen Schritte ge­setzt hat, dass wir gerade im österreichischen Gesundheitssystem, das ein hervorra­gendes ist, trotzdem die stetige Qualitätsverbesserung, die Dokumentation und die Dis­kussion um diese Qualitätsverbesserung in den Vordergrund stellen und hiermit auch einen wichtigen Schritt dafür gesetzt haben. Ich bin sehr froh, dass wir da auch in brei­testen Bereichen Übereinstimmung erzielen konnten, denn das ist wieder ein Beweis dafür gewesen, dass der Patient, die Patientin im Mittelpunkt unseres Denkens steht. (Beifall bei der ÖVP.)

17.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Rauch-Kallat ist die nächste Rednerin. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.48.02

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Ich freue mich, dass mit dieser Gesetzesnovelle heute ein weiterer Schritt in der Qualitätssicherung im österreichischen Gesundheitswesen gesetzt wird. Wir ha­ben ja bei der Gesundheitsreform 2004, die eine ziemlich umfassende war – wir ha-
ben sie hier im Parlament, glaube ich, auch in Zentimetern gemessen – und die wir
in einem hohen Maße sogar einstimmig, mit den Stimmen aller Parteien beschlossen haben, die Einrichtung eines Qualitätsinstituts im Rahmen der Gesundheit Öster­reich GmbH sichergestellt, und ich bin sehr froh, dass dieses Qualitätssicherungsin­stitut und die Gesundheit Österreich jetzt diese Register einrichten, denn sie sind eine wichtige Weiterentwicklung zur Qualitätssicherung bei den Patientinnen und Patien­ten – diese sind ja letztendlich die Nutznießerinnen und Nutznießer dieser Einrichtung.

Wir wissen, dass wir nicht nur ein gutes Gesundheitssystem brauchen, sondern dass dieses Gesundheitssystem auch weiterentwickelt werden muss, was die medizinische Forschung, die medizinischen Möglichkeiten angeht. Diese Gesetzesnovelle sichert diesen wichtigen Schritt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Ursula Haubner.)

17.49



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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Csör­gits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.49.35

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, gerade die Weiterführung der Register für Menschen, die Implantate haben – und für die auch das persönliche Empfinden oft so ist, dass sie gerade zu Beginn bei so einer Operation in ständiger Aufregung sind –, ist von ganz großer Wichtigkeit, weil so ein Register für diese Menschen auch mehr Sicherheit bedeutet und mehr Chancen, wieder ein normales Leben führen zu können. Daher ist diese Novelle ein großer Fortschritt im Sinne der Patienten und Patientinnen. Durch die datenschutzmäßige Absicherung ist es dann für den Fall, dass man bei die­sen Gerätschaften unter Umständen eine – und ich setze das unter Anführungszei­chen – „Rückholung“ machen muss, zweifellos auch leichter, wieder an diese Patienten und Patientinnen heranzukommen.

Beim zweiten Punkt geht es darum, dass die Position der Patientinnen und Patienten gestärkt wird, wenn es sich um fehlerhafte Produkte handelt – wie zum Beispiel eine Kniescheibe oder ein sonstiges Implantat, das bei einer Operation eingesetzt wird. Auch damit werden also für den Patienten die Möglichkeiten in einer solchen Situation verbessert.

Wir haben gemeinsam hier ein gutes Gesetz für die Patienten und Patientinnen in Ös­terreich geschaffen. Ich freue mich, dass der Beschluss einstimmig erfolgen wird, und bedanke mich bei der Frau Bundesministerin und bei den Beamten und Beamtinnen ihres Ministeriums. Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Durch­schlag. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.51.16

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zwei Aspekte herausgreifen: zum einen den Aspekt des Datenschutzes. Da hat sich ja schon in den Stellungnah­men zum Entwurf gezeigt, dass wir es hier mit einem klassischen Dilemma zu tun haben: auf der einen Seite steht der Wunsch der Bevölkerung nach größtmöglicher Si­cherheit in möglichst allen Lebensbereichen, und auf der anderen Seite gibt es natür­lich den Wunsch des Einzelnen nach größtmöglicher Freiheit, besonders auch was den Datenschutz betrifft. Dass hier sozusagen die Quadratur des Kreises geschafft wurde, dass es eine Sicherheit für die Patienten im Bereich der Medizinprodukte gibt und gleichzeitig der Patient nicht zum gläsernen Patienten wird, dafür ist Ihnen sehr zu danken, Frau Ministerin.

Der zweite Punkt – dieser ist mir vor dem Hintergrund meiner Arbeit sehr wichtig – ist der Bereich der Qualitätssicherung. Es ist ja auch Intention des Gesetzes, durch das Führen von Implantatregistern eine Qualitätssicherung und auch Evaluierungsmöglich­keiten zu schaffen. Ich erlebe es sehr oft, dass sich Patienten, bevor sie zum Beispiel eine Hüfte implantiert bekommen, sehr genau überlegen, wo sie das machen lassen. Sie hören dabei auf den Arzt oder auch nur auf andere Patienten, auf das, was man vom Hörensagen weiß. – Hier bringt das Register für die Patienten die Möglichkeit, sich gut zu erkundigen, aber natürlich auch für die Leistungserbringer die Möglichkeit, eventuell notwendige Gegenmaßnahmen zu ergreifen.


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Ein Punkt, der mir in diesem Zusammenhang aber auch sehr wichtig ist – und darauf möchte ich hinweisen –, betrifft die große Zunahme von administrativen Tätigkeiten im Gesundheitsbereich. Es kann nicht sein, dass Angehörige der Gesundheitsberufe mehr Zeit mit administrativen Tätigkeiten verbringen müssen, als sie Zeit für den Patienten aufwenden können. Es muss möglich sein, einerseits Sicherheit, Qualitätssicherung für Patienten und für Angehörige der Berufe zu haben und gleichzeitig dem Patienten aber auch die Zeit zuzuwenden, die er braucht – auch wenn es als Leistung nicht abgegol­ten wird. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Csörgits.)

17.53


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzte Rednerin in dieser Debatte ist Frau Abgeordnete Grander mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 2 Minu­ten. – Bitte.

 


17.53.20

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich auch auf die Stärkung der Rechte der Patienten konzentrieren, wobei ich natürlich als jemand, der „vorne dran“ war, der als Pflegedirektorin und früher auch als Hygieneschwester verantwortlich war, weiß, dass die Administration sehr wohl auch in den Krankenhäu­sern – in den Operationsprotokollen, mit Chargennummern und Strichcode et cetera – genauestens durchgeführt wird und dass auch nachvollzogen werden kann, welches Implantat ein Patient bekommen hat. Das möchte ich hier der Vollständigkeit halber schon auch anführen.

Die Regelung, die heute hier zur Beschlussfassung vorliegt, dient dem Schutz der durch ein möglicherweise fehlerhaftes Medizinprodukt geschädigten Patienten. Die Einrichtungen des Gesundheitswesens werden gesetzlich verpflichtet, die Rechtsposi­tionen des Patienten und auch seiner Hinterbliebenen zu wahren. Damit wird deren be­reits bestehende nebenvertragliche Verpflichtung zur Wahrung der Interessen der Pati­enten nunmehr ausdrücklich festgeschrieben.

Das Implantatregister, das, wie ja bereits angeführt wurde, jetzt über die Gesundheit Österreich GmbH geführt wird, dient dem Schutz lebenswichtiger Interessen von Pati­enten, die mit Hochrisikoimplantaten leben. Daher ist es erforderlich, die Einrichtung eines personenbezogenen Implantatregisters für diese Patientengruppe und Produkt­gruppe als besondere Schutzmaßnahme vorzusehen. Nur ein direkter Personenbezug ermöglicht nämlich, ohne Umwege über Behandlungseinrichtungen und damit ohne Zeitverzögerung im Falle von Rückrufen die Einberufung von Patienten, Weiterleitung von Warnhinweisen, engmaschige Nachversorgung et cetera durch die registerfüh­rende Einrichtung zu veranlassen beziehungsweise durchzuführen.

Nur eine verpflichtende Teilnahme kann die Erfüllung des mit dem Register verfolgten Zwecks, nämlich den Schutz des Lebens und der Gesundheit von betroffenen Implan­tatträgern, gewährleisten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 504 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.


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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist Ein­stimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.56.249. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 166/A(E) der Abgeordne­ten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Im­portverbot für das GVO-Konstrukt MON863 und den

Antrag 346/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Importverbot für die gentechnisch veränderten Rapssorten Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 (532 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Sieber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minu­ten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.56.58

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Minister! Ho­hes Haus! Jede Umfrage, egal, von welchem Medium, so also auch die jüngste Umfra­ge des Eurobarometer besagt klar und deutlich, dass in Österreich eine große Mehrheit gegen den Einsatz, gegen den Verkauf von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln ist. Dass das so ist, verdanken wir ganz sicherlich einer großen Über­zeugungskraft von uns allen hier im Hohen Haus, aber auch dem Einsatz unseres Bun­desministers Sepp Pröll, der im Dienste dieses Anliegens wirklich unermüdlich un­terwegs ist und auch in Brüssel immer wieder für dieses Thema beinahe im Alleingang das Wort ergreift. Unterstützt wird er dabei natürlich ganz kräftig auch von unserer Gesundheitsministerin, und in diesem „Gespann“ ist wirklich eine gute Arbeit geleistet worden.

Demgegenüber ist leider festzuhalten, dass wir in dieser Frage in Brüssel nicht immer ungeteilte Zustimmung erhalten, und es ist auch so, dass bereits zirka 30 gentechnisch veränderte Organismen für die Verwendung in Lebensmitteln und Futtermitteln in Euro­pa zugelassen sind. Es kommt dazu, dass gerade gestern das österreichische Import­verbot für Mais MON810 und T25 für die Verarbeitung zu Lebens- oder Futtermitteln aufgehoben wurde.

Nun, die österreichische Landwirtschaft ist sich aber ihrer Verantwortung sehr bewusst und weiß auch, dass der österreichische Konsument diese Lebensmittel nicht will. Des­wegen können wir mit gutem Recht behaupten, in Österreich wird zu 100 Prozent auf den Einsatz von gentechnisch veränderten Anbausorten verzichtet. Und dafür möchte ich allen Bäuerinnen und Bauern in diesem Land auch herzlich Danke sagen.

Wichtig ist aber in diesem Zusammenhang, dass im März dieses Jahres eine klare Kennzeichnungsregelung beschlossen wurde, die es den Konsumentinnen und Konsu­menten ermöglicht, sich vor Ort zu entscheiden und eben zu jenen Lebensmitteln zu greifen, die nur gentechnisch nicht veränderte Produkte beinhalten.


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Auf diesem Weg sollten wir, glaube ich, fortfahren, und ich freue mich, dass wir mit die­sem Fünf-Parteien-Antrag unseren Ministern den Rücken stärken. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.59.25

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mei­ne Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass im Gesundheitsausschuss eine gemein­same Entschließung im Zusammenhang mit den Anträgen der Grünen betreffend Im­portverbot für Gentechnik-Mais und gentechnisch veränderte Rapssorten möglich war. Wenn diese Einstimmigkeit hält, dann kann das Parlament ein deutliches Zeichen gegen den Einsatz von Gentechnik in der österreichischen Landwirtschaft setzen.

Ein wichtiges Signal für Österreich, aber auch für Europa, und auch eine wichtige Un­terstützung für die zuständigen Bundesminister sind gegeben, wenn es um das Erlas­sen von Importverboten geht. Das ist offensichtlich, wie wir gegenwärtig erleben, die einzige, zumindest zwischenzeitliche Möglichkeit, sich davor zu schützen.

Wir haben ja bei der Neuuntersuchung von MON863 gesehen, worum es geht. Wir ha­ben deutlich erleben müssen, dass es nicht um den Schutz von Umwelt und Gesund­heit geht. Es geht vielmehr um wirtschaftliche Interessen. Obwohl Organschädigungen an Versuchstieren festgestellt wurden, ist die Einfuhr in Europa und damit auch in Ös­terreich erlaubt. Es ist auch bedenklich, dass die Offenlegung der Grundlagen zur Marktzulassung gerichtlich erzwungen werden muss, wo sich dann herausstellt, dass diese Produkte nicht sicher sind. Wenn auch beteuert wird, dass sich die europäische Zulassung nur auf Tierfutter und industrielle Verwendung beschränkt, so besteht trotz­dem die Gefahr, dass Gentechniksaatgut in die Natur gelangt oder dass den Tieren die Nahrung aus der Natur ausgeht.

Die Konsumenten sind zu Recht verunsichert, wenn ein und dasselbe Produkt durch die Europäische Lebensmittelbehörde als sicher und durch die Europäische Umweltbe­hörde als hochriskant eingestuft wird. Es besteht schon sehr der Verdacht, dass euro­päische Kräfte, möglicherweise auch wesentliche Kräfte, als verlängerter Arm der Gen­techniklobby agieren.

Daher wird unser Landwirtschaftsminister mehr als in der Vergangenheit gefordert sein, sich in der Frage der Gentechnik in Europa für ein einheitliches Vorgehen, für das Schaffen rechtlicher Grundlagen für ein Anbauverbot einzubringen, und vor allem wird er gefordert sein, sich möglichst viele Bündnispartner in Europa zu organisieren. Euro­pa ist verpflichtet – vor allem wenn Europa wieder entsprechend mehr Vertrauen ge­winnen will –, die Interessen der Konsumenten ausreichend gegenüber der WTO zu vertreten, und genau diese Pflicht fordern wir ein.

Zum Schluss hätte ich noch gerne eine Klarstellung eingefordert. Da der ÖVP-Obmann nicht ausschließt, dass zur Produktion von Biokraftstoff gentechnisch manipulierte Pflanzen eingesetzt werden, heißt das dann, dass auf Umwegen Gentechnik auf die österreichischen Felder kommt? – Vielleicht gibt es dazu eine Klarstellung, denn wir sind überzeugt davon, dass Gentechnik kein Kompromissthema sein darf. (Beifall bei der SPÖ.)

18.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 



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18.02.57

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Meine Damen und Herren! Es ist wirklich ein gutes Zeichen und auch ein gutes Signal für das österreichische Parlament, heute hier eine gemeinsame Linie in einer wirklich immer komplexer sich gestaltenden Fragestellung gefunden zu haben, wo auf der einen Seite ganz klar ist – und Sie wissen das, Frau Bundesministerin –, dass in etwa 80 Prozent der europäischen Bevölkerung in dieser Frage hinter uns ste­hen. Genfood – nein, danke!, sagen die Bürgerinnen und Bürger der Union. Auf der an­deren Seite ist die EU-Kommission und vor allem jene Stelle, die sich auf diese beruft, die European Food Safety Authority, eindeutig eine Lobbyinstitution, die kritischen wissenschaftlichen Argumenten, wenn sie aus Nationalstaaten oder aus Regionen kommen, offensichtlich nicht jene Bedeutung und jene Ernsthaftigkeit beimisst, die wir uns erwarten würden.

Das ist eigentlich die Herausforderung, nämlich ganz sachlich noch einmal zu fragen: Warum sind die Grünen, warum sind so viele Menschen in Österreich gegen Gentech­niklebensmittel? Weil – Kernfrage – die Risiken ökotoxikologischer Art, die Probleme chronischer Toxizität gar nicht geprüft werden. Bei jedem Pflanzenschutzmittel ist das inzwischen selbstverständlich. Bei GVO-Planzen werden Toxine von künstlich einge­bauten Genen erzeugt, und es gibt keine langfristige chronische Toxizitätsanalyse. Nicht einmal Ergebnisse aus vorliegenden Untersuchungen werden ausreichend ernst genommen, und die kritischen Studien, die vorliegen, werden nicht wahrgenommen.

Es gibt bereits genug kritische Studien, zum Beispiel zu den Antibiotika-Markergenen. Die Gentech-Kartoffelsorte Amflora, die die Kommission jetzt wieder an die EFSA zu­rückverwiesen hat ,oder eben auch der Mais MON863 beinhalten so ein Antibiotika-Markergen.

Was sind die Lösungen aus unserer Sicht? – Drei Kernansätze müssen wir verstärkt angehen. Frau Bundesministerin, da ersuche ich Sie auch, uns darin zu unterstützen, gemeinsam den nächsten Schritt zu machen. Punkt eins: Das Selbstbestimmungsrecht der gentechnikfreien Regionen Europas muss auch politisch gestärkt werden! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Schalle.)

Sie werden sich fragen: Was ist denn das? Wo sind denn gentechnikfreie Regionen? – Wie gesagt, alle österreichischen Bundesländer und, wie bereits bekannt, inzwischen 43 Regionen europaweit sind in diesem Bündnis zusammengeschlossen. In der letzten Konferenz in Bilbao am 24. und 25. April forderten in der Abschlussresolution die gen­technikfreien Regionen entschieden von der Kommission dieses politische Recht ein und auch – Frau Bundesministerin, das ist sehr spannend, weil es auch in Ihrem Fach­gebiet liegt – eine europaeinheitliche Kennzeichnung für gentechnikfreie Lebensmittel, für zertifiziert gentechnikfreie Produkte. Auch das wird ein Thema, das wir verstärkt ge­meinsam in Europa behandeln, angehen und umsetzen müssen.

Frau Gesundheitsministerin, das Zweite – und da bin ich Ihnen sehr dankbar für die Gespräche und auch für die Bereitschaft, sich ernsthaft mit dieser Frage zu beschäfti­gen – ist die Sicherheits- und Risikoforschung nach dem Vorsorgeprinzip, eine For­schung, die wirklich ernsthaft bereit ist, unter dem Aspekt der Vorsorge voranzuschrei­ten und da auch ein Kompetenzzentrum in Österreich zu etablieren. Ich weiß, es gibt verschiedene Ebenen und laufend Fachgespräche. Da würde ich Sie auch ersuchen, hier Ihr Gewicht entsprechend einzubringen, damit es in eine Richtung geht, mit der wir unsere Strategie in Zukunft wirklich absichern können.

Drittens, meine Damen und Herren: Die Haftung nach dem Verursacherprinzip ist nach wie vor nicht umgesetzt! Das ist eigentlich ein Affront schlechthin von Seiten der Euro­päischen Kommission. Damit bin ich jetzt bei der Importverbotsfrage. Wenn die Haf-


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tung nicht geklärt ist, dann sind Importverbote ein Mittel, und zwar das letzte Mittel – im Zweifelsfall –, zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist letztlich unverantwortlich, wenn es keine Haftungsregelung gibt; dann ist klar, dass es bei Schäden zu einem enormen Rechtsstreit kommt. Diese Vorsorgemaßnah­me mit Importverboten abzusichern, dazu sind wir bereit. Dazu ist das Parlament be­reit, ist die österreichische Bevölkerung bereit. Ich glaube, diese Chance sollten wir in doppelter Hinsicht nutzen. Ich ersuche Sie, auch Stellung zu beziehen, Frau Bundes­ministerin: Wann werden Sie die heute beschlossenen Importverbote verlautbaren oder wann gedenken Sie, die Vorarbeiten dazu abzuschließen, um das auch entsprechend auszusprechen?

Sie haben natürlich mit diesem heutigen Antrag die volle Unterstützung des Parla­ments. Ich ersuche Sie abschließend: Prüfen Sie durchaus in aller Ruhe, ob wir, wenn das offizielle Schreiben aus Brüssel kommt, nicht doch vor den Europäischen Gerichts­hof gehen können und uns nicht gefallen lassen, dass das Importverbot aus folgenden Gründen aufgehoben wird: Die Sorte MON810, um die es hier geht, befindet sich der­zeit in der Neuzulassung. Das heißt, die Zehnjahresfrist ist abgelaufen. Diese Pflanze muss überhaupt nach Risikofaktoren neu bewertet werden. Da besteht eine Chance auf eine Ablehnung der Zulassung. Unsere Argumente liegen auf dem Tisch. Es wäre daher durchaus legitim, dies auch vor dem EuGH zu argumentieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.09.03

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minis­ter! Frau Staatssekretärin! Werte Kollegen! Diese gemeinsamen Vorhaben im Bereich der Gentechnik sind sehr begrüßenswert. Ich freue mich wirklich persönlich darüber, dass es heute so weit kommt. Heute ist ohnehin schon ein schöner Tag, weil wir be­reits am Vormittag im Landwirtschaftsausschuss zusammengesessen sind, um einen gemeinsamen Fünf-Parteien-Antrag zu formulieren. Ich bin gespannt darauf, was da herauskommen wird. Aber egal, was drinnen steht, das ist ein gutes Bekenntnis, dass wir uns gemeinsam dieser Sache annehmen. Ich glaube, das ist der richtige Weg.

Ich bin auch froh darüber, dass dieses Thema nicht nur im Landwirtschaftsausschuss, sondern auch im Gesundheitsausschuss behandelt wird. Ich denke, es sollte eine brei­te Palette von Ausschüssen sein, wo man sich darüber Gedanken macht, weil wirklich ein wesentlicher Teil des menschlichen Lebens davon betroffen ist.

Ich bin ein bisschen traurig darüber, dass sich die Grünen wieder im Widerspruch be­finden, denn gerade Sie haben ja bei der Diskussion über den Lissabonner Vertrag mit Freude zugestimmt (Abg. Dr. Pirklhuber: Beim Reformvertrag!), haben gesagt: Na ja, gut, wir machen bei der EU mit! Nur, eines ist klar, Herr Kollege Pirklhuber: Die EU wird über uns trotzdem drüberfahren. Wir sind so klein, wir sind so wenige, und sie wird genau das tun, was die Konzerne ihr vorgeben. (Abg. Dr. Pirklhuber: Es liegt an uns, Kollege!) Da sind Sie leider Gottes mit Ihrer Argumentation nicht ganz schlüssig, das muss ich Ihnen leider vorhalten. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Pirklhuber: Wer zu­letzt lacht, lacht am besten!)

Aber was die inhaltliche Auseinandersetzung anbelangt, sind wir völlig auf einer Ebe­ne – Gott sei Dank ist es so. Ich möchte noch ein paar Dinge dazusagen, die vielleicht das ganze Thema ein bisschen aufheitern.


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Es ist wirklich interessant, wozu die Giftmischer und die Leute, die in den Konzernla­bors Experimente machen, fähig sind. Vor Kurzem hat es einen Versuch gegeben, wo man experimentiert hat, wie man die Leuchtkäfergene mit der Tomate verknüpfen kann. Man hat es wirklich geschafft. Es gibt jetzt eine leuchtende Tomatenpflanze. Es ist also leichter, am Abend Tomaten im Garten zu pflücken; ist auch recht lustig. Also unglaublich, welche Fähigkeiten, welche Ideen da entwickelt werden, um die Gentech­nik weiterzubringen.

Tatsache ist: Natürlich hängen damit auch ganz grausige Dinge zusammen. Die Frau Gesundheitsminister wird es dann eher bestätigen können. Damit verbunden sind näm­lich Transporte völlig fremder Gene, völlig fremder Eiweiße in unsere Körper. Wir wis­sen überhaupt nicht, was mit Langzeitstudien daraus abzuleiten ist. Es gibt nämlich keine Langzeitstudien, das ist das Problem. Und die EFSA als zuständige Behörde ist von den Konzernen gekauft – das können wir ganz offen sagen – und macht das, was diese Konzerne vorgeben. Da wäre, glaube ich, eine gute Möglichkeit gegeben, Frau Gesundheitsminister, einzuhaken. Es muss in der Folge, wenn wir bei diesem Thema auch einheitlich vorgehen wollen, die Möglichkeit bestehen, dass wir Konzerne ver­pflichten, in Österreich verpflichten, wenn sie schon hier ihre Produkte absetzen, mit Langzeitstudien ihre Produkte untersuchen zu lassen, die Auswirkungen auf den Men­schen untersuchen zu lassen und auch die Kosten dafür zu tragen.

Es kann nicht sein, dass möglicherweise die AGES oder sonstige Agenturen dann die Kosten übernehmen sollen, also die Steuerzahler bezahlen sollen und die Konzerne die Gewinne einfahren. Das werden wir sicher nicht akzeptieren.

Der zweite Punkt ist der: Wenn es wirklich zu Problemen im gesundheitlichen Bereich kommt, dann müssten wir auch Gesetze schaffen, die es ermöglichen, Großkonzerne wie Monsanto in die Haftung zu nehmen.

Wie dramatisch das mit der Nahrung ist, erleben wir in vielen Bereichen, die uns viel­leicht gar nicht so klar sind. Ich denke nur an Aspartam, gentechnisch hergestellt; das führt dazu, dass es keine Essschranke mehr gibt. Wenn Sie sich die „wunderschönen“ Körper der US-Amerikaner anschauen – die glänzen durch Fettleibigkeit, die gehen auseinander, die gehen aus dem Leim. Und das ist auch ein Grund dafür, warum sich die Amerikaner nicht mehr unter Kontrolle haben und die Gesundheitsprobleme dort riesige Ausmaße aufgrund dieser falschen Ernährung und auch aufgrund der Gentech­nik haben.

Weiters ist bekannt, dass Erkrankungen wie Neurodermitis und Allergien von dieser Gentechniknahrung herrühren, und auch, dass dadurch die Krebsraten ins Dramati­sche steigen. Ganz bedenklich ist auch Folgendes, und das können Sie – ich will hier keine Werbung machen – in diesem Buch von Engdahl nachlesen (der Redner hält das Buch „Saat der Zerstörung“ in die Höhe): dass Gentechnik auch das Ziel der Politik und der Machteinflussnahme hat, weil nämlich gentechnische Nahrung ganz gezielt eingesetzt werden kann, um Menschen unfruchtbar zu machen. Auch im Bereich – das ist kurios, aber das steht auch hier im diesem Buch – der Geschlechteränderung und Transsexualität wird einiges bewirkt. Also es ist sehr kurios, was in diesem Buch da angeschnitten wird. Es ist ein sehr interessantes Buch, ich lege es Ihnen wirklich nahe.

Aber es ist nicht so verkehrt, wenn man darüber nachdenkt, Herr Kollege Pirklhuber. Sie sind Experte: Bienen und Ameisen sind im Larvenstadium völlig indifferent. Erst durch die spezielle Ernährung werden sie zu Königinnen, Arbeiterinnen oder Drohnen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Hormonell gesteuert!) Das ist auch sehr interessant, das heißt, vielleicht gibt es schon Programme, die für den Menschen so weit gehen. Auf jeden Fall, man erkennt aufgrund dieser Riesenfülle an Themen, die mit der Gentechnik zu­sammenhängen, die Problematik und die wahren Ausmaße.


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Eines kann uns beruhigen: All die Giftmischer in den Gentechnikkonzernen werden auch selbst einmal betroffen sein. Nicht nur die armen Menschen, die jetzt das Ziel der Gentechnik sind, in Indien und in Argentinien und sonstwo, sondern auch diese Herr­schaften, die die Gentechniknahrung jetzt bauen, werden davon betroffen sein. Ich nenne so etwas wie „Monsanto-Zumas Rache“; also vielleicht ist dann die Gerechtig­keit wieder da, wenn die Herrschaften von Monsanto auch dieses Teufelszeug essen müssen, das sie selbst produziert haben.

Summa summarum: ein sehr positives Zeichen! Ich freue mich, dass wir da auf dem richtigen Weg sind, und ich freue mich auch darüber, dass wir seitens der Freiheitli­chen Partei mit diesen Initiativen sehr großen Erfolg hatten. Wir haben bereits eine Gentechnik-Petition im Parlament mit über 17 000 Unterschriften abgegeben. Das heißt, es gibt wirklich einen großen Widerstand in der Bevölkerung gegen die Gentech­nik-Ernährung. So gesehen, ist heute ein guter Tag, Frau Ministerin. Ich hoffe, dass wir auf diesem Wege weitergehen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.15


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Dolinschek ist der nächste Redner. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.15.11

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Mehrheit der Österreicher spricht sich gegen den Anbau, die Einfuhr und den Verkauf von gentechnikveränderten Organismen, Lebensmitteln und Futtermitteln aus.

Interessant ist, dass für die österreichischen Konsumenten die Garantie der qualita­tiven Herstellung heimischer Lebensmittel wichtig ist. Deswegen wurde ja das AMA-Gütesiegel eingeführt. 95 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher ist das AMA-Gütesiegel bekannt, es beinhaltet allerdings keinerlei Kriterien, die den Einsatz von gentechnisch verändertem Tierfutter verbieten. Das ist bisher nicht so.

Laut einer Umfrage von Greenpeace werden jährlich über 90 000 von knapp 600 000 importierten Tonnen an gentechnisch verändertem Soja an „AMA-Rinder“ und „AMA-Schweine“ verfüttert. Gleichzeitig sagen 60 Prozent der Österreicherinnen und Öster­reicher laut einer Umfrage, wiederum von Greenpeace, dass sie bei Produkten mit AMA-Gütesiegeln nicht glauben, dass das der Fall ist. Und die Mehrheit der Befragten interpretiert das Gütesiegel als Kennzeichen für Produkte aus biologischer Landwirt­schaft.

Um das zu garantieren und um die Kette der Herstellung von Produkten, die mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet sind, auf Gentechnikfreiheit überprüfen zu können, wird es auch erforderlich sein, die Gentechnikfreiheit in der Fütterung als Kriterium für das AMA-Gütesiegel vorzuschreiben. Wenn jetzt Mais und Raps als Lebensmittel und Futtermittel in die EU importiert und erzeugt werden dürfen, dann kommt das natürlich auch schleichend auf den österreichischen Warentisch, nämlich in Form von Futtermit­teln, Lebensmitteln, aber auch als Waschmittel, weil die Waschsubstanz mit gentech­nisch veränderten Organismen durchsetzt ist. Das wissen die wenigsten, aber es ist tatsächlich der Fall.

Bei neuerlichen Untersuchungen, bei Forschungen, bei neuesten Analysen hat sich er­geben, dass bei Versuchstieren Schädigungen von Leber, Nieren und auch deutliche Unterschiede bei der Gewichtsentwicklung der Fall waren.

Wenn solche negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier nicht ausgeschlossen werden können, soll ganz einfach ein Importverbot für gentechnisch veränderten Organismen verhängt werden. Das ist notwendig. (Beifall des Abg. Schal-


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le.) Wir müssen in diesem Bereich die Forschung forcieren, um das Risiko für Mensch, Tier und Umwelt auszuschließen. (Beifall des Abg. Schalle sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.18


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.18.06

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete des Hohen Hauses! Werte Zuhöre­rinnen und Zuhörer auf der Besuchergalerie! Die Europäische Kommission hat gestern die Aufhebung der Importverbote Österreichs für MON810 beziehungsweise T25 als Lebensmittel oder Futtermittel beschlossen.

Trotz der für mich sehr enttäuschenden Entscheidung – wir müssen das schon sagen, obwohl wir gewisse Dinge vorhergesehen haben – haben wir gerade in den letzten Wochen und Monaten doch gehofft, dass uns diese gesamteuropäische Tendenz un­terstützt und hilft, aber trotz der eben, wie schon gesagt, sehr enttäuschenden Ent­scheidung hinsichtlich unserer Importverbote ist es zu begrüßen – und darauf möchte ich schon hier hinweisen –, dass nun auch vonseiten der Europäischen Kommission offenbar mehr Sensibilität im Bereich der GVO-Zulassung an den Tag gelegt wird. Die Kommission hat sich erstmalig in der Gesamtsituation auch für die Rückweisung von drei anderen Anträgen an die EFSA ausgesprochen, um diese erneut zu überprüfen und offensichtlich genau dieser Intention Rechnung zu tragen.

Das ist natürlich noch nichts, worüber wir uns freuen dürfen, aber das ist ein winziger Schritt, wo wir sehen, dass zumindest der stete Tropfen, den wir nicht aufhören dürfen, tropfen zu lassen, auch manchmal den Stein höhlt.

Ich habe schon gesagt: Die Entscheidung für diese Aufhebung ist für mich nicht über­raschend gekommen, da seit dem Herbst 2007 – und wir haben das ja in vielen Ge­sprächen auch immer wieder erörtert – bereits die einjährige Übergangsfrist des WTO-Panels abgelaufen war und vonseiten der Europäischen Kommission keine Unterstüt­zung für ein Berufungsverfahren ausgesprochen wurde.

Wir haben daher bereits im November 2007 mit Vertretern der Sozialpartner, den ein­schlägigen Bundesministerien und auch den NGOs Überlegungen zur weiteren Vor­gangsweise angestellt. Ich denke, wesentliche Erfolge sind uns gelungen im Bereich der Aufrechterhaltung der Wahlfreiheit für die Österreicherinnen und Österreicher.

Aufgrund des freiwilligen generellen Verzichtes des Lebensmittelhandels auf GVO-Pro­dukte sowie der freiwilligen Sistierung des MON810 und T25 durch die Futtermittelin­dustrie sind die Erwartungen der Verbraucherschaft letztendlich weiterhin voll erfüllt. Produkte aus der biologischen Landwirtschaft sowie jene Produkte, die mit dem Güte­zeichen der ARGE Gentechnik-frei ausgestattet sind, beziehen sich auf die von mir er­lassenen Vorschriften zur gentechnikfreien Produktionsweise der Codex-Kommission, die nun ebenfalls überarbeitet wurden und seit Anfang Mai in Kraft sind.

Im Zuge der Diskussionen im Herbst wurde uns auch vonseiten der Kommission sig­nalisiert, dass die Importverbote zum Zwecke des Anbaus weiterhin aufrecht bleiben können. Durch das Zusammenwirken zwischen der nun von mir zu erlassenden Ver­ordnung über ein Importverbot zum Zwecke des Anbaus und den von den Bundeslän­dern erlassenen Vorsorgegesetzen ist der Anbau von MON812 und T25 auch weiterhin de facto unmöglich.

Ich verkenne aber nicht, das möchte ich betonen, dass auf dem Gebiet der ökologi­schen Sicherheits- und Risikoforschung in Österreich noch großer Handlungsbedarf


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besteht. Eine entsprechende Forschungskapazität ist an den österreichischen Universi­täten praktisch nicht vorhanden.

Ich weise darauf hin, dass ich im Rahmen der Auftrags- und Sicherheitsforschung mei­nes Ressorts in den letzten Jahren eine Reihe von Studien auf dem Gebiet der ökologi­schen Sicherheitsforschung, der Toxikologie und Allergologie, sowie auf anderen Ge­bieten durchgeführt habe. Ein wichtiger Teil dieser Studien wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vergeben und betreut.

Ich habe auch die Einrichtung eines Forschungsbeirates zum Thema „Risikoforschung und Nutzenanalyse in der grünen Gentechnik“ in Auftrag gegeben. Eine entsprechende Rechtsgrundlage bietet dafür das Bundesministeriengesetz, und die finanzielle Aus­stattung eines entsprechenden Forschungsbeirates ist sicherlich im Rahmen der Bud­getverhandlungen und durch die Zusammenarbeit der einschlägigen Ressorts sicher­zustellen. Das ist eine Aufgabe, der ich mich auch sehr ernsthaft widme.

Die Errichtung eines interdisziplinären Forschungsgremiums wird immer notwendiger, da aufgrund der europäischen Gesetzeslage Nationalstaaten nicht mehr die Möglich­keit haben werden, einseitige Verbote zu erlassen. Zurzeit sind 26 GVO-Konstrukte für die Anwendung in Lebens- und Futtermittel zugelassen. Weitere 42 Konstrukte warten auf Zulassung.

Wir haben zukünftig qualitativ hochwertige Argumente in das Zulassungsverfahren ein­zubringen, um so europaweite Verbote erlangen zu können. Dazu brauchen wir diese Forschungsorganisationen und dazu brauchen wir vermehrt – das möchte ich schon immer wieder auch bei diesem kleinen Thema, das für uns in Österreich und auch in Europa ein immer wichtigeres wird, haben – die Diskussion auch mit der Zulassungs­behörde, der EFSA.

Durch das interdisziplinär zusammengesetzte Forschungsteam sollte es möglich sein, die entsprechenden Fragestellungen auszuarbeiten und mittelfristig auch fundierte Ar­gumente, die der Prüfung der EFSA standhalten, zu erhalten.

Zur Erlassung einer Verbotsverordnung zu MON863 kann ich anmerken, dass ich im Sinne des Vorsorgeprinzips bereit bin, aufgrund der für mich unzureichenden Daten­lage zu diesem Konstrukt auch ein befristetes Importverbot zu verfügen.

Im Hinblick auf die erforderliche wissenschaftliche Begründung zur Notifikation dieser Verordnung an die Europäische Kommission habe ich inzwischen auch eine weitere Studie zum Dossier MON863 vergeben; deren Ergebnisse werden von mir noch in die­sen Tagen erwartet.

Auf Ebene der Europäischen Union haben wir sowohl auf fachlicher Ebene in den ein­schlägigen Gremien als auch gemeinsam mit Italien bei den Umwelträten im Juni und Dezember 2007 auf die für uns nicht ausreichende Sicherheitsbewertung von MON863 durch die EFSA hingewiesen. Ich möchte schon betonen, dass in diesen Einzelfragen immer mehrere Mitgliedstaaten dabei sind, uns zu unterstützen.

Hinsichtlich des Verbotes der verschiedenen Rapslinien ist festzuhalten, dass ich – ähnlich wie im Fall der bereits von meiner Amtsvorgängerin Maria Rauch-Kallat im Jahr 2006 verbotenen Rapslinie GT73 – auch für die gegenständlichen Rapslinien ein Verbot in Vorbereitung habe.

Abschließend vier Punkte: Die Aufhebung der Importverbote wird aufgrund des freiwilli­gen Verzichts auf GVO-Produkte der Futter- und Lebensmittelindustrie keine Auswir­kungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher haben.


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Durch die Bioproduktion und das Gütesiegel „gentechnikfrei“ bleibt die Wahlfreiheit für die Österreicherinnen und Österreicher.

Wir müssen unsere Ressourcen bündeln, um die Anbauverbote, die durch die Vorsor­gegesetze der Bundesländer und die einschlägigen Vorschriften auf Bundesebene ge­geben sind, auch nachhaltig zu sichern.

Und wir bauen eine interdisziplinäre Risikoforschung und Nutzenanalyse auf, um quali­tativ anerkannte Ergebnisse und Erkenntnisse auszuarbeiten, um den kritischen Stim­men entgegenzuhalten.

Ich freue mich auch darüber, dass hier so große Einstimmigkeit herrscht. Das ist gut für dieses Land und das ist gut für Europa! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die vorläufig letzte Rednerin in dieser Debatte ist Frau Abgeordnete Höllerer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.26.38

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die grüne Gentechnik ist in aller Munde und auch in allen Medien vertreten – heute auf jeden Fall. Wir lesen überall: Gentechnik hat Österreich erobert!

Ich freue mich, dass die Frau Bundesministerin jetzt gesagt hat, dass sie auf europäi­scher Ebene sehr wohl eine gewisse Sensibilität festgestellt hat und dass es Sinn macht, sich auch weiterhin intensiv gegen diese genveränderten Konstrukte auszu­sprechen und dass Österreich viele Mitstreiter hat auf diesem Weg. Österreich hat ja auch in den letzten Jahren viel unternommen, um die Gentechnikfreiheit der Landwirt­schaft aufrechtzuerhalten, um im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten nach­haltig gentechnikfreie Lebensmittel auf den österreichischen Märkten anbieten zu kön­nen.

Ausschlaggebend sind nicht nur die Gentechnikvorsorgegesetze, sondern selbstver­ständlich reagiert auch der Handel auf die Wünsche der Menschen in Österreich und bietet gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht in seinen Regalen an.

Ich möchte aber auch festhalten, dass im Ethanol-Werk in Tulln gentechnikfreie Roh­stoffe verarbeitet werden sollen, weil es wirklich darauf ankommt, dass die österreichi­schen Bauern auf gentechnikfreie Eiweißfuttermittel zurückgreifen können, und das ist ein Produkt, das bei der Ethanol-Verarbeitung anfällt.

Zum Antrag betreffend Importverbot für das GVO-Konstrukt Mais MON863: Österreich hat ursprünglich schon bei der zulassenden Behörde, in diesem Fall war das Deutsch­land, versucht, dort zu implementieren, dass man genauer untersuchen muss, weil da toxische und umweltbedenkliche Aspekte nicht ausreichend geprüft wurden und Män­gel und Schwächen in der Risikoabschätzung von österreichischer Seite her festge­stellt wurden. Österreich hat diesbezüglich eine Ablehnung erfahren.

Es macht daher Sinn, wenn die Frau Bundesministerin sagt, dass in diesem Zusam­menhang Untersuchungen von österreichischer Seite her angestrebt werden, um eine wissenschaftliche Risikoabschätzung wirklich geltend machen zu können.

Ich bedanke mich auch ausdrücklich bei der Frau Bundesministerin dafür, dass sie die Einrichtung eines Forschungsbeirates angeregt hat, der bereits installiert wird. Das ist sehr wichtig, weil wir künftig diese wissenschaftlichen Grundlagen auf europäischer Ebene brauchen, weil dann vor der Zulassung von bestimmten gentechnisch veränder­ten Konstrukten auf EU-Ebene vorgegangen werden muss, und Österreich wirklich fun­dierte Grundlagen braucht, um dagegen vorgehen und Einsprüche erheben zu können.


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In diesem Sinn kann ich nur sagen, ich freue mich über diese gemeinsame Linie des Parlaments. Ich denke, dass das im Sinne der österreichischen Landwirtschaft und im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten ist, und wir wissen, dass wir auch viele andere Europäerinnen und Europäer hinter uns haben. Ich bin überzeugt davon: Steter Tropfen höhlt den Stein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 532 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 73.)

18.30.1310. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (326 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird (546 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


18.30.32

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Mit dem Gesetzentwurf betreffend das Schifffahrtsgesetz, der uns vorliegt, wird die EU-Richtlinie über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste auf den Binnen­wasserstraßen der Gemeinschaft in nationales Recht umgesetzt.

Es sind die Verpflichtung zur Bereitstellung von Fahrwasserinformationen sowie die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Meldungen und automatisierten Identitäts- und Positionsmeldungen von Schiffen vorgesehen.

Weiters enthält der Gesetzentwurf Regelungen aufgrund eines Bedarfs an Erneuerung und Anpassung diverser Rechtsvorschriften auf den Gebieten der Schifffahrtsanlagen, des Schifffahrtsgewerberechts und der Schiffsführung. Derzeit bedarf jede Erweiterung einer Flottenkapazität einer neuen Konzession. Die Vergabe der Schiffskonzessionen orientiert sich am Bedarf. Zur Ausübung des Verkehrsgewerbes ist in Zukunft eine fachliche Eignung erforderlich.

Was mir in diesem Zusammenhang ein bisschen aufstößt ist: Nach derzeitiger rechtli­cher Lage ist bei ähnlich schweren Verstößen wie nach anderen verkehrsrechtlichen Vorschriften, wie etwa der Lenkerberechtigung nach dem Kraftfahrrecht, wegen man­gelnder Verkehrszuverlässigkeit die Entziehung des schiffsrechtlichen Befähigungs­nachweises zu verfügen. Diese Entziehung soll ausdrücklich vorgesehen werden.

Dabei ist eine Entziehung des Befähigungsausweises für die Dauer von sechs Mona­ten, im ersten Wiederholungsfall für die Dauer von einem Jahr und im zweiten Wieder­holungsfall unbefristet vorgesehen.


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Dem Inhaber eines Befähigungsausweises wird, wenn er ein Fahrzeug, einen Schwimmkörper oder einen Verband der gewerblichen Schifffahrt führt, bei 0,5 Promille der Befähigungsausweis entzogen. Wenn jemand aber mit Befähigungsausweis ein Fahrzeug, einen Schwimmkörper oder einen Verband der nicht gewerblichen Schiff­fahrt führt, ist dies erst bei 0,8 Promille der Fall. Da ist ein gewisser Unterschied. Für mich ist unverständlich, dass diese Bestimmungen und die Strafen betreffend Beein­trächtigung durch Alkohol in der Schifffahrt nicht in Anlehnung an die Bestimmungen des Führerscheingesetzes festgesetzt wurden. Die zu starren Strafbestimmungen in der Schifffahrt sehen keine tauglichen Maßnahmen bei Alkoholbeeinträchtigung vor.

Es geht vor allem darum, dass auch dem erhöhten Gefahrenpotenzial von Gefahrgut­transporten in der Schifffahrt und den damit verbundenen Schutzanforderungen für die Bevölkerung und die Umwelt Rechnung getragen werden muss. Wir erinnern uns noch an die große Umweltkatastrophe, die durch die „Exxon Valdez“ verursacht wurde. (Bei­fall beim BZÖ.)

18.33


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fleckl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.33.42

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Mit der heute zur Abstimmung kommenden Änderung des Schifffahrtsgesetzes wird eine ganze Reihe von Maßnahmen umgesetzt. Es wird Bürgerinteressen Rechnung getragen, und es wird EU-Recht in nationales Recht umgewandelt.

Im Wesentlichen ist das die EU-Richtlinie zum Binnenschifffahrtsinformationsdienst, kurz RIS. Die Informationsdienste werden harmonisiert, einerseits um die Verpflichtung zur Bereitstellung von Fahrwasserinformationen durch die Behörde herbeizuführen, an­dererseits um Verordnungsermächtigungen zur Einführung von Verpflichtungen zur elektronischen Übermittlung von Meldungen und automatisierten Identitäts- und Posi­tionsmeldungen von Schiffen herzustellen.

Selbstverständlich werden die übermittelten Daten kostenlos unter Berücksichtigung des Datenschutzes definiert. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist ein Beitrag zu einer effizienteren und sichereren Nutzung des Binnenwasserstraßennetzes und eine not­wendige Maßnahme in der nationalen Verkehrspolitik. Ich bin froh darüber, dass mit der vorliegenden Novellierung nun diese Harmonisierung stattfindet.

Weiters wird mit dem vorliegenden Gesetz auch die Verbesserung der Systematik der Ausbildungspraxis angehender Schiffsführer wie auch die Erleichterung des Zugangs zum Schifffahrtsgewerbe geregelt. Vor allem Letzteres stellt sicher, dass Unternehmen in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden. Die verstärkte Nutzung der ökonomisch und ökologisch günstigen Binnenschifffahrt muss auch in Zukunft gefördert werden können. Denn gerade in Zeiten der Klimadebatte müssen Alternativen von der Straße hin zu einer umweltfreundlichen Beförderung von Gütern attraktiv gestaltet und konkur­renzfähiger gemacht werden.

Wichtig ist mir natürlich, dass mit der vorliegenden Gesetzesmaterie auch die Ausnah­meregelung für die Katastrophenassistenz des Bundesheeres erweitert wird. Damit ist auch in Zukunft bei schweren Elementarereignissen der Einsatz von Wasserfahrzeu­gen des Bundesheeres sichergestellt.

Die letzten Jahre haben uns gezeigt, dass unser österreichisches Bundesheer in Kata­strophenfällen zu Wasser wie auch zu Land unverzichtbarer Bestandteil im Rettungs­einsatz ist. Es ist erfreulich, dass das mit diesem Gesetz auch weiterhin ermöglicht und sichergestellt wird.


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Es gibt auch eine verschärfte Regelung betreffend das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss. Alkohol am Steuer darf auch in der Schifffahrt kein Kavaliersdelikt sein und muss angemessene Strafen nach sich ziehen.

Geschätzte Damen und Herren, es ist nun einmal in Österreich generell verboten, ein Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in Betrieb zu nehmen. Ich sehe es als unsere Pflicht an, hier gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, und bin froh, dass diese mit dem vorliegenden Gesetz nun geschaffen werden.

Dass es mit dem vorliegenden Gesetz auch gelingt, Bürgerinteressen umzusetzen, freut mich ganz besonders. Waterbikes stellen ein Lärmproblem für Anrainer dar. Gera­de diese sind in Erholungsgebieten an der Donau eine besondere Belastung. Mit dem vorliegenden Gesetz wird auch dieses Problem einer Lösung zugeführt.

Alles in allem ist dieses Gesetz eine runde Sache. Und es ist der Frau Staatssekretärin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern recht herzlich dazu zu gratulieren. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kukacka zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.37.26

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich möchte ganz kurz etwas zum Thema Donau als Transportweg sagen.

Österreich nützt leider die Donau als Verkehrsweg viel zu wenig. Derzeit werden nur 10 bis 15 Prozent der Gesamtkapazität dieser Wasserstraße genützt. Am Rhein ist das sehr viel mehr, dort werden über 200 Millionen Tonnen auf dem Wasserweg transpor­tiert. Auf der gesamten Donau sind es derzeit rund 12 bis 15 Millionen.

Wir möchten, dass es bis zum Jahr 2015 mindestens 30 Millionen Tonnen werden. Und wir unterstützen hier selbstverständlich die offizielle Linie der Bundesregierung und der Frau Staatssekretärin, gerade im Güterverkehr die Wasserstraße stärker zu nützen und rund 1 Million Lkw-Ladungen jährlich auf diese Wasserstraße zu bringen.

Dieses Gesetz trägt dazu bei, dass das leichter und besser möglich wird. Das ist auch deshalb notwendig, weil die Integration der ost- und südosteuropäischen Staaten in die Union natürlich zu einem Anstieg des grenzüberschreitenden Güterverkehrs geführt hat und führen wird, um rund 7 bis 8 Prozent, damit auch zu einer Überlastung des Straßennetzes. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass der Wasserweg Donau genützt wird.

Wir haben ja schon in der letzten Legislaturperiode den Nationalen Aktionsplan be­schlossen, um die Donau entsprechend ausbauen zu können. Es geht darum, dass das sogenannte flussbauliche Gesamtprojekt weiter forciert wird. Das heißt, an der Wasserstraßenengstelle zwischen Wien und Bratislava sollen ganzjährig stabile Fahr­wasserverhältnisse hergestellt werden, um eben einen ungehinderten Verkehr durch­führen zu können.

Schließlich – auch das wird mit diesem Gesetz gemacht – geht es darum, dass auf der Donau ein modernes Verkehrstelematiksystem entwickelt wird, grenzüberschreitend. Dadurch sollen auch eine Modernisierung der Donauflotte und der Ausbau der Donau­häfen ermöglicht werden.

Wichtig ist vor allem, dass es in diesem Zusammenhang zu einer Forcierung von regel­mäßigen Container-Liniendiensten auf der Donau von der Bundesrepublik Deutschland bis in das Schwarze Meer kommt, dann kann auch die Wasserstraße Donau einen


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wichtigen Beitrag zur Verkehrsverlagerung leisten. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Riepl: Ein sehr schwacher Applaus!)

18.40


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Mo­ser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.40.28

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Kollege Kukacka, ich würde Ihnen ja fast applaudieren, denn ich unterstütze durchaus die Bemühungen, den Güterverkehr vom Lkw auch auf die Wasserstraße zu verlagern. Wir haben da sicherlich viele Ge­meinsamkeiten. Beim Ausbaggern auf 2,80 Meter, glaube ich, gibt es Differenzen, ge­rade im Bereich der Donau südlich von Wien. Ich denke, dass sich auch bei 2,50 Meter die Schifffahrt auf der Donau gedeihlich entwickeln kann, vor allem deshalb, weil die Container ja sozusagen oben drauf sind und nicht unten drunter. Das also ist kein Widerspruch, da können wir durchaus an einem Strang ziehen.

Frau Staatssekretärin Kranzl, auch das Schifffahrtsgesetz betreffend bin ich durchaus Ihrer Meinung und ziehe an Ihrem Strang oder Strick, je nachdem, ob man das jetzt seemännisch betrachtet oder nicht. Wir haben aber im Ausschuss leider schon anmer­ken müssen, dass erstens einmal der Zeitaufwand, dessen es bedurfte, bis diese Gesetzesnovelle erfolgte, relativ groß war. Gerade bei dringenden Anliegen von Bürge­rinnen und Bürgern aus Niederösterreich, bei dringenden Anliegen auch des Nieder­österreichischen Landtags, bei einstimmigen Beschlüssen und bei einem dringenden Anliegen auch von uns Grünen ist es immer so, dass Anträge und Bürgerinitiativen doch nicht entsprechend unterstützt werden, sondern dass man sich in der alten groß­koalitionären Üblichkeit und Gewohnheit wieder nur auf den Regierungsantrag bezieht und die Anregungen der Opposition plus der Bürgerinitiativen, die identisch sind mit jenen im Regierungsantrag, wieder vertagt.

Das ist wirklich eine Unsitte sondergleichen, und man muss das daher auch einmal hier im Plenum zu Protokoll geben. Ich hoffe, Frau Staatssekretärin, Sie werden diese Unsitte umgehendst persönlich abstellen und in Ihrer Fraktion auch entsprechend Ein­fluss ausüben. Wie sollen Sie sonst vor Ort den Bürgerinitiativen erklären können: Hier haben wir das Bundesgesetz, und da gibt es die Regelung mit den Waterbikes – das sind diese rasanten Motorräder auf Wasser; ein Kuckucksei, das uns Herr Kukacka bei der letzten Schifffahrtsnovelle 2005 gelegt hat –!? Wir haben dieses Kuckucksei wieder entsorgt, sozusagen wieder in eine geregelte Brutsituation gebracht und der Nachwelt und der Historie wieder anheimgestellt.

Die Waterbikes sind glücklicherweise wieder verboten, weil sie ja wirklich aus verschie­densten Gründen auf der Donau nichts zu suchen haben. Aber Sie haben sehr lange gebraucht, und Sie haben die Bürgerinitiativen leider nicht im erforderlichen Ausmaß miteingebunden. – Wie wollen Sie das den Bürgern vor Ort erklären, dass es jetzt diese Regierungsvorlage gibt, aber ihr Anliegen wieder vertagt ist? Diese Vertagung mündet dann ohnehin in eine Ablehnung, denn wir wissen: Was schon erledigt ist über das Gesetz, wird letztlich abgelehnt.

Frau Staatssekretärin! Wir tragen natürlich, sozusagen ohne irgendeine Racheaktion, diese Regierungsvorlage mit, werden uns aber, was den Umgang mit oppositionellen Anträgen anlangt ... (Abg. Steibl: Eine schönere Sprache, bitte, Frau Kollegin!) – Ja, gerne, Frau Kollegin Steibl! „Revanche“, nehmen wir doch das Wort „Revanche“, Frau Kollegin. Das können wir durchaus tun, wir werden uns aber auf anderer Ebene als nicht besonders hilfreich erweisen, weil diese Vorgangsweise – Frau Kollegin Steibl, da


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werden Sie mir durchaus zustimmen – einfach nicht fair ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.44.40

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Kollege Kukacka, es tut mir sehr leid, dass Ihre Fraktion nicht geklatscht hat, als Sie gesprochen haben (Abg. Dr. Brinek: Sie hat am Schluss ge­klatscht!), es war nämlich einmal etwas Vernünftiges ... (Abg. Mag. Kukacka: Das wird bei Ihnen nie passieren!) – Der Applaus ist zu spät gekommen. Sie können dann auch bei uns klatschen, das sei Ihnen unbenommen.

Es ist natürlich vollkommen richtig, was Kollege Kukacka gesagt hat. Wir wissen, dass in Europa doch an die 40 000 Kilometer schiffbare Wasserstraßen vorhanden sind, aber doch relativ wenige davon genutzt werden – vor allem in Österreich –, und des­halb gebe ich Herrn Kollegem Kukacka einmal ausnahmsweise recht; das tue ich ger­ne, es freut mich, wenn die ÖVP auch einmal gute Gedanken hat.

Somit bin ich bei einem Punkt, der sehr wichtig ist. Wenn wir jetzt mit diesem River Information Service die Voraussetzungen geschaffen haben, dann könnten wir wirklich auch darangehen, die Wasserstraßen in Österreich noch besser auszubauen. Da sind große Kapazitäten frei. Kollegin Moser, Sie sprechen immer wieder davon, dass wir ökonomischere Transportmöglichkeiten suchen – da hätten Sie einhaken können! Da habe ich Ihre Stimme vermisst, interessanterweise; aber Sie stimmen ja mit, und das ist gut so.

Tatsache ist, dass dieses neue Informationssystem eigentlich dem folgt, was im Luft­verkehr schon längst Faktum ist. Wir arbeiten im Luftverkehr mit Transpondern, mit dem GPS-System, und das ist jetzt Faktum und Standard auch im Schiffsverkehr. Das ist gut so. Das heißt, nicht nur die Schiffe selbst, sondern natürlich auch alle Beteiligten wie Hafenbetreiber, Flottenbetreiber, Logistikdienstleiter, Schleusenbetreiber und so weiter haben die Möglichkeit, über dieses exzellente System besser zu arbeiten, effi­zienter zu arbeiten und somit auch die Transportwege in Europa, in Österreich besser zu nutzen. In Summe also ein sehr gutes System, das sich hoffentlich auch in Öster­reich etablieren wird.

Wir hoffen, dass wir das auch zum Anlass nehmen, einmal wirklich die Möglichkeiten in Österreich auszuschöpfen, auszubauen. Wir wissen, dass derzeit nur ungefähr 12 Mil­lionen Tonnen an Tonnage – stimmt das, Frau Staatssekretärin?; wenn nicht, korri­gieren Sie mich – genutzt werden und dass die Kapazitäten irgendwo bei 90 Millio­nen Tonnen liegen, also ein großes Ausbaupotenzial vorhanden ist. Ich glaube, dass wir hier dem Vorbild Deutschlands folgen sollten. Dort gibt es ein phantastisches Sys­tem mit Hebewerken – ich weiß nicht, ob Sie es schon gesehen haben, es ist wirklich phantastisch anzuschauen –, und ich glaube, man könnte durchaus überlegen, diese Transportmöglichkeiten innerösterreichisch zu nutzen, um auch dieses bereits be­stehende europäische System mit zu bedienen.

Eine Frage noch an Sie, Frau Staatssekretärin Kranzl, die uns auch im Klub bewegt hat: Inwieweit wird es Verpflichtungen geben, dieses RIS – River Information Service – zu nutzen? Vor allem viele kleine Bootsbetreiber, Schiffsbetreiber haben diesbezüglich Sorge. Gibt es jetzt nicht nur eine Möglichkeit, etwas zu nutzen, sondern auch eine Verpflichtung? Eine Verpflichtung wäre natürlich mit Kosten verbunden und würde so­mit vor allem den privaten Bootsbesitzern keine große Freude bereiten.


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Summa summarum: Eine gute Entwicklung, die Freiheitliche Partei wird zustimmen, und wir hoffen, dass das als Impuls dient, in Zukunft innereuropäisch ein besseres, effi­zienteres Transportsystem auszubauen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binder-Maier. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.48.06

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Die Änderung des Schifffahrtsgesetzes bildet die Grundlage dafür, dass – so das parlamentarische Prozedere – die Verordnungen im Schifffahrts­anlagengesetz und im Wasserstraßengesetz unterschrieben werden können, damit es zu keinem Einsatz von Waterbikes auf der Donau mehr kommt. Es darf nur mehr bei Großveranstaltungen gefahren werden – das hoffentlich nur einmal im Jahr –, und diese Veranstaltungen sind bewilligungspflichtig.

Frau Kollegin Moser, Sie kennen das parlamentarische Prozedere: Nationalrat, Bun­desrat, Bundespräsident, Gesetz und dann die Unterschrift unter die Verordnungen – und dann darf die Bürgerinitiative aufatmen. Ich verstehe Ihren Unmut darüber, dass Ihr Entschließungsantrag und die Bürgerinitiative im Ausschuss vertagt wurden, aber de facto ist mit der heutigen Beschlussfassung dieser Novelle die Basis dafür geschaf­fen, dass diese Bürgerinitiative erledigt ist. Keine Sorge, Frau Kollegin Moser!

Wir haben natürlich engen Kontakt mit den Menschen der Bürgerinitiative. Kollegin Kö­nigsberger-Ludwig, die Frau Staatssekretärin und ich haben gemeinsam mit den Men­schen vor Ort sehr intensiv diskutiert. Sie wissen jetzt, dass zum einen ihre Interessen gewahrt sind, zum anderen zusätzliche Belastungen abgewehrt wurden und das Erho­lungs- und Freizeitgebiet an der Donau gesichert und gewährleistet ist. Wir haben dazu die Zustimmung der gesamten Bevölkerung und vor allen Dingen auch aller Parteien; nicht nur eine Partei hat sich dafür eingesetzt, sondern alle Parteien. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Schluss kommend, da ja schon vieles zum Schifffahrtsgesetz gesagt wurde: Ziel der Bürgerinitiative ist es, die Donau als Lebensraum von dem neuen, Mensch und Umwelt belastenden Wassermotorsport freizuhalten und die dafür ausgewiesenen Strecken wieder aus dem Schifffahrtsrecht zu entfernen. Ich denke, Ziel ist es, dass sich die Menschen an der Donau wohlfühlen – und das werden wir mit der Beschluss­fassung der heutigen Gesetzesnovelle erreichen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.50


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Staatssekretärin Kranzl zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


18.51.03

Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Christa Kranzl: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf die an mich gestellten Fragen betreffend diese Gesetzesvorlage beantworten, bedanke mich aber vorerst bei allen, die hier auch unterstrichen haben, dass die Wasserstraße ein enor­mes Potenzial beherbergt. Derzeit werden nur 3 Prozent an Gütern auf der österreichi­schen Wasserstraße transportiert; im Donaukorridor sind es exakt 14 Prozent. Das be­deutet rund 12,5 Millionen Tonnen im vergangenen Jahr 2007, und das ist ein Plus von 1 Million Tonnen gegenüber dem Vorjahr.

Ich freue mich insofern ganz besonders, weil heute die EU-Binnenschifffahrtskoordina­torin Dr. Karla Peijs bei uns zu Gast gewesen ist und ganz besonders hervorgestrichen hat, dass Österreich in Bezug auf die Umsetzung von NAIADES, eines europäischen


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Programms, eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Wir werden mittlerweile auch von anderen europäischen Mitgliedstaaten um Rat und Tat gefragt, besonders was die Um­setzung der einzelnen Initiativen betrifft.

Selbstverständlich geht es mir darum, Güterverkehr von der Straße verstärkt auf um­weltfreundliche Verkehrsträger – das ist die Bahn, aber das ist natürlich auch die Was­serstraße – zu verlagern. Es gibt ein Bündel von Maßnahmen, Infrastrukturprojekte, zu denen das flussbauliche Gesamtkonzept zählt. Das ist, wie gesagt, die größte Eng­stelle, die in Österreich beheimatet ist. Aber, Frau Dr. Moser, ich bitte, das wirklich mit­zunehmen: Wir baggern nicht aus! Das ist mir absolut wichtig, zu sagen. Das ist ein Projekt, hinter dem ich hundertprozentig stehe, weil es im Vorfeld mit vielen, mit zahl­reichen Akteuren, mit Experten eingebracht und erarbeitet worden ist, weil auch alle Fragen, die grundsätzlich von einzelnen Betroffenen, von Anrainern, von Umweltorga­nisationen, vorgebracht worden sind, mitberücksichtigt worden sind.

Zur Erklärung: Es wäre katastrophal, wenn ausgebaggert werden würde. Da bin ich bei Ihnen, Frau Kollegin. Es gibt aber andere Maßnahmen, um die nötige Fahrwassertiefe zu erreichen. Man muss unterscheiden zwischen Abladetiefe und Fahrwassertiefe; das sind 2,50 Meter, die dann 2,80 Meter ergeben. Die Donau bettet sich natürlich jedes Jahr um 2 bis 3 Zentimeter ein, und dieses natürliche Eintiefen muss verhindert wer­den. Wir bringen ganz spezielles Material auf der Donausohle auf, damit wird dieses Absinken verhindert.

Parallel dazu werden durchaus berechtigte Uferrückbauten der vergangenen Jahre, die Kritik auch von Umweltorganisationen hervorgerufen haben, wieder zurückgenommen. Und ganz wesentlich: An bestimmten Stellen wird dafür Sorge getragen, dass das not­wendige Wasser in das sensible Gebiet Nationalpark Donauauen fließen kann – selbst­verständlich unter der Prämisse, dass keinerlei Grundwassergefährdung eintreten darf.

Mir ist es wichtig, das zu sagen, weil ich natürlich auch in Medienberichten immer wie­der damit konfrontiert werde, wir würden ausbaggern. Sie wissen, ich lebe direkt an der Donau, ich kenne die Entwicklung der Donau sehr, sehr gut, mit all ihren Vorteilen, aber auch mit all ihren Nachteilen. Ich würde mich persönlich vehement dagegen ver­wahren, wenn man mit dem Bagger reinfahren und ganz einfach ausgraben würde. Das ist keine ökologisch sinnvolle Maßnahme.

Das österreichische Projekt ist meines Erachtens hervorragend konzipiert. Das zeigt auch die Tatsache, dass im Begutachtungsverfahren, im UVP-Verfahren, das jetzt ge­startet worden ist, „nur“ – unter Anführungszeichen – 21 Stellungnahmen eingelangt sind. Es ist nichts Neues dabei. Wir werden aber jede Stellungnahme einzeln vollkom­men korrekt behandeln. Ich hoffe und erwarte, dass seitens der zuständigen Behörden des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung beziehungsweise auch der Stadt Wien positive Bescheide ergehen werden; hoffentlich noch Ende des Jah­res 2008 beziehungsweise Anfang 2009, weil die Finanzierung gesichert ist und wir mit der Realisierung starten wollen.

Parallel dazu sind natürlich auch praktische Pilotprojekte wesentlich. Diese sind bereits angegangen worden, um vor allem auch Fragen beantworten zu können, wie sich diese Maßnahmen in weiterer Folge auswirken, wie sie entsprechend umgesetzt wer­den können. – Das zum Einstieg.

Zu den Fragen. – Herr Kollege Dolinschek, Sie haben schon im Ausschuss diese Ihre Frage gestellt. Ich habe es noch einmal überprüft und darf jetzt vielleicht ein Missver­ständnis aufklären. Ich glaube schon, dass es richtig ist, eine Unterscheidung zu treffen zwischen gewerblicher Schifffahrt und eben privatem sportlichem Vergnügen, weil die Verantwortung bei der gewerblichen Schifffahrt doch eine wesentlich größere ist. Dort gilt die 0,1-Promille-Grenze, dort gibt es auch ein abgestuftes Rechtsfolgeverfahren,


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das bis zum Entzug des Befähigungsnachweises führen kann. Wenn Unfälle auf der Donau passieren, wenn die Gefährdung von Menschenleben gegeben ist oder auch große Sachschäden verursacht werden, dann, glaube ich, dass das schon berechtigt ist. Im anderen Bereich gelten die ganz normalen Grenzen wie im Straßenverkehr.

Für die Anregung von Kollegin Fleckl, was die Waterbike-Zonen betrifft, bedanke ich mich; ebenfalls dafür, dass Frau Dr. Moser gesagt hat, dass diese Gesetzesänderung sehr wohl mitunterstützt wird. Ich möchte aber schon als Erklärung dazu sagen, dass in der Novelle 2005 – sicherlich vielleicht nicht ganz absehbar, dass damit natürlich Bür­ger auf den Plan gerufen werden können – die Einrichtung von Waterbike-Zonen ge­schaffen worden ist, dass aber die Bundesländer Wien und Oberösterreich sofort von ihrem Recht Gebrauch gemacht und das gesamte Gebiet zu Verbotszonen erklärt ha­ben. Das heißt, Waterbike-Zonen gibt es praktisch nur in Niederösterreich; leider, sage ich, in Niederösterreich. Ich bin froh, dass diese Bürgerinitiative darauf hingewiesen hat, dass vor allem die Anrainer wesentlich stärker davon in Mitleidenschaft gezogen werden können, und das wird jetzt auch nicht mehr möglich sein.

Frau Dr. Moser, den Zeitplan betreffend: Ich bin ihn ebenfalls durchgegangen. Ich bin nach Übernahme meines Amtes natürlich sofort von diesen Initiativen kontaktiert wor­den; eine beziehungsweise beide sind ja in unmittelbarer Nähe meines Heimatortes angesiedelt. Wir haben sofort Kontakt aufgenommen, und es ist ein Vorschlag im Herbst 2007 in Begutachtung gegangen. Am 21. November 2007 ist die Vorlage im Ministerrat beschlossen worden, in der Nationalratssitzung am 5. Dezember dem Ver­kehrsausschuss zugewiesen worden, und richtig ist, dass es dann eigentlich lange gedauert hat, bis ein Termin hat gefunden werden können. Aber Sie wissen, es gibt die Praxis, die meines Erachtens auch sehr gut ist, dass bei Terminfestlegungen die Spre­cher aller Fraktionen zustimmen müssen. Da fühle ich mich, ehrlich gesagt, nicht schul­dig, denn mir wäre es durchaus auch recht gewesen, wenn dieser Termin früher zu­stande gekommen wäre, aber ich bedanke mich trotzdem. Auch Ihr eingebrachter Antrag ist für mich damit inhaltlich erledigt.

Zu dem Vorbringen des Kollegen Klement betreffend RIS, River Information System: Danke schön, ich bin ebenfalls davon überzeugt, dass das ein ganz wesentlicher Bei­trag ist, um vor allem die Binnenschifffahrt auch sicher zu machen. Darum geht es. Durch dieses System können, wie gesagt, sofort Informationen gewonnen werden, wie viele Schiffe auf der österreichischen Donau unterwegs sind. Man kann die Wartezei­ten bei den Schleusenanlagen optimieren; diese haben in der Vergangenheit durchaus auch zu Kritik, zu berechtigter Kritik seitens der Tourismusschifffahrt geführt. Wir haben einen neuen Instandsetzungsplan mit der AHP vereinbart, wonach zukünftig Reparatu­ren nur mehr in der Saison zwischen November und März durchgeführt werden kön­nen. (Abg. Hörl: Wir wollen nach Hause!) – Gut.

Die Verpflichtung zu Transpondern wird in einer Verordnung erlassen. Wenn dieses Gesetz heute vom Parlament beschlossen wird, wird es eine Regelung in der Was­serstraßenverkehrsordnung geben, die alle Schiffe, die auf der österreichischen Donau verkehren, zur Mitführung von AIS-Transpondern verpflichtet. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.59.28

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatsse­kretärin! Meine Damen und Herren! Frau Staatssekretärin Kranzl hat jetzt eigentlich be­reits alles, wie ich meine, umfassend beantwortet (Ruf: Wir wollen es noch einmal hö-


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ren!), aber nichtsdestotrotz geht es darum, dass wir die europäischen Wasserstraßen ausbauen und dass wir – Kollege Klement hat es ja schon gesagt – 40 000 Kilometer Wasserstraße in der Binnenschifffahrt eigentlich zu wenig nutzen. Ich glaube, dass zukünftig der Binnenschifffahrt eine größere Bedeutung zukommen wird.

Wir novellieren heute das Schifffahrtsgesetz aus dem Jahre 1992, das bereits 2005 no­velliert wurde, und heute setzen wir eine EU-Richtlinie um. Es geht darum, die Sicher­heit zu erhöhen, es geht darum, diese EU-Richtlinie in nationales Recht zu überneh­men und damit die Spielregeln auf den Schifffahrtswegen in Europa gleichzuschalten.

Insgesamt geht es darum, die elektronische Datenübermittlung und das Meldesystem zu optimieren, die Identität und die Positionen zu automatisieren, Datenspeicherung, Datenweitergabe – die Frau Staatssekretärin hat das ja gesagt. Man kann damit auch die Schiffe verfolgen und Gefahren auf Gewässern in Schach halten.

Insgesamt, glaube ich, können wir dieser Novelle gerne zustimmen, weil es darum geht, das Schifffahrtswesen in Europa zu vereinheitlichen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.00


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeord­nete Mag. Lohfeyer zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.00.57

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal betonen, dass im vor­liegenden Gesetz hinsichtlich der Sicherheit die neuen Kommunikationstechnolo-
gien genutzt und die technischen Errungenschaften zur ökologischen Sicherheit um­gesetzt werden. Ziel dieses Gesetzes sind ja Neuerungen und Anpassungen bestehen­der Rechtsnormen, vor allem im Bereich der Verwaltungspraxis beziehungsweise im Bereich der Kommunikationstechnologien – es ist ja schon mehrfach dieses River In­formation Service erwähnt worden –, mit denen eine Richtlinie des Europäischen Par­laments und des Rates von 2005 über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformations­dienste umgesetzt wird. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vor­sitz.)

Es geht unter anderem um die Bereitstellung von Fahrwasserinformationen und ‑nach­richten durch die Behörden, aber auch um die elektronische Übermittlung von Meldun­gen und automatisierten Identitäts- und Positionsmeldungen von Schiffen. Wesentlich ist dabei, dass die Schiffsdaten auf Basis des Datenschutzes erarbeitet werden und dass die Bedingungen dafür definiert sind, unter denen diese Daten gespeichert und weitergegeben werden.

Ich möchte auf einen weiteren Punkt eingehen, und zwar auf die Errichtung von Um­schlaganlagen für gefährliche flüssige Güter. Das sind zum Beispiel jene, die sich nicht mit Wasser vermischen und die bei über 55 Grad Celsius entflammen. Diese Güter er­fordern beim Transport erhöhte Vorsicht, da Unfälle verheerende Folgen nach sich zie­hen, vor allem wenn Transportschiffe derartige Flüssigkeiten aufgrund eines Unglücks verlieren. Aus diesem Grunde wurden bisher die Umschlaganlagen für derartige ge­fährliche Güter außerhalb von Hafenbecken verboten. Dieses strenge Verbot ist aus heutiger Sicht angesichts des technischen Fortschritts nicht mehr begründbar, und so sieht das neue Gesetz eben die Errichtung von Umschlaghäfen für gefährliche flüssige Güter auch außerhalb von Hafenbecken vor.

Erwähnt wurde auch schon die Erleichterung des Zugangs zum Verkehrsgewerbe durch die heute zu beschließende Schifffahrtsgesetznovelle. Bisher brauchte jede Er-


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weiterung der Flottenkapazität eine neue Konzession, was den wirtschaftlichen Stand­ort sicher geschwächt und auch einen Hemmschuh für das Unternehmen dargestellt hat. Hat sich die Vergabe von Konzessionen ursprünglich am Bedarf orientiert, so steht heute die fachliche Eignung für die Ausübung der Verkehrsgewerbe im Vordergrund.

Verbesserungen bezüglich der Ausbildungspraxis zum Schiffsführer beziehungsweise der Schiffsführerin wurden auch schon erwähnt. Bisher konnte jemand, der anstrebte, Fahrzeuge von 20 Metern Länge zu leiten, die Ausbildungspraxis auf einem mindes­tens zehn Meter langen Schiff absolvieren. Dies fällt jedoch schon unter eine andere Patentkategorie und bedeutet, dass das angestrebte Fahrzeug doppelt so lang sein würde. Hier ist eben der Sicherheitsfaktor erhöht worden, indem die Ausbildungsfahr­zeuge im angesprochenen Fall mehr als zehn Meter aufweisen müssen.

Abschließend möchte ich noch festhalten, dass ich der Ansicht bin, dass auch weiter­hin eine Überarbeitung der Regelungen notwendig sein wird, um die Binnenschifffahrt den ökonomischen und technischen Gegebenheiten anzupassen und Bürokratie weiter abzubauen. Ich denke da gerade an Erleichterungen des Zugangs zu Schiffsführerpa­tenten oder die Anerkennung von ausländischen Patenten. Ich meine, dass in Zeiten des Klimaschutzes die Schifffahrt, die Binnenschifffahrt insgesamt attraktiver gemacht und einfach auch viel besser genützt werden sollte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kainz mit 2 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.05.13

Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Hohes Haus! Aufgrund der umfassenden und sehr detaillierten Ausführungen meiner Vorrednerinnen und Vorredner merkt man schon, welch hohen politischen Stel­lenwert diese Änderung des Schifffahrtsgesetzes hat. Mit der Änderung des Schiff­fahrtsgesetzes wird eine EU-Richtlinie, ein Gemeinschaftsrecht in nationales Recht umgesetzt.

Dieser wichtige Schritt zur verbesserten Kommunikation zwischen Wasserstraßenbe­nutzern und Behörden ist zweifellos auch ein Beitrag zu vermehrter Sicherheit. Das Projekt zielt im Speziellen auf grenzüberschreitende Informationsdienste ab, wo der Austausch von Daten im Mittelpunkt steht, konkret der Austausch von Verkehrs- und Transportdaten, von schiffsbezogenen Daten, die verbessert und vermehrt zum Aus­tausch kommen.

Ich möchte diese Gelegenheit aber auch nützen, um auf die Binnenschifffahrt insge­samt ein bisschen einzugehen. Ich denke, dass wir alle uns auch einig sind, dass die Binnenschifffahrt zweifellos ein umweltbewusstes Transportmittel darstellt, und deswe­gen bin ich froh, dass im Vergleichszeitraum von 2004 bis 2006 das Aufkommen bei der Binnenschifffahrt um 10,2 Prozent zugenommen hat.

Frau Staatsekretärin Kranzl hat sich nicht nur jetzt in ihrem Redebeitrag sehr engagiert für die Binnenschifffahrt ausgesprochen, sondern sie hat ja auch voriges Jahr in Per­senbeug, in ihrer Heimatgemeinde, ein Event gestartet, wo die Binnenschifffahrt sehr positiv beleuchtet wurde, mit Flugshow und vielen anderen Beiträgen. Ich denke, das ist auch eine Möglichkeit gewesen, die Binnenschifffahrt wirklich ins rechte Lichte der Öffentlichkeit zu rücken. Dass natürlich auch touristische Faktoren zum Tragen kom­men, wie die Ausflugsschifffahrt und dergleichen, glaube ich, erklärt sich von selbst.

In diesem Sinne: ein tolles Gesetz, ein guter Schritt in die richtige Richtung, ein klares Bekenntnis zur Binnenschifffahrt in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

19.07



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 190

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.07.23

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich könnte mir jetzt ganz einfach wünschen, wir hätten in Tirol statt des Inn die Donau. Leider haben wir das nicht. Ich glaube, dass den wenigsten in diesem Haus bewusst ist, dass mit einem einzigen Schubverbund – das ist ein Motorschiff, das drei Lastkräne schiebt oder zieht – 3 700 Tonnen Ladung transportiert werden können; das entspricht der Kapazität von 93 Zugwaggons oder eines Lkw-Verbands von 10 Kilo­metern Länge! Was das an verkehrlicher Entlastung für den Raum östlich von Wien be­deutet, wenn diese Wasserstraße endlich ausgebaut sein wird, ist unglaublich. Leider haben wir Tiroler, die wir unter dem Transitverkehr leiden, eine derartige Wasserstraße nicht zur Verfügung.

Ich möchte einmal ganz besonders unserem ehemaligen Staatssekretär Kukacka dan­ken, unter dessen sehr aktiver Führerschaft zu einem sehr späten Zeitpunkt damit be­gonnen wurde, die Wasserstraßen überhaupt wahrzunehmen. (Beifall des Abg. Hörl.)

Für uns in Tirol wäre es wichtig, Frau Staatssekretärin, dass auf europäischer Ebene – und ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen in diesem Bereich – ganz besonders darauf Bedacht genommen wird, dass mit den Binnenflüssen nicht Schluss ist, sondern dass bei den großen Häfen in Antwerpen und in Italien vernünftige Umschlagplätze, vernünf­tige Terminals für eine Verladung von großen Gütern, die über die Ozeane aus Über­see kommen, auf die Schiene gebaut werden. Denn nur dann sind wir in der Lage, Gü­ter auf den langen Strecken quer durch Europa und somit auch durch Österreich auf der Schiene, also auf einem umwelt- und menschengerechten Verkehrsträger, zu transportieren.

Frau Staatssekretärin, hier haben wir sehr viele Partner innerhalb der EU. Und ich weiß, dass dadurch, dass Österreich keine großen Häfen hat, von unserer Seite oft­mals vernachlässigt wurde, dass in der Europäischen Union ein großes Augenmerk darauf zu legen ist. Und ich bitte Sie und den Herrn Verkehrsminister inständig, so wie es unsere Außenministerin tut, auf diese Güterterminals, die für uns große Bedeutung haben, in Zukunft noch größeres Augenmerk zu legen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Staatssekre­tärin Kranzl. – Bitte.

 


19.10.08

Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Christa Kranzl: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich darf auch die letzten Fragen beant­worten: Datenschutz ist selbstverständlich sehr, sehr wichtig. Das heißt, im Zuge die­ses Danube River Information System dürfen natürlich nur Daten nach genau von der EU festgelegten Definitionen und Vorgehensweisen ermittelt werden. Das ist Basis. Die Europäische Kommission ist gerade dabei, diese Verordnung auszuarbeiten, zu erlas­sen. Also hier können wir keinen Vorgriff starten, sondern müssen diese Verordnung entsprechend abwarten.

Es ist von Kollegin Lohfeyer die Umsetzung der Bestimmungen betreffend gefährli-
che Güter angesprochen worden. – Vollkommen richtig. Da haben wir uns an anderen europäischen Ländern orientiert, die dieses generelle Verbot aufgehoben haben, aber ganz wichtig ist, dass der Sicherheitsstandard beibehalten wird. Das heißt, es wird Einzelentscheidungen geben, wenn derartige Antragstellungen nötig werden sollten.


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Donausymposium: Ich bedanke mich ganz herzlich beim Kollegen Kainz. Dies gibt mir endlich einmal Gelegenheit, auf durchaus Kritiken, die im Zuge des Donausymposiums gegen mich vorgebracht worden sind, auch in diesem Hause zu antworten. Bitte schön, das Donausymposium hatte zwei Teile. Der erste Teil war, international Aufmerksam­keit zu erreichen. Es ist uns gelungen, alle Donau-Anrainerstaaten hier zu versammeln. Es ist ein Ybbser Kommuniqué unterfertigt worden, das mitunter einzelne Umsetzungs­schritte von NAIADES beinhaltet hat. Aber das wesentliche Element war, in jenen Mit­gliedstaaten, wo Engpässe auf ökologische Weise zu beseitigen sind, genau diesen ökologischen Gesichtspunkt festzuhalten. Und ich habe nicht gewusst, ob an diesem Tag das Kommuniqué auch tatsächlich unterfertigt wird, weil es, wie gesagt, doch eine einschneidende Maßnahme und vor allem mit finanziellem Aufwand verbunden ist. – Das war der eine Teil.

Diese Veranstaltung hat dazu beigetragen, dass wir im Anschluss die TEN-Förderung für das flussbauliche Gesamtprojekt erhalten haben; das war keine Selbstverständlich­keit. Das sind bis zu 15 Prozent, 20 Prozent zu insgesamt 220 Millionen €. Auch das war, wie gesagt, durchaus eine sehr erfreuliche Geste seitens der Europäischen Kom­mission.

Was ganz wesentlich ist: Es gehört natürlich auch die Bewusstseinsbildung dazu. Man muss die Bevölkerung möglichst früh mit einbeziehen, denn wenn mehr Schiffe auf der österreichischen Donau unterwegs sind, wird es mitunter durchaus auch zu Anrainer­beschwerden kommen. Das heißt, der Publikumstag hatte diesen Sinn.

Und wenn der Ort angesprochen wird, Persenbeug-Gottsdorf beziehungsweise Ybbs-Persenbeug: Jawohl, das ist meine unmittelbare Heimatregion. Ich kann aber nichts dafür, dass das älteste Donaukraftwerk Ybbs-Persenbeug genau in diesem Jahr den 50. Jubiläumstag begangen hat. Wir haben einen Veranstaltungsort direkt an der Donau gesucht, und das war natürlich eine absolut tolle Kombination. (Beifall bei der SPÖ.) – Danke schön.

Ich bedanke mich auch außerordentlich bei der AHP, die selbstverständlich auch ihre Pforten geöffnet hat, und beim österreichischen Bundesheer, das eine Leistungsshow präsentiert hat, weil Hochwasserschutz ein Thema ist. Wir haben Kultur, wie gesagt, mit verbunden, also alle Bereiche, die die Donau betreffen, die die Binnenschifffahrt betreffen. Ich bedanke mich sehr für diese ... (Abg. Hörl: Wer hat das bezahlt?)

Das kann ich Ihnen auch beantworten. Es hat genau insgesamt rund 40 000 € gege­ben, die das internationale Symposium, inklusive bitte allem Rundherum, gekostet hat. Wenn Sie den Publikumstag ansprechen, waren wir natürlich hauptverantwortlich da­für, dass kein Missgeschick, kein Unfall passiert. Es waren insgesamt 6 200 € für die Agentur. Das war alles. Das haben wir aufgebracht dank der tatkräftigen Unterstützung dieser Gemeinden und selbstverständlich auch so mancher Sponsoren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Eines ist mir noch ein Anliegen, weil das River Information System angesprochen wor­den ist. Sie wissen, dass wir ... (Zwischenruf des Abg. Lutz Weinzinger.) – Sie wissen, dass mittlerweile das River Information System auch in Serbien, in Bulgarien, in Rumä­nien umgesetzt werden soll, dass das BMVIT, aber auch die via donau ersucht wor­den sind, bei der Umsetzung zu unterstützen.

Ich möchte auch in diesem Hause eine Information über die neueste Entwicklung ge­ben. Es gibt mittlerweile auch Interesse an diesem technischen Know-how über die Europäische Union hinaus. Es gibt gute Chancen, dass dieses technologische Wissen auch am Nil umgesetzt werden kann. Das wäre österreichische Wertschöpfung. Da wird es um einen Auftrag von fast 10 Millionen € gehen. Das möchte ich auch gesagt haben.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 192

Frau Kollegin Hakl, ich bedanke mich auch für Ihren Hinweis. Selbstverständlich, kom­binierter Verkehr ist ganz wesentlich, denn Verlagerung von Güterverkehr von der Stra­ße weg bedeutet auch Chancen in Verbindung mit der Schiene. Das ist wesentlich.

Und als Abschluss: Sie haben in Tirol zwar keine Wasserstraße, aber Sie haben wun­derschöne Berge. (Abg. Gahr: Bravo!) – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 326 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzent­wurf ihre Zustimmung geben wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wie­derum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig an­genommen.

19.16.0311. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (451 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Ver­kehrs-Arbeitsinspektionsgesetz – VAIG) geändert wird (545 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Heinzl für 4 Minuten das Wort. – Bitte.

 


19.16.32

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat betreut Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer der Eisenbahnen, Straßenbahnen, Seilbahnen, der Österreichischen Post, der Postbusse, aber auch der Flughäfen und Fluglinien. Im Rahmen seiner Tätigkeit hat das Arbeitsinspektorat im Jahr 2007 620 Betriebe inspiziert, überprüft, in denen über 44 400 Menschen arbeiten.

Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat arbeitet mit Erfolg. Das ist wahrlich zu belegen. Die Zahl der Arbeitsunfälle ist in den letzten zehn Jahren um satte 37 Prozent gesunken. Die heutige Gesetzesnovelle soll die Arbeit des Arbeitsinspektorates vereinfachen und den Verwaltungsaufwand reduzieren, und zwar wird erstens die Meldepflicht für gering­fügige Maßnahmen an die Aufsichtsbehörde aufgelassen. Die bisherige Meldepflicht bezog sich auf das Jahr 1995. Seither hat sich die Rechtslage durch das neue Eisen­bahngesetz grundlegend geändert.

Der Entfall der Meldepflicht bewirkt eine Verwaltungsvereinfachung unter Beibehal­tung – und das ist besonders wichtig – des bestehenden Sicherheitsniveaus.


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Und zweitens: Die Bagatellgrenze zur Festsetzung von Kommissionsgebühren wurde von 50 € auf 100 € erhöht, und diese Anpassung der Bagatellgrenze stellt sicher, dass aufwendige Einhebungsvorgänge für geringfügige Beiträge vermieden werden.

Hohes Haus! Gegenwärtig läuft, wie Sie wissen, die Gemeinschaftsinitiative der Euro­päischen Union für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Durch die Einhal­tung des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes soll sich die Zahl der Arbeits­unfälle, und das ist das Ziel, bis 2013 um 25 Prozent reduzieren. Dieses Ziel kann aber nur mit Unterstützung des Arbeitsinspektorates erreicht werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die SPÖ stimmt den Änderungen, die in dieser Novelle enthalten sind, natürlich sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

19.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.19.11

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Damen, verehrte Herren auf der Galerie! Ich kann mich den Worten des Vorredners nur anschließen. Es ist eine ganz wichtige Tätigkeit, die das Verkehrs-Arbeitsinspektorat eigentlich erfüllt, denn die Sicherheitskonzepte für Arbeitnehmer in den vorgelegten Gutachten müssen laufend kontrolliert werden, und das bei vielen Angelegenheiten, bei vielen Baustellen. Das be­ginnt bei Tunnel-, Gleis- und Strangarbeiten und geht eben hin bis zu Wassergewer­ken, Wasserbauten, Transportanlagen und, und, und.

Wie erwähnt, hat das Arbeitsinspektorat einen großen Aufgabenbereich, für den es, von der Eisenbahn beginnend über Buslinien bis hin zur Seilbahn und zu Luftverkehrs­unternehmen, zuständig ist. Dafür gebührt ihm auch von dieser Stelle aus ein herzli­cher Dank. Es ist eine sehr wertvolle Arbeit, die da geleistet wird.

Die heutige Anpassung an die Bundes-Kommissionsgebührenverordnung soll auch da­zu beitragen, dass die Bürokratie vereinfacht wird und dass das Hauptaugenmerk wirk­lich auf die Sicherheit der Menschen gerichtet werden kann. Daher geben wir dazu ger­ne unsere Zustimmung. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

19.20


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.20.45

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Den detaillierten Ausführungen des Kollegen Heinzl, die er hier in seiner Sachkompetenz in einer umfassenden Darlegung, die von wirklich gutem Informationsniveau zeugt, vorgebracht hat, ist in vollem Umfang beizupflichten. (De­monstrativer Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

Deswegen erspare ich mir weitere Ausführungen zu diesem Gesetzesvorschlag, den ich nicht nur vollinhaltlich, sondern wirklich mit ganzem Herzen unterstütze.

Eigentlich hätten wir in diesem Haus einen anderen Aspekt des Arbeitsinspektorates gründlich zu diskutieren, nämlich den Aspekt „Personal- und Managementpolitik in den ÖBB“. Das ist natürlich ein Aspekt, der diesen Tagesordnungspunkt völlig sprengen würde und für den auch Sie, Frau Staatssekretärin, nicht zuständig sind. Wir werden uns aber dafür im Juni sehr wohl ausgiebig Zeit nehmen. Wir werden uns dann der „Causa Huber“ – einer typischen Mittelstandscausa; das wissen wir seit der heutigen


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Fragestunde – sehr intensiv widmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.21


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.22.01

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Bereits in der Novelle zum Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz 2006 wurde als Verwaltungsvereinfachung für Antragsteller und für die Behörden festgelegt, dass die Kommissionsgebühr erst ab einer Höhe von 50 € festgesetzt wird.

Nun wird dieser Betrag von 50 € auf 100 € erhöht. Unter dem Blickwinkel der Bürokra­tievereinfachung wird jetzt auf die Einhebung dieser Kommissionsgebühr sozusagen verzichtet, da die Berechnung und die Einhebung dieser Gebühr höhere Kosten verur­sachen als das, was dadurch hereinkommt. Grundsätzlich sind solche Verwaltungsver­einfachungen zu begrüßen. Daher werden wir die vorgesehenen Maßnahmen auch be­fürworten. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.22


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Pack zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.23.00

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine Vorredner, Kollege Höfinger und Kollege Heinzl, haben diese Gesetzesvorlage schon in all ihren Details dargelegt.

Es ist richtig, dass das Verkehrs-Arbeitsinspektorat wichtige und wertvolle Arbeit leis­tet. Diese wird aber leider nicht immer geschätzt.

Ich glaube, man kann immer dafür sein, wenn es darum geht, Bagatellgrenzen sozusa­gen zu entfernen. Das ist ganz wichtig!

Im Endeffekt ist es aber so – und das ist schade –: Man liest immer wieder in den Zeitungen von Diskussionen innerhalb der Regierung, von Diskussionen im Parlament, aber dann, wenn man, wie meine Vorredner es schon gesagt haben, einen Tag wie den heutigen erlebt, an welchem fast 80 Prozent der Beschlüsse einstimmig gefasst werden, sieht man leider weit und breit keinen Journalisten, der darüber berichtet. Nichtsdestotrotz sieht man, dass das Parlament sehr fleißig arbeitet. In diesem Sinne ist auch diese Vorlage zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.24


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hörl zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.24.00

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Frau Präsidentin! Hochgeschätzte Frau Staatsse­kretärin! Es ist zu dieser Gesetzesvorlage schon alles gesagt worden. Ich sage es nicht noch einmal, möchte mich aber den Ausführungen des Herrn Kollegen Heinzl anschlie­ßen und sagen: Auch ich kann aus der Seilbahnbranche berichten, dass wir mit dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat die allerbesten Erfahrungen haben. Auch ich kann berich­ten, dass in der Seilbahnbranche die Zahl der Unfälle zurückgeht und hier die Arbeit des Verkehrs-Arbeitsinspektorates eine sehr erfolgreiche ist.


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Nur: In letzter Zeit tauchte ein kleines Problem auf, und in diesem Zusammenhang wird behauptet, das Verkehrs-Arbeitsinspektorat hätte zu wenig Personal. Wir erleben näm­lich gerade im Seilbahnbereich immer wieder die Problematik, dass Sachverständige nicht zu den Bauverhandlungen kommen. Die Bauverfahren im Gebirge erfordern kla­rerweise ein ganz besonderes Augenmerk, weil es da Probleme mit der Geologie bei Bauänderungen und Projektsänderungen gibt. Da kommt es bedauerlicherweise zu Verfahrensverzögerungen. Daher meine ich, dass man entweder private Sachverstän­dige zulassen oder dafür sorgen sollte, dass das Verkehrs-Arbeitsinspektorat personell entsprechend ausgestattet wird.

Ich gratuliere der Staatssekretärin zu ihrem gelungenen Auftritt im vergangenen Herbst. Und wenn ich heute höre, dass er so billig war, dann gratuliere ich dazu dop­pelt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.25


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 451 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum ein­stimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

19.26.2612. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (468 d.B.): Luft­verkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mit­gliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits samt Anlagen (547 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir kommen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile als erstem Redner Herrn Abgeordnetem Dipl.-Ing. Klement das Wort. 5 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.26.54

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Kollegen! Wir haben hier eine relativ umfassende Regierungs­vorlage zur Debatte. Ich bin erstaunt, dass wir diese umfangreiche Vorlage nie ausführ­lich diskutiert haben. Ich glaube nicht, dass im Verkehrsausschuss klar geworden ist, was dahinter steckt. Es ist hier heute dafür eine breite Zustimmung zu erwarten. Ich möchte aber trotzdem bei einigen Punkten Kritik anbringen. Es reicht eigentlich schon der Blick auf die Überschriften.

Der Inhalt dieses Übereinkommens ist es nach außen hin, Verbesserungen zu errei­chen, Vereinfachungen zu erreichen, den Luftverkehr zwischen Europa und den USA


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auf neue, sicherere Füße zu stellen. Dieses Übereinkommen nennt sich auch Open-Sky-Abkommen.

Tatsache ist: Dahinter stecken viele Absichten von großen Konzernen, Erleichterungen für ihren Flugverkehr zwischen Europa und den USA zu bringen. Es geht um die Schaffung von Luftverkehrsnetzen, die den Bedürfnissen von Fluggästen und Versen­dern entsprechen, steht da ganz groß. Ob das wirklich Beweggründe waren, sei dahin­gestellt. Weiters: wettbewerbsfähige Preise und Dienstleistungen.

Sehr verehrte Damen und Herren, ich glaube, dass hinter dem Wettbewerb bei Dienst­leistungen immer auch Verlierer stehen. Es ist so, dass heute schon ein riesiger Kon­zentrationsprozess festzustellen ist – wir haben heute Vormittag schon über die Proble­me gesprochen, die die AUA hat –, und wenn wir hier von weiterem Preisverfall spre­chen, dann können wir uns ausmalen, wohin auch die AUA kommen wird, wohin der österreichische Luftverkehr kommen wird und welche Schwierigkeiten damit verbunden sein werden.

Ein weiterer Punkt ist das Höchstmaß an Sicherheit. – Dieses Höchstmaß an Sicher­heit ist wieder einmal ein Vorwand. Es geht den USA dabei sicher um ganz andere Dinge. Unter dem Deckmantel des freien Personenverkehrs werden unglaubliche Din­ge gemacht. Sie sind sicher selbst auch oft im Flugverkehr unterwegs. Ich persönlich frage mich oft: Wieso muss man sich da so behandeln lassen? Wie ein dummes Schaf geht man durch alle möglichen Kontrollen, oft dreimal auf dem Flughafen, muss sich abtasten lassen, durchsuchen lassen, befragen lassen, registrieren lassen und so wei­ter.

Sie kennen sicher auch die ganzen Schikanen, die die US-amerikanischen Flughäfen zur Meisterschaft perfektioniert haben. Wenn ich auf den internationalen Flughäfen unterwegs bin, gibt es für mich keinen großen Unterschied mehr zu dem Checkpoint Charlie, der zwischen Ost- und Westdeutschland aufgebaut worden ist.

Also das sind wirklich Dinge, die man nicht immer verstehen kann. Deswegen wundert es mich, dass im Verkehrausschuss darüber nicht diskutiert wurde, dass diese Schika­nen überhaupt kein Thema waren.

Vielfach komme ich mir persönlich vor wie ein Terrorist: Ich muss den Gürtel abneh­men, muss mich halb ausziehen, muss Toiletteartikel durchstöbern lassen, als ob man aus einer Zahnpasta, einer Zahncreme und einem Deo eine Bombe basteln könnte. Also unglaubliche Dinge sind das! Da kann man sich wirklich nur an den Kopf greifen.

In der Zwischenzeit pilgern kreuz und quer Millionen Flüchtlinge, Steuerflüchtlinge, Wirtschaftsflüchtlinge ein und aus in unserem Land, in Europa – und kein Mensch regt sich auf. Über dieses Thema regt sich jeder auf. Also es ist sehr interessant, warum hier kein Aufschrei von Ihrer Seite kommt.

Ein besonders dramatischer Fall ist vor Kurzem bekannt geworden: Eine Frau aus Island war auf Einkaufstour in New York unterwegs, und sie hatte den Fehler gemacht, im Jahre 1995 ihren Aufenthalt in den USA um drei Wochen zu überziehen. Sie war nur drei Wochen länger als geplant in den USA gewesen. Und was ist der guten Frau passiert, die nur einkaufen gehen wollte?

Sie wurde sofort in Ketten abgeführt. Sie wurde sofort in ein Gefängnis gesteckt, 24 Stunden ohne Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Anwälten, Verwandten oder Bekannten. Sie wurde verhört, fotografiert, es wurden Fingerabdrücke genommen, sie musste ohne Schlaf und ohne Nahrung auskommen, weil sie einen Aufenthalt in den USA um drei Wochen überzogen hatte, und das im Jahr 1995.


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Das sind Methoden, wie sie in den USA vorherrschen! Werte Kollegen hier im Hohen Haus, ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas das Ziel eines Übereinkommens über den freien Luftverkehr zwischen den USA und Europa ist. Ich denke, darüber müsste man noch einmal nachdenken.

Große Hoffnung hege ich da schon. Es ist in diesem Riesenpapier, das sicher nicht sehr viele durchgelesen haben – ich habe es durchgelesen –, auch vermerkt, dass in der Folge eine zweite Runde stattfinden soll, in der auch valorisiert werden soll und wo man überlegen kann, Verbesserungen vorzunehmen. Ich denke, das wäre ein Punkt, wo man Verbesserungen vornehmen sollte, um diesen Terror, den Flugsicherungsstel­len da aufbauen, zu verhindern.

Wir werden dieser Regierungsvorlage insgesamt nicht zustimmen können, denn wir stellen zu viel an Repressalien fest, was da aufgebaut wird. Ich denke, es ist dringend Zeit, dass wir im nächsten Verkehrsausschuss noch einmal darüber reden, auch über die Entwicklungen, die noch kommen werden, um hier Nachbesserungen vornehmen zu können.

Auch wenn wir nur ein kleiner Teil im europäischen Luftverkehrsnetz sind, sollten wir doch von Österreich aus die Stimme erheben, um diesen Unsinnigkeiten ein Ende zu bereiten. (Beifall bei der FPÖ.)

19.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Haberzettl zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.32.08

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Verehrte Staatssekretärin! Beim vorliegenden Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäi­schen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits handelt es sich eigentlich um ein gemischtes Abkommen. Das heißt, es fällt einerseits in den Kompetenzbereich der Gemeinschaft und anderer­seits in jenen der Mitgliedstaaten.

Diesem Abkommen liegt die Absicht zugrunde, einen offeneren Luftraum zu schaffen, in welchem sich Luftfahrtunternehmungen beider Seiten ungehindert niederlassen und miteinander unter harmonisierten, gleichwertigen rechtlichen Voraussetzungen in Wett­bewerb treten können.

Dieses Abkommen stellt die weitreichendste Vereinbarung im Luftverkehr dar, die je­mals ausgehandelt wurde. Es handelt sich nämlich bei den beiden Märkten um die größten Luftverkehrsmärkte der Welt. An die 60 Prozent des Luftverkehrs entfallen auf diese luftraumpolitischen Bereiche.

Dieses Abkommen bietet die Chance, enger zusammenzurücken, und vor allem für europäische Luftverkehrsunternehmungen die Möglichkeit, neue Märkte zu erobern.

Bei dem vorliegenden Abkommen handelt es sich nur um einen ersten Schritt. In Kürze werden in Ljubljana weitere Verhandlungen für weiterführende Regelungen zwischen Gemeinschaft, Mitgliedstaaten und Vereinigten Staaten aufgenommen.

Was sind die bisherigen grundsätzlichen Ergebnisse?

Eine weitgehende Öffnung der Luftverkehrsmärkte zwischen der Europäischen Ge­meinschaft und den USA unter möglichst offener Preisgestaltung, weitgehende Harmo­nisierung bei der Anwendung der Rechtssysteme und Herstellung der Gemeinschafts­rechtskonformität bestehender Luftverkehrsabkommen.


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Konkret enthält dieses Abkommen Bestimmungen in den Bereichen Marktzugang, Eigentumsverhältnisse und Kontrolle, kommerzielle Möglichkeiten, Zölle und Gebüh­ren, Benützungsgebühren, Preisgestaltung, Flug- und Luftsicherheit, staatliche Beihil­fen, Umweltschutz, Verbraucherschutz und computergesteuerte Buchungssysteme und institutionelle Regelungen.

Die konkreten Auswirkungen auf die europäischen Luftfahrtunternehmungen sind unter anderem, dass jedes europäische Flugunternehmen zukünftig Direktflüge in die USA von jedem Ort in Europa durchführen kann und dass alle Einschränkungen hinsichtlich der Streckentarife oder der Anzahl der Flüge aufgehoben werden.

Für europäische Fluglinien gibt es nun die Möglichkeit, Flüge über die USA auch in Drittstaaten durchzuführen – die sogenannte fünfte Freiheit –, und es besteht nun auch die Möglichkeit, Frachtflüge zwischen den USA und jedem Drittstaat durchzuführen, wobei der Flug nicht in Europa beginnen oder enden muss.

Ich denke, das sind sehr wesentliche und wichtige Schritte in einen humanisierten Luft­verkehrsraum zwischen Europa und Amerika, und ich glaube, wir sollten auf diesem Weg ziemlich rasch und erfolgreich weiter fortschreiten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Dr. Moser.)

19.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.35.39

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretä­rin! Hohes Haus! Das neue Open-Sky-Abkommen bringt massive Veränderungen. Was genau drinnen steht, das hat Kollege Haberzettl soeben ausgeführt.

Was bedeuten diese Änderungen? – Airlines werden ihr Angebot erweitern, die Kon­kurrenz wird noch größer. Das könnte die Ticketpreise weiter senken und auch noch die Reiselust ankurbeln. Mehr Passagiere, mehr Flüge, auch neue Hoffnungen, näm­lich, dass diesseits und jenseits des Atlantik insgesamt 80 000 neue Arbeitsplätze ent­stehen, Herr Kollege Klement.

Eine Sorge, die auch mich bewegt, ist die: Wie wird sich in diesem stärkeren Konkur­renzkampf unsere heimische Airline behaupten?

Meine Damen und Herren, dieses Abkommen ist zeitadäquat – und sollte die AUA nicht in Turbulenzen bringen. Problematisch sind außergewöhnlich hohe Produktions­kosten.

Ich erinnere mich an eine ähnliche Situation Ende der sechziger Jahre: Die AUA war in Schwierigkeiten, sollte von der Swiss Air geschluckt werden. Damals rettete Finanzmi­nister Koren das Unternehmen mit einer sehr mutigen Strategie, er vereinheitlichte den Flugzeugpark auf eine einzige Type, die DC 9. Das hat das Unternehmen damals sehr rasch in die Gewinnzone gebracht.

Wäre das auch heute ein Erfolgsrezept? – Das sollten Fachexperten prüfen.

Bisher hat die AUA es erfolgreich geschafft, ein Stück Österreich in die Welt zu tragen. Das ist für mich positiv. Die AUA ist für mich mehr als ein Konzern, die AUA ist das Symbol unseres Österreich. Denken wir positiv! Die Erfolgsgeschichte wird weiterge­hen.

In Zukunft werden nur dann Unternehmen überleben, wenn sie außergewöhnliche Leistungen erbringen. Ich wünsche der AUA außergewöhnliche Anstrengungen und besondere Kreativität. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.38



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 199

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.38.09

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Wiederum ist meinem Vorredner, Kollegem Haberzettl, in vollem Umfang beizupflichten. Er hat kompetent, umfassend und detailgetreu die Sach­lage dargelegt. Wir werden dieses Abkommen unterstützen. (Demonstrativer Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

Das gilt für Frau Kollegin Aubauer natürlich ebenfalls, nur: Über die AUA haben wir heute schon in einem anderen Zusammenhang diskutiert. Aber ich betone: Gewisse Aspekte, die sie über die jetzt zur Abstimmung vorliegende Materie artikuliert hat, un­terstütze ich persönlich in vollem Umfang.

Aber, Frau Staatssekretärin, das Problem der Luftfahrt ist ein vielfältiges. Es gibt näm­lich viele Menschen, die auch am Boden leben (Zwischenrufe bei der ÖVP), die am Boden arbeiten und die am Boden vor allem Ruhe finden müssen. Vor diesem Hinter­grund nehme ich jetzt diese Möglichkeit wahr, Ihnen das Anliegen von Hunderttausen­den Menschen, die unter Fluglärm leiden, einmal nahezubringen.

Ich erhalte fast täglich einige Mails von Menschen, die über massive Lärmbelastungen klagen und die immer wieder uns PolitikerInnen auffordern, da Abhilfe zu schaffen. Es ist auch durch den Umweltkontrollbericht deutlich dokumentiert, dass der Fluglärm eine sehr, sehr große Störwirkung ausübt.

Ich zitiere: Verkehrsminderung ist Lärmschutz, sagt der Umweltkontrollbericht. Deshalb muss man auch Herrn Umweltminister Pröll hier immer wieder in die Pflicht nehmen, entsprechend seiner Institution hier eindämmend zu wirken. Es geht auch um die Zahl der Flugbewegungen. Eine Eindämmung bei den Flugbewegungen ist notwendig, es gehört der Luftraum neu geordnet, damit wir weniger Flüge für dieselbe Passagierzahl ermöglichen können, damit es rascher geht und damit sich die Zahl der Anfluglande­manöver etwas reduziert.

Wir wissen, gerade im Raum Schwechat gibt es eine intensive Auseinandersetzung: Die Frage der dritten Piste steht noch immer im Raum, die Frage der UVP steht unmit­telbar an, aber vor allem ist ein Lösungsansatz für die vielen Menschen in fast allen südlichen Wiener Bezirken, manchmal sogar in nördlichen Wiener Bezirken, unbedingt notwendig.

Ich möchte Ihnen da auch noch einmal die Umsetzung des Bundes-Lärmschutzgeset­zes vor Augen halten. Darin ist zwar die Notwendigkeit festgeschrieben, Lärmkarten zu erstellen, aber bis jetzt ist keine einzige dieser Lärmkarten direkt zugänglich, und es ist auch noch nicht dieses Internetportal, das angekündigt worden ist, öffentlich einsehbar.

Eigentlich sollte das rechtzeitig fertig sein, nämlich am 31. Mai 2007. Das wäre der zweite Gesichtspunkt, den man bei diesem Tagesordnungspunkt in Erinnerung rufen muss.

Der letzte Punkt, den ich erwähnen möchte: der Flughafenausbau Wien. Dieser Flug­hafen ist derzeit in einer halbherzigen Ex-post-UVP. Das müssen Sie sich einmal vor­stellen: Es wurden Gebäude errichtet, Erweiterungsanlagen errichtet, bezüglich deren die Europäische Kommission eindeutig festgestellt hat, diese wären UVP-pflichtig ge­wesen! (Abg. Dr. Graf: Wer war denn der Mediator? Das war doch ein Grüner!)

Eine solche wurde nicht durchgeführt! (Abg. Dr. Graf: Da seid ja ihr schuld!) Und jetzt, nachdem wir eine Beschwerde von der Europäischen Kommission vorliegen haben, wird im Nachhinein eine Pseudo-UVP ex post vom Stapel gelassen. Ich möchte hier


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auf diese Rechtsbiegung, die auch mit der Fluglärmbelastung der Bevölkerung zusam­menhängt, deutlich hinweisen, und ich erwarte mir von Ihnen, Frau Staatssekretärin, bei dem Instrument, das noch aussteht, nämlich bei einer Verordnung im Hinblick auf Lärmschutz, gerade was Fluglärm angeht (Abg. Dr. Graf: Da sind ja eure Leute umge­fallen!), dass hier sehr, sehr strenge Maßstäbe angelegt werden, die Dezibelzahl nied­rig gehalten wird und vor allem endlich einmal ein effizientes und wirksames Nacht­flugverbot eingehalten wird. (Abg. Dr. Graf: Wer war denn der Mediator im UVP? – Ein Grüner!)

Derzeit gibt es ja eine Mediationsregelung, die Nachtflüge erlaubt. Und, Herr Kollege, weil Sie sich so lautstark zu Wort melden: Sie sollten sich wirklich auch einmal mit die­sen Menschen zusammensetzen, die vom Fluglärm täglich – täglich! – beeinträchtigt werden und die in vielen Wiener Bezirken immer wieder aus ihrem Schlaf gerissen werden. Gerade gestern war das wieder der Fall durch einen so genannten Vermes­sungsflug, der mitten in der Nacht gemacht werden muss. – Frau Staatssekretärin, das ist nicht notwendig! – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Cap: Aber der Flüster-Jet! – Gegenrufe des Abg. Dr. Graf.)

19.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.43.08

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Der von der Europäischen Union ausverhandelte Vertrag soll den europäischen Flug­gesellschaften das Recht verschaffen, praktisch jede beliebige Verbindung zwischen dem europäischen Raum und den USA zu bedienen. Die Zahl der Anbieter wird gestei­gert, die Ticketpreise sollen billiger werden. (Abg. Dr. Cap: Falscher Zettel!) Das ist ja nur zum Vorteil der Verbraucher, Herr Kollege Cap! Und das Ganze soll in den nächs­ten fünf Jahren eine Entlastung von zirka 15 Milliarden € zugunsten der Konsumenten bringen.

Das alles ist positiv anzumerken. Wir werden uns einmal diese Entwicklung anschauen und was für Österreich dabei „abfällt“. Es sollen ja um die 80 000 Arbeitsplätze inner­halb dieser beiden Kontinente geschaffen werden. Bei 1 000 Fluggästen mehr ist na­türlich auch ein Arbeitsplatz für Österreich drinnen – und das ist natürlich ein Vorteil auch für die Österreicher. (Beifall beim BZÖ.)

19.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hursky. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.44.00

Abgeordneter Christian Hursky (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Frau Kollegin Moser, das mit dem Fluglärm war jetzt ein „aufgelegter Elfer“ für mich, nach­dem ich seit dem Jahr 2000 im Mediationsverfahren für den Flughafen Wien tätig bin. Das heißt, ich kann Ihnen von fast jeder Fluglärm-Messstation in Wien einzeln auswen­dig sagen, wie stark der Lärm tatsächlich ist. Ich bin selbst einer, der in der Einflug­schneise lebt, das heißt, ich erlebe Lärm tatsächlich und weiß, wie es ist.

Eines kann ich ganz klar sagen für Wien: Wir sind deutlich unter den Werten, die die WHO vorgibt. Die WHO gibt uns vor 55 dBA bei Tag, 45 dBA bei Nacht. Vereinbart ha­ben wir mit dem Flughafen im Mediationsverfahren 54 dBA bei Tag und 45 dBA in der Nacht. (Abg. Dr. Moser: Warum wachen dann die Leute auf?) Das heißt, wir liegen bei weitem drunter, und wir kommen bei keiner einzigen Messstation über diese Werte! Das haben wir ausverhandelt.


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Wir haben unter anderem auch für Wien ein Nachtflugverbot von 21 Uhr bis sieben Uhr in der Früh ausverhandelt. Da ist es leise, da ist nichts, und da ist schon klar, dass man diesen vereinzelten Flieger, der Messflüge macht, hört. Der fällt dann nämlich ganz be­sonders auf. (Abg. Dr. Graf: Ich lade Sie einmal zu einem Grillabend ein, dann können Sie sich die Brummer anhören!) – Sie brauchen mich nicht zu einem Grillabend einzu­laden! Ich wohne am Laaerberg, und ich weiß, wie die Flieger dort fliegen. Mir brau­chen Sie also nicht zu erzählen, wie das ist.

Gehen wir aber vielleicht ein bisschen auf die wirtschaftlichen Aspekte ein, die der Flughafen insgesamt bietet, denn ich glaube, dieses Luftverkehrsabkommen bietet ge­rade in dieser Richtung Chancen für den Flughafen und Chancen für unsere Luftver­kehrsunternehmen.

Wenn wir uns zum Beispiel den Tourismus in Wien anschauen: Der Tourismus bringt rund 15,4 Milliarden € Umsatz. Das war ein Wert aus dem Jahr 2005, der aber bei Wei­tem gestiegen ist. Im Jahr 2006 gab es 16 000 Arbeitsplätze direkt am Flughafen und weitere 38 500 Arbeitsplätze, die indirekt mit dem Flughafen verbunden sind.

Das heißt, der Flughafen sichert allein rund 52 500 Arbeitsplätze. Wir können sagen, mit jeder Million Passagiere, die zu uns kommen, sind es rund weitere 1 000 Arbeits­plätze. Das hat übrigens Herr Kollege Dolinschek im letzten Verkehrsausschuss hinter­fragt.

Es sind weitere 1 200 Firmen in Wien mit rund 600 000 Personen, die vom Drehkreuz Wien sehr, sehr stark profitieren. Das sollte auch gesagt werden. Die AUA hat von den rund 18,8 Millionen Passagieren, die im Jahr 2007 per Flugzeug nach Wien gekommen sind, 10,8 Millionen befördert.

Das heißt, es ist ganz entscheidend, dass die AUA ein gesundes Unternehmen wird, und es ist sehr wichtig, dass die AUA vor allem ein Unternehmen bleibt, das eigenstän­dige Entscheidungen treffen kann – auch in einer Kooperation. Wie schwierig das ist, sieht man gerade im Fall Zürich, wo ein Drittel der Arbeitsplätze durch den Zusammen­bruch der Swissair verloren gegangen ist.

Unterm Strich bleibt eines: Dieses Luftverkehrsabkommen ist wichtig, um Chancen auch für die Zukunft zu haben, und ich möchte auch die Kollegen von der FPÖ einla­den, diesem Gesetz zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.47


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hörl. 2 Minuten Redezeit. (Rufe: Nicht da!) – Gut. Dann gehen wir wei­ter.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. (Ruf: Auch nicht da!) – Dann ma­chen wir gleich weiter: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


19.48.29

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Bekomme ich jetzt die Redezeit von den zwei Rednern, die nicht anwesend sind? (Abg. Dr. Stummvoll: Nein, nein! – Heiterkeit.)

Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Luftverkehrsabkommen ist zweifellos ein richtiges, ein gutes Abkom­men. Einen Aspekt möchte ich aber kritisch beleuchten, und zwar das Kapitel Umwelt.

Hier gibt es eine relativ nichtssagende Aussage, die ich zitieren möchte: Die Vertrags­parteien erkennen an, dass Kosten und Nutzen von Maßnahmen für den Umweltschutz bei der Entwicklung einer internationalen Luftverkehrspolitik sorgfältig abgewogen wer­den müssen. – Zitatende.


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Was sagt das? – Relativ wenig. Meines Erachtens geht es nicht nur um die Flüge zwi­schen den Kontinenten, sondern hier geht es auch um Flüge innerhalb der Konti­nente. Und es ist für mich nach wie vor unverständlich, warum es möglich ist, dass man mit dem Flugzeug innerhalb des Kontinents wesentlich billiger von einem Ort zum anderen fliegen kann, als man zum Beispiel mit der Eisenbahn fahren kann. (Demons­trativer Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich glaube, hier fehlen ganz einfach gleiche Wettbewerbsbedingungen. So ist in die­sem Zusammenhang daran zu denken, dass die Kerosin-Besteuerung, die wir gemein­sam hier in diesem Haus gefordert haben, endlich auch umgesetzt wird. Es jammern zwar die Fluglinien alle über den hohen Kerosin-Preis, aber die Benützer der Bahn und die Benützer von Autos haben noch wesentlich höhere Kosten zu tragen.

Ich glaube daher, dass ein fairer und freier Wettbewerb auch zwischen den Verkehrs­systemen stattfinden muss, und nicht nur innerhalb eines Verkehrssystems. Und ich glaube, dass sich eine Verkehrspolitik der Zukunft wesentlich mehr mit diesen Aspek­ten beschäftigen muss. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


19.50.25

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Es tut mir leid, ich war draußen, und weil der Redner vor mir auch nicht da war, habe ich nicht mitbekommen, dass ich schon dran gewesen wäre.

Frau Präsidentin! Hohes Haus! Aus Anlass dieses Abkommens möchte ich auch nur eines dazu ausführen: Da immer wieder von den Schwierigkeiten auch beim Datenver­kehr zwischen den Vereinigten Staaten und Europa die Rede ist, kann ich nur sagen, dass ich froh bin, dass die Europäer mit diesem Abkommen nicht alle Wünsche der Vereinigten Staaten, was den wechselseitigen Datenaustausch betraf, erfüllt haben, und danke auch für den Einsatz der österreichischen Ministerinnen, die persönliche Freiheit der Menschen in Europa nicht so einschränken zu lassen.

Weil es wichtig ist, möchte ich aber dabei anmerken, dass die große Angst, die in Ös­terreich immer dann vorherrscht, wenn es um Daten und Unsicherheit mit Daten geht, in diesem Hohen Haus von uns allen gemeinsam bekämpft werden muss. Wir haben jetzt beim Fall F. gesehen: Alle bekommen sämtliche Unterlagen – außer diejenigen, die digital gespeichert und nachvollziehbar nur von Einzelnen abgerufen werden kön­nen. Deswegen bin ich froh darüber, wenn verstärkt ein elektronisches Datenmanage­ment in der öffentlichen Verwaltung mit sensiblen Daten stattfindet – auch wenn wir sie nicht alle den Amerikanern geben sollten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Staatssekretärin Kranzl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.51.53

Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Christa Kranzl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich darf eine Information geben, die zur Klärung beitragen kann. Österreich beziehungsweise die AUA werden keine Probleme durch dieses Abkommen haben, denn es ist ja ein Beschwerdeverfah­ren vorausgegangen, weil nämlich manche europäische Staaten, unter anderen auch Österreich, bereits ein bilaterales Abkommen mit den USA hatten, das es ermöglicht hat, dass eben Punkte angeflogen haben werden können, während andere europäi­sche Staaten das nicht hatten. Das hat zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt, und


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deshalb ist der Europäischen Kommission dieses Verhandlungsmandat erteilt worden, um, wie gesagt, hier fairen Wettbewerb innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten herbeiführen zu können.

Ich möchte noch auf das Argument eingehen, das Frau Dr. Moser hier angesprochen hat: einerseits die Ex-post-Bewertung des Flughafens Wien. – Sie wissen, dass vor­ausgegangen ist, dass der Flughafen einen rechtsgültigen Bescheid innehatte, der be­scheinigt hat, dass für diese Bauvorhaben keine UVP notwendig gewesen ist. Das heißt, der Flughafen konnte natürlich im Sinne der Rechtsstaatlichkeit auf die Gültigkeit dieses Bescheides vertrauen.

Ich glaube aber trotzdem, dass mit der jetzigen Lösung eine solche gefunden worden ist, die einerseits auch den Anrainern ermöglicht, genau nachvollziehen zu können, welche Maßnahmen gesetzt worden sind, und dass hier auch Vorschläge erarbeitet werden, ob es zusätzliche Maßnahmen geben muss. Hier ist es wirklich in intensiver Arbeit und intensiven Besprechungen gemeinsam mit der Kommission zu diesem Lösungsvorschlag gekommen, und Österreich ist aufgerufen, genau diese Schritte im Einzelnen einzuhalten. Dann ist das Vertragsverletzungsverfahren vom Tisch.

Was Lärm betrifft, wissen Sie, dass noch ansteht, eine Verordnung über die Festset­zung der Lärmgrenzen zu erlassen. Wir sind hier in Gesprächen. Es hat eine Einladung meinerseits an die Parlamentsfraktionen gegeben – manche haben teilgenommen, manche haben leider nicht teilgenommen. Wir haben noch Zeit. Mittlerweile habe ich aber auch erfahren, dass die Europäische Kommission generell daran denkt, hiezu eine Richtlinie zu erlassen, die für die gesamte Union entsprechende Grenzen fest­setzt. Da sind wir gerade in Kontakt.

Aber Sie wissen auch, dass es hier ein großes Programm gibt, Single European Sky, das sich genau damit beschäftigt: Wie kann der Luftraum umgestaltet werden? Wie können unter Umständen Flugverbindungen effizienter gestaltet werden? Es sollen funktionale Luftraumblöcke initiiert werden, damit, wie gesagt, auch den Beschwerden von Airlines, aber vor allem auch unnötigen Flügen Rechnung getragen werden wird.

Betreffend Nachtflüge, Frau Dr. Moser, darf ich Sie bitten – ich erhalte natürlich auch viele Beschwerden –: Reichen Sie uns das weiter! Wir prüfen jede einzelne Beschwer­de, das ist nachvollziehbar. Ich kann Ihnen nur so viel versichern: Dass 97 Prozent aller vorgelegten Beschwerden nicht nachvollziehbar gewesen sind. Es gibt natürlich Ausnahmen: Die Ausnahmen sind Rettungsflüge, und so weiter; das ist klar definiert. Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass allein schon das Gesehenwerden, auch wenn es ein Flugzeug ist, das in einer größeren Höhe drüberfliegt, manchmal zu Be­schwerden führt. (Abg. Dr. Graf: Ich lade Sie auch zu einem Grillabend ein!) – Herr Kollege, ich wohne direkt an einer Bundesstraße und habe dort tagtäglich 65 Dezibel! Ich weiß daher, was Lärm heißt.

Also: Wir können nachvollziehen, wenn tatsächlich Nachtflugregelungen nicht einge­halten werden. Ich kann diese Bitte nur aussprechen, diese Beschwerden weiterzurei­chen. Wir überprüfen das, und wir werden dem auch nachgehen, wenn Überschreitun­gen festgestellt werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anlagen (468 der Beilagen) die Genehmigung zu erteilen.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG, dass die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzu­machen ist, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäi­sche und internationale Angelegenheiten aufliegt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen.

19.56.2913. Punkt

Regierungsvorlage: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Re­publik Montenegro andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser bei­gefügten Erklärungen (520 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorbera­tung)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen damit zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Von den Vorberatungen in einem Ausschuss wurde gemäß § 28a der Geschäftsord­nung Abstand genommen.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Großruck. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.56.57

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Frau Staatssekretärin! Wir haben heute in zwei Punkten, jetzt Monte­negro und dann Albanien, scheinbar routinemäßige Abstimmungen, Abstimmungen, die für uns hier im Parlament routinemäßig sind, für die beiden Länder Montenegro und Albanien aber von äußerster Wichtigkeit sind.

Ich weiß das deshalb, weil bereits voriges Jahr das Assoziierungs- und Stabilisierungs­abkommen mit Albanien hätte unterzeichnet werden sollen. Aufgrund von Überset­zungsfehlern in Brüssel hat es sich verzögert, und jetzt sind wir heute so weit. Es be­deutet für diese Länder sehr viel; es bedeutet einen Riesenschritt in Richtung Europa. Und ich glaube, das muss man auch so sehen.

Auch das Abkommen mit Serbien, meine Damen und Herren, wurde unterschrieben. Ich muss aber schon kritisch anführen: Da gibt es einen blauen Recken, der nach Ser­bien fährt, dort bei der radikalen Partei des Šešelj und des Nikolić auftritt, dort Reden hält und faktisch wörtlich sagt – ich zitiere –: Dann riet er: Lasst euch nicht von der Europäischen Union erpressen! Lasst euch nicht durch Verträge täuschen, die die Un­terschrift nicht wert sind!, und so weiter.

Meine Damen und Herren! Herrn Strache sei es unbenommen, wenn er meint, dass das richtig war. Ich glaube nicht, dass er diesem Land einen guten Dienst erweist, denn in eine aufgeheizte Stimmung noch „nachzulegen“, das ist, glaube ich, ein biss­chen zu viel.

Herr Strache, die Reaktion in Serbien war eher sehr gering. Die serbischen Medien haben kaum berichtet – die österreichischen Medien haben ein bisschen darüber ge­schrieben –, weil die Serben genau wissen: Einer, der in Österreich gegen die Auslän-


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der losgeht und zu Felde rückt und Parolen ausgibt, ist auch dort, in Serbien, unglaub­würdig, auch wenn er jetzt den Spieß umdreht. (Beifall bei der ÖVP.)

Das hat man in Serbien genau überrissen, und deshalb, Herr Strache, sollte man es dabei belassen: ein Ausflug dorthin, eine Pflichtübung von Ihnen, die nichts bringt, auch nicht Unruhe, denn inzwischen gibt es Umfrageergebnisse, dass auch die Partei des Nikolić diesen unterschriebenen Vertrag mit Serbien mehr oder minder goutiert (ironische Heiterkeit des Abg. Strache) – ja, da können Sie ruhig lachen! – und dass es hier zu einer Lösung kommt.

Ich bedanke mich noch einmal für die kommende Abstimmung auch für Albanien: Ich bin ja Präsident der Österreichisch-Albanischen Gesellschaft, und daher ist mir das ein besonderes Anliegen.

Herr Strache, zu Ihnen abschließend ein Vierzeiler:

In Belgrad gegen die Europäer

kämpft heut’ der blaue Pharisäer.

Der edle Ritter Prinz Eugen

würde sich im Grab umdreh’n.

(Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

19.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.00.01

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, wenn man die Chancen sieht, die diese Länder mit der Europäischen Union und mit der Integration in Europa verbinden, dann sind Reden, die man dort hält, ziemlich überflüssig. Sie haben wirklich eine Vision, in diese Gemeinschaft einzutreten und letztlich in dieser Gemein­schaft auch ihre Zukunft zu sehen. Das gilt für den ganzen Balkan. Ich glaube, jeder, der hier eine andere Einschätzung vornimmt, liegt falsch.

Ich bin sehr froh, dass wir heute diese Beschlussfassung treffen. Unterschrieben wurde das Abkommen mit Montenegro ja bereits am 15. März. Es geht nun darum, dass die Einbindung dieses Staates in die europäischen Strukturen erfolgen kann. Ziel ist, die Zusammenarbeit so zu verstärken, dass ein Assoziierungsabkommen am Ende dieses Prozesses steht und die Beitrittsverhandlungen positiv weitergeführt werden können.

Ich habe mir eine Untersuchung aus dem Jahr 2005, als noch nicht die Selbstständig­keit gegeben war, betreffend diese Balkanstaaten angesehen. Diese zeigt, es ist wirk­lich eine große Hoffnung damit verbunden, dass sie Richtung Europa unterwegs sind. Die Studie hat ergeben, das Vertrauen in die EU ist sehr hoch, das Vertrauen in die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist sehr hoch. Auf die Frage, und das ist sehr interessant, ob sie an die demokratische Weiterentwicklung glauben, antworten 35 Pro­zent: ja; weitere 57 Prozent: selbstverständlich. Und nur 1 Prozent – man muss sich das einmal überlegen – zweifelt etwas daran, und weitere 2 Prozent sagen, es könnte sich auch wieder ändern.

Also das muss man sich schon vor Augen halten, dass ein Staat, der mit 97 Prozent demokratische Entwicklung als Perspektive hat, natürlich viele Hoffnungen damit ver­bindet. Ich hoffe, dass wir diese Hoffnungen auch erfüllen können.

In diesem Sinne stimmen wir gerne diesem Abkommen zu, so wie den Abkommen, die mit Mazedonien, mit Kroatien schon geschlossen wurden, und auch den weiteren mit


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Albanien und Serbien, die jetzt zur Beschlussfassung anstehen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.02


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.02.53

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Auch von den Grünen gibt es zu dieser Vorlage – und ger­ne – die Zustimmung, nicht nur zu diesem Abkommen, sondern auch zum zweiten, das heute noch auf der Tagesordnung steht, und auch zu anderen, die schon in der Pipe­line sind, wie es so schön heißt.

Was Montenegro betrifft, so hat es von uns in der Vergangenheit immer wieder durch­aus auch gewisse Bedenken gegeben, ob denn wirklich dieser Staat sinnvollerweise jetzt ein eigener wird und lebensfähig sein wird, gerade was die wirtschaftliche Lage betrifft. Aber wir wissen wie viele andere auch, dass diese sozusagen nur rationalen Überlegungen manchmal nicht wirklich viel nutzen, wenn es eine Geschichte gibt, die eigene Wege beschreiten will, und wenn es auch politische Entscheidungen gibt, die diese Entwicklung vorantreiben. Es gibt diesen Staat jetzt. Es ist ein kleines Land, das wirtschaftlich sehr wohl noch einiges entwickeln muss, aber auch demokratiepolitisch, rechtsstaatlich. Die Frage Menschenhandel, wo es vor allem um Frauen- und Mäd­chenhandel geht, die Frage illegaler Waffenhandel, die Rechtsstaatlichkeit, die Einbin­dung der Zivilgesellschaft, da gibt es vieles, was noch verbessert werden muss.

Es ist aber sehr wohl so, dass genau dieses Stabilisierungs- und Assoziierungsabkom­men mit einem Schwerpunkt auf dem politischen Dialog, auf Förderung der Zivilgesell­schaft, auf demokratische, rechtsstaatliche und auch Justizentwicklung hier sicher eini­ges weiterbringen wird. Wir halten es deswegen auch für sinnvoll, diesem Abkommen jetzt die Zustimmung zu erteilen.

Ich denke, dass es im Zuge dieser Debatten aber auch wichtig ist, davon zu sprechen, wie es den Menschen in diesem Land mit einer Zukunft in Europa geht. Das SAA ist ein erster Schritt in Richtung eines Beitritts, in Richtung der Integration der gesamten Region in die Europäische Union. Und wenn wir wissen, dass es so ist, dass vor allem junge Leute kaum eine Chance haben – oder nur, wenn sie sehr viel Geld haben, wenn sie sich lange bei den Botschaften anstellen, drei-, viermal hinkommen –, in die Euro­päische Union reisen zu können, dann ist das etwas, was wir auf jeden Fall verändern müssen.

Ich bin sehr froh darüber, dass meine Initiative eines Entschließungsantrages betref­fend Visafreiheit für die Länder des Westbalkan bei den beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP Unterstützung gefunden hat, und ich möchte diesen kurz erläutern. Ich hoffe, dass vielleicht auch die Abgeordneten der Freiheitlichen und des BZÖ ihm die Zustimmung geben werden. Vor allem an den Kollegen Strache gerichtet, der nach mir reden wird: Wenn Sie in Serbien quasi Werbung machen für die Nationalisten und in Österreich gleichzeitig gegen Serben beziehungsweise gegen Ausländer auftreten, dann wäre es doch eigentlich hilfreich, wenn Sie auch dafür sind, dass es Visafreiheit für diese Länder, für Serbien oder die Länder Ex-Jugoslawiens gibt. Ich bin neugierig, wie Sie bei diesem Antrag, den ich hiemit einbringen möchte, stimmen werden.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muttonen, Großruck und Lunacek betreffend Visafreiheit für die Länder des Westbalkan


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 207

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich weiterhin im Rahmen der EU entsprechend den in diesem Zusammenhang vorgesehenen ,Fahrplänen’ für eine schnelle und mög­lichst weitgehende Visaliberalisierung für BürgerInnen der Westbalkan-Staaten einzu­setzen.“

*****

Ich weiß nicht, wer von Ihnen gestern das „Weltjournal“ gesehen hat im ORF. Da war ein sehr guter Beitrag über die Situation in Serbien. 75 Prozent der jungen Menschen in diesem Land haben noch nie die Grenze überschritten und schon gar nicht in die Europäische Union. Wenn man jetzt will, dass es keine stärkere Bewegung in Richtung nationalistischer Tendenzen gibt, wenn man will, dass diese Menschen die positiven, aber auch die schwierigeren Seiten der EU kennenlernen, dann ist die einzige Möglich­keit, ihnen Reisefreiheit zu ermöglichen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich weiß, es gibt für Studierende schon die Möglichkeit, herzukommen. Das Problem ist, viele junge Leute können sich das einfach nicht leisten. Die Visakosten, auch wenn sie geringer sind als in anderen Ländern, sind trotzdem noch zu hoch. Und wir wissen um die Situation vor den Botschaften, wo sie stundenlang anstehen müssen, möglicherweise dann irgendetwas nicht mithaben, deshalb in ihre Heimatstadt zurück­fahren und in ein, zwei Tagen noch einmal kommen müssen. Wer kann denn das schon tun? Wer kann sich das denn schon leisten, vom Geld her, von der Zeit her?

Das heißt, es ist sehr notwendig, dass es so rasch wie möglich, von uns aus am liebs­ten sofort, Visafreiheit für die Bevölkerung in allen Staaten des Westbalkan, Südost­europas gibt, denn es ist notwendig, dass diese Integration in die EU bei den Leuten auch spürbar wird und dass sie das Gefühl haben, sie müssen nicht nur selber sehr viel tun – das ist schon richtig und gut –, sondern sie können auch in die EU reisen, und sei es nur, ihre Verwandten und Bekannten in der EU und auch in Österreich zu besuchen. Das ist nicht wirklich möglich.

Und deshalb hoffe ich, dass dieser Antrag sowohl – das ist schon ausgemacht – die Zustimmung der Regierungsparteien als auch der anderen beiden überbleibenden Par­teien findet. (Abg. Scheibner: „Überbleiben“ tun wir sicher nicht!) – Na dann stimmen Sie zu! (Beifall bei den Grünen.)

20.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben vorgetragene Entschlie­ßungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muttonen, Großruck, Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Visafreiheit für Länder des Westbalkan

eingebracht im Zuge der Debatte zu Staatsvertrag Stabilisierungs- und Assoziierungs­abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 208

einerseits und der Republik Montenegro andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (verkürztes Verfahren gemäß § 25 a GOG (520 d.B.).

„Es liegt im Interesse der Europäischen Union – wie auch Europas als Ganzes -, dass die Region (der Westbalkan, Anm.) die politischen und wirtschaftlichen Reformen, die Aussöhnung unter den Völkern und die Annäherung an die EU so schnell wie möglich vorantreibt,“ heißt es in der Mitteilung der Europäischen Kommission an das Euro­päische Parlament und den Rat vom 5.3.2008 (KOM(2008)127). Die Beschlussfassung über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Montenegro und Albanien im österreichischen Nationalrat ist ein guter Schritt in diese Richtung. Die österrei­chische Bundesregierung hat während der österreichischen EU-Präsidentschaft im Jahr 2006 mit der Erklärung von Salzburg einen wichtigen Anstoß für erleichterte Rei­semöglichkeiten gegeben. Die Kommission hat dies mit den Abkommen über Visa­erleichterungen mit den westlichen Balkanländern, die am 1. Jänner 2008 in Kraft ge­treten sind, getan, und schlägt weitere Schritte in Richtung einer „visumfreien Einreise“ (KOM(2008)127, S. 9) vor.

Im März 2007 hat Österreich gemeinsam mit den Ländern der Regionalen Partner­schaft vorgeschlagen, Fahrpläne zur Visaliberalisierung zu erarbeiten, wonach bei kon­kreten Reformen im Sicherheitsbereich Reisefreiheit in Aussicht gestellt wird. Mit der Präsentation der Road Map für Serbien am 7. Mai 2008 in Belgrad sowie der Übergabe der Road Map an Mazedonien durch die Europäische Kommission am 8. Mai wurden erste konkrete Schritte zur Umsetzung dieses Vorschlags gesetzt.

Wie zahlreichen Medienberichten (wie etwa ORF-Weltjournal am 7.5.2008) zu entneh­men ist, waren etwa 75% der jungen Serbinnen und Serben noch nie im Ausland. Ähn­liches trifft auch für die jungen Menschen in Montenegro, Mazedonien, Bosnien-Herze­gowina, Albanien und Kosovo zu. Diese Unmöglichkeit, die Länder der Europäischen Union kennen lernen zu können und persönliche Kontakte zu vor allem jungen Men­schen in EU-Europa zu knüpfen, öffnet nationalistischen Tendenzen Tür und Tor. Es sei außerdem daran erinnert, dass die BürgerInnen Jugoslawiens bis zum Beginn des Zerfalls ihres Staates im Jahr 1989 Reisefreiheit in alle Teile Europas hatten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich weiterhin im Rahmen der EU entsprechend den in diesem Zusammenhang vorgesehenen „Fahrplänen“ für eine schnelle und mög­lichst weitgehende Visaliberalisierung für BürgerInnen der Westbalkan-Staaten einzu­setzen.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.08.45

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei wird beide Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unterstützen. Wir begrüßen sie, weil sie sowohl Monte­negro als auch Albanien eine europäische Perspektive eröffnen. In diesem Zusammen-


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hang stellt sich aber natürlich schon die Frage: Wie steht es um den längst überfälligen EU-Beitritt Kroatiens? Wie steht es um den EU-Beitritt Serbiens?, denn es wird ja nie­mand in Frage stellen, dass auch Serbien ein europäischer Staat ist.

Die Kroaten haben bis heute alle Bedingungen, alle objektiven Bedingungen erfüllt, um Vollmitglied der Europäischen Union werden zu können. Kroatien ist auch kulturhisto­risch eindeutig ein Teil Mitteleuropas. Seit die Streitbeilegung betreffend die Fischerei­zone in der Adria erfolgt ist, könnte oder dürfte es keine Stolpersteine mehr geben. EU-Kommissionspräsident Barroso hat ja vor Kurzem erst erklärt, dass der kroatische EU-Beitritt Ende 2009, vielleicht Anfang 2010 erfolgen kann.

Was Serbien betrifft, ist das eindeutig ein alter europäischer Staat mit alten europäi­schen Traditionen. Ich weiß nicht, worauf sich der Kollege Großruck hier bezieht, ob das die Politik des Jahres 1914 ist, die du repräsentierst, oder auch die amerikanische Politik, die du dir zum Vorbild nimmst. Wir Freiheitlichen betreiben europäische Politik, und für uns ist Serbien ein wichtiger europäischer Staat. (Zwischenruf des Abg. Groß­ruck.) Außerdem ist unsere Position auch durch eine klare UN-Resolution gestützt.

Wir Freiheitlichen haben vor einer übereilten Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2007 gewarnt und sehen uns jetzt durch die bulgarischen Vorgänge bestätigt. Dort gibt es Korruption, dort hat vor Kurzem erst Minister Petkov zurücktreten müssen. Dieser Beitritt war wirklich übereilt. Wir warnen vor übereilten Beitritten, Assoziations­abkommen – die vorsichtige Heranführung ist der richtige Schritt. (Beifall bei der FPÖ.)

20.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.11.09

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich möchte meinem Vorredner hundertprozentig recht geben, dass es wichtig ist, dass man dem Westbalkan, allen Staaten eine Perspektive für den Beitritt zur Europäischen Union gibt, und dass Österreich – Gott sei Dank sind wir in der Europäischen Union; da werden wir uns möglicherweise neuerdings finden – Motor sein kann für diese sinnvolle Erweiterung der EU. Es hat viele Erweiterungsschritte gegeben, über deren Sinnhaftig­keit man diskutieren kann. Man kann über Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sehr kritisch diskutieren, diese halte ich für völlig unsinnig. Aber diese Beitrittsperspektive für den Balkan halte ich für ganz besonders wichtig, weil wir als Österreicher von einer Stabilisierung in dieser Region am meisten profitieren.

Also ganz so schlecht ist die Europäische Union mit ihrem Gefüge ja doch nicht, gera­de im sicherheitspolitischen und im wirtschaftlichen Bereich ist das interessant. Aber auch hier kann man einen Kritikpunkt anbringen, es wurde ja schon gesagt: Bei Kroa­tien, obwohl sich dieser Staat aus einer schwierigen Anfangsposition sehr gut entwi­ckelt hat, stehen manche Länder auf der Bremse. Insofern, lieber Gerhard Kurzmann, ist es schon interessant, dass da verschiedene Bündnisstrukturen aus dem Ersten Weltkrieg, also aus der Zeit vor 1918 noch immer mitwirken. Das haben wir ja beim ganzen Balkan-Krieg miterleben müssen, dass Großbritannien und andere den Kroa­ten sehr, sehr kritisch gegenübergestanden sind und das noch immer tun.

Das halte ich für ungerecht, denn wenn man schon diesen europäischen Gedanken so hochhält, dann sollte man endlich auch einmal diese Uraltscheuklappen ablegen und sagen, es gibt klare Kriterien für die Aufnahme von Ländern, aber wenn diese erfüllt werden und wenn es auch eine klare strategische Perspektive gibt, dann sollten wir uns auch um diese Aufnahme bemühen. (Beifall beim BZÖ.)


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Klar ist aber auch, dass diese Länder einen eigenen Beitrag leisten müssen. Derartige Assoziierungsabkommen, für die ich sehr bin, sind ein erster Schritt, diese Länder an die Europäische Union, an die europäische Familie heranzuführen, sie müssen aber auch etwas dazu tun. Wenn da immer wieder Serbien genannt wird: Selbstverständlich ist Serbien ein europäisches Land und soll genauso wie alle anderen behandelt wer­den, im Positiven, aber auch im Negativen.

Ganz vergessen sollten gerade wir als Österreicher nicht, dass dieser furchtbare Krieg am Balkan von Serbien ausgegangen ist, wo das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das für uns alle von ganz besonderer Bedeutung ist, mit Füßen getreten worden ist, dass es zehntausende Tote gegeben hat, zahllose Menschen, die unter furchtbarsten Umständen – es hat niemand mehr für möglich gehalten, dass es so etwas gibt – ums Leben gekommen sind, hunderttausende Vertriebene.

Dieser Krieg hat ja diese neuen Gräben geschaffen, die wir jetzt versuchen, wieder zu überwinden. Und da ist auch Serbien gefordert, die eigene Geschichte aufzuarbeiten, mit dem Kriegsverbrechertribunal zusammenzuarbeiten und auch ein klares Signal in Richtung Demokratie, in Richtung Menschenrechte und in Richtung Europa auszusen­den. Dann sollen selbstverständlich auch für Serbien die Tore offen stehen.

Ganz zum Schluss noch zum Antrag der Frau Kollegin Lunacek. Wir sind keine „Übrig­gebliebenen“, wie Sie gesagt haben. Meine Fraktion wird diesem Antrag zustimmen. Ich sage Ihnen aber, wenn es heißt: „so rasch wie möglich“, dann liegt für uns die Be­tonung auf „möglich“. Denn erst, wenn es möglich ist, kann man diese Visa-Erleich­terungen durchsetzen, die sinnvoll sind. Selbstverständlich soll man es diesen Men­schen auch ermöglichen, dass sie reisen können. Aber es gibt nach wie vor Sicher­heitsprobleme, und es gibt die internationale Kriminalität, die organisierte Kriminalität. Und diesen Kriminellen sollte man es auch nicht zu leicht machen, sich in Europa frei zu bewegen. Deshalb grundsätzliche Unterstützung für diesen Antrag, aber dieses Möglich-Machen, auch das ist eine Verantwortung, die genau bei diesen Ländern am Westbalkan zu suchen ist. (Beifall beim BZÖ.)

20.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Staatssekretär Dr. Winkler. – Bitte.

 


20.15.27

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Hans Winkler: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bedanke mich sehr herzlich für diese breite Unterstützung. Es zeigt sich, dass die von der österreichischen Außenpolitik seit Jahren, seit Langem ver­tretene Linie, die europäische Perspektive aller Westbalkanstaaten zu fördern und zu unterstützen, auch eine breite Zustimmung hier im österreichischen Parlament findet, und das ist wichtig.

Ich hatte gestern Gelegenheit, mit den Außenministern von Montenegro und von Alba­nien während des Ministerkomitees des Europarates in Strassburg zu sprechen. Ich habe ihnen gesagt, dass heute im Parlament die beiden Verträge zur Debatte stehen, und habe ihnen auch gesagt, das Ergebnis etwas vorwegnehmend, dass diese Verträ­ge eine breite Zustimmung finden werden. Und ich kann Ihnen sagen, die Freude und die Anerkennung der beiden Außenminister über diese österreichische Haltung war echt und war nicht nur eine diplomatische Floskel. Beide Minister haben mich gebeten, dem österreichischen Parlament die besten Grüße und den Dank für diese Unterstüt­zung zu überbringen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 211

In der Tat sollten wir, glaube ich, nicht vergessen, warum Österreich seit Jahren diese Linie vertritt. Wir tun das natürlich aus Sympathie, aus Interesse, zur Unterstützung dieser Länder, aber wir tun es auch aus eigenem Interesse, weil die europäische Per­spektive dieser Länder im österreichischen Interesse liegt, im Interesse einer stabilen, einer erfolgreichen Region, die uns sowohl in sicherheitspolitischer Hinsicht als auch in wirtschaftlicher Hinsicht besonders wichtig ist.

Was Montenegro betrifft, so ist dieses Abkommen ja bekanntlich sehr schnell zustande gekommen. Es ist auch deswegen sehr schnell zustande gekommen, weil Montenegro ein Land war, das sich von Anfang an ohne Vorbehalte bereit erklärt und das auch durch Taten bewiesen hat, mit dem Strafgerichtshof für Ex-Jugoslawien zusammenzu­arbeiten.

Ich glaube, dieses Land hat es sich verdient, dass nunmehr dieser erste Schritt gesetzt wird. Und da möchte ich doch daran erinnern, dass die Umsetzung der europäischen Perspektive ein Prozess ist: Am Beginn steht das Stabilisierungs- und Assoziierungs­abkommen. Dann muss es zur Umsetzung dieses Abkommens kommen. Dann wird ein Land Kandidat. Dann beginnen die Mühen der Ebene, nämlich die Verhandlung von 35 Kapiteln – wenn man Allfälliges dazu nimmt, von 36 Kapiteln. Dann beginnt eigentlich erst der Test.

Ich kann allen, die sich hier für Kroatien eingesetzt haben, nur zustimmen. Dieses Land wird sehr bald Mitglied der Europäischen Union werden, aber die Verhandlungen über diese 35 Kapitel sind eine mühsame Geschichte, und da müssen die betroffenen Län­der sehr, sehr viel dazu beitragen, dass am Schluss der Beitritt steht.

Ich bedanke mich also. Ich glaube, wir sollten alle diesem kleinen Land, das durchaus eine gute Zukunft hat, das Allerbeste wünschen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.18


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.18.40

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es ist ja jetzt öfters betont worden, wie wichtig die Stabili­sierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den Staaten Südosteuro­pas sind. Es gibt bereits ähnliche Abkommen zwischen der EU und Mazedonien, Kroa­tien und Albanien. Besonders positiv, denke ich, ist die kürzlich erfolgte Einigung der EU-Außenminister auf die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsab­kommens mit Serbien hervorzuheben.

Ich glaube, der wesentliche Fokus dieser Abkommen liegt auf der Förderung von Ent­wicklung, Frieden, Stabilität, Wohlstand in diesen Ländern, vor allem angesichts der heftigen Konflikte in der jüngsten Geschichte. Und natürlich haben wir alle Interesse an Stabilität und Aufschwung – der Herr Staatssekretär hat das schon gesagt –, denn wo es Armut und Perspektivenlosigkeit gibt, wächst letztendlich auch der Nährboden für Radikalismus und Nationalismus.

Viele Vorleistungen wurden in den Staaten Südosteuropas in den letzten 20 Jahren be­reits erbracht. So gibt es in der Region ausnahmslos Viel-Parteien-Demokratien, es gibt freie Wahlen, es gibt Pressefreiheit. Aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht hat sich einiges getan. Auch in Montenegro selbst hat es etliche und sehr gute Fortschritte ge­geben, wenngleich es in einigen Bereichen noch Aufholbedarf gibt – Kollegin Lunacek hat es schon gesagt –, besonders im Bereich der Justiz oder auch im Bereich der Um­weltsituation.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 212

Das Abkommen mit Montenegro umfasst den politischen Dialog, konkret auch in Form regelmäßiger Treffen der Vertragspartner. Weiters enthalten sind Bestimmungen über engere regionale Zusammenarbeit. Schließlich beinhaltet das Abkommen auch Bestim­mungen über die Zusammenarbeit mit Montenegro in Bereichen wie Bildung, Ausbil­dung, Recht, Freiheit und Sicherheit.

Ich denke, dazu gehört auch eine rasche Visa-Liberalisierung für die Länder des West­balkan, wie wir sie in unserem gemeinsamen Entschließungsantrag zum Ausdruck ge­bracht haben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Mag. Lunacek.)

20.21


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Strache. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.21.25

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Herrn Kolle­gem Großruck, der sich heute hier herausgestellt und gemeint hat, man hätte da von meiner Seite etwas getan, was verwerflich wäre, muss ich schon eines festhalten: Die österreichische Bundesregierung hat sich in der Frage – ich sage das ganz bewusst – der einseitigen Unabhängigkeitserklärung von Kosovo-Metochien nicht korrekt verhal­ten!

Es gibt den UN-Beschluss 1244, der ausdrücklich nur vom Autonomiestatus spricht. Das hat man im Jahr 1999 gemacht, als es noch eine Diktatur in Serbien gab, die dann zum Glück überwunden werden konnte, woraufhin sich Serbien demokratisch entwi­ckelt hat. Als Dankeschön für diese demokratische Entwicklung geht man dann her und hält sich nicht an diesen UN-Beschluss 1244! Man geht her, erfüllt den Wunsch der Vereinigten Staaten, in dem Fall der Bush-Administration, aus strategischen Gründen, setzt sich einfach über einen UN-Beschluss hinweg und erklärt und unterstützt eine einseitige, völkerrechtswidrige Unabhängigkeitserklärung.

Da stellen Sie sich dann her und sagen (Abg. Großruck: Das ist falsch!): Entsetzlich, diese serbischen Radikalen! (Abg. Großruck: Nein, Sie, ihr!) Diese Partei dort, die 30, 35, 37, 38 Prozent hat, diese Leute werden dann von Ihnen als Radikalinskis diffamiert und denunziert, obwohl das die größte Partei in Serbien ist, die natürlich auch am 11. Mai weiter einen hohen Stellenwert haben wird.

Dort haben wir vor Ort Premierminister Koštunica und Minister Ilić getroffen und in Be­gleitung von österreichischen Unternehmern dafür Sorge getragen, dass diese Unter­nehmer im Interesse der österreichischen Wirtschaft dort auch ihre Investitionsmöglich­keiten festsetzen können. (Abg. Großruck: Da war ich schon lange unten, da wart ihr noch ...! Da habt ihr noch nicht einmal gewusst, dass es Serbien gibt!) Leider Gottes war auch in diesem Bereich die Unterstützung der österreichischen Bundesregierung nicht unbedingt hervorragend.

Das zeigt schon ein bisschen etwas auf. Vielleicht haben Sie, Herr Großruck, genau dieses alte, überholte Denken, das früher einmal vorhanden war (Abg. Großruck: Da habt ihr noch nicht einmal gewusst ...!), nach dem Begriff „Serbien muss sterbien“. Das mag Ihnen unbenommen sein; unser Denken ist das nicht.

Wir haben Geschichte erlebt, wir wissen, dass es in allen Bereichen auch Ungerechtig­keiten gegeben hat. (Abg. Öllinger: „Geschichte erlebt“?) Wir wissen, dass leider Got­tes auch die Kriegsauseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien von Grausam­keiten auf allen Seiten geprägt waren, keine Frage. Aber wir denken nicht in solchen Kategorien, dass wir sagen: Wer war im Ersten und Zweiten Weltkrieg unser Feind, un-


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ser Koalitionspartner oder was auch immer? – Was soll das? Was soll so ein Denken? (Abg. Öllinger: Na ja!)

Wir denken daran, dass wir als Europäer ein föderales Europa wollen. Wenn heute die Serben der Europäischen Union kritisch gegenüberstehen – bitte, 70 Prozent der Ös­terreicher stehen diesem Verfassungsdiktat, das Sie hier ohne Volksabstimmung be­schlossen haben, genauso kritisch gegenüber! Das ist ja verständlich, wenn man solche Entwicklungen in der Europäischen Union erleben muss und dann ein Assoziie­rungsabkommen vorgelegt wird, das zwar von einem Vertreter der serbischen Regie­rung unterschrieben wurde, aber vom Parlament mehrheitlich abgelehnt werden wird!

Die Mehrheit der Parlamentsabgeordneten sagt dort zu Recht: Es kann ja nicht sein, dass wir da ein Diktat mitgeteilt bekommen, wonach wir das anzuerkennen haben, was nicht der UN-Resolution 1244 entspricht, nämlich dass man uns den Kosovo, das Herz Serbiens, entrissen hat, wo leider Gottes auch unter NATO-Kommando 250 000 Ser­ben vertrieben worden sind und ihre Heimat verlassen mussten, wo leider Gottes auch 150 serbisch-orthodoxe Kirchen abgebrannt worden sind und Priester und Nonnen um­gebracht worden sind, und nach der demokratischen Entwicklung vom Jahr 1999 an wird dann als Dankeschön so ein Akt gesetzt! (Abg. Mag. Kukacka: Das ist sehr ein­seitig, was Sie da sagen!)

Da werde ich selbstverständlich überall dort, wo Unrecht passiert, meine Stimme laut erheben. Na selbstverständlich! Denn als heimatbewusster Österreicher erwarte ich auch, dass andere Völker, wenn uns Unrecht angetan wird, uns genauso unterstützen und zu Hilfe eilen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Genau das tue ich! Das tue ich mit einer Selbstverständlichkeit, und das werde ich auch in anderen Bereichen tun, und zwar dort, wo man Menschenrecht oder auch Völkerrecht nicht einhält.

Das Menschenrecht und Völkerrecht gilt nun einmal, bitte, auch für Serben, na selbst­verständlich! (Ruf bei der ÖVP: Das gilt auch im Kosovo!) Da kann man doch nicht einfach hergehen und in dieser Frage anders agieren und handeln, nur weil es hier eben leider Gottes andere Interessenlagen gibt. Das ist nicht unser politischer Weg, und das stellen wir uns auch nicht als zukünftigen politischen Weg für Österreich vor. Das sage ich ganz offen.

Das Assoziierungsabkommen, das jetzt von einem serbischen Regierungsvertreter un­terfertigt wurde, ist – und das sagen die offiziellen Vertreter in Serbien – nicht die Tinte wert, mit der es geschrieben ist. Dafür wird es keine Mehrheit geben. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme zum Schluss: Deshalb werden wir uns selbstverständlich dieses kritische Denken bewahren, weil es wichtig ist. Ein kritisches Denken, das wir allen Völkern zu­gestehen wollen, wobei wir nie ausländerfeindlich waren, sondern ganz im Gegenteil immer gesagt haben (Zwischenrufe bei den Grünen): Wir haben ein Islamismuspro­blem, aber kein Ausländerproblem in Österreich! (Beifall bei der FPÖ.)

20.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Gemäß § 65 der Geschäftsordnung gelangen wir nunmehr zur Abstimmung.

Gegenstand ist die Genehmigung des Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen in 520 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.


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Weiters kommen wir zur Abstimmung darüber, dass die bulgarische, dänische, engli­sche, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische und slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung sowie die Fassung in der in Montenegro verwendeten Amtssprache dieses Staatsver­trages gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffent­lichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Ange­legenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Muttonen, Großruck, Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Visafreiheit für Länder des Westbalkan.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 74.)

20.28.1514. Punkt

Regierungsvorlage: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Re­publik Albanien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beige­fügten Erklärungen und Berichtigungsprotokolle (521 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tages­ordnung.

Von der Vorberatung in einem Ausschuss wurde gemäß § 28a der Geschäftsordnung Abstand genommen.

Zu Wort gemeldet ist als erster Redner Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.

 


20.28.44

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­ter Herr Staatssekretär! Es wurde bereits in der Vordebatte deutlich angesprochen, worum es auch hier geht: Es geht um die Heranführung und den Beginn des Integra­tionsprozesses in Albanien.

Ich glaube, wir Österreicher sind gut beraten, dieses Vorhaben zu unterstützen, weil Österreicher – neben den Italienern – in Albanien willkommene Freunde sind. Wir alle wissen, dass Albanien ein zwar sehr kleines, aber doch sehr interessantes Land, weil es auch enorme wirtschaftliche Potenziale bietet. Albanien hat eben das Potenzial, ein Energieexportland zu werden, und es bieten sich dadurch sehr viele Möglichkeiten für österreichische Unternehmen in Albanien an.

Wir begrüßen dieses Abkommen und werden unsere Zustimmung geben. – Sehr herz­lichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.29.55

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zuerst einmal freut es mich, dass das BZÖ dem Antrag auf


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Visafreiheit für die Staaten und die Bürger und Bürgerinnen des Westbalkan zuge­stimmt hat. (Abg. Scheibner: Das erste Mal, dass Sie sich freuen!) – Hin und wieder kann ich mich auch darüber freuen, stellen Sie sich vor! (Abg. Strache: Ist das die neue Linie, Van der Bellen und Westenthaler?)

Da Sie gemeint haben, an dem Aspekt, dass die Zustimmung so rasch wie möglich erfolgt, wäre es notwendig, dieses „möglich“ zu betonen, möchte ich schon anfügen, dass die Frage der Sicherheitsprobleme, die es noch gibt, oder die Frage, wie Mitglie­der der organisierten Kriminalität die Grenze überschreiten, meistens nicht eine Frage dessen ist, wie sie zu Visa kommen oder nicht, sondern sie schaffen das auch sozu­sagen ohne reguläre Visa-Vorschriften.

Das Problem liegt darin, dass Menschen, die ihre Verwandten und Bekannten besu­chen wollen, dass jene, die – wie zum Beispiel auch gestern im „Weltjournal“ berichtet wurde – eine Chorreise über ein Wochenende zu einem Auftritt in einem Ort in Deutschland machen wollen, sich sechs Stunden anstellen müssen, dann noch einmal, dann wieder viel zahlen, dann nach Hause fahren, noch eine Unterlage holen und so weiter und so fort. Das sind einfach Zustände, die so rasch wie möglich – und meine Betonung liegt auf „rasch“ – beendet gehören. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte jetzt noch einen Punkt zum Abkommen mit Albanien vorbringen, das von uns auch unterstützt wird. Ein Punkt, der mir hier wichtig zu sein scheint, ist, dass es in Zukunft in Albanien tatsächlich zu einer umfassenden Öffnung der Archive aus der kommunistischen Zeit kommt und auch die Möglichkeit der Vergangenheitsbewältigung aktiv betrieben wird. Denn ohne das sind einfach die rechtsstaatlichen Defizite, die es gibt, nicht wirklich zu beheben.

Einen Appell richte ich noch an die Bundesregierung, vertreten durch den Herrn Staatssekretär. Es gibt in manchen EU-Staaten durchaus die Tendenz, zu sagen: Wir wollen null Schritte in Richtung Erweiterung, wir wollen keine weiteren Staaten mehr im Rahmen der Europäischen Union, auch nicht die Staaten Südosteuropas.

Da es jetzt so aussieht, dass heuer mehrere Staaten Südosteuropas die Anträge auf Beitritt stellen werden – Anträge auf Kandidatenstatus –, hoffe ich doch sehr, dass es vonseiten der österreichischen Bundesregierung große Unterstützung dafür geben wird und dass auch versucht wird, jene EU-Staaten, die da viel vorsichtiger sind und sagen: nein, bitte, jetzt brauchen wir gar niemanden Neuen mehr!, dazu anzuhalten, dass der einzige Weg für ein friedliches Zusammenwachsen, ein erneutes Zusammenwachsen der Staaten Südosteuropas, für ein friedliches Zusammenleben und auch für eine sta­bile Wirtschaftsentwicklung der Weg in die EU ist. Alles andere wird nicht funktionieren.

Das heißt, ich hoffe, dass das auch von Ihnen stark betrieben wird. Das ist im Interesse Südosteuropas, das ist aber auch im Interesse Österreichs. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.33


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


20.33.08

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Für Albanien gilt natürlich auch das zum vorigen Tagesord­nungspunkt Gesagte. Allerdings sage ich einmal, Frau Kollegin Lunacek, das mit dem „möglich“ gilt für Albanien noch am allerdeutlichsten. Denn wer die Zustände dort kennt, vor allem, was die organisierte Kriminalität anlangt, der weiß, dass Albanien noch sehr, sehr viele Hausaufgaben zu erledigen haben wird, bis man wirklich von einer Europareife sprechen kann, obwohl dieses Land landschaftlich wunderbar ist und auch viele gute Voraussetzungen in Bezug auf Bodenschätze oder Rohstoffe hätte. Al-


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lerdings sieht man, wie schwer sich ein Volk, eine Bevölkerung tut, die eben jahrzehn­telang unter dem Joch einer kommunistischen Diktatur leben musste.

Herr Kollege Strache, nur eine kleine Korrektur zu Ihrer Anmerkung. Man kann den Amerikanern viel vorwerfen, aber dass sie es gewesen sind, die eine Separation am Balkan unterstützen, das kann man wirklich nicht sagen. Ganz im Gegenteil, zu kritisie­ren sind die Amerikaner, weil sie von Beginn an – ich erinnere an das Dayton-Abkom­men – genau dieses Bewusstsein und dieses Verständnis für die Region nicht gehabt haben. Da ist man von der Fiktion ausgegangen: Die sollen sich alle wieder vertragen, diese Kriege, dieses Morden, dieses Foltern, dieses Vergewaltigen sollen sie verges­sen, und sie sollen wieder so zusammenleben, wie wenn nichts gewesen wäre.

Deshalb gab es ja damals diese Fiktion, dass alle Flüchtlinge wieder zurückkommen sollen, dass es eben nur einen Autonomiestatus für den Kosovo gibt, und in allen an­deren Bereichen sollte es eine Einheit geben. Genau dieses – unter Anführungszei­chen – „Diktat“, diese Vorgabe der Amerikaner, gegen die sich die Europäische Union über viele Jahre, bis Ahtisaari, nicht klar aufzutreten getraut hat, Herr Kollege Strache, hat zur Verunsicherung geführt und viel Zeit gekostet. Ich selbst war ... (Abg. Strache: 50 Prozent der EU-Staaten erkennen den Kosovo nicht an!)

Im Gegensatz zu Ihnen war ich auch in einer sensiblen Zeit in der Region, als man wirklich gesehen hat, dass genau diese Furcht, und zwar von beiden Volksgruppen, dass die jeweils andere wieder in das Wohngebiet zurückkommt, verhindert, dass es wieder einen Aufbau der zivilen Strukturen gibt. Da hat man ganz genau gewusst, dass diese Bevölkerungsgruppen über zumindest eine Generation getrennt ihren eigenen Weg gehen müssen, um danach, wenn diese furchtbaren Vorkommnisse verkraftet worden sind, im Weg der europäischen Integration wieder zusammengeführt werden zu können.

Deshalb – und nur deshalb – unterstützen auch wir Unabhängigkeitsbestrebungen, auch von Ländern oder Landesteilen, wie immer man das jetzt sehen möchte, wobei man natürlich über die Lebensfähigkeit, vor allem die wirtschaftliche Lebensfähigkeit, diskutieren kann. Aber ich glaube, es ist der einzige Weg, um in dieser sensiblen Region auch nachhaltig stabilisierend zu wirken und auf Dauer ein friedliches Zusam­menleben dieser Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.

In diesem Sinne auch: Unterstützung für dieses Assoziierungsabkommen. Aber, wie gesagt, gerade bei Albanien wird es noch sehr, sehr lange dauern, bis man von einem Europastandard dieses Landes sprechen kann. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

20.36


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Staatssekretär Dr. Winkler. – Bitte.

 


20.36.42

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Hans Winkler: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich werde mich sehr kurz fassen, möchte aber doch auch einige Worte zu Alba­nien sagen. Ich glaube, dieses Land hat große Anstrengungen unternommen und ver­dient es, nunmehr auch in die Gruppe jener Länder aufgenommen zu werden, die über ein SAA verfügen werden.

Zu den Ausführungen der Frau Abgeordneten Lunacek möchte ich Folgendes sagen: Österreich wird selbstverständlich auch weiterhin die europäische Perspektive aller Länder unterstützen, die im Thessaloniki-Prozess eingeschlossen sind. Ich möchte darauf hinweisen, dass es auch verbindliche Beschlüsse der Europäischen Union auf


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höchster Ebene, nämlich vom Europäischen Rat, gibt, dies zu tun ist. Ich glaube also, da besteht gar kein Zweifel, dass in den nächsten Jahren die Europäische Union alles daransetzen wird, damit diese Länder in die Lage versetzt werden, die Bedingungen zu erfüllen.

Das darf man nämlich auch nicht vergessen: Die Unterstützung dieser Länder ist eine Sache, aber die Anstrengungen, die alle diese Länder unternehmen müssen, damit sie die Bedingungen oder die Voraussetzungen erfüllen, ist eine andere Sache.

Zum Schluss möchte ich, auch wenn es eigentlich nicht auf der Tagesordnung steht, doch einige Worte zu Serbien sagen.

Erstens: Herr Klubobmann Strache, ich habe das SAA mit Serbien gelesen, und Sie auch, nehme ich an. Ich habe in dem Abkommen nichts gefunden, was in irgendeiner Form die Anerkennung der Unabhängigkeit Kosovos betrifft. Sie wissen, dass neun Staaten der Europäischen Union die Unabhängigkeit Kosovos nicht anerkannt haben. Diese Staaten hätten nie und immer zugestimmt, wenn in diesem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen irgendetwas über eine Anerkennung der Unabhängigkeit Kosovos stehen würde. – Dies die erste Bemerkung. (Abg. Strache: Das ist genau die Begründung für die Ablehnung ...!)

Die zweite: Alle europäischen Staaten, alle Mitglieder der Europäischen Union, auch diejenigen, die zunächst und auf absehbare Zeit vielleicht nicht die Unabhängigkeit Kosovos anerkennen werden, haben eine, glaube ich, durchaus vertretbare rechtliche Meinung anerkannt, dass nämlich die Resolution 1244 sehr wohl eine juristische, völkerrechtliche Grundlage für eine einseitige Unabhängigkeitserklärung geboten hat und dass diese Resolution auch nicht einer Anerkennung der Unabhängigkeit Kosovos entgegensteht. (Abg. Strache: Da steht nur der Autonomiestatus drin!)

Ich glaube, wir sollten schon auf dem Boden des Völkerrechtes bleiben, wie sehr viele in der Europäischen Union es sind. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Nur vom Autonomiestatus ist dort die Rede!)

20.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Gemäß § 65 der Geschäftsordnung gelangen wir nunmehr zur Abstimmung.

Gegenstand ist die Genehmigung des Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen und Berichtigungsprotokolle in 521 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung darüber, dass die dänische, englische, estni­sche, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesi­sche, niederländische, polnische, portugiesische, schwedische, slowakische, sloweni­sche, spanische, tschechische, ungarische und albanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG (die Präsidentin hat diese Verlesung in hohem Tempo vorgenommen – Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP) – wir wollen ja alle noch einen schönen Abend verbringen! – dadurch kundzuma­chen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäi­sche und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


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20.40.02Einlauf

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe noch bekannt, dass in der heu­tigen Sitzung die Selbständigen Anträge 734/A bis 774/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 4280/J bis 4348/J eingelangt.

Schließlich ist eine Anfrage der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kol­legen an die Präsidentin des Nationalrates eingebracht worden.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.41 Uhr ein; das ist sogleich im An­schluss an diese Sitzung.

Die Sitzung ist geschlossen.

20.40.51Schluss der Sitzung: 20.41 Uhr

 

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