Stenographisches Protokoll
86. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode
Dienstag, 30. November 2010
86. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode Dienstag, 30. November 2010
Dauer der Sitzung
Dienstag, 30. November 2010: 9.06 – 20.32 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2011 samt Anlagen
2. Punkt: Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz – TDBG)
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein E-Geldgesetz 2010 erlassen und das Bankwesengesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Konsumentenschutzgesetz, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz und das Bundesfinanzierungsgesetz geändert werden
5. Punkt: Bundesgesetz über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds
6. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
7. Punkt: Bericht über den Antrag 1321/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (13. FSG-Novelle), und Bericht über den
Antrag 801/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung einer Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge bis 5,5 Tonnen, und über den
Antrag 1282/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend grenzüberschreitende Strafverfolgung von ausländischen Verkehrssündern nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit
9. Punkt: Bericht über den Antrag 1324/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Geschwindigkeitsflexibilisierung auf Autobahnen
10. Punkt: Bericht über den Antrag 1327/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend generelles Lkw-Überholverbot auf zweispurigen Autobahnen
11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp)
12. Punkt: Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation
13. Punkt: Bericht über den Antrag 317/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend strafrechtliche Verantwortlichkeit krimineller Bank- und Finanzdienstleistungsmanager
14. Punkt: Bericht über den Antrag 536/A der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird
15. Punkt: Bericht über den Antrag 539/A der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird
16. Punkt: Bericht über den Antrag 1240/A(E) der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserten Kampf gegen Wirtschaftskriminalität
17. Punkt: Bericht über den Antrag 775/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung geändert werden
18. Punkt: Bericht über den Antrag 1289/A(E) der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend geplante Wirtschaftskompetenzzentren im Zuge des „Strafrechtlichen Kompetenzpaketes“
19. Punkt: Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
20. Punkt: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik Mauritius zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
21. Punkt: Bericht über den Antrag 1083/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Verjährungsfristen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige
22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden
23. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich
24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird
25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (1214/A)
26. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird (1219/A)
27. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird (1221/A)
28. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 16. Juni 1948 über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz (R.H.G.) 1948), BGBl. Nr. 144/1948, geändert wird (1222/A)
29. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG) geändert wird (1226/A)
30. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (Generationengerechtigkeits-Novelle) (1230/A)
31. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) geändert wird (1265/A)
32. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) geändert wird (1266/A)
33. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) geändert wird (1267/A)
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 23
Geschäftsbehandlung
Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung, die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2011 samt Anlagen in erste Lesung zu nehmen – Annahme ............. 25, 25
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 25
Unterbrechung der Sitzung .......................................................................................... 27
Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (940 d.B.): Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz – TDBG), (1000 d.B.),
gemäß § 53 Abs. 5 der Geschäftsordnung an den Finanzausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ................................................... 91, 91
Antrag der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (994 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010 und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden (997 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Geschäftsordnung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie rückzuverweisen – Ablehnung ............................................................................ 224, 224
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................... 24, 209, 214, 214, 215, 215, 220, 224, 224, 224
Verhandlungen
1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2011 samt Anlagen – Beschluss auf erste Lesung 26, 25
2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (940 d.B.): Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz – TDBG) (1000 d.B.) .............. 44
Redner/Rednerinnen:
Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 44
Gabriele Tamandl ......................................................................................................... 46
Karl Öllinger ........................................................................................................... 48, 84
Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 51
Josef Bucher ................................................................................................................. 53
Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll ............................................................................... 55
Herbert Kickl ................................................................................................................. 56
Konrad Steindl .............................................................................................................. 58
Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 59
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ...................................................................................... 61
Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................... 64
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ......................................................................... 66
Elmar Podgorschek ..................................................................................................... 67
Franz Hörl ..................................................................................................................... 68
Mag. Birgit Schatz ........................................................................................................ 70
Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 71
Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 73
Alois Gradauer ............................................................................................................. 74
Franz Glaser ................................................................................................................. 75
Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 77
Dr. Günther Kräuter ..................................................................................................... 78
Mag. Ewald Stadler ...................................................................................................... 79
Maximilian Linder ......................................................................................................... 81
August Wöginger ......................................................................................................... 82
Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 85
Stefan Petzner .............................................................................................................. 86
Gerhard Huber .............................................................................................................. 87
Karl Öllinger (tatsächliche Berichtigung) ...................................................................... 89
Gerald Grosz ................................................................................................................ 89
Entschließungsantrag der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgeltung der Finanzierungskosten für verspätet ausbezahlte
Förderungen aufgrund nicht zeitgerecht durchgeführter AMA-Kontrollen – Ablehnung .................................................................................. 88, 92
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung und sinnvolle Ausgestaltung der Transparenzdatenbank – Ablehnung .................. 90, 92
Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 91
Gemeinsame Beratung über
3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (922 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (1001 d.B.) ................................................................ 92
4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (982 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein E-Geldgesetz 2010 erlassen und das Bankwesengesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Konsumentenschutzgesetz, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz und das Bundesfinanzierungsgesetz geändert werden (1002 d.B.) ......................................................... 92
5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (983 d.B.): Bundesgesetz über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds (1003 d.B.) ............................................................................................................................... 92
6. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (943 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1004 d.B.) .................. 92
Redner/Rednerinnen:
Wolfgang Zanger .......................................................................................................... 92
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ...................................................................................... 93
Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 94
Petra Bayr ..................................................................................................................... 99
Alois Gradauer ........................................................................................................... 100
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 101
Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ................................................................... 103
Mag. Wilhelm Molterer ............................................................................................... 105
Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 106
Mag. Peter Michael Ikrath .......................................................................................... 107
Marianne Hagenhofer ................................................................................................ 108
Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................... 108
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Kerneuropa vor dem Hintergrund des anhaltenden Finanzdesasters in Euro-Mitgliedstaaten und der davon ausgehenden Gefahr für den Euro – Ablehnung ....................................... 96, 110
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1001, 1002 und 1003 d.B. ................................ 109
Genehmigung des Staatsvertrages in 1004 d.B. ......................................................... 110
Gemeinsame Beratung über
7. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1321/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (1020 d.B.) 110
8. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (900 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (13. FSG-Novelle), über den
Antrag 801/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung einer Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge bis 5,5 Tonnen, über den
Antrag 1282/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend grenzüberschreitende Strafverfolgung von ausländischen Verkehrssündern nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit (1021 d.B.) .......................................................................................... 110
9. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1324/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Geschwindigkeitsflexibilisierung auf Autobahnen (1022 d.B.) ............................................................................................................................. 110
10. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1327/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend generelles Lkw-Überholverbot auf zweispurigen Autobahnen (1023 d.B.) ....................................................................................................................................... 111
Redner/Rednerinnen:
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 111
Anton Heinzl ............................................................................................................... 112
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 113
Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................... 115
Christoph Hagen ........................................................................................................ 117
Bundesministerin Doris Bures ................................................................................. 119
Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................... 121
Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 122
Peter Haubner ............................................................................................................. 123
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 124
Mag. Josef Auer .......................................................................................................... 124
Stefan Markowitz ........................................................................................................ 125
Johann Rädler ............................................................................................................ 126
Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 127
Peter Stauber .............................................................................................................. 128
Maximilian Linder ....................................................................................................... 129
Mag. Karin Hakl .......................................................................................................... 129
Johann Singer ............................................................................................................ 130
Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 131
Hermann Gahr ............................................................................................................ 131
Otto Pendl ................................................................................................................... 132
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1020 und 1021 d.B. ..................................... 133
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1021 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend die Verkürzung des Entzuges einer Lenkberechtigung aufgrund der freiwilligen Ableistung von sozialen Diensten oder anderen Maßnahmen (E 135) .............................................................................. 133
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1022 und 1023 d.B. ........................... 133
Gemeinsame Beratung über
11. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (918 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp) (1009 d.B.) ............................................................................ 133
12. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (924 d.B.): Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation (1010 d.B.) ............................................................................................................................. 133
13. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 317/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend strafrechtliche Verantwortlichkeit krimineller Bank- und Finanzdienstleistungsmanager (1011 d.B.) .................................................................. 133
14. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 536/A der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (1012 d.B.) ............................................................................................................................. 134
15. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 539/A der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (1013 d.B.) ............................................................................................................................. 134
16. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1240/A(E) der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserten Kampf gegen Wirtschaftskriminalität (1014 d.B.) ............................................................................................................................. 134
17. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 775/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung geändert werden (1015 d.B.) ..................................................... 134
18. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1289/A(E) der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend geplante Wirtschaftskompetenzzentren im Zuge des „Strafrechtlichen Kompetenzpaketes“ (1016 d.B.) ...................................... 134
Redner/Rednerinnen:
Werner Herbert ........................................................................................................... 134
Mag. Heribert Donnerbauer ...................................................................................... 135
Herbert Scheibner ...................................................................................................... 138
Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................. 140
Christian Lausch ........................................................................................................ 142
Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 143
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner ................................................... 145
Dr. Martin Strutz ......................................................................................................... 147
Mag. Peter Michael Ikrath .......................................................................................... 147
Otto Pendl ................................................................................................................... 148
Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 149
Mag. Karin Hakl .......................................................................................................... 150
Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ................................................................................... 153
Johann Rädler ............................................................................................................ 154
Dr. Peter Wittmann ..................................................................................................... 155
Hannes Fazekas ......................................................................................................... 156
Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 157
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Ewald Stadler Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des strafrechtlichen Kompetenzpakets – Annahme (E 136) ............................................................... 137, 159
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Heribert Donnerbauer, Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Bekämpfung des Sozialbetrugs und strafrechtliches Kompetenzpaket – Annahme (E 137) ....................................... 142, 159
Annahme des Gesetzentwurfes in 1009 d.B. ............................................................... 158
Genehmigung des Staatsvertrages in 1010 d.B. ......................................................... 159
Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 1010 d.B. ........ 159
Kenntnisnahme der sechs Ausschussberichte 1011, 1012, 1013, 1014, 1015 und 1016 d.B. 159
Gemeinsame Beratung über
19. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (881 d.B.): Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (1017 d.B.) ............................................................................................................................. 160
20. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (877 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik Mauritius zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (1018 d.B.) .................... ... 160
21. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1083/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Verjährungsfristen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige (1019 d.B.) ............................................................................................. 160
Redner/Rednerinnen:
Dr. Susanne Winter .................................................................................................... 160
Anna Franz .................................................................................................................. 163
Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 164
Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 166
Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 167
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner ................................................... 169
Ridi Maria Steibl ......................................................................................................... 169
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 170
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Löschung von Kinderpornographie auf Internet-Seiten – Ablehnung ................. 162, 171
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen – Ablehnung 165, 171
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 1017 und 1018 d.B. ................................ 170
Beschlussfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 3 B-VG hinsichtlich 1017 d.B. 171
Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 1017 d.B. ........ 171
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1019 d.B. .................................................... 171
Gemeinsame Beratung über
22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (994 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010 und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden (997 d.B.) .............................................................................. 171
23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (928 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich (998 d.B.) ......................................................................................................... 171
Redner/Rednerinnen:
Bernhard Themessl .................................................................................................... 172
Konrad Steindl ............................................................................................................ 172
Dr. Ruperta Lichtenecker ................................................................................. 173, 188
Wolfgang Katzian ....................................................................................................... 174
Mag. Rainer Widmann ................................................................................................ 175
Franz Glaser ............................................................................................................... 178
Ing. Norbert Hofer ............................................................................................. 179, 189
Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner .................................................... 180, 197
Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 183
Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 183
Peter Haubner .................................................................................................... 184, 195
Walter Schopf ............................................................................................................. 187
Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ............................................................................... 189
Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................... 190
Hannes Weninger ....................................................................................................... 194
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 195
Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Katzian, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des GWG im Zusammenhang mit der Umsetzung des 3. Binnenmarktpaketes für den Energiebereich der Europäischen Union – Annahme (E 138) ............................ 192, 225
Annahme des Gesetzentwurfes in 997 d.B. ................................................................. 224
Genehmigung des Staatsvertrages in 998 d.B. ........................................................... 226
24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (993 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird (999 d.B.) .............. 198
Redner/Rednerinnen:
Anna Franz .............................................................................................................. ... 198
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 199
Alois Gradauer ........................................................................................................... 200
Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 201
Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................. 201
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 202
Wolfgang Katzian ....................................................................................................... 203
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 203
25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (1214/A) ............................................................................................................................. 203
Redner/Rednerinnen:
Anneliese Kitzmüller .................................................................................................. 204
Mag. Laura Rudas ...................................................................................................... 205
Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 205
Ing. Christian Höbart ................................................................................................. 206
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 207
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 208
Zuweisung des Antrages 1214/A an den Finanzausschuss ......................................... 209
26. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird (1219/A) ........................................................................................................................ 209
Redner/Rednerinnen:
Bernhard Vock ............................................................................................................ 209
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 210
Johann Singer ............................................................................................................ 211
Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 212
Gerald Grosz .............................................................................................................. 213
Zuweisung des Antrages 1219/A an den Verfassungsausschuss ............................... 214
27. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird (1221/A) ............................................................................................................................. 214
Zuweisung des Antrages 1221/A an den Verfassungsausschuss ............................... 214
28. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 16. Juni 1948 über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz (R.H.G.) 1948), BGBl. Nr. 144/1948, geändert wird (1222/A) 214
Zuweisung des Antrages 1222/A an den Verfassungsausschuss ............................... 215
29. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG) geändert wird (1226/A) .................................................................................... 215
Zuweisung des Antrages 1226/A an den Bautenausschuss ........................................ 215
30. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (Generationengerechtigkeits-Novelle) (1230/A) .......................................................... 215
Redner/Rednerinnen:
Ursula Haubner .......................................................................................................... 215
Angela Lueger ............................................................................................................ 216
August Wöginger ....................................................................................................... 217
Ing. Christian Höbart ................................................................................................. 217
Karl Öllinger ................................................................................................................ 218
Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 219
Zuweisung des Antrages 1230/A an den Verfassungsausschuss ............................... 220
31. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) geändert wird (1265/A) ............................................................................................................................. 220
Redner/Rednerinnen:
Mag. Birgit Schatz ...................................................................................................... 220
Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 221
Mag. Heribert Donnerbauer ...................................................................................... 222
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 223
Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 223
Zuweisung des Antrages 1265/A an den Justizausschuss .......................................... 224
32. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) geändert wird (1266/A) ............................................................................................................................. 224
Zuweisung des Antrages 1266/A an den Justizausschuss .......................................... 224
33. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) geändert wird (1267/A) ............................................................................................................................. 224
Zuweisung des Antrages 1267/A an den Justizausschuss .......................................... 224
Eingebracht wurden
Petitionen ...................................................................................................................... 24
Petition betreffend „Einführung der Rettungsgasse auf Autobahnen“ (Ordnungsnummer 65) (überreicht vom Abgeordneten Johann Rädler)
Petition betreffend „Initiative für die Änderung des Mineralrohstoffgesetzes von 2001 und der Deponieverordnungen“ (Ordnungsnummer 66) (überreicht vom Abgeordneten Erwin Preiner)
Bürgerinitiative ............................................................................................................. 24
Bürgerinitiative betreffend „Gerechtigkeit macht stark – Für mehr Verteilungsgerechtigkeit!“ (Ordnungsnummer 25)
Regierungsvorlagen .................................................................................................... 23
980: Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011 samt Anlagen
981: Budgetbegleitgesetz 2011
1005: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2010)
1006: Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 – SeilbG 2003 geändert wird
1007: Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 – KSchRÄG 2011)
1008: Bundesgesetz über Maßnahmen gegen Unerbetene Werbeanrufe, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird
1024: Bundesgesetz, mit dem ein Bundes-Tiergesundheitsfondsgesetz erlassen wird und das Tierseuchengesetz geändert wird
1025: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entrichtung eines Gesundheits- und Ernährungssicherheitsbeitrags (GESBG) erlassen wird
Berichte ......................................................................................................................... 24
Vorlage 53 BA: Monatserfolg Oktober 2010; BM f. Finanzen
III-187: Bericht, Reihe Bund 2010/12; Rechnungshof
III-190: Bericht über den Ergebnisbericht RETTUNGSGASSE aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 24. März 2010, E 84-NR/XXIV. GP; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie
Anträge der Abgeordneten
Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Erfüllung des gesetzlichen Auftrages – Absicherung der e-card durch biometrische Merkmale (1356/A)(E)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterhaltsvorschuss im Unterhaltsverfahren betreffend Aus- und Weiterbildung (1357/A)(E)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umfassende Evaluierung der steuerlichen Förderung in Österreich“ (1358/A)(E)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Neunten Umweltkontrollberichts für den Bereich Tourismus (1359/A)(E)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Abschiebung als Rechtsfolge bei strafrechtlichen Verurteilungen (1360/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz, BGBl. Nr. 830/1995, geändert wird (1361/A)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bereitstellung von selbständigen Behindertenarbeitsplätzen (1362/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes (1363/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend zeitlich getrennte Durchführung von Beratung und Vornahme eines Schwangerschaftsabbruches (1364/A)(E)
Zurückgezogen wurde der Antrag der Abgeordneten
Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB), BGBl. 60/1974 i.d.g.F., geändert wird (80/A) (Zu 80/A)
Anfragen der Abgeordneten
Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Praktikant/innen/en (6964/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Einsparung von Veranstaltungen zum Nationalfeiertag (6965/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Ausgaben für das System Eurofighter (6966/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Vorrang für Kinder (6967/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Zeitmanagement der Kabinettsmitarbeiter (6968/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Mineralölsteuer (6969/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Mietunterstützung für die OPEC (6970/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend bisherige Kosten für den Westring (6971/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Mineralölsteuer (6972/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zukunft der S 36 und anderer steirischer Infrastrukturvorhaben (6973/J)
Martina Schenk, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Maßnahmen gegen psychische Erkrankungen (6974/J)
Martina Schenk, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Maßnahmen gegen psychische Erkrankungen (6975/J)
Martina Schenk, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend „Echte Männer gehen in Karenz“ (6976/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Widersprüche und offene Fragen rund um die Causa MÁV-Cargo (6977/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend rechtswidrige Inschubhaftnahme des HTL-Schülers Code E (6978/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Widersprüche und offene Fragen rund um die Causa MÁV-Cargo (6979/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Direktorenbesetzung an der HBLA für Tourismus in Krems (6980/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Frühgeburten – Österreich ist trauriger Spitzenreiter (6981/J)
Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Zukunft des Heeresspitals (6982/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Existenz sogenannter nullter Schulklassen (6983/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Kontrollbericht zum Heeresspital (6984/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Anzeigen aufgrund des Kontrollberichts zum HSP (6985/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Interview mit Fritzl (6986/J)
Anna Franz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Ressourcenzuteilung, Evaluierung sowie Anzahl von Schulversuchen im Bundesgebiet (6987/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Personal- und Sachkosten beim EAD (6988/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Teilnahme am NATO-Gipfel 2010 (6989/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Teilnahme am NATO-Gipfel 2010 (6990/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Teilnahme am NATO-Gipfel 2010 (6991/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ÖBB-Zielnetz und Regionalbahnen, unter anderem in Oberösterreich (6992/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend 5915/AB, XXIV. GP (6993/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Einsatz von italienischen Streitkräften in Tirol (6994/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend von Linksextremismus motivierte Brandanschläge in Innsbruck (6995/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Einsatz von italienischen Streitkräften in Tirol (6996/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Einsparungen und Änderungen bei der Miliz (6997/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Truppenübungsplatz Allentsteig (6998/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Abrüsterinfo durch ÖGB (6999/J)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Naturhistorisches Museum und die Aktivitäten des neuen Direktors (7000/J)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Versteigerung des Bildes „Kirche in Cassone“ von Gustav Klimt (7001/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Informationskampagne „Rolle von Innovationen für Österreichs Zukunft“ (7002/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Wiener Universitätsbeauftragten Van der Bellen (7003/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Missbrauch von Tonaufnahmen (7004/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Missbrauch von Tonaufnahmen (7005/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Legalität und Legitimität der IGGiÖ sowie der Wahlen der Islamischen Glaubensgemeinschaft (7006/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Adoptions- und Fortpflanzungsverbot für Lesben und Schwule (7007/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Entsendemodalitäten von RichterInnen/StaatsanwältInnen/JustizwachebeamtInnen zu internationalen Einsätzen, im Besonderen zur EU-Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX im Kosovo (7008/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend verdeckte ErmittlerInnen in Österreich (7009/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Budget 2011 – Auswirkungen auf Menschen, Wissenschaft und Forschung (7010/J)
Elisabeth Hakel, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Ermittlungen gegen die Internetseite „alpen-donau.info“ (7011/J)
Elisabeth Hakel, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Ermittlungen gegen die Internetseite „alpen-donau.info“ (7012/J)
Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Abgeltungstitel für gemeinwirtschaftliche Leistungen (7013/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Reform der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland und das neue Leitbild für österreichische Diplomaten (7014/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Überprüfungen für die Erteilung von Freigang von Häftlingen (7015/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zerschlagung eines Schlepperringes (7016/J)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Kampagne „Echte Männer gehen in Karenz“ (7017/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend politischen Willen zum Erhalt des Universitätszentrums Rottenmann (7018/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Verwendung von Bürgerkarten und elektronischer Identitätsnachweise für den Zugriff auf österreichische E-Government-Anwendungen (7019/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend seltene Erkrankungen (7020/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Auflösung der gemeinnützigen Stiftung UFH (7021/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend geplantes Seniorengefängnis Wilhelmshöhe (7022/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Rechnungshofbericht zum Thema „Erweiterung der Infrastruktur am Militärflugplatz Zeltweg“ (7023/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strukturierung und Kosten der Vollzugsdirektion (7024/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend bewusstes Verschweigen von Kosten von Ausflügen des MilKdo NÖ (7025/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Maßnahmen gegen Geisterfahrer auf österreichischen Straßen (7026/J)
DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend unverständliche kostenintensive Projekte der ASFINAG (7027/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend erhöhte Gefahr eines Terroranschlages in Deutschland (7028/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Arbeitsgruppe „Förderreform“ (7029/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Packungsbeilagen bei Arzneimittel (7030/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Vorhofflimmern – Vorbote des Schlaganfalls und anderer kardiovaskulärer Komplikationen (7031/J)
*****
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend neue Dienstkleidung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Parlamentsdirektion (52/JPR)
Anfragebeantwortungen
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (6294/AB zu 6381/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (6295/AB zu 6383/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen (6296/AB zu 6384/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (6297/AB zu 6390/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (6298/AB zu 6391/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6299/AB zu 6397/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (6300/AB zu 6404/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (6301/AB zu 6406/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen (6302/AB zu 6389/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (6303/AB zu 6431/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6304/AB zu 6477/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen (6305/AB zu 6380/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen (6306/AB zu 6388/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Kolleginnen und Kollegen (6307/AB zu 6402/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (6308/AB zu 6470/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6309/AB zu 6471/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6310/AB zu 6472/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (6311/AB zu 6394/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6312/AB zu 6396/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6313/AB zu 6400/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (6314/AB zu 6704/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6315/AB zu 6497/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6316/AB zu 6414/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (6317/AB zu 6456/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6318/AB zu 6495/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6319/AB zu 6386/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen (6320/AB zu 6387/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6321/AB zu 6392/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6322/AB zu 6393/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6323/AB zu 6395/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (6324/AB zu 6478/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6325/AB zu 6398/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6326/AB zu 6401/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen (6327/AB zu 6405/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6328/AB zu 6399/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen (6329/AB zu 6408/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6330/AB zu 6430/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (6331/AB zu 6457/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (6332/AB zu 6459/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (6333/AB zu 6460/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6334/AB zu 6476/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen (6335/AB zu 6407/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6336/AB zu 6415/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (6337/AB zu 6432/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6338/AB zu 6411/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6339/AB zu 6413/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6340/AB zu 6418/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6341/AB zu 6419/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6342/AB zu 6420/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6343/AB zu 6421/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6344/AB zu 6422/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6345/AB zu 6423/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6346/AB zu 6424/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6347/AB zu 6425/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6348/AB zu 6426/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (6349/AB zu 6427/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6350/AB zu 6428/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6351/AB zu 6429/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (6352/AB zu 6434/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6353/AB zu 6465/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6354/AB zu 6412/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6355/AB zu 6417/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (6356/AB zu 6433/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (6357/AB zu 6435/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (6358/AB zu 6436/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (6359/AB zu 6437/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6360/AB zu 6438/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6361/AB zu 6439/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6362/AB zu 6440/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6363/AB zu 6441/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6364/AB zu 6442/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (6365/AB zu 6443/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (6366/AB zu 6444/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6367/AB zu 6445/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6368/AB zu 6446/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6369/AB zu 6447/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6370/AB zu 6448/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6371/AB zu 6449/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (6372/AB zu 6450/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6373/AB zu 6451/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6374/AB zu 6463/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (6375/AB zu 6464/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6376/AB zu 6468/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (6377/AB zu 6469/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6378/AB zu 6454/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6379/AB zu 6458/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6380/AB zu 6466/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6381/AB zu 6467/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6382/AB zu 6568/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6383/AB zu 6452/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Jury, Maximilian Linder, Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (6384/AB zu 6453/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6385/AB zu 6462/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6386/AB zu 6475/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6387/AB zu 6461/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6388/AB zu 6483/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6389/AB zu 6506/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6390/AB zu 6482/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6391/AB zu 6487/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6392/AB zu 6490/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6393/AB zu 6501/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6394/AB zu 6489/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (6395/AB zu 6493/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6396/AB zu 6503/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen (6397/AB zu 6479/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (6398/AB zu 6480/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Jury, Maximilian Linder, Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (6399/AB zu 6481/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Anna Franz, Kolleginnen und Kollegen (6400/AB zu 6532/J)
der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6401/AB zu 6507/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6402/AB zu 6488/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6403/AB zu 6484/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6404/AB zu 6485/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6405/AB zu 6499/J)
Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.
Ich darf den Herrn Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer sehr herzlich in unserer Mitte begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Die Amtlichen Protokolle der 83. und 84. Sitzung vom 17. November 2010 sowie der 85. Sitzung vom 18. November 2010 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Schickhofer, Mag. Wurm, Dr. Bartenstein, Großruck, Dr. Fichtenbauer, Mag. Brunner und Mag. Dr. Zinggl.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 6964/J bis 7010/J;
2. Anfragebeantwortungen: 6294/AB bis 6405/AB;
3. Regierungsvorlagen:
Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011 samt Anlagen (980 d.B.),
Budgetbegleitgesetz 2011 (981 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2010) (1005 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 – SeilbG 2003 geändert wird (1006 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 – KSchRÄG 2011) (1007 d.B.),
Bundesgesetz über Maßnahmen gegen Unerbetene Werbeanrufe, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird (1008 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem ein Bundes-Tiergesundheitsfondsgesetz erlassen wird und das Tierseuchengesetz geändert wird (1024 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entrichtung eines Gesundheits- und Ernährungssicherheitsbeitrags (GESBG) erlassen wird (1025 d.B.);
4. Initiativanträge:
Zurückziehung: 80/A.
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Monatserfolg Oktober 2010, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 53 BA);
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 65 betreffend „Einführung der Rettungsgasse auf Autobahnen“, überreicht vom Abgeordneten Johann Rädler,
Petition Nr. 66 betreffend „Initiative für die Änderung des Mineralrohstoffgesetzes von 2001 und der Deponieverordnungen“, überreicht vom Abgeordneten Erwin Preiner,
Bürgerinitiative Nr. 25 betreffend „Gerechtigkeit macht stark – Für mehr Verteilungsgerechtigkeit!“;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Familienausschuss:
Antrag 1346/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Bürger aus dem EU/EWR-Raum,
Antrag 1347/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes;
Finanzausschuss:
Antrag 1352/A(E) der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekämpfung der Schwarzarbeit – Vorsteuerabzug bei Errichtung eines Eigenheims;
Justizausschuss:
Antrag 1351/A(E) der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Schaffung klarer Ausmalregelungen im gesamten Mietrecht und mittelfristige Mietrechtsrechtsreform;
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Antrag 1349/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Förderobergrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 50 000 € pro Betrieb und Jahr aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs;
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/12 (III-187 d.B.);
Tourismusausschuss:
Antrag 1354/A(E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Dr. Gabriela Moser, Mag. Roman Haider, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend europaweite Harmonisierung der Hotelsterne-Klassifizierungssysteme,
Antrag 1355/A(E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vereinfachung von Visa-Bestimmungen zugunsten von Urlauberinnen und Urlauber aus Drittstaaten“;
Verfassungsausschuss:
Antrag 1345/A(E) der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kürzung der ORF-Spitzengehälter;
Verkehrsausschuss:
Antrag 1348/A(E) der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung Koralmtunnel,
Antrag 1353/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Infrastrukturgesamtstrategie für Österreich;
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Antrag 1350/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Schaffung eines Lehrberufs für Pflege und Betreuung;
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Verkehrsausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über den Ergebnisbericht RETTUNGSGASSE aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 24. März 2010, E 84-NR/XXIV. GP (III-190 d.B.).
*****
Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2011 samt Anlagen (980 der Beilagen) in erste Lesung zu nehmen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein
entsprechen-
des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 bis 6, 7 bis 10, 11 bis 18, 19 bis 21 sowie 22 und 23 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Ich gebe bekannt, dass die Sitzung bis 13 Uhr vom ORF live übertragen wird.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 126 Minuten, FPÖ 113 Minuten, Grüne 99 Minuten sowie BZÖ 95 Minuten.
Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.
Für die Dauer der Debatte zur Transparenzdatenbank wurde folgende Redeordnung vereinbart: Erste Runde 8 Minuten, ein Regierungsmitglied der ÖVP 10 Minuten, eine weitere Runde mit je 7 Minuten, ein Regierungsmitglied der SPÖ 10 Minuten, eine Redner-/Rednerinnenrunde mit 6 Minuten und eine weitere Runde mit 5 Minuten.
Der vorsitzführende Präsident verteilt zu Beginn der letzten Runde die verbleibende Zeit in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.
Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach der Fernsehzeit aufgerufen.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Redeordnung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2011 samt Anlagen
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Ich darf dem Herrn Vizekanzler zur Abgabe der Erklärung das Wort erteilen. – Bitte, Herr Vizekanzler.
9.10
Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Bundespräsident! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! 2010 war und ist ein Jahr der Bewährung für Europa, für Österreich, für die Bundesregierung, auch für mich persönlich, und deswegen möchte ich auch mit ein paar persönlichen Bemerkungen hinsichtlich der letzten Tage beginnen.
Die letzten Tage und Stunden, aber auch die letzten Wochen und Monate waren bestimmt durch zwei Herausforderungen: erstens durch die Arbeit am Budget und zweitens durch die Stabilisierung unserer gemeinsamen Währung, des Euro.
Von Freitag auf Samstag haben wir in der Regierung mit dem Koalitionspartner die letzten Details abgeschliffen und das Budget finalisiert. Am Sonntag musste ich nach Brüssel zum Treffen der Finanzminister, um dort das zu tun, was notwendig ist, um Europa und den Euro zu stabilisieren, nämlich ein Paket für Irland zu schnüren. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein schwerer Job!)
Wir stehen heute am Ende langer und harter Budgetverhandlungen, in einer Phase harter und öffentlicher Auseinandersetzungen, am Beginn einer Budgetdebatte im Parlament. Wir sollten uns in dieser Stunde darauf besinnen, in welchem Umfeld wir diese Debatte führen werden, wo wir als Republik Österreich heute stehen, was wir in diesem Jahr erlebt, erfahren, aber auch gelernt haben – und führen wir dann eine Diskussion, die den Fakten gerecht wird!
Das sollten wir als Anspruch definieren, um der Verantwortung gerecht zu werden, die wir für dieses Land gemeinsam tragen, ob als Regierung oder auch als Opposition, über das Politikjahr 2010 und die Budgetjahre 2011 bis 2014 und darüber hinaus.
Ich bin davon überzeugt, dass es, wenn wir am 22. Dezember hier im Hohen Haus ein Budget beschließen, nicht nur ein Sparpaket sein wird, sondern es wird ein Zukunftspaket sein, das wir den Österreicherinnen und Österreichern vorlegen können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europäische Union – und da vor allem die Länder der Euro-Zone – musste heuer jene Maßnahmen setzen, die auf nationaler Ebene schon 2009 notwendig waren. Es ging dabei nicht um die Rettung einzelner Banken, es ging um unsere gemeinsame Währung, den Euro. Mit einem Paket von 750 Mil
liarden € wurde ein einzigartiger Schutzschirm über die Euroländer gespannt (Abg. Ing. Westenthaler: Die Banken werden geschützt, die Menschen werden geschröpft!), und man sieht gerade in diesen Tagen und Wochen, wie wichtig dieses Signal war.
Manche Länder haben in den letzten Jahrzehnten über ihre Verhältnisse gelebt. Sie haben keine strukturellen Reformen angepackt und von einem Tag auf den anderen gelebt (Abg. Kickl: Und die werden jetzt belohnt!), und das kommt die Menschen in diesen Ländern heute leider sehr teuer zu stehen.
2010 ist ein hartes Jahr der Bewährung auch für Österreich. Wir haben bei der Regierungsbildung – sie jährt sich in Kürze zum zweiten Mal – schon gewusst, dass wir in dieser Bundesregierung vor zwei entscheidenden Herausforderungen stehen.
Die erste und wichtigste Herausforderung: Wir mussten Österreich durch die Finanz- und Wirtschaftskrise führen, die Arbeitsplätze und Wohlstand massiv bedroht und gefährdet hat.
Und die zweite Herausforderung: Wir müssen wieder die öffentlichen Schulden abbauen, weil wir unser Steuergeld für die Zukunftsgestaltung einsetzen wollen und nicht für die Zahlung von Zinsen.
Die weltweite Finanzkrise haben wir in Österreich besser bewältigt als andere Länder der Europäischen Union und auch international. Und jetzt müssen wir unsere Hausaufgaben machen: Schulden abbauen, die Chancen des Aufschwungs nutzen und Österreich weiter nach vorne bringen. Das ist schwierig, ohne Zweifel, und das ist auch schmerzhaft in vielen Bereichen, aber wenn wir uns einmal umschauen, dann sehen wir schnell, wir sind auf einem guten – ich sage: besseren – Weg als viele andere.
Österreich ist heuer im dritten Quartal – und das sind die aktuellsten Wirtschaftszahlen – mehr als doppelt so rasch gewachsen wie die Europäische Union. (Abg. Kickl: Aber trotz der Regierung!) Wachstum in der EU: 0,4 Prozent, Österreich: 0,9 Prozent. Die durchschnittliche Arbeitslosigkeit in der Euro-Zone (Von der Besuchergalerie werden Flugblätter in den Saal geworfen. Vier Personen mit Totenkopfmasken entrollen ein Transparent, auf dem zu lesen ist: „Budget kills! – Keine Kürzung der EZA“. – Ruf bei der ÖVP: Was ist mit der Parlamentsdirektion? Wieso kommen die Linken da herein? – Weitere Zwischenrufe.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, eine Sekunde!
Die Damen und Herren wissen, dass auf der Galerie Kundgebungen untersagt sind. Daher werde ich bis zur Beruhigung auf der Galerie die Sitzung unterbrechen.
*****
(Die Sitzung wird um 9.14 Uhr unterbrochen und um 9.15 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und ersuche den Herrn Vizekanzler, fortzusetzen.
Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll (fortsetzend): Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schön, dass in Österreich Meinungsfreiheit herrscht, und daher sollten wir das auch akzeptieren und so sehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Kommen wir zurück zu den Zahlen und Fakten.
Die durchschnittliche Arbeitslosigkeit in der Euro-Zone liegt derzeit bei 10,1 Prozent, in Österreich ist sie mit 4,5 Prozent nicht einmal halb so hoch.
Heuer wird die durchschnittliche Neuverschuldung in der EU auf deutlich über 7 Prozent steigen. Wo liegt Österreich? – Wieder deutlich besser mit 4,5 Prozent. Im nächsten Jahr wird die durchschnittliche Neuverschuldung in der Europäischen Union immer noch bei mehr als 5 Prozent liegen, die österreichische Neuverschuldung mit diesem Budget, das wir heute vorlegen, mit nur 3 Prozent um ein Drittel geringer und damit im Spitzenfeld Europas. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Die Forschungsquote liegt in Österreich 2010 voraussichtlich bei 2,76 Prozent unserer Wirtschaftsleistung. Wir sind damit europaweit auf Platz 3 hinter Finnland und Schweden, noch vor Deutschland, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Und bei allem Verständnis für die Proteste, die in den letzten Tagen und Wochen geäußert wurden und die es gibt: Wir sollen und können auch stolz sein auf das, was wir in Österreich geleistet haben und wo wir heute mit diesem Land in Europa stehen! Auch das ist ein wesentlicher Punkt unserer politischen Arbeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Aber natürlich ist in einer Phase wie dieser auch Selbstkritik durchaus angebracht, müssen wir beleuchten, wo wir stehen und welche Herausforderungen vor uns liegen. Die letzten beiden Jahre haben Österreichs Defizit und Neuverschuldung und auch die Staatsschuld sprunghaft ansteigen lassen. Das heißt, dass wir konsequent weiterarbeiten müssen – auch in den kommenden Jahren –, denn wohin Schulden führen, das sehen wir gerade auch in diesen Tagen in verschiedenen Teilen Europas.
Der Weg zum Budget war nicht einfach, die Wochen danach erst recht nicht. Seit die Bundesregierung in Loipersdorf ihren Budgetentwurf vorgelegt hat, hat es von vielen Seiten Kritik gegeben, Kritik, die in einzelnen Punkten durchaus nachvollziehbar war. (Abg. Scheibner: Mir kommen gleich die Tränen! – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine einzige Jammerei, was Sie da machen!) Deswegen haben wir in einigen Punkten auch Anpassungen vorgenommen. Und es galt und gilt einmal mehr der Grundsatz: Es gibt einzelne Punkte, über die man diskutieren kann, aber es gibt keine Alternative zum Gesamtpaket!
Die Bundesregierung und ihre Mitglieder haben es sich nicht leicht gemacht. Wir haben unsere Verantwortung wahrgenommen, speziell der Bundeskanzler und ich. Und was wir Ihnen heute hier präsentieren, ist der Kompromiss der Koalition, der möglich war. Es ist kein schwarzes Budget, es ist kein rotes Budget, es ist ein rot-weiß-rotes Budget. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.)
Ich bekenne mich zu diesem Budget, und mit mir die gesamte Bundesregierung. Es ist ja auch das Budget der Bundesregierung – und nicht der Haushalt des Finanzministers.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2010 war auch für mich persönlich ein herausforderndes Jahr. Ich hatte mir für 2010 viel vorgenommen, mehr – das sage ich ganz offen –, als in einem Jahr in dieser Konstellation offensichtlich möglich ist. Dabei haben wir durchaus einiges erreicht. Wir sind in der Krisenbekämpfung sehr erfolgreich. Wir haben erstmals einen Budgetplan für vier Jahre vorgelegt, und wir werden heute auch noch das Transparenzkonto hier im Hohen Haus beschließen.
Bei der Umsetzung großer struktureller Reformen aber stehen wir noch am Anfang der Arbeit. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten viel verhandelt und viel gerechnet, aber ich habe auch viel lernen können in diesen letzten Wochen und Monaten (Ruf bei der FPÖ: Von wem?): über Koalitionen und Kompromisse, über Verlässlichkeit und Verantwortung, über Erwartungen und Enttäuschungen und auch über Gerechtigkeit und Ehrlichkeit.
Die Verschiebung des Budgets, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat sich als ökonomisch vernünftig erwiesen, politisch wird es sicher immer umstritten bleiben. Wir wissen, die Regierung hat nicht alle Erwartungen erfüllen können, und ich weiß auch, ich
selbst habe vielleicht noch nicht alle Hoffnungen erfüllen können, aber – und das sagt auch die Erfahrung der letzten acht Jahre in der Bundesregierung – wir werden die richtigen Lehren daraus ziehen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ist das Selbsthypnose, was ihr da macht?)
Wir werden diese Herausforderungen, vor denen wir stehen, die nicht kleiner, sondern größer geworden sind, mit Entschlossenheit und starkem Willen entsprechend meistern.
Mit diesem Budget, meine sehr geehrten Damen und Herren, legen wir den Grundstein für den Weg Österreichs aus der Schuldenfalle, ein solides Fundament für die politische Arbeit und die Zukunft des Landes. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wenn ich „wir“ sage, dann möchte ich mich bei ein paar Menschen sehr herzlich bedanken, die uns im Besonderen unterstützt haben. Zum Ersten bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Finanzen: Danke für eine professionelle, unermüdliche Arbeit in der Gesetzwerdung dieses Budgets! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Es sind auch die beiden Staatssekretäre im Finanzministerium, Reinhold Lopatka und Andreas Schieder, bei denen ich mich sehr herzlich bedanken möchte. Ich habe vorhin von Verlässlichkeit und Verantwortung gesprochen: Ihr lebt sie! Danke auch für eure Arbeit! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wichtig, hier im Hohen Haus darauf zu verweisen: Das starke Fundament für unser Budget haben wir bereits im Frühjahr dieses Jahres geschaffen: mit dem Bundesfinanzrahmen 2011 bis 2014. Diese Haushaltsrechtsreform haben wir einstimmig in diesem Hohen Haus beschlossen. Damit haben wir eine verbindliche mittelfristige Budgetplanung mit fixen Ausgabenobergrenzen ermöglicht.
Wie sehr Österreich mit dieser Haushaltsreform international Vorreiter ist, zeigt die Diskussion in der Europäischen Union über die verbesserten Budgetregeln. Dort werden Österreich, Schweden und die Niederlande immer wieder als Vorbild für eine vorsorgende, strikte und konsequente Budgetplanung gewürdigt. Es wird in der Europäischen Union diskutiert, genau diese Ausgabenobergrenzen zum allgemeinen Standard zu machen.
Ich bedanke mich daher bei den Fraktionen dieses Hohen Hauses für die Unterstützung bei diesem finanzpolitisch historischen Vorhaben, das uns gemeinsam gelungen ist. Es wurde das Richtige beschlossen, es gibt die notwendigen Antworten für unser Land.
Dieser
Bundesfinanzrahmen hat schon 2009, im wohl schwierigsten Budgetjahr seit lan-
ger Zeit, trotz widrigster Umstände
gehalten, auch im heurigen Jahr. Das wissen wir bereits jetzt, wenn wir das Jahr 2010 beleuchten: Der
Finanzrahmen wird halten, und das Budget
2011 zeigt ebenfalls, dass im dritten Jahr seines Bestehens das der Fall sein
wird. Der Finanzrahmen hat sich somit als wahrer Stabilitätsanker
erwiesen und hat wesentlich dazu beigetragen, dass wir international zu
den nur noch wenigen Staaten – nur noch
wenigen Staaten! – mit bester Bonität zählen. Österreich
gehört zur Spitze in der Europaliga.
Diesen Stabilitätsanker illustrieren zwei Zahlen:
Erstens: Wir sparen in den nächsten Jahren mit insgesamt 8,1 Milliarden € mehr ein als jede andere Bundesregierung zuvor.
Und zweitens: Wir ersparen uns in den nächsten vier Jahren damit zusätzliche Zinsen für die Begleichung unserer Schulden in der Höhe von fast 4 Milliarden €.
Ohne unsere Maßnahmen, die wir vorschlagen, wären ursprünglich für 2011 9 Milliarden € zu zahlen gewesen, durch unseren Budgetplan nur mehr 7,7 Milliarden € – Zinsen, die wir freibekommen, um in Österreichs Zukunft zu investieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welche Eckpunkte haben wir festgelegt, und was legt die Bundesregierung zur weiteren Diskussion und Beschlussfassung vor? Ausgehend von der ursprünglichen Planung im Frühjahr können wir noch schneller und entschlossener die Neuverschuldung abbauen. Ursprünglich war eine Reduktion des Defizits auf 2,5 Prozent im Jahr 2014 geplant. Nunmehr erreichen wir einen Wert von 2,2 Prozent. Das ist ein Vorteil für Österreich von 800 Millionen €.
Weshalb können wir die Konsolidierung beschleunigen? Erstens: Es stützt uns eine sehr gute, positive wirtschaftliche Entwicklung, weil wir in der Krise in der Regierung die richtigen Maßnahmen gesetzt haben. Der Exportsieger Österreich und die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen auf der zweiten Seite haben in der Krise ihre Wirkung gezeigt. Wir sind wieder auf der Straße des wirtschaftlichen Aufschwungs und Wachstums.
Ebenso hat auch der private Konsum während der Krise nicht nachgelassen, ganz im Gegenteil. Die Steuersenkungsmaßnahmen haben sich ausgezahlt. Damit zeigt sich, dass die Politik insgesamt auf beiden Seiten der Skala, im unternehmerischen Bereich und im Standortbereich, aber auch im privaten Konsum, die richtigen Maßnahmen gesetzt hat.
Schließlich haben wir in Österreich eine äußerst niedrige Arbeitslosenquote. Die Flexibilität der Arbeitgeber in der Krise – und auch dafür herzlichen Dank! – hat einen entscheidenden Beitrag geleistet. Jeder Arbeitslose ist einer zu viel. Wir können deshalb niemals zufrieden sein, aber wir können mit Stolz sagen, wir sind in dem Punkt, der die Menschen wohl am meisten bewegt, Spitze in Europa. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Diese Entwicklung kann uns optimistisch machen, sie zeigt aber auch eines klar auf: Wachstum ist der wirksamste Hebel, um die Krise zu überwinden, Schulden abzubauen und die Zukunft zu sichern.
Zwei Jahre der Legislaturperiode haben wir jetzt hinter uns, drei noch vor uns. Wenn wir bei der Nutzung des Aufschwungs so erfolgreich sind wie in den letzten Jahren der Krisenbewältigung, dann können wir optimistischer denn je für Österreich in die Zukunft blicken.
Ebenso wollen wir bis zum Jahr 2014 die Wende in der negativen Schuldenentwicklung einleiten. Diese Wende darf nicht bloß den Bund selbst betreffen, sondern auch die außerbudgetäre Verschuldung.
Die heutige Euro- und Staatenkrise ist eine Krise der immer rasanter und über Jahrzehnte ständig wachsenden Staatsschulden. Wir müssen daher die Staatsschulden in den Griff bekommen.
Die durchschnittliche Staatsverschuldung steigt in der Euro-Zone heuer auf mehr als 84 Prozent, im nächsten Jahr auf mehr als 86 Prozent. Wo liegen wir im Vergleich? – Wir werden heuer bei gut 70 Prozent liegen, also volle zehn Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der EU. Im nächsten Jahr werden wir mit diesem heute vorgelegten Budget bei der Schuldenquote bei knapp über 71 Prozent liegen, dann schon 17 Prozentpunkte besser als die durchschnittliche Verschuldung in der Euro-Zone.
Nach Schätzung der Europäischen Kommission wird die durchschnittliche Verschuldung in der Europäischen Union bis 2015 – und das ist kein Ruhmesblatt! – auf über 100 Prozent der Wirtschaftsleistung ansteigen. In Österreich wird mit unserem Budget die
Verschuldung bereits 2014 wieder auf einen Wert von 72,5 Prozent sinken. Ein Drittel niedriger als der Durchschnitt in der Europäischen Union! Seien wir stolz auf das Erreichte und tragen wir diesen Kurs gemeinsam weiter, dann ist Österreich erfolgreicher als andere! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Letztlich können wir im Budget noch so große Kostensenkungen durchführen, entscheidend ist: Schulden fressen Zukunft auf, und Zinsen sind Geld für die Vergangenheit. Wer sich zum Schuldenabbau bekennt, muss sich aber auch zum Sparen bekennen. Alles andere ist unredlich in der politischen Debatte und unehrlich gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Nur der Weg aus der Schuldenfalle ist der Weg zu mehr politischem Gestaltungsspielraum für die Zukunft des Landes.
Würde Österreich nur eine Stufe der Bonität verlieren, würde uns das zusätzlich bis zu 1,3 Milliarden € an Zinskosten bis 2014 bescheren. Da sehen Sie, wie heikel die Frage der Einschätzung, der Ernsthaftigkeit und der Budgetplanung zu nehmen ist. Wenn die Bonität zurückgeht, zahlen wir ohne Mehrwert 1,3 Milliarden € an Zinskosten auf einen Schlag mehr. Deswegen ist es wichtig und alternativlos, dieses Budget zu diskutieren, aber dann auch zu entscheiden.
Allein die Zinszahlungen, die die Steuerzahler bereits jetzt jährlich zu leisten haben, sind etwa gleich hoch wie jene Summe, die wir für unsere Schulen, für die Bildung unserer Kinder ausgeben. Sie übersteigen das Umweltbudget um das Zehnfache oder die Ausgaben für Sicherheit um das 3,5-fache. Jeder Steuerzahler bringt im Schnitt pro Jahr 1 100 € nur für die Zinsen unserer Staatsschuld auf – und damit ist noch kein Euro an Schulden getilgt. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer war denn Finanzminister? Schüssel, Molterer! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)
Das sind Mittel, meine sehr geehrten Damen und Herren, die wir ohne Nutzen für die Menschen an unsere Kreditgeber zahlen. Niemand hat von diesen Zinszahlungen etwas außer internationale Spekulanten.
Die Bonität Österreichs muss auch für mich als Finanzminister daher der Maßstab sein – nicht meine aktuellen Beliebtheitswerte oder Meinungsumfragen. Wenn Österreich im Rating verliert, kostet uns das alle Milliarden, wenn ich in Meinungsumfragen zurückfalle, ist das, ehrlich gesagt, mein Problem und nicht das Problem Österreichs. Ich weiß in diesen Stunden und Tagen bei beiden, wovon ich rede, aber ich weiß auch, wofür ich mich entschieden habe. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir brauchen weniger Gläubiger und mehr Glauben, Glauben an uns und unsere Fähigkeiten und Möglichkeiten. Und daher ist mein Prinzip, und das sollte unser gemeinsames Prinzip sein: weniger Schulden, weniger Zinsen, mehr für Österreich! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Schließlich und endlich – und das ist mir persönlich auch sehr wichtig – sanieren wir primär bei den Ausgaben. Wir haben beschlossen: 60 Prozent durch Einsparungen, 40 Prozent durch Einnahmen, also Steuern, am Gesamtkuchen zu gestalten. Dieses Verhältnis konnten wir nicht nur halten, sondern über die kommenden vier Jahre zugunsten des Sparens und somit zugunsten der Steuerzahler auch verbessern: von 63,4 Prozent im Jahr 2011 bis zu 68,2 Prozent im Jahr 2014.
Bevor man über zusätzliche Steuern nachdenkt, muss man einsparen und auf die Kostenbremse steigen, und das haben wir gemacht.
Das Bundesbudget 2011 sieht im allgemeinen Haushalt Ausgaben von rund 70,1 Milliarden € und Einnahmen von knapp 62,6 Milliarden € vor. Das sind die Zahlen und die Eckpunkte. Daraus ergibt sich eine Neuverschuldung von etwa 7,6 Milliarden €.
In der Maastricht-Abgrenzung ist ein gesamtstaatlicher Abgang von rund 3,2 Prozent der Wirtschaftsleistung zu erwarten; die gesamtstaatliche Schuldenquote erhöht sich von rund
70 auf 71,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Den Weg zur Erreichung dieser Werte in den Jahren 2011 bis 2014 hat die Bundesregierung gemeinsam und jeder Minister in seiner Verantwortung getroffen.
Ein beachtlicher Teil der Einsparungen wird auch in der Bundesverwaltung erzielt. Wir haben insgesamt mehr als 80 Einzelmaßnahmen zur Optimierung unserer Verwaltungsstruktur und zur größeren Leistungseffizienz beschlossen. In Summe werden wir durch die Einsparungen in der Bundesverwaltung in den Jahren 2011 bis 2014 Beiträge zur Konsolidierung zwischen 150 und knapp 300 Millionen € erreichen. Insgesamt werden wir bis 2014 2 000 Planstellen einsparen. Wir sparen beim Fuhrpark, im IT-Bereich, wir sparen in der Infrastruktur der Bundesverwaltung. Wir bauen E-Government und den elektronischen Zugang aus und sparen somit auch bei den Postgebühren durch elektronische Zustellung und elektronische Aktenläufe – und setzen damit ein ganz klares Signal.
Der Vorwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bundesregierung würde nur bei anderen sparen – das sehen Sie aus diesen Daten –, ist unberechtigt. Es fängt damit an, dass die Politik bei sich selbst wie bei allen anderen spart und ihren Beitrag leistet. (Abg. Bucher: Das sieht man bei den Inseraten, die Sie schalten!) Das betrifft uns alle hier im Hohen Haus: Die Parteien- und die Parteiakademieförderung sinkt bis 2014 um 7 Prozent. Jedes Ministerium setzt auch Reformmaßnahmen und hat die budgetären Grenzen einzuhalten.
Ich darf nunmehr zu den wesentlichsten Aspekten der einzelnen Bundesministerien kommen.
Die Sparsamkeit des Budgets 2011 beginnt beim Bundeskanzleramt. Die Ausgaben sinken gegenüber dem Voranschlag 2010 um 2,6 Prozent auf etwa 336 Millionen €. Trotz dieses Sparkurses wurde die Frauenförderung gleich gehalten, womit die finanzielle Absicherung der Interventionsstellen und der Gewaltschutzzentren sowie der Frauenservicestellen gelungen ist. Wir reduzieren Medienkooperationen und den Zuschuss an ausgegliederte Rechtsträger, wie etwa an die Statistik Austria.
Das Bundesministerium für Finanzen selbst reduziert im Jahr 2011 seine Ausgaben um 738 Millionen € oder 3,5 Prozent auf 20,3 Milliarden €. (Abg. Mag. Kogler: Inseratenminister!) Mit dem Budget 2011 zeigt das Finanzressort die Fortsetzung konsequenter Personalpolitik und auch die Fortsetzung innovativer Reformen wie zum Beispiel des Personaltransfers.
Alle reden von der Verwaltungsreform – wir leben sie! (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei FPÖ, Grünen und BZÖ.)
Mit strategischer Ausrichtung zur Betrugsbekämpfung durch die Gründung der Finanzpolizei wird Unternehmertum geschützt und Abgabenhinterziehung entschlossen bekämpft! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Zum Bundesministerium für Inneres. Die innere Sicherheit hat für die Menschen besonderen Stellenwert und daher für die Regierung besondere Priorität. (Abg. Ing. Westenthaler: Stan Laurel und Oliver Hardy!) Die Menschen erwarten sich Sicherheit, und sie haben auch ein Recht darauf. Wir bekämpfen effizient Kriminalität, die seit letztem Jahr um 10 Prozent zurückgegangen ist. Wir geben für Sicherheit etwa 2,35 Milliarden € aus.
Die im Ressort ergriffenen Maßnahmen reichen von der Einrichtung eines eigenen Bundesamtes für Migration und Asyl bis hin zu einer Neugestaltung und Abgeltung der Sicherheitskontrollen an den Flughäfen.
Das Budget des Außenamtes beläuft sich 2011 auf 427 Millionen €. Das sind rund 14 Millionen € oder 3,1 Prozent weniger als der Bundesvoranschlag 2010. Um diese Sparvor
gabe zu erbringen, werden eine Straffung des österreichischen Vertretungsnetzes im Ausland auf der einen Seite und leider auch – wir haben es heute schon gesehen – eine Reduzierung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit erforderlich sein. (Abg. Scheibner: Eine Bankrotterklärung ist das, eine außenpolitische! – Weitere Zwischenrufe bei BZÖ und Grünen.)
Das Bundesministerium für Justiz hat im kommenden Finanzjahr rund 1,15 Milliarden € an Ausgaben zur Verfügung und damit um 16 Millionen € oder 1,4 Prozent weniger als im Jahr 2010.
Damit der freie Zugang zum Recht und die Sicherstellung der Rechtssicherheit weiterhin gewährleistet sind, soll mit einer Reihe von Reformmaßnahmen der Gerichtsbetrieb entlastet und eine Verbesserung der Abläufe in der Justizverwaltung angestrebt werden.
Wir schaffen auch die verhandlungsfreie Zeit an den Gerichten ab, damit die Effizienz steigt und der Zugang zum Recht verbessert wird. In der Justizverwaltung wird eine Instanz abgebaut, im Dolmetscherpool der Gerichte und bei deren Sachverständigen werden Optimierungen stattfinden.
Das Bundesministerium für Landesverteidigung verfügt 2011 über eine Ausgabensumme von knapp 2,2 Milliarden €. Damit kann der Dienstbetrieb unter Umsetzung struktureller Straffungen in der Verwaltung weiterhin sichergestellt und die vordringlichen Beschaffungs- und Bauvorhaben auch realisiert werden.
Weiters wird es auch 2011 weiter möglich sein, dass außerordentliche Verkaufserlöse für Liegenschaften, die auch im Zuge der Heeresreform veräußert werden können, der Landesverteidigung zugute kommen.
Im Sport ist es durch die Novelle zum Glücksspielgesetz 2010 gelungen, zusätzliche Budgetmittel für die Förderung des österreichischen Spitzensportes frei zu machen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Konsumentenschutz verfügt im Jahr 2011 über Ausgaben von rund 17,9 Milliarden € und damit über fast 340 Millionen mehr als im Bundesvoranschlag vorgesehen. Diese Steigerung ist sehr wesentlich auf die sich sehr dynamisch entwickelnden Ausgaben für die Pensionen zurückzuführen.
Eine wesentliche Dimension von Gerechtigkeit ist für mich aber auch Generationengerechtigkeit. Die gegenwärtige Generation darf nicht auf Kosten ihrer Kinder und Enkel leben. Ich habe das im Zuge der Diskussionen um die Budgetkonsolidierung auch unmissverständlich eingefordert. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben daher wichtige Weichenstellungen vorgenommen, um die Kostenexplosion bei den Pensionen zu dämpfen. Die Langzeitversichertenregelung wird ab 1. Jänner 2014 im Sinne einer Übergangsregelung neu gestaltet. Das Zugangsalter zur Hacklerregelung wird in einem Schritt auf 62 Jahre für Männer und auf 57 Jahre für Frauen, dann schrittweise weiter auf 62 Jahre angehoben. Die Anrechenbarkeit von Ersatzzeiten wird eingeschränkt. Damit können wir deutlich die Kostenentwicklung einbremsen.
Auch vor 2013 wird bei der Hacklerregelung schon gespart. Durch die Verteuerung der Schul- und Studienzeiten und die Einführung des kostenpflichtigen Nachkaufs von Ausübungsersatzzeiten werden in den nächsten drei Jahren in Summe fast 40 Millionen € an Kosten gedämpft.
Der für mich entscheidende Punkt, den wir in den Verhandlungen am vergangenen Wochenende erreicht haben: Die Hacklerregelung wird nicht ins Dauerrecht übernommen, sondern bleibt Übergangsrecht und ist damit ein Auslaufmodell.
Die Invaliditätspension wird neu aufgesetzt. Es gilt das Prinzip: Rehabilitation vor Pension! Die Zahl der Zugänge in die Invaliditätspension soll damit um 10 Prozent reduziert werden.
Im Pflegebereich – einem wichtigen, zentralen Eckstein der Arbeit in der Bundesregierung – kommt es zu einer Veränderung der Zugangsvoraussetzungen bei gleichem Pflegegeld für die ersten beiden Pflegestufen. Zugleich wird die Pflegegeldstufe 6 angehoben. Damit setzt die Bundesregierung bewusst ein Zeichen in budgetär schwierigen Zeiten, um die besonders Hilfsbedürftigen in unserer Gesellschaft verstärkt zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Dem Bundesministerium für Gesundheit stehen 2011 Ausgaben von rund 868 Millionen € zur Verfügung. Das sind um 12,6 Prozent weniger als 2010. Ein wesentlicher Teil dieser Rückführung geht auf eine Adaptierung beim Krankenkassenstrukturfonds zurück, den wir weiterhin mit 40 Millionen € dotieren. Damit bestehen weiterhin finanzielle Anreize zur Optimierung im Gesundheitssystem. Ich werde dann bei den Offensivmaßnahmen auf diesen Faktor noch einmal zu sprechen kommen.
Die beiden Bildungsressorts werden im Unterschied zu den meisten anderen Ministerien im Jahr 2011 ein höheres Budget zur Verfügung haben als im Jahr 2010. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung von Beginn an Bildung und Forschung einen geringeren Konsolidierungsanteil auferlegt hat als den übrigen Budgetbereichen: ein klares Bekenntnis für die Bildungszukunft unserer Kinder. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Bucher: Das heißt „Kürzungen“!)
Darüber hinaus kommt es nicht nur zu weniger Kürzungen, wir haben gerade in diesen drei Bereichen – Bildung unserer Kinder, Forschung und Innovation und auch Universitäten – auch Offensivmaßnahmen und zusätzliche Mittel vorgesehen.
Für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur stehen 2011 Ausgaben von rund 7,7 Milliarden € zu Buche. Im Rahmen dieser Mittel kann eine Schwerpunktsetzung zum Ausbau der Ganztagesbetreuung in den Pflichtschulen und damit eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf Basis des Grundprinzips der Wahlfreiheit erfolgen. (Beifall bei der ÖVP.)
Auch die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen wird durch dieses Budget erfolgreich weitergeführt werden können.
Das Programm „Lehre mit Matura“ wird entsprechend fortgesetzt.
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung kann seine Budgetausgaben 2011 auf rund 3,8 Milliarden € steigern und mit den Offensivmitteln Schwerpunkte in den Bereichen Universitäten und Fachhochschulen setzen. Während damit an den Universitäten eine Verbesserung von Lehre und Forschung ermöglicht werden soll, werden im Fachhochschulbereich zusätzliche Studienplätze geschaffen.
Auch für die Studienförderung stehen mehr Mittel bereit, womit Härtefälle, die durch die Konsolidierungsmaßnahmen im Familienbereich entstehen können, weitestgehend vermieden werden sollen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kann mit knapp 3,1 Milliarden € seine Mittel gegenüber dem Jahr 2010 deutlich aufstocken (Abg. Dr. Moser: Das stimmt ja gar nicht! Da sind Schulden – ÖBB, ASFINAG!), damit die erforderlichen Projekte im Bereich der Verkehrsinfrastruktur zu finanzieren sind. Damit werden auch wichtige Großbauvorhaben – wenn auch mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung – umgesetzt (Abg. Dr. Moser: Das ist eine gedruckte Lüge!) und ein Signal für einen zukunftsorientierten öffentlichen Verkehr gesetzt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das Landwirtschafts- und Umweltressort, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann seinen Ausgabenbetrag mit knapp 3 Milliarden € nahezu aufrecht halten. Wir haben Schwerpunkte bei der Finanzierung von Projekten in der ländlichen Entwicklung und
der Siedlungswasserwirtschaft gesetzt. Wir können mit diesen Budgetdaten in der Landwirtschafts- und Umweltpolitik unsere Pläne im Umwelt- und Klimaschutz einhalten und erfüllen. (Abg. Neubauer: Aber wirklich nicht!)
Im Wirtschaftsförderungsbereich – im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend – entfällt zwar die Dotierung des Mittelstandsfonds aus Bundesmitteln, allerdings wird die Förderung der thermischen Sanierung mit jeweils 50 Millionen € im Wirtschafts- und im Umweltressort neu veranschlagt. Damit setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für eine in der Vergangenheit sehr, sehr erfolgreiche Förderschiene. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Anschließend möchte ich auf die geplanten Maßnahmen in der Familienförderung eingehen. Auch die Familien Österreichs sind von Einsparungen betroffen (Abg. Mag. Stadler: Na da schau her!), wobei wir es uns nicht leicht gemacht haben. Wir tragen jedoch alle gemeinsam Verantwortung für die nächsten Generationen. (Abg. Bucher: „Familienpartei“ ÖVP!)
Unsere größte Aufgabe ist daher, den nachkommenden Generationen keine Staatsschuld und solide Staatsfinanzen zu übergeben. Es ist nichts verantwortungsloser, als unseren Kindern einen Schuldenrucksack umzuhängen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Wer hat denn die letzten 24 Jahre mit der Regierung Staatsschulden verursacht? Das waren Sie!)
Wir müssen die finanzielle Situation des Familienlastenausgleichsfonds im Auge behalten. (Abg. Neubauer: Die Eltern können sich gar keine Kinder mehr leisten!) Nur wenn wir gemeinsam unsere Kräfte einsetzen, können wir die Familienleistungen auch zukünftig gewährleisten. Der Fonds weist aktuell eine Verschuldung von 3,9 Milliarden € auf. Und mit den vorgeschlagenen Maßnahmen können wir seine Leistungsfähigkeit auch für die Zukunft erhalten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben ursprünglich beschlossen, die Anspruchsdauer bei der Familienbeihilfe zu kürzen, den Alleinverdienerabsetzbetrag bei Familien ohne Kinder sowie den einkommensabhängigen Mehrkindzuschlag zu streichen.
In allen drei Punkten – und ich verstand und verstehe die Unruhe in der Diskussion um die Punkte – haben wir nach intensiven Gesprächen mit Betroffenen, mit den Familienverbänden und intensiven Verhandlungen in der Koalition die Härten abgefedert.
Bei den Mehrkindfamilien bleibt der einkommensabhängige Zuschlag mit 20 € statt 36 € erhalten – ursprünglich waren 0 € vorgesehen.
Der Alleinverdienerabsetzbetrag bleibt Pensionisten mit einer Pension bis zu 1 155 € monatlich erhalten.
Bei der Familienbeihilfe: Von der Streichung werden die Studienrichtungen ausgenommen, die zehn Semester und länger dauern, und die Studierenden, die dabei die Mindeststudiendauer nicht überschreiten.
Zusätzlich wurde die Zuverdienstgrenze für Studenten bei der Familienbeihilfe von 9 000 € auf 10 000 € angehoben.
Wir haben also in diesem Paket von den geplanten Einsparungen 55 Millionen € pro Jahr zurückgenommen, ohne unsere Budgetziele im Ganzen zu verlassen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Die 13. Familienbeihilfe wird zukünftig vom sechsten bis zum 15. Lebensjahr mit einem Pauschalbetrag von 100 € – wie bisher im September – als Schulstartgeld für schulpflichtige Kinder ausgezahlt.
Wir entlasten auch die Familien mit schulpflichtigen Kindern – das wird gerne vergessen! – durch die Abschaffung des Selbstbehalts für Schulbücher.
Ich verstehe als Familienvater die Diskussion und die Kritik an den vorliegenden Maßnahmen durchaus. Trotzdem stehe ich dazu. Denn ich könnte es vor meinen Kindern nicht verantworten, ständig steigende Schulden zu akzeptieren und damit noch größere Probleme in die Zukunft zu tragen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Was haben Sie denn die letzten 24 Jahre in der Regierung getan?)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bund und Länder haben einen Prozess vereinbart, der wesentliche Reformimpulse im Bereich der Verwaltung mit sich bringt und in der Summe vieles an Kosten spart. Verwaltungsreform passiert täglich auf allen Ebenen der Verwaltung im Kleinen: Strukturen werden vereinfacht, Standards harmonisiert, Planstellen nicht nachbesetzt. Und nicht alles – das verstehe ich – wird medial diskutiert, was an Erfolgen da ist.
Wir haben zum Beispiel mit dem Projekt „Deregulierung“ eine deutliche Verwaltungsvereinfachung im Bundesrecht verwirklicht. Sie wird den Verwaltungsaufwand nicht nur in den Verwaltungen der Länder, die diese Gesetze vollziehen, deutlich senken, sondern auch bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen spürbar sein.
Konkret setzen wir bereits für 2011 40 Maßnahmen in den unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen um, weitere zirka 250 Maßnahmen werden 2011 und 2012 mit den Ländern verhandelt und umgesetzt.
Ich lade da die Länder ein, ausgehend von diesen Deregulierungsschritten des Bundes auch selbst verstärkt Maßnahmen der Verwaltungsreform zu setzen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch in Erinnerung rufen: Mit der Initiative „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau für die Wirtschaft. Heuer werden wir unser erstes Zwischenziel erreichen, das den Unternehmen eine Einsparung von über 560 Millionen € ermöglicht.
Neben der Ausgabenseite haben wir auch im Bereich der Einnahmen Schwerpunkte setzen müssen, auf die ich nunmehr eingehen will. Dabei standen zwei Grundsätze im Vordergrund, und wir haben sie in beinharten Verhandlungen auch durchgesetzt:
Erstens: Arbeit muss sich lohnen, und Eigentum darf nicht bestraft werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich habe daher Eigentumssteuern als Belastung für den Mittelstand und die arbeitenden Menschen in diesem Land abgewehrt. Die Besteuerung der Vermögenssubstanz würde den Menschen ihr hart verdientes Geld aus der Tasche ziehen und auch Eigentumsbildung des Mittelstandes verunmöglichen. Deswegen sagen wir Ja zur Beseitigung von steuerlichen Schlupflöchern und zur Beseitigung von steuerlichen Schieflagen, aber Nein zu einer Eigentumsbesteuerung. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweitens: Wir haben den Standort Österreich für Unternehmen attraktiv gehalten und so Arbeitsplätze gesichert. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber. – Abg. Bucher: Lebensmittelsteuer führen Sie ein! So schaut es aus!)
Die Steuerpolitik ist ein wesentlicher Faktor für die Qualität und die Attraktivität unseres Standorts. Wir haben die richtigen Zeichen gesetzt und auch falsche Weichenstellungen verhindert. Wir haben uns jede Belastung gemeinsam lange überlegt und diskutiert. Die Entscheidungen waren nicht einfach, aber wir haben ein ausgewogenes Paket erzielt.
Mit der Stabilitätsabgabe der Banken werden wir vorerst jährlich 500 Millionen € einnehmen. Dabei wollen wir – und das ist auch eine interne Schwerpunktsetzung – kleinere und mittlere regional tätige Institute gar nicht oder geringer belasten. Wir besteuern also nicht Spareinlagen und das Kundenvermögen, sondern spekulative Pro
dukte. (Abg. Ing. Westenthaler: Das glauben aber nur Sie! Sie glauben ja auch an das Christkind!)
An dieser Stelle auch ein klares Wort: Die österreichischen Banken sind nicht die Schuldigen an dieser Krise. Österreichs Steuerzahler haben zwar mit Milliarden an Kapital und Haftungen die Krise bekämpft und auch Banken stabilisiert – und das war richtig –, aber die Stabilitätsabgabe unserer Banken ist keine Bestrafung, meine sehr geehrten Damen und Herren, sie ist ein Zeichen der Solidarität. Das ist in dieser Situation richtig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Im Gegenzug handeln wir aktiv und entlasten die Menschen mit der Abschaffung der Kreditvertragsgebühr. Für heimische kleinere und mittlere Unternehmen und den Mittelstand kommt es damit zu einer direkten Entlastung.
Zwei Beispiele: Bei einem Kredit von 100 000 € sind das 800 € Entlastung für den Kreditnehmer. Gerade bei Familien – Mittelstand-Investitionen, Wohnungen, Häuser und anderem – ist das doch ein wichtiges Zeichen. Bei einem Investitionskredit in der mittelständischen Wirtschaft von 5 Millionen € sind das fast 35 000 € Ersparnis. Das ist ein richtiges, wichtiges Signal für Familien, Mittelstand und für unseren Wirtschaftsstandort. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist aber auch nicht einzusehen, weshalb die hart arbeitenden Menschen in unserem Land unverhältnismäßig höher besteuert werden als kurzfristige Gewinne auf den Finanzmärkten. (Beifall des Abg. Dr. Matznetter.) Deshalb werden auch realisierte Wertpapiergewinne künftig der 25-prozentigen Kapitalertragssteuer unterzogen, und die einjährige Behaltefrist fällt.
Warum sollen Sparbuchbesitzer schlechter gestellt werden als Aktionäre mit kurzfristigen Gewinnerwartungen? (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Wir erhöhen damit jedoch keine Steuern, sondern heben eine Steuerbegünstigung beim Verkauf von Wertpapieren auf und korrigieren eine existierende Schieflage. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Nicht betroffen davon, meine sehr geehrten Damen und Herren – und das ist ein wichtiger Punkt! –, sind Maßnahmen der Alters- und Zukunftsvorsorge. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ich habe immer betont: Alle werden ihren Beitrag zur Budgetsanierung leisten müssen, auch Privatstiftungen. Neben der Anhebung des Zwischensteuersatzes auf 25 Prozent werden künftig Liegenschaftsgewinne dann besteuert, wenn der Stifter eine Kapitalgesellschaft ist.
Die Budgetkonsolidierung ist eine gemeinsame nationale Kraftanstrengung, zu der jeder Einzelne seinen Beitrag leisten muss. Wir dürfen aber auch nicht vergessen: Gerade Privatstiftungen tragen sehr viel für unsere Gesellschaft bei. Vor allem im Sozialbereich sind zahlreiche Stiftungen im Dienste des Gemeinwohls tätig, und auch für Kunst und Kultur – im Sponsoring und in der Unterstützung – spielen sie eine wichtige Rolle. Sie sind auch ein Motor für den heimischen Wirtschafts- und Investitionsstandort und sichern Arbeitsplätze.
Wir können auch darüber diskutieren, wie wir in Zukunft mit Stiftungen gemeinsam das eine oder andere bewegen, um auch in der Entwicklungszusammenarbeit oder wo auch immer klare Zeichen der Unterstützung zu geben.
Wir müssen hier behutsam vorgehen. Wir sind uns der Bedeutung von Stiftungen bewusst, aber eben auch bewusst, dass sie einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung für den Standort Österreich zu leisten haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Wenn wir schon über neue Steuern sprechen (Abg. Mag. Stadler: Jetzt sind wir gespannt! Jawohl, über welche denn?), dann gibt es für mich auch einen wichtigen Zugang
zur Konsolidierung, einen zweiten wichtigen Aspekt: das Ziel der Ökologisierung. (Abg. Mag. Stadler: Keine neuen Steuern, hat es geheißen! Zentraler Satz!)
Ökologisierung bedeutet für mich die Besteuerung begrenzter Ressourcen mit dem Ziel, mit Lenkungseffekten Umweltschutz und Klimaschutz voranzutreiben. Wenn schon Steuern, Herr Abgeordneter, dann sinnvoll.
Klima- und Umweltschutz sowie die Sicherung natürlicher Ressourcen sind für uns nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft und Notwendigkeit. Nur wenn wir heute klug und nachhaltig mit unserer Umwelt umgehen und investieren, können wir langfristig Lebensqualität für die kommenden Generationen garantieren. Gerade in der weiteren Ökologisierung des Steuersystems liegen große Chancen, die wir im Sinn von neuem Wachstum auch nützen wollen. Jedes Zehntelprozent Wachstum schafft Wohlstand und Arbeitsplätze.
Das Ziel war daher, die Umweltschädlichkeit bestimmter Energieträger in die Berechnung der Steuer einzubeziehen – Umweltbelastung auch als Faktor für die Steuerbelastung –, und das ist gelungen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir führen etwa eine Flugticketabgabe ein, erhöhen den CO2-Zuschlag bei Anschaffung neuer Fahrzeuge, die über gewissen Emissionsgrenzen liegen, und passen die Mineralölsteuer mit 4 Cent pro Liter für Benzin und 5 Cent pro Liter Diesel auf ihre ökologischen Effekte hin an. (Abg. Mag. Stadler: Die Autofahrer ...!)
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir federn auch Härtefälle ab. Die Menschen, die für den Weg zum Arbeitsplatz auf ihr Auto angewiesen sind, werden spürbar entlastet. Als Ausgleich für die Erhöhung der Mineralölsteuer wird die Pendlerpauschale um 10 Prozent erhöht und werden 30 Millionen € dafür pro Jahr aufgewendet. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Kickl: Die kriegen von 10 €, die Sie wegnehmen, 1 € zurück! – Zwischenruf des Abg. Grosz.)
Darüber hinaus schaffen wir nun ein eigenes Jobticket. Damit forcieren wir den öffentlichen Verkehr und tragen zu Klima- und Umweltschutz bei.
Die Energieabgabenvergütung ... (Unruhe im Saal. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, ich muss kurz unterbrechen! Es ist ein unglaublich hoher Geräuschpegel hier. (Abg. Kickl: Das ist ja kein Wunder! – Abg. Ing. Westenthaler: Wenn so viel Unsinn verzapft wird!) Wenn die Zuschauer zu Hause den Herrn Finanzminister, aber auch einzelne Zwischenrufe verstehen sollen, brauchen wir auch höhere Disziplin im Saal.
Bitte, Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll (fortsetzend): Die Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsunternehmen wird gestrichen, womit wir einer Empfehlung des Rechnungshofs nachkommen.
Auch bei der Gesundheit fordern wir einen Beitrag jener ein, die höhere Kosten für das Gesundheitssystem verursachen, und erhöhen daher die Tabaksteuer.
Schließlich erwarten wir durch das von mir im Sommer präsentierte Betrugsbekämpfungspaket mehr Einnahmen. Steuer- und Abgabenbetrug führt zu Wettbewerbsverzerrungen und schadet der Wirtschaft sowie jedem Einzelnen, der dadurch eine höhere Steuerleistung erbringen muss. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Wer Steuern zahlt, darf nicht der Dumme sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist der Grundsatz.
Daher sagen wir der organisierten Wirtschaftskriminalität den Kampf an. Betrugsbekämpfung bedeutet mehr Fairness, mehr Chancengleichheit und mehr Schutz für die ös
terreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dem Betrugsbekämpfungspaket nehmen wir diejenigen in die Pflicht, die bisher von unserem System profitiert haben, ohne im Gegenzug dafür ihre ehrliche Steuerleistung einzubringen.
Natürlich: Mit der Erhöhung von Steuern hat niemand Freude (Abg. Mag. Stadler: Geh, wirklich?) – und man macht sich auch keine Freunde, wie man hört! (Abg. Ing. Westenthaler: Wieso wissen Sie das?) Aber schauen wir uns an, was in diesem Jahr an neuen und höheren Steuern alles vorgeschlagen und gefordert wurde – und was davon übrig geblieben ist! Deutlich weniger. (Abg. Ing. Westenthaler: Und wer hat versprochen, es gibt keine neuen Steuern? Sie!)
Herr Abgeordneter Westenthaler, schauen wir uns an, was in Griechenland, England, Irland und Portugal beschlossen wurde! (Abg. Scheibner: Wollen wir uns da vergleichen?) Und schauen wir uns auch an, was in Deutschland an Sparmaßnahmen auf dem Tisch liegt! Deutschland ist nicht das Sorgenkind, sondern der Konjunkturmotor Europas. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Dann sehen wir: Wir sind gut dran, wenn wir uns mit den meisten europäischen Ländern vergleichen. Wir sind auf dem richtigen Weg, und wir können uns mit den stärksten Volkswirtschaften messen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Das nächste Mal vergleichen Sie uns mit Dschibuti!)
Das Budget ist nicht bloß das Zahlenwerk für die Politik, es ist auch ein Spiegelbild für politische Schwerpunkte.
Durch die konsequente Umsetzung des Konsolidierungspaketes haben wir auch ausreichend Freiraum für Offensivmaßnahmen geschaffen. Wir wollen den Aufschwung nutzen, Wachstum schaffen und Österreich stärken.
Ab 2011 stehen zusätzlich 400 Millionen € jährlich für ein Zukunftspaket zur Verfügung, mit dem wir ganz gezielt Schwerpunkte für zukunftsorientiertes, nachhaltiges, neues Wachstum setzen wollen. Das Zukunftspaket enthält daher folgende Eckpunkte: 100 Millionen € für Forschung und Innovation, 100 Millionen € für die thermische Sanierung, 80 Millionen € für die Universitäten, 80 Millionen € für unsere Schulen, 40 Millionen € für unser Gesundheitssystem. Das ist eine Summe von jährlich 400 Millionen €. Das ist bis 2014 ein Gesamtpaket von 1,6 Milliarden €. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Forschung und Innovation sichern die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft. Deswegen setzen wir auch hier zukunftssichernde Maßnahmen und investieren jährlich 100 Millionen € zusätzlich in angewandte Forschung und Innovation.
Die steuerliche Forschungsprämie wird von 8 auf 10 Prozent angehoben, kostet uns jährlich 80 Millionen €, bringt aber ein Vielfaches zurück. Die Forschungsprämie ist ein wichtiger, zentraler Standortfaktor. Gerade im internationalen, auch konzerninternen Wettbewerb gilt es, die richtigen Anreize zu bieten, um Unternehmen in Österreich zu halten.
Außerdem werden wir darüber hinaus zusätzliche Mittel für die Basisprogramme der Forschungsförderungsgesellschaft zur Verfügung stellen.
Ich habe schon die thermische Sanierung erwähnt – ein wichtiges Projekt, das mehrere Erfolge nach sich ziehen kann, eine Dreifachdividende sozusagen. Wir steigern auf der einen Seite Wohnqualität, senken Betriebskosten und lösen Investitionen in Höhe von 700 Millionen € aus. Wir sichern nachhaltig Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft, rund 5 000 Arbeitsplätze werden geschaffen beziehungsweise gesichert, und wir leisten durch die Reduktion des Energieverbrauchs und von CO2-Emissionen einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ein zentraler Baustein unseres Zukunftspakets sind die jährlich 80 Millionen € Offensivmittel für Universitäten und Hochschulen. Jeder Steuer-Euro, der in Hochschulbil
dung und Wissenschaft investiert wird, ist ein Euro mehr in Richtung einer besseren Zukunft.
Wir investieren zum einen in mehr Qualität in der Hochschulbildung selbst durch bessere Studienbedingungen. Sowohl bei Massenfächern als auch wichtigen technischen – und darauf werden wir ein Hauptaugenmerk zu legen haben – oder naturwissenschaftlichen Fächern werden dies 20 Millionen € in den beiden kommenden Jahren sein. Dies ist ein kräftiger Impuls, mit dem gerade in diesen stark nachgefragten und volkswirtschaftlich so wichtigen Bereichen ein substantieller Impuls zur Verbesserung der Rahmenbedingungen gegeben werden kann.
Zweitens: Für die Eingliederung von exzellenten Einrichtungen der außeruniversitären Forschung in Universitäten sind jährlich 12 Millionen € vorgesehen, für den Ausbau der Fachhochschulen etwa 10 Millionen € pro Jahr. Für den Neustart der universitären Overhead-Finanzierung im Rahmen der Forschungsfinanzierung werden im Maximalausbau 12 Millionen € zur Verfügung gestellt und für die Leistungsvereinbarung 2013 bis 2015 der Universitäten insgesamt 144 Millionen € als Rücklage, die den Universitäten helfen soll, ihren Personalstand zu sichern.
Als Ergebnis des Treffens der Uni-Rektoren und Studierenden haben der Kanzler, die Wissenschaftsministerin und ich mit den Rektoren vereinbart, dass ein neues Modell der Studienplatzfinanzierung voranzutreiben ist. Dieser neue Weg in der Hochschulpolitik und ‑finanzierung soll sich lohnen. Transparentere Finanzierung auf der einen Seite, aber auch geregelte Studienzahlentwicklung auf der anderen Seite, das sind die Herausforderungen, die es in den nächsten Monaten zu lösen gilt.
Gerade in Zeiten wirtschaftlicher und finanzieller Herausforderungen ist es für die gesamte Gesellschaft eines Landes von größter Bedeutung, Bildung und Ausbildung aller Kinder und Jugendlichen zu fördern. Wir stellen dafür 80 Millionen € jährlich zur Verfügung.
Um mit den Anforderungen und veränderten sozialen, familiären und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen am Beginn des 21. Jahrhunderts Schritt halten zu können, sind jedenfalls auch Weiterentwicklungen des bestehenden Schulsystems erforderlich. Es geht um einen bedarfsgerechten Ausbau der Nachmittagsbetreuung an Schulen nach dem Grundsatz der Wahlfreiheit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Das österreichische Gesundheitssystem ist Weltklasse, aber es ist auch teuer. Zur Dämpfung der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung haben wir letztes Jahr ein Krankenkassensanierungspaket geschnürt, das einen verbindlichen Kostendämpfungspfad festschreibt. Insgesamt sollen mehr als 1,7 Milliarden € gespart werden. Der Kassenstrukturfonds hat sich bislang als effizientes und zielgerichtetes Steuerungsinstrument bewährt. Er wird mit 40 Millionen € jährlich auch weiter dotiert.
Mit dem Budget für 2011 und dem Festsetzen der Ausgaben- und Einnahmeneckpunkte für die nächsten vier Jahre haben wir ein solides Fundament für Österreich geschaffen. Und wenn wir in den nächsten Tagen über dieses Budget diskutieren, dann muss uns immer auch eines klar sein: Es liegt das Budget 2011 auf dem Tisch, aber es geht um mehr, es geht um unsere Verantwortung gegenüber der Republik Österreich. Und diese Verantwortung geht weit über den vorliegenden Budgetzeitraum und den nächsten Wahltermin hinaus.
Es sind vor allem drei Punkte, in denen ich die großen, weitreichenden Herausforderungen für unsere Arbeit sehe. Erstens: Der gesellschaftliche Wandel. Zweitens: Die Modernisierung unserer Verwaltung und Strukturen. Und drittens: Die Modernisierung unseres Steuersystems.
So wie die Fragen des Budgets und die Sanierung unserer Staatsfinanzen einen klaren Blick für die Realität verlangen, so sehr ist dieser klare Blick für die Realität auch bei Fragen des gesellschaftlichen und demographischen Wandels notwendig.
Es gibt eine gute Nachricht: Die Menschen werden immer älter. Es gibt eine schlechte Nachricht: Die Zahl der Beitragszahler wird immer geringer. Der Anteil der Jugendlichen und damit der Menschen im erwerbsfähigen Alter sinkt. Der Anteil der Älteren und damit Pensionsempfänger steigt.
Heute sind in Österreich rund 1,9 Millionen Menschen über 60 Jahre alt. Im Jahr 2030 werden es schon 2,8 Millionen sein, 50 Prozent mehr als heute, und im Jahr 2050 3,2 Millionen, 70 Prozent mehr als heute.
Daraus ergeben sich massive Handlungsnotwendigkeiten in allen Systemen unseres Wohlfahrtsstaates. Ich nenne als Beispiele die Pensionen und die Pflege. Der Zuschuss des Staates in das Pensionssystem wird in den nächsten vier Jahren um rund 2 Milliarden € steigen, von 9 auf 11,4 Milliarden €. Das ist eine enorme Kostendynamik. Und wenn sich das fortsetzt, müssten wir in Zukunft permanent Hochkonjunktur haben, nur um das Pensionssystem finanzieren zu können.
Die Diskussionen und Beschlüsse heute, die wir in den vergangenen Wochen und Monaten vorbereitet haben, sind deswegen nur der Anfang einer Debatte, die die politische Agenda in den nächsten Jahren definieren wird. Wie können wir die Finanzierung unserer Sozialsysteme sicherstellen? Wie schaffen wir den Ausgleich zwischen den Generationen? Welche Antworten geben wir auf den demographischen Wandel in all seinen Facetten?
Dazu gehört auch das wichtige Thema Migration und Integration mit allem, was sich da an Chancen und Potentialen bietet, und all den Problemen, die das nach sich zieht. Ich bin deswegen froh, dass in Kürze die Einführung einer Rot-Weiß-Rot-Card eine geordnete Zuwanderung ermöglichen wird. Danke der Innenministerin und den Sozialpartnern, dass dieses wichtige Projekt in diesem sehr sensiblen und wichtigen Bereich auf den Weg gebracht wurde. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ein anderes Thema, das immer mehr Menschen bewegt und immer mehr Familien auch betrifft, ist das Thema Pflege. Wir alle wissen, dass der Pflegebedarf in den kommenden Jahren deutlich ansteigen wird, und das fordert uns. Unter dieser Entwicklung leiden derzeit vor allem die Gemeinden des Landes, die die finanziellen Kosten des Anstiegs kaum mehr verkraften können. Da besteht dringender Handlungsbedarf.
Der Bund und somit auch ich als Finanzminister, der ich verantwortlich dafür bin, sind uns dessen bewusst, dass wir zur Lösung des Problems einen Beitrag zu leisten haben. Ebenso erwarte ich aber auch von den Ländern und Betroffenen selbst die Bereitschaft, dazu beizutragen. Wir können hier, wir wollen hier eine Lösung erzielen. Wir wollen da aufs Tempo drücken und in den nächsten Wochen Gespräche führen, um auch im Pflegebereich wichtige Signale für die zu Pflegenden, für dieses wichtige Thema und auch für unsere Gemeinden zu setzen. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Menschen erwarten mit Recht, dass wir die Strukturen unserer Republik modernisieren und auch zukunftsfit machen. Sie erwarten zu Recht, dass wir die Stärken eines modernen Föderalismus mit den Möglichkeiten einer sinnvollen Zentralisierung verbinden.
Zunächst müssen wir aber jetzt mit den Bundesländern einen neuen Stabilitätspakt für Österreich schnüren. Ich bin zuversichtlich, dass wir noch vor Jahresende einen Schritt weiter sein werden. Die Erfahrung der letzten Monate hat gezeigt, wir brauchen gesamtstaatlich ein gemeinsames Ziel für die Stabilität unseres Budgets und für Österreich.
Die dritte große Herausforderung, vor der ich als Finanzminister ganz besonders stehe, ist die Modernisierung unseres Steuersystems. In den vergangenen Wochen haben wir alle erlebt, wie viele Interessengruppen es gibt und wie lautstark sie sich auch zu Wort melden. Aber es gibt eine Interessengruppe, der ich mich als Finanzminister vor allem verpflichtet fühle, die keine so starke Lobby hat, es sind die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Abg. Bucher: Die schröpfen Sie!)
Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben ein Recht darauf, dass wir ehrlich und sparsam mit ihrem Steuergeld umgehen. Sie haben ein Recht auf ein Steuersystem, das von der Politik nicht nur als gerecht beschrieben, sondern von ihnen selbst auch als gerecht empfunden wird. Es muss leistungsgerecht sein, es muss sozial gerecht sein, es muss familiengerecht werden, es muss generationengerecht und auch praxisgerecht sein. Wer Steuern zahlt, einmal mehr gesagt, darf nicht der Dumme sein! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das Steuersystem muss auch zeitgemäß, transparent und verständlich sein. Durch eine umfassende Strukturreform können sowohl die Steuerzahler als auch die Steuerverwaltung entlastet werden. Ich möchte ein verständlicheres, einfacheres Steuersystem. Dieses Ziel werde ich in den nächsten Jahren als Finanzminister ganz konsequent verfolgen.
Diese schwierige Aufgabe müssen wir alle gemeinsam anpacken und dürfen nicht die eine Gruppe gegen die andere ausspielen: die, die heute mit ihrer Arbeit dieses Land tragen, und die, die darauf angewiesen sind, die, die heute Steuern zahlen, und die, die morgen Steuern zahlen müssen.
Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Jahr 2009 wird als das Jahr der Bekämpfung einer weltweiten Wirtschaftskrise in die Jahrbücher eingehen. Mit nie geahnten Dimensionen an staatlicher Unterstützung und Instrumenten haben wir das Schlimmste verhindert.
Das fast abgelaufene Jahr 2010 wird das Jahr der Stabilisierung unserer Währung und unserer Finanzen werden. Mit einem soliden Budget haben wir unsere Hausaufgaben erfüllt und können uns nun den kommenden Herausforderungen stellen.
Als Finanzminister könnte ich jetzt natürlich sagen: Okay, mit der Vorlage dieses Budgets ist die Arbeit getan. Aber für mich und für uns fängt sie jetzt eigentlich erst richtig an.
Ich habe daher drei für mich zentrale Herausforderungen skizziert. Lassen Sie mich jetzt die Ziele nennen, die im Mittelpunkt meiner und unserer Arbeit stehen sollen.
Ich möchte, dass Österreich in fünf Punkten zur Spitze in Europa gehört:
Erstens: Arbeiten wir gemeinsam dafür, dass wir auf dem Arbeitsmarkt Spitze in Europa bleiben! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Österreich gehört heute zu den Ländern mit der niedrigsten Arbeitslosigkeit.
Zweitens: Sorgen wir gemeinsam dafür, dass wir beim Wachstum ganz vorne in Europa bleiben! Nur damit können wir Wohlstand und Aufschwung garantieren. Dazu brauchen wir die Wirtschaftsleistung aller und nicht die Steuerleistung weniger. Nur wo Wohlstand erarbeitet wird, kann es Wohlfahrt geben. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein attraktiver Wirtschaftsstandort Österreich mit einer wettbewerbsfähigen Steuer- und Finanzpolitik und seinem exportorientierten Unternehmertum ist der Schlüssel zu diesem Wachstum. Unsere Rolle als stärkster Investor in Mittel- und Südosteuropa ist eine zentrale Stärke dabei, diese muss gehalten und ausgebaut werden.
Arbeiten wir – drittens – dafür, dass wir bis 2020 bei Forschung und Entwicklung zur Spitze Europas vorstoßen! Bei der Forschungsquote liegen wir bereits vor Deutschland auf Platz 3, aber bei anderen Parametern sind wir noch nicht so weit. Laut Eurostat sind
56 Prozent der österreichischen Unternehmen innovativ tätig, in Deutschland liegt dieser Anteil schon bei fast 80 Prozent. Dieses Potenzial nach oben gilt es zu nutzen und auszubauen.
Sorgen wir – viertens – dafür, dass wir weiterhin zu den familienfreundlichsten Ländern Europas gehören (Beifall bei der ÖVP – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein Zynismus!), auch wenn wir in diesem Jahr schmerzhafte Entscheidungen treffen mussten! Österreich leistet mehr für seine Familien als jedes andere Land! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Bucher: Mit der höchsten Steuer, das muss man dazusagen!) Jetzt geht es darum, dass wir nicht nur bei den Geldleistungen vorne sind, sondern auch bei den Strukturen, die wir für die Familie des 21. Jahrhunderts bieten. Wahlfreiheit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind da zentrale Themen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Nehmen wir uns schließlich – fünftens – gemeinsam vor, dass Österreich zu den Ländern mit den solidesten Staatsfinanzen in Europa gehört! All unsere Pläne und Ziele für Österreich können wir nur dann in die Tat umsetzen, wenn wir auch den nötigen finanziellen Spielraum dafür haben. Nur mit einem konsequenten Abbau der Schulden handeln wir verantwortungsvoll den kommenden Generationen gegenüber. Nur damit kommen wir aus der Schuldenfalle und ersparen uns tiefe Einschnitte, wie das andere Länder, die Menschen in anderen Ländern gerade schmerzhaft erleben.
Wir dürfen nicht dauerhaft über unsere Verhältnisse leben und unter unseren Möglichkeiten wirtschaften. Am Sparen führt kein Weg vorbei. Schulden machen ist unsozial. (Abg. Bucher: Sie sind unsozial! Sie machen Schulden!) Es sind die sozial Schwächsten, und das sehen wir landauf, landab in Europa, die dann am meisten leiden, wenn Länder in Schuldenkrisen stürzen. Schulden machen ist ungerecht im Sinne der Generationengerechtigkeit, weil es auch die Lasten von einer Generation auf die nächste verschiebt. (Abg. Ing. Westenthaler: Das waren Schüttelreime!)
Allen, die diese Bundesregierung kritisieren, möchte ich drei Zahlen sagen, die zeigen, worüber wir hier reden und wie viel wir gemeinsam bewegen. Wir sparen so viel wie keine Bundesregierung zuvor: 8,1 Milliarden in den Ausgaben bis 2014. Und weil wir so viel sparen, können wir uns 4 Milliarden € an drohenden Zinsen ersparen. Und wir investieren 1,6 Milliarden in unser Zukunftspaket. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Finanzpolitik ist nie allein das Ziel der Politik, sondern immer nur das Mittel für erfolgreiche, verantwortungsvolle Politik. Meine Verantwortung als Finanzminister und unsere Verantwortung als Bundesregierung ist es daher, das Gesamte im Auge zu behalten. Wir müssen eine Finanzpolitik für das Land machen, die nachhaltig ist, eine Finanzpolitik, die den Menschen in unserem Land langfristig nützt und nicht schadet, eine Politik, die keine Arbeitsplätze vernichtet, eine Politik, die uns nicht in eine Schuldenkrise stürzt wie andere Länder, eine Politik, die Wachstum fördert – kurzum: eine Politik, die ein solides Fundament für die Zukunft Österreichs schafft. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diskutieren wir dieses Budget in den nächsten Tagen in aller Klarheit und Härte, und dafür werden Sie sorgen! (Abg. Bucher: Das haben Sie richtig erkannt!) Die wahre Bewertung dieses Budgets wird erst in den nächsten Jahren möglich sein. Ich stelle mich der Debatte, die heute beginnt, und ich stelle mich dann auch dem Urteil, das die Fakten und Zahlen in Zukunft über dieses Budget sprechen werden. – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
10.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich danke dem Herrn Vizekanzler für die Abgabe der Erklärung. Das Budget wird ja morgen in erster Lesung diskutiert werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir wollen Molterer zurück!)
2. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (940 d.B.): Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz – TDBG) (1000 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubvorsitzender Strache. Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.
10.19
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Land steht ja vor vielen Problemen, und natürlich wird man auch bei der Transparenzdatenbank nicht ganz an der heutigen Budgetrede des Herrn Vizekanzlers vorbeikommen, aber eines unserer größten Probleme in diesem Land ist diese Bundesregierung. Das kann man leider Gottes mit Fug und Recht heute feststellen und behaupten. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist eine Bundesregierung, die wir als eine Ansammlung von Damen und Herren erleben, die im Grunde genommen nur mutlos verwalten können, überhaupt keine Innovation leben – und überhaupt keinen Mut an den Tag legen, wenn es darum geht, wirklich die Reformschritte zu setzen, die in diesem Land notwendig wären, nämlich eine notwendige Struktur- und Verwaltungsreform. Wir werden morgen natürlich in der Budgetdebatte ausführlich darauf eingehen, aber diese Ideenlosigkeit der Bundesregierung ist es ja, die uns überall hin begleitet. Es herrschen Lethargie, Ideenlosigkeit und Untätigkeit; aber auch im Bereich der Transparenzdatenbank: Denn das vorliegende Transparenzdatenbankgesetz, das nur den Leistungsempfängern, nicht aber den Behörden, Zugriff auf die Daten einräumt, kann aus Sicht der Freiheitlichen Partei nichts bringen.
Da ist viel angekündigt worden. Es war durchaus eine gute und richtige Idee, eine Transparenzdatenbank endlich sicherzustellen, um Mehrgleisigkeiten zu verhindern, um Misswirtschaft zu verhindern, um Doppel- und Dreifachauszahlungen zu verhindern, um endlich Gerechtigkeit in diesem Land auch möglich zu machen. Aber dann gehen Sie am Ende her und machen nicht mehr und nicht weniger, als zusätzlich nur Verwaltung zu schaffen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist ja völlig absurd, Herr Vizekanzler. Das ist eine reine Geldvernichtungsaktion, und in Wirklichkeit handelt es sich um eine Intransparenzdatenbank, aber nicht um eine transparente. Intransparent wird in Zukunft die Gestaltung weiter sein und nichts anderes ist da dahinter. Die Auskünfte über bezogene Leistungen, welche die Bürger nun damit einholen können, entsprechen den Informationen, die für jeden über die Daten seines Girokontos ersichtlich sind. Da gibt es überhaupt keinen Mehrwert.
Aber die Bundesregierung muss zudem mit jedem einzelnen Bundesland über eine Artikel 15a-Vereinbarung verhandeln und diese abschließen, damit die Bundesländer überhaupt sämtliche Datensätze an die Transparenzdatenbank übermitteln können. Einen Mehrwert gibt es aber nicht, weil die Behörden eigentlich gar keine wirkliche Verfügung über diese Daten haben und sie nutzen können.
Das ist eine halbe Lösung, die niemandem etwas bringt. In Wirklichkeit wird sich damit eben nicht mehr und nicht weniger darum bemüht, als mehr Bürokratie zu schaffen, wieder mehr Verwaltungsaufwand zu betreiben. Anstatt eine Verwaltungsreform umzusetzen, geht man her und macht die Verwaltung noch komplizierter und noch aufwendiger.
Herr Bundeskanzler! Herr Finanzminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bundesregierung, Sie schaffen es immer wieder, alle negativen Erwartungen, die man in Sie setzt, immer wieder auch zu erfüllen, ja, teilweise sogar zu übertreffen. Es ist wirklich interessant, wenn wir das in den letzten Wochen und Monaten beurteilen. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch die heutige Budgetrede war ja so eine negative Erwartung, die Sie erfüllt haben, ja, sogar übertroffen haben. Da ist eines transparent geworden, nämlich dass Sie nicht wissen, wie es weitergehen soll. Das ist heute während Ihrer Budgetrede transparent geworden. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben gleich auf der ersten Seite Ihrer Budgetrede 2011 einen Druckfehler. Da steht: „Es gilt das gesprochene Wort.“ Also wenn, dann müsste dort stehen, es gilt das gebrochene Wort, was Sie heute wieder gelebt und bestätigt haben. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)
Dann geht es weiter, wo Sie hier auf der zweiten Seite sagen: „Die letzten Tage und Stunden waren von zwei Herausforderungen bestimmt, die das ganze Jahr geprägt haben: Die Arbeit am Budget. Die Stabilisierung des Euro.“
Da kann man nur sagen, beides ist ordentlich misslungen, Herr Vizekanzler! (Abg. Hornek: Das ist Ihre Kärntner Bank!) Das ist eine Bankenmisswirtschaft, die Sie heute schützen, aber die Menschen, die schröpfen Sie. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist eine Bankenmisswirtschaft, die Sie schützen, der Sie Milliarden unserer Steuergelder in Form von Bankenpaketen nachwerfen, aber dann die eigene Bevölkerung schröpfen. – Das ist genau der Auswuchs Ihres Budgets.
Wenn Sie von Schuldenabbau sprechen, ja bitte, wollen Sie die Bürger Österreichs verhöhnen? Wer war denn die letzten 24 Jahre in der Bundesregierung? – Die Österreichische Volkspartei! (Beifall bei der FPÖ.)
24 Jahre lang waren Sie durchgehend in dieser Bundesregierung. Im Jahr 1990, als Sie, nämlich Ihre Partei, schon bereits in dieser Bundesregierung gesessen sind, hatten wir eine Staatsverschuldung von 76 Milliarden €. Wie viele sind es heute? – Heute sind es 197 Milliarden! Ja, wer hat denn diese rund 120 Milliarden € an zusätzlicher Verschuldung in den letzten Jahren mit zu verantworten? – Ihre Österreichische Volkspartei! (Beifall bei der FPÖ.)
Dann aber stellen Sie sich her und reden vom Sparen, von Verantwortung, davon, dass Sie nicht auf dem Rücken unserer Kinder Politik machen wollen?! – Das ist ja letztklassig! Da muss man sich ja als österreichischer Bürger gefrotzelt fühlen, wenn Sie mit solchen Floskeln hier heute Politik machen, obwohl Sie für die höchste Staatsverschuldung dieser Zweiten Republik verantwortlich sind (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll), weil Sie weitere Schulden machen werden und weil wir in Richtung 9 bis 10 Milliarden € an Zinsenrückzahlungen pro Jahr kommen werden durch Ihre unverantwortliche Politik, weil Sie nicht bereit sind, eine Staats- und Verwaltungsreform umzusetzen. Das ist Ihre Verantwortung, Herr Finanzminister! (Beifall bei der FPÖ.)
Da muss man schon bei der Wahrheit bleiben und den Menschen einmal reinen Wein einschenken und nicht in Floskeln herumreden, wie Sie das tun und auch in diesem Budget letztlich schriftlich vorgelegt haben.
Dieses Budget – und das ist ja auch immer wieder in den letzten Jahren festgehalten worden – ist eine in Zahlen gegossene Programmatik dieser Regierung. Eine in Zahlen gegossene Programmatik, bei der man wirklich anhand der Daten und Fakten, die ich Ihnen gerade dargelegt habe, auch beweisen und belegen kann, in welch falsche Richtung wir gehen.
Ein stümperhaftes Flickwerk, wo letztlich Ihre Inhalte sehr, sehr unfair und auch gefährlich für das Land sind, weil Sie letztlich eine Loch-auf-und-Loch-zu-Politik betreiben, anstatt wirklich die Wurzeln des Problems in Österreich im Bereich Ihres rot-schwarzen Proporzes in Angriff zu nehmen. Aber genau die schützen Sie, und genau das ist es, was Sie auch leben und heute transparent gemacht haben, Herr Finanzminister, dass Sie hilflos und überfordert sind. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Geh hör auf!) Das ist doch die Realität. (Beifall bei der FPÖ.)
Deshalb plündern Sie die eigene Bevölkerung. Da spielen Sie den harten Mann. Gegen die eigene Bevölkerung spielen Sie den harten Mann, aber in Richtung der Europäischen Union sind Sie das Weichei. Da wird gekniet und gekuschelt. (Abg. Dr. Jarolim: Hallo?! Ein bisschen höflicher bitte!) Da werden die Nettobeiträge nach Brüssel indirekt gezahlt (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Geh hör auf!), ja sogar direkt unsere Steuergelder in die Türkei. Da gehen Sie dann her und zahlen mit unseren österreichischen Steuergeldern Milliarden von Euro für die Banken, wenn es um das Griechenland-Paket geht. Dann wird der neue Schutzschirm für die Iren großartig aufgemacht (Abg. Neubauer: Ohne Volksbefragung!), der vielleicht auch demnächst schlagend wird, genauso wie das weitere Haftungspaket für Griechenland.
Bitte seien Sie doch einmal ehrlich! Es müssen jene Länder, die nicht den Euro-Kriterien entsprechen, in ihre alten Währungen zurückgehen, sonst werden sie uns in einen finanzpolitischen Untergang führen, sonst wird uns diese Europäische Union in eine Hyperinflation führen. (Beifall bei der FPÖ.)
Man muss doch endlich einmal bereit sein, umzudenken und nicht permanent versuchen, künstlich eine Euro-Zone am Leben zu erhalten, die gar nicht mehr lebensfähig ist mit diesen Volkswirtschaften in Griechenland, Irland, Portugal oder Spanien. (Beifall bei der FPÖ.) Da müssen Sie doch endlich einmal die Wahrheit möglich machen und auch den Mut haben, die Wahrheit zu sagen.
Genau das ist es, was wir erleben müssen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Wir erleben eine dramatische Krise, die auch durch Ihre EU-Hörigkeit zustande gekommen ist. Das muss man beim Namen nennen und da sind wir Freiheitlichen das einzige Gegengewicht in diesem Haus. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)
10.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich darf, bevor Frau Abgeordnete Tamandl zu sprechen beginnt, noch einmal darauf aufmerksam machen: Der Geräuschpegel ist wirklich unglaublich hoch und die Zuseherinnen und Zuseher zu Hause haben gar nichts von dieser Übertragung, wenn hier nicht eine höhere Disziplin herrscht. (Abg. Ing. Westenthaler: Der ORF ...!)
Es gelangt nun Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.28
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Wenn die ZuseherInnen an den Bildschirmen dem Herrn Kollegen Strache jetzt nicht so ausführlich gehört haben, muss ich sagen, dann haben sie nicht viel versäumt. (Beifall bei der ÖVP.) Er hat heute wieder gezeigt, dass er in Wirklichkeit dort gut aufgehoben ist, wo er ist, nämlich in der Opposition.
Keine Ideen für das Land, Sie wollen immer nur Geld ausgeben. Sie wissen nur nicht, wo das Geld hereinkommen soll. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Kickl: Die ÖVP Simmering! Ein Erfolgsprojekt!) Wenn Sie sich heute darüber beschweren, was der Herr Finanzminister vom Budget berichtet hat (Abg. Kickl: ... 6 Prozent in Simmering! – Abg. Strache: Gewiss, ein Erfolgsprojekt der ÖVP!), dann möchte ich Sie nur informieren:
Wir haben im Mai dieses Jahres schon das Bundesfinanzrahmengesetz beschlossen. In diesem Gesetz haben wir auch schon beschlossen, wie sich die Ausgabenobergrenzen darstellen werden.
Sie kommen heute her und tun so, als wäre das das Erste, was Sie vom Budget gehört haben. Ich bin der Meinung, dass die Regierung gute Arbeit geleistet hat, auch am letzten Wochenende, indem sie sich nämlich mit der Kritik der Familienverbände und auch der Studierenden auseinandergesetzt hat. Das muss man auch einmal zur Kenntnis nehmen, wenn man immer nur kritisiert. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber ich frage mich ja nur, Herr Kollege Strache, warum Sie nicht über die Transparenzdatenbank gesprochen haben. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Weil er sich nicht auskennt!) – Wahrscheinlich, weil Sie sich nicht auskennen, flüstert mir gerade der Herr Finanzminister zu. (Abg. Kickl: Ist ja gar nicht wahr!) Aber ich denke, Sie haben sich damit überhaupt nicht beschäftigt, denn mit der Transparenzdatenbank werden wir eine Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit erhalten.
Wenn Sie das jetzt alles schlechtreden und wenn Sie sagen, der Grundsatz war gut, aber es ist schlecht, woher wollen Sie das bitte wissen, dass wir in den nächsten Jahren nicht wesentlich besser Bescheid wissen? (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.) Beispielsweise der Mehrkindzuschlag: Immer wieder wurde kritisiert, der Mehrkindzuschlag soll gestrichen werden. Jetzt wird er nicht halbiert, sondern er wird 20 € betragen. (Abg. Mag. Stefan: Wir reden jetzt von der Transparenzdatenbank!)
Was das mit der Transparenzdatenbank zu tun hat, das kann ich Ihnen schon sagen: Wir werden in den nächsten Jahren wissen, wem der Mehrkindzuschlag dann ausbezahlt worden ist, weil wir das Einkommen der Leute dann genau kennen und wir können genau feststellen, ob der Mehrkindzuschlag den Menschen etwas gebracht hat (Abg. Mag. Schatz: Wer wird denn das wissen? Wissen wir jetzt ...?!), die 20 000 € Einkommen haben, die 30 000 € Einkommen haben oder die 50 000 € Einkommen haben. (Abg. Dr. Hübner: Sie haben den Ausschuss verschlafen!) Das Gesetz wurde genauso gemacht, dass wir das in Zukunft feststellen können.
Wenn der Herr Kollege Strache heute sagt, die Leute wissen das schon von ihrem Kontoauszug, was sie an Einkommen haben, dann kann ich Ihnen sagen: Ich bin davon überzeugt, dass viele Menschen nur wissen, was sie netto bekommen und nicht, was sie an Sozialversicherung bezahlen, was sie an Lohnsteuer bezahlen. Wissen Sie, dass jemand der 3 000 € brutto verdient, nicht einmal ganz 2 000 € netto herausbekommt? (Abg. Strache: Weil die Finanz greift in die Taschen der Bürger! – Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.) Viele wissen das nicht. Die sehen die 2 000 € auf ihrem Lohnzettel und das andere wissen sie nicht. Ich glaube, dass es überhaupt nichts Schlechtes ist, wenn die Menschen genau wissen: Welche Steuern führe ich ab, welche Sozialversicherungsbeträge führe ich ab, welche Transferleistungen habe ich in Summe erhalten, welche Förderungen bekomme ich und welche steuerlichen Begünstigungen erhalte ich?
Da möchte ich jetzt einmal wissen, was hier zu kritisieren ist? Wir müssen – und das ist selbstverständlich – die Länder dazu bringen, indem man sie dafür gewinnt, dass sie zu dieser Transparenzdatenbank ihre Daten über Förderungen und über ihre Transfers einspeisen, weil wir natürlich Doppelgleisigkeiten verhindern wollen. Das ist ja das, was wir eigentlich von Haus aus mit dieser Transparenzdatenbank erreichen wollten.
Wenn heute ein Bürger zu einer Förderung kommen möchte oder wenn er um eine zusätzliche Transferleistung ansuchen möchte, dann ist es jetzt so, dass er oft überhaupt nicht weiß, welche er schon hat, ob er jetzt überhaupt noch irgendwelche bekommt. (Heiterkeit bei FPÖ und Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja ein Nestroy-Quiz!) In Zukunft kann er einen Auszug machen, kann zur auszahlenden Stelle hinge
hen und kann beweisen, welche Förderungen und welche Leistungen er schon bezieht. Das Ziel ist Treffsicherheit. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: 80-jährige Oma!)
Es können ganz einfach mittels dieser Auswertungen Parameter einzelner Leistungen erstellt werden, von denen wir etwas herauslesen können und eine Steuerung, auch von der Politik her, bekommen.
Herr Kollege Öllinger hebt den Kopf. Im Ausschuss hat er gesagt, er kann sich nicht vorstellen, wie die 80-jährige Oma mit einem Auszug in eine auszahlende Stelle gehen kann, denn die Oma hat wahrscheinlich gar keinen Internetzugang. Ich kann mich erinnern, im Ausschuss gab es die Debatte um den Abänderungsantrag, dass der nicht rechtzeitig gelesen werden konnte et cetera.
Aber hätten Sie sich gewisse wichtige Punkte durchgelesen, dann hätten Sie gesehen, dass man sich sehr wohl jetzt auch beispielsweise auf einem Gemeindeamt seinen Auszug machen lassen kann, dass man sich bedienen kann. (Abg. Mag. Schatz: Das war der Abänderungsantrag vorher!) – Ja, das macht ja nichts. Frau Kollegin Schatz, dafür ist ja die Ausschusstätigkeit auch da, oder wozu sitzen wir im Ausschuss? Dass wir Geld dafür beziehen? – Nein, dass wir uns mit Gesetzesmaterien beschäftigen und dass wir zusätzliche Änderungen und Verbesserungen herbeiführen. (Beifall bei der ÖVP.)
Herr Kollege Öllinger, Sie haben gesagt, Sie können sich schon jetzt vorstellen, wie das sein wird, wenn der Auszug im Mistkübel landet. – Seien Sie mir nicht böse, aber was ist, wenn mein Kontoauszug im Mistkübel landet oder – ich habe es angesprochen – ein Röntgenbild beispielsweise? Jeder Mensch weiß, dass man gewisse Dinge, die einen Datenschutzcharakter haben, auch entsorgen muss, verbrennen muss, zerstückeln muss. Was weiß ich, was alles. Das heißt, das sind Argumente, die sind an den Haaren herbeigezogen, nur weil Sie sich damit nicht beschäftigen wollen, weil Sie es grundsätzlich ablehnen, weil Sie ablehnen, dass sich Leistung lohnen muss (Abg. Öllinger: Sie schwächen sich selbst!) und dass wir in diesem Land eine Leistungsgerechtigkeit herbeiführen müssen. Darum kommen Sie mit Argumenten, die ganz einfach an den Haaren herbeigezogen sind.
Was die Opposition betrifft, muss ich sagen, das BZÖ hat im Ausschuss überhaupt den Bock abgeschossen. Das BZÖ hat sich fürchterlich darüber aufgeregt, dass ein Abänderungsantrag, der nicht einmal eine Seite lang war, plötzlich gelesen werden musste. Dann sind sie aus dem Finanzausschuss ausgezogen, haben sich kein bisschen mit der Gesetzesmaterie beschäftigt. Heute haben wir es auch bei Ihnen gesehen, Herr Kollege Strache (Abg. Mag. Stadler: Nicht vom BZÖ!), Sie haben in Ihrer Rede nicht einmal über die Transparenzdatenbank gesprochen, weil Sie sich nicht auskennen und weil Sie sich mit der Materie nicht beschäftigen wollen. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie sind ahnungslos!)
Wir arbeiten dafür, dass wir zu weniger Doppelgleisigkeiten kommen. Wir arbeiten für mehr Leistungsgerechtigkeit und wir arbeiten für eine nachhaltige Sicherung der Transfers für die Familien, denn das ist uns nämlich wichtig. Wenn Sie sich mit dem nicht beschäftigen wollen, dann sind Sie dort gut aufgehoben, wo Sie sind, nämlich in der Opposition. (Beifall bei der ÖVP.)
10.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Öllinger kommt nun zu Wort. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.35
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Finanzminister, ich weiß, das ist Ihr Projekt – und dafür sollten Sie sich auch gebührend schämen. (Beifall der Abg. Dr. Moser.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses „Projekt Pröll“ kostet uns Millionen Euro – ohne dass es auch nur einen Cent bringt. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
Ich zitiere ja nur ungern, aber in diesem Fall muss ich es machen, weil Kollege Westenthaler im Ausschuss gesagt hat, dieses Projekt Transparenzdatenbank ist ja zum Fremdgenieren. Der Vorschlag des Kollegen Westenthaler im Ausschuss war, reden wir nicht mehr darüber, entsorgen wir es und wir sagen nichts davon, dass es das überhaupt gegeben hat. – Das wäre auch wirklich das Beste für dieses Projekt Transparenzdatenbank gewesen. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Sie sind doch immer für Transparenz!)
Herr Finanzminister, Sie sagen: „Sie sind doch immer für Transparenz!“ – Ja, wir sind für Transparenz. Aber diese Transparenzdatenbank hat mit Transparenz so viel zu tun wie das Tageslicht mit dem Kohlenkeller – nämlich gar nichts! Finster ist es da, wenn man in diese Transparenzdatenbank hineinschaut.
Ich sage Ihnen, das ist geradezu grotesk – die Bürgerinnern und Bürger, die solche Auszüge für sich beanspruchen werden, werden sich verhöhnt vorkommen. Das ist das, was wir Ihnen im Ausschuss prophezeit haben und was ich an den eher bedrückten und betrübten Gesichtern der Abgeordneten der Regierungsparteien im Ausschuss ablesen konnte. Sehen Sie es selber auch so! Aber es traut sich niemand etwas dagegen zu sagen, weil es ja das Wunschkind vom Herrn Finanzminister ist, dass man die Transparenzdatenbank machen muss – koste es, was es wolle. (Beifall bei den Grünen.)
Herr Finanzminister, entsorgen Sie dieses Projekt! Es wird heute einen Antrag auf Rückverweisung an den Ausschuss von uns geben. Entsorgen Sie dieses Projekt! Jetzt geht es noch. Ich sage Ihnen noch einmal, dieses Projekt wird keine Transparenz bringen.
Ein Beispiel: Es werden in der Transparenzdatenbank ja auch die Sachleistungen dargestellt. Also wenn jemand ein Kind hat, das an der Uni studiert, dann wird in der Transparenzdatenbank angeführt, was das Universitätsstudium kostet. (Abg. Krainer: Auch wenn man zwei Kinder hat!) Das ist interessant, denn das wissen wir alle nicht, was das individuelle Studium kostet.
Das weiß auch der Herr Finanzminister nicht, darum macht er die Milchmädchenrechnung: Ausgaben für Universitäten – sagen wir 2 Milliarden € – dividiert durch Zahl der Studierenden, dann kommt eine Summe heraus, die lautet 10 000 oder 20 000 € pro Jahr und das legt er dem Bürger/der Bürgerin vor. – Das ist grotesk, sage ich Ihnen. Das ist grotesk, das hat mit den realen Kosten absolut nichts zu tun. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scheibner.) Das trauen Sie sich noch vorzulegen?! (Abg. Ing. Hofer: Das kann nicht wahr sein!)
Zweites Beispiel: Es sollen auch die Kosten, die im Krankheitsfall bei einem Spitalsaufenthalt aufgewendet werden, dargestellt werden. Das geht gar nicht mit dieser komischen Transparenzdatenbank, weil keine einzige Stelle, weder eine Krankenkasse, noch der Bund, noch ein Land, derzeit imstande ist, die realen Kosten, die realen, die wirklichen Kosten, nicht nur die pauschalisierten, darzustellen. Das ist ja grotesk!
Da schreibt man irgendwelche Hausnummern hinein, was der Bund glaubt, das aufgewendet wird, dann wird es dann noch zusätzlich ... (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Na, geh!) – Selbstverständlich! Sie haben ja offensichtlich noch weniger Ahnung als die Leute, die das professionell administrieren müssen, Herr Finanzminister! (Abg. Brosz: Absurd!)
Oder wollen Sie wirklich behaupten (der Redner wendet sich an Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll), dass Sie die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes darstellen können? Wollen Sie das behaupten? Wollen Sie das wirklich behaupten, Herr Finanzminister? Es gibt niemanden, fragen Sie doch Ihren Parteikollegen! (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll:
Warum sind Sie so aggressiv?) – Nein, ich bin überhaupt nicht aggressiv. Mich ärgert, dass Sie – und nur auf Ihr Bestemm – ein Projekt verfolgen, das Millionen Euro kostet, dass uns allen viel Geld kostet, jedenfalls weit mehr als das, was Sie hier in diesem Entwurf, in dieser Regierungsvorlage in den Erläuterungen darstellen wollen. (Beifall bei den Grünen.)
Kommen wir zu den Kosten! Aber noch vorher: Es hat viele Stellen gegeben, die die Transparenzdatenbank begutachtet haben, aber es hat keine einzige Stelle gegeben, die die Transparenzdatenbank positiv dargestellt hätte, keine einzige positive Begutachtung. (Abg. Brosz: Nicht einmal die Landwirtschaftskammer!) Macht nichts, denkt sich der Herr Finanzminister, Hauptsache, mein Projekt wird durchgeführt.
Soll ich Ihnen vorlesen, was die einzelnen Stellen sagen? – Das Land Steiermark sagt: Es kann der Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung nicht gänzlich erkannt werden.
Die Industriellenvereinigung, also Ihre Partie, sagt: Allerdings bestehen auf Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfes erhebliche Zweifel, ob die Zielsetzung tatsächlich erreicht werden kann.
Gemeindebund, Städtebund, Wirtschaftskammer, alle, bis zur Arbeiterkammer, alle stehen negativ zu diesem Projekt Transparenzdatenbank.
Macht nichts, sagt der Herr Finanzminister, ich habe mir das zum Geburtstag gewünscht, oder was weiß ich, das ist mein Regierungsprojekt – das Budget ist es ja sicher nicht; das haben wir jetzt in der letzten Stunde genügend erfahren –, ich möchte auch etwas haben, womit ich mich darstellen kann. Für mich ist es die Transparenzdatenbank, sagt der Herr Finanzminister, und die möchte ich haben. Die bestellt er sich bei den Regierungsparteien. Die sagen alle, eigentlich können wir es auch nicht positiv sehen, schauen irgendwie so hinein in den Boden, weil sie nicht darüber diskutieren können und wollen. Das verstehe ich auch.
Das ist ja auch das Erbärmliche an dieser Sache, dass man eine Transparenzdatenbank, die diesen Namen absolut nicht verdient, weil sie mit Transparenz, wie gesagt, wirklich nichts zu tun hat oder so viel wie das Tageslicht mit dem Kohlenkeller, beschließen muss, obwohl es sinnlos ist.
Dann werden da drinnen Kosten dargestellt – letzter Punkt, Herr Finanzminister –: Die Kostendarstellung bei der Transparenzdatenbank ist ungefähr so wie bei den Kosten, die man überhaupt darstellen will. Also was kostet die ganze Geschichte? – Na ja, die Errichtung, das geht noch, das kann man wahrscheinlich tatsächlich benennen, kostest 1,6 Millionen €. Dann sind die laufenden Kosten benannt. Und wissen Sie, wie das ist mit den laufenden Kosten von jährlich 2,5 Millionen €? Das ist nur für den Bund, denn die Länder sind noch gar nicht dabei. Da gibt es ja jetzt Staatsvertragsverhandlungen über eine Artikel 15a-Vereinbarung – das muss man sich vorstellen! –, damit die Länder überhaupt sagen, was die Kosten sind.
Also die laufenden Kosten pro Jahr sind 2,5 Millionen €. Und die hat man so errechnet, dass man alle gefragt hat, was das kosten wird. Und nachdem alle gesagt haben, das wird davon abhängen, welcher Aufwand damit verbunden ist, hat man hineingeschrieben, es kostet sonst nichts zusätzlich, daher nur 2,5 Millionen € pro Jahr.
Das heißt, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der sicher die meisten Kosten haben wird, die ihm auch abgegolten werden, sagt, wir können es nicht darstellen. Also schreibt der Finanzminister hinein: Hauptverband null Kosten. Das ist Ihre realistische Darstellung. Das ist der Beginn eines Projekts Transparenzdatenbank, wo ich sage, mit wesentlich geringerem Aufwand hätten Sie das erreichen können, wenn Sie sich, Herr Finanzminister, was doch eigentlich Ihre Aufgabe ist, mit den Ländern und Ge
meinden zusammensetzen und über Förderungen reden. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Ja, wenn es so ist, dass Sie der Meinung sind, dass irgendwo überfördert wurde, dann setzen Sie sich zusammen, machen Sie Ihre Arbeit als Finanzminister, aber belasten Sie nicht die Bevölkerung mit einem Projekt in Millionenhöhe, wo wir sicher in einem Jahr darüber reden werden, wie daneben dieses Projekt ist. (Beifall bei den Grünen.)
10.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.
10.44
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zur Transparenzdatenbank komme, noch ein paar Worte zu Ihnen, Herr Bundesminister Pröll. Zunächst einmal volle Unterstützung meiner Fraktion zu einem Ansinnen, das Sie am Schluss Ihrer Rede geäußert haben, nämlich noch eine Steuerreform durchzuführen und das Steuersystem in Österreich zu überarbeiten, denn das ist wirklich dringend notwendig, und da sind wir mit vollem Herzen dabei. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich kann auch einfach erklären, wieso wir das als Notwendigkeit sehen. Wir wissen, dass es eine unterschiedliche Art und Weise gibt, Geld und Einkommen zu verdienen und dass das sehr unterschiedlich besteuert wird. Sie haben selbst in Ihrer Rede gesagt, dass die Arbeit in Österreich sehr, sehr hoch besteuert wird, das heißt, wenn Sie um Ihr Geld arbeiten gehen, zahlen Sie sehr hohe Steuern und Abgaben, wohingegen für andere Einkommensformen heute wenig, in Zukunft 25 Prozent, zu zahlen sind, zum Beispiel bei Spekulation.
Wenn wir uns anschauen, wie das gesamte Einkommen in Österreich verteilt ist, dann ist etwas mehr als die Hälfte Einkommen aus Arbeit und etwas weniger als die Hälfte ist Einkommen aus Kapital. Wenn wir uns dann aber die Einnahmen des Staates anschauen, so sind fast 90 Prozent der Einnahmen des Staates Besteuerung und Gebühren auf Arbeit und Konsum (Zwischenrufe beim BZÖ) und nur zirka 10 Prozent auf Einkommen aus Kapital, obwohl aus Arbeit nur etwas mehr als die Hälfte verdient wird.
Daraus ersehen wir diese Schieflage des Steuersystems, dass wir Arbeit viel zu hoch besteuern und Kapitaleinkommen, Unternehmensgewinne et cetera viel zu niedrig im Verhältnis dazu. Das heißt, wir müssen runter mit den Steuern auf Arbeit, und wir müssen stattdessen schauen, dass jene, die Kapitaleinkommen haben, genauso einen gerechten Beitrag leisten wie all jene, die um ihr Geld arbeiten gehen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei Grünen und BZÖ.)
Ja, mit diesem Budget schaffen wir wichtige Schritte in diese Richtung. (Abg. Öllinger: Mit der Transparenzdatenbank!) Wir sorgen dafür, dass Stiftungen genauso viel zahlen, wie für Sparbücher gezahlt wird, 25 Prozent. Wir sorgen dafür, dass auch für Spekulationsgewinne genauso Steuern zu zahlen sind wie für ein Sparbuch, nämlich 25 Prozent und nicht wie bisher null. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es ist weit weg davon, dass wir eine gerechte Steuerbelastung im Vergleich zwischen Arbeit und Kapital hätten. Das ist ein wichtiger Schritt, aber da werden noch viele Schritte folgen müssen. Und wenn Sie diesen Weg weitergehen, haben Sie uns sicher als Partner dabei. (Beifall bei der SPÖ.)
Eines noch zu dem, was Sie gesagt haben, was ein Widerspruch ist. Sie haben gesagt, dass Länder oder Menschen über ihre Verhältnisse leben. Eines sage ich: Bei Griechenland kann man sicher davon reden, dass hier viele hausinterne, griechenlandinterne Fehler passiert sind, bei Irland stellt sich das schon ein bisschen anders dar. Die breite Bevölkerung in Irland hat nicht über ihre Verhältnisse gelebt. Das, was Irland pas
siert ist, ist vor allem auf den Finanzsektor zurückzuführen. Das heißt, ein Teil der irischen Gesellschaft, ja, der Finanzsektor, hat über die Verhältnisse gelebt, aber das, was alle Staaten, nämlich die GIPS-Staaten Griechenland, Irland, Portugal und Spanien, gemeinsam haben, ist nicht nur, dass sie Schwierigkeiten haben, ihre Staatsschulden zu finanzieren, sondern vor allem, dass sie extrem niedrige Steuern einnehmen, vor allem im Verhältnis zu Österreich. Wenn sie genauso Steuern einnehmen würden wie Österreich, dann hätten sie kein Finanzierungsproblem und hätten dann auch ein ausgeglichenes Budget. Das muss man darstellen. (Zwischenrufe bei Grünen und BZÖ.)
Das, was dort passiert ist, ist, dass Teile über ihre Verhältnisse gelebt haben, Finanzmärkte, auch Teile, etwa mit Boni. Wir haben heute neben der Transparenzdatenbank auch noch andere Punkte auf der Tagesordnung, zum Beispiel einen, den ich für sehr wichtig halte, dass nämlich in Zukunft Bonuszahlungen im Finanzbereich nicht mehr auf kurzfristigen Indikatoren basieren dürfen, sondern erstens transparenter sein müssen (ironische Heiterkeit des Abg. Öllinger), zweitens dürfen sie nicht sofort ausbezahlt werden, sondern ein Teil erst nach fünf Jahren, sodass man sieht, dass das Unternehmen langfristig positiv aufgestellt ist. Das halte ich jedenfalls für vernünftig, dass das passiert. Und dass das auch zu mehr Transparenz führt, da haben Sie recht.
Zur Transparenzdatenbank kann man sagen, das ist keine Eier legende Wollmilchsau. Der Kollege Öllinger hat recht, sie kann jetzt in der ersten Phase einiges darstellen und einiges nicht. Das heißt, der gesamte Sachleistungsbereich wird sehr rudimentär dargestellt, zwar mit echten Zahlen, aber mit nicht allzu aussagekräftigen Zahlen. Ja, das stimmt.
Aber sie kann andere Sache sehr wohl. Sie kann bis zur einzelnen Firma herunter genau darstellen, was die Wirtschaftsförderung dieser Firma ist, was es für Förderungen von verschiedenen Teilen der Bundesregierung gegeben hat. Sie ist offen, dass wir das auch für Länderförderungen ausbauen. Und sie ist sicher etwas, das nicht abgeschlossen ist. Sie haben vollkommen recht, wir werden auch noch in einem Jahr darüber diskutieren, wie man dieses Projekt weiterentwickeln kann.
Aber das, was es heute jedenfalls kann, ist mehr Transparenz nicht nur, was die Sozialtransfers, was die einzelnen Personen betrifft, sondern auch, was Firmen betrifft, was Wirtschaftsförderungen betrifft, wo wir heute null Transparenz haben. Und auch im Landwirtschaftsbereich, wo man heute, wenn dort der Server abgedreht wird, nicht mehr sieht, wie das verteilt wird, wird der Server aufgedreht und kann im Landwirtschaftsbereich für mehr Transparenz sorgen. (Abg. Öllinger: Nein, für weniger!) Deswegen unterstützen wir dieses Projekt. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.)
Wenn Sie hier immer dazwischenrufen und jetzt wieder „Griechenland“ dazwischenrufen, komme ich zum BWG, das als nächstes auf der Tagesordnung steht. Beim nächsten Tagesordnungspunkt haben wir das BWG, wozu ich bereits gesagt habe, dass wir die Boni klarer und transparenter gestalten, dass wir dafür sorgen, dass Boni nicht mehr zur Gänze und auf kurzfristigen Gewinn hin ausbezahlt werden können, sondern langfristig, das heißt, dass es hier einen langfristigen Unternehmenserfolg geben muss und der halbe Bonus überhaupt fünf Jahre nicht ausbezahlt wird, damit nämlich die Firma überprüfen kann, ob das jetzt ein kurzfristiger Erfolg war oder ob das wirklich nachhaltig ist. Aus solchen Krisen, wie es sie zum Beispiel bei der Hypo Alpe-Adria in Kärnten gegeben hat, ersieht man ja, dass man längerfristig beobachten muss, um zu schauen, ob eine Unternehmenspolitik erfolgreich ist oder nicht.
Das Zweite, was wir beschließen, ist der Rettungsfonds, damit die Oesterreichische Nationalbank ihre Anteile in den IWF einzahlen kann, nämlich dass wir diesen Rettungsfonds, von dem Sie gesprochen haben, auch ordentlich ausstatten.
Und ein letzter wichtiger Punkt, glaube ich, auch zu Irland und zu dem, was Ihnen bei Ihren Verhandlungen leider nicht gelungen ist: Irland hat einen der allerniedrigsten Körperschaftsteuersätze in Europa, nämlich nur 12,5 Prozent. Mit diesem extrem niedrigen Körperschaftsteuersatz macht es allen anderen Ländern, auch uns, Konkurrenz. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.)
Es ist sicher ein Fehler, dass es nach wie vor dieses Steuerdumping machen kann. Es ist daher sehr schade, dass es bei den Verhandlungen nicht gelungen ist, zu schauen, dass Irland mit diesem Steuerdumping bei den Unternehmen aufhört, wodurch es uns und vielen anderen schadet und wir dafür diesen Schaden jetzt mitfinanzieren dürfen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Das ist richtig! – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine gute Stimmung in der Koalition! Das ist Ihr Partner, der Krainer!)
10.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubvorsitzender Bucher gelangt nun zu Wort. – Bitte.
10.52
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Transparenzdatenbank ist ja so etwas wie ein Synonym dafür, wie der Herr Finanzminister die Umsetzung seiner Politik versteht. Es dauert schon sehr, sehr lange, und es ist ein sehr langer Weg, Herr Finanzminister, bei Ihnen vom Kopf bis zur Hand. Das merken wir, wenn wir uns den Entwurf dieser Transparenzdatenbank ansehen.
Sie haben auch in Ihrer heutigen Budgetrede zum Ausdruck gebracht, worum es eigentlich geht. Diese Budgetrede, Herr Finanzminister, war ja ein einziges Jammerklagen, das wir von Ihnen vernommen haben, ein einziges Jammerklagen, ja, ein wehleidiges Jammerklagen. (Beifall beim BZÖ.) Damit ist ja Ihre private Kapitulation zum Ausdruck gekommen. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Was?)
Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bundesregierung, sind reformunfähig, und Sie sind auch reformunwillig, die Herausforderungen der Zukunft anzugehen. (Beifall beim BZÖ.)
Herr Finanzminister! Wenn man genau hingehört hat, dann war das das Eingeständnis der völligen Verzweiflung geradezu (ironische Heiterkeit bei Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll), die Schulden in den Griff zu bekommen, denn was Sie betrieben haben, war ja Vergangenheitsbewältigung der ÖVP, meine sehr geehrten Damen und Herren. Seit 24 Jahren in der Bundesregierung, seit 24 Jahren Schulden gemacht, und jetzt das Rekorddefizit zu verantworten, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Ihre Arbeit, die Sie hier zu verantworten haben, Herr Finanzminister, und die mit dieser Budgetrede zum Ausdruck gebracht wurde.
Und da kam der Satz: „Wer Steuern zahlt, darf nicht der Dumme sein.“ – Ich weiß nicht, wem das eingefallen ist. Das, Herr Bundesminister, Herr Finanzminister Pröll, von dem Sie sprechen, ist nicht das, was Sie tun. Das ist etwas völlig Unterschiedliches, denn in Wirklichkeit sind in Österreich die Tüchtigen und die Fleißigen die Dummen. Das kommt durch Ihre Politik zum Ausdruck, und das muss bekämpft werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Das ist der Grundstein des Misserfolgs dieser Bundesregierung. Wir hören jedes Mal: Keine neuen Schulden! Es sind Platituden, die in dieser Budgetrede zum Ausdruck gekommen sind. Sie machen Rekorddefizit in zweistelliger Milliardenhöhe und reden davon, dass wir keine neuen Schulden machen dürfen. Ja, Herr Finanzminister, das ist Lügenpropaganda, die Sie hier betreiben, und nichts anderes! Das muss einmal auch so offen gesagt werden. (Beifall beim BZÖ.)
Ich habe ja beim Herrn Kollegen Strache schmunzeln müssen, als er gesagt hat, Sie retten damit die Iren. – Ja, in doppelter Hinsicht. Nicht nur die Irländer, sondern auch die Ihren, denn die Ihren sind die Banken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sie sind Bankenvertreter Nummer eins des Raiffeisenkonzerns, der Sie hier bestellt hat in diese Funktion, um der Raiffeisenbank auch das Geld nachzuschmeißen, das sie braucht für ihre Expansionen und die Übernahme maroder Banken, nicht nur in Österreich, sondern auch in den zentraleuropäischen Ländern.
Wenn Geld da ist für die Banken, wenn Geld da ist für die Euro-Hilfe, den Euro-Rettungsschirm, für die Griechen, für die Iren, ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, da muss man sich doch einmal die Frage stellen: Wann ist denn da das Ende der Fahnenstange erreicht? Geht das jetzt so weiter in den nächsten Monaten und Jahren? Ja, wo werden wir denn das ganze Geld hernehmen für die Rettung halb Europas? Wo soll denn das Geld aufgenommen und erwirtschaftet werden?
Wir sagen: Es muss endlich einmal Schluss sein! Es muss einmal ein Plan B her, der Klarheit schafft darüber, was wir mit Europa und mit der Euro-Zone in Zukunft vorhaben. Es kann doch nicht sein, dass wir ständig unsere Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur Kasse bitten, die Familien, die Pflegebedürftigen und sogar die sozial Schwächeren in unserem Land, die für die Rettung des maroden Bankensystems aufzukommen haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Wir brauchen endlich einmal ein Konzept für die Erhaltung des Euro und, wenn es sein muss, einen „Euro light“, einen Euro der zwei Geschwindigkeiten. Das ist das Rezept, das ist die Formel, über die wir nachzudenken haben, und nicht alles für die Rettung der maroden Länder und der maroden Banken zu investieren und aufzubringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Politik des Herrn Finanzministers Pröll ist eine Politik, mit der wir die Bürger zu Bürgen machen. Das kommt mit dieser Politik in Wirklichkeit zum Ausdruck. Und es ist ein Raubbau gegenüber den nächsten Generationen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Finanzminister, vergessen Sie niemals, dass das nicht Ihr Geld, das Sie hier aufnehmen, dass das nicht Ihr privates Geld ist. (Beifall beim BZÖ.)
Wenn Sie mit ihrem privaten Geld so umgingen wie mit dem Geld der Steuerzahler, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Finanzminister, dann müssten Sie in Insolvenz und in den Privatkonkurs gehen. Denn niemand, keine Bank, würde Ihnen Geld geben, weil Sie sich jährlich immer weiter verschulden. Sie müssten in den Privatkonkurs gehen. (Abg. Ing. Westenthaler: Fahrlässige Krida!) Das ist die Realität, und das ist das Ungleichgewicht, das hier zum Ausdruck kommt. (Beifall beim BZÖ.)
Viele fragen sich natürlich – die Familien, die Pflegebedürftigen, die sozial Schwächeren –, warum sie hier zu Kasse gebeten werden und warum nicht einmal substantiell in den Strukturen reformiert wird, in der Verwaltung, im Gesundheitsbereich, beispielsweise bei den Spitälern oder bei den ÖBB, die den Steuerzahler 7 Milliarden € jährlich kosten und wo Sie sich jetzt wieder mit der Frage konfrontiert sehen, 400 Millionen € für die ÖBB zur Verfügung zu stellen. Es ist unerträglich geworden, mit welcher Gefühlskälte Sie Finanzpolitik betreiben, Herr Finanzminister Pröll. Das fragen sich die Familien in unserem Land.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann, Sie haben noch eineinhalb Minuten und haben noch keinen Satz zur Transparenzdatenbank gesagt. (Zwischenrufe beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Wo haben die anderen zur Transparenzdatenbank Stellung genommen? Was hat der Krainer dazu gesagt? Was ist das für eine Vorsitzführung?)
Abgeordneter Josef Bucher (fortsetzend): Frau Präsidentin! Ich werde selbstverständlich Ihrer Aufforderung nachkommen und zu dieser Pflanzdatenbank auch ein paar Worte verlieren, denn diese Pflanzdatenbank, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nichts anderes als eine Informationsseite im Netz, wo sich der Steuerzahler darüber informieren kann, welche Sozialleistungen ihm zustehen.
Im Wesentlichen, Herr Finanzminister, haben Sie völlig versagt, die 200 unterschiedlichen Sozialleistungen in Einklang zu bringen, in der Verwaltungsvereinfachung endlich einmal etwas voranzubringen, die Doppelgleisigkeiten zu beseitigen. Es ist nichts anderes als eine Informationsseite, die den Steuerzahler Geld kostet, aber im Grunde nichts bringt. Hier wurde wieder sozusagen die alte Manier betrieben: Berge haben gekreißt, und ein Mäuslein wurde geboren, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Das ist symptomatisch für die Politik des Finanzministers Pröll. Die Bürger fühlen sich „gepröllt“. Das ist die Tatsache! In Summe: Ihnen geht es nicht darum, das Land zu reformieren, sondern Ihnen geht es darum, diesen Stillstand zu verwalten. Das ist Pröll-Politik in unserem Land. (Beifall beim BZÖ.)
10.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. Ich stelle die Uhr auf 10 Minuten. – Bitte.
11.00
Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nach der Budgetrede ist das jetzt – überraschend für mich – eine Budgetdebatte zu einem ganz anderen Thema. Ich freue mich sehr, dass ich heute hier nach der Budgetrede zu diesem Tagesordnungspunkt, der jetzt eigentlich im Mittelpunkt der Verhandlung stehen sollte, kurz Stellung nehmen darf, nämlich zur Transparenzdatenbank für Österreich. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Ich erinnere: Ich habe im Oktober des letzten Jahres diese Idee in Österreich ventiliert. (Abg. Ing. Westenthaler: Es ist ja davon nichts mehr übriggeblieben! Es ist ja nichts mehr da!) Ich habe auch viele zustimmende Wortmeldungen dazu bekommen, auch aus Oppositionsparteien, wo man meinte, dass wir uns überlegen sollten, diese Idee der Einrichtung einer Transparenzdatenbank im Sinne der Leistungsgerechtigkeit, im Sinne der Transparenz und auch im Sinne der Vermeidung von Doppelgleisigkeiten voranzutreiben. (Abg. Öllinger: Wo? – Abg. Ing. Westenthaler: Wieder die Unwahrheit!)
Ich bin sehr froh, dass wir heute diese Transparenzdatenbank, wie ich hoffe, nun endlich auch entsprechend beschließen können. (Abg. Ing. Hofer: Das glaube ich nicht!)
Was sind die Eckpunkte dieser Transparenzdatenbank? Was ist hier aus meiner Sicht das politisch dahinterstehende wichtige Projekt? – Wir haben in der Europäischen Union, aber auch in Österreich im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Gemeinden über die letzten Jahre und Jahrzehnte, ich würde nicht sagen, einen Wildwuchs, aber eine Mischung von Transferleistungen erlebt, die aus den verschiedensten Bereichen für Einzelpersonen, für Wirtschaftsunternehmen und für private Haushalte gewährt werden, wo wir heute gar nicht mehr wissen, wie viel im Einzelfall von welcher Gebietskörperschaft und in welchem Ausmaß gewährt wird. (Abg. Öllinger: Sie nicht – ich schon!) Und es ist doch gerecht – um dieses Wort noch einmal in den Mund zu nehmen – und es ist auch richtig, dafür Sorge zu tragen, dass jeder über sich selbst einmal erfährt, was er an Steuern zahlt, was er zurückbekommt, wie viel die Transfers ausmachen, die ihm gewährt werden (Abg. Öllinger: Bitte! Bitte! Peinlich!), und dass dahinterliegend die Behörde und wir alle gemeinsam politisch das erfüllen können, was die Bürger zu Recht von uns erwarten. Sie erwarten nämlich von uns, dass Doppelgleisigkeiten erkannt und abgeschafft werden. Und sie erwarten von uns, dass das Prinzip der
Leistungsgerechtigkeit wieder einkehrt und nicht nur über das Verteilen, und das auch noch ohne Kontrolle, gesprochen wird. (Abg. Kickl: Um Gottes willen, da müssen Sie ja selber lachen!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Transparenzdatenbank umfasst eine Riesensumme: 78 Milliarden € sind in Österreich in Summe an Transferleistungen unterwegs. (Abg. Öllinger: Nein, nicht Transferleistungen! Schon wieder nicht aufgepasst!) Und wir wollen nicht mehr und nicht weniger haben, als dass durch bessere Transparenz und durch die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten mehr Treffsicherheit im Sinne derer, die den Steuertopf füllen, gewährleistet wird. Genau das ist die Grundlage! (Beifall bei der ÖVP.)
Das ist die Grundlage dieser Transparenzdatenbank: Wir wollen es auf der einen Seite jedem einzelnen Bürger – auch im Sinne von mehr Servicequalität – ermöglichen, über seine Finanzströme Bescheid zu wissen, und auf der anderen Seite im Kampf gegen Doppelgleisigkeiten für größtmögliche Transparenz sorgen.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir jetzt zur Beschlussfassung kommen, und hoffe, dass diese Idee, die ich beziehungsweise die wir in der Österreichischen Volkspartei gemeinsam geboren haben, in der Koalition eine Mehrheit findet, weil es der Einstieg in das richtige System ist (Abg. Öllinger: Rohrkrepierer! – Abg. Ing. Westenthaler: Ein Fiasko!), und zwar gemeinsam mit den Bundesländern, die wir natürlich auch bitten werden, mit an Bord zu kommen, um das zu tun, was Österreichs Bürger erwarten, nämlich für einen sorgsamen, fairen Umgang mit den Transferleistungen dieses Landes zu sorgen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Wer zahlt bei den Bundesländern?)
11.03
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.
11.03
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Vielleicht hat es ja damit etwas zu tun, dass der Herr Finanzminister, bevor er Finanzminister geworden ist, lange Zeit im Landwirtschaftsministerium zugebracht hat, denn das, was er uns hier herinnen und der Bevölkerung heute als sogenannte reife Frucht der regierungspolitischen Budgetüberlegungen und als Ergebnis von diversen Expertenrunden, Schmirgel-Übungen und Saunagängen präsentiert hat, hat aus unserer freiheitlichen Sicht und wohl auch aus Sicht weiter Teile der Bevölkerung maximal eine Tauglichkeit für die Verwendung auf einem politischen Komposthaufen, um es vornehm zu formulieren, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Das gilt im Übrigen auch für die Transparenzdatenbank.
Und wir werden in den nächsten Tagen und Wochen mit Sicherheit sehr heftige Diskussionen hier herinnen führen, und wir werden auch diese Problematik des Budgets mit all seinen Ungerechtigkeiten, insbesondere im Familienbereich, vor den Verfassungsgerichtshof bringen, weil wir uns nicht damit abfinden wollen, dass Sie mit Ihrer rot-schwarzen Mehrheit wie mit einem Rasenmäher über wichtige Teile der Bevölkerung einfach drüberfahren. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Die durch die rot-schwarzen Proporzregierungen schon leidgeprüften Österreicherinnen und Österreicher wissen doch eines ganz genau: Es gibt in der Zwischenzeit so etwas wie ein eisernes Gesetz dieser Regierungsarbeit. Wenn nämlich eine an sich – und ich sage: „an sich“ heißt nichts anderes als der Möglichkeit nach – vernünftige Sache oder Idee in die Finger dieser rot-schwarzen Regierungsmannschaft oder in die Finger der roten und schwarzen Abgeordneten hier in diesem Hohen Haus gerät, dann kann man mit größter Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass aus diesem an sich Vernünftigen in der Realisierung etwas völlig Unvernünftiges herauskommt, meine Damen und Herren. Das ist in der Zwischenzeit schon eine Gesetzmäßigkeit, und da können Sie schauen, wohin Sie wollen! (Beifall bei der FPÖ.)
Nehmen wir nur das Beispiel Währungsunion her. – An sich ein sinnvolles Projekt, wenn man die richtigen Staaten daran beteiligt. Allerdings weiß ich nicht, wie viele Erfahrungsschäden Sie noch brauchen, um draufzukommen, dass das Modell, so wie Sie es nach wie vor dogmatisch befürworten, gescheitert ist. Also auch da wieder ein Beweis Ihrer Starrköpfigkeit und Uneinsichtigkeit!
An sich ist auch die Finanzhilfe für Staaten, die in Schwierigkeiten sind, ein sinnvolles Projekt, wenn man dann einen Schlussstrich zieht, dem Staat wirklich geholfen ist und ein Neuanfang gestartet wird. So wie Sie es aber machen, und zwar am Gängelband der Europäischen Union, indem Sie Geld in ein Fass ohne Boden leeren, ohne jedes Ergebnis und ohne jede Aussicht auf Verbesserung, wird nichts daraus! (Beifall bei der FPÖ.)
Und an sich wäre es – dies, weil wir auch über das Budget diskutiert haben – durchaus sinnvoll, einmal den Sparstift anzusetzen und den Schuldenberg, den nicht wir, sondern Ihre Vorgänger, die noch vor uns da oben gesessen sind und sich immer gratulieren und beklatschen ließen, auf Kosten der Österreicher angehäuft haben, in den Griff zu bekommen! Aber da müsste man, bitte, bei der Struktur etwas ändern, da müsste man in den aufgeblähten Apparat hineingehen und dürfte nicht, wie Sie das machen, sozusagen einen Belastungsschrotschuss mitten hinein in die Bevölkerung abgeben. So wird nichts daraus, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn Sie also an eine Sache herangehen, die an sich vernünftig ist, dann kommt mit Garantie das Gegenteil davon heraus. Und da darf natürlich auch die Transparenzdatenbank keine Ausnahme von dieser Regel sein.
Meine Damen und Herren! Herr Vizekanzler und ÖVP-Parteichef! Ich meine, dass es am Beginn dieser Debatte über die Transparenzdatenbank kurzfristig zumindest einen Funken Hoffnung gegeben hat. Die Menschen haben geglaubt – und ich habe auch eine Zeitlang dazugehört –, dass die ÖVP vielleicht doch noch irgendetwas Gescheites im Bereich der Familienpolitik zustande bringen kann und dass nicht als Einziges, was in den Geschichtsbüchern seinen Niederschlag finden wird, übrigbleibt, dass die familienpolitische Glanzleistung des Herrn Pröll ausgerechnet die Einführung der Homo-Ehe ist. Da war ja ein Funken Hoffnung da!
Allein, Sie haben uns auch in diesem Bereich massiv enttäuscht, meine Damen und Herren von der ÖVP, denn im Unterschied zur Homo-Ehe – und diese nenne ich deshalb, weil sie ja so wie die Transparenzdatenbank ein ganz persönliches Kind von Ihnen ist, Herr Vizekanzler, denn Sie waren ja Leiter der Perspektivengruppe, die uns diesen Unsinn einbrockt hat –, also im Unterschied zur Homo-Ehe, die Sie in letzter Konsequenz und ohne Wenn und Aber durchgezogen haben, haben Sie die Idee der Transparenzdatenbank im Zuge der Verhandlungen mit der SPÖ ins Gegenteil von dem verkehrt, was sie eigentlich hätte sein sollen. Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, haben sich von der SPÖ zum Nachteil der österreichischen Bevölkerung die Mindestsicherung auf- und eine effiziente Transparenzdatenbank abschwatzen lassen. Das ist die Wahrheit! Und das ist der Zustand, mit dem wir es jetzt zu tun haben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Der Kollege Cap, der sich heute da drinnen versteckt, weil es ihm peinlich ist, will heute zur Transparenzdatenbank gar nichts sagen. Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, hätten aufpassen müssen, als der Herr Kollege Cap in den letzten Wochen und Monaten plötzlich begonnen hat, die Transparenzdatenbank zu loben, da hätten Sie wissen müssen, dass spätestens ab dem Moment, in dem der Kollege Cap beginnt, die Transparenzdatenbank zu loben, von der Transparenzdatenbank im ursprünglichen Sinn überhaupt nichts mehr übriggeblieben sein kann. Da hätten bei Ihnen die Alarmglocken läuten müssen! (Beifall bei der FPÖ.) Aber all das haben Sie ganz einfach zur Kenntnis genommen.
Sie, meine Damen und Herren, haben den Abbau von Doppelgleisigkeiten versprochen, sprich Verwaltungsreform! – Wir wissen doch, dass Sie die Verwaltungsreform scheuen so wie der Graf Dracula das Sonnenlicht.
Sie, meine Damen und Herren, haben Kontrolle versprochen! – Das, was Sie jetzt liefern, ist vielleicht eine Kontrolle in der Art, wie man in Irland oder in Griechenland die Staatsfinanzen kontrolliert hat. Aber mit dem, wie effiziente Kontrolle funktioniert, hat das überhaupt nichts zu tun!
All das sind Bereiche, meine Damen und Herren, wo dieses Projekt voll und ganz in die Hose gegangen ist!
Kollege Cap, meine Damen und Herren, ist ein gutes Beispiel, und ich möchte ihn zum Abschluss meiner Rede zitieren. Er hat gesagt – da hat das Ding noch einen anderen Namen gehabt, nämlich nicht Transparenzdatenbank, sondern Transferkonto, aber es ist dasselbe –:
„Vergessen wir das Transferkonto. Denn das Transferkonto ist kein Beitrag für mehr Gerechtigkeit, kein Beitrag für Verteilungsgerechtigkeit, kein Beitrag im Kampf gegen Missbrauch und kein Beitrag, wenn jemandem Leistungsgerechtigkeit ein Anliegen ist. Und das Transferkonto ist auch kein Beitrag für eine Verwaltungsreform.“ – Zitatende.
Ja, meine Damen und Herren, genau deshalb, weil es so ist, gibt es auch heute die Zustimmung von der SPÖ. (Beifall bei der FPÖ.)
11.10
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.
11.10
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Sehr verehrte Damen und Herren! Weil wir in Österreich eine der besten Beschäftigungssituationen in Europa haben, weil wir die geringste Arbeitslosigkeit haben, weil wir doch ein gewisses Wachstum aufweisen können und weil wir im europäischen Einklang an der wirtschaftlich guten Situation und Entwicklung der europäischen Länder am besten mitwirken, können wir uns erlauben, entsprechende Sozial- und Transferleistungen in diesem Land zu gewähren.
Es werden immerhin über 78 Milliarden € an Sozial- und Transferleistungen gewährt, zusätzlich 15 Milliarden € an Förderungen und Subventionen, und da ist es angebracht, dass man mit Hilfe einer Transparenzdatenbank die Gelder kanalisiert, dass man schaut, wohin denn die Gelder fließen, dass man die Strukturen entsprechend festhält und dass man auch den Bürgern klarmacht, welche Wirkung Sozialsysteme eigentlich haben.
Ich habe hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Aufstellung von Einkünften von drei Familien mit jeweils zwei Kindern, 10 und 14 Jahre alt.
Die erste Familie hat 950 € monatliches Brutto-Erwerbseinkommen, und mit allen Transferleistungen hat sie ein verfügbares Familieneinkommen von monatlich 2 325 €.
Die zweite Familie, mit selbem Familienstand, hat 1 900 € brutto. Das verfügbare Familieneinkommen beträgt mit allen Transferleistungen 2 540 €.
Und die dritte Familie hat bei 3 800 € Brutto-Einkommen ein verfügbares Famlieneinkommen von 3 079 €.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann in Zukunft der Einzelne in der Transparenzdatenbank abfragen. Und wir, die Regierungsverantwortlichen und die politisch Verantwortlichen, haben die Möglichkeit, über diese Strukturen aus den verschiedenen Förderungen und Subventionen entsprechende Schlüsse zu ziehen und entsprechend gegenzusteuern.
Folgendes, meine Damen und Herren, sei hier auch einmal gesagt: Über 70 Prozent dieser 80 Millionen € an Sozial- und Transferleistungen kommen direkt aus der Wirtschaft über die Lohn- und Lohnnebenkosten. Und wenn die Wirtschaft international nachhaltig, erfolgreich und auch wettbewerbsfähig sein soll, dann müssen wir danach trachten, dass die Sozialquote nicht weiter nach oben expandiert, denn damit würden wir immer stärker an Wettbewerbsfähigkeit gerade auf dem internationalen Markt einbüßen.
Aber wir würden auch auf nationaler Ebene auf die Grenzen der Kaufkraft stoßen, wenn wir die Lohnnebenkosten mit solchen Sozialkosten und vor allem mit einer Abgabenquote von etwa 43 Prozent belasten würden. Da gibt es eine gute Benchmark, meine Damen und Herren, und das ist für mich immer wieder die Schweiz. Die Schweiz hat eine Sozialquote von zirka 20 Prozent und eine Abgabenquote von durchschnittlich 30 Prozent. Daran sieht man, wenn man dem Bürger von Haus aus mehr in der Geldtasche belässt, also weniger von seinen Einkünften wegbesteuert, dann braucht er auch sehr viel weniger Sozialleistungen vom Staat. Und die Wirtschaft ist dadurch auch wettbewerbsfähiger. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Insgesamt können wir, glaube ich, gerade was die Entwicklungen bei der Arbeitnehmerbesteuerung der letzten Jahre, Herr Kollege Krainer, anbelangt, sehr zufrieden sein. Ich erinnere mich noch daran, dass beispielsweise unter sozialistischen Finanzministern die Steuereinhebung bei etwa 7 000 € Jahreseinkommen begonnen hat, und mittlerweile sind die Arbeitnehmer erst ab einem Einkommen von 14 000 € steuerpflichtig. Damit haben wir mehr als zwei Millionen österreichische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von der Einkommensteuer befreit.
Wir müssen, meine Damen und Herren, auch darauf aufpassen, dass wir die Leistungsträger in diesem Land nicht weiter verunsichern. Wir haben bei etwa 8,2 Millionen Staatsbürgern 3,9 Millionen Erwerbstätige und zirka 4,3 Millionen Nichterwerbstätige. 1,9 Millionen sind in diesem System Nettozahler. Das heißt, die bringen die notwendigen Steuer- und Sozialbeiträge auf, um die Kosten für die Sozialsysteme zu begleichen.
Insgesamt sollte diese Transparenzdatenbank dazu führen, dass wir unser Sozial- und Gesellschaftssystem in Balance halten können. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
11.15
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
11.15
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Transparenz, Transparenzdaten – das Budget lässt das auch vermissen! Es ist in mehrfacher Hinsicht ein mutloses und feiges Budget, das hier vorgelegt wurde. Und gerade im Bereich Offenheit und Ehrlichkeit ist es besonders schlimm ausgefallen.
Gehen wir gleich in medias res: zum Zukunftsklau, der in der Schulpolitik und an den Universitäten betrieben wird.
Die Bundesregierung hat hier heute wieder verkündet, dass es ein Offensivpaket für die Universitäten gibt. Das ist blanke Provokation! Denn es ist doch so, dass in den Finanzvorschauen den Universitäten massiv Mittel genommen wurden. Das geht in den dreistelligen Millionenbereich. Und jetzt kommen Sie daher und picken irgendwo noch 80 Millionen € dazu, so nach dem Motto: Wir geben noch etwas dazu!
Meine Damen und Herren von der Regierung, Sie müssen alle zum politischen PISA-Test. Ich sage Ihnen das, bevor Sie hier Parlament und Bevölkerung weiter behelligen. (Beifall bei den Grünen.) Und das wäre vielleicht schon für die Vorschulebene gut geeignet, denn Sie machen nichts anderes, als dass Sie den Kindern dort drei Zuckerl weg
nehmen, und dann geben Sie ihnen wieder eines und sagen: So, jetzt habt ihr eines dazubekommen!
Genau so ist es! Selbst die Dimensionen stimmen. Und das ist einfach eine Sauerei! Das ist dieses Hauses nicht würdig. Nicht einmal der Bevölkerung sollte man das so sagen. Es ist dies die „Vergrasserung“ des Herrn Finanzministers, des „kleinen“ Pröll. Da ihm der „große“ Pröll im Genick sitzt, traut er sich nichts mehr zu machen.
Es ist einfach unwürdig, wie Sie hier aufgestellt sind. Und das werden wir uns in dieser gesamten Debatte nicht gefallen lassen – nachdem wir hier vorhin mit Verschleierungsrhetorik eine Stunde lang sozusagen benebelt worden sind. Wir werden genau da Transparenz hineinbringen, denn wenigstens das muss sein.
Und wir werden für noch ein paar Punkte kämpfen, zum Beispiel dafür, dass Sie diesen Schwindel abstellen. Die Rektorenkonferenz – allen voran Professor Sünkel, aber auch Professor Bast – hat es Ihnen ja regelmäßig ausgerichtet, was das für ein Unsinn ist. Den Universitäten fehlen die 300 Millionen €, das ist allen klar, und zwar nicht deshalb, weil sie das Geld beim Fenster hinauswerfen wollen, sondern deswegen, weil sie es für die notwendigsten Maßnahmen brauchen. Doch Sie sind nicht bereit, das Geld entweder woanders einzusparen, was leichter und sinnvoller wäre, oder aber die Steuern dort zu erhöhen, wo es die Richtigen trifft.
Aber Sie waren auch in anderer Hinsicht feig – ich komme zum zweiten und zum dritten Punkt –, und zwar in der Hinsicht, dass Sie bei denjenigen kürzen, die sich nicht wehren können, und Sie waren außerdem feig, weil Sie die Superreichen und die Reichen wieder haben laufen lassen. (Beifall bei den Grünen.)
Das kann sich nicht ausgehen, auch wenn Sie in der Koalitionsrhetorik – der SPÖ wird es ja gefallen – andere Töne anstimmen. Die Reichen werden gerade ein bisserl gekitzelt, aber sicher nicht gerecht besteuert. Und da muss man sich so einen Auftritt hier anhören! Auch das ist eine Kultur der Intransparenz.
Aber zurück zu den Universitäten und zu den StudentInnen, wo es wirklich fehlt! – Dort hineinschneiden kostet einfach Zukunft. Und da hilft es nichts, wenn der Herr Finanzminister weiß Gott wie oft den Begriff „Zukunft“ in den Mund nimmt. Wie hat er es gesagt? – „Schulden fressen Zukunft auf.“Ja, da ist einmal die Frage zu stellen, wo man investiert und wo man spart. Das ist die richtige Frage! Und die Diskussion darüber wollen wir schon die ganze Zeit hier führen. Aber da verweigern Sie sich, bringen hier mit sechswöchiger Verspätung verfassungsbrecherisch irgendein intransparentes Budget ein, weil Sie eben genau das nicht debattieren wollen, nämlich das, wo die Schwerpunkte sind. Und dann wird auch noch genau das Falsche erzählt.
„Schulden fressen Zukunft auf.“ Wissen Sie, wer die Zukunft auffrisst? – Das ist diese Bundesregierung, wenn es um die Schulen und um die Universitäten geht! (Beifall bei den Grünen.)
Hören Sie auf mit diesen komischen Plattitüden! Man ist sich ja nicht einmal zu dumm, das in einem Hefterl abzudrucken. Das hätte ein Beitrag zur Verwaltungsreform sein können: dass man entweder eine bessere Budgetrede hält, die es auch wert wäre gedruckt zu werden, oder dass man auf so ein Druckwerk verzichtet, denn solch einen Unsinn muss man ja nicht auch noch in Hardcopy pressen. Aber bitte, es ist auch an anderer Stelle einiges schiefgegangen.
Aber bleiben wir bei dem, was Zukunft bedeutet: Wenn Sie – nächste Feigheit, nächster Schwindel – dann ohnehin hergehen müssen und bei den Studierenden – und da ist ja ursprünglich der ganze Geist dieser Sache spürbar gewesen – reinschneiden wollen bei der Kürzung, und zwar bei der radikalen Streichung der Familienbeihilfe von 26 auf 24 Jahre, genau in diesem Bereich, dann sind Sie ja genau dort, dass Sie zumindest für
diese Gruppen mehrfach und in mehrfacher Höhe die Studiengebühren durch die Hintertür einführen wollen. Da hat sich offensichtlich ursprünglich in Ihrem Loipersdorf-Husch-Pfusch-Verfahren die ÖVP durchgesetzt. Dann sind Sie draufgekommen, dass Sie das so gar nicht durchhalten können, weshalb Sie jetzt Ausnahmen vorgesehen haben. Immerhin! Das ist aber nicht Ihrer Weisheit zu verdanken, sondern das ist den Protesten draußen zu verdanken und einer engagierten Opposition hier im Haus. (Beifall bei den Grünen.)
Wir werden im Übrigen auch noch weiterkämpfen, damit Sie hier ein paar Dinge, die vernünftig sind – so betrachtet –, wieder zurücknehmen müssen beziehungsweise mussten.
Aber worin besteht die fortgesetzte Feigheit? – Sie müssen diese Maßnahme jetzt so weit korrigieren, dass jene, die Studienbeihilfenbezieher sind, weiter die Familienbeihilfe beziehen können. Sie müssen sie dort korrigieren, wo eine ganz lange Studiendauer schon vorgeschrieben ist. Wobei es, nebenbei bemerkt, so ist, dass in vielen Studien die meisten ja gar nicht in die Pflichtseminare hineinkommen, weil das ohnehin schon so ein Zustand ist an den Unis, den Sie mit den anderen Maßnahmen noch verschärfen und nicht beheben. Das ist ja die doppelte Bestrafung. Sie müssen diese Ausnahme sinnvollerweise beim Mutterschutz machen, bei den Präsenz- und Zivildienern, bei jenen, die erst mit 19 Jahren maturieren, und so weiter und so fort.
Wissen Sie, was? Ist das ein Beitrag zur Verwaltungsreform, wenn Sie alle diese Einzelfälle wieder dahin gehend durchexekutieren müssen, wer einen Anspruch hat und wer nicht? Sie waren zu feig, eine völlig sinnlose Maßnahme, die ein Anschlag auf die Studierenden und vor allem auf deren Familien war, als Ganzes zurückzunehmen. So viel hätte das nämlich gar nicht einmal gekostet. Aber auch da ist die Feigheit erkennbar.
Und letztlich – und das ist das Schlimmste, wenn es darum geht, wie es für die Zukunft laufen soll –: Bei den wirklichen Reformen waren Sie zu feig vor Ihren eigenen Landeshauptleuten. Das ist noch viel schlimmer. Dort wären die Millionen tatsächlich drinnen – wenn schon nicht über Nacht oder im ersten Jahr, aber im zweiten, dritten, vierten Jahr –, wenn diese Reformen wirklich angegangen würden.
Es geht also genau darum, dass man sehr wohl auch spart, aber Sparen mit Hirn und Herz! Und genauso Investieren mit Hirn und Herz! – Das wird hier vermisst. Deshalb kann man Ihnen da ein glattes Nichtgenügend ausstellen für diesen Budgetentwurf, denn es wäre nämlich ganz anders gegangen. In Wahrheit bewegen Sie nämlich gar nicht so viel. Die Strukturreformen sind eher minimal, aber der Schaden bei denen, wo Sie kürzen, ist relativ groß. Man wundert sich eigentlich bei diesen Maßnahmen, die Sie setzten, wie man mit so wenig Innovation so viel Schaden anrichten kann.
Letztlich geht es ja genau darum, in den wirklich großen Bereichen zu sparen. Es ist überhaupt nicht einsehbar, dass Sie bei der Schulverwaltung, obwohl schon so lange diskutiert wird und die Vorschläge auf dem Tisch liegen, und bei allen anderen Vorschlägen, die wir mit dem Rechnungshof erarbeitet haben, weiter säumig sind. Da kann Ihnen dieses Nebelgerede dieser Budgetrede auch nichts helfen. (Beifall bei den Grünen.)
11.23
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.
11.23
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich, da von meinen Vorrednern sehr viel auf das Budget eingegangen worden ist, noch kurz auf die
Aussagen des Kollegen Strache replizieren, der dem Finanzminister Mutlosigkeit und Unentschlossenheit in Sachen Budgetfragen vorgeworfen hat. – Also Mutlosigkeit und Unentschlossenheit kann man dem freiheitlichen Finanzminister Karl-Heinz Grasser wirklich nicht vorwerfen. (Abg. Petzner: ÖVP-Finanzminister! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)
Ich erinnere mich noch gut an das Dogma des Nulldefizits, dem faktisch alles geopfert wurde, an die Einführung von Studiengebühren, die nicht den Universitäten zugutegekommen sind, sondern die zur Sanierung des Budgets verwendet worden sind. Im Zuge der Vorbereitung auf die heutige Rede habe ich mir die Bilanz des Finanzministers Grasser angeschaut (Abg. Petzner: Von der ÖVP! – Falsche Partei!), und die „kann sich sehen lassen“: Das waren 2,8 Milliarden € Belastungen für die Menschen und 1,7 Milliarden € Entlastungen für die Vermögenden und die Unternehmen.
Mutlosigkeit kann man Ihnen also nicht vorwerfen, allerdings nicht in der Richtung, wie wir ein mutiges Budget verstehen. Und ich glaube, die Ausgewogenheit, die der Finanzminister heute in seiner Budgetrede bewiesen hat, zeigt, dass wir unter einem sozialdemokratischen Kanzler einen anderen Weg gehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Doch lassen Sie mich jetzt zum Thema Transferkonto kommen. (Abg. Ing. Westenthaler: „Transferkonto“?!) Der Finanzminister hat es gesagt, es hieß vor einem Jahr noch „Transferkonto“ und heißt jetzt „Transparenzdatenbank“. Und nein, es ist nicht dasselbe. (Abg. Kickl: Es ist schlechter geworden! Das ist richtig: Es ist schlechter geworden!) Und deswegen, Herr Kickl: Die Stellungnahme von Josef Cap, die Sie vorgelesen haben, betraf damals die Frage des Transferkontos, das es in dieser Form – bei der nämlich die Transparenz in einem „Striptease“ der einzelnen Menschen bestanden hätte, wobei es sich nicht um ein Transferkonto, sondern um ein „Neidkonto“ gehandelt hätte, so wie es dann in den Medien auch sehr bald geheißen hat (Abg. Ing. Westenthaler: Kein Kontroll- und Steuerungsinstrument! Leider!) – mit der SPÖ nicht gegeben hätte. Diesen „Striptease“ hätte es mit der SPÖ nicht gegeben!
Das heißt, lange Verhandlungen, die wir jetzt mit dem Koalitionspartner geführt haben, haben es dort hingebracht (Abg. Kickl: Dass gar nichts mehr ist!), wo wir es gerne hätten (Abg. Kickl: Dass gar nichts mehr ist!), haben es nämlich zu einer Transferdatenbank gemacht mit jenen Daten, die auch uns interessieren.
Bundesminister Hundstorfer hat es in der Enquete gesagt: 94 Prozent der Transferleistungen an die Menschen sind Bundesleistungen. Und er hat gesagt, und da zitiere ich ihn: Wenn der Bund nicht weiß, was er an die Menschen ausbezahlt, was wir hier beschließen, na dann gute Nacht! (Abg. Ing. Westenthaler: Das wissen Sie jetzt aber auch nicht!)
Genau so ist es: Wir wissen, was an Bundesleistungen an die Menschen ausbezahlt wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber nicht durch die Transferdatenbank!) Was wir nicht in dieser Form wissen, ist, was von Ländern und Gemeinden ausbezahlt wird. Genau diese Leistungen sollen zusammengeführt werden. Allerdings, noch einmal: Es ist keine Datenbank, die den Kleinen betreffen soll. Und auch der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes hat zu Beginn der Diskussion gesagt: Wer glaubt, Transferleistungen für die Ärmsten am Mindestniveau erheben zu können, und das alleine, der irrt. – Und genau so ist es. Genau das machen wir heute nicht mehr.
Wir wissen aus einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts, die auch in dieser Enquete hier im Parlament vorgestellt wurde, dass es in Österreich nicht gelingt – und das wurde auch von meinen Vorrednern zum Teil schon gesagt –, über das Steuersystem einen sozialen Ausgleich herbeizuführen. Der Ausgleich, der funktioniert, funktioniert bei uns über die Sozialtransfers.
Was heißt das? – Das untere Drittel der Menschen in Österreich erhält 14 Prozent des Bruttomarkteinkommens, das mittlere 29 Prozent und das obere Drittel 57 Prozent. Da
der Staat durch Umverteilung mittels Transfermaßnahmen eingreift, verschiebt sich dieses Segment. Das heißt, die Menschen, die sonst nur 14 Prozent Zugriff hätten, haben dann 23 Prozent, die, die 29 Prozent hätten, haben 30 Prozent, und bei denen, die 57 Prozent hätten, sind es 46 Prozent. Das heißt, das, was das Steuersystem nicht schafft, versuchen wir durch Transferleistungen auszugleichen.
Und wir sehen, dass dieses System auch wirkt, und um dieses System beneidet uns nicht zuletzt ganz Europa. Wir sind mit einer vernünftigen Arbeitsmarktpolitik, mit einer sehr proaktiven Arbeitsmarktpolitik und mit Investitionen in Sozialtransfers äußerst gut durch diese Krise gekommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Und nicht zuletzt ist es diesem Umstand auch zu verdanken, dass das Sparbudget, das der Finanzminister heute vorgelegt hat, ein sehr mildes ist im Vergleich zu dem, was andere Staaten rund um uns machen können und machen müssen. (Abg. Mag. Josef Auer: Das ist eine Sensation!)
Ich habe schon gesagt, der Ausgleich funktioniert über den Sozialtransfer. Ein paar Zahlen, die vor allem auch die Unterschiede zwischen der Situation von Männern und Frauen aufzeigen:
In Österreich hat jeder siebente unselbständig erwerbstätige Mann ein Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage, aber nur jede 24. Frau. Die progressive Wirkung, die Lohnsteuern haben, nämlich dass die, die mehr verdienen, auch mehr bezahlen, sollte eigentlich den Einkommensunterschied verringern. Das funktioniert jedoch nicht, weil die regressive Wirkung von Sozialversicherungsbeiträgen dies nahezu aufhebt. Und Steuerbegünstigungen, wie sie im Bereich der Lohnsteuer für viele notwendig sind, sind für Frauen, da sie meistens keine Lohnsteuer zahlen, wirkungslos.
Eine Erhöhung von indirekten Steuern, wie sie auch in der Frage der Budgeterstellung angedacht war, nämlich in Form der Mehrwertsteuererhöhung, würde genau diese Menschen, nämlich Menschen mit niedrigem Einkommen, noch mehr belasten.
Ich erinnere an die im Zusammenhang mit dem Transferkonto vor allem von der Industriellenvereinigung damals geprägte Frage der Unterscheidung zwischen Nehmern und Gebern im System. Wenn man dieses System betrachtet, dann muss man dieses System über das ganze Leben betrachten. Wir alle sind irgendwann einmal Nehmer (Abg. Ing. Westenthaler: Nein, Sie sind dauernd Nehmer! Der Finanzminister ist Nehmer!), nämlich am Anfang unseres Lebens, wir sind Geber während unseres Erwerbslebens, und wir sind wieder Nehmer, wenn wir in Pension gehen.
Wenn jemand, so wie der Präsident der Industriellenvereinigung, 25 Jahre alt war, als er ins Berufsleben eingetreten ist, so ist er deshalb nicht ein größerer Nehmer als der ÖGB-Präsident, der mit 16 Jahren ins Erwerbsleben eingetreten ist, denn das nivelliert sich während des Lebens. Und, wie gesagt, ich wünsche beiden ein langes Leben in Gesundheit, sodass sie möglichst lange nicht zu Konsumenten werden. Das heißt, eine Unterscheidung zwischen Nehmern und Gebern hochzuziehen ist zynisch.
Lassen Sie mich noch ein letztes Wort auch zum Wording des Herrn Finanzministers in seiner Budgetrede sagen. Er hat gesagt, nur wo es Wohlstand gibt, kann es auch Wohlfahrt geben. – Sehr geehrter Herr Finanzminister! Ich kann Ihnen wirklich versichern, und seien Sie sich dessen sicher: Es wird mit der SPÖ keinen Wohlfahrtsstaat geben. Wir sind keine Partei, wo Almosen an Menschen verteilt werden! (Beifall bei der SPÖ.)
Wofür wir stehen, das ist ein ausgewogener Sozialstaat: ein Staat, wo die, die gesund sind, für die da sind, die krank sind; wo die, die mehr haben, für die da sind, die weniger haben; wo die, die Arbeit haben, für die zahlen, die keine Arbeit haben. Einen Almosenstaat wird es mit der SPÖ nicht geben! (Beifall bei der SPÖ.)
11.30
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. – Bitte.
11.30
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Kollegin Oberhauser, wenn Sie hier philosophieren über die Nehmer, dann muss ich sagen, Sie haben eine ganz wesentliche Gruppe vergessen, denn die wahren Nehmer sind in Zeiten des Sparens und in Zeiten dieses Budgets Ihre gescheiterten roten und schwarzen Manager im staatlichen und halbstaatlichen Bereich – von ÖBB, Flughafen, Banken –, die noch mit einer Superpension oder einem Supergehalt abgespeist werden. (Beifall beim BZÖ.) Die haben Sie nicht erwähnt, und die sollten Sie sich einmal vorknöpfen, denn das ist wirklich ein Skandal, was da passiert. (Abg. Bucher: Das ist wahr!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sehe, der Finanzminister hat geredet und fluchtartig das Haus verlassen. Das ist auch eine Art von Parlamentarismus, den er offenbar hier ernst nimmt oder auch nicht ernst nimmt. Ich finde das nicht in Ordnung. Ich hätte ihm sonst nämlich ein Bild gezeigt, das derzeit im ganzen Land als Sinnbild für diese Regierung gilt. (Der Redner hält ein Blatt in die Höhe, auf dem oben Oliver Hardy und Stan Laurel und darunter Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll und Bundeskanzler Faymann abgebildet sind und zwischen den beiden Abbildungen die Frage „Reinkarnation?“ zu lesen ist.)
Das ist das Sinnbild – es steht für die Ernsthaftigkeit –, wie die Bevölkerung diese Regierung sieht: oben die Vorgänger Stan Laurel und Oliver Hardy, und darunter sind der Herr Finanzminister und der Herr Bundeskanzler.
Jetzt sage ich Ihnen: Nach dieser Rede, Herr Finanzminister, muss man dieses Sinnbild eigentlich in Frage stellen. Denn bei Stan Laurel und Oliver Hardy haben wir von vornherein gewusst, dass das, was sie sagen, nicht ernst zu nehmen ist und Unsinn ist. Sie in der Regierung aber glauben das auch noch, was Sie sagen, und meinen das auch noch ernst. Das ist in Wahrheit eine Schande für dieses Hohe Haus und auch für die Republik Österreich. (Beifall beim BZÖ.)
Das sage nicht nur ich, das sagt zum Beispiel heute auch der Caritas-Direktor Landau – der mit uns politisch nicht irgendwie verwandt oder irgendwie befreundet ist. Der sagt auch, dass dieses Budget eine Schande ist. Und es ist eine Schande, Herr Finanzminister! Sie sagen immer, es fehlt das Geld. Sie sagen, es fehlt das Geld. Für die Familien, für die Bildung, für die Gesundheit, für die Pensionen, für die Jugend, auch für die Infrastruktur werden die Mittel zusammengestrichen. Überall fehlt das Geld! Aber es ist Geld sofort dann da, wenn wir die Pleitebudgets der Pleiteländer in Europa, wie Griechenland und Irland, sanieren müssen! (Beifall beim BZÖ.) Dann ist plötzlich Geld vom Steuerzahler da, Herr Finanzminister!
Und es ist plötzlich da – ich habe es vorher schon gesagt –, wenn wir die Gehälter und Boni der gescheiterten Manager auszahlen müssen, Ihrer rot-schwarzen Günstlinge bei den ÖBB, am Flughafen oder auch in den Banken. Es ist dann Geld da, wenn wir Ihre Politverwaltung in ganz Österreich mit über 700 Abgeordneten, Mandataren, bezahlen müssen. Es ist dann genug Geld da, wenn im EU-Parlament die Bonzen da draußen übermäßige Gehaltsfortzahlungen und übermäßige Pensionen kassieren, mit einer Erhöhung um 3,7 Prozent. Dann ist Geld da! Dann stimmen Sie zu, Herr Finanzminister! – Es ist wirklich eine Schande und eine Gemeinheit, wie Sie mit dem Geld in diesem Land umgehen. (Beifall beim BZÖ.)
Genau das Gleiche
ist der Fall bei dieser Transparenzdatenbank – der Transparenzdatenbank, Herr Finanzminister, mit der Sie mit
großem Getöse ausgezogen sind. Mit großem Getöse sind Sie ausgezogen, und
ausgegangen ist es wie das berühmte Ereig-
nis im Jahr 1564, das Hornberger Schießen. Dort war es auch so, dass
der Herzog von
Württemberg ausgezogen ist nach Hornberg und dort mit großem Getöse empfangen werden sollte. Dann ist eine Kutsche vorbeigekommen, dann ein Krämerkarren, dann noch eine Rinderherde. Er ist nie gekommen, aber es wurde immer Salut geschossen. Das ist das Hornberger Schießen. Und genauso ist es mit der Transparenzdatenbank: Sie ist nicht da, sie ist nie gekommen. Sie sind gescheitert, Herr Finanzminister! Es gibt keine Transparenzdatenbank! (Beifall beim BZÖ.)
Da hat es einmal vor einem Jahr einen Kuhhandel gegeben, einen Kuhhandel – das wissen wir alle noch, das haben alle Medien geschrieben – zwischen der SPÖ und der ÖVP. Die SPÖ wollte die Mindestsicherung und die ÖVP die Transparenzdatenbank. Das war der Kuhhandel. Dieser Kuhhandel ging über die Bühne mit einer völligen Kapitulation der ÖVP. Nach diesem Kuhhandel schaut es so aus, dass die SPÖ auf ihrer dicken Kuh Mindestsicherung reitet, und die ÖVP sitzt mit dem flachen Hosenboden auf der blanken Wiese. – Das ist eure Verhandlung! Ihr von der ÖVP seid umgefallen, ihr seid über den Tisch gezogen worden, und ihr habt euch einen feuchten Kehricht geschert um das, was eigentlich in einer Transparenzdatenbank stehen sollte.
Deswegen haben wir auch im Ausschuss folgendes Angebot gemacht, ein unübliches Angebot – Herr Kollege Öllinger hat es schon angesprochen –: Ihr nehmt das zurück, und wir reden nicht mehr darüber, weil wir uns nicht fremdgenieren wollen für diesen Gesetzentwurf, den der Finanzminister da vorgelegt hat. Denn es ist zum Genieren. Es ist keine Transparenz, Frau Kollegin Tamandl. – Wo ist sie denn? Auch nicht mehr da. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Frau Kollegin Tamandl – sie ist auch da –, wenn Ihre Brille, die Sie tragen, so transparent wäre wie die Transparenzdatenbank, dann würden Sie den Ausgang dieses Saales nicht mehr finden! (Heiterkeit bei Abgeordneten des BZÖ.) Das ist die Wahrheit. Da ist überhaupt keine Transparenz drinnen. (Beifall beim BZÖ.)
Wenn man das jetzt abrufen soll von der Transparenzdatenbank, wissen Sie, was im § 3 drinnen steht? – Dass überhaupt nur der Betroffene, das ist schon klar, das abrufen kann. Also jeder, der weiß, was er bekommt und verdient, bekommt das dann noch einmal schwarz auf weiß, bekommt den Zettel, kann ihn sich anschauen, denkt sich: Aha, ja, das verdiene ich; danke!, und schmeißt ihn weg.
Aber er muss nicht einmal vollständig sein! Im § 3 steht drinnen:
„Zur Erfüllung des Nachweiszwecks kann der Leistungsempfänger (...) mit Hilfe des Transparenzportals einen Auszug von allen Daten oder“ nur „von einer oder mehreren Leistungsarten“ herunterholen.
Das ist ja eigentlich unglaublich: Es besteht ja nicht einmal die Verpflichtung, eine Gesamtleistung auszuweisen! Da sind dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, Herr Finanzminister.
Jetzt kommen wir auch noch zum Ausschuss, denn der Herr Ausschussvorsitzende Stummvoll darf heute nicht reden. Ich bin froh, dass in der letzten Präsidiale die Vorgangsweise dieses ÖVP-Abgeordneten als Ausschussvorsitzender massiv kritisiert worden ist, und zwar von allen Parteien. Denn eines kann nicht sein, Herr Kollege Stummvoll, nämlich dass Sie mit umfassenden Abänderungsanträgen – nicht mit einem, Frau Tamandl, sondern mit zwei!; einer war umfassend und auch noch eine Ausschussfeststellung – aus heiterem Himmel in den Ausschuss kommen, sagen, ihr könnt euch das nicht einmal durchlesen, und dann folgenden Vorschlag machen: Stimmt zuerst ab, und dann könnt ihr die Anträge durchlesen!
Ja wo sind wir denn?! Das ist doch die Abschaffung des Parlamentarismus, die Abschaffung jedes gemeinsamen Arbeitens in diesem Haus! (Beifall beim BZÖ.)
Das ist ein Skandal, und ich bin froh, dass so etwas nicht einreißt, wie das offenbar bei der ÖVP die Vorgangsweise ist. Wir wissen schon: Hände falten, Goschn halten! – Ein
Zitat, das nicht von mir stammt, sondern aus dem ÖVP-Klub. Dort darf man nichts vorher lesen. Dort muss offenbar abgestimmt werden, ohne etwas zu lesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind für ein echtes Bürgerkonto – unser Klubobmann hat das Modell auch vorgestellt –, ein Bürgerkonto, wo man die Transferleistungen von Bund, Gemeinden und Ländern, und zwar transparent, alle zusammen erfasst, kontrollierend erfasst, um Doppelgleisigkeiten, um Missbrauch abzubauen. Das ist unser Modell, das wir haben.
Noch etwas ist ganz wichtig, und deswegen gibt es auch von uns mit Sicherheit keine Zustimmung: nicht nur, weil das ein unnötiger Gesetzespfusch ist, sondern weil es viele Bekundungen gab, auf die nichts gefolgt ist. So haben etwa Herr Kollege Kräuter, der hier in der dritten Reihe sitzt, aber auch Vertreter der ÖVP immer gesagt: Gemeinsam mit dieser Transparenzdatenbank werden wir auch die Parteigelder transparent und öffentlich machen! – Wo ist denn das, Herr Kollege Kräuter? Was ist geworden aus diesem Vorschlag? Wo ist das? Wo steht das drinnen? – Nirgends! Die Parteigelder werden weiterhin von Ihnen versteckt. Und deswegen gibt es von uns auch keine Zustimmung für diesen Pfusch, der da auf dem Tisch liegt. (Beifall beim BZÖ.)
11.37
Präsident Fritz Neugebauer: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Hundstorfer das Wort. – Bitte.
11.37
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir ein paar Worte dazu, denn ich glaube, ein paar Dinge muss man etwas zurechtrücken. Es geht darum, dass die Sozialdemokratie, aber auch diese Regierung nicht dafür stehen, einen Überwachungsstaat à la FPÖ haben zu wollen. (Abg. Kickl: Eine Ordnung! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist eine klare Abgrenzung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Eine Ordnung! – Sie wollen ein Chaos!)
Was Sie wollen, sind ein umfassender Überwachungsstaat und ein totaler Rechtsruck, den Sie derzeit vollziehen, womit Sie glauben auch in Zukunft Wählerstimmen bekommen zu können. Das sieht man auch an Ihrer Einstellung zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. (Ruf bei der FPÖ: Richtig! – Abg. Kickl: Na und? Haben wir halt eine andere als Sie!) Hier treffen unterschiedliche Ideologien aufeinander.
Zur Datenbank selbst: Es werden nicht nur Sozialleistungen aufgezeigt, sondern es werden auch Transferzahlungen angeführt. Das heißt, alles, was wir an sogenannten Förderungen haben, für alle Sektoren unseres Landes, wird in dieser Datenbank erfasst.
Es ist auch keine Frage, ein Teil davon – ich habe das schon bei der Enquete so gesagt – sind natürlich Versicherungsleistungen, wo Menschen einzahlen und dafür eine Leistung bekommen. Aber ein anderer Teil sind reine Förderungen, sind reine Subventionen.
Es wird auch alles transparent gemacht, was es an Steuererleichterungen für Konzerne gibt, und so weiter. Es geht in Zukunft – und das ist der entscheidende Unterschied, wo wir nicht etwas verwässert, sondern meiner Meinung nach massiv verbessert haben – auch um Gewinnfreibeträge, um Stiftungssteuern und so weiter.
Wir leben in einem Land, in dem das Wort „Datenschutz“ keine leere Worthülse ist – ich glaube, das ist auch allen klar –, sondern in dem der Datenschutz ernst genommen wird. Demzufolge kann der Einzelne natürlich immer einen Auszug über sich selbst haben, und selbstverständlich wird der Einzelne – und das steht ja auch in diesem Gesetz –, wenn er einen Antrag stellt, seinen Auszug mitbringen müssen, das ist gar keine Frage. Es wird aber die Behörde nicht darin schnüffeln können, sondern der Einzelne wird
gegenüber der Stelle, bei der er einen Antrag stellt, transparent machen müssen, was er schon hat.
Was sind Sinn und Zweck? – Sinn und Zweck sind die Sichtbarmachung der Vielzahl von Leistungen. Es geht darum, dass auch – und das ist für mich auch ganz wesentlich – die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit Abfragen tätigen kann, anonymisiert, nach der Struktur einer Leistung. (Abg. Kickl: Wenn man Sie fragt, wie viele ..., bekommt man keine Antwort!)
Es ist auch ein Controllinginstrument für politische Entscheidungsträger, es ist durch die anonyme Auswertung ein Controllinginstrument, ob man bei gewissen Vorhaben, ob man bei gewissen politischen Ideen die richtige Zielrichtung hat.
Ich denke, es ist ein sehr umfangreiches
Portal, eine sehr umfangreiche Datenbank geworden, und daher werden wir in
Zukunft sehr genau wissen, was wir an Fördermaßnahmen machen,
von welchen Summen wir wirklich reden und was wir an Versicherungsleistung
den Menschen auch ausbezahlen. Es geht darum – und das ist mir sehr
wichtig –, dass Doppelgleisigkeiten natürlich abzubauen sind,
dass aber nicht das Sozialschmarotzertum im Vordergrund steht, wie das
einige von Ihnen immer wieder unterstellen,
sondern das, was dem Bürger an Leistung zusteht. Und sollte es da oder
dort Doppelgleisigkeiten geben, so
sind diese zu vermeiden – aber nicht aufgrund einer Neiddebatte, sondern als Ergebnis der
Logikdebatte, dass wir keine Doppelgleisigkeiten ha-
ben wollen, was dadurch auch
garantiert ist.
Zum Stichwort „Transparenz“ nur Folgendes – weil immer wieder sehr viel über unser Alterssicherungssystem diskutiert wird, über die Pensionen, weil gesagt wird, dass alles zusammenbricht –: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass das, was wir in Österreich haben, das staatliche umlagenfinanzierte Pensionssystem, sehr transparent ist – für das, was ich einzahle, bekomme ich eine Versicherungsleistung heraus; das hat sich in der Krise sehr bewährt. Und wenn es uns allen gemeinsam gelingt, dass die Österreicherinnen und Österreicher länger gesünder im Erwerbsleben bleiben und innerhalb von zehn Jahren die Menschen um ein Jahr später ihre Pension antreten, dann ist dieses System auch in Zukunft sehr, sehr krisensicher. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
11.42
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.
11.43
Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Als wir in die letzte Sitzung des Finanzausschusses gegangen sind mit der Absicht, dieser Transparenzdatenbank zuzustimmen, waren wir noch der Meinung, dass es dabei darum geht, Zweigleisigkeiten, Mehrfachsubventionen, doppelte Transferleistungen zu verhindern, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen abzustimmen, und vor allem darum, dass die öffentlichen Leistungen dadurch transparenter werden. Dabei geht es nicht um eine Neiddebatte, sondern ausschließlich um mehr Gerechtigkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Was ist dabei herausgekommen? Wo ist die Transparenz? – Herausgekommen ist eine „Intransparenzdatenbank“! Denn würde ich der Logik des Herrn Sozialministers folgen, dann müsste ich jetzt verlangen, dass das Finanzamt in Zukunft auch mein Gehalt und mein Einkommen nicht mehr sehen darf, denn auch das würde schon dem Datenschutz widersprechen.
Es geht nur darum, dass die öffentliche Hand einen Einblick hat, um zu sehen, wo Sozialmissbrauch und eben diese Doppelgleisigkeiten herrschen. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Bundesregierung hat noch nicht einmal, das wurde heute schon erwähnt, diese Artikel-15a-Vereinbarungen mit den Ländern abgeschlossen. Wir wissen ja nicht einmal, ob die Länder und die Gemeinden mitmachen. Das Ganze würde überhaupt keinen Sinn machen, wenn nur die Bundesbehörden dabei wären.
Das Ergebnis ist – und dazu stehen wir – ein zahnloser Tiger, der es nicht wert ist, dass man überhaupt darüber diskutiert. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Warum reden Sie dann dazu?)
Das Einzige, das auf uns zukommt, sind die Kosten für Verwaltung, Wirtschaft, Kammern et cetera. Kollege Öllinger hat es ja schon erwähnt: 1,6 Millionen € für die Errichtung durch das Bundesrechenzentrum und jährliche Kosten von etwa 2,5 Millionen € allein für den Bund. Die Kosten, die da auf die Länder und Gemeinden zukommen, kennen wir noch nicht einmal.
Ich darf den Herrn Finanzminister zitieren, der in seiner heutigen Budgetrede gesagt hat:
„Mit der Initiative ,Verwaltungskosten senken für Unternehmen‘ leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau für die Wirtschaft.“
Na danke! Genau das ist das, was auf uns zukommt: Kosten wiederum für die Wirtschaft, ohne dass dabei letzten Endes ein Ergebnis herauskommt. Das führt nur zu einer Aufblähung, ohne mehr Effizienz.
Es hat sich da leider die ÖVP – ich kann der ÖVP diesen Vorwurf nicht ersparen – völlig über den Tisch ziehen lassen, und sie zieht jetzt dieses Projekt und diese Regierungsvorlage nur noch durch, um in der Öffentlichkeit nicht das Gesicht zu verlieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Man merkt ja schon an der Vehemenz und der Inbrunst, mit denen die SPÖ diese Regierungsvorlage verteidigt, wie sehr sie letzten Endes hinter dieser Regierungsvorlage steht. Und da stellt sich für mich schon die Frage: Möchte die SPÖ deshalb verhindern, dass das transparent wird, weil ja vielleicht genau die von der Asylmafia betroffenen Ausländer unter Umständen die großen Nutznießer unseres Sozialsystems sind, oder aber hat auch die ÖVP gar kein Interesse daran, denn letzten Endes kassieren vielleicht ihre Günstlinge aus der Landwirtschaft Zwei- und Dreifachförderungen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Husch-Pfusch-Vorlage ist ein Symptom für das derzeitige Bild, das die Regierung bietet. Diese Regierungsvorlage fügt sich lückenlos in die Reihe politischer Fehlschläge dieser Regierung ein. Wir erteilen dieser Regierungsvorlage nicht die Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
11.47
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hörl. – Bitte.
11.47
Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuschauer auf der Galerie und vor dem Fernseher! Der heutige Tag steht auch nach der Budgetrede unseres Finanzministers (Abg. Grosz: Unseres geliebten Finanzministers!) ganz im Zeichen des Budgets: ein Maximum an Sparen und Reformen, ein Minimum an Steuern und Schulden, soweit das unter den gegebenen politischen Umständen möglich war, und ein fairer Ausgleich bei allen Interessengruppen. Damit bin ich auch schon beim aktuellen Thema: Fairness, Gerechtigkeit und Transparenz. (Abg. Mag. Widmann: Die Familien!)
Und da ich gesagt habe: „soweit das unter den gegebenen politischen Umständen möglich war“, möchte ich Ihnen, Herr Kollege Krainer – er ist momentan nicht im Saal –, schon sagen, dass wir es, wenn Sie eine Steuerreform anbieten, natürlich immer mit sehr großer Vorsicht sehen. Es ist schon sehr klassenkämpferisch, wenn man behauptet, Kapital wäre zu wenig besteuert und die Arbeit enorm.
Ich möchte nur festhalten, dass zwei Millionen Österreicher während der Regierungszeit Schüssels steuerfrei gestellt wurden, dass also bis zu einem Jahreseinkommen von 14 000 € keine Steuern zu zahlen sind. 4,3 Millionen Österreicher sind nicht erwerbstätig (Zwischenruf des Abg. Mag. Josef Auer), somit ist von 1,9 Millionen erwerbstätigen Österreichern die gesamte Steuerlast zu tragen. Ich denke, dass wir diese nicht noch mehr belasten können. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich gratuliere natürlich auch unserem Vizekanzler, seinen Mitarbeitern und dem Herrn Staatssekretär zum großen Arbeitspensum, das da für Österreich in den letzten Tagen und Wochen geleistet wurde, und ich bedanke mich auch dafür, dass unser Finanzminister mehrere Wochenenden beim Ecofin arbeitend in Brüssel verbracht hat.
Es beruhigt sehr, wenn unser Vizekanzler und Finanzminister in diesen schwierigen Tagen (Abg. Grosz: Unser geliebter Finanzminister!), in denen es um die Rettung des Euro geht, in Brüssel ist und dort mit den anderen Finanzministern hilft.
Lieber Seppi Bucher, deine Ausführungen von diesem Rednerpult aus bezüglich des Rettungsschirms waren natürlich sehr laut, sie waren populistisch, aber gerade Sie als Kärntner sind natürlich – wenn also ein Kärntner über Finanzpolitik spricht – nicht sehr glaubwürdig (Abg. Strache: Bekämpfen Sie doch nicht die Kärntner, was soll denn das?! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), denn dieses Land wäre, denke ich, froh gewesen, wenn Sie sich in der Finanz- und Bankenpolitik ausgekannt hätten. (Abg. Strache: Ungeheuerlich! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Mit der Transparenzdatenbank sollten nun alle Leistungen der öffentlichen Hand, Sozialversicherungsbeiträge, Förderungen, Transferzahlungen, wie wir heute schon gehört haben, sowie steuerliche Vorteile, die bisher weder für den Leistungsempfänger noch für die öffentliche Hand transparent waren, in einer Übersicht erfasst werden, und es sollte Licht in den Transferdschungel gebracht werden.
Durch diese Darstellungen soll eine Grundlage für mehr Leistungsgerechtigkeit, soziale Treffsicherheit und Fairness geschaffen werden. Dieses Datenmaterial soll dazu dienen, die Harmonisierung und Steuerung der Transferbezüge zu verbessern, Überversorgung und Doppelgleisigkeit zu vermeiden. Danach wird es Aufgabe der Politik sein, die staatlichen Transferleistungen auf Basis der neuen Erkenntnisse zu überprüfen, sie zu schärfen und ihre Treffsicherheit zu erhöhen.
Nur so kann der im europäischen Vergleich stark ausgeprägte österreichische Sozialstaat – immerhin 30 Prozent Sozialquote; wir haben heute schon gehört, 80 Milliarden € werden in diesem Land verteilt; und wenn Sie, Herr Strache, immer wieder behaupten, wir seien ein kaltes Land, dann ist das einfach falsch, auch die von Ihnen immer wiederholte Behauptung macht das nicht richtiger – auch in Zukunft mit vertretbaren Kosten gesichert und weiterentwickelt werden. (Zwischenruf des Abg. Hagen.) Immerhin drei Viertel, Sie wissen das, aller Steuern und Abgaben in Österreich werden im Transfer umverteilt.
Angesichts der weltweiten Dimension dieser Finanzkrise und des europäischen Dauerrettungsversuches des Euro hat in allen europäischen Ländern ein Umdenken im Umgang mit dem Staat und seinen Leistungen stattzufinden. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Moral und Aufrichtigkeit, Fleiß und Sparsamkeit sind Tugenden – Herr Grosz, ich weiß, Sie können mit diesen Begriffen nichts anfangen – und keine Last. (Abg. Grosz: Ist das eine Jungfernrede?) Die Fun-Gesellschaft hat sich dieser Werte zu unterwerfen. (Abg. Dr. Moser: Klären Sie einmal Skylink!)
Ich bin stolz darauf, Österreicher zu sein. Österreich ist ein wunderbares Land. Wo wir uns allerdings bessern müssen, ist unser Hang zum Raunzen und der etwas lockere Schlendrian. (Abg. Kickl: Das sagen Sie einmal dem Finanzminister!)
Was Sie, Herr Vizekanzler, hier mit Ihrer Rede am 14. Oktober 2009 im Zusammenhang mit dem Projekt Österreich begonnen haben, wird nun Realität: Erstmals gibt es eine klare Übersicht über alle Transferleistungen. Ich glaube, gerade jetzt, da wir die Mindestsicherung eingeführt haben, ist das sehr wichtig, denn wir werden erst sehen, welche Auswirkungen die Mindestsicherung, und da gebe ich Ihnen recht, auf den Arbeitsmarkt, auf die Bereitschaft, Arbeit freiwillig anzunehmen, haben wird. Da ist Transparenz höchst an der Zeit.
Wir alle müssen hier in diesem Hause an Gerechtigkeit und Ehrlichkeit arbeiten – auch für Österreich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.52
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.
11.52
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss zugeben, für mich ist diese Transparenzdatenbank, das entsprechende Gesetz, schon etwas ganz Besonderes: Es ist definitiv das absolut schrägste politische Projekt, dem ich bisher in diesem Hohen Haus begegnet bin.
Sie haben es ohnehin gemerkt: Bei vielen Reden musste man heute schmunzeln, obwohl das Ganze eigentlich nicht zum Lachen ist. Das, was einem in den letzten Monaten da im Zusammenhang mit dem Projekt Mindestsicherung begegnet ist, bewirkt eher eine Mischung aus Erstaunen und Entsetzen darüber, wie an dem Projekt Mindestsicherung herumgemurkst worden ist.
Denn ursprünglich – Kollege Westenthaler hat das kurz angesprochen – ging es darum, dass Sie von der SPÖ Ihren Wählerinnen und Wählern versprochen haben, die Armut in diesem Land in den Griff zu bekommen. Und es ging darum, dass endlich, nachdem wir Grüne es jahrelang gefordert hatten – Sozialexperten, NGOs, Sozialinitiativen –, so etwas wie eine Grundsicherung auf Schiene gebracht worden ist. Aber Ihrem Koalitionspartner, der ÖVP, hat das nicht ganz gefallen, denn mit Armutsbekämpfung hat die ÖVP nicht viel am Hut, wenn sie nicht bei einem Charity-Event stattfindet. Mit einem Rechtsanspruch auf Existenzsicherung kann sie eher nicht so gut, sie ist doch die Lobbypartei für die Superreichen in diesem Land.
Es war also klar: Die ÖVP musste bei diesem Projekt Mindestsicherung irgendwie Sand ins Getriebe streuen. Und dieser Sand kam dann auch zum Vorschein, zusammen mit einer enormen Menge heißer Luft in Form dieser Transparenzdatenbank. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte Sie daran erinnern, dass wochenlang kein Politiker/keine Politikerin der ÖVP imstande war, zu erklären, was denn das eigentlich sei, dass bei einer extra einberufenen Parlamentarischen Enquete der zuständige Experte keine einzige Frage der anderen anwesenden Experten und Expertinnen und Abgeordneten klar beantworten konnte. So war das, das Ganze war nur noch peinlich!
Aber, man höre und staune, trotz alledem war die SPÖ bereit, die Einführung der Mindestsicherung an die Beschlussfassung und Umsetzung dieses Transparenzdings zu knüpfen. Und das Ganze geht noch weiter: Die ÖVP hat so lange weiterverhandelt, bis quasi von dieser Mindestsicherung an Gutem nichts mehr übrig war.
Man muss sagen: Sie von der SPÖ haben sich das Projekt Armutsbekämpfung absolut ruinieren lassen und haben als Zugabe dann noch dieses komische Transparenzding bekommen, und das ist schon ein ganz großer Bauchfleck.
Meine Damen und Herren! Für die ÖVP hat das Ganze schon deutlich mehr Sinn gemacht: Sie haben zum einen die Mindestsicherung weitgehend ruiniert, Sie haben auch
die SPÖ weitgehend als unglaubwürdig dargestellt, aber Sie hatten dann halt noch dieses Dingsda zu bearbeiten. Das ist schon ein Problem, denn eines war von Anfang an klar: Wenn die ÖVP etwas nicht haben möchte, dann ist das Transparenz. Die ÖVP möchte nicht Transparenz über Einkommen, Vermögen, Geldströme et cetera. Sie wollen auch keine Transparenz, was Ihre Parteikasse betrifft. Mit wirklicher Transparenz hat die ÖVP absolut nichts am Hut, aber da gab es halt dieses Zugeständnis von der SPÖ, quasi diesen Transparenzkonto-Blankoscheck. Und das, was dann da herausgekommen ist, haben wir heute vor uns.
Wir von den Grünen hätten uns endlich eine wirklich existenzsichernde Grundsicherung gewünscht, aber daraus ist leider nichts geworden. Wir von den Grünen hätten uns gerne mehr Transparenz gewünscht: Transparenz über Einkommen, über Vermögen, über steuerliche Leistungen, über sonstige öffentliche Förderungen. Aber auch daraus ist im Zusammenhang mit dieser Transparenzdatenbank leider wieder einmal nichts geworden.
Das, was Sie uns hier vorlegen, ist absolut unausgereift, ist unlogisch. Wenn Sie sagen – wie Frau Kollegin Tamandl das im Ausschuss gemacht hat, Kollege Krainer heute hier, auch selbst der Herr Minister –: Fangen wir einmal damit an, es hat sicher inhaltliche Lücken, aber fangen wir mit der Umsetzung einmal an, man kann ja dann weiterarbeiten!, dann ist das für uns Grüne wirklich alles andere als kompetente Regierungsarbeit. (Beifall bei den Grünen.)
11.57
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.
11.57
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Wir haben jetzt von mehreren Seiten eine Reihe von Beiträgen gehört, die weitab von der Transparenzdatenbank sind. (Abg. Mag. Molterer: Zum Beispiel ...!) Zum Beispiel.
Bleiben wir gleich einmal bei den Ausführungen meiner Vorrednerin Mag. Schatz: Das „Dingsda“ ist eine Datenbank. Ich glaube, man muss den Menschen schon erklären, was das ist, denn sonst verstehen sie nicht, was Ihre Kritikpunkte sind. (Abg. Rädler: Die sind ja „so“ dumm!)
Natürlich stand am Anfang die populistische Idee: Ich könnte am Stammtisch Punkte sammeln, wenn ich die sogenannten Sozialschmarotzer sozusagen an den Pranger stelle! (Abg. Scheibner: Von wem war die Idee? – Abg. Ing. Westenthaler: Von wem war denn die Idee? War die nicht von der ÖVP?) Faktisch ist es so, dass hier in Österreich manche Punkte weiter reformbedürftig, verbesserungsfähig sind. Ich glaube, die Sorgfalt jener öffentlichen Stellen, die heute darüber entscheiden, ob eine Sozialleistung ausbezahlt wird oder nicht, ist eher überbordend. Dass wir in Österreich einen Mangel an Bürokratie hätten, dass sich die öffentliche Verwaltung das zu wenig genau anschaut, bevor sie einen Bescheid ausstellt, diesen Vorwurf kann man nicht machen. Das funktioniert im Regelfall in unserem Land sehr gut. Daher war dieser Ansatz nicht der, aufgrund dessen sich dann die Bundesregierung zu diesem Projekt entschlossen hat und den wir heute hier im Parlament der Beschlussfassung zugrunde liegen haben.
Wir wollen etwas anderes erreichen: Wir wollen verhindern, dass durch den föderalen Aufbau und durch die Diversität, in der das ausbezahlt wird, Fehlförderungen in unserem Land stattfinden. (Abg. Mag. Schatz: Aber das werden Sie damit ...!) Natürlich, Frau Kollegin, und zwar ganz einfach, Herr Bundesminister Hundstorfer hat Ihnen gerade erklärt, wie das funktioniert: Die Bundesregierung kann diese Datenbank, sobald alle Daten drinnen sind, abfragen und kann dann zum Beispiel feststellen ... (Zwischen
ruf des Abg. Ing. Westenthaler.) – Ja, das steht in dem Gesetz drinnen. Kein Problem, Herr Kollege, jetzt können Sie zustimmen. Ich sage Ihnen, es steht drinnen: Die Bundesregierung kann mit Verordnung ... (Abg. Ing. Westenthaler: Der Betroffenen!) Die Bundesregierung kann die notwendigen statistischen Daten aus der Datenbank holen und daraus Erkenntnisse gewinnen.
Um ein praktisches Beispiel zu bringen (Abg. Kickl: Nehmen Sie zum Beispiel die rumänischen Ausgleichszulagenbezieher!): Nehmen wir Landeshauptmann Dörfler – gute Idee, Herr Kickl! –, der fährt noch wie ein Landesfürst anno dazumal – noch dazu in einem Land, das pleite ist, kaputt gemacht durch zehn Jahre Führung unter Jörg Haider (Abg. Kickl: Hören Sie doch auf ...!), ein Land mit 20 Milliarden Schulden aus der Hypo-Geschichte, wo die anderen Österreicher und der Bund auffangen durften (Abg. Kickl: Lauter Rote!) – durchs Land und verteilt Almosen (Beifall des Abg. Köfer) – 100 €! – und schämt sich nicht einmal, bedürftige Menschen in Kärnten antreten zu lassen, gerade dass sie nicht im Staub liegen müssen. (Abg. Kickl: Man kann auch einen Antrag stellen!) Erfunden von Jörg Haider, fortgesetzt vom amtierenden Landeshauptmann.
Damit wissen die Damen und Herren vor den Fernsehgeräten auch: Wenn solche Menschen wie Sie, Herr Kickl, dran sind, dann dürfen sie sich anstellen und dürfen um 100 € betteln gehen. (Zwischenruf des Abg. Ing. Höbart.) Das ist die Methode, mit der gearbeitet wird. Daher sind wir für einen Rechtsanspruch für Menschen, die arm sind. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Hören Sie doch einmal auf! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Höbart.)
Daher ist es gut, dass wir eine Mindestsicherung haben, damit sie nicht von Leuten wie Ihnen Almosen bekommen müssen. Wir wollen, dass sie 744 € bekommen. Wir sollten uns darüber freuen, dass die Mindestlöhne in der Wirtschaft heute so hoch sind, dass genügend Abstand dazu da ist, um einen Anreiz darzustellen. (Abg. Mag. Schatz: Erklären Sie das denen, ...!) Ich gratuliere an dieser Stelle auch den Verhandlern der Wirtschaftkammer und der Gewerkschaft zu den 1 300 € Mindestlohn im Handel. (Abg. Mag. Schatz: 1 186 plus 2,3 Prozent ...!) – 1 300 €, Frau Kollegin!
In Schilling sind das ... – Darf ich den Zwischenruf von Ihnen kurz vorher beantworten, damit die Damen und Herren auch wissen, was Sie uns vorhalten? Sie sagen, die Mindestsicherung wäre zu gering. (Abg. Mag. Schatz: Nein, nein!) – 744 €, das war noch vor sieben Jahren (Ruf bei den Grünen: Nein, Mindestlohn!) die Forderung der Gewerkschaft für den Mindestlohn, nämlich 10 000 S. Das heißt, die 744 € sind eine anständige Mindestsicherung.
Die 1 300 € Mindestlohn sind annähernd 20 000 S, und das ist jener Teil, der durch das heutige Wirtschaftswachstum möglich ist. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Wir sind stolz, dass beides in diesem Land möglich ist, und mein Dank gilt dem Sozial- und dem Finanzminister, dass wir diese Situation inklusive Mindestsicherung haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt weiß ich, warum Sie nicht mehr Staatssekretär sind: wegen Rechenfehler abgesetzt!)
Zurück zur Transparenzdatenbank: Niemand muss sich davor fürchten, dass er damit einer Neiddebatte ausgesetzt ist. Niemand anderer als er selbst kann die Daten dort abrufen. Wir stellen Personen- und Datenschutz her, und wir haben die Möglichkeit geschaffen, künftig eine ordnungsgemäße statistische Aufarbeitung vorzunehmen. Und dann werden die Dörfler’schen 100-€-Almosen vielleicht nicht die passende Maßnahme sein. Wenn das herauskommt, werden sich Kärnten und die FPÖ vielleicht auch bewegen. – Danke, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Sie haben eine Ahnung! – Abg. Strache: Mehr als die 70 € in Wien! Mehr als die 70 € in Wien!)
12.02
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.
12.02
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Diese vermurkste Transparenzdatenbank ist ein Synonym für die Politik dieser rot-schwarzen Koalition. Wenn man sich anschaut, wie große Projekte bei Rot und Schwarz verhandelt werden, dann darf man sich auch nicht wundern, dass das Budget so dasteht, wie es dasteht. Bei Rot und Schwarz werden große Projekte, große Ankündigungen so lange verhandelt, bis nichts mehr dabei herauskommt außer Belastungen für den Steuerzahler, außer zusätzliche Kosten. Genau so funktioniert die rot-schwarze Politik in diesem Haus. (Beifall beim BZÖ.)
Schauen wir uns in diesem Zusammenhang an, was der Herr Finanzminister heute gesagt hat! Er hat gleich in der Einleitung gesagt, manche Länder haben über ihre Verhältnisse gelebt, manche Länder haben keine Strukturreformen in Angriff genommen, manche Länder haben von einem Tag auf den nächsten gelebt (Abg. Amon: Und stimmt das nicht? Stimmt das nicht?), und in all diesen Ländern werden die Steuerzahler letztlich die Rechnung bezahlen. – Welches Land hat er denn da gemeint?
Ich weiß, er hat von Irland, von Portugal und von Griechenland gesprochen, aber ich weiß, welches Land er wirklich meint: Österreich! Denn in Österreich funktioniert das genauso: In Österreich werden keine Strukturreformen angegangen, es wird von einem Tag auf den nächsten gelebt, es werden Schulden gemacht ohne eine Perspektive, dass wir das irgendwann einmal wieder zurückzahlen können. Genau so funktioniert die Politik in Österreich! Das ist genau das, was wir seit Jahren immer wieder hier sagen: Immer wieder ermahnen wir den aktuellen Finanzminister und die vielen anderen Finanzminister der ÖVP, dass sich hier etwas ändern muss. (Abg. Rädler: Aber in Kärnten habt ihr es anders gemacht!)
Heute hat der Herr Finanzminister eine Motivationsrede gehalten – wieder einmal. Wieder einmal hat er seine Motivationsrede gehalten, in der er uns allen zum x-ten Mal erklärt: man kann nicht auf Schulden leben, man muss endlich die Verwaltungsreform angehen, man muss die Bildungsreform angehen, man muss all jene Reformen angehen, die wir seit Jahrzehnten einfordern. (Abg. Amon: Das stimmt nicht!)
Diese Motivationsrede hat er heute wieder gehalten, und da frage ich mich, wen er überzeugen will: Wir sind überzeugt, die Menschen vor den Fernsehschirmen sind auch überzeugt (Abg. Ing. Westenthaler – auf die Bankreihen der ÖVP zeigend –: Die ÖVP hat Krisensitzung übrigens! Für das Protokoll: Die ÖVP hat Krisensitzung! Die Abgeordneten ...!), also wen will er überzeugen? Warum bringt er seit Jahren immer wieder die gleiche Rede? Immer wieder spricht er die Versäumnisse an, spricht das Thema an, dass man nicht auf Schulden leben kann.
Also ich würde dem Herrn Finanzminister empfehlen, diese Rede noch einmal zu halten. Ich würde ihm wirklich Folgendes empfehlen: Halten Sie diese Rede noch einmal, aber halten Sie diese Rede nicht hier im Hohen Haus, sondern zu Hause vor dem Spiegel! Dort können Sie diese Rede halten, denn Sie sind derjenige, der das alles ändern muss, nicht wir hier! (Beifall beim BZÖ.) Uns brauchen Sie nicht zu überzeugen, Sie müssen sich selbst überzeugen!
Wenn ich mir diese Rede anschaue, dann glaube ich ja, dass sie gar nicht von Ihnen stammt. (Zwischenruf des Abg. Bucher.) Ich glaube, dass irgendein Mitarbeiter diese Rede für Sie geschrieben hat, und ich glaube, er will Ihnen mit dieser Rede etwas sagen. Er will Ihnen durch die Blume Folgendes sagen: Lieber Herr Finanzminister, heben Sie Ihren Hintern und gehen Sie an die Arbeit! – Das ist die Botschaft, die in dieser Rede steckt. (Beifall beim BZÖ.)
Denn letztlich ist diese Budgetrede nichts anderes als eine Aneinanderreihung von offenen Punkten! Sie haben jetzt noch einmal all die Baustellen angeführt, Sie haben noch
einmal all die Versäumnisse der Vergangenheit angeführt, aber dann kommt nichts Substanzielles, es gibt keine Reformen – es gibt Steuererhöhungen, ja, die gibt es, aber keine Reformen –, und es gibt vor allem keine Maßnahmen im Bildungsbereich (Zwischenruf des Abg. Rädler), die wirklich zukunftsträchtig sind. Und wenn Sie sich dann hier herstellen und sagen: Wir verspielen die Zukunft unserer Kinder!, dann sage ich: Ja, das tun wir. Und wer ist daran schuld? (Abg. Bucher: Pröll ist verantwortlich dafür!) Sind wir daran schuld oder sind Sie daran schuld? Das ist die zentrale Frage. (Beifall beim BZÖ.) Deshalb: Tun Sie etwas!
Aber Sie haben ja neben Ihren ganzen Ankündigungen und sonstigen Floskeln auch gleich die Entschuldigung für Ihr Versagen mitgeliefert. Sie haben uns gesagt, warum Sie nichts zustande bringen. Sie haben gesagt – ich zitiere wörtlich –: Das war halt das Maximum, was in dieser Koalition möglich war. – Genau das ist der Punkt!
Sie haben große Projekte – und Sie haben ja die Fehlentwicklungen angesprochen. Dann wird zwischen Rot und Schwarz verhandelt, bis nichts mehr übrig bleibt. Das ist genau die Art, wie Sie Politik machen, das ist auch bei der Transparenzdatenbank genau so passiert: Sie haben große Dinge angekündigt – es war eine sinnvolle Maßnahme, die Sie hier angekündigt haben –, und letztlich ist nichts davon übrig geblieben. Das ist genau das Problem, das wir in diesem Land haben!
Deshalb, liebe ÖVP, liebe SPÖ, schauen Sie, dass Sie auf einen grünen Zweig kommen! Es macht doch keinen Sinn, wenn Sie zwar an einem Strang ziehen, aber in unterschiedliche Richtungen! Wir müssen in diesem Land endlich die Reformen weiterbringen. Da macht es überhaupt keinen Sinn, wenn Sie sich gegenseitig ein Bein stellen und wir deshalb in diesem Land nichts weiterbringen. Wenn ich mir diese Transparenzdatenbank und diesen Murks dahinter ansehe, dann gute Nacht für Österreich, wenn zukünftig alle anderen Zukunftsprojekte auch so aussehen. (Beifall beim BZÖ.)
12.08
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.
12.08
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Die Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war dabei, als der Finanzminister im Oktober vorigen Jahres diese Transparenzdatenbank angekündigt hat. Im ersten Moment habe ich gesagt: Eine vernünftige Geschichte! (Abg. Rädler: Zeitzeuge!) Aber, Herr Finanzminister, was haben Sie daraus gemacht? Ein nutzloses Etwas, zu nichts zu gebrauchen, hohe Kosten, reine Geldvernichtung, keine Vereinbarung mit den Ländern im Bereich 15a, Ungewissheit, ob Sie die Datensätze überhaupt bekommen. Und dass nur der Leistungsempfänger Zugriff auf diese Daten haben soll, ist eigentlich ein Witz. (Beifall bei der FPÖ.) Eine Intransparenzdatenbank, wie mein Kollege Podgorschek schon erwähnt hat.
Die Entstehung des Sparpakets und letztlich des Budgets war aus meiner Sicht eine Schmierenkomödie in vielen Akten. Es begann mit einem Verfassungsbruch, dann kamen die Saunaergüsse von Loipersdorf mit Husch-Pfusch-Belastungspaketen und jetzt diese Budgetrede des Herrn Pröll als für mich absoluter Tiefpunkt. Konzeptlosigkeit, Unerfahrenheit und Kraftlosigkeit zeichnen diese Bundesregierung aus. (Abg. Grillitsch: Das sagen Sie!) Im Ankündigen war unser Finanzminister Pröll schon immer Europameister, aber im Umsetzen war er immer ein Zwerg. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Finanzminister, ich bin bei Ihnen, wenn Sie sagen, wir müssen im Hinblick auf unsere Jugend zukünftig sparen, schauen, dass die Schulden gesenkt werden, die Zinsen herunterkommen – aber Sie machen genau das Gegenteil! Wir werden morgen sicherlich noch viel darüber reden können; ich sage Ihnen nur eines: Sie haben geplant,
dass die Schulden bis zum Jahr 2014 von 200 Milliarden auf 230 bis 240 Milliarden € ansteigen werden. So nicht! Die Zinsen werden von 8 auf 11 Milliarden € steigen.
Herr Bundesminister, mit der Intransparenz halten Sie es auch beim EU-Rettungspaket. Es ist aus meiner Sicht einfach verwerflich, dass der österreichische Steuerzahler jetzt auch für das hoch verschuldete Irland tief in die Tasche greifen muss. (Beifall bei der FPÖ.)
800 Millionen € an Haftungen, oder sind es doch nur 600? (Abg. Strache: Geringfügiger Unterschied von 200!) Der Herr Finanzminister weiß, glaube ich, nicht genau Bescheid, ihm sind die Pläne abhanden gekommen.
Irland ist verschuldet, obwohl in den letzten 10 Jahren 40 Milliarden € von der EU gekommen sind und große amerikanische Unternehmungen wegen des Steuervorteils dort investiert haben – trotzdem ist Irland pleite! Aber, meine Damen und Herren, mit der Freiheitlichen Partei Steuergeld für die Absicherung der irischen Schulden ausgeben? – Nein, nein, und abermals nein! (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, es heißt immer, das sind nur Haftungen, das sind keine Budgetmittel; die fließen nicht. – Aber wenn das so ist, dann frage ich Sie, Herr Pröll: Warum keine Haftungen für die Universitäten? (Abg. Grosz: Herr Pröll ist nicht mehr da!) – Ja, das ist sein Problem. Da frage ich Sie schon, Herr Pröll: Warum erlauben Sie den österreichischen Universitäten nicht, Kredite aufzunehmen? Die brauchen dringend 300 Millionen €, also wesentlich weniger als Griechenland und Irland.
Warum gestatten Sie, zum Zweiten, der ASFINAG nicht, Kredite aufzunehmen, um den Linzer Westring zu bauen? (Beifall bei der FPÖ.) Dort werden 500 Millionen € gebraucht und nicht wie bei den Griechen 2,2 Milliarden € und bei den Iren 800 Millionen €. (Zwischenruf des Abg. Amon.)
Wenn wir von Intransparenz sprechen, so muss noch erwähnt werden, dass Sie, Herr Finanzminister, verschweigen, dass das Geplänkel rund um das Budget nur ein Hauch ist gegenüber dem unüberschaubaren, millionenschweren Orkan, der sich über der EU und dem Euro zusammenbraut. Wenn hier nicht Abhilfe geschaffen wird, indem man versucht, die Schuldnerstaaten Irland, Portugal und Griechenland aus dem Verbund hinauszubringen und eine starke Eurozone mit Deutschland an der Spitze zu bilden, dann sehe ich schwarz für diese Finanzen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
12.13
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.
12.13
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Opposition entwickelt heute eine eigenartige Sicht der Dinge. – Vorneweg möchte ich mich aber gegen eine Unterstellung der Abgeordneten Schatz zur Wehr setzen: Die ÖVP ganz einfach explizit zu einer Partei zu erklären, die nichts für die Armutsbekämpfung übrig hätte, finde ich äußerst unfair, und ich verwahre mich gegen derartige Unterstellungen, Frau Kollegin! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Schatz: Was tun Sie denn dafür? Sagen Sie mir ...! Wie bekämpfen Sie die Armut?)
Insgesamt ist es heute seltsam, zuzuschauen, wie die Opposition auf einmal gegen alles Neue, gegen jede Veränderung ist: Alles soll so bleiben, wie es war. – Im Gegenteil! Wir als die Regierungsparteien sorgen für Veränderung, sorgen für etwas Neues. (Abg. Neubauer: Die ganze Bevölkerung steht ...!) Ich darf, nachdem Kollege Öllinger jetzt wieder kommt, ein sprachliches Bild von ihm aufnehmen. Er hat vom Kohlenkeller gesprochen. – Ja, wir zünden ein erstes Licht im Kohlenkeller an, wir bringen Licht ins
Dunkel. (Zwischenrufe der Abgeordneten Neubauer und Öllinger.) Wir wollen mehr Transparenz, wir wollen mehr Fairness und nicht – wie Sie – alles beim Alten lassen. (Beifall bei der ÖVP.)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als vor einem Jahr Vizekanzler Pröll das Transferkonto, wie es damals geheißen hat, vorgestellt hat, gab es einerseits begeisterte Zustimmung, andererseits wurde es als nicht durchführbar und als ein Anschlag auf die sozial Bedürftigen quasi verteufelt. Ich hoffe, dass nach diesem Jahr jetzt zumindest einige davon überzeugt sind, dass es gerade Letzteres, nämlich ein Anschlag auf die sozial Bedürftigen, nicht ist, denn diese Transparenzdatenbank, wie sie jetzt heißt, ist in meinen Augen gemeinsam mit der Mindestsicherung eine wichtige, eine gute Maßnahme für mehr Gerechtigkeit und für mehr Fairness in unserer Gesellschaft.
In Zukunft wird es für Förderungsoptimierer schwieriger sein, bei verschiedenen Stellen anzuklopfen und für ein und dieselbe Sache Geld zu lukrieren. Und es ist, glaube ich, eines auch vermieden worden, was am Beginn der Debatte ebenfalls zu Befürchtungen führte, nämlich dass es hier zu einer Neiddebatte kommen könnte. – Dazu wäre es auch tatsächlich gekommen, wenn jedermann in jedermanns Akte Einsicht hätte nehmen können. Wir haben das sehr plastisch gesehen bei der Veröffentlichung der agrarischen Leistungen, die praktisch ins Netz gestellt wurden, obwohl der Leistung eine Gegenleistung gegenüberstand. Die Veröffentlichung dieser Daten ist durch den Europäischen Gerichtshof aus Datenschutzgründen zu Recht gekippt worden, deswegen wird diese Datenbank genau das nicht tun, sondern es werden nur der Betroffene und die jeweils behandelnde Stelle dazu Zugang haben.
Darüber hinaus gibt es noch viel anderes, was dieses Transparenzkonto, diese Transparenzdatenbank können wird. Zum einen wird sie für den Betroffenen selbst die Möglichkeit bringen, dass er Nachweise problemlos erbringen kann. Sie wird vermeiden, dass es zu Doppelgleisigkeiten und damit eventuell auch zu Nachzahlungen kommt, und sie wird es auch mit sich bringen, dass es möglich ist, durch anonymisierte Auswertungen Zielgruppen genauer zu definieren, Förderungen effizienter einzusetzen und damit auch öffentliche Mittel effizienter einzusetzen. – Sie ist somit aus meiner Sicht durchaus auch ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.
Eine Hürde wurde schon angesprochen, nämlich dass die Länder dem noch zustimmen müssen, aber ich bin zuversichtlich, dass das gelingen wird, dass die Länder mittun (Zwischenruf des Abg. Neubauer) und die Landtage die entsprechenden Beschlüsse fassen werden, denn letztlich leisten auch die Länder über den Sozialbereich und viele andere Bereiche wichtige Beiträge für die einzelnen Personen, sodass es einfach Sinn macht, sie dabei zu haben.
Es gab verschiedene Befürchtungen, dass das vielleicht nicht funktionieren könnte, und ich glaube, realistischerweise wird man auch einräumen müssen, dass dieses Transparenzkonto eine Anlaufzeit brauchen wird und dass man vielleicht die Praxis wird abwarten müssen, um zu sehen, wie manches funktioniert und was man letztlich eventuell auch verändern oder neu gestalten muss. Ich glaube, dass dazu der Bericht, der auch von uns, vom Parlament, vom zuständigen Minister alle zwei Jahre eingefordert wird, eine wesentliche Grundlage sein wird.
Abschließend: Wenn alles so funktioniert, wie es beabsichtigt ist – und ich gehe davon aus, dass das der Fall sein wird –, leisten wir jedenfalls einen Beitrag zu einem gerechteren Sozialsystem, zu mehr Fairness in den verschiedensten wirtschaftlichen Bereichen und letztlich auch zu einer Vereinfachung der Verwaltung. Insgesamt ist das also eine runde Sache, und ich möchte ausdrücklich dem Herrn Vizekanzler als Ideengeber und als beharrlichem Umsetzer ein herzliches Danke für diese Idee sagen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.19
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.
12.19
Abgeordnete
Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne):
Herr Präsident! (Abg. Neubauer:
... erklären, was eine runde Sache ist!) Sehr geehrte
Staatssekretäre! Werte Damen und Herren! Wenn Kollege Glaser vorhin betont
hat, dass die ÖVP eine Partei sei, der die Armutsbekämpfung wichtig
ist, dann stellt sich natürlich schon die Frage, wie sich das damit
vereinbaren lässt, dass Sie das Budget für die
Entwicklungszusammenarbeit um ein Viertel kürzen. – Das ist
doch etwas Unwürdiges! Das ist ein Schritt, der für ein Land, das so
wohlhabend ist wie Österreich, wirklich eine Schande ist! (Beifall bei
den Grünen.)
Werte Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und SPÖ, Sie haben heute mehrmals erwähnt, dass diese Transparenzdatenbank dazu beitragen soll, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, das Controlling zu verbessern und mehr Effizienz zu erreichen. In diesem Zusammenhang möchte ich den Blick auf das Thema Unternehmensförderungen richten, die in Österreich sehr satt fließen. Es sind rund 15,3 Milliarden €, wovon der Großteil, nämlich 9 Milliarden, vom Bund und der Rest von den Ländern und Kommunen und Sozialversicherungen kommen. Also was liegt näher, als endlich auch ein System einzuführen, um die Mittel gut und effizient einsetzen zu können – im Sinne einer modernen, einer innovativen, einer zukunftsfähigen ökologischen Wirtschaft!
Jetzt stellt sich aber die Frage: Was passiert tatsächlich? – Dass Wirtschaftsförderung nicht immer effizient ist, das zeigen viele Studien und Evaluierungen, und eines der unsinnigsten Projekte, die wir in den letzten Monaten erleben durften, war mit Sicherheit die Schrottprämie, in die zig Millionen geflossen sind. Dieses Projekt wurde nachweislich von allen Expertinnen und Experten als völliger Unsinn bezeichnet. Die Käufe sind vorgezogen worden, das Geld wurde verschleudert – all das sollte letztendlich in einer guten Förderstruktur nicht geschehen. Um diesen Förderdschungel zu lichten, wäre es dringend notwendig, für die unternehmensbezogenen Förderungen eine Förderbank einzurichten, aber das wird in dieser Form nicht einmal annähernd geleistet. (Beifall bei den Grünen.)
Genauer angesehen hat sich dieses Projekt nicht nur die Opposition – wie wir in der laufenden Debatte bisher gemerkt haben, scheint sie es sich viel genauer angesehen zu haben als die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten von den Regierungsparteien –, sondern es gibt auch berechtigte Kritik aus dem Wirtschaftsministerium oder auch vom Rechnungshof.
In Bezug auf den Förderdschungel und die Subventionen im Unternehmensbereich in Österreich und die Möglichkeit, jetzt tatsächlich ein effizientes Controlling einzuführen, stellt das Wirtschaftsministerium in seiner Stellungnahme ganz klar fest: „Es ist aus dem Entwurf des Gesetzestextes jedoch nicht klar ersichtlich, wie das Controlling betreffend Doppelförderungen funktionieren kann.“ – Das sagt selbst das Wirtschaftsministerium. Ein Armutszeugnis für die Gesetzesvorlage, die Sie heute unter dem Gesichtspunkt der Kontrolle und der Effizienz beschließen lassen wollen! (Beifall bei den Grünen.)
Auch der Rechnungshof weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass mit diesem Entwurf nicht wirklich etwas vorliegt, das uns weiterbringt in dem Bereich, den Sie heute laufend zitiert haben, weil Sie meinen, das sei der Weg, wie wir zu einem effizienten Förderwesen kommen. In umfassender Art und Weise stellt der Rechnungshof fest, dass es ein schwerer Fehler ist, dass nicht schon in der Gesetzesvorlage festgeschrieben wird, dass beispielsweise auch Länder und Gemeinden die Daten zur Verfügung stellen müssen, um die Effizienz zu erhöhen, sondern nur auf eine 15a-Vereinbarung ver
traut wird. Ebenso stellt der Rechnungshof fest, dass die Mehrfachförderungen in dieser Form nicht erkannt und vermieden werden können.
Summa summarum: Es ist eine lange Debatte zu diesem Thema, besonders intensiv auch im Ausschuss, geführt worden, es ist von Ihnen immer das Credo herangezogen worden: Offenheit, Transparenz, Controlling und Effizienz. – Das Ministerium selbst, viele andere Institutionen und der Rechnungshof bescheinigen Ihnen, dass das mit dieser Regierungsvorlage nicht einmal annähernd erreicht wird. (Beifall bei den Grünen.)
12.24
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.
12.24
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Vorerst bringe ich – ein reiner Formalakt – folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
1. Im Inhaltsverzeichnis werden die Zeilen „§ 22a Beschwerdestelle“ und „§ 24a Strafbestimmungen“ aufgenommen.
*****
Damit ist die Regierungsvorlage finalisiert.
Nun zurück zu den Wurzeln. – Wer ist eigentlich die UrheberIn dieser ganzen Transparenzdiskussion und -entwicklung? Wer hat das wirkliche Copyright? Wer hat die ersten Initiativen gesetzt, meine Damen und Herren?
Wir haben schon im Jahr 2003 mit der Einsetzung eines Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses versucht, Licht ins Dunkel der Agrarförderungen zu bringen. Das haben Sie, Herr Strache, und Ihre FPÖ seinerzeit verhindert. Wir sind überhaupt nicht weitergekommen, im Jahr 2003 wurde von Schwarz-Blau alles blockiert. Insofern ist es dem Herrn Finanzminister anzurechnen, dass er dieses Thema im Vorjahr wieder aufgegriffen hat – allerdings nur einseitig: nur die Arbeitnehmer, die Pendlerinnen und Pendler, nur die Familien, nur die Pflegegeldbezieher – oder auch die Unternehmen, die Förderungen der Wirtschaft, der Landwirtschaft? Letztendlich hat sich die SPÖ durchgesetzt und die ÖVP davon überzeugt, dass nicht nur die Transferzahlungen, sondern selbstverständlich auch die Subventionen und Förderungen durchleuchtet werden müssen.
Wenn man sich beispielsweise die Optionen des Wirtschaftsforschungsinstituts zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte in Österreich vom Februar 2010 anschaut, so ist es schon signifikant, dass bei 15,5 Milliarden € Förderungen im Jahr – so sagt das Wirtschaftsforschungsinstitut –, ohne irgendjemanden zu stören oder den Arbeitsmarkt zu belasten oder das Wirtschaftswachstum zu beeinträchtigen, potenziell kurzfristig ein Einsparungsvolumen von 850 Millionen € möglich wäre. Das ist natürlich schon gewaltig.
Der Bundesgesetzgeber, meine Damen und Herren, ist bekanntlich nicht allein auf der Welt, sondern es gibt auch eine EU. Und jetzt wurde, nicht zu Unrecht, vom Europäischen Gerichtshof eingestellt, dass individuelle Daten im Bereich der Landwirtschaft veröffentlicht werden dürfen. Das ist in Ordnung, gehört aber repariert. Selbstverständlich
müssen auch hier Rat und Kommission tätig werden und versuchen, Transparenz sicherzustellen, damit EU-Mittel nicht an die falschen Stellen fließen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir wissen, dass es Bereiche gibt, in denen an Millionäre große Summen an Förderungen aufgrund einer Landwirtschaft, womit verschiedene Gewerbebetriebe aber überhaupt nichts zu tun haben, fließen.
Wir brauchen natürlich auch die Unterstützung der Länder – das ist klar –, denn Subventionen fließen ja nicht nur durch den Bund, sondern natürlich auch durch die Länder und durch die Gemeinden.
Apropos Länder, eine Anmerkung zur Verwaltungsreform: Was wird hier nicht alles diskutiert, kommentiert, philosophiert, auch polemisiert! Viel Kritik gibt es zu Recht, aber auch viel Kritik zu Unrecht, meine Damen und Herren! So manche Idee ist sehr gut – ich erinnere beispielsweise an die Initiative von Herrn Gesundheitsminister Stöger, dass die Spitäler endlich in Bundeskompetenz fallen sollen –, manche Ideen sind allerdings wieder blanker Unsinn.
Der Beschluss dieses Transparenzdatenbankgesetzes heute ist ein wichtiger Schritt und ein Startsignal, was die Verwaltungsreform betrifft. Es bringt ein Mehr an Wirtschaftlichkeit, ein Mehr an Sparsamkeit und Effizienz im öffentlichen Sektor und ist auch die Basis für einen verbesserten Mitteleinsatz und für die SPÖ auch eine Argumentationsgrundlage für mehr Verteilungsgerechtigkeit, denn auf Grundlage von Daten, von Erkenntnissen werden wir die Steuerreform im nächsten Jahr zielgerichteter diskutieren können. Der Herr Finanzminister hat heute in seiner Budgetrede diese Diskussion angekündigt. Es wird um eine Entlastung der Arbeit gehen, meine Damen und Herren, um eine Entlastung des Mittelstandes und natürlich um weitere Schritte in der Vermögensbesteuerung.
Fünf Punkte hat die Sozialdemokratie umgesetzt – Banken, Aktien, Stiftungen unter anderem –, drei Punkte sind noch offen: die Vermögensbesteuerung für Vermögen über 1 Million €, Managergehälter, Finanztransaktionssteuer. Die erste Etappe ist gelungen, die zweite Etappe muss im nächsten Jahr folgen. (Abg. Ing. Westenthaler: Lauter Blabla!)
Was ist mit der Transparenz der Parteien? – Das, Herr Westenthaler, haben Sie verpennt, denn die Verhandlungen sind längst abgeschlossen. Bei Spenden über 7 000 € gibt es eine Parteieneinigung, alle fünf Parteien werden in Zukunft veröffentlichen. Es wird Sanktionen geben, und die Ergebnisse werden über den Rechnungshof und das Parlament transparent gemacht.
Das Inkrafttreten des Transparenzdatenbankgesetzes wird zeitgerecht gelingen – also eine runde Sache, meine Damen und Herren! Herr Westenthaler, Sie sollten sich etwas besser informieren, bevor Sie hier herumpolemisieren. (Beifall bei der SPÖ.)
12.29
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.
12.29
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Vorredner! Kollege Westenthaler hat nichts verpennt, dafür hat deine Fraktion deine Rede verpennt! (Beifall beim BZÖ.) Das war bemerkenswert; Kollege Öllinger und ich waren die Einzigen, die ihm überhaupt zugehört haben.
Die Rede zur Transparenzdatenbank, die wir heute gehört haben, die der Herr Finanzminister nachgeschoben hat, und überhaupt seine ganze Budgetrede haben mich an ein Werk der deutschen Literatur erinnert, nämlich an „Die neuen Leiden des jungen W.“ von Ulrich Plenzdorf.
„Die neuen Leiden des jungen P.“ – der junge P. ist der junge Pröll –, könnte man sie nennen. Die ganze Zeit nur Larmoyanz, was er doch alles leistet. Am Sonntag muss er Irland und somit den Euro retten, dann muss er nebenbei auch noch die Konjunktur retten, die Familien muss er retten, und dann bekommt er auch noch so schlechte Umfragewerte, so ungerecht wie die Wähler nun einmal sind. Man hat wirklich Mitleid mit ihm, aber am meisten Mitleid hat er selbst mit sich gehabt. Glauben Sie mir, meine Damen und Herren, außer er selbst hat niemand mit ihm Mitleid! Erstens wird er hoch bezahlt dafür, und zweitens hat er gar nichts geleistet. (Beifall beim BZÖ.)
Das, was er heute vorgetragen hat, war nicht die Budgetrede eines Finanzministers, meine Damen und Herren, sondern das war die Rechtfertigung eines ertappten Bankenministers und sonst gar nichts!
Der Herr Finanzminister außer Dienst und nunmehrige Bankenminister will nun also ein Transparenzdatenbankkonto; „Bank“ ist überhaupt einer seiner Lieblingsbegriffe, das ist seine größte Bezugsgröße. – Man könnte bei jedem anderen Finanzminister sagen, jawohl, das soll er haben, er soll wissen, was die Leute an Transferleistungen bekommen. Aber beim Bankenminister Pröll fällt es mir schwer, ihm solch ein Instrument in die Hand zu geben. Damit er die Bürger noch mehr ausquetschen kann? – Ich denke nicht daran! Wenn jemand lieber irische, britische, deutsche und französische Banken rettet und dafür kein Herz mehr für die österreichischen Familien hat, dann hat er kein Transparenzdatenbankkonto verdient, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Hohes Haus! Der Herr Bankenminister Pröll leidet überhaupt an einem schweren Sprachfehler, den man manch verlorener Jungfrau nachsagt: Er kann nicht Nein sagen, sobald er in Brüssel ist. Sobald er in Brüssel ist, weiß er nicht mehr, wie man „Nein“ buchstabiert; er könnte es auch auf Englisch machen, dann wäre es kürzer – „no“ –, aber er schafft es nicht. No, Nein zu den Spendierhosen, die die Europäische Union für die britischen Banken in Irland hat! Er kann nicht Nein sagen. Es geht dabei um die „Kleinigkeit“ von 85 Milliarden €; an die 800 Millionen € werden die Österreicher dafür aufbringen müssen. Es fällt ihm wirklich schwer, Nein zu sagen.
Er kann auch nicht Nein sagen, wenn es um die Türkei geht. Die Heranführungshilfe beträgt für die Türkei immerhin 4,8 Milliarden €. Im Jahre 2012 bekommt die Türkei, die angeblich nie EU-Mitglied werden soll, 900 Millionen € Heranführungshilfe. Hat jemand hier in diesem Haus jemals den Herrn Bankenminister Pröll Nein sagen gehört? – Ich nicht! (Abg. Ing. Westenthaler: Wo wächst all das Geld?)
Ich habe aber gehört, dass er Nein sagt zu den Bedürfnissen der kinderreichen Familien. Ich habe gehört, dass er Nein sagt zu den Bedürfnissen alleinerziehender Mütter. Ich habe gehört, dass er Nein sagt zu den Ausbildungsbedürfnissen der österreichischen Schülerinnen und Schüler und der Studenten. Ich habe gehört, dass er Nein sagt zum Überlebenskampf der mittelständischen Wirtschaft dieses Landes, meine Damen und Herren! Zu all dem hat er auf einmal sein Nein auf Lager – in Brüssel fällt ihm das nicht ein! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Daher sage ich, solch einem Finanzminister kann man kein Transparenzdatenbankkonto in die Hand geben, damit er die Österreicher noch leichter ausquetschen kann. Bei allem Verständnis für sein Selbstmitleid und bei allem Verständnis für seine heutige Selbsttherapierung, die er bei seiner Budgetrede geliefert hat: Transparenzdatenbankkonto bekommt er keines! (Zwischenruf des Abg. Mag. Josef Auer.) – Endlich ein Zwischenruf aus der SPÖ. Bitte, wer war das? (Abg. Mag. Josef Auer gibt sich durch Handzeichen zu erkennen. – Allgemeine Heiterkeit.) Ah ja, dort hinten ist einer aufgewacht, meine Damen und Herren! Beim Kräuter haben alle geschlafen, jetzt wacht endlich ein Roter auf. (Beifall beim BZÖ.)
Darf ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren, dass es das Unsozialste ist, wenn man die eigenen Bürger schröpft, und zwar jene, die es am wenigsten mittragen könnten, nämlich die sozial Schwachen, und stattdessen englische, deutsche, französische Banken rettet, noch dazu zu einer Zeit, in der die Engländer nicht einmal daran denken, selbst etwas dazu beizutragen. Denn das schaue ich mir noch an, meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär Lopatka hat im Hauptausschuss großmundig gesagt, die Briten werden schon etwas dazu beitragen. Sie sind zwar nicht im Euro, sie haben einen Sonderrabatt für den EU-Mitgliedsbeitrag seit Thatchers Zeiten, aber sie werden jetzt einen eigenen Kredit zur Rettung britischer Banken gewähren. Welche Großzügigkeit, meine Damen und Herren!
Ich würde Ihnen einen Ratschlag geben: Bringen Sie den Briten zunächst einmal bei, dass sie ihren Finanzmarkt in London in Ordnung bringen sollen – dort sind nämlich all diese Verbrechen getätigt worden, für die der österreichische und der europäische Steuerzahler heute mithaften sollen –, bevor wir über die Rettung britischer Banken weiterreden! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Frau Präsidentin, Hohes Haus, meine Damen und Herren! Sagen Sie nicht, dass ich nichts zur Transparenzdatenbank gesagt habe, es war genug dabei! (Beifall beim BZÖ.)
12.35
Präsident Fritz Neugebauer: Für die nächste Rednerrunde stehen jeweils 4 Minuten Redezeit zur Verfügung.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.
12.35
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um die Transparenzdatenbank geht und die SPÖ sagt, eigentlich sei sie die Erfinderin der Transparenzdatenbank, andererseits aber die ÖVP vor einer Woche die Transparenzdatenbank für die Landwirte gesperrt hat, so weiß ich wirklich nicht mehr ganz genau, wer wofür steht oder ob ihr beiden euch nur mehr gegenseitig die Bälle zuspielt.
In Summe ist es aber wirklich wahr, dass wir eine Transparenzdatenbank brauchen, die ihrem Namen gerecht wird. Wir in den Gemeinden stehen auch immer wieder vor der Situation, dass Bürger von uns Leistungen brauchen, dass wir den Bürgern helfen wollen und wir immer wieder damit konfrontiert sind, dass wir nicht wissen: Bekommen sie Doppelt-, Dreifachleistungen, werden sie überfördert, oder haben sie es wirklich notwendig und ist es dringend, dass ihnen die Gemeinden zur Seite stehen? Deshalb fordern wir: Wenn eine Transparenzdatenbank, dann öffnen, dass alle Institutionen Einblick nehmen können, um so Leistungsgerechtigkeit und Verteilungsgerechtigkeit zu gewährleisten. (Beifall bei der FPÖ.)
Die gleiche Transparenz würde ich mir auch für die Kontrolle seitens des Rechnungshofes wünschen, damit die Gemeinden und die Länder von den Schulden her wirklich vergleichbar werden, denn dann hätte Kollege Hörl nicht mehr den Mut, hier vom Rednerpult aus im großen Stil über Kärnten zu reden, wenn erst bekannt wird, dass Tirol seine Schulden verdoppelt hat, wenn erst bekannt wird, dass Kärnten schon längst nicht mehr der Schuldenkaiser ist, dass Niederösterreich oder die Steiermark wesentlich höher verschuldet sind als Kärnten, weil wir in Kärnten sehr wohl darauf schauen, dass wir unser Budget in den Griff bekommen, dabei aber die Familienleistungen nicht vernachlässigen. (Beifall bei der FPÖ.)
Kärnten ist eines jener Länder, das die höchsten Familienleistungen auszahlt: Babygeld, Müttergeld, Jugendstartgeld, Schulstartgeld. Wir öffnen unsere Landestankstellen, damit die Bürger billiger tanken können. Wir zahlen auch einen Teuerungsausgleich aus. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Amon.)
Kärnten gibt 0,1 Prozent des BIP für Familienleistungen aus, unabhängig von den institutionellen Kinderbetreuungen, Oberösterreich nur mehr 0,03 Prozent und Salzburg gar nur noch 0,01 Prozent. Ich meine, im Gegensatz zur Bundesregierung, die die Familien schröpft, die den Familien Geld wegnimmt, zeigt Kärnten, dass es das Geld für die Budgetsanierung nicht bei den Familien holt. (Beifall bei der FPÖ.)
Lieber Kollege Matznetter, der Sie heute kritisieren, dass unser Landeshauptmann Gerhard Dörfler die Familien mit 100 € abspeist, den Familien gönnerhaft 100 € gibt! Vielleicht ist es gerade das, was die SPÖ verloren hat: zu erkennen, was 100 € für Familien bedeutet, die ganz wenig verdienen, die wirklich Probleme haben, den Kindern zu Weihnachten ein kleines Geschenk zu machen (Abg. Strache: Der Matznetter kauft sich um 100 € ein Achterl Rotwein!), für Familien, die wenig Einkommen haben, oder aber auch für Familien, die kein Bankkonto mehr haben, weil es gesperrt ist. Diesen Familien soll man doch wenigstens in der Weihnachtszeit 100 € geben! (Beifall bei der FPÖ.)
Jeder kann sich die 100 € holen, er kann sie sich entweder persönlich auszahlen lassen oder sie ganz normal über ein Formular anfordern. Nicht von ungefähr gehen aber so viele Leute persönlich hin: weil sie den Kontakt zu unseren Landespolitikern suchen und weil sie das Geld schnell und unbürokratisch in die Hand bekommen.
Vielleicht wird die SPÖ noch lernen, wie wichtig es ist, mit den Menschen zu reden und sich ihrer Probleme anzunehmen. Wir in Kärnten tun es! (Beifall bei der FPÖ.)
12.39
Präsident Fritz Neugebauer: Der zuvor von Herrn Abgeordnetem Kräuter eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dkfm. Dr. Stummvoll, Jan Krainer und KollegInnen
zur Regierungsvorlage 940 d.B. betreffend das Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz – TDBG) in der Fassung des Ausschussberichtes (1000 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis werden die Zeilen „§ 22a Beschwerdestelle“ und „§ 24a Strafbestimmungen“ aufgenommen.
Begründung:
Die Änderungen im Inhaltsverzeichnis folgen den inhaltlichen Änderungen im Normtext.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte, Herr Kollege.
12.39
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund ei
niger Debattenbeiträge, die sich nicht mit der Transparenzdatenbank, sondern vielmehr mit dem Budget auseinandergesetzt haben, ist es wichtig, seitens meiner Fraktion einige Punkte klarzustellen.
Wir kennen das aus den vergangenen Jahren, dass der Standort den Standpunkt bestimmt. Das heißt, die Regierung legt nach einer der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrisen ein zukunftsorientiertes Budget vor, und die Opposition geht her, kritisiert, kritisiert und kritisiert. Wissen Sie, was ich bei Ihrer Kritik aber vermisse? – Das sind die Lösungsansätze. Es gibt keine Lösungsansätze. Sie gehen hier heraus und kritisieren nur. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neubauer: Ihr seid in der Regierung!)
Herr Kollege Linder, bei aller Freundschaft, an Sie als Kärntner: Kärnten ist das abgewirtschaftetste Bundesland, das es überhaupt in Österreich gibt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Petzner: Hör auf ...!) In den letzten Jahrzehnten zuerst freiheitlich, dann BZÖ, jetzt FPK – abgewirtschaftet! Wir als Gesamtösterreich müssen einen Rettungsschirm schaffen, damit wir dieses Bundesland nicht pleite gehen lassen müssen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Und Sie stellen sich hier heraus und kritisieren diese zukunftsorientierte Budgetpolitik unseres Finanzministers?! Das ist eine Verhöhnung der Österreicherinnen und Österreicher. Gehen Sie nach Hause! Erledigen Sie Ihre Hausaufgaben, schauen Sie, dass Sie Ihr Budget einmal in Ordnung bringen, dann können Sie hier herinnen weiterreden! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist eine Zumutung, was Sie hier aufführen. (Abg. Ing. Höbart: Landeshauptmann Pröll hat die höchste Pro-Kopf-Verschuldung! Hypo Niederösterreich!)
Wo sind Ihre Vorschläge? – Verwaltungsreform! Es kommt immer wieder das Wort „Verwaltungsreform“. Das ist das Allheilmittel für die Opposition, so bringen wir das Budget für die nächsten Jahrzehnte anscheinend in den Griff.
Wissen Sie überhaupt, dass die Verwaltungsreform seit Bundeskanzler Schüssel, seit dem Jahr 2000 ständig im Gange ist? – 33 000 Beamte wurden in den Jahren 2000 bis 2006 eingespart. Es ist ein Deregulierungsprozess mit den Ländern, mit den Gemeinden im Gange. (Zwischenrufe der Abgeordneten Strache und Kickl.)
Schauen Sie sich das doch einmal an! In Oberösterreich zum Beispiel werden im nächsten Jahr 500 Posten im öffentlichen Dienst nicht nachbesetzt. (Abg. Kickl: Leere Taschen!) Das sind Kraftanstrengungen für die Länder, auch für die Gemeinden. Also stellen Sie sich nicht hier her und nennen nur ein Schlagwort: „Verwaltungsreform“. Als ob Sie so die budgetären Probleme lösen könnten! Meine Damen und Herren, so geht es nicht, so wird es nicht funktionieren. (Beifall der Abg. Mag. Aubauer.)
Im Übrigen sind 40 Maßnahmen in diesem Budget enthalten, die sich eindeutig mit der Verwaltungsreform auseinandersetzen, wo auch Vorschläge von den Bundesländern und den Gemeinden eingearbeitet wurden.
Zweiter Punkt – zu den Grünen –: Armutsbekämpfung. Uns wird hier vorgeworfen, wir täten nichts für die Armutsbekämpfung. Meine Damen und Herren, wir haben hier in diesem Haus eine bedarfsorientierte Mindestsicherung beschlossen, die durchaus auch in der Bevölkerung unter Kritik stand und steht. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Wir haben beschlossen, maximal 744 €, und das zwölf Mal pro Jahr. Zwölf Mal pro Jahr! Darauf hat unser Finanzminister Wert gelegt, dass wir nicht 14 Mal, sondern zwölf Mal ausbezahlen, weil wir einen ordentlichen Abstand zu jemandem haben wollen, der 40 Stunden arbeiten geht und einen Lohn, ein Gehalt von 1 000, 1 200, 1 300 € netto hat.
Das ist unser Anliegen, meine Damen und Herren! Wir sind jenen Menschen verpflichtet, die es mit ihren Steuergeldern überhaupt ermöglichen, jene Töpfe zu füllen, damit wir die Sozialleistungen auch auszahlen können. Das sind diejenigen, die wir vor den Vor
hang holen müssen, meine Damen und Herren, auch im Rahmen einer Budgetdebatte. (Beifall bei der ÖVP.)
10 Prozent der Lohnsteuerzahler – das sind rund 350 000 Menschen – erbringen 50 Prozent des gesamten Lohn- und Einkommensteueraufkommens, rund 11 Milliarden €. Bei denen müssen wir uns bedanken, meine Damen und Herren, denn die ermöglichen es, dass wir einen Sozialstaat in Österreich haben, dass wir eine der höchsten Quoten im Sozialbereich haben, und dass es uns insgesamt in Österreich gut geht, meine Damen und Herren.
Leistung muss sich lohnen! – Dieses Prinzip finden Sie im Budget auf jeder Seite. (Beifall bei der ÖVP.)
12.43
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.
12.43
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Wöginger, die Rede war kämpferisch, aber sie war leider in die falsche Richtung. (Abg. Amon: Eine exzellente Rede! Nicht zu toppen!) Macht nichts, das nächste Mal wird es schon noch besser werden.
Ich möchte dort weitermachen, wo Kollege Westenthaler aufgehört hat. (Oje-Rufe bei der ÖVP.) Er hat nämlich die Geschichte mit dem Hornberger Schießen erzählt. Herr Kollege Westenthaler, die Geschichte mit dem Hornberger Schießen geht noch weiter. Also Hornberg: Der Herzog fährt nach Hornberg, macht sich auf den Weg. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Die Hornberger erwarten ihn, wollen ihn mit einem feierlichen Schießen begrüßen und ihm ihre Ehre erweisen. (Abg. Rädler: Na schau!)
Die Hornberger merken, da kommt etwas heran, es ist eine Postkutsche. Salut wird geschossen. Es kommt ein Krämerkarren. Salut wird geschossen. Es kommt eine Rinderherde. Es wird wieder Salut geschossen. Das Pulver ist verbraucht. Aus. Aber dann haben Sie nicht weitererzählt. (Abg. Mag. Stadler: Dann kommt der Herzog!) – Der Herzog kommt wirklich, und das Pulver war verschossen. Sie konnten nicht mehr schießen. (Abg. Rädler: Märchenerzähler!) Und da heißt es dann in der Geschichte: Einige Hornberger versuchten, durch Brüllen den Kanonendonner nachzuahmen. (Beifall bei den Grünen.)
Und da sind wir jetzt vermutlich in den nächsten Minuten, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich anschließe an das, was Kollege Lindner (Rufe bei der FPÖ: Linder!) vom Ex-BZÖ, FPK, jetzt FPÖ, Ihnen über Kärnten, das Paradies und das Maß der Gerechtigkeit erzählt hat. (Abg. Neubauer: ... nichts zu erzählen!) Ich würde einmal behaupten, die Gebrüder Scheuch profitieren wahrscheinlich am meisten von der Transparenzdatenbank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Sie profitieren nämlich insofern – und darauf hat ja der Kollege von der SPÖ hingewiesen –, als es in Zukunft keine öffentlichen Daten mehr aus der EU-Agrardatenbank geben wird. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Stadler: Ungarische BMWs werden da nicht erfasst!) Dann kann man nicht mehr nachlesen, dass die Gebrüder Kurt und Uwe Scheuch einen Haufen an Förderungen erhalten haben, weil sie so ein geringes Einkommen als Landwirte haben. (Abg. Mag. Stadler: Ungarische BMWs werden nicht angegeben!) Das war nämlich eine Einkommensförderung, die die Kollegen Scheuch, Kurt und Uwe Scheuch, erhalten haben – aus den Mitteln der EU-Agrardatenbank ersichtlich. (Abg. Strache: Das ist unrichtig! Absolut unrichtig! – Abg. Mag. Stadler: „Part of the game“!)
Und wissen Sie was? – Auch trotz Transparenzdatenbank, oder gerade wegen dieser Transparenzdatenbank werden wir dann vermutlich nicht erfahren, dass Herr Kurt
Scheuch, der offensichtlich ein notleidender Landwirt ist und nur über einige Hektar Grund gemeinsam mit seinem Bruder verfügt, auf denen er sich abrackern muss, ein Einkommen als Klubobmann im Kärntner Landtag für seine Fraktion beantragt hat, indem er sagt: Ich habe kein sonstiges Einkommen, daher möchte ich das höhere Einkommen als Klubobmann. (Abg. Ing. Westenthaler: „Part of the game“!)
Es gibt nämlich zwei Einkommenskategorien im Kärntner Landtag: ein höheres Einkommen als Klubobmann – das kriegt man nur dann, wenn man kein sonstiges Einkommen hat – und ein niedrigeres Einkommen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Er hat das höhere beantragt, obwohl man durch die EU-Agrardatenbank weiß, der gute Mann kassiert EU-Förderung, weil er so ein geringes Einkommen als Bauer hat. Aber er kassiert. Und er hat selbstverständlich Einkünfte genauso wie sein Bruder, der Herr ... (Abg. Strache: Als Klubobmann hat man Berufsverbot! Ist Ihnen das entgangen, Herr Öllinger? – Abg. Amon: Nein! – Abg. Bucher: Nicht im Landtag!)
Nein! Es gibt kein Berufsverbot. Lesen Sie bitte nach, oder fragen Sie ihn! Fragen Sie ihn! Aber auf alle Fälle ist das ein gutes Beispiel dafür, wie diese Transparenzdatenbank nicht funktionieren wird, denn den Herrn Kurt und den Herrn Uwe Scheuch lässt sie aus dem Kraut. Und das ist fatal. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Das ist unrichtig! Hat keine Ahnung, der Herr Öllinger!)
12.48
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte. (Ruf beim BZÖ: 40. Budgetrede! – Abg. Ing. Westenthaler: Hornberger Cap!)
12.48
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist natürlich so, dass die Scheuch-Brüder, die Kärnten beherrschen, als ob das ihr Bauernhof wäre, mit Sicherheit einer Kritik zu unterziehen sind. Jeder, der dieses Land liebt – und ich gehöre dazu; ich liebe Kärnten wirklich, weil es ein wunderschönes Land ist –, ist immer berührt, wenn dann jemand hier herauskommt und so tut, als ob dort paradiesische Verhältnisse vorherrschen würden.
Landschaftlich: ja. Von den fleißigen Menschen her: ja. Aber von der Politik her: nein! Das muss man hier einmal in aller Deutlichkeit sagen. Wenn man hier belehrt wird, dass die wahre paradiesische Politik in Kärnten beheimatet sei, besonders wenn das jemand tut, der aufgrund seiner politischen Seelenwanderung schon gar nicht mehr weiß, was er vor seinem Namen für Buchstaben hat – ist es FPK, ist es Blau, ist es Orange?; kein Mensch weiß das mehr –, dann sollte dieser aber immer sehr demütig sein, denn die gesamte Republik mit ihrem Budget und die Steuerzahler müssen diese 18 Milliarden €-Haftung für die Hypo Alpe-Adria mittragen.
Sie sollten nie vergessen, dass damit die budgetär katastrophale Lage in Kärnten auch die Zukunft der Kärntnerinnen und Kärntner berührt. Sie brauchen hier nicht herauszukommen und große Belehrungen abzugeben. Das sei Ihnen einmal wirklich gesagt! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Aber ich habe mich deswegen zu Wort gemeldet, weil Herr Abgeordneter Kickl hier nicht zwischen Transferkonto und Transparenzdatenbank unterscheiden kann. Frau Abgeordnete Oberhauser hat in ihrem Redebeitrag auch schon darauf hingewiesen. Das, was Sie ausgeblendet haben, ist, dass es zwischen dem Beginn der Diskussion zum Transferkonto bis zur Transparenzdatenbank einen langen, langen Weg gegeben hat. (Abg. Kickl: Schlechter geworden!)
Jetzt sollten Sie als Oppositionsvertreter eigentlich sagen, es geht in die richtige Richtung (Abg. Kickl: In die falsche!), es geht um Transparenz, es geht darum, dass wir sehen, ob es Doppel- und Dreifachförderungen gibt, es geht darum, nicht neidisch „herumzuwurln“, sondern bloß darum, für Klarheit zu sorgen.
Wenn die Wirtschaftsförderung in Österreich eine der höchsten ist, wenn die Landwirtschaftsförderung zu den beachtlichsten gehört, wenn wir aber auch Sozialtransfers haben, die wir hier immer wieder diskutieren, sie verteidigen und sagen, auch in schwierigen Zeiten muss das gewahrt bleiben, damit in den Geldtaschen der Österreicherinnen und Österreicher Geld zur Verfügung steht, damit das alles gewahrt ist, um auch Misstrauen abzubauen, dann, so glaube ich, ist es sinnvoll, dass es eine Transparenzdatenbank gibt, die das auch wirklich in der Zukunft ermöglicht. (Abg. Kickl: Hören Sie auf!)
Ich teile jetzt die Kritik vieler hier herinnen, dass es noch kein ausgereiftes, ideales Modell ist. Ich teile diese Ansicht, keine Frage, aber man sollte davon ausgehen, dass es zumindest einmal mehrere Schritte in die richtige Richtung sind, dass jetzt dann die Datenwirklichkeit kommen muss, dass jetzt dann die Länder ihre Daten weitergeben – das wird hier zu wenig diskutiert – und einen Beitrag leisten, dass die Interessenvertretungen mithelfen, dass alle mithelfen, damit diese Transparenzdatenbank dann auch wirklich Fleisch an den Knochen bekommt, damit das auch wirklich verdeutlicht wird.
Oppositionsarbeit lebt auch von Transparenz. Mich wundert es, mit welcher Nonchalance Sie hier herauskommen, das einfach runtermachen, ein paar Polemiken zur heutigen Budgetrede abgeben – das können Sie auch morgen machen –, und das war es dann. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Nein, das hat keinen Sinn. (Abg. Kickl: Sie sollten sich auf eine Position festlegen! Das können Sie nicht!) Sie sollten respektieren, dass es hier, seitdem wir dieses Thema im Hause behandelt haben, vom Transferkonto zur Transparenzdatenbank, einen echten Fortschritt gab. Das ist noch kein ideales Modell, aber wir werden weiterhin dafür sorgen, dass das noch ein ideales Modell wird.
Letzter Punkt – zum Kollegen Stadler –: Ich teile zwar die Kritik, was sich da in Großbritannien abspielt und mit welchen Methoden in Irland teilweise vorgegangen wird, dass sie ja selbst dafür verantwortlich sind, dass die Lage so ist, aber Sie selber – alle hier herinnen, fünf Parteien – haben bei dem Bankenhaftungspaket mitgestimmt. (Abg. Strache: Nein! Nicht bei der Irlandhilfe! Beim Griechenland-Paket haben wir dagegen gestimmt! Hören Sie auf, Unwahrheiten zu verbreiten!)
Warum? – Beim 100-Milliarden-Paket waren Sie alle dabei, weil Sie begriffen haben, dass es mit kaputten Banken nicht weitergeht. Das ist es! Und das sollten Sie sich wirklich zu Herzen nehmen, bevor Sie hier herauskommen und kritisieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine glatte Lüge, Herr Cap!)
12.52
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.
12.52
Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich darf als Kärntner eingangs schon Folgendes in Richtung der SPÖ und des Klubobmannes Cap festhalten:
Erstens: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, Kärnten ist nicht Scheuch-Land! Die Kärntnerinnen und Kärntner können nichts dafür, dass die Gebrüder Scheuch Wahlbetrug begangen haben und in Kärnten eine falsche Politik betreiben (Beifall beim BZÖ), und sie werden – darauf können Sie sich verlassen – den Gebrüdern Scheuch auch bei der kommenden Landtagswahl die entsprechende Absage erteilen. (Neuerlicher Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Der war zu viel im Solarium, der Herr Petzner!)
Zweite Richtigstellung zum Budgetsprecher der SPÖ, Matznetter, der sich hier original herausstellt und behauptet, Kärnten habe – Zitat – 20 Milliarden € Schulden. – Ich mei
ne, die Inkompetenz eines Budgetsprechers kann man nicht besser ausdrücken. Es gibt keine 20 Milliarden € Schulden in Kärnten, sondern es gibt Ausfallshaftungen für die Landesbank. Das hat nichts mit Schulden zu tun. Das Bundesland mit der höchsten Verschuldung, meine Damen und Herren zu Hause, damit Sie das auch wissen, ist das Pröll-Land, das ÖVP-Land Niederösterreich. Die höchste Verschuldung aller Bundesländer hat Niederösterreich, meine Damen und Herren, und nicht Kärnten. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Das ist die Wahrheit, die Sie auch zur Kenntnis nehmen müssen, und das hat auch der Staatsschuldenausschuss in seinen offiziellen Zahlen festgestellt, auch wenn es Ihnen nicht gefällt.
Kurz ein Satz zur Transparenzdatenbank. Diese steht ja auch exemplarisch für das Budget, meine Damen und Herren, weil diese Gesetzesvorlage zeigt, dass der Mut bei der Umsetzung die Bundesregierung nicht erst auf halbem Wege verlassen hat, sondern schon nach den ersten paar Schritten. Die Ziele, die diese Transparenzdatenbank erreichen sollte, werden in keiner Weise erreicht. Es entstehen hohe Kosten, aber kein Effekt, die Länder und Gemeinden sind nicht dabei, und damit wird das Ziel, den Sozialmissbrauch zu bekämpfen und zu verhindern, was auch unser Anliegen war, eindeutig nicht erreicht.
Kollege Cap hat ja heute hier allen 183 Abgeordneten eine ganz klare Empfehlung gegeben, gegen diese Gesetzesvorlage zu stimmen, indem er selbst zugibt, dass er die Kritik von allen Parteien versteht, ja sogar berechtigt findet. Er hat selbst wortwörtlich hier gesagt: Es handelt sich um ein nicht ausgereiftes Modell. Wir müssen weiter daran arbeiten.
Damit haben Sie ja die Aussage des Kollegen Westenthaler im Ausschuss vollinhaltlich bestätigt, dass es nämlich ein Modell ist, das nicht beschlussreif ist. Es ist nicht beschlussreif, es ist ein Husch-Pfusch, es ist keine Transparenzdatenbank, es ist eine „Pflanzparenzdatenbank“, der wir hier sicher nicht die Zustimmung erteilen werden, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Ich lade auch die Abgeordneten der SPÖ ein, der Wegweisung ihres Klubobmannes, gegen diese Transparenzdatenbank zu stimmen, weil es sich um kein ausgereiftes Modell handelt, Folge zu leisten.
Ein Satz noch zum Budget. Für mich war die folgende Aussage des Finanzministers in seiner Budgetrede bezeichnend. Die zentrale Aussage war nämlich das Eingeständnis seines Scheiterns. Er hat wortwörtlich erklärt und zugegeben, dass er feststellen musste, dass er viele seiner eigenen Ankündigungen – und ich nenne hier nur das Beispiel dieses Konklaves in Sachen Verwaltungs- und Staatsreform, wo so lange verhandelt werden sollte, bis weißer Rauch aufsteigt – nicht umgesetzt hat, dass er seine eigenen gesteckten Ziele nicht erreicht hat und dass er das, was er sich vorgenommen hat, nicht umgesetzt hat.
Eine bessere, eine beispiellosere Bankrotterklärung und Erklärung des Scheiterns eines Finanzministers im Rahmen einer Budgetrede habe ich noch nie gesehen, meine Damen und Herren. Das war in diesem Sinne auch ein Bekenntnis der Offenheit und der Wahrheit, das hier heute der Finanzminister abgelegt hat, weswegen wir vom BZÖ diesem Budget auch sicher nicht die Zustimmung geben werden. (Beifall beim BZÖ.)
12.56
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.
12.56
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Jetzt ist es an der Zeit, dass wir endlich einmal die Feh
ler dieser Bundesregierung zu korrigieren beginnen. Die ÖVP vertritt hier die Konzerne, vertritt Raiffeisen, verrät dabei aber die Familien, verrät die Bauern, sie vertritt aber noch jemanden: Sie vertritt Irland, sie vertritt Portugal und sie hat Griechenland auch schon bestens vertreten. Bei so einer Betoniererpartei müssen wir endlich einmal alle zusammenstehen, da darf kein Stein mehr auf dem anderen bleiben.
Wenn man nur die Landwirtschaft hernimmt, sieht man, 17 Prozent der Bauern kassieren 80 Prozent aller Förderungen. Wer sind denn nun diese 17 Prozent? – Das sind die ÖVP-Günstlinge, das sind Stiftungen, das sind Millionäre, das sind Großindustrielle. (Abg. Öllinger: Die Scheuchs!) Da müssen wir einmal ganz schnell umschichten. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir müssen es schaffen, dass 80 Prozent der Bauern 100 Prozent bekommen, wir dürfen nicht die Großindustriellen und die Reichen fördern. Aus diesem Grunde möchte ich noch schnell einen Antrag einbringen, denn jetzt sind über 4 000 landwirtschaftlich Betriebe davon betroffen, dass die AMA mit ihren Kontrollen nicht nachkommt, und aufgrund dessen werden die Herbstförderungen nicht ausbezahlt. Diese Betriebe sind massiv in ihrer Existenz gefährdet. Da müssen wir sofort helfen, da kann die ÖVP auch zeigen, dass sie hilft.
Gerade im Lichte der Transparenzdatenbank ersuche ich euch alle, da zuzustimmen, denn die Bauern sind vollkommen unschuldig. Das hat die AMA allein zu verantworten. Diese verzögerten Auszahlungen haben zur Folge, dass die Leute Kredite brauchen. Nun ist es die Pflicht dieser Bundesregierung, für diese Kredite die Zinsen zu übernehmen.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Huber, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgeltung der Finanzierungskosten für verspätet ausbezahlte Förderungen aufgrund nicht zeitgerecht durchgeführter AMA-Kontrollen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Landwirtinnen und Landwirten, die aufgrund der Nichtauszahlung der Förderung für eine Zwischenfinanzierung Fremdkapital aufnehmen müssen, alle bis zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung angelaufenen Finanzierungskosten zu ersetzen und im Rahmen der Transparenzdatenbank entsprechende Zeitrahmen für Kontrollorgane zu definieren, dass sich dieser Umstand im nächsten Jahr nicht wiederholt.“
*****
Ich bitte euch: Stimmt da zu, es geht um die Existenz der Bauern! (Beifall beim BZÖ.)
12.59
Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag wird mit verhandelt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Huber, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgeltung der Finanzierungskosten für verspätet ausbezahlte Förderungen aufgrund nicht zeitgerecht durchgeführter AMA-Kontrollen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (940 d.B.): Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz - TDBG) (1000 d.B.)
Landwirtschaftliche Betriebe, die erst vor kurzem kontrolliert wurden, erhalten in diesem Jahr die bereits fällige Herbstauszahlung der EU-Förderungen mit der Begründung nicht, dass eine EDV- mäßige Erfassung noch nicht abgeschlossen sei.
Die Ursache dafür liegt darin, dass die AMA, obwohl sie lediglich fünf Prozent der Antragsteller von EU-Ausgleichs- und Leistungszahlungen einer jährlichen Vor-Ort-Kontrolle zu unterziehen hat, mit den erforderlichen Kontrollen säumig ist.
Gerade im Lichte des Beschlusses der Transparenzdatenbank müsste eigentlich zu erwarten sein, dass die österreichischen Kontrollsysteme aufeinander abgestimmt funktionieren und hier keine derartigen Defizite herrschen.
Mindestens 4200 Bauern sind von der Untätigkeit der AMA betroffen. Sie sind in ihrer Existenz bedroht und geraten durch eine verzögerte Auszahlung noch weiter in Bedrängnis.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Landwirtinnen und Landwirten, die aufgrund der Nichtauszahlung der Förderungen für eine Zwischenfinanzierung Fremdkapital aufnehmen müssen, alle bis zu dem Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung angelaufenen Finanzierungskosten zu ersetzen und im Rahmen der Transparenzdatenbank entsprechende Zeitrahmen für Kontrollorgane zu definieren, dass sich dieser Umstand im nächsten Jahr nicht wiederholt.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: „Die Scheuch-Brüder“ hat nicht gestimmt!)
12.59
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Der Herr Abgeordnete und Oberlehrer Matznetter hat in seiner Rede behauptet, dass 1 300 € Mindestlohn 20 000 österreichische Schilling – in alter Währung – ausmachen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
Ich berichtige: 1 300 € brutto Mindestlohn macht in alter Währung 17 888 Schilling, und das zusätzlich noch brutto. 1 300 € brutto sind ungefähr gute 1 000 € netto Mindestlohn. – Das ist wirklich nicht viel. (Beifall bei den Grünen.)
13.00
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Grosz zu Wort. 1 Minute Redezeit ist eingestellt. – Bitte.
13.00
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bringe folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler und Ing. Lugar ein (anhaltende Zwischenrufe des Abg. Krainer):
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Novellierungsvorschlag für das Transparenzdatenbankgesetz zu übermitteln, der einerseits die Verlegung der Transparenzdatenbank zu den Finanzämtern und andererseits die Abwicklung sämtlicher Transferzahlungen durch die Finanzämter normiert. Weiters soll das Recht der Behörden auf Einsicht in die Transferkonten der Leistungsempfänger eingearbeitet werden. Darüber hinaus wird der Bundesminister für Finanzen aufgefordert, mit den Ländern eine 15a-Vereinbarung abzuschließen, die sicherstellt, dass auch die Länder und Gemeinden die jeweils von ihnen geleisteten Transferleistungen offen legen und der Transparenzdatenbank melden müssen.“
*****
Sehr geehrte Damen und Herren (anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ), seit 9 Uhr erleben wir in diesem Haus eine Litanei der Unwahrheit. Der Finanzminister brachte 43 Seiten in Wort gegossene Unwahrheit: die Unwahrheit darüber, dass er die Bevölkerung in diesem Land in irgendeiner Form entlasten würde – stattdessen belastet er sie –; die Unwahrheit darüber, dass er bei diesem Budget nicht den Weg gewählt hat, den der Rechnungshofpräsident vorgeschlagen hat, nämlich 3 Milliarden € im System und 3 Milliarden € in der Verwaltung einzusparen und endlich die Sozialversicherungsanstalten in diesem Land zusammenzulegen. Er hat gegenüber der Bevölkerung Wortbruch begangen, indem er einmal mehr die Familien, indem er einmal mehr die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, indem er die Pendler und die klein- und mittelständische Wirtschaft belastet. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die Fernsehübertragung ist schon vorbei! – Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Der Höhepunkt – sehr geehrter Herr Abgeordneter Cap – der Unwahrheit, der Litanei der Unwahrheit hier in diesem Hohen Haus ist der, dass Sie hier herauskommen und behaupten, dieses Haus, dieser Nationalrat hätte dem Rettungsschirm für Irland zugestimmt. Sie haben die Schneid und behaupten hier, dass fünf Parlamentsfraktionen dem kürzlich beschlossenen Rettungsschirm für Irland zugestimmt hätten. (Abg. Strache: So ist es! – Ruf bei der SPÖ: Hören Sie zu schreien auf!)
Wissen Sie, was die Parlamentsparteien unterscheidet? – Dass wir auf die Steuergelder der Österreicherinnen und Österreicher schauen und dass wir es nie zugelassen hätten, dass Sie und Ihre Regierung und Ihr leidgeprüfter Finanzminister in Brüssel diesem Wahn zustimmen und die europäische Finanz und Wirtschaft einmal mehr in den Schuldenturm führen. Bei dieser Unwahrheit machen wir nicht mit, und bei diesem Wahnsinn, den Sie europaweit planen, werden wir auch nicht mitmachen. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)
13.02
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Ing. Peter Westenthaler, Ing. Robert Lugar , Kolleginnen und Kollegen
eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 2 betreffend Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (940 d.B.): Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz - TDBG) (1000 d.B.)
betreffend Novellierung und sinnvolle Ausgestaltung der Transparenzdatenbank
Das Transparenzdatenbankgesetz verbindet Bürokratie und Ineffizienz bei enormen Kosten. Dem Ziel, Transparenz in die diversen Zahlungsströme auf dem Gebiet der Förderungen zu bringen, kommt man mit diesem Gesetz jedenfalls keinen Schritt näher. Endgültig absurd wird der vorliegende Gesetzesentwurf, wenn man auch noch in Betracht zieht, dass bis zum heutigen Tag weder Länder noch Gemeinden verpflichtet sind, die von ihnen geleisteten Transferzahlungen an die Transparenzdatenbank zu melden.
Der Umstand, dass Behörden und öffentliche Stellen lediglich aggregierte Daten abfragen können, während nur der Betroffenen selbst einen Überblick über alle an ihn geleisteten Zahlungen erhält, verhindert eine Information der beteiligten Behörden über Doppelzahlungen, Bedarfsgerechtigkeit und Missbrauch. Genau dies sollte aber mit der Einrichtung der Transparenzdatenbank erreicht werden.
Ebenso fehlt auch die Vereinheitlichung der Zahlungsströme. Diese könnte dadurch erreicht werden, dass die Transparenzdatenbank beim Finanzamt angesiedelt wird, das auch die Abwicklung der Auszahlung übernimmt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Novellierungsvorschlag für das Transparenzdatenbankgesetz zu übermitteln. der einerseits die Verlegung der Transparenzdatenbank zu den Finanzämtern und andererseits die Abwicklung sämtlicher Transferzahlungen durch die Finanzämter normiert. Weiters soll das Recht der Behörden auf Einsicht in die Transferkonten der Leistungsempfänger eingearbeitet werden. Darüber hinaus wird der Bundesminister für Finanzen aufgefordert, mit den Ländern eine 15a-Vereinbarung abzuschließen, die sicherstellt, dass auch die Länder und Gemeinden die jeweils von ihnen geleisteten Transferleistungen offen legen und der Transparenzdatenbank melden müssen.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, den Gesetzentwurf betreffend Transparenzdatenbankgesetz in 1000 der Beilagen nochmals an den Finanzausschuss zu verweisen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Rückverweisungsantrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1000 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der Änderungen im Inhaltsverzeichnis betrifft.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Wer diesem Gesetzentwurf beitritt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgeltung der Finanzierungskosten für verspätet ausbezahlte Förderungen aufgrund nicht zeitgerecht durchgeführter AMA-Kontrollen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung und sinnvolle Ausgestaltung der Transparenzdatenbank.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (922 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (1001 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (982 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein E-Geldgesetz 2010 erlassen und das Bankwesengesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Konsumentenschutzgesetz, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz und das Bundesfinanzierungsgesetz geändert werden (1002 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (983 d.B.): Bundesgesetz über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds (1003 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (943 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1004 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Abgeordnete Zanger. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.
13.06
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich ist es als positiv zu beurteilen, dass man ein Gesetz
schafft, wo es darum geht, einheitliche Regeln für die Vergütungspolitik der Banken zu schaffen – Stichworte: Bonuszahlungen und Managergehälter. Es soll ein Vergütungsausschuss eingerichtet werden, der sich damit beschäftigt, Ziele und Grundlagen festzulegen, unter welchen Bedingungen Manager in Zukunft Bonuszahlungen erhalten sollen.
Es ist auch sinnvoll, dass man auf einen längerfristigen Unternehmenserfolg abzielt. Damit wird der Spekulationsfreudigkeit solcher Herrschaften ein bisschen Einhalt geboten, die ja letztendlich in die Krise geführt hat – und die auch dazu geführt hat, dass wir uns jetzt und hier mit diesem Gesetz beschäftigen.
Ein paar Schwachpunkte möchte ich schon anmerken – obwohl wir dieser Materie grundsätzlich zustimmen werden. Es wird zum Beispiel festgelegt, dass Mitglieder des Vergütungsausschusses über praktische Erfahrung verfügen sollen, über Fachkenntnis. Was wird sich daraus in der Praxis ergeben? Es wird selbstverständlich die Diskussion mit der FMA aufkommen, was die notwendigen Fachkenntnisse sind, welche Qualifikationen tatsächlich gebraucht werden.
Am stärksten, denke ich mir, sollte das Gesetz noch in die Richtung wirken, dass so eine Art Bewusstseinsbildung bei jenen Verantwortlichen erfolgen wird, die in Verhandlungen mit zukünftigen Managern treten, wenn es also um die Ausverhandlung von Managementverträgen geht. Aber das wird meines Erachtens nicht viel an der Tatsache ändern, dass der Zeithorizont solcher Manager meist nur mit ihrer Funktionsperiode limitiert ist.
Ein zweites Gesetz, dass heute hier beschlossen wird – wo wir allerdings sagen, dass es noch zu unausgegoren ist und zu nichts führen wird –, ist das E-Geldgesetz. 2002 wurde dieses Gesetz schon eingeführt und es ist bis dato praktisch wirkungslos geblieben, weil zu viele Nebenbedingungen dazu geführt haben, dass es nicht gewirkt hat. Jetzt wird auf das Zahlungsdienstegesetz abgestellt, das ebenfalls schon ein Jahr alt ist, und noch kein einziges Zahlungsinstitut wurde konzessioniert.
Wir sehen da einfach einen zu engen Markt. Es wird zu einer weiteren Verbreitung des E-Geldes kommen, und es wird weiterhin den Geschäftsbanken und ausländischen Instituten vorbehalten bleiben, in diesem Bereich zu wirken, weil auch gewisse Vorschriften – wie Anforderungen an die Absicherung von Kundengeldern – zu kurz kommen.
Versicherungslösungen oder Treuhandkonten haben sich als nicht praktikabel erwiesen, einfach aufgrund der Enge des Marktes; und ich sehe da auch nicht, sage ich jetzt einmal, den Willen der großen Geschäftsbanken, die ja sozusagen eine Konkurrenz dazubekommen. Es wird weiterhin ein sehr enger Markt bleiben, und deswegen werden wir für dieses Gesetz nicht zur Verfügung stehen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.09
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.10
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem vorliegenden Entwurf einer Änderung des Bankwesengesetzes muss man zunächst einmal zur großen globalen Finanzkrise zurückblenden, die zweifellos verschiedenste Ursachen gehabt hat: die Subprime-Krise in den USA als Auslöser, weltwirtschaftliche Ungleichgewichte aufgrund unterschiedlicher Wettbewerbsfähigkeit – etwa zwischen USA und China –, mangelnde Effizienz internationaler Finanzmarktaufsichtsbehörden und eine überbordende Staatsverschuldung vieler Staaten.
Es gibt aber auch einen Bereich, der zwar nicht Mitauslöser der Krise war, der Krisentendenzen aber schon verschärft hat, und das sind einige – vor allem an der Wall Street – Regelungen für Bonizahlungen an Bankmanager gewesen, die nach folgendem Grundsatz funktioniert haben: Wenn du ein hohes Risiko eingehst und es gut geht, hast du einen hohen Bonus, wenn es danebengeht, wird der Steuerzahler zur Kasse gebeten!
Ich meine, das kann es natürlich nicht sein. Das kann es nicht sein, dass man sagt: Okay, hohes Risiko, hoher Bonus, im positiven Fall kriegt ihn der Manager, im schlechten Fall muss der Steuerzahler dafür zur Kasse gebeten werden! Da muss zweifellos ein Riegel vorgeschoben werden, wobei eine globale Lösung natürlich das Beste wäre, wie auch die Finanzkrise eine globale war, aber es ist immerhin schon ein Fortschritt, dass wir auf EU-Ebene, auf europäischer Ebene eine Richtlinie haben, die wichtige Normen für Vergütungsregelungen vorsieht – vor allem im Hinblick auf die Nachhaltigkeit von Unternehmenserfolgen und im Hinblick auf die Abstimmung von Vergütungsregelungen mit einem soliden, seriösen Risikomanagement.
Was wir heute tun, was wir heute beschließen wollen, ist, dass wir diese EU-Richtlinien mit ihren Regelungen – wo sehr genau und punktuell angeführt ist, was in Zukunft für solche Vergütungsregelungen gelten soll – in unser Recht übernehmen. Ich glaube, das ist ein wirklich ganz wichtiger Beitrag, und ich sage noch einmal: Auch wenn andere Dinge vielleicht wichtiger sind, eine neue Finanzmarktarchitektur zum Beispiel, eine stärkere Kontrolle der Finanzmärkte, gar keine Frage, ist das doch ein wichtiger Teilbereich, weil zweifellos Krisentendenzen durch solche Regelungen verschärft werden können!
Wenn man heute wieder liest – das betrifft nicht uns –, was an der Wall Street schon wieder für Milliarden-Dollar-Boni ausbezahlt werden, dann muss ich sagen, dass natürlich dem Durchschnittsbürger jedes Verständnis dafür fehlt – umso mehr aus dem Grund, wie gesagt, dass der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird, wenn es danebengeht. Das hat ja letztlich die ganze Krise auch mitausgelöst.
Eines möchte ich auch noch sagen, weil wir gerade aktuell die Krise in Irland haben und keiner weiß, wann Portugal vielleicht nachfolgt; Griechenland ist auch noch da. Ich glaube, man muss eines feststellen: Es sind nicht die bösen Spekulanten, die da die Zinsen emportreiben, sondern im Grunde testen die Finanzmärkte die Glaubwürdigkeit der Politik!
Man muss so ehrlich sein, zu sagen, der Eurorettungsschirm ist unglaublich wichtig zur Stabilisierung, zur Beruhigung, aber die Finanzmärkte werden erst dann wirklich die Bemühungen anerkennen, wenn sie sehen, dass sich die Konsolidierungserfolge tatsächlich einstellen.
Daher ist es, glaube ich, sehr gut, dass wir heute an einem Tag einerseits die Budgetrede des Finanzministers hatten, wo wir unseren Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten, als Zukunftssicherung für unsere Jugend, andererseits aber auch mit dieser Regelung, dem Bankwesengesetz, gleichsam vorsorgen, dass in Zukunft nicht Vergütungsregelungen für Bankmanager mit dazu beitragen, dass eine Krise verstärkt werden kann. In diesem Sinne hoffe ich auf breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.13
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.13
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bringe einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler ein, und zwar be
treffend Schaffung eines Kerneuropa vor dem Hintergrund des anhaltenden Finanzdesasters in Euro-Mitgliedsstaaten und der davon ausgehenden Gefahr für den Euro.
Ich werde das jetzt kurz in den Grundzügen erläutern: Die Finanzkrise der Staaten weitet sich aus. Nach Griechenland kommt jetzt Irland, Portugal dran, wahrscheinlich auch Spanien, vielleicht irgendwann Italien. Das heißt, es ist ein Fass ohne Boden, so wie wir das schon damals immer wieder gesagt haben.
Wir haben jetzt mittlerweile schon 600 Millionen € an Griechenland überwiesen, und zwar 600 Millionen €, die uns im Budget abgehen, die natürlich in Österreich viel besser aufgehoben wären, und wir werden im Jänner wieder 190 Millionen € überweisen – und das angesichts der Tatsache, dass viele Experten schon davon überzeugt sind, dass Griechenland pleitegehen wird, dass das nur eine Frage der Zeit ist.
Griechenland hat heuer 3 Prozent Minus gemacht, nicht, was das Budget betrifft, das wäre ja noch schön, sondern 3 Prozent Minus, was die Wirtschaftsleistung betrifft. Das heißt, wenn das so weitergeht, wird Griechenland nie wieder auf die Füße kommen, und die meisten Ökonomen sehen das auch so. Das heißt, wir werden unser Geld nie wieder sehen.
Was macht jetzt das Finanzministerium? – Das Finanzministerium glaubt ja all diesen Experten nicht, die sagen, dass das Geld für immer verloren ist, nein, das Finanzministerium geht auf Nummer sicher, und zwar hat das Finanzministerium – und das geht aus einem Bericht hervor –, bevor das Geld nach Griechenland überwiesen wurde, einen Probeeuro nach Griechenland geschickt, um zu sehen, ob das alles sicher ist.
Das heißt – man muss sich das vorstellen! –: Die haben am 14. Mai 1 € überwiesen, um zu sehen, ob der auch wirklich dort ankommt und ob diese ganzen Zahlungsmodalitäten auch dementsprechend sicher sind. Die haben also geglaubt, das würde dort in einem schwarzen Loch verschwinden oder am Ende dieser Datenleitung sei eine Unterbrechung und deshalb habe man diese Probeüberweisung gemacht und dann hinterher auch noch festgestellt: Alles sicher, das Geld ist gut angekommen, das Geld kommt gut an, ihr braucht euch also überhaupt keine Sorgen zu machen!
Genau das ist der Punkt: Wir zahlen! Ja, machen Sie einmal einer Mutter, die jetzt weniger Geld für ihre Kinder bekommt, klar, warum sie ihr Geld nicht bekommt, sondern das Geld nach Griechenland überwiesen wird! Machen Sie ihr das einmal klar und fragen Sie, ob sie das auch so will! – Ich kann Ihnen sagen: Das will niemand!
Niemand will sein Geld nach Griechenland überweisen, ohne zu wissen, ob das auch wirklich zurückkommt, und deshalb: Hören wir auf mit dieser Transferunion! Wir brauchen keine Transferunion. Was wir brauchen, ist ein Kerneuropa. Wir brauchen ein Kerneuropa jener Staaten, die sicher sind, die ihr Budget in Ordnung halten, die eine Wirtschaftsleistung an den Tag legen, die auch mit den anderen Ländern mithalten kann.
Das brauchen wir! Und alles andere kann dann in einer Partnerschaft oder in einer „Europäischen Union light“ dementsprechend Platz finden. Und was wir auch brauchen, das ist auf jeden Fall ein Abgehen von diesem Retten-um-jeden-Preis. (Beifall beim BZÖ.)
Wir retten alle und jeden, und letztlich stellt sich die Frage: Wer rettet dann die Retter?
Eines ist auch ganz sicher in dieser Republik: Zahlen wird der Steuerzahler – und der „freut“ sich heute schon! (Beifall beim BZÖ.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Lugar, bitte sagen Sie ein oder zwei Sätze zur Erläuterung des Antrages. Sie haben an sich – ich habe mir den Antrag durchgelesen – nichts erläutert. (Zwischenrufe des Abg. Ing. Lugar.) Sagen Sie es ins Mikrofon bitte, nicht mir! – Ein, zwei Sätze, bitte. (Abg. Mag. Kogler: Er soll seinen Antrag erläutern!)
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (fortsetzend): Ich sage gern noch ein, zwei Sätze dazu. Ich habe zwar schon einiges dazu gesagt, aber Sie haben es nicht verstanden. Sie können es ja im Antrag nachlesen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ja, gut.
Also, ich sage noch einmal die Kernpunkte: Die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union darf nicht über alle Maßen ausgereizt werden, wir müssen die Länder entsprechend ihrer Stärken einbinden – das habe ich übrigens auch gesagt. Wir brauchen eine besondere Partnerschaft und Assoziationsabkommen – das habe ich auch gesagt –, und wir brauchen ein Kerneuropa – das steht auch hier, das habe ich auch gesagt – und einen Grundwertekonsens. Das habe ich nicht gesagt, habe ich aber jetzt gesagt, und damit wird das wahrscheinlich passen. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grillitsch: Sehr gut!)
13.18
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, und infolge seiner Länge wurde er gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz bereits an alle Abgeordneten verteilt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Kerneuropa vor dem Hintergrund des anhaltenden Finanzdesasters in Euro-Mitgliedstaaten und der davon ausgehenden Gefahr für den Euro
eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (983 d.B.): Bundesgesetz über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds (1003 d.B.), in der Sitzung des Nationalrates am 30. November 2010
Die Vorgänge und die Diskussionen in Zusammenhang mit dem Budget- und Finanzdesaster in Griechenland sowie die nunmehr aktuell zu tage getretenen Probleme Irlands haben in erschreckender Art und Weise die Defizite dieser Europäischen Union offengelegt.
Einmal mehr wird nun der Steuerzahler gezwungen sein, tief in die Taschen zu greifen, um das – wie vom BZÖ bereits vor Monaten völlig zu Recht so titulierte – "Fass ohne Boden" weiter erfolglos zu füllen.
Weiterhin wird auf Europäischer Ebene Realitätsverweigerung betrieben und Österreich macht mit!
Ein Beweis dafür ist die Tatsache, dass
der Finanzminister brav österreichisches Steuergeld in der Höhe
von mittlerweile mehr als 600 Mio. Euro an Griechenland überwiesen
hat, und durch seinen Sprecher sinngemäß ausrichten lässt, dass
man hofft auch im Jänner 2011 wieder 190 Mio. Euro
überweisen zu dürfen, wenn dieser sich
im Gespräch mit der APA vorauseilend zuversichtlich zeigt, dass
Griechenland
die geforderten Ergebnisse liefern werde: "Wir gehen davon aus, dass es
passt!" (APA443/23.11.2010)
Genau in dieses Bild passen entsprechende im Hauptausschuss am 25.11.2010 behandelte Berichte des Finanzministers, in denen dieser Griechenland beinahe als Erfolgsstory darstellt, um die Richtigkeit der überwiesenen hunderten Millionen Euro zu rechtfertigen.
Insbesondere wird hervorgehoben, dass die gesamtstaatlichen Kassenausgaben gegenüber der 1. Hälfte 2009 um 16,9 % verringert wurden. Dies durch Kürzungen bei Löhnen und Gehältern im öffentlichen Dienst aber auch bei Investitionen.
Laut APA vom 23.11.2010 gingen die öffentlichen Investitionen um 24,6 % zurück.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass aber gerade diese Maßnahmen, wenn zu restriktiv durchgeführt, Kaufkraft senkende Auswirkungen haben und die Kürzung im Bereich von Investitionen negative Auswirkungen auf Beschäftigung und damit Wirtschaftswachstum haben können. Die Einnahmen stiegen in der ersten Jahreshälfte laut Bericht um 5,9 %. Laut jüngsten Meldungen liegt die Steigerung der Einnahmen in den ersten zehn Monaten aber nur noch bei 3,7 % statt geplanter 6,0 %.
Weniger schön als die vom Finanzminister so positiv dargestellte Entwicklung Griechenlands Daten lesen sich die diesbezüglichen Ergebnisse der OECD.
"Auch wirtschaftlich ist für das rezessionsgeplagte Land vorerst kein Licht am Ende des Tunnels absehbar: Die Regierung rechnet damit, dass das Bruttoinlandsprodukt nächstes Jahr um drei Prozent schrumpfen wird. EU und IWF hatten nur ein Minus von 2,6 Prozent veranschlagt. Der harte Sparkurs der Regierung in Athen belastet nach Einschätzung der OECD die Wirtschaft des südosteuropäischen Landes. Ein Ende der Rezession ist nach Einschätzung der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erst 2012 in Sicht, wenn die Strukturreformen greifen und die Auslandsnachfrage anzieht." (APA 18.11.2010)
Nichts desto trotz erfolgte am 13. September 2010 seitens Österreichs die Überweisung des 2. Darlehens in der Höhe von 152.614.834 Euro und wurde - wie bereits ausgeführt – grünes Licht für die nächste Tranche im Jänner 2011 für weitere 190 Mio. Euro – gegeben.
Wenn es jedoch darum geht, im Budget Entschärfungen zu beschließen (z. B. im Familienbereich) ist man weniger flott bei Entscheidungen und betreibt lediglich marginale Zahlenkosmetik am Rücken der Betroffenen!
Während Österreich also damit beschäftigt ist, weiterhin EU-Musterschüler zu spielen und das Geld der Österreicherinnen und Österreicher in marode Mitgliedstaaten zu verschicken, mehren sich jene Stimmen, die die vom BZÖ bereits seit längerem geübte Kritik an der Politik in Zusammenhang mit dem Euro teilen und die geforderte grundsätzliche Richtungsänderung in der Europäischen Union mit der Zielsetzung eines Kerneuropa unterstützen.
So stellt zum Beispiel der deutsche Ökonom Max Otte unmissverständlich fest, dass er den Euro für gescheitert hält und rät zu einer Abschaffung der Gemeinschaftswährung.
"In Europa ist der Euro eine absolute Fehlkonstruktion", sagte der Professor für allgemeine und internationale Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Worms am Mittwoch im Deutschlandradio Kultur. (APA069/24.11.2010)
Das frühere System fester Wechselkurse sei deutlich besser gewesen, weil verschiedene Volkswirtschaften sich nicht unter ein Währungsdach zwingen ließen.
Einmal mehr zeigt sich die Richtigkeit unserer Forderung nach einem Kerneuropa mit unterschiedlichen Integrationsstufen.
Unterstützung findet unsere Forderung jüngst seitens des Hayek Instituts, das in einer Studie vom November 2010 zu folgendem Ergebnis gelangt:
"Mehrere aktuelle Analysen zeigen, dass selbst im besten Fall einer Wiederherstellung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit der südeuropäischen Peripherieländer der Eurozone nicht als gewährleistet angenommen werden kann, dass diese Länder den Wettbewerbsbedingungen der Europäischen Währungsunion auf Dauer gewachsen sind.
Vielmehr ist zu befürchten, dass aufgrund der strukturellen Schwächen dieser Länder dauerhafte Transfers von den stärkeren Mitgliedstaaten der Eurozone zu leisten sein werden, wenn deren Verbleib in der Währungsunion dauerhaft möglich sein soll. Binnen der nächsten Jahre wird die Wahl zwischen einer Transferunion mit Zusatzlasten in Milliardenhöhe für Länder wie Österreich und Deutschland oder eine Re-Dimensionierung des gegenwärtigen Euro-Währungsgebiets unausweichlich werden!"
Anstatt grundsätzliche Überlegungen über die Zukunft des Euro anzustellen, macht man sich auf EU-Ebene in Zusammenhang mit Irland bereits über eine Aufstockung des von IWF und der Europäischen Union geschaffenen 750 Milliarden-Euro-Rettungsschirms Gedanken.
Eine solche Aufstockung hätte natürlich - wie die gegenständliche Regierungsvorlage zeigt - massive Auswirkungen auf die nationalen Budgets. So führt die nunmehr zu beschließende Verachtfachung des Kreditrahmens von 408 Mio. € auf 3,6 Mrd. Euro zu einem Verlust der Gewinnabfuhr der OeNB an den Bund, da die Verzinsung dieser Sonderziehungsrechte zu einem wesentlich geringeren Zinssatz erfolgt als dies bei einer alternativen Veranlagung möglich wäre, derzeit 0,32 zu 1 % somit 0,68 % Differenz.
Die derzeitige Entwicklung im Euro-Raum lässt die Befürchtung zu, dass dieser Kreditrahmen innerhalb kurzer Zeit ausgeschöpft werden wird und möglicherweise bald weiter ausgedehnt werden muss.
Im Sinne eines Europas für und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger, im Sinne der Schaffung eines Europas, in dem jeder Mitgliedstaat entsprechend seinem Wollen und in Abhängigkeit von der Möglichkeit der Erreichung der entsprechenden Ziele und der Erfüllung der notwendigen Vorraussetzungen in der Europäischen Union eingebunden ist, sowie nicht zuletzt im Interesse des Friedensprojektes Europa stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten werden ersucht, sich auf Europäischer Ebene für die Umsetzung nachstehender Maßnahmen im Interesse eines auf Frieden und Wohlstand abzielenden Europas der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen:
Neuverhandlung eines Vertrags für Europa in Hinblick auf eine vollständige institutionelle und (kompetenz-) rechtliche Reform der Europäischen Union mit dem Ziel der Schaffung eines Bundes Europäischer Staaten (Kerneuropa der Nettozahler) unter Teilnahme Österreichs
In diesem Vertrag für Europa sind zum einen ein Grundwertekonsens sowie allgemeine Ziele zu verankern und zum anderen Mindeststandards für einzelne Politikbereiche festzuschreiben.
Abhängig vom Grad der Erfüllbarkeit dieser Ziele und Mindeststandards ergibt sich für die Mitgliedstaaten eine Zugehörigkeit zum Bund Europäischer Staaten, zum weiteren Kreis jener Länder mit entsprechenden Assoziationsabkommen oder zum äußersten Kreis der Länder mit besonderer Partnerschaft.
Ziel dieses Modulsystems soll es sein, die Länder Europas entsprechend ihrer Stärke einzubinden, dadurch Entscheidungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Europas zu beschleunigen und damit letztlich den Fortbestand des Friedensprojekts "Europa" zu sichern.
In einem neu zu verhandelnden "Vertrag für Europa" sind die räumlichen, finanziellen sowie kulturellen Grenzen Europas und eine davon abgeleitete Definition des Begriffs "Aufnahmefähigkeit" der Europäischen Union als Voraussetzung für künftige Erweiterungen festzuschreiben.
Vor dem Hintergrund des Budget- und Finanzdesasters in Griechenland, Irland und allfälliger weiterer Euroländer werden der Bundeskanzler, der Bundesminister für Finanzen bzw. der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten aufgefordert, sich für effiziente Sanktionsmöglichkeiten in Hinblick auf die Einhaltung der Haushaltsregeln, die - im Falle der Nichteinhaltung bzw. der vorsätzlichen Falschinformation und damit einer Gefährdung der Stabilität der Europäischen Union auch zu einem (unter Umständen auch befristeten) Ausschluss eines Mitgliedstaates aus der Währungsunion führen können, einzusetzen.
In diesem Zusammenhang werden der Bundeskanzler, der Bundesminister für Finanzen bzw. der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, sich auf Europäischer Ebene für die Schaffung einer Euro-Kernzone der wirtschaftlich starken Euroländer sowie einer "Euro-Light-Zone"" für andere Mitgliedstaaten einzusetzen.
Darüber hinaus werden der Bundeskanzler bzw. der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten aufgefordert, auf Europäischer Ebene jegliche Bestrebungen abzulehnen, die dazu führen, dass die Europäische Kommission künftig in die Planung oder Erstellung der nationalen Budgets eingebunden wird.
Schließlich wird die Bundesregierung ersucht, sich auf Europäischer Ebene gegen eine allfällige weitere Aufstockung der Mittel für den vom Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Union geschaffenen Euro-Rettungsschirm auszusprechen.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.18
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben nicht erst heute bei der Budgetrede das erste Mal davon gehört, dass das Budget für Entwicklungszusammenarbeit schrumpfen wird.
Ich sage einmal mehr, dass ich das für ausgesprochen beschämend halte, und ein kleiner, aber wirklich nur ein sehr, sehr kleiner Ausgleich zu der sehr schlechten Performance im Außenministerium ist das, was heute im Bereich der Finanzen passiert, nämlich, dass wir den Internationalen Währungsfonds mit höheren Beiträgen unterstützen werden und da multilaterale Entwicklungszusammenarbeit leisten. Aber, wie gesagt, das ist kein Ausgleich dafür, dass es im bilateralen Bereich wirklich sehr, sehr schlecht ausschaut. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Pirklhuber: Richtig! Das stimmt!)
Die Aufstockung heute, im Internationalen Währungsfonds ganz speziell, liegt daran, dass die Internationalen Finanzierungsinstitutionen ja relativ schnell auf die Finanzkrise, auf die Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009 reagiert haben und dass sie viele Länder bei der Stabilisierung ihrer Zahlungsbilanzen unterstützt haben.
Auf Grund dieser stärkeren Beanspruchung des Internationalen Währungsfonds ist aber auch das Kreditvergabepotenzial desselben sehr stark strapaziert worden, und um Liquiditätsengpässe in Zukunft zu vermeiden, hat sich die Staatengemeinschaft darauf verständigt, den Rahmen für eine neue Kreditvereinbarung zu erhöhen, durch die sogenannten „New Arrangements to Borrow“.
Mit unserem österreichischen Anteil, den wir heute beschließen werden, leisten wir mit einen Anteil an der Aufstockung der IWF-Gelder, wir leisten einen Beitrag zur Erreichung der Millennium Development Goals, der Jahrtausend-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, und wir zeigen auch unsere internationale Solidarität im Bereich der multilateralen EZA, die sicherlich auch eine effiziente Möglichkeit ist, Entwicklungsländer generell zu erreichen. So wichtig ich es finde, dass wir die Internationalen Finanzierungsinstitutionen unterstützen, so wichtig finde ich es auch, weiterhin die Diskussion darüber zu führen, was denn an deren Arbeitsweisen und Rahmenbedingungen geändert werden muss.
Aus meiner Sicht ist es unumgänglich, dass sie in der Wahl ihrer Instrumente viel sensibler werden für die Ansprüche von Umwelt-, von Menschenrechts-, von Sozialstandards, aber auch von Genderansprüchen und wirklich eine kohärente Entwicklungspolitik machen. Ich sage nur: Der Bau von Kohlekraftwerken mit Geldern, die von den IFIs kommen, ist mehr als überholt, weil wir auf diese Art und Weise die Klimaerwärmung nicht stoppen werden.
Maßnahmen zu setzen, die Menschenrechte, Frauenrechte, die Rechte von Indigenen, von Minderheiten substanziell treffen, um irgendwelche Projekte zu finanzieren, die dann letztendlich dazu führen, dass zum Beispiel die Nahrungsmittelsouveränität der Länder nur deswegen untergraben wird, weil es irgendetwas braucht an landwirtschaftlichen Produkten, die man auch exportieren kann, kann keine tragbare Konditionalität, kann keine moderne Politik mehr sein.
Auch die Forderung nach Liberalisierung und nach Privatisierung vor allem von Daseinsvorsorgeleistungen im Bereich Wasser, Abwasser, Bildung et cetera ist keine moderne Entwicklungspolitik. Bei aller Unterstützung dieser internationalen Finanz-Instrumente gilt nach wie vor, viel Kraft auch darin zu investieren, sie zu modernisieren und sie den neuen Ansprüchen auch tatsächlich anzupassen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)
13.22
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gradauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.22
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Freunde auf der Zusehergalerie! – Das sind meine Freunde vom Tennisklub. – Schön, dass Ihr da seid! (Allgemeiner Beifall. – Abg. Mag. Molterer – in Richtung Galerie –: Wie spielt er denn? – Ruf von der Galerie: Gut!)
Ein Wort zu Frau Bayr: Ich bin voll bei Ihnen, dass es wichtig wäre, die Entwicklungszusammenarbeit mit mehr Geld auszustatten, aber es schaut halt in Österreich, was die Finanzen betrifft, sehr schlecht aus. Bekanntlich ist es so, dass man nur schenken kann, wenn man auch etwas zu verschenken hat, und der Staat hat leider Gottes im Moment nur Schulden und kann sich weitere Aufwendungen in diese Richtung sicherlich nicht leisten. (Abg. Mag. Kogler: Da braucht er mehr als 3 Minuten, wenn der Tennisklub da ist!)
Die Kreditvereinbarung und den Internationalen Währungsfonds betreffend möchte ich ausführen, dass wir von der Freiheitlichen Partei gegen die Aufstockung dieser Kreditlinie für den Internationalen Währungsfonds sind, weil sich die ganze Geschichte mit den Haftungen und Unterstützungen als ein Fass ohne Boden herausstellt.
Nach den griechischen Problemen sind es nun die Iren, die in Schwierigkeiten geraten sind, und wiederum sind EU und Internationaler Währungsfonds aufgerufen, zu helfen. Es zeichnet sich aus meiner Sicht eine Horrorentwicklung ab, denn wer sind die nächs
ten Kandidaten, die sich um Geld von gesunden Staaten anstellen? – Portugal, Spanien oder vielleicht sogar Italien. Dann sind wir aber fertig, meine Damen und Herren, das heben wir nicht!
800 Millionen € Haftungen sind es für Irland – der Herr Finanzminister ist sich nicht sicher, sind es vielleicht doch nur 600 Millionen €? Ich habe schon einmal erwähnt, dass er möglicherweise den Überblick über diese Dinge verloren hat. Aber eines ist sicher: All diese Unterstützungen gehen auf Kosten des Steuerzahlers, und das darf nicht sein! (Abg. Mag. Kogler: Ja, richtig!) Da stimmen wir nicht zu. Da sind wir hundertprozentig dagegen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dieses leichtfertige Bürgen zu Lasten des Steuerzahlers ist aus unserer Sicht skan-dalös und unverantwortlich – ein Fass ohne Boden eben!
Meine Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, wie es mit Griechenland ausschaut: 2,3 Milliarden € Kredit, 4 Milliarden € Kredit von der Nationalbank, 15 Milliarden € Haftungen für Griechenland durch Österreich, insgesamt 21,3 Milliarden €. Und jetzt sind es die Iren: 8 Millionen € Haftungen und sonstige Dinge, die noch kommen werden.
Bei Griechenland muss man vermuten und befürchten, dass dieser Milliardenbetrag, den wir dorthin geliehen und gegeben haben, ein Verlust wird. Das ist zu befürchten – es wäre schlimm genug!
Warum geht es diesen brustschwachen Euro-Ländern denn so schlecht? – Es sind unterschiedliche, historisch gewachsene Wirtschaftsräume, die eben unterschiedlichen Rahmenbedingen unterliegen. Im Bereich des Euro sind 16 Volkswirtschaften, die nicht zusammenpassen, in ein Konzept gepresst worden. Hilfspakete können Marktverzerrungen nicht beseitigen – das ist eine grobe Verdrehung von Ursache und Wirkung –, bestenfalls können sie verzögern.
Wir von der Freiheitlichen Partei und viele unserer Mitbürger folgern daraus: Staaten, deren makroökonomische Kennzahlen derart starke Verwerfungen aufweisen, dass sie sinnvollerweise kein Mitglied des optimalen Währungsraumes sein sollten und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sollten die Europäische Währungsunion verlassen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das wäre die echte Griechenland-Hilfe. Dann könnten sie wieder mit ihren Währungen floaten, so wie sie es in der Vergangenheit gemacht haben.
In der „Kronen Zeitung“ vom 28. November hat Kurt Seinitz dieses Thema behandelt und unter anderem ausgeführt: Es ist notwendig der Neubau eines harten Kern-Europa, zu dem als Fix-Kandidaten zählen: Deutschland, Österreich, Luxemburg und die Niederlande; zweitens Einführung einer neuen oder Wiedereinführung der alten Währungen in den großen Schuldnerstaaten mit massiver Abwertung, damit sie wieder wettbewerbsfähig sind und werden. – Zitatende. (Beifall bei der FPÖ.)
Einen Punkt habe ich noch, nämlich: Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien. Hier kennen Sie unsere Linie: Doppelbesteuerungsabkommen ja, da stehen wir dahinter, nein aber dazu, wie es zustande gekommen ist, nämlich zu Lasten und auf Kosten des Bankgeheimnisses. Da sind wir konsequent dagegen, und wir lehnen diesen Gesetzesantrag deshalb ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.27
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.27
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Mitglieder des Tennisklubs! – Ich sage es deshalb, weil Herr Gradauer einer der wenigen
Abgeordneten bei der FPÖ ist, die zumindest im Ausschuss hin und wieder mit einem gewissen Bemühen um Sachlichkeit auffallen, was in dieser Fraktion ja relativ leicht ist, aber dieses Bemühen wollen wir ihm nicht absprechen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Und er hat heute ein paar Punkte gebracht, die in Einzelbereichen tatsächlich zu einem ähnlichen Ergebnis führen – wenn auch aus völlig unterschiedlichen Gründen, was Griechenland-Hilfe und Irland-Hilfe betrifft.
Wir haben jetzt ein bisschen eine vermischte Tagesordnung: zum einen eben diese IWF-Geschichte, Internationaler Währungsfonds, und die damit in Verbindung stehende Debatte, und auf der anderen Seite die Beschränkung der Manager-Boni, an sich eine gute Sache. Ich werde in dieser Reihenfolge vorgehen.
Also noch einmal zu Griechenland und Irland und überhaupt zur Währungsunion: Es war ja nicht umsonst, Mitte der Neunzigerjahre, als die Grünen davor gewarnt haben und gegen die gleichzeitige Einführung der europäischen Einheitswährung für alle diese Länder waren, und zwar vor allem zum Nutzen der Länder wie Griechenland, Spanien und Portugal. Aber das ist ein anderer Hintergrund.
Nur, das Tückische an manchen ökonomischen Fragen ist Folgendes: Es lässt sich in die eine Richtung etwas leichter nicht implementieren, als es, wenn es einmal beieinander ist, wieder aufzulösen. Mit anderen Worten: Es ist halt viel, viel leichter, aus einem Aquarium eine Fischsuppe zu machen, als aus einer Fischsuppe ein Aquarium mit Fischen drin; und das ist ein bisschen das Problem an dieser Stelle.
Der Punkt ist aber – hier treffen wir uns dann schon –, dass es einfach nicht länger hinnehmbar ist – und wir haben aus diesem Grund bei der Griechenland-Hilfe ja schon mit großer Mehrheit dagegen gestimmt –, dass immer diejenigen, die zunächst mit viel Geld, das sie ohnehin schon irgendwoher haben, dort – unter Anführungszeichen – „investieren“, um nicht zu sagen „spekulieren“, zunehmend hohe Zinsen kassieren mit dem Hinweis auf Marktgegebenheiten, weil ja erhöhte Risiken bestehen würden, und dann, wenn die Risiken schlagend werden, die Ersten sind, die in der Konsequenz, um es abzukürzen, bei allen europäischen Steuerzahlern die Hand aufhalten. – Das ist der Mechanismus, und dagegen wenden wir uns auch! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Deshalb geht es sehr wohl um so etwas wie – jetzt kann man das bezeichnen, wie man will – Gläubigerbeteiligung oder, wenn man so will, Konkursverfahren auch für Staaten. – Lassen wir Kärnten weg in diesem Kontext!
Das ist etwas, das wirklich geschehen muss. Dass es natürlich nicht einfach angekündigt werden kann, um dann nicht gemacht zu werden, ist das Allerdümmste – das war aber Frau Bundeskanzlerin Merkel vorbehalten –, weil damit natürlich die Märkte erst recht aufgescheucht werden. Das muss man einfach tun, oder man muss im europäischen Recht implementieren, dass es diese Möglichkeit gibt, denn dann werden sich die Marktteilnehmer von vornherein schon anders verhalten. – Das wären hier die richtigen Antworten!
Jedes Mal, wenn es soweit ist, also immer öfter – auch von der österreichischen Regierung – hört man jetzt: Das kann so nicht weitergehen! – Na immerhin! Aber es wird in diese Richtung auf Ecofin-Ebene oder auf europäischer Ebene aus meiner Sicht generell zu wenig vorbereitet.
Im Fall von Irland ist die Geschichte ja so, dass dort nicht die ökonomischen Grunddaten völlig verworfen werden, sondern die irischen Banken noch genügend „faule Papiere“ auf ihrer – unter Anführungszeichen – „Aktivseite“ haben. Dort ist es mit Sicherheit ambivalent im Ergebnis. Aber glaubwürdig wird die Politik, wenn sie sich hier absichern will – nämlich nicht nur gegenüber den Märkten, sondern auch gegenüber der Bevölkerung –, nur, wenn in diese Richtung etwas unternommen wird, sonst wird das
früher oder später tatsächlich zu einem riesigen Problem. Jetzt allerdings würde ich tatsächlich vor Hysterie warnen, und ich halte das immer noch für bewältigbar. So ist es ja nicht. Aber was fehlt, ist die Beteiligung jener, die genau daran immer verdienen.
Apropos verdienen – Manager-Boni: Da ist es wieder von großem Nutzen, dass es die Europäische Union gibt. Denn: Das, was jetzt der Herr Finanzminister vor Wochen schon als großen österreichischen Wurf angekündigt hat, ist erstens gar nicht so groß, und zweitens ist das, was dabei Gutes passiert – deshalb stimmen wir diesem Bereich im Übrigen auch zu –, mehr oder weniger durch Richtlinien von der Europäischen Union aufoktroyiert.
Da gibt es jetzt dazu sinnvolle Einschränkungen betreffend Bonuszahlungen an Manager, insbesondere dort, wo es Abkühlphasen gibt und nicht gleich alles ausbezahlt wird. Das ist eine sehr weise Geschichte. Möglicherweise kann die ungerechtfertigte Bereicherung von solchen Bankmanagern dadurch verhindert werden, aber vor allem haben sie ein Anreizsystem, in ihrer Bilanz nicht immer nur auf das nächste Jahr hin zu spekulieren, sondern auf fünf bis sieben Jahre entsprechende ökonomische Daten auch betriebswirtschaftlich zu produzieren.
Eine letzte Bemerkung aber trotzdem dazu: der Vergleich mit Deutschland. – Die haben das natürlich auch umgesetzt, aber in Deutschland ist eines geschehen, nämlich das, was wir von Anfang an gefordert haben und Sie bis heute verweigern – auch Sie von der SPÖ –: dass wir nämlich die Bankmanagergehälter jener Banken, die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen – und das sind in Österreich mittlerweile fast alle – beschränken. Da geht es nicht mehr um Boni-Zahlungen, sondern da geht es um die Beschränkung.
Ist es zu viel verlangt, dass Bankmanager, die die Hand aufhalten für öffentliches Kapital – und wenn es nur Kapital ist, ist es immer noch öffentliches Geld –, mit dem Bundeskanzlergehalt beschränkt werden? Ist das zu viel verlangt? Sind 300 000 € oder 280 000 € zu wenig für diese Herren? – Ich meine: Nein!
Deshalb wäre es vernünftig, wenn Sie endlich diese Anträge, die wir diesbezüglich eingebracht haben, auch im Ausschuss behandeln würden und wir sie dann abstimmen könnten, weil es nicht einzusehen ist, dass die Bankmanager mit 6 Milliarden € an öffentlichem Geld in ihrer Bilanz selber keinen einzigen Abstrich machen müssen. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
13.34
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Mag. Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.34
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die heutige Tagesordnung sieht eine Mischung von verschiedenen Punkten vor.
Nur kurz erwähnt: Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien sowie alle anderen erneuerten Doppelbesteuerungsabkommen sind natürlich keine Aufweichung des Bankgeheimnisses, sondern sind innerhalb des OECD-Rahmens abgeschlossen, haben aber vor allem einen ökonomischen Hintergrund: dass es nämlich richtig und wichtig ist, in den Handelsbeziehungen – in diesem Fall zwischen Österreich und Bulgarien – auch geregelte Maßnahmen, was die Besteuerung betrifft, vorzusehen. Das ist eine wichtige Vorbedingung auch für vernünftige Geschäftsbeziehungen.
Zweitens: Das Bundesgesetz über die Aufstockung der neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds ist nicht im Zusammenhang zu sehen mit Irland, Griechenland oder dergleichen, sondern nur im größeren Rahmen, nicht im engeren Rahmen, so wie die Debatte hier abgelaufen ist.
Es ist natürlich so – und das muss hier auch einmal gesagt werden –, dass sich der Internationale Währungsfonds und auch die Weltbank, die viele Jahre zu Recht unter massiver Kritik gestanden sind wegen der Programme, durch welche vernünftige Strukturen in ärmeren Ländern zerstört worden sind, gerade bei der Bekämpfung der Krise und der Auswirkungen der Wirtschaftskrise als sehr hilfreiche und gute Instrumente bewährt haben. Man kann auch sagen, dass die Bretton Woods-Institutionen wieder an ihrer ursprünglichen Bedeutung anknüpfen konnten.
Aber ein paar Worte auch zu der sogenannten Euro-Krise, weil ich glaube, dass vieles diesbezüglich in der öffentlichen Wahrnehmung vermischt wird.
Es gibt keine Krise des Euro an sich. Die Fundamentaldaten, die echten Wirtschaftsdaten innerhalb der Eurozone und der Länder der Eurozone, sind summa summarum sehr gute Daten und lassen sich mit den Daten der Asienzone, mit den Daten der USA und dergleichen nicht nur vergleichen, sondern sind in vielen Bereichen auch wesentlich besser und sinnvoller.
Was wir haben, sind haushaltsmäßige
Schwierigkeiten einzelner Mitgliedstaaten. Aber auch das ist nicht allein die
Erklärung für die Irland-Frage. Natürlich hat Irland in seinem
Haushalt große Defizite und ist für Irland in der Schere zwischen
Niedrigsteuerpolitik in der Vergangenheit, um Arbeitsplätze und
Investitionen anzuziehen, und jetzt eben dem Loch in dem Haushalt, der Weg
irgendwie sehr schwierig zu gehen. Es gibt aber auch eine Entkoppelung von der
Realpolitik hin zu einer Verfolgung durch Spekulationen und Rating-Agenturen,
weil es zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich gar nicht
so viel Refinanzierungsnotwendigkeit für Irland gibt. Trotzdem ist diese
Diskussion entstanden.
Da ist es auch notwendig und richtig, dass die Europäische Union reagiert, bei allen Einwendungen – wenn etwa Abgeordneter Kogler sagt, ein Haircut wäre natürlich richtiger, eine Beteiligung der Privaten wäre richtig. Nur: Das ist kein Instrument, das in der Eurozone so beschlossen werden kann, und es ist auch kein Instrument, das sich durch eine öffentliche Diskussion in politischen Gremien schaffen lässt, sondern die Frage ist auch, ob wir hier in Hinkunft, abgelöst von den schnellen notwendigen Entscheidungen, auch zu Regelungen kommen.
Lassen Sie mich aber vor allem auf die Umsetzung der CAD-III-Richtlinie eingehen. Wir haben seit Beginn der Finanzkrise sehr viel über die Notwendigkeit, zu regulieren, geredet – für mehr Transparenz, mehr Kontrolle und auch zur Veränderung der falschen Anreize im Entlohnungssystem jener Leute, die für die Investitions- und Spekulationsentscheidungen zuständig sind, sprich: die Bankmanagerinnen und Bankmanager. Das, was heute vorliegt im Hohen Haus, ist eine fundamentale Kehrtwende in dieser Orientierung. Die zu Recht kritisierte kurzfristige Entscheidung vieler Bankmanager – auch durch die Entlohnungs- und Anreizsysteme bei den Boni – wird durchbrochen durch diese Richtlinie und durch die österreichische Umsetzung.
Wir setzen hier einen wichtigen Schritt für eine gerechtere Bankmanager-Entlohnung und für mehr Nachhaltigkeit. Wir werden eine mehrjährige Bemessungsgrundlage damit haben. 40 Prozent der Boni werden erst nach mindestens fünf Jahren ausbezahlt. Statt kurzfristiger Kursgewinne geben nun künftig langfristige Erfolge auch den Ausschlag für die Zuerkennung der Bonuszahlungen. Es ist mehr Transparenz in diesem Gesetz vorgesehen. Es ist eine schärfere Kontrolle vorgesehen, auch Monitoring durch die österreichische Finanzmarktaufsicht und Sanktionsmöglichkeiten für die Finanzmarktaufsicht. Also: Insgesamt ein fundamentaler Kurswechsel und der Einstieg in eine gerechtere und nachhaltigere Entlohnung in diesem Bereich.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir diese Richtlinie, die uns die Europäische Union vorgegeben hat, auch in der gesamten Bandbreite so umsetzen und hiermit auch für jene
Institute, die das vielleicht teilweise oder sogar zur Gänze jetzt schon berücksichtigen, die Sicherheit schaffen, dass alle in Zukunft gesetzlich dazu verpflichtet sind und dass nicht mehr das kurzfristige Schielen auf die Aktienkurse wegen der eigenen Boni im Vordergrund steht, sondern die Nachhaltigkeit durch die fünfjährige Streckung und durch die nachhaltigen Kriterien gegeben ist.
Ich glaube, dass das ein ganz wichtiger Schritt ist zum sinnvollen Lehre-ziehen aus der Krise. (Beifall bei der SPÖ.)
13.39
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Molterer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.40
Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Meine Damen und Herren! Natürlich ist es eine berechtigte Diskussion, die angesichts dieser kritischen Entwicklung zu führen ist, was mit dem Steuergeld geschieht. Das ist überhaupt keine Frage, dazu sind wir wohl alle da. Nur sollten wir hier die Kirche im Dorf lassen, Herr Kollege Gradauer! In der Frage der Aufstockung des Kreditvergaberahmens für den IMF ist noch einmal Folgendes klarzustellen: Es ist eine Möglichkeit, die der Gesetzgeber der österreichischen Notenbank schafft. Es ist kein Budgetgeld, das hier aufgewendet wird. Es kann sein – das ist keine Frage –, dass dadurch die Gewinnausschüttung der Notenbank etwas verringert wird; das kann sein.
Aber Sie müssen sich schon vor Augen führen, dass gerade in der Krise des Jahres 2008 die viel kritisierten Einrichtungen wie die Weltbank und der IMF jene Institutionen waren, die sofort gehandelt haben, und davon hat auch Österreich profitiert. Ich erinnere Sie an die Krise, die in Ungarn gewesen ist – in keinem Euro-Land! –: Es waren der IMF und die Weltbank, die sofort dagewesen sind und Ungarn stabilisiert haben. Es war Rumänien, es war Bulgarien – alles keine Euro-Länder! Gerade für die österreichische Wirtschaft ist es von essenzieller Bedeutung gewesen, dass damals sofort gehandelt wurde.
Auch die jetzige Aufstockung ist durchaus in unserem Interesse. Beispielsweise die Beteiligung des IMF an der Rettung von Griechenland liegt bei 22 Milliarden €, in Irland bei 10 Milliarden €, und natürlich ist das auch in unserem Interesse gelegen! Die Kritik an der Politik des IMF und der Weltbank in der Vergangenheit ist durchaus berechtigt, aber diese Institutionen haben gelernt. So etwas wie beispielsweise in Argentinien würde beiden Organisationen nicht mehr passieren.
Was mir besonders auffällt, und das ist bis jetzt in der Diskussion nicht gesagt worden: Diese Aufstockung zeigt auch – das müssen wir Europäer, auch wir Österreicher sehen –, dass sich die Gewichte in der Welt verändern. Die Aufstockung des Kreditrahmens wird wesentlich von China, von Indien, von Russland und von Brasilien finanziert. Das muss uns Europäer auch sozusagen wach machen, weil deutlich wird, wohin sich in der Weltwirtschaft letztendlich auch die politischen Gewichte verschieben.
Nun auch einen Satz zum Euro: Was mich in der medialen Berichterstattung immer wieder irritiert, ist, dass die Frage der Krise in Europa daran festgemacht wird, wie der Kurs des Euro zum Dollar ist. Das ist meiner Meinung nach ökonomischer Unsinn – ganz offen gesagt –, weil gerade jetzt Deutschland und beispielsweise auch Österreich zeigen, dass die Frage eines Euro-Dollar-Kurses jetzt vielleicht viel mehr der Realität entspricht, als das vor zwei Jahren der Fall war.
Was aber durchaus zu kritisieren ist, ist Folgendes: Als der Euro eingeführt wurde – lesen Sie das nach! –, war dies eine politische Konzeption, in der dazugesagt wurde, dass dem die wirtschaftlichen Bedingungen nachfolgen müssen. Aber das ist nicht so ge
schehen, wie es hätte sein sollen. Daher ist meiner Ansicht nach der Rettungsschirm jetzt eine Notwendigkeit, aber kein Ersatz für das, was zusätzlich zu geschehen hat.
Beispielsweise die private Beteiligung an den Kosten der Schulden ist eine Notwendigkeit. Ich erwarte, dass Rompuy, wie angekündigt, bis Jahresende eine Vertragsänderung-Light vorlegen wird, die wir dann auch hier diskutieren, dass wir im Euroraum vertraglich die Möglichkeit dazu haben. Wir müssen den Wachstums- und Stabilitätspakt verändern – meiner Meinung nach verschärfen – und zusätzliche Kriterien dazugeben. Ich glaube auch, dass die notwendigen Strukturreformen, wie sie jetzt in Irland und Griechenland unter Zwang eingeleitet wurden, in Wirklichkeit freiwillig hätten geschehen müssen. So gesehen schließt sich hier der Kreis.
Wenn Österreich in der Budgetpolitik sagt: Wir wollen selbst dafür sorgen, dass wir uns ökonomisch in die richtige Richtung weiterentwickeln!, dann beweist das, dass Nowotny, mit dem ich nicht immer einer Meinung war, in einem Punkt absolut recht hat, nämlich: Schulden machen unfrei, denn wenn man verschuldet ist, dann muss man das tun, was der Gläubiger einem anschafft! – So weit wollen wir es in Österreich nicht kommen lassen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.44
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.45
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Novellierung des Bankwesengesetzes erfolgt in der Umsetzung von europäischen Richtlinien, wobei ein wesentlicher Fokus auf die aufsichtsrechtliche Überwachung der Vergütungspolitik von Kreditinstituten gelegt wird. Das Eingehen übermäßiger Risiken in der Finanzdienstleistungsbranche und unangemessene Vergütungspraktiken haben zu erheblichen Verlusten in Banken und Kreditinstituten geführt. Viele gängige Vergütungspraktiken sind mit einem effizienten und soliden Risikomanagement nicht vereinbar. Die Aussicht auf höhere Gewinne und das Erzielen kurzfristiger Gewinne waren in vielen Fällen die Messlatte der Tätigkeit, und diese Praktiken sind zweifellos abzustellen.
Es wurden die Anforderungen der Basel-II-Richtlinie ergänzt und Kreditinstitute ausdrücklich dazu verpflichtet, für alle Kategorien von Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Kreditinstitute auswirkt, eine Vergütungspolitik festzulegen, die mit einem wirksamen Risikomanagement vereinbar ist. Die neuen Vergütungsbestimmungen sollen das Handeln der Mitarbeiter von Kreditinstituten stärker auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit ausrichten und falsche Anreize in der Vergütungsstruktur – wie etwa eine unangemessene kurzfristige Erfolgsorientierung oder zu hohe Risikofreudigkeit – verhindern.
Mit einer weiteren Vorlage, dem neuen E-Geldgesetz 2010, werden der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr mit elektronischem Geld, die Aufsicht der E-Geldinstitute durch die FMA und der Schutz der Kunden geregelt. Bisher durften E-Geldinstitute neben der Ausgabe von E-Geld weder Zahlungsdienste noch andere Dienstleistungen erbringen, die keine Finanzdienstleistungen darstellen. Dieses eingeschränkte Tätigkeitsfeld wird nun erweitert. Eine EU-weite Tätigkeit wird möglich, und neben der Ausgabe von E-Geld und der Durchführung damit in Zusammenhang stehender Zahlungsdienste wird auch die Erbringung sonstiger Zahlungsdienste, die nicht Finanzdienstleistungen sind, möglich.
Die Ausweitung des Tätigkeitsfeldes für E-Geldinstitute unter gleichzeitiger Neufassung der Aufsichtsanforderungen in risikoorientierter Weise fördert die Schaffung neuer Arbeitsplätze, leistet einen Beitrag zur Finanzmarktstabilität und zum Konsumentenschutz und findet daher auch unsere Unterstützung.
Eine abschließende Bemerkung zur Kreditvereinbarung mit dem IWF: Die Finanzkrise hat auch den Internationalen Währungsfonds betroffen. Zahlreiche Unterstützungen zur Stabilisierung haben den Liquiditätsbedarf des IWF erhöht, und daher soll heute auch der Rahmen für neue Kreditvereinbarungen erhöht werden. Österreich wird sich daran mit etwa 4 Milliarden € beteiligen. Für Österreich heißt das im schlechtesten Fall, dass sich aus diesem Engagement der Nationalbank für die Republik eine um maximal 25 Millionen € reduzierte Gewinnabfuhr der Notenbank ergeben kann.
Insgesamt sind dies Vorlagen, die mehr Seriosität und Sicherheit für den Banken- und Finanzsektor mit sich bringen und mehr Stabilität für Euro-Länder bedeuten. Daher werden wir auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.48
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
13.48
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen uns noch einmal in Erinnerung rufen, welche Zielsetzung diese EU-Richtlinie, die wir heute umsetzen, hat. Sie ist adressiert an jene Investmentbanken, börsennotierten, international tätigen Banken, die ihren Mitarbeitern unanständig hohe Boni gewähren, die zudem eine falsche Lenkungswirkung entfalten: die Ergebnisse der Bank, statt sie längerfristig zu optimieren, kurzfristig zu maximieren. Daher ist die Intention der Richtlinie, soweit sie auf diese Zielgruppe von Banken ausgerichtet ist, mit einem klaren Ja zu unterstützen. Und natürlich ist auch ihre Umsetzung in österreichisches Recht erforderlich.
Aber wenn wir als nationaler Gesetzgeber eine solche Richtlinie umsetzen, dann liegt es in unserer Verantwortung, sie in einer Form umzusetzen, die auf die Strukturen unserer Kreditwirtschaft Rücksicht nimmt, also sachgerecht umzusetzen. Sonst bräuchten wir Richtlinien ja nur noch abzuschreiben und könnten jede Verantwortung an Brüssel abgeben. Was wir heute aber tun, wird dieser Verantwortung nur teilweise gerecht. Wir nehmen nur sehr bedingt Rücksicht auf Geschäftsmodelle und Strukturen unserer Kreditwirtschaft!
Es wird doch niemand behaupten, dass es in österreichischen Banken Boni-Exzesse gegeben hat. Es wird doch schon gar niemand behaupten, dass es in der Sparkasse in Poysdorf, in der Raiffeisenkasse Bad Ischl oder in der Volksbank in Rattenberg Boni-Exzesse gegeben hat. Daher ist es unsere Aufgabe, darauf zu achten, dass wir gerade jene vielen kleinen Banken, die in der Krise sichergestellt haben, dass die Unternehmen und die Realwirtschaft weiterhin ausreichend finanziert wurden, nicht jetzt durch eine überschießende Regelung, der eine ganz andere Zielsetzung mit ganz anderen Adressaten zugrunde liegt, völlig unsinnig belasten!
Wir haben gehofft, es werde gelingen, Banken bis zu einer Bilanzsumme von 1 Milliarde € von der Verpflichtung der Rückstellungsbildung zu entbinden, da diese nur administrative Aufwendungen, nur zusätzliche Kosten verursachen wird, ohne der Zielsetzung zu dienen! Ich bedauere zutiefst, dass es letztlich nicht möglich war, eine solch sinnvolle Lösung mit unserem Koalitionspartner zu erreichen.
Es wird daher der Koalitionspartner die Verantwortung dafür übernehmen müssen, dass wir mit der Umsetzung der Richtlinie, die in weiten Teilen richtig und gut ist, auch eine Gruppe treffen, die tatsächlich überhaupt nichts mit deren Regelungszielen zu tun hat und die wir nun massiv belasten, was in keiner Weise rechtfertigbar ist. Ich gehe jedoch davon aus, dass wir damit die Diskussion darüber noch nicht abgeschlossen haben. (Beifall bei der ÖVP.)
13.51
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.52
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das E-Geldgesetz, wenn man es vereinfacht so nennen kann, oder die Regierungsvorlage dazu – das ist heute schon einige Male gesagt worden, es ist auch sehr, sehr wichtig – unterstützt einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Ausgabe von E-Geld.
Das E-Geldinstitut ist ein Finanzinstitut, das in der Ausgestaltung an Zahlungsinstitute angelehnt ist. Das heißt, die Erbringung von Zahlungsdiensten erfolgt unter den Bestimmungen des Zahlungsdienstleistungsgesetzes. Dabei sind Kredit- und Einlagengeschäfte so geregelt, dass sie den Kreditinstituten vorbehalten bleiben.
Wesentlich und neu am E-Geldgesetz ist, dass die Ausgabe von E-Geld – unabhängig davon, von wem sie vorgenommen wird, ob eben vom E-Geldinstitut oder von einer Bank – zwingenden Bestimmungen oder Bedingungen unterworfen ist. Die zwingenden Bedingungen und Bestimmungen beziehen sich auf Transparenz im Zusammenhang mit Information, mit Ausgabe, mit Rücktausch und mit den entsprechenden Entgelten, über die auch schon gesprochen worden ist. Das ergibt zum einen für die E-Geldemittenten gleiche Wettbewerbsbedingungen und für die Kunden und Kundinnen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.
Geschätzte Damen und Herren! Eine Harmonisierung der Zahlungsdienste belebt grundsätzlich den Wettbewerb. Sie ist positiv, setzt aber auch – und das ist besonders wichtig – entsprechende Wachsamkeit der Wettbewerbspolitik voraus, denn wesentlich ist neben der richtlinienkonformen Umsetzung dieser Regierungsvorlagen auch die Wachsamkeit in Bezug auf die Stabilität des Finanzsystems und des Konsumentenschutzes.
Kollege Ikrath hat soeben von den Boni-Zahlungen gesprochen, die geleistet wurden und die keiner mehr versteht, die aber die Welt-Finanzwirtschaft ins Wanken gebracht haben. Durch dieses E-Geldgesetz sollte auch diese Unanständigkeit – wenn man es verharmlosend so nennen möchte – eingebremst werden, denn das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, stellt eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit der Finanzinstitutionen dar. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.54
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
13.55
Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Einen Satz zu Herrn Mag. Ikrath – aber es gilt generell –: Manchmal ist es gut, wenn sich Lobbyisten nicht durchsetzen; so auch in diesem Fall. (Abg. Mag. Ikrath: ... keine Ahnung von der österreichischen Kreditwirtschaft hat!)
Meine Damen und Herren, zum Kern-Europa mit zwei Geschwindigkeiten oder Trennung in einen harten und einen weichen Euro: Ich halte diese Trennung – und mit mir auch viele Experten – für eine wirtschaftspolitische Geisterfahrt. Im Übrigen gibt es auch Vorteile, wenn der Euro nicht so stark ist: Die deutsche Exportwirtschaft hat das wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Wir haben hier auch anlässlich der Griechenland-Hilfe darüber diskutiert: Wenn zum Beispiel Griechenland aus der Eurozone ausschert, Herr Gradauer, was wäre dann denn die Folge? – Griechenland führt die Drachme wieder ein, die Schulden werden
mehr, weil sie ja die Schulden in Euro haben. Was wäre weiter die Folge? – Die Aktien fallen hinunter, die Investoren ziehen ab, und wir starten die Krise neu. Wenn das das Ziel ist, dann sollten wir so vorgehen. Aber ich denke, das kann nicht unser Ziel sein, denn noch einmal so durch die Krise zu steuern, das können wir uns nicht leisten.
Die Krise der Staatsfinanzen hat aber nicht zuletzt in Irland Schwächen der Eurozone zum Vorschein gebracht. Es geht nicht nur um die unterschiedlichen Volkswirtschaften, wie es Kollege Kogler angesprochen hat, nämlich hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, sondern es herrscht auch Steuerwettbewerb unter den Euro-Ländern. Innerhalb der Europäischen Union sind zwar nicht in jedem Land die Bemessungsgrundlagen gleich, aber es geht nicht an, dass zwölf Länder innerhalb der Union deutlich niedrigere Körperschaftssteuersätze als Österreich haben und die meisten dieser Länder sogenannte Nettoempfänger sind. Das kann, wenn man eine gemeinsame Währung dauerhaft halten möchte, so nicht funktionieren, daher brauchen wir mehr und nicht weniger Europa. Ich bin auch der Meinung, wir brauchen eine abgestimmte Politik in Steuer- und Wirtschaftsfragen.
Noch etwas wird am Beispiel Irlands deutlich: Ausländische Banken ziehen ihr Geld ab und verschärfen dadurch die Krise der irischen Banken. Daher wird es in Zukunft notwendig sein – das hat auch Kollege Molterer angesprochen –, die privaten Kreditgeber mehr einzubinden und in die Pflicht zu nehmen, aber auch über eine internationale Finanztransaktionssteuer stärker nachzudenken. Ich denke, das Einbinden der Privaten ist ganz, ganz wichtig, weil sie jetzt durch höhere Risikoaufschläge nur profitieren, ohne dass sie wirklich mit Zahlungsausfällen rechnen müssen. Es gibt schon derartige Diskussionsansätze auf europäischer Ebene, und das ist gut so.
Abschließend noch einmal: Wir brauchen mehr und nicht weniger Europa! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.57
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1001 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein E-Geldgesetz 2010 erlassen und das Bankwesengesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 982 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds samt Titel und Eingang in 983 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Kerneuropa vor dem Hintergrund des anhaltenden Finanzdesasters in Euro-Mitgliedstaaten und der davon ausgehenden Gefahr für den Euro.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, in 943 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1321/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (1020 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (900 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (13. FSG-Novelle), über den
Antrag 801/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung einer Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge bis 5,5 Tonnen, über den
Antrag 1282/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend grenzüberschreitende Strafverfolgung von ausländischen Verkehrssündern nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit (1021 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1324/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Geschwindigkeitsflexibilisierung auf Autobahnen (1022 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1327/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend generelles Lkw-Überholverbot auf zweispurigen Autobahnen (1023 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zu den Punkten 7 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.03
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben heute einige Vorlagen, die durchaus begrüßenswert und wichtig sind, um die Verkehrssituation auf den österreichischen Straßen zu entspannen.
Die Erste betrifft die Straßenverkehrsordnung. Da gibt es jetzt einige Erleichterungen und Vereinfachungen, die die Arbeit derjenigen, die auf der Straße oder in Kraftfahrzeugen tätig sind, gängiger und leichter machen. So gibt es zum Beispiel im Zusammenhang mit Taxis die Einigung, dass man im Bereich der fünf Meter im Kreuzungsbereich Fahrgäste ein- und aussteigen lassen kann, dass man nicht nur die Busspur, sondern auch die Lichtsignale der Busampel benützen kann, und so weiter. Das ist etwas, wo wir mitgehen und sagen, das ist eine Erleichterung.
Wo wir auch mitgehen und mitstimmen werden, aber einige kritische Gedanken anmerken möchten, ist das Führerscheingesetz – dort, wo es Raserei verhindern und bestrafen soll. So verlängern wir jetzt die Vormerkzeit, wenn ein zweites Delikt vorkommt. Experten – damit meine ich wirklich Verkehrsexperten, nicht solche, die aus der vergangenen Wirtschaftskrise eine Verminderung des Verkehrsaufkommens ablesen, sondern solche, die sich wirklich seriös mit der Materie beschäftigen – sagen, dass es normalerweise nicht zu einem Vormerkdelikt allein kommt; wenn jemand in diesen Bereich kommt, gibt es für gewöhnlich gleich zwei. Wenn man dort jetzt die Vormerkzeit verlängert, kann man das durchaus kritisch sehen.
Was wir aber sehr kritisch betrachten, ist die Verschärfung bei mehr als 90 km/h mehr im Ortsgebiet oder mehr als 100 km/h mehr außerhalb des Ortsgebietes. 50 km/h im Ortsgebiet plus 90 km/h, das sind 140 km/h – 140 km/h im Ortsgebiet finde ich bei aller Liebe doch schon sehr schnell, obwohl ich durchaus auf der Seite der Autofahrer bin. Da könnte man überlegen, ob man eine alte Regelung, die das Ganze mit 180 km/h limitiert hat, noch nebenbei beibehält; denn 100 km/h mehr auf der Freilandstraße würde 200 km/h bedeuten, oder auf Autobahnen noch wesentlich mehr. Ich glaube nicht, dass das die Raserei wesentlich beschränken wird.
Kommen wir zum letzten Punkt, nämlich dem KFG mit der automatisierten Datenabfrage oder besser gesagt der Grundlagenschaffung dafür: Da sind wir wieder einmal der Musterknabe. Wir sind die, die europaweit als erste die Daten den anderen zur Verfügung stellen. Frau Minister, ich möchte Sie eindringlich ersuchen, zu schauen, dass nicht nur wir unsere Daten hergeben und dann mit einer entsprechenden Bestrafung reagiert werden kann, sondern dass auch die anderen so weit sind. Ich bitte Sie, sich in der EU stark dafür einzusetzen.
Kommen wir aber – wenn ich schon als Kontraredner eingetragen bin – zu einem Punkt, den wir sehr kritisch sehen, wo es leicht ist, vonseiten der Regierungsparteien zu sagen, nein, das lehnen wir ab. Ich glaube aber, dass sich der Antragsteller Hagen –
wir haben einen ähnlichen Antrag schon einmal im Plenum behandelt – dabei etwas gedacht hat. Ich spreche vom Überholverbot der Lkw über 7,5 Tonnen auf Straßen, Autobahnen und Schnellstraßen, mit zwei Fahrstreifen.
Jeder von uns kennt das. Es fängt mit einer äußerst kritischen Situation an, wenn nämlich der hintere Lkw zu überholen beginnt. Normalerweise fahren auf der linken Seite Pkws vorbei. Der Lkw muss sich meistens in diese Reihe von Pkws hineindrängen: erste unheimlich kritische Situation, unheimlich viele Verkehrsunfälle. Der Überholvorgang selbst dauert ja in diesem Fall nicht wie bei einem Pkw mit 20 km/h Unterschied relativ kurz, sondern dauert mit dem üblichen Geschwindigkeitsunterschied von 1 bis 2 km/h mehrere Kilometer.
Auch der Herr Bürgermeister weiß sicher, dass das nicht leicht ist. Daher sollte dieses Überholverbot erlassen werden. Ich weiß natürlich, dass es leicht ist, vonseiten der Regierungsparteien zu sagen, da machen wir nichts, das schauen wir uns an. Die Bundesländer haben dazu schon Stellungnahmen abgegeben, und Niederösterreich – Herr Bürgermeister, nicht lesen, sondern zuhören! – hat gesagt, dass dieses Überholverbot empfehlenswert wäre. Die Einzigen, die es nicht wollen, sind die Tiroler. Ich weiß nicht, ob sie ein bisschen unfallfreudiger sind oder wie auch immer.
Wir würden es auf jeden Fall begrüßen, wenn es käme. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.08
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Heinzl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.08
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrte Vertreter der österreichischen Blaulichtorganisationen! Jeden Tag stirbt mindestens ein Mensch auf Österreichs Straßen, jeder dritte tödliche Unfall ist auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen – das sind die trockenen Aussagen der Statistik. Hinter jedem einzelnen Fall der Statistik verbirgt sich jedoch das Leid der Angehörigen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, es muss für uns alle hier im Hohen Haus in Bezug auf die aktuelle Verkehrspolitik unbestrittener Grundkonsens sein: Sicherheit geht vor, Rasen und die Gefährdung von Menschenleben sind kein Kavaliersdelikt.
Rasen ist kein Kavaliersdelikt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Dr. Moser: Darum sollte man auch ...! Mehr tun!) – Liebe Frau Dr. Moser, ich glaube, wir sind einer Meinung: Rasen tötet nicht nur die Raser, sondern auch viele, die unglücklicherweise zur falschen Zeit am falschen Ort sind. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass die Anhebung der Strafen für die Raser ein guter und absolut notwendiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit ist.
Raser schützen zu wollen und die Diskussion in die Richtung – hie und da läuft sie so ab –, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu erhöhen oder gar freizugeben, stehen in krassem Widerspruch zu einer sicherheitsorientierten seriösen Verkehrspolitik. Denn, sehr geehrte Damen und Herren, wer mit 90 Stundenkilometern mehr im Ortsgebiet unterwegs ist, also vor Schulen, Kindergärten und anderen schützenswerten Zonen, oder mit 150 Stundenkilometern über Freilandstraßen jagt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern – und das ist besonders schlimm – auch andere. Ein nach oben hin gestaffelter Entzug des Führerscheins – je schneller, desto länger der Entzug – ist aus meiner Sicht eine sinnvolle und wichtige Maßnahme gegen rücksichtslose Raser.
In diesem Zusammenhang ist es auch begrüßenswert, dass im Fall von Verkehrsstrafen die Fahrzeuge ausländischer Lenkerinnen oder Lenker beschlagnahmt werden können, bis diese die Strafe bezahlt haben. Das wird sicherstellen, dass sie nicht ungeschoren davonkommen und die gerechten Strafen leichter eingetrieben werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Erhöhung der Strafen ist nur ein Teil des Kampfes für mehr Verkehrssicherheit, Kontrolle und Präsenz der Exekutive auf den Straßen ist für erhöhte Verkehrssicherheit ebenso unumgänglich.
Hohes Haus! Das von unserer Verkehrsministerin Doris Bures initiierte Verkehrspaket 2009 hat sich als sehr wirksam herausgestellt. So berichtete der ORF Wien erst in den letzten Tagen, dass trotz verstärkter Alkoholkontrollen, die in Wien durchgeführt wurden, deutlich weniger alkoholisierte Lenker gestraft werden mussten. (Abg. Dr. Moser: ... logisch!)
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch der sogenannte Blaulichtführerschein stellt einen wesentlichen Beitrag zu mehr Sicherheit dar. Dieser wird den Feuerwehren und Rettungen ihre tagtägliche Arbeit wesentlich erleichtern. Die Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, aber auch der Rettungsorganisationen, vor allem auch die Notarztfahrzeuge (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP) wurden, wie wir wissen, nicht zuletzt aufgrund der besseren technischen Ausrüstung immer schwerer. Viele Einsatzfahrzeuge der freiwilligen Organisationen haben das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bereits überschritten.
Freiwillige mit B-Führerschein – und damit auch ihre Organisationen vor Ort – wurden durch diese Einschränkung in ihrer Einsatzbereitschaft deutlich eingeschränkt. Dass die Freiwilligen zukünftig nach einer internen und – davon bin ich überzeugt – besten Ausbildung mit dem B-Führerschein auch Einsatzfahrzeuge von bis zu 5,5 Tonnen fahren dürfen, ist ein bedeutender Schritt, um die Versorgung und mehr Sicherheit der Bevölkerung flächendeckend zu garantieren.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wissen es – das wurde auch im Ausschuss gesagt –: Über zwei Jahrzehnte wurde von den Blaulichtorganisationen, Feuerwehren wie auch Rettungsorganisationen, immer wieder dieser sogenannte Feuerwehrführerschein gefordert. Herzlichen Dank an unsere Bundesministerin Doris Bures, sie hat ihn jetzt umgesetzt, und ich freue mich, dass wir heute in diesem Hohen Haus dieses auch beschließen dürfen. Vielen herzlichen Dank dafür, sehr geehrte Frau Bundesministerin! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren, zusammenfassend: Mit der Anhebung der Strafen für extreme Raser und der Einführung des Blaulichtführerscheins wurde ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit und für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gesetzt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.13
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.13
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Meine Damen und Herren, vor allem auch auf der Galerie! Frau Ministerin! Einiges ist durchaus positiv zu vermelden. Erstens: Ja, ich bin dafür, dass wir den sogenannten Feuerwehrführerschein haben. Zweitens: Ich bin dafür, dass die Taxis jetzt auch im oder vor dem Kreuzungsbereich halten dürfen. Auch bei der Spurensignalisierung ist unsere Zustimmung gegeben. Auch wenn es darum geht, die Kontrolltätigkeit bei den Lkws, die Lebensmittel transportieren, zu erleichtern. Jawohl, wir sind dafür. Bei der Beschlagnahmung genauso, und auch bei den wenigen Verbesserungen im Vormerksystem tragen wir Ihren Entwurf mit, Frau Ministerin.
Aber gerade Sie, meine Damen und Herren, von den Rettungsorganisationen wissen eines ganz genau – auch Sie, Frau Ministerin, wissen das ganz genau; ich zeige es Ihnen noch einmal, Ihr Vorwort zum Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm (die
Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe), wo auch das Folgende steht –: „Jeder einzelne im Verkehr Getötete oder Schwerverletzte ist einer zu viel!“ (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) – Ja, Kollege Heinzl, das stimmt auch.
Seite 15, Frau Ministerin, heißt es zur Geschwindigkeit: „Die Statistik macht deutlich, dass nicht angepasste Geschwindigkeit die mit Abstand“ – da steht es: mit Abstand! – „häufigste Unfallursache darstellt. International geht man davon aus, dass eine Reduktion der mittleren Geschwindigkeit um 1 km/h eine durchschnittliche Unfallreduktion von 3 % mit sich bringt.“
Und was machen Sie? – Sie lassen – Kollege Deimek hat es schon erwähnt – alles beim Alten, außer bei den Extremrasern. Wie schaut das ganz konkret aus? – Nur diejenigen, die im Ortsgebiet 110 km/h fahren, haben mit zusätzlichen Konsequenzen zu rechnen. Darunter gibt es keinen Entzug, darunter bleibt alles beim Alten. Nur diejenigen, meine Damen und Herren, die auf Landes-, Bundes- oder Gemeindestraßen mehr als 170 km/h fahren, haben mit mehr Konsequenzen zu rechnen. Nur da gibt es eine Verschärfung des Systems.
Meine Damen und Herren, nur die Extremraser mit 200 km/h und mehr auf der Autobahn sind durch diese Gesetzesregelung zusätzlich betroffen. Alle anderen Raser werden so bestraft wie bisher. Dabei sagt Ihr Verkehrssicherheitsprogramm – und nicht nur dieses –, Frau Ministerin, dass jedes km/h weniger ein Minus von 3 Prozent an Verkehrsunfällen bedeutet, ist gleich ein Minus an tödlichen Unfällen, ist gleich ein Minus an Leid, Betroffenheit, ich will das ja gar nicht alles aufzählen.
Aber all das greifen Sie nicht an. Es ist sakrosankt, was im Ort bis 110 km/h rast, flitzt und mordet, und es ist sakrosankt, was auf der Landstraße, auf der Bundesstraße bis zu 170 km/h durch die Gegend rast. Genauso unumstößlich ist es für Sie, dass jemand, der auf der Autobahn bis zu 200 km/h fährt, nicht mit zusätzlichen Maßnahmen zu rechnen hat.
Sie haben das festgeschrieben – keine Änderung. Schauen wir uns das an: Hauptursache bei tödlichen Unfällen ist die überhöhte Geschwindigkeit, das steht hier. Was haben wir denn noch? Da steht, dass Österreich im internationalen Vergleich Nachzügler bei der Verkehrssicherheit ist. Österreich ist, was Unfälle mit Verletzten betrifft, nahezu Schlusslicht in der EU. (Abg. Neubauer: Wo steht das, Frau Kollegin?) – Das steht alles in den Unterlagen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit.
Weiters heißt es da: Anhalteweg ist gleich Reaktionsweg plus Bremsweg. Ein Auto, das mit 50 km/h fährt, hat einen immerhin doppelt so langen Anhalteweg wie eines, das 30 km/h fährt. Was glauben Sie, wie das erst bei 110 km/h aussieht?! Und erst im Ortsgebiet! Und alle, die zwischen 50 km/h und 110 km/h im Ortsgebiet rasen, gehen nach Ihrer Änderung dieser Gesetzesvorlagen praktisch mit derselben Strafe nach Hause, so, als hätten Sie keine Änderung durchgeführt.
Frau Ministerin, ich nehme es Ihnen vielleicht ab – vielleicht sagen Sie auch etwas dazu –, dass Sie wollten, aber nicht konnten; vielleicht sind es nicht Sie persönlich, sondern der Koalitionspartner, aber bitte klären Sie uns auf, denn letztlich sind Sie als Ministerin voll verantwortlich für den Blutzoll auf der Straße, der sich nicht verringern wird, wenn wir nicht auch in den Bereich eingreifen, den ich jetzt skizziert habe: bei den ganz normalen, täglichen Geschwindigkeitsübertretungen, die immer wieder nicht nur die Lokalseiten der Zeitungen mit schrecklichen Bildern füllen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Nein!
Ich habe heute früh mit einem Polizisten telefoniert. Er hat mir erzählt, dass er gestern mit Blaulicht – das müssen Sie sich vorstellen! – auf der Autobahn unterwegs war, mit 140 km/h laut Tacho, 131 km/h nach GPS, also ganz korrekt mit maximal 131 km/h. Die
ser mit Blaulicht fahrende Polizist ist von zig Verkehrsteilnehmern überholt worden. Die haben sich gar nichts angetan, für die war es nicht einmal ein Kavaliersdelikt, die haben das ignoriert. Sie fürchten sich gar nicht vor Strafen. Sie denken gar nicht daran, dass sie gestraft werden könnten, weil sie oft auch nicht gestraft werden.
Damit komme ich zum Kern des Problems: Wenn Sie im Ministerium, wenn wir hier im Parlament nicht endlich die Einhaltung der Geschwindigkeitslimits massiv sanktionieren – vor allem mit Maßnahmen im Vormerksystem, denn überhöhte Geschwindigkeit ist nach wie vor kein Delikt im Vormerksystem; Sie müssen sich einmal diesen Wahnsinn und Irrwitz vorstellen! –, wenn wir da nicht strenger sanktionieren, dann sieht sich die Exekutive, die Polizei im Stich gelassen. Denn: Es wird ja nicht wertgeschätzt, wenn sie kontrolliert. Es wird ja sozusagen von der obersten Instanz gar nicht positiv bewertet, es wird gar nicht unterstützt, es gibt gar keine zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten.
Ich sage es aus Erfahrung: Die Moral bei der Exekutive im Hinblick auf Kontrolle vor Ort sinkt – leider!
Wer das ausbadet, das sind nicht nur die Betroffenen, nicht nur deren Familien, das sind auch die Männer, die bei Einsatzfahrten oft ihr Leben riskieren, die Blaulichtorganisationen. Die wissen genau Bescheid, wieso es so oft kracht.
Es darf nicht mehr so oft krachen. Und deshalb, Frau Ministerin, sind wir auch dafür, dass wir bei Tempo 130 km/h auf der Autobahn bleiben und dass die Lkws, die auf der Autobahn unterwegs sind, wenn sie nur zweispurig ist, nicht überholen dürfen. Diesen Vorschlag der FPÖ tragen wir durchaus mit. Wir erwarten uns von Ihrer Seite, dass Sie endlich gegen die Alltagsraser etwas tun. Es darf nicht zum Alltag werden, dass täglich ein Mensch auf der Straße stirbt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Hornek: Wie schnell ist man eigentlich mit dem Rad bergab unterwegs? – Abg. Gahr – in Richtung der das Rednerpult verlassenden Abg. Dr. Moser –: Haben Sie einen Führerschein?)
14.20
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Maier. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.21
Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Herren der Feuerwehren aus Niederösterreich und Wien! An der Spitze der Herr Präsident des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes Josef Buchta! Herzlich willkommen! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich freue mich, dass Sie gekommen sind! Wir beschließen heute den Führerschein für Blaulichtorganisationen, eine Forderung Ihrer Organisation und natürlich auch der Rot-Kreuz-Organisationen. Wir haben das gerne in die Verhandlungen mit aufgenommen, und ich freue mich auch, dass wir das heute beschließen können.
Im Rahmen dieser Diskussion haben wir seitens der Österreichischen Volkspartei aber auch klargestellt, dass wir eine Verknüpfung der Delikte, die für das Vormerksystem vorgesehen sind, und jener Delikte, die mit Entzugstrafen geahndet werden, nicht vornehmen wollen. Die Diskussion hat schlussendlich dahin geführt, dass wir heute dieses Paket beschließen. (Abg. Dr. Moser: Weil es so schlecht ist! Es ist wahrscheinlich wegen Ihnen so schlecht! Deswegen ist es so ein Schmarrn!) – Ich komme dann gleich auf Ihre Ausführungen zu sprechen, Frau Dr. Moser. Ganz ruhig, ganz ruhig!
Wir werden das heute natürlich beschließen. Die Kollegen meiner Fraktion werden das eine oder andere sicherlich noch dazu sagen, denn dank der Initiative der Österreichischen Volkspartei und ihrer Beratung und Unterstützung kam es ja überhaupt erst zu diesem Gesetz. Ich hätte also eher den Vorschlag, schon ein wenig in die Zukunft zu blicken.
Es wird auch die Kollegen der Blaulichtorganisationen interessieren, dass wir die Rettungsgasse in die politische Diskussion gebracht haben. Es gibt auch einen entsprechenden Bericht Ihres Hauses, Frau Bundesminister. Angesichts dieses Berichts ist es wohl nur mehr eine Frage von Stunden, bis wir auch das in Gesetze kleiden können und das umgesetzt wird. Ich warte schon darauf und freue mich auf die Beschlussfassung. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein Vorhaben, das wir auch
etwas beschleunigen könnten, ist die Videoüberwachung von
Schutzwegen. Wir alle können uns noch an den traurigen und dramatischen
Fall des
7-jährigen Buben im 19. Bezirk, Döblinger Hauptstraße
Ecke Pyrkergasse, erinnern. Dort gibt
es jetzt einen Modellversuch mit Videoüberwachung. Ich meine, dass man
jetzt schon, losgelöst vom Endergebnis dieser Untersuchung, die
Rechtsgrundlagen für die Videoüberwachung
von Schutzwegen schaffen sollte. Ich denke nicht, dass wir noch abwarten
sollten. Was wird denn schon
herauskommen? – Es wird herauskommen, dass es sinnvoll ist. Wenn es nicht sinnvoll
ist, muss man eben den Versuch nachbessern, aber das heißt noch lange
nicht, dass wir keine Rechtsgrundlage dafür brauchen.
Ich erwarte mir auch bald eine Vorlage, was wir in Sachen Sicherheit für Radfahrer unternehmen können. Das betreffende Gremium tagt ja schon relativ lange, da könnte man auch bald mit Ergebnissen rechnen.
Lassen Sie mich noch etwas zum Thema Vormerksystem sagen. Das Problem mit dem Vormerksystem ist ja, dass keiner wirklich weiß, was eigentlich im Vormerksystem alles berücksichtigt wird. Frau Dr. Moser! Das ist ja nicht ganz transparent. Frau Bundesminister! Sie inserieren momentan Passfotos ganzseitig. Den Raum, der da verschwendet wird, könnte man eigentlich nützen, um den Verkehrsteilnehmern mitzuteilen, was alles im Vormerksystem aufgezeichnet wird, damit man weiß, mit welchen Strafen man da rechnen muss. (Zwischenruf des Abg. Heinzl.)
Das Geld des Steuerzahlers – Kollege Heinzl gibt mir recht; ich danke für den Zuspruch – könnte man also dafür verwenden, das Vormerksystem publik zu machen, statt irgendwelche Folder zu machen, lieber Kollege Heinzl, die irgendwo in irgendwelchen Amtsstuben verschimmeln. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich meine also, dass wir das Vormerksystem transparenter und bekannter machen sollten. (Abg. Dr. Moser: Es geht nicht nur um das Vormerksystem! Wir brauchen den Punkteführerschein!)
Frau Dr. Moser spricht immer auch von den Schnellfahrern.
Ich bitte, sich die Kontrolldichte, was
das Schnellfahren anbelangt, einmal anzuschauen. Sie ist von 2005 bis
heu-
te dramatisch gestiegen. Gott sei Dank! Dadurch ist es auch dazu gekommen, dass
die Zahl der Delikte angestiegen und jene
der Unfallopfer weniger geworden ist. Das ist der Grund! Ich bin
für stärkere Kontrolle. Ich danke Frau Bundesminister Fekter, die es
in die Hand genommen hat, dass hier endlich kontrolliert wird.
Das ist für mich der sinnvollere Weg, übrigens auch im Zusammenhang mit den Adventmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen. Das wurde auch heute schon angesprochen. Die Alkoholkontrolle hat dazu geführt, dass die Strafen gesenkt wurden, weil sie ein abschreckendes Mittel ist. Daher bin ich für eine stärkere Kontrolle. (Abg. Dr. Moser: Ja, eben! Man muss aber auch die Sanktionen verschärfen!)
Was das Überholverbot anbelangt – Kollege Deimek hat es in die Diskussion gebracht –, würde ich meinen, dass man künftighin – und vielleicht, Frau Bundesminister, sollten wir das auch diskutieren – über ein sektorales Überholverbot für Lkws über 7,5 Tonnen reden sollte, aber nicht so generell, wie das offensichtlich momentan gemeint ist. Eine sektorale Festlegung von Überholverboten wäre diskussionsfähig.
Ein Letztes noch: Um Begegnungszonen, Shared Spaces ging es in einer Anfrage der Österreichischen Volkspartei, die von Ihnen einmal nicht sehr gut beantwortet wurde, Frau Bundesminister, sondern eher oberflächlich. Deshalb haben wir eine zweite Anfrage nachgeschossen. Da sollte man nicht noch lange antworten, sondern gleich versuchen, das in Gesetze zu gießen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
14.26
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.26
Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Bevor ich auf drei Punkte, die wir erst hier verhandeln, betreffend die drei Anträge des BZÖ genauer eingehe – auf die anderen Punkte werden dann meine Kollegen, die nach mir sprechen, eingehen –, möchte ich daran erinnern, dass die Tagesordnung des Verkehrsausschusses 20 Tagesordnungspunkte gehabt hat. (Abg. Heinzl: 24!) – 24, sorry. Drei Punkte behandeln wir hier; der Großteil wurde vertagt. Ich möchte auch noch anmerken, dass neun dieser 24 Anträge vom BZÖ gekommen sind. Daran sieht man, wie effizient die Regierung arbeitet, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Lassen Sie mich nun auf die angekündigten Punkte eingehen: Der eine Antrag des BZÖ betrifft die grenzüberschreitende Strafverfolgung von ausländischen Verkehrssündern nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Beschäftigen wir uns einmal ein bisschen näher mit dem Problem: Die Steiermark stellt jährlich 10 000 Strafverfügungen aus, die Ausländer betreffen, die in der Steiermark Verkehrsübertretungen begehen. Der Großteil betrifft Italiener. Von diesen 10 000 Ausländern kommt überhaupt nichts. Das ist schon erschreckend. In Ungarn werden österreichische Strafbescheide nicht einmal akzeptiert. Ich denke, dass hier dringender Handlungsbedarf im Sinne der Gleichbehandlung österreichischer Autolenker gegeben ist, meine Damen und Herren.
Das Salzburger Landesrechnungshof sieht eine Ungleichbehandlung von österreichischen Verkehrsteilnehmern gegenüber ausländischen Autolenkern genau in diesem Bereich. Da müssen doch die Alarmglocken laut läuten, und da sollte dringend gehandelt werden, Frau Minister. Unser Antrag läuft darauf hinaus, dass Sie sich auf europäischer Ebene entsprechend einbringen und Strafverfügungen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit nur mehr für jene Staaten eingehoben werden, die auch für uns, für Österreich die Strafbescheide einheben. Das wäre ein fairer Umgang mit diese Angelegenheit, und da wären die österreichischen Autofahrerinnen und Autofahrer einmal nicht benachteiligt. Derzeit sind die österreichischen Autofahrerinnen und Autofahrer ganz klar benachteiligt.
Ich erinnere Sie an den Juli letzten Jahres. Frau Minister, Sie haben den Vorschlag gebracht, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 30 km/h die Strafe mit 70 € festgesetzt wird, um auch ausländische Verkehrsteilnehmer verfolgen zu können beziehungsweise einen Betrag zu haben, der auf EU-Ebene auch eingehoben wird. Da gibt es eine Einigung, da gibt es eine Richtlinie, die das ermöglicht.
Im Prinzip sehen wir jetzt, dass das Ganze in dieser Hinsicht nicht wirkungsvoll war. Ich habe Sie damals schon gewarnt, dass nur die österreichischen Autolenker zum Handkuss kommen werden, und das ist leider so eingetroffen.
Ein weiterer Punkt ist die Forderung nach 160 km/h auf dreispurigen Autobahnen. Mein Antrag zielt darauf ab, dass wir heute in vielen Bereichen schon dreispurig ausgebaute Autobahnen haben, welche nach der Bauartgeschwindigkeit für zirka 180 km/h zugelassen sind. Man könnte also 180 km/h ohne Gefährdung fahren. Ich meine, dass das auch zu erklären ist. Heute ist es 40 Jahre her, dass die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h
auf Autobahnen eingeführt worden ist. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass das damals mitten in der Energiekrise war. 40 Jahre später sind die Autos technisch schon so gut ausgestattet und der Verbrauch reduziert, dass locker auch 160 km/h auf den Autobahnen gefahren werden kann. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Das wäre im Sinne der Verkehrsflüssigkeit, im Sinne dessen, dass wir schneller von A nach B kommen. Der „Lufthunderter“, der von Landesregierungen oft im dreispurigen Bereich verordnet wird, ist eine reine Fopperei und eine Abkassiererei bei den Autofahrern. (Neuerlicher Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Damit Sie sehen, meine Damen und Herren, dass sich auch andere Parteien Gedanken machen und auf ganz ähnliche Vorschläge gekommen sind: Ich habe hier eine Aussage des damaligen Verkehrssprechers der SPÖ im Jahre 2003, Eder, der bei optimalen Verkehrsverhältnissen 150 km/h auf Autobahnen im dreispurigen Bereich gefordert hat. Sie hätten also normalerweise kein Problem. Heute sind wir ein bisschen weiter mit der Technik. Es sind fast zehn Jahre vergangen. Da kann man 10 km/h mehr verangen.
Stimmen Sie mit! Geben Sie sich einen Stoß, meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie sehen, ihre eigenen Leute haben das auch schon gefordert. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Moser: Die Verkehrsopfer sind Ihnen wohl komplett egal!?)
Lassen Sie mich abschließend noch auf die Initiative für ein generelles Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen zu sprechen kommen! Meine Damen und Herren! Jeder, der mit dem Auto unterwegs ist und so wie ich längere Strecken zurücklegen muss – von Vorarlberg habe ich einen relativ weiten Weg nach Wien –, hat viel Zeit, diese Brummi-Rennen mitzuerleben. Es kommt immer wieder zu äußerst gefährlichen Situationen. Sehr viele Unfälle, sehr viele Verletzte, sehr viel Leid, die man verhindern könnte, würde man hier einen Riegel vorschieben. Ich sage Ihnen das auch als Polizeibeamter, der das entsprechend beobachtet.
Meine Damen und Herren! Kollege Maier hat angesprochen, dass dieses Überholverbot vielleicht in manchen Bereichen verhängt werden könnte. Es kommt sicher nicht darauf an, ob das in Vorarlberg ist oder anderswo. Es ist egal, wo man fährt, man kann immer wieder dieselben Situationen feststellen: Bei einem Überholmanöver fährt ein Lkw mit nur etwa 1 km/h Geschwindigkeitsunterschied an dem anderen vorbei, wodurch sich das Überholen über 10 Kilometer oder noch weiter erstreckt. Andere Aspekte hat Kollege Deimek ohnehin schon erläutert, wie gefährlich diese Situation mit dem Herausfahren ist.
Hier muss gehandelt werden. Im Sinne der Sicherheit müssen dringend Maßnahmen gesetzt werden. Die Frau Minister hat das auch schon angedeutet, ich darf sie hier zitieren. Die Frau Minister hat das am 23. März 2009 im ORF ebenfalls erläutert:
Mehr Lkw-Überholverbote auf Autobahnen. Überholverbote für Lkw auf Autobahnen und Schnellstraßen sollen nach dem Willen der Verkehrsministerin Doris Bures, SPÖ, ausgeweitet werden. Grund dafür sind die unverhältnismäßig hohen Unfallbeteiligungszahlen sowie schwere Unfallfolgen. – Zitatende.
Sie haben das also damals schon erkannt. Dann geben Sie sich jetzt einen Stoß oder einen Ruck! Machen Sie da mit! Unter anderem hat das auch Ihr Parteikollege Niessl in Burgenland gefordert. Der Parteikollege und Onkel des Finanzministers, Landeshauptmann Pröll, hat ein generelles Überholverbot auf der A 4 in Niederösterreich gefordert und mehrere entsprechende Vorstöße unternommen. Das war im Jahr 2009. Sie sehen also, wir liegen hier richtig.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, geben Sie sich einen Stoß! Hier können Sie punkten, hier können Sie etwas Vernünftiges tun im Sinne der Ver
kehrssicherheit und im Sinne der Autofahrer, die sonst vom Finanzminister, wie wir heute schon gehört haben, immer nur gerupft werden. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
14.34
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.34
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Vertreter der Blaulichtorganisationen! Vor mehr als einem Jahr bin ich auch hier gestanden, habe mich sehr gefreut und mich auch beim Hohen Haus dafür bedankt, dass wir gemeinsam ein großes Verkehrssicherheitspaket geschnürt haben. Ich habe das auch deshalb gemacht, weil es in Fragen der Verkehrssicherheit im Hohen Haus immer eine wirklich große Übereinstimmung gibt und weil es ein Bewusstsein gibt, dass uns das doch alle angeht. Man hat jetzt nach den Ausführungen in dieser Debatte hier zwar kurz nicht diesen Eindruck gehabt, aber ich habe beim Verkehrssicherheitspaket letztes Jahr, aber auch bei den Diskussionen, die wir diesmal im Ausschuss geführt haben, wirklich den Eindruck gewonnen, dass es jedem Einzelnen von Ihnen ein wirklich großes Anliegen ist, dafür zu sorgen, dass es weniger menschliches Leid auf Österreichs Straßen gibt.
Deshalb möchte ich auch kurz die Gelegenheit wahrnehmen und berichten, was in diesem Jahr geschehen ist. Was waren die Auswirkungen des gemeinsam beschlossenen Verkehrssicherheitspakets? – Da ist die Bilanz ganz klar. Die Maßnahmen, die wir beschlossen haben, greifen. Wir haben wirkliche Erfolge erreicht, wie die Unfallstatistik und -zahlen belegen. Es war eine Kombination von guten Gesetzen und guter Kontrolle der Einhaltung dieser Gesetze. Beides ist notwendig, damit wir erfolgreich sein können.
In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass im ersten Halbjahr 2010 die Zahl der auf Österreichs Straßen durch Alkolenker getöteten Menschen um 44 Prozent gesunken ist. Das ist ein Rückgang, wie wir ihn noch nie hatten, und das hat damit zu tun, dass wir klar gesagt haben, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist. Es hat höhere Strafen zur Folge, und es hat zur Folge, dass es einen Führerscheinentzug für einen längeren Zeitraum gibt.
Wir haben gemeinsam beschlossen, bei der Verkehrssicherheit gerade im Jugendbereich anzusetzen. Wir haben neue Ausbildungsfelder in die Mopedführerschein-Ausbildung aufgenommen, auch mehr Fahrpraxis. Auch da hat sich gezeigt, dass wir, was die tödlich verunglückten Mopedfahrer betrifft, bis Ende Oktober, das sind die aktuellen Zahlen, einen Rückgang von über 40 Prozent erreicht haben.
Das zeigt, die Maßnahmen haben tatsächlich gegriffen. Erst gestern hat die Statistik Austria die Gesamtzahl der Todesopfer im Straßenverkehr bekannt gegeben. Jeder Einzelne ist da noch immer einer zu viel, das steht ja außer Zweifel, aber in den letzten elf Monaten haben wir da einen Rückgang von 14 Prozent gehabt. Das ist ein positiver Trend! In diesem Sinne freue ich mich auch, dass wir das fortsetzen. Beim Thema Verkehrssicherheit darf man nie Halt machen und sich auf positiven Trends ausruhen. Mit großem Engagement arbeiten wir weiter daran, zusätzliche Schritte für mehr Verkehrssicherheit zu setzen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Moser: Wo sind die denn?)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben klar festgelegt, was die Risikogruppen sind, und Rasen ist die häufigste Unfallursache. Die Regelungen, die wir haben und für die man auch eine hohe Akzeptanz bei den Autofahrerinnen und Autofahrer braucht – auch das ist mir wichtig –, sind gute Regelungen. Frau Abgeordnete Mo
ser! Man kann in Österreich nicht mit 200 km/h auf Autobahnen herumfahren und es passiert nichts. Ab 180 km/h ist der Führerschein weg. Das ist eine jetzt gültige Regelung, und das ist auch gut so. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Moser: Sonst passiert aber nichts! Es gibt keine weiteren Sanktionen!)
Was wir heute gemeinsam beschließen, betrifft wirklich Extrem-Raser. Es geht nicht darum, dass man einmal vergessen hat, auf den Tacho zu schauen. Es geht darum, dass wir zusätzliche Maßnahmen setzen, auch wenn das zum Glück nur wenige sind, die sich derart verantwortungslos auf Österreichs Straßen bewegen. Wir sagen klar: Je höher die Tempoüberschreitung ist, desto länger muss man rechnen, dass dann auch der Führerschein weg ist. Ich bin, wie gesagt, sehr froh, dass wir diese Maßnahmen setzen.
Eine zweite Maßnahme, die mir ganz besonders wichtig ist, weil das auch etwas mit dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung zu tun hat, haben Sie, Herr Abgeordneter Hagen, angesprochen. Es darf nicht zwei Gruppen von Verkehrsteilnehmern geben, nämlich die Inländer, die zur Verantwortung gezogen werden, und womöglich ausländische Raser, die die Konsequenzen aus ihrem verantwortungslosen Verhalten nicht zu tragen haben. Selbstverständlich haben die auch die Konsequenzen zu tragen, und ausländische Verkehrssünder dürfen der Bestrafung nicht entgehen.
Ich bin daher sehr froh, dass wir das auch im Ausschuss so diskutiert haben, dass wir in Zukunft eben Maßnahmen setzen werden bis hin zu einer Art Beschlagnahmung des Fahrzeugs, bis die Strafe entrichtet ist, damit auch sie zur Verantwortung gezogen werden. Das hat etwas mit Gerechtigkeit zu tun, weil wir keinen Unterschied machen. Wer sich verantwortungslos auf Österreichs Straßen bewegt, wer sich und andere Menschen gefährdet, der ist zur Verantwortung zu ziehen.
Daher werden wir diese Maßnahme treffen, nämlich: Das Fahrzeug wird angehalten, bis die Strafe auf Heller und Pfennig – auch von ausländischen Autofahrern – beglichen ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)
Wir haben schon eine Reihe an Maßnahmen gesetzt, etwa in der Frage der Frontfotografie, damit sich auch ausländische Raser der Verantwortung nicht entziehen können. Mittlerweile sind 90 Radargeräte mit Frontfotografie auf Österreichs Straßen installiert.
Wir haben die Bagatellgrenze auf 70 € angehoben, damit wir auch – sozusagen – im Ausland die Verfolgung vornehmen können. Ich werde übermorgen in Brüssel beim Verkehrsministerrat sein, und wir werden dort – ich habe in den letzten Monaten intensive Verhandlungen geführt – ein Abkommen unterzeichnen, damit wir diesen Halter- und Fahrzeugdatenaustausch mit den anderen Mitgliedstaaten vornehmen können. Es wird ein Übereinkommen über EUCARIS sein. Damit wird es die Möglichkeit geben, dass es automatisch zu diesem Datenaustausch kommt, ohne Einzelverträge, bilaterale Abkommen, ohne dass das, was Sie sagen, geschieht, dass der eine Staat zwar die Daten dem anderen bekannt gibt, aber die anderen Länder diese Daten schuldig bleiben. Ich hoffe, dass wir das am Donnerstag beim Verkehrsministerrat auf der Ebene der Europäischen Union auch so beschließen werden. Ich habe mich sehr engagiert, dass es zu diesem internationalen europäischen Datenaustausch über Verkehrssünder kommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend noch zum Verkehrssicherheitspaket, zu den wirklich guten Grundsteinen, die wir gelegt haben. Vielleicht zeigt es die Diskussion ein bisschen: Frau Kollegin Moser ist für Tempo 100 auf Autobahnen, Herr Abgeordneter Hagen ist für Tempo 160 auf Autobahnen. Ich glaube, mit Tempo 130 sind wir ganz gut gefahren (Beifall bei der SPÖ), und mit den Paketen, die wir gemeinsam beschlossen haben, liegen wir ganz gut. (Abg. Dr. Moser: Die fahren ja alle schneller! Die fahren ja alle schneller!)
Abschließend, weil mir das auch noch wichtig ist, zu den Blaulichtorganisationen. Ich freue mich, dass wir heute eine Novelle des Führerscheingesetzes im Hohen Haus be
schließen können. Ich freue mich auch deshalb, weil viele Abgeordnete aller politischen Parteien mir berichtet haben, welche Probleme sich für die Hilfsorganisationen oft ergeben haben, dass die Ausrüstung zum Glück immer besser wird – bei der Feuerwehr, bei der Rettung, bei der Cobra, in diesen Bereichen werden wir das machen. Die Ausrüstung wird besser, den Menschen kann schneller geholfen werden, aber gleichzeitig wird sie schwerer, und es wird damit immer schwieriger, Lenker für diese Fahrzeuge zu finden, wenn sie über 3,5 Tonnen haben.
Dieses Problem werden wir heute beseitigen und gemeinsam beschließen, dass Fahrzeuge bis 5,5 Tonnen – natürlich mit gewissen Ausbildungskriterien – von Mitgliedern von Blaulichtorganisationen gelenkt werden dürfen – ob das die Freiwillige Feuerwehr, das Rote Kreuz, oder der Arbeiter-Samariter-Bund sind –, die dafür sorgen werden, dass den Menschen, die Hilfe brauchen, diese Hilfe noch schneller zukommt.
Wie gesagt: Ich bedanke mich bei allen, die sich dafür engagiert haben, dass wir das heute beschließen können. Ich finde, das Schöne dabei ist, dass wir jenen Organisationen, in denen viele Menschen tagtäglich anderen ihre Hilfe zur Verfügung stellen, mit diesem Gesetz heute auch Hilfeleistung geben können. Alles Gute und herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.43
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.43
Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer, vor allem von den Blaulichtorganisationen! Ich möchte nochmals auf einige Punkte dieses Bundesgesetzes eingehen, mit dem wir heute die Straßenverkehrsordnung, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz ändern werden – wichtige Änderungen, wie ich meine, die der Verkehrssicherheit und mehr Kontrolle dienen werden und die bereits von der Ministerin angesprochene positive Bilanz hoffentlich fortsetzen können.
Die Novelle des Führerscheingesetzes bezüglich der Maßnahmen gegen Schnellfahrer in Form von Führerscheinentzug – gestaffelt bis zu sechs Monaten – wurde ja bereits ausführlich erläutert. Zu viele Menschen verunglücken bei Unfällen, für die Rasen die Ursache ist. Das betrifft insgesamt fast ein Drittel aller Verkehrstoten pro Jahr, leider in großem Ausmaß auch junge Leute, vor allem in der ländlichen Region. (Abg. Dr. Moser: Darum müssen wir mehr machen!) Entsprechende Konsequenzen sind zu begrüßen und werden in dieser Novelle verankert.
Es gibt auch einen Entschließungsantrag, in dem das Ministerium aufgefordert wird, zu prüfen, ob durch eine freiwillige Ableistung von sozialen Diensten die Dauer des Führerscheinentzugs verkürzt werden soll.
Auch sehr schnell, aber im Sinne der schnellstmöglichen Hilfe, wirkt sich die schon erwähnte Änderung im Führerscheingesetz aus, die den sogenannten Blaulichtführerschein betrifft. Dieser ermöglicht das Lenken von Fahrzeugen der Einsatzkräfte bis zu einem Gesamtgewicht von 5,5 Tonnen mit Führerschein B bei zusätzlicher theoretischer und praktischer Ausbildung.
So wird verhindert, dass es zu Engpässen bei Einsatzfahrten kommt, vor allem in ländlichen Gebieten. Es wurde schon angesprochen, dass damit der Forderung der Feuerwehren vor allem auch in vielen Landgemeinden entsprochen wird, in denen viele Mitglieder den Führerschein B besitzen, aber keine C-Lenkerberechtigung.
Ebenso wird eine entsprechende Regelung es möglich machen, dass die Einsatzorganisationen die Kandidaten mit dem Führerschein B auf Straßen des öffentlichen Ver
kehrs ausbilden und diese praktischen Schulfahrten im Rahmen gesetzlicher Vorschriften eben selber durchführen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, nun zu den Änderungen der Straßenverkehrsordnung: Es wird eine Konkretisierung des Wochenendfahrverbots geben. Eine nach deutschem Vorbild geschaffene Liste wird mehr Rechtssicherheit bringen, welche Lebensmittel am Wochenende transportiert werden dürfen und welche nicht. Ausnahmen werden konkretisiert.
Das ist zu befürworten, weil dadurch verhindert wird, dass durch ungenaue Bezeichnungen mehr Lkw-Fahrten durchgeführt werden, als notwendig wären. Es wird der weitreichende Begriff „leicht verderbliche Lebensmittel“ nun konkret im Gesetz verankert, dass eben Wochenendfahrten nur zur Beförderung von, zum Beispiel, frischem Obst und Gemüse, frischer Milch, Fleisch und Fisch dienen. Zubringerfahrten und Leerstrecken sind gleichermaßen genau zu dokumentieren.
Außerdem neu geregelt wird, dass es für Taxis künftig zulässig ist, im 5-Meter-Kreuzungsbereich kurz anzuhalten – vorausgesetzt, dass die Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen gewahrt bleibt. So kann es insbesondere in Ballungsräumen mit wenigen Abstellplätzen für Menschen mit Handicap oder für kranke und alte Menschen sehr wohl eine Erleichterung sein, wenn das Taxi nicht erst 100 Meter weiter entfernt halten darf, oder nicht in zweiter Spur halten muss, weil keine Haltemöglichkeiten gegeben sind. Auch für Menschen mit schwerem Gepäck ist dies eine Erleichterung. Das wurde von Taxifahrern ja immer schon praktiziert, ohne dass das eben gesetzlich korrekt war.
Eine weitere begrüßenswerte Gesetzesänderung betrifft die Mitbenützung der Lichtsignalampeln von Taxis auf Busspuren.
Die Ministerin hat auch die Novellierung des Kraftfahrgesetzes 1967 schon erwähnt, die eine Lösung für das Problem der ausländischen Verkehrssünder und deren Strafverfolgung bringen kann. Der Beitritt zur Europäischen Fahrzeug- und Halterdatenbank EUCARIS, den das Verkehrsministerium anstrebt, soll einen direkten gegenseitigen Datenaustausch zwischen den zentralen Fahrzeug- und Führerscheinregistern der beteiligten Staaten möglich machen.
Im Innenministerium sollen die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, und das BMVIT wird entsprechende Verträge mit EUCARIS-Mitgliedstaaten abschließen. Nur Staaten, die auch österreichischen Behörden solche Abfragen und Zugriffe ermöglichen, sollen dann auch entsprechende Auskünfte erhalten.
Das sind, wie ich meine, wichtige Veränderungen zu mehr Verkehrssicherheit und mehr Kontrolle. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Peter Haubner.)
14.48
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.49
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Stichwort Feuerwehrführerschein, Blaulichtorganisationen: Ich kann trotzdem – obwohl mein oberster Kommandant aus Niederösterreich da ist – hier mein freies Mandat ausüben.
Trotz langjähriger Forderungen, Pressemitteilungen oder Ähnlichem bedarf es offensichtlich eines Katalysators, so auch in der Frage des Feuerwehrführerscheins. Die APA oder sonstige Tageszeitungen sind nicht das geeignete Instrument, um ein Gesetz zu machen. Ein Gesetz wird hier im Parlament gemacht, und daher – da ich so etwas nicht vorgefunden habe – hat die freiheitliche Fraktion am 23. September 2009 einen entspre
chenden Gesetzesvorschlag, einen entsprechenden Entschließungsantrag betreffend Feuerwehrführerschein eingebracht. (Beifall bei der FPÖ.)
Just vor der Ausschusssitzung am 1. Juni hat dann die Frau Bundesministerin dankenswerterweise das grüne Licht gegeben, dass tatsächlich eine solche Einigung kommen soll. Jetzt, am 30. November 2010, ist es in der Beschlussfassung so weit.
Es geht nicht nur um die Frage der besseren Ausrüstung, sondern auch um die Frage der Rechtssicherheit. Was würde passieren, wenn tatsächlich ein – unter Umständen aufgrund der Personen beziehungsweise auch der Ausrüstung – überladenes Feuerwehrfahrzeug einen Unfall hätte, und im Rahmen eines Gutachtens bei der Unfallrekonstruktion herauskäme, dass dieses Fahrzeug zu schwer war und der Lenker nicht die entsprechende Berechtigung hatte. In dieser Grauzone hat man sich oft bewegt, und Gott sei Dank ist nichts passiert. Aber was würde passieren, wenn aufgrund eines solchen Umstandes eine Haftpflichtversicherung aussteigen würde? Das wollen wir uns nicht ausmalen.
Daher: Danke für diese Regelung, die von allen Parteien getragen wird. Ich möchte hier an dieser Stelle noch einmal anfügen: Die Rechtssicherheit hinsichtlich der Feuerwehrärzte ist nach wie vor nicht geklärt. (Beifall bei der FPÖ.)
14.51
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Haubner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.51
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Wir haben schon gehört, dass wir heute den Feuerwehrführerschein und natürlich auch – in Bezug auf die Raserproblematik – das Raserpaket mit diesen Gesetzesvorlagen beschließen werden.
Es ist natürlich auch so, dass dieses Paket für die Wirtschaft Erleichterungen vorsieht. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt für uns, weil die Transportwirtschaft ein äußerst wichtiger Wirtschaftsfaktor ist. Wenn man in Betracht zieht, dass es ungefähr 18 000 Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich gibt, die in der Transportwirtschaft tätig sind und über 200 000 Menschen beschäftigen, dann ist es wichtig, dass wir ihnen einerseits die Möglichkeit geben, dass sie das, was wir täglich brauchen, auch rechtzeitig bringen, und dass wir ihnen andererseits auch die notwendige Rechtssicherheit dafür geben, dass sie die Waren transportieren können.
Es ist beachtlich. Wenn auf Österreichs Straßen zirka 370 000 Tonnen jährlich transportiert werden, dann ist es nur gut und recht, dass wir hier auch die Rahmenbedingungen dementsprechend verbessern.
Bis jetzt war es ja der Fall, dass man aus dem Verkehr gezogen worden ist, wenn man drei Büschel Basilikum im Anhänger hatte. Deshalb bietet diese Liste, die wir jetzt nach deutschem Vorbild – wie schon erwähnt wurde – auflegen, Rechtssicherheit – einerseits für die Transportwirtschaft, andererseits auch für die Kontrolleure. Ich bin sehr froh – und ich weiß auch, dass die Lebensmittelbranche sehr froh ist –, dass wir hier eine derartige Lösung, einerseits für die Transportwirtschaft und andererseits natürlich auch für den Handel in Österreich, bereitstellen können.
Das Zweite, das natürlich auch sehr erfreulich ist – auch für die Wirtschaft – in Bezug auf die Problematik in der Taxibranche, ist, dass jetzt die Taxis auch im Kreuzungsbereich halten können. Ich denke, das sind zwei Maßnahmen, die nach einem gewissen Diskussionsbedarf von beiden Seiten Zustimmung gefunden haben. In dieser Hinsicht,
glaube ich, haben wir hier zwei sinnvolle und notwendige Schritte für die Transportwirtschaft und für das Taxigewerbe gesetzt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.53
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.53
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Frau Ministerin, Sie haben heute schon auf die erfreuliche Statistik hingewiesen: minus 44 Prozent Tote durch Alkolenker.
Denselben Ruck, dieselbe Konsequenz wie im Kampf gegen die Alkolenker würden wir uns erhoffen – und das hat Kollegin Moser ja angesprochen – im Kampf gegen die Raserei auf Österreichs Straßen. Die Berechnung von Gabi Moser war ja, glaube ich, eindrucksvoll genug. Daher möchte ich kurz auf den Antrag eingehen, den Kollege Hagen eingebracht hat, auf mehr Raserei auf Österreichs Straßen.
Da hat sich ja ein Parteikollege schon einmal eine blutige Nase geholt, wenn ich an den ehemaligen Herrn Minister und Vizekanzler Hubert Gorbach denke. Sämtliche Fakten sprechen natürlich gegen diesen Vorschlag: Mehr Unfälle, mehr Staus, mehr Schadstoffe, mehr Umweltbelastung wären die Folge. Das ist überhaupt keine Frage.
Ich würde eher empfehlen: Wenn wir schon für mehr Sicherheit auf den Straßen kämpfen wollen, würde ich hoffen, dass auch Kollege Hagen künftig mitkämpft, wenn die Vorarlberger Landesregierung den Lkw-Verkehr verlagern möchte, weg vom Grenzübergang Lustenau hin zum Grenzübergang Mäder, wobei wir ein Loch stopfen, um ein anderes aufzumachen. Der Bauernhof vom Kollegen Stadler wäre dann vielleicht auch eher gesichert, als dass er ... (Abg. Mag. Stadler: Zerschnitten!) – Gut, einen Verbündeten habe ich im BZÖ, wunderbar. Vielen Dank, Kollege Stadler, in diesem Fall.
Ein paar Fakten: Was würde passieren bei Tempo 160, Kollege Hagen? Ich beziehe mich hier auf eine Studie des Verkehrsclubs Österreich. (Abg. Dr. Karlsböck: ... Deutschland fahren! Nichts passiert!) Der durchschnittliche Anhalteweg: plus 42 Prozent; der durchschnittliche Spritverbrauch: plus 27 Prozent; die CO2-Emissionen: plus 27 Prozent; das Unfallrisiko: plus 32 Prozent, bei den tödlichen Unfällen übrigens noch gravierender: plus 81 Prozent.
Also: Ein höheres Tempo bringt es nicht, das ist genau die falsche Richtung. (Zwischenruf des Abg. Hagen.) Wir haben auch wesentlich mehr Staus, wenn ich daran erinnern darf. Wir haben bei Tempo 130 ungefähr 2 300 Fahrzeuge pro Fahrstreifen, bei Tempo 160 sind es nur mehr knapp über 2 000.
Alles spricht gegen diesen Vorschlag. Es tut mir leid, da kann kein vernünftiger Mensch mit. Aber einen Vorschlag hätte ich: Wenn es unbedingt Tempo 160 sein muss, würde ich das Fahren mit der Bahn empfehlen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.56
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Auer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Hagen. – Gegenruf bei der ÖVP.)
14.56
Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich glaube, dass wir alle hier im Raum einer Meinung sind, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr im Mittelpunkt des Interesses einer sehr, sehr guten Verkehrspolitik stehen muss. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.) Und da kann ich,
glaube ich, alle beruhigen und feststellen, dass die Bundesregierung – mit Frau Ministerin Bures an der Spitze – sehr gut unterwegs ist. Das zeigen die statistischen Zahlen.
Einiges ist schon gesagt worden: Die Frau Minister ist eingegangen auf die Zahlen im Bereich der Jugendlichen und im Bereich der alkoholisierten Verkehrsteilnehmer. (Abg. Dr. Moser: Sie hat die Zahlen über die Geschwindigkeit verschwiegen!) Die Gesamtzahl der Unfälle hat sich dramatisch reduziert in den letzten vier Jahren, vor allem auch in den letzten zwei Jahren, in denen die Frau Minister zuständig war.
Die Zahl der Verletzten ist gesunken (Abg. Dr. Moser: Ja, weil die so schnell sind!), zum Beispiel von 2 487 auf 1 938, die Zahl der Getöteten ist stark gesunken. (Abg. Dr. Moser: Das haben wir dem Blaulicht zu verdanken!) Also, Frau Dr. Moser, ich kann Ihre Kritik wirklich nicht verstehen. Wir sind auch dagegen, dass es Raser gibt, wir gehen gegen die Raser vor. (Abg. Dr. Moser: Ja, bitte, gescheit!) Ihre Argumentation spricht eher dafür, dass Sie einiges nicht so genau gelesen haben, dass Sie darübergerast sind – buchstäblich – über die Informationen.
Ich darf aus dem Verkehrsausschuss zitieren: „Für höhere Geschwindigkeitsübertretungen werden längere Entzugszeiten festgelegt.“ (Abg. Dr. Moser: Ja, wenn man 40 bis 50 drüber ist!) „Das erfolgt gestaffelt in 20 km/h Schritten, wobei je Schritt eine entsprechend längere Entzugsdauer festgelegt wird.“
Da frage ich Sie schon, ob Sie nicht der Meinung sind, dass eine längere Entzugsdauer eine gute Vorgangsweise ist. (Abg. Dr. Moser: Ja, aber das Problem ist, Sie haben nur die Hälfte gelesen und zitiert! ... wenn man 40 bis 50 darüber ist!) Sind Sie der Meinung, dass wir nur mit mehr Strafen, mit höheren finanziellen Strafen, mehr erreichen? – Ich glaube, nicht.
Steigende Geschwindigkeit erhöht natürlich die Gefahr, die Reaktionszeit sinkt. Dadurch kommt es natürlich zu mehr Unfällen, und vor allem steigt die Energie mit dem Quadrat der Geschwindigkeit: Doppelte Geschwindigkeit heißt vierfache Energie, dreifache Geschwindigkeit heißt neunfache Energie. Und genau die Energie ist ja das, was zu den schrecklichen Auswirkungen führt, dass man nach einem Unfall wirklich völlig anders ausschaut als vorher.
Zum Kollegen Hagen: Ich muss auch die Kritik fortsetzen. Ich weiß nicht, warum Sie diesen Antrag stellen. Sie haben in Ihrer Rede zuerst gesagt, dass es bis 180 km/h eigentlich kein Problem wäre, im Antrag schreiben Sie 160 km/h. (Zwischenruf des Abg. Hagen.) Sie formulieren in Ihrem Antrag, bei „bestimmten Witterungsbedingungen und geringem Verkehrsaufkommen“, erläutern aber nicht, wie man das genau handeln sollte. Also das ist für meinen Begriff eher nur ein Antrag um des Antrags willen.
Als Bürgermeister möchte ich abschließend noch sagen, dass es mich sehr freut, dass es bei den Blaulichtorganisationen zu einer Verbesserung kommt. Für viele Ehrenamtliche wäre es wirklich unzumutbar, wenn sie noch eine zusätzliche Ausbildung machen müssten. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Frau Minister, im Sinne der Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)
15.00
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Markowitz zu Wort. – Bitte.
15.00
Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Zu den Blaulichtorganisationen ist Folgendes zu sagen: Dieser Antrag ist natürlich auch von uns mit großer Freude zu unterstützen, denn wir vom BZÖ finden, dass die Freiwilligkeit gerade bei den Feuerwehren, bei den Rettungskräften et cetera
unterstützt gehört. Uns ist wichtig, dass die Einsatzkräfte so schnell wie möglich ans Ziel kommen, um den Menschen in Not zu helfen. Die Regelung, so wie in der Vergangenheit praktiziert, dass man mit dem B-Führerschein die Einsatzfahrzeuge nicht lenken durfte, auch bei nur leicht überschrittenem Gewicht, halten wir für zu streng. Diesen Antrag werden wir natürlich unterstützen.
Kollege Heinzl! Zum Verkehrsausschuss ist zu sagen – Sie haben es ja angesprochen –, dass 24 Anträge im Ausschuss auf der Tagesordnung standen, 16 davon wurden vertagt, zwei miterledigt, zwei abgelehnt. Ich denke schon, dass man hier auch einmal an die Regierung herantreten muss. Wenn Sie die Anträge der Opposition nicht ernst nehmen oder sie einfach für unnötig halten, dann gehören sie ins Plenum, dann muss sich der Nationalrat damit beschäftigen. Lehnen Sie die Anträge hier im Hohen Haus ab, müssen Sie dann der Bevölkerung gegenüber argumentieren, warum gewisse Anträge, die sehr sinnvoll sind, einfach so von Ihnen abgelehnt werden. (Beifall beim BZÖ.)
Über unseren Antrag zur Einführung der Sechs-Monats-Vignette haben wir schon im Dezember 2009 diskutiert, dann wurde er vertagt. Im November haben wir wieder debattiert, jetzt haben wir wieder vertagt. Meine Damen und Herren! Irgendwann muss ich schon einmal sagen, dass wir, wenn Sie jetzt selbst keine besseren Lösungen haben, das eben das nächste Mal im Plenum besprechen werden. Wir bleiben aber dran an diesem Thema, denn es gibt 220 000 Wechselkennzeichenbenützer in Österreich, und ich sehe sicher nicht ein, dass die Wechselkennzeichenbenützer dauernd geschröpft werden. Denn gerade was die Wechselkennzeichen betrifft – bei Oldtimern et cetera – werden die Autos meistens im Sommer benutzt, und deshalb ist eine Sechs-Monats-Vignette mehr als sinnvoll.
Frau Bundesministerin, Sie haben ja im Ausschuss erwähnt, dass es in anderen EU-Staaten nicht so ist. Wenn man ein Wechselkennzeichen hat, muss man für das zweite Auto zahlen. Bei uns ist das nicht so. Warum haben wir die Vignette eingeführt? – Wer die Autobahn benutzt, soll zahlen, und wer die Autobahn nicht benutzt, eben nicht. Also sehe ich es nicht ein, dass man wieder auf die Autofahrer losgeht. Sie werden nämlich schon genug zur Kassa gebeten. (Beifall beim BZÖ.)
Ein wichtiger Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Überholverbot für Lkws. Gerade jetzt bei den ersten Wintereinbrüchen haben wir es gesehen: Wie sind die meisten tödlichen Unfälle passiert? – Mit Lkws, die viel zu schnell unterwegs waren. (Abg. Neubauer: Wenn sie Sommerreifen gehabt haben!) Bitte? Natürlich, Sommerreifen haben sie gehabt. Abgefahrene Reifen haben sie gehabt. Was waren sie? – Ausländische Lkws waren es. Es wurde zu wenig kontrolliert.
Genau das alles soll sich in Zukunft ändern. Aus diesem Grund halten wir den Antrag, dass es ein Überholverbot gibt, für wichtig – damit die Rasereien aufhören, damit die Sicherheit auf Österreichs Straßen wieder verbessert wird. Für die Sicherheit der österreichischen Autofahrer und Autofahrerinnen, Mopedfahrer et cetera sollten wir wirklich danach trachten, dass dieses Überholverbot für Lkws in Kraft tritt. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)
15.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Rädler zu Wort. – Bitte.
15.03
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! (Abg. Dr. Moser: -in! Frau Bundesministerin ist sie!) Sie haben mit Recht darauf verwiesen, dass die Zahl der Verkehrstoten rückläufig ist, dass wir aber trotzdem alle Maßnahmen ergreifen müssen, um die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen. Das sei zunächst ein
mal die Verkehrssicherheit im Form der Ausstattung der Fahrzeuge. Es gab in diesem Bereich in den letzten 10 Jahren ja neueste technische Entwicklungen, die sicherlich dazu beigetragen haben, dass die Unfälle nicht mehr so schwer sind und es vielleicht nicht so oft zu Todesfällen kommt.
Was mich natürlich als Feuerwehrmann und als Ortsstellenleiter des Roten Kreuzes besonders freut, ist, dass es nunmehr so weit ist, dass wir Rahmenbedingungen für unsere Einsatzkräfte schaffen können. Ich meine, dass auch die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, dass es ein Minus bei der Anzahl der Verkehrstoten gibt. Bessere Ausstattung heißt raschere Hilfe vor Ort. Für die Einsatzkräfte bedeutet es eine gewisse Erleichterung, nicht immer im Hinterkopf zu haben, dass man nicht berechtigt ist, das Fahrzeug zu lenken, wenn eine Person mehr drinnen ist. Das ist, glaube ich, keine gute Voraussetzung für Einsatzkräfte. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich freue mich, dass auch die Schulung, die Prüfung und die Bestätigung der Eignung über die Einsatzkräfte durchgeführt wird.
Es freut mich, dass dieses Thema im Ausschuss fast einstimmig behandelt wurde, der FPÖ-Antrag des Herrn Abgeordneten Rosenkranz mitverhandelt werden konnte und wir durch eine Ausschussfeststellung auch die Schulungsfahrten auf öffentlichen Verkehrsflächen ermöglicht haben.
In diesem Sinne danke ich für die Einstimmigkeit – für unsere Einsatzorganisationen, für unsere Feuerwehren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dolinschek ist der Nächste, dem ich das Wort erteile. – Bitte.
15.06
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Frau Bundesminister! Ich habe Ihre Ausführungen, was die Strafverfolgung von ausländischen Verkehrsteilnehmern betrifft, die unsere Verkehrslimits nicht einhalten, sehr wohlwollend vernommen. Es ist für keinen österreichischen Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar, dass die Daten ausgefolgt werden, wenn man selbst in benachbarten Ländern unterwegs ist und Geschwindigkeitsüberschreitungen tätigt, dass das aber umgekehrt auch seitens der Länder der Europäischen Union nicht auf Gegenseitigkeit basiert. Das versteht niemand.
Deshalb muss ich auch sagen, dass es wichtig ist, dass wir in dieser Hinsicht das Gleichheitsprinzip haben und auch zu Maßnahmen greifen, wenn ausländische Verkehrsteilnehmer, die auf österreichischen Autobahnen unterwegs sind, glauben, dass sie sie als Rennbahn benützen können. Dass man dann auch drastische Maßnahmen bis hin zum Führerscheinentzug und zum Entzug des Kfz ergreifen kann, habe ich sehr wohlwollend bemerkt. (Beifall beim BZÖ.)
Es ist natürlich auch so, dass jeden österreichischen Verkehrsteilnehmer, der viel auf den Straßen unterwegs ist, der sogenannte Föderalismus beim österreichischen Strafrahmen ärgert. In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Maßnahmen bei bis zu 20 km/h Geschwindigkeitsübertretung. In Oberösterreich werden zum Beispiel bei einer Anonymverfügung 29 € eingehoben, in Vorarlberg 60, und dazwischen pendelt sich die Höhe in anderen Bundesländern ein. Sie können geringfügige Übertretungen mit 12 km/h, 14 km/h oder 15 km/h haben und bezahlen 40, 45, 50 oder 60 €. Das versteht keiner. Es müsste in diesem Bereich einen bundesweit einheitlichen Strafenkatalog statt des Föderalismus geben. Das versteht keiner. (Beifall beim BZÖ.)
Was die Tempolimits betrifft, muss ich sagen, dass wir eine Geschwindigkeitsflexibilisierung brauchen, Kollege Hagen hat das schon ausreichend erläutert. Es ist ein Unter
schied, ob die Straße nass oder eisglatt ist, ob Schneefall herrscht oder trockene Fahrbahn und gute Sicht vorliegen. Kraftfahrzeuge sind heute auf hohem Level ausgerüstet, sie haben ABS und ESP. Im Prinzip wurzelt dieses Tempolimit von 130 km/h in den Siebzigerjahren. Heute sind wir im Jahr 2010, es müsste eigentlich zu einer Änderung kommen, zum flexiblen Tempolimit – natürlich nur auf dreispurigen und zweispurigen Autobahnen. (Beifall beim BZÖ.)
Zum Überholverbot: Jeder weiß, dass es ein Wahnsinn ist, wenn man oft mehrere Kilometer auf einer zweispurigen Autobahn hinter den Lkws nachzuckeln kann, weil sich zwei Lkws ein Privatrennen liefern und der eine mit einem Unterschied von 2 oder 3 km/h den anderen kaum überholen kann. Frau Bundesminister! Es müsste ein generelles Überholverbot für Lkws auf zweispurigen Autobahnen geben.
Jetzt komme ich noch zu den Blaulichtorganisationen. Ich bin sehr froh über diese 13. Führerscheingesetz-Novelle, die beinhaltet, dass die Mitglieder der Blaulichtorganisationen – der Feuerwehren, der Rettungsorganisationen und so weiter – mit einer Zusatzausbildung jetzt auch Einsatzfahrzeuge bis zu fünfeinhalb Tonnen lenken können. Es ist auf jeden Fall ein Fortschritt für die Blaulichtorganisationen. Wenn man selbst seit 40 Jahren bei der Feuerwehr ist, dann kann man das auch schätzen. Ich glaube, das werden auch alle anderen Blaulichtorganisationen für gut befinden und schätzen. (Beifall beim BZÖ.)
15.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Stauber zu Wort. – Bitte.
15.10
Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Werte Zuhörer! Ich möchte mich gleich dem Kollegen Dolinschek anschließen. Mir geht es als einem, der viel auf den Autobahnen unterwegs ist und sich so weit wie möglich an die Verkehrsvorschriften hält, auch in erster Linie einmal darum, dass wir die ausländischen Raser in unserem Land verstärkt zur Verantwortung ziehen können. Man bekommt immer wieder in Tunnels von Ausländern auch noch den Vogel gezeigt, wenn man sich an die Vorschriften hält. Die Verfolgung muss verstärkt bewerkstelligt werden können. Daher vertrete ich auch den Vorstoß Richtung EUCARIS vehement.
Frau Ministerin, ich meine, dass das ein erster Schritt ist. Sie sind ja selbst mit Engagement dabei, dass dazu eine europäische Richtlinie erarbeitet wird, damit die grenzüberschreitende Verfolgung und auch der Austausch der Daten wirklich erfolgen können.
Als Bürgermeister, der selbst eine große Stützpunktwehr und neun Feuerwehren in seiner Gemeinde hat, freue ich mich natürlich auch sehr, dass der Wunsch der Feuerwehren endgültig in Erfüllung geht. Ich weiß selbst, dass es vor allem im ländlichen Raum wochentags nicht leicht ist, die Kameraden zusammenzubringen, wenn zu einem Einsatz geblasen wird, und noch dazu die Leute zu haben, die die Einsatzfahrzeuge lenken können. Dass es jetzt wirklich zu einer Erleichterung kommt, ist für mich sehr positiv. Ich freue mich auch für die Einsatzorganisationen, besonders für die Feuerwehr, dass das heute so beschlossen wird.
Ich möchte auch von dieser Stelle aus den Dank an die Tausenden freiwilligen Feuerwehrleute in Österreich richten. Sehr geschätzter Herr Präsident, geben Sie das an Ihre Tausenden Kameraden weiter, im Namen der österreichischen Gemeinden und aller Abgeordneten des Hohen Hauses! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Linder gelangt nun zu Wort. – Bitte.
15.12
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Als ich den Führerschein gemacht habe, hat im Büro des Fahrlehrers ein großes Plakat mit folgendem Text gehangen: „22 Prozent der Verkehrsunfälle werden von alkoholisierten Kraftfahrern verursacht. Das heißt, dass 78 Prozent der Verkehrsunfälle von nüchternen Kraftfahrern verursacht werden. Können diese nüchternen Idioten nicht von der Straße verschwinden, damit die Verkehrssicherheit um 400 Prozent gesteigert wird?“
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Gott sei Dank gehört dieses Denken der Vergangenheit an. Ich glaube, dass Alkohol am Steuer heute kein Kavaliersdelikt mehr ist. Ich meine auch, dass es ganz wichtig ist, dass wir mit gutem Beispiel vorangehen, um unseren Kindern zu zeigen, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist, um in der Gemeinde als Politiker zu zeigen, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist. Ich glaube, als Veranstalter soll man Heimfahrhilfen organisieren, damit die Leute beruhigt feiern und trinken können. Ich meine, dass das funktioniert.
Was mich heute auch ganz besonders freut, ist der Feuerwehrführerschein. Ich glaube, es gibt nichts Schlimmeres für einen Feuerwehrmann als Folgendes: Die Sirene heult, man kommt ins Feuerwehrhaus, man hat eine Mannschaft zusammen und kann nicht ausrücken, weil die Kraftfahrer fehlen. Speziell in kleinen Landgemeinden ist es wochentags tagsüber fast nicht möglich, Einsatzstärke zusammenzukriegen.
Ich glaube aber auch, dass dieser Beschluss für uns ein wenig richtungweisend sein sollte, dass wir den Organisationen, dem Bürger mehr Verantwortung zurückgeben und nicht alles zu regeln versuchen, nicht glauben, dass wir überall ganz exakte, scharfe Gesetze machen müssen. Ich glaube, die Feuerwehren wissen damit umzugehen. Das ist ein richtiger und guter Schritt in diese Richtung – mehr Freiheit für den Bürger, mehr Entscheidungsfreiheit für die Blaulichtorganisationen. Als Feuerwehrmann freut mich der heutige Beschluss sehr. (Beifall bei der FPÖ.)
15.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Hakl ist die nächste Rednerin. – Bitte.
15.14
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es wurde schon alles gesagt, nur nicht von mir. So kommt es mir manchmal vor. Deswegen nur ganz kurz zu drei Punkten.
Erstens: Ihnen, Frau Bundesministerin, und auch unserem Verkehrssprecher Ferry Maier meinen Glückwunsch zum ausgewogenen Paket zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Mit 900 Verkehrstoten liegen wir in Österreich sehr gut. (Abg. Dr. Moser: Nein!) Diese Zahl sinkt auch weiter.
Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, darauf aufmerksam zu machen, dass in Österreich mehr Menschen Selbstmord begehen als bei Verkehrsunfällen ums Leben kommen, und die Aufmerksamkeit darauf zu richten, dass wir sehr viel Zeit und Energie dafür verwenden, über diese Verkehrstoten völlig zu Recht zu sprechen, dass aber die psychotherapeutische Behandlung für depressionskranke Menschen in diesem Land aus meiner Sicht nach wie vor jeder Beschreibung spottet. Es ist wirklich dringend notwendig, im Gesundheitswesen tätig zu werden, damit wir auch weniger Selbstmorde und nicht nur weniger Verkehrstote haben. Ich hoffe, dass wir da im nächsten Jahr einiges weiterbringen. (Beifall bei der ÖVP.)
Was die Beschlagnahmung von Fahrzeugen betrifft, mache ich darauf aufmerksam, dass Fahrzeuge nur sichergestellt werden, bis eine Sicherheitsleistung erfolgt. Die Fahr
zeuge an sich kann man nämlich nicht beschlagnahmen, weil es teilweise gleichheitswidrig wäre. Das wurde in Italien bereits ausjudiziert. Man könnte zum Beispiel das Fahrzeug eines Leasingnehmers, dessen Eigentümer nicht er sondern die Leasingfirma ist, nicht beschlagnahmen – weil das immer wieder von Kollegen gefordert wurde.
Frau Kollegin Moser, noch ganz kurz zum Überholverbot auf der zweiten Spur. Im Inntal haben wir eine zweispurige Autobahn und über weite Strecken ein Lkw-Überholverbot. Ich genieße das sehr. Es ist nämlich tatsächlich unglaublich gefährlich, wenn man ein bisschen schneller fährt und ein Lkw schert mit 80 km/h aus. Dennoch bin ich der Ansicht, dass ein generelles Überholverbot keinen Sinn macht. (Abg. Dr. Moser: Na gut, es geht ja auch nur um zwei Spuren! Bei drei und vier Spuren ist es uns ja egal!) Ich bin für ein generelles Verbot des Befahrens und Benützens der dritten und vierten Spur für Lkw und für Überholverbote mit immer wieder dazwischen eingeschobenen Strecken, wo auch die Lkw auf der zweiten Spur überholen können. Wir müssen den Lkw zwischendurch einmal die Möglichkeit geben, zu überholen. Es gibt es Lkw, die auf Dauer 70 km/h fahren, andere könnten und würden 100 fahren, und die Ermüdungserscheinungen bei Lkw-Lenkern, die stundenlang hinter einem anderen 70 km/h fahrenden herfahren, würden aus meiner Sicht die Unfallhäufigkeit in großem Ausmaß steigern. Deswegen wäre ein sozusagen durchlöchertes Überholverbot mit Überholstrecken vorstellbar. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Moser: Denken Sie doch! Nur bei zweispurigen Autobahnen!)
15.17
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Singer ist der nächste Redner. – Bitte.
15.17
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind ein echtes Sicherheitspaket. Einerseits gehen wir konsequent gegen Raserei vor, andererseits wollen wir sichergehen, dass die Rettungskräfte rasch vor Ort sein und helfen können, wenn im Straßenverkehr etwas passiert.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Sie die Initiative der ÖVP, des Kollegen Hans Rädler, aufgegriffen haben und die Einführung der Rettungsgasse auf unseren Straßen weiterverfolgen und hoffentlich rasch umsetzen werden.
Ein wichtiger Punkt in der Führerscheingesetz-Novelle ist jene Bestimmung, mit der die Führerscheinklasse B künftig zum Lenken von Einsatzfahrzeugen bis zu einem Gewicht von 5,5 Tonnen berechtigt, denn durch die zunehmende technische Ausstattung sind die Einsatzfahrzeuge zwar vielseitiger, aber auch deutlich schwerer geworden. Vor allem den ehrenamtlichen Mitarbeitern bei der Feuerwehr und bei den Rettungsorganisationen soll es ermöglicht werden, diese Fahrzeuge zu lenken. Voraussetzung dafür ist, dass die Organisationen eine Bestätigung über die besondere Eignung der eingesetzten Personen ausstellen, das heißt, dass eine entsprechende Schulung absolviert wurde. Das ist für mich eine wichtige Begleitbestimmung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Tausende freiwillige Helfer versehen täglich ihren wertvollen Dienst an unserer Gesellschaft. Dafür sagen wir Danke und schaffen mit dem heutigen Beschluss Rahmenbedingungen, die den Anforderungen gerecht werden. Ich sehe diese Novelle aber nicht nur als praktische Notwendigkeit, sondern auch als Hinweis dafür, dass die Ausrüstung unserer Rettungs- und Einsatzorganisationen weiterentwickelt wurde.
Das heißt, wir haben Gott sei Dank Rettungs- und Einsatzorganisationen, die mit Steuermitteln, mit Unterstützung der Wirtschaft, mit Spenden vieler, vieler Menschen und mit
dem Einsatz ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiter sehr gut ausgestattet sind – ausgestattet für jene Menschen, die in einer besonderen Notsituation Hilfe brauchen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir dürfen stolz darauf sein, so großartige Einsatzorganisationen in Österreich zu haben.
Wir dürfen stolz sein auf die vielen ehrenamtlich tätigen Menschen, und wir dürfen stolz sein auf die vielen tollen Hilfeleistungen an der österreichischen Bevölkerung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes zu Wort. – Bitte.
15.20
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätztes Hohes Haus! Ein wichtiger Punkt sind auch die Frage der Regelung des Wochenendfahrverbotes für Lkws und lastabhängig die Ausnahmen dazu. Lkws, die frisches Obst, Gemüse, frisches Fleisch, Fleischerzeugnisse, frischen Fisch, Fischerzeugnisse oder natürlich auch Milch- und Milchprodukte transportieren, sind vom Wochenendfahrverbot jetzt generell ausgenommen. Das ist genau geregelt.
Bis jetzt war es eine komplizierte Angelegenheit, die Versorgung von entlegenen Märkten sicherzustellen. Es waren immer wieder von Landesregierungen Ausnahmegenehmigungen einzuholen, und ein Transport aus dem Gemüsebaugebiet im Osten Österreichs zum Beispiel nach Linz oder noch weiter, nach Salzburg, hat mehrere Landesregierungen befasst, und es hat bei der korrekten Durchführung immer wieder Ärger gegeben.
Wir haben nun eine Regelung, die diese wertvollen Transporte möglich macht, erleichtert, Missbrauch ausschließt. Wir alle können sicher sein, dass wir am Montag in der Früh frische Produkte einkaufen können, auf dem Tisch haben und genussvoll verzehren können.
Ich danke für die Erleichterungen. Auch das ist aktive Verkehrspolitik, und es ist auch ein Schritt zur Verwaltungsreform, wenn auch ein kleiner, aber für die, die es betrifft, ein sehr wichtiger. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
15.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
15.22
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Debatte hat gezeigt, dass es quer durch die Parteien viele Vorschläge und viele Wünsche zur Verkehrssicherheit gibt. Ich denke, der heutige Beschluss ist ein wichtiger Beitrag, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Blickt man auf die vergangene Woche zurück: Zehn Todesopfer gab es im Straßenverkehr, davon ein Fußgänger, ein Radfahrer, und acht Todesopfer waren Bus-, Lkw- und Pkw-Insassen. Von diesen acht Menschen sind fünf wegen nicht angepasster Fahrgeschwindigkeit verunglückt. Das heißt also, gerade das Tempo ist einer der Hauptverursacher von tödlichen Verkehrsunfällen, und natürlich ist in dieser Jahreszeit auch die Straßenlage ein wichtiger Faktor.
Ich glaube, wir brauchen noch zusätzliche Maßnahmen, gerade was die Fußgänger betrifft. Es braucht speziell für Fußgänger und Radfahrer zusätzliche Maßnahmen. Ge
rade auf Schutzwegen passieren sehr oft Verkehrsunfälle, und es trifft oft ältere Menschen, aber auch junge Menschen, und diese vor allem auf dem Schulweg, beim Überqueren von Schutzwegen.
Wir brauchen in Zukunft auch – das hat Kollege Maier schon gesagt – Rettungsgassen auf Autobahnen und Schnellstraßen. Frau Minister, ich glaube, diesem Wunsch und diesem Auftrag sollte man möglichst rasch nachkommen.
Wichtig ist, dass es uns heute gelungen ist, einen Durchbruch zu schaffen, indem wir bezüglich ausländischer Raser eine Rechtsgrundlage schaffen. Ich glaube, das war schon immer ein Wunsch seitens der heimischen Bevölkerung, die immer wieder gefragt hat: Was macht ihr gegen ausländische Verkehrsraser? Heute, glaube ich, ist es uns gelungen, hier einmal den ersten Schritt zu setzen. Aber wir brauchen weitere Schritte und weitere Gegenseitigkeitsregelungen, um auch mit anderen Ländern Abkommen schließen zu können.
Für mich gibt es drei Eckpunkte: Einerseits eben die Raser stärker zu bestrafen, die Möglichkeit, ausländische Verkehrsraser zu strafen, und natürlich auch das Vormerksystem, das ja, glaube ich, eine erziehende Maßnahme ist. Ich habe nur einen Wunsch, Frau Minister: Wir brauchen in Zukunft, gerade was das Vormerksystem betrifft, mehr Aufklärung, und ich glaube, mehr Nachdruck und Information, denn das sind meines Erachtens durchaus sinnvolle Maßnahmen, aber die Menschen müssen immer wieder daran erinnert werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
15.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Pendl ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.
15.24
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte noch ganz kurz auf den sogenannten Feuerwehr- und Rettungsführerschein eingehen. Ein schon sehr lange bestehender, berechtigter Wunsch geht heute mit dieser Beschlussfassung in Erfüllung. Geschätzte Frau Bundesministerin, dir und deinem Team herzlichen Dank dafür, aber vor allem möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen im Verkehrsausschuss sehr herzlich bedanken! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie demonstrativer Beifall und Danke-Rufe beim BZÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im nächsten Jahr feiert Europa das Jahr der Freiwilligen. Österreich ist im internationalen Vergleich am besten aufgestellt, was die Freiwilligkeit betrifft. Ich glaube, der heutige Beschluss könnte zu keinem besseren Zeitpunkt erfolgen, weil wir damit Rahmenbedingungen für unsere Blaulichtorganisationen schaffen, auf die sie aufgrund der fortschreitenden Technisierung ganz einfach ein Recht haben.
Ich möchte mich persönlich – und ich hoffe, auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen – bei allen Feuerwehrkameraden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Blaulichtorganisationen sehr herzlich bedanken. Alles Gute, meine Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP und erneut demonstrativer Beifall und Bravorufe beim BZÖ.)
15.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Straßenverkehrsordnung, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1020 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1021 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1021 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 135.)
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1022 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1023 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (918 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp) (1009 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (924 d.B.): Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation (1010 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 317/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend strafrechtliche Verantwortlichkeit krimineller Bank- und Finanzdienstleistungsmanager (1011 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 536/A der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (1012 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 539/A der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (1013 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1240/A(E) der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserten Kampf gegen Wirtschaftskriminalität (1014 d.B.)
17. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 775/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung geändert werden (1015 d.B.)
18. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1289/A(E) der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend geplante Wirtschaftskompetenzzentren im Zuge des „Strafrechtlichen Kompetenzpaketes“ (1016 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Herbert. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.30
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich darf vorweg mitteilen, dass meine Fraktion dem strafrechtlichen Kompetenzpaket die Zustimmung geben wird und wir auch dem Übereinkommen zur Errichtung einer Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation zustimmen werden.
Was allerdings an dieser Stelle noch erwähnenswert erscheint, ist der Umstand, dass zwei wichtige Anträge, die im Justizausschuss behandelt wurden, nämlich zwei Anträge meiner Fraktion, leider keine Mehrheit fanden. Ich denke, es ist sinnvoll, aber auch wichtig, das hier noch einmal im Detail zu erörtern, um vielleicht doch noch eine positive Meinungsbildung Ihrerseits, insbesondere der Kolleginnen und Kollegen der SPÖ, der ÖVP und auch der Grünen, die Sie ja damals im Ausschuss dagegengestimmt haben, zu erwirken.
Zum einen geht es um den Antrag des Kollegen Vilimsky, der in diesem Antrag klar formuliert, dass die Versammlungsfreiheit eine wichtige und unantastbare Errungenschaft
in unserer Gesellschaft ist, es allerdings auch traurige Realität ist, dass es mittlerweile bei Kundgebungen und Demonstrationen zu Ausschreitungen, zu Sachbeschädigungen und auch zu tätlichen Angriffen gegenüber Exekutivbeamten kommt, und dass hier, um diesen negativen Tendenzen wirkungsvoll entgegenzutreten, eine entsprechende Maßnahme in Form einer Verschärfung, eines eigenen Tatbestandes im § 91 StGB, geschaffen werden soll.
Der zweite Antrag, der damit in Zusammenhang steht, ist mein eigener Antrag. Darin wird festgestellt, dass immer mehr Beamte der Hoheitsverwaltung, und hier in erhöhtem Maße Exekutivbeamte, immer öfter mit Schutzbehauptungen konfrontiert sind sowie damit, dass durch Unterstellungen oder schlichtweg unwahre Behauptungen versucht wird, einen strategischen Vorteil im Verfahren oder auch in der medialen Darstellung zu erwirken.
Dadurch gelangen diese Beamten – häufig sind es Exekutivbeamte – oft in sehr bedrohliche Situationen. Sie erleiden unabhängig von der Schädigung ihres privaten Ansehens auch erhebliche Nachteile durch die strafrechtliche Verfolgung, die oftmals damit in Zusammenhang steht (Beifall bei der FPÖ), und man darf auch die oftmals damit verbundenen disziplinären Sanktionen oder auch dienstrechtlichen Benachteiligungen beziehungsweise Beeinträchtigungen nicht vergessen.
Ich denke, auch hier ist es erforderlich, in Form der Schaffung einer – unter Anführungszeichen – „qualifizierten Verleumdung“ zum Schutz dieser Organe des Staates Maßnahmen zu setzen, die diesen Tendenzen Einhalt gebieten, indem man einerseits in Form einer Generalprävention vonseiten des Rechtsstaates die Grenzen einer überschießenden Beschuldigung von Beamten klar aufzeigt, und andererseits muss es, denke ich, einen sinnvollen Schutzmechanismus geben, damit unsere Polizistinnen und Polizisten ihrem ohnehin schwierigen und oftmals gefährlichen Beruf uneingeschränkt nachgehen können. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
15.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer gelangt nun zu Wort. – Bitte.
15.35
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich glaube, es ist uns allen klar, dass Wirtschaftskriminalität, vor allem Wirtschaftskriminalität in sehr komplexer, organisierter Form mit sehr hohen Schadenssummen, auch großen Schaden für das Wirtschaftssystem insgesamt und damit auch Schaden für unsere Gesellschaft anrichtet.
Daher ist es wichtig, diese Verbrechen auch entsprechend effizient zu verfolgen. Es hat ja auch in den letzten Jahren einige Beispiele gegeben und manchmal auch die Klage darüber, dass in solchen Verfahren ein Staatsanwalt einem Heer von Experten, Wirtschaftsanwälten, Sachverständigen gegenübersteht und daher einen sehr schweren Stand hat dabei, einen komplizierten, komplexen Sachverhalt auch entsprechend aufzuklären.
Wir geben heute die Antwort darauf, indem wir ein umfassendes sogenanntes Kompetenzpaket hier beschließen, das aus mehreren Teilen besteht.
Einerseits gibt es neue Bestimmungen, ergänzende, verschärfte Bestimmungen über die Abschöpfung der Bereicherung. Es soll effizienter möglich sein, die Bereicherung aus Wirtschaftskriminalität, aus organisiertem Verbrechen abzuschöpfen und damit diese Verbrechen insgesamt einfach unattraktiver zu machen.
Es gibt weiters eine Bestimmung, die die Transparenz staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen erhöht. Auch das halte ich für einen sehr wesentlichen Punkt. Wir haben in
der Diskussion der letzten Monate erlebt, wie schwierig es ist, manche Entscheidungen, manche Vorgänge innerhalb der Justiz auch öffentlich zu erörtern, schwierig vor allem für die Justiz selbst, insbesondere auch für die zuständige Bundesministerin, weil einerseits hier Persönlichkeitsrechte betroffen sind, der Datenschutz eine Rolle spielt, und andererseits auch manche Ermittlungsschritte dadurch gefährdet werden können, dass man sie öffentlich erörtert.
Da ist zumindest ein Schritt, dass man die Möglichkeit gibt, dass Entscheidungen – es werden vor allem Einstellungsentscheidungen sein – der Staatsanwaltschaft auch transparent veröffentlicht werden, mitsamt Begründung, und dadurch auch klarmacht, warum eine Einstellung erfolgt ist, um dem einen gewissen Nimbus, der solche Entscheidungen manchmal umgibt, zu nehmen und hier mehr Transparenz zu schaffen.
Ein ganz, ganz wichtiger Teil dieses Kompetenzpaketes ist die Schaffung einer einheitlichen und zentralen Staatsanwaltschaft, in Zukunft gemeinsam mit der bisherigen Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien, um hier wirklich auch entsprechende Ausbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, entsprechenden Sachverstand zu sammeln, auch mit externen Experten gemeinsam, auch entsprechende Wirtschaftserfahrung einbringen zu können und mit dieser österreichischen zentralen Ermittlungsbehörde für Wirtschaftsstrafsachen und Korruption entsprechend effizient aufklären zu können und entsprechend effizient solchen Verbrechen auf die Spur kommen zu können.
Mit diesem Kompetenzpaket wird auch die neue Kronzeugenregelung eingeführt. Bei allen Bedenken gegen Kronzeugenregelungen, die es gibt – ich möchte jetzt gar nicht alle wiederholen –, ist unser Weg gewesen, zu sagen: Wir wollen eine solche Kronzeugenregelung im Bereich des Wettbewerbs- und Kartellrechts sozusagen versuchsweise einführen. Diese gibt es seit einigen Jahren, die hat sich dort auch bewährt. Die Kronzeugenregelung ist eine effiziente Möglichkeit, im Bereich organisierter Kriminalität, organisierter Verbrechen Aufklärung zu ermöglichen, indem man Anreize für Beteiligte schafft, dass sie sich hier sozusagen outen, dass sie hier die entsprechenden Anzeigen machen, dass sie mitwirken an der Aufklärung – und dafür natürlich auch einen entsprechenden Vorteil bekommen.
Das ist auch die zentrale Kritik daran, aber ich glaube, dass es diesen Preis wert ist und wir hier eine durchaus vorsichtige Variante einer Kronzeugenregelung wählen, weil einerseits hier auch nicht in jedem Fall Straffreiheit gewährt wird, sondern das, was hier an Vorteil für die Mitwirkung an der Aufklärung gewährt wird, auch in einem Verhältnis stehen soll zu dem Beitrag an der Aufklärung. Es muss sich ja doch um einen wesentlichen Beitrag handeln.
Und zuletzt haben wir noch die Bestimmungen über die Strafbarkeit von Terrorcamps hier mit aufgenommen. Auch das, glaube ich, ist ein wichtiger Punkt.
Ich bedanke mich bei allen, die hier mitgewirkt haben, insbesondere auch bei der Frau Bundesministerin und ihrem Team im Ministerium, weil es auch noch möglich war, abschließend im Bereich des Kompetenzpaketes die Zuständigkeit der Landesgerichte zu erhalten und hier mit einem Abänderungsantrag, der heute noch eingebracht wird, eine Umkehrung herbeizuführen, sodass in Zukunft die Landesgerichte zwar weiterhin zuständig sind, aber die Möglichkeit einer Delegierung an das zentrale Wirtschaftsgericht in Wien besteht.
Ich glaube, ein wichtiger Schritt, den wir zum Schluss jetzt noch gemacht haben. Danke an alle, die hier mitgewirkt haben.
Weil es sich hier doch um ein umfangreiches und neues Organisationsrecht handelt, neue organisatorische Schritte im Bereich der Wirtschaftskriminalität, darf ich noch einen Entschließungsantrag einbringen, in dem wir darum ersuchen, hier eine Evaluierung
durchzuführen und dann die entsprechenden Erfahrungsberichte dem Nationalrat zuzuleiten.
Der Antrag lautet wie folgt:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Justizministerin wird ersucht, die durch das strafrechtliche Kompetenzpaket vorgenommenen Änderungen in der Organisationsstruktur bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten nach Ablauf von fünf Jahren einer Evaluierung zuzuführen und dem Nationalrat erforderlichenfalls als notwendig erkannte Gesetzesänderungen vorzuschlagen.“
*****
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend ersuche ich Sie um Zustimmung zu dieser wichtigen Maßnahme im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität, der auch entsprechende Erfolge bringen wird. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des strafrechtlichen Kompetenzpakets
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses (1009 d.B.) über die Regierungsvorlage (918 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket –sKp)
Durch das strafrechtliche Kompetenzpaket wird eine umfassende organisatorische Änderung bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten vorgenommen. Deshalb erscheint es wünschenswert, diese Änderungen nach Ablauf einer angemessenen Zeit einer Überprüfung zu unterziehen, um erforderlichenfalls Adaptierungen vornehmen zu können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Justizministerin wird ersucht, die durch das strafrechtliche Kompetenzpaket vorgenommenen Änderungen in der Organisationsstruktur bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten nach Ablauf von fünf Jahren einer Evaluierung zuzuführen und dem
Nationalrat erforderlichenfalls als notwendig erkannte Gesetzesänderungen vorzuschlagen.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.
15.41
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Auch wir sehen in weiten Bereichen dieses strafrechtliche Kompetenzpaket als positiv an, vor allem die Konzentration der Wirtschaftsdelikte bei einer einheitlichen, bei einer zentralen Stelle in Wien. Das ist sicherlich äußerst sinnvoll, ein Großteil dieser Delikte findet ja in Wien statt. Jetzt ist es so, dass hier teilweise erfahrene, teilweise aber auch weniger erfahrene Richter und Staatsanwälte einer Armada von hochgerüsteten und gut ausgebildeten und erfahrenen Rechtsanwälten, Wirtschaftsanwälten gegenübersitzen. Es geht darum, in diesem wichtigen Bereich für „Waffengleichheit“ zu sorgen, und deshalb ist das sicherlich positiv.
Was wir dabei nicht verstehen, ist, dass gleichzeitig ein Antrag, den Abgeordneter Stadler eingebracht hat, auf Aufstockung des Personals in diesem Bereich von allen anderen Parteien außer dem BZÖ im Ausschuss abgelehnt wurde. 80 zusätzliche Dienstposten wären, glaube ich, auch für Sie, Frau Bundesministerin, ein zusätzlicher Aspekt, um die Wirtschaftskriminalität aktiv bekämpfen zu können. (Beifall beim BZÖ.)
Bei der Kronzeugenregelung halten wir das Signal für positiv, wenn es darum geht, Mittäter dazu zu bewegen, an der Aufklärung des jeweiligen Straftatbestandes mitzuwirken. Allerdings glauben wir, dass die Rechtsunsicherheit in diesem Bereich und der Ermessensspielraum, der gegeben ist, ein sehr großer ist und man sich die Praxis sehr genau ansehen muss, ob das auch wirklich so schlagend wird, wie sich das die Experten vorstellen. Es gibt ein paar Dinge, die man wirklich diskutieren sollte: Bei Mord ist die Kronzeugenregelung, das heißt das Freikaufen von einer strafrechtlichen Verantwortung, ausgeschlossen, bei Mordversuch nicht. Es ist auch nicht klargestellt, wie hoch der eigentliche Tatbeitrag sein kann, um sich von dieser strafrechtlichen Verfolgung freikaufen zu können.
Hinsichtlich der Transparenzverbesserung bei staatsanwältlichen Enderledigungen meinen wir nur, dass auch die Diversion mit eingebunden werden sollte. Ich glaube, da wird auch darüber noch in Zukunft zu diskutieren sein.
Einer weiteren Vorlage, der Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie, stimmen wir zwar zu, allerdings ist schon ein bisschen merkwürdig, dass wir jetzt das Abkommen beschließen, aber diese Akademie schon vor einigen Monaten eröffnet worden ist, aber bitte, das ist vielleicht ein österreichisches Unikum. Soll so sein. Wir hoffen, dass diese Anti-Korruptionsakademie trotzdem oder gerade deshalb besonders gut funktioniert.
Einen Punkt sehen wir nicht positiv, vom Grundsatz her schon, nämlich die Strafbarkeit für Ausbildner und Auszubildende in Terrorcamps, das halten wir für positiv, wobei zu sagen ist, dass unser Antrag, den Herr Ing. Westenthaler eingebracht hat, und zwar, dass auch schon die Kontaktaufnahme zu solchen Terrorcamps Strafbarkeit begründet, leider ebenfalls von allen anderen Parteien abgelehnt wurde. Aber – und jetzt kommt das große Aber – was ich nicht verstehe, ist, dass man in einer Ausschussfeststellung, anscheinend auf Betreiben der SPÖ, denn in der ÖVP hat es da, wie im Ausschuss vernehmbar war, Widerstände gegeben, ausdrücklich darauf hinweist, dass diese Strafbarkeit nur in ganz bestimmten Fällen zutreffend sein soll, und zwar dann nicht, wenn die
se strafbaren Handlungen auf die „Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse, der Unterstützung gesetzlich anerkannter Schutzziele oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet“ sind.
Jetzt muss man sich vorstellen, worum es da geht: Da geht es um Mord, da geht es um schwere Körperverletzung, da geht es um vorsätzliche Gemeingefährdung, da geht es um Luftpiraterie, das heißt um die Gefährdung von Menschenleben, möglicherweise einer großen Anzahl von Menschenleben, und das soll dann gerechtfertigt sein, wenn diese terroristische Organisation vorgibt, es gehe eigentlich nur um die Wahrung von Menschenrechten, die Durchsetzung von rechtsstaatlichen Strukturen?! (Abg. Mag. Stadler: Verhinderung von Abschiebungen!)
Meine Damen und Herren, mir ist schon klar, was der Hintergrund – das ist nämlich auch im Gesetz so verankert – dieser gesetzlichen Bestimmung ist: Man wollte in die Vergangenheit gerichtet zum Ausdruck bringen, dass Widerstandskämpfer nicht mit Terroristen gleichzusetzen sind. Das verstehe ich auch historisch, unterstreiche ich auch. Aber das ist eine Gesetzesvorlage, die für die Gegenwart bestimmt ist, die in die Zukunft gerichtet ist. Wir haben uns in den letzten 50 oder 60 Jahren wohl weiterentwickelt, und es gibt das Verbot der Selbstjustiz, sowohl für den Einzelnen als auch für Gruppen als auch für Organisationen, ja sogar für Staaten, meine Damen und Herren.
Deshalb ist dieser Rechtfertigungsparagraph abzuschaffen. Die Ausschussfeststellung ist falsch, und das Gesetz ist auch abzuändern. Es kann keine Rechtfertigung mehr geben – egal, für welches Ziel: ob für Mord, für Totschlag, für Körperverletzung, für Sachbeschädigung! Es gibt klare Instanzen, die zur Rechtsdurchsetzung hier verankert sind. (Beifall beim BZÖ.)
Ich frage Sie, Frau Justizministerin: Soll dann der Einzelrichter am Landesgericht darüber befinden, wenn jemand bei einem Al-Qaida-Camp eine Ausbildung genießt, ob das wirklich der Durchsetzung rechtsstaatlicher Ziele, nämlich der Scharia in Afghanistan, dient, denn der Herr Karzai ist ja auch nicht demokratisch legitimiert, weil es erwiesenermaßen Wahlschwindel gegeben hat? Und das soll dann rechtfertigen, dass sich jemand, ein österreichischer Staatsbürger, in einem Terroristencamp für Mord- und Bombenanschläge ausbilden lässt?!
Da gibt es Handlungsbedarf, und vor diesem Hintergrund bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Stadler, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 lautet Ziffer 10 wie folgt:
„10. Im § 278c entfällt der dritte Absatz.“
2. Die bisherige Ziffer 10 in Artikel 1 erhält die Bezeichnung „11.“.
*****
Ich glaube, das wäre ein klares Signal, dass einzig und allein staatliche Strukturen, internationale Organisationen darüber befinden, was eine gerechtfertigte Maßnahme zur
Durchsetzung von politischen Zielen ist – aber jedenfalls keine Selbstjustiz in Terrorcamps! (Beifall beim BZÖ.)
15.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht damit auch mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Stadler, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (918 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp) (1009 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 lautet Ziffer 10 wie folgt:
„10. Im § 278c entfällt der dritte Absatz.“
2. Die bisherige Ziffer 10 in Artikel 1 erhält die Bezeichnung „11.“.
Begründung:
Die Regelung des § 278c Absatz 3 StGB klassifiziert eine strafbare Handlung trotz Vorliegen der Voraussetzungen des Absatz 1 nicht als terroristisch und damit nicht nach § 278c StGB strafbar, wenn die beabsichtigte Straftat auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse, der Unterstützung gesetzlich anerkannter Schutzziele oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet ist. Problematisch ist jedoch, dass der Wortlaut des Absatzes einen enormen Auslegungsspielraum bietet. So gehen auch Personen, die Tathandlungen im Sinne des ersten Absatzes verwirklichen, subjektiv oftmals davon aus, Ziele im Sinne des Absatzes 3 zu verwirklichen und berufen sich darauf. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll dieser Absatz abgeschafft werden.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.
15.48
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Kollege Scheibner, ich glaube, es ist eine völlige Verkennung, die du da jetzt dargestellt hast, der Regelung, nämlich der Klarstellung, die im Ausschuss getroffen worden ist. Ich muss bei dieser Gelegenheit auch dankend sagen, dass wir uns für die anderen Materien noch ein wenig Zeit genommen haben, um zu verhindern, dass Vorfelddelikte so unbestimmt sind, dass sie von jeder Behörde anders ausgelegt werden. Und wir haben ja dieses Thema auch. Im Grunde genommen geht es hier nicht darum, etwas zu verhindern oder Straftaten wie Mord und all diese Delikte zu bestrafen, sondern es geht dabei darum, zu schauen, wer sich für so etwas
vorbereiten lässt. Und da muss schon sichergestellt sein, dass Veranstaltungen, die etwa dazu dienen, Walfangmethoden an den Pranger zu stellen, nicht gemeint sind und andere Dinge auch nicht gemeint sind.
Daher steht ja in der Feststellung auch drinnen – und ich glaube, das ist relativ klar –, dass die Katalogstrafen nicht zu gelten haben, „wenn die beabsichtigte Straftat auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse, der Unterstützung gesetzlich anerkannter Schutzziele ... ausgerichtet ist“. Und da kann man dann nicht hergehen und von der Scharia und anderen Dingen, die ja meistens auch missbrauchend hier angewendet werden, reden, sondern es ist völlig klar, dass diese Straftaten davon umfasst sind.
Es soll allerdings nicht so sein, wie wir das eben aus diversen Diskussionen der jüngeren Vergangenheit kennen, dass von einer Behörde wegen etwas verfolgt wird, wo drei andere Behörden – das kennen wir ja – die Verfolgung eingestellt haben. Hier ist auf alle Fälle der Gesetzgeber aufgefordert, sich hier klar zu bekennen.
Ich glaube also, dass die Regel an sich eine sehr vernünftige und auch eine sehr effiziente ist, und keiner will Terrorcamps in der hier zitierten Art und Weise.
Diese Gesetzesnovelle ist sonst auch eine sehr positive, weil viele Dinge novelliert werden, die in der Vergangenheit auch als Manko festgestellt worden sind. Die Kronzeugenregelung – wir haben das schon x-mal hier besprochen – galt ja immer für das Kartellrecht, aber wenn der im Kartellrecht Betroffene dann seine Mitteilung getätigt hat, wer alles noch Mitkartellant war, dann wurde er nach dem Strafgesetz verfolgt, was dazu geführt hat, dass natürlich kein Mensch mehr aussagen wollte. Das Aufzugskartell und das Fahrschulkartell sind ja eigentlich nur deshalb aufgeflogen, weil diese Regelung bestanden hat, und die wird jetzt auch weiterentwickelt.
Durch die neue Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft, die weiterentwickelt wird zu einer Wirtschaftsstaatsanwaltschaft, werden wir eine sehr effiziente und eine sehr sachlich ausgebildete Expertengruppe haben, die gegen Wirtschaftskriminalität auftritt.
Wir haben zuletzt noch eine Diskussion darüber geführt – diese Staatsanwaltschaft ist ja bundesweit zuständig –, ob man nicht auch in Wien einen zuständigen Gerichtshof einrichten sollte, der ausschließlich für das ganze Bundesgebiet für derartige Delikte zuständig sein soll, also dass sowohl der Staatsanwalt als auch der Gerichtshof spezialisiert sind. Hier gab es dann von unterschiedlicher Seite Einwände dagegen, die Gerichtshöfe in den Bundesländern wären genauso in der Lage, diese Verhandlungen abzuführen.
Was mich besonders beeindruckt hat, war, dass eigentlich der zuständige Präsident des Landesgerichtes Wien erklärt hat, er wünsche sich das auch nicht, das solle nicht so sein. Daher sind wir letztlich zu dem Ergebnis gekommen, dass grundsätzlich die Zuständigkeiten in den Ländern bleiben, dass allerdings über Anrufung, und zwar sowohl von der Korruptionsstaatsanwaltschaft, dann von der neuen Wirtschaftsstaatsanwaltschaft, als auch von einer Partei eine Angelegenheit, wenn sie besonders prekär, besonders umfassend, besonders kompliziert vom Sachverhalt her ist, nach Wien in das Gericht geholt werden kann.
Ich darf, nachdem wir auch eine Diskussion geführt haben, dass die Sozialbetrugstatbestände besonders wichtig sind, verfolgt zu werden, weil es natürlich unser aller Steuergeld ist und in vielen Fällen die Staatsanwaltschaften hier nicht wirklich verfolgen, auch einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Jarolim, Donnerbauer und Stadler einbringen:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Komplexität der Tathandlungen des Sozialbetruges und der Anzahl an Verfahren wegen solcher Straftaten eine Annäherung der prozessualen Vorschriften an die Vorgaben des strafrechtlichen Kompetenzpakets sinnvoll erscheint.“
*****
Ich nehme an, dass dadurch das, was wir derzeit noch offen haben, dann auch geschlossen werden kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.53
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ebenfalls ausreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekämpfung des Sozialbetrugs und strafrechtliches Kompetenzpaket
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses (1009 d.B.) über die Regierungsvorlage (918 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp)
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass eine effiziente Verfolgung des Sozialbetrugs auf Grund komplexer Sachverhalte auf Schwierigkeiten stößt und besondere Erfahrungen oder Sachkunde erfordert. Im Hinblick darauf sollten weitere Überlegungen angestellt werden, inwieweit diese Probleme durch Regelungen im Sinn der strafrechtlichen Kompetenzpakets gelöst werden können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Komplexität der Tathandlungen des Sozialbetruges und der Anzahl an Verfahren wegen solcher Straftaten eine Annäherung der prozessualen Vorschriften an die Vorgaben des strafrechtlichen Kompetenzpakets sinnvoll erscheint.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.
15.53
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz auf den Antrag, der im Ausschuss abgelehnt wurde, negativ behandelt wurde, des Abgeordneten Werner Herbert, 539/A, eingehen, weil ich es einfach nicht nachvollziehen kann, warum dieser An
trag, ein sehr guter Antrag, abgelehnt wurde. Bei den Grünen kann ich es nachvollziehen, weniger nachvollziehen kann ich es bei ÖVP und SPÖ, weil ihre Vorfeldorganisationen im Bereich der Personalvertretung vor den Personalvertretungswahlen etwas ganz Ähnliches fordern. Deshalb verstehe ich es nicht, dass diese Stimmen der Personalvertretung nicht bis zu den Abgeordneten im Parlament durchdringen und man diesen eigentlich sehr guten Antrag ablehnt. Ich kann es nur dann nachvollziehen, wenn man sagt, Oppositionsanträge, egal, wie gut sie sind, werden grundsätzlich überhaupt abgelehnt.
Um auf den Inhalt zu sprechen zu kommen: Exekutivbeamte, Polizisten, Justizwachebeamte sind natürlich immer besonders gefährdet, durch diverse Unterstellungen und unwahre Behauptungen in Misskredit gebracht zu werden. Das kann sowohl strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wie auch das Ansehen des jeweiligen Beamten, der seine Pflicht erfüllt, nachhaltig schädigen.
Nur ein kurzes Beispiel noch zum Abschluss: Ich habe mir hier einen Bericht aus der „Kleinen Zeitung“ vom 26. November 2010 herausgefischt: Häftling verletzt – jetzt ermittelt der Staatsanwalt.
Da kam es zu einer ganz ähnlichen Sache: Eine Krankenschwester, die einen Häftling medizinisch versorgt hat, wurde von diesem mit einem medizinischen Gerät attackiert. Die Justizwachebeamten sind daraufhin der Krankenschwester zu Hilfe geeilt und haben den Häftling überwältigt. Was war dann die Folge? Der Häftling hat behauptet, es handle sich um überschreitende Nothilfe.
Ich denke, das ist sicherlich ein ganz schlechtes Zeichen und geht vor allem komplett in die falsche Richtung. Deshalb würde ich es gut finden, wenn die Regierungsparteien das noch einmal überdenken würden und sich hier nicht nur mit Dank und Anerkennung am Rednerpult, sondern auch mit Taten, das heißt mit Zustimmung zu diversen guten Oppositionsanträgen, hinter die Exekutive stellen würden.
Ich bitte daher, das noch einmal zu überdenken und diesem Antrag des Abgeordneten Herbert zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.
15.56
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Vor uns liegt ein längst überfälliges Paket. Ich erinnere, für das Aufschnüren der strengen Antikorruptionsbestimmungen haben Sie, Frau Justizministerin, gerade drei Monate nach Ihrer Angelobung gebraucht – für die Umsetzung der Kronzeugenregelung 18 Monate. Es ist schade, dass es erst eine öffentliche Missstandsdebatte gebraucht hat, damit der notwendige Druck entstanden ist, hier Änderungen vorzunehmen. Das ändert aber nichts daran, dass das Paket insgesamt ein Schritt in die richtige Richtung ist.
Die Kronzeugenregelung ist international ein Erfolg, sie ist im Kartellrecht ein Erfolg. Wenn man hört, dass im Kartellrecht 80 Prozent der Fälle über die Kronzeugenregelung aufgegriffen werden konnten, dann spricht das eine klare Sprache. Das ist der Schlüssel, um korrupte Systeme aufzubrechen, und daher, glaube ich, ist auch die Konsequenz der Straffreiheit gerechtfertigt.
Ebenfalls sehr gut finde ich die Tatsache, dass jetzt die Staatsanwaltschaften bei Einstellung von Strafverfahren gegenüber den Opfern begründungspflichtig werden, sofern sie das beantragen. Das ist im Sinne der Effizienz auch in Ordnung, dass da ein eigener Antrag notwendig ist. Diese Maßnahme ist deswegen notwendig, weil bisher Opfer Ein
stellungen bekommen haben mit zwei, drei lapidaren Sätzen, die sie nicht verstehen konnten. Das ist jetzt anders.
Was ich aber nicht verstehe, ist, dass Sie im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes jene Opfer, die Fortführungsanträge stellen, bestrafen wollen, indem Sie für den Fall der Ablehnung des Fortführungsantrages 90 € Gebühr verrechnen. Darüber werden wir reden müssen, denn das halte ich für eine falsche Maßnahme. Wir werden uns ja dem Budgetbegleitgesetz in den nächsten Wochen zuwenden.
Gut finde ich auch, dass jetzt in Glamourfällen der Rechtsschutzbeauftragte Fortführungsanträge stellen kann. All das sorgt für mehr Transparenz und mehr Vertrauen. Wir hätten das schon früher gebraucht, das hätte Ihnen wahrscheinlich den einen oder anderen weniger gestörten Urlaub gebracht. Wir wissen ja, den einen oder anderen Urlaub haben Sie wegen justizpolitischer Debatten abbrechen müssen.
Auch die Schaffung der zentralen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft halte ich für richtig. Wir schaffen damit eine schlagkräftige, hochspezialisierte Behörde. Das wird mit Sicherheit zu mehr Effizienz und zu mehr Qualität bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten führen. Man erweist aber dem besten und richtigsten Anliegen einen schlechten Dienst, wenn man die Betroffenen nicht einbindet.
Am 22. Oktober habe ich ein Schreiben vom Präsidenten der Staatsanwälte erhalten, von Mag. Jarosch, wo er Folgendes schreibt:
Mit großem Befremden mussten wir, die österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, zur Kenntnis nehmen, dass der Ministerrat eine Regierungsvorlage zur Schaffung einer zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen dem Nationalrat vorlegte. Diese Information erhielten wir, ohne zuvor in irgendwelche Gespräche eingebunden worden zu sein, aus dem Radio. – Zitatende.
Das halte ich nicht nur für einen schlechten Stil, sondern das schafft natürlich auch böses Blut in der Sache.
Worauf spielt Jarosch an? – Im Ministerialentwurf war vorgesehen, dass es vier Kompetenzzentren gibt und dass die Strafsachen dann an den Landesgerichten verhandelt werden. Ganz knapp, bevor das in den Ministerrat gekommen ist, war plötzlich alles anders: Es gibt eine zentrale Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, und es wird alles am Landesgericht Wien verhandelt. Das haben wir dann im Justizausschuss diskutiert. Da hat es offensichtlich dann massiven Protest gegeben.
Alle Landesgerichtspräsidenten haben gesagt: Nein, wir wollen nicht, dass das von den Landesgerichten abgezogen wird! – Bis zum Justizausschuss war das egal. Gestern hat der Präsident des Landesgerichtes Wien Forsthuber gesagt: Wir Wiener wollen ja eigentlich gar nicht, dass alles in Wien verhandelt wird!
Heute kommt der Abänderungsantrag: Alles wieder retour. Verhandelt wird nicht alles in Wien, sondern es soll wieder an den Landesgerichten in den Bundesländern verhandelt werden.
Sachlich kann man das alles diskutieren, aber die Vorgangsweise ist schlicht unprofessionell. Diesen Vorwurf kann ich nicht ersparen. Da ist keine klare Linie erkennbar: Einmal alles in den Ländern, einmal alles im Wiener Landesgericht. Das stärkt nicht gerade das Vertrauen in die legistische Planung Ihrerseits, Frau Justizministerin! (Beifall bei den Grünen.)
Nicht viel anders ist es beim Thema „Terrorcamps“. Wir behandeln ja heute ein Paket zum Thema Wirtschaftskriminalität. Und ein kleiner Paragraph behandelt die Frage der Strafbarkeit von Terrorcamps. In der Sache kann man wiederum darüber diskutie
ren. Aber, erstens: Es hat nichts mit Wirtschaftskriminalität zu tun. Gut, rein formal kann man das machen. Es handelt sich ums Strafgesetzbuch. Nur: Die Vorgangsweise ist wiederum unprofessionell.
Es gibt ein Paket von Ihnen: Das ist das Terrorismuspräventionsgesetz, und es gibt bereits eine Fülle an bestehenden Strafbestimmungen bezüglich krimineller Organisation, terroristischer Vereinigung. Es wäre längst an der Zeit gewesen, sich alle diese Paragraphen anzuschauen, sie sich auch dahingehend anzuschauen, wo es Fehlentwicklungen gibt. Ich sage nur Stichwort: § 278a, § 278b, also „Kriminelle Organisation“ – das ist der berühmte „Tierschützer-Paragraph“ –, aber auch „Terroristische Vereinigung“. Es hat ja auch die Anwendung dieses Paragraphen in bestimmten Strafverfahren gegeben.
Es wäre höchst an der Zeit gewesen, zu sagen: Ja, da gibt es unterschiedlichste Paragraphen! Es gibt einen Änderungsbedarf, das ist bei den Terrorcamps! Schauen wir uns das mit Expertinnen und Experten an! Schauen wir, dass wir bestehende Paragraphen missbrauchssicher machen! – Dann kann man eventuelle legistische Lücken noch füllen.
Dieser Debatte wollte man sich nicht stellen. Daher hat man über einen Abänderungsantrag die Strafbarkeit von Terrorcamps beim Gesetzesantrag zum Thema „Wirtschaftskriminalität“ angehängt.
Unsere Zustimmung gibt es dafür nicht. Wir stimmen keinem weiteren Terrorcamp-Paragraphen oder anderem Paragraphen zu, solange Sie sich nicht der Debatte um bestehende Missbrauchsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der „Terroristischen Vereinigung“ und der „Kriminellen Organisation“ stellen.
Daher werden wir heute eine getrennte Abstimmung zu Art. 1 Z 10 verlangen. Wir werden dem Antrag bezüglich Terrorcamps in zweiter Lesung nicht zustimmen – nicht deswegen, weil wir nicht grundsätzlich diskussionsbereit sind, sondern deshalb, weil wir wollen, dass diese Strafbestimmungen aus einem Guss gemacht werden.
Da muss ich auch die FPÖ und die SPÖ ansprechen. Die FPÖ und die SPÖ haben sich beide kritisch zum Terrorismuspräventionsgesetz geäußert. Das ist sehr hilfreich gewesen, und das spricht auch durchaus für die rechtstaatliche Sensibilität dieser Parteien in diesem sehr sensiblen Bereich. Auch da ist durchaus erkannt worden, dass die Gefahr besteht, dass man vorgibt, dass der Österreicher und die Österreicherin die bestbewachtesten BürgerInnen sind, aber tatsächlich zu den bestüberwachtesten BürgerInnen werden.
Was ich aber nicht verstehe, ist, warum man sich darauf einlässt, dass man einen Teil, nämlich die Terrorcamps, herausschält. Die ÖVP ist eine Partei der harten Verhandlungen. Sie versteht nur eines: Sie will etwas, und dafür gibt sie etwas! Die Geschichte schaut so aus: Die ÖVP will die Terrorcamps und bekommt sie und muss nichts geben. Wer glaubt, dass man in anderen Bereichen noch jeweils zu Reformen kommt, der träumt. Dafür versteht die ÖVP das politische Geschäft – unter Anführungszeichen – „viel zu gut“. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
16.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.05
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wissen Sie, was Long and Short Butterfly Spread Options sind? Wissen Sie, was eine Plain Vanilla Option ist oder eventuell ein Split Capital Investment Trust? – All das sind genau diese Dinge, um die es in die
sen großen komplexen Wirtschaftsverfahren geht. Ein Staatsanwalt sieht sich heutzutage in derartigen Verfahren einer Armada von hochspezialisierten Rechtsanwälten gegenüber. Das schafft ein Ungleichgewicht, und das soll sich jetzt ändern.
Das soll sich ändern durch die sogenannte WKStA, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Das bedeutet bessere Ausbildung mit Praxisbezug. Das bedeutet Teambildung. Das bedeutet den Zukauf von Know-how und auch die Spezialisierung darauf, kriminell erworbenes Vermögen aufzustöbern und sicherzustellen. Denn: Verbrechen darf sich nicht lohnen.
Das Ganze soll dort stattfinden, wo es bereits eine Infrastruktur gibt. Vor allem ist es sehr wichtig, dass das Ganze bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft abgehandelt wird, denn zwischen Korruption und der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität lässt sich oft nicht so genau unterscheiden. Die Abgrenzung ist sehr, sehr schwierig. Deshalb soll das an einer zentralen Stelle geschehen.
Übrigens, zur Vorgangsweise: Das Ganze war ein Ergebnis eines Begutachtungsverfahrens. Es wurden alle eingebunden, auch die Staatsanwälte. Wenn der Herr Jarosch nicht zur Besprechung kommt, kann ich auch nichts dafür.
Aber es soll nicht nur mehr Kompetenz beschlossen werden, sehr geehrte Damen und Herren, auch mehr Transparenz soll beschlossen werden, denn Transparenz schafft Vertrauen.
Wie Sie wissen, gab es vor einiger Zeit die große Vorverfahrensreform. Die Funktion der Staatsanwälte hat sich massiv verändert. Sie sind jetzt die Herren/die Frauen sozusagen des Ermittlungsverfahrens. Staatsanwaltschaftliche Entscheidungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Das ist ein Nährboden für Verschwörungstheorien und für Missverständnisse. Auch das soll sich jetzt ändern.
Vor allem Einstellungsentscheidungen in Verfahren, die von besonders öffentlichem Interesse sind, sollen nunmehr im Internet veröffentlicht werden. Auch Opfer sollen jetzt besser erfahren, warum ein Verfahren gegen einen Verdächtigen eingestellt wurde. Und die Position des Rechtsschutzbeauftragten soll gestärkt werden.
Aber nicht nur Kompetenz und Transparenz sind sehr wichtig für den Rechtsstaat, auch geeignete moderne Instrumente sind wichtig. Hier kommen wir zur Kronzeugenregelung. Vor allem im Bereich der Korruption und Wirtschaftskriminalität sind die Täter besonders konspirativ. Es gilt, verbrecherische Strukturen aufzubrechen. Die Kronzeugenregelung wird uns dabei helfen. Im Kartellrecht sind es sogar 90 Prozent der Fälle, die durch die Kronzeugenregelung aufgedeckt werden. Sie war dort also wirklich ein großer Erfolg.
Ich bin auch sehr froh darüber, dass in diesem Paket die Bestimmungen gegen Terrorcamps mit beschlossen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, in Zeiten wie diesen ist es einfach notwendig, derartige Bestimmungen zu machen. Ich meine, die Terrorgefahr ist allgegenwärtig. Ich glaube, es wird wohl von niemanden hier bestritten, dass die Terrorgefahr ernst zu nehmen ist.
Es ist ein sehr wichtiges Paket, das heute hier beschlossen wird. Ich bin überzeugt davon, dass durch mehr Transparenz, durch mehr Kompetenz und durch bessere Instrumente das Vertrauen in die Justiz noch mehr gesteigert wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
16.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.
16.09
Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Justizministerin! Da auch die Justiz ihren Beitrag zum Sparpaket des Bundes leisten muss, wenngleich wir wissen, dass das sicherlich einer jener Bereiche ist, wo am falschen Platz gespart wird – das Personal ist angesprochen worden –, möchte ich auf den Aspekt zu sprechen kommen, dass sich neben den zweifellos positiven Aspekten des strafrechtlichen Kompetenzzentrums in Wien auch ein negativer Aspekt versteckt, nämlich dass damit verbunden in Wirklichkeit eine Abwertung der regionalen Gerichtsstandorte in den Bundesländern betroffen ist.
Sie haben von dem Begutachtungsverfahren gesprochen, in das alle im Vorfeld eingebunden gewesen sind. Wir haben Ende Oktober, als die Begutachtungsfrist zu Ende gegangen ist, einen Antrag hier im Hohen Haus eingebracht, der sich insbesondere auf die geplanten Wirtschaftskompetenzzentren im Zuge des „Strafrechtlichen Kompetenzpaketes“ bezogen hat. Hier hat es, wie Sie wissen, Pläne gegeben, dass im Zuge oder mit Vorgabe der Effizienzsteigerung Wirtschaftsverfahren ab einer Höhe von 5 Millionen € nur mehr an vier Standorten in Österreich abgehandelt werden sollten.
Wir haben deshalb diesen Antrag auch in dem Hinblick eingebracht, dass es nicht zu einer Zwei-Klassen-Justiz kommen darf und dass auch die Bedeutung der regionalen Gerichtsstandorte nicht vermindert werden soll, im Gleichklang natürlich die Verfahren dadurch auch verteuert werden würden.
Wenn man nun das Gesetz, das wir heute hier beschließen, ansieht, dann schaffen wir – und das ist der positive Aspekt – zwar eine zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption hier zentriert und mit Sitz in Wien.
Was ich nicht verstehe – und das war auch der Grund unseres Antrages –, ist, dass aber auch die Zuständigkeit der Gerichte für die Behandlung dieser Fälle in Wien zentriert wird. Es heißt in § 32a, „Zuständigkeit für Wirtschaftsstrafsachen und Korruption“:
„Den beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingerichteten besonderen Gerichtsabteilungen“ „obliegt für das gesamte Bundesgebiet die Führung des Hauptverfahrens auf Grund von Anklagen“, wie ich sie bereits zitiert habe.
Das heißt nichts anderes, als dass es zu einer massiven Abwertung der Landesgerichte kommen wird, damit verbunden natürlich auch ... (Abg. Scheibner: Ihre Fraktion hat den Antrag abgelehnt!) – Ja, Kollege Scheibner, wie wir wissen, war ich zu diesem Zeitpunkt noch freier Abgeordneter, habe auch keine Möglichkeit gehabt, im Ausschuss das zu tun. Deshalb verweise ich jetzt noch einmal darauf, dass wirklich eine versteckte Abwertung und Einsparung dieses Standortes damit auch beinhaltet ist.
Ich bitte Sie, Frau Justizministerin, darauf Rücksicht zu nehmen und vielleicht doch zu überlegen, ob diese Verfahren nicht auch im regionalen Bereich abgehandelt werden können. (Beifall bei der FPÖ.)
16.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.
16.13
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Zu meinem Vorredner: Das versteht ja überhaupt keiner mehr! Man schafft ein Kompetenzzentrum, weil man weiß, dass sehr komplexe wirtschaftliche Verfahren derzeit nicht mit der notwendigen Effizienz verfolgt werden können. Wir wissen, dass sehr spezialisierte Anwaltskanzleien einer Justiz gegenüberstehen, für die vielfach erst jetzt mit diesem Gesetz die notwendige Ausbildung und umfassende Sachkompetenz künftig sichergestellt werden kann. Es geht dabei um eine Spezialisierung. Damit ist überhaupt
keine Abwertung anderer Gerichte verbunden, zumal wir ja wissen, dass 95 Prozent der Causen, um die es geht, ohnehin dem Gerichtsstand Wien unterliegen. Und es sind doch heute schon fast in allen Fällen Wiener Anwaltskanzleien, die die Vertretung des Beschuldigten oder des Angeklagten übernehmen.
Wie man daraus konstruieren kann, dass damit eigentlich eine verdeckte Abwertung anderer Gerichte verbunden ist, kann wirklich nur der eigenwilligen Phantasie eines Abgeordneten wie Ihnen entspringen. (Abg. Mag. Stadler: Es geht um die Strafsache Hypo Alpe-Adria! Das ist der Punkt!)
Dieser Vorwurf ist sicher falsch. Wir wollen, dass man endlich jene Causen, die wir alle kennen – von Meinl bis zur Immofinanz –, mit der notwendigen Schnelligkeit und mit der notwendigen Wirksamkeit bekämpfen kann.
Das wollen wir doch alle. Das hatte ich jedenfalls bisher so verstanden. Doch kaum macht die Justizministerin ernst, setzt die notwendigen Maßnahmen, stellt die richtigen Weichen, wird schon kritisiert – mit Argumenten, die bestenfalls Scheinargumente sind.
Dann muss man doch fragen: Wollen das diese Abgeordneten womöglich gar nicht? Könnte ja auch zutreffen. Man könnte sagen: Ich will die Wirtschaftskriminalität gar nicht konsequent bekämpfen! Mir ist der Wirtschaftsstandort und seine Optik international gleichgültig! – Dann soll man es aber auch gleich so sagen und sich nicht hinter fadenscheinigen, schlechten Argumenten verstecken. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Er hat ja nur Angst, dass er in Wien aussagen muss in der Hypo-Sache!)
Desweiteren erleben wir alle, dass sich die Staatsanwaltschaft immer wieder massiver Kritik diverser Medien ausgesetzt sieht. Gerade in großen Wirtschaftsfällen – und ich bringe als Fallbeispiel die Causa Meinl – könnte es aber auch mit entsprechenden Inseratenschaltungen in Zusammenhang stehen, wenn die Berichterstattung innerhalb von wenigen Wochen aus der Täter- eine Opferrolle macht.
Daher muss man der Staatsanwaltschaft in Zukunft auch die Möglichkeit geben, im Rahmen dessen, was die Strafverfolgung duldet und was der Personenschutz erlaubt, Transparenz an den Tag zu legen, ihre Position öffentlich darzustellen und zu begründen.
Abschließend möchte ich neuerlich den Wunsch äußern, dass man seitens der Justizbehörden – gerade weil in der Wirtschaftskriminalität der öffentliche Raum eine große Rolle spielt und wir das gelittene Vertrauen der Menschen in die Justiz wieder stärken wollen und müssen – eine viel professionellere Kommunikationsarbeit künftig an den Tag legt und hiefür alle Voraussetzungen schafft. Dort investiert, ist es sicher gut investiert im Sinne unseres Rechtsstaates. (Beifall bei der ÖVP.)
16.17
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: „Danke“! – Abg. Pendl – auf dem Weg zum Rednerpult –: Wenn es notwendig ist!)
16.17
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Erstens glaube ich, dass das Justizpaket in Ordnung ist. Ich möchte nur zur Thematik Spezialstaatsanwaltschaften, Spezialgerichte sagen: Diese Diskussion ist eigentlich uralt, Frau Bundesministerin!
Ich glaube, aufgrund der Entwicklung muss man aber heute ganz einfach erkennen, dass man in vielen Bereichen, ob es die Staatsanwalten oder die Gerichte sind, immer mehr Spezialisierungen braucht. Ich denke, es ist ja durchaus legitim, diese Diskussion, ohne dass ein Gericht abgewertet wird, führen zu können. Mehr – so meine ich – kann
man nicht dazu sagen. Da irgendetwas hineinzuinterpretieren entbehrt jeder Grundlage und jeder Logik, wie ich meine.
Ich glaube aber auch, dass es durchaus berechtigt ist ... Ich wundere mich nur über die Aussage, Herr Kollege Steinhauser, dass wir die Frage mit den Terrorcamps nicht ordentlich diskutiert hätten! Monatelang wurde das in allen Bereichen diskutiert. Ob es einem gefällt oder nicht, ist ja ganz etwas anderes!
Wir haben die Verpflichtung, für unsere Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Maßnahmen zu setzen. Jeder verfolgt die Medien. Ich glaube, dass es eine lange Diskussion auch mit den Experten gegeben hat. Da geht es natürlich um die Qualität, sowohl was die Verfassung als auch die Rechtsstaatlichkeit betrifft. Das ist ja glasklar, wie ich meine. Es muss aber auch in unserem gemeinsamen Interesse sein.
Über diese Drohungen wird dann immer wieder ganz aufgeregt berichtet. Alle möglichen Sitzungen werden sofort einberufen, und über alles muss man diskutieren. Man muss aber – so meine ich –, nachdem man das mit Fachleuten, mit Experten ausdiskutiert hat, in vertretbarer Zeit auch zu einer Umsetzung kommen.
Stellen Sie sich die Diskussion vor, wenn etwas passieren würde. Seien wir uns wirklich ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann würden alle wieder gescheit reden und meinen, das haben wir verschlafen und es wurde hier nicht rechtzeitig Vorsorge getroffen.
In Summe handelt es sich um ein Justizpaket, es geht um strafgesetzliche Bestimmungen, da kann man auch nicht sagen, das passt da nicht hinein. Das sind alles lang diskutierte Themen. Ich glaube, es wird damit ein wesentlicher Beitrag sowohl im Hinblick auf die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger als auch auf den Rechtsstaat geleistet.
Ich lade Sie dazu ein, dem vorliegenden Justizpaket Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)
16.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.
16.20
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin! Die Debatte rund um dieses Paket zeigt, dass ein Werk, ein komplexes Gesetzeswerk, das noch dazu im Entstehungsprozess durchaus auch als Flickwerk bezeichnet werden kann, mit Abänderungsanträgen und Abänderungsanträgen zu den Abänderungsanträgen, manchmal auch die Kolleginnen und Kollegen des Hauses überfordert. Denn wenn Vorredner wie Kollege Ikrath und Kollege Strutz hier über die Konzentrierung dieser Wirtschaftskorruptionsgeschichte diskutieren und der eine hier pro und der andere kontra spricht, dann war doch aus beiden Debattenbeiträgen ersichtlich, dass sie den Abänderungsantrag, den Kollege Steinhauser hier auch schon besprochen hat, der aber von den Regierungsfraktionen und nicht von der grünen Fraktion kommt, offensichtlich verschlafen oder nicht gekannt haben.
Ja, ursprünglich war es so, dass eine Konzentration auf das Landesgericht Wien vorgesehen war, aber aufgrund dieses Abänderungsantrages ist es wohl doch so, dass die Konzentration sich jetzt nur mehr auf die Staatsanwaltschaft bezieht und alle anderen Verfahrensschritte, sprich die Verhandlungen, sehr wohl an den Landesgerichten stattfinden sollen. Insofern war die Diskussion, die Sie hier abgeführt haben, überholt.
Zu den Ausführungen des Kollegen Pendl möchte ich bezüglich der Terrorcamps sagen: Unsere Kritik ist nicht eine inhaltliche, wir verschließen uns einer Diskussion über
die Terrorcamps überhaupt nicht, aber unsere Kritik ist die, dass es hier eine ganze Anzahl von Paragraphen gibt, die sich eben mit kriminellen Organisationen beschäftigen – der „Tierschützerparagraph“ 278a, § 278b –, die bereits in Anwendung stehen, wo es massive Kritik auch aus ExpertInnenreihen gibt, die dahin geht, dass die Anwendung sehr fragwürdig ist und Missbrauch Tür und Tor geöffnet sind.
Wir kritisieren, dass die Justizministerin vor einem Jahr eben ihr Terrorismuspräventionspaket vorgestellt hat, dass es hier massiven Widerstand gab, dass sie dann zurückgefahren ist mit ihrem Elan und jetzt einen Punkt herausgreift und diesen in Form eines Abänderungsantrags einfädelt und hier beschließen lässt, während über all die anderen Punkte, wo dringender Diskussionsbedarf unter Einbeziehung der ExpertInnen wäre, keine Diskussion stattfindet. Dagegen verwahren wir uns, und das ist unser Kritikpunkt, dass man sich hier nicht der Gesamtfrage annimmt, dass man hier nicht eine Gesamtdiskussion abführt, sondern einen Punkt herausgreift.
Und da verstehen wir vor allem die SPÖ und Sie, Kollege Jarolim, nicht, denn Sie sind ja grundsätzlich einer, der sich zum § 278a durchaus inhaltlich auf unserer Welle befindet und sehr wohl auch kritische Äußerungen schon öffentlich gemacht hat. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verständlich, dass Sie sich hier für dieses Flickwerk hergeben und nicht auch dahin gehend gewirkt haben, dass es hier eine Gesamtdiskussion zu diesem einzelnen Paragraphen gibt.
Vor diesem Hintergrund – Kollege Steinhauser hat es schon angesprochen – werden wir in zweiter Lesung diesem Abänderungsantrag nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
16.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Hakl gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.
16.24
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich einen Abänderungsantrag einbringen, der bereits verteilt wurde; ich darf ihn also in den Grundzügen erläutern.
Richtigerweise bekommen wir in Wien eine neue zentrale Staatsanwaltschaftseinheit zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Aber Inhalt des Abänderungsantrages ist, dass dennoch auch große Wirtschaftsfälle – Herr Kollege Lausch, Sie haben das wahrscheinlich noch nicht gelesen, es wurde soeben verteilt – an den übrigen Gerichten verbleiben.
Ich darf vielleicht einmal erläutern, warum das Sinn macht, obwohl die Staatsanwaltschaft zentriert in Wien bleiben wird.
Wir haben bei der Großbetriebsprüfung, die tatsächlich zu Einsparungen im Bereich des Finanzamtes geführt hat, gesehen, dass sich mittlere und größere Betriebe in Österreich nur noch in Wien die Steuerberater suchen. Ich hätte befürchtet, dass sich, wenn auch alle großen Wirtschaftsverbrechensfälle nur noch in Wien abgehandelt werden, jedes mittlere Unternehmen, das zum Beispiel als Geschädigter vertreten werden muss, bei einem großen Konkurs mit einer betrügerischen Beteiligung auch nur noch in Wien die Rechtsanwälte sucht. Ich frage mich, wo dann junge Akademiker überhaupt noch irgendwo anders in Österreich tätig sein können.
Auch aus diesem Grund – abgesehen davon, dass es auch den Unternehmern, den Betroffenen, den Beschuldigten aus meiner Sicht nicht zumutbar zu sein scheint, automatisch immer jedes Verfahren in Wien zu führen – halte ich es für richtig und wichtig, dass in Hinkunft nur auf Entscheidung des Obersten Gerichtshofes oder des Gerichtes
in Wien ein solches Verfahren in Wien zentriert werden kann. Dass aber diese Flexibilität gegeben ist, ist gut und richtig. In diesem Sinne hoffe ich, dass auch die FPÖ diesem Abänderungsantrag zustimmen wird. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Kurz zu einem zweiten Punkt. Wir beschließen heute die Strafbarkeit von Terrorcamps. Sie sehen mich nachhaltig erschüttert darüber, dass zum einen die Grünen nicht zustimmen, dass aber zum anderen bereits im Ausschuss eine Ausschussfeststellung getroffen wurde mit einem Inhalt, den ich wirklich nicht teilen konnte und kann. Ich habe die Unterlage jetzt oben auf meinem Tisch vergessen und nehme mir die Zeit, sie noch kurz zu holen. (Die Rednerin holt die Unterlage. – Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Falsche Rede!)
Mit den Terrorcamps wird die Ausbildung für terroristische Zwecke strafbar gemacht. Das heißt also, wer eine andere Person in der Herstellung oder im Gebrauch von Sprengstoff, Schuss- oder sonstigen Waffen, schädlichen oder gefährlichen Stoffen und so weiter unterrichtet, sei es im Inland oder im Ausland, der soll bestraft werden.
Bitte, meine Kollegen bei den Grünen, ich bin erschüttert, dass es über diesen isolierten Punkt in diesem Haus keine Einigung gibt, dass so etwas absolut verurteilenswert ist und dass so etwas – zu welchem Zweck auch immer – nicht geschehen darf. Und wenn dieser Punkt ohnehin isoliert betrachtet wird, hätte ich mir, ganz ehrlich, von Ihnen als Partei, die vorgeblich immer für Demokratie und Menschenrechte steht (Abg. Dr. Pirklhuber: „Vorgeblich“?!), mit einem Bekenntnis zur Gewaltfreiheit Ihre Zustimmung zu einem Verbot dieser Terrorcamps und zu einer Strafbarkeit dieser Terrorcamps wirklich erwartet.
Aber ich bin auch einigermaßen erschüttert über die Kollegen der SPÖ (Hö-Rufe bei der SPÖ), die darauf gedrungen haben, im Ausschuss eine Feststellung zu machen, dass nur unter ohnehin ganz engen Bedingungen ein solches Terrorcamp strafbar sein soll. Sei’s drum, die eingeschränkte Anwendung sehe ich ein.
Aber als letzter Satz dieser Ausschussfeststellung wurde dann auch noch vorgeschlagen – und ohne diesen Satz hätte die SPÖ die Terrorcamps nicht strafbar gemacht –:
„Selbst bei Erfüllung all dieser Bedingungen gilt eine strafbare Handlung dennoch nicht als terroristisch und ist eine Ausbildung zur Begehung solcher Katalogstraftaten nicht nach § 278e StGB strafbar, wenn die beabsichtigte Straftat auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse, der Unterstützung gesetzlich anerkannter Schutzziele oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet ist.“
Ich bin Mitglied des Europarates, und eines kann ich Ihnen allen hier versichern: Ich bin zutiefst erschüttert. Ich habe dem nicht zugestimmt. Wer dem Gewaltverzicht zur Durchsetzung legitimer politischer Interessen tatsächlich ehrlich zustimmt, darf solche Einschränkungen aus meiner Sicht nicht vornehmen. (Beifall beim BZÖ.)
Kollege Cap und Kollege Jarolim haben mir am Rande des Ausschusses gesagt, das sei vorgesehen, ein Vorbehalt in den zugrunde liegenden Artikeln der Konvention aus dem Europarat. Das habe ich mir auch herausgesucht. Da steht dann:
„Jede Vertragspartei stellt sicher“ – und das ist die einzige Einschränkung, die drinnensteht – „, dass bei der Schaffung, Umsetzung und Anwendung der Strafbarkeit nach den Artikeln 5 bis 7 und 9 die Verpflichtungen zur Wahrung der Menschenrechte, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Vereinigungsfreiheit und auf Religionsfreiheit, wie sie in der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und in anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen enthalten sind, soweit diese auf die Vertragspartei anwendbar sind, geachtet werden.“
Das hätten wir hineinschreiben können, nicht mehr und nicht weniger. Das passt auch.
Das, was jetzt in der Ausschussfeststellung steht, bedeutet zum Beispiel: Südtirol hat das Recht auf Selbstbestimmung. Es ist legitimes Ziel und rechtsstaatlich und völkerrechtlich vielfach bestätigt. Aber wenn jemand Terrorcamps einrichtet, um vielleicht einmal eine terroristische Straftat zu begehen, um dieses Selbstbestimmungsrecht durchzusetzen, dann darf das nicht unsere Zustimmung finden, wenn wir es mit einer demokratischen Durchsetzung von politischen Zielen ernst meinen.
Das Gleiche gilt – und ich glaube, dass dies der Hintergrund dieses Absatzes ist (Abg. Scheibner: Warum hat die ÖVP zugestimmt?) – zum Beispiel für Frente Polisario in der Westsahara. Ich weiß nicht, ob irgendjemand aus den Reihen der SPÖ oder jemand, den Sie kennen, dort tätig ist oder Terrorcamps besucht hat.
Aber ich rätsle noch immer, warum man auf diese Wendung vonseiten der SPÖ bestanden hat, warum die Grünen dem zugestimmt haben. Ich hoffe, dass solche menschenrechtswidrigen Sichtweisen bei uns nicht einreißen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)
16.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, nachdem Sie den Abänderungsantrag ausreichend erläutert haben, werde ich ihn jetzt zur Verteilung bringen, weil er ja erst jetzt eingebracht wurde, nämlich gemäß § 53 Abs. 4 GOG, und er steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Justizausschusses (1009 d.B.) über die Regierungsvorlage (918 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Das Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp) in der Fassung des Berichtes des Justizausschusses (1009 d.B.) wird wie folgt geändert:
I. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
1) In Z 7 wird im § 32a Abs. 1 nach dem Wort „Straftaten“ ein Beistrich und folgender Halbsatz angefügt:
„soweit eine Delegierung gemäß § 39 Abs. 1a erfolgt ist“
2) In Z 7 entfällt im § 32a der dritte Absatz mit der Bezeichnung „(3)“.
3) Nach der Z 7 wird folgende Z 7a eingefügt:
„7a. § 39 wird nach dem Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Ein wichtiger Grund im Sinne des Abs. 1 liegt auch in Verfahren vor , die von der WKStA auf Grund der Bestimmungen der §§ 20a und 20b geführten werden, wenn die
Führung des Hauptverfahrens vor den nach § 32a Gerichtsorganisationsgesetz eingerichteten besonderen Gerichtsabteilungen des Landesgerichts für Strafsachen Wien im Hinblick auf den Umfang des Verfahrens, den Haftort der Beschuldigten, den Aufenthalt von Zeugen, Sachverständigen und anderen Beweismitteln oder zur Vermeidung von Verzögerungen oder Verringerung von Kosten einer wirksamen und zügigen Führung des Hauptverfahrens in Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen zweckmäßig wäre. In diesem Fall hat der Oberste Gerichtshof oder das Oberlandesgericht Wien auf Antrag des Angeklagten oder der WKStA das Verfahren dem zuständigen Gericht abzunehmen und seine Führung den erwähnten besonderen Gerichtsabteilungen des Landesgerichts für Strafsachen Wien zu übertragen, soweit deren Zuständigkeit nicht ohnedies nach § 36 Abs. 3 vorletzter Satz begründet wäre.
4) Die bisherige Z 7a (Einfügung des § 47a samt Überschrift) erhält die Bezeichnung „7b“.
5) In Z 11 wird im § 115 Abs. 1 Z 3 das Wort „erweitertem“ durch das Wort „erweiterten“ ersetzt.
6) In Z 12 wird im § 115 Abs. 5 das Wort „erweitertem“ durch das Wort „erweiterten“ ersetzt.
7) In Z 32 wird im § 514 Abs. 13 nach dem Zitat „20b“ ein Beistrich und das Zitat „§ 39 Abs. 1a“ eingefügt.
8) In Z 32a wird § 516 folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) Die Bestimmungen der §§ 194 Abs. 3 Z 1 und 209a Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. XX/XXXX, sind, soweit sie auf die Zuständigkeit der WKStA verweisen, bis zum Inkrafttreten der Bestimmungen über die Zuständigkeit der WKStA gemäß § 514 Abs. 13 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. XX/XXXX auf die KStA anzuwenden.“
II. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
1) In Z 1 wird im § 32a das Klammerzitat „(§§ 20a und 32a StPO)“ durch das Klammerzitat „(§§ 20a, 32a und 39 Abs. 1a StPO)“ ersetzt.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.
16.32
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Hakl, ich glaube, wir sind alle nachhaltig erschüttert aufgrund Ihrer eben gemachten Ausführungen. (Beifall bei der SPÖ.)
Uns war es wichtig, in der Ausschussfeststellung sicherzustellen, dass der initiierte Zweck erreicht wird und dass nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. (Abg. Scheibner: Der Zweck heiligt die Mittel!)
Die Justiz ist und war mit Vorwürfen konfrontiert, insbesondere auch in Wirtschaftsverfahren, wie schleppende Verfahren, zu wenige Staatsanwälte, die Kompetenz würde fehlen oder auch die Erfahrung der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen wäre ungenügend. Es gab wiederholte Wechsel vor allem in Wirtschaftstrafverfahren, Versetzungen, wo sich der neue Staatsanwalt/die neue Staatsanwältin in Akten, die Zigtausende Seiten umfassen, wieder neu einlesen, einarbeiten musste, und das führte natürlich auch zu einer langen Dauer des Verfahrens.
Wichtig ist, dass jetzt auch durch Bundeskanzler Werner Faymann, aber auch auf Druck der Öffentlichkeit ein Justizgipfel initiiert und die Justizministerin dadurch auch aufgefordert wurde, dieses strafrechtliche Kompetenzpaket vorzulegen. Es ist wichtig, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz wieder gestärkt wird.
Herr Kollege Grosz, auch wenn Sie da die ganze Zeit reden, zuerst sagen Sie, Sie sind da, dann sind Sie wieder weg, jetzt sind Sie wieder laut hörbar da. Was ist denn mit Ihnen los? (Abg. Scheibner: Wie passt das jetzt wieder? Wer hat Ihnen das eingelernt?) Es wäre besser, wenn Sie sich Ihre eigene Situation einmal überlegen würden.
Wichtig ist, dass die Staatsanwaltschaft jetzt gebündelt die Kompetenzen hat, weiters, dass ExpertInnen beigezogen werden. Es ist wichtig, dass die Staatsanwaltschaft bei Verfahren dranbleiben kann und dass vor allem auch die Transparenz erhöht wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Transparenz wurde ja auch vom EGMR gefordert. Durch diese gesetzliche Bestimmung wird diesem Anspruch auch Folge geleistet.
Insgesamt gesehen ist es ein wichtiges Paket, wobei jedoch ein Makel bleibt, über den wir alle noch diskutieren müssen, und zwar ist das die Weisungsfreistellung der Staatsanwaltschaft vom Justizministerium. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
16.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Rädler gelangt nun zu Wort. – Bitte.
16.35
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Österreich wird von Frauen regiert. Das finde ich schön. (Abg. Grosz: Das gehört sich so!) – Das gehört sich so.
Am 2. September hat UN-Generalsekretär Ban Ki-moon erklärt, die Einrichtung einer Anti-Korruptionsakademie hier in Österreich sei ein globaler Meilenstein in der Betrugsbekämpfung und in der Korruptionsbekämpfung. Es ist aber auch ein Meilenstein der blau-gelben Politik, der blau-gelben Erfolgspolitik der ÖVP Niederösterreich. Das hören jetzt viele nicht gerne, weil ja auf Bundesebene gerade über die Länder sehr hergezogen wird. (Zwischenruf des Abg. Weninger.)
Herr Kollege Weninger, du bist auch beteiligt, denn es war Liese Prokop im Jahr 2006, die das Zustandekommen dieser Einrichtung in Niederösterreich erreicht hat. Das ist der blau-gelbe Wissenschaftsbereich, der Bogen, der sich von Tulln, Krems bis hinunter jetzt über Laxenburg nach Wiener Neustadt zieht. (Zwischenrufe.)
Der Redner, der mir folgen wird, der ehemalige Bürgermeister der Stadt Wiener Neustadt wird ja diesen Weg unterstützen. Natürlich ist da auch ein bisschen Unmut dabei, denn die SPÖ in Niederösterreich ist derzeit damit beschäftigt, die letzten Mitglieder rauszuwerfen. Deshalb hat sie in Niederösterreich zu diesem Wissenschaftsbereich nichts beigetragen. Das wissen wir. Das ist der Leitner-Kurs, man streitet lieber, als dass man für das Land arbeitet.
Herr Kollege Weninger, Sie müssen das wissen. Unser Industrieviertel war das Reich der SPÖ. Dort wart ihr zu Hause, in den Stahlwerken, bei Semperit, bei den rauchenden Schloten. Wo sind Sie jetzt? Gott sei Dank haben wir die blau-gelbe Politik der ÖVP mit den rauchenden Köpfen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) – Herr Kollege Rosenkranz! Da könnten Sie sich als Niederösterreicher auch eingliedern.
Ich verweise nur auf die Forschungseinrichtung in Wiener Neustadt, den Technopol, wo 600 Forscher arbeiten, auf medAustron, wo du im Aufsichtsrat sitzt, wo nächstes Jahr mit
den Bauarbeiten begonnen wird. Das ist blau-gelbe Wissenschaftspolitik! (Abg. Petzner: Skylink!) – Das ist Wien. Du musst dich da ein bisschen verkennen.
Ich freue mich, dass diese Einrichtung in Laxenburg ihren Platz gefunden hat. Und ich freue mich, dass ab 2011 auch ein Bachelor-, ein Masterprogramm angeboten wird und dass es damit ein breites Netz im Wissenschaftsbereich gibt, auch im Hinblick auf Vorbeugung von Kriminalität, insbesondere Korruption.
Jetzt darf ich Kollegen Wittmann ersuchen, diesen Weg in Niederösterreich ebenso lobend zu erwähnen. (Beifall bei der ÖVP.)
16.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
16.38
Abgeordneter Dr. Peter