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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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79. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 17. Juni 2015

 

 


Stenographisches Protokoll

79. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode                    Mittwoch, 17. Juni 2015

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 17. Juni 2015: 9.06 – 20.14 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Wahl einer Ordnerin/eines Ordners

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geän­dert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 912/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Gerechte Pendlerverordnung für unsere Arbeitnehmer

4. Punkt: Bericht über den Antrag 1146/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf Bildung und Qualifikation (Bildungskonto)

5. Punkt: Bericht über den Antrag 1113/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürger­liche Gesetzbuch (ABGB), zuletzt geändert mit BGBl. 35/2015, abgeändert wird

6. Punkt: Bericht über den Antrag 1114/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindestlohntarif für den KV-losen Bereich zur Existenzsicherung für unselbständig Beschäftigte

7. Punkt: Bericht über den Antrag 1147/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwent­ner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absicherung von Mindeststandards der Be­darfsorientierten Mindestsicherung

8. Punkt: Bericht über den Antrag 1083/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umschulungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer_in­nen mit gesundheitsbeeinträchtigenden Berufen

9. Punkt: Bericht über den Antrag 1160/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Weiterbildungskontos

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Land­arbeitsgesetz 1984 geändert werden (Meldepflicht-Änderungsgesetz), Bericht über den

Antrag 476/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Verzugszinsen in der Sozialversicherung, über den


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 2

Antrag 944/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geän­dert wird, über den

Antrag 702/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geän­dert wird, und über den

Antrag 764/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Senkung der SVA-Verzugszinsen und Anwendung von bestehenden Kulanzmöglichkeiten

11. Punkt: Bericht über den Antrag 638/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Halbjährliche verpflichtende Reanimationsschu­lung durch freiwillige Einrichtungen an allen Schulen für junge Menschen ab 12 Jahren“

12. Punkt: Bericht über den Antrag 1008/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten und Kuranstaltengesetz (KAKuG), zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 32/2014, so­wie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 2/2015, geändert wird

13. Punkt: Bericht über den Antrag 462/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pen­sionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich

14. Punkt: Bericht über den Antrag 553/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kol­leginnen und Kollegen betreffend: die Dringlichkeit von Maßnahmen gegen die Teue­rung!

15. Punkt: Bericht über den Antrag 919/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pensionsmonitoring im öffentlichen Dienst“

16. Punkt: Bericht über den Antrag 1159/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer richtigen Teilpension

17. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/6

18. Punkt: Bericht über den Antrag 588/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Men­schenrechtslage an den Grenzen der EU

19. Punkt: Bericht über den Antrag 1073/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung einer effektiven und finanziell adäquat ausgestatteten Such- und Seenotrettungsmission im Mittelmeer

20. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsord­nungsgesetz 1975) geändert werden (1141/A)

21. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 (WKG) geändert wird (1149/A)

*****

Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht des Abgeordneten Mario Kunasek ................................................. 24


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 3

Angelobung des Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch ....................................... 24

1. Punkt: Wahl einer Ordnerin/eines Ordners ............................................................... 50

Wahlergebnis:

Ordner: MMMag. Dr. Axel Kassegger ......................................................................... 50

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 24

Ordnungsrufe ........................................................................................................  58, 227

Geschäftsbehandlung

Mitteilung der Präsidentin Doris Bures betreffend Beendigung von Klubmit­gliedschaften                       25

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwor­tung 4144/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 49

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung         138

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 138

Wolfgang Katzian ....................................................................................................... 141

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................  142, 148

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 144

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................... 146

Georg Willi .................................................................................................................. 147

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ... 149

Josef Schellhorn ........................................................................................................ 151

Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 65/A der Ab­geordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem die XXV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig be­endet wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 18. Juni 2015 zu setzen               ............................................................................................................................... 49

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 49

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 152

Mag. Andreas Schieder ............................................................................................. 154

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................. 156

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................... 157

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 159

Ing. Waltraud Dietrich ................................................................................................ 160

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 161

Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 162

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 49

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................... 82

Unterbrechung der Sitzung .......................................................................................... 83


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 4

Aktuelle Stunde (23.)

Thema: „400 000 Arbeitslose, Sozialsystem nicht finanzierbar – Schutz für Verfolgte, aber kein Platz für Wirtschaftsflüchtlinge“ ......................................................................................... 25

Redner/Rednerinnen:

Ing. Waltraud Dietrich .................................................................................................. 25

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ......................................................... 27

Otto Pendl ..................................................................................................................... 29

August Wöginger ......................................................................................................... 31

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ......................................................................... 32

Mag. Alev Korun ........................................................................................................... 34

Dr. Jessi Lintl ................................................................................................................ 36

Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................... 37

Ulrike Königsberger-Ludwig ...................................................................................... 39

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter .................................................................................. 41

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ..... 42

Mag. Judith Schwentner ............................................................................................. 43

Christoph Hagen .......................................................................................................... 45

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 46

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 24

Ausschüsse

Zuweisungen ...........................................................................  48, 82, 115, 129, 222, 227

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (587 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz geändert wird (633 d.B.)               ............................................................................................................................... 50

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 912/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Gerechte Pendlerverordnung für unsere Arbeitnehmer (634 d.B.) ........................................................................................................................ 50

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1146/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Rechtsanspruch auf Bildung und Qualifikation (Bildungskonto) (635 d.B.)                                                                                                                       50

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1113/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), zuletzt geändert mit BGBl. 35/2015, abgeändert wird (636 d.B.)         ............................................................................................................................... 50

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1114/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindestlohntarif für den KV-losen Bereich zur Existenzsicherung für unselbständig Beschäftigte (637 d.B.) ....................................... 51

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1147/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Absicherung von Mindeststandards der Bedarfsorientierten Min­destsicherung (638 d.B.) ........................................................... 51


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 5

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1083/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Umschulungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer_innen mit gesund­heitsbeeinträchtigenden Berufen (639 d.B.) ............... 51

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1160/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Einführung eines Weiterbildungskontos (640 d.B.) ............................................................................................................................... 51

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ......................................................................... 51

Josef Muchitsch ........................................................................................................... 53

Mag. Birgit Schatz ........................................................................................................ 55

August Wöginger ......................................................................................................... 58

Ing. Waltraud Dietrich .................................................................................................. 60

Rainer Wimmer ............................................................................................................ 61

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 62

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ..................................................................  63, 81

Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................... 67

Peter Wurm ................................................................................................................... 68

Mag. Judith Schwentner ............................................................................................. 74

Johann Hechtl ............................................................................................................... 76

Johann Singer .............................................................................................................. 77

Carmen Schimanek ..................................................................................................... 78

Ing. Markus Vogl ........................................................................................................... 79

Dr. Angelika Winzig ...................................................................................................... 80

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsiche­rung – Ablehnung (namentliche Abstimmung)         70, 82

Annahme des Gesetzentwurfes in 633 d.B. .................................................................. 82

Kenntnisnahme der sieben Ausschussberichte 634, 635, 636, 637, 638, 639 und 640 d.B.                        82

Zuweisung des Antrages 912/A(E) an den Finanzausschuss ....................................... 82

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (618 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Arbeitslosenver­sicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Mel­depflicht-Änderungsgesetz), über den

Antrag 476/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Senkung der Verzugszinsen in der Sozialversicherung, über den

Antrag 944/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsge­setz geändert wird, über den

Antrag 702/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsge­setz geändert wird, und über den


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 6

Antrag 764/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der SVA-Verzugszinsen und Anwendung von be­stehenden Kulanzmöglichkeiten (641 d.B.)                       85

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 638/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Halbjährliche verpflichtende Reanimationsschulung durch freiwillige Ein­richtungen an allen Schulen für junge Menschen ab 12 Jahren“ (642 d.B.)                   85

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1008/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten und Kuranstal­tengesetz (KAKuG), zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 32/2014, sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 2/2015, geändert wird (643 d.B.) ........................................................................................................................ 85

Redner/Rednerinnen:

Ing. Waltraud Dietrich .................................................................................................. 85

Ulrike Königsberger-Ludwig ...................................................................................... 86

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 87

August Wöginger ......................................................................................................... 92

Josef Schellhorn .......................................................................................................... 93

Peter Wurm ................................................................................................................... 94

Mag. Judith Schwentner ............................................................................................. 95

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ..............................................................  104, 111

Dietmar Keck .............................................................................................................. 105

Fritz Grillitsch ............................................................................................................. 106

Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 107

Wolfgang Knes ........................................................................................................... 108

Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 109

Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 110

Annahme des Gesetzentwurfes in 641 d.B. ................................................................ 112

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 642 und 643 d.B. .............................. 115

Zuweisung des Antrages 1008/A an den Gesundheitsausschuss .............................. 115

Gemeinsame Beratung über

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 462/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich (644 d.B.) .................. 116

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 553/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend: die Dringlichkeit von Maßnahmen gegen die Teuerung! (645 d.B.) .................................................................................................... 116

15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 919/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pensionsmonitoring im öffentlichen Dienst“ (646 d.B.) ...................................................................................................................... 116

16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1159/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Einführung einer richtigen Teilpension (647 d.B.)    ............................................................................................................................. 116

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ....................................................................... 116

Josef Muchitsch ......................................................................................................... 117


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 7

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................... 118

Dr. Franz-Joseph Huainigg ....................................................................................... 119

Ing. Waltraud Dietrich ................................................................................................ 119

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 120

Ing. Robert Lugar ..............................................................................................  122, 128

Anton Heinzl (tatsächliche Berichtigung) ................................................................... 123

Johann Hell ................................................................................................................. 123

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 124

Peter Wurm ................................................................................................................. 126

Johannes Schmuckenschlager ................................................................................ 127

Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 644, 645, 646 und 647 d.B. ................... 129

Zuweisung des Antrages 919/A(E) an den Verfassungsausschuss ........................... 129

17. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/6 (III-19/648 d.B.) ........................................................................................ 130

Redner/Rednerinnen:

Elmar Mayer ................................................................................................................ 130

Hermann Gahr ............................................................................................................ 131

Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 132

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 136

Martina Schenk ........................................................................................................... 162

Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 164

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 165

Mag. Andreas Hanger ................................................................................................ 166

Mag. Günther Kumpitsch .......................................................................................... 168

Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 169

Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 170

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 171

Christian Lausch ........................................................................................................ 172

Philip Kucher .............................................................................................................. 173

Erwin Preiner .............................................................................................................. 174

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 174

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutsch als „Pausensprache“ – Ablehnung .......................................................  134, 177

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer verpflichtenden Sprachstandserhebung vor Eintritt in die Primarschule – Ablehnung    135, 177

Kenntnisnahme des Berichtes III-19 d.B. ..................................................................... 177

Gemeinsame Beratung über

18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 588/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kol­leginnen und Kollegen betreffend die Menschenrechtslage an den Grenzen der EU (675 d.B.) ............................................ 177

19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 1073/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Etablierung einer effektiven und finanziell adäquat ausgestatteten Such- und Seenotrettungsmission im Mittelmeer (676 d.B.) .............. 177

Redner/Rednerinnen:

Josef A. Riemer .......................................................................................................... 178

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................. 181


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 8

Mag. Alev Korun ................................................................................................  183, 212

Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 188

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................... 188

Dr. Jessi Lintl .............................................................................................................. 189

Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 191

Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 193

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................... 196

Harry Buchmayr ......................................................................................................... 199

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ..............................................  199, 214

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................... 201

Nurten Yilmaz ............................................................................................................. 202

Franz Leonhard Eßl .................................................................................................... 203

Dietmar Keck (tatsächliche Berichtigung) .................................................................. 203

Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 204

Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 205

Petra Bayr, MA ........................................................................................................... 205

Dr. Franz-Joseph Huainigg ....................................................................................... 206

Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 207

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 208

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 210

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 213

Christoph Hagen ........................................................................................................ 216

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ....................................................................... 217

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Durchführung temporärer Grenzkontrollen – Ablehnung                                               180, 218

Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Mag. Alev Ko­run, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Inneres gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfas­sungsgesetzes – Ablehnung .......................................................  186, 218

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper“ – Ablehnung                                                        190, 219

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen Nationalen Aktionsplan Asyl – Ablehnung ............................................................  195, 219

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 675 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die Menschenrechtslage an den Grenzen der EU (E 88) .................................................. 218

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 676 d.B. ..................................................... 219

20. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalra­tes (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden (1141/A)        ............................................................................................................................. 219

Redner/Rednerinnen:

Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 219

Erwin Spindelberger .................................................................................................. 220

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 221

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 221

Zuweisung des Antrages 1141/A an den Geschäftsordnungsausschuss ................... 222

21. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammerge­setz 1998 (WKG) geändert wird (1149/A)                  222


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 9

Redner/Rednerinnen:

Matthias Köchl ............................................................................................................ 222

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 223

Brigitte Jank ................................................................................................................ 224

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................... 225

Josef Schellhorn ........................................................................................................ 226

Zuweisung des Antrages 1149/A an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie         227

Eingebracht wurden

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 48

Bürgerinitiative betreffend „Errichtung und Finanzierung eines Grabmals für die Opfer von Maly Trostinec“ (Ordnungsnummer 73)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 48

669: Bundesgesetz, mit dem das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert wird

670: Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Kapitalmarktgesetz und das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz geändert werden

671: Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und das Immobi­lien-Investmentfondsgesetz geändert werden

672: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das In­verkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden

673: Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden

674: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geän­dert wird

678: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regie­rung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen

Bericht ........................................................................................................................... 49

III-183: Berichtskonvolut zu den Evaluierungsverpflichtungen nach § 143 Univer­sitätsgesetz 2002 hinsichtlich zugangsgeregelter Studien; BM f. Wissenschaft, For­schung und Wirtschaft

Anträge der Abgeordneten

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper“ (1202/A)(E)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Volksanwalt­schaft (Volksanwaltschaftsgesetz 1982 – VolksanwG) geändert wird (1203/A)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Volksanwalt­schaft (Volksanwaltschaftsgesetz 1982 – VolksanwG) geändert wird (1204/A)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 10

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundeseinheitliche Inte­grationsmaßnahmen (1205/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1206/A)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsord­nungsgesetz 1975) geändert wird (1207/A)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen Nationalen Aktions­plan Asyl (1208/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abkehr von der Dublin-III-Verordnung (1209/A)(E)

Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sowie das Gerichtsorganisationsgesetz ge­ändert werden (1210/A)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz mit dem das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Or­ganismen und die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen gere­gelt werden (Gentechnikgesetz – GTG), geändert wird (1211/A)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 34/2015, geändert wird (1212/A)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schließung der Finanzierungslü­cke beim FWF (1213/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übertritt in das LehrerInnen­dienstrecht Neu für bereits im Dienst befindliche Lehrkräfte (1214/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der UN-Behinder­tenrechtskonvention und Einführung der Inklusion in der Schule (1215/A)(E)

Julian Schmid, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Bezugs­dauer der Familienbeihilfe für AbsolventInnen von Freiwilligendiensten (1216/A)(E)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Lebensmittel­verschwendung stoppen (1217/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Menschenrechts­verletzungen im Iran (1218/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückzug der Republik Öster­reich aus dem König Abdullah Zentrum (1219/A)(E)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umwandlung des Ge­werbes der Personenbetreuung in reglementiertes Gewerbe (1220/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herbstferien für alle – päda­gogisch sinnvolle Erholungsphasen schaffen (1221/A)(E)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Frauen- und Geschlechterforschung an den Universitäten (1222/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 11

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie einer Erbersatzsteuer auf Privatstiftungen (1223/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Familien­beihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten (1224/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1225/A)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ökologisch Umsteu­ern – das grüne Modell (1226/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schluss mit Diskriminierung von Halsatmern bei § 29b StVO-Ausweis (1227/A)(E)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird (1228/A)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Schaffung einer verlässlichen Wohn­baustatistik durch die Anpassung des Gebäude- und Wohnregister-Gesetzes (5313/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Kreditaffäre rund um die Sozialbau AG und die SPÖ (5314/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend das Wohnbaupaket der Bundesregierung und Probleme mit den Auflagen der EIB (5315/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Unterbringung von Flüchtlingen in Kärnten (5316/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz betreffend Kampf der Wegwerfgesellschaft bei Lebensmitteln (5317/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kul­tur, Verfassung und Medien betreffend Verwahrlosung von Mozart-Grab (5318/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend leeres Wahlversprechen und notwendige Internatsmodernisierung Pitzelstätten (5319/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend den Zuckergehalt in Babybrei und -keksen (5320/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Gedenken für Vertriebene (5321/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Hundstorfer-Belohnungs­system im Sozialministerium (5322/J)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ergebnis der Grenzkontrollen (5323/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 12

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Geheimnisse um den Eu­ratom-Vertrag (5324/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Maßnahmen zur Reduktion der Krankenstände des BMBF (5325/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Fa­milien und Jugend betreffend Maßnahmen zur Reduktion der Krankenstände des BMFJ (5326/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Maßnahmen zur Reduktion der Krankenstände des BMI (5327/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit betreffend Maßnahmen zur Reduktion der Krankenstände des BMG (5328/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Maßnahmen zur Reduktion der Kranken­stände des BMWFW (5329/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Maßnahmen zur Reduktion der Krankenstände des BMVIT (5330/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Maßnahmen zur Reduk­tion der Krankenstände des BMLFUW (5331/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Maßnahmen zur Reduktion der Krankenstände des BMLVS (5332/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Maßnahmen zur Reduktion der Krankenstände des BMF (5333/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Maßnahmen zur Reduktion der Kranken­stände des BMASK (5334/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Maßnahmen zur Reduktion der Krankenstände des BMEIA (5335/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Maßnahmen zur Reduktion der Kran­kenstände des BMKKVM (5336/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Unklarheiten bei der Anfragebeantwortung (3515/AB) in Bezug auf den tatsächlichen Personalstand der Ministerien (5337/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Unklarheiten bei der Anfragebeantwortung (3537/AB) in Bezug auf den tatsächlichen Personalstand der Ministerien (5338/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Unklarheiten bei der Anfragebeant­wortung (3560/AB) in Bezug auf den tatsächlichen Personalstand der Ministerien (5339/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 13

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Unklarheiten bei der Anfragebeantwortung (3574/AB) in Bezug auf den tat­sächlichen Personalstand der Ministerien (5340/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Unklarheiten bei der Anfragebeantwortung (3584/AB) in Bezug auf den tatsächlichen Personalstand der Ministerien (5341/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Unklarheiten bei der Anfragebeantwortung (3546/AB) in Be­zug auf den tatsächlichen Personalstand der Ministerien (5342/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Unklarheiten bei der Anfragebeantwortung (3557/AB) in Bezug auf den tatsächlichen Personalstand der Ministerien (5343/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Unklarheiten bei der Anfragebeantwor­tung (3592/AB) in Bezug auf den tatsächlichen Personalstand der Ministerien (5344/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Unklarheiten bei der Anfragebe­antwortung (3571/AB) in Bezug auf den tatsächlichen Personalstand der Ministerien (5345/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Unklarheiten bei der Anfragebeantwortung (3324/AB) in Bezug auf den tatsächlichen Personalstand der Ministerien (5346/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Unklarheiten bei der Anfrage­beantwortung (3535/AB) in Bezug auf den tatsächlichen Personalstand der Ministerien (5347/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Unklarheiten bei der Anfragebeantwortung (3552/AB) in Bezug auf den tatsächlichen Personalstand der Ministerien (5348/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Unklarheiten bei der Anfragebeantwortung (3540/AB) in Bezug auf den tatsächlichen Personalstand der Ministerien (5349/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit betreffend „Depressionen bei Kinder und Jugendlichen in Österreich“ (5350/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Reisebürokonzession für Hoteliers“ (5351/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Fahrten im Rahmen des Streifendienstes auf der Wiener Mariahilfer Straße (5352/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Breitband-Leerverrohrung bei Tiefbau­maßnahmen (5353/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend hohe Infektionsraten nach dem Einsetzen von künstlichen Hüft-, Knie- und Schultergelenken (5354/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 14

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit be­treffend mehrere Schmerzambulanzen vor dem Aus (5355/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit be­treffend: Lungenkrankem wird tragbarer Sauerstoff verwehrt (5356/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: FFH Gesellschaft zur Erhaltung und Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen mbH (5357/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH (5358/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mas­tergraden: Lauder Business School (5359/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Fachhochschule für Management & Kommunikation der WKW (5360/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: MCI Management Center Innsbruck – Internationale Hochschule GmbH (5361/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Fachhochschule Burgenland GmbH (5362/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: FH OÖ Studienbetriebs GmbH (5363/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Fachhochschule Joanneum GmbH (5364/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: CAMPUS 02 Fachhochschule der Wirtschaft GmbH (5365/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Fachhochschule Kufstein Tirol Bildungs GmbH (5366/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH (5367/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Fachhochschule Salzburg GmbH (5368/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 15

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: IMC Fachhochschule Krems GmbH (5369/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Fachhochschule Sankt Pölten GmbH (5370/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Fachhochschule Wiener Neustadt für Wirtschaft und Technik GmbH (5371/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Fachhochschule Kärnten (5372/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Fachhochschule Vorarlberg GmbH (5373/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Fachhochschule Campus Wien (5374/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Fachhochschule Technikum Wien (5375/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Fachhochschule des bfi Wien GmbH (5376/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend FH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: BMLVS als Erhalter des Studienganges „Militärische Führung“ (5377/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Privatuniversitäre Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Me­dizinische Informatik und Technik (UMIT) (5378/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Privatuniversitäre Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Paracelsus Med. Privatuniversität (5379/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Privatuniversitäre Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: MODUL University Vienna Privatuniversität (5380/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Privatuniversitäre Kooperationen bei Wei­terbildungs-Mastergraden: Konservatorium Wien Privatuniversität (5381/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Privatuniversitäre Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Katholisch Theol. Privatuniversität Linz (5382/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 16

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Privatuniversitäre Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Danube Private University (5383/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Privatuniversitäre Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Anton Bruckner Privatuniversität (5384/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Privatuniversitäre Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswis­senschaften (5385/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Privatuniversitäre Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Webster University Vienna Privatuniversität (5386/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Privatuniversitäre Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Sigmund Freud Privatuniversität (5387/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Privatuniversitäre Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Privatuniversität Schloss Seeburg (5388/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Privatuniversitäre Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Privatuniversität der Kreativwirtschaft (New Design Uni­versity) (5389/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend PH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: PH Oberösterreich (5390/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend PH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Priv. PH Stiftung Burgenland (5391/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiterbil­dungs-Mastergraden: Universität für angewandte Kunst Wien (5392/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiterbil­dungs-Mastergraden: Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (5393/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiter­bildungs-Mastergraden: Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz (5394/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiterbil­dungs-Mastergraden: Akademie der bildenden Künste Wien (5395/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiterbil­dungs-Mastergraden: Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) (5396/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 17

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiter­bildungs-Mastergraden: Universität Graz (5397/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiter­bildungs-Mastergraden: Universität Klagenfurt (5398/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend PH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: PH Kärnten (5399/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend PH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Priv. Studiengang für das Lehramt für Katholische Religion an Pflicht­schulen (5400/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend PH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: PH Niederösterreich (5401/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend PH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: Priv. PH der Stiftung der Diözese Graz-Seckau (5402/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend PH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mas­tergraden: Priv. PH der Diözese Linz (5403/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend PH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: PH Salzburg (5404/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend PH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mas­tergraden: PH Steiermark (5405/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend PH-Kooperationen bei Weiterbildungs-Mastergraden: PH Tirol (5406/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiter­bildungs-Mastergraden: Universität Wien (5407/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiter­bildungs-Mastergraden: Med-Universität Wien (5408/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiterbil­dungs-Mastergraden: Med-Universität Innsbruck (5409/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiterbil­dungs-Mastergraden: Med-Universität Graz (5410/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 18

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiterbil­dungs-Mastergraden: Universität Mozarteum Salzburg (5411/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiterbil­dungs-Mastergraden: Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (5412/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiterbil­dungs-Mastergraden: Universität Salzburg (5413/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiterbil­dungs-Mastergraden: Universität Innsbruck (5414/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiter­bildungs-Mastergraden: TU Wien (5415/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiter­bildungs-Mastergraden: TU Graz (5416/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiter­bildungs-Mastergraden: Montanuniversität Leoben (5417/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiter­bildungs-Mastergraden: Universität für Bodenkultur Wien (5418/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiter­bildungs-Mastergraden: Veterinärmedizinische Universität Wien (5419/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiterbil­dungs-Mastergraden: Wirtschaftsuniversität Wien (5420/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Universitäre Kooperationen bei Weiterbil­dungs-Mastergraden: Universität Linz (5421/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Der gläserne Spender“ (5422/J)

Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Unzureichende Beantwortung der Anfragen 4275/J, 4276/J und 4274/J“ (5423/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit betreffend „Untersuchung Malariatherapie und E-Schocks – Klinik Hoff“ (5424/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „FIMBAG-Gehaltsstruktur“ (5425/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Unterbringung in psychiatrischen Abteilungen 2012-2014 (5426/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Unterbringung in psychiatrischen Abteilungen 2012-2014 (5427/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend „Unterschiedliche Auskunft über die aktuellen Meldezahlen von Wildtie­ren in den einzelnen Bundesländern“ (5428/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend „Pferdefleischskandal 2015“ (5429/J)

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend „Südwindmagazin – Anleitung zur Verhinderung geset-


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zeskonformer Abschiebungen – aus Steuergeld geförderte Anstiftung bzw. Anleitung zur Begehung einer Straftat!“ (5430/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend die Berücksichtigung des Tierwohls in den Standards internationaler Finanz­institutionen, bei denen Österreich Mitglied ist (5431/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Mehr Bewegung für Kinder!“ – Inserat des BMLVS in „Heute“ am 11. Juni 2015 (5432/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Bildung und Frauen betreffend „KulturKontakt Austria – Kontaktstelle für Kultur und Bildungskooperation“ (5433/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Finanzierungshilfe für die Teilnahme an Sportveranstaltun­gen (5434/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Herausgabe eines wissenschaftlichen Wer­kes zur Vertreibung der Altösterreicher deutscher Muttersprache aus Ost- und Südost­europa (5435/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend eine Würdigung für die Leistung von Frauen bei der Beseitigung von Kriegsschäden wie auch am Wiederaufbau der Republik Österreich (5436/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Ausweis gemäß § 29bStVO für Halsatmer (5437/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Tuberkulose-Fälle an Wiener Schulen (5438/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend SPÖ-Freunderlwirtschaft im AMS-Wien (5439/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Festplattenabgabe (5440/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend gemeinsame Gedenkveranstaltungen mit der Tsche­chischen Republik und der Bundesrepublik Österreich anlässlich der Vertreibungen ab 1945 (5441/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Errichtung einer zentralen Gedenkstätte, welche an die Opfer der Massaker durch TITO-Truppen an kroatischen Kriegsgefangenen und Zivilisten erinnert (5442/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die würdige Anerkennung der Leiden und Leistungen der Vertriebenengeneration mittels einer Sondermünze (5443/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesmi­nisterin für Familien und Jugend betreffend Veranstaltung der Wiener Kinderfreunde (5444/J)


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Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Herausgabe einer Sonderbriefmarke zur Erinnerung an die Vertreibungen der Altöster­reicher deutscher Muttersprache ab 1945 (5445/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Finanzen betreffend Insiderwissen über Vorhaben der EZB sowie der OeNB (5446/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend verfassungswidrigen Genderzwang an Pädagogischen Hoch­schulen (5447/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend verfassungswidrigen Genderzwang am Gymnasium Feldkirch und anderen Schulen (5448/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Benimmregeln für den Tourismus (5449/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (4301/AB zu 4518/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Dopp­ler, Kolleginnen und Kollegen (4302/AB zu 4485/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Dopp­ler, Kolleginnen und Kollegen (4303/AB zu 4500/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4304/AB zu 4487/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4305/AB zu 4498/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4306/AB zu 4489/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ru­pert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4307/AB zu 4481/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ru­pert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4308/AB zu 4503/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dag­mar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4309/AB zu 4508/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Ru­pert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4310/AB zu 4492/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Ru­pert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4311/AB zu 4493/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (4312/AB zu 4533/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (4313/AB zu 4534/J)


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des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4314/AB zu 4486/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4315/AB zu 4499/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kolle­gen (4316/AB zu 4560/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (4317/AB zu 4537/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4318/AB zu 4490/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4319/AB zu 4495/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (4320/AB zu 4690/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4321/AB zu 4509/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4322/AB zu 4488/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4323/AB zu 4497/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4324/AB zu 4507/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (4325/AB zu 4803/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (4326/AB zu 4585/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4327/AB zu 4480/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4328/AB zu 4505/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (4329/AB zu 4655/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4330/AB zu 4484/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4331/AB zu 4501/J)


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des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (4332/AB zu 4516/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4333/AB zu 4482/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4334/AB zu 4502/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4335/AB zu 4491/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Ab­geordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4336/AB zu 4494/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (4337/AB zu 4519/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (4338/AB zu 4520/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (4339/AB zu 4531/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (4340/AB zu 4526/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4341/AB zu 4522/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4342/AB zu 4523/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (4343/AB zu 4524/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (4344/AB zu 4521/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (4345/AB zu 4530/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (4346/AB zu 4525/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (4347/AB zu 4527/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (4348/AB zu 4528/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (4349/AB zu 4529/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolle­ginnen und Kollegen (4350/AB zu 4535/J)


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des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (4351/AB zu 4532/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen (15/ABPR zu 14/JPR)

der Obfrau des Umweltausschusses auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neu­bauer, Kolleginnen und Kollegen (16/ABPR zu 16/JPR)


 


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09.05.52Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsi­dent Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich eröffne die 79. Sitzung des Nationalrates.

Die Amtlichen Protokolle der 77. und 78. Sitzung vom 8. Juni 2015 sind in der Parla­mentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Durchschlag, Doppler, Ing. Hackl, Mag. Hauser, Kickl, Walter Rauch, Themessl und Mag. Aslan.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertre­tung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer wird durch die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek und

der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz wird durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter vertreten.

Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in ei­nem anderem Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Der Bundeskanzler Werner Faymann wird durch die Staatssekretärin im Bundeskanz­leramt Mag. Sonja Steßl vertreten.

09.07.22Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsidentin Doris Bures: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Herr Abgeordneter Mario Kunasek auf sein Mandat verzichtet hat und an seiner Stelle Herr Mag. Günther Kumpitsch in den Nationalrat berufen wurde.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Frau Schriftführerin wird der neue Man­datar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich ersuche die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Angela Lueger, um die Verlesung der Gelöbnisformel. – Bitte.

 


9.08.03

Schriftführerin Angela Lueger: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Re­publik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller an­deren Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

9.08.17

 


Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Ich gelobe.

 


Präsidentin Doris Bures: Ich begrüße den neuen Herrn Abgeordneten sehr herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)


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09.08.36Mitteilung betreffend Beendigung von Klubmitgliedschaften

 


Präsidentin Doris Bures: Weiters teile ich mit, dass gestern ein Schreiben des frei­heitlichen Klubs eingelangt ist, wonach die Abgeordneten Rupert Doppler und Ger­hard Schmid nicht mehr Mitglieder des Freiheitlichen Parlamentsklubs sind. Ich weise den Abgeordneten vorläufig die Sitzplätze mit den Nummern 182 und 183 zu.

*****

Weiters gebe ich bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 12 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.

09.09.11Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„400 000 Arbeitslose, Sozialsystem nicht finanzierbar –
Schutz für Verfolgte, aber kein Platz für Wirtschaftsflüchtlinge“

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Klubvorsitzende Ing. Dietrich. Frau Abgeordnete, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.

 


9.09.32

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Ho­hes Haus! Meine Damen und Herren! Wir nähern uns diesem Thema nicht, um politi­sches Kleingeld zu schlagen (Abg. Schwentner: Ha, ha, ha! Das ist der Scherz des Tages!), sondern um eine gegebene Problemsituation, eine Problemstellung offen und ehrlich anzudiskutieren. (Beifall beim Team Stronach.)

Gestern war eine Gruppe von uns in Traiskirchen, um sich in diesem Erstaufnahme­zentrum und auch in der Umgebung einmal zu informieren und mit Betroffenen zu sprechen. Und ich sage Ihnen, wir waren wirklich sehr erstaunt darüber, wie sich die Situation darstellt. Wir haben mit dem Verantwortlichen gesprochen und ihn gefragt, wie es sein kann, dass jeder Einzelne dieser Flüchtlinge ein Smartphone hat und Mar­kenartikel trägt. (Zwischenruf der Abg. Korun.) Sind das alles Spenden der Österrei­cher? Der Leiter des Zentrums, Franz Schabhüttl, hat gemeint, nein, da kommt schon jeder mit einem Smartphone ausgestattet, und die Kleider, die die Österreicher spen­den, werden nicht angenommen. (Abg. Rädler: Tief! Ganz tief! Abg. Schwentner: Das ist kein Kleingeld, was Sie da machen?!)

Meine geschätzten Damen und Herren, der Leiter des Zentrums hat auch gesagt, eine Asylindustrie, eine Schleppermafia sorgt dafür, dass die Menschen herkommen. Das heißt, kein Einziger würde von sich aus herkommen, gäbe es diese Schlepperindustrie nicht. Das ist Menschenhandel, das sind kriminelle Handlungen auf höchster Ebene, und ich sage Ihnen, dagegen kämpfen wir! Das wollen wir nicht, diese Kriminalität muss unterbunden werden. (Beifall beim Team Stronach. Abg. Rädler: Mit diesen An­sichten können Sie nicht überlaufen!)

Asyl bedeutet Schutz und Rettung. Das hat aber nichts mit einem Freibrief dafür zu tun, dass man sich das Land aussucht, in dem man die beste wirtschaftliche Situation vorfindet. Österreicher sind Menschen, die immer helfen, zum Beispiel im Rahmen von „Nachbar in Not“. Da haben wir geholfen, von der Tsunamikatastrophe bis hin zum Erd­beben in Neapel (Rufe: Nepal!) – Nepal.


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Wir helfen gerne, aber wir wollen nicht ausgebeutet werden. Jetzt ist die Situation so, dass wir 400 000 Arbeitslose haben, viele Menschen haben mit ihrem Einkommen kein Auskommen, und ich betrachte die soziale Akzeptanz durch Ihre Flüchtlingspolitik als mehr als gefährdet. Die Wahlergebnisse zeigen ja, dass das ein Thema bei den Men­schen ist, dass sich die Menschen Sorgen machen, denn sie selbst kommen im Mo­ment mit dem, was sie verdienen, nicht aus.

Roger Köppel hat es bei einer Publikation in der „Presse“ auf den Punkt gebracht. „Die UNO spricht von weltweit insgesamt über 230 Millionen Flüchtlingen. Nicht einmal zehn Prozent davon gelten als echte Asylberechtigte (...).“ (Abg. Korun: Das ist falsch!)

Meine geschätzten Damen und Herren, das sollte uns zu denken geben, denn Wirt­schaftsflüchtlinge kommen nicht, um ihr Leben zu retten, sondern um ein besseres Leben zu haben. (Abg. Schwentner: Waren Sie wirklich in Traiskirchen?) Wie auch der zuständige Verantwortliche Franz Schabhüttl sagt, die Menschen kommen hierher, weil ihnen ein Haus, ein Auto, ein besseres Umfeld versprochen wurde. (Abg. Schwent­ner: Das ist unglaublich!)

Frau Innenminister, Sie haben zu spät reagiert, Sie sehen diese Flut, diese Ströme nicht, Sie sehen nicht, dass Tag für Tag mehr Menschen nach Österreich kommen. Al­lein nach Traiskirchen kommen Tag für Tag 300 Menschen – 300 Menschen, für die man nicht einmal ein Quartier hat! Dort gibt es mit gestrigem Tag 2 952 Asylwerber, 1 820 feste Betten, 480 Personen sind im Zeltdorf untergebracht, und der Rest liegt auf der Wiese, der Rest geht dann, wenn es regnet, irgendwo in eine Garage. Ich glaube, das sind Zustände, mit denen niemand hier zufrieden sein kann. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren, wer das Asylrecht erhalten will, der muss des­sen Missbrauch bekämpfen. Es handelt sich da um Schlepperkriminalität, und wir sind gefordert, etwas dagegen zu unternehmen. Frau Minister, es ist höchste Zeit, dass wir in Österreich temporär die Grenzen dichtmachen, dass wir strenge Kontrollen durch­führen. (Beifall beim Team Stronach.)

Wir können uns nicht darauf verlassen, bis die EU reagiert, wir können nicht darauf warten, dass irgendjemand anderer unsere Aufgaben erfüllt. Der Verantwortliche Schab­hüttl hat auch gemeint, dass die Menschen nur herkommen, weil Schlepper sie her­bringen. Es handelt sich um Schlepperkriminalität.

Wie gesagt, Österreich steht selbst vor einer schwierigen Situation. Wir haben 400 000 Ar­beitslose, unser Pensionssystem ist, wie es ausschaut, nicht finanzierbar, und das spü­ren die Menschen. Die Menschen wollen Lösungen von der Regierung, die Menschen wollen endlich Reformen von der Regierung. Sie wollen ein Umfeld, das es ermöglicht, dass wir wieder Arbeitsplätze schaffen, dass wir wieder die Möglichkeit haben, mit dem Einkommen ein Auskommen zu finden.

Was macht die Regierung? Was machen Sie, anstelle zu schauen, dass die Menschen hier Arbeitsplätze vorfinden? Sie als Regierung kriminalisieren die Leute, Sie krimina­lisieren die Unternehmer, Sie machen den Bürger gläsern, Sie stellen jeden einzelnen Bürger unter Betrugsverdacht, Sie lüften das Bankgeheimnis mit einem einzigen Ziel, nämlich jenem, das Vermögen jedes Einzelnen zu erfassen, einen Vermögensschnitt vorzunehmen, eine Vermögensbesteuerung einzuführen und so weiterzuwurschteln, wie Sie es bisher gemacht haben. Dagegen wehren wir uns. (Beifall beim Team Stro­nach und bei Abgeordneten der FPÖ. Abg. Rädler – in Richtung Team Stronach : Viele seids ihr nicht mehr!)

Meine geschätzten Damen und Herren, es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite eine Situation haben, in der in höchstem Maße Betrug, Kriminalität, Schlepperkriminali-


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tät herrscht, und da schaut der Staat ganz bewusst weg, während auf der anderen Seite der Bürger kriminalisiert wird. Das ist ein Weg, den wir auf keinen Fall mitgehen. Hören Sie endlich auf, alle unter Betrugsverdacht zu stellen, und kämpfen Sie dort, wo Sie die Möglichkeit haben, bekämpfen Sie die Schlepperkriminalität durch strenge Grenz­kontrollen!

Ich nenne Ihnen unsere Sicht, unsere Positionen: ein klares Ja zur Asyltradition, ein klares Ja zur Hilfestellung für jene, die es wirklich brauchen, aber nur für Kriegsflücht­linge, für Menschen, die verfolgt werden, für Menschen, deren Leben in Gefahr ist, und ein klares Nein zu Wirtschaftsflüchtlingen! (Abg. Lopatka: Aber europaweit!) – Aber europaweit! (Beifall beim Team Stronach. Die Abgeordneten der ÖVP halten Tafeln mit der Aufschrift „EU-Quote jetzt!“ und „Solidarität jetzt!“ sowie mit dem ÖVP-Logo und der Aufschrift „ÖVP-Parlamentsklub“ in die Höhe. Rufe und Gegenrufe zwischen Ab­geordneten von Grünen, Team Stronach und ÖVP.)

EU-Quote: ja, aber aufgeteilt nach der Personenanzahl – wir haben 1,6 Prozent der Be­völkerung, wir nehmen 1,6 Prozent der Flüchtlinge auf – und nicht nach Sozialstan­dards oder nach dem Bruttoinlandsprodukt! (Neuerliche Zwischenrufe bei Team Stro­nach und Grünen in Richtung der Abgeordneten der ÖVP, die nach wie vor Tafeln in die Höhe halten. Abg. Schönegger: Wir haben neuen Schwung im Klub!) Bauen wir keine Zeltstädte in Österreich, sondern bauen wir Zeltstädte im Umfeld von Kriegsge­bieten! (Beifall beim Team Stronach.)

Um zum Herrn Sozialminister zu kommen: Wenn sich der Herr Sozialminister rühmt, wir sind EU-weit ein Best-Practice-Beispiel ...

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir alle haben die Schilder gelesen, und ich würde jetzt darum ersuchen, der Rednerin wie­der Gehör zu schenken und den Lärmpegel im Saal ein wenig zu senken!

Frau Klubvorsitzende, bitte.

 


Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (fortsetzend): Mich wundert, wie begeistert alle sind, wenn sie ein Täfelchen sehen, und wie sie in tiefe Gespräche versunken sind. Das ist so anregend, wenn man einmal von der Quote liest, wirklich toll, ÖVP, da ha­ben Sie sich etwas einfallen lassen!

Wie gesagt, Herr Minister Hundstorfer spricht von einem EU-weiten Best-Practice-Bei­spiel; wir seien Best Practice. – Ich bitte um ein Best-Practice-Beispiel im Bereich der Beschäftigung – 400 000 Arbeitslose sind eindeutig zu viel! – und ebenso um ein Best-Practice-Beispiel im Umgang mit Asylwerbern, um den sozialen Frieden und die so­ziale Akzeptanz in Österreich auch weiterhin zu gewährleisten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

9.19


Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundes­ministerin Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht über­schreiten. – Bitte.

 


9.19.35

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmen! Führen wir uns den Titel dieser Aktuellen Stunde vor Augen: „400 000 Arbeitslose, Sozialsystem nicht finanzier­bar – Schutz für Verfolgte, aber kein Platz für Wirtschaftsflüchtlinge“.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich habe das Gefühl, dass hier das Thema Ar­beitslosigkeit mit dem Thema Flüchtlinge bewusst vermischt wird, dass hier bewusst


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Ängste geschürt werden, dass hier bewusst Vorurteile geschürt werden. Arbeitslosig­keit gegen Flüchtlinge auszuspielen halte ich für unseriös. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Sie kennen meine Position: keine weitere Öffnung des Arbeitsmarktes für Flüchtlinge – eine Position, die ich schon lange einnehme, eine Position, wo ich mit dem Arbeits­minister Hundstorfer eins bin. Das heißt, es gibt da keine Bedrohung. Wirtschaftsflücht­linge sind nicht das Problem für den Arbeitsmarkt. Aber es gibt ein ganz anderes Problem, das aber nicht im Titel Ihrer Aktuellen Stunde zu finden ist, nämlich das Pro­blem, dass Wirtschaftsflüchtlinge unser Asylsystem blockieren. Das ist unser Problem.

Denken wir nur an die große Herausforderung betreffend Auswanderer, betreffend Wirtschaftsflüchtlinge aus dem Kosovo. (Zwischenruf des Abg. Hübner.) Sie wissen, dass uns eine Welle im Herbst letzten Jahres bis in den Frühling dieses Jahres erreicht hat, wo wir in der ersten Februarwoche mehr als 500 Anträge von kosovarischen Staatsbürgern hatten, wo wir aber jetzt pro Woche in etwa nur mehr zehn bis 20 Asyl­anträge von kosovarischen Staatsbürgern haben. Wir haben dieses Problem erkannt und haben sofort agiert und reagiert, haben sofort Gegenmaßnahmen ergriffen. Und die Strategie, die wir eingeschlagen haben, ist mittlerweile Best-Practice-Beispiel in ganz Europa.

Und auch für die Zukunft haben wir vorgesorgt, und Sie haben diese Maßnahme hier im Parlament beschlossen, nämlich die Schnellverfahren für Staatsbürger aus sicheren Herkunftsstaaten, damit eben Asylanträgen aus sicheren Herkunftsstaaten auch entge­gengewirkt werden kann.

Mit dem Thema Wirtschaftsflüchtlinge haben wir uns gestern auch im EU-Innenmi­nisterrat in Luxemburg intensiv beschäftigt, eine Diskussion aller Innenminister mit dem Kommissar Avramopoulos. Da gibt es eine ganz klare gemeinsame Linie, eine ge­meinsame Position, nämlich dass wir ganz klar differenzieren müssen zwischen Ver­folgten beziehungsweise Kriegsflüchtlingen auf der einen Seite und den Wirtschafts­flüchtlingen auf der anderen Seite. Und diese Differenzierung halten wir alle, alle In­nenminister aller Mitgliedstaaten für ganz, ganz wichtig, denn nur mit dieser Differen­zierung können wir die Akzeptanz der Bevölkerung erwarten.

Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommt es auch nicht von ungefähr, dass der Rückführungspolitik in der Migrationsagenda der Europäischen Kommission großes Gewicht zukommt, dass die Rückführungspolitik ein wichtiger Teil der Asylpoli­tik ist. Ohne effektive Rückführungspolitik kann es auch keine langfristige Lösung in Europa geben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ja, ohne Rückführungspolitik kann es auch kein funktionierendes Asylsystem geben. Daher ist die Europäische Union mit ihrem Vorschlag der Errichtung von Anlaufstellen in Ländern, die von Migrationsströmen besonders betroffen sind, auf einem guten Weg.

Es soll direkt an den EU-Außengrenzen Anlaufstellen geben, wo beurteilt werden soll, wer offenkundig schutzbedürftig ist und wer so schnell als möglich rückgeführt werden muss. Und da stellt sich natürlich die Frage: Ja, wer macht das alles? – Auch da gibt es eine Antwort: Das wird mit intensiver Unterstützung von FRONTEX und EASO ge­macht. FRONTEX und EASO sollen bei der Identitätsfeststellung helfen, auch bei der Umsetzung der Rückführung.

Damit aber Wirtschaftsflüchtlinge gar nicht nach Europa einreisen und unser Asylsys­tem für Schutzbedürftige blockieren, braucht es einen Strategiewechsel entsprechend unserem Österreich-Konzept „Leben retten“. Die Abklärung der Schutzbedürftigkeit sollte bereits direkt in den Drittstaaten, direkt außerhalb Europas erfolgen, und die Auf­teilung dieser Schutzbedürftigen sollte gemäß einer fixen fairen Quote auf alle 28 Mit­gliedstaaten vorgenommen werden. (Beifall bei der ÖVP.)


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Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine langfristige Strategie, mit deren Hilfe es gelingen soll, legale Wege nach Europa zu schaffen und den Schleppern die Geschäftsgrundlage zu entziehen.

Ja, ich weiß natürlich, dass derartige Konzepte nicht von heute auf morgen umsetzbar sind, dass der Weg dorthin noch lang ist. Aber umso wichtiger ist es, dass wir diese Konzepte diskutieren, dass wir uns für diese Konzepte stark machen und dass wir mit den wichtigsten Dingen beginnen, nämlich mit den Verhandlungen mit den Herkunfts­ländern und Transitländern, damit die Rückführungen mit den Herkunftsländern und Transitländern auch tatsächlich funktionieren.

Wichtig ist, dass wir uns Anreize für die Herkunftsländer und Transitländer überlegen, damit Rückführungen auch tatsächlich funktionieren, ja, dass wir uns überlegen, wie wir diese Länder unterstützen können, die Lebensgrundlage zu verbessern, damit viele ihr Land nicht mehr verlassen müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie eingangs gesagt: Ich halte nichts davon, Arbeitslosigkeit gegen Flüchtlinge auszuspielen. Das ist unseriös. Ich halte das für we­nig hilfreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich halte das für wenig hilfreich, wenn die einen auch hier im Hohen Haus Angst und Schrecken verbreiten, während die anderen Schönfärberei betreiben. Beides, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat mit der Realität nichts zu tun.

Wahr ist, dass wir eine Ausnahmesituation in Österreich, ja auch eine Ausnahmesi­tuation in Europa haben. Und da haben wir ein gemeinsames Ziel: Jede und jeder möchte weiterhin Stabilität in Europa für Europa. Jede und jeder möchte weiterhin Frie­den in Europa und für Europa. Aber um diese Stabilität, diesen Frieden auch bewahren zu können, braucht es die Solidarität und die Verantwortung aller Mitgliedstaaten und braucht es vor allem auch die Solidarität und die Verantwortung jedes Einzelnen.

Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir angesichts der aktuel­len Situation, was die Unterbringung von Flüchtlingen betrifft, noch einige Worte zu sa­gen. Ich bin dem Herrn Bundeskanzler Werner Faymann sehr dankbar für diesen Schulterschluss, den ich mir gewünscht habe, und wir stehen hier vor einer gemein­samen nationalen Herausforderung. Daher ist es ein starkes, positives Signal, dass sich der Herr Bundeskanzler auch persönlich dieser Frage annimmt. Dafür sage ich Danke, denn diese Herausforderung ist nur gemeinsam machbar und schaffbar. (Bei­fall bei ÖVP und SPÖ.)

9.29


Präsidentin Doris Bures: Ich mache jetzt noch darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsord­nung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


9.29.43

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Lassen Sie mich eingangs Schülerinnen und Schüler der Neuen Mittelschule Am Schöpfwerk in unserem Haus sehr herzlich willkommen hei­ßen. (Allgemeiner Beifall.)

Da wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, zugegebenermaßen hier ein sehr ernstes Thema zu diskutieren haben, würde ich mich wirklich freuen – das habe ich an diesem Rednerpult schon oft gesagt –, wenn wir sachlich und korrekt diskutieren und nicht alle Materien miteinander vermischen würden, denn sonst bekommt man den Ein-


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druck – und ich sage das auch –, dass hier ganz gezielt verunsichert wird. Die Politik hat in erster Linie die Aufgabe, den Menschen Sicherheit zu vermitteln und diese auch zu garantieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir über das Thema Flüchtlinge und Asylwerber sprechen, dann muss einmal gesagt werden, dass wir alle auf nationaler Ebene, ja, wenn Sie so wollen, Europa generell unter der verfehlten Außen- und Wirt­schaftspolitik auf internationaler Ebene leiden. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist ein Fak­tum. Wir kommen in die sehr, sehr schwierige Situation, diese Fehlentwicklungen im­mer auf nationaler Ebene austragen zu müssen.

Jetzt wird es an uns liegen, gemeinsam zu versuchen, mit der Europäischen Union, aber auch mit der internationalen Staatengemeinschaft für Stabilität in diesen Ländern zu sorgen, denn ansonsten können wir das ununterbrochen diskutieren. Unsere Belas­tungen nehmen zu – und nicht ab. Ich meine daher, dass wir im Sinne der Mensch­lichkeit und auch der Sicherheit für die Bevölkerung diese Frage angehen müssen.

Lassen Sie mich eingangs auch zwei, drei grundsätzliche Bemerkungen machen. Es ist nicht vertretbar und mit allen Mitteln zu bekämpfen, dass wir in der Zwischenzeit mafiöse Schlepperstrukturen haben; diese gehören auf allen Ebenen bekämpft. Und hier ist eine Zusammenarbeit zwischen der europäischen Justiz und den Polizeibehör­den notwendig. Das ist nicht auf nationaler Ebene zu lösen. Und ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir diese Frage auch im Kontext der Europäi­schen Union einer Lösung zuführen müssen.

Ich empfinde es wirklich als fast unerträglich, dass man sich in der Europäischen Union um lauter Kleinigkeiten kümmert, wodurch es nur zur Verärgerung kommt, und die Frau Innenministerin muss zur Kenntnis nehmen – denn diese Forderung, dass wir eine faire Aufteilung in Europa brauchen, ist richtig –, dass man gestern wieder zu keiner Einigung, was die Quoten betrifft, gekommen ist. (Beifall bei den Grünen.) Das müssen wir ganz einfach auch einmal in aller Klarheit sagen.

Peter (in Richtung des Abg. Pilz), eines sage ich dir auch in aller Deutlichkeit: Hier, von diesem Rednerpult aus, ununterbrochen zu sagen, wie fair wir mit den Flüchtlingen umgehen, und dann nach Hause zu fahren und in den Gemeinden und Ländern alles zu unternehmen, damit sie nicht aufgenommen werden, das kann auch nicht sein! Da braucht es einen nationalen Schulterschluss, meine sehr geehrten Damen und Herren! Anders ist diese Frage nicht zu klären! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich würde auch darum bitten, dass jeder, der keinen echten Grund hat, einen Flücht­lings- oder Asylantrag zu stellen, abgelehnt wird. Das geht nicht, wir können aus wirt­schaftlichen Gründen nicht den Rest der Welt aufnehmen. Aber ich bitte: Schaut euch die Zahlen von voriger Woche an! Schaut sie euch an! Zu uns kommen nur noch Leute aus den Kriegsgebieten. Und wir können da am Rednerpult, Frau Kollegin Dietrich, nicht einmal auseinanderhalten, was ein Flüchtling und was ein Asylwerber ist. Da appelliere ich an eine korrekte, saubere Diskussionskultur, denn ansonsten machen wir uns selbst nichts Gutes.

Ich glaube, diese Frage muss jetzt irgendwann wirklich gelöst werden. Ich lehne diese Zeltstädte entschieden ab, ich mache kein Hehl daraus, aber um diese nicht verwen­den zu müssen, ist es auch notwendig, dass, wenn wir zu Aufteilungsmechanismen kommen, was die Grundversorgung in den Bundesländern, in den Städten und Ge­meinden betrifft, man überall nicht nur Nein sagen kann, dass man nicht überall ver­sucht, bei der Bevölkerung eine Stimmung zu erzeugen, dass jeder Angst bekommt, sodass dann alle aus irgendeinem Grund Nein sagen.

Ich möchte abschließend eines sagen: Es interessiert keinen und es bringt auch nichts, Frau Kollegin, wenn Sie Schabhüttl noch hundertmal zitieren – ich komme aus dieser


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Region. In den letzten Jahrzehnten hat Traiskirchen niemanden interessiert. Traiskir­chen hatte mit dem gestrigen Tag 2 472 Personen in der Bundesbetreuung, aber wir haben in unserem Bezirk auch 630 Personen in der Grundversorgung. Wir haben uns immer dazu bekannt, aber wir erwarten uns auch eine solidarische Hilfe Österreichs, des Gesamtstaates. Schauen Sie sich die Landkarte an! Und jetzt wiederhole ich mich hier: Nur zu sagen: Machen wir!, Tun wir!, Menschlichkeit!, Wir müssen alles ins Tref­fen führen!, aber es dann nicht umzusetzen, das wird nicht gehen.

Ich bin froh darüber, dass sich jetzt die Regierungsspitze darum angenommen hat und dass wir, so hoffe ich, gemeinsam, was den Bund, die Bundesländer und die Kommu­nen, aber auch die Europäische Union betrifft, zu einer raschen Umsetzung kommen und dass jene, die ganz einfach unsere Hilfe brauchen, diese auch bekommen und alle anderen zu Hause bleiben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.35


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


9.35.57

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich kommt seiner humanitären Tradition bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen seit Jahrzehnten nach, sei es nach dem Zweiten Weltkrieg, wäh­rend der Ungarnkrise, der Jugoslawienkrise. Es hat Tradition, dass wir Flüchtlinge auf­nehmen.

Derzeit finden Bürgerkriege statt in Syrien, in Somalia, im Irak, in Afghanistan, und daher sind wir auch mit dramatisch steigenden Zahlen von Flüchtlingen konfrontiert. Ein paar Daten dazu: 2014 wurden insgesamt 28 000 Asylanträge gestellt, heuer hat­ten wir bis Ende Mai über 20 000 Anträge. Letzte Woche gab es einen Höchststand mit 1 958 Anträgen. Das sind die Fakten, meine Damen und Herren!

Wir bringen derzeit rund 39 000 Personen im Rahmen der Grundversorgung unter. Die­se Menschen werden betreut und versorgt. 15 000 Plätze wurden in den letzten zwölf Monaten neu geschaffen. Ich lebe neben 32 Kriegsflüchtlingen, die aus Syrien und Af­ghanistan stammen und gegenüber auf der anderen Straßenseite in einem ehemaligen Wirtshaus wohnen, und es gibt damit eigentlich keine Probleme. Die Kapazitäten des Bundes haben sich verdreifacht, die Länder haben verdoppelt. Aber trotz dieser inten­siven Bemühungen können wir nicht genügend Quartiere zur Verfügung stellen. Neben der Aktivierung der Betreuungsstelle Wien Erdberg mussten an vier Standorten Zelt­städte aufgebaut werden. Die Unterbringung in Zelten, meine Damen und Herren, ist eine absolute Notmaßnahme. Sobald genügend feste Quartiere von den Bundeslän­dern zur Verfügung gestellt werden, werden die Zelte abgebaut.

Ich möchte jetzt aber auf etwas hinweisen, was aus unserer Sicht absolut notwendig ist. Und dieses Thema eignet sich wirklich nicht dafür, hier Polemik zu betreiben. Wir haben immer Kriegsflüchtlinge aufgenommen, und das wird Österreich auch in Zukunft tun. Die Ministerin hat völlig richtig gehandelt. Eine Differenzierung zwischen Kriegs­flüchtlingen und Wirtschaftsflüchtlingen vorzunehmen, ist eine absolute Notwendig­keit.

Wir müssen jene aufnehmen, die in ihren Ländern nicht mehr leben können, weil sie dort verfolgt werden und Kriegszustände herrschen. (Beifall bei der ÖVP.) Wir müssen aber jene zurückbringen, die zu uns kommen wollen, obwohl sie nicht aus diesen Län­dern stammen, meine Damen und Herren! Deshalb wurden diese Schnellverfahren ein­geleitet, eine Differenzierung ist absolut notwendig. Das gilt auch für die Dublin-Fälle. Und es wurden gestern wieder 22 Kosovaren außer Landes gebracht, damit auch das einmal betont wird. Flüchtlinge, die in einem anderen EU-Land angekommen sind, wer­den wieder dorthin zurückgebracht, weil die Verfahren dort abgewickelt werden müs­sen. (Abg. Darmann: Das habt ihr jahrelang nicht gemacht!)


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Meine Damen und Herren, diese Vorgangsweise ist absolut richtig und notwendig, um voll und ganz unterstützen zu können und damit auch ein gewisser Druck auf die an­deren europäischen Länder ausgeübt werden kann. Das ist nicht ein Thema, das nur uns in Österreich betrifft, sondern dieses Thema, meine Damen und Herren, geht alle in der Europäischen Union etwas an. Deshalb muss es hier zu einer quotenmäßigen Verteilung kommen, sonst ist diese Problematik aus meiner Sicht nicht lösbar.

Zur gestrigen Konferenz, es war ein erstes Gespräch: Die Konferenz ist nicht geschei­tert, sondern es war ein erstes Gespräch; natürlich werden weitere folgen müssen, da­mit wir zustande bringen, dass es zu einer quotenmäßigen Verteilung der Asylwerber in der EU kommt. Deshalb müssen auch EU-Außengrenzen massiv gestärkt und UNHCR-Anlaufstellen in Nordafrika aufgebaut werden.

Meine Damen und Herren, wir fordern die Solidarität innerhalb Europas ein; es wird aber auch mehr Solidarität für Kriegsflüchtlinge in Österreich geben müssen. Es kann nicht sein, dass manche die Quote erfüllen und manche nicht. Und das sind dann meistens die, die uns noch fragen, warum Zeltstädte aufgebaut werden – auf der einen Seite das kritisieren, auf der anderen Seite zu Hause das nicht öffnen, wo es Möglich­keiten gibt.

Ich verstehe überhaupt nicht, meine Damen und Herren, warum Kasernen, die zum Teil leer stehen, nicht für Kriegsflüchtlinge geöffnet werden. Das versteht niemand in diesem Land, warum diese Kasernen nicht geöffnet werden. Und dass Bürgermeister, vor allem auch aus Städten – ich nenne nur das Beispiel Linz –, das verhindern, das versteht die Bevölkerung nicht. Das müssen wir einfordern, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Es kann einfach nicht sein, dass da bewusst anders gehandelt und dann mit dem Fin­ger auf das Innenministerium gezeigt wird, weil die Unterbringung in Zeltstädten nicht goutiert wird. So kann man dieser Problematik nicht gegenübertreten.

Zur Arbeitsmarktproblematik: Wir stehen ganz klar dazu, es wird keine weitere Öffnung des Arbeitsmarktes geben. Es gibt Arbeitsmöglichkeiten im Saisonnierbetrieb, in der Landwirtschaft, im Tourismus, nach drei Monaten; es können auch die Kommunen die Asylwerber für gemeinnützige Arbeiten im Bereich der Kommunen und der Gemeinden einteilen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Ängste zu schüren, meine Damen und Herren, ist nicht unser Stil; wir nehmen aber die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst.

Abschließend bedanke ich mich bei all jenen, die im Bereich Asyl- und Fremdenwesen arbeiten und in diesen Wochen und Monaten Großartiges leisten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Neubauer:  herbe Kritik an Landeshaupt­mann Pühringer! – Abg. Fekter: Nein, an Luger, dem Bürgermeister! – Zwischenruf des Abg. Schopf.)

9.41


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Be­lakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


9.41.44

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute hier ein wichtiges Thema. Meine Damen und Herren, wissen Sie, ich habe jetzt gehört, es wird immer von Panikmache, von Angstmache gesprochen; die ÖVP hält Schilder in die Höhe, die man eigentlich bei den Grünen vermuten würde. Niemand spricht die Situation an, wie sie tatsächlich ist.


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Wir stehen vor einem ganz großen Problem. Wir haben Zeltstädte, es kommen jeden Tag noch mehr Flüchtlinge nach Österreich. Wir können uns des Ansturms eigentlich nicht mehr erwehren. – Das ist Tatsache.

Gleichzeitig haben wir die Tatsache, dass 70 Prozent aller Flüchtlinge hier überhaupt keinen Asylstatus bekommen. 70 Prozent sind in Wirklichkeit Wirtschaftsflüchtlinge, sind Menschen, die einfach nach Österreich einwandern wollen. Das ist Tatsache, mei­ne Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stro­nach.) – Und das sind nicht die Zahlen der „bösen“ FPÖ, das sind die Zahlen, die wir im letzten Innenausschuss von Herrn Mag. Taucher gehört haben; das ist der Chef – für die Zuseher – vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Das sind offizielle Zahlen der Bundesregierung. Nur 30 Prozent sind im Jahr 2015 überhaupt anerken­nungswürdig.

Was passiert mit den anderen 70 Prozent? – Die werden halt irgendwo in Österreich im Untergrund leben, denn eines, Herr Kollege Wöginger – schade, dass Sie jetzt nach hinten gehen –, ist nicht so, wie Sie es dargestellt haben: dass wir das alles dann ma­chen, dass wir dann die 70 Prozent abschieben. Nein, das tun wir nicht! Es gibt ja noch nicht einmal eine Statistik, Frau Innenminister. Ich frage mich auch, warum es keine Statistik über Abschiebungszahlen gibt. Ich selbst bin erst kürzlich Zeuge einer ver­suchten Abschiebung gewesen – aber dazu ein bisschen später.

Wissen Sie, wir Freiheitliche fordern seit Jahren, dass wieder Grenzkontrollen einge­führt werden. Im Zuge des G-7-Gipfels beziehungsweise des Bilderberger-Treffens, als die Bundesrepublik Deutschland die Grenzen zu Österreich dichtgemacht hat, hat sich gezeigt – die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt das –, dass in knapp einer Woche 6 000 Per­sonen an den Grenzen festgenommen wurden. Das waren Kriminelle, und das waren illegale Flüchtlinge. Das ist doch eine Realität: in einer Woche 6 000 Personen, nur an einem kleinen Grenzstück zwischen Österreich und Bayern! Grenzkontrollen sind da­her ein Gebot der Stunde, Frau Minister! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordne-
ten Dietrich und Lintl.)

Ich weiß schon, Sie hören das alle nicht gern, dass man die Grenzen schließen muss. Es hat ja auch Dänemark einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, als es 2011 die Gren­zen dichtgemacht hat. Wir werden sehen, was in Dänemark bei den nächsten Wahlen herauskommt, denn genau das ist es: Wir können diesen Flüchtlingsstrom anders nicht mehr wegkriegen, die Leute kommen illegal herein.

Es kommt ja auch nicht von ungefähr, dass beispielsweise der bayerische Finanzminis­ter – der Ihnen von der ÖVP ja kein Unbekannter sein wird –, Herr Söder, fordert, dass man die Grenzen zu Österreich dichtmacht, weil Österreich nicht in der Lage ist – das sagt er wörtlich –, zu schauen, dass die Leute nicht illegal nach Bayern weitergehen. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Das, meine Damen und Herren, sind doch die wah­ren Probleme! Wir lassen doch alle rein, die offenen Grenzen ermöglichen es auch, und es gibt überhaupt keinen Überblick mehr, wer alles in diese Republik hereinkommt.

Daher, meine Damen und Herren, ist das Einzige, was möglich ist, diese Grenzen dicht­zumachen (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Dietrich) und auf der anderen Seite die Asyllager bereits auf dem afrikanischen Kontinent beziehungsweise in den Drittstaaten zu bauen.

Ich weiß schon, Frau Bundesminister, Sie springen jetzt auf den Zug auf. Seit zehn Jahren fordern wir Freiheitlichen das, und ich weiß, dass es vor allem von den Linken hier immer so abgelehnt wird, aber ganz ehrlich, meine Damen und Herren von Rot und Grün: Überlegen Sie sich einmal, wer dieses Thema überhaupt aufgebracht hat! Wer war denn der Erste, der das gefordert hat? – Das war kein Freiheitlicher, das war auch kein Konservativer! Nein, die Forderung nach Asyllagern in Afrika kam erstmals


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von einem Roten, nämlich von SPD-Bundesinnenminister Schily im Jahr 2004 – und der wird Ihnen ja nicht ganz unbekannt sein, meine Damen und Herren von der rot-grünen Front da drüben (Beifall bei der FPÖ); immerhin war er ja auch der Rechts­anwalt der RAF-Terroristen, also ganz so weit weg von dem sind Sie ja nicht. (Ruf: Gu­senbauer!)

Aber jetzt zum Thema Abschiebung, der Abschiebung jener, die als Wirtschaftsflücht­linge kommen: Interessant ist ja auch, dass selbst der ORF-Teletext am 4. Juni hat einen Bericht gebracht hat, wonach die Flüchtlinge, die über das Mittelmeer kommen, Wirtschaftsflüchtlinge seien, während jene, die über die Ägäis aus Syrien kommen, Kriegsflüchtlinge seien – und der ORF steht ja wohl wenig im Verdacht, dass er ein freiheitliches Medium ist.

Ich selbst hatte am 4. Juni das zweifelhafte Vergnügen, Zeuge einer Abschiebung zu werden. Es waren drei Beamte in Zivil und eine Ärztin auf einem Flug von Wien nach Mailand. Der 4. Juni war ein Feiertag in Österreich, da gab es einen Abschiebungsver­such. Der Abzuschiebende hat dort getobt, hat sich aufgeführt, trotz Beruhigungs­spritze – und nach einer Dreiviertelstunde hat sich dann der Pilot geweigert, ihn mitzu­nehmen, ihn nach Mailand rückzuführen. Mit einer Dreiviertelstunde Verspätung ist dann die Maschine in Wien in Richtung Mailand gestartet. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Das, Frau Innenminister, ist nämlich genau das Problem: Diese Abschiebungen sind teuer, und die Flüchtlinge wehren sich ja auch massiv dagegen, weil die NGOs im Hin­tergrund stehen und sagen: Wenn du recht laut schreist, wird das abgebrochen! Daher, Frau Innenminister, wäre es möglich, einmal neue Wege zu gehen und zu überlegen, ob man nicht vielleicht mit der Hercules-Maschine abschieben könnte, denn dann könn­ten sie da drinnen schreien, so laut sie wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Gleichzeitig könnte das BMI dem Bundesheer das sozusagen finanzieren, dem Bun­desheer wäre geholfen. (Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Und die NGOs könnten aufhören, den Leuten zu erklären, sie sollen schreien und toben, damit sie hierbleiben können, denn da drinnen können sie schreien, so viel sie wollen, es ist so laut, dass es ohnehin keiner hört.

 


Präsidentin Doris Bures: Kommen Sie bitte zum Schlusssatz, Frau Abgeordnete!

 


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (fortsetzend): Und dieser Asylin­dustrie (Abg. Schwentner: Wissen Sie, was Sie da reden ?) – ja, Frau Kollegin Schwentner, ich weiß, was ich sage – wäre endlich einmal ein bisschen der Garaus ge­macht. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen. – Ruf bei den Grünen: Unfassbar, echt!)

9.47


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


9.47.47

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! In dieser Aktuellen Stunde sollte es angeblich um Arbeitslosigkeit gehen, und ich möchte schon ganz massiv die Frage stellen, was hier jetzt eigentlich passiert. Das Team Stronach hat ja behauptet, wir sol­len uns hier mit der steigenden und gestiegenen Arbeitslosigkeit im Land beschäftigen. Bis jetzt habe ich hauptsächlich eine Asyldiskussion gehört.

Sehr geehrte Damen und Herren, es sollen hier offensichtlich arbeitslose Menschen – das sind Menschen, die in einer schwierigen Situation sind, die sozial benachteiligt


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sind – gegen noch schwächere Menschen in Stellung gebracht werden, nämlich Kriegs­flüchtlinge und Verfolgte. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Mit dieser Diskussion soll ihnen suggeriert werden: Es kann euch nur besser gehen, wenn ihr nach unten tretet und wenn es anderen Menschen noch schlechter geht als euch! Tatsache ist: Es hat auch bis jetzt keinem einzigen Arbeitslosen in Österreich ge­holfen, wenn es jemand anderem noch schlechter ging, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Schittenhelm.)

Stellen wir ganz bewusst die Frage, was wie viel kostet: Wie viele Milliarden Euro kos­tet uns das Hypo-Debakel, der Hypo-Skandal: 10 Milliarden €, 11 Milliarden €, 12 Mil­liarden €? (Abg. Moser: 17!) Wie vielen Hunderttausenden arbeitslosen Menschen in Österreich wäre mit diesen 10 Milliarden € eigentlich geholfen? – Hunderttausenden, und zwar jahrelang!

Was ist eigentlich mit Privatstiftungen, in denen sehr wohlhabende, sehr reiche Menschen ihr Privatvermögen steuerschonend parken können, die viel weniger Steuern zahlen als die Arbeiterin oder der Arbeiter, der oder dem die Steuer automatisch vom Lohn abgezo­gen wird? Warum stellt niemand die Frage, was mit den Steuergeschenken an Millionäre und Milliardäre ist? Warum sollen Menschen, die sozial benachteiligt sind, gegeneinan­der aufgehetzt werden? (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Tatsache ist, dass seit Jahren und Jahrzehnten eine Umverteilung von unten nach oben stattfindet. Wenn eine einzige, sehr wohlhabende österreichische Familie letztes Jahr ihr Vermögen von 45 Milliarden auf 65 Milliarden fast verdoppeln konnte, dann heißt das, es ist sehr viel Reichtum da. Der Sozialstaat ist finanzierbar, entgegen allen Unkenrufen, die wir seit Jahrzehnten hören (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeord­neten der SPÖ), diesem neoliberalen Dogma, es wäre ein „Naturgesetz“, dass der So­zialstaat abgebaut wird, es wäre ein Naturgesetz, dass für Bildung, für Integration, für Gesundheit, für Pensionen kein Geld da ist, während der Reichtum im Land steigt und steigt und steigt, hauptsächlich konzentriert in sehr wenigen Händen.

Die Menschen, die arbeitslos sind, die Menschen, die Notstandshilfe beziehen müssen, weil sie keinen Job finden, die Menschen, die in der Mindestsicherung sind und von dieser mehr schlecht als recht leben können, sollen jetzt aufgehetzt werden gegen die Kriegsflüchtlinge aus Syrien, aus Eritrea, aus Somalia, aus dem Irak, die vor dem IS ihr Leben gerade retten konnten?! – Sehr geehrte Damen und Herren, das ist beschä­mend, und das muss, ja darf nicht sein! Eine andere Politik ist machbar, Solidarität ist machbar, und Solidarität ist lebbar. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir werden uns unseren Sozialstaat, unsere Absicherungssysteme, unser Gesund­heitssystem nicht kaputtsparen lassen, und wir werden uns nicht gegeneinander auf­hetzen lassen. Keine Arbeitslose/kein Arbeitsloser soll nach unten treten, um Sicher­heit im eigenen Leben zu erleben. Es liegt an uns allen, an der Politik, den Sozialstaat zu schützen, zu verteidigen und auszubauen. Es ist sehr viel Reichtum da, der Sozial­staat gehört ausgebaut – statt gestrichen und entkräftet. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Und die Allerletzten sollten diejenigen sein, die auch sozial benachteiligt sind, die Hilfe brauchen, die Unterstützung brauchen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Gemeinsam werden wir es schaffen, dass alle sozial Benachteiligten unterstützt wer­den, dass sie ein menschenwürdiges Leben bekommen, und gemeinsam werden wir die Hetze in diesem Land besiegen und Solidarität ausbauen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

9.53


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 36

9.53.31

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Mi­nister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Frau Minister, alle Maßnah­men, die Sie vorhin genannt haben, hätten Sie während Ihrer Amtszeit schon längst umsetzen können. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Rädler:  Übernahmekandidat!)

Österreich ist ein beliebtes Flüchtlingsland: Man wird sofort aufgenommen, bekommt auf der Stelle eine e-card mit Gratiszugang zum Gesundheitssystem, beste juristische Betreuung (Abg. Rädler: ÖVP-Bezirksvorsteherin! – Gegenruf des Abg. Darmann), Taschengeld, Grundversorgung, und sobald man Asylstatus hat, ist der Nachzug der Familie legal. Das sind ideale Voraussetzungen für Schlepperorganisationen, die pro­fessionell das Angebot des österreichischen Sozialstaats als Basis für ihr Geschäfts­modell ausnutzen.

Das Schleppergeschäft funktioniert mittlerweile wie ein Reisebüro: Wer mehr bezahlt, bekommt einen bequemeren Weg nach Europa. (Ruf bei den Grünen: Bequem?! – Zwischenruf des Abg. Darmann.) Flüchtlingen, die den Kriegswirren in ihren Heimat­ländern entkommen sind, steht nach der Genfer Konvention Unterstützung zu – aber bitte, meine Damen und Herren, nach dem Dublin-Abkommen (Ruf bei der ÖVP:  Ge­sinnung!) dürfte es gar keine Flüchtlinge in Österreich geben, denn alle waren vorher schon in einem sicheren Drittstaat. (Beifall beim Team Stronach.)

Hier sind die Aufnahmezentren überfüllt, und die Bevölkerung zeigt leider nicht mehr viel Hilfsbereitschaft, weil illegale Migranten, großteils aus Afrika, und scharenweise junge Männer – und nicht Familien – bereits alles blockieren. Dabei sollten Kriegs­flüchtlinge Priorität haben. Was hier geschieht, ist ein großräumig angelegter Miss­brauch unseres Asylrechts durch illegale Wirtschaftsflüchtlinge. (Beifall beim Team Stro­nach sowie des Abg. Darmann.)

Die EU schafft es nicht, ihre Außengrenzen zu schützen, aber das Schengen-Abkom­men funktioniert nur unter der Voraussetzung, dass die EU-Außengrenzen gesichert sind. Wir fordern daher temporäre Grenzkontrollen in Österreich (Ruf bei den Grünen: Wer ist „wir“?), wie Deutschland sie für den G-7-Gipfel gemacht hat – bei denen übri­gens 8 Prozent aller Kontrollierten wegen Vergehen gegen das Aufenthaltsrecht aufge­griffen wurden (Abg. Rädler: Wer ist „wir“?), die sonst einfach durch die Grenzen durch­schlüpfen.

Frankreich kontrolliert die Grenze zu Italien, auch Großbritannien hat die Gangart ver­schärft. Und wie reagiert die EU? – Sie diskutiert über Quoten und wird auch beim nächsten Treffen wieder keinen Beschluss fassen. Das ist einfach lächerlich. (Beifall beim Team Stronach.)

EU-Außengrenzen müssen dichtgemacht werden, und deshalb fordern wir einmal mehr das australische Modell: No way, illegal nach Europa zu kommen! (Zwischenruf bei der ÖVP.) Stattdessen brauchen wir Anlaufstellen des UNHCR direkt in den Krisengebie­ten. Wenn ein Asylgrund vorhanden ist, dann sind Verfolgte hier willkommen. Auch über ein temporäres Asylrecht sollte man nachdenken.

Und warum, Frau Minister, bekommen wir keine Antworten auf Anfragen? Wie viele il­legale Migranten bleiben legal da, wie viele illegal? Wie viele bleiben geduldet, und wie viele werden letztlich außer Landes gebracht? Was passiert mit jenen, deren Asylver­fahren jetzt eingefroren wird – sie bleiben ja mit Grundversorgung im Lande –, wird ih­nen humanitärer Aufenthalt bewilligt? Warum ist nicht auch schon bisher die umge­hende Abschiebung von illegalen Migranten erfolgt, deren Asylverfahren nach der Dub­lin-Regelung von einem anderen EU-Land abzuwickeln sind? Liegt das daran, dass die NGOs erfolgreich Anleitungen zur Verhinderung von Abschiebungen liefern?


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Eigenartig ist überhaupt die Interessenlage der NGOs, diese darf hinterfragt werden. Der Begriff „Asylindustrie“ wird in diesem Zusammenhang öfter genannt. (Ruf bei den Grünen: Von der FPÖ, ja! – Ruf bei der SPÖ: Von wem denn?)

Apropos Abschiebungen verhindern: Im „Südwind-Magazin“ wird eine Anleitung zur Ver­hinderung rechtsstaatlich geprüfter, gesetzeskonformer Abschiebungen per Flugzeug gegeben. Die Leser werden dazu aufgerufen, eine Amtshandlung zu verunmöglichen, die Bürger sollen sozusagen als Hilfssheriffs agieren. Bemerkenswert dabei ist, dass das „Südwind-Magazin“ mit dem Steuergeld österreichischer Bürger aus dem Budget für österreichische Entwicklungszusammenarbeit gefördert wird. Es ist also ein doppel­ter Missbrauch, und ich werde dazu heute noch eine Anfrage einbringen. (Beifall beim Team Stronach.)

Die Zahl Asylsuchender und illegaler Migranten wird über den Sommer zunehmen, das ist klar. (Abg. Rädler: Karl Schnell !) Ich fordere die Bundesregierung auf, politisch Verfolgten aus Kriegsgebieten die nötige Unterstützung zukommen zu lassen, aber so rasch wie möglich Maßnahmen zu setzen, die geeignet sind, die illegale Migration zu verhindern. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Rädler: Die nimmt nicht einmal der Karl Schnell!)

9.58


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


9.58.56

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Innen­ministerin! Hohes Haus! Frau Bundesministerin, Sie haben heute über Zukunftskon­zepte geredet, aber worüber wir eigentlich reden sollten, ist das, was Sie und die ge­samte Bundesregierung in den letzten Tagen gemacht haben – und das ist schlichtweg eine Bankrotterklärung gewesen! Es war ein Versagen auf allen Ebenen, es war wiede­rum ein Kniefall vor den Ländern. Frau Ministerin, man kann es nicht anders sagen: Sie sind aufgrund dieser Bankrotterklärung schlichtweg rücktrittsreif, und gemeinsam mit Ihnen ist die gesamte Bundesregierung rücktrittsreif. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Das ist in erster Linie einmal ein Managementversagen: Sie stellen sich am Freitag hin und verlautbaren, dass Sie Asylverfahren jetzt aussetzen werden, dass Sie den Fami­liennachzug aussetzen und stoppen werden, rudern am nächsten Tag ein bisschen zurück; Herr Direktor Taucher rudert am Sonntag in der Sendung „Im Zentrum“ noch einmal zurück und sagt, es war nur eine Managemententscheidung; am Montag gibt es wieder eine Aussendung von Ihnen, Sie haben eine Weisung gegeben.

Ich glaube, was in erster Linie wichtig ist, ist, dass dieses Parlament eine Antwort da­rauf verdient, was Sie jetzt gemacht haben. Haben Sie eine Anordnung gegeben? Gab es eine Managemententscheidung? Gab es eine Weisung? Was haben Sie gemacht?

Unabhängig davon, was es war, würde mich einmal interessieren, auf welcher Rechts­grundlage Sie überhaupt handeln (Abg. Steinhauser: Das wäre interessant!) bezie­hungsweise ob es überhaupt in diesem Zusammenhang eine Rechtsgrundlage, auf der Sie handeln, gibt. Sie haben sich heute wieder hergestellt und gesagt, es wird keinen Arbeitsmarktzugang für Asylwerber geben, obwohl Sie genau wissen, dass es eine EU-Richtlinie gibt, die genau das vorsieht, und dass Sie dementsprechend, wenn Sie das nicht umsetzen werden, rechtswidrig handeln.

Sie handeln auch rechtswidrig, wenn Sie aufgrund Ihrer Anordnung, Weisung oder was auch immer, heute in der Früh eine junge Afghanin, Laila P., abschieben wollten, ob­wohl Sie wissen, dass es ein Gutachten gibt, in dem festgestellt wird, dass sie schwer suizidgefährdet ist, obwohl Sie wissen, wie die Zustände in Bulgarien sind und dass Abschiebungen dorthin nicht sinnvoll sind, und obwohl Sie wissen, dass die Frist nach


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dem Dublin-Verfahren bei ihr schon längst abgelaufen ist, nämlich vor einem halben Jahr. (Abg. Wöginger: Das ist aber Blödsinn!) Das heißt, Sie handeln bewusst rechts­widrig! Ihre Behörden handeln bewusst rechtswidrig! (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Wir können nur froh darüber sein, dass es eine engagierte Zivilgesellschaft gibt, dass es eine engagierte AUA-Crew gibt, die bei solchen Abschiebungen nicht mitmacht und so etwas verhindert. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Was es natürlich auch ist: Es ist politisches Versagen der Extraklasse!

Frau Innenministerin, wissen Sie, wie viele Ultimaten Sie den Ländern gestellt ha­ben? – Ich habe gestern noch einmal nachgeschaut: Am 1. Juli 2014 gab es ein Ulti­matum, dass die Länder ihre Quoten erfüllen sollen. Am 31. Jänner 2015 gab es ein Ultimatum, dass die Länder ihre Quoten erfüllen sollen. – Sie haben es wieder nicht gemacht. Und jetzt gibt es wieder ein Ultimatum per 19. Juni 2015. Und da schauen wir, was dabei herauskommen wird!

Was natürlich schlimm ist, ist, dass Sie keine Lösungen für dieses Problem haben. Und wenn Sie Lösungsvorschläge haben, die Sie gelegentlich geäußert haben, dann setzen Sie diese nicht um. Sie können sich nicht durchsetzen! Sie haben im letzten Jahr keine einzige der Lösungen, die Sie vorgeschlagen haben, auch nur in irgendeiner Weise durchgesetzt, Sie wurden immer von den Ländern blockiert. (Abg. Wöginger: So ein Blödsinn! Das ist eine Frechheit!)

Das Problem ist, dass Sie die Probleme nicht nur nicht lösen, sondern die Probleme auch noch verschlimmern. Sie verschlimmern die Situation im Allgemeinen, Sie ver­schlimmern die Situation der Flüchtlinge, wenn Sie jetzt aufgrund Ihrer Weisung, An­ordnung, was auch immer, die Flüchtlinge weiterhin zu Unwissenheit und zu Ungewiss­heit und zu Untätigkeit verdammen, die Flüchtlinge weiter in Erstaufnahmezentren blei­ben werden, das heißt, in Zeltlagern bleiben werden.

Sie verschlimmern diese Probleme, Frau Ministerin, und wenn diese Flüchtlinge in Zelt­lagern bleiben werden müssen, ist das natürlich auch menschliches Versagen. Es ist absolut unmenschlich, dass in einem Land wie Österreich Flüchtlinge in Zeltlagern le­ben müssen, weil Sie nicht fähig sind, Lösungen zustande zu bringen und hier endlich sinnvolle Konzepte vorzulegen. (Abg. Wöginger: Sperrt auf daheim! Das ist eine Frechheit!) – Kollege Schellhorn hat eines aufgesperrt, Sie wissen, was dort passiert ist, oder?

Es ist unmenschlich und beschämend, dass tausend unbegleitete minderjährige Flücht­linge ohne Betreuung in Traiskirchen festsitzen, weil Sie nicht fähig sind, Lösungen zu bringen, und weil Sie nicht fähig sind, die Länder unter Druck zu setzen! (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Wenn Sie jetzt noch nicht einmal garantieren können, dass die Kasernen geöffnet wer­den – man weiß ja jetzt wieder nicht, was passieren wird –, wenn Sie das jetzt wieder nicht garantieren können, dann zeigt das wieder nur, in was für einem politischen Sys­tem wir leben, in dem Landesfürsten sagen, was zu tun ist, in dem der Schwanz mit dem Hund wedelt (Abg. Rädler: Oligarchen bei den NEOS!) und Sie nicht fähig sind, sich entsprechend durchzusetzen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Was dem Ganzen natürlich auch noch die „Krone“ aufsetzt, ist, was gestern passiert ist: Bundeskanzler und Vizekanzler stellen sich hin und sagen, sie machen das jetzt zur Chefsache. – Ich frage mich, wo waren denn die beiden im letzten Jahr, haben die nicht mitbekommen, dass wir da ein Problem haben?! – Dann relativieren die beiden auch noch ihr Ultimatum und sagen, es gibt gar kein Ultimatum an die Länder, es gibt nur einen Stichtag.

Gibt es jetzt ein Ultimatum, Frau Innenministerin, dass Sie die Kasernen öffnen wer­den, dass die Flüchtlinge nicht mehr in Zeltstädten leben müssen, oder gibt es keines?


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Mich würde das wirklich interessieren, genauso wie mich interessieren würde, ob Sie eine Weisung, eine Anordnung oder eine Managemententscheidung gefällt haben.

Frau Bundesministerin, was hier passiert, ist ein völliges Versagen auf allen Ebenen, es ist ein völliges Versagen von Ihnen, es ist eine Bankrotterklärung von Ihnen, es ist eine Bankrotterklärung der Bundesregierung. Sie sind rücktrittsreif und mit Ihnen die gesamte Bundesregierung! (Beifall bei NEOS und Grünen. – Abg. Wöginger: Das ist ein Wahnsinn, so etwas! – Abg. Rädler: Oligarchensöldner!)

10.04


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kö­nigsberger-Ludwig. – Bitte.

 


10.04.18

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher hier auf der Galerie und an den Fernsehschirmen! Ich möchte wieder zum Titel der heutigen Aktuellen Stunde zurückkommen, der lautet: „400 000 Arbeitslose, Sozialsystem nicht finanzierbar – Schutz für Verfolgte, aber kein Platz für Wirtschaftsflüchtlinge“

Mir ist es genauso gegangen wie vielen meiner Vorrednerinnen und Vorredner, ich hal­te den Titel dieser Aktuellen Stunde für sehr, sehr unseriös. Ich halte diese Vermi­schung von drei Themen über die Herausforderungen der Zukunft, wobei jedes einzel­ne für sich ein wichtiges Thema ist, für wirklich unseriös. Ich denke, es nützt überhaupt nicht, um die Probleme, die wir in diesen Bereichen haben, zu bewältigen. Es wird nicht das Problem lösen, dass wir Arbeitslosigkeit bekämpfen müssen, es wird nicht das Problem lösen, dass wir Asylwerberinnen und Asylwerber ordentlich unterbringen müssen, es wird auch nichts daran ändern, dass wir unser Sozialsystem absichern müs­sen.

Ich weiß schon, die Opposition hat andere Aufgaben und auch andere Spielregeln, aber ich bin überzeugt davon, es gibt Themen, bei denen politische Strategien nichts verloren haben, sondern zu denen man auch über Parteigrenzen hinweg gemeinsam Lösungen finden soll. Arbeitslosigkeit, Erhalt des Sozialstaates und Asylpolitik gehören da für mich einfach dazu. Es geht um Menschen, es geht um Schicksale, und es geht eben um die Verantwortung, die wir alle als Politikerinnen und Politiker haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Gegeneinander ausspielen hilft aus meiner Sicht definitiv gar nichts. Es hilft den Men­schen nichts, und es hilft vor allem auch uns in der Politik nichts. Es hilft vor allem auch nicht, wie Kollegin Dietrich gesagt hat, dazu beizutragen, ein sozialeres Klima zu schaf­fen, die sozialen Ängste abzubauen. Im Gegenteil, ich bin überzeugt davon, mit derarti­gen Titeln, mit derartigen Aktuellen Stunden vertieft man noch die Kluft, und es wird immer schwieriger werden, dass wir die Asylwerberinnen und Asylwerber, Menschen, die vor Krieg und Repressalien flüchten, bei uns ordentlich unterbringen.

Ich glaube, es ist wirklich eines österreichischen Rechtstaates unwürdig – das ist heute auch schon das eine oder andere Mal gesagt worden –, und ich möchte an dieser Stel­le betonen: Auch wenn es Wirtschaftsflüchtlinge sind, es handelt sich auch bei Wirt­schaftsflüchtlingen um Menschen, die einfach besser leben möchten. Ich denke, jeder, der um Schutz ansucht – auch diese Menschen suchen um Schutz an –, hat das Recht auf ein ordentliches Asylverfahren.

Wenn Kollegin Belakowitsch-Jenewein sagt, 70 Prozent aller Menschen sind Wirt­schaftsflüchtlinge, dann möchte ich Sie schon fragen, Frau Kollegin: Wie wollen Sie das herausfiltern, ohne dass Sie den Menschen ein ordentliches Asylverfahren zukom­men lassen? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wir brauchen kein Asylverfahren! – Abg. Darmann: Geh bitte, das ist aber Ihre Verantwortung!) – Ich glaube, das ist unsere


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Aufgabe, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ent­schuldigung, das sind ja nicht meine Zahlen! Das sind die offiziellen Zahlen!)

Ja, es stimmt, wir müssen gegen Schlepper ankommen, das ist überhaupt keine Frage, aber ich bin überzeugt davon, man darf Menschen, die Schutz suchen, nicht kriminali­sieren (Abg. Darmann: Man darf die Europäische Union mit Fehlern nicht unterstützen, das ist ein Wahnsinn!), und das wird immer auch in Ihren Debatten, Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, wirklich gemacht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie müssen zuhören!) – Ich höre Ihnen wirklich zu, und es tut mir manchmal weh, was Sie sagen, Frau Kollegin, auch Ihre heutigen Ausführungen war wirklich grenzwertig! (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Ich möchte einfach nur darauf hinweisen, dass weltweit 52 Millionen Menschen auf der Flucht sind, die UNHCR hat das in ihrem Bericht gesagt: 52 Millionen Menschen! Und vier Fünftel dieser Menschen sind in den angrenzenden Ländern, von wo die Men­schen geflüchtet sind. „Nur“ – unter Anführungszeichen – 600 000 Menschen suchen in Europa Schutz. Ich denke, Europa muss es doch schaffen, diese 600 000 Menschen aufzunehmen und ein ordentliches System zu finden, wo man ... (Abg. Darmann: Wel­che Realitätsverweigerung führt zu solchen Aussagen?) – Ich kenne die Ängste und Sorgen schon, Herr Kollege, wirklich, aber trotzdem denke ich, es hat keinen Sinn, ge­geneinander auszuspielen.

Frau Ministerin, bei allem Respekt, ich muss das heute auch anbringen: Ich bin über­zeugt davon, dass es auch für Österreich unwürdig ist, wenn wir Zeltstädte haben. Das hilft niemandem, das schürt noch mehr Ängste, das schürt noch mehr Emotionen. (Zwi­schenruf der Abg. Fekter.) – Ganz ehrlich, Frau Kollegin Fekter, es ist so! (Zwischenruf des Abg. Amon.) – Es ist einfach so, dass Zeltstädte Bilder in den Köpfen der Men­schen suggerieren, und ich meine, dass die bei uns in Österreich einfach nicht sein müs­sen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Ich bin auch der Meinung, dass es nicht richtig war, wie Kollege Scherak auch gesagt hat, einen Asylstopp auszusprechen. Was immer das auch gewesen ist, es war so in den Medien. Frau Ministerin, im Innenausschuss und im Menschenrechtsausschuss ha­ben Sie noch gesagt, wir müssen dafür sorgen, dass es rasche Asylverfahren gibt. Und dann sagen Sie, es sollen Asylverfahren gestoppt werden. Das ist etwas, das diametral dazu steht. Ich denke, Sie als Vertreterin einer christlich-sozialen Partei und wir sollten bei diesem Thema die strategischen Spielchen hintanstellen und gemeinsam eine Lö­sung finden: eine menschliche und eine, die den Rechtstaat Österreich auch tatsäch­lich widerspiegelt. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Ein Wort noch – ich habe schon wieder so wenig Zeit – zur Finanzierung des Sozial­staates, denn das ist auch Thema der heutigen Aktuellen Stunde. Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen, Frau Kollegin Korun hat es kurz angesprochen: Der Sozialstaat ist finanzierbar, davon bin ich auch überzeugt. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzei­chen.)

Wir müssen es nur angehen und endlich die Dinge dort anpacken, wo sie hingehören. Wir brauchen eine Wertschöpfungsabgabe, 100 Prozent! (Abg. Fekter: Wieder eine Steuer, das ist super!) – Das ist kein Griff in die Mottenkiste, sondern das ist ein Ge­setz der Gerechtigkeit, ein Gesetz der Stunde. (Abg. Rädler: Jetzt weiß ich, warum Sie nicht mehr gewählt werden!) – Wir brauchen die Bekämpfung der Steuerhinterziehung, und wir brauchen auch vermögensbezogene Steuern, geschätzte Kolleginnen und Kol­legen, wenn wir wollen, dass unser Sozialstaat diesen Status halten kann, den wir jetzt haben und den wir uns alle wünschen. (Beifall bei der SPÖ.)


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10.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fek­ter. – Bitte.

 


10.09.51

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Königsberger-Ludwig, schon wieder eine neue Steuer von der Sozialdemokratie! – Dazu: Nein, danke! (Beifall bei der ÖVP.)

Die Frau Innenministerin hat erwähnt, welche Maßnahmen prioritär gesetzt werden: das Schlepperunwesen bekämpfen, den Missbrauch des Asylsystems hintanhalten, Wirt­schaftsflüchtlinge können nicht einfach einwandern, sondern werden wieder abgescho­ben.

Gestern gab es einen Flüchtlingsabschiebungsflieger in den Kosovo, 22 Kosovaren wurden mit dem Flugzeug in diesen sicheren Staat zurückgebracht. Alle Medien waren eingeladen, darüber zu berichten, damit die Menschen nicht nur Bilder von denen, die hereinkommen, sehen, sondern auch davon, wie wir das System so sicher halten, dass es noch weiter funktioniert. Kein einziges Medium hat darüber berichtet, dass auch ab­geschoben wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist der Bevölkerung zuzuhören, die möch­te wissen, wie es funktioniert! (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Daher war es unsachlich, dass darüber nicht berichtet wurde. Deshalb erwähne ich das jetzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir müssen nämlich die österreichische Bevölkerung ernst nehmen. Es sind erhebliche Ängste vorhanden. (Abg. Königsberger-Ludwig: Sie schüren ja die Ängste!) – Wir müssen auch die Aufnahmefähigkeit im Auge behalten. Es gibt Angst vor Überfrem­dung, Angst, dass viele kommen. Die Bilder in den Medien, im Fernsehen zeigen diese Ängste, schüren diese Ängste. Wir müssen der Bevölkerung zuhören und dann die Fak­ten erklären.

Nicht jeder, der diese Ängste artikuliert, ist ein Hetzer, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Abg. Neubauer: So wie der Pühringer!) – Wenn Menschen Ängste ha­ben, müssen wir das ernst nehmen. Die Aufnahmefähigkeit von Traiskirchen und Thal­ham ist überschritten. Ich komme aus dem Bezirk und betreue Thalham seit 25 Jahren.

Die Ängste der dortigen Bevölkerung, meine sehr verehrten Damen und Herren, neh­me ich ernst. Die Aufnahmefähigkeit dieser Erstaufnahmezentren und der umliegenden Orte ist überschritten. Ich habe Verständnis für die Bevölkerung, dass sie von der Poli­tik fordert, dass wir Schritte unternehmen. Daher ist es dringend notwendig, kleinere Einheiten zu schaffen, die Unterbringungseinheiten auf alle Bezirke in Österreich zu verteilen, die Massenquartiere zu entlasten und die Zeltstädte abzubauen. (Abg. Dar­mann: So viele kleine Quartiere kann es gar nicht geben, wie es aufgrund Ihrer Asyl­politik geben muss!)

Lassen Sie mich aber auch noch Folgendes sagen: Mir sind Zelte, bei uns in Öster­reich betreut, allemal lieber, als wir würden diese nicht aufstellen und die Menschen müssten sich in Hauseingängen, unter der Brücke oder im Freien aufhalten. Das hat die Frau Innenministerin verhindert! (Beifall bei der ÖVP.)

Der Flüchtlingsansturm ist seit dem Vorjahr massiv gestiegen. 15 000 neue Unterkünf­te wurden schon geschaffen, aber es ist zu wenig. Viele Gemeinden nehmen Familien auf und leisten ihren solidarischen Beitrag. Es funktioniert in den kleinen Einheiten, und daher auch einmal ein Dank an die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, an die Quar­tiergeber, an die Betreuer und an jene, die sich um die Integration dieser Flüchtlinge bemühen. Das soll auch erwähnt werden! (Beifall bei der ÖVP.)

Bedauerlicherweise gibt es eine sehr ungleiche Verteilung – ungleich in Europa, un­gleich in den Bundesländern und ungleich in den Bezirken. Daher ist es notwendig, Frau Minister – und ein Dankeschön dafür –, weiter um eine EU-Quote zu kämpfen. Es


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 42

ist notwendig, die Massenquartiere, die jetzt den größten Rucksack tragen, zu entlas­ten. Und es ist auch notwendig, dass Bund und Länder sich gemeinsam koordinieren. Schuldzuweisungen sind in dieser Frage unangebracht. (Beifall bei der ÖVP.)

10.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


10.15.31

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Ho­hes Haus! Frau Kollegin Königsberger-Ludwig, es gibt kein Recht auf illegale Einwan­derung! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Anders kann man diese Entwicklung, die sich bei uns gerade abspielt, nicht nennen. 192 000 Asylanträge hat es in der Zeit von 2004 bis 2014 gegeben, und sage und schreibe 146 000 davon sind von österreichischen Gerichten rechtskräftig abgewiesen worden – 80 Prozent Abweisungsquote. Ich hoffe, dass wir doch eines außer Zweifel stellen können, nämlich die Integrität der österreichischen Gerichte, die mit Sicherheit unabhängig sind und auf Basis unserer Gesetzeslage prüfen, ob ein Verfolgungsgrund vorliegt oder nicht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Das heißt, 80 Prozent der Asylwerber, die keinen Asylgrund haben, stellen einen An­trag und nehmen denen, die wirklich verfolgt werden, die Plätze weg. – Das muss auch einmal betont werden. Frau Innenminister, Sie sind aber bisher nicht bereit gewesen, das abzustellen.

Wenn Sie sagen, Kollege Pendl, es gibt jetzt mehr echte Kriegsflüchtlinge, etwa aus Syrien, die zu uns kommen, dann stimmt das auch nur teilweise, denn die Abweisungs­quote liegt immer noch zwischen 60 und 70 Prozent. Für heuer werden 70 000 Asylan­träge erwartet und das heißt, dass circa 20 000 bis 25 000 davon das Recht auf Asyl zugesprochen bekommen. Das ist in Ordnung, wir haben es in unserer Geschichte im­mer wieder erlebt, dass Österreich vorbildliche Nachbarschaftshilfe in Krisensitua­tionen, bei Konflikten, geleistet hat. Da kann man den Österreichern überhaupt nichts vorwerfen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges sind bis heute 1,3 Millionen Menschen in Österreich aufgenommen worden – bei einer Gesamtbevöl­kerung von jetzt 8 Millionen. Das ist eine sehr große Anzahl von Menschen, die hier eine neue Heimat gefunden haben. Da kann man den Österreichern überhaupt nichts nachsagen, das war auch immer unsere Verantwortung, vor allem natürlich auch im Bereich der Nachbarschaftshilfe.

Wenn jetzt von diesen 70 000 Asylantragstellern rund 25 000 einen positiven Bescheid bekommen, dann heißt das aber auch, dass circa 45 000 bis 50 000 einen negativen Bescheid bekommen werden, dass bei diesen Personen kein Asylgrund vorliegt.

Und da beginnt das Problem, meine Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem Missbrauch des Asylsystems zu tun. Es bringt nichts, das zu leugnen. Wir haben Asyl­antragsteller, die nicht aus Asylgründen, die nicht aus Verfolgungsgründen zu uns kom­men, sondern aus rein wirtschaftlichem Interesse. Wir wissen, dass heute in Afrika 100 bis 250 Millionen Menschen die Absicht haben, nach Europa zu kommen.

Meine Damen und Herren, das ist eine moderne Völkerwanderung. Das sind Dimensi­onen, die die europäischen Gesellschaften nicht aushalten werden. Da sagen wir Freiheit­lichen eines ganz klar: No way! No way, genau wie es die Australier gesagt haben, genau wie es Australien vorzeigt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 43

Ja, Frau Kollegin, wenn einer versucht, illegal nach Österreich zu kommen, dann muss ihm klar sein: Du hast damit jedes Recht verspielt, illegal kommst du bei uns nicht herein. Das muss die Botschaft sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Was wir brauchen, ist eine Umkehrung der Signale, meine Damen und Herren. Derzeit signalisiert die EU: Wenn du es einmal zu uns geschafft hast, dann kannst du dablei­ben; es wird niemand zurückgeschickt. Dieses Signal ist ein fatales, es ist ein falsches. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Königsberger-Ludwig: Woher haben Sie denn das?)  Dieses Signal spielt nur den internationalen Schlepperbanden, den mörderischen Schlep­perbanden in die Hände. Natürlich ist es unsere Pflicht, allein schon aus humanitären Gründen, den Menschen, die sich in die Hände dieser mörderischen Schlepper bege­ben haben, zu helfen, wenn sie in Seenot geraten.

Aber dann ist es auch unsere Pflicht, unseren eigenen Gesellschaften gegenüber, sie wieder dorthin zurückzubringen, wo sie ihre Reise angetreten haben, nämlich nach Af­rika. (Beifall bei der FPÖ.) Darum brauchen wir schon in Afrika Asylzentren und hu­manitäre Betreuungsstationen, damit das sichergestellt ist. No way – das muss die Bot­schaft sein!

Da das Dublin-III-Abkommen in Wirklichkeit auch schon längst nicht mehr gilt, ist eine Forderung ganz klar zu stellen: Sofortige Wiedereinführung von Grenzkontrollen – wie sie übrigens die oberösterreichische Landesregierung auf Anregung der FPÖ beschlos­sen hat.

Es liegt an Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP und liebe Frau Innenmi­nister, tun Sie das, was Ihnen Ihre eigenen Kollegen sagen: Bei uns haben Wirtschafts­flüchtlinge keinen Platz – und schon gar keinen Arbeitsplatz! (Beifall bei der FPÖ.)

10.20


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ: Das ist die Moskauer Schülerin!)

 


10.21.02

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Ministerin! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Was wir hier in dieser Aktuellen Stunde erle­ben, mag vielleicht ein Ausdruck der Hilflosigkeit einiger in diesem Hohen Haus sein. Für mich aber ist es auch ein Tiefpunkt im Parlament – ein Tiefpunkt in diesen sieben Jahren, in denen ich jetzt im Nationalrat bin; ein Tiefpunkt an Menschlichkeit, wie ich ihn eigentlich noch nicht erlebt habe. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Vielleicht ist bereits der Titel dieser Aktuellen Stunde Ausdruck der Hilflosigkeit, wenn man nämlich schreibt: Arbeitslose, nicht funktionierendes Sozialsystem – ich habe es mir gar nicht gemerkt –, Flüchtlinge und Wirtschaftsflüchtlinge. (Abg. Belakowitsch-Jene­wein: Das ist aber kein gutes Zeichen, dass Sie sich das nicht merken!)

Das ist dann schon ein Ausdruck davon, dass man mittlerweile einfach alles in einen Topf wirft, das irgendwie durcheinanderwirbelt und nicht einmal mehr in der Lage ist, zu differenzieren. So wie es auch meine Kollegin Alev Korun gesagt hat: dass man nämlich Herausforderungen, die es tatsächlich gibt, wie Herausforderungen am Ar­beitsmarkt – wir haben sehr viele Arbeitslose und große Probleme, die wir ansprechen und gemeinsam lösen müssen – und Herausforderungen, die globaler Natur sind und die dazu führen, dass Kriege verursachen, dass Menschen hierherkommen, vermengt.

Ich finde es ja bemerkenswert, dass ganz viele hier herinnen sitzen, die ganz genau wissen, warum Menschen illegal da sind, und bestimmen wollen, wer ein Flüchtling und wer ein Wirtschaftsflüchtling ist. (Abg. Höbart: Was denn sonst!?) Wie anmaßend! Sind Sie die bessere Asylbehörde, wie alle meine Vorredner und Vorrednerinnen? (Abg. Darmann: Auch die Grünen sollten den Rechtsstaat akzeptieren! Gesetze gelten


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für die Grünen scheinbar nicht! Wo kommen wir da hin?!) Das ist eine unfassbare An­maßung! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich möchte deswegen auf eine Sache eingehen, die besonders hängen geblieben ist – neben der unsäglichen Ansage von Kollegin Belakowitsch-Jenewein, die ich nicht wie­derholen möchte –, nämlich auf jene mit dem Handy. Ich habe in meinem vorherigen Job bei der Caritas sehr viel mit Asylwerberinnen und Asylwerbern zu tun gehabt. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Alle diese Asylwerber und Asylwerberinnen hatten ein Handy. Ich sage Ihnen, warum: Dieses Handy ist neben dem, was sie noch am Körper haben, das Letzte, das sie haben, und das Letzte an Kontakt zur Außenwelt, an Möglichkeit, zu kommunizieren. Ich finde es äußerst beschämend, das in irgendeiner anderen Weise zu interpretieren – äußerst beschämend! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich würde mir wirklich wünschen, dass wir in der Lage sind, die Herausforderungen, vor denen wir in diesem Land stehen, in der angemessenen Ernsthaftigkeit zu diskutie­ren und uns nicht – da schaue ich ganz konkret in Richtung ÖVP – von einer Gesin­nung, die immer schlimmer wird, antreiben zu lassen. (Abg. Schönegger hält ein Ta­ferl mit der Aufschrift „Solidarität jetzt!“ in die Höhe.) – Ja, Solidarität jetzt, aber bitte mit jenen, die es brauchen – und nicht mit der FPÖ, werter Kollege von der ÖVP! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Holzinger. – Abg. Darmann: Keiner kümmert sich mehr um Österreich als wir! – Abg. Fekter:  bitte!)

Nicht „bitte“! Was ist von Äußerungen von Minister Kurz zu halten, der einfach beginnt, Dinge zu behaupten, zum Beispiel was die Familienbeihilfe anbelangt, die Idee nach dem Herkunftsprinzip? (Zwischenrufe der Abgeordneten Höbart und Steinbichler. – Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) – Ich würde bitten, dass man, wenn solche Schnellschüsse passieren, auch darüber nachdenkt, was es am Ende bedeuten würde. Bedeutet das, den Gleichheitsgrundsatz abzuschaffen? Bedeutet das, Menschen zu differenzieren und ungleich zu behandeln? Bedeutet das eine neue Lösung für die Familienbeihilfe? (Abg. Fekter: Ihr nehmt die Menschen nicht ernst! – Ruf bei der FPÖ: So ein Blödsinn!)

Dann diskutieren wir diesen Vorschlag in aller Ernsthaftigkeit und bis zum Ende ge­dacht. Aber schießen Sie nicht die ganze Zeit nach rechts: Es nützt Ihnen nichts! (Bei­fall bei den Grünen sowie der Abg. Holzinger. – Abg. Fekter: Grüne Träumer! – Weite­re Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es nützt Ihnen genau nichts! Mich macht das, ehrlich gesagt, sehr betroffen, dass man nicht mehr in der Lage ist, den Menschen in Traiskir­chen – wenn Sie schon in Traiskirchen waren (Abg. Höbart: Sie wahrscheinlich noch nicht! Ich bin jeden Tag dort!) – wirklich in die Augen zu schauen.

Deswegen finde ich es ganz wichtig, dass Kollegen und Kolleginnen, wie Alev Korun und Julian Schmid, hinfahren, sich auf die Straße setzen und mit den Menschen reden. So erfahren sie Geschichten von Flucht sowie die Gründe, warum die Menschen hier­hergekommen sind. (Abg. Schittenhelm: Wo ist die Lösung?)

Ich finde es ganz bemerkenswert, dass im Nationalrat jemand wie Sepp Schellhorn sitzt – er ist gerade nicht da –, der sich einfach über den Bürgermeister von Bad Gas­tein hinweggesetzt und Flüchtlinge aufgenommen hat. (Zwischenruf des Abg. Stein­bichler.) All das, was er erzählt hat (Abg. Darmann: Ihnen ist ja egal, was die eigene Bevölkerung denkt!), darüber, wie ihm diese Menschen „geliefert“ wurden – er hat ge­sagt, wie Kisten Bier, was er ja als Gastronom kennt –, das tut mir richtig weh, solche Aussagen von ihm zu lesen.

Daran sollten wir alle arbeiten: Wie wir die Menschen, die hierherkommen, menschlich behandeln. Das wünsche ich mir! – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeord­neten der SPÖ.)

10.25



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 45

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. – Bitte.

 


10.25.54

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich bin vor ein paar Tagen bei der ÖVP-Zentrale vorbeigelaufen und da ist mir eine Fahne aufgefallen, auf der steht: „Zuhören. Verstehen. Umsetzen.“ – Frau Bundesminister, ich habe Ihnen vorhin zugehört, ich habe Sie nicht verstanden und ha­be nicht gesehen, wo Sie etwas umsetzen. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischen­rufe bei der ÖVP. – Abg. Steinhauser: Das ist Ihr Problem!)

Ich möchte da gleich einmal weitergehen. Frau Bundesminister, Sie sagen hier, Ar­beitslosigkeit gegen Flüchtlinge auszuspielen sei unseriös. Ich lese Ihnen einen Artikel von vorgestern aus den „Vorarlberger Nachrichten“ vor:

„Fast 27 Millionen Euro wurden 2014 an bedarfsorientierter Mindestsicherung ausbe­zahlt. () Gefordert wird das System derzeit auch aufgrund der vielen Flüchtlinge, de­ren Anerkennung zum Teil sehr rasch erfolgt. Die meisten von ihnen rutschen () des­halb sofort in die Mindestsicherung, weil sie aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse noch nicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar sind.“

Liebe Damen und Herren von den „GrünInnen“, wissen Sie, wer das gesagt hat? – Das hat Frau Katharina Wiesflecker, grüne Landesrätin in Vorarlberg, gesagt. Meine Da­men und Herren, da haben Sie den Beweis! Frau Schwentner, weil Sie vorhin gesagt haben, dass das mit all dem nichts zu tun hat: Hier haben Sie den Beweis schwarz auf weiß! (Der Redner hält eine Kopie des erwähnten Artikels in die Höhe.) Ihre Lan­desrätin bestätigt das, was wir in unserer Aktuellen Stunde ansprechen möchten. (Bei­fall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.) Nehmen Sie das zur Kenntnis! Dieses Doppelspiel der Grünen ist wirklich nicht mehr erträglich!

Meine Damen und Herren, ich habe gestern sehr aufmerksam – wir waren ja in Trais­kirchen – den „Report“ angeschaut (Zwischenruf des Abg. Steinhauser), wo auch die Flüchtlingsproblematik diskutiert worden ist. Ich habe diesen Zahnarzt dort gesehen, der keinen Job bekommt, weil er natürlich die Sprache noch nicht kann – das ist gar kein Thema, das wäre eine qualifizierte Zuwanderung, damit habe ich überhaupt kein Problem. Es widerspricht aber dem, was Ihre Soziallandesrätin sagt.

Der ORF hat natürlich schon etwas Schönfärberei betrieben. Wenn Sie einmal in Trais­kirchen mit den Verantwortlichen sprechen – das haben wir gestern mit verschiedenen Institutionen zur Genüge getan –, dann erfahren Sie auch, dass sehr viele Menschen, die da jetzt als Flüchtlinge aus verschiedenen Kriegsgebieten kommen, aus wirtschaft­lichen Gründen kommen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Steinhauser.)

Sie können sich erinnern, ich habe vor einigen Wochen hier bei einer Dringlichen An­frage zu diesem Thema drei Beispiele – drei Interviews auf Sizilien, gemacht von einer seriösen Zeitung – vorgetragen. Das sind Wirtschaftsinteressen, die diese Leute hier herbringen. Das ist Faktum!

Als wir draußen mit den Verantwortlichen geredet haben, hat man uns eines erklärt, was mir auch einleuchtet: Wenn Sie in Afghanistan eine sechsköpfige Familie mit 15 € im Monat durchfüttern können, dann sind die 40 € Taschengeld, das diese Leute vom Staat bekommen – die Verpflegung und Unterkunft ist natürlich gratis –, ein schönes Geld. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Der Verantwortliche hat uns erklärt, dass sehr viele diese Gelder oder die Hälfte davon nach Afghanistan schicken, damit die Familie dort leben kann. Das ist also eine gute Investition für die Familie, wenn jemand mittels Schlepper nach Österreich kommt. Was er noch dazugesagt hat: Es kommt kein Einziger, der sich selber durchgeschla-


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gen hat, nach Österreich, weil das schlecht für das Schleppergeschäft ist – das wird von denen sogar verhindert.

Fakt ist, dass jeder, der hierherkommt, geschleppt ist. Wir schaffen, indem wir diese Bedingungen so gestalten, dass diese Menschen von Positivem berichten können – die kommen mit falschen Hoffnungen her, meinen, in Österreich fließe Milch und Ho­nig, die sehen natürlich die schönen Autos, die wir haben, und wollen das auch alles haben –, einen Anreiz für sie, hierherzukommen. Und das ist natürlich ein Geschäft, das die Mafia macht.

Ich habe es einmal in einer Ausschusssitzung gesagt und hätte fast einen Ordnungsruf vom Kollegen Amon bekommen – die Bestätigung habe ich dann aber bekommen: Diese NGOs betreiben das ganz bewusst, um ihre Leute beschäftigen zu können. Ich habe damals gesagt, dass die Grünen Beihelfer dieser Schlepper sind, und das wiederhole ich hier noch einmal. Das haben Sie, Frau Korun, in der Ausschusssitzung sogar bestätigt. Fragen Sie Kollegen Amon! Das ist Fakt. (Abg. Steinhauser: Das ist der Vorwurf einer strafbaren Handlung! – Zwischenruf der Abg. Korun.)

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas zu den Handys, meine Damen und Herren. Am Sonn­tag war ich bei einem Frühschoppen und ich habe am Tisch gegenüber etwas gehört, bei dem ich solche Ohren bekommen habe, denn da ging es nämlich um die Handys.

Eine Frau hat erzählt, dass in der Schule in Hörbranz, meiner Heimatgemeinde, Geld für Asylwerber-Kinder gesammelt wurde. Die Kinder hätten ihr Taschengeld hergeben sollen, aber sie haben sich geweigert, es herzugeben. Als dann die Lehrerin gefragt hat, warum sie nichts spenden wollen, haben sie gesagt, dass das Mädchen von den Asylwerbern, für die das Geld bestimmt war, ein neueres Handy als sie habe. (Zwi­schenruf der Abg. Kucharowits.)

Das hat mir zu denken gegeben. Wenn man, so wie ich gestern in Traiskirchen, ge­sehen hat (Zwischenruf des Abg. Steinhauser), dass jeder ein Handy hat – jeder ein neues Modell –, dann muss man sich schon fragen, wie weit Hilfe und Solidarität mit un­serem teuer verdienten Steuergeld gehen kann. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)

Wir brauchen niemanden sterben zu lassen, wir können die Leute natürlich betreuen, aber die Frage ist immer das Wie. Im Ausland Werbung zu machen, damit alle zu uns kommen, das ist der falsche Weg! (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Königsberger-Ludwig: Erbärmlich! – Abg. Steinhauser: Intellektueller Tiefflieger!)

10.31


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.

 


10.31.46

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! In Syrien werden Dörfer zerbombt – und wir diskutieren das hier auf dem Niveau von: Wer hat welches Handy?! (Beifall bei NEOS, SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Allein, wenn man die Überschrift dieser Aktuellen Stunde anschaut – „400 000 Arbeits­lose, Sozialsystem nicht finanzierbar – Schutz für Verfolgte, aber kein Platz für Wirt­schaftsflüchtlinge“ –, da werden die Themen in einer Art und Weise vermischt, dass es intellektuell nur als Zumutung erlebbar ist! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeord­neten von SPÖ und Grünen.)

Das suggeriert ja, dass die Asylwerber irgendjemandem anderen einen Arbeitsplatz wegnehmen, und blendet aus, dass diese bei uns gar nicht arbeiten dürfen. Auch wenn Sie davon ausgehen – ich entnehme das Ihrer Überschrift und den Redebeiträgen –, dass das Sozialsystem das nicht tragen kann, dann muss man sich auch einmal die


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konkreten Zahlen anschauen, denn Österreich gibt für das Sozialsystem jedes Jahr 96 Milliarden € aus und 200 Millionen € für die Grundversorgung von Asylwerbern. – Das muss dann wohl unterzubringen sein. Wenn unser Sozialsystem ein Finanzierbar­keitsproblem hat, dann sind andere Fehler der Regierung dafür verantwortlich, aber sicher nicht die Zahl der Asylwerber.

Was die Situation heute zeigt, ist, dass die Bundesregierung heillos überfordert ist. Da gebe ich den Kritikern vollkommen recht. Ich gebe auch jenen recht, die der ÖVP vor­werfen, dass sie in den Chor der rechten Hetzer einstimmt, denn das, was da am Wo­chenende von Ihnen, Frau Bundesministerin, und vom Integrationsminister Kurz ge­kommen ist, ist in Wirklichkeit nur Öl ins Feuer gegossen und Wasser auf die Mühlen der FPÖ-Propaganda! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Fekter: Sie nehmen die Men­schen nicht ernst!)

Ich nehme die Menschen schon ernst, aber, Frau Abgeordnete Fekter, es nützt nichts, wenn wir hier herinnen schöne Worte finden und Ihre ÖVP-Bürgermeister den Bürgern vor Ort signalisieren, dass Asylwerber im Dorf eine Zumutung wären. Das sind Ihre Parteifreunde, die überall in den kleinen Dörfern  (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, Ihre Bürgermeister sagen das ... (Abg. Rädler: Wer sagt das?)

Herr Rädler, Sie sind ja selbst Bürgermeister, telefonieren Sie einmal mit Ihren Kolle­gen, was da zum Teil für eine Politik gemacht wird! (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich nehme die Bürgermeisterin von Alberschwende, Kollegin Schwarzmann, po­sitiv aus, aber ganz viele andere von Ihrer Couleur sind da schlechte Beispiele. Schau­en Sie nur, was Sepp Schellhorn erlebt hat! (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Strolz.)

Wenn wir schon den Bogen zum Arbeitsmarkt spannen wollen und wenn wir der Mei­nung sind – wie das Katharina Wiesflecker in Vorarlberg behauptet –, dass die Asyl­werber, wenn sie einen Asylstatus haben, ein Problem für die Mindestsicherung wer­den, dann muss man sich fragen, warum das überhaupt so ist. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das stimmt nicht! So hat sie es nicht gesagt!) Wenn sie dazu gezwungen werden, nicht zu arbeiten (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Na dann dürfen’s ja arbei­ten!), wenn sie keine Deutschkurse bekommen, weil wir diese Ressource nicht zur Verfügung stellen, ist es logisch, dass sie, wenn sie dann einmal das Recht haben, zu bleiben, aufgrund der langen Arbeitslosigkeit nicht arbeiten können, denn wenn jemand zu lange vom Arbeitsmarkt weg war, findet er viel schwerer wieder hinein.

Wenn wir nicht dafür sorgen, dass sie ordentlich Deutsch lernen, wenn sie da sind, dann legen wir ihnen die Brücke zum Arbeitsmarkt schon gar nicht. Wir haben selbst Verantwortung dafür, dass am Schluss Personen, die das Bleiberecht bekommen, nicht auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen sind und in der Mindestsicherung landen.

Österreich hat die Verpflichtung, den Arbeitsmarkt für Asylwerber zu öffnen (Abg. Bela­kowitsch-Jenewein: Machen wir auf für alle!) und eine diesbezügliche EU-Richtlinie umzusetzen, der Sie, Frau Ministerin, selbst im Rat zugestimmt haben. Bis 20. Juli ha­ben wir dafür noch Zeit. Wir laufen Gefahr, in ein Vertragsverletzungsverfahren zu kom­men. Das dürfen Sie uns dann erklären, warum Sie eine Richtlinie nicht umsetzen, die Sie selbst beschlossen haben.

Das ist eine humanitäre und eine menschliche Notwendigkeit, den Leuten das Selbst­wertgefühl zu geben, das man bekommt, wenn man arbeiten kann und arbeiten darf. Panikmache ist fehl am Platz, wir müssen nach Lösungen suchen! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 48

10.36


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.36.44Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 5313/J bis 5429/J

2. Anfragebeantwortungen: 4301/AB bis 4351/AB

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 15/ABPR

Anfragebeantwortung (Obfrau des Umweltausschusses): 16/ABPR

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert wird (669 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Kapitalmarktgesetz und das Rech­nungslegungs-Kontrollgesetz geändert werden (670 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und das Immobilien-Invest­mentfondsgesetz geändert werden (671 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbrin­gen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nicht­raucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuergesetz 1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bediensteten­schutzgesetz geändert werden (672 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentech­nisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden (673 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (674 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Bürgerinitiative Nr. 73 betreffend „Errichtung und Finanzierung eines Grabmals für die Opfer von Maly Trostinec“

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Finanzausschuss:

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen (678 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 49

Wissenschaftsausschuss:

Berichtskonvolut zu den Evaluierungsverpflichtungen nach § 143 Universitätsge­setz 2002 hinsichtlich zugangsgeregelter Studien, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-183 d.B.)

*****

10.37.30Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 4144/AB

 


Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 4144/AB der Anfrage 4316/J der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verschleppung und Demontage des Energieeffizienzgesetzes durch den Herrn Bundesminister für Wissenschaft, For­schung und Wirtschaft abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledi­gung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

10.37.36Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Doris Bures: Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Dr. Strolz, Kol­leginnen und Kollegen beantragt haben, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstat­tung über den Antrag 65/A der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 18. Juni 2015 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren.

Diese kurze Debatte wird im Anschluss an die Debatte über die Anfragebeantwortung stattfinden, die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser De­batte erfolgen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 9, 10 bis 12, 13 bis 16 sowie 18 und 19 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Dann gehen wir in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Kon­sens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 88 Minuten, FPÖ 81 Minuten, Grüne 68 Minuten sowie STRONACH und NEOS je 36 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Be­schlusses je 18 Minuten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 50

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügli­ches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.39.471. Punkt

Wahl einer Ordnerin/eines Ordners

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung. Auf­grund des Ausscheidens von Herrn Abgeordnetem Mario Kunasek aus dem Nationalrat ist die Wahl eines Ordners vorzunehmen.

Der Wahlvorschlag des Parlamentsklubs der Freiheitlichen lautet auf MMMag. Dr. Axel Kassegger.

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 87 Abs. 7 in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung hierüber nicht mit Stimmzetteln, sondern durch Erheben von den Sitzen abstimmen lassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir nun zur Wahl, und ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Wahlvorschlag des Parlamentsklubs der Freiheitlichen sind, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Damit ist Herr Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger zum Ordner gewählt. (All­gemeiner Beifall.)

10.40.522. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (587 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (633 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 912/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerechte Pendlerverordnung für unsere Arbeitnehmer (634 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1146/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechts­anspruch auf Bildung und Qualifikation (Bildungskonto) (635 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1113/A der Ab­geordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), zuletzt geän­dert mit BGBl. 35/2015, abgeändert wird (636 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 51

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1114/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindest­lohntarif für den KV-losen Bereich zur Existenzsicherung für unselbständig Be­schäftigte (637 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1147/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absi­cherung von Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (638 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1083/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Um­schulungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer_innen mit gesundheitsbeeinträchtigen­den Berufen (639 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1160/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­führung eines Weiterbildungskontos (640 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 9 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Hundstorfer.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.41.22

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bun­desminister! Ganz kurz noch zur Aktuellen Stunde möchte ich Ihnen, Frau Kollegin Schwentner, schon eines sagen: Sie haben hier behauptet, ich hätte irgendetwas mit Handys bei Asylwerbern kritisiert. – Das entspricht nicht den Tatsachen, ich habe dieses Wort nicht einmal in den Mund genommen. Ich würde Sie schon bitten, das einmal im Protokoll nachzulesen! Das ist nicht in Ordnung. Sie sind ganz offensichtlich nicht in der Lage, sinnerfassend zuzuhören. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber jetzt zur Sozialdebatte.

Wir haben heute eine Regierungsvorlage, nämlich ein Bundesgesetz, mit dem das Ar­beitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, in Verhandlung, in der es prin­zipiell einmal darum geht, vor allem der Gruppe der Arbeitslosen, die über 50 sind, besondere Maßnahmen beziehungsweise vermehrt Maßnahmen zu gewähren. Das ist sehr sinnvoll, denn wir wissen ja, dass die Arbeitslosigkeit in Österreich explodiert. Sie explodiert leider Gottes seit Jahren, und es ist auch leider kein Ende in Sicht. Wir ha­ben die höchste Arbeitslosigkeit in der Zweiten Republik, und natürlich sind vor allem auch ältere Arbeitnehmer besonders stark davon betroffen. Das können wir aus den Statistiken herauslesen. Es ist daher überhaupt keine Frage, dass wir diesem Gesetz­entwurf zustimmen werden.


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Allerdings, Herr Bundesminister, wird das allein, wie ich glaube, nicht reichen in Anbe­tracht der Vielfalt der Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Seit Jahren fordern wir bei­spielsweise in manchen Branchen, nämlich in den besonders betroffenen, eine sekto­rale Schließung des Arbeitsmarktes. Das wäre sinnvoll beispielsweise auch für die Baubranche – jetzt nur als ein Beispiel –, in der es einen besonders hohen Anstieg an Arbeitslosigkeit gibt.

Es ist auch so, dass durch die Öffnung des Arbeitsmarktes besonders aus den östl­ichen EU-Staaten nach Österreich gedrängt wird, weshalb wir auch einen ganz beson­ders starken Anstieg in der Gruppe der Osteuropäer zu verzeichnen haben. Ich werde mich jetzt hüten, Zahlen zu nennen, denn die Zahlen, die Sie uns in einer schriftlichen Anfragebeantwortung mitgeteilt haben, sind vom Stichtag 31. Dezember, und – wir sind das ja schon gewohnt, Herr Bundesminister – Sie werden heute in Ihrer Rede wieder vom „derzeitigen Zeitpunkt“ sprechen.

Wir wissen, immer wenn Sozialdebatten im Parlament anstehen, geht die Arbeitslosig­keit gerade „zurück“ – und steigt halt am nächsten Tag wieder an. Auf dieses Spiel­chen möchte ich mich gar nicht einlassen. Aber wir sehen anhand der Anfragebeant­wortungen, die jetzt nicht mit heute datiert sind, sondern eben schon ein bisschen zu­rückliegen: Wir haben einen ganz besonders starken Anstieg an Arbeitslosigkeit vor al­lem in der Gruppe der Osteuropäer, aber auch in jener der Drittstaatsangehörigen. Vor diesem Hintergrund, Herr Bundesminister, halte ich es schon für sehr bedenklich, dass Sie immer wieder überlegen, den Arbeitsmarkt auch für Asylwerber zugänglich zu ma­chen.

Wir haben gerade vorhin in der Aktuellen Stunde gehört, für heuer wird erwartet, dass bis zu 70 000 Personen einen Asylantrag in Österreich stellen werden. Ich weiß nicht, wie man die auf dem Arbeitsmarkt unterbringen soll. Ich stelle mir die Frage, wie Sie das schaffen wollen. Sie selbst haben in der „Pressestunde“ im Mai gesagt, dass wir bereits 16 000 arbeitslose Asylberechtigte in Österreich haben. Ich betone: 16 000! Das heißt, für die Asylwerber wird es keine Jobs geben, auch wenn Sie das gerne möchten.

Sie haben den Arbeitsmarkt schon in den letzten Jahren sukzessive immer mehr und immer weiter aufgemacht. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, Herr Bundesminister, als Funk­tionärin einer Oppositionspartei könnte ich jetzt natürlich sagen, das ist sehr schön, das ist sehr gut, aber als Staatsbürgerin und Politikerin muss ich Ihnen ehrlicherweise sa­gen, Sie gefährden damit den Arbeitsmarkt, auch den sozialen Frieden in weiterer Fol­ge, und somit sind Sie dann auch rücktrittsreif. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube, dass das nicht sinnvoll ist. Ich weiß schon, Sie warten jetzt noch bis zum 12. Oktober, bis zum Tag nach der Wien-Wahl, um das dann sozusagen zu verkünden. Sie haben ja auch willfährige Unterstützung aus Teilen der ÖVP, vor allem der Indus­triellenvereinigung, die sich schon darauf freut, billige Arbeitskräfte zu haben. Wir se­hen ja, dass es genau diesen Verdrängungswettbewerb vor allem im Bereich der Mi­granten, die schon länger bei uns sind, gibt. Das ist übrigens auch einer der Gründe dafür, dass gerade im Bereich der Ausländer die Arbeitslosigkeit ansteigt: weil die im­mer von neuen, noch billigeren verdrängt werden.

Ich weiß, Herr Minister, Sie werden jetzt gleich mit Ihrem Lohn- und Sozialdumping-Be­kämpfungsgesetz kommen, das ja so großartig ist und so großartig wirkt. Das haben wir vor fünf Jahren beschlossen, und damals haben Sie uns erklärt, das sei der Knaller, damit würden Sie das Problem bewältigen. Vor einem Jahr haben wir es schon refor­mieren müssen – offensichtlich war es doch nicht so großartig. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Steuerreform haben Sie uns stolz erklärt, zur Gegenfinanzierung werden 1,9 Milliarden erzielt werden, indem Sie die Schwarzarbeit unterbinden werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 53

Also irgendetwas passt da jetzt nicht ganz zusammen. Entweder wirkt dieses Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz gar nicht oder es wirkt so toll oder Sie wissen es eigentlich selbst nicht.

Die Wahrheit ist: Sie beschließen ein Gesetz, und das mag auch gut gemeint sein – ich will Ihnen jetzt gar nicht unterstellen, dass Sie es nicht gut gemeint haben –, aber das Problem ist: Exekutieren müssen es die Beamten der Finanzpolizei, die gleichzeitig vom Finanzministerium ausgehungert werden. Das ist das Hauptproblem. Man kann die besten Gesetze machen, wenn man sie nicht exekutiert, sind sie sozusagen sinnlos. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister! Wir werden dieser Regierungsvorlage natürlich zustimmen, ich glaube aber, dass es sinnvoll ist – und da wird auch bei Ihnen endlich einmal ein Um­denken stattfinden müssen –, für den Arbeitsmarkt auch noch andere Maßnahmen zu setzen. Auch wenn Sie es für unorthodox oder das alles für böse halten, Sie werden nicht darüber hinwegkommen, denn wir sehen, was sich vor den Grenzen Österreichs abspielt, wir sehen, dass Millionen von Menschen nach Österreich beziehungsweise nach Europa kommen wollen, auf den Arbeitsmarkt drängen: Das werden wir nicht schaffen!

Herr Bundesminister, ich würde mich freuen, würden Sie heute ein Bekenntnis dazu abgeben, dass Sie nach der Wien-Wahl nicht den Arbeitsmarkt für Asylwerber öffnen! Das wäre etwas, das ich Ihnen abnehmen würde. Anderenfalls, meine Damen und Herren, sage ich Ihnen ganz ehrlich, wird dieser Arbeitsmarkt nach der Wien-Wahl ge­öffnet werden. Sie halten jetzt noch dicht, um zu retten, was zu retten ist. (Beifall bei der FPÖ.)

10.47


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mu­chitsch. – Bitte.

 


10.47.42

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich Stellung beziehe zur Regierungsvorlage Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz einige Worte zur aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt.

Ich halte das, was hier einige Rednerinnen und Redner in der Aktuellen Stunde vorhin gesagt haben, für wirklich sehr bedenklich. Ich finde es schäbig, wenn versucht wird, arbeitsuchende Menschen gegen Kriegsflüchtlinge auszuspielen (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Loacker), wenn versucht wird, die Bevöl­kerung aufzuhetzen und aufzuwiegeln, um vielleicht populistisch auf Stimmenfang zu gehen. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Fakt ist: Es wurden eindeutig Äpfel mit Birnen verwechselt, und das ist nicht fair gegen­über jenen Menschen, die von dieser Situation betroffen sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zum Thema Arbeitsmarkt. – Fakt ist – und Sie wissen, ich spreche die Probleme sehr offen an, manchmal zu offen in meinen Reihen –: Wir haben Probleme auf dem Arbeitsmarkt, das ist richtig. Die Situation ist ganz klar einzuschätzen: Es gibt mehr Menschen in Europa, es gibt mehr Menschen in Österreich, die einen Arbeitsplatz su­chen, als Arbeit vorhanden ist, und solange die Konjunktur in Europa schwächelt, so­lange auch Österreich in der Konjunktur nicht anzieht, werden wir diese Probleme ha­ben.

Die Folgen daraus sind Ihnen bekannt: Der Wettbewerb wird schärfer, nicht mehr nur allein unter den Unternehmern, sondern auch unter den Arbeitnehmern, Lohndumping, Sozialdumping, Steuerbetrug, Unterentlohnung steigen, billige Arbeitskräfte werden


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von österreichischen Auftraggebern in Österreich eingesetzt, aus EU-Ländern entspre­chend lukriert. Die Europäische Union – die Europäische Kommission ganz direkt an­gesprochen – ist auch nicht immer sehr hilfreich, wenn es darum geht, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wenn man an den jüngst in Riga gefassten Beschluss denkt, mit dem die Europäische Kommission mehrheitlich gegen die Stimmen von Österreich die Ich-AGs forciert und damit Briefkastenfirmen legalisiert. Die Folgen: Die Angst um den Ar­beitsplatz steigt.

Wir würden wesentlich besser vorankommen, würden all jene, die diese Situation kriti­sieren, auch wirklich sinnvolle Vorschläge einbringen, um Arbeitslosigkeit zu senken. Es wird nicht ausreichen und schon gar nicht möglich sein, den Schranken hinunterzu­lassen, die Grenzen zu schließen, die „Ausländer raus!“-Parolen auszupacken, damit sichern wir den Wirtschaftsstandort Österreich nicht. Österreich ist ein Exportland. Über eine Million Menschen sind mit ihrem Arbeitsplatz abhängig von den Exporten in die Europäische Union, und deshalb ist das nicht das richtige Beispiel.

Aber Fakt ist: Dort, wo es Probleme gibt – und ich komme leider aus einer derartigen Branche; das ist unter anderem die Bauwirtschaft –, brauchen wir weitere Maßnahmen, aber rechtskonforme Maßnahmen, um gegenzusteuern, damit der Wettbewerb fair wird. Wir müssen gemeinsam an jenen Schrauben drehen, welche es ermöglichen, die­se Fairness wiederzuerlangen.

Die Maßnahmen, die von uns vorgeschlagen werden, sind Ihnen bekannt. Es geht da­rum, weitere Maßnahmen im Bereich Sozialbetrug zu setzen. Der Herr Bundesminister wird dem Sozialausschuss eine Regierungsvorlage zuweisen, welche wir noch vor dem Sommer im Parlament diskutieren und verabschieden werden, um im Kampf gegen den Sozialbetrug weiterhin und entsprechend schärfer die Schrauben anzusetzen, um Fairness zu erreichen.

Wir brauchen aber auch dieses Konjunkturpaket im Bereich Wohnbau. Vielleicht ge­lingt es uns noch bis morgen, gemeinsam mit der ÖVP einen Initiativantrag betreffend eine Novelle zum Bundesvergabegesetz einzubringen.

Zur Regierungsvorlage betreffend Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz: Ich bedan­ke mich dafür, dass diese Regierungsvorlage eine breite Zustimmung erhalten wird. Sie ist ein wichtiger Schritt, um all jenen Menschen zu helfen, die über 50 Jahre alt und länger als sechs Monate arbeitslos sind und keine oder nur eine sehr geringe Chancen haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Mit der Aufstockung der Mittel aus der Arbeitslo­senversicherung 2016 und 2017 um zusätzlich 250 Millionen € können weitere Maß­nahmen und Projekte gefördert werden, um diesen Menschen eine Chance zu geben, wieder in Beschäftigung zu kommen. Wichtig ist aber auch, dass die Wirtschaft mit­spielt und dass die Wirtschaft diesen Menschen dann auch die Chance gibt, auf dem Arbeitsmarkt wieder unterzukommen.

Sehr positiv erwähnt sei die Aufstockung der Mittel auch im Bereich Kurzarbeit von 2016 bis 2019 jeweils bis zur Obergrenze um bis zu plus 20 Millionen €. Wir alle wissen aus der Finanzkrise 2009/2010, dass wir mit dem Modell Kurzarbeit viele Schicksale ent­sprechend abmildern konnten, indem die Menschen im Job behalten werden konnten und nicht arbeitslos wurden. Deshalb ist auch das eine wichtige Maßnahme, ein wich­tiger Schritt zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit.

Ich bedanke mich bei all jenen, die daran mitgewirkt haben. Recht herzlichen Dank, Herr Bundesminister, für die Einbringung dieser Regierungsvorlage. Ich hoffe wirklich auf eine breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 55

10.53


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


10.53.39

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Finanzkrise, Wirtschaftskrise, Arbeitsmarktkrise, 420 000 Arbeitslose, die Progno­sen sagen, dass es frühestens 2017 vielleicht ein bisschen besser wird. Kollege Mu­chitsch hat es gesagt, die österreichische Wirtschaft ist stark exportorientiert, mit dem Einbruch 2009 haben wir ein massives Problem bekommen. Die Weltbank sagt, die Weltwirtschaftskrise wird uns nicht helfen, das notwendige Wachstum zu bekommen, um den Turnaround auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen. Das heißt, das, was bleibt, ist – wie wir alle wissen – die Binnennachfrage, der Konsum der Leute, die in Österreich le­ben, hier arbeiten und hier das Geld ausgeben. Aber auch da schaut es nicht beson­ders gut aus. Sie alle wissen, dass wir bei den mittleren und unteren Einkommens­gruppen in den letzten Jahren Reallohnverluste hatten. Das heißt, trotz kontinuierlicher Lohnsteigerungen hat unser Steuer- und Abgabensystem dazu geführt, dass man sich um das Geld, das man bekommt, weniger kaufen kann.

An diesem Punkt sollte die Steuerreform ansetzen; so wurde es auch angekündigt. Mehr netto vom Brutto hieß es, glaube ich. Der Punkt ist aber der, dass das WIFO be­rechnet hat, dass die Steuerreform, die uns 5 Milliarden € kostet, nur 0,1 Prozent Wirt­schaftswachstum bringen wird, also viel zu wenig, um im Sinne des Wirtschafts­wachstums positiv auf die Arbeitslosigkeit zu wirken. So ist das leider.

Meine Damen und Herren! Insgesamt bin ich mit den Ansätzen der Regierung, was Wirtschaftspolitik, Standortpolitik, Arbeitsmarktpolitik betrifft, einfach nicht zufrieden. Es gibt keine klare Strategie, es ist zu wenig, was unternommen wird, und wir verlieren immer mehr kostbare Zeit.

Herr Minister Hundstorfer, eines muss ich Ihnen schon sagen: Ich begleite Sie jetzt schon ein paar Jahre und habe Sie in diesen Jahren durchaus auch schätzen gelernt. Es war immer möglich, mit Ihnen Probleme zu erläutern, eine gemeinsame Problem­sicht zu entwickeln, und man hatte das Gefühl, selbst wenn Sie Vorschläge nicht un­mittelbar übernehmen, dass Sie sich des Problems annehmen. Das hat sich aber ge­ändert. Das hat sich in den letzten zwei Jahren geändert, und ich frage mich, warum. Ich verstehe schon, dass es frustrierend ist, mit diesen Krisen umzugehen, dass es frustrierend ist, mit der ÖVP in einer Koalition zu sein (Hallo-Rufe bei der ÖVP), das kann ich nachvollziehen, meine Damen und Herren, aber es kann nicht sein, dass Ih­nen als Regierung in dieser Situation nicht mehr einfällt als das, was wir auch heute wieder als Regierungsvorlage hier vor uns liegen haben. – Ja, eh gut, wir werden auch zustimmen, aber es ist einfach nicht genug.

Meine Damen und Herren – Herr Kollege Muchitsch hat es schon gesagt –, es ist un­sere Aufgabe als Opposition, immer wieder darauf hinzuweisen, wo es notwendig ist, Reformen anzugehen, Vorschläge zu machen. Und wir machen diese Vorschläge! Heute liegen auch wieder Anträge von uns vor, die sagen, in welche Richtung es ge­hen muss.

Das betrifft zum einen das Thema Arbeitszeit. Herr Minister, Sie sagen mir, Arbeitszeit ist kein Thema, schon gar nicht bei den Sozialpartnern. Erfreulicherweise höre ich jetzt von den Gewerkschaften etwas anderes. Sie gehen bei den Forderungen zur Arbeits­zeitverkürzung jetzt über die sechste Urlaubswoche hinaus. – Gut so, da müssen wir dranbleiben! Das Thema Arbeitszeitverteilung ist eines der wichtigsten arbeitsmarkt­politischen Themen der Zukunft. (Beifall der Abg. Moser sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir alle wissen, dass das Ausmaß der bezahlten Arbeitsstunden seit den letzten zehn Jahren kontinuierlich zurückgeht. Es wird immer weniger, was an bezahlter Arbeit ange­boten wird. Gleichzeitig wird das Arbeitskräftepotenzial, also die Leute, die arbeiten wol­len, immer mehr. Wir können mit dieser Situation nur so umgehen, dass wir die Arbeit


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anders verteilen; wenn nicht, haben wir kontinuierlich steigende Arbeitslosenzahlen, die uns irre viel Geld kosten. Arbeitszeitverteilung ist ein Schlüsselelement, um den Arbeits­markt der Zukunft zu gestalten. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Holzinger.)

Ich kann nicht verstehen, warum vor allem die ÖVP, die Wirtschaft, das derart abblockt und nicht einmal diskussionsbereit ist. Es ist schon klar, Arbeitszeitverkürzung ist eine Herausforderung, aber es geht darum, die Herausforderung zu gestalten. Wir müssen darüber reden, was notwendig ist. Das Arbeitszeitmaß ist nur eine organisatorische Einheit. Sind es 60 Stunden, sind es 48, sind es 40, sind es 38,5, sind es 35? Das ist eine Einheit – die Umstellung ist die Herausforderung, die wir gemeinsam gestalten müssen, sodass sie möglich ist! (Abg. Hammer: Komplett realitätsfremd! – Abg. Dei­mek: Erhöhen auf 45!) Nur so kann das funktionieren! Bitte überwinden Sie diese Ab­blockungsstrategie!

Der zweite große Punkt, zu dem wir Vorschläge haben, steht im Zusammenhang mit der Binnennachfrage. Ich habe schon gesagt, die Kaufkraft vor allem der mittleren und unteren Einkommen wurde durch die Tarifreform, Steuerreform nicht wesentlich ge­stärkt; viel zu wenig, um einen Impuls in Richtung Wachstum zu setzen. Wir müssen im Bereich der Niedrigsteinkommen etwas tun. Die Europäische Union hat uns bereits da­rauf hingewiesen, dass wir hier ein massives Problem haben, meine Damen und Her­ren; nur uns glauben Sie ja nicht! 25 Prozent der Arbeiter und Arbeiterinnen in Öster­reich verdienen unter 1 500 € bei einem Vollzeitjob, 50 Prozent der Arbeiterinnen. Ins­gesamt sind es 500 000 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die unter 1 500 € brutto verdienen, das sind in etwa 1 156 € netto. Das ist nicht in Ordnung, das ist einfach nicht in Ordnung!

Und wenn Sie von der ÖVP dann sagen, höherer Löhne in diesem Bereich gefährden den Standort – Absiedelung et cetera –, antworte ich: Der IWF, der Internationale Wäh­rungsfonds, hat gestern – gestern gab es diese Meldung in den Medien – eine Kursän­derung in diesem Bereich bekanntgegeben. Es hat sich herausgestellt, dass, wenn wir auf Wachstum setzen, wir gerade bei den untersten 20 Prozent der Einkommen an­setzen müssen, dass es uns also nichts bringt, immer noch mehr Reichtum zu haben, immer noch mehr Reiche, sondern wenn es ums Wachstum geht, dann müssen wir bei den unteren 20 Prozent ansetzen. Nur das bringt etwas! (Beifall bei den Grünen.)

Wir von den Grünen versuchen seit Jahren, Sie davon zu überzeugen, dass ein Min­destlohn-Gesetz der richtige Weg wäre. Gut, wir kommen damit politisch nicht durch, vor allem deshalb, weil die Gewerkschaft sagt: Wir machen das mit den Kollektivver­trägen!, obwohl wir Kollektivverträge haben, die Mindestlöhne unter 1 500 € festsetzen.

Okay, da kommen wir nicht weiter, also machen wir einen nächsten Vorschlag und sa­gen: Regeln wir die Bereiche, die von den Kollektivverträgen nicht erfasst sind! Kon­kret sieht das so aus, dass wir wollen, dass ein Mindestlohn in diesem Bereich vom Bundeseinigungsamt gesatzt wird – das Bundeseinigungsamt, das mit Sozialpartner­vertretern besetzt ist. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Was kommt von Ihnen in der Debatte? – Frau Abgeordnete Winzig, die sich offenbar nicht ausgekannt hat, sagte: Überlassen wir das den Sozialpartnern! – Wenn es keinen Kollektivvertrag gibt? – Na, bitte! Wir schalten ein Sozialpartnergremium ein. Sie haben sich mit dem Vorschlag nicht einmal auseinandergesetzt! (Abg. Winzig: Da haben Sie mich falsch verstanden! Sie müssen nur aufpassen!)

Die SPÖ sagt: Wir wollen kein Gesetz, wir wollen kein Gesetz! – Ja, wir wollen es oh­nehin einem sozialpartnerschaftlich besetzten Gremium geben. Sie diskutieren nicht ein­mal ernsthaft über wirklich lange und mit vielen Experten durchüberlegte Vorschläge. Ich finde das sehr bedauerlich.

Meine Damen und Herren, beim dritten Punkt, zu dem wir auch einen Antrag einge­bracht haben, geht es um Arbeitsmarktpolitik im Zusammenhang mit Arbeitsuchenden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 57

Zunächst einmal möchte ich eines festhalten: Es ist klar, bei immer mehr Arbeitslosen braucht man mehr Geld für die Arbeitsmarktpolitik, sonst kann das nicht funktionieren, und zwar unabhängig davon, welches System darauf aufgebaut ist. Wir brauchen mehr Mittel für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik. Das ist völlig klar, aber dann müs­sen wir uns schon auch anschauen, was mit diesem Geld passiert.

Diesbezüglich haben wir einen Vorschlag, einen Vierpunktekatalog, wo man ansetzen muss.

Das ist erstens bei der Beratung von Arbeitssuchenden. Da braucht es mehr Zeit als sieben Minuten pro Person. Die Beratung muss von einer unabhängigen Stelle erfol­gen, die nicht weisungsmäßig dem AMS unterstellt ist. Da braucht es wirklich die Pers­pektivenentwicklung für den Arbeitssuchenden und nicht nur eine Abwicklung im Sys­tem.

Zweiter Punkt: Wir brauchen ein Recht auf Ausbildung. Ich freue mich schon, wenn das Recht auf Ausbildung für Jugendliche 2016 vielleicht wirklich kommt, aber wir Grüne fragen: Warum nur für Jugendliche? – Auch ein 35-jähriger, ein 40-jähriger Hilfsarbeiter soll noch das Recht haben, seine Ausbildung abzuschließen, um dadurch sozusagen noch eine wirkliche Chance auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen.

Der dritte Punkt ist ein sehr wichtiger: Wir wollen statt eines zugewiesenen Kurses ein Bildungskonto für Arbeitssuchende. Jeder Arbeitssuchende soll selbst aus einem Kata­log von Maßnahmen, die sozusagen qualifiziert, zertifiziert wurden, wo man sagt: Ja, das bringt wirklich etwas!, aussuchen können, selbst entscheiden können: Das ist jetzt das Richtige für mich! – Ich glaube, dass das sehr viel effizienter wäre als das jetzige System.

Meine Damen und Herren, was sagt die SPÖ zu diesem großen Vorschlagspaket? – Es gibt eh Beratung beim AMS. – Und die ÖVP sagt, dafür haben wir sowieso kein Geld. – So wird in dieser Regierung mit arbeitsmarktpolitischen Zukunftsthemen umge­gangen!

Herr Kollege Muchitsch, Sie sagen, wir brauchen Vorschläge. – Wir machen Vorschlä­ge, aber es gibt einfach viel zu wenig Debatte darüber. Es gibt keine Debatte, es gibt keine Vorschläge von Ihnen, die wirklich weitgehend sind. – Ich sage Ihnen: So kann das einfach nicht weitergehen! (Zwischenruf der Abg. Moser.)

Jetzt warten wir auf den Arbeitsmarktgipfel – seit Wochen angekündigt, schon wieder verschoben. Hat irgendjemand schon eine Einladung gekriegt? – Anfang Juli soll er stattfinden. Wer wird dort sein? Die altbekannten Männer: der Präsident der IV, der Wirtschaftskammer, der Präsident des ÖGB, der Präsident der Arbeiterkammer, die Vorstände des AMS, vielleicht noch jemand von der Landeshauptleutekonferenz – und das war es dann: eine Herrenrunde, geschlossen, und die werden superkreativ den zu­künftigen Arbeitsmarkt gestalten.

Meine Damen und Herren, ich erhoffe mir eine andere Zukunftspolitik für Österreich. Arbeitszeitverteilung, Mindestlohnpolitik, Arbeitsmarktpolitik für Arbeitssuchende: Das sind unsere Vorschläge! Wir werden viele weitere machen. Wir werden nicht aufhören, konstruktiv an der Zukunft unseres Landes zu arbeiten, und hoffen, dass die Regierung das endlich auch tut. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.05

11.05.40

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Wöginger, bevor ich Ihnen das Wort er­teile, möchte ich nur etwas mitteilen.

*****


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 58

Ich habe mir das Stenographische Protokoll der Rede des Abgeordneten Dr. Scherak aus der Debatte der Aktuellen Stunde kommen lassen, weil ich einen Zwischenruf nicht eindeutig zuordnen konnte. Da mir aber jetzt das Protokoll dieser Debatte vorliegt, erteile ich Herrn Abgeordnetem Rädler für den Zwischenruf „Oligarchensöldner!“ einen Ordnungsruf. (Beifall bei Grünen, NEOS und Team Stronach. – Abg. Strolz: Letzt­klassig! Immer wieder letztklassig!)

*****

Als Nächster ist Herr Abgeordneter Wöginger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.05.51

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Mei­ne sehr geschätzten Damen und Herren! Also, Frau Kollegin Schatz: Erstens: Es wird debattiert. Zweitens: Ja, es gibt unterschiedliche Meinungen zu Ihren Anträgen, und wenn Sie hier die Kollegin Winzig kritisieren, dann weise ich das auf das Entschiedens­te zurück. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Und zu Ihrem Ansatz, was die Satzungen bei den Kollektivverträgen betrifft – ich weiß nicht, ob Sie das auch mitbekommen, wenn Sie schon kritisieren, dass aus Ihrer Sicht zu wenig gemacht wird –: Es wird ständig gesatzt im Bundeseinigungsamt – ständig! Ich glaube, wir sind hier auf einem sehr guten Weg, und das ist genau das, was Sie an­sprechen. Das wird eigentlich Woche für Woche, Monat für Monat ein Stück weit bes­ser, weil sehr viele Kollektivverträge gesatzt werden. Daher verstehe ich die Problema­tik nicht, die Sie ja immer wieder erneut thematisieren. Nach dem Motto „Täglich grüßt das Murmeltier“ bekommen wir immer wieder die gleichen Anträge. (Abg. Schatz: ... weshalb dann die Niedriglohn-Raten! ... dann die Leute, wenn Sie eh alles im Griff ha­ben? Na, sagen Sie etwas! Warum verdienen die Leute 1 500 €, teilweise weniger, für Vollzeit?!)

Sie haben die Möglichkeit, hier herauszugehen. Sie haben jetzt, glaube ich, 10 Minu-
ten lang gesprochen. Es gibt keinen Monolog, es gibt eine Redeordnung, und daran haben auch Sie sich zu halten, Frau Kollegin! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)

Meine Damen und Herren, wir stehen vor einer Herausforderung auf dem Arbeitsmarkt. Wir haben zwar steigende Beschäftigung, aber wir stehen auch steigenden Arbeitslo­senzahlen gegenüber. Wir sind am dritten Platz mit 5,6 Prozent. 330 000 Menschen sind auf Arbeitssuche, 65 000 sind in Schulung. Die durchschnittliche Verweildauer be­trägt 113 Tage. Es ist auch nicht so, dass alle jahrelang arbeitslos sind, der Arbeits­markt ist sehr beweglich geworden.

Einen Punkt haben Sie auch ausgeklammert, Frau Kollegin Schatz: Wir beschließen hier ein großes Paket mit Arbeitsmarktmitteln für ältere Personen, für über 50-Jährige, die länger als sechs Monate arbeitslos sind. Das wischen Sie mit einem Handstrich, mit einem Federstrich weg, Sie erwähnen es nicht einmal im Zuge der Debatte. Wir er­wähnen es schon. (Abg. Schatz: Doch! Ich habe gesagt, das ist auch gut!)

Ich finde es auch wirklich sinnvoll und nützlich, dass wir gerade dieser Gruppe helfen. Warum? – Weil diese Menschen es schwerer haben, wieder auf den Arbeitsmarkt zu­rückzufinden. (Abg. Schatz: Ja, Sie sagen ...! Machen Sie einmal einen ...!) Die Ver­weildauer ist dort dreimal so lange wie bei den anderen Altersgruppen, und deshalb gilt – neben allen arbeitslosen Menschen – insbesondere den über 50-Jährigen unsere Solidarität und unsere Anerkennung, damit alles getan wird, um diese Menschen, die arbeiten wollen, das muss man auch betonen, wieder am Arbeitsmarkt integrieren zu können. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 59

Meine Damen und Herren, das ist ein Paket mit über 250 Millionen € jährlich. Heuer haben wir zum Beispiel 120 Millionen als Wiedereingliederungsbeihilfe, mit der sozusa­gen ein Anreizsystem geschaffen wird, dass Unternehmen angeregt werden, dass sie auch diese Menschen einstellen. In Oberösterreich zum Beispiel war es bis vor Kurzem so, dass in etwa zweieinhalb Monatsgehälter bezahlt wurden für eine über 50-jährige Person, die länger als sechs Monate arbeitslos war, und die Zahlen sprechen für sich. Das war in den letzten Jahren sehr erfolgreich, und das wird es auch in Zukunft sein, wenn diese Mittel hier verdoppelt werden. Meine Damen und Herren, das ist auch im Sinne der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Wir kennen die Situation auch aus unseren Sprechtagen: Menschen, die über 50 Jahre alt sind, arbeitslos geworden sind – aus welchen Gründen auch immer –, haben es derzeit wirklich extrem schwer, am Arbeitsmarkt unterzukommen, und deshalb befür­worte ich dieses Paket. Ich bin auch der Meinung, dass es zur richtigen Zeit gesetzt wird, um diesen Menschen in einer persönlich schwierigen Situation zur Seite zu ste­hen.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch auf einen Punkt eingehen, der die be­darfsorientierte Mindestsicherung betrifft. In diesem Paket ist ein Antrag der Grünen dabei, und es spricht schon für sich, wenn diesen Antrag fünf Fraktionen des Hauses ablehnen. Ich möchte nur ein paar Punkte herausgreifen, die in diesem Antrag stehen.

Die „vierzehnmalige Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung“, der „An­spruch auf Abdeckung der vollen Wohnkosten“, ohne genaue Detaillierung, was damit gemeint ist (Zwischenruf der Abg. Schwentner), und der „Rechtsanspruch auf Ausbil­dung und Qualifikation“ – ein Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation! –, dann noch die „Schaffung eines Rechtsanspruchs auf bestimmte Leistungen, ... wie Kostenbeiträge für medizinische Hilfsmittel“ et cetera oder auch „die erhöhte Familien­beihilfe“. (Zwischenruf des Abg Neubauer.)

Meine Damen und Herren, kein einziger Mensch in Österreich, der einer Arbeit nach­geht, hat diese Rechtsansprüche! Und was schaffen wir damit? – Die Differenz zwi­schen jenen Menschen, die 40 Stunden oder 38,5 Stunden in der Woche arbeiten ge­hen, einem Job nachgehen, und jenen, die das nicht tun, diese Differenz geht immer weiter zusammen.

Meine Damen und Herren, das ist der völlig falsche Ansatz! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Wir brauchen Anreizsysteme und keine Sozialromantik der Grünen, was die Arbeits­marktpolitik anbelangt! Eine bedarfsorientierte Mindestsicherung ist für jene Menschen, die diese brauchen. Ich nenne immer wieder alleinerziehende Mütter. – Ja, die brau­chen dieses soziale Netzwerk, aber das kann keine Dauerunterstützung für jene sein, die einfach nicht arbeiten wollen (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Hagen), und die haben wir auch in Österreich, meine Damen und Herren. Daher muss es in die­sem Bereich zu anderen Sanktionen kommen.

Ich bin auch dankbar dafür, dass der Herr Sozialminister die Sozialreferentenkonferenz zu diesem Thema einberufen hat. Erste Ansätze wurden da diskutiert. (Zwischenrufe der Abgeordneten Schatz und Schwentner.) Ja, auch Anreize zu schaffen, wenn je­mand aus der Mindestsicherung heraus will. (Abg. Schwentner: Höhere Löhne!) Ja, wenn jemand arbeiten will, zurück in den Arbeitsmarkt will, dann soll es Anreize geben, aber für jene, die nicht wollen, kann es keine Dauerunterstützung geben, meine Damen und Herren! Das muss einmal ganz klar gesagt werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schatz: Gehen Sie zur FPÖ, da sind Sie besser aufgehoben! – Abg. Schwent­ner – in Richtung FPÖ –: Neue Allianzen? – Abg. Peter Wurm: Keine neuen Allianzen, nur die Inhalte!)

11.12



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 60

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Klubobfrau Ing. Dietrich zu Wort. – Bitte.

 


11.12.08

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Das Arbeitsmarktpoli­tik-Finanzierungsgesetz ist etwas Sinnvolles, dem wir selbstverständlich unsere Zu­stimmung geben werden. Es ist sinnvoll, in Zeiten, in denen es mehr als 400 000 Ar­beitslose in Österreich gibt, die Gruppe 50 plus besonders zu unterstützen und diesen Menschen die Möglichkeit zu geben, am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Daher un­sere volle Unterstützung in diesem Bereich. (Beifall beim Team Stronach.)

Ansetzen müssen wir aber bei der Ursache, das heißt, wir müssen schauen, dass in Österreich wieder junge Menschen motiviert sind, Unternehmer zu werden. Wir brau­chen eine Wirtschaft ohne Bürokratie! (Beifall beim Team Stronach.)

Wir müssen schauen, dass die Hemmnisse, die die Unternehmer tagtäglich haben, aus dem Weg geräumt werden. Wir brauchen ein unternehmerfreundliches Umfeld, damit wir wieder Arbeitsplätze schaffen können, damit endlich die Arbeitslosen eine Zukunft haben und nicht nur ihre Zukunft in der Arbeitslosigkeit finden.

Die rot-schwarze Regierung geht in den letzten Jahren einen Weg – das zieht sich wie ein roter Faden durch –, dass jene, die arbeiten, bestraft werden – die haben immer we­niger Geld im Geldbörsel –, dass die Unternehmer schikaniert werden und dass auch Pendler, das sind nämlich jene Personen, die bereit sind, Tag für Tag stundenlang zum Arbeitsplatz zu fahren, auch noch draufzahlen. Dagegen wehren wir uns. Wir wollen, dass Pendler solche Rahmenbedingungen haben, dass die Kilometer, die sie tatsäch­lich fahren, auch voll steuerlich absetzbar sind. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Peter Wurm.)

Werte Kollegen, nehmen wir uns selbst als Beispiel: Wir bekommen einen Spesener­satz. Da ist es doch fair und richtig, zu schauen, dass auch die Arbeiter, nämlich jene, die weit pendeln, die volle Unterstützung haben und nicht dafür, dass sie diese Mühe auf sich nehmen, auch noch bestraft werden. Die jetzige Pendlerverordnung sowie der Pendlerrechner sind absolut nicht zielführend und bedeuten nur einen Mehraufwand.

Meine geschätzten Damen und Herren! Ein Beispiel aus der Steiermark: Der Bezirk Murau ist jener Bezirk, der am meisten von Abwanderung betroffen ist. Dort pendeln 61 Prozent der Beschäftigten! 61 Prozent der Menschen, die einer Beschäftigung nachgehen, pendeln aus dem Bezirk hinaus!

Denken Sie einmal an Folgendes: Wenn diese Leute nicht bereit wären zu pendeln, dann wäre der ländliche Raum bald entleert. So pendeln sie aus, verdienen ihr Geld, investieren wieder in Murau und geben jenen, die dort leben, noch eine Chance, weiter in dieser Region bleiben zu können, denn die Politik hat den ländlichen Raum leerge­fegt! Sie haben die Gemeindeämter geschlossen, Sie haben die Post geschlossen, die Kleinschulen – alle Arbeitsplätze vernichtet, die es dort gegeben hat, bis hin zur Polizei.

Wir wollen dafür Sorge tragen, dass der ländliche Raum nicht nur eine große Vergan­genheit hat, sondern auch eine Zukunft. Deshalb: Stärkung des ländlichen Raums! (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Um konkrete Beispiele zu nennen: Ich kenne Leute, die tagtäglich von Krakau, das ist ganz am Ende der Welt, nach Weiz pendeln, von Schöder nach Tamsweg hinauf (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist aber nicht weit!) oder von Predlitz nach Leoben. Die Kosten für diese Pendlerei werden ihnen vom Staat nicht voll ersetzt. Das heißt, sie zahlen noch dafür, das verringert ihr Haushaltsgeld, und sie lassen sehr, sehr viel Le­benszeit dort auf der Straße. Aber der Einzige, der davon wirklich profitiert, das ist der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 61

Staat, denn der kassiert, wenn die Treibstoffpreise hinaufgehen, und der Staat kassiert, wenn die Leute fleißig und mobil sind, um eben in ihrer Heimat leben zu können.

Ein anderes Beispiel: Eine 25-jährige Burgenländerin, mehrere Jahre arbeitslos, be­kommt jetzt einen Job in Wien und muss dann pendeln. 300 € lässt sie auf der Straße, sie verdient 1 000 € – es bleiben ihr 700 €.

Ich frage Sie: Wo ist da der Anreiz für die Menschen, diesen unbequemen Weg auf sich zu nehmen, diesen Weg der Verantwortung, den Weg, nicht dem Staat auf der Ta­sche liegen zu wollen, sondern selbst für ein Einkommen zu sorgen, wenn man jene bestraft, die flexibel sind?

Daher: kilometerabhängiger Pendlerabsetzbetrag, volle Unterstützung für Pendler, da­mit der ländliche Raum eine Zukunft hat. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.17


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wimmer zu Wort. – Bitte.

 


11.17.31

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen und Freunde auf der Galerie! Ich darf recht herzlich die Besucher und Besucherinnen von der Musik-Neuen Mittelschule aus Neunkirchen willkommen hei­ßen, die heute unter uns sind, und darf ihnen einen schönen Aufenthalt hier bei uns wünschen. (Allgemeiner Beifall.)

Kolleginnen und Kollegen, offensichtlich, wie ich jetzt im Zuge der laufenden Diskus­sion höre, wird das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz einstimmig beschlossen. Das ist gut so.

Besonders der erste Teil, wo 20 Millionen € für Kurzarbeit zur Verfügung gestellt wer­den, ist sehr sinnvoll und wichtig. Wir wissen ja, dass Kurzarbeit sehr erfolgreich in der Krise angewendet wurde. Wir wissen, dass uns die Kurzarbeit sehr erfolgreich durch die Krise geführt hat, und darum, glaube ich, ist es ganz, ganz wichtig, dass hier Vor­sorge getroffen wird. Wir haben zum jetzigen Zeitpunkt Gott sei Dank nur 15 Betriebe und knapp 1 200 Menschen in Kurzarbeit, aber das Blatt kann sich ja wenden, und da­rum ist es wichtig, dass vorgesorgt wird, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist heute schon sehr umfangreich be­sprochen worden: die Beschäftigungsinitiative für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer, nämlich die Aktion 50+, wofür eben je 250 Millionen € für die Jahre 2016 und 2017 zur Verfügung gestellt werden. Das brauchen wir ganz, ganz dringend, denn wir wissen, dass besonders die älteren Arbeitnehmer zum jetzigen Zeitpunkt am Arbeits­markt ganz schlecht reüssieren können.

Aber was ich mir schon wünschen würde, geschätzte Damen und Herren, ist, dass sich die Wirtschaft ein bisschen mehr engagiert und mehr Kreativität zeigt. Wenn wir wis­sen, dass ein ausverhandeltes beziehungsweise fast ausverhandeltes Papier am Tisch liegt, das in dieser Form Bonus-Malus-System genannt wird – wir wissen, worum es geht –, dann glaube ich, dass hier alle Anstrengungen angebracht wären, dass dieses Gesetz auch umgesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ.) Und ich möchte schon auch die Wirtschaft einladen, diesbezüglich einen ganz wesentlichen Schritt zu setzen.

Ich sage das auch deshalb, weil wir in der letzten Zeit doch sehr absurde Meldungen gehört haben. So hat etwa ein sehr prominenter Sprecher der Industriellenvereinigung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 62

gemeint, es wäre gescheiter, in Österreich Hartz IV und die Tariföffnungsklausel einzu­führen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu können wir nur sagen: Nie im Leben! (Beifall bei der SPÖ.)

Was wollen denn die in Wirklichkeit, meine sehr geschätzten Damen und Herren, viel­leicht Hartz IV einführen, die Menschen mit ein paar hundert Euro abspeisen und sozu­sagen den Kollektivvertrag noch umfahren können? – Das ist Sozial- und Lohndumping der niedersten Schublade! Das lehnen wir eindeutig ab, liebe Kolleginnen und Kolle­gen! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Köchl.)

Noch einen Punkt zur Kollegin Schatz: Jawohl, Sie haben vollkommen recht, wir müs­sen in Zukunft die Arbeit auf mehr Menschen aufteilen. Das wird eine sehr große He­rausforderung werden. Und wir wissen, dass wir mit den Arbeitgebern da sehr hart ver­handeln werden müssen, aber es wird sehr wenige Alternativen geben. Wir müssen die vorhandene Arbeit mittelfristig auf mehr Menschen aufteilen. Das ist umso mehr not­wendig, als zum Beispiel jährlich 270 Millionen Überstunden geleistet werden. Auf der einen Seite gibt es so viele Menschen, die keine Arbeit finden, und auf der anderen Seite so viele Überstunden, die geleistet werden.

Weil vor allem Kollegin Schatz gemeint hat, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer werde sehr wenig getan, möchte ich schon in Erinnerung rufen: Die Lohnsteuer­reform, die gestern den Ministerrat passiert hat, ist ein Meilenstein. Und darauf sind wir stolz, weil wir als Gewerkschaftsbewegung und als Sozialdemokratie ganz wesentlich dazu beigetragen haben, dass wir zu diesem Ergebnis gekommen sind. – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ.)

11.22


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.

 


11.22.08

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Ich bin immer wieder begeistert, dass Kollegin Schatz und heute auch Kollege Wimmer die Arbeit verteilen wollen. Sie meinen, wir müssen die Arbeit auf mehr Menschen verteilen. Wir müssen zum Jahreswechsel, wenn der Bi­lanzbuchhalter eine „Mörderhackn“ hat, die Arbeit verteilen auf den Bauarbeiter, der im Winter keine Arbeit hat. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Und im Sommer, wenn es am Bau viele Stunden gibt, betrauen wir den Buchhalter, der im Sommer weniger zu tun hat, mit der Arbeit. – Also man kann sich wirklich daran begeistern, wie schön Sie Arbeit mit dem Schäufelchen verteilen können!

Wir haben im Moment ein Problem mit der Nachfrage nach Arbeit, die Wirtschaft kommt nicht in Schwung, und daher gibt es keine zusätzlichen Arbeitsplätze. Wir müs­sen ein Arbeitskräfteangebot schaffen, das den Bedürfnissen der Unternehmen ent­spricht, in die richtige Richtung geht, daher braucht es Mittel für den Arbeitsmarkt. Wir glauben jedoch, dass der Vorschlag der Bundesregierung falsch konzipiert ist. Ein Fo­kus ist auf Eingliederungsbeihilfen gelegt. In diesem Zusammenhang stellt der Rech­nungshof große Mitnahmeeffekte fest, dass also Förderungen auch für Arbeitsplätze, die auch ohne Förderung zustande gekommen wären, gezahlt werden. Und es wird viel Geld für sozioökonomische Betriebe vorgesehen. Darüber hinaus sagt die Arbeiter­kammer, dass viele dieser Eingliederungsbeihilfengelder gar nicht abgeholt werden.

Wir hätten einen stärkeren Fokus gerne bei Schulungsmaßnahmen gesehen. Dort fin­det bei den Ausgaben allerdings ein Rückgang statt. Die Schulungsmaßnahmen gehen ganz besonders bei den älteren Arbeitnehmern zurück, die aber im Schnitt das ge­ringste Bildungsniveau aufweisen, wo wir ein großes Problem haben, weil wir einen gro­ßen Anteil von Menschen mit Pflichtschulabschluss haben. Und daher glauben wir, dass die Maßnahmen, die Sie vorschlagen, am total falschen Punkt ansetzen.


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Es ist auch ein Zahlenspiel, das die Regierung hier spielt: Weil insbesondere für die äl­teren Arbeitslosen weniger für Schulungen ausgegeben wird, steigen dort die Arbeits­losenzahlen überproportional. Wenn Sie die Statistik um die Schulungen bereinigen, liegt nämlich die Arbeitslosigkeit bei den älteren Arbeitnehmern ungefähr im Schnitt der allgemeinen Arbeitslosigkeit.

Das führt mich zum nächsten Punkt: Das Bonus-Malus-Modell, das Sie vorschlagen, ist ein Schmarrn! Es bringt gar nichts und ist wieder nur lohnnebenkostenbasierend: Sie erhöhen wieder die Kosten für die Firmen, die Arbeitskräfte beschäftigen. Damit wer­den Sie keine neuen Arbeitsplätze schaffen, man muss vielmehr ganz andere Dinge angehen.

Ich weiß, der Herr Sozialminister sieht das anders, aber wir müssen daran arbeiten, dass das Senioritätsprinzip abgeschwächt wird, denn auch wenn manche Kollektivver­träge keine oder keine steile Senioritätskurve vorsehen, so gibt es auf dem Arbeits­markt immer ein Abbilden im Quervergleich, und da haben wir ein Problem.

Wir müssen früher Umschulungen anbieten für Menschen, die in Berufen sind, die ge­sundheitlich belastend sind, damit wir sie arbeitsfähig halten.

Wir müssen die Teilarbeitsfähigkeit einführen, dass man nicht nur krank oder gesund ist, sondern eben auch teilweise arbeitsfähig sein kann.

Wir müssen aber auch eine richtige Teilpension einführen, kein Altersteilzeitgeld plus, wo nur noch mehr Geld hinausgepulvert wird.

Unser Antrag bezüglich Weiterbildungskonto geht noch eine Spur weiter als jener der Grünen, wir wollen nämlich das Weiterbildungskonto nicht nur für die Arbeitslosen, son­dern auch für die Menschen, die im Erwerb stehen – ähnlich dem Pensionskonto. Und wir müssen daran arbeiten, präventiv dafür sorgen, dass die Menschen nicht in Arbeits­losigkeit geraten, indem sie sich schon weiterbilden und Weiterbildung erfahren, wenn sie noch im Arbeitsprozess stehen – anstatt erst nachher reparative Maßnahmen zu setzen. (Beifall bei den NEOS.)

11.26


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


11.26.20

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen und danke vorweg bereits für die große Zustimmung, vor allem zu dem Punkt betreffend die Aufstockung der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik. Wir haben damit das höchste Budget, das das AMS jemals in seiner Geschichte hatte, um das auch ein­mal klarzustellen.

Ich möchte auch klarstellen, dass wir natürlich einen Anstieg der Zahl der arbeitslosen Menschen aus Drittstaaten haben. Ja, die sind 1970, 1980, 1990 nach Österreich ge­kommen und werden auch teilweise arbeitslos. Natürlich findet teilweise ein Verdrän­gungswettbewerb statt, aber die Antwort an jemanden, der 1980 zu uns gekommen ist, kann nicht sein: So, jetzt bist du 60 Jahre alt, auf Wiedersehen! – Das ist auch nicht die Antwort, die sich diese Menschen, die jetzt viele Jahre bei uns gearbeitet haben, er­warten.

Es kommt niemand Neuer nach aus Drittstaaten, das wissen Sie. Wir haben ein kom­plexes System. (Abg. Peter Wurm: Herr Minister, wo kommt keiner nach?) – Es kommt aus Drittstaaten nur mehr jemand mit Rot-Weiß-Rot-Karte nach, sonst nicht! Das wis­sen Sie. (Abg. Hübner: Oder ein Asylwerber!) Das wissen Sie.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 64

Schauen Sie, Asylwerber auf dem österreichischen Arbeitsmarkt gibt es nicht, Asylbe­rechtigte gibt es. Und genau das ist der Punkt, wo sich unsere Politik unterscheidet: Wir versuchen, ein sehr, sehr komplexes System gemeinsam in Europa zu lösen, so schwierig es auch ist. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das stimmt nur halb, Sie haben ja für die Asylwerber schon geöffnet!) Für Sie ist die Antwort: Auf dem Mittelmeer re­tour! – Das ist nicht unsere Antwort. (Abg. Hübner: Aber Ihre Aussage war falsch!)

Sie ist nicht falsch (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein), denn Sie wissen ganz genau, welch komplexer Weg das ist, bis man in Österreich Asylbe­rechtigter wird. (Abg. Hübner: Entweder kommt man dann nach oder nicht!) Das wis­sen Sie. – So, das ist Punkt eins.

Punkt zwei: Es wird in absehbarer Zeit keine Öffnung für Asylwerber geben. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.) Das wissen Sie, das habe ich schon gesagt. (Abg. Belako­witsch-Jenewein: Beim letzten Mal haben Sie noch gesagt, Sie prüfen!) – Sie müssen nur zuhören! Sie müssen zuhören, Frau Belakowitsch-Jenewein! Ich habe diese Aus­sage schon im ORF getätigt, und, und, und. Das ist alles nichts Neues.

Und weil Sie sich hierher stellen und sagen, dass das Lohn- und Sozialdumping-Be­kämpfungsgesetz zahnlos ist: Ich würde Sie bitten und einladen  (Abg. Belako­witsch-Jenewein: Das sind ja Ihre eigenen Aussagen!) – Nein, es geht nicht um mei­ne Aussagen. Ich zitiere die Freiheitliche Partei Burgenland (Abg. Belakowitsch-Jene­wein: Das ist ja Ihr Koalitionspartner!): das strengste Gesetz Europas. Das strengste Gesetz Europas! Das ist die Aussage der Freiheitlichen Partei Burgenland. Für den Fall, dass die auch nicht mehr zu Ihnen gehören, dann sagen Sie es. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Ruf: Die sind schon bei der SPÖ!)

Ich kann nur die Freiheitliche Partei Burgenland zitieren: das strengste Gesetz Euro­pas!

Aber beim Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sollte uns etwas nachdenk­lich machen, uns alle sollte das nachdenklich machen:

Punkt eins: Die Hälfte aller Strafen betrifft österreichische Firmen. – Österreichische Firmen! Das sollte Ihnen zu denken geben.

Es sollte Ihnen auch zu denken geben – und das ist der Auftrag an uns alle –, dass es immer drei Branchen sind; es sind immer drei Branchen, so leid mir das tut. Ich habe das alles nicht gern, ich würde am liebsten niemanden strafen, das wäre mir am liebs­ten (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das wissen wir eh!), aber das geht leider nicht, weil wir immer im Baubereich, in der Gastronomie und in der Landwirtschaft dieses Problem haben.

Daher kann ich nur Sie alle auffordern, arbeiten wir gemeinsam daran, dieses Problem zu lösen, denn es geht nicht um ausländische Arbeitskräfte, sondern es geht um unse­ren österreichischen Arbeitsmarkt, denn es sind genügend inländische Arbeitskräfte davon betroffen. Das sollte uns zu denken geben, und daher diese Aufforderung an uns alle, gemeinsam daran zu arbeiten, wie wir damit umgehen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Eines sollte uns auch zu denken geben – und da kann ich Sie alle nur einladen –: Der Rest, der gestraft wird, hat einen österreichischen Auftraggeber.

Ich glaube, wir als Gesellschaft sind gefordert. Und da muss man halt ein bisschen tie­fer in die Sache hineingehen. Ich weiß schon, es ist nicht populistisch, sich hinzu­stellen und zu fragen: Liebe österreichische Auftraggeber, warum verursacht ihr Lohndum­ping, warum verursacht ihr Unterentlohnung? Das ist nicht lustig, das passt auch nicht in Ihr Parteibild, das ist mir vollkommen klar, aber ich kann Sie alle nur bitten und er­suchen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wenn jemand etwas Falsches macht, macht


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er etwas Falsches! Das unterscheidet uns !), die österreichischen Auftraggeber mit ins Boot zu bringen, damit sie solche Aufträge gar nicht mehr erteilen. Und das ist das, was Ihnen nicht in den Kram passt, aber das ist die Ursache des Übels. (Abg. Belako­witsch-Jenewein: Woher wissen Sie, was uns in den Kram passt? Ihre Politik passt uns nicht in den Kram! – Abg. Hübner: Lohndumping kann man nur machen, wenn es ein Überangebot gibt!) – Nein, eben nicht. Sehen Sie, genau das ist das Thema.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, immer nur in drei Branchen? Immer nur in drei Bran­chen gibt es ein Überangebot? – Denken Sie ein bisschen darüber nach! Schauen Sie, wie viele arbeitslose Juristen es gibt! Dort könnte das genauso vorkommen, wenn das, was Sie sagen, stimmen würde.

Denken Sie doch einmal darüber nach! Verteidigen Sie doch nicht den österreichi­schen Auftraggeber mit Überangebot. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Den verteidigt ja keiner!) – Das tun Sie gerade! Sie mit Ihren Ausführungen, aber dieses Überangebot habe ich in vielen anderen Branchen genauso. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wer sagt denn, dass das nur österreichische sind? Sie erzählen irgendetwas!)

Ich möchte aber nun zum Thema Arbeitszeit ein paar Dinge sagen. Weil Sie, Frau Ab­geordnete, zuerst auch die aktuellen Zahlen angesprochen haben: Zur Stunde sind 320 000 Menschen arbeitslos und 64 000 in Schulung. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Weniger als gestern, das wissen wir!)

Und damit Sie es noch einmal hören: 15 Prozent jener, die in der Statistik angeführt werden, kriegen keine Leistung von uns – damit das auch klar ist –, weil wir eine Sta­tistik haben, in die auch der Arbeitsuchende bereits aufgenommen wird; wir sind ja so perfekt (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie sind gar nicht perfekt!), dass wir auch den Arbeitsuchenden sofort aufnehmen und dadurch riskieren, dass unsere Statistik um ei­niges höher ist als die Zahl jener, die effektiv eine Leistung beziehen.

Frau Abgeordnete Schatz, ich möchte Ihnen zu den Themen Arbeitszeit und Unterent­lohnung und Niedriglohnsektor Folgendes sagen: Natürlich gibt es eine Diskussion in den Gewerkschaften – in einigen Gewerkschaften, nicht in allen – darüber, ob man mit Arbeitszeitverkürzung etwas erreichen kann. Durch die totalen Veränderungen der Ar­beitswelt werden wir langfristig eine Diskussion über eine Neuverteilung der Arbeit ha­ben. Diese läuft derzeit sehr massiv in Industriebetrieben, geht immer weiter in sons­tige Sektoren hinein. Wir haben das erste Pflegeheim in Österreich, in dem ein Pflege­roboter ausprobiert wird, und, und, und.

Demzufolge wird es natürlich diese Debatte geben, aber ich habe mich bemüht, zuerst die Spitze des Eisbergs anzugehen, und diese Spitze des Eisbergs sind zwei Dinge:

Wir haben die zweithöchste wöchentliche Arbeitszeit von ganz Europa mit 42,5 Stun­den, obwohl nur noch 1,5 Millionen Menschen eine 40-Stunden-Woche haben, denn ei­ne Million hat eine 38,5-Stunden-Woche und eine Million ist in Teilzeit. Und obwohl es diese Staffelung bereits gibt, sind wir bei der 42,5-Stunden-Woche.

Daher konzentriere ich mich auf die 270 Millionen Überstunden, wissend, dass es im­mer Überstunden geben wird müssen – das ist ja gar keine Frage, das ist ja überhaupt nicht das Thema. Aber es ist die Frage zulässig, ob ich 10 Prozent dieser 270 Millio-
nen Überstunden in Arbeitsplätze umwandeln könnte – das ergäbe immerhin rund 9 000 Vollzeitarbeitsplätze. Und das wäre es wert, diese Debatte einmal zu führen, und darum geht es mir. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist auch – verkürzt dargestellt – der Hintergrund, warum ich gesagt habe, machen wir einen Überstunden-Euro. Bei diesem Überstunden-Euro geht es ja nicht darum, die Dienstgeber zu belasten, sondern die dahinterstehende Logik war eine andere: den Überstunden-Euro einzuheben und gleichzeitig den Krankenversicherungsbeitrag für


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Dienstgeber um 0,2 Prozent zu senken, denn ein Zehntel Krankenversicherungsbei­trag auf der Dienstgeberseite beträgt derzeit 100 Millionen. Und wenn wir den Über­stunden-Euro gemacht hätten, hätten wir 200 Millionen € Senkung für die Dienstgeber, denn der Überstunden-Euro hätte das kompensiert. Das war die Logik, das war die Rechnung, aber in den Medien ist der zweite Teil nicht so wirklich dargestellt worden.

Zum Niedriglohnsektor, Frau Abgeordnete Schatz, denn Sie kritisieren immer das ös­terreichische System der Sozialpartnerschaft: Die Bundesrepublik Deutschland hat ei­nen gesetzlichen Mindestlohn und hat einen Niedriglohnsektor von 24 Prozent der Ar­beitskräfte. Die Europäische Union hat im Durchschnitt einen Niedriglohnsektor von 17 Prozent – wir haben einen Niedriglohnsektor von 15 Prozent. Das heißt, der öster­reichische Weg, dass die Sozialpartner etwas gestalten, kann nicht so schlecht gewesen sein, denn sonst hätten wir nicht diesen Wert. (Abg. Pirklhuber: 15 Prozent sind zu viel!)

Natürlich sind 15 Prozent immer noch viel, aber selbst dort, wo man ein Gesetz ge­braucht hat, gibt es noch immer einen Niedriglohnsektor von 24 Prozent. (Abg. Belako­witsch-Jenewein: Aber Sie kündigen seit vier Jahren den Überstunden-Euro an!) Das sollte Ihnen auch einmal zu denken geben, nämlich dass die von Ihnen geforderte ge­setzliche Lösung nicht der Weisheit letzter Schluss ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich möchte zur BMS heute nichts sagen, außer drei Botschaften:

Punkt eins: Wir hatten voriges Jahr 22 000 Arbeitsaufnahmen von BMS-Beziehern.

Punkt zwei: Die Durchschnittsverweildauer in ganz Österreich bei der BMS ist 8,1 Mo­nate. (Abg. Peter Wurm: Pro Jahr ?) Ja, 8,1 Monate ist die Durchschnittsverweil­dauer. (Abg. Peter Wurm: Aber über die Jahre gerechnet!)

Herr Abgeordneter, ich weiß, Sie haben ein Problem in Ihrer Gemeinde, aber ich darf Ihnen trotzdem sagen: Österreichweit sind 75 Prozent der BMS-Bezieher Aufstocker, die kriegen 50 €, 100 €, 150 €. Und damit sie die 50 €, 100 €, 150 € bekommen, müs­sen sie sich auch vor dem Sozialreferat geistig ausziehen, denn sonst kriegen sie das gar nicht, denn die 50 €, 100 €, 150 € Aufstockungsleistung unterliegen der Sozialhilfe­logik. Das heißt, die Leute können schon Notstandshilfe haben, die Leute können ein geringes Aktiveinkommen haben, sind aber trotzdem Leute, die sonst nichts mehr ha­ben, denn sonst bekommen sie diese 50 €, 100 € oder 150 € nicht. (Abg. Peter Wurm: Wenn man es recherchieren kann!)

Schauen Sie, das Recherchieren ist das Nächste. Vertrauen Sie doch den österreichi­schen Bezirksverwaltungsbehörden! Haben Sie so viel Misstrauen gegenüber österrei­chischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bezirksverwaltungsbehörden? (Abg. Peter Wurm: Nein, die machen das nach Vorschrift!) Niemand anderer macht das! Die österreichischen Bezirksverwaltungsbehörden oder Magistrate, wenn die Stadt ein bisschen größer ist, sind diejenigen, die das machen. Und Sie wissen ganz genau, dass diese Personen sehr wohl mit den Konsulaten, mit den Botschaften reden, wenn es um ausländische Kräfte geht. Das wissen Sie doch! Und Sie wissen auch, dass wir auch in Österreich ganz genau hinschauen, denn sonst hätten wir nicht in Wien eine Ablehnungsquote von 40 Prozent.

Machen Sie doch in Tirol endlich den Vorstoß und führen Sie das ein, was Niederös­terreich und Wien haben, nämlich immer nur auf ein Jahr. Bringen Sie das doch einmal im Tiroler Landtag ein! (Abg. Peter Wurm: Da haben wir die Grünen in der Regierung, das ist schwierig!)

Bringen Sie das einmal ein, schauen Sie, ob Sie dort eine Mehrheit bekommen. Wien hat das, Niederösterreich hat das, das ist eine ganz einfache Kontrollmöglichkeit. Dort gibt es das immer nur für ein Jahr, und die Sache geht ganz gut.


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Was ich Ihnen auch einmal offen sagen möchte: 27 Prozent aller BMS-Bezieher sind Kinder! Nur, damit Sie auch wissen, wovon wir da reden und wie viele da einen Ar­beitsmarktzugang haben.

Ich möchte zum Schluss kommen. Herr Abgeordnete Loacker, ich weiß, dass Sie sehr umtriebig sind und sich sehr bemühen – das ist keine Wertungsfrage –, aber den Rechnungshofbericht haben wir schon lange ernst genommen, die Bedingungen sind schon lange verändert. – Punkt eins.

Punkt zwei: Senioritätsprinzip. Ich darf hier, glaube ich, jetzt zum fünften Mal versu­chen, mit einem Gerücht aufzuräumen. Ja, wir haben Kollektivverträge mit einem or­dentlichen Senioritätsprinzip, die gibt es: Industrieangestellte, Banken, Versicherungen. Wissen Sie, was diesen Mitarbeitern, die nach diesen Kollektivverträgen entlohnt wer­den, eigen ist? Die höchste Beschäftigungsquote im Alter.

Bei Kollektivverträgen, wo es das nicht gibt – beim Kollegen Muchitsch, im Handel und bei etlichen anderen auch –, gibt es die niedrigste Beschäftigungsquote im Alter. Ir­gendwie stimmt die Argumentation nicht, irgendwo ist die Argumentation nicht schlüs­sig, denn überall dort, wo der ältere Mitarbeiter nachvollziehbar nach dem Senioritäts­prinzip wirklich viel mehr verdient als der junge, gibt es einen hohen Beschäftigten­anteil im Alter. Und überall dort, wo die Kollektivverträge das nicht vorsehen, gibt es die niedrigste Beschäftigungsquote. (Abg. Steinbichler: Stimmt ja nicht!) Das ist leider das Ergebnis einer umfangreichen Studie, die wir gemacht haben.

Unser Hauptproblem haben Sie nicht angesprochen: Unser Hauptproblem ist nämlich die Gesamtbeschäftigungsquote der Männer zwischen 61 und 65 Jahren und der Frau­en zwischen 56 Jahren und 60 Jahren.  Das ist unser Hauptproblem! In diesem Be­reich müssen wir gemeinsam versuchen, Dinge zu entwickeln, und darum gibt es auch immer wieder die Debatte über Bonus/Malus oder ein anderes Modell.

Es geht schlichtweg darum: Wie können wir es ermöglichen, dass Menschen länger im Erwerbsprozess bleiben? Eine der Möglichkeiten wird – ich weiß, es gefällt Ihnen nicht, aber das ist mir jetzt wirklich egal – die Teilpension sein, denn mit dieser Teilpension soll es auch ermöglicht werden, bei einer reduzierten Arbeitszeit länger im Erwerbspro­zess zu bleiben. Ich danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.42

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Au­bauer. – Bitte. (Abg. Steinbichler: Was ist denn mit den ÖBB? Bundesminister Hunds­torfer: Alles schon vorbei, alles Geschichte!)

 


11.42.24

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Wir freuen uns, dass wir die Klasse 4F des GRG 23 aus Wien-Liesing, die gerade bei Kollegin Tamandl zu Gast war, hier begrüßen dürfen. Schön, dass Sie da sind! (Allgemeiner Beifall.)

Ja, liebe Schüler, Sie sind noch jung, aber stellen Sie sich vor, Sie sind über 50, seit sechs Monaten arbeitslos, wollen arbeiten, schreiben eine Bewerbung nach der ande­ren, aber erfolglos. Wie fühlt man sich dann? – Deprimiert, verzweifelt, zurückgewie­sen. Das alles hören wir in den Gesprächen mit unseren älteren Arbeitsuchenden, und genau deshalb ist es so wichtig, dass wir heute die Fördermittel für ältere Arbeitslose aufstocken und diesen Arbeitswilligen neue Hoffnung geben.

In den nächsten zwei Jahren werden also bis zu 250 Millionen € jeweils speziell für Ältere in den Arbeitsmarkt investiert; und wir sind ganz überzeugt: Es werden mehr Menschen als bisher wieder einen Job bekommen. Das ist ein wichtiges Signal für die Älteren, nämlich das Signal: Die Gesellschaft will und schätzt ältere Arbeitnehmer.


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Das Alter zählt nicht unbedingt zu den größten Hürden bei der Jobsuche, sondern es ist vielmehr die formelle Bildung und der formelle Bildungsgrad. Im vergangenen Jahr waren etwa im Jahresschnitt 80 000 Menschen über 50 arbeitslos, und etwa die Hälfte davon hatte nur einen Pflichtschulabschluss. Was heißt das? – Jeder Zweite hat keine Berufsausbildung, und genau da sollten wir ansetzen. In Österreich gibt es das Modell der Erwachsenenlehre, ein gutes Modell, das finanziell gefördert wird, aber kaum je­mand weiß darüber Bescheid. Wir wünschen uns eine Informationskampagne zur Er­wachsenenlehre; dann kann man einen Abschluss nachholen, das lohnt sich auch noch über 50, das lohnt sich für die Betriebe und die Betroffenen.

Ja, wir wollen das längere Arbeiten ermöglichen, aber da kommt immer wieder die Fra­ge: Wird es auch genug Jobs geben? Nehmen die Älteren dann diesen Jungen die Ar­beitsplätze weg? – Dazu gibt es ganz klare Studien, internationale Erfahrungen; und AMS-Chef Kopf hat vor Kurzem im „Mittagsjournal“ deutlich gesagt: Länger arbeiten führt in erster Linie zu mehr Jobs. Zum Beispiel verkauft ein zusätzlicher Autoverkäufer auch mehr Autos, oder ein Tischler, der nicht in Pension geht, der zieht auch mehr Auf­träge an Land.

Das heißt, es macht Sinn, mehr Geld für ältere Menschen in den Arbeitsmarkt zu in­vestieren, das macht Sinn für uns alle, für die Systeme. Und bitte bedenken wir auch: Das gibt vielen, vielen Menschen neue Hoffnung und nimmt ihnen die Sorgen! – Dan­ke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Yilmaz.)

11.45


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wurm zu Wort. – Bitte.

 


11.45.50

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuseher hier im Haus und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Herr Minister Hundstorfer, ich muss Sie leider korrigieren, ich habe da einen Bescheid von der MA 40 aus Wien, wo die Mindestsicherung auf zwei Jahre zugesichert wurde, zusätzlich sogar mit 13. und 14. (Bundesminister Hundstorfer: Für Kinder!) Den habe ich da, Herr R., kann ich Ihnen danach vielleicht zeigen. Ich wollte nur klarstellen: Auch in Wien ist die Welt nicht im­mer in Ordnung! (Beifall bei der FPÖ. Abg. Belakowitsch-Jenewein: Eh! Da ist gar nichts in Ordnung!) – Ja, oder nichts ist in Ordnung.

Die ersten drei Stunden im Plenum waren heute für mich hochinteressant. Da dürfte irgendwie die Front der Realitätsverweigerer langsam zu bröckeln anfangen, vor allem bei der ÖVP, die jetzt endlich einmal Realitäten zur Kenntnis nimmt. Es gibt auch noch ein paar bei Ihnen in den Reihen, die das noch nicht ganz verstanden haben. Die SPÖ denkt ein bissel darüber nach, und bei den Grünen und bei den NEOS habe ich leider Gottes jede Hoffnung verloren.

Wenn man sich jetzt einmal anschaut, was vor allem von ÖVP-Seite kommt: Ich darf den Integrationsminister Kurz noch einmal zitieren, der plötzlich unsere Forderungen, die wir vor eineinhalb Jahren hier auch im Plenum schon diskutiert haben, eins zu eins unter dem Titel „Herkunftslandprinzip bei Sozialleistungen“ übernimmt und auch das Familienleistungsthema im Ausland plötzlich anspricht, wofür wir – oder auch ich per­sönlich – damals hier mehr oder weniger als Hetzer gebrandmarkt wurden. Und plötz­lich nimmt der Shootingstar der ÖVP, Integrationsminister Kurz, diese Zahlen einfach zur Kenntnis und sagt auch, gemeinsam mit den Engländern: Da muss man etwas tun! – Bitte, seit eineinhalb Jahren erzählen wir diese Tatsachen, und alle tun so, als würde es diese Tatsachen nicht geben.

Und dass natürlich die Ausländer durch die Zuwanderung unser Sozialsystem ausnüt­zen, kann man anhand der Zahlen ganz einfach verifizieren. Das hat mittlerweile die ÖVP zumindest teilweise schon erkannt. Da Minister Kurz ohnehin immer mehr Posi-


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tionen von uns übernimmt, habe ich mir gedacht, vielleicht können Sie Ihrem Kollegen einen Mitgliedsantrag überreichen, vielleicht will er doch bei uns gleich Mitglied wer­den? Dann geht die ganze Sache wahrscheinlich einfacher. (Der Redner versucht, Bundesminister Hundstorfer ein Schriftstück zu überreichen, was dieser ablehnt, wo­rauf der Redner das Schriftstück auf die Regierungsbank legt.)

Noch einmal ganz kurz ein paar Zahlen bitte, ich habe das bereits vor eineinhalb Jah­ren hier erzählt, Sie wissen das alle: Unser Sozialsystem kracht wie eine Kaisersem­mel! Das ist nichts Neues, deshalb müssen wir auch links und rechts sparen. 30 Pro­zent des BIP geben wir bereits für das Sozialsystem aus, und damit sind wir am Limit, das ist, glaube ich, jedem klar. Je nach Saison und Jahreszeit gibt es zwischen 400 000 und 500 000 Arbeitslose, Tendenz jeden Monat steigend – dass Sie das frus­triert, Herr Minister, ist mir schon klar –, 250 000 Mindestsicherungsbezieher in Öster­reich, 170 000 Notstandsbezieher, 70 000 Asylwerber in der Grundversorgung.

Und nun noch einmal zurück: Zum Herkunftslandprinzip bringe ich in diesem Rahmen gleich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Her­kunftslandprinzip bei der Mindestsicherung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die vorsieht, dass die bundeseinheitliche Mindestsicherung, derzeit geregelt in Art 10 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung, auf das Niveau der tat­sächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Herkunftsland der Zuwanderer aus dem EU-/EWR-Raum bzw. aus Drittstaaten angepasst wird. Um auf die dynamische Entwicklung auf den Arbeitsmärkten und im Sozialstaat zu reagieren, sollte weiters die Möglichkeit zeitlicher Befristungen bzw. Übergangsbestimmungen für einzelne Her­kunftsländer geschaffen werden.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Das, was der Außenminister, Integrationsminister Kurz fordert, bringen wir noch einmal ein, und ich hoffe, dass jetzt auch die ÖVP bereit ist, hier mit uns mitzustimmen. – Es würde mich sehr freuen.

Noch einmal kurz ein paar Zahlen zur Arbeitslosigkeit, wie gesagt, jeden Monat gibt es ständig steigende Arbeitslosenzahlen, hier noch einmal Zahlen, Daten, Fakten. Der An­stieg bei den Österreichern ist dramatisch genug: 10 Prozent, Maizahlen 2015; Arbeits­losigkeitsanstieg bei den Ausländern im Mai: 24 Prozent. 10 Prozent Österreicher, 24 Prozent Ausländer. Der Anteil der Nichtösterreicher bei den Arbeitslosen beträgt be­reits 27,4 Prozent.

Zur Statistik: Sie haben Ihre eigene Statistik so gelobt, ich wollte noch kurz dazusagen: Was bei Ihrer Statistik fehlt, das sind Arbeitslose im Krankenstand – im Schnitt 25 000 –, die scheinen in keiner Statistik auf. Auch fehlen Personen mit Bezugssperre, das sind im Schnitt ungefähr 6 000. Und ebenso fehlen in Ihrer Statistik Personen, die Pen­sionsvorschuss- und Übergangsgeld erhalten – circa 6 000. Also würden wir diese Per­sonen der offiziellen Statistik hinzurechnen, wären wir schon lange über den 500 000.

Die Mindestsicherung ist auch noch ein Thema, das ich hier schon mehrmals ausge­führt habe. Ganz klar kann man aus Anfragebeantwortungen nachvollziehen, alles kein


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Geheimnis, könnte auch die Presse schon lange machen: Im Schnitt, in Tirol kann man es genau sagen, sind bereits 50 Prozent der Mindestsicherungsbezieher nicht österrei­chische Staatsbürger. Das ist einfach auch ein Faktum, das ich hier noch einmal wie­dergeben möchte. Dass es in Tirol über 90 Länder sind, habe ich auch schon mehr­mals erwähnt, und dass wir in diesem Bereich – das heißt Land, Gemeinden, aber auch Bund – am Limit sind und das nicht so weitergehen kann, müsste jedem, der ein bisschen logisch denkt, ganz klar sein.

In Summe kostet es die Steuerzahler rund 1,5 Milliarden €, wobei man da sagen muss – und das stammt aus einer ganz aktuellen Anfragebeantwortung, die der Herr Minister gemacht hat –: Er gibt selbst zu, dass die Statistik in Österreich bei der Min­destsicherung mangelhaft ist. Das heißt, der Minister gibt das auch zu, denn es ist ja ganz schwierig, über die ganzen Kanäle, Artikel-15a-Vereinbarungen, herauszufinden, was das den Steuerzahler in Summe kostet. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Hundstorfer.) Der Herr Minister gibt selbst zu, dass diese Statistik verbesserungswür­dig und fehlerhaft ist. Da bin ich gespannt, wann die Österreicher einmal echte Zahlen erfahren werden.

Thema Asylwerber; wir haben es heute Vormittag bereits gehört. Noch einmal, auch wenn es die Grünen nicht gerne hören: In den letzten zehn Jahren hatten 80 Prozent der Asylwerber keinen Anspruch auf Asyl; aktuell sind es 70 Prozent. Das sind Zahlen aus dem Bundesasylamt, sie sind nicht von mir erfunden. Und ich kann mich auch er­innern, vor eineinhalb Jahren, bitte schön, bin ich hier gebrandmarkt worden: Meine Zahlen sind falsch, und es dauert jahrelang, bis die Asylwerber endlich einen Bescheid bekommen! – Alles widerlegt, mittlerweile sollte das Allgemeinwissen sein. Nur jetzt mit den 70 000, Tendenz stark steigend – man erwartet nächstes Jahr 150 000 –, wird das System natürlich kollabieren.

Auch da zu den Kosten: Aktuell schätze ich – genaue Zahlen gibt es ja nicht , dass wir beim Asylwerberbereich bei rund 1 Milliarde liegen. Kleines Beispiel Tirol: Die aus­gelagerte Asyl-GmbH hat ein Budget von 45 Millionen €. Was ja auch keiner sagt – ich werde dazu diese Woche noch eine Anfrage einbringen –, ich aber gerne wissen möchte: Wer stellt diese Asylunterkünfte eigentlich kostenlos zur Verfügung? Es wird ja immer so getan, als ob da Leute aufstehen und Asylunterkünfte zur Verfügung stellen. Ich möchte einmal wissen: Wer macht das kostenlos? Auch vom Herrn Schellhorn hät­te ich gerne eine Antwort, ob er auch die 19 € bekommt. Oder sind diese 36 Personen bei ihm kostenlos untergebracht? (Abg. Loacker: Das ist doch ! Das ist doch der­maßen !) Ich bin auf die Antwort schon sehr gespannt.

Ja, im Prinzip könnte man das noch länger ausführen, aber aufgrund der Zeit mache ich es ganz kurz. Wie schon gesagt: Wir von der FPÖ sind ganz klar für ein Herkunfts­landprinzip bei den Sozialleistungen. Das sollten ÖVP und SPÖ endlich gemeinsam mit uns umsetzen, damit unser Sozialsystem in Österreich nicht komplett aus dem Ru­der läuft – denn am Ende zahlen dann der Österreicher und die Österreicherin die Rechnung! Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.54


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Peter Wurm soeben einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm, Werner Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung


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eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7.) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1147/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Absicherung von Mindeststandards der Bedarfsorien­tierten Mindestsicherung(638 d.B)

Nach Art 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist der anspruchsbe­rechtigte Personenkreis folgendermaßen umschrieben:

Artikel 4

Personenkreis

(1) Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind vorbehaltlich des Abs. 3 für alle Personen für die Dauer ihres gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland vorzusehen, die nicht in der Lage sind, die in Art. 3 genannten Bedarfsbereiche zu decken.

(2) Volljährigen Personen stehen ein eigenes Antragsrecht und eine Parteistellung im Verfahren zu. Diese Rechte dürfen nicht eingeschränkt werden, es sei denn, die Leis­tungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung werden nur als Annex zu einer sozial­versicherungs- oder versorgungsrechtlichen Leistung erbracht, die einer anderen Per­son gebührt. Personen nach Abs. 1 dürfen dennoch Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung auch im Namen der mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden, ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten oder mit ihnen in Lebensgemeinschaft leben­den Personen geltend machen.

(3) Rechtsansprüche auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind für alle Personen vorzusehen, die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind. Dazu gehören jedenfalls

1. österreichische Staatsangehörige einschließlich ihrer Familienangehörigen;

2. Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte;

3. EU-/EWR-BürgerInnen, Schweizer Staatsangehörige und deren Familienangehöri­ge, jeweils soweit sie durch den Bezug dieser Leistungen nicht ihr Aufenthaltsrecht ver­lieren würden;

4. Personen mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-Fa­milienangehörige“;

5. Personen mit einem Niederlassungsnachweis oder einer unbefristeten Niederlas­sungsbewilligung.

(4) Kein dauernder Aufenthalt im Sinne des Abs. 3 liegt insbesondere bei nichterwerbs­tätigen EU-/EWR-BürgerInnen und Schweizer Staatsangehörigen und deren Familien­angehörigen, jeweils in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes, AsylwerberInnen sowie bei Personen vor, die auf Grund eines Reisevisums oder ohne Sichtvermerk einreisen (TouristInnen) durften. Die Verpflichtungen aus der Grundversorgungsverein­barung - Art. 15a B-VG (BGBl. I Nr. 80/2004) bleiben unberührt

Nach Art 10 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung sind die Mindest­standards des Leistungsumfangs folgendermaßen umschrieben:

Artikel 10

Mindeststandards

(1) Die Länder gewährleisten nach Maßgabe des Art. 4 dieser Vereinbarung monatli­che Geldleistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes (Art. 3 Abs. 1) und des ange­messenen Wohnbedarfes (Art. 3 Abs. 2) als Mindeststandards.


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(2) Ausgangswert ist der für alleinstehende AusgleichszulagenbezieherInnen monatlich vorgesehene Betrag abzüglich des davon einzubehaltenden Beitrages zur Krankenver­sicherung. Dieser Mindeststandard gilt für Alleinstehende und AlleinerzieherInnen.

(3) Die Mindeststandards für andere Personen betragen folgende Prozentsätze des Ausgangswertes nach Abs. 2:

1. für volljährige Personen, die mit anderen Volljährigen im gemeinsamen Haushalt leben:

a) pro Person 75%;

b) ab der dritten leistungsberechtigten volljährigen Person, wenn diese einer anderen Person im gemeinsamen Haushalt gegenüber unterhaltsberechtigt ist 50%;

2. für minderjährige Personen, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und die mit zumindest einem Volljährigen im gemeinsamen Haushalt leben:

a) für das älteste, zweit- und drittälteste dieser Kinder 18%,

b) ab dem viertältesten Kind 15%.

(4) Die Mindeststandards nach Abs. 2 und 3 sind 12 Mal pro Jahr zu gewährleisten.

(5) Die Mindeststandards nach Abs. 2 bis 4 werden zu Beginn eines jeden Kalender­jahres mit dem gleichen Prozentsatz erhöht wie die Ausgleichszulagenrichtsätze.

(6) Geldleistungen nach Abs. 2 bis 4 können ausnahmsweise bescheidmäßig durch Sachleistungen ersetzt werden, wenn dadurch eine den Zielen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung dienende Deckung des Lebensunterhaltes besser erreicht werden kann.

Durch diese großzügige Regelung für Personen mit nichtösterreichischer Staatsbürger­schaft werden diese und ihre Angehörigen eingeladen, nach Österreich zu kommen, um hier kurz-, mittel- oder langfristig ihren Lebensunterhalt über die Mindestsicherung zu finanzieren. Dies macht Österreich zum einem Land, das für Einwanderungsbewe­gungen in den Sozialstaat äußerst attraktiv macht. Vor allem seit der EU-Ostöffnung für Bulgarien und Rumänien kann es dazu zu zusätzlichen Wanderungsbewegungen kom­men.

Gleichzeitig stieg die Zahl jener Bezieher von Mindestsicherung, die gleichzeitig einen Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung erhalten in der Zeitspanne 2010 bis 2012 ( für 2013 liegen noch keine Zahlen vor), wie einer Anfragebeantwortung des BMASK unter GZ: BMASK-10001/0344-I/A/4/2013 zu entnehmen ist, überaus stark an. Dies geht mit einer starken Erhöhung der Arbeitslosigkeit in Österreich, die derzeit rund 450.000 Personen umfasst und zur Jahreswende 2014/2015 die 500.000 Personen-Grenze erreichen kann, einher.

Um die ungezügelte Einwanderung in den österreichischen Arbeitsmarkt und das ös­terreichische Sozialsystem durch Einwohner aus EU-/EWR-Mitgliedsstaaten sowie Dritt­staaten zu verhindern, sollte man bei den Transferleistungen aus der Mindestsicherung daher bundesweit auf das Herkunftslandprinzip abstellen. Dieses Herkunftslandprinzip sollte sich an der Höhe der in den jeweiligen Herkunftsländern durchschnittlichen Le­benshaltungskosten orientieren.

Die folgende Tabelle, in welcher die Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haus­halte in einzelnen Mitgliedstaaten im Jahr 2013 (für 2014 liegen noch keine endgültigen Statistiken vor) verglichen werden, veranschaulicht sehr deutlich die im Vergleich zu Österreich wesentlich niedrigeren Lebenshaltungskosten etwa in den potentiellen Zu­wanderungsländern Bulgarien und Rumänien.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 73

EU-28

100

Österreich

107,2

Bulgarien

49,0!

Rumänien

54,00!

Slowakei

69,4

Polen

55,8

Slowenien

83,1

Die europäische Sozialpolitik ist kompetenzrechtlich gemäß Art. 4 Abs. 2 Z. b des Ver­trages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine von der Union mit den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit hinsichtlich der im AEUV genannten Aspek­te. Diese finden sich konkret im Titel X Sozialpolitik, Art. 151-161 AEUV.

Maßgeblich ist hier insbesondere Art. 153 AEUV, der die Zuständigkeiten der Union und der Mitgliedsstaaten darlegt.

Abs. 4 leg.cit. lautet: Die aufgrund dieses Artikels erlassenen Bestimmungen

berühren nicht die anerkannte Befugnis der Mitgliedstaaten, die Grundprinzipien ihres Systems der sozialen Sicherheit festzulegen, und dürfen das finanzielle Gleichgewicht dieser Systeme nicht erheblich beeinträchtigen;

hindern die Mitgliedstaaten nicht daran, strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten oder zu treffen, die mit den Verträgen vereinbar sind.

Über die sozialpolitischen Regelungen im AEUV hinausgehend, kann die Union inter­gouvernemental gemäß Art. 5 Abs. 3 AEUV lediglich Initiativen zur Koordinierung der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten ergreifen.

Aus ökonomischer Sicht ist das Herkunftslandprinzip für den Arbeitsmarkt und Sozial­staat das Äquivalent für das Ursprungslandprinzip für die Gütermärkte in der Europäi­schen Union. Das Herkunftslandprinzip sollte daher das bisher geltende Beschäfti­gungs- bzw. Wohnsitzlandprinzip ablösen. Man vollzieht also auf der Basis der gegen­seitigen Anerkennung, dem Fundamentalprinzip für den grenzüberschreitenden Wa­ren- und Dienstleistungsaustausch, dieses Herkunftslandprinzip beim Arbeitsmarkt und bei Sozialleistungen nach.

Wenn die Europäische Union das Ursprungslandprinzip für die Gütermärkte vorsieht, dann mündet dies geradezu im Herkunftslandprinzip auf den Arbeitsmärkten und im Sozialstaat: Importiere Güter und Dienstleistungen sind auf Basis der Arbeits- und So­zialbedingungen der jeweils exportierenden Länder produziert worden. Die dort herge­stellten Waren und Dienstleistungen inkorporieren geradezu die Herkunftslandsbedin­gungen auf dem Arbeitsmarkt und in der sozialen Versorgung.

Daraus folgt, dass das Herkunftslandprinzip die EU-Rechtskonformität erfüllt.

Das Herkunftslandprinzip kann in zwei Varianten ausgestaltet werden: Das Herkunfts­land gewährt den „Wanderarbeitnehmern“ die einschlägigen Sozialleistungen gemäß dem dort herrschenden Niveau oder das Beschäftigungs- und Aufenthaltsland gewährt die entsprechenden Leistungen gemäß dem Niveau des Herkunftslandes.


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Um auf die dynamische Entwicklung auf den Arbeitsmärkten und im Sozialstaat zu re­agieren, sollte weiters die Möglichkeit zeitlicher Befristungen bzw. Übergangsbestim­mungen für einzelne Herkunftsländer geschaffen werden.

Zuletzt forderte etwa auch ÖVP-Außenminister Sebastian Kurz im Hinblick auf die Kin­derbeihilfeleistungen an Ausländer die Einführung des Herkunftslandsprinzips.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die vorsieht, dass die bundeseinheitliche Mindestsicherung, derzeit geregelt in Art 10 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung, auf das Niveau der tat­sächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Herkunftsland der Zuwanderer aus dem EU-/EWR-Raum bzw. aus Drittstaaten angepasst wird. Um auf die dynamische Entwicklung auf den Arbeitsmärkten und im Sozialstaat zu reagieren, sollte weiters die Möglichkeit zeitlicher Befristungen bzw. Übergangsbestimmungen für einzelne Her­kunftsländer geschaffen werden.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


11.55.00

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich möchte vor allem auf einen Antrag eingehen, der schon für einige Polemik gesorgt hat, nämlich meinen zur Mindestsicherung. Und es gibt ja noch einen anderen dazu von der FPÖ, ein nicht unbekannter, der ja in jedem Ausschuss auftaucht.

Es geht um die Mindestsicherung, und es geht eigentlich um das, was wir im Land als letztes soziales Netz haben und woran wir jetzt gerade neu arbeiten. Es geht – und deswegen bitte ich auch den Minister um Unterstützung – um eine neue Rahmenver­einbarung, eine Artikel-15a-Vereinbarung, die hoffentlich gewährleistet, dass die neue Mindestsicherung besser wird als die alte.

Und jetzt zur Alten und vielleicht auch zur Polemik des Herrn Kollegen Wöginger, der jetzt nicht da ist. (Abg. Wöginger – in den Bankreihen der ÖVP stehend –: Doch!) – Ah, Entschuldigung, ich habe auf die Plätze geschaut. Die Mindestsicherung, wie wir sie jetzt haben, wird immer so gesehen, als wäre das der Weg in die soziale Hänge­matte und als würden die Leute das Sozialsystem damit ausnützen. Wir wissen aber, dass es sehr, sehr viele Menschen aus der Mindestsicherung ganz schwer wieder rausschaffen, weil sie eben zum Beispiel nicht dazuverdienen können (Abg. Wögin­ger:  Anreizsystem, ja!) und weil der Weg in den Arbeitsmarkt zurück ein sehr, sehr schwieriger ist. Ich glaube daher, dass die Mindestsicherung, wie wir sie jetzt haben, ein Weg ins soziale Out ist. Es ist unsere Aufgabe, gemeinsam entsprechende Maß­nahmen zu setzen, um die Menschen aus diesem sozialen Out herauszubekommen. (Abg. Wöginger: Aber nicht mit der !)

Ich weiß, es ist ein Common Good, unser Antrag beinhaltet eine Fülle an Wünschen: Ja, mir ist es lieber, ich lege einmal fest, was diese Punkte sind, worum es geht und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 75

was wir brauchen. Wir brauchen eine Vereinheitlichung, denn es ist nicht einzusehen, warum der Zugang zur Mindestsicherung in Bregenz anders aussieht als in Eisenstadt. Das muss gleich sein!

Was beginnt jetzt? – Es beginnen auf der einen Seite die Verhandlungen auf Beamten­ebene, auf der anderen Seite wird es in den einzelnen Ländern bereits jetzt torpediert. Das heißt, es ist eigentlich schnell notwendig beziehungsweise an der Zeit, dass zu­mindest wir uns einig sind, worüber wir verhandeln wollen, was wir uns als Parlament vorstellen, wie ein soziales Netz, das wir für Menschen in diesem Land gewährleisten müssen, ausschauen soll. Wir müssen die Wege dafür schaffen, und diese Wege wer­den eigentlich schon verhindert. Ich weigere mich, anzuerkennen, dass es weiterhin von der Postleitzahl abhängig sein soll, welche soziale Hilfe man in Österreich be­kommt.

Ich bitte Sie daher um ein bisschen weniger Polemik in der Debatte, werte Kolleginnen und Kollegen, vor allem von ÖVP und SPÖ. Die FPÖ ist da auf anderen Wegen, und die bekommt unsere Unterstützung nie. Und davor möchte ich auch warnen: Ich weiß  (Abg. Peter Wurm: Nie?) – Nie, sicher nicht! Diese Geschichte, die Sie da ha­ben, Mindestsicherung nach Herkunftsland, das Gleiche ist jetzt aufgepoppt: Familien­beihilfe nach Herkunftsland ... (Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) – Ja, wohin führt das? – Sie überholen jetzt die FPÖ rechts, und jetzt kommt die FPÖ mit einer nament­lichen Abstimmung und wird sich das anschauen, ob Sie von der ÖVP das jetzt un­terstützen oder nicht. (Neuerliche Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) Das ist Wasser auf die Mühlen der FPÖ und kein Beitrag dazu, das in irgendeiner Weise seriös zu disku­tieren. (Beifall bei den Grünen.)

Ich habe es in der Früh schon gesagt: Was Sie machen, was Minister Kurz macht, ist, irgendetwas ganz schnell rauszuschießen, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein. Wenn ich jetzt auf den Antrag zurückgehe: Was heißt Mindestsicherung nach Her­kunftsprinzip? Ja, was heißt das? Erklären Sie es! Wir haben es Ihnen im Ausschuss schon öfters gesagt. Das heißt, dass vielleicht Menschen aus Rumänien hier weniger bekommen (Abg. Peter Wurm: Ja!), das heißt aber auch, dass Menschen aus Deutschland, die bei uns arbeiten, Menschen aus der Schweiz, Menschen aus Liech­tenstein, die hier arbeiten, viel, viel mehr bekommen. (Zwischenruf der Abg. Belako­witsch-Jenewein.) Und, ist das gerecht? – Nein, denn alle leben hier mit den gleichen Lebenskosten, mit den gleichen Ausgaben für Lebensmittel, für die Wohnung, für alles, was sie haben. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die Rechnung geht sich aus! Es wird billiger!)

Und außerdem ist es verfassungswidrig, weil es dem Gleichheitsgrundsatz wider­spricht, das scheint Ihnen einfach wurscht zu sein. Ihnen ist ein Gleichheitsgrundsatz, der in der Verfassung verankert ist, einfach egal. (Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) Und Sie bringen immer wieder die gleichen Gerüchte, die gleichen Missbrauchsargu­mente und so weiter. Ich bin es wirklich leid, ehrlich müde. (Abg. Belakowitsch-Je­newein: Sind Sie? Wenn Sie müde sind, gehen Sie schlafen, bitte!) Ich würde lieber darüber diskutieren, wie wir dieses soziale Netz so schaffen, dass Menschen, denen es in diesem Land nicht gut geht, Unterstützung bekommen, dass sie aber gleichzeitig möglichst schnell wieder rauskommen und Zugang zum Arbeitsmarkt finden.

Insofern unterstützen wir auch den Antrag der NEOS, die – so wie wir – wollen, dass man die Einkommensgrenze im Zuverdienst anhebt. (Ruf bei der ÖVP: Das ist Wahn­sinn!) Und wir haben auch andere Ideen, was die Wohnbeihilfe anlangt.

Ja, die Mindestsicherung ist zu niedrig, und deswegen sagen wir: 14 Mal. Sie ist aber nicht (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Ja, und wissen Sie, was das Problem ist? – Auf der anderen Seite sind die Gehälter zu niedrig. Wissen Sie, wie viele Menschen in Österreich unter einem überhaupt akzeptablen Mindestlohn arbeiten? Das sind mitt-


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lerweile 500 000. Das heißt, nicht die Mindestsicherung ist das Problem, sondern die niedrigen Löhne sind das Problem.

Ich würde wünschen, dass wir genau diese Dinge seriös diskutieren. Gerade von einer sogenannten Wirtschaftspartei, von einer Partei wie der ÖVP, die sich das Christlich-Soziale immer noch auf ihre Fahnen heftet, das ich aber schon lange nicht mehr er­kenne, erwarte ich mir das. Also bitte, diskutieren wir solche Anträge entsprechend se­riös! Ich bitte um Ihre Unterstützung.

Ich würde mir auch wünschen, dass wir das im Ausschuss schaffen, über den Som­mer – da haben wir keine Ausschüsse – beziehungsweise bis zum Herbst, wenn die Verhandlungen wirklich beginnen, entsprechende gemeinsame Lösungen zu finden, was die Mindestsicherung anbelangt, nämlich dass sie wirklich gewährleistet wird für alle, denen es nicht so gut geht, die darauf angewiesen sind und sie dringend brau­chen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


12.01.03

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Kollege Wurm, Ihre Ausführungen hier am Rednerpult und dieser Entschließungsantrag sind schon bezeichnend für die FPÖ. (Abg. Peter Wurm: Stimmen meine Zahlen nicht? Stimmen die Zahlen oder nicht?)

Die Vorrednerin, Kollegin Schwentner, hat es schon deutlich gesagt, und ich kann es nur noch einmal wiederholen: Es bekommt keiner eine Leistung in Österreich, auf die er nicht einen Rechtsanspruch hat, beziehungsweise die bedarfsorientierte Mindestsi­cherung bekommen nur jene Personen, die hier auch einen rechtmäßigen Aufenthalt haben. Jene, die keinen rechtmäßigen Aufenthalt hier haben, bekommen keine Leis­tung aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung. (Abg. Peter Wurm: Habe ich etwas anderes gesagt?) Das wissen Sie genau. Sie propagieren immer etwas anderes, und das ist bezeichnend für Sie und für die Freiheitliche Partei. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte auch sagen, dass wir vonseiten der sozialdemokratischen Fraktion diesem Entschließungsantrag von Ihnen schärfstens entgegentreten, weil wir hier eine Unge­rechtigkeit sehen und weil wir nicht einsehen wollen, dass die Freiheitliche Partei ent­scheidet, wer eine rechtmäßige Leistung in Österreich zu 100 Prozent bekommt und wer sie aufgrund eines Herkunftsprinzips nur zu einem Teil bekommt. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zum Tagesordnungspunkt 2, unter dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsge­setz behandelt wird: Mit dieser Änderung wird die erfolgreiche Maßnahme der Kurz­arbeit und Kurzarbeit mit Ausbildung weiter aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung unterstützt. Das zeigt, dass wir mit dieser Kurzarbeitsregelung in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die wir seit 2008 auch in Österreich erfahren mussten, die richtige Maßnahme gesetzt haben, nämlich insofern, als wir den Betrieben eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung gewährt haben, damit sie auf der einen Seite im Betrieb die Arbeitszeit reduzieren konnten und dadurch die ArbeitnehmerInnen im Betrieb ge­halten werden konnten, und auf der anderen Seite jenen Menschen, die aus dem Be­trieb ausgeschieden worden sind, eine Möglichkeit gegeben haben, wieder in den Ar­beitsprozess hineinzukommen.

Geschätzte Damen und Herren! Das ist aktive Arbeitsmarktpolitik, und ich bin stolz darauf, dass es unserem Bundesminister gelungen ist, gerade in finanziell nicht einfa­chen Zeiten das Budget für aktive Arbeitsmarktpolitik zu erweitern und auszubauen,


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und dass wir, wie schon gesagt wurde, in diesen schwierigen Zeiten das größte Budget des AMS haben. Herzliche Gratulation, Herr Bundesminister, zu diesem Budget!

Ich möchte noch ganz kurz auf die beschäftigungspolitische Maßnahme für die älteren Menschen, 50 plus, eingehen. Ich glaube, es ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, dass wir jene Menschen, die es aufgrund ihres Alters, aufgrund ihrer gesund­heitlichen Konstitution schwer haben, in den Arbeitsprozess wieder hineinzukommen, auch unterstützen.

Ein Wort noch zur Kollegin Schatz, zu dem Antrag betreffend gesetzlichen Mindest­lohntarif. Wir sind mit der Sozialpartnerschaft sehr gut gefahren in Österreich, das hat uns auch die Geschichte gezeigt, und wir werden daher daran festhalten, dass Lohn­verhandlungen auf Sozialpartnerebene abgewickelt werden. Die Sozialpartner kennen die einzelnen wirtschaftlichen Sektoren am besten, und bei ihnen sind die Verhand­lungen gut aufgehoben. Die Sozialpartnerschaft gehört gestärkt und nicht geschwächt! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.05


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


12.05.00

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Auch ich sehe es als eine gute und effiziente Initiative an, die mit der Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes geschaffen wurde, kurz: mehr Fördermittel für ältere Arbeitslose. Diese werden in den nächsten Jahren auch noch entsprechend aufgestockt. Besonders für die ältere Generation und gerade für jene, die schon länger auf Arbeitssuche sind, bergen die Wiedereingliederung und die Reintegration auf dem Arbeitsmarkt besondere Herausforderungen in sich. Daher sind für mich diese Mittel sehr gut und effizient investiert.

Die in den letzten Jahren gestartete AMS-Beschäftigungsinitiative mit Eingliederungs­maßnahmen und mit Mitteln für den zweiten Arbeitsmarkt hat sich als erfolgreiche Ini­tiative erwiesen, wie wir ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend un­terstützen können.

2014 konnten mit 100 Millionen € für dieses Maßnahmenpaket mehr als 16 000 Men­schen über 50 Jahre wieder an einen Arbeitsplatz vermittelt werden. Heuer stehen da­für 120 Millionen € zur Verfügung, im kommenden Jahr werden es dann 250 Millio­nen € sein. Mein Wunsch wäre, dass diese Initiative auch nach 2016 weiter verlängert wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Nun ein Wort zum Antrag der Grünen betreffend be­darfsorientierte Mindestsicherung. Dieser Antrag ist aus meiner Sicht klar abzulehnen und widerspricht unserer Leitlinie „Leistung muss sich lohnen“. Sie fordern zum Bei­spiel einen Rechtsanspruch auf Abdeckung der vollen Wohnkosten. Wie stellen Sie sich das vor? Sie fordern nur Rechtsansprüche; Kollege Wöginger hat das schon aus­geführt. Aber wie schaut es mit der Eigenverantwortung und der Leistungserbringung aus? Ich frage mich: Hat eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer auch diesen Rechtsan­spruch?

Derzeit gibt es in Österreich rund 240 000 Bezieherinnen und Bezieher der bedarfs­orientierten Mindestsicherung. Von ihnen leben alleine in Wien 140 000. Rund 40 Pro­zent der Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung gelten als arbeitsfähig.

Sehr geehrte Damen und Herren! Viele Menschen haben heute das Gefühl, dass zu viele Personen unser Sozialsystem ausnützen, obwohl sie eigentlich arbeitsfähig wä­ren. Um aber Gerechtigkeit für Bezieher und Steuerzahler gleichermaßen herbeizufüh­ren und um den tagtäglich hart arbeitenden Menschen in Österreich das Gefühl zu-


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rückzugeben, dass es sich lohnt, einer geregelten Arbeit nachzugehen, müssen wir an manchen Stellschrauben der bedarfsorientierten Mindestsicherung drehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bekennen uns ganz klar zur Mindestsicherung – ich betone das –, wir bekennen uns ganz klar zur Mindestsicherung für jene, die Un­terstützung benötigen, die sollen sie auch entsprechend erhalten. Ziel der Mindestsi­cherung muss es sein, den Menschen eine Chance zu geben, wieder ein selbstbe­stimmtes Leben in Eigenverantwortung führen zu können, und ihnen auch finanzielle Perspektiven zu geben. Ziel des Gesetzgebers soll es sein, mehr Anreize zu schaffen für diejenigen, die arbeiten wollen, aber auch mehr Hilfestellung zu geben für jene, die es aus eigener Kraft nicht schaffen können – und letztlich für mehr Kontrolle derjenigen zu sorgen, die unser Sozialsystem missbrauchen! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.08


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schimanek. – Bitte.

 


12.08.53

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ich möchte in meiner Rede auf unseren Antrag zur Pendlerverordnung eingehen, aber lassen Sie mich zuerst noch ein Wort zum Thema Mindestsicherung sagen.

Herr Kollege Hechtl, Sie haben von einem Rechtsanspruch gesprochen. Ich habe hier die Anfragebeantwortung der Frau Landesrätin Dr. Baur aus Tirol vorliegen (ein Schrift­stück in die Höhe haltend), in der sie uns auflistet, wer in Tirol alles Mindestsicherungs­bezieher ist, also einen Rechtsanspruch darauf hat. Und wo es bei mir dann ein bissel komisch wird im Bauch, ist, wenn ein Staatenloser Rechtsanspruch hat, 19 unbe­kannter Herkunft, wo wir nicht einmal wissen, woher sie sind, und 42 aus Jugoslawien! Aber Jugoslawien gibt es nicht mehr! Das ist die Anfragebeantwortung der Soziallan­desrätin Baur aus Tirol. Wo da der Rechtsanspruch ist, das weiß ich nicht, aber Sie werden da vielleicht eine andere Rechtsmeinung haben als ich. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber jetzt noch ganz kurz zu unserem Antrag von Herrn Herbert Kickl betreffend ge­rechte Pendlerverordnung für unsere Arbeitnehmer; ein sehr wichtiges Thema. Die Arbeiterkammer Salzburg hat uns Abgeordnete darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig es ist. In diesem Antrag fordern wir eine moderne, faire und verständliche Re­gelung für Pendler.

Es ist einfach nicht zu erklären, wie Arbeitnehmer damit zurechtkommen sollen. Da gibt es die kleine Pendlerpauschale, die große Pendlerpauschale, die Kilometerstaffel, die Dauer der Fahrt, Kriterien der Zumutung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Alles ist von Fall zu Fall verschieden, aber auf den tatsächlichen Kosten bleiben die Arbeitnehmer sitzen. Deshalb ist der Vorschlag der Arbeiterkammer Salzburg mehr als sinnvoll und begrüßenswert, 30 Cent pro Kilometer von der Wohnung zur Arbeitsstätte abzurech­nen oder die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel komplett in der Arbeitnehmerver­anlagung abzurechnen.

Jetzt wissen wir schon, Herr Sozialminister, dass der Antrag bei uns im Sozialaus­schuss nicht zu diskutieren wäre, er ist jetzt dem Finanzausschuss zugewiesen wor­den. Und wir wissen sehr wohl, dass hier die Kompetenz im Finanzministerium liegt, aber ich hätte mir gewünscht, auch von Ihnen einmal inhaltlich eine Stellungnahme dazu zu hören, aber das war weder im Ausschuss möglich, noch haben Sie heute ein Wort zu diesem Antrag gesagt. Aber ich kann Ihnen sagen, wir haben diesen Antrag auch im Ausschuss für Konsumentenschutz liegen, und ich hoffe sehr, dass wir da eine Antwort von Ihnen diesbezüglich bekommen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.12



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 79

Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


12.12.07

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte Bezug nehmen auf die Anträge Nummer 5 und 6 der Ab­geordneten Schatz zum Thema Mindestlohn und bin etwas überrascht, wie hier die Debatte heute läuft. Ich habe Sie eigentlich bisher sehr sachlich erlebt in der Diskus­sion, und ich finde auch die Diskussion über das Thema Mindestlohn sehr wichtig, und es ist gut, dass wir sie heute im Plenum führen, auch wenn ich politisch anderer An­sicht bin, wie die Lösung aussieht.

Sie werfen mit Ihrem Antrag zwei wichtige Fragen auf. Die eine Frage ist: Wie hoch soll ein Einkommen sein, wenn jemand 40 Stunden in unserem Land beschäftigt ist?, und die zweite Frage ist, wenn wir uns hier auf einen Betrag geeinigt haben: Wie setzen wir diesen Anspruch durch?

Es gibt in unserem Land seitens des ÖGB die Forderung nach 1 500 € Mindestlohn, und ich denke, es wird hier, zumindest wenn ein Mikrofon in der Nähe ist, im Plenum keiner widersprechen, dass diese Forderung gerechtfertigt ist. Diese 1 500 € Mindest­lohn, die hier gefordert sind, entsprechen nach österreichischer Logik 8,70 € Stunden­lohn. Rechnet man es auf die europäische Logik um, dann reden wir hier von 10,10 € Stundenlohn. Da das 13. und 14. Gehalt umgelegt werden muss, wenn ich ausrechnen will, was man für die Stunde bekommt, weil es ja in Deutschland nur zwölfmal im Jahr einen Gehalt gibt, kommt man hier auf ungefähr 10,10 €.

Wenn wir uns darauf einigen, 1 500 € oder, wenn wir es umrechnen, 1 600 € Mindest­lohn sind eine gerechtfertigte Forderung, dann muss man sich fragen: Wie setzen wir sie um? Da haben wir schon ganz klar und öfters ausgeführt, warum wir der Meinung sind, dass gesetzliche Mindestlöhne nicht das sind, was wir uns wünschen. Gesetzli­che Mindestlöhne sind ein Ausdruck dessen, dass es nicht gelingt, zwischen Arbeitge­ber- und Arbeitnehmerseite einen gerechten Interessenausgleich zu erreichen. Dass Deutschland heute auf das Instrument Mindestlohn angewiesen ist, ist auch auf die Schwäche unserer deutschen Gewerkschaftskollegen zurückzuführen, die dieses Ins­trument brauchen. Und wir haben erlebt, dass Mindestlöhne nie die Lohndynamik ab­bilden können, wie sie sich in den einzelnen Branchen ergibt. Und was die größte Kritik von uns an Mindestlöhnen ist: dass sie in Krisenzeiten – da kann man sich ganz Eu­ropa ansehen – gekürzt werden.

Sie haben inzwischen Ihre Anträge modifiziert, Sie sind zum Glück ein Stück weiterge­gangen. Darum denke ich mir, dass hier durchaus ein Diskussionsprozess stattfindet, weshalb ich Ihre Kritik nicht verstehe, dass wir auf gewisse Dinge nicht eingehen wür­den. Nur: Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, und darauf können wir stolz sein, ist es uns in Österreich in den letzten Jahren gelungen, die Tariffläche nicht zu minimieren, sondern eine Tariffläche von 95 Prozent zu erreichen. Wenn Sie rich­tigerweise in dem Antrag darauf hinweisen, dass es immer noch Bereiche gibt, wo wir keine Kollektivverträge haben, dann ist mein Zugang der, dass ich sage, wir müssen diese Tariffläche schließen, und da sind wir im Moment gerade sehr erfolgreich dabei. Wir stehen kurz davor, einen weiteren großen Bereich zu erledigen, wo ich hoffe, dass wir sehr bald auch dort einen Tarifvertrag haben. Daher denke ich, wir brauchen hier nicht eine zusätzliche Regelung, sondern wir sollten diejenigen unterstützen, die wirk­lich im Verhandlungsprozess sind.

Ich würde mir vielmehr wünschen, dass wir nicht nur in diesem Hohen Haus 1 500 € Mindestlohn als gerechtfertigte Forderung sehen, sondern uns auch dort, wo wir in Verantwortung stehen – und da gibt es viele Bereiche, wie etwa jenen der Notare, wo


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 80

wir diese Forderung noch nicht in einem Kollektivvertrag umgesetzt finden –, bemühen, dass diese Forderung endlich umgesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

12.15


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte.

 


12.15.34

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Schatz, ich ersuche Sie, das nächste Mal im Ausschuss besser zuzuhören, damit Sie auch wissen, von welchen Löhnen ich gesprochen habe! Und glauben Sie mir, ich gehöre zu dieser Min­derheit, die Löhne und Gehälter auszahlt, und ich weiß schon, wovon ich rede. (Beifall bei der ÖVP.)

Mindestlöhne sind in Österreich in Kollektivverträgen geregelt, die von der Wirtschafts­kammer und vom ÖGB abgeschlossen werden, und das ist gut so, denn verhandelt wird von Praktikern aus der jeweiligen Branche. Genau diese Berücksichtigung der Si­tuation der jeweiligen Branche ist so wichtig, denn ein gesetzlicher Mindestlohn würde ertragsschwache Branchen sowie Arbeitsplätze in diesem Bereich killen.

Das vielzitierte Beispiel Friseur: Da haben wir einen Mindestlohn sofort nach Ab­schluss der Lehre in Höhe von 1 325 €, natürlich ohne Trinkgeld. Ein selbständiger Fri­seur verdient im Durchschnitt das Gleiche, mit dem Unterschied, das unternehmeri­sche Risiko zu tragen und sozial schlechter abgesichert zu sein. So ist nämlich die wirkliche Welt, Frau Kollegin Schatz! (Beifall bei der ÖVP.)

Tatsächlich liegen die meisten Kollektivverträge auch in den niedrigsten Positionen, nämlich sofort nach Lehrabschluss, bereits deutlich über 1 300 €, Angestellte im Han­del haben nach dem Lehrabschluss 1 500 €, und Arbeitnehmer im Baugewerbe, das zu den höchsten Kollektivverträgen zählt, 2 280 €. Abgesehen davon zahlt die Sparte In­dustrie wesentlich höhere Löhne aus. Damit liegt Österreich bei den verpflichtenden Mindestlöhnen im internationalen Spitzenfeld – und dieser Vergleich berücksichtigt nicht, dass in Österreich die Arbeitgeber auch noch sehr hohe Lohnnebenkosten zu bezahlen haben.

Aufgrund der gesetzlichen Kammermitgliedschaft sind fast alle Unternehmer der Pri­vatwirtschaft und 99 Prozent der Arbeitnehmer von diesen kollektivvertraglichen Min­destlöhnen erfasst. Auch damit stehen wir an der Spitze in der Europäischen Union.

Mindestlöhne werden in fast allen Kollektivverträgen meist über der Inflationsrate ab­geschlossen, so auch in unseren Hauptkrisenjahren 2008/2009, sodass die Kaufkraft auch stetig steigt. Dass das durchschnittliche Realeinkommen sich schlechter entwi­ckelt, hat nichts mit der Lohnpolitik unserer Sozialpartner zu tun, sondern damit, dass sehr viele Teilzeitjobs dazugekommen sind, die das statistische durchschnittliche Ein­kommen senken.

Ja, ich bin der Meinung, Arbeit und Leistung müssen sich lohnen. Daher ist es wichtig, dass wir künftig weiterhin die Lohn- und Sozialabgaben senken, und das wird uns nur gelingen, wenn wir die Mindestsicherung und sonstige Transferleistungen besser in den Griff bekommen.

Ich möchte Ihnen da ein Beispiel bringen, das mir ein Vier-Sterne-Hotelbetrieb letzte Woche geschickt hat, ich kann Ihnen aber auch ganze Ordner mit solchen Fällen liefern: Ein Job war ausgeschrieben beim AMS, eine Dame ist eingeladen worden – was war? Stellungnahme des Unternehmers an das AMS: Sohn war da, Mutter will nicht arbeiten, es ist ihr sowieso wurscht, ob sie Geld kriegt oder nicht. – Klar, denn sie kriegt ja Mindestsicherung. Und genau dieses Thema müssen wir in den Griff bekom­men.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 81

Abschließend, Frau Kollegin Schatz: Ich bin der Meinung, Löhne und Gehälter haben auch künftig von Unternehmervertretern und Mitarbeitervertretern verhandelt und fest­gelegt zu werden – und nicht von Berufspolitikern fern der betrieblichen Realität. (Bei­fall bei der ÖVP.)

12.19


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Hundstorfer hat sich zu einer zweiten Stellungnahme zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.19.32

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich möchte es ganz kurz machen, meine Damen und Herren. – Ich weiß, dass die Freiheitliche Partei Österreichs mit einer Anfragebeantwortung aus Tirol gerne durch die Gegend marschiert. Ich würde vorschlagen, stellen Sie eine neue Anfrage. – Punkt eins.

Punkt zwei: Sie werden in allen Bundesländern Menschen finden, die – und das sollten Sie eigentlich wissen – immer noch den Status von Jugoslawien haben. Warum? – Weil sich diese hier legal aufhältigen Menschen seither nie um eine Änderung ihrer Staatsbürgerschaft gekümmert haben. Sie werden bei uns immer noch als Jugoslawen geführt. Das können Sie in allen Sektoren unserer Verwaltung finden. Das sollten Sie eigentlich wissen, denn der Nationalrat hat damals per Gesetz beschlossen, dass das so sein kann.

Punkt drei: Man darf staatenlos sein. Es gibt Menschen auf dieser Welt, die keinem Staat angehören, die aber trotzdem einen Anspruch auf Beschäftigung in ganz speziel­len Situationen haben, und, und, und.

Was mich am meisten wundert, ist, dass jenes Bundesland, welches den höchsten Umsatz im Tourismus hat, immer wieder mit der Klage daherkommt: Wir haben so viele Nationalitäten! – Ja entschuldigen Sie, schauen Sie doch einmal nach, wer den Tiroler Tourismus aufrechterhält! Schauen Sie doch einmal nach, wer im Tiroler Tou­rismus die Beschäftigten sind! Schauen Sie doch einmal nach, wer dort arbeitet! Und von Zeit zu Zeit kann es leider auch passieren, arbeitslos zu werden, und es kann von Zeit zu Zeit auch passieren, einen Anspruch auf eine Aufstockungsleistung zu haben. Ja, so ist es!

Und damit Sie wissen, wie bunt unsere Welt ist: Während wir hier sitzen, hat die deut­sche Bundesregierung beschlossen, Bürgern aus Kroatien ab 1. Juli die volle Ar­beitsmarktfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland zu gewähren. Unser Beschluss ist ein ganz anderer. Die Deutschen haben nun diesen Beschluss gefasst. Denn: Die Menschen wandern in einem gemeinsamen Europa. Wir hingegen machen bis 2018 so wie bisher weiter, und dann werden wir weiterschauen.

Und damit wir auch ein bisschen Dynamik hineinbringen  (Abg. Belakowitsch-Jene­wein: Die Staatenlosen in der EU! Genau!) Es gibt Staatenlose, ja. Fragen Sie die Be­zirksverwaltungsbehörde, die das so registriert hat! Fragen Sie doch die Menschen, die dort arbeiten, warum es zu solchen Personen kommt! Dann werden Sie sehen, dass die dort Beschäftigten sich das nicht einfach machen, dass die das sehr genau prüfen. Und dann werden Sie erfahren, warum die Staatenlosen zu so einer Einstufung kom­men.

Damit wir auch ein bisschen Optimismus haben: Es haben bis Ende Mai dieses Jahres bereits wiederum 292 000 Personen mit einem Arbeitslosengeldbezug eine Beschäfti­gung begonnen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.22

12.22.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 82

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 587 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Dieser Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 634 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen.

Ich weise den Antrag 912/A(E) dem Finanzausschuss zu.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 635 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 636 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 637 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 638 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich für diesen Antrag ausspricht, der möge bitte ein Zeichen geben. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Je­newein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsi­cherung.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen.

Für die Abstimmung können ausschließlich die amtlichen Stimmzettel verwendet wer­den. Diese tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 83

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, je­ne, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Einmal mehr der Hinweis: Achten Sie bitte darauf, dass Sie nur einen Stimmzettel in die Urne werfen!

Ich bitte nun die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Lueger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Gahr wird sie dann später dabei ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Lueger beziehungsweise den Schriftfüh­rer Gahr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die Bediensteten des Hauses werden unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzäh­lung vornehmen.

Ich unterbreche zu diesem Zweck die Sitzung für einige Minuten.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 12.29 Uhr unterbrochen und um 12.34 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 153; davon „Ja“-Stimmen: 24, „Nein“-Stimmen: 129.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Angerer;

Belakowitsch-Jenewein, Bösch;

Darmann, Deimek;

Haider, Höbart;

Jannach;

Karlsböck, Kassegger, Kumpitsch;

Lausch;

Mölzer;

Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz Barbara;

Schimanek, Schmid Gerhard, Schrangl, Steger, Strache;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 84

Winter, Wurm Peter;

Zanger.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Alm, Amon, Antoni, Aubauer, Auer;

Bacher Walter, Bayr, Becher Ruth, Berlakovich, Brosz, Brunner, Buchmayr, Bures;

Cap;

Darabos, Diesner-Wais, Dietrich;

Ecker, Ehmann, El Habbassi, Ertlschweiger, Eßl;

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela, Franz;

Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Glawischnig-Piesczek, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;

Hagen, Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger, Huainigg;

Jank, Jarmer, Jarolim;

Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Knes, Köchl, Kogler, Königsberger-Ludwig, Korun, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl, Kuzdas;

Lettenbichler, Lichtenecker, Lintl, Lipitsch, Loacker, Lopatka, Lueger Angela, Lugar Ro­bert;

Matznetter, Mayer, Meinl-Reisinger, Moser, Muchitsch, Mückstein, Muttonen;

Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Pilz, Pirklhuber, Plessl, Preiner, Prinz;

Rädler, Rauch Johannes, Rossmann;

Schatz, Schellhorn, Schenk, Scherak, Schieder, Schittenhelm, Schmid Julian, Schmu­ckenschlager, Schönegger, Schopf, Schultes, Schwentner, Sieber Norbert, Singer Jo­hann, Spindelberger, Steinacker, Steinbichler, Steinhauser, Strasser;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;

Vavrik, Vogl;

Walser, Weninger, Willi, Wimmer, Windbüchler-Souschill, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;

Yilmaz;

Zakostelsky.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir setzen im Abstimmungsvorgang fort.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 639 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 85

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 640 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.35.1510. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (618 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsge­setz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Meldepflicht-Än­derungsgesetz), über den

Antrag 476/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Senkung der Verzugszinsen in der Sozialversicherung, über den

Antrag 944/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsge­setz geändert wird, über den

Antrag 702/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsge­setz geändert wird, und über den

Antrag 764/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der SVA-Verzugszinsen und Anwendung von be­stehenden Kulanzmöglichkeiten (641 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 638/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Halbjähr­liche verpflichtende Reanimationsschulung durch freiwillige Einrichtungen an al­len Schulen für junge Menschen ab 12 Jahren“ (642 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1008/A der Ab­geordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten und Kuranstaltengesetz (KAKuG), zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 32/2014, sowie das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 2/2015, geändert werden (643 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 12 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erste Frau Klubobfrau Ing. Dietrich. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.37.07

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu einem


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 86

ganz speziellen Antrag Stellung beziehen, nämlich zu unserem Antrag betreffend „Halb­jährliche verpflichtende Reanimationsschulung durch freiwillige Einrichtungen an allen Schulen für junge Menschen ab 12 Jahren“.

Meine geschätzten Damen und Herren! Jeder von uns kann in die Situation kommen, wo er Hilfe benötigt, und oftmals ist gerade die erste Minute, sind die ersten Minuten entscheidend, ob man weiterleben kann, ob man wieder gesund wird, ob einem gehol­fen werden kann.

Wir alle, die wir hier sitzen, haben wahrscheinlich schon Erste-Hilfe-Kurse hinter uns, aber manchmal liegen sie schon zu lange zurück, sodass wir uns nicht mehr genau daran erinnern können. Hätten wir in unserer Schulzeit halbjährlich die Erste Hilfe ein­trainiert, dann hätten wir sie so intus, dass wir wie selbstverständlich in der Sekunde richtig reagieren würden.

Aus diesem Grund unterstützen wir auch den Antrag, den unser einstiger Kollege Mar­cus Franz eingebracht hat, und ich bin mir ganz, ganz sicher, dass auch die ÖVP die­sen sinnvollen Antrag unterstützen wird und Marcus Franz ausreichend Zeit finden wird, ihn hier zu begründen, damit wir gemeinsam diese sinnvolle Maßnahme beschlie­ßen können. (Beifall und Bravoruf beim Team Stronach.)

12.38


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königsber­ger-Ludwig. – Bitte.

 


12.38.53

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein paar Worte zum Melde­pflicht-Änderungsgesetz sagen. Mit dem vorliegenden Entwurf werden die geltenden Meldeverpflichtungen reduziert. Damit können in Zukunft sehr zeitintensive Datenüber­prüfungen unterbleiben. Mit diesem Schritt setzen wir eine der ganz großen – möchte ich sagen – Verwaltungsreformen um, zu der es, glaube ich, eine breite Zustimmung geben wird, denn diese Änderung bedeutet für die Dienstgeber und Dienstgeberinnen tatsächlich eine ganz große Erleichterung. Davon bin ich überzeugt.

Viele sprechen von Verwaltungsreform – aber Bundesminister Hundstorfer setzt Ver­waltungsreformen tatsächlich auch um. Ein großes Dankeschön an dich, Herr Minister! (Beifall bei der SPÖ.)

Die drei unabhängigen Meldungen, die ich schon angesprochen habe – das sind die Versichertenzeitenmeldung, die Beitragsnachweisung und der Beitragsgrundlagennach­weis –, werden zusammengeführt. Es muss nur mehr die Beitragsgrundlage gemeldet werden und das ist ein ganz, ganz großer Vorteil für die Dienstnehmerinnen und für die Dienstnehmer. Sie werden in Zukunft immer up to date sein und wissen, wie ihre Daten den Krankenversicherungsträgern gemeldet worden sind.

Ich glaube, das ist für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer wirklich ein ganz großer Schritt – einer, den wir schon seit vielen Jahrzehnten umsetzen möchten –, und ich freue mich, dass wir das heute tatsächlich auch umsetzen können. Ich habe schon ge­sagt, es werden damit auch Unzulänglichkeiten gelöst. Es werden auch die Doppelmel­dungen abgeschafft, damit entfallen Dienstgebern und den Krankenversicherungen in Zukunft viele Clearingfälle, da bin ich ganz sicher. Wie gesagt, es ist eine große Ver­waltungsreform für DienstgeberInnen, und auch eine große Erleichterung und eine gro­ße Errungenschaft für DienstnehmerInnen.

Der zweite Punkt der Regierungsvorlage, den ich kurz ansprechen möchte, betrifft die Aufhebung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze. Auch das ist eine große Errungen­schaft, denn in Zukunft wird es nicht mehr darauf ankommen, dass eine tägliche Höchst-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 87

entlohnung, ein tägliches Höchsteinkommen berechnet wird, sondern es wird nur mehr angeschaut, wie viel man monatlich verdient, und das wird für geringfügig Beschäftigte sicher eine große Erleichterung werden. Das heißt, es ist auch so, dass man dann nicht mehr in Gefahr kommt, Transferzahlungen zu verlieren, und es bleibt vor allem auch wirklich das ganze Geld im Börsel der geringfügig Beschäftigten.

Der dritte Punkt beschäftigt sich mit der Senkung der Verzugszinsen auf 4 Prozent des Basiszinssatzes, und das wird für Dienstgeberinnen und Dienstgeber eine große Er­leichterung sein, vor allem auch für kleinere Dienstgeber und Dienstgeberinnen. Das war ja auch eine Forderung der Oppositionsparteien, die wir heute gemeinsam mit die­ser Regierungsvorlage umsetzen werden. Auch da möchte ich sagen: Das war im Re­gierungsprogramm verankert – wir setzen es um. Auch da ein großes Dankeschön an dich, Herr Minister!

Das waren die Punkte zur Regierungsvorlage. Ich möchte dann noch ganz kurz auf den Antrag eingehen, den auch Kollegin Dietrich schon angesprochen hat, auf die halbjährliche verpflichtende Reanimationsschulung durch freiwillige Einrichtungen an allen Schulen für junge Menschen ab zwölf Jahren.

Natürlich begrüßen wir es, wenn an Schulen junge Menschen Erste-Hilfe-Maßnahmen erlernen. Soweit ich informiert bin, ist es so, dass das Rote Kreuz das auch jetzt schon an den Schulen macht. Und im Ausschuss haben wir ja auch darüber diskutiert, dass wir der Meinung sind, dass es vielleicht für Zwölfjährige noch zu früh ist, tatsächlich Reanimationsschulungen zu machen, da man ja auch Kraft, körperliche Kraft braucht, um tatsächlich eine Reanimation durchführen zu können. Deswegen werden wir diesen Antrag, der eine verpflichtende Schulung vorsieht, ablehnen, aber unterstützen natür­lich alle Initiativen – wenn sie auf freiwilliger Basis sind –, die Kinder mit Erste-Hilfe-Maßnahmen vertraut machen, sie einfach dazu anregen, Erste Hilfe zu leisten, weil es ja oft auch nur ums Trauen geht, darum, sich zuzutrauen, Erste Hilfe auch tatsächlich zu leisten.

Der letzte Antrag, zu dem ich noch kurz Stellung nehmen möchte, ist der Antrag der Kollegin Schwentner betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz sowie das ASVG geändert werden soll.

Da haben wir im Ausschuss diskutiert, Frau Kollegin Schwentner, dass wir das auch für eine wichtige Maßnahme halten, weil es ja darum geht, dass die Kostenbeiträge für El­tern, deren Kinder in Krankenhäusern aufhältig sind, gestrichen werden, weil es doch eine sehr hohe Belastung ist, eine finanzielle Belastung, zu der emotionalen Belastung noch dazu. Zuständig ist in dieser Materie allerdings das Gesundheitsministerium und deswegen wird es die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss geben. Schauen wir, was wir dort dann diskutieren. Ich hoffe, dass wir eine gemeinsame Lösung finden kön­nen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.

 


12.43.42

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, als einzige Fraktion haben wir im Ausschuss gegen dieses Meldepflicht-Än­derungsgesetz gestimmt – und wir halten da wichtige Änderungen für notwendig. Auf unsere Kritik hat im Ausschuss gar niemand reagiert. Man hat das Gefühl gehabt, die Abgeordneten der Regierungsparteien haben das eigentlich auch nicht wirklich ange­schaut, nach dem Motto: Ist eh wurscht. Wir winken das durch, was da als Regierungs­vorlage daherkommt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 88

Es sind auch schon ein paar Redebeiträge absehbar: Es wird sich wahrscheinlich der Kollege Wöginger nachher freuen, dass die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgeho­ben wird, und der Kollege Obernosterer wird, so wie die Kollegin Königsberger-Ludwig, loben, dass die Verzugszinsen für die Unternehmen gesenkt werden.

Das stimmt zwar, aber es ist nur ein Teil der Wahrheit, und auf den anderen gehe ich jetzt ein. Wir haben dazu einen umfassenden Abänderungsantrag eingebracht. Die Vorlage bringt eine massive Veränderung des Meldewesens, die man eigentlich nur mit dem Pensionskonto erklären kann und mit sonst gar nichts. In Summe wird nämlich der bürokratische Aufwand für die Unternehmen verzwölffacht. Ich muss nicht mehr einmal im Jahr einen Beitragsgrundlagennachweis übermitteln, sondern zwölfmal im Jahr.

In der wirkungsorientierten Folgenabschätzung, die mit dem Regierungsentwurf mitge­liefert wird, steht drin, das macht ein paar Minuten aus für die Unternehmen, die das administrieren.

Das kann nur jemand schreiben, der das selbst noch nie gemacht hat, der selbst noch nie einen Beitragsgrundlagennachweis erstellt hat. Da sind Sie einfach lange dran, und jeder Beitragsgrundlagennachweis hat zur Folge, dass Sie mit der Krankenkasse tele­fonieren und Details abklären. Da haben Sie einen bürokratischen Bomber auf die Un­ternehmen losgelassen.

Es ist ja immer so herzig: Da wird, speziell von den Wirtschaftspolitikern, immer ge­sagt, wie wichtig der Bürokratieabbau ist, und in den Sonntagsreden jammert man dann – da ist der Pühringer auch immer super –, wie furchtbar die Bürokratie ist. Diese Lippenbekenntnisse werden dann aber in der gelebten Wirklichkeit von den Sozialpoli­tikern, die sich – so wie hier – komplizierte Verwaltungsabläufe einfallen lassen, konter­kariert.

Zur täglichen Geringfügigkeitsgrenze: Gut, die wird abgeschafft, aber es gibt keine ein­heitlichen Regelungen für die An- und Abmeldung. Jede Kasse kann selbst die Fristen regeln, wie an- und abzumelden ist, was ja für Unternehmen, die in mehreren Bundes­ländern Personen beschäftigen, superpraktisch ist, da die sich das für jede Kasse extra anschauen müssen. Auch die Möglichkeit zur jährlichen Zahlung wird verkompliziert.

Und: Für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gilt der Kalendermonat als Bezugs­rahmen. Ich schaue mir also nicht an, verdient der in 30 Tagen mehr oder weniger als geringfügig, sondern ich schaue mir einen Kalendermonat an, sodass bei Überschrei­ten von Monatsgrenzen eine unterschiedliche Behandlung herauskommen kann im Ver­gleich zu jemandem, der innerhalb eines Monats ein geringfügiges Beschäftigungsver­hältnis hat. Auch darauf geht unser Abänderungsantrag ein.

Mit der Senkung der Verzugszinsen führen Sie die Bürger an der Nase herum. Es ist zwar dringend notwendig, die Verzugszinsen zu senken, aber parallel dazu führen Sie Säumniszuschläge ein, die in einer völlig jenseitigen Höhe sind, die nämlich in keinem Verhältnis mehr dazu stehen, was an Fehlern passiert ist. Es sind also keine Säum­niszuschläge, sondern es handelt sich da konkret um Strafen, und die sind so aufge­baut, dass bei kleinsten Systemfehlern für ein mittelgroßes Unternehmen gleich einmal 50 000 € an Säumniszuschlag anfallen können, weil ich ja monatlich Beitragsgrundla­gennachweise übertragen muss und weil die Strafe für jeden Arbeitnehmer, für den mir ein Fehler passiert, separat verhängt wird. Also ein EDV-Fehler hat gleich x-Tausende Euro Strafe zur Folge.

Damit fehlt die Verhältnismäßigkeit dieser Strafe, und das Gesetz ist bei den strafaus­lösenden Tatbeständen so unbestimmt definiert, dass es in vielen Stellungnahmen, die eingebracht wurden, für verfassungswidrig gehalten wird, weil es dem Gebot der not­wendigen Determiniertheit nicht entspricht. Auch die Gründe für eine Streichung aus der HFU-Liste sind viel zu grob und unzureichend genau determiniert. Sie werden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 89

Rechtsunsicherheit produzieren, und die Unternehmen sind der Willkür der Kassen aus­gesetzt.

Auf die hier erläuterte Kritik wurde im Ausschuss nicht eingegangen. Daran sieht man, wie SPÖ und ÖVP dieses Haus einfach zum Durchwinken ihrer Regierungsvorlagen verwenden. Parlamentarisch diskutiert wird gar nichts. Das Gesetz ist ein weiteres Beispiel dessen, wie die Unternehmer unter Generalverdacht gestellt werden und wie man die Zitrone des Steuerzahlers noch einmal auspresst. Es darf Ihnen ja kein Euro entwischen, da Sie ja eine Tarifreform, die Sie „Steuerreform“ nennen, irgendwie finan­zieren müssen, und jeder Fehler, der einem Unternehmer passiert – auch wenn er noch so leicht fahrlässig passiert –, wird sofort mit Säumniszuschlägen und Strafen be­kämpft.

Und noch schlimmer wird es mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das Sie in der Pipeline haben. Da wird die Rechtsstaatlichkeit mit Füßen getreten. Sozialbetrug ge­hört bekämpft, ja, aber mit rechtsstaatlichen Mitteln und mit Augenmaß, und nicht mit Willkür. (Beifall bei den NEOS.)

12.49


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Loacker eingebrachte und in seinen Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag wurde in der Zwischenzeit im Saal verteilt. Er ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (641 d.B.)

über die Regierungsvorlage (618 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das All­gemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungs­gesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz, das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Mel­depflicht-Änderungsgesetz)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 Z 4 lautet § 33 Abs. 3:

"(3) Für Personen, die in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber be­schäftigt werden und deren Beschäftigung kürzer als eine Woche vereinbart ist (fallwei­se beschäftigte Personen), beginnt die Frist für die Anmeldung sowie die Abmeldung hinsichtlich der innerhalb des Kalendermonats liegenden Beschäftigungstage spätes­tens mit dem Ersten des nächstfolgenden Kalendermonats."

2. In Artikel 1 Z 10 wird § 44 Abs. 2 folgender Satz angefügt

"Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gemäß § 5 Abs. 2 ist der Beitragszeit­raum einheitlich mit 30 Tagen anzunehmen."

3. In Artikel 1 Z 16 lautet § 58 Abs. 8:

"(8) In Fällen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse nach § 5 Abs. 2 hat der Dienst­geber das Recht, die Beiträge entweder monatlich oder jährlich bis zum 15. Jänner des Folgejahres zu entrichten.


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4. In Artikel 1 Z 22 wird in § 67b Abs. 1 das Wort "Beitragsgrundlagenmeldungen" um die Wortfolge "für mindestens zwei aufeinanderfolgende Beitragszeiträume" ergänzt.

5. In Artikel 1 Z 28 wird in § 114 Abs. 2 und in Abs. 3 jeweils der folgende Satz ange­fügt: "Sind Säumniszuschläge zu entrichten, sind diese für einem Dienstgeber oder sons­tiger nach § 36 meldepflichtige Person (Stelle) oder als bevollmächtigten Person nach § 35 Abs. 3 auf 1000 € monatlich zu deckeln."

6. In Artikel 1 Z 28 entfällt in § 114 Abs. 3 die Wortfolge "bei einer Verspätung von bis zu fünf Tagen ein Säumniszuschlag in der Höhe von 5€ zu entrichten,"

7. In Artikel 1 Z 28 entfällt in § 114 der Abs. 6; § 114 Abs. 7 erhält die Absatzbezeich­nung "(6)" und § 114 Abs. 8 erhält die Absatzbezeichnung "(7)".

8. In Artikel 1 Z 35 lautet § 689 Abs. 1: "Die §§ 5 Abs. 2 und 3, 7 Z 4, 44 Abs. 1 Z 8a und 14, 76b Abs. 2, 143a Abs. 4, 254 Abs. 6, 471f, 471g und 471 treten mit 1. Jänner 2016, die §§ 33 Abs. 1a, 1b und 3, 34 samt Überschrift, 41 Abs. 1 und 4 Z 3, 44 Abs. 2, 58 Abs. 1, 4 und 8, 59 Abs. 1, 60 Abs. 3, 67a Abs. 6 Z 2 und 3, 67b Abs. 1, 2 und 4 Z 4, 111 Abs. 1 Z 1, 112 Abs. 1, 113 bis 115 samt Überschriften, 125 Abs. 3, 162, Abs. 4, tre­ten mit 1. Jänner 2017 in der in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2015 in Kraft.

9. In Artikel 2 Z 6 lautet § 357 Z 1: "1. mit 1. Jänner 2016 § 35 Abs. 2a, 5b, 6 und 132 Abs. 5;"

10. In Artikel 2 Z 6 lautet § 357 Z 2: "2. mit 1. Jänner 2017 § 35 Abs. 5.".

11. In Artikel 3 Z 3 wird in § 349 die Zahl "2017" durch "2016" ersetzt.

12. In Artikel 4 Z 4 lautet § 241: "§ 241. Die §§ 2 Abs. 1 Z 5, 8 Abs. 4 und 19 Abs. 8 tre­ten mit 1. Jänner 2016, der § 12 samt Überschrift und § 15a Abs. 1 treten mit 1. Jänner 2017 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2015 in Kraft."

13. In Artikel 5 Z 2 entfällt in § 6 Abs. 2a BMSVG die Wortfolge "Eine Vereinbarung nach § 58 Abs. 8 ASVG gilt automatisch auch als Vereinbarung für die Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge."

Begründung

Die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze und damit die Verwaltungsver­einfachung ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings bringt das Meldepflicht-Ände­rungsgesetz in der vorliegenden Fassung Neuerungen im Zusammenhang mit gering­fügiger Beschäftigung und fallweiser Beschäftigung, die eine Verwaltungsvereinfa­chung völlig konterkarieren, ja sogar verhindern. Der vorliegende Abänderungsantrag soll diese Probleme zu beseitigen. Auch bei der Einführung eines neues Strafregimes betreffend Fehlverhalten bei der Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen bzw. –ver­hältnissen strebt dieser Abänderungsantrag eine entsprechende Konsistenz der Rege­lungen und Rücksichtnahme darauf an, dass es sich bei den Säumniszuschlägen nicht um Strafzahlungen, sondern um Säumniszuschläge handelt. Dies wird durch eine An­passung und Orientierung der tatsächlich zu entrichtenden Säumniszuschläge an den entstandenen Schaden erreicht.

zu 1.

Wie die Landwirtschaftskammer und die Kammer der Wirtschaftstreuhänder in ihren Stellungnahmen richtig festhalten, ist es notwendig, die Fristen für An- und Abmeldun­gen bundesweit und damit gesetzlich einheitlich zu formulieren. In der Fassung der Re­gierungsvorlage liegt es in der Entscheidung jedes einzelnen KV-Trägers, wann eine An- und Abmeldung einer fallweise beschäftigten Person zu erfolgen hat. Das ist ins-


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besondere für Arbeitgeber, die in mehreren Bundesländern Arbeitnehmer_innen be­schäftigen, nicht verständlich und unpraktikabel. Die vorgeschlagene Änderung zielt auf eine bundeseinheitliche Regelung.

zu 2.

Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ist der Kalendermonat als Bezugszeit­raum nicht nachvollziehbar. Wie beispielsweise die Stellungnahmen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung aufzei­gen, führt diese Heranziehung des Kalendermonats zu einem bürokratischen Mehrauf­wand und zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von geringfügigen Be­schäftigungsverhältnissen, die innerhalb eines Kalendermonats liegen, und solchen, die eine Monatsgrenze überschreiten.

Dies kann dazu führen, dass sich aufgrund der Hochrechnung von Bezügen entweder eine Vollversicherung (bei Überschreiten der Monatsgrenze) oder eine geringfügige Be­schäftigung (bei Beschäftigung innerhalb eines Kalendermonats) ergibt, obwohl diesel­be Höhe an Bezügen und dieselbe Beschäftigungsdauer vorliegen. Somit steht auch in Frage, ob die Bestimmung der Regierungsvorlage dem Grundsatz der Gleichbehand­lung entspricht.

Die vorgeschlagene Änderung normiert, dass das Überschreiten einer Monatsgrenze ohne Folgen bleibt und damit 30 Tage, unabhängig von Kalendermonat, als Bezugs­zeitraum gewertet werden.

zu 3. und 13.

Wenn es bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen aufgrund der allgemeinen Neu­regelung hin zu einer monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung nicht mehr möglich ist, einen jährlichen Beitragszeitraum festzulegen, so sollte dennoch ein Rechtsanspruch auf eine jährliche Zahlung vorgesehen werden. Die vorliegende Regierungsvorlage legt diese Möglichkeit auf eine jährliche Zahlung in das Ermessen der einhebenden Stelle. Die vorgeschlagene Änderung sieht einen Rechtsanspruch vor. Dies ist besonders auch im Hinblick auf die Verschärfung im Bereich der Säumniszuschläge von Bedeu­tung, da ansonsten bei geringsten Versäumnissen unverhältnismäßig hohe Strafen im Verhältnis zu den abzuführenden Beiträgen entstehen.

Die vorgeschlagene Änderung des § 58 Abs. 8 zielt weiters darauf ab, dass der Ver­weis auf die Möglichkeit einer solchen Vereinbarung - wie in der Regierungsvorlage - gem. § 58 Abs. 8, entfallen kann.

zu 4.

Die Rechtsfolge der Streichung aus der HFU-Liste würde aufgrund der neuen Bemes­sungsgrundlagenmeldung und Betrachtung einzelner monatlicher Meldungen, wie in der RV vorgesehen, enorm verschärft. Der gegenständliche AÄA sieht vor, dass zu­mindest innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Beitragszeiträumen die entsprechen­den Beitragsgrundlagenmeldungen fehlen müssen, um eine Streichung aus der HFU-Liste auszulösen.

zu 5.

Aufgrund der Judikatur werden bei Strafen für fehlerhafte Beitragsgrundlagenmeldun­gen nicht die Meldung des jeweiligen Unternehmens sondern die Meldungen für die einzelnen Arbeitnehmer_innen betrachtet. Dadurch können selbst bei kleinen System­fehlern innerhalb größerer Unternehmen Säumniszuschläge in enormer Höhe entste­hen. So könnte für ein Unternehmen mit 1.000 Arbeitnehmer_innen ein Systemfehler einen Säumniszuschlag von bis zu 50.000 € auslösen. Aus diesem Grund schlagen
wir eine Deckelung der Säumniszuschläge pro Monat/Stelle auf 1.000 Euro (was ca.
20 Fehlmeldungen entspricht) vor.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 92

zu 6.

Aufgrund der Unverhältnismäßigkeit zwischen dem Säumniszuschlag selbst und dem Schaden aufgrund des Fehlverhaltens, für das der Säumniszuschlag verhängt wird, müssen kurzfristige Nichteinhaltungen sanktionslos (für die ersten 5 Tage) sein. Die vorgeschlagene Regelung orientiert sich hierbei an der Regelung in § 217 Abs. 5 BAO, um auch eine entsprechende Konsistenz zu erreichen.

zu 7.

Mit der Streichung dieses Absatzes wird die Benachteiligung von Vorschreibebetrieben gegenüber Selbstabrechnern aufgehoben. Vorschreibebetriebe hätten nämlich ansons­ten Säumniszuschläge von 50 € zu entrichten, während ansonsten gestaffelte Beiträge zu entrichten sind.

zu 8. bis 12.

Die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeit soll mit 1. Jänner 2016 und nicht erst 2017 in Kraft treten.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


12.49.47

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Loacker, Sie haben es als Opposi­tionspartei mit neun Mandataren einfach, Sie picken sich einfach die Punkte heraus, die Ihnen passen, und kritisieren jene, die Ihnen nicht am Herzen liegen. (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist unser Job, würde ich sagen! – Abg. Loacker: Sie können sich die Arbeit auf 50 Mandatare aufteilen!)

Wir haben Regierungsverantwortung, wir müssen im Sinne der Bevölkerung in Öster­reich handeln. Und da kann ich nicht hergehen und sagen, dieser Punkt passt mir und der passt nicht. Wir sind nicht alleine auf der Welt. Wir haben gemeinsam mit unserem Regierungspartner eine Mehrheit. Wir nehmen diese Mehrheit auch wahr und handeln im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, meine Damen und Herren.

Es sind wichtige Maßnahmen in diesem Meldepflicht-Änderungsgesetz. Ich darf drei kurz herausstreichen: Punkt 1, die monatliche Übermittlung der Beitragsgrundlagen, der Lohndaten. Herr Kollege Loacker, auch da gibt es einen praktischen Nutzen und ei­nen Vorteil, nämlich auch für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Zum Beispiel muss ich für Kranken- oder Wochengeld Arbeits- und Entgeltbestätigungen den Kran­kenkassen nicht mehr persönlich vorlegen, sondern das geht dann auf Knopfdruck. Und das ist ein Service und eine Verbesserung im Sinne der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.

Dann, auch ganz klar – Sie haben ja selbst Anträge zur Abschaffung der Geringfügig­keitsgrenze und zur Halbierung der Verzugszinsen eingebracht –: Diese beiden Ele­mente befinden sich in diesem Gesetzespaket, die Verzugszinsen werden hier auf 4 Prozent halbiert, das ist für die Dienstgeber eine wichtige Maßnahme.

Und zur täglichen Geringfügigkeitsgrenze möchte ich ein paar Anmerkungen machen: Dieses Projekt verfolgen wir von der ÖVP seit Längerem, jetzt wird es hier im Gesetz auch angeführt und beschlossen. Worum geht es uns dabei? – Wir haben eine Vielzahl von Menschen, die geringfügig arbeiten, viele Pensionistinnen und Pensionisten, die dazuverdienen – wir haben ja die Zuverdienstgrenze bis zum gesetzlichen Pensionsan­trittsalter.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 93

Ein Beispiel nenne ich aus der Gastronomie: Es gibt viele Menschen, die bei Wirten aushelfen, wenn Hochzeiten sind, wenn größere Feiern sind. Die tägliche Geringfügig­keitsgrenze hat es bis jetzt nicht erlaubt, dass über drei, vier, fünf Stunden gearbeitet wird, weil die Grenze – die Tagesgrenze – 31 € betragen hat. Daher wird diese tägliche Geringfügigkeitsgrenze abgeschafft, im Sinne sowohl der geringfügig Beschäftigten als auch der Unternehmerinnen und Unternehmer. Insbesondere sind es Kleingewerbebe­triebe, Gastronomiebetriebe, die dadurch Spitzen abdecken können in ihren Unterneh­men, in ihren Gaststätten und in ihren Wirtshäusern.

Das ist ein Vorteil, meine Damen und Herren, für beide, es ist eine Win-win-Situation. Wir schaffen hier Rechtssicherheit, es wird niemand mehr bestraft, wenn jemand ge­ringfügig angemeldet ist und dieser Tätigkeit auch nachgeht. Aus meiner Sicht ist das eine ganz wichtige Maßnahme, insbesondere für den Bereich der Tourismus- und Gas­tronomiebetriebe, insbesondere für den Bereich des ländlichen Raumes und auch für jene, die sich dort geringfügig anmelden und sich etwas dazuverdienen wollen.

In diesem Sinne ist es ein wichtiges Paket im Sinne der Österreicherinnen und Öster­reicher. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

12.53


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


12.53.15

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bun­desminister! Wir haben es wirklich schwer, oder Sie haben es leicht. Helfen Sie mir auf die Sprünge, Herr Wöginger – der Herr Rädler hat heute irgendetwas von Legionären gesagt, glaube ich –: Sie sind 48 plus zwei, also 50. Sie können es sich aufteilen, Sie können das gesamte Gesetz durchgehen. Sie meinen, dass wir es uns leicht ma­chen? – Wir machen es uns besonders schwer, weil wir überall dort den Finger in die Wunde legen, wo Sie einen Bock gebaut haben. (Beifall bei den NEOS.)

Natürlich muss man auch sagen – der Kollege Loacker hat es auch schon erwähnt –, mit diesem Gesetz kommen zwei positive Änderungen, die Sie auch schon eingangs erwähnt haben: die mit der Geringfügigkeit, aber auch die mit der Senkung der Ver­zugszinsen. Was aber nicht geregelt wurde – und das ist jetzt eigentlich noch nicht mein Redebeitrag –, ist dieses Lohndumpinggesetz und die Ruhezeiten. Geschätzter Herr Minister, ich hoffe, Sie hatten in der letzten Zeit einmal das Vergnügen, bei einer Hochzeit oder einer Festveranstaltung an den Wochenenden dabei zu sein: Das funk­tioniert in der Praxis nicht so.

Da ich aus der Tourismusbranche und von Feierlichkeiten sprechen kann, muss ich an Sie appellieren: Da müssen Sie eine Änderung herbeiführen, sonst ist nämlich jede Ver­anstaltung um 1 Uhr in der Nacht abgesagt, zugesperrt, geschlossen, weil der Unter­nehmer dann mit einem Fuß im Kriminal ist. Und das kann es nicht sein. Ich denke, hier sollte man noch in sich gehen. Ich habe diesbezüglich auch mit Kollegen von der Gewerkschaft gesprochen. Hier sollte man noch einmal nachbessern.

Aber nun zu meinem kurzen Beitrag, was das Meldepflicht-Änderungsgesetz betrifft: Das ist positiv. Ja, es ist positiv, dass die Anmeldung von geringfügiger Beschäftigung in dieser Hinsicht erleichtert wird und dass die Verzugszinsen gesenkt werden. Aber im Grunde genommen wird der Unternehmer mit mehr Bürokratie bestraft. Sie haben sich – beide Regierungsparteien – Bürokratieabbau vorgenommen. Hier stellen wir fest, dass es zu einer Verzwölffachung des Verwaltungsaufwandes kommt – das sind die Bei­tragsgrundlagenmeldungen – und dass es in dieser Hinsicht überhaupt zu keiner Er­leichterung kommt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 94

Ich bitte Sie, Herr Minister, schauen Sie sich einmal die Beitragsgrundlagenmeldung an. Haben Sie eine solche schon einmal gemacht? Wenn der Unternehmer dabei nur den geringsten Fehler macht, wird er bestraft. Und ich hoffe nicht, dass Sie da so einen hohen Budgetposten in das Steuerpaket hineingerechnet haben, dass das mit der Be­trugsbekämpfung gegengerechnet werden kann. Das ist kein Betrug, das ist nur eine Bestrafung des Unternehmers. Es ist nämlich auch so: Wenn es den Unternehmern gut geht, geht es auch den Arbeitnehmern gut. Und in dieser Hinsicht glaube ich, dass Sie mit diesem Meldepflicht-Änderungsgesetz von einer Entbürokratisierung weit entfernt sind.

Und weil Sie eingangs auch erwähnt haben, Sie wollen gar keine Unternehmen stra­fen: Aber mit dieser Gesetzesvorlage werden Sie sie beim geringsten Fehler bestrafen. Und das kann es nicht sein. Mit dieser Gesetzesvorlage werden Sie den Unternehmer auch dementsprechend durchrütteln, damit er keine Freude mehr hat. Das passt so ins Gesamtbild: Mit dem Steuerpaket, mit dem Aufbrummen all dessen, was jetzt auch auf den Tourismus zukommt, ist keine Freude mehr am Unternehmertum vorhanden.

Solange Sie es nicht erleichtern, haben die Unternehmer keinen Spaß. Aber dann hat auch die Regierung versagt im Schaffen von Arbeitsplätzen – und das ist der sprin­gende Punkt: Schaffen von Arbeitsplätzen sollte Ihre Aufgabe sein – und nicht, mit ei­nem erhöhten Bürokratieaufwand diese ganzen Szenarien dem Unternehmertum noch mehr zu erschweren.

Ich möchte auch noch sagen, dass wir dem Abänderungsantrag der Kollegin Lichten­ecker, den sie, glaube ich, heute unter diesem Tagesordnungspunkt auch noch einbrin­gen wird, natürlich beipflichten werden und unsere Zustimmung erteilen. Und ich bitte Sie, auch in dieser Hinsicht: Denken Sie einmal an diejenigen, die Arbeitsplätze schaf­fen! Es ist nicht die Regierung, es sind die Unternehmer. Und solange Sie die Unter­nehmer nicht entfesseln, solange Sie das System nicht endlich entbürokratisieren, wird es ihnen noch schwerer fallen, Arbeitsplätze zu schaffen. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

12.57


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wurm zu Wort. – Bitte.

 


12.58.03

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ich möchte mich ein­mal ausdrücklich bedanken für die Senkung der Verzugszinsen. Ich bin ja nicht immer sehr freundlich mit Ihnen, oft auch sehr direkt. Aber man sieht, man kann doch nach einem Jahr Kampf auch als Oppositionspartei sinnvolle Dinge umsetzen. Das ist, glau­be ich, im Sinne von uns allen, vor allem der Klein- und Mittelbetriebe.

Man darf nicht vergessen, wir sprechen hier über ein Volumen von bisher rund 80 Mil­lionen €, das die Unternehmer zu zahlen hatten, und das wurde jetzt mindestens hal­biert. Und das ist einmal sicher eine sinnvolle Geschichte, damit Betriebe auch wieder leichter arbeiten können. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Thema, um das es im Grunde genommen geht, ist Wachstum, weil man die Ar­beitslosigkeit nur über Wirtschaftswachstum bekämpfen kann. Da haben wir natürlich ein Problem. Ich möchte daran erinnern, wir hatten für 2014 eine Prognose von 1,7 Pro­zent Wirtschaftswachstum, real wurden es dann 0,3 Prozent. Und ich sehe leider Got­tes auch von Ihrer Regierung wenig Initiativen, das Wirtschaftswachstum aktiv anzu­kurbeln.

Es war gestern übrigens der Vizepräsident der Europäischen Kommission, der Herr Katainen, hier im Haus und hat auch diesen Juncker-Plan noch einmal erklärt, mit dem


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 95

aus 21 Milliarden € dann 300 Milliarden € werden sollen, mit dem das europäische Wachstum angekurbelt und die Arbeitslosigkeit in Europa gesenkt werden soll.

Ich muss schon sagen, eine sehr nette Idee, allerdings kommt es mir schon ein biss­chen wie eine Traumwelt vor, wenn man hinterfragt, was da dahintersteht. Der Wunsch ist da, glaube ich, größer, als die Realität dann sein wird. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie aus 21 Milliarden € 300 Milliarden € werden, das hat er uns auch ges­tern nicht plausibel erklären können.

Klar ist: Um Investitionen anzustoßen, braucht es im Prinzip drei Dinge.

Wenn jemand wirklich Geld hat und investieren will, will er vor allem Stabilität, Sicher­heit. Das Zweite, das er will, ist ein Profit. In Europa aktuell Stabilität und Sicherheit anzunehmen, ist ein hehrer Wunsch, denn nächste Woche kann Griechenland explo­dieren, in einem Jahr tritt vielleicht England aus der EU aus.

Das heißt, da ist die Europäische Union schon gefordert, einmal Stabilität, Vertrauen, Sicherheit herzustellen und dann auch für Investoren mehr oder weniger einen Profit in Aussicht zu stellen, und das fehlt zur Zeit beides. Das heißt, ich kann mir nicht vor­stellen, dass die Investoren im EU-Bereich investieren werden, vor allem nicht – das ist ja auch interessant – in jenen EU-Ländern, in denen der Euro gilt. Das ist ja eher noch ein bisschen besser dort, wo der Euro nicht gilt, siehe Schweden.

Für mich wäre in Österreich eines wichtig. Es ist ja auch ein bisschen sonderbar, Herr Minister, weil ja immer auch von der SPÖ-Fraktion der Wunsch nach der 30-Stunden-Woche, sechs Wochen Urlaub, Überstundenbesteuerung mit 1 Euro kommt – also das sind alles Maßnahmen, die die Wirtschaft nicht beleben oder entfesseln würden.

Da würde ich Sie schon einmal auffordern, der Wirtschaft wirklich mehr Freiraum zu geben, Möglichkeiten, dass die Wirtschaft expandieren kann, denn, noch einmal, eines ist klar: Arbeitsplätze werden ausschließlich in der Wirtschaft, in der Privatwirtschaft sinnvollerweise langfristig geschaffen, und da müssen wir unterstützen.

Zusammenfassend: Ich bin froh darüber, dass wir dieses Zinsensenkprogramm jetzt auf diesem Weg durchgebracht haben, Sie als Konsumentenschutzminister. Sie wis­sen, ich kämpfe seit über einem Jahr auch für die Senkung der Verzugszinsen für Pri­vate, für Bürger. Auch da gelten nämlich nach wie vor, wie gesagt, teilweise 300-fache Aufschläge für die Bürger, wenn diese ihre Konten überzogen haben. Ich hoffe, dass die Regierung, ÖVP und SPÖ, auch betreffend Verzugszinsen für die Bürger in Öster­reich, ähnlich wie bei den Unternehmern, endlich einsichtig wird und diese auf ein nor­males Maß reduziert. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte.

 


13.02.09

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Es liegt ein sehr umfangreicher Abänderungsantrag betreffend die Regierungsvorlage 618 der Beilagen vor. Ich werde das, wie vorge­schrieben, ein bisschen erläutern.

Es geht ja um mehrere Punkte: Zum einen geht es um die Umstellung der Melde­pflichten, wie schon mehrfach erwähnt. Das ist ein Schritt, von dem wir auch glauben, dass der absolut unterstützenswert ist, weil er einfach in die richtige Richtung geht, nämlich in Richtung Harmonisierung – insofern volle Unterstützung unsererseits.

Der nächste Punkt, der jetzt mehrmals diskutiert wurde, ist die Abschaffung der tägli­chen Geringfügigkeitsgrenze. Wir glauben nicht, dass das der richtige Zugang ist – zum


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einen, weil wir immer schon dagegen waren, dass es überhaupt eine Geringfügigkeits­grenze gibt. Keine Ahnung, was das überhaupt ist – eine fiktive Grenze, denn worauf be­zieht sich dieser Betrag?

Wir würden überhaupt dafür plädieren, die Geringfügigkeitsgrenze abzuschaffen, da die­ser Betrag nicht nachvollziehbar ist, aber auch in Bezug auf den Versicherungsschutz der Beschäftigten. Das heißt, das ist der zweite Punkt, der in diesem Antrag auch vor­kommt.

Wir haben einen weiteren Punkt, der betrifft den Entfall der Meldedaten bei der Anmel­dung einer Beschäftigung. Da sagen auch Arbeiterkammer und andere, dass es besser gewesen wäre, andere Meldedaten auch mit hineinzunehmen. Diesbezüglich gibt es auch im Abänderungsantrag einen Vorschlag von uns.

Der vierte Punkt ist die Absenkung der Verzugszinsen, ein nicht unumstrittener Punkt. Da verstehe ich eines nicht – und wir haben das immer wieder im Ausschuss auch ge­sagt –: Es geht darum, dass Unternehmen bei der Sozialversicherung quasi Schulden machen können, und ich verstehe nicht, warum da alle Unternehmen in einen Topf ge­worfen werden, warum besonders die kleinen Unternehmen, die Ein-Personen-Unter­nehmen, die Klein- und Mittelunternehmen – also 90 Prozent der Unternehmen, die es betrifft – nicht anders berücksichtigt werden als größere.

Da geht es um ganz direkte Schwierigkeiten und um Notwendigkeiten, diese zu unter­stützen. Insofern wollen wir da differenzieren, nämlich zwischen Ein-Personen-Unter­nehmen, Klein- und Mittelbetrieben und größeren Unternehmen. Ich würde zumindest um Überlegung und Unterstützung bezüglich dieser Differenzierung bitten.

*****

Auf einen Punkt möchte ich jetzt, abgesehen von meinen Ausführungen, die den An­trag betreffen, eingehen, nämlich betreffend den Antrag „Halbjährliche verpflichtende Reanimationsschulung durch freiwillige Einrichtungen an allen Schulen für junge Men­schen ab 12 Jahren“ des Herrn Kollegen Marcus Franz.

Ich finde es parlamentarisch sehr spannend: Der Antrag wurde von ihm als Abgeord­netem des Team Stronach eingebracht und von der ÖVP sehr vehement abgelehnt, verständlicherweise, auch von uns, denn worum geht es da? – Herr Kollege Franz will kleine Kinder, 12-Jährige, dazu zwingen, regelmäßig Wiederbelebungskurse zu ma­chen – kleine Kinder, die man absolut nicht in dieser Regelmäßigkeit quasi verpflichten kann, beziehungsweise kann man sie auch nicht dafür verantwortlich machen, wenn sie sich das in einer bestimmten Situation nicht trauen oder zutrauen.

Das ist fast irrwitzig und nicht nachvollziehbar, und insofern habe ich die Ablehnung der ÖVP damals sehr, sehr gut verstanden. Jetzt bin ich sehr gespannt, wie man die­sen Bogen schafft, von einer Partei zur anderen zu gehen: Stimmen Sie jetzt dagegen? Gehen Sie hinaus? Stimmen Sie allein für Ihren Antrag? Bitte um Aufschluss!

Ich bin gespannt, wie das weitergeht, denn es gab ja mehrere Anträge von Ihnen, die immer wieder verblüffend irritierend waren, würde ich einmal sagen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.06


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Schwentner soeben einge­brachte, in seinen Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag, der in der Zwischenzeit im Saal verteilt worden ist, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 97

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Judith Schwentner, Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde zum Be­richt des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (618 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständi­genvorsorgegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeits­gesetz 1984 geändert werden (Meldepflicht-Änderungsgesetz) (641 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Be­triebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Arbeitslosenversiche­rungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Meldepflicht-Än­derungsgesetz) in der Fassung des Berichtes des Sozialausschusses (641 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Art. 1 Z 1 lautet:

„1. § 5 Abs. 2 lautet:

„(2) Ein Beschäftigungsverhältnis, für das ein Entgelt von höchstens 478,- € im Kalen­dermonat gebührt, beeinträchtigt nicht den Bezug von Leistungen nach dem Arbeits­losenversicherungsgesetz, eines Rehabilitationsgeldes (§ 143a) einer Invaliditätspen­sion (§ 254), einer Berufsunfähigkeitspension (§ 271) sowie anderer Leistungen, bei denen dies gesetzlich vorgesehen ist.“

2. Art 1 Z 2 lautet:

„2. In § 7 Z 4 entfallen die Worte „wenn das ihnen aus einem oder mehreren Be­schäftigungsverhältnissen im Sinne der lit. a bis e im Kalendermonat gebührende Ent­gelt den im § 5 Abs. 2 Z 2 genannten Betrag übersteigt“.

3. Nach Art 1 Z 2 werden folgende Z 2a bis 2c eingefügt:

„2a. In § 10 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „der Personen hinsichtlich einer geringfügigen Beschäftigung nach § 5 Abs. 2“

2b. § 19a entfällt

2.c. In § 31c Abs. 3 Z 3 entfällt lit. b“

4. In Art. 1 Z 3 wird in § 33 Abs. 1a Z 1 nach dem Wort „Beschäftigungsaufnahme“ die Wortfolge „, die Höhe des vereinbarten Entgelts, das vereinbarte Wochenstundenaus­maß“ eingefügt.

5. In Art. 1 Z 5 wird im §34 Abs. 4 das Wort „sechs“ durch „drei“ sowie das Wort „Sechs­monatsfrist“ durch „Dreimonatsfrist“ ersetzt.

6. Nach Art. 1 Z 11 wird folgende Z 11a eingefügt:

„11a. § 53a wird aufgehoben.“

7. Art. 1 Z 16 lautet:

„16. § 58 Abs. 8 wird aufgehoben.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 98

8. Nach Art. 1 Z 19 wird folgende Z 19a eingefügt:

„19a. Nach § 59 Abs. 1 werden folgende Absätze 1a und 1b eingefügt:

„(1a) Abweichend vom in Abs. 1 genannten Ausmaß berechnet sich der Hundertsatz der Verzugszinsen

1. für Versicherte und Unternehmen, die der Neuzugangsgrundlage nach § 25 Abs. 4 GSVG unterliegen, sowie für Beitragsrückstände von Versicherten, die regelmäßig kei­ne DienstnehmerInnen beschäftigen aus dem Basiszinssatz (Art. I § 1 Abs. 1 des 1. Eu­ro-Justiz-Begleitgesetzes, BGBl. I Nr. 125/1998) zuzüglich zwei Prozentpunkten

2. für Kleinstunternehmen, die regelmäßig weniger als 10 DienstnehmerInnen beschäf­tigen aus dem Basiszinssatz (Art. I § 1 Abs. 1 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes, BGBl. I Nr. 125/1998) zuzüglich drei Prozentpunkten.

Die begünstigte Berechnung der Höhe der Verzugszinsen bleibt für Beitragsschulden aus Zeiten, in denen die in Z 1 und 2 genannten Bedingungen bestanden haben, er­halten, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Feststellung der Beitragsschuld oder Höhe des Beitragszuschlages nicht mehr gegeben sind.

(1b) Abweichend vom in Abs. 1 genannten Ausmaß des Hundertsatzes der Verzugs­zinsen kann der für die Einhebung der Sozialversicherungsbeiträge zuständige Kran­kenversicherungsträger in der Satzung Bestimmungen zu einem Bonus-Modell festle­gen, mit dem Betriebe bei Bedarf niedrigere als die in Abs. 1 festgelegten Verzugs­zinsen zu entrichten haben oder längere als die Abs. 1 genannte Fälligkeitsfrist in An­spruch nehmen können, sofern sie überwiegend regelmäßig fristgerecht und vollstän­dig ihre Beitragspflichten erfüllen.“

9. Nach Art. 1 Z 24 wird folgende Z 24a eingefügt:

„24a. § 76b Abs. 2 entfällt.“

10. Art. 1 Z 33 lautet:

„33. § 471f lautet:

„§ 471f. Diese Sonderbestimmungen gelten für Beschäftigungsverhältnisse nach dem Dienstleistungsscheckgesetz.“

11. Art. 1 Z 34 lautet:

„34. § 471 g lautet:

„§ 471g. Für eine nach dem Dienstleistungsscheckgesetz beschäftigte Person besteht eine besondere Formalversicherung. § 21 Abs. 2 und 3 sind mit der Maßgabe anzu­wenden, dass die besondere Formalversicherung

1. auch dann endet, wenn die formalversicherte Person die im ersten Satz genannte Mitteilung widerruft;

2. auch der Pflichtversicherung nach diesem Abschnitt gleichzuhalten ist.

Die Mitteilung ist einer Meldung gemäß § 56 gleichzuhalten. Für Personen, die mit Dienstleistungsscheck entlohnt werden, endet die besondere Formalversicherung mit Ablauf des ersten Kalendermonates, wenn für zwei aufeinander folgende Kalendermo­nate kein Dienstleistungsscheck eingelöst wird.“

12. Nach Art. 1 Z 34 werden folgende Z 34a bis 34d eingefügt:

„34a. § 471h Abs. 1 lautet:

„(1) Die Pflichtversicherung beginnt in dem Kalendermonat, in dem die Vorausset­zungen hierfür erfüllt sind, und zwar rückwirkend mit jenem Tag, an dem in diesem Ka-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 99

lendermonat erstmalig eine Beschäftigung nach dem Dienstleistungsscheckgesetz auf­genommen worden ist.“

34b. § 471i lautet:

„§ 471i. Zur Durchführung der Krankenversicherung ist die nach dem Wohnsitz der versicherten Person örtlich zuständige Gebietskrankenkasse berufen, es sei denn, die versicherte Person ist bereits einem der im § 23 Abs. 1 angeführten Versicherungs­träger zugehörig. Sodann ist dieser Träger zur Durchführung der Krankenversicherung zuständig.“

34c. § 471j lautet

„§ 471j. Die versicherte Person ist der Pensionsversicherung nach diesem Gesetz zu­gehörig.“

34d. In § 471m entfallen die Worte „und bei denen das Entgelt den Betrag nach § 5 Abs. 2 Z 2 überschreitet“.

13. Art. 1 Z 35 lautet:

„35. Nach § 688 wird folgender § 689 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmungen zu Art. 1 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2015 (85. No­velle)

§ 689. (1) Die §§ 5 Abs. 2, 7 Z 4, 10 Ab. 1, 31 c Abs. 3, 33 Abs. 1a, 1b und 3, 34 samt Überschrift, 41 Abs. 1 und 4 Z 3, 44 Abs. 1 Z 8a und 14 sowie Abs. 2, 58 Abs. 1 und 4 und, 59 Abs. 1, 1a uns 1b, 60 Abs. 3, 67a Abs. 6 Z 2 und 3, 67b Abs. 1, 2 und 4 Z 4, 76b Abs. 2, 111 Abs. 1 Z 1, 112 Abs. 1, 113 bis 115 samt Überschriften, 125 Abs. 3, 143a Abs. 4, 162 Abs. 4, 254 Abs. 6, 471f, 471g, 471h, 471i, 471j und 471m in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2015 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(2) Die §§ 19a, 34a, 44a, 53a, 54 Abs. 2, 56, 58 Abs. 8, 58a und 125 Abs. 5 sowie die Abschnitte I und Ia des Neunten Teiles treten mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.

(3) Der Hauptverband hat die Auswirkungen der Aufhebung der Bestimmungen über die tägliche Geringfügigkeitsgrenze - bezogen auf das Kalenderjahr 2017 - bis zum Ablauf des 30. Juni 2019 im übertragenen Wirkungsbereich zu evaluieren. Er ist dabei an die Weisungen des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ge­bunden.

(4) Personen, die am 31. Dezember 2016 nach den §§ 461 bis 471 pflichtversichert sind, bleiben weiterhin nach diesen Bestimmungen pflichtversichert, und zwar so lan­ge, als die unständige Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft ausgeübt wird und keine Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes eintritt.

(5) Die auf Grund des § 361 Abs. 3 erlassenen Bestimmungen der Satzung sind gleich­zeitig mit Inkrafttreten der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung nach § 34 unter Be­rücksichtigung der sodann beim Versicherungsträger vorliegenden Datenlage auf das für die Vollziehung unumgänglich notwendige Ausmaß einzuschränken.“

14. Art. 4 Z. 1 lautet:

„1. § 2 Abs. 1 Z 5, § 7a, § 8 Abs. 4 sowie § 19 Abs. 8 entfallen.“

15. Art. 5 Z 2 lautet:

„2. § 6 Abs. 2a entfällt.“

16. Art. 6 Z 1 lautet:

„1. In § 12 Abs 6 lit. b wird die Zeichenfolge „die jeweils geltende Geringfügigkeitsgren­ze gemäß § 5 Abs. 2 Z 2 ASVG“ durch „den jeweils geltenden Wert nach § 5 Abs. 2 ASVG“ ersetzt.


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17. In Art. 6 Z 3 wird in § 21 Abs. 1 Z 6. letzter Satz der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und danach folgende Z 7 eingefügt:

„7. Zeiträume, in denen neben dem Bezug von Leistungen nach diesem Gesetz ein Ent­gelt aus einer oder mehreren Beschäftigungen erzielt wurde, das den im § 5 Abs. 2 ASVG angeführten Betrag nicht übersteigt.“

18. Art. 7 Z 2. lautet:

„2. § 39j Abs 2a entfällt.“

Begründung

Die in Verhandlung stehende Regierungsvorlage stellt hinsichtlich der Umstellung auf eine monatliche Bemessungsgrundlage und die Vereinfachung des Meldewesens ei­nen großen Fortschritt dar. Beides stellt nicht nur eine Vereinfachung und Verbesse­rung für ArbeitnehmerInnen wie DienstgeberInnen dar, sondern auch einen wichtigen Schritt etwa hinsichtlich der Vereinheitlichung der Sozialversicherung und der Schaf­fung eines einheitlichen Versicherungsschutzes für alle Menschen in diesem Land dar.

Der vorliegende Abänderungsantrag stellt jedoch auf einige Elemente der Regierungs­vorlage ab, die als nicht sinnvoll oder praktikabel erscheinen. Es sind dies:

Die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze,

die Verschlechterung der arbeitsrechtlichen Position von ArbeitnehmerInnen auf Grund des Entfalls verschiedener Meldedaten bei der Anmeldung einer Beschäftigung sowie

die unverständlich lange Nachmeldefrist im Meldewesen.

Zur Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze

Der von den Regierungsparteien vorgelegte Gesetzesentwurf zur Abschaffung der täg­lichen Geringfügigkeitsgrenze schafft den kontraproduktiven Anreiz, derzeit vollversi­cherte Erwerbstätigkeit in geringfügige Beschäftigung umzuwandeln. Dadurch werden einerseits die betroffenen ArbeitnehmerInnen geschädigt, die zunehmend Gefahr lau­fen, aus dem System der sozialen Sicherheit herauszufallen, andererseits aber auch das gesamte Sozialversicherungssystem.

Dies wird unter anderem an der Tatsache deutlich, dass derzeit ein sehr gut verdie­nender Mensch nach österreichischem Recht für Einkommensteile von über € 155 pro Tag (tägliche Höchstbeitragsgrundlage) keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten muss. Zukünftig soll es möglich sein, sogar € 405,- am Tag zu verdienen, ohne dass auch nur ein einziger Euro in die Krankenversicherung, die Pensionsversicherung oder die Arbeitslosenversicherung fließt. Damit werden rechtliche Grauzonen geöffnet, die es für Unternehmen lukrativ machen, Mittel und Wege zu suchen, sich der Entrichtung von ArbeitgeberInnenbeiträge vollständig zu entledigen und etwa auch das Dienstge­berabgabegesetz zu umgehen.

Verschiedene rechtliche Beschäftigungs-Konstruktionen im Bereich Pflege und Betreu­ung gehen bereits in diese Richtung: Etwa Betreuungsformen, in denen Leistungen in einem Haushalt oder Betrieb nur an einem Tag in der Woche oder im Monat erbracht werden, womit die DienstgeberInnenabgaben vollständig entfallen (und auch das Dienst­geberabgabegesetz nicht mehr wirkt). Die DienstnehmerInnenabgaben sind nachträg­lich zu entrichten.

Derzeit liegt die Einkommensobergrenze für derartige Konstruktionen bei € 31,17 mal vier (Wochen), also bei € 124,68 im Monat, bei denen sich die BeschäftigerInnen die Sozialversicherungsbeiträge ersparen können. Wird die tägliche Geringfügigkeitsgren-


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ze abgeschafft, so erhöht sich dieser Wert auf knapp über € 101 pro Tag. Wenn eine Leistung nur an einem Tag im Monat erbracht wird, sogar auf € 405,- pro Tag.

Auf diese Weise entsteht ein Anreiz, auch für sehr gut bezahlte Tätigkeiten Umge­hungskonstruktionen zu suchen.

Zur Verhinderung derartiger Umgehungskonstruktionen erscheint es als sinnvoll, das historische Relikt der Geringfügigkeitsgrenze generell abzuschaffen und sicherzustel­len, dass jede Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich abgesichert ist. Auf diese Weise kann einer Aushöhlung der Beitragsgrundlagen vorgebeugt werden.

Die historische Bedeutung der Geringfügigkeitsgrenze liegt im bürokratischen Aufwand einer papierformulargestützten Verwaltung. In Zeiten des Computers und des Internets ist dieses Argument irrelevant.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass geringfügige Beschäftigung in manchen Bran­chen wie etwa dem Gastgewerbe zur Verschleierung der tatsächlichen Arbeitszeiten von MitarbeiterInnen genutzt wird.

Die mit diesem Antrag vorgeschlagene Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze schafft zusätzliche Einnahmen in der Sozialversicherung, erhöht den sozialen Schutz der Ar­beitnehmerInnen und verhindert Sozialdumping und Sozialbetrug. Sie verlangt jedoch notwendigerweise nach einem gesetzlich fixierten Höchsteinkommen, das etwa neben dem Bezug einer Berufsunfähigkeitspension oder eines Arbeitslosengeldes verdient wer­den kann, ohne den Bezug zu verlieren. Der hier vorgeschlagene Betrag von € 478,- brutto pro Monat entspricht dem bisher gesetzlich möglichen Nettobetrag von € 405,98 zuzüglich der bei Umsetzung dieses Vorschlags anfallenden dienstnehmerInnenseiti­gen Beiträge zur Sozialversicherung.

Das möglicherweise gegen diesen Vorschlag vorgebrachte Argument, dass auf diese Weise Beschäftigung wegfallen könnte, ist wenig realistisch, als es unterstellt, dass geringfügig Beschäftigte bisher eine Leistung erbracht hätten, die den BeschäftigerIn­nen keinen ökonomischen Gewinn verschafft hätten. Diese Annahme ist klarerweise absurd. Ebenso absurd wäre es, anzunehmen, potentielle DienstgeberInnen würden auf ökonomischen Gewinn verzichten, weil sie in Zukunft für alle ArbeitnehmerInnen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten hätten.

Es versteht sich von selbst, dass dieser Gesetzesänderung auch eine lange von Wirt­schaftstreibenden, insbesondere Ein-Personen-Unternehmen, geforderte Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze bis 31. Dezember 2016 folgen muss.

Zu pauschalen Absenkung der Verzugszinsen

Die Höhe des Verzugszinsensatzes ist über Jahre hinweg ein Streitthema, das – unab­hängig von der Art der Regelung – stets zu Polemik gegen das System der Sozialversi­cherung genutzt wurde. Lag vor der letzten gesetzlichen Änderung der Verzugszinsen­höhe der Schwerpunkt der Kritik vor allem auf der angeblichen Unfähigkeit der Sozial­versicherung, Beitragsrückstände einzutreiben, so wird seit der 2010 veränderten Be­rechnungshöhe kritisiert, die Verzugszinsen seien zu hoch. Gleichzeitig benötigen Un­ternehmerInnen eine lebbare Regelung, die gerade kleine Unternehmen und Start-Ups nicht vorzeitig in eine Schulden- und Existenzfalle treibt.

Verzugszinsen unterhalb der Kosten für sehr kurzfristige Mittelbeschaffung (also etwa Kontoüberziehungszinsen) könnten für Beitragspflichtige einen Anreiz zur späteren Be­gleichung ihrer Sozialversicherungsbeiträge bieten und somit den Sozialversicherungs­träger (und damit zu Lasten der Versicherungssysteme und der Versicherten) belasten. Die Reduktion dieses Anreizes war auch Anlass der Anhebung der Verzugszinsen im Jahr 2010.


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Die Anhebung der Verzugszinsen im Jahr 2010 erfolgte mit dem Ziel der Absenkung der Zahlungsrückstände bei den Sozialversicherungen. In der Erreichung dieses Zieles zeigte die Regelung positive Effekte, da sich in der Folge die Schulden bei Sozialversi­cherungsträgern um fast € 100 Mio. verringerten, wie folgende Tabelle zeigt:

Rechtslage

Sekundärmarktrendite + 3%

Basiszinssatz +8%

Beitragsschulden der DienstgeberInnen bei den GKKs am 31.12

Jahr

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Mio €

955

1.011

1.001

1.017

950

920

Anmerkung: Die Verzögerung der Wirkung der Gesetzesänderung im Jahr 2011 ergibt sich aus der gegenwärtigen Rechtslage, die eine bis zu 13 Monaten verspätete Be­kanntgabe der Beitragsgrundlagen vorsieht. Genau dies wird in der vorliegenden Ge­setzesänderung auf monatliche Bekanntgabe umgestellt.

Die Gesetzesänderung 2010 orientierte sich an der Regelung der Verzugszinsen zwi­schen Unternehmen in §352 Unternehmensgesetzbuch, die bei der Verrechnung von Schulden zwischen Unternehmen den Basiszinsatz zuzüglich acht Prozentpunkte vor­sah. In Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr wurde der Inhalt des bisherigen § 352 UGB im Jahr 2013 in den § 456 UGB übertragen und der EU-Richtlinie angepasst. § 456 sieht heute Verzugs­zinsen in der Höhe des Basiszinssatzes zuzüglich 9,2%-Punkte vor, liegt also deutlich über der (noch) geltenden Verzugszinsenregelung des ASVG.

Die EU-Richtlinie begründet ihre Festlegungen unter Anderem wie folgt:

„Zahlungsverzug stellt einen Vertragsbruch dar, der für die Schuldner in den meisten Mit­gliedstaaten durch niedrige oder nicht vorhandene Verzugszinsen und/oder langsame Beitreibungsverfahren finanzielle Vorteile bringt. Ein durchgreifender Wandel hin zu einer Kultur der unverzüglichen Zahlung, in der auch der Ausschluss des Rechts zur Verzinsung von verspäteten Zahlungen immer als grob nachteilige Vertragsklausel oder Praxis betrachtet wird, ist erforderlich, um diese Entwicklung umzukehren und von der Überschreitung der Zahlungsfristen abzuschrecken. Dieser Wandel sollte auch die Einführung besonderer Bestimmungen zu Zahlungsfristen und zur Entschädigung der Gläubiger für die ihnen entstandenen Kosten einschließen, sowie auch Bestimmungen, wonach vermutet wird, dass der Ausschluss des Rechts auf Entschädigung für Beitrei­bungskosten grob nachteilig ist.“

Die behandelte Regierungsvorlage widerspricht somit nicht allein der EU-Richtlinie, son­dern entfernt sich auch vom europarechtlich angestrebten Ziel. Zudem ist die pauscha­le und einheitliche Veränderung des Prozentsatzes das zentrale Problem, wie die wie­derholte Veränderung der betreffenden Regelung innerhalb kurzer Zeit nahelegt. Es ist nämlich die EU-Richtlinie selbst, die ausreichend Raum für zielgerichtete Maßnahmen zur begründeten Reduktion von Verzugszinsen schafft. Ziffer 6 der Präambel zur Richt­linie verweist ausdrücklich auf Möglichkeit und Sinnhaftigkeit von eigenständigen Re­gelungen für Kleinstbetriebe. Diesem europarechtlichen Ansatz folgt dieser Gesetzes­vorschlag.

Im Detail

Zu Art I Z 19a

Ein-Personen-Unternehmen bzw. Unternehmen ohne MitarbeiterInnen stellen mehr als 58% der in Österreich tätigen Betriebe und somit einen gewichtigen Teil des Wirt-


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schaftslebens dar. Auf Grund ihrer sehr verwundbaren Ausgestaltung in Kombination mit der Tatsache, dass gerade Unternehmen ohne MitarbeiterInnen sehr wahrscheinli­che Ausgangspunkte zusätzlicher Beschäftigung in Zukunft sein werden, ist es von er­heblichem volkswirtschaftlichem Interesse, diese UnternehmerInnengruppe zu fördern bzw. etwaige Existenzbedrohungen zu reduzieren.

Selbiges gilt unabhängig von der Zahl der DienstnehmerInnen für neugegründete Un­ternehmen. Sie schaffen gesichert neue Beschäftigung und neuen gesellschaftlichen Wohlstand. Es ist daher von volkswirtschaftlichem Interesse, ihre Risikobelastung aus bürokratischen Bestimmungen in der Gründungsphase zu reduzieren.

Ähnliches ist für die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 9 DienstnehmerInnen zutref­fend. Die im Vergleich zu Unternehmen ohne DienstnehmerInnen geringere ökonomi­sche Vulnerabilität, die sich aus der Tatsache ergibt, dass MitarbeiterInnen ein existen­zielles Risiko von UnternehmerInnen – etwa im Krankheitsfall – reduzieren, drückt sich im geringfügig höheren, dreiprozentigen Erhöhungsprozentsatz aus.

Vom in diesem Abänderungsantrag vorgesehenen Erhöhungsprozentsatz von zwei Pro­zentpunkten sind mehr als 175.000 Unternehmen (43% aller Unternehmen) erfasst. Vom dreiprozentigen Erhöhungsprozentsatz sind knapp 189.000 Unternehmen (46% al­ler Unternehmen) erfasst. Insgesamt betrifft die vorgeschlagene Regelung also knapp 90% aller Betriebe mit knapp 28% aller aktiv erwerbstätigen Menschen in Österreich.

Zu § 59 Abs. 1a

Entsprechend der EU-Richtlinie werden verfassungsrechtlich unbedenkliche, weil sach­lich gerechtfertigte niedrigere Erhöhungsprozentsätze für spezielle Unternehmens- und Versichertengruppe geschaffen. Einem Erhöhungsprozentsatz von zwei unterliegen

Neugegründete Unternehmen in den ersten drei Jahren nach der Unternehmensgrün­dung, sowie

Unternehmen, die keine DienstnehmerInnen beschäftigen. Dies müssen nicht Ein-Per­sonen-Unternehmen sein, sondern umfasst auch Betriebsformen, in denen mehrere nach dem GSVG versicherte Menschen erwerbstätig sind.

Die Wendung „regelmäßig keine DienstnehmerInnen beschäftigt“ zielt auf eine Berech­nung im Sinne des § 104a einschließlich des Verweises auf § 77a AnSchG. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass etwa die Beschäftigung geringfügig beschäftigter Men­schen oder die Beschäftigung der Vollversicherung nach dem ASVG unterliegender Menschen im Ausmaß von nicht mehr als dreißig Tagen im Kalenderjahr nicht zum Verlust des Anspruchs auf einen abgesenkten Verzugszins führt.

Abs 1a letzter Satz stellt darüber hinaus sicher, dass sich die Höhe des Kontopro­zentsatzes an der Zahl der MitarbeiterInnen zum Zeitpunkt des Entstehens der Bei­tragsschuld orientiert und nicht am Zeitpunkt der Entrichtung. Auf diese Weise soll si­chergestellt werden, dass eine Ausweitung der Beschäftigtenzahl nicht behindert wird.

Zu § 59 Abs 1b

Ziel der Verzugszinsenregelung ist es, unfaire Praktiken im Wettbewerb von Unterneh­men einerseits und im Umgang mit den Mitteln der Versicherten andererseits auszu­schließen. Es ist daher zielführend, die für die Einbringung der Sozialversicherungsbei­träge zuständigen Versicherungsträger zu ermächtigen, in ihren Satzungen Regelun­gen für ein Bonussystem zu schaffen. Unternehmen, die regelmäßig pünktlich und voll­ständig ihre Beitragspflichten erfüllen, ersparen der Sozialversicherung Kosten in der Bürokratie wie in der Refinanzierung. Ein Bonussystem, das etwa regelmäßig ihren Verpflichtungen nachkommenden Unternehmen die Möglichkeit bietet, in Ausnahmesi­tuationen bessere Regelungen wie etwa eine Verlängerung der Zahlungsfrist ohne An-


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fall von Säumniszuschlägen oder Verzugszinsen in Anspruch zu nehmen, erhöht die grundsätzliche Zahlungsmoral neuerlich und schafft auch weniger bürokratischen Auf­wand im Ausnahmefall des Zahlungsverzugs, weil Unternehmen von sich aus ein Inter­esse haben, das neue Zahlungsziel rechtzeitig und aktiv zu vereinbaren.

Ein erhöhter Verwaltungsaufwand ist – abgesehen von den mit der Einführung verbun­denen Umstellungen – im Computerzeitalter nicht gegeben.

Zur Verschlechterung der Rechtsposition von ArbeitnehmerInnen auf Grund unvollstän­diger Anmeldedaten:

Mit der grundsätzlich zu begrüßenden Entbürokratisierung der Anmeldung geht ein Ver­lust an Datenqualität einher, der Lohn- und Sozialdumping Vorschub leistet. Empfeh­lungen der Arbeiterkammer und des ÖGB aus dem Begutachtungsverfahren folgend sind daher Angaben zur Lohnhöhe und zur Wochenstundenanzahl in die Anmeldung aufzunehmen.

Hinsichtlich der überlangen nachträglichen Meldefrist

Eine Sechsmonatsfrist zur Nachmeldung ist unsachlich lang. Sie ist den entsprechen­den Vorschlägen aus dem Begutachtungsverfahren folgend auf drei Monate zu verkür­zen.

Dies erhöht nicht allein die Finanzierungs- und Planungssicherheit der Sozialversiche­rung, sondern auch die Situation von Menschen, die Leistungen auf Basis der Bemes­sungsgrundlagen beziehen wollen oder müssen (etwa ein einkommensabhängiges Kin­derbetreuungsgeld, Bildungskarenzgeld oder Leistungen nach dem AlVG.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


13.06.31

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur kurz auf ein paar Dinge ein­gehen und etwas aufzuklären versuchen.

Punkt eins: Strafen gibt es nur mehr bei Verstößen gegen die Anmeldung vor Arbeits­beginn. Wenn dagegen verstoßen wird, gibt es Strafen, der Rest ist gestrichen.

Punkt zwei: Bei den Säumniszuschlägen hätte ich eine Riesenbitte: Wer immer das kri­tisiert, möge den § 114 komplett lesen, denn es gibt auch etwas Neues, nämlich die Nachsicht. Die Nachsicht kann sehr wohl all die Säumniszuschläge erlassen. Das heißt, man kann eine Nachsicht aussprechen, das ist, glaube ich, auch etwas Neues.

Ich möchte auch generell etwas sagen, weil hier sehr kritisiert wird, dass wir eine neue Bürokratie aufbauen. Wir bauen überhaupt keine neue Bürokratie auf, sondern wir ver­suchen, Bürokratie abzubauen, denn ich glaube, dass viele Unternehmungen in Öster­reich überhaupt nicht mehr selbst die Lohnverrechnung machen, die Lohnverrechnung ist irgendwo ausgelagert. Es gibt zum Beispiel in Graz eine Lohnverrechnungsfirma, die betreut, glaube ich, 500 österreichische Baufirmen und, und, und, und vieles läuft EDV-unterstützt.

Wenn also das interne Meldesystem funktioniert, sollte alles in Ordnung sein – und an dem kann es ja nicht scheitern, weil zum Beispiel die Säumniszuschläge überhaupt erst nach sieben Tagen angewendet werden können oder sollen oder müssen. Sieben Tage sind ja nicht ein Tag, ein halber Tag oder eine Stunde. Das heißt, demzufolge kann es an dem nicht liegen, denn wir wissen natürlich, wir haben viele Klein- und Mit­telbetriebe, die haben natürlich auch ihre Abläufe, keine Frage.


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Aber ich denke, dass das sehr wohl eine Verbesserung ist, denn wenn ein Beschäf­tigter in einem Betrieb etwas von der Krankenversicherung braucht, ist das heute sehr bürokratisch. Er muss in der Firma sagen: Ich brauche bitte eine Lohnbestätigung und, und, und. – All das fällt weg, all das wird Geschichte sein, deshalb würde ich Sie ersu­chen, das einmal in der Gesamtheit durchzudenken.

Ich gehe davon aus, dass Klein- und Mittelbetriebe nicht wirklich darunter leiden, denn die Menschen, die dort beschäftigt sind, bekommen ja auch eine Entlohnung, das heißt, das muss auch irgendwer machen. Es ist ja – in der Regel – nicht so, dass die Entloh­nung nicht ausbezahlt wird, und bei vielen ist das überhaupt kein Thema.

Das Nächste ist: Ja, wir verhandeln. Die Gewerkschaften und die Wirtschaftskammer, vor allem das Hotelgewerbe, die Sektion Hotel, verhandeln derzeit, wie man ein paar Dinge bei Arbeitszeit und Arbeitsruhe etwas flexibler gestalten kann. Diese Gespräche habe ich eingeleitet, ich habe sie vorige Woche begonnen. Die Sozialpartner werden das jetzt in den nächsten acht Wochen erledigen, das ist auch Bestandteil der letzten Kollektivvertragsrunde. Ich gehe davon aus, dass man das auch entsprechend umset­zen wird.

Ich hätte noch eine Bitte zur Objektivität: Auch wenn es einigen nicht gefällt, aber re­den wir nicht von einem Überstunden-Euro, ohne die Absenkung des Krankenversiche­rungsbeitrages zu erwähnen, denn das ist die Entlastung. (Beifall bei der SPÖ.) Ich tue nämlich nichts anderes, als 200 Millionen € zu verschieben. Ich belaste nicht mehr, son­dern verschiebe mit dieser Idee nur 200 Millionen €. Das ist der Unterschied, und das möchte ich dazusagen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Frau Abgeordnete Schwentner, Sie haben hier von Ein-Personen-Unternehmen ge­sprochen: Wie der Name schon sagt, haben die keine Mitarbeiter, demzufolge gibt es dort andere Gesetzmäßigkeiten – Punkt eins.

Punkt zwei: Wir haben uns gestattet, im Zuge der Steuerreform gerade für Ein-Per­sonen-Unternehmen sehr massiv die Mindestbeitragsgrundlage für ihre Sozialversiche­rung entsprechend abzusenken, weil gerade diese Unternehmen natürlich enorme Pro­bleme mit diversen Beitragsgrundlagen aus der Vergangenheit haben. Auch das wird in Zukunft repariert sein, und ich danke denjenigen, die hier jetzt zustimmen, für deren Zustimmung. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Herr Abgeordneter Wurm, es ist schon klar, Sie werden hier jetzt versuchen, auf den Zug aufzuspringen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Schimanek und Peter Wurm.) Auch Sie haben es gefordert, aber Sie sind nur einer von vielen, die es gefordert ha­ben, das möchte ich nur festhalten, denn das war seit vielen Jahren ein massives The­ma der österreichischen Wirtschaft. (Abg. Schimanek:  Mitterlehner!) Da hat es Sie in diesem Haus noch gar nicht gegeben, ist von Herrn Obernosterer und anderen schon solch eine Forderung betreffend die Frage, wie wir mit Säumniszuschlägen umgehen, gekommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


13.11.33

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollege Franz hat in einem Entschließungsantrag gefordert, eine „halbjährliche verpflichtende Reani­mationsschulung durch freiwillige Einrichtungen an allen Schulen für junge Menschen ab 12 Jahren“ abzuhalten. Er schreibt in seinem Begleittext:

„Jeder Mensch kann einmal in die Situation kommen, Erste Hilfe zu benötigen, und ist dann darauf angewiesen, dass ein Ersthelfer zur Stelle ist. Je mehr Menschen Erste Hilfe leisten können, desto größer wird diese Chance.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 106

Am danach folgenden Text stimmt alles, dem können wir natürlich voll zustimmen, aber das ist ein Text, den er auf Punkt und Beistrich von der Homepage des Österreichi­schen Roten Kreuzes übernommen hat. Den hat er da eingefügt, damit er mit seinen Forderungen kommen kann. Ich habe mir das angeschaut: auf Punkt und Beistrich ein Text von der Homepage des Österreichischen Roten Kreuzes.

Aber was ist das Ziel dieses Antrages, meine Damen und Herren? – Ziel des Antrages wäre an und für sich eine Reduzierung von Herz-Kreislauf-Stillständen in Notsitua­tionen durch wirklich gut ausgebildete Ersthelfer. Grundsätzlich ist so eine Maßnahme, also wenn man so etwas macht, zu begrüßen, aber was bedeutet dieser Antrag in der Praxis? Dieser zielt ja darauf ab, diese Ausbildung für Kinder ab zwölf Jahren zu ma­chen. Was bedeutet also solch eine Maßnahme in der Praxis?

In Österreich gibt es ja die Verpflichtung, nach seinen persönlichen Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten. Das kann bedeuten, dass, wenn man keine Ausbildung hat, man zum Telefon greift und die Rettung anruft. Wenn man aber regelmäßige verpflichtende Re­animationskurse hat, dann besteht auch die Verpflichtung, Reanimation durchzuführen, meine Damen und Herren.

Was heißt es denn, Reanimation durchzuführen? – Ich war selbst sehr, sehr viele Jah­re Sanitäter, und wenn man in die Situation kommt, Reanimation leisten zu müssen, steht man unter einer extremen psychischen und physischen Anspannung –psychisch deswegen, weil man unter enormem Druck steht, in diesem Augenblick alles richtig zu machen, um ein Leben zu retten.

Wenn man dieses Leben nicht retten kann, weil es vielleicht zu spät war, weil man viel­leicht zu spät hingekommen ist, dann stellt man sich sehr lange permanent immer die Frage: Habe ich alles richtig gemacht? Hat alles funktioniert, was ich dort gemacht ha­be? – Der Antrag des Kollegen Franz zielt nun darauf ab, dass sich auch zwölfjährige Kinder diese Fragen stellen, wenn sie in die Situation kommen.

Meine Damen und Herren, wissen Sie, was es physisch bedeutet, Reanimation zu leis­ten? Man muss einen Brustkorb drei bis vier Zentimeter hinunterdrücken, und das mi­nutenlang, vielleicht eine Viertelstunde, 20 Minuten – da bekommt man als Ersthelfer Werte wie ein Hochleistungssportler, und das will man einem zwölfjährigen Kind zumu­ten?

Genau diese Gründe sind es, warum das einem Kind nicht zumutbar ist und wir diesen Antrag auch ablehnen. Ich denke, das Österreichische Jungendrotkreuz bietet wirklich altersgerechte Kurse an den Schulen an. Diese Kurse sind ausreichend, dabei soll es bleiben.

Ich habe mir die Anträge des Kollegen Franz angeschaut: Er hat denselben Antrag schon im April 2014 gestellt, aber da hat er noch die Reanimationskurse für zehnjäh­rige Kinder gefordert. Das haben wir im Ausschuss gleich abgelehnt – jetzt hat er es eben für zwölfjährige Kinder gefordert.

Ich bin gespannt, ob ihm das jetzt in der neuen Fraktion vergeht, denn ich denke, dort wird man etwas vernünftiger sein und ihn diese Anträge nicht stellen lassen, sonst ist damit zu rechnen, dass er in einem Jahr mit demselben Antrag für 14-jährige Kinder hier ist. (Beifall bei der SPÖ.)

13.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grillitsch. –Bitte.

 


13.15.00

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Endlich können wir über Bürokratieabbau und Verwaltungsver-


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einfachungen für die Sozialversicherungsträger und für die Unternehmen sprechen, und zwar durch Entfall etlicher Bestimmungen und Regelungen. Ich glaube, Herr Kol­lege Schellhorn, das sollte man nicht gleich von vornherein schlechtreden, wenn der Zug in die richtige Richtung geht.

Es gibt dann nämlich eine „frühere“ – und bessere – „Verfügbarkeit und Transparenz der individuellen Beitragsgrundlagen“, eine „Neuordnung der Bestimmungen über Sank­tionen bezüglich Meldeverstöße“, eine „Entlastung der Beitragsschuldner (Verzugszin­sensenkung ...)“, eine „Vereinfachung der Lohnverrechnung“ und dergleichen mehr.

Ich meine wirklich, dass dieses Gesetz in die richtige Richtung geht, und daher sage ich auch, dass wir darüber nachdenken müssen, wie wir weitere Schritte setzen kön­nen.

Jeder von uns weiß, dass wir viel zu tun haben, insbesondere im Sozialversicherungs­bereich. Wir müssen ganz einfach auch hier im Hohen Haus eine offene Diskussion über die Struktur der Sozialversicherungen in Österreich führen. (Demonstrativer Bei­fall des Abg. Steinbichler.) Haben wir in Zeiten wie diesen mit 21 Sozialversicherungs­trägern in Österreich nicht doch zu viele? Reichen ein paar wenige oder reicht über­haupt nur eine Krankenkasse für ganz Österreich? (Bravorufe beim Team Stronach.) – Darüber sollten wir offen diskutieren, denn ich glaube, dass da ein strukturelles und fi­nanzielles Potenzial vorhanden ist.

Das kann man ruhig parteiübergreifend, offen diskutieren, und man kann auch eben­solchen Applaus bekommen. Das sage ich und dazu stehe ich auch. Ich meine, gerade weil ich aus der Steiermark komme, kann ich auch heute hier im Hohen Haus sagen, dass ich froh bin, dass diese Reformpartnerschaft, diese Zukunftspartnerschaft mit dem richtigen Mann an der Spitze, nämlich mit Hermann Schützenhöfer, jetzt fortge­setzt wird.

Das sollten wir uns zum Vorbild nehmen: Wo sich in der Politik zwei Partner gefunden haben, nicht nur an die Partei zu denken, sondern an die Interessen der Menschen die­ses Landes, an die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

13.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker. – Bitte.

 


13.17.08

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, es ist heute tatsächlich ein wichtiger und notwendiger Schritt, dass hier jetzt die Verzugszinsen auf 4 Prozent re­duziert werden, und das hat seinen guten Grund.

Seit vielen Jahren stelle ich regelmäßig Anfragen, wie es denn um die Verzugszinsen und die Belastung der Versicherten bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirt­schaft steht. Das waren tatsächlich immer sehr beeindruckende Zahlen. Die letzten Zahlen, die ich jetzt verfügbar habe, beziehen sich auf 2013, da waren es sage und schreibe 270 000 Versicherte, die Verzugszinsen zu zahlen hatten, und das im Aus­maß von mehr als 36,4 Millionen €. – Daher glaube ich, dass es tatsächlich längst an der Zeit war.

Der Herr Minister hat bei den Anfragebeantwortungen immer geantwortet: Ja, da ist et­was zu tun, wir werden schauen, wann sich das ausgeht – und heute ist es so weit. Insofern ist das erfreulich, und ich möchte dazu noch einige andere Zahlen anführen, die sich aus der Anfragebeantwortung ergeben haben, die man sonst in dieser Form nicht lesen kann.


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Beispielsweise waren von Verzugszinsenzahlungen auch Neugründer im vierten Jahr betroffen, nämlich knapp 14 000 waren es, die zahlen mussten. Darüber hinaus flatter­te bei 4 599 Neugründern auch ein Exekutionsantrag ins Haus.

Genau das ist ein Problem bei den Neugründern, bei den Ein-Personen-Unternehmen, bei den Kleinstunternehmern, die damit zu kämpfen hatten, insofern wurde hier ein wich­tiger nächster Schritt getan.

Weil immer beschwichtigt wurde, dass die ja um Ratenzahlungen oder um einen ge­nerellen Erlass ansuchen könnten, sei darauf hingewiesen, dass das ganz wenige Leu­te betrifft. Es waren nämlich gerade einmal 546 Fälle, bei denen die Verzugszinsen teil­weise oder gänzlich nachgelassen wurden. In Anbetracht der großen Summe von mehr als 270 000 sieht man, dass das nicht wirklich von Relevanz war.

Nichtsdestotrotz haben wir aber auch eine große Anzahl von Unternehmerinnen und Un­ternehmern, die Ratenzahlung in Anspruch genommen haben, nämlich an die 40 400.

Trotzdem glauben wir, dass wir weiterhin Handlungsbedarf haben, um die Situation für die Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmen zu verbessern, daher gibt es seitens der Fraktion der Grünen den Vorschlag, das noch abzuändern, nämlich für die EPUs den Basiszinssatz plus 2 Prozent zu verwenden und für die Kleinstunternehmun­gen – also bis neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – einen Basiszinssatz plus 3 Pro­zent. – Wir glauben, dass das eine große Erleichterung wäre und würden uns auch freuen, wenn dieser Antrag von den anderen Fraktionen Unterstützung findet.

Nichtsdestotrotz sind die 4 Prozent heute ein guter Schritt – und, wie gesagt, alle an­deren Baustellen, die offen sind, sind zügig anzugehen und Lösungen sind umzuset­zen im Sinne der Neugründerinnen und Neugründer, der KMUs, der Ein-Personen-Un­ternehmen, um tatsächlich verbesserte Rahmenbedingungen für die Wirtschaft herzu­stellen. (Beifall bei den Grünen.)

13.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.

 


13.21.27

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Meldepflicht-Änderungsgesetz Stellung nehmen. Schade, dass der Herr Loacker nicht hier ist, aber der Herr Schellhorn  (Die Abgeordneten Loacker und Schellhorn machen sich durch Handzeichen und Rufe bemerkbar.) – Ja, die Sitzordnung wurde geändert. Vielen Dank. (Die Abgeordneten Lo­acker und Schellhorn: Nein!)

Sie haben heute gesagt, dass es zu einem bürokratischen Aufwand kommt. Dem ist Gott sei Dank überhaupt nicht so; der Herr Bundesminister hat es in seinen Ausführun­gen erwähnt.

Ich möchte mich eingangs auch recht herzlich beim gesamten Ausschuss bedanken, bei jenen, die positiv an diesem Änderungsgesetz mitgearbeitet haben – ich nehme aber auch Ihre Wortmeldungen sehr ernst.

Was bedeutet das, was Sie heute hier gesagt haben? – Sie haben das Problem er­wähnt, das die Kleinst- und Kleinunternehmer haben, nämlich jenes mit den geringfü­gig Beschäftigten, und hier haben wir eine wesentliche Änderung zusammengebracht: Wir sind von den täglichen Geringfügigkeitsgrenzen von 31 € – das ist heute schon gefallen – weggekommen und haben das auf eine monatliche Geringfügigkeit ausge­dehnt. Das bedeutet nämlich genau in Ihrem Bereich, in der Gastronomie, wo Sie mei­nen, dass das Gesetz falsch ist, dass man in Zukunft, wenn in einem Hotel oder einem Gasthaus eine Hochzeit gefeiert wird, ebenso acht bis zehn Stunden geringfügig ar-


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beiten, aber eben im Monat die Höchstmessung nicht überschreiten darf. Das hat mit Ihrem Ansinnen auch überhaupt nichts mehr zu tun; das zur Klarstellung.

Der zweite wesentliche Grund ist aber – und das wird von Ihnen gleichfalls sehr kriti­siert – eine Vereinfachung, nämlich ein Bürokratieabbau im Meldewesen, das heißt, dass jeder Kleinst- und Kleinunternehmer in Zukunft per PC seine Meldungen abgeben kann. Das, was Sie behaupten, nämlich dass sofort ein Zuschlag kommt, weil die Strafbe­stimmungen kommen, ist ebenfalls nicht richtig, denn wir haben auch in diesem Gesetz eine sechsmonatige Nachbehandlungsfrist. Also wenn es einer in sechs Monaten nicht schafft, eine richtige Meldung abzugeben, dann ist er für mich ohnehin kein Unternehmer.

In diesem Sinne können wir dem Gesetz frohlockend entgegenschauen. Danke an alle, die konstruktiv daran mitgearbeitet haben, danke an den Bundesminister für diesen Weitblick und vielen Dank für die breite Zustimmung bei dieser Gesetzesbestimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Obernosterer.)

13.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer. –Bitte.

 


13.23.58

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Mein Vorredner und einige davor sind ja auch schon darauf eingegangen: Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt für die Gastronomie, für die Hotellerie. Wir wissen, gerade die Tourismuswirtschaft ist in der Vergangenheit mit den vielen Auflagen, Vorschriften und mit dem, was jetzt auch bei der Steuerreform dahergekommen ist, nicht immer gesegnet gewesen, aber heute haben wir wirklich einen Schritt für die Praxis getan. Gerade die vielen kleinen Landgasthäuser und die kleinen Betriebe werden sich in Zukunft wesentlich leichter tun, weil die tägliche Ge­ringfügigkeitsgrenze abgeschafft wurde.

Wie mein Vorredner auch schon gesagt hat, können wir jetzt Hochzeiten bewirten, Kirch­tage abhandeln mit Mitarbeitern, die sich – gerade auf dem Land ist das wichtig – ne­benbei in der Pension etwas dazuverdienen, oder wenn sonst jemand aushilft. Man kann ein paar Stunden bis zu einer Maximalgrenze von 406 € im Monat zusammen­fassen; das kann auch an zwei Wochenenden gemacht werden. Vorher hatte man bei 31 € nur die Möglichkeit, am Tag zirka zweieinhalb Stunden oder maximal drei Stunden zu arbeiten. Wissen Sie, was dabei herauskommt?! – Diese Änderung ist ganz, ganz wichtig!

Es gibt auch noch ein weiteres Thema, das gerade für die Landgasthäuser und für die Gastronomie sehr wichtig ist: Es gibt eine klare Vereinbarung mit dem Sozialministe­rium, dem Finanzministerium und den Sozialpartnern, die Möglichkeit von familiärer Mit­hilfe in den Familienbetrieben zu gewährleisten. Diesbezüglich würde ich auch sagen, dass wir schauen müssen, dass wir zu einer gesetzlichen Regelung kommen, zu einer gesetzlichen Sicherheit.

Wir wissen zwar heute schon, dass fast nie eine Strafe ausgesprochen wird, wenn so etwas aufgezeigt wird, wenn ein Familienmitglied bei der Arbeit bei seinem Sohn oder bei der Tochter angetroffen wird, aber es gibt Erhebungen und Vorladungen, die dann gemacht werden. Ersparen wir uns diese Bürokratie und schauen wir, dass wir das noch ins Gesetz hineinbringen! Wir sind in Gesprächen mit dem Herrn Sozialminister und glauben auch, dass wir noch zu einem guten und ordentlichen Ende kommen im Sinne der vielen kleinen Familienbetriebe.

Wie gesagt, das ist heute wirklich einmal ein Punkt, der für die Praxis ganz, ganz wich­tig ist: dass man arbeiten darf, wenn Arbeit vorhanden ist, und dass wir einfach, so wie


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es der Herr Bundesminister auch schon angesprochen hat, jetzt durch Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern – sprich: der Gewerkschaft und den Gastronomie- und Ho­tellerie-Vertretern – zu einer liberalisierten Arbeitszeit kommen, denn wir wissen, die Gastronomie, die Hotellerie ist kein Industriebetrieb. Es ist einfach dann zu arbeiten, wenn die Gäste da sind.

Ich hoffe auf eine vernünftige und ordentliche Regelung, die nicht auf Kosten der Mitar­beiter geht, wo die Mitarbeiter nach wie vor alles klar abgegolten bekommen. Niemand möchte mehr verlangen, als gesetzlich möglich ist, aber wir brauchen in unserer Bran­che liberalere Arbeitszeiten, weil unsere Branche, die Hotellerie und die Gastronomie, mit einem Industriebetrieb, mit dem Ein- und Ausschalten von Maschinen, einfach nicht zu vergleichen ist.

Wenn wir dem Namen gerecht bleiben wollen, dass Österreich nach wie vor ein star­kes Tourismusland ist, dann müssen wir auch mit der Zeit gehen, wie gesagt, im Ein­verständnis mit der Sozialpartnerschaft. Wir wissen ja, dass der Tourismus gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gezeigt hat, dass wir dort auch stabil sind.

Herr Bundesminister, es gebührt auch Lob, wenn so etwas umgesetzt wird. Das ist für uns in der Praxis draußen ein ganz, ganz wichtiger Schritt, weil wir einfach mit dieser Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze zu einer Rechtssicherheit gekom­men sind, und der nächsten Schritt ist die freiwillige Mithilfe im Familienverband. Dann ist in vielen Punkten, die uns nicht gutgetan haben, jetzt einiges gelungen, und wir können sagen: Wir haben der Kleingewerbestruktur in der Tourismusbranche, den vie­len gastgewerblichen Familienbetrieben, mit der Entbürokratisierung und Liberalisie­rung jetzt wirklich auch ordentlich geholfen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP so­wie des Abg. Köchl.)

13.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


13.28.39

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ÖVP): Wertes Präsidium! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Arzt geht es mir heute um etwas sehr Wichtiges, nämlich um lebensrettende Maßnahmen durch Verbesserung der Erste-Hilfe-Schulung. Ich habe den Antrag eingebracht, dass die Erste-Hilfe-Schulung in Schulen zu einer bundesweiten Pflicht erhoben wird, dass Jugendliche einmal im Semester einen sol­chen Kurs absolvieren sollen. Das würde definitiv helfen, Leben zu retten.

Ich bin gerade dabei, meine Fraktion und Sie alle davon zu überzeugen, dass Erste Hilfe ein wirklich lebenswichtiges Thema ist. Wir müssen uns hier gedanklich neu auf­stellen und auch die Jugend einbinden. Ich weiß schon, im Gesundheitsausschuss war das Team Stronach als einzige Partei dafür, die anderen waren dagegen – aber die Pointe kommt gleich.

Warum ist dieses Thema so wichtig? – In Österreich sterben zirka 15 000 Bürger pro Jahr den plötzlichen Herztod. Viele davon wären definitiv rettbar, nach seriösen Schät­zungen und Studien von Notfallmedizinern zirka 10 Prozent, wenn wir eine flächende­ckende, suffiziente und gute Erste-Hilfe-Schulung der Bürger hätten. Das ist weltweit so, da gibt es valide Daten, wissenschaftlich erhoben. Voraussetzung dafür ist eben ei­ne gute Erste Hilfe, und man kann nicht früh genug beginnen, die Leute und die Kinder zu schulen.

Meine Damen und Herren, wir haben von körperlicher Kraft und so weiter gehört, und das sei alles so schwierig und den Kindern nicht zuzumuten. Ich habe den Antrag im Vorjahr schon eingebracht, er wurde leider abgelehnt. Ein nicht unbekannter Wiener Sozialdemokrat, nämlich der Herr Bürgermeister Häupl, hat jedoch den Vorschlag auf-


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gegriffen und gesagt, dass er Erste-Hilfe-Kurse für alle in der dritten Klasse Volksschu­le verpflichtend einführen wird mit heurigem Jahr (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ers­te-Hilfe-Kurse, nicht Reanimationskurse! Das ist ja unverschämt!) – heuer eingeführt von Herrn Bürgermeister Michael Häupl.

Liebe Kollegen von der sozialistischen Fraktion, ich würde einmal nachschauen, was die Wiener so machen, vielleicht kann man da etwas lernen für die Erste Hilfe – das wäre nicht so schlecht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das gilt auch für Grün. Also bitte, die Kraft bei Kindern ist offenbar vorhanden. Volksschüler in der dritten Klasse sind noch nicht zwölf, sondern meistens erst neun Jahre alt, und denen wird das zugemutet. Ich habe sogar ein Foto, wo der Herr Bürgermeister diese Schulung bereits demons­triert. (Der Redner hält ein ausgedrucktes Foto in die Höhe.) Ich halte das für gut. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Erste Hilfe, nicht Reanimation, da ist schon ein Unterschied!)

Ich bin mir sicher, dass ich meine eigene Fraktion bald überzeugt haben werde, und ich glaube, wir werden dieses Projekt mit den bekannten guten freiwilligen Hilfsorgani­sationen – Rotes Kreuz zum Beispiel – umsetzen können. (Abg. Brosz: Im Team Stro­nach macht man Reanimation und in der ÖVP reicht Erste Hilfe!) Das Rote Kreuz steht bereit und will und wird diese Schulung mit uns machen.

Ich muss da noch ein bisschen Überzeugungsarbeit leisten. Das ist der erste Schritt dazu, und natürlich wird dieser Antrag wieder kommen. Glauben Sie mir, da werde ich nicht aufgeben, denn Lebensrettung halte ich für eine extrem wichtige Maßnahme, wenn nicht überhaupt die wichtigste auf dieser Welt.

Wenn die Sozialdemokraten als Koalitionspartner nicht mitgehen wollen, dann können sie ja Erste-Hilfe-Nachhilfe bei Bürgermeister Häupl nehmen (Abg. Belakowitsch-Je­newein: Ja, Erste Hilfe!), der macht das in Wien bei den Volksschülern, wie gesagt.

Meine Damen und Herren, ein letzter Satz: Es geht nicht nur darum, menschliche Tra­gödien zu verhindern, sondern es geht auch darum, volkswirtschaftlichen Schaden von der Republik abzuwehren. Es gibt Studien, die besagen, dass in Österreich der plötzli­che Herztod 700 Millionen € Kosten verursacht. Auch da wäre einiges zu tun. Ich dan­ke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist aber nicht Erste Hilfe !)

13.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.32.03

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Herr Dr. Franz, zumindest haben Sie den Ruf, ein wirklich sehr, sehr seriöser Mediziner zu sein und sehr seriös zu arbeiten. (Heiterkeit. – Abg. Brosz: Schon wieder ein Koalitionspartner!) – Nein, seien Sie mir jetzt nicht böse, bleiben wir bitte se­riös! Der Wiener Bürgermeister hat angeregt, kindgerechte Erste-Hilfe-Kurse in der Volksschule anzubieten. Das war das, was er angeregt hat, das war das, was, glaube ich, gemeint ist. Wir reden von Erste-Hilfe-Kursen.

Sie reden von Reanimationskursen, verpflichtend ab dem zwölften Lebensjahr. Ich glau­be – und es sind ein paar unter uns, die medizinisch ausgebildet sind – zwischen Re­animationskurs für einen Zwölfjährigen und einem Erste-Hilfe-Grundkurs für ein Kind ist ein Unterschied wie Tag und Nacht. (Abg. Franz hält neuerlich ein Foto in die Höhe.) Und darum geht es. Der Herr Bürgermeister redet nicht von Reanimation. Nein, er redet von Erste-Hilfe-Kursen, und da, Entschuldigung, gibt es ein bisschen einen Un­terschied. (Ruf bei der ÖVP: Ohne Defi!)


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Ich weiß, das ist ein Thema, und ich weiß von der volkswirtschaftlichen Gesamtrech­nung. Wenn jeder Erwachsene in Erster Hilfe Grundkenntnisse hätte, könnten wir viel helfen, gar keine Frage, da bin ich völlig bei Ihnen. Aber wir reden hier von Kids, und ich glaube, wir sollten das Thema wirklich noch einmal in aller Ruhe besprechen, vor allem die verpflichtende Reanimation sollten wir den Erwachsenen überlassen, nicht Kin­dern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.33

13.33.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin beziehungsweise der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zu einem sehr umfangreichen Abstimmungsvorgang, und ich bitte daher um Aufmerksamkeit!

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend Mel­depflicht-Änderungsgesetz in 618 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abge­ordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Ab­änderungsanträgen betroffenen Teile der Systematik des Gesetzentwurfes folgend und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffern 1 und 2 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist ab­gelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­antrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 2a bis 2c in Artikel 1 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffer 3 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 1 Ziffer 4 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.


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Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffer 5 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 1 Ziffer 10 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzan­trag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 11a in Artikel 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffer 16 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Ab­änderungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffer 16 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzan­trag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 19a in Artikel 1 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 1 Ziffer 22 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­antrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 24a in Artikel 1 eingebracht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 114

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 1 Ziffer 28 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffern 33 und 34 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzan­trag betreffend Einfügung neuer Ziffern 34a bis 34d in Artikel 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffer 35 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Ab­änderungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffer 35 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 2 und Artikel 3 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 4 Ziffer 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 115

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 4 Ziffer 4 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 5 Ziffer 2 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Ab­änderungsantrag betreffend Artikel 5 Ziffer 2 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 6 und Artikel 7 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Geset­zentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 642 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. (Abg. Brosz: Wo ist der Franz? Ist er umgefallen?) – Das ist mehr­heitlich angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Ausschus­ses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 643 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich weise den Antrag 1008/A dem Gesundheitsausschuss zu.


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13.44.0113. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 462/A(E) der Ab­geordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollständige Ab­schaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Re­publik Österreich (644 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 553/A(E) der Ab­geordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend: die Dring­lichkeit von Maßnahmen gegen die Teuerung! (645 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 919/A(E) der Ab­geordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Pensions­monitoring im öffentlichen Dienst“ (646 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1159/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­führung einer richtigen Teilpension (647 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu den Punkten 13 bis 16 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.44.26

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben wieder einmal das Thema Lu­xuspensionen auf der Tagesordnung. Herr Bundesminister, Sie wissen, das ist ein Thema, das uns noch lange begleiten wird. Vor etwas mehr als einem Jahr haben wir hier verhandelt, und Sie haben ein neues Gesetz gebracht, im Zuge dessen Sie gesagt haben, damit wollen Sie und werden Sie die Luxuspensionen abschaffen.

Aus gutem Grund haben wir damals nicht mitgestimmt, und ich sage Ihnen: Ja, es war ein Weg in die richtige Richtung, Herr Bundesminister, Sie haben das Thema ange­rissen – das ist sehr ehrenhaft –, aber Sie sind auf nicht einmal halbem Weg stehen geblieben. Sie haben nämlich in Wirklichkeit nichts gemacht, was die Luxuspensionen abgeschafft hat. Das erläutere ich Ihnen nun genauer.

Das Erste, was Sie damals gemacht haben, war, dass Sie gesagt haben: Nach den langen Verhandlungen haben die bösen Freiheitlichen gesagt, sie gehen nicht mit! Das haben Sie überhaupt nicht verstanden.

Was haben Sie denn wirklich umgesetzt? – Sie haben gesagt, die Luxuspensionen, die Länder und ihre vorgelagerten Betriebe sind nicht in der Verfassung drinnen. Das brau­chen wir nicht in die Verfassung zu nehmen, weil da alle Länder mitmachen werden. Mitnichten! Wir sehen, dass das nicht geschehen ist.

Der nächste Punkt, den wir auch ganz massiv kritisiert haben, war, dass Sie die Höchstbemessungsgrundlage und nicht die doppelte ASVG-Pension als Basis genom-


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men haben. Bereits damals haben wir darauf hingewiesen, dass die Höchstbemes­sungsgrundlage sprunghaft ansteigen wird, und das ist auch der Fall. Daher steigen ja auch die Luxuspensionen, und es wäre ein gutes und konsequentes Vorgehen Ihrer­seits, würden Sie diesbezüglich jetzt Nachschärfungen vornehmen. Sie stellen sich aber hin und sagen: Ich bin der Einzige, der da jemals etwas gemacht hat!, und daher reicht dann das alles schon wieder.

Herr Bundesminister, ich weiß schon, Sie dürfen jetzt nicht mehr in die Nationalbank ge­hen. Es mag besonders schmerzlich für Sie sein, dass Sie mit Herrn Nowotny vielleicht nicht mehr mittagessen können – das verstehe ich aus Ihrer Sicht schon –, aber es macht Sie deswegen nicht glaubwürdiger. Ich glaube, glaubwürdig wären Sie erst dann, wenn Sie beispielsweise nicht mehr ins Wiener Rathaus dürften, weil auch dort endlich einmal die Luxuspensionen abgeschafft werden, die die Spitzenbeamten oder jene, die in den ausgelagerten Betrieben sind, bekommen, wenn es auch dort einmal dazu käme, dass es keine Luxuspensionen mehr gibt. Und genau das, Herr Bundesmi­nister, ist das, was wir Ihnen vorwerfen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie sind auf nicht einmal halbem Weg stehen geblieben. Daher ist es notwendig – und das ist auch der Grund dafür, dass wir dieses Thema immer wieder anreißen werden –, diesbezüglich weiterzumachen, weil es auch im Sinne der Gerechtigkeit ist; im Übrigen auch im Sinne all jener, die jetzt Einbußen gegenüber jenen haben, die davon nicht be­troffen sind, weil sie zufällig in einer anderen Körperschaft sind. Das ist etwas, das ich nicht nachvollziehen kann, nämlich dass Sie sich da so hinlehnen und sagen, es sei alles in bester Ordnung.

Ich weiß, Sie werden heute aufstehen und sich wieder auf die Schulter klopfen. Und ja, ich anerkenne, Sie haben hier einen Schritt gemacht – das habe ich Ihnen auch schon im Ausschuss gesagt –, aber das ist einfach zu wenig. Das war ein Schritt, aber jetzt müssen wirklich die weiteren Taten gesetzt werden. Daher würde ich Sie bitten, endlich weiterzumachen und danach zu trachten, dass die jetzt noch vorhandenen Luxuspen­sionen erstens einmal nicht mehr weiter exorbitant ansteigen und dass es in Zukunft einmal so weit ist, dass im Sinne einer Artikel-15a-Vereinbarung die Länder mit an Bord genommen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

13.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


13.47.55

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich darf zu den beiden Anträgen der Freiheitlichen betreffend Luxuspensionen und Teuerungs­rate Stellung nehmen. Wir haben das unzählige Male diskutiert, unzählige Male sind die Argumente ausgetauscht worden, und wir werden seitens der SPÖ heute diese bei­den Anträge ablehnen, ganz einfach deshalb – Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat es ja gesagt –, weil der Herr Bundesminister die ersten Schritte gesetzt hat und al­les, was gesetzlich möglich oder in seinem Einflussbereich war, auch entsprechend um­gesetzt worden ist.

Abgesehen davon geht ja aus Ihrem Antrag nicht eindeutig hervor – ich sage es halt wieder einmal –, welcher Umfang begründet oder umfasst werden sollte, was Ihr An­sinnen betrifft.

Fakt ist, das gilt auch für die Teuerungsrate, dass seitens der FPÖ einerseits immer wieder darauf hingewiesen wird, dass man sich alles anschauen muss, von Pflegegeld­beziehern, Mindestsicherungsbeziehern bis zu Ausgleichszulagenbeziehern, und auf der anderen Seite sind Sie dann diejenigen, die einen Antrag betreffend Maßnahmen gegen die Teuerung einbringen.


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Fakt ist weiters, dass die Zahl der Ausgleichszulagenbezieher steigt – 240 000 Per­sonen haben wir. Das hat auch einen Grund, den Sie leider gerne verschweigen möch­ten und an den Sie sich nicht gerne erinnern wollen (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm): Sie waren es, die 2002 und 2003 Täter waren, als es darum ging, Pensionen durch die Pensionsverschlechterungsreform 2002/2003 zu kürzen.

Jetzt haben wir natürlich folgende Situation: Sie waren diejenigen, die die Abschläge erhöht haben, auch bei jenen, die gesundheitsbedingt nicht mehr imstande sind, länger zu arbeiten, also in eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension gehen müssen. Es waren Sie, die die Abschläge erhöht und die Berechnungsgrundlage auf die Le­bensarbeitszeit ausgedehnt haben. Auf der anderen Seite haben wir natürlich wesent­lich mehr Ausgleichszulagenbezieher. Also diesbezüglich wird schon ein wenig mit un­fairen Mitteln gearbeitet, was nicht okay ist. Aus diesem Grund werden wir auch beide Anträge ablehnen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Auer.)

13.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schwent­ner. – Bitte.

 


13.50.16

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich möchte nur kurz auf zwei Punkte eingehen: Der eine ist der Antrag der FPÖ betreffend Luxuspensionen und der andere jener betref­fend Teilpension, Antrag der NEOS.

Wir werden dem Antrag betreffend Luxuspensionen zustimmen, wie wir das schon öf­ter getan haben. Trotzdem möchte ich hier festhalten, dass genau die Schritte notwendig waren, um überhaupt bei dem Thema weiterzukommen, das ist verfas­sungsrechtlich ein ziemlich ernstes, denn da geht es um den Vertrauensschutz, um das Vertrauen von Menschen in ihre Pension – das ist nicht so leicht, einfach wegzu­tun. Das immer wieder zu ignorieren, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, halte ich für mittlerweile wirklich schon unseriös.

Es geht darum – und deswegen sind wir noch dabei –, dass wir auch in Richtung ein­heitliches Pensionssystem gehen wollen, bei dem alle das Gleiche einzahlen und ent­sprechend auch herausbekommen, das gerecht ist und das für alle gleich ist – Schluss mit diesen vielen verschiedenen Systemen.

Die Richtung, was die Luxuspensionen betrifft, haben Sie nicht unterstützt (Abg. Bela­kowitsch-Jenewein: Aus gutem Grund!), daran möchte ich nur noch einmal erinnern; es war aber ein notwendiger Schritt, und es war für uns der einzige Grund, da lange und ausgiebig mitzuverhandeln und uns auch hineinzureklamieren. (Beifall bei den Grünen.) Insofern vermisse ich das dann, und die Schnellschüsse, die dann heraus­kommen, kann ich nur halb ernst nehmen, aber wie gesagt: weil wir auch in Richtung einheitliches Pensionssystem gehen wollen, unterstützen wir es trotzdem.

Was die Teilpension anlangt, würde ich mir auch da wünschen, dass wir eine richtige haben, und auch eine weitere Diskussion, was ein gutes Pensionssystem für alle sein kann. Es gab ja gestern die Enquete der NEOS zu dem Thema, das war nicht uninter­essant; das schwedische Modell, das Sie jetzt propagieren, ist aber auch nicht unwi­dersprochen. Ich bin da eher auf der kritischen Seite, trotzdem anerkenne ich die Fä­higkeit und die Bereitschaft, in diesem Haus überhaupt divergierende Meinungen zuzu­lassen und sie zu diskutieren, denn ich glaube, solche Ereignisse sollten öfter stattfin­den, damit wir auch wirklich weiterkommen.

In diesem Sinn geben wir unsere Zustimmung zu diesem Antrag nicht, aber zur Dis­kussion. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.52



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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huai­nigg. – Bitte.

 


13.52.49

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Ich möchte auf zwei Themen eingehen, die auch Thema im Ausschuss waren, nämlich die Hilfsmittelversorgung und die Pflege von Menschen mit Behinde­rung.

Letzte Woche hatten wir in Österreich einen Gast, den Vizepräsidenten des mosambi­kanischen Parlaments, der selbst im Rollstuhl sitzt. Ich habe mit ihm den Weißen Hof besucht, ein Rehabilitationszentrum, und er war ganz fasziniert und erstaunt, welche Hilfsmittel es gibt und was das für Menschen mit Behinderung bedeutet, dass sie mit Prothesen wieder arbeiten können, dass sie auch ihren Alltag viel leichter bewältigen können, auch durch kleine Hilfsmittel wie eine rutschfeste Unterlage, damit der Teller nicht hinunterrutscht – das passiert ihm sehr oft, weil er die Hände nicht bewegen kann.

Gerade die Hilfsmittelversorgung ist wichtig für behinderte Menschen, dass sie inklusiv und ein gleichberechtigtes Leben inmitten der Gesellschaft leben können. Deshalb ha­ben wir auch im Regierungsprogramm fixiert, dass es eine Hilfsmittelversorgung nach dem One-Desk-Prinzip geben soll, dass nicht ein behinderter Mensch, der einen Roll­stuhl oder ein anderes Hilfsmittel braucht, von einem Kostenträger zum anderen ge­schickt wird und lange warten muss, bis das Ansuchen genehmigt oder abgelehnt wird. Das heißt, es soll nur mehr eine Stelle geben, wo der Antrag eingebracht wird, und die­se Stelle koordiniert das mit den anderen möglichen Kostenträgern wie Land, Pen­sionsversicherungsanstalt, Gebietskrankenkasse und so weiter.

Ich glaube, dass das Sozialministeriumservice diesbezüglich eine gute Anlaufstelle wä­re, da es sich im Bereich von Menschen mit Behinderung sehr gut auskennt. Ich weiß, Herr Minister, dass Sie sich da auch engagieren und mit den Ländern im Gespräch sind. So hoffe ich, dass es hierbei auch zu einer guten Lösung kommt.

Das zweite Thema, auf das ich eingehen möchte, ist das Gesundheits- und Kranken­pflegegesetz, das in Begutachtung ist. Es wird das System im Krankenhaus neu ge­regelt, wo der Pflegeassistent eingeführt wird, nur dieses System kann man nicht für den mobilen und den Bereich der Behinderteneinrichtungen übernehmen. Dort darf es nicht nur von der Pflege bestimmt werden, sondern es muss auch möglich sein, dass BehindertenpädagogInnen Pflegeleistungen durchführen dürfen, die von Pflegefach­kräften delegiert werden, wie es auch bei der persönlichen Assistenz sehr gut funktio­niert, denn das Leben von behinderten Menschen muss normalisiert sein und darf nicht nur auf die Pflege ausgerichtet sein, sondern Pflege muss untergeordnet sein.

Deshalb ersuche ich darum, dass man im GuKG eine eigene Regelung für den ambu­lanten Bereich und für Behinderteneinrichtungen vorsieht – das ist wirklich dringend notwendig. Im jetzigen Entwurf ist nichts enthalten, und ich bitte, das wirklich vorrangig voranzutreiben, denn ein normalisiertes Leben für behinderte Menschen ist eine Sicht­weise, die der Würde des Menschen entspricht, und die Menschenwürde gehört auch in der Verfassung verankert. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bit­te, Frau Klubobfrau.

 


13.58.34

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! In Wirklichkeit ist es


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eine Schande, wenn wir heute noch über Luxuspensionen sprechen müssen und dass diese nicht schon längst abgeschafft wurden. Es wäre ein tolles Zeichen der Großpar­teien, wenn ihre Altpolitiker mit gutem Beispiel vorangehen und auf diese Pensionen verzichten würden. Aber zu diesem Thema wird mein Kollege Robert Lugar noch aus­führlich Stellung beziehen. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Mein Punkt, über den ich sprechen möchte, ist das Pensionsmonitoring im öffentlichen Bereich. Auch das ist schon längst überfällig, Beamtenprivilegien werden wie ein Amts­geheimnis gehütet. Kein Wunder, die österreichischen Beamten, vor allem die Spitzen­beamten, werden ja im Proporzsystem von Rot und Schwarz besetzt, und dann be­treibt man Klientelpolitik, schaut auf die Seinen, und die heilige Kuh Frühpension wird so gut wie gar nicht angegriffen. Der Rechnungshof kritisiert sehr stark, dass es in die­sem Bereich keine offenen Zahlen gibt, klein klares Monitoring, und auch wir schließen uns dieser Kritik an.

Überhaupt sind die ASVGler jene, die vom Staat ständig zur Kasse gebeten werden. Ich denke daran, dass die Geburtsjahrgänge ab 1955 im ASVG-Bereich drastisch schlech­tergestellt sind als die Beamten, bei denen das erst ab 1976 wirksam wurde. Das heißt: 21 Jahre Schonfrist. Ich frage Sie: Ist das wirklich fair? – Aus unserer Sicht überhaupt nicht!

Meine geschätzten Damen und Herren, die Kosten im Sozialbereich explodieren. Wir ha­ben nichts mehr zu verschenken. Wenn wir uns den Pensionsbereich anschauen, dann explodierten sie schon von 1995 bis 2013 von 18 auf 41 Milliarden. Und wenn wir uns die Alterspyramide vor Augen führen und sehen, dass immer weniger junge Menschen in das System einzahlen, dann ist es höchste Zeit für ein faires, transparentes System, das alle Menschen gleich behandelt. (Beifall beim Team Stronach.)

Privilegien müssten längst der Vergangenheit angehören. Privilegienpolitik hat keinen Platz mehr, ebenso wenig wie Günstlingspolitik.

Frau Staatssekretärin Steßl hat erstmals ein Pensionsmonitoring vorgelegt. Ich sage Ih­nen, die Zahlen sprechen für sich: 23,9 Prozent der Bundesbediensteten gingen 2014 mit Erreichen des regulären Pensionsantrittsalters in Pension. Das heißt: gerade ein­mal ein Viertel. Aber das Positive war eine Steigerung um 10 Prozent, denn ein Jahr davor, 2013, war es so, dass nur 13,9 Prozent mit dem regulären Pensionsalter in Pen­sion gegangen sind. 87 Prozent sind früher in Pension gegangen. Als Beamter ist das ja kein Problem, da kann man sofort dazuverdienen, das ist im Unterschied zum ASVGler auch wieder ein Privileg, das längst der Vergangenheit angehören müsste.

Meine geschätzten Damen und Herren, auch Ihre Seniorensprecher Blecha und Khol sprechen davon, dass dieses Pensionsmonitoring schon längst die richtige Maßnahme gewesen wäre und ein wichtiger Schritt ist. Dann könnte es wirklich einen Sonnenstrahl geben, der sich einen Weg durch den Pensionsdschungel von Privilegien und Freun­derlwirtschaft bahnt.

In diesem Sinne: Ein klares Ja zum Pensionsmonitoring. – Ein herzliches Dankeschön für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Loacker.)

14.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


14.02.56

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Wertes bescheidenes (auf leere Sitzreihen im Plenarsaal weisend) Auditorium! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie! Der Pensionsbereich ist so ein Themenkreis, bei dem der Herr Bundesminister engagiert


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rasenden Stillstand vorlebt. Es passiert optisch etwas, aber wenn man dem Ganzen auf den Zahn fühlt, passiert nichts. Die Ungerechtigkeit zwischen den Jungen und den Alten, aber insbesondere auch zwischen den unterschiedlichen Kategorien von Pen­sionisten bleibt mehr oder weniger unangetastet.

Wir bekommen die in Begutachtung befindliche Teilpension als Fortschritt verkauft. Die neue Teilpension – Herr Minister, Sie wissen das ganz genau – kann aber gar nichts, was die Altersteilzeit nicht auch schon kann (Bundesminister Hundstorfer: Völlig falsch!), sie gibt nur statt 90 Prozent nun 100 Prozent Kostenerstattung für die Betrie­be, deshalb bringt das nichts. Es wird auch niemand, der sonst in Pension gegangen wäre, in Teilpension à la Hundstorfer gehen, sondern es werden die Leute in Teilpen­sion nach Ihrer Methode gehen, die sonst in Altersteilzeit gewesen wären. Sie tun also dem System überhaupt keinen Gefallen, daher sind auch die wirkungsorientierten Fol­genabschätzungen, die mit dem Entwurf mitgereicht werden, für den Schredder geeig­net, und für sonst gar nichts. Es geht in Summe um eine Schönfärberei bei der Sta­tistik, aber wirklich bewirkt wird nichts.

Zum Thema Luxuspensionen wurde schon ausführt: Wenn sich die FPÖ so weit hi­nauslehnt, dann entspricht das nicht dem, wie sie sich eingebracht hat, als im Vorjahr das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz verhandelt wurde. Da wäre mehr Input Ihrer­seits gefragt gewesen!

Sie haben recht, dass die Pensionskürzung nicht weit genug geht, dass es noch viel zu viele Privilegien in allen möglichen Bereichen gibt. Wie die FPÖ sind auch wir von den NEOS der Meinung, dass hier nicht weit genug gegangen wird und dass da noch sehr, sehr viel zu tun ist.

Ihrem Antrag können wir aber deswegen nicht zustimmen, weil Sie in der Ihnen eige­nen lockeren Art die Pensionskassenpensionen gleich mit herangezogen haben. Und das ist sachlich nicht richtig. Es erhalten viele Menschen Zahlungen aus Pensionskas­sen, die kein Privileg sind. Wenn man in der Bauwirtschaft, in der Papierindustrie oder in der IT-Branche arbeitet, dann hat man auf Bezüge verzichtet, geringere Kollektiv­vertragserhöhungen gehabt, weil ein Teil der Gage stattdessen in eine Pensionskasse fließt. Das kann man nicht als Luxuspension bezeichnen, das betrifft nämlich Arbeiter in diesen Branchen genauso. Das müssten Sie differenzierter ausarbeiten, damit man Ihrem Antrag zustimmen kann.

Wo der Privilegienstadel weiter blüht, ist bei der Stadt Wien; da wird mit beiden Hän­den das Geld beim Fenster hinausgeworfen und Klientelpolitik gemacht. Der Rech­nungshof sagt, dass 130 Millionen € an ein paar Günstlinge für Luxuspensionen verpul­vert werden.

Herr Minister, Sie sagen ja, dass Sie, als Sie noch für die Gewerkschaft in Wien ver­handelten, Solidarbeiträge eingeführt haben. Ich denke, wenn diese Solidarbeiträge für die Mitarbeiter schlechter wären als das, was an anderen Pensionsbegrenzungen ge­kommen wäre, wären Sie schon lange auf die allgemeine Pensionsregelung zurückge­gangen. Das ist aber nicht der Fall, sondern hier bestehen noch immer Privilegien. Vielleicht waren diese früher noch ärger als sie es heute sind, aber deswegen ist das, was wir heute erleben, noch lange nicht gerechtfertigt.

Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Pensionsrecht für alle Österreicherinnen und Österreicher gehen wir in kleinen Trippelschritten voran, und das ist eine Zumutung für all diejenigen, die die Privilegien einer kleinen Gruppe finanzieren müssen. (Beifall bei den NEOS.)


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14.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


14.07.19

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wenn es um Pensionen geht, dann muss man ja auch immer die Frage nach der Gerechtigkeit stellen. Wenn Pensionen von der Allgemeinheit ausgezahlt werden – und die Allgemeinheit zahlt ja aus dem Budget jedes Jahr zwischen 8 und 10 Milliarden € dazu, um diese Pensionen über­haupt aufrechterhalten zu können – und dann Einzelne diese Pensionen kassieren, stellt sich natürlich die Frage, ob das fair und gerecht ist.

Es gibt Stichtagsregelungen, und diejenigen, die vor diesem Stichtag liegen, werden ungleicher behandelt als jene, die nach diesem Stichtag gekommen sind. Und dafür sind die Politiker ein gutes Beispiel. Es gab ja diese Regelung mit 1997: Alle, die vor­her einen Anspruch erworben haben, sind noch in den Genuss dieser Politikerpen­sionen gekommen, das sind immerhin 1 300 Personen – 1 300 Altpolitiker, die noch in diesen Genuss kommen, und auch deren Angehörige, denn das kann man auch ver­erben. Da stellt sich die Frage, ob das fair ist. Und die Antwort lautet ganz einfach: nein!

Es ist nicht fair, wenn jemand vier Jahre Minister war und ungeachtet dessen, was er vorher gemacht hat, ungeachtet dessen, wie viel er vorher eingezahlt hat, 80 Prozent des Letztbezuges bekommt und das auch noch an seine Nachkommen beziehungs­weise an seine Frau vererben kann. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Belako­witsch-Jenewein: Die können es nicht vererben, so schaut es aus!)

Das heißt, das Problem ist, dass es da eine Ungleichbehandlung gibt und für Einzelne Privilegien aufrechterhalten werden, die nicht mehr zeitgemäß sind. Und all jene – und da können Sie ruhig den Kopf in den Sand stecken, Herr Minister –, die eine Mindest­pension haben, ihr Leben lang gearbeitet, Kinder großgezogen haben und letztlich mit 837 € auskommen müssen, schauen neidisch auf die, die über 10 000 € im Monat be­kommen. Und kein Mensch weiß, warum.

Die einzige logische Antwort darauf ist, dass jene, die es sich richten konnten, es sich gerichtet haben – und alle jene, die sich es nicht richten konnten, dafür zahlen. Genau so funktioniert es in diesem Land. Das kann man in jedem Bereich sehen. Wenn man sich zum Beispiel im Hypo-Untersuchungsausschuss anschaut, was in diesem Land alles geht und wer sich aller auf Kosten der Allgemeinheit bereichert, dann kann einem schon einmal schlecht werden.

Genau die gleiche Problematik haben wir bei den Spitzenpensionen, wo sich Einzelne auf Kosten der Allgemeinheit jeden Monat Zehntausende herausnehmen. Es gibt ja Pensionen, und zwar querfeldein, von den Beamten aufwärts bis zu den Politikern, die bis zu 10 000 € im Monat betragen, bei der OeNB sogar bis zu 20 000 € im Monat – im Monat, das muss man sich einmal vorstellen! Das bekommen andere nicht einmal im Jahr, und das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.

Das Lustige ist, wenn dann ein Gewerkschafter herauskommt und darüber spricht, dass solche Spitzenpensionen natürlich nicht fair sind, die Gewerkschaft aber selbst Spitzenpensionen auszahlt, und zwar nicht aus den eigenen Geldern, sondern aus den Beiträgen der Mitglieder. Da wird es dann wieder kritisch. Das heißt, die Gewerkschaft sollte, bevor sie herauskommt und hier etwas von Einschränkung von Spitzenpen­sionen erzählt, einmal im eigenen Garten grasen und selbst einmal schauen, dass sie bei sich aufräumt, dort, wo die Privilegien zu Hause sind.

Oder wenn man sich die ÖBB ansieht: Die ÖBBler gehen im Schnitt immer noch mit 53 Jahren in Pension. Jetzt erklären Sie mir einmal, warum! Warum gehen die mit 53 Jahren in Pension, und warum könnten wir uns laut Rechnungshof dort bis zu 1 Mil­liarde € ersparen, wenn wir nur ein bisschen hinschauen würden? – Aber das will man nicht, denn das sind alles Wähler! Das sind ja alles Wähler der SPÖ, und an Wähler der SPÖ traut sich keiner heran. Das ist ja das Problem. Auch die Spitzenbeamten-


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und Spitzenpolitikerpensionsbezieher sind ja alles Ihre Mitglieder, Ihre Funktionäre, die da noch drinnen sitzen und denen man natürlich nicht wehtun möchte.

Schauen wir uns an, wie das damals entstanden ist: 1997 hat man die Einführung extra um einen Monat verzögert, damit der Herr Molterer noch einen Anspruch geltend ma­chen kann. Hätte man das damals so beschlossen, wie man es ursprünglich wollte, hätte Herr Molterer keine Spitzenpension mehr bekommen. Damit er auch noch hinein­fällt, hat man den Stichtag um einen Monat verschoben.

Das ist genau das Problem, das wir hier haben. Einige wenige nützen dieses System aus, und die Allgemeinheit zahlt. All jene, die die Mindestpension von 837 € bekom­men, die gar nicht wissen, wie sie die Rechnungen zahlen sollen, weil die Mieten im­mer mehr steigen und die Anpassung die Mieten nicht abfängt, die sich die Energie­kosten nicht mehr leisten können und die Lebensmittel – die Preise steigen ja nicht um 1 Prozent, sondern um über 10 Prozent, und gerade das trifft die Bezieher von Min­destpensionen –, schauen auf die 1 300 Politiker, die noch immer, und zwar ungerech­terweise, eine Luxuspension beziehen. Und keiner tut etwas dagegen.

Diese Anpassungen, die Sie gemacht haben, Herr Minister, sind Makulatur. Da können Sie dem Bezieher einer Mindestpension nicht einmal aufrecht in die Augen schauen. Daher: Stehen Sie auf, sorgen Sie für Gerechtigkeit! Ich glaube, das ist von einer so­zialistischen Partei zu erwarten. (Beifall beim Team Stronach.)

14.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Ab­geordneter Heinzl zu Wort gemeldet. Sie kennen die engen Bestimmungen der Ge­schäftsordnung dazu. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.13.22

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lugar hat offensichtlich wider besseres Wissen – wie immer bei sei­nen Reden – die Behauptung aufgestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Bundesbahnen mit 53 Jahren in Pension gehen.

Ich stelle richtig: Es stimmt nicht, was Herr Lugar behauptet hat, denn die altersbeding­te Durchschnittspensionierung der ÖBB-Bediensteten liegt genauso wie bei den ASVG-Bediensteten bei knapp 60 Jahren. (Zwischenruf des Abg. Lugar.)

Herr Lugar, machen Sie Ihr Stammbuch auf, schreiben Sie es hinein, lernen Sie es aus­wendig – und diskriminieren Sie nicht immer wieder die Eisenbahnerinnen und Eisen­bahner! (Beifall bei der SPÖ.)

14.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


14.14.00

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! An und für sich wollte ich nur kurz zu den Tagesord­nungspunkten 15 und 16 Stellung nehmen. Aber die Behauptungen, die hier aufgestellt worden sind, stimmen einfach nicht, vor allem was die ÖBB betrifft.

Kollege Anton Heinzl hat es bereits richtiggestellt: Es gibt für alle neueintretenden ÖBB-Bediensteten seit 1996 ein Pensionssystem, mit dem sie im ASVG versichert sind. Und zweitens weiß man aus aktuellen Zahlen – die bei den ÖBB leicht zu hinterfragen sind –, dass das Pensionsantrittsalter der ÖBB-Mitarbeiter derzeit ungefähr dort liegt, wo das ASVG-Pensionsantrittsalter liegt.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, nun kurz zu den Tagesordnungspunk­ten 15 und 16: Bei Tagesordnungspunkt 15 wird ein transparentes Pensionsmonitoring


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für alle Mitarbeiter im öffentlichen Dienst eingefordert. Abgesehen davon, dass hier die Zuständigkeit nicht beim BMASK liegt, sondern im Wirkungsbereich des Bundeskanz­leramtes und des Verfassungsausschusses, hat bereits Frau Staatssekretärin Steßl im März 2015 den ersten Bericht „Monitoring der BeamtInnen-Pensionen im Bundesdienst“ veröffentlicht. Dieser Bericht beruht auf den Pensionsantritten der Bundesbeamten in­klusive der ausgegliederten Bereiche und wurde in dieser Form und Tiefe erstmals ver­öffentlicht.

Einige Eckdaten aus diesem Bericht, von denen manche heute schon angesprochen wurden: Die Anzahl der Neupensionierungen – 2014 waren es 1 889 – ist im Bundes­dienst massiv gesunken. Es gibt hier ein Minus von 53 Prozent. Das Pensionsantritts­alter hat sich bei den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten 2014 gegenüber 2013 um zehn Wochen auf 60 Jahre und elf Monate erhöht und liegt jetzt bei jenem der Pri­vatwirtschaft. Das Ziel der Angleichung an das gesetzliche Pensionsalter konnte bisher noch nicht erreicht werden – auch das steht in diesem Bericht. Es wurde bereits festge­halten, dass dieses Monitoring nun auch gesetzlich verankert werden soll, die Beratun­gen finden ja bereits statt.

Zu Tagesordnungspunkt 16 fordert der Antragsteller die Einführung einer „richtigen Teil­pension“. Die geforderte Teilpensionsregelung nach diesem Antrag würde aber der Ab­schaffung der derzeit geltenden Wegfallsbestimmungen für vorzeitige Alterspension gleichkommen und somit dem erklärten Ziel der Bundesregierung – und das ist auch unser gemeinsames Ziel, glaube ich –, das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen, entgegenwirken. Das finden wir nicht gut und findet auch nicht unsere Zustimmung. Unsere Fraktion unterstützt vielmehr den Beschluss des Ministerrates, wonach es die Möglichkeit einer Teilpensionierung geben soll.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, die Voraussetzung für all diese Maßnah­men, deren Ziel es ist, die Menschen länger in Beschäftigung zu halten, ist aber die Bereitschaft der Wirtschaft, auch Arbeitsplätze für die älteren Menschen anzubieten. Unsere Fraktion begrüßt den Beschluss der Regierung für das Teilpensionsmodell und auch die Bestrebungen, das Pensionsmonitoring gesetzlich zu verankern.

Weiters begrüßen wir – und das darf ich abschließend sagen –, dass 2016/2017 250 Mil­lionen € jährlich zusätzlich für die Förderung von älteren arbeitslosen Menschen, die länger als sechs Monate auf Jobsuche sind, eingesetzt werden. Ich glaube, das ist ein wichtiger Beitrag, um den Arbeitsmarkt besser in den Griff zu bekommen. – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ.)

14.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.18.39

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ing. Lu­gar, nicht böse sein, aber ein paar der Äußerungen, die Sie hier getätigt haben, können Sie nur mit Ihrer Immunität tätigen. (Zwischenruf des Abg. Lugar.) – Das ist kein Blöd­sinn. Das ist so.

Alleine die Behauptung, die Sie über den ÖGB aufgestellt haben, ist so rufschädigend wie nur irgendetwas. Ich habe nämlich die Zusatzpensionsordnung aufgelöst, sehr ge­ehrter Ing. Lugar. Erkundigen Sie sich, bevor Sie hier Unwahrheiten sagen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe heute noch Prozesse von ehemaligen Mitarbeitern des ÖGB am Hals, die mich klagen, um feststellen zu lassen, ob das verfassungsmäßig korrekt war, was wir


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 125

gemacht haben. – Nur damit Sie einmal wissen, in welchem – zum Glück – Rechts­staat wir leben! – Das ist einmal Punkt eins.

Punkt zwei: Sie stellen sich hierher und meinen: So, liebe Regierung, Rechtsstaat – was ist das?, brauchen wir nicht, weg damit, sofort alle Politikerpensionen runter aufs ASVG-Niveau! Das ist es, was Sie hier fordern. – Glauben Sie denn, dass das mit ei­nem Prinzip eines Rechtsstaates einigermaßen vertretbar ist? Glauben Sie das wirk­lich? (Abg. Lugar: Es geht um Fairness, Herr Minister!) – Nein, es geht da nicht um Fairness, es geht um den Rechtsstaat, um die Rechtsstaatlichkeit.

Sie sind ja dann der Nächste, der kommt und sagt: Die ASVG-Höchstpension ist zu hoch, denn wir haben immer noch Mindestrentner, runter damit! Das ist es, was Sie wollen. Sie wollen ein Staatsgefüge total ins Schwanken bringen. Ich will das nicht. Es ist übrigens kein Wunder, dass Sie so wenig Stimmen haben, das ist eh klar. (Heiter­keit bei der SPÖ. – Abg. Auer: Und noch weniger kriegen!)

Was haben wir gemacht? – Ich habe mir gestattet, bei den ganz hohen Luxuspensionen hineinzugreifen, das, was rechtsstaatlich nach österreichischem und europäischem Recht zulässig ist. Minus 17 Prozent innerhalb eines Monats – das hat sich vorher keine ein­zige Regierung getraut, wir schon! Wir sind hineingefahren mit 17 Prozent Minus inner­halb eines Monats. Das ist nämlich das, was rechtsstaatlich europarechtlich möglich ist, beziehungsweise glauben wir, dass es wahrscheinlich hält. Die Musterprozesse sind erst in der Pipeline. Wir werden noch sehen, wann die kommen.

Nächster Punkt: Wenn Sie sich hierher stellen und sagen, Altpolitiker, Altpolitiker!, dann sagen Sie unter anderem auch dazu, dass sie damals einen Pensionsbeitrag von 23 Pro­zent gezahlt haben! (Zwischenruf des Abg. Lugar.) Das sagen Sie ja nie. Sie kommen da mit irgendeinem Populismus. Natürlich gibt es in jedem Land der Welt Mindestpen­sionisten, ist ja vollkommen klar, vollkommen logisch; und natürlich kommen Sie mit Populismus und sagen, da hat einer um 2 000 € mehr, das ist nicht fair. – Das kann doch keine Politik sein!

Die Frage ist: Wie gestalten wir weiterhin die Zukunft? Wir sind in Österreich seit über zehn Jahren auf dem Weg zu einem komplett einheitlichen Pensionssystem. All dieje­nigen, die vor zehn Jahren zu arbeiten begonnen haben, sind auf dem Weg zu einem einheitlichen Pensionssystem. Es gibt im Übergangsrecht welche, die schneller dort sind, und welche, die langsamer dort sind. Aber es gibt keinen öffentlich Bediensteten mehr, der in Pension geht, ohne den Pensionssicherungsbeitrag leisten zu müssen. Es gibt keinen „Alt-öffentlich-Pensionisten“, der keinen Pensionssicherungsbeitrag leisten muss. Es gibt auch keinen Altpolitiker, der keinen Pensionssicherungsbeitrag leisten muss.

Das ist alles im Wege des Übergangsregimes gestaltet worden. Jetzt kann man natür­lich da oder dort sagen, die Pensionssicherungsbeiträge sind um eine Spur zu gering. Auch da, bei den ganz hohen Pensionen, haben wir jetzt sehr hineingegriffen, haben wir noch einmal hinaufgelegt, haben wir noch einmal etwas dazugemacht. Es ist ja nicht so, dass wir da wegschauen, sondern wir haben da sehr wohl Dinge bewegt und entwickelt.

Ich hätte eine Bitte: Auch wenn Sie eine Kleinpartei sind, verwenden Sie bitte reale Zahlen! Wir haben keine 41 Milliarden € an staatlichem Zuschuss zum Pensionssys­tem – das haben wir nicht, das gibt es nicht! Ich vermute, dass in den 41 Milliarden €, die Sie hier darstellen, die Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge dabei sind, aber das haben wir nicht. – So viel dazu.

Dann darf ich Ihnen auch mitteilen, weil Sie immer so kritisieren: Im Zusammenhang mit der UG 22 – das ist jene UG, wo das, was der Zuschuss ist, nämlich fürs ASVG, fürs GSVG und für die Bauern, abgerechnet wird – haben wir voriges Jahr um 198 Mil-


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lionen € weniger Ausgaben gehabt als ursprünglich vorgesehen, weil natürlich einige Maßnahmen bereits greifen.

Wenn Sie sich hierher stellen und von einem Pensionsminus von 25 Prozent reden, so muss ich sagen: Das ist es, was wir bei der Korridorpension eingeführt haben. Ein Korridorpensionist hat um 25 Prozent weniger Pension, als wenn er mit 65 in Pension gehen würde. Wenn Sie wirklich behaupten wollen, das sei nichts, dann ist es kein Wunder, dass Ihr Stimmenanteil dauernd schrumpft. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Moser.)

14.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


14.24.33

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuseher und Zuhörer! Zwei Sätze zur Pension, zur Luxuspension: Herr Minister, mir ist schon klar, dass Sie das ganz schwer erklären können. Die Leute draußen haben schon verstan­den, warum SPÖ und ÖVP die Luxuspensionen für die nächsten Jahrzehnte quasi fest­geschrieben haben. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Hundstorfer.) Da muss ich Kollegen Lugar natürlich recht geben.

Nur, Herr Minister, was ÖVP und SPÖ betrifft, ist den Leuten schon klar, warum das so passiert ist. Der große Sündenfall meiner Meinung nach – und das kann niemand er­klären, das können Sie wahrscheinlich auch Ihrem eigenen Gewissen niemals erklä­ren – ist, dass die Grünen da wiederum Steigbügelhalter für diese Regierung gespielt haben. Ich wäre gerne mal bei einem grünen Stammtisch dabei und würde mir gerne anhören, wie Sie das mit den Luxuspensionen erklären.

Was Sie auch nicht erklären können, Herr Minister, das wissen Sie selber, das ist die Diskussion von heute Vormittag, warum eine Mindestpensionistin oder ein Mindestpen­sionist von nur 837 € oder 840 € leben soll, wenn er eben 30, 35, 40 Jahre immer ge­arbeitet hat, und dann ein Mindestsicherungsbezieher dasselbe hat. Das verstehen die Leute draußen nicht. Deswegen gibt es auch so eine Unruhe draußen, Herr Minister. Aber das Pensionsthema wird uns noch einige Zeit verfolgen.

Kommen wir zurück zur Teuerung. Sie haben ja die größte Steuerreform der Zweiten Republik angekündigt. Was war Ihre Intention? – Sie wollten eigentlich zwei Dinge er­reichen: dass die Bevölkerung draußen quasi aufatmet, endlich bleibt mehr Netto vom Brutto, und Sie wollten endlich einen Impuls für die Wirtschaft erreichen – jetzt kommt der Konsum, Wachstumsimpuls. Was ist geblieben?

Die Bevölkerung draußen hat ganz genau verstanden: Linke Tasche, rechte Tasche, es bleibt mir nicht mehr übrig (Abg. Kuzdas: Völliger Unsinn!), so gescheit sind die Leute draußen wohl. Das werden Sie überall hören, wenn Sie einmal mit der gewöhnli­chen Bevölkerung reden würden, was Sie ja nicht mehr machen. Würden Sie mit den Unternehmern reden, was Sie offensichtlich auch nicht mehr machen, dann würden Sie ganz schnell erfahren, dass die Wirtschaft das Gefühl hat, sie zahlt diese 5 Milliar­den €. Fragen Sie ein paar Unternehmer! Das ist ganz klar, die Wirtschaft zahlt das
5-Milliarden-€-Paket, ganz klar.

Was ist nicht passiert, und was wäre die Idee gewesen, bitte sehr? – Die Idee wäre ge­wesen, die Bürokratie abzubauen, den Reformstau zu beenden, eben diese sinnlose, unproduktive Geldvernichterei zu beenden. Das haben Sie nicht gemacht.

Zum Thema Teuerung: Ich habe Herrn Minister Hundstorfer gefragt, wie sich die Steu­erreform auf die Konsumenten auswirkt. Die Antwort kann man nachlesen: Es ist nicht untersucht worden, er glaubt, das hätte keine Auswirkung, ganz im Gegenteil.

Dass diese Steuerreform natürlich eine Auswirkung haben wird und die Teuerung, die gefühlte, spürbare, effektive Teuerung natürlich weiter voranschreitet, ist klar. Wir ha-


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ben Mieten, die sich erhöhen, wir haben keinen Gebührenstopp bei den Gemeinden, beim Land, anderswo. Das heißt, alles wird teurer, Lebensmittel werden teurer.

Ein Bekannter hat mir gerade etwas geschrieben, das ich als Beispiel bringen möchte. Er hat ein Firmenauto. Jetzt mit der neuen Steuerreform passiert ihm Folgendes: Er be­kommt, glaube ich, netto 70 € mehr im Monat, dafür wird jetzt sein Dienstauto beim Hin­zurechnungsbetrag anders versteuert. Das heißt, er verliert diese 60 € oder 70 €, die er dort gewinnt. Und die Leute draußen sind nicht dumm, die verstehen das sehr wohl. Wie solche Sachen passieren können, ist mir unverständlich. Sie kennen das Beispiel mit dem Hinzurechnungsbetrag (Zwischenruf der Abg. Tamandl – Heiterkeit des Red­ners), Sie wissen das also ganz genau. (Abg. Moser: Die Redezeit ist aus!)

Zusammenfassend: Diese Steuerreform, von der Sie dauernd reden, die einen Impuls bewirken soll, wird eben genau gar nichts bewirken. Die Teuerung schreitet voran, al­les wird teurer. Die Leute draußen werden Ihnen bei den nächsten Wahlen die Rech­nung präsentieren. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schmucken­schlager. – Bitte.

 


14.28.42

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätztes Hohes Haus! Es ist schon spannend. Einerseits heißt es, wir ma­chen Politik nur für unsere Wählergruppen, andererseits reden wir angeblich nicht mehr mit ihnen. Also Ihre Wahrnehmung hat schon ein sehr breites Spektrum.

Aber, Herr Abgeordneter Lugar, wenn Sie uns den Vorwurf machen, Politik nur für un­sere Wählergruppen zu machen, dann ist das, glaube ich, absolut berechtigt vonseiten des Teams Stronach. Ihnen kann man diesen Vorwurf nach den letzten Wahlen nicht mehr machen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die sogenannten Luxuspensionen sind ein Thema, das wir ein bisschen breiter disku­tieren müssen. Wir sind hier herinnen als Abgeordnete auf die Verfassung angelobt und haben ein Gesetz gemacht, nämlich mehrere Parteien gemeinsam. Mit diesem Gesetz haben wir im Rahmen der Verfassung alles getan, um diese Pensionen zu beschränken. Wir müssen aber auch einsehen, dass es erworbene Rechte gibt, die es auch zu schützen gilt, und auch diese Personen haben unseren Schutz verdient, auch das muss man ganz ehrlich sagen.

Auch im Staats- und staatsnahen Bereich gibt es Topfunktionen, die eben entspre­chend hoch entlohnt werden müssen, um Topführungskräfte zu erhalten und sie letzt­endlich auch in den Sozialsicherungssystemen zu halten, so wie das auch in der Pri­vatwirtschaft der Fall ist. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm. – Abg. Moser: Natio­nalbank!)

Ich muss Ihnen ehrlich sagen, es ist wirklich absoluter Populismus, sich jedes Mal ir­gendwelche Randgruppen herauszusuchen, auf diese hinzuschießen und dann noch mit dem Neid zu argumentieren. Das Argument, wer Gleiches einzahlt, soll Gleiches herausbekommen, ist absolut richtig, aber dann muss auch eines gelten: dass die, die mehr einzahlen, auch mehr herausbekommen.

Gerade die FPÖ, die mit ihrem Desaster rund um die Hypo jeden Steuerzahler und auch  (Zwischenrufe und Heiterkeit bei der FPÖ.) – Da brauchen Sie nicht zu lachen, das ist nicht zum Lachen! Im Hypo-Untersuchungsausschuss werden uns jeden Tag die Belege dazu geliefert, was da die blaue Katastrophe angerichtet hat. Wenn Sie sich herausstellen und für Mindestrentner sprechen, muss ich sagen: Die zahlen genauso mit bei dem Desaster, das Sie und Jörg Haider in Kärnten angerichtet haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)


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Ich möchte aber auch zum Thema Teilpensionen noch ansprechen, dass es ein ganz wichtiger Schritt ist, Korridorpensionen einzurichten; denn wir sehen ganz klar die Ent­wicklung, dass wir heute mit Ausbildungs- und Pensionszeiten aufgrund der demogra­phischen Entwicklung sehr, sehr viel Lebenszeit aufbringen können, aber in der Ar­beitslebenszeit jetzt schon eine kleine Negativentwicklung haben. Das heißt, wir wer­den die Pensionen so nicht ewig bedienen können. Wir müssen auch ältere Menschen in der Arbeitswelt lassen, im Arbeitsprozess weiterentwickeln. Und wenn diese Mög­lichkeit besteht, Leistung einzufordern, Verantwortung zu übernehmen, dann muss man diese Möglichkeiten auch rechtlich bieten. Ich glaube, es wäre auch ein ganz wichtiger Schritt, und da gibt es auch Maßnahmen seitens der Wirtschaft, auch altersge­rechte Arbeitsplätze anzubieten, denn auch das ist wichtig. Das müssen wir uns auch immer wieder vor Augen führen.

Ich glaube, mit Flexibilität am Arbeitsmarkt sind wir am richtigen Weg; denn wir können uns über alle Details der Sozialleistungen in diesem Staat unterhalten, aber wenn es niemanden gibt, der die Leistungen erbringt und in das Sozialsystem einzahlt, werden wir das alles nicht bewerkstelligen können. Dafür gehört unser Dank allen Beschäftig­ten in dieser Republik. Wir sollten wirklich mit Verantwortung und Sorgfalt über diese Themen diskutieren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte. (Abg. Moser: Na bitte! Ist das notwendig? – Abg. Lugar – auf dem Weg zum Red­nerpult –: Ja, das ist notwendig!)

 


14.32.18

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich muss etwas sagen, wenn die ÖVP hier herauskommt und ihr es nicht sozusagen zu blöd ist, ein Argument zu bringen, dass Sie sehr wohl für die eigenen Gruppen Politik machen.

Wenn ich darüber spreche, dass zum Beispiel ein Molterer noch in dieses Pensions­modell hineingerutscht ist, die Beamten und vor allem jene, die Spitzenverdiener sind, die eigene Wählergruppe sind und dann das Argument gebracht wird: Das sind unsere Wähler, deshalb sind wir so erfolgreich, daher müssen wir natürlich Politik für die ma­chen!, dann frage ich mich, was Sie hier im Hohen Haus zu tun haben, denn norma­lerweise sollten Sie im Hohen Haus als Abgeordnete Politik für alle machen.

Da geht es um Fairness. Da geht es darum, dass dem Mindestpensionisten, wenn er auf jene schaut, die das alles nicht verdient haben und sich 10 000 € im Monat aus dem System herausnehmen, nicht schlecht wird und diese Menschen das Gefühl ha­ben, dass wir als Abgeordnete ihre Interessen vertreten.

Wenn dann Sie, Herr Minister, dann so nonchalant vorrechnen: Herr Lugar, Sie haben nicht gesagt, dass jene, die vier Jahre Minister waren, 23 Prozent Pensions- bezie­hungsweise Sozialversicherungsbeitrag gezahlt haben! Das ist ja ein Wahnsinn, das müssen Sie doch dazusagen, Herr Lugar!, dann zücken Sie einmal Ihren Taschenrech­ner und rechnen Sie aus: 23 Prozent vier Jahre lang. Und dann geben Sie ein: 80 Pro­zent 15 bis 20 Jahre. Denn 80 Prozent des Letztbezugs bekommt jener, der vier Jahre lang diese 23 Prozent eingezahlt hat, als Pension ausbezahlt.

Jetzt können wahrscheinlich auch Sie mit einem Taschenrechner nachvollziehen, dass sich das nicht ausgeht, da muss einer quersubventionieren. Wissen Sie, wer da quer­subventioniert? Ich verrate Ihnen ein Geheimnis: Das sind jene Steuerzahler, die hin­ten und vorne nicht wissen, wie es sich ausgeht, wie sie ihre Miete zahlen sollen (Zwi­schenbemerkung von Bundesminister Hundstorfer), wie sie ihre Telefonrechnung, ihre Stromrechnung zahlen sollen. Jene subventionieren all jene quer, die Sie hier schüt­zen, und genau darum geht es: Sie schützen die Klientel.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 129

Wenn Sie mir dann vorwerfen, ich habe hier die arme Gewerkschaft schlecht behan­delt, das alles könne ich mir nur im Rahmen meiner Immunität erlauben: Sie haben ja selber zugegeben, dass es bei der Gewerkschaft Privilegien gegeben hat und immer noch gibt. (Bundesminister Hundstorfer: Falsch, gibt es nicht!)

Sie haben einiges schon gemacht, ich erkenne das an. Aber ich meine, wo ist die Ent­schuldigung, Herr Minister? Entschuldigen Sie sich einmal bei den ÖGB-Mitgliedern dafür, dass Sie und Ihre Vorgänger über viele Jahre Privilegien zugelassen haben (Bundes­minister Hundstorfer: 1,6 Millionen Mitglieder!) und letztlich die Beiträge umgeleitet ha­ben zu jenen Günstlingen, die Ihnen zu Gesicht stehen!

Genau darum geht’s, um nichts anderes. Es geht um Fairness, darum, dass sich Ein­zelne aus dem System mehr herausholen, als Ihnen zusteht. Mir geht es nicht darum, zu sagen, 5 000 € an Pension ist zu viel. (Abg. Moser: Danke schön!) Wenn sich je­mand die 5 000 € verdient hat, indem er in das System entsprechend eingezahlt hat, soll es so sein. (Abg. Moser: Das haben wir eh schon gehört! Bitte setzen Sie sich!) Aber wir sprechen von all jenen, die nicht einmal einen Bruchteil dessen eingezahlt haben, was sie sich herausholen. Über die wollen Sie aber nicht sprechen, denn das sind Ihre Freunde – von Ihnen von der SPÖ und vor allem von Ihnen von der ÖVP. Das sind Ihre Freunde, das sind jene, die wirklich mächtig sind in diesem Land, das sind die Spitzenpensionisten, und die wollen Sie natürlich nicht verlieren. Deshalb machen Sie ihnen die Mauer und verraten all jene, die die Mindestpension kassieren – und das ist schändlich! (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Katzian: Sagt jemand, der sich kau­fen hat lassen von einem Millionär! – Rufe bei SPÖ und ÖVP: Genau! Genau!)

14.36

14.36.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 644 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 645 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Ausschus­ses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 646 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich weise den Antrag 919/A(E) dem Verfassungsausschuss zu.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 647 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 130

14.37.4817. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2013/6 (III-19/648 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


14.38.05

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Bericht des Rechnungshofes aus dem Jahr 2013, der sich mit drei Teilbereichen auseinandersetzt, nämlich erstens: Transparenz von Begünstigungen im Körperschaft­steuerrecht mit dem Schwerpunkt Gruppenbesteuerung; zweitens: Personaleinsatz und Dienstzuteilungen bei der Polizei; und drittens: Schüler mit Migrationshintergrund, Antworten des Schulsystems.

Über alle drei Themen wird sehr ausgiebig und interessant berichtet, sodass man darü­ber im Detail diskutieren kann. – Ich beneide den Kollegen Lugar nur um eines, um seine Redezeit. Er hat hier immer unbeschränkt Redezeit, auch wenn es Dinge sind, die wir schon 20 Mal gehört haben.

Ich möchte jetzt über den Bereich Schüler mit Migrationshintergrund, Antworten des Schulsystems sprechen, über die anderen Teilbereiche werden später meine Kollegen ihre Wortmeldung abgeben.

Ich möchte dem Rechnungshof ausdrücklich für alle Berichte danken, aber ganz spe­ziell für diesen, weil er, ich komme noch darauf zurück, nicht nur die Zahlen hier kri­tisch analysiert und hinterfragt, sondern auch die Beziehungen, wer zahlt, wer schafft an, wir kennen dieses alte Spiel. Gleichzeitig, und das möchte ich ganz besonders be­tonen, geht es auch um einen bestimmten pädagogischen Hintergrund. Ich komme noch dazu, weil mir das sehr wichtig erscheint, weil man hier auch zwei Dinge be­leuchten muss: Was macht Sinn? Was macht keinen Sinn? Und oft geht es auch in dem Bereich über den Hausverstand hinaus.

Ich darf – mit Erlaubnis des Präsidenten – aus der Zusammenfassung des Rechnungs­hofberichtes nur einen kurzen Absatz zitieren:

„Zu diesen Fördermaßnahmen“ – es geht um die Sprachförderung bei Migrationshinter­grund – „lagen allgemein gehaltene Zielformulierungen vor, jedoch keine aussagekräfti­gen Kenngrößen zur Zielüberprüfung. Evaluierungsergebnisse gab es nur für eine ein­zige Fördermaßnahme. Das BMUKK konnte teilweise die Ausgaben zu den Förder­maßnahmen nur durch Schätzungen beziffern.

Zusätzlich erschwerte dem BMUKK die zersplitterte Kompetenzlage im allgemein bil­denden Pflichtschulwesen die Koordination der Fördermaßnahmen; sie führte auf Län­derebene zu unterschiedlichen Datenerfassungen und Dokumentationen; dies minder­te die Transparenz.“

Ich behaupte, das verhindert die Transparenz. Was hier in zwei, drei wichtigen Sätzen zusammengefasst ist, spiegelt sich wider. Ich sage das nur, da sich wieder die Diskus­sion eröffnen wird, wer die Kompetenz haben soll. Die Frage ist, ob wir es wirklich auf neun Länder zersplittern sollen oder endlich dazu kommen sollen, dass der, der zahlt, auch entsprechend anschaffen kann. Das wird die zentrale Frage sein!

Und das ist auch, warum in diesem Rechnungshofbericht deutlich über den inhaltlichen Bereich – auch über den Hausverstand hinaus – gesprochen wird. Denn jeder von uns


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 131

ist einmal in die Schule gegangen, und jeder Zweite davon meint, damit sei er auch gleichzeitig ein Experte. Und es gibt nach wie vor Leute, die sagen: Wenn ich Kinder mit wenig Deutschkenntnissen in eine Klasse zusammenfasse oder zusammenpferche und die dann untereinander lernen können, würde das den Erfolg erhöhen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen – auch das wird hervorgestrichen, daher gibt es auch die Forderung nach Zielformulierungen –, genau das Gegenteil ist der Fall! Ich habe jahrelang intensiv Deutsch an einer Schule unterrichtet und habe mich auch dafür aus­bilden lassen. Wenn ich Kinder, die überhaupt nicht Deutsch konnten, optimal fördern wollte, habe ich gute Schüler aus der Stammklasse mit hineingenommen, diese mitein­ander reden lassen und ihnen Aufgaben gegeben, da Schüler von Schülern nun einmal nachgewiesenermaßen am besten lernen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Moser: Und viel, viel schneller lernen!)

„Vorarlberg heute“, die Bundesländersendung, hat sich einmal eine Aufgabe gestellt und hat jede Woche eine andere Schule, in der man ganztägige Betreuung verschränkt eingeführt hat, besucht und dort LehrerInnen und Schulleiter gefragt: Was ist der größ­te Vorteil, den Sie bei Ihrer ganztägigen Betreuung beobachtet haben? Spontan war bei allen – wie bestellt – bei jeder Sendung die Antwort, dass Schüler mit schlechten Deutschkenntnissen die größten Fortschritte gemacht haben.

Also wenn wir tatsächlich das Beste im Vorschulbereich und im Grundschulbereich tun wollen, dann müssen wir schauen, dass wir es tatsächlich zusammenbringen, einen ganztägig verschränkten Unterricht anbieten zu können, in dem wir mit optimalen Lern­voraussetzungen und entsprechend verbesserter Lehrerfortbildung tatsächlich die Mög­lichkeit schaffen, dass Kinder von Kindern lernen können. Und das können sie nur in einer anderen, in einer modernen Schulform.

Da braucht es keine Schulversuche mehr, da braucht es auch keine neuen Erkennt­nisse mehr. Da muss man nur endlich bereit sein, die bekannten Dinge auch umzuset­zen. Und dafür würde es sich lohnen zu kämpfen. Ich danke Ihnen auch für die Emp­fehlungen, die ich als Bildungspolitiker alle eins zu eins unterstreichen kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


14.43.32

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Damen und Herren! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat die Gruppenbesteuerung – der Kollege Mayer hat es ja gesagt –, die im Jahre 2005 eingeführt wurde, geprüft. Dieses System der Gruppenbesteuerung macht es möglich, dass zwischen Mutter- und Tochterunternehmungen Gewinne und Ver­luste ausgeglichen werden können, um damit die Steuerlast zu minimieren.

Ziel der Prüfung war es, festzustellen, inwieweit dieses System dem Land etwas bringt und inwieweit das System, das ja relativ jung ist, überhaupt in der Praxis funktioniert.

Der Rechnungshof schätzte die Einnahmenausfälle für 2010 auf insgesamt zirka 455 Mil­lionen €, aber dem steht gegenüber, dass es gerade Wirtschaftsexperten sind, die die­se Gruppenbesteuerung als unverzichtbar einstufen.

Insgesamt hat es 27 Empfehlungen gegeben. Einige wesentliche Kritikpunkte darf ich hier kurz ansprechen. Die in den Förderberichten und im Transparenzdatenbankgesetz angeführten Steuerbegünstigungen waren nicht deckungsgleich. In Summe stellte der Rechnungshof 110 Maßnahmen, die im Gesetzesrang sind, gegenüber, dass es im Be­richt lediglich in sechs Gruppen Zusammenfassungen gab, Details wurden nicht wie­dergegeben. Es lag kein umfassendes und systematisches Konzept vor, das konkret


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 132

formulierte Ziele und messbare Kriterien für die Begünstigten enthielt. Der Rechnungs­hof hat kritisch festgestellt, dass Begünstigungsmaßnahmen fast ausschließlich unbe­fristet gehalten waren. Im internationalen Vergleich ist die Gruppenbesteuerung in Ös­terreich relativ weitläufig gefasst.

Hier einige Empfehlungen des Rechnungshofes:

Jährliche Erhebung der Wirkung der Begünstigungen nach einer einheitlichen und in sich konsistenten Systematik auf Basis der tatsächlichen Sachverhalte;

Festlegung von quantitativen und qualitativen Zielvorgaben sowie eindeutige Formulie­rung der Ziele;

regelmäßige und umfassende Evaluierung, ob die Beibehaltung der Begünstigungen zur Zielerreichung notwendig war.

Insgesamt hat Rechnungshofpräsident Moser dieses System und die Umsetzung – es war ja da noch Staatssekretär Danninger im Ausschuss – gelobt, aber es gibt einige Dinge, die noch dringend nachgeholt werden müssen, wie die ausständige Bedarfser­mittlung, die Erhöhung der Personalressourcen und die Einrichtung eines Risikoma­nagements.

Aktuell sind von den 27 Empfehlungen neun umgesetzt, zwölf sind in Umsetzung, und es wird zum Beispiel zukünftig einen Leitfaden geben, welcher eine einheitliche Vorge­hensweise vorgibt. Bei sechs Empfehlungen des Rechnungshofs sah das Bundesmi­nisterium für Finanzen für sich keinen Umsetzungsbedarf. Ablehnend wurde festge­stellt, dass gerade die Automatisierung der UID-Nummer bei Todesfall und Konkurs nicht gemacht werden sollte.

Diese Gruppenbesteuerung ist trotz gewisser Kritik des Rechnungshofes aus meiner Sicht eine wichtige und sinnvolle standortpolitische Maßnahme. Internationale Konzer­ne haben Anreize dafür, dass sie ihre Headquarters in Österreich ansiedeln und damit auch hochwertige Arbeitsplätze in unserem Land gesichert werden können.

Insgesamt ist es in der schnelllebigen Zeit der Wirtschaft auch wichtig, dass wir öster­reichische Unternehmen, die ins Ausland expandieren, in Steuerfragen unterstützen.

Professor Claus Staringer, Steuerrechtler an der Wirtschaftsuni Wien, hat davor ge­warnt, die Gruppenbesteuerung krank- oder schlechtzureden. Sie ist eine wirtschafts­politische und standortpolitische Maßnahme. Aber er hat auch klar betont, dass die Kri­tikpunkte des österreichischen Rechnungshofes auf alle Fälle umgesetzt werden müs­sen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walter Rosen­kranz. – Bitte.

 


14.47.50

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofs! Hohes Haus! Kollege Mayer hat ja mit der Frage begonnen, was der Rechnungshof im Bereich des Bildungswesens geprüft hat und zu welchen Erkenntnis­sen er gekommen ist. Und er hat auch teilweise seine Schlüsse daraus gezogen. Ganz zu Beginn hat er die Redezeit von Kollegen Lugar angesprochen, die er auch gerne hätte, er aber sowieso immer nur dasselbe höre.

Kollege Mayer! Dasselbe zu hören – da kann man dir genauso den Spiegel vorhalten, denn von dir höre ich nämlich auch seit Jahren nie etwas anderes. Und das Ganze in einer Art, wo man sagt, das, was der Bauch nicht will, lässt offensichtlich der Kopf nicht zu.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 133

Es wurde gesagt: Die einzige Lösung für die Verbesserung der Sprachkenntnisse ist die Ganztagsschule mit verschränktem Unterricht, da alle sagen, dann wird es besser. In der Sendung „Im Zentrum“ vor der letzten Nationalratswahl war eine Lehrerin; Kol­lege Walser und die spätere Unterrichtsministerin Heinisch-Hosek sind auch dort ge­sessen. Diese Lehrerin aus Favoriten hat berichtet, sie habe eine Klasse mit 100 Pro­zent Kindern mit Migrationshintergrund und mangelnden Deutschkenntnissen. Und sie hat es fertiggebracht, ohne dass dort bessere Kinder drinnen gewesen wären, die sie beim Unterricht etwas unterstützt hätten, dass diese Kinder sehr rasch und auch gut die deutsche Sprache gelernt haben. (Zwischenruf des Abg. Walser.)

Das heißt, es gibt nie eine allein seligmachende, gute Sache, sondern es hängt offen­sichtlich auch damit zusammen, ob es gute Lehrer gibt, die mit der individuellen Situa­tion in der Klasse fertig werden. Denen kann man nicht nur zurufen: Es muss die Ganz­tagsschule mit verschränktem Unterricht geben! (Abg. Mayer: Der Hausverstand ge­nügt nicht!) Herr Kollege Mayer, Sie waren schon dran beim Reden, eine zweite Wort­meldung ist in der Geschäftsordnung vorgesehen. Ich kann Sie gleich nachher anmel­den, aber vielleicht macht das Ihr eigener Ordner, oder Sie machen es selber. Das funk­tioniert doch hier im Haus!

Insgesamt gibt es 25 Empfehlungen des Rechnungshofs, drei richten sich an den Stadt­schulrat in Wien. Ich glaube, die politische Führung im Stadtschulrat Wien liegt unbe­stritten bei der Sozialdemokratie. Und im geprüften Zeitraum und davor ist es wohl auch die Sozialdemokratie, die die Unterrichtsministerinnen gestellt hat.

Ich nehme nur ein paar Anmerkungen „zur Optimierung des bestehenden Systems“ he­raus: „Es wäre ein Berichtswesen aufzubauen.“ Oder: „Das BMUKK sollte sich einen Überblick über die Umsetzung“ verschaffen. „Die Lernfortschrittsdokumentationen soll­ten im Schülerstammblatt beigelegt werden, um eine durchgängige Dokumentation“ zu machen. Die Zielvorgaben mit quantifizierbaren Kenngrößen wären zu evaluieren. Oder: „Bei den Evaluierungen der Sprachförderkurse wären künftig auch die Qualität der Maß­nahmen bzw. das Ausmaß der Zielerreichung zu berücksichtigen.“

Das heißt, man hat das Problem, dass es in Österreich Kinder mit mangelnden Deutsch­kenntnissen gibt, seien es Kinder mit Migrationshintergrund oder seien es auch öster­reichische Kinder, die schlecht deutsch sprechen. Da muss man Geld in die Hand neh­men und macht ganz tolle 15a-Vereinbarungen mit den Ländern – die Kompetenzzer­splitterung wir hier ja auch kritisiert. Und was passiert dann? Nichts mehr!

Das heißt, es wird nicht einmal geschaut, ob dieses Geld irgendetwas nützt. Kollege Mayer sagt, man braucht jetzt doch Ganztagsschulen mit verschränktem Unterricht, damit die schwächeren Schüler von den besseren Schülern lernen. Meiner Auffassung nach ist es schon ganz gut, wenn sich Kinder untereinander auch austauschen und verstehen, aber wirklich beibringen sollten es ihnen schon die Lehrer.

Oder: „Zielvorgaben mit quantifizierbaren Kenngrößen für den muttersprachlichen Un­terricht wären zu definieren und die Zielerreichung wäre zu evaluieren.“ Das heißt, es gibt in Wirklichkeit gar nichts, was dort passiert, außer dass Geld hineinrinnt, und dann wird es irgendwie und irgendwo anders gelöst.

Aber wir geben Kollegen Mayer auch Möglichkeiten. Er hat ja gesagt, wenn die Kinder den ganzen Tag beisammen sind, lernen sie so hervorragend Deutsch. Wir wollen jede Minute Zeit nützen, damit die Kinder untereinander deutsch sprechen und die Schwä­cheren von den Besseren lernen. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Zanger, Mag. Hauser und weiterer Abgeordneter betreffend Deutsch als „Pausensprache“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 134

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, die Verordnung betref­fend Schulordnung für Schulen, in denen die Unterrichtssprache Deutsch ist, dahinge­hend zu ändern, dass, unter Berücksichtigung der den sprachlichen Minderheiten bun­desgesetzlich eingeräumten Rechte, jeder Schüler verpflichtet wird, sich im Geltungs­bereich der Verordnung, sofern es nicht zur Unterrichtsmethode gehört, ausschließlich auf Deutsch zu verständigen.“

*****

Das ist der Antrag: Deutsch als Pausensprache. Wenn man schon den ganzen Tag für so gut ansieht, dann wird es als erster Schritt wohl noch besser sein, dass man in der Pause auch deutsch spricht. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe einen weiteren Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Zanger, Mag. Hauser und weiterer Abgeordneter be­treffend Einführung einer verpflichtenden Sprachstandserhebung vor Eintritt in die Pri­marschule

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, wonach für alle Kinder im Jahr vor Eintritt in die Primarschule eine verpflichtende Sprachstandsfeststellung durchge­führt werden soll. Kinder, bei denen im Zuge dieser Sprachstandsfeststellung Defizite bei der Beherrschung der deutschen Sprache festgestellt werden, sollen demzufolge verpflichtend die Vorschule besuchen müssen. Nach Ablauf eines Jahres ist vor Eintritt in die Volksschule erneut eine Sprachstandfeststellung durchzuführen.“

*****

Das machen wir deswegen, da ja auch der Integrationsstaatssekretär – damals noch – Kurz gemeint hat, es sei notwendig, dass die Kinder nur dann in die Volksschule dürfen, wenn sie ausreichend Deutsch können. Das ist in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ nachzulesen. Aber auch der jetzige Staatssekretär Mahrer, der ja die Bil­dung in der Koalition koordiniert, hat gesagt: „Mir sagen Lehrer, dass Deutsch vor Schul­eintritt wichtig ist, weil die Kinder dem Unterricht sonst nicht entsprechend folgen kön­nen. Wir müssen ein System schaffen, um den Sprachstand zu überprüfen.“

Das heißt, wir wollen das, was der Herr Staatssekretär Mahrer verlangt, der mit Ihnen die Bildung verhandelt, umsetzen und erwarten uns natürlich die Zustimmung der ÖVP. (Beifall bei der FPÖ.)

14.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Entschließungsanträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Zanger, Mag. Hauser und weiterer Abgeordneter betreffend Deutsch als „Pausensprache“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 135

eingebracht in der 79. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 17. Juni 2015 im Zuge der Behandlung der Behandlung von TOP 17, Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/6 (III-19/648 d.B.)

„Die Schulsprache unserer Schule ist Deutsch, die Amtssprache der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Schüler ist verpflichtet, sich im Geltungsbereich der Hausordnung nur in dieser Sprache zu verständigen.“

Die Herbert-Hoover-Realschule im Berliner Stadtteil Wedding hat bereits 2005 die Pflicht zum Deutschsprechen mit Zustimmung der Eltern in ihre Hausordnung aufge­nommen und dafür den Deutschen Nationalpreis 2006 bekommen.

„Schüler, Eltern und Lehrer der Herbert-Hoover-Schule haben die Identität stiftende Wir­kung der gemeinsamen Sprache erkannt, nicht auf staatliche Regulierungen gewartet und den Begriff der Nation durch ihr pragmatisches Verhalten mit Leben gefüllt“, so der frühere sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf anlässlich der Preisverleihung.

Der oberösterreichische Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer hat ein ähnliche Emp­fehlung 2008 ausgesprochen und meinte dazu gegenüber den OÖ-Nachrichten, dass dies der „Hausverstand gebiete“.

In Österreich hat nun eine Schule (Vienna Business School in Mödling) eine ähnliche Initiative gestartet und die Schüler darauf hingewiesen, dass „im gesamten Schulhaus (auch in den Pausen) nur die Amtssprache Deutsch eingesetzt werden darf.“

Eine Forderung, die auch die FPÖ seit Langem erhebt, dient sie doch dazu, die sprach­liche Kompetenz in der Verkehrssprache Deutsch zu fördern, die kommunikative Kom­petenz zu fördern (Verwendung einer gemeinsamen Sprache ist auch ein Gebot der Höflichkeit) und vor allem die Integration zu fördern.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, die Verordnung betref­fend Schulordnung für Schulen, in denen die Unterrichtssprache Deutsch ist, dahinge­hend zu ändern, dass, unter Berücksichtigung der den sprachlichen Minderheiten bun­desgesetzlich eingeräumten Rechte, jeder Schüler verpflichtet wird, sich im Geltungs­bereich der Verordnung, sofern es nicht zur Unterrichtsmethode gehört, ausschließlich auf Deutsch zu verständigen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Zanger, Mag. Hauser und weiterer Abgeordneter be­treffend Einführung einer verpflichtenden Sprachstandserhebung vor Eintritt in die Pri­marschule

eingebracht in der 79. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 17. Juni 2015 im Zuge der Behandlung der Behandlung von TOP 17, Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/6 (III-19/648 d.B.)

Kinder, welche die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrschen, stehen häufig vor dem Problem, dem Unterricht nicht folgen zu können. Österreichweit gab es laut Sta­tistik Austria im Jahr 2012 von 82.821 Schülern in der Schulstufe 1 exakt 21.162 Schü-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 136

ler mit einer anderen Umgangssprache als Deutsch, was einem Anteil von mehr als
25 Prozent aller Schüler der Alterskohorte entspricht. In Wien stellen die Schüler mit ei­ner anderen Umgangssprache als Deutsch bereits die Mehrheit in dieser Schulstufe, nämlich 8.842 Schüler (= 53%) von 16.596 insgesamt.

Eine Anfragebeantwortung durch SPÖ-Bildungsstadtrat Christian Oxonitsch zeigte im Frühjahr 2015 auf, dass 60 Prozent aller 100.000 Pflichtschüler in Wien eine andere Sprache als Deutsch als Muttersprache haben. Ein Fünftel davon, also etwa 12.000, haben beim Eintritt in die Schule derart mangelhafte Deutschkenntnisse, dass sie als außerordentliche Schüler geführt werden müssen.

Der jetzige Minister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz stellte am
13. 9. 2013 noch folgende Forderung an eine künftige Regierung:

„Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (VP) will mit mehr Strenge auf den Um­stand reagieren, dass in Österreich ein Viertel aller Sechsjährigen mit erheblichen Mängeln bezüglich Deutschkenntnissen in die Schule kommt. Das Schulpflichtgesetz müsse deshalb von der nächsten Koalition geändert werden. ’Kinder sollen erst dann in die Volksschule dürfen, wenn sie ausreichend Deutsch können, um dem Unterricht fol­gen zu können’, forderte Kurz im Interview mit den OÖNachrichten.“

Auf der Seite oevp.at ist aktuell nachzulesen, dass auch Staatssekretär Mahrer die Notwendigkeit erkannt hat, dass Deutsch vor dem Eintritt in die Schule ausreichend be­herrscht werden muss: „Mir sagen Lehrer, dass Deutsch vor Schuleintritt wichtig ist, weil die Kinder dem Unterricht sonst nicht entsprechend folgen können. Wir müssen daher ein System schaffen, um den Sprachstand zu überprüfen.“

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, wonach für alle Kinder im Jahr vor Eintritt in die Primarschule eine verpflichtende Sprachstandsfeststellung durchge­führt werden soll. Kinder, bei denen im Zuge dieser Sprachstandsfeststellung Defizite bei der Beherrschung der deutschen Sprache festgestellt werden, sollen demzufolge verpflichtend die Vorschule besuchen müssen. Nach Ablauf eines Jahres ist vor Eintritt in die Volksschule erneut eine Sprachstandfeststellung durchzuführen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bit­te. (Abg. Walter Rosenkranz: Was der Bauch nicht will, lässt der Kopf nicht zu!)

 


14.54.14

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsi­dent! Meine Damen und Herren! Verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern – ich glaube, das sollte uns allen am Herzen liegen. Das ist vor allem für uns Grüne eine he­rausragende und eine wesentliche Aufgabe, und deshalb versuche ich zum Beispiel immer wieder, auch im Rahmen des Rechnungshofausschusses darauf einen Finger zu legen, wo effizienter Einsatz von Steuermitteln dringend notwendig ist, weil Ineffi­zienzen herrschen. Und da gibt es ein weites Feld.

Herr Präsident, ich bin Ihnen immer wieder dankbar, dass Sie uns viele Beispiele brin­gen. Der jetzige Bericht, den wir diskutieren, reicht ja von der Körperschaftsteuer und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 137

Gruppenbesteuerung bis zum Problemkreis Schüler mit Migrationshintergrund und ihrer Förderung der Deutschkenntnisse. Das ist ein weites Feld, darum haben wir bei diesen Debatten meistens sehr, sehr viele Themen. Ich versuche den Bogen zu span­nen. All diese Themen haben einen gemeinsamen Nenner, und das ist die Frage, wie Steuergeld eingesetzt oder eingehoben wird. Beim Einheben sind wir beim Problem­kreis Körperschaftsteuer/Gruppenbesteuerung.

Herr Präsident, ich habe mir wirklich – es ist unglaublich, das war damals im Juni 2014 – Ihre Formulierung zu diesem Problemkreis geradezu auf der Zunge zergehen lassen. Das Problem besteht ja darin, dass Betriebe, die Auslandsfilialen oder Tochterfirmen im Ausland haben, die zu versteuernden Umsätze beliebig entweder dort oder bei uns geltend machen können, sozusagen so eine Art Steuer-Mühlespiel haben – dort oder da versteuern. Und meistens wird dort versteuert, wo es weniger kostet. Das heißt al­so, Sie formulieren wirklich lustig: „ war die österreichische Gruppenbesteuerung sehr weiträumig gestaltet.“

Ich habe mich jetzt erkundigt, was „weiträumig gestaltet“ heißt: Es gibt unheimlich viel Potential zur Optimierung des Steuersparens für die Betriebe und auf der anderen Seite unheimlich wenig Gestaltungsspielraum fürs Steuereinheben der Republik. Es heißt ja im Rechnungshofbericht, wir haben einen Verwaltungskostenaufwand in Höhe von 7 Millionen € alleine dafür, dass wir diese komplizierte und unternehmens- und kon­zernfreundliche Gruppenbesteuerung überhaupt administrieren können. Und was neh­men wir dann ein? Eine halbe Milliarde! Und was steht im Rechnungshofbericht? Sie nennen das wieder „erhöhtes Abgabenrisiko“, das ist ja auch eine Formulierung, die großartig ist. Es besteht „erhöhtes Abgabenrisiko“ bei der Gruppenbesteuerung, da es nämlich schlicht mit dem Steuerbetrug relativ einfach geht. Man braucht ja sozusagen nur die Verluste hereinholen und die Gewinne hinausschieben. Und dann steht, bei den Veranlagungen wurden 3,1 Milliarden € an Verlusten – ist ja klar, da bezahle ich keine Steuer – und 0,5 Milliarden € an Gewinnen geltend gemacht.

Dass das „wunderbare“ System des sogenannten „erhöhten Abgabenrisikos“ massiv reformbedürftig ist, zeigt nicht nur der Rechnungshofbericht auf, das ist auch bei uns bei wesentlichen Steuermaterien ein Verhandlungsschwerpunkt. Da bin ich meinem Kol­legen Bruno Rossmann dankbar, dass er da den Finger in diese Wunde legt.

Ich habe den Bogen mit den Einnahmen und Ausgaben und den Kompetenzverteilun­gen angesprochen. Das Problem Kompetenzverteilung wurde schon beim Thema Bil­dung angesprochen. Kollege Mayer war sehr freundlich, Kollege Rosenkranz hat eben­falls gesagt, da wird Geld ineffizient verwendet, denn der eine nimmt es ein, und der andere kümmert sich nicht darum, wie man das einnimmt, da er es eh bekommt und für irgendwas ausgibt, und wir wissen den Effekt nicht. Der Effekt ist im Bildungsbe­reich nicht klar.

Ich nehme jetzt noch einen anderen Bereich her, die Lebensmittelkontrollen. Das ist ein sehr lebensnaher Bereich, da jeder gesunde Lebensmittel haben will, mit denen er sich keine Lebensmittelvergiftung zuzieht, und jede Österreicherin und jeder Österrei­cher darauf vertraut – Sie auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute bei Ihrem Mit­tagessen –, dass Qualität auf den Tisch kommt und dass es vor allem nicht gesund­heitsgefährdend ist.

Der Rechnungshof hat sich die Mühe gemacht, die Kontrollen in Vorarlberg und Salz­burg zu vergleichen. Ich habe das gestern noch einmal durchgelesen, es ist ja sagen­haft: Fast 50 Prozent der Arbeitszeit der Kontrolleure, die vor Ort sein sollten, die Pro­ben ziehen sollten, die Revisionspläne durchführen sollten, gehen für die Verwaltung drauf. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass gerade die hochspezialisierten Kontrol­leure, die gerade in den Hochrisikobetrieben tätig sind, bei denen es wirklich darum


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geht, dass immer wieder nachgeschaut wird, dass die Qualität passt und nichts Ge­sundheitsgefährdendes geschieht, dass gerade diese oft mit Verwaltungstätigkeiten be­schäftigt sind.

Dann kommt die Frage, wie viele Proben gezogen werden. Es gibt ja Probepläne, und wir sind immerhin so weit, dass wir bis zu 70 oder 80 Prozent der Pläne erfüllen – das ist eine Steigerungsrate. Der Rechnungshof stellt aber fest, dass diese Steigerung des­halb möglich ist, da wir weniger Proben nehmen, sprich: die Latte wurde niedriger ge­legt, damit es besser ausschaut.

Und dann gibt es eine wunderbare Bund-Länder-Gruppe, die sagt, wir brauchen Refor­men. Diese Gruppe arbeitete auch einen ganzen Katalog von Reformen aus, und dann liest man im Rechnungshofbericht – man muss nur nachschlagen – auf Seite 124: „Schrit­te zur Umsetzung der Vorschläge der Arbeitsgruppe erfolgten bislang nicht.“

Da bin ich bei einem Grundproblem, das uns jedes Mal im Rechnungshofausschuss beschäftigt. Reformen sind dringend notwendig. Die Mittel, die wir steuerlich lukrieren, müssen effizienter eingesetzt werden. Und was passiert? – Nichts! (Abg. Jarolim: Wer sagt das?! – Abg. Pirklhuber: Föderalismus!)

Das ist der Frust, der uns dann immer wieder über das Wahlverhalten der einzelnen WählerInnen deutlich spürbar gemacht wird. Wir sagen, wir wollen einen Schritt ma­chen, um endlich einmal aus diesem Kreislauf des Nichthandelns auszubrechen. Ich weiß, die Opposition ist nicht die Mehrheit, aber ich führe Ihnen das immer wieder vor Augen, wo es überall notwendig wäre, dass wir bei den Einnahmen und bei den Aus­gaben endlich einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern haben. Die Rei­he der Beispiele ist elendslang, der Rechnungshof zeigt es immer wieder auf. Mein Kollege Walser wird Ihnen im Bildungsbereich noch drastischer vor Augen führen, wo diese Kompetenzzersplitterung in Österreich hingeführt hat.– Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den Punkt 17 der Tagesordnung.

15.01.10Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 4144/AB

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur Durchführung der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 4144/AB.

Da die erwähnte Anfragebeantwortung bereits verteilt worden ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung beziehungsweise zu Wort ge­meldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Brunner. Ich er­teile es ihr.

 


15.01.48

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Sehr geehrter Herr Energieminister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir besprechen jetzt mei­ne Anfrage betreffend Verschleppung und Demontage des Energieeffizienzgesetzes und die Beantwortung des Ministers. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vor­sitz.)


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Bevor ich beginne, möchte ich etwas erzählen, was mir kürzlich passiert ist. Herr Mi­nister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin neugierig, ob Sie das genauso überrascht wie mich. Wir wissen, der öffentliche Verkehr ist in Österreich vor allem in den ländlichen Regionen nicht besonders gut ausgebaut. Daher müssen auch Grüne ab und zu mit dem Auto fahren. (Oh-Rufe bei ÖVP und FPÖ.) Ich habe das gemacht, musste kürzlich tanken und da bekam ich eine Rechnung. (Die Rednerin hält eine Treibstoffrechnung in die Höhe.)

Auf dieser Rechnung lese ich, dass der Dieselkraftstoff gemäß Energieeffizienzgesetz additiviert ist. Das hat mich insofern überrascht, weil wir hier im Haus das Energieeffi­zienzgesetz sehr intensiv verhandelt und auch beschlossen haben, und in dem Gesetz kommen Additive und die Additivierung von Dieselkraftstoffen nicht vor.

Ich habe schon davor eine Anfrage an Sie gestellt – weil eben die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes verschleppt wurde –, ob es hier schon Branchenvereinbarun­gen eben mit unterschiedlichen Branchen betreffend die Anerkennung von Maßnah­men gegeben hat. In Ihrer Beantwortung zu Punkt 8 meiner Anfrage schreiben Sie:

„Es wurden bisher keine Branchenvereinbarungen geschlossen“.

Jetzt wundere ich mich, und, Herr Minister, ich ersuche Sie, heute hier zu erklären, mit welcher Berechtigung und auf welcher Grundlage ein Tankstellenbetreiber auf meine Rechnung und auf die vieler anderer Kundinnen und Kunden den Satz druckt: Diesel­kraftstoff ist additiviert gemäß Energieeffizienzgesetz.

Also ich stelle fest, dass Sie hier offenbar Energieeinsparung dem Profit der Mineralöl­branche opfern und aus dem Energiespargesetz ein Mineralölfördergesetz machen. (Bei­fall bei den Grünen.)

Ich möchte das jetzt genauer ausführen. Wir haben dieses Gesetz vor einem Jahr be­schlossen, und der Wille des Verfassungsgesetzgebers – das möchte ich betonen – ist klar: Energieeinsparung, Klimaschutz und Vorteile für erneuerbare Energien. Ein Teil dieser Energieeinsparung betrifft eben EnergielieferantInnen – auch Tankstellen­betreiber –, die eben 0,6 Prozent Einsparung gegenüber dem Vorjahr nachweisen müs­sen. Wie dieser Nachweis zu erbringen ist, welche Maßnahmen anerkannt werden, ist im Gesetz nicht geregelt; das wurde an Sie delegiert. Dazu wird es einen Maßnahmen­katalog geben, den Sie verordnen, und darum geht es jetzt. Wir erleben jetzt, was wir auch schon während der Verhandlungen erlebt haben, nämlich dass versucht wird, wo es eben nur geht, dieses Gesetz und die Energieeinsparungen, die damit verpflichtend zu erfolgen haben, einfach zu untergraben.

Rund um die Auseinandersetzungen, welche Maßnahmen jetzt angerechnet werden kön­nen, sind vor einigen Monaten Medienberichte aufgetaucht, wonach eben Tankstellen­betreiber statt echter Energiesparmaßnahmen dem Diesel Reinigungsadditive zugeben können, um so ihre Energieeinsparung darstellen zu können. (Abg. Pirklhuber: Er kennt sich nicht aus!) Die Beigabe dieser Reinigungsadditive passiert jetzt schon.

In der Beantwortung meiner Anfrage schreiben Sie, dass es eben keine Branchenver­einbarungen gibt, aber dass Gespräche dazu durchaus stattfinden. Wir wissen auch, dass es diese Gespräche gibt und dass es in diesen Gesprächen um eine Methode geht, wie diese Einsparung dargestellt werden kann. Sie beziehen sich in Ihrer Antwort auch auf ein Gutachten von Universitätsprofessor Rose, in dem eben davon ausgegan­gen wird – ich zitiere aus Ihrer Beantwortung –, dass „über die Beifügung von Additi­ven“ „Effizienzsteigerungen von ca. 0,7 Prozent p.a. zu erzielen“ sind. – Zitatende.

Jetzt spreche ich zu dieser Aussage. Also, erstens, wer ist Professor Rose? – Das ist der ehemalige Chef-Stratege von Shell. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen. – Abg. Wal­ser: Gut gemacht! – Abg. Pirklhuber: Das ist aber spannend!) So viel zu einem unab-


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hängigen Gutachten, was die Wirkung von Additiven bei Dieselkraftstoff angeht. Die Basis für dieses Gutachten sind ausschließlich Herstellerangaben; und es geht hier um eine theoretische Ermittlung des Energiesparwertes.

Es gibt keinen einzigen schlüssigen Nachweis dafür, dass es diese Energieeinspa­rungen gibt, und da zitiere ich auch aus einem Factsheet des Fachverbandes der Mi­neralölindustrie, das auf der Seite der Wirtschaftskammer zu finden war. Mittlerweile ist dieses Factsheet vom Netz, aber wir haben es uns gesichert, und da steht drinnen: Durch sogenannte Zubehöradditive kann in der Regel keine Verbesserung mehr erzielt werden. Die Wirkungsweise dieser Mittel ist meist weder wissenschaftlich noch mess­technisch nachweisbar. – Zitatende. Es gibt also keine fachliche und keine schlüssige Nachweisbarkeit der tatsächlichen Einsparung durch diese Additive.

Diese 0,6 Prozent sind von Jahr zu Jahr zu erzielen. Wie wollen Sie das auch nach­weisen, Herr Minister? – Tanken wir dann irgendwann nur noch Additive?! – Keine Ah­nung. Vielleicht können Sie es uns erklären; ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das erklären können.

Aber jetzt komme ich zum noch kritischeren Teil, zu den Wirkungen, die diese Maß­nahme haben könnte. Sie schreiben in Ihrer Beantwortung, dass Sie von Effizienzstei­gerungen von 0,7 Prozent ausgehen. Die Verpflichtung der Tankstellenbetreiber sowie aller EnergielieferantInnen liegt bei 0,6 Prozent. Das heißt, wenn diese Maßnahme so anerkannt wird, kommt es zu einer Übererfüllung durch die Tankstellenbetreiber. Da­durch wird der Markt mit Zertifikaten geschwemmt, andere Verpflichtete können diese Zertifikate billig kaufen, und dieses Gesetz, die Energiesparverpflichtung und -leistung, die wir erbringen wollen, werden dadurch völlig ausgehebelt und sabotiert. (Abg. Pirkl­huber: Richtig! Unglaublich!)

Statt Energiesparmaßnahmen, die verpflichtend zu erbringen sind, schaffen Sie durch diese Anrechnung einen Anreiz dafür, mehr Dieselkraftstoff und Benzin zu verkaufen – und das im Jahr der entscheidenden Klimakonferenz in Paris. (Abg. Pirklhuber: Ein Trick!)

Dass das Wirkung hat, hat sich offensichtlich herumgesprochen. Ich zitiere hier den neu­en Fachverbandsobmann Energiehandel der WKO, Jürgen Roth, der laut einer APA-OTS-Aussendung vor Kurzem sagte:

„Wir haben für den Energiehandel – vor allem für die Tankstellenbetreiber – in Punkto Energieeffizienzgesetz im vergangenen Jahr viel erreicht und werden den von uns ein­geschlagenen Kurs konsequent fortsetzen.“

Ich glaube ihm, dass er viel erreicht hat, wenn diese Maßnahme anerkannt wird, näm­lich viele Profite für seine Branche, aber leider auch sehr viel Schaden für die Umwelt, für den Klimaschutz und auch für die KonsumentInnen, denn das, was Sie hier tun, ist KonsumentInnen-Täuschung, weil KonsumentInnen vorgegaukelt wird, sie würden etwas für den Umweltschutz, für den Klimaschutz tun. Tatsächlich werden Additive bei­gemengt, die keinerlei Wirkung haben. (Abg. Pirklhuber: Ein Geschäft ist es!) Sie wol­len lediglich die Tankstellenbetreiber billig davonkommen lassen, um sozusagen die Pro­fite auch noch anzukurbeln. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist noch dazu völlig unnötig, weil der Gesetzgeber eben genau für Branchen, die sich vielleicht schwertun, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, Regelungen im Gesetz vor­gesehen hat. Wir haben den Abtausch von Maßnahmen zwischen unterschiedlichen Unternehmen vorgesehen. Wir haben die Möglichkeit von Ausgleichszahlungen vorge­sehen. Es ist hier also absolut nicht notwendig, Scheinlösungen zu finden, Täuschun­gen zu machen, sondern es gibt Möglichkeiten im Gesetz.

Herr Minister, ich fordere Sie dringend auf, ziehen Sie die Reißleine, noch bevor diese Verordnung in Begutachtung geht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Umweltminis-


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ter dieser Verordnung zustimmt – das ist nach dem Gesetz notwendig. Ersparen Sie sich also diese Peinlichkeit. Es gibt auch gerade andere Verhandlungen über ein Ge­setz im Verfassungsrang im Bereich Energie, Energieinfrastruktur. Ich nehme diese Er­fahrungen mit. Ich habe mich bisher auf Ihre Handschlagqualität verlassen. Wenn das letzte Gesetz, das wir hier beschlossen haben, jetzt sabotiert wird, werden wir dafür sorgen, dass bei diesem Gesetz BürgerInnen auf Punkt und Beistrich genau hinschau­en können, was hier der Fall ist.

Nehmen Sie das auch in Bezug auf Ihre Glaubwürdigkeit und die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung ernst, denn wer soll Sie noch ernst nehmen, wenn Sie aus einem Energiespargesetz ein Mineralölfördergesetz machen. Wir stehen ein halbes Jahr vor der sehr wichtigen Klimakonferenz in Paris. Überlegen Sie sich, welche Antwort Öster­reich dort gibt, wenn wir gefragt werden, was wir getan haben. Wird unsere Antwort sein, dass wir Energie eingespart haben, oder wird unsere Antwort sein, dass wir den Benzin- und Dieselverbrauch gesteigert und gefördert haben? – Das ist die Frage, vor der Sie stehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kat­zian. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Redner und Red­nerinnen 5 Minuten beträgt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.11.32

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, dass das Energieeffizienzgesetz in diesem Haus eine lange Vorgeschichte hat. Wir haben es vor knapp einem Jahr hier beschlossen. Wir haben zwei Anläufe gebraucht; dazwischen war eine Nationalratswahl. Es war auch bis zum Schluss nicht klar, ob wir es schaffen oder nicht. Umso mehr haben sich nicht nur die Grünen, sondern eigentlich alle darü­ber gefreut, dass dieses Energieeffizienzgesetz zustande gekommen ist.

Ich möchte auch für mich persönlich sagen, ich habe damals nicht nur sehr viel Zeit, sondern auch viel Herzblut in diese Verhandlungen investiert. (Abg. Pirklhuber: Was ist mit dem Herrn Minister?!) Daher verstehe ich gut, dass es nach so einer intensiven Debatte, wie wir sie hatten, jetzt viele gibt, die vom Stand der Umsetzung ein wenig enttäuscht sind und die sich mehr erwartet hätten – teilweise vielleicht auch mehr, als wir dann letztlich im Gesetz zu Papier gebracht haben. (Zwischenrufe der Abgeordne­ten Brunner und Pirklhuber.)

Ich habe damals, als wir dieses Gesetz beschlossen haben, schon in meiner Rede ge­sagt, das Energieeffizienzgesetz ist eine Grundlage, diesem müssen weitere Schritte folgen, sonst kommen wir insgesamt bei der Energieeffizienz nicht weiter. Diese weite­ren Schritte habe ich damals auch so formuliert. Einerseits geht es um die Bewusst­seinsbildung. Von Energieeffizienz ist schnell gesprochen, sie ist unser größtes Kraft­werk. Ich kann die Argumente und Aussagen nachvollziehen, aber sie ist doch schwie­rig umzusetzen, weil es – natürlich auch damals schon und auch im Nachhinein – sehr viele Widerstände gegeben hat. Es braucht die Bewusstseinsbildung, es braucht klare Maßnahmen seitens des Bundes, es braucht die Bereitschaft der Energielieferanten, sich dem Thema Energieeffizienz-Dienstleistungen offensiv zu stellen, aber es braucht auch die einzelnen Umsetzungsschritte, die das Gesetz vorsieht.

Auch aus meiner Sicht ist es so, dass es da, wo wir heute stehen, einigermaßen un­befriedigend ist. Es gab ein ordentliches Hoppala im Zusammenhang mit der Bestel­lung der Monitoringstelle. Das hat im ersten Anlauf nicht geklappt, ist dann vom Gericht aufgehoben worden und hat natürlich zu einer riesigen Verzögerung geführt. Jetzt haben wir eine Monitoringstelle, die Energieagentur. Seit Montag dieser Woche ist die


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Homepage für alle verfügbar, steht für alle Fragen zur Gesetzesabwicklung zur Ver­fügung.

Es ist aber fast ein Jahr seit der Beschlussfassung vergangen, und es gibt immer noch keine Richtlinien für die Tätigkeit der Monitoringstelle, und es gibt auch noch kein er­gänztes Methodendokument, an dem sich die Energielieferanten orientieren könnten. Immer dann, wenn es ein Vakuum gibt, wenn keine Klarheit darüber besteht, ob das Maßnahmen sind, die anerkannt werden, oder nicht, wenn Unsicherheit besteht, dann haben all jene Hochkonjunktur, die irgendwie erklären, was geht und was nicht geht. Da haben sich im Laufe des letzten Jahres doch einige – ich sage es jetzt einmal sehr flapsig – „Windradlindianer“ breitgemacht, die gemeint haben, dies und das sei alles anerkennenswert. Da sind zum Teil sehr – unter Anführungszeichen – „originelle“ Ener­gieeffizienzmaßnahmen genannt worden, die in Wirklichkeit nicht Energie einsparen, sondern heiße Luft produzieren.

In diesem Sinn, lieber Herr Bundesminister, glaube ich, dass wir eine rasche Begut­achtung der Richtlinienverordnung mit einem erweiterten Methodendokument dringend brauchen. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Das würde dazu beitragen, dass es Klarheit für die Energielieferanten gibt. Das würde dazu beitragen, dass die Wirksam­keit des Gesetzes gestärkt wird. Schließlich haben wir uns auch gemeinsam verpflich­tet, den Energieeinsatz zu verbessern, zu senken, und genau dafür brauchen wir wirk­same Maßnahmen.

Ich bin mir sicher und hoffe sehr, dass das Wirtschaftsministerium fieberhaft daran ar­beitet und der Herr Bundesminister ordentlich Druck macht. Ich denke, dass wir die entscheidenden letzten Meter bis zur Wirksamkeit dieses Gesetzes auch gemeinsam erfolgreich zurücklegen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizekanzler Dr. Mit­terlehner. – Bitte.

 


15.16.03

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Rein­hold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Prinzi­piell verstehe ich die Aufregung und auch die Formulierung im Zusammenhang mit der Anfragebeantwortung und dieser Kurzdebatte nicht ganz, denn ein Energieeffizienzge­setz ist immer ein Balanceakt, bei dem man auf der einen Seite die Notwendigkeiten, was die Energieeffizienz, aber auch Klimaziele anbelangt, und auf der anderen Seite eine Wirtschaft hat. Letztere muss natürlich, was die Umsetzung betrifft, auch von Bü­rokratie so weitgehend verschont werden, soweit das mit dem Gesetz vereinbar ist. Genau diesem Balanceakt haben wir uns auch in der Umsetzung des konkreten Ge­setzes gestellt. Ich würde das schon einmal voranstellen, damit derjenige, der sich nicht mit dem Thema beschäftigt, nicht den Eindruck hat, es ginge nur um die Zufü­gung von Additiven, womit die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes messbar oder dessen Nichterfüllung bestätigt würde.

Es ist natürlich ein wesentlich größeres Thema. Dieses Thema betrifft die gesamte Wirtschaft, betrifft die gesamten Lieferanten, und es ist schwierig in der Umsetzung, wie wir das auch bei der Einrichtung der Monitoringstelle gesehen haben. An dem ar­beiten wir, und auch an der entsprechenden Verordnung. (Abg. Brunner: Aber die Ad­ditive können alles überschwemmen!)

Ich darf in diesem Zusammenhang voranstellen: Gerade in Zeiten, in denen die Ener­giepreise insgesamt – vor allem die Strompreise – nach unten gehen, war das Ver­ständnis der Branche dafür, dass wir jetzt eben ein – aus meiner Sicht – durchaus am­bitioniertes Gesetz haben, teilweise gar nicht gegeben. Erst in den letzten Monaten ha-


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ben wir da wieder etwas mehr Druck und auch Unterstützung erhalten, einerseits durch die gesamte Problematik der Versorgungsunsicherheit – was die Ukraine und andere Themen anbelangt – und andererseits etwa beim letzten G7-Gipfel, aber auch bei an­deren Treffen, auf denen die Problematik der Erderwärmung und der Klimaziele gene­rell dargestellt worden ist. (Abg. Pirklhuber: Das wissen wir doch, Herr Minister, da brauchen wir die G7 nicht!)

Ich darf die Richtigkeit unseres Gesetzes unterstreichen. So hat unter anderem erst am vergangenen Montag die Energieagentur in London bei einer Präsentation gesagt, dass Energieeffizienzsteigerung die wichtigste Maßnahme ist, um das Zwei-Grad-Kli­maschutzziel zu erreichen. Das heißt, wir wissen, das ist wichtig, wir stehen auch zu dem und wir sind auch froh, dass wir dieses Gesetz beschlossen haben.

Was die Umsetzung anbelangt, haben wir – das gestehe ich ein und das haben wir auch in Vorgesprächen gemeinsam erörtert – bestimmte Probleme wie etwa die Notifi­zierung des 1 050-Petajoule-Zieles gehabt. Das und anderes wurde mittlerweile außer Streit gestellt, geklärt und auch die entsprechende Notifizierung in Brüssel eingeleitet. – Das ist der eine Punkt. Auch das Problem, was die Monitoringstelle anbelangt, ha­ben wir geklärt.

Was die Umsetzung anlangt – ich gehe jetzt nur auf diese Additiv-Problematik ein –, würde ich ganz gerne eine Aussage aus der Anfragebeantwortung, die Sie nicht zitiert haben, auch noch unterstreichen. Sie haben nämlich Herrn Professor Rose mehr oder weniger Befangenheit, weil er einmal bei diesem oder jenem Unternehmen gearbeitet hat, attestiert, womit das Ganze unbrauchbar wäre. Ich sage nur dazu, bei der Tank­stellenbranche bestand eben die Schwierigkeit der Umsetzung. (Zwischenruf der Abg. Brunner.) Wir wurden dort natürlich schon im Entstehungsprozess des Gesetzes ge­fragt, wie denn die Umsetzung stattfinden soll. Es ist wahnsinnig schwierig, jemandem zu erklären, dass eventuell Reifenoptimierungstests – womit das beste Abrollverhalten eruiert wird – die Maßnahme sind, mit der man die 0,6 Prozent erreicht. Wenn man dann der Branche sagt, wir müssen entsprechende Fahrerschulungen machen, wie wir uns ökonomisch auf der Straße verhalten, damit wir die Effizienz steigern, dann sind das lauter Aspekte gewesen, die gerade die Tankstellenbetreiber, die Automatentank­stellen oder anderes betreiben, zur Weißglut gebracht haben. Deswegen haben wir uns auch bemüht – und wir haben es Ihnen auch mitgeteilt, es war keine geheime Vor­gangsweise –, herauszufinden, ob man nicht eine weitere Strecke als zuvor mit genau demselben Input zurücklegen kann. Dadurch ist diese Thematik der Additive, Zusätze entstanden. Das war keine geheime Vorgangsweise, sondern da waren die Energie­agentur und andere Organisationen schon in der ersten Gutachtenerstellung eingebun­den.

Und jetzt komme ich auf den Satz, den ich vorhin angesprochen habe. Wir werden jetzt nämlich in Begutachtung gehen, das war sozusagen einmal der Vorgriff. Und damit auch da kein Geheimnis entsteht: Wenn jemand das auf der Rechnung ausgewiesen hat, dann hat er einen – ich weiß nicht, ob das problematisch ist – freiwilligen Vorgriff auf die Erfüllung des Energieeffizienzgesetzes gemacht. Es steht nicht dort: „geneh­migt nach dem Methodendokument oder der Verordnung“, sondern es steht nur der Hinweis dort, dass er das nach der Vorgangsweise und Ausrichtung des Energieeffi­zienzgesetzes gemacht hat.

Und jetzt kommt das, worauf es mir ankommt: Es muss natürlich, was die Umsetzung anbelangt, „durch Untersuchungen durch EU-rechtlich akkreditierte, unabhängige Prüf­stellen dokumentiert werden“. Das haben Sie jetzt in Ihrer Darstellung nicht erwähnt. Sie haben es so dargestellt, als ob Herr Professor Rose, ein Agent von irgendeinem Er­zeuger, etwas geliefert hätte, was natürlich verdächtig ist und ein Unsinn. – Nein, das ist erstens einmal schon in der Erstellung anders und objektiver gewesen und muss


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jetzt auch entsprechend objektiviert werden. Daher ganz ehrlich: Es handelt sich nicht um eine Förderung der fossilen Industrie in dem Zusammenhang, sondern wir haben eben diese Kraftstoffe, und wenn ich dieses Additiv dazugebe, erziele ich eine entspre­chend effizientere Verwendung. Das ist es und kein anderes Geheimnis! Und noch einmal: Das ist eine Facette im gesamten Gefüge und nicht der große Teil des Ener­gieeffizienzgesetzes. (Abg. Brunner: Da geht es aber um weitere Zusätze!)

Daher weise ich den Vorwurf einer verschleppten oder anderswie problematischen Umsetzung zurück, vor allem eine absichtliche Vorgangsweise in diesem Zusammen­hang. Dass wir einfach Abstimmungsnotwendigkeiten haben, auch bestimmte Einfüh­rungsprobleme, das konstatiere ich. Wir wollen die aber auch gemeinsam mit den be­troffenen Branchen ausräumen, und zwar aus dem Grund: Ein Gesetz hat doch nur dann in der Umsetzung einen Sinn, wenn die Betroffenen und alle anderen auch von der Vernünftigkeit einer Maßnahme überzeugt sind. Es ist schwierig genug, bei so ei­nem Gesetz, das, was das Monitoring anbelangt, natürlich nur bürokratisch vollziehbar ist, so vorzugehen.

Im Endeffekt glaube ich: Wenn wir diese Überzeugungsarbeit geleistet haben und wenn wir das Gesetz auch leben, dann werden spätestens bei der nächsten Versor­gungskrise auch die Skeptiker dankbar sein, dass wir Input und Output in der richtigen Relation entwickelt haben.

Daher bitte ich, das Wording ein bisschen zu reduzieren und auch die Probleme auf der anderen Seite zu sehen. Wir sind wirklich bemüht, wie vereinbart eine Umsetzung zustande zu bringen, im Interesse des Klimazieles – das unterstützen wir alle – und im Interesse aber auch der Bürgerinnen und Bürger, die dieses Gesetz leben können müs­sen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Pirkl­huber: Aber zur Täuschung darf es nicht führen!)

15.23


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Let­tenbichler. – Bitte.

 


15.23.32

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen, Lap­tops, iPads oder wo auch immer! (Vizekanzler Mitterlehner: iPhones!) Ich will anfangs ein bisschen meiner Verwunderung über die Fragestellung dieser heutigen Kurzdebat­te Ausdruck verleihen. Es hat eine Anfrage der Abgeordneten Brunner gegeben und auch, ich habe mir natürlich im Vorfeld dieser Debatte die Beantwortung durchgelesen, eine allumfassende und auch sehr ins Detail gehende Beantwortung seitens des Mi­nisters. Natürlich kann man über Inhalte diskutieren, darüber, dass man unterschiedli­che Auffassungen hat, über den Inhalt beziehungsweise den Umfang und die Qualität der Beantwortung aber nicht. Ob man deswegen extra eine Kurzdebatte machen muss, lasse ich dahingestellt. (Abg. Pirklhuber: Natürlich!)

Der Herr Vizekanzler hat mir einige Argumente weggenommen. Ich will hier auch nicht mehr viel wiederholen. Kollege Katzian hat auch schon einleitend festgestellt, dass wir in etwa vor einem Jahr um diese Zeit in sehr intensiven Verhandlungen gesteckt sind und es dann nach harten Verhandlungen doch gelungen ist, hier mit einer Zweidrit­telmehrheit – andere Parteien haben sich leider einer Mitbeteiligung verweigert, teilwei­se schon von Anfang an, ohne aktiv in den Gestaltungsprozess eingreifen zu wollen – ein Gesetz zu schaffen, das Neuland für uns alle gewesen ist.

Ein wesentlicher Punkt – da nehme ich auf den Punkt Bezug, den Sie angeführt haben: Verschleppung – ist die Bestellung der Monitoringstelle gewesen, die im ersten Anlauf nicht funktioniert hat. Die ist beeinsprucht worden, was legitim und auch zu akzeptieren


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ist. Das war aber für alle Beteiligten auch nicht vorhersehbar und hat zu nicht uner­heblichen Verzögerungen geführt.

Das Wirtschaftsministerium unter Führung des Herrn Vizekanzlers hat darauf aber entschlossen reagiert. Erstens kam es zu einer Prüfung, was die Ursachen dieser Be­einspruchung waren, und es wurde dann auch in angemessener Frist wiederum aus­geschrieben. Darüber hinaus trat das Ministerium als Kurzzeit-Intermediär auf und hat in einem gewissen Vorlauf diese Monitoringstelle ersetzt, die nun mit 30. April von der Österreichischen Energieagentur gebildet wird.

Es wurde schon erwähnt, welche Aufgaben die Monitoringstelle hat und welche Auf­gaben das Ministerium hat, von der Ausarbeitung der Methodendokumente und dann in weiterer Folge noch dieser Richtlinie, die in kürzester Zeit oder in naher Zukunft in Begutachtung gehen wird. Mit diesem Instrument kann dann in weiterer Folge auch die Monitoringstelle arbeiten.

Bis zu einem gewissen Grad habe ich Verständnis für die Äußerungen der Abgeord­netenkollegin Brunner, weil, wenn das Thema fossile Brennstoffe ist, eine gewisse na­türliche Abwehrhaltung bei den Grünen festzustellen ist, und das nicht nur in diesem Bereich. (Abg. Pirklhuber: Da geht es nicht um eine Abwehrhaltung! Die Fakten müs­sen stimmen!) Wie schon der Herr Bundesminister gesagt hat, braucht man auch ak­zeptable, nachhaltige und praktikable Umsetzungsschritte, damit wir die einzelnen Sek­toren, die von diesem Gesetz betroffen sind, damit ausstatten können und damit auch eine Machbarkeit gegeben ist.

Ich glaube, wir sind uns schon einig, dass wir dieses Gesetz nicht gemacht haben, da­mit wir damit gleich zum letzten Schritt kommen. Es sind ja verschiedene Schritte möglich, die zur Erfüllung dieses Effizienzzieles gesetzt werden können. Wir haben dieses Gesetz auch nicht gemacht, weil wir ein Maximum an Ausgleichszahlungen lu­krieren wollen. Das ist nicht die Intention dieses Gesetzes! (Abg. Brunner: Natürlich nicht! Es muss aber tatsächliche Einsparungen geben!)

Man muss ein Gesetz in der Ausführung dann so machen – das hat auch der Herr Mi­nister mehrmals gesagt, auch hier im Haus, und dafür bin ich auch dankbar –, dass man der Wirtschaft Instrumente in die Hand gibt, damit man ein Gesetz auch umsetzen kann. Ich finde es auch nicht in Ordnung, dass man sich hier jetzt einschießt auf die Mineralölindustrie, auf die Tankstellenbetreiber. (Abg. Pirklhuber: Was heißt „einschie­ßen“? Es geht um die Klimaherausforderung!)

Die Frage ist: Welche Möglichkeiten hat man denn sonst, um diese Ergebnisse erzie­len zu können? Der Herr Minister hat schon völlig richtig gesagt – und damit darf ich dann auch schon aufhören –, wenn man mit dem gleichen Einsatz von Treibstoffen eine größere Strecke bewältigen kann, dann ist das eine effizienzsteigernde Maßnah­me. Damit kann man jetzt einverstanden sein oder nicht. Da kann man auch den Ver­dacht eines Gefälligkeitsgutachtens äußern. Der Herr Minister hat auch bereits klar dar­gestellt, dass es sich nicht um so etwas handelt. Es braucht vielmehr eine auf europäi­scher Ebene akkreditierte Vorgehensweise, damit solche Maßnahmen anerkannt wer­den.

Nicht nur in diesem Bereich brauchen wir praktikable Lösungen, die jetzt ausgearbeitet werden, auch in der Gemeinsamkeit, die wir immer wieder wollen. Wir brauchen für un­sere Wirtschaft und die Industrie, die ja durchaus gewillt sind, dieses Gesetz umzuset­zen, Instrumente, Werkzeuge, die es ihnen auch ermöglichen, dieses Gesetz umzuset­zen. Dafür kämpfen wir. Dazu laden wir auch Sie ein. Wenn es da vielleicht noch Dis­kussionsbedarf gibt – sehr gerne. Der Minister ist dafür bekannt, immer ein offenes Ohr zu haben, und seine Leute in der Abteilung, in der Sektion ebenfalls. Dazu laden wir Sie ein! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

15.29



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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kas­segger. – Bitte.

 


15.29.12

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Die gegenständliche kurze Debatte zur Anfragebeant­wortung gibt mir Gelegenheit, ein paar grundsätzliche Dinge zu wiederholen, die wir Freiheitlichen schon aus Anlass der Gesetzwerdung im Juli 2014 artikuliert haben. Es ist ja bekannt, dass wir diesem Gesetz nicht zugestimmt haben, und es tritt jetzt auch das ein, so glaube ich, was wir befürchtet haben.

Wenn ich die Anfrage der Grünen richtig interpretiere, dann geht ihnen sozusagen der Aufbau der Bürokratie in Form der Monitoringstelle zu langsam. – Ich sage, wir Frei­heitlichen sind der Meinung, dass dieser Aufbau der Bürokratie ein Punkt ist, den wir überhaupt nicht wollen. Das ganze Energieeffizienzgesetz ist unseres Erachtens ein Musterbeispiel für den Bürokratieabbau, von dem immer gesprochen wurde, ... (Vize­kanzler Mitterlehner: „Aufbau“ wollten Sie sagen!) Nein, ich sage ganz bewusst „Ab­bau“, von dem immer gesprochen wird, aber in der Tat, in der Umsetzung findet dann immer genau das Gegenteil davon statt, nämlich ein Bürokratieaufbau.

Abgesehen davon sind wir nach wie vor – und das ist auch bekannt – der Meinung, dass wir in einem ersten Schritt einmal einen strategischen Energie-Masterplan für Ös­terreich in einem europäischen Kontext machen sollten, bevor wir über operative Um­setzungsgesetze à la Energieeffizienzgesetz sprechen. (Vizekanzler Mitterlehner: Das machen wir auch!) Das gilt auch für das Energieinfrastrukturgesetz, das jetzt in Diskus­sion ist.

Warum haben wir das Gesetz abgelehnt? – Weil wir mit dem Geist des Gesetzes als Freiheitliche, insbesondere als freiheitliche Wirtschaftstreibende, nichts anfangen kön­nen. Das ist ein Gesetz von oben herab, das den Menschen und den Unternehmen die Selbstständigkeit abspricht, das mit Strafen arbeitet und das, wie gesagt, jede Menge Bürokratie bringt. Ich gehe jetzt gar nicht ein auf die vielen Stellungnahmen der ent­sprechenden Institutionen, unter anderem sogar auch vom Österreichischem Gewerk­schaftsbund, der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer und natürlich auch der In­dustriellenvereinigung.

Wir sind nicht der Meinung, dass es zielführend ist, Unternehmen für das Verhalten anderer, also für fremdes Verhalten, also insbesondere die Energielieferanten zu be­strafen. Wir sind der Meinung, dass vernünftige Unternehmen die einfache Rechnung Erlöse minus Kosten, in dem Fall Energiekosten, sehr wohl beherrschen, und das Gan­ze zu einem entsprechenden Ergebnis führt. Sie gehen schon auf Grundlage des öko­nomischen Prinzips selbstverständlich effizient vor, effizient auch was den Energieres­sourcenverzehr betrifft.

Wir sind auch der Meinung, dass das Ganze in die Richtung des Meldens, des Doku­mentierens, des Sich-Rechtfertigens für Handeln geht. Wir sollten uns eher auf das Handeln selbst konzentrieren und nicht ständig melden, dokumentieren, rechtfertigen, Formulare ausfüllen et cetera.

Auch diese Audit-Angelegenheit ist unter diesem Punkt subsumierbar. Da wird wieder ein Experte ins Unternehmen geschickt, der den Unternehmern dann erklärt, wie sie ihr Unternehmen zu führen haben und wie sie effizient zu sein haben. Das Strafsystem betrifft das auch.

Ich gehe noch ganz kurz auf die Monitoringstelle ein. Wenn man sich allein die Aufga­ben dieser Monitoringstelle anschaut, so das sind 13 Punkte. Ich lese die jetzt gar nicht im Detail vor, sondern beschränke mich auf die Stellungnahme der Wirtschaftskammer:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 147

Es „darf nicht vergessen werden, dass das vorgesehene Verpflichtungssystem und die einzuführenden Dokumentationssysteme () einen enormen administrativen Aufwand und beträchtliche Kosten verursachen.“

Ich fasse zusammen: Das hat mit Bürokratieabbau nichts zu tun! Das ist genau das Gegenteil davon: Das ist Produzieren von Bürokratie, von zusätzlicher Bürokratie – und dafür sind wir Freiheitlichen nicht zu haben. (Beifall bei der FPÖ.)

15.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wil­li. – Bitte.

 


15.33.14

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Ich beginne mit einem Wort der Anerkennung. Herr Vizekanzler, Sie ha­ben sich sehr engagiert, dieses Energieeffizienzgesetz zustande zu bringen. Das ver­dient Lob, aber jetzt sind wir bei den Mühen der Ebene.

Ich komme gleich zum Punkt: Ich lasse mich ungern anschwindeln, und Sie lassen sich sicherlich auch nicht gerne anschwindeln. Wir lassen uns beide nicht anschwindeln, und was auf diesem Kassabon steht, den meine Kollegin Christiane Brunner zitiert hat, ist rechtlich nicht gedeckt. Da steht: Dieselkraftstoff ist additiviert gemäß Energieeffi­zienzgesetz.

Sie wissen als Jurist genauso gut wie ich, dass das nicht möglich ist, und zwar deshalb nicht, weil die Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz fehlt, weil die Energieagen­tur erst in dem Prozess ist, jenen Katalog von Maßnahmen zu erarbeiten, die aner­kannt werden punkto Energieeffizienz. Damit ist dieser Satz rechtlich nicht gedeckt und daher heiße Luft. – Punkt eins. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lettenbichler: Dafür ist doch nicht der Minister verantwortlich!)

Punkt zwei: Ich habe es gerne präzise. Herr Vizekanzler, ich zitiere aus Ihrer Anfra­gebeantwortung. Da steht – ich zitiere –:

„Was einen Bereich betrifft, in dem bereits eine Energieeffizienzmethode entwickelt wur­de, sind gemäß den Berechnungen im Gutachten von Univ. Prof. Rose () mit den ge­testeten Additiven ,Lubrizol 9041M‘ und ,Innospec Powerguard 6520‘ () Effizienzstei­gerungen von ca. 0,7 % p.a. zu erzielen.“

Das heißt, Sie sagen, Professor Rose, der früher bei Shell war, sagt, man erreicht da­mit Effizienzsteigerungen von zirka 0,7 Prozent.

Und dann kommt der Satz, den Sie zitiert haben: „In weiterer Folge können“ – kön­nen! – „auch andere Produkte herangezogen werden.“

Und dann müssen diese eben EU-rechtlich abgedeckt untersucht werden. Das heißt aber, Sie anerkennen bereits, was Professor Rose gesagt hat. Das ist ein Papier von vier Seiten; ich habe es durchgelesen. Wenn das der Nachweis sein soll, dass die Ad­ditive irgendetwas bewirken, dann sage ich: Lassen Sie sich nicht pflanzen!

Kollege Lettenbichler ist so wie ich aus Tirol. Wir haben die Diskussion um die Lkw-Klassen erlebt – Euro 3, Euro 4, Euro 5 –, und da hat es immer geheißen, die werden immer sauberer, immer schadstoffärmer. Dann kam die Technische Universität Graz. Und was hat die getan? – Sie hat die Lkw im Echtbetrieb gemessen am Messstand oben. Wie verhält sich dieser Euro-3-, Euro-4-, Euro-5-Motor im Echtbetrieb? Und da­bei ist herausgekommen: Was in der Zulassung steht, ist ein Witz. Auf dem Papier ist der Lkw sauber unter ganz genau definierten Bedingungen – im Echtbetrieb hingegen gar nicht. Da haben wir dann unsere sämtlichen Zahlen korrigieren müssen, weil wir festgestellt haben, dass das alles nicht zusammenstimmt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 148

Herr Minister, wenn Sie jetzt sagen, dieser Diesel sei so toll und so effizient: Wo ist denn der wissenschaftliche Nachweis dafür? Den können Sie nicht vorlegen! Sie be­rufen sich auf Herrn Professor Rose, einen Lobbyisten von Shell.

Das akzeptieren wir nicht, weil es sich gerade beim Diesel um jenen Treibstoff handelt, der 77 Prozent des gesamten Treibstoffverbrauchs in Österreich ausmacht. 7,5 Milliar­den Liter Diesel werden in Österreich pro Jahr verkauft. Und wenn Sie jetzt zulassen, dass das Additiv quasi zum „Heiligenschein“ wird, mit dem man plötzlich Energie spa­ren kann, dann ist das eine Verhöhnung des Parlaments und Ihrer eigenen Intelli­genz – und ich traue Ihnen zu, dass Sie das sofort abstellen. Ich erwarte mir, dass Sie das sofort abstellen, und wenn Sie es nicht tun sollten, was ich aber nicht glaube, dann werden wir das von der EU-Kommission überprüfen lassen, ob die EU-Kommission diese Maßnahme als Energieeffizienzmaßnahme anerkennt.

Zum Schluss kommend, meine Damen und Herren: Wir befinden uns im Jahr der Kli­makonferenz in Paris und am Vortag der Veröffentlichung der Umwelt-Enzyklika von Papst Franziskus. Ich sage Ihnen, was dort drinnen steht, ist für alle höchst brisant, weil er genau das sagt, was wir Grüne seit Langem sagen: Der Klimawandel ist ein rie­siges ökologisches und soziales Problem, eine Herausforderung, vor der die ganze Welt steht, und wenn wir nicht beginnen, energieeffizient zu werden, ressourcenscho­nend zu leben, dann geht sich alles nicht mehr aus.

Herr Vizekanzler, ich hoffe, dass Sie mit der heutigen Debatte über diese Frage erken­nen, dass Sie dabei auf heiße Luft bauen, dass das Ganze nicht zusammenstimmt – und dass Sie daher sofort und schon morgen diesen Humbug abstellen. (Beifall bei den Grünen.)

15.38


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich der Herr Vizekanzler zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


15.38.49

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Rein­hold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Willi, ich möchte das nicht so im Raum stehen lassen. Ich kann Ihnen zustimmen, dass wir uns beide nicht pflanzen lassen wollen.

Nicht zustimmen kann ich hingegen der Vorgangsweise, mir jetzt doppelt zu unterstel­len, es wäre mir vorwerfbar, wenn ein Unternehmen einen Hinweis auf einer Rechnung hat, der möglicherweise rechtlich nicht gedeckt ist. Das ist durch meine Vorgangsweise oder durch sonst etwas nicht unterstützt und daher nicht mir vorzuwerfen. Ich weiß auch nicht, ob das in der Form irgendwo sanktioniert werden kann, denn da steht nicht drauf, dass man sich auf eine Verordnung oder ein Methoden-Dokument oder Ähnli­ches stützt.

Was Sie offensichtlich nicht hören wollten: Ich habe Ihnen vorhin schon gesagt, dass wir jetzt erst in die Begutachtung gehen und erst dann, nach der Begutachtung, fest­stehen wird, ob das eine entsprechende Maßnahme ist oder nicht. Sie haben  (Abg. Brunner: Sie können davon ausgehen, dass das nicht die Energieeffizienz erhöht!) Ich weiß nicht, wie Sie zu diesem Schluss kommen.

Es geht jetzt einmal um die eine Darstellung, die drauf ist. Da werfen Sie mir vor, dass das draufsteht (Abg. Brunner: Ich hab’ Sie gefragt !) – der Herr Willi hat es gerade gesagt –, daher sage ich Ihnen: Das verantworte nicht ich, sondern das Unternehmen (Abg. Pirklhuber: Eh klar!), und die Vorgangsweise ist möglicherweise nicht rechtlich gedeckt, aber die Vorgangsweise ist möglicherweise auch nicht mit Sanktionen be­droht! Ist das einmal rübergekommen? (Abg. Brunner: Aber keine Garantie für !) – Gut! Daher hat das an sich mit mir und einer Anfragebeantwortung wenig zu tun.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 149

Das andere ist: Ich kann Ihnen keine Garantie geben, dass das abgelehnt wird oder, auf der anderen Seite, nicht in der Form genehmigt wird. Das wäre doch unredlich! Ich mache ja nicht die Prüfung, ich gehe auch nicht in die Begutachtung, sondern es gibt jetzt einen objektiven Vorgang. Daher ist all das, was diesbezüglich dem Herrn Profes­sor Rose unterstellt wird, einmal eine Meinung, die dann so oder so auch entsprechend rechtlich und wissenschaftlich objektiviert werden muss.

Das ist es, und daher würde ich einmal die ganze Dramatik aus dem herausnehmen. Ich kann jetzt in dem Zusammenhang weder etwas abstellen noch etwas bestätigen. Ich hoffe, dass mir nicht ein Dritter genau dasselbe noch einmal sagt, denn das eine hat mit dem anderen meiner Meinung nach nichts zu tun. (Abg. Pirklhuber: Täu­schung der Konsumenten ist  gegeben!) – Bitte? (Abg. Pirklhuber: Eine Konsumen­tentäuschung ist gegeben! – Ruf bei der ÖVP: Überhaupt nicht!) 

Schauen Sie, möglicherweise wird da jemand auch in die Irre geführt, aber ohne Kon­sequenzen. Aus meiner Sicht wird man ja deswegen nicht mehr Benzin oder in dem Fall Diesel kaufen! Was aber die andere Frage betrifft: Unabhängig davon, ob das so oder so wirkt, habe ich weder den Unternehmer dazu veranlasst, noch habe ich ihm eine Genehmigung gegeben noch sonst einen entsprechenden Hinweis, deswegen bit­te: Werfen Sie es mir auch nicht vor! Das ist nämlich der einzige Hintergrund dieser Anfragebeantwortung, die für Sie nicht ausreichend war.

Zusätzlich, weil ich schon dabei bin: Meiner Meinung nach geht es jetzt nicht um Büro­kratie hin oder Bürokratie her. Wir wollen so wenig Bürokratie wie möglich haben, aber es gibt eine Richtlinie der EU, die schon einen bestimmten Hintergrund hat: Ich möchte mit meinen vorhandenen Ressourcen so effizient wie möglich umgehen.

Der Vorteil, den ich dann bei der Klimaproblematik habe, ist ein enormer. Aus diesem Grund glaube ich, dass man in diesem Fall das Notwendige, das an Bürokratie damit verbunden ist, auch akzeptieren kann, weil die Vorteile weitgehend überwiegen. Wir möchten aber auch die Bürokratie in minimalem Rahmen halten. Daher: Ob das in die Grundsatzphilosophie der FPÖ hineinpasst oder nicht, bleibt Ihnen überlassen. Bei Ih­nen passt wenig in die Philosophie – alles frei, aber alles abgedeckt. (Abg. Kasseg­ger:  Unterschied !) – Ja, die Mitgliedserklärung habe ich zufällig da? (Abg. Kas­segger: Ich weiß nicht, was das !) Das ist etwas anderes. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Matznetter.)

15.42


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Nach­baur. – Bitte.

 


15.42.37

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuerzahler und sehr geehrte Stromkunden! Wir haben letztes Jahr gegen das Energieeffizienzgesetz gestimmt, weil wir es für überflüssig hielten, und das tun wir auch heute noch. (Zwi­schenrufe der Abgeordneten Pirklhuber und Brunner.)

Das Gesetz macht alle Energielieferanten eigentlich dafür verantwortlich, dass ihre Kun­den bis 2020 jährlich 0,6 Prozent weniger Energie verbrauchen – ansonsten müssen die Versorger Strafe zahlen. (Abg. Pirklhuber: Zukunftstechnologien !) Das Wifo hat schon letztes Jahr geschätzt, dass diesbezüglich bis zu 450 Millionen € an Strafen an­fallen könnten. Und wer, glauben Sie, sehr geehrte Damen und Herren, wird das wirk­lich bezahlen? – Natürlich Sie, die Stromkunden, die Steuerzahler werden die Krot wie­der einmal schlucken müssen. (Abg. Pirklhuber:  müssen sparen !)

Österreich war wieder einmal überehrgeizig, als es um die Erfüllung der Vorgaben aus Brüssel ging. Deutschland hat zum Beispiel einfach an die EU gemeldet, welche Ein-


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sparungen mit den bestehenden Maßnahmen realisiert werden können, und auch Ös­terreich hätte das tun können – die Klimaziele wären sich locker auch ohne Energieef­fizienzgesetz ausgegangen –, aber Österreich wollte ja wieder einmal Musterschüler sein.

Nur wenn es – interessanterweise – um das Finanzpolitische geht, dann reitet unser Herr Bundeskanzler weit aus und unterstützt als einziger Regierungschef die Tsipras-Partei entgegen der Verhandlungsposition der Troika, aber wenn es ums Schulden­machen geht, ist die SPÖ immer dabei. (Abg. Heinzl: Sehr gut, dass !)

Zurück zum Energieeffizienzgesetz: Auch ich bin fürs Energiesparen und für eine sau­bere Umwelt, aber das geht auch anders. Dazu erlaube ich mir jetzt ein kleines Re­chenbeispiel zu bringen. Betrachten wir einmal die elektrische Energie: In der Industrie werden zum Beispiel mehr als zwei Drittel der elektrischen Energie zur Erzeugung me­chanischer Energie aufgewendet. Da könnte gut ein Zehntel des gesamten elektri­schen Energiebedarfs der Industrie eingespart werden – einfach durch effizientere Mo­toren, durch verbesserte Prozesse, durch drehzahlveränderliche Antriebe. Dies ist seit mehr als 15 Jahren bekannt und wird bereits laufend umgesetzt, und zwar in Ersatzin­vestitionen genauso wie im Neuanlagenbau.

0,6 Prozent Energieeinsparung pro Jahr mal 15, mal 20 Jahre ergeben mehr als ein Zehntel Gesamtenergieeinsparung. Diese per Gesetz verordnete Einsparung ist so be­reits laufend – ohne jegliches Zutun von Bürokraten – ohnehin im Gange. Man sollte lieber auf den technischen Fortschritt vertrauen als wiederum die Bürokratiekeule zu schwingen. (Beifall beim Team Stronach.)

Besonders schwierig ist es für Klein- und Mittelbetriebe – das Rückgrat unserer Wirt­schaft –, die es sich oft nicht leisten können, jetzt diesen neuen Bürokratieforderungen nachzukommen. Wie man sieht, ist der Steueranteil beim Energiepreis ohnedies ex­trem hoch. Es wäre diesbezüglich ein großer Lenkungseffekt möglich, wenn die Steu­ergeldverschwendung eingedämmt werden würde.

Es braucht keine planwirtschaftlichen, bürokratischen Steuerungen oder zusätzliche Belastungen für die Unternehmer und auch nicht für die privaten Haushalte. (Beifall beim Team Stronach.)

Die Erzeuger sind ja praktisch gezwungen, diese durch das Gesetz verteuerten Kosten an die Kunden weiterzugeben. Das heißt, die Produkte werden teurer, die Wettbe­werbsfähigkeit wird eingebüßt. Wenn man sich das so anschaut, dann wäre der im Sinne dieses Gesetzes allereffizienteste Weg überhaupt, wenn die Industrie 100 Pro­zent der Energie einspart, indem sie die Koffer packt und anderswohin geht. Beobach­ten kann man das leider Gottes sowohl in Österreich als auch in ganz Europa, wo stän­dig deindustrialisiert wird.

In diesem Zusammenhang besonders interessant fand ich die Antwort zu den Punk­ten 5 und 6 dieser Anfrage, wo der Herr Minister zutreffend feststellt:

„Würde etwa die Wirtschaft oder die Bevölkerung schwächer als angenommen wach­sen, wäre ein Erreichen des 1.050 PJ-Ziels auch ohne Übererfüllung der jährlichen 1,5%-Einsparung möglich.“

Wenn wir also weniger Wirtschaftswachstum haben und weniger Bevölkerungswachs­tum haben, brauchen wir weniger Energie. Also hoffentlich ist das keine selbster­füllende Prophezeiung – wir wollen mehr Wirtschaftswachstum, wir wollen mehr Be­völkerungswachstum. (Abg. Pirklhuber: Entkoppeln muss man es vom Energiever­brauch!) Wir brauchen Arbeitsplätze, gesunde Unternehmen, die selbstverständlich im eigenen Interesse energieeffizient produzieren. (Beifall beim Team Stronach.)

Die Realität zeigt einfach: Man kann und soll auch nicht alles regulieren. Wir können wirklich auf die Innovationskraft der Industrie und der Wirtschaft vertrauen, denn die


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müssen schließlich wettbewerbsfähig sein, und wir können genauso auf das Energie­bewusstsein der Bürger, der Konsumenten, der Stromkunden vertrauen, denn die müs­sen die Rechnung am Ende des Tages bezahlen. – Danke. (Beifall beim Team Stro­nach.)

15.47


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


15.47.58

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Lieber Herr Minister! Sie haben vorhin gesagt, Sie verstehen die Aufregung nicht. Ich verstehe die Aufregung schon irgendwie, denn gerade für diese Zweidrittelmehrheit haben die Grünen die Hosen heruntergelassen, und Sie lassen sie sie nicht mehr hinaufziehen, weil nichts mehr weitergeht.

Das ist eigentlich das Grundproblem, und darum regen sich auch die Grünen so auf. Meiner Meinung nach geht es um ein tiefer greifendes Problem als nur um das, was auf dem Zettel beim Tanken steht. Es ist nämlich so, dass auch mit diesem vor einem Jahr beschlossenen Gesetz, das natürlich auch mithilfe der Grünen beschlossen wur­de, nichts weitergegangen ist.

Aber was ist das dahinter liegende Problem? – Wir haben keine Energiestrategie 2050, das ist das generelle Problem. Wir haben einfach keine strategischen Ausrichtungen und keinen Energie-Masterplan, und man sieht auch teilweise – und da sind Sie als Energieminister in der Verantwortung –, dass wahnsinnige Fehler passieren.

Jüngstes Beispiel dazu ist die Diskussion in der Steiermark über Mellach. Da wissen die Steirer und der Verbund nicht, wie sie jetzt mit Mellach umgehen sollen, ob sich die Stadt Graz ein Werk hineinsetzen soll oder nicht, um Spitzen abzudecken. Das ist das eklatante Problem. Es geht einmal um Energieeffizienz, und dazu brauche ich einfach einen Masterplan.

Wir müssen sagen: Außer Spesen ist nichts gewesen! Wenn Sie sich die Studie für die Energiestrategien 400 000 € haben kosten lassen – die ist schubladisiert worden –, be­ziehungsweise seit 2012 eine weitere Studie in der Pipeline ist, die noch immer nicht fertig ist, dann frage ich mich schon: Wohin soll die Reise gehen, und wohin sollten wir auch diesen Energie-Masterplan schicken?

Ich glaube nicht, dass Sie gewillt sind, über den Tellerrand 2020 hinauszusehen, und das ist ein fataler Fehler.

Wenn ich Sie hier zitieren darf: „..., dieser Prozess soll jedenfalls in dieser Legislatur­periode abgeschlossen werden“.

Das ist ein viel gesagter Satz. Zwar ist gesagt noch lange nicht gehört, aber dieser Satz wurde genau gehört. Denken wir beispielsweise auch daran, was die Ökostrom­förderung betrifft – das sind lauter solche Themen, die einfach nicht koordiniert sind und nicht stringent zusammengefasst sind.

Wenn der Präsident des Verbandes Erneuerbare Energie Österreich wortwörtlich sagt, es braucht keine Förderung für Sonne und Wind, dann bitte ich Sie, das auch ernst zu nehmen und einmal umzusetzen.

Wir brauchen mehr als nur den Hinweis auf einem Tankstellenzettel, und da gebe ich doch auch dem Kollegen Willi recht: Es ist rechtlich zu prüfen, was jetzt machbar ist und was nicht, was man tun darf und was nicht. Wir brauchen eine stringente Ener­giestrategie. Diese Verantwortung haben Sie gegenüber den Unternehmen, gegenüber der Industrie, damit die Bescheid wissen. Das ist auch eine Frage der Standortsiche­rung.


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In dieser Hinsicht brauchen wir keinen Papiertiger und keinen Murks. Wir brauchen diesbezüglich endlich einmal etwas Vernünftiges, statt nur zu hoffen, dass es sich in dieser Legislaturperiode noch ausgeht. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

15.51


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

15.51.51Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen jetzt zur kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 65/A der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 18. Juni 2015 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei Sie, Herr Dr. Strolz, als Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten haben. – Bitte, Herr Klubobmann Strolz.

 


15.52.34

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Besu­chergalerie, vor den Bildschirmen zu Hause, unterwegs, in den Büros!

„Das eben ist der Fluch der bösen Tat, Daß sie, fortzeugend, immer Böses muß gebä­ren“, so schreibt Schiller. (Abg. Lopatka: Ja!) Dieses Zitat schildert das Verhängnis dieser Bundesregierung. (Abg. Lopatka: Aber geh!) Diese Bundesregierung ist durch Wählertäuschung ins Amt gekommen. (Rufe bei der ÖVP: Ja hallo!) Sie hat moralisch keine legitime Basis, und seit damals kam sie dann auch nicht mehr wirklich vom Fleck. Sie ist nie richtig in den Tritt gekommen, zumindest nicht zum Wohle der Bürge­rinnen und Bürger. (Abg. Auer: Und ihr seid’s außer Tritt !)

Ich kann das sehr gut belegen. Was ist die böse Tat, die am Beginn dieser Regie­rungsarbeit stand? – Sie haben damals, zirka ein Jahr vor der Wahl, vom Aufsichts­ratschef der Hypo-Bank ein Schreiben bekommen, die Finanzministerin, wo der Hypo-Aufsichtsrat sowie auch die Geschäftsführung et cetera – alle Expertinnen und Exper­ten! – dazu angehalten haben, dass sie dringend in eine Abwicklung gehen müssen. Wenn sie das nicht tun, dann würden und werden sie Milliarden an Steuergeldern ver­brennen, von Ihrem Geld, liebe Bürgerinnen und Bürger, die Sie heute zuhören.

Was haben SPÖ und ÖVP entschieden? – Sie haben entschieden, sie werden diesen Sachverhalt vor der Bevölkerung geheim halten. Sie werden die Bevölkerung bewusst täuschen. Sie werden die Milliarden, die hart erarbeiteten Steuermilliarden der Bürge­rinnen und Bürger, bewusst in die Hand nehmen, um dieses Hypo-Desaster weiter zu verschleppen, und sie werden mit der Wahrheit erst nach den Nationalratswahlen ans Tageslicht gehen.

Das ist die böse Tat, die zu Beginn dieser Regierungsarbeit stand. Es wurden, auf Kosten der BürgerInnen, die Bürger und Bürgerinnen getäuscht. Das ist, wie ich meine, eine Schande. (Beifall bei den NEOS.)

Von dieser Schande haben Sie, so vermute ich, sich nie mehr erholt. Sie kamen nie in den Tritt. Wenn man sich ansieht, wofür Sie Ihre Macht verwenden, so habe ich das


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Gefühl, dass Sie diese vor allem für Spielchen verwenden, für Mauscheleien, für Pos­tenschacher – Stichwort: Anwerben von fraktionsfremden Mandataren, Herr Lopatka. Das Motto dieser Regierung ist: Taktieren, durchlavieren, irgendwie kommen wir schon über die Runden bis 2018!

Die wirklichen Reformaufgaben packen Sie nicht an, weil Sie nicht können oder nicht wollen oder weil Sie glauben, dass Sie dafür nicht die Kraft oder die Aufrichtigkeit ha­ben. Deswegen sagen wir NEOS, das kann so nicht weitergehen. Wir können nicht einfach so tun, als wäre nichts, und Sie weitermachen lassen bis 2018.

Sie, liebe ÖVP, liebe SPÖ, machen dieses Land arm. Sie machen die Menschen arm. Sie machen dieses Land arm an Zukunftschancen – das ist besonders bitter für die jun­gen Menschen –, und Sie machen natürlich die Menschen im wahrsten Sinne des Wor­tes arm im Geldbörserl.

Warum? – In den letzten Jahren, und intensiviert in den letzten Monaten, ist Österreich auf der Verliererstraße. Wir sind geradezu auf der Beschleunigungsspur auf der Verlie­rerstraße. Wir sind im Abstieg in sämtlichen Rankings, wo wir nach vorne kommen soll­ten, nämlich bei Standortvergleichen.

Bei der Steuer- und Abgabenquote steigt laufend der Druck auf die Menschen, die Staats­verschuldung steigt, die Arbeitslosigkeit galoppiert. Bereits zu Weihnachten werden ei­ne halbe Million Menschen arbeitslos unterm Weihnachtsbaum sitzen. Auch im nächs­ten Jahr werden wir nach heutigen Prognosen mit 6 bis 8 Prozent Wachstum an Ar­beitslosigkeit zu kämpfen haben. Wir werden also gegen Ende des nächsten Jahres weit über eine halbe Million Arbeitslose haben.

Das heißt, Sie machen die Menschen arm an Jobchancen, an Zukunftschancen und im Geldtascherl. Sie machen die jungen Menschen arm, die Bildungsblockade regiert wei­terhin, wir verhärten uns in der Bildung im schlechten Mittelmaß. Sie von der ÖVP, Sie von der SPÖ, Sie führen Österreich in den Terror der Mittelmäßigkeit, und das werden wir verhindern. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Kogler: Was, Terror?! – Abg. Lopatka: Terror?!)

Natürlich ist das ein Terror, wenn die Zukunftschancen der jungen Menschen beschnit­ten werden, wenn die Erwerbseinkünfte, die Reallöhne, sinken. Natürlich ist das für die Menschen nicht einfach, damit umzugehen. Sie sind mit sich selbst beschäftigt und mit dem Absichern Ihrer Macht und Ihrer Positionen und Ihrer Sessel.

Deswegen stellen wir heute einen Fristsetzungsantrag. Wir werden dieses Spiel nicht mitspielen, weil Österreich einen entschlossenen Neustart braucht. Wenn wir so weiter­machen, dann fahren wir dieses Land an die Wand, und die NEOS werden da nicht mitmachen. (Beifall bei den NEOS.)

Die ersten internationalen Zeitungen schreiben ja bereits, Österreich sei das Griechen­land der Alpen. Das haben nicht wir erfunden, das sagen ausländische Beobachterin­nen und Beobachter.

Wenn Sie auf der Beschleunigungsspur auf der Verliererstraße weiter Gas geben, dann werden wir dort landen, wo andere Länder wie Griechenland eben sind. Sie er­innern sich an den Kuckuck, den ich irgendwann hier geklebt habe. Natürlich, wenn wir hier aus dieser Verliererstraße nicht ausfahren durch eine komplette Umkehr, dann ist das unsere Destination.

Deswegen unser Fristsetzungsantrag, damit wir morgen auf Basis eines Antrages, der bereits im Verfassungsausschuss liegt, hier im Haus eine Neuwahl beschließen kön­nen. Ich freue mich, dass die Grünen mitgehen. Ich gehe davon aus, dass auch die FPÖ da mitgeht. (Zwischenruf des Abg. Schrangl.)


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Ich hoffe, dass das Team Stronach mitgeht, und wenn sie aufrichtig sind, dann sollten sich auch die freien Mandatare in den Regierungsparteien fragen, ob das reichen kann, was Sie hier zeigen. Aber nein, sie werden der Klublinie folgen, ich weiß es schon.

Es wird Neuwahlen geben, früher oder später, denn die Menschen haben längst be­griffen, dass sich das nicht mehr ausgeht. Es geht sich nicht aus in Österreich. Es geht sich nicht aus in Wien. In Wien haben wir zum ersten Mal in einem österreichischen Bundesland eine Veränderungsstimmung, wo mehr als die Hälfte der Bevölkerung sagt: So kann es und so soll es nicht mehr weitergehen.

Wenn das einzige Argument die Angst vor einer erstarkenden FPÖ ist, dann sage ich: Ja dann warten Sie noch ein, zwei, drei Monate, Jahre. Die Angst wird nicht verschwin­den, aber Sie besorgen das Geschäft der FPÖ! (Beifall bei den NEOS sowie der Abge­ordneten Schrangl und Podgorschek.)

Und bevor die FPÖ klatscht, muss ich noch einen Gedanken draufsetzen: Die Men­schen, die sagen, ja, es läuft eh okay in Österreich – steigende Arbeitslosigkeit, stei­gende Staatsverschuldung, sinkende Reallöhne, Verfestigung der Bildungsblockade et cetera –, die sagen, ja, das ist gut so und weiter so, die sollen sagen, bitte keine Neu­wahlen, und die müssen in Wien und sonst wo Rot oder Schwarz wählen.

Die, die sagen, nein, es braucht eine Veränderung in diesem Land, die haben zwei Mög­lichkeiten. Es gibt zwei Kräfte, die für Veränderung stehen, im Oktober und im Septem­ber. Das ist die FPÖ, und das ist NEOS – das sind die zwei Veränderungsmöglichkei­ten für die Menschen: die eine Veränderung, die nach rückwärts gewandt ist, aus unse­rer Sicht, und die eine Veränderung, die in die Zukunft zielt, die 2013 als Kind der Zu­versicht aufgebrochen ist.

Wir NEOS sind das Prinzip Hoffnung, und wir werden das in den nächsten Wahlen in diese Republik hineintragen. Wann immer die nächste Wahl auf Bundesebene kommt, wir werden da sein als die positive, weltoffene Kraft der Veränderung. Daran arbeiten wir jeden Tag, und da sind wir auch bereit, Verantwortung zu übernehmen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

16.01


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schieder. – Bitte.

 


16.01.16

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Da­men und Herren – sowohl die, die diese Debatte verfolgen beziehungsweise den vori­gen Beitrag verfolgt haben, als auch Sie hier im Hohen Haus! Sprachlos trete ich hier­her (Abg. Kogler: Dann geht’s schneller!), nämlich deshalb: Sich einerseits anzuhören, dass es der „Terror“ sei, andererseits, ganz ehrlich  (Abg. Meinl-Reisinger: Der Mit­telmäßigkeit!) – der Terror der Mittelmäßigkeit, wie ihn Kollege Strolz empfindet.

Ich finde es viel beschaulicher, hier die Jämmerlichkeit mitzuerleben, die die Mühen der Ebene hervorrufen, nachdem er mit den NEOS quasi so ein bisschen einen starken Wahlkampf gehabt hat, und diesen krampfhaften Versuch, das Rad der Echauffiertheit weiterzudrehen und weiterzudrehen. Das macht mich nahezu sprachlos, wie man zum einen eigentlich in Selbstverblendung glaubt, es gebe da im Herbst einen Zweikampf Strolz oder Strache (Abg. Meinl-Reisinger: Meinl-Reisinger oder Strache!) – das wird die Politikwissenschaft wirklich noch mit aller Härte beurteilen können –, aber zum an­deren auch, wie die Verzweiflung einen anscheinend dahin treibt, hier so eine Perfor­mance abzugeben.

Aber eines will ich jetzt nicht unversucht lassen – denn der ursprüngliche NEOS-An­satz, zu sagen, wir wollen sachlich argumentieren, der dürfte anscheinend bei der Um-


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armung am Baum picken geblieben sein, und hier ist übergeblieben, dass man sich jetzt so inszeniert, wie man sich inszeniert. Ich will trotzdem noch versuchen, zwei sachliche Argumente hinzuzufügen (Abg. Strolz: Für Neuwahlen?), warum sowohl die Fristsetzung als auch das Ansinnen an sich ein vollkommen falscher Ansatz sind.

Allein wenn Sie sich anschauen, was im gestrigen Ministerrat beschlossen wurde und damit auch heute dem Haus hier zugeleitet wird und damit auch in den nächsten Aus­schüssen und damit auch im Juli-Plenum beschlossen werden kann – wenn wir nur diesen Ausschnitt hernehmen, ohne darüber zu reden, was wir heute beschließen und was wir noch im Herbst zu tun haben –, dann sehen wir, wie wichtig es ist, dass wir weiterarbeiten und uns nicht in irgendwelche Neuwahlwünsche des Herrn Strolz trei­ben lassen. (Abg. Meinl-Reisinger: Eine vertane Chance für die Steuerzahler! Eine vertane Chance!)

Es ist das ganze Kapitel Strafgesetznovelle, in dem eine Vielzahl von Änderungen steckt, wichtige Fragen wie die Erbrechtsänderung in Österreich oder die Novelle des Erbrechtes, das eine modernere Fassung von Pflege und all diesen Fragen vorsieht, das Einlagensicherungssystem, bei dem es darum geht, das europäische Bankeneinla­gensystem so umzusetzen, wie es der Europäische Rat beschlossen hat, und damit auch das Finanzsystem ein Stück krisenresistenter zu machen (Abg. Loacker:  gar nichts machen !), das Streitbeilegungsgesetz in Verbraucherangelegenheiten, das auch ein zentraler Punkt im Konsumentenschutz ist, das gesamte Sozialbetrugsbe­kämpfungspaket, das wir hier auch noch im Detail diskutieren werden, aber bei dem es um wesentliche Pflöcke geht, damit Sozialbetrug, das Vorbei an Krankenkassen, Ar­beitsrechtsstandards und Steuerstandards in Österreich nicht möglich sein soll – wir wollen das stärker bekämpfen –, die Wissenschaftsfonds-Novelle, die gerade zusätzli­che Mittel im Forschungs- und Technologieförderungsbereich zur Verfügung stellt, so­wie auch (Abg. Moser: Das Mietrecht!) – das Mietrecht, das erst in Verhandlung ist (Abg. Meinl-Reisinger: Seit 20 Jahren!), aber ich habe mich jetzt nur einmal aufs nächs­te Plenum bezogen, was wir hier behandeln werden – den gesamten Themenkomplex Steuerreform.

5 Milliarden € Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land für nächstes Jahr durchzusetzen, was eine Kaufkraftsteigerung bringt (Zwischenruf des Abg. Strolz) und damit auch einen Konjunkturimpuls setzt, was gleichzeitig aber auch – mit der automatischen Arbeitnehmerveranlagung, der sogenannten Negativsteuer oder Sozialversicherungsrückvergütung für die untersten Einkommensschichten – in der Verteilungswirkung ein fundamentaler Schritt nach vorne ist, nämlich dass bei den klei­nen Einkommen mehr im Börsel bleibt und damit natürlich auch für die Kosten des täglichen Lebens verwendet wird und damit auch für den Konsum und für die Konjunk­tur eine wesentliche Stütze darstellt.

Das, wovon übrigens alle Wirtschaftsforscher sagen, dass man es machen soll, wollen wir im Juli noch beschließen. Sie anscheinend nicht, denn Sie wollen einfach, dass durch Neuwahlen alle diese Vorhaben ausgebremst werden. Das finde ich schade, politisch falsch, und von der Analysekraft, die Sie an den Tag gelegt haben, bleibt ei­gentlich nur die Verwunderung über deren Skurrilität – anstatt des Terrors des Mittel­maßes über das, was hier geboten worden ist.

Daher werden Sie verstehen (Abg. Strolz: Gehen Sie nicht mit?), dass wir nicht mitge­hen werden, nämlich weil es fundamental abzulehnen ist und eigentlich nur ein nicht einmal lustiger Versuch war, wieder irgendwie in die Schlagzeilen zu kommen. Es ist schade, dass die Politik bei Ihnen auf diesem Niveau angekommen ist. Sie sind einmal angetreten, um Sachpolitik zu machen. Inzwischen haben Sie sich auf dieses Niveau heruntergearbeitet. Schade, wurscht drum, wir werden nicht mitgehen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.06



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 156

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Lo­patka. – Bitte.

 


16.06.25

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Ich kann direkt da anschließen, wo Klubobmann Schieder aufgehört hat.

Ich habe Verständnis für Kollegen Klubobmann Matthias Strolz, wenn er Neuwahlen möchte. Wenn ich mir die letzten beiden Landtagswahlergebnisse der NEOS an­schaue, einmal knapp unter 2,5 Prozent, einmal knapp über 2,5 Prozent, also beide Male im Durchschnitt bei der Hälfte von dem, was es das letzte Mal noch war  (Abg. Strolz: Es geht um Österreich! Es geht um Österreich!) – Kollege Strolz, bei den Ge­meinderatswahlen, ich weiß es, war es noch viel schlechter, einmal 0,89 Prozent, ein­mal 0,39 Prozent. (Zwischenrufe der Abgeordneten Strolz und Loacker.) Dass Sie da in Neuwahlen fliehen wollen, dafür habe ich Verständnis, nur wir stehen nicht zur Ver­fügung. Wir wollen arbeiten und keine Neuwahlen, Kollege Strolz.

Die Wahlergebnisse waren bitter für Sie, ich weiß es (Abg. Strolz: Sie sind ein Ses­selkleber!), ich verstehe Sie, die Wahlergebnisse waren bitter für Sie. Sie könnten ei­gentlich froh sein, dass wir die Legislaturperiode auf 5 Jahre verlängert haben, weil Sie wenigstens diese Zeit sicher haben. (Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Strolz und Loacker.)

Schauen Sie, Ihr Problem ist ja nicht nur, dass Sie das, was Sie versprochen haben – Sachpolitik zu machen –, längst aufgegeben haben. Die Menschen merken immer mehr, dass Sie inhaltsbefreit sind und dass die NEOS-Partei nur die schnelle Schlag­zeile sucht. (Abg. Strolz – eine Broschüre in die Höhe haltend –: So hätten Sie es ma­chen sollen!) – Ja, da haben Sie viel abgeschrieben von uns, ich weiß es, aber Sie kön­nen gerne darauf zeigen.

Schauen Sie, Ihr Problem ist das Unterschreiten der 4-Prozent-Hürde, und Sie sind auf dem besten Weg dorthin. Sie werden es dann in Oberösterreich das nächste Mal wie­der sehen, dann werden Sie hier wieder einen Neuwahlantrag stellen, weil natürlich die Angst, bei Wahlen nicht erfolgreich zu sein, von Wahl zu Wahl – ich verstehe es – bei Ihnen zunimmt. Aber das, was Österreich braucht, ist (Abg. Strolz: Eine neue Re­gierung!) sachliche Arbeit, und ich sage es Ihnen: Sachlich gibt es keinen einzigen Grund für Neuwahlen.

Welches Problem ist denn mit Neuwahlen gelöst? Welches Problem ist mit Neuwahlen gelöst? (Abg. Meinl-Reisinger: Reformen! Bildungsreform !) Das Asylproblem? Die Arbeitslosigkeit? (Abg. Strolz: Staatsverschuldung!) – Das ist gelöst mit Neuwahlen? Die Staatsverschuldung? – Na herrlich! Glauben Sie das wirklich selbst, dass Neuwah­len irgendetwas in dem Land lösen? (Abg. Strolz: Sie sind ein Angstkleber!) – Nein, ganz sicher nicht (Abg. Strolz: Aber sicher!), nein, ganz sicher nicht.

Ich war schon ein paarmal dabei, als wir vorzeitige Neuwahlen hatten, da waren Sie vielleicht noch unterstützend für uns unterwegs. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Also ich neh­me es an, dass Sie damals Karlheinz Kopf als sein parlamentarischer Mitarbeiter unter­stützt haben. Die Kollegin Meinl nickt, also sie war damals auch noch unterstützend da­bei. (Abg. Meinl-Reisinger: Ich habe mich daran erinnert!) – Gut, dann habe ich das missverstanden, Sie haben sich nur daran erinnern können, dass Sie damals noch für uns unterwegs waren.

Schauen Sie, was ich Ihnen sagen möchte – denn ich möchte nicht zu lange reden –: Das, was wir brauchen, wir werden es heute noch einmal diskutieren, sind Lösungen – in der Asylfrage, einer Frage, die europaweit alle Regierungen beschäftigt, auch unse­re Bundesregierung, und in solchen Fragen würde ich mir mehr von Ihnen erwarten,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 157

als Sie bisher gezeigt haben, weil Sie immer gesagt haben, dass Sie gerade, was die europäische Idee betrifft und das Erreichen europäischer Lösungen (Abg. Strolz: Zehn-Punkte-Plan!), mit dabei sind. Davon merke ich in der letzten Zeit wenig.

Wo Sie uns unterstützen können, wo wir auch mit unserem Koalitionspartner ringen, um zu Lösungen zu kommen, ist, nachhaltig unser Pensionssystem abzusichern. (Abg. Strolz: Ja!) Da haben wir eine große Herausforderung. Sie haben die Möglichkeit, uns zu unterstützen, und wir sind mit den Grünen auf einem guten Weg, zu einer Lösung zu kommen, was die Neuregelungen beim Bankgeheimnis, bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs betrifft.

Ich bin gespannt, ob Sie dann Verantwortung übernehmen oder wieder im inhaltslee­ren Schreien nach Neuwahlen stecken bleiben. (Abg. Strolz: Der richterliche Be­schluss fehlt noch immer!) – Gut, ich merke mir das, was Sie als Zwischenruf gesagt haben, wann Sie dabei sind. Wenn das so kommt, bin ich gespannt, ob Sie dann dabei sind. Das werden Sie innerhalb einer Monatsfrist beweisen können, ob Ihr Wort gilt.

Schauen Sie, was ist unser Ziel? – 2018 dort zu sein, wo wir 2005 waren, wie es da­mals der „Stern“ getitelt hat: „Österreich. Das bessere Deutschland“. Und im Untertitel hat es geheißen: „Wie haben die das bloß geschafft? Gute Stimmung, mehr Wachs­tum, neue Jobs: Während hierzulande Frust grassiert, Geiz zur Nationaltugend wird und die Arbeitslosigkeit steigt, geht es in der Alpenrepublik voran.“ (Abg. Loacker: Das ist zehn Jahre her! – Zwischenrufe der Abgeordneten Strolz und Meinl-Reisinger.)

Das wollen wir wieder. Wir wollen wieder dort hinkommen, wo wir 2005 waren. (Abg. Strolz: Das ist ja das Problem!) Wir brauchen noch etwas an Zeit, wir brauchen die Unterstützung des Koalitionspartners. Daher sage ich: Weiterarbeiten für Österreich und keine Neuwahlen! (Beifall bei der ÖVP.)

16.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


16.11.34

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Herren Kollegen! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lopatka, möglicherweise ha­ben bei den letzten oder vorletzten Wahlen die zwei Herren und die Dame von den NEOS Sie noch unterstützt. Aber die zwei sind gescheiter geworden – nicht ganz in meinem Sinne, muss ich sagen, aber sie sind gescheiter worden, und sie wollen etwas verändern. Und ich glaube auch, dass in dieser Republik die Leute gescheiter gewor­den sind und Sie wahrscheinlich, wenn dieser Neuwahlantrag heute durchgeht, nicht mehr unterstützt werden.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, auch wenn Sie gemeint haben, dass es keine Grün­de gibt, warum man Neuwahlen machen könnte, und jeder von diesen Gründen alleine würde schon Neuwahlen rechtfertigen. Aber ich habe noch ein paar Minuten Zeit, und da werde ich Ihnen kurz erklären, warum ich das finde:

Die ÖVP hat unzählige Wahlversprechen einfach gebrochen. Wie hat sich das vor der Wahl noch angehört vom damaligen Vizekanzler Spindelegger: Keine neuen Steuern. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von Team Stronach und NEOS.)

Ja glauben Sie, dass den Menschen da draußen zu erklären ist, dass Steuererhöhun­gen keine neuen Steuern bedeuten? – Sie wundern sich, warum es da draußen eine Politikerverdrossenheit gibt – ich sage absichtlich „Politikerverdrossenheit“ und nicht „Politikverdrossenheit“ –, und dann, entschuldigen Sie diesen Ausdruck, veräppeln Sie die Menschen damit, zu sagen: Steuererhöhungen sind keine neuen Steuern? – Oder Vizekanzler Mitterlehner stellt sich hin und sagt: Nein, es gibt keine Erbschaftssteuer.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 158

Ja was denn bitte sonst ist eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer im Familienverband um bis das Zehnfache? Was ist das sonst, bitte, frage ich Sie? (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Die Entfesselung der Wirtschaft – ja, ich glaube es auch: Die Registrierkassenpflicht ist wahrscheinlich eine Fußfessel der Wirtschaft. Das ist keine Entfesselung, sondern Sie haben Fesseln angelegt. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Sie unterstellen den Klein- und Mittelbetrieben Österreichs, jedem Österreicher, Steu­erbetrüger zu sein. Und Sie unterstellen das auch jeder kleinen Oma mit einem Spar­buch, wo sie sich jahrzehntelang etwas von ihrer kargen Pension abgespart hat, weil Sie jetzt dort hineinschauen wollen, auf Verdacht.

Entschuldigen Sie: Wenn es einen gründlichen Verdacht gibt, dann kann man auch jetzt schon hineinschauen. Da gibt es einen richterlichen Beschluss von einem Richter­senat, und dann kann man hineinschauen, wenn es einen begründeten Verdacht gibt. Warum muss man jetzt plötzlich jeden Finanzbeamten hineinschauen lassen? – In 10 Jah­ren schlagen Sie uns dann vor, wir schaffen das Bargeld ab und dürfen überhaupt nur noch Bankkonten haben, und wir legen vielleicht gleich von vornherein dem Finanzamt den Bankauszug vor. Das ist dann Ihre nächste Idee. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Ausgabenseitig haben Sie nichts verändert. Was ist mit den Fördertöpfen? Mit den gro­ßen Ankündigungen, dass Sie das Staatsbudget sanieren wollen? – Nichts. Sie haben zuerst von einem Experten gesprochen, Herr Klubobmann Lopatka. Ich sage Ihnen et­was, was viele Experten sagen: Österreich hat ein Ausgabenproblem, kein Einnahmen­problem. (Zwischenruf des Abg. Lopatka.)

Sie sind angetreten und die ÖVP tritt an dafür, dass wir einen ausgeglichenen Staats­haushalt haben. Und Sie machen nichts. Sie probieren ausgabenseitig nichts, sondern erhöhen die Steuern und pressen die Bürger dieses Landes so weit aus, bis es nicht mehr geht. Dann werden wir uns aber anschauen, was passieren wird. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Im Gegensatz dazu schützen Sie Konzerne, die ihre Konzerngewinne, die sie in Öster­reich machen, in Niedrigsteuerländern versteuern, und schädigen jeden Österreicher, denn die können es sich mit ihren Steuervermeidungsabteilungen nämlich leisten, ihr Finanzvermögen ganz einfach ins Ausland zu transferieren, und beim österreichischen Häuslbauer schaue ich mir an, wie der das macht, ob er plötzlich sein Haus nimmt und dann in Ungarn wieder aufstellt. Also das ist wirklich ein Witz.

Und wenn Sie sagen, ja, ich schaue mir dann an, ob Sie bei der Steuerreform zustim­men, vielleicht gibt es einen richterlichen Beschluss: Wir haben in einer großartigen Reform, die von jeder Partei in diesem Haus unterstützt worden ist, die Unabhängigen Verwaltungssenate zu Landesverwaltungsgerichten und zum Bundesverwaltungsge­richt zusammengefasst – und jetzt plötzlich kommen Sie daher und wollen wieder eine neue Behörde schaffen, einen Rechtsschutzbeauftragten, den Sie woanders, nämlich bei der Informationsfreiheit, wenn es darum geht, einen gläsernen Staat zu schaffen und nicht die gläsernen Bürger auszuspionieren, verweigern, und auf der anderen Sei­te hätten Sie dann plötzlich doch wieder die Idee, eine neue Behörde einzuführen. Also das ist wirklich nicht konsequent. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage Ihnen etwas: Ich bin froh, dass die NEOS diesen Neuwahlantrag der FPÖ wieder aufs Tapet gebracht haben. Es gibt hundert Gründe, warum er heute durchge­hen sollte. Ich würde mich über Ihre Unterstützung freuen, denn ich denke schon, dass Neuwahlen Probleme lösen, und zwar den gordischen Knoten dieser Regierungsver­weigerer. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von Team Stro­nach und NEOS. – Rufe bei der FPÖ: Richtig!)

16.16



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 159

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


16.16.44

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Ja, die grüne Fraktion wird dieser Fristsetzung zustimmen. Es ist mit Sicherheit rich­tig und vernünftig, immer den Drücker drauf zu haben, Neuwahlen tatsächlich herbei­zuführen. Ich muss zugeben, ich bin ein bisschen enttäuscht von meinen Kollegen von der Opposition, dass wir sozusagen nicht mehr inhaltlichen Dampf in die Debatte brin­gen. Aber das Anliegen ist richtig, und schauen wir, was wir jetzt noch retten können.

Wenn wir eine Regierung haben, die ungefähr so aufgestellt ist, und vor dem Hinter­grund all der Probleme, die wir haben – nicht nur in Österreich, darauf werden wir noch kommen, auch europäische oder sogar weltweite –, bräuchte es eben eine handlungs­fähige Regierung oder Regierungsspitze.

Was finden wir aber – bei allem Respekt und dem kleinen Versuch, dort oder da etwas erreichen zu wollen, manchmal wenigstens, in der Funktion des Bundeskanzlers? – Es ist halt leider richtig, was die meisten Kommentatoren schreiben, nämlich, da ist jetzt jemand Kanzler, eh schon recht lang, der eigentlich nicht sehr viel will, aber eines schon: Kanzler sein. (Abg. Fekter: Haha!) Und das ist zu wenig. Und das spürt man, das merkt man, das merkt auch die Bevölkerung, das merken auch die Regierungskol­leginnen und -kollegen. Frau Fekter hat meine Sympathien, wenn sie dieses Bonmot jetzt mit Sympathie goutiert, aber das ist halt leider tragisch, was ich über den Herrn Kanzler gesagt habe.

Sie wissen es ja vielleicht, denn Ihnen konnte man wenigstens noch nachsagen, dass Sie etwas wollten. Ja, nicht immer das Gleiche wie wir, aber Sie wollten wenigstens et­was, genauso wie einer der Vorgänger in der Kanzlerschaft, der wollte auch wenigs­tens immer etwas, auch meistens etwas anderes als die Grünen, aber mir erscheint das grundsätzlich für die Politik und für die Auseinandersetzung zuträglicher. Und al­leine da haben wir schon einen Kern des Problems, dass wir in Zeiten wie diesen, in denen tatsächlich viele Wellen über uns zusammenschlagen – das ist tatsächlich so –, eine andere Führung bräuchten.

Das Zweite: der Herr Vizekanzler. Das haben wir jetzt schon öfter erlebt, dass da stän­dig neu gestartet wird, wenn die ÖVP jemanden austauscht. Jetzt sind wir schon wie­der dort, dass sich die Regierungsfraktionen, auch die Ministerinnen und Minister in der Regierung, gegenseitig über weite Strecken blockieren. Es gibt zwar ein paar Vorha­ben, die da noch hereinrieseln, aber wirklich ambitioniert scheint das nicht.

Vom „Django-Effekt“ ist also nicht so viel übrig geblieben. Manchmal hat man das Ge­fühl, er sitzt auf einem Ross, das er selber nicht „derreitet“, und die galoppieren irgend­wo herum. Wenn ich mir anschaue, was die Frau Innenministerin in der Asylfrage macht – ich weiß nicht, ob das mit Wissen und Wollen des Herrn Vizekanzlers ist!

Ich würde eher meinen, da ist er auf dem falschen Pferd unterwegs. In anderen Zu­sammenhängen hat man den Eindruck, er sitzt auf einem toten Gaul; es ist auch nicht mehr viel da. Jedenfalls: Django ist das keiner! Der weiß nämlich, wohin er reitet, er hat sein Pferd im Griff – in dem einen Fall –; und für den zweiten Fall sollte er überhaupt bemerken, dass er nicht auf einem toten Gaul herumhängen (Zwischenrufe bei der ÖVP) und sich dann noch – so wie er es gerne hätte – im Kinosaal feiern lassen kann.

Wie kann man das jetzt untermauern? – Wir haben doch den Befund, dass wir allein von der europäischen Entwicklung her ... (Abg. Rädler: Zur Sache!) – Es geht ja um die Neuwahlen! Ich sage ja gerade, es wäre gut, wenn da zwei andere an der Spitze stünden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 160

Die europäische Entwicklung ist schon schlimm genug, da kann man vielleicht hier nichts unmittelbar dafür. (Abg. Fekter: Vielleicht könnte man ...!) Aber ein besseres Füh­rungsduo könnten wir in der Situation schon brauchen. Wenn ich mir etwa die Wirt­schafts- und Finanzkrise anschaue: Zwar ist der Herr Kanzler heute in Griechenland, besucht dort diverse Einrichtungen, spricht mit Herrn Tsipras – aber wo ist denn die ös­terreichische Initiative, auf europäischer Ebene endlich einmal so aufzutreten, dass dort ein anderer wirtschafts- und finanzpolitischer Kurs gefahren wird? – Gibt es nicht!

Sie werden sich ja nicht einmal einig! Hätte die SPÖ eine Idee, die vielleicht auf ihren Grundsätzen beruhen würde – was ohnehin nicht der Fall ist –, wären wir spätestens morgen dort, dass Sie von der ÖVP wieder blockieren würden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wenn wir TTIP einmal nobel überspringen, wie Sie sich da gegenseitig austricksen und blockieren – was nämlich in den nächsten Jahren eine sehr dynamische Debatte wer­den wird, da ist ja regierungstechnisch ein Komplettversagen festzustellen –, kommen wir zu einer Problematik oder zu einem Thema, das sicherlich nicht nur leicht zu hand­len ist: zum Asylwesen. Was hier abgeht, ist ja völlig daneben! Mindestens eine Minis­terin ist da völlig rücktrittsreif, und solange ihr die ganze Regierung die Mauer macht, gleich die ganze Regierung mit; das hat ja eine Logik.

Was hier passiert ist, ist offensichtlich parteipolitisches Kalkül (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen) – ich bin schon fertig, Frau Präsidentin –, indem man nämlich sei­tens der ÖVP geglaubt hat, wenn man vor den Landtagswahlen noch so etwas her or­ganisiert, dann verliert zwar auch die ÖVP an die FPÖ, aber nicht so viel wie die SPÖ, und auf diese Art und Weise könnte man in der Steiermark die SPÖ wieder überholen. Das ist sich so gerade nicht ausgegangen (Zwischenruf des Abg. Höfinger) – auf ei­nem anderen Weg haben Sie es geschafft, das ist die Methode Lopatka. Das ist alles, nur keine Regierungsfähigkeit – alles zum Schaden des Landes! (Beifall bei den Grü­nen.)

16.22


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Klubvorsitzende Dietrich. – Bitte. (Abg. Höfinger: Das ist ein Plan ...!)

 


16.22.39

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Ho­hes Haus! Meine Damen und Herren! (Abg. Lugar – in Richtung ÖVP –: ... so nervös!) Ja, selbstverständlich gibt es für uns als Oppositionspartei Bereiche, mit denen wir ab­solut nicht zufrieden sind und wo wir Stillstand orten. Wir orten Stillstand, wenn es darum geht, endlich Reformen zu machen, endlich eine unternehmensfreundliche Poli­tik in diesem Land zu haben, eine Wirtschaft ohne Bürokratie!

Was Spindelegger noch als „Entfesselung der Wirtschaft“ angesprochen hatte, wurde zu einer Knebelung. Wir haben, wenn ich an Finanzminister Schelling denke, ihm wirk­lich Vorschusslorbeeren gegeben. Wir waren der Meinung, das ist jetzt jemand aus der Wirtschaft, der etwas für Unternehmer tun wird – und ich sage Ihnen: Wir sind zutiefst enttäuscht, weil genau das Gegenteil eingetreten ist! (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Jetzt geht es in eine Richtung, die wir nicht unterstützen, wenn etwa das Bankgeheimnis fallen soll, wenn Unternehmer kriminalisiert werden sollten – Registrierkassenpflicht, vieles, was für Unternehmer absolut schädlich ist. Da bin ich bei Ihnen.

Es gibt auch Bereiche in der Asylproblematik, wo ich mich frage: Welche Verantwor­tung hat die Frau Minister überhaupt übernommen? Füllt sie dieses Amt aus? – Das sind wirklich Punkte, wo wir vom Team Stronach massive Kritik üben. Oder der Pen­sionsbereich, wo uns auch vieles viel zu langsam geht, wo wir Transparenz vermissen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 161

und wo wir auch die Verantwortung der jüngeren Generation gegenüber vermissen. Hier sehen wir absoluten Handlungsbedarf.

Der Bogen lässt sich weiter bis hin zur Transparenzdatenbank spannen, wo 80 Milliar­den verschoben werden und kein Mensch weiß, wohin. Wenn wir heute der ÖVP zu­gehört haben, dann wissen wir jetzt: Na ja, für die eigene Klientel muss man etwas machen. – Jetzt ist mir schon klar, warum man die Transparenzdatenbank nicht so schnell installieren will: Da könnten ja wir sehen, wie gut die eigene Klientel betreut wird!

Aber, meine geschätzten Damen und Herren, es gibt auch einen Punkt, der für uns ge­gen Neuwahlen spricht. Das ist jener Punkt (Abg. Höfinger: Dass ihr dann nicht mehr drinnen seid?): Wir haben den größten Finanzskandal der Zweiten Republik. 20 Milliar­den wurden in der Hypo versenkt, und heute stelle ich mir die Frage: Warum will ge­rade die FPÖ in einer Phase, in der man kurz davor steht, Kulterer einzuvernehmen, Striedinger einzuvernehmen, die ganzen Netzwerke der Macht in Kärnten, rund um Kärnten einzuvernehmen (Abg. Rädler: Haider!) und Aufklärung und Transparenz hi­neinzubringen – warum will man gerade in dieser Phase Neuwahlen haben?

Für mich ist der Eindruck ein ganz klarer: Da gibt es Interessen, vieles zu vertuschen, vieles zu verdecken und den Untersuchungsausschuss abzudrehen. Meine geschätz­ten Damen und Herren, da sind wir nicht dabei! Wir haben mit Robert Lugar einen kompetenten Mann in diesem Ausschuss, der alles daransetzen wird, aufzudecken (Abg. Höfinger: Was? Geh!), wo politische Verantwortung fehlgeschlagen ist.

Ich freue mich schon darauf, wenn wir hier in diesem Plenum die Verantwortlichkeiten der unterschiedlichen Parteien diskutieren werden, und ich kann Ihnen heute schon sa­gen: Wir vom Team Stronach waren nirgends dabei, unsere Weste ist weiß! (Beifall beim Team Stronach.) Aber einige wollen wahrscheinlich, dass es hier nicht zur Auf­klärung kommt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Höfinger: Das Mandat ist dann weg, aber die Weste ist weiß!)

16.26


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte. (Abg. Höfinger: ... mehr bei den Weißen!)

 


16.26.47

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich möchte Ihnen etwas vorlesen – auszugsweise –:

„wenn man an einem punkt angelangt ist ..., dass man jahre lang hintergangen wird ... 3 jahre“, ich würde sagen, eineinhalb Jahre haben wir „versucht demokratisch vorzuge­hen – lösungen zu finden – ohne erfolg! irgendwann stellt man sich eine grundsatz­frage: füge ich mich dem system?“ (Abg. Kuzdas: Die Anna Fenninger! Die hat in der Politik nichts verloren!) „... ich habe all diese lügen satt!“

Das waren Auszüge aus dem Posting, das gestern Anna Fenninger auf Facebook ge­stellt hat. Als ich das gelesen habe, habe ich mir gedacht: Das könnte genau so auf der Straße von Menschen zu hören sein gegenüber dieser Politik, dieser Regierung in Ös­terreich! (Beifall bei NEOS und FPÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Es könnte auch genau so von uns NEOS-Abgeordneten kommen, denn: Warum for­dern die NEOS Neuwahlen? – Machen Sie sich keine Sorgen um die NEOS! Wenn wir Angst hätten, jetzt an dieser Stelle zu sagen: „Huh, würden wir vielleicht wieder rein­kommen (Huh-Rufe bei der ÖVP) in den Nationalrat?“ (Abg. Rädler: Nein!), dann wä­ren wir ganz genau so wie Sie! Dann wären das Einzige, was uns interessieren würde, unsere Sessel, unsere Posten in diesem Nationalrat, unser Machterhalt, unsere Klub-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 162

förderung, unsere Parteifinanzierung. Aber das ist nicht der Grund, warum ich in die Politik gegangen bin. Das ist nicht der Grund, warum es NEOS gibt! (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Herr Klubobmann! Sie wollten inhaltliche Gründe, ich gebe Ihnen welche. Steuerreform ist ein Grund; Tarifreform würde ich es nennen. Ich würde es als vertane Chance be­zeichnen. Sie haben richtig gesagt – das hat auch der Finanzminister gesagt –, Öster­reich hat ein Ausgabenproblem, kein Einnahmenproblem. Schade, dass Sie diese Ta­rifreform finanzieren auf dem Prinzip Hoffnung, hauptsächlich einnahmenseitig und vor allem so, dass von einer Verwaltungsreform noch keine Rede ist!

Ich gebe Ihnen ein zweites Beispiel: Pensionsreform. Wie wichtig wäre es – und das wissen Sie, Sie (in Richtung SPÖ) leider nicht so –, dieses Pensionssystem generatio­nengerecht, in der Verantwortung der Generationen zueinander und füreinander aufzu­stellen und damit nachhaltig für die Zukunft abzusichern!

Und das Allerwichtigste: das Bildungssystem! Ankündigungen, nichts als Ankündigun­gen, die in den letzten eineinhalb Jahren passiert sind – und während hier diese An­kündigungen stattfinden, sehen wir Jahr für Jahr, wie Jugendliche die Pflichtschule verlassen, die nicht g’scheit lesen können, nicht g‘scheit rechnen können und einfach einen direkten Weg zum Arbeitsmarktservice haben. Das ist eine Schande für diese Regierung! In diesem Bereich müsste dringend etwas gemacht werden.

Ich meine es ernst, wenn ich sage, ich mache mir Sorgen um dieses Land. Nicht nur ausländische Medien, sondern auch österreichische Kommentatorinnen und Kommen­tatoren sagen – das können Sie fast jeden Tag nachlesen –: Wir fahren gegen die Wand!

Das Einzige, was Sie wollen, ist, dieses politische System zu erhalten. Dafür kämpfen Sie: für den Erhalt Ihrer Posten, Ihrer Sessel, die Sie hin und her schieben, für Ihre Parteifinanzierung, für Ihre Klubförderung, für den Erhalt dieses politischen Systems! (Abg. Rädler: Haselsteiner!) Genau dafür treten wir an, dass es eine Veränderung gibt: gegen dieses politische System, das – und davon bin ich überzeugt – im Sterben liegt. (Beifall bei den NEOS.)

16.30

16.30.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 65/A der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 18. Juni 2015 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

16.31.04Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Ich nehme nunmehr die Verhandlungen über Punkt 17 der Tagesordnung wieder auf.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


16.31.16

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshof­präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich in meinem Redebeitrag zum Rechnungshofbericht auf das Kapitel Schüler mit Migrationshinter­grund, weil das ein sehr wichtiges Thema ist, uns nach wie vor beschäftigt und auch


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noch lange beschäftigen wird. Dieser Bericht stammt aus dem Jahr 2013, aber die Pro­bleme sind heute nach wie vor so evident wie im zu überprüfenden Zeitraum.

Die unklare Datenlage erschwert die Erfolgsmessung schulischer Sprachförderung; Stich­wort: Kompetenzzersplitterung. Zu diesem Resümee kam der Rechnungshof. Er be­klagte unter anderem, dass verschiedene strategische Ansätze und Einzelmaßnahmen Koordination und Abstimmung erschweren würden. Es gibt kein einheitliches Verfahren zur Erhebung der Sprachkenntnisse, so der Rechnungshof. In Kindergärten werden zwar Sprachstandsfeststellungen durchgeführt, diese Informationen dürfen aber aus Datenschutzgründen nur mit Zustimmung der Eltern an die Volksschulen weitergege­ben werden.

Es fehlen, wie gesagt, verbindliche Vorgaben zur Feststellung der Sprachkenntnisse. In manchen Bundesländern – hier sieht man auch die Kompetenzzersplitterung, da von Bundesland zu Bundesland alles verschieden ist – wurden Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren untersucht, andernorts nur Vierjährige getestet. In Kärnten etwa wurden nur jene Kinder in die Untersuchung eingebunden, die vor ihrem Eintritt in den Kinder­garten sprachliche Probleme gehabt hatten.

Wie gesagt, der Bericht stammt aus dem Jahr 2013. Teilweise ist diese Kritik des Rech­nungshofes partiell überholt, weil es hier auch schon Änderungen gegeben hat, weil es einen Ministerwechsel gegeben hat. Aber Faktum ist, dass der Letztstand folgender­maßen aussieht: Die Regierungsparteien sind sich hier wieder uneinig! Die Frage, wie die Deutschkenntnisse von Schülern gehoben werden können, damit alle dem Unter­richt folgen können, hat die Koalition unlängst bei einer Klausur auf die lange Bank geschoben respektive in eine Arbeitsgruppe ausgelagert. Bis 17. November sollen hier erst Ergebnisse auf den Tisch kommen. Es wurde dies, wie gesagt, auf die lange Bank geschoben, und es wird damit wieder verzögert.

Lassen Sie mich kurz ein paar Zahlen nennen, nämlich aus dem Integrationsbericht 2014. Hieraus geht hervor, dass insgesamt 7 Prozent der 15- bis 24-Jährigen 2013 weder er­werbstätig noch in Aus- oder Weiterbildung waren. Jugendliche ohne Migrationshinter­grund waren zu 5 Prozent betroffen, Jugendliche mit Migrationshintergrund zu 15 Pro­zent, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich möchte auch aus dem „Standard“ vom 28. April 2015 zitieren; dort wird geschrie­ben: „ (...) die Entwicklung von Schülern mit großen Deutschproblemen, die als ‚außer­ordentliche Schüler‘ eingestuft werden, ist dramatisch: 27.000 sind es österreichweit, um 10.000 mehr als vor vier Jahren. Die Zahlen werden angesichts prognostizierter Flücht­lingswellen weiter anwachsen.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind Zahlen, Daten und Fakten aus dem Jahr 2015. Dies zeigt, dass wir hier vor einem großen Problem stehen und ein großes Problem haben. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich möchte in dem Zusammenhang – vor allem, was Schüler mit Migrationshintergrund betrifft – auch das Thema Grundsatzerlass für Sexualerziehung ansprechen. Dieser Er­lass, den umzusetzen die Frau Ministerin vorhat, stößt ja auf Widerstand und hat große Kritik hervorgerufen. Ich glaube auch nicht, dass hier auf Schüler mit Migrationshinter­grund oder deren Eltern eingegangen wird und dass diese große Freude damit haben werden.

Ich möchte hier nur auf Deutschland verweisen. In Nordrhein-Westfalen ist dieser Er­lass schon umgesetzt worden, und wenn ich daraus zitieren würde, so wäre das hier nicht jugendfrei. Das könnte ich auch nicht mit ruhigem Gewissen machen, weil das schauderhaft ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass wir auch in einem Ausschuss einmal darüber reden können und hier diese Problematik auch auf


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den Tisch legen können, denn das, was hier zugemutet und gefordert und dort eben auch schon umgesetzt wird, ist wirklich haarsträubend. Das darf bei uns sicher nicht um­gesetzt werden! (Beifall beim Team Stronach.)

16.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Strolz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.36.17

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Liebe Schülerinnen und Schüler, falls ihr hier zuschaut, jetzt oder im Nachhinein auf YouTube! Es geht hier um die Debatte eines Rechnungshofberichtes zum Thema Integration im weitesten Sinne. Es geht um Schüler mit Migrationshintergrund. Diese Schüler machen in städti­schen Gebieten – Beispiel: Wien – mittlerweile die Hälfte der Schülerinnen und Schüler insgesamt aus. Das heißt, es ist eine riesige Aufgabenstellung, die die Republik Öster­reich hat.

Wir NEOS haben da eine ganz klare Sicht. Manche sagen ja: Kümmern wir uns um unsere Kinder, und schauen wir, dass wir das andere Problem loswerden. – Diese Kinder sind unsere Kinder! Sie werden die Pensionen der Zukunft zahlen, und sie werden die Sozialsysteme der Zukunft finanzieren. Es ist unendlich wichtig, dass diese Kinder, die unser Schatz sind, in die Entfaltung kommen – und das gelingt uns nicht gut genug! 20 Prozent können nicht gerade lesen mit 15, denen drücken wir mit 15 ei­nen Stempel aufs Hirn: Dauerkunde Arbeitsmarktservice! Das ist deren Destination für den Rest des Lebens.

Der Rechnungshof greift sehr präzise in diese Wunde hinein, indem er auflistet: Wie kann es dazu kommen? – Denn in dieser Gruppe derjenigen, die nicht gerade lesen können mit 15 – viele davon auch nicht gerade rechnen –, sind besonders viele mit Mi­grationshintergrund. Ich teile nicht die Arbeitshypothese des österreichischen Bildungs­systems, dass Ausländerkinder doppelt so deppert sind wie Inländerkinder. Das ist näm­lich offensichtlich die Arbeitshypothese des österreichischen Bildungssystems, denn das sagt die Statistik seit Jahren – und es wird nichts daran geändert. Sie sind in berufsbil­denden und allgemeinbildenden höheren Schulen doppelt unterrepräsentiert im Ver­gleich zu Sonderschulen. Wir sammeln also Migrantenkinder sehr verlässlich seit Jah­ren und Jahrzehnten in Sonderschulen.

Das hat natürlich damit zu tun, dass sie oft nicht gut genug Deutsch können, und des­wegen muss es unser Anliegen sein, dass alle Kinder ordentlich Deutsch können! Wir haben zunehmend auch bei den autochthonen Österreicherinnen und Österreichern das Problem, dass sie nicht ordentlich Deutsch können. Der Schlüssel ist natürlich auch bei Ausländerkindern beziehungsweise Kindern mit Migrationshintergrund die Mutter­sprache, weil ich Deutsch dann auch besonders entfalten werde, wenn ich meine Mut­tersprache ordentlich beherrsche.

Da müssen wir investieren, und zwar zielorientiert investieren. Der Rechnungshof sagt, es gibt keine klaren Zielvorgaben, es gibt auch keine klaren Zahlen, es fehlt schlicht­weg das Qualitätsmanagement. Beim Ministerium und im Wiener Stadtschulrat können Zahlen weder über den Personaleinsatz noch über die Ausgaben für die Jahre 2006/07 bis 2010/11 angegeben werden. Das heißt, wir geben zwar Geld aus, sind aber im völ­ligen Blindflug unterwegs.

Deswegen erreichen wir auch die Ziele nicht, weil wir sie nicht einmal ordentlich for­muliert haben. Das Ergebnis ist dann, dass wir ein Fünftel der Jugendlichen haben – leider besonders viele Kinder mit Migrationshintergrund –, die nicht ordentlich lesen kön­nen, nicht ordentlich schreiben können. Sie werden sich ganz schwer damit tun, ein Ei-


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genheim zu erwerben, Familien zu gründen et cetera; sie werden ihr Leben lang mit Arbeitslosigkeit kämpfen, immer wieder.

Das ist der Punkt: Wir sollten diesen jungen Menschen nicht die Flügel heben, sondern ihnen dabei helfen, dass sie selbst die Flügel heben – es werden ihnen jedoch die Flügel gebrochen.

Jedes Jahr verbiegen wir auf das Brutalste Tausende von jungen Lebensläufen. Das können wir besser! Der Rechnungshof zeigt, wie es geht. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

16.40


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Be­cher. – Bitte.

 


16.40.14

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Kapitel in diesem Bericht widmet sich auch dem Personaleinsatz und den Dienstzuteilungen bei der Polizei. Die im Bericht in seiner Gesamtschau geäußerte Kritik, nämlich dass das Innenministerium über keine definierten Kriterien für die Festlegung der Personalstände verfügt, ist noch immer hochaktuell.

Ich möchte dazu einerseits auf meine Anfrage aus dem Vorjahr verweisen, das Thema aber andererseits auch mit Beispielen aus der Praxis dokumentieren.

Ich habe eine Anfrage zur Personalsituation in Wien, vor allem auch in Wien Donau­stadt, eingebracht. Man sieht einerseits, dass bei der personellen Ausstattung auf die dynamische Entwicklung in Bezug auf die Infrastruktur und auf das Wachsen der Ein­wohnerzahl überhaupt keine Rücksicht genommen wird, denn diese blieb von 2006 bis 2013 mehr oder weniger unverändert. Andererseits zeigt auch der Vergleich mit ande­ren Gebieten keinerlei Verhältnismäßigkeit.

Wenn man zum Beispiel den 22. Bezirk, der damals 155 000 Einwohner, 102 km² und 266 Beamte hatte, oder den 10. Bezirk mit damals 175 000 Einwohnern, 31 km² und 304 Beamten mit einem Innenstadtbereich drei Bezirke zusammengenommen  ver­gleicht, der mit 93 000 Einwohnern und 6 km² 392 Beamte hat, dann zeigt das, dass die Personaleinteilung sehr unausgewogen ist. Durch diese personelle Unterbesetzung und die Tatsache, dass es sich um wachsende Bezirke handelt, ist für die Beamten na­türlich eine enorme psychische und physische Überbelastung zu konstatieren.

Der Rechnungshof verweist auch darauf, dass diese Personalstände zum Teil histo­risch gewachsen sind. Ich erwähne das deshalb, weil sich die Situation seit gestern in einem neuen Licht präsentiert. Es gibt eine neue Bevölkerungsprognose der Statistik Austria, die darauf verweist, dass vor allem in den Städten starke Zuwächse bei der Bevölkerung zu erwarten sind – in der Donaustadt 27 Prozent bis 2030. In diesem Lichte sind die Nachlässigkeiten der Vergangenheit  zum Beispiel dass das Vorhaben 1 000 Polizisten mehr für Wien nicht realisiert wurde – ein wirklich großes Problem. Solche Vorhaben sind nicht weiter aufzuschieben!

Auch die Untergewichtung des Personaleinsatzes in den Ballungszentren muss gegen­über weniger dicht besiedelten Gebieten ausgeglichen werden.

Ein Ziel wird in dem Rechnungshofbericht noch erwähnt, und zwar die Möglichkeit der elektronischen Dienstdokumentation. Ich möchte das nur ganz kurz als Möglichkeit der Steuerung ausführen.

Bei der Beantwortung meiner letzten Anfrage zeigte sich, dass sich zu bestimmten Zeitpunkten kein ausreichend genaues Bild der Personalzuteilung ergibt, denn nach


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Dienstbeginn beginnt in Wien eine richtige Reisetätigkeit bei den Beamten, und diese stehen dann in ihrer ursprünglichen Dienststelle nicht zur Verfügung.

Daher bin ich bei meiner letzten Anfrage dazu übergegangen, nach dem Personalstand zu bestimmten Uhrzeiten zu fragen, um zu zeigen, dass es wichtig ist, einen entspre­chenden Stand an Beamten zu haben.

Unter diesem Aspekt ist dieser Bericht, so denke ich, obwohl er schon älter ist, noch immer hochaktuell. Die Frau Innenministerin ist aufgefordert, die Personaleinteilung in Übereinstimmung mit der Entwicklung der Bevölkerung effizienter zu steuern, die ver­sprochenen 1 000 Polizisten bereitzustellen und auch den Personalstand transparenter darzustellen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.44


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Han­ger. – Bitte.

 


16.44.22

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich spreche eben­falls zum Rechnungshofbericht, und zwar zum Kapitel Schüler mit Migrationshintergrund, Antworten des Schulsystems.

Es ist für mich eine gute Gelegenheit, auch ein paar grundsätzliche Überlegungen an­zustellen. Ich bin persönlich der Meinung, wenn wir diese Herausforderungen angehen wollen, optimistisch angehen wollen, haben wir eigentlich nur einen Weg; in Österreich werden aber derzeit zwei Wege diskutiert. Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, Brü­cken zu bauen, oder die Möglichkeit, Mauern zu bauen. Ich habe ein bisschen den Ein­druck, dass derzeit leider auch in Österreich wieder sehr viele Mauern gebaut wer­den – in den Köpfen. Ausländer, Zuwanderer dienen quasi als Schild, um daran alle möglichen Probleme in Österreich aufzuhängen.

Es gibt aber auch andere Initiativen, über die ich mich sehr freue und die ich jetzt skiz­zieren will. Ich glaube, wir brauchen Leuchtturmbewegungen, um Brücken zu bauen. Ich komme aus dem Wahlkreis Mostviertel, und dort – in der Stadt Waidhofen an der Ybbs – wurde gerade gestern ein ganz tolles Leuchtturmprojekt präsentiert. Eine ganze Volksschule und ein Sonderpädagogisches Zentrum haben ein Folgeprojekt Building Bridges gemacht und beschäftigen sich eine ganze Woche mit diesem Thema.

Gerade bei der gestrigen Veranstaltung ist es gelungen, aufzuzeigen, dass unterschied­liche Kulturen, unterschiedliche Nationen etwas sehr Wertvolles sein können.

Ich möchte von dieser Stelle aus wirklich dazu gratulieren, dass solche Leuchtturmprojekte in meinem Wahlkreis durchgeführt werden, und würde auch dazu einladen, dass diese Leuchtturmprojekte in alle Teile Österreichs gebracht werden, denn sie sind ein ganz we­sentlicher Beitrag dazu, auch in den Köpfen Brücken zu bauen. Gerade bei diesem The­ma brauchen wir das ganz, ganz dringend. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Yilmaz.)

Insgesamt wünsche ich mir bei diesem Thema eine differenzierte Diskussion. Mir fällt immer auf, es wird ein Thema diskutiert, und alles Mögliche wird miteinander ver­mischt. Wir brauchen eine differenzierte Diskussion über die Wanderungsbewegungen innerhalb der Europäischen Union. Wir müssen Zuwanderung aus Drittstaaten diskutie­ren. Und die Frage der Kriegsflüchtlinge ist eine ganz eigene, die man gesondert zu diskutieren hat.

Zum Thema Wanderungsbewegungen innerhalb der Europäischen Union: Bevor man die Nachteile diskutiert – natürlich hat das auch Auswirkungen auf den österreichi­schen Arbeitsmarkt –, hat man sich bitte immer in Erinnerung zu rufen, dass die Euro-


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päische Gemeinschaft ein Erfolgsprojekt ist! Wir haben die Grenzen abgebaut, und Eu­ropa ist das erfolgreichste Friedensprojekt schlechthin geworden. 60, 70 Jahre keine Kriege im Raum der Europäischen Union, das hat es am Kontinent vorher noch nicht gegeben, und das ist wertzuschätzen.

Europa ist aber auch eine wirtschaftliche Erfolgsgeschichte: die EU-Osterweiterung, der Euro haben dazu geführt, dass es mehr Wirtschaftswachstum gibt. (Zwischenruf des Abg. Lausch.) Ich finde es sehr spannend – das wissen Sie (in Richtung FPÖ) mit Sicherheit schon wieder nicht –, dass sich zum Beispiel die Wirtschaftskraft in Polen seit dem EU-Beitritt verdoppelt hat. Das, glaube ich, soll man den Polen auch wirklich vergönnen, aber das bedeutet ja auch für uns, dass das Exportmärkte sind, in die auch unsere Unternehmen exportieren können, und das bringt ja auch uns Vorteile.

Natürlich hat man auch die Nachteile zu sehen, aber Politik ist für mich immer eine Frage des Bewertens der Vor- und Nachteile. Natürlich heißt innereuropäische Wande­rung, dass das gerade für Länder wie Österreich, weil wir sehr hohe Standards haben, zu Zuwanderung führt, mit der wir gut umgehen müssen. Man muss aber immer die Vorteile den Nachteilen gegenüberstellen, und da, denke ich, hat der europäische Eini­gungsprozess auch für Österreich unheimlich viele Vorteile gebracht, vor allem auch für die Menschen, die hier leben.

Das zweite Thema ist die Zuwanderung aus Drittstaaten. Das sollten wir uns auch vor Augen führen. Da haben wir klare Regeln. (Abg. Zanger: Du kapierst überhaupt nichts!) Es ist nicht ganz einfach, nach Österreich einzuwandern. Es gibt sehr klare Vorschrif­ten dafür – die Rot-Weiß-Rot-Karte, Regeln für temporäre Zuwanderung, für fixe Zu­wanderung und so weiter –, und das wollen wir aber auch, dazu bekennen wir uns auch, weil es natürlich eine gesteuerte Zuwanderung geben muss.

Das dritte Thema – und es ist mir schon auch ein Herzensanliegen, das jetzt auch ein bisschen auszuführen – ist die Frage Kriegsflüchtlinge. Also mein Menschenbild ver­langt von mir, zu helfen. Ich bin so erzogen worden. Einfach zu sagen: Grenzen zu, und alles, was hinter der Grenze passiert, interessiert mich nicht!, das kann ja nicht der Zugang sein.

Auf der anderen Seite haben wir auch zu schauen, wie wir mit diesen großen Mengen umgehen und wo die Lösungsansätze zu finden sind. Und da, glaube ich, verdient un­sere Frau Innenminister wirklich einmal klare Unterstützung. EU-Quoten sind das Ge­bot der Stunde. Es ist wichtig, Flüchtlingsströme möglichst auf den europäischen Konti­nent zu verteilen. Da haben wir auch noch innerösterreichisch Handlungsbedarf. Zwei Drittel der Gemeinden haben derzeit noch keine Kriegsflüchtlinge aufgenommen.

Ich selber komme aus einer Gemeinde mit 4 000 Einwohnern. Wir haben derzeit zwei syrische Familien, und ich behaupte, es ist eine Bereicherung für eine Gemeinde, wenn zwei syrische Familien da sind. Wenn wir diese Kriegsflüchtlinge auf das gesam­te Bundesgebiet verteilen, dann kann das wirklich nicht das große Problem sein. Wir haben aber auch im Auge zu behalten, was sich zukünftig entwickelt, und deshalb ist gerade die Forderung der Frau Innenminister entsprechend zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

All das hat auch dazu geführt – meine Vorredner haben es schon angesprochen –, dass wir natürlich im Pflichtschulbereich einiges an Herausforderungen zu bewältigen ha­ben. Die Erstsprache von 22 Prozent der Pflichtschüler ist nicht Deutsch. In Wien gibt es Bezirke mit einem Anteil von bis zu 80 Prozent an Schülern mit Migrationshinter­grund. Da braucht es entsprechende Programme, was ja auch der Rechnungshof un­tersucht und kritisiert hat. Der Rechnungshof hat auch Verbesserungspotenziale aufge­zeigt, die wir auch ernst nehmen sollen, gar keine Frage. Da geht es um den Kinder­gartenbereich und um die Frage, wie wir die Kinder bestmöglich auf das Regelschul­wesen vorbereiten. Da wurde vieles umgesetzt, viele Programme werden gefahren.


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Berechtigterweise wird immer die Kompetenzzersplitterung zwischen den Gebietskör­perschaften angesprochen. Auch da sehen wir Handlungsbedarf, aber insgesamt sind diese Programme sehr richtig.

Ich halte auch die ÖVP-Position, in dieser Frage in der Mitte zu stehen, für ganz richtig. Ich denke, auf der einen Seite wird grenzenlose Zuwanderung nicht möglich sein, auf der anderen Seite ist es aber auch nicht die richtige Antwort, die Grenzbalken dichtzu­machen. Die Position in der Mitte ist die richtige, und die werden wir auch in Zukunft vertreten. Ich denke, das Brückenbauen soll einfach noch stärker in unseren Köpfen stattfinden, dann werden wir auch diese Herausforderungen lösen können. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.50


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. Ich stelle Ihnen 3 Minuten Redezeit ein. – Bitte. (Abg. Kumpitsch be­gibt sich zum Rednerpult und schenkt sich ein Glas Wasser ein. Abg. Cap: Prost! Abg. Kumpitsch: Danke!)

 


16.50.58

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauer auf der Galerie und vor den Fernsehern! Es ist mir eine Ehre, heute hier sprechen zu dürfen. Da es meine erste Rede ist (Abg. Kopf: Herzlich willkommen!), möchte ich mich bei euch kurz vorstellen.

Mein Name ist Günther Kumpitsch, ich komme aus der Steiermark, aus dem Bezirk Graz-Umgebung, und ich bin im Landeskriminalamt der Landespolizeidirektion Steiermark als Jurist tätig. Schon aus diesem Grund sind mir die Sicherheit unserer Bevölkerung, aber auch die Arbeitsbedingungen unserer Polizistinnen und Polizisten sehr viel wert. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Nachbaur.)

Mein Thema heute ist der Personaleinsatz und die Vorgehensweise der Polizei bei Dienstzuteilungen; das hat auch meine Vorvorrednerin, Frau Abgeordnete Ruth Be­cher, angesprochen. Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht vom 6. Juni 2013, dass das Bundesministerium für Inneres über keine definierten Kriterien für die Festle­gung der Personalstände verfüge. Die Personalausstattung sei einfach historisch ge­wachsen. Er empfahl dem Bundesministerium die Festlegung nachvollziehbarer und verbindlicher Kriterien für die Personalausstattung – bei der Exekutive zum Beispiel, in­dem man das Verhältnis von Straftaten und Einwohnerzahl vergleicht und auch andere Kriterien dazu nimmt.

Insbesondere fiel dem Rechnungshof auf, dass sich das Bundesministerium zur Auf­stockung des erforderlichen Personalstandes des Instruments der Dienstzuteilungen bediente. Der Gesetzgeber hat aber ein klares Bild von Dienstzuteilungen, nämlich als vorübergehende Maßnahme. Immer dort, wo Not am Mann ist oder es aus systemi­schen Gründen nicht anders möglich ist, sollte man mit Dienstzuteilungen vorgehen. Tatsächlich aber dauerten Dienstzuteilungen laut Zahlen aus dem Jahr 2012 zwischen drei und sieben Jahre, in Einzelfällen sogar bis zu 20 Jahre.

Tatsache ist, dass der finanzielle Aufwand an Dienstzuteilungsgebühren in den Jah-
ren 2007 bis 2011 durchschnittlich 10 Millionen € betrug – also keine Kleinigkeit. Zwei Jahre nach dieser Kritik zeigt sich, dass nach wie vor dringender Handlungsbedarf be­steht. Es ist eine Frage des Standpunktes oder der Sichtweise, ob die in den vergange­nen Jahren vorgenommenen Schließungen von Polizeidienststellen einer Systeman­passung dienten oder als reiner sicherheitspolitischer Kahlschlag zu werten sind. (Bei­fall bei der FPÖ.)


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Ich gebe meiner Kollegin Becher auch darin recht, dass diese Ungleichbesetzungen der Dienststellen natürlich auch eine enorme Überforderung der Polizistinnen und Poli­zisten bedeuten. Aus der Beantwortung der letzten parlamentarischen Anfrage betref­fend Überstundendienste vom 26. Mai zeigt sich, dass heute noch immer gravierende Unterschiede zwischen den systemisierten und den tatsächlichen Personalständen im Bereich der Polizei bestehen. Das bedingt auch, dass im Bereich der Landespolizeidi­rektion Wien im Jahr 2014 mehr als 343 000 systemisierte Überstunden anfielen und trotzdem viele Polizistinnen und Polizisten über die Maßen belastet wurden. (Abg. Neu­bauer: Unglaublich!)

Das Bundesministerium wird daher von uns aufgefordert, mangelnde Planstellen nicht weiter wie bisher einfach durch Zuteilungen zu ersetzen, sondern im Interesse der Si­cherheit der Bevölkerung und im Interesse der Polizistinnen und Polizisten diese syste­misierten Personalstände mit den tatsächlichen Personalständen in Einklang zu brin­gen. (Beifall bei der FPÖ.) Es wäre dann nämlich nicht mehr nötig, mit Langzeitzutei­lungen und sonstigen Manövern zu arbeiten. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.56


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


16.56.17

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat überprüft, wie effizient die Fördermaßnahmen sind, die wir im österreichischen Schulsystem setzen. Also etwa: Wie effizient ist die Förder­maßnahme für Deutsch als Erstsprache? Wie effizient sind unsere Sprachförderkurse? Wie steht es mit dem muttersprachlichen Unterricht? Herr Präsident Dr. Moser, einmal mehr mein Dank an Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Es ist wohltuend, war wir da lesen – wohltuend insofern, als wir dasselbe schon seit Jahren bemängeln. Insofern sind die Ergebnisse nicht überraschend, sondern wir kennen sie seit Langem.

Weniger wohltuend ist das Nichthandeln der Regierung, denn die Ergebnisse sind eindeutig. Dieses System ist von einem Kompetenz-Wirrwarr, von Ineffizienz und von Unübersichtlichkeit gekennzeichnet. Die Rechnungshofempfehlungen unterschreibe ich zu hundert Prozent, aber: Wir reden hier, wir werden wieder einen Bericht bekom­men, wir werden wieder darüber reden – allein, die Regierung tut nichts. Wir wissen al­le, was zu machen wäre, nämlich diese Empfehlungen endlich einmal umzusetzen!

Mich freut es, dass es zumindest einige wenige positive Zeichen gibt. Mich hat sehr gefreut, wie die Ministerin bei der Klausur in Krems reagiert hat. Sie hat nämlich de­monstrativ an der Präsentation der Ergebnisse nicht teilgenommen, und sie hat an­schließend die Ergebnisse völlig anders interpretiert als beispielsweise der Herr Inte­grationsminister.

Wenn ich vorhin gehört habe, wir sollten Brücken bauen, Herr Kollege Hanger, dann sage ich: Sehr wohl, wir sollten Brücken bauen, wir sollten das im Schulsystem ermög­lichen, aber das ist nicht immer das, was Ihre Leute von der ÖVP machen – wobei, die ÖVP gibt es, glaube ich, nicht, denn vom Herrn Vizekanzler höre ich sehr positive Tö­ne, sehr aufgeschlossene Töne, vom Herrn Staatssekretär Mahrer, vom Herrn Außen­minister Kurz höre ich diesbezüglich eher andere Töne, also es wäre einmal schön, zu wissen, was die ÖVP ist.

Klar ist – und das sagen alle Pädagoginnen und Pädagogen, das sagen uns alle Wis­senschaftler, das sagt uns auch der gesunde Menschenverstand –, dass Ghetto-Klas­sen, dass das Absondern von Kindern, die Sprachdefizite haben, dass das Zusammen­pferchen von solchen Kindern nicht zum Erfolg führen kann, denn wenn sie nicht Deutsch können, wo sollen sie es lernen?


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Wir wissen, dass wir da andere Wege zu beschreiten haben. Ich darf zitieren, was in diesem Zusammenhang die OECD mit Blick auf das österreichische Schulsystem sagt. Andreas Schleicher, der Bildungsexperte der OECD, spricht in Bezug auf Österreich von einem – ich zitiere – „Ausdruck eines Systems, das Verantwortung abwälzt.“ Er sagt weiter: „Und so werden Schüler, vor allem jene mit Migrationshintergrund, nach unten durchgereicht und bekommen nie eine reelle Chance, ihr Potenzial zu entfalten. Letztlich bezahlen dafür alle.“

Meine Damen und Herren, das ist der entscheidende Punkt. Wir bestrafen diese Kin­der, die schon benachteiligt sind, indem wir sie nicht fördern. Das ganze System kostet enorm viel Geld. Wir verpulvern Unmengen an Geld, und wir erreichen nicht das, was wir eigentlich erreichen wollen. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Lassen Sie mich zu ein paar Vorschlägen kommen, die wir Grüne schon länger ge­macht haben und die nicht sehr viel Geld kosten.

Unser Zwei-Säulen-Modell orientiert sich einerseits an etwas, was in Hamburg bei­spielsweise vorbildlich umgesetzt wird, das ist dieses Hamburger Modell für Sprachför­derung. Da geht es im Kern um eine durchgängige planbare Sprachförderung für Kin­der, die Sprachdefizite haben. Das ist ja auch das, was der Rechnungshof bemängelt und dann als Vorschlag einbringt: Es braucht Planbarkeit. Wir können Geldmittel nicht jeweils auf zwei Jahre beschränken, weil so eine Sprachförderung eben länger braucht. Und die Schulen brauchen eine entsprechende Sicherheit, um planen zu kön­nen.

Das Zweite ist unser Modell der flexiblen Schuleingangsphase. Ganz kurz: Wir wollen die Klassenverbände erste, zweite Klasse auflösen, die Kinder zusammengeben, jahr­gangsübergreifende Klassen haben und den Kindern Zeit geben. Die hochbegabten Kinder, die schon sprachlich weiterentwickelt sind, sozial weiterentwickelt sind, brau­chen vielleicht nur ein Jahr. Im Normalfall werden es zwei sein, und das eine oder an­dere Kind wird halt drei Jahre benötigen. Aber wir grenzen Kinder nicht aus, sondern wir integrieren sie. Das ist, glaube ich, der Kern unserer Vorstellung. Und da bitte ich: Lassen Sie den gesunden Menschenverstand walten! Kinder lernen am besten von Kindern, wir wissen das. Und Kinder, die nicht gut Deutsch können, lernen halt von Kindern, die gut Deutsch können, sehr gut, und das müssen wir fördern.

Geben wir also allen Kindern eine Chance! Wir Grüne sagen schon lange: Kein Kind zurücklassen! Das gilt insbesondere für jene, die benachteiligt sind. (Beifall bei den Grünen.)

17.02


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl zu Wort.

 


17.02.22

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsi­dent des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich spreche zum Rechnungshofbericht Grup­penbesteuerung.

Die Bedenken, die ich bei der Einführung der Gruppenbesteuerung hatte, haben sich ja durch diesen Rechnungshofbericht mehr als bestätigt. Der Rechnungshof zeigte deut­lich indirekte Förderungen auf, Förderungen, die sich kaum steuern und evaluieren las­sen. Infolgedessen ergab dies auch einen hohen Verwaltungsaufwand. Im Jahr 2011 waren das immerhin 15 Millionen €.

Großbetriebsprüfer mussten mit unlesbaren Bilanzen kämpfen, und die fehlende Trans­parenz, die auch vom Rechnungshof angeführt wurde, konnte man damit erklären, dass das Finanzministerium nie richtig erhoben hat, was diese steuerlichen Begünsti­gungen dem Land etwa bringen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 171

Des Weiteren bemerkte der Rechnungshof, dass dem Staat jährlich zirka 455 Millio­nen € durch die Gruppenbesteuerung entgehen.

Wesentlich für mich ist, dass es künftig einen besseren und aussagekräftigeren Förde­rungsbericht geben wird, denn es ist schon von Notwendigkeit, feststellen zu können, welche steuerlichen Begünstigungen der Wirtschaft nutzen und welche nicht.

Der Rechnungshofbericht beweist wieder einmal, dass Steuerschlupflöcher und unge­rechte Steuerbegünstigungen abgeschafft gehören.

Abschließend: Es ist für mich relevant, dass die SPÖ-geführte Bundesregierung die Gruppenbesteuerung durch das Abgabenänderungsgesetz Anfang 2014 reformiert hat und damit auch für mehr Steuergerechtigkeit gesorgt ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.04


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.

 


17.04.32

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsi­dent! Sehr geehrter und geschätzter Herr Rechnungshofpräsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich dem Bericht des Rechnungshofes betreffend Personaleinsatz und Dienstzuteilungen bei der Polizei widmen.

Der Rechnungshof hat eingangs kritisiert, dass die Personalausstattung und die Dienst­stellenstruktur in Österreich vorweg auf historische Entwicklungen zurückzuführen sind und diese natürlich auch überprüft gehören.

Ich habe einige – vielleicht auch für Sie interessante – Zahlen herausgesucht. Zum 1. Jän­ner des Berichtsjahres haben 27 400 Exekutivbeamte als Vollzeitäquivalente dem Wach­körper der Bundespolizei angehört.

Auch eine interessante Zahl: Die Zahl der Straftaten im Bereich der Ballungszentren ist stets höher als jene im übrigen Bundesgebiet. Die Anzahl der Anzeigen ist im Sinken begriffen, was ich für sehr positiv halte. Wurden im Jahr 2005 noch 604 000 Anzeigen in ganz Österreich erstattet, waren es im Jahr 2014 527 000, also rund 80 000 weniger. Unter allen Bundesländern hat das Burgenland sogar einen Rückgang von 8,3 Prozent zu verzeichnen.

Der Rechnungshof kritisierte explizit die Dienstzuteilungen. Diese erfolgen, wie Sie viel­leicht wissen, in der Praxis systembedingt durch vermehrte Aufgabenstellungen. Auf­grund der hohen Anforderungen und enormen körperlichen Belastungen können Cobra-Bedienstete ihren Einsatz nur für gewisse Zeit versehen, und eine Rückkehr in ihre Stammdienststelle muss jederzeit möglich sein.

Dasselbe gilt für Sonderkommissionen, die sogenannten SOKOs. Diese erhalten eine zeitlich begrenzte Aufgabe zugeteilt, nach deren Erledigung die Beamten wieder in ihre Stammdienststelle zurückkehren dürfen.

Im überprüften Zeitraum gab es elf SOKOs, zwei wurden von den Landeskriminal­ämtern und der Rest vom Bundeskriminalamt installiert. Die SOKO Ost, die vielleicht auch hier mehrmals diskutiert wurde und Ihnen vielleicht noch am besten in Erinnerung ist, wurde ja nach wenigen Monaten wieder aufgelöst, setzt aber weiterhin Schwer­punktmaßnahmen. Sie trägt aber nach wie vor die Bezeichnung SOKO Ost.

Herr Präsident! Da keine Follow-up-Prüfung vorliegt, würde mich interessieren, welche der 23 Empfehlungen, die der Rechnungshof ausgesprochen hat, tatsächlich umgesetzt wurden, welche gar nicht umgesetzt wurden und welche auf Gelb gestellt sind. – Dan­ke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

17.07



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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Lausch zu Wort. – Bitte.

 


17.07.52

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Auch ich widme mich dem Kapitel Schüler mit Migrationshintergrund und dem Schul­wesen generell.

Ich will mich zuerst einmal beim Herrn Rechnungshofpräsidenten und seinem Team für diesen hervorragenden Bericht, welcher wieder einiges aufgezeigt hat, bedanken.

Schüler lernen von Schülern am besten, das hat man heute schon von den Kollegen Mayer und Walser hören können, es mag alles so sein. Da wundert es mich umso mehr, dass sich genau diese zwei Parteien gegen unseren Antrag, Vorschlag – eine Idee, die nichts kosten würde –: spielerisches Lernen, Deutsch als Pausensprache ver­wahrt und sagt: Das ist Unsinn und bringt nichts.

Ich denke, beim spielerischen Lernen könnten Schüler von Schülern etwas lernen und auch während der Pause ihre Zeit sinnvoll nutzen. Ich kann Ihnen von Schülern bezie­hungsweise mittlerweile schon Erwachsenen mit Migrationshintergrund, welche in Ös­terreich zur Schule gegangen und gut integriert sind, sagen, dass sie bestätigen, in der Schule immer deutsch gesprochen zu haben, auch während der Pause. Sie haben ihre Freizeit natürlich zur Heimatpflege genutzt und auch ihre Kultur beibehalten, so weit, so gut, so soll es auch sein. Ich denke mir, nach der Schule ist Zeit genug dafür.

Der Rechnungshofbericht zeigt auch eines auf, nämlich dass im Schuljahr 2010/2011 laut einer Schätzung des Ministeriums, des BMUKK, rund 14 Millionen € für den mut­tersprachlichen Unterricht aufgewandt wurden. Das war schon damals, 2010/2011, ei­ne Steigerung von 44,3 Prozent. Jetzt sind 14 Millionen € im Schulsystem natürlich Geld, das generell und gesamt fehlt. Ob Ausgaben in diesem Ausmaß notwendig sind, wird von meiner Fraktion und mir in Frage gestellt und auch – so empfinde ich das – vom Rechnungshof etwas kritisch dargelegt.

Noch erschreckender ist, dass es in Österreich im Schuljahr 2012/2013 5 367 Schul­versuche gab. Das sind quasi 50 Prozent der Standorte, an denen mehr oder weniger Schulversuche durchgeführt wurden. Schauen Sie, wenn man den Vergleich zieht, so ist aus meiner Sicht erschreckend, dass ein Bundesministerium, welches sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig zu arbeiten hat, nicht frägt, was jeder Private, jede Firma fragen würde: Was kosten diese Schulversuche? Da ist es so, dass der Rech­nungshof nicht einmal im Nachhinein feststellen konnte – es wurde im Bericht auch festgehalten, dass es keine Übersicht darüber gibt –, wie hoch die Ausgaben für diese Schulversuche waren. Meine Damen und Herren! Das ist ja eigentlich Wahnsinn!

Es ist Irrsinn, Schulversuche zu starten, und nicht wenige, sondern an 50 Prozent der Schulstandorte, ohne im Vorhinein zu wissen, was das kostet, und ohne sich zu erkun­digen. Und auch im Nachhinein weiß man bis heute eigentlich nicht, was diese Schul­versuche gekostet haben. Dieses Geld fehlt natürlich in der Bildung, und mit diesem Geld könnte man wahrscheinlich Sinnvolleres in der Bildung machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist natürlich traurig, dass ein Bundesministerium so arbeitet. Deshalb danke ich dem Rechnungshof doppelt dafür, dass er genau solche Missstände aufzeigt, um das Parla­ment in seiner Arbeit zu unterstützen. Noch einmal herzlichen Dank für die großartige Arbeit. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.1


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 173

1


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kucher zu Wort. – Bitte.

 


17.12.03

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Rechnungshof­präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Neu eingetroffene Frau Bundesministerin, Sie sind herzlich willkommen! Ihr unter­haltet euch wahrscheinlich schon über die Personalplanung für die Polizei und die Kos­teneinsparungspotenziale. Bitte auch auf Kärnten nicht vergessen, ein Kärntner Rech­nungshofpräsident ist da und kann nachweisen, dass auch in Kärnten die Personalsi­tuation nicht ganz ideal ist, wie vor Kurzem in einer parlamentarischen Anfragebeant­wortung übermittelt wurde. (Zwischenruf des Abg. Zanger.)

Ich möchte aber zu einem anderen Thema kommen, nämlich zu den Agenden des Fi­nanzministeriums. Bisher habe ich immer gedacht, dass man, wenn im Finanzministe­rium der doch gigantische Betrag von 450 Millionen € ausgegeben wird, ganz genau weiß, warum man das tut, und es dazu auch einen Kriterienkatalog, Maßnahmen und Ziele gibt, die man damit erreichen möchte – 450 Millionen € sind ja keine Kleinigkeit.

Dass dem nicht so ist, zeigt der heute vorliegende Rechnungshofbericht, in dem man sich die Gruppenbesteuerung näher angesehen hat. Mit der Gruppenbesteuerung – Sie wissen es – ist es möglich, dass Verluste von Auslandstöchtern mit den Gewinnen von österreichischen Unternehmen innerhalb des Unternehmensverbundes gegengerech­net werden. Dieses österreichische Modell war auch im internationalen Vergleich mit anderen EU-Staaten durchaus großzügig angelegt. Man hat sogar darauf vergessen, zu sagen, dass es eine gewisse regionale Einschränkung geben sollte. Es wurden Ver­lustabschreibungen sogar mit Staaten aufgenommen und somit möglich gemacht, mit denen Österreich nicht einmal ein Amtshilfeübereinkommen hatte, bei welchen es den Finanzämtern natürlich nicht möglich war, zu kontrollieren, ob es diese Verluste auch tat­sächlich gegeben hat.

Ich möchte zu zwei Passagen kommen, die der Rechnungshof zitiert. Der Rechnungs­hofpräsident wird das wahrscheinlich nicht so hart formulieren, die Rechnungshofbe­richte sind da durchaus blumig formuliert, aber in ihrer Deutlichkeit, glaube ich, nicht zu überbieten:

„Mangels detaillierter und umfassender Kenntnis der Wirkungen sämtlicher Begünsti­gungen im Körperschaftssteuerrecht fehlten jedoch sowohl dem Gesetzgeber als auch der Bundesregierung und insbesondere dem BMF die nötigen Grundlagen für politi­sche Entscheidungen.“ Das heißt, es geht aus dieser Kritik ganz klar hervor, dass es keine wissenschaftliche Grundlage, keine Analyse gegeben hat, sondern dass die Grup­penbesteuerung im Blindflug eingeführt wurde und nicht auf Fakten basiert.

Was auch noch spannend ist: Das Finanzministerium konnte anhand der selbst verwal­teten Datenlage, also der Zahlen, die das Finanzministerium direkt im Haus gehabt hat, keine überprüfbaren Angaben zur Wirkung der Gruppenbesteuerung machen. Einfach zusammengefasst heißt das, die Gruppenbesteuerung kostet viel, man weiß aber nicht, ob oder welche wirtschaftlichen Effekte die Gruppenbesteuerung hat.

Das ist ein Grund dafür, dass wir die Gruppenbesteuerung im letzten Jahr im Abgaben­änderungsgesetz auch eingeschränkt haben. Das waren erste wichtige Schritte, und weitere müssen folgen. Wir werden uns die Gruppenbesteuerung auch weiterhin kri­tisch ansehen und versuchen, gemeinsam neue und fairere Modelle der Gesamtkon­zernbesteuerung zu entwickeln. Schauen wir aber jedenfalls kritisch weiter darauf, dass die Gelder, die investiert werden, welche die Konzerne sozusagen über eine indi­rekte Steuerbegünstigung bekommen, auch so investiert werden, dass es wirklich Ziele gibt, die dann auch erreicht werden. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 174

17.15


Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte: Herr Abgeord­neter Preiner. – Bitte.

 


17.15.32

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzte Herren Präsidenten! Werte Frau Mi­nister! Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich auf den Rechnungshofbericht zum Themenbereich Schüler mit Migrationshintergrund. Der Rechnungshof hat hier speziell zu diesem Thema im gesamten Bundesgebiet sämtliche Schulen in Österreich be­leuchtet, speziell Schwerpunktschulen auch in Wien. Der Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2006 bis 2012.

Maßgebend für den Lernerfolg auch für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshinter­grund ist letzten Endes die Kenntnis der deutschen Sprache, auch deshalb, weil man sich leichter tut in puncto Sozialkontakte und Integration.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das hat auch die Bundesregierung zeitgerecht erkannt, es gibt daher zu diesem Thema wichtige Passagen im aktuellen Regierungs­programm. Im Schuljahr 2010/2011 gab es in Österreich rund 22 Prozent an Schülerin­nen und Schülern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, in Wien waren es zirka 50 Prozent, im Burgenland zirka 11 Prozent. Das ist natürlich eine besondere Heraus­forderung für das Schulsystem allgemein, im Speziellen aber auch für die Pädagogin­nen und Pädagogen, denen ich explizit meinen Dank aussprechen möchte.

Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass mit Deutsch als Zweitsprache, mit den Sprach­förderkursen, aber auch mit dem Unterrichtsprinzip interkulturelles Lernen bis jetzt sehr wichtige Schritte in diese Richtung gesetzt wurden. Ich bin überzeugt davon, dass die laufende Bildungsdebatte sehr viel auch an Positivem im Jahr 2015 für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund bringen wird. Ich setze hier aber auch große Erwartungen in die Umsetzung der Autonomie.

Was ist meiner Meinung nach zusätzlich notwendig, um den Schülern mit Migrations­hintergrund das Erlernen der deutschen Sprache zu erleichtern? – Ich glaube, es ist wesentlich, dass wir ein verpflichtendes zweites Kindergartenjahr einführen, denn je jünger jemand ist, desto leichter tut er sich, eine Sprache zu erlernen. Wie gesagt, das fördert auch die soziale Integration in den Kindergärten.

Des Weiteren ist es aber auch notwendig, dass eine vernünftige Datenweitergabe zwi­schen Kindergarten und Volksschule erfolgt. Die ersten Schritte diesbezüglich seitens des Bundes und der Bundesländer in Form einer 15a-Vereinbarung sind bereits ge­setzt worden. Ich darf auch erwähnen, dass wir für das gesamte Bundesgebiet eine ein­heitliche und klar vergleichbare Sprachstandfeststellung brauchen, denn nur diese er­möglicht eine vernünftige, nachhaltige Evaluierung.

Abschließend darf ich noch in Erinnerung rufen, dass gegenwärtig über 440 Planstellen im Pflichtschulbereich für das Erlernen der deutschen Sprache zur Verfügung stehen. Meiner Meinung nach muss es zukünftig eine verpflichtende Fort- und Weiterbildung im Bereich Deutsch als Zweitsprache, aber auch im Bereich interkulturelles Lernen, vor al­lem auch was die AHS und die BMHS betrifft, geben. Diese verpflichtende Fortbildung gibt es bereits bei den allgemeinbildenden Pflichtschulen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.19


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Präsident des Rech­nungshofes Dr. Moser. – Bitte.

 


17.19.38

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Auf der heutigen Tagesordnung steht ein Bericht des Rech­nungshofes mit vier Prüfungsergebnissen, wobei drei Prüfungsergebnisse davon ein-


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gehend im Rechnungshofausschuss behandelt worden sind. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bei den Mitgliedern des Rechnungshofausschusses bedanken.

Es handelt sich dabei um Prüfungsergebnisse betreffend Schüler mit Migrationshinter­grund, Begünstigungen im Körperschaftsteuerrecht beziehungsweise Personaleinsatz und Dienstzuteilungen bei der Polizei. Darüber hinaus findet sich in diesem Bericht, der heute auf der Tagesordnung steht, unter anderem auch das Ergebnis der Prüfung „Sys­tem der Lebensmittelsicherheit“.

Betrachtet man diese vier Prüfungsergebnisse, so zeigen sie auf, dass es notwendig ist, die Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung zusammenzuführen, wie es auch Herr Abgeordneter Mayer in seinen Ausführungen dargelegt hat.

Diese Prüfungsergebnisse zeigen aber auch, dass es notwendig wäre, die Mittel tat­sächlich effizienter einzusetzen. Dazu muss man nicht nur den Input, sondern auch den Output betrachten und gleichzeitig darauf hinweisen, dass an und für sich mit dem Mitteleinsatz auch eine Wirkung erzielt werden sollte, was leider – wie diese Berichte zeigen – nicht immer der Fall gewesen ist.

Ich möchte deshalb ganz kurz auf das Prüfungsergebnis betreffend Schüler mit Migra­tionshintergrund eingehen und dabei positiv hervorheben, dass das Bildungsministe­rium sehr wohl rechtzeitig auf sich ständig ändernde Bedingungen reagiert und auch Maßnahmen gesetzt hat, die notwendig gewesen sind, weil sich gerade Schüler mit Mi­grationshintergrund häufiger in bildungsrelevanten Risikolagen befinden.

Betrachtet man aber die Maßnahmen, insbesondere solche, um die Chancengleichheit herzustellen, beziehungsweise die zielgruppenspezifischen Maßnahmen – wie Förde­rung in Deutsch, muttersprachlicher Unterricht oder interkulturelles Lernen –, so zeigt sich dabei, dass gerade die strategischen Grundlagen sehr allgemein gehalten sind, und gleichzeitig auch, dass es keine aussagekräftigen, konkreten und messbaren Kenn­größen gegeben hat, die es möglich gemacht hätten, die Zielerreichung zu überprüfen. Ein Grund dafür war das Auseinanderfallen der Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzie­rungsverantwortung, das die Koordination dieser Förderungsmaßnahmen äußerst er­schwert hat.

Gleichzeitig gab es auch eine Vielzahl von Akteuren, nämlich über den Schulbereich hinaus, die den Überblick über diese Maßnahmen erschwert haben: auf Bundesebene vier Ministerien beziehungsweise weitere Stellen, miteingebunden die Landesebene, die Gemeindeebene, und gleichzeitig waren auch die Sozialpartner miteingebunden. Das hat dazu geführt, dass es unterschiedliche, nicht standardisierte Datenerfassun­gen gegeben hat und die Dokumentation nicht so war, dass tatsächlich ein transpa­renter Mitteleinsatz sichergestellt war.

Gerade diese zersplitterte Kompetenzlage hat dem Bildungsministerium nicht die Mög­lichkeit gegeben, die Ausgaben und gleichzeitig auch die Verfügbarkeit und die Qualität der Förderungsmaßnahmen in den Ländern zu steuern. Darüber hinaus hatte das Bil­dungsministerium keine Daten über den Personaleinsatz, die Planstellen und die Aus­gaben.

Das heißt also, wenn man will, dass das Geld tatsächlich bei den Kindern ankommt, dann wäre es in diesem Bereich notwendig, dass die Aufgaben-, Ausgaben- und Fi­nanzierungsverantwortung zusammengefasst wird. Leider verweist das Bildungsminis­terium in diesem Zusammenhang jedoch nur auf die Verfassungsrechtslage und ist nicht bereit, Änderungen in diesem Bereich anzuregen. Und leider wurden keine Emp­fehlungen umgesetzt, die in Richtung Konkretisierung der Zielvorgaben und gleichzeitig Evaluierung der Förderungsmaßnahmen gehen. Gerade das wäre aber notwendig.

Wenn man sich beispielsweise den muttersprachlichen Unterricht anschaut, der abso­lut wichtig ist, dann sieht man, dass die Lehrpläne keine Vorgaben bezüglich des zu


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erreichenden Sprachniveaus enthalten, keine Standards zur Sicherung einer einheitli­chen Qualität. Das Ministerium konnte keine Angaben darüber machen, wie hoch die Ausgaben sind, und dementsprechend haben auch die Grundlagen für die Steuerung gefehlt.

Das heißt, ich hoffe im Hinblick auf das Ergebnis der Debatte, dass die Mängel, die es in diesem Bereich gibt, auch tatsächlich abgestellt werden, weil gerade die Leute, die das benötigen, es verdienen, dass in Zukunft der Mitteleinsatz effizienter gesteuert wird.

Ganz kurz noch, da das Steuerreformpaket nunmehr dem Parlament zugeleitet wird: In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der Rechnungshof Be­günstigungen im Einkommensteuerrecht und im Körperschaftsteuerrecht geprüft hat. Die Prüfungen haben gezeigt, dass es allein im Einkommensteuerrecht 558 Begünsti­gungen gibt, die zu einem Einnahmenausfall von 9,5 Milliarden € führen, und aufgrund der Kompliziertheit dieser Bestimmungen allein der Verwaltungsaufwand – für den Voll­zug dieser Begünstigungen – 73 Millionen € im Jahr ausmacht. Im Körperschaftsteu­errecht gibt es 110 Begünstigungen, die 15 Millionen € an Verwaltungsaufwand verur­sachen und gleichzeitig zu einem Einnahmenausfall von zirka 450 Millionen € führen.

Gleichzeitig ist aber zu bemerken, dass ein umfassendes systematisches Konzept mit konkret formulierten Zielen und messbaren Kriterien fehlt. Tatsächlich fehlen in diesem Zusammenhang nach wie vor auch Vorgaben, ob und in welchem Zeitraum die Be­günstigungen zu überprüfen wären. Es fehlen Vorgaben betreffend die Beurteilung, ob die Begünstigungen gerechtfertigt sind, ob sie geeignet sind, ob sie notwendig sind, ob sie angemessen sind, ihr Ziel und die beabsichtigte Wirkung auch tatsächlich zu errei­chen.

Es fehlt in diesem Fall die Transparenz, und das hat Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl angesprochen. Die Definitionen sind im Förderbericht anders als die Definitionen bei­spielsweise im Transparenzdatenbankgesetz.

Das heißt, es sind Maßnahmen in diesem Bereich erforderlich, genauso wie auch Maß­nahmen erforderlich sind, den Rechtsbestand, im Einkommensteuerrecht beziehungs­weise auch in allen anderen Steuerbereichen, zu reduzieren. Allein im Körperschaft­steuerbereich hat es in den letzten Jahren 60 Novellen gegeben – 2,5 Novellen pro Jahr –, und diese zahlreichen Novellen führen zu umfangreicheren und detaillierteren Bestimmungen, zu zunehmender Verkomplizierung, zu aufwendigem und teurem Vollzug.

Was die Gruppenbesteuerung betrifft – das wurde bereits angesprochen –: Auch dabei sind Maßnahmen erforderlich, insbesondere deshalb, weil die Gruppenbesteuerung im Vollzug ein erhöhtes Abgabenrisiko darstellt. Positiv in diesem Zusammenhang ist, dass Maßnahmen gesetzt worden sind, nicht zuletzt auch mit dem Abgabenänderungsge­setz 2014. Offen in diesem Bereich sind aber weiterhin Maßnahmen in Blickrichtung ei­ner umfassenden, detaillierten und verbindlichen Definition des Begriffs der steuerli­chen Begünstigung und gleichzeitig auch einer jährlichen Erhebung der Wirkung der Begünstigung, damit man weiß: Ist die Begünstigung tatsächlich da, um die Wirtschaft zu beleben, um den Arbeitsmarkt entsprechend anzuregen beziehungsweise sozial Be­dürftige zu stützen?

Das heißt, da wären Maßnahmen erforderlich, genauso wie Maßnahmen erforderlich sind betreffend Personaleinsatz beziehungsweise Personalplanung bei der Polizei. Dies­bezüglich wurden bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Es wäre aber notwen­dig, auch dabei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes – was den Per­sonaleinsatz der Polizei betrifft – anzuregen.

Betreffend das System der Lebensmittelsicherheit: Das ist auch wieder ein Indiz dafür, dass gehandelt werden muss, weil gerade unklare Rechtsvorschriften und gleichzeitig


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auch zahlreiche Verwaltungsaufgaben die Tätigkeit in Konzentration auf das Kernge­schäft erschwert haben.

Allein in Vorarlberg war die Hälfte der Gesamttätigkeit der Lebensmittelsicherheit auf Außendiensttätigkeiten gerichtet, das heißt auf Revisionen und Probenziehungen; die anderen Tätigkeiten lagen im Verwaltungsbereich. In diesem Fall gab es – das wurde von Frau Abgeordneter Becher schon dargelegt – eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der Effizienzsteigerungsmaßnahmen und eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands festgelegt wurden, aber die Maßnahmen wurden nicht umgesetzt. Auch die Datenlage ist in diesem Bereich mehr als dürftig.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass auch diese Prüfungen zeigen: Bei knapper werdenden Mitteln, wenn wir tatsächlich auch die finanzielle Nachhaltigkeit aufrechterhalten wollen, ist es notwendig, dass man die Strukturen vereinfacht, ver­schlankt, dass man die Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung zu­sammenführt, um klare Verantwortlichkeiten festzulegen. Machen wir das nicht, wird das dazu führen, dass das Geld bei den Betroffenen nicht ankommt. Machen wir das nicht, führt das dazu, dass in letzter Konsequenz die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr jene ist, die tatsächlich einen sozialen Frieden rechtfertigen kann.

Deshalb rege ich an: Bitte unterstützen Sie, dass diese Empfehlungen umgesetzt wer­den. Ich glaube, es ist im Interesse von uns allen, diese Schritte zu setzen. – Danke. (All­gemeiner Beifall.)

17.28

17.28.08

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-19 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Deutsch als „Pausensprache“.

Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abge­lehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Einführung einer verpflichtenden Sprachstandserhe­bung vor Eintritt in die Primarschule.

Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist ebenfalls abgelehnt.

17.29.1318. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 588/A(E) der Ab­geordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kollegin­nen und Kollegen betreffend die Menschenrechtslage an den Grenzen der EU (675 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1073/A(E) der Ab­geordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung einer effektiven und finanziell adäquat ausgestatteten Such- und Seenotrettungs­mission im Mittelmeer (676 d.B.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 178

Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu den Punkten 18 und 19 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


17.30.01

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Da­men und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Ho­hen Haus! Dieser Antrag ist ja in Wirklichkeit schon wieder überholt. Er ist vor einem Jahr, 2014, noch abgeändert worden – beim letzten Menschenrechtsausschuss –, und wenn man die Geschichte von gestern im EU-Innenministerrat gehört hat, dann weiß man, er ist schon wieder überholt. Also man merkt schon, das alte Sprichwort stimmt: Gestern standen wir am Rande des Abgrunds – heute sind wir einen bedeutenden Schritt weiter. Keiner weiß wohin, aber alle machen mit – das ist die europäische Tra­gödie, und das ist auch eine österreichische Tragödie.

Nehmen wir einige Punkte aus dem Antrag heraus, da steht drinnen: „‚() Asylsystem‘ in allen EU-Staaten tatsächlich umgesetzt“ werden kann. – Kann mir jemand erklären, was das Asylsystem ist, komplett? Dann bitte ich um eine Nachhilfestunde!

Der nächste Punkt ist: eine quotenmäßige Aufteilung. Jetzt beziehe ich mich auf Otto Pendl, einen großen Pragmatiker des Hohen Hauses – ich schätze ihn sehr –, der sagt: Man kann über alles unaufgeregt reden! Und er hat heute in der Aktuellen Stunde et­was Tolles gesagt – ich zitiere –: Wir brauchen „einen nationalen Schulterschluss“.

Ich stehe auch dazu. Also müssen wir auch über dieses Thema unaufgeregt reden. Das heißt: Brauchen wir wirklich Quoten? Wem nützt die Quote in Österreich, und wem nützt sie überhaupt in der EU? Oder können wir unaufgeregt sagen: Das Boot in Öster­reich ist voll!? (Beifall bei der FPÖ.)

Nur zwei Zahlen, ich möchte Sie nicht langweilen: 14 225 Asylanträge, 160 Prozent Stei­gerung gegenüber dem Vorjahr. Dann habe ich gesehen: 314 Asylanträge an einem Tag, das ist der höchste Wert, den es überhaupt jemals, seit es Aufzeichnungen gibt, gegeben hat. Die Frau Innenminister beklagt zu Recht, dass 90 Prozent der Asylanträ­ge von zehn Mitgliedstaaten abgearbeitet worden sind. Das bedeutet also, 18 Mitglied­staaten haben 10 Prozent abgearbeitet. Bitte, wo ist da die europäische Solidarität?

Beim gestrigen wunderschönen EU-Gipfel hat die EU-Kommission festgestellt, dass sie 40 000 Eritreer und Syrer auf die EU aufteilen möchte. Das ist gescheitert! Warum ist denn das gescheitert? – Man hat gemeint, es gibt schon inoffiziell etwas; man kann sich mit den Quoten nicht anfreunden.

Der nächste Punkt war ein noch viel besserer, das ist typisch EU-Deutsch, umgesetzt von de Maizière, der gesagt hat, es gebe „noch keine Lösung, aber die gemeinsame Über­zeugung, dass wir sehr bald eine gemeinsame Lösung brauchen“. – Können Sie sich vorstellen, wie weit das geht und wie es in Österreich weiter zugeht?

Gleichzeitig wurde damit auch die Freiwilligkeit von Staaten abgehandelt; also man zwingt die Staaten nicht, sondern jeder Staat entscheidet freiwillig über diese Quote, wenn man der Presse Glauben schenken darf. Zusätzlich hat der italienische Vertreter noch gemeint, mit diesen temporären Schengen-Visa sei es ja eigentlich gar nicht so, das sei gar keine offizielle Drohung Italiens gewesen, sondern nur eine Indiskretion der Journalisten. Der Nächste, das war der Franzose, hat angesichts der vielen Hundert in Italien gestrandeten Migranten gesagt: Na ja, so ist es eigentlich nicht, denn es gibt den Willen von Frankreich und Italien, zusammenzuarbeiten!

Aber die Wahrheit ist eine andere. Wir müssen uns der Frage stellen: Wie gehen wir mit dieser Völkerwanderung um? 1,2 Milliarden Afrikaner gibt es – oder vielleicht schon


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mehr –, was machen wir? – Es gilt, klare Verhaltensmaßregeln und Richtlinien hier in Österreich zu formulieren, wenn die EU versagt. Da müssen wir national einschreiten können! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl.)

Wir haben noch ein weiteres Problem im Ausschuss, das ich nur noch kurz anschnei­den möchte. Man hat es belächelt und gesagt, dass es nur Einzelfälle, wenige Einzel­fälle von kleinen Übergriffen gibt. – Nehmen Sie die letzten paar Tage her: Traiskir­chen, die Kinder trauen sich nicht mehr zur Schule zu gehen. Wir sehen es wieder ein­mal, im Hotel am Semmering – berüchtigt schon von Anbeginn an –: Massenschlägerei von 120 Asylwerbern. Wobei der Bürgermeister zu Recht sagt, die Frau Innenminister habe ihn im Stich gelassen – vornehm ausgedrückt –, denn eigentlich waren nur 50 ge­plant. Diese Leute haben schon dort gewohnt, und das wurde dann plötzlich mit weite­ren Hundert bestückt.

Massenschlägerei – nur, damit Sie wissen, was das kosten kann –: vier Verletzte, 50 Per­sonen direkt betroffen, vier Sektorenstreifen aus dem Raum Mürzzuschlag, Kindberg, Polizeistreifen aus Gloggnitz und eine Hundestreife. Dieser harmlose Einsatz hat stun­denlang gedauert. Harmlos?!

Ich rede nicht von Kufstein, ich rede von vielen, vielen kleinen Dingen, die in der Süd­steiermark passieren. Ich zähle auf: Straß, Arnfels, Oberhaag, Gleinstätten, Wildon. Ich weiß nicht, wo die Herren und Frauen Abgeordneten sind; sie sollen dorthin gehen. Das sind ungefähr 10 000 Leute. Das sind keine Horrorszenarien, Sie können tagtäg­lich diesen seligen Umgang mit diesen glücklichen Kriegsflüchtlingen sehen.

Noch einmal: Das sind Traumatisierte, aber dass auch die autochthone Bevölkerung dem Menschenrecht unterliegt, das soll hier auch einmal eindeutig klargestellt werden. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Es geht darum, über alles zu diskutieren. Das heißt aber auch – das hat Kollege Cap vor einem Jahr schon einmal gesagt –, dass wir das Ganze weltweit betrachten müs­sen. Was ist mit Libyen passiert? Warum kommen die Flüchtlinge jetzt von dort rüber? Warum war das bei Gaddafi nicht möglich? Was ist mit dem Irak passiert? Wer sind die Nutznießer? Cui bono, wem nützt das Ganze? Wem nützt es, wenn Afrika destabilisiert wird? Wem nützt es, dass multinationale Konzerne dort ihr Geld verdienen, wo wir die­se Ländereien aushungern, und, und, und?

Zum Abschluss bringe ich ein Zitat: „Eine Politik der offenen Tür kann weder im Sinn der bereits hier Lebenden noch potenzieller Zuwanderer sein, die mit falschen Verspre­chen auf eine gefährliche Reise gelockt werden.“

Aber eines können wir sicher tun, nämlich das, was acht Landeshauptleute bereits ge­sagt haben: temporäre Grenzkontrollen durchführen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Durchführung tempo­rärer Grenzkontrollen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert auf Grund der unkontrollierten Mi­gration von Flüchtlingen, der steigenden Schleppertätigkeit und dem Kriminaltourismus schnellst möglich temporäre Grenzkontrollen durchzuführen.“

*****


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Es ist höchst an der Zeit. Das Wasser steht uns nicht bis zum Hals, sondern schon über den Kopf drüber. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.37


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Riemer eingebrach­te Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Riemer und weiterer Abgeordneter betreffend Durchführung tempo­rärer Grenzkontrollen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschen­rechte über den Antrag 588/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Menschenrechtslage an den Grenzen der EU (675 d.B.) (TOP 18)

Auf Grund der großen Flüchtlingsströme und der steigenden Schleppertätigkeit, wo-durch es zu einem massiven Anstieg bei Asylwerbern in Österreich gekommen ist und die Bundesländer im Zuge der Flüchtlingsbetreuung, Grundversorgung, für die Unter­bringung der Flüchtlinge zu sorgen haben, sprachen sich in den letzten Wochen acht von neun Landeshauptmännern für die Wiedereinführung temporärer Grenzkontrollen aus:

„Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) hat sich am Freitag für die Ein­führung temporärer Grenzkontrollen ausgesprochen. ()“

Die Presse online, 12.09.2014

„Auch der rote burgenländische Amtskollege Hans Niessl ist auf Schiene. Im neuen rot-blauen Regierungsprogramm wird das Überwachen der Grenze dezidiert als Ziel for­muliert. Dementsprechend froh ist man in Niessls Büro über Pühringers Vorstoß. „Wir freuen uns, dass unser Vorschlag aufgegriffen wird“, heißt es auf ÖSTERREICH-An­frage“

Österreich, 15.06.2015

„In der Debatte über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen wegen der Zunahme an Asylwerbern kann sich der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) „punk­tuelle Kontrollen da oder dort“ vorstellen. ()“

ORF Tirol, 17.09.2014

„Auch Landeshauptmann Pühringer für Grenzkontrollen ()“

SN online, 17.09.2014; Österreich, 15.06.2015

„Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) schließt sich in der Frage der Grenzkontrollen seinen Kollegen Josef Pühringer und Günther Platter an. ()“

SN online, 18.09.2014

„Gegenüber ÖSTERREICH spricht sich auch Salzburgs VP-Landeshauptmann Wilfried Haslauer – unter Bedingungen – für die Kontrollen aus: „Wenn die Situation es not­wendig macht, dann ist das denkbar.“

Österreich online, 15.06.2015

„Ich glaube, dass es an der Zeit ist, ein Konzept zu erarbeiten, mit dem man Grenz­kontrollen wieder einführt und zwar im Bedarfsfall von einem Tag auf den anderen“: Mit


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 181

diesen Worten schlug gestern Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll so wie zuvor sein burgenländischer Amtskollege Niessl Sicherheitsalarm.

Krone, 16.09.2014

„Peter Kaiser, immerhin Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, ließ dem KURIER durch seinen Sprecher ausrichten, er könne sich Grenzkontrollen grundsätzlich vor­stellen ()“

Kurier online 17.09.2014

„Landeshauptmann-Stellvertreter Siegfried Schrittwieser. „Sollte die Union weiter nur zö­gerlich agieren, bin ich ebenfalls für zeitlich befristete Grenzkontrollen.“ ()“

Kurier online 17.09.2014

„Grenzkontrollen: Wallner dafür, wenn Sicherheitslage es erfordert ()“

Vorarlberg online, 18.9.2014

Nicht nur wegen der unkontrollierten Migration von Wirtschaftsflüchtlingen sind Grenz­kontrollen notwendig geworden, sondern auch wegen des immer stärker werdenden Kri­minaltourismus. Derzeit könnten die vorwiegend osteuropäischen Einbrecherbanden völlig ungehindert ein- und mit dem erbeuteten Diebesgut auch wieder ausreisen, ohne irgendwelche Kontrollen befürchten zu müssen.

Nur mit Grenzkontrollen kann Österreich diesem unkontrollierten Ein- und Durchreise von Wirtschaftsflüchtlingen und auch Kriminellen Einhalt gebieten und so auf europäi­scher Ebene ein Umdenken und endlich ein tätig werden bewirken.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert auf Grund der unkontrollierten Mi­gration von Flüchtlingen, der steigenden Schleppertätigkeit und dem Kriminaltourismus schnellst möglich temporäre Grenzkontrollen durchzuführen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte.

 


17.37.40

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Die Frauen Bundesmi­nisterinnen! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grünen glauben, heute hier politisches Kleingeld machen zu können. Sie haben gestern ange­kündigt, einen Misstrauensantrag einzubringen. Heute um 10 Uhr ist dieser Antrag ein­gelangt.

Ich sage Ihnen, warum mir jedes Verständnis fehlt, jetzt und hier von Ihnen einen Miss­trauensantrag serviert zu bekommen: Es gibt in Österreich klare Zuständigkeiten, was diese zweifelsohne schwierige Frage betrifft. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Für die Erstaufnahme ist die Innenministerin zuständig. Wir haben eine Artikel-15a-Vereinbarung mit den Bundesländern, die ganz klar sagt, dass danach die Bundes­länder zuständig sind. Ich sage jetzt nicht, dass es nicht große Bemühungen seitens der Bundesländer gibt, aber die Bundesländer sind, das muss man auch sagen, bis auf ganz wenige Ausnahmen in den vergangenen Monaten nicht imstande gewesen, ihren Aufgaben nachzukommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 182

Auch innerhalb der Landesregierungen gibt es Zuständigkeiten: In einem Bundesland ist ein ÖVP-Landesrat zuständig, in sechs Bundesländern sind es SPÖ-Landesräte, und in zwei Bundesländern sind es grüne Landesrätinnen, die zuständig sind. (Zwi­schenrufe der Abgeordneten Walter Rosenkranz und Moser.) Sie haben geschaut, dass sie etwas schaffen, und sie haben mehr geschafft, als das in unseren Nachbar­staaten der Fall ist. Trotzdem gibt es bei uns wahrscheinlich mehr Aufregung als in Ita­lien, Frankreich oder Griechenland.

Ich habe vor Kurzem auf einem deutschen Privatsender gesehen, wie es Flüchtlingen in diesen Staaten geht: Auf Bahnhöfen, unter Brücken, im Freien, auf der Straße leben sie. Dagegen, sage ich Ihnen, ist eine Unterbringung in Zelten, die von der Innenminis­terin nie angestrebt war, noch immer viel menschenwürdiger. Das ist viel menschen­würdiger als das, was sich rund um Österreich herum abspielt – aber Sie regen sich furchtbar auf!

Wenn es dann darum geht, die Verantwortung in den Bundesländern wahrzunehmen, dann ist das, muss ich Ihnen schon sagen, eigenartig. Es hat zum Beispiel der Verteidi­gungsminister angeboten: Ja, machen wir etwas in den Kasernen! – Die Antwort aus dem Burgenland: Wir haben im Burgenland keinen Bedarf, dass Kasernen zur Verfü­gung gestellt werden!

Oder: Heute in der Früh ist es noch einmal im ORF gekommen: „Traumatisierte Men­schen, die erleben mussten, wie Soldaten und Kämpfer in Uniform Menschen gejagt, gefoltert und ermordet haben, in Kasernen unterzubringen ist moralisch und gesund­heitlich ein Problem“, sagte der Kärntner Landeshauptmann. Für ihn kommt es daher nicht infrage, dafür Kasernen zu nehmen. (Zwischenruf des Abg. Darmann.)

Oder: in der Steiermark. Als die Ministerin dort Flüchtlinge untergebracht hat, hat man gemeint, das sei eine nicht akzeptable Vorgangsweise, man müsse da zuerst die Zu­stimmung der Gemeinden einholen.

Wenn wir immer zuerst die Zustimmung der Gemeinden einholen müssen, dann möch­te ich wissen, welcher Bürgermeister in Österreich sagt: Ja, bitte, ich nehme mehr und noch mehr Flüchtlinge! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wir müssen hier schon ehrlich zueinander sein! Und da halte ich die Grünen für nicht ehrlich, das sage ich Ihnen.

Die zuständige Landesrätin in Tirol meint:

„Das Problem liegt hier auch bei den hohen Wohnungskosten in Tirol. Wir finden nur wenige private Unterkünfte, das ist in Wien oder im Burgenland viel leichter“.

Die sollen das machen. – Ja, die anderen sollen das machen. (Abg. Rädler: Eh klar! – Abg. Steinhauser: Das hat sie nicht gesagt!)

Ja, das hat sie nicht gesagt, aber das war ja intendiert. (Abg. Steinhauser: Dann zitie­ren Sie nicht falsch!) – Wenn sie sagt, das ist in Wien und im Burgenland viel leichter, was will sie dann damit sagen? – Macht ihr es, denn bei euch ist es leichter! (Abg. Stein­hauser: Weil es schwer ist! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Weil Sie sich zu Recht aufregen, weil Sie hier mit zwei Maßstäben messen: Wenn Sie zuständig sind, dann ist es beim anderen leichter, als selbst die Verantwortung wahrzu­nehmen.

Die Ministerin, die ihre Verantwortung wahrnimmt, bekommt von Ihnen einen Misstrau­ensantrag. Das ist Ihre Politik! Zweischneidiger und doppelbödiger geht es gar nicht mehr, sage ich Ihnen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Es ist schwer mit euren Bür­germeistern, mit euren ÖVP-Bürgermeistern!)


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Oder: in Salzburg. Was sagt in Salzburg die zuständige Landesrätin Martina Berthold? – „Ich finde es nicht konstruktiv, wie jetzt agiert wird. Sich jetzt auf 100 Prozent zu ver­steifen, ist eine Maßregelung der Bundesländer, die nicht konstruktiv ist.“ (Abg. Brosz: Mit euren Bürgermeistern ist es ganz schwer!)

Ja wozu macht man Vereinbarungen? Wenn wir dann sagen, haltet das ein, was wir vereinbart haben, dann werden die Bundesländer gemaßregelt!? – Das sagt Ihre Lan­desrätin zu ihrem eigenen Versagen! Sehen Sie auch das, wenn Sie dann so vollmun­dig nach mir hier reden werden! (Zwischenrufe der Abg. Korun.)

Was schaffen Ihre Landesrätinnen hier? – Ich sage es Ihnen: Ich halte Ihre Vorgehens­weise für äußerst unfair und unsolidarisch! Wir sollten gemeinsam versuchen, hier zu Lösungen zu kommen. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Brosz. – Zwischenruf des Abg. Walser.)

Ich sage Ihnen noch ein Zweites: Die Ministerin kommt auf der einen Seite, wenn es um die Erstaufnahmen geht, ihren Aufgaben nach. Aber bei jenen, Richtung Freiheit­liche Partei  Schade, dass Kollegin Belakowitsch-Jenewein gerade nicht im Saal ist. Sie hat heute gemeint: Es gibt ja nicht einmal Statistiken, Frau Innenminister!, und hat gefragt: Wo ist die Statistik, was Abschiebungszahlen betrifft? (Abg. Steinhauser: Die Erstaufnahmestellen sind überfüllt!)

Da sage ich Ihnen, Sie müssten nur das machen, was die Grünen gemacht haben. Die Grünen haben eine Anfrage an die Frau Ministerin gestellt: „Anfrage der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde  betreffend Schubhaft, Abschiebungen, Dub­lin-Überstellungen“. Die Antwort war detailliertest, auf 31 Seiten. (Der Redner hält eine Kopie der Anfragebeantwortung in die Höhe.) Machen Sie es, und Sie bekommen die Auskunft!

Ich sage es Ihnen aber, weil Sie heute Vormittag gefragt haben: Im heurigen Jahr wa­ren es von Jänner bis April 4 167 Außerlandbringungen. Davon waren 1 176 zwangs­weise, 2 991 freiwillige; davon 1 686 freiwillige und 1 300 unterstützt freiwillige Ausrei­sen. – Also Sie bekommen alles, was Sie wollen. Die Frau Ministerin sorgt für rechts­staatliche Verfahren. Und diejenigen, die eben keinen Aufenthaltstitel haben, bleiben auch nicht im Land, um das ganz deutlich zu sagen. Da kommt es zu Abschiebungen. Nicht angenehm, aber es wird gemacht. (Abg. Darmann:  andere Zahlen!)

Daher bitte ich Sie, ich bitte Sie alle: Österreich hat hier eine Tradition, gerade wenn es um Kriegsflüchtlinge geht und wenn es um jene geht, die unsere Unterstützung brau­chen. Aber wenn wir hier ernsthaft an Lösungen interessiert sind, dann darf man nicht so agieren, wie es heute die grüne Fraktion tut.

Das, was Sie heute hier tun, ist kein Beitrag zur Lösung dieses großen Problems, das nicht nur uns beschäftigt (Zwischenruf der Abg. Schwentner), das wir in Wirklichkeit in Österreich allein nie lösen werden können, sondern nur auf europäischer Ebene. (Abg. Steinhauser:  bringt ihr auch nichts zusammen!)

Ich hoffe, dass Ihre Kollegen auf europäischer Ebene konstruktiver sind als Sie heute hier, und ich hoffe, dass Ihre Landesrätinnen ihre Verantwortung wahrnehmen, was sie bis heute im Gegensatz zur Ministerin nicht getan haben, weder in Tirol noch in Salz­burg. (Beifall bei der ÖVP.)

17.45


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun zu Wort. – Bitte.

 


17.45.53

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Heu-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 184

te haben wir einen Antrag der Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP vor uns liegen, in dem es darum geht, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine gemeinsa­me humanitäre Asylpolitik, insbesondere für menschenwürdige, rasche und faire Asyl­verfahren einsetzen möge.

Das ist ein ziemlicher Widerspruch zu dem, was die Frau Innenministerin am 12. Juni der APA gesagt hat – ich zitiere –:

„Selbstverständlich werden wir neue Anträge annehmen und neue Asylwerber regis­trieren. Aber die Verfahren und damit auch der Familiennachzug wird gestoppt. Weil wir jetzt einmal nur noch Rück- und Abschiebungen behandeln, um auch unsere At­traktivität zu senken.“ – Zitatende.

So viel zu einer solidarischen und gemeinsamen Asylpolitik auf EU-Ebene.

Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, das Bauamt würde sagen: Pfoah, es sind in letzter Zeit so viele Baubewilligungsanträge hereingekommen, das schaffen wir einfach nicht mehr. Wir lassen diese Baubewilligungsanträge einfach liegen, wir werden uns jetzt auf die Ablehnung der eingetroffenen Anträge oder auf die Ungültigerklärung der bereits erteilten Bewilligungen konzentrieren, weil einfach zu viele Anträge da sind. Wir werden sie jetzt nicht mehr bearbeiten, wir werden sie liegen lassen! – Die Hölle wäre los, und zwar völlig zu Recht!

Menschen, die Anträge gestellt haben und von einer Behörde erwarten dürfen, dass diese Anträge auch rechtsstaatlich und ohne unnötigen Aufschub behandelt werden, würden sagen: Entschuldigung! Wie komme ich dazu, wenn das Amt sagt: Es sind einfach zu viele Anträge da, die lasse ich jetzt liegen!?

Übrigens wäre das klarer Amtsmissbrauch, eine Ressortleiterin, die ihre Behörden an­weist und sagt: Jetzt lassen wir die Anträge einmal ein paar Monate liegen! Und sie sagt auch noch freimütig dazu: Ich möchte damit nämlich die anderen EU-Innenmi­nister unter Druck setzen! Deshalb bauen wir bei uns im Land einfach einen Antrags­rucksack auf – das müssen zwar wieder wir zahlen, denn diese Anträge müssen abge­arbeitet werden, das macht aber nichts, das mache ich einfach so.

Dann hat es natürlich zu Recht einen großen Aufschrei gegeben. Es gab Rechtsanwäl­te, die bei uns angefragt haben: Wie meint das die Frau Innenministerin jetzt? Das wä­re doch glatter Amtsmissbrauch! – Und aufgrund der massiven Kritik von Menschen­rechtsorganisationen, von Grünen, auch von NEOS, von vielen engagierten Menschen ist die Frau Innenministerin am nächsten Tag ein Stück zurückgerudert, hat gesagt: Nein, nein, es war nicht so!

„Sie habe ,keine Weisung zum Nichtstun‘ erteilt ()“, hat sie am nächsten Tag gesagt.

„() überhaupt habe es sich um keine für Beamte bei Strafe zu befolgende Anordnung gehandelt, sondern nur um ,eine Managementanleitung‘ ohne Weisungscharakter.“

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich glaube, wir alle können davon ausgehen, dass Sie eigentlich wissen müssten, dass Sie sich nicht in der Sandkiste befinden, sondern dass Sie die Innenministerin der Republik Österreich sind und dass Sie nicht einfach mir nichts, dir nichts einen Tag ankündigen können: Ach, ich bin überfordert, ich lasse jetzt die Anträge einfach liegen, und damit will ich auf EU-Ebene meinen Kollegen und Kolleginnen eins auswischen!, und am nächsten Tag sagen: Nein, nein, es war nicht so gemeint, es war nicht einmal eine Weisung, es war „eine Managementanleitung“!

Sie sind damit natürlich gescheitert. Sie sind mit diesem Versuch, Amtsmissbrauch an­zukündigen, blanken Amtsmissbrauch anzukündigen, gescheitert und mussten zurück­rudern und sagen, es sei nicht so gemeint gewesen. Sie haben einen Tag oder zwei Ta-


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ge später wieder das Gegenteil behauptet und gesagt: Na, na, jetzt bearbeiten wir eigent­lich nichts außer Abschiebungen und Zurückschiebungen, sogenannte DublinFälle.

Aber dann war es auch schon wurscht, denn dieses ständige Hin und Her – habe ich gesagt, habe ich nicht gesagt –, ist sehr unglaubwürdig.

Nächste Baustelle: Sie haben am 29. Mai über die APA verkündet: Mikl-Leitner ermög­licht Schubhaft für Dublin-Fälle.

Es wurde zwar vor Kurzem hier ein Gesetz beschlossen, übrigens eine Regierungsvor­lage aus Ihrem Haus, eine Änderung des sogenannten Fremdenpolizeigesetzes und der Asylgesetze, die Ihre Unterschrift trägt, aber Sie haben gesagt: Das ist mir zu spät!

Und das Inkrafttreten dieser Neuerung, die das Parlament mehrheitlich, mit den Stim­men von SPÖ und ÖVP beschlossen hat, war der Frau Innenministerin einfach zu spät.

Und was macht sie dann? – Sie macht eine rechtswidrige Verordnung und sagt: Ich ziehe das einfach vor, was eigentlich mit 1. Juli in Kraft treten würde. Ach, kein Pro­blem, mache ich einfach! (Die Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe.)

Dem steht der Rechtsstaat im Weg, weshalb es auch schon Entscheidungen vom Bun­desverwaltungsgericht der Republik Österreich gibt – eine Kopie habe ich mitgebracht –, wo ganz oben und ganz fett gedruckt draufsteht: „IM NAMEN DER REPUBLIK!“

Und dann geht es weiter mit:

„I. Der Beschwerde hinsichtlich des Schubhaftbescheides wird gemäß () stattgege­ben, und dieser“ – nämlich der Schubhaftbescheid, der auf diese rechtswidrige Verord­nung der Frau Bundesministerin zurückgeht – „für rechtswidrig erklärt.“

Weiters: „II. Der Beschwerde hinsichtlich der Anhaltung in Schubhaft wird () stattge­geben und die Anhaltung () für rechtswidrig erklärt.“

„() wird festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen nicht vorliegen.“

Sie sind auch damit auf der ganzen Linie gescheitert, sehr geehrte Frau Innenminis­terin, nämlich mit dem Versuch, den Rechtsstaat mit Füßen zu treten, eine rechtswidri­ge Verordnung zu machen, zu sagen: Ach, das Gesetz, das das Parlament beschlos­sen hat, tritt mir zu spät in Kraft! Das ziehe ich jetzt mit einer Verordnung ein bisschen vor! (Abg. Walter Rosenkranz: Können wir das ganze Erkenntnis vorgelesen bekom­men?! Das ist zu wenig! Bitte das Ganze!)

Und das alles zusätzlich zu der Unfähigkeit, die leider zu diesen Zelten geführt hat. Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sie sind seit über vier Jahren Innenministerin der Republik, etwas länger dauert der Syrienkrieg an. Sie hätten, wenn nicht im ersten Jahr, dann im zweiten Jahr, wenn nicht im zweiten, dann im dritten Jahr, wenn nicht im dritten, dann im vierten Jahr davon ausgehen können, ja davon ausgehen müssen, dass die Flüchtlingszahlen auch bei uns steigen werden. Sie sind für die Erstaufnahme zuständig. Es wurde nichts vorbereitet. Und dann haben Sie Zelte aufgestellt und ge­sagt: Alarm, Alarm, jetzt muss ich Zelte aufstellen!

Ihre mehrfachen Versuche, den Rechtsstaat mit Füßen zu treten, zeigen einmal mehr, dass Sie hochgradig überfordert sind und dass Sie versuchen, diese Überforderung und dieses Missmanagement leider mit Gesetzesbruch zu überdecken und zu übertün­chen.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Inneres


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 186

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschen­rechte über den Antrag 588/A(E) Antrag der Abg. Kirchgatterer, Pfurtscheller, Kollegin­nen und Kollegen betr. die Menschenrechtslage an den Grenzen der EU (675 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für Inneres wird im Sinne des Art 74 Abs. 1 B-VG durch aus­drückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

(Beifall bei Grünen und NEOS. – Abg. Prinz: Mein Gott!)

Sehr geehrte Frau Innenministerin, bitte machen Sie Platz für jemanden, der den Rechtsstaat wirklich ernst nimmt und der die Menschenrechte auch wirklich schützt, bevor der Rechtsstaat, Schutzsuchende und die Republik noch größeren Schaden neh­men. – Danke. (Beifall bei Grünen und NEOS. – Zwischenrufe der Abgeordneten Eßl und Rädler.)

17.54


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Korun soeben eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde betreffend Versagen des Ver­trauens gegenüber der Bundesministerin für Inneres

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschen­rechte über den Antrag 588/A(E) Antrag der Abg. Kirchgatterer, Pfurtscheller, Kollegin­nen und Kollegen betr. die Menschenrechtslage an den Grenzen der EU (675 d.B.)

Begründung

Die Leitung des Bundesministeriums für Inneres ist eine höchstsensible Aufgabe. Sie beinhaltet die Kontrolle wesentlicher Teile des staatlichen Gewaltmonopols und um­fasst Verbrechensbekämpfung ebenso wie die Wahrung der Grundrechte und den Schutz verfolgter Menschen. Daher erfordert das Amt der Innenministerin neben Fach­kompetenz auch ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit, differenziertem Denken, Ach­tung für Verfassung und Grundrechte, Problemlösungskompetenz aber auch Mitgefühl und Einfühlungsvermögen.

Innenministerin Mikl-Leitner behandelt seit jeher das Thema Asyl unter dem Schlaglicht der Abwehrpolitik. Das ist anhand der mittlerweile jährlich erfolgenden Verschärfungen des Asylrechts, der weiteren Aushöhlung von rechtstaatlichen Mitteln in Asylverfahren sowie der Verknüpfung der Debatte über Asyl mit irregulärer Migration, Schlepperei und angeblichen Missbrauch – auch durch die Innenministerin – offensichtlich. Die letz­ten Monate haben aufgezeigt, dass die Innenministerin im Umgang mit diesem grund­rechtssensiblen Thema überfordert ist. Die letzten Wochen zeugen von zunehmend unkoordinierten und für die betroffenen AsylwerberInnen drastischen Maßnahmen der Innenministerin im Bereich Asyl.

Mangelnde Vorausplanung im Bereich Unterbringung von AsylwerberInnen

Obwohl der Bürgerkrieg in Syrien seit über 4 Jahren tobt und damit eine stärkere Flucht­bewegung nach Europa vorhersehbar war, hatte BM Mikl-Leitner bislang keine geeig-


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neten Vorkehrungen getroffen, um bei Anstieg der Asylanträge geeignete Unterkünfte sicherzustellen. Nun wurden - von ihr angeordnet - kurzerhand, ohne Rücksprache mit den Bundesländern, Zelte errichtet, in denen die Asylsuchenden teils bei strömendem Regen und Kälteeinbruch, teils bei großer Hitze, ausharren.

Hausgemachte Zusatzbelastungen der Asylbehörden zur Unzeit

Obwohl ein größerer Anstieg bei der Anzahl der Asylverfahren bereits bekannt war, hat die Innenministerin zur Unzeit eine weitere Gesamtnovelle des Asylrechts veranlasst, die den gesamten ersten Teil des Asylverfahrens umstrukturiert. Dies in einer Zeit, in der die Asylbehörden jede helfende Hand für die Abwicklung des normalen Aufkom­mens an Verfahren brauchen könnten. Diese komplette Neuaufsetzung (abgesehen von den vielen anderen Gesetzesänderungen) des Zulassungsverfahrens erfordert Zu­satzschulungen, Neuanstellungen, Neueinschulungen und wird damit dringend benö­tigte Zeitressourcen binden. Der bürokratische Mehraufwand in Asylverfahren wird sich drastisch erhöhen, der Rückstau an Verfahren immer größer werden.

Erlass einer rechtswidrigen Verordnung zur Inschubhaftnahme

Mit der Begründung, dass die vom Nationalrat beschlossene Fremdenrechtsnovelle zu spät in Kraft treten würde, hat die Bundesministerin am 28. Mai 2015 eine Verordnung erlassen, mit der die Verhängung der Schubhaft über AsylwerberInnen in sogenannten „Dublin Fällen“ wieder möglich gemacht werden soll.

Diese Verordnung ist jedoch gleich zweifach rechtswidrig: Weder ist sie durch das der­zeit geltende Fremdenpolizeigesetz gedeckt, noch entspricht sie den zwingenden Vor­schriften der Dublin III Verordnung.

Eine Inhaftierung von Personen ohne ausreichende gesetzliche Grundlage ist ein grund­legender Verstoß gegen das Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönli­chen Freiheit und die EMRK. Dies wird zur Aufhebung der unter dieser Verordnung er­gangenen Schubhaftbescheide führen und auch Kostenfolgen nach sich ziehen. Der zunehmend fahrlässige Umgang der Innenministerin mit Grundrechten, noch dazu in einem menschenrechtlich so sensiblen Bereich wie Haft, ist erschreckend und nicht hinnehmbar.

Ankündigung eines Asyl-Bearbeitungsstopps außer für Dublin-Fälle

Nun erteilte Bundesministerin Mikl-Leitner eine Weisung, die den Stopp aller derzeiti­gen Asylverfahren verfügt: nur mehr Rück- und Abschiebungen (Dublin-Fälle) würden von den Asylbehörden bearbeitet. Dies mit der Begründung, sie wolle andere Schutz­suchende abschrecken und angeblich andere EU-Mitgliedstaaten zum Handeln auffor­dern. Dies ist eine endgültige Abkehr vom rechtstaatlichen Umgang mit den Verfahren Schutzsuchender und Populismus auf dem Rücken der Schwächsten. Durch diesen Stopp wird tausenden AsylwerberInnen ihr Recht auf ein Asylverfahren systematisch auf unbestimmte Zeit vorenthalten, Familienzusammenführungen werden gestoppt und ein massiver Verfahrensrucksack für die nächsten Jahre aufgebaut. Weder wird damit die angespannte Unterbringungssituation verbessert, noch wird dieser Verfahrensstopp Auswirkungen auf das Kommen weiterer Asylsuchender haben (geschweige denn auf andere EU-Staaten). Nach massiver Kritik behauptet die Innenministerin nun, es hand­le sich bei dem Stopp lediglich um eine „Managementanleitung“ ohne Weisungscharak­ter. Von den Asylbehörden würde diese trotzdem vollzogen. Offensichtlich herrscht im Innenministerium mittlerweile völlige Unübersichtlichkeit und Unsicherheit auch für die vollziehenden BeamtInnen.

Der Asylverfahrenstopp ist das endgültige Zeichen eines kompletten Versagens der In­nenministerin im Asylbereich. Asylrechte werden je nach Bedarfslage der Ministerin be­liebig ausgelegt und dabei von ihr in Kauf genommen, dass Schutzsuchende die Leid-


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tragenden ihrer mangelnden Vorausplanung, von dürftiger Unterbringung in Zelten, von rechtswidrigen Haftmaßnahmen und von beliebig langen Verfahrensstopps sind.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für Inneres wird im Sinne des Art 74 Abs. 1 B-VG durch aus­drückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


17.54.45

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bun­desregierung! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Uns geht es um tatsächliche, um wirkliche Lösungen, uns geht es nicht um Polemik. Wir werden den Misstrauensan­trag natürlich nicht unterstützen, obwohl, meine Damen und Herren, schon klar zu se­hen ist, dass der gute Ruf eines Staates, eines Landes sehr schnell verloren gehen kann, dass die Glaubwürdigkeit, die Berechenbarkeit leicht in Mitleidenschaft geraten kann, dass das, was Generationen nach 1945 aufgebaut haben, auch im Widerstand gegen Unvernunft zerstört und zunichte gemacht werden kann.

Darum ist es angebracht, sehr vorsichtig bei der Wortwahl, bei den Formulierungen der Handlungen, die angekündigt werden, die als beabsichtigt in den Raum gestellt wer­den, die kurzfristig gesetzt werden, zu sein. Es gilt abzuwägen, mit Vernunft und in Ab­sprache: Was trägt zur Lösung bei oder was schafft neue Probleme? – Zeltstädte sind keine Lösung. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS.)

Gute Entscheidungen sind meist das Ergebnis gemeinsamer Beratungen und nicht ein­samer Festlegungen. Dialog und Dialogfähigkeit sind gefragt. Unser gemeinsamer An­trag, Tagesordnungspunkt 18, befasst sich mit Lösungen, mit wirklichen Lösungen. Es geht um die Rettung der Bootsflüchtlinge, um eine gemeinsame humanitäre Asylpolitik in allen EU-Staaten, um eine quotenmäßige Aufteilung der Asylwerber, um eine wirksa­me Bekämpfung von Menschenhandel und Schlepperwesen sowie um eine Zusam­menarbeit mit den Mittelmeerländern, mit den afrikanischen Ländern.

Meine Damen und Herren! Daran zu arbeiten, sich dafür einzusetzen, sich zu engagie­ren, das lohnt sich im gemeinsamen Interesse, im Interesse Österreichs. – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ.)

17.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


17.57.34

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Meine lieben Kollegen im Nationalrat, liebe Bürger auf der Galerie und zu Hause! (Abg. Höfinger: Es gibt zwei!) – Ich habe gesagt: Frau Bundesminister. Das passt schon. (Abg. Höfinger: Es gibt aber zwei!) – Entschuldigung, dann tut es mir leid. Herzlichen Dank. Entschuldigung, Grüß Gott, Frau Bundesminister. So viel Höf­lichkeit muss sein. (Abg. Rädler: Guten Morgen!)

Die ÖVP hat heute in der Früh ein Taferl hochgehalten. Sie haben auch einmal das Ta­ferl für sich entdeckt. Mich würde freuen, wenn Sie dieses Taferl auch einmal in Brüs-


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sel hochzeigen würden, das österreichische Taferl nämlich. Ihre EU-Hörigkeit scheint sich nämlich in Brüssel nicht auszuzahlen. Wenn Sie jetzt die EU auffordern, Quoten einzuführen, dann darf ich Sie darauf hinweisen, dass in der heutigen Ausgabe von „Heute“ zu lesen steht (ein Exemplar der Zeitung „Heute“ in die Höhe haltend), dass die EU Ihre Quoten schon von vornherein ablehnt. Also halten Sie das Taferl wirklich hoch, obwohl wir die Quoten auch ablehnen, aber vielleicht wird es dann etwas!

Der Antrag (Zwischenruf des Abg. Lopatka.– Halten Sie das Taferl hoch! Schauen wir, ob Sie etwas zusammenbringen! (Abg. Lopatka: Die Debatte geht ja weiter! Lu­xemburg übernimmt den EU-Vorsitz!) – Sehr gut, sehr gut. Die Debatte geht weiter.

Ich sage Ihnen noch etwas: Wir werden untergehen. Die Debatte geht nämlich weiter; auch die Franzosen machen schon die Grenze zu, die Grenze zu Italien. Ich bin kein Freund davon, die Italiener im Regen stehen zu lassen. Aber wir müssen auch schau­en, wo wir in Österreich bleiben. Wir sind in Österreich gewählte Abgeordnete und sind für dieses Land und seine Bürger verantwortlich. Wir können daher nicht zuschauen, wie rundherum alle ihre Grenzen dichtmachen, und wir hoffen weiter auf die EU-Quote.

Weil das hier noch auf der Seite steht: Herr Bundesminister Kurz hat die Familien­beihilfe für sich entdeckt. Das war eine Anfrage von den Freiheitlichen, deren Beant­wortung noch nicht da ist, die Antwort aber wahrscheinlich schon im Ministerium be­kannt ist. Die Frau Bundesministerin hat wahrscheinlich gleich dem Herrn Kollegen Kurz gesagt: Pass auf, da wird etwas kommen, vielleicht sollten wir das fordern!, weil es nämlich bei den Landtagswahlen so aussieht, dass die FPÖ immer weiter gewinnt und die ÖVP immer verliert. Jetzt muss man wahrscheinlich ein bisschen umschwen­ken. (Beifall bei der FPÖ.)

Übrigens: Mich wundert es, dass Sie jetzt umsetzen, was die Freiheitliche Partei seit über fünf Jahren fordert. Sie haben uns immer vorgeworfen, wir würden Hetze betrei­ben. – Und genau das, was wir vor fünf Jahren schon gefordert haben, wollen Sie heu­te umsetzen. Jetzt frage ich mich, ob Sie sich auch selbst als „Hetzerin“ bezeichnen.

Um noch etwas dazu zu sagen: Sie setzen das um, was wir seit fünf Jahren fordern. – Das heißt, Sie hinken fünf Jahre nach. Sie sollten heute das umsetzen, was wir jetzt fordern, sonst werden wir nämlich in fünf Jahren genauso dastehen und wieder umset­zen, was die Freiheitlichen schon längst hätten machen wollen.

Wir sind übrigens nicht die Einzigen. Sie wissen es, Sie waren bei der Pressekonferenz in Linz selbst dabei, wo Landeshauptmann Pühringer gefordert hat, die Grenzen zu schließen. Wenn Sie schon nicht auf uns hören oder zumindest nur im Fünf-Jahres-Takt, also mit fünf Jahren Verspätung, dann hören Sie auf Ihren Parteikollegen Pührin­ger und machen Sie die Grenzen dicht! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.00


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.

 


18.01.11

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Dank der aus­geweiteten Aktion von FRONTEX gelingt es immer besser, mehr Menschenleben im Mittelmeer zu retten, aber es gilt, den verbrecherischen Schleppern den Kampf anzu­sagen. Verzweifelte Flüchtlinge wenden sich in ihrer Not an unseriöse Schlepperorga­nisationen und vertrauen ihnen ihr Leben an. Wenn sie in Lebensgefahr geraten, muss man alles daransetzen, sie zu retten und sie zu versorgen, aber danach umgehend an die nordafrikanische Küste zurückbringen.

Europa muss jedem Migranten klarmachen, dass es keinen illegalen Weg nach Europa mehr gibt. UNHCR-Anlaufstellen direkt in den Krisengebieten sollen untersuchen, ob ein Asylgrund vorhanden ist. Wenn das so ist, so sind Verfolgte willkommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 190

Die mittlerweile hoch professionellen Schlepperorganisationen spielen eine Schlüssel­rolle bei den Flüchtlingsdramen. Sie sind gnadenlose Ausbeuter, die die Menschen völ­lig ungeschützt und desorientiert aussetzen. Die maroden Boote werden teilweise ge­zielt versenkt oder von den sogenannten Besatzungen verlassen, und somit werden die Menschen ihrem Schicksal überlassen. Diese verantwortungslosen Schlepper sind mit schuld am Tod tausender Flüchtlinge. (Beifall beim Team Stronach.)

Für all die verlorenen Menschenleben sind die Strafausmaße des Tatbestandes der Schlepperei im Fremdenpolizeigesetz nicht annähernd im richtigen Verhältnis festge­legt.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höhe­res Strafausmaß für Schlepper“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, sich verstärkt im Kampf gegen Schlep­perkriminalität einzusetzen und dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, durch welchen für den Tatbestand der Schlepperei Mindeststrafen eingeführt werden und der Strafrahmen deutlich über zehn Jahre hinausgeht.“

*****

Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

18.03


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Lintl eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht daher mit in Verhandlung. (Abg. Rädler: Das war stark! Zwei Appläuse!)

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 18: Bericht des Ausschusses für Menschen­rechte über den Antrag 588/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Menschenrechtslage an den Grenzen der EU (675 d.B.)

Schlepper sind gnadenlose Ausbeuter, die den Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ihre letzten Habseligkeiten abnehmen und sie dann oft völlig ungeschützt und desorientiert aussetzen. Für diese Verbrecher sind die derzeitigen Strafrahmen laut Fremdenpolizeigesetz viel zu niedrig.

Schlepper spielen eine der Schlüsselrollen der Flüchtlingsdramen. Mit maroden Booten – die dann teilweise gezielt versenkt werden – oder in anderen Transportmitteln auf engs­tem Raum zusammengepfercht, versuchen Flüchtlinge nach Europa zu gelangen. Da­bei bezahlen sie Unsummen – in den meisten Fällen ihr gesamtes Vermögen – an die Schlepper. Somit haben Schlepper(banden) für den Tod tausender Flüchtlinge die Ver­antwortung mitzutragen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 191

Für all die verlorenen Menschenleben sind die Strafausmaße des Tatbestandes der Schlepperei im Fremdenpolizeigesetz nicht annähernd im richtigen Verhältnis festge­legt. Es müssen daher Mindeststrafen eingeführt werden und der Strafrahmen muss deutlich über zehn Jahre hinausgehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, sich verstärkt im Kampf gegen Schlep­perkriminalität einzusetzen und dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, durch welchen für den Tatbestand der Schlepperei Mindeststrafen eingeführt werden und der Strafrahmen deutlich über zehn Jahre hinausgeht.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


18.03.56

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Frau Innenministerin, die heutige Diskussion markiert einen Endpunkt eines langen Scheiterns von Ihnen! Sie haben sich diesen Misstrauensantrag von den Grünen redlich verdient. Es gibt im Leben Situationen, dass man in seiner Funktion nichts mehr beitragen kann, und das sollte man auch erkennen und die Konsequenzen ziehen – und Sie sind nachweislich in solch einer Situation! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Vavrik.)

Punkt 1 Ihres Scheiterns: die Situation in Traiskirchen. – Keine Grüne Analyse, was ich jetzt vorlese, sondern die Analyse des Bürgermeisters von Traiskirchen, Andreas Bab­ler, der von völliger Überfüllung spricht. Es gibt keine geregelte Betreuungsstruktur, kei­ne geregelte Tagesstruktur. Er kritisiert feuerpolizeilich unhaltbare Zustände, verstellte Fluchtwege, teilweise fehlende Sanitäranlagen, sanitär unhaltbare Zustände. Und es heißt – das war, glaube ich, nicht Bürgermeister Babler – von anderer Seite, dass es Si­tuationen gibt, dass Flüchtlinge auf dem Boden schlafen müssen.

Das ist in einem Land wie unserem ein unhaltbarer Zustand, für den Sie unweigerlich die Verantwortung tragen, weil Traiskirchen eine Erstaufnahmestelle ist und Ihnen als Bundesministerin unterstellt ist.

Dazu passt auch, dass Frau Abgeordneter Korun, die hinfahren und die dortigen Zu­stände besichtigen will, mitgegeben wird, sie darf das, aber sie darf mit keinem Flücht­ling reden und sie darf mit keinem Mitarbeiter reden. – Warum? Was haben Sie zu verbergen? Wenn ich in ein Gefängnis fahre, dann ruft Justizminister Brandstetter dort nicht an und sagt, ich darf mit keinem Häftling und mit keinem Mitarbeiter reden. Nein, ich gehe durch, und wenn ein Häftling mit mir reden will, dann darf er mit mir reden, und auch jeder Justizwachebeamte darf mit mir reden. In Traiskirchen verbieten Sie das, und ich glaube, Sie haben einen guten Grund: weil Sie genau diese Missstände verbergen wollen.

Des Weiteren wollen Sie dort auch keine Journalisten haben (Abg. Rädler: Das war schon immer so!), weil Sie nicht wollen, dass die Öffentlichkeit erfährt, was es dort für Missstände gibt. Wenn das schon immer so war, ist das eher ein Indiz dafür, dass es diese Missstände schon immer gegeben hat, Herr Abgeordneter Rädler! (Beifall bei den Grünen.) Dieser Eingriff in die freie Berichterstattung ist, freundlich gesagt, inak­zeptabel und unüblich – deutlich gesagt: Das kennen wir eher aus anderen Ländern!


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Punkt 2, und das ist der wesentliche Punkt: Sie inszenieren einen Ausnahmezustand. Am Vormittag – und das finde ich spannend – hat Frau Abgeordnete Fekter bejammert, dass eine Abschiebung, die Sie offensichtlich zum Journalistentermin machen wollten, von den Medien ignoriert wurde. Während Sie in Bezug auf Traiskirchen der Meinung sind, die Medien sollen nicht berichten, um – angeblich – die Flüchtlinge nicht in ihrer Privatsphäre zu belästigen, ist Ihnen das bei jenen, die abgeschoben werden sollen, komplett egal. Weil Sie politisch inszenieren!

Dazu passt auch die Aussage Ihres Parteichefs Mitterlehner, der in der „ZiB 2“ wörtlich von einer „Völkerwanderung“ gesprochen hat. – Das ist eine maßlose Übertreibung. Ja, die Situation ist eine Herausforderung. Es kommen mehr Flüchtlinge als in den letz­ten Jahren, aber es kommen lange noch nicht so viele wie vor zehn Jahren, als der Af­ghanistan-Krieg war, es kommen weniger als während der Jugoslawien-Krise, und es kommen deutlich weniger als während der Ungarn-Krise oder des Prager Frühlings. Das als „Völkerwanderung“ zu bezeichnen, ist offensichtlich der Versuch, der Bevölke­rung Angst zu machen und mit dieser Angst das politische Geschäft zu machen. (Zwi­schenrufe bei der ÖVP. – Abg. Kitzmüller: Schauen Sie sich doch einmal die Zahlen an! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Ich sage Ihnen etwas: Das politische Geschäft mit der Angst wird die FPÖ immer bes­ser machen als Sie, und das wird der Grund dafür sein, dass Sie damit nichts gewin­nen werden, sondern den Boden für diese Partei aufbereiten werden. (Beifall bei den Grünen.) – Sie freuen sich darüber, wenn Sie nur in deren Reihen schauen. (Neuerli­che Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Nächster Punkt: die Zelte. – Wieder eine Inszenierung von Ihnen! Die Erstaufnahme­stellen gehören dem Bund, Sie sind dafür verantwortlich. Wenn Sie über die Länder reden und auf die Länder zeigen, dann zeigen Sie auf den Spiegel, denn dann zeigen Sie auf die ÖVP. Die ÖVP stellt sechs Landeshauptleute, sie sitzt in sieben Landesre­gierungen. Wenn Sie den Ländern ernsthaft einen Vorwurf machen, dann sagt das nichts anderes, als dass Ihre Parteifreunde, die in sieben Landesregierungen sitzen, Sie schon lange im Stich gelassen haben und nicht mehr unterstützen! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Salzburg und Tirol. – Seien Sie froh, dass Sie zwei engagierte Grüne Landesrätinnen haben! (Beifall bei den Grünen.) Ich sage Ihnen einmal die Zahlen; die Kolleginnen ha­ben einen Rucksack an Defiziten von Ihren Vorgängern geerbt. Die Kollegin in Tirol hat innerhalb von eineinhalb Jahren aus 1 000 Plätzen 3 000 gemacht. Ich sage Ihnen et­was: Ohne die zwei engagierten Grünen Landesrätinnen wäre die Bilanz dieser Innen­ministerin noch viel katastrophaler. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn jemand etwas bewegt – und das ist so –, dann sind das diese zwei Landes­rätinnen. Ihr (in Richtung ÖVP) habt eure Innenministerin schon lange im Stich gelas­sen, ihr unterstützt sie schon lange nicht mehr! (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Nächster Punkt: Wer ist die Bürgermeisterpartei in Österreich? – Ob es uns gefällt oder nicht, es ist die ÖVP. Und wer ist auf den Barrikaden, wenn Flüchtlinge in den Gemein­den aufgenommen werden sollen? – Es sind die ÖVP-Bürgermeister! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Brosz: Die Rädlers und Kollegen!) Es ist der Bürgermeister von Bad Gastein ein ÖVP-Bürgermeister, der sich aufregt, wenn Abgeordneter Schellhorn eini­ge Flüchtlinge unterbringen will. Es ist der Bürgermeister von Horn – ein ÖVP-Bürger­meister –, der sich aufregt, wenn eine Kaserne geöffnet werden soll. Es ist der Bürger­meister von Vomp – ein ÖVP-Bürgermeister –, der auf die Barrikaden geht. Die Innen­ministerin hat ja nicht einmal mehr eine Durchsetzungskraft bei den kleinsten Funktio­nären und den Bürgermeistern, die haben sich schon längst alle abgewendet, lassen sie im Stich. Null Durchsetzungskraft! (Beifall bei den Grünen.)


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Aber man darf nicht allen unrecht tun, es gibt auch andere. Es gibt eine ÖVP-Bürger­meisterin in Alberschwende in Vorarlberg, die in einem Brief, den sie öffentlich ver­schickt hat, Folgendes sagt:

„Durch unsere Aktivitäten mit Asylwerbern haben wir Einblick in die Unzulänglichkeiten des europäischen Asylsystems (Dublinabkommen) bekommen.“

Das Dublin-Abkommen ist jenes Abkommen, das (auf Bundesministerin Mikl-Leitner zeigend) diese Innenministerin immer verteidigt hat.

„Wir Menschen an der Basis“ – schreibt sie weiter – „scheinen in puncto Asylpolitik wei­ter zu sein, als die mutlose und – in diesem Falle – unehrliche ,hohe‘ Politik.“

Mit mutloser und unehrlicher Politik meint sie (neuerlich auf Bundesministerin Mikl-Leit­ner zeigend) diese Innenministerin.

Sie schreibt dann weiter: „Wir schreiben in unserem beiliegenden Manifest ganz be­wusst“ – und jetzt kommt es – „vom zivilen Gehorsam“ – eine ÖVP-Bürgermeisterin! –, „weil wir die EU-Grundrechtscharta befolgen, in dem wir staatlich angeordnete Depor­tationen verhindern, die zu Menschenrechtsverletzungen führen können.“

Da meint sie die Maßnahmen (wieder auf Bundesministerin Mikl-Leitner zeigend) die­ser Innenministerin.

Und weiter: „Für die hohe Politik wird es Zeit – höchste Zeit – eine Asylpolitik () zu entwickeln ohne ein Schielen auf ewig gestriges Gedankengut.“

Da kann sie (in Richtung ÖVP) diese Partei oder (noch einmal auf Bundesministerin Mikl-Leitner zeigend) diese Innenministerin meinen.

Eines ist aber klar: Sie hat in drei Absätzen zusammengefasst, dass Sie gescheitert sind!

Der letzte Punkt Ihres Scheiterns ist der Stopp aller Asylverfahren. Mich würde wirklich interessieren – Kollegin Korun hat es schon angesprochen –, welche rechtliche Qua­lität das hat. Wenn das eine Weisung ist, dann müssen wir uns überlegen, ob das mög­licherweise Amtsmissbrauch ist, wenn es eine Managementanleitung ist, dann haben Sie die Bundesverfassung neu erfunden und dann ist zu hoffen, dass Ihre Beamten das ignorieren werden. Tatsache ist aber, was politisch dahintersteckt, ist absurd. Man weiß es nicht genau. Ihre offizielle Begründung war: Wir wollen Druck auf die EU-In­nenminister ausüben. – Die waren vielleicht erschrocken! Sie haben einige Tage später erklärt, dass sie gar nicht an irgendwelche Quoten denken. Denen ist das komplett egal.

Wenn Sie ein Signal Richtung Flüchtlinge senden wollen, ist das auch absurd. Jemand, der in Kauf nimmt, dass er sein Leben auf einer Überfahrt nach Italien und später nach Österreich riskiert, der lässt sich von einem längeren Asylverfahren nicht abschrecken.

Man weiß nicht, was Sie wollen. Sie verbreiten Chaos, Sie sind schlicht gescheitert, Ihnen fehlt jede politische Durchsetzungskraft – und daher haben Sie diesen Misstrau­ensantrag verdient! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.12


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


18.12.18

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Ich glaube, zu Beginn ist einmal etwas ganz Wichtiges festzu­stellen: dass wir zu der Aussage von Herrn Abgeordnetem Steinhauser, dass die FPÖ das Geschäft mit der Angst, die Politik der Angst, besser versteht als die ÖVP, freu-


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diges Applaudieren und Zustimmung der FPÖ hören konnten. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Schrangl: Nicht nur das! Alles besser!) Das ist äußerst heftig, wenn man sich auch noch freut, dass man das Geschäft mit der Angst besser kann.

Ein zweiter Punkt: Dem Misstrauensantrag von den Grünen werden wir zustimmen. Ich habe heute in der Früh schon ausgeführt, dass ich auch der Meinung bin, dass die Bun­desministerin zurücktreten sollte, und kann mich daher diesen Ausführungen nur an­schließen.

Dritter Punkt: Herr Kollege Kirchgatterer, Sie haben gesagt, Sie präsentieren Lösungen in diesem Antrag. Sie wissen, ich werde dem Antrag zustimmen, weil ich schon der Mei­nung bin, dass richtige Dinge drinstehen – aber Lösungen? Wenn man auffordert, auf europäischer Ebene etwas zu tun, so sind das keine konkreten Lösungen. Sie wissen auch – das haben wir auch schon gehört –, dass der Vorschlag, auf europäischer Ebe­ne eine Quote einzuführen, vom Rat schon einmal abgelehnt wurde. Nichtsdestotrotz sind die Vorschläge, die in dem Antrag drinstehen, richtig und von immenser Wich­tigkeit. Wir müssen uns endlich für eine gemeinsame humanitäre Asylpolitik einsetzen, das ist ganz klar, und im Fokus des Ganzen muss eine faire Verteilung der Flüchtlinge auf europäischer Ebene, das heißt, ein EU-weites Quotensystem stehen.

Was auch wichtig ist, ist, dass wir ein dauerhaftes und reguläres Resettlement-Pro­gramm haben, dass Flüchtlinge die Möglichkeit haben, legal in die Europäische Union zu kommen. Dann könnten wir uns vielleicht solche Bilder, wie sie vergangenen Sonn­tag an der türkischen Grenze zu sehen waren und von der Französischen Presseagen­tur aufgenommen wurden, wo tausende Leute versucht haben, irgendwie in die Türkei zu kommen, und auf der einen Seite von türkischen Soldaten, auf der anderen Seite von IS-Kämpfern davon abgehalten wurden, wo Väter ihre kleinen Söhne und Töchter durch den Stacheldrahtzaun de facto durchgeworfen haben, damit sie rüberkommen auf die sichere Seite, wo die türkischen Soldaten mit Wasserwerfern auf Flüchtlinge losgegangen sind, ersparen. Wenn wir ein sinnvolles und dauerhaft reguläres Resettle­ment-Programm hätten, dann könnten wir uns solche unerträglichen Bilder hoffentlich einmal ersparen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Was wir auch brauchen, ist eine dauerhafte und eine sinnvolle Such- und Seenotret­tungsmission. (Ruf bei der ÖVP: FRONTEX!) – Es stimmt, FRONTEX hat jetzt mit der Mission Triton das Einsatzgebiet ausgeweitet, das ist richtig, aber nichtsdestotrotz ist es immer noch so, dass FRONTEX eine Grenzschutzagentur ist und es nicht ihre Auf­gabe ist, Flüchtlinge, die in Seenot geraten sind, zu retten. Wir bräuchten ganz klar ein „Mare Nostrum 2.0“.

Wir haben dazu einen Antrag im Ausschuss verhandelt – er wurde abgelehnt. Es wäre sinnvoll, wenn Sie dem heute hier und jetzt zustimmen könnten, weil das ein ganz we­sentlicher Punkt ist und wir das auch auf europäischer Ebene brauchen. Wir brauchen europäische Solidarität, wir brauchen diese Quoten, wir brauchen eine Abkehr vom Dub­lin-Abkommen, wir brauchen eine Abkehr von diesem Hin- und Herschieben von Flücht­lingen.

Herr Klubobmann Lopatka, weil Sie von rechtsstaatlichen Verfahren gesprochen ha­ben. – Ja, da haben Sie völlig recht, aber ich habe es schon heute in der Früh gesagt: Das, was heute in der Früh hätte passieren sollen, nämlich die Rückschiebung einer Afghanin nach Bulgarien, obwohl die Frist nach dem Dublin-Abkommen schon abge­laufen ist, ist kein rechtsstaatliches Verfahren! Ich kann nur froh sein – ich kann es nur noch einmal wiederholen –, dass es die Zivilgesellschaft gibt, die sich dagegen auf­lehnt, dass es die Crew der Austrian Airlines gibt, die sich dagegen auflehnt. Zum Glück ist diese junge Afghanin mittlerweile freigelassen worden, weil man offensichtlich auch im Innenministerium zu der Einsicht gekommen ist, dass die Frist verpasst wurde, und


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in einem rechtsstaatlichen Verfahren kann man, wenn die Frist verpasst ist, ganz ein­fach keine Rückschiebung vornehmen.

Es ist natürlich wichtig, dass wir weiterhin Druck auf europäischer Ebene machen, dass diese Quotenregelung kommt. Das ist ganz klar. Wir müssen aufhören mit diesem Hin- und Herschieben von Verantwortung, sowohl in Österreich als auch auf europäischer Ebene, weil das nicht weiter sein kann.

Wir brauchen aber auch eine langfristig angelegte Strategie. Wir wissen, wie sich die Zunahme der Flüchtlingszahlen gestaltet, ich weiß, und das wissen wir alle, das ist ei­ne große Herausforderung, und wir wissen auch aufgrund der Zahlen, die hier herum­schweben, dass diese Zunahme in den nächsten Jahren noch massiver sein wird. Das heißt, wir brauchen ganz klar einen Masterplan auf europäischer Ebene und auch in­nerhalb von Österreich, damit wir mit dieser Herausforderung umgehen können. Was wir nicht machen dürfen, ist, dass wir in diesem Zusammenhang diejenigen, denen wir helfen sollten, nämlich die Schutzsuchenden, dabei aus den Augen verlieren. Ich glau­be, Notunterkünfte in Form von Zelten können keine dauerhafte Lösung sein und sind eigentlich eine Zumutung für ein Land wie Österreich. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Wir brauchen jedenfalls eine langfristige und nachhaltige Strategie, wie wir diese He­rausforderungen in den Griff bekommen. Heute haben mehrere NGOs einen Nationa­len Aktionsplan Asyl gefordert, dass wir im Zusammenhang mit den Flüchtlingsströmen sinnvolle Strategien und Lösungen erarbeiten. Ich glaube, das ist wichtig. Es geht darum, wie wir Flüchtlinge in Österreich unterbringen, wie wir ausreichend finanzielle Mittel aufstellen, wie wir auch personelle Aufstockungen im BFA vornehmen, denn klar braucht es dort personelle Aufstockungen, und es geht auch darum, wie wir sinnvolle Integrationsmaßnahmen setzen können.

Dementsprechend bringe ich nun folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen Nationalen Aktionsplan Asyl

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Einbindung der Bundesländer einen Na­tionalen Aktionsplan Asyl zu erstellen, der insbesondere Perspektiven hinsichtlich der Unterbringung, der Schaffung finanzieller Mittel, der personellen Aufstockung sowie der Implementierung von Integrationsmaßnahmen vorsieht.“

*****

Ich glaube, wir brauchen solch eine langfristige Strategie, damit uns das, was uns momentan in Österreich passiert, hoffentlich nie wieder passiert. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

18.17


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Scherak soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen betreffend einen Natio­nalen Aktionsplan Asyl


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eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschenrech­te über den Antrag 588/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Eli­sabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Menschenrechtslage an den Grenzen der EU (675 d.B.) (TOP 17)

Das Innenministerium erwartet eine weitere Zunahme von neuankommenden Flüchtlin­gen. Nach Angaben der Behörden ist die Anzahl der Asylwerber von 2013 auf 2014 um 70 Prozent gestiegen, also von 17.000 auf 28.000 Asylwerber. Die Prognose für 2015 ist, dass diese Zahl nocheinmal deutlich ansteigen wird. Man rechnet mit über 50.000 neuankommenden Asylwerbern. Vor diesem Hintergrund der aktuell mehr als brenz­ligen Asylsituation sowohl in Österreich wie auch in der gesamten EU bedarf es eines Masterplans. Während auf EU-Ebene die Diskussion bezüglich der Einführung gesamt­europäischer Quoten geführt wird, muss auch in Österreich über effektive Lösungen der momentanen Problemlage nachgedacht werden; dies vor allem auch unter Einbe­ziehung der Bundesländer. Die derzeitige Situation ist geprägt von einem Hin- und Her­geschiebe von Verantwortung und gegenseitigen Schuldzuweisungen, alle föderalen Ebenen übergreifend. Doch darf hier nicht das Wichtigste aus den Augen verloren werden: nämlich das Wohl der Schutzsuchenden. Sich auf den in absehbarer Zeit nicht abreißenden Flüchtlingsstrom einzustellen heißt nicht, Notunterkünfte in Form von Zel­ten zu forcieren - es bedarf längerfristiger Lösungsansätze, die im Einverständnis aller erarbeitet werden. Nur durch Konsens in dieser Angelegenheit kann das oftmals nega­tiv konnotierte Thema der Flüchtlingsunterbringung in einer alle zufriedenstellenden Wei­se geregelt werden - hierfür bedarf es einer längerfristigen Strategie. Ein Nationaler Aktionsplan Asyl muss Perspektiven entwickeln; von der Unterbringung und Schaffung finanzieller Mittel, zur dringend notwendigen personellen Aufstockung bis hin zu Inte­grationsmaßnahmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Einbindung der Bundesländer einen Na­tionalen Aktionsplan Asyl zu erstellen, der insbesondere Perspektiven hinsichtlich der Unterbringung, der Schaffung finanzieller Mittel, der personellen Aufstockung sowie der Implementierung von Integrationsmaßnahmen vorsieht.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtschel­ler. – Bitte.

 


18.18.11

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Ministerinnen! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer vor den Bildschirmen! Ich habe mir vorgenommen, in diese Debatte heute ein Stück weit Sachlichkeit hineinzubringen, denn ich denke, die­ses so schwierige und für so viele Menschen lebensbestimmende Thema sollte hier im Hohen Haus keine emotionale Rhetorik hervorrufen, das bringt uns wahrscheinlich nicht allzu viel.

Wir sind ja gewohnt, dass von der FPÖ sehr viele Emotionen kommen, wir haben heu­te auch wieder Frau Belakowitsch-Jenewein gehört, die sich heute Vormittag mit ihren Aussagen wirklich selbst disqualifiziert hat, was mich jetzt aber wirklich ein bisschen


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geschockt hat, war Herr Steinhauser. Herr Steinhauser, von Ihnen hätte ich einfach nicht erwartet, dass Sie dermaßen polemisieren!

Zuallererst möchte ich mich einmal dagegen verwahren, dass wir der FPÖ das Wort reden. Das ist so ungefähr das Allerletzte, das uns einfallen würde und mir persönlich sowieso überhaupt nie im Leben. (Beifall bei der ÖVP.)

Außerdem haben Sie ein paar Dinge in den Raum gestellt, die so nicht stimmen, und ich möchte jetzt einmal relativeren. Sie haben gesagt, wir haben aus Bosnien 90 000 Flücht­linge aufgenommen. – Das stimmt, das war aber innerhalb von fünf Jahren. Uns ste­hen heuer 70 000 Asylwerber ins Haus, und das ist schon ein kleiner Unterschied, ob das fünf Jahre sind oder ein Jahr.

Und Sie haben auch den Herrn Vizekanzler kritisiert, weil er von einer Völkerwande­rung gesprochen hat. – Ich möchte Ihnen nur sagen, dass auch Herr Kardinal Schön­born es so in den Mund genommen hat. Ich denke mir, wenn weltweit 50 Millionen Menschen auf dem Weg und auf der Flucht sind, dann kann man sehr wohl von einer Völkerwanderung sprechen. (Zwischenruf des Abg. Steinhauser.) Ich finde das eigent­lich auch nicht als etwas Negatives, wenn man es so nennt. Also ich weiß nicht, wo Sie da ihr Problem haben.

Ganz insgesamt tut es mir einfach leid, dass Sie nicht sehen wollen, dass wir hier eine gesamtstaatliche Verantwortung haben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. (Abg. Steinhauser: Das Problem ist, dass Sie sagen, ... die Verantwortung nicht!) Dass Sie da genauso mit betroffen sind, dass Ihre LandesrätInnen da genauso mit betroffen sind, das habe ich Ihnen schon das letzte Mal gesagt. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn Sie hier einen Misstrauensantrag betreffend unsere Frau Ministerin stellen, dann, muss ich sagen, könnte auch der Tiroler Landtag oder die Opposition einen Misstrau­ensantrag gegen die Frau Baur stellen (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm), denn die hat es bis jetzt auch noch nicht geschafft, die Quote zu erfüllen, wiewohl ich sagen muss, dass ich die Christine Baur sehr schätze und auch glaube, dass sie in dieser Bezie­hung ein bisschen vernünftiger denkt als Sie. (Abg. Amon: Das ist ja peinlich für die Grünen!)

Sie hat nämlich in der Sendung „Im Zentrum“ am vergangenen Sonntag Folgendes ge­sagt – und das ist jetzt ein wörtliches Zitat. (Rufe und Gegenrufe der Abgeordneten Amon, Tamandl und Steinhauser.) Sie wurde von der Frau Thurnher gefragt, ob die Kompetenzen wieder an den Bund zurückgegeben werden sollen. – Bitte hören Sie da drüben bei der FPÖ einmal zu!

„Das ist ganz eindeutig, dass wir das ganze Ding jetzt so aufgestellt haben, dass wir alle miteinander arbeiten müssen“. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Walter Rosenkranz: ... keine räumliche Orientierung!) – Nein, ich habe da (die Redne­rin zeigt in Richtung der am weitesten rechts sitzenden FPÖ-Mandatare) hinüberge­schaut! Ich weiß schon, wo meine Leute sind, keine Angst, Herr Rosenkranz. Ich kann sehr wohl unterscheiden zwischen FPÖ und ÖVP, Entschuldigung! – Hören Sie jetzt noch einmal zu! Also sie hat Folgendes gesagt:

„Das ist ganz eindeutig, dass wir das ganze Ding jetzt so aufgestellt haben, dass wir alle miteinander arbeiten müssen“. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Sie schreien so! Muss das immer bei den Rednerinnen sein?) – Ich schreie so, weil die so hereinschreien, Entschul­digung, sonst verstehe ich mein eigenes Wort nicht, Frau Glawischnig. – (Ruf: ... mein Ge­hör zurück! – Abg. Darmann: Dass die ÖVP immer so laut ist!)

„Wenn das endlich aufhört, dass wir sagen, du bist schuld, du bist schuld, du bist schuld!, sondern sagen, so wie gehen wir mit dem Thema um, dann werden wir das auch zu­sammenbringen.“


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Das sagt die Christine Baur. Ich denke, damit hat sie einen sehr gescheiten Satz ge­sagt.

Es braucht den Zusammenschluss von Bund, Gemeinden und Ländern, und da ist die Frau Innenministerin einfach auch auf Hilfe angewiesen, denn die Frau Innenminis­terin – Entschuldigung, wenn ich das jetzt so sage, das soll nicht respektlos sein – ist in der Sache ein Stück weit eine Königin ohne Reich, denn sie hat einfach keine Wohnun­gen zur Verfügung (Abg. Moser: Aber sie hat ...!), Sie hat keine Unterbringungsmög­lichkeiten zur Verfügung. Sie ist da angewiesen auf die Gemeinden und auf die Länder, die ihr das zur Verfügung stellen.

Da Sie sich immer so aufregen über die Zeltstädte – ich habe es Ihnen schon das letz­te Mal gesagt, ich sage es jetzt noch einmal –: Die Zeltstädte mussten nur deswegen errichtet werden, weil die Länder ihren Anteil an Leuten nicht übernommen haben, weil die Länder die Asylwerber nach der Erstfeststellung nicht in die Grundversorgung über­nommen haben. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Korun.) Deswegen ist Traiskirchen so voll, Frau Korun, und deswegen mussten Zeltstädte aufgestellt werden. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Korun.)

Uns freut es auch nicht, also ganz gewiss nicht! Glauben Sie, dass die Frau Ministerin eine Gaudi hat, wenn sie Zeltstädte aufstellen muss?! – Also ich meine, das ist ja ab­surd, so etwas zu unterstellen! Im Grunde genommen ist das fast schon eine Frech­heit. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Maurer.)

Ich möchte auch noch einmal die Frau Königsberger-Ludwig ansprechen und auch die Kollegin Holzinger, die jetzt, glaube ich, nicht mehr da ist, die nämlich heute auf Face­book gepostet hat. Auch Sie hat sich über die Zeltstädte aufgeregt und hat geschrie­ben: „Nein zu Mikl-Leitners Asylunwesen!“ (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) – Nein, nein, die Frau Holzinger! Sie haben sich über die Zeltstädte beschwert.

Dazu möchte ich einmal Folgendes sagen: Ich möchte Sie schon daran erinnern – mit allem Respekt und mit allem Verständnis, und ich will jetzt wirklich nicht respektlos sein –: Ihr gehört auch in unsere Koalition, ihr seid auch dafür verantwortlich. (Abg. Deimek: Wer noch?!) Ihr habt zum Beispiel einen Linzer Bürgermeister Luger, der nach wie vor die Kaserne nicht widmen und nicht öffnen will.

Ihr habt einen Landeshauptmann Niessl, der zwei Kasernen gekauft hat, damit er keine Asylanten hineinlassen muss. Von daher freue ich mich eigentlich schon sehr über ih­ren Bundeskanzler Faymann, der das offensichtlich auch ein bisschen anders sieht als die Abgeordneten. Er möchte sich jetzt nämlich einbringen, er will mithelfen, dass hier eine Lösung gefunden wird. Und ich freue mich auch darauf, wenn die anderen SPÖ-Ministerinnen und -Minister sich darum kümmern, denn zum Beispiel beim Thema In­tegration und Bildung ist dann sicher auch die Frau Bildungsministerin gefragt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Königsberger-Ludwig: Und die Integration!) – Die natürlich auch. Ich sage ja: gesammelt, ich sage ja: Zusammenschluss. (Zwischenruf des Abg. Pendl.)

Ich weiß das ja! Sie werden doch nicht glauben, dass wir nicht selbstkritisch sind. Also ganz sicher, nur wir müssen uns in dieser Debatte heute schon den ganzen Tag anhö­ren, was die Frau Innenministerin falsch macht und was unsere Bürgermeister anschei­nend nicht tun. Es redet aber keiner davon, was die anderen tun, und das nehme ich mir jetzt heraus, Herr Pendl. Ich glaube, das steht mir jetzt auch einfach zu. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schrangl: Ich habe gesagt, die Frau Innenministerin ...!)

Noch einmal: Insgesamt möchte ich Sie alle nochmals ganz herzlich dazu aufrufen, ei­nen nationalen Schulterschluss zu machen, vernünftig zu sein, zu versuchen, das sach­lich zu diskutieren, dass jeder seinen Beitrag leistet und dass man den Menschen ver-


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mittelt: Wir haben hier keine Krise, sondern wir haben eine Herausforderung, die gelöst werden muss und die wir alle miteinander auch lösen können! – Herzlichen Dank. (Bei­fall bei der ÖVP.)

18.25


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Buchmayr zu Wort. – Bitte.

 


18.25.30

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mit­glieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Zum Entschließungsantrag des Menschen­rechtsausschusses betreffend Menschenrechtslage an den Grenzen der EU.

Die Zahlen sind bekannt: 2014 wurden in der EU 626 000 Asylanträge gestellt, und zwar mit steigender Tendenz. Wie wir gehört haben, werden 90 Prozent aller Asylan­träge von zehn EU-Ländern bearbeitet, darunter Österreich.

Ein Problem dieser Dimension lässt sich also mit Sicherheit nicht national lösen, aber es herrscht eine unheimliche Heuchelei in der Diskussion. Ganz realistisch betrachtet sind die Folgen der kriegerischen Auseinandersetzungen und der Zerfall von Syrien und Libyen, bei denen die EU zugesehen hat, dramatisch. Die Flüchtlingsströme wer­den für lange Zeit nicht abreißen.

Zur Ehrlichkeit würde es also gehören, den Menschen zu sagen, dass Europa gar nicht anders kann, als die Flüchtlingsströme zu steuern und sich der Probleme der Flüchtlin­ge anzunehmen. Doch was passiert gerade in Österreich? – Hier wird, statt verantwor­tungsvolle Politik zu machen, mit den Ressentiments und den Ängsten vor den Frem­den gespielt. Angeblich christlich-soziale Politiker geben dem rechtspopulistischen Druck nach und verlieren ihre Grundsätze.

Freiheitliche Politik wird gerade zum Allgemeingut (Zwischenruf des Abg. Schöneg­ger) – ich höre keinen Beifall (Abg. Schrangl: Freiheitlich?!) –, also Politik einer Partei, deren FPÖ-Landstraße auf ihrer Homepage zum Thema Überfremdung die Rückfüh­rung aller legal sich in Österreich befindlichen Fremden fordert. Asyl soll nur mehr Staatsangehörigen der an Österreich angrenzenden Staaten und der Kronländer der ehemaligen Habsburgermonarchie gewährt werden – also Rechtspopulismus in Rein­kultur, um daraus billiges Kapital zu schlagen, statt umsichtiger Politik, die auch daran denkt, dass es so etwas wie Menschenrechtskonventionen gibt.

Herr Strache – in Abwesenheit –, Führer der FPÖ (Abg. Schrangl: Der sagt, Asyl muss gewährt werden!), eine Bitte: Bringen Sie Ihre Partei ins 21. Jahrhundert (Abg. Darmann: Wer hat die Rede geschrieben?), um auch hier in Österreich eine men­schenrechtskonforme Politik erst möglich zu machen und zu diskutieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schönegger: Burgenland! – Abg. Darmann: Was für eine leidenschaftliche Rede!)

18.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich die Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


18.28.11

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Lassen Sie mich zu Beginn etwas festhalten, und ich glaube, dass wir alle hier im Saal einer Meinung sind: Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht. Ich hoffe, dass wir diesbezüglich alle konform gehen und hier einen Konsens haben.

Wir alle wissen, dass uns die Migrationsströme, die auch nach Europa kommen, mo­mentan und wahrscheinlich auch in den nächsten Monaten massiv herausfordern. Sie


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alle wissen, das ist nichts Neues, aber Sie wissen auch, dass ich bereits letztes Jahr nicht nur einmal, sondern oft gesagt habe: Wir bekommen ein Problem. Wir brauchen Quartiere, Quartiere, Quartiere.

Damals haben Sie mir ausgerichtet, das sei eine politische Inszenierung, ja, manche haben sogar gemeint, das sei ein Sommertheater. – All diese Zitate kann man in den Medien nachlesen, man kann sie auf alle Fälle in diversesten Zeitungsartikeln nachlesen.

Mittlerweile hat aber hoffentlich jeder realisiert und es weiß auch jeder, dass das kein Sommertheater war, sondern dass das bereits eine Vorwarnung des Problems war – eines Problems, vor dem wir heute stehen.

Gott sei Dank haben sich unsere Experten – die Experten meines Hauses – von diesen Zurufen nicht beirren lassen, sondern haben konsequent weitergearbeitet. Während andere im Laufe des letzten Jahres den Kopf in den Sand gesteckt haben, haben wir im Innenressort einige Maßnahmen vorbereitet und auch im Ministerium beschlossen.

Ich darf mit einer ganz wichtigen und zentralen Maßnahme beginnen: mit der Änderung der Grundversorgung. Nach zehn Jahren sind wir die Grundversorgung angegangen und haben gesagt: Wie es in der Vergangenheit funktioniert hat, so wollen wir nicht wei­termachen! Wir brauchen ein neues System, damit diese leidige Diskussion der Vertei­lung, der Nichterfüllung der Quoten endlich ein Ende hat!

Dieser Automatismus soll zu einer fairen, gerechten Verteilung der Flüchtlinge in ganz Österreich führen, und dieser Automatismus soll vor allem auch dazu führen, dass Trais­kirchen und Thalham in Zukunft nicht weiter Puffer für die gesamte Republik sind. Mit diesem Automatismus lösen wir dieses Problem der unfairen Verteilung. Damit kommt Gerechtigkeit hinein, damit soll garantiert werden, dass auch tatsächlich alle Bundes­länder ihre 100-Prozent-Quote erfüllen.

Wahr ist aber auch, dass wir damit – mit diesem Automatismus, mit dieser neuen Grund­versorgung – nicht das Unterbringungsproblem lösen. Daher freue ich mich auch, dass es zu dieser Herausforderung jetzt auch ein ganz deutliches Signal gibt, einen Schul­terschluss in Österreich unter der Federführung von Bundeskanzler Faymann.

Richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist aber auch, dass wir in dieser Fra­ge einen gesamteuropäischen Ansatz brauchen, dass wir da eine Antwort von Europa brauchen. Und auch diesbezüglich, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat das österreichische Innenministerium vor einem Jahr einen ganz entscheidenden Anstoß getan mit unserem Konzept, mit unserem Projekt „Save lives". Dieser Vorstoß und die­ser Vorschlag ist auch der Grund, warum wir heute auf europäischer Ebene überhaupt über eine Quote diskutieren. Und auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, könnten wir mit Selbstbewusstsein einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit derartigen Vorschlägen gestalten wir nämlich Europa! Und das ist wichtig, denn wenn wir Europa nicht gestalten und für Stabilität sorgen, dann stärken wir nur die Na­tionalisten. Wir alle wissen, der größte Feind der Nationalisten ist die Stabilität, und Sta­bilität schaffen wir nicht, indem wir den Kopf in den Sand stecken oder – so wie es manche während des Jahres getan haben – eben abwarten, sondern Derartiges schafft man nur, indem man ganz konkrete Maßnahmen setzt.

Ja, in den letzten Wochen ist vieles sehr schnell gegangen, und ich verstehe, wenn es vielleicht für den einen oder anderen zu schnell gegangen ist, aber wir haben in schwierigen Situationen Entscheidungen zu treffen – Entscheidungen zu treffen, wenn sie notwendig sind, Entscheidungen nicht erst dann zu treffen, wenn sie letztendlich al­len recht sind.

Lassen Sie mich auch noch etwas zu den Zelten sagen, weil das heute oftmals ange­sprochen worden ist: Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn Sie seitens der Grü­nen heute hier gegen mich einen Misstrauensantrag einbringen (Abg. Amon – in Rich-


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tung Grüne –: Letztklassig ist das! Letztklassig!) wegen der Zelte, die unter anderem auch deswegen aufgestellt werden mussten, weil auch die grünen LandesrätInnen nicht mit der Schaffung von Quartieren nachkommen. Und ich sage Ihnen hier auch of­fen und ehrlich (Zwischenruf des Abg. Steinhauser. – Ruf: Schämen Sie sich!): Ich mache denen überhaupt keinen Vorwurf, denn diese Herausforderung haben wir alle gemeinsam zu lösen (Abg. Steinhauser: Wir haben sie bewältigt und Sie nicht!) in einem Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Gemeinden! (Beifall bei der ÖVP.) Und ich kenne das Florianiprinzip nur allzu gut. Ich wollte das nur sagen, damit wir letzt­endlich auch alle wissen, wovon wir eigentlich reden. (Abg. Steinhauser: Bürgermeis­ter! – Abg. Kogler: Die Bürgermeister-Partei!)

In diesem Sinne bin ich auch überzeugt davon, dass wir bei gutem Willen, wenn wir al­le an einem Strang ziehen, diese Herausforderung auch bewältigen. Darum bitte ich Sie und ersuche ich Sie. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Mau­rer. – Ruf bei der ÖVP: Das ist eine Selbstanklage der Grünen! – Abg. Amon: Die Grü­nen erledigen das Geschäft der FPÖ!)

18.35


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer zu Wort. – Bitte.

 


18.35.39

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen Bundesministerinnen! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Frau Innenministerin, vielen Dank für diese überaus sachliche Darstellung. Ich glaube, das ist an dieser Stel­le ganz wichtig, denn ich habe noch selten eine so unsachlich geführte Debatte zu die­sem akuten und wichtigen Thema Asyl gehört wie heute. Das ging von falschen Be­hauptungen – beispielsweise, es würden Asylverfahren eingestellt – auf der einen Sei­te bis hin zu den Vorschlägen, die Grenzen dichtzumachen oder schreiende Asylwer­ber in Herkules-Maschinen wegzuschicken. Das ist untragbar! Eine Vermischung un­terschiedlichster Problembereiche trägt sicherlich nicht zu einer sachlichen Debatte bei. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin der Meinung, wir müssen eine Diskussionskultur und vor allem Lösungen finden zwischen den Ansagen der auf der einen Seite linken Träumer und auf der anderen Seite rechten Hetzer. (Abg. Schrangl: Hören Sie auf mit dem „rechter Hetzer“! Sie ma­chen es jetzt selber!) Das ist wichtig! Ich finde es umso begrüßenswerter, wenn es auch Medien gibt, die sich dieses komplexen Themas annehmen und viele falsche Zah­len und Geschichten, die in sozialen Medien kursieren, als falsch entlarven und auch einige Missverständnisse aufklären. Diese Hetze und Angstmacherei, das Auseinan­derdividieren der Bevölkerung ist sicherlich nicht dazu geeignet, die Probleme, die wir haben, zu lösen.

Und dann kommt noch das Spiel der Grünen mit dem Vertrauen: Der zuständigen Mi­nisterin das Misstrauen auszusprechen, aber gleichzeitig die eigentlich dafür zuständi­gen Landesräte unangetastet zu lassen, das ist nur das Wechseln von politischem Klein­geld. (Beifall bei der ÖVP.)

Und auch in den Ländern, wo grüne LandesrätInnen für Asyl zuständig sind, ist die Quartiersuche nicht einfacher als in allen anderen Bundesländern. Vielleicht könnten Sie auch intern bei den eigenen Leuten nachfragen, wieso nicht mehr Quartiere zur Verfügung gestellt werden können. Es ist einfach so: Wir haben kein zehntes Bun­desland, wo wir alle, die kommen, einfach hinverfrachten können. Dazu kommen dann noch populistische Vorschläge des Verteidigungsministers, der die angespannte Situa­tion dazu nutzen will, die Kasernenschließungen voranzutreiben. – Und weil hier auch der Bürgermeister von Horn angesprochen wurde: Der hat Plätze für Asylwerber in ei­nem ehemaligen Heim zur Verfügung gestellt, um genau das zu verhindern.


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Was wir brauchen, meine Damen und Herren, ist ein nationaler Schulterschluss, um un­sere Innenministerin im Kampf für eine sinnvolle Lösung auf europäischer Ebene zu unterstützen (Zwischenruf der Abg. Korun), denn nur auf gesamteuropäischer Ebene können wir Lösungen für diese großen Herausforderungen finden, vor denen wir jetzt stehen. Wir brauchen eine Quotenlösung, wir brauchen ein ordentliches Resettlement-Programm, wie es bereits angesprochen wurde. Das können wir allerdings nicht alleine durchsetzen, da können wir keine Alleingänge starten, da müssen wir uns gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten dafür einsetzen.

Natürlich wird es schwierig werden, Staaten, die bisher von solchen Flüchtlingsströmen nicht betroffen waren, von einer solchen Lösung zu überzeugen, aber ich sage Ihnen, es wird keine andere Lösung geben. Für uns muss es oberste Priorität sein, wie es im vorliegenden Entschließungsantrag gefordert wird, uns auf EU-Ebene weiterhin konse­quent für eine gemeinsame humane Asylpolitik und für die Umsetzung des gemeinsa­men europäischen Asylsystems einzusetzen.

Besonders erwähnen möchte ich hier noch das bereits angesprochene Programm „Save Lives“, das von Österreich initiiert wurde. Wie im Namen ersichtlich, geht es darum, Menschen zu retten durch den Aufbau von Anlaufstellen schon in den Ländern, aus denen sie kommen, denn es ist wichtig, den Menschen einen legalen Weg nach Euro­pa anzubieten. Nur dadurch kann unmenschlich und brutal agierenden Schlepperban­den Einhalt geboten werden. Diese Verbrecher würden überflüssig, weil ihnen die Ge­schäftsgrundlage entzogen wäre.

Meine Damen und Herren, unsere Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ist nicht erst seit gestern unterwegs, um mit anderen Ländern, wie Italien, das „Save Lives“-Projekt, das Resettlement-Programm und eine Quotenlösung durchzusetzen. Sie verdient des­halb unser Vertrauen und unsere volle Unterstützung, damit wir europaweit ein ge­meinsames humanes Asylsystem durchsetzen können. (Beifall bei der ÖVP.)

18.39


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Yilmaz zu Wort. – Bitte.

 


18.40.04

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Herr Präsident! Verehrte Mitglieder der Bundes­regierung! Hohes Haus! In Anbetracht dessen, dass vorgestern die EU-Innenminister von einer europäischen Lösung und Solidarität noch weit entfernt waren, finde ich den Antrag der Abgeordneten Pfurtscheller und Kirchgatterer umso wichtiger – ein wichti­ges Zeichen des österreichischen Parlaments, weiterhin darauf zu bestehen, ein sehr, sehr wichtiges Signal.

Besonders gefreut hat mich, dass unser Bundeskanzler das gestern zur Chefsache ge­macht hat. Es hat viele Ungereimtheiten gegeben, es hat viele Bemühungen gegeben, Kommunikationsfehler, und immer wieder leiden Menschen, die auf der Flucht sind. Und ich erhoffe mir aufgrund dieses Asylgipfels – oder wie man es auch nennen möch­te – eine wirklich rasche Entscheidung.

Und besonders zu erwähnen ist: nicht nur, dass sich die Mitglieder der Bundesregie­rung zusammensetzen, die Innenministerin unterstützen und sich gemeinsam den Kopf darüber zerbrechen, sondern sie werden auch mit den NGOs zusammenarbeiten. Das ist in meinen Augen ein sehr, sehr guter Ansatz, und wir werden hoffentlich im Sinne unseres Ansehens, im Sinne der Menschen, die auf der Flucht sind, eine gute und an­nehmbare Lösung finden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.41


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. – Bitte.

 



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18.41.51

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Kollege Steinhauser, eines ist für mich glasklar wie Quellwasser: Nicht die Innen­ministerin ist gescheitert, sondern die grüne Politik ist gescheitert! Und Sie werden heute auch wieder mit Ihrem Antrag scheitern! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir, meine geschätzten Damen und Herren, haben das Glück, in einem Land zu leben, in dem Frieden herrscht, und deshalb sollten wir auch helfen – und wir werden und wir wollen helfen!

Die Frau Innenministerin ist intensiv bemüht, obwohl das Ländersache ist, Quartiere für die Flüchtlinge zu finden, für Flüchtlinge, die nach Österreich gelangt sind. Wir wissen aber auch, dass der Zustrom kaum noch zu bewältigen ist. Wenn in der Woche weit mehr als tausend Flüchtlinge dazukommen, dann ist das eine große Herausforderung.

Ich unterstütze grundsätzlich auch das Anliegen, Flüchtlinge in Kasernen unterzubrin­gen, aber meine Meinung ist, in leer stehenden Kasernen! Und ich meine, dass der Ver­teidigungsminister dabei zum Beispiel die Kaserne Ebelsberg in Linz öffnen sollte, die leer steht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Methode: Soldaten raus, Flüchtlinge rein!, wie es für Tamsweg und Horn angedacht ist, lehne ich entschieden ab! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Ich sage auch klar und deutlich, dass es Grenzen gibt. Wenn in zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union 90 Prozent der Flüchtlinge landen – Österreich ist ganz vorne mit dabei –, dann muss es, sage ich, europaweite Solidarität geben. Daher unterstütze ich die Frau Innenministerin in ihrer Forderung nach einer Quotenregelung und nach ei­ner gleichmäßigen Aufteilung innerhalb Europas.

Noch wichtiger, meine geschätzten Damen und Herren: Es müsste Hilfe schon in den Ursprungsländern einsetzen, außerhalb Europas einsetzen. „Save Lives“ heißt das Pro­jekt, das da von Frau Innenministerin Mikl-Leitner angedacht wurde und mittlerweile in ganz Europa Beachtung gefunden hat.

Weiters geht es darum, den Kampf gegen die Schlepperorganisationen zu führen, die mit verbrecherischen Methoden Menschenleben in Gefahr bringen.

Zum Schluss kommend, meine geschätzten Damen und Herren, noch eine Klarstel­lung: Nicht jeder Asylwerber, der in Österreich landet, kann auch in Österreich bleiben. Im Durchschnitt werden sechs von zehn Asylanträgen abgelehnt. Gerade gestern sind wieder 22 Asylwerber in ihre Heimat zurückgeschickt worden. Anfang des Jahres wa­ren es über tausend Kosovaren, und insgesamt sind über 4 000 Menschen in diesem Jahr bereits zurückgeschickt worden, weil sie als Wirtschaftsflüchtlinge qualifiziert wor­den sind. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben nicht jene zu unterstützen, die meinen, aus wirtschaftlichen Gründen irgend­wohin zu gehen, sondern wir wollen jenen helfen, die in ihrem Leben verfolgt werden, daher auch unsere Unterstützung unserer Frau Innenministerin. Ein klares Nein zu dem grünen Vorhaben und volle Unterstützung für unsere Ministerin! (Beifall bei der ÖVP.)

18.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Keck zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.45.15

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Abge­ordneter Eßl hat in seiner Rede behauptet, die Kaserne Ebelsberg stehe leer, man könne dort Flüchtlinge unterbringen.


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Richtig ist, die Kaserne Ebelsberg steht nicht leer, sondern sie ist nach wie vor im Be­trieb des österreichischen Bundesheeres, und es können dort keine Flüchtlinge unter­gebracht werden, denn der Linzer Bürgermeister würde sich strafbar machen, wenn er dem zustimmen würde, weil das nicht dem Flächenwidmungsplan entspricht. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Keck – das Redner­pult verlassend, in Richtung ÖVP –: Hol du sie dir halt in die Steiermark!)

18.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Lud­wig. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.45.56

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Minis­terinnen! Herr Staatssekretär! Ich befürworte auch den Antrag, den Kollege Kirchgatte­rer und Kollegin Pfurtscheller eingebracht haben, dass man die humanitäre Flüchtlings­politik auf Europaebene weiterführt, dass es auch eine faire Aufteilung in Europa geben soll. Ich wünsche der Frau Ministerin in diesem Zusammenhang viel Verhandlungsge­schick und Glück, weil ich denke, es ist eine wichtige Initiative, europaweit eine Quote einzuführen. Und ich befürworte es auch, dass man Maßnahmen gegen Schlepperban­den weiter forciert, weil es tatsächlich so ist, dass Schlepperbanden viel zum Unglück von Menschen beitragen – also ein durchaus sinnvoller Antrag, den man nur befürwor­ten kann.

Geschätzte Damen und Herren, die Herausforderungen in der Asylpolitik oder über­haupt in der sogenannten AusländerInnendebatte sind sehr, sehr groß. Ich verstehe die Sorgen und Ängste auch der Österreicherinnen und Österreicher. Viele von uns sind tagtäglich in den Gemeinden unterwegs und reden ja auch mit den Bürgerinnen und Bürgern, sehen auch die vielen Postings auf Facebook, die mich manchmal sehr betroffen machen. Ich appelliere an alle, die etwas anderes sagen wollen: Machen Sie es, posten Sie die Wahrheit, damit diese Fake-Postings nicht die Mehrzahl im Face­book ausmachen, denn sie verbreiten tatsächlich nur Hetze! Ich denke, niemand von uns möchte, dass derartige Hetze bei uns wirklich so verbreitet ist. Ich mache das, ich poste immer die Wahrheit dagegen. Das ist nicht immer einfach, aber es ist der einzig richtige Weg, dagegenzuhalten, davon bin ich wirklich überzeugt.

Ich glaube auch nicht – ich habe das auch schon am Vormittag gesagt –, dass die Maßnahmen, die die Frau Ministerin gesetzt hat, wie Zeltstädte oder die Schubhaft für Dublin-Fälle oder das Aussetzen von Asylverfahren, tatsächlich helfen können. Ich glau­be es wirklich nicht, Frau Ministerin, ich bin aber auch nicht so blauäugig, zu denken, dass Sie es allein schaffen können. Deshalb bin ich wirklich überzeugt davon, dass das einer gesamtpolitischen Verantwortung bedarf. Wir brauchen eine gemeinsame Ver­antwortung von Ländern, Bund und Gemeinden und müssen das endlich über die Par­teigrenzen hinweg schaffen. Aber wenn man die heutigen Reden gehört hat – schon heute Vormittag und auch jetzt –, kann man nur sagen, dass wir davon wirklich weit ent­fernt sind.

Da wird über grüne Landesrätinnen geschimpft, da wird über schwarze Bürgermeister/Bür­germeisterinnen geschimpft, da wird über Kasernenstandorte diskutiert – das ist den Menschen egal, die Menschen brauchen Hilfe, und wir alle sind gefordert, gemeinsam die Plätze zu finden!

Kollege Otto Pendl hat es schon so oft gesagt: Wir haben rund 2 200 Gemeinden. Und würden in jeder Gemeinde ein paar Menschen aufgenommen werden, dann hätten wir dieses Verteilungsproblem in Österreich nicht. Ich bin sicher, das wäre auch besser für die Integration dieser Menschen, weil es vor Ort viele, viele engagierte NGOs gibt. Es gibt viele engagierte Einrichtungen, Privatpersonen, die sich mit Asylwerberinnen und


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Asylwerbern beschäftigen und diese auch tatsächlich auf dem Weg zur Integration be­gleiten.

Ich bin auch sehr froh darüber, dass der Bundeskanzler jetzt dieses Thema mit beglei­ten wird und mit den NGOs gemeinsam Lösungen finden wird, denn ich bin wirklich überzeugt davon, dass es ganz, ganz wichtig ist, dass wir eine gesamtösterreichische Lösung finden, die über die Parteigrenzen hinweg erfolgt, denn das Problem oder die Herausforderung, wie Kollegin Pfurtscheller gesagt hat, wird nicht geringer werden, und wir sind tatsächlich gemeinsam gefordert. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

18.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 


18.49.22

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mit­glieder der Regierung! Hohes Haus! Da mir jetzt nur 2 Minuten Redezeit zur Verfügung stehen, werde ich ganz kurz auf den SPÖ/ÖVP-Antrag eingehen.

Asyl ist, wie es auch die Frau Ministerin vorhin schon in ihrer Rede erwähnt hat, ein Menschenrecht. Asyl ist kein Gnadenakt, und jeder und jede hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

Ziel der Asylpolitik muss es unumstritten sein, eine einheitliche humanitäre Asyl- und Flüchtlingspolitik in der EU zu verwirklichen und die Flüchtlinge gerecht zu verteilen. Es kann nicht sein, dass Schweden, Deutschland und Österreich rund die Hälfte der Flücht­linge aufnehmen, während sich andere EU-Länder ihrer Verantwortung entziehen. Fakt ist – und das wissen wir alle und das ist uns auch bewusst , dass die Kriege und so­mit die Flüchtlingsströme nicht so schnell ein Ende finden werden und wir daher alle gefordert sind, einen nationalen Aktionsplan, langfristige und nachhaltige Strategien zu entwickeln.

Eine Quote innerhalb der EU ist eine Frage der Fairness und der Menschlichkeit, und es führt daran mit Sicherheit auch kein Weg vorbei. Nur mit fairen Aufnahmebedin­gungen für alle Staaten kann das Menschenrecht auf Asyl gewährleistet werden.

Neben einer EU-weiten Quotenregelung braucht es auch den massiven Kampf gegen die Schlepperbanden, die Milliarden durch die Not von Flüchtlingen verdienen. Leider gibt es derzeit viel zu wenig Bewegung in der gemeinsamen Flüchtlingspolitik. Alle re­den immer wieder von Solidarität, aber nur wenige Länder tragen tatsächlich die Ver­antwortung für die Flüchtlingspolitik.

Ich bin froh und begrüße es sehr, dass Bundeskanzler Faymann zu einer gemeinsamen Anstrengung von Regierung und Ländern zur Bewältigung der Asylproblematik aufgeru­fen hat. Alle müssen sich zusammentun, alle müssen an einem Strang ziehen, es muss langfristig und nachhaltig daran gearbeitet werden. Es wird ein harter und steiniger Weg werden, aber mit gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden wird diese große Herausforderung bewältigbar sein. (Zwischenruf des Abg. Darmann.)

Nun zur FPÖ: Mit Angstmacherei, Hetze und Polemik werden wir keinen Weg finden! (Beifall bei der SPÖ. Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

18.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zur Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


18.52.41

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Damen und Herren auf der Re­gierungsbank! Hohes Haus! Einen Antrag, wie wir ihn heute diskutieren, über die men-


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schenrechtliche Situation von AsylwerberInnen an den EU-Grenzen, kann man – den­ke ich – guten Gewissens und reinen Herzens nur dann diskutieren, wenn man sich selbst in dieser Frage absolut nichts vorzuwerfen hat. Ich muss sagen, dass ich am Freitag letzter Woche wirklich geschockt war, dass eine österreichische Innenministerin öffentlich und laut überhaupt nur darüber nachdenkt, ihre Beamten anzuweisen, neue Asylanträge nicht zu bearbeiten oder Familienzusammenführungen nicht mehr durch­zuführen.

Gleichzeitig fordern wir in dem Antrag heute vollkommen zu Recht, dass im Ausland menschenwürdige, rasche und faire Asylverfahren durchzuführen sind. Ich finde es wirklich verwerflich, auf Kosten von geflüchteten Menschen überhaupt darüber nachzu­denken, zu glauben, damit Druck auf andere EU-Länder ausüben zu können, dass diese anders mit ihren Verfahren umgehen. Ich glaube, dass das kein anderes Mit­gliedsland beeindrucken wird, das schadet nur den Leuten, die hier sitzen, die noch längere Zeit keine Klarheit über ihren Asylstatus haben, und hilft überhaupt nieman­dem.

Da es in der jetzigen Diskussion noch nicht angesprochen worden ist und ich aus mei­nem Herzen auch keine Mördergrube machen mag: Ich finde es wirklich unerträglich, dass wir über 1 000 unbegleitete Kinder und Jugendliche in Traiskirchen ohne Schulzu­gang, ohne Obsorge, ohne adäquate Betreuung, ohne Therapiemöglichkeiten sitzen ha­ben. Es ist ein unwürdiges Spiel, dass sich Bund und Länder bislang die Verantwort­lichkeiten zuschieben und keiner sich wirklich um diese über 1 000 Kinder und Jugend­lichen adäquat kümmert. Ich glaube, wir müssen dringend etwas für diese unbegleite­ten Kinder und Jugendlichen tun. Wir müssen dringend Maßnahmen ergreifen, dass auf dem Rücken dieser traumatisierten Kids nicht weiter Politik gemacht werden kann! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie des Abg. Scherak.)

Ich glaube, dass es wirklich notwendig ist, dass wir unserer Pflicht nachkommen und, wie es uns das Völkerrecht auch aufträgt, in angemessener Zeit Leuten Klarheit darü­ber verschaffen, ob sie einen positiven Asylbescheid zu erwarten haben oder nicht.

Ich glaube, wir sollten diesen Antrag, der sich mit der Situation von Menschen an den Grenzen der EU befasst, zum Anlass nehmen, wirklich grundsätzlich auch über unse-
re Kultur nachzudenken, nicht nur hier im Haus sondern generell, wie wir mit Leuten umgehen, die 
nicht alle, das ist schon richtig, aber viele von ihnen – das Schlimmste erlebt haben, was man erleben kann, nämlich so unter Druck zu geraten, dass man seine Heimat verlassen muss. Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie des Abg. Scherak.)

18.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huai­nigg. – Bitte.

 


18.55.34

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin­nen! Hohes Haus! 300 Asylanträge pro Tag sind eine große Herausforderung für Ös­terreich und eine sehr schwierige und dramatische Situation. Ich verstehe die Vor­gangsweise der Frau Ministerin, dass sie sagt, dass manche Anträge vorrangig behan­delt werden sollen, dass nicht alle Neuanträge gleich bearbeitet werden können und dass es auch Zeltstädte braucht, um die Erstversorgung zu sichern.

Aber natürlich braucht es einen nationalen Schulterschluss von Gemeinden und von Ländern, denn sonst werden wir dieses Problem nicht bewältigen können. Es müssen europaweit die Schlepper, die ein Geschäft mit dem Leid und Elend der Menschen ma­chen, bekämpft werden, und es muss auch für eine faire Verteilung in Europa gesorgt werden.


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Aber jeder Einzelne sollte sich selbst an der Nase nehmen, jeder kann in seinem Be­reich dazu beitragen. Wenn es beispielsweise in Traiskirchen viele minderjährige Flücht­linge gibt, so gibt es die Möglichkeit, für minderjährige Flüchtlinge Patenschaften zu über­nehmen, und es gibt das Projekt „connecting people“, wo man selbst minderjährigen Flüchtlingen helfen kann, unsere Kultur kennenzulernen oder in der deutschen Spra­che besser zu werden und sie leichter zu erlernen.

Im Ausschuss ist ein anderes Thema vorgekommen, nämlich die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Ich möchte sehr begrü­ßen, was Frau Bundesministerin Mikl-Leitner im Innenministerium macht, sie lässt näm­lich Texte, Informationsblätter und Broschüren in leicht verständliche Sprache überset­zen. Das ist ein wichtiges Anliegen und Zielsetzung der UN-Konvention über die Rech­te von Menschen mit Behinderung, dass Menschen mit intellektuellen Schwierigkeiten auch einen Zugang zu Information haben. Daher möchte ich mich für diese Initiative sehr bedanken.

Ich möchte abschließend noch sagen, es geht in beiden Fällen – bei der Flüchtlings­thematik und beim Thema Behinderung – um die Menschenwürde. Und die Menschen­würde sollte wirklich dringend in der österreichischen Verfassung verankert werden, wie es auch in Deutschland der Fall ist, denn die Menschenwürde ist unteilbar. – Dan­ke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ro­senkranz. – Bitte.

 


19.00.27

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Bundesmi­nisterinnen! Herr Staatssekretär! Zunächst einmal zur – unter Anführungszeichen – „Schel­te“ des Klubobmann Lopatka betreffend Statistik und Fragen. (Zwischenruf des Abg. Lopatka.) Die Frau Bundesministerin wurde in einer Dringlichen Anfrage, Punkt 16 und 17, seitens der FPÖ am 21. Mai 2015 gefragt: „Wie vielen Asylberechtigten wurde der Asylstatus oder der Status des subsidiär Schutzberechtigten im Jahr 2014 aberkannt?“ Und 17: „Wie viele davon haben Österreich nachweislich wieder verlassen?“

Antwort zu den Fragen 16 und 17: „Entsprechende Statistiken liegen nicht vor“. Oder Punkt 18 und 19 der Anfrage: „Wie vielen Asylberechtigten wurde der Asylstatus oder der Status des subsidiär Schutzberechtigten im Jahr 2013 aberkannt?“ Und 19: „Wie viele davon haben Österreich nachweislich wieder verlassen?“ Antwort zur Frage 18: „Im Jahr 2013 wurden () insgesamt 488 Aberkennungsverfahren eingeleitet. Davon wurden 381 in erster oder zweiter Instanz rechtskräftig.“ Zur Frage 19: Wie viele haben Österreich verlassen? – „Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.“

So viel dazu, was die FPÖ anfragt, wissen möchte und dann keine Antworten be­kommt. Die Grünen bekommen Antworten, und wir bekommen halt keine, das ist halt so. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber jetzt zu etwas Grundlegendem in dieser Debatte, es ist bereits gefallen, damit die Begriffe auch klar sind: Ja, Asyl ist ein Menschenrecht, Wirtschaftsflucht nicht. – Das ist klarer, freiheitlicher Standpunkt.

Frau Abgeordnete Korun bemängelt, dass man in Traiskirchen keine Informationen be­kommt, dass man dort nicht mit Flüchtlingen und nicht mit Mitarbeitern sprechen kann und so weiter. Ich habe auch mit einer freiheitlichen Gruppe Traiskirchen besucht. Wir wurden freundlich empfangen, uns hat man seitens der Beamten alle Auskünfte gege­ben, die wir wissen wollten, alle statistischen Materialen, die sie dort hatten, und wir wurden gebeten, dass wir die Privatsphäre der Flüchtlinge, die dort sind, wahren.


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Eines, was wir ablehnen, ist dieser Grüne Voyeurismus, mit dem Schicksal von Men­schen in irgendeiner Form politisches Kleingeld zu machen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Prinz und Hagen.) Sich einfach nur eine Rot-Kreuz-Jacke anzuzie­hen, nach Süditalien zu fahren und dann noch einmal über das Meer zu schauen und zu sagen: Ja, wir machen uns persönlich ein Bild davon!, das lehnen wir ab. (Abg. Kog­ler: Reißen Sie sich zusammen!)

Eines ist aber interessant in Traiskirchen: 1 500 Menschen, die dort sind, sind nach­weislich solche, die bereits in der Betreuung der Bundesländer – aller, egal ob es grü­ne Landesräte sind, schwarze Landesräte sind oder rote Landesräte sind – sein müss­ten. – 1 500! (Abg. Krainer: Na hallo!) Und dann beschwert man sich – so wie der Bürgermeister Babler – über Dinge, die man an sich besser wissen müsste. Wie wir er­fahren haben, sitzt er selbst nämlich regelmäßig bei allen Sicherheitsbesprechungen in Traiskirchen dabei, und draußen erzählt er dann komplett falsche Dinge. – Das sollten Sie einmal Ihren Parteigenossen ins Stammbuch schreiben!

Zur Aufregung über Zeltstädte: Es ist sicher nicht positiv, dass es Zeltstädte gibt, aber manchmal ist es unausweichlich. Und wenn Menschen gerade mit ihrem nackten Le­ben davongekommen sind und es unter Umständen nicht anders geht, vielleicht ist es dann doch für diese Menschen eine gewisse Zeit zumutbar, dass sie so mit Nahrung, mit Kleidung versorgt werden und zumindest ein Zeltdach über dem Kopf haben. Ande­rerseits gibt es auch keine besondere Erregung darüber, wenn bei Naturkatastrophen Zeltstädte aufgebaut werden. Oder wenn zum Beispiel österreichische Schüler in Con­tainern unterrichtet werden müssen, sind die Menschenrechtler oder Sonstige auch nicht unbedingt dabei, da gibt es anscheinend andere Kriterien. (Beifall bei der FPÖ. Zwischenruf bei der SPÖ.)

Für mich ist auch eines bemerkenswert: Österreich achtet und respektiert die Men­schenrechte, habe ich gehört. – Das ist gut so. Anscheinend aber gibt es Länder, die das nicht tun, und die befinden sich sogar mit uns in dieser europäischen Wertege­meinschaft EU. – Ja was ist denn das für eine Verfasstheit oder was ist denn das für ein Zustand in der EU, dass die Frau Bundesministerin sogar – na ja, rechtsstaatlich durchaus bedenklich – sagt: Ja, wir haben zwar beschlossen, wir machen jetzt kürzere Verfahren, aber um die EU unter Druck zu setzen, führen wir sie jetzt überhaupt nicht mehr durch! Also darüber ließe sich schon diskutieren, aber diese Verfasstheit der EU, uns absolut den schwarzen Peter zuschieben zu wollen, das ist doch wohl nicht der Standpunkt.

Wenn ich jetzt zum Schluss die Jubelbotschaften seitens der Sozialdemokratie gehört habe, dass Bundeskanzler Faymann die Asylsache jetzt zur Chefsache erklärt hat, dann muss ich das bei Bundeskanzler und Parteivorsitzendem Faymann angesichts der Chefsache SPÖ als gefährliche Drohung werten. (Beifall bei der FPÖ.)

19.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


19.05.33

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es gibt hier heute einen Antrag betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Inne­res von den Grünen. Ich möchte Ihnen mit aller Deutlichkeit sagen: Ich finde das wirk­lich letztklassig! (Abg. Brosz: Nicht so staatstragend!) Ich finde das wirklich letztklas­sig! (Abg. Kogler: Na bumstinazi!) Sie erledigen damit das Geschäft der Freiheitlichen Partei (Heiterkeit bei der FPÖ), dazu gratuliere ich Ihnen sehr herzlich. (Zwischenrufe bei Grünen und FPÖ.)


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Ich möchte Ihnen sagen: Wenn ich Ihren Antrag anschaue – und ich pflege solche An­träge sehr genau durchzulesen – und hier lese : „Innenministerin Mikl-Leitner behan­delt seit jeher das Thema Asyl unter dem Schlaglicht der Abwehrpolitik“, verstehe ich es nicht ganz, denn das ist üblicherweise eher Aufgabe des Verteidigungsministers. (Ruf: Wäre es grundsätzlich!) „Das ist anhand der mittlerweile jährlich erfolgenden Ver­schärfungen des Asylrechts, der weiteren Aushöhlung von rechtsstaatlichen Mitteln in Asylverfahren sowie der Verknüpfung der Debatte über Asyl mit irregulärer Migration, Schlepperei und angeblichen Missbrauch – auch durch die Innenministerin – offensicht­lich“.

Da muss ich schon sagen, dass Sie schlicht und einfach der Frau Bundesministerin in all ihren Stellungnahmen in den letzten Jahren nie zugehört haben (Ruf bei der FPÖ: Leider schon!), denn es ist gerade diese Innenministerin, die in außergewöhnlich diffe­renzierter Art und Weise immer auseinanderhält: Was ist Asyl? Was ist illegale Migra­tion? Was sind Wirtschaftsflüchtlinge und Ähnliches? Erst wieder heute am Vormittag hat sie sich dagegen verwahrt – wie das von einer Fraktion gemacht wurde –, Arbeits­losigkeit mit Asyl zu vermischen. (Abg. Walter Rosenkranz: Hat die EU selbst ge­macht!) Das ist eine Vorgangsweise, die den Grünen eigentlich nicht zukommt, das möchte ich wirklich sagen. Ich verstehe es nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Und dann schreiben Sie weiter in Ihrem Antrag, ich zitiere: „Obwohl der Bürgerkrieg in Syrien seit über 4 Jahren tobt und damit eine stärkere Fluchtbewegung nach Europa vorhersehbar war, hatte Bundesministerin Mikl-Leitner bislang keine geeigneten Vor­kehrungen getroffen, um bei Anstieg der Asylanträge geeignete Unterkünfte sicherzu­stellen“. Sie unterstellen ja gleichsam, dass die Frau Bundesministerin hellseherische Fähigkeiten entwickeln hätte sollen (Heiterkeit der Abg. Korun), um zu sehen, welche Wellen da auf uns zukommen. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Gleichzeitig aber spre­chen Sie Ihre eigenen zuständigen grünen Landesräte davon frei, dass sie diese hell­seherischen Fähigkeiten nicht haben. (Neuerliche Zwischenrufe bei den Grünen.) – Das ist bedauerlich, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Das finde ich eigentlich wirklich schade. (Abg. Wöginger: Wo sind die grünen Landes­räte?) Gut, schön, was Sie unserer Bundesministerin zumuten und dass Sie von vorn­herein sicher waren, dass Ihre Landesräte das nicht haben kommen sehen.

Meine Damen und Herren von den Grünen, wenn Sie sich diese Entwicklung an­schauen, die sich da in den letzten Monaten abspielt, und wenn Sie die Probleme se­hen, die wir überall haben, in allen europäischen Staaten, dass zehn Staaten 90 Pro­zent aller Asylanträge abwickeln – zehn Staaten wickeln 90 Prozent aller Asylanträge ab! –, wenn Sie sich das anschauen: Das war in der Dimension schlicht und einfach nicht vorhersehbar. Das war nicht vorhersehbar! Diese Bundesministerin und diese Bun­desregierung insgesamt, jetzt auch der Herr Bundeskanzler, kämpfen dafür, dass wir mit diesem Problem fertig werden, dass wir richtige Maßnahmen setzen.

Und was machen Sie gemeinsam mit den Freiheitlichen? (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Was machen die Grünen gemeinsam mit den Freiheitlichen? Sie wechseln billiges poli­tisches Kleingeld auf dem Rücken der Ärmsten der Armen. Das machen Sie! (Beifall bei der ÖVP. – Neuerliche Zwischenrufe bei den Grünen.)

Das geht sogar so weit, dass es gar nicht mehr notwendig ist, dass der Klubobmann der Freiheitlichen anwesend ist, weil die Klubobfrau der Grünen ohnehin sein Geschäft erledigt, meine Damen und Herren. Das ist das Faktum, und das ist sehr enttäuschend, das möchte ich Ihnen sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Deshalb ist es richtig, was die Frau Bundesministerin vorgeschlagen hat. Natürlich ist das ein mühsamer Prozess auf der europäischen Ebene, wenn das Spiel 10 gegen 18 and­ere lautet, sich hier durchzusetzen, eine Quote durchzusetzen im Zusammenhang mit dem Projekt „Save Lives“, mit der neuen Resettlement-Politik, die von der Frau Bundes-


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ministerin auch auf der europäischen Ebene vorgeschlagen worden ist. Es ist richtig zu sagen: Schaffen wir Anlaufstellen außerhalb Europas! Machen wir eine Erstprüfung, ob eine Chance auf einen Asylantrag besteht oder ob es andere Zuwanderungsüberlegun­gen gibt!

Das sind richtige Vorschläge, aber die bedürfen natürlich auch eines Einsatzes auf der europäischen Ebene. Und es sind nicht die europäischen Institutionen, die sich dage­gen wehren. Nein, die Kommission unterstützt das, das Europäische Parlament unter­stützt das. Es sind die Nationalstaaten, die dagegen aufbegehren, weil sich jene 18
der 28, die nicht so stark betroffen sind wie die zehn, erste Reihe fußfrei zurücklehnen und zusehen, wie die anderen mit dieser Problematik kämpfen. Und es ist mehr als be­dauerlich, dass die Grünen und die Freiheitlichen dabei eine Unterstützung geben. Das ist eine eigenartige Allianz, das möchte ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen, ich finde das mehr als enttäuschend.

Deshalb und aufgrund aller Maßnahmen, die diese Frau Bundesministerin im Sinne der Flüchtlinge gesetzt hat, können wir mit guter Überzeugung diesen Misstrauensantrag ablehnen – ganz selbstverständlich ablehnen, meine Damen und Herren. Es ist letzt­klassig, dass Sie einen derartigen Antrag in dieser schwierigen Situation einbringen, aber nicht imstande sind, selbst Lösungsvorschläge zu machen. (Abg. Steinhauser: Wer hat die Asylverfahren gestoppt? Wer hat die rechtswidrige Weisung gegeben?) Das hät­te ich mir eigentlich von Ihnen erwartet, meine Damen und Herren.

Ich hätte mir eigentlich erwartet, dass Sie etwa einen Vorschlag zu Kompetenzverschie­bungen einbringen. (Zwischenruf der Abg. Korun.) Es ist ja nicht die Schuld der Frau Bundesministerin, dass die Länder die Quoten nicht erfüllen, Frau Kollegin Korun! Wo ist Ihr Vorschlag dazu, dass wir hier eine Kompetenzverschiebung zugunsten der Bun­desministerin vornehmen? – Da ist nichts von Ihnen gekommen. (Weitere Zwischenru­fe bei den Grünen.)

Es geht nur im Einvernehmen mit den Ländern und mit den Gemeinden. Darum sollten wir ringen und nicht hier billiges Kleingeld wechseln! (Beifall bei der ÖVP.)

19.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


19.13.32

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Werte Frauen Bundes­ministerinnen! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn man der Debatte hier zu die­sem Themenfeld folgt, dann muss man schon sagen, werte Damen und Herren, Sie ha­ben es einfach nicht verstanden. Es ist hier nicht die Frage, wer das Geschäft der FPÖ erledigt – wir wissen schon, was wir zu tun haben, wenn wir für die Bevölkerung hier eintreten und im Sinne der österreichischen Sicherheit hier Politik machen (Beifall bei der FPÖ), sondern es geht hier darum, klipp und klar Problembewusstsein zu zeigen, und das sowohl in den österreichischen Bundesministerien, in den zuständigen Regie­rungsbüros als auch hier im Hohen Haus, wo angeblich die Volksvertreter dieser öster­reichischen Bevölkerung sitzen, die einen Eid darauf geschworen haben, sich hier ent­sprechend für unsere Bevölkerung einzusetzen. Das haben Sie insbesondere bei die­ser Debatte grundlegend vergessen, werte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man Ihnen so folgt, meint man, hier in einem Parallelparlament zu sein. Von ös­terreichischen Interessen redet hier keiner mehr. Von unseren Bürgerinnen und Bür­gern quer durch Österreich, bis hinein in die kleinste Gemeinde, und ihren Sorgen re­det hier herinnen kein Mensch mehr!

Wir haben entsprechende Rechtsgrundlagen, an die sich Österreich auch hält. Wir ha­ben es auch nie in Zweifel gezogen, dass es ein Menschenrecht auf Asyl gibt. Aber


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wenn wir in den letzten Jahren – mit „wir“ meine ich Ihre Bundesregierung aus SPÖ und ÖVP unter Bundeskanzler Faymann –, wenn diese Regierung es verabsäumt hat, entsprechend diesen Rechtsgrundlagen Wirtschaftsflüchtlinge außer Landes zu brin­gen, und Tausende und Abertausende hier weiter verblieben sind und die Ressourcen aufgebraucht haben und nach wie vor auffressen (Beifall bei der FPÖ), die den wirklich asylsuchenden Menschen zur Verfügung zu stellen wären, dann ist es ja kein Wunder, dass die österreichische Bevölkerung überfordert ist.

Reden Sie einmal mit Ihren eigenen Bürgermeistern aus SPÖ- und ÖVP-Bürgermeis­tergemeinden! Wenn man mit der Bevölkerung spricht, wird schnell klar erkennbar, dass man null Verständnis dafür hat, dass aufgrund fehlenden Mutes in Brüssel, in Straßburg, in den Ministerien in Wien, in den Landesregierungen die Gemeindebürger die Zeche zu zahlen haben und die ganze Last tragen sollen. Und da, werte Damen und Herren, frage ich mich, was Sie bemüßigt, sich hier herauszustellen und zu sagen: „Völkerwanderung“ ist der falsche Begriff. Die Freiheitlichen hetzen. Es ist anscheinend nur ein Problem der Bezeichnung. Ist es ein Zelt? Ist es ein Asylantenheim?

Werte Damen und Herren, Problembewusstsein ist gefragt! Und ein Flüchtlingsstrom ist etwas anderes als eine Völkerwanderung. Und wenn der ganze Kontinent Afrika in Bewegung ist und Richtung Europa loswandert, dann haben wir auch anders zu re­agieren, werte Damen und Herren (Beifall bei der FPÖ), dann sind hier andere entspre­chende Maßnahmen zu setzen, und dann wird es nichts helfen, wenn die Europäische Union sich darauf verständigt, mit Kriegsschiffen, mit der Marine quer übers Mittelmeer zu fahren, Flüchtlinge, Fremde auf hoher See aufzugreifen, an Bord zu holen und dann in die Europäische Union zu bringen. Das ist der falsche Weg! Wenn, dann gilt es, entsprechende Anträge am afrikanischen Kontinent zu stellen, diese entsprechend zu prüfen und dann ausgewählt jenen Sicherheit und Schutz zu geben, die es wirklich auch verdienen – aber nicht, alle hereinzulassen in die Europäische Union, denn Millio­nen und Abermillionen wird diese Europäische Union, werden die Bürger in den ein­zelnen Nationalstaaten mit ihrem Sozialsystem, mit ihrem Gesundheitssystem nicht tra­gen können, bei allem Willen zu helfen, werte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl.)

Diese Offenheit gegenüber diesem Problem, das sich ergeben hat, sollte man sich doch von jedem Einzelnen von uns erwarten können – und kein Schönreden, kein Wegdis­kutieren, kein Hinzeigen auf einen Politiker einer anderen Gesinnungsgemeinschaft, der sich traut, hier die Probleme beim Namen zu nennen, der dem einen oder anderen Bürger, ich behaupte, der Mehrheit der österreichischen Bevölkerung, aus dem Herzen spricht. Um das geht es doch: hier Lösungsansätze zu erarbeiten, aufbauend auf Pro­blembewusstsein, und nicht die Probleme schon einmal vorneweg falsch zu definieren, dadurch auch falsche Lösungsansätze, wie ich behaupte, zu konstruieren und schlus­sendlich weiterhin, wie es seit Jahren schon passiert und auch in der Zukunft mit die­sen Ansätzen passieren wird, Asylchaos zu produzieren.

Werte Damen und Herren! Lösungsansätze schauen anders aus, und deswegen ist es für mich von – Verzeihung, Herr Präsident! – politischer Überheblichkeit gekennzeich­net, hier über die Bedürfnisse und Empfindungen der österreichischen Bevölkerung hin­wegzusehen (Beifall bei der FPÖ) und einfach zu meinen, wir werden das mit einer Quote in Österreich lösen.

Ja, eine Quote von was? Haben Sie sich das schon einmal gefragt? Sie haben doch gar keine Zahl definiert, von der Sie ausgehen, welche Quote hier zu erfüllen ist! Na­türlich werden die einzelnen Bundesländer, die Gemeinden und, wie Sie es heute defi­niert haben, die Bezirke immer hinterherhinken und die 100-Prozent-Quote nicht erfül­len, weil wieder Tausende und Abertausende neue Fremde nach Österreich kommen,


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die meinen, hier in Milch und Honig baden zu können, von denen der Großteil Wirt­schaftsflüchtlinge sind. (Abg. Schwentner: Hören Sie endlich auf mit diesen !)

Wenn die Grünen wie jetzt auch wieder eine Aufgeregtheit zeigen, dann ist das ja selbstüberführend, Frau Kollegin. Haben Sie in Ihrer Gemeinde und in Ihrem Umfeld schon dafür gesorgt, dass dort mehr und mehr Asylwerber aufgenommen werden? Ich glaube nicht, werte Kollegin, weil Sie ganz genau wissen, dass das und dieser Zugang unserer Bevölkerung in Österreich nicht weiter zumutbar ist. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Rädler.)

19.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bit­te. (Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von Grünen und ÖVP.) – Ruhe, bitte!

 


19.20.01

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie und Bürger und Bürgerinnen, die uns zuschauen und zuhören! Vor zwei Tagen war eine Kundgebung vor dem Innenministerium, weil in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen über 1 200 – die genaue Zahl wissen zumindest wir nicht, vielleicht weiß sie die Innenministerin als Zuständige für diese Erstaufnah­mestelle –, über 1 200 Minderjährige, also Kinder und Jugendliche ohne Eltern, unter­gebracht sind. Es hat da unter anderen ein 17-jähriger Syrer, ein 17-jähriger Flüchtling gesprochen. Bevor er angefangen hat zu sprechen, ist mir aufgefallen, dass ihm an ei­ner Hand mehrere Finger fehlen, und er hat erzählt, dass er von der Terrormiliz IS beim Rauchen erwischt wurde. Daraufhin hat ihm diese Terrormiliz drei Finger abge­hackt. Und er ist jetzt Flüchtling in Österreich. Wir sprechen hier über solche Menschen.

Es wurde von fast allen Fraktionen gesagt, Asyl ist ein Menschenrecht. Es wäre schön, wenn wir uns darauf einigen könnten. Nur folgt diesem einen Satz „Asyl ist ein Men­schenrecht“ meistens gleich eine Behauptung von sogenanntem Missbrauch. (Abg. Dar­mann: Das ist Realität, der Missbrauch!)

Jetzt stellen Sie sich einmal vor, man würde sagen, es ist ein Recht aller Österreicher und Österreicherinnen zu arbeiten, und im zweiten Satz wird dann immer dazuge­schossen, aber sehr viele missbrauchen leider dieses Recht. Wie würden Sie sich da­bei fühlen? Ist es nicht immer eine halbe Rücknahme dessen, was man im ersten Satz gesagt hat, wo man doch angeblich anerkennt und zugibt, dass es ein Menschenrecht auf Schutz vor Verfolgung gibt? (Abg. Walter Rosenkranz: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!)

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP! Die vielen Wortmeldungen aus Ihrer Fraktion zeigen, dass es Ihrerseits offen­sichtlich sehr viel zu verteidigen gibt. Ja, es geht um geteilte Verantwortung, es geht um gemeinsames Verantwortung-Übernehmen zwischen allen politischen Ebenen, zwi­schen der Bundesebene, den Bundesländern, den Gemeinden, den Städten. Ja, da haben Sie recht! Aber wir haben auch eine geltende Verfassung, und wir haben auch eine Arbeitsteilung zwischen den politischen Ebenen.

Sie wissen genauso wie wir, dass die Erstaufnahme von Schutz suchenden Menschen der Frau Innenministerin obliegt (Abg. Steinhauser: Und das Asylverfahren!) – und die Durchführung des Asylverfahrens. Sie wissen selber, dass die Erstaufnahmestelle Trais­kirchen schon lange mehr als voll ist. Sie wissen selber, dass der Krieg, ich wiederhole es noch einmal, in Syrien in das fünfte Jahr gegangen ist.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Sie sind genauso gewählte Abgeordnete wie ich und wie wir Grüne auch. Politische Verantwortung hat mit hellseherischen Fähigkeiten


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nichts zu tun. Politische Verantwortung bedeutet auch Analyse, sich den Kopf zu zer­brechen über Entwicklungen, die kommen könnten, und diese Entwicklungen waren mehr als absehbar. (Abg. Rädler: Was wollen Sie sagen?) Ich will sagen, dass alle von uns unseren Job machen sollten, inklusive der Frau Innenministerin. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Dann tun Sie was! – Weitere anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich stelle fest, diese Feststellung tut der ÖVP sehr weh, die Innenministerin soll bitte ihren Job machen und Schutzsuchende bitte aufnehmen und menschenwürdig unter­bringen. Das ist noch immer ihre Verantwortung. (Beifall bei den Grünen.)

Wie die Frau Innenministerin selber vor ungefähr zwei Wochen gesagt hat: Wem es zu heiß wird, wenn die Zeiten anstrengend werden, der kann die Verantwortung gerne wieder abgeben. Zu diesem Spruch, wenn die Zeiten härter werden, wenn es eine He­rausforderung zu meistern gilt, ist zu sagen: Ja, es gilt eine Herausforderung zu meis­tern! Ich will aber gleichzeitig auch sagen – weil immer gesagt wird, 300 Asylanträge täglich sind eine große Herausforderung für unser Land –: Im kleineren und viel ärme­ren Jordanien treffen täglich 3 000 syrische Flüchtlinge ein. (Abg. Wöginger: Und wie geht es denen dort? Die haben nicht einmal ein Zelt!) Das ist Notstand, aber was wir haben, ist eine herausfordernde Situation, die man gemeinsam meistern kann. Es hätte keine Zelte gebraucht, und die sollten so schnell wie möglich einer menschenwürdigen Unterbringung und festen Unterkünften weichen!

Aber solang die Verfassung so ist, wie sie ist, solang es diese politische Aufgabentei­lung gibt, kann man guten Gewissens und zu Recht auch von der Innenministerin verlangen, dass sie ihren Job macht. Nicht mehr und nicht weniger sagen wir. Auch die LandesrätInnen und die Bürgermeister und die wenigen Bürgermeisterinnen sind natür­lich dazu aufgefordert.

Und es würde mich sehr freuen, da die ÖVP nicht zufällig als sogenannte Bürgermeis­terpartei bezeichnet wird, und das zu Recht, weil sie ja sehr, sehr viele Bürgermeister, weniger Bürgermeisterinnen stellt, wenn Sie auch mit Ihren Kollegen sprechen  (Abg. Schmuckenschlager: Wenn Sie einmal genauer recherchieren würden, ! Das ist so eine Frechheit!) – Das ist so eine Frechheit, sagt der Kollege. Entschuldigen Sie die Frech­heit, Herr Kollege, dass ich sage, Sie sollten bitte auch mit Ihren Kollegen sprechen, wie wir das alle tun. (Abg. Schmuckenschlager: Reden Sie einmal mit Ihnen!)

Zusammenfassend: gemeinsame geteilte Verantwortung. Es ist machbar, bis jetzt hat es aber nicht funktioniert – deshalb dieser Misstrauensantrag.

Sehr geehrte Frau Innenministerin, entweder Sie übernehmen Ihre Verantwortung und machen Ihren Job – oder Sie räumen Ihren Platz! – Danke schön. (Beifall bei den Grü­nen.)

19.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


19.26.40

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kol­lege Darmann hat gefragt, so ganz allgemein in den Raum: Haben Sie schon etwas dafür getan, dass in Ihrer Gemeinde Flüchtlinge aufgenommen werden?, und ich möchte ihm antworten: Ja, habe ich getan! Ich komme aus dem dritten Bezirk in Wien, Sie wis­sen, das ist Erdberg, und bereits vor mehr als einem Jahr ist dort das erste Mal ein Flüchtlingsheim in der ehemaligen Zollwacheschule aufgesperrt worden. Das, was wir als Sozialdemokraten im dritten Bezirk gemacht haben, nicht nur wir als Sozialdemo­kraten, sondern auch mit den anderen Parteien, auch in der Bezirksvertretung, ist, dass Bezirksvorsteher Erich Hohenberger dort natürlich Gespräche geführt hat mit der Poli­zei, regelmäßig einen Jour fixe abgehalten hat, um zu schauen, ob es irgendwelche Si-


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cherheitsprobleme gibt, mit dem Billa, mit dem Wirtshaus vor Ort Kontakt gehalten hat, um zu schauen, ob es irgendwelche Probleme in der Praxis gibt.

Der Bezirksvorsteher hat gemeinsam mit der „Volkshilfe“ im dritten Bezirk, weil Winter war, eine Sammlung durchgeführt, an der ich auch beteiligt war, für Winterkleidung für die Flüchtlinge, hat gemeinsam mit der „Volkshilfe“ dort dafür gesorgt, dass es auch eine Sammlung für Kinderspielzeug gibt, weil auch Kinder dorthin kommen und auch Kinder dort waren. Er hat dort auch mit dem Landstraßer Athletik Club, einem Fußball­klub gleich in der Nähe, gesprochen, dass zumindest am Vormittag der Kunstrasen­platz verwendet werden kann. Es sind gemeinsam mit der Volkshochschule im dritten Bezirk Deutschkurse für die Flüchtlinge in diesem Flüchtlingsheim angeboten worden.

Das haben wir gemacht, ohne großes Tamtam, ohne große Aufregung, natürlich mit lau­fender Information nicht nur der Bevölkerung, sondern auch der Bezirksvertretung im dritten Bezirk. Dort wurde zum Beispiel von der Polizei auch berichtet, dass sie gesagt hat, dass es mit jedem Schanigarten im dritten Bezirk mehr Probleme gibt als mit dem Flüchtlingsheim. (Abg. Darmann: Habt ihr die Bevölkerung eingebunden?)

Das hat allerdings die FPÖ Landstraße nicht davon abgehalten, als das Heim für 350 Per­sonen wieder eröffnet wurde, sich mit Plakaten dort hinzustellen und vermeintlich so zu tun, als wäre das ein Sicherheitsproblem. Wider besseres Wissen! Wider besseres Wissen! Denn sie weiß, dass es kein Sicherheitsproblem war und gibt und dass auch darauf geachtet wird, nicht nur von den Sozialdemokraten, sondern natürlich von allen Parteien, dass wir dort für Integration sorgen, dass wir über den Sportverein, über die Volkshochschule, mit Deutschkursen und so weiter natürlich vom ersten Tag an schau­en, dass diese Menschen integriert werden.

Das hat die Freiheitlichen nicht davon abgehalten, dort zu hetzen und dort so zu tun, als wären Flüchtlinge ein Sicherheitsproblem. Und ich sage Ihnen, dieses Foto, auf dem man sieht, wie die Freiheitlichen dort mit ihren Plakaten eine Flüchtlingsfamilie mit Kindern begrüßt haben, spricht mehr als tausend Worte über die Art und Weise, wie Sie hier agieren. Sie sollten sich wirklich schämen! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Team Stronach.)

Anstatt sich zu entschuldigen für diese Art und in einer konstruktiven Art und Weise mit Flüchtlingen umzugehen, wo es überhaupt kein Problem gibt und wo darauf geachtet wird, dass das gut funktioniert, wo es von der Bevölkerung diese Hilfsbereitschaft ge­geben hat – woher ist denn das Wintergewand für die Flüchtlinge gekommen, woher sind denn die Kinderspielsachen gekommen, außer von der Bevölkerung dort? –, an­statt hier für positive Stimmung zu sorgen, hetzen Sie gegen diese Menschen. Schä­men Sie sich! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei ÖVP, Grünen, NEOS und Team Stronach.)

19.30


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.

 


19.30.15

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Meine sehr verehrten Da­men und Herren! Ich habe heute schon einmal gesagt: Österreich befindet sich in einer Ausnahmesituation. Europa befindet sich in einer Ausnahmesituation. Und seit mehr als einem Jahr sage ich, dass es eine europäische Antwort darauf braucht. Seit mehr als einem Jahr sage ich, dass Europa an der Flüchtlingsfrage scheitern kann, wenn da­rauf nicht die richtigen Antworten kommen.

Es wurde heute schon gesagt: Zehn Mitgliedstaaten leisten 92 Prozent aller Asylan­träge. Österreich ist mittlerweile auf Platz eins. (Abg. Walter Rosenkranz: Die Anna-Fen-


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ninger-Asylpolitik! – Abg. Fekter: Das ist Ihrer nicht würdig, Herr Abgeordneter! – Wei­tere Gegenrufe bei der ÖVP.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe! Das kann doch nicht so schwierig sein. Bitte! (Unruhe im Sitzungssaal.) Es ist unerträglich laut! – Ich bitte um Ruhe!

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner (fortsetzend): Im Mai hat­ten wir in Österreich 6 240 Asylanträge, in Schweden waren es 5 800. Und weil wir so schnelle Verfahren haben, können wir mit Fug und Recht behaupten: Ja, wir haben einen „Asyl-Express“, weil die Verfahren für Syrer, Afghanen, die aus Krisenregionen kommen, durchschnittlich vier Monate dauern. Und selbstverständlich schaue ich, wenn ich Flüchtling bin, dass ich dorthin komme, wo die Verfahren schnell abgewickelt wer­den. In Schweden braucht man dafür, wie Sie wissen, zehn Monate, in Frankreich braucht man dafür zwei Jahre. Und es ist verständlich, dass die Flüchtlinge dann zu uns kom­men.

Daher sage ich: Unsere Aufgabe ist es auch, die Schieflage in Europa zu beseitigen. Und das, was wir uns selbst zumuten, muten wir auch den anderen zu und das verlan­gen wir auch von den anderen EU-Mitgliedstaaten, nämlich schnelle Asylverfahren und beste Unterbringung von Flüchtlingen – so wie Österreich es macht, so wie Österreich es vorzeigt! (Beifall bei der ÖVP.)

Deswegen werden wir nicht müde werden, uns weiterhin auf europäischer Ebene für eine Quote einzusetzen, und zwar für eine verpflichtende Quote, denn wir alle wissen, wenn wir in die Welt hinausschauen, dass die Situation zumindest in den nächsten Monaten nicht besser wird, ja dass wir befürchten müssen, dass das noch Jahre an­dauert. Und da ist es unsere Verantwortung – und darum bitte ich! –, in anderen Mit­gliedstaaten dafür zu werben, dass auch dort das Asylsystem aufgebaut wird, dass auch dort schnelle Verfahren gemacht werden und dass auch dort die Flüchtlinge gut untergebracht werden – so wie wir das in Österreich tun!

Jetzt noch ganz kurz: Letztes Jahr hatten wir um diese Zeit zirka 2 000 Asylanträge, im Mai dieses Jahres waren es 6 240 Asylanträge, wir haben also jetzt mehr als drei Mal so viel. Das heißt, eigentlich bräuchten wir drei Mal so viele Beamte im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Und wer eins und eins zusammenzählen kann, der weiß, dass es da eine Managemententscheidung braucht; eine Managemententscheidung, die ich gemeinsam mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl getroffen habe.

Wir haben zwei Möglichkeiten: Wir bearbeiten alle Asylanträge so weiter wie bisher, was aber überall eine massive zeitliche Verzögerung oder eine Qualitätsverschlechte­rung zur Folge hat – und beides wollen wir, glaube ich, nicht, denn welcher Gefahr würden wir uns damit aussetzen? – Dass gerade bei Dublin-Fällen, wo andere Mit­gliedstaaten zuständig sind, weil die Flüchtlinge zum Beispiel aus Bulgarien, Rumä­nien, Ungarn oder Italien kommen, die Anträge bei uns liegen bleiben, obwohl andere Mitgliedstaaten dafür zuständig sind.

Es ist daher unsere Verantwortung, das selbstverständlich so schnell wie möglich ab­zuarbeiten, damit die anderen auch ihrer Verantwortung gerecht werden.

Und selbstverständlich werden neue Anträge angenommen, registriert und wird auch grundversorgt. Aber es ist doch, bitte, das Ehrlichste und Humanste, wenn ich bei per­manent steigender Zahl von Asylanträgen sage, dass die Bearbeitung dieser Asylan­träge gestoppt wird, dass diese nicht bearbeitet werden können, weil es einfach organi­satorisch gar nicht geht.

Ich bin für eine ehrliche und offene Politik! (Beifall bei der ÖVP.)

19.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 



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19.36.12

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Die Frauen Bundes­ministerinnen! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich wollte mich eigentlich nicht mehr zu Wort melden, aber die Diskussion hat mich darauf  (Zwischenrufe.) – Ich habe mir erwartet, dass das kommt.

Die Diskussion erfordert es, dass ich mich zu Wort melde. Sie wissen, ich bin im Zivil­beruf Polizeibeamter, ich arbeite in einer Abteilung, die mit Fremdenwesen zu tun hat. (Ruf bei der ÖVP: Wie oft denn?)

Ich muss sagen, ich hätte nicht gedacht, dass ich jetzt die Frau Bundesminister in Schutz nehmen muss, aber ich muss das tun, und zwar aus ganz klaren Gründen.

Meine Damen und Herren! Die Frau Bundesminister hat hier gesagt, was Tatsache ist. Das höre ich laufend auf den Polizeidienststellen. Wir waren gestern auch in Traiskir­chen, und wir hören laufend, dass die Menschen, die dort arbeiten, mittlerweile an der Belastungsgrenze sind. Und da kann Herr Pilz telefonieren, mit wem er will (Abg. Pilz verlässt mit seinem Handy in der Hand den Sitzungssaal), auch wenn er jetzt vielleicht im Asylheim anruft – das weiß ich nicht –, aber der Punkt ist, dass dem wirklich ein Riegel vorgeschoben werden muss. Und das hat die Frau Bundesminister jetzt beim Asylverfahren getan, indem sie auf die Bremse gestiegen ist. Das ist eine Notwendig­keit.

Die Frau Bundesminister hat es richtig erklärt – ich wollte das auch sagen –, indem sie darauf hingewiesen hat, dass in Österreich ein Asylverfahren vier Monate dauert.

Ich habe mich auch dafür ausgesprochen, weil ich der Meinung war, dass dann die Ab­schiebungen schneller erfolgen, wenn jemand kein Asyl bekommt.

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter!

Herr Klubobmann Lopatka, ich möchte Sie bitten, wenn Sie ein Gespräch führen wol­len, das draußen oder an der Seite zu machen. (Abg. Lopatka, der, an der Regierungs­bank stehend, mit Bundesministerin Mikl-Leitner spricht, beendet das Gespräch und kehrt zu seinem Sitzplatz zurück.) – Danke.

Bitte, Herr Abgeordneter, setzen Sie fort!

 


Abgeordneter Christoph Hagen (fortsetzend): Ich war der Meinung, dass es gut ist, wenn die Asylverfahren schnell abgewickelt werden. Aber genau deswegen – das hat man mir jetzt aus fachkundigem Munde erklärt – sind wir für die Schlepper attraktiv ge­worden. Ich habe schon am Vormittag hier gesagt, dass kein einziger Asylwerber ohne Schlepper hierher kommt, und Österreich ist eben deshalb so attraktiv, weil die Ver­fahren so schnell erledigt werden.

Frau Bundesminister, ich gebe Ihnen recht, Sie haben hier den richtigen Schritt getan, Sie haben dafür unsere Unterstützung. Deswegen werden wir auch dem Misstrauens­antrag nicht zustimmen, denn wenn man richtig handelt, dann sollte man unterstützt wer­den! (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

Noch zwei Kleinigkeiten: Ich habe  (Abg. Pilz: Ist das ein Asylantrag?) Ich habe am Samstag mit einem deutschen Polizisten gesprochen. (Abg. Pilz: Bekommen Sie Asyl dafür?) – Jetzt hören Sie mir genau zu, Herr Pilz, dann lernen Sie etwas! – Ich habe am Samstag mit einem deutschen Polizisten gesprochen, und der  (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Pilz.– Hören Sie einmal zu! Sie können sich dann zu Wort melden, Herr Pilz. Das, was Sie hier machen, ist sehr unhöflich. Aber das bin ich von Ihnen nicht anders gewohnt.

Dieser deutsche Polizist hat mir erklärt, dass sie letztens einen Asylwerber gehabt ha­ben, der bereits in fünf Staaten um Asyl angesucht hat, und zwar in Italien, in Frank-


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reich, in Ungarn, in Österreich und jetzt in Deutschland. Meine Damen und Herren, wir sehen daran, welche Asylindustrie da im Gange ist!

Und dann gibt es noch das Problem, dass Leute, die einen abgelehnten Asylbescheid bekommen, dann, wenn sie abgeschoben werden sollten oder in Dublin-Länder zu­rückgebracht werden sollten, untertauchen. Und die sind dann für die Behörden nicht mehr greifbar.

Das kostet unheimlich viel Geld, und da ist auch die Polizei überfordert. Das ist ein Problem, Frau Minister, das wir in den Griff kriegen sollten. Da müssten wir wirklich überlegen, ob wir das Gesetz nicht ändern sollten, was diese Warnung im Vorfeld mit­tels der Zustellung des Bescheides betrifft.

Ich möchte nicht böse klingen, aber wir machen damit in Österreich die Arbeit für die Schlepper. Und das ist ein Problem, meine Damen und Herren. Das gehört daher ge­ändert. Auch gesetzlich gehört das dringend geändert, Frau Minister. Dazu sollten Sie Vorschläge bringen.

Aber, wie gesagt, der Misstrauensantrag ist nicht gerechtfertigt. Sie haben wenigstens jetzt Maßnahmen gesetzt. Sie haben reagiert. Mir wäre es lieber gewesen, Sie hätten schon früher agiert. Aber das ist immerhin etwas, und deswegen werden wir diesen Antrag nicht unterstützen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach. – Rufe bei den Grünen – in Richtung ÖVP –: Dort hinüber!)

19.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jene­wein. – Bitte.

 


19.40.39

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Meine Da­men und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kol­lege Krainer, ich weiß, es mag aus Sicht der Linken nicht ganz koscher erscheinen, dass auch die FPÖ eine Demonstration oder eine Kundgebung abhält, aber ich sage Ihnen eines: Es ist das verbriefte Recht – Gott sei Dank – eines jeden Österreichers und einer jeden Österreicherin, in unserer Republik zu demonstrieren.

Im Gegensatz zu Ihren linkslinken Chaoten, die Sie immer im Jänner nach Österreich und nach Wien karren (Zwischenrufe bei den Grünen), die sich mit Steinen und ande­ren Gegenständen gegen Polizisten und auch gegen Sachwerte wenden, die verletzte Polizisten in Kauf nehmen, die Sachschaden verursachen, sich vermummen, sich auch noch verstecken, nicht einmal ihr Gesicht zeigen, war bei dieser Kundgebung kein Ein­ziger in irgendeiner Art und Weise vermummt. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.)

Ich weiß schon, die Wahrheit tut weh. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schwent­ner.) – Frau Schwentner, hören Sie einmal zu! – Die Wahrheit mag manches Mal weh­tun, aber man muss sie aussprechen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es macht keinen Sinn, wie Sie sich hier herinnen einsetzen und gegenseitig mit dem Mitleidsgefühl, das Sie alle empfinden, überbieten wollen, wer nicht noch liebevoller und noch mitleidiger ist, denn das bringt uns leider keinen einzigen Schritt weiter. Herr Kollege Krainer, das wissen auch Sie ganz genau. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich schätze den Bezirksvorsteher aus dem dritten Bezirk sehr, aber, Herr Kollege Krai­ner, Sie haben jetzt schon ein bisschen übertrieben, denn jeder, der ihn kennt, weiß, dass er solche Dinge immer gemacht hat. Er hat immer Spielsachen zu Weihnachten gesammelt und er hat immer Gewand für arme Kinder zu Weihnachten gesammelt. Also tun Sie jetzt nicht so, als wäre das jetzt etwas ganz Besonderes. Er ist nämlich ein Sozialdemokrat mit Format, das sage ich Ihnen auch. Da könnten Sie sich manches


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Mal ein Stückerl abschneiden. Dann hätte die SPÖ, wenn sie mehr Politiker vom For­mat eines Erich Hohenberger hätte, wahrscheinlich andere Wahlergebnisse. Das sage ich Ihnen auch ganz ehrlich. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesminister, Ihnen möchte ich schon eines sagen: Es wird ein Asyllager nach dem anderen eröffnet, aber parallel dazu machen Sie nichts anderes, als Polizeiposten zu schließen, Überstunden bei den Beamten zu streichen. Wissen Sie, das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen wird dadurch massiv heruntergefahren. Das sollten Sie auch einmal in Ihre Überlegungen einbeziehen, wenn Sie all das tun! (Abg. Schwent­ner: Sie betreiben nur Unsicherheit die ganze Zeit!) – Ich würde meinen, ein bisschen mehr Sachlichkeit wäre manches Mal schon angebracht. Ich weiß schon, Frau Schwent­ner, Sie können offensichtlich nicht anders, Sie haben es heute schon mehrfach be­wiesen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schwentner.)

Es würde Sinn machen, hier einmal mit der Wahrheit an das Ganze heranzugehen (Abg. Schwentner: Entschuldigen Sie sich für Ihre Worte in der Früh!) und nicht immer nur alles aussitzen zu wollen und so zu tun, als wäre das alles ohnehin kein Problem, als könnten wir das alles ohnehin lösen.

Wir werden es nicht lösen können. Und wenn wir auf die EU warten, dann werden wir überhaupt keine Lösung finden! Denn, Frau Bundesminister – und diese Frage hätte ich schon noch gerne beantwortet, sie ist heute schon einmal gekommen –: Von wel­cher Zahl reden wir denn da überhaupt, die in Quoten aufgeteilt werden soll? Sind das 40 000 oder 400 000? Und was ist, wenn in ein paar Jahren 4 Millionen aufzuteilen sind? Welche Möglichkeiten haben wir denn dann noch?

Überlegen Sie doch einmal! Wir haben überhaupt keine Berechnungen. Ein halber Kon­tinent ist im Aufbruch. Also das sollten Sie, bitte schön, wenn Sie schon auf die EU hof­fen, in Ihre Überlegungen auch einbeziehen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.43

19.44.05

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18, die dem Aus­schussbericht 675 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die Men­schenrechtslage an den Grenzen der EU anzunehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 88.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Durchführung temporärer Grenz­kontrollen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens ge­genüber der Bundesministerin für Inneres gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfas­sungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfas­sungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen Nationalen Aktions­plan Asyl.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Aus­schusses für Menschenrechte, seinen Bericht 676 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

19.46.3320. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsord­nungsgesetz 1975) geändert werden (1141/A)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


19.46.59

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Im vorliegenden Antrag geht es um die Volksanwaltschaft, die, wie wir alle wissen, ein Hilfsorgan dieses Parla­ments und ein Hilfsorgan für uns Abgeordnete ist. Skurril dabei ist allerdings, dass wir, obwohl wir dieses Hilfsorgan für uns als Parlament haben, kein Recht haben, an dieses Hilfsorgan Anfragen zu stellen, denn es gibt gegenüber der Volksanwaltschaft kein In­terpellationsrecht von uns Abgeordneten. Beim Rechnungshof gibt es das, beim Rech­nungshof kann man an den Präsidenten des Rechnungshofes Fragen richten bezie­hungsweise schriftliche Anfragen stellen. Bei der Volksanwaltschaft können wir das nicht tun.

Die Volksanwaltschaft stellt immer wieder ihre Kollegialbeschlüsse auf die Homepage. Sie macht das aber nur ausgewählt, so wie sie es eben will. Man hat da im Ausschuss mit datenschutzrechtlichen Bedenken argumentiert. Ich bin der Meinung, man kann da­tenschutzrechtliche Bedenken auch anders ausräumen, nämlich indem man es so abändert, dass man die Berichte und die Kollegialbeschlüsse trotzdem online stellen kann. Fakt ist, im letzten Jahr ist nur ein einziger der Kollegialbeschlüsse von der Volks­anwaltschaft auf ihre Homepage gestellt worden.

Für unseren Antrag gibt es noch einen ganz besonderen Anlassfall, nämlich die Be­stellung der Kommissionsleiter in der Volksanwaltschaft, an der sehr viel Kritik geübt worden ist, auch vonseiten der NGOs, die gesagt haben, dass sie mit dieser Kommis-


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sionsleiterbestellung nicht zufrieden sind. Aber was mir in diesem Zusammenhang wichtig ist, ist gar nicht so sehr, dass ich auf diese Kritik eingehe, sondern dass ich wis­sen will, wieso ich als Parlamentarier bei der Volksanwaltschaft nicht nachfragen kann und nur einmal im Jahr die Möglichkeit habe, und zwar im Volksanwaltschaftsaus­schuss, an diese Fragen zu stellen.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir bei der Volksanwaltschaft, einem Hilfsorgan des Parlaments, die gleichen Möglichkeiten haben wie beim Rechnungshof, nämlich dass wir als Abgeordnete auch an diese Anfragen stellen können. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wieso wir zwischen den beiden Hilfsorganen unterscheiden. Es gab übrigens im Verfassungsausschuss einmal einen Antrag dahin gehend, dass wir die Prüfungsmöglichkeiten der Volksanwaltschaft ausweiten. Dieser wurde von den Regie­rungsparteien leider vertagt, und zwar teilweise mit einer eher absurden Begründung.

Wir glauben, wir sollten die Prüfungsmöglichkeiten der Volksanwaltschaft an die des Rechnungshofes anpassen. Gleiches sollte aber auch für das Interpellationsrecht der Abgeordneten gelten. Ich meine, das wäre ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Trans­parenz.

Noch einmal: Die Volksanwaltschaft ist ein Hilfsorgan des Parlaments, und dement­sprechend sollten wir Abgeordnete die Möglichkeit haben, Anfragen an diese zu stel­len. (Beifall bei den NEOS.)

19.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


19.49.38

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Kollege Scherak, wie ich gerade Ihren Worten entnehmen konnte, geht es jetzt darum, dass Sie die Geschäftsordnung ändern wollen in die Richtung, dass sowohl der Aufgabenbereich der Volksanwalt­schaft, sofern ich den Antrag richtig gelesen habe, als auch deren Kompetenzen geän­dert werden sollen.

Es ist in Ihrem Antrag die Rede davon, dass die Volksanwaltschaft – so haben Sie dies darin ausgeführt – künftig verpflichtet werden soll, dem Nationalrat und dem Bundesrat über ihre Tätigkeit auf Anfrage jederzeit Auskunft zu erteilen, mit der Begründung, dass es ja auch beim Präsidenten des Rechnungshofes so ist.

Ohne dass ich diesen Antrag jetzt bewerten will, weil ich auch der Diskussion im Ge­schäftsordnungsausschuss beziehungsweise im Geschäftsordnungskomitee nicht vor­greifen möchte, frage ich mich, welchen Mehrwert wir Abgeordnete dadurch haben, denn die Tätigkeit der Mitglieder der Volksanwaltschaft, die seit 1977 in unserem Auf­trag die öffentliche Verwaltung kontrollieren und seit 2012 auch die Einhaltung der Menschenrechte zu kontrollieren beziehungsweise auch zu fördern haben, ist ja nicht nur auf deren Homepage nachzulesen, sondern wir bekommen auch wirklich sehr um­fassende Berichte.

Ich tue mich im Gegensatz zu Ihnen auch sehr schwer, den Präsidenten des Rech­nungshofes mit den Mitgliedern der Volksanwaltschaft zu vergleichen, zumal es sich, wie Sie ja richtig ausgeführt haben, bei der Volksanwaltschaft um ein Kollegialorgan handelt, was die von Ihnen geforderte schriftliche Anfragebeantwortung – auch weil der Vorsitz dort immer wechselt – nicht gerade einfacher macht.

Und die Notwendigkeit dieser Geschäftsordnungsänderung jetzt damit zu begründen, dass – so ist es für mich zumindest zu verstehen – die Bestellung von Kommissions­leitern trotz Bedenken einiger NGOs ohne deren Zustimmung vorgenommen wird, geht für mich persönlich ein bisschen zu weit.


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Ich bin nämlich der Überzeugung, dass sich die von uns für sechs Jahre gewählten Mit­glieder der Volksanwaltschaft diese Bestellung sicher nicht einfach gemacht haben und dass sie alle Pros und Kontras abgewogen haben. Aber wir werden im Geschäftsord­nungskomitee beziehungsweise Geschäftsordnungsausschuss noch genügend Zeit ha­ben, unsere Argumente dazu auszutauschen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


19.52.05

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! In dieser ersten Lesung gilt es in Richtung NEOS zwei Dinge festzuhalten, werte Kolleginnen und Kollegen: einerseits, dass die Motivation zu einem solchen Antrag meiner Meinung nach hier im Hohen Haus nichts zu suchen hat, wenn man sich als Fraktion, als Klub hier im Hohen Haus für einen parteipolitisch motivierten Rachefeldzug eines Mitglieds einer Kommission dieser Volksanwaltschaft einsetzt, dessen Vertrag nicht mehr ver­längert wurde, und dadurch genötigt fühlt, hier entsprechende Anträge zum Besten zu geben. Aber im Detail wird diese von Ihnen angesprochene Motivation, die Auslöser auch für diesen Antrag war, morgen in einer umfassenden Debatte zum Volksanwalt­schaftsausschuss und zur Tätigkeit der Volksanwälte zum Ausdruck kommen und auch hier entsprechend Thema sein. Wir freuen uns darauf.

Zum Inhalt des vorliegenden Antrags möchte ich festhalten, werte Kolleginnen und Kol­legen, dass es sich die NEOS da etwas einfach gemacht haben. Sie reden zwar stets von der Sachlichkeit in der parlamentarischen Arbeit, sind aber da sehr oberflächlich an diese Thematik herangegangen, denn ihr Antrag ist umfassend, was das gewünsch­te Interpellationsrecht gegenüber der Volksanwaltschaft betrifft. Sie orientieren sich da­bei aber nach ihren eigenen Worten an jenen Rechten, die uns diesbezüglich gegen­über dem Rechnungshof gegeben sind.

Wenn man aber in der Geschäftsordnung des Nationalrates nachliest, Herr Kollege – ich verweise auf § 91a GOG-NR –, dann stellt man fest, dass das Interpellationsrecht der Abgeordneten gegenüber dem Präsidenten des Rechnungshofes nur in drei ganz konkreten Punkten besteht, nämlich – ich zitiere –:

„Diesem Fragerecht unterliegen die Gegenstände des Wirkungsbereiches des Präsi­denten des Rechnungshofes, soweit sie“, erstens, „die Haushaltsführung im Sinne des Bundeshaushaltsgesetzes“, das heißt das Budget des Rechnungshofes, dann „die Diensthoheit im Sinne des Art. 125 Abs. 3 B-VG“ – das war das Zweite – „und“, drit­tens, „die Organisation des Rechnungshofes“ betreffen.

Das heißt, dieses Fragerecht betrifft drei Punkte, die ganz konkret benannt sind.

Und hinsichtlich eines Interpellationsrechts in Bezug auf diese drei konkreten Punkte auch in Richtung Volksanwaltschaft sind wir gesprächsbereit. Alles darüber Hinausge­hende ist unserer Ansicht nach überschießend, und wir sollten uns hier im Hohen Haus viel eher damit befassen, endlich eine Ausweitung der Prüfkompetenz der Volksanwäl­te auch auf ausgegliederte Unternehmen voranzubringen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Dr. Zinggl. –Bitte.

 


19.55.02

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn wir aus den Medien immer wieder von Polizeiübergriffen erfahren und wissen, dass ent-


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sprechende Beschwerden bei der Volksanwaltschaft vorliegen, wir davon aber im letzt­jährigen Bericht der Volksanwaltschaft kaum etwas erfahren, dann wird es für mich Zeit, dem dafür verantwortlichen Volksanwalt im entsprechenden Ausschuss einige Fra­gen zu stellen. Und wenn ich ihn dann zum Beispiel frage, wie viele berechtigte – nur die berechtigten! – Beschwerden es im Zusammenhang mit der Polizei gegeben hat, dann sagt mir der Volksanwalt, er weiß es nicht. (Abg. Schimanek: Aber er wird es nachreichen, hat er gesagt!) Es ist egal, er weiß es nicht. – Ich habe es gewusst, und ich habe es ihm gesagt. Ich habe ihm gesagt, es sind 181. (Abg. Schimanek: Er hat gesagt, er wird es nachreichen! – Also das ist aber jetzt schon !) – Frau Vorsitzende, Sie können dann ohnedies etwas sagen.

Dann habe ich ihn ersucht, mir und uns von den härtesten Fällen ein bisschen etwas zu berichten. Und der Volksanwalt Fichtenbauer hat uns dann von einem abgewiese­nen, sehr lächerlichen Fall berichtet, wo nämlich ein betrunkener Radfahrer in Kärnten gegen sein Strafmandat protestiert hat.

Das, werte Kolleginnen und Kollegen, ist eine Missachtung des Parlaments. Es ist auch eine Missachtung der Aufgaben der Volksanwaltschaft. Und deswegen sind wir der An­sicht, dass das Interpellationsrecht, das Fragerecht gegenüber den Volksanwältinnen und Volksanwälten sehr wohl etwas ganz Wichtiges ist, um nämlich ein bisschen mehr Transparenz in die Gebarung dieses Organs, dieses Parlaments hineinzubringen. Und ich kann überhaupt nicht verstehen, warum es überhaupt auch nur ein einziges Argu­ment dagegen geben könnte. – Danke. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

19.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1141/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

19.57.0521. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 (WKG) geändert wird (1149/A)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Schließlich kommen wir zum 21. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


19.57.18

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Stel­len Sie sich einmal folgende Zeitungsmeldung vor: „WKO präsentiert 308-Millionen-Ent­lastungspaket für die Wirtschaft“! – Das ist eigentlich der Hintergedanke des Antrags, weil ich die Kammerumlage II zum Thema machen möchte, die in den siebziger Jahren als Provisorium eingeführt wurde, nach wie vor existiert und nach wie vor jedes Jahr eine Belastung in Höhe von 308 Millionen € für die österreichische Wirtschaft darstellt.

Die Kammerumlage II ist – für diejenigen, die sich vielleicht noch nicht so sehr damit befasst haben – vom Lohn abhängig, beläuft sich auf einen bestimmten Prozentsatz davon, der an das Finanzamt abgeführt und an die Wirtschaftskammer weitergereicht wird. Sie ist also im Endeffekt eine Abgabe auf Dienstverhältnisse, also quasi eine Ab­gabe auf Arbeitsplätze, und das sind ganz klar Lohnnebenkosten. Und deswegen wol­len wir das auch zum Thema machen.


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Wenn es immer wieder darum geht, die Wirtschaft zu entlasten, sollte man auch dazu­sagen, wie man das finanziert, und da haben wir einen Ansatz gefunden: Wir wollen über mehrere Jahre verteilt die Kammerumlage II auf null bringen, und als erster Schritt wäre einmal ein Viertel davon umzusetzen, also konkret 74 Millionen € an Entlastung.

Wenn sich die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP dann möglicherweise kritisch da­zu äußern, weil es ja auch um Geld geht, das die Wirtschaftskammer einsparen müss­te, dann möchte ich Sie bitten: Sehen Sie das positiv! Wir glauben an die Reformkraft der Kammer, dass die Kammer in ihrem Bereich 74 Millionen jährlich findet, die sie ein­sparen kann.

Und wenn die NEOS möglicherweise jetzt sagen – und ich kann es schon ahnen –, sie wollen das sofort und schlagartig machen – es gab auch schon entsprechende Anträge der NEOS –, dann erinnere ich sie daran: Der Kollege Loacker hat auch in anderen Bereichen, nämlich bei der Arbeiterkammerumlage, gesagt, er möchte das schrittwei­se, in mehreren Etappen machen. Das ist jetzt nicht unser Ansatz bei der Arbeiterkam­mer, aber mit dieser Absenkung würden wir dann letztendlich nach fünf Jahren die Wirtschaftskammer und die Arbeiterkammer vom Budgetvolumen her in etwa auf die gleiche Ebene gebracht haben. Das könnte also sozusagen auch ein Gleichgewicht zwischen Rot und Schwarz herstellen.

Man darf ja die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht allzu viel zur Kammer befra­gen, es kommen relativ wenige positive Rückmeldungen. Zuletzt hat einer sogar ge­sagt, es ist ein übles Bereicherungssystem, gleich nach den Banken eingeordnet. So weit würde ich nicht gehen, aber die Stimmung gegenüber der Wirtschaftskammer ist aufgrund der Pflichtmitgliedschaft enden wollend, also nicht so positiv. Und dass die Kammer auch noch – mit Zweidrittelmehrheit abgesichert – in Verfassungsrang ist, wol­len wir auch massiv hinterfragen. Selbst aus der Kirche können Sie austreten – doch aus der Wirtschaftskammer auszutreten, dazu haben Sie keine Möglichkeit.

Wir von den Grünen stehen zu einer Pflichtmitgliedschaft und zu einer gesetzlichen Ver­tretung, nur soll das entsprechend schlank, entsprechend demokratisch, entsprechend transparent gestaltet sein.

Vielleicht noch als hilfreicher Hinweis, wo Sie die 74 Millionen € finden könnten, die da als Lohnnebenkostenentlastung von uns geplant sind: Wenn Sie sich die Kammerzah­len anschauen – diese sind ja auch durch parlamentarische Anfragen entsprechend of­fengelegt –, dann werden Sie sehen, dass 91 Millionen € allein die Bundeskammer-Per­sonalkosten betragen. Wenn Sie das durch 789 – die Anzahl der vollzeitäquivalenten Stellen – dividieren, dann kommen Sie auf gewaltige 6 600 € an durchschnittlichen Brut­tolohnkosten für alle Angestellten der Bundeswirtschaftskammer.

Wenn Sie die Fraktionsförderung durch die Wirtschaftskammer im Ausmaß von 17,6 Mil­lionen € betrachten, dann werden Sie sehen, da besteht Handlungsbedarf. Und wenn Sie sich die Rücklagen der Kammern und auch die Zehnfachstrukturen anschauen, dann ist auch da zu erkennen, dass die Möglichkeit besteht, durch eine Absenkung der Kammerumlage II die österreichische Wirtschaft zu entlasten. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

20.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Matznetter. – Bitte.

 


20.00.58

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Mich ma­chen die Veränderungen, die hier auch bei den Grünen stattfinden, traurig. Unter Schwarz-Blau bin ich in diesem Haus mit Ihren Kollegen ans Rednerpult getreten, um den An-


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schlag auf die Demokratie in Form der damaligen Überlegung, die Kammerumlagen der Arbeiterkammern abzusenken, zu kritisieren. Wir haben dieses Vorhaben genau als das bezeichnet, was es war, nämlich als den Versuch, einer Interessenvertretung bewusst zu schaden, weil sie halt unangenehm war.

Daher sollte man sich vor solchen Anträgen, vor solchen Gesetzen – das ist nämlich auf einer Ebene mit diesbezüglichen Anträgen der Blauen und könnte von diesen ge­nauso kommen – immer überlegen, was das im Gesamtkontext bedeutet. Diese Vor­überlegung anzustellen ist gescheit, weil man dann weniger geneigt ist, in die Argu­mentation zu verfallen: Jö, da kann man denen etwas ersparen!

Ich hätte jetzt, Herr Kollege Köchl, auch die damaligen Debattenbeiträge der Kollegen aus den Stenographischen Protokolle heraussuchen können. Diese waren sehr ge­scheit und haben sehr bewusst auch den Respekt gegenüber der Demokratie und den dafür notwendigen Einrichtungen zum Ausdruck gebracht. Das war vor allem beim Kol­legen Van der Bellen der Fall, und ich finde es schade, dass heute von der Fraktion der Grünen solche Dinge, die Beliebigkeit von NEOS und Sonstiges, kommen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ehrlich gesagt, diese 70-Prozent-Mehrheit der ÖVP, die betrachten teilweise die Kam­mer, als würde sie ihnen gehören – keine Frage. (Ruf bei der FPÖ: Ach so?! – Abg. Rädler: Und die AK?) Aber die Lösung ist nicht, zu sagen, ich kürze dort radikal alle Möglichkeiten der Interessenvertretung, denn die Mehrzahl der Funktionen dort betrifft Serviceleistungen. Und da empfehle ich Ihnen, Herr Kollege Köchl: Fahren Sie einmal ins Ausland! Fragen Sie einmal kleinere und mittlere Firmen, welche Serviceleistungen sie bekommen, die andere Länder ihren Firmen nicht bieten können! Dort rinnt der Großteil des Geldes hinein. Da wird eine Serviceleistung geboten – und die würden Sie mit Ihrem Antrag kürzen.

Und wenn es etwas gibt, das Sie ändern wollen: Machen wir eine bessere Arbeit als Opposition in der Wirtschaftskammer! Schauen wir, dass wir dort mehr Stimmen be­kommen! Und wenn du dann die Mehrheit übernimmst, kannst du den Antrag stellen und sagen, wir kommen mit weniger Geld aus. – In Ordnung! Aber die Entscheidung muss dort fallen, bei ihren Mitgliedern und bei den dortigen Wahlen, nicht hier. (Ruf bei der ÖVP: Genau!)

In diesem Sinn: Van der Bellen hat damals recht gehabt, Köchl nicht. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Jank. Restredezeit der Fraktion: 3 Minuten. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ – in Richtung der sich zum Redner­pult begebenden Abg. Jank –: Jetzt geben Sie aber Gas!)

 


20.03.43

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Ja, ich würde dem Herrn Kollegen Köchl gerne erklären, was die Kammer ist. Ei­gentlich, meine ich, könnte er es wissen.

Die Wirtschaftskammer arbeitet, weil uns der Gesetzgeber das auch vorgibt, nach den Prinzipien der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit. Wir werden daraufhin auch überprüft: vom Kontrollamt, vom Rechnungshof, von der Aufsichtsbe­hörde, vom Finanzamt, von der Sozialversicherung. Also die wissen, was wir tun, näm­lich die laufende Entwicklung der Organisation.

Wir haben etliche Reformen hinter uns, wir haben Reformen vor uns. Wir haben unsere Kammerumlagen um 30 Prozent gesenkt. Wir haben unsere Organisationseinheiten um


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ein Drittel, von 150 auf 100, gesenkt. Wir haben den Personalstand um 26 Prozent ge­senkt. (Abg. Köchl: Gesteigert!) Wir setzen unter den Kammern laufend gemeinsame Synergieprojekte um und sparen alleine damit zwischen 10 und 15 Millionen € im Jahr. (Abg. Köchl: Die Zahlen sprechen das Gegenteil!) – Also alles Dinge, die Sie auch se­hen sollten und die Sie in Ihrer Kritik auch berücksichtigen sollten. (Abg. Fekter: Keine Ahnung hat er!)

Denn: Wer von der Abschaffung der KU 2 spricht, der muss dazu sagen, dass er auch von der Abschaffung der Wirtschaftskammer spricht. 50 Prozent der Einnahmen kom­men aus der KU 2.

Dann, lieber Herr Kollege, gibt es keine Betreuung mehr von 100 000 Lehrlingen jähr­lich, keine 45 000 Gründerberatungen mehr, kein „Forum Ein-Personen-Unternehmen“, wo genau die Kleinsten das bekommen, was sie brauchen und sich auf dem Markt kaum leisten könnten. Dann gibt es keine 98 000 Ursprungszeugnisse – da ist die Au­ßenwirtschaft angesprochen mit zusätzlichen 490 000 Kontakten jährlich. Und es kön­nen keine 1,2 Millionen Servicekontakte der Wirtschaftskammer mit ihren Mitgliedern ab­gearbeitet werden. Das heißt, jedes Mitglied nutzt unsere Leistungen mehrmals.

75 Prozent der Mitglieder sagen, dass sie mit der Leistung ihrer Wirtschaftskammer zu­frieden oder sogar sehr zufrieden sind. Also auch da liegen Sie falsch mit Ihrer Aussa­ge. (Beifall bei der ÖVP.)

Es gäbe kein ausreichendes Bildungsangebot. – Die Wirtschaftskammerorganisation ist der größte nichtkonfessionelle Bildungsanbieter sowohl für Mitarbeiter als auch für die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst.

Also die Abschaffung der KU 2 ist wahrlich keine kluge Idee. Denken Sie darüber noch einmal nach! Stärken Sie die Wirtschaftskammer! Bringen Sie sich mit guten Ideen ein, wenn Sie welche haben! Aber den Mitgliedern das zu nehmen, was sie brauchen, um gute Arbeit leisten zu können, um Unterstützung zu bekommen, ist keine gute Idee. Es gibt Unternehmer, die in einfachsten Dingen Hilfe, Beratung, Begleitung brauchen. Das alles leistet die Wirtschaftskammer.

Herr Kollege, denken Sie über Ihren Antrag nach! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Ab­geordneten der SPÖ.)

20.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter MMMag. Dr. Kasseg­ger. – Bitte.

 


20.06.46

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Das ist natürlich klar und zu erwarten, dass der Herr WKO-Vizepräsident Matznetter und die ehemalige Frau Präsidentin Jank die Institution, in der sie diese Ämter ausüben, mit al­len Argumenten, die ihnen zur Verfügung stehen, verteidigen. Das ist logisch.

Nicht logisch ist hingegen, dass die Grünen und die Freiheitlichen in inhaltlichen Din­gen einigermaßen deckungsgleich sind. Dieser Antrag des Kollegen Köchl ist ein klas­sischer Fall, wo die Freiheitlichen einem Antrag der Grünen zustimmen können.

Wir können uns darüber unterhalten – da gebe ich Ihnen auch recht –, ob die Abschaf­fung sofort kommen soll oder in einem Stufenplan, so wie Sie das vorschlagen. Das ist durchaus einer Diskussion zugänglich, zu der wir auch bereit sind.

Historisch gesehen wurde die Kammerumlage 2, Sie haben es schon angedeutet – und das ist jetzt meine inhaltliche Erläuterung –, 1979 zur Finanzierung der Arbeiter-


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abfertigung eingeführt. Sie wurde also sozusagen in einem Deal mit der SPÖ einge­führt. Dann ist jedoch nicht klar ersichtlich, ob tatsächlich alle Mittel für die Arbeiterab­fertigung verwendet wurden. Klar und evident ist hingegen, dass dieses ursprünglich 1 Promille von der Lohnsumme innerhalb kürzester Zeit auf 4 Promille vervierfacht wur­de. Klar ist auch, dass 1989 diese Arbeiterabfertigungssonderaktion wieder eingestellt wurde. Und klar ist auch, dass die KU 2 aber nach wie vor existiert.

Das heißt, eine Senkung der Lohnnebenkosten um 300 Millionen €, von der Präsident Leitl immer spricht, könnte er durch das ersatzlose Streichen der Kammerumlage 2 sofort umsetzen. Das ergäbe ein Entlastungspotenzial von 300 Millionen €. Der Kam­mer würden immer noch 500 Millionen € bleiben.

Wenn ich jetzt die 685 Millionen €, die an Reserven und Rücklagen vorhanden sind, noch sozusagen als Puffer mit einrechne, dann glaube ich schon, dass eine solche Entlastung möglich wäre – wenn wirklich der Wille da ist, wenn auch der Druck im Hin­blick auf Strukturreformen in den Kammern da ist. Denn jetzt wird ja von Strukturre­formen nur geredet. Es gibt überhaupt keine Veranlassung, dort ernsthafte Strukturre­formen auch tatsächlich durchzuführen. Man ist verfassungsmäßig abgesichert. Man bekommt über Gebühr – und darum geht es: um die Relation – Zwangsmitgliedsbeiträ­ge. Also es herrscht mehr oder weniger Stillstand, bis auf ein paar sozusagen kosmeti­sche Maßnahmen im Bereich der Strukturen. Das ist nicht der Wind, den wir in der Kammer brauchen würden.

Und letztlich muss es – und da unterscheiden wir uns von den Grünen – das Ziel sein, in einem letzten Schritt auch über die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft intensiv zu diskutieren beziehungsweise diese abzuschaffen.

Wir Freiheitlichen sagen, das ist ein Relikt aus der Nachkriegszeit, entspricht aber nicht einer modernen Interessenvertretung in einem modernen Staat des 21. Jahrhunderts. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Fekter: Wollen Sie Streikzustände wie in Deutschland?!)

20.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


20.10.06

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abge­ordnete! Bevor die Traurigkeit bei Herrn Matznetter um sich greift und er in Tränen aus­bricht, möchte ich noch eines sagen, auch zum Verteidigungskampf der Kollegin Jank.

Insofern nur ein Beispiel aus dem Deutschen Bundestag: Da sind nämlich die Vertre-
ter der Sozialpartnerschaft nicht einmal berechtigt, im Bundestag zu sein, also ihres Amtes zu walten, das ist schon ein Unterschied. (Zwischenrufe bei der SPÖ sowie der Abg. Fekter.)

Ich denke, dass die Kammerumlage 2 ein Relikt von Sallinger ist. Da waren Sie (in Richtung der Abg. Fekter) ein junges Dirndl – als der Sallinger da war, waren Sie ein junges, hübsches Mädchen! (Heiterkeit.) Damals wurde die Umlage für vier Jahre ein­geführt, sie existiert heute noch. Die Zeit ist vorangeschritten, Sie sitzen immer noch da, aber es ist halt einmal so. (Zwischenruf der Abg. Fekter.) Die Kammerumlage 2 war damals zur Überbrückung für notleidende Kleinstunternehmen.

In dieser Hinsicht möchte ich Ihnen nur eine Zahl sagen – es stimmt nicht ganz, aber wir wollen uns der Situation, der Realität stellen. Sie werden mir beipflichten, allen Un­ternehmern in diesem Land geht es im Moment nicht so rosig. Die Stimmung ist de­pressiv, sie müssen schauen, dass sie über die Runden kommen, sie müssen schau­en, dass sie Personal, Mitarbeiter abbauen, damit sie einfach wirtschaften können.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 227

Was sagt Ihnen die Zahl 44-31-40? – Das ist nicht Ihre (in Richtung der Abg. Fekter) Bikinifigur wie vor 30 Jahren, nein! (Heiterkeit und Unruhe im Sitzungssaal. – Zwischen­ruf des Abg. Berlakovich.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, bei allem Verständnis für launige Reden würde ich Sie bitten, sich etwas zurückzunehmen.

 


Abgeordneter Josef Schellhorn (fortsetzend): Das sind 44 Prozent plus bei den Ver­waltungskosten, 31 Prozent plus bei den Zwangsbeiträgen und 40 Prozent plus bei den Personalkosten. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das erklären Sie jetzt einmal diesen Unternehmen, die Sie vertreten, die nicht einmal aus Ihrem Verein austreten können! Das erklären Sie denen einmal! Ich glaube, Sie sind es einfach nicht mehr gewohnt. (Abg. Schittenhelm: Was glaubt er eigentlich?!)

Frau Jank als ehemalige Präsidentin der Wirtschaftskammer hat gesagt, wenn wir das streichen, dann gibt es die Kammer nicht mehr. – Doch, es kann sie geben! Es kann sie anders geben: auf Basis der Freiwilligkeit, dass Sie als Interessenvertretung für Ihre Unternehmer kämpfen und rennen und dass Sie in dieser Hinsicht auch etwas unter­nehmen, das ist besonders wichtig. (Zwischenruf der Abg. Fekter.)

Ich bin ja gespannt, wenn wir das dann diskutieren, wie Herr Kollege Vetter – er ist ja jetzt Gott sei Dank da – abstimmen wird. Im März war er noch strikt dagegen, jetzt weiß ich nicht, wie man das dann weiter handhaben werden. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ich meine aber schon, dass das Rückgrat dementsprechend beansprucht wer­den wird, wie wir uns dann beim Abstimmen verhalten. (Abg. Fekter: Vielleicht haben wir ihn überzeugt!)

Eines noch: Der Antrag der Grünen ist zu kurz. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Wir sind für die Streichung. Wir sind für die generelle Streichung und für die sofortige Strei­chung, es kann sonst gar nichts mehr anderes sein. Wir wollen die Betriebe entlasten und nicht weiter am Hungertuch sehen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

20.13

20.13.10*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Schellhorn, für Ihre Aussage im Zu­sammenhang mit den Körpermaßen einer Kollegin erteile ich Ihnen einen Ordnungs­ruf. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

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Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1149/A dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

20.14.03Einlauf

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1202/A(E) bis 1228/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 5430/J bis 5449/J eingelangt.

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Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 228

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.14 Uhr ein; das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

20.14.36Schluss der Sitzung: 20.14 Uhr

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