Plenarsitzung
des Nationalrates
Stenographisches Protokoll
86. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
Mittwoch, 3. Juli 2019
XXVI. Gesetzgebungsperiode
Großer Redoutensaal
86. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVI. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 3. Juli 2019
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 3. Juli 2019: 9.12 – 21.51 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über die Anträge
457/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,
846/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,
847/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, und
858/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), BGBl Nr. 56/2012, geändert wird
2. Punkt: Bericht über den Antrag 863/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat und im Bundesrat erleichtert wird, geändert wird
3. Punkt: Bericht über den Antrag 56/A und Zu 56/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 und das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird
4. Punkt: Bericht über den Antrag 464/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird
5. Punkt: Bericht über den Antrag 828/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird
6. Punkt: Bericht über den Antrag 833/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-
gesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird
7. Punkt: Bericht über den Antrag 834/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird
8. Punkt: Bericht über den Antrag 835/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird
9. Punkt: Bericht über den Antrag 848/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert werden
10. Punkt: Bericht über den Antrag 849/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird
11. Punkt: Bericht über den Antrag 829/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird
12. Punkt: Bericht über den Antrag 831/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert werden
13. Punkt: Bericht über den Antrag 861/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Vereine (Vereinsgesetz 2002 – VerG) geändert werden
14. Punkt: Bericht über den Antrag 864/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung des Bundes für politische Parteien geändert wird
15. Punkt: Bericht über den Antrag 914/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird
16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Poststrukturgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2019)
17. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
18. Punkt: Bericht über den Antrag 862/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird
19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 geändert wird
20. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union und das Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen erlassen werden sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Glücksspielgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 – EU-FinAnpG 2019)
21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird
22. Punkt: Bericht über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird
23. Punkt: Bericht über den Antrag 178/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Korruptionsprävention in Aufsichtsräten gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften
24. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur
25. Punkt: Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
26. Punkt: Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930; Empfehlung (Nr. 203) betreffend ergänzende Maßnahmen zur effektiven Beseitigung von Zwangsarbeit
27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) erlassen wird
28. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (19. FSG-Novelle)
29. Punkt: Bericht über den Antrag 915/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (32. StVO-Novelle)
30. Punkt: Bericht über den Antrag 918/A der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird
31. Punkt: Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und der Anhänge D (CUV), F (APTU) und G (ATMF) zum Übereinkommen
32. Punkt: Bericht über den Antrag 917/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG) geändert wird, sowie über den
Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes
33. Punkt: Bericht über den Antrag 916/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (37. KFG-Novelle)
34. Punkt: Bericht über den Antrag 911/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung einer weltanschaulich neutralen Sexualerziehung
35. Punkt: Bericht über den Antrag 925/A(E) der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung Finanzierung qualitätsvoller sexueller Bildung an Schulen
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Inhalt
Nationalrat
Schlussansprache des Präsidenten Mag. Wolfgang Sobotka .............................. 289
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 23
Ordnungsruf ................................................................................................................... 32
Geschäftsbehandlung
Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 508/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufwertung der persönlichen Assistenz“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen – Annahme ............................................ 23, 285
Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 944/A der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen – Ablehnung ........................................................ 23, 285
Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Berichterstattung über den Antrag 967/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Eva Maria Holzleitner, BSc, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „unabhängiger Mo-
nitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen – Ablehnung ........................................................ 24, 285
Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 931/A(E) der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Erreichung nationaler und internationaler Klimaziele“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen – Ablehnung ........................................................ 24, 285
Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 932/A(E) der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verhandlungen Österreichs über ein internationales Zusammenwirken zum Erhalt der Regenwälder durch Ausgleichszahlungen an die Grundeigentümer“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen – Annahme ................................................................................................. 24, 285
Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 933/A(E) der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Eintreten Österreichs für den Erhalt der letzten europäischen Urwälder durch Ausgleichszahlungen der EU an die Grundeigentümer“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen – Ablehnung 24, 285
Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 935/A(E) der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Michael Bernhard, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erklärung des Climate Emergency“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen – Zurückziehung 24, 285
Antrag der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zur Berichterstattung über den Antrag 516/A der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz 1996, zuletzt geändert durch das BGBI. I Nr. 107/2017, geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung 24, 285
Antrag der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung zur Berichterstattung über den Antrag 825/A(E) der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fit 4 AI – Aufklärungsfokus bei der Entwicklung und Umsetzung der österreichischen Strategie für Künstliche Intelligenz ,AlM AT 2030‘“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 13. September 2019 zu setzen – Ablehnung .......................................................................................... 24, 286
Antrag der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung zur Berichterstattung über den Antrag 826/A(E) der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zivilgesellschaftliche Repräsentanz in österreichischen Beratungsgremien zu Künstlicher Intelligenz (KI)“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 13. September 2019 zu setzen – Ablehnung 24, 286
Antrag des Abgeordneten Ing. Markus Vogl, dem Ausschuss für Konsumentenschutz zur Berichterstattung über den Antrag 926/A(E) der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzielle Absicherung für den VKI durch Erhöhung der Basisförderung“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Annahme .................................................... 24, 286
Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Philip Kucher, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 927/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 4. Juli 2019 zu setzen – Annahme ............................................................................................................... 24, 286
Antrag der Abgeordneten Philip Kucher, Gabriela Schwarz und Mag. Gerhard Kaniak, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 936/A der Abgeordneten Philip Kucher, Gabriela Schwarz, Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich (Gehaltskassengesetz 2002) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Zurückziehung 24, 285
Antrag der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Michael Bernhard und Mag. Bruno Rossmann, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 935/A(E) der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Michael Bernhard, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erklärung des Climate Emergency“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Annahme 24, 286
Antrag des Abgeordneten Josef Muchitsch, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 941/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 4. Juli 2019 zu setzen – Annahme ................................................... 24, 286
Antrag der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 942/A der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 23. September 2019 zu setzen – Ablehnung 24, 286
Antrag des Abgeordneten Josef Muchitsch, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 943/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ausreichende Budgetmittel für den Arbeitsmarkt“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 4. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung ............................................................................................... 24, 286
Antrag der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 947/A der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle ,Agrarmarkt Austria‘ (AMA-Gesetz 1992), BGBI. Nr. 376/1992, geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung ...... 25, 286
Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 948/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bekenntnis zur Reduktion des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Biodiversität und des Wassers bei allen öffentlichen Institutionen, den Anstalten öffentlichen Rechts sowie Unternehmen und Gesellschaften mit Mehr-
heitsbeteiligung des Bundes“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Annahme .................................................... 25, 286
Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 949/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Förderung der Forschung und Innovation zur Reduktion des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Biodiversität und des Wassers“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Annahme .......................................................... 25, 286
Antrag des Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 951/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000 geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung ................................................... 25, 287
Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 952/A der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird,“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. September 2019 zu setzen – Annahme ................. 25, 287
Antrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 953/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz und das Personenstandsgesetz 2013 geändert werden (,Ehe-Partnerschafts-Anpassungsgesetz 2019 – EPAG 2019‘)“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. September 2019 zu setzen – Ablehnung .......................................................... 25, 287
Antrag des Abgeordneten Josef Schellhorn, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 954/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ökologisierung des Steuersystems“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung 25, 287
Antrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 955/A der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September zu setzen – Ablehnung .................................. 25, 287
Antrag der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zur Berichterstattung über den Antrag 960/A der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Annahme 25, 287
Antrag der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zur Berichterstattung über den Antrag 962/A(E) der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „fairer Finanzierungsschlüssel für die Ökostromförderung“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung .............. 25, 287
Antrag der Abgeordneten Birgit Silvia Sandler, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Berichterstattung über den Antrag 963/A der Abgeordneten Birgit
Silvia Sandler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz 2001 geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung .............. 25, 287
Antrag der Abgeordneten Maria Großbauer und Sandra Wassermann, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 964/A(E) der Abgeordneten Maria Großbauer, Sandra Wassermann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Status der Welterbestätte ,Historisches Zentrum von Wien‘ auf der Welterbe-Liste“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Annahme 25, 287
Antrag des Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 968/A der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Dr. Irmgard Griss, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 4. Juli 2019 zu setzen – Annahme 25, 287
Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 880/A der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Vorschüssen auf den Unterhalt von Kindern (Unterhaltsvorschussgesetz 1985 – UVG), BGBI. Nr. 451/1985, geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 13. September 2019 zu setzen – Ablehnung ......................... 25, 288
Antrag des Abgeordneten Michael Bernhard, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 950/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung eines Bundesnaturschutzgesetzes“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung .............................................................................................................. 25, 288
Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Ausschussberichte 661, 672, 660, 662, 663, 664, 665, 666, 667, 668, 669, 670, 671, 673, 674, 675, 676 und 678 d.B. gemäß § 44 (2) GOG ............................................................................................................................... 26
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 GOG ............................................................................................................................... 26
Unterbrechung der Sitzung ................................................................................... 75, 81
Wortmeldung des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer betreffend Zulässigkeit von Wortmeldungen ............................................................................................................................... 80
Antrag der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, den Antrag 917/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG) geändert wird, sowie den Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes in der Fassung des Ausschussberichtes 640 d.B. gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG an den Verkehrsausschuss rückzuverweisen – Ablehnung .... 270, 270
Antrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 911/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Sicherstellung einer weltanschaulich neutralen Sexualerziehung (651 d.B.) gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG an den Unterrichtsausschuss rückzuverweisen – Ablehnung . 284, 284
Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsident Mag. Wolfgang Sobotka ............................................................................................ 288
Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ................................ 289
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 23
Ausschüsse
Zuweisungen ................................................................................................................ 289
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Anträge
457/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,
846/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,
847/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, und
858/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), BGBl Nr. 56/2012, geändert wird (661 d.B.) ............... 26
2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 863/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat und im Bundesrat erleichtert wird, geändert wird (672 d.B.) ................................................................................................................ 27
3. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 56/A und Zu 56/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 und das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (660 d.B.) ............................... 27
4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 464/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen be
treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird (662 d.B.) ........................................... 27
5. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 828/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (663 d.B.) 27
6. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 833/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (664 d.B.) 27
7. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 834/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (665 d.B.) 28
8. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 835/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (666 d.B.) 28
9. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 848/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert werden (667 d.B.) .......................................................................... 28
10. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 849/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (668 d.B.) 28
11. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 829/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (669 d.B.) 28
12. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 831/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert werden (670 d.B.) .......................................................................... 28
13. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 861/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Vereine (Vereinsgesetz 2002 – VerG) geändert werden (671 d.B.) ............................................ 28
14. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 864/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung des Bundes für politische Parteien geändert wird (673 d.B.) ......................................... 29
15. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 914/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird (674 d.B.) ........................................... 29
RednerInnen:
Karl Nehammer, MSc ............................................................................................ 29, 73
Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 31
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ......................................................................... ..... 33
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 36
Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ..... 37
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ..... 39
Dr. Irmgard Griss .................................................................................................... ..... 42
Mag. Thomas Drozda ............................................................................................. ..... 44
Dr. Christoph Matznetter (tatsächliche Berichtigung) ................................................. 46
Dr. Nikolaus Scherak, MA .................................................................................... 46, 75
Ing. Norbert Hofer ................................................................................................. 49, 65
Michael Bernhard (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 51
Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ..... 52
Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 53
Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ..... 63
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (tatsächliche Berichtigung) .................................. 65
Dr. Josef Moser ............................................................................................................ 66
Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................ 71, 74
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 74
Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................ ..... 81
Entschließungsantrag der Abgeordneten Angela Lueger, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Antrag auf Sonderprüfung des Familienfests im Schlosspark Schönbrunn – Verstoß gegen das Vergabegesetz und Verdacht auf Parteienfinanzierung durch die Hintertür durch Alt-Bundeskanzler Kurz“ – Annahme (E 85) ............................................... 61, 197
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für FPÖ-nahen Verein“ – Annahme (E 86) 69, 196
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vergabeverfahren im Hoch- und Tiefbau des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt“ – Annahme (E 87) ................................. 70, 196
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anhebung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt“ – Annahme (E 88) ..................................................................... 71, 197
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 661 und 672 d.B. ......................................... 194
Kenntnisnahme der 13 Ausschussberichte 660, 662, 663, 664, 665, 666, 667, 668, 669, 670, 671, 673 und 674 d.B. ........................................................................................................................ 197
Gemeinsame Beratung über
16. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (625 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Poststrukturgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2019) (675 d.B.) ............................................................................................................................... 82
17. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (676 d.B.) ............................................................................................................................... 82
RednerInnen:
Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ..... 82
Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 84
Werner Herbert ....................................................................................................... ..... 85
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 88
Dr. Josef Moser ....................................................................................................... ..... 89
Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ..... 90
Christian Lausch ..................................................................................................... ..... 91
Bundesminister Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MBA ................................................ ..... 92
Dr. Josef Moser (tatsächliche Berichtigung) ................................................................ 92
Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Herbert, Mag. Friedrich Ofenauer, Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung“ – Annahme (E 90) ......................................................................... 87, 93
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 675 und 676 d.B. ........................................... 93
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 675 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Ermöglichung des Zugangs zur Schwerarbeiterregelung für Justizwachebeamte“ (E 89) 93
18. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 862/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird (678 d.B.) .................................................... 94
RednerInnen:
Dr. Maria Theresia Niss, MBA ..................................................................................... 94
Dr. Peter Wittmann ....................................................................................................... 95
August Wöginger (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 97
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 97
Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ..... 98
Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ..... 99
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 678 d.B. ...................................................... 100
Gemeinsame Beratung über
19. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (624 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 geändert wird (643 d.B.) .......................................................... 100
20. Punkt: Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union und das Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen erlassen werden sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Glücksspielgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 – EU-FinAnpG 2019) (644 d.B.) .............................................................. 101
RednerInnen:
Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 101
Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 103
Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 106
Hermann Brückl, MA .............................................................................................. ... 107
Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ... 108
Laurenz Pöttinger ................................................................................................... ... 109
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 643 und 644 d.B. ......................................... 110
21. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.) .............................. 112
RednerInnen:
Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 113
Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 116
Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 118
Mag. Gerhard Kaniak .............................................................................................. ... 119
Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ... 122
Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 124
Doris Margreiter ...................................................................................................... ... 125
Ing. Klaus Lindinger, BSc ...................................................................................... ... 128
Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ... 129
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ... 134
Mag. Michael Hammer ............................................................................................ ... 136
Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 140
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen die jeweiligen Bundesministerien Eigentümerrechte der Republik ausüben“ – Annahme (E 91) 121, 143
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für verschiedene Vereine“ – Annahme (E 92) 121, 143
Entschließungsantrag der Abgeordneten Rudolf Plessl, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert.“ – Annahme (E 93) 132, 143
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesheer: Finanzielle Herausforderungen bewältigen – unsere Sicherheit gewährleisten!“ – Ablehnung 139, 143
Annahme des Gesetzentwurfes in 645 d.B. ................................................................. 142
Gemeinsame Beratung über
22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird (653 d.B.) 144
23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 178/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Korruptionsprävention in Aufsichtsräten gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften (654 d.B.) .................................................... 144
RednerInnen:
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 144
Johann Singer ......................................................................................................... ... 149
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 150
Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ... 152
Angela Lueger ......................................................................................................... ... 156
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 158
Bundesministerin Mag. Elisabeth Udolf-Strobl .................................................. ... 163
Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ... 164
Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 168
Christian Kovacevic ............................................................................................... ... 171
Peter Wurm .............................................................................................................. ... 174
Petra Wimmer .......................................................................................................... ... 176
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ... 178
Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 182
Christoph Stark ....................................................................................................... ... 184
Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 185
Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 189
Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................ ... 190
Entschließungsantrag der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die erforderliche Anpassung der Bezügebegrenzung bei gemeinnützigen Bauvereinigungen im Rahmen der Gebarungsrichtlinienverordnung (GRVO)“ – Annahme (E 94) 155, 193
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Deutschprüfungen als Voraussetzung für den Bezug von Sozialhilfe“ – Ablehnung 162, 194
Entschließungsantrag der Abgeordneten Elisabeth Köstinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufstockung der Mittel für den ,Raus-aus-dem-Öl-Bonus‘ 2019 und Sicherstellung einer entsprechenden Förderung 2020“ – Annahme (E 95) 180, 194
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufstockung der Förderungsmittel für die Sanierungsoffensive 2019 mit dem ,Raus aus dem Öl-Bonus‘“ – Annahme (E 96) 187, 194
Annahme des Gesetzentwurfes in 653 d.B. ................................................................. 191
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 654 d.B. ...................................................... 194
Gemeinsame Beratung über
24. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur (386 d.B.) ............................................................................................................................. 198
25. Punkt: Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (510 d.B.) ...................................................................................................................... 198
26. Punkt: Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930; Empfehlung (Nr. 203) betreffend ergänzende Maßnahmen zur effektiven Beseitigung von Zwangsarbeit (564 d.B.) 198
RednerInnen:
Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ... 199
Bundesminister Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. ....................................... ... 200
Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 201
Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ... 202
Martina Kaufmann, MMSc BA ............................................................................... ... 204
Hermann Krist ......................................................................................................... ... 205
Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ... 206
Mag. Martin Engelberg ........................................................................................... ... 207
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufhebung ukrainischer Einreiseverbote österreichischer Staatsbürger“ – Ablehnung 203, 207
Genehmigung der drei Staatsverträge in 386, 510 und 564 d.B. ................................. 207
Beschlussfassung im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG hinsichtlich 564 d.B. ......... 208
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (574 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) erlassen wird (655 d.B.) ............................................................................................................................. 208
RednerInnen:
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ... 208
Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 210
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 212
Stephanie Cox, BA ................................................................................................. ... 213
Bundesministerin Mag. Elisabeth Udolf-Strobl .................................................. ... 215
Mag. Peter Weidinger ............................................................................................. ... 216
Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ....................................................................... 217, 221
Sandra Wassermann .............................................................................................. ... 218
Christoph Stark ....................................................................................................... ... 220
Birgit Silvia Sandler ................................................................................................ ... 221
Entschließungsantrag der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „den Bericht über Auswirkungen der Ausnahmen gemäß § 2 Abs. 3 des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes – WZG“ – Ablehnung .............................................................................................. 211, 222
Entschließungsantrag der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Philip Kucher, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Werbekostenstopp für das Digitale Amt“ – Annahme (E 97) ................................................................................................................... 214, 222
Annahme des Gesetzentwurfes in 655 d.B. ................................................................. 222
Gemeinsame Beratung über
28. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (620 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (19. FSG-Novelle) (636 d.B.) ......................... 222
29. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 915/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (32. StVO-Novelle) (637 d.B.) 223
RednerInnen:
Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 223
Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. ... 225
Ing. Christian Pewny .................................................................................................. 226
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 227
Bundesminister Mag. Andreas Reichhardt ......................................................... ... 228
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 229
Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ... 230
Franz Leonhard Eßl ................................................................................................... 233
Claudia Plakolm .......................................................................................................... 234
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, Carmen Schimanek, Christian Kovacevic, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bericht über Varianten zur Weiterentwicklung des Mautsystems auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Bekämpfung der ,Maut-Flucht‘“ – Annahme (E 98) ........ 224, 235
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weiterentwicklung der durch den Ministerialentwurf 144/ME vorgeschlagenen Bestimmungen zur Sicherstellung eines effektiven Einschreitens gegen Lenkerinnen und Lenker, die sich auf Grund von verbotenem Suchtgiftkonsum in einem fahruntauglichen Zustand befinden“ – Annahme (E 99) 231, 235
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 636 und 637 d.B. ......................................... 235
Gemeinsame Beratung über
30. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 918/A der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (638 d.B.) .................................... 236
31. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und der Anhänge D (CUV), F (APTU) und G (ATMF) zum Übereinkommen (639 d.B.) ......................................................... 236
RednerInnen:
Johann Singer ......................................................................................................... ... 236
Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. ... 238
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 240
Dr. Christian Stocker .............................................................................................. ... 242
Melanie Erasim, MSc .............................................................................................. ... 242
Bundesminister Mag. Andreas Reichhardt ......................................................... ... 245
Christian Lausch ..................................................................................................... ... 246
Entschließungsantrag der Abgeordneten Johann Singer, Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Entwicklung eines Österreich-Tickets zur Erreichung der Klima-Ziele“ – Annahme (E 100) ................................................................................................................. 237, 247
Entschließungsantrag der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung eines österreichweiten Öffi-Tickets zur Erreichung der Klima-Ziele“ – Ablehnung 239, 247
Entschließungsantrag der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Christian Lausch, Angela Baumgartner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt der Bahnstrecke ,Schweinbarther Kreuz R18‘“ – Annahme (E 101) ................................................................................................................. 244, 247
Annahme des Gesetzentwurfes in 638 d.B. ................................................................. 247
Genehmigung des Staatsvertrages in 639 d.B. ........................................................... 247
Gemeinsame Beratung über
32. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 917/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG) geändert wird, sowie über den
Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes (640 d.B.) ......... 248
33. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 916/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (37. KFG-Novelle) (641 d.B.) 248
RednerInnen:
Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 248
Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 250
Stephanie Cox, BA ................................................................................................. ... 254
Andreas Ottenschläger (tatsächliche Berichtigung) ................................................. 255
Doris Margreiter ...................................................................................................... ... 256
Bundesminister Mag. Andreas Reichhardt ......................................................... ... 257
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .......................................................................... ... 258
Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ... 260
Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................ ... 265
Robert Laimer ............................................................................................................. 266
Ing. Christian Pewny .................................................................................................. 266
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 267
Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. ... 269
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 270
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs – Umsetzung ,Nahverkehrsmilliarde‘“ – Annahme (E 102) ................................................................................................ 264, 271
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 640 und 641 d.B. ......................................... 270
Gemeinsame Beratung über
34. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 911/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung einer weltanschaulich neutralen Sexualerziehung (651 d.B.) .......................................................................... 271
35. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 925/A(E) der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung Finanzierung qualitätsvoller sexueller Bildung an Schulen (652 d.B.) ...................................................................................................................... 272
RednerInnen:
Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 272
Mag. Dr. Rudolf Taschner ...................................................................................... ... 273
Mag. Doris Hager-Hämmerle ................................................................................. ... 275
Edith Mühlberghuber ............................................................................................. ... 275
Stephanie Cox, BA ..................................................................................................... 276
Mario Lindner (tatsächliche Berichtigung) .................................................................. 278
Philip Kucher ........................................................................................................... ... 279
Mario Lindner .......................................................................................................... ... 280
Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................ ... 281
Wendelin Mölzer ..................................................................................................... ... 282
Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 283
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 651 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Sicherstellung einer weltanschaulich neutralen Sexualerziehung (E 103) .................. 284
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 652 d.B. ...................................................... 285
Eingebracht wurden
Anträge der Abgeordneten
Mag. Michaela Steinacker, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Namensänderungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Jugendgerichtsgesetz 1988, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, die Exekutionsordnung, das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psychotherapiegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche geändert werden (Gewaltschutzgesetz 2019) (970/A)
Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Bundesgesetz über die Haftung der Gebietskörperschaften und der sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für in Vollziehung der Gesetze zugefügte Schäden (Amtshaftungsgesetz – AHG) geändert werden (971/A)
Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren geändert wird (972/A)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) (973/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Sonderpensionsprivilegien (974/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts (975/A)(E)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bereitstellung professioneller Einheiten zur Durchsetzung staatsanwaltschaftlicher Anordnungen (976/A)(E)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer nachrichtendienstlichen Steuerungsgruppe (977/A)(E)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klarstellung der nachrichtendienstlichen Berichtspflicht an die Regierungsspitze (978/A)(E)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Optimierung des richterlichen Journaldienstes (979/A)(E)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz nachrichtendienstlicher Informationen (980/A)(E)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffentliche Hearings bei Besetzung leitender Funktionen im öffentlichen Dienst (981/A)(E)
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung der Presseförderung für antisemitische Zeitschrift „Zur Zeit“ (982/A)(E)
Eva-Maria Himmelbauer, BSc, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Digitalsteuergesetz 2020 und das EU-Meldepflichtgesetz erlassen werden sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Finanzstrafgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Werbeabgabegesetz 2000, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017 und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2020 – AbgÄG 2020) (983/A)
August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (984/A)
Mag. Andreas Hanger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung und das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung sowie das Produktpirateriegesetz 2020 erlassen werden, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 aufgehoben wird und die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Alkoholsteuergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Artenhandelsgesetz 2009, das Arzneimittelgesetz, das ASOR-Durchführungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bewertungsgesetz 1955, das Biersteuergesetz 1995, das Biozidproduktegesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Chemikaliengesetz 1996, das Einkommensteuergesetz 1988, das Erdölbevorratungsgesetz 2012, das EU-Polizeikooperationsgesetz, das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzstrafgesetz, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Flugabgabegesetz, das Gebührengesetz 1957,
das Gefahrgutbeförderungsgesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Grundsteuergesetz 1955, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Handelsstatistische Gesetz 1995, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Kommunalsteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Kraftfahrgesetz 1967, das Kriegsmaterialgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Marktordnungsgesetz 2007, das Meldegesetz 1991, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Mineralrohstoffgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Punzierungsgesetz 2000, das Saatgutgesetz 1997, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Stadterneuerungsgesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Tabaksteuergesetz, das Tierseuchengesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Vermarktungsnormengesetz, das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (Finanz-Organisationsreformgesetz – FORG) (985/A)
Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden („Freigängerkatzen“) (986/A)(E)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknahme der unverhältnismäßig eingesetzten Kontrollen an der österreichischen Staatsgrenze (987/A)(E)
Carmen Schimanek, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr finanzielle Mittel um Gewalt an Frauen zu verhindern (988/A)(E)
Mag. Michaela Steinacker, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Kindesunterhaltsrechts (989/A)(E)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Wohnungseigentumsgesetz 2002, das Mietrechtsgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (990/A)
Anfragen der Abgeordneten
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend die Peer Review des Nationalen Kontaktpunktes für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (ÖNKP) (3813/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend das Fördern fossiler Energie mit ODA-Mitteln (3814/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend das Fördern fossiler Energie mit ODA-Mitteln (3815/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Gender Marker 2 als Förderkriterium (3816/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „rechtsextreme, rassistische/fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten im ersten Halbjahr 2019“ (3817/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „rechtsextreme, rassistische/fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten im ersten Halbjahr 2019“ (3818/J)
Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Missstände in Außerstreitverfahren im Streit um die Obsorge Jugendlicher am Bezirksgericht Döbling (3819/J)
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „hochwertiges“ Rindfleisch aus Feedlots (3820/J)
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend „hochwertiges“ Rindfleisch aus Feedlots (3821/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Rauchverbot im Auto (3822/J)
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Wiederzulassung von Pestizidwirkstoffen und Pestizidformulierungen auf Grundlage der Artikel 17 und 43 der EU-Pestizidverordnung (3823/J)
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Anhebung von Pestizidgrenzwerten bei Lebens- und Futtermittel (3824/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend BMDW-Inserat in der „Presse am Sonntag“ (3825/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Probenziehungen zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit (3826/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend BMVIT-Inserat in der „Presse am Sonntag“ (3827/J)
Dipl.-Ing. Christian Schandor, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Auftritt des Bundesministers für Landesverteidigung in Uniform eines Generalmajors (3828/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Rückkehrberatungseinrichtung Fieberbrunn (3829/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Umgang mit Daten des BIFIE (3830/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Direktor_innenbestellungen an PHs (3831/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Studie „Rechtliche Auswirkungen des GCM und des GCR auf die Republik Österreich“ (3832/J)
Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Offene Reformvorhaben“ (3833/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Breitspurbahnverlängerung – Anbindung an das eurasische Breitspur-Bahnnetz (3834/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Exorbitant hohe Gehälter im BMI (3835/J)
Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Aktueller Stand bei der Aufarbeitung der Eurofighter-Gegengeschäfte (3836/J)
Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Sicherung der Österreichischen Luftraumüberwachung (3837/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vorgehensweise der Zollämter in Bezug auf Bekämpfung von Bargeldschmuggel (3838/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Folgeanfrage zu Akkreditierung, Prüfung und Evaluierung durch den ÖIF (1170/AB) (3839/J)
Anfragebeantwortungen
der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (3470/AB zu 3475/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (3471/AB zu 3464/J)
Beginn der Sitzung: 9.12 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Sitzung ist eröffnet.
Ich darf Sie recht herzlich zur 86. Sitzung des Nationalrates begrüßen. Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen herzlich. (Unruhe im Saal.) – Ich darf um Aufmerksamkeit bitten. Wir haben aufgrund der Tatsache, dass nur acht Anträge angekündigt wurden, es aber schlussendlich 31 wurden, noch etwas Zeit gebraucht. Ich danke für Ihr Verständnis.
Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Herbert Kickl, Werner Neubauer, BA und Elisabeth Feichtinger, BEd BEd.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das Bundeskanzleramt hat die Mitteilung gemacht, dass die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Iris Eliisa Rauskala durch den Finanzminister Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MBA vertreten wird.
Einlauf
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung hinweisen.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 3813/J bis 3839/J
2. Anfragebeantwortungen: 3470/AB und 3471/AB
*****
Fristsetzungsanträge
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich mitteilen, dass der Abgeordnete Zinggl beantragt hat, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 508/A(E) eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen.
Weiters darf ich mitteilen, dass der Abgeordnete Zinggl beantragt hat, dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 944/A der Abgeordneten Rossmann, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen.
Der Abgeordnete Zinggl hat ebenfalls beantragt, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Berichterstattung über den Antrag 967/A(E) der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, Holzleitner, Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen.
Wir haben eine ganze Reihe von Fristsetzungsanträgen, und zwar insgesamt vier Anträge des Abgeordneten Zinggl, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung jeweils eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen: über den Antrag 931/A(E) der Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen, über den Antrag 932/A(E) der Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen, über den Antrag 933/A(E) der Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen und über den Antrag 935/A(E) der Abgeordneten Schmuckenschlager, Feichtinger, Bernhard, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen.
Ebenfalls vor Eingang in die Tagesordnung wird von Frau Abgeordneter Becher beantragt, dem Bautenausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 516/A betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz 1996 geändert wird“ eine Frist bis 24.9. zu setzen.
Die Abgeordnete Cox beantragt, dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung zur Berichterstattung über den Antrag 825/A(E) der Abgeordneten Cox, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 13. September zu setzen.
Ebenso hat Frau Abgeordnete Cox beantragt, dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung zur Berichterstattung über den Antrag 826/A(E) der Abgeordneten Cox, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 13.9. zu setzen.
Ebenso hat Abgeordneter Vogl beantragt, dem Ausschuss für Konsumentenschutz zur Berichterstattung über den Antrag 926/A(E) der Abgeordneten Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die finanzielle Absicherung für den VKI durch Erhöhung der Basisförderung“ eine Frist bis 24. September zu setzen.
Es liegen folgende Anträge vor, dem Gesundheitsausschuss eine Frist zur Berichterstattung zu setzen: Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Schwarz, Kucher, Loacker, dem Antrag 927/A der Abgeordneten Schwarz, Kucher, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 4. Juli 2019 zu setzen.
Gleichfalls der Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Kucher, Schwarz, Kaniak, dem Antrag 936/A der Abgeordneten Kucher, Schwarz, Kaniak, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 24.9.2019 zu setzen.
Weiters beantragen die Abgeordneten Schmuckenschlager, Feichtinger, Bernhard, Rossmann, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 935/A(E) der Abgeordneten Schmuckenschlager, Feichtinger, Bernhard, Rossmann betreffend „Erklärung des Climate Emergency“ eine Frist bis 24.9.2019 zu setzen.
Der Abgeordnete Muchitsch beantragt, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 941/A eine Frist bis 4. Juli zu setzen.
Der Abgeordnete Drozda hat beantragt, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 942/A der Abgeordneten Drozda, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 23. September zu setzen.
Der Abgeordnete Muchitsch beantragt, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 943/A(E) eine Frist bis 4. Juli 2019 zu setzen.
Der Abgeordnete Ing. Vogl beantragt, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 947/A der Abgeordneten Vogl, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 24. September zu setzen.
Die Abgeordnete Doppelbauer beantragt, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft jeweils eine Frist bis 24. September zur Berichterstattung über den Antrag 948/A(E) der Abgeordneten Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen sowie über den Antrag 949/A(E) der Abgeordneten Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen zu setzen.
Der Abgeordnete Scherak beantragt, dem Verfassungsausschutz zur Berichterstattung über den Antrag 951/A der Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 24. September zu setzen.
Die Abgeordnete Krisper beantragt, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 952/A der Abgeordneten Krisper, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. September zu setzen.
Die Abgeordnete Griss beantragt, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 953/A der Abgeordneten Griss, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. September zu setzen.
Weiters beantragt der Abgeordnete Schellhorn, dem Finanzausschuss jeweils eine Frist bis zum 24. September zur Berichterstattung über folgende Anträge zu setzen: über den Antrag 954/A(E) der Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen und über den Antrag 955/A der Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen.
Frau Abgeordnete Duzdar beantragt, dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zur Berichterstattung über den Antrag 960/A betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird“, eine Frist bis 24.9. zu setzen.
Ebenfalls Abgeordnete Duzdar, Kolleginnen und Kollegen beantragen, dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zur Berichterstattung über den Antrag 962/A(E) betreffend „fairer Finanzierungsschlüssel für die Ökostromförderung“ eine Frist bis 24. September zu setzen.
Abgeordnete Sandler beantragt, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Berichterstattung über den Antrag 963/A betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz 2001 geändert wird“ eine Frist bis 24. September zu setzen.
Die Abgeordneten Großbauer und Wassermann beantragen, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 964/A(E) der Abgeordneten Großbauer, Wassermann, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 24.9. zu setzen.
Abgeordneter Jarolim beantragt, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 968/A eine Frist bis 4. Juli zu setzen.
Abgeordneter Zinggl beantragt, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 880/A der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 13.9.2019 zu setzen.
Die gegenständlichen Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
Wir haben noch einen Antrag:
Abgeordneter Bernhard beantragt, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 950/A(E) eine Frist bis 24.9. zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung ebenso nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
Sind das jetzt alle Anträge, oder haben wir in der Hitze des Gefechts noch etwas vergessen? – Das ist nicht der Fall.
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Dann darf ich bekannt geben, dass der ORF wie üblich in ORF 2 bis 13 Uhr überträgt, im Anschluss dann in ORF III und ab 19.15 Uhr im Livestream.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 1 bis 18 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.
Bei den Punkten 1 bis 18 handelt es sich um Berichte des Verfassungsausschusses. Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 15, 16 und 17, 19 und 20, 22 und 23, 24 bis 26, 28 und 29, 30 und 31, 32 und 33 sowie 34 und 35 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen und in einem zu debattieren.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz eine Tagesblockzeit von 11 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass die Redezeit wie folgt auf die Klubs aufgeteilt wird: ÖVP 204, SPÖ und FPÖ je 182 sowie NEOS und JETZT je 61 Minuten.
Die fraktionsungebundenen Abgeordneten haben eine Gesamtredezeit von 30 Minuten und 5 Minuten je Debatte.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Redezeiten.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig.
Nach diesem langen Prozedere dürfen wir nun in die Tagesordnung eingehen.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Anträge
457/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,
846/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,
847/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, und
858/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), BGBl Nr. 56/2012, geändert wird (661 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 863/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat und im Bundesrat erleichtert wird, geändert wird (672 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 56/A und Zu 56/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 und das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (660 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 464/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird (662 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 828/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (663 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 833/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (664 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 834/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (665 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 835/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (666 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 848/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert werden (667 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 849/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (668 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 829/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (669 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 831/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert werden (670 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 861/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteien-
gesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Vereine (Vereinsgesetz 2002 – VerG) geändert werden (671 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 864/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung des Bundes für politische Parteien geändert wird (673 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 914/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird (674 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 15, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Nehammer. – Bitte. (Abg. Leichtfried: Na endlich wieder! Das wär schon gestern angebracht gewesen!)
9.25
Abgeordneter Karl Nehammer, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! (Abg. Leichtfried – auf den Redner weisend –: Ohne Krawatte?) Wir diskutieren heute über das Parteiengesetz. Anlass dafür war das Ibizavideo. (Abg. Höbart: Die Spendenmillionen!) Was hat man im Ibizavideo gesehen? – Auf der einen Seite wie der Parteivorsitzende und der Klubobmann der FPÖ, der sich selbst als solche definierenden Heimatpartei, bereit waren, einer vermeintlichen russischen Oligarchin die Heimatinteressen zu verkaufen. Das war das eine, das im Ibizavideo sichtbar wurde, als H.-C. Strache und Johann Gudenus dort vor Ort das gesagt haben, was wir alle gesehen haben und was, glaube ich, uns alle hier im Hohen Haus gemeinsam auch nachhaltig schockiert und empört hat.
Das Zweite, was man gesehen hat, war, dass H.-C. Strache ganz offen angeboten hat, Geld an die Partei vorbei am Rechnungshof über Vereine in die FPÖ hineinzuschleusen. Genau das war der Anlass, der dazu geführt hat, dass dann sehr rasch die Diskussion aufgekommen ist und man gesagt hat: Wir müssen das Parteiengesetz reformieren! – Also sind alle Parteien zusammengekommen und man hat sich Gedanken gemacht: Was kann man tun? Wie kann man Reformansätze machen?
Die Vorschläge der Volkspartei waren auf der einen Seite, die Parteienförderung zu senken – sie ist die großzügigste in ganz Europa – und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entlasten, und auf der anderen Seite, die Frauenquote in den Klubs tatsächlich so zu fördern, dass das in den nächsten Plenarsitzungen auch omnipräsent sein kann, und zwar dadurch, dass man einen Abschlag zahlen muss, wenn man diese Quote nicht erfüllt; und wir waren auch für mehr Transparenz, indem der Rechnungshof mehr Kompetenzen erhält. (Abg. Höbart: ... die Millionen vergessen!)
Wir haben ganz gut verhandelt – und plötzlich waren die Verhandlungen zu Ende. Plötzlich ist SPÖ-Bundesgeschäftsführer Drozda mit einer Presseaussendung hinausgegangen. Offensichtlich haben FPÖ und SPÖ die Köpfe zusammengesteckt und haben beraten: Was können wir denn tun, was uns nicht zu sehr schadet, aber den anderen, wie der Volkspartei oder den NEOS, sehr wohl?
Also ist man vonseiten der FPÖ und SPÖ gleich einmal hergegangen und hat begonnen, Spenderinnen und Spender zu kriminalisieren, zu skandalisieren (Zwischenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kassegger und Zanger), obwohl gerade die Spende das Zeichen der Verfügung über das Eigentum ist – und ja, die Volkspartei ist die Vertreterin der Eigentümerinnen und Eigentümer! (Beifall bei der ÖVP.)
Sehr rasch haben Herbert Kickl und die Vorsitzende Rendi-Wagner, Thomas Drozda und Norbert Hofer eine neue Lösung gefunden. Und was sieht diese vor? – Man kann gar nicht in die Vereine der SPÖ schauen (Abg. Leichtfried: Aha!) oder in jene der FPÖ, denn die sind nämlich der Kontrolle durch den Rechnungshof entzogen. (Abg. Höbart: Der Lukas Mandl, der Gernot Blümel ...! – Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)
So, jetzt höre ich schon viel Aufmurren und Empörung aufseiten der SPÖ. Schauen wir uns das einmal im Detail an: 2012 ist das Parteiengesetz beschlossen worden, um mehr Transparenz zu erreichen. Was hat die SPÖ gemacht? – Sie hat den Pensionistenverband – den Pensionistenverband, eine Keimzelle der Arbeiterinnen- und Arbeiterbewegung! (Heiterkeit der Abg. Rendi-Wagner) – einfach aus der SPÖ ausgegliedert und hat gesagt: Der gehört gar nicht mehr zu uns! – Sie haben einen neuen Verein geschaffen, der Arge 60plus heißt; der darf Delegierte zum SPÖ-Parteitag schicken, er hat aber kaum eine Finanzgebarung. Dieser Verein darf auch vom Rechnungshof geprüft werden – aber der Pensionistenverband darf nicht geprüft werden, der gilt als unabhängig. (Zwischenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Kuntzl.)
Das ist die Vorstellung der SPÖ von einem unabhängigen Verein – ich zitiere aus den Statuten des Pensionistenverbandes –:
„Der Verein bekennt sich zu den Grundsätzen der Sozialdemokratischen Partei Österreichs. Seine Funktionärinnen und Funktionäre sollen Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Österreichs sein.“
Das ist Unabhängigkeit im Verständnis der SPÖ! (Beifall bei der ÖVP.)
Aber das wirklich Dreiste ist, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ: Sie machen sich nicht einmal die Mühe, großartig Unterschiede darzustellen, denn der Verein Arge 60plus und der Pensionistenverband residieren an derselben Adresse, und im Vorstand sitzen fast die gleichen Leute. Das wird dann als unabhängig definiert, und das Beste ist: Man kann eben als Rechnungshof den Pensionistenverband nicht kontrollieren.
Wozu machen Sie das? – Um Wahlkampfkosten zu verschleiern! So kommt die Darstellung der Wahlkampfkosten der SPÖ in einer Höhe von 7,5 Millionen Euro zustande! (Beifall bei der ÖVP.)
Und der unabhängige Pensionistenverband bringt am Cover seiner Zeitung (ein Exemplar einer Ausgabe in die Höhe haltend) Christian Kern, zufällig Spitzenkandidat der SPÖ. Die Ausgaben dieser Zeitung werden im Rechenschaftsbericht der SPÖ für Wahlkampfkostenausgaben wohl nicht aufscheinen. Sehr interessant! (Beifall bei der ÖVP.)
Da treffen sich dann die Interessen von SPÖ und FPÖ, und wir haben den dritten Streich der Allianz und der neuen Koalition zwischen FPÖ und SPÖ: zuerst das Niederstimmen des Bundeskanzlers hier im Parlament, dann das Festlegen des späten
Wahltermins entgegen dem Wunsch des Bundespräsidenten und der Bundeskanzlerin und jetzt eine Neudefinition des Parteiengesetzes, die nur der SPÖ, nur der FPÖ nützt, aber der Transparenz und damit auch den Wählerinnen und Wählern schadet. (Beifall bei der ÖVP.)
Wo treffen sich aber jetzt die Interessen von SPÖ und FPÖ, wo die der FPÖ? Die FPÖ, im Ibizavideo dargestellt: H.-C. Strache erklärt der vermeintlichen russischen Oligarchin, wie sie das Geld in die Freiheitliche Partei hineinschiffen kann, und nennt Vereine. Ich frage jetzt Norbert Hofer, weil er hier sitzt – Herbert Kickl hat sich ja leider entschuldigt –: Wieso existieren die Vereine noch immer: Austria in Motion – übrigens Vereinszweck: „Reform der politischen Kultur in Österreich“ – oder Patria Austria – Verein zur Förderung des österreichischen Kultur- und Brauchtums – das sind alles Vereine, in die der Rechnungshof nicht Einschau halten kann (Zwischenruf des Abg. Krainer) – oder, noch besser, das Institut für Sicherheitspolitik der FPÖ, das 200 000 Euro vom Verteidigungsministerium erst unlängst erhalten hat, als noch ein freiheitlicher Verteidigungsminister in Verantwortung war? Das ist alles nicht durch den Rechnungshof zu prüfen, und das ist intransparent. (Beifall bei der ÖVP.)
Was eint aber jetzt diese neue Allianz von SPÖ und FPÖ? Sie wird auch heute wieder in den Reden sichtbar sein, und wir werden sie erleben. – Es gibt einen sehr destruktiven, zerstörerischen strategischen Grundsatz, und der lautet: Der Feind meines Feindes ist mein Freund. Da findet ihr euch in einer Einigkeit gegen Sebastian Kurz, gegen die Volkspartei (Zwischenruf der Abg. Kuntzl), aber ich sage euch gleich: Wenn ihr in die Geschichte schaut, dann werdet ihr sehen, diese Konstellationen und diese Bündnisse waren sehr brüchig und diese zerstörerische Energie drückt sich dann vor allem in der Zukunft aus.
Wir sprechen uns dagegen aus, aber wir werden diese Allianz der Zerstörung weiter hier im Hohen Haus erleben (Abg. Heinisch-Hosek: Schreien Sie nicht so!), aber, sehr geehrte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen: Das Positive ist, am 29. September (Abg. Wurm: Ist Zahltag!) haben Sie die Chance, eine Wahl zu treffen, eine Wahl zwischen destruktiver Politik und Zerstörung oder der Zukunft, der Volkspartei und Sebastian Kurz. – Danke sehr. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP.)
9.32
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Wittmann ist zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren vor den Fernsehbildschirmen! Wenn man von Destruktivität spricht, bitte, dann muss man schon festhalten, die Neuwahlen hat der Herr Bundeskanzler vom Zaun gebrochen (Abg. Nehammer: Ach so? Ja, genau!), sonst niemand; sonst niemand, gar niemand. (Beifall bei SPÖ und FPÖ sowie des Abg. Noll.) Das war der destruktivste Akt in der letzten Zeit.
Der Grund dafür, warum wir hier heute stehen und über das Parteiengesetz diskutieren, ist nicht irgendeine Mär irgendwoher, sondern, dass Sie die Höchstgrenze für die Wahlkampfausgaben um 6 Millionen Euro überzogen haben (Beifall bei SPÖ und FPÖ sowie des Abg. Rossmann) und dass Sie 1 Million Euro bis vor wenigen Wochen verschwiegen haben, 1 Million Euro an Spenden nicht offengelegt haben. (Abg. Nehammer: Das ist gelogen! Das ist eine Lüge, Herr Wittmann!) Deswegen müssen
wir das Parteiengesetz verschärfen (Abg. Nehammer: Das ist eine Lüge!): weil Sie es permanent gebrochen haben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für das Wort „Lüge“ muss ich Ihnen einen Ordnungsruf erteilen, Herr Abgeordneter Nehammer.
*****
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (fortsetzend): Das ist ganz einfach: Wenn man im Glashaus sitzt, soll man nicht mit Steinen werfen. Ganz einfach! Sie sollten sich bei der Nase nehmen (Abg. Nehammer: Sie sagen die Unwahrheit!) und ganz einfach darüber nachdenken, warum Sie so viel überzogen haben und warum Sie Ihre Spenden nicht offengelegt haben.
Es geht aber um einen ideologischen Unterschied: Sie wollen die Parteispenden, was letztendlich dazu führt, dass die Politik abhängig von wenigen wird, nämlich von wenigen, die es sich leisten können. Das heißt, es besteht die Möglichkeit, sich die Politik zu kaufen. (Abg. Wöginger: Ja, genau!)
Wenn man sagt, dass einige wenige die Herrschaft übernehmen, dann heißt das mit dem aus dem Altgriechischen kommenden Fachausdruck Oligarchie. Auch Sie haben Oligarchen, nämlich einige wenige, die für Ihre Politik zahlen, und sich etwas wünschen.
Es gibt keinen Unternehmer, der etwas umsonst hergibt, sondern jeder Unternehmer will eine Gegenleistung. Jeder Unternehmer will für eine Zahlung eine Gegenleistung. (Abg. Schwarz: Sie kriminalisieren die Unternehmer!) Ich sage Ihnen jetzt die Gegenleistung, die Sie für Herrn Pierer erbracht haben. Er hat 410 000 Euro einbezahlt, bekommt aber alleine aus der Veränderung der AUVA-Beiträge 480 000 Euro pro Jahr zurück. 480 000 Euro pro Jahr! – Ein gutes Geschäft: Einmal 410 000 Euro gezahlt, und dann kriegt er 480 000 Euro pro Jahr auf ewig zurück. (Ruf bei der SPÖ: Ein Wahnsinn!)
Was hat Herr Ortner dafür bekommen, dass er Sie unterstützt hat? Was wird er kriegen? – In der dritten Phase der Steuerreform, bei der Senkung der Körperschaftsteuer, kriegt er umgerechnet, wenn man die Steuerlast für seine 40 Prozent der Porr berechnet, 840 000 Euro pro Jahr zurück. (Abg. Gödl: Aber das bekommen alle zurück! – Abg. Nehammer: Rechnung à la SPÖ!) Das heißt, Sie zahlen teuer für das, was Sie bekommen haben, und Sie lassen die Republik dafür bluten, dass Sie Geld bekommen haben. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)
Ich halte das für absurd! Wenn man wirklich dieses System will, dann muss man auch dazusagen: Ja, wir stehen für Oligarchie (Abg. Nehammer: Die SPÖ!), wir stehen für unsere Oligarchen. Das, was Sie an Russland und an der Ukraine hier vom Rednerpult aus anprangern, wollen Sie in Österreich haben! Ich halte das für absurd! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Es muss daher eine Beschränkung dieser Spenden geben (Abg. Nehammer: Transparenz für die Vereine! Transparenz!), weil wir nicht wollen, dass die Politik ausverkauft wird und dass Sie dann teuer zurückbezahlen müssen, was Sie bekommen haben. Deswegen haben wir die Spendenobergrenze auf 750 000 Euro festgelegt.
Das, was Sie über die Vereine gesagt haben, stimmt nicht (Abg. Nehammer: Ah so? Sind sie transparent?), weil die Vereine auch nicht mehr als 7 500 Euro als Einzel-
spender zahlen dürfen, und das ist nachvollziehbar. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ja, der Rechnungshof überprüft die Parteien, indem ihm fünf Wirtschaftsprüfer vorgeschlagen werden, von denen er einen auswählen kann, der dann die Partei prüft. Dann muss dieser Bericht des Wirtschaftsprüfers wieder dem Rechnungshof vorgelegt werden, und natürlich muss der Wirtschaftsprüfer auch die Gesetzmäßigkeit der Zahlungen überprüfen, und da muss er auch feststellen, was die Einzelspender gespendet haben. Daher wird auch das überprüft, und das ist eine Mär, was Sie da behaupten, dass die Vereine nicht geprüft werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Wenn aber jemand ein Gesetz so bricht wie Sie – nämlich durch eine Überschreitung der Wahlkampfausgaben um das Doppelte (Abg. Nehammer: Deklarieren Sie es! Nehmen Sie die Vereine mit hinein!) – und wenn jemand dann noch 1 Million Euro verheimlicht, dann muss auch klar sein, dass man das gesetzlich regeln muss, damit das in Zukunft nicht mehr stattfinden kann, und das tun wir hiermit. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der FPÖ und des Abg. Noll. – Abg. Wöginger: Das war das letzte Aufgebot!)
9.38
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was haben wir aus dem Ibizavideo gelernt? – Wir haben aus dem Video gelernt, dass es in Österreich ganz offensichtlich Usus ist, dass Parteien sich über Vereinskonstruktionen finanzieren – ganz offen wird darüber gesprochen –, am Rechnungshof vorbei, dass also neben dem, was man in den Rechenschaftsberichten der Parteien dem Rechnungshof meldet – manche verwechseln das meiner Meinung nach, ich sage das in Richtung ÖVP, mit Offenlegung; also in meiner Welt bedeutet Offenlegung: gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern und nicht zwei Jahre danach gegenüber dem Rechnungshof; das möchte ich auch einmal klarstellen (Beifall bei den NEOS) –, am Rechnungshof vorbei Vereine üppigst finanziert werden, und das kommt dann den Parteien zugute.
Wir haben auch zwei Politiker gesehen, die ganz offensichtlich zur Korruption bereit sind, die dann für solche Parteispenden quasi als Gegengeschäfte Aufträge in den Raum stellen.
Wir NEOS haben damals klar gesagt: Das muss eine Zäsur in der Zweiten Republik sein.
Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie von Politikerinnen und Politikern vertreten werden, die ausschließlich im Interesse der Menschen arbeiten und bereit sind, erstens ihre eigene Macht zu beschränken, und sich zweitens der Kontrolle zu unterwerfen. Eine liberale Demokratie lebt von Mechanismen der Beschränkung von Macht und Kontrolle. Das ist das, was notwendig ist, um diesen Vertrauensverlust in der Politik wiedergutzumachen.
Jetzt möchte ich zunächst einmal ein paar positive Aspekte aus dem Vorschlag von SPÖ und FPÖ herausgreifen, denn ich stehe ja nicht an, hier alles zu kritisieren, was Sie dazu heute auf den Tisch legen. Positiv ist, dass Sie sagen, zukünftig sollen auch Personenkomitees in die Wahlkampfkostenobergrenzen miteingerechnet werden. Das halte ich für sehr richtig.
Dann schreiben Sie hinein, dass endlich einmal Landes- und Teilorganisationen fest im Rechenschaftsbericht zu verankern sind, also auch gegenüber dem Rechnungshof offengelegt werden sollen.
Die Spenden sollen unverzüglich gemeldet werden, wenn sie eine Schwelle von 2 500 Euro überschreiten. Das kann man schon machen, wie gesagt, wir machen das sowieso, und zwar 365 Tage im Jahr. Sie belasten halt die Bürokratie des Rechnungshofes, wir machen das auf unserer Website. Das ist dann unsere Verantwortung, aber ich habe überhaupt nichts dagegen.
Und auch sehr positiv daran ist – das möchte ich auch sagen –: Ich bin durchaus für diesen Bonus, für einen gewissen oder einen hohen Frauenanteil in den Klubs.
Das war es aber dann auch schon, denn genau das Problem, das wir im Ibizavideo gesehen haben, die Finanzierung der Parteien über Vereine am Rechnungshof vorbei, bleibt weiter bestehen. Ich will sagen, um mit den Worten der heutigen Ausgabe der „Kleinen Zeitung“ zu sprechen, Sie machen nichts anderes, als Ibiza zu legalisieren. – Na, da kann ich nur gratulieren. (Beifall bei NEOS und ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Rendi-Wagner und Heinisch-Hosek.)
Ich glaube, das Hickhack vorhin hat es gezeigt (Abg. Heinisch-Hosek: ... unglaublich!), und das sehen die Menschen da draußen: Das ist ja keine hypothetische Rederei von Herrn Strache und von Herrn Gudenus im Video, das haben Sie alle gemacht; das hat die ÖVP so gemacht, das hat die FPÖ so gemacht – die Vereine des Herrn Tschank werden untersucht – und das hat die SPÖ so gemacht. (Ruf bei der SPÖ: Haselsteiner!) Das ist ja gelebte Praxis. Über viele, viele Jahrzehnte herrschte eine Kultur der Intransparenz, eine Kultur, wo man sich nicht kontrollieren lässt und wo man das vielleicht sogar einfach auch beim anderen billigend in Kauf genommen hat, weil man sich gesagt hat: Na, das machen ja eh alle so, der andere macht das ja auch so. (Abg. Heinisch-Hosek: Heute macht ihr’s ned!)
Die ÖVP hat meines Erachtens die ganze Debatte dann auch noch durch ihre Spendenaffäre angestoßen. Sie haben eben nicht alle Spenden offengelegt. Sie haben einen kleinen Ausschnitt an Spenden – zwischen dem sogenannten Stichtag und dem Wahltag – auf Ihre Website gestellt und damit den Eindruck erweckt, dass das alles gewesen wäre, dass Sie vollkommen transparent sind. Und heute kommen wir drauf, dass das einfach nicht stimmt, dass Sie weitaus mehr Spenden bekommen haben. (Zwischenruf der Abg. Steinacker.) Ich frage mich: Warum agieren Sie so? (Abg. Sieber: Weil es das Gesetz so vorsieht!) Warum stellen Sie nicht 365 Tage im Jahr Ihre Spenden online? Transparenz ist das beste Desinfektionsmittel, wenn es darum geht, Einflussnahme und auch Korruption zu bekämpfen. (Beifall bei den NEOS. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Sieber.)
Unterwerfen Sie sich jetzt hier der Kontrolle des Rechnungshofes? – Nein, das ist nicht vorgesehen. (Abg. Heinisch-Hosek: Ja sicher, das ist schon so! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es ist nicht vorgesehen, im Gegenteil! Frau Vorsitzende Rendi-Wagner, ich muss sagen, ich bin wirklich empört darüber, dass es ausgerechnet die Sozialdemokratie ist (Abg. Heinisch-Hosek: Sie sind empört?! – Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen), die jetzt in bester FPÖ-Manier beginnt, die Institutionen zu beschädigen (Abg. Rendi-Wagner: ...! Hören Sie genau zu! – Abg. Leichtfried: ... liberaler Geist! – Abg. Rendi-Wagner: Hören Sie genau zu!), kleinzureden. Gestern im „Report“ zu sagen: Na ja, das sind ja weisungsgebundene Beamte - - (Abg. Rendi-Wagner: Das sind sie!) – Also hören Sie auf, das ist eine wesentliche Säule der liberalen Demokratie! (Abg. Leichtfried: Sprechverbote sind liberal ...!) Zerstören Sie nicht unsere Institutionen! (Beifall bei NEOS und ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Und dass sich die FPÖ, dass sich Herr Kickl gestern in einer Pressekonferenz darüber beschwert, dass der Rechnungshof (Abg. Leichtfried: Wenn eine Liberale Sprechverbot erteilt, wissen wir, wo wir sind!) mit Präsidentin Kraker jetzt ein Organ der ÖVP sei, dazu muss ich schon sagen, da ändert man aber schnell seine Meinung, denn als – damals noch Ihr – Josef Moser Rechnungshofpräsident gewesen ist, haben Sie den Rechnungshof sehr oft lobend hervorgehoben. Der Standort bestimmt also offensichtlich den Standpunkt. Wir sollten uns alle zusammenreißen und daran arbeiten, dass wir einen guten Rechnungshof haben, von dem wir uns auch kontrollieren lassen. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Leichtfried und Loacker.)
Ich würde gerne noch kurz etwas zu den Spendenobergrenzen sagen. Man kann über alles reden. Mit uns hat man nicht geredet, aber wir sind immer bereit gewesen, darüber zu sprechen. Aber wissen Sie, werte SPÖ und FPÖ: Man merkt die Absicht und man ist verstimmt. Man kann das schon machen, den Wettbewerb so einzuschränken, aber das ist meiner Meinung nach ein Armutszeugnis der Politik, wenn man – weil man eigentlich nichts mehr zu bieten hat, was die Zukunft dieses Landes angeht und einem die Wählerinnen und Wähler verloren gehen (Zwischenruf des Abg. Mölzer) – sagt: Dann sollen es aber die Konkurrenten möglichst, möglichst schwer haben, und nie wieder soll eine neue Bewegung – wenn Bürgerinnen und Bürger aufstehen – die Chance haben, ins Parlament zu kommen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die Ausschaltung des Wettbewerbs: Dazu gratuliere ich! (Zwischenruf der Abg. Duzdar. – Weitere anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist eine Einschränkung der Freiheit und ein Bekenntnis zu nichts Geringerem als der Verstaatlichung der Parteien und der Verstaatlichung der Politik in diesem Land.
Ich gebe Ihnen etwas mit: In Deutschland beispielsweise ist es so, dass Parteien eine gewisse Spendensumme sammeln müssen, um zu sehen, dass sie die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger auch motivieren können, etwas für diese Politik beizutragen, um dann tatsächlich auch die öffentlichen Förderungen abzurufen. (Anhaltende Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.) Österreich geht den Weg der üppigsten Parteienförderung aus Steuergeld und sagt: Das ist gut so, die Steuerzahlerinnen und die Steuerzahler, die sackeln wir aus! (Abg. Steger: Das garantiert die Unabhängigkeit! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Wir verstaatlichen, aber die Freiheit des Einzelnen, an Parteien zu spenden, völlig transparent, wie wir das immer gemacht haben, wird eingeschränkt.
Wir werden heute noch umfangreiche Änderungsanträge einbringen, weil uns das nicht weit genug geht. Ich bin der Meinung, dass es schärfere Sanktionen geben muss. Ich bin der Meinung, dass es unbedingt notwendig ist, dass wir uns alle der Kontrolle des Rechnungshofes unterwerfen, dass wir ihm die Erlaubnis erteilen, in unsere Bücher zu schauen.
Sie sind sehr schnell dabei, wenn es um den gläsernen Bürger geht. Sie sagen immer: Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten! – Also nehmen Sie sich doch ein Herz (Beifall bei den NEOS), lassen Sie sich in die Bücher schauen und machen Sie es so wie NEOS: Wir machen 365 Tage im Jahr unsere Einnahmen wie Ausgaben transparent. Das ist eine Politik, die die Menschen wollen. Das ist eine Politik für die Menschen und keine nach Parteitaktik und dem Interesse Ihrer eigenen Funktionäre. – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS.)
9.47
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich würde die Abgeordneten bitten, bei diesem sehr kontroversiellen Thema nicht ständig zu unterbrechen.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stefan. – Bitte.
9.47
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Danke für den Hinweis, Herr Präsident, ich werde es jetzt wahrscheinlich genießen können, dass mich niemand unterbricht. (Heiterkeit bei Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.)
Ob wir der Demokratie einen guten Dienst erweisen, wenn wir uns jetzt hier gegenseitig vorwerfen, wer welchen Fehler macht – also alles, was bis jetzt gesagt wurde –, bin ich mir nicht sicher: Da ist die Partei (in Richtung FPÖ weisend), die für die Zukunft nichts mehr beitragen kann, da sind die Parteien (in Richtung FPÖ, ÖVP und SPÖ weisend), die nur destruktiv sind, und ich weiß ja nicht, was man der ÖVP jetzt alles vorgeworfen hat.
Ich meine damit, ich kann auch in diesen Chor einstimmen, mir fällt zu jeder Partei etwas ein. Wir haben natürlich Vereinskonstruktionen, die zugeordnet werden können. Wir haben einen Herrn Haselsteiner, der halt Öxit-Videos oder Anti-Hofer-Videos produziert, in denen man das Ende des Zweiten Weltkriegs und die Vernichtung Österreichs mit Norbert Hofer in Einklang bringt und so weiter. (Zwischenruf des Abg. Bernhard.) Das ist in Wirklichkeit alles verdeckte Parteienfinanzierung. Es stört mich einfach, wenn sich da jemand herstellt und so tut, als würde man alles transparent offenlegen und wäre man der einzig Ehrliche, denn das ist nicht wahr. Da braucht sich keiner herzustellen – so ist es nun einmal. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir wissen, dass da bewusst Spenden gesplittet werden, damit man sie nicht erkennt. Ja, das passiert alles, und es wird auch in Zukunft immer wieder Umgehungskonstruktionen geben. Wir bemühen uns heute, einen Weg zu finden. Es ist ein Weg. Es gibt sicherlich mehrere, und es wird sicherlich auch etwas übrig bleiben, dessen bin ich mir bewusst, und wir werden in Zukunft auch weiter daran arbeiten. Aber, wie gesagt, sich hier herzustellen und nur mit dem Finger auf den anderen zu zeigen und dessen Fehler zu monieren und seine eigenen aber möglichst nicht zu nennen (Abg. Nehammer: Mit der SPÖ stimmen!), das ist wirklich fad.
Wir machen hier einige Dinge, die einfach sinnvoll sind. Wir beziehen jetzt zum Beispiel die Personenkomitees in die Spendenobergrenzen und auch bei der Wahlkampfkostenüberschreitung mit ein. Das ist sinnvoll. Das ist auch ein Ergebnis daraus, dass man das erkannt hat. Das ist auch ein Teil dieser Vereinskonstruktionen, die es eben jetzt gegeben hat, bei denen dann die Personenkomitees gezahlt haben. Wir erweitern den Rechenschaftsbericht, wir erhöhen die Strafen für die Überschreitung der Wahlkampfkosten massiv. Das war auch ein Punkt, zu dem es in den letzten Monaten und spätestens seit der letzten Wahl große Diskussionen gab. Dabei waren die zu geringen Strafen und dass die Überschreitung daher eigentlich gar keine Konsequenz hat das Thema. Jetzt sind die Strafen so hoch, dass man es sich garantiert überlegt, ob man die Wahlkampfkosten überschreitet. Zumindest ist es kein Vorteil mehr, wenn man sie überschreitet.
Wir machen eine Reduktion der Einzelspenden und eine Reduktion der Spendenobergrenze, weil wir der Meinung sind, dass die Parteienfinanzierung öffentlich sein sollte und dass das die sicherste und transparenteste Methode ist. Wie gesagt, Umgehungen sollten nach Möglichkeit abgestellt werden, wir bemühen uns auch bei diesem Gesetz darum (Abg. Nehammer: Was ist mit den Vereinen?), aber das Sicherste ist auf jeden Fall die öffentliche Finanzierung.
Wir haben uns darauf verständigt, dass es ein Bonussystem gibt, wenn es mehr als 40 Prozent Frauen in einem Klub gibt. Ich finde, es ist der richtige Ansatz, da nicht zu sagen, man reduziert andernfalls die Klubförderung, denn es ist immerhin noch Sache
jeder Partei, wie sie ihre Listen aufstellt. Da gibt es unterschiedliche Ansätze und diese Freiheit müssen Parteien auch weiterhin haben.
Wir haben auch den Rechenschaftsbericht erweitert. Zu diesem Thema, warum man nicht alles dem Rechnungshof offenlegt und warum unabhängige Wirtschaftsprüfer die Rechenschaftsberichte der Parteien prüfen, kurz ein paar Worte: Da geht es nicht darum, dass man den Rechnungshof abwertet – er hat auch in unserer Fraktion nach wie vor einen sehr hohen Stellenwert –, aber er ist ein Hilfsorgan des Parlaments, um die Verwaltung, die öffentlichen Gelder zu prüfen: Bund, Länder, Gemeinden. Spenden sind bekanntlich keine öffentlichen Gelder. Auch das Geld der Partei, wenn die Partei es dann als solches hat, ist kein öffentliches Geld, sondern es ist das Geld der Legislative und nicht der Exekutive.
Wir vermischen da also auch Dinge – und damit haben wir schon ein bisschen begonnen –, aber es ist meines Erachtens völlig logisch, dass man sagt, man lässt das von unabhängigen Wirtschaftsprüfern prüfen, denn das sind immerhin zwei, die nicht miteinander verbunden sind. Das ist unserer Meinung nach das beste System, denn, wie gesagt, einer Vermischung, die in Wirklichkeit auch systemwidrig wäre, das Wort zu reden, ist einfach falsch. Daher ist auch dieses immer wieder vorgebrachte Argument, es werde nicht alles dem Rechnungshof offengelegt, einfach falsch, weil es in dieser Konsequenz dort nicht hingehört. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dönmez.)
Wir setzen also heute einen Schritt in die richtige Richtung, und wir werden sicherlich noch gescheiter werden, davon bin ich überzeugt. Aber jeder, der sich jetzt hier herstellt und glaubt, er habe die Moral für sich gepachtet, wird letztendlich scheitern, denn wir selbst werden bei jedem wiederum feststellen, wo er vielleicht eine Lücke gefunden hat oder wo er nicht ganz ehrlich war.
Daher appelliere ich an Sie, einmal ganz in Ruhe zu überlegen, ob wir nicht gemeinsam diesen Schritt setzen können und in Zukunft weiter daran arbeiten können, dass die Parteienfinanzierung möglichst offen und für die Menschen nachvollziehbar ist und dass wir uns da nicht gegenseitig beschädigen. Letztendlich hat die Demokratie nichts davon, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die Parteien beschädigt wird, sodass sich jeder Zuschauer nur denkt: Na ja, Parteien, egal welche, sind eigentlich eh nur korrupte Haufen! – Das ist sicher der falsche Weg. Da kann ich nur an Sie appellieren: Wir brauchen konkrete Vorschläge, Verbesserungen, aber wir brauchen keine wechselseitigen Schuldzuweisungen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dönmez.)
9.53
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich werde wie mein Vorredner versuchen, mich etwas weniger emotional zu verhalten und ein bisschen auf die Grundsätze einzugehen, weil die Wählerinnen und Wähler noch viel zu wenig Gefühl dafür haben, welchen Stellenwert eine Partei in der politischen Willensbildung und welchen Stellenwert die liberale Demokratie hat. Da möchte ich bei Frau Kollegin Meinl-Reisinger anschließen. Welchen Stellenwert hat dieser Entwurf?
Erstens: Ich glaube, es gibt keinen Experten, der diesen Entwurf in den letzten Tagen nicht kritisiert hat. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scherak.) Dass der Entwurf nicht vollständig und auch nicht gut ist, zeigt allein schon die Tatsache, dass wir heute in der Nacht einen gesamtändernden Abänderungsantrag von Rot und Blau bekom-
men haben. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: ... Sie sind lustig! – Abg. Noll: Das könnt ihr ... besser!) Sie sind selbst draufgekommen, welchen Huschpfusch Sie hier produziert haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Das ist eine Chuzpe!)
In einer liberalen Demokratie ist es das Recht jedes einzelnen Bürgers, eine Partei zu gründen und eine Partei zu unterstützen, frei von jeder staatlichen Einflussnahme. Meine Damen und Herren, wenn wir dieses Prinzip verleugnen würden, dann würde jede politische Partei am Gängelband des Finanzministers hängen. (Beifall bei der ÖVP.) Das wäre dann eine Tyrannei der Mehrheit (Zwischenruf des Abg. Noll), und eine solche Tyrannei der Mehrheit wollen wir nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist für uns eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass wir in Österreich Chancengleichheit festgeschrieben haben, das heißt, dass jemand, der mehr einbringt, jemand, der mehr Stimmen hat, auch mehr Chancen bekommt. (Zwischenruf des Abg. Wittmann. – Abg. Jarolim: Das, was Sie meinen, ist eine Tyrannei!) – Dieses System, das Sie vorschlagen, Herr Kollege, schafft ein totales Ungleichgewicht.
Ich bringe Ihnen ein Beispiel: Die Liste JETZT bekommt Parteienförderung im Ausmaß von 1,5 Millionen Euro. (Abg. Noll: Viel zu viel! – Zwischenruf des Abg. Nehammer.) Sie ermöglichen dieser Partei, über private Institutionen und private Spender 750 000 Euro dazuzubekommen, sprich ihr Budget um 50 Prozent zu erhöhen. Bei der stärksten Partei Österreichs soll das System Ihrer Ansicht nach das sein, dass sie auch 750 000 Euro bekommt, das bedeutet, diese Partei würde nur mehr 7,7 Prozent von privaten Spendern erhalten können. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Aber wie viel Partei ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie, meine Damen und Herren, sprechen damit der Chancengleichheit und dem Gleichheitsgrundsatz die Würde ab! (Beifall bei der ÖVP.)
Eines ist mir auch noch ganz wichtig: Wir vertreten im Unterschied zu Ihnen das Konzept der Bürgergesellschaft. (Abg. Jarolim: Nomen est omen!) Da ist es wichtig, dass sich jeder Bürger an der politischen Willensbildung beteiligen kann. (Ruf bei der SPÖ: Das kommt aufs Gerstl an!) Es macht keinen Unterschied, ob er sich an einem Verein beteiligt, sei es beim VGT zum Tierschutz, sei es bei Greenpeace, sei es bei der Caritas, sei es bei einem der vielen anderen Vereine, und diese Vereine mit einer Spende bedenkt, oder ob er sagt: Ich möchte die ökosoziale Marktwirtschaft unterstützen und ich gebe daher einer Partei eine Spende. – Das ist nichts Schlechtes, meine Damen und Herren!
Das, was Sie machen, ist, dass Sie den Menschen einreden wollen, spenden sei schlecht. 675 Millionen Euro wurden im letzten Jahr gespendet, das wurde veröffentlicht. 200 000 Unternehmen haben insgesamt 100 Millionen Euro gespendet. (Zwischenruf der Abg. Duzdar.) Sie wollen alle ins Kriminal bringen, wer jedoch spendet, wünscht nicht gleich eine Korruption zu seinen Gunsten, überlegen Sie sich das doch! (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Wer an die Feuerwehr spendet, erwartet doch nicht, dass die Feuerwehr sein Haus zuerst schützt und es löscht, bevor sie das Haus des anderen löscht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Eine solche Korruptionsunterstellung jedes Spenders verseucht jedes System. Das dürfen Sie nicht tun! (Beifall bei der ÖVP.)
Eines ist aber klar: Die Spende kann auch ihre Grenze haben. Die Spende hat ihre Grenze dort, wo sie zur Dominanz beziehungsweise für eine politische Partei zur Abhängigkeit führt. Daher stehen wir selbstverständlich für eine Spendenobergrenze für den Einzelnen. Wenn ein Einzelner eine Spende an eine Partei gibt, die doppelt so hoch ist wie die Parteienförderung (Abg. Plessl: Deshalb haben Sie auch eine ...!),
dann ist vollkommen klar, dass das nicht der Fall sein darf. (Zwischenruf bei den NEOS. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn aber jemand seinen politischen Willen zum Ausdruck bringen will, wenn jemand 10 Euro spenden will – auch wenn das 100 000 Menschen sind –, dann muss das weiterhin erlaubt sein, meine Damen und Herren. Das gehört zur politischen Willensbildung! (Beifall bei der ÖVP.)
Damit darf ich zu Ihrer gestrigen Aussage im „Report“ kommen, Frau Rendi-Wagner. (Abg. Leichtfried: Klubvorsitzende, heißt das!) Das hat mich wirklich enttäuscht. Das hat mich wirklich sehr, sehr enttäuscht. Dass Sie den Beamten des Rechnungshofes unterstellen, dass sie, weil sie weisungsgebunden sind, den Staat nicht ordnungsgemäß prüfen würden - - (Abg. Rendi-Wagner: Das hab’ ich nicht gesagt! Das sagen Sie, aber ...!) – Sie haben ihnen vorgeworfen, dass sie weisungsgebunden sind! Sie haben ihnen damit indirekt vorgeworfen, dass sie nicht korrekt prüfen würden. (Abg. Rendi-Wagner: Das habe ich nicht gesagt! – Abg. Kuntzl: Das sagen Sie!)
Frau Rendi-Wagner, das ist ein Organ des österreichischen Parlaments, das vollkommen unabhängig agiert. Sie erweisen da der Demokratie einen Bärendienst (Beifall bei der ÖVP), und damit reihen Sie sich in die Rendi-Kickl-Verschwörungstheorie ein. Das lehnen wir ab, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich sage daher: Bewahrt uns vor dieser Rendi-Kickl-Verschwörungstheorie und diesem Rendi-Kickl-Pakt! (Heiterkeit bei der SPÖ.) Das darf in dieser Republik nicht mehr eintreten. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Steger.)
Zum Schluss noch ein paar Zahlen für die HörerInnen und ZuseherInnen (Abg. Vogl: Was ist mit den 6 Millionen jetzt passiert? – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen): Ich habe mir die Rechenschaftsberichte der SPÖ der Jahre 2013, 2014, 2015 und 2016 angeschaut. (Ruf bei der SPÖ: Geh, hör auf! Ehrlich? – Abg. Leichtfried: Hast du kein Privatleben?) Die SPÖ hat laut ihren Rechenschaftsberichten 2014 10,8 Millionen Euro, 2015 9,2 Millionen Euro und 2016 9,6 Millionen Euro ausgegeben; also immer rund 10 Millionen Euro. 2013 hatten wir ein Wahljahr. Da hat die SPÖ angegeben, sie hat im Wahlkampf 7,3 Millionen Euro ausgegeben, also hat sie ihre Grenze etwas überschritten. (Abg. Duzdar: Sie haben 13 Millionen ausgegeben!) Aber jetzt kommt es: Wissen Sie, wie viel sie in jenem Jahr an Normalausgaben hatte? – 20,679 Millionen Euro, das Doppelte im Vergleich zu den anderen Jahren! – Ein Schelm, der denkt, dass Sie da etwas verheimlicht hätten. (Beifall bei der ÖVP.)
10.01
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zinggl. (Unruhe im Saal. – Der Präsident gibt das Glockenzeichen.)
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Herr Präsident! Herr Minister! Ich gebe zu, die von uns mitverhandelte und jetzt vorgeschlagene Novellierung der Parteiengesetze ist nicht das, was wir uns gewünscht und erhofft haben. Es ist auch nicht das, was spätestens seit Ibiza, aber eigentlich schon längst davor, selbstverständlich wäre. Es ist auch nicht das, was für einen fairen und transparenten Wahlkampf immer notwendig sein müsste. Und es ist auch nicht das, was wir an Änderungen vorgeschlagen und eingebracht haben. Es fehlt ganz eindeutig die Kontrolle des Rechnungshofes, und zwar die Möglichkeit des Rechnungshofes zur Einsicht in die Bücher, also in die Eingaben-Ausgaben-Rechnung. Das ist für uns eine dringende Notwendigkeit, um hier das zu tun, was alle in der Öffentlichkeit erwarten.
Wer immer sich die Mühe macht, insbesondere auch von den Medien, und sich die 15 nun vorliegenden Anträge durchsieht, der wird bemerken, es gibt nur eine Fraktion, die
genau das im Abänderungsantrag vorschlägt, und das sind wir. Wir haben sozusagen die Vorstellung, dass der Rechnungshof in die Bücher Einsicht nehmen soll und darf; nur damit ist Transparenz gewährleistet.
Das wollte aber keine Partei, zumindest keine der drei großen Parteien, die mehrheitsbildend sind, haben – mit unterschiedlichen Argumenten. Deshalb war es uns wichtig, die zweitbeste Lösung anzupeilen. Ich glaube, diese zweitbeste Lösung haben wir jetzt vorliegen, und sie bringt doch ganz essenzielle Verbesserungen; das müssen Sie doch alle eingestehen. Es gibt die Verbesserung, dass die Wahlkampfobergrenze mit 7 Millionen Euro nicht mehr überschritten werden wird. Eine Fraktion wäre wirklich nicht zurechnungsfähig, wenn sie dann sozusagen mehr zurückzahlt, als sie ausgibt, was die Differenz zur Obergrenze betrifft. Das ist damit also wahrscheinlich eingestellt.
Ganz wichtig sind natürlich diese Spendenobergrenzen, sowohl was die Einzelspenden als auch was die Summe aller Spenden für die Fraktion pro Jahr betrifft. Das ist uns wichtig, weil wir nicht wollen, dass die Politik von den Betuchten, von den Bessergestellten, von den Reichen gelenkt und bestimmt wird. Ich kann gut verstehen, dass die ÖVP und insbesondere die NEOS Probleme damit haben. Wird die Politik von den Konzernen, von den Baulöwen, von den Immobilienspekulanten diktiert, im Hintergrund gelenkt, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn zum Beispiel die Preise fürs Wohnen ständig steigen; ich könnte noch viele andere in diese Richtung gehende Dinge aufzählen.
Eines ist doch ganz klar – das wurde vom Kollegen Gerstl gerade angesprochen –: Die Wohlhabenden spenden den Parteien doch nicht, weil sie barmherzig sind, und sie spenden und leisten hohe Beiträge auch nicht, weil sie damit eine Politik grundsätzlich unterstützen – dazu würden auch geringere, symbolische Beiträge nützen –, nein, sie zahlen bis zu einer halben Million Euro und noch darüber hinaus, weil sie sich dafür Dankbarkeit erwarten (Beifall bei JETZT), weil sie sich damit indirekt in die Gesetzgebung einblenden, weil sie von der Regierung ganz bestimmte Dinge erwarten – das haben wir in der letzten Gesetzgebungsperiode, also bei der jetzt abgelaufenen Regierungsperiode ganz deutlich erkannt –, weil sie diese dafür auch bekommen. Das ist, werte Kolleginnen und Kollegen, vom Anfüttern nicht sehr weit entfernt.
Das ist jetzt vorbei, und das ist ein ganz evidenter Fortschritt, den wir entsprechend honorieren wollen, und daher wollen wir unsere Zustimmung dazu erteilen. (Beifall bei JETZT.)
Herr Kollege Nehammer und Herr Kollege Gerstl, wenn Sie davon sprechen, dass die Parteienförderung gesenkt werden soll: Welche Fraktion war denn als einzige gegen die Erhöhung der Parteienförderung, die Sie von der ÖVP vor wenigen Monaten hier noch propagiert und durchgesetzt haben? (Rufe bei den NEOS: Die NEOS!) – Ja, die NEOS waren auch dagegen, stimmt. Die zwei kleinen Fraktionen waren dagegen. Und jetzt kommen Sie her und wollen die Parteienförderung senken, die Sie vor drei Monaten erhöht haben.
Das Zweite: Sie wollen, dass der Rechnungshof in Zukunft bessere Einsicht nehmen kann. – Das ist doch lachhaft! Das haben Sie nie gewollt. Jetzt, da ein Vorschlag vorliegt, kommen Sie mit dem Rechnungshof daher. Kollege Wöginger – er ist gerade nicht im Saal – hat mir gesagt: Der Rechnungshof wird in unsere Bücher nie und nimmer reinschauen! – Ich kann das nicht nachvollziehen, aber wenn ihr wirklich wollt, dass der Rechnungshof Einsicht nehmen kann – die Wahrscheinlichkeit, dass ihr in die Regierung kommt, ist doch jetzt sehr groß –, dann wird das im Regierungsprogramm doch sehr bald zu lesen sein. So lange können wir doch auch noch warten.
Für den Fall, dass wir aber nicht so lange warten wollen und können, haben wir jetzt sicherheitshalber noch einen Abänderungsantrag eingebracht, der auch verteilt wird.
Wenn Sie diesem Abänderungsantrag zustimmen, haben Sie es sofort. Ich glaube aber: Eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr, als dass sich die ÖVP vom Rechnungshof prüfen lässt. – Danke. (Beifall bei JETZT.)
10.07
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Peter Pilz, Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verfassungsausschusses (661 d.B.) betreffend den Antrag der Abg. Mag. Leichtfried betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (457/A)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Die Ziffern, welche der Textierung des § 10 dienen, werden gestrichen und durch folgende Ziffer 14a. ersetzt:
14a. § 10 lautet samt Überschrift:
„Prüfung durch den Rechnungshof und Sanktionen
§ 10. (1) Der von einer politischen Partei zu erstellende Rechenschaftsbericht (§ 5) unterliegt auch der Kontrolle des Rechnungshofes.
(2) Der Rechnungshof hat die Richtigkeit und Vollständigkeit des Rechenschaftsberichts samt Anlagen und dessen Übereinstimmung mit diesem Bundesgesetz zu prüfen. Bei Ausübung seiner Kontrolle hat der Rechnungshof festzustellen, ob die Gebarung den bestehenden Gesetzen und den auf Grund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen und sonstigen Vorschriften entspricht. Keinesfalls darf er sich auf die bloß ziffernmäßige Nachprüfung beschränken.
(3) In Ausübung und zum Zwecke der ihm obliegenden Kontrolle verkehrt der Rechnungshof mit den rechenschaftspflichtigen politischen Parteien, nahestehenden Organisationen und/oder Gliederungen der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, Personenkomitees und den Beteiligungsunternehmen (§ 5 Abs. 6) unmittelbar.
(4) Er ist befugt:
1. von den in Abs. 3 genannten Einrichtungen jederzeit schriftlich oder im kurzen Wege alle ihm erforderlich erscheinenden Auskünfte zu verlangen;
2. die Einsendung von Rechnungsbüchern, -belegen und sonstigen Behelfen (wie Geschäftsstücke, Verträge, Korrespondenzen) zu verlangen;
3. durch seine Organe an Ort und Stelle in die mit der Gebarung im Zusammenhang stehenden Rechnungsbücher, -belege und sonstigen Behelfe Einsicht zu nehmen.
(5) Die im Abs. 3 genannten Einrichtungen haben die Anfragen des Rechnungshofes ohne Verzug vollinhaltlich und unmittelbar zu beantworten, alle abverlangten Auskünfte zu erteilen und jedem Verlangen zu entsprechen, das der Rechnungshof zum Zwecke der Durchführung der Kontrolle im einzelnen Falle stellt.
(6) Wenn der Rechnungshof feststellt, dass der Rechenschaftsbericht den Anforderungen (§ 5) entspricht, ist der Rechenschaftsbericht samt Spenden-, Sponsoring- und Inseratenlisten, der Liste der Beteiligungsunternehmen gemäß Abs. 6 und der Umfang der von diesen Unternehmen im Berichtsjahr abgeschlossenen Rechtsgeschäfte mit
sonstigen Einrichtungen, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, gesondert nach einzelnen Parteien und Unternehmen, auf der Website des Rechnungshofes und der Website der politischen Partei zu veröffentlichen.
(7) Wurden im Rechenschaftsbericht unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, ist eine Geldbuße je nach Schwere des Vergehens in der Höhe von bis zu 1 000 000 Euro zu verhängen.
(8) Für den Fall der Überschreitung des in § 4 geregelten Höchstbetrages um bis zu 10 vH ist eine Geldbuße in der Höhe von bis zu 15 vH des Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 10 vH hinaus, so ist eine zusätzliche Geldbuße um bis zu 25 vH dieses zweiten Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 25 vH hinaus, so ist eine weitere Geldbuße um bis zu 100 vH dieses dritten Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 50 vH hinaus, so ist zusätzlich noch eine weitere Geldbuße um bis zu 150 vH dieses vierten Überschreitungsbetrages zu verhängen.
(9) Hat eine politische Partei Spenden unter Verstoß gegen § 6 Abs. 4 nicht ausgewiesen oder entgegen § 6 Abs. 5 nicht gemeldet oder unter Verstoß gegen § 6 Abs. 6 angenommen, ist über sie eine Geldbuße je nach Schwere des Vergehens bis zum Dreifachen des erlangten Betrages, mindestens jedoch in der Höhe des erlangten Betrages, zu verhängen. Resultiert der Verstoß aus einer unrichtigen oder unvollständigen Auskunft oder Angabe einer nahestehenden Organisation oder Gliederung der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, so ist die Geldbuße über die nahestehende Organisation oder die Gliederung der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, zu verhängen.
Begründung
Die Lückenhaftigkeit des Parteiengesetzes ist schon länger bekannt und steht nicht zuletzt deshalb erneut in der Kritik. Die bisherigen Regelungen entziehen die Parteienfinanzen weitgehend einer wirksamen Kontrolle und begünstigen Umgehungskonstruktionen durch nahestehende Organisationen wie etwa Vereine. Zusätzlich zu den Spendenobergrenzen ist daher eine echte Kontrolle der Parteifinanzen geboten. Bisher ist eine wirksame Kontrolle durch den Rechnungshof mangels Prüfrecht im Sinne eines originären Belegeinsichtsrechts nicht sichergestellt. Es zeigt sich, dass eine transparente Parteienfinanzierung nur durch eine weitgehende Kontrollmöglichkeit erreicht werden kann. Die Unterstellung der Parteienfinanzen unter die Kontrolle des Rechnungshofs ist die einzige Möglichkeit, intransparente, wettbewerbsverzerrende und unter Umständen auch gesetzwidrige Machenschaften im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung zu unterbinden und abzustellen. Bisher ist es beinahe auszuschließen, dass intransparente und gesetzwidrige Machenschaften ans Licht kommen.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Griss. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Vielleicht erinnern sich manche noch an einen fast legendären Ausspruch des ehemaligen Finanzministers Rudolf Edlinger. Rudolf Edlinger hat ge-
sagt: Eher lasse ich meinen Hund auf die Knackwurst aufpassen als die ÖVP aufs Budget. – Man könnte nun diesen Ausspruch auf die jetzige Situation übertragen: Eher lasse ich meinen Hund auf die Knackwurst aufpassen, als den Parteien zu vertrauen, dass sie die Regelungen über die Parteienfinanzierung einhalten. (Beifall bei den NEOS.)
Warum? – So wie die Versuchung für den Hund groß ist, die Knackwurst zu fressen, so groß ist auch die Versuchung für die Parteien, zu tricksen, zu täuschen, zu tarnen. Vielleicht rechtfertigt der Hund das vor sich, indem er sagt: Wenn ich die Knackwurst gefressen habe, kann sie jedenfalls niemand anderer nehmen! Und die Partei, die durch Tarnen und Täuschen hier an die Macht kommt, denkt sich vielleicht: Wenn ich es getan habe, kann es nicht jemand anderer auf diesem Weg, an die Macht zu kommen, machen.
Nirgendwo sonst ist es so notwendig, zu kontrollieren. Regeln allein helfen gar nichts, weil die Versuchung viel zu groß ist, diese Regeln zu umgehen. Vertrauen ist also gut, Kontrolle ist da nicht nur besser, Kontrolle ist überlebensnotwendig. Und wir haben eine Institution, die dafür prädestiniert ist – das ist ein Organ des Parlaments. Das Parlament hat als Kontrollorgan für die Vollziehung den Rechnungshof.
Ehrlich gesagt, hat es mich erschüttert, als ich diese Aussage gehört habe: Beim Rechnungshof, da sind ja weisungsgebundene Beamte! – Oder gerade vorher haben wir auch gesprochen: Man wird ja noch diskutieren können! – Ja, aber das ist keine Diskussion. Wie will man es denn haben? Soll der Rechnungshof unabhängige Richter haben? Die sind unabhängig.
Wichtig ist doch, dass der Rechnungshof als Institution unabhängig ist, und ich glaube nicht, dass jemand Frau Präsidentin Kraker sagen kann: Ich hätte gern, dass Sie so prüfen!, oder: Ich hätte gern, dass das herauskommt!
Wenn das so wäre, dann müsste das Parlament tätig werden, weil das Parlament ja darauf vertrauen können muss, dass der Rechnungshof seine Aufgaben erfüllt, und er tut das. Schauen Sie die Berichte des Rechnungshofes an! Es stimmt nicht! (Beifall bei NEOS und ÖVP.) Man wird nicht allem immer zustimmen, aber der Rechnungshof bemüht sich, der Sache auf den Grund zu gehen. Der Rechnungshof hat konstruktive Vorschläge gemacht, wie man da mehr Transparenz – oder überhaupt Transparenz, muss man sagen – hineinbringen kann. Volle Prüfungsbefugnisse für den Rechnungshof, der muss natürlich in die Bücher schauen können.
Es ist ein Unterschied, ob ich einen Wirtschaftsprüfer bestelle, der von mir honoriert wird, der meine Bücher prüfen soll - - (Abg. Hofer: Stimmt nicht! Das ist nicht wahr! – Abg. Stefan: Der wird vom Rechnungshof bestellt!) – Ja, aber die werden ja vorgeschlagen. Das ist aber ein Riesenunterschied, ob Sie jemanden mit einem wirtschaftlichen Interesse haben oder jemanden, der, wie die Beamten des Rechnungshofes, seinem Diensteid verpflichtet ist. (Abg. Stefan: Meinen Sie, dass der nicht ordentlich prüft? Sie sagen, der Wirtschaftsprüfer macht ein Gefälligkeitsgutachten?) – Das will ich nicht unterstellen, aber die Prüfung durch den Rechnungshof ist allemal besser. Wäre das System - - (Abg. Stefan: Das ist ja ein Skandal! Das ist ja unglaublich! Der macht ja kein Gefälligkeitsgutachten!) – Herr Mag. Stefan, wäre das System jetzt schon perfekt, dann bräuchten wir die ganze Diskussion nicht. (Beifall bei den NEOS.) Es ist nicht perfekt. (Abg. Stefan: Sie sagen, der macht ein Gefälligkeitsgutachten!) Wir brauchen eine Kontrolle durch den Rechnungshof, und da muss die Befugnis enthalten sein, auch in die Bücher zu schauen. (Abg. Stefan: Schön, dass Sie den Rechnungshof verteidigen, aber das ist ja ...!)
Außerdem muss es eine Sanktion geben, wenn gegen die Bestimmungen verstoßen wird, und es muss eine zeitnahe Veröffentlichung der Wahlkampfkosten geben; all das
gibt es jetzt nicht. Und, was ganz wichtig ist: Es muss einen Straftatbestand der illegalen Parteienfinanzierung geben, denn nur dann, wenn es das gibt, kann die Staatsanwaltschaft auch Konten öffnen. Weder der Rechnungshof noch sonst jemand hat das Recht, Konten zu öffnen, und wenn diese Möglichkeit nicht besteht, dann besteht noch immer die Chance, etwas zuzudecken und nicht offenzulegen.
Wir haben daher ein System, das intransparent ist, und natürlich würde niemand die Parteien daran hindern, alle Spenden sofort, wenn sie sie bekommen, auf der Website zu veröffentlichen. Sie tun das nicht. Wir haben das im Bundespräsidentschaftswahlkampf vom ersten Tag an gemacht: 10 Euro oder einmal 100 000 Euro, alles wurde sofort auf der Website am selben Tag oder am nächsten Tag veröffentlicht. Das wäre alles möglich. Warum tun Sie es nicht? Das könnten Sie tun.
Natürlich wird es notwendig sein, auch zu prüfen, ob diese Offenlegung auch vollständig ist. Und bevor es da nicht Regeln gibt, Sanktionen gibt, auch eine Institution gibt, die diese Sanktionen verhängen kann – und da kommt der Rechnungshof infrage, der auch eine solche Befugnis für sich reklamiert –, wird sich da nichts ändern. Denn es ist wie beim Hund mit der Knackwurst: Die Versuchung ist wahnsinnig groß, diese Regeln zu umgehen. Daher: Wenn nicht nach Ibiza, wann dann ist man endlich bereit, hier für Transparenz zu sorgen? (Beifall bei den NEOS.)
10.13
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Drozda ist zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damen und Herren auf der Galerie! Interessante Redenfolge, interessante Debattenbeiträge, besonders interessant fand ich die ÖVP, denn die ÖVP hat heute zwei Sickerwitze erzählt.
Der erste Sickerwitz ist: Wir sind dafür, dass der Rechnungshof prüft. – Den muss man sickern lassen, denn wenn dem so wäre, wäre dieser Vorschlag irgendwann einmal unterbreitet worden.
Der zweite Sickerwitz gefällt mir fast noch besser: Das ist der Witz mit der Kürzung der Parteienförderung, für die die ÖVP angeblich ist. Auch bei diesem Vorschlag bin ich gespannt, wie zum Beispiel die ÖVP-Landeshauptleute dazu stehen, denen man dann irgendwie 10 Millionen streicht, wenn man euren Vorschlag ernst nimmt. (Abg. Nehammer: Da brauchst dir keine Sorgen zu machen! – Abg. Wöginger: Wir haben unsere ... im Griff!)
Aber interessant ist natürlich, dass die ÖVP nicht nur Sickerwitze erzählt hat, sondern auch den einen oder anderen Verein vergessen hat, nämlich den Verein zur Förderung bürgerlicher Politik – ÖVP Wien –, den Verein Modern Society, den Heimatverein ProPatria: lauter Vereine, in denen es zwei oder drei Mitglieder gibt, im Gegensatz zum Pensionistenverein, der 400 000 hat. Ehrlich gesagt: Wo wird man denn leichter Gelder durchschleusen, durch die Kleinvereine (Abg. Nehammer: Alle Gemeinden!) oder durch die Vereine, die rechenschaftspflichtig sind und de facto Hunderttausende von Mitgliedern haben? Das ist ja lächerlich! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich komme aber vielleicht noch einmal zum Ausgangspunkt zurück, und ich werde mich weniger auf Ibiza konzentrieren, sondern auf das System (Abg. Nehammer: Neue Allianz!) der ÖVP. Frau Hodoschek vom „Kurier“ hat das penibel recherchiert, und du (in Richtung Abg. Nehammer) hast die Pressekonferenz gegeben, nachdem Frau Hodoschek recherchiert hat, eine Notpressekonferenz am Tag danach (Abg.
Nehammer: „Notpressekonferenz“!), weil aus 2 Millionen Euro über Nacht 4 Millionen Euro geworden sind.
Die Wahrheit ist: Es wurde ein ungeheuerliches System von Parteienfinanzierung aufgedeckt, alles gestückelt in kleine Portionen zu 30 000 Euro, alles scheinbar supertransparent, in Wahrheit ist es das Gegenteil. (Abg. Nehammer: Hast du das Gesetz mitbeschlossen oder nicht?) Das hat aber System, denn, ehrlich gesagt, wie wir aus den Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft jetzt auch wissen (Abg. Nehammer: Das ist unfassbar!), gibt es unzählige Großspender aus der Wirtschaft und der Industrie (Abg. Nehammer: Ihr habt das Gesetz mitbeschlossen! 2012!), und dieses System heißt System MediaSelect – Stichwort Raiffeisen, Stichwort Telekom. Ermittlungen sind im Gange, Anklagen stehen kurz bevor. (Abg. Nehammer: Da musst du selber stottern, wenn du das vorliest!)
Jedes gesetzliche Schlupfloch wurde ausgenützt, Großspenden wurden an der Öffentlichkeit vorbeigeschleust. (Abg. Nehammer: Unfassbar! Eine Unwahrheit nach der anderen – hier live sichtbar!) Durch dieses Versteckspiel entsteht, das verstehe ich, eine gewisse Not, ein gewisser Druck und eine gewisse Nervosität. Diese Nervosität wird ja auch heute offenbar, weil klar ist, dass bei all diesen Leistungen, die die ÖVP da einkassiert hat, am Ende immer auch eine Gegenleistung steht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Nehammer: Unfassbar!)
Die Gegenleistungen sind leicht zu benennen: Es ist der 12-Stunden-Tag, es ist die Senkung der Grunderwerbsteuer, es ist die Umsatzsteuersenkung für Hoteliers. (Abg. Nehammer: Unwahrheit! Unwahrheit! Unwahrheit!) Ich brauche nicht zu erklären, dass die Spender die Profiteure dieser Maßnahmen sind. (Abg. Nehammer: Unwahrheitspolitik! ... SPÖ! – Zwischenruf des Abg. Jarolim. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Kollegin Köstinger hat ja leider in Antizipierung der Diskussion die erste Reihe verlassen. Kollegin Köstinger hat sich zwei Wochen vor der Wahl hingestellt und hat gesagt: Wir liegen gut im Plan! Wir liegen gut im Budget der 7 Millionen Euro! (Zwischenruf bei der ÖVP), und dann wurden aus 7 Millionen Euro 13 Millionen Euro, und am Ende ist die Aufklärung über die Herkunft dieser 13 Millionen Euro immer noch ausständig.
Wir haben uns daher entschlossen, zu einer Neuformulierung des Parteiengesetzes zu kommen, und das sieht Folgendes vor – ich möchte das jetzt noch einmal Punkt für Punkt ganz sachlich und nüchtern erwähnen –:
Einzelspenden dürfen maximal 7 500 Euro pro Kalenderjahr betragen, pro politische Partei eine Spendenobergrenze von 750 000 Euro – schmerzhaft, ist so! (Zwischenrufe der Abgeordneten Wöginger und Meinl-Reisinger) –, außerdem klare Transparenzregeln, eine Grenze von 500 Euro für Barspenden, eine sofortige Meldepflicht, Veröffentlichungspflicht für Spenden ab 2 500 Euro, ein schmerzhaftes Stückelungsverbot (Abg. Nehammer: Schmerzhaft für dich! – Abg. Wöginger: Wer soll der Partei noch spenden?), die Miteinbeziehung der Personenkomitees in die Grenzen, die Einführung eines Wahlkampfmonitorings, durch das die Wahlwerbeausgaben laufend überprüft werden.
Letztlich wird künftig alles dem UPTS, dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat, vorgelegt werden müssen. Die müssen auch die Plausibilitätsprüfung machen. Der UPTS ist ja de facto die Strafbehörde für den Rechnungshof und verhängt Geldstrafen, wenn der Rechnungshof einen Verstoß gegen das Parteiengesetz meldet.
Dass das derzeitige System (Ruf bei der SPÖ: Das System Kurz ist das!), das jetzt gerne sowohl von der ÖVP als auch von den NEOS schlechtgeredet wird (Abg. Nehammer: Allianz der SPÖ-FPÖ! Wozu die Vereine? Brauchst nur die Vereine
anzuschauen!), funktioniert, sieht man schon daran, dass der Rechnungshof selbstverständlich Anfragen macht – wie im konkreten Fall auch bei uns –, und ich bis 9. Juli in Abstimmung mit den Wirtschaftsprüfern diese Anfragen beantworten werde.
Was also an dem System, dass der Rechnungshof jetzt sozusagen Wirtschaftsprüfer beauftragt, die sich die Partei nicht aussuchen kann, schlecht ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bitte dich (in Richtung Abg. Nehammer) aber noch einmal, zu erklären, wann und wo die ÖVP eigentlich einen konkreten Antrag vorgelegt hat, der diese Prüfung durch den Rechnungshof vorsieht. (Abg. Plessl: Das ist reine Ablenkung gewesen!) Das ist ja absolut lächerlich! (Beifall bei der SPÖ.) Wo ist dieser Antrag, der heute von euch zur Beschlussfassung vorgelegt würde? Und wo ist der Antrag zur Kürzung der Parteienförderung?
Ich hätte ihn gerne gesehen, denn dann könnten wir ihn prüfen (Abg. Nehammer: Gehst du mit?) und dann diskutieren. Bis dahin würde ich aber wirklich sozusagen um Redlichkeit in der Debatte bitten (Abg. Nehammer: Ja, das wäre sehr schön ...! – Zwischenruf der Abg. Schwarz) und darum, dass man am Ende nicht so tut, als wären nicht eure 6 Millionen Euro das Problem, als wäre nicht die Tatsache, dass ihr von einem Tag auf den anderen weitere Spenden in der Höhe von 2 Millionen Euro eingeräumt habt, das Problem, über das wir hier und heute entscheiden. (Abg. Nehammer: Wo ist das Problem?) Ich sage dir, es wird hier und heute entschieden werden – so schmerzhaft das auch für euch sein mag! (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Nehammer.)
10.20
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Matznetter zu Wort gemeldet. (Abg. Jarolim: Man muss auch Klartext sprechen! – Abg. Stefan: Zu den Wirtschaftsprüfern, hoffentlich! – Abg. Matznetter – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja!) – Bitte.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Abgeordnete Dr. Griss hat in ihrem Beitrag ausgeführt, dass der Rechnungshof ausschließlich nur Wirtschaftsprüfer beauftragen könne, die aus einer Fünferliste auf Vorschlag der Parteien ausgewählt werden. – Das ist unrichtig.
Ich berichtige tatsächlich: Nach § 10 Abs. 5 gültiges Parteiengesetz 2012 kann der Rechnungshof, wenn er Zweifel an diesen Dingen hat, jederzeit aus einer Liste aller Wirtschaftsprüfer nach eigener Wahl einen solchen Prüfer auswählen und mit der Prüfung des Rechenschaftsberichtes der Parteien beauftragen. – So viel zum derzeitigen System. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
10.21
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Scherak ist zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! (Unruhe im Saal. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) – Wenn sich die SPÖ wieder beruhigt hat, könnte ich reden.
Ich bin einigermaßen sprachlos. Insofern fällt mir in diesem Zusammenhang das Reden schwer. Wir haben hier eine Situation, in der wir nach den Ibizavideos ein neues Parteienfinanzierungsgesetz diskutieren, in dem nichts, aber auch gar nichts in Bezug auf die Gedanken, die in den Ibizavideos gewälzt wurden, geändert wird. All das ist weiterhin möglich. Sie bewegen sich keinen Millimeter, um das zu verhindern! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich war auch einigermaßen sprachlos, als ich am Sonntag zu Mittag diesen Vorschlag, diese Einigung von SPÖ, FPÖ und der Liste JETZT bekommen habe. Es ist ein Vorschlag, der ursprünglich so unfassbar viele Fehler enthalten hat und damals so unfassbar verfassungswidrig war und wahrscheinlich teilweise immer noch ist, wobei ich mir gedacht habe, wie man sich auf so etwas einigen kann. Einerseits wird nichts von dem geändert, wovon wir in Bezug darauf wissen, was für Umgehungskonstruktionen möglich sind, und andererseits wird ein so unfassbar schlechtes Gesetz vorgelegt.
Beispielsweise ist es weiterhin möglich, dass Parteien nahestehende Organisationen und Vereine in irgendeiner Art und Weise den Wahlkampf unterstützen, zwar nicht mit finanziellen Zuwendungen, aber halt durch irgendwelche Veranstaltungen. Wir haben es gehört, Kollege Nehammer hat es angesprochen: Ich muss nur eine mir nahestehende Organisation nehmen, sie bei meiner Partei aus dem Statut herausstreichen, sie neu gründen und sie vielleicht noch einmal daneben hinstellen, dann ist alles weiterhin möglich. Das ist das, was Sie weiterhin ermöglichen. Diejenigen, die ehrlich sind und ihre Vorfeld- und Teilorganisationen in ein Statut hineinschreiben, sind da die Dummen (Abg. Wöginger: Genau!), und diejenigen, die ausgfeanzt versuchen, sich andere Umgehungskonstruktionen zu schaffen, können das weiterhin tun – und das halte ich für eine Zumutung. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)
Eines der besonderen Schmankerl ist für mich diese begleitende Kontrolle von irgendeinem Senat, die Sie vorgeschlagen haben. Ich frage: Für wie dumm halten Sie denn die Österreicherinnen und Österreicher? – Wenn wir als Bürgerin, als Bürger während eines Wahlkampfs ernsthaft wissen wollen, was die Parteien ausgeben, wofür sie ihr Geld ausgeben, dann wird es ja wohl nichts bringen, wenn sich drei Gutachter zusammensetzen, sich anschauen, wie viele Inserate in den Zeitungen sind oder wie viele Plakatflächen man bei der Gewista gebucht hat. Das ist doch Augenauswischerei (Zwischenruf der Abg. Yildirim), das ist lächerlich und das hat mit Transparenz null zu tun, was Sie in diesem Zusammenhang vorschlagen. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)
Bezüglich der Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze haben Sie eine Verbesserung zum Status quo gemacht, allerdings eine meiner Meinung nach zu geringe. Es ist eine Einschleifregelung in dem Sinne, dass man, wenn man nur ein bissel zu viel ausgibt, auch nur ein bissel Strafe zahlt. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ja, die ÖVP hätte in Bezug auf die Höhe, die sie beim letzten Mal überschritten hat, eine ordentliche Strafzahlung gehabt. Man könnte, wenn man politische Parteien ernsthaft davon abhalten will, dass sie die Wahlkampfkostenobergrenze überschreiten, mit ganz scharfen Sanktionsmechanismen reingehen. Wir schlagen 150 Prozent des Überschreitungsbetrags für jede Überschreitung vor.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich persönlich bin ja der Meinung, dass man es umdrehen sollte; ich halte es eigentlich für eine Voraussetzung dafür, dass man sich an die Gesetze hält, wenn man Parteienfinanzierung bekommen will. Ich persönlich bin also der Meinung, dass man dann, wenn sich Parteien nicht an die Wahlkampfkostenobergrenze halten, auch darüber diskutieren könnte, ob diese überhaupt Parteienfinanzierung bekommen sollten. (Beifall und Bravorufe bei den NEOS. – Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ja, ihr genauso, alle hier herinnen! Es ist absurd, dass man sich nicht an Gesetze halten muss und dann auch noch entsprechende Parteienfinanzierung bekommt.
Wir haben auch schon die Frage, wie man in diesem Zusammenhang den freien Wettbewerb behindert, angesprochen. Sie schlagen ja vor, dass neue politische Parteien 1,5 Millionen Euro an Spenden erhalten können sollen und nicht nur 750 000 Euro wie etablierte Parteien. Wir haben also eine Wahlkampfkostenobergrenze von knapp 7 Millionen Euro, aber eine neu gegründete politische Partei kann
nur 1,5 Millionen Euro an Spenden einsammeln. Man könnte jetzt sagen, sie kann ja ein Darlehen aufnehmen. Sie wissen aber ganz genau, dass das Risiko dafür, dass eine Bank einer neuen politischen Partei ein Darlehen gibt, so hoch ist, dass eine Bank das nie machen wird. Das heißt, Sie zwingen neue politische Parteien dazu, dass sie in diesem Wahlkampf nur 1,5 Millionen Euro ausgeben; alle anderen dürfen aber weiterhin 7 Millionen Euro ausgeben. Es wäre ja vollkommen absurd, wenn diese Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof hält. Ich kann Ihnen daher garantieren, wenn irgendjemand das vor den VfGH bringt, dass der sagen wird, dass das eine Ungleichbehandlung, eine unsachliche Differenzierung ist, und dass das auch fällt. (Beifall bei den NEOS.)
Sie haben ursprünglich – und da kommen wir zu den Fehlern; diesbezüglich muss ich mich auch bedanken, dass Kompromissbereitschaft vorhanden war – einen Fall nicht gesehen. Was ist mit einer politischen Partei, die in einer Vertretung ist und in einer anderen nicht? Was ist mit einer politischen Partei, die im Nationalrat sitzt, aber in den einzelnen Landtagen nicht? Welche Regeln gelten für sie? – Wir haben diesbezüglich – vielen Dank dafür! – einen Kompromiss geschaffen, dass auch das berücksichtigt wird, weil das sonst bedeutet hätte, dass man in einem Superwahljahr, in dem viele Landtagswahlen in Ländern stattfinden, wo etwaige neue politische Parteien noch nicht vertreten sind, keine Möglichkeit hat, einzuziehen.
Was nicht unter die Spendenobergrenze fällt – auch das ist wieder an Chuzpe kaum zu überbieten –, sind die Parteiabgaben. Wir wissen, dass viele politische Parteien – wir NEOS tun das nicht – ihre Mandatare zwingen oder sie freundlich bitten, eine Parteiabgabe oder eine Klubabgabe zu zahlen. Wenn man das in die Höhe treibt, dann kann beispielsweise die SPÖ Wien jedes Jahr knapp 1 Million Euro an Parteiabgaben einnehmen. Das Ganze ist übrigens auch noch von der Steuer absetzbar. Ich erinnere mich, dass Kollege Jarolim und vorhin auch Kollege Wittmann gesagt haben, dass der Steuerzahler das Ganze mitzahlt. – Ja, der Steuerzahler, die Steuerzahlerin zahlen Ihre Parteiabgaben mit, weil Sie die von der Steuer absetzen können. Bei der SPÖ Wien alleine sind das 1,09 Millionen Euro pro Jahr. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf der Abg. Yildirim.)
Im Übrigen fällt Folgendes, was auch weiterhin möglich ist, nicht unter die Obergrenze: Das ist natürlich das Firmenkonglomerat, auf dem die SPÖ Wien sitzt. Die Bilanzsumme aller Firmen, aller unternehmerischen Beteiligungen der SPÖ Wien ist 4,47 Milliarden Euro. Das ist alles weiterhin möglich; Sie erlauben auch diese Umgehungskonstruktionen. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS.)
Dann ist da auch noch die ganze Sache mit den Expertinnen und Experten, die das kritisiert haben. Es war doch auch die SPÖ, die unter der schwarz-blauen Regierung immer wieder kritisiert hat, dass es keine Begutachtungen gibt, dass hier gehudelt wird. Alle namhaften Experten sagen, dass es ein schlechtes Gesetz ist. Die Rechnungshofpräsidentin sagt, das ist ein schlechtes Gesetz; Sie haben aber auch kein Interesse daran, das ernsthaft zu diskutieren, und bringen das ganz schnell durch. Wir könnten ohne Weiteres eine Ausschussbegutachtung machen, so wie ich es auch beantragt habe. Sie hätten im Herbst immer noch Zeit, das entsprechend umzusetzen. Ich halte das in diesem Zusammenhang für keinen guten Parlamentarismus, und das ist auch der Grund dafür, dass am Schluss ein schlechtes Gesetz rauskommt.
Wir bringen einen sehr umfassenden Abänderungsantrag ein, der hoffentlich schon verteilt wird. Ich werde ihn in den Grundzügen erläutern. Das, was es nämlich wirklich braucht, gehen Sie ja nicht an: Das sind volle Einsichts- und Prüfungsrechte des Rechnungshofes, das ist ein Straftatbestand illegale Parteienfinanzierung, das ist ein laufendes Monitoring über die Wahlkampfausgaben während des Wahlkampfs, denn den lustigen Bericht von irgendeinem Expertensenat drei Monate später können Sie
sich sparen. Das, was es braucht, ist überhaupt ein eigener Bericht über die Wahlkampfkostenabrechnung, das sind tatsächlich abschreckende Sanktionen, wenn man die Wahlkampfkostenobergrenze überschreitet.
Meine Damen und Herren! Der ehemalige Bundespräsident Kirchschläger hat einmal von den Sümpfen und von den sauren Wiesen gesprochen, die trockenzulegen sind. Wissen Sie, was Sie hier machen? – Sie bewirtschaften diese Sümpfe, Sie bewirtschaften diese sauren Wiesen – und ich bin zutiefst davon überzeugt, dass Sie sich für dieses Verhalten in Grund und Boden schämen sollten. (Beifall und Bravorufe bei den NEOS sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.29
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist verteilt und steht, weil er ausreichend unterstützt ist, mit in Verhandlung.
Ich darf auf der Besuchergalerie den Pensionistenausschuss des ÖGB herzlich begrüßen. – Herzlich willkommen im Hohen Haus, meine Damen und Herren! (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hofer. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nikolaus Scherak hat von Rudolf Kirchschläger gesprochen und hat dessen Aussage zitiert, dass Sümpfe und saure Wiesen trockenzulegen seien.
Es gibt ein Unternehmen, das sehr gut darin war, mit seinen Produkten Dinge trockenzulegen, mit einem Mittel, das Agent Orange heißt. 45 Millionen Liter davon wurden in Vietnam eingesetzt, Monsanto und Bayer sind damit reich geworden, Hunderttausende Vietnamesen leiden noch immer an den Folgen, und es kommen noch immer Babys mit Behinderung zur Welt. Auf europäischer Ebene werden die NEOS von Bayer mit Spenden unterstützt, meine Damen und Herren. (Abg. Meinl-Reisinger: Das stimmt nicht! Lüge! Deshalb haben wir für das Glyphosatverbot gestimmt! Es hat gewirkt! – Abg. Bernhard: Das ist eine Lüge! Das ist eine infame Lüge! – Rufe bei der FPÖ: Oh! Da schau her! – Zwischenruf des Abg. Scherak.)
Meine Damen und Herren, deswegen ist es wichtig, dass wir unbeeinflusst entscheiden können – unbeeinflusst! (Abg. Meinl-Reisinger: Wenn man mit dem Rücken zur Wand steht!) – Frau Meinl-Reisinger, Sie sprechen von der Freiheit. Es sollte doch die Freiheit geben, dass jeder spenden kann, was er will. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) – Da fühlt sich jemand ertappt! – Eine Spende soll in völliger Freiheit gegeben werden können. Warum, meine Damen und Herren, ist man dann nicht frei, Mandatare anfüttern zu können? Das ist doch auch meine Freiheit? – Aber das ist untersagt. (Abg. Hauser: Richtig!) Was wir da haben, ist die Gefahr einer Anfütterung von Parteien – und das wollen wir abstellen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Leichtfried und Dönmez.)
Es war ganz lustig, dass Frau Griss das Beispiel mit dem Hund und der Knackwurst gebracht hat, weil Frau Griss in ihrem Wahlkampf mit 50 000 Euro von einem Wurstfabrikanten unterstützt worden ist. Das war zumindest amüsant, dass Sie hier diesen Zusammenhang hergestellt haben. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Herr Hofer, was ist das für eine Art, alle mit dem Dreckskübel anzupatzen, wenn man selber so viel Mist gebaut hat?) – Sie sprechen wohl über sich selbst, gnädige Frau (Abg. Meinl-Reisinger: Nein ...!), das ist mein Eindruck. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, wir müssen uns entscheiden, welches System wir in Österreich haben wollen: Wollen wir ein System, in dem es eine öffentliche Parteienfinanzierung gibt (Ruf bei der ÖVP: Ibizasystem!) und in dem nicht, wie vorhin
behauptet wurde, die Parteien vom Finanzminister abhängig sind? – Ja, was soll denn das? Natürlich ist die Partei nicht vom Finanzminister abhängig. Oder wollen wir ein System wie in den USA, in dem Politiker und Parteien von großen Unternehmen unterstützt und finanziert werden? Hier in Österreich haben wir ein Mischsystem. Wir hatten einmal einen Milliardär hier im Parlament, der sich eine Partei gehalten hat – das war Frank Stronach. Es gibt noch immer eine Partei, die vor allem davon lebt, dass ein Bauunternehmer sie üppig unterstützt – das sind die NEOS. Ich glaube, das ist der falsche Weg. (Abg. Meinl-Reisinger: Ich nicht!) – Dass Sie da anderer Meinung sind, das kann ich mir gut vorstellen. Das kann ich mir gut vorstellen. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)
Schauen Sie, wer kann denn Spenden bekommen? Es ist wichtig, dass es Parteien gibt, die sich für die Wirtschaft einsetzen. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und NEOS.) – Wenn Sie sich wieder beruhigt haben, kann ich weitersprechen. – Es gibt Parteien, die für die Wirtschaft arbeiten. Das ist sehr wichtig, denn ohne Wirtschaft gibt es keine Arbeitsplätze, ohne Wirtschaft gibt es keine Steuereinnahmen (Zwischenrufe bei der SPÖ); aber natürlich ist es so, dass eine Partei, die sich sehr für die Wirtschaft einsetzt, leichter Spenden von der Wirtschaft bekommen kann.
Was ist aber mit Parteien, die sich für das Pflegegeld einsetzen? (Abg. Schellhorn: Ihr wollt alles verkaufen!) Ja, wer soll denn da spenden? – Die Pflegebedürftigen? Oder was ist mit Parteien, die sich für Umweltschutz einsetzen? Wer soll da spenden? – Die Bäume? (Abg. Meinl-Reisinger: Was ist denn mit Glock, Novomatic, Benko, Horten?) Was ist mit Parteien, die sich für ein Glyphosatverbot einsetzen? Wer soll da spenden? (Ruf bei den NEOS: Glock!) – Monsanto wird nicht spenden. (Abg. Meinl-Reisinger: Glock, Novomatic, Benko!)
Daher, meine Damen und Herren, ist es wichtig, eine Obergrenze einzuziehen. Die Wehleidigkeit, die heute zutage getreten ist, zeigt ja, wie sehr man sich auch schon an gewisse Spenden gewöhnt hat. Wir haben eine gute Parteienförderung, wir brauchen diese Großspenden nicht. Was mir sehr leid tut, Karl (in Richtung Abg. Nehammer), ist, dass du von Feinden gesprochen hast und davon, dass man destruktiv sei. (Abg. Nehammer: Der Feind meines Feindes ist mein Freund!) – Ich sehe hier keine Feinde, Karl. (Abg. Nehammer: Du bist ein guter Mensch!) Schau, wir beschließen doch so vieles gemeinsam, wir beschließen zum Beispiel die Schuldenbremse gemeinsam. Wir beschließen das Gewaltschutzpaket gemeinsam. (Abg. Nehammer: ... haben den Bundeskanzler abgewählt! – Abg. Schellhorn: ... Geld herausgezogen aus der Agentur!)
So, wie ich dich kenne, glaube ich nicht, dass du mit Feinden Beschlüsse fassen willst. Wenn das so ist, musst du es sagen (Abg. Nehammer: Ich mach eh ...!), aber ich habe hier im Haus keine Feinde, und du hast im Haus auch keine Feinde. (Abg. Nehammer: Sechs Entschließungsanträge mit der SPÖ!) Wir sind alle von den Bürgern gewählt, und die wollen nicht, dass wir uns gegenseitig wie Feinde behandeln, meine Damen und Herren. Niemand will das! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dönmez.)
2012 wurde das Parteiengesetz mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und den Grünen beschlossen. Es wurde damals von der ÖVP gesagt: Wir haben damit die strengsten Transparenzregeln Europas. Es hat sich herausgestellt, dass das so nicht ganz stimmt. Es gibt noch viel zu tun, und auch nach diesem Beschluss, den wir heute fassen werden, gilt es auch weiterhin, Lücken zu schließen – es gilt auch weiterhin, Lücken zu schließen! –, aber das, was wir jetzt tun, ist ein großer Schritt nach vorne. Ich sage noch einmal: Wenn man Mandatare nicht anfüttern darf, dann sollten auch Parteien nicht angefüttert werden dürfen, egal, ob von Wurstproduzenten oder von sonst irgendjemandem. (Beifall bei der FPÖ.)
Nun beschwert man sich: Um Gottes willen, keine Großspenden mehr, nur 7 500 Euro, nur 7 500 Euro! – Ein Mindestpensionist muss von diesen 7 500 Euro ein halbes Jahr lang leben können, meine Damen und Herren! Das ist kein so kleiner Betrag. (Abg. Meinl-Reisinger: Na ich glaube, allein das Sushi hat 7 500 Euro gekostet in Ibiza!) – Sie sind so aufgeregt, Sie sind so fürchterlich aufgeregt! Ich verstehe es, ich verstehe es. Haselsteiner wird sich nicht freuen, ich bin davon überzeugt – aber wir werden es trotzdem beschließen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dönmez.)
Es gelten also Obergrenzen von 7 500 und 750 000 Euro. Auch da: Um Gottes willen, wie soll denn eine Partei mit nur 1,5 Millionen Euro – die neuen Parteien bekommen 1,5 Millionen Euro – das Auslangen finden? – So, jetzt bin ich nicht der beste Freund von Peter Pilz (Abg. Noll: Was? – Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ und JETZT), aber Peter Pilz hat, glaube ich, als er seine Liste gegründet hat, keine 1,5 Millionen Euro gehabt und ist trotzdem hier ins Hohe Haus eingezogen. (Abg. Meinl-Reisinger: Aber 100 000 von einer Person!) – Ja, 100 000 sind aber nicht 1,5 Millionen Euro, wissen Sie, das ist ein großer Unterschied! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Man kann also auch mit weniger Geld einen Wahlkampf führen. Es kommt nur darauf an, ob man auch glaubwürdig ist und seine Politik glaubwürdig vertritt. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch Personenkomitees werden in die Wahlkampfkostenobergrenze miteinbezogen. Es gibt saftige Strafen, wenn die Obergrenze überschritten wird. Gewundert habe ich mich auch ein bisschen darüber, dass Frau Griss nicht weiß, wie die Wirtschaftsprüfer bestellt werden. – Sie haben Gott sei Dank von Kollegen Matznetter, der auf diesem Gebiet ein echter Profi ist, Nachhilfe bekommen. Und dass man den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat so hinunterdodelt, ist auch unwürdig (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und NEOS), denn wie oft haben wir, auch in Gesprächen mit Mandataren der ÖVP, schon gesagt: Beim Wahlkampf der Partei XY stimmt irgendetwas nicht; die haben diesen Betrag angegeben, wir wissen aber, dass die Plakate und alles, was man einsetzt, wesentlich mehr kosten müssen! – Daher ist es notwendig, sich das aus unabhängiger Sicht anzuschauen und wirklich zu prüfen, ob das, was man meldet, auch dem entspricht, was in der Praxis abgebildet wird.
Meine Damen und Herren, wir schließen Lücken, wir gehen einen großen Schritt nach vorne. Große Investoren – sehr reiche Menschen – haben auch in Österreich einen hohen Stellenwert, weil sie viel an Steuern bezahlen; aber ich will nicht, dass sich Konzerne Parteien halten können – und das stellen wir damit ab. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dönmez.)
10.38
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Abgeordneter Norbert Hofer hat behauptet, dass wir NEOS mindestens eine Parteispende von dem Unternehmen Bayer erhalten hätten. (Abg. Kassegger: Auf europäischer Ebene! – Abg. Hofer: Auf europäischer Ebene! – Ruf bei der FPÖ: Man muss zuhören können, das ist die ... eines Mandatars! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Das ist ein krasser Unfug! Es ist die Unwahrheit, wie wir das auch so oft von der Freiheitlichen Partei gewohnt sind. (Abg. Belakowitsch: Unwahrheit! ...! Geh bitte!)
Ich berichtige tatsächlich: Wir NEOS haben uns 2012 mit dem Anspruch der Transparenz gegründet, deswegen haben wir vom ersten Tag an jede Einnahme und jede
Ausgabe auf unserer Webseite veröffentlicht. 2013 sind wir in den Nationalrat eingezogen. Weder vor noch nach dem Einzug in den Nationalrat haben wir auf Bundesebene, auf Landesebene oder auf Gemeinderatsebene eine Spende erhalten. (Abg. Hofer: Auf europäischer Ebene! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Auf europäischer Ebene sind wir NEOS mit einer Abgeordneten vertreten und haben auch hier in der einen Rechtspersönlichkeit, die wir innehaben, nie eine Spende von Bayer erhalten. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
10.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Noll. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (JETZT): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Also mich wundert ja, dass Niki Scherak – leider ist er jetzt nicht mehr da – zunächst gesagt hat, er sei so sprachlos, die Sache dann aber doch so weitwendig und so wortreich zur Darstellung gebracht hat.
Ja, das ist kein besonders gutes Gesetz – es gibt überhaupt wenig besonders gute Gesetze aus diesem Haus, insofern ist das auch nicht die Ausnahme (Zwischenruf des Abg. Gerstner) –, es ist jedoch – und da bin ich bei manchem Vorredner von mir – ein Schritt in die richtige Richtung.
Um beurteilen zu können, ob dieser Schritt in die richtige Richtung geht, muss man ein bisschen holzschnittartig verteilen. Ich bin Karl Nehammer sehr dankbar dafür, dass er das ganz transparent und öffentlich gemacht hat: Die ÖVP ist die Partei der Eigentümer – ja, das ist es! –, und sie will die Interessen der Eigentümer in diesem Lande fördern – das ist legitim –, und deshalb schaut sie natürlich auch, dass sie mit den Eigentümern – das heißt mit den Haves im Gegensatz zu den Have-nots – entsprechend guten Umgang pflegt, und dazu gehört halt auch das Einkassieren.
Das führt genau zu dem, was Kollege Hofer hier richtig gesagt hat. À la longue geht es um folgende Entscheidung: Wollen wir eine Politik, die durch die Konzerne, die großen Firmen, durch die Haves bestimmt wird, oder wollen wir eine transparente demokratische Politik, die sich auf die Mehrheit – und das sind nun einmal die Have-nots in diesem Land – stützen kann und denen gegenüber rechenschaftspflichtig und auch transparent ist? – Das ist die grundsätzliche Entscheidung.
Wenn wir jetzt hier festlegen, dass wir eine Spendenobergrenze von 750 000 Euro pro Jahr haben, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Wenn wir die Einzelspendenobergrenze mit 7 500 Euro festlegen, dann ist auch das ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. (Abg. Meinl-Reisinger: ... Unternehmer spenden ... richtige Richtung?)
Da muss ich Karl Nehammer schon korrigieren (Zwischenruf des Abg. Nehammer): Der Anlass ist nicht das Ibizavideo, der Anlass der Diskussion ist, dass ihr Folgendes meint: Wir können das Gesetz locker übertreten, 6 Millionen Euro mehr ausgeben als das, was das Gesetz vorschreibt, und im Sinne quasi einer politischen Beichte dann damit davonkommen, dass wir eingestehen, dass wir einen Fehler gemacht haben. (Heiterkeit des Abg. Drozda.) Das ist genau der Inhalt (Abg. Nehammer: ... aber keine in den ..., und das ist nicht transparent! Das ist der Unterschied! Der Klubobmann Drozda lacht schon!), und genau da hat die Diskussion angefangen. Die hat nicht erst beim Ibizavideo angefangen, wobei ich – Fußnote dazu – ja nicht glaube, dass die ÖVP so wahnsinnig erstaunt darüber war, was wir da von Gudenus und Strache hören können. (Weitere Zwischenrufe des Abg. Nehammer.)
Zwei Punkte noch: Das System, die Klubförderung zu senken, wenn nicht ein entsprechender Frauenanteil von 40 Prozent vorhanden ist, ist von der Intention her löblich, ist aber in Wirklichkeit mit dem passiven Wahlrecht nicht vereinbar. Was macht man mit einer demokratisch zulässigen Männerpartei? Die kriegt dann von allem Anfang an nur 60 Prozent der Klubmittel? – Das kann ja nicht sein! Deshalb ist es auch diesbezüglich der richtigere Weg, die Übererfüllung dieser Quote zu fördern und die Mittel aufzustocken, wenn der Anteil von 40 Prozent erhöht wird.
Und noch etwas: Ja, wir sehen es als großes Defizit, dass keine der drei großen Parteien – auch wenn die ÖVP das jetzt auf der Bekundungsebene anders darstellt – in den letzten Jahren auch nur irgendeinen Schritt in die richtige Richtung gemacht hat, die Parteifinanzen materiell vom Rechnungshof überprüfen zu lassen. (Zwischenruf des Abg. Zarits.) Das ist nicht unbedingt ein systematischer Fehler, wie Harald Stefan gesagt hat, denn diese Parteien leben ja im Großen und Ganzen von öffentlichen Parteifinanzierungen, und da gibt es schon den Konnex, dass auch der Rechnungshof dort überprüfen sollte. Wir haben deshalb einen Abänderungsantrag eingebracht, der sehr dem ähnelt, den auch die NEOS eingebracht haben, und da wird man dann gleich sehen, wie die ÖVP wirklich dazu steht.
Letztes Wort: Unsere Parteien sind samt und sonders mit öffentlichem Geld überfüttert. (Beifall bei JETZT sowie des Abg. Schellhorn. – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Wir haben, seit wir hier im Nationalrat sind, den Antrag gestellt, diese öffentliche Parteiförderung zu halbieren. Die NEOS haben leider die Courage verloren und waren nur gegen die Valorisierung, alle anderen waren natürlich ganz dagegen. Die öffentliche Parteiförderung in diesem Land gehört drastisch reduziert. – Danke. (Beifall bei JETZT. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger sowie Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
10.44
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Lueger ist zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Werte Damen und Herren auf der Besuchergalerie und vor den Fernsehschirmen! In den letzten Monaten hat die Diskussion über die Parteienfinanzierung den Eindruck erweckt, als ob Politik käuflich wäre – das hatten wir heute schon. Millionenspenden von Unternehmern wie beispielsweise Pierer und Ortner als Gegenleistung für den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche bei den Arbeitnehmern (Zwischenruf der Abg. Kirchbaumer), die Karfreitagsregelung und Nachbesetzungen in Aufsichtsräten. Daher haben wir gemeinsam mit der FPÖ und der Liste JETZT einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, den ich in seinen Kernpunkten erläutern möchte.
Grundsätzlich wurden Verschärfungen in die Richtung, dass es eine Spendenobergrenze mit einem Sanktionsmechanismus gibt, aufgenommen. Hinsichtlich des Tätigkeitsberichtes ist eine Gliederung der politischen Parteien, eine Präzisierung vorgenommen worden – also auch eine Forderung, die im Raum stand. In diesem Sinne werden auch die Valorisierungsregeln vervollständigt, und bei lokalpolitisch üblichen Veranstaltungen fallen Zuwendungen bis zu 100 Euro pro Person und Veranstaltung, sofern diese derzeit nicht der Registrierkassenpflicht unterliegt, auch nicht unter den Spendenbegriff. Somit wird es auch weiterhin möglich sein, politische Veranstaltungen mit kommunalpolitischem Charakter wie Sommerfeste, Grätzelfeste, Kinderfaschingsfeste und anderes in einem niederschwelligen und unbürokratischen Rahmen durch-
zuführen. Dabei ist die Grenze absichtlich so niedrig gewählt, damit eine Einflussnahme auf politische Entscheidungen ausgeschlossen ist.
Fälschlicherweise ist immer der Eindruck entstanden, dass der Rechnungshof zur Überprüfung der Rechenschaftsberichte der politischen Parteien kaum Möglichkeiten hat. Das ist falsch, und ich möchte das auch begründen – mein Kollege Matznetter hat es vorhin schon erwähnt.
Jede Partei schlägt für seinen Rechenschaftsbericht fünf Wirtschaftsprüfer vor. Aus dem Fünfervorschlag werden seitens des Rechnungshofes zwei Rechnungsprüfer gezogen. Diese unterliegen einem strengen Regulativ: Sie unterliegen der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung und haben ihren Beruf gewissenhaft, unter voller Beachtung der Gesetze und der Verschwiegenheitspflicht eigenverantwortlich und mit voller Haftung für ihre Tätigkeit, geregelt nach Richtlinien, auszuüben. Bei mangelnder Vertrauenswürdigkeit können ihnen die Befugnisse entzogen werden.
Was macht der Rechnungshof? Glaubt er einer Angabe einer Partei nicht, hat er die Möglichkeit, um Aufklärung zu ersuchen, beauftragt seine zwei Nominierten aus den fünf vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfern, erneut zu prüfen, aber auch zu testieren. Und hat er dann immer noch Zweifel, so kann er noch zusätzlich einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer beauftragen, der alles überprüft. Das ist auch in der Praxis des Rechnungshofes gebräuchlich, abseits der Öffentlichkeit, das wird nur so nie kolportiert. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stefan.) Daher ist dieser Eindruck, dass der Rechnungshof keinerlei Prüfbefugnisse hat, vollkommen falsch. (Beifall bei der SPÖ.)
Abschließend darf ich noch folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Angela Lueger, Dr. Nikolaus Scherak, MA und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl betreffend „Antrag auf Sonderprüfung des Familienfests im Schlosspark Schönbrunn – Verstoß gegen das Vergabegesetz und Verdacht auf Parteienfinanzierung durch die Hintertür durch Alt-Bundeskanzler Kurz“ (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Pilz.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundeskanzlerin wird aufgefordert, im Hinblick auf die Vorgänge im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des ,Familienfests im Schlosspark Schönbrunn‘ durch die Österreichischen Bundesgärten in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und dem Bundeskanzleramt, Frauen, Familie und Jugend unverzüglich eine interne Sonderprüfung zu veranlassen. Dabei sollen insbesondere alle damit im Zusammenhang stehenden Aufträge sowie die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen einer umfassenden Prüfung unterzogen werden.
Im Raum stehende Verdachtsmomente hinsichtlich des Verstoßes gegen vergaberechtliche Vorgaben durch Amtsträgerinnen und Amtsträger des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und des Bundesministeriums für Frauen, Familie und Jugend und deren ausgegliederten Einheiten sowie weitere Verdachtsmomente sollen eingehend geprüft werden. Der Bericht soll unverzüglich, spätestens bis zum 15. August dem Parlament übermittelt werden.“
*****
Sehr geehrte Damen und Herren, wir stehen für einen fairen, gesetzeskonformen Wahlkampf mit gleichen Bedingungen für alle. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Silberstein! Silberstein ist fair!)
10.50
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Gesamtändernder Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Stefan, Dr. Noll
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Anträge
457/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG) geändert wird,
846/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,
847/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, und
858/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), BGBl Nr. 56/2012, geändert wird (661 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzestext samt Titel und Eingang lautet wie folgt:
„Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG), BGBl. I Nr. 56/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 31/2019, wird wie folgt geändert:
1. § 2 Z 1 lautet:
„1. „politische Partei“: jede Partei im Sinne des § 1, wobei dieser Begriff umfassend zu verstehen ist und alle territorialen (Landes-, Bezirks-, Gemeindeorganisationen) und nicht territorialen (nach thematischen Kriterien oder solchen der Interessenvertretung definierten Teilorganisationen) Teile erfasst,“
2. Nach § 2 Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:
„3a. „Personenkomitee“: eine von der politischen Partei (im Sinne der Z 1) getrennte Organisation natürlicher und juristischer Personen, mit dem Ziel, eine Partei für eine Wahl oder einen Wahlwerber materiell zu unterstützen. Personenkomitees haben sich unter Angabe ihrer Mitglieder beim unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat zu registrieren,“
3. § 2 Z 5 lautet:
„5. „Spende“: jede Zahlung, Sachleistung oder lebende Subvention, die natürliche oder juristische Personen
a. einer politischen Partei oder
b. einer wahlwerbenden Partei, die keine politische Partei ist, oder
c. einer Gliederung der politischen Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder
d. einer nahestehenden Organisation, mit Ausnahme jener im Sinne des § 4a Abs. 2 Z 4 Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400, sowie jener Einrichtungen, die der Förderung des Breitensports dienen, oder
e. an Abgeordnete, die auf einem von einer politischen Partei eingebrachten Wahlvorschlag kandidiert haben, oder
f. an Wahlwerber, die auf einem von einer politischen Partei eingebrachten Wahlvorschlag kandidiert haben, ohne entsprechende Gegenleistung gewähren. Nicht als Spende anzusehen sind Mitgliedsbeiträge, Beiträge der der jeweiligen Partei angehörenden Mandatare und Funktionäre, Zuwendungen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden und anderen Interessenvertretungen mit freiwilliger Mitgliedschaft im Sinne des Artikels II Abs. 1 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 391/1975 an die in ihren Organen vertretenen Gruppierungen, Zuwendungen von gesetzlichen beruflichen Interessenvertretungen an die in ihren Organen vertretenen Gruppierungen sowie Zuwendungen im Rahmen lokalpolitisch üblicher Veranstaltungen im Wert von bis zu 100 Euro pro Person und Veranstaltung, soweit diese der Registrierkassenpflicht nicht unterliegen,“
4. § 4 Abs. 1 lautet:
„(1) Jede politische Partei darf für die Wahlwerbung zwischen dem Stichtag der Wahl und dem Wahltag zu einem allgemeinen Vertretungskörper oder dem Europäischen Parlament maximal 7 Millionen Euro aufwenden. Wird derselbe Wahlvorschlag von zwei oder mehreren politischen Parteien unterstützt, so gilt die Höchstsumme für die zusammengerechneten Ausgaben dieser Parteien. In die Höchstsumme sind auch die Ausgaben von Personenkomitees sowie einzelner Wahlwerber, die auf einem von der politischen Partei eingebrachten Wahlvorschlag kandidiert haben, einzurechnen, wobei Ausgaben eines Wahlwerbers für auf seine Person abgestimmte Wahlwerbung bis zu einem Betrag von 15 000 Euro außer Betracht zu bleiben haben.“
5. § 5 lautet:
„§ 5. (1) Jede politische Partei hat über die Art ihrer Einnahmen und Ausgaben jährlich mit einem Rechenschaftsbericht öffentlich Rechenschaft zu geben. Dieser Bericht hat auch jene Gliederungen der politischen Partei zu erfassen, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Der Rechenschaftsbericht unterteilt sich in zwei Berichtsteile, wobei im ersten Teil die Einnahmen und Ausgaben der Bundesorganisation und im zweiten Teil jene ihrer territorialen (Landes-, Bezirks-, Gemeindeorganisationen) und nicht territorialen Teilorganisationen (nach thematischen Kriterien oder solchen der Interessenvertretung definierten Teilorganisationen) – gegliedert je nach einzelner Landesorganisation und je nach einzelner nicht territorialer Teilorganisation – auszuweisen sind, und zwar unabhängig davon, ob diese eigene Rechtspersönlichkeit besitzen oder selbst Parteien im Sinne des § 1 sind.
Der Berichtsteil über die Bezirks- und Gemeindeorganisationen umfasst abweichend von Abs. 4 und 5 eine Gegenüberstellung der Gesamtsumme der Einnahmen und Ausgaben.
Die Erstellung des jeweiligen Berichtsinhaltes obliegt der betreffenden Parteiorganisation. Soweit eine politische Partei nach § 1 als territoriale Gliederung bereits von einem Rechenschaftsbericht nach dem dritten Satz erfasst ist, gilt ihre Rechenschaftspflicht als erfüllt.
(1a) Dem Rechenschaftsbericht ist eine Auflistung der Bezeichnungen jener territorialen Gliederungen (Landes-, Bezirks-, Gemeindeorganisationen) und nicht-terri-
torialen Teilorganisationen (nach thematischen Kriterien oder solchen der Interessenvertretung definierten Teilorganisationen) anzuschließen, welche im zweiten Teil des Berichts Berücksichtigung finden.
(2) Dieser Rechenschaftsbericht muss von zwei nicht durch Kanzleigemeinschaft verbundenen Wirtschaftsprüfern (§ 9) überprüft und unterzeichnet werden (§ 8). Die Wirtschaftsprüfer werden vom Rechnungshof für fünf Jahre aus einem Fünfervorschlag der jeweiligen politischen Partei bestellt. Eine unmittelbar darauffolgende Wiederbestellung ist unzulässig.
(3) Der Nachweis hinsichtlich der Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben (§ 4 Abs. 1) ist im das Wahljahr betreffenden Rechenschaftsbericht in einem eigenen Abschnitt auszuweisen. Weitergehende landesgesetzlich geregelte Rechenschaftspflichten bleiben unberührt.
(4) Der Rechenschaftsbericht hat zumindest folgende Einnahmen- und Ertragsarten gesondert auszuweisen:
1. Mitgliedsbeiträge, wobei Mitgliedsbeiträge ab einem Betrag von € 7.500 pro Kalenderjahr unter Nennung des Namens des Mitgliedes und der Höhe des Betrages auszuweisen sind,
2. Zahlungen von nahestehenden Organisationen,
3. Fördermittel,
4. Beiträge der der jeweiligen Partei angehörenden Mandatare und Funktionäre,
5. Erträge aus parteieigener wirtschaftlicher Tätigkeit,
6. Erträge aus Unternehmensbeteiligungen,
7. Einnahmen aus sonstigem Vermögen,
8. Spenden (mit Ausnahme der Z 11 und 12),
9. Erträge aus Veranstaltungen, aus der Herstellung und dem Vertrieb von Druckschriften sowie ähnliche sich unmittelbar aus der Parteitätigkeit ergebende Erträge,
10. Einnahmen aus Sponsoring und Inseraten,
11. Einnahmen in Form kostenlos oder ohne entsprechende Vergütung zur Verfügung gestellten Personals (lebende Subventionen),
12. Sachleistungen,
13. Aufnahme von Krediten,
14. sonstige Erträge und Einnahmen, wobei solche von mehr als 5 vH der jeweiligen Jahreseinnahmen gesondert auszuweisen sind.
(5) Der Rechenschaftsbericht hat zumindest folgende Ausgabenarten gesondert auszuweisen:
1. Personal,
2. Büroaufwand und Anschaffungen, ausgenommen geringwertige Wirtschaftsgüter,
3. Sachaufwand für Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Presseerzeugnisse,
4. Veranstaltungen,
5. Fuhrpark,
6. sonstiger Sachaufwand für Administration,
7. Mitgliedsbeiträge und internationale Arbeit,
8. Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten,
9. Kreditkosten und Kreditrückzahlungen,
10. Ausgaben für Reisen und Fahrten,
11. Zahlungen an Unternehmensbeteiligungen,
12. Zahlungen an nahestehende Organisationen,
13. Unterstützung eines Wahlwerbers für die Wahl des Bundespräsidenten,
14. sonstige Aufwandsarten, wobei solche in der Höhe von mehr als 5 vH der jeweiligen Jahresausgaben gesondert auszuweisen sind.
(6) Dem Rechenschaftsbericht ist eine Liste jener Unternehmen anzuschließen, an denen die Partei und/oder eine ihr nahestehende Organisation und/oder eine Gliederung und/oder Teilorganisation der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, mindestens 5 vH direkte Anteile oder 10 vH indirekte Anteile oder Stimmrechte hält. Nahestehende Organisationen und Gliederungen bzw. Teilorganisationen der Partei, die eigene Rechtpersönlichkeit besitzen, haben dazu der politischen Partei die erforderlichen vollständigen und korrekten Angaben zu übermitteln. Soweit diese Angaben bereits einer übergeordneten territorialen Gliederung einer politischen Partei übermittelt wurden, gilt die Übermittlungspflicht als erfüllt. Der Rechnungshof hat diese ihm bekannt gegebenen Unternehmen den seiner Kontrolle unterliegenden Rechtsträgern mitzuteilen und diese Rechtsträger aufzufordern, ihm binnen eines Monats den Gesamtbetrag der zwischen den Rechtsträgern und jedem einzelnen der angeführten Unternehmen im Berichtszeitraum des Rechenschaftsberichtes abgeschlossenen Rechtsgeschäfte bekannt zu geben.
(7) Jede politische Partei hat bis zum 30. September des folgenden Jahres den Rechenschaftsbericht samt Spenden-, Sponsoring- und Inseratenlisten und Liste der Beteiligungsunternehmen gemäß Abs. 6 dem Rechnungshof zu übermitteln. Nahestehende Organisationen und Gliederungen sowie Teilorganisationen der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, sowie Abgeordnete und Wahlwerber, die auf einem von der politischen Partei eingebrachten Wahlvorschlag kandidiert haben, haben dazu der politischen Partei die für die Spenden-, Sponsoring- und Inseratenlisten erforderlichen vollständigen und korrekten Angaben zu übermitteln. Die im ersten Satz genannte Frist kann vom Rechnungshof im Falle eines begründeten Ersuchens der politischen Partei um bis zu vier Wochen verlängert werden.
6. In § 6 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Jede politische Partei im Sinne des § 2 Z 1 darf pro Kalenderjahr höchstens Spenden im Gesamtwert von 750 000 Euro annehmen. Darüber hinausgehende Spenden sind unverzüglich dem Rechnungshof weiterzuleiten. Diese Bestimmung gilt auch für neue, bisher nicht unter den sachlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes gefallen seiende wahlwerbende Parteien, welche Statuten vor ihrem ersten Antreten zur Wahl eines allgemeinen Vertretungskörpers oder des Europäischen Parlaments hinterlegt haben, wobei jedoch für das erste Antreten bei einer Wahl im betreffenden Kalenderjahr das Doppelte dieses Betrages als Höchstgrenze gilt.“
7. In § 6 Abs. 4 wird der Betrag „3 500“ durch den Betrag „2 500“ ersetzt.
8. § 6 Abs. 5 lautet:
„(5) Pro Spender, gleichgültig ob es sich dabei um eine juristische oder eine natürliche Person handelt, sind pro Kalenderjahr Spenden an eine politische Partei im Sinne des
§ 2 Z 1 nur in der Höhe von insgesamt 7 500 Euro zulässig. Für juristische Personen, die Tochtergesellschaften oder ähnliche Strukturen haben, gilt diese Höchstsumme pro Kalenderjahr insgesamt. Für neu antretende wahlwerbende Parteien im Sinne des Abs. 1a gilt, dass die Höchstsumme das Fünffache beträgt. Spenden über 2 500 Euro sind dem Rechnungshof unter Nennung von Spender und Höhe unverzüglich zu melden. Der Rechnungshof hat diese Spenden unter Nennung von Spender und Höhe unverzüglich zu veröffentlichen.“
9. In § 6 Abs. 6 Z 6 entfällt die Wortfolge „sofern die Spende den Betrag von 2 500 übersteigt,“.
10. In § 6 Abs. 6 Z 7 wird der Betrag „2 500“ durch den Betrag „500“ ersetzt.
11. In § 6 Abs. 6 Z 8 und 9 wird der Betrag „1 000“ jeweils durch den Betrag „500“ ersetzt.
12. § 6 Abs. 7 lautet:
„(7) Nach Abs. 1a, 5 und 6 unzulässige Spenden sind von der Partei unverzüglich, spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr, an den Rechnungshof weiterzuleiten. Der Rechnungshof hat die eingehenden Beträge auf einem gesonderten Konto zu verwahren und überdies in seinem Tätigkeitsbericht (Art. 126d Abs. 1 B-VG) anzuführen.“
13. § 6 Abs. 9 lautet:
„(9) Abs. 1a und 3 bis 8 sind sinngemäß auf alle Gliederungen einer Partei, auf Abgeordnete und Wahlwerber, die auf einem von der politischen Partei eingebrachten Wahlvorschlag kandidiert haben, Personenkomitees und auf nahestehende Organisationen, ausgenommen jene im Sinne des § 4a Abs. 2 Z 3 Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400, sowie Einrichtungen, die der Förderung des Breitensports dienen, anzuwenden.“
14. Nach § 6 Abs. 9 wird folgender Abs. 9a eingefügt:
„(9a) Einnahmen und Ausgaben von Personenkomitees im Zeitraum von 1. Jänner 2017 bis 1. Juli 2019 sind gegenüber dem Rechnungshof bis spätestens 1. Jänner 2020 offenzulegen.“
15. § 10 Abs. 7 lautet:
„(7) Hat eine politische Partei Spenden unter Verstoß gegen § 6 Abs. 1a, 4, 5 oder 6 angenommen, nicht ausgewiesen oder nicht gemeldet, ist über sie eine Geldbuße je nach Schwere des Vergehens bis zum Dreifachen des erlangten Betrages, mindestens jedoch in der Höhe des erlangten Betrages, zu verhängen. Resultiert der Verstoß aus einer unrichtigen oder unvollständigen Auskunft oder Angabe einer nahestehenden Organisation oder Gliederung der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, so ist die Geldbuße über die nahestehende Organisation oder die Gliederung der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, zu verhängen.“
16. § 10 Abs. 8 lautet:
„(8) Für den Fall der Überschreitung des in § 4 geregelten Höchstbetrages um bis zu 10 vH ist eine Geldbuße in der Höhe von bis zu 15 vH des Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 10 vH hinaus, so ist eine zusätzliche Geldbuße um bis zu 25 vH dieses zweiten Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 25 vH hinaus, so ist eine weitere Geldbuße um bis zu 100 vH dieses dritten Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 50 vH hinaus, so ist zusätzlich
noch eine weitere Geldbuße um bis zu 150 vH dieses vierten Überschreitungsbetrages zu verhängen.“
17. Nach § 11 Abs. 5 wird folgender Abs. 5a eingefügt:
„(5a) Der Senat führt ein Verzeichnis über die registrierten Personenkomitees, wobei der Proponent und die Bezeichnung des Komitees zu veröffentlichen sind. Die Registrierung ist nur unter Vorlage einer Einverständniserklärung des zu Unterstützenden zulässig.“
18. Nach § 11 wird folgender § 11a samt Überschrift eingefügt:
„Transparenz
§ 11a. (1) Zur begleitenden Analyse der Aufwendungen für Wahlkämpfe und zur Kontrolle der Wahlwerbungsausgaben sowie der Wahlwerbungsberichte ist der unabhängige Parteien-Transparenz-Senat zuständig. Er soll dafür eine Woche vor dem Stichtag drei Sachverständige aus dem Bereich der Transparenz-und Kampagnenforschung, aus dem Gebiet des Medienwesens sowie aus dem Kreis von Wirtschaftsprüfern bestellen, die die Wahlkämpfe der wahlwerbenden Parteien analysieren und jeweils in einem Gutachten die Plausibilität der Einhaltung der Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben beurteilen.
(2) Dieses Gutachten ist der jeweiligen wahlwerbenden Partei möglichst fünf Monate nach dem Wahltag zu übermitteln. Die wahlwerbenden Parteien können innerhalb von einem Monat nach Übermittlung schriftliche Stellungnahmen zu dem Gutachten abgeben. Die Gutachten und die Stellungnahmen sind möglichst sechs Monate nach dem Wahltag auf der Homepage des unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats zu veröffentlichen.
(3) Die Kosten für diese Gutachten trägt das Bundeskanzleramt.“
19. § 12 Abs. 2 Z 2 lautet:
„2. eine Spende entgegen § 6 Abs. 1a oder 5 annimmt und nicht weiterleitet oder“
20. § 12 Abs. 2 Z 4 lautet:
„4. eine erhaltene Spende zur Umgehung von § 6 Abs. 1a, 4, 5 oder 6 Z 9 in Teilbeträge zerlegt und verbucht oder verbuchen lässt,“
21. In § 12 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
„Darüber hinaus ist auf den Verfall der den erlaubten Betrag übersteigenden Summe der Spende zu erkennen.“
22. In § 12 wird folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Hat eine politische Partei den Rechenschaftsbericht entgegen § 5 Abs. 7 nicht übermittelt, wird deren Parteiförderung bis zur tatsächlichen Übermittlung einbehalten.“
23. § 12 Abs. 3 lautet:
„(3) Hat ein Abgeordneter oder ein Wahlwerber, der auf einem von der politischen Partei eingebrachten Wahlvorschlag kandidiert hat (§ 6 Abs. 9), eine Spende unter Verstoß gegen § 6 Abs. 4 nicht ausgewiesen oder entgegen § 6 Abs. 1a, 5 oder 7 angenommen, nicht gemeldet oder nicht weitergeleitet, so ist zusätzlich auf Verfall eines der Höhe der jeweiligen Spende entsprechenden Geldbetrags zu erkennen.“
24. In § 12 wird folgender Abs. 3a eingefügt:
„(3a) Hat ein Personenkomitee eine Partei, einen Abgeordneten oder einen Wahlwerber, der auf einem von der politischen Partei im Sinne des § 2 Z 1 eingebrachten Wahlvorschlag kandidiert, ohne vorangehende Registrierung beim unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat, materiell unterstützt, so ist dieses mit einer Geldstrafe in der Höhe des Fünffachen der Unterstützungsleistung zu bestrafen.“
25. § 14 Abs. 2 lautet:
„(2) Die Beträge in § 2 Z 5, § 4, § 6 Abs. 1a und 4 bis 6 sowie § 7 Abs. 1 und 2 vermindern oder erhöhen sich jährlich in jenem Maß, in dem sich der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder der an seine Stelle tretende Index des Vorjahres verändert.“
26. Nach § 15 wird folgender § 15a samt Überschrift eingefügt:
„Übergangsbestimmungen
§ 15a. Die Grenze für Spendenannahmen im Gesamtwert von 750 000 Euro pro Kalenderjahr beträgt für den Zeitraum ab dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2019 375 000 Euro. Spenden, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gewährt wurden, bleiben außer Betracht.“
Begründung:
Gegenüber der Beschlussfassung im Verfassungsausschuss wird mit dem Gesamtändernden Abänderungsantrag folgendes geändert:
Grundsätzlich werden Verschärfungen in die Richtung vorgenommen, dass die Spendengrenze des § 6 Abs. 1a in den Sanktionsmechanismus mit aufgenommen wurde. Ebenso wurden hinsichtlich des Tätigkeitsberichtes und der Gliederungen der politischen Parteien Präzisierungen vorgenommen. In diesem Sinne wurden auch die Valorisierungsregeln vervollständigt.
Ergänzend dazu werden Bestimmungen aufgenommen, wonach Zuwendungen im Rahmen lokalpolitisch üblicher Veranstaltungen bis zu 100 Euro pro Person und Veranstaltung, soweit diese der Registrierkassenpflicht nicht unterliegen, nicht unter den Spendenbegriff fallen. Damit sollen politische Veranstaltungen mit kommunalem Charakter wie Sommerfeste, Grätzlfeste, Kinderfaschingsfeste, Weihnachtsstände oder Jahresabschlussfeste in einem niederschwelligen Rahmen unbürokratisch ermöglicht werden. Durch die absichtlich niedrig gewählte Grenze ist eine Einflussnahme auf politische Entscheidungen ausgeschlossen.
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Angela Lueger, Scherak, Zinggl
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Antrag auf Sonderprüfung des Familienfests im Schlosspark Schönbrunn – Verstoß gegen das Vergabegesetz und Verdacht auf Parteienfinanzierung durch die Hintertür durch Alt-Bundeskanzler Kurz
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1:
Bericht des Verfassungsausschusses über die Anträge 457/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG) geändert wird,
846/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,
847/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,
und
858/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), BGBl Nr. 56/2012, geändert wird (661 d.B.)
Am 1. Mai 2019 fand das „Familienfest im Schlosspark Schönbrunn“ statt. Eröffnungsredner war der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz. Eingeladen hatten dazu die Ministerinnen Köstinger (BMNT) und Bogner-Strauß (BKA, FFJ) sowie die „Österreichischen Bundesgärten“. Die ÖVP hatte damals schon versucht, dieses Familienfest für sich zu vereinnahmen und als politisches Pendant zum Staatsfeiertag zu „verkaufen“. Dass hier der Versuch unternommen wurde, ein aus Steuermitteln finanziertes Familienfest parteipolitisch für die ÖVP zu nutzen, lässt sich auch daran erkennen, dass beispielsweise damalige FPÖ-Regierungsmitglieder keine Einladung dazu erhalten hatten und daher nur Vertreterinnen und Vertreter der ÖVP-geführten Ressorts anwesend waren. In zahlreichen Medien wurde darüber berichtet, so beispielsweise auch auf Salzburg24.at. Dort heißt es wörtlich: „ÖVP feiert Familienfest in Wien. Während Koalitionspartner FPÖ am Staatsfeiertag eine Kundgebung am Urfahraner Jahrmarkt in Linz abhielt und die SPÖ am Wiener Rathausplatz aufmarschierte, lud die ÖVP um Bundeskanzler Sebastian Kurz zum Familienfest in den Schönbrunner Schlosspark.“ Während aber die Kundgebungen von FPÖ und SPÖ dezidierte Parteiveranstaltungen waren, ließ sich die ÖVP ihr Fest vom Steuerzahler über die Ministerien finanzieren. Offensichtlich um die Parteikassa zu schonen.
Mittlerweile wurde bekannt, dass dieses Fest dem Steuerzahler zumindest 230.000 Euro an Kosten verursacht hat. Darüber hinaus wurde bekannt, dass bei der Auftragsvergabe – jedenfalls als Subunternehmer - ein erst 2016 gegründetes Unternehmen involviert war, welches zu 50 Prozent dem früheren Generalsekretär und jetzigem provisorischen Leiter der Präsidialsektion im BKA , Dieter Kandlhofer, gehört. Presseberichten zufolge lautet der Firmensitz auf die Privatadresse des langjährigen Mitglieds der ÖVP Niederösterreich. Die andere Hälfte des Unternehmens gehört Florian K., der – übrigens wie Dieter Kandlhofer - ÖVP-Gemeinderat in Hagenbrunn in Niederösterreich ist. Florian K. hat auch das Familienfest moderiert.
Hier erhärtet sich der Verdacht auf Parteibuch- und Freunderlwirtschaft, zumal fraglich ist, wie und ob bei Kosten von mehr als 230.000 Euro die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes beachtet wurden. Bei Aufträgen über 100.000 Euro an einen Auftragnehmer hat gemäß den Bestimmungen des Vergabegesetzes jedenfalls eine öffentliche Ausschreibung zu erfolgen. Aufträge über 50.000 Euro müssen seit 1. März 2019 von öffentlichen Auftraggebern jedenfalls bekannt gegeben werden. Es stellt sich daher die Frage, wann und wo diese Aufträge seitens der zuständigen Ministerien sowie der ausgegliederten Einheiten veröffentlicht wurden.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundeskanzlerin wird aufgefordert, im Hinblick auf die Vorgänge im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des „Familienfests im Schlosspark Schönbrunn“ durch die Österreichischen Bundesgärten in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und dem Bundeskanzleramt, Frauen, Familie und Jugend unverzüglich eine interne Sonderprüfung zu veranlassen. Dabei sollen insbesondere alle damit im Zusammenhang stehenden Aufträge sowie die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen einer umfassenden Prüfung unterzogen werden.
Im Raum stehende Verdachtsmomente hinsichtlich des Verstoßes gegen vergaberechtliche Vorgaben durch Amtsträgerinnen und Amtsträger des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und des Bundesministeriums für Frauen, Familie und Jugend und deren ausgegliederten Einheiten sowie weitere Verdachtsmomente sollen eingehend geprüft werden. Der Bericht soll unverzüglich, spätestens bis zum 15. August dem Parlament übermittelt werden.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag und der Abänderungsantrag sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pilz. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich mich einmal bei Abgeordnetem Hofer für sein freundliches und sachlich gerechtfertigtes Lob bedanken. (Heiterkeit der Abgeordneten Hofer und Kassegger.) – Sollte es irgendwelche Spekulationen geben, dass ich ein Angebot für eine Kandidatur bei der Freiheitlichen Partei erhalten hätte, dann stelle ich gleich klar: Das ist nicht der Fall. Es gibt kein Angebot und es gäbe auch keine Bereitschaft von mir, zu wechseln. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Das Zweite ist – wir brauchen es gar nicht zu diskutieren, ich stelle es gleich fest –: Man kann an unserer Liste kritisieren, was man will, aber eines kann man uns nicht vorwerfen (erheitert): dass unsere Fraktion aus Sesselklebern besteht – das mit Sicherheit nicht. (Allgemeine Heiterkeit. – Ruf: Außer Ihnen!)
Damit schon genug von uns; es wird noch genug über uns geredet werden. Ich hätte es mir gerne erspart, aber jetzt rede ich doch lieber über die Parteifinanzen und den vorliegenden Antrag.
Kollegin Griss, der ich in allen Punkten beipflichte, hat völlig richtig gesagt, dass es um das große österreichische Grundproblem geht: Wie geht der Dackel mit der Wurst um und wie verhindern wir den Wurstmissbrauch?
Kollegin Griss hat natürlich vollkommen recht, wenn sie darauf hinweist, dass es nicht gut, sondern ein schlechtes Zeichen ist, wenn zwei große Fraktionen dieses Parlaments dem Rechnungshof als Organ des Parlaments das Misstrauen aussprechen. Ich halte das für kein Zeichen wirklicher parlamentarischer Kultur. Wenn nicht wir dem
Rechnungshof signalisieren, dass wir ihm bei seinen Prüfungen zu 100 Prozent trauen, na, wer sonst soll dem Rechnungshof das Vertrauen aussprechen? – Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist die Frage Dackel und Wurst. – Frau Kollegin Griss, es gibt eine NEOS-Sondersituation, die sich zum Teil auch in der ÖVP wiederfindet, die mit der Wurstgröße zu tun hat. (Heiterkeit des Abg. Drozda.) Die unangenehmste Situation ist, wenn der Dackel eine einzige Wurst gar nicht auffressen kann, weil der Wurstspender sich überlegt hat, wie er mit einer einzigen, riesigen Wurst den gesamten Hunger des Dackels stillen kann. Da entsteht Wurstabhängigkeit von einem einzigen Wurstspender! (Heiterkeit der Abg. Schimanek.)
Erzählen Sie mir doch bitte nicht, dass der Großwurstspender und der pinke Dackel nicht wissen, wozu die Großwurst dient! Na selbstverständlich dient die Großwurst dazu, dass der Großwurstspender dem pinken Dackel bei Gelegenheit auch sagen kann: Nächstes Jahr gibt es – unter ganz bestimmten Umständen – keine Wurst mehr, also verhalte dich großwurstkonform! (Heiterkeit und Beifall bei JETZT sowie Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Glauben Sie - -? Hat das der Herr Noll bei Ihnen auch so gemacht?) Und das ist das NEOS-Problem: die Großwurstkonformität.
Wie gehen wir jetzt damit und auch mit dem Faktum um, dass sich die NEOS bereits großwurstkonform verhalten – 60-Stunden-Woche, 12-Stunden-Tag, Karfreitag und, und, und; es ist ja heute schon aufgezählt worden –, aber dann keine Großwurst bekommen dürfen? (Abg. Meinl-Reisinger: Aber wir haben noch immer keine Erbschaftssteuer ...!)
Das ist natürlich ein Grund zu maßloser politischer Enttäuschung, denn die NEOS sagen zu Recht: Wir haben uns die Großwurst ja bereits verdient! Wir haben sie uns verdient, und jetzt bekommen wir sie nicht! (Beifall bei JETZT.)
Können Sie sich großwurstlose NEOS vorstellen? (Allgemeine Heiterkeit.) Das ist ein Problem – ein Wurstproblem –, das wir – drei Fraktionen, fünf wären mir lieber gewesen – positiv zu beantworten versuchen. Wir versuchen, auch wenn es zu Entzugserscheinungen kommt, die NEOS daran zu gewöhnen, dass es ab sofort keine Großwürste gibt, auch keine NEOS-Extragroßwürste. (Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Und damit haben Sie ... ganz klar auf ... gelegt!)
Dann haben wir das ÖVP-Problem, das Problem einer Fraktion, die hergeht und sagt (Zwischenruf der Abg. Tanja Graf): Wurst? Wurst gibt es bei uns nicht! Wir, der türkise Dackel, ernähren uns von Salat. Wir sind der einzige Salatdackel dieser Republik! – Und dann kommen wir drauf, dass rund um den türkisen Salatdackel überall in Vereinen zur Förderung der bürgerlichen Denkweise Wurstverstecke sind: in der ganzen Republik, hauptsächlich in Niederösterreich, als Vereine getarnte Wurstverstecke! (Heiterkeit und Beifall bei JETZT, SPÖ und FPÖ.)
Wenn niemand hinschaut, dann nähert sich der türkise Salatdackel einem Wurstversteck, räumt es aus, liegt dann mit vollem Wurstbauch am Rücken und sagt: Halbieren wir die staatliche Wurstförderung! – Sagen Sie einmal, gehtʼs noch?! (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei JETZT, SPÖ, FPÖ und NEOS. – Abg. Tanja Graf: Das ist dieses Hauses nicht würdig!)
Ich sage Ihnen zum Abschluss eines: Den Österreicherinnen und Österreichern ist es nicht wurst (Heiterkeit bei der SPÖ), wer sich Parteien kaufen kann, Abgeordnete kaufen kann und letzten Endes auch Gesetze kaufen kann.
Damit das nicht mehr geht, ziehen wir Grenzen ein (Abg. Schmidhofer: Und der Dackel sitzt in der günstigen Gemeindewohnung ...!), Grenzen, damit die Großwurstspender wissen: Großwurst verboten, kein Platz für Großwürste mehr! (Ruf bei der ÖVP: Würdelos!)
Zweitens machen wir eines klar, und da wird es sehr ernst: Einer Partei, und das ist die Österreichische Volkspartei, die in der offenen Absicht in Nationalratswahlkämpfe geht, Gesetze wie das Gesetz über die Beschränkung der Wahlkampfkosten zu brechen, dieser Partei, für die Gesetzesbruch in Wahlkämpfen zur Normalität gehört und die glaubt, dass es mit einer Entschuldigung getan ist, schreibt der Nationalrat ins Stammbuch: Das geht nicht mehr! Das wird so teuer, dass ihr eine ganze Wurstfabrik braucht, um die Strafen zu finanzieren. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das kommt jetzt ins Stammbuch der ÖVP, und das ist ganz wichtig. Das ist die erste Chance, dass auch die ÖVP gezwungen wird, einen sauberen Wahlkampf zu führen. Das allein macht es wert, diesem Antrag zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei JETZT und SPÖ.)
10.57
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hofer. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie können sich erinnern, dass ich in meiner Rede die Firmen Monsanto und Bayer angesprochen und erzählt habe, womit diese Unternehmen reich geworden sind, nämlich mit einem dioxinhaltigen Pflanzengift. Das war ein Entlaubungsmittel im Vietnamkrieg, und Hunderttausende Vietnamesen leiden noch heute unter der Verwendung und es kommen noch immer sehr viele behinderte Kinder zur Welt.
Als ich dann gesagt habe, dass die NEOS auf europäischer Ebene Förderungen bekommen – (in Richtung Abg. Meinl-Reisinger, die sich zum Präsidium begibt) gleich zu einer tatsächlichen Berichtigung, sehr gut! –, hat es geheißen: Das ist nicht wahr (Abg. Bernhard: Das ist auch nicht wahr!), wir bekommen in Österreich keine Förderung! (Abg. Bernhard: Nein, wir NEOS bekommen keine Förderungen!)
Ich lese Ihnen etwas vor, nämlich einen Bericht des ORF vom 13. März 2019, 12.53 Uhr: „In einer Finanzaffäre geht die Partei des französischen Präsidenten Emmanuel Macron auf Distanz zu den Liberalen im Europaparlament: Macrons Kampagnenleiter für die Europawahl [...] machte gestern Abend deutlich, dass die Zusammenarbeit gefährdet sei.
Nach Recherchen französischer Medien hat die Liberalen-Fraktion ALDE“ – da sind Sie Mitglied (Abg. Bernhard: Das ist eine Familie!); ja, das ist eine Familie, ja, ja; da sind Sie Mitglied (Heiterkeit bei der FPÖ) – „insgesamt 425.000 Euro von [...] Konzernen wie Bayer, Google und Microsoft“ erhalten.
Jetzt können Sie berichtigen, was immer Sie wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
10.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Klubobfrau Meinl-Reisinger zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Hofer! Es gilt das, was ich vorhin gesagt habe. Sie sind beschämt durch das, was man im Ibizavideo sieht, stehen mit dem Rücken zur Wand und patzen alle an.
Ich berichtige tatsächlich, dass wir NEOS – denn Sie haben einen Zusammenhang mit NEOS hergestellt – innerhalb der ALDE massiv dagegen aufgetreten sind, dass diese Spenden angenommen werden. (Abg. Hofer: Geh bitte, das ist keine tatsächliche Berichtigung!) Die ALDE-Kommissarin Vestager hat – offensichtlich haben die Spenden nicht gewirkt – sich massiv (Zwischenrufe bei der FPÖ) für den Wettbewerb und gegen Google, Facebook und Co eingesetzt und die ALDE nimmt zukünftig keine Spenden mehr von Unternehmen an. (Abg. Hofer: Sehr schwach! – Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und NEOS.)
11.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Moser. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Josef Moser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Parteiengesetz wurde im Jahr 2012 im Rahmen eines sogenannten Transparenzpaketes in Kraft gesetzt und es stellt sich daher jetzt die Frage, inwieweit mit diesem Paket die Zielsetzungen dieses Gesetzes auch tatsächlich umgesetzt worden sind, nämlich ob dem Versprechen des Gesetzgebers – Transparenz zu schaffen – auch Rechnung getragen worden ist. Der Rechnungshof, der heute mehrmals angesprochen worden ist, hat dieses Gesetz seit seiner Beschlussfassung im Jahr 2012 immer wieder verfolgt – genauso wie auch die Experten – und aufgezeigt, wo es Transparenzlücken gibt.
Daher stellt sich die Frage, ob der Antrag, der heute von SPÖ, FPÖ und der Liste JETZT eingebracht wurde, der Zielsetzung des damaligen Gesetzes entspricht, nämlich Transparenzlücken zu schließen und den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, wie die Gelder verwendet werden. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Die Analysen des Rechnungshofes seit dem Jahr 2012 zeigen auf, dass Umgehungskonstruktionen möglich sind und Transparenz eben deshalb nicht gegeben ist. Man hat den Rechnungshof zwar einbezogen, damit er sein Testat abgibt, dass die Rechnungsabschlüsse tatsächlich inhaltlich richtig sind, ihm aber keine Prüfrechte eingeräumt. Gleichzeitig sind Umgehungskonstruktionen möglich, die die Verantwortung aus dem Parteiengesetz der Transparenz entziehen. Daher stellt sich die Frage: Kann ein Sachverhalt wie im Ibizavideo mit diesem Antrag in Zukunft verhindert oder verunmöglicht werden?
Das Ergebnis ist, dass das nicht der Fall ist. Mit diesem Antrag – das ist leider bedauerlich – streut man den Menschen Sand in die Augen, vermittelt ihnen, dass Transparenz geschaffen wird. Das Gegenteil ist der Fall! Es ist ein Transparenzvermeidungsantrag und das ist schade! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Griss.)
Betrachtet man nämlich diesen Antrag, dann kann man sehen, dass dem Rechnungshof eben nicht gleichzeitig originäre Einschau- und Prüfrechte eingeräumt werden. Der Rechnungshof darf entgegennehmen, er darf formell prüfen und er darf auch veröffentlichen. Er soll aber auch gleichzeitig aussagen, ob der vorliegende Rechenschaftsbericht inhaltlich richtig und vollständig ist, nur darf er nicht prüfen.
Da bin ich schon bei Herrn Abgeordneten Matznetter, einem Wirtschaftsprüfer, dem ich die Frage stelle, ob er bei einem Unternehmer auch so vorgeht, wenn er – wie in dem Fall – Steuern nicht entsprechend verwendet oder die Finanzverwaltung diesbezüglich Zweifel hat. Nach dem Parteiengesetz werden zwei Wirtschaftsprüfer bestellt. Wenn der Rechnungshof prüfen will, ob ein Rechnungsabschluss den Gegebenheiten entspricht, darf er nicht selbst prüfen. Er muss einen weiteren Wirtschaftsprüfer be-
stellen, den er bezahlt, der dann wiederum vor Ort prüft, und bekommt wieder nur den Bericht, den er wieder nicht prüfen kann. Er kann sich nur darauf verlassen.
Die Frage ist: Gibt man auch den Unternehmern die Möglichkeit, Herr Abgeordneter, bei Zweifeln der Finanz einen weiteren Wirtschaftsprüfer zu bestellen, der eben der Finanz – denn Betriebsprüfer dürfen in Unternehmen nicht prüfen – die Unterlagen vorlegt? Ich glaube, das ist nicht der Fall. Daher liegt hier eine Ungleichbehandlung vor. Dieser Umstand, dessen Beseitigung für Transparenz entscheidend ist, wird in Ihrem Antrag nicht angesprochen, bleibt nach wie vor aufrecht und führt dadurch auch zu keiner Transparenz. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Griss.)
Dass der Weg des Sand-in-die-Augen-Streuens weitergeht, zeigt auch der Umstand, dass man jetzt bei den Wahlwerbungskosten einen Transparenzsenat einrichtet, in den drei Personen nominiert werden, die aus den öffentlichen Meldungen erkunden können, wie hoch die Wahlwerbungskosten tatsächlich sein könnten und diesbezüglich eine Analyse machen. Die Stellungnahme wird einer Analyse unterzogen, und das wird dann auf der Webseite des Parteien-Transparenz-Senats veröffentlicht. Nur: Man darf nicht prüfen, man darf nicht hineingehen, das heißt, man legt nicht offen, wie hoch die Wahlwerbungskosten sind.
Nein, man macht einen Transparenzsenat, dessen Mitglieder dann die Zeitung lesen können und dann daraus schließen, dass die Kosten eigentlich höher sein könnten; und weil sie höher sind, machen sie einen Bericht, und der Bericht liegt dann dem Rechnungshof vor und der Rechnungshof darf wieder nicht prüfen. Ist das Transparenz? Ist das genau das, was man den Bürgerinnen und Bürgern verspricht? – Ist es nicht. Und genau das – dass man eine Parteienintransparenz schafft, vorbei am Rechnungshof, dass man keine originären Prüfrechte einräumt – zeigt, dass man keine Transparenz haben will, sondern im Gegenteil, dass man verschleiern will (Abg. Kuntzl: Machen Sie einen Antrag!), und das ist schädlich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)
Dieser Antrag versteinert auch die bestehenden Umgehungskonstruktionen – das wurde von Abgeordneten Gerstl bereits angesprochen –, indem jetzt nach dem Parteiengesetz vorgesehen ist, dass es nur mehr nahestehende Organisationen sind, die auch rein statutarisch verankerte Kriterien haben. Das heißt, die inhaltliche beziehungsweise personelle Vernetzung ist nicht entscheidend. Also auch, wenn man personell vernetzt ist, wenn man inhaltlich mit einer Partei vernetzt ist, gilt das nicht mehr als nahestehende Organisation und man braucht demnach auch die dementsprechenden Angaben im Rechenschaftsbericht nicht auszuweisen. Ja, ist das transparent? Ist das das, was man den Menschen verspricht? (Abg. Kuntzl: Machen Sie einen Antrag! Wo ist Ihr Antrag?!) Das ist es nicht; und aus dem Grund sollte man da etwas tun! (Beifall bei der ÖVP.)
Der Antrag bringt auch einen nicht zu rechtfertigenden Bürokratieaufwand mit sich. Es ist nämlich nicht so, dass die Parteien, wenn sie mit staatsnahen Unternehmen Geschäfte abschließen, das auch anführen und dem Rechnungshof mitteilen; nein, der Rechnungshof muss von sich aus 6 000 Unternehmen in öffentlicher Hand fragen, ob sie mit politischen Parteien Geschäfte gemacht haben. Und dabei ist nur die Gesamtsumme der Geschäfte bekannt zu geben, nicht aber die Summe des jeweils einzelnen Geschäfts. Das heißt, man kann die Preisangemessenheit nicht prüfen. Man schafft Bürokratie, um sehr wohl wiederum Transparenz zu vermeiden – und das ist nicht fair. (Beifall bei der ÖVP.)
Darüber hinaus werden auch Interpretationsspielräume, die zulasten der Transparenz gehen, nicht beseitigt. Dieser Antrag greift die Empfehlung des Rechnungshofes nicht auf, er greift die Empfehlungen von Experten nicht auf und er greift die Empfehlungen
der OSZE nicht auf. Dieser Antrag geht leider in eine Richtung, die Transparenz vermeiden will, nicht Transparenz schaffen will. Man streut den Menschen Sand in die Augen. Das ist schädlich! Gerade vor Wahlen sollte man daher nicht öffentlich bekunden, dass man tatsächlich Transparenz haben will. (Beifall bei der ÖVP.)
Da wir für Transparenz stehen, darf ich drei Entschließungsanträge einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für FPÖ-nahen Verein“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert die interne Revision des BMLV zu beauftragen, den oben angeführten Sachverhalt, insbesondere die Leistungsvereinbarung des BMLV mit dem ISP und die konkrete Leistungserbringungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Sparsamkeit überprüfen zu lassen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“
*****
Ich darf, nachdem im Ibizavideo auch Tiefbauprojekte angesprochen worden sind, einen weiteren Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vergabeverfahren im Hoch- und Tiefbau des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Finanzprokuratur damit zu beauftragen, sämtliche Vergabeverfahren in den vergangenen 5 Jahren im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie jener Vergaben über einem Wert von €1.000.0000 des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt, hinsichtlich der Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen zu prüfen. Gleichzeitig soll bei diesen Vergaben geprüft werden, ob und aus welchen Gründen es zu Kostenüberschreitung bei der Abwicklung dieser Vergaben gekommen ist. Darüber ist dem Nationalrat ehestmöglich Bericht zu erstatten.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anhebung der Aufsichtsratsvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Finanzprokatur wird mit der Überprüfung zu beauftragen, ob und wenn ja in welcher
Höhe es seit 1.1.2018 zu einer Anhebung der Aufsichtsratsvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt, gekommen ist und ob diese im Sinne der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bedungen waren. Darüber ist dem Nationalrat bis zum 15. August 2019 Bericht zu erstatten“.
*****
Abschließend darf ich noch ersuchen, dass alle Parteien gemeinsam im Hinblick auf die Empfehlungen der Rechnungshofexperten und der OSZE darangehen, nunmehr das umzusetzen, was man seinerzeit, im Jahr 2012, mit dem Transparenzpaket versprochen hat, nämlich Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)
11.10
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Hammer, Dr. Moser
Kolleginnen und Kollegen
Betreffend 200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für FPÖ-nahen Verein
Eingebracht im Zuge der Debatte über Antrag 457/A der Abg. Mag. Jörg Leichtfried betreffend ein BG, mit dem das BG über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (661 d.B.) (TOP 2)
Das Nachrichtenmagazin „Profil“ berichtete in einer Vorabmeldung vom 17. November 2018: „Wie „profil“ in seiner aktuellen (47/18) Ausgabe berichtet, zahlt das Verteidigungsministerium (BMLV) jährlich 200.000 Euro an das Institut für Sicherheitspolitik (ISP). Präsident des im November 2016 gegründeten sicherheitspolitischen Thinktanks ist der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Markus Tschank. Laut Tschank bestehe eine Leistungsvereinbarung zwischen dem BMLV und dem Institut für Sicherheitspolitik, in der im Rahmen eines jährlichen Arbeitsprogrammes die konkret zu erbringenden Leistungen definiert würden.
Laut „profil“ liefert das ISP dem BMLV vor allem Analysen zu Russland. Wie „profil“ weiter berichtet, verfügt das Institut nur über einen fixen Mitarbeiter und ist in den Kanzleiräumlichkeiten von Tschank untergebracht, der im Zivilberuf Rechtsanwalt in Wien ist.“
Besonders problematisch ist dabei die pro-russische Ausrichtung des ISP: „Bei der Lektüre der Beiträge auf der Website des ISP lässt sich - zumindest teilweise -eine prorussische Tendenz festmachen. So schrieb Direktor Dubowy im März 2018 zum Attentat auf den Überläufer Sergei Skripal, der mutmaßlich von russischen Agenten in England vergiftet worden war: ‚Ernstzunehmende stichhaltige Beweise für die Wahrheit der Vorwürfe dürften aber weitgehend ausbleiben, man denke an die Vorwürfe russischer Einmischung und der Manipulation demokratischer Willensbildungsprozesse im Westen.“
Gegen den Präsidenten des ISP, FPÖ-Nationalratsabgeordnetem Markus Tschank, läuft bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und betrügerischen Krida. Die Ermittlungen stehen
in Zusammenhang mit dem sogenannten Ibiza-Video, die WKStA geht dem Verdacht der verdeckten Parteienfinanzierung durch FPÖ-nahe Vereine nach, in denen Abg. z. NR Tschank aktiv war.
Im Anbetracht dieser Vorwürfe ist daher eine Überprüfung der Leistungsvereinbarung zwischen dem damals von FPÖ-Verteidigungsminister Mario Kunasek geführten BMLV und dem von FPÖ-Nationalratsabgeordnetem Markus Tschank geführten ISP unumgänglich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert die interne Revision des BMLV zu beauftragen, den oben angeführten Sachverhalt, insbesondere die Leistungsvereinbarung des BMLV mit dem ISP und die konkrete Leistungserbringungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Sparsamkeit überprüfen zu lassen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 15. August 2019 Bericht zu erstatten.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Moser, Ottenschläger
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Vergabeverfahren im Hoch- und Tiefbau des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt
Eingebracht im Zuge der Debatte über Antrag 457/A der Abg. Mag. Jörg Leichtfried betreffend ein BG, mit dem das BG über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (661 d.B.) (TOP 1)
Im so genannten „Ibiza-Video“ sprach der ehemalige Vizekanzler Heinz Christian Strache davon, künftig der STRABAG sämtliche öffentliche Aufträge zu entziehen und darüber hinaus einem vermeintlich russischen Unternehmen zuzuführen.
Diese Vorhalte sind ernst zu nehmen und entsprechend zu prüfen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Finanzprokuratur damit zu beauftragen, sämtliche Vergabeverfahren in den vergangenen 5 Jahren im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie jener Vergaben über einem Wert von €1.000.0000 des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt, hinsichtlich der Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen zu prüfen. Gleichzeitig soll bei diesen Vergaben geprüft werden, ob und
aus welchen Gründen es zu Kostenüberschreitung bei der Abwicklung dieser Vergaben gekommen ist. Darüber ist dem Nationalrat ehestmöglich Bericht zu erstatten.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Moser, Ottenschläger
Kolleginnen und Kollegen
Betreffend Anhebung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt
Eingebracht im Zuge der Debatte über Antrag 457/A der Abg. Mag. Jörg Leichtfried betreffend ein BG, mit dem das BG über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (661 d.B.) (TOP 1)
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind eine der wichtigsten Faktoren in Staatsunternehmen. Darunter fallen auch die Vergütungen für Aufsichtsratsmandate.
Abgesehen von Teuerungsabgeltungen sollten Vergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt ausschließlich moderat erhöht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Finanzprokatur wird mit der Überprüfung zu beauftragen, ob und wenn ja in welcher Höhe es seit 1.1.2018 zu einer Anhebung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt, gekommen ist und ob diese im Sinne der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bedungen waren. Darüber ist dem Nationalrat bis zum 15. August 2019 Bericht zu erstatten“
*****
Präsidentin Doris Bures: Alle drei Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried. – Bitte. (Abg. Wöginger: Eine Rechtfertigung ist das wahrscheinlich!)
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Minister! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Herr Abgeordneter Moser hat mich jetzt zu diesem Redebeitrag motiviert. Das war schon eine sehr interessante Rede, er hat mit großer Vehemenz das eingefordert, was er auch als Rechnungshofpräsident immer eingefordert hat: mehr Transparenz, mehr Involvierung des Rechnungshofes. Über das kann man ja alles diskutieren, Herr Moser, aber wo sind die ÖVP-Anträge? Reden kann man bald über etwas, aber was ist mit den Anträgen, Herr Moser? (Beifall bei der SPÖ.) Ah, die ÖVP hat Sie sie nicht stellen lassen! Also das habe ich mir gedacht, ja, sehr interessant, ja.
Das bringt mich zu dem, was diese Debatte eigentlich geprägt hat. Ich glaube, die Menschen, die hier zugehört haben, haben einen sehr definitiven Eindruck bekommen: Da ist etwas faul, da ist etwas faul bei diesen Parteien, die sich weigern, eine Spendenobergrenze zu akzeptieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wieso sind wir jetzt hier? – Wir sind einmal hier, und das ist öfters angesprochen worden, wegen diesem Ibizavideo – ja, selbstverständlich –, wo ein ehemaliger Parteiobmann und ein ehemaliger Klubobmann aufgezeigt haben, wie das Verscherbeln der Republik gehen und wie illegale Parteienunterstützung funktionieren könnte.
Wir sind aber auch aus anderen Gründen da: Wir sind zum Beispiel da, weil ein österreichischer Millionär vor der letzten Wahl öfters geäußert hat, dass er gerne Änderungen im Arbeitsrecht hätte. Derselbe Millionär hat dann an eine Parlamentspartei, an die Österreichische Volkspartei, eine sehr hohe Wahlkampfspende abgegeben, und relativ schnell darauf sind diese Arbeitsrechtsänderungen von der Regierung beschlossen worden. Zufall oder nicht Zufall? (Abg. Haubner: Schlecht reden!)
Wir sind aber nicht nur deswegen hier. Wir sind auch deshalb hier (Abg. Jarolim: Das ist beklemmend!), weil knapp vor der Wahl die damalige Generalsekretärin der ÖVP, Frau Köstinger, gesagt hat: Wir haben alles im Griff, wir werden die Wahlkampfkosten nicht überschreiten!, und sich nachher herausgestellt hat, dass das mit 13 Millionen Euro und 6 Millionen Wahlkampfkostenüberschreitung wahrscheinlich der teuerste Wahlkampf aller Zeiten in dieser Republik war. In den letzten fünf Tagen sind die nicht zustande gekommen, denke ich mir, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.)
Und wir sind hier, da es im letzten Jahrzehnt mehrmals vorgekommen ist, dass Millionäre sich Parteien installiert und gehalten haben, geschätzte Damen und Herren, die, wenn es darauf ankommt, bei Abstimmungen immer auf der richtigen Seite gestanden sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mehr als hundert Jahre – eine lange Zeit – her, dass wir das Zensuswahlrecht in Österreich überwunden haben und zum gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlrecht gekommen sind. Und das ist der Grund, warum wir wirklich hier sind: Jetzt entsteht nach 100 Jahren wieder der Eindruck, dass es, wenn man Politik beeinflussen will, wichtiger ist, reich zu sein, als zur Wahl zu gehen. – Deshalb sind wir heute hier, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und JETZT.)
Dieser Eindruck ist Gift für die Demokratie, wenn Wählerinnen und Wähler meinen, es zahle sich eh nicht aus, zur Wahl zu gehen, denn die, die reich sind, richten es sich mit bestechlichen Parteien. Das ist das große Problem, das wir in dieser Republik haben. (Beifall bei der SPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) Da ist Gefahr in Verzug und deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. (Abg. Sobotka: Nimm das zurück, nimm die Bestechlichkeit zurück! – Zwischenruf der Abg. Steinacker.) – Wieso fühlen Sie sich da jetzt betroffen? Wieso regen Sie sich so auf? Sagen Sie mir das! Sagen Sie mir das! (Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Steinacker und Sobotka.) Ich habe gesagt, der Eindruck entsteht. (Abg. Sobotka: Das ist ein Strafdelikt, die Bestechlichkeit! Nimm das zurück!) – Ich habe gesagt, es entsteht der Eindruck, dass Menschen, die reich sind, Politik beeinflussen können, stärker beeinflussen können als jene, die zur Wahl gehen, damit Sie das richtig verstanden haben. Und da können Sie sich ruhig betroffen fühlen, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wenn man sich diese ganzen Dinge ansieht – Parteien kaufen, Gesetzesentscheidungen vielleicht mit Spenden herbeiführen, andere Dinge, das Ibizavideo –, dann haben wir kein Transparenzproblem, denn das ist alles transparent, sondern dann müssen wir dafür sorgen, dass diese Praktiken aufhören, geschätzte Damen und Herren. Um das geht es heute hier. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Das machen Sie
nicht und um das geht es hier!) Deshalb haben wir diese Anträge gestellt, deshalb haben wir eine Obergrenze von 7 500 Euro vorgeschlagen. Wie abgehoben kann man sein, wenn man meint, 7 500 Euro sind wenig Geld, geschätzte Damen und Herren? Andere leben ein halbes Jahr von diesem Geld, von 7 500 Euro. Das ist nicht wenig. Das ist nur für die wenig, die so unglaublich viel mehr haben. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.)
750 000 Euro im Jahr, Strafen – Strafen, wenn das übertreten wird, und auch Strafen, wenn die Wahlkampfkostengrenzen so massiv überschritten werden. Und das gilt selbstverständlich auch für Vereine. Das gilt selbstverständlich auch – Karl Nehammer hat es beschrieben – für die Keimzelle der Arbeiterbewegung, für den Pensionistenverband. (Abg. Nehammer: Die alte Generation!) Das gilt selbstverständlich auch für die Gewerkschaften. Es gilt für jeden und das ist auch der Unterschied: Es gilt für jeden und nicht nur für die, die es sich nicht leisten können. Das ist der Unterschied zwischen unserer Politik und Ihrer Politik, die immer nur für die da ist, die sich solche Spenden leisten können. Das ist die ÖVP-Politik, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich verstehe ja auch die Panik der NEOS, der Parteiobfrau der NEOS. Wissen Sie aber, was mich wirklich entsetzt? – Es hat hier und auch in der Öffentlichkeit eine Diskussion gegeben, wie sinnhaft es ist, wenn der Rechnungshof gewisse Prüfkompetenzen zusätzlich erhält, oder ob das jemand anderer machen sollte. Ich habe die Diskussion nicht als dramatisch empfunden, da sie durchaus legitim ist. Aber als Sie hier heraußen gestanden sind, haben Sie jenen, die das diskutieren wollten, von hier aus ein Redeverbot erteilt. Das ist nicht liberal, das ist nicht einmal neoliberal, das ist illiberal, was Sie hier machen, Frau Parteiobfrau. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Sie müssen ja selbst lachen, so absurd ist das!)
Es haben mehrere den 29. September angesprochen. Da gibt es für die Wählerinnen und Wähler schon eine Entscheidung zu treffen (Abg. Wöginger: Es wählen euch ja nicht einmal mehr die alten Eisenbahner!): Will man ehrliche, engagierte Politik oder will man Politik für Millionärinnen und Millionäre? – Das ist die Entscheidung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.19
Präsidentin Doris Bures: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Karl Nehammer. – Bitte. (Abg. Wöginger: Nicht einmal die Eisenbahner wählen euch, wenn ihr so weiter tut!)
Abgeordneter Karl Nehammer, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Es ist schon fast unglaublich, aber es ist ja sichtbar, wie die Sozialdemokratie mit Klubobfraustellvertreter Leichtfried an der Spitze jetzt offensichtlich total eskaliert. Herr Klubobfraustellvertreter Leichtfried, nehmen Sie den Vorwurf der Bestechlichkeit zurück, oder wir werden den Rechtsweg beschreiten! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Duzdar: Das hat er nicht gesagt!)
Alle, die zusehen, sehen heute eine Demaskierung der Sozialdemokratie, die untadelige Unternehmerinnen und Unternehmer in den Schmutz zieht, welche Tausende Arbeitsplätze in diesem Land sicherstellen, die verächtlich von Millionären redet, nur weil sie die Volkspartei unterstützen. (Abg. Matznetter: Das haben Sie doch nicht notwendig! – Zwischenrufe der Abgeordneten Duzdar und Heinisch-Hosek. – Ruf bei der SPÖ: Wer schafft die Arbeit?) Jetzt kommt die total ernüchternde Nachricht für die Sozialdemokratie: 99 Prozent unserer Spenderinnen und Spender gaben unter 3 500 Euro; nur euer Problem ist, dass ihr gar keine Spenderinnen und Spender mehr
findet und der Neid aus euch, aus der Sozialdemokratie, spricht, wenn ihr das Spenden verbieten wollt. (Beifall bei der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Aber dafür Menschen in den Dreck zu ziehen, die Arbeitsplätze in diesem Land schaffen (Abg. Duzdar: Wer zieht wen in den Dreck?), Menschen zu unterstellen, dass sie Politik kaufen wollen, nur weil sie uns unterstützen wollen, ist nichts anderes, als zu zeigen: Achtung, Achtung, wenn du die Volkspartei unterstützt, dann nehmen wir deinen Steuerakt – so wie Kai Jan Krainer damals im Nationalratswahlkampf 2017 – und zeigen ihn her! Wir stellen dich an den Pranger und verdächtigen dich, dass du etwas Unredliches tust! – Das ist Neid, das ist Missgunst! Nur zur Information: Totalitäre Regime schaffen Spenden ab! (Abg. Greiner: Geh bitte!) Die DDR hat es verboten, den Parteien zu spenden. Das ist der Geist der Sozialdemokratie! (Beifall bei der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Am 29. September haben wir eine Chance, für Demokratie und Zukunft zu stimmen, für die neue Volkspartei und gegen die Sozialdemokratie, die in der Eiszeit verharrt und von Neid, Wut und Zorn getrieben ist. (Lang anhaltender Beifall bei der ÖVP.)
11.22
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Ich möchte nur auf ein paar Fakten aufmerksam machen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Nehammer: Prüft Ihr Mitarbeiter die SPÖ? Ein ehemaliger Mitarbeiter!) Die Fraktion der Freiheitlichen im Europäischen Parlament ist in der ENF, und dort werden Spenden der Steve-Bannon-Stiftung, The Movement, entgegengenommen, Herr Hofer. (Zwischenruf des Abg. Hofer.) Das Geld nehmen Sie natürlich gern von diesem Typen, der Europa zerstören will. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf bei der FPÖ.)
Jetzt zu Kollegen Leichtfried und diesem Schimmer des Heiligen, der da heute über den Häuptern der Sozialdemokraten schwebt. (Beifall bei der ÖVP.) Die Bilanzsumme aus allen Beteiligungen der SPÖ Wien – aber nur die SPÖ Wien, ohne die anderen Landesparteien – beträgt 4,75 Milliarden Euro. Wenn ich jetzt die Minderheitsbeteiligungen herausrechne und sage, was nur der SPÖ gehört, bin ich immer noch bei 379 Millionen Euro. Wir wissen leider nicht, wie viel an Gewinn da ausgeschüttet wird, was sich die SPÖ alles einsackt, aber ich bin mir sicher, man bedient sich großzügig. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Nehammer: Na, Herr Leichtfried!)
Davon ist leider nichts transparent, und das wäre ja das Wesentliche, dass die Wählerinnen und Wähler wissen, woher das Geld kommt, wohin es fließt und wer in der SPÖ es wofür ausgibt. Das ist der Unterschied: Wenn Sie wissen wollen, woher das Geld kommt und wofür es ausgegeben wird, dann sehen Sie das bei einer einzigen Fraktion, nämlich bei NEOS. Machen Sie das gefälligst einmal nach! (Beifall bei den NEOS.)
11.24
Präsidentin Doris Bures: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Jörg Leichtfried. – Bitte. (Na-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Zarits: Verschonen Sie uns damit! Ihre Abschiedsrede?)
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren! Herr Abgeordneter Nehammer und der Herr Präsident des Nationalrates haben mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich in meiner Rede gesagt habe, dass der Eindruck
entsteht, dass manche Parteien bestechlich sind. Ich sage Ihnen offen: Das ist nicht meine Art, so etwas zu sagen. Ich möchte dies jetzt auch wieder zurücknehmen, weil das schon etwas ist, was nicht zu behaupten ist. Ich würde es ersetzen durch: Es entsteht der Eindruck, dass Politik für die Spender und Spenderinnen gemacht wird. Ich glaube, damit kann jeder leben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Sobotka: Da kann man leben damit! Damit kann ich leben!)
11.25
Präsidentin Doris Bures: Mir liegt nun keine Wortmeldung mehr dazu vor. Die Debatte ist damit geschlossen.
Entschuldigung, die Debatte ist insofern nicht geschlossen, nur die Rednerliste, weil es den Wunsch von Fraktionen gibt, noch Abklärungen, was die Antragstellung betrifft, zu machen.
Ich werde diesem Wunsch der Fraktionen auch nachkommen und die Sitzung für 5 Minuten, bis 11.31 Uhr, unterbrechen.
*****
(Die Sitzung wird um 11.26 Uhr unterbrochen und um 11.33 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Es liegt mir eine Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Scherak vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.34
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Da es im ursprünglichen Abänderungsantrag, den ich eingebracht habe, ein fehlerhaftes Wort gab, bringe ich ihn jetzt noch einmal ein. (Abg. Belakowitsch: Das geht ja nicht! Die Debatte war geschlossen!) Er wird dann zur Verteilung kommen, ich erläutere ihn jetzt in den Grundzügen. (Abg. Hofer: Zur Geschäftsordnung!)
Es geht darum, dass der Rechnungshof die entsprechenden Prüfkompetenzen bekommt, es geht darum, dass die Prüfkompetenzen drinnen sind, es geht um einen eigenen Bericht zu den Wahlkampfkosten, es geht um echte Sanktionen bei der Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze, um einen Straftatbestand illegale Parteienfinanzierung und um Sonderregelungen in Bezug auf Parteien, die im Parlament vertreten sind und noch nicht in einzelnen Landtagen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
11.35
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Anträge 457/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 -
PartG) geändert wird, 846/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, 847/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, und 858/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), BGBl Nr. 56/2012, geändert wird (661 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Verfassungsausschusses über die Anträge 457/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG) geändert wird, 846/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, 847/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, und 858/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), BGBl Nr. 56/2012, geändert wird (661 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
I. In Ziffer 4 wird § 5 Abs. 3 wie folgt geändert:
"(3) Jede politische Partei hat zwischen dem Stichtag der Wahl und dem Wahltag alle zwei Wochen den aktuellen Stand ihrer Einnahmen (Abs. 4) und Ausgaben (§ 4 Abs. 2) dem Rechnungshof zu melden. Die erste Aufstellung ist 14 Tage nach dem Stichtag der Wahl an den Rechnungshof zu übermitteln, die weiteren Aufstellungen jeweils 14 Tage nach der letzten. Diese Aufstellungen der Einnahmen und Ausgaben sind unverzüglich auf der Website des Rechnungshofes und der Website der politischen Partei zu veröffentlichen. Jede politische Partei hat über die Wahlwerbungsausgaben (§ 4) mit einem gesonderten Bericht öffentlich Rechenschaft zu geben. Dieser Bericht hat den Nachweis hinsichtlich der Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben (§ 4 Abs. 1) zu enthalten sowie zumindest die Einnahmen- und Ertragsarten gemäß Abs. 4 und die Ausgabenarten gemäß § 4 Abs. 2 für den Zeitraum zwischen dem Stichtag der Wahl und dem Wahl-tag gesondert auszuweisen. Dieser Bericht ist dem Rechnungshof spätestens drei Monate nach dem Wahltag zu übermitteln. § 5 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden. Weitergehende landesgesetzlich geregelte Rechenschaftspflichten bleiben unberührt."
II. Ziffer 5 lautet:
"In § 6 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
(1a) Jede politische Partei im Sinne des § 2 Z. 1 darf pro Kalenderjahr höchstens Spenden im Gesamtwert von € 750.000 annehmen. Darüber hinaus gehende Spenden sind unverzüglich dem Rechnungshof weiterzuleiten. Diese Bestimmung gilt auch für neue, bisher nicht unter den sachlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes gefallen seiende wahlwerbende Parteien, welche Statuten vor ihrem ersten Antreten zur Wahl eines allgemeinen Vertretungskörpers oder des Europäischen Parlaments hinterlegt haben, wobei jedoch für das erste Antreten bei einer Wahl im betreffenden Kalenderjahr das Doppelte dieses Betrages als Höchstgrenze gilt. Für bestehende politische Parteien im Sinne dieses Bundesgesetzes bzw. deren territoriale und nicht territoriale
Teilorganisationen, die bei Wahlen zu einem Landtag antreten, in dem sie noch nicht vertreten sind, erhöht sich in diesem Kalenderjahr der Betrag gemäß erstem Satz um weitere € 200.000 je Landtagswahl, sofern die Spenden von Seiten des Spenders für Zwecke der Wahlwerbung im Rahmen des jeweiligen Landtags-Wahlkampfes zweckgewidmet und entsprechend verwendet werden."
III. Ziffer 7 lautet:
"§ 6 Abs. 5 lautet:
(5) Pro Spender, gleichgültig ob es sich dabei um eine juristische oder eine natürliche Person handelt, sind pro Kalenderjahr Spenden an eine politische Partei im Sinne des § 2 Z. 1 nur in der Höhe von insgesamt € 7.500 zulässig. Für juristische Personen, die Tochtergesellschaften oder ähnliche Strukturen haben, gilt diese Höchstsumme pro Kalenderjahr insgesamt. Für neu antretende wahlwerbende Parteien iSd Abs 1a dritter Satz gilt, dass die Höchstsumme das Fünffache beträgt. Für nicht im Landtag vertretene politische Parteien iSd Abs. 1a letzter Satz gilt, dass die Höchstsumme das Doppelte beträgt, sofern die Spenden vonseiten des Spenders für Zwecke der Wahlwerbung im Rahmen des jeweiligen Landtags-Wahlkampfes zweckgewidmet und entsprechend verwendet werden. Spenden über € 2.500 sind dem Rechnungshof unter Nennung von Spender und Höhe unverzüglich zu melden. Der Rechnungshof hat diese Spenden unter Nennung von Spender und Höhe unverzüglich zu veröffentlichen."
IV. Ziffer 13 lautet:
"§ 10 lautet:
(1) Der von einer politischen Partei zu erstellende Rechenschaftsbericht (§ 5) und der Bericht über die Wahlwerbungsausgaben (§ 5 Abs. 3) unterliegen auch der Kontrolle des Rechnungshofes. Diese umfasst auch die rechtzeitige Übermittelung des Rechenschaftsberichts innerhalb der in § 5 Abs 7 bzw. § 5 Abs. 3 genannten Frist.
(2) Der Rechnungshof hat die Richtigkeit und Vollständigkeit des Rechenschaftsberichts samt Anlagen und dessen Übereinstimmung mit diesem Bundesgesetz zu prüfen. Bei Ausübung seiner Kontrolle hat der Rechnungshof festzustellen, ob die Gebarung diesem Bundesgesetz entspricht. Keinesfalls darf er sich auf die bloß ziffernmäßige Nachprüfung beschränken.
(3) In Ausübung und zum Zwecke der ihm obliegenden Kontrolle verkehrt der Rechnungshof mit den politischen Parteien, Teilorganisationen und nahe-stehenden Organisationen der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, Personenkomitees und den Beteiligungsunternehmen (§ 5 Abs. 6) unmittelbar.
(4) Er ist befugt:
1. von diesen in Abs. 3 genannten Organisationen jederzeit schriftlich oder im kurzen Wege alle ihm erforderlich erscheinenden Auskünfte zu verlangen;
2. die Einsendung von Rechnungsbüchern, -belegen und sonstigen Behelfen (wie Geschäftsstücke, Verträge, Korrespondenzen) zu verlangen;
3. durch seine Organe an Ort und Stelle in die mit der Gebarung im Zusammenhang stehenden Rechnungsbücher, -belege und sonstigen Behelfe Einsicht zu nehmen.
(5) Die im Abs. 3 genannten Organisationen haben die Anfragen des Rechnungshofes ohne Verzug vollinhaltlich und unmittelbar zu beantworten, alle abverlangten Auskünfte zu erteilen und jedem Verlangen zu entsprechen, das der Rechnungshof zum Zwecke der Durchführung der Kontrolle im einzelnen Falle stellt.
(6) Wenn der Rechnungshof feststellt, dass der Rechenschaftsbericht diesem Bundesgesetz entspricht, ist der Rechenschaftsbericht samt Spenden-, Sponsoring- und Inseratenlisten und der Liste der Beteiligungsunternehmen gemäß Abs. 6 und der Umfang der von diesen Unternehmen im Berichtsjahr abgeschlossenen Rechtsgeschäften mit Einrichtungen, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, gesondert nach einzelnen Parteien und Unternehmen, auf der Website des Rechnungshofes und der Website der politischen Partei zu veröffentlichen.
(7) Wurden im Rechenschaftsbericht unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, ist eine Geldbuße je nach Schwere des Vergehens zu verhängen und zwar im Falle eines Verstoßes gegen § 5 Abs. 4 oder Abs. 5 oder § 7 in der Höhe von bis zu 30 000 Euro, bei Verstößen gegen § 5 Abs. 6 in der Höhe von bis zu 100 000 Euro. Resultiert der Verstoß gegen § 5 Abs. 6 oder gegen § 7 aus einer unrichtigen oder unvollständigen Auskunft oder Angabe einer nahestehenden Organisation oder Gliederung der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, so ist diese zur Stellungnahme im Sinne des Abs. 4 aufzufordern. Konnten die unrichtigen oder unvollständigen Angaben nicht durch die nahestehende Organisation oder Gliederung der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, beseitigt werden, so ist über die nahe-stehende Organisation oder die Gliederung der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, eine Geldbuße bis zu 30 000 bzw. 100 000 Euro zu verhängen.
(8) Die Abs. 1 bis Abs. 8 gelten sinngemäß auch für die Kontrolle des Berichts über die Wahlwerbungsausgaben (§ 5 Abs. 3).
(9) Hat eine politische Partei Spenden unter Verstoß gegen § 6 Abs. 4 nicht ausgewiesen oder entgegen § 6 Abs. 5 nicht gemeldet oder unter Verstoß gegen § 6 Abs. 6 angenommen, ist über sie eine Geldbuße je nach Schwere des Vergehens bis zum Dreifachen des erlangten Betrages, mindestens je-doch in der Höhe des erlangten Betrages, zu verhängen. Resultiert der Verstoß aus einer unrichtigen oder unvollständigen Auskunft oder Angabe einer nahestehenden Organisation oder Gliederung der Partei, die eigene Rechts-persönlichkeit besitzt, so ist die Geldbuße über die nahestehende Organisation oder die Gliederung der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, zu verhängen.
(10) Für den Fall der Überschreitung des in § 4 geregelten Höchstbetrags ist eine Geldbuße in der Höhe von 150 vH des Überschreitungsbetrages zu verhängen."
V. Ziffer 15 entfällt.
VI. Ziffer 16 lautet:
"§ 12 Abs. 2 lautet:
(2) Wer vorsätzlich
1. eine Spende entgegen § 6 Abs. 4 nicht ausweist oder
2. eine Spende entgegen § 6 Abs. 5 annimmt und nicht meldet oder
3. eine Spende entgegen § 6 Abs. 5 annimmt und nicht weiterleitet oder
4. eine Spende entgegen § 6 Abs. 7 annimmt und nicht weiterleitet oder
5. eine erhaltene Spende zur Umgehung von § 6 Abs. 4, 5 oder 6 Z 9 in Teilbeträge zerlegt und verbucht oder verbuchen lässt,
ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. Darüber hinaus ist auf den Verfall der den erlaubten Betrag übersteigenden Summe der Spende zu erkennen."
VII. Ziffer 17 entfällt.
Begründung
Ad I.
Laufendes Monitoring der Einnahmen und Ausgaben während des Wahlkampfs und endgültige Wahlkampfkostenabrechnung drei Monate nach der Wahl
Derzeit erfährt die Öffentlichkeit viel zu spät von potentiellen Exzessen der Parteien im Wahlkampf. Denn die Rechenschaftsberichte müssen erst Ende September des Folgejahres an den Rechnungshof übermittelt werden und werden erst nach dessen Überprüfung veröffentlicht. Das kann im Extremfall erst zwei Jahre nach einer Wahl geschehen. Wie viel Parteien für ihren Wahlkampf ausgegeben haben, kann allerdings ein ein relevantes Kriterium für die Wahlentscheidung sein. Es muss daher ein begleitendes, für alle Bürger_innen einsehbares Monitoring der Einnahmen und Ausgaben während des Wahlkampfes geben. Die Parteien haben daher alle zwei Wochen den aktuellen Stand ihrer Einnahmen und Ausgaben dem Rechnungshof zu melden. Diese Aufstellungen sind auf der Website des Rechnungshofes und der Website der politischen Partei zu veröffentlichen.
Zudem muss eine endgültige Wahlkampfkostenabrechnung rasch nach dem Wahl-tag erfolgen. In Zukunft hat jede politische bzw. wahlwerbende Partei (vgl § 13) binnen drei Monaten nach dem Wahltag dem Rechnungshof einen Bericht über die Wahlkampfkosten zur Prüfung vorzulegen. Die Wahlwerbungsausgaben müssen nicht nur als Summe, sondern aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Ausgabenarten ausgewiesen werden. Auch die Einnahmen sind gesondert auszuweisen.
Ad II. und III.
Diese Abänderungen betreffen Sonderbestimmungen für noch nicht in einzelnen Landtagen vertretene Parteien.
Ad IV.
Volle Prüf- und Einsichtsrechte für den Rechnungshof
Die Regelungen zum Parteiengesetz sind reformbedürftig, weil sie dem Rechnungshof derzeit nur Aufgaben ohne echte Kontrollbefugnisse zuweisen. Der Rechnungshof braucht daher echte Prüfrechte für die Finanzen der Parteien. Eine wirksame Kontrolle durch den Rechnungshof soll durch ein originäres Einsichts-recht in die Bücher und Belege der Parteien sichergestellt werden.
Einführung abschreckender Sanktionen bei Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze
Die gesetzlichen Beschränkungen der Wahlwerbeausgaben werden regelmäßig ignoriert und ziehen kaum schmerzhafte Sanktionen nach sich. Um Parteien von einer Überschreitung abzuhalten, bedarf es härterer Sanktionen. Die vorgesehenen Geldbußen sind nicht abschreckend. Bei einer Überschreitung von bis zu 10% ist eine Geldbuße in der Höhe von bis zu 15% des Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 10% hinaus, so ist die Geld-buße um bis zu 25% dieses zweiten Überschreitungsbetrages zu erhöhen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 25% hinaus, so ist eine weitere Geldbuße um bis zu 100% dieses dritten Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 50% hinaus, so ist zusätzlich noch eine weitere Geldbuße um bis zu 150% dieses vierten Überschreitungsbetrages zu verhängen. Damit Parteien von exzessiven Wahlkampfausgaben abgehalten werden, muss es härtere Strafen geben. Bei Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze soll daher künftig unabhängig von der
Höhe der Überschreitung eine Geldbuße in Höhe von 150% des Überschreitungsbetrages verhängt werden.
Ad V.
Diese Bestimmung kann entfallen, da § 5 Abs. 3 bereits die umfassende Offenlegung der Einnahmen und Ausgaben für Wahlkämpfe und § 10 deren Kontrolle durch den Rechnungshof vorsieht (siehe Punkte I und II).
Ad VI.
Straftatbestand illegale Parteienfinanzierung
Derzeit wird vorsätzliche illegale Parteienfinanzierung lediglich als Verwaltungsübertretung geahndet. Weder der Rechnungshof noch der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat haben jedoch die Kompetenz, Konten zu öffnen oder Dokumente sicherzustellen. Damit bei schweren Verstößen die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde tätig werden kann, ist es notwendig, dass illegale Parteienfinanzierung auch strafrechtlich verfolgt werden kann. Neben den weitergehenden Ermittlungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft hat dies den Vorteil, dass die Staatsanwaltschaft im Gegensatz zum Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat von Amts wegen tätig werden kann. Zudem dient die Androhung einer gerichtlichen Strafe auch der Korruptionsprävention.
Ad VII.
Diese Ziffer entfällt, da die Bestimmung bereits in Ziffer 16 enthalten ist.
*****
Präsidentin Doris Bures: Mir liegt eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung vor. – Bitte, Herr Klubobmann Hofer.
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass die Debatte bereits geschlossen war und eine weitere Wortmeldung nicht zulässig ist. (Ruf bei der ÖVP: Nein!) Es ist gesagt worden, die Sitzung ist geschlossen, dann haben Sie gesagt: Nein, die Debatte ist geschlossen. (Ruf bei der FPÖ: Sie haben gesagt, die Sitzung ist geschlossen!)
11.35
Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann Hofer! Ich habe gesagt: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Ich habe extra gesagt, dass die Debatte nicht geschlossen ist, weil ich darauf aufmerksam gemacht wurde. Ich habe die Sitzung und auch die Debatte nicht geschlossen, sondern nur die Sitzung für 6 Minuten unterbrochen. Ich glaube, das wird im Protokoll auch so klar nachlesbar sein. (Ruf bei der FPÖ: Dann wollen wir das Protokoll sehen!)
Gibt es jetzt noch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung? – Das ist nicht der Fall.
*****
Präsidentin Doris Bures: Wir gehen in der Debatte weiter.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.in Bißmann. – Bitte.
11.36
Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bürgerinnen und Bürger! Herr Bundesminister! Ich möchte ganz kurz eine Stellungnahme eines Bürgers vorlesen, der mich darum gebeten hat, diese zu verlesen. Ich komme dem Wunsch gerne nach. Zum Thema Parteienfinanzierung, das wir gerade debattieren, schreibt Clemens R.:
„‚Das machen doch alle so, nur die FPÖ ist so blöd, sich dabei erwischen zu lassen‘,
‚Die anderen machen das auch, aber da geht doch niemals der Chef hin, der schickt doch irgendwen unwichtiges und dementiert im Fall alles‘
Solche und ähnliche Aussagen habe ich im Zuge der ‚Ibiza-Affäre‘ mehrfach von Bekannten, Freunden und Geschäftspartnern gehört.
Die Umstehenden meist zustimmend nickend.
Alarmierend, nicht war?
Es wird einen massiven Kraftakt benötigen, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik wieder herzustellen.
Eine möglichst rigorose Regelung zur Parteienfinanzierung inklusive eines Rechnungshofs mit entsprechenden Rechten als Kontrollorgan kann dabei helfen.
Die Aufklärung des Geschäftsgebarens seitens eines der im besagten Video genannten Spender, insbesondere in Hinblick auf die mittlerweile erfolgte Beteiligung an der Kronenzeitung muss jedenfalls auch erfolgen.“ – Zitatende.
Ich denke, diese Stellungnahme ist repräsentativ für viele Meinungen, die unsere Bürgerinnen und Bürger momentan im Land teilen, und für das, was sie bewegt. Das angeschlagene Vertrauen der Menschen in die Politik wiederherzustellen – ich habe es hier schon einmal gesagt –, ist, glaube ich, wirklich unser wichtigster Auftrag im Hohen Haus.
Ja, das wird ein Kraftakt sein, aber lasst uns diesen gemeinsam stemmen! Es geht dabei wirklich darum, das Image dieses Berufes des Politikers zu reparieren und zu zeigen, dass Politikerinnen und Politiker sehr wohl anständige, aufrichtige, ehrliche, korrekte Menschen sein können und auch sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
11.38
Präsidentin Doris Bures: Mir liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor.
Es liegt aber ein mündlich eingebrachter Abänderungsantrag vor, der jetzt seitens der Parlamentsdirektion noch zu vervielfältigen ist und an alle Fraktionen und alle Abgeordneten zur Verteilung gelangen muss. Um das durchzuführen, unterbreche ich jetzt wieder die Sitzung. Ich frage kurz, wie lange wir bis zur Verteilung brauchen. – Ungefähr 15 Minuten; dann unterbreche ich die Sitzung für 15 Minuten.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die Sitzung wird um 11.38 Uhr unterbrochen und um 11.51 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Meiner Information nach wurde der geänderte Abänderungsantrag zur Verteilung gebracht. Ist das so? (Ja-Rufe und Kopfnicken von Abgeordneten aller Fraktionen.)
Gut, wenn das so ist, dann frage ich, ob es jetzt noch eine Wortmeldung zu diesen Tagesordnungspunkten gibt. – Das ist nicht der Fall. Ich schließe diese Debatte.
Wünschen die Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Da zu diesen Tagesordnungspunkten umfangreiche Abänderungsanträge eingebracht wurden, hat die Parlamentsdirektion darum gebeten, die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 15 zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen, um das Croquis fertigstellen zu können.
Wir haben vereinbart, dass diese Abstimmungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, nämlich gleich nach Fertigstellung des Croquis, erfolgen werden. Ich kann jetzt noch nicht genau sagen, nach welchem Tagesordnungspunkt das der Fall sein wird, aber jedenfalls so rasch wie möglich. Die Parlamentsdirektion wird alle Fraktionen darüber informieren, zu welchem Zeitpunkt wir bereit sind, die Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 1 bis 15 vorzunehmen.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (625 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Poststrukturgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2019) (675 d.B.)
17. Punkt
Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (676 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir fahren in der Tagesordnung fort und gelangen zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Vor dem Abstimmungsmarathon zum Thema Parteiengesetz widmen wir uns noch einem etwas weniger spannungsgeladenen, aber ebenso wichtigen Thema, nämlich der 2. Dienstrechts-Novelle 2019.
Diese Dienstrechtsnovelle sieht die Auflösung der Disziplinarkommissionen in den Ministerien vor, und davon gibt es immerhin 30 und circa hundert Senate, in denen entscheiden wird. Anstelle dessen soll eine eigene Bundesdisziplinarbehörde geschaffen werden, die dann für alle Bundesbeamten zuständig ist. Das ist notwendig, weil zum einen die Anzahl der Beamten immer weiter sinkt, auf der anderen Seite gibt es zwar auch immer weniger Disziplinarverfahren, aber wenn es sie gibt, dann werden sie
immer komplexer. Im Sinne einer Steigerung der Qualität ist es also gut und wichtig, wenn solche Verfahren zentral geführt werden.
Es wäre allerdings problematisch gewesen, wenn diese Bundesdisziplinarbehörde auch für die Beamtinnen und Beamten der Parlamentsdirektion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft zuständig gewesen wäre, denn dann hätte sozusagen gleichsam die Verwaltung die Gesetzgebung kontrolliert. Das wäre aus Gründen der Gewaltenteilung problematisch gewesen, und deshalb wird nun mit einer Ergänzung des Bundes-Verfassungsgesetzes für die Beamtinnen und Beamten der Parlamentsdirektion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft eine eigene Disziplinarkommission eingerichtet.
Ein weiterer wesentlicher Punkt, ein Problem, das gelöst werden konnte, ist das des Vorrückungsstichtages. Das Problem verfolgt uns seit mittlerweile über zehn Jahren, und es wurde mehrmals versucht, dieses Problem zu lösen. In der Sache hat zuletzt der Europäische Gerichtshof am 8. Mai 2019 ausgesprochen, dass die Überleitung in ein neues Besoldungs- und Vorrückungssystem aus dem Jahr 2015 europarechtswidrig ist. Weiters sind die rückwirkende Abschaffung des Vorrückungsstichtages und die Limitierung der Anrechnung berufseinschlägiger Zeiten als europarechtswidrig erkannt worden.
Dieses Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes ist unmittelbar anwendbar, solange keine europarechtskonforme Lösung vorliegt. Die Rechtsunsicherheit, die dadurch entsteht, bringt entsprechende budgetäre Risiken mit sich. Es war deshalb äußerst dringend, im Interesse der Republik eine diskriminierungsfreie Rechtslage herzustellen.
Mit dieser Novelle haben wir eine gemeinsame Lösung dieses Problems geschafft. Zum einen wird der Vorrückungsstichtag nun nicht mehr an den 18. Geburtstag anknüpfen. Die Schulzeit wird einheitlich ab dem 1. September der 12. Schulstufe angerechnet, und die Zeiten, die im öffentlichen Interesse angerechnet werden, sind nunmehr unbeschränkt. Weiters werden künftig alle Formen des Präsenz- aber auch des Zivildienstes im Ausmaß der tatsächlich absolvierten Zeiten angerechnet. Damit werden die Altersdiskriminierung und auch der Widerspruch zur Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigt.
Die Kosten dafür betragen circa 60 Millionen Euro pro Jahr und einmalig 165 Millionen Euro für Nachzahlungen. Sie stehen aber in absolut keinem Verhältnis zu den Kosten, die ohne diese Regelung, die wir getroffen haben, hätten entstehen können. Deshalb möchte ich mich bei Herrn Finanzminister Eduard Müller ganz herzlich bedanken, dass es möglich war, diese Lösung in so kurzer Zeit zu finden. (Beifall bei der ÖVP.)
Im letzten Ausschuss wurde ein gemeinsamer ÖVP-FPÖ-SPÖ-Antrag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Justizwachebeamten mit besonders belastender Tätigkeit einen Zugang zur Schwerarbeitspension zu ermöglichen. Es ist dies eine Anerkennung dieser menschlich schwierigen, persönlich belastenden und auch gefährlichen Tätigkeit, die unsere Justizwachebeamtinnen und ‑beamten in unser aller Interesse ausüben, um unsere Sicherheit zu gewährleisten. Sie haben es tagtäglich mit Menschen zu tun, die aus verschiedensten Gründen hinter Gittern sitzen, Menschen, die oft nicht zimperlich und schon gar nicht zartbesaitet sind.
Ich selbst habe in den letzten Monaten einige Justizanstalten in Österreich besucht. Die Arbeit dort ist keine einfache. Viele – die überwiegende Anzahl – der teilweise schwierigen Insassen sind nicht aus Österreich, viele sprechen kein Deutsch, einige sind nicht berechenbar. Es hat mir größten Respekt abgerungen, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizwache mit den täglichen Anforderungen und Herausforderungen umgehen und wie sie diese bewältigen. – Hut ab und vielen Dank für diesen Einsatz!. (Beifall bei der ÖVP.)
Sie passen zum einen darauf auf, dass unsere Gesellschaft vor Verbrechern geschützt wird, andererseits aber, und das ist auch ein ganz wichtiger Punkt, leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Resozialisierung dieser Menschen – zum Beispiel in Betrieben –, sodass diese wieder ein Teil der Gesellschaft werden können. Dazu reicht es nicht, bloß ein Aufpasser zu sein, sondern das braucht auch Empathie und Einfühlungsvermögen.
Ich bedanke mich dafür, dass das möglich war, und freue mich auf breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
11.59
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Angela Lueger. – Bitte.
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Die zweite BDG-Novelle: Nun ist sie da.
Wir hatten zuerst die Trägerrakete. Die Trägerrakete war die Beschäftigung mit den Disziplinarkommissionen – mein Kollege hat sie im Vorfeld schon genannt –, und zwar mit der Problematik, dass für die Disziplinarkommissionen immer weniger Beamte zur Verfügung gestanden sind, es immer kompliziertere Verfahren gab und dadurch in kleinen Einheiten nur sehr wenige Verfahren möglich waren, wodurch es oft zu Fehlentscheidungen kam, von denen man durchaus sagen kann, dass sie zum Schaden der einzelnen Bediensteten, aber auch zum Schaden der Disziplinarkommission, die das damals gemacht hat, waren.
Es hat ganz einfach die Routine gefehlt, weswegen man die Entscheidung getroffen hat, aus diesen Verfahrensfehlern zu lernen, aus diesen vereitelten Ergebnissen, die ja dann zulasten der Bediensteten waren, auch zu lernen und etwas daraus zu machen. Die Novelle ist auf eine Empfehlung des Rechnungshofes zurückgegangen, der empfohlen hat, das Disziplinarwesen für Bundesbedienstete zu vereinheitlichen.
Die Behörde selbst soll im Bundesministerium für öffentlichen Dienst angesiedelt sein. Sie löst somit eine Vielzahl von Kommissionen ab. Sie bietet dann auch eine bessere Möglichkeit, die Fälle abzuarbeiten, indem man dann auch noch eine begleitende Schulung mitmacht; daher wird die Qualität dieser Entscheidungen sicherlich eine bessere sein.
Aus verfassungsrechtlichen Gründen, besonders im Hinblick auf die Gewaltenteilung – das hat mein Kollege ebenfalls schon erwähnt –, sollen die Disziplinarangelegenheiten von Beamten der Parlamentsdirektion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft aus dem BMÖDS herausgenommen und bei der Parlamentsdirektion angesiedelt werden. Ein kleiner Punkt, der auch noch in dieser Novelle drinnen war, betrifft die Personalvertretungswahlen, die im Herbst anstehen. Es wurden ja mit 1.4.2019 vollzogene Organisationsänderungen durchgeführt, die nun natürlich noch für die Wahlen anzupassen sind.
Für den wesentlichen Teil dieser Novelle sage ich noch einmal recht herzlichen Dank, Herr Minister. Nicht, dass der Herr Beamtenminister Vorteile für Beamte schafft, aber Sie haben mit dieser Vorlage mitgeholfen, dass für Österreich kein höherer finanzieller Schaden entsteht, indem eben diese Novelle geschaffen wurde.
Wie gesagt beschäftigen uns die Vordienstzeiten schon seit über zehn Jahren, nämlich seit dem ersten Urteil des EuGHs – das war damals das Urteil Hütter. Man hat Sanierungsversuche gemacht, zum Beispiel bei der Besoldungsreform 2015, betreffend die aber der EuGH wieder entschieden hat, dass die Altersdiskriminierung nicht beseitigt
ist. Das jüngste Urteil, das wir nun erhalten haben, vom 8.5.2019, bezieht sich darauf, dass die Anrechnung von Zeiten aus der Privatwirtschaft, die bis dato ja mit zehn Jahren gedeckelt waren, gegen die ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit im Unionsrecht verstößt.
Es gibt daher eine Menge an Aufgaben, die dann im Zuge dieser Reform zu erfüllen sind. Das wird eine große Herausforderung für alle Personalstellen, die das zu behandeln haben, denn rund 70 Prozent aller Bediensteten im Bundesdienst, die bereits vor dem 31. August 2010 im Dienst gestanden sind, sind davon betroffen. Sie alle werden amtswegig überprüft. Sie erhalten darüber eine schriftliche Mitteilung und haben auch noch die Möglichkeit, eine Einspruchsfrist von sechs Monaten in Anspruch zu nehmen.
Pensionistinnen und Pensionisten, die seit 2016 im Ruhestand sind, also all jene, die ab 2016 nicht mehr in einem Dienstverhältnis mit dem Bund standen, müssen einen Antrag stellen. Es wird eine große Herausforderung, das alles abzuarbeiten. Man hat aber einen Verjährungsverzicht eingeführt – festgelegt mit 1.5.2016 –, damit da keine Fehler passieren können. Anträge, die derzeit bereits bei Gericht liegen, werden auch vom Gericht enderledigt und nicht mehr amtswegig aufgegriffen. Präsenz- und Zivildienst, die bis dato nur mit sechs Monaten angerechnet wurden, werden jetzt im vollen Ausmaß angerechnet.
Ich bin sehr froh, dass wir mit dem Antrag betreffend „Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung“ zu einer Einigung gekommen sind, und zwar betreffend § 112 Abs. 1 Z 3, in dem es um das Ansehen des Amtes geht. Es sind da viele Kolleginnen und Kollegen betroffen. Ich glaube, dass das durchaus eine positive Hilfestellung für sie sein kann. Des Weiteren halte ich – da kann ich meinen Vorredner auch nur unterstützen – die Eröffnung eines Zugangs von Justizwachebeamten zur Schwerarbeitsregelung, die derzeit nur für Exekutivorgane und Soldaten vorgesehen war, für eine gute Entscheidung.
Ich hoffe auf jene breite Zustimmung, die wir auch in der Ausschusssitzung hatten, und hoffe, dass das Gesetz nun auch vor dem Europäischen Gerichtshof hält. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Plessl.)
12.05
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte.
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer und Zuhörerinnen! Der öffentliche Dienst garantiert Stabilität und Sicherheit im Staatsgefüge und verdient daher nicht nur unsere Wertschätzung, sondern auch moderne, bedarfsgerechte und faire Arbeitsbedingungen.
Die FPÖ hat sich immer zum öffentlichen Dienst bekannt. Im Zuge unserer Regierungsbeteiligung haben wir unter freiheitlicher Federführung durch das BMÖDS unter der Führung des damaligen Bundesministers und Vizekanzlers Heinz-Christian Strache insgesamt vier Dienstrechtsnovellen vorgelegt, die großteils mit sehr großen Mehrheiten oder sogar einstimmig angenommen wurden. Diese nunmehr vorliegende Dienstrechtsnovelle ist quasi die letzte Vorlage aus dem BMÖDS aus dieser damaligen Zeit der Regierungsbeteiligung.
Inhaltlich wurde diese Dienstrechtsnovelle von meinen Vorrednern schon sehr ausführlich dargelegt. Ich beschränke mich daher auf die Nennung der wesentlichsten und wohl auch wichtigsten für die öffentlich Bediensteten wahrnehmbaren Umstände.
Zum einen ist das die Schaffung der neuen Bundesdisziplinarbehörde, die in Absprache mit den betroffenen Ministerien, aber auch auf Empfehlung des Rechnungshofes unter Berücksichtigung der ressortspezifischen Umstände wie auch militärischer Standesregeln wohl, wie ich meine, eine neue Qualität in die Disziplinarrechtsprechung bringen und auch mehr Rechtssicherheit und vor allem mehr Transparenz bei den Bediensteten im öffentlichen Dienst schaffen wird.
Zum anderen ist das die bereits erwähnte Vordienstzeitenregelung. Nach mehreren Verurteilungen durch den EuGH über mittlerweile zehn Jahre hinweg und – das darf man auch nicht unerwähnt lassen – nach mehreren nicht erfolgreichen Sanierungsversuchen von Vorgängerbundesregierungen liegt nun endlich ein fairer Vorschlag vor, wie man nicht nur das Problem der Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst – die der EuGH ja mehrmals festgestellt hat – endgültig einer guten und fairen Lösung zuführt, sondern es werden auch den betroffenen Bediensteten unter Berücksichtigung einer dreijährigen Frist jene in der Vergangenheit nicht zuerkannten Gehaltsvorteile endlich in Form von Vorrückungen in den Gehaltssprüngen zuerkannt. (Beifall bei der FPÖ.)
Der dritte große Punkt – das wurde auch schon erwähnt – ist die Öffnung der Schwerarbeitsregelung für unsere Justizwachebeamtinnen und -beamten. Das ist ein guter, ein wichtiger Schritt, wie ich meine, weil diese ja auch jene wichtigen Exekutivaufgaben wahrnehmen, die bisher nur den Polizistinnen und Polizisten sowie den Soldatinnen und Soldaten unter gewissen Voraussetzungen zugebilligt wurden. Ich meine, dass es da eine gute und gerechte Lösung für die Justizwachebeamten gibt.
Diese Dienstrechtsnovelle setzt den erfolgreichen Weg, den die FPÖ im öffentlichen Dienst in der vorherigen Bundesregierung eingeschlagen hat, einmal mehr fort. Sie hat das getan, was damals notwendig war, nämlich nicht nur unter Berücksichtigung einer drohenden massiven Pensionierungswelle jene Planstellen zu schaffen und sicherzustellen, die einen personellen Super-GAU im öffentlichen Dienst verhindern, sondern auch dem öffentlichen Dienst eine besondere Wertschätzung und besondere Unterstützung auszusprechen.
Diese besondere Wertschätzung und diese besondere Anerkennung seitens der FPÖ zeigt sich in vielen bereits erfolgten guten und wichtigen Maßnahmen für die öffentlich Bediensteten, sei es die Schaffung eines Rechtsanspruches auf angemessene Hilfeleistungen bei Arbeits- und Dienstunfällen im Sinne einer Ausweitung des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes, die Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit, die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Beamtinnen, die Flexibilisierung der Telearbeitszeit, die Weiterentwicklung der Fachkarrieren im öffentlichen Dienst, eine Beschleunigung und Optimierung des Aufnahmeverfahrens im öffentlichen Dienst, aber vor allem auch ein besonders fairer Gehaltsabschluss für das heurige Jahr.
Das alles zeigt nicht nur den erfolgreichen Weg, der für unsere öffentlich Bediensteten in den vergangenen Jahren im BMÖDS eingeschlagen wurde, sondern auch, welche Wertschätzung dem öffentlichen Dienst unter der freiheitlichen Handschrift eines freiheitlichen Ministers entgegengebracht wurde. Mit dieser 2. Dienstrechts-Novelle 2019 wird dieser erfolgreiche Weg fortgesetzt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich darf abschließend noch folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Herbert, Mag. Friedrich Ofenauer, Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, die im § 112 Abs 4 BDG 1979 zwangsläufig vorgesehene Bezugskürzung im Fall von vorläufigen Suspendierungen gem. § 112 Abs. 1 Z. 3 entfallen zu lassen.“
*****
Nur zum besseren Verständnis, worum es da geht: Bei Suspendierungen – auch bei vorläufigen Suspendierungen – ist jedenfalls die sofortige zwangsweise Kürzung der Bezüge erforderlich. Das ist einzusehen, wenn sich ein Beamter schwerer strafrechtlicher Vergehen schuldig macht und dafür entweder in U-Haft genommen wird oder bei bestimmten schweren Amtsdelikten Anklage erhoben wird.
Kritisch sehen wir das, wenn es lediglich darum geht, dass die Interessen des Dienstes, wie es im Dienstrecht so schön heißt, oder auch das Ansehen des Amtes als gefährdet gesehen werden. Wir meinen, dass es da durchaus zulässig ist, die endgültige Entscheidung einer Disziplinarbehörde abzuwarten, die zwar laut Gesetz eigentlich innerhalb eines Monats gefällt werden sollte, die aber, wie die Erfahrung zeigt, praktisch durchaus längere Zeiträume benötigt , um eben Beamte, die fälschlicherweise beschuldigt wurden, eine Dienstpflichtverletzung begangen zu haben, nicht in einen negativen finanziellen Strudel kommen zu lassen.
Alles in allem, denke ich, war die Arbeit der FPÖ in der vorangegangenen Bundesregierung wichtig und notwendig. Zum einen hat sie nicht nur viele Probleme im öffentlichen Dienst gelöst und viele notwendige Reformschritte umgesetzt, sondern zum anderen die Wertschätzung gegenüber den Bediensteten im öffentlichen Dienst auch tatsächlich und augenscheinlich gezeigt. Das heißt, wir haben nicht nur sprichwörtlich von der Verwaltungsreform gesprochen, sondern diese zum Wohle der Bediensteten im öffentlichen Dienst auch umgesetzt. (Beifall bei der FPÖ.)
Abschließend darf ich mich für die gute und professionelle Arbeit der öffentlich Bediensteten für die Republik, für die Bürger und Bürgerinnen in unserem Land recht herzlich bedanken. Sie leisten gute, erfolgreiche und hochprofessionelle Arbeit für die Allgemeinheit. Das kann nicht genug wertgeschätzt werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
12.14
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Herbert, Mag. Friedrich Ofenauer, Angela Lueger und weiterer Abgeordneter
betreffend Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 16 Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (625 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Poststrukturgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2019) (675 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019
§ 112 Abs 4 BDG 1979 legt fest, dass jede Suspendierung vom Dienst, auch eine vorläufige Suspendierung, zwangsläufig eine Kürzung des Monatsbezuges der Beamtin oder des Beamten auf zwei Drittel zur Folge hat.
Es zeigt sich an zahlreichen Beispielen in der Praxis, dass die umgehende Bezugskürzung im Fall von vorläufigen Suspendierungen gem. § 112 Abs. 1 Z. 3 zu rigoros und überzogen ist. In einer Phase der vorläufigen Suspendierung, die eine sichernde Maßnahme darstellt und Erstbeurteilung zu erfolgen hat und über welche die Disziplinarkommission binnen Monatsfrist zu entscheiden hat, scheint eine umgehende Bezugskürzung weder angemessen noch notwendig. Sie stellt vielmehr eine unnötige Härte gegenüber den Beamtinnen und Beamten dar, insbesondere für jene Fälle, in welchen es nach Prüfung der vorläufigen Suspendierung in der Folge nie zu einer echten Suspendierung kommt.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, die im § 112 Abs 4 BDG 1979 zwangsläufig vorgesehene Bezugskürzung im Fall von vorläufigen Suspendierungen gem. § 112 Abs. 1 Z. 3 entfallen zu lassen.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ja, es steht seit Jahren im Raum, dass öffentlich Bediensteten die Vordienstzeiten nicht korrekt angerechnet worden sind, wenn sie vor dem 18. Geburtstag schon einschlägige berufliche Erfahrung hatten.
Die rot-schwarzen Vorgängerregierungen – das hat Kollege Herbert richtig gesagt – haben keine tragbare Lösung zustande gebracht. Einmal stand man kurz vor einer Lösung, da hat dann die Beamtengewerkschaft abgelehnt, weil einzelne Betroffene 0,6 Promille der Lebensverdienstsumme hätten verlieren können – 0,6 Promille der Lebensverdienstsumme! –; deswegen hat es dann keine Lösung gegeben, weil man auf die Beamtengewerkschaft Rücksicht genommen hat.
Die letzte „Lösung“ – unter Anführungszeichen –, die getroffen wurde, gab es unter Staatssekretärin Duzdar, als man alle Vorrückungsstichtage rückwirkend bis 1948 aus dem Gesetz entfernt hat. Man hat geglaubt, das sei damit gelöst, hat aber nicht verstanden, dass man zwar auch die Monarchie rückwirkend abschaffen könnte, sie dann aber trotzdem da gewesen wäre. Das war also die Lösung von Kollegin Duzdar.
Das ist aber nicht gleichzeitig ein Lob für die freiheitliche Beamtenpolitik, denn was hat Vizekanzler und Beamtenminister Strache gemacht? – Gar nichts, einfach gar nichts, sondern zugeschaut und gewartet, bis der EuGH entscheidet. (Zwischenruf des Abg. Kumpitsch.) Dieser hat nun entschieden und – da bedanke ich mich beim Herrn
Bundesminister – dieses Auf-Zeit-Spielen hat ein Ende, jetzt kommt eine Lösung her. (Abg. Schimanek: Das stimmt ja nicht! Gerald, bitte!)
Gut, diese Lösung ist teuer, aber das steht den Betroffenen rechtlich zu. Das sind Betroffene, die über 80 Jahre alt sind, und es ist zynisch, auf Zeit zu spielen, zu warten, dass sie das vielleicht nicht mehr erleben, weil es dann billiger käme. Das haben die Vorgängerregierungen alle in ihrem schrecklichen Zynismus gemacht. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Ja, das kostet einige Hundert Millionen Euro – es standen auch schon Milliardenbeträge im Raum –, aber Recht muss Recht bleiben. Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Minister, dass Sie dafür sorgen, dass nun das umgesetzt wird, was rote, schwarze und blaue Verantwortliche vorher nicht geschafft haben. (Beifall bei den NEOS.)
12.16
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Josef Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Josef Moser (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hochgeschätzter Herr Bundesminister für Finanzen, öffentlichen Dienst und Sport! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon mein Vorredner hat näher analysiert, dass mit der vorliegenden 2. Dienstrechts-Novelle 2019 auch die Gleichbehandlungsrichtlinie umgesetzt wird und damit auch unionsrechtswidrige dienstrechtliche Bestimmungen beseitigt werden.
Darüber hinaus werden – um dem Prinzip der Gewaltentrennung Folge zu leisten – Disziplinarangelegenheiten betreffend Beamtinnen und Beamte der Parlamentsdirektion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft von der Zuständigkeit der Bundesdisziplinarbehörde, die beim Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport eingerichtet ist, ausgenommen. Diese Änderungen sind durchaus zu begrüßen. Wie gesagt, ich hoffe, dass diese Änderungen auch die Zustimmung aller Abgeordneten dieses Hauses, wenn möglich, finden.
Gestatten Sie mir aber, dass ich in meiner Rede zu diesem Tagesordnungspunkt insbesondere auf einen Entschließungsantrag näher eingehe, der den Justizwachebeamten den Zugang zur Schwerarbeitsregelung ermöglicht! Ich begrüße die Intention dieses Antrages in vollem Ausmaß, da die Schwerarbeitsregelung bisher nur Polizisten nach dem Sicherheitspolizeigesetz beziehungsweise Soldaten während des Auslandseinsatzes zugänglich gewesen ist. Sie konnten auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und gleichzeitig eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 42 Jahren mit mindestens 120 Schwerarbeitsmonaten aufgewiesen haben.
Justizwachebeamte waren von dieser Regelung, von diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgeschlossen – und das, obwohl allen bekannt ist, dass gerade Justizwachebeamte in Justizanstalten ihren Dienst tagtäglich unter erhöhter Gefährdung verrichten und damit einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung leisten.
Dazu kommt noch, dass sich gerade in letzter Zeit – Sie wissen, dass mehr als 50 Prozent der Häftlinge nicht österreichische Staatsbürger sind – die Insassenpopulation verändert hat. Das heißt, dass in den Justizanstalten immer mehr Gefährdungspotenzial hinzugekommen ist und sich dadurch natürlich die Gefahrensituation innerhalb der Anstalten deutlich verschärft hat. Das bestätigen nicht nur Evaluierungen der psychischen Belastung am Arbeitsplatz, sondern auch neue Studien, die vor Kurzem herausgegeben worden sind.
Das war auch der Grund dafür, dass ich bereits im März 2018 den damals für den öffentlichen Dienst zuständigen Bundesminister in einem Schreiben darum ersucht habe, den österreichischen Justizwachebeamten den Zugang zur Schwerarbeitsregelung zu ermöglichen, und zwar, indem die Beamten, die tagtäglich einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind, in die Verordnung der Bundesregierung über besonders belastende Tätigkeiten aufgenommen werden.
Ich war sehr positiv angetan, dass der damalige Bundesminister für den öffentlichen Dienst der Aufnahme der Justizwachebeamten in diese Regelung zugestimmt hat. Ich hoffe daher, dass mit der heutigen Beschlussfassung diesem berechtigten Anliegen der österreichischen Justizwachebeamtinnen und -beamten nachgekommen wird, und danke Ihnen schon jetzt für Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Berger und Lausch.)
12.20
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag.a Selma Yildirim. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Werter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Novelle des Beamtendienstrechts enthält sinnvolle Maßnahmen und bekommt auch unsere Zustimmung.
Zum einen wird eine eigene Disziplinarbehörde für alle Beamtinnen und Beamten im Bundesdienst geschaffen. Sie wird die Kommissionen in den einzelnen Ressorts ersetzen. Dadurch kommt es zu einer Professionalisierung, die die Rechtssicherheit von Disziplinarentscheidungen verbessern und zu einheitlicheren Entscheidungen führen wird. Des Weiteren gibt es nun eine Lösung hinsichtlich Anrechnung der Vordienstzeiten, was ebenfalls zu begrüßen ist.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um eine Lanze für die öffentlich Bediensteten zu brechen. Werte Kolleginnen und Kollegen, die hervorragenden Leistungen unserer Vertragsbediensteten, Beamtinnen und Beamten sind ein Garant für Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit, ein bestens funktionierendes Bildungssystem und Gesundheitssystem sowie qualitätsvolle Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung. Sie sind es, die ganz wesentlich unser Land am Laufen halten: die Gemeinden, die Städte, die Länder, den Bund, unser Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)
Leider sind die Kolleginnen und Kollegen immer ungerechtfertigteren Angriffen ausgesetzt und haben in letzter Zeit auch nicht besonders viel Anerkennung von der abgesetzten türkis-blauen Bundesregierung bekommen. Ich finde es immer gut, wenn Sie in Ihren Reden zwar hervorheben, wie wichtig Ihnen der öffentliche Dienst ist; schaut man aber genauer hin, dann merkt man, dass neben salbungsvollen Worten die wirklich guten Taten fehlen. Es wird gekürzt und zusammengestrichen und so die oft bereits enorme Arbeitsbelastung weiter erhöht.
Es muss uns dabei klar sein, was passiert, wenn der öffentliche Dienst zusammengestutzt wird. Das bedeutet Unsicherheit, das subjektive Sicherheitsgefühl leidet. Das bedeutet, die Rechtsstaatlichkeit wird infrage gestellt, weil es immer schwieriger wird, angesichts von noch mehr Arbeitsbelastung, noch mehr Anforderungen qualitätsvolle Arbeit zu leisten, und das System gerät dadurch ins Wanken. Das geht zulasten der Gesundheit unserer Vertragsbediensteten und Beamtinnen und Beamten.
Das büßen letztlich die Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Staat, also wir, die Allgemeinheit. Sparen kann teuer sein, wenn am falschen Platz gespart wird. Das zeigt das Beispiel der Betriebsprüfer. In vielen Rechnungshofberichten wird kritisiert, dass in der Finanzverwaltung, in der Zollverwaltung gespart wird, obwohl wir wissen, dass
Betriebsprüfer durchschnittlich das Zwölffache ihrer Kosten hereinarbeiten und so die Staatskassen an und für sich aufstocken.
Ein Beispiel: Bleibt es beim Plan der abgesetzten Regierung, nur jede dritte Pensionierung bei Finanz und Zoll nachzubesetzen, fehlen innerhalb der kommenden drei Jahre fast 1 000 Personen in diesem Bereich – 1 000 Bedienstete! Damit wird im Grunde genommen Steuerbetrug begünstigt. Jene, die ordentlich ihre Steuern zahlen, werden gegenüber jenen, die sich herumschwindeln, ungerechtfertigt benachteiligt. Das kostet uns alle jedes Jahr mehrere Millionen Euro, die uns im Bereich Gesundheit und Pflege, im Bildungssystem und im Bereich Sicherheit abgehen. Es liegt im Verantwortungsbereich von uns, der Politik, ausreichend Ressourcen und insbesondere Personal zur Verfügung zu stellen, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt werden.
An dieser Stelle möchte ich mich abschließend bei allen Lehrerinnen und Lehrern, allen Polizistinnen und Polizisten, allen Finanzbediensteten ganz, ganz herzlich für ihre hervorragende Arbeit und ihr Engagement bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)
12.25
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christian Lausch. – Bitte.
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Abgeordnete! Im Zusammenhang mit der Dienstrechtsnovelle will ich mich bei Fritz Ofenauer und Hannes Jarolim bedanken, die diesen gemeinsamen Antrag mittragen – für die Justizwache, die sich diese Wertschätzung absolut verdient hat und schon jahrelang, seit 2006, um diese Wertschätzung kämpft. 2014 hat es einen nahezu gleichlautenden Antrag gegeben. Dazumal war es ein freiheitlicher Entschließungsantrag, ein Antrag der Abgeordneten Lausch und Schrangl, da waren die anderen Fraktionen noch nicht so weit, ihn mitzutragen. Darum freut es mich im Namen der Justizwache, dass der Antrag heute von den drei stärksten Parlamentsparteien nun endlich mitgetragen wird. Das ist ein großer Schritt, und das hat sich die Justizwache natürlich absolut verdient. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wie schon Vorredner ausgeführt haben, ist es eine psychische Belastung. Die dienstlichen Aufgaben werden immer mehr, es wird der Justizwache immer mehr abverlangt, und man vergisst natürlich auch die sehr, sehr belastende Situation: wenig Freizeit, viele Überstunden. Unterm Strich kann man sagen: zu wenig Personal. Es sollte sich daher – und das schicke ich gleich voraus – die neue Bundesregierung darum kümmern, dass nun endlich auch der Justizwache mehr Personal zur Verfügung gestellt wird, damit diese ihren Aufgaben, den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden kann.
An den Bundesminister außer Dienst und Kollegen Moser gerichtet sei gesagt, dass da natürlich große Arbeit dahintersteckt, denn eines ist ganz klar: Die Freiheitlichen haben schon 2014 gesagt, Justizwachedienst ist Schwerarbeit. Jetzt einfach zu sagen, das sei uns allen dreien quasi wie der Blitz vom Himmel eingefallen, das kann man so nicht stehen lassen, weil es nicht ganz richtig ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich freue mich zwar über die Unterstützung, aber natürlich gebührt der große Dank dem Beamtenminister und Vizekanzler außer Dienst Heinz-Christian Strache (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ), der mit der freiheitlichen Personalvertretung eine große, große Leistung erbracht hat, um das einzuarbeiten, damit das heute hier beschlossen werden kann. Das ist ein großer Wurf. Diese Wertschätzung hat sich die Justizwache verdient.
Was einzig und alleine noch übrig bleibt und wofür die ÖVP-Bundesminister bis jetzt keine Lösung gefunden haben, ist das akute Personalproblem, das hinlänglich bekannt ist. Das, was Kollege Moser angesprochen hat, dass man einfach zu wenig Personal hat, führt zu diesen Belastungen. Da hat sich aber in den letzten Jahren unter Brandstetter und Moser sehr, sehr wenig, um nicht zu sagen gar nichts, geändert. Die diesbezügliche Initiative ist ebenfalls vom BMÖDS ausgegangen, indem man gesagt hat, man werde zukünftig Planstellen, sogenannte Ausbildungsplanstellen, schaffen. Aufgrund der frühzeitigen Beendigung der Bundesregierung ist die Umsetzung jetzt in Schwebe.
Nichtsdestotrotz: Ich bedanke mich bei allen Justizwachebeamtinnen und -beamten für ihre tadellose Arbeit, dafür, dass sie so lange durchgehalten haben, obwohl ihre Arbeit nicht als Schwerarbeit wertgeschätzt wurde, und ich bedanke mich dafür, dass die drei größten Parlamentsparteien dies nun endlich geschafft haben. Es war längst Zeit. Fünf Jahre Kampf sind jetzt beendet und die Anliegen in Umsetzung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
12.29
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Kfm. Eduard Müller zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Finanzen Dkfm. Eduard Müller, MBA, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Inhaltlich, glaube ich, wurde zu dieser Dienstrechtsnovelle alles gesagt. Ich möchte mich ausdrücklich bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bedanken, denn diese Dienstrechtsnovelle war ein Beispiel für eine ausgezeichnete Zusammenarbeit von Exekutive und Legislative; ich will noch nichts vorwegnehmen.
Diese Zusammenarbeit wird jetzt hoffentlich zu einem Ergebnis führen – nach einer seit zehn Jahren vor Gerichten in Österreich und auf europäischer Ebene ausgetragenen Diskussion über den sogenannten Vorrückungsstichtag. Es ist eine Lösung, die, glaube ich, auf der einen Seite wichtig für die Reputation Österreichs ist. Eine Lösung, die eine neuerliche Prüfung vor dem EuGH nicht bestehen würde, käme uns auf vielerlei Ebenen teuer zu stehen.
Es ist eine Lösung, die, zweitens, auch Rechtssicherheit für die betroffenen Kollegen und Kolleginnen gewährleisten wird. Ich habe da als Finanzminister in der konkreten Situation, wenn Sie so wollen, zwei Seelen in meiner Brust, denn die Kosten sind ein Thema, das für mich von zentraler Bedeutung war. Das Drohszenario im Hinblick auf die direkte Anwendbarkeit des EuGH-Urteils, dass das mit dieser Lösung doch in einem vernünftigen und vertretbaren Rahmen bleibt, kann man durchaus als Erfolg ansehen.
Vielen Dank auch an mein Haus für die Unterstützung bei dieser Arbeit! Vielen Dank, und ich hoffe, dass das auch im Sinne aller Betroffenen ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
12.31
Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Bundesminister.
Ich habe jetzt noch eine Wortmeldung zu einer tatsächliche Berichtigung vorliegen. – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Moser.
Abgeordneter Dr. Josef Moser (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich gemeldet, um den Redebeitrag von Herrn
Abgeordneten Lausch tatsächlich zu berichtigen. Er hat nämlich behauptet, dass in letzter Zeit gerade im Bereich der Justizwache nichts weitergegangen sei und die Probleme, die es in der Justizwache gegeben hat, nicht in Angriff genommen wurden.
Ich berichtige tatsächlich: Zum einen möchte ich darauf hinweisen, dass zusammen mit den Justizwachebeamten gesetzliche Vorgaben vorbereitet worden sind. Es wurden ein Strafvollzugsgesetz, ein Vollzugshandbuch, ein Maßnahmenvollzugsgesetz erarbeitet. Die Justizwachebeamten wurden besser ausgestattet und moderne Einrichtungen wie beispielsweise Dropster, eine Drohnenabwehr, und dergleichen geschaffen. (Abg. Lausch: Das ist keine Berichtigung mehr ...!) Darüber hinaus wurde der Personalstand enorm erhöht. Es wurden eine Rekrutierungsoffensive durchgeführt und im Jahr 2018 über 200 Ausbildungsplätze geschaffen beziehungsweise neue Justizwachebeamte in die Ausbildung miteinbezogen. (Abg. Lausch: Das ist das schlechte Gewissen!) Im Jahr 2019 gibt es wiederum acht Ausbildungslehrgänge. Das heißt, wenn Sie sagen, dass nichts weitergegangen ist, ist das absolut falsch, und ich weise das zurück. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.33
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 16.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 2. Dienstrechts-Novelle 2019 samt Titel und Eingang in 675 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 675 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Ermöglichung des Zugangs zur Schwerarbeiterregelung für Justizwachebeamte“.
Wer sich dieser Entschließung anschließt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 89)
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert, Mag. Ofenauer, Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung“.
Jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag die Zustimmung erteilen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Entschließungsantrag ist mit Mehrheit angenommen. (E 90)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 676 der Beilagen.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der
Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 862/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird (678 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr.in Maria Theresia Niss. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Um ehrlich zu sein, stehe ich hier mit einem gewissen Erstaunen, denn wir haben in den letzten Wochen einerseits sehr oft gehört, dass keine Wahlzuckerl verteilt werden, andererseits gab es eine sehr große Empörung über unseren Antrag, dass das Parlament nach Ausschreibung der Wahl keine teuren Gesetzesbeschlüsse fassen können soll, die nicht schon in der Haushaltsplanung eingepreist sind.
Ihr Argument – und da spreche ich vor allem die SPÖ an – war, dass es kein Gesetz dafür braucht, sondern dass ein Handschlag eigentlich reichen müsste; eigentlich hätten wir ja alle aus 2008 gelernt. Damals haben wir über 4 Milliarden Euro des Budgets durch teure Wahlzuckerl verpulvert; erwähnt seien die Hacklerregelung, aber auch die Abschaffung der Studiengebühren. Wir haben gehört, dass so etwas nicht mehr passieren würde. Daher bin ich relativ erstaunt über all die Anträge, die wir in den letzten Tagen und vor allem in der letzten Plenarsitzung besprochen haben.
Meine Damen und Herren, Wahlzuckerl zahlt immer jemand anderer. Das sind, wenn wir damit das Budget belasten, die nächsten Generationen. Jetzt hatten wir endlich eine Bundesregierung, die es nach 64 Jahren geschafft hat, ein ausgeglichenes Budget zu machen – Gratulation dazu! (Beifall bei der ÖVP) –, dieses Ziel wollen und sollen wir nicht durch teure Wahlzuckerl aufs Spiel setzen. Im Sinne der Generationengerechtigkeit müssen wir auch in Zukunft ein ausgeglichenes Budget machen, daher ist es notwendig, dass die ÖVP in der nächsten Regierung wieder tonangebend ist, denn im Unterschied zur Sozialdemokratie ist Schuldenmachen nicht unser Programm. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, es sind aber nicht nur die Anträge, die unser Budget belasten, kontraproduktiv, sondern auch jene, welche die Unternehmen belasten, denn – ich sage es immer wieder – es ist nicht die Bundesregierung, die Arbeitsplätze schafft, es ist nicht die Verwaltung und es sind auch nicht wir hier im Hohen Haus.
Arbeitsplätze werden vielmehr von unseren fleißigen Unternehmerinnen und Unternehmern geschaffen, die damit den Grundstein für den Wohlstand der Gemeinschaft legen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn wir uns mit Anträgen konfrontiert sehen, welche die Unternehmen über Hunderte Millionen Euro kosten würden, dann frage ich mich, ob diese Anträge auch wirklich zu Ende gedacht wurden. Ein Beispiel ist der ursprüngliche Antrag der SPÖ, allen Unternehmensmitarbeitern, die Mitglieder von Freiwilligenvereinen sind, wegen Einsätzen eine verpflichtende bezahlte Freistellung von fünf Tagen zu gewähren. Abgesehen davon, dass damit Mehrkosten von ungefähr 400 Millionen Euro auf die Unternehmen zugekommen wären, waren selbst die Freiwilligenorganisationen wie der Bundesfeuerwehrverband vehement dagegen, denn es widerspricht dem Ehrenamt. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein weiterer Punkt betrifft rückwirkende Karenzzeiten, ebenfalls ein Antrag der SPÖ. Auch das konnten wir Gott sei Dank abwenden, denn auch das hätte über 400 Millionen Euro gekostet, und jeder Euro, meine Damen und Herren, ist eine Herausforderung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Die SPÖ handelt wieder einmal nach ihrem ursprünglichen Motto: „Hol dir, was dir zusteht!“ – Ich bitte Sie aber: Denken Sie über dieses Motto noch einmal nach! Arbeiter mit Konzern und nicht Arbeiter statt Konzern! Ihr ehemaliger Gewerkschaftspräsident Otto Benya hat das eigentlich verstanden (Zwischenrufe bei der SPÖ): Wenn wir die Kuh melken wollen, dann müssen wir sie auch füttern, sonst gibt die Kuh nämlich irgendwann keine Milch mehr. Dann kann die SPÖ zwar gerne den anderen die Schuld geben, aber es wird nicht wahnsinnig viel bringen, wenn die Arbeitsplätze schon ins Ausland, wie beispielsweise in die Slowakei, verlegt wurden. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich darf hier wirklich an Ihre Vernunft appellieren: Denken Sie daran, dass wir uns im internationalen Wettbewerb befinden! Es gibt viele Unternehmen, die Österreich gernhaben, die sich gern in Österreich ansiedeln. Das setzt aber Planungssicherheit voraus, und es ist fahrlässig, diese zu gefährden, nur weil wir für den 29. September irgendwelche Sternspritzerprojekte haben wollen, die zwar jetzt glühen, aber dann wieder verglühen. So etwas brauchen wir nicht. Wir befinden uns im internationalen Wettbewerb, wir sind ein Innovationsland, wir wollen ein starker Wirtschaftsstandort sein. Das sind wir, das wollen wir auch bleiben, deswegen bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Gesetz zu! Das wäre ein Grundstein dafür. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)
12.41
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Peter Wittmann. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Haubner: Na, jetzt musst dich anstrengen!)
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bin baff. Sie wissen schon, dass Sie Teil des Parlaments beziehungsweise Parlamentsabgeordnete sind? Wissen Sie auch, was die Aufgabe des Parlaments ist? – Aufgabe des Parlaments ist es, Gesetze zu machen. Wenn wir uns selbst verbieten, Gesetze zu machen, dann verbieten wir das, was wir zu machen haben. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ist Ihnen überhaupt bewusst, was Sie da verlangen? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schmidhofer: Es ist uns sehr bewusst!) Das ist ja die absolute Entmündigung des Parlaments!
Ich weiß schon, dass das System Kurz das Parlament nicht will. Ich weiß schon, dass Kurz das Parlament ablehnt. (Ruf bei der ÖVP: Schulmeister! – Weitere Zwischenrufe
bei der ÖVP.) Ich weiß, dass er es zutiefst ablehnt, dass er es sogar ablehnt, sich hierherzusetzen, obwohl er ins Parlament gewählt wurde. Das weiß ich alles; aber dass Sie sich dafür hergeben, einen Antrag einzubringen, damit das Parlament, das ausschließlich die Aufgabe hat, Gesetze zu machen, keine Gesetze mehr machen darf, halte ich für an Absurdität nicht mehr überbietbar! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Tanja Graf. – Abg. Wöginger: Das ist ja vollkommener Blödsinn! – Abg. Schmidhofer: ... deine letzte Rede!)
Das ist aber das System Kurz. Ihr seid in einem Zug gefangen, der nichts anderes mehr sagt als: Wir kassieren bei den Reichen ab, machen ihnen die Gesetze, die sie wollen, und das Parlament ist uns nur im Weg; das werden wir nur so als Abstimmungsmaschinerie vielleicht nebenbei mitlaufen lassen. – Dann stellt man sich hierher und macht einen Antrag, damit das Parlament das, was es zu tun hat, nicht mehr tun darf. – Absurdität! (Abg. Schmidhofer: Deine letzte Rede! Tu weiter! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das letzte Mal, dass ich das gesehen habe, war in einem „Mr. Bean“-Film. (Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Schmidhofer: Letzte Rede! – Ruf bei der ÖVP: Geht das ein bisschen schneller?) Da waren solche Absurditäten durchaus an der Tagesordnung.
Frau Kollegin, Sie sind Abgeordnete des Nationalrates, und Sie wollen dem Parlament verbieten, Gesetze zu machen? (Zwischenruf der Abg. Niss.) Sie wollen jenem Organ, das dafür da ist, Gesetze zu machen, verbieten, Gesetze zu machen! (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Schmidhofer: Aber geh!) Wie kann man denn so verblendet sein, nur weil Kurz das Parlament nicht will? Das ist doch absurd! Es ist doch absurd, dass wir, nur weil Kurz nicht ins Parlament will, es gleich abschaffen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)
Ich meine, das ist ja die totale Entmündigung des Gesetzgebers! Und Sie spielen mit! Sie sind Teil des Gesetzgebers. Sie sollen Gesetze machen und sagen stattdessen: Nein, wir wollen nicht mehr, denn Kurz will das Parlament nicht! (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, hallo, wozu treten Sie dann bei einer Wahl an, wenn Sie beim Gesetzwerdungsprozess nicht mehr mitmachen wollen? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Das kannst du nicht einmal beim Pensionistenverband erzählen!)
Verbieten Sie es dem Parlament überhaupt, Gesetze zu machen, nicht nur nach einer Wahl oder in einer Zwischenwahlzeit! Wie absurd ist ein derartiger Antrag?! – Und wenn die ÖVP etwas sagt, dann ist es kein Wahlzuckerl, aber wenn die SPÖ oder die FPÖ etwas sagen, dann sind es Wahlzuckerl. Ja, so kann es doch nicht gehen! (Abg. Schmidhofer: Das rote Licht leuchtet!)
Also das Schlimmste, das ich in diesem Parlament jemals gehört habe, ist, dass man dem Parlament verbieten will, Gesetze zu machen. Das ist die einzige Aufgabe des Parlaments. Dann können wir es auflösen. Ist das wirklich Ihr Ziel? (Zwischenruf der Abg. Tanja Graf.) Ist das Ihr letztes Ziel? Ist es das Ziel von Kurz, das Parlament abzuschaffen? (Abg. Lettenbichler: Nein, geh bitte, das ist ja lächerlich! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Dann geben Sie es zu und sagen Sie, Sie wollen nicht mehr wählen gehen, denn Sie brauchen kein Parlament, Sie wollen nur mehr Kurz huldigen! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ich weiß nicht, wie viele Leute da mitmachen werden, aber ich nicht. Ich stehe dazu, dass dieses Parlament auch weiterhin (mit der Faust auf das Rednerpult schlagend) Gesetze machen kann, zu jedem Zeitpunkt und welche es will. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Frau Präsidentin! Tatsächliche Berichtigung! – Zwischenruf des Abg. Eßl.)
12.46
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Klubobmann Wöginger zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kollege Wittmann hat soeben behauptet, dass der Nationalrat keine Gesetze mehr beschließen könne.
Ich zitiere aus dem Antrag, der soeben diskutiert wird: „Außer bei Gefahr im Verzug kann nach Anordnung der Wahl durch die Bundesregierung der Nationalrat keine Gesetzesbeschlüsse fassen, die nicht den mittelfristigen Haushaltsplanungen von Bund, Länder, Gemeinden sowie Sozialversicherungsträger entsprechen.“
Das steht in diesem Antrag, und das heißt, dass wir nicht wollen, dass das Geld zum Fenster hinausgeschmissen wird, weil das die nachkommenden Generationen belastet. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Ist ja unglaublich! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Ist ja unglaublich!)
12.46
Präsidentin Doris Bures: Dann gehen wir in der Debatte weiter.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich versuche einmal, aus diesem Antrag das Positive herauszulesen. Offenbar ist damit gemeint, man soll in hektischen Vorwahlzeiten keine unausgegorenen Beschlüsse fassen, die viel Geld kosten. Insofern teile ich diese Intention und unsere Fraktion sieht das genauso. Allerdings, Herr Kollege Klubobmann und auch Frau Kollegin Niss, dass das verfassungswidrig ist, ist Ihnen sicherlich völlig bewusst. Ich glaube, Sie sind eh froh, dass wir das heute ablehnen, damit es nicht vor den Verfassungsgerichtshof kommen muss. (Beifall bei FPÖ, SPÖ und JETZT.)
Dass der Nationalrat einen Beschluss fasst, dass er unter bestimmten Bedingungen – Sie haben schon recht, es ist eine Einschränkung dabei, aber trotzdem – Beschlüsse nicht fassen darf, ist schlicht und einfach Unsinn, mit Verlaub gesagt, und ist auf jeden Fall verfassungswidrig. Wir werden heute dagegenstimmen und diesen Antrag zu Fall bringen, aber er wäre sonst vom Verfassungsgerichtshof sowieso aufgehoben worden.
Die Intention finde ich aber, wie gesagt, grundsätzlich richtig. Wir als FPÖ sind ja weiter gegangen als die ÖVP, wir haben gesagt: Beschlüsse, die wir in der gemeinsamen Koalition gefasst haben, heben wir nicht mehr auf. – Auch für uns waren immer wieder Kompromisse dabei, mit denen wir, wie bei Kompromissen immer, nicht hundertprozentig glücklich waren. Sie haben diesen Weg leider verlassen und haben auch einen Beschluss gefasst. Wie Frau Kollegin Niss gerade richtig gesagt hat, geht es auch darum, ob man Unternehmer belastet. Sie haben gestern leider einen Beschluss gefasst, durch den man Unternehmer in der Gastronomie belastet. (Beifall bei der FPÖ.)
Die stehen zwar nicht im internationalen Wettbewerb, aber sie schaffen immerhin Arbeitsplätze und sind hier, arbeiten hier und verdienen ihr Geld, haben sich auf den Gesetzgeber eingestellt, haben sich darauf verlassen, dass es eine gewisse Stabilität gibt, haben sich wahrscheinlich auch auf diese Regierung verlassen und auf die Parteien, die dabei mitgewirkt haben.
Sie haben also der Belastung der Gastronomie zugestimmt, und Sie haben vor allem auch eines gemacht, und das ist meines Erachtens eben kein gutes Zeichen: Sie haben etwas, das wir in der Koalition gemeinsam beschlossen haben, wieder aufge-
hoben und haben damit infrage gestellt, ob das, was wir gemacht haben, wirklich gut war.
Ich finde das von der gesamten Symbolik her ganz falsch. Sie müssen eh damit leben. Ich weiß nicht, wen Sie damit bedienen wollten oder was Sie sich dabei erwartet haben. Ich halte das für ganz schlecht. Wie gesagt, der Stil der FPÖ ist es nicht. Wir halten uns an das, was wir versprochen haben, was wir in dieser Koalition abgemacht haben und was wir hier beschlossen haben, weil wir gesagt haben: Das ist eine gemeinsame Lösung, das haben wir uns gut überlegt.
Das haben wir hier auch gemeinsam argumentiert, ebenso beim Rauchergesetz, auch da haben Sie ja gemeinsam mit uns argumentiert. Dass Sie das dann innerhalb von wenigen Monaten umdrehen, kurz vor der Wahl, mit Verlaub gesagt, also genau das tun, was Sie mit diesem Antrag in Abrede stellen – dass man nämlich kurz vor der Wahl nicht irgendwelche Schnellschüsse machen soll und vielleicht unausgegoren oder als eine Art Wahlzuckerl eine Entscheidung trifft –, war auch eine Art von versuchtem Wahlzuckerl. Ich glaube nur, dass es eher im Hals stecken bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ja, es stimmt, auch in der Vergangenheit sind hier Beschlüsse gefasst worden, die sehr viel Geld gekostet haben. Die ÖVP war jedenfalls auch immer voll mit dabei. Ich denke nur an Dinge wie – Sie haben es schon erwähnt – den Pflegeregress und so weiter, die dann viel Geld gekostet haben.
In diesem Sinne: Dieser Antrag ist sinnlos, wir lehnen ihn ab. Es sollte jeder vor seiner eigenen Tür kehren. Natürlich ist es völlig richtig: Wir sollen hier keine Beschlüsse fassen, die unausgegoren sind, keine Schnellschüsse, die langfristig negative Wirkungen haben. In diesem Sinn verstehe ich diesen Antrag, aber wie gesagt: im juristischen Sinne leider negativ. (Beifall bei der FPÖ.)
12.51
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl. (Abg. Martin Graf: ... überhaupt nicht zu toppen!)
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Inhaltlich möchte ich mich gerne meinem Vorredner Harald Stefan anschließen: Es geht um eine besondere Situation. Ich weiß, da wird jetzt auch versucht, Polemik zu betreiben, und ich bin dankbar dafür, dass du das nicht gemacht hast, aber dein Vorredner hat hier versucht, sehr polemisch zu werden. (Abg. Wöginger: Das war ich!)
Ich möchte für alle Zuseherinnen und Zuseher nur ein Beispiel dafür geben, was wir hier vorschlagen. In einer Zeit, in der eine Regierung von zwei Parteien abgewählt und danach durch eine Übergangsregierung ersetzt wurde, ist es so, dass diese Übergangsregierung sich selbst Beschränkungen auferlegt, weil man sagt: In dieser Zeit muss man mit den Staatsfinanzen eigentlich vorsichtig umgehen; mit der Verantwortung, die man hat, muss man vorsichtig umgehen. Man braucht nämlich wieder eine politische Legitimation durch den Wähler, das ist ein entscheidender Punkt, und erst dann kann man wieder Entscheidungen treffen, die die Zukunft stärker betreffen und die dann wahrscheinlich auch das Budget stärker belasten. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte daher folgendes Beispiel bringen: Es gibt in anderen Ländern Regierungen, die ganz bewusst genau dafür auserwählt worden sind. Für uns ist es das erste Mal, dass einer Bundesregierung das Misstrauen zur Gänze ausgesprochen worden ist, aber in anderen Ländern passiert das öfters.
So gibt es zum Beispiel in Australien eine solche Caretakerregierung, also eine Regierung, die damit beauftragt ist, in einer Übergangszeit bis zu einer Neuwahl die Amtsgeschäfte zu führen. Für diese Caretakerregierung ist es ganz normal, dass sie keine hohen Posten besetzen darf, dass sie keine größeren Verträge, weder wirtschaftlich noch mit anderen Staaten, abschließen darf, dass sie keine budgetrelevanten Beschlüsse, außer im Notfall, treffen kann, und auch da nur nach Absprache mit Oppositionsparteien, also mit allen Parteien im Parlament, dass sie keine internationalen Verhandlungen beginnen und keine Ermittlungen gegen politische Parteien während dieser Zeit einleiten kann.
Ich glaube, das Beispiel zeigt, dass es in anderen Ländern durchaus üblich ist, sich selbst in einer solchen Zeit zu beschränken. Das ist das, was wir mit diesem Beispiel wollten. Ich glaube, wir sollten in einer ruhigen Zeit nach der Wahl auch darüber nachdenken, wie wir das in Zukunft neu und besser gestalten können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
12.54
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim. – Bitte.
12.54
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mit diesen Selbstkastrationssehnsüchten eigentlich nur relativ wenig anfangen, Herr Kollege. Ich glaube auch, dass es völlig unangemessen ist, sich jetzt darüber den Kopf zu zerbrechen, wie wir unsere Selbstbestimmungsfähigkeit hier einschränken können.
Ich weiß auch, dass Herr Kurz das will und dass das nicht in erster Linie von Ihnen kommt; aber dieses gouvernantenhafte Verhalten, von außerhalb des Parlaments hier in das Parlament hereinzuregieren und uns daran zu hindern, uns einfach zusammenzusetzen und Beschlüsse zu fassen, die der Zeit entsprechend sind, ist einfach inakzeptabel. Er wird aus meiner Sicht schön langsam zu einer tragischen Figur (Beifall bei der SPÖ), wenn er diese eigenartigen Verhaltensweisen weiterhin an den Tag legt, und das ist, glaube ich, auch irgendwie absehbar.
Ich glaube, dass gerade die letzten Tage gezeigt haben – jeder von uns muss sich dann den Wählern gegenüber in irgendeiner Weise verantworten –, dass wir hier sehr sorgsam umgehen, dass wir hier kein Geld zum Fenster hinausschmeißen, sondern das mit Bedacht auf die sozialen Bedürfnisse und die Gerechtigkeit in der Gesellschaft insgesamt umgesetzt haben.
Das kann man jetzt allerdings nicht immer von allen sagen. Da Kollegin Köstinger heute wieder da ist: Wer in letzter Zeit aufmerksam gelesen hat, wie man im Bereich Umweltschutz – wir stehen da ja wirklich am Abgrund – in Österreich agiert hat und wie man wirtschaftlich quasi das Land an den Abgrund führt, kann sich hier seinen Teil denken, und das ist natürlich die Linie Kurz-Köstinger gewesen. (Heiterkeit bei der ÖVP.)
Im „Standard“ von heute wird anschaulich dargestellt, dass nicht nur die Europäische Kommission und die Umweltorganisationen der UN, sondern nunmehr auch Wissenschafter dargelegt haben, dass die Umsetzung der Mindestziele in Österreich überhaupt nicht funktioniert, dass unsere Pläne, die wir dargelegt haben – und es sind Ihre Pläne, Pläne der ÖVP –, nicht durchschlagen und dass für die Zeit zwischen 2021 und 2030 für Österreich ein Gesamtschaden – da sind auch alle Bußzahlungen, die wir zahlen, dabei – von 30 bis 40 Milliarden Euro errechnet wird, meine Damen und Herren. Sie stellen sich hier heraus und sagen, das Parlament soll aufhören, ein Parlament
zu sein, es soll sich quasi entmündigen, und hauen durch völlig unverantwortliche Umweltpolitik 30 bis 40 Milliarden Euro zum Fenster hinaus! (Beifall bei der SPÖ.)
Das ist der wirkliche Skandal (eine Ausgabe der Zeitung „Der Standard“ in die Höhe haltend), nämlich einer „kleinen Gruppe“, die hier blockiert, wird ausgeführt. Lesen Sie es sich bitte durch, ich zitiere aus dem heutigen „Standard“! Darin werden Wissenschafter zitiert, die sagen: „Die Führungsrolle, die notwendig gewesen wäre, wurde vom ehemaligen Kanzler“ – nämlich Kurz – „nicht wahrgenommen.“ – Das ist eine Bankrotterklärung von einem Wissenschafterkomitee in Ihre Richtung. Wenn Sie sich hier herausstellen, dann sollten Sie uns erklären, wie das zustande kommt, wie Sie das Geld der Bevölkerung verspielen; aber Sie verspielen es ja auch anders.
Wenn Sie heute ebenfalls im „Standard“ von einer „Spende für ÖVP-Wahlkampf mit Geschmäckle“ lesen, so wird Ihnen unangenehm sein, dass das jetzt herauskommt. Wir haben heute aber mehrfach darüber gesprochen und Informationen darüber bekommen, dass das System Kurz in der ÖVP darin besteht, für die Partei Geld einzukassieren, wobei die Leute, die da eingezahlt haben, auf wundersame Weise dann auch etwas bekommen; die bekommen dann etwa Steuernachlässe. Das zahlt natürlich der Steuerzahler. Den kommt es sehr, sehr teuer, was Sie hier an Versprechen für Leute einlösen, die Ihnen viel Geld gegeben haben. (Abg. Strasser: Provision ...!)
Da steht, dass es in Salzburg Folgendes gibt: Da gibt es die Spedition Gebrüder Weiss. Die hat 30 000 Euro gespendet und kriegt jetzt plötzlich von ÖVP-Bürgermeister Harald Preuner eine sehr, sehr günstige Liegenschaft, nämlich 820 Quadratmeter im Stadtzentrum um 1 600 Euro, meine Damen und Herren! Das würde sonst kein Mensch um 1 600 Euro bekommen. (Abg. Haubner: ... Gewerbe!) Eine Betriebsgenehmigung bekommen sie auch noch, und über die Leute, die dort wohnen und eine Initiative gestartet haben, wird drübergefahren. Die Gebrüder Weiss bekommen das.
Sagen Sie mir doch bitte, ob es, wenn die Mehrheit der Bevölkerung dort dagegen ist, einen anderen Grund gäbe, als jenen, dass ein Geschenk erstattet wird, nämlich quasi eine Rückzahlung dieser Wahlkampfspende! (Abg. Haubner: So ein Blödsinn!) Das ist das System Kurz, das ist Korruption, was da stattgefunden hat, das sage ich bewusst! (Abg. Eßl: ... Schwachsinn! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist zu untersuchen, und zwar von den Strafbehörden. Daher sollten Sie sich selbst an der Nase nehmen. Sie verantworten das (neuerlich die Ausgabe der Zeitung „Der Standard“ in die Höhe haltend) und niemand anderer. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll. – Zwischenruf des Abg. Lettenbichler.)
12.58
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 678 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (624 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 geändert wird (643 d.B.)
20. Punkt
Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union und das Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen erlassen werden sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Glücksspielgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 – EU-FinAnpG 2019) (644 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 und 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jan Krainer. – Bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das wird eine etwas kompliziertere Rede, weil wir es da mit einer etwas komplizierteren Materie zu tun haben.
Zum Ablauf ist zu sagen, dass wir vor zehn Tagen von den ehemaligen Regierungsparteien einen Antrag übermittelt bekommen haben. Dieser Antrag hatte schlanke 155 Seiten, davon 91 Seiten Normtext. Wir haben den Antrag durchgearbeitet und seziert, und ich kann hier über das Ergebnis quasi Bericht erstatten. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)
Was passiert, ist, dass einerseits eine Reihe von Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt wird und andererseits eine Verordnung mit sogenannten Begleitgesetzen bedacht wird. Eine Richtlinie gibt ja immer einen Rahmen vor, und wir übersetzen das dann selbst in nationales Recht. Eine Verordnung wirkt direkt, aber bedarf in der Regel gewisser Begleitgesetze.
Die erste Richtlinie, die hier umgesetzt wird, ist die Richtlinie 2017/1852 über EU-Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten. Da geht es darum, dass es, wenn zwei EU-Staaten einen Konflikt haben – darüber, wo eine Firma oder eine Person ihre Steuern zu zahlen hat oder welche Steuern sie zu zahlen hat –, ein einheitliches Regelwerk gibt, das besagt, in welchem Zeitrahmen, nämlich in maximal zwei Jahren, und in welcher Form dieser Streit gelöst werden soll. Das ist gut, dem stimmen wir zu.
In diesem Gesetz gibt es, glaube ich, 19 Artikel. Die Artikel 1, 3 und 5 setzen diese Richtlinie um, und diese finden die Zustimmung von uns Sozialdemokraten.
Das Nächste, das hier umgesetzt wird, ist die Richtlinie 2017/1371. Da geht es um die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug; da geht es vor allem um Mehrwertsteuerbetrug. Es ist so, dass da die Strafen vereinheitlicht werden. Bisher ist es so, dass es in den unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Strafen gibt. In der Regel bedeutet das eine Erhöhung der Strafen, in Ausnahmesituationen, die laut Finanzministerium nur auf dem Papier und
nicht in der Realität bestehen, kommt es zu einer Absenkung. Da geht es um den sogenannten gewerbsmäßigen Umsatzsteuerbetrug, hinsichtlich dessen die Beamten des Finanzministeriums meinen, er sei in der Praxis nicht nachweisbar. Das heißt, es gibt in der Praxis nur eine Erhöhung.
Die Rechtsanwaltskammer hat eben bemängelt, dass für diesen gewerbsmäßigen Betrug eine Absenkung der Strafe und nicht eine Erhöhung vorgesehen ist. Die Beamten des Finanzministeriums meinen, das sei nur theoretisch, in der Praxis habe das keine Auswirkungen. Das betrifft Artikel 4 dieses Antrages. – Wir stimmen hier zu, auch wenn es Bedenken der Rechtsanwaltskammer gibt.
Weiters geht es um die Richtlinie 2018/843 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Da geht es um die Artikel 16, 17 und 18 dieses Antrages. Den Artikeln 17 und 18 stimmen wir zu, bei 16 sehen wir folgendes Problem: Es geht da um das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, und in § 2 gibt es eine Definition, worum es bei diesem Gesetz geht. Da gibt es fünf Unterpunkte – a, b, c, d und e –, und die Punkte a und b sind die Richtlinienumsetzung, c, d und e, ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen, sind aus unserer Sicht keine Richtlinienumsetzung – zumindest finden wir das nicht in der Richtlinie –, sondern materiell etwas anderes. Darüber kann man diskutieren, aber wir hatten ehrlich gesagt nicht die Zeit, genau zu sehen, was c, d und e betrifft. Das heißt, Artikel 16 werden wir aus diesem Grund ablehnen.
Das Nächste ist die EU-Verordnung 2017/1129 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist. Die Verordnung wirkt sowieso direkt, aber die Begleitgesetze machen einen Unterschied. Im Wesentlichen ist das das sogenannte KMG – das wird aufgehoben und neu gefasst, und da kommt es zu Verschlechterungen des Verbraucherschutzes. Es geht da um die Fristen, innerhalb derer jemand zurücktreten kann. Das war bisher unendlich, im Begutachtungsentwurf war das auf fünf Jahre eingeschränkt, das ist weggefallen und es ist wieder – unter Anführungszeichen – „unendlich“, aber bei Nachberichten sind es jetzt sieben Tage. Das ist eine Einschränkung des Verbraucherschutzes, die sich in der Verordnung nicht findet. Das werden wir ablehnen.
Der zweite Kritikpunkt ist, dass es drei Stellen, die für die Prüfung des Prospekts zuständig sind, und nicht eine gibt. Die Finanzmarktaufsicht, die österreichische Rechtsanwaltskammer und auch wir sind der Meinung, da müsste eine Behörde – vernünftigerweise die Finanzmarktaufsicht – zuständig sein. Wir haben dann allerdings drei verschiedene Stellen, nämlich FMA, Bezirksverwaltungsbehörde und Prospektkontrollor. Das ist von der Verordnung her nicht zwingend, deswegen werden wir das ablehnen. Das betrifft vor allem Artikel 2, aber in weiterer Folge auch die Artikel 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14 und 15, die auf diesen Artikel 2 verweisen und die wir dann ablehnen werden.
Artikel 13 werden wir zustimmen. In diesem geht es um betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgekassen, darum, dass die sogenannten Nullrisikoanleihen nicht nur von der EZB, sondern auch von Gebietskörperschaften erwerbbar sind.
Das Letzte, das noch enthalten ist, ist das Versicherungsaufsichtsgesetz – da gibt es einen Vertrag zwischen der Europäischen Union und den USA darüber, wie Versicherungen, die über die Grenze wirken, abgewickelt werden. Das finden wir in Ordnung, Artikel 19 werden wir zustimmen.
Ich weiß, das war jetzt nicht für alle total nachvollziehbar, aber es ist eine sehr komplexe Materie. Ich mache niemandem einen Vorwurf, dass das so kurzfristig war, weswegen unsere Antwort auch so kurzfristig ist, aber es ist schwierig, sage ich ein-
mal, in zehn Tagen diese 155 Seiten zu analysieren. Das ist die Analyse, die wir haben. Ich wollte auch nur unser Abstimmungsverhalten darlegen und erklären, wo wir zustimmen und welche Artikel wir ablehnen. Es wird dann aufgrund dieser von uns abgelehnten Artikel eine Reihe von getrennten Abstimmungen geben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.07
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich auf dem Kapitalmarkt bewegt, dann braucht es für alle Seiten auf der einen Seite Transparenz und auf der anderen Seite Kontrolle, es braucht Fairness, was die Regulatorien betrifft, und es braucht vor allem auch ein strenges Auge auf Fragen wie Geldwäsche und auch Steuerhinterziehung.
Deswegen war es uns natürlich wichtig, diese EU-Richtlinie und auch diese EU-Verordnung in nationalen Gesetzen umzusetzen. Wir sind da schon recht spät dran. Ich kann es mir ersparen, das inhaltlich – Kollege Krainer hat das dankenswerterweise sehr detailliert gemacht – noch einmal zu erläutern. Wir sind da schon recht spät dran, was die EU-Fristen für die Umsetzung anlangt, und laufen schon Gefahr eines Verfahrens beziehungsweise sind schon in einem Vertragsverletzungsverfahren. Es ist also Eile geboten.
All diese Gesetzesmaterien waren schon in unterschiedlicher Konstellation in Begutachtung, sodass man mit gutem Gewissen sagen kann: Es sind keine Schnellschüsse, sondern es sind wohlüberlegte Dinge – allerdings nun in zwei Gesetze verpackt, zum einen in das Börsegesetz und zum anderen in das EU-Finanz-Anpassungsgesetz.
Ich bedanke mich zunächst einmal bei unserem ehemaligen Koalitionspartner für die sehr konstruktive gemeinsame Erarbeitung dieser zwei Pakete. Ich bedanke mich aber auch bei den NEOS, bei Kollegen Schellhorn, für die sehr konstruktive Mitarbeit und Unterstützung und nicht zuletzt bei Kollegen Krainer, und zwar nicht nur für die detaillierte Erläuterung, sondern auch dafür, dass er uns erklärt hat, warum sie in großen Teilbereichen dieser Gesetzentwürfe mitgehen können und warum das in einigen Bereichen nicht möglich ist.
Ich bin froh, dass es uns jedenfalls gelungen ist, bei diesen beiden sehr komplexen und nicht ganz einfach zu erklärenden Gesetzesmaterien eine große Einigkeit herzustellen, trotz aller Diskussionen, die wir heute und auch schon gestern an dieser Stelle erlebt haben. – Vielen Dank noch einmal dafür.
Ich bringe den Abänderungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen zum EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 in 644 der Beilagen ein. Dieser Antrag beinhaltet 24 Punkte. Es sind allesamt technische Änderungen und die Behebung von Redaktionsversehen beziehungsweise sprachliche Klarstellungen.
Der Antrag wird verteilt, ich kann mir deswegen die Verlesung des Antragstextes ersparen.
*****
Ich möchte die Gelegenheit auch gerne dazu nutzen, noch auf einen Antrag hinzuweisen, der in Kürze eingebracht werden wird, und zwar auf einen Initiativantrag von ÖVP und FPÖ zum Thema Steuerreform und Steuern.
Sie alle wissen, wir hatten uns in der Koalition vorgenommen, eine Steuerreform in Etappen durchzuführen, und wir haben uns trotz des Auseinandergehens der Koalition und der bevorstehenden Neuwahlen dazu entschlossen – auch dafür ein Danke, speziell dir, Hubert Fuchs, aber auch deinen Kolleginnen und Kollegen –, die erste Etappe doch noch durchzuführen, also die Entlastung der Geringverdiener, die Anhebung der Grenze bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern, die Umrechnung der Normverbrauchsabgabe bei den Autos, auch alle Punkte betreffend Ökologisierung wie Vorsteuerabzug für E-Fahrräder, Abschaffung der Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen, auch das Digitalsteuerpaket, vieles weitere mehr und nicht zuletzt die Neuordnung der Bundesfinanzverwaltung – ein Projekt, an dem ja gerade der amtierende Finanzminister in seiner vorherigen Beamtenfunktion nicht nur maßgeblich mitgewirkt hat, sondern für das er auch verantwortlich war; ein Riesenprojekt, das nun doch noch umgesetzt werden kann. – Vielen herzlichen Dank in diesem Zusammenhang für die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium, mit dir, Herr Finanzminister, und deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Noch einmal an deine Adresse, Hubert Fuchs: Danke für die sehr konstruktiven Verhandlungen in den letzten Tagen und Wochen. Wie gesagt danke ich im Zusammenhang mit diesen Gesetzesmaterien auch den Kollegen Schellhorn und Krainer herzlich. Es geht, wie man sieht, im Parlament auch auf diese Weise. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
13.13
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, MMag. DDr. Hubert Fuchs
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union und das Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen erlassen werden sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Glücksspielgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 – EU-FinAnpG 2019) (644 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
1. In Artikel 1 wird in § 15 Abs. 2 Z 3 das Wort „Streifrage“ durch das Wort „Streitfrage“ ersetzt.
2. In Artikel 1 wird in § 66 im ersten Satz das Wort „Streitfrag“ durch das Wort „Streitfrage“ ersetzt.
3. In Artikel 2 wird in § 7 Abs. 1 nach dem Wort „Beifügung“ ein Leerzeichen eingefügt.
4. In Artikel 10 Z 4 wird in § 31 Abs. 3 im ersten Satz das Wort „zuständigen“ durch das Wort „zuständige“ ersetzt.
5. In Artikel 10 Z 8 wird in der Novellierungsanordnung die Paragraphenbezeichnung „§ 36 Abs.5“ durch die Paragraphenbezeichnung „§ 36 Abs. 5“ ersetzt.
6. In Artikel 10 Z 9 wird in § 37 Abs. 3 im ersten Satz das Wort „zuständigen“ durch das Wort „zuständige“ ersetzt.
7. In Artikel 10 Z 14 wird in § 43 Abs. 3 im ersten Satz das Wort „zuständigen“ durch das Wort „zuständige“ ersetzt.
8. In Artikel 12 Z 4 wird die Paragraphenbezeichnung „§ 70 Abs.1“ durch die Paragraphenbezeichnung „§ 70 Abs. 1“ ersetzt.
9. In Artikel 14 Z 2 wird der Novellierungsanordnung ein Doppelpunkt angefügt.
10. In Artikel 16 Z 11 wird in § 3 Abs. 2 im dritten Satz das Wort „Ihrem“ durch das Wort „ihrem“ ersetzt.
11. In Artikel 16 Z 40 wird in § 24 Abs. 6 im letzten Satz die Wortfolge „es denn“ durch die Wortfolge „es sei denn“ ersetzt.
12. In Artikel 16 Z 47 wird in § 32b nach dem Verweis „gemäß § 32a Abs. 1“ das Wort „zu“ eingefügt.
13. In Artikel 16 Z 48 wird in § 33 Abs. 1 der fettgedruckte Punkt am Ende des ersten Satzes durch einen Punkt im Normalformat ersetzt.
14. In Artikel 16 Z 48 wird in § 33 Abs. 6 Schlussteil die Wortfolge „dass diese Anforderungen“ durch die Wortfolge „dass diese Behörden Anforderungen“ ersetzt.
15. In Artikel 16 Z 55 wird in § 43 Abs. 4 der Verweis „§9a samt Überschrift“ durch den Verweis „§ 9a samt Überschrift“ ersetzt und die Wortfolge „Änderungen des Inhaltsverzeichnis“ durch die Wortfolge „Änderungen des Inhaltsverzeichnisses“ ersetzt.
16. Die Artikelbezeichnung des auf den Artikel 16 folgenden Artikels wird von „Artikel 3“ auf „Artikel 17“ geändert.
17. In Artikel 17 (neu) wird in Z 1 nach dem Verweis „§ 5“ ein Leerzeichen eingefügt.
18. In Artikel 17 (neu) Z 2 entfällt in der Novellierungsanordnung das Wort „wird“.
19. In Artikel 17 (neu) Z 16 wird in § 5 Abs. 5 die Wortfolge „Bundesanstalt Statistik Austria“ durch die Wortfolge „die Bundesanstalt Statistik Österreich“ ersetzt.
20. In Artikel 17 (neu) Z 17 wird in § 5 Abs. 6 im letzten Satz die Wortfolge „zwei wöchigen“ durch das Wort „zweiwöchigen“ ersetzt.
21. In Artikel 17 (neu) Z 18 wird in § 5a Abs. 1 Z 4 lit. c der Verweis „Z 2 lit. b“ durch den Verweis „lit. b“ ersetzt.
22. In Artikel 17 (neu) Z 34 wird in § 12 Abs. 5 nach dem Wort „Mitgliedstaaten“ das Wort „zu“ eingefügt.
23. In Artikel 17 (neu) Z 37 wird in § 13 Abs. 3 erster Satz nach dem Wort „Form“ das Wort „zu“ eingefügt.
24. In Artikel 17 (neu) Z 47 entfällt vor dem Wort „durch“ das Wort „wird“.
Begründung
Mit diesem Abänderungsantrag sollen offenbare Redaktionsversehen behoben bzw. sprachliche Klarstellungen vorgenommen werden.
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag wurde in seinen Grundzügen erläutert, wurde ausgeteilt, ist ordnungsgemäß unterfertigt und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Mit dem Börsegesetz und mit dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz werden wichtige Richtlinien umgesetzt, es geht da um wichtige Dinge.
Ich beginne einmal mit dem Börsegesetz, denn aus den Ausführungen meiner Vorredner ist ja eigentlich nicht hervorgegangen, worum es da inhaltlich wirklich geht. Ich finde, dass dem, was hier ausgeführt wurde, insbesondere vom Kollegen Krainer, niemand folgen konnte. Das hat seine Gründe, ich verstehe das schon. (Abg. Krainer: Ich habe nicht über das Börsegesetz gesprochen, da spricht der Kollege!) – Ja, ich weiß, du hast über das EU-Finanz-Anpassungsgesetz geredet, das ist schon richtig.
Worum geht es denn bei dieser Aktionärsrechterichtlinie und beim Börsegesetz? – Da geht es darum, dass für mehr Transparenz bei institutionellen Anlegern gesorgt wird. Das ist ein wichtiger Punkt. Es geht aber auch darum, dass die Gesellschaft ihre Aktionäre identifizieren können soll – know your shareholder! Sie soll sie aber nicht nur identifizieren können, sondern sie soll auch mit ihnen kommunizieren können. Das sind wichtige Dinge, die wir prinzipiell natürlich befürworten, aber im Rahmen der Debatte im Finanzausschuss sind ja erstaunliche Dinge zum Vorschein gekommen, auf die ich nun kurz eingehen möchte.
Die Richtlinie erlaubt ja die Einführung einer Schwelle, ab der Gesellschaften das Recht haben, ihre Aktionäre zu identifizieren, und die Schwellenwerte liegen in der Richtlinie zwischen 0,1 und 0,5 Prozent. Das bedeutet nichts anderes als: Wer weniger Aktien beziehungsweise Stimmrechte als den Schwellenwert hat, darf nicht identifiziert werden.
Es gab den Ministerialentwurf, und im Ministerialentwurf war eine Schwelle von 0 Prozent vorgesehen, und dann gab es die Regierungsvorlage, und darin war plötzlich ein Schwellenwert von 0,5 Prozent vorgesehen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Was ist da zwischen dem Ministerialentwurf und der Regierungsvorlage passiert und warum wurde gerade der oberste Schwellenwert genommen und nicht ein deutlich niedriger?
In Wirklichkeit gibt es keinen Grund dafür, diesen Schwellenwert so hoch festzulegen. Man ist da meilenweit von den Kleinanlegern entfernt. Nehmen wir als Beispiel die OMV und legen die Schwelle von 0,5 Prozent an, so bedeutet das einen Aktienwert von 70 Millionen Euro, der nun eine Identifizierung vermeiden kann.
Herr Finanzminister! Sie haben in der Ausschussdebatte diesen Schwellenwert mit 0,5 Prozent dahin gehend begründet, dass man Gold Plating vermeiden will. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, was das mit Gold Plating zu tun hat. Das war ausschließlich eine politische Entscheidung – tut mir leid, sorry! Einer solch politischen Entscheidung für einen Schwellenwert – wo andere im Begutachtungsverfahren einen deutlich niedrigeren vorgeschlagen haben, beispielsweise der Rechtsanwaltskammer-
tag mit 0,1 Prozent, und dann am Ende des Tages 0,5 Prozent herauskommen –, einem solchen Gesetzentwurf kann ich meine Zustimmung nicht erteilen, obwohl ich noch einmal betonen möchte, dass es im Prinzip um richtige, wichtige Dinge geht.
Zum EU-Finanz-Anpassungsgesetz: Dazu hat es, das möchte ich einmal grundlegend anmerken, einen §-27-Antrag gegeben, den wir 30 Stunden vor Beginn der Sitzung des Finanzausschusses übermittelt bekommen haben, 155 Seiten technische Ausführungen – unzumutbar, dass das irgendjemand durcharbeiten, geschweige denn nachvollziehen kann. Es wäre Zeit gewesen, rechtzeitig eine Regierungsvorlage in die Wege zu leiten – Herr Finanzminister, ich habe das schon im Ausschuss gesagt –, dann hätten wir etwa zehn Tage Zeit gehabt, um diese 155 Seiten durchzuarbeiten. So haben wir das nicht gehabt, sondern eine wesentlich kürzere Frist zwischen der Sitzung des Finanzausschusses, in der wir das diskutiert haben, und der heutigen Sitzung.
Sie, Herr Finanzminister, haben uns dann – das ist meine zweite Anmerkung – im Finanzausschuss erklärt, dass in diesem Antrag – dieser Umsetzung der fünf EU-Richtlinien – nur jene Teile zusammengezogen worden sind, die für die Umsetzung dieser Richtlinien essenziell sind. Wir haben natürlich mit diesem 155-seitigen Konvolut ein bisschen gearbeitet und unter anderem feststellen müssen, dass dem nicht so ist.
Wir haben feststellen müssen, dass auf Ihr Wort kein Verlass ist, Herr Finanzminister! Warum? – Der Antrag enthält nämlich Elemente, die für die Umsetzung der Richtlinien irrelevant sind, wie beispielsweise im Artikel 17 die Einführung eines sogenannten Compliance-Packages, das keineswegs ein Teil der 5. Geldwäscherichtlinie ist.
Was meine ich, wenn ich von Compliance-Packages spreche? – Das ist die Möglichkeit der Übermittlung der zur Feststellung und Überprüfung von wirtschaftlichen Eigentümern erforderlichen Dokumente an das zentrale Register. Das führt auf der einen Seite zwar zu einem reduzierten Aufwand für die Beteiligten, das ist schon richtig, auf der anderen Seite besteht aber natürlich die Sorge, dass es durch externe Anbieter bei der Anlegung dieser Packages zu einem qualifizierten race to the bottom kommen könnte.
Ich erinnere mich noch, das war ja eines der Steckenpferde Ihres Vorgängers, des Finanzministers Löger. Er hat diese Compliance-Packages verfolgt und das ist nichts anderes als ein Zuckerl für die Industrie. Herr Finanzminister, ich habe eh schon versucht, das im Ausschuss auch anzudeuten: So geht das nicht! Zuckerl für die Industrie einzuarbeiten finde ich deshalb ärgerlich, weil es gerade auch in dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz um wichtige Umsetzungen im Zusammenhang mit der 5. Geldwäscherichtlinie geht. Das ist sehr wichtig, das ist sehr zentral, dem würden wir gerne zustimmen, ebenso wie beispielsweise erhöhten Transparenzbestimmungen im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Eigentümerregister.
Aus diesen hier erläuterten Gründen werden wir weder dem Börsegesetz noch dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz unsere Zustimmung erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)
13.20
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass es sich bei dieser Änderung, dieser Novellierung des Börsegesetzes 2018 um eine sehr technokratische Materie handelt, haben meine Vorredner ja nicht nur erwähnt, sondern auch bewiesen. Ich möchte zwei wesentliche Ziele der Richtlinie herausgreifen, das ist zum einen die
Identifikation der Aktionäre und zum anderen die Transparenz bei institutionellen Anlegern, bei Vermögensverwaltern und bei Stimmrechtsberatern.
Es geht dabei also darum, dass die langfristige Mitwirkung der Aktionäre und auch die Transparenz zwischen Gesellschaftern, Aktionären und Anlegern gefördert werden sollen. Dazu ist es eben notwendig, dass Gesellschaften ihre Aktionäre identifizieren, also kennen können, um auch direkt mit ihnen in Kontakt treten, direkt mit ihnen kommunizieren zu können. Dies geschieht eben im Hinblick auf eine Erleichterung der Ausübung von Aktionärsrechten – das ist das, worum es da geht – und der Zusammenarbeit der Aktionäre mit den Gesellschaftern. Dies soll im Wesentlichen durch sogenannte Intermediäre erfolgen, das sind Wertpapierfirmen, Kreditinstitute und so weiter, also jene, die Dienstleistungen der Verwahrung, der Verwaltung von Wertpapieren oder der Führung von Depotkonten im Namen von Aktionären und anderen Personen erbringen.
Der Punkt, der im Ausschuss für den größten Diskussionsstoff gesorgt hat, war eben die Festsetzung des sogenannten Schwellenwertes – was auch der Kollege, mein Vorredner Klubobmann Rossmann, angesprochen hat – mit 0,5 Prozent.
Zur Erklärung nur ganz kurz: Das Recht der Gesellschaft auf Identifizierung, also das Recht der Gesellschaft, zu wissen, wer ihr Aktionär ist, gilt erst, wenn der Aktionär mindestens 0,5 Prozent der Aktien oder der Stimmrechte hält. Die Richtlinie lässt einen Spielraum offen, es wäre auch möglich, einen niedrigeren Schwellenwert anzusetzen, zum Beispiel 0,1 Prozent, aber aus unserer Sicht wäre ein solche Regelung völlig überschießend. Es würde ein Verwaltungsaufwand erzeugt, der durch nichts zu rechtfertigen ist. Dieser Verwaltungsaufwand würde explosionsartig aufgeblasen und würde damit alle Grenzen sprengen. Daher ist es aus unserer Sicht einfach nur gerecht, diesen Schwellenwert mit 0,5 Prozent festzusetzen, weil wir damit auch Gold Plating – da widerspreche ich meinem Vorredner – vermeiden.
Herr Finanzminister, Sie haben im Ausschuss bekräftigt, dass die Festlegung dieses Schwellenwertes aufgrund einer Stellungnahme, aufgrund von Experteneinschätzungen und auch aufgrund der spezifischen Situation in Österreich erfolgt ist.
Herr Kollege Abgeordneter Rossmann, ich gebe Ihnen auch so nur mit – ich gebe es Ihnen auch so nur mit (in Richtung des mit Abg. Krainer sprechenden Abg. Rossmann), wenn Sie mir zuhören –: Es braucht in diesem Haus auch eine Mehrheit, wenn man etwas beschließen will, und diese Mehrheit hat sich eben bei 0,5 Prozent gefunden.
Hohes Haus! Diese Novelle schafft Transparenz, sie schafft Effizienz, sie schafft Sicherheit und sie schafft mehr Fairness, und deswegen werden wir sie heute auch mitbeschließen.
Im Nachsatz erlauben Sie mir, noch etwas zu sagen, Frau Präsident: Es ist mir eine Freude, Ihnen heute zu Ihrem runden Geburtstag ganz herzlich auch von dieser Stelle aus gratulieren zu dürfen. – Alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)
13.24
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Vielen Dank. – Bevor ich Ihnen, Herr Abgeordneter Einwallner, das Wort erteile, möchte ich meine Traktoroldtimerfreunde aus Kirchschlag bei Linz ganz herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall. – Abg. Plessl: Kann sie das einfach so sagen, „meine“?)
Bitte, Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Die Komplexität dieses Themas wurde bei meinen Vorrednern schon ganz
deutlich. Ich versuche, ein bisschen konkreter auf die Umsetzung der EU-Richtlinie im Bereich des Börsegesetzes einzugehen, darauf, welche Zielsetzungen damit verfolgt werden und wurden.
Zielsetzung ist, eine bessere und leichtere Identifizierung der Aktionäre zu ermöglichen – eine Förderung eines langfristigen Mitwirkens der Aktionäre –, mehr Transparenz in Bezug auf die Stimmrechtsberaterinnen und -berater, aber auch mehr Transparenz im Bereich der institutionellen Anleger. Um diese Zielsetzungen zu erreichen, braucht es eine Informationskette, die durchlässig ist, die nachvollziehbar ist, und all dies soll mit dieser Richtlinienumsetzung erreicht werden.
Der entscheidende Aspekt wurde allerdings schon angesprochen, es ist der schon zitierte Schwellenwert. Ab welchem Schwellenwert treten genau diese Transparenzvorschriften, diese Kommunikationsvorschriften in Kraft? – Das ist eben der Punkt, den wir kritisieren: Das war im Erstentwurf, der aus dem Ministerium kam, noch 0,0 Prozent. Es gibt einen Rahmen, den man setzen kann, von 0,1 bis 0,5 Prozent. Warum man sich gerade im obersten Bereich dieses Rahmens, dieser Möglichkeiten, die die Richtlinie für die Umsetzung vorgibt, bewegt, ist für uns nicht nachvollziehbar, und das kritisieren wir auch, weil genau dieser hohe Schwellenwert aus unserer Sicht dann an der grundsätzlichen Zielsetzung dieser EU-Richtlinie vorbeigeht.
Um es noch ein bisschen zu relativieren und auch einmal die Dimensionen zu zeigen: Kollege Rossmann hat ein Beispiel genannt, was diese 0,5 Prozent im Bereich der OMV bedeuten, da sind es gut 70 Millionen Euro an Investition. Bei der Voest wären es zum Beispiel gut 25 Millionen Euro an Investition. Da ist man ganz, ganz weit weg von den Grundzielen und den Kleinanlegern, die man eigentlich mit der Umsetzung dieser Richtlinie erreichen wollte.
Die Schwellensetzung ist für uns nicht nachvollziehbar, und auch wenn man sagt: Na ja, es gibt halt eine Mehrheit für 0,5 Prozent!, heißt das noch immer nicht, dass es gut ist. Wir kritisieren diese Richtung, sagen aber gleichzeitig auch, dass die grundsätzliche Stoßrichtung in diesem Gesetz, in dieser Umsetzung passt. Wir werden aber dann die Punkte, die wir kritisieren, wie Kollege Krainer ausgeführt hat, in der getrennten Abstimmung entsprechend zum Ausdruck bringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.27
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Pöttinger ist zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, auch von mir alles Gute zum Geburtstag! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist meine erste Rede im Hohen Haus. Ich freue mich, dass ich hier mit dabei sein darf, und wünsche mir eine gute, konstruktive Zusammenarbeit.
Ich darf mich vielleicht ganz kurz selber vorstellen. Ich bin Unternehmer, habe einen Schmiedebetrieb – ich bin selbst Schmiedemeister – und habe ungefähr 40 Mitarbeiter. Aufgrund meiner politischen Funktionen bin ich nun hier gelandet, und es freut mich, dass ich hier auch etwas beitragen darf.
Es geht nun in dieser Debatte um die Umsetzung einer EU-Richtlinie – Sie haben das alles schon gehört. Was mich besonders freut, ist, dass es bei dieser Umsetzung kein Gold Plating gibt, denn das haben wir ja dann und wann schon gehabt. (Beifall bei der ÖVP.)
Das Thema unnötige Bürokratie gibt es bei dem einen oder anderen Gesetz auch immer wieder. Bei diesem Gesetz wurde mit Augenmaß gehandelt, die 0,5 Prozent sind absolut richtig. Die Verpflichtung der richtlinienkonformen Umsetzung wurde ja auch im Verhältnis zum Bankgeheimnis auf eine klare rechtliche Basis gestellt, damit es da keine Unsicherheiten gibt.
Es sind von diesem Gesetz circa 10 000 Unternehmen betroffen. Ich glaube, es ist, so wie es nun ist, gut umsetzbar und die Unternehmen sollen die Aktionäre schlussendlich auch kennen.
Mit diesem Beschluss schafft der Gesetzgeber nicht nur Rechtssicherheit für die betroffenen Rechtsanwender, sondern hilft der Republik auch, unnötige Kosten wegen eines Vertragsverletzungsverfahrens zu sparen. Das ist auch ein wichtiger Punkt. Darum ist es auch besonders wichtig – die Zeit drängt schon –, dass wir das hier umsetzen.
Ich freue mich ganz besonders auf die schon angesprochene Steuerreform, darauf, dass die erste Etappe umgesetzt wird. Das gefällt mir sehr, sehr gut.
Immer wieder werde ich gefragt: Wie war dein erster Tag? Wie ist das, wenn man im Hohen Haus sitzt? – Ich muss sagen, es ist tatsächlich ein gutes Erlebnis; Sie alle haben das ja schon erlebt. Trotzdem hat mich ein bisschen diese Unterstellung der Bestechlichkeit geschreckt. Ich glaube, solche Dinge sollte man am Rande halten (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scherak), da kann man wirklich nur von Neid, Wut und Zorn sprechen. Ich glaube, das ist hier nicht angebracht. (Beifall bei der ÖVP.)
Danke auf jeden Fall für die freundliche Aufnahme, und weil kurz gut ist, halte ich mich auch kurz. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP.)
13.31
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er noch ein Schlusswort haben möchte. – Das ist nicht der Fall.
Somit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Das ist der Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz geändert wird, in 624 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Krainer vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich außerdem im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl von Abgeordneten fest.
Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über § 179 Abs. 1 in Artikel 2 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Mitglieder, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Somit kommen wir sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ich stelle ausdrücklich fest, dass hier auch wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit vorhanden ist. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Das ist der Entwurf betreffend EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 in 644 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Kopf und Fuchs, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Krainer vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Kopf, Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1.
Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Artikels 1 in der Fassung des Berichtes und Antrages.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Kopf und Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 2.
Wer hiezu seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 3 in der Fassung des Berichtes und Antrages.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 4 in der Fassung des Berichtes und Antrages.
Wer hiezu seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 5 in der Fassung des Berichtes und Antrages.
Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Kopf, Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 10 und 12.
Wer sich diesen Änderungen anschließt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 13 in der Fassung des Berichtes und Antrages.
Ich bitte jene Damen und Herren Abgeordneten, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zum Abänderungsantrag der Abgeordneten Kopf, Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 14 und 16.
Wer diesen Änderungen zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zum Abänderungsantrag der Abgeordneten Kopf, Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Korrektur der Artikelbezeichnung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes auf Artikel 17 sowie weitere Abänderungen dieses Artikels.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Artikels 17 in der Fassung des Berichtes und Antrages.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Weiters kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 18 in der Fassung des Berichtes und Antrages.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 19 in der Fassung des Berichtes und Antrages.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich für diesen Teil aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Berichtes und Antrages.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Wir gelangen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen zum 21. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Matznetter. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Auch von meiner Seite alles Gute zum Geburtstag! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Aber vor allem auch in Richtung Wirtschaftsparlament aus Leoben und Graz: Schön, dass ihr bei uns seid! (Allgemeiner Beifall.)
Ich komme zu einem nicht so einfach zu verstehenden Sachverhalt, den wir hier diskutieren, zum Transparenzdatenbankgesetz.
Jetzt werden sich Zuseherinnen und Zuseher fragen: Worum geht es da? – Um Fotografien, die man sich anschaut, geht es dabei nicht. Erlauben Sie mir, dass ich Sie kurz ein bisschen in die Vergangenheit führe, damit wir wissen, worüber wir diskutieren, dann versteht man auch, warum wir da unterschiedliche Auffassungen haben!
Es ist jetzt fast ein Jahrzehnt her, da war die ÖVP noch schwarz und das Christlich-Soziale noch nicht türkis übermalt, der drittvorangegangene Parteiobmann Josef Pröll war damals Vizekanzler und Finanzminister. Schon damals hat die ÖVP ein bisschen die Frage gelockt: Wie kann man den Ressentiments von Wählerinnen und Wählern, die vielleicht eher dem plumperen Zugang der FPÖ folgen, entgegentreten, wie kann man denen Signale schicken? Josef Pröll hat dort schlaue Leute gehabt, die den Kolleginnen und Kollegen in der ÖVP vielleicht gar nicht so unbekannt sind.
Da war zum Beispiel der PR-Berater Daniel Kapp, später bekannt wegen seiner Social-Media-Seite House of Kapp, die übrigens – nur für die FPÖ-Abgeordneten unter uns – zufälligerweise mit dem Erscheinen des Ibizavideos plötzlich verschwunden ist. Das sind schlaue Leute gewesen, also Daniel Kapp allemal, und die kamen auf eine schlaue Idee, wie man mit Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert, die Ressentiments haben, ohne die plumpe Art zu wählen – jetzt ist Herbert Kickl nicht da – und etwa „Daham statt Islam“ zu sagen oder das Ali-Video zu machen, wenn ich da an manchen Fauxpas der FPÖ erinnern darf.
Nein, man hat es eleganter gemacht. Josef Pröll hat eine Transparenzdatenbank vorgeschlagen und hat damit ein Signal an die Ressentimentbeladenen geschickt: Das sind ja alles Sozialschmarotzer, die Sozialhilfe oder etwas anderes in Anspruch nehmen! (Abg. Strasser: Transparenz, Herr Kollege! Wir reden den ganzen Vormittag schon von Transparenz!) Das war nicht ungeschickt. Wenn auch das Motiv das Gleiche war, war es geschickt gemacht: Man sendet das Signal aus, man unterstellt damit Bürgerinnen und Bürgern, dass sie sich deswegen um einen Antrag, um Fördergeld oder um einen Zuschuss anstellen, weil sie vielleicht die öffentliche Hand ein bisschen betakeln wollen.
Das macht man und kleidet es elegant, das war damals elegant. (Abg. Strasser: Das ist nur Beliebigkeit!) – Sie brauchen heute keinen Zwischenruf zu machen. Heute applaudieren Sie dem Vorschlag des Herrn Kickl, Flüchtlingen für ihre Arbeit 1,50 Euro zu zahlen. Wir haben ganz andere Zeiten, Sie kürzen die Familienbeihilfe für Mehrkindfamilien. (Beifall bei der SPÖ.) Heute haben Sie den Anstand nicht mehr. (Ruf bei der ÖVP: Stimmt ja nicht!) Das ist ein Kompliment für Josef Pröll und seine Zeit, und Sie wären gut beraten, die ethischen Mindestanforderungen zurückzugewinnen, Herr Kollege.
Es ist noch etwas passiert: Die schlauen Herren haben damals überlegt, na, die SPÖ – da war noch Werner Faymann Bundeskanzler – wird dem nicht zustimmen, da könnten
wir das Signal ausschicken: He, die SPÖ, der Schutzpatron der Sozialschmarotzer! Das wollte man, es ist aber nicht aufgegangen, denn die waren genau so schlau wie Ihre Leute. Werner Faymann und seine Leute haben gesagt: Machen wir die Transparenzdatenbank, aber da bleiben wir nicht bei den Ärmsten im Lande stehen, da wollen wir gerne alles hineinnehmen, auch diejenigen, die Steuerförderung in Anspruch nehmen – man darf ja nicht vergessen, damals war noch Herberstein und der Fall Waltraud Klasnic ein Begriff –, da wollen wir alle Förderungen drinnen haben. Da wurde das Gesetz geboren, und daran hängen wir heute noch, da immer wieder – jetzt schon wieder – daran nachgearbeitet wird.
Jetzt komme ich zu den Punkten, die für uns ein Problem sind: Es ist ein enorm datenschutzproblematisches Gesetz, denn es werden persönliche Details – zum Beispiel, ob jemand behindert oder nicht behindert ist, ob er wenig oder viel Einkommen hat; all diese Dinge stehen da drinnen – bekanntgegeben. Es gibt gegen diese Regierungsvorlage gravierende Einwendungen des Datenschutzrates und der Datenschutzbehörde. Meine Frage an Sie – und es kommen noch Redner –: Warum und wie haben Sie das bitte behoben? Oder kommt noch ein Abänderungsantrag mit der Behebung?
Frage zwei dazu: Warum ändern Sie genau einen der empfindlichsten Teile ab und ermöglichen dem Herrn Finanzminister – das bezieht sich nicht auf dich (in Richtung Bundesminister Müller), Herr Bundesminister, wir glauben, dass du das nicht missbräuchlich verwenden wirst –, dass die Frage, welcher steuerliche Vorteil noch da drinnen vorkommt, an ihn delegiert wird und das nicht mehr im Gesetz steht?
Nachtigall, ich höre dich trapsen! Da denkt doch schon wieder irgendjemand, es könnte ja einen ÖVP-Finanzminister geben, und vielleicht ist dann ein unangenehmer Teil einer steuerlichen Förderung, von dem man nicht will, dass ihn die anderen Behörden oder Zugriffsberechtigten sehen oder dass er statistisch ausgewertet wird. Na ja, dann nehmen wir das einfach aus der Verordnung raus, und dieses Haus ist nicht mehr damit befasst. Ehrlich, Freunde, das ist zu beheben! Das ist auch der Grund dafür, warum ich einen Abänderungsantrag einbringe, der länger ist, daher verteilt wird, den ich mir daher erlaube, nur in seinen Grundzügen zu erläutern:
Wir wollen Änderungen im Bereich der Ziffer 4 haben. Wir wollen damit erreichen, dass der Familienbonus Plus und der Kindermehrbetrag ebenfalls in der Liste als Ziffer 16 aufgenommen werden. Wir wollen haben, dass die Datenklärungsstelle zusätzlich zur eigenen Kategorisierung eine einheitliche Kategorisierung vornimmt. Das bezieht sich ausdrücklich auf die Einwendungen, die von der Datenschutzbehörde gekommen sind. Wir wollen, dass sich der Umfang der Leseberechtigung in dieser Datenbank – hochsensible Daten, meine Damen und Herren – nach der Leistungskategorisierung richtet. Wir wollen auch, dass das in beiden Fällen, das heißt im § 32 Abs. 6 sowie im § 32 Abs. 5 aufgenommen wird. Und wir wollen, dass die Wortfolge „des Steuerungszweckes“, genau präzisiert in der Ziffer 25, durch „des Zwecks nach § 2 Abs. 1 Z 3“ ersetzt wird.
*****
Ich hoffe, dass wir mit diesen Änderungen ein bisschen die Zähne ziehen können.
Mein Appell an die Freunde von der Volkspartei: Dass ihr zwar versucht, die Ressentiments anzusprechen, das kann man euch wahrscheinlich nicht wegnehmen, aber versucht, zum Stil und zur Form zurückzufinden, dass es nicht auf dem Niveau der Plumpheit ist – feinere Klinge, ethische Grundsätze, nicht zu applaudieren, wenn Menschen im Mittelmeer sterben, das ist ganz wichtig, und zu versuchen, ganz elegant ein
paar Signale auszusenden und das Christlich-Soziale in die Höhe zu halten. (Zwischenruf des Abg. Sieber.)
Ich verspreche euch, ich mag euch nachher mehr. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.47
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter Genossinnen und Genossen
zur Regierungsvorlage (626 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
die Regierungsvorlage (626 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird, wird wie folgt geändert:
1. Z 4 lautet:
„in § 7 Abs. 1 wird in Z 14 das „und“ durch einen Beistrich ersetzt, der Punkt in Z 15 durch ein „und“ ersetzt und nach Z 15 folgende Z 16 angefügt:
„16. der Familienbonus Plus und der Kindermehrbetrag gem. § 33 Abs. 3a und Abs. 7 EStG.““
2. In Z 12 lautet § 22 Abs. 2
„(2) Die Datenklärungsstelle hat zusätzlich zur eigenen Kategorisierung gemäß Abs. 1 eine einheitliche Kategorisierung aller Leistungsangebote auf der Grundlage der Anlage zu § 3 Abs. 1 der E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung, BGBl. II Nr. 289/2004, durchzuführen. Dabei soll der Gliederungsebene „Tätigkeitsbereich“ die Unterebene „Teilbereich“ hinzugefügt werden. Die Kategorisierung hat anhand der Rechtsgrundlage für die Erbringung der Leistung zu erfolgen. Die Kategorisierung hat so zu erfolgen, dass jeder abfrageberechtigten Stelle die erforderlichen Daten unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse im Transparenzportal angezeigt werden können. Alle anderen von der leistungsdefinierenden Stelle übermittelten Angaben hat die Datenklärungsstelle zu prüfen.“
3. In Z 24 wird in § 32 Abs. 5 folgender letzter Satz angefügt:
„Der Umfang der Leseberechtigung richtet sich nach der Leistungskategorisierung.“
4. In Z 24 wird in § 32 Abs. 6 folgender letzter Satz angefügt:
„Der Umfang der Leseberechtigung richtet sich nach der Leistungskategorisierung.“
5. Z 25 lautet:
„25. Im § 34 erhält die bisherige Bestimmung die Absatzbezeichnung „(1)“. Die Wortfolge „des Steuerungszweckes“ wird durch die Wortfolge „des Zwecks nach § 2 Abs. 1 Z 3“ ersetzt.“
Begründung
Zu Z 1:
In der Regierungsvorlage wird eine VO-Ermächtigung des Finanzministers vorgesehen, die ertragssteuerlichen Ersparnisse durch Verordnung festzulegen. Diese soll aber weiterhin gesetzlich geregelt bleiben. Daher sollen auch der von der ehemaligen Bundesregierung beschlossene Familienbonus in die Liste aufgenommen werden.
Zu Z 2:
Mit der Regierungsvorlage wurde der Datenschutz in der Transparenzdatenbank aufgeweicht. Nach der derzeit gültigen Rechtslage wird der Ansatz „Datenschutz durch Technik“ („data protection by design“) verfolgt. Dieser entspricht auch, lt. Stellungnahme der Datenschutzbehörde dem Prinzip der datenschutzfreundlichen Technik (auf Art. 25 DSGVO wurde verwiesen). Die Datenschutzbehörde hat die Ansicht vertreten, „dass der Umfang der Datenverarbeitung in einem angemessenen Verhältnis zum damit verfolgten Zweck (Verarbeitungsgrund) stehen muss. Diesem Grundsatz wurde durch die bisherige Formulierung des § 22 Abs. 2 Rechnung getragen.“ Aus diesem Grund soll die aktuelle Rechtslage beibehalten werden.
Zu Z 3 und Z 4:
Der Datenschutzrat hat in seiner Stellungnahme kritisiert, dass mit dem Entfall dieser Wortfolge im Vergleich zur geltenden Rechtslage eine wesentliche Schranke zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten beseitigt wird, derzeit würde nämlich sichergestellt werden, dass die abfrageberechtigten Stellen nur jene Daten abfragen können, die zur Erfüllung ihrer konkreten Aufgabe erforderlich sind. Diese für den Datenschutz wesentliche Bestimmung soll daher nicht entfallen.
Zu Z 5:
In der Gesetzesvorlage wurde die Auswertungsmöglich massiv ausgeweitet, aus den Erläuterungen ist nicht ersichtlich aus welchen sachlichen Gründen eine Auswertungsmöglichkeit zur Erfüllung des „Informationszweckes“, des „Nachweisezweckes“, des „Überprüfungszweckes“ oder des neu hinzugekommenen „Wirtschaftlichkeitszweckes“ sachlich erforderlich ist, weshalb die Regelung zu den Auswertungen wiederum auf den „Steuerungszweck“ nach § 2 Abs. 1 Z 3 verweisen sollen.
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben in seinen Grundzügen erläuterte Antrag wurde verteilt, ist ordnungsgemäß unterzeichnet und steht mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ofenauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Auch von meiner Seite: Herzlichen Glückwunsch zum heutigen Geburtstag! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Matznetter, der Inhalt Ihrer Rede ist vollkommen unverständlich, es ist absolut nicht nachvollziehbar, was hier von Ihnen ausgeführt wurde.
Zum Vorwurf, zu klatschen, wenn jemand im Mittelmeer ertrinkt: Das ist sowieso unerträglich, so etwas anhören zu müssen. (Beifall bei der ÖVP.) Also das kann ich nur auf das Schärfste zurückweisen, das ist ja unglaublich.
In diesem Haus wurde heute schon sehr viel über Transparenz gesprochen. Transparenz ist in diesen Zeiten ohnehin ein äußerst geläufiges Wort und wird oftmals als Allheilmittel für alles und jedes genannt. Es geht dabei nicht darum, Ressentiments zu schüren, sondern es geht schlicht und ergreifend darum, mit dieser Transparenz Klarheit zu schaffen.
Es soll Klarheit darüber geschaffen werden, wohin Fördermittel fließen, denn Fördermittel sollen denjenigen zugutekommen, die sie wirklich brauchen, sie sollen zielgerichtet ausgeschüttet werden. Transparenz ist ein Mittel zum Zweck, Transparenz schafft Klarheit darüber, wohin das Steuergeld fließt, denn die Förderungen sollen nämlich tatsächlich dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden. Transparenz schafft damit auch Effizienz, Effizienz bedeutet auch sparsame Budgetpolitik, nicht mit dem Füllhorn irgendwo drüberzugehen, sondern wirklich genau zu schauen, wo Bedarf vorhanden ist. Das sind wir den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern auch schuldig, sie erwarten von uns einen sparsamen Umgang mit Steuergeldern.
Diese Transparenzdatenbank ist ein Steuerungsinstrument, um zu sehen, ob eine Förderung ihren Zweck erfüllt. Wir stehen dafür, klar sehen zu können, ob jemand Mehrfachförderungen bekommt, darum geht es nämlich. Es hat durchaus einige Zeit gedauert, Überzeugungsarbeit zu leisten und die Sinnhaftigkeit dieser Transparenzdatenbank darzustellen. Als gutes Beispiel möchte ich hier das Land Niederösterreich voranstellen, das diese Transparenzdatenbank seit geraumer Zeit mit den Förderdaten befüllt, um in Zukunft eben auch solche Mehrfachförderungen zu unterbinden. Diese Entwicklung würde ich gerne in ganz Österreich sehen, damit das System selbst erkennen kann, wohin das Geld fließt. Sechs Bundesländer befüllen diese Transparenzdatenbank mittlerweile, interessanterweise drei nicht, nämlich Wien, das Burgenland und Kärnten. (Zwischenruf des Abg. Strasser.)
Mit dieser Novelle werden die Kontrolle und auch die Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die Transparenz weiter erhöht. Die Kontrolle der angemessenen Verwendung der öffentlichen Mittel wird als eigener Verarbeitungszweck normiert, damit wird auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in der Haushaltsführung forciert, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der wirtschaftliche und effiziente Verbrauch begrenzt verfügbarer öffentlicher Mittel ist für den Staatshaushalt von entscheidender Bedeutung. Die Transparenzdatenbank ist im Hinblick auf ein effizientes Förderwesen ein ganz wichtiges Instrument, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Mit dieser Novelle wird nämlich auch sichergestellt, dass die Förderungen nicht erst bei der Auszahlung, sondern bereits bei der Gewährung, bereits bei der Zusage eingetragen werden. Damit schließen wir eine gewisse Lücke. Zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, auch den jeweiligen Bearbeitungsstatus eines Förderantrages abzurufen. Durch die verpflichtende Beschreibung des Förderungsgegenstandes nach einem vorgegebenen Katalog werden sowohl die Transparenz als auch der Steuerungszweck dieser Transparenzdatenbank weiter forciert.
Meine Damen und Herren, diese Transparenzdatenbank erfüllt ihren Zweck und ist eine gute Einrichtung, eine Einrichtung, die den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern auf lange Sicht Geld sparen wird und in Zukunft Förderungen zielgerichteter und genauer bei den Menschen, die sie brauchen, ankommen lassen wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
13.51
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.51
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Frau Präsidentin! Meine Herren Minister! Hohes Haus! Christoph Matznetter hat ja schon einen kurzen historischen Abriss über die Entstehung der Datenbank geliefert, er hat mit Josef Pröll begonnen, der ja sozusagen der Erfinder war.
Was du nicht dazugesagt hast, ist, dass er damals, als die Idee aufgetaucht ist, eine Transparenzdatenbank zu schaffen, das sehr geschickt in eine Leistungsträgerdebatte verpackt hatte, um davon klar die Sozialschmarotzer abzugrenzen. Das war eine ziemlich perfide Angelegenheit. Man muss in der Tat dem damaligen Bundeskanzler Faymann dankbar dafür sein, dass die Ziele der Transparenzdatenbank weg von Überprüfungszwecken auch auf andere Zwecke hin ausgeweitet worden sind, nämlich auf Informationszwecke und auf Steuerungszwecke.
Wenn wir aber jetzt die sieben Jahre, seit es diese Transparenzdatenbank gibt, anschauen und einen Blick in einen Bericht des Rechnungshofes werfen, dann müssen wir feststellen, dass keines dieser drei Ziele bislang erreicht wurde, weder der Überprüfungszweck, noch der Steuerungszweck und auch nicht der Informationszweck.
Einige Worte zum Steuerungszweck: Wenn die Transparenzdatenbank wirklich ein Steuerungsinstrument sein soll, dann brauche ich natürlich auch Klarheit über bestimmte Begrifflichkeiten. Wer jemals einen Blick in den Förderungsbericht des Bundes geworfen hat, der weiß, dass dieser drei Teile hat, sozusagen den Förderungsbericht als solchen, mit einer eigenen Förderdefinition nach den haushaltsgesetzlichen Bestimmungen, dann gibt es die Transparenzdatenbank als zweiten Teil in diesem Bericht, mit einer anderen Definition als der haushaltsrechtlichen Definition, und dann gibt es einen dritten Teil, der auch einen internationalen Vergleich miteinschließt, der stellt auf die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ab, und die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung hat wieder eine andere Definition von Förderungen als die Transparenzdatenbank und als das Haushaltsrecht.
Das heißt, wir haben da ein wildes Durcheinander. Ich weiß nicht, seit wie vielen Jahren ich das schon kritisiere, immer, wenn wir den Förderungsbericht des Bundes diskutieren. Herr Finanzminister Schelling hat mir seinerzeit zugesagt, Bemühungen in die Wege zu leiten, um diese Begrifflichkeiten zu vereinheitlichen. Passiert ist natürlich nichts. Wenn ich aber jetzt keine einheitliche Definition habe, dann werde ich nie dazu kommen, dass wir dieses Instrument jemals als Steuerungszweck einsetzen können.
Können wir es für Informationszwecke und Überwachungszwecke einsetzen? – Nein, weil Länder und Gemeinden die Datenbank nicht vollständig befüllen. Mein Vorredner Kollege Ofenauer hat ja darauf hingewiesen, dass es zwar sechs Länder sind – die anderen nicht – und bei den Gemeinden tut sich auch nichts. Wenn wir aber einen vollständigen Überblick haben wollen, dann müssen wir die Datenbank befüllen. Das geht in Österreich offenbar nicht mit Überzeugungsarbeit, Herr Kollege, sondern da braucht es eine Verpflichtung, dass Länder und Gemeinden die Datenbank vollständig befüllen. Alles andere ist eine Illusion. Solange das nicht Platz greift, ist die Transparenzdatenbank nicht etwas, was uns Budgetmittel erspart, sondern – ganz im Gegenteil – diese Transparenzdatenbank war bisher eine Geldvernichtungsmaschine.
Werfen wir wiederum einen Blick in den Bericht des Rechnungshofes, dann können wir feststellen, dass allein für den Bund in den Jahren 2010 bis 2015 10,6 Millionen Euro an internen Kosten und 3 Millionen Euro an externen Kosten entstanden sind. Dazu kommen jährliche Implementierungskosten für diese Transparenzdatenbank in der Höhe von 2,3 Millionen Euro.
Jetzt ist zwar die hier zu diskutierende Novelle mit einigen Verbesserungen ausgestattet – Kollege Matznetter hat ja schon darauf hingewiesen und hat auch Vorschläge
zu Verbesserungen in einem Abänderungsantrag gemacht; diesen könnten wir im Prinzip zustimmen, den Änderungen im Abänderungsantrag werden wir zustimmen –, aber solange die Transparenzdatenbank nicht ein ernsthaftes Steuerungs- und Informationsinstrument ist, so lange werde ich diese Datenbank und jede Novelle dazu ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)
13.56
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörer! Wir haben bereits in den letzten Tagesordnungspunkten sehr viel über das Thema Transparenz diskutiert, teilweise sehr emotional. Wir haben über die Parteienförderung diskutiert, wir haben über das Börsegesetz diskutiert und nun geht es um öffentliche Ausgaben im Bereich der Förderungen und Subventionen.
Die gegenständliche Novellierung des Transparenzdatenbankgesetzes steht für ein Mehr an Transparenz, Information, Kontrolle und Wirtschaftlichkeit, sowie für eine weitergehende Verpflichtung zur Einmeldung von Daten. Das Potenzial dieser Transparenzdatenbank wird bei Weitem noch nicht ausgeschöpft, wie der Rechnungshof das in seinem vorliegenden Bericht auch ganz klar dargelegt hat.
Sehr geehrter Kollege Rossmann, Sie haben mit vielen Kritikpunkten recht, nur bei einem beißt sich die Katze in den Schwanz: Solange nicht alle Betroffenen ihre Daten vollständig einmelden, kann natürlich das Ziel einer vollständigen Transparenz und einer Effizienz in der Förderung nicht erreicht werden, deshalb ist es ja so wichtig, dass wir die hier vorliegende Novelle beschließen und auch in Zukunft noch weitere Verbesserungen an diesem Gesetz machen werden.
Oberösterreich war das erste Bundesland, das sich freiwillig zur vollständigen Einmeldung seiner Daten verpflichtet hat. Das ist, glaube ich, wirklicher Pioniergeist, der da geleistet wurde, inzwischen haben sich auch die meisten anderen Bundesländer bereit erklärt, ihre Daten in diese Datenbank einzuspielen. Es gibt aber noch immer anhaltenden Widerstand in drei Bundesländern – das ist Kärnten, das Burgenland und, wie könnte es anders sein, unsere Bundeshauptstadt Wien –, die nicht alle Daten einmelden wollen, teilweise unter Angabe von fadenscheinigen Gründen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Sehr geehrter Dr. Matznetter, der heute hier für mehrere Änderungen eingetreten ist! Vielleicht können Sie ja auf Ihre Genossen in der Bundeshauptstadt und in den anderen Bundesländern Einfluss nehmen und die Landeshauptleute auffordern, den Empfehlungen des Rechnungshofes Folge zu leisten, und damit diese selbsterfüllende Prophezeiung betreffend Vollständigkeit der Daten, die für eine Effizienz notwendig ist, auch tatsächlich umgesetzt wird. Das täte der ganzen Sache und den Steuerzahlern sehr gut, denn es geht bei dieser Sache um wirklich viel Geld.
Der Förderungsbericht 2017 hat aufgezeigt, dass Förderungen, Subventionen in der Höhe von 17,7 Milliarden Euro in nur einem Jahr ausgeschüttet wurden. Das entspricht 4,8 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Nur zum Vergleich, damit wir das in die richtige Relation setzen: Das gesamte Budget der Landesverteidigung betrug im Jahr 2018 nur 2,28 Milliarden Euro, also in etwa ein Achtel der Summe an Förderungen und Subventionen.
Deshalb ist es auch ganz naheliegend, dass die Förderstellen mit besonderer Sorgfalt, Effizienz und eben auch Transparenz mit diesen großen Summen umgehen müssen. Doppel- und Mehrfachförderungen gehören auf jeden Fall aufgedeckt und verhindert.
Deshalb sieht der vorliegende Gesetzentwurf auch vor, dass Förderungen nun bereits bei Beschluss, bei Gewährung erfasst werden müssen und nicht erst bei Auszahlung, um so Doppelförderungen und Mehrfachförderungen zu verhindern.
Es werden die Abfragebefugnisse der fördernden Stellen erweitert, um da zusätzliche Klarheit zu schaffen, und natürlich werden auch die Auswertungsmöglichkeiten des Finanzministeriums erweitert.
Zu guter Letzt profitieren auch die Förderwerber selber von den Neuregelungen in diesem Gesetz. Sie werden zukünftig den Status ihrer Förderansuchen online direkt abfragen können.
Meine Damen und Herren! Knapp 18 Milliarden Euro ausbezahlter Förderungen verlangen gerade in Zeiten der Sparsamkeit nach mehr Kontrolle und Transparenz. Die gegenständliche Novelle ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, und jetzt liegt der Ball bei den säumigen drei Bundesländern Kärnten, Burgenland und Wien, dem positiven Beispiel von Oberösterreich, aber auch Niederösterreich und den anderen Bundesländern zu folgen, den Empfehlungen des Rechnungshofes Folge zu leisten und die Transparenzdatenbank vollinhaltlich zu füllen.
Ergänzend zu meinen Ausführungen darf ich noch zwei Entschließungsanträge einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen die jeweiligen Bundesministerien Eigentümerrechte der Republik ausüben“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, die Finanzprokuratur mit der Evaluierung und Prüfung der Entwicklung der Höhe der Aufsichtsratvergütungen – insbesondere unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit – seit 1. Jänner 2014 im Bereich jener Unternehmen, in denen das jeweilige Bundesministerium die Eigentümerrechte der Republik ausübt, zu beauftragen.
Dem Nationalrat ist über die Ergebnisse dieser Evaluierung bis zum 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für verschiedene Vereine“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, die interne Revision“ – (Abg. Rossmann: Was hat das mit der Transparenzdatenbank zu tun?) – „des BMLV zu beauftragen, die“ – (Abg. Rossmann: Was hat das mit der Transparenzdatenbank zu tun, Herr Kollege?) – „Leistungsvereinbarungen des BMLV mit dem Österreichi-
schen Institut für internationale Politik (oiip), dem Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik (AIES), dem Bruno Kreisky Forum und dem Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (ÖSFK)“ – (Abg. Krainer: Was ist das?) – „und die konkreten Leistungserbringungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Sparsamkeit überprüfen zu lassen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“
Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Aber was ist der Zusammenhang? – Abg. Kaniak – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Steht in der Begründung! – Abg. Krainer: Muss das in Zusammenhang stehen?)
14.02
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Kaniak
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Evaluierung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen die jeweiligen Bundesministerien Eigentümerrechte der Republik ausüben
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 21: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates am 3. Juli 2019
Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen unter anderem darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourcen-einsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen.
Die Sicherung der Tragfähigkeit und der Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik.
Ebenso von öffentlichem Interesse – insbesondere im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Staatsunternehmen – ist die Transparenz hinsichtlich der Vergütungen für die entsprechenden Aufsichtsratsmandate.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, die Finanzprokuratur mit der Evaluierung und Prüfung der Entwicklung der Höhe der Aufsichtsratvergütungen – insbesondere unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit - seit 1. Jänner 2014 im Bereich jener Unternehmen, in denen das jeweilige Bundesministerium die Eigentümerrechte der Republik ausübt, zu beauftragen.
Dem Nationalrat ist über die Ergebnisse dieser Evaluierung bis zum 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“
*****
Antrag
der Abgeordneten Mag. Kaniak
und weiterer Abgeordneter
betreffend 200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für verschiedene Vereine
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 21 Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019
Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen. Die Sicherung der Tragfähigkeit und die Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik. Österreich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik, die Spielräume für entsprechende Schwerpunktsetzungen erlaubt. Eine solche Schwerpunktsetzung, die nicht zuletzt verfassungsrechtlich geboten ist, ist die Sicherstellung einer ausreichenden budgetären Ausstattung des Österreichischen Bundesheeres.
Das Nachrichtenmagazin „Profil" berichtete in der Ausgabe Nr. 47/2018 vom 19.11.2018 folgendes:
„Nach Auskunft des Verteidigungsministeriums erhält das ISP jährlich einen Pauschalbetrag von 200.000 Euro für Analysen -wie vier weitere Institute, die dem Ministerium ihrerseits Studien zur Sicherheits-, Militär- und Verteidigungspolitik liefern: das Austria Institut für Europa und Sicherheitspolitik (AIES), das Bruno Kreisky Forum für internationalen Dialog (BKF), das Österreichische Institut für Internationale Politik (OiiP) und das Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (ÖSFK).“
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, die interne Revision des BMLV zu beauftragen, die Leistungsvereinbarungen des BMLV mit dem Österreichischen Institut für internationale Politik (oiip), dem Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik (AIES), dem Bruno Kreisky Forum und dem Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (ÖSFK) und die konkreten Leistungserbringungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Sparsamkeit überprüfen zu lassen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die soeben eingebrachten Anträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte schön.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten sehr viel über Transparenz diskutiert, darüber, wie weit sie gehen soll und wie sinnvoll sie ist.
Ich persönlich halte Transparenz für sehr sinnvoll. Wenn Geldflüsse durchschaubar und nachvollziehbar gemacht werden und es klar ist, wofür öffentliche Mittel verwendet werden, stärkt dies nicht zuletzt das Vertrauen der Menschen in die Politik und hilft in der Argumentation gegen Vorurteile, die oftmals bewusst geschürt werden, um Menschen gegeneinander auszuspielen, um Bevölkerungsgruppen gegeneinander auszuspielen; Menschen, die geringer verdienen, mehr verdienen, immer unter dem Begriff – mittlerweile ganz bewusst auch von der abgewählten türkis-blauen Bundesregierung verwendet – der sogenannten Leistungsträgerinnen und Leistungsträger, die belohnt werden sollen.
Am Beispiel der Parteispenden haben wir gesehen, wie notwendig Transparenz ist. Wird öffentlich und nachvollziehbar, wer große Summen wo investiert, sind manche Gesetzesinitiativen für die Menschen in unserem Land leicht erklärbar, und es wird für sie verständlicher, wieso manche Entscheidungen getroffen werden – Stichwort: 12-Stunden-Tag und Steuererleichterungen für die Großindustrie. Es ist also gut und wichtig, im Umgang mit öffentlichen Geldern Förderungen und Spenden transparent zu machen.
Was die vorliegende Novelle der Transparenzdatenbank angeht, ist diese für mich nicht zufriedenstellend, denn sie wird keine entscheidenden Verbesserungen bringen – unter Umständen sogar Verschlechterungen. Die Schwächen dieser Novelle sind zahlreich.
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Verwaltungsaufwand steigen wird. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass im Vorfeld nicht mit allen Bundesländern der Dialog geführt wurde. Ich erinnere an Pressemeldungen von vor wenigen Wochen, als der ehemalige Finanzminister Löger mit seinen Parteikollegen der ÖVP Tirol, Landeshauptmann Platter, der ÖVP Vorarlberg und der ÖVP Salzburg zusammentraf. Er hat sich mit diesen Landeshauptleuten sehr medienwirksam und fast provokant präsentiert, um zu betonen: Die Einigung ist da. – Das Land besteht aber nicht nur aus sechs schwarzen Bundesländern, und es ist wichtig für den Dialog und für die Entwicklung der Demokratie, dass man alle Ländervertreter, egal, welcher Couleur, mitnimmt, mit ihnen darüber redet, wo die Stärken, wo die Schwächen sind.
Was mich noch irritiert, ist: Wir reden zwar alle von freiwilliger Mitteilung von Daten, aber wir wissen doch auch: Wenn besondere Interessen im Vordergrund stehen, wird die Freiwilligkeit hintangehalten. Wie effektiv ist so ein Gesetz, wenn man die Datenbank nur freiwillig befüllt und keine klare gesetzliche Regelung da ist?
Weiters möchte ich zu den Agrarunternehmen und sonstigen Unternehmen erwähnen: Sehr geehrte Damen und Herren, keine Frage, mir ist die Agrarwirtschaft sehr wichtig, mir sind Unternehmerinnen und Unternehmer sehr wichtig, aber es braucht auch da Transparenz, es braucht auch da das Parlament, und im Parlament gehört beschlossen, welche Materien da hineinfließen sollten – und nicht nur die Lohnsteuerpflichtigen, sondern wirklich alle, ob sie selbstständig sind, freiberuflich sind, Unternehmer, Kleinunternehmer oder größere Unternehmungen!
Was die Datenauswertung betrifft: Es darf nicht sein, dass das Finanzministerium alleine darüber entscheidet, welche Daten in diese Förderdatenbank hineingehören und welche nicht. Es ist wichtig, dass wir, die gewählten Vertreterinnen und Vertreter, darüber beraten, entscheiden und das festsetzen. Das ist ein Teil der Transparenz.
Wenn das verbessert wird, glaube ich, werden wir alle mitgehen. Da dieses Gesetz aber dermaßen mangelhaft ist, können wir nicht mitgehen, und ich würde appellieren, dass wir das wirklich transparent gestalten, seinem Namen gerecht werden und es beschließen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.07
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Herr Bundesminister für Verteidigung! Ja, Herr Matznetter hat es vorhin schon angeschnitten: Vor rund 9,5 Jahren war es so weit, als bei einer Regierungsklausur der damalige Finanzminister vor die Presse getreten ist und gesagt hat: Ab heute, ab dem 2. März 2010, setzen wir ein klares Signal für mehr Transparenz bei staatlichen Förderungen und Sozialtransfers – bessere Übersicht für Transfers staatlicher Förderungen und Sozialleistungen hat er gemeint, also eine neue Grundlage zwischen Bund und Ländern. Da war die Freude bei allen groß, glaube ich, nur war das von relativ kurzer Lebensdauer, weil dann die Landeshauptleutekonferenz kam, die sogenannte Schattenregierung, und einmal in diesen Bambusstrauch hineingeblasen hat – und umgefallen sind sie, geknickt sind sie wie Einser.
Mir geht es darum: Was passierte in diesen 9,5 Jahren? – Das Wifo hat nämlich 2010 errechnet, dass mit einer Transparenzdatenbank, mit dieser klaren Vorgabe, wie sie hätte befüllt werden sollen, 6 Milliarden Euro an Doppelförderungen, an Doppelgleisigkeiten eingespart werden könnten. Wie auch Schelling immer wieder gesagt hat – und das ist der Nachnachnachfolger von Pröll gewesen –: Wir leben in einem Land, in dem jeder für etwas zuständig ist, aber keiner für etwas verantwortlich.
Der Spendierföderalismus ist eingezogen, und da denke ich: Wenn das 6 Milliarden Euro sind – und ich könnte das jetzt hochrechnen –, würden sich zwei große, versprochene Steuerreformen ausgehen, in der Höhe, wie Staatssekretär Fuchs es damals mit 14 Milliarden Euro mindestens angekündigt hat. Da würde sich noch mehr ausgehen. Da würde sich die Abschaffung der kalten Progression ganz locker ausgehen, da würden sich aber auch Bildungsreformen ausgehen.
Das alles ist nicht passiert, und dann kommt es noch dazu, dass vor Kurzem Altfinanzminister Löger mit dem Landeshauptmann von Salzburg und mit dem Landeshauptmann von Tirol vor die Presse getreten ist und gesagt hat: Sie füllen das jetzt an, auf freiwilliger Basis.
Diese Transparenzdatenbank kann nur funktionieren, wenn es einen klaren Sanktionsmechanismus gibt. Diese Transparenzdatenbank kann nie und nimmer auf Basis von Freiwilligkeit funktionieren, wenn wir mit dieser Organisation, mit dieser Staatsorganisation, mit diesem Spendierföderalismus so weitermachen. Wir haben keine klare Offenheit, wie mit den Geldern umgegangen wird. Das ist in Salzburg so, das ist auch der Kampf, das Match zwischen dem Bund und den Ländern. „Addendum“ hat vor Kurzem auch in seiner Recherche klar dargelegt, dass die Gemeinden sagen: Unsere Finanzen gehen euch überhaupt nichts an! Ihr könnt euch brausen gehen!, haben sie wortwörtlich zu Ihnen gesagt.
Ich finde das einen Frevel, wenn es um mein Steuergeld, wenn es um das Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger geht. Das ist nämlich das, womit die Parteien, die Bürgermeister, die Landeshauptleute um sich schmeißen. Das sind diese Doppelförderungen. Ich erinnere nur daran: 2015 gab es in Österreich 33 Fördermodelle für E-Mobilität. Deutschland, das zehnmal größer ist, hat nur drei Modelle. Neben dem Verwaltungsaufwand gibt es natürlich auch verschiedene Modelle der doppelgleisigen Förderung.
Jetzt komme ich noch zu einem Thema, weil Kollegin Yildirim gesagt hat, das sei nur an die ÖVP-regierten Bundesländer kommuniziert worden. – Nein, und den Vogel dabei hat mit Sicherheit Kärnten abgeschossen, Herr Kollege Linder, und ich lese Ihnen gleich die Stellungnahme vor, denn das ist nicht nur mehr ein Spatz, das ist ein Rie-
senvogel, das ist ein Geier, eigentlich ein Pleitegeier, denn etwas anderes kann es nicht sein.
In der Novelle fordern wir von den Ländern, dass sie den Status der Förderung angeben; dazu gibt es vier Möglichkeiten: erstens: „beantragt“, zweitens: „abgelehnt“, drittens: „zurückgezogen“, viertens: „abgerechnet“ – vier Möglichkeiten. Es gibt immer wieder auch die Schlagwörter von Digitalisierung et cetera; vier Möglichkeiten gibt es da: „beantragt“, „abgelehnt“, „zurückgezogen“, „abgerechnet“.
Das scheint auf den ersten Blick wirklich machbar, und dann gibt es die Stellungnahme der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 – Landesamtsdirektion, Verfassungsdienst, ich zitiere –: „Zum vorgeschlagenen § 25 Abs. 1 Z 3a wird festgehalten, dass die Angabe des aktuellen Bearbeitungsstandes mit dem jeweiligen Status ,beantragt‘, ,abgelehnt‘, ,zurückgezogen‘ und ‚abgerechnet‘ [...] technisch nicht umsetzbar ist.“
Also die Chinesen landen – das habe ich eh schon einmal gesagt – auf der Rückseite des Mondes; die Kärntner kriegen es technisch nicht hin. (Beifall bei den NEOS.)
Entweder ist das mit Absicht - - (Zwischenruf des Abg. Linder.) – Ja, ja, auch, aber die Kärntner, weil Sie das letzte Mal schon - - (Abg. Linder: Ihr in Salzburg seid in der Regierung! Das ist ein Unterschied!) – Na ja, die Kärntner sind es auch (Abg. Linder: Aber wir nicht!), und apropos: Wir in Salzburg haben im Regierungsprogramm darauf gepocht, dass das hineinkommt. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Linder.) Sie haben sich das letzte Mal darüber aufgeregt. Also das heißt, entweder die Kärntner kriegen es geistig nicht hin, oder sie machen es mit Absicht. Ich befürchte ja Zweites, denn ich glaube, die Kärntner sind wirklich gescheite Leute, sie wollen es nur nicht.
Und das ist genau das: Wir wollen keine Transparenz darüber, wie wir die Gelder verteilen. Wir wollen keine Transparenz bei den Sportvereinen et cetera, bei denen ein schwarzer und ein roter Bürgermeister darum kämpfen, dass der Asvö und die Askö und die Union irgendetwas kriegen. So läuft es in diesem Land, und das sind unsere 60 Milliarden Euro, die uns seit 2010 weggenommen wurden, die uns nicht in den Säckeln, bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern geblieben sind, wo wir im Sinne der kalten Progression auch immer wieder noch mehr geschröpft werden. Darüber rege ich mich auf, weil die Länder nicht bereit sind, hier mitzumachen.
Ich appelliere noch einmal oder ich zitiere noch einmal Schelling: Wir leben in einem Land, in dem jeder für etwas zuständig ist, nur keiner für etwas verantwortlich. – Wie viele ÖVP-Finanzminister haben wir bis jetzt gebraucht, damit wir draufkommen, dass das ohne Sanktionsmechanismus nie und nimmer funktionieren kann?! – Wenn es um mein Steuergeld geht, rege ich mich furchtbar auf. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Meinl-Reisinger: Bravo!)
14.14
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete Margreiter gelangt nun zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben schon viel gehört und auch aus meiner Sicht ist die Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes, um es ganz klar und deutlich zu sagen, ein Schuss ins Knie. Ich glaube, dass hier wirklich eine Chance vertan worden ist.
Kollege Schellhorn, wenn Sie ansprechen, dass Kärnten und auch andere rote Bundesländer nicht einmelden, dann frage ich mich: Was macht es wirklich für einen Sinn, wenn es keine Verpflichtung gibt? Auch wir wollen diese Verpflichtung (Zwischenruf
des Abg. Hanger), insofern sind wir sehr wohl für Transparenz, so viel eben dazu, aber ich sage Ihnen, warum ich meine, dass es mangelhaft ist.
Erstens: Es soll künftig statt des Gesetzgebers das Finanzministerium per Verordnung definieren, was eine Steuerförderung überhaupt ist.
Zweitens: Ebenso kritisieren wir die Verarbeitung der Daten durch das BMF und die Überlassung an Dritte, und deshalb werde ich auch am Ende meiner Rede einen Abänderungsantrag einbringen, wonach nämlich die Überlassung der Daten in anonymisierter Form an Dritte dahin gehend präzisiert wird, dass die Weitergabe nur für wissenschaftliche Zwecke erfolgen darf, und es soll so einen gleichen Zugang für alle geben. Das muss auch geregelt werden, und aus unserer Sicht wäre es auch noch gut, wenn die Statistik Austria Auswertungen zu Steuerungszwecken machen würde.
Drittens: Es liegt kein gebietskörperschaftsübergreifendes Gesamtkonzept vor. Es gibt also keine rechtlich verbindliche, vollumfängliche Einbindung der Gebietskörperschaften, und so lassen sich eben auch Doppelfinanzierungen nicht identifizieren, anders als Sie, Kollege Ofenauer, gemeint haben, und genau das soll doch der Punkt dieser Transparenzdatenbank sein. Das ist eigentlich die Grundlage dafür, wie ich meine.
Viertens: Es werden zentrale Bereiche wie Vermögen, Pauschalierungen ausgeklammert.
Fünftens: Es gibt – wir haben es gehört – enorme, wirklich enorme bürokratische Hürden und auch einen sehr hohen Verwaltungsaufwand. Und es gibt noch immer keine Kosten-Nutzen-Analyse. Warum?, frage ich mich nach dieser langen Zeit. Hinzu kommt, dass die Länder damals im Rahmen des letzten Finanzausgleichs beträchtliche Mittel vonseiten des Bundes zwecks Abdeckung der Kosten erhalten haben; für die Gemeinden – und es gibt da schon zahlreiche Proteste –, die sich bereit erklärt haben, einzumelden, sind allerdings keine Mittel vorgesehen.
Sechstens: Die Datenschutzbehörde kritisiert eben, dass mit Änderung in § 32 durch den Entfall der Leseberechtigung nach der Leistungskategorisierung eine wesentliche Schranke zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten beseitigt wird.
Es gibt aber auch einen positiven Punkt, den möchte ich wirklich klar hervorheben, nämlich dass die Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände als Leistungsempfänger aufgenommen werden, allerdings gibt es, wie gesagt, keine gesetzliche Verpflichtung.
Abschließend bringe ich noch folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Doris Margreiter, Karlheinz Kopf, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (626 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage (626 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird, wird wie folgt geändert:
1. Z 26 lautet:
„26. Im § 34 wird dem neuen Abs. 1 der folgende Abs. 2 angefügt:
,(2) Zur Erfüllung der Zwecke nach § 2 hat der Bundesminister für Finanzen die in der Transparenzdatenbank gespeicherten sowie durch Abfrage von bestehenden Datenbanken zu ermittelnden Daten zu verarbeiten und in anonymisierter Form an
fachlich geeignete Personen oder wissenschaftliche Einrichtungen für wissenschaftliche Zwecke nach Vereinbarung der konkreten Anwendungsbereiche zu übermitteln. Der Bundesminister für Finanzen ist berechtigt, diese Daten in anonymisierter Form an jene Stellen und Gebietskörperschaften zu übermitteln, die Leistungsmitteilungen in die Transparenzdatenbank einmelden. Die vom Bundesminister für Finanzen in anonymisierter Form übermittelten Daten, die Empfänger dieser Daten sowie die Zwecke, zu denen die Übermittlung an Dritte erfolgt ist, sind am Transparenzportal zu veröffentlichen.“
*****
Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
14.18
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Doris Margreiter, Karlheinz Kopf, MMag. DDr. Hubert Fuchs
Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage (626 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
die Regierungsvorlage (626 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird, wird wie folgt geändert:
1. Z 26 lautet:
„26. Im § 34 wird dem neuen Abs. 1 der folgende Abs. 2 angefügt:
„(2) Zur Erfüllung der Zwecke nach § 2 hat der Bundesminister für Finanzen die in der Transparenzdatenbank gespeicherten sowie durch Abfrage von bestehenden Datenbanken zu ermittelnden Daten zu verarbeiten und in anonymisierter Form an fachlich geeignete Personen oder wissenschaftliche Einrichtungen für wissenschaftliche Zwecke nach Vereinbarung der konkreten Anwendungsbereiche zu übermitteln. Der Bundesminister für Finanzen ist berechtigt, diese Daten in anonymisierter Form an jene Stellen und Gebietskörperschaften zu übermitteln, die Leistungsmitteilungen in die Transparenzdatenbank einmelden. Die vom Bundesminister für Finanzen in anonymisierter Form übermittelten Daten, die Empfänger dieser Daten sowie die Zwecke, zu denen die Übermittlung an Dritte erfolgt ist, sind am Transparenzportal zu veröffentlichen.“
Begründung
Zu Z 1:
Die Möglichkeit des BMF die Daten aus der Transparenzdatenbank in anonymisierter Form an Dritte zu übermitteln, soll dahingehend präzisiert werden, dass dies verpflichtend vorgesehen wird, allerdings mit der Einschränkung für wissenschaftliche Zwecke. Es soll gleicher Zugang für alle wissenschaftlichen Einrichtungen bei voller Transparenz bezüglich Verwendung der Daten und der Ergebnisse gelten. Eine Berechtigung des Bundesministers für Finanzen soll hinsichtlich der Übermittlung an
jene Gebietskörperschaften und Stellen bestehen, die Leistungsmitteilungen in die Transparenzdatenbank einmelden.
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lindinger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Kurz zur Kollegin Yildirim: Sie haben die Agrarzahlungen angesprochen und haben damit die Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft gemeint. Da geht es um Transparenz und ich habe mir das jetzt selbst angeschaut: Unter dem Link www.transparenzdatenbank.at ist ganz klar ersichtlich, welcher Landwirt, welche Bäuerin wie viel Förderung bekommt. Also da ist die Landwirtschaft Transparenzvorreiter. (Beifall bei der ÖVP.)
Zur Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes: Heuer feiern wir ja ein Jubiläum, und zwar zehn Jahre Transparenzdatenbank. Das Jahr 2009 – es wurde schon angesprochen – brachte den Startschuss unter dem damaligen Finanzminister Josef Pröll. In seiner Rede vom 14. Oktober 2009 mit dem Titel Projekt Österreich schlug er ein sogenanntes Transferkonto für jeden Haushalt vor. Dieses sollte ausweisen, welche Unterstützungen jeder Haushalt bezieht. Monate später hat die damalige Bundesregierung die Transparenzdatenbank, wie wir sie heute kennen, beschlossen.
Mit der vorliegenden Novelle soll das Potenzial der Transparenzdatenbank noch stärker ausgeschöpft werden, um so den Zielen und Zwecken der Transparenzdatenbank noch erfolgreicher entsprechen zu können.
Der wirtschaftliche, effiziente und effektive Einsatz öffentlicher Mittel ist für den Staatshaushalt von entscheidender Bedeutung, wobei die Transparenzdatenbank im Hinblick auf ein effizientes Förderwesen als wichtiges Instrument fungiert. Wichtig sind uns die Kontrolle und Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die weitere Erhöhung der Transparenz.
Die Politik hat den Auftrag, sorgsam mit Steuergeld umzugehen, und zwar in allen Bereichen, sei es auf Bundesebene, Landesebene oder auch in den Gemeinden. Als Oberösterreicher ist es für mich sehr erfreulich, dass Oberösterreich als erstes Bundesland gemeinsam mit Niederösterreich die Daten freiwillig über das verpflichtende Maß hinaus einmeldet.
Auch die westlichen Bundesländer – wir haben es heute schon gehört: Vorarlberg, Tirol, Salzburg, auch die Steiermark – haben sich zu mehr Transparenz bereit erklärt. Es gibt aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch Bundesländer, die sich der Offenlegung ihrer Daten im Bereich der Förderungen verwehren: das Burgenland, Kärnten und die Bundeshauptstadt Wien.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was haben diese drei Bundesländer gemeinsam? – Sie alle werden ganz zufällig von roten Landeshauptleuten geführt. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, predigen Transparenz und Nachvollziehbarkeit, und was machen Ihre Landeshauptleute? – Sie verweigern die Meldungen an den Bund, die die Transparenz erhöhen würden. Alle Bundesländer wollen Förderungen, diese drei rot geführten Bundesländer sind jedoch nicht bereit, bekannt zu geben, wer die Förderungen bezieht. Steckt da Parteitaktik dahinter?
In der heute zu beschließenden Novelle sind auch weitere Verbesserungen betreffend Einmeldungen ins System enthalten. Derzeit müssen Einmeldungen ins System erst zum Zeitpunkt der Auszahlung erfolgen. Mit dem heutigen Beschluss werden die Meldungen an die Datenbank schon an die Gewährung der Förderung gekoppelt. Das bringt eine wesentliche Verbesserung des Informationsgehaltes, vor allem für die abfrageberechtigten Förderungsstellen. Zusätzlich ist es nun möglich, dass in den Bearbeitungsstand eines Förderantrages eingesehen wird.
Mit dieser Novelle werden Kritikpunkte, die in der gemeinsamen Analyse mit den Ländern zur Transparenzdatenbank aufgeworfen wurden, beseitigt sowie zahlreiche Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt.
Ein großer Dank gilt allen Beteiligten unter dem damaligen Finanzminister Löger und dem jetzigen Finanzminister Müller, die darin eingebunden waren – im Sinne der Transparenz, im Sinne des sparsamen Umgangs mit dem Steuergeld, im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher, die es verdient haben, zu wissen, was mit ihrem Steuergeld passiert. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
14.23
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bösch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Minister! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Entschließungsantrag der Abgeordneten Plessl, Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert“einbringen.
Warum ich das bei diesem Tagesordnungspunkt tue, möchte ich Ihnen erläutern: Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen. Die Sicherung der Tragfähigkeit und der Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik. Österreich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik, die Spielräume für entsprechende Schwerpunktsetzungen erlaubt.
Eine solche Schwerpunktsetzung, die nicht zuletzt verfassungsrechtlich geboten ist, ist unserer Ansicht nach die Sicherstellung einer ausreichenden budgetären Ausstattung des österreichischen Bundesheeres.
Die Abgeordneten Plessl und Bösch stellen deshalb folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rudolf Plessl, Dr. Reinhard Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militärischen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, das Ziel der Fortschreibung des Aufwärtstrends der letzten Jahre beim Bundesheer im Sinne des Allparteienantrages vom November 2015, weiterverfolgt und eine budgetäre Ausstattung in der Höhe von 2,6 Mrd für das Jahr 2020 – dies auf Basis des BFRG zuzüglich der bereits genehmigten bzw. in Umsetzung befindlichen Sonderinvestitionspakete ‚Hubschrauber und Mobilität‘, und 3 Mrd für das Jahr 2021 vorgesehen wird.
In den weiteren Jahren sind die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten.
Große Beschaffungsvorhaben, wie zum Beispiel Flugzeuge für die Luftraumüberwachung, sind durch weitere Investitionspakete zusätzlich zum Regelbudget abzudecken.“
*****
(Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, wir bringen diesen Antrag getrieben von der Verantwortung für das Land ein. Er soll eine Weiterentwicklung des damals überparteilich und einstimmig beschlossenen Antrages aus dem Jahre 2015 sein. Dieser Antrag hatte zur Folge, dass ab dem Jahre 2016, ab dem Wechsel der Ministerschaft zu Bundesminister Doskozil, ein Richtungswechsel in der Entwicklung des österreichischen Bundesheeres festzustellen war: der Beginn eines Wiederaufbaus von Strukturen, die notwendig sind.
Im Jahre 2017 hat Bundesminister Mario Kunasek dieses Amt übernommen und sich konsequent darangemacht, diese Entwicklung weiterzuführen. Wir haben das auch in den Regierungsverhandlungen mit dem damaligen Regierungspartner ÖVP festgehalten. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben damals festgehalten, dass wir im Laufe der damals bis 2022 in Aussicht gestandenen Legislaturperiode das Regelbudget des österreichischen Bundesheeres jährlich um 200 bis 300 Millionen Euro verstärken sollen, damit wir am Ende der Legislaturperiode – das wäre im Jahr 2022 gewesen – die 3-Milliarden-Grenze deutlich überschreiten würden.
Das war der Plan eines kontinuierlichen Wiederaufbaus des österreichischen Bundesheeres, den wir für notwendig erachtet haben, aber an den sich der Koalitionspartner leider nicht gehalten hat. Mario Kunasek musste im Jahre 2017 mit aller Kraft für die Budgetjahre 2018 und 2019 181 Millionen Euro erkämpfen, um nicht einen Rückgang des Wiederaufbaus zuzulassen. Mario Kunasek hat in weiterer Folge das 400-Millionen-Paket erkämpft, das sicherstellen soll, dass die Hubschrauberflotte, die ausgemustert werden müssen wird, ersetzt wird und dass wir in Bezug auf die Mobilität des österreichischen Bundesheeres endlich einen Schritt nach vorne machen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben diese Situation mit Bundesminister Starlinger gemeinsam mit den Wehrsprechern von vier Parteien – die Liste JETZT hat bei dieser Besprechung gefehlt – besprochen. Wir haben dort auch vereinbart, dass wir uns bemühen werden, hier einen Entschließungsantrag auf die Beine zu stellen, um dem österreichischen Bundesheer noch vor dem Sommer die notwendigen Signale mitzugeben, sodass es in der Lage sein wird, auch im Herbst nach den Wahlen, nach der Bildung einer neuen Regierung diesen Aufwärtstrend weiterzuführen.
Wir haben diesen Entschließungsantrag zwischen SPÖ und FPÖ verhandelt. Den Text, der heute hier zu Abstimmung kommen wird, habe ich Ihnen vorgelesen. Wir haben diesen Text gestern mit der ÖVP und mit den NEOS weiterverhandelt. Wir haben uns mit der ÖVP eigentlich auf einen Budgetpfad geeinigt gehabt, der für mich einleuchtend war, weil wir diesen ja schon in den Regierungsverhandlungen vereinbart hatten.
Es war für mich also nicht notwendig, da eine Überraschung mitzuteilen, sondern das war alles schon ausverhandelt. Ich habe mich darüber gefreut, dass sich die ÖVP
daran erinnert und daran halten wird, das auch weiter mit uns fortzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)
Leider Gottes ist die ÖVP aus diesem Antrag ausgestiegen. (Abg. Krist: So sind sie! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Das kennen wir!) Sie argumentieren damit, dass sie grundsätzlich nicht Budgetzahlen in einem Entschließungsantrag des Nationalrates haben wollen. – Gut, ich nehme das zur Kenntnis, ich bedauere es aber. Genauso haben die NEOS argumentiert, auch das nehme ich zur Kenntnis, das ist ihre Grundlinie, ich bedauere es aber auch dort. Von der Liste JETZT haben wir keine Antwort bekommen, nachdem wir ihr den Antrag übermittelt hatten.
Meine Damen und Herren, wir glauben, dass dieser Antrag notwendig ist, weil die Diagnose über den Zustand des österreichischen Bundesheeres unbestritten ist. Wir brauchen keine weiteren Diagnosen, die festhalten, was dort Realität ist, sondern wir brauchen endlich einen Einstieg in eine wirkungsvolle Therapie, und das soll dieser Antrag gewährleisten. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, das österreichische Bundesheer liegt auf der Intensivstation, weil diesem Körper über Jahre verantwortungslos die Nahrung entzogen worden ist. Es wäre zum einen Teil falsch, jetzt von diesem siechen Körper Glieder abzutrennen und zu amputieren, weil er ja wieder auf die Beine kommen und nach vorwärts wird schreiten müssen. Deshalb sind wir der Ansicht, dass wir den ganzen Körper wieder mit neuem Blut befüllen müssen, damit er stark und gerade dasteht.
Es ist also nicht mehr notwendig, dass wir weitere Diagnosen stellen, es ist auch nicht notwendig, dass wir Weißbücher und so weiter erstellen. Wir haben die Studie des Herrn Generalstabschefs Generals Brieger, die klar erläutert, wie sich die Lage im österreichischen Bundesheer derzeit darstellt, und wir haben auch die öffentlichen Aussagen des ehemaligen Bundesministers Mario Kunasek, der diese schrittweise Erhöhung des Landesverteidigungsbudgets klar angekündigt hat. Das ist besonders bedauerlich, weil Kunasek in den Verhandlungen mit dem damaligen Koalitionspartner ÖVP sehr weit fortgeschritten war und wir eigentlich guter Dinge waren, dass wir in den Verhandlungen über das Budget 2020 und 2021 im Rahmen der Koalition mit der ÖVP einen großen Fortschritt erzielen können.
Durch das Auseinanderbrechen der Regierung ist diese Weiterentwicklung unmöglich geworden, wir müssen praktisch wieder bei null beginnen, und das ist jetzt dieser Antrag, meine Damen und Herren.
Es ist natürlich befremdlich, dass wir als ehemalige Regierungspartei das Regierungsprogramm, das wir mit der ÖVP ausgemacht hatten, jetzt mit einer damaligen Oppositionspartei, nämlich der SPÖ, umsetzen müssen. Meine Damen und Herren vor allem von der ÖVP, geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie diesem Antrag zu! Er ist ein Meilenstein, weil in diesem Antrag zum ersten Mal Summen in Bezug auf die budgetäre Ausstattung des österreichischen Bundesheeres genannt werden. Es werden nicht nur Ankündigungen gemacht, wir reden nicht in Sonntagsreden, was man sollte, sondern es wird eine Mehrheit der österreichischen Volksvertretung heute hier im Nationalrat beschließen, dass klare Summen einzuhalten sind. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Obgleich dieser Entschließungsantrag mit Ende der Legislaturperiode wieder verfallen wird, werden wir nicht lockerlassen, diesen Inhalt auch in der kommenden Legislaturperiode kraftvoll weiter voranzutreiben. – Ich danke Ihnen sehr. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.34
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Plessl, Dr. Bösch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert.
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 21 Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019
Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen. Die Sicherung der Tragfähigkeit und die Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik. Österreich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik, die Spielräume für entsprechende Schwerpunktsetzungen erlaubt. Eine solche Schwerpunktsetzung, die nicht zuletzt verfassungsrechtlich geboten ist, ist die Sicherstellung einer ausreichenden budgetären Ausstattung des Österreichischen Bundesheeres.
„Mit den derzeitigen finanziellen Mitteln kann das Bundesheer seine Aufgaben nicht verfassungskonform erfüllen. Bereits getätigte Beschaffungs- und Ausstattungsschritte sind bei weitem nicht ausreichend. Die politische Führung trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der notwendigen Ressourcen; eine markante Aufstockung des Regelbudgets ist daher unabdingbar.“ So beschrieb das Präsidium der Parlamentarische Bundesheerkommission Abg.z.NR Dr. Bösch, Abg.z.NR Mag. Hammer und Abg.z.NR a.D. Pendl in einer Presseaussendung am 11. Juni 2019 die dramatische Budgetsituation beim Bundesheer.
Trotz der vereinbarten Investitionspakete der letzten Jahre herrscht im Österreichischen Bundesheer nach wie vor ein Investitionsrückstau im Bereich militärischer Güter und Kaserneninfrastruktur. Zur Abdeckung der laufend steigenden Personal- und Betriebskosten mussten immer wieder Finanzmittel aus dem Investitionsbereich verwendet werden. Dadurch war die erforderliche, rasche Modernisierung und Anpassung der Ausrüstung des Österreichischen Bundesheeres im Hinblick auf das aktuelle Bedrohungsbild nicht möglich. In diesem Zusammenhang wird auf den Bericht des Landesverteidigungsressorts an den Nationalrat aufgrund des Allparteienantrags vom November 2015 verwiesen, welcher im Wesentlichen nach wie vor die aktuelle Situation beschreibt.
Insbesondere erfordern folgende Bereiche zur zukünftigen Sicherstellung der Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres dringend weitere Investitionen: persönliche (Schutz-)Ausrüstung der Soldaten, geschützte und ungeschützte Mobilität, Kaserneninfrastruktur, Milizausrüstung, IKT- und Cyberbereich, Hubschrauber und Luftraumüberwachung inkl. Fliegerabwehr.
Die Bundesheerkommission hat mehrfach den Zustand von Kasernen, speziell jener, in welchen Grundwehrdiener untergebracht sind, kritisiert. Auch hier ist nicht nur im Sinne der Attraktivierung des Grundwehrdienstes, sondern vor allem zur vernünftigen menschenwürdigen Unterbringung unserer Soldaten, schnelles Handeln erforderlich. Das Ziel von einem Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) für das Regelbudget wurde schon von der Bundesheerreformkommission unter Dr. Helmut Zilk als unbedingte Notwendigkeit zur Garantie der Sicherheit Österreichs festgehalten.
Der Generalstab hat es in seiner Broschüre „Effektive Landesverteidigung! – Ein Appell“ ganz klar dargestellt:
Basierend auf den Entschließungsantrag betreffend „ÖBH 2018“ vom 26. November 2015, welchen alle Parteien unterstützt haben und der vom Nationalrat einstimmig beschlossen wurde und zur nachhaltigen Gewährleistung der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militärischen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, das Ziel der Fortschreibung des
Aufwärtstrends der letzten Jahre beim Bundesheer im Sinne des Allparteienantrags vom November 2015, weiterverfolgt und eine budgetäre Ausstattung in der Höhe von 2,6 Mrd für das Jahr 2020 – dies auf Basis des BFRG zuzüglich der bereits genehmigten bzw. in Umsetzung befindlichen Sonderinvestitionspakete „Hubschrauber und Mobilität“, und 3 Mrd für das Jahr 2021 vorgesehen wird.
In den weiteren Jahren sind die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten.
Große Beschaffungsvorhaben, wie zum Beispiel Flugzeuge für die Luftraumüberwachung, sind durch weitere Investitionspakete zusätzlich zum Regelbudget abzudecken.“
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr verehrte Damen und Herren! Wenn Sie jetzt auch ein bisschen verwirrt sind, worum es heute eigentlich geht: Es geht durchaus um die Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes. Ich glaube, das war jetzt bei meinem Vorredner nicht ganz klar ersichtlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Nützen Sie bitte Ihre Fantasie und stellen Sie sich Folgendes vor: Jemand geht in stockfinsterer Nacht in einen Garten, er weiß nicht, wie groß der Garten ist, er weiß auch nicht, wo die Blumenbeete oder die Gemüsebeete sind. Dieser Jemand hat aber eine ganz, ganz große Gießkanne gefüllt mit Wasser mit, und das schüttet er halt irgendwo so herum, wo er eben gerade hinkommt, und er weiß natürlich auch nicht, wo das Wasser ankommt und ob es dort ankommt, wo es eigentlich gebraucht werden würde.
Dieser Jemand, meine Damen und Herren, nennt sich österreichische Förderpolitik: ohne Plan, ohne Datengrundlage und auch nicht mit einer Kontrolle, ob es auch wirklich wirkt, ob irgendetwas zum Wachsen gebracht wurde.
Schauen wir uns also die Zahlen an: Mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr gibt der Bund für Förderungen aus, und das, meine Damen und Herren, ist vorsichtig geschätzt, denn es kommt ja auch immer darauf an, wie man Förderungen definiert. Wenn man sich das Gesamtfördervolumen für alle Gebietskörperschaften anschaut, ist es wahrscheinlich eher in der Nähe von 30 Milliarden Euro, und ich sage hier ganz bewusst wahrscheinlich, denn: Nix Genaues weiß man ja nicht.
Bund, Länder und Gemeinden, alle fördern fröhlich drauflos, die Ebenen sprechen nicht miteinander. Es macht jeder das, was er will, es ist vollkommen unkoordiniert, es wird irgendwo ausgemacht, aber man spricht ja auch nicht darüber, man macht ja auch die Tür hinter sich zu.
Die Konsequenz dieser eifersüchtigen Heimlichtuerei ist auch klar, meine Damen und Herren: Wir wissen nicht, wer wann wie viel Förderung wofür bekommt, und man weiß natürlich auch nicht, ob das Geld, das eingesetzt wird – wir sprechen von 30 Milliarden Euro –, auch wirkt. Das macht natürlich Tür und Tor für Doppel- und Dreifachförderungen auf.
Dieses völlig intransparente Gießkannensystem hat leider jahrzehntelange Tradition in Österreich, und genau deshalb sagen wir NEOS schon vom Tag eins, seit wir im Jahr 2013 in dieses Parlament eingezogen sind, dass man eine Transparenzdatenbank braucht, die diesen Namen auch wirklich verdient. (Beifall bei den NEOS.)
Wir fordern, dass nicht nur der Bund, sondern auch alle Länder und alle Gemeinden die Daten richtig einmelden, und wer das nicht tut – mein Kollege Sepp Schellhorn hat es schon ausgeführt –, soll mit Sanktionen rechnen. Es gibt ja auch die Mittel dazu: Wir hätten ja auch einen Finanzausgleich.
Immer wenn wir dieses Thema bisher angesprochen haben, hat es aber sofort geheißen: Ja, das ist eh eine Superidee, ja, wir machen das eh!, aber bis jetzt sind es leider nur Lippenbekenntnisse – Lippenbekenntnisse von vielen verschiedenen Lippen, also von verschiedenen Finanzministern, die wir erleben durften.
Man soll sich aber auch auf das Positive konzentrieren. Ein bisschen Bewegung ist in letzter Zeit ja hineingekommen: Oberösterreich meldet einen Teil ein – nicht alles, aber sehr viel –, Niederösterreich hat angefangen, und auch in Salzburg haben wir es in das Regierungsabkommen hineinverhandelt, dass es zur Befüllung der Datenbank kommt. Wien, Kärnten und das Burgenland sind ein anderes Thema, das haben wir heute schon gehört, die blockieren, aber ja, es gibt einen langsamen Weg der Besserung bei den Ländern.
Wo es aber noch ganz finster ausschaut, meine Damen und Herren, das ist in den Gemeinden. Die Datenqualität der Gemeinden – das müssen Sie sich wirklich vorstellen! – sieht laut einem Rechnungshofbericht, der sehr aktuell ist, so aus, dass die Fehlerquote mehr als 70 Prozent beträgt. Mehr als 70 Prozent der Gemeindedaten, die angegeben werden, sind fehlerhaft! Und da werden wie in der digitalen Steinzeit Excelfiles in der Gegend herumgeschickt – so funktioniert das!
Stellen Sie sich einmal vor, Sie sind in einem ATX-Konzern, Sie haben ein Tochterunternehmen, und Sie geben die Zahlen für Ihr Tochterunternehmen so an: Da werden Sie die Finanzpolizei aber direkt vor der Tür haben, und zwar direttissima und natürlich auch zu Recht, denn so geht es ja nicht. Und dann gipfelt das Ganze noch in einer vollkommenen Absurdität, nämlich dass niemand weiß, wie eigentlich der öffentliche Schuldenstand der Gemeinden ist.
Bis zu 54 Prozent der Meldungen sind unterschiedlich. Ein brutal schönes Beispiel ist Niederösterreich: Die Statistik Austria glaubt, dass der Schuldenstand der Gemeinden in Niederösterreich bei 1,8 Milliarden Euro liegt, das BMF glaubt 1,2 Milliarden Euro, Genaueres weiß man einfach nicht, und das ist aus meiner Sicht, wenn man sich die Datenqualität anschaut, auch kein Wunder.
Daher zusammenfassend: Wir werden diese Novelle unterstützen, das ist ein Schritt in die richtige Richtung, man bewegt sich da, aber wir werden natürlich auch ganz massiv in den Bundesländern für mehr Transparenz eintreten, denn es braucht ja noch weitere Schritte.
Um eine echte Transparenzdatenbank zu schaffen, die ihren Namen auch verdient, brauchen wir aber auch die Unterstützung von allen anderen Parteien in diesem Haus, weil es sonst nicht funktionieren wird. Wir würden Sie bitten und wir haben es heute auch schon gehört – unsere Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger hat es großartig gesagt: Transparenz ist das beste Desinfektionsmittel –, lassen Sie uns das tun, geben Sie sich einen Ruck und machen Sie ernsthaft mit! – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS.)
14.39
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Hammer gelangt nun zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
14.40
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Meine Vorredner haben es schon gesagt: Für uns waren und sind das Thema Transparenz, was öffentliche Förderungen betrifft, und eine nachhaltige Budget- und Finanzpolitik ganz essenziell. Darum waren wir ja nicht nur die Erfinder dieser Transparenzdatenbank, sondern haben uns in den letzten Jahren auch intensiv dafür eingesetzt, dass sie mit Leben erfüllt wird, dass sie die Zwecke, die man damit erreichen will, auch entsprechend erfüllt. Mit der heutigen Novellierung gehen wir noch einen Schritt weiter.
Ich darf genauso wie mein Kollege Bösch den Konnex zur Planbarkeit und zur Transparenz und zur Weiterentwicklung des Budgets der Landesverteidigung nutzen. Ich darf aber vorweg, bevor ich inhaltlich zu einem Entschließungsantrag komme, den wir einbringen, vielleicht noch einiges klarstellen, was das Prozedere betrifft. Ja, es ist grundsätzlich so, dass die budgetäre Situation des österreichischen Bundesheers schwierig und angespannt ist. Das ist keine Frage, wir kennen das aus dem Bericht des Generalstabs und auch aus anderen Berichten und Darstellungen.
Ich möchte aber schon zum Kern der Sache kommen, dazu, warum die Budgetsituation so prekär ist, wie sie derzeit ist. Wir haben ein Budget für 2019 und wir hätten im Bundesfinanzrahmen, der für 2020 gültig ist, ein besseres gehabt. Der Ausgangspunkt ist – und das haben wir heute schon öfters gesagt – das Ibizavideo, die Zerstörung der Bundesregierung durch Vertreter der Freiheitlichen Partei. (Rufe bei der FPÖ: Kurz! – Abg. Schimanek: Sebastian Kurz! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das hat schlussendlich dazu geführt, dass wir keine Bundesregierung mehr haben, und daher wird das Budget 2019 mit Zwölftelregelung fortgeschrieben. (Beifall bei der ÖVP.) Daher fehlt dem österreichischen Bundesheer 2020 viel Geld. Dafür tragen die Parteien die Verantwortung, die die Bundesregierung abgewählt haben, zuvorderst SPÖ und FPÖ. Und jetzt zu jammern, ist etwas scheinheilig. (Beifall bei der ÖVP.)
Für uns ist immer klar - -
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter! Ich ersuche Sie, das Wort „scheinheilig“ zurückzunehmen.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (fortsetzend): Ich nehme das Wort „scheinheilig“ zurück. (Ruf bei der FPÖ: Und beende die Rede gleich! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Krainer.) Es ist aber so, wie es sich darstellt.
Ich darf aber schon eines anmerken und zu unserem Entschließungsantrag sagen: Für uns ist eine nachhaltige Budgetpolitik immer besonders wesentlich. Was wir wirklich wollen, sind die Planbarkeit und die Sicherheit für das österreichische Bundesheer. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Jetzt könnte man es sich relativ einfach machen und konkrete Budgetzahlen hineinschreiben. Uns geht es aber darum, einen Weg zuzusagen und aufzuzeichnen, den wir in nächster Zeit auch umsetzen und der dem Bundesheer auch die entsprechende Sicherheit gibt.
Wir haben bei dem Gespräch mit den Wehrsprechern, das schon erwähnt worden ist – und das war ein sehr gutes Gespräch –, mit dem Bundesminister ausgemacht, dass wir einen Zustandsbericht in den Landesverteidigungsausschuss bringen und uns dann gemeinsam darum bemühen, einen Entschließungsantrag einzubringen. Ich sage jetzt schon dazu: Das, was SPÖ und FPÖ diesbezüglich gemacht haben, ist nicht das Bemühen darum, einen gemeinsamen Entschließungsantrag zustande zu bringen, sondern sie haben sich einen ausgepackelt und haben uns in weiterer Folge eingebunden. Das ist aber unter der Decke passiert, nicht so offensichtlich wie in Tirol, wo sich der SPÖ- und der FPÖ-Vorsitzende öffentlich für das Bundesheer committet haben. Da ist die Intention also klar: eine rot-blaue Koalition, man wollte uns gar nicht
dabei haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kassegger: Wischiwaschi! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Worum geht es uns in unserem Entschließungsantrag? – Wie gesagt, wir wollen die entsprechende Planbarkeit und Sicherheit für das österreichische Bundesherr. Wir wollen, dass Entscheidungs- und Betrachtungsgrundlagen erstellt werden, damit man das in einer nächsten Periode konkret umsetzen kann. Wir wollen auch eine klare Dotierung und eine Darstellung der Notwendigkeiten: Was ist notwendig für Personal? Was ist für notwendig für den Betrieb? Und: In welchen Etappen wollen wir gewisse Investitionen durchführen, damit wir den Investitionsrückstau abbauen können, damit wir weiter in die Infrastruktur investieren können? (Zwischenruf des Abg. Höbart.)
In unserem Antrag, den ich einbringen darf, ist enthalten: dass diese Entscheidungsgrundlagen aufgestellt werden; dass wir den Investitionsrückstau stufenweise abbauen können; eine nachhaltige, planbare Finanzierung; Schwerpunktsetzungen in den Bereichen, die wir alle kennen – Schutzausrüstung, Mobilität, Kaserneninfrastruktur –; vor allem auch die Stärkung der Miliz und ihrer Handlungsfähigkeit; vor allem auch eine Stärkung im Bereich der Mobilität (Abg. Hafenecker: Lauter Überschriften! Handeln! – Zwischenruf des Abg. Matznetter); entsprechende Sicherstellung des Krisenmanagements und eine gesonderte Darstellung über die Notwendigkeiten von Großbeschaffungen, vor allem im Bereich der Luftraumüberwachung.
Was bei unserem Entschließungsantrag das Seriöse ist – und das unterscheidet ihn vom rot-blauen Antrag –, ist, dass wir sagen: Es gibt ein gutes Budget für 2020, und das muss sichergestellt sein. (Abg. Kassegger: 2020 ist ein gutes Budget?) Die damalige Bundesregierung hat auch zugesagt, dass es beginnend mit 2020 eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung geben wird. Das bildet unser Antrag auch entsprechend ab.
Ein Weiteres noch: Da wir dem Bundesherr jetzt nicht nur mit Zahlen zuwinken wollen, die nur der Effekthascherei dienen, sondern seriös und konsequent sind, wollen wir auch, dass der Bundesminister für Landesverteidigung und der Bundesminister für Finanzen durch Vereinbarungen sicherstellen, dass das bereits vereinbarte Mobilitätspaket in der Höhe von 30 Millionen Euro in die Beschaffung gehen kann, auch wenn wir derzeit kein Budget haben, damit die Lkws möglichst rasch bei der Truppe ankommen. Das hilft dem Bundesheer, das ist Sicherheit, und das wollen wir. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Plessl.)
Abschließend: Wir werden, wie gesagt, den rot-blauen Koalitionsantrag – Sachkoalition wird das genannt – ablehnen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Und ich sage dazu, weil immer der 2015er so gelobt wird (Zwischenruf des Abg. Matznetter): Das war ein kleiner Absatz und wir haben von dem ausgehend ein tolles Budget für das Bundesheer zusammenbekommen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Unser Antrag ist viel konkreter, stellt diese Planbarkeit und Sicherheit sicher. Daher bitte ich, dem zuzustimmen. Wir wollen dem Bundesheer diese Sicherheit geben. (Abg. Wöginger: Hast ihn eingebracht?) – Ist eingebracht, ja. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, Sie müssen den Antrag vorlesen! (Abg. Matznetter: Sie müssen ihm auch sagen, Frau Präsidentin, dass ...! – Ruf bei der FPÖ: Vor lauter Quatschen das Wichtigste vergessen!)
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (fortsetzend): Ja, ich darf den Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesheer: Finanzielle Herausforderungen bewältigen – unsere Sicherheit gewährleisten!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen für eine zeitnahe und effiziente Erstellung des nächsten Bundesfinanzrahmengesetzes und Bundesvoranschlages für die Untergliederung 14 (militärische Angelegenheiten) der nächsten Gesetzgebungsperiode zeitgerecht bis Ende September 2019 erstellt werden, wobei insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen sind:
Sicherstellung einer nachhaltigen, planbaren Finanzierung,
Stufenweiser Abbau des Investitionsrückstaus in der Finanzperiode,
Schwerpunktsetzung auf die Bereiche: persönliche (Schutz-)Ausrüstung der Soldaten, geschützte und ungeschützte Mobilität, Kaserneninfrastruktur, IKT- und Cyber, Hubschrauber und Luftraumüberwachung inkl. Fliegerabwehr,
Besondere Berücksichtigung der Handlungsfähigkeit der Miliz und ihrer Ausrüstung und Mobilität,
Engagement im internationalen Krisenmanagement unter Berücksichtigung österreichischer Interessen, sowie
Gesonderte Darstellung von Großbeschaffungen (zB Flugzeuge für die Luftraumüberwachung, ...)
Jedenfalls“ –
und das ist der entscheidende Punkt –
„ist wie bereits von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurz in Aussicht gestellt, das Budget ausgehend vom im BFRG fixierten Budget 2020 von 2,42 Mrd.€ zuzüglich dem bereits fixierten Sonderpaket für Hubschrauber und Mobilität ab 2021 eine nachhaltige Budgetsteigerung sicherzustellen. Dies bedeutet im Vergleich zum derzeit gültigen BFRG eine deutlich höhere Budgetierung der Jahre 2021 und 2022.
Der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Landesverteidigung werden aufgefordert umgehend eine Vereinbarung hinsichtlich des zugesagten Paktes für Mobilität in Höhe von 30 Mio.€ zu treffen, damit Planungssicherheit für das ÖBH besteht und die Beschaffung von dringend benötigen LKW´s bereits 2019 in die Wege geleitet werden kann, damit diese möglichst rasch zulaufen können und die Mobilität der präsenten Kräfte und der Miliz gesteigert werden kann.“
*****
Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Lauter Überschriften! – Abg. Jarolim: Wenn das alles stimmen würde, wär’s natürlich nicht schlecht! – Ruf bei der ÖVP: Gib Ruhe! – Abg. Hammer – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Du bist eh nicht mehr dabei!)
14.48
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Mag. Hammer, und weiterer Abgeordneter
betreffend Bundesheer: Finanzielle Herausforderungen bewältigen – unsere Sicherheit gewährleisten!
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 21 Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019
Österreich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik – so wie die Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes auf die weitere Erhöhung der Kontrolle, der Effizienz des Ressourceneinsatzes, der Transparenz und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung abzielt - erfordern insbesondere die derzeitigen finanziellen Herausforderungen des ÖBH klare Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen für die nachfolgende Bundesregierung, um eine verfassungskonforme Entwicklung des ÖBH in den nächsten Jahren sicherzustellen. Die derzeitige Übergangsregierung könnte dazu einen wertvollen sachlichen Beitrag leisten.
Der Zustand des Bundesheers ist zweifelsohne unbefriedigend, was auch die parlamentarische Bundesheerkommission in ihrem Jahresbericht 2018 deutlich festgehalten hat:
„Erhebliche Verbesserungen sind bei Infrastruktur, Ausrüstung und Dienstrecht notwendig. Das Bundesheer braucht modernes und leistungsfähiges Gerät.“
„Die politische Führung ist aufgerufen und verantwortlich, die notwendigen Ressourcen sicherzustellen um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten“, so der Bundespräsident in seinem Tagesbefehl zum Jahreswechsel 2018/2019.
In den vergangenen Jahren wurden zwar mehrere Sonderinvestitionsprojekte für das ÖBH beschlossen (zuletzt fixiert 2018 ein Paket für Hubschrauber und zur Erhöhung der Mobilität der Truppe) – offen blieb jedoch eine Gesamtbeurteilung über die finanziellen Bedarfe des ÖBH. Es geht vor allem um eine klare Trennung und Dotierung der notwendigen Mittel für Personal- und Betriebskosten und eine entsprechende bewältigbare und nachhaltige Investitionsplanung. Auch interne Effizienzsteigerungsmöglichkeiten sind zu erarbeiten und budgetär zu bewerten. Einen fachlichen Beitrag dazu lieferte zuletzt der Generalstab mit seinem Dokument „Effektive Landesverteidigung! – Ein Appell“. Eine politische Gesamtbeurteilung ist hingegen noch offen.
Bundesminister Thomas Starlinger hat in den Medien angekündigt bis September einen Zustandsbericht über das Bundesheer vorzulegen und gemeinsam mit dem Finanzminister die aktuelle Budgetsituation und die möglichen Handlungsfelder zu analysieren. Bereits jetzt kann jedenfalls festgestellt werden, dass insbesondere folgende Bereiche einen Plan zum Abbau des Investitionsrückstaus und zum Leistungs- und Fähigkeitserhalt sowie zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres brauchen: Standorterhalt und Investitionen in Kaserneninfrastruktur, persönliche Ausrüstung und Schutzausrüstung, Stärkung der Miliz und Umsetzung eines Milizpakets, vor allem auch zur Stärkung der Mobilität, Investitionen in geschützte und ungeschützte Mobilität, IKT- und Cyberbereich, Hubschrauber und Luftraumüberwachung inkl. Fliegerabwehr.
Basierend auf diese Erklärungen und den Entschließungsantrag betreffend „ÖBH 2018“ vom 26. November 2015, welcher vom Nationalrat einstimmig beschlossen
wurde sowie zur Gewährleistung des verfassungsgemäßen Zustands des ÖBH und des Abbaus des Investitionsrückstaus stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen für eine zeitnahe und effiziente Erstellung des nächsten Bundesfinanzrahmengesetzes und Bundesvoranschlages für die Untergliederung 14 (militärische Angelegenheiten) der nächsten Gesetzgebungsperiode zeitgerecht bis Ende September 2019 erstellt werden, wobei insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen sind:
• Sicherstellung einer nachhaltigen, planbaren Finanzierung,
• Stufenweiser Abbau des Investitionsrückstaus in der Finanzperiode,
• Schwerpunktsetzung auf die Bereiche: persönliche (Schutz-)Ausrüstung der Soldaten, geschützte und ungeschützte Mobilität, Kaserneninfrastruktur, IKT- und Cyber, Hubschrauber und Luftraumüberwachung inkl. Fliegerabwehr,
• Besondere Berücksichtigung der Handlungsfähigkeit der Miliz und ihrer Ausrüstung und Mobilität,
• Engagement im internationalen Krisenmanagement unter Berücksichtigung österreichischer Interessen, sowie
• Gesonderte Darstellung von Großbeschaffungen (zB Flugzeuge für die Luftraumüberwachung, …)
Jedenfalls ist wie bereits von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurz in Aussicht gestellt, das Budget ausgehend vom im BFRG fixierten Budget 2020 von 2,42 Mrd.€ zuzüglich dem bereits fixierten Sonderpaket für Hubschrauber und Mobilität ab 2021 eine nachhaltige Budgetsteigerung sicherzustellen. Dies bedeutet im Vergleich zum derzeit gültigen BFRG eine deutlich höhere Budgetierung der Jahre 2021 und 2022.
Der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Landesverteidigung werden aufgefordert umgehend eine Vereinbarung hinsichtlich des zugesagten Paktes für Mobilität in Höhe von 30 Mio.€ zu treffen, damit Planungssicherheit für das ÖBH besteht und die Beschaffung von dringend benötigen LKW´s bereits 2019 in die Wege geleitet werden kann, damit diese möglichst rasch zulaufen können und die Mobilität der präsenten Kräfte und der Miliz gesteigert werden kann.
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag ist nun ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Kollegen und Kolleginnen! Geschätzte Damen und Herren! Bevor ich auf diese Rede des Kollegen Hammer eingehe (Abg. Jarolim: Musst auch nicht! – Ruf bei der SPÖ: Muss man nicht!), möchte ich
schon einmal in Erinnerung rufen, dass wir hier von Transparenz sprechen. Auf der einen Seite ist zu wenig Transparenz in den öffentlichen Gebietskörperschaften vorhanden und auf der anderen Seite haben wir mitbekommen, dass beim Bundesheer teilweise vielleicht zu viel Transparenz da ist; es wurde eine Broschüre herausgegeben, die vielleicht nicht optimal abgewickelt worden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu diesen Anträgen, die eingebracht worden sind, möchte ich schon eines feststellen: Wir haben Mitteilungen erhalten, dass das österreichische Bundesheer 2019 die Personalkosten nicht decken kann. Da gibt es einen Rückstau; es ist eine Ausgabenbremse von Bundesminister Starlinger definiert worden, wofür auch 47 Millionen Euro vorgesehen gewesen sind.
Herr Kollege Hammer, wir wollten nach unserem Gespräch beim Bundesminister gemeinsam eine Sitzung des Landesverteidigungsausschusses machen, haben aber keinen Termin zustande gebracht – aus welchem Grund auch immer, ich sage es einmal so. Das heißt, auch das wurde nicht eingehalten, was du hier gesagt hast.
Wir sind bei diversen Angelobungen und Leistungsschauen des österreichischen Bundesheers unterwegs und von politisch Verantwortlichen wird immer wieder gesagt: Wir stehen zur umfassenden Landesverteidigung, die ausreichenden Budgetressourcen müssen auch zur Verfügung gestellt werden. – Wir wissen aber auch, dass schon seit 2018, seit Antreten der türkis-blauen Regierung zu wenig Budget für das Bundesheer vorhanden ist.
Wir – Bösch, Hammer und Plessl – haben uns am 20. Jänner 2018, am Tag der Wehrpflicht, gemeinsam darauf verständigt, dass wir im Zuge der budgetären Diskussion darauf schauen, dass das österreichische Bundesheer budgetär, personell und strukturell entsprechend höher auszustatten ist. Das wurde auch alles festgehalten. Brigadier Cibulka sprach von der sicherheitspolitischen Vorsorge Österreichs. Dann sind wir auseinandergegangen.
Dann haben wir die Budgetrede des Finanzministers gehört, in der kein einziges Wort über das österreichische Bundesheer gefallen ist, weder budgetmäßig noch sonst wie. Dann haben wir Sozialdemokraten uns betreffend die budgetäre Situation bei den Verhandlungen in den Ausschüssen eingebracht. Unsere Empfehlungen wurden nicht aufgenommen.
Ich bin froh, dass jetzt, doch einige Zeit später, viele, viele Aussagen des Bundespräsidenten, des Chefs des Generalstabs und vieler anderer Persönlichkeiten, die sich mit dem Bundesheer sehr stark auseinandersetzen, fruchten und wir heute endlich einmal ein Budget beschließen, durch das das Bundesheer auch in die Zukunft schauen kann, durch das seine Zukunft planbar wird.
Zu den Versäumnissen und wer dafür verantwortlich ist, brauche ich nicht mehr sehr viel zu sagen. Wir wissen, zehn Jahre ist die ÖVP schon mit dem Finanzminister beschäftigt (Zwischenruf des Abg. Hammer), und immer wieder hat es auch bei uns in der gemeinsamen Koalition Diskussionen darüber gegeben, dass das Budget für das österreichische Bundesheer nicht zeitgemäß ist, dass es verzögert und so weiter zur Verfügung gestellt worden ist. Es gibt genug Beispiele.
Jetzt haben wir aber die Möglichkeit, gemeinsam für das österreichische Bundesheer, für die Sicherheit zu sorgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch auf den Antrag des Kollegen Hammer eingehen. Du schreibst in diesem Antrag: „Eine politische Gesamtbeurteilung ist hingegen noch offen.“ – Wenn die ÖVP von politischer Gesamtbeurteilung spricht, dann möchte ich nur in Erinnerung rufen, dass zum Thema aktive Luftraumüberwachung noch einmal eine Evaluierung vom österreichischen Bundesheer durch-
geführt worden ist. Auf diesen Bericht haben wir ein Jahr lang gewartet! Ein Jahr lang hat die Opposition darauf gewartet, dass diese Unterlagen von den beiden Regierungsparteien zur Verfügung gestellt werden. (Zwischenruf des Abg. Hammer.) Erst der Herr Minister hat dann darauf geschaut, uns diese Unterlagen sehr rasch und unkompliziert zur Verfügung zu stellen. Es geht um die Zukunft der österreichischen Luftraumüberwachung, und es ist für uns sehr notwendig, dass wir diese Unterlagen auch für die Beratung heranziehen können.
Es wird von der ÖVP auch davon gesprochen, dass eine „nachhaltige Budgetsteigerung sicherzustellen“ ist – nachhaltig, anhaltend, fühlbar, spürbar und wirksam. Das Komische bei dem Ganzen ist: Kollege Hammer, du bist auch in der Parlamentarischen Bundesheerkommission, daher gehe ich davon aus, dass du dazu stehst, was am 11. Juni 2019 gesagt worden ist: Die politische Führung trägt die Verantwortung für die Sicherheit der notwendigen Ressourcen, eine markante Aufstockung – eine markante Aufstockung! – des Regelbudgets ist daher unabdingbar. – Markant heißt beeindruckend, extrem, unübersehbar. Das, was ihr wollt, ist, beim Bundesheer ein paar Pflaster drüberzustülpen; nachher, mit der neuen Regierung, der ihr vielleicht wieder angehört.
Auch die NEOS gehen nicht mit in diesem Bereich. Das ist sehr schade, denn gerade das österreichische Bundesheer hätte einen umfassenden, einen gemeinsamen Antrag vor der Wahl nötig gehabt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es uns nicht leichtgemacht, wir haben auch Gespräche geführt. Überraschend war, dass es Vorschläge von der ÖVP gegeben hat, auch bis dreieinhalb Milliarden Euro bis 2024 vorzusehen. Jetzt kommen nicht einmal diese 2,6 Milliarden Euro beziehungsweise 3 Milliarden Euro. Warum benötigen wir das? – Weil das notwendig ist.
Ich möchte noch eines festhalten, weil in dem Antrag auch steht: „zuletzt fixiert 2018 ein Paket für Hubschrauber und zur Erhöhung der Mobilität der Truppe“. – Es liegt nur ein Regierungsbeschluss von August 2018 vor. Es ist weder eine Ausschreibung durchgeführt worden noch sonst etwas. Ganz im Gegenteil: Die Entscheidung, wie es mit der aktiven Luftraumüberwachung weitergeht, hat der ehemalige Bundeskanzler Kurz für sich selber beansprucht. Er hat gesagt: Die Entscheidung wird erst von mir gemeinsam mit Strache getroffen werden, zu einem späteren Zeitpunkt. – Das ist unverantwortlich, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben ausreichende Ressourcen auch für die Zukunft, für 2020 und 2021, für das österreichische Bundesheer vorgesehen. Natürlich müssen der neuen Regierung aufgrund der Unterlagen des Ministers, die er gerade erarbeitet, auch weitere Entscheidungen vorbehalten sein, daher nur 2020 bis 2021.
Ich ersuche um breite Unterstützung für das österreichische Bundesheer. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)
14.54
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er ein Schlusswort wünscht. – Das ist nicht der Fall.
Somit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 626 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Matznetter, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Margreiter, Kopf, Fuchs, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Matznetter, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffern 4, 12, 24 und 25 eingebracht.
Wer hiefür seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Margreiter, Kopf, Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ziffer 26.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Somit kommen wir gleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Aufsichtsratsvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen die jeweiligen Bundesministerien Eigentümerrechte der Republik ausüben“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 91)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für verschiedene Vereine“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen. (E 92)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Plessl, Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit angenommen. (E 93)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finanzielle Herausforderungen bewältigen – unsere Sicherheit gewährleisten!“.
Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, somit abgelehnt.
22. Punkt
Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird (653 d.B.)
23. Punkt
Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 178/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Korruptionsprävention in Aufsichtsräten gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften (654 d.B.)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Punkten 22 und 23 der Tagesordnung, über die die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Initiativantrag ist ein Offenbarungseid für alle im Parlament vertretenen Parteien. Wo stehen wir heute? – Ein Blick in die Wohnungsanzeigen für Wien zeigt es: Heute im Online-„Standard“ liegen die Angebote zwischen 13,82 Euro und 16 Euro.
Auf diesem Markt kann eine junge Familie keine Wohnung, keine leistbare Wohnung finden; es ist unmöglich, dort langfristig zu wohnen. Das heißt, es kommen noch Maklerprovisionen, befristete Mietverträge, Ablösen hinzu, die ihr Übriges tun. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
FPÖ und ÖVP haben es in den letzten zwei Jahren gemeinsam geschafft, keinen einzigen Gesetzesvorschlag vorzulegen, um den privaten Wohnungsmarkt wieder in Ordnung zu bringen. Sie verhindern damit, dass Menschen ein Zuhause finden.
Ein Wohnungssektor, der aber gut funktioniert, ist der gemeinnützige Wohnungssektor. Es sind 900 000 Wohnungen in diesem Bereich, die preisdämpfend auf den gesamten Markt wirken. Geförderte Wohnungen sind besser ausgestattet, haben einen besseren Erhaltungszustand, wenn die Häuser älter sind, und sind günstiger als private Wohnungen – und das in einem sehr eklatanten Ausmaß. Und was würde jeder vernünftige Mensch in dieser momentanen Situation mit diesem Sektor tun? – Er würde diesen Sektor natürlich auch stärken, aber das haben Sie von ÖVP und FPÖ unterlassen. (Beifall bei der SPÖ.)
Sie haben im Regierungsprogramm billigen Baugrund versprochen. – Nicht gehalten. Sie haben eine Stärkung versprochen, die Europäische Investitionsbank hätte dafür gratis Geld zur Verfügung gestellt. – Die österreichische Wohnbauinvestitionsbank wurde verhindert, somit stehen keine zusätzlichen Mittel für den gemeinnützigen Sektor zur Verfügung. Sie haben einheitliche Bauvorschriften und weniger Normen versprochen. – Keine einzige Aktivität ist in diesem Bereich erfolgt.
Das Ergebnis dieser Politik von ÖVP und FPÖ ist, dass die gemeinnützige Bauwirtschaft jetzt mit sehr schwierigen Rahmenbedingungen kämpft; die Bauleistung ist
auch im Vorjahr 2018 leicht zurückgegangen. Umso wichtiger ist es jetzt, den Schutz der bestehenden preisgeregelten Wohnungen zu garantieren.
Das vorgelegte Gesetz enthält zwar wichtige Maßnahmen zum Schutz des gemeinnützigen Sektors vor spekulativen Angriffen – konkret kann ein Regierungskommissär eingesetzt werden, um Betriebe auch unter Zwangsverwaltung zu stellen; dieser Teil des Gesetzes wird von allen Parteien in diesem Haus mitgetragen und diesen Teil hätten auch alle Parteien in ähnlicher Weise natürlich so vorgelegt –, aber was haben Sie gemacht? – Sie haben diesen Teil des Gesetzes als Vorwand genommen, um Bestimmungen in das Gesetz reinzupacken, die das Gegenteil bewirken und Wohnungen nicht vor dem Ausverkauf schützen.
Ein Beispiel dafür: Auslaufannuitäten. Das ist der Teil des Gesetzes, der als Trägerrakete für Maßnahmen verwendet wird, die das Wohnen für Genossenschaftsmieter noch teurer machen. So wird zum Beispiel die günstige Absenkungsmiete de facto abgeschafft. Nach Rückzahlung der Kredite – das ist im Normalfall zwischen 20 und 30 Jahren – kosten die Wohnungen jetzt doch beträchtlich weniger. Durch die Gesetzesänderung darf die volle letzte Miethöhe verlangt werden, solange Finanzierungsvorlagen des Vermieters im EVB drinnen sind. Diese Vorlagen können von den Mietern weder eingesehen noch kontrolliert oder auch gerichtlich belangt werden. Es reicht also, dass der Vermieter jegliche finanzielle Investition, die er tätigt, dort hineinlegt. So verhindert er eine Absenkung der letzten Miete, wie das bis jetzt vorgesehen war.
Diese Vorlagen der Vermieter sind auch vom Rechnungshof beanstandet und vorgerechnet worden, denn derzeit werden diese Kredite, diese Vorlagen, mit 0,3 Prozent bei den Banken aufgenommen und dann mit 3,5 Prozent an die jeweiligen Wohnhausanlagen weitervergeben.
Das Absenken der Miete entfällt. Insgesamt sind in Folge davon bis zu 450 000 Wohnungen betroffen. Die Haushalte werden pro Jahr dann circa zwischen 2 000 Euro und 3 000 Euro mehr zu zahlen haben als jetzt. Also aus meiner Sicht ist die Bilanz dieser Reform absolut negativ.
Ich bringe daher zur Absenkung der Miete nach Rückzahlung der Kredite folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bautenausschusses (653 d.B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBI Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBI. I Nr. 69/2018, geändert wird
„Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Z 22 entfällt
2. Z 23 lautet:
„23. In § 14 Abs. 7a lautet der erste Satz wie folgt:
,Nach vollständiger Tilgung von Fremdmitteln einschließlich von Darlehen aus öffentlichen Mitteln darf die Summe der sich aus Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 1 Z 1 bis 2
ergebenden Entgeltsbestandteile je Quadratmeter der Nutzfläche und Monat nicht höher sein als 1,80 Euro.‘“
*****
Die abgewählte Regierung hat mit dem heutigen Initiativantrag das größte Belastungspaket für Genossenschaftsmieter der Zweiten Republik vorgelegt. Es gibt in diesem Paket noch eine Reihe weiterer Giftzähne, die sich zum Schaden der Österreicherinnen und Österreicher auswirken, die wir als SPÖ mit unseren Abänderungsanträgen alle werden ziehen können. Wir bitten Sie daher um Unterstützung, um die Notbremse für diese katastrophalen Gesetzesvorhaben ziehen zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
15.06
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
§ 53 Abs. 3 GOG-NR
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Bautenausschusses (653 d.B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBI Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBI. I Nr. 69/2018, geändert wird
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Z 22 entfällt
2. Z 23 lautet:
„23. In § 14 Abs. 7a lautet der erste Satz wie folgt:
,Nach vollständiger Tilgung von Fremdmitteln einschließlich von Darlehen aus öffentlichen Mitteln darf die Summe der sich aus Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 1 Z 1 bis 2 ergebenden Entgeltsbestandteile je Quadratmeter der Nutzfläche und Monat nicht höher sein als 1,80 Euro.‘“
Begründung:
Zu Z 1:
Eigenmitteleinsätze der Bauvereinigung einer verstärkten Tilgung zuzuführen, würde ein Aushebeln des kostendeckenden Prinzips bedeuten, denn die verstärkte Tilgung basiert nur auf Kosten, die aufgrund der Errichtung der Wohnhausanlage entstanden sind. Die Herstellungskosten sind somit die Verrechnungsbasis.
Kann eine Bauvereinigung unter dem Titel verstärkte Tilgung auch Eigenmittel, die im Zuge von Sanierungsmaßnahmen entstanden sind, einsetzen, kommen die Mieter
nicht mehr in den Genuss, eine günstigere Miete im Sinne des § 14 Abs. 7a WGG bezahlen zu können.
Die Eigenmittel, die im Zuge einer Sanierung von der Bauvereinigung eingesetzt werden und verstärkt getilgt werden, würden dazu führen, dass Wohnungen errichtet werden, die bei Bezug zwar leistbar erscheinen aber durch den Eigenmitteleinsatz der GBV im Laufe der Mietdauer nicht mehr finanzierbar sind.
Bauvereinigungen verrechnen Zinsen für den Eigenmitteleinsatz in der Höhe von 3,5%, somit würden die Wohnungen unfinanzierbar werden und die Mieter müssten sich dann nach 20, 30, oder sogar 40 Jahren eine neue Wohnung suchen, da die bestehende Wohnung aufgrund von Eigenmitteleinsätzen der GBV unfinanzierbar werden würde.
Die von der Bauvereinigung eingesetzten Eigenmittel in der Höhe von 3,5% sind unangemessen hoch. In § 14 Abs. 1 Z 3 WGG sieht das Gesetz ["die angemessene Verzinsung der Eigenmittel, wobei im Falle der Errichtung von Wohnungen, Eigenheimen, Heimen und Geschäftsräumen die Zinsen grundsätzlich 3,5 vH nicht übersteigen dürfen; dieser Hundertsatz erhöht sich in dem Ausmaß, in dem der um einen Prozentpunkt verminderte Periodenschnitt der Sekundärmarktrendite aller Bundesanleihen des jeweiligen vorangegangenen Kalenderjahres diesen Hundertsatz übersteigt, beträgt jedoch höchstens 5 vH;"] einen Höchstzinssatz von 3,5% vor, dieser Höchstzinssatz ist in Zeiten eines Niedrigzinsniveau als Zinssatzobergrenze zu verstehen.
Nach § 14 Abs. 1 Z 3 WGG hat der Gesetzgeber die Höhe der Eigenmittelverzinsung ursprünglich in eine Untergrenze von bei 3,5 % und mit einer die Obergrenze bis 5 % definiert. Diese Prozentpunkte haben sich am verminderten Periodenschnitt der Sekundärmarktrendite aller Bundesanleihen des jeweiligen vorangegangenen Kalenderjahres definiert.
Mit Ende März 2015 stellt die Österreichische Kontrollbank AG (OeKB) die Berechnung und Veröffentlichung der Sekundärmarktrenditen (SMR) ein. Mit 1. April 2015 übernimmt die Österreichische Nationalbank (OeNB) die Berechnung und Veröffentlichung des gesetzlichen Nachfolgeindex „Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen" (UDRB). Durch Aktualisierung von Datenbasis und Renditeberechnung wird die OeNB dem Markt ein transparentes, Transaktionsdaten basiertes und repräsentatives Indexprodukt zur Verfügung stellen.
Seit April 2015 tritt an Stelle der SMR also die "Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen" (UDRB). Ab April 2015 abgeschlossene Verträge können sich nicht mehr auf die SMR als Referenzzinssatz beziehen. Bei bestehenden, bis Ende März 2015 abgeschlossen Verträgen, die sich auf SMR -Indizes als Referenzzinssatz beziehen, ist die SMR durch die UDRB zu ersetzen - sofern die Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart haben oder vereinbaren.
Der gesetzliche Übergang von SMR auf UDRB ist im "Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen" (UDRBG) geregelt. Gemäß UDRBG werden die "SMR Bund", "SMR Emittenten Gesamt", "SMR Inländische Emittenten" und die "SMR Inländische Nichtbanken" auf die UDRB übergeleitet.
Die Bauvereinigungen verrechnen nach wie vor auch nach Anwendbarkeit der UDRB Eigenmittelzinsen in der Höhe von 3,5%, daher ist der Einsatz von Eigenmitteln grundsätzlich abzulehnen, da in der derzeitigen Niedrigzinsphase Zinsen in der Höhe von 3,5% unangemessen erscheinen.
Des Weiteren widerspricht die Regelung nach Abs. 2a nicht nur den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit im Sinne des § 23 WGG, sondern
auch dem Grundgedanken der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, nämlich leistbare Wohnungen auf Dauer zur Verfügung zu stellen.
Zu Z 2:
Die verstärkte Tilgung der Eigenmittel der Bauvereinigung ist nicht akzeptabel, diesbezüglich wird auf die Stellungnahme zu § 14 Abs. 7 WGG verwiesen.
Nach § 14 Abs. 7 WGG geltender Fassung können Beträge gemäß Abs. 1 Z 1 und 2, die nicht mehr zur Verzinsung und Tilgung von Fremdmitteln einschließlich von Darlehen aus öffentlichen Mitteln verwendet werden, unverändert der Berechnung des Entgelts zugrunde gelegt werden. Diese Beträge sind unbeschadet der Bestimmung des Abs. 6
1. zur verstärkten Tilgung anderer noch aushaftender . Fremdmittel, soweit Vertragsbestimmungen dem nicht entgegenstehen,
2. weiters zur verstärkten Tilgung von noch aushaftenden Darlehen aus öffentlichen Mitteln zu verwenden,
3. sodann für fünf Jahre den nicht verbrauchten Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen nach Abs. 1 Z 5 und
4. danach den Rücklagen zuzuführen.
§ 14 Abs. 7a WGG ermöglicht der GBV die sogenannten Auslaufgewinne (Auslaufannuitäten) zu verrechnen, es handelt sich hierbei um einen Fall der Durchbrechung des Kostendeckungsprinzips.
Wenn ein Darlehen (gleichgültig ob Kapitalmarktdarlehen oder Förderungsdarlehen) vollständig getilgt ist, können die Annuitäten dennoch weiterhin eingehoben werden. Die so erzielten Überschüsse sind zunächst zur verstärkten Tilgung noch aushaftender Fremdmittel und noch aushaftender Darlehen aus öffentlichen Mitteln zu verwenden, sodass sich dadurch die Refinanzierungsdauer verkürzt.
Wenn alle Fremdmittel rückgeführt sind, sind die durch die Auslaufannuitäten erzielten Überschüsse für 5 Jahre den EVB gutzubringen und dienen damit der Erhaltung und Verbesserung der Liegenschaft. Ab dem Zeitpunkt der vollständigen Tilgung der Fremdmittel dürfen jedoch die Auslaufgewinne den Betrag des § 13 Abs. 6 (richtwertorientierter Mietzins, derzeit € 3,86/m2) nicht überschreiten. Nach Ablauf der 5 Jahre, in welchen die Dotierung des EVB erfolgt, kann die GBV die Auslaufgewinne ihren Rücklagen zuführen. Diese Bestimmung dient der Stärkung des Eigenkapitals der GBV.
Das Durchbrechen des Kostendeckungsprinzips ist nur unter den oben genannten Voraussetzungen möglich, des Weiteren verkürzt sich durch die verstärkte Tilgung die Laufzeit des verstärkt rückgeführten Darlehens.
Die Basis der verrechenbaren Kosten bilden die ursprünglich bei der Errichtung der Anlage aufgenommen Darlehen, diese bilden das sogenannte kostendeckende Entgelt im Sinne des §14 Abs. 1 Z 1-4 WGG. Würde man Eigenmittel der GBV, die für Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten eingesetzt wurden, verstärkt tilgen dürfen, würde man in die Grundprinzipien des WGGs eingreifen und die Existenz von allen Mietern gefährden, die Mieter einer Genossenschaftswohnung sind.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der gemeinnützige Sektor ist ein sehr, sehr wichtiger Sektor in Österreichs Wohnungswirtschaft, und dem tragen wir mit dieser Novelle Rechnung.
Geschätzte Kollegin Becher, deine Ausführungen, die du jetzt gemacht hast, kann ich absolut nicht nachvollziehen; Kollegin Steinacker wird dazu später entsprechend Stellung nehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Eine aktuelle Studie zeigt, 62 Prozent der 18- bis 34-Jährigen wünschen sich Wohneigentum. Damit dieser Wunsch leichter Wirklichkeit wird, verbessern wir im Rahmen dieser vorliegenden Novelle, nämlich der Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, das Mietkaufmodell. Das ist der erste Schwerpunkt dieser Novelle: die Erleichterung der Eigentumsbildung für Mieter.
Wie funktioniert nun dieses Mietkaufmodell? – Beim Mietkauf ist man zunächst Mieter einer Wohnung und kann diese zu einem späteren Zeitpunkt kaufen. Der Kaufpreis ist dann natürlich niedriger als der auf dem freien Markt. Indem wir den Mietkauf erleichtern, ermöglichen wir es den Menschen, die weniger verdienen, sich leistbares und – das ist ganz wichtig – trotzdem qualitativ hochwertiges Eigentum zu schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)
Um eines klarzustellen: Mit dieser Reform ändern wir nichts an der Kaufpreisbildung. Was wir ändern, sind die Rahmenbedingungen, unter denen Mietkauf stattfindet. Wir dehnen einerseits den Zeitraum aus, innerhalb dessen man sich entscheiden kann, ob man die gemietete Wohnung kaufen will. Wer bereits nach wenigen Jahren zum Entschluss kommt, die Wohnung doch besser kaufen zu wollen, weil sich vielleicht mittlerweile die finanziellen Möglichkeiten verbessert haben, kann dies nun schon nach fünf Jahren tun. In Zukunft wird es weiters möglich sein, im verlängerten Zeitraum von 15 Jahren insgesamt drei Anträge auf Kauf der Wohnung zu stellen. Bisher, nach der bestehenden Regelung, war das nur ein einziges Mal möglich.
Mit dem vorliegenden Gesetz sorgen wir auch dafür, dass die Menschen bessere Informationen zum Mietkauf erhalten. Im Mietvertrag muss dem Mieter beziehungsweise dem späteren Eigentümer ganz klar dargelegt werden, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen er Anspruch auf den Kauf der Wohnung hat.
Bessere Informationen und mehr Antragsmöglichkeiten über einen längeren Zeitraum hinweg werden jedenfalls dazu führen, dass sich mehr Menschen für den Mietkauf entscheiden werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle betrifft den stärkeren Schutz von gemeinnützigem Wohnraum gegenüber Spekulanten. Diese haben in der Vergangenheit rechtliche Schlupflöcher gefunden, um an gemeinnützige Objekte zu gelangen und diese dann teuer weiterzuverkaufen. Ziel der Reform ist es daher, alle rechtlichen Vorkehrungen zu treffen, damit gemeinnütziger Wohnraum auch in Zukunft gemeinnützig bleibt und sich die Bewohner keine Sorgen um den rechtlichen Status ihrer Wohnung machen müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Was wir mit dem Mietkauf jedenfalls nicht bezwecken wollen, ist, dass jemand eine Wohnung günstig erwirbt, diese aber gar nicht zum Eigenbedarf braucht, sondern gewinnbringend an andere weiterverkauft oder weitervermietet. Wir führen daher sowohl für den Verkauf als auch für die Vermietung eine 15-jährige Spekulationsfrist ein. Wer innerhalb von 15 Jahren seine Wohnung zum Marktwert verkauft, muss den erzielten Gewinn an die Gemeinnützige zurückzahlen.
Wer vermietet, darf 15 Jahre lang nur einen sehr streng limitierten Mietzins verlangen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Für all jene, die von angeblichen Mieterhöhungen reden, möchte ich kurz erklären, wie sozialer Wohnbau funktioniert. Gemeinnützige können, ja müssen sogar günstiger sein als Private, weil diese Wohnungen mit Mitteln der Wohnbauförderung errichtet werden, weil Gemeinnützige keinen Gewinn machen dürfen. Jeder Euro, der in die Errichtung, die Erhaltung und die Verbesserung von Wohnraum fließt, wird aber letztlich von den Bewohnern in Form von monatlichen Mieten zu zahlen sein.
Zu den Investitionen zählen zunehmend auch Maßnahmen für den Umweltschutz. Ich denke da an Mittel für die thermische Sanierung, für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von und Versorgung mit erneuerbarer Energie, konkret an Photovoltaikanlagen. Ich denke daran, dass für Elektrofahrzeuge auch entsprechende Leitungsinfrastruktur für Ladezwecke errichtet wird, und so weiter. Das alles kostet aber natürlich Geld.
Nicht nur, dass die Bewohner solche Maßnahmen für den Umweltschutz zu Recht einfordern, die Gemeinnützigen sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, für eine zeitgemäße Wohnausstattung zu sorgen. Mit der vorliegenden Novelle machen wir die Finanzierbarkeit von Umweltschutzmaßnahmen aber erst möglich. Wir stellen auch klar, dass zunächst immer auch die Wirtschaftlichkeit von Vorhaben geprüft werden muss.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft – das habe ich schon ausgeführt – ist ein wesentlicher Faktor in Österreichs Wohnungslandschaft. Eine Menge europäischer Länder beneidet uns um diese Einrichtung.
Ich bedanke mich sehr herzlich bei der FPÖ, insbesondere beim Kollegen Philipp Schrangl, bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Frau Bundesministerin, im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, und bei allen, die an der Entwicklung dieser Novelle mitgewirkt haben.
Ich bin absolut davon überzeugt, dass wir mit dieser Novelle ein wirklich umfassendes Paket im Sinne der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft geschnürt haben; vor allem wird dieses den über eine Million Österreicherinnen und Österreichern, die in den gemeinnützigen Wohnbauten leben, eine Vielzahl von Verbesserungen bringen. In diesem Sinne darf ich Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Novelle bitten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.14
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Schülerinnen und Schüler des Borg Bad Leonfelden recht herzlich bei uns im Hohen Haus auf der Galerie begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Ich darf mitteilen, dass wir das Croquis für die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 1 an die Fraktionen verteilt haben und dass im Anschluss an die Verhandlungen zu den Tagesordnungspunkten 22 und 23 die Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 15 stattfinden werden. Ich bitte diesbezüglich auch die Klubverantwortlichen, das den Mitgliedern ihres Klubs zu kommunizieren.
Damit darf ich das Wort Herrn Abgeordnetem Zinggl erteilen. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Herr Präsident! Frau Ministerin! Zweifelsohne sind mit der jetzt vorliegenden Novellierung einige Verbesserungen verbunden. Ich stehe nicht an, das zuzugeben. Ich freue mich insbesondere, dass entsprechend unserer alten Forderung jetzt kurzfristige gewerbliche Vermietungen, also sogenannte Airbnb-Vermietungen, unterbunden werden können.
Was leider nicht gelungen ist – und deswegen verwehren wir auch die Zustimmung zu dieser Novellierung –, ist, die Spekulationsmöglichkeiten einzudämmen; diese sind nach wie vor gegeben. Es hätte jetzt tatsächlich eine Chance bestanden, das auch in Hinkunft hintanzustellen. Wohnungen, die mit finanzieller Hilfe, also mit Unterstützung der öffentlichen Hand gebaut und gefördert wurden und werden, dürfen einfach nicht zu Objekten der Spekulation werden; nicht am Anfang, nicht nach zehn Jahren, nicht nach 20 Jahren. Dass das in den letzten Jahren laufend praktiziert wurde, haben wir ja immer wieder gesehen. Ich habe das auch medial, aber auch im Ausschuss deutlich gemacht. Insbesondere diese ganzen Netzwerke um Michael Tojner haben ja wirklich viele Tausend Wohnungen am Markt um enorm gestiegene Preise verhökert; da gab es Preissteigerungen von bis zu 600 Prozent.
Auch nach dieser Novellierung ist es weiter möglich, Wohnungen 20 Jahre nach Errichtung weiterzuverkaufen. Da ist kein Unterschied zum alten Gesetz. Bisher war der Ersterwerb nach zehn Jahren und der Weiterverkauf nach weiteren zehn Jahren möglich, jetzt ist der Erstkauf nach fünf Jahren und der Weiterverkauf nach 15 Jahren möglich; das macht in Summe wieder 20 Jahre. Das ist keine Verbesserung. Das heißt, dass auch auf dem Sektor jedenfalls das lukrative Geschäft der Immobilienbranche weitergeht und dass nach 20 Jahren die Mieten am freien Markt enorm steigen können und genau das Gleiche passieren kann wie bislang. Auf Kosten der öffentlichen Hand gebaute Wohnungen werden auf diese Weise privatisiert; das ist ein riesiges Geschäftsfeld, ein lukratives Geschäftsfeld für die Immobilienbranche.
Wer sich die Spendenliste ansieht, wer alles aus der Immobilienbranche im letzten Wahlkampf der ÖVP Großspenden hat zukommen lassen, kann natürlich sofort erkennen, warum da auch eine Gegenleistung entstanden ist. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Na ja, ein Schelm, der da Böses denkt, dass das eine mit dem anderen zu tun hat, Herr Kollege! Es ist aber schade, dass die FPÖ das nicht bemerkt hat und da eine Verbesserungschance verpasst.
Ich probiere es aber noch einmal mit einem neuerlichen Abänderungsantrag zum Gesetz:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Ziffer 34 lautet der erste Satz des § 15h:
„Bei unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichteten Wohnungen, die nachträglich gemäß §§ 15b ff in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum) der bisherigen Mieter übertragen werden, gilt ab Abschluss des ersten Kaufvertrages für die Dauer des Bestandes der Wohnung der Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.“
*****
Damit wäre jedenfalls die Mietsteigerung verhindert. Ich befürchte aber, dass dieser Abänderungsantrag keine Mehrheit finden wird. Wir werden weiterhin mit diesen Spekulationen am gemeinnützigen Wohnbausektor rechnen müssen. – Danke. (Beifall bei JETZT.)
15.19
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
§ 53 Abs. 3 GOG-NR
der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Bautenausschusses (653 d.B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBI. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBI. I Nr. 69/2018, geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Ziffer 34 lautet der erste Satz des §15h:
„Bei unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichteten Wohnungen, die nachträglich gemäß §§ 15b ff in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum) der bisherigen Mieter übertragen werden, gilt ab Abschluss des ersten Kaufvertrages für die Dauer des Bestandes der Wohnung der Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.“
Begründung
Vor dem Hintergrund des Zieles, den selbstnutzenden Eigentümer zu fördern, ist es unverständlich, warum die Sozialbindung bei gemeinnützigen Wohnbauten, die an die Mieter verkauft werden, nach 15 Jahren enden soll. Nach WGG Prinzip errichtete Wohnungen sollten leistbares Wohnen auf die gesamte Bestanddauer des Gebäudes sicherstellen. Nach gegenständlichem Regelungsvorschlag (Gesetzesentwurf Antrag 907/ A vom 12.06.2019) kann bereits 15 Jahre nach Abschluss des ersten (!) Kaufvertrages die Sozialwohnung zu Marktpreisen vermietet werden . Ab diesem Zeitpunkt sind die Sozialwohnungen dem Markt für leistbare Wohnungen dauerhaft entzogen. Durch eine zeitlich unbegrenzte Bindung des Mietpreises an den Richtwert wird leistbares Wohnen sichergestellt und die Vermietung bleibt von Spekulation verschont.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Philipp Schrangl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehschirmen, auf der Galerie und Abgeordnete hier im Hohen Haus! Es ist ein denkwürdiger Tag, denn wir sichern heute für Sie, meine sehr verehrten Österreicherinnen und Österreicher, den gemeinnützigen Wohnungsbestand. Dieser schützt Österreich vor extremen Mietpreissteigerungen, leider leiden aber auch in Österreich noch immer 7,2 Prozent der Wohnungssuchenden unter zu hohen Mietkosten.
Das ist aber auch nur die Hälfte von 15,8 Prozent, die in Deutschland darunter leiden. Warum ist das in Deutschland so? – Deutschland hat den falschen Weg gewählt. Nach der deutschen Wende haben sie die gemeinnützigen Wohnungsbestände verkauft, und
heute gibt es dort die Probleme, die wir sehen und von denen wir in den Medien hören, in Berlin und in München. Und das ist leider heute das System der SPÖ Wien. Auch die verkauft gemeinnützige Wohnungsbestände zu günstig – mein Vorredner, Kollege Zinggl, hat es schon angesprochen –, und das schafft Möglichkeiten für Finanzinvestoren, enorme Gewinne herauszuholen. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, schaffen wir heute gemeinsam mit der ÖVP ab. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Auch die SPÖ Burgenland hat das schon erkannt und hat einen dieser Finanzinvestoren bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, weil ein Schaden von über 40 Millionen Euro für den Steuerzahler entstanden ist; über 40 Millionen Euro Schaden für die Mieterinnen und Mieter, die dann auch zu hohe Mieten bezahlen müssen!
Ein gutes Beispiel, das Sie sicher aus den Medien kennen, ist auch das Heumarkthochhaus, das sicher günstige Wohnungen bringen wird. – Ich glaube es leider nicht.
Im Bestand haben gemeinnützige Wohnbauträger im Durchschnitt 6,06 Euro pro Quadratmeter für einen ungleich höheren Standard als in Deutschland. Das heißt, diese GBVs sichern dem Steuerzahler und den Mieterinnen und Mietern mit hoher Qualität einen günstigen und leistbaren Wohnraum. Dafür werden sie auch vom Steuerzahler bevorzugt – sie sind von der Körperschaftsteuer befreit –, daher unterliegen sie strengen Regelungen. Wir, die FPÖ, haben das in den letzten Jahren sehr oft angeprangert, wenn da nicht streng genug geschaut worden ist. Mit diesem Paket sichern wir ab, dass GBVs kontrolliert und auch streng reglementiert werden. Und wenn sie das werden, dann leisten sie Großartiges.
Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang bei meinem Kollegen Johann Singer von der ÖVP für neun Monate ausgezeichnete Verhandlung, bei den Experten und den Beamten im Wirtschaftsministerium, aber auch beim ehemaligen Verbandsobmann Karl Wurm und beim jetzigen Verbandsobmann, Herrn Bernd Rießland, der diese Novelle auch noch eingefordert hat. Er hat gesagt: Auch wenn diese Regierung geplatzt ist, diese Novelle ist so gut, dass wir sie unbedingt brauchen. – Ich wünsche ihm alles Gute und hoffe auf weitere gute Zusammenarbeit. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Allen Finanzinvestoren sei gesagt: Der Gewinn des gemeinnützigen Wohnbaus ist leistbarer Wohnraum und nicht der Ertrag für sie. Wir legen ein klares Bekenntnis für die Vermögensbindung ab und sichern diesen gemeinnützigen Wohnbau für die Österreicherinnen und Österreicher ab.
Die Kritik der SPÖ, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist leider ein wenig scheinheilig – Entschuldigung, ist leider schade; ich nehme das Wort scheinheilig zurück. Die Kritik der SPÖ ist schade. Während nämlich in Wien Rot-Grün Parallelgesellschaften im gemeinnützigen Wohnbau zulässt, handeln wir, und zwar so, wie wir in Oberösterreich schon seit 2015 handeln. (Zwischenruf der Abg. Becher.) Wir stellen sicher (Abg. Vogl: Genau, dass nicht gebaut wird!), dass auch im gemeinnützigen Wohnbau der Grundsatz gilt: Österreicher zuerst!, und zwar in allen Belangen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Vogl: Ihr stellt sicher, dass nichts gebaut wird!)
Wir sagen: Österreicher zuerst, wenn Mietwohnungen vergeben werden! Wir sagen: Österreicher zuerst, wenn man dann die Möglichkeit hat, Eigentum zu erwerben, sein Alter abzusichern! Auch dann gilt für uns: Österreicher zuerst!
Wer heute bei diesem Gesetz nicht mitstimmt, sagt Nein zu Österreich (Heiterkeit bei SPÖ und NEOS), und das ist genau das Gegenteil von dem, was wir versprochen
haben und jetzt auch halten: Wir sagen Ja zu den Österreicherinnen und Österreichern, Ja zu gemeinnützigen Wohnungen. (Beifall bei der FPÖ.)
Frau Kollegin Becher meint, dass im Bereich der Gemeinnützigen die Wohnungen teurer werden. Ich sage Ihnen Folgendes: Meine sehr verehrten Österreicherinnen und Österreicher, ich verspreche Ihnen, dass keine einzige Wohnung teurer wird, sondern wir ziehen den Sanierungsbeitrag etwas hinaus, die Miete bleibt gleich, genauso hoch, wie Sie das bisher gewohnt waren. Sie wohnen allerdings nach zwei Jahren wahrscheinlich, im Durchschnitt, in einer topsanierten Wohnung, wenn Sie auf die Grundkosten herunterfallen. Sie können sich entscheiden, meine sehr verehrten Damen und Herren, am 29. September: Wollen Sie in einer unsanierten Wohnung wohnen, dann wählen Sie die SPÖ! (Heiterkeit bei SPÖ und NEOS.) Wollen Sie eine günstige und leistbare Wohnung, aber topsaniert – dann am 29. September FPÖ! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich bringe noch folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die erforderliche Anpassung der Bezügebegrenzung bei gemeinnützigen Bauvereinigungen im Rahmen der Gebarungsrichtlinienverordnung“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 12. Dezember 1979 zur Sicherung einer ordnungsmäßigen Geschäftsgebarung gemeinnütziger Bauvereinigungen (Gebarungsrichtlinienverordnung – GRVO), zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 366/2018 im Hinblick auf die Neufassung der §§ 25 und 26 WGG dergestalt anzupassen, dass die Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern gemeinnütziger Bauvereinigungen weiterhin mit den per 1.1.2019 branchenüblichen Höchstbezügen begrenzt sind, wobei eine jährliche Valorisierung dieser Bezüge höchstens mit der jeweiligen durchschnittlichen Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter des Kollektivvertrages für die Angestellten der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft Österreichs vorzusehen ist.“
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Dieser Antrag ist notwendig geworden, da wir leider die Arbeit dieser erfolgreichen Bundesregierung, die über 66 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher zuletzt so gelobt haben, nicht fortsetzen konnten; daher also dieser Entschließungsantrag. Ich denke, die Frau Bundesministerin wird dann selber dazu Stellung nehmen und wird diesem Antrag gerne folgen, weil er intelligent ist. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Ausnahmsweise!)
Ich schließe: Mit der FPÖ gibt es sichere, leistbare, soziale und hoch qualitative Wohnungen für Sie und uns. Deshalb: am 29. September FPÖ! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
15.27
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Singer, Mag. Schrangl
Kolleginnen und Kollegen
betreffend die erforderliche Anpassung der Bezügebegrenzung bei gemeinnützigen Bauvereinigungen im Rahmen der Gebarungsrichtlinienverordnung (GRVO)
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22) Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird (653 d.B.)
Die Modernisierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechtes erfasst auch eine Neuregelung der Höchstbezüge von Vorstandsmitgliedern bzw. Geschäftsführern gemeinnütziger Bauvereinigungen. Die Neufassung der relevanten §§ 25, 26 WGG mit der Ausrichtung auf die gesetzlichen Bestimmungen für Unternehmen des öffentlichen Sektors anstatt auf jene für Bundesbeamte, erfolgt im Sinne einer besonders seitens des Rechnungshofes geforderten Modernisierung. Allerdings ohne, dass dadurch eine Änderung der bisher branchenüblichen Bezüge für das Management gemeinnütziger Bauvereinigungen intendiert wäre. Vielmehr ist lediglich das bisherige Schema auf das künftige umzulegen. Dies wird etwa fundiert durch die beschlossene Ausschussfeststellung zum Initiativantrag 907/A, wonach die Branche bei Erstellung eines spezifischen Corporate Governance Kodex auch detailliertere, selbst beschränkende Regelungen zu den Bezüge-Obergrenzen zu treffen haben wird. Es ist dem bisherigen Weg zu folgen, wonach zunächst innerhalb des Gesetzeswortlautes des WGG ein grundsätzliches Schema vorgegeben wird. Das wiederum im Rahmen der Gebarungsrichtlinienverordnung im Detail hinsichtlich seiner Umsetzung durch die Unternehmen spezifisch zu deklinieren ist. Dies dient einerseits der Rechtssicherheit der Unternehmen bzw. ihres Managements und betont andererseits ein klares Bekenntnis zur Gemeinnützigkeit.
Die einschlägige Verordnungsermächtigung gem. § 23 Abs. 3 WGG sieht vor, dass die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durch Verordnung Richtlinien erlassen kann, die unter Berücksichtigung branchenüblicher Verhältnisse Regelungen zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung und Geschäftsgebarung zu enthalten haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 12. Dezember 1979 zur Sicherung einer ordnungsmäßigen Geschäftsgebarung gemeinnütziger Bauvereinigungen (Gebarungsrichtlinienverordnung – GRVO), zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 366/2018 im Hinblick auf die Neufassung der §§ 25 und 26 WGG dergestalt anzupassen, dass die Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern gemeinnütziger Bauvereinigungen weiterhin mit den per 1.1.2019 branchenüblichen Höchstbezügen begrenzt sind, wobei eine jährliche Valorisierung dieser Bezüge höchstens mit der jeweiligen durchschnittlichen Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter des Kollektiv-
vertrages für die Angestellten der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft Österreichs vorzusehen ist.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Ich darf noch zum vorigen Redner Abgeordneten Zinggl nachholen: Auch sein Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht ebenso mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist korrekt, wir haben das bereits im Ausschuss kritisiert, und ich möchte auf den Kritikpunkt, den wir im Ausschuss schon genannt haben, heute noch einmal eingehen. Es geht mir um den Konsumentenschutz.
Wie war es damals? – Wir haben damals gebeten, dass seitens der ÖVP und der FPÖ Gespräche mit uns aufgenommen werden. Das ist bis dato nicht erfolgt, also das ist eher das Zeichen an uns, es ist eh egal, was wir sagen.
Nichtsdestotrotz, der Konsumentenschutzpassus schützt die Mieter vor unvorhergesehenen Mietzinserhöhungen, und der soll laut dieser Vorlage fallen. (Abg. Schrangl: Weil es nicht geht! Weil es sowieso Selbstkostenpreis ist!) Im Gegenzug dazu werden Bauvereinigungen von ihrer Pflicht zur transparenten Vertragsgestaltung befreit. Diese Änderung würde die Interessen der Immobilienvertreter einseitig und unangemessen bevorzugen und die Mieter eindeutig benachteiligen. Daher ist unser Hauptkritikpunkt: Das ist ein Belastungspaket für die Mieterinnen und Mieter.
Derzeit sieht das WGG vor, dass die Mieten deutlich sinken, sobald die Kreditrückzahlung für das Gebäude abgeschlossen ist. Sie haben vorhin sehr wortreich erklärt, dass Sie das hinausziehen wollen und dass die Miete (Abg. Schrangl: Gleich bleibt! Selbstkosten!) für die Mieter gleich bleibt (Abg. Schrangl: Ja!), das heißt, nicht runterfällt. Das ist kein Gewinn für die Mieter (Abg. Schrangl: Doch, weil dann ist die Wohnung saniert!), weil Sie letztendlich mit dieser Vorlage 450 000 Haushalte um ihre Mietzinsabsenkung bringen (Abg. Schrangl: Eben nicht! Eben nicht!), die sie durch diese WGG-Novelle jetzt nicht bekommen. (Abg. Schrangl: Das stimmt nicht!)
Sie als FPÖ und ÖVP wollen das mit dieser Novelle aufheben, und die Mieten bleiben in den ausfinanzierten Genossenschaftswohnungen, bei denen Sie dann ganz einfach die Kreditwürdigkeit strecken, auf dem jeweilig hohen Niveau, und das ist kein Vorteil für Mieter.
Es sind aber nicht nur die Mieterinnen und Mieter nach dem WGG betroffen, sondern auch Mieterinnen und Mieter von Wohnungen, denen die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, zum Beispiel Buwog. Und wer hat die Buwog verkauft, meine Damen und Herren? – Es war die FPÖ. (Abg. Schrangl: Alte Geschichte!) Damals, 2004, wurde unter Schwarz-Blau, unter Bundesminister Grasser, die Buwog an Vonovia verkauft, einen deutschen, börsennotierten Konzern, der dieses Jahr 1 Milliarde Euro Gewinn auf Kosten der Mieterinnen und Mieter gemacht hat. Sogar der deutsche Mieterbund schreibt: Der Gewinn wird mit deutlich gestiegenen Mieten gemacht. (Abg. Deimek: Seien wir froh, dass der Tojner jetzt ein Österreicher ist! Dann macht ein Österreicher die Millionen, das ist anscheinend viel besser!) Vonovia ist zwar der Marktführer in
Deutschland, ist aber kein Unbekannter für Mieterschützer, und das zeigt auch der Bericht im „Spiegel“, der jetzt im März erschienen ist, wonach dort Mieterhöhungen, teure Modernisierungen mitunter sehr intransparent sind und Tricks bei den Betriebskostenabrechnungen angewandt werden. (Abg. Schrangl: Deswegen sichern wir den gemeinnützigen Wohnbau gegen die SPÖ ... ab! Da haben Sie vollkommen recht!) Daher sind wir fest davon überzeugt, dass der Konsumentenschutz nicht fallen darf.
Ich darf in diesem Sinne auch noch einen Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bautenausschusses betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Singer, Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„Z 18 entfällt“
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Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
15.31
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
§ 53 Abs. 3 GOG-NR
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Angela Lueger, Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Bautenausschusses (653 d. B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBl Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
„Z 18 entfällt“.
Begründung:
Der Ausschluss des KSchG würde zu einer Intransparenz von Vertragsklauseln führen, gegen die die Mieter nicht mehr vorgehen können, da ihnen die Rechtsgrundlage entzogen wird. Dies führt dazu, dass die Mieter keinerlei Informationen über die Änderung der Entgelte erhalten würden. Die GBV ist völlig frei in der Gestaltung des Entgelts, sie
müsste den Mietern nicht einmal mehr die Darlehensverträge und Tilgungspläne übermitteln.
Stundungsvereinbarungen, wie sie vorwiegend in Verträgen der BUWOG vorhanden sind, wären von den Mietern nicht mehr überprüfbar und das vorgeschriebene Entgelt somit nicht mehr nachvollziehbar.
Im Rahmen des kostendeckenden Entgeltes könnten sich die gemeinnützige Bauvereinigung frei bewegen und Konditionen mit der Bank vereinbaren, die die Mieter nicht mehr überprüfen bzw. bestreiten können (z.B. Zinssatzvereinbarungen, Laufzeitverlängerungen).
Die Nichtanwendbarkeit des KSchG stellt eine erhebliche und gefährliche Einschränkung von Verbraucherrechten dar, dies bedeutet einen großen Rückschritt des bestehenden Konsumentenschutzes.
Gerade § 6 Abs. 1 Z 5 KSchG beschränkt einseitige Änderungen des Entgelts durch den Unternehmer. Die Bestimmung berücksichtigt einerseits, dass vor allem bei längeren vertraglichen Beziehungen legitime Bedürfnis des Unternehmers, den Preis bei nachträglicher Änderung der hierfür maßgebenden objektiven Faktoren anzupassen. Andererseits soll sie die Vertragstreue sichern, den Verbraucher vor überraschenden Preiserhöhungen schützen und dazu beitragen, dass der unmittelbar vor dem Vertragsschluss vorgenommene Preisvergleich nicht verfälscht wird (Erl. 744 BlgNR 14. GP XXIII).
Würde das KSchG auf WGG Mietverträge nicht mehr anwendbar sein, dann könnte eine Bauvereinigung Entgelterhöhungen gegenüber den Mietern geltend machen, eine Entgeltsenkung müsste aber nicht mehr an die Mieter weitergegeben werden. Die Mieter hätten aber keine Überprüfungsmöglichkeit.
Der Ausschluss der Anwendbarkeit des § 6 KSchG würde den gemeinnützigen Bauvereinigungen Tür und Tor für willkürliche Entgeltvorschreibungen bieten. Der Ausschluss des KSchG ist daher auf das Schärfste abzulehnen.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Mit dem vorliegenden recht komplexen Antrag soll vor allem der Erwerb von Wohneigentum für Menschen, die in einer gemeinnützigen Wohnung eingemietet sind, erleichtert werden. Das ist ein großes Ziel und dem stehen wir positiv gegenüber. In diesem Punkt hat der Antrag auch unsere volle Unterstützung.
Ein paar Verbesserungen wären natürlich noch möglich gewesen, wie immer. Es ist die Aufgabe der Opposition, Punkte zu finden, bei denen es noch besser ginge, ohne dabei gleich das Kind mit dem Bade auszuschütten. Kollegin Lueger, wenn Sie ausführen, welche Eigentümer von Wohnungen beim Konsumentenschutz oder bei den Mietervertretern bekannt sind, dann würde mir auch Wiener Wohnen einfallen. Die haben auch genug Sorgen mit Mietern, die schlecht behandelt werden.
Ein Beispiel, was geändert gehört hätte: Wenn ich ermögliche, dass der Mieter früher, nämlich schon nach zehn Jahren, Wohnungseigentum erwerben kann, dann wäre es schön gewesen, das Umsatzsteuergesetz auch dahin gehend anzupassen, dass das berücksichtigt wird. Jetzt muss jemand, der früher kauft, noch Umsatzsteuer zahlen und jemand, der später kauft, muss keine zahlen. Das ist ein kleiner Wermutstropfen und das macht den Eigentumserwerb halt nicht so attraktiv, wie es hätte sein sollen.
Dann bleiben für jene gemeinnützigen Wohnbauträger, die ihre Wohnungen nicht gerne verkaufen wollen, noch Schlupflöcher, wie eben – ich habe es im Ausschuss schon erwähnt – der § 39 Abs. 21a. Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher, Sie sehen an der Nummerierung Absatz 21a, dass es kein sehr einfaches Gesetz ist. Der Mieter darf nur dann kaufen, wenn die auf die Baulichkeit entfallenden Baukosten im Zeitpunkt des Bezugs bereits innerhalb der ersten drei Jahre eingehoben worden sind. Ich kann also einfach die Baukosten so verteilen, dass ich den Eigentumserwerb ausschließe, und kann quasi den Mieter seines Rechts, das ihm das Gesetz an anderer Stelle eigentlich einräumt, berauben. – Dazu bringe ich einen entsprechenden Abänderungsantrag ein, der hiermit erläutert ist.
Ein zweiter Punkt, der etwas stiefmütterlich umgesetzt wurde, sind die Bezügebegrenzungen für die Spitzenverdiener. Wir haben alle noch Frau Schubert in Erinnerung, die von einem gemeinnützigen Bauträger Rekordgagen erhalten hat, und verschiedene andere. Da hat es 17 Monatsgehälter gegeben, üppige Überstundenpauschalen; auch da wurde etwas zu locker mit dem Geld umgegangen. – Es gibt zu diesem Thema auch einen Abänderungsantrag, der hiermit erläutert sei. Die Änderung betrifft die Aufnahme von fixen Obergrenzen bei den Bezügen.
Es ist kein Einkommensmonitoring für die Mieter enthalten. Es könnte zum Beispiel jemand Abgeordneter zum Nationalrat sein und in einer geförderten Wohnung wohnen, dann könnte der mehr zahlen. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Das geht nicht!) Wir hätten ja gerne gehabt, dass solche Personen durchaus in der Wohnung bleiben und die Durchmischung aufrechterhalten. Ich höre von links: „Das geht nicht!“ – Es geht nicht, weil das Gesetz es nicht zulässt, und deswegen hätte das Gesetz in diesem Punkt geändert gehört. Natürlich geht es – wer das nämlich macht, sind beispielsweise die Schweizer.
Jetzt noch ein letzter Punkt: Genau wie im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz kommt jetzt auch in diesem Gesetz eine Verstaatlichung der Deutschprüfungen vor. Es sollen nämlich Deutschkenntnisse Voraussetzung sein, dass jemand überhaupt so eine Wohnung haben kann. (Abg. Schrangl: Ja!) Die Deutschprüfungen darf nun nur noch der Österreichische Integrationsfonds abnehmen. – Das finden wir nicht gut, das ist eine Verknappung des Angebots. Man kann jetzt mit einer Verknappung des Prüfungsangebots dafür sorgen, dass so wenige Leute diese Prüfung machen, dass sie keine Sozialhilfe in vollem Maße mehr bekommen und dass sie keine gemeinnützige Wohnung mehr bekommen können. Daher stelle ich folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Deutschprüfungen als Voraussetzung für den Bezug von Sozialhilfe“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wir ersucht, alle notwendigen Änderungen in den betroffenen Gesetzesmaterien vorzunehmen, damit der Nachweis von Sprachkenntnissen auch wieder durch eine vom ÖIF-zertifizierte Prüfungseinrichtung abgelegt werden kann.“
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Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
15.36
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kol-legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird (653 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Nach der Z 53 wird eine Z 53a eingefügt und lautet:
"53a. § 39 Abs 21a wird ersatzlos aufgehoben."
Begründung
Im vorliegenden Antrag 907/A wird insbesondere betont, dass „Mietkauf als sozial orientierter Start ins Eigentum … ein wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung ist“, und Eigentum langfristig die angestrebte und günstigste Form des Wohnens und somit eine effektive Vorbeuge gegen Altersarmut darstellt. Der Wert von Eigentum steht für NEOS außer Frage. Allerdings muss eine Ausweitung der Kaufoption ganzheitlich betrachtet werden, was bedeutet, dass eine ledigliche Ausweitung der Kauffrist und eine mehrmals verpflichtende Angebotsstellung nur Komponenten darstellen können, die ohne Begleitmaßnahmen in ihrer Wirkung beschränkt sind. Eine dieser Beschränkungen stellt § 39 Abs 21a dar.
§ 39 Abs 21a besagt: "Der Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte einer nach dem 31. Dezember 1993 aus öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (Geschäfts-raum) erwirbt einen Anspruch auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum gemäß § 15c lit. a Z 1, wenn die Bauvereinigung die auf seine Wohnung (Geschäftsraum) im Zeitpunkt des Bezugs der Baulichkeit entfallenden Grundkosten zum überwiegenden Teil innerhalb der ersten drei Jahre ab erstmaligen Bezug neben dem Entgelt eingehoben hat. Bei einer nach dem 31. August 1999 bis zum 30. Juni 2000 aus öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung beträgt diese Frist fünf statt drei Jahre; überdies darf die Bauvereinigung für einen Übertragungsanspruch verhindernde Stundungen bei sonstiger Rückzahlungspflicht während der ersten fünf Jahre dem Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten keine Zinsen verrechnen."
Die Regelung wonach Bauvereinigungen die Kaufoption untersagen können, sofern nicht innerhalb der ersten drei Jahre ab erstmaligen Bezug ein überwiegender Teil der Grundkosten eingehoben wurde, ist weder transparent noch eigentumsfördernd. Dem
Argument, Bauvereinigung fließe mit einer Erleichterung des Eigentumserwerbs Kapital und Wohnraum ab, ist dabei entgegenzusetzen, dass durch Verkäufe ein Kreislauf entsteht, der zum einen Bürgern und Bürgerinnen den Erwerb einer absichernden Wohnsituation erlaubt und zum anderen Verkaufserlöse für Bauvereinigungen generiert, die in den Wohnbau reinvestiert werden können. Bezüglich Bedenken in Richtung Spekulationsgefahr sei angemerkt, dass, zum Wohlwollen von NEOS, in Antrag 907/A Schritte gesetzt werden, die diese Gefahr eindämmen (Mietzinsobergrenze für 15 Jahre ab Erwerb, Einsatz eines Regierungskommissärs bei akuter Gefahr).
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Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird (653 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
§ 26 samt Überschrift lautet:
Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern
§ 26. (1) Für Anstellungsverträge bei Bestellung von neuen Mitgliedern des Vorstands sowie von neuen Geschäftsführern gemeinnütziger Bauvereinigungen sind § 7 Abs. 1 Z 2 Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998, sowie die §§ 2 und 3 Bundes-Vertragsschablonenverordnung, BGBl. II Nr. 254/1998, in den jeweils geltenden Fassungen sinngemäß anzuwenden. Bestehende Anstellungsverträge können wahlweise unter Anwendung von §§ 25 und 26 in der aktuellen Fassung umgestellt werden.
(2) Soweit die in Abs. 1 angeführte Personen (Mitglieder des Vorstands sowie Geschäftsführer) hauptberuflich für die Bauvereinigung tätig sind, dürfen ihre monatlichen Bezüge bis zur Höhe des Endbruttobezuges (des Höchstsatzes) für Bundesbeamte der Dienstklasse IX des Dienststandes der Allgemeinen Verwaltung vereinbart werden. Nachträgliche Anpassungen sind nur auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen oder entsprechend den für solche Bundesbeamte geltenden Bezugsanpassungen zulässig.
(3) Der Ruhegenuß von Personen gemäß Abs. 1 (Mitglieder des Vorstands sowie Geschäftsführer) darf unter Anrechnung der Bezüge aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung 80 vH des letzten Aktivbezuges nicht übersteigen.
(4) Bezüge eines Mitgliedes des Vorstandes oder eines Geschäftsführers aus zwei oder mehreren Vereinbarungen mit zwei oder mehreren Bauvereinigungen dürfen insgesamt den in Abs. 2 bestimmten Endbruttobezug, um nicht mehr als 25 vH überschreiten. Eine Überschreitung bis zu 50 vH ist zulässig, wenn dies auf Grund des besonderen Umfangs der Bau- und Verwaltungstätigkeit und der sich daraus ergebenden Arbeitsbelastung gerechtfertigt erscheint.
Begründung
Durch den Gesetzesentwurf, wird eine jahrelange Forderung des Rechnungshofes umgesetzt.
In gemeinnützigen Bauvereinigungen sollen Umgehungsmöglichkeiten zur Überzahlung (Gewährung von Überstundenpauschalen statt fixer Verwendungszulage, Ansprüche von bis zu 17 Monatsgehältern) von Geschäftsführern bzw Vorstandsmitgliedern beseitigt werden. Diese Umgehungsmöglichkeiten werden bei Umsetzung des Antrages 907/A durch die Anwendbarkeit von § 2 und § 3 Bundes-Vertragsschablonenverordnung, BGBl. II Nr. 254/1998, in § 26 WGG unterbunden. Gleichzeitig wurden allerdings die Bezugshöchstgrenzen, Begrenzungen für den Ruhegenuss und Regelungen betreffend der Bezüge bei Mehrfachbeschäftigung aus dem Gesetzestext gestrichen. Die Bundes-Vertragsschablonenverordnung sieht zwar ein Entgelt in angemessener Relation zu Branche und Leistung vor, kann aber nicht dieselbe Konkretisierung bieten wie eine Höchstgrenze der Bezüge. Im Sinne der sozialen Gerechtigkeit sowie der Sparsamkeit im Umgang mit Steuergeld, sind die vorgeschlagenen Änderungen notwendig.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Deutschprüfungen als Voraussetzung für den Bezug von Sozialhilfe
eingebracht im Zuge der Debatte in der 86. Sitzung des Nationalrats über Bericht betr. Antrag 907/A WohnungsgemeinnützigkeitsG (653 d.B.) – TOP 22
Der Nachweis von Sprachkenntnissen, der durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zur Bedingung für einen vollen Bezug von Sozialhilfeleistungen gemacht wurde, soll nicht nur durch eine Prüfung durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), sondern auch durch Prüfungen bei vom ÖIF anerkannten Bildungseinrichtungen abgelegt werden können. Die entsprechende Formulierung ist dem ursprünglichen Ministerialentwurf zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (104/ME XXVI. GP) entnommen und findet sich auch in einem Ministerialentwurf zur Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (140/ME XXVI. GP):
"(4) Sämtliche Tätigkeiten einer gemeinnützigen Bauvereinigung sind vorrangig zugunsten einer Wohnversorgung von österreichischen Staatsbürgern auszurichten, gemäß Abs. 5 gleichgestellten Personen sowie Ausländern, die sich seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen und legal in Österreich aufhalten sowie ein Prüfungszeugnis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) oder einer vom ÖIF zertifizierten Prüfungseinrichtung über die erfolgreiche Absolvierung einer Integrationsprüfung vorlegen."
Der Passus "von einer ÖIF-zertifizierten Prüfungseinrichtung" ist nicht mehr im Gesetzestext zu finden, was gleichbedeutend mit der kompletten Verstaatlichung dieses Sektors - und damit einer Verdrängung von anderen Anbietern vom Markt - ist. Damit wird besonders der renommierten, international anerkannten und weltweit tätigen österreichischen Prüfungseinrichtung ÖSD (Österreichisches Sprachdiplom Deutsch) massiver Schaden zugefügt, indem zum Nachweis von Deutschkenntnissen ausschließlich nur noch Deutschprüfungen oder Spracheinstufungsbestätigungen des ÖIF anerkannt werden. Dabei wurde der ÖSD erst vor einem Jahr in einem Zertifizierungsverfahren vom ÖIF selbst für die Durchführung von Integrationsprüfungen zertifiziert.
Vor diesem Hintergrund sind die gegenständlichen Gesetzesänderungen bzw. die Aberkennung von ÖSD-Prüfungen nicht nachvollziehbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wir ersucht, alle notwendigen Änderungen in den betroffenen Gesetzesmaterien vorzunehmen, damit der Nachweis von Sprachkenntnissen auch wieder durch eine vom ÖIF-zertifizierte Prüfungseinrichtung abgelegt werden kann."
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die zwei Abänderungsanträge und der Entschließungsantrag werden verteilt. Sie sind alle ausreichend unterstützt und stehen somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Mag. Elisabeth Udolf-Strobl. Ich darf ihr das Wort erteilen.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Mag. Elisabeth Udolf-Strobl: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuschauergalerie! Der heute behandelte Initiativantrag zur Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes basiert, wie bereits angesprochen wurde, auf einem Begutachtungsentwurf des Wirtschaftsministeriums vom April dieses Jahres. Die vier Hauptaspekte dieser Novelle sind dieselben wie im Ministerialentwurf für die Begutachtung. Erlauben Sie mir daher, auf diese vier Hauptaspekte einzugehen!
Punkt eins betrifft einen verstärkten Schutz der gemeinnützigen Vermögensbindung. Das sind vor allem die neu geschaffenen Möglichkeiten für die Landesaufsichtsbehörden, die etwa bei Gefahr in Verzug von der Einsetzung eines Regierungskommissärs bis hin zur Übernahme der Eigentümeranteile an einer gemeinnützigen Bauvereinigung durch die Länder als Ultima Ratio führen können. Auch die Einführung transparenterer Regelungen für die Bezüge der Geschäftsführer von gemeinnützigen Bauvereinigungen sind hier zu nennen, wonach dann entsprechend der sogenannten Vertragsschablonenverordnung, wie dies für Unternehmen der öffentlichen Hand ansonsten auch üblich ist, vorzugehen ist.
Der zweite Punkt betrifft die erleichterte Eigentumsbildung für die Mieter. Anstelle der bisherigen Rechtslage, bei der ein Antrag zwischen dem elften und dem Ablauf des 15. Jahres des Mietvertrags möglich war, soll es künftig drei Kaufantragsmöglichkeiten geben, und zwar je einen Antrag ab dem sechsten, ab dem elften und zwischen dem 16. und dem 20. Jahr. Zusätzlich sind die Mieter im Mietvertrag deutlich auf diese Rechte, die sie haben, hinzuweisen.
Der dritte Punkt betrifft die Sicherung des heimischen Mietwohnungsbestandes. Gegenüber einer bisher freien Vermietungsmöglichkeit durch den erwerbenden Mieter soll zukünftig für einen bestimmten Zeitraum, nämlich innerhalb von 15 Jahren, eine Vermietung nur zum jeweiligen Landesrichtwert zulässig sein. Dieser Punkt ist aufgenommen worden, um Spekulationen zu verhindern und weil der selbst nutzende und nicht der spekulative Wohnungseigentümer im Mittelpunkt einer nachträglichen Wohnungseigentumsübertragung steht.
Darüber hinaus beinhaltet diese Novelle auch Anreize für ein Mehr an Sanierungen, und zwar an thermischen Sanierungen oder an Sanierungen, die zugunsten von Barrierefreiheit gemacht werden, und zwar mittels verstärkter Eigenmitteleinsätze der gemeinnützigen Bauvereinigung – ohne die Mieten zu erhöhen und bei voller Nachprüfbarkeit der getätigten Sanierungsmaßnahmen.
Außerdem, und auch das ist schon angesprochen worden, sind Airbnb-Vermietungen künftig nicht möglich, da der geschaffene Wohnraum eben dem Wohnzweck und nicht dem touristischen Zweck dienen soll.
Der vierte Punkt betrifft die Zukunftsfähigkeit der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft und in diesem Zusammenhang besonders die erleichterte Möglichkeit zur Errichtung von Photovoltaikanlagen und zum Betrieb von solchen Anlagen.
Zudem ist ja auch die Rolle der gemeinnützigen Bauvereinigungen als soziale Wohnversorger am Beispiel von Gewaltopfern unterstrichen worden. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt. Diese Menschen werden in Zukunft einen bevorzugten Zugang zu gemeinnützigem Wohnraum erhalten können.
Ich bin froh darüber, dass in den ursprünglichen Entwurf die umfangreichen Stellungnahmen aus der Begutachtung noch eingearbeitet werden konnten, und hoffe, dass auch durch diese Einarbeitungen breite Zustimmung erfolgen kann. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.40
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Yildirim. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Werte Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Erleichterung des Eigentumserwerbs geben wir natürlich im Bereich des gemeinnützigen Wohnens ein wichtiges sozialpolitisches Instrument aus der Hand – ich denke da an Bundesländer wie Tirol, wo Baugrund sehr knapp ist, und an die Schwierigkeit der Kommunen, dort leistbares Wohnen zur Verfügung zu stellen –, daher sehe ich das eher kritisch.
Wir haben es bereits angesprochen, werte Kolleginnen und Kollegen: Das Ziel, leistbares Wohnen für die Menschen in Österreich sicherzustellen, wird mit dieser Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes leider nicht erreicht. Für Mieterinnen und Mieter von Genossenschaftswohnungen wird das Wohnen mitunter massiv teurer werden.
Lassen Sie mich zwei Aspekte aus dieser Novelle, zu der wir auch einen Abänderungsantrag einbringen werden, aufgreifen:
Punkt eins sind die Grundstückskosten. Das trifft uns, wie gesagt, in Tirol besonders, denn in Tirol ist bebaubarer Grund und Boden knapp und daher ebenso wie in vielen anderen Gebieten in Österreich enorm teuer, und die Preise ziehen weiter stark an. Grund und Boden ist längst zu einem Spekulationsgut geworden. Der Druck aus dem Ausland ist groß, und der von der Nationalbank ausgewiesene Fundamentalpreisindex belegt, dass MieterInnen heute de facto 20 Prozent Spekulationsaufschlag bezahlen. Die steigenden Grundkosten betreffen ganz massiv auch die gemeinnützigen Wohnbauträger.
Ohne bebaubaren Grund und Boden gibt es keinen Wohnbau. Im Wettbewerb um Grundstücke mit privaten Investoren gelingt es immer seltener, den notwendigen Grund zu erwerben. Würden nicht die Kommunen Grundstücke für den sozialen Wohnbau zur Verfügung stellen, käme der soziale Wohnbau überhaupt zum Erliegen. Die
Möglichkeiten der Kommunen sind dabei enden wollend. Eine zukunftsweisende Lösung wäre die verfassungsrechtliche Absicherung der Flächenwidmung gemeinnütziger Wohnbau. Manche Gemeinden agieren diesbezüglich in letzter Zeit bereits progressiv, viele üben sich aber nach wie vor in vornehmer Zurückhaltung.
Letzteres löst aber keine Probleme. Der Druck auf die Wohnbaugenossenschaften darf nämlich im Ergebnis nicht dazu führen, dass diese ihre höheren Kosten an die Mieterinnen und Mieter weitergeben müssen. Das würde dem Ziel, leistbaren Wohnraum zu ermöglichen, diametral entgegenstehen.
Dahin gehend ist die vorliegende Reform eine Verschlechterung. Durch den mit diesem Gesetz ermöglichten Ansatz des Verkehrswertes oder der tatsächlichen Grundkosten ohne Obergrenze für die Abrechnung (Abg. Schrangl: Das stimmt nicht! Sie müssen genau lesen!) würden die gemeinnützigen Wohnbauträger zwar mehr Grundstücke erwerben können, die Mietkosten aber je nach Gebiet enorm steigen. (Abg. Schrangl: Das stimmt nicht!) Leistbares Wohnen – Fehlanzeige!
Der zweite Punkt betrifft die im vorgeschlagenen Gesetzestext als vorrangige Wohnversorgung der österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie diesen gleichgestellter Personen deklarierte Maßnahme. – Populismus pur! Ein Relikt der türkis-blauen PR- und Spaltungspolitik und eine Maßnahme, gegen die es massive verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken gibt!
Ich erinnere an meine Ausführungen in diesem Hohen Haus zur Indexierung der Familienbeihilfe. Diese ist unionsrechtswidrig. Das EuGH-Urteil zur geplanten deutschen Autobahnmaut, aufgrund der unter der Federführung eines sozialdemokratischen Verkehrsministers eingebrachten Klage, wurde mit Wohlwollen und Zustimmung zur Kenntnis genommen. Ich bin schon gespannt, wie Türkis-Blau reagiert, wenn der EuGH die Unionsrechtswidrigkeit türkis-blauer Prestigeprojekte feststellt und dieser reinen PR-Politik eine Absage erteilt. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe folgenden Antrag gemäß § 53 Abs. 3 GOG-NR ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bautenausschusses betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz), zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird.
Der Nationalrat möge in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert.
1. Nach Z 16 wird folgende Z 16a eingefügt.
„16a. § 13 Abs. 2c lautet:
„(2c) Abweichend von Abs. 2 ist anstelle des Verkehrswertes im Zeitpunkt des Grunderwerbs ein niedrigerer Betrag mit der tatsächlichen Höhe des Grundwertes anzusetzen, wenn dies der Veräußerer zur Senkung des Entgelts (Preis) vertraglich ausbedungen hat oder das Grundstück von einer anderen gemeinnützigen Bauvereinigung veräußert bzw. getauscht wird. Können die tatsächlichen Kosten eines Grunderwerbs nicht mehr festgestellt werden, dann kann die gemeinnützige Bauvereinigung höchstens 50% des Verkehrswertes als Grundkosten ansetzten.““
2. Z 17 lautet:
„17. § 13 Abs. 7 wird die Wortfolge „angemessene Kosten für baubedingte Leerstände als Grundkosten“ ersetzt durch die Wortfolge „die tatsächlich angefallenen Entgeltausfälle für baubedingte Leerstände als Grundkosten“.“
*****
Ich bringe einen zweiten Antrag gemäß § 53 Abs. 3 GOG-NR ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bautenausschusses betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz), zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird
Der Nationalrat möge in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert.
1. Z 11: § 8 Abs. 4, 5 und 6 entfallen
*****
Ich danke ganz herzlich. (Beifall bei der SPÖ.)
15.48
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
§ 53 Abs. 3 GOG-NR
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Selma Yildirim
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Bautenausschusses (653 d. B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBl Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Nach Z 16 wird folgende Z 16a. eingefügt:
„16a. § 13 Abs. 2c lautet:
„(2c) Abweichend von Abs. 2 ist anstelle des Verkehrswertes im Zeitpunkt des Grunderwerbs ein niedrigerer Betrag mit der tatsächlichen Höhe des Grundwertes anzusetzen, wenn dies der Veräußerer zur Senkung des Entgelts (Preis) vertraglich ausbedungen hat oder das Grundstück von einer anderen gemeinnützigen Bauvereinigung veräußert bzw. getauscht wird. Können die tatsächlichen Kosten eines Grunderwerbs
nicht mehr festgestellt werden, dann kann die gemeinnützige Bauvereinigung höchstens 50% des Verkehrswertes als Grundkosten ansetzten.““
2. Z 17 lautet:
„17. § 13 Abs. 7 wird die Wortfolge „angemessene Kosten für baubedingte Leerstände als Grundkosten“ ersetzt durch die Wortfolge „die tatsächlich angefallenen Entgeltausfälle für baubedingte Leerstände als Grundkosten“.“
Begründung
Zu Z 1:
Die Anrechnung der Grundkosten in der Baukostenendabrechnung bzw. welche Grundkosten den Mietern in Rechnung gestellt werden dürfen, darf keine „kann“- Bestimmung sein, denn hier lässt man der Bauvereinigung die Wahl, ob sie den Verkehrswert oder die tatsächlichen Grundkosten ansetzt.
Eine Genossenschaft darf im Rahmen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit im Sinne des § 23 WGG und nach dem Günstigkeitsprinzip immer nur die niedrigeren Kosten ansetzten.
Wird das Grundstück im Wege des Tausches von einer anderen gemeinnützigen Bauvereinigung erworben und ist der tatsächliche Wert nicht mehr ermittelbar, dann dürfen die Grundkosten mit der Hälfte des Verkehrswertes angesetzt werden.
Wird keine Obergrenze geschaffen, können Bauvereinigungen Grundkosten nach dem Verkehrswert berechnen und die Kosten für Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen würden stark ansteigen, die Wohnungen wären nicht mehr leistbar. Es würde zu einer Verzerrung des Wohnungsmarktes und zu einer Erhöhung der Mieten kommen, da sich nur mehr Personen mit einem hohen Einkommen eine Genossenschaftswohnung leisten können.
Zu Z 2:
Tatsächlich angefallene Kosten für Wohnungen, die aufgrund von Baumaßnahmen leer stehen können in die Herstellungskosten bei einer Nachverdichtung mit einbezogen werden, angemessene Kosten übersteigen die Herstellungskosten. Der Schaden für nicht vermietet Wohnungen begrenzt sich entweder mit dem kostendeckenden Entgelt oder auch mit dem Entgelt nach § 13 Abs. 6 bzw. 13 Abs. 7a WGG. Wird ein angemessenes Entgelt im Sinne des § 13 Abs. 4 WGG für die leerstehende Wohnung verrechnet, so entspricht dieses Entgelt ohnehin den tatsächlich angefallenen Kosten. Diese entgangenen Kosten sind der tatsächliche Schaden, der durch Aufstockungen bzw. Sanierungsmaßnahmen entsteht und nur dieser darf als Leerstehungskosten in Rechnung gestellt werden.
Die Angemessenheit von baubedingten leerstehenden Wohnungen ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff und kann daher keine Anwendung im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz finden.
*****
Abänderungsantrag
§ 53 Abs. 3 GOG-NR
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Selma Yildirim
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Bautenausschusses (653 d. B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBI Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBI. I Nr. 69/2018, geändert wird
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Z 11: § 8 Abs. 4, 5 und 6 entfallen
Begründung
Die im vorgeschlagenen Gesetzestext als vorrangige Wohnversorgung der österreichischen Staatsbürger sowie diesen gleichgestellten Staatsbürgern aus EU- und EWR-Staaten und gleichgestellten Drittstaatsangehörigen deklarierte Maßnahme ist rein symbolischer Natur. Weder die ehemalige Regierung noch die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ konnten fundierte Zahlen vorweisen, wie viele Personen von diesem Gesetz überhaupt betroffen sind.
Die Einschränkung des zugangsberechtigten Personenkreises stellt aber auch einen unnötigen Verwaltungsaufwand für die gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften dar. Ebenso führt die Maßnahme zu Diskriminierung von Drittstaatsangehörigen, die nicht unter die EU-Assoziationsabkommen fallen, dar, da diese als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer monatlich ihren Beitrag zur steuerlichen Finanzierung der staatlichen Wohnbauförderung leisten. Verfassungs- und europarechtliche Bedenken werden daher von vielen Experten im Stellungnahmeverfahren ins Treffen geführt.
Diese Maßnahme stellt damit einen weiteren Mosaikstein türkis-blauer Politik gezielter irreführender „Symbol- und Inszenierungspolitik dar.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und erläutert und stehen somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Steinacker. Ich darf ihr das Wort erteilen.
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen, und viele wohnen sehr, sehr gerne in diesen leistbaren Wohnungen, die unsere gemeinnützigen Bauträger österreichweit bauen. Mittlerweile wohnen über zwei Millionen Menschen in diesen geförderten Wohnungen; an dieser Stelle eine Riesengratulation allen Wohnbauträgern, die diese geförderten Wohnungen in Österreich so toll errichten! (Beifall bei der ÖVP.)
Ja, es ist nun wieder Zeit, die Regelungen für den gemeinnützigen Wohnbau, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, zu modernisieren, an gegebene Veränderungen anzupassen, aber auch politische Schwerpunkte zu setzen, wie zum Beispiel die Sicherung der Geldmittel im Kreislauf der gemeinnützigen Wohnbauträger, die Stärkung von Transparenz und Kontrollrechten, leistbares Eigentum durch Stärkung der Mietkaufoptionen für möglichst viele Menschen, die das wollen. Ganz wichtig für mich: die Bevorzugung von Mietern, die Opfer von Gewalt geworden sind, und die Sicherung
von gut erhaltenem, renoviertem und gepflegtem gefördertem Wohnhausbestand in Österreich. Das sind die Zielsetzungen, die die Menschen wollen! Das sind die Zielsetzungen, die wir mit dieser Novelle umsetzen!
Daher verstehe ich die Abänderungsanträge der SPÖ schlichtweg nicht. Kollegin Becher, Sie sitzen so weit da drüben, aber trotzdem werde ich versuchen, immer wieder zu Ihnen zu schauen, weil Sie letztendlich diejenige sind, die für die Abänderungsanträge der SPÖ zum WGG in erster Linie verantwortlich ist. Ich verstehe es schlichtweg nicht.
Darf ich mit Ihrer Kritik zum Thema Wiedereinführung der sogenannten Auslaufannuität, intransparente Erhöhung der Mieten beginnen? – Verehrte Frau Kollegin Becher, Sie sollten es besser wissen. Das Belassen des Mietzinses auf gleicher Höhe selbst nach Rückzahlung der Darlehen (Abg. Becher: Der gehört gesenkt!) ist schon bisher möglich, zum Beispiel bei Umfinanzierung. Das ist nichts Neues. Das Einzige, was neu ist (Zwischenruf der Abg. Becher) – Sie nicken ja jetzt dazu, Sie wissen es ja ganz genau –, ist, dass das auch möglich ist, wenn Eigenmittel der GBVs für große Sanierungen verwendet werden. So, und die Miete bleibt höchstens auf dem niedrigen Niveau gleich, kann aber nicht höher angesetzt werden. (Abg. Becher: Sie gehört aber gesenkt!)
Was wäre denn die Folge, wenn das nicht so wäre? (Abg. Becher: Sie können ja einen ...-Antrag stellen!) Na, dann müssten wir einen §-14(2)-Antrag stellen, und was würde passieren? – Die Mieten würden entsprechend sehr rasch und sehr weit hinaufgesetzt werden. (Abg. Becher: Nein, nur geprüft! Das ist der einzige Unterschied!) Das, was diese Möglichkeit ist, ist eine geglättete langfristige Lösung.
Frau Kollegin, auch wenn Sie sich noch so aufregen (Abg. Heinisch-Hosek: Das ist ja auch zum Aufregen, was Sie aufführen!): Unsere kostendeckende Miete, das Kostendeckungsprinzip unter Berücksichtigung der Fördermittel, die den gemeinnützigen Wohnbauträgern gegeben werden, schafft es, dass in Österreich die Mieten im gemeinnützigen Wohnbau im Schnitt zwischen 25 und 30 Prozent unter dem Marktwert liegen. Das ist das Asset, und dabei bleibt es auch. (Beifall bei der ÖVP.)
Das sollten Sie schon längst einmal verstanden und durchgerechnet haben. Das können alle Kollegen, die Ihrer Fraktion angehören und im gemeinnützigen Wohnbau tätig sind, Ihnen hundertprozentig bestätigen. (Abg. Becher: Ja, nach der jetzigen Gesetzeslage!)
Wozu führt denn diese Maßnahme? – Diese Maßnahme führt dazu, dass wir einen attraktiven Altbestand haben, dass unsere gemeinnützigen Wohnbauträger einen Anreiz haben, diese Gebäude zu sanieren und zu erhalten, und nicht, dass sie wie in den Nachkriegsjahren in Österreich verkommen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Becher.)
Zur Forderung Kaufoption, wie gehabt, zehn Jahre, auch für Wohnungen unter 40 Quadratmetern: Sehr geehrte Kollegin und KollegInnen von der SPÖ! Ich freue mich grundsätzlich, dass Sie erkannt haben, dass Eigentum etwas Gutes ist, dass durch die Übereignung auch von kleinen Wohnungen etwas Gutes getan wird, nämlich dass die Menschen Eigentum haben, an dem sie sich erfreuen können, das sie weitergeben können, das vor Altersarmut schützt. Sie sind aber ein Widerspruch in sich: Einerseits proklamieren Sie eine Gefahr für den Mietwohnungsbestand, und gleichzeitig wollen Sie, dass wir diese 40-Quadratmeter-Wohnungen nicht übereignen. Ich kenne mich nicht mehr aus. Außerdem würden Sie wissen, wenn Sie das Gesetz gelesen hätten, dass die freiwillige Kaufoption bei den kleinen Wohnungen ja sowieso möglich ist. Daher verstehe ich diese Aufregung nicht.
Zum Thema der Befristung: Auch da, sehr geehrte Frau Kollegin Becher und Kollegen und Kolleginnen, müsste Ihnen bekannt sein, dass man nach geltenden Wohnungsge-
meinnützigkeitsbestimmungen selbstverständlich Befristungen vornehmen kann. Es gelten da ganz normal, so wie es das Gesetz vorsieht, die Befristungsregelungen des § 29 Mietrechtsgesetz. Das heißt, so wie Sie und auch Ihre Parteiobfrau mit dem Wissen, das sie sich sichtlich irgendwo angeeignet hat, das in den Pressekonferenzen gesagt haben, es gebe keine Befristung im WGG, stimmt das schlichtweg nicht. (Ruf bei der SPÖ: Lesen Sie die Stellungnahmen!) Sie haben es nicht heute gesagt und nicht in den Stellungnahmen, aber in der Presse. Ich meine, das kommt ja bei den Menschen auch an, nicht böse sein!
Also: Befristungen hat es immer gegeben. Das, was wir jetzt machen, sind kürzere Befristungsmöglichkeiten, aber bitte nur in Spezialfällen. Meine Damen und Herren! Lehrlinge brauchen keine Mindestbefristung, wenn sie zum Beispiel nur mehr für ein Jahr eine Wohnung brauchen. Betagte Menschen, die in einem Heim wohnen, können für eine kurze Zeit eine Übergangslösung brauchen, da wollen sie auch einen Mietvertrag. Da will ich ihnen aber auch die Möglichkeit geben, in einer wohnbaugeförderten Pflegeanstalt zu wohnen und eine kürzere Befristung zu erhalten.
Das, meine Damen und Herren, ist gelebte Realität, und das ist das, was die Menschen draußen brauchen und auch wollen. (Beifall bei der ÖVP.)
Daher: Bitte sprechen Sie unseren gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen da nichts ab! Das Ziel ist natürlich, alle Wohnungen möglichst langfristig zu vermieten, aber es muss spezielle Fälle und Ausnahmefälle geben.
Noch niemand hat erwähnt, dass es jetzt zum ausdrücklichen Verbot der Airbnb-Vermietung, eben dieser Kurzfristvermietung, von geförderten Wohnungen kommt (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Die Bundesministerin hat es erwähnt!) – die Frau Bundesminister, pardon, hat es erwähnt –, dass diese Vermietung nicht erfolgen darf. Es ist unser Ziel, dass die Nutzung durch die Mieter und nicht das Geschäftemachen mit diesen Wohnungen passiert.
Der nächste Vorhalt: intransparente Mieterhöhung, keine Verpflichtung mehr, Mieterhöhungen aufzuschlüsseln. – Stimmt nicht. Da habe ich zugehört, Frau Bundesminister, als Sie das gesagt haben. Selbstverständlich ist es so: Das Kostendeckungsprinzip ist sehr strikt, es muss auch, wenn es eine nachträgliche Veränderung gibt, natürlich den Mietern bekannt gegeben werden und aufgeschlüsselt werden. Es ist zulässig, muss aber erklärt werden.
Dann muss man ja auch sagen, weil das so im Raum steht, als würden wir da etwas tun, was überhaupt nicht gesetzlich erlaubt ist: Selbstverständlich ist es erlaubt, und darüber hinaus haben alle Mieter nicht nur die zivilrechtliche Möglichkeit, ihre Mietzinsvorschreibung zu überprüfen oder zu beeinspruchen, sondern sie haben eine ganz starke Stellung dadurch, dass sie die Möglichkeit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde haben. Das gibt es wirklich nur im WGG.
Das heißt, alle Vorhalte sind wie Seifenblasen zerplatzt.
Es ärgert mich auch ganz besonders, dass unseren gemeinnützigen Bauvereinigungen, die wirklich Großartiges leisten, so mit einem Federstrich Bösartigkeit unterstellt wird. Das haben sie sich wahrlich nicht verdient. (Beifall bei der ÖVP.)
Frau Becher hat auch gemeint: Alles ist so schlecht, und die Mieten sind so hoch, und das mit der EIB hat nicht geklappt. – In Niederösterreich hat es geklappt. Unsere Landeshauptfrau Mikl-Leitner und unser Landesrat Eichtinger, der für Wohnbau zuständig ist, haben es geschafft, direkt bei der EIB 125 Millionen Euro günstigste Fördermittel für 31 Jahre zu beziehen. Ja bitte, das kann Wien auch machen. Man muss sich nur darum kümmern (Ruf bei der SPÖ: Bitte!) und diesen Vertrag mit der EIB machen, um diese Fördermittel, diese günstigen Finanzierungen zu holen. Diese
Finanzierung wird zur Beimischung zu den Wohnbaufördermitteln gegeben, und daher werden die Wohnbauförderungen in Niederösterreich noch günstiger. Das ist wirklich gutes Arbeiten am geförderten Wohnbau, und dafür stehe ich auch als Niederösterreicherin. (Beifall bei der ÖVP.)
15 000 Wohnungen schaffen die Gemeinnützigen jährlich. Das ist eine Wohnbauleistung von 31 Prozent aller Wohnungen in Österreich. Es ist ein großartiges Tun dieser gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen. Unsere Partner sind dabei die gewerblichen Bauunternehmer, die ja im Auftrag der gemeinnützigen Bauträger die Bauaufträge übernehmen. Wir wissen, es werden tolle, auch architektonisch besonders anspruchsvolle und raumorganisatorisch großartige Wohnungen und Gebäude errichtet. Das ist gut so.
Wenn die Gewerblichen meinen, sie stehen bei den Themen der Ausnahmegenehmigungen in Konkurrenz zu den gemeinnützigen Bauträgern, dann sage ich: Ja, aber ich möchte klarstellen: Erster Auftrag der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen ist, Wohnbauten zu errichten. Dann gibt es die Ausnahmefälle, und wenn es diese Ausnahmefälle gibt, zum Beispiel einen Kindergarten oder ein Gemeindeamt zu errichten, dann bedarf es einer Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Das haben wir mit der Definition im Gesetz konkretisiert. Nur trotzdem: Es bleibt gleich, es ist nicht mehr. Die Ausnahmegeschäfte sind die Ausnahme und nicht die Regel.
Zu guter Letzt möchte ich mich bei allen bedanken, bei Ihrem Haus, Frau Bundesministerin, bei allen, die an diesem Gesetzwerdungsprozess teilgenommen haben (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen), die uns begleitet haben, insbesondere bei unserem ehemaligen Koalitionspartner. Es ist eine gelungene Novelle, es ist ein hervorragendes Gesetz. Das liegt heute zur Beschlussfassung vor, und – wenn Sie mit mir einer Meinung sind – es hat die Zustimmung aller verdient. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
15.58
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kovacevic. – Bitte.
Abgeordneter Christian Kovacevic (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher! Ja, so sehr Sie jetzt auch von ÖVP- und FPÖ-Seite Ihre Novelle hier anpreisen, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Für mich fallen diese Regelungen oder einige wesentliche Teile dieser Regelungen ganz einfach in die Kategorie Symbolpolitik. Kollegin Becher hat das in ihrem Eingangsstatement wunderbar erklärt und auch hervorragend untermauert. (Zwischenruf des Abg. Wurm.)
Gut, Sie stellen sich heraus und behaupten halt immer das Gegenteil. Auch das ist eine Form, Politik zu machen. Ich kann nur sagen, es sind einige Punkte vielleicht vertretbar, zum Beispiel dieses Verbot der Kurzzeitvermietung, Stichwort Airbnb. Das ist ja etwas, was wir bereits vor einiger Zeit als SPÖ gefordert haben. (Abg. Wurm: Ah? Gemacht habt ihr es nie!) Das ist jetzt in dieser Novelle verankert, aber dann ist es auch schon bald vorbei, weil die meisten Maßnahmen ganz einfach Schlechterstellungen für Mieterinnen und Mieter bedeuten. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben die Kritikpunkte ja bereits gehört. Es geht um die geplanten Befristungen der Mietverträge, die Streichung der Rechte auf Konsumentenschutz und die Kosten, die in Zukunft dann ganz einfach auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden.
Am schlimmsten aber finde ich den Versuch, diese Novelle als gut zu verkaufen, weil sie den Erwerb von Eigentum erleichtert.
Ich kann das nicht nachvollziehen. Ich habe von einem Kollegen, einem Vorredner von der ÖVP, gehört, 82 Prozent wünschen sich Eigentum. Jetzt ist diese Maßnahme aber absolut nicht hilfreich beim Erwerb von Eigentum, nur weil die Frist verkürzt wird, denn wenn jemand nach zehn Jahren nicht das Geld hat, um sich eine Eigentumswohnung anzuschaffen, dann wird er das nach fünf Jahren auch nicht haben.
Im Grunde genommen geht es nur um eine Verschiebung des Zeitfaktors, aber wie – bitte erklären Sie mir das! – wird dadurch der Erwerb erleichtert? Die Wohnung wird um keinen Cent billiger; im Gegenteil, denn in diesem Fall – das wissen Sie alle ganz genau – fällt die Umsatzsteuer an, und das wäre beim Modell mit den zehn Jahren, wie es vorher war, nicht der Fall. Also wird der Erwerb der Wohnung sogar teurer, und das können Sie bitte nicht in Abrede stellen. (Beifall bei der SPÖ.)
Auch ich reihe mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen ein und bringe folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bautenausschusses betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Singer, Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Z 28. entfällt.
2. Z 29. lautet:
„29. In § 15c lautet lit. a:
„a) längstens bis zum Ablauf des 30. Jahres nach Erstbezug der Baulichkeit, bei unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichteten, wenn die Förderung aufrecht ist, sowie Wohnungen und Geschäftsräumen, wenn die Förderung im Zeitpunkt des Abschlusses des Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrages aufrecht war und neben dem Entgelt nach dem 30. Juni 2000 ein Einmalbetrag im Ausmaß von mehr als 50 € pro Quadratmeter Nutzfläche eingehoben worden ist.““
*****
Mit dieser Novelle versucht die ÖVP ihre Klientel zu bedienen, indem sie suggeriert, dass damit eben der Erwerb von Eigentum einfacher werde, was aber nicht den Tatsachen entspricht. Die FPÖ hat sich schnell noch irgendeine Maßnahme, irgendeine Pseudomaßnahme gegen Ausländer einfallen lassen. In Summe aber, sehr geehrte Damen und Herren, macht diese Reform Wohnen nicht billiger, sondern eher teurer! –Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
16.01
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
§ 53 Abs. 3 GOG-NR
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Christian Kovacevic,
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Bautenausschusses (653 d. B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBl Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Z 28. entfällt.
2. Z 29. lautet:
„29. In § 15c lautet lit. a:
„a) längstens bis zum Ablauf des 30. Jahres nach Erstbezug der Baulichkeit, bei unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichteten, wenn die Förderung aufrecht ist, sowie Wohnungen und Geschäftsräumen, wenn die Förderung im Zeitpunkt des Abschlusses des Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrages aufrecht war und neben dem Entgelt nach dem 30. Juni 2000 ein Einmalbetrag im Ausmaß von mehr als 50 € pro Quadratmeter Nutzfläche eingehoben worden ist.““
Begründung
Zu Z 1:
Es besteht kein Grund die Kaufoption schon nach 5 Jahren den Mietern zu gewähren, da Mieter, die schon nach 5 Jahren eine Eigentumswohnung erwerben wollen, üblicherweise in keine Genossenschaftswohnung einziehen, sondern ohnehin gleich eine Eigentumswohnung erwerben.
Bankdarlehen mit einem begünstigen Zinssatz haben üblicherweise Laufzeiten von mehr als 10 Jahren, die Genossenschaften würden möglicherweise keine günstigen Zinssätze mit den Banken aushandeln können, wenn nach 5 Jahren schon ein Schuldnerwechsel stattfindet.
Die Gefahr besteht, dass die Banken keine günstigen Zinssätze für Darlehen mehr vergeben, denn Laufzeiten für große Darlehen von 5 Jahren sind sehr unüblich. Die Zinssätze könnten sich erhöhen, was wiederum jene treffen könnte, die nicht die Möglichkeit haben eine Wohnung ins Wohnungseigentum zu übernehmen.
Die Kaufoption nach 10 Jahren verschafft den Mietern die Möglichkeit sich einerseits zu überlegen, ob sie tatsächlich Wohnungseigentum begründen wollen und anderseits Überlegungen anzustellen, wie sie die Wohnung finanzieren.
Die Eigentumsoption stellt an sich ein Durchbrechen der Grundprinzipien des WGGs, nämlich leistbare Wohnungen auf Dauer zur Verfügung zu stellen, dar. Den Mietern schon nach 5 Jahren die Möglichkeit zu gegeben Wohnungseigentum zu begründen, würde nicht die Anzahl der Personen erhöhen, die die Wohnungen kaufen, sondern würde nur zu einer zeitlichen Verschiebung führen und somit zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei den Bauvereinigungen kommen.
Bei einem Kauf nach 5 Jahren würde überdies Umsatzsteuer anfallen, was die Wohnungen um den entsprechenden Betrag verteuern würde.
Zu Z 2:
Die Beschränkung der Eigentumsoption auf Wohnungen, die eine Nutzfläche von mehr als 40m² haben, ist sachlich nicht gerechtfertigt. Auch jene Mieter, deren Wohnungen weniger als 40m² haben, sollten Wohnungseigentum erwerben können, da gerade Einzelpersonen somit von der Möglichkeit eine Eigentumswohnung zu erwerben ausgeschlossenen werden würden.
Diese Beschränkung stellt eine Benachteiligung von Mietern kleinerer Wohnung dar und benachteiligt diese.
Die Einschränkung auf Wohnungen über 40m² ist nicht begründbar, man gibt Familien die Möglichkeit Wohnungseigentum zu begründen schließt aber Einzelpersonen von der Wohnungseigentumsoption aus.
Derzeit werden immer mehr Smart-Wohnungen gebaut, weil der Bedarf an Wohnungen für Einzelpersonen enorm hoch ist, aber nicht jeder kann sich eine Wohnung leisten, die mehr als 40m² hat.
In den Städten ist eine Tendenz wahrzunehmen, die in Richtung kleiner geräumigerer Wohnungen geht, es ist nicht mehr modern, auch aus Umweltschutzgründen, als Einzelperson eine 80m² Wohnung zu bewohnen und diese im Winter zu beheizen.
Der Raum in den Städten ist knapp, daher tendieren immer mehr Personen zu kleineren Wohnungen. Ein Ausschluss zur Eigentumsbegründung von Wohnungen, die unter einer Größe von 40m² sind, ist daher nicht nachvollziehbar.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Vielleicht einmal vorab: Da es nur rote und schwarze Genossenschaften in Österreich gibt, sind wir Freiheitlichen, glaube ich, davon freigesprochen, das irgendwie im Eigeninteresse zu machen (Zwischenrufe bei der SPÖ), um das noch einmal vorauszuschicken. (Beifall bei der FPÖ.) Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Wir als Freiheitliche haben ja noch Zeit, vielleicht haben wir auch irgendwann eine Genossenschaft.
Es war eine sehr technische Diskussion, die wir heute dazu geführt haben, wobei viele Erklärungen, glaube ich, jetzt schon gefallen sind; auch ich werde mich bemühen, das einfach zu halten.
Vielleicht noch einmal vorausschickend, damit man ein wenig den Überblick hat: Wir haben in Österreich so über den Daumen gepeilt 50 Prozent Eigentumsquote im Wohnbereich, das heißt, eine Hälfte der Bevölkerung wohnt im Eigentum und die andere Hälfte quasi auf Miete. Man kann es dann wieder ungefähr teilen, das heißt, in Summe fallen 25 Prozent der Wohnungen in Österreich in den Genossenschaftsbereich und die anderen 25 in den sogenannten privaten Mietbereich. – So viel dazu, damit man einmal ungefähr weiß, wovon wir hier sprechen. Das heißt, diese Novelle betrifft ungefähr ein Viertel der österreichischen Wohnungsnützer.
Diese Novelle ist richtig und wichtig. So wie jede Novelle wird sie nicht allumfassend immer alles gleich erfüllen, aber es sind ganz, ganz wichtige Dinge drinnen. Mit dem aus unserer Sicht Netten fange ich jetzt an: Gewaltschutzopfer werden vorgereiht, was eine wichtige Sache ist, bei der, so glaube ich, auch die SPÖ mitgehen kann. Für uns
ist auch wichtig, dass es bei Genossenschaften einen definierten Vorrang für Österreicher gibt, was, glaube ich, von unserer Position aus auch klar verständlich und argumentierbar ist.
Auch eine sinnvolle Sache in diesem Bereich ist, dass es erlaubt sein wird, als Mieter – die Frau Minister hat es kurz erklärt – bereits eine Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen. Das ist eine deutliche Verbesserung und wird für viele in Österreich Optionen öffnen, die sie vorher nicht hatten.
Was in Summe sinnvoll ist, ist, dass man öfter und früher die Möglichkeit hat, diese Mietkaufwohnungen im Genossenschaftsbereich ins Eigentum zu übernehmen, natürlich nur, wenn man es sich finanziell leisten kann. Keiner wird dazu gezwungen, aber die Möglichkeit ist da, und die Möglichkeit macht meiner Meinung nach auch Sinn.
Ebenfalls wichtig ist die Tatsache – und das war im Ausschuss eine etwas sonderbare Diskussion, die ich auch nicht ganz nachvollziehen konnte –, dass das nur Wohnungsgrößen über 40 Quadratmeter betrifft, was klar ist, weil ja auch sonst in Sonntagsreden von allen, vor allem auch von der SPÖ, immer Startwohnungen und Wohnungen für die Jugend, für junge Menschen quasi gefordert werden. Daher ist auch klar, dass Wohnungen unter 40 Quadratmeter, die für junge Leute gedacht sind, nicht ins Eigentum übergehen sollten und könnten. – Sonst, glaube ich, ist relativ gut erklärt worden, worum es geht.
Nun noch zu einem Thema, weil es etwas ist, was der Bevölkerung unter den Fingernägeln brennt, nämlich zu den explodierenden Wohnkosten: Allein in den letzten zehn Jahren sind sie in etwa um 70 Prozent gestiegen, in manchen Bundesländern wie in Tirol – als Tiroler kenne ich die Problematik auch schon länger – noch stärker. Man sollte aber schon bei der Wahrheit bleiben und auch der Bevölkerung klarmachen: Es gibt in diesem Bereich keine einfachen Rezepte, um Wohnen billiger werden zu lassen. Alle Propagandasprüche haben sich leider Gottes bisher nicht bewahrheitet. Ich bin da auch ganz ehrlich. Es bedarf sehr, sehr großer Anstrengung, dass wir diese Kostenexplosion für die Bevölkerung wirklich eindämmen können.
Grundsätzlich – das habe ich auch immer so vertreten und es ist, glaube ich, ein sinnvoller Ansatz – wird man sich halt immer an Angebot und Nachfrage orientieren müssen. Das hat sich vor allem in den letzten Jahren extrem auseinanderentwickelt, da die Nachfrage explodiert ist. Ich habe es bereits mehrmals erwähnt: In Österreich nähern wir uns mittlerweile der Neun-Millionen-Einwohner-Grenze. Es gibt mehr als eine Million Neoösterreicher, die auch wohnen muss. Dazu kommt, dass sich auch die Familiensituation verändert hat. Wir haben immer mehr Singlehaushalte. Das heißt, die durchschnittliche Haushaltsgröße ist kleiner geworden, dadurch bedingt existiert natürlich eine quantitative Zunahme an Wohnbedarf. Das alles ist relativ einfach und simpel nachvollziehbar.
Das bedeutet, die Nachfrage zu verringern – da bin ich ganz ehrlich – ist unser erster Ansatz, und natürlich auch die Erhöhung des Angebots. Bei Letzterem darf ich aber für diejenigen, die es nicht wissen, schon darauf hinweisen, dass Österreich im EU-Schnitt zurzeit oder zumindest im Vorjahr Spitzenreiter bei der Neuerrichtung von Wohnungen ist. Wir haben pro 1 000 Einwohner gerechnet europaweit die höchste Bauquote. Das heißt, in Österreich wurde und wird extrem viel gebaut, und das ist ja erfreulich. Nur, wer sich in der Privatwirtschaft ein bisschen auskennt – einige sind ja da –, wird sehr schnell realisiert haben, dass natürlich, wenn sehr, sehr viele bauen, jene, die das Bauen anbieten, nämlich die Baufirmen, dementsprechend auch ihre Preise erhöhen werden – und das ist auch passiert. Das ist in Wahrheit der Hauptgrund, warum vor allem in diesem Bereich eine Kostenexplosion stattgefunden hat, denn dafür verantwortlich ist nur zum kleineren Teil die Grundstücksthematik, zum wesentlich größeren
Teil sind dafür die explodierenden Baukosten aufgrund der starken Nachfrage verantwortlich.
Und, und, und – also es gibt relativ viele Themen, die man hier anreißen könnte; wir werden es nicht allumfassend lösen.
Ein wichtiger Hinweis ist auch – vor allem weil ja Wien heute Thema war –: Die Betriebskosten machen einen immer größeren Anteil an den Wohnkosten aus. Auch diesen Bereich betreffend sind wir alle hier mitverantwortlich, da wir ja Gesetze beschließen, die sich dann auf die Betriebskosten auswirken, und das sollte man bei der Diskussion zum Wohnen auch immer mitberücksichtigen.
Summa summarum ist das, wie gesagt, eine sinnvolle und richtige Novelle. Sie wird unser Wohnproblem in Österreich nicht allumfassend lösen, aber sie ist ein richtiger Schritt, und wir unterstützen das. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)
16.08
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Wimmer ist zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! In der von Ihnen vorgelegten WGG-Novelle und den Erläuterungen werden Bauträger ja explizit angehalten, zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung mittels Eigenmittelvorlage erneuerbare Energieträger zu nutzen. Interessant ist dabei, dass ausschließlich im gemeinnützigen Wohnungsbereich Energiemaßnahmen wie Solarenergie oder Stromtankstellen für Elektroautos vorgeschlagen werden.
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen – wie Sie das auch schon angesprochen haben – und von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge ist natürlich zu begrüßen. Dass die Kosten dafür aber zur Gänze durch die Mieterinnen und Mieter getragen werden, ist unfair und unsachlich.
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage wird den Mieterinnen und Mietern nämlich keine Einsparungen bringen, wenn ihnen einerseits die Errichtung einer solchen Anlage verrechnet wird und andererseits unter dem Titel erneuerbare Energie in Zukunft Kosten in Rechnung gestellt werden. Das ist kein Beitrag im Sinne eines leistbaren Wohnens, und für die SPÖ ist klar: Wohnen darf kein Luxus sein.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen, betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Z 25. lautet:
„25. Nach § 14a Abs. 2 Z 5 wird folgende Z 5a eingefügt:
5a. unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit die Installation von technisch geeigneten Gemeinschaftseinrichtungen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie und die Herstellung der Leit-
ungsinfrastruktur (Schutzrohre für Elektrokabel) für die Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge, die zur ausschließlichen Nutzung den Mietern der Anlage zur Verfügung stehen, sofern die erforderlichen Kosten in einem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zum allgemeinen Erhaltungszustand der Baulichkeit stehen und eine Erhöhung (§ 14 Abs. 2) des Betrages nach § 14 Abs. 1 Z 5 in diesem Zusammenhang nicht erforderlich ist,“
2. Z 25a. lautet:
„25a. In § 14c Abs. 1 Z 1 wird die Wortfolge „hinsichtlich der Erhaltungsarbeiten (§ 14a Abs. 2 Z 1, 2a bis 4 sowie 6)“ geändert in „hinsichtlich der Erhaltungsarbeiten (§ 14a Abs. 2 Z 1 bis 7)“
3. Z 25b. lautet:
„In § 14c Abs. 1 Z 2 wird die Wortfolge „hinsichtlich der in § 14a Abs. 2 Z 5 und 7 genannten Erhaltungsarbeiten und der nützlichen Verbesserungen nach Maßgabe des § 14b.“ geändert in „hinsichtlich der nützlichen Verbesserungen nach Maßgabe des § 14b.“
*****
Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
16.12
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
§ 53 Abs. 3 GOG-NR
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Petra Wimmer,
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Bautenausschusses (653 d. B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBl Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Z 25. lautet:
„25. Nach § 14a Abs. 2 Z 5 wird folgende Z 5a eingefügt:
5a. unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit die Installation von technisch geeigneten Gemeinschaftseinrichtungen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie und die Herstellung der Leitungsinfrastruktur (Schutzrohre für Elektrokabel) für die Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge, die zur ausschließlichen Nutzung den Mietern der Anlage zur Verfügung stehen, sofern die erforderlichen Kosten in einem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zum allgemeinen Erhaltungszustand der Baulichkeit stehen und eine Erhöhung (§ 14 Abs. 2) des Betrages nach § 14 Abs. 1 Z 5 in diesem Zusammenhang nicht erforderlich ist,“
2. Z 25a. lautet:
„25a. In § 14c Abs. 1 Z 1 wird die Wortfolge „hinsichtlich der Erhaltungsarbeiten (§ 14a Abs. 2 Z 1, 2a bis 4 sowie 6)“ geändert in „hinsichtlich der Erhaltungsarbeiten (§ 14a Abs. 2 Z 1 bis 7)“
3. Z 25b. lautet:
„In § 14c Abs. 1 Z 2 wird die Wortfolge „hinsichtlich der in § 14a Abs. 2 Z 5 und 7 genannten Erhaltungsarbeiten und der nützlichen Verbesserungen nach Maßgabe des § 14b.“ geändert in „hinsichtlich der nützlichen Verbesserungen nach Maßgabe des § 14b.“
Begründung
Zur Bekämpfung der Klimakrise ist ein weiterer Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen unumgänglich. Der Wandel zu einer dezentralen Energieversorgung ermöglicht darüber hinaus, breite Bevölkerungsschichten zu Teilhabern der Energiewende zu machen. Technisch und wirtschaftlich sind Dächer von Häusern besonders für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Elektrizität für den Eigenbedarf geeignet. Auch der noch langsame Umstieg bei den PKW’s von Verbrennungsmotoren auf Elektromotoren kann die Erreichung der ambitionierten Klimaziele unterstützen. Voraussetzung dafür ist die ausreichende und flächendeckende Versorgung mit Lademöglichkeiten.
Daher sind sowohl die Errichtung von Photovoltaikanlagen, als auch die Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zu unterstützen, jedoch ohne die Bewohnerinnen und Bewohner mit übermäßigen Kosten zu belasten. Es kann allerdings nicht sein, dass unter dem Titel erneuerbare Energie den Mieterinnen und Mietern in Zukunft Kosten in Rechnung gestellt werden, für die sie zwar zur Kasse gebeten werden, die aber für den einzelnen Mieter keine Einsparungen bringen. Die Errichtung einer Photovoltaikanlage wird den Mietern über die Herstellungskosten verrechnet, der daraus gewonnene Strom soll daher auch die Energiekosten der Mieterinnen und Mieter senken.
Ladepunkte für Elektrofahrzeuge sollten ausschließlich von den Bewohnern der Anlage genutzt werden.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lettenbichler. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vorab meinen geschätzten Kollegen herzlich gratulieren, namentlich Kollegen Loacker, namentlich Kollegen Schrangl, namentlich Kollegen Hans Singer, dass wir diese WGG-Novelle, die so wichtig ist, noch über die Zielgerade bekommen haben. Das war ein sehr, sehr wichtiger Beschluss.
Was wir leider nicht über die Zielgerade bekommen haben, war ein nicht minder wichtiger Beschluss: Für unsere Zukunft, für die Zukunft unserer Kinder, für das Klima, für die Welt wäre es sehr wichtig gewesen, dass wir auch das EAG, das Erneuer-
baren-Ausbau-Gesetz, über die Zielgerade bekommen hätten. (Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.) Wir waren da auf einem sehr guten Weg. Ich darf mich auch bei Kollegen Kassegger bedanken: Es hat immer sehr gut funktioniert, leider aber haben es die der unsäglichen Ibizaaffäre nachfolgenden Ereignisse verunmöglicht, dass wir dieses Gesetz beschließen.
Wir wollen aber nicht in Untätigkeit verharren oder uns in Jammern ausbreiten, sondern wir wollen Maßnahmen für den Schutz des Klimas, zur Bekämpfung des Klimawandels setzen. Wir wollen auch das hochgesteckte Ziel, das wir uns gesetzt haben, nämlich 100 Prozent Strom aus erneuerbarer Energie im Jahr 2030, schaffen, und das braucht jetzt Maßnahmen, nicht erst morgen oder übermorgen. Dafür haben wir ein Erneuerbaren-Paket geschnürt, das maßgeblich von unserer Klubobmannstellvertreterin Elisabeth Köstinger ausgearbeitet wurde. Wir haben ja seitens der ÖVP ein allumfassendes Erneuerbaren-Ausbau-Energiepaket auf den Weg gebracht.
Wir wollen mit diesem Antrag – dazu wird es aber später eine Diskussion geben – die Umsetzung fertiger, förderfähiger Projekte auf den Weg bringen. Da geht es um den Abbau der Warteliste, unter anderem beim Ausbau der Wasserkraft oder bei Windkraftwerken.
Wir haben uns auch vorgenommen, dass wir einen Teil des 100 000-Dächer-Programms beim Photovoltaikausbau jetzt schon auf die Reise schicken. Wir wollen auch die Abschaffung der Eigenstromsteuer – das war schon im Zuge der Steuerreform vorgesehen – sowie Steuervergünstigungen für Biogas, Wasserstoff und Bio-LNG durchsetzen.
Auch ein wichtiger Punkt ist aber – und das ist der Anknüpfungspunkt an den jetzt gerade verhandelten Tagesordnungspunkt –, dass wir im Bereich der Ölheizungen Maßnahmen setzen wollen:
Erstens wollen wir – wie durch unsere damalige Ministerin Elisabeth Köstinger bereits öfter angekündigt – das Ölkesseleinbauverbot endgültig auf die Reise schicken. Das Verbot soll ab 1.1.2020 gelten. Dazu wird es einen Antrag geben, den wir beschließen wollen. (Zwischenruf des Abg. Vogl.)
Ich darf mich auch diesbezüglich bei allen Parteien bedanken, die da mitgehen: bei der FPÖ, bei den NEOS und bei der Liste PILZ/JETZT/Rossmann – wie auch immer, da ist ja ein gewisser Auflösungsprozess im Gange.
Ich darf mich aber auch dafür bedanken, dass diese Parteien mit Ausnahme der Liste Rossmann/PILZ/JETZT auch einen Antrag unterstützen, in dem es um die Fortführung des Raus-aus-dem-Öl-Bonus, den unsere damalige Ministerin Elisabeth Köstinger auf den Weg gebracht hat, geht.
Ich darf an Folgendes erinnern: Es wurden 42,6 Millionen Euro aufgestellt, damit man im Falle einer Sanierung auf nachhaltige Heizquellen umsteigt. Dieses Geld ist vergriffen, und wir setzen die Initiative, dass nochmals 10 Millionen Euro nachgeschossen werden. Da hat es verschiedene Gespräche mit Experten und auch Rücksprache mit dem Ministerium gegeben, dass wir für den Rest des Jahres mit diesen 10 Millionen Euro das Auslangen finden werden.
Wir alle wissen, dass der Gebäudesektor ein sehr wesentlicher Bereich ist, und wir müssen Maßnahmen setzen, damit wir die Klimaziele erreichen können. Ölheizungen zählen zu den wesentlichen Verursachern klimaschädlicher CO2-Emissionen. Im Neuausbau soll es in naher Zukunft nur noch so wenige wie möglich geben, daher soll mit 1.1.2020 diese Schranke kommen. Wir wollen aber auch erreichen, dass bei Sanierungen so viele wie möglich umsteigen.
Diese 10 Millionen Euro sollen auf die Reise geschickt werden, damit jetzt noch so schnell wie möglich investiert werden kann. Der Anknüpfungspunkt an das WGG ist, dass auch in diesem Bereich durch die Antragsteller und diejenigen, die zustimmen werden, Maßnahmen für die Finanzierbarkeit von Klimaschutzmaßnahmen wie das Aufstellen von Photovoltaikanlagen aber auch die Schaffung von Ladeinfrastruktur für E-Autos vorgesehen sind.
Daher darf ich in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Elisabeth Köstinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Aufstockung der Mittel für den ,Raus-aus-dem-Öl-Bonus‘ 2019 und Sicherstellung einer entsprechenden Förderung 2020“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert,
1.) den Zusagerahmen für die Sanierungsoffensive 2019 um 10 Mio. Euro raschestmöglich (bis 1. August 2019) aufzustocken und dadurch eine Fortsetzung dieser erfolgreichen Förderungsaktion im heurigen Jahr zu ermöglichen sowie
2.) im Sinne einer kontinuierlichen Ausrichtung der Förderpolitik in diesem Bereich den Zusagerahmen für die Sanierungsoffensive 2020 zumindest in gleicher Höhe wie 2019 festzulegen.“
*****
Ich bedanke mich nochmals – die Herren, die hier mitgehen, habe ich vorgelesen. Sie sehen, wir setzen Maßnahmen, wir warten nicht auf Neuwahlen beziehungsweise darauf, dass diese dann vorbei sind und sich eine neue Regierung konstituiert. Wir setzen jetzt Maßnahmen. Die Energiewende, wenn wir sie schaffen wollen, braucht diese Maßnahmen. Dafür stehen wir und laden Sie alle ein – mein Blick geht hinüber zur SPÖ –, dass wir im September die Dinge, die wir auf die Reise geschickt haben, hier auch beschließen können. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Kassegger und Wagner.)
16.19
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Elisabeth Köstinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Mag. Josef Lettenbichler
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Aufstockung der Mittel für den „Raus-aus-dem-Öl-Bonus“ 2019 und Sicherstellung einer entsprechenden Förderung 2020
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22: Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird (653 d.B.) in der 86. Sitzung des Nationalrates am 3. Juli 2019
In Österreich sind noch rund 600.000 – 700.000 Ölkessel in Gebäuden in Betrieb. Der Austausch fossiler Öl-Heizkessel gegen alternative und klimafreundliche Heizsysteme ist eine der zentralen Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich. Die österreichische Klima- und Energiestrategie #mission2030 hat sich daher das Ziel gesetzt, bis 2030 den Bestand an Ölkesseln um die Hälfte zu reduzieren. Langfristig, also bis 2050, soll der Gebäudebereich vollständig dekarbonisiert werden.
Zur Unterstützung dieser Zielsetzung hat der Bund mit dem „Raus-aus-dem-Öl-Bonus“ ein attraktives Förderangebot geschaffen, um einen Anreiz zum Umstieg von fossilen Heizgeräten auf alternative Heizsysteme zu ermöglichen. Durch die Möglichkeit der zusätzlichen Inanspruchnahme von Landesfördermitteln haben 2018 und 2019 viele Menschen den Ausstieg aus ihren fossilen Heizsystemen vollzogen.
Die Nachfrage nach diesen Förderungen ist enorm gestiegen, wohl auch, weil das Bewusstsein in der Bevölkerung, dass der Klimawandel sofort effektive Gegenmaßnahmen braucht, massiv zugenommen hat. Dementsprechend sind die Mittel für den Sanierungsscheck im Jahr 2019 bereits nach rd. 3½ Monaten ausgeschöpft.
Viele Menschen stehen aber gerade jetzt in Vorbereitung auf die kommende Heizperiode vor der Frage, ob sie ihr fossiles Heizgerät durch ein alternatives und umweltfreundliches Heizsystem ersetzen wollen. Ein Förderstopp wäre daher gerade jetzt ein falsches Signal für die Energiewende-Politik, die weitergeführt werden muss, damit Österreich seine Klimaziele erreichen kann.
Das Ausschöpfen des Zusagerahmens für 2019 schon nach 3½ Monaten macht den dringenden Bedarf nach einer Aufstockung deutlich. Mit einer Erhöhung des Zusagerahmens um 10 Mio. Euro soll die Fortsetzung des „Raus-aus-dem-Öl-Bonus“ ermöglicht werden.
Zudem ist es wichtig, der Nachfrage nach Förderungen dieser Klimaschutzmaßnahme mit einer Kontinuität in der Förderungspolitik zu begegnen. Dementsprechend ist eine Fortsetzung der Förderungspolitik in diesem Bereich in vergleichbarer Weise auch im nächsten Jahr unabdingbar. Dadurch können kräftig ausfallende Nachfrageschwankungen und Überhitzungen am Markt vermieden werden. Dementsprechend ist sicherzustellen, dass auch 2020 das Förderangebot „Raus-aus-dem-Öl“ mit einem zumindest gleichen Fördervolumen ausgestattet ist.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert,
1.) den Zusagerahmen für die Sanierungsoffensive 2019 um 10 Mio. Euro raschestmöglich (bis 1. August 2019) aufzustocken und dadurch eine Fortsetzung dieser erfolgreichen Förderungsaktion im heurigen Jahr zu ermöglichen sowie
2.) im Sinne einer kontinuierlichen Ausrichtung der Förderpolitik in diesem Bereich den Zusagerahmen für die Sanierungsoffensive 2020 zumindest in gleicher Höhe wie 2019 festzulegen.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Feichtinger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das WGG ist ein sehr komplexes Gesetz, ein sehr technisches Gesetz, und wenn man an einem Schräubchen dreht, hat das Auswirkungen auf sehr viele Menschen.
Ich möchte daher bereits zu Beginn einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bautenausschusses betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz einbringen und ihn in seinen Grundzügen erläutern. Er wird im Plenarsaal verteilt.
Es geht uns darum, dass die geplante Neuregelung im WGG in der vorgeschlagenen Fassung auch die Ermöglichung einer kürzeren Befristung von Mietverträgen als drei Jahre zulässig machen wird. Befristete Mietverträge widersprechen aus unserer Sicht dem Gedanken des sozialen Wohnbaus und sind aus sozialpolitischer Sicht abzulehnen.
Frau Kollegin Steinacker, ich kann auch einen unbefristeten Mietvertrag derartig gestalten, dass ich ihn mit einer kürzeren Kündigungsfrist versehe, und jemanden, der kürzer als drei Jahre irgendwo wohnt, vorher ausziehen lasse.
Befristungen bringen aus Mietersicht immer eine gewisse Unsicherheit und Abhängigkeit vom Vermieter mit sich, und Wohnen als Grundbedürfnis bedarf eben auch der Sicherheit, dauerhaft ein Dach über dem Kopf zu haben. Daher lehnen wir Befristungen im WGG generell ab.
Lassen Sie mich auf einen weiteren Punkt, die Neuregelung der Kaufoptionen im WGG, eingehen! Ich möchte da gar nicht auf die ideologische Debatte zwischen Miete und Eigentum eingehen. Man hat sich seitens der ÖVP und der FPÖ ganz klar in Richtung Eigentum festgelegt; das ist auch zu akzeptieren, die vorgeschlagene Neuregelung an sich ist jedoch schlicht technisch nicht sauber gelöst und auch nicht zu Ende gedacht. Das Vorsteuerproblem ist überhaupt nicht gelöst. Die Zahlung eines erhöhten Steueranteils bei einem Kauf nach fünf Jahren stellt wohl keinen echten Kaufanreiz dar.
Ein weiteres absurdes Ergebnis ist aus meiner Sicht, dass Mieter, die vor vier Jahren in eine Wohnung mit Kaufoption eingezogen sind, noch weitere sechs Jahre bis zum möglichen Kauf warten müssen, neue Mieter ab Inkrafttreten dieser Novelle aber nur fünf Jahre. Warum das ist so ist, hat uns im Ausschuss niemand erklären können.
Nicht zuletzt bleibt ungeklärt, bei wem der Mehraufwand von drei Anboten und drei Verkehrswertgutachten bei einer gesetzlichen Verpflichtung zur dreimaligen Anbotslegung an den möglichen Käufer binnen zehn Jahren landen wird.
Alles in allem wird die vorliegende Novelle des WGG aus meiner Sicht daher nicht zu einem erhöhten Zulauf ins Eigentum führen. Dafür hätte es etlicher legistischer Klar-
stellungen bedurft. Der Blick durch die ideologische Brille hat da wohl die Sicht auf die finanzielle Realität verstellt.
Frau Kollegin Steinacker, noch ein letzter Satz zu Ihren Ausführungen zu Niederösterreich: Als niederösterreichische Abgeordnete würde ich es schon unterlassen, von dieser Stelle aus allen anderen Bundesländern Empfehlungen im Hinblick auf den Umgang mit Wohnbauförderungsgeldern zu geben (Beifall bei SPÖ und NEOS), wissen wir doch, dass Wohnbauförderungsgelder in nicht unerheblicher Höhe dem Kreislauf entzogen wurden; wie auch immer. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
16.23
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
§ 53 Abs. 3 GOG-NR
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Dr. Klaus-Uwe Feichtinger
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Bautenausschusses (653 d. B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBl Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Z 11 lautet:
„11. § 8 Abs. 3 lautet:
„(3) Bei der, vorbehaltlich wohnbauförderungsrechtlicher Vorschriften der Länder, Vergabe von Wohnungen hat sich die Bauvereinigung von objektiven Gesichtspunkten, insbesondere dem Wohnungsbedarf, der Haushaltsgröße und den Einkommensverhältnissen der Wohnungswerber, leiten zu lassen. Unbeachtlich dieser Vorgaben können Personen, die als Opfer von Gewalt unter dem Schutz einstweiliger Verfügungen gemäß den §§ 382b oder 382e EO auf Grund des Zweiten Gewaltschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 40/2009, stehen, bei der Wohnungsvergabe bevorzugt werden. Die Vergabe darf nicht zur kurzfristigen gewerblichen (gewerbsmäßigen) Nutzung für touristische Beherbergungszwecke erfolgen.““
2. Z 39 lautet:
„39. In § 20 Abs. 1 lautet Ziffer 1:
„1. Wenn die Miet- oder sonstigen Nutzungsgegenstände der Baulichkeit im Eigentum (Baurecht) einer Bauvereinigung stehen,
a) sind § 2 und die §§ 7 bis 9 sowie die §§ 11 bis 14, ausgenommen § 13 Abs. 3 zweiter Satz, § 15 mit der Maßgabe, dass als Hauptmietzins im Sinne dessen Absatz 1 Z 1 das nach § 14 Abs. 1 Z 1 bis 5 und 8 dieses Bundesgesetzes jeweils zulässige Entgelt gilt. § 16b, § 18c Abs. 2, § 21 - ausgenommen dessen Abs. 1 Z 7 und Abs. 6 - und die §§ 23 und 24 - ausgenommen die Verteilungsgrundsätze des Abs. 1 -, die §§ 25 bis 42a, 46 - dessen Abs. 2 jedoch nach Maßgabe der §§ 13 Abs. 4 und 6 und 39 Abs. 18 Z 2 dieses Bundesgesetzes - und 46a bis 46c, 49a und 52a des Miet-
rechtsgesetzes auf die Überlassung des Gebrauches einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes aus dem Titel eines Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrages auch in den Fällen anzuwenden, in denen § 1 des Mietrechtsgesetzes anderes bestimmt;
b) sind abweichend von lit. b die §§ 12 bis 14 MRG nicht anzuwenden und darf die Mindestbefristungsdauer von drei Jahren für Wohnungen gemäß § 29 Abs. 1 Z 3 lit. b MRG nur unterschritten werden, wenn ein Miet- oder sonstiger Nutzungsvertrag:
aa) über einen Mietgegenstand, der im Rahmen eines Beherbergungsbetriebes ohne touristische Nutzung mit einer Mindestvertragsdauer von zwei Monaten oder des Betriebes eines hierfür besonders eingerichteten Heimes für ledige oder betagte Menschen, Lehrlinge, jugendliche Arbeitnehmer, Schüler oder Studenten oder
bb) in einem Studentenheim, das nicht ausgelastet ist, ein kurzfristiger Gastvertrag iSd § 5b Studentenheimgesetzes mit Personen, die keine Studierenden gemäß § 4 Abs. 1 Studentengesetz sind abgeschlossen wird.
Begründung
Zu 1 Z 11:
Die gestrichene Wortfolge stellt auf den § 20 Abs. 1 ab, der Mindestbefristungen bis 3 Jahre für bestimmte Bereiche vorsieht, obwohl Befristungen im WGG bislang nicht erlaubt waren.
Zu 2 Z 32:
Dieser Katalog des § 20 Abs. 1 Z1 lit. C soll eine taxative Aufzählung enthalten, unter welchen Umständen eine Befristung die kürzer als 3 Jahre dauert, zulässig ist. Belässt man die vorgeschlagene Fassung der WGG-Novelle 2019, würden befristete Mietverträge, die sogar kürzer als 3 Jahre sind zulässig. Befristete Mietverhältnisse widersprechen grundsätzlich dem Gedanken des sozialen Wohnbaus und sind aus sozialpolitischer Sicht abzulehnen.
Wohnen ist ein Grundbedürfnis, eine Befristung bedeutet für den Mieter immer eine gewisse Abhängigkeit vom Vermieter. Der Vermieter hat es in der Hand immer wieder neuerliche Mietverhältnisse mit den Mietern abzuschließen und es ist unerheblich, welche Personengruppen als Zielgruppe definiert werden. Somit wären auch Kurzzeitmietverträge und Kettenmietverträge zulässig. Mietverträge geförderter Wohnungen dürfen keiner Befristung unterliegen.
Bisher konnten Mieterverträge einer gemeinnützigen Bauvereinigung lediglich unbefristet abgeschlossenen werden. Diese Regelung hat den Mietern die Sicherheit gegeben ein dauerhaftes auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Mietverhältnis eingegangen zu sein.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag des Kollegen Feichtinger ist verteilt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stark. – Bitte.
Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe politikinteressierte Menschen! Auch ich darf mich noch zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz äußern und stelle voran, dass ich davon ausgehe, dass uns hier ein Punkt oder vielleicht auch zwei
Punkte einen, nämlich dass es uns allen ein Anliegen ist, dass Menschen in Österreich gut wohnen können sollen.
Menschen in Eigentum, Menschen in Miete, Menschen, die eine Wohnung suchen, Menschen, die schon Wohnungen haben – alle sollen wohnversorgt werden. Ich denke, das ist ein gemeinsames Anliegen.
Dazu noch einige wenige Fakten: In Österreich betrifft das WGG 40 Prozent aller Mietverhältnisse, dementsprechend wichtig ist auch, dass wir da gute gesetzliche Grundlagen schaffen. Über 900 000 Wohnungen werden von gemeinnützigen Wohnbauträgern errichtet und gemanagt, das ist eine gewaltige Leistung, die zur Wohnversorgung der Österreicherinnen und Österreicher beiträgt, wobei die Mietquote in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist, nämlich von 39,9 Prozent im Jahr 2006 auf sage und schreibe 42,8 Prozent im Jahr 2018. Auch die Anzahl der Einpersonenhaushalte nimmt zu und die durchschnittliche Haushaltsgröße nimmt entsprechend ab.
Meine Damen und Herren, die gemeinnützigen Wohnbauträger bilden seit 50 Jahren eine erhebliche Säule des heimischen Wohnungsmarktes. Ich kann das aus eigener Erfahrung berichten: Als ich 20-jähriger Alleinverdiener – Landesbediensteter – war, war es für mich wichtig, mit zwei Kindern auch eine Wohnung zu bekommen, die ich mir leisten kann. Das war eminent wichtig. Ich denke, der Dank gilt allen, die im gemeinnützigen Wohnungssektor einen Beitrag leisten. Dementsprechend sollte es uns auch einen, dass es nicht nur den Mietern und den Menschen gut gehen sollte, sondern dass auch die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften leben können, meine Damen und Herren.
Da gehen die Meinungen doch etwas auseinander, denn wenn die Kolleginnen und Kollegen Becher und Co meinen, das sei nur PR-Politik und Symbolpolitik und Ähnliches, dann, meine Damen und Herren, muss ich darauf verweisen, dass wir zum Thema PR-Politik heute am Vormittag den besten Beitrag gehört haben, nämlich zum Thema Parteienfinanzierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPÖ, da haben Sie einen erstklassigen Beitrag zum Thema Symbolpolitik geleistet, das muss unterstrichen werden. Das, was hier heute Vormittag über die Bühne gegangen ist, lehne ich zutiefst ab. (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist für uns wichtig, dass wir für die gemeinnützigen Wohnbauträger einen Rahmen schaffen, in dem es ihnen auch in Zukunft möglich sein soll, den Menschen diesen Wohnraum anzubieten.
Kollegin Becher, Sie weisen auf die abgestufte Miete hin: Es ist essenziell, dass es den Wohnbauträgern möglich ist, Wohnungen auch nach 30 Jahren wieder instand zu setzen, Wohnungen herzurichten – die abgesenkte Miete würde das unmöglich machen. (Zwischenruf der Abg. Becher.) Dementsprechend glaube ich, dass dieser Gesetzentwurf, dieser Vorschlag nun eine wirklich gute Grundlage dafür bietet, den Wohnbaugenossenschaften und den Wohnbauträgern in Zukunft ein gutes Wirtschaften zu ermöglichen. Eines ist nämlich auch klar: Wenn es den Wohnbauträgern nicht gut geht und wenn die Wohnbauträger nicht überleben können, dann gibt es auch für die Mieter schwierigste Verhältnisse. Das wollen wir mit Sicherheit nicht! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Becher.)
16.27
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rossmann. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte dort anknüpfen, worüber Kollege Josef Lettenbichler
gesprochen hat. Er hat damit begonnen, über das Wohnen zu reden, und ist dann bei der Energie gelandet. Das ist irgendwo naheliegend, denn zum Wohnen gehört die Wärme, zur Wärme gehört ein Heizsystem, und ein Heizsystem hat immer auch mit Klima und mit Treibhausgasen zu tun.
Er hat geschildert, was in der gegenwärtigen Legislaturperiode passiert beziehungsweise nicht passiert ist. Mir ist zu wenig passiert, ich habe im Umwelt- und im Wirtschaftsausschuss immer wieder darauf hingewiesen. Bedauerlicherweise ist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz nicht mehr in die Wege geleitet worden, worauf du hingewiesen hast. Es ist aber so, dass jetzt noch eine Reihe von Anträgen mit Fristsetzungen vorliegt, betreffend die wir die Hoffnung haben, dass wir auch über den Sommer und bis zum Herbst noch eine Reihe von Dingen im Bereich des Ökostromgesetzes, aber auch im Bereich des Ölkesselverbots, das du angesprochen hast, weiterbringen können.
Du hast dann einen Entschließungsantrag eingebracht, der sich mit dem sogenannten Raus-aus-dem-Öl-Bonus befasst, das heißt mit der Sanierungsoffensive, mit der Umstellung von Ölkesseln auf klimafreundlichere, klimaverträglichere Heizsysteme. Im Kampf gegen die Klimaerhitzung läuft uns in der Tat die Zeit davon. Und ich gebe dir recht: Jetzt muss gehandelt werden; wann, wenn nicht jetzt? Das gilt natürlich insbesondere beim Tausch fossiler Heizsysteme, insbesondere bei den Ölkesseln. Die Förderung des Tauschs von Ölkesseln kann eine Win-win-Situation herbeiführen: Einerseits wird dadurch der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert, andererseits gelingt es dadurch natürlich, bei den Heizkosten zu sparen.
Für diesen Kesseltausch waren im ersten Halbjahr 2019 42,7 Millionen Euro vorgesehen, und diese 42,7 Millionen Euro waren binnen dreieinhalb Monaten verbraucht. Das zeigt, dass die Nachfrage sehr, sehr hoch ist. Das zeigt aber auch, dass wir weitere Mittel für den Tausch von Ölkesseln brauchen. Daher habe ich zunächst den Vorschlag gemacht, nicht weitere 10 Millionen Euro für das restliche Jahr zur Verfügung zu stellen, sondern den gleichen Betrag, nämlich 42,7 Millionen Euro, der auch schon im ersten Halbjahr zur Verfügung gestanden ist.
Jetzt habe ich natürlich bei der ÖVP, bei der FPÖ, bei der SPÖ, bei den NEOS rundgefragt, wer die 42,7 Millionen Euro unterstützt. Da hat sich dann herausgestellt, dass dieser Antrag keine Mehrheit finden würde, und ich bin daher auf einen Betrag zurückgegangen, den auch die FPÖ – Herr Kassegger – vorgeschlagen hat, nämlich 20 Millionen Euro: besser als die 10 Millionen Euro, die im ÖVP-Antrag enthalten sind.
Warum ist das besser als 10 Millionen Euro, aber immer noch zu wenig? – Das ist deshalb zu wenig, weil ja in der Klimastrategie vorgesehen ist, dass bis 2030 300 000 Ölkessel getauscht werden müssen, das heißt, jedes Jahr 30 000 Ölkessel. Da darf man bei der Förderung nicht sparen, da muss man klotzen. Da wären die 42,7 Millionen Euro ohnehin ein immer noch zu geringer Betrag.
Da auch bei der ÖVP die Sorge aufgetreten ist, dass das mit dem Budgetpfad nicht vereinbar sei, dass das nicht finanzierbar sei, möchte ich hier Folgendes anfügen: Der Budgetpfad, der mittelfristige Finanzrahmen, wie er im Frühjahr des Vorjahres beschlossen worden ist, ist dadurch keineswegs in Gefahr. Ich habe mir die Rücklagensituation des Ressorts ein bisschen angeschaut und festgestellt, dass im Ressort per Ende 2018 Rücklagen in der Größenordnung von fast 400 Millionen Euro vorhanden gewesen sind. Das heißt, es wäre ein Leichtes, da zu klotzen und nicht zu kleckern.
Nichtsdestotrotz will ich nicht unzufrieden sein und möchte daher einen Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufstockung der Förderungsmittel für die Sanierungsoffensive 2019 mit dem ‚Raus aus dem Öl-Bonus‘“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert,
1. die Sanierungsoffensive 2019 mit dem ‚Raus aus dem Öl-Bonus‘ bis 31. Juli 2019 neu zu dotieren und für das restliche Jahr 2019 weitere 20 Mio. Euro an Förderungsmitteln zur Verfügung zu stellen sowie
2. zukünftig das Förderregime der Sanierungsoffensive jährlich zu evaluieren und die Ergebnisse zu veröffentlichen.“
*****
Ich lade alle Fraktionen ein, im Sinne dessen, was ich beschrieben habe, diesen Antrag zu unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT sowie des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)
16.33
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Bruno Rossmann, Klaus Uwe Feichtinger, Axel Kassegger Kolleginnen und Kollegen
betreffend Aufstockung der Förderungsmittel für die Sanierungsoffensive 2019 mit dem „Raus aus dem Öl-Bonus“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22: Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird (653 d.B.) in der 86. Sitzung des Nationalrates am 3. Juli 2019
Begründung
Im Kampf gegen die Klimaerhitzung läuft uns die Zeit davon. Mittlerweile zeichnet sich ab, dass die Versäumnisse beim Klimaschutz nicht nur zur ökologischen Katastrophe werden, sondern sie sind auch für zukünftige Budgetplanungen von immenser Relevanz, sollten die auf EU-Ebene vereinbarten Ziele zur Emissionsreduktion nicht erreicht werden. In der Anfragebeantwortung 2993/AB hat die ehemalige Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger erstmalig eingestanden, dass Österreich ohne zusätzliche Maßnahmen nach Schätzungen ihres Ministeriums „Kosten in Höhe von 1,3 bis zu 6,6 Milliarden Euro für die gesamte Periode bis 2030 für den Ankauf von Zertifikaten anfallen könnten“.1
Abseits einer ökosozialen Steuerreform, gegen die sich die Vorgängerregierung vehement gewehrt hat, sind konkrete Maßnahmen mit echten Lenkungseffekten in vielen
Bereichen – etwa dem Verkehrsbereich – nur schwer zu finden und umzusetzen. Nicht so im Bereich des Heizens. Hier ist relativ klar, was getan werden muss: Mittels thermischer Sanierung und des Austauschs fossiler Heizsysteme (insbesondere Ölkessel) gegen erneuerbare können der Ausstoß von Treibhausgasen ebenso wie die Heizkosten drastisch reduziert werden. Eine klassische Win-Win-Situation also. Dementsprechend hoch war und ist die Nachfrage nach der mit 42,7 Mio. Euro dotierten Sanierungsoffensive 2019 mit dem „Raus aus dem Öl-Bonus“. Die Aktion startete am 1. März 2019 und musste bereits am 18. Juni 2019 beendet werden, weil die Mittel aufgebraucht waren.
Es ist fahrlässig, diese Nachfrage zu ignorieren und durch Inaktivität weitere Emissionsreduktionen zu verhindern. Wie bereits erwähnt handelt es sich hierbei um einen Bereich, bei dem die Österreicherinnen und Österreicher aktiv im Kampf gegen die Klimaerhitzung mitwirken können und wollen, während es in anderen Segmenten, wie etwa dem Verkehrsbereich, deutlich schwieriger fallen wird, diese Bereitschaft herzustellen. Daher muss diese Chance der vergleichsweisen „einfachen“ Reduktion genutzt werden. Es müssen weitere Mittel auch für das zweite Halbjahr wieder zur Verfügung gestellt werden, damit keine künstlich geschaffene Blockade entsteht, sondern die Sanierungen und der Austausch von Ölkesseln weiterlaufen.
Dem Argument, es handle sich um eine weitere Belastung des Budgets sei entgegengehalten, dass dieses nur bei einer äußerst kurzsichtigen Betrachtungsweise vorgebracht werden kann. Ohnehin übersteigen letztlich die Kosten einer Klimakatastrophe jeglichen Betrag, der zu ihrer Verhinderung ausgegeben wird, um ein Vielfaches. Doch selbst bei einer etwas kurzfristigeren und budgetorientierten Analyse sollte klar sein, dass langfristige Investitionen wie diese Förderaktion enorm dazu beitragen, zukünftige Budgetpfade einfacher zu erreichen. Eben weil sich dadurch die Klimaziele einfacher erreichen lassen und in Folge die Kosten für den Ankauf von zusätzlichen Zertifikaten sinken oder bestenfalls sogar völlig entfallen. Kosten, die Jahr für Jahr anfallen und vermieden werden können.
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert,
1. die Sanierungsoffensive 2019 mit dem „Raus aus dem Öl-Bonus“ bis 31. Juli 2019 neu zu dotieren und für das restliche Jahr 2019 weitere 20 Mio. Euro an Förderungsmitteln zur Verfügung zu stellen sowie
2. zukünftig das Förderregime der Sanierungsoffensive jährlich zu evaluieren und die Ergebnisse zu veröffentlichen.“
1 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_02993/imfname_750330.pdf
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht in Verhandlung.
Ich darf die Delegation des Wirtschaftsbundes Mistelbach recht herzlich auf unserer Zuschauergalerie begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
16.34
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Geschätzte Besucher auf der Galerie! Die heutige Debatte zeigt: Die Gemeinnützigkeit hat in Österreich durchaus eine große Bedeutung, wenn es ums Wohnen geht, aber Kollege Stark hat das schon ausgeführt.
Die Mietquote ist in den letzten Jahren gestiegen, und ich glaube, mit dem heutigen Paket, mit der Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, setzen wir Impulse und schaffen wir Möglichkeiten, das Ganze zu verbessern und zu optimieren. Ich möchte mich eingangs bei allen bedanken, die über die letzten Monate dabei mitgewirkt haben, das war eine durchaus intensive und nachhaltige Arbeit.
Aus meiner Sicht geht es zunächst um den Bereich Mietkauf, bei dem wir Möglichkeiten schaffen, früher zu kaufen, womit wir jungen Menschen die Chance geben, dass sie für die Zukunft vorsorgen. Das Schaffen von Eigentum ist nachweislich die günstigste Form des Wohnens.
Weiters ist es wichtig, dass wir die Spekulation – da haben wir durchaus unterschiedliche Zugänge – verhindern, dass nicht zu überhöhten Preisen weiterverkauft werden kann. Ich glaube, auch da müssen wir Impulse und Akzente setzen. Der Blick nach Deutschland zeigt uns ja auch, dass die Menschen auf die Straße gehen, wenn es darum geht, dass Wohnen nicht mehr leistbar ist, und daher, glaube ich, ist es ganz wichtig, dass wir hier Maßnahmen setzen, um der Spekulation Einhalt zu gebieten.
Eine Herausforderung ist – das wurde heute auch schon erwähnt – natürlich auch das ganze Thema Energieeinsatz sowie die Klima- und Energieziele. Es gibt viele Objekte in Österreich, die sanierungsbedürftig sind, und da muss es unser Ziel sein, dass wir diese Dinge mit erneuerbaren Energieträgern in den Griff bekommen, diese nutzen und ausbauen und zum Beispiel Photovoltaik und andere erneuerbare Energiequellen einsetzen.
Insgesamt ist mir ein Punkt sehr wichtig, das ist das Verbot der touristischen Nutzung. Wir haben in Tirol gerade in den letzten Jahren eine Welle erlebt, dass das Beispiel Airbnb – Sozialwohnungen wurden eben zu Dumpingpreisen in einem gewissen Bereich auch weitervermietet – da durchaus riesige Probleme mit sich gebracht hat. Daher, glaube ich, ist es wichtig, dass wir das abstellen können. Missbrauch von Sozialkapital für den eigenen Vorteil ist auf alle Fälle abzulehnen. Wir haben derzeit in Innsbruck 300 Wohnungen, die über Airbnb vermietet werden, und ich glaube, es ist wichtig, dass wir da in diesem Sinn ein Verbot aussprechen können. Die Stadt Innsbruck hat das bereits angekündigt.
Insgesamt ist diese Novelle ein Paket, wir brauchen aber noch viel, viel mehr Maßnahmen für niedrigere Kosten und leistbares Wohnen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir Chancen und Möglichkeiten schaffen.
Abschließend darf ich mich bei Kollegen Hans Singer bedanken, der mit seinem Team und natürlich mit den Expertinnen und Experten nach langer Arbeit und intensivem und nachhaltigem Einsatz gemeinsam mit Kollegen Schrangl eine tolle Novelle auf den Weg gebracht hat. Wir sollten uns heute mit dieser Novelle aufmachen, das Wohnen in Österreich günstiger zu machen. Vielen Dank, lieber Kollege Hans Singer! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.37
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Letzte in der Debatte ist Frau Abgeordnete Bißmann zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Bundesminister! Ich möchte jetzt wieder über Ölkessel sprechen.
Heute hat uns die Fridays-for-Future-Bewegung am Eingang ins Parlament begrüßt. Diese jungen Menschen stehen nicht während der Sommerferien bei 25 Grad um 8 Uhr morgens auf und demonstrieren, weil ihnen fad ist. Sie demonstrieren, weil ihnen ihre Zukunft am Herzen liegt und weil sie am meisten von den Entscheidungen, die wir hier treffen, betroffen sind.
Über eine dieser Entscheidungen debattieren wir heute auch: Es geht um die Ölheizungen in Wohnräumlichkeiten. Neben den CO2-Emissionen des Verkehrs hat ja die Raumwärme bekanntermaßen einen erheblichen Anteil an der nationalen CO2-Bilanz. Öl, das wir in Ölkesseln verbrennen, ist ein wahrer Klimawandeltreiber. Wir müssen wirklich die Verbrennung von Öl für Heizzwecke komplett einstampfen, und daher stimme ich bei dem eingebrachten Unselbständigen Entschließungsantrag der Kollegen Josef Lettenbichler, Kolleginnen und Kollegen, das Budget für die Sanierungsoffensive 2019 um 10 Millionen Euro aufzustocken, selbstverständlich mit, damit bin ich einverstanden.
Allerdings ist das, wie Kollege Rossmann vorhin gemeint hat, nicht ausreichend. Es waren 42,7 Millionen Euro im Budgettopf, die schon im Juni aufgebraucht waren. Das zeigt eine große Nachfrage und auch die Bereitschaft der Konsumenten, von klimaschädlichem Öl auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen.
Der zweite Unselbständige Entschließungsantrag, der durch Kollegen Bruno Rossmann eingebracht wurde, schlägt eben eine höhere Aufstockung vor, nämlich 20 Millionen Euro, und ich stimme auch dem zu. Es soll der Bessere und Stärkere gewinnen, und der Stärkere wird dann den Schwächeren schlagen.
Ja, in Wahrheit reicht aber selbst diese Aufstockung um 20 Millionen Euro nicht; es braucht nämlich 100 Millionen Euro jährlich. Wir haben noch 700 000 Ölkessel in Österreich – 700 000! Dafür, dass wir uns eben schnell genug von diesen Ölkesseln verabschieden können, braucht es diese 100 Millionen Euro im Jahr. Das klingt jetzt nach viel, aber ich wage ein Gedankenspiel: Was würde passieren, wenn man die klimaschädlichen Subventionen, die in Österreich in Summe bei 3,8 bis 4,7 Milliarden Euro liegen, in Anreize für klimafreundliches Verhalten umschichtet? Alternativsysteme sind technisch und marktwirtschaftlich schon längst ausgereift. Seit 20 Jahren bin ich in der Energiewendebranche, und immer wieder musste ich hören: Technisch und wirtschaftlich wäre alles fertig, die Energiewende wäre in total kurzer Zeit möglich, aber die Politik fehlt noch, die dreht noch nicht an den Stellschrauben.
Wir haben uns also verpflichtet. Österreich hat sich schon vor Jahren verpflichtet, die Politik umweltfreundlicher zu gestalten, und die Einhaltung des 1,5-Grad-Zieles des Pariser Klimaabkommens ist eine wichtige Zielsetzung für Österreich. Wir wollen 2030 ja auch keine milliardenhohen Strafzahlungen zahlen, weil wir die EU-Klimaschutzziele nicht eingehalten haben. Wenn man diese 100 Millionen Euro, die es im Jahr braucht, den Strafzahlungen in Milliardenhöhe und den klimaschädlichen Subventionen von 4,7 Milliarden Euro im Jahr gegenüberstellt, dann erschließt sich aber, wo wir die Prioritäten setzen sollten. Es ist wirklich an der Zeit, die Finanzierung neu zu denken und umzustrukturieren: weg von klimaschädlicher hin zu umweltfreundlicher Subventionierung.
Ich freue mich aber auch, so wie sich auch die Kollegen vorhin gefreut haben, darüber, dass wir heute dann doch noch einige wirksame Maßnahmen setzen können und dass
uns das freie Spiel der Kräfte eine Aufstockung des Budgets für den Ölkesseltausch ermöglicht. Ich freue mich auch über den Fristsetzungsantrag, der heute durch Kollegen Lettenbichler eingebracht wurde, bezüglich des Antrages, der ein bundesweites Verbot von Ölkesseln in Neubauten vorsieht. – Auch das freut mich!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und lassen Sie uns weiterhin gemeinsam kräftig für die Energiewende und für den Klimaschutz im Land arbeiten! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich habe Sie vorhin übersehen, tut mir leid, Frau Ministerin. Ich begrüße Sie hiermit nachträglich. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
16.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen und wir kommen wirklich zu einem sehr, sehr reichhaltigen Abstimmungskonvolut.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden der Ausschussanträge getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Entwurf betreffend Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz in 653 der Beilagen.
Hiezu liegen sieben Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge der Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen, ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen sowie zwei Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen vor.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Becher vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen und vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des § 8 Abs. 3 in Z 11.
Wer sich für diesen Antrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, und das ist daher abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche die Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, ebenfalls um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall von § 8 Abs. 4, 5 und 6 in Z 11.
Wer für diese Änderung ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Ich lasse über die Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen. – Das ist die Mehrheit, und das ist daher angenommen.
Ich komme nun zur getrennten Abstimmung über Ziffer 13 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Mitglieder, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das scheint einstimmig zu sein, und das ist damit angenommen.
Ich gelange gleich zur getrennten Abstimmung über Ziffer 14 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer ist dafür? – Einstimmig angenommen.
Ich komme nun zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung einer Ziffer 16a und Änderung der Ziffer 17.
Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, das ist daher abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über die Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer ist dafür? – Das ist die Mehrheit, das ist daher angenommen.
Ich gelange nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Kollegin Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall der Ziffer 18.
Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, das ist daher abgelehnt.
Wer ist für diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes? – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Ich komme nun zum Abänderungsantrag der Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall der Ziffer 22 und Änderung der Ziffer 23.
Wer stimmt dem zu? – Das ist auch die Minderheit, abgelehnt.
Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes. – Gegenteiliges Stimmverhalten: Daher ist das mit Mehrheit angenommen.
Nun kommt die Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ziffern 25 und 25a sowie Einfügung einer Ziffer 25b.
Wer erteilt dem die Zustimmung? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes. – Das erhält eine Mehrheit und ist daher angenommen.
Abstimmung über den Abänderungsantrag der Kollegin Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall der Ziffer 28 und Änderung der Ziffer 29.
Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Ich werde sogleich über die Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen. – Das hat die Mehrheit und ist daher beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung des Abänderungs- - des Abst- - des Abänderungsantrages der Abgeordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Änderung in Ziffer 34. (Abg. Jarolim: Würde Ihnen nicht schaden, wenn Sie Cello spielen während der Sitzung!) – Würden Sie kurz ruhig sein? Danke!
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.