Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

86. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Mittwoch, 3. Juli 2019

 

XXVI. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

86. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVI. Gesetzgebungsperiode                        Mittwoch, 3. Juli 2019

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 3. Juli 2019: 9.12 – 21.51 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über die Anträge

457/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Par­teien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,

846/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Par­teien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,

847/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Par­teien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, und

858/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), BGBl Nr. 56/2012, geändert wird

2. Punkt: Bericht über den Antrag 863/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat und im Bun­desrat erleichtert wird, geändert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 56/A und Zu 56/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Partei­engesetz 2012 und das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird

4. Punkt: Bericht über den Antrag 464/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird

5. Punkt: Bericht über den Antrag 828/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geän­dert wird

6. Punkt: Bericht über den Antrag 833/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 2

gesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geän­dert wird

7. Punkt: Bericht über den Antrag 834/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geän­dert wird

8. Punkt: Bericht über den Antrag 835/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geän­dert wird

9. Punkt: Bericht über den Antrag 848/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert werden

10. Punkt: Bericht über den Antrag 849/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geän­dert wird

11. Punkt: Bericht über den Antrag 829/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­ge­setz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird

12. Punkt: Bericht über den Antrag 831/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert werden

13. Punkt: Bericht über den Antrag 861/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bun­desgesetz über Vereine (Vereinsgesetz 2002 – VerG) geändert werden

14. Punkt: Bericht über den Antrag 864/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung des Bundes für politische Parteien geändert wird

15. Punkt: Bericht über den Antrag 914/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ge­halts­­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinarge­setz 2014, das Poststrukturgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und das Bundes-Perso­nalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2019)

17. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

18. Punkt: Bericht über den Antrag 862/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 3

19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 geändert wird

20. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Euro­päischen Union und das Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wert­papieren und anderen Kapitalveranlagungen erlassen werden sowie die Bundesab­gabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Börse­gesetz 2018, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Immobilien-Investment­fonds­ge­setz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarkt-Geld­wäschegesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Glücksspielgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (EU-Finanz-Anpas­sungs­gesetz 2019 – EU-FinAnpG 2019)

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird

22. Punkt: Bericht über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemein­nützig­keitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird

23. Punkt: Bericht über den Antrag 178/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Korruptionsprävention in Aufsichtsräten gemein­nütziger Wohnbaugesellschaften

24. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur

25. Punkt: Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffent­licher Urkunden von der Beglaubigung

26. Punkt: Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930; Emp­fehlung (Nr. 203) betreffend ergänzende Maßnahmen zur effektiven Beseitigung von Zwangsarbeit

27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) erlassen wird

28. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (19. FSG-Novelle)

29. Punkt: Bericht über den Antrag 915/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (32. StVO-Novelle)

30. Punkt: Bericht über den Antrag 918/A der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 4

31. Punkt: Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahn­verkehr (COTIF) und der Anhänge D (CUV), F (APTU) und G (ATMF) zum Über­ein­kommen

32. Punkt: Bericht über den Antrag 917/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige ge­werbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG) geändert wird, sowie über den

Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes

33. Punkt: Bericht über den Antrag 916/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (37. KFG-Novelle)

34. Punkt: Bericht über den Antrag 911/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung einer weltanschaulich neutralen Sexualerziehung

35. Punkt: Bericht über den Antrag 925/A(E) der Abgeordneten Mario Lindner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung Finanzierung qualitätsvoller sexueller Bildung an Schulen

*****

Inhalt

Nationalrat

Schlussansprache des Präsidenten Mag. Wolfgang Sobotka .............................. 289

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 23

Ordnungsruf ................................................................................................................... 32

Geschäftsbehandlung

Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 508/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Auf­wertung der persönlichen Assistenz“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen – Annahme ............................................  23, 285

Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 944/A der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Führung des Bun­des­haushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen – Ablehnung ........................................................  23, 285

Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Berichterstattung über den Antrag 967/A(E) der Abge­ordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Eva Maria Holzleitner, BSc, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „unabhängiger Mo-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 5

ni­toringausschuss zur Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen – Ablehnung ........................................................  24, 285

Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 931/A(E) der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Erreichung nationaler und internationaler Klimaziele“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen – Ablehnung ........................................................  24, 285

Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 932/A(E) der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verhandlungen Österreichs über ein internationales Zusammenwirken zum Erhalt der Regenwälder durch Ausgleichszahlungen an die Grundeigentümer“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen – Annahme .................................................................................................  24, 285

Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 933/A(E) der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Eintreten Österreichs für den Erhalt der letzten europäischen Urwälder durch Ausgleichszahlungen der EU an die Grundeigentümer“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen – Ablehnung               24, 285

Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 935/A(E) der Abgeordneten Johan­nes Schmuckenschlager, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Michael Bernhard, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erklärung des Climate Emergency“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen – Zurückziehung  24, 285

Antrag der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zur Berichterstattung über den Antrag 516/A der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz 1996, zuletzt geändert durch das BGBI. I Nr. 107/2017, geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung           24, 285

Antrag der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung zur Berichterstattung über den Antrag 825/A(E) der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fit 4 AI – Aufklärungsfokus bei der Entwicklung und Umsetzung der österreichischen Strategie für Künstliche Intelligenz ,AlM AT 2030‘“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 13. September 2019 zu setzen – Ablehnung ..........................................................................................  24, 286

Antrag der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung zur Berichterstattung über den Antrag 826/A(E) der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zivil­gesellschaftliche Repräsentanz in österreichischen Beratungsgremien zu  Künst­licher Intelligenz (KI)“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 13. September 2019 zu setzen – Ablehnung       24, 286

Antrag des Abgeordneten Ing. Markus Vogl, dem Ausschuss für Konsumen­tenschutz zur Berichterstattung über den Antrag 926/A(E) der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzielle Absicherung für den VKI durch Erhöhung der Basisförderung“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Annahme ....................................................  24, 286


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 6

Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Philip Kucher, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Bericht­erstattung über den Antrag 927/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 4. Juli 2019 zu setzen – Annahme ...............................................................................................................  24, 286

Antrag der Abgeordneten Philip Kucher, Gabriela Schwarz und Mag. Gerhard Kaniak, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 936/A der Abgeordneten Philip Kucher, Gabriela Schwarz, Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich (Gehalts­kassengesetz 2002) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Zurückziehung    24, 285

Antrag der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Michael Bernhard und Mag. Bruno Rossmann, dem Um­weltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 935/A(E) der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Michael Bern­hard, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erklärung des Climate Emergency“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Annahme  24, 286

Antrag des Abgeordneten Josef Muchitsch, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 941/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 4. Juli 2019 zu setzen – Annahme ...................................................  24, 286

Antrag der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 942/A der Abgeord­neten Mag. Thomas Drozda, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 23. September 2019 zu setzen – Ablehnung           24, 286

Antrag des Abgeordneten Josef Muchitsch, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 943/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ausreichende Budgetmittel für den Arbeitsmarkt“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 4. Juli 2019 zu setzen – Ablehnung ...............................................................................................  24, 286

Antrag der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den An­trag 947/A der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle ,Agrarmarkt Austria‘ (AMA-Gesetz 1992), BGBI. Nr. 376/1992, geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung ......  25, 286

Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 948/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bekenntnis zur Reduktion des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Biodiversität und des Wassers bei allen öffentlichen Institutionen, den Anstalten öffentlichen Rechts sowie Unternehmen und Gesellschaften mit Mehr-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 7

heitsbeteiligung des Bundes“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. Sep­tem­ber 2019 zu setzen – Annahme ....................................................  25, 286

Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 949/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Förderung der Forschung und Innovation zur Reduktion des Einsatzes chemi­scher Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Biodiversität und des Wassers“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – An­nahme ..........................................................  25, 286

Antrag des Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, dem Verfassungsaus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 951/A der Abgeordneten Dr. Niko­laus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000 geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung ...................................................  25, 287

Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 952/A der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird,“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. September 2019 zu setzen – Annahme .................  25, 287

Antrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 953/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz und das Personenstandsgesetz 2013 geändert werden (,Ehe-Partnerschafts-Anpassungsgesetz 2019 – EPAG 2019‘)“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. September 2019 zu setzen – Ablehnung ..........................................................  25, 287

Antrag des Abgeordneten Josef Schellhorn, dem Finanzausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 954/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ökologisierung des Steuersystems“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung            25, 287

Antrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 955/A der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September zu setzen – Ablehnung ..................................  25, 287

Antrag der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zur Berichterstattung über den Antrag 960/A der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Annahme         25, 287

Antrag der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zur Berichterstattung über den Antrag 962/A(E) der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „fairer Finanzierungsschlüssel für die Ökostromförderung“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung ..............  25, 287

Antrag der Abgeordneten Birgit Silvia Sandler, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Berichterstattung über den Antrag 963/A der Abgeordneten Birgit


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 8

Silvia Sandler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz 2001 geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung ..............  25, 287

Antrag der Abgeordneten Maria Großbauer und Sandra Wassermann, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 964/A(E) der Abgeord­neten Maria Großbauer, Sandra Wassermann, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Status der Welterbestätte ,Historisches Zentrum von Wien‘ auf der Welt­erbe-Liste“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Annahme    25, 287

Antrag des Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 968/A der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Dr. Irmgard Griss, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministerien­gesetz 1986 – BMG) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 4. Juli 2019 zu setzen – Annahme  25, 287

Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 880/A der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Vorschüssen auf den Unterhalt von Kindern (Unterhaltsvorschussgesetz 1985 – UVG), BGBI. Nr. 451/1985, geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 13. September 2019 zu setzen – Ablehnung .........................  25, 288

Antrag des Abgeordneten Michael Bernhard, dem Umweltausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 950/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung eines Bundesnaturschutz­ge­setzes“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung ..............................................................................................................  25, 288

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Aus­schussberichte 661, 672, 660, 662, 663, 664, 665, 666, 667, 668, 669, 670, 671, 673, 674, 675, 676 und 678 d.B. gemäß § 44 (2) GOG     ............................................................................................................................... 26

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 GOG             ............................................................................................................................... 26

Unterbrechung der Sitzung ...................................................................................  75, 81

Wortmeldung des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer betreffend Zulässigkeit von Wortmeldungen      ............................................................................................................................... 80

Antrag der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, den Antrag 917/A der Abgeord­neten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG) geändert wird, sowie den Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxi­gewer­bes in der Fassung des Ausschussberichtes 640 d.B. gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG an den Verkehrsausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ....  270, 270

Antrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 911/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 9

Sicherstellung einer weltanschaulich neutralen Sexualerziehung (651 d.B.) ge­mäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG an den Unterrichtsausschuss rückzuverweisen – Ablehnung .  284, 284

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsident Mag. Wolfgang Sobotka ............................................................................................ 288

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ................................ 289

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 23

Ausschüsse

Zuweisungen ................................................................................................................ 289

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Anträge

457/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politi­scher Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,

846/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politi­scher Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,

847/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politi­scher Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, und

858/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), BGBl Nr. 56/2012, geändert wird (661 d.B.) ............... 26

2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 863/A der Ab­geordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat und im Bundesrat erleichtert wird, geändert wird (672 d.B.) ................................................................................................................ 27

3. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 56/A und Zu 56/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 und das Geschäftsordnungs­gesetz 1975 geändert wird (660 d.B.) ............................... 27

4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 464/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen be


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 10

treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird (662 d.B.) ........................................... 27

5. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 828/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (663 d.B.)                          27

6. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 833/A der Ab­geordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politi­scher Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (664 d.B.)                          27

7. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 834/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (665 d.B.)                          28

8. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 835/A der Ab­geordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politi­scher Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (666 d.B.)                          28

9. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 848/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert werden (667 d.B.) .......................................................................... 28

10. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 849/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (668 d.B.)                   28

11. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 829/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (669 d.B.)                          28

12. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 831/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert werden (670 d.B.) .......................................................................... 28

13. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 861/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Vereine (Vereinsgesetz 2002 – VerG) geändert werden (671 d.B.) ............................................ 28

14. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 864/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung des Bundes für politische Parteien geändert wird (673 d.B.) ......................................... 29

15. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 914/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird (674 d.B.) ........................................... 29


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 11

RednerInnen:

Karl Nehammer, MSc ............................................................................................  29, 73

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 31

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ......................................................................... ..... 33

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 36

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ..... 37

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ..... 39

Dr. Irmgard Griss .................................................................................................... ..... 42

Mag. Thomas Drozda ............................................................................................. ..... 44

Dr. Christoph Matznetter (tatsächliche Berichtigung) ................................................. 46

Dr. Nikolaus Scherak, MA ....................................................................................  46, 75

Ing. Norbert Hofer .................................................................................................  49, 65

Michael Bernhard (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 51

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ..... 52

Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 53

Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ..... 63

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (tatsächliche Berichtigung) .................................. 65

Dr. Josef Moser ............................................................................................................ 66

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................  71, 74

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 74

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................ ..... 81

Entschließungsantrag der Abgeordneten Angela Lueger, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Antrag auf Sonderprüfung des Familienfests im Schlosspark Schönbrunn – Verstoß gegen das Vergabegesetz und Verdacht auf Parteienfinanzierung durch die Hintertür durch Alt-Bundeskanzler Kurz“ – Annahme (E 85) ...............................................  61, 197

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für FPÖ-nahen Verein“ – Annahme (E 86)       69, 196

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vergabeverfahren im Hoch- und Tiefbau des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik aus­übt“ – Annahme (E 87) .................................  70, 196

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anhebung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt“ – Annahme (E 88) .....................................................................  71, 197

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 661 und 672 d.B. ......................................... 194

Kenntnisnahme der 13 Ausschussberichte 660, 662, 663, 664, 665, 666, 667, 668, 669, 670, 671, 673 und 674 d.B. ........................................................................................................................ 197

Gemeinsame Beratung über

16. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (625 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdis­zipli­nargesetz 2014, das Poststrukturgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2019) (675 d.B.)               ............................................................................................................................... 82

17. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (676 d.B.)             ............................................................................................................................... 82


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 12

RednerInnen:

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ..... 82

Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 84

Werner Herbert ....................................................................................................... ..... 85

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 88

Dr. Josef Moser ....................................................................................................... ..... 89

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ..... 90

Christian Lausch ..................................................................................................... ..... 91

Bundesminister Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MBA ................................................ ..... 92

Dr. Josef Moser (tatsächliche Berichtigung) ................................................................ 92

Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Herbert, Mag. Friedrich Ofenauer, Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung“ – Annahme (E 90) .........................................................................  87, 93

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 675 und 676 d.B. ........................................... 93

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 675 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Ermöglichung des Zugangs zur Schwerarbeiterregelung für Justizwachebeamte“ (E 89)                          93

18. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 862/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ge­ändert wird (678 d.B.) .................................................... 94

RednerInnen:

Dr. Maria Theresia Niss, MBA ..................................................................................... 94

Dr. Peter Wittmann ....................................................................................................... 95

August Wöginger (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 97

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 97

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ..... 98

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ..... 99

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 678 d.B. ...................................................... 100

Gemeinsame Beratung über

19. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (624 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 geändert wird (643 d.B.) .......................................................... 100

20. Punkt: Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union und das Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranla­gun­gen erlassen werden sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Alternativfinan­zie­rungsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfonds­ge­setz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Rechnungslegungs-Kontroll­gesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarkt-Geldwäsche­gesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Glücksspielgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (EU-Finanz-An­passungs­gesetz 2019 – EU-FinAnpG 2019) (644 d.B.) .............................................................. 101

RednerInnen:

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 101

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 103


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 13

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 106

Hermann Brückl, MA .............................................................................................. ... 107

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ... 108

Laurenz Pöttinger ................................................................................................... ... 109

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 643 und 644 d.B. ......................................... 110

21. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.) .............................. 112

RednerInnen:

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 113

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 116

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 118

Mag. Gerhard Kaniak .............................................................................................. ... 119

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ... 122

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 124

Doris Margreiter ...................................................................................................... ... 125

Ing. Klaus Lindinger, BSc ...................................................................................... ... 128

Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ... 129

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ... 134

Mag. Michael Hammer ............................................................................................ ... 136

Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 140

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen die jeweiligen Bundesministerien Eigentümerrechte der Republik ausüben“ – Annahme (E 91)  121, 143

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für verschiedene Vereine“ – Annahme (E 92)                121, 143

Entschließungsantrag der Abgeordneten Rudolf Plessl, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert.“ – Annahme (E 93)         132, 143

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesheer: Finanzielle Herausforderungen bewälti­gen – unsere Sicherheit gewährleisten!“ – Ablehnung         139, 143

Annahme des Gesetzentwurfes in 645 d.B. ................................................................. 142

Gemeinsame Beratung über

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den An­trag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird (653 d.B.)                144

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den An­trag 178/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Korruptionsprävention in Aufsichtsräten gemeinnütziger Wohnbauge­sellschaften (654 d.B.) .................................................... 144


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 14

RednerInnen:

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 144

Johann Singer ......................................................................................................... ... 149

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 150

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ... 152

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 156

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 158

Bundesministerin Mag. Elisabeth Udolf-Strobl .................................................. ... 163

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ... 164

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 168

Christian Kovacevic ............................................................................................... ... 171

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 174

Petra Wimmer .......................................................................................................... ... 176

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ... 178

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 182

Christoph Stark ....................................................................................................... ... 184

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 185

Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 189

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................ ... 190

Entschließungsantrag der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die erforderliche Anpassung der Bezüge­begrenzung bei gemeinnützigen Bauvereinigungen im Rahmen der Gebarungs­richtlinienverordnung (GRVO)“ – Annahme (E 94)            155, 193

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Deutschprüfungen als Voraussetzung für den Bezug von Sozialhilfe“ – Ablehnung  162, 194

Entschließungsantrag der Abgeordneten Elisabeth Köstinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufstockung der Mittel für den ,Raus-aus-dem-Öl-Bonus‘ 2019 und Sicher­stel­lung einer entsprechenden Förderung 2020“ – Annahme (E 95)         180, 194

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufstockung der Förderungsmittel für die Sanierungsoffen­sive 2019 mit dem ,Raus aus dem Öl-Bonus‘“ – Annahme (E 96) 187, 194

Annahme des Gesetzentwurfes in 653 d.B. ................................................................. 191

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 654 d.B. ...................................................... 194

Gemeinsame Beratung über

24. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur (386 d.B.)   ............................................................................................................................. 198

25. Punkt: Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zur Befreiung aus­ländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (510 d.B.) ...................................................................................................................... 198

26. Punkt: Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930; Empfehlung (Nr. 203) betreffend ergänzende Maßnahmen zur effektiven Besei­tigung von Zwangsarbeit (564 d.B.)                   198


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 15

RednerInnen:

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ... 199

Bundesminister Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. ....................................... ... 200

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 201

Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ... 202

Martina Kaufmann, MMSc BA ............................................................................... ... 204

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 205

Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ... 206

Mag. Martin Engelberg ........................................................................................... ... 207

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend „Aufhebung ukrainischer Einreiseverbote öster­reichischer Staatsbürger“ – Ablehnung  203, 207

Genehmigung der drei Staatsverträge in 386, 510 und 564 d.B. ................................. 207

Beschlussfassung im Sinne des Art.  50 Abs. 2 Z 4 B-VG hinsichtlich 564 d.B. ......... 208

27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisie­rung über die Regierungsvorlage (574 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bun­des­­gesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwen­dun­gen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) erlassen wird (655 d.B.)     ............................................................................................................................. 208

RednerInnen:

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ... 208

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 210

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 212

Stephanie Cox, BA ................................................................................................. ... 213

Bundesministerin Mag. Elisabeth Udolf-Strobl .................................................. ... 215

Mag. Peter Weidinger ............................................................................................. ... 216

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid .......................................................................  217, 221

Sandra Wassermann .............................................................................................. ... 218

Christoph Stark ....................................................................................................... ... 220

Birgit Silvia Sandler ................................................................................................ ... 221

Entschließungsantrag der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „den Bericht über Auswirkungen der Ausnahmen gemäß § 2 Abs. 3 des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes – WZG“ – Ablehnung ..............................................................................................  211, 222

Entschließungsantrag der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Philip Kucher, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Werbe­kostenstopp für das Digitale Amt“ – Annahme (E 97) ...................................................................................................................  214, 222

Annahme des Gesetzentwurfes in 655 d.B. ................................................................. 222

Gemeinsame Beratung über

28. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (620 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (19. FSG-Novelle) (636 d.B.) ......................... 222

29. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 915/A der Abge­ordneten Christian Hafenecker, MA, Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenver­kehrsordnung 1960 geändert wird (32. StVO-Novelle) (637 d.B.)                            223

RednerInnen:

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 223

Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. ... 225


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 16

Ing. Christian Pewny .................................................................................................. 226

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 227

Bundesminister Mag. Andreas Reichhardt ......................................................... ... 228

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 229

Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ... 230

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................... 233

Claudia Plakolm .......................................................................................................... 234

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, Carmen Schimanek, Christian Kovacevic, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Bericht über Varianten zur Weiterentwicklung des Mautsystems auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Bekämpfung der ,Maut-Flucht‘“ – Annahme (E 98) ........  224, 235

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weiterentwicklung der durch den Ministerialentwurf 144/ME vorgeschlagenen Bestimmungen zur Sicher­stellung eines effektiven Einschreitens gegen Lenkerinnen und Lenker, die sich auf Grund von verbotenem Suchtgiftkonsum in einem fahruntauglichen Zustand befinden“ – Annahme (E 99)       231, 235

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 636 und 637 d.B. ......................................... 235

Gemeinsame Beratung über

30. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 918/A der Abge­ordneten Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisen­bahngesetz 1957 geändert wird (638 d.B.) .................................... 236

31. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisen­bahnverkehr (COTIF) und der Anhänge D (CUV), F (APTU) und G (ATMF) zum Übereinkommen (639 d.B.) ......................................................... 236

RednerInnen:

Johann Singer ......................................................................................................... ... 236

Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. ... 238

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 240

Dr. Christian Stocker .............................................................................................. ... 242

Melanie Erasim, MSc .............................................................................................. ... 242

Bundesminister Mag. Andreas Reichhardt ......................................................... ... 245

Christian Lausch ..................................................................................................... ... 246

Entschließungsantrag der Abgeordneten Johann Singer, Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Entwicklung eines Österreich-Tickets zur Erreichung der Klima-Ziele“ – Annahme (E 100) .................................................................................................................  237, 247

Entschließungsantrag der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung eines österreichweiten Öffi-Tickets zur Erreichung der Klima-Ziele“ – Ablehnung      239, 247

Entschließungsantrag der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Christian Lausch, Angela Baumgartner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt der Bahnstrecke ,Schweinbarther Kreuz R18‘“ – Annahme (E 101) .................................................................................................................  244, 247

Annahme des Gesetzentwurfes in 638 d.B. ................................................................. 247


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 17

Genehmigung des Staatsvertrages in 639 d.B. ........................................................... 247

Gemeinsame Beratung über

32. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 917/A der Abge­ordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplô­mé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Perso­nen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG) geän­dert wird, sowie über den

Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxi­ge­werbes (640 d.B.) ......... 248

33. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 916/A der Abge­ordneten Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraft­fahrgesetz 1967 geändert wird (37. KFG-Novelle) (641 d.B.)                248

RednerInnen:

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 248

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 250

Stephanie Cox, BA ................................................................................................. ... 254

Andreas Ottenschläger (tatsächliche Berichtigung) ................................................. 255

Doris Margreiter ...................................................................................................... ... 256

Bundesminister Mag. Andreas Reichhardt ......................................................... ... 257

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .......................................................................... ... 258

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ... 260

Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................ ... 265

Robert Laimer ............................................................................................................. 266

Ing. Christian Pewny .................................................................................................. 266

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 267

Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. ... 269

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 270

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs – Umsetzung ,Nahverkehrsmilliarde‘“ – Annahme (E 102) ................................................................................................  264, 271

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 640 und 641 d.B. ......................................... 270

Gemeinsame Beratung über

34. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 911/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung einer weltanschaulich neutralen Sexualerzie­hung (651 d.B.) .......................................................................... 271

35. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 925/A(E) der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung Finanzierung qualitätsvoller sexueller Bildung an Schulen (652 d.B.) ...................................................................................................................... 272

RednerInnen:

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 272

Mag. Dr. Rudolf Taschner ...................................................................................... ... 273

Mag. Doris Hager-Hämmerle ................................................................................. ... 275

Edith Mühlberghuber ............................................................................................. ... 275


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 18

Stephanie Cox, BA ..................................................................................................... 276

Mario Lindner (tatsächliche Berichtigung) .................................................................. 278

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 279

Mario Lindner .......................................................................................................... ... 280

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................ ... 281

Wendelin Mölzer ..................................................................................................... ... 282

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 283

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 651 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Sicherstellung einer weltanschaulich neutralen Sexual­erziehung (E 103) .................. 284

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 652 d.B. ...................................................... 285

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Mag. Michaela Steinacker, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Namensände­rungs­gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Jugendge­richtsgesetz 1988, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, die Exekutionsordnung, das Bundesgesetz, mit dem das Sicher­heitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfü­gungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Musikthe­rapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psychotherapiegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungs­hilfen für Kinder und Jugendliche geändert werden (Gewaltschutzgesetz 2019) (970/A)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Bundesgesetz über die Haftung der Gebietskörperschaften und der sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für in Vollziehung der Gesetze zugefügte Schäden (Amtshaftungsgesetz – AHG) geändert werden (971/A)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwal­tungsge­büh­ren geändert wird (972/A)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) (973/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Sonderpensionsprivilegien (974/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ge­setzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts (975/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bereitstellung professio­neller Einheiten zur Durchsetzung staatsanwaltschaftlicher Anordnungen (976/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer nach­richtendienstlichen Steuerungsgruppe (977/A)(E)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 19

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klarstellung der nach­richtendienstlichen Berichtspflicht an die Regierungsspitze (978/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Optimierung des richter­lichen Journaldienstes (979/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz nachrichten­dienstlicher Informationen (980/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffentliche Hearings bei Besetzung leitender Funktionen im öffentlichen Dienst (981/A)(E)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung der Presseförderung für antisemitische Zeitschrift „Zur Zeit“ (982/A)(E)

Eva-Maria Himmelbauer, BSc, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Digitalsteuergesetz 2020 und das EU-Meldepflichtgesetz erlassen werden sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Finanzstrafgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Werbeabgabegesetz 2000, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Finanzaus­gleichsgesetz 2017 und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden (Abgabenände­rungs­gesetz 2020 – AbgÄG 2020) (983/A)

August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungs­steuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabe­ge­setz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normver­brauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuer­ge­setz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Pun­zie­rungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanz­ausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (984/A)

Mag. Andreas Hanger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung und das Bundesgesetz über die personellen Maß­nah­men aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung sowie das Produktpirateriegesetz 2020 erlassen werden, das Abgabenverwaltungsorganisa­ti­onsgesetz 2010 aufgehoben wird und die Bundesabgabenordnung, die Abgaben­exe­kutionsordnung, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Alkoholsteuergesetz, das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Amtshilfe-Durch­führungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Artenhandels­gesetz 2009, das Arzneimittelgesetz, das ASOR-Durchführungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungs­ge­setz, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsge­setz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bewertungsgesetz 1955, das Biersteuergesetz 1995, das Biozidproduktegesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Chemikaliengesetz 1996, das Einkommen­steuergesetz 1988, das Erdölbevorratungsgesetz 2012, das EU-Polizeikooperations­ge­setz, das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz, das Familienlastenausgleichs­gesetz 1967, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzstrafgesetz, das Finanzstrafzusammenar­beitsgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Flugabgabegesetz, das Gebühren­gesetz 1957,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 20

das Gefahrgutbeförderungsgesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Glücksspielgesetz, das Grunder­werb­steuergesetz 1987, das Grundsteuergesetz 1955, das Güterbeförderungs­gesetz 1995, das Handelsstatistische Gesetz 1995, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Kommunalsteuergesetz, das Körperschaftsteuer­ge­setz 1988, das Kraftfahrgesetz 1967, das Kriegsmaterialgesetz, das Lebens­mittel­sicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­fungsgesetz, das Marktordnungsgesetz 2007, das Meldegesetz 1991, das Mineralöl­steu­ergesetz 1995, das Mineralrohstoffgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Punzierungsgesetz 2000, das Saatgutgesetz 1997, das Schaumwein­steuergesetz 1995, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Stadterneuerungsgesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Tabakmonopol­gesetz 1996, das Tabaksteuergesetz, das Tierseuchengesetz, das Transparenz­daten­bankgesetz 2012, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Verfassungsgerichts­hofgesetz 1953, das Vermarktungsnormengesetz, das Verrechnungspreisdokumenta­tions­gesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Verwaltungsgerichts­hofgesetz 1985, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (Finanz-Organisationsreformgesetz – FORG) (985/A)

Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden („Freigängerkatzen“) (986/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknahme der unver­hältnismäßig eingesetzten Kontrollen an der österreichischen Staatsgrenze (987/A)(E)

Carmen Schimanek, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr finanzielle Mittel um Gewalt an Frauen zu verhindern (988/A)(E)

Mag. Michaela Steinacker, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Kindesunterhaltsrechts (989/A)(E)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Wohnungseigentumsgesetz 2002, das Mietrechtsgesetz und das Wohnungsge­mein­nützigkeitsgesetz geändert werden (990/A)

Anfragen der Abgeordneten

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend die Peer Review des Nationalen Kon­taktpunktes für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (ÖNKP) (3813/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend das Fördern fossiler Energie mit ODA-Mitteln (3814/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend das Fördern fossiler Energie mit ODA-Mitteln (3815/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Gender Marker 2 als Förderkriterium (3816/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 21

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „rechtsextreme, rassistische/frem­den­feindliche und antisemitische Straftaten im ersten Halbjahr 2019“ (3817/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend „rechtsextreme, rassistische/fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten im ersten Halbjahr 2019“ (3818/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Missstände in Außerstreitverfahren im Streit um die Obsorge Jugendlicher am Bezirksgericht Döbling (3819/J)

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „hochwertiges“ Rindfleisch aus Feedlots (3820/J)

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend „hochwertiges“ Rindfleisch aus Feedlots (3821/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Rauchverbot im Auto (3822/J)

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Wiederzulassung von Pestizidwirkstoffen und Pestizidformulierungen auf Grundlage der Artikel 17 und 43 der EU-Pestizid­ver­ordnung (3823/J)

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Anhebung von Pestizidgrenzwerten bei Lebens- und Futtermittel (3824/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend BMDW-Inserat in der „Presse am Sonntag“ (3825/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Probenziehungen zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit (3826/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend BMVIT-Inserat in der „Presse am Sonntag“ (3827/J)

Dipl.-Ing. Christian Schandor, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Auftritt des Bundesministers für Landesverteidigung in Uniform eines Generalmajors (3828/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Rückkehrberatungseinrichtung Fieberbrunn (3829/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Umgang mit Daten des BIFIE (3830/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Direktor_innenbestellungen an PHs (3831/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 22

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Studie „Rechtliche Auswirkungen des GCM und des GCR auf die Republik Österreich“ (3832/J)

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Offene Reformvorhaben“ (3833/J)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Breitspurbahnverlängerung – Anbindung an das eurasische Breitspur-Bahnnetz (3834/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Exorbitant hohe Gehälter im BMI (3835/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Aktueller Stand bei der Aufarbeitung der Euro­fighter-Gegengeschäfte (3836/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung betreffend Sicherung der Österreichischen Luftraumüberwachung (3837/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vorgehensweise der Zollämter in Bezug auf Bekämpfung von Bargeld­schmuggel (3838/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Folgeanfrage zu Akkreditierung, Prüfung und Evaluierung durch den ÖIF (1170/AB) (3839/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (3470/AB zu 3475/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (3471/AB zu 3464/J)

 

 

 

 


 


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 23

09.12.24 Beginn der Sitzung: 9.12 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller.

09.12.26 *****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordnete! Die Sitzung ist eröffnet.

Ich darf Sie recht herzlich zur 86. Sitzung des Nationalrates begrüßen. Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen herzlich. (Unruhe im Saal.) – Ich darf um Aufmerksamkeit bitten. Wir haben aufgrund der Tatsache, dass nur acht Anträge angekündigt wurden, es aber schlussendlich 31 wurden, noch etwas Zeit gebraucht. Ich danke für Ihr Verständnis.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Herbert Kickl, Werner Neubauer, BA und Elisabeth Feichtinger, BEd BEd.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das Bundeskanzleramt hat die Mitteilung gemacht, dass die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Iris Eliisa Rauskala durch den Finanzminister Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MBA vertreten wird.

Einlauf


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­ge­genstände darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung hinweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3813/J bis 3839/J

2. Anfragebeantwortungen: 3470/AB und 3471/AB

*****

Fristsetzungsanträge


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich mitteilen, dass der Abgeordnete Zinggl beantragt hat, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 508/A(E) eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen.

Weiters darf ich mitteilen, dass der Abgeordnete Zinggl beantragt hat, dem Budget­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 944/A der Abgeordneten Rossmann, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 24

Der Abgeordnete Zinggl hat ebenfalls beantragt, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Berichterstattung über den Antrag 967/A(E) der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, Holzleitner, Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen.

Wir haben eine ganze Reihe von Fristsetzungsanträgen, und zwar insgesamt vier Anträge des Abgeordneten Zinggl, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung jeweils eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen: über den Antrag 931/A(E) der Abge­ordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen, über den Antrag 932/A(E) der Abge­ordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen, über den Antrag 933/A(E) der Abge­ordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen und über den Antrag 935/A(E) der Abgeordneten Schmuckenschlager, Feichtinger, Bernhard, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen.

Ebenfalls vor Eingang in die Tagesordnung wird von Frau Abgeordneter Becher be­antragt, dem Bautenausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 516/A betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz 1996 geändert wird“ eine Frist bis 24.9. zu setzen.

Die Abgeordnete Cox beantragt, dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Digi­talisierung zur Berichterstattung über den Antrag 825/A(E) der Abgeordneten Cox, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 13. September zu setzen.

Ebenso hat Frau Abgeordnete Cox beantragt, dem Ausschuss für Forschung, Inno­vation und Digitalisierung zur Berichterstattung über den Antrag 826/A(E) der Abge­ordneten Cox, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 13.9. zu setzen.

Ebenso hat Abgeordneter Vogl beantragt, dem Ausschuss für Konsumentenschutz zur Berichterstattung über den Antrag 926/A(E) der Abgeordneten Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die finanzielle Absicherung für den VKI durch Erhöhung der Basis­förderung“ eine Frist bis 24. September zu setzen.

Es liegen folgende Anträge vor, dem Gesundheitsausschuss eine Frist zur Berichter­stattung zu setzen: Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Schwarz, Kucher, Loacker, dem Antrag 927/A der Abgeordneten Schwarz, Kucher, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 4. Juli 2019 zu setzen.

Gleichfalls der Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Kucher, Schwarz, Kaniak, dem Antrag 936/A der Abgeordneten Kucher, Schwarz, Kaniak, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 24.9.2019 zu setzen.

Weiters beantragen die Abgeordneten Schmuckenschlager, Feichtinger, Bernhard, Rossmann, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 935/A(E) der Abgeordneten Schmuckenschlager, Feichtinger, Bernhard, Rossmann betreffend „Er­klä­rung des Climate Emergency“ eine Frist bis 24.9.2019 zu setzen.

Der Abgeordnete Muchitsch beantragt, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 941/A eine Frist bis 4. Juli zu setzen.

Der Abgeordnete Drozda hat beantragt, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 942/A der Abgeordneten Drozda, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 23. September zu setzen.

Der Abgeordnete Muchitsch beantragt, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 943/A(E) eine Frist bis 4. Juli 2019 zu setzen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 25

Der Abgeordnete Ing. Vogl beantragt, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 947/A der Abgeordneten Vogl, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 24. September zu setzen.

Die Abgeordnete Doppelbauer beantragt, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft jeweils eine Frist bis 24. September zur Berichterstattung über den Antrag 948/A(E) der Abgeordneten Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen sowie über den Antrag 949/A(E) der Abgeordneten Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen zu setzen.

Der Abgeordnete Scherak beantragt, dem Verfassungsausschutz zur Berichterstattung über den Antrag 951/A der Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 24. September zu setzen.

Die Abgeordnete Krisper beantragt, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 952/A der Abgeordneten Krisper, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. September zu setzen.

Die Abgeordnete Griss beantragt, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 953/A der Abgeordneten Griss, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 1. Sep­tember zu setzen.

Weiters beantragt der Abgeordnete Schellhorn, dem Finanzausschuss jeweils eine Frist bis zum 24. September zur Berichterstattung über folgende Anträge zu setzen: über den Antrag 954/A(E) der Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen und über den Antrag 955/A der Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen.

Frau Abgeordnete Duzdar beantragt, dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Ener­gie zur Berichterstattung über den Antrag 960/A betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird“, eine Frist bis 24.9. zu setzen.

Ebenfalls Abgeordnete Duzdar, Kolleginnen und Kollegen beantragen, dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zur Berichterstattung über den Antrag 962/A(E) betreffend „fairer Finanzierungsschlüssel für die Ökostromförderung“ eine Frist bis 24. September zu setzen.

Abgeordnete Sandler beantragt, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Bericht­erstattung über den Antrag 963/A betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Kinder­betreuungsgeldgesetz 2001 geändert wird“ eine Frist bis 24. September zu setzen.

Die Abgeordneten Großbauer und Wassermann beantragen, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 964/A(E) der Abgeordneten Großbauer, Wasser­mann, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 24.9. zu setzen.

Abgeordneter Jarolim beantragt, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 968/A eine Frist bis 4. Juli zu setzen.

Abgeordneter Zinggl beantragt, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 880/A der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 13.9.2019 zu setzen.

Die gegenständlichen Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Wir haben noch einen Antrag:

Abgeordneter Bernhard beantragt, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 950/A(E) eine Frist bis 24.9. zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung ebenso nach Been­digung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 26

Sind das jetzt alle Anträge, oder haben wir in der Hitze des Gefechts noch etwas ver­gessen? – Das ist nicht der Fall.

*****

Dann darf ich bekannt geben, dass der ORF wie üblich in ORF 2 bis 13 Uhr überträgt, im Anschluss dann in ORF III und ab 19.15 Uhr im Livestream.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 1 bis 18 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.

Bei den Punkten 1 bis 18 handelt es sich um Berichte des Verfassungsausschusses. Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 15, 16 und 17, 19 und 20, 22 und 23, 24 bis 26, 28 und 29, 30 und 31, 32 und 33 sowie 34 und 35 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen und in einem zu debattieren.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde zwischen den Mitgliedern der Präsi­dialkonferenz eine Tagesblockzeit von 11 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass die Redezeit wie folgt auf die Klubs aufgeteilt wird: ÖVP 204, SPÖ und FPÖ je 182 sowie NEOS und JETZT je 61 Minuten.

Die fraktionsungebundenen Abgeordneten haben eine Gesamtredezeit von 30 Minuten und 5 Minuten je Debatte.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Redezeiten.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig.

Nach diesem langen Prozedere dürfen wir nun in die Tagesordnung eingehen.

09.24.29 1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Anträge

457/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politi­scher Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 27

846/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,

847/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung poli­tischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, und

858/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), BGBl Nr. 56/2012, geändert wird (661 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 863/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat und im Bundesrat erleichtert wird, geändert wird (672 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 56/A und Zu 56/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 und das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (660 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 464/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird (662 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 828/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (663 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 833/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (664 d.B.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 28

7. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 834/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (665 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 835/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (666 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 848/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungs­gesetz 2012 – PartFörG) geändert werden (667 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 849/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (668 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 829/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Par­teiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (669 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 831/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes(ver­fassungs)gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert werden (670 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 861/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteien-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 29

gesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Vereine (Vereinsgesetz 2002 – VerG) geändert werden (671 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 864/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung des Bundes für politische Parteien geändert wird (673 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 914/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird (674 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 15, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Nehammer. – Bitte. (Abg. Leichtfried: Na endlich wieder! Das wär schon gestern angebracht gewesen!)


9.25.00

Abgeordneter Karl Nehammer, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! (Abg. Leichtfried – auf den Redner weisend –: Ohne Krawatte?) Wir diskutieren heute über das Parteiengesetz. Anlass dafür war das Ibizavideo. (Abg. Höbart: Die Spendenmillionen!) Was hat man im Ibizavideo gesehen? – Auf der einen Seite wie der Parteivorsitzende und der Klubobmann der FPÖ, der sich selbst als solche definierenden Heimatpartei, bereit waren, einer vermeintlichen russischen Oligarchin die Heimatinteressen zu verkaufen. Das war das eine, das im Ibizavideo sichtbar wurde, als H.-C. Strache und Johann Gudenus dort vor Ort das gesagt haben, was wir alle gesehen haben und was, glaube ich, uns alle hier im Hohen Haus gemeinsam auch nachhaltig schockiert und empört hat.

Das Zweite, was man gesehen hat, war, dass H.-C. Strache ganz offen angeboten hat, Geld an die Partei vorbei am Rechnungshof über Vereine in die FPÖ hineinzu­schleu­sen. Genau das war der Anlass, der dazu geführt hat, dass dann sehr rasch die Dis­kussion aufgekommen ist und man gesagt hat: Wir müssen das Parteiengesetz refor­mieren! – Also sind alle Parteien zusammengekommen und man hat sich Gedanken gemacht: Was kann man tun? Wie kann man Reformansätze machen?

Die Vorschläge der Volkspartei waren auf der einen Seite, die Parteienförderung zu senken – sie ist die großzügigste in ganz Europa – und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entlasten, und auf der anderen Seite, die Frauenquote in den Klubs tatsächlich so zu fördern, dass das in den nächsten Plenarsitzungen auch omni­präsent sein kann, und zwar dadurch, dass man einen Abschlag zahlen muss, wenn man diese Quote nicht erfüllt; und wir waren auch für mehr Transparenz, indem der Rechnungshof mehr Kompetenzen erhält. (Abg. Höbart: ... die Millionen vergessen!)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 30

Wir haben ganz gut verhandelt – und plötzlich waren die Verhandlungen zu Ende. Plötzlich ist SPÖ-Bundesgeschäftsführer Drozda mit einer Presseaussendung hinaus­gegangen. Offensichtlich haben FPÖ und SPÖ die Köpfe zusammengesteckt und ha­ben beraten: Was können wir denn tun, was uns nicht zu sehr schadet, aber den anderen, wie der Volkspartei oder den NEOS, sehr wohl?

Also ist man vonseiten der FPÖ und SPÖ gleich einmal hergegangen und hat begon­nen, Spenderinnen und Spender zu kriminalisieren, zu skandalisieren (Zwischenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kassegger und Zanger), obwohl gerade die Spende das Zeichen der Verfügung über das Eigentum ist – und ja, die Volkspartei ist die Vertreterin der Eigentümerinnen und Eigentümer! (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr rasch haben Herbert Kickl und die Vorsitzende Rendi-Wagner, Thomas Drozda und Norbert Hofer eine neue Lösung gefunden. Und was sieht diese vor? – Man kann gar nicht in die Vereine der SPÖ schauen (Abg. Leichtfried: Aha!) oder in jene der FPÖ, denn die sind nämlich der Kontrolle durch den Rechnungshof entzogen. (Abg. Höbart: Der Lukas Mandl, der Gernot Blümel ...! – Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)

So, jetzt höre ich schon viel Aufmurren und Empörung aufseiten der SPÖ. Schauen wir uns das einmal im Detail an: 2012 ist das Parteiengesetz beschlossen worden, um mehr Transparenz zu erreichen. Was hat die SPÖ gemacht? – Sie hat den Pensio­nistenverband – den Pensionistenverband, eine Keimzelle der Arbeiterinnen- und Ar­beiterbewegung! (Heiterkeit der Abg. Rendi-Wagner) – einfach aus der SPÖ ausge­gliedert und hat gesagt: Der gehört gar nicht mehr zu uns! – Sie haben einen neuen Verein geschaffen, der Arge 60plus heißt; der darf Delegierte zum SPÖ-Parteitag schicken, er hat aber kaum eine Finanzgebarung. Dieser Verein darf auch vom Rech­nungshof geprüft werden – aber der Pensionistenverband darf nicht geprüft werden, der gilt als unabhängig. (Zwischenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Kuntzl.)

Das ist die Vorstellung der SPÖ von einem unabhängigen Verein – ich zitiere aus den Statuten des Pensionistenverbandes –:

„Der Verein bekennt sich zu den Grundsätzen der Sozialdemokratischen Partei Öster­reichs. Seine Funktionärinnen und Funktionäre sollen Mitglieder der Sozialdemokra­tischen Partei Österreichs sein.“

Das ist Unabhängigkeit im Verständnis der SPÖ! (Beifall bei der ÖVP.)

Aber das wirklich Dreiste ist, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ: Sie machen sich nicht einmal die Mühe, großartig Unterschiede darzustellen, denn der Verein Arge 60plus und der Pensionistenverband residieren an derselben Adresse, und im Vorstand sitzen fast die gleichen Leute. Das wird dann als unabhängig definiert, und das Beste ist: Man kann eben als Rechnungshof den Pensionistenverband nicht kontrollieren.

Wozu machen Sie das? – Um Wahlkampfkosten zu verschleiern! So kommt die Dar­stellung der Wahlkampfkosten der SPÖ in einer Höhe von 7,5 Millionen Euro zustande! (Beifall bei der ÖVP.)

Und der unabhängige Pensionistenverband bringt am Cover seiner Zeitung (ein Exemplar einer Ausgabe in die Höhe haltend) Christian Kern, zufällig Spitzenkandidat der SPÖ. Die Ausgaben dieser Zeitung werden im Rechenschaftsbericht der SPÖ für Wahlkampfkostenausgaben wohl nicht aufscheinen. Sehr interessant! (Beifall bei der ÖVP.)

Da treffen sich dann die Interessen von SPÖ und FPÖ, und wir haben den dritten Streich der Allianz und der neuen Koalition zwischen FPÖ und SPÖ: zuerst das Niederstimmen des Bundeskanzlers hier im Parlament, dann das Festlegen des späten


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 31

Wahltermins entgegen dem Wunsch des Bundespräsidenten und der Bundeskanzlerin und jetzt eine Neudefinition des Parteiengesetzes, die nur der SPÖ, nur der FPÖ nützt, aber der Transparenz und damit auch den Wählerinnen und Wählern schadet. (Beifall bei der ÖVP.)

Wo treffen sich aber jetzt die Interessen von SPÖ und FPÖ, wo die der FPÖ? Die FPÖ, im Ibizavideo dargestellt: H.-C. Strache erklärt der vermeintlichen russischen Oli­garchin, wie sie das Geld in die Freiheitliche Partei hineinschiffen kann, und nennt Vereine. Ich frage jetzt Norbert Hofer, weil er hier sitzt – Herbert Kickl hat sich ja leider entschuldigt –: Wieso existieren die Vereine noch immer: Austria in Motion  übrigens Vereinszweck: „Reform der politischen Kultur in Österreich“ – oder Patria Austria – Verein zur Förderung des österreichischen Kultur- und Brauchtums – das sind alles Vereine, in die der Rechnungshof nicht Einschau halten kann (Zwischenruf des Abg. Krainer) – oder, noch besser, das Institut für Sicherheitspolitik der FPÖ, das 200 000 Euro vom Verteidigungsministerium erst unlängst erhalten hat, als noch ein freiheitlicher Verteidigungsminister in Verantwortung war? Das ist alles nicht durch den Rechnungshof zu prüfen, und das ist intransparent. (Beifall bei der ÖVP.)

Was eint aber jetzt diese neue Allianz von SPÖ und FPÖ? Sie wird auch heute wieder in den Reden sichtbar sein, und wir werden sie erleben. – Es gibt einen sehr destruk­tiven, zerstörerischen strategischen Grundsatz, und der lautet: Der Feind meines Fein­des ist mein Freund. Da findet ihr euch in einer Einigkeit gegen Sebastian Kurz, gegen die Volkspartei (Zwischenruf der Abg. Kuntzl), aber ich sage euch gleich: Wenn ihr in die Geschichte schaut, dann werdet ihr sehen, diese Konstellationen und diese Bündnisse waren sehr brüchig und diese zerstörerische Energie drückt sich dann vor allem in der Zukunft aus.

Wir sprechen uns dagegen aus, aber wir werden diese Allianz der Zerstörung weiter hier im Hohen Haus erleben (Abg. Heinisch-Hosek: Schreien Sie nicht so!), aber, sehr geehrte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen: Das Positive ist, am 29. September (Abg. Wurm: Ist Zahltag!) haben Sie die Chance, eine Wahl zu treffen, eine Wahl zwischen destruktiver Politik und Zerstörung oder der Zukunft, der Volkspartei und Sebastian Kurz. – Danke sehr. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP.)

9.32


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Wittmann ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


9.32.58

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren vor den Fernseh­bildschirmen! Wenn man von Destruktivität spricht, bitte, dann muss man schon festhalten, die Neuwahlen hat der Herr Bundeskanzler vom Zaun gebrochen (Abg. Nehammer: Ach so? Ja, genau!), sonst niemand; sonst niemand, gar niemand. (Beifall bei SPÖ und FPÖ sowie des Abg. Noll.) Das war der destruktivste Akt in der letzten Zeit.

Der Grund dafür, warum wir hier heute stehen und über das Parteiengesetz dis­ku­tieren, ist nicht irgendeine Mär irgendwoher, sondern, dass Sie die Höchstgrenze für die Wahlkampfausgaben um 6 Millionen Euro überzogen haben (Beifall bei SPÖ und FPÖ sowie des Abg. Rossmann) und dass Sie 1 Million Euro bis vor wenigen Wochen verschwiegen haben, 1 Million Euro an Spenden nicht offengelegt haben. (Abg. Nehammer: Das ist gelogen! Das ist eine Lüge, Herr Wittmann!) Deswegen müssen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 32

wir das Parteiengesetz verschärfen (Abg. Nehammer: Das ist eine Lüge!): weil Sie es permanent gebrochen haben.

09.34.01 *****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für das Wort „Lüge“ muss ich Ihnen einen Ordnungsruf erteilen, Herr Abgeordneter Nehammer.

*****

9.34.08


Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (fortsetzend): Das ist ganz einfach: Wenn man im Glashaus sitzt, soll man nicht mit Steinen werfen. Ganz einfach! Sie sollten sich bei der Nase nehmen (Abg. Nehammer: Sie sagen die Unwahrheit!) und ganz einfach darüber nachdenken, warum Sie so viel überzogen haben und warum Sie Ihre Spenden nicht offengelegt haben.

Es geht aber um einen ideologischen Unterschied: Sie wollen die Parteispenden, was letztendlich dazu führt, dass die Politik abhängig von wenigen wird, nämlich von wenigen, die es sich leisten können. Das heißt, es besteht die Möglichkeit, sich die Politik zu kaufen. (Abg. Wöginger: Ja, genau!)

Wenn man sagt, dass einige wenige die Herrschaft übernehmen, dann heißt das mit dem aus dem Altgriechischen kommenden Fachausdruck Oligarchie. Auch Sie haben Oligarchen, nämlich einige wenige, die für Ihre Politik zahlen, und sich etwas wün­schen.

Es gibt keinen Unternehmer, der etwas umsonst hergibt, sondern jeder Unternehmer will eine Gegenleistung. Jeder Unternehmer will für eine Zahlung eine Gegenleistung. (Abg. Schwarz: Sie kriminalisieren die Unternehmer!) Ich sage Ihnen jetzt die Gegen­leistung, die Sie für Herrn Pierer erbracht haben. Er hat 410 000 Euro einbezahlt, bekommt aber alleine aus der Veränderung der AUVA-Beiträge 480 000 Euro pro Jahr zurück. 480 000 Euro pro Jahr! – Ein gutes Geschäft: Einmal 410 000 Euro gezahlt, und dann kriegt er 480 000 Euro pro Jahr auf ewig zurück. (Ruf bei der SPÖ: Ein Wahnsinn!)

Was hat Herr Ortner dafür bekommen, dass er Sie unterstützt hat? Was wird er kriegen? – In der dritten Phase der Steuerreform, bei der Senkung der Körperschaft­steuer, kriegt er umgerechnet, wenn man die Steuerlast für seine 40 Prozent der Porr berechnet, 840 000 Euro pro Jahr zurück. (Abg. Gödl: Aber das bekommen alle zurück! – Abg. Nehammer: Rechnung à la SPÖ!) Das heißt, Sie zahlen teuer für das, was Sie bekommen haben, und Sie lassen die Republik dafür bluten, dass Sie Geld bekommen haben. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Ich halte das für absurd! Wenn man wirklich dieses System will, dann muss man auch dazusagen: Ja, wir stehen für Oligarchie (Abg. Nehammer: Die SPÖ!), wir stehen für unsere Oligarchen. Das, was Sie an Russland und an der Ukraine hier vom Rednerpult aus anprangern, wollen Sie in Österreich haben! Ich halte das für absurd! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es muss daher eine Beschränkung dieser Spenden geben (Abg. Nehammer: Trans­parenz für die Vereine! Transparenz!), weil wir nicht wollen, dass die Politik ausverkauft wird und dass Sie dann teuer zurückbezahlen müssen, was Sie bekommen haben. Deswegen haben wir die Spendenobergrenze auf 750 000 Euro festgelegt.

Das, was Sie über die Vereine gesagt haben, stimmt nicht (Abg. Nehammer: Ah so? Sind sie transparent?), weil die Vereine auch nicht mehr als 7 500 Euro als Einzel-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 33

spender zahlen dürfen, und das ist nachvollziehbar. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Ja, der Rechnungshof überprüft die Parteien, indem ihm fünf Wirtschaftsprüfer vorgeschlagen werden, von denen er einen auswählen kann, der dann die Partei prüft. Dann muss dieser Bericht des Wirtschaftsprüfers wieder dem Rechnungshof vorgelegt werden, und natürlich muss der Wirtschaftsprüfer auch die Gesetzmäßigkeit der Zah­lungen überprüfen, und da muss er auch feststellen, was die Einzelspender gespendet haben. Daher wird auch das überprüft, und das ist eine Mär, was Sie da behaupten, dass die Vereine nicht geprüft werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wenn aber jemand ein Gesetz so bricht wie Sie – nämlich durch eine Überschreitung der Wahlkampfausgaben um das Doppelte (Abg. Nehammer: Deklarieren Sie es! Nehmen Sie die Vereine mit hinein!) – und wenn jemand dann noch 1 Million Euro verheimlicht, dann muss auch klar sein, dass man das gesetzlich regeln muss, damit das in Zukunft nicht mehr stattfinden kann, und das tun wir hiermit. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der FPÖ und des Abg. Noll.  Abg. Wöginger: Das war das letzte Aufgebot!)

9.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger. – Bitte.


9.38.25

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Werter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was haben wir aus dem Ibizavideo gelernt? – Wir haben aus dem Video gelernt, dass es in Österreich ganz offensichtlich Usus ist, dass Parteien sich über Vereinskonstruktionen finanzieren – ganz offen wird darüber gesprochen –, am Rechnungshof vorbei, dass also neben dem, was man in den Rechenschaftsberichten der Parteien dem Rech­nungshof meldet – manche verwechseln das meiner Meinung nach, ich sage das in Richtung ÖVP, mit Offenlegung; also in meiner Welt bedeutet Offenlegung: gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern und nicht zwei Jahre danach gegenüber dem Rechnungshof; das möchte ich auch einmal klarstellen (Beifall bei den NEOS) –, am Rechnungshof vorbei Vereine üppigst finanziert werden, und das kommt dann den Parteien zugute.

Wir haben auch zwei Politiker gesehen, die ganz offensichtlich zur Korruption bereit sind, die dann für solche Parteispenden quasi als Gegengeschäfte Aufträge in den Raum stellen.

Wir NEOS haben damals klar gesagt: Das muss eine Zäsur in der Zweiten Republik sein.

Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie von Politikerinnen und Politikern vertreten werden, die ausschließlich im Interesse der Menschen arbeiten und bereit sind, erstens ihre eigene Macht zu beschränken, und sich zweitens der Kontrolle zu unterwerfen. Eine liberale Demokratie lebt von Mechanismen der Beschränkung von Macht und Kontrolle. Das ist das, was notwendig ist, um diesen Vertrauensverlust in der Politik wiedergutzumachen.

Jetzt möchte ich zunächst einmal ein paar positive Aspekte aus dem Vorschlag von SPÖ und FPÖ herausgreifen, denn ich stehe ja nicht an, hier alles zu kritisieren, was Sie dazu heute auf den Tisch legen. Positiv ist, dass Sie sagen, zukünftig sollen auch Personenkomitees in die Wahlkampfkostenobergrenzen miteingerechnet werden. Das halte ich für sehr richtig.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 34

Dann schreiben Sie hinein, dass endlich einmal Landes- und Teilorganisationen fest im Rechenschaftsbericht zu verankern sind, also auch gegenüber dem Rechnungshof offengelegt werden sollen.

Die Spenden sollen unverzüglich gemeldet werden, wenn sie eine Schwelle von 2 500 Euro überschreiten. Das kann man schon machen, wie gesagt, wir machen das sowieso, und zwar 365 Tage im Jahr. Sie belasten halt die Bürokratie des Rechnungs­hofes, wir machen das auf unserer Website. Das ist dann unsere Verantwortung, aber ich habe überhaupt nichts dagegen.

Und auch sehr positiv daran ist – das möchte ich auch sagen –: Ich bin durchaus für diesen Bonus, für einen gewissen oder einen hohen Frauenanteil in den Klubs.

Das war es aber dann auch schon, denn genau das Problem, das wir im Ibizavideo gesehen haben, die Finanzierung der Parteien über Vereine am Rechnungshof vorbei, bleibt weiter bestehen. Ich will sagen, um mit den Worten der heutigen Ausgabe der „Kleinen Zeitung“ zu sprechen, Sie machen nichts anderes, als Ibiza zu legalisieren. Na, da kann ich nur gratulieren. (Beifall bei NEOS und ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Rendi-Wagner und Heinisch-Hosek.)

Ich glaube, das Hickhack vorhin hat es gezeigt (Abg. Heinisch-Hosek: ... unglaub­lich!), und das sehen die Menschen da draußen: Das ist ja keine hypothetische Rederei von Herrn Strache und von Herrn Gudenus im Video, das haben Sie alle gemacht; das hat die ÖVP so gemacht, das hat die FPÖ so gemacht – die Vereine des Herrn Tschank werden untersucht – und das hat die SPÖ so gemacht. (Ruf bei der SPÖ: Haselsteiner!) Das ist ja gelebte Praxis. Über viele, viele Jahrzehnte herrschte eine Kultur der Intransparenz, eine Kultur, wo man sich nicht kontrollieren lässt und wo man das vielleicht sogar einfach auch beim anderen billigend in Kauf genommen hat, weil man sich gesagt hat: Na, das machen ja eh alle so, der andere macht das ja auch so. (Abg. Heinisch-Hosek: Heute macht ihr’s ned!)

Die ÖVP hat meines Erachtens die ganze Debatte dann auch noch durch ihre Spen­denaffäre angestoßen. Sie haben eben nicht alle Spenden offengelegt. Sie haben einen kleinen Ausschnitt an Spenden zwischen dem sogenannten Stichtag und dem Wahltag – auf Ihre Website gestellt und damit den Eindruck erweckt, dass das alles gewesen wäre, dass Sie vollkommen transparent sind. Und heute kommen wir drauf, dass das einfach nicht stimmt, dass Sie weitaus mehr Spenden bekommen haben. (Zwischenruf der Abg. Steinacker.) Ich frage mich: Warum agieren Sie so? (Abg. Sieber: Weil es das Gesetz so vorsieht!) Warum stellen Sie nicht 365 Tage im Jahr Ihre Spenden online? Transparenz ist das beste Desinfektionsmittel, wenn es darum geht, Einflussnahme und auch Korruption zu bekämpfen. (Beifall bei den NEOS. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Sieber.)

Unterwerfen Sie sich jetzt hier der Kontrolle des Rechnungshofes? Nein, das ist nicht vorgesehen. (Abg. Heinisch-Hosek: Ja sicher, das ist schon so! – Weitere Zwischen­rufe bei der SPÖ.) Es ist nicht vorgesehen, im Gegenteil! Frau Vorsitzende Rendi-Wagner, ich muss sagen, ich bin wirklich empört darüber, dass es ausgerechnet die Sozialdemokratie ist (Abg. Heinisch-Hosek: Sie sind empört?! – Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner weitere Zwischenrufe bei der SPÖ – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen), die jetzt in bester FPÖ-Manier beginnt, die Institutionen zu beschä­digen (Abg. Rendi-Wagner: ...! Hören Sie genau zu! – Abg. Leichtfried: ... liberaler Geist! Abg. Rendi-Wagner: Hören Sie genau zu!), kleinzureden. Gestern im „Report“ zu sagen: Na ja, das sind ja weisungsgebundene Beamte - - (Abg. Rendi-Wagner: Das sind sie!) – Also hören Sie auf, das ist eine wesentliche Säule der liberalen Demo­kratie! (Abg. Leichtfried: Sprechverbote sind liberal ...!) Zerstören Sie nicht unsere Institutionen! (Beifall bei NEOS und ÖVP. Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 35

Und dass sich die FPÖ, dass sich Herr Kickl gestern in einer Pressekonferenz darüber beschwert, dass der Rechnungshof (Abg. Leichtfried: Wenn eine Liberale Sprech­verbot erteilt, wissen wir, wo wir sind!) mit Präsidentin Kraker jetzt ein Organ der ÖVP sei, dazu muss ich schon sagen, da ändert man aber schnell seine Meinung, denn als – damals noch Ihr – Josef Moser Rechnungshofpräsident gewesen ist, haben Sie den Rechnungshof sehr oft lobend hervorgehoben. Der Standort bestimmt also offen­sichtlich den Standpunkt. Wir sollten uns alle zusammenreißen und daran arbeiten, dass wir einen guten Rechnungshof haben, von dem wir uns auch kontrollieren lassen. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Leichtfried und Loacker.)

Ich würde gerne noch kurz etwas zu den Spendenobergrenzen sagen. Man kann über alles reden. Mit uns hat man nicht geredet, aber wir sind immer bereit gewesen, darü­ber zu sprechen. Aber wissen Sie, werte SPÖ und FPÖ: Man merkt die Absicht und man ist verstimmt. Man kann das schon machen, den Wettbewerb so einzuschränken, aber das ist meiner Meinung nach ein Armutszeugnis der Politik, wenn man – weil man eigentlich nichts mehr zu bieten hat, was die Zukunft dieses Landes angeht und einem die Wählerinnen und Wähler verloren gehen (Zwischenruf des Abg. Mölzer) – sagt: Dann sollen es aber die Konkurrenten möglichst, möglichst schwer haben, und nie wieder soll eine neue Bewegung – wenn Bürgerinnen und Bürger aufstehen – die Chance haben, ins Parlament zu kommen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Die Ausschaltung des Wettbewerbs: Dazu gratuliere ich! (Zwischenruf der Abg. Duzdar. – Weitere anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist eine Einschränkung der Freiheit und ein Bekenntnis zu nichts Geringerem als der Verstaatlichung der Parteien und der Verstaatlichung der Politik in diesem Land.

Ich gebe Ihnen etwas mit: In Deutschland beispielsweise ist es so, dass Parteien eine gewisse Spendensumme sammeln müssen, um zu sehen, dass sie die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger auch motivieren können, etwas für diese Politik beizutragen, um dann tatsächlich auch die öffentlichen Förderungen abzurufen. (Anhaltende Zwi­schen­rufe bei SPÖ und FPÖ.) Österreich geht den Weg der üppigsten Parteien­för­derung aus Steuergeld und sagt: Das ist gut so, die Steuerzahlerinnen und die Steuer­zahler, die sackeln wir aus! (Abg. Steger: Das garantiert die Unabhängigkeit! Prä­sident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Wir verstaatlichen, aber die Freiheit des Einzelnen, an Parteien zu spenden, völlig transparent, wie wir das immer gemacht haben, wird eingeschränkt.

Wir werden heute noch umfangreiche Änderungsanträge einbringen, weil uns das nicht weit genug geht. Ich bin der Meinung, dass es schärfere Sanktionen geben muss. Ich bin der Meinung, dass es unbedingt notwendig ist, dass wir uns alle der Kontrolle des Rechnungshofes unterwerfen, dass wir ihm die Erlaubnis erteilen, in unsere Bücher zu schauen.

Sie sind sehr schnell dabei, wenn es um den gläsernen Bürger geht. Sie sagen immer: Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten! Also nehmen Sie sich doch ein Herz (Beifall bei den NEOS), lassen Sie sich in die Bücher schauen und machen Sie es so wie NEOS: Wir machen 365 Tage im Jahr unsere Einnahmen wie Ausgaben transparent. Das ist eine Politik, die die Menschen wollen. Das ist eine Politik für die Menschen und keine nach Parteitaktik und dem Interesse Ihrer eigenen Funktionäre. Danke sehr. (Beifall bei den NEOS.)

9.47


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich würde die Abgeordneten bitten, bei diesem sehr kontroversiellen Thema nicht ständig zu unterbrechen.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stefan. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 36

9.47.22

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Danke für den Hinweis, Herr Präsident, ich werde es jetzt wahrscheinlich genießen können, dass mich niemand unterbricht. (Heiterkeit bei Abge­ordneten von FPÖ und ÖVP.)

Ob wir der Demokratie einen guten Dienst erweisen, wenn wir uns jetzt hier gegen­seitig vorwerfen, wer welchen Fehler macht – also alles, was bis jetzt gesagt wurde –, bin ich mir nicht sicher: Da ist die Partei (in Richtung FPÖ weisend), die für die Zukunft nichts mehr beitragen kann, da sind die Parteien (in Richtung FPÖ, ÖVP und SPÖ weisend), die nur destruktiv sind, und ich weiß ja nicht, was man der ÖVP jetzt alles vorgeworfen hat.

Ich meine damit, ich kann auch in diesen Chor einstimmen, mir fällt zu jeder Partei etwas ein. Wir haben natürlich Vereinskonstruktionen, die zugeordnet werden können. Wir haben einen Herrn Haselsteiner, der halt Öxit-Videos oder Anti-Hofer-Videos pro­duziert, in denen man das Ende des Zweiten Weltkriegs und die Vernichtung Öster­reichs mit Norbert Hofer in Einklang bringt und so weiter. (Zwischenruf des Abg. Bernhard.) Das ist in Wirklichkeit alles verdeckte Parteienfinanzierung. Es stört mich einfach, wenn sich da jemand herstellt und so tut, als würde man alles transparent offenlegen und wäre man der einzig Ehrliche, denn das ist nicht wahr. Da braucht sich keiner herzustellen – so ist es nun einmal. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wissen, dass da bewusst Spenden gesplittet werden, damit man sie nicht erkennt. Ja, das passiert alles, und es wird auch in Zukunft immer wieder Umgehungs­konstruk­tionen geben. Wir bemühen uns heute, einen Weg zu finden. Es ist ein Weg. Es gibt sicherlich mehrere, und es wird sicherlich auch etwas übrig bleiben, dessen bin ich mir bewusst, und wir werden in Zukunft auch weiter daran arbeiten. Aber, wie gesagt, sich hier herzustellen und nur mit dem Finger auf den anderen zu zeigen und dessen Fehler zu monieren und seine eigenen aber möglichst nicht zu nennen (Abg. Nehammer: Mit der SPÖ stimmen!), das ist wirklich fad.

Wir machen hier einige Dinge, die einfach sinnvoll sind. Wir beziehen jetzt zum Bei­spiel die Personenkomitees in die Spendenobergrenzen und auch bei der Wahlkampf­kostenüberschreitung mit ein. Das ist sinnvoll. Das ist auch ein Ergebnis daraus, dass man das erkannt hat. Das ist auch ein Teil dieser Vereinskonstruktionen, die es eben jetzt gegeben hat, bei denen dann die Personenkomitees gezahlt haben. Wir erweitern den Rechenschaftsbericht, wir erhöhen die Strafen für die Überschreitung der Wahl­kampfkosten massiv. Das war auch ein Punkt, zu dem es in den letzten Monaten und spätestens seit der letzten Wahl große Diskussionen gab. Dabei waren die zu geringen Strafen und dass die Überschreitung daher eigentlich gar keine Konsequenz hat das Thema. Jetzt sind die Strafen so hoch, dass man es sich garantiert überlegt, ob man die Wahlkampfkosten überschreitet. Zumindest ist es kein Vorteil mehr, wenn man sie überschreitet.

Wir machen eine Reduktion der Einzelspenden und eine Reduktion der Spendenober­grenze, weil wir der Meinung sind, dass die Parteienfinanzierung öffentlich sein sollte und dass das die sicherste und transparenteste Methode ist. Wie gesagt, Umgehungen sollten nach Möglichkeit abgestellt werden, wir bemühen uns auch bei diesem Gesetz darum (Abg. Nehammer: Was ist mit den Vereinen?), aber das Sicherste ist auf jeden Fall die öffentliche Finanzierung.

Wir haben uns darauf verständigt, dass es ein Bonussystem gibt, wenn es mehr als 40 Prozent Frauen in einem Klub gibt. Ich finde, es ist der richtige Ansatz, da nicht zu sagen, man reduziert andernfalls die Klubförderung, denn es ist immerhin noch Sache


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 37

jeder Partei, wie sie ihre Listen aufstellt. Da gibt es unterschiedliche Ansätze und diese Freiheit müssen Parteien auch weiterhin haben.

Wir haben auch den Rechenschaftsbericht erweitert. Zu diesem Thema, warum man nicht alles dem Rechnungshof offenlegt und warum unabhängige Wirtschaftsprüfer die Rechenschaftsberichte der Parteien prüfen, kurz ein paar Worte: Da geht es nicht darum, dass man den Rechnungshof abwertet – er hat auch in unserer Fraktion nach wie vor einen sehr hohen Stellenwert –, aber er ist ein Hilfsorgan des Parlaments, um die Verwaltung, die öffentlichen Gelder zu prüfen: Bund, Länder, Gemeinden. Spenden sind bekanntlich keine öffentlichen Gelder. Auch das Geld der Partei, wenn die Partei es dann als solches hat, ist kein öffentliches Geld, sondern es ist das Geld der Legislative und nicht der Exekutive.

Wir vermischen da also auch Dinge – und damit haben wir schon ein bisschen be­gonnen –, aber es ist meines Erachtens völlig logisch, dass man sagt, man lässt das von unabhängigen Wirtschaftsprüfern prüfen, denn das sind immerhin zwei, die nicht miteinander verbunden sind. Das ist unserer Meinung nach das beste System, denn, wie gesagt, einer Vermischung, die in Wirklichkeit auch systemwidrig wäre, das Wort zu reden, ist einfach falsch. Daher ist auch dieses immer wieder vorgebrachte Argument, es werde nicht alles dem Rechnungshof offengelegt, einfach falsch, weil es in dieser Konsequenz dort nicht hingehört. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dönmez.)

Wir setzen also heute einen Schritt in die richtige Richtung, und wir werden sicherlich noch gescheiter werden, davon bin ich überzeugt. Aber jeder, der sich jetzt hier her­stellt und glaubt, er habe die Moral für sich gepachtet, wird letztendlich scheitern, denn wir selbst werden bei jedem wiederum feststellen, wo er vielleicht eine Lücke gefunden hat oder wo er nicht ganz ehrlich war.

Daher appelliere ich an Sie, einmal ganz in Ruhe zu überlegen, ob wir nicht gemein­sam diesen Schritt setzen können und in Zukunft weiter daran arbeiten können, dass die Parteienfinanzierung möglichst offen und für die Menschen nachvollziehbar ist und dass wir uns da nicht gegenseitig beschädigen. Letztendlich hat die Demokratie nichts davon, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die Parteien beschädigt wird, sodass sich jeder Zuschauer nur denkt: Na ja, Parteien, egal welche, sind eigentlich eh nur korrupte Haufen! Das ist sicher der falsche Weg. Da kann ich nur an Sie appellieren: Wir brauchen konkrete Vorschläge, Verbesserungen, aber wir brauchen keine wech­sel­seitigen Schuldzuweisungen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dönmez.)

9.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte.


9.53.22

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich werde wie mein Vorredner ver­suchen, mich etwas weniger emotional zu verhalten und ein bisschen auf die Grund­sätze einzugehen, weil die Wählerinnen und Wähler noch viel zu wenig Gefühl dafür haben, welchen Stellenwert eine Partei in der politischen Willensbildung und welchen Stellenwert die liberale Demokratie hat. Da möchte ich bei Frau Kollegin Meinl-Reisinger anschließen. Welchen Stellenwert hat dieser Entwurf?

Erstens: Ich glaube, es gibt keinen Experten, der diesen Entwurf in den letzten Tagen nicht kritisiert hat. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scherak.) Dass der Entwurf nicht vollständig und auch nicht gut ist, zeigt allein schon die Tatsache, dass wir heute in der Nacht einen gesamtändernden Abänderungsantrag von Rot und Blau bekom-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 38

men haben. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: ... Sie sind lustig! Abg. Noll: Das könnt ihr ... besser!) Sie sind selbst draufgekommen, welchen Huschpfusch Sie hier pro­du­ziert haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Das ist eine Chuzpe!)

In einer liberalen Demokratie ist es das Recht jedes einzelnen Bürgers, eine Partei zu gründen und eine Partei zu unterstützen, frei von jeder staatlichen Einflussnahme. Meine Damen und Herren, wenn wir dieses Prinzip verleugnen würden, dann würde jede politische Partei am Gängelband des Finanzministers hängen. (Beifall bei der ÖVP.) Das wäre dann eine Tyrannei der Mehrheit (Zwischenruf des Abg. Noll), und eine solche Tyrannei der Mehrheit wollen wir nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist für uns eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass wir in Österreich Chancen­gleichheit festgeschrieben haben, das heißt, dass jemand, der mehr einbringt, jemand, der mehr Stimmen hat, auch mehr Chancen bekommt. (Zwischenruf des Abg. Wittmann. Abg. Jarolim: Das, was Sie meinen, ist eine Tyrannei!) – Dieses System, das Sie vorschlagen, Herr Kollege, schafft ein totales Ungleichgewicht.

Ich bringe Ihnen ein Beispiel: Die Liste JETZT bekommt Parteienförderung im Ausmaß von 1,5 Millionen Euro. (Abg. Noll: Viel zu viel! – Zwischenruf des Abg. Nehammer.) Sie ermöglichen dieser Partei, über private Institutionen und private Spender 750 000 Euro dazuzubekommen, sprich ihr Budget um 50 Prozent zu erhöhen. Bei der stärksten Partei Österreichs soll das System Ihrer Ansicht nach das sein, dass sie auch 750 000 Euro bekommt, das bedeutet, diese Partei würde nur mehr 7,7 Prozent von privaten Spendern erhalten können. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Aber wie viel Partei ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie, meine Damen und Herren, sprechen damit der Chancengleichheit und dem Gleichheitsgrundsatz die Würde ab! (Beifall bei der ÖVP.)

Eines ist mir auch noch ganz wichtig: Wir vertreten im Unterschied zu Ihnen das Konzept der Bürgergesellschaft. (Abg. Jarolim: Nomen est omen!) Da ist es wichtig, dass sich jeder Bürger an der politischen Willensbildung beteiligen kann. (Ruf bei der SPÖ: Das kommt aufs Gerstl an!) Es macht keinen Unterschied, ob er sich an einem Verein beteiligt, sei es beim VGT zum Tierschutz, sei es bei Greenpeace, sei es bei der Caritas, sei es bei einem der vielen anderen Vereine, und diese Vereine mit einer Spende bedenkt, oder ob er sagt: Ich möchte die ökosoziale Marktwirtschaft unter­stützen und ich gebe daher einer Partei eine Spende. – Das ist nichts Schlechtes, meine Damen und Herren!

Das, was Sie machen, ist, dass Sie den Menschen einreden wollen, spenden sei schlecht. 675 Millionen Euro wurden im letzten Jahr gespendet, das wurde veröffent­licht. 200 000 Unternehmen haben insgesamt 100 Millionen Euro gespendet. (Zwi­schenruf der Abg. Duzdar.) Sie wollen alle ins Kriminal bringen, wer jedoch spendet, wünscht nicht gleich eine Korruption zu seinen Gunsten, überlegen Sie sich das doch! (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Wer an die Feuerwehr spendet, erwartet doch nicht, dass die Feuerwehr sein Haus zuerst schützt und es löscht, bevor sie das Haus des anderen löscht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Eine solche Korruptionsunterstellung jedes Spenders verseucht jedes System. Das dürfen Sie nicht tun! (Beifall bei der ÖVP.)

Eines ist aber klar: Die Spende kann auch ihre Grenze haben. Die Spende hat ihre Grenze dort, wo sie zur Dominanz beziehungsweise für eine politische Partei zur Abhängigkeit führt. Daher stehen wir selbstverständlich für eine Spendenobergrenze für den Einzelnen. Wenn ein Einzelner eine Spende an eine Partei gibt, die doppelt so hoch ist wie die Parteienförderung (Abg. Plessl: Deshalb haben Sie auch eine ...!),


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 39

dann ist vollkommen klar, dass das nicht der Fall sein darf. (Zwischenruf bei den NEOS. Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn aber jemand seinen politischen Willen zum Ausdruck bringen will, wenn jemand 10 Euro spenden will – auch wenn das 100 000 Menschen sind –, dann muss das weiterhin erlaubt sein, meine Damen und Herren. Das gehört zur politischen Willensbildung! (Beifall bei der ÖVP.)

Damit darf ich zu Ihrer gestrigen Aussage im „Report“ kommen, Frau Rendi-Wagner. (Abg. Leichtfried: Klubvorsitzende, heißt das!) Das hat mich wirklich enttäuscht. Das hat mich wirklich sehr, sehr enttäuscht. Dass Sie den Beamten des Rechnungshofes unterstellen, dass sie, weil sie weisungsgebunden sind, den Staat nicht ordnungs­gemäß prüfen würden - - (Abg. Rendi-Wagner: Das hab’ ich nicht gesagt! Das sagen Sie, aber ...!) – Sie haben ihnen vorgeworfen, dass sie weisungsgebunden sind! Sie haben ihnen damit indirekt vorgeworfen, dass sie nicht korrekt prüfen würden. (Abg. Rendi-Wagner: Das habe ich nicht gesagt! Abg. Kuntzl: Das sagen Sie!)

Frau Rendi-Wagner, das ist ein Organ des österreichischen Parlaments, das vollkom­men unabhängig agiert. Sie erweisen da der Demokratie einen Bärendienst (Beifall bei der ÖVP), und damit reihen Sie sich in die Rendi-Kickl-Verschwörungstheorie ein. Das lehnen wir ab, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich sage daher: Bewahrt uns vor dieser Rendi-Kickl-Verschwörungstheorie und diesem Rendi-Kickl-Pakt! (Heiterkeit bei der SPÖ.) Das darf in dieser Republik nicht mehr eintreten. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Steger.)

Zum Schluss noch ein paar Zahlen für die HörerInnen und ZuseherInnen (Abg. Vogl: Was ist mit den 6 Millionen jetzt passiert? – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ – Prä­sident Sobotka gibt das Glockenzeichen): Ich habe mir die Rechenschaftsberichte der SPÖ der Jahre 2013, 2014, 2015 und 2016 angeschaut. (Ruf bei der SPÖ: Geh, hör auf! Ehrlich? – Abg. Leichtfried: Hast du kein Privatleben?) Die SPÖ hat laut ihren Rechenschaftsberichten 2014 10,8 Millionen Euro, 2015 9,2 Millionen Euro und 2016 9,6 Millionen Euro ausgegeben; also immer rund 10 Millionen Euro. 2013 hatten wir ein Wahljahr. Da hat die SPÖ angegeben, sie hat im Wahlkampf 7,3 Millionen Euro aus­gegeben, also hat sie ihre Grenze etwas überschritten. (Abg. Duzdar: Sie haben 13 Millionen ausgegeben!) Aber jetzt kommt es: Wissen Sie, wie viel sie in jenem Jahr an Normalausgaben hatte? – 20,679 Millionen Euro, das Doppelte im Vergleich zu den anderen Jahren! – Ein Schelm, der denkt, dass Sie da etwas verheimlicht hätten. (Beifall bei der ÖVP.)

10.01


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zinggl. (Unruhe im Saal. – Der Präsident gibt das Glockenzeichen.)


10.01.55

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Herr Präsident! Herr Minister! Ich gebe zu, die von uns mitverhandelte und jetzt vorgeschlagene Novellierung der Par­teiengesetze ist nicht das, was wir uns gewünscht und erhofft haben. Es ist auch nicht das, was spätestens seit Ibiza, aber eigentlich schon längst davor, selbstverständlich wäre. Es ist auch nicht das, was für einen fairen und transparenten Wahlkampf immer notwendig sein müsste. Und es ist auch nicht das, was wir an Änderungen vorge­schlagen und eingebracht haben. Es fehlt ganz eindeutig die Kontrolle des Rech­nungshofes, und zwar die Möglichkeit des Rechnungshofes zur Einsicht in die Bücher, also in die Eingaben-Ausgaben-Rechnung. Das ist für uns eine dringende Notwendig­keit, um hier das zu tun, was alle in der Öffentlichkeit erwarten.

Wer immer sich die Mühe macht, insbesondere auch von den Medien, und sich die 15 nun vorliegenden Anträge durchsieht, der wird bemerken, es gibt nur eine Fraktion, die


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 40

genau das im Abänderungsantrag vorschlägt, und das sind wir. Wir haben sozusagen die Vorstellung, dass der Rechnungshof in die Bücher Einsicht nehmen soll und darf; nur damit ist Transparenz gewährleistet.

Das wollte aber keine Partei, zumindest keine der drei großen Parteien, die mehr­heitsbildend sind, haben – mit unterschiedlichen Argumenten. Deshalb war es uns wichtig, die zweitbeste Lösung anzupeilen. Ich glaube, diese zweitbeste Lösung haben wir jetzt vorliegen, und sie bringt doch ganz essenzielle Verbesserungen; das müssen Sie doch alle eingestehen. Es gibt die Verbesserung, dass die Wahlkampfobergrenze mit 7 Millionen Euro nicht mehr überschritten werden wird. Eine Fraktion wäre wirklich nicht zurechnungsfähig, wenn sie dann sozusagen mehr zurückzahlt, als sie ausgibt, was die Differenz zur Obergrenze betrifft. Das ist damit also wahrscheinlich eingestellt.

Ganz wichtig sind natürlich diese Spendenobergrenzen, sowohl was die Einzelspenden als auch was die Summe aller Spenden für die Fraktion pro Jahr betrifft. Das ist uns wichtig, weil wir nicht wollen, dass die Politik von den Betuchten, von den Besser­gestellten, von den Reichen gelenkt und bestimmt wird. Ich kann gut verstehen, dass die ÖVP und insbesondere die NEOS Probleme damit haben. Wird die Politik von den Konzernen, von den Baulöwen, von den Immobilienspekulanten diktiert, im Hintergrund gelenkt, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn zum Beispiel die Preise fürs Wohnen ständig steigen; ich könnte noch viele andere in diese Richtung gehende Dinge aufzählen.

Eines ist doch ganz klar – das wurde vom Kollegen Gerstl gerade angesprochen –: Die Wohlhabenden spenden den Parteien doch nicht, weil sie barmherzig sind, und sie spenden und leisten hohe Beiträge auch nicht, weil sie damit eine Politik grundsätzlich unterstützen – dazu würden auch geringere, symbolische Beiträge nützen –, nein, sie zahlen bis zu einer halben Million Euro und noch darüber hinaus, weil sie sich dafür Dankbarkeit erwarten (Beifall bei JETZT), weil sie sich damit indirekt in die Gesetz­gebung einblenden, weil sie von der Regierung ganz bestimmte Dinge erwarten – das haben wir in der letzten Gesetzgebungsperiode, also bei der jetzt abgelaufenen Regie­rungsperiode ganz deutlich erkannt –, weil sie diese dafür auch bekommen. Das ist, werte Kolleginnen und Kollegen, vom Anfüttern nicht sehr weit entfernt.

Das ist jetzt vorbei, und das ist ein ganz evidenter Fortschritt, den wir entsprechend honorieren wollen, und daher wollen wir unsere Zustimmung dazu erteilen. (Beifall bei JETZT.)

Herr Kollege Nehammer und Herr Kollege Gerstl, wenn Sie davon sprechen, dass die Parteienförderung gesenkt werden soll: Welche Fraktion war denn als einzige gegen die Erhöhung der Parteienförderung, die Sie von der ÖVP vor wenigen Monaten hier noch propagiert und durchgesetzt haben? (Rufe bei den NEOS: Die NEOS!) – Ja, die NEOS waren auch dagegen, stimmt. Die zwei kleinen Fraktionen waren dagegen. Und jetzt kommen Sie her und wollen die Parteienförderung senken, die Sie vor drei Monaten erhöht haben.

Das Zweite: Sie wollen, dass der Rechnungshof in Zukunft bessere Einsicht nehmen kann. – Das ist doch lachhaft! Das haben Sie nie gewollt. Jetzt, da ein Vorschlag vorliegt, kommen Sie mit dem Rechnungshof daher. Kollege Wöginger – er ist gerade nicht im Saal – hat mir gesagt: Der Rechnungshof wird in unsere Bücher nie und nim­mer reinschauen! – Ich kann das nicht nachvollziehen, aber wenn ihr wirklich wollt, dass der Rechnungshof Einsicht nehmen kann – die Wahrscheinlichkeit, dass ihr in die Regierung kommt, ist doch jetzt sehr groß –, dann wird das im Regierungsprogramm doch sehr bald zu lesen sein. So lange können wir doch auch noch warten.

Für den Fall, dass wir aber nicht so lange warten wollen und können, haben wir jetzt sicherheitshalber noch einen Abänderungsantrag eingebracht, der auch verteilt wird.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 41

Wenn Sie diesem Abänderungsantrag zustimmen, haben Sie es sofort. Ich glaube aber: Eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr, als dass sich die ÖVP vom Rechnungshof prüfen lässt. – Danke. (Beifall bei JETZT.)

10.07

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Pilz, Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (661 d.B.) betreffend den Antrag der Abg. Mag. Leichtfried betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (457/A)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Die Ziffern, welche der Textierung des § 10 dienen, werden gestrichen und durch folgende Ziffer 14a. ersetzt:

14a. § 10 lautet samt Überschrift:

„Prüfung durch den Rechnungshof und Sanktionen

§ 10. (1) Der von einer politischen Partei zu erstellende Rechenschaftsbericht (§ 5) unterliegt auch der Kontrolle des Rechnungshofes.

(2) Der Rechnungshof hat die Richtigkeit und Vollständigkeit des Rechenschafts­be­richts samt Anlagen und dessen Übereinstimmung mit diesem Bundesgesetz zu prüfen. Bei Ausübung seiner Kontrolle hat der Rechnungshof festzustellen, ob die Gebarung den bestehenden Gesetzen und den auf Grund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen und sonstigen Vorschriften entspricht. Keinesfalls darf er sich auf die bloß ziffernmäßige Nachprüfung beschränken.

(3) In Ausübung und zum Zwecke der ihm obliegenden Kontrolle verkehrt der Rech­nungshof mit den rechenschaftspflichtigen politischen Parteien, nahestehenden Orga­ni­sationen und/oder Gliederungen der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, Personenkomitees und den Beteiligungsunternehmen (§ 5 Abs. 6) unmittelbar.

(4) Er ist befugt:

1. von den in Abs. 3 genannten Einrichtungen jederzeit schriftlich oder im kurzen Wege alle ihm erforderlich erscheinenden Auskünfte zu verlangen;

2. die Einsendung von Rechnungsbüchern, -belegen und sonstigen Behelfen (wie Geschäftsstücke, Verträge, Korrespondenzen) zu verlangen;

3. durch seine Organe an Ort und Stelle in die mit der Gebarung im Zusammenhang stehenden Rechnungsbücher, -belege und sonstigen Behelfe Einsicht zu nehmen.

(5) Die im Abs. 3 genannten Einrichtungen haben die Anfragen des Rechnungshofes ohne Verzug vollinhaltlich und unmittelbar zu beantworten, alle abverlangten Auskünfte zu erteilen und jedem Verlangen zu entsprechen, das der Rechnungshof zum Zwecke der Durchführung der Kontrolle im einzelnen Falle stellt.

(6) Wenn der Rechnungshof feststellt, dass der Rechenschaftsbericht den Anforde­rungen (§ 5) entspricht, ist der Rechenschaftsbericht samt Spenden-, Sponsoring- und Inseratenlisten, der Liste der Beteiligungsunternehmen gemäß Abs. 6 und der Umfang der von diesen Unternehmen im Berichtsjahr abgeschlossenen Rechtsgeschäfte mit


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 42

sonstigen Einrichtungen, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, gesondert nach einzelnen Parteien und Unternehmen, auf der Website des Rechnungshofes und der Website der politischen Partei zu veröffentlichen.

(7) Wurden im Rechenschaftsbericht unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, ist eine Geldbuße je nach Schwere des Vergehens in der Höhe von bis zu 1 000 000 Euro zu verhängen.

(8) Für den Fall der Überschreitung des in § 4 geregelten Höchstbetrages um bis zu 10 vH ist eine Geldbuße in der Höhe von bis zu 15 vH des Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 10 vH hinaus, so ist eine zusätzliche Geldbuße um bis zu 25 vH dieses zweiten Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 25 vH hinaus, so ist eine weitere Geldbuße um bis zu 100 vH dieses dritten Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 50 vH hinaus, so ist zusätzlich noch eine weitere Geldbuße um bis zu 150 vH dieses vierten Überschrei­tungsbetrages zu verhängen.

(9) Hat eine politische Partei Spenden unter Verstoß gegen § 6 Abs. 4 nicht ausgewiesen oder entgegen § 6 Abs. 5 nicht gemeldet oder unter Verstoß gegen § 6 Abs. 6 angenommen, ist über sie eine Geldbuße je nach Schwere des Vergehens bis zum Dreifachen des erlangten Betrages, mindestens jedoch in der Höhe des erlangten Betrages, zu verhängen. Resultiert der Verstoß aus einer unrichtigen oder unvoll­ständigen Auskunft oder Angabe einer nahestehenden Organisation oder Gliederung der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, so ist die Geldbuße über die nahe­stehende Organisation oder die Gliederung der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, zu verhängen.

Begründung

Die Lückenhaftigkeit des Parteiengesetzes ist schon länger bekannt und steht nicht zuletzt deshalb erneut in der Kritik. Die bisherigen Regelungen entziehen die Parteien­finanzen weitgehend einer wirksamen Kontrolle und begünstigen Umgehungskonstruk­tionen durch nahestehende Organisationen wie etwa Vereine. Zusätzlich zu den Spen­denobergrenzen ist daher eine echte Kontrolle der Parteifinanzen geboten. Bisher ist eine wirksame Kontrolle durch den Rechnungshof mangels Prüfrecht im Sinne eines originären Belegeinsichtsrechts nicht sichergestellt. Es zeigt sich, dass eine trans­parente Parteienfinanzierung nur durch eine weitgehende Kontrollmöglichkeit erreicht werden kann. Die Unterstellung der Parteienfinanzen unter die Kontrolle des Rech­nungshofs ist die einzige Möglichkeit, intransparente, wettbewerbsverzerrende und unter Umständen auch gesetzwidrige Machenschaften im Zusammenhang mit der Par­teienfinanzierung zu unterbinden und abzustellen. Bisher ist es beinahe auszu­schließen, dass intransparente und gesetzwidrige Machenschaften ans Licht kommen.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Griss. – Bitte.


10.07.36

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Vielleicht erinnern sich manche noch an einen fast legendären Ausspruch des ehemaligen Finanzministers Rudolf Edlinger. Rudolf Edlinger hat ge-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 43

sagt: Eher lasse ich meinen Hund auf die Knackwurst aufpassen als die ÖVP aufs Budget. – Man könnte nun diesen Ausspruch auf die jetzige Situation übertragen: Eher lasse ich meinen Hund auf die Knackwurst aufpassen, als den Parteien zu vertrauen, dass sie die Regelungen über die Parteienfinanzierung einhalten. (Beifall bei den NEOS.)

Warum? – So wie die Versuchung für den Hund groß ist, die Knackwurst zu fressen, so groß ist auch die Versuchung für die Parteien, zu tricksen, zu täuschen, zu tarnen. Vielleicht rechtfertigt der Hund das vor sich, indem er sagt: Wenn ich die Knackwurst gefressen habe, kann sie jedenfalls niemand anderer nehmen! Und die Partei, die durch Tarnen und Täuschen hier an die Macht kommt, denkt sich vielleicht: Wenn ich es getan habe, kann es nicht jemand anderer auf diesem Weg, an die Macht zu kommen, machen.

Nirgendwo sonst ist es so notwendig, zu kontrollieren. Regeln allein helfen gar nichts, weil die Versuchung viel zu groß ist, diese Regeln zu umgehen. Vertrauen ist also gut, Kontrolle ist da nicht nur besser, Kontrolle ist überlebensnotwendig. Und wir haben eine Institution, die dafür prädestiniert ist – das ist ein Organ des Parlaments. Das Parlament hat als Kontrollorgan für die Vollziehung den Rechnungshof.

Ehrlich gesagt, hat es mich erschüttert, als ich diese Aussage gehört habe: Beim Rech­nungshof, da sind ja weisungsgebundene Beamte! – Oder gerade vorher haben wir auch gesprochen: Man wird ja noch diskutieren können! – Ja, aber das ist keine Diskussion. Wie will man es denn haben? Soll der Rechnungshof unabhängige Richter haben? Die sind unabhängig.

Wichtig ist doch, dass der Rechnungshof als Institution unabhängig ist, und ich glaube nicht, dass jemand Frau Präsidentin Kraker sagen kann: Ich hätte gern, dass Sie so prüfen!, oder: Ich hätte gern, dass das herauskommt!

Wenn das so wäre, dann müsste das Parlament tätig werden, weil das Parlament ja darauf vertrauen können muss, dass der Rechnungshof seine Aufgaben erfüllt, und er tut das. Schauen Sie die Berichte des Rechnungshofes an! Es stimmt nicht! (Beifall bei NEOS und ÖVP.) Man wird nicht allem immer zustimmen, aber der Rechnungshof bemüht sich, der Sache auf den Grund zu gehen. Der Rechnungshof hat konstruktive Vorschläge gemacht, wie man da mehr Transparenz – oder überhaupt Transparenz, muss man sagen – hineinbringen kann. Volle Prüfungsbefugnisse für den Rechnungs­hof, der muss natürlich in die Bücher schauen können.

Es ist ein Unterschied, ob ich einen Wirtschaftsprüfer bestelle, der von mir honoriert wird, der meine Bücher prüfen soll - - (Abg. Hofer: Stimmt nicht! Das ist nicht wahr! – Abg. Stefan: Der wird vom Rechnungshof bestellt!) – Ja, aber die werden ja vorge­schlagen. Das ist aber ein Riesenunterschied, ob Sie jemanden mit einem wirtschaft­lichen Interesse haben oder jemanden, der, wie die Beamten des Rechnungshofes, seinem Diensteid verpflichtet ist. (Abg. Stefan: Meinen Sie, dass der nicht ordentlich prüft? Sie sagen, der Wirtschaftsprüfer macht ein Gefälligkeitsgutachten?) Das will ich nicht unterstellen, aber die Prüfung durch den Rechnungshof ist allemal besser. Wäre das System - - (Abg. Stefan: Das ist ja ein Skandal! Das ist ja unglaublich! Der macht ja kein Gefälligkeitsgutachten!) – Herr Mag. Stefan, wäre das System jetzt schon perfekt, dann bräuchten wir die ganze Diskussion nicht. (Beifall bei den NEOS.) Es ist nicht perfekt. (Abg. Stefan: Sie sagen, der macht ein Gefälligkeitsgutachten!) Wir brauchen eine Kontrolle durch den Rechnungshof, und da muss die Befugnis enthalten sein, auch in die Bücher zu schauen. (Abg. Stefan: Schön, dass Sie den Rechnungs­hof verteidigen, aber das ist ja ...!)

Außerdem muss es eine Sanktion geben, wenn gegen die Bestimmungen verstoßen wird, und es muss eine zeitnahe Veröffentlichung der Wahlkampfkosten geben; all das


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 44

gibt es jetzt nicht. Und, was ganz wichtig ist: Es muss einen Straftatbestand der illegalen Parteienfinanzierung geben, denn nur dann, wenn es das gibt, kann die Staatsanwaltschaft auch Konten öffnen. Weder der Rechnungshof noch sonst jemand hat das Recht, Konten zu öffnen, und wenn diese Möglichkeit nicht besteht, dann besteht noch immer die Chance, etwas zuzudecken und nicht offenzulegen.

Wir haben daher ein System, das intransparent ist, und natürlich würde niemand die Parteien daran hindern, alle Spenden sofort, wenn sie sie bekommen, auf der Website zu veröffentlichen. Sie tun das nicht. Wir haben das im Bundesprä­sidentschafts­wahl­kampf vom ersten Tag an gemacht: 10 Euro oder einmal 100 000 Euro, alles wurde sofort auf der Website am selben Tag oder am nächsten Tag veröffentlicht. Das wäre alles möglich. Warum tun Sie es nicht? Das könnten Sie tun.

Natürlich wird es notwendig sein, auch zu prüfen, ob diese Offenlegung auch voll­ständig ist. Und bevor es da nicht Regeln gibt, Sanktionen gibt, auch eine Institution gibt, die diese Sanktionen verhängen kann – und da kommt der Rechnungshof infrage, der auch eine solche Befugnis für sich reklamiert –, wird sich da nichts ändern. Denn es ist wie beim Hund mit der Knackwurst: Die Versuchung ist wahnsinnig groß, diese Regeln zu umgehen. Daher: Wenn nicht nach Ibiza, wann dann ist man endlich bereit, hier für Transparenz zu sorgen? (Beifall bei den NEOS.)

10.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Drozda ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


10.13.58

Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damen und Herren auf der Galerie! Interessante Redenfolge, interessante Debattenbeiträge, besonders interessant fand ich die ÖVP, denn die ÖVP hat heute zwei Sickerwitze erzählt.

Der erste Sickerwitz ist: Wir sind dafür, dass der Rechnungshof prüft. – Den muss man sickern lassen, denn wenn dem so wäre, wäre dieser Vorschlag irgendwann einmal unterbreitet worden.

Der zweite Sickerwitz gefällt mir fast noch besser: Das ist der Witz mit der Kürzung der Parteienförderung, für die die ÖVP angeblich ist. Auch bei diesem Vorschlag bin ich gespannt, wie zum Beispiel die ÖVP-Landeshauptleute dazu stehen, denen man dann irgendwie 10 Millionen streicht, wenn man euren Vorschlag ernst nimmt. (Abg. Nehammer: Da brauchst dir keine Sorgen zu machen! – Abg. Wöginger: Wir haben unsere ... im Griff!)

Aber interessant ist natürlich, dass die ÖVP nicht nur Sickerwitze erzählt hat, sondern auch den einen oder anderen Verein vergessen hat, nämlich den Verein zur Förderung bürgerlicher Politik – ÖVP Wien –, den Verein Modern Society, den Heimatverein ProPatria: lauter Vereine, in denen es zwei oder drei Mitglieder gibt, im Gegensatz zum Pensionistenverein, der 400 000 hat. Ehrlich gesagt: Wo wird man denn leichter Gelder durchschleusen, durch die Kleinvereine (Abg. Nehammer: Alle Gemeinden!) oder durch die Vereine, die rechenschaftspflichtig sind und de facto Hunderttausende von Mitgliedern haben? Das ist ja lächerlich! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich komme aber vielleicht noch einmal zum Ausgangspunkt zurück, und ich werde mich weniger auf Ibiza konzentrieren, sondern auf das System (Abg. Nehammer: Neue Allianz!) der ÖVP. Frau Hodoschek vom „Kurier“ hat das penibel recherchiert, und du (in Richtung Abg. Nehammer) hast die Pressekonferenz gegeben, nachdem Frau Hodoschek recherchiert hat, eine Notpressekonferenz am Tag danach (Abg.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 45

Nehammer: „Notpressekonferenz“!), weil aus 2 Millionen Euro über Nacht 4 Millionen Euro geworden sind.

Die Wahrheit ist: Es wurde ein ungeheuerliches System von Parteienfinanzierung aufgedeckt, alles gestückelt in kleine Portionen zu 30 000 Euro, alles scheinbar super­transparent, in Wahrheit ist es das Gegenteil. (Abg. Nehammer: Hast du das Gesetz mitbeschlossen oder nicht?) Das hat aber System, denn, ehrlich gesagt, wie wir aus den Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft jetzt auch wissen (Abg. Nehammer: Das ist unfassbar!), gibt es unzählige Großspender aus der Wirtschaft und der Industrie (Abg. Nehammer: Ihr habt das Gesetz mitbeschlossen! 2012!), und dieses System heißt System MediaSelect – Stichwort Raiffeisen, Stichwort Telekom. Ermittlungen sind im Gange, Anklagen stehen kurz bevor. (Abg. Nehammer: Da musst du selber stottern, wenn du das vorliest!)

Jedes gesetzliche Schlupfloch wurde ausgenützt, Großspenden wurden an der Öffent­lichkeit vorbeigeschleust. (Abg. Nehammer: Unfassbar! Eine Unwahrheit nach der anderen – hier live sichtbar!) Durch dieses Versteckspiel entsteht, das verstehe ich, eine gewisse Not, ein gewisser Druck und eine gewisse Nervosität. Diese Nervosität wird ja auch heute offenbar, weil klar ist, dass bei all diesen Leistungen, die die ÖVP da einkassiert hat, am Ende immer auch eine Gegenleistung steht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Nehammer: Unfassbar!)

Die Gegenleistungen sind leicht zu benennen: Es ist der 12-Stunden-Tag, es ist die Senkung der Grunderwerbsteuer, es ist die Umsatzsteuersenkung für Hoteliers. (Abg. Nehammer: Unwahrheit! Unwahrheit! Unwahrheit!) Ich brauche nicht zu erklären, dass die Spender die Profiteure dieser Maßnahmen sind. (Abg. Nehammer: Unwahr­heits­politik! ... SPÖ! – Zwischenruf des Abg. Jarolim. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Kollegin Köstinger hat ja leider in Antizipierung der Diskussion die erste Reihe verlas­sen. Kollegin Köstinger hat sich zwei Wochen vor der Wahl hingestellt und hat gesagt: Wir liegen gut im Plan! Wir liegen gut im Budget der 7 Millionen Euro! (Zwischenruf bei der ÖVP), und dann wurden aus 7 Millionen Euro 13 Millionen Euro, und am Ende ist die Aufklärung über die Herkunft dieser 13 Millionen Euro immer noch ausständig.

Wir haben uns daher entschlossen, zu einer Neuformulierung des Parteiengesetzes zu kommen, und das sieht Folgendes vor – ich möchte das jetzt noch einmal Punkt für Punkt ganz sachlich und nüchtern erwähnen –:

Einzelspenden dürfen maximal 7 500 Euro pro Kalenderjahr betragen, pro politische Partei eine Spendenobergrenze von 750 000 Euro – schmerzhaft, ist so! (Zwischenrufe der Abgeordneten Wöginger und Meinl-Reisinger) –, außerdem klare Transparenz­regeln, eine Grenze von 500 Euro für Barspenden, eine sofortige Meldepflicht, Veröf­fent­lichungspflicht für Spenden ab 2 500 Euro, ein schmerzhaftes Stückelungsverbot (Abg. Nehammer: Schmerzhaft für dich! – Abg. Wöginger: Wer soll der Partei noch spenden?), die Miteinbeziehung der Personenkomitees in die Grenzen, die Einführung eines Wahlkampfmonitorings, durch das die Wahlwerbeausgaben laufend überprüft werden.

Letztlich wird künftig alles dem UPTS, dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat, vorgelegt werden müssen. Die müssen auch die Plausibilitätsprüfung machen. Der UPTS ist ja de facto die Strafbehörde für den Rechnungshof und verhängt Geld­strafen, wenn der Rechnungshof einen Verstoß gegen das Parteiengesetz meldet.

Dass das derzeitige System (Ruf bei der SPÖ: Das System Kurz ist das!), das jetzt gerne sowohl von der ÖVP als auch von den NEOS schlechtgeredet wird (Abg. Nehammer: Allianz der SPÖ-FPÖ! Wozu die Vereine? Brauchst nur die Vereine


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 46

anzuschauen!), funktioniert, sieht man schon daran, dass der Rechnungshof selbstver­ständlich Anfragen macht – wie im konkreten Fall auch bei uns –, und ich bis 9. Juli in Abstimmung mit den Wirtschaftsprüfern diese Anfragen beantworten werde.

Was also an dem System, dass der Rechnungshof jetzt sozusagen Wirtschaftsprüfer beauftragt, die sich die Partei nicht aussuchen kann, schlecht ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bitte dich (in Richtung Abg. Nehammer) aber noch einmal, zu erklären, wann und wo die ÖVP eigentlich einen konkreten Antrag vorgelegt hat, der diese Prüfung durch den Rechnungshof vorsieht. (Abg. Plessl: Das ist reine Ablenkung gewesen!) Das ist ja absolut lächerlich! (Beifall bei der SPÖ.) Wo ist dieser Antrag, der heute von euch zur Beschlussfassung vorgelegt würde? Und wo ist der Antrag zur Kürzung der Parteienförderung?

Ich hätte ihn gerne gesehen, denn dann könnten wir ihn prüfen (Abg. Nehammer: Gehst du mit?) und dann diskutieren. Bis dahin würde ich aber wirklich sozusagen um Redlichkeit in der Debatte bitten (Abg. Nehammer: Ja, das wäre sehr schön ...! – Zwischenruf der Abg. Schwarz) und darum, dass man am Ende nicht so tut, als wären nicht eure 6 Millionen Euro das Problem, als wäre nicht die Tatsache, dass ihr von einem Tag auf den anderen weitere Spenden in der Höhe von 2 Millionen Euro eingeräumt habt, das Problem, über das wir hier und heute entscheiden. (Abg. Nehammer: Wo ist das Problem?) Ich sage dir, es wird hier und heute entschieden werden – so schmerzhaft das auch für euch sein mag! (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Nehammer.)

10.20


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Matznetter zu Wort gemeldet. (Abg. Jarolim: Man muss auch Klartext sprechen! – Abg. Stefan: Zu den Wirtschaftsprüfern, hoffentlich! – Abg. Matznetter – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja!) – Bitte.


10.20.33

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Abgeordnete Dr. Griss hat in ihrem Beitrag ausgeführt, dass der Rech­nungshof ausschließlich nur Wirtschaftsprüfer beauftragen könne, die aus einer Fünfer­liste auf Vorschlag der Parteien ausgewählt werden. – Das ist unrichtig.

Ich berichtige tatsächlich: Nach § 10 Abs. 5 gültiges Parteiengesetz 2012 kann der Rechnungshof, wenn er Zweifel an diesen Dingen hat, jederzeit aus einer Liste aller Wirtschaftsprüfer nach eigener Wahl einen solchen Prüfer auswählen und mit der Prüfung des Rechenschaftsberichtes der Parteien beauftragen. – So viel zum der­zeitigen System. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

10.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Scherak ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


10.21.26

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Bun­des­minister! Hohes Haus! (Unruhe im Saal. – Präsident Sobotka gibt das Glocken­zeichen.) – Wenn sich die SPÖ wieder beruhigt hat, könnte ich reden.

Ich bin einigermaßen sprachlos. Insofern fällt mir in diesem Zusammenhang das Reden schwer. Wir haben hier eine Situation, in der wir nach den Ibizavideos ein neues Parteienfinanzierungsgesetz diskutieren, in dem nichts, aber auch gar nichts in Bezug auf die Gedanken, die in den Ibizavideos gewälzt wurden, geändert wird. All das ist weiterhin möglich. Sie bewegen sich keinen Millimeter, um das zu verhindern! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 47

Ich war auch einigermaßen sprachlos, als ich am Sonntag zu Mittag diesen Vorschlag, diese Einigung von SPÖ, FPÖ und der Liste JETZT bekommen habe. Es ist ein Vorschlag, der ursprünglich so unfassbar viele Fehler enthalten hat und damals so unfassbar verfassungswidrig war und wahrscheinlich teilweise immer noch ist, wobei ich mir gedacht habe, wie man sich auf so etwas einigen kann. Einerseits wird nichts von dem geändert, wovon wir in Bezug darauf wissen, was für Umgehungs­konstruk­tionen möglich sind, und andererseits wird ein so unfassbar schlechtes Gesetz vorge­legt.

Beispielsweise ist es weiterhin möglich, dass Parteien nahestehende Organisationen und Vereine in irgendeiner Art und Weise den Wahlkampf unterstützen, zwar nicht mit finanziellen Zuwendungen, aber halt durch irgendwelche Veranstaltungen. Wir haben es gehört, Kollege Nehammer hat es angesprochen: Ich muss nur eine mir nahe­stehende Organisation nehmen, sie bei meiner Partei aus dem Statut herausstreichen, sie neu gründen und sie vielleicht noch einmal daneben hinstellen, dann ist alles weiterhin möglich. Das ist das, was Sie weiterhin ermöglichen. Diejenigen, die ehrlich sind und ihre Vorfeld- und Teilorganisationen in ein Statut hineinschreiben, sind da die Dummen (Abg. Wöginger: Genau!), und diejenigen, die ausgfeanzt versuchen, sich andere Umgehungskonstruktionen zu schaffen, können das weiterhin tun – und das halte ich für eine Zumutung. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)

Eines der besonderen Schmankerl ist für mich diese begleitende Kontrolle von irgend­einem Senat, die Sie vorgeschlagen haben. Ich frage: Für wie dumm halten Sie denn die Österreicherinnen und Österreicher? – Wenn wir als Bürgerin, als Bürger während eines Wahlkampfs ernsthaft wissen wollen, was die Parteien ausgeben, wofür sie ihr Geld ausgeben, dann wird es ja wohl nichts bringen, wenn sich drei Gutachter zusam­mensetzen, sich anschauen, wie viele Inserate in den Zeitungen sind oder wie viele Plakatflächen man bei der Gewista gebucht hat. Das ist doch Augenauswischerei (Zwischenruf der Abg. Yildirim), das ist lächerlich und das hat mit Transparenz null zu tun, was Sie in diesem Zusammenhang vorschlagen. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)

Bezüglich der Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze haben Sie eine Ver­bes­serung zum Status quo gemacht, allerdings eine meiner Meinung nach zu geringe. Es ist eine Einschleifregelung in dem Sinne, dass man, wenn man nur ein bissel zu viel ausgibt, auch nur ein bissel Strafe zahlt. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ja, die ÖVP hätte in Bezug auf die Höhe, die sie beim letzten Mal überschritten hat, eine ordent­liche Strafzahlung gehabt. Man könnte, wenn man politische Parteien ernsthaft davon abhalten will, dass sie die Wahlkampfkostenobergrenze überschreiten, mit ganz scharfen Sanktionsmechanismen reingehen. Wir schlagen 150 Prozent des Über­schrei­tungsbetrags für jede Überschreitung vor.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich persönlich bin ja der Meinung, dass man es umdrehen sollte; ich halte es eigentlich für eine Voraussetzung dafür, dass man sich an die Gesetze hält, wenn man Parteienfinanzierung bekommen will. Ich persönlich bin also der Meinung, dass man dann, wenn sich Parteien nicht an die Wahlkampf­kostenober­grenze halten, auch darüber diskutieren könnte, ob diese überhaupt Parteienfinan­zierung bekommen sollten. (Beifall und Bravorufe bei den NEOS. – Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ja, ihr genauso, alle hier herinnen! Es ist absurd, dass man sich nicht an Gesetze halten muss und dann auch noch entsprechende Parteienfinanzierung be­kommt.

Wir haben auch schon die Frage, wie man in diesem Zusammenhang den freien Wettbewerb behindert, angesprochen. Sie schlagen ja vor, dass neue politische Parteien 1,5 Millionen Euro an Spenden erhalten können sollen und nicht nur 750 000 Euro wie etablierte Parteien. Wir haben also eine Wahlkampfkosten­ober­grenze von knapp 7 Millionen Euro, aber eine neu gegründete politische Partei kann


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 48

nur 1,5 Millionen Euro an Spenden einsammeln. Man könnte jetzt sagen, sie kann ja ein Darlehen aufnehmen. Sie wissen aber ganz genau, dass das Risiko dafür, dass eine Bank einer neuen politischen Partei ein Darlehen gibt, so hoch ist, dass eine Bank das nie machen wird. Das heißt, Sie zwingen neue politische Parteien dazu, dass sie in diesem Wahlkampf nur 1,5 Millionen Euro ausgeben; alle anderen dürfen aber weiter­hin 7 Millionen Euro ausgeben. Es wäre ja vollkommen absurd, wenn diese Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof hält. Ich kann Ihnen daher garantieren, wenn irgendje­mand das vor den VfGH bringt, dass der sagen wird, dass das eine Ungleichbehand­lung, eine unsachliche Differenzierung ist, und dass das auch fällt. (Beifall bei den NEOS.)

Sie haben ursprünglich – und da kommen wir zu den Fehlern; diesbezüglich muss ich mich auch bedanken, dass Kompromissbereitschaft vorhanden war – einen Fall nicht gesehen. Was ist mit einer politischen Partei, die in einer Vertretung ist und in einer anderen nicht? Was ist mit einer politischen Partei, die im Nationalrat sitzt, aber in den einzelnen Landtagen nicht? Welche Regeln gelten für sie? – Wir haben diesbe­züglich – vielen Dank dafür! – einen Kompromiss geschaffen, dass auch das berück­sichtigt wird, weil das sonst bedeutet hätte, dass man in einem Superwahljahr, in dem viele Landtagswahlen in Ländern stattfinden, wo etwaige neue politische Parteien noch nicht vertreten sind, keine Möglichkeit hat, einzuziehen.

Was nicht unter die Spendenobergrenze fällt – auch das ist wieder an Chuzpe kaum zu überbieten –, sind die Parteiabgaben. Wir wissen, dass viele politische Parteien – wir NEOS tun das nicht – ihre Mandatare zwingen oder sie freundlich bitten, eine Parteiabgabe oder eine Klubabgabe zu zahlen. Wenn man das in die Höhe treibt, dann kann beispielsweise die SPÖ Wien jedes Jahr knapp 1 Million Euro an Parteiabgaben einnehmen. Das Ganze ist übrigens auch noch von der Steuer absetzbar. Ich erinnere mich, dass Kollege Jarolim und vorhin auch Kollege Wittmann gesagt haben, dass der Steuerzahler das Ganze mitzahlt. – Ja, der Steuerzahler, die Steuerzahlerin zahlen Ihre Parteiabgaben mit, weil Sie die von der Steuer absetzen können. Bei der SPÖ Wien alleine sind das 1,09 Millionen Euro pro Jahr. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf der Abg. Yildirim.)

Im Übrigen fällt Folgendes, was auch weiterhin möglich ist, nicht unter die Obergrenze: Das ist natürlich das Firmenkonglomerat, auf dem die SPÖ Wien sitzt. Die Bilanz­summe aller Firmen, aller unternehmerischen Beteiligungen der SPÖ Wien ist 4,47 Mil­liarden Euro. Das ist alles weiterhin möglich; Sie erlauben auch diese Umgehungs­konstruktionen. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS.)

Dann ist da auch noch die ganze Sache mit den Expertinnen und Experten, die das kritisiert haben. Es war doch auch die SPÖ, die unter der schwarz-blauen Regierung immer wieder kritisiert hat, dass es keine Begutachtungen gibt, dass hier gehudelt wird. Alle namhaften Experten sagen, dass es ein schlechtes Gesetz ist. Die Rech­nungs­hofpräsidentin sagt, das ist ein schlechtes Gesetz; Sie haben aber auch kein Interesse daran, das ernsthaft zu diskutieren, und bringen das ganz schnell durch. Wir könnten ohne Weiteres eine Ausschussbegutachtung machen, so wie ich es auch beantragt habe. Sie hätten im Herbst immer noch Zeit, das entsprechend umzusetzen. Ich halte das in diesem Zusammenhang für keinen guten Parlamentarismus, und das ist auch der Grund dafür, dass am Schluss ein schlechtes Gesetz rauskommt.

Wir bringen einen sehr umfassenden Abänderungsantrag ein, der hoffentlich schon verteilt wird. Ich werde ihn in den Grundzügen erläutern. Das, was es nämlich wirklich braucht, gehen Sie ja nicht an: Das sind volle Einsichts- und Prüfungsrechte des Rechnungshofes, das ist ein Straftatbestand illegale Parteienfinanzierung, das ist ein laufendes Monitoring über die Wahlkampfausgaben während des Wahlkampfs, denn den lustigen Bericht von irgendeinem Expertensenat drei Monate später können Sie


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 49

sich sparen. Das, was es braucht, ist überhaupt ein eigener Bericht über die Wahl­kampfkostenabrechnung, das sind tatsächlich abschreckende Sanktionen, wenn man die Wahlkampfkostenobergrenze überschreitet.

Meine Damen und Herren! Der ehemalige Bundespräsident Kirchschläger hat einmal von den Sümpfen und von den sauren Wiesen gesprochen, die trockenzulegen sind. Wissen Sie, was Sie hier machen? – Sie bewirtschaften diese Sümpfe, Sie bewirt­schaften diese sauren Wiesen – und ich bin zutiefst davon überzeugt, dass Sie sich für dieses Verhalten in Grund und Boden schämen sollten. (Beifall und Bravorufe bei den NEOS sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist verteilt und steht, weil er aus­reichend unterstützt ist, mit in Verhandlung.

Ich darf auf der Besuchergalerie den Pensionistenausschuss des ÖGB herzlich be­grüßen. – Herzlich willkommen im Hohen Haus, meine Damen und Herren! (Allge­mei­ner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hofer. – Bitte.


10.29.34

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nikolaus Scherak hat von Rudolf Kirchschläger gesprochen und hat dessen Aussage zitiert, dass Sümpfe und saure Wiesen trockenzulegen seien.

Es gibt ein Unternehmen, das sehr gut darin war, mit seinen Produkten Dinge trocken­zulegen, mit einem Mittel, das Agent Orange heißt. 45 Millionen Liter davon wurden in Vietnam eingesetzt, Monsanto und Bayer sind damit reich geworden, Hunderttausende Vietnamesen leiden noch immer an den Folgen, und es kommen noch immer Babys mit Behinderung zur Welt. Auf europäischer Ebene werden die NEOS von Bayer mit Spenden unterstützt, meine Damen und Herren. (Abg. Meinl-Reisinger: Das stimmt nicht! Lüge! Deshalb haben wir für das Glyphosatverbot gestimmt! Es hat gewirkt! – Abg. Bernhard: Das ist eine Lüge! Das ist eine infame Lüge! – Rufe bei der FPÖ: Oh! Da schau her! – Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Meine Damen und Herren, deswegen ist es wichtig, dass wir unbeeinflusst entscheiden können – unbeeinflusst! (Abg. Meinl-Reisinger: Wenn man mit dem Rücken zur Wand steht!) – Frau Meinl-Reisinger, Sie sprechen von der Freiheit. Es sollte doch die Freiheit geben, dass jeder spenden kann, was er will. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) – Da fühlt sich jemand ertappt! – Eine Spende soll in völliger Freiheit gegeben werden können. Warum, meine Damen und Herren, ist man dann nicht frei, Mandatare anfüttern zu können? Das ist doch auch meine Freiheit? – Aber das ist untersagt. (Abg. Hauser: Richtig!) Was wir da haben, ist die Gefahr einer Anfütterung von Parteien – und das wollen wir abstellen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Leichtfried und Dönmez.)

Es war ganz lustig, dass Frau Griss das Beispiel mit dem Hund und der Knackwurst gebracht hat, weil Frau Griss in ihrem Wahlkampf mit 50 000 Euro von einem Wurst­fabrikanten unterstützt worden ist. Das war zumindest amüsant, dass Sie hier diesen Zusammenhang hergestellt haben. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Herr Hofer, was ist das für eine Art, alle mit dem Dreckskübel anzupatzen, wenn man selber so viel Mist gebaut hat?) – Sie sprechen wohl über sich selbst, gnädige Frau (Abg. Meinl-Reisinger: Nein ...!), das ist mein Eindruck. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, wir müssen uns entscheiden, welches System wir in Österreich haben wollen: Wollen wir ein System, in dem es eine öffentliche Parteienfinanzierung gibt (Ruf bei der ÖVP: Ibizasystem!) und in dem nicht, wie vorhin


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 50

behauptet wurde, die Parteien vom Finanzminister abhängig sind? – Ja, was soll denn das? Natürlich ist die Partei nicht vom Finanzminister abhängig. Oder wollen wir ein System wie in den USA, in dem Politiker und Parteien von großen Unternehmen unterstützt und finanziert werden? Hier in Österreich haben wir ein Mischsystem. Wir hatten einmal einen Milliardär hier im Parlament, der sich eine Partei gehalten hat – das war Frank Stronach. Es gibt noch immer eine Partei, die vor allem davon lebt, dass ein Bauunternehmer sie üppig unterstützt – das sind die NEOS. Ich glaube, das ist der falsche Weg. (Abg. Meinl-Reisinger: Ich nicht!) – Dass Sie da anderer Meinung sind, das kann ich mir gut vorstellen. Das kann ich mir gut vorstellen. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Schauen Sie, wer kann denn Spenden bekommen? Es ist wichtig, dass es Parteien gibt, die sich für die Wirtschaft einsetzen. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abge­ord­neten von FPÖ und NEOS.) – Wenn Sie sich wieder beruhigt haben, kann ich weitersprechen. – Es gibt Parteien, die für die Wirtschaft arbeiten. Das ist sehr wichtig, denn ohne Wirtschaft gibt es keine Arbeitsplätze, ohne Wirtschaft gibt es keine Steuer­einnahmen (Zwischenrufe bei der SPÖ); aber natürlich ist es so, dass eine Partei, die sich sehr für die Wirtschaft einsetzt, leichter Spenden von der Wirtschaft bekommen kann.

Was ist aber mit Parteien, die sich für das Pflegegeld einsetzen? (Abg. Schellhorn: Ihr wollt alles verkaufen!) Ja, wer soll denn da spenden? – Die Pflegebedürftigen? Oder was ist mit Parteien, die sich für Umweltschutz einsetzen? Wer soll da spenden? – Die Bäume? (Abg. Meinl-Reisinger: Was ist denn mit Glock, Novomatic, Benko, Horten?) Was ist mit Parteien, die sich für ein Glyphosatverbot einsetzen? Wer soll da spenden? (Ruf bei den NEOS: Glock!) – Monsanto wird nicht spenden. (Abg. Meinl-Reisinger: Glock, Novomatic, Benko!)

Daher, meine Damen und Herren, ist es wichtig, eine Obergrenze einzuziehen. Die Wehleidigkeit, die heute zutage getreten ist, zeigt ja, wie sehr man sich auch schon an gewisse Spenden gewöhnt hat. Wir haben eine gute Parteienförderung, wir brauchen diese Großspenden nicht. Was mir sehr leid tut, Karl (in Richtung Abg. Nehammer), ist, dass du von Feinden gesprochen hast und davon, dass man destruktiv sei. (Abg. Nehammer: Der Feind meines Feindes ist mein Freund!) – Ich sehe hier keine Feinde, Karl. (Abg. Nehammer: Du bist ein guter Mensch!) Schau, wir beschließen doch so vieles gemeinsam, wir beschließen zum Beispiel die Schuldenbremse gemeinsam. Wir beschließen das Gewaltschutzpaket gemeinsam. (Abg. Nehammer: ... haben den Bundeskanzler abgewählt! – Abg. Schellhorn: ... Geld herausgezogen aus der Agen­tur!)

So, wie ich dich kenne, glaube ich nicht, dass du mit Feinden Beschlüsse fassen willst. Wenn das so ist, musst du es sagen (Abg. Nehammer: Ich mach eh ...!), aber ich habe hier im Haus keine Feinde, und du hast im Haus auch keine Feinde. (Abg. Nehammer: Sechs Entschließungsanträge mit der SPÖ!) Wir sind alle von den Bürgern gewählt, und die wollen nicht, dass wir uns gegenseitig wie Feinde behandeln, meine Damen und Herren. Niemand will das! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dönmez.)

2012 wurde das Parteiengesetz mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und den Grünen beschlossen. Es wurde damals von der ÖVP gesagt: Wir haben damit die strengsten Transparenzregeln Europas. Es hat sich herausgestellt, dass das so nicht ganz stimmt. Es gibt noch viel zu tun, und auch nach diesem Beschluss, den wir heute fassen werden, gilt es auch weiterhin, Lücken zu schließen – es gilt auch weiterhin, Lücken zu schließen! –, aber das, was wir jetzt tun, ist ein großer Schritt nach vorne. Ich sage noch einmal: Wenn man Mandatare nicht anfüttern darf, dann sollten auch Parteien nicht angefüttert werden dürfen, egal, ob von Wurstproduzenten oder von sonst irgend­jemandem. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 51

Nun beschwert man sich: Um Gottes willen, keine Großspenden mehr, nur 7 500 Euro, nur 7 500 Euro! – Ein Mindestpensionist muss von diesen 7 500 Euro ein halbes Jahr lang leben können, meine Damen und Herren! Das ist kein so kleiner Betrag. (Abg. Meinl-Reisinger: Na ich glaube, allein das Sushi hat 7 500  Euro gekostet in Ibiza!) – Sie sind so aufgeregt, Sie sind so fürchterlich aufgeregt! Ich verstehe es, ich verstehe es. Haselsteiner wird sich nicht freuen, ich bin davon überzeugt – aber wir werden es trotzdem beschließen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dönmez.)

Es gelten also Obergrenzen von 7 500 und 750 000 Euro. Auch da: Um Gottes willen, wie soll denn eine Partei mit nur 1,5 Millionen Euro – die neuen Parteien bekommen 1,5 Millionen Euro – das Auslangen finden? – So, jetzt bin ich nicht der beste Freund von Peter Pilz (Abg. Noll: Was? – Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ und JETZT), aber Peter Pilz hat, glaube ich, als er seine Liste gegründet hat, keine 1,5 Millionen Euro gehabt und ist trotzdem hier ins Hohe Haus eingezogen. (Abg. Meinl-Reisinger: Aber 100 000 von einer Person!) – Ja, 100 000 sind aber nicht 1,5 Millionen Euro, wissen Sie, das ist ein großer Unterschied! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Man kann also auch mit weniger Geld einen Wahlkampf führen. Es kommt nur darauf an, ob man auch glaubwürdig ist und seine Politik glaubwürdig vertritt. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch Personenkomitees werden in die Wahlkampfkostenobergrenze miteinbezogen. Es gibt saftige Strafen, wenn die Obergrenze überschritten wird. Gewundert habe ich mich auch ein bisschen darüber, dass Frau Griss nicht weiß, wie die Wirtschaftsprüfer bestellt werden. – Sie haben Gott sei Dank von Kollegen Matznetter, der auf diesem Gebiet ein echter Profi ist, Nachhilfe bekommen. Und dass man den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat so hinunterdodelt, ist auch unwürdig (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und NEOS), denn wie oft haben wir, auch in Ge­sprächen mit Mandataren der ÖVP, schon gesagt: Beim Wahlkampf der Partei XY stimmt irgendetwas nicht; die haben diesen Betrag angegeben, wir wissen aber, dass die Plakate und alles, was man einsetzt, wesentlich mehr kosten müssen! – Daher ist es notwendig, sich das aus unabhängiger Sicht anzuschauen und wirklich zu prüfen, ob das, was man meldet, auch dem entspricht, was in der Praxis abgebildet wird.

Meine Damen und Herren, wir schließen Lücken, wir gehen einen großen Schritt nach vorne. Große Investoren – sehr reiche Menschen – haben auch in Österreich einen hohen Stellenwert, weil sie viel an Steuern bezahlen; aber ich will nicht, dass sich Konzerne Parteien halten können – und das stellen wir damit ab. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dönmez.)

10.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.


10.38.47

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Abgeordneter Norbert Hofer hat behauptet, dass wir NEOS mindestens eine Parteispende von dem Unternehmen Bayer erhalten hätten. (Abg. Kassegger: Auf europäischer Ebene! – Abg. Hofer: Auf europäischer Ebene! – Ruf bei der FPÖ: Man muss zuhören können, das ist die ... eines Man­datars! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glocken­zeichen.)

Das ist ein krasser Unfug! Es ist die Unwahrheit, wie wir das auch so oft von der Frei­heitlichen Partei gewohnt sind. (Abg. Belakowitsch: Unwahrheit! ...! Geh bitte!)

Ich berichtige tatsächlich: Wir NEOS haben uns 2012 mit dem Anspruch der Trans­parenz gegründet, deswegen haben wir vom ersten Tag an jede Einnahme und jede


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 52

Ausgabe auf unserer Webseite veröffentlicht. 2013 sind wir in den Nationalrat einge­zogen. Weder vor noch nach dem Einzug in den Nationalrat haben wir auf Bundes­ebene, auf Landesebene oder auf Gemeinderatsebene eine Spende erhalten. (Abg. Hofer: Auf europäischer Ebene! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Auf europäischer Ebene sind wir NEOS mit einer Abgeordneten vertreten und haben auch hier in der einen Rechtspersönlichkeit, die wir innehaben, nie eine Spende von Bayer erhalten. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

10.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Noll. – Bitte.


10.40.01

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (JETZT): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Also mich wundert ja, dass Niki Scherak – leider ist er jetzt nicht mehr da – zunächst gesagt hat, er sei so sprachlos, die Sache dann aber doch so weitwendig und so wortreich zur Darstellung gebracht hat.

Ja, das ist kein besonders gutes Gesetz – es gibt überhaupt wenig besonders gute Gesetze aus diesem Haus, insofern ist das auch nicht die Ausnahme (Zwischenruf des Abg. Gerstner) –, es ist jedoch – und da bin ich bei manchem Vorredner von mir – ein Schritt in die richtige Richtung.

Um beurteilen zu können, ob dieser Schritt in die richtige Richtung geht, muss man ein bisschen holzschnittartig verteilen. Ich bin Karl Nehammer sehr dankbar dafür, dass er das ganz transparent und öffentlich gemacht hat: Die ÖVP ist die Partei der Eigen­tümer – ja, das ist es! –, und sie will die Interessen der Eigentümer in diesem Lande fördern – das ist legitim –, und deshalb schaut sie natürlich auch, dass sie mit den Eigentümern – das heißt mit den Haves im Gegensatz zu den Have-nots – ent­sprechend guten Umgang pflegt, und dazu gehört halt auch das Einkassieren.

Das führt genau zu dem, was Kollege Hofer hier richtig gesagt hat. À la longue geht es um folgende Entscheidung: Wollen wir eine Politik, die durch die Konzerne, die großen Firmen, durch die Haves bestimmt wird, oder wollen wir eine transparente demo­kratische Politik, die sich auf die Mehrheit – und das sind nun einmal die Have-nots in diesem Land – stützen kann und denen gegenüber rechenschaftspflichtig und auch transparent ist? – Das ist die grundsätzliche Entscheidung.

Wenn wir jetzt hier festlegen, dass wir eine Spendenobergrenze von 750 000 Euro pro Jahr haben, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Wenn wir die Einzelspendenobergrenze mit 7 500 Euro festlegen, dann ist auch das ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. (Abg. Meinl-Reisinger: ... Unternehmer spenden ... richtige Richtung?)

Da muss ich Karl Nehammer schon korrigieren (Zwischenruf des Abg. Nehammer): Der Anlass ist nicht das Ibizavideo, der Anlass der Diskussion ist, dass ihr Folgendes meint: Wir können das Gesetz locker übertreten, 6 Millionen Euro mehr ausgeben als das, was das Gesetz vorschreibt, und im Sinne quasi einer politischen Beichte dann damit davonkommen, dass wir eingestehen, dass wir einen Fehler gemacht haben. (Heiterkeit des Abg. Drozda.) Das ist genau der Inhalt (Abg. Nehammer: ... aber keine in den ..., und das ist nicht transparent! Das ist der Unterschied! Der Klubobmann Drozda lacht schon!), und genau da hat die Diskussion angefangen. Die hat nicht erst beim Ibizavideo angefangen, wobei ich – Fußnote dazu – ja nicht glaube, dass die ÖVP so wahnsinnig erstaunt darüber war, was wir da von Gudenus und Strache hören können. (Weitere Zwischenrufe des Abg. Nehammer.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 53

Zwei Punkte noch: Das System, die Klubförderung zu senken, wenn nicht ein ent­sprechender Frauenanteil von 40 Prozent vorhanden ist, ist von der Intention her löblich, ist aber in Wirklichkeit mit dem passiven Wahlrecht nicht vereinbar. Was macht man mit einer demokratisch zulässigen Männerpartei? Die kriegt dann von allem Anfang an nur 60 Prozent der Klubmittel? – Das kann ja nicht sein! Deshalb ist es auch diesbezüglich der richtigere Weg, die Übererfüllung dieser Quote zu fördern und die Mittel aufzustocken, wenn der Anteil von 40 Prozent erhöht wird.

Und noch etwas: Ja, wir sehen es als großes Defizit, dass keine der drei großen Parteien – auch wenn die ÖVP das jetzt auf der Bekundungsebene anders darstellt – in den letzten Jahren auch nur irgendeinen Schritt in die richtige Richtung gemacht hat, die Parteifinanzen materiell vom Rechnungshof überprüfen zu lassen. (Zwischenruf des Abg. Zarits.) Das ist nicht unbedingt ein systematischer Fehler, wie Harald Stefan gesagt hat, denn diese Parteien leben ja im Großen und Ganzen von öffentlichen Parteifinanzierungen, und da gibt es schon den Konnex, dass auch der Rechnungshof dort überprüfen sollte. Wir haben deshalb einen Abänderungsantrag eingebracht, der sehr dem ähnelt, den auch die NEOS eingebracht haben, und da wird man dann gleich sehen, wie die ÖVP wirklich dazu steht.

Letztes Wort: Unsere Parteien sind samt und sonders mit öffentlichem Geld überfüttert. (Beifall bei JETZT sowie des Abg. Schellhorn. – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Wir haben, seit wir hier im Nationalrat sind, den Antrag gestellt, diese öffentliche Parteiförderung zu halbieren. Die NEOS haben leider die Courage verloren und waren nur gegen die Valorisierung, alle anderen waren natürlich ganz dagegen. Die öffentliche Parteiförderung in diesem Land gehört drastisch reduziert. – Danke. (Beifall bei JETZT. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger sowie Zwi­schenruf des Abg. Matznetter.)

10.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Lueger ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


10.44.50

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Werte Damen und Herren auf der Besuchergalerie und vor den Fernsehschirmen! In den letzten Monaten hat die Diskussion über die Parteienfinanzierung den Eindruck erweckt, als ob Politik käuflich wäre – das hatten wir heute schon. Millionenspenden von Unternehmern wie beispielsweise Pierer und Ortner als Gegenleistung für den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche bei den Arbeitnehmern (Zwischenruf der Abg. Kirchbaumer), die Karfreitagsregelung und Nachbesetzungen in Aufsichtsräten. Daher haben wir gemeinsam mit der FPÖ und der Liste JETZT einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, den ich in seinen Kernpunkten erläutern möchte.

Grundsätzlich wurden Verschärfungen in die Richtung, dass es eine Spendenober­grenze mit einem Sanktionsmechanismus gibt, aufgenommen. Hinsichtlich des Tätig­keits­berichtes ist eine Gliederung der politischen Parteien, eine Präzisierung vorge­nommen worden – also auch eine Forderung, die im Raum stand. In diesem Sinne werden auch die Valorisierungsregeln vervollständigt, und bei lokalpolitisch üblichen Veranstaltungen fallen Zuwendungen bis zu 100 Euro pro Person und Veranstaltung, sofern diese derzeit nicht der Registrierkassenpflicht unterliegt, auch nicht unter den Spendenbegriff. Somit wird es auch weiterhin möglich sein, politische Veranstaltungen mit kommunalpolitischem Charakter wie Sommerfeste, Grätzelfeste, Kinderfaschings­feste und anderes in einem niederschwelligen und unbürokratischen Rahmen durch-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 54

zuführen. Dabei ist die Grenze absichtlich so niedrig gewählt, damit eine Einfluss­nah­me auf politische Entscheidungen ausgeschlossen ist.

Fälschlicherweise ist immer der Eindruck entstanden, dass der Rechnungshof zur Überprüfung der Rechenschaftsberichte der politischen Parteien kaum Möglichkeiten hat. Das ist falsch, und ich möchte das auch begründen – mein Kollege Matznetter hat es vorhin schon erwähnt.

Jede Partei schlägt für seinen Rechenschaftsbericht fünf Wirtschaftsprüfer vor. Aus dem Fünfervorschlag werden seitens des Rechnungshofes zwei Rechnungsprüfer ge­zogen. Diese unterliegen einem strengen Regulativ: Sie unterliegen der Wirtschafts­treuhänder-Berufsordnung und haben ihren Beruf gewissenhaft, unter voller Beachtung der Gesetze und der Verschwiegenheitspflicht eigenverantwortlich und mit voller Haf­tung für ihre Tätigkeit, geregelt nach Richtlinien, auszuüben. Bei mangelnder Vertrau­enswürdigkeit können ihnen die Befugnisse entzogen werden.

Was macht der Rechnungshof? Glaubt er einer Angabe einer Partei nicht, hat er die Möglichkeit, um Aufklärung zu ersuchen, beauftragt seine zwei Nominierten aus den fünf vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfern, erneut zu prüfen, aber auch zu testieren. Und hat er dann immer noch Zweifel, so kann er noch zusätzlich einen unabhängigen Wirt­schaftsprüfer beauftragen, der alles überprüft. Das ist auch in der Praxis des Rech­nungshofes gebräuchlich, abseits der Öffentlichkeit, das wird nur so nie kolportiert. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stefan.) Daher ist dieser Eindruck, dass der Rechnungshof keinerlei Prüfbefugnisse hat, vollkommen falsch. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend darf ich noch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Angela Lueger, Dr. Nikolaus Scherak, MA und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl betreffend „Antrag auf Sonderprüfung des Familienfests im Schlosspark Schön­brunn – Verstoß gegen das Vergabegesetz und Verdacht auf Parteienfinanzierung durch die Hintertür durch Alt-Bundeskanzler Kurz“ (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Pilz.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundeskanzlerin wird aufgefordert, im Hinblick auf die Vorgänge im Zusammen­hang mit der Organisation und Durchführung des ,Familienfests im Schlosspark Schön­brunn‘ durch die Österreichischen Bundesgärten in Kooperation mit dem Bundes­minis­terium für Nachhaltigkeit und Tourismus und dem Bundeskanzleramt, Frauen, Familie und Jugend unverzüglich eine interne Sonderprüfung zu veranlassen. Dabei sollen ins­besondere alle damit im Zusammenhang stehenden Aufträge sowie die Ein­haltung der vergaberechtlichen Bestimmungen einer umfassenden Prüfung unterzogen werden.

Im Raum stehende Verdachtsmomente hinsichtlich des Verstoßes gegen vergabe­recht­liche Vorgaben durch Amtsträgerinnen und Amtsträger des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und des Bundes­minis­teriums für Frauen, Familie und Jugend und deren ausgegliederten Einheiten sowie weitere Verdachtsmomente sollen eingehend geprüft werden. Der Bericht soll unver­züglich, spätestens bis zum 15. August dem Parlament übermittelt werden.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren, wir stehen für einen fairen, gesetzeskonformen Wahlkampf mit gleichen Bedingungen für alle. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Silberstein! Silberstein ist fair!)

10.50


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 55

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Stefan, Dr. Noll

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Anträge

457/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG) geändert wird,

846/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,

847/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, und

858/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung polit­ischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), BGBl Nr. 56/2012, geändert wird (661 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzestext samt Titel und Eingang lautet wie folgt:

„Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG), BGBl. I Nr. 56/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 31/2019, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Z 1 lautet:

„1. „politische Partei“: jede Partei im Sinne des § 1, wobei dieser Begriff umfassend zu verstehen ist und alle territorialen (Landes-, Bezirks-, Gemeindeorganisationen) und nicht territorialen (nach thematischen Kriterien oder solchen der Interessenvertretung definierten Teilorganisationen) Teile erfasst,“

2. Nach § 2 Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:

„3a. „Personenkomitee“: eine von der politischen Partei (im Sinne der Z 1) getrennte Organisation natürlicher und juristischer Personen, mit dem Ziel, eine Partei für eine Wahl oder einen Wahlwerber materiell zu unterstützen. Personenkomitees haben sich unter Angabe ihrer Mitglieder beim unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat zu registrieren,“

3. § 2 Z 5 lautet:

„5. „Spende“: jede Zahlung, Sachleistung oder lebende Subvention, die natürliche oder juristische Personen

a. einer politischen Partei oder


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 56

b. einer wahlwerbenden Partei, die keine politische Partei ist, oder

c. einer Gliederung der politischen Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder

d. einer nahestehenden Organisation, mit Ausnahme jener im Sinne des § 4a Abs. 2 Z 4 Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400, sowie jener Einrichtungen, die der Förderung des Breitensports dienen, oder

e. an Abgeordnete, die auf einem von einer politischen Partei eingebrachten Wahl­vorschlag kandidiert haben, oder

f. an Wahlwerber, die auf einem von einer politischen Partei eingebrachten Wahl­vorschlag kandidiert haben, ohne entsprechende Gegenleistung gewähren. Nicht als Spende anzusehen sind Mitgliedsbeiträge, Beiträge der der jeweiligen Partei ange­hörenden Mandatare und Funktionäre, Zuwendungen von Berufs- und Wirtschafts­ver­bänden und anderen Interessenvertretungen mit freiwilliger Mitgliedschaft im Sinne des Artikels II Abs. 1 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 391/1975 an die in ihren Organen vertretenen Gruppierungen, Zuwendungen von gesetzlichen beruflichen Interessenver­tretungen an die in ihren Organen vertretenen Gruppierungen sowie Zuwendungen im Rahmen lokalpolitisch üblicher Veranstaltungen im Wert von bis zu 100 Euro pro Person und Veranstaltung, soweit diese der Registrierkassenpflicht nicht unterliegen,“

4. § 4 Abs. 1 lautet:

„(1) Jede politische Partei darf für die Wahlwerbung zwischen dem Stichtag der Wahl und dem Wahltag zu einem allgemeinen Vertretungskörper oder dem Europäischen Parlament maximal 7 Millionen Euro aufwenden. Wird derselbe Wahlvorschlag von zwei oder mehreren politischen Parteien unterstützt, so gilt die Höchstsumme für die zusammengerechneten Ausgaben dieser Parteien. In die Höchstsumme sind auch die Ausgaben von Personenkomitees sowie einzelner Wahlwerber, die auf einem von der politischen Partei eingebrachten Wahlvorschlag kandidiert haben, einzurechnen, wobei Ausgaben eines Wahlwerbers für auf seine Person abgestimmte Wahlwerbung bis zu einem Betrag von 15 000 Euro außer Betracht zu bleiben haben.“

5. § 5 lautet:

„§ 5. (1) Jede politische Partei hat über die Art ihrer Einnahmen und Ausgaben jährlich mit einem Rechenschaftsbericht öffentlich Rechenschaft zu geben. Dieser Bericht hat auch jene Gliederungen der politischen Partei zu erfassen, die keine eigene Rechts­persönlichkeit besitzen. Der Rechenschaftsbericht unterteilt sich in zwei Berichtsteile, wobei im ersten Teil die Einnahmen und Ausgaben der Bundesorganisation und im zweiten Teil jene ihrer territorialen (Landes-, Bezirks-, Gemeindeorganisationen) und nicht territorialen Teilorganisationen (nach thematischen Kriterien oder solchen der Interessenvertretung definierten Teilorganisationen) – gegliedert je nach einzelner Landesorganisation und je nach einzelner nicht territorialer Teilorganisation – aus­zuweisen sind, und zwar unabhängig davon, ob diese eigene Rechtspersönlichkeit besitzen oder selbst Parteien im Sinne des § 1 sind.

Der Berichtsteil über die Bezirks- und Gemeindeorganisationen umfasst abweichend von Abs. 4 und 5 eine Gegenüberstellung der Gesamtsumme der Einnahmen und Ausgaben.

Die Erstellung des jeweiligen Berichtsinhaltes obliegt der betreffenden Parteiorga­ni­sation. Soweit eine politische Partei nach § 1 als territoriale Gliederung bereits von einem Rechenschaftsbericht nach dem dritten Satz erfasst ist, gilt ihre Rechen­schafts­pflicht als erfüllt.

(1a) Dem Rechenschaftsbericht ist eine Auflistung der Bezeichnungen jener terri­torialen Gliederungen (Landes-, Bezirks-, Gemeindeorganisationen) und nicht-terri-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 57

torialen Teilorganisationen (nach thematischen Kriterien oder solchen der Interessen­vertretung definierten Teilorganisationen) anzuschließen, welche im zweiten Teil des Berichts Berücksichtigung finden.

(2) Dieser Rechenschaftsbericht muss von zwei nicht durch Kanzleigemeinschaft verbundenen Wirtschaftsprüfern (§ 9) überprüft und unterzeichnet werden (§ 8). Die Wirtschaftsprüfer werden vom Rechnungshof für fünf Jahre aus einem Fünfervorschlag der jeweiligen politischen Partei bestellt. Eine unmittelbar darauffolgende Wieder­be­stellung ist unzulässig.

(3) Der Nachweis hinsichtlich der Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben (§ 4 Abs. 1) ist im das Wahljahr betreffenden Rechenschaftsbericht in einem eigenen Abschnitt auszuweisen. Weitergehende landesgesetzlich geregelte Rechenschaftspflichten bleiben unberührt.

(4) Der Rechenschaftsbericht hat zumindest folgende Einnahmen- und Ertragsarten gesondert auszuweisen:

1. Mitgliedsbeiträge, wobei Mitgliedsbeiträge ab einem Betrag von € 7.500 pro Kalen­derjahr unter Nennung des Namens des Mitgliedes und der Höhe des Betrages auszuweisen sind,

2. Zahlungen von nahestehenden Organisationen,

3. Fördermittel,

4. Beiträge der der jeweiligen Partei angehörenden Mandatare und Funktionäre,

5. Erträge aus parteieigener wirtschaftlicher Tätigkeit,

6. Erträge aus Unternehmensbeteiligungen,

7. Einnahmen aus sonstigem Vermögen,

8. Spenden (mit Ausnahme der Z 11 und 12),

9. Erträge aus Veranstaltungen, aus der Herstellung und dem Vertrieb von Druckschriften sowie ähnliche sich unmittelbar aus der Parteitätigkeit ergebende Erträge,

10. Einnahmen aus Sponsoring und Inseraten,

11. Einnahmen in Form kostenlos oder ohne entsprechende Vergütung zur Verfügung gestellten Personals (lebende Subventionen),

12. Sachleistungen,

13. Aufnahme von Krediten,

14. sonstige Erträge und Einnahmen, wobei solche von mehr als 5 vH der jeweiligen Jahreseinnahmen gesondert auszuweisen sind.

(5) Der Rechenschaftsbericht hat zumindest folgende Ausgabenarten gesondert auszuweisen:

1. Personal,

2. Büroaufwand und Anschaffungen, ausgenommen geringwertige Wirtschaftsgüter,

3. Sachaufwand für Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Presseerzeugnisse,

4. Veranstaltungen,

5. Fuhrpark,

6. sonstiger Sachaufwand für Administration,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 58

7. Mitgliedsbeiträge und internationale Arbeit,

8. Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten,

9. Kreditkosten und Kreditrückzahlungen,

10. Ausgaben für Reisen und Fahrten,

11. Zahlungen an Unternehmensbeteiligungen,

12. Zahlungen an nahestehende Organisationen,

13. Unterstützung eines Wahlwerbers für die Wahl des Bundespräsidenten,

14. sonstige Aufwandsarten, wobei solche in der Höhe von mehr als 5 vH der jeweiligen Jahresausgaben gesondert auszuweisen sind.

(6) Dem Rechenschaftsbericht ist eine Liste jener Unternehmen anzuschließen, an denen die Partei und/oder eine ihr nahestehende Organisation und/oder eine Glie­derung und/oder Teilorganisation der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, mindestens 5 vH direkte Anteile oder 10 vH indirekte Anteile oder Stimmrechte hält. Nahestehende Organisationen und Gliederungen bzw. Teilorganisationen der Partei, die eigene Rechtpersönlichkeit besitzen, haben dazu der politischen Partei die erfor­derlichen vollständigen und korrekten Angaben zu übermitteln. Soweit diese Angaben bereits einer übergeordneten territorialen Gliederung einer politischen Partei übermittelt wurden, gilt die Übermittlungspflicht als erfüllt. Der Rechnungshof hat diese ihm bekannt gegebenen Unternehmen den seiner Kontrolle unterliegenden Rechtsträgern mitzuteilen und diese Rechtsträger aufzufordern, ihm binnen eines Monats den Gesamtbetrag der zwischen den Rechtsträgern und jedem einzelnen der angeführten Unternehmen im Berichtszeitraum des Rechenschaftsberichtes abgeschlossenen Rechtsgeschäfte bekannt zu geben.

(7) Jede politische Partei hat bis zum 30. September des folgenden Jahres den Rechenschaftsbericht samt Spenden-, Sponsoring- und Inseratenlisten und Liste der Beteiligungsunternehmen gemäß Abs. 6 dem Rechnungshof zu übermitteln. Nahe­stehende Organisationen und Gliederungen sowie Teilorganisationen der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, sowie Abgeordnete und Wahlwerber, die auf einem von der politischen Partei eingebrachten Wahlvorschlag kandidiert haben, haben dazu der politischen Partei die für die Spenden-, Sponsoring- und Inseraten­listen erforderlichen vollständigen und korrekten Angaben zu übermitteln. Die im ersten Satz genannte Frist kann vom Rechnungshof im Falle eines begründeten Ersuchens der politischen Partei um bis zu vier Wochen verlängert werden.

6. In § 6 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Jede politische Partei im Sinne des § 2 Z 1 darf pro Kalenderjahr höchstens Spenden im Gesamtwert von 750 000 Euro annehmen. Darüber hinausgehende Spenden sind unverzüglich dem Rechnungshof weiterzuleiten. Diese Bestimmung gilt auch für neue, bisher nicht unter den sachlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes gefallen seiende wahlwerbende Parteien, welche Statuten vor ihrem ersten Antreten zur Wahl eines allgemeinen Vertretungskörpers oder des Europäischen Parlaments hinterlegt haben, wobei jedoch für das erste Antreten bei einer Wahl im betreffenden Kalenderjahr das Doppelte dieses Betrages als Höchstgrenze gilt.“

7. In § 6 Abs. 4 wird der Betrag „3 500“ durch den Betrag „2 500“ ersetzt. 

8. § 6 Abs. 5 lautet:

„(5) Pro Spender, gleichgültig ob es sich dabei um eine juristische oder eine natürliche Person handelt, sind pro Kalenderjahr Spenden an eine politische Partei im Sinne des


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 59

§ 2 Z 1 nur in der Höhe von insgesamt 7 500 Euro zulässig. Für juristische Personen, die Tochtergesellschaften oder ähnliche Strukturen haben, gilt diese Höchstsumme pro Kalenderjahr insgesamt. Für neu antretende wahlwerbende Parteien im Sinne des Abs. 1a gilt, dass die Höchstsumme das Fünffache beträgt. Spenden über 2 500 Euro sind dem Rechnungshof unter Nennung von Spender und Höhe unverzüglich zu melden. Der Rechnungshof hat diese Spenden unter Nennung von Spender und Höhe unverzüglich zu veröffentlichen.“

9. In § 6 Abs. 6 Z 6 entfällt die Wortfolge „sofern die Spende den Betrag von 2 500 übersteigt,“.

10. In § 6 Abs. 6 Z 7 wird der Betrag „2 500“ durch den Betrag „500“ ersetzt.

11. In § 6 Abs. 6 Z 8 und 9 wird der Betrag „1 000“ jeweils durch den Betrag „500“ ersetzt.

12. § 6 Abs. 7 lautet:

„(7) Nach Abs. 1a, 5 und 6 unzulässige Spenden sind von der Partei unverzüglich, spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr, an den Rechnungshof weiterzuleiten. Der Rechnungshof hat die eingehenden Beträge auf einem gesonderten Konto zu verwahren und überdies in seinem Tätigkeitsbericht (Art. 126d Abs. 1 B-VG) anzuführen.“

13. § 6 Abs. 9 lautet:

„(9) Abs. 1a und 3 bis 8 sind sinngemäß auf alle Gliederungen einer Partei, auf Abge­ordnete und Wahlwerber, die auf einem von der politischen Partei eingebrachten Wahl­vorschlag kandidiert haben, Personenkomitees und auf nahestehende Organisationen, ausgenommen jene im Sinne des § 4a Abs. 2 Z 3 Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400, sowie Einrichtungen, die der Förderung des Breitensports dienen, anzu­wenden.“

14. Nach § 6 Abs. 9 wird folgender Abs. 9a eingefügt:

„(9a) Einnahmen und Ausgaben von Personenkomitees im Zeitraum von 1. Jänner 2017 bis 1. Juli 2019 sind gegenüber dem Rechnungshof bis spätestens 1. Jänner 2020 offenzulegen.“

15. § 10 Abs. 7 lautet:

„(7) Hat eine politische Partei Spenden unter Verstoß gegen § 6 Abs. 1a, 4, 5 oder 6 angenommen, nicht ausgewiesen oder nicht gemeldet, ist über sie eine Geldbuße je nach Schwere des Vergehens bis zum Dreifachen des erlangten Betrages, mindestens jedoch in der Höhe des erlangten Betrages, zu verhängen. Resultiert der Verstoß aus einer unrichtigen oder unvollständigen Auskunft oder Angabe einer nahestehenden Organisation oder Gliederung der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, so ist die Geldbuße über die nahestehende Organisation oder die Gliederung der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, zu verhängen.“  

16. § 10 Abs. 8 lautet:

„(8) Für den Fall der Überschreitung des in § 4 geregelten Höchstbetrages um bis zu 10 vH ist eine Geldbuße in der Höhe von bis zu 15 vH des Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 10 vH hinaus, so ist eine zusätzliche Geldbuße um bis zu 25 vH dieses zweiten Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 25 vH hinaus, so ist eine weitere Geldbuße um bis zu 100 vH dieses dritten Überschreitungsbetrages zu ver­hängen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 50 vH hinaus, so ist zusätzlich


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 60

noch eine weitere Geldbuße um bis zu 150 vH dieses vierten Überschreitungsbetrages zu verhängen.“

17. Nach § 11 Abs. 5 wird folgender Abs. 5a eingefügt:

„(5a) Der Senat führt ein Verzeichnis über die registrierten Personenkomitees, wobei der Proponent und die Bezeichnung des Komitees zu veröffentlichen sind. Die Registrierung ist nur unter Vorlage einer Einverständniserklärung des zu Unter­stüt­zenden zulässig.“

18. Nach § 11 wird folgender § 11a samt Überschrift eingefügt:

„Transparenz

§ 11a. (1) Zur begleitenden Analyse der Aufwendungen für Wahlkämpfe und zur Kontrolle der Wahlwerbungsausgaben sowie der Wahlwerbungsberichte ist der unab­hängige Parteien-Transparenz-Senat zuständig. Er soll dafür eine Woche vor dem Stichtag drei Sachverständige aus dem Bereich der Transparenz-und Kampagnen­forschung, aus dem Gebiet des Medienwesens sowie aus dem Kreis von Wirtschafts­prüfern bestellen, die die Wahlkämpfe der wahlwerbenden Parteien analysieren und jeweils in einem Gutachten die Plausibilität der Einhaltung der Beschränkung der Wahl­werbungsausgaben beurteilen.

(2) Dieses Gutachten ist der jeweiligen wahlwerbenden Partei möglichst fünf Monate nach dem Wahltag zu übermitteln. Die wahlwerbenden Parteien können innerhalb von einem Monat nach Übermittlung schriftliche Stellungnahmen zu dem Gutachten abgeben. Die Gutachten und die Stellungnahmen sind möglichst sechs Monate nach dem Wahltag auf der Homepage des unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats zu veröffentlichen.

(3) Die Kosten für diese Gutachten trägt das Bundeskanzleramt.“

19. § 12 Abs. 2 Z 2 lautet:

„2. eine Spende entgegen § 6 Abs. 1a oder 5 annimmt und nicht weiterleitet oder“

20. § 12 Abs. 2 Z 4 lautet:

„4. eine erhaltene Spende zur Umgehung von § 6 Abs. 1a, 4, 5 oder 6 Z 9 in Teilbeträge zerlegt und verbucht oder verbuchen lässt,“

21. In § 12 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

„Darüber hinaus ist auf den Verfall der den erlaubten Betrag übersteigenden Summe der Spende zu erkennen.“

22. In § 12 wird folgender Abs. 2a eingefügt:

„(2a) Hat eine politische Partei den Rechenschaftsbericht entgegen § 5 Abs. 7 nicht übermittelt, wird deren Parteiförderung bis zur tatsächlichen Übermittlung einbehalten.“ 

23. § 12 Abs. 3 lautet:

„(3) Hat ein Abgeordneter oder ein Wahlwerber, der auf einem von der politischen Partei eingebrachten Wahlvorschlag kandidiert hat (§ 6 Abs. 9), eine Spende unter Verstoß gegen § 6 Abs. 4 nicht ausgewiesen oder entgegen § 6 Abs. 1a, 5 oder 7 angenommen, nicht gemeldet oder nicht weitergeleitet, so ist zusätzlich auf Verfall eines der Höhe der jeweiligen Spende entsprechenden Geldbetrags zu erkennen.“

24. In § 12 wird folgender Abs. 3a eingefügt:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 61

„(3a) Hat ein Personenkomitee eine Partei, einen Abgeordneten oder einen Wahl­werber, der auf einem von der politischen Partei im Sinne des § 2 Z 1 eingebrachten Wahlvorschlag kandidiert, ohne vorangehende Registrierung beim unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat, materiell unterstützt, so ist dieses mit einer Geldstrafe in der Höhe des Fünffachen der Unterstützungsleistung zu bestrafen.“

25. § 14 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Beträge in § 2 Z 5, § 4, § 6 Abs. 1a und 4 bis 6 sowie § 7 Abs. 1 und 2 vermindern oder erhöhen sich jährlich in jenem Maß, in dem sich der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder der an seine Stelle tretende Index des Vorjahres verändert.“

26. Nach § 15 wird folgender § 15a samt Überschrift eingefügt:

„Übergangsbestimmungen

§ 15a. Die Grenze für Spendenannahmen im Gesamtwert von 750 000 Euro pro Kalenderjahr beträgt für den Zeitraum ab dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2019 375 000 Euro. Spenden, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gewährt wurden, bleiben außer Betracht.“  

Begründung:

Gegenüber der Beschlussfassung im Verfassungsausschuss wird mit dem Gesamt­ändernden Abänderungsantrag folgendes geändert:

Grundsätzlich werden Verschärfungen in die Richtung vorgenommen, dass die Spen­dengrenze des § 6 Abs. 1a in den Sanktionsmechanismus mit aufgenommen wurde. Ebenso wurden hinsichtlich des Tätigkeitsberichtes und der Gliederungen der politi­schen Parteien Präzisierungen vorgenommen. In diesem Sinne wurden auch die Valo­risierungsregeln vervollständigt.

Ergänzend dazu werden Bestimmungen aufgenommen, wonach Zuwendungen im Rahmen lokalpolitisch üblicher Veranstaltungen bis zu 100 Euro pro Person und Veranstaltung, soweit diese der Registrierkassenpflicht nicht unterliegen, nicht unter den Spendenbegriff fallen. Damit sollen politische Veranstaltungen mit kommunalem Charakter wie Sommerfeste, Grätzlfeste, Kinderfaschingsfeste, Weihnachtsstände oder Jahresabschlussfeste in einem niederschwelligen Rahmen unbürokratisch ermöglicht werden. Durch die absichtlich niedrig gewählte Grenze ist eine Einflussnahme auf politische Entscheidungen ausgeschlossen.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Angela Lueger, Scherak, Zinggl

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Antrag auf Sonderprüfung des Familienfests im Schlosspark Schönbrunn – Verstoß gegen das Vergabegesetz und Verdacht auf Parteienfinanzierung durch die Hintertür durch Alt-Bundeskanzler Kurz

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 62

Bericht des Verfassungsausschusses über die Anträge 457/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG) geändert wird,

846/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,

847/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird,

und

858/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politi­scher Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), BGBl Nr. 56/2012, geändert wird (661 d.B.)

Am 1. Mai 2019 fand das „Familienfest im Schlosspark Schönbrunn“ statt. Eröff­nungsredner war der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz. Eingeladen hatten dazu die Ministerinnen Köstinger (BMNT) und Bogner-Strauß (BKA, FFJ) sowie die „Öster­reichischen Bundesgärten“. Die ÖVP hatte damals schon versucht, dieses Familienfest für sich zu vereinnahmen und als politisches Pendant zum Staatsfeiertag zu „verkau­fen“. Dass hier der Versuch unternommen wurde, ein aus Steuermitteln finanziertes Familienfest parteipolitisch für die ÖVP zu nutzen, lässt sich auch daran erkennen, dass beispielsweise damalige FPÖ-Regierungsmitglieder keine Einladung dazu er­halten hatten und daher nur Vertreterinnen und Vertreter der ÖVP-geführten Ressorts anwesend waren. In zahlreichen Medien wurde darüber berichtet, so beispielsweise auch auf Salzburg24.at. Dort heißt es wörtlich: „ÖVP feiert Familienfest in Wien. Während Koalitionspartner FPÖ am Staatsfeiertag eine Kundgebung am Urfahraner Jahrmarkt in Linz abhielt und die SPÖ am Wiener Rathausplatz aufmarschierte, lud die ÖVP um Bundeskanzler Sebastian Kurz zum Familienfest in den Schönbrunner Schlosspark.“  Während aber die Kundgebungen von FPÖ und SPÖ dezidierte Partei­ver­anstaltungen waren, ließ sich die ÖVP ihr Fest vom Steuerzahler über die Minis­terien finanzieren. Offensichtlich um die Parteikassa zu schonen.

Mittlerweile wurde bekannt, dass dieses Fest dem Steuerzahler zumindest 230.000 Euro an Kosten verursacht hat. Darüber hinaus wurde bekannt, dass bei der Auftrags­vergabe – jedenfalls als Subunternehmer - ein erst 2016 gegründetes Unternehmen involviert war, welches zu 50 Prozent dem früheren Generalsekretär und jetzigem provisorischen Leiter der Präsidialsektion im BKA , Dieter Kandlhofer, gehört. Presse­berichten zufolge lautet der Firmensitz auf die Privatadresse des langjährigen Mitglieds der ÖVP Niederösterreich. Die andere Hälfte des Unternehmens gehört Florian K., der – übrigens wie Dieter Kandlhofer - ÖVP-Gemeinderat in Hagenbrunn in Nieder­öster­reich ist. Florian K. hat auch das Familienfest moderiert.

Hier erhärtet sich der Verdacht auf Parteibuch- und Freunderlwirtschaft, zumal fraglich ist, wie und ob bei Kosten von mehr als 230.000 Euro die Bestimmungen des Bundes­vergabegesetzes beachtet wurden. Bei Aufträgen über 100.000 Euro an einen Auftrag­nehmer hat gemäß den Bestimmungen des Vergabegesetzes jedenfalls eine öffent­liche Ausschreibung zu erfolgen. Aufträge über 50.000 Euro müssen seit 1. März 2019 von öffentlichen Auftraggebern jedenfalls bekannt gegeben werden. Es stellt sich daher die Frage, wann und wo diese Aufträge seitens der zuständigen Ministerien sowie der ausgegliederten Einheiten veröffentlicht wurden.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 63

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundeskanzlerin wird aufgefordert, im Hinblick auf die Vorgänge im Zusam­menhang mit der Organisation und Durchführung des „Familienfests im Schlosspark Schönbrunn“ durch die Österreichischen Bundesgärten in Kooperation mit dem Bun­desministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und dem Bundeskanzleramt, Frauen, Familie und Jugend unverzüglich eine interne Sonderprüfung zu veranlassen. Dabei sollen insbesondere alle damit im Zusammenhang stehenden Aufträge sowie die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen einer umfassenden Prüfung unter­zogen werden.

Im Raum stehende Verdachtsmomente hinsichtlich des Verstoßes gegen vergabe­rechtliche Vorgaben durch Amtsträgerinnen und Amtsträger des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und des Bundesminis­te­riums für Frauen, Familie und Jugend und deren ausgegliederten Einheiten sowie weitere Verdachtsmomente sollen eingehend geprüft werden. Der Bericht soll unverzüglich, spätestens bis zum 15. August dem Parlament übermittelt werden.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag und der Abänderungs­antrag sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pilz. – Bitte.


10.50.55

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich mich einmal bei Abgeordnetem Hofer für sein freundliches und sachlich gerechtfertigtes Lob bedanken. (Heiterkeit der Abgeordneten Hofer und Kassegger.) – Sollte es irgendwelche Spekulationen geben, dass ich ein Angebot für eine Kandidatur bei der Freiheitlichen Partei erhalten hätte, dann stelle ich gleich klar: Das ist nicht der Fall. Es gibt kein Angebot und es gäbe auch keine Bereitschaft von mir, zu wechseln. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das Zweite ist – wir brauchen es gar nicht zu diskutieren, ich stelle es gleich fest –: Man kann an unserer Liste kritisieren, was man will, aber eines kann man uns nicht vorwerfen (erheitert): dass unsere Fraktion aus Sesselklebern besteht – das mit Sicherheit nicht. (Allgemeine Heiterkeit. – Ruf: Außer Ihnen!)

Damit schon genug von uns; es wird noch genug über uns geredet werden. Ich hätte es mir gerne erspart, aber jetzt rede ich doch lieber über die Parteifinanzen und den vorliegenden Antrag.

Kollegin Griss, der ich in allen Punkten beipflichte, hat völlig richtig gesagt, dass es um das große österreichische Grundproblem geht: Wie geht der Dackel mit der Wurst um und wie verhindern wir den Wurstmissbrauch?

Kollegin Griss hat natürlich vollkommen recht, wenn sie darauf hinweist, dass es nicht gut, sondern ein schlechtes Zeichen ist, wenn zwei große Fraktionen dieses Parla­ments dem Rechnungshof als Organ des Parlaments das Misstrauen aussprechen. Ich halte das für kein Zeichen wirklicher parlamentarischer Kultur. Wenn nicht wir dem


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 64

Rechnungshof signalisieren, dass wir ihm bei seinen Prüfungen zu 100 Prozent trauen, na, wer sonst soll dem Rechnungshof das Vertrauen aussprechen? – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist die Frage Dackel und Wurst. – Frau Kollegin Griss, es gibt eine NEOS-Sondersituation, die sich zum Teil auch in der ÖVP wiederfindet, die mit der Wurstgröße zu tun hat. (Heiterkeit des Abg. Drozda.) Die unangenehmste Situation ist, wenn der Dackel eine einzige Wurst gar nicht auffressen kann, weil der Wurstspender sich überlegt hat, wie er mit einer einzigen, riesigen Wurst den gesamten Hunger des Dackels stillen kann. Da entsteht Wurstabhängigkeit von einem einzigen Wurst­spender! (Heiterkeit der Abg. Schimanek.)

Erzählen Sie mir doch bitte nicht, dass der Großwurstspender und der pinke Dackel nicht wissen, wozu die Großwurst dient! Na selbstverständlich dient die Großwurst dazu, dass der Großwurstspender dem pinken Dackel bei Gelegenheit auch sagen kann: Nächstes Jahr gibt es – unter ganz bestimmten Umständen – keine Wurst mehr, also verhalte dich großwurstkonform! (Heiterkeit und Beifall bei JETZT sowie Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Glauben Sie - -? Hat das der Herr Noll bei Ihnen auch so gemacht?) Und das ist das NEOS-Problem: die Großwurstkonformität.

Wie gehen wir jetzt damit und auch mit dem Faktum um, dass sich die NEOS bereits großwurstkonform verhalten – 60-Stunden-Woche, 12-Stunden-Tag, Karfreitag und, und, und; es ist ja heute schon aufgezählt worden –, aber dann keine Großwurst be­kommen dürfen? (Abg. Meinl-Reisinger: Aber wir haben noch immer keine Erb­schafts­steuer ...!)

Das ist natürlich ein Grund zu maßloser politischer Enttäuschung, denn die NEOS sagen zu Recht: Wir haben uns die Großwurst ja bereits verdient! Wir haben sie uns verdient, und jetzt bekommen wir sie nicht! (Beifall bei JETZT.)

Können Sie sich großwurstlose NEOS vorstellen? (Allgemeine Heiterkeit.) Das ist ein Problem – ein Wurstproblem –, das wir – drei Fraktionen, fünf wären mir lieber ge­wesen – positiv zu beantworten versuchen. Wir versuchen, auch wenn es zu Entzugs­erscheinungen kommt, die NEOS daran zu gewöhnen, dass es ab sofort keine Großwürste gibt, auch keine NEOS-Extragroßwürste. (Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Und damit haben Sie ... ganz klar auf ... gelegt!)

Dann haben wir das ÖVP-Problem, das Problem einer Fraktion, die hergeht und sagt (Zwischenruf der Abg. Tanja Graf): Wurst? Wurst gibt es bei uns nicht! Wir, der türkise Dackel, ernähren uns von Salat. Wir sind der einzige Salatdackel dieser Republik! – Und dann kommen wir drauf, dass rund um den türkisen Salatdackel überall in Vereinen zur Förderung der bürgerlichen Denkweise Wurstverstecke sind: in der ganzen Republik, hauptsächlich in Niederösterreich, als Vereine getarnte Wurstver­stecke! (Heiterkeit und Beifall bei JETZT, SPÖ und FPÖ.)

Wenn niemand hinschaut, dann nähert sich der türkise Salatdackel einem Wurst­versteck, räumt es aus, liegt dann mit vollem Wurstbauch am Rücken und sagt: Halbieren wir die staatliche Wurstförderung! – Sagen Sie einmal, gehtʼs noch?! (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei JETZT, SPÖ, FPÖ und NEOS. – Abg. Tanja Graf: Das ist dieses Hauses nicht würdig!)

Ich sage Ihnen zum Abschluss eines: Den Österreicherinnen und Österreichern ist es nicht wurst (Heiterkeit bei der SPÖ), wer sich Parteien kaufen kann, Abgeordnete kaufen kann und letzten Endes auch Gesetze kaufen kann.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 65

Damit das nicht mehr geht, ziehen wir Grenzen ein (Abg. Schmidhofer: Und der Dackel sitzt in der günstigen Gemeindewohnung ...!), Grenzen, damit die Großwurst­spender wissen: Großwurst verboten, kein Platz für Großwürste mehr! (Ruf bei der ÖVP: Würdelos!)

Zweitens machen wir eines klar, und da wird es sehr ernst: Einer Partei, und das ist die Österreichische Volkspartei, die in der offenen Absicht in Nationalratswahlkämpfe geht, Gesetze wie das Gesetz über die Beschränkung der Wahlkampfkosten zu brechen, dieser Partei, für die Gesetzesbruch in Wahlkämpfen zur Normalität gehört und die glaubt, dass es mit einer Entschuldigung getan ist, schreibt der Nationalrat ins Stammbuch: Das geht nicht mehr! Das wird so teuer, dass ihr eine ganze Wurstfabrik braucht, um die Strafen zu finanzieren. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das kommt jetzt ins Stammbuch der ÖVP, und das ist ganz wichtig. Das ist die erste Chance, dass auch die ÖVP gezwungen wird, einen sauberen Wahlkampf zu führen. Das allein macht es wert, diesem Antrag zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei JETZT und SPÖ.)

10.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hofer. – Bitte.


10.58.02

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie können sich erinnern, dass ich in meiner Rede die Firmen Monsanto und Bayer angesprochen und erzählt habe, womit diese Unter­nehmen reich geworden sind, nämlich mit einem dioxinhaltigen Pflanzengift. Das war ein Entlaubungsmittel im Vietnamkrieg, und Hunderttausende Vietnamesen leiden noch heute unter der Verwendung und es kommen noch immer sehr viele behinderte Kinder zur Welt.

Als ich dann gesagt habe, dass die NEOS auf europäischer Ebene Förderungen bekommen – (in Richtung Abg. Meinl-Reisinger, die sich zum Präsidium begibt) gleich zu einer tatsächlichen Berichtigung, sehr gut! –, hat es geheißen: Das ist nicht wahr (Abg. Bernhard: Das ist auch nicht wahr!), wir bekommen in Österreich keine Förderung! (Abg. Bernhard: Nein, wir NEOS bekommen keine Förderungen!)

Ich lese Ihnen etwas vor, nämlich einen Bericht des ORF vom 13. März 2019, 12.53 Uhr: „In einer Finanzaffäre geht die Partei des französischen Präsidenten Emmanuel Macron auf Distanz zu den Liberalen im Europaparlament: Macrons Kam­pagnenleiter für die Europawahl [...] machte gestern Abend deutlich, dass die Zusam­menarbeit gefährdet sei.

Nach Recherchen französischer Medien hat die Liberalen-Fraktion ALDE“ – da sind Sie Mitglied (Abg. Bernhard: Das ist eine Familie!); ja, das ist eine Familie, ja, ja; da sind Sie Mitglied (Heiterkeit bei der FPÖ) – „insgesamt 425.000 Euro von [...] Kon­zernen wie Bayer, Google und Microsoft“ erhalten.

Jetzt können Sie berichtigen, was immer Sie wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

10.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Klubobfrau Meinl-Reisinger zu Wort gemeldet. – Bitte.


10.59.49

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Hofer! Es gilt das, was ich vorhin gesagt habe. Sie sind beschämt durch das, was man im Ibizavideo sieht, stehen mit dem Rücken zur Wand und patzen alle an.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 66

Ich berichtige tatsächlich, dass wir NEOS – denn Sie haben einen Zusammenhang mit NEOS hergestellt – innerhalb der ALDE massiv dagegen aufgetreten sind, dass diese Spenden angenommen werden. (Abg. Hofer: Geh bitte, das ist keine tatsächliche Berichtigung!) Die ALDE-Kommissarin Vestager hat – offensichtlich haben die Spenden nicht gewirkt – sich massiv (Zwischenrufe bei der FPÖ) für den Wettbewerb und gegen Google, Facebook und Co eingesetzt und die ALDE nimmt zukünftig keine Spenden mehr von Unternehmen an. (Abg. Hofer: Sehr schwach! – Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und NEOS.)

11.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Moser. – Bitte.


11.00.35

Abgeordneter Dr. Josef Moser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Parteiengesetz wurde im Jahr 2012 im Rahmen eines sogenannten Transparenzpaketes in Kraft gesetzt und es stellt sich daher jetzt die Frage, inwieweit mit diesem Paket die Zielsetzungen dieses Gesetzes auch tatsächlich umgesetzt worden sind, nämlich ob dem Versprechen des Gesetzgebers – Transparenz zu schaffen – auch Rechnung getragen worden ist. Der Rechnungshof, der heute mehrmals angesprochen worden ist, hat dieses Gesetz seit seiner Beschlussfassung im Jahr 2012 immer wieder ver­folgt – genauso wie auch die Experten – und aufgezeigt, wo es Transparenzlücken gibt.

Daher stellt sich die Frage, ob der Antrag, der heute von SPÖ, FPÖ und der Liste JETZT eingebracht wurde, der Zielsetzung des damaligen Gesetzes entspricht, näm­lich Transparenzlücken zu schließen und den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, wie die Gelder verwendet werden. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Die Analysen des Rechnungshofes seit dem Jahr 2012 zeigen auf, dass Umgehungs­konstruktionen möglich sind und Transparenz eben deshalb nicht gegeben ist. Man hat den Rechnungshof zwar einbezogen, damit er sein Testat abgibt, dass die Rechnungs­abschlüsse tatsächlich inhaltlich richtig sind, ihm aber keine Prüfrechte eingeräumt. Gleichzeitig sind Umgehungskonstruktionen möglich, die die Verantwortung aus dem Parteiengesetz der Transparenz entziehen. Daher stellt sich die Frage: Kann ein Sachverhalt wie im Ibizavideo mit diesem Antrag in Zukunft verhindert oder verun­möglicht werden?

Das Ergebnis ist, dass das nicht der Fall ist. Mit diesem Antrag – das ist leider be­dauerlich – streut man den Menschen Sand in die Augen, vermittelt ihnen, dass Trans­parenz geschaffen wird. Das Gegenteil ist der Fall! Es ist ein Transparenz­vermei­dungsantrag und das ist schade! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Griss.)

Betrachtet man nämlich diesen Antrag, dann kann man sehen, dass dem Rech­nungs­hof eben nicht gleichzeitig originäre Einschau- und Prüfrechte eingeräumt werden. Der Rechnungshof darf entgegennehmen, er darf formell prüfen und er darf auch veröf­fentlichen. Er soll aber auch gleichzeitig aussagen, ob der vorliegende Rechenschafts­bericht inhaltlich richtig und vollständig ist, nur darf er nicht prüfen.

Da bin ich schon bei Herrn Abgeordneten Matznetter, einem Wirtschaftsprüfer, dem ich die Frage stelle, ob er bei einem Unternehmer auch so vorgeht, wenn er – wie in dem Fall – Steuern nicht entsprechend verwendet oder die Finanzverwaltung diesbezüglich Zweifel hat. Nach dem Parteiengesetz werden zwei Wirtschaftsprüfer bestellt. Wenn der Rechnungshof prüfen will, ob ein Rechnungsabschluss den Gegebenheiten entspricht, darf er nicht selbst prüfen. Er muss einen weiteren Wirtschaftsprüfer be-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 67

stellen, den er bezahlt, der dann wiederum vor Ort prüft, und bekommt wieder nur den Bericht, den er wieder nicht prüfen kann. Er kann sich nur darauf verlassen.

Die Frage ist: Gibt man auch den Unternehmern die Möglichkeit, Herr Abgeordneter, bei Zweifeln der Finanz einen weiteren Wirtschaftsprüfer zu bestellen, der eben der Finanz – denn Betriebsprüfer dürfen in Unternehmen nicht prüfen – die Unterlagen vorlegt? Ich glaube, das ist nicht der Fall. Daher liegt hier eine Ungleichbehandlung vor. Dieser Umstand, dessen Beseitigung für Transparenz entscheidend ist, wird in Ihrem Antrag nicht angesprochen, bleibt nach wie vor aufrecht und führt dadurch auch zu keiner Transparenz. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Griss.)

Dass der Weg des Sand-in-die-Augen-Streuens weitergeht, zeigt auch der Umstand, dass man jetzt bei den Wahlwerbungskosten einen Transparenzsenat einrichtet, in den drei Personen nominiert werden, die aus den öffentlichen Meldungen erkunden können, wie hoch die Wahlwerbungskosten tatsächlich sein könnten und diesbezüglich eine Analyse machen. Die Stellungnahme wird einer Analyse unterzogen, und das wird dann auf der Webseite des Parteien-Transparenz-Senats veröffentlicht. Nur: Man darf nicht prüfen, man darf nicht hineingehen, das heißt, man legt nicht offen, wie hoch die Wahlwerbungskosten sind.

Nein, man macht einen Transparenzsenat, dessen Mitglieder dann die Zeitung lesen können und dann daraus schließen, dass die Kosten eigentlich höher sein könnten; und weil sie höher sind, machen sie einen Bericht, und der Bericht liegt dann dem Rechnungshof vor und der Rechnungshof darf wieder nicht prüfen. Ist das Trans­parenz? Ist das genau das, was man den Bürgerinnen und Bürgern verspricht? – Ist es nicht. Und genau das – dass man eine Parteienintransparenz schafft, vorbei am Rechnungshof, dass man keine originären Prüfrechte einräumt – zeigt, dass man keine Transparenz haben will, sondern im Gegenteil, dass man verschleiern will (Abg. Kuntzl: Machen Sie einen Antrag!), und das ist schädlich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

Dieser Antrag versteinert auch die bestehenden Umgehungskonstruktionen – das wur­de von Abgeordneten Gerstl bereits angesprochen –, indem jetzt nach dem Parteien­gesetz vorgesehen ist, dass es nur mehr nahestehende Organisationen sind, die auch rein statutarisch verankerte Kriterien haben. Das heißt, die inhaltliche beziehungsweise personelle Vernetzung ist nicht entscheidend. Also auch, wenn man personell vernetzt ist, wenn man inhaltlich mit einer Partei vernetzt ist, gilt das nicht mehr als nahe­stehende Organisation und man braucht demnach auch die dementsprechenden Angaben im Rechenschaftsbericht nicht auszuweisen. Ja, ist das transparent? Ist das das, was man den Menschen verspricht? (Abg. Kuntzl: Machen Sie einen Antrag! Wo ist Ihr Antrag?!) Das ist es nicht; und aus dem Grund sollte man da etwas tun! (Beifall bei der ÖVP.)

Der Antrag bringt auch einen nicht zu rechtfertigenden Bürokratieaufwand mit sich. Es ist nämlich nicht so, dass die Parteien, wenn sie mit staatsnahen Unternehmen Geschäfte abschließen, das auch anführen und dem Rechnungshof mitteilen; nein, der Rechnungshof muss von sich aus 6 000 Unternehmen in öffentlicher Hand fragen, ob sie mit politischen Parteien Geschäfte gemacht haben. Und dabei ist nur die Ge­samtsumme der Geschäfte bekannt zu geben, nicht aber die Summe des jeweils einzelnen Geschäfts. Das heißt, man kann die Preisangemessenheit nicht prüfen. Man schafft Bürokratie, um sehr wohl wiederum Transparenz zu vermeiden – und das ist nicht fair. (Beifall bei der ÖVP.)

Darüber hinaus werden auch Interpretationsspielräume, die zulasten der Transparenz gehen, nicht beseitigt. Dieser Antrag greift die Empfehlung des Rechnungshofes nicht auf, er greift die Empfehlungen von Experten nicht auf und er greift die Empfehlungen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 68

der OSZE nicht auf. Dieser Antrag geht leider in eine Richtung, die Transparenz vermeiden will, nicht Transparenz schaffen will. Man streut den Menschen Sand in die Augen. Das ist schädlich! Gerade vor Wahlen sollte man daher nicht öffentlich bekunden, dass man tatsächlich Transparenz haben will. (Beifall bei der ÖVP.)

Da wir für Transparenz stehen, darf ich drei Entschließungsanträge einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für FPÖ-nahen Verein“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert die interne Revision des BMLV zu beauftragen, den oben angeführten Sachverhalt, insbesondere die Leis­tungsvereinbarung des BMLV mit dem ISP und die konkrete Leistungserbringungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Sparsamkeit überprüfen zu lassen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“

*****

Ich darf, nachdem im Ibizavideo auch Tiefbauprojekte angesprochen worden sind, einen weiteren Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Josef Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vergabe­verfahren im Hoch- und Tiefbau des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Finanzprokuratur damit zu beauftragen, sämtliche Vergabeverfahren in den vergan­genen 5 Jahren im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie jener Vergaben über einem Wert von €1.000.0000 des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigen­tümerrechte der Republik ausübt, hinsichtlich der Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen zu prüfen. Gleichzeitig soll bei diesen Vergaben geprüft werden, ob und aus welchen Gründen es zu Kostenüberschreitung bei der Abwicklung dieser Ver­gaben gekommen ist. Darüber ist dem Nationalrat ehestmöglich Bericht zu erstatten.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Josef Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anhebung der Aufsichtsratsvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Finanz­prokatur wird mit der Überprüfung zu beauftragen, ob und wenn ja in welcher


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 69

Höhe es seit 1.1.2018 zu einer Anhebung der Aufsichtsratsvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt, gekommen ist und ob diese im Sinne der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bedungen waren. Darüber ist dem Nationalrat bis zum 15. August 2019 Bericht zu erstatten“.

*****

Abschließend darf ich noch ersuchen, dass alle Parteien gemeinsam im Hinblick auf die Empfehlungen der Rechnungshofexperten und der OSZE darangehen, nunmehr das umzusetzen, was man seinerzeit, im Jahr 2012, mit dem Transparenzpaket ver­sprochen hat, nämlich Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.10

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Hammer, Dr. Moser

Kolleginnen und Kollegen

Betreffend 200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für FPÖ-nahen Verein

Eingebracht im Zuge der Debatte über Antrag 457/A der Abg. Mag. Jörg Leichtfried betreffend ein BG, mit dem das BG über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (661 d.B.) (TOP 2)

Das Nachrichtenmagazin „Profil“ berichtete in einer Vorabmeldung vom 17. November 2018: „Wie „profil“ in seiner aktuellen (47/18) Ausgabe berichtet, zahlt das Vertei­digungsministerium (BMLV) jährlich 200.000 Euro an das Institut für Sicherheitspolitik (ISP). Präsident des im November 2016 gegründeten sicherheitspolitischen Thinktanks ist der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Markus Tschank. Laut Tschank bestehe eine Leistungsvereinbarung zwischen dem BMLV und dem Institut für Sicherheitspolitik, in der im Rahmen eines jährlichen Arbeitsprogrammes die konkret zu erbringenden Leistungen definiert würden.

Laut „profil“ liefert das ISP dem BMLV vor allem Analysen zu Russland. Wie „profil“ weiter berichtet, verfügt das Institut nur über einen fixen Mitarbeiter und ist in den Kanzleiräumlichkeiten von Tschank untergebracht, der im Zivilberuf Rechtsanwalt in Wien ist.“

Besonders problematisch ist dabei die pro-russische Ausrichtung des ISP: „Bei der Lektüre der Beiträge auf der Website des ISP lässt sich - zumindest teilweise -eine prorussische Tendenz festmachen. So schrieb Direktor Dubowy im März 2018 zum Attentat auf den Überläufer Sergei Skripal, der mutmaßlich von russischen Agenten in England vergiftet worden war: ‚Ernstzunehmende stichhaltige Beweise für die Wahrheit der Vorwürfe dürften aber weitgehend ausbleiben, man denke an die Vorwürfe russischer Einmischung und der Manipulation demokratischer Willensbildungsprozesse im Westen.“ 

Gegen den Präsidenten des ISP, FPÖ-Nationalratsabgeordnetem Markus Tschank, läuft bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und betrügerischen Krida. Die Ermittlungen stehen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 70

in Zusammenhang mit dem sogenannten Ibiza-Video, die WKStA geht dem Verdacht der verdeckten Parteienfinanzierung durch FPÖ-nahe Vereine nach, in denen Abg. z. NR Tschank aktiv war.

Im Anbetracht dieser Vorwürfe ist daher eine Überprüfung der Leistungsvereinbarung zwischen dem damals von FPÖ-Verteidigungsminister Mario Kunasek geführten BMLV und dem von FPÖ-Nationalratsabgeordnetem Markus Tschank geführten ISP unum­gänglich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert die interne Revision des BMLV zu beauftragen, den oben angeführten Sachverhalt, insbesondere die Leis­tungs­vereinbarung des BMLV mit dem ISP und die konkrete Leistungserbringungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Spar­samkeit überprüfen zu lassen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 15. August 2019 Bericht zu erstatten.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Moser, Ottenschläger

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Vergabeverfahren im Hoch- und Tiefbau des BMVIT und jener Unter­nehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt

Eingebracht im Zuge der Debatte über Antrag 457/A der Abg. Mag. Jörg Leichtfried betreffend ein BG, mit dem das BG über die Finanzierung politischer Parteien (Par­teiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (661 d.B.) (TOP 1)

Im so genannten „Ibiza-Video“ sprach der ehemalige Vizekanzler Heinz Christian Strache davon, künftig der STRABAG sämtliche öffentliche Aufträge zu entziehen und darüber hinaus einem vermeintlich russischen Unternehmen zuzuführen.

Diese Vorhalte sind ernst zu nehmen und entsprechend zu prüfen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Finanzprokuratur damit zu beauftragen, sämtliche Vergabeverfahren in den vergan­genen 5 Jahren im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie jener Vergaben über einem Wert von €1.000.0000 des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigen­tümerrechte der Republik ausübt, hinsichtlich der Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen zu prüfen. Gleichzeitig soll bei diesen Vergaben geprüft werden, ob und


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 71

aus welchen Gründen es zu Kostenüberschreitung bei der Abwicklung dieser Ver­ga­ben gekommen ist. Darüber ist dem Nationalrat ehestmöglich Bericht zu erstatten.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Moser, Ottenschläger

Kolleginnen und Kollegen

Betreffend Anhebung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt

Eingebracht im Zuge der Debatte über Antrag 457/A der Abg. Mag. Jörg Leichtfried betreffend ein BG, mit dem das BG über die Finanzierung politischer Parteien (Par­teien­gesetz 2012 – PartG) geändert wird (661 d.B.) (TOP 1)

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind eine der wichtigsten Faktoren in Staats­unter­nehmen. Darunter fallen auch die Vergütungen für Aufsichtsratsmandate.

Abgesehen von Teuerungsabgeltungen sollten Vergütungen im Bereich jener Unter­nehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt ausschließlich moderat erhöht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Finanzprokatur wird mit der Überprüfung zu beauftragen, ob und wenn ja in welcher Höhe es seit 1.1.2018 zu einer Anhebung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt, gekommen ist und ob diese im Sinne der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bedun­gen waren. Darüber ist dem Nationalrat bis zum 15. August 2019 Bericht zu erstatten“

*****


Präsidentin Doris Bures: Alle drei Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried. – Bitte. (Abg. Wöginger: Eine Rechtfertigung ist das wahrscheinlich!)


11.11.09

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Minister! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Herr Abgeordneter Moser hat mich jetzt zu diesem Rede­beitrag motiviert. Das war schon eine sehr interessante Rede, er hat mit großer Vehe­menz das eingefordert, was er auch als Rechnungshofpräsident immer eingefordert hat: mehr Transparenz, mehr Involvierung des Rechnungshofes. Über das kann man ja alles diskutieren, Herr Moser, aber wo sind die ÖVP-Anträge? Reden kann man bald über etwas, aber was ist mit den Anträgen, Herr Moser? (Beifall bei der SPÖ.) Ah, die ÖVP hat Sie sie nicht stellen lassen! Also das habe ich mir gedacht, ja, sehr inter­essant, ja.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 72

Das bringt mich zu dem, was diese Debatte eigentlich geprägt hat. Ich glaube, die Menschen, die hier zugehört haben, haben einen sehr definitiven Eindruck bekommen: Da ist etwas faul, da ist etwas faul bei diesen Parteien, die sich weigern, eine Spen­denobergrenze zu akzeptieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wieso sind wir jetzt hier? – Wir sind einmal hier, und das ist öfters angesprochen worden, wegen diesem Ibizavideo – ja, selbstverständlich –, wo ein ehemaliger Partei­obmann und ein ehemaliger Klubobmann aufgezeigt haben, wie das Verscherbeln der Republik gehen und wie illegale Parteienunterstützung funktionieren könnte.

Wir sind aber auch aus anderen Gründen da: Wir sind zum Beispiel da, weil ein österreichischer Millionär vor der letzten Wahl öfters geäußert hat, dass er gerne Änderungen im Arbeitsrecht hätte. Derselbe Millionär hat dann an eine Parlaments­partei, an die Österreichische Volkspartei, eine sehr hohe Wahlkampfspende abge­geben, und relativ schnell darauf sind diese Arbeitsrechtsänderungen von der Regie­rung beschlossen worden. Zufall oder nicht Zufall? (Abg. Haubner: Schlecht reden!)

Wir sind aber nicht nur deswegen hier. Wir sind auch deshalb hier (Abg. Jarolim: Das ist beklemmend!), weil knapp vor der Wahl die damalige Generalsekretärin der ÖVP, Frau Köstinger, gesagt hat: Wir haben alles im Griff, wir werden die Wahlkampfkosten nicht überschreiten!, und sich nachher herausgestellt hat, dass das mit 13 Millionen Euro und 6 Millionen Wahlkampfkostenüberschreitung wahrscheinlich der teuerste Wahlkampf aller Zeiten in dieser Republik war. In den letzten fünf Tagen sind die nicht zustande gekommen, denke ich mir, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.)

Und wir sind hier, da es im letzten Jahrzehnt mehrmals vorgekommen ist, dass Millionäre sich Parteien installiert und gehalten haben, geschätzte Damen und Herren, die, wenn es darauf ankommt, bei Abstimmungen immer auf der richtigen Seite gestanden sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mehr als hundert Jahre – eine lange Zeit – her, dass wir das Zensuswahlrecht in Österreich überwunden haben und zum gleichen, ge­heimen und unmittelbaren Wahlrecht gekommen sind. Und das ist der Grund, warum wir wirklich hier sind: Jetzt entsteht nach 100 Jahren wieder der Eindruck, dass es, wenn man Politik beeinflussen will, wichtiger ist, reich zu sein, als zur Wahl zu gehen. Des­halb sind wir heute hier, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und JETZT.)

Dieser Eindruck ist Gift für die Demokratie, wenn Wählerinnen und Wähler meinen, es zahle sich eh nicht aus, zur Wahl zu gehen, denn die, die reich sind, richten es sich mit bestechlichen Parteien. Das ist das große Problem, das wir in dieser Republik haben. (Beifall bei der SPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) Da ist Gefahr in Verzug und deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. (Abg. Sobotka: Nimm das zurück, nimm die Bestechlichkeit zurück! – Zwischenruf der Abg. Steinacker.) – Wieso fühlen Sie sich da jetzt betroffen? Wieso regen Sie sich so auf? Sagen Sie mir das! Sagen Sie mir das! (Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Steinacker und Sobotka.) Ich habe gesagt, der Eindruck entsteht. (Abg. Sobotka: Das ist ein Strafdelikt, die Bestech­lichkeit! Nimm das zurück!) – Ich habe gesagt, es entsteht der Eindruck, dass Men­schen, die reich sind, Politik beeinflussen können, stärker beeinflussen können als jene, die zur Wahl gehen, damit Sie das richtig verstanden haben. Und da können Sie sich ruhig betroffen fühlen, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wenn man sich diese ganzen Dinge ansieht – Parteien kaufen, Gesetzesent­scheidun­gen vielleicht mit Spenden herbeiführen, andere Dinge, das Ibizavideo –, dann haben wir kein Transparenzproblem, denn das ist alles transparent, sondern dann müssen wir dafür sorgen, dass diese Praktiken aufhören, geschätzte Damen und Herren. Um das geht es heute hier. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Das machen Sie


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 73

nicht und um das geht es hier!) Deshalb haben wir diese Anträge gestellt, deshalb haben wir eine Obergrenze von 7 500 Euro vorgeschlagen. Wie abgehoben kann man sein, wenn man meint, 7 500 Euro sind wenig Geld, geschätzte Damen und Herren? Andere leben ein halbes Jahr von diesem Geld, von 7 500 Euro. Das ist nicht wenig. Das ist nur für die wenig, die so unglaublich viel mehr haben. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.)

750 000 Euro im Jahr, Strafen  Strafen, wenn das übertreten wird, und auch Strafen, wenn die Wahlkampfkostengrenzen so massiv überschritten werden. Und das gilt selbstverständlich auch für Vereine. Das gilt selbstverständlich auch – Karl Nehammer hat es beschrieben – für die Keimzelle der Arbeiterbewegung, für den Pensionisten­verband. (Abg. Nehammer: Die alte Generation!) Das gilt selbstverständlich auch für die Gewerkschaften. Es gilt für jeden und das ist auch der Unterschied: Es gilt für jeden und nicht nur für die, die es sich nicht leisten können. Das ist der Unterschied zwischen unserer Politik und Ihrer Politik, die immer nur für die da ist, die sich solche Spenden leisten können. Das ist die ÖVP-Politik, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich verstehe ja auch die Panik der NEOS, der Parteiobfrau der NEOS. Wissen Sie aber, was mich wirklich entsetzt?  Es hat hier und auch in der Öffentlichkeit eine Dis­kussion gegeben, wie sinnhaft es ist, wenn der Rechnungshof gewisse Prüfkom­petenzen zusätzlich erhält, oder ob das jemand anderer machen sollte. Ich habe die Diskussion nicht als dramatisch empfunden, da sie durchaus legitim ist. Aber als Sie hier heraußen gestanden sind, haben Sie jenen, die das diskutieren wollten, von hier aus ein Redeverbot erteilt. Das ist nicht liberal, das ist nicht einmal neoliberal, das ist illiberal, was Sie hier machen, Frau Parteiobfrau. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Meinl-Reisinger: Sie müssen ja selbst lachen, so absurd ist das!)

Es haben mehrere den 29. September angesprochen. Da gibt es für die Wählerinnen und Wähler schon eine Entscheidung zu treffen (Abg. Wöginger: Es wählen euch ja nicht einmal mehr die alten Eisenbahner!): Will man ehrliche, engagierte Politik oder will man Politik für Millionärinnen und Millionäre? – Das ist die Entscheidung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.19


Präsidentin Doris Bures: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet hat sich Herr Abge­ordneter Karl Nehammer. – Bitte. (Abg. Wöginger: Nicht einmal die Eisenbahner wählen euch, wenn ihr so weiter tut!)


11.19.46

Abgeordneter Karl Nehammer, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Es ist schon fast unglaublich, aber es ist ja sichtbar, wie die Sozialdemokratie mit Klubobfraustellvertreter Leichtfried an der Spitze jetzt offensicht­lich total eskaliert. Herr Klubobfraustellvertreter Leichtfried, nehmen Sie den Vorwurf der Bestechlichkeit zurück, oder wir werden den Rechtsweg beschreiten! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Duzdar: Das hat er nicht gesagt!)

Alle, die zusehen, sehen heute eine Demaskierung der Sozialdemokratie, die untade­lige Unternehmerinnen und Unternehmer in den Schmutz zieht, welche Tausende Arbeitsplätze in diesem Land sicherstellen, die verächtlich von Millionären redet, nur weil sie die Volkspartei unterstützen. (Abg. Matznetter: Das haben Sie doch nicht notwendig! – Zwischenrufe der Abgeordneten Duzdar und Heinisch-Hosek.  Ruf bei der SPÖ: Wer schafft die Arbeit?) Jetzt kommt die total ernüchternde Nachricht für die Sozialdemokratie: 99 Prozent unserer Spenderinnen und Spender gaben unter 3 500 Euro; nur euer Problem ist, dass ihr gar keine Spenderinnen und Spender mehr


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 74

findet und der Neid aus euch, aus der Sozialdemokratie, spricht, wenn ihr das Spenden verbieten wollt. (Beifall bei der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Aber dafür Menschen in den Dreck zu ziehen, die Arbeitsplätze in diesem Land schaffen (Abg. Duzdar: Wer zieht wen in den Dreck?), Menschen zu unterstellen, dass sie Politik kaufen wollen, nur weil sie uns unterstützen wollen, ist nichts anderes, als zu zeigen: Achtung, Achtung, wenn du die Volkspartei unterstützt, dann nehmen wir deinen Steuerakt – so wie Kai Jan Krainer damals im Nationalratswahlkampf 2017 – und zeigen ihn her! Wir stellen dich an den Pranger und verdächtigen dich, dass du etwas Unredliches tust! – Das ist Neid, das ist Missgunst! Nur zur Information: Totalitäre Regime schaffen Spenden ab! (Abg. Greiner: Geh bitte!) Die DDR hat es verboten, den Parteien zu spenden. Das ist der Geist der Sozialdemokratie! (Beifall bei der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Am 29. September haben wir eine Chance, für Demokratie und Zukunft zu stimmen, für die neue Volkspartei und gegen die Sozialdemokratie, die in der Eiszeit verharrt und von Neid, Wut und Zorn getrieben ist. (Lang anhaltender Beifall bei der ÖVP.)

11.22


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker. – Bitte.


11.22.43

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Ich möchte nur auf ein paar Fakten aufmerksam machen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Nehammer: Prüft Ihr Mitarbeiter die SPÖ? Ein ehemaliger Mitarbeiter!) Die Fraktion der Freiheitlichen im Europäischen Parlament ist in der ENF, und dort werden Spenden der Steve-Bannon-Stiftung, The Movement, entgegengenommen, Herr Hofer. (Zwi­schenruf des Abg. Hofer.) Das Geld nehmen Sie natürlich gern von diesem Typen, der Europa zerstören will. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf bei der FPÖ.)

Jetzt zu Kollegen Leichtfried und diesem Schimmer des Heiligen, der da heute über den Häuptern der Sozialdemokraten schwebt. (Beifall bei der ÖVP.) Die Bilanzsumme aus allen Beteiligungen der SPÖ Wien – aber nur die SPÖ Wien, ohne die anderen Landesparteien – beträgt 4,75 Milliarden Euro. Wenn ich jetzt die Minderheitsbeteil­igungen herausrechne und sage, was nur der SPÖ gehört, bin ich immer noch bei 379 Millionen Euro. Wir wissen leider nicht, wie viel an Gewinn da ausgeschüttet wird, was sich die SPÖ alles einsackt, aber ich bin mir sicher, man bedient sich großzügig. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Nehammer: Na, Herr Leichtfried!)

Davon ist leider nichts transparent, und das wäre ja das Wesentliche, dass die Wählerinnen und Wähler wissen, woher das Geld kommt, wohin es fließt und wer in der SPÖ es wofür ausgibt. Das ist der Unterschied: Wenn Sie wissen wollen, woher das Geld kommt und wofür es ausgegeben wird, dann sehen Sie das bei einer einzigen Fraktion, nämlich bei NEOS. Machen Sie das gefälligst einmal nach! (Beifall bei den NEOS.)

11.24


Präsidentin Doris Bures: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Jörg Leichtfried. – Bitte. (Na-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Zarits: Verschonen Sie uns damit! Ihre Abschiedsrede?)


11.24.38

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren! Herr Abgeordneter Nehammer und der Herr Präsident des Nationalrates haben mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich in meiner Rede gesagt habe, dass der Eindruck


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 75

entsteht, dass manche Parteien bestechlich sind. Ich sage Ihnen offen: Das ist nicht meine Art, so etwas zu sagen. Ich möchte dies jetzt auch wieder zurücknehmen, weil das schon etwas ist, was nicht zu behaupten ist. Ich würde es ersetzen durch: Es entsteht der Eindruck, dass Politik für die Spender und Spenderinnen gemacht wird. Ich glaube, damit kann jeder leben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Sobotka: Da kann man leben damit! Damit kann ich leben!)

11.25


Präsidentin Doris Bures: Mir liegt nun keine Wortmeldung mehr dazu vor. Die Debatte ist damit geschlossen.

Entschuldigung, die Debatte ist insofern nicht geschlossen, nur die Rednerliste, weil es den Wunsch von Fraktionen gibt, noch Abklärungen, was die Antragstellung betrifft, zu machen.

Ich werde diesem Wunsch der Fraktionen auch nachkommen und die Sitzung für 5 Minuten, bis 11.31 Uhr, unterbrechen.

*****

(Die Sitzung wird um 11.26 Uhr unterbrochen und um 11.33 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Es liegt mir eine Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Scherak vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.


11.34.10

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Da es im ursprünglichen Abänderungsantrag, den ich eingebracht habe, ein fehlerhaftes Wort gab, bringe ich ihn jetzt noch einmal ein. (Abg. Belakowitsch: Das geht ja nicht! Die Debatte war geschlossen!) Er wird dann zur Verteilung kommen, ich erläutere ihn jetzt in den Grundzügen. (Abg. Hofer: Zur Geschäftsordnung!)

Es geht darum, dass der Rechnungshof die entsprechenden Prüfkompetenzen be­kommt, es geht darum, dass die Prüfkompetenzen drinnen sind, es geht um einen eigenen Bericht zu den Wahlkampfkosten, es geht um echte Sanktionen bei der Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze, um einen Straftatbestand illegale Parteienfinanzierung und um Sonderregelungen in Bezug auf Parteien, die im Parla­ment vertreten sind und noch nicht in einzelnen Landtagen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

11.35

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Anträge 457/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 -


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 76

PartG) geändert wird, 846/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finan­zierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, 847/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Par­teiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, und 858/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), BGBl Nr. 56/2012, geändert wird (661 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verfassungsausschusses über die Anträge 457/A der Abge­ordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteien­gesetz 2012 - PartG) geändert wird, 846/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, 847/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politi­scher Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, und 858/A der Abgeord­neten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Partei­engesetz 2012 – PartG), BGBl Nr. 56/2012, geändert wird (661 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In Ziffer 4 wird § 5 Abs. 3 wie folgt geändert:

"(3) Jede politische Partei hat zwischen dem Stichtag der Wahl und dem Wahltag alle zwei Wochen den aktuellen Stand ihrer Einnahmen (Abs. 4) und Ausgaben (§ 4 Abs. 2) dem Rechnungshof zu melden. Die erste Aufstellung ist 14 Tage nach dem Stichtag der Wahl an den Rechnungshof zu übermitteln, die weiteren Aufstellungen jeweils 14 Tage nach der letzten. Diese Aufstellungen der Einnahmen und Ausgaben sind unverzüglich auf der Website des Rechnungshofes und der Website der politischen Partei zu veröffentlichen. Jede politische Partei hat über die Wahlwerbungsausgaben (§ 4) mit einem gesonderten Bericht öffentlich Rechenschaft zu geben. Dieser Bericht hat den Nachweis hinsichtlich der Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben (§ 4 Abs. 1) zu enthalten sowie zumindest die Einnahmen- und Ertragsarten gemäß Abs. 4 und die Ausgabenarten gemäß § 4 Abs. 2 für den Zeitraum zwischen dem Stichtag der Wahl und dem Wahl-tag gesondert auszuweisen. Dieser Bericht ist dem Rechnungshof spätestens drei Monate nach dem Wahltag zu übermitteln. § 5 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden. Weitergehende landesgesetzlich geregelte Rechenschaftspflichten blei­ben unberührt."

II. Ziffer 5 lautet:

"In § 6 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

(1a) Jede politische Partei im Sinne des § 2 Z. 1 darf pro Kalenderjahr höchstens Spenden im Gesamtwert von € 750.000 annehmen. Darüber hinaus gehende Spenden sind unverzüglich dem Rechnungshof weiterzuleiten. Diese Bestimmung gilt auch für neue, bisher nicht unter den sachlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes gefallen seiende wahlwerbende Parteien, welche Statuten vor ihrem ersten Antreten zur Wahl eines allgemeinen Vertretungskörpers oder des Europäischen Parlaments hinterlegt haben, wobei jedoch für das erste Antreten bei einer Wahl im betreffenden Kalen­derjahr das Doppelte dieses Betrages als Höchstgrenze gilt. Für bestehende politische Parteien im Sinne dieses Bundesgesetzes bzw. deren territoriale und nicht territoriale


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 77

Teilorganisationen, die bei Wahlen zu einem Landtag antreten, in dem sie noch nicht vertreten sind, erhöht sich in diesem Kalenderjahr der Betrag gemäß erstem Satz um weitere € 200.000 je Landtagswahl, sofern die Spenden von Seiten des Spenders für Zwecke der Wahlwerbung im Rahmen des jeweiligen Landtags-Wahlkampfes zweck­gewidmet und entsprechend verwendet werden."

III. Ziffer 7 lautet:

"§ 6 Abs. 5 lautet:

(5) Pro Spender, gleichgültig ob es sich dabei um eine juristische oder eine natürliche Person handelt, sind pro Kalenderjahr Spenden an eine politische Partei im Sinne des § 2 Z. 1 nur in der Höhe von insgesamt € 7.500 zulässig. Für juristische Personen, die Tochtergesellschaften oder ähnliche Strukturen haben, gilt diese Höchstsumme pro Kalenderjahr insgesamt. Für neu antretende wahlwerbende Parteien iSd Abs 1a dritter Satz gilt, dass die Höchstsumme das Fünffache beträgt. Für nicht im Landtag vertretene politische Parteien iSd Abs. 1a letzter Satz gilt, dass die Höchstsumme das Doppelte beträgt, sofern die Spenden vonseiten des Spenders für Zwecke der Wahlwerbung im Rahmen des jeweiligen Landtags-Wahlkampfes zweckgewidmet und entsprechend verwendet werden. Spenden über € 2.500 sind dem Rechnungshof unter Nennung von Spender und Höhe unverzüglich zu melden. Der Rechnungshof hat diese Spenden unter Nennung von Spender und Höhe unverzüglich zu veröffentlichen."

IV. Ziffer 13 lautet:

"§ 10 lautet:

(1) Der von einer politischen Partei zu erstellende Rechenschaftsbericht (§ 5) und der Bericht über die Wahlwerbungsausgaben (§ 5 Abs. 3) unterliegen auch der Kontrolle des Rechnungshofes. Diese umfasst auch die rechtzeitige Übermittelung des Rechen­schaftsberichts innerhalb der in § 5 Abs 7 bzw. § 5 Abs. 3 genannten Frist.

(2) Der Rechnungshof hat die Richtigkeit und Vollständigkeit des Rechen­schafts­berichts samt Anlagen und dessen Übereinstimmung mit diesem Bundesgesetz zu prüfen. Bei Ausübung seiner Kontrolle hat der Rechnungshof festzustellen, ob die Gebarung diesem Bundesgesetz entspricht. Keinesfalls darf er sich auf die bloß ziffernmäßige Nachprüfung beschränken.

(3) In Ausübung und zum Zwecke der ihm obliegenden Kontrolle verkehrt der Rech­nungshof mit den politischen Parteien, Teilorganisationen und nahe-stehenden Organi­sationen der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, Personenkomitees und den Beteiligungsunternehmen (§ 5 Abs. 6) unmittelbar.

(4) Er ist befugt:

1. von diesen in Abs. 3 genannten Organisationen jederzeit schriftlich oder im kurzen Wege alle ihm erforderlich erscheinenden Auskünfte zu verlangen;

2. die Einsendung von Rechnungsbüchern, -belegen und sonstigen Behelfen (wie Geschäftsstücke, Verträge, Korrespondenzen) zu verlangen;

3. durch seine Organe an Ort und Stelle in die mit der Gebarung im Zusammenhang stehenden Rechnungsbücher, -belege und sonstigen Behelfe Einsicht zu nehmen.

(5) Die im Abs. 3 genannten Organisationen haben die Anfragen des Rechnungshofes ohne Verzug vollinhaltlich und unmittelbar zu beantworten, alle abverlangten Auskünfte zu erteilen und jedem Verlangen zu entsprechen, das der Rechnungshof zum Zwecke der Durchführung der Kontrolle im einzelnen Falle stellt.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 78

(6) Wenn der Rechnungshof feststellt, dass der Rechenschaftsbericht diesem Bun­desgesetz entspricht, ist der Rechenschaftsbericht samt Spenden-, Sponsoring- und Inseratenlisten und der Liste der Beteiligungsunternehmen gemäß Abs. 6 und der Umfang der von diesen Unternehmen im Berichtsjahr abgeschlossenen Rechtsge­schäften mit Einrichtungen, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, gesondert nach einzelnen Parteien und Unternehmen, auf der Website des Rechnungshofes und der Website der politischen Partei zu veröffentlichen.

(7) Wurden im Rechenschaftsbericht unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, ist eine Geldbuße je nach Schwere des Vergehens zu verhängen und zwar im Falle eines Verstoßes gegen § 5 Abs. 4 oder Abs. 5 oder § 7 in der Höhe von bis zu 30 000 Euro, bei Verstößen gegen § 5 Abs. 6 in der Höhe von bis zu 100 000 Euro. Resultiert der Verstoß gegen § 5 Abs. 6 oder gegen § 7 aus einer unrichtigen oder unvoll­ständigen Auskunft oder Angabe einer nahestehenden Organisation oder Gliederung der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, so ist diese zur Stellungnahme im Sinne des Abs. 4 aufzufordern. Konnten die unrichtigen oder unvollständigen Angaben nicht durch die nahestehende Organisation oder Gliederung der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, beseitigt werden, so ist über die nahe-stehende Organisation oder die Gliederung der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, eine Geldbuße bis zu 30 000 bzw. 100 000 Euro zu verhängen.

(8) Die Abs. 1 bis Abs. 8 gelten sinngemäß auch für die Kontrolle des Berichts über die Wahlwerbungsausgaben (§ 5 Abs. 3).

(9) Hat eine politische Partei Spenden unter Verstoß gegen § 6 Abs. 4 nicht ausgewiesen oder entgegen § 6 Abs. 5 nicht gemeldet oder unter Verstoß gegen § 6 Abs. 6 angenommen, ist über sie eine Geldbuße je nach Schwere des Vergehens bis zum Dreifachen des erlangten Betrages, mindestens je-doch in der Höhe des erlangten Betrages, zu verhängen. Resultiert der Verstoß aus einer unrichtigen oder unvoll­ständigen Auskunft oder Angabe einer nahestehenden Organisation oder Gliederung der Partei, die eigene Rechts-persönlichkeit besitzt, so ist die Geldbuße über die nahe­stehende Organisation oder die Gliederung der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, zu verhängen.

(10)  Für den Fall der Überschreitung des in § 4 geregelten Höchstbetrags ist eine Geldbuße in der Höhe von 150 vH des Überschreitungsbetrages zu verhängen."

V. Ziffer 15 entfällt.

VI. Ziffer 16 lautet:

"§ 12 Abs. 2 lautet:

(2) Wer vorsätzlich

1.          eine Spende entgegen § 6 Abs. 4 nicht ausweist oder

2.          eine Spende entgegen § 6 Abs. 5 annimmt und nicht meldet oder

3.          eine Spende entgegen § 6 Abs. 5 annimmt und nicht weiterleitet oder

4.          eine Spende entgegen § 6 Abs. 7 annimmt und nicht weiterleitet oder

5.          eine erhaltene Spende zur Umgehung von § 6 Abs. 4, 5 oder 6 Z 9 in Teilbeträge zerlegt und verbucht oder verbuchen lässt,

ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. Darüber hinaus ist auf den Verfall der den erlaubten Betrag übersteigenden Summe der Spende zu erkennen."

VII. Ziffer 17 entfällt.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 79

Begründung

Ad I.

Laufendes Monitoring der Einnahmen und Ausgaben während des Wahlkampfs und endgültige Wahlkampfkostenabrechnung drei Monate nach der Wahl

Derzeit erfährt die Öffentlichkeit viel zu spät von potentiellen Exzessen der Parteien im Wahlkampf. Denn die Rechenschaftsberichte müssen erst Ende September des Folge­jahres an den Rechnungshof übermittelt werden und werden erst nach dessen Über­prüfung veröffentlicht. Das kann im Extremfall erst zwei Jahre nach einer Wahl geschehen. Wie viel Parteien für ihren Wahlkampf ausgegeben haben, kann allerdings ein ein relevantes Kriterium für die Wahlentscheidung sein. Es muss daher ein beglei­tendes, für alle Bürger_innen einsehbares Monitoring der Einnahmen und Ausgaben während des Wahlkampfes geben. Die Parteien haben daher alle zwei Wochen den aktuellen Stand ihrer Einnahmen und Ausgaben dem Rechnungshof zu melden. Diese Aufstellungen sind auf der Website des Rechnungshofes und der Website der politischen Partei zu veröffentlichen.

Zudem muss eine endgültige Wahlkampfkostenabrechnung rasch nach dem Wahl-tag erfolgen. In Zukunft hat jede politische bzw. wahlwerbende Partei (vgl § 13) binnen drei Monaten nach dem Wahltag dem Rechnungshof einen Bericht über die Wahlkampf­kosten zur Prüfung vorzulegen. Die Wahlwerbungsausgaben müssen nicht nur als Summe, sondern aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Ausgabenarten ausgewie­sen werden. Auch die Einnahmen sind gesondert auszuweisen.

Ad II. und III.

Diese Abänderungen betreffen Sonderbestimmungen für noch nicht in einzelnen Landtagen vertretene Parteien.

Ad IV.

Volle Prüf- und Einsichtsrechte für den Rechnungshof

Die Regelungen zum Parteiengesetz sind reformbedürftig, weil sie dem Rechnungshof derzeit nur Aufgaben ohne echte Kontrollbefugnisse zuweisen. Der Rechnungshof braucht daher echte Prüfrechte für die Finanzen der Parteien. Eine wirksame Kontrolle durch den Rechnungshof soll durch ein originäres Einsichts-recht in die Bücher und Belege der Parteien sichergestellt werden.

Einführung abschreckender Sanktionen bei Überschreitung der Wahlkampfkosten­ober­grenze

Die gesetzlichen Beschränkungen der Wahlwerbeausgaben werden regelmäßig igno­riert und ziehen kaum schmerzhafte Sanktionen nach sich. Um Parteien von einer Überschreitung abzuhalten, bedarf es härterer Sanktionen. Die vorgesehenen Geld­bußen sind nicht abschreckend. Bei einer Überschreitung von bis zu 10% ist eine Geldbuße in der Höhe von bis zu 15% des Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 10% hinaus, so ist die Geld-buße um bis zu 25% dieses zweiten Überschreitungsbetrages zu erhöhen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 25% hinaus, so ist eine weitere Geldbuße um bis zu 100% dieses dritten Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 50% hinaus, so ist zusätzlich noch eine weitere Geldbuße um bis zu 150% dieses vierten Überschreitungsbetrages zu verhängen. Damit Parteien von exzessiven Wahlkampfausgaben abgehalten werden, muss es härtere Strafen geben. Bei Über­schreitung der Wahlkampfkostenobergrenze soll daher künftig unabhängig von der


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 80

Höhe der Überschreitung eine Geldbuße in Höhe von 150% des Überschreitungs­be­trages verhängt werden.

Ad V.

Diese Bestimmung kann entfallen, da § 5 Abs. 3 bereits die umfassende Offenlegung der Einnahmen und Ausgaben für Wahlkämpfe und § 10 deren Kontrolle durch den Rechnungshof vorsieht (siehe Punkte I und II).

Ad VI.

Straftatbestand illegale Parteienfinanzierung

Derzeit wird vorsätzliche illegale Parteienfinanzierung lediglich als Verwaltungsüber­tretung geahndet. Weder der Rechnungshof noch der Unabhängige Parteien-Trans­parenz-Senat haben jedoch die Kompetenz, Konten zu öffnen oder Dokumente sicher­zustellen. Damit bei schweren Verstößen die Staatsanwaltschaft als Ermittlungs­be­hörde tätig werden kann, ist es notwendig, dass illegale Parteienfinanzierung auch strafrechtlich verfolgt werden kann. Neben den weitergehenden Ermittlungsmöglich­keiten der Staatsanwaltschaft hat dies den Vorteil, dass die Staatsanwaltschaft im Gegensatz zum Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat von Amts wegen tätig werden kann. Zudem dient die Androhung einer gerichtlichen Strafe auch der Korrup­tionsprävention.

Ad VII.

Diese Ziffer entfällt, da die Bestimmung bereits in Ziffer 16 enthalten ist.

*****


Präsidentin Doris Bures: Mir liegt eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung vor. – Bitte, Herr Klubobmann Hofer.


11.35.11

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass die Debatte bereits geschlossen war und eine weitere Wortmeldung nicht zulässig ist. (Ruf bei der ÖVP: Nein!) Es ist gesagt worden, die Sitzung ist geschlossen, dann haben Sie gesagt: Nein, die Debatte ist geschlossen. (Ruf bei der FPÖ: Sie haben gesagt, die Sitzung ist geschlossen!)

11.35


Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann Hofer! Ich habe gesagt: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Ich habe extra gesagt, dass die Debatte nicht geschlossen ist, weil ich darauf aufmerksam gemacht wurde. Ich habe die Sitzung und auch die Debatte nicht geschlossen, sondern nur die Sitzung für 6 Minuten unterbrochen. Ich glaube, das wird im Protokoll auch so klar nachlesbar sein. (Ruf bei der FPÖ: Dann wollen wir das Protokoll sehen!)

Gibt es jetzt noch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung? – Das ist nicht der Fall.

*****


Präsidentin Doris Bures: Wir gehen in der Debatte weiter.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.in Bißmann. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 81

11.36.18

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Prä­sidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bürgerinnen und Bürger! Herr Bun­desminister! Ich möchte ganz kurz eine Stellungnahme eines Bürgers vorlesen, der mich darum gebeten hat, diese zu verlesen. Ich komme dem Wunsch gerne nach. Zum Thema Parteienfinanzierung, das wir gerade debattieren, schreibt Clemens R.:

„‚Das machen doch alle so, nur die FPÖ ist so blöd, sich dabei erwischen zu lassen‘,

‚Die anderen machen das auch, aber da geht doch niemals der Chef hin, der schickt doch irgendwen unwichtiges und dementiert im Fall alles‘

Solche und ähnliche Aussagen habe ich im Zuge der ‚Ibiza-Affäre‘ mehrfach von Bekannten, Freunden und Geschäftspartnern gehört.

Die Umstehenden meist zustimmend nickend.

Alarmierend, nicht war?

Es wird einen massiven Kraftakt benötigen, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik wieder herzustellen.

Eine möglichst rigorose Regelung zur Parteienfinanzierung inklusive eines Rech­nungs­hofs mit entsprechenden Rechten als Kontrollorgan kann dabei helfen.

Die Aufklärung des Geschäftsgebarens seitens eines der im besagten Video ge­nannten Spender, insbesondere in Hinblick auf die mittlerweile erfolgte Beteiligung an der Kronenzeitung muss jedenfalls auch erfolgen.“ – Zitatende.

Ich denke, diese Stellungnahme ist repräsentativ für viele Meinungen, die unsere Bür­ge­rinnen und Bürger momentan im Land teilen, und für das, was sie bewegt. Das ange­schlagene Vertrauen der Menschen in die Politik wiederherzustellen – ich habe es hier schon einmal gesagt –, ist, glaube ich, wirklich unser wichtigster Auftrag im Hohen Haus.

Ja, das wird ein Kraftakt sein, aber lasst uns diesen gemeinsam stemmen! Es geht dabei wirklich darum, das Image dieses Berufes des Politikers zu reparieren und zu zeigen, dass Politikerinnen und Politiker sehr wohl anständige, aufrichtige, ehrliche, korrekte Menschen sein können und auch sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

11.38


Präsidentin Doris Bures: Mir liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor.

Es liegt aber ein mündlich eingebrachter Abänderungsantrag vor, der jetzt seitens der Parlamentsdirektion noch zu vervielfältigen ist und an alle Fraktionen und alle Abge­ordneten zur Verteilung gelangen muss. Um das durchzuführen, unterbreche ich jetzt wieder die Sitzung. Ich frage kurz, wie lange wir bis zur Verteilung brauchen. – Ungefähr 15 Minuten; dann unterbreche ich die Sitzung für 15 Minuten.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 11.38 Uhr unterbrochen und um 11.51 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 82

Meiner Information nach wurde der geänderte Abänderungsantrag zur Verteilung gebracht. Ist das so? (Ja-Rufe und Kopfnicken von Abgeordneten aller Fraktionen.)

Gut, wenn das so ist, dann frage ich, ob es jetzt noch eine Wortmeldung zu diesen Tagesordnungspunkten gibt. – Das ist nicht der Fall. Ich schließe diese Debatte.

Wünschen die Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Da zu diesen Tagesordnungspunkten umfangreiche Abänderungsanträge eingebracht wurden, hat die Parlamentsdirektion darum gebeten, die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 15 zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen, um das Croquis fertigstellen zu können.

Wir haben vereinbart, dass diese Abstimmungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, näm­lich gleich nach Fertigstellung des Croquis, erfolgen werden. Ich kann jetzt noch nicht genau sagen, nach welchem Tagesordnungspunkt das der Fall sein wird, aber jedenfalls so rasch wie möglich. Die Parlamentsdirektion wird alle Fraktionen darüber informieren, zu welchem Zeitpunkt wir bereit sind, die Abstimmungen über die Tages­ordnungspunkte 1 bis 15 vorzunehmen.

11.53.4016. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (625 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Poststrukturgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2019) (675 d.B.)

17. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (676 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir fahren in der Tagesordnung fort und gelangen zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durch­geführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer. – Bitte.


11.54.27

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Verehrte Zuse­herinnen und Zuseher! Vor dem Abstimmungsmarathon zum Thema Parteiengesetz widmen wir uns noch einem etwas weniger spannungsgeladenen, aber ebenso wich­tigen Thema, nämlich der 2. Dienstrechts-Novelle 2019.

Diese Dienstrechtsnovelle sieht die Auflösung der Disziplinarkommissionen in den Ministerien vor, und davon gibt es immerhin 30 und circa hundert Senate, in denen entscheiden wird. Anstelle dessen soll eine eigene Bundesdisziplinarbehörde geschaf­fen werden, die dann für alle Bundesbeamten zuständig ist. Das ist notwendig, weil zum einen die Anzahl der Beamten immer weiter sinkt, auf der anderen Seite gibt es zwar auch immer weniger Disziplinarverfahren, aber wenn es sie gibt, dann werden sie


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 83

immer komplexer. Im Sinne einer Steigerung der Qualität ist es also gut und wichtig, wenn solche Verfahren zentral geführt werden.

Es wäre allerdings problematisch gewesen, wenn diese Bundesdisziplinarbehörde auch für die Beamtinnen und Beamten der Parlamentsdirektion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft zuständig gewesen wäre, denn dann hätte sozusagen gleichsam die Verwaltung die Gesetzgebung kontrolliert. Das wäre aus Gründen der Gewaltenteilung problematisch gewesen, und deshalb wird nun mit einer Ergänzung des Bundes-Verfassungsgesetzes für die Beamtinnen und Beamten der Parla­ments­direktion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft eine eigene Disziplinar­kom­mission eingerichtet.

Ein weiterer wesentlicher Punkt, ein Problem, das gelöst werden konnte, ist das des Vorrückungsstichtages. Das Problem verfolgt uns seit mittlerweile über zehn Jahren, und es wurde mehrmals versucht, dieses Problem zu lösen. In der Sache hat zuletzt der Europäische Gerichtshof am 8. Mai 2019 ausgesprochen, dass die Überleitung in ein neues Besoldungs- und Vorrückungssystem aus dem Jahr 2015 europa­rechts­widrig ist. Weiters sind die rückwirkende Abschaffung des Vorrückungsstichtages und die Limitierung der Anrechnung berufseinschlägiger Zeiten als europarechtswidrig erkannt worden.

Dieses Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes ist unmittelbar anwendbar, solange keine europarechtskonforme Lösung vorliegt. Die Rechtsunsicherheit, die dadurch ent­steht, bringt entsprechende budgetäre Risiken mit sich. Es war deshalb äußerst drin­gend, im Interesse der Republik eine diskriminierungsfreie Rechtslage herzustellen.

Mit dieser Novelle haben wir eine gemeinsame Lösung dieses Problems geschafft. Zum einen wird der Vorrückungsstichtag nun nicht mehr an den 18. Geburtstag anknüpfen. Die Schulzeit wird einheitlich ab dem 1. September der 12. Schulstufe angerechnet, und die Zeiten, die im öffentlichen Interesse angerechnet werden, sind nunmehr unbeschränkt. Weiters werden künftig alle Formen des Präsenz- aber auch des Zivildienstes im Ausmaß der tatsächlich absolvierten Zeiten angerechnet. Damit werden die Altersdiskriminierung und auch der Widerspruch zur Arbeitnehmer­freizügig­keit beseitigt.

Die Kosten dafür betragen circa 60 Millionen Euro pro Jahr und einmalig 165 Millionen Euro für Nachzahlungen. Sie stehen aber in absolut keinem Verhältnis zu den Kosten, die ohne diese Regelung, die wir getroffen haben, hätten entstehen können. Deshalb möchte ich mich bei Herrn Finanzminister Eduard Müller ganz herzlich bedanken, dass es möglich war, diese Lösung in so kurzer Zeit zu finden. (Beifall bei der ÖVP.)

Im letzten Ausschuss wurde ein gemeinsamer ÖVP-FPÖ-SPÖ-Antrag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Justizwachebeamten mit besonders belastender Tätigkeit einen Zugang zur Schwerarbeitspension zu ermöglichen. Es ist dies eine Anerkennung dieser menschlich schwierigen, persönlich belastenden und auch gefährlichen Tätigkeit, die unsere Justizwachebeamtinnen und ‑beamten in unser aller Interesse ausüben, um unsere Sicherheit zu gewährleisten. Sie haben es tag­täglich mit Menschen zu tun, die aus verschiedensten Gründen hinter Gittern sitzen, Menschen, die oft nicht zimperlich und schon gar nicht zartbesaitet sind.

Ich selbst habe in den letzten Monaten einige Justizanstalten in Österreich besucht. Die Arbeit dort ist keine einfache. Viele – die überwiegende Anzahl – der teilweise schwierigen Insassen sind nicht aus Österreich, viele sprechen kein Deutsch, einige sind nicht berechenbar. Es hat mir größten Respekt abgerungen, wie die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter der Justizwache mit den täglichen Anforderungen und Herausforderungen umgehen und wie sie diese bewältigen. – Hut ab und vielen Dank für diesen Einsatz!. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 84

Sie passen zum einen darauf auf, dass unsere Gesellschaft vor Verbrechern geschützt wird, andererseits aber, und das ist auch ein ganz wichtiger Punkt, leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Resozialisierung dieser Menschen – zum Beispiel in Betrie­ben –, sodass diese wieder ein Teil der Gesellschaft werden können. Dazu reicht es nicht, bloß ein Aufpasser zu sein, sondern das braucht auch Empathie und Einfüh­lungsvermögen.

Ich bedanke mich dafür, dass das möglich war, und freue mich auf breite Zustim­mung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Angela Lueger. – Bitte.


12.00.01

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Die zweite BDG-Novelle: Nun ist sie da.

Wir hatten zuerst die Trägerrakete. Die Trägerrakete war die Beschäftigung mit den Disziplinarkommissionen – mein Kollege hat sie im Vorfeld schon genannt –, und zwar mit der Problematik, dass für die Disziplinarkommissionen immer weniger Beamte zur Verfügung gestanden sind, es immer kompliziertere Verfahren gab und dadurch in kleinen Einheiten nur sehr wenige Verfahren möglich waren, wodurch es oft zu Fehl­entscheidungen kam, von denen man durchaus sagen kann, dass sie zum Schaden der einzelnen Bediensteten, aber auch zum Schaden der Disziplinarkommission, die das damals gemacht hat, waren.

Es hat ganz einfach die Routine gefehlt, weswegen man die Entscheidung getroffen hat, aus diesen Verfahrensfehlern zu lernen, aus diesen vereitelten Ergebnissen, die ja dann zulasten der Bediensteten waren, auch zu lernen und etwas daraus zu machen. Die Novelle ist auf eine Empfehlung des Rechnungshofes zurückgegangen, der emp­fohlen hat, das Disziplinarwesen für Bundesbedienstete zu vereinheitlichen.

Die Behörde selbst soll im Bundesministerium für öffentlichen Dienst angesiedelt sein. Sie löst somit eine Vielzahl von Kommissionen ab. Sie bietet dann auch eine bessere Möglichkeit, die Fälle abzuarbeiten, indem man dann auch noch eine begleitende Schulung mitmacht; daher wird die Qualität dieser Entscheidungen sicherlich eine bessere sein.

Aus verfassungsrechtlichen Gründen, besonders im Hinblick auf die Gewaltenteilung – das hat mein Kollege ebenfalls schon erwähnt –, sollen die Disziplinarangelegenheiten von Beamten der Parlamentsdirektion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft aus dem BMÖDS herausgenommen und bei der Parlamentsdirektion angesiedelt werden. Ein kleiner Punkt, der auch noch in dieser Novelle drinnen war, betrifft die Personalvertretungswahlen, die im Herbst anstehen. Es wurden ja mit 1.4.2019 voll­zogene Organisationsänderungen durchgeführt, die nun natürlich noch für die Wahlen anzupassen sind.

Für den wesentlichen Teil dieser Novelle sage ich noch einmal recht herzlichen Dank, Herr Minister. Nicht, dass der Herr Beamtenminister Vorteile für Beamte schafft, aber Sie haben mit dieser Vorlage mitgeholfen, dass für Österreich kein höherer finanzieller Schaden entsteht, indem eben diese Novelle geschaffen wurde.

Wie gesagt beschäftigen uns die Vordienstzeiten schon seit über zehn Jahren, nämlich seit dem ersten Urteil des EuGHs – das war damals das Urteil Hütter. Man hat Sanie­rungsversuche gemacht, zum Beispiel bei der Besoldungsreform 2015, betreffend die aber der EuGH wieder entschieden hat, dass die Altersdiskriminierung nicht beseitigt


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 85

ist. Das jüngste Urteil, das wir nun erhalten haben, vom 8.5.2019, bezieht sich darauf, dass die Anrechnung von Zeiten aus der Privatwirtschaft, die bis dato ja mit zehn Jahren gedeckelt waren, gegen die ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit im Unionsrecht ver­stößt.

Es gibt daher eine Menge an Aufgaben, die dann im Zuge dieser Reform zu erfüllen sind. Das wird eine große Herausforderung für alle Personalstellen, die das zu behandeln haben, denn rund 70 Prozent aller Bediensteten im Bundesdienst, die bereits vor dem 31. August 2010 im Dienst gestanden sind, sind davon betroffen. Sie alle werden amtswegig überprüft. Sie erhalten darüber eine schriftliche Mitteilung und haben auch noch die Möglichkeit, eine Einspruchsfrist von sechs Monaten in Anspruch zu nehmen.

Pensionistinnen und Pensionisten, die seit 2016 im Ruhestand sind, also all jene, die ab 2016 nicht mehr in einem Dienstverhältnis mit dem Bund standen, müssen einen Antrag stellen. Es wird eine große Herausforderung, das alles abzuarbeiten. Man hat aber einen Verjährungsverzicht eingeführt – festgelegt mit 1.5.2016 –, damit da keine Fehler passieren können. Anträge, die derzeit bereits bei Gericht liegen, werden auch vom Gericht enderledigt und nicht mehr amtswegig aufgegriffen. Präsenz- und Zivil­dienst, die bis dato nur mit sechs Monaten angerechnet wurden, werden jetzt im vollen Ausmaß angerechnet.

Ich bin sehr froh, dass wir mit dem Antrag betreffend „Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung“ zu einer Einigung gekommen sind, und zwar betreffend § 112 Abs. 1 Z 3, in dem es um das Ansehen des Amtes geht. Es sind da viele Kolleginnen und Kollegen betroffen. Ich glaube, dass das durchaus eine positive Hilfestellung für sie sein kann. Des Weiteren halte ich – da kann ich meinen Vorredner auch nur unterstützen – die Eröffnung eines Zugangs von Justizwachebeamten zur Schwerarbeitsregelung, die derzeit nur für Exekutivorgane und Soldaten vorgesehen war, für eine gute Entscheidung.

Ich hoffe auf jene breite Zustimmung, die wir auch in der Ausschusssitzung hatten, und hoffe, dass das Gesetz nun auch vor dem Europäischen Gerichtshof hält. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Plessl.)

12.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte.


12.06.06

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer und Zuhörerinnen! Der öffent­liche Dienst garantiert Stabilität und Sicherheit im Staatsgefüge und verdient daher nicht nur unsere Wertschätzung, sondern auch moderne, bedarfsgerechte und faire Arbeitsbedingungen.

Die FPÖ hat sich immer zum öffentlichen Dienst bekannt. Im Zuge unserer Regie­rungsbeteiligung haben wir unter freiheitlicher Federführung durch das BMÖDS unter der Führung des damaligen Bundesministers und Vizekanzlers Heinz-Christian Strache insgesamt vier Dienstrechtsnovellen vorgelegt, die großteils mit sehr großen Mehr­heiten oder sogar einstimmig angenommen wurden. Diese nunmehr vorliegende Dienstrechtsnovelle ist quasi die letzte Vorlage aus dem BMÖDS aus dieser damaligen Zeit der Regierungsbeteiligung.

Inhaltlich wurde diese Dienstrechtsnovelle von meinen Vorrednern schon sehr ausführlich dargelegt. Ich beschränke mich daher auf die Nennung der wesentlichsten und wohl auch wichtigsten für die öffentlich Bediensteten wahrnehmbaren Umstände.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 86

Zum einen ist das die Schaffung der neuen Bundesdisziplinarbehörde, die in Ab­sprache mit den betroffenen Ministerien, aber auch auf Empfehlung des Rechnungs­hofes unter Berücksichtigung der ressortspezifischen Umstände wie auch militärischer Standesregeln wohl, wie ich meine, eine neue Qualität in die Disziplinarrechtsprechung bringen und auch mehr Rechtssicherheit und vor allem mehr Transparenz bei den Bediensteten im öffentlichen Dienst schaffen wird.

Zum anderen ist das die bereits erwähnte Vordienstzeitenregelung. Nach mehreren Verurteilungen durch den EuGH über mittlerweile zehn Jahre hinweg und – das darf man auch nicht unerwähnt lassen – nach mehreren  nicht erfolgreichen Sanierungs­versuchen von Vorgängerbundesregierungen liegt nun endlich ein fairer Vorschlag vor, wie man nicht nur das Problem der Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst – die der EuGH ja mehrmals festgestellt hat – endgültig einer guten und fairen Lösung zuführt, sondern es werden auch den betroffenen Bediensteten unter Berücksichtigung einer dreijährigen Frist jene in der Vergangenheit nicht zuerkannten Gehaltsvorteile endlich in Form von Vorrückungen in den Gehaltssprüngen zuerkannt. (Beifall bei der FPÖ.)

Der dritte große Punkt – das wurde auch schon erwähnt – ist die Öffnung der Schwer­arbeitsregelung für unsere Justizwachebeamtinnen und -beamten. Das ist ein guter, ein wichtiger Schritt, wie ich meine, weil diese ja auch jene wichtigen Exekutivaufgaben wahrnehmen, die bisher nur den Polizistinnen und Polizisten sowie den Soldatinnen und Soldaten unter gewissen Voraussetzungen zugebilligt wurden. Ich meine, dass es da eine gute und gerechte Lösung für die Justizwachebeamten gibt.

Diese Dienstrechtsnovelle setzt den erfolgreichen Weg, den die FPÖ im öffentlichen Dienst in der vorherigen Bundesregierung eingeschlagen hat, einmal mehr fort. Sie hat das getan, was damals notwendig war, nämlich nicht nur unter Berücksichtigung einer drohenden massiven Pensionierungswelle jene Planstellen zu schaffen und sicherzu­stellen, die einen personellen Super-GAU im öffentlichen Dienst verhindern, sondern auch dem öffentlichen Dienst eine besondere Wertschätzung und besondere Unterstüt­zung auszusprechen.

Diese besondere Wertschätzung und diese besondere Anerkennung seitens der FPÖ zeigt sich in vielen bereits erfolgten guten und wichtigen Maßnahmen für die öffentlich Bediensteten, sei es die Schaffung eines Rechtsanspruches auf angemessene Hilfe­leis­tungen bei Arbeits- und Dienstunfällen im Sinne einer Ausweitung des Wachebe­diensteten-Hilfeleistungsgesetzes, die Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit, die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Beamtinnen, die Flexibilisie­rung der Telearbeitszeit, die Weiterentwicklung der Fachkarrieren im öffentlichen Dienst, eine Beschleunigung und Optimierung des Aufnahmeverfahrens im öffentlichen Dienst, aber vor allem auch ein besonders fairer Gehaltsabschluss für das heurige Jahr.

Das alles zeigt nicht nur den erfolgreichen Weg, der für unsere öffentlich Bediensteten in den vergangenen Jahren im BMÖDS eingeschlagen wurde, sondern auch, welche Wertschätzung dem öffentlichen Dienst unter der freiheitlichen Handschrift eines frei­heitlichen Ministers entgegengebracht wurde. Mit dieser 2. Dienstrechts-Novelle 2019 wird dieser erfolgreiche Weg fortgesetzt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf abschließend noch folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Herbert, Mag. Friedrich Ofenauer, Angela Lueger, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend „Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung“


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 87

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, die im § 112 Abs 4 BDG 1979 zwangsläufig vorgesehene Bezugskürzung im Fall von vorläufigen Suspendierungen gem. § 112 Abs. 1 Z. 3 entfallen zu lassen.“

*****

Nur zum besseren Verständnis, worum es da geht: Bei Suspendierungen – auch bei vorläufigen Suspendierungen – ist jedenfalls die sofortige zwangsweise Kürzung der Bezüge erforderlich. Das ist einzusehen, wenn sich ein Beamter schwerer strafrecht­licher Vergehen schuldig macht und dafür entweder in U-Haft genommen wird oder bei bestimmten schweren Amtsdelikten Anklage erhoben wird.

Kritisch sehen wir das, wenn es lediglich darum geht, dass die Interessen des Dienstes, wie es im Dienstrecht so schön heißt, oder auch das Ansehen des Amtes als gefährdet gesehen werden. Wir meinen, dass es da durchaus zulässig ist, die end­gültige Entscheidung einer Disziplinarbehörde abzuwarten, die zwar laut Gesetz eigentlich innerhalb eines Monats gefällt werden sollte, die aber, wie die Erfahrung zeigt, praktisch durchaus längere Zeiträume benötigt , um eben Beamte, die fälsch­licherweise beschuldigt wurden, eine Dienstpflichtverletzung begangen zu haben, nicht in einen negativen finanziellen Strudel kommen zu lassen.

Alles in allem, denke ich, war die Arbeit der FPÖ in der vorangegangenen Bundes­regierung wichtig und notwendig. Zum einen hat sie nicht nur viele Probleme im öffentlichen Dienst gelöst und viele notwendige Reformschritte umgesetzt, sondern zum anderen die Wertschätzung gegenüber den Bediensteten im öffentlichen Dienst auch tatsächlich und augenscheinlich gezeigt. Das heißt, wir haben nicht nur sprich­wörtlich von der Verwaltungsreform gesprochen, sondern diese zum Wohle der Be­diensteten im öffentlichen Dienst auch umgesetzt. (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend darf ich mich für die gute und professionelle Arbeit der öffentlich Be­diensteten für die Republik, für die Bürger und Bürgerinnen in unserem Land recht herzlich bedanken. Sie leisten gute, erfolgreiche und  hochprofessionelle Arbeit für die Allgemeinheit. Das kann nicht genug wertgeschätzt werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.14

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Herbert, Mag. Friedrich Ofenauer, Angela Lueger und weite­rer Abgeordneter

betreffend Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 16 Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (625 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertrags­bedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Poststrukturgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und das Bundes-Personal­vertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2019) (675 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 88

§ 112 Abs 4 BDG 1979 legt fest, dass jede Suspendierung vom Dienst, auch eine vorläufige Suspendierung, zwangsläufig eine Kürzung des Monatsbezuges der Be­amtin oder des Beamten auf zwei Drittel zur Folge hat.

Es zeigt sich an zahlreichen Beispielen in der Praxis, dass die umgehende Bezugs­kürzung im Fall von vorläufigen Suspendierungen gem. § 112 Abs. 1 Z. 3 zu rigoros und überzogen ist. In einer Phase der vorläufigen Suspendierung, die eine sichernde Maßnahme darstellt und Erstbeurteilung zu erfolgen hat und über welche die Disziplinarkommission binnen Monatsfrist zu entscheiden hat, scheint eine umgehende Bezugskürzung weder angemessen noch notwendig. Sie stellt vielmehr eine unnötige Härte gegenüber den Beamtinnen und Beamten dar, insbesondere für jene Fälle, in welchen es nach Prüfung der vorläufigen Suspendierung in der Folge nie zu einer echten Suspendierung kommt.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, die im § 112 Abs 4 BDG 1979 zwangsläufig vorgesehene Bezugskürzung im Fall von vorläufigen Suspendierungen gem. § 112 Abs. 1 Z. 3 entfallen zu lassen.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker zu Wort. – Bitte.


12.14.34

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ja, es steht seit Jahren im Raum, dass öffentlich Bediensteten die Vordienstzeiten nicht korrekt angerechnet worden sind, wenn sie vor dem 18. Geburts­tag schon einschlägige berufliche Erfahrung hatten.

Die rot-schwarzen Vorgängerregierungen – das hat Kollege Herbert richtig gesagt – haben keine tragbare Lösung zustande gebracht. Einmal stand man kurz vor einer Lösung, da hat dann die Beamtengewerkschaft abgelehnt, weil einzelne Betroffene 0,6 Promille der Lebensverdienstsumme hätten verlieren können – 0,6 Promille der Lebensverdienstsumme! –; deswegen hat es dann keine Lösung gegeben, weil man auf die Beamtengewerkschaft Rücksicht genommen hat.

Die letzte „Lösung“ – unter Anführungszeichen –, die getroffen wurde, gab es unter Staatssekretärin Duzdar, als man alle Vorrückungsstichtage rückwirkend bis 1948 aus dem Gesetz entfernt hat. Man hat geglaubt, das sei damit gelöst, hat aber nicht verstanden, dass man zwar auch die Monarchie rückwirkend abschaffen könnte, sie dann aber trotzdem da gewesen wäre. Das war also die Lösung von Kollegin Duzdar.

Das ist aber nicht gleichzeitig ein Lob für die freiheitliche Beamtenpolitik, denn was hat Vizekanzler und Beamtenminister Strache gemacht? – Gar nichts, einfach gar nichts, sondern zugeschaut und gewartet, bis der EuGH entscheidet. (Zwischenruf des Abg. Kumpitsch.) Dieser hat nun entschieden und – da bedanke ich mich beim Herrn


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 89

Bundesminister – dieses Auf-Zeit-Spielen hat ein Ende, jetzt kommt eine Lösung her. (Abg. Schimanek: Das stimmt ja nicht! Gerald, bitte!)

Gut, diese Lösung ist teuer, aber das steht den Betroffenen rechtlich zu. Das sind Betroffene, die über 80 Jahre alt sind, und es ist zynisch, auf Zeit zu spielen, zu war­ten, dass sie das vielleicht nicht mehr erleben, weil es dann billiger käme. Das haben die Vorgängerregierungen alle in ihrem schrecklichen Zynismus gemacht. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Ja, das kostet einige Hundert Millionen Euro – es standen auch schon Milliarden­be­träge im Raum –, aber Recht muss Recht bleiben. Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Minister, dass Sie dafür sorgen, dass nun das umgesetzt wird, was rote, schwarze und blaue Verantwortliche vorher nicht geschafft haben. (Beifall bei den NEOS.)

12.16


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Josef Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.


12.17.02

Abgeordneter Dr. Josef Moser (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hochgeschätz­ter Herr Bundesminister für Finanzen, öffentlichen Dienst und Sport! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon mein Vorredner hat näher analysiert, dass mit der vorliegenden 2. Dienstrechts-Novelle 2019 auch die Gleichbehandlungsrichtlinie umgesetzt wird und damit auch unionsrechtswidrige dienstrechtliche Bestimmungen beseitigt werden.

Darüber hinaus werden – um dem Prinzip der Gewaltentrennung Folge zu leisten – Disziplinarangelegenheiten betreffend Beamtinnen und Beamte der Parlaments­direk­tion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft von der Zuständigkeit der Bun­desdisziplinarbehörde, die beim Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport eingerichtet ist, ausgenommen. Diese Änderungen sind durchaus zu begrüßen. Wie gesagt, ich hoffe, dass diese Änderungen auch die Zustimmung aller Abgeordneten dieses Hauses, wenn möglich, finden.

Gestatten Sie mir aber, dass ich in meiner Rede zu diesem Tagesordnungspunkt insbesondere auf einen Entschließungsantrag näher eingehe, der den Justizwache­beamten den Zugang zur Schwerarbeitsregelung ermöglicht! Ich begrüße die Intention dieses Antrages in vollem Ausmaß, da die Schwerarbeitsregelung bisher nur Polizisten nach dem Sicherheitspolizeigesetz beziehungsweise Soldaten während des Auslands­einsatzes zugänglich gewesen ist. Sie konnten auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und gleichzeitig eine ruhege­nuss­fähige Gesamtdienstzeit von 42 Jahren mit mindestens 120 Schwerarbeitsmona­ten aufgewiesen haben.

Justizwachebeamte waren von dieser Regelung, von diesen gesetzlichen Rahmenbe­dingungen ausgeschlossen – und das, obwohl allen bekannt ist, dass gerade Justiz­wachebeamte in Justizanstalten ihren Dienst tagtäglich unter erhöhter Gefährdung verrichten und damit einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung leisten.

Dazu kommt noch, dass sich gerade in letzter Zeit – Sie wissen, dass mehr als 50 Pro­zent der Häftlinge nicht österreichische Staatsbürger sind – die Insassenpopulation verändert hat. Das heißt, dass in den Justizanstalten immer mehr Gefährdungs­potenzial hinzugekommen ist und sich dadurch natürlich die Gefahrensituation innerhalb der Anstalten deutlich verschärft hat. Das bestätigen nicht nur Evaluierungen der psychischen Belastung am Arbeitsplatz, sondern auch neue Studien, die vor Kur­zem herausgegeben worden sind.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 90

Das war auch der Grund dafür, dass ich bereits im März 2018 den damals für den öffentlichen Dienst zuständigen Bundesminister in einem Schreiben darum ersucht habe, den österreichischen Justizwachebeamten den Zugang zur Schwerarbeits­rege­lung zu ermöglichen, und zwar, indem die Beamten, die tagtäglich einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind, in die Verordnung der Bundesregierung über besonders belastende Tätigkeiten aufgenommen werden.

Ich war sehr positiv angetan, dass der damalige Bundesminister für den öffentlichen Dienst der Aufnahme der Justizwachebeamten in diese Regelung zugestimmt hat. Ich hoffe daher, dass mit der heutigen Beschlussfassung diesem berechtigten Anliegen der österreichischen Justizwachebeamtinnen und -beamten nachgekommen wird, und danke Ihnen schon jetzt für Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Berger und Lausch.)

12.20


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag.a Selma Yildirim. – Bitte.


12.20.47

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Werter Herr Finanzminis­ter! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Novelle des Beamtendienstrechts enthält sinnvolle Maßnahmen und bekommt auch unsere Zustimmung.

Zum einen wird eine eigene Disziplinarbehörde für alle Beamtinnen und Beamten im Bundesdienst geschaffen. Sie wird die Kommissionen in den einzelnen Ressorts ersetzen. Dadurch kommt es zu einer Professionalisierung, die die Rechtssicherheit von Disziplinarentscheidungen verbessern und zu einheitlicheren Entscheidungen führen wird. Des Weiteren gibt es nun eine Lösung hinsichtlich Anrechnung der Vordienstzeiten, was ebenfalls zu begrüßen ist.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um eine Lanze für die öffentlich Bediensteten zu brechen. Werte Kolleginnen und Kollegen, die hervorragenden Leistungen unserer Vertragsbediensteten, Beamtinnen und Beamten sind ein Garant für Rechts­staat­lichkeit und Sicherheit, ein bestens funktionierendes Bildungssystem und Gesund­heitssystem sowie qualitätsvolle Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung. Sie sind es, die ganz wesentlich unser Land am Laufen halten: die Gemeinden, die Städte, die Länder, den Bund, unser Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

Leider sind die Kolleginnen und Kollegen immer ungerechtfertigteren Angriffen aus­gesetzt und haben in letzter Zeit auch nicht besonders viel Anerkennung von der abgesetzten türkis-blauen Bundesregierung bekommen. Ich finde es immer gut, wenn Sie in Ihren Reden zwar hervorheben, wie wichtig Ihnen der öffentliche Dienst ist; schaut man aber genauer hin, dann merkt man, dass neben salbungsvollen Worten die wirklich guten Taten fehlen. Es wird gekürzt und zusammengestrichen und so die oft bereits enorme Arbeitsbelastung weiter erhöht.

Es muss uns dabei klar sein, was passiert, wenn der öffentliche Dienst zusammen­gestutzt wird. Das bedeutet Unsicherheit, das subjektive Sicherheitsgefühl leidet. Das bedeutet, die Rechtsstaatlichkeit wird infrage gestellt, weil es immer schwieriger wird, angesichts von noch mehr Arbeitsbelastung, noch mehr Anforderungen qualitätsvolle Arbeit zu leisten, und das System gerät dadurch ins Wanken. Das geht zulasten der Gesundheit unserer Vertragsbediensteten und Beamtinnen und Beamten.

Das büßen letztlich die Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Staat, also wir, die Allgemeinheit. Sparen kann teuer sein, wenn am falschen Platz gespart wird. Das zeigt das Beispiel der Betriebsprüfer. In vielen Rechnungshofberichten wird kritisiert, dass in der Finanzverwaltung, in der Zollverwaltung gespart wird, obwohl wir wissen, dass


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 91

Betriebsprüfer durchschnittlich das Zwölffache ihrer Kosten hereinarbeiten und so die Staatskassen an und für sich aufstocken.

Ein Beispiel: Bleibt es beim Plan der abgesetzten Regierung, nur jede dritte Pen­sionierung bei Finanz und Zoll nachzubesetzen, fehlen innerhalb der kommenden drei Jahre fast 1 000 Personen in diesem Bereich – 1 000 Bedienstete! Damit wird im Grunde genommen Steuerbetrug begünstigt. Jene, die ordentlich ihre Steuern zahlen, werden gegenüber jenen, die sich herumschwindeln, ungerechtfertigt benachteiligt. Das kostet uns alle jedes Jahr mehrere Millionen Euro, die uns im Bereich Gesundheit und Pflege, im Bildungssystem und im Bereich Sicherheit abgehen. Es liegt im Verant­wortungsbereich von uns, der Politik, ausreichend Ressourcen und insbesondere Personal zur Verfügung zu stellen, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt werden.

An dieser Stelle möchte ich mich abschließend bei allen Lehrerinnen und Lehrern, allen Polizistinnen und Polizisten, allen Finanzbediensteten ganz, ganz herzlich für ihre hervorragende Arbeit und ihr Engagement bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

12.25


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christian Lausch. – Bitte.


12.25.21

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Abgeordnete! Im Zusammenhang mit der Dienstrechtsnovelle will ich mich bei Fritz Ofenauer und Hannes Jarolim bedanken, die diesen gemeinsamen Antrag mittragen – für die Justizwache, die sich diese Wertschätzung absolut verdient hat und schon jahrelang, seit 2006, um diese Wertschätzung kämpft. 2014 hat es einen nahezu gleichlautenden Antrag gegeben. Dazumal war es ein freiheitlicher Entschließungs­antrag, ein Antrag der Abgeordneten Lausch und Schrangl, da waren die anderen Fraktionen noch nicht so weit, ihn mitzutragen. Darum freut es mich im Namen der Justizwache, dass der Antrag heute von den drei stärksten Parlamentsparteien nun endlich mitgetragen wird. Das ist ein großer Schritt, und das hat sich die Justizwache natürlich absolut verdient. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wie schon Vorredner ausgeführt haben, ist es eine psychische Belastung. Die dienst­lichen Aufgaben werden immer mehr, es wird der Justizwache immer mehr abverlangt, und man vergisst natürlich auch die sehr, sehr belastende Situation: wenig Freizeit, viele Überstunden. Unterm Strich kann man sagen: zu wenig Personal. Es sollte sich daher – und das schicke ich gleich voraus – die neue Bundesregierung darum kümmern, dass nun endlich auch der Justizwache mehr Personal zur Verfügung gestellt wird, damit diese ihren Aufgaben, den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden kann.

An den Bundesminister außer Dienst und Kollegen Moser gerichtet sei gesagt, dass da natürlich große Arbeit dahintersteckt, denn eines ist ganz klar: Die Freiheitlichen haben schon 2014 gesagt, Justizwachedienst ist Schwerarbeit. Jetzt einfach zu sagen, das sei uns allen dreien quasi wie der Blitz vom Himmel eingefallen, das kann man so nicht stehen lassen, weil es nicht ganz richtig ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich freue mich zwar über die Unterstützung, aber natürlich gebührt der große Dank dem Beamtenminister und Vizekanzler außer Dienst Heinz-Christian Strache (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ), der mit der freiheitlichen Personalvertretung eine große, große Leistung erbracht hat, um das einzuarbeiten, damit das heute hier beschlossen werden kann. Das ist ein großer Wurf. Diese Wertschätzung hat sich die Justizwache verdient.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 92

Was einzig und alleine noch übrig bleibt und wofür die ÖVP-Bundesminister bis jetzt keine Lösung gefunden haben, ist das akute Personalproblem, das hinlänglich bekannt ist. Das, was Kollege Moser angesprochen hat, dass man einfach zu wenig Personal hat, führt zu diesen Belastungen. Da hat sich aber in den letzten Jahren unter Brandstetter und Moser sehr, sehr wenig, um nicht zu sagen gar nichts, geändert. Die diesbezügliche Initiative ist ebenfalls vom BMÖDS ausgegangen, indem man gesagt hat, man werde zukünftig Planstellen, sogenannte Ausbildungsplanstellen, schaffen. Aufgrund der frühzeitigen Beendigung der Bundesregierung ist die Umsetzung jetzt in Schwebe.

Nichtsdestotrotz: Ich bedanke mich bei allen Justizwachebeamtinnen und -beamten für ihre tadellose Arbeit, dafür, dass sie so lange durchgehalten haben, obwohl ihre Arbeit nicht als Schwerarbeit wertgeschätzt wurde, und ich bedanke mich dafür, dass die drei größten Parlamentsparteien dies nun endlich geschafft haben. Es war längst Zeit. Fünf Jahre Kampf sind jetzt beendet und die Anliegen in Umsetzung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.29


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Kfm. Eduard Müller zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


12.29.46

Bundesminister für Finanzen Dkfm. Eduard Müller, MBA, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Inhaltlich, glaube ich, wurde zu dieser Dienstrechtsnovelle alles gesagt. Ich möchte mich ausdrücklich bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bedanken, denn diese Dienstrechtsnovelle war ein Beispiel für eine ausgezeichnete Zusammenarbeit von Exekutive und Legislative; ich will noch nichts vorwegnehmen.

Diese Zusammenarbeit wird jetzt hoffentlich zu einem Ergebnis führen – nach einer seit zehn Jahren vor Gerichten in Österreich und auf europäischer Ebene ausgetra­genen Diskussion über den sogenannten Vorrückungsstichtag. Es ist eine Lösung, die, glaube ich, auf der einen Seite wichtig für die Reputation Österreichs ist. Eine Lösung, die eine neuerliche Prüfung vor dem EuGH nicht bestehen würde, käme uns auf vielerlei Ebenen teuer zu stehen.

Es ist eine Lösung, die, zweitens, auch Rechtssicherheit für die betroffenen Kollegen und Kolleginnen gewährleisten wird. Ich habe da als Finanzminister in der konkreten Situation, wenn Sie so wollen, zwei Seelen in meiner Brust, denn die Kosten sind ein Thema, das für mich von zentraler Bedeutung war. Das Drohszenario im Hinblick auf die direkte Anwendbarkeit des EuGH-Urteils, dass das mit dieser Lösung doch in einem vernünftigen und vertretbaren Rahmen bleibt, kann man durchaus als Erfolg ansehen.

Vielen Dank auch an mein Haus für die Unterstützung bei dieser Arbeit! Vielen Dank, und ich hoffe, dass das auch im Sinne aller Betroffenen ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.31


Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Bundesminister.

Ich habe jetzt noch eine Wortmeldung zu einer tatsächliche Berichtigung vorliegen. – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Moser.


12.31.57

Abgeordneter Dr. Josef Moser (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich gemeldet, um den Redebeitrag von Herrn


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 93

Abgeordneten Lausch tatsächlich zu berichtigen. Er hat nämlich behauptet, dass in letzter Zeit gerade im Bereich der Justizwache nichts weitergegangen sei und die Probleme, die es in der Justizwache gegeben hat, nicht in Angriff genommen wurden.

Ich berichtige tatsächlich: Zum einen möchte ich darauf hinweisen, dass zusammen mit den Justizwachebeamten gesetzliche Vorgaben vorbereitet worden sind. Es wurden ein Strafvollzugsgesetz, ein Vollzugshandbuch, ein Maßnahmenvollzugsgesetz erar­beitet. Die Justizwachebeamten wurden besser ausgestattet und moderne Einrich­tun­gen wie beispielsweise Dropster, eine Drohnenabwehr, und dergleichen geschaffen. (Abg. Lausch: Das ist keine Berichtigung mehr ...!) Darüber hinaus wurde der Per­sonalstand enorm erhöht. Es wurden eine Rekrutierungsoffensive durchgeführt und im Jahr 2018 über 200 Ausbildungsplätze geschaffen beziehungsweise neue Justiz­wache­beamte in die Ausbildung miteinbezogen. (Abg. Lausch: Das ist das schlechte Gewissen!) Im Jahr 2019 gibt es wiederum acht Ausbildungslehrgänge. Das heißt, wenn Sie sagen, dass nichts weitergegangen ist, ist das absolut falsch, und ich weise das zurück. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.33

12.33.03


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 16.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 2. Dienstrechts-Novelle 2019 samt Titel und Eingang in 675 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 675 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Ermöglichung des Zugangs zur Schwer­arbeiterregelung für Justizwachebeamte“.

Wer sich dieser Entschließung anschließt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 89)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert, Mag. Ofenauer, Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung“.

Jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag die Zustimmung erteilen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Entschließungsantrag ist mit Mehr­heit angenommen. (E 90)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 676 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 94

Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zu­stimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

12.36.1018. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 862/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird (678 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr.in Maria Theresia Niss. – Bitte.


12.36.28

Abgeordnete Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Um ehrlich zu sein, stehe ich hier mit einem gewissen Erstaunen, denn wir haben in den letzten Wochen einerseits sehr oft gehört, dass keine Wahlzuckerl verteilt werden, andererseits gab es eine sehr große Empörung über unseren Antrag, dass das Parlament nach Ausschreibung der Wahl keine teuren Gesetzesbeschlüsse fassen können soll, die nicht schon in der Haushaltsplanung eingepreist sind.

Ihr Argument – und da spreche ich vor allem die SPÖ an – war, dass es kein Gesetz dafür braucht, sondern dass ein Handschlag eigentlich reichen müsste; eigentlich hätten wir ja alle aus 2008 gelernt. Damals haben wir über 4 Milliarden Euro des Budgets durch teure Wahlzuckerl verpulvert; erwähnt seien die Hacklerregelung, aber auch die Abschaffung der Studiengebühren. Wir haben gehört, dass so etwas nicht mehr passieren würde. Daher bin ich relativ erstaunt über all die Anträge, die wir in den letzten Tagen und vor allem in der letzten Plenarsitzung besprochen haben.

Meine Damen und Herren, Wahlzuckerl zahlt immer jemand anderer. Das sind, wenn wir damit das Budget belasten, die nächsten Generationen. Jetzt hatten wir endlich eine Bundesregierung, die es nach 64 Jahren geschafft hat, ein ausgeglichenes Budget zu machen – Gratulation dazu! (Beifall bei der ÖVP) –, dieses Ziel wollen und sollen wir nicht durch teure Wahlzuckerl aufs Spiel setzen. Im Sinne der Gene­rationengerechtigkeit müssen wir auch in Zukunft ein ausgeglichenes Budget machen, daher ist es notwendig, dass die ÖVP in der nächsten Regierung wieder tonangebend ist, denn im Unterschied zur Sozialdemokratie ist Schuldenmachen nicht unser Pro­gramm. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, es sind aber nicht nur die Anträge, die unser Budget belasten, kontraproduktiv, sondern auch jene, welche die Unternehmen belasten, denn – ich sage es immer wieder – es ist nicht die Bundesregierung, die Arbeitsplätze schafft, es ist nicht die Verwaltung und es sind auch nicht wir hier im Hohen Haus.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 95

Arbeitsplätze werden vielmehr von unseren fleißigen Unternehmerinnen und Unterneh­mern geschaffen, die damit den Grundstein für den Wohlstand der Gemeinschaft legen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn wir uns mit Anträgen konfrontiert sehen, welche die Unternehmen über Hunderte Millionen Euro kosten würden, dann frage ich mich, ob diese Anträge auch wirklich zu Ende gedacht wurden. Ein Beispiel ist der ursprüngliche Antrag der SPÖ, allen Unter­nehmensmitarbeitern, die Mitglieder von Freiwilligenvereinen sind, wegen Einsätzen eine verpflichtende bezahlte Freistellung von fünf Tagen zu gewähren. Abgesehen davon, dass damit Mehrkosten von ungefähr 400 Millionen Euro auf die Unternehmen zugekommen wären, waren selbst die Freiwilligenorganisationen wie der Bundesfeuer­wehrverband vehement dagegen, denn es widerspricht dem Ehrenamt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein weiterer Punkt betrifft rückwirkende Karenzzeiten, ebenfalls ein Antrag der SPÖ. Auch das konnten wir Gott sei Dank abwenden, denn auch das hätte über 400 Millio­nen Euro gekostet, und jeder Euro, meine Damen und Herren, ist eine Herausfor­derung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Die SPÖ handelt wieder einmal nach ihrem ursprünglichen Motto: „Hol dir, was dir zusteht!“ – Ich bitte Sie aber: Denken Sie über dieses Motto noch einmal nach! Arbeiter mit Konzern und nicht Arbeiter statt Konzern! Ihr ehemaliger Gewerkschaftspräsident Otto Benya hat das eigentlich verstanden (Zwischenrufe bei der SPÖ): Wenn wir die Kuh melken wollen, dann müssen wir sie auch füttern, sonst gibt die Kuh nämlich irgendwann keine Milch mehr. Dann kann die SPÖ zwar gerne den anderen die Schuld geben, aber es wird nicht wahnsinnig viel bringen, wenn die Arbeitsplätze schon ins Ausland, wie beispielsweise in die Slowakei, verlegt wurden. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf hier wirklich an Ihre Vernunft appellieren: Denken Sie daran, dass wir uns im internationalen Wettbewerb befinden! Es gibt viele Unternehmen, die Österreich gernhaben, die sich gern in Österreich ansiedeln. Das setzt aber Planungssicherheit voraus, und es ist fahrlässig, diese zu gefährden, nur weil wir für den 29. September irgendwelche Sternspritzerprojekte haben wollen, die zwar jetzt glühen, aber dann wieder verglühen. So etwas brauchen wir nicht. Wir befinden uns im internationalen Wettbewerb, wir sind ein Innovationsland, wir wollen ein starker Wirtschaftsstandort sein. Das sind wir, das wollen wir auch bleiben, deswegen bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Gesetz zu! Das wäre ein Grundstein dafür. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

12.41


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Peter Wittmann. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Haubner: Na, jetzt musst dich anstrengen!)


12.41.54

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bin baff. Sie wissen schon, dass Sie Teil des Parlaments beziehungsweise Parlamentsabgeordnete sind? Wissen Sie auch, was die Aufgabe des Parlaments ist? – Aufgabe des Parlaments ist es, Gesetze zu machen. Wenn wir uns selbst verbieten, Gesetze zu machen, dann verbieten wir das, was wir zu machen haben. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ist Ihnen überhaupt bewusst, was Sie da verlangen? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schmidhofer: Es ist uns sehr bewusst!) Das ist ja die absolute Entmündigung des Parlaments!

Ich weiß schon, dass das System Kurz das Parlament nicht will. Ich weiß schon, dass Kurz das Parlament ablehnt. (Ruf bei der ÖVP: Schulmeister! – Weitere Zwischenrufe


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 96

bei der ÖVP.) Ich weiß, dass er es zutiefst ablehnt, dass er es sogar ablehnt, sich hierherzusetzen, obwohl er ins Parlament gewählt wurde. Das weiß ich alles; aber dass Sie sich dafür hergeben, einen Antrag einzubringen, damit das Parlament, das ausschließlich die Aufgabe hat, Gesetze zu machen, keine Gesetze mehr machen darf, halte ich für an Absurdität nicht mehr überbietbar! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Tanja Graf. – Abg. Wöginger: Das ist ja vollkommener Blödsinn! – Abg. Schmidhofer: ... deine letzte Rede!)

Das ist aber das System Kurz. Ihr seid in einem Zug gefangen, der nichts anderes mehr sagt als: Wir kassieren bei den Reichen ab, machen ihnen die Gesetze, die sie wollen, und das Parlament ist uns nur im Weg; das werden wir nur so als Abstim­mungsmaschinerie vielleicht nebenbei mitlaufen lassen. – Dann stellt man sich hierher und macht einen Antrag, damit das Parlament das, was es zu tun hat, nicht mehr tun darf. – Absurdität! (Abg. Schmidhofer: Deine letzte Rede! Tu weiter! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das letzte Mal, dass ich das gesehen habe, war in einem „Mr. Bean“-Film. (Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Schmidhofer: Letzte Rede! – Ruf bei der ÖVP: Geht das ein bisschen schneller?) Da waren solche Absurditäten durchaus an der Tagesordnung.

Frau Kollegin, Sie sind Abgeordnete des Nationalrates, und Sie wollen dem Parlament verbieten, Gesetze zu machen? (Zwischenruf der Abg. Niss.) Sie wollen jenem Organ, das dafür da ist, Gesetze zu machen, verbieten, Gesetze zu machen! (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Schmidhofer: Aber geh!) Wie kann man denn so verblendet sein, nur weil Kurz das Parlament nicht will? Das ist doch absurd! Es ist doch absurd, dass wir, nur weil Kurz nicht ins Parlament will, es gleich abschaffen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

Ich meine, das ist ja die totale Entmündigung des Gesetzgebers! Und Sie spielen mit! Sie sind Teil des Gesetzgebers. Sie sollen Gesetze machen und sagen stattdessen: Nein, wir wollen nicht mehr, denn Kurz will das Parlament nicht! (Anhaltende Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) – Ja, hallo, wozu treten Sie dann bei einer Wahl an, wenn Sie beim Gesetzwerdungsprozess nicht mehr mitmachen wollen? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Das kannst du nicht einmal beim Pensionistenverband erzählen!)

Verbieten Sie es dem Parlament überhaupt, Gesetze zu machen, nicht nur nach einer Wahl oder in einer Zwischenwahlzeit! Wie absurd ist ein derartiger Antrag?! – Und wenn die ÖVP etwas sagt, dann ist es kein Wahlzuckerl, aber wenn die SPÖ oder die FPÖ etwas sagen, dann sind es Wahlzuckerl. Ja, so kann es doch nicht gehen! (Abg. Schmidhofer: Das rote Licht leuchtet!)

Also das Schlimmste, das ich in diesem Parlament jemals gehört habe, ist, dass man dem Parlament verbieten will, Gesetze zu machen. Das ist die einzige Aufgabe des Parlaments. Dann können wir es auflösen. Ist das wirklich Ihr Ziel? (Zwischenruf der Abg. Tanja Graf.) Ist das Ihr letztes Ziel? Ist es das Ziel von Kurz, das Parlament abzuschaffen? (Abg. Lettenbichler: Nein, geh bitte, das ist ja lächerlich! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Dann geben Sie es zu und sagen Sie, Sie wollen nicht mehr wählen gehen, denn Sie brauchen kein Parlament, Sie wollen nur mehr Kurz huldigen! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich weiß nicht, wie viele Leute da mitmachen werden, aber ich nicht. Ich stehe dazu, dass dieses Parlament auch weiterhin (mit der Faust auf das Rednerpult schlagend) Gesetze machen kann, zu jedem Zeitpunkt und welche es will. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Frau Präsidentin! Tatsächliche Berichtigung! – Zwischenruf des Abg. Eßl.)

12.46



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 97

Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Klub­obmann Wöginger zu Wort gemeldet. – Bitte.


12.46.12

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kollege Wittmann hat soeben behauptet, dass der Nationalrat keine Gesetze mehr beschließen könne.

Ich zitiere aus dem Antrag, der soeben diskutiert wird: „Außer bei Gefahr im Verzug kann nach Anordnung der Wahl durch die Bundesregierung der Nationalrat keine Ge­setzesbeschlüsse fassen, die nicht den mittelfristigen Haushaltsplanungen von Bund, Länder, Gemeinden sowie Sozialversicherungsträger entsprechen.“

Das steht in diesem Antrag, und das heißt, dass wir nicht wollen, dass das Geld zum Fenster hinausgeschmissen wird, weil das die nachkommenden Generationen belas­tet. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Ist ja unglaublich! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Ist ja unglaublich!)

12.46


Präsidentin Doris Bures: Dann gehen wir in der Debatte weiter.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan. – Bitte.


12.47.14

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich versuche einmal, aus diesem Antrag das Positive herauszulesen. Offenbar ist damit gemeint, man soll in hektischen Vorwahlzeiten keine unausgegorenen Beschlüsse fassen, die viel Geld kosten. Insofern teile ich diese Intention und unsere Fraktion sieht das genauso. Aller­dings, Herr Kollege Klubobmann und auch Frau Kollegin Niss, dass das verfassungs­widrig ist, ist Ihnen sicherlich völlig bewusst. Ich glaube, Sie sind eh froh, dass wir das heute ablehnen, damit es nicht vor den Verfassungsgerichtshof kommen muss. (Beifall bei FPÖ, SPÖ und JETZT.)

Dass der Nationalrat einen Beschluss fasst, dass er unter bestimmten Bedingungen – Sie haben schon recht, es ist eine Einschränkung dabei, aber trotzdem – Beschlüsse nicht fassen darf, ist schlicht und einfach Unsinn, mit Verlaub gesagt, und ist auf jeden Fall verfassungswidrig. Wir werden heute dagegenstimmen und diesen Antrag zu Fall bringen, aber er wäre sonst vom Verfassungsgerichtshof sowieso aufgehoben worden.

Die Intention finde ich aber, wie gesagt, grundsätzlich richtig. Wir als FPÖ sind ja wei­ter gegangen als die ÖVP, wir haben gesagt: Beschlüsse, die wir in der gemeinsamen Koalition gefasst haben, heben wir nicht mehr auf. – Auch für uns waren immer wieder Kompromisse dabei, mit denen wir, wie bei Kompromissen immer, nicht hundertpro­zentig glücklich waren. Sie haben diesen Weg leider verlassen und haben auch einen Beschluss gefasst. Wie Frau Kollegin Niss gerade richtig gesagt hat, geht es auch darum, ob man Unternehmer belastet. Sie haben gestern leider einen Beschluss ge­fasst, durch den man Unternehmer in der Gastronomie belastet. (Beifall bei der FPÖ.)

Die stehen zwar nicht im internationalen Wettbewerb, aber sie schaffen immerhin Arbeits­plätze und sind hier, arbeiten hier und verdienen ihr Geld, haben sich auf den Gesetzgeber eingestellt, haben sich darauf verlassen, dass es eine gewisse Stabilität gibt, haben sich wahrscheinlich auch auf diese Regierung verlassen und auf die Parteien, die dabei mitgewirkt haben.

Sie haben also der Belastung der Gastronomie zugestimmt, und Sie haben vor allem auch eines gemacht, und das ist meines Erachtens eben kein gutes Zeichen: Sie haben etwas, das wir in der Koalition gemeinsam beschlossen haben, wieder aufge-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 98

hoben und haben damit infrage gestellt, ob das, was wir gemacht haben, wirklich gut war.

Ich finde das von der gesamten Symbolik her ganz falsch. Sie müssen eh damit leben. Ich weiß nicht, wen Sie damit bedienen wollten oder was Sie sich dabei erwartet haben. Ich halte das für ganz schlecht. Wie gesagt, der Stil der FPÖ ist es nicht. Wir halten uns an das, was wir versprochen haben, was wir in dieser Koalition abgemacht haben und was wir hier beschlossen haben, weil wir gesagt haben: Das ist eine gemeinsame Lösung, das haben wir uns gut überlegt.

Das haben wir hier auch gemeinsam argumentiert, ebenso beim Rauchergesetz, auch da haben Sie ja gemeinsam mit uns argumentiert. Dass Sie das dann innerhalb von wenigen Monaten umdrehen, kurz vor der Wahl, mit Verlaub gesagt, also genau das tun, was Sie mit diesem Antrag in Abrede stellen – dass man nämlich kurz vor der Wahl nicht irgendwelche Schnellschüsse machen soll und vielleicht unausgegoren oder als eine Art Wahlzuckerl eine Entscheidung trifft –, war auch eine Art von ver­suchtem Wahlzuckerl. Ich glaube nur, dass es eher im Hals stecken bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ja, es stimmt, auch in der Vergangenheit sind hier Beschlüsse gefasst worden, die sehr viel Geld gekostet haben. Die ÖVP war jedenfalls auch immer voll mit dabei. Ich denke nur an Dinge wie – Sie haben es schon erwähnt – den Pflegeregress und so weiter, die dann viel Geld gekostet haben.

In diesem Sinne: Dieser Antrag ist sinnlos, wir lehnen ihn ab. Es sollte jeder vor seiner eigenen Tür kehren. Natürlich ist es völlig richtig: Wir sollen hier keine Beschlüsse fassen, die unausgegoren sind, keine Schnellschüsse, die langfristig negative Wirkun­gen haben. In diesem Sinn verstehe ich diesen Antrag, aber wie gesagt: im juristischen Sinne leider negativ. (Beifall bei der FPÖ.)

12.51


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl. (Abg. Martin Graf: ... überhaupt nicht zu toppen!)


12.51.18

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Inhaltlich möchte ich mich gerne meinem Vorredner Harald Stefan anschließen: Es geht um eine besondere Situation. Ich weiß, da wird jetzt auch ver­sucht, Polemik zu betreiben, und ich bin dankbar dafür, dass du das nicht gemacht hast, aber dein Vorredner hat hier versucht, sehr polemisch zu werden. (Abg. Wöginger: Das war ich!)

Ich möchte für alle Zuseherinnen und Zuseher nur ein Beispiel dafür geben, was wir hier vorschlagen. In einer Zeit, in der eine Regierung von zwei Parteien abgewählt und danach durch eine Übergangsregierung ersetzt wurde, ist es so, dass diese Übergangsregierung sich selbst Beschränkungen auferlegt, weil man sagt: In dieser Zeit muss man mit den Staatsfinanzen eigentlich vorsichtig umgehen; mit der Ver­antwortung, die man hat, muss man vorsichtig umgehen. Man braucht nämlich wieder eine politische Legitimation durch den Wähler, das ist ein entscheidender Punkt, und erst dann kann man wieder Entscheidungen treffen, die die Zukunft stärker betreffen und die dann wahrscheinlich auch das Budget stärker belasten. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte daher folgendes Beispiel bringen: Es gibt in anderen Ländern Regierungen, die ganz bewusst genau dafür auserwählt worden sind. Für uns ist es das erste Mal, dass einer Bundesregierung das Misstrauen zur Gänze ausgesprochen worden ist, aber in anderen Ländern passiert das öfters.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 99

So gibt es zum Beispiel in Australien eine solche Caretakerregierung, also eine Regierung, die damit beauftragt ist, in einer Übergangszeit bis zu einer Neuwahl die Amtsgeschäfte zu führen. Für diese Caretakerregierung ist es ganz normal, dass sie keine hohen Posten besetzen darf, dass sie keine größeren Verträge, weder wirt­schaftlich noch mit anderen Staaten, abschließen darf, dass sie keine budget­rele­vanten Beschlüsse, außer im Notfall, treffen kann, und auch da nur nach Absprache mit Oppositionsparteien, also mit allen Parteien im Parlament, dass sie keine inter­nationalen Verhandlungen beginnen und keine Ermittlungen gegen politische Parteien während dieser Zeit einleiten kann.

Ich glaube, das Beispiel zeigt, dass es in anderen Ländern durchaus üblich ist, sich selbst in einer solchen Zeit zu beschränken. Das ist das, was wir mit diesem Beispiel wollten. Ich glaube, wir sollten in einer ruhigen Zeit nach der Wahl auch darüber nach­denken, wie wir das in Zukunft neu und besser gestalten können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.54


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim. – Bitte.


12.54.11

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mit diesen Selbstkastrationssehnsüchten eigentlich nur relativ wenig anfangen, Herr Kollege. Ich glaube auch, dass es völlig unange­messen ist, sich jetzt darüber den Kopf zu zerbrechen, wie wir unsere Selbstbestim­mungsfähigkeit hier einschränken können.

Ich weiß auch, dass Herr Kurz das will und dass das nicht in erster Linie von Ihnen kommt; aber dieses gouvernantenhafte Verhalten, von außerhalb des Parlaments hier in das Parlament hereinzuregieren und uns daran zu hindern, uns einfach zusammen­zusetzen und Beschlüsse zu fassen, die der Zeit entsprechend sind, ist einfach inakzeptabel. Er wird aus meiner Sicht schön langsam zu einer tragischen Figur (Beifall bei der SPÖ), wenn er diese eigenartigen Verhaltensweisen weiterhin an den Tag legt, und das ist, glaube ich, auch irgendwie absehbar.

Ich glaube, dass gerade die letzten Tage gezeigt haben – jeder von uns muss sich dann den Wählern gegenüber in irgendeiner Weise verantworten –, dass wir hier sehr sorgsam umgehen, dass wir hier kein Geld zum Fenster hinausschmeißen, sondern das mit Bedacht auf die sozialen Bedürfnisse und die Gerechtigkeit in der Gesellschaft insgesamt umgesetzt haben.

Das kann man jetzt allerdings nicht immer von allen sagen. Da Kollegin Köstinger heute wieder da ist: Wer in letzter Zeit aufmerksam gelesen hat, wie man im Bereich Umweltschutz – wir stehen da ja wirklich am Abgrund – in Österreich agiert hat und wie man wirtschaftlich quasi das Land an den Abgrund führt, kann sich hier seinen Teil denken, und das ist natürlich die Linie Kurz-Köstinger gewesen. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Im „Standard“ von heute wird anschaulich dargestellt, dass nicht nur die Europäische Kommission und die Umweltorganisationen der UN, sondern nunmehr auch Wissen­schafter dargelegt haben, dass die Umsetzung der Mindestziele in Österreich über­haupt nicht funktioniert, dass unsere Pläne, die wir dargelegt haben – und es sind Ihre Pläne, Pläne der ÖVP –, nicht durchschlagen und dass für die Zeit zwischen 2021 und 2030 für Österreich ein Gesamtschaden – da sind auch alle Bußzahlungen, die wir zahlen, dabei – von 30 bis 40 Milliarden Euro errechnet wird, meine Damen und Her­ren. Sie stellen sich hier heraus und sagen, das Parlament soll aufhören, ein Parlament


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 100

zu sein, es soll sich quasi entmündigen, und hauen durch völlig unverantwortliche Um­weltpolitik 30 bis 40 Milliarden Euro zum Fenster hinaus! (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist der wirkliche Skandal (eine Ausgabe der Zeitung „Der Standard“ in die Höhe haltend), nämlich einer „kleinen Gruppe“, die hier blockiert, wird ausgeführt. Lesen Sie es sich bitte durch, ich zitiere aus dem heutigen „Standard“! Darin werden Wissen­schafter zitiert, die sagen: „Die Führungsrolle, die notwendig gewesen wäre, wurde vom ehemaligen Kanzler“ – nämlich Kurz – „nicht wahrgenommen.“ – Das ist eine Bankrotterklärung von einem Wissenschafterkomitee in Ihre Richtung. Wenn Sie sich hier herausstellen, dann sollten Sie uns erklären, wie das zustande kommt, wie Sie das Geld der Bevölkerung verspielen; aber Sie verspielen es ja auch anders.

Wenn Sie heute ebenfalls im „Standard“ von einer „Spende für ÖVP-Wahlkampf mit Geschmäckle“ lesen, so wird Ihnen unangenehm sein, dass das jetzt herauskommt. Wir haben heute aber mehrfach darüber gesprochen und Informationen darüber be­kommen, dass das System Kurz in der ÖVP darin besteht, für die Partei Geld ein­zukassieren, wobei die Leute, die da eingezahlt haben, auf wundersame Weise dann auch etwas bekommen; die bekommen dann etwa Steuernachlässe. Das zahlt natürlich der Steuerzahler. Den kommt es sehr, sehr teuer, was Sie hier an Ver­sprechen für Leute einlösen, die Ihnen viel Geld gegeben haben. (Abg. Strasser: Provision ...!)

Da steht, dass es in Salzburg Folgendes gibt: Da gibt es die Spedition Gebrüder Weiss. Die hat 30 000 Euro gespendet und kriegt jetzt plötzlich von ÖVP-Bürger­meis­ter Harald Preuner eine sehr, sehr günstige Liegenschaft, nämlich 820 Quadratmeter im Stadtzentrum um 1 600 Euro, meine Damen und Herren! Das würde sonst kein Mensch um 1 600 Euro bekommen. (Abg. Haubner: ... Gewerbe!) Eine Betriebs­geneh­migung bekommen sie auch noch, und über die Leute, die dort wohnen und eine Initiative gestartet haben, wird drübergefahren. Die Gebrüder Weiss bekommen das.

Sagen Sie mir doch bitte, ob es, wenn die Mehrheit der Bevölkerung dort dagegen ist, einen anderen Grund gäbe, als jenen, dass ein Geschenk erstattet wird, nämlich quasi eine Rückzahlung dieser Wahlkampfspende! (Abg. Haubner: So ein Blödsinn!) Das ist das System Kurz, das ist Korruption, was da stattgefunden hat, das sage ich bewusst! (Abg. Eßl: ... Schwachsinn! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist zu unter­suchen, und zwar von den Strafbehörden. Daher sollten Sie sich selbst an der Nase nehmen. Sie verantworten das (neuerlich die Ausgabe der Zeitung „Der Standard“ in die Höhe haltend) und niemand anderer. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll. – Zwischenruf des Abg. Lettenbichler.)

12.58

12.58.52


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 678 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

12.59.4119. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (624 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 geändert wird (643 d.B.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 101

20. Punkt

Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteue­rungsstreitigkeiten in der Europäischen Union und das Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen erlas­sen werden sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bun­des­finanzgerichtsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Alternativfinanzierungs­ge­setz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Finanzmarktauf­sichtsbe­hör­dengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Glücksspielgesetz und das Ver­sicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 – EU-FinAnpG 2019) (644 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 und 20 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jan Krainer. – Bitte.


13.00.22

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das wird eine etwas kompliziertere Rede, weil wir es da mit einer etwas komplizierteren Materie zu tun haben.

Zum Ablauf ist zu sagen, dass wir vor zehn Tagen von den ehemaligen Regierungs­parteien einen Antrag übermittelt bekommen haben. Dieser Antrag hatte schlanke 155 Seiten, davon 91 Seiten Normtext. Wir haben den Antrag durchgearbeitet und seziert, und ich kann hier über das Ergebnis quasi Bericht erstatten. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Was passiert, ist, dass einerseits eine Reihe von Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt wird und andererseits eine Verordnung mit sogenannten Begleitgesetzen bedacht wird. Eine Richtlinie gibt ja immer einen Rahmen vor, und wir übersetzen das dann selbst in nationales Recht. Eine Verordnung wirkt direkt, aber bedarf in der Regel gewisser Begleitgesetze.

Die erste Richtlinie, die hier umgesetzt wird, ist die Richtlinie 2017/1852 über EU-Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten. Da geht es darum, dass es, wenn zwei EU-Staaten einen Konflikt haben – darüber, wo eine Firma oder eine Per­son ihre Steuern zu zahlen hat oder welche Steuern sie zu zahlen hat –, ein einheit­liches Regelwerk gibt, das besagt, in welchem Zeitrahmen, nämlich in maximal zwei Jahren, und in welcher Form dieser Streit gelöst werden soll. Das ist gut, dem stimmen wir zu.

In diesem Gesetz gibt es, glaube ich, 19 Artikel. Die Artikel 1, 3 und 5 setzen diese Richtlinie um, und diese finden die Zustimmung von uns Sozialdemokraten.

Das Nächste, das hier umgesetzt wird, ist die Richtlinie 2017/1371. Da geht es um die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerich­tetem Betrug; da geht es vor allem um Mehrwertsteuerbetrug. Es ist so, dass da die Strafen vereinheitlicht werden. Bisher ist es so, dass es in den unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Strafen gibt. In der Regel bedeutet das eine Erhöhung der Strafen, in Ausnahmesituationen, die laut Finanzministerium nur auf dem Papier und


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 102

nicht in der Realität bestehen, kommt es zu einer Absenkung. Da geht es um den so­genannten gewerbsmäßigen Umsatzsteuerbetrug, hinsichtlich dessen die Beamten des Finanzministeriums meinen, er sei in der Praxis nicht nachweisbar. Das heißt, es gibt in der Praxis nur eine Erhöhung.

Die Rechtsanwaltskammer hat eben bemängelt, dass für diesen gewerbsmäßigen Betrug eine Absenkung der Strafe und nicht eine Erhöhung vorgesehen ist. Die Beamten des Finanzministeriums meinen, das sei nur theoretisch, in der Praxis habe das keine Auswirkungen. Das betrifft Artikel 4 dieses Antrages. – Wir stimmen hier zu, auch wenn es Bedenken der Rechtsanwaltskammer gibt.

Weiters geht es um die Richtlinie 2018/843 zur Verhinderung der Nutzung des Finanz­systems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Da geht es um die Artikel 16, 17 und 18 dieses Antrages. Den Artikeln 17 und 18 stimmen wir zu, bei 16 sehen wir folgendes Problem: Es geht da um das Finanzmarkt-Geld­wäsche­gesetz, und in § 2 gibt es eine Definition, worum es bei diesem Gesetz geht. Da gibt es fünf Unterpunkte – a, b, c, d und e –, und die Punkte a und b sind die Richt­linienumsetzung, c, d und e, ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen, sind aus unserer Sicht keine Richtlinienumsetzung – zumindest finden wir das nicht in der Richtlinie –, sondern materiell etwas anderes. Darüber kann man diskutieren, aber wir hatten ehrlich gesagt nicht die Zeit, genau zu sehen, was c, d und e betrifft. Das heißt, Artikel 16 werden wir aus diesem Grund ablehnen.

Das Nächste ist die EU-Verordnung 2017/1129 über den Prospekt, der beim öffent­lichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist. Die Verordnung wirkt sowieso direkt, aber die Begleitgesetze machen einen Unterschied. Im Wesentlichen ist das das sogenannte KMG – das wird aufgehoben und neu gefasst, und da kommt es zu Verschlech­te­rungen des Verbraucherschutzes. Es geht da um die Fristen, innerhalb derer jemand zurücktreten kann. Das war bisher unendlich, im Begutachtungsentwurf war das auf fünf Jahre eingeschränkt, das ist weggefallen und es ist wieder – unter Anführungs­zeichen – „unendlich“, aber bei Nachberichten sind es jetzt sieben Tage. Das ist eine Einschränkung des Verbraucherschutzes, die sich in der Verordnung nicht findet. Das werden wir ablehnen.

Der zweite Kritikpunkt ist, dass es drei Stellen, die für die Prüfung des Prospekts zu­ständig sind, und nicht eine gibt. Die Finanzmarktaufsicht, die österreichische Rechts­anwaltskammer und auch wir sind der Meinung, da müsste eine Behörde – ver­nünftigerweise die Finanzmarktaufsicht – zuständig sein. Wir haben dann allerdings drei verschiedene Stellen, nämlich FMA, Bezirksverwaltungsbehörde und Prospekt­kontrollor. Das ist von der Verordnung her nicht zwingend, deswegen werden wir das ablehnen. Das betrifft vor allem Artikel 2, aber in weiterer Folge auch die Artikel 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14 und 15, die auf diesen Artikel 2 verweisen und die wir dann ablehnen werden.

Artikel 13 werden wir zustimmen. In diesem geht es um betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgekassen, darum, dass die sogenannten Nullrisikoanleihen nicht nur von der EZB, sondern auch von Gebietskörperschaften erwerbbar sind.

Das Letzte, das noch enthalten ist, ist das Versicherungsaufsichtsgesetz – da gibt es einen Vertrag zwischen der Europäischen Union und den USA darüber, wie Versiche­rungen, die über die Grenze wirken, abgewickelt werden. Das finden wir in Ordnung, Artikel 19 werden wir zustimmen.

Ich weiß, das war jetzt nicht für alle total nachvollziehbar, aber es ist eine sehr komplexe Materie. Ich mache niemandem einen Vorwurf, dass das so kurzfristig war, weswegen unsere Antwort auch so kurzfristig ist, aber es ist schwierig, sage ich ein-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 103

mal, in zehn Tagen diese 155 Seiten zu analysieren. Das ist die Analyse, die wir haben. Ich wollte auch nur unser Abstimmungsverhalten darlegen und erklären, wo wir zustimmen und welche Artikel wir ablehnen. Es wird dann aufgrund dieser von uns abgelehnten Artikel eine Reihe von getrennten Abstimmungen geben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.07


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.07.32

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich auf dem Kapitalmarkt bewegt, dann braucht es für alle Seiten auf der einen Seite Transparenz und auf der anderen Seite Kontrolle, es braucht Fairness, was die Regulatorien betrifft, und es braucht vor allem auch ein strenges Auge auf Fragen wie Geldwäsche und auch Steuerhinter­ziehung.

Deswegen war es uns natürlich wichtig, diese EU-Richtlinie und auch diese EU-Verord­nung in nationalen Gesetzen umzusetzen. Wir sind da schon recht spät dran. Ich kann es mir ersparen, das inhaltlich – Kollege Krainer hat das dankenswerterweise sehr detailliert gemacht – noch einmal zu erläutern. Wir sind da schon recht spät dran, was die EU-Fristen für die Umsetzung anlangt, und laufen schon Gefahr eines Verfahrens beziehungsweise sind schon in einem Vertragsverletzungsverfahren. Es ist also Eile geboten.

All diese Gesetzesmaterien waren schon in unterschiedlicher Konstellation in Begut­achtung, sodass man mit gutem Gewissen sagen kann: Es sind keine Schnellschüsse, sondern es sind wohlüberlegte Dinge – allerdings nun in zwei Gesetze verpackt, zum einen in das Börsegesetz und zum anderen in das EU-Finanz-Anpassungsgesetz.

Ich bedanke mich zunächst einmal bei unserem ehemaligen Koalitionspartner für die sehr konstruktive gemeinsame Erarbeitung dieser zwei Pakete. Ich bedanke mich aber auch bei den NEOS, bei Kollegen Schellhorn, für die sehr konstruktive Mitarbeit und Unterstützung und nicht zuletzt bei Kollegen Krainer, und zwar nicht nur für die de­taillierte Erläuterung, sondern auch dafür, dass er uns erklärt hat, warum sie in großen Teilbereichen dieser Gesetzentwürfe mitgehen können und warum das in einigen Bereichen nicht möglich ist.

Ich bin froh, dass es uns jedenfalls gelungen ist, bei diesen beiden sehr komplexen und nicht ganz einfach zu erklärenden Gesetzesmaterien eine große Einigkeit herzu­stellen, trotz aller Diskussionen, die wir heute und auch schon gestern an dieser Stelle erlebt haben. – Vielen Dank noch einmal dafür.

Ich bringe den Abänderungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen zum EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 in 644 der Beilagen ein. Dieser Antrag beinhaltet 24 Punkte. Es sind allesamt technische Ände­rungen und die Behebung von Redaktionsversehen beziehungsweise sprachliche Klar­stellungen.

Der Antrag wird verteilt, ich kann mir deswegen die Verlesung des Antragstextes er­sparen.

*****

Ich möchte die Gelegenheit auch gerne dazu nutzen, noch auf einen Antrag hin­zuweisen, der in Kürze eingebracht werden wird, und zwar auf einen Initiativantrag von ÖVP und FPÖ zum Thema Steuerreform und Steuern.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 104

Sie alle wissen, wir hatten uns in der Koalition vorgenommen, eine Steuerreform in Etappen durchzuführen, und wir haben uns trotz des Auseinandergehens der Koalition und der bevorstehenden Neuwahlen dazu entschlossen – auch dafür ein Danke, spe­ziell dir, Hubert Fuchs, aber auch deinen Kolleginnen und Kollegen –, die erste Etappe doch noch durchzuführen, also die Entlastung der Geringverdiener, die Anhebung der Grenze bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern, die Umrechnung der Normver­brauchsabgabe bei den Autos, auch alle Punkte betreffend Ökologisierung wie Vor­steuerabzug für E-Fahrräder, Abschaffung der Eigenstromsteuer für Photovoltaik­an­lagen, auch das Digitalsteuerpaket, vieles weitere mehr und nicht zuletzt die Neuord­nung der Bundesfinanzverwaltung – ein Projekt, an dem ja gerade der amtierende Finanzminister in seiner vorherigen Beamtenfunktion nicht nur maßgeblich mitgewirkt hat, sondern für das er auch verantwortlich war; ein Riesenprojekt, das nun doch noch umgesetzt werden kann. – Vielen herzlichen Dank in diesem Zusammenhang für die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium, mit dir, Herr Finanzminister, und deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Noch einmal an deine Adresse, Hubert Fuchs: Danke für die sehr konstruktiven Ver­handlungen in den letzten Tagen und Wochen. Wie gesagt danke ich im Zusam­men­hang mit diesen Gesetzesmaterien auch den Kollegen Schellhorn und Krainer herzlich. Es geht, wie man sieht, im Parlament auch auf diese Weise. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, MMag. DDr. Hubert Fuchs

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundes­ge­setzes, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungs­streitigkeiten in der Europäischen Union und das Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen erlassen werden sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Immobilien-Investment­fondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Rechnungs­legungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Glücksspiel­gesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 – EU-FinAnpG 2019) (644 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In Artikel 1 wird in § 15 Abs. 2 Z 3 das Wort „Streifrage“ durch das Wort „Streitfrage“ ersetzt.

2. In Artikel 1 wird in § 66 im ersten Satz das Wort „Streitfrag“ durch das Wort „Streitfrage“ ersetzt.

3. In Artikel 2 wird in § 7 Abs. 1 nach dem Wort „Beifügung“ ein Leerzeichen eingefügt.

4. In Artikel 10 Z 4 wird in § 31 Abs. 3 im ersten Satz das Wort „zuständigen“ durch das Wort „zuständige“ ersetzt.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 105

5. In Artikel 10 Z 8 wird in der Novellierungsanordnung die Paragraphenbezeichnung „§ 36 Abs.5“ durch die Paragraphenbezeichnung „§ 36 Abs. 5“ ersetzt.

6. In Artikel 10 Z 9 wird in § 37 Abs. 3 im ersten Satz das Wort „zuständigen“ durch das Wort „zuständige“ ersetzt.

7. In Artikel 10 Z 14 wird in § 43 Abs. 3 im ersten Satz das Wort „zuständigen“ durch das Wort „zuständige“ ersetzt.

8. In Artikel 12 Z 4 wird die Paragraphenbezeichnung „§ 70 Abs.1“ durch die Paragraphenbezeichnung „§ 70 Abs. 1“ ersetzt.

9. In Artikel 14 Z 2 wird der Novellierungsanordnung ein Doppelpunkt angefügt.

10. In Artikel 16 Z 11 wird in § 3 Abs. 2 im dritten Satz das Wort „Ihrem“ durch das Wort „ihrem“ ersetzt.

11. In Artikel 16 Z 40 wird in § 24 Abs. 6 im letzten Satz die Wortfolge „es denn“ durch die Wortfolge „es sei denn“ ersetzt.

12. In Artikel 16 Z 47 wird in § 32b nach dem Verweis „gemäß § 32a Abs. 1“ das Wort „zu“ eingefügt.

13. In Artikel 16 Z 48 wird in § 33 Abs. 1 der fettgedruckte Punkt am Ende des ersten Satzes durch einen Punkt im Normalformat ersetzt.

14. In Artikel 16 Z 48 wird in § 33 Abs. 6 Schlussteil die Wortfolge „dass diese Anforderungen“ durch die Wortfolge „dass diese Behörden Anforderungen“ ersetzt.

15. In Artikel 16 Z 55 wird in § 43 Abs. 4 der Verweis „§9a samt Überschrift“ durch den Verweis „§ 9a samt Überschrift“ ersetzt und die Wortfolge „Änderungen des Inhalts­verzeichnis“ durch die Wortfolge „Änderungen des Inhaltsverzeichnisses“ ersetzt.

16. Die Artikelbezeichnung des auf den Artikel 16 folgenden Artikels wird von „Artikel 3“ auf „Artikel 17“ geändert.

17. In Artikel 17 (neu) wird in Z 1 nach dem Verweis „§ 5“ ein Leerzeichen eingefügt.

18. In Artikel 17 (neu) Z 2 entfällt in der Novellierungsanordnung das Wort „wird“.

19. In Artikel 17 (neu) Z 16 wird in § 5 Abs. 5 die Wortfolge „Bundesanstalt Statistik Austria“ durch die Wortfolge „die Bundesanstalt Statistik Österreich“ ersetzt.

20. In Artikel 17 (neu) Z 17 wird in § 5 Abs. 6 im letzten Satz die Wortfolge „zwei wöchigen“ durch das Wort „zweiwöchigen“ ersetzt.

21. In Artikel 17 (neu) Z 18 wird in § 5a Abs. 1 Z 4 lit. c der Verweis „Z 2 lit. b“ durch den Verweis „lit. b“ ersetzt.

22. In Artikel 17 (neu) Z 34 wird in § 12 Abs. 5 nach dem Wort „Mitgliedstaaten“ das Wort „zu“ eingefügt.

23. In Artikel 17 (neu) Z 37 wird in § 13 Abs. 3 erster Satz nach dem Wort „Form“ das Wort „zu“ eingefügt.

24. In Artikel 17 (neu) Z 47 entfällt vor dem Wort „durch“ das Wort „wird“.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 106

Begründung

Mit diesem Abänderungsantrag sollen offenbare Redaktionsversehen behoben bzw. sprachliche Klarstellungen vorgenommen werden.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag wurde in seinen Grundzügen erläutert, wurde ausgeteilt, ist ordnungsgemäß unterfertigt und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte schön, Herr Abge­ordneter.


13.13.12

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Mit dem Börsegesetz und mit dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz werden wichtige Richtlinien umgesetzt, es geht da um wichtige Dinge.

Ich beginne einmal mit dem Börsegesetz, denn aus den Ausführungen meiner Vorred­ner ist ja eigentlich nicht hervorgegangen, worum es da inhaltlich wirklich geht. Ich finde, dass dem, was hier ausgeführt wurde, insbesondere vom Kollegen Krainer, nie­mand folgen konnte. Das hat seine Gründe, ich verstehe das schon. (Abg. Krainer: Ich habe nicht über das Börsegesetz gesprochen, da spricht der Kollege!) – Ja, ich weiß, du hast über das EU-Finanz-Anpassungsgesetz geredet, das ist schon richtig.

Worum geht es denn bei dieser Aktionärsrechterichtlinie und beim Börsegesetz? – Da geht es darum, dass für mehr Transparenz bei institutionellen Anlegern gesorgt wird. Das ist ein wichtiger Punkt. Es geht aber auch darum, dass die Gesellschaft ihre Aktionäre identifizieren können soll – know your shareholder! Sie soll sie aber nicht nur identifizieren können, sondern sie soll auch mit ihnen kommunizieren können. Das sind wichtige Dinge, die wir prinzipiell natürlich befürworten, aber im Rahmen der Debatte im Finanzausschuss sind ja erstaunliche Dinge zum Vorschein gekommen, auf die ich nun kurz eingehen möchte.

Die Richtlinie erlaubt ja die Einführung einer Schwelle, ab der Gesellschaften das Recht haben, ihre Aktionäre zu identifizieren, und die Schwellenwerte liegen in der Richtlinie zwischen 0,1 und 0,5 Prozent. Das bedeutet nichts anderes als: Wer weniger Aktien beziehungsweise Stimmrechte als den Schwellenwert hat, darf nicht identifiziert werden.

Es gab den Ministerialentwurf, und im Ministerialentwurf war eine Schwelle von 0 Pro­zent vorgesehen, und dann gab es die Regierungsvorlage, und darin war plötzlich ein Schwellenwert von 0,5 Prozent vorgesehen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Was ist da zwischen dem Ministerialentwurf und der Regierungsvorlage passiert und warum wurde gerade der oberste Schwellenwert genommen und nicht ein deutlich niedriger?

In Wirklichkeit gibt es keinen Grund dafür, diesen Schwellenwert so hoch festzulegen. Man ist da meilenweit von den Kleinanlegern entfernt. Nehmen wir als Beispiel die OMV und legen die Schwelle von 0,5 Prozent an, so bedeutet das einen Aktienwert von 70 Millionen Euro, der nun eine Identifizierung vermeiden kann.

Herr Finanzminister! Sie haben in der Ausschussdebatte diesen Schwellenwert mit 0,5 Prozent dahin gehend begründet, dass man Gold Plating vermeiden will. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, was das mit Gold Plating zu tun hat. Das war aus­schließlich eine politische Entscheidung – tut mir leid, sorry! Einer solch politischen Entscheidung für einen Schwellenwert – wo andere im Begutachtungsverfahren einen deutlich niedrigeren vorgeschlagen haben, beispielsweise der Rechtsanwalts­kammer-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 107

tag mit 0,1 Prozent, und dann am Ende des Tages 0,5 Prozent herauskommen –, einem solchen Gesetzentwurf kann ich meine Zustimmung nicht erteilen, obwohl ich noch einmal betonen möchte, dass es im Prinzip um richtige, wichtige Dinge geht.

Zum EU-Finanz-Anpassungsgesetz: Dazu hat es, das möchte ich einmal grundlegend anmerken, einen §-27-Antrag gegeben, den wir 30 Stunden vor Beginn der Sitzung des Finanzausschusses übermittelt bekommen haben, 155 Seiten technische Ausführun­gen – unzumutbar, dass das irgendjemand durcharbeiten, geschweige denn nachvoll­ziehen kann. Es wäre Zeit gewesen, rechtzeitig eine Regierungsvorlage in die Wege zu leiten – Herr Finanzminister, ich habe das schon im Ausschuss gesagt –, dann hätten wir etwa zehn Tage Zeit gehabt, um diese 155 Seiten durchzuarbeiten. So haben wir das nicht gehabt, sondern eine wesentlich kürzere Frist zwischen der Sitzung des Finanzausschusses, in der wir das diskutiert haben, und der heutigen Sitzung.

Sie, Herr Finanzminister, haben uns dann – das ist meine zweite Anmerkung – im Finanzausschuss erklärt, dass in diesem Antrag – dieser Umsetzung der fünf EU-Richtlinien – nur jene Teile zusammengezogen worden sind, die für die Umsetzung dieser Richtlinien essenziell sind. Wir haben natürlich mit diesem 155-seitigen Konvolut ein bisschen gearbeitet und unter anderem feststellen müssen, dass dem nicht so ist.

Wir haben feststellen müssen, dass auf Ihr Wort kein Verlass ist, Herr Finanzminister! Warum? – Der Antrag enthält nämlich Elemente, die für die Umsetzung der Richtlinien irrelevant sind, wie beispielsweise im Artikel 17 die Einführung eines sogenannten Compliance-Packages, das keineswegs ein Teil der 5. Geldwäscherichtlinie ist.

Was meine ich, wenn ich von Compliance-Packages spreche? – Das ist die Mög­lichkeit der Übermittlung der zur Feststellung und Überprüfung von wirtschaftlichen Eigentümern erforderlichen Dokumente an das zentrale Register. Das führt auf der einen Seite zwar zu einem reduzierten Aufwand für die Beteiligten, das ist schon richtig, auf der anderen Seite besteht aber natürlich die Sorge, dass es durch externe Anbieter bei der Anlegung dieser Packages zu einem qualifizierten race to the bottom kommen könnte.

Ich erinnere mich noch, das war ja eines der Steckenpferde Ihres Vorgängers, des Finanzministers Löger. Er hat diese Compliance-Packages verfolgt und das ist nichts anderes als ein Zuckerl für die Industrie. Herr Finanzminister, ich habe eh schon versucht, das im Ausschuss auch anzudeuten: So geht das nicht! Zuckerl für die Industrie einzuarbeiten finde ich deshalb ärgerlich, weil es gerade auch in dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz um wichtige Umsetzungen im Zusammenhang mit der 5. Geldwäscherichtlinie geht. Das ist sehr wichtig, das ist sehr zentral, dem würden wir gerne zustimmen, ebenso wie beispielsweise erhöhten Transparenzbestimmungen im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Eigentümerregister.

Aus diesen hier erläuterten Gründen werden wir weder dem Börsegesetz noch dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz unsere Zustimmung erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

13.20


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.20.47

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass es sich bei dieser Änderung, dieser Novellierung des Börsegesetzes 2018 um eine sehr technokratische Materie handelt, haben meine Vorredner ja nicht nur erwähnt, sondern auch bewiesen. Ich möchte zwei wesentliche Ziele der Richtlinie herausgreifen, das ist zum einen die


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 108

Identifikation der Aktionäre und zum anderen die Transparenz bei institutionellen Anlegern, bei Vermögensverwaltern und bei Stimmrechtsberatern.

Es geht dabei also darum, dass die langfristige Mitwirkung der Aktionäre und auch die Transparenz zwischen Gesellschaftern, Aktionären und Anlegern gefördert werden sollen. Dazu ist es eben notwendig, dass Gesellschaften ihre Aktionäre identifizieren, also kennen können, um auch direkt mit ihnen in Kontakt treten, direkt mit ihnen kommunizieren zu können. Dies geschieht eben im Hinblick auf eine Erleichterung der Ausübung von Aktionärsrechten – das ist das, worum es da geht – und der Zusam­menarbeit der Aktionäre mit den Gesellschaftern. Dies soll im Wesentlichen durch sogenannte Intermediäre erfolgen, das sind Wertpapierfirmen, Kreditinstitute und so weiter, also jene, die Dienstleistungen der Verwahrung, der Verwaltung von Wert­papieren oder der Führung von Depotkonten im Namen von Aktionären und anderen Personen erbringen.

Der Punkt, der im Ausschuss für den größten Diskussionsstoff gesorgt hat, war eben die Festsetzung des sogenannten Schwellenwertes – was auch der Kollege, mein Vorredner Klubobmann Rossmann, angesprochen hat – mit 0,5 Prozent.

Zur Erklärung nur ganz kurz: Das Recht der Gesellschaft auf Identifizierung, also das Recht der Gesellschaft, zu wissen, wer ihr Aktionär ist, gilt erst, wenn der Aktionär mindestens 0,5 Prozent der Aktien oder der Stimmrechte hält. Die Richtlinie lässt einen Spielraum offen, es wäre auch möglich, einen niedrigeren Schwellenwert anzusetzen, zum Beispiel 0,1 Prozent, aber aus unserer Sicht wäre ein solche Regelung völlig überschießend. Es würde ein Verwaltungsaufwand erzeugt, der durch nichts zu rechtfertigen ist. Dieser Verwaltungsaufwand würde explosionsartig aufgeblasen und würde damit alle Grenzen sprengen. Daher ist es aus unserer Sicht einfach nur ge­recht, diesen Schwellenwert mit 0,5 Prozent festzusetzen, weil wir damit auch Gold Plating – da widerspreche ich meinem Vorredner – vermeiden.

Herr Finanzminister, Sie haben im Ausschuss bekräftigt, dass die Festlegung dieses Schwellenwertes aufgrund einer Stellungnahme, aufgrund von Experteneinschätzun­gen und auch aufgrund der spezifischen Situation in Österreich erfolgt ist.

Herr Kollege Abgeordneter Rossmann, ich gebe Ihnen auch so nur mit – ich gebe es Ihnen auch so nur mit (in Richtung des mit Abg. Krainer sprechenden Abg. Rossmann), wenn Sie mir zuhören –: Es braucht in diesem Haus auch eine Mehrheit, wenn man etwas beschließen will, und diese Mehrheit hat sich eben bei 0,5 Prozent gefunden.

Hohes Haus! Diese Novelle schafft Transparenz, sie schafft Effizienz, sie schafft Sicherheit und sie schafft mehr Fairness, und deswegen werden wir sie heute auch mitbeschließen.

Im Nachsatz erlauben Sie mir, noch etwas zu sagen, Frau Präsident: Es ist mir eine Freude, Ihnen heute zu Ihrem runden Geburtstag ganz herzlich auch von dieser Stelle aus gratulieren zu dürfen. – Alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)

13.24


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Vielen Dank. – Bevor ich Ihnen, Herr Abgeord­neter Einwallner, das Wort erteile, möchte ich meine Traktoroldtimerfreunde aus Kirchschlag bei Linz ganz herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall. – Abg. Plessl: Kann sie das einfach so sagen, „meine“?)

Bitte, Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.


13.24.50

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Die Komplexität dieses Themas wurde bei meinen Vorrednern schon ganz


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 109

deutlich. Ich versuche, ein bisschen konkreter auf die Umsetzung der EU-Richtlinie im Bereich des Börsegesetzes einzugehen, darauf, welche Zielsetzungen damit verfolgt werden und wurden.

Zielsetzung ist, eine bessere und leichtere Identifizierung der Aktionäre zu ermög­lichen – eine Förderung eines langfristigen Mitwirkens der Aktionäre –, mehr Trans­parenz in Bezug auf die Stimmrechtsberaterinnen und -berater, aber auch mehr Trans­parenz im Bereich der institutionellen Anleger. Um diese Zielsetzungen zu erreichen, braucht es eine Informationskette, die durchlässig ist, die nachvollziehbar ist, und all dies soll mit dieser Richtlinienumsetzung erreicht werden.

Der entscheidende Aspekt wurde allerdings schon angesprochen, es ist der schon zitierte Schwellenwert. Ab welchem Schwellenwert treten genau diese Transparenz­vor­schriften, diese Kommunikationsvorschriften in Kraft? – Das ist eben der Punkt, den wir kritisieren: Das war im Erstentwurf, der aus dem Ministerium kam, noch 0,0 Prozent. Es gibt einen Rahmen, den man setzen kann, von 0,1 bis 0,5 Prozent. Warum man sich gerade im obersten Bereich dieses Rahmens, dieser Möglichkeiten, die die Richtlinie für die Umsetzung vorgibt, bewegt, ist für uns nicht nachvollziehbar, und das kritisieren wir auch, weil genau dieser hohe Schwellenwert aus unserer Sicht dann an der grundsätzlichen Zielsetzung dieser EU-Richtlinie vorbeigeht.

Um es noch ein bisschen zu relativieren und auch einmal die Dimensionen zu zeigen: Kollege Rossmann hat ein Beispiel genannt, was diese 0,5 Prozent im Bereich der OMV bedeuten, da sind es gut 70 Millionen Euro an Investition. Bei der Voest wären es zum Beispiel gut 25 Millionen Euro an Investition. Da ist man ganz, ganz weit weg von den Grundzielen und den Kleinanlegern, die man eigentlich mit der Umsetzung dieser Richtlinie erreichen wollte.

Die Schwellensetzung ist für uns nicht nachvollziehbar, und auch wenn man sagt: Na ja, es gibt halt eine Mehrheit für 0,5 Prozent!, heißt das noch immer nicht, dass es gut ist. Wir kritisieren diese Richtung, sagen aber gleichzeitig auch, dass die grundsätz­liche Stoßrichtung in diesem Gesetz, in dieser Umsetzung passt. Wir werden aber dann die Punkte, die wir kritisieren, wie Kollege Krainer ausgeführt hat, in der ge­trenn­ten Abstimmung entsprechend zum Ausdruck bringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.27


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Pöttinger ist zu Wort gemel­det. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.27.47

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, auch von mir alles Gute zum Geburtstag! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist meine erste Rede im Hohen Haus. Ich freue mich, dass ich hier mit dabei sein darf, und wünsche mir eine gute, konstruktive Zusammenarbeit.

Ich darf mich vielleicht ganz kurz selber vorstellen. Ich bin Unternehmer, habe einen Schmiedebetrieb – ich bin selbst Schmiedemeister – und habe ungefähr 40 Mitarbeiter. Aufgrund meiner politischen Funktionen bin ich nun hier gelandet, und es freut mich, dass ich hier auch etwas beitragen darf.

Es geht nun in dieser Debatte um die Umsetzung einer EU-Richtlinie – Sie haben das alles schon gehört. Was mich besonders freut, ist, dass es bei dieser Umsetzung kein Gold Plating gibt, denn das haben wir ja dann und wann schon gehabt. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 110

Das Thema unnötige Bürokratie gibt es bei dem einen oder anderen Gesetz auch immer wieder. Bei diesem Gesetz wurde mit Augenmaß gehandelt, die 0,5 Prozent sind absolut richtig. Die Verpflichtung der richtlinienkonformen Umsetzung wurde ja auch im Verhältnis zum Bankgeheimnis auf eine klare rechtliche Basis gestellt, damit es da keine Unsicherheiten gibt.

Es sind von diesem Gesetz circa 10 000 Unternehmen betroffen. Ich glaube, es ist, so wie es nun ist, gut umsetzbar und die Unternehmen sollen die Aktionäre schlussendlich auch kennen.

Mit diesem Beschluss schafft der Gesetzgeber nicht nur Rechtssicherheit für die be­troffenen Rechtsanwender, sondern hilft der Republik auch, unnötige Kosten wegen eines Vertragsverletzungsverfahrens zu sparen. Das ist auch ein wichtiger Punkt. Darum ist es auch besonders wichtig – die Zeit drängt schon –, dass wir das hier um­setzen.

Ich freue mich ganz besonders auf die schon angesprochene Steuerreform, darauf, dass die erste Etappe umgesetzt wird. Das gefällt mir sehr, sehr gut.

Immer wieder werde ich gefragt: Wie war dein erster Tag? Wie ist das, wenn man im Hohen Haus sitzt? – Ich muss sagen, es ist tatsächlich ein gutes Erlebnis; Sie alle haben das ja schon erlebt. Trotzdem hat mich ein bisschen diese Unterstellung der Bestechlichkeit geschreckt. Ich glaube, solche Dinge sollte man am Rande halten (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scherak), da kann man wirklich nur von Neid, Wut und Zorn sprechen. Ich glaube, das ist hier nicht angebracht. (Beifall bei der ÖVP.)

Danke auf jeden Fall für die freundliche Aufnahme, und weil kurz gut ist, halte ich mich auch kurz. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP.)

13.31

13.31.23


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er noch ein Schlusswort haben möchte. – Das ist nicht der Fall.

Somit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Das ist der Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz geändert wird, in 624 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Krainer vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstim­mung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich außerdem im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl von Abgeord­neten fest.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über § 179 Abs. 1 in Artikel 2 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Mitglieder, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 111

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Somit kommen wir sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich stelle ausdrücklich fest, dass hier auch wiederum die verfassungsmäßig erfor­derliche Zweidrittelmehrheit vorhanden ist. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Das ist der Entwurf betreffend EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 in 644 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf und Fuchs, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Krainer vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag sowie vom Ver­langen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetz­entwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Kopf, Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1.

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Artikels 1 in der Fassung des Berichtes und Antrages.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Kopf und Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 2.

Wer hiezu seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 3 in der Fassung des Berichtes und Antrages.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 4 in der Fassung des Berichtes und Antrages.

Wer hiezu seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 5 in der Fassung des Berichtes und Antrages.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 112

Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Kopf, Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 10 und 12.

Wer sich diesen Änderungen anschließt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 13 in der Fassung des Berichtes und Antrages.

Ich bitte jene Damen und Herren Abgeordneten, die hiefür eintreten, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Abänderungsantrag der Abgeordneten Kopf, Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 14 und 16.

Wer diesen Änderungen zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Abänderungsantrag der Abgeordneten Kopf, Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Korrektur der Artikelbezeichnung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes auf Artikel 17 sowie weitere Abänderungen dieses Artikels.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Artikels 17 in der Fassung des Berichtes und Antrages.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich für diesen Teil des Ge­setz­entwurfes aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Weiters kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 18 in der Fassung des Berichtes und Antrages.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 19 in der Fassung des Berichtes und Antrages.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich für diesen Teil aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Berichtes und Antrages.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Wir gelangen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Somit ist der Ge­setzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

13.38.48 21. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.)



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 113

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Matznetter. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.39.13

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Auch von meiner Seite alles Gute zum Geburtstag! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Aber vor allem auch in Richtung Wirtschaftsparlament aus Leoben und Graz: Schön, dass ihr bei uns seid! (Allgemeiner Beifall.)

Ich komme zu einem nicht so einfach zu verstehenden Sachverhalt, den wir hier dis­kutieren, zum Transparenzdatenbankgesetz.

Jetzt werden sich Zuseherinnen und Zuseher fragen: Worum geht es da? Um Fotografien, die man sich anschaut, geht es dabei nicht. Erlauben Sie mir, dass ich Sie kurz ein bisschen in die Vergangenheit führe, damit wir wissen, worüber wir disku­tieren, dann versteht man auch, warum wir da unterschiedliche Auffassungen haben!

Es ist jetzt fast ein Jahrzehnt her, da war die ÖVP noch schwarz und das Christlich-Soziale noch nicht türkis übermalt, der drittvorangegangene Parteiobmann Josef Pröll war damals Vizekanzler und Finanzminister. Schon damals hat die ÖVP ein bisschen die Frage gelockt: Wie kann man den Ressentiments von Wählerinnen und Wählern, die vielleicht eher dem plumperen Zugang der FPÖ folgen, entgegentreten, wie kann man denen Signale schicken? Josef Pröll hat dort schlaue Leute gehabt, die den Kolleginnen und Kollegen in der ÖVP vielleicht gar nicht so unbekannt sind.

Da war zum Beispiel der PR-Berater Daniel Kapp, später bekannt wegen seiner Social-Media-Seite House of Kapp, die übrigens – nur für die FPÖ-Abgeordneten unter uns – zufälligerweise mit dem Erscheinen des Ibizavideos plötzlich verschwunden ist. Das sind schlaue Leute gewesen, also Daniel Kapp allemal, und die kamen auf eine schlaue Idee, wie man mit Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert, die Ressentiments haben, ohne die plumpe Art zu wählen – jetzt ist Herbert Kickl nicht da – und etwa „Daham statt Islam“ zu sagen oder das Ali-Video zu machen, wenn ich da an manchen Fauxpas der FPÖ erinnern darf.

Nein, man hat es eleganter gemacht. Josef Pröll hat eine Transparenzdatenbank vor­geschlagen und hat damit ein Signal an die Ressentimentbeladenen geschickt: Das sind ja alles Sozialschmarotzer, die Sozialhilfe oder etwas anderes in Anspruch nehmen! (Abg. Strasser: Transparenz, Herr Kollege! Wir reden den ganzen Vormittag schon von Transparenz!) Das war nicht ungeschickt. Wenn auch das Motiv das Gleiche war, war es geschickt gemacht: Man sendet das Signal aus, man unterstellt damit Bürgerinnen und Bürgern, dass sie sich deswegen um einen Antrag, um För­dergeld oder um einen Zuschuss anstellen, weil sie vielleicht die öffentliche Hand ein bisschen betakeln wollen.

Das macht man und kleidet es elegant, das war damals elegant. (Abg. Strasser: Das ist nur Beliebigkeit!) – Sie brauchen heute keinen Zwischenruf zu machen. Heute applaudieren Sie dem Vorschlag des Herrn Kickl, Flüchtlingen für ihre Arbeit 1,50 Euro zu zahlen. Wir haben ganz andere Zeiten, Sie kürzen die Familienbeihilfe für Mehr­kindfamilien. (Beifall bei der SPÖ.) Heute haben Sie den Anstand nicht mehr. (Ruf bei der ÖVP: Stimmt ja nicht!) Das ist ein Kompliment für Josef Pröll und seine Zeit, und Sie wären gut beraten, die ethischen Mindestanforderungen zurückzugewinnen, Herr Kollege.

Es ist noch etwas passiert: Die schlauen Herren haben damals überlegt, na, die SPÖ – da war noch Werner Faymann Bundeskanzler – wird dem nicht zustimmen, da könnten


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 114

wir das Signal ausschicken: He, die SPÖ, der Schutzpatron der Sozialschmarotzer! Das wollte man, es ist aber nicht aufgegangen, denn die waren genau so schlau wie Ihre Leute. Werner Faymann und seine Leute haben gesagt: Machen wir die Trans­parenzdatenbank, aber da bleiben wir nicht bei den Ärmsten im Lande stehen, da wollen wir gerne alles hineinnehmen, auch diejenigen, die Steuerförderung in Anspruch nehmen – man darf ja nicht vergessen, damals war noch Herberstein und der Fall Waltraud Klasnic ein Begriff –, da wollen wir alle Förderungen drinnen haben. Da wurde das Gesetz geboren, und daran hängen wir heute noch, da immer wieder – jetzt schon wieder – daran nachgearbeitet wird.

Jetzt komme ich zu den Punkten, die für uns ein Problem sind: Es ist ein enorm daten­schutzproblematisches Gesetz, denn es werden persönliche Details – zum Beispiel, ob jemand behindert oder nicht behindert ist, ob er wenig oder viel Einkommen hat; all diese Dinge stehen da drinnen – bekanntgegeben. Es gibt gegen diese Regierungs­vorlage gravierende Einwendungen des Datenschutzrates und der Datenschutz­be­hörde. Meine Frage an Sie – und es kommen noch Redner –: Warum und wie haben Sie das bitte behoben? Oder kommt noch ein Abänderungsantrag mit der Behebung?

Frage zwei dazu: Warum ändern Sie genau einen der empfindlichsten Teile ab und ermöglichen dem Herrn Finanzminister – das bezieht sich nicht auf dich (in Richtung Bundesminister Müller), Herr Bundesminister, wir glauben, dass du das nicht miss­bräuchlich verwenden wirst –, dass die Frage, welcher steuerliche Vorteil noch da drin­nen vorkommt, an ihn delegiert wird und das nicht mehr im Gesetz steht?

Nachtigall, ich höre dich trapsen! Da denkt doch schon wieder irgendjemand, es könnte ja einen ÖVP-Finanzminister geben, und vielleicht ist dann ein unangenehmer Teil einer steuerlichen Förderung, von dem man nicht will, dass ihn die anderen Behörden oder Zugriffsberechtigten sehen oder dass er statistisch ausgewertet wird. Na ja, dann nehmen wir das einfach aus der Verordnung raus, und dieses Haus ist nicht mehr damit befasst. Ehrlich, Freunde, das ist zu beheben! Das ist auch der Grund dafür, warum ich einen Abänderungsantrag einbringe, der länger ist, daher verteilt wird, den ich mir daher erlaube, nur in seinen Grundzügen zu erläutern:

Wir wollen Änderungen im Bereich der Ziffer 4 haben. Wir wollen damit erreichen, dass der Familienbonus Plus und der Kindermehrbetrag ebenfalls in der Liste als Ziffer 16 aufgenommen werden. Wir wollen haben, dass die Datenklärungsstelle zusätzlich zur eigenen Kategorisierung eine einheitliche Kategorisierung vornimmt. Das bezieht sich ausdrücklich auf die Einwendungen, die von der Datenschutzbehörde gekommen sind. Wir wollen, dass sich der Umfang der Leseberechtigung in dieser Datenbank – hoch­sensible Daten, meine Damen und Herren – nach der Leistungskategorisierung richtet. Wir wollen auch, dass das in beiden Fällen, das heißt im § 32 Abs. 6 sowie im § 32 Abs. 5 aufgenommen wird. Und wir wollen, dass die Wortfolge „des Steuerungs­zweckes“, genau präzisiert in der Ziffer 25, durch „des Zwecks nach § 2 Abs. 1 Z 3“ ersetzt wird.

*****

Ich hoffe, dass wir mit diesen Änderungen ein bisschen die Zähne ziehen können.

Mein Appell an die Freunde von der Volkspartei: Dass ihr zwar versucht, die Res­sentiments anzusprechen, das kann man euch wahrscheinlich nicht wegnehmen, aber versucht, zum Stil und zur Form zurückzufinden, dass es nicht auf dem Niveau der Plumpheit ist – feinere Klinge, ethische Grundsätze, nicht zu applaudieren, wenn Men­schen im Mittelmeer sterben, das ist ganz wichtig, und zu versuchen, ganz elegant ein


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 115

paar Signale auszusenden und das Christlich-Soziale in die Höhe zu halten. (Zwi­schen­ruf des Abg. Sieber.)

Ich verspreche euch, ich mag euch nachher mehr. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter Genossinnen und Genossen

zur Regierungsvorlage (626 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Transparenz­datenbankgesetz 2012 geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

die Regierungsvorlage (626 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Trans­parenz­datenbankgesetz 2012 geändert wird, wird wie folgt geändert:

1. Z 4 lautet:

„in § 7 Abs. 1 wird in Z 14 das „und“ durch einen Beistrich ersetzt, der Punkt in Z 15 durch ein „und“ ersetzt und nach Z 15 folgende Z 16 angefügt:

„16. der Familienbonus Plus und der Kindermehrbetrag gem. § 33 Abs. 3a und Abs. 7 EStG.““

2. In Z 12 lautet § 22 Abs. 2

„(2) Die Datenklärungsstelle hat zusätzlich zur eigenen Kategorisierung gemäß Abs. 1 eine einheitliche Kategorisierung aller Leistungsangebote auf der Grundlage der An­lage zu § 3 Abs. 1 der E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung, BGBl. II Nr. 289/2004, durchzuführen. Dabei soll der Gliederungsebene „Tätigkeitsbereich“ die Un­ter­ebene „Teilbereich“ hinzugefügt werden. Die Kategorisierung hat anhand der Rechtsgrundlage für die Erbringung der Leistung zu erfolgen. Die Kategorisierung hat so zu erfolgen, dass jeder abfrageberechtigten Stelle die erforderlichen Daten unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse im Transparenzportal angezeigt wer­den können. Alle anderen von der leistungsdefinierenden Stelle übermittelten An­gaben hat die Datenklärungsstelle zu prüfen.“

3. In Z 24 wird in § 32 Abs. 5 folgender letzter Satz angefügt:

              „Der Umfang der Leseberechtigung richtet sich nach der Leistungskate­go­risierung.“

4. In Z 24 wird in § 32 Abs. 6 folgender letzter Satz angefügt:

              „Der Umfang der Leseberechtigung richtet sich nach der Leistungskatego­risierung.“

5. Z 25 lautet:

„25. Im § 34 erhält die bisherige Bestimmung die Absatzbezeichnung „(1)“. Die Wortfolge „des Steuerungszweckes“ wird durch die Wortfolge „des Zwecks nach § 2 Abs. 1 Z 3“ ersetzt.“


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 116

Begründung

Zu Z 1:

In der Regierungsvorlage wird eine VO-Ermächtigung des Finanzministers vorge­se­hen, die ertragssteuerlichen Ersparnisse durch Verordnung festzulegen. Diese soll aber weiterhin gesetzlich geregelt bleiben. Daher sollen auch der von der ehemaligen Bundesregierung beschlossene Familienbonus in die Liste aufgenommen werden.

Zu Z 2:

Mit der Regierungsvorlage wurde der Datenschutz in der Transparenzdatenbank aufgeweicht. Nach der derzeit gültigen Rechtslage wird der Ansatz „Datenschutz durch Technik“ („data protection by design“) verfolgt. Dieser entspricht auch, lt. Stellung­nahme der Datenschutzbehörde dem Prinzip der datenschutzfreundlichen Technik (auf Art. 25 DSGVO wurde verwiesen). Die Datenschutzbehörde hat die Ansicht vertreten, „dass der Umfang der Datenverarbeitung in einem angemessenen Verhältnis zum damit verfolgten Zweck (Verarbeitungsgrund) stehen muss. Diesem Grundsatz wurde durch die bisherige Formulierung des § 22 Abs. 2 Rechnung getragen.“ Aus diesem Grund soll die aktuelle Rechtslage beibehalten werden.

Zu Z 3 und Z 4:

Der Datenschutzrat hat in seiner Stellungnahme kritisiert, dass mit dem Entfall dieser Wortfolge im Vergleich zur geltenden Rechtslage eine wesentliche Schranke zur Ge­währleistung des Schutzes personenbezogener Daten beseitigt wird, derzeit würde nämlich sichergestellt werden, dass die abfrageberechtigten Stellen nur jene Daten abfragen können, die zur Erfüllung ihrer konkreten Aufgabe erforderlich sind. Diese für den Datenschutz wesentliche Bestimmung soll daher nicht entfallen.

Zu Z 5:

In der Gesetzesvorlage wurde die Auswertungsmöglich massiv ausgeweitet, aus den Erläuterungen ist nicht ersichtlich aus welchen sachlichen Gründen eine Auswertungs­möglichkeit zur Erfüllung des „Informationszweckes“, des „Nachweisezweckes“, des „Überprüfungszweckes“ oder des neu hinzugekommenen „Wirtschaftlichkeitszweckes“ sachlich erforderlich ist, weshalb die Regelung zu den Auswertungen wiederum auf den „Steuerungszweck“ nach § 2 Abs. 1 Z 3 verweisen sollen.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben in seinen Grundzügen erläuterte An­trag wurde verteilt, ist ordnungsgemäß unterzeichnet und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ofenauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.47.25

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Auch von meiner Seite: Herzlichen Glückwunsch zum heutigen Geburtstag! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Matznetter, der Inhalt Ihrer Rede ist vollkommen unverständlich, es ist absolut nicht nachvollziehbar, was hier von Ihnen ausgeführt wurde.

Zum Vorwurf, zu klatschen, wenn jemand im Mittelmeer ertrinkt: Das ist sowieso un­erträglich, so etwas anhören zu müssen. (Beifall bei der ÖVP.) Also das kann ich nur auf das Schärfste zurückweisen, das ist ja unglaublich.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 117

In diesem Haus wurde heute schon sehr viel über Transparenz gesprochen. Trans­parenz ist in diesen Zeiten ohnehin ein äußerst geläufiges Wort und wird oftmals als Allheilmittel für alles und jedes genannt. Es geht dabei nicht darum, Ressentiments zu schüren, sondern es geht schlicht und ergreifend darum, mit dieser Transparenz Klarheit zu schaffen.

Es soll Klarheit darüber geschaffen werden, wohin Fördermittel fließen, denn Förder­mittel sollen denjenigen zugutekommen, die sie wirklich brauchen, sie sollen zielge­rich­tet ausgeschüttet werden. Transparenz ist ein Mittel zum Zweck, Transparenz schafft Klarheit darüber, wohin das Steuergeld fließt, denn die Förderungen sollen nämlich tatsächlich dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden. Transparenz schafft damit auch Effizienz, Effizienz bedeutet auch sparsame Budgetpolitik, nicht mit dem Füllhorn irgendwo drüberzugehen, sondern wirklich genau zu schauen, wo Bedarf vorhanden ist. Das sind wir den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern auch schuldig, sie erwarten von uns einen sparsamen Umgang mit Steuergeldern.

Diese Transparenzdatenbank ist ein Steuerungsinstrument, um zu sehen, ob eine För­derung ihren Zweck erfüllt. Wir stehen dafür, klar sehen zu können, ob jemand Mehr­fachförderungen bekommt, darum geht es nämlich. Es hat durchaus einige Zeit ge­dauert, Überzeugungsarbeit zu leisten und die Sinnhaftigkeit dieser Transparenz­daten­bank darzustellen. Als gutes Beispiel möchte ich hier das Land Niederösterreich vor­anstellen, das diese Transparenzdatenbank seit geraumer Zeit mit den Förderdaten befüllt, um in Zukunft eben auch solche Mehrfachförderungen zu unterbinden. Diese Entwicklung würde ich gerne in ganz Österreich sehen, damit das System selbst erkennen kann, wohin das Geld fließt. Sechs Bundesländer befüllen diese Trans­pa­renzdatenbank mittlerweile, interessanterweise drei nicht, nämlich Wien, das Bur­genland und Kärnten. (Zwischenruf des Abg. Strasser.)

Mit dieser Novelle werden die Kontrolle und auch die Effizienz des Ressourcen­ein­satzes sowie die Transparenz weiter erhöht. Die Kontrolle der angemessenen Verwen­dung der öffentlichen Mittel wird als eigener Verarbeitungszweck normiert, damit wird auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in der Haushaltsführung forciert, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Der wirtschaftliche und effiziente Verbrauch begrenzt verfügbarer öffentlicher Mittel ist für den Staatshaushalt von entscheidender Bedeutung. Die Transparenzdatenbank ist im Hinblick auf ein effizientes Förderwesen ein ganz wichtiges Instrument, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit dieser Novelle wird nämlich auch sichergestellt, dass die Förderungen nicht erst bei der Auszahlung, sondern bereits bei der Gewährung, bereits bei der Zusage ein­ge­tragen werden. Damit schließen wir eine gewisse Lücke. Zusätzlich wird die Möglich­keit geschaffen, auch den jeweiligen Bearbeitungsstatus eines Förderantrages abzu­rufen. Durch die verpflichtende Beschreibung des Förderungsgegenstandes nach einem vorgegebenen Katalog werden sowohl die Transparenz als auch der Steuerungszweck dieser Transparenzdatenbank weiter forciert.

Meine Damen und Herren, diese Transparenzdatenbank erfüllt ihren Zweck und ist eine gute Einrichtung, eine Einrichtung, die den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern auf lange Sicht Geld sparen wird und in Zukunft Förderungen zielgerichteter und genauer bei den Menschen, die sie brauchen, ankommen lassen wird. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.51


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 118

13.51.22

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Frau Präsidentin! Meine Herren Minister! Hohes Haus! Christoph Matznetter hat ja schon einen kurzen historischen Abriss über die Entstehung der Datenbank geliefert, er hat mit Josef Pröll begonnen, der ja sozusagen der Erfinder war.

Was du nicht dazugesagt hast, ist, dass er damals, als die Idee aufgetaucht ist, eine Transparenzdatenbank zu schaffen, das sehr geschickt in eine Leistungsträgerdebatte verpackt hatte, um davon klar die Sozialschmarotzer abzugrenzen. Das war eine ziem­lich perfide Angelegenheit. Man muss in der Tat dem damaligen Bundeskanzler Faymann dankbar dafür sein, dass die Ziele der Transparenzdatenbank weg von Überprüfungszwecken auch auf andere Zwecke hin ausgeweitet worden sind, nämlich auf Informationszwecke und auf Steuerungszwecke.

Wenn wir aber jetzt die sieben Jahre, seit es diese Transparenzdatenbank gibt, an­schauen und einen Blick in einen Bericht des Rechnungshofes werfen, dann müssen wir feststellen, dass keines dieser drei Ziele bislang erreicht wurde, weder der Über­prüfungszweck, noch der Steuerungszweck und auch nicht der Informationszweck.

Einige Worte zum Steuerungszweck: Wenn die Transparenzdatenbank wirklich ein Steuerungsinstrument sein soll, dann brauche ich natürlich auch Klarheit über bestimmte Begrifflichkeiten. Wer jemals einen Blick in den Förderungsbericht des Bundes geworfen hat, der weiß, dass dieser drei Teile hat, sozusagen den Förde­rungsbericht als solchen, mit einer eigenen Förderdefinition nach den haushalts­gesetz­lichen Bestimmungen, dann gibt es die Transparenzdatenbank als zweiten Teil in die­sem Bericht, mit einer anderen Definition als der haushaltsrechtlichen Definition, und dann gibt es einen dritten Teil, der auch einen internationalen Vergleich mitein­schließt, der stellt auf die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ab, und die volkswirt­schaftliche Gesamtrechnung hat wieder eine andere Definition von Förderungen als die Trans­parenzdatenbank und als das Haushaltsrecht.

Das heißt, wir haben da ein wildes Durcheinander. Ich weiß nicht, seit wie vielen Jahren ich das schon kritisiere, immer, wenn wir den Förderungsbericht des Bundes diskutieren. Herr Finanzminister Schelling hat mir seinerzeit zugesagt, Bemühungen in die Wege zu leiten, um diese Begrifflichkeiten zu vereinheitlichen. Passiert ist natürlich nichts. Wenn ich aber jetzt keine einheitliche Definition habe, dann werde ich nie dazu kommen, dass wir dieses Instrument jemals als Steuerungszweck einsetzen können.

Können wir es für Informationszwecke und Überwachungszwecke einsetzen? – Nein, weil Länder und Gemeinden die Datenbank nicht vollständig befüllen. Mein Vorredner Kollege Ofenauer hat ja darauf hingewiesen, dass es zwar sechs Länder sind – die anderen nicht – und bei den Gemeinden tut sich auch nichts. Wenn wir aber einen vollständigen Überblick haben wollen, dann müssen wir die Datenbank befüllen. Das geht in Österreich offenbar nicht mit Überzeugungsarbeit, Herr Kollege, sondern da braucht es eine Verpflichtung, dass Länder und Gemeinden die Datenbank vollständig befüllen. Alles andere ist eine Illusion. Solange das nicht Platz greift, ist die Trans­parenzdatenbank nicht etwas, was uns Budgetmittel erspart, sondern – ganz im Gegenteil – diese Transparenzdatenbank war bisher eine Geldvernichtungsmaschine.

Werfen wir wiederum einen Blick in den Bericht des Rechnungshofes, dann können wir feststellen, dass allein für den Bund in den Jahren 2010 bis 2015 10,6 Millionen Euro an internen Kosten und 3 Millionen Euro an externen Kosten entstanden sind. Dazu kommen jährliche Implementierungskosten für diese Transparenzdatenbank in der Höhe von 2,3 Millionen Euro.

Jetzt ist zwar die hier zu diskutierende Novelle mit einigen Verbesserungen ausge­stattet – Kollege Matznetter hat ja schon darauf hingewiesen und hat auch Vorschläge


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 119

zu Verbesserungen in einem Abänderungsantrag gemacht; diesen könnten wir im Prinzip zustimmen, den Änderungen im Abänderungsantrag werden wir zustimmen –, aber solange die Transparenzdatenbank nicht ein ernsthaftes Steuerungs- und Infor­mationsinstrument ist, so lange werde ich diese Datenbank und jede Novelle dazu ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

13.56


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.56.51

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörer! Wir haben bereits in den letzten Tagesordnungspunkten sehr viel über das Thema Trans­parenz diskutiert, teilweise sehr emotional. Wir haben über die Parteienförderung dis­kutiert, wir haben über das Börsegesetz diskutiert und nun geht es um öffentliche Aus­gaben im Bereich der Förderungen und Subventionen.

Die gegenständliche Novellierung des Transparenzdatenbankgesetzes steht für ein Mehr an Transparenz, Information, Kontrolle und Wirtschaftlichkeit, sowie für eine weitergehende Verpflichtung zur Einmeldung von Daten. Das Potenzial dieser Trans­parenzdatenbank wird bei Weitem noch nicht ausgeschöpft, wie der Rechnungshof das in seinem vorliegenden Bericht auch ganz klar dargelegt hat.

Sehr geehrter Kollege Rossmann, Sie haben mit vielen Kritikpunkten recht, nur bei einem beißt sich die Katze in den Schwanz: Solange nicht alle Betroffenen ihre Daten vollständig einmelden, kann natürlich das Ziel einer vollständigen Transparenz und einer Effizienz in der Förderung nicht erreicht werden, deshalb ist es ja so wichtig, dass wir die hier vorliegende Novelle beschließen und auch in Zukunft noch weitere Verbes­serungen an diesem Gesetz machen werden.

Oberösterreich war das erste Bundesland, das sich freiwillig zur vollständigen Einmel­dung seiner Daten verpflichtet hat. Das ist, glaube ich, wirklicher Pioniergeist, der da geleistet wurde, inzwischen haben sich auch die meisten anderen Bundesländer bereit erklärt, ihre Daten in diese Datenbank einzuspielen. Es gibt aber noch immer anhal­tenden Widerstand in drei Bundesländern – das ist Kärnten, das Burgenland und, wie könnte es anders sein, unsere Bundeshauptstadt Wien –, die nicht alle Daten einmel­den wollen, teilweise unter Angabe von fadenscheinigen Gründen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Sehr geehrter Dr. Matznetter, der heute hier für mehrere Änderungen eingetreten ist! Vielleicht kön­nen Sie ja auf Ihre Genossen in der Bundeshauptstadt und in den anderen Bundes­ländern Einfluss nehmen und die Landeshauptleute auffordern, den Empfehlungen des Rechnungshofes Folge zu leisten, und damit diese selbsterfüllende Prophezeiung betreffend Vollständigkeit der Daten, die für eine Effizienz notwendig ist, auch tat­sächlich umgesetzt wird. Das täte der ganzen Sache und den Steuerzahlern sehr gut, denn es geht bei dieser Sache um wirklich viel Geld.

Der Förderungsbericht 2017 hat aufgezeigt, dass Förderungen, Subventionen in der Höhe von 17,7 Milliarden Euro in nur einem Jahr ausgeschüttet wurden. Das entspricht 4,8 Pro­zent des Bruttoinlandprodukts. Nur zum Vergleich, damit wir das in die richtige Relation setzen: Das gesamte Budget der Landesverteidigung betrug im Jahr 2018 nur 2,28 Milliarden Euro, also in etwa ein Achtel der Summe an Förderungen und Subven­tionen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 120

Deshalb ist es auch ganz naheliegend, dass die Förderstellen mit besonderer Sorgfalt, Effizienz und eben auch Transparenz mit diesen großen Summen umgehen müssen. Doppel- und Mehrfachförderungen gehören auf jeden Fall aufgedeckt und verhindert.

Deshalb sieht der vorliegende Gesetzentwurf auch vor, dass Förderungen nun bereits bei Beschluss, bei Gewährung erfasst werden müssen und nicht erst bei Auszahlung, um so Doppelförderungen und Mehrfachförderungen zu verhindern.

Es werden die Abfragebefugnisse der fördernden Stellen erweitert, um da zusätzliche Klarheit zu schaffen, und natürlich werden auch die Auswertungsmöglichkeiten des Finanzministeriums erweitert.

Zu guter Letzt profitieren auch die Förderwerber selber von den Neuregelungen in die­sem Gesetz. Sie werden zukünftig den Status ihrer Förderansuchen online direkt abfragen können.

Meine Damen und Herren! Knapp 18 Milliarden Euro ausbezahlter Förderungen verlan­gen gerade in Zeiten der Sparsamkeit nach mehr Kontrolle und Transparenz. Die ge­genständliche Novelle ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, und jetzt liegt der Ball bei den säumigen drei Bundesländern Kärnten, Burgenland und Wien, dem positiven Beispiel von Oberösterreich, aber auch Niederösterreich und den anderen Bundesländern zu folgen, den Empfehlungen des Rechnungshofes Folge zu leisten und die Transparenzdatenbank vollinhaltlich zu füllen.

Ergänzend zu meinen Ausführungen darf ich noch zwei Entschließungsanträge ein­bringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evalu­ierung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen die je­weiligen Bundesministerien Eigentümerrechte der Republik ausüben“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, die Finanzprokuratur mit der Evaluierung und Prüfung der Entwicklung der Höhe der Aufsichtsratvergütungen – insbesondere unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit – seit 1. Jänner 2014 im Bereich jener Unternehmen, in denen das jeweilige Bundesminis­terium die Eigentümerrechte der Republik ausübt, zu beauftragen.

Dem Nationalrat ist über die Ergebnisse dieser Evaluierung bis zum 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für verschiedene Vereine“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, die interne Revision“ – (Abg. Rossmann: Was hat das mit der Transparenzdatenbank zu tun?) – „des BMLV zu beauftragen, die“ – (Abg. Rossmann: Was hat das mit der Transparenzdatenbank zu tun, Herr Kollege?) – „Leistungsvereinbarungen des BMLV mit dem Österreichi-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 121

schen Institut für internationale Politik (oiip), dem Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik (AIES), dem Bruno Kreisky Forum und dem Österreichischen Stu­dienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (ÖSFK)“ – (Abg. Krainer: Was ist das?) – „und die konkreten Leistungserbringungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlich­keit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Sparsamkeit überprüfen zu lassen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Aber was ist der Zusammenhang? – Abg. Kaniak – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Steht in der Begründung! – Abg. Krainer: Muss das in Zusammenhang stehen?)

14.02

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Kaniak

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Evaluierung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen die jeweiligen Bundesministerien Eigentümerrechte der Republik ausüben

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 21: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdaten­bank­ge­setz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates am 3. Juli 2019

Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen unter anderem darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourcen-einsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen.

Die Sicherung der Tragfähigkeit und der Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik.

Ebenso von öffentlichem Interesse – insbesondere im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Staatsunternehmen – ist die Transparenz hinsichtlich der Vergütungen für die entsprechenden Aufsichtsratsmandate.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, die Finanzprokuratur mit der Evaluierung und Prüfung der Entwicklung der Höhe der Aufsichtsratvergütungen – insbesondere unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit - seit 1. Jänner 2014 im Bereich jener Unternehmen, in denen das jeweilige Bundesministerium die Eigentümerrechte der Republik ausübt, zu beauftragen.

Dem Nationalrat ist über die Ergebnisse dieser Evaluierung bis zum 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“

*****

Antrag

der Abgeordneten Mag. Kaniak


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 122

und weiterer Abgeordneter

betreffend 200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für verschiedene Vereine

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 21 Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019

Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen. Die Sicherung der Tragfähigkeit und die Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik. Österreich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik, die Spiel­räume für entsprechende Schwerpunktsetzungen erlaubt. Eine solche Schwer­punkt­setzung, die nicht zuletzt verfassungsrechtlich geboten ist, ist die Sicherstellung einer ausreichenden budgetären Ausstattung des Österreichischen Bundesheeres.

Das Nachrichtenmagazin „Profil" berichtete in der Ausgabe Nr. 47/2018 vom 19.11.2018 folgendes:

„Nach Auskunft des Verteidigungsministeriums erhält das ISP jährlich einen Pauschal­betrag von 200.000 Euro für Analysen -wie vier weitere Institute, die dem Ministerium ihrerseits Studien zur Sicherheits-, Militär- und Verteidigungspolitik liefern: das Austria Institut für Europa und Sicherheitspolitik (AIES), das Bruno Kreisky Forum für inter­nationalen Dialog (BKF), das Österreichische Institut für Internationale Politik (OiiP) und das Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (ÖSFK).“

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, die interne Revision des BMLV zu beauftragen, die Leistungsvereinbarungen des BMLV mit dem Österreichi­schen Institut für internationale Politik (oiip), dem Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik (AIES), dem Bruno Kreisky Forum und dem Österreichischen Stu­dien­zentrum für Frieden und Konfliktlösung (ÖSFK) und die konkreten Leistungs­erbrin­gungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßig­keit und Sparsamkeit überprüfen zu lassen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die soeben eingebrachten Anträge sind aus­reichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte schön.


14.02.44

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten sehr viel über Transparenz diskutiert, darüber, wie weit sie gehen soll und wie sinnvoll sie ist.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 123

Ich persönlich halte Transparenz für sehr sinnvoll. Wenn Geldflüsse durchschaubar und nachvollziehbar gemacht werden und es klar ist, wofür öffentliche Mittel verwendet werden, stärkt dies nicht zuletzt das Vertrauen der Menschen in die Politik und hilft in der Argumentation gegen Vorurteile, die oftmals bewusst geschürt werden, um Men­schen gegeneinander auszuspielen, um Bevölkerungsgruppen gegeneinander auszu­spielen; Menschen, die geringer verdienen, mehr verdienen, immer unter dem Begriff – mittlerweile ganz bewusst auch von der abgewählten türkis-blauen Bundesregierung verwendet – der sogenannten Leistungsträgerinnen und Leistungsträger, die belohnt werden sollen.

Am Beispiel der Parteispenden haben wir gesehen, wie notwendig Transparenz ist. Wird öffentlich und nachvollziehbar, wer große Summen wo investiert, sind manche Gesetzesinitiativen für die Menschen in unserem Land leicht erklärbar, und es wird für sie verständlicher, wieso manche Entscheidungen getroffen werden – Stichwort: 12-Stunden-Tag und Steuererleichterungen für die Großindustrie. Es ist also gut und wichtig, im Umgang mit öffentlichen Geldern Förderungen und Spenden transparent zu machen.

Was die vorliegende Novelle der Transparenzdatenbank angeht, ist diese für mich nicht zufriedenstellend, denn sie wird keine entscheidenden Verbesserungen bringen – unter Umständen sogar Verschlechterungen. Die Schwächen dieser Novelle sind zahlreich.

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Verwaltungsaufwand steigen wird. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass im Vorfeld nicht mit allen Bundesländern der Dialog geführt wurde. Ich erinnere an Pressemeldungen von vor wenigen Wochen, als der ehemalige Finanzminister Löger mit seinen Parteikollegen der ÖVP Tirol, Lan­deshauptmann Platter, der ÖVP Vorarlberg und der ÖVP Salzburg zusammentraf. Er hat sich mit diesen Landeshauptleuten sehr medienwirksam und fast provokant prä­sentiert, um zu betonen: Die Einigung ist da. – Das Land besteht aber nicht nur aus sechs schwarzen Bundesländern, und es ist wichtig für den Dialog und für die Ent­wicklung der Demokratie, dass man alle Ländervertreter, egal, welcher Couleur, mit­nimmt, mit ihnen darüber redet, wo die Stärken, wo die Schwächen sind.

Was mich noch irritiert, ist: Wir reden zwar alle von freiwilliger Mitteilung von Daten, aber wir wissen doch auch: Wenn besondere Interessen im Vordergrund stehen, wird die Freiwilligkeit hintangehalten. Wie effektiv ist so ein Gesetz, wenn man die Daten­bank nur freiwillig befüllt und keine klare gesetzliche Regelung da ist?

Weiters möchte ich zu den Agrarunternehmen und sonstigen Unternehmen erwähnen: Sehr geehrte Damen und Herren, keine Frage, mir ist die Agrarwirtschaft sehr wichtig, mir sind Unternehmerinnen und Unternehmer sehr wichtig, aber es braucht auch da Transparenz, es braucht auch da das Parlament, und im Parlament gehört be­schlossen, welche Materien da hineinfließen sollten – und nicht nur die Lohnsteu­er­pflichtigen, sondern wirklich alle, ob sie selbstständig sind, freiberuflich sind, Unterneh­mer, Kleinunternehmer oder größere Unternehmungen!

Was die Datenauswertung betrifft: Es darf nicht sein, dass das Finanzministerium alleine darüber entscheidet, welche Daten in diese Förderdatenbank hineingehören und welche nicht. Es ist wichtig, dass wir, die gewählten Vertreterinnen und Vertreter, darüber beraten, entscheiden und das festsetzen. Das ist ein Teil der Transparenz.

Wenn das verbessert wird, glaube ich, werden wir alle mitgehen. Da dieses Gesetz aber dermaßen mangelhaft ist, können wir nicht mitgehen, und ich würde appellieren, dass wir das wirklich transparent gestalten, seinem Namen gerecht werden und es beschließen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.07



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 124

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.


14.07.15

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Herr Bundesminister für Verteidigung! Ja, Herr Matznetter hat es vorhin schon ange­schnitten: Vor rund 9,5 Jahren war es so weit, als bei einer Regierungsklausur der damalige Finanzminister vor die Presse getreten ist und gesagt hat: Ab heute, ab dem 2. März 2010, setzen wir ein klares Signal für mehr Transparenz bei staatlichen För­derungen und Sozialtransfers – bessere Übersicht für Transfers staatlicher Förderun­gen und Sozialleistungen hat er gemeint, also eine neue Grundlage zwischen Bund und Ländern. Da war die Freude bei allen groß, glaube ich, nur war das von relativ kurzer Lebensdauer, weil dann die Landeshauptleutekonferenz kam, die sogenannte Schattenregierung, und einmal in diesen Bambusstrauch hineingeblasen hat – und umgefallen sind sie, geknickt sind sie wie Einser.

Mir geht es darum: Was passierte in diesen 9,5 Jahren? – Das Wifo hat nämlich 2010 errechnet, dass mit einer Transparenzdatenbank, mit dieser klaren Vorgabe, wie sie hätte befüllt werden sollen, 6 Milliarden Euro an Doppelförderungen, an Doppel­gleisig­keiten eingespart werden könnten. Wie auch Schelling immer wieder gesagt hat – und das ist der Nachnachnachfolger von Pröll gewesen –: Wir leben in einem Land, in dem jeder für etwas zuständig ist, aber keiner für etwas verantwortlich.

Der Spendierföderalismus ist eingezogen, und da denke ich: Wenn das 6 Milliarden Euro sind – und ich könnte das jetzt hochrechnen –, würden sich zwei große, ver­sprochene Steuerreformen ausgehen, in der Höhe, wie Staatssekretär Fuchs es damals mit 14 Milliarden Euro mindestens angekündigt hat. Da würde sich noch mehr ausgehen. Da würde sich die Abschaffung der kalten Progression ganz locker ausgehen, da würden sich aber auch Bildungsreformen ausgehen.

Das alles ist nicht passiert, und dann kommt es noch dazu, dass vor Kurzem Altfinanz­minister Löger mit dem Landeshauptmann von Salzburg und mit dem Landeshaupt­mann von Tirol vor die Presse getreten ist und gesagt hat: Sie füllen das jetzt an, auf freiwilliger Basis.

Diese Transparenzdatenbank kann nur funktionieren, wenn es einen klaren Sanktions­mechanismus gibt. Diese Transparenzdatenbank kann nie und nimmer auf Basis von Freiwilligkeit funktionieren, wenn wir mit dieser Organisation, mit dieser Staatsorgani­sation, mit diesem Spendierföderalismus so weitermachen. Wir haben keine klare Offenheit, wie mit den Geldern umgegangen wird. Das ist in Salzburg so, das ist auch der Kampf, das Match zwischen dem Bund und den Ländern. „Addendum“ hat vor Kurzem auch in seiner Recherche klar dargelegt, dass die Gemeinden sagen: Unsere Finanzen gehen euch überhaupt nichts an! Ihr könnt euch brausen gehen!, haben sie wortwörtlich zu Ihnen gesagt.

Ich finde das einen Frevel, wenn es um mein Steuergeld, wenn es um das Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger geht. Das ist nämlich das, womit die Parteien, die Bürger­meister, die Landeshauptleute um sich schmeißen. Das sind diese Doppelförderungen. Ich erinnere nur daran: 2015 gab es in Österreich 33 Fördermodelle für E-Mobilität. Deutschland, das zehnmal größer ist, hat nur drei Modelle. Neben dem Verwaltungs­aufwand gibt es natürlich auch verschiedene Modelle der doppelgleisigen Förderung.

Jetzt komme ich noch zu einem Thema, weil Kollegin Yildirim gesagt hat, das sei nur an die ÖVP-regierten Bundesländer kommuniziert worden. – Nein, und den Vogel da­bei hat mit Sicherheit Kärnten abgeschossen, Herr Kollege Linder, und ich lese Ihnen gleich die Stellungnahme vor, denn das ist nicht nur mehr ein Spatz, das ist ein Rie-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 125

senvogel, das ist ein Geier, eigentlich ein Pleitegeier, denn etwas anderes kann es nicht sein.

In der Novelle fordern wir von den Ländern, dass sie den Status der Förderung angeben; dazu gibt es vier Möglichkeiten: erstens: „beantragt“, zweitens: „abgelehnt“, drittens: „zurückgezogen“, viertens: „abgerechnet“ – vier Möglichkeiten. Es gibt immer wieder auch die Schlagwörter von Digitalisierung et cetera; vier Möglichkeiten gibt es da: „beantragt“, „abgelehnt“, „zurückgezogen“, „abgerechnet“.

Das scheint auf den ersten Blick wirklich machbar, und dann gibt es die Stellungnahme der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 – Landesamtsdirektion, Verfassungsdienst, ich zitiere –: „Zum vorgeschlagenen § 25 Abs. 1 Z 3a wird festgehalten, dass die A­ngabe des aktuellen Bearbeitungsstandes mit dem jeweiligen Status ,beantragt‘, ,abge­lehnt‘, ,zurückgezogen‘ und ‚abgerechnet‘ [...] technisch nicht umsetzbar ist.“

Also die Chinesen landen – das habe ich eh schon einmal gesagt – auf der Rückseite des Mondes; die Kärntner kriegen es technisch nicht hin. (Beifall bei den NEOS.)

Entweder ist das mit Absicht - - (Zwischenruf des Abg. Linder.) – Ja, ja, auch, aber die Kärntner, weil Sie das letzte Mal schon - - (Abg. Linder: Ihr in Salzburg seid in der Regierung! Das ist ein Unterschied!) – Na ja, die Kärntner sind es auch (Abg. Linder: Aber wir nicht!), und apropos: Wir in Salzburg haben im Regierungsprogramm darauf gepocht, dass das hineinkommt. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Linder.) Sie haben sich das letzte Mal darüber aufgeregt. Also das heißt, entweder die Kärntner kriegen es geistig nicht hin, oder sie machen es mit Absicht. Ich befürchte ja Zweites, denn ich glaube, die Kärntner sind wirklich gescheite Leute, sie wollen es nur nicht.

Und das ist genau das: Wir wollen keine Transparenz darüber, wie wir die Gelder verteilen. Wir wollen keine Transparenz bei den Sportvereinen et cetera, bei denen ein schwarzer und ein roter Bürgermeister darum kämpfen, dass der Asvö und die Askö und die Union irgendetwas kriegen. So läuft es in diesem Land, und das sind unsere 60 Milliarden Euro, die uns seit 2010 weggenommen wurden, die uns nicht in den Säckeln, bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern geblieben sind, wo wir im Sinne der kalten Progression auch immer wieder noch mehr geschröpft werden. Darüber rege ich mich auf, weil die Länder nicht bereit sind, hier mitzumachen.

Ich appelliere noch einmal oder ich zitiere noch einmal Schelling: Wir leben in einem Land, in dem jeder für etwas zuständig ist, nur keiner für etwas verantwortlich. – Wie viele ÖVP-Finanzminister haben wir bis jetzt gebraucht, damit wir draufkommen, dass das ohne Sanktionsmechanismus nie und nimmer funktionieren kann?! – Wenn es um mein Steuergeld geht, rege ich mich furchtbar auf. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Meinl-Reisinger: Bravo!)

14.14


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete Margreiter gelangt nun zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.14.31

Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben schon viel gehört und auch aus meiner Sicht ist die Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes, um es ganz klar und deutlich zu sagen, ein Schuss ins Knie. Ich glaube, dass hier wirklich eine Chance vertan worden ist.

Kollege Schellhorn, wenn Sie ansprechen, dass Kärnten und auch andere rote Bun­desländer nicht einmelden, dann frage ich mich: Was macht es wirklich für einen Sinn, wenn es keine Verpflichtung gibt? Auch wir wollen diese Verpflichtung (Zwischenruf


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 126

des Abg. Hanger), insofern sind wir sehr wohl für Transparenz, so viel eben dazu, aber ich sage Ihnen, warum ich meine, dass es mangelhaft ist.

Erstens: Es soll künftig statt des Gesetzgebers das Finanzministerium per Verordnung definieren, was eine Steuerförderung überhaupt ist.

Zweitens: Ebenso kritisieren wir die Verarbeitung der Daten durch das BMF und die Überlassung an Dritte, und deshalb werde ich auch am Ende meiner Rede einen Abänderungsantrag einbringen, wonach nämlich die Überlassung der Daten in anonymisierter Form an Dritte dahin gehend präzisiert wird, dass die Weitergabe nur für wissenschaftliche Zwecke erfolgen darf, und es soll so einen gleichen Zugang für alle geben. Das muss auch geregelt werden, und aus unserer Sicht wäre es auch noch gut, wenn die Statistik Austria Auswertungen zu Steuerungszwecken machen würde.

Drittens: Es liegt kein gebietskörperschaftsübergreifendes Gesamtkonzept vor. Es gibt also keine rechtlich verbindliche, vollumfängliche Einbindung der Gebietskör­per­schaf­ten, und so lassen sich eben auch Doppelfinanzierungen nicht identifizieren, anders als Sie, Kollege Ofenauer, gemeint haben, und genau das soll doch der Punkt dieser Transparenzdatenbank sein. Das ist eigentlich die Grundlage dafür, wie ich meine.

Viertens: Es werden zentrale Bereiche wie Vermögen, Pauschalierungen ausge­klam­mert.

Fünftens: Es gibt – wir haben es gehört – enorme, wirklich enorme bürokratische Hürden und auch einen sehr hohen Verwaltungsaufwand. Und es gibt noch immer keine Kosten-Nutzen-Analyse. Warum?, frage ich mich nach dieser langen Zeit. Hinzu kommt, dass die Länder damals im Rahmen des letzten Finanzausgleichs beträchtliche Mittel vonseiten des Bundes zwecks Abdeckung der Kosten erhalten haben; für die Gemeinden – und es gibt da schon zahlreiche Proteste –, die sich bereit erklärt haben, einzumelden, sind allerdings keine Mittel vorgesehen.

Sechstens: Die Datenschutzbehörde kritisiert eben, dass mit Änderung in § 32 durch den Entfall der Leseberechtigung nach der Leistungskategorisierung eine wesentliche Schranke zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten beseitigt wird.

Es gibt aber auch einen positiven Punkt, den möchte ich wirklich klar hervorheben, nämlich dass die Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände als Leistungsemp­fänger aufgenommen werden, allerdings gibt es, wie gesagt, keine gesetzliche Ver­pflich­tung.

Abschließend bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Doris Margreiter, Karlheinz Kopf, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolle­ginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (626 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (626 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Transparenz­datenbankgesetz 2012 geändert wird, wird wie folgt geändert:

1. Z 26 lautet:

„26. Im § 34 wird dem neuen Abs. 1 der folgende Abs. 2 angefügt:

,(2) Zur Erfüllung der Zwecke nach § 2 hat der Bundesminister für Finanzen die in der Transparenzdatenbank gespeicherten sowie durch Abfrage von bestehenden Datenbanken zu ermittelnden Daten zu verarbeiten und in anonymisierter Form an


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 127

fachlich geeignete Personen oder wissenschaftliche Einrichtungen für wissenschaft­liche Zwecke nach Vereinbarung der konkreten Anwendungsbereiche zu übermitteln. Der Bundesminister für Finanzen ist berechtigt, diese Daten in anonymisierter Form an jene Stellen und Gebietskörperschaften zu übermitteln, die Leistungsmitteilungen in die Transparenzdatenbank einmelden. Die vom Bundesminister für Finanzen in anonymi­sierter Form übermittelten Daten, die Empfänger dieser Daten sowie die Zwecke, zu denen die Übermittlung an Dritte erfolgt ist, sind am Transparenzportal zu veröffent­lichen.“

*****

Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.18

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Doris Margreiter, Karlheinz Kopf, MMag. DDr. Hubert Fuchs

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage (626 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Transparenz­datenbankgesetz 2012 geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

die Regierungsvorlage (626 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Transparenz­datenbankgesetz 2012 geändert wird, wird wie folgt geändert:

1. Z 26 lautet:

„26. Im § 34 wird dem neuen Abs. 1 der folgende Abs. 2 angefügt:

„(2) Zur Erfüllung der Zwecke nach § 2 hat der Bundesminister für Finanzen die in der Transparenzdatenbank gespeicherten sowie durch Abfrage von bestehenden Daten­banken zu ermittelnden Daten zu verarbeiten und in anonymisierter Form an fachlich geeignete Personen oder wissenschaftliche Einrichtungen für wissenschaftliche Zwecke nach Vereinbarung der konkreten Anwendungsbereiche zu übermitteln. Der Bundesminister für Finanzen ist berechtigt, diese Daten in anonymisierter Form an jene Stellen und Gebietskörperschaften zu übermitteln, die Leistungsmitteilungen in die Transparenzdatenbank einmelden. Die vom Bundesminister für Finanzen in anonymi­sierter Form übermittelten Daten, die Empfänger dieser Daten sowie die Zwecke, zu denen die Übermittlung an Dritte erfolgt ist, sind am Transparenzportal zu veröffent­lichen.“

Begründung

Zu Z 1:

Die Möglichkeit des BMF die Daten aus der Transparenzdatenbank in anonymisierter Form an Dritte zu übermitteln, soll dahingehend präzisiert werden, dass dies ver­pflichtend vorgesehen wird, allerdings mit der Einschränkung für wissenschaftliche Zwecke. Es soll gleicher Zugang für alle wissenschaftlichen Einrichtungen bei voller Transparenz bezüglich Verwendung der Daten und der Ergebnisse gelten. Eine Berechtigung des Bundesministers für Finanzen soll hinsichtlich der Übermittlung an


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 128

jene Gebietskörperschaften und Stellen bestehen, die Leistungsmitteilungen in die Transparenzdatenbank einmelden.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Antrag wurde ordnungsge­mäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lindinger. – Bitte.


14.19.02

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mit­glieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherin­nen und Zuseher! Kurz zur Kollegin Yildirim: Sie haben die Agrarzahlungen ange­sprochen und haben damit die Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft gemeint. Da geht es um Transparenz und ich habe mir das jetzt selbst angeschaut: Unter dem Link www.transparenzdatenbank.at ist ganz klar ersichtlich, welcher Landwirt, welche Bäuerin wie viel Förderung bekommt. Also da ist die Landwirtschaft Transparenz­vorreiter. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes: Heuer feiern wir ja ein Jubiläum, und zwar zehn Jahre Transparenzdatenbank. Das Jahr 2009 – es wurde schon ange­sprochen – brachte den Startschuss unter dem damaligen Finanzminister Josef Pröll. In seiner Rede vom 14. Oktober 2009 mit dem Titel Projekt Österreich schlug er ein sogenanntes Transferkonto für jeden Haushalt vor. Dieses sollte ausweisen, welche Unterstützungen jeder Haushalt bezieht. Monate später hat die damalige Bundes­regierung die Transparenzdatenbank, wie wir sie heute kennen, beschlossen.

Mit der vorliegenden Novelle soll das Potenzial der Transparenzdatenbank noch stärker ausgeschöpft werden, um so den Zielen und Zwecken der Transparenz­daten­bank noch erfolgreicher entsprechen zu können.

Der wirtschaftliche, effiziente und effektive Einsatz öffentlicher Mittel ist für den Staats­haushalt von entscheidender Bedeutung, wobei die Transparenzdatenbank im Hinblick auf ein effizientes Förderwesen als wichtiges Instrument fungiert. Wichtig sind uns die Kontrolle und Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die weitere Erhöhung der Transparenz.

Die Politik hat den Auftrag, sorgsam mit Steuergeld umzugehen, und zwar in allen Bereichen, sei es auf Bundesebene, Landesebene oder auch in den Gemeinden. Als Oberösterreicher ist es für mich sehr erfreulich, dass Oberösterreich als erstes Bundesland gemeinsam mit Niederösterreich die Daten freiwillig über das verpflich­tende Maß hinaus einmeldet.

Auch die westlichen Bundesländer – wir haben es heute schon gehört: Vorarlberg, Tirol, Salzburg, auch die Steiermark – haben sich zu mehr Transparenz bereit erklärt. Es gibt aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch Bundesländer, die sich der Offenlegung ihrer Daten im Bereich der Förderungen verwehren: das Burgenland, Kärnten und die Bundeshauptstadt Wien.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was haben diese drei Bundesländer gemeinsam? – Sie alle werden ganz zufällig von roten Landeshauptleuten geführt. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, predigen Transparenz und Nachvollziehbarkeit, und was machen Ihre Landeshauptleute? Sie verweigern die Meldungen an den Bund, die die Transparenz erhöhen würden. Alle Bundesländer wollen Förderungen, diese drei rot geführten Bundesländer sind jedoch nicht bereit, bekannt zu geben, wer die Förderungen bezieht. Steckt da Parteitaktik dahinter?


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 129

In der heute zu beschließenden Novelle sind auch weitere Verbesserungen betreffend Einmeldungen ins System enthalten. Derzeit müssen Einmeldungen ins System erst zum Zeitpunkt der Auszahlung erfolgen. Mit dem heutigen Beschluss werden die Meldungen an die Datenbank schon an die Gewährung der Förderung gekoppelt. Das bringt eine wesentliche Verbesserung des Informationsgehaltes, vor allem für die abfrageberechtigten Förderungsstellen. Zusätzlich ist es nun möglich, dass in den Be­arbeitungsstand eines Förderantrages eingesehen wird.

Mit dieser Novelle werden Kritikpunkte, die in der gemeinsamen Analyse mit den Ländern zur Transparenzdatenbank aufgeworfen wurden, beseitigt sowie zahlreiche Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt.

Ein großer Dank gilt allen Beteiligten unter dem damaligen Finanzminister Löger und dem jetzigen Finanzminister Müller, die darin eingebunden waren – im Sinne der Transparenz, im Sinne des sparsamen Umgangs mit dem Steuergeld, im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher, die es verdient haben, zu wissen, was mit ihrem Steuergeld passiert. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.23


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bösch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.24.12

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Minister! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Plessl, Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert“einbringen.

Warum ich das bei diesem Tagesordnungspunkt tue, möchte ich Ihnen erläutern: Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen. Die Sicherung der Tragfähigkeit und der Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik. Öster­reich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik, die Spielräume für entsprechende Schwerpunktsetzungen erlaubt.

Eine solche Schwerpunktsetzung, die nicht zuletzt verfassungsrechtlich geboten ist, ist unserer Ansicht nach die Sicherstellung einer ausreichenden budgetären Ausstattung des österreichischen Bundesheeres.

Die Abgeordneten Plessl und Bösch stellen deshalb folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rudolf Plessl, Dr. Reinhard Bösch, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militä­rischen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, das Ziel der Fortschreibung des Aufwärtstrends der letzten Jahre beim Bundesheer im Sinne des Allparteienantrages vom November 2015, weiterverfolgt und eine budgetäre Ausstattung in der Höhe von 2,6 Mrd für das Jahr 2020 – dies auf Basis des BFRG zuzüglich der bereits geneh­migten bzw. in Umsetzung befindlichen Sonderinvestitionspakete ‚Hubschrauber und Mobilität‘, und 3 Mrd für das Jahr 2021 vorgesehen wird.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 130

In den weiteren Jahren sind die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten.

Große Beschaffungsvorhaben, wie zum Beispiel Flugzeuge für die Luftraum­über­wachung, sind durch weitere Investitionspakete zusätzlich zum Regelbudget abzu­decken.“

*****

(Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, wir bringen diesen Antrag getrieben von der Verantwortung für das Land ein. Er soll eine Weiterentwicklung des damals überparteilich und ein­stimmig beschlossenen Antrages aus dem Jahre 2015 sein. Dieser Antrag hatte zur Folge, dass ab dem Jahre 2016, ab dem Wechsel der Ministerschaft zu Bundes­minister Doskozil, ein Richtungswechsel in der Entwicklung des österreichischen Bundesheeres festzustellen war: der Beginn eines Wiederaufbaus von Strukturen, die notwendig sind.

Im Jahre 2017 hat Bundesminister Mario Kunasek dieses Amt übernommen und sich konsequent darangemacht, diese Entwicklung weiterzuführen. Wir haben das auch in den Regierungsverhandlungen mit dem damaligen Regierungspartner ÖVP festge­halten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben damals festgehalten, dass wir im Laufe der damals bis 2022 in Aussicht gestandenen Legislaturperiode das Regelbudget des österreichischen Bundesheeres jährlich um 200 bis 300 Millionen Euro verstärken sollen, damit wir am Ende der Legislaturperiode – das wäre im Jahr 2022 gewesen – die 3-Milliarden-Grenze deutlich überschreiten würden.

Das war der Plan eines kontinuierlichen Wiederaufbaus des österreichischen Bundes­heeres, den wir für notwendig erachtet haben, aber an den sich der Koalitionspartner leider nicht gehalten hat. Mario Kunasek musste im Jahre 2017 mit aller Kraft für die Budgetjahre 2018 und 2019 181 Millionen Euro erkämpfen, um nicht einen Rückgang des Wiederaufbaus zuzulassen. Mario Kunasek hat in weiterer Folge das 400-Millionen-Paket erkämpft, das sicherstellen soll, dass die Hubschrauberflotte, die ausgemustert werden müssen wird, ersetzt wird und dass wir in Bezug auf die Mobilität des österreichischen Bundesheeres endlich einen Schritt nach vorne machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben diese Situation mit Bundesminister Starlinger gemeinsam mit den Wehr­sprechern von vier Parteien – die Liste JETZT hat bei dieser Besprechung gefehlt – besprochen. Wir haben dort auch vereinbart, dass wir uns bemühen werden, hier einen Entschließungsantrag auf die Beine zu stellen, um dem österreichischen Bundesheer noch vor dem Sommer die notwendigen Signale mitzugeben, sodass es in der Lage sein wird, auch im Herbst nach den Wahlen, nach der Bildung einer neuen Regierung diesen Aufwärtstrend weiterzuführen.

Wir haben diesen Entschließungsantrag zwischen SPÖ und FPÖ verhandelt. Den Text, der heute hier zu Abstimmung kommen wird, habe ich Ihnen vorgelesen. Wir haben diesen Text gestern mit der ÖVP und mit den NEOS weiterverhandelt. Wir haben uns mit der ÖVP eigentlich auf einen Budgetpfad geeinigt gehabt, der für mich einleuchtend war, weil wir diesen ja schon in den Regierungsverhandlungen vereinbart hatten.

Es war für mich also nicht notwendig, da eine Überraschung mitzuteilen, sondern das war alles schon ausverhandelt. Ich habe mich darüber gefreut, dass sich die ÖVP


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 131

daran erinnert und daran halten wird, das auch weiter mit uns fortzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Leider Gottes ist die ÖVP aus diesem Antrag ausgestiegen. (Abg. Krist: So sind sie! Weiterer Ruf bei der SPÖ: Das kennen wir!) Sie argumentieren damit, dass sie grundsätzlich nicht Budgetzahlen in einem Entschließungsantrag des Nationalrates haben wollen. Gut, ich nehme das zur Kenntnis, ich bedauere es aber. Genauso haben die NEOS argumentiert, auch das nehme ich zur Kenntnis, das ist ihre Grundlinie, ich bedauere es aber auch dort. Von der Liste JETZT haben wir keine Antwort bekommen, nachdem wir ihr den Antrag übermittelt hatten.

Meine Damen und Herren, wir glauben, dass dieser Antrag notwendig ist, weil die Diagnose über den Zustand des österreichischen Bundesheeres unbestritten ist. Wir brauchen keine weiteren Diagnosen, die festhalten, was dort Realität ist, sondern wir brauchen endlich einen Einstieg in eine wirkungsvolle Therapie, und das soll dieser Antrag gewährleisten. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, das österreichische Bundesheer liegt auf der Intensiv­station, weil diesem Körper über Jahre verantwortungslos die Nahrung entzogen worden ist. Es wäre zum einen Teil falsch, jetzt von diesem siechen Körper Glieder abzutrennen und zu amputieren, weil er ja wieder auf die Beine kommen und nach vorwärts wird schreiten müssen. Deshalb sind wir der Ansicht, dass wir den ganzen Körper wieder mit neuem Blut befüllen müssen, damit er stark und gerade dasteht.

Es ist also nicht mehr notwendig, dass wir weitere Diagnosen stellen, es ist auch nicht notwendig, dass wir Weißbücher und so weiter erstellen. Wir haben die Studie des Herrn Generalstabschefs Generals Brieger, die klar erläutert, wie sich die Lage im österreichischen Bundesheer derzeit darstellt, und wir haben auch die öffentlichen Aussagen des ehemaligen Bundesministers Mario Kunasek, der diese schrittweise Erhöhung des Landesverteidigungsbudgets klar angekündigt hat. Das ist besonders bedauerlich, weil Kunasek in den Verhandlungen mit dem damaligen Koalitionspartner ÖVP sehr weit fortgeschritten war und wir eigentlich guter Dinge waren, dass wir in den Verhandlungen über das Budget 2020 und 2021 im Rahmen der Koalition mit der ÖVP einen großen Fortschritt erzielen können.

Durch das Auseinanderbrechen der Regierung ist diese Weiterentwicklung unmöglich geworden, wir müssen praktisch wieder bei null beginnen, und das ist jetzt dieser Antrag, meine Damen und Herren.

Es ist natürlich befremdlich, dass wir als ehemalige Regierungspartei das Regierungs­programm, das wir mit der ÖVP ausgemacht hatten, jetzt mit einer damaligen Oppo­sitionspartei, nämlich der SPÖ, umsetzen müssen. Meine Damen und Herren vor allem von der ÖVP, geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie diesem Antrag zu! Er ist ein Meilenstein, weil in diesem Antrag zum ersten Mal Summen in Bezug auf die bud­getäre Ausstattung des österreichischen Bundesheeres genannt werden. Es werden nicht nur Ankündigungen gemacht, wir reden nicht in Sonntagsreden, was man sollte, sondern es wird eine Mehrheit der österreichischen Volksvertretung heute hier im Nationalrat beschließen, dass klare Summen einzuhalten sind. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Obgleich dieser Entschließungsantrag mit Ende der Legislaturperiode wieder verfallen wird, werden wir nicht lockerlassen, diesen Inhalt auch in der kommenden Legis­laturperiode kraftvoll weiter voranzutreiben. – Ich danke Ihnen sehr. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 132

Antrag

der Abgeordneten Plessl, Dr. Bösch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert.

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 21 Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019

Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen. Die Sicherung der Tragfähigkeit und die Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik. Österreich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik, die Spiel­räume für entsprechende Schwerpunktsetzungen erlaubt. Eine solche Schwerpunkt­setzung, die nicht zuletzt verfassungsrechtlich geboten ist, ist die Sicherstellung einer ausreichenden budgetären Ausstattung des Österreichischen Bundesheeres.

„Mit den derzeitigen finanziellen Mitteln kann das Bundesheer seine Aufgaben nicht verfassungskonform erfüllen. Bereits getätigte Beschaffungs- und Ausstattungsschritte sind bei weitem nicht ausreichend. Die politische Führung trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der notwendigen Ressourcen; eine markante Aufstockung des Regel­budgets ist daher unabdingbar.“ So beschrieb das Präsidium der Parlamen­tarische Bundesheerkommission Abg.z.NR Dr. Bösch, Abg.z.NR Mag. Hammer und Abg.z.NR a.D. Pendl in einer Presseaussendung am 11. Juni 2019 die dramatische Budgetsituation beim Bundesheer.

Trotz der vereinbarten Investitionspakete der letzten Jahre herrscht im Österreichi­schen Bundesheer nach wie vor ein Investitionsrückstau im Bereich militärischer Güter und Kaserneninfrastruktur. Zur Abdeckung der laufend steigenden Personal- und Betriebskosten mussten immer wieder Finanzmittel aus dem Investitionsbereich ver­wendet werden. Dadurch war die erforderliche, rasche Modernisierung und Anpassung der Ausrüstung des Österreichischen Bundesheeres im Hinblick auf das aktuelle Bedrohungsbild nicht möglich. In diesem Zusammenhang wird auf den Bericht des Landesverteidigungsressorts an den Nationalrat aufgrund des Allparteienantrags vom November 2015 verwiesen, welcher im Wesentlichen nach wie vor die aktuelle Situ­ation beschreibt.

Insbesondere erfordern folgende Bereiche zur zukünftigen Sicherstellung der Einsatz­bereitschaft des Österreichischen Bundesheeres dringend weitere Investitionen: per­sönliche (Schutz-)Ausrüstung der Soldaten, geschützte und ungeschützte Mobilität, Kaserneninfrastruktur, Milizausrüstung, IKT- und Cyberbereich, Hubschrauber und Luftraumüberwachung inkl. Fliegerabwehr.

Die Bundesheerkommission hat mehrfach den Zustand von Kasernen, speziell jener, in welchen Grundwehrdiener untergebracht sind, kritisiert. Auch hier ist nicht nur im Sinne der Attraktivierung des Grundwehrdienstes, sondern vor allem zur vernünftigen men­schenwürdigen Unterbringung unserer Soldaten, schnelles Handeln erforderlich. Das Ziel von einem Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) für das Regelbudget wurde schon von der Bundesheerreformkommission unter Dr. Helmut Zilk als unbedingte Notwendigkeit zur Garantie der Sicherheit Österreichs festgehalten.

Der Generalstab hat es in seiner Broschüre „Effektive Landesverteidigung! – Ein Appell“ ganz klar dargestellt:             


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 133

Basierend auf den Entschließungsantrag betreffend „ÖBH 2018“ vom 26. November 2015, welchen alle Parteien unterstützt haben und der vom Nationalrat einstimmig beschlossen wurde und zur nachhaltigen Gewährleistung der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militä­rischen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, das Ziel der Fortschreibung des


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 134

Aufwärtstrends der letzten Jahre beim Bundesheer im Sinne des Allparteienantrags vom November 2015, weiterverfolgt und eine budgetäre Ausstattung in der Höhe von 2,6 Mrd für das Jahr 2020 – dies auf Basis des BFRG zuzüglich der bereits genehmigten bzw. in Umsetzung befindlichen Sonderinvestitionspakete „Hubschrauber und Mobilität“, und 3 Mrd für das Jahr 2021 vorgesehen wird.

In den weiteren Jahren sind die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten.

Große Beschaffungsvorhaben, wie zum Beispiel Flugzeuge für die Luftraum­über­wachung, sind durch weitere Investitionspakete zusätzlich zum Regelbudget abzudecken.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag ist ordnungs­gemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.


14.34.39

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr verehrte Damen und Herren! Wenn Sie jetzt auch ein bisschen verwirrt sind, worum es heute eigentlich geht: Es geht durchaus um die Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes. Ich glaube, das war jetzt bei meinem Vorredner nicht ganz klar ersichtlich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mitglieder der Bun­desregierung! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Nützen Sie bitte Ihre Fantasie und stellen Sie sich Folgendes vor: Jemand geht in stockfinsterer Nacht in einen Garten, er weiß nicht, wie groß der Garten ist, er weiß auch nicht, wo die Blumen­beete oder die Gemüsebeete sind. Dieser Jemand hat aber eine ganz, ganz große Gießkanne gefüllt mit Wasser mit, und das schüttet er halt irgendwo so herum, wo er eben gerade hinkommt, und er weiß natürlich auch nicht, wo das Wasser ankommt und ob es dort ankommt, wo es eigentlich gebraucht werden würde.

Dieser Jemand, meine Damen und Herren, nennt sich österreichische Förderpolitik: ohne Plan, ohne Datengrundlage und auch nicht mit einer Kontrolle, ob es auch wirklich wirkt, ob irgendetwas zum Wachsen gebracht wurde.

Schauen wir uns also die Zahlen an: Mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr gibt der Bund für Förderungen aus, und das, meine Damen und Herren, ist vorsichtig geschätzt, denn es kommt ja auch immer darauf an, wie man Förderungen definiert. Wenn man sich das Gesamtfördervolumen für alle Gebietskörperschaften anschaut, ist es wahrscheinlich eher in der Nähe von 30 Milliarden Euro, und ich sage hier ganz bewusst wahrscheinlich, denn: Nix Genaues weiß man ja nicht.

Bund, Länder und Gemeinden, alle fördern fröhlich drauflos, die Ebenen sprechen nicht miteinander. Es macht jeder das, was er will, es ist vollkommen unkoordiniert, es wird irgendwo ausgemacht, aber man spricht ja auch nicht darüber, man macht ja auch die Tür hinter sich zu.

Die Konsequenz dieser eifersüchtigen Heimlichtuerei ist auch klar, meine Damen und Herren: Wir wissen nicht, wer wann wie viel Förderung wofür bekommt, und man weiß natürlich auch nicht, ob das Geld, das eingesetzt wird – wir sprechen von 30 Milliarden Euro –, auch wirkt. Das macht natürlich Tür und Tor für Doppel- und Dreifach­för­derungen auf.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 135

Dieses völlig intransparente Gießkannensystem hat leider jahrzehntelange Tradition in Österreich, und genau deshalb sagen wir NEOS schon vom Tag eins, seit wir im Jahr 2013 in dieses Parlament eingezogen sind, dass man eine Transparenz­daten­bank braucht, die diesen Namen auch wirklich verdient. (Beifall bei den NEOS.)

Wir fordern, dass nicht nur der Bund, sondern auch alle Länder und alle Gemeinden die Daten richtig einmelden, und wer das nicht tut – mein Kollege Sepp Schellhorn hat es schon ausgeführt –, soll mit Sanktionen rechnen. Es gibt ja auch die Mittel dazu: Wir hätten ja auch einen Finanzausgleich.

Immer wenn wir dieses Thema bisher angesprochen haben, hat es aber sofort geheißen: Ja, das ist eh eine Superidee, ja, wir machen das eh!, aber bis jetzt sind es leider nur Lippenbekenntnisse – Lippenbekenntnisse von vielen verschiedenen Lippen, also von verschiedenen Finanzministern, die wir erleben durften.

Man soll sich aber auch auf das Positive konzentrieren. Ein bisschen Bewegung ist in letzter Zeit ja hineingekommen: Oberösterreich meldet einen Teil ein – nicht alles, aber sehr viel –, Niederösterreich hat angefangen, und auch in Salzburg haben wir es in das Regierungsabkommen hineinverhandelt, dass es zur Befüllung der Datenbank kommt. Wien, Kärnten und das Burgenland sind ein anderes Thema, das haben wir heute schon gehört, die blockieren, aber ja, es gibt einen langsamen Weg der Besserung bei den Ländern.

Wo es aber noch ganz finster ausschaut, meine Damen und Herren, das ist in den Gemeinden. Die Datenqualität der Gemeinden – das müssen Sie sich wirklich vor­stellen! – sieht laut einem Rechnungshofbericht, der sehr aktuell ist, so aus, dass die Fehlerquote mehr als 70 Prozent beträgt. Mehr als 70 Prozent der Gemeindedaten, die angegeben werden, sind fehlerhaft! Und da werden wie in der digitalen Steinzeit Excelfiles in der Gegend herumgeschickt – so funktioniert das!

Stellen Sie sich einmal vor, Sie sind in einem ATX-Konzern, Sie haben ein Tochter­unternehmen, und Sie geben die Zahlen für Ihr Tochterunternehmen so an: Da werden Sie die Finanzpolizei aber direkt vor der Tür haben, und zwar direttissima und natürlich auch zu Recht, denn so geht es ja nicht. Und dann gipfelt das Ganze noch in einer vollkommenen Absurdität, nämlich dass niemand weiß, wie eigentlich der öffentliche Schuldenstand der Gemeinden ist.

Bis zu 54 Prozent der Meldungen sind unterschiedlich. Ein brutal schönes Beispiel ist Niederösterreich: Die Statistik Austria glaubt, dass der Schuldenstand der Gemeinden in Niederösterreich bei 1,8 Milliarden Euro liegt, das BMF glaubt 1,2 Milliarden Euro, Genaueres weiß man einfach nicht, und das ist aus meiner Sicht, wenn man sich die Datenqualität anschaut, auch kein Wunder.

Daher zusammenfassend: Wir werden diese Novelle unterstützen, das ist ein Schritt in die richtige Richtung, man bewegt sich da, aber wir werden natürlich auch ganz massiv in den Bundesländern für mehr Transparenz eintreten, denn es braucht ja noch weitere Schritte.

Um eine echte Transparenzdatenbank zu schaffen, die ihren Namen auch verdient, brauchen wir aber auch die Unterstützung von allen anderen Parteien in diesem Haus, weil es sonst nicht funktionieren wird. Wir würden Sie bitten und wir haben es heute auch schon gehört – unsere Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger hat es großartig gesagt: Transparenz ist das beste Desinfektionsmittel –, lassen Sie uns das tun, geben Sie sich einen Ruck und machen Sie ernsthaft mit! – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS.)

14.39


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Hammer gelangt nun zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 136

14.40.06

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Meine Vorredner haben es schon gesagt: Für uns waren und sind das Thema Transparenz, was öffentliche Förderungen betrifft, und eine nachhaltige Budget- und Finanzpolitik ganz essenziell. Darum waren wir ja nicht nur die Erfinder dieser Transparenzdatenbank, sondern haben uns in den letzten Jahren auch intensiv dafür eingesetzt, dass sie mit Leben erfüllt wird, dass sie die Zwecke, die man damit erreichen will, auch ent­sprechend erfüllt. Mit der heutigen Novellierung gehen wir noch einen Schritt weiter.

Ich darf genauso wie mein Kollege Bösch den Konnex zur Planbarkeit und zur Transparenz und zur Weiterentwicklung des Budgets der Landesverteidigung nutzen. Ich darf aber vorweg, bevor ich inhaltlich zu einem Entschließungsantrag komme, den wir einbringen, vielleicht noch einiges klarstellen, was das Prozedere betrifft. Ja, es ist grundsätzlich so, dass die budgetäre Situation des österreichischen Bundesheers schwierig und angespannt ist. Das ist keine Frage, wir kennen das aus dem Bericht des Generalstabs und auch aus anderen Berichten und Darstellungen.

Ich möchte aber schon zum Kern der Sache kommen, dazu, warum die Budget­situation so prekär ist, wie sie derzeit ist. Wir haben ein Budget für 2019 und wir hätten im Bundesfinanzrahmen, der für 2020 gültig ist, ein besseres gehabt. Der Aus­gangspunkt ist – und das haben wir heute schon öfters gesagt – das Ibizavideo, die Zerstörung der Bundesregierung durch Vertreter der Freiheitlichen Partei. (Rufe bei der FPÖ: Kurz! – Abg. Schimanek: Sebastian Kurz! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das hat schlussendlich dazu geführt, dass wir keine Bundesregierung mehr haben, und daher wird das Budget 2019 mit Zwölftelregelung fortgeschrieben. (Beifall bei der ÖVP.) Daher fehlt dem österreichischen Bundesheer 2020 viel Geld. Dafür tragen die Parteien die Verantwortung, die die Bundesregierung abgewählt haben, zuvorderst SPÖ und FPÖ. Und jetzt zu jammern, ist etwas scheinheilig. (Beifall bei der ÖVP.)

Für uns ist immer klar - -


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter! Ich ersuche Sie, das Wort „scheinheilig“ zurückzunehmen.


Abgeordneter Mag. Michael Hammer (fortsetzend): Ich nehme das Wort „schein­heilig“ zurück. (Ruf bei der FPÖ: Und beende die Rede gleich! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Krainer.) Es ist aber so, wie es sich darstellt.

Ich darf aber schon eines anmerken und zu unserem Entschließungsantrag sagen: Für uns ist eine nachhaltige Budgetpolitik immer besonders wesentlich. Was wir wirklich wollen, sind die Planbarkeit und die Sicherheit für das österreichische Bundesheer. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Jetzt könnte man es sich relativ einfach machen und konkrete Budgetzahlen hineinschreiben. Uns geht es aber darum, einen Weg zuzusagen und aufzuzeichnen, den wir in nächster Zeit auch umsetzen und der dem Bundesheer auch die entsprechende Sicherheit gibt.

Wir haben bei dem Gespräch mit den Wehrsprechern, das schon erwähnt worden ist – und das war ein sehr gutes Gespräch –, mit dem Bundesminister ausgemacht, dass wir einen Zustandsbericht in den Landesverteidigungsausschuss bringen und uns dann gemeinsam darum bemühen, einen Entschließungsantrag einzubringen. Ich sage jetzt schon dazu: Das, was SPÖ und FPÖ diesbezüglich gemacht haben, ist nicht das Bemühen darum, einen gemeinsamen Entschließungsantrag zustande zu bringen, sondern sie haben sich einen ausgepackelt und haben uns in weiterer Folge einge­bunden. Das ist aber unter der Decke passiert, nicht so offensichtlich wie in Tirol, wo sich der SPÖ- und der FPÖ-Vorsitzende öffentlich für das Bundesheer committet ha­ben. Da ist die Intention also klar: eine rot-blaue Koalition, man wollte uns gar nicht


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 137

dabei haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kassegger: Wischiwaschi! – Weitere Zwi­schenrufe bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Worum geht es uns in unserem Entschließungsantrag? – Wie gesagt, wir wollen die entsprechende Planbarkeit und Sicherheit für das österreichische Bundesherr. Wir wollen, dass Entscheidungs- und Betrachtungsgrundlagen erstellt werden, damit man das in einer nächsten Periode konkret umsetzen kann. Wir wollen auch eine klare Dotierung und eine Darstellung der Notwendigkeiten: Was ist notwendig für Personal? Was ist für notwendig für den Betrieb? Und: In welchen Etappen wollen wir gewisse Investitionen durchführen, damit wir den Investitionsrückstau abbauen können, damit wir weiter in die Infrastruktur investieren können? (Zwischenruf des Abg. Höbart.)

In unserem Antrag, den ich einbringen darf, ist enthalten: dass diese Entscheidungs­grundlagen aufgestellt werden; dass wir den Investitionsrückstau stufenweise abbauen können; eine nachhaltige, planbare Finanzierung; Schwerpunktsetzungen in den Be­reichen, die wir alle kennen – Schutzausrüstung, Mobilität, Kaserneninfrastruktur –; vor allem auch die Stärkung der Miliz und ihrer Handlungsfähigkeit; vor allem auch eine Stärkung im Bereich der Mobilität (Abg. Hafenecker: Lauter Überschriften! Handeln! – Zwischenruf des Abg. Matznetter); entsprechende Sicherstellung des Krisenmanage­ments und eine gesonderte Darstellung über die Notwendigkeiten von Großbeschaf­fungen, vor allem im Bereich der Luftraumüberwachung.

Was bei unserem Entschließungsantrag das Seriöse ist – und das unterscheidet ihn vom rot-blauen Antrag –, ist, dass wir sagen: Es gibt ein gutes Budget für 2020, und das muss sichergestellt sein. (Abg. Kassegger: 2020 ist ein gutes Budget?) Die damalige Bundesregierung hat auch zugesagt, dass es beginnend mit 2020 eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung geben wird. Das bildet unser Antrag auch entsprechend ab.

Ein Weiteres noch: Da wir dem Bundesherr jetzt nicht nur mit Zahlen zuwinken wollen, die nur der Effekthascherei dienen, sondern seriös und konsequent sind, wollen wir auch, dass der Bundesminister für Landesverteidigung und der Bundesminister für Finan­zen durch Vereinbarungen sicherstellen, dass das bereits vereinbarte Mobilitäts­paket in der Höhe von 30 Millionen Euro in die Beschaffung gehen kann, auch wenn wir derzeit kein Budget haben, damit die Lkws möglichst rasch bei der Truppe ankommen. Das hilft dem Bundesheer, das ist Sicherheit, und das wollen wir. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Plessl.)

Abschließend: Wir werden, wie gesagt, den rot-blauen Koalitionsantrag – Sachkoalition wird das genannt – ablehnen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Und ich sage dazu, weil immer der 2015er so gelobt wird (Zwischenruf des Abg. Matznetter): Das war ein kleiner Absatz und wir haben von dem ausgehend ein tolles Budget für das Bundesheer zusammenbekommen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Unser Antrag ist viel konkreter, stellt diese Planbarkeit und Sicherheit sicher. Daher bitte ich, dem zuzustimmen. Wir wollen dem Bundesheer diese Sicherheit geben. (Abg. Wöginger: Hast ihn eingebracht?) – Ist eingebracht, ja. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, Sie müssen den Antrag vor­lesen! (Abg. Matznetter: Sie müssen ihm auch sagen, Frau Präsidentin, dass ...! – Ruf bei der FPÖ: Vor lauter Quatschen das Wichtigste vergessen!)


Abgeordneter Mag. Michael Hammer (fortsetzend): Ja, ich darf den Entschließungs­antrag einbringen:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 138

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bun­des­heer: Finanzielle Herausforderungen bewältigen – unsere Sicherheit gewährleis­ten!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen für eine zeitnahe und effiziente Erstellung des nächsten Bundesfinanzrahmengesetzes und Bundesvoranschlages für die Unter­gliederung 14 (militärische Angelegenheiten) der nächsten Gesetzgebungsperiode zeitgerecht bis Ende September 2019 erstellt werden, wobei insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen sind:

Sicherstellung einer nachhaltigen, planbaren Finanzierung,

Stufenweiser Abbau des Investitionsrückstaus in der Finanzperiode,

Schwerpunktsetzung auf die Bereiche: persönliche (Schutz-)Ausrüstung der Soldaten, geschützte und ungeschützte Mobilität, Kaserneninfrastruktur, IKT- und Cyber, Hub­schrauber und Luftraumüberwachung inkl. Fliegerabwehr,

Besondere Berücksichtigung der Handlungsfähigkeit der Miliz und ihrer Ausrüstung und Mobilität,

Engagement im internationalen Krisenmanagement unter Berücksichtigung österreichi­scher Interessen, sowie

Gesonderte Darstellung von Großbeschaffungen (zB Flugzeuge für die Luftraum­über­wachung, ...)

Jedenfalls“ –

und das ist der entscheidende Punkt –

„ist wie bereits von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurz in Aussicht gestellt, das Budget ausgehend vom im BFRG fixierten Budget 2020 von 2,42 Mrd.€ zuzüglich dem bereits fixierten Sonderpaket für Hubschrauber und Mobilität ab 2021 eine nach­haltige Budgetsteigerung sicherzustellen. Dies bedeutet im Vergleich zum derzeit gültigen BFRG eine deutlich höhere Budgetierung der Jahre 2021 und 2022.

Der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Landesverteidigung wer­den aufgefordert umgehend eine Vereinbarung hinsichtlich des zugesagten Paktes für Mobilität in Höhe von 30 Mio.€ zu treffen, damit Planungssicherheit für das ÖBH besteht und die Beschaffung von dringend benötigen LKW´s bereits 2019 in die Wege geleitet werden kann, damit diese möglichst rasch zulaufen können und die Mobilität der präsenten Kräfte und der Miliz gesteigert werden kann.“

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Lauter Überschriften! – Abg. Jarolim: Wenn das alles stimmen würde, wär’s natürlich nicht schlecht! – Ruf bei der ÖVP: Gib Ruhe! – Abg. Hammer  auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Du bist eh nicht mehr dabei!)

14.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 139

Antrag

der Abgeordneten Mag. Hammer, und weiterer Abgeordneter

betreffend Bundesheer: Finanzielle Herausforderungen bewältigen – unsere Sicherheit gewährleisten! 

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 21 Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019

Österreich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik – so wie die Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes auf die weitere Erhöhung der Kontrolle, der Effizienz des Ressourceneinsatzes, der Transparenz und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung abzielt - erfordern insbesondere die derzeitigen finanziellen Herausforderungen des ÖBH klare Beurteilungs- und Entscheidungs­grund­lagen für die nachfolgende Bundesregierung, um eine verfassungskonforme Entwick­lung des ÖBH in den nächsten Jahren sicherzustellen. Die derzeitige Übergangs­regierung könnte dazu einen wertvollen sachlichen Beitrag leisten.

Der Zustand des Bundesheers ist zweifelsohne unbefriedigend, was auch die parla­mentarische Bundesheerkommission in ihrem Jahresbericht 2018 deutlich festgehalten hat:

„Erhebliche Verbesserungen sind bei Infrastruktur, Ausrüstung und Dienstrecht not­wen­dig. Das Bundesheer braucht modernes und leistungsfähiges Gerät.“

„Die politische Führung ist aufgerufen und verantwortlich, die notwendigen Ressourcen sicherzustellen um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bun­des­heeres zu gewährleisten“, so der Bundespräsident in seinem Tagesbefehl zum Jahreswechsel 2018/2019.

In den vergangenen Jahren wurden zwar mehrere Sonderinvestitionsprojekte für das ÖBH beschlossen (zuletzt fixiert 2018 ein Paket für Hubschrauber und zur Erhöhung der Mobilität der Truppe) – offen blieb jedoch eine Gesamtbeurteilung über die finanziellen Bedarfe des ÖBH. Es geht vor allem um eine klare Trennung und Dotierung der notwendigen Mittel für Personal- und Betriebskosten und eine ent­sprechende bewältigbare und nachhaltige Investitionsplanung. Auch interne Effizienz­steigerungsmöglichkeiten sind zu erarbeiten und budgetär zu bewerten. Einen fachlichen Beitrag dazu lieferte zuletzt der Generalstab mit seinem Dokument „Effek­tive Landesverteidigung! – Ein Appell“. Eine politische Gesamtbeurteilung ist hingegen noch offen.

Bundesminister Thomas Starlinger hat in den Medien angekündigt bis September einen Zustandsbericht über das Bundesheer vorzulegen und gemeinsam mit dem Finanzminister die aktuelle Budgetsituation und die möglichen Handlungsfelder zu analysieren. Bereits jetzt kann jedenfalls festgestellt werden, dass  insbesondere folgende Bereiche einen Plan zum Abbau des Investitionsrückstaus und zum Leistungs- und Fähigkeitserhalt sowie zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres brauchen: Standorterhalt und Investitionen in Kaserneninfrastruktur, persönliche Ausrüstung und Schutzausrüstung, Stärkung der Miliz und Umsetzung eines Milizpakets, vor allem auch zur Stärkung der Mobilität, Investitionen in geschützte und ungeschützte Mobilität, IKT- und Cyberbereich, Hub­schrauber und Luftraumüberwachung inkl. Fliegerabwehr.

Basierend auf diese Erklärungen und den Entschließungsantrag betreffend „ÖBH 2018“ vom 26. November 2015, welcher vom Nationalrat einstimmig beschlossen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 140

wurde sowie zur Gewährleistung des verfassungsgemäßen Zustands des ÖBH und des Abbaus des Investitionsrückstaus stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen für eine zeitnahe und effiziente Erstellung des nächsten Bundesfinanzrahmengesetzes und Bundesvoranschlages für die Unter­gliederung 14 (militärische Angelegenheiten) der nächsten Gesetzgebungsperiode zeitgerecht bis Ende September 2019 erstellt werden, wobei insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen sind:

• Sicherstellung einer nachhaltigen, planbaren Finanzierung,

• Stufenweiser Abbau des Investitionsrückstaus in der Finanzperiode,

• Schwerpunktsetzung auf die Bereiche: persönliche (Schutz-)Ausrüstung der Sol­daten, geschützte und ungeschützte Mobilität, Kaserneninfrastruktur, IKT- und Cyber, Hubschrauber und Luftraumüberwachung inkl. Fliegerabwehr,

• Besondere Berücksichtigung der Handlungsfähigkeit der Miliz und ihrer Ausrüstung und Mobilität,

• Engagement im internationalen Krisenmanagement unter Berücksichtigung öster­reichischer Interessen, sowie

• Gesonderte Darstellung von Großbeschaffungen (zB Flugzeuge für die Luftraum­überwachung, …)

Jedenfalls ist wie bereits von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurz in Aussicht gestellt, das Budget ausgehend vom im BFRG fixierten Budget 2020 von 2,42 Mrd.€ zuzüglich dem bereits fixierten Sonderpaket für Hubschrauber und Mobilität ab 2021 eine nachhaltige Budgetsteigerung sicherzustellen. Dies bedeutet im Vergleich zum derzeit gültigen BFRG eine deutlich höhere Budgetierung der Jahre 2021 und 2022.

Der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Landesverteidigung wer­den aufgefordert umgehend eine Vereinbarung hinsichtlich des zugesagten Paktes für Mobilität in Höhe von 30 Mio.€ zu treffen, damit Planungssicherheit für das ÖBH besteht und die Beschaffung von dringend benötigen LKW´s bereits 2019 in die Wege geleitet werden kann, damit diese möglichst rasch zulaufen können und die Mobilität der präsenten Kräfte und der Miliz gesteigert werden kann.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag ist nun ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.48.15

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Kollegen und Kolleginnen! Ge­schätzte Damen und Herren! Bevor ich auf diese Rede des Kollegen Hammer eingehe (Abg. Jarolim: Musst auch nicht! – Ruf bei der SPÖ: Muss man nicht!), möchte ich


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 141

schon einmal in Erinnerung rufen, dass wir hier von Transparenz sprechen. Auf der einen Seite ist zu wenig Transparenz in den öffentlichen Gebietskörperschaften vor­handen und auf der anderen Seite haben wir mitbekommen, dass beim Bundesheer teilweise vielleicht zu viel Transparenz da ist; es wurde eine Broschüre heraus­gegeben, die vielleicht nicht optimal abgewickelt worden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu diesen Anträgen, die eingebracht worden sind, möchte ich schon eines feststellen: Wir haben Mitteilungen erhalten, dass das österreichische Bundesheer 2019 die Personalkosten nicht decken kann. Da gibt es einen Rückstau; es ist eine Ausgabenbremse von Bundesminister Starlinger definiert worden, wofür auch 47 Millionen Euro vorgesehen gewesen sind.

Herr Kollege Hammer, wir wollten nach unserem Gespräch beim Bundesminister ge­meinsam eine Sitzung des Landesverteidigungsausschusses machen, haben aber keinen Termin zustande gebracht – aus welchem Grund auch immer, ich sage es einmal so. Das heißt, auch das wurde nicht eingehalten, was du hier gesagt hast.

Wir sind bei diversen Angelobungen und Leistungsschauen des österreichischen Bun­desheers unterwegs und von politisch Verantwortlichen wird immer wieder gesagt: Wir stehen zur umfassenden Landesverteidigung, die ausreichenden Budgetressourcen müssen auch zur Verfügung gestellt werden. – Wir wissen aber auch, dass schon seit 2018, seit Antreten der türkis-blauen Regierung zu wenig Budget für das Bundesheer vorhanden ist.

Wir – Bösch, Hammer und Plessl – haben uns am 20. Jänner 2018, am Tag der Wehrpflicht, gemeinsam darauf verständigt, dass wir im Zuge der budgetären Diskus­sion darauf schauen, dass das österreichische Bundesheer budgetär, personell und strukturell entsprechend höher auszustatten ist. Das wurde auch alles festgehalten. Brigadier Cibulka sprach von der sicherheitspolitischen Vorsorge Österreichs. Dann sind wir auseinandergegangen.

Dann haben wir die Budgetrede des Finanzministers gehört, in der kein einziges Wort über das österreichische Bundesheer gefallen ist, weder budgetmäßig noch sonst wie. Dann haben wir Sozialdemokraten uns betreffend die budgetäre Situation bei den Verhandlungen in den Ausschüssen eingebracht. Unsere Empfehlungen wurden nicht aufgenommen.

Ich bin froh, dass jetzt, doch einige Zeit später, viele, viele Aussagen des Bundes­prä­sidenten, des Chefs des Generalstabs und vieler anderer Persönlichkeiten, die sich mit dem Bundesheer sehr stark auseinandersetzen, fruchten und wir heute endlich einmal ein Budget beschließen, durch das das Bundesheer auch in die Zukunft schauen kann, durch das seine Zukunft planbar wird.

Zu den Versäumnissen und wer dafür verantwortlich ist, brauche ich nicht mehr sehr viel zu sagen. Wir wissen, zehn Jahre ist die ÖVP schon mit dem Finanzminister beschäftigt (Zwischenruf des Abg. Hammer), und immer wieder hat es auch bei uns in der gemeinsamen Koalition Diskussionen darüber gegeben, dass das Budget für das österreichische Bundesheer nicht zeitgemäß ist, dass es verzögert und so weiter zur Verfügung gestellt worden ist. Es gibt genug Beispiele.

Jetzt haben wir aber die Möglichkeit, gemeinsam für das österreichische Bundesheer, für die Sicherheit zu sorgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch auf den Antrag des Kolle­gen Hammer eingehen. Du schreibst in diesem Antrag: „Eine politische Gesamtbe­urteilung ist hingegen noch offen.“ – Wenn die ÖVP von politischer Gesamtbeurteilung spricht, dann möchte ich nur in Erinnerung rufen, dass zum Thema aktive Luftraum­überwachung noch einmal eine Evaluierung vom österreichischen Bundesheer durch-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 142

geführt worden ist. Auf diesen Bericht haben wir ein Jahr lang gewartet! Ein Jahr lang hat die Opposition darauf gewartet, dass diese Unterlagen von den beiden Regierungs­parteien zur Verfügung gestellt werden. (Zwischenruf des Abg. Hammer.) Erst der Herr Minister hat dann darauf geschaut, uns diese Unterlagen sehr rasch und unkompliziert zur Verfügung zu stellen. Es geht um die Zukunft der österreichischen Luftraum­überwachung, und es ist für uns sehr notwendig, dass wir diese Unterlagen auch für die Beratung heranziehen können.

Es wird von der ÖVP auch davon gesprochen, dass eine „nachhaltige Budget­steige­rung sicherzustellen“ ist – nachhaltig, anhaltend, fühlbar, spürbar und wirksam. Das Komische bei dem Ganzen ist: Kollege Hammer, du bist auch in der Parlamentarischen Bundesheerkommission, daher gehe ich davon aus, dass du dazu stehst, was am 11. Juni 2019 gesagt worden ist: Die politische Führung trägt die Verantwortung für die Sicherheit der notwendigen Ressourcen, eine markante Aufstockung – eine markante Aufstockung! – des Regelbudgets ist daher unabdingbar. – Markant heißt beeindruckend, extrem, unübersehbar. Das, was ihr wollt, ist, beim Bundesheer ein paar Pflaster drüberzustülpen; nachher, mit der neuen Regierung, der ihr vielleicht wieder angehört.

Auch die NEOS gehen nicht mit in diesem Bereich. Das ist sehr schade, denn gerade das österreichische Bundesheer hätte einen umfassenden, einen gemeinsamen Antrag vor der Wahl nötig gehabt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es uns nicht leichtgemacht, wir haben auch Gespräche geführt. Überraschend war, dass es Vorschläge von der ÖVP gegeben hat, auch bis dreieinhalb Milliarden Euro bis 2024 vorzusehen. Jetzt kommen nicht einmal diese 2,6 Milliarden Euro beziehungsweise 3 Milliarden Euro. Warum benötigen wir das? – Weil das notwendig ist.

Ich möchte noch eines festhalten, weil in dem Antrag auch steht: „zuletzt fixiert 2018 ein Paket für Hubschrauber und zur Erhöhung der Mobilität der Truppe“. – Es liegt nur ein Regierungsbeschluss von August 2018 vor. Es ist weder eine Ausschreibung durchgeführt worden noch sonst etwas. Ganz im Gegenteil: Die Entscheidung, wie es mit der aktiven Luftraumüberwachung weitergeht, hat der ehemalige Bundeskanzler Kurz für sich selber beansprucht. Er hat gesagt: Die Entscheidung wird erst von mir gemeinsam mit Strache getroffen werden, zu einem späteren Zeitpunkt. – Das ist unverantwortlich, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben ausreichende Ressourcen auch für die Zukunft, für 2020 und 2021, für das österreichische Bundesheer vorgesehen. Natürlich müssen der neuen Regierung aufgrund der Unterlagen des Ministers, die er gerade erarbeitet, auch weitere Ent­scheidungen vorbehalten sein, daher nur 2020 bis 2021.

Ich ersuche um breite Unterstützung für das österreichische Bundesheer. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

14.54

14.54.58


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er ein Schlusswort wünscht. – Das ist nicht der Fall.

Somit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 626 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Matznetter, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Margreiter, Kopf, Fuchs, Kolleginnen und Kollegen vor.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 143

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen be­troffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Matznetter, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Ziffern 4, 12, 24 und 25 eingebracht.

Wer hiefür seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Margreiter, Kopf, Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ziffer 26.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Somit kommen wir gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Somit ist der Ge­setzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Aufsichtsrats­vergütun­gen im Bereich jener Unternehmen, in denen die jeweiligen Bundesministerien Eigen­tümerrechte der Republik ausüben“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 91)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „200.000 € aus dem Kunasek-Verteidi­gungsministerium für verschiedene Vereine“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen. (E 92)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Plessl, Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit angenommen. (E 93)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finanzielle Herausforderungen bewäl­tigen – unsere Sicherheit gewährleisten!“.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Min­derheit, somit abgelehnt.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 144

14.58.3822. Punkt

Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemein­nüt­zigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird (653 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 178/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kor­rup­tionsprävention in Aufsichtsräten gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften (654 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Punkten 22 und 23 der Tagesordnung, über die die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.59.24

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Initiativantrag ist ein Offenbarungseid für alle im Parlament vertretenen Parteien. Wo stehen wir heute? – Ein Blick in die Woh­nungsanzeigen für Wien zeigt es: Heute im Online-„Standard“ liegen die Angebote zwischen 13,82 Euro und 16 Euro.

Auf diesem Markt kann eine junge Familie keine Wohnung, keine leistbare Wohnung finden; es ist unmöglich, dort langfristig zu wohnen. Das heißt, es kommen noch Mak­lerprovisionen, befristete Mietverträge, Ablösen hinzu, die ihr Übriges tun. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

FPÖ und ÖVP haben es in den letzten zwei Jahren gemeinsam geschafft, keinen einzigen Gesetzesvorschlag vorzulegen, um den privaten Wohnungsmarkt wieder in Ordnung zu bringen. Sie verhindern damit, dass Menschen ein Zuhause finden.

Ein Wohnungssektor, der aber gut funktioniert, ist der gemeinnützige Wohnungssektor. Es sind 900 000 Wohnungen in diesem Bereich, die preisdämpfend auf den gesamten Markt wirken. Geförderte Wohnungen sind besser ausgestattet, haben einen besseren Erhaltungszustand, wenn die Häuser älter sind, und sind günstiger als private Woh­nungen – und das in einem sehr eklatanten Ausmaß. Und was würde jeder vernünftige Mensch in dieser momentanen Situation mit diesem Sektor tun? – Er würde diesen Sektor natürlich auch stärken, aber das haben Sie von ÖVP und FPÖ unterlassen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben im Regierungsprogramm billigen Baugrund versprochen. – Nicht gehalten. Sie haben eine Stärkung versprochen, die Europäische Investitionsbank hätte dafür gratis Geld zur Verfügung gestellt. – Die österreichische Wohnbauinvestitionsbank wur­de verhindert, somit stehen keine zusätzlichen Mittel für den gemeinnützigen Sektor zur Verfügung. Sie haben einheitliche Bauvorschriften und weniger Normen ver­sprochen. – Keine einzige Aktivität ist in diesem Bereich erfolgt.

Das Ergebnis dieser Politik von ÖVP und FPÖ ist, dass die gemeinnützige Bau­wirtschaft jetzt mit sehr schwierigen Rahmenbedingungen kämpft; die Bauleistung ist


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 145

auch im Vorjahr 2018 leicht zurückgegangen. Umso wichtiger ist es jetzt, den Schutz der bestehenden preisgeregelten Wohnungen zu garantieren.

Das vorgelegte Gesetz enthält zwar wichtige Maßnahmen zum Schutz des gemein­nützigen Sektors vor spekulativen Angriffen – konkret kann ein Regierungskommissär eingesetzt werden, um Betriebe auch unter Zwangsverwaltung zu stellen; dieser Teil des Gesetzes wird von allen Parteien in diesem Haus mitgetragen und diesen Teil hätten auch alle Parteien in ähnlicher Weise natürlich so vorgelegt –, aber was haben Sie gemacht? – Sie haben diesen Teil des Gesetzes als Vorwand genommen, um Be­stimmungen in das Gesetz reinzupacken, die das Gegenteil bewirken und Wohnungen nicht vor dem Ausverkauf schützen.

Ein Beispiel dafür: Auslaufannuitäten. Das ist der Teil des Gesetzes, der als Träger­rakete für Maßnahmen verwendet wird, die das Wohnen für Genossenschaftsmieter noch teurer machen. So wird zum Beispiel die günstige Absenkungsmiete de facto abgeschafft. Nach Rückzahlung der Kredite – das ist im Normalfall zwischen 20 und 30 Jahren – kosten die Wohnungen jetzt doch beträchtlich weniger. Durch die Geset­zesänderung darf die volle letzte Miethöhe verlangt werden, solange Finanzie­rungs­vorlagen des Vermieters im EVB drinnen sind. Diese Vorlagen können von den Mietern weder eingesehen noch kontrolliert oder auch gerichtlich belangt werden. Es reicht also, dass der Vermieter jegliche finanzielle Investition, die er tätigt, dort hineinlegt. So verhindert er eine Absenkung der letzten Miete, wie das bis jetzt vorgesehen war.

Diese Vorlagen der Vermieter sind auch vom Rechnungshof beanstandet und vorge­rechnet worden, denn derzeit werden diese Kredite, diese Vorlagen, mit 0,3 Prozent bei den Banken aufgenommen und dann mit 3,5 Prozent an die jeweiligen Wohnhaus­anlagen weitervergeben.

Das Absenken der Miete entfällt. Insgesamt sind in Folge davon bis zu 450 000 Woh­nungen betroffen. Die Haushalte werden pro Jahr dann circa zwischen 2 000 Euro und 3 000 Euro mehr zu zahlen haben als jetzt. Also aus meiner Sicht ist die Bilanz dieser Reform absolut negativ.

Ich bringe daher zur Absenkung der Miete nach Rückzahlung der Kredite folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bau­tenausschusses (653 d.B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Woh­nungs­gemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBI Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBI. I Nr. 69/2018, geändert wird

„Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Z 22 entfällt

2. Z 23 lautet:

„23. In § 14 Abs. 7a lautet der erste Satz wie folgt:

,Nach vollständiger Tilgung von Fremdmitteln einschließlich von Darlehen aus öffent­lichen Mitteln darf die Summe der sich aus Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 1 Z 1 bis 2


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 146

ergebenden Entgeltsbestandteile je Quadratmeter der Nutzfläche und Monat nicht höher sein als 1,80 Euro.‘“

*****

Die abgewählte Regierung hat mit dem heutigen Initiativantrag das größte Belastungs­paket für Genossenschaftsmieter der Zweiten Republik vorgelegt. Es gibt in diesem Paket noch eine Reihe weiterer Giftzähne, die sich zum Schaden der Österreiche­rinnen und Österreicher auswirken, die wir als SPÖ mit unseren Abänderungsanträgen alle werden ziehen können. Wir bitten Sie daher um Unterstützung, um die Notbremse für diese katastrophalen Gesetzesvorhaben ziehen zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.06

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs. 3 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Bautenausschusses (653 d.B.) betreffend den Antrag 907/A der Abge­ordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Woh­nungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBI Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBI. I Nr. 69/2018, geändert wird

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Z 22 entfällt

2. Z 23 lautet:

„23. In § 14 Abs. 7a lautet der erste Satz wie folgt:

,Nach vollständiger Tilgung von Fremdmitteln einschließlich von Darlehen aus öffent­lichen Mitteln darf die Summe der sich aus Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 1 Z 1 bis 2 ergebenden Entgeltsbestandteile je Quadratmeter der Nutzfläche und Monat nicht höher sein als 1,80 Euro.‘“

Begründung:

Zu Z 1:

Eigenmitteleinsätze der Bauvereinigung einer verstärkten Tilgung zuzuführen, würde ein Aushebeln des kostendeckenden Prinzips bedeuten, denn die verstärkte Tilgung basiert nur auf Kosten, die aufgrund der Errichtung der Wohnhausanlage entstanden sind. Die Herstellungskosten sind somit die Verrechnungsbasis.

Kann eine Bauvereinigung unter dem Titel verstärkte Tilgung auch Eigenmittel, die im Zuge von Sanierungsmaßnahmen entstanden sind, einsetzen, kommen die Mieter


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 147

nicht mehr in den Genuss, eine günstigere Miete im Sinne des § 14 Abs. 7a WGG bezahlen zu können.

Die Eigenmittel, die im Zuge einer Sanierung von der Bauvereinigung eingesetzt werden und verstärkt getilgt werden, würden dazu führen, dass Wohnungen errichtet werden, die bei Bezug zwar leistbar erscheinen aber durch den Eigenmitteleinsatz der GBV im Laufe der Mietdauer nicht mehr finanzierbar sind.

Bauvereinigungen verrechnen Zinsen für den Eigenmitteleinsatz in der Höhe von 3,5%, somit würden die Wohnungen unfinanzierbar werden und die Mieter müssten sich dann nach 20, 30, oder sogar 40 Jahren eine neue Wohnung suchen, da die bestehende Wohnung aufgrund von Eigenmitteleinsätzen der GBV unfinanzierbar werden würde.

Die von der Bauvereinigung eingesetzten Eigenmittel in der Höhe von 3,5% sind unan­gemessen hoch. In § 14 Abs. 1 Z 3 WGG sieht das Gesetz ["die angemessene Ver­zinsung der Eigenmittel, wobei im Falle der Errichtung von Wohnungen, Eigenheimen, Heimen und Geschäftsräumen die Zinsen grundsätzlich 3,5 vH nicht übersteigen dürfen; dieser Hundertsatz erhöht sich in dem Ausmaß, in dem der um einen Pro­zentpunkt verminderte Periodenschnitt der Sekundärmarktrendite aller Bundesanleihen des jeweiligen vorangegangenen Kalenderjahres diesen Hundertsatz übersteigt, beträgt jedoch höchstens 5 vH;"] einen Höchstzinssatz von 3,5% vor, dieser Höchst­zinssatz ist in Zeiten eines Niedrigzinsniveau als Zinssatzobergrenze zu verstehen.

Nach § 14 Abs. 1 Z 3 WGG hat der Gesetzgeber die Höhe der Eigenmittelverzinsung ursprünglich in eine Untergrenze von bei 3,5 % und mit einer die Obergrenze bis 5 % definiert. Diese Prozentpunkte haben sich am verminderten Periodenschnitt der Sekun­därmarktrendite aller Bundesanleihen des jeweiligen vorangegangenen Kalenderjahres definiert.

Mit Ende März 2015 stellt die Österreichische Kontrollbank AG (OeKB) die Berechnung und Veröffentlichung der Sekundärmarktrenditen (SMR) ein. Mit 1. April 2015 über­nimmt die Österreichische Nationalbank (OeNB) die Berechnung und Veröffentlichung des gesetzlichen Nachfolgeindex „Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundes­anleihen" (UDRB). Durch Aktualisierung von Datenbasis und Renditeberechnung wird die OeNB dem Markt ein transparentes, Transaktionsdaten basiertes und repräsen­tatives Indexprodukt zur Verfügung stellen.

Seit April 2015 tritt an Stelle der SMR also die "Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen" (UDRB). Ab April 2015 abgeschlossene Verträge können sich nicht mehr auf die SMR als Referenzzinssatz beziehen. Bei bestehenden, bis Ende März 2015 abgeschlossen Verträgen, die sich auf SMR -Indizes als Referenzzinssatz beziehen, ist die SMR durch die UDRB zu ersetzen - sofern die Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart haben oder vereinbaren.

Der gesetzliche Übergang von SMR auf UDRB ist im "Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen" (UDRBG) geregelt. Gemäß UDRBG werden die "SMR Bund", "SMR Emittenten Gesamt", "SMR Inländische Emittenten" und die "SMR Inländische Nichtbanken" auf die UDRB über­geleitet.

Die Bauvereinigungen verrechnen nach wie vor auch nach Anwendbarkeit der UDRB Eigenmittelzinsen in der Höhe von 3,5%, daher ist der Einsatz von Eigenmitteln grund­sätzlich abzulehnen, da in der derzeitigen Niedrigzinsphase Zinsen in der Höhe von 3,5% unangemessen erscheinen.

Des Weiteren widerspricht die Regelung nach Abs. 2a nicht nur den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit im Sinne des § 23 WGG, sondern


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 148

auch dem Grundgedanken der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, nämlich leistbare Wohnungen auf Dauer zur Verfügung zu stellen.

Zu Z 2:

Die verstärkte Tilgung der Eigenmittel der Bauvereinigung ist nicht akzeptabel, dies­bezüglich wird auf die Stellungnahme zu § 14 Abs. 7 WGG verwiesen.

Nach § 14 Abs. 7 WGG geltender Fassung können Beträge gemäß Abs. 1 Z 1 und 2, die nicht mehr zur Verzinsung und Tilgung von Fremdmitteln einschließlich von Dar­lehen aus öffentlichen Mitteln verwendet werden, unverändert der Berechnung des Entgelts zugrunde gelegt werden. Diese Beträge sind unbeschadet der Bestimmung des Abs. 6

1. zur verstärkten Tilgung anderer noch aushaftender . Fremdmittel, soweit Vertrags­bestimmungen dem nicht entgegenstehen,

2. weiters zur verstärkten Tilgung von noch aushaftenden Darlehen aus öffentlichen Mitteln zu verwenden,

3. sodann für fünf Jahre den nicht verbrauchten Erhaltungs- und Verbes­serungs­beiträgen nach Abs. 1 Z 5 und

4. danach den Rücklagen zuzuführen.

§ 14 Abs. 7a WGG ermöglicht der GBV die sogenannten Auslaufgewinne (Auslauf­annuitäten) zu verrechnen, es handelt sich hierbei um einen Fall der Durchbrechung des Kostendeckungsprinzips.

Wenn ein Darlehen (gleichgültig ob Kapitalmarktdarlehen oder Förderungsdarlehen) vollständig getilgt ist, können die Annuitäten dennoch weiterhin eingehoben werden. Die so erzielten Überschüsse sind zunächst zur verstärkten Tilgung noch aushaftender Fremdmittel und noch aushaftender Darlehen aus öffentlichen Mitteln zu verwenden, sodass sich dadurch die Refinanzierungsdauer verkürzt.

Wenn alle Fremdmittel rückgeführt sind, sind die durch die Auslaufannuitäten erzielten Überschüsse für 5 Jahre den EVB gutzubringen und dienen damit der Erhaltung und Verbesserung der Liegenschaft. Ab dem Zeitpunkt der vollständigen Tilgung der Fremd­mittel dürfen jedoch die Auslaufgewinne den Betrag des § 13 Abs. 6 (richt­wertorientierter Mietzins, derzeit € 3,86/m2) nicht überschreiten. Nach Ablauf der 5 Jahre, in welchen die Dotierung des EVB erfolgt, kann die GBV die Auslaufgewinne ihren Rücklagen zuführen. Diese Bestimmung dient der Stärkung des Eigenkapitals der GBV.

Das Durchbrechen des Kostendeckungsprinzips ist nur unter den oben genannten Voraussetzungen möglich, des Weiteren verkürzt sich durch die verstärkte Tilgung die Laufzeit des verstärkt rückgeführten Darlehens.

Die Basis der verrechenbaren Kosten bilden die ursprünglich bei der Errichtung der Anlage aufgenommen Darlehen, diese bilden das sogenannte kostendeckende Entgelt im Sinne des §14 Abs. 1 Z 1-4 WGG. Würde man Eigenmittel der GBV, die für Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten eingesetzt wurden, verstärkt tilgen dürfen, würde man in die Grundprinzipien des WGGs eingreifen und die Existenz von allen Mietern gefährden, die Mieter einer Genossenschaftswohnung sind.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 149

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.


15.06.49

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der gemeinnützige Sektor ist ein sehr, sehr wichtiger Sektor in Österreichs Wohnungs­wirtschaft, und dem tragen wir mit dieser Novelle Rechnung.

Geschätzte Kollegin Becher, deine Ausführungen, die du jetzt gemacht hast, kann ich absolut nicht nachvollziehen; Kollegin Steinacker wird dazu später entsprechend Stel­lung nehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Eine aktuelle Studie zeigt, 62 Prozent der 18- bis 34-Jährigen wünschen sich Wohneigentum. Damit dieser Wunsch leichter Wirklichkeit wird, verbessern wir im Rahmen dieser vorliegenden Novelle, nämlich der Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, das Mietkaufmodell. Das ist der erste Schwerpunkt dieser Novelle: die Erleichterung der Eigentumsbildung für Mieter.

Wie funktioniert nun dieses Mietkaufmodell? – Beim Mietkauf ist man zunächst Mieter einer Wohnung und kann diese zu einem späteren Zeitpunkt kaufen. Der Kaufpreis ist dann natürlich niedriger als der auf dem freien Markt. Indem wir den Mietkauf erleich­tern, ermöglichen wir es den Menschen, die weniger verdienen, sich leistbares und – das ist ganz wichtig – trotzdem qualitativ hochwertiges Eigentum zu schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

Um eines klarzustellen: Mit dieser Reform ändern wir nichts an der Kaufpreisbildung. Was wir ändern, sind die Rahmenbedingungen, unter denen Mietkauf stattfindet. Wir dehnen einerseits den Zeitraum aus, innerhalb dessen man sich entscheiden kann, ob man die gemietete Wohnung kaufen will. Wer bereits nach wenigen Jahren zum Entschluss kommt, die Wohnung doch besser kaufen zu wollen, weil sich vielleicht mittlerweile die finanziellen Möglichkeiten verbessert haben, kann dies nun schon nach fünf Jahren tun. In Zukunft wird es weiters möglich sein, im verlängerten Zeitraum von 15 Jahren insgesamt drei Anträge auf Kauf der Wohnung zu stellen. Bisher, nach der bestehenden Regelung, war das nur ein einziges Mal möglich.

Mit dem vorliegenden Gesetz sorgen wir auch dafür, dass die Menschen bessere Informationen zum Mietkauf erhalten. Im Mietvertrag muss dem Mieter bezie­hungs­weise dem späteren Eigentümer ganz klar dargelegt werden, unter welchen Vorausset­zun­gen und zu welchen Bedingungen er Anspruch auf den Kauf der Wohnung hat.

Bessere Informationen und mehr Antragsmöglichkeiten über einen längeren Zeitraum hinweg werden jedenfalls dazu führen, dass sich mehr Menschen für den Mietkauf entscheiden werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle betrifft den stärkeren Schutz von gemeinnützigem Wohnraum gegenüber Spekulanten. Diese haben in der Vergangenheit rechtliche Schlupflöcher gefunden, um an gemeinnützige Objekte zu gelangen und diese dann teuer weiterzuverkaufen. Ziel der Reform ist es daher, alle rechtlichen Vorkehrungen zu treffen, damit gemeinnütziger Wohnraum auch in Zukunft gemeinnützig bleibt und sich die Bewohner keine Sorgen um den rechtlichen Status ihrer Wohnung machen müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Was wir mit dem Mietkauf jedenfalls nicht be­zwecken wollen, ist, dass jemand eine Wohnung günstig erwirbt, diese aber gar nicht zum Eigenbedarf braucht, sondern gewinnbringend an andere weiterverkauft oder weitervermietet. Wir führen daher sowohl für den Verkauf als auch für die Vermietung eine 15-jährige Spekulationsfrist ein. Wer innerhalb von 15 Jahren seine Wohnung zum Marktwert verkauft, muss den erzielten Gewinn an die Gemeinnützige zurückzahlen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 150

Wer vermietet, darf 15 Jahre lang nur einen sehr streng limitierten Mietzins verlangen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Für all jene, die von angeblichen Mieterhöhungen reden, möchte ich kurz erklären, wie sozialer Wohnbau funktioniert. Gemeinnützige können, ja müssen sogar günstiger sein als Private, weil diese Wohnungen mit Mitteln der Wohnbauförderung errichtet werden, weil Gemeinnützige keinen Gewinn machen dürfen. Jeder Euro, der in die Errichtung, die Erhaltung und die Verbesserung von Wohnraum fließt, wird aber letztlich von den Bewohnern in Form von monatlichen Mieten zu zahlen sein.

Zu den Investitionen zählen zunehmend auch Maßnahmen für den Umweltschutz. Ich denke da an Mittel für die thermische Sanierung, für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von und Versorgung mit erneuerbarer Energie, konkret an Photovoltaik­anlagen. Ich denke daran, dass für Elektrofahrzeuge auch entsprechende Leitungs­infrastruktur für Ladezwecke errichtet wird, und so weiter. Das alles kostet aber natür­lich Geld.

Nicht nur, dass die Bewohner solche Maßnahmen für den Umweltschutz zu Recht ein­fordern, die Gemeinnützigen sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, für eine zeitge­mäße Wohnausstattung zu sorgen. Mit der vorliegenden Novelle machen wir die Finan­zierbarkeit von Umweltschutzmaßnahmen aber erst möglich. Wir stellen auch klar, dass zunächst immer auch die Wirtschaftlichkeit von Vorhaben geprüft werden muss.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft – das habe ich schon ausgeführt – ist ein wesentlicher Faktor in Österreichs Wohnungslandschaft. Eine Menge europäischer Länder beneidet uns um diese Einrichtung.

Ich bedanke mich sehr herzlich bei der FPÖ, insbesondere beim Kollegen Philipp Schrangl, bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Frau Bundesministerin, im Bun­desministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, und bei allen, die an der Entwicklung dieser Novelle mitgewirkt haben.

Ich bin absolut davon überzeugt, dass wir mit dieser Novelle ein wirklich umfassendes Paket im Sinne der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft geschnürt haben; vor allem wird dieses den über eine Million Österreicherinnen und Österreichern, die in den gemeinnützigen Wohnbauten leben, eine Vielzahl von Verbesserungen bringen. In diesem Sinne darf ich Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Novelle bitten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.14


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Schülerinnen und Schüler des Borg Bad Leonfelden recht herzlich bei uns im Hohen Haus auf der Galerie begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Ich darf mitteilen, dass wir das Croquis für die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 1 an die Fraktionen verteilt haben und dass im Anschluss an die Verhandlungen zu den Tagesordnungspunkten 22 und 23 die Abstimmungen zu den Tagesordnungspunk­ten 1 bis 15 stattfinden werden. Ich bitte diesbezüglich auch die Klubverantwortlichen, das den Mitgliedern ihres Klubs zu kommunizieren.

Damit darf ich das Wort Herrn Abgeordnetem Zinggl erteilen. – Bitte.


15.15.13

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Herr Präsident! Frau Ministerin! Zweifelsohne sind mit der jetzt vorliegenden Novellierung einige Verbesserungen verbunden. Ich stehe nicht an, das zuzugeben. Ich freue mich insbesondere, dass ent­sprechend unserer alten Forderung jetzt kurzfristige gewerbliche Vermietungen, also sogenannte Airbnb-Vermietungen, unterbunden werden können.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 151

Was leider nicht gelungen ist – und deswegen verwehren wir auch die Zustimmung zu dieser Novellierung –, ist, die Spekulationsmöglichkeiten einzudämmen; diese sind nach wie vor gegeben. Es hätte jetzt tatsächlich eine Chance bestanden, das auch in Hinkunft hintanzustellen. Wohnungen, die mit finanzieller Hilfe, also mit Unterstützung der öffentlichen Hand gebaut und gefördert wurden und werden, dürfen einfach nicht zu Objekten der Spekulation werden; nicht am Anfang, nicht nach zehn Jahren, nicht nach 20 Jahren. Dass das in den letzten Jahren laufend praktiziert wurde, haben wir ja immer wieder gesehen. Ich habe das auch medial, aber auch im Ausschuss deutlich gemacht. Insbesondere diese ganzen Netzwerke um Michael Tojner haben ja wirklich viele Tausend Wohnungen am Markt um enorm gestiegene Preise verhökert; da gab es Preissteigerungen von bis zu 600 Prozent.

Auch nach dieser Novellierung ist es weiter möglich, Wohnungen 20 Jahre nach Errich­tung weiterzuverkaufen. Da ist kein Unterschied zum alten Gesetz. Bisher war der Ersterwerb nach zehn Jahren und der Weiterverkauf nach weiteren zehn Jahren mög­lich, jetzt ist der Erstkauf nach fünf Jahren und der Weiterverkauf nach 15 Jahren möglich; das macht in Summe wieder 20 Jahre. Das ist keine Verbesserung. Das heißt, dass auch auf dem Sektor jedenfalls das lukrative Geschäft der Immobilien­branche weitergeht und dass nach 20 Jahren die Mieten am freien Markt enorm steigen können und genau das Gleiche passieren kann wie bislang. Auf Kosten der öffentlichen Hand gebaute Wohnungen werden auf diese Weise privatisiert; das ist ein riesiges Geschäftsfeld, ein lukratives Geschäftsfeld für die Immobilienbranche.

Wer sich die Spendenliste ansieht, wer alles aus der Immobilienbranche im letzten Wahlkampf der ÖVP Großspenden hat zukommen lassen, kann natürlich sofort erken­nen, warum da auch eine Gegenleistung entstanden ist. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Na ja, ein Schelm, der da Böses denkt, dass das eine mit dem anderen zu tun hat, Herr Kollege! Es ist aber schade, dass die FPÖ das nicht bemerkt hat und da eine Verbesserungschance verpasst.

Ich probiere es aber noch einmal mit einem neuerlichen Abänderungsantrag zum Gesetz:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Ziffer 34 lautet der erste Satz des § 15h:

„Bei unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichteten Wohnungen, die nachträglich gemäß §§ 15b ff in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum) der bisherigen Mieter übertragen werden, gilt ab Abschluss des ersten Kaufvertrages für die Dauer des Bestandes der Wohnung der Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.“

*****

Damit wäre jedenfalls die Mietsteigerung verhindert. Ich befürchte aber, dass dieser Abänderungsantrag keine Mehrheit finden wird. Wir werden weiterhin mit diesen Spe­kulationen am gemeinnützigen Wohnbausektor rechnen müssen. – Danke. (Beifall bei JETZT.)

15.19


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 152

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs. 3 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Bautenausschusses (653 d.B.) betreffend den Antrag 907/A der Abge­ordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Woh­nungs­wesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBI. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBI. I Nr. 69/2018, geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Ziffer 34 lautet der erste Satz des §15h:

„Bei unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichteten Wohnungen, die nachträglich gemäß §§ 15b ff in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum) der bisherigen Mieter übertragen werden, gilt ab Abschluss des ersten Kaufvertrages für die Dauer des Bestandes der Wohnung der Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.“

Begründung

Vor dem Hintergrund des Zieles, den selbstnutzenden Eigentümer zu fördern, ist es unverständlich, warum die Sozialbindung bei gemeinnützigen Wohnbauten, die an die Mieter verkauft werden, nach 15 Jahren enden soll. Nach WGG Prinzip errichtete Wohnungen sollten leistbares Wohnen auf die gesamte Bestanddauer des Gebäudes sicherstellen. Nach gegenständlichem Regelungsvorschlag (Gesetzesentwurf Antrag 907/ A vom 12.06.2019) kann bereits 15 Jahre nach Abschluss des ersten (!) Kauf­vertrages die Sozialwohnung zu Marktpreisen vermietet werden . Ab diesem Zeitpunkt sind die Sozialwohnungen dem Markt für leistbare Wohnungen dauerhaft entzogen. Durch eine zeitlich unbegrenzte Bindung des Mietpreises an den Richtwert wird leistbares Wohnen sichergestellt und die Vermietung bleibt von Spekulation verschont.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Philipp Schrangl. – Bitte.


15.19.20

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehschirmen, auf der Galerie und Abgeordnete hier im Hohen Haus! Es ist ein denkwürdiger Tag, denn wir sichern heute für Sie, meine sehr verehrten Österreiche­rinnen und Österreicher, den gemeinnützigen Wohnungsbestand. Dieser schützt Österreich vor extremen Mietpreissteigerungen, leider leiden aber auch in Österreich noch immer 7,2 Prozent der Wohnungssuchenden unter zu hohen Mietkosten.

Das ist aber auch nur die Hälfte von 15,8 Prozent, die in Deutschland darunter leiden. Warum ist das in Deutschland so? – Deutschland hat den falschen Weg gewählt. Nach der deutschen Wende haben sie die gemeinnützigen Wohnungsbestände verkauft, und


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 153

heute gibt es dort die Probleme, die wir sehen und von denen wir in den Medien hören, in Berlin und in München. Und das ist leider heute das System der SPÖ Wien. Auch die verkauft gemeinnützige Wohnungsbestände zu günstig – mein Vorredner, Kollege Zinggl, hat es schon angesprochen –, und das schafft Möglichkeiten für Finanzin­ves­toren, enorme Gewinne herauszuholen. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, schaffen wir heute gemeinsam mit der ÖVP ab. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Auch die SPÖ Burgenland hat das schon erkannt und hat einen dieser Finanz­investoren bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, weil ein Schaden von über 40 Millio­nen Euro für den Steuerzahler entstanden ist; über 40 Millionen Euro Schaden für die Mieterinnen und Mieter, die dann auch zu hohe Mieten bezahlen müssen!

Ein gutes Beispiel, das Sie sicher aus den Medien kennen, ist auch das Heumarkt­hochhaus, das sicher günstige Wohnungen bringen wird. – Ich glaube es leider nicht.

Im Bestand haben gemeinnützige Wohnbauträger im Durchschnitt 6,06 Euro pro Quadratmeter für einen ungleich höheren Standard als in Deutschland. Das heißt, diese GBVs sichern dem Steuerzahler und den Mieterinnen und Mietern mit hoher Qualität einen günstigen und leistbaren Wohnraum. Dafür werden sie auch vom Steuerzahler bevorzugt – sie sind von der Körperschaftsteuer befreit –, daher unter­liegen sie strengen Regelungen. Wir, die FPÖ, haben das in den letzten Jahren sehr oft angeprangert, wenn da nicht streng genug geschaut worden ist. Mit diesem Paket sichern wir ab, dass GBVs kontrolliert und auch streng reglementiert werden. Und wenn sie das werden, dann leisten sie Großartiges.

Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang bei meinem Kollegen Johann Singer von der ÖVP für neun Monate ausgezeichnete Verhandlung, bei den Experten und den Beamten im Wirtschaftsministerium, aber auch beim ehemaligen Verbandsobmann Karl Wurm und beim jetzigen Verbandsobmann, Herrn Bernd Rießland, der diese Novelle auch noch eingefordert hat. Er hat gesagt: Auch wenn diese Regierung geplatzt ist, diese Novelle ist so gut, dass wir sie unbedingt brauchen. – Ich wünsche ihm alles Gute und hoffe auf weitere gute Zusammenarbeit. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Allen Finanzinvestoren sei gesagt: Der Gewinn des gemeinnützigen Wohnbaus ist leistbarer Wohnraum und nicht der Ertrag für sie. Wir legen ein klares Bekenntnis für die Vermögensbindung ab und sichern diesen gemeinnützigen Wohnbau für die Österreicherinnen und Österreicher ab.

Die Kritik der SPÖ, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist leider ein wenig scheinheilig – Entschuldigung, ist leider schade; ich nehme das Wort scheinheilig zurück. Die Kritik der SPÖ ist schade. Während nämlich in Wien Rot-Grün Parallel­gesellschaften im gemeinnützigen Wohnbau zulässt, handeln wir, und zwar so, wie wir in Oberösterreich schon seit 2015 handeln. (Zwischenruf der Abg. Becher.) Wir stellen sicher (Abg. Vogl: Genau, dass nicht gebaut wird!), dass auch im gemeinnützigen Wohnbau der Grundsatz gilt: Österreicher zuerst!, und zwar in allen Belangen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Vogl: Ihr stellt sicher, dass nichts gebaut wird!)

Wir sagen: Österreicher zuerst, wenn Mietwohnungen vergeben werden! Wir sagen: Österreicher zuerst, wenn man dann die Möglichkeit hat, Eigentum zu erwerben, sein Alter abzusichern! Auch dann gilt für uns: Österreicher zuerst!

Wer heute bei diesem Gesetz nicht mitstimmt, sagt Nein zu Österreich (Heiterkeit bei SPÖ und NEOS), und das ist genau das Gegenteil von dem, was wir versprochen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 154

haben und jetzt auch halten: Wir sagen Ja zu den Österreicherinnen und Öster­reichern, Ja zu gemeinnützigen Wohnungen. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Kollegin Becher meint, dass im Bereich der Gemeinnützigen die Wohnungen teurer werden. Ich sage Ihnen Folgendes: Meine sehr verehrten Österreicherinnen und Österreicher, ich verspreche Ihnen, dass keine einzige Wohnung teurer wird, sondern wir ziehen den Sanierungsbeitrag etwas hinaus, die Miete bleibt gleich, genauso hoch, wie Sie das bisher gewohnt waren. Sie wohnen allerdings nach zwei Jahren wahr­scheinlich, im Durchschnitt, in einer topsanierten Wohnung, wenn Sie auf die Grund­kosten herunterfallen. Sie können sich entscheiden, meine sehr verehrten Damen und Herren, am 29. September: Wollen Sie in einer unsanierten Wohnung wohnen, dann wählen Sie die SPÖ! (Heiterkeit bei SPÖ und NEOS.) Wollen Sie eine günstige und leistbare Wohnung, aber topsaniert – dann am 29. September FPÖ! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe noch folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die erforderliche Anpassung der Bezügebegrenzung bei gemeinnützigen Bauvereinigungen im Rahmen der Gebarungsrichtlinienverordnung“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 12. Dezember 1979 zur Sicherung einer ordnungsmäßigen Geschäftsgebarung gemeinnütziger Bauvereinigun­gen (Gebarungsrichtlinienverordnung – GRVO), zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 366/2018 im Hinblick auf die Neufassung der §§ 25 und 26 WGG dergestalt anzupassen, dass die Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern gemeinnütziger Bauver­einigungen weiterhin mit den per 1.1.2019 branchenüblichen Höchstbezügen begrenzt sind, wobei eine jährliche Valorisierung dieser Bezüge höchstens mit der jeweiligen durchschnittlichen Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter des Kollektivvertrages für die Angestellten der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft Österreichs vorzusehen ist.“

*****

Dieser Antrag ist notwendig geworden, da wir leider die Arbeit dieser erfolgreichen Bundesregierung, die über 66 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher zuletzt so gelobt haben, nicht fortsetzen konnten; daher also dieser Entschließungsantrag. Ich denke, die Frau Bundesministerin wird dann selber dazu Stellung nehmen und wird diesem Antrag gerne folgen, weil er intelligent ist. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Aus­nahmsweise!)

Ich schließe: Mit der FPÖ gibt es sichere, leistbare, soziale und hoch qualitative Woh­nungen für Sie und uns. Deshalb: am 29. September FPÖ! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.27

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 155

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Singer, Mag. Schrangl

Kolleginnen und Kollegen

betreffend die erforderliche Anpassung der Bezügebegrenzung bei gemeinnützigen Bau­vereinigungen im Rahmen der Gebarungsrichtlinienverordnung (GRVO)

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22) Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemein­nützig­keitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird (653 d.B.)

Die Modernisierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechtes erfasst auch eine Neu­regelung der Höchstbezüge von Vorstandsmitgliedern bzw. Geschäftsführern gemein­nütziger Bauvereinigungen. Die Neufassung der relevanten §§ 25, 26 WGG mit der Ausrichtung auf die gesetzlichen Bestimmungen für Unternehmen des öffentlichen Sektors anstatt auf jene für Bundesbeamte, erfolgt im Sinne einer besonders seitens des Rechnungshofes geforderten Modernisierung. Allerdings ohne, dass dadurch eine Änderung der bisher branchenüblichen Bezüge für das Management gemeinnütziger Bauvereinigungen intendiert wäre. Vielmehr ist lediglich das bisherige Schema auf das künftige umzulegen. Dies wird etwa fundiert durch die beschlossene Ausschuss­fest­stellung zum Initiativantrag 907/A, wonach die Branche bei Erstellung eines spezi­fischen Corporate Governance Kodex auch detailliertere, selbst beschränkende Rege­lungen zu den Bezüge-Obergrenzen zu treffen haben wird. Es ist dem bisherigen Weg zu folgen, wonach zunächst innerhalb des Gesetzeswortlautes des WGG ein grund­sätzliches Schema vorgegeben wird. Das wiederum im Rahmen der Gebarungs­richt­linienverordnung im Detail hinsichtlich seiner Umsetzung durch die Unternehmen spezifisch zu deklinieren ist. Dies dient einerseits der Rechtssicherheit der Unterneh­men bzw. ihres Managements und betont andererseits ein klares Bekenntnis zur Gemeinnützigkeit.

Die einschlägige Verordnungsermächtigung gem. § 23 Abs. 3 WGG sieht vor, dass die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durch Verordnung Richt­linien erlassen kann, die unter Berücksichtigung branchenüblicher Verhältnisse Rege­lungen zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung und Geschäfts­geba­rung zu enthalten haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 12. Dezember 1979 zur Sicherung einer ordnungsmäßigen Geschäftsgebarung gemeinnütziger Bauvereinigun­gen (Gebarungsrichtlinienverordnung – GRVO), zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 366/2018 im Hinblick auf die Neufassung der §§ 25 und 26 WGG dergestalt anzu­passen, dass die Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern gemein­nüt­ziger Bauvereinigungen weiterhin mit den per 1.1.2019 branchenüblichen Höchst­be­zügen begrenzt sind, wobei eine jährliche Valorisierung dieser Bezüge höchstens mit der jeweiligen durchschnittlichen Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter des Kollektiv-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 156

vertrages für die Angestellten der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft Österreichs vorzusehen ist.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Ich darf noch zum vorigen Redner Abgeordneten Zinggl nachholen: Auch sein Abän­derungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht ebenso mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.


15.27.45

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist korrekt, wir haben das bereits im Ausschuss kritisiert, und ich möchte auf den Kritikpunkt, den wir im Ausschuss schon genannt haben, heute noch einmal eingehen. Es geht mir um den Konsumentenschutz.

Wie war es damals? – Wir haben damals gebeten, dass seitens der ÖVP und der FPÖ Gespräche mit uns aufgenommen werden. Das ist bis dato nicht erfolgt, also das ist eher das Zeichen an uns, es ist eh egal, was wir sagen.

Nichtsdestotrotz, der Konsumentenschutzpassus schützt die Mieter vor unvorherge­se­henen Mietzinserhöhungen, und der soll laut dieser Vorlage fallen. (Abg. Schrangl: Weil es nicht geht! Weil es sowieso Selbstkostenpreis ist!) Im Gegenzug dazu werden Bauvereinigungen von ihrer Pflicht zur transparenten Vertragsgestaltung befreit. Diese Änderung würde die Interessen der Immobilienvertreter einseitig und unangemessen bevorzugen und die Mieter eindeutig benachteiligen. Daher ist unser Hauptkritikpunkt: Das ist ein Belastungspaket für die Mieterinnen und Mieter.

Derzeit sieht das WGG vor, dass die Mieten deutlich sinken, sobald die Kredit­rück­zahlung für das Gebäude abgeschlossen ist. Sie haben vorhin sehr wortreich erklärt, dass Sie das hinausziehen wollen und dass die Miete (Abg. Schrangl: Gleich bleibt! Selbstkosten!) für die Mieter gleich bleibt (Abg. Schrangl: Ja!), das heißt, nicht runterfällt. Das ist kein Gewinn für die Mieter (Abg. Schrangl: Doch, weil dann ist die Wohnung saniert!), weil Sie letztendlich mit dieser Vorlage 450 000 Haushalte um ihre Mietzinsabsenkung bringen (Abg. Schrangl: Eben nicht! Eben nicht!), die sie durch diese WGG-Novelle jetzt nicht bekommen. (Abg. Schrangl: Das stimmt nicht!)

Sie als FPÖ und ÖVP wollen das mit dieser Novelle aufheben, und die Mieten bleiben in den ausfinanzierten Genossenschaftswohnungen, bei denen Sie dann ganz einfach die Kreditwürdigkeit strecken, auf dem jeweilig hohen Niveau, und das ist kein Vorteil für Mieter.

Es sind aber nicht nur die Mieterinnen und Mieter nach dem WGG betroffen, sondern auch Mieterinnen und Mieter von Wohnungen, denen die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, zum Beispiel Buwog. Und wer hat die Buwog verkauft, meine Damen und Herren? – Es war die FPÖ. (Abg. Schrangl: Alte Geschichte!) Damals, 2004, wurde unter Schwarz-Blau, unter Bundesminister Grasser, die Buwog an Vonovia verkauft, einen deutschen, börsennotierten Konzern, der dieses Jahr 1 Milliarde Euro Gewinn auf Kosten der Mieterinnen und Mieter gemacht hat. Sogar der deutsche Mieterbund schreibt: Der Gewinn wird mit deutlich gestiegenen Mieten gemacht. (Abg. Deimek: Seien wir froh, dass der Tojner jetzt ein Österreicher ist! Dann macht ein Österreicher die Millionen, das ist anscheinend viel besser!) Vonovia ist zwar der Marktführer in


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 157

Deutschland, ist aber kein Unbekannter für Mieterschützer, und das zeigt auch der Bericht im „Spiegel“, der jetzt im März erschienen ist, wonach dort Mieterhöhungen, teure Modernisierungen mitunter sehr intransparent sind und Tricks bei den Betriebs­kostenabrechnungen angewandt werden. (Abg. Schrangl: Deswegen sichern wir den gemeinnützigen Wohnbau gegen die SPÖ ... ab! Da haben Sie vollkommen recht!) Daher sind wir fest davon überzeugt, dass der Konsumentenschutz nicht fallen darf.

Ich darf in diesem Sinne auch noch einen Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bautenausschusses betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Singer, Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsge­mein­nützigkeitsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Z 18 entfällt“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.31

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs. 3 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Angela Lueger, Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Bautenausschusses (653 d. B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBl Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

„Z 18 entfällt“.

Begründung:

Der Ausschluss des KSchG würde zu einer Intransparenz von Vertragsklauseln führen, gegen die die Mieter nicht mehr vorgehen können, da ihnen die Rechtsgrundlage ent­zogen wird. Dies führt dazu, dass die Mieter keinerlei Informationen über die Änderung der Entgelte erhalten würden. Die GBV ist völlig frei in der Gestaltung des Entgelts, sie


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 158

müsste den Mietern nicht einmal mehr die Darlehensverträge und Tilgungspläne übermitteln.

Stundungsvereinbarungen, wie sie vorwiegend in Verträgen der BUWOG vorhanden sind, wären von den Mietern nicht mehr überprüfbar und das vorgeschriebene Entgelt somit nicht mehr nachvollziehbar.

Im Rahmen des kostendeckenden Entgeltes könnten sich die gemeinnützige Bauver­einigung frei bewegen und Konditionen mit der Bank vereinbaren, die die Mieter nicht mehr überprüfen bzw. bestreiten können (z.B. Zinssatzvereinbarungen, Laufzeitver­längerungen).

Die Nichtanwendbarkeit des KSchG stellt eine erhebliche und gefährliche Einschrän­kung von Verbraucherrechten dar, dies bedeutet einen großen Rückschritt des be­ste­henden Konsumentenschutzes.

Gerade § 6 Abs. 1 Z 5 KSchG beschränkt einseitige Änderungen des Entgelts durch den Unternehmer. Die Bestimmung berücksichtigt einerseits, dass vor allem bei länge­ren vertraglichen Beziehungen legitime Bedürfnis des Unternehmers, den Preis bei nachträglicher Änderung der hierfür maßgebenden objektiven Faktoren anzupassen. Andererseits soll sie die Vertragstreue sichern, den Verbraucher vor überraschenden Preiserhöhungen schützen und dazu beitragen, dass der unmittelbar vor dem Ver­tragsschluss vorgenommene Preisvergleich nicht verfälscht wird (Erl. 744 BlgNR 14. GP XXIII).

Würde das KSchG auf WGG Mietverträge nicht mehr anwendbar sein, dann könnte eine Bauvereinigung Entgelterhöhungen gegenüber den Mietern geltend machen, eine Entgeltsenkung müsste aber nicht mehr an die Mieter weitergegeben werden. Die Mieter hätten aber keine Überprüfungsmöglichkeit.

Der Ausschluss der Anwendbarkeit des § 6 KSchG würde den gemeinnützigen Bau­vereinigungen Tür und Tor für willkürliche Entgeltvorschreibungen bieten. Der Aus­schluss des KSchG ist daher auf das Schärfste abzulehnen.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.


15.32.05

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Mit dem vorliegenden recht komplexen Antrag soll vor allem der Erwerb von Wohneigentum für Menschen, die in einer gemeinnützigen Wohnung eingemietet sind, erleichtert werden. Das ist ein großes Ziel und dem stehen wir positiv gegenüber. In diesem Punkt hat der Antrag auch unsere volle Unterstützung.

Ein paar Verbesserungen wären natürlich noch möglich gewesen, wie immer. Es ist die Aufgabe der Opposition, Punkte zu finden, bei denen es noch besser ginge, ohne dabei gleich das Kind mit dem Bade auszuschütten. Kollegin Lueger, wenn Sie aus­führen, welche Eigentümer von Wohnungen beim Konsumentenschutz oder bei den Mietervertretern bekannt sind, dann würde mir auch Wiener Wohnen einfallen. Die haben auch genug Sorgen mit Mietern, die schlecht behandelt werden.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 159

Ein Beispiel, was geändert gehört hätte: Wenn ich ermögliche, dass der Mieter früher, nämlich schon nach zehn Jahren, Wohnungseigentum erwerben kann, dann wäre es schön gewesen, das Umsatzsteuergesetz auch dahin gehend anzupassen, dass das berücksichtigt wird. Jetzt muss jemand, der früher kauft, noch Umsatzsteuer zahlen und jemand, der später kauft, muss keine zahlen. Das ist ein kleiner Wermutstropfen und das macht den Eigentumserwerb halt nicht so attraktiv, wie es hätte sein sollen.

Dann bleiben für jene gemeinnützigen Wohnbauträger, die ihre Wohnungen nicht gerne verkaufen wollen, noch Schlupflöcher, wie eben – ich habe es im Ausschuss schon erwähnt – der § 39 Abs. 21a. Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher, Sie sehen an der Nummerierung Absatz 21a, dass es kein sehr einfaches Gesetz ist. Der Mieter darf nur dann kaufen, wenn die auf die Baulichkeit entfallenden Baukosten im Zeitpunkt des Bezugs bereits innerhalb der ersten drei Jahre eingehoben worden sind. Ich kann also einfach die Baukosten so verteilen, dass ich den Eigentumserwerb ausschließe, und kann quasi den Mieter seines Rechts, das ihm das Gesetz an anderer Stelle eigentlich einräumt, berauben. – Dazu bringe ich einen entsprechenden Abände­rungs­antrag ein, der hiermit erläutert ist.

Ein zweiter Punkt, der etwas stiefmütterlich umgesetzt wurde, sind die Bezüge­begren­zungen für die Spitzenverdiener. Wir haben alle noch Frau Schubert in Erinnerung, die von einem gemeinnützigen Bauträger Rekordgagen erhalten hat, und verschiedene andere. Da hat es 17 Monatsgehälter gegeben, üppige Überstundenpauschalen; auch da wurde etwas zu locker mit dem Geld umgegangen. – Es gibt zu diesem Thema auch einen Abänderungsantrag, der hiermit erläutert sei. Die Änderung betrifft die Aufnahme von fixen Obergrenzen bei den Bezügen.

Es ist kein Einkommensmonitoring für die Mieter enthalten. Es könnte zum Beispiel jemand Abgeordneter zum Nationalrat sein und in einer geförderten Wohnung wohnen, dann könnte der mehr zahlen. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Das geht nicht!) Wir hätten ja gerne gehabt, dass solche Personen durchaus in der Wohnung bleiben und die Durchmischung aufrechterhalten. Ich höre von links: „Das geht nicht!“ – Es geht nicht, weil das Gesetz es nicht zulässt, und deswegen hätte das Gesetz in diesem Punkt geändert gehört. Natürlich geht es – wer das nämlich macht, sind beispielsweise die Schweizer.

Jetzt noch ein letzter Punkt: Genau wie im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz kommt jetzt auch in diesem Gesetz eine Verstaatlichung der Deutschprüfungen vor. Es sollen nämlich Deutschkenntnisse Voraussetzung sein, dass jemand überhaupt so eine Wohnung haben kann. (Abg. Schrangl: Ja!) Die Deutschprüfungen darf nun nur noch der Österreichische Integrationsfonds abnehmen. – Das finden wir nicht gut, das ist eine Verknappung des Angebots. Man kann jetzt mit einer Verknappung des Prüfungs­angebots dafür sorgen, dass so wenige Leute diese Prüfung machen, dass sie keine Sozialhilfe in vollem Maße mehr bekommen und dass sie keine gemeinnützige Woh­nung mehr bekommen können. Daher stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Deutsch­prüfungen als Voraussetzung für den Bezug von Sozialhilfe“

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 160

„Die Bundesregierung wir ersucht, alle notwendigen Änderungen in den betroffenen Gesetzesmaterien vorzunehmen, damit der Nachweis von Sprachkenntnissen auch wieder durch eine vom ÖIF-zertifizierte Prüfungseinrichtung abgelegt werden kann.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

15.36

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kol-legen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird (653 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Nach der Z 53 wird eine Z 53a eingefügt und lautet:

"53a. § 39 Abs 21a wird ersatzlos aufgehoben."

Begründung

Im vorliegenden Antrag 907/A wird insbesondere betont, dass „Mietkauf als sozial orientierter Start ins Eigentum … ein wesentlicher Bestandteil der Wohnraumver­sor­gung ist“, und Eigentum langfristig die angestrebte und günstigste Form des Wohnens und somit eine effektive Vorbeuge gegen Altersarmut darstellt. Der Wert von Eigentum steht für NEOS außer Frage. Allerdings muss eine Ausweitung der Kaufoption ganzheitlich betrachtet werden, was bedeutet, dass eine ledigliche Ausweitung der Kauffrist und eine mehrmals verpflichtende Angebotsstellung nur Komponenten dar­stellen können, die ohne Begleitmaßnahmen in ihrer Wirkung beschränkt sind. Eine dieser Beschränkungen stellt § 39 Abs 21a dar.

§ 39 Abs 21a besagt: "Der Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte einer nach dem 31. Dezember 1993 aus öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (Geschäfts-raum) erwirbt einen Anspruch auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum ge­mäß § 15c lit. a Z 1, wenn die Bauvereinigung die auf seine Wohnung (Ge­schäftsraum) im Zeitpunkt des Bezugs der Baulichkeit entfallenden Grundkosten zum überwie­genden Teil innerhalb der ersten drei Jahre ab erstmaligen Bezug neben dem Entgelt eingehoben hat. Bei einer nach dem 31. August 1999 bis zum 30. Juni 2000 aus öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung beträgt diese Frist fünf statt drei Jahre; überdies darf die Bauvereinigung für einen Übertragungsanspruch verhindernde Stun­dungen bei sonstiger Rückzahlungspflicht während der ersten fünf Jahre dem Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten keine Zinsen verrechnen."

Die Regelung wonach Bauvereinigungen die Kaufoption untersagen können, sofern nicht innerhalb der ersten drei Jahre ab erstmaligen Bezug ein überwiegender Teil der Grundkosten eingehoben wurde, ist weder transparent noch eigentumsfördernd. Dem


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 161

Argument, Bauvereinigung fließe mit einer Erleichterung des Eigentumserwerbs Kapital und Wohnraum ab, ist dabei entgegenzusetzen, dass durch Verkäufe ein Kreislauf entsteht, der zum einen Bürgern und Bürgerinnen den Erwerb einer absichernden Wohnsituation erlaubt und zum anderen Verkaufserlöse für Bauvereinigungen gene­riert, die in den Wohnbau reinvestiert werden können. Bezüglich Bedenken in Richtung Spekulationsgefahr sei angemerkt, dass, zum Wohlwollen von NEOS, in Antrag 907/A Schritte gesetzt werden, die diese Gefahr eindämmen (Mietzinsobergrenze  für 15 Jahre ab Erwerb, Einsatz eines Regierungskommissärs bei akuter Gefahr).

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird (653 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

§ 26 samt Überschrift lautet:

Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern

§ 26. (1) Für Anstellungsverträge bei Bestellung von neuen Mitgliedern des Vorstands sowie von neuen Geschäftsführern gemeinnütziger Bauvereinigungen sind § 7 Abs. 1 Z 2 Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998, sowie die §§ 2 und 3 Bundes-Vertragsschablonenverordnung, BGBl. II Nr. 254/1998, in den jeweils geltenden Fas­sungen sinngemäß anzuwenden. Bestehende Anstellungsverträge können wahlweise unter Anwendung von §§ 25 und 26 in der aktuellen Fassung umgestellt werden.

(2) Soweit die in Abs. 1 angeführte Personen (Mitglieder des Vorstands sowie Ge­schäftsführer) hauptberuflich für die Bauvereinigung tätig sind, dürfen ihre monatlichen Bezüge bis zur Höhe des Endbruttobezuges (des Höchstsatzes) für Bundesbeamte der Dienstklasse IX des Dienststandes der Allgemeinen Verwaltung vereinbart werden. Nachträgliche Anpassungen sind nur auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen oder entsprechend den für solche Bundesbeamte geltenden Bezugsanpassungen zulässig.

(3) Der Ruhegenuß von Personen gemäß Abs. 1 (Mitglieder des Vorstands sowie Ge­schäftsführer) darf unter Anrechnung der Bezüge aus einer gesetzlichen Pensions­versicherung 80 vH des letzten Aktivbezuges nicht übersteigen.

(4) Bezüge eines Mitgliedes des Vorstandes oder eines Geschäftsführers aus zwei oder mehreren Vereinbarungen mit zwei oder mehreren Bauvereinigungen dürfen ins­ge­samt den in Abs. 2 bestimmten Endbruttobezug, um nicht mehr als 25 vH über­schreiten. Eine Überschreitung bis zu 50 vH ist zulässig, wenn dies auf Grund des besonderen Umfangs der Bau- und Verwaltungstätigkeit und der sich daraus erge­benden Arbeitsbelastung gerechtfertigt erscheint.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 162

Begründung

Durch den Gesetzesentwurf, wird eine jahrelange Forderung des Rechnungshofes umgesetzt.

In gemeinnützigen Bauvereinigungen sollen Umgehungsmöglichkeiten zur Über­zahlung (Gewährung von Überstundenpauschalen statt fixer Verwendungszulage, An­sprüche von bis zu 17 Monatsgehältern) von Geschäftsführern bzw Vorstands­mit­gliedern beseitigt werden. Diese Umgehungsmöglichkeiten werden bei Umsetzung des Antrages 907/A durch die Anwendbarkeit von § 2 und § 3 Bundes-Vertrags­schablo­nenverordnung, BGBl. II Nr. 254/1998, in § 26 WGG unterbunden. Gleichzeitig wurden allerdings die Bezugshöchstgrenzen, Begrenzungen für den Ruhegenuss und Rege­lungen betreffend der Bezüge bei Mehrfachbeschäftigung aus dem Gesetzestext ge­strichen. Die Bundes-Vertragsschablonenverordnung sieht zwar ein Entgelt in ange­messener Relation zu Branche und Leistung vor, kann aber nicht dieselbe Konkre­tisierung bieten wie eine Höchstgrenze der Bezüge. Im Sinne der sozialen Gerech­tigkeit sowie der Sparsamkeit im Umgang mit Steuergeld, sind die vorgeschlagenen Änderungen notwendig.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Deutschprüfungen als Voraussetzung für den Bezug von Sozialhilfe

eingebracht im Zuge der Debatte in der 86. Sitzung des Nationalrats über Bericht betr. Antrag 907/A WohnungsgemeinnützigkeitsG (653 d.B.) – TOP 22

Der Nachweis von Sprachkenntnissen, der durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zur Bedingung für einen vollen Bezug von Sozialhilfeleistungen gemacht wurde, soll nicht nur durch eine Prüfung durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), sondern auch durch Prüfungen bei vom ÖIF anerkannten Bildungseinrichtungen abgelegt wer­den können. Die entsprechende Formulierung ist dem ursprünglichen Ministerial­entwurf zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (104/ME XXVI. GP) entnommen und findet sich auch in einem Ministerialentwurf zur Änderung des Wohnungsgemein­nützigkeits­gesetzes (140/ME XXVI. GP):

"(4) Sämtliche Tätigkeiten einer gemeinnützigen Bauvereinigung sind vorrangig zugunsten einer Wohnversorgung von österreichischen Staatsbürgern auszurichten, gemäß Abs. 5 gleichgestellten Personen sowie Ausländern, die sich seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen und legal in Österreich aufhalten sowie ein Prüfungszeugnis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) oder einer vom ÖIF zertifizierten Prüfungseinrichtung über die erfolgreiche Absolvierung einer Integrationsprüfung vorlegen."

Der Passus "von einer ÖIF-zertifizierten Prüfungseinrichtung" ist nicht mehr im Ge­setzestext zu finden, was gleichbedeutend mit der kompletten Verstaatlichung dieses Sektors - und damit einer Verdrängung von anderen Anbietern vom Markt - ist. Damit wird besonders der renommierten, international anerkannten und weltweit tätigen österreichischen Prüfungseinrichtung ÖSD (Österreichisches Sprachdiplom Deutsch) massiver Schaden zugefügt, indem zum Nachweis von Deutschkenntnissen aus­schließlich nur noch Deutschprüfungen oder Spracheinstufungsbestätigungen des ÖIF anerkannt werden. Dabei wurde der ÖSD erst vor einem Jahr in einem Zertifizierungs­verfahren vom ÖIF selbst für die Durchführung von Integrationsprüfungen zertifiziert.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 163

Vor diesem Hintergrund sind die gegenständlichen Gesetzesänderungen bzw. die Aberkennung von ÖSD-Prüfungen nicht nachvollziehbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wir ersucht, alle notwendigen Änderungen in den betroffenen Gesetzesmaterien vorzunehmen, damit der Nachweis von Sprachkenntnissen auch wieder durch eine vom ÖIF-zertifizierte Prüfungseinrichtung abgelegt werden kann."

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die zwei Abänderungsanträge und der Ent­schließungsantrag werden verteilt. Sie sind alle ausreichend unterstützt und stehen somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Mag. Elisabeth Udolf-Strobl. Ich darf ihr das Wort erteilen.


15.36.35

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Mag. Elisabeth Udolf-Strobl: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuschauergalerie! Der heute behandelte Initiativantrag zur Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes basiert, wie bereits angesprochen wurde, auf einem Begutachtungsentwurf des Wirtschaftsministeriums vom April dieses Jahres. Die vier Hauptaspekte dieser Novelle sind dieselben wie im Ministerialentwurf für die Begutachtung. Erlauben Sie mir daher, auf diese vier Hauptaspekte einzugehen!

Punkt eins betrifft einen verstärkten Schutz der gemeinnützigen Vermögensbindung. Das sind vor allem die neu geschaffenen Möglichkeiten für die Landesaufsichts­be­hörden, die etwa bei Gefahr in Verzug von der Einsetzung eines Regierungskom­mis­särs bis hin zur Übernahme der Eigentümeranteile an einer gemeinnützigen Bau­ver­einigung durch die Länder als Ultima Ratio führen können. Auch die Einführung transparenterer Regelungen für die Bezüge der Geschäftsführer von gemeinnützigen Bauvereinigungen sind hier zu nennen, wonach dann entsprechend der sogenannten Vertragsschablonenverordnung, wie dies für Unternehmen der öffentlichen Hand ansonsten auch üblich ist, vorzugehen ist.

Der zweite Punkt betrifft die erleichterte Eigentumsbildung für die Mieter. Anstelle der bisherigen Rechtslage, bei der ein Antrag zwischen dem elften und dem Ablauf des 15. Jahres des Mietvertrags möglich war, soll es künftig drei Kaufantragsmöglichkeiten geben, und zwar je einen Antrag ab dem sechsten, ab dem elften und zwischen dem 16. und dem 20. Jahr. Zusätzlich sind die Mieter im Mietvertrag deutlich auf diese Rechte, die sie haben, hinzuweisen.

Der dritte Punkt betrifft die Sicherung des heimischen Mietwohnungsbestandes. Ge­genüber einer bisher freien Vermietungsmöglichkeit durch den erwerbenden Mieter soll zukünftig für einen bestimmten Zeitraum, nämlich innerhalb von 15 Jahren, eine Vermietung nur zum jeweiligen Landesrichtwert zulässig sein. Dieser Punkt ist aufge­nommen worden, um Spekulationen zu verhindern und weil der selbst nutzende und nicht der spekulative Wohnungseigentümer im Mittelpunkt einer nachträglichen Woh­nungs­eigentumsübertragung steht.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 164

Darüber hinaus beinhaltet diese Novelle auch Anreize für ein Mehr an Sanierungen, und zwar an thermischen Sanierungen oder an Sanierungen, die zugunsten von Barrierefreiheit gemacht werden, und zwar mittels verstärkter Eigenmitteleinsätze der gemeinnützigen Bauvereinigung – ohne die Mieten zu erhöhen und bei voller Nach­prüfbarkeit der getätigten Sanierungsmaßnahmen.

Außerdem, und auch das ist schon angesprochen worden, sind Airbnb-Vermietungen künftig nicht möglich, da der geschaffene Wohnraum eben dem Wohnzweck und nicht dem touristischen Zweck dienen soll.

Der vierte Punkt betrifft die Zukunftsfähigkeit der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft und in diesem Zusammenhang besonders die erleichterte Möglichkeit zur Errichtung von Photovoltaikanlagen und zum Betrieb von solchen Anlagen.

Zudem ist ja auch die Rolle der gemeinnützigen Bauvereinigungen als soziale Wohn­versorger am Beispiel von Gewaltopfern unterstrichen worden. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt. Diese Menschen werden in Zukunft einen bevorzugten Zugang zu ge­meinnützigem Wohnraum erhalten können.

Ich bin froh darüber, dass in den ursprünglichen Entwurf die umfangreichen Stellung­nahmen aus der Begutachtung noch eingearbeitet werden konnten, und hoffe, dass auch durch diese Einarbeitungen breite Zustimmung erfolgen kann. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Yildirim. – Bitte.


15.41.05

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Werte Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Erleichterung des Eigentumserwerbs geben wir natürlich im Bereich des gemeinnützigen Wohnens ein wichtiges sozial­politisches Instrument aus der Hand – ich denke da an Bundesländer wie Tirol, wo Baugrund sehr knapp ist, und an die Schwierigkeit der Kommunen, dort leistbares Wohnen zur Verfügung zu stellen –, daher sehe ich das eher kritisch.

Wir haben es bereits angesprochen, werte Kolleginnen und Kollegen: Das Ziel, leist­bares Wohnen für die Menschen in Österreich sicherzustellen, wird mit dieser Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes leider nicht erreicht. Für Mieterinnen und Mieter von Genossenschaftswohnungen wird das Wohnen mitunter massiv teurer werden.

Lassen Sie mich zwei Aspekte aus dieser Novelle, zu der wir auch einen Abände­rungs­antrag einbringen werden, aufgreifen:

Punkt eins sind die Grundstückskosten. Das trifft uns, wie gesagt, in Tirol besonders, denn in Tirol ist bebaubarer Grund und Boden knapp und daher ebenso wie in vielen anderen Gebieten in Österreich enorm teuer, und die Preise ziehen weiter stark an. Grund und Boden ist längst zu einem Spekulationsgut geworden. Der Druck aus dem Ausland ist groß, und der von der Nationalbank ausgewiesene Fundamentalpreisindex belegt, dass MieterInnen heute de facto 20 Prozent Spekulationsaufschlag bezahlen. Die steigenden Grundkosten betreffen ganz massiv auch die gemeinnützigen Wohn­bauträger.

Ohne bebaubaren Grund und Boden gibt es keinen Wohnbau. Im Wettbewerb um Grundstücke mit privaten Investoren gelingt es immer seltener, den notwendigen Grund zu erwerben. Würden nicht die Kommunen Grundstücke für den sozialen Wohn­bau zur Verfügung stellen, käme der soziale Wohnbau überhaupt zum Erliegen. Die


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 165

Möglichkeiten der Kommunen sind dabei enden wollend. Eine zukunftsweisende Lösung wäre die verfassungsrechtliche Absicherung der Flächenwidmung gemein­nütziger Wohnbau. Manche Gemeinden agieren diesbezüglich in letzter Zeit bereits progressiv, viele üben sich aber nach wie vor in vornehmer Zurückhaltung.

Letzteres löst aber keine Probleme. Der Druck auf die Wohnbaugenossenschaften darf nämlich im Ergebnis nicht dazu führen, dass diese ihre höheren Kosten an die Miete­rinnen und Mieter weitergeben müssen. Das würde dem Ziel, leistbaren Wohnraum zu ermöglichen, diametral entgegenstehen.

Dahin gehend ist die vorliegende Reform eine Verschlechterung. Durch den mit diesem Gesetz ermöglichten Ansatz des Verkehrswertes oder der tatsächlichen Grundkosten ohne Obergrenze für die Abrechnung (Abg. Schrangl: Das stimmt nicht! Sie müssen genau lesen!) würden die gemeinnützigen Wohnbauträger zwar mehr Grundstücke erwerben können, die Mietkosten aber je nach Gebiet enorm steigen. (Abg. Schrangl: Das stimmt nicht!) Leistbares Wohnen – Fehlanzeige!

Der zweite Punkt betrifft die im vorgeschlagenen Gesetzestext als vorrangige Wohn­versorgung der österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie diesen gleichgestellter Personen deklarierte Maßnahme. – Populismus pur! Ein Relikt der türkis-blauen PR- und Spaltungspolitik und eine Maßnahme, gegen die es massive verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken gibt!

Ich erinnere an meine Ausführungen in diesem Hohen Haus zur Indexierung der Familienbeihilfe. Diese ist unionsrechtswidrig. Das EuGH-Urteil zur geplanten deut­schen Autobahnmaut, aufgrund der unter der Federführung eines sozialdemokra­ti­schen Verkehrsministers eingebrachten Klage, wurde mit Wohlwollen und Zustimmung zur Kenntnis genommen. Ich bin schon gespannt, wie Türkis-Blau reagiert, wenn der EuGH die Unionsrechtswidrigkeit türkis-blauer Prestigeprojekte feststellt und dieser reinen PR-Politik eine Absage erteilt. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe folgenden Antrag gemäß § 53 Abs. 3 GOG-NR ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bautenausschusses betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungs­gemeinnützigkeitsgesetz), zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird.

Der Nationalrat möge in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert.

1. Nach Z 16 wird folgende Z 16a eingefügt.

„16a. § 13 Abs. 2c lautet:

„(2c) Abweichend von Abs. 2 ist anstelle des Verkehrswertes im Zeitpunkt des Grund­erwerbs ein niedrigerer Betrag mit der tatsächlichen Höhe des Grundwertes anzu­setzen, wenn dies der Veräußerer zur Senkung des Entgelts (Preis) vertraglich ausbe­dungen hat oder das Grundstück von einer anderen gemeinnützigen Bauvereinigung veräußert bzw. getauscht wird. Können die tatsächlichen Kosten eines Grunderwerbs nicht mehr festgestellt werden, dann kann die gemeinnützige Bauvereinigung höchs­tens 50% des Verkehrswertes als Grundkosten ansetzten.““

2. Z 17 lautet:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 166

„17. § 13 Abs. 7 wird die Wortfolge „angemessene Kosten für baubedingte Leerstände als Grundkosten“ ersetzt durch die Wortfolge „die tatsächlich angefallenen Entgelt­ausfälle für baubedingte Leerstände als Grundkosten“.“

*****

Ich bringe einen zweiten Antrag gemäß § 53 Abs. 3 GOG-NR ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bau­tenausschusses betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungs­gemeinnützigkeitsgesetz), zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird

Der Nationalrat möge in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert.

1. Z 11: § 8 Abs. 4, 5 und 6 entfallen

*****

Ich danke ganz herzlich. (Beifall bei der SPÖ.)

15.48

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs. 3 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Selma Yildirim

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Bautenausschusses (653 d. B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Woh­nungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBl Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 16 wird folgende Z 16a. eingefügt:

„16a. § 13 Abs. 2c lautet:

„(2c) Abweichend von Abs. 2 ist anstelle des Verkehrswertes im Zeitpunkt des Grund­erwerbs ein niedrigerer Betrag mit der tatsächlichen Höhe des Grundwertes anzu­setzen, wenn dies der Veräußerer zur Senkung des Entgelts (Preis) vertraglich aus­bedungen hat oder das Grundstück von einer anderen gemeinnützigen Bauvereinigung veräußert bzw. getauscht wird. Können die tatsächlichen Kosten eines Grunderwerbs


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 167

nicht mehr festgestellt werden, dann kann die gemeinnützige Bauvereinigung höchs­tens 50% des Verkehrswertes als Grundkosten ansetzten.““

2. Z 17 lautet:

„17. § 13 Abs. 7 wird die Wortfolge „angemessene Kosten für baubedingte Leerstände als Grundkosten“ ersetzt durch die Wortfolge „die tatsächlich angefallenen Entgelt­ausfälle für baubedingte Leerstände als Grundkosten“.“

Begründung

Zu Z 1:

Die Anrechnung der Grundkosten in der Baukostenendabrechnung bzw. welche Grund­kosten den Mietern in Rechnung gestellt werden dürfen, darf keine „kann“- Bestimmung sein, denn hier lässt man der Bauvereinigung die Wahl, ob sie den Verkehrswert oder die tatsächlichen Grundkosten ansetzt.

Eine Genossenschaft darf im Rahmen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweck­mäßigkeit im Sinne des § 23 WGG und nach dem Günstigkeitsprinzip immer nur die niedrigeren Kosten ansetzten.

Wird das Grundstück im Wege des Tausches von einer anderen gemeinnützigen Bauvereinigung erworben und ist der tatsächliche Wert nicht mehr ermittelbar, dann dürfen die Grundkosten mit der Hälfte des Verkehrswertes angesetzt werden.

Wird keine Obergrenze geschaffen, können Bauvereinigungen Grundkosten nach dem Verkehrswert berechnen und die Kosten für Wohnungen von gemeinnützigen Bau­vereinigungen würden stark ansteigen, die Wohnungen wären nicht mehr leistbar. Es würde zu einer Verzerrung des Wohnungsmarktes und zu einer Erhöhung der Mieten kommen, da sich nur mehr Personen mit einem hohen Einkommen eine Genossen­schaftswohnung leisten können.

Zu Z 2:

Tatsächlich angefallene Kosten für Wohnungen, die aufgrund von Baumaßnahmen leer stehen können in die Herstellungskosten bei einer Nachverdichtung mit einbezogen wer­den, angemessene Kosten übersteigen die Herstellungskosten. Der Schaden für nicht ver­mietet Wohnungen begrenzt sich entweder mit dem kostendeckenden Entgelt oder auch mit dem Entgelt nach § 13 Abs. 6 bzw. 13 Abs. 7a WGG. Wird ein angemessenes Entgelt im Sinne des § 13 Abs. 4 WGG für die leerstehende Wohnung verrechnet, so entspricht dieses Entgelt ohnehin den tatsächlich angefallenen Kosten.  Diese entgangenen Kosten sind der tatsächliche Schaden, der durch Aufstockungen bzw. Sanierungsmaßnahmen entsteht und nur dieser darf als Leerstehungskosten in Rechnung gestellt werden.

Die Angemessenheit von baubedingten leerstehenden Wohnungen ist ein unbe­stimmter Gesetzesbegriff und kann daher keine Anwendung im Wohnungsgemeinnützigkeits­gesetz finden.

*****

Abänderungsantrag

§ 53 Abs. 3 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Selma Yildirim


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 168

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Bautenausschusses (653 d. B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBI Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBI. I Nr. 69/2018, geändert wird

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Z 11: § 8 Abs. 4, 5 und 6 entfallen

Begründung

Die im vorgeschlagenen Gesetzestext als vorrangige Wohnversorgung der österreichi­schen Staatsbürger sowie diesen gleichgestellten Staatsbürgern aus EU- und EWR-Staaten und gleichgestellten Drittstaatsangehörigen deklarierte Maßnahme ist rein symbolischer Natur. Weder die ehemalige Regierung noch die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ konnten fundierte Zahlen vorweisen, wie viele Personen von diesem Gesetz überhaupt betroffen sind.

Die Einschränkung des zugangsberechtigten Personenkreises stellt aber auch einen unnötigen Verwaltungsaufwand für die gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften dar. Ebenso führt die Maßnahme zu Diskriminierung von Drittstaatsangehörigen, die nicht unter die EU-Assoziationsabkommen fallen, dar, da diese als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer monatlich ihren Beitrag zur steuerlichen Finanzierung der staatlichen Wohnbauförderung leisten. Verfassungs- und europarechtliche Bedenken werden da­her von vielen Experten im Stellungnahmeverfahren ins Treffen geführt.

Diese Maßnahme stellt damit einen weiteren Mosaikstein türkis-blauer Politik gezielter irreführender „Symbol- und Inszenierungspolitik dar.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und erläutert und stehen somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Steinacker. Ich darf ihr das Wort erteilen.


15.48.18

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen, und viele wohnen sehr, sehr gerne in diesen leist­baren Wohnungen, die unsere gemeinnützigen Bauträger österreichweit bauen. Mittler­weile wohnen über zwei Millionen Menschen in diesen geförderten Wohnungen; an dieser Stelle eine Riesengratulation allen Wohnbauträgern, die diese geförderten Woh­nungen in Österreich so toll errichten! (Beifall bei der ÖVP.)

Ja, es ist nun wieder Zeit, die Regelungen für den gemeinnützigen Wohnbau, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, zu modernisieren, an gegebene Veränderungen anzupassen, aber auch politische Schwerpunkte zu setzen, wie zum Beispiel die Sicherung der Geldmittel im Kreislauf der gemeinnützigen Wohnbauträger, die Stär­kung von Transparenz und Kontrollrechten, leistbares Eigentum durch Stärkung der Mietkaufoptionen für möglichst viele Menschen, die das wollen. Ganz wichtig für mich: die Bevorzugung von Mietern, die Opfer von Gewalt geworden sind, und die Sicherung


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 169

von gut erhaltenem, renoviertem und gepflegtem gefördertem Wohnhausbestand in Österreich. Das sind die Zielsetzungen, die die Menschen wollen! Das sind die Ziel­setzungen, die wir mit dieser Novelle umsetzen!

Daher verstehe ich die Abänderungsanträge der SPÖ schlichtweg nicht. Kollegin Becher, Sie sitzen so weit da drüben, aber trotzdem werde ich versuchen, immer wieder zu Ihnen zu schauen, weil Sie letztendlich diejenige sind, die für die Abänderungsanträge der SPÖ zum WGG in erster Linie verantwortlich ist. Ich verstehe es schlichtweg nicht.

Darf ich mit Ihrer Kritik zum Thema Wiedereinführung der sogenannten Auslauf­annu­ität, intransparente Erhöhung der Mieten beginnen? – Verehrte Frau Kollegin Becher, Sie sollten es besser wissen. Das Belassen des Mietzinses auf gleicher Höhe selbst nach Rückzahlung der Darlehen (Abg. Becher: Der gehört gesenkt!) ist schon bisher möglich, zum Beispiel bei Umfinanzierung. Das ist nichts Neues. Das Einzige, was neu ist (Zwischenruf der Abg. Becher Sie nicken ja jetzt dazu, Sie wissen es ja ganz genau –, ist, dass das auch möglich ist, wenn Eigenmittel der GBVs für große Sanie­rungen verwendet werden. So, und die Miete bleibt höchstens auf dem niedrigen Niveau gleich, kann aber nicht höher angesetzt werden. (Abg. Becher: Sie gehört aber gesenkt!)

Was wäre denn die Folge, wenn das nicht so wäre? (Abg. Becher: Sie können ja einen ...-Antrag stellen!) Na, dann müssten wir einen §-14(2)-Antrag stellen, und was würde passieren? – Die Mieten würden entsprechend sehr rasch und sehr weit hinauf­gesetzt werden. (Abg. Becher: Nein, nur geprüft! Das ist der einzige Unterschied!) Das, was diese Möglichkeit ist, ist eine geglättete langfristige Lösung.

Frau Kollegin, auch wenn Sie sich noch so aufregen (Abg. Heinisch-Hosek: Das ist ja auch zum Aufregen, was Sie aufführen!): Unsere kostendeckende Miete, das Kosten­deckungsprinzip unter Berücksichtigung der Fördermittel, die den gemeinnützigen Wohn­bauträgern gegeben werden, schafft es, dass in Österreich die Mieten im gemein­nützigen Wohnbau im Schnitt zwischen 25 und 30 Prozent unter dem Marktwert liegen. Das ist das Asset, und dabei bleibt es auch. (Beifall bei der ÖVP.)

Das sollten Sie schon längst einmal verstanden und durchgerechnet haben. Das können alle Kollegen, die Ihrer Fraktion angehören und im gemeinnützigen Wohnbau tätig sind, Ihnen hundertprozentig bestätigen. (Abg. Becher: Ja, nach der jetzigen Ge­setzeslage!)

Wozu führt denn diese Maßnahme? – Diese Maßnahme führt dazu, dass wir einen attraktiven Altbestand haben, dass unsere gemeinnützigen Wohnbauträger einen An­reiz haben, diese Gebäude zu sanieren und zu erhalten, und nicht, dass sie wie in den Nachkriegsjahren in Österreich verkommen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Becher.)

Zur Forderung Kaufoption, wie gehabt, zehn Jahre, auch für Wohnungen unter 40 Quadratmetern: Sehr geehrte Kollegin und KollegInnen von der SPÖ! Ich freue mich grundsätzlich, dass Sie erkannt haben, dass Eigentum etwas Gutes ist, dass durch die Übereignung auch von kleinen Wohnungen etwas Gutes getan wird, nämlich dass die Menschen Eigentum haben, an dem sie sich erfreuen können, das sie weitergeben können, das vor Altersarmut schützt. Sie sind aber ein Widerspruch in sich: Einerseits proklamieren Sie eine Gefahr für den Mietwohnungsbestand, und gleichzeitig wollen Sie, dass wir diese 40-Quadratmeter-Wohnungen nicht übereignen. Ich kenne mich nicht mehr aus. Außerdem würden Sie wissen, wenn Sie das Gesetz gelesen hätten, dass die freiwillige Kaufoption bei den kleinen Wohnungen ja sowieso möglich ist. Daher verstehe ich diese Aufregung nicht.

Zum Thema der Befristung: Auch da, sehr geehrte Frau Kollegin Becher und Kollegen und Kolleginnen, müsste Ihnen bekannt sein, dass man nach geltenden Wohnungsge-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 170

meinnützigkeitsbestimmungen selbstverständlich Befristungen vornehmen kann. Es gelten da ganz normal, so wie es das Gesetz vorsieht, die Befristungsregelungen des § 29 Mietrechtsgesetz. Das heißt, so wie Sie und auch Ihre Parteiobfrau mit dem Wissen, das sie sich sichtlich irgendwo angeeignet hat, das in den Pressekonferenzen gesagt haben, es gebe keine Befristung im WGG, stimmt das schlichtweg nicht. (Ruf bei der SPÖ: Lesen Sie die Stellungnahmen!) Sie haben es nicht heute gesagt und nicht in den Stellungnahmen, aber in der Presse. Ich meine, das kommt ja bei den Menschen auch an, nicht böse sein!

Also: Befristungen hat es immer gegeben. Das, was wir jetzt machen, sind kürzere Befristungsmöglichkeiten, aber bitte nur in Spezialfällen. Meine Damen und Herren! Lehrlinge brauchen keine Mindestbefristung, wenn sie zum Beispiel nur mehr für ein Jahr eine Wohnung brauchen. Betagte Menschen, die in einem Heim wohnen, können für eine kurze Zeit eine Übergangslösung brauchen, da wollen sie auch einen Mietvertrag. Da will ich ihnen aber auch die Möglichkeit geben, in einer wohnbau­geförderten Pflegeanstalt zu wohnen und eine kürzere Befristung zu erhalten.

Das, meine Damen und Herren, ist gelebte Realität, und das ist das, was die Men­schen draußen brauchen und auch wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher: Bitte sprechen Sie unseren gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen da nichts ab! Das Ziel ist natürlich, alle Wohnungen möglichst langfristig zu vermieten, aber es muss spezielle Fälle und Ausnahmefälle geben.

Noch niemand hat erwähnt, dass es jetzt zum ausdrücklichen Verbot der Airbnb-Vermietung, eben dieser Kurzfristvermietung, von geförderten Wohnungen kommt (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Die Bundesministerin hat es erwähnt!) – die Frau Bun­desminister, pardon, hat es erwähnt –, dass diese Vermietung nicht erfolgen darf. Es ist unser Ziel, dass die Nutzung durch die Mieter und nicht das Geschäftemachen mit diesen Wohnungen passiert.

Der nächste Vorhalt: intransparente Mieterhöhung, keine Verpflichtung mehr, Mieterhö­hungen aufzuschlüsseln. – Stimmt nicht. Da habe ich zugehört, Frau Bundesminister, als Sie das gesagt haben. Selbstverständlich ist es so: Das Kostendeckungsprinzip ist sehr strikt, es muss auch, wenn es eine nachträgliche Veränderung gibt, natürlich den Mietern bekannt gegeben werden und aufgeschlüsselt werden. Es ist zulässig, muss aber erklärt werden.

Dann muss man ja auch sagen, weil das so im Raum steht, als würden wir da etwas tun, was überhaupt nicht gesetzlich erlaubt ist: Selbstverständlich ist es erlaubt, und darüber hinaus haben alle Mieter nicht nur die zivilrechtliche Möglichkeit, ihre Mietzins­vorschreibung zu überprüfen oder zu beeinspruchen, sondern sie haben eine ganz starke Stellung dadurch, dass sie die Möglichkeit einer Beschwerde an die Aufsichts­behörde haben. Das gibt es wirklich nur im WGG.

Das heißt, alle Vorhalte sind wie Seifenblasen zerplatzt.

Es ärgert mich auch ganz besonders, dass unseren gemeinnützigen Bauvereinigun­gen, die wirklich Großartiges leisten, so mit einem Federstrich Bösartigkeit unterstellt wird. Das haben sie sich wahrlich nicht verdient. (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Becher hat auch gemeint: Alles ist so schlecht, und die Mieten sind so hoch, und das mit der EIB hat nicht geklappt. – In Niederösterreich hat es geklappt. Unsere Landeshauptfrau Mikl-Leitner und unser Landesrat Eichtinger, der für Wohnbau zuständig ist, haben es geschafft, direkt bei der EIB 125 Millionen Euro günstigste Fördermittel für 31 Jahre zu beziehen. Ja bitte, das kann Wien auch machen. Man muss sich nur darum kümmern (Ruf bei der SPÖ: Bitte!) und diesen Vertrag mit der EIB machen, um diese Fördermittel, diese günstigen Finanzierungen zu holen. Diese


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 171

Finanzierung wird zur Beimischung zu den Wohnbaufördermitteln gegeben, und daher werden die Wohnbauförderungen in Niederösterreich noch günstiger. Das ist wirklich gutes Arbeiten am geförderten Wohnbau, und dafür stehe ich auch als Niederöster­reicherin. (Beifall bei der ÖVP.)

15 000 Wohnungen schaffen die Gemeinnützigen jährlich. Das ist eine Wohnbauleis­tung von 31 Prozent aller Wohnungen in Österreich. Es ist ein großartiges Tun dieser gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen. Unsere Partner sind dabei die gewerblichen Bauunternehmer, die ja im Auftrag der gemeinnützigen Bauträger die Bauaufträge übernehmen. Wir wissen, es werden tolle, auch architektonisch besonders anspruchs­volle und raumorganisatorisch großartige Wohnungen und Gebäude errichtet. Das ist gut so.

Wenn die Gewerblichen meinen, sie stehen bei den Themen der Ausnahmegenehmi­gungen in Konkurrenz zu den gemeinnützigen Bauträgern, dann sage ich: Ja, aber ich möchte klarstellen: Erster Auftrag der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen ist, Wohnbauten zu errichten. Dann gibt es die Ausnahmefälle, und wenn es diese Aus­nahmefälle gibt, zum Beispiel einen Kindergarten oder ein Gemeindeamt zu errichten, dann bedarf es einer Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Das haben wir mit der Definition im Gesetz konkretisiert. Nur trotzdem: Es bleibt gleich, es ist nicht mehr. Die Ausnahmegeschäfte sind die Ausnahme und nicht die Regel.

Zu guter Letzt möchte ich mich bei allen bedanken, bei Ihrem Haus, Frau Bundes­ministerin, bei allen, die an diesem Gesetzwerdungsprozess teilgenommen haben (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen), die uns begleitet haben, insbesondere bei unserem ehemaligen Koalitionspartner. Es ist eine gelungene Novelle, es ist ein hervorragendes Gesetz. Das liegt heute zur Beschlussfassung vor, und  wenn Sie mit mir einer Meinung sind – es hat die Zustimmung aller verdient. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kovacevic. – Bitte.


15.58.26

Abgeordneter Christian Kovacevic (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundes­ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher! Ja, so sehr Sie jetzt auch von ÖVP- und FPÖ-Seite Ihre Novelle hier anpreisen, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Für mich fallen diese Regelungen oder einige wesentliche Teile dieser Regelungen ganz einfach in die Kategorie Symbolpolitik. Kollegin Becher hat das in ihrem Eingangsstatement wunderbar erklärt und auch hervorragend untermauert. (Zwischenruf des Abg. Wurm.)

Gut, Sie stellen sich heraus und behaupten halt immer das Gegenteil. Auch das ist eine Form, Politik zu machen. Ich kann nur sagen, es sind einige Punkte vielleicht vertretbar, zum Beispiel dieses Verbot der Kurzzeitvermietung, Stichwort Airbnb. Das ist ja etwas, was wir bereits vor einiger Zeit als SPÖ gefordert haben. (Abg. Wurm: Ah? Gemacht habt ihr es nie!) Das ist jetzt in dieser Novelle verankert, aber dann ist es auch schon bald vorbei, weil die meisten Maßnahmen ganz einfach Schlechterstel­lungen für Mieterinnen und Mieter bedeuten. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben die Kritikpunkte ja bereits gehört. Es geht um die geplanten Befristungen der Mietverträge, die Streichung der Rechte auf Konsumentenschutz und die Kosten, die in Zukunft dann ganz einfach auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden.

Am schlimmsten aber finde ich den Versuch, diese Novelle als gut zu verkaufen, weil sie den Erwerb von Eigentum erleichtert.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 172

Ich kann das nicht nachvollziehen. Ich habe von einem Kollegen, einem Vorredner von der ÖVP, gehört, 82 Prozent wünschen sich Eigentum. Jetzt ist diese Maßnahme aber absolut nicht hilfreich beim Erwerb von Eigentum, nur weil die Frist verkürzt wird, denn wenn jemand nach zehn Jahren nicht das Geld hat, um sich eine Eigentumswohnung anzuschaffen, dann wird er das nach fünf Jahren auch nicht haben.

Im Grunde genommen geht es nur um eine Verschiebung des Zeitfaktors, aber wie – bitte erklären Sie mir das! – wird dadurch der Erwerb erleichtert? Die Wohnung wird um keinen Cent billiger; im Gegenteil, denn in diesem Fall das wissen Sie alle ganz genau – fällt die Umsatzsteuer an, und das wäre beim Modell mit den zehn Jahren, wie es vorher war, nicht der Fall. Also wird der Erwerb der Wohnung sogar teurer, und das können Sie bitte nicht in Abrede stellen. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch ich reihe mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen ein und bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bau­tenausschusses betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Singer, Schrangl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Z 28. entfällt.

2. Z 29. lautet:

„29. In § 15c lautet lit. a:

„a) längstens bis zum Ablauf des 30. Jahres nach Erstbezug der Baulichkeit, bei unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichteten, wenn die Förderung aufrecht ist, sowie Wohnungen und Geschäftsräumen, wenn die Förderung im Zeitpunkt des Abschlusses des Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrages aufrecht war und neben dem Entgelt nach dem 30. Juni 2000 ein Einmalbetrag im Ausmaß von mehr als 50 € pro Quadratmeter Nutzfläche eingehoben worden ist.““

*****

Mit dieser Novelle versucht die ÖVP ihre Klientel zu bedienen, indem sie suggeriert, dass damit eben der Erwerb von Eigentum einfacher werde, was aber nicht den Tat­sachen entspricht. Die FPÖ hat sich schnell noch irgendeine Maßnahme, irgendeine Pseudomaßnahme gegen Ausländer einfallen lassen. In Summe aber, sehr geehrte Damen und Herren, macht diese Reform Wohnen nicht billiger, sondern eher teurer! Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.01

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs. 3 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Christian Kovacevic,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 173

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Bautenausschusses (653 d. B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBl Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Z 28. entfällt.

2. Z 29. lautet:

„29. In § 15c lautet lit. a:

„a) längstens bis zum Ablauf des 30. Jahres nach Erstbezug der Baulichkeit, bei unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichteten, wenn die Förderung aufrecht ist, sowie Wohnungen und Geschäftsräumen, wenn die Förderung im Zeitpunkt des Abschlusses des Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrages aufrecht war und neben dem Entgelt nach dem 30. Juni 2000 ein Einmalbetrag im Ausmaß von mehr als 50 € pro Quadratmeter Nutzfläche eingehoben worden ist.““

Begründung

Zu Z 1:

Es besteht kein Grund die Kaufoption schon nach 5 Jahren den Mietern zu gewähren, da Mieter, die schon nach 5 Jahren eine Eigentumswohnung erwerben wollen, üblicher­weise in keine Genossenschaftswohnung einziehen, sondern ohnehin gleich eine Eigentumswohnung erwerben.

Bankdarlehen mit einem begünstigen Zinssatz haben üblicherweise Laufzeiten von mehr als 10 Jahren, die Genossenschaften würden möglicherweise keine günstigen Zinssätze mit den Banken aushandeln können, wenn nach 5 Jahren schon ein Schuld­nerwechsel stattfindet.

Die Gefahr besteht, dass die Banken keine günstigen Zinssätze für Darlehen mehr vergeben, denn Laufzeiten für große Darlehen von 5 Jahren sind sehr unüblich. Die Zinssätze könnten sich erhöhen, was wiederum jene treffen könnte, die nicht die Möglichkeit haben eine Wohnung ins Wohnungseigentum zu übernehmen.

Die Kaufoption nach 10 Jahren verschafft den Mietern die Möglichkeit sich einerseits zu überlegen, ob sie tatsächlich Wohnungseigentum begründen wollen und anderseits Überlegungen anzustellen, wie sie die Wohnung finanzieren.

Die Eigentumsoption stellt an sich ein Durchbrechen der Grundprinzipien des WGGs, nämlich leistbare Wohnungen auf Dauer zur Verfügung zu stellen, dar. Den Mietern schon nach 5 Jahren die Möglichkeit zu gegeben Wohnungseigentum zu begründen, würde nicht die Anzahl der Personen erhöhen, die die Wohnungen kaufen, sondern würde nur zu einer zeitlichen Verschiebung führen und somit zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei den Bauvereinigungen kommen.

Bei einem Kauf nach 5 Jahren würde überdies Umsatzsteuer anfallen, was die Woh­nungen um den entsprechenden Betrag verteuern würde.

Zu Z 2:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 174

Die Beschränkung der Eigentumsoption auf Wohnungen, die eine Nutzfläche von mehr als 40m² haben, ist sachlich nicht gerechtfertigt. Auch jene Mieter, deren Wohnungen weniger als 40m² haben, sollten Wohnungseigentum erwerben können, da gerade Einzelpersonen somit von der Möglichkeit eine Eigentumswohnung zu erwerben ausgeschlossenen werden würden.

Diese Beschränkung stellt eine Benachteiligung von Mietern kleinerer Wohnung dar und benachteiligt diese.

Die Einschränkung auf Wohnungen über 40m² ist nicht begründbar, man gibt Familien die Möglichkeit Wohnungseigentum zu begründen schließt aber Einzelpersonen von der Wohnungseigentumsoption aus.

Derzeit werden immer mehr Smart-Wohnungen gebaut, weil der Bedarf an Wohnungen für Einzelpersonen enorm hoch ist, aber nicht jeder kann sich eine Wohnung leisten, die mehr als 40m² hat.

In den Städten ist eine Tendenz wahrzunehmen, die in Richtung kleiner geräumigerer Wohnungen geht, es ist nicht mehr modern, auch aus Umweltschutzgründen, als Einzelperson eine 80m² Wohnung zu bewohnen und diese im Winter zu beheizen.

Der Raum in den Städten ist knapp, daher tendieren immer mehr Personen zu kleine­ren Wohnungen. Ein Ausschluss zur Eigentumsbegründung von Wohnungen, die unter einer Größe von 40m² sind, ist daher nicht nachvollziehbar.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungs­gemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.


16.02.12

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Vielleicht einmal vorab: Da es nur rote und schwarze Genossenschaften in Österreich gibt, sind wir Freiheitlichen, glaube ich, davon freigesprochen, das irgend­wie im Eigeninteresse zu machen (Zwischenrufe bei der SPÖ), um das noch einmal vorauszuschicken. (Beifall bei der FPÖ.) Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Wir als Freiheitliche haben ja noch Zeit, vielleicht haben wir auch irgendwann eine Genos­senschaft.

Es war eine sehr technische Diskussion, die wir heute dazu geführt haben, wobei viele Erklärungen, glaube ich, jetzt schon gefallen sind; auch ich werde mich bemühen, das einfach zu halten.

Vielleicht noch einmal vorausschickend, damit man ein wenig den Überblick hat: Wir haben in Österreich so über den Daumen gepeilt 50 Prozent Eigentumsquote im Wohnbereich, das heißt, eine Hälfte der Bevölkerung wohnt im Eigentum und die andere Hälfte quasi auf Miete. Man kann es dann wieder ungefähr teilen, das heißt, in Summe fallen 25 Prozent der Wohnungen in Österreich in den Genossenschafts­bereich und die anderen 25 in den sogenannten privaten Mietbereich. – So viel dazu, damit man einmal ungefähr weiß, wovon wir hier sprechen. Das heißt, diese Novelle betrifft ungefähr ein Viertel der österreichischen Wohnungsnützer.

Diese Novelle ist richtig und wichtig. So wie jede Novelle wird sie nicht allumfassend immer alles gleich erfüllen, aber es sind ganz, ganz wichtige Dinge drinnen. Mit dem aus unserer Sicht Netten fange ich jetzt an: Gewaltschutzopfer werden vorgereiht, was eine wichtige Sache ist, bei der, so glaube ich, auch die SPÖ mitgehen kann. Für uns


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 175

ist auch wichtig, dass es bei Genossenschaften einen definierten Vorrang für Öster­reicher gibt, was, glaube ich, von unserer Position aus auch klar verständlich und argu­mentierbar ist.

Auch eine sinnvolle Sache in diesem Bereich ist, dass es erlaubt sein wird, als Mieter – die Frau Minister hat es kurz erklärt – bereits eine Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen. Das ist eine deutliche Verbesserung und wird für viele in Österreich Optionen öffnen, die sie vorher nicht hatten.

Was in Summe sinnvoll ist, ist, dass man öfter und früher die Möglichkeit hat, diese Mietkaufwohnungen im Genossenschaftsbereich ins Eigentum zu übernehmen, natürlich nur, wenn man es sich finanziell leisten kann. Keiner wird dazu gezwungen, aber die Möglichkeit ist da, und die Möglichkeit macht meiner Meinung nach auch Sinn.

Ebenfalls wichtig ist die Tatsache – und das war im Ausschuss eine etwas sonderbare Diskussion, die ich auch nicht ganz nachvollziehen konnte –, dass das nur Wohnungs­größen über 40 Quadratmeter betrifft, was klar ist, weil ja auch sonst in Sonntagsreden von allen, vor allem auch von der SPÖ, immer Startwohnungen und Wohnungen für die Jugend, für junge Menschen quasi gefordert werden. Daher ist auch klar, dass Woh­nun­gen unter 40 Quadratmeter, die für junge Leute gedacht sind, nicht ins Eigentum übergehen sollten und könnten. – Sonst, glaube ich, ist relativ gut erklärt worden, wo­rum es geht.

Nun noch zu einem Thema, weil es etwas ist, was der Bevölkerung unter den Fingernägeln brennt, nämlich zu den explodierenden Wohnkosten: Allein in den letzten zehn Jahren sind sie in etwa um 70 Prozent gestiegen, in manchen Bundesländern wie in Tirol – als Tiroler kenne ich die Problematik auch schon länger – noch stärker. Man sollte aber schon bei der Wahrheit bleiben und auch der Bevölkerung klarmachen: Es gibt in diesem Bereich keine einfachen Rezepte, um Wohnen billiger werden zu lassen. Alle Propagandasprüche haben sich leider Gottes bisher nicht bewahrheitet. Ich bin da auch ganz ehrlich. Es bedarf sehr, sehr großer Anstrengung, dass wir diese Kosten­explosion für die Bevölkerung wirklich eindämmen können.

Grundsätzlich – das habe ich auch immer so vertreten und es ist, glaube ich, ein sinnvoller Ansatz – wird man sich halt immer an Angebot und Nachfrage orientieren müssen. Das hat sich vor allem in den letzten Jahren extrem auseinanderentwickelt, da die Nachfrage explodiert ist. Ich habe es bereits mehrmals erwähnt: In Österreich nähern wir uns mittlerweile der Neun-Millionen-Einwohner-Grenze. Es gibt mehr als eine Million Neoösterreicher, die auch wohnen muss. Dazu kommt, dass sich auch die Familiensituation verändert hat. Wir haben immer mehr Singlehaushalte. Das heißt, die durchschnittliche Haushaltsgröße ist kleiner geworden, dadurch bedingt existiert natürlich eine quantitative Zunahme an Wohnbedarf. Das alles ist relativ einfach und simpel nachvollziehbar.

Das bedeutet, die Nachfrage zu verringern – da bin ich ganz ehrlich – ist unser erster Ansatz, und natürlich auch die Erhöhung des Angebots. Bei Letzterem darf ich aber für diejenigen, die es nicht wissen, schon darauf hinweisen, dass Österreich im EU-Schnitt zurzeit oder zumindest im Vorjahr Spitzenreiter bei der Neuerrichtung von Wohnungen ist. Wir haben pro 1 000 Einwohner gerechnet europaweit die höchste Bauquote. Das heißt, in Österreich wurde und wird extrem viel gebaut, und das ist ja erfreulich. Nur, wer sich in der Privatwirtschaft ein bisschen auskennt – einige sind ja da –, wird sehr schnell realisiert haben, dass natürlich, wenn sehr, sehr viele bauen, jene, die das Bauen anbieten, nämlich die Baufirmen, dementsprechend auch ihre Preise erhöhen werden – und das ist auch passiert. Das ist in Wahrheit der Hauptgrund, warum vor allem in diesem Bereich eine Kostenexplosion stattgefunden hat, denn dafür verant­wortlich ist nur zum kleineren Teil die Grundstücksthematik, zum wesentlich größeren


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 176

Teil sind dafür die explodierenden Baukosten aufgrund der starken Nachfrage verant­wortlich.

Und, und, und – also es gibt relativ viele Themen, die man hier anreißen könnte; wir werden es nicht allumfassend lösen.

Ein wichtiger Hinweis ist auch – vor allem weil ja Wien heute Thema war –: Die Betriebskosten machen einen immer größeren Anteil an den Wohnkosten aus. Auch diesen Bereich betreffend sind wir alle hier mitverantwortlich, da wir ja Gesetze beschließen, die sich dann auf die Betriebskosten auswirken, und das sollte man bei der Diskussion zum Wohnen auch immer mitberücksichtigen.

Summa summarum ist das, wie gesagt, eine sinnvolle und richtige Novelle. Sie wird unser Wohnproblem in Österreich nicht allumfassend lösen, aber sie ist ein richtiger Schritt, und wir unterstützen das. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

16.08

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Wimmer ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


16.09.07

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! In der von Ihnen vorgelegten WGG-Novelle und den Erläuterungen werden Bauträger ja explizit angehalten, zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung mittels Eigenmittelvorlage erneuerbare Energie­träger zu nutzen. Interessant ist dabei, dass ausschließlich im gemeinnützigen Woh­nungsbereich Energiemaßnahmen wie Solarenergie oder Stromtankstellen für Elektro­autos vorgeschlagen werden.

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen – wie Sie das auch schon angesprochen haben – und von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge ist natürlich zu begrüßen. Dass die Kosten dafür aber zur Gänze durch die Mieterinnen und Mieter getragen werden, ist unfair und unsachlich.

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage wird den Mieterinnen und Mietern nämlich keine Einsparungen bringen, wenn ihnen einerseits die Errichtung einer solchen An­lage verrechnet wird und andererseits unter dem Titel erneuerbare Energie in Zukunft Kosten in Rechnung gestellt werden. Das ist kein Beitrag im Sinne eines leistbaren Wohnens, und für die SPÖ ist klar: Wohnen darf kein Luxus sein.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen, betreffend den An­trag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Z 25. lautet:

„25. Nach § 14a Abs. 2 Z 5 wird folgende Z 5a eingefügt:

5a. unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit die Installation von technisch geeigneten Gemeinschaftseinrichtungen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie und die Herstellung der Leit-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 177

ungsinfrastruktur (Schutzrohre für Elektrokabel) für die Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge, die zur ausschließlichen Nutzung den Mietern der Anlage zur Ver­fügung stehen, sofern die erforderlichen Kosten in einem wirtschaftlich vernünftigen Ver­hältnis zum allgemeinen Erhaltungszustand der Baulichkeit stehen und eine Erhöhung (§ 14 Abs. 2) des Betrages nach § 14 Abs. 1 Z 5 in diesem Zusammenhang nicht erforderlich ist,“

2. Z 25a. lautet:

„25a. In § 14c Abs. 1 Z 1 wird die Wortfolge „hinsichtlich der Erhaltungsarbeiten (§ 14a Abs. 2 Z 1, 2a bis 4 sowie 6)“ geändert in „hinsichtlich der Erhaltungsarbeiten (§ 14a Abs. 2 Z 1 bis 7)“

3. Z 25b. lautet:

„In § 14c Abs. 1 Z 2 wird die Wortfolge „hinsichtlich der in § 14a Abs. 2 Z 5 und 7 genannten Erhaltungsarbeiten und der nützlichen Verbesserungen nach Maßgabe des § 14b.“ geändert in „hinsichtlich der nützlichen Verbesserungen nach Maßgabe des § 14b.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs. 3 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Bautenausschusses (653 d. B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBl Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Z 25. lautet:

„25. Nach § 14a Abs. 2 Z 5 wird folgende Z 5a eingefügt:

5a. unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit die Installation von technisch geeigneten Gemeinschaftseinrichtungen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie und die Herstellung der Leitungsinfrastruktur (Schutzrohre für Elektrokabel) für die Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge, die zur ausschließlichen Nutzung den Mietern der Anlage zur Verfügung stehen, sofern die erforderlichen Kosten in einem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zum allgemeinen Erhaltungszustand der Baulichkeit stehen und eine Erhö­hung (§ 14 Abs. 2) des Betrages nach § 14 Abs. 1 Z 5 in diesem Zusammenhang nicht erforderlich ist,“


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 178

2. Z 25a. lautet:

„25a. In § 14c Abs. 1 Z 1 wird die Wortfolge „hinsichtlich der Erhaltungsarbeiten (§ 14a Abs. 2 Z 1, 2a bis 4 sowie 6)“ geändert in „hinsichtlich der Erhaltungsarbeiten (§ 14a Abs. 2 Z 1 bis 7)“

3. Z 25b. lautet:

„In § 14c Abs. 1 Z 2 wird die Wortfolge „hinsichtlich der in § 14a Abs. 2 Z 5 und 7 genannten Erhaltungsarbeiten und der nützlichen Verbesserungen nach Maßgabe des § 14b.“ geändert in „hinsichtlich der nützlichen Verbesserungen nach Maßgabe des § 14b.“

Begründung

Zur Bekämpfung der Klimakrise ist ein weiterer Ausbau der Stromerzeugung aus er­neuerbaren Energiequellen unumgänglich. Der Wandel zu einer dezentralen Energie­ver­sorgung ermöglicht darüber hinaus, breite Bevölkerungsschichten zu Teilhabern der Energiewende zu machen. Technisch und wirtschaftlich sind Dächer von Häusern besonders für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Elektrizität für den Eigenbedarf geeignet. Auch der noch langsame Umstieg bei den PKW’s von Verbrennungsmotoren auf Elektromotoren kann die Erreichung der ambitionierten Klimaziele unterstützen. Voraussetzung dafür ist die ausreichende und flächen­deckende Versorgung mit Lademöglichkeiten.

Daher sind sowohl die Errichtung von Photovoltaikanlagen, als auch die Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zu unterstützen, jedoch ohne die Bewohnerinnen und Bewohner mit übermäßigen Kosten zu belasten. Es kann allerdings nicht sein, dass unter dem Titel erneuerbare Energie den Mieterinnen und Mietern in Zukunft Kosten in Rechnung gestellt werden, für die sie zwar zur Kasse gebeten werden, die aber für den einzelnen Mieter keine Einsparungen bringen. Die Errichtung einer Photo­voltaikanlage wird den Mietern über die Herstellungskosten verrechnet, der daraus gewonnene Strom soll daher auch die Energiekosten der Mieterinnen und Mieter senken.

Ladepunkte für Elektrofahrzeuge sollten ausschließlich von den Bewohnern der Anlage genutzt werden.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lettenbichler. – Bitte.


16.12.43

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vorab meinen ge­schätzten Kollegen herzlich gratulieren, namentlich Kollegen Loacker, namentlich Kollegen Schrangl, namentlich Kollegen Hans Singer, dass wir diese WGG-Novelle, die so wichtig ist, noch über die Zielgerade bekommen haben. Das war ein sehr, sehr wichtiger Beschluss.

Was wir leider nicht über die Zielgerade bekommen haben, war ein nicht minder wichtiger Beschluss: Für unsere Zukunft, für die Zukunft unserer Kinder, für das Klima, für die Welt wäre es sehr wichtig gewesen, dass wir auch das EAG, das  Erneuer-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 179

baren-Ausbau-Gesetz, über die Zielgerade bekommen hätten. (Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.) Wir waren da auf einem sehr guten Weg. Ich darf mich auch bei Kollegen Kassegger bedanken: Es hat immer sehr gut funktioniert, leider aber haben es die der unsäglichen Ibizaaffäre nachfolgenden Ereignisse verunmöglicht, dass wir dieses Gesetz beschließen.

Wir wollen aber nicht in Untätigkeit verharren oder uns in Jammern ausbreiten, son­dern wir wollen Maßnahmen für den Schutz des Klimas, zur Bekämpfung des Klima­wandels setzen. Wir wollen auch das hochgesteckte Ziel, das wir uns gesetzt haben, nämlich 100 Prozent Strom aus erneuerbarer Energie im Jahr 2030, schaffen, und das braucht jetzt Maßnahmen, nicht erst morgen oder übermorgen. Dafür haben wir ein Erneuerbaren-Paket geschnürt, das maßgeblich von unserer Klubobmannstellvertre­terin Elisabeth Köstinger ausgearbeitet wurde. Wir haben ja seitens der ÖVP ein allumfassendes Erneuerbaren-Ausbau-Energiepaket auf den Weg gebracht.

Wir wollen mit diesem Antrag – dazu wird es aber später eine Diskussion geben – die Umsetzung fertiger, förderfähiger Projekte auf den Weg bringen. Da geht es um den Abbau der Warteliste, unter anderem beim Ausbau der Wasserkraft oder bei Windkraft­werken.

Wir haben uns auch vorgenommen, dass wir einen Teil des 100 000-Dächer-Pro­gramms beim Photovoltaikausbau jetzt schon auf die Reise schicken. Wir wollen auch die Abschaffung der Eigenstromsteuer – das war schon im Zuge der Steuerreform vor­gesehen – sowie Steuervergünstigungen für Biogas, Wasserstoff und Bio-LNG durch­setzen.

Auch ein wichtiger Punkt ist aber – und das ist der Anknüpfungspunkt an den jetzt gerade verhandelten Tagesordnungspunkt –, dass wir im Bereich der Ölheizungen Maßnahmen setzen wollen:

Erstens wollen wir – wie durch unsere damalige Ministerin Elisabeth Köstinger bereits öfter angekündigt – das Ölkesseleinbauverbot endgültig auf die Reise schicken. Das Verbot soll ab 1.1.2020 gelten. Dazu wird es einen Antrag geben, den wir beschließen wollen. (Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Ich darf mich auch diesbezüglich bei allen Parteien bedanken, die da mitgehen: bei der FPÖ, bei den NEOS und bei der Liste PILZ/JETZT/Rossmann – wie auch immer, da ist ja ein gewisser Auflösungsprozess im Gange.

Ich darf mich aber auch dafür bedanken, dass diese Parteien mit Ausnahme der Liste Rossmann/PILZ/JETZT auch einen Antrag unterstützen, in dem es um die Fortführung des Raus-aus-dem-Öl-Bonus, den unsere damalige Ministerin Elisabeth Köstinger auf den Weg gebracht hat, geht.

Ich darf an Folgendes erinnern: Es wurden 42,6 Millionen Euro aufgestellt, damit man im Falle einer Sanierung auf nachhaltige Heizquellen umsteigt. Dieses Geld ist vergrif­fen, und wir setzen die Initiative, dass nochmals 10 Millionen Euro nachgeschossen werden. Da hat es verschiedene Gespräche mit Experten und auch Rücksprache mit dem Ministerium gegeben, dass wir für den Rest des Jahres mit diesen 10 Millionen Euro das Auslangen finden werden.

Wir alle wissen, dass der Gebäudesektor ein sehr wesentlicher Bereich ist, und wir müssen Maßnahmen setzen, damit wir die Klimaziele erreichen können. Ölheizungen zählen zu den wesentlichen Verursachern klimaschädlicher CO2-Emissionen. Im Neu­ausbau soll es in naher Zukunft nur noch so wenige wie möglich geben, daher soll mit 1.1.2020 diese Schranke kommen. Wir wollen aber auch erreichen, dass bei Sanie­rungen so viele wie möglich umsteigen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 180

Diese 10 Millionen Euro sollen auf die Reise geschickt werden, damit jetzt noch so schnell wie möglich investiert werden kann. Der Anknüpfungspunkt an das WGG ist, dass auch in diesem Bereich durch die Antragsteller und diejenigen, die zustimmen werden, Maßnahmen für die Finanzierbarkeit von Klimaschutzmaßnahmen wie das Aufstellen von Photovoltaikanlagen aber auch die Schaffung von Ladeinfrastruktur für E-Autos vorgesehen sind.

Daher darf ich in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Elisabeth Köstinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Aufstockung der Mittel für den ,Raus-aus-dem-Öl-Bonus‘ 2019 und Sicherstellung einer entsprechenden Förderung 2020“

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Touris­mus in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert,

1.) den Zusagerahmen für die Sanierungsoffensive 2019 um 10 Mio. Euro raschest­möglich (bis 1. August 2019) aufzustocken und dadurch eine Fortsetzung dieser erfolgreichen Förderungsaktion im heurigen Jahr zu ermöglichen sowie

2.) im Sinne einer kontinuierlichen Ausrichtung der Förderpolitik in diesem Bereich den Zusagerahmen für die Sanierungsoffensive 2020 zumindest in gleicher Höhe wie 2019 festzulegen.“

*****

Ich bedanke mich nochmals – die Herren, die hier mitgehen, habe ich vorgelesen. Sie sehen, wir setzen Maßnahmen, wir warten nicht auf Neuwahlen beziehungsweise darauf, dass diese dann vorbei sind und sich eine neue Regierung konstituiert. Wir setzen jetzt Maßnahmen. Die Energiewende, wenn wir sie schaffen wollen, braucht diese Maßnahmen. Dafür stehen wir und laden Sie alle ein – mein Blick geht hinüber zur SPÖ –, dass wir im September die Dinge, die wir auf die Reise geschickt haben, hier auch beschließen können. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Kassegger und Wagner.)

16.19

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Elisabeth Köstinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Mag. Josef Lettenbichler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Aufstockung der Mittel für den „Raus-aus-dem-Öl-Bonus“ 2019 und Sicher­stellung einer entsprechenden Förderung 2020


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 181

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22: Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemein­nützig­keitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird (653 d.B.) in der 86. Sitzung des Nationalrates am 3. Juli 2019

In Österreich sind noch rund 600.000 – 700.000 Ölkessel in Gebäuden in Betrieb. Der Austausch fossiler Öl-Heizkessel gegen alternative und klimafreundliche Heizsysteme ist eine der zentralen Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Ge­bäudebereich. Die österreichische Klima- und Energiestrategie #mission2030 hat sich daher das Ziel gesetzt, bis 2030 den Bestand an Ölkesseln um die Hälfte zu redu­zieren. Langfristig, also bis 2050, soll der Gebäudebereich vollständig dekarbonisiert werden.

Zur Unterstützung dieser Zielsetzung hat der Bund mit dem „Raus-aus-dem-Öl-Bonus“ ein attraktives Förderangebot geschaffen, um einen Anreiz zum Umstieg von fossilen Heizgeräten auf alternative Heizsysteme zu ermöglichen. Durch die Möglichkeit der zusätzlichen Inanspruchnahme von Landesfördermitteln haben 2018 und 2019 viele Menschen den Ausstieg aus ihren fossilen Heizsystemen vollzogen.

Die Nachfrage nach diesen Förderungen ist enorm gestiegen, wohl auch, weil das Be­wusstsein in der Bevölkerung, dass der Klimawandel sofort effektive Gegenmaß­nah­men braucht, massiv zugenommen hat. Dementsprechend sind die Mittel für den Sanierungsscheck im Jahr 2019 bereits nach rd. 3½ Monaten ausgeschöpft.

Viele Menschen stehen aber gerade jetzt in Vorbereitung auf die kommende Heiz­periode vor der Frage, ob sie ihr fossiles Heizgerät durch ein alternatives und um­weltfreundliches Heizsystem ersetzen wollen. Ein Förderstopp wäre daher gerade jetzt ein falsches Signal für die Energiewende-Politik, die weitergeführt werden muss, damit Österreich seine Klimaziele erreichen kann.

Das Ausschöpfen des Zusagerahmens für 2019 schon nach 3½ Monaten macht den dringenden Bedarf nach einer Aufstockung deutlich. Mit einer Erhöhung des Zusagerahmens um 10 Mio. Euro soll die Fortsetzung des „Raus-aus-dem-Öl-Bonus“ ermöglicht werden.

Zudem ist es wichtig, der Nachfrage nach Förderungen dieser Klimaschutzmaßnahme mit einer Kontinuität in der Förderungspolitik zu begegnen. Dementsprechend ist eine Fortsetzung der Förderungspolitik in diesem Bereich in vergleichbarer Weise auch im nächsten Jahr unabdingbar. Dadurch können kräftig ausfallende Nachfrageschwan­kungen und Überhitzungen am Markt vermieden werden. Dementsprechend ist sicher­zustellen, dass auch 2020 das Förderangebot „Raus-aus-dem-Öl“ mit einem zumindest gleichen Fördervolumen ausgestattet ist.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tou­rismus in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert,

1.) den Zusagerahmen für die Sanierungsoffensive 2019 um 10 Mio. Euro raschest­möglich (bis 1. August 2019) aufzustocken und dadurch eine Fortsetzung dieser erfolgreichen Förderungsaktion im heurigen Jahr zu ermöglichen sowie


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 182

2.) im Sinne einer kontinuierlichen Ausrichtung der Förderpolitik in diesem Bereich den Zusagerahmen für die Sanierungsoffensive 2020 zumindest in gleicher Höhe wie 2019 festzulegen.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Feichtinger. – Bitte.


16.19.34

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das WGG ist ein sehr komplexes Gesetz, ein sehr technisches Gesetz, und wenn man an einem Schräubchen dreht, hat das Auswirkungen auf sehr viele Menschen.

Ich möchte daher bereits zu Beginn einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bautenausschusses betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz einbrin­gen und ihn in seinen Grundzügen erläutern. Er wird im Plenarsaal verteilt.

Es geht uns darum, dass die geplante Neuregelung im WGG in der vorgeschlagenen Fassung auch die Ermöglichung einer kürzeren Befristung von Mietverträgen als drei Jahre zulässig machen wird. Befristete Mietverträge widersprechen aus unserer Sicht dem Gedanken des sozialen Wohnbaus und sind aus sozialpolitischer Sicht abzu­lehnen.

Frau Kollegin Steinacker, ich kann auch einen unbefristeten Mietvertrag derartig gestalten, dass ich ihn mit einer kürzeren Kündigungsfrist versehe, und jemanden, der kürzer als drei Jahre irgendwo wohnt, vorher ausziehen lasse.

Befristungen bringen aus Mietersicht immer eine gewisse Unsicherheit und Abhän­gigkeit vom Vermieter mit sich, und Wohnen als Grundbedürfnis bedarf eben auch der Sicherheit, dauerhaft ein Dach über dem Kopf zu haben. Daher lehnen wir Befris­tungen im WGG generell ab.

Lassen Sie mich auf einen weiteren Punkt, die Neuregelung der Kaufoptionen im WGG, eingehen! Ich möchte da gar nicht auf die ideologische Debatte zwischen Miete und Eigentum eingehen. Man hat sich seitens der ÖVP und der FPÖ ganz klar in Richtung Eigentum festgelegt; das ist auch zu akzeptieren, die vorgeschlagene Neu­regelung an sich ist jedoch schlicht technisch nicht sauber gelöst und auch nicht zu Ende gedacht. Das Vorsteuerproblem ist überhaupt nicht gelöst. Die Zahlung eines erhöhten Steueranteils bei einem Kauf nach fünf Jahren stellt wohl keinen echten Kaufanreiz dar.

Ein weiteres absurdes Ergebnis ist aus meiner Sicht, dass Mieter, die vor vier Jahren in eine Wohnung mit Kaufoption eingezogen sind, noch weitere sechs Jahre bis zum möglichen Kauf warten müssen, neue Mieter ab Inkrafttreten dieser Novelle aber nur fünf Jahre. Warum das ist so ist, hat uns im Ausschuss niemand erklären können.

Nicht zuletzt bleibt ungeklärt, bei wem der Mehraufwand von drei Anboten und drei Verkehrs­wertgutachten bei einer gesetzlichen Verpflichtung zur dreimaligen Anbots­legung an den möglichen Käufer binnen zehn Jahren landen wird.

Alles in allem wird die vorliegende Novelle des WGG aus meiner Sicht daher nicht zu einem erhöhten Zulauf ins Eigentum führen. Dafür hätte es etlicher legistischer Klar-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 183

stellungen bedurft. Der Blick durch die ideologische Brille hat da wohl die Sicht auf die finanzielle Realität verstellt.

Frau Kollegin Steinacker, noch ein letzter Satz zu Ihren Ausführungen zu Nieder­österreich: Als niederösterreichische Abgeordnete würde ich es schon unterlassen, von dieser Stelle aus allen anderen Bundesländern Empfehlungen im Hinblick auf den Um­gang mit Wohnbauförderungsgeldern zu geben (Beifall bei SPÖ und NEOS), wissen wir doch, dass Wohnbauförderungsgelder in nicht unerheblicher Höhe dem Kreislauf entzogen wurden; wie auch immer. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

16.23

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs. 3 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Dr. Klaus-Uwe Feichtinger

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Bautenausschusses (653 d. B.) betreffend den Antrag 907/A der Ab­geordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBl Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Z 11 lautet:

„11. § 8 Abs. 3 lautet:

„(3) Bei der, vorbehaltlich wohnbauförderungsrechtlicher Vorschriften der Länder, Ver­gabe von Wohnungen hat sich die Bauvereinigung von objektiven Gesichtspunkten, insbesondere dem Wohnungsbedarf, der Haushaltsgröße und den Einkommens­ver­hältnissen der Wohnungswerber, leiten zu lassen. Unbeachtlich dieser Vorgaben kön­nen Personen, die als Opfer von Gewalt unter dem Schutz einstweiliger Verfügungen gemäß den §§ 382b oder 382e EO auf Grund des Zweiten Gewaltschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 40/2009, stehen, bei der Wohnungsvergabe bevorzugt werden. Die Vergabe darf nicht zur kurzfristigen gewerblichen (gewerbsmäßigen) Nutzung für tou­ris­tische Beherbergungszwecke erfolgen.““

2. Z 39 lautet:

„39. In § 20 Abs. 1 lautet Ziffer 1:

„1. Wenn die Miet- oder sonstigen Nutzungsgegenstände der Baulichkeit im Eigentum (Baurecht) einer Bauvereinigung stehen,

a) sind § 2 und die §§ 7 bis 9 sowie die §§ 11 bis 14, ausgenommen § 13 Abs. 3 zweiter Satz, § 15 mit der Maßgabe, dass als Hauptmietzins im Sinne dessen Absatz 1 Z 1 das nach § 14 Abs. 1 Z 1 bis 5 und 8 dieses Bundesgesetzes jeweils zulässige Entgelt gilt. § 16b, § 18c Abs. 2, § 21 - ausgenommen dessen Abs. 1 Z 7 und Abs. 6 - und die §§ 23 und 24 - ausgenommen die Verteilungsgrundsätze des Abs. 1 -, die §§ 25 bis 42a, 46 - dessen Abs. 2 jedoch nach Maßgabe der §§ 13 Abs. 4 und 6 und 39 Abs. 18 Z 2 dieses Bundesgesetzes - und 46a bis 46c, 49a und 52a des Miet-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 184

rechtsgesetzes auf die Überlassung des Gebrauches einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes aus dem Titel eines Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrages auch in den Fällen anzuwenden, in denen § 1 des Mietrechtsgesetzes anderes bestimmt;

b) sind abweichend von lit. b die §§ 12 bis 14 MRG nicht anzuwenden und darf die Mindestbefristungsdauer von drei Jahren für Wohnungen gemäß § 29 Abs. 1 Z 3 lit. b MRG nur unterschritten werden, wenn ein Miet- oder sonstiger Nutzungsvertrag:

aa) über einen Mietgegenstand, der im Rahmen eines Beherbergungsbetriebes ohne touristische Nutzung mit einer Mindestvertragsdauer von zwei Monaten oder des Be­triebes eines hierfür besonders eingerichteten Heimes für ledige oder betagte Men­schen, Lehrlinge, jugendliche Arbeitnehmer, Schüler oder Studenten oder

bb) in einem Studentenheim, das nicht ausgelastet ist, ein kurzfristiger Gastvertrag iSd § 5b Studentenheimgesetzes mit Personen, die keine Studierenden gemäß § 4 Abs. 1 Studentengesetz sind abgeschlossen wird.

Begründung

Zu 1 Z 11:

Die gestrichene Wortfolge stellt auf den § 20 Abs. 1 ab, der Mindestbefristungen bis 3 Jahre für bestimmte Bereiche vorsieht, obwohl Befristungen im WGG bislang nicht erlaubt waren.

Zu 2 Z 32:

Dieser Katalog des § 20 Abs. 1 Z1 lit. C soll eine taxative Aufzählung enthalten, unter welchen Umständen eine Befristung die kürzer als 3 Jahre dauert, zulässig ist. Belässt man die vorgeschlagene Fassung der WGG-Novelle 2019, würden befristete Mietver­träge, die sogar kürzer als 3 Jahre sind zulässig. Befristete Mietverhältnisse wider­sprechen grundsätzlich dem Gedanken des sozialen Wohnbaus und sind aus sozial­politischer Sicht abzulehnen.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis, eine Befristung bedeutet für den Mieter immer eine gewisse Abhängigkeit vom Vermieter. Der Vermieter hat es in der Hand immer wieder neuerliche Mietverhältnisse mit den Mietern abzuschließen und es ist unerheblich, welche Personengruppen als Zielgruppe definiert werden. Somit wären auch Kurz­zeitmietverträge und Kettenmietverträge zulässig. Mietverträge geförderter Wohnungen dürfen keiner Befristung unterliegen.

Bisher konnten Mieterverträge einer gemeinnützigen Bauvereinigung lediglich unbe­fristet abgeschlossenen werden. Diese Regelung hat den Mietern die Sicherheit ge­geben ein dauerhaftes auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Mietverhältnis einge­gangen zu sein.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag des Kollegen Feichtinger ist verteilt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stark. – Bitte.


16.23.52

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe politikinteressierte Menschen! Auch ich darf mich noch zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz äußern und stelle voran, dass ich davon ausgehe, dass uns hier ein Punkt oder vielleicht auch zwei


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 185

Punkte einen, nämlich dass es uns allen ein Anliegen ist, dass Menschen in Österreich gut wohnen können sollen.

Menschen in Eigentum, Menschen in Miete, Menschen, die eine Wohnung suchen, Menschen, die schon Wohnungen haben – alle sollen wohnversorgt werden. Ich denke, das ist ein gemeinsames Anliegen.

Dazu noch einige wenige Fakten: In Österreich betrifft das WGG 40 Prozent aller Miet­verhältnisse, dementsprechend wichtig ist auch, dass wir da gute gesetzliche Grund­lagen schaffen. Über 900 000 Wohnungen werden von gemeinnützigen Wohnbauträ­gern errichtet und gemanagt, das ist eine gewaltige Leistung, die zur Wohnversorgung der Österreicherinnen und Österreicher beiträgt, wobei die Mietquote in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist, nämlich von 39,9 Prozent im Jahr 2006 auf sage und schreibe 42,8 Prozent im Jahr 2018. Auch die Anzahl der Einpersonenhaushalte nimmt zu und die durchschnittliche Haushaltsgröße nimmt entsprechend ab.

Meine Damen und Herren, die gemeinnützigen Wohnbauträger bilden seit 50 Jahren eine erhebliche Säule des heimischen Wohnungsmarktes. Ich kann das aus eigener Erfahrung berichten: Als ich 20-jähriger Alleinverdiener – Landesbediensteter – war, war es für mich wichtig, mit zwei Kindern auch eine Wohnung zu bekommen, die ich mir leisten kann. Das war eminent wichtig. Ich denke, der Dank gilt allen, die im ge­meinnützigen Wohnungssektor einen Beitrag leisten. Dementsprechend sollte es uns auch einen, dass es nicht nur den Mietern und den Menschen gut gehen sollte, son­dern dass auch die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften leben können, meine Damen und Herren.

Da gehen die Meinungen doch etwas auseinander, denn wenn die Kolleginnen und Kollegen Becher und Co meinen, das sei nur PR-Politik und Symbolpolitik und Ähnliches, dann, meine Damen und Herren, muss ich darauf verweisen, dass wir zum Thema PR-Politik heute am Vormittag den besten Beitrag gehört haben, nämlich zum Thema Parteienfinanzierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPÖ, da haben Sie einen erstklassigen Beitrag zum Thema Symbolpolitik geleistet, das muss unterstrichen werden. Das, was hier heute Vormittag über die Bühne gegangen ist, lehne ich zutiefst ab. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist für uns wichtig, dass wir für die gemeinnützigen Wohnbauträger einen Rahmen schaffen, in dem es ihnen auch in Zukunft möglich sein soll, den Menschen diesen Wohnraum anzubieten.

Kollegin Becher, Sie weisen auf die abgestufte Miete hin: Es ist essenziell, dass es den Wohnbauträgern möglich ist, Wohnungen auch nach 30 Jahren wieder instand zu setzen, Wohnungen herzurichten – die abgesenkte Miete würde das unmöglich machen. (Zwischenruf der Abg. Becher.) Dementsprechend glaube ich, dass dieser Gesetzentwurf, dieser Vorschlag nun eine wirklich gute Grundlage dafür bietet, den Wohnbaugenossenschaften und den Wohnbauträgern in Zukunft ein gutes Wirt­schaften zu ermöglichen. Eines ist nämlich auch klar: Wenn es den Wohnbau­trägern nicht gut geht und wenn die Wohnbauträger nicht überleben können, dann gibt es auch für die Mieter schwierigste Verhältnisse. Das wollen wir mit Sicherheit nicht! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Becher.)

16.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rossmann. – Bitte.


16.27.58

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte dort anknüpfen, worüber Kollege Josef Lettenbichler


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 186

gesprochen hat. Er hat damit begonnen, über das Wohnen zu reden, und ist dann bei der Energie gelandet. Das ist irgendwo naheliegend, denn zum Wohnen gehört die Wärme, zur Wärme gehört ein Heizsystem, und ein Heizsystem hat immer auch mit Klima und mit Treibhausgasen zu tun.

Er hat geschildert, was in der gegenwärtigen Legislaturperiode passiert beziehungs­weise nicht passiert ist. Mir ist zu wenig passiert, ich habe im Umwelt- und im Wirtschaftsausschuss immer wieder darauf hingewiesen. Bedauerlicherweise ist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz nicht mehr in die Wege geleitet worden, worauf du hingewiesen hast. Es ist aber so, dass jetzt noch eine Reihe von Anträgen mit Frist­setzungen vorliegt, betreffend die wir die Hoffnung haben, dass wir auch über den Sommer und bis zum Herbst noch eine Reihe von Dingen im Bereich des Ökostrom­gesetzes, aber auch im Bereich des Ölkesselverbots, das du angesprochen hast, wei­ter­bringen können.

Du hast dann einen Entschließungsantrag eingebracht, der sich mit dem sogenannten Raus-aus-dem-Öl-Bonus befasst, das heißt mit der Sanierungsoffensive, mit der Umstellung von Ölkesseln auf klimafreundlichere, klimaverträglichere Heizsysteme. Im Kampf gegen die Klimaerhitzung läuft uns in der Tat die Zeit davon. Und ich gebe dir recht: Jetzt muss gehandelt werden; wann, wenn nicht jetzt? Das gilt natürlich insbesondere beim Tausch fossiler Heizsysteme, insbesondere bei den Ölkesseln. Die Förderung des Tauschs von Ölkesseln kann eine Win-win-Situation herbeiführen: Einerseits wird dadurch der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert, andererseits gelingt es dadurch natürlich, bei den Heizkosten zu sparen.

Für diesen Kesseltausch waren im ersten Halbjahr 2019 42,7 Millionen Euro vorge­se­hen, und diese 42,7 Millionen Euro waren binnen dreieinhalb Monaten verbraucht. Das zeigt, dass die Nachfrage sehr, sehr hoch ist. Das zeigt aber auch, dass wir weitere Mittel für den Tausch von Ölkesseln brauchen. Daher habe ich zunächst den Vorschlag gemacht, nicht weitere 10 Millionen Euro für das restliche Jahr zur Verfügung zu stellen, sondern den gleichen Betrag, nämlich 42,7 Millionen Euro, der auch schon im ersten Halbjahr zur Verfügung gestanden ist.

Jetzt habe ich natürlich bei der ÖVP, bei der FPÖ, bei der SPÖ, bei den NEOS rund­gefragt, wer die 42,7 Millionen Euro unterstützt. Da hat sich dann herausgestellt, dass dieser Antrag keine Mehrheit finden würde, und ich bin daher auf einen Betrag zurück­gegangen, den auch die FPÖ – Herr Kassegger – vorgeschlagen hat, nämlich 20 Mil­lio­nen Euro: besser als die 10 Millionen Euro, die im ÖVP-Antrag enthalten sind.

Warum ist das besser als 10 Millionen Euro, aber immer noch zu wenig? – Das ist deshalb zu wenig, weil ja in der Klimastrategie vorgesehen ist, dass bis 2030 300 000 Ölkessel getauscht werden müssen, das heißt, jedes Jahr 30 000 Ölkessel. Da darf man bei der Förderung nicht sparen, da muss man klotzen. Da wären die 42,7 Millionen Euro ohnehin ein immer noch zu geringer Betrag.

Da auch bei der ÖVP die Sorge aufgetreten ist, dass das mit dem Budgetpfad nicht vereinbar sei, dass das nicht finanzierbar sei, möchte ich hier Folgendes anfügen: Der Budgetpfad, der mittelfristige Finanzrahmen, wie er im Frühjahr des Vorjahres be­schlossen worden ist, ist dadurch keineswegs in Gefahr. Ich habe mir die Rückla­gensituation des Ressorts ein bisschen angeschaut und festgestellt, dass im Ressort per Ende 2018 Rücklagen in der Größenordnung von fast 400 Millionen Euro vor­handen gewesen sind. Das heißt, es wäre ein Leichtes, da zu klotzen und nicht zu kleckern.

Nichtsdestotrotz will ich nicht unzufrieden sein und möchte daher einen Entschließungs­antrag einbringen:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 187

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufstockung der Förderungsmittel für die Sanierungsoffensive 2019 mit dem ‚Raus aus dem Öl-Bonus‘“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert,

1. die Sanierungsoffensive 2019 mit dem ‚Raus aus dem Öl-Bonus‘ bis 31. Juli 2019 neu zu dotieren und für das restliche Jahr 2019 weitere 20 Mio. Euro an Förde­rungs­mitteln zur Verfügung zu stellen sowie

2. zukünftig das Förderregime der Sanierungsoffensive jährlich zu evaluieren und die Ergebnisse zu veröffentlichen.“

*****

Ich lade alle Fraktionen ein, im Sinne dessen, was ich beschrieben habe, diesen Antrag zu unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT sowie des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)

16.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Klaus Uwe Feichtinger, Axel Kassegger Kolle­ginnen und Kollegen

betreffend Aufstockung der Förderungsmittel für die Sanierungsoffensive 2019 mit dem „Raus aus dem Öl-Bonus“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22: Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird (653 d.B.) in der 86. Sitzung des Nationalrates am 3. Juli 2019

Begründung

Im Kampf gegen die Klimaerhitzung läuft uns die Zeit davon. Mittlerweile zeichnet sich ab, dass die Versäumnisse beim Klimaschutz nicht nur zur ökologischen Katastrophe werden, sondern sie sind auch für zukünftige Budgetplanungen von immenser Rele­vanz, sollten die auf EU-Ebene vereinbarten Ziele zur Emissionsreduktion nicht erreicht werden. In der Anfragebeantwortung 2993/AB hat die ehemalige Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger erstmalig eingestanden, dass Öster­reich ohne zusätzliche Maßnahmen nach Schätzungen ihres Ministeriums „Kosten in Höhe von 1,3 bis zu 6,6 Milliarden Euro für die gesamte Periode bis 2030 für den Ankauf von Zertifikaten anfallen könnten“.1

Abseits einer ökosozialen Steuerreform, gegen die sich die Vorgängerregierung vehe­ment gewehrt hat, sind konkrete Maßnahmen mit echten Lenkungseffekten in vielen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 188

Bereichen – etwa dem Verkehrsbereich – nur schwer zu finden und umzusetzen. Nicht so im Bereich des Heizens. Hier ist relativ klar, was getan werden muss: Mittels ther­mischer Sanierung und des Austauschs fossiler Heizsysteme (insbesondere Ölkessel) gegen erneuerbare können der Ausstoß von Treibhausgasen ebenso wie die Heiz­kosten drastisch reduziert werden. Eine klassische Win-Win-Situation also. Dement­sprechend hoch war und ist die Nachfrage nach der mit 42,7 Mio. Euro dotierten Sanierungsoffensive 2019 mit dem „Raus aus dem Öl-Bonus“. Die Aktion startete am 1. März 2019 und musste bereits am 18. Juni 2019 beendet werden, weil die Mittel aufgebraucht waren.

Es ist fahrlässig, diese Nachfrage zu ignorieren und durch Inaktivität weitere Emis­sions­reduktionen zu verhindern. Wie bereits erwähnt handelt es sich hierbei um einen Bereich, bei dem die Österreicherinnen und Österreicher aktiv im Kampf gegen die Klimaerhitzung mitwirken können und wollen, während es in anderen Segmenten, wie etwa dem Verkehrsbereich, deutlich schwieriger fallen wird, diese Bereitschaft herzu­stellen. Daher muss diese Chance der vergleichsweisen „einfachen“ Reduktion genutzt werden. Es müssen weitere Mittel auch für das zweite Halbjahr wieder zur Verfügung gestellt werden, damit keine künstlich geschaffene Blockade entsteht, sondern die Sanierungen und der Austausch von Ölkesseln weiterlaufen.

Dem Argument, es handle sich um eine weitere Belastung des Budgets sei entge­gengehalten, dass dieses nur bei einer äußerst kurzsichtigen Betrachtungsweise vor­ge­bracht werden kann. Ohnehin übersteigen letztlich die Kosten einer Klimaka­tas­trophe jeglichen Betrag, der zu ihrer Verhinderung ausgegeben wird, um ein Vielfaches. Doch selbst bei einer etwas kurzfristigeren und budgetorientierten Analyse sollte klar sein, dass langfristige Investitionen wie diese Förderaktion enorm dazu beitragen, zukünftige Budgetpfade einfacher zu erreichen. Eben weil sich dadurch die Klimaziele einfacher erreichen lassen und in Folge die Kosten für den Ankauf von zusätzlichen Zertifikaten sinken oder bestenfalls sogar völlig entfallen. Kosten, die Jahr für Jahr anfallen und vermieden werden können.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert,

1. die Sanierungsoffensive 2019 mit dem „Raus aus dem Öl-Bonus“ bis 31. Juli 2019 neu zu dotieren und für das restliche Jahr 2019 weitere 20 Mio. Euro an Förderungs­mitteln zur Verfügung zu stellen sowie

2. zukünftig das Förderregime der Sanierungsoffensive jährlich zu evaluieren und die Ergebnisse zu veröffentlichen.“

1 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_02993/imfname_750330.pdf

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht in Verhandlung.

Ich darf die Delegation des Wirtschaftsbundes Mistelbach recht herzlich auf unserer Zuschauergalerie begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 189

16.34.16

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Geschätzte Besucher auf der Gale­rie! Die heutige Debatte zeigt: Die Gemeinnützigkeit hat in Österreich durchaus eine große Bedeutung, wenn es ums Wohnen geht, aber Kollege Stark hat das schon ausgeführt.

Die Mietquote ist in den letzten Jahren gestiegen, und ich glaube, mit dem heutigen Paket, mit der Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, setzen wir Impulse und schaffen wir Möglichkeiten, das Ganze zu verbessern und zu optimieren. Ich möchte mich eingangs bei allen bedanken, die über die letzten Monate dabei mitge­wirkt haben, das war eine durchaus intensive und nachhaltige Arbeit.

Aus meiner Sicht geht es zunächst um den Bereich Mietkauf, bei dem wir Möglich­keiten schaffen, früher zu kaufen, womit wir jungen Menschen die Chance geben, dass sie für die Zukunft vorsorgen. Das Schaffen von Eigentum ist nachweislich die güns­tigste Form des Wohnens.

Weiters ist es wichtig, dass wir die Spekulation – da haben wir durchaus unter­schied­liche Zugänge – verhindern, dass nicht zu überhöhten Preisen weiterverkauft werden kann. Ich glaube, auch da müssen wir Impulse und Akzente setzen. Der Blick nach Deutschland zeigt uns ja auch, dass die Menschen auf die Straße gehen, wenn es darum geht, dass Wohnen nicht mehr leistbar ist, und daher, glaube ich, ist es ganz wichtig, dass wir hier Maßnahmen setzen, um der Spekulation Einhalt zu gebieten.

Eine Herausforderung ist – das wurde heute auch schon erwähnt – natürlich auch das ganze Thema Energieeinsatz sowie die Klima- und Energieziele. Es gibt viele Objekte in Österreich, die sanierungsbedürftig sind, und da muss es unser Ziel sein, dass wir diese Dinge mit erneuerbaren Energieträgern in den Griff bekommen, diese nutzen und ausbauen und zum Beispiel Photovoltaik und andere erneuerbare Energiequellen einsetzen.

Insgesamt ist mir ein Punkt sehr wichtig, das ist das Verbot der touristischen Nutzung. Wir haben in Tirol gerade in den letzten Jahren eine Welle erlebt, dass das Beispiel Airbnb – Sozialwohnungen wurden eben zu Dumpingpreisen in einem gewissen Be­reich auch weitervermietet – da durchaus riesige Probleme mit sich gebracht hat. Daher, glaube ich, ist es wichtig, dass wir das abstellen können. Missbrauch von Sozialkapital für den eigenen Vorteil ist auf alle Fälle abzulehnen. Wir haben derzeit in Innsbruck 300 Wohnungen, die über Airbnb vermietet werden, und ich glaube, es ist wichtig, dass wir da in diesem Sinn ein Verbot aussprechen können. Die Stadt Innsbruck hat das bereits angekündigt.

Insgesamt ist diese Novelle ein Paket, wir brauchen aber noch viel, viel mehr Maß­nahmen für niedrigere Kosten und leistbares Wohnen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir Chancen und Möglichkeiten schaffen.

Abschließend darf ich mich bei Kollegen Hans Singer bedanken, der mit seinem Team und natürlich mit den Expertinnen und Experten nach langer Arbeit und intensivem und nachhaltigem Einsatz gemeinsam mit Kollegen Schrangl eine tolle Novelle auf den Weg gebracht hat. Wir sollten uns heute mit dieser Novelle aufmachen, das Wohnen in Österreich günstiger zu machen. Vielen Dank, lieber Kollege Hans Singer! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 190

16.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Letzte in der Debatte ist Frau Abgeordnete Bißmann zu Wort gemeldet. – Bitte.


16.37.55

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Prä­sident! Geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Bundesminister! Ich möchte jetzt wieder über Ölkessel sprechen.

Heute hat uns die Fridays-for-Future-Bewegung am Eingang ins Parlament begrüßt. Diese jungen Menschen stehen nicht während der Sommerferien bei 25 Grad um 8 Uhr morgens auf und demonstrieren, weil ihnen fad ist. Sie demonstrieren, weil ihnen ihre Zukunft am Herzen liegt und weil sie am meisten von den Entscheidungen, die wir hier treffen, betroffen sind.

Über eine dieser Entscheidungen debattieren wir heute auch: Es geht um die Ölheizun­gen in Wohnräumlichkeiten. Neben den CO2-Emissionen des Verkehrs hat ja die Raumwärme bekanntermaßen einen erheblichen Anteil an der nationalen CO2-Bilanz. Öl, das wir in Ölkesseln verbrennen, ist ein wahrer Klimawandeltreiber. Wir müssen wirklich die Verbrennung von Öl für Heizzwecke komplett einstampfen, und daher stim­me ich bei dem eingebrachten Unselbständigen Entschließungsantrag der Kollegen Josef Lettenbichler, Kolleginnen und Kollegen, das Budget für die Sanierungs­offen­sive 2019 um 10 Millionen Euro aufzustocken, selbstverständlich mit, damit bin ich einverstanden.

Allerdings ist das, wie Kollege Rossmann vorhin gemeint hat, nicht ausreichend. Es waren 42,7 Millionen Euro im Budgettopf, die schon im Juni aufgebraucht waren. Das zeigt eine große Nachfrage und auch die Bereitschaft der Konsumenten, von klima­schädlichem Öl auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen.

Der zweite Unselbständige Entschließungsantrag, der durch Kollegen Bruno Rossmann eingebracht wurde, schlägt eben eine höhere Aufstockung vor, nämlich 20 Millionen Euro, und ich stimme auch dem zu. Es soll der Bessere und Stärkere gewinnen, und der Stärkere wird dann den Schwächeren schlagen.

Ja, in Wahrheit reicht aber selbst diese Aufstockung um 20 Millionen Euro nicht; es braucht nämlich 100 Millionen Euro jährlich. Wir haben noch 700 000 Ölkessel in Österreich – 700 000! Dafür, dass wir uns eben schnell genug von diesen Ölkesseln verabschieden können, braucht es diese 100 Millionen Euro im Jahr. Das klingt jetzt nach viel, aber ich wage ein Gedankenspiel: Was würde passieren, wenn man die klimaschädlichen Subventionen, die in Österreich in Summe bei 3,8 bis 4,7 Milliarden Euro liegen, in Anreize für klimafreundliches Verhalten umschichtet? Alternativsysteme sind technisch und marktwirtschaftlich schon längst ausgereift. Seit 20 Jahren bin ich in der Energiewendebranche, und immer wieder musste ich hören: Technisch und wirtschaftlich wäre alles fertig, die Energiewende wäre in total kurzer Zeit möglich, aber die Politik fehlt noch, die dreht noch nicht an den Stellschrauben.

Wir haben uns also verpflichtet. Österreich hat sich schon vor Jahren verpflichtet, die Politik umweltfreundlicher zu gestalten, und die Einhaltung des 1,5-Grad-Zieles des Pariser Klimaabkommens ist eine wichtige Zielsetzung für Österreich. Wir wollen 2030 ja auch keine milliardenhohen Strafzahlungen zahlen, weil wir die EU-Klimaschutzziele nicht eingehalten haben. Wenn man diese 100 Millionen Euro, die es im Jahr braucht, den Strafzahlungen in Milliardenhöhe und den klimaschädlichen Subventionen von 4,7 Milliarden Euro im Jahr gegenüberstellt, dann erschließt sich aber, wo wir die Prioritäten setzen sollten. Es ist wirklich an der Zeit, die Finanzierung neu zu denken und umzustrukturieren: weg von klimaschädlicher hin zu umweltfreundlicher Subven­tionierung.

Ich freue mich aber auch, so wie sich auch die Kollegen vorhin gefreut haben, darüber, dass wir heute dann doch noch einige wirksame Maßnahmen setzen können und dass


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 191

uns das freie Spiel der Kräfte eine Aufstockung des Budgets für den Ölkesseltausch ermöglicht. Ich freue mich auch über den Fristsetzungsantrag, der heute durch Kolle­gen Lettenbichler eingebracht wurde, bezüglich des Antrages, der ein bundesweites Verbot von Ölkesseln in Neubauten vorsieht. – Auch das freut mich!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und lassen Sie uns weiterhin gemeinsam kräftig für die Energiewende und für den Klimaschutz im Land arbeiten! (Beifall bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Ich habe Sie vorhin übersehen, tut mir leid, Frau Ministerin. Ich begrüße Sie hiermit nachträglich. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

16.42

16.42.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen und wir kommen wirklich zu einem sehr, sehr reichhaltigen Abstimmungskonvolut.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden der Ausschussanträge getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Entwurf betreffend Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz in 653 der Beilagen.

Hiezu liegen sieben Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge der Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen, ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen sowie zwei Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen vor.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Becher vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen und vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des § 8 Abs. 3 in Z 11.

Wer sich für diesen Antrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, und das ist daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche die Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, ebenfalls um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall von § 8 Abs. 4, 5 und 6 in Z 11.

Wer für diese Änderung ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Ich lasse über die Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen. – Das ist die Mehrheit, und das ist daher angenommen.

Ich komme nun zur getrennten Abstimmung über Ziffer 13 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das scheint einstimmig zu sein, und das ist damit angenommen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 192

Ich gelange gleich zur getrennten Abstimmung über Ziffer 14 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer ist dafür? – Einstimmig angenommen.

Ich komme nun zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag der Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung einer Ziffer 16a und Änderung der Ziffer 17.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, das ist daher abgelehnt.

Ich komme zur Abstimmung über die Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer ist dafür? – Das ist die Mehrheit, das ist daher angenommen.

Ich gelange nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Kollegin Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall der Ziffer 18.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, das ist daher abgelehnt.

Wer ist für diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­be­rich­tes? – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Ich komme nun zum Abänderungsantrag der Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall der Ziffer 22 und Änderung der Ziffer 23.

Wer stimmt dem zu? – Das ist auch die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes. – Gegenteiliges Stimmverhalten: Daher ist das mit Mehrheit angenommen.

Nun kommt die Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ziffern 25 und 25a sowie Einfügung einer Ziffer 25b.

Wer erteilt dem die Zustimmung? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­be­richtes. – Das erhält eine Mehrheit und ist daher angenommen.

Abstimmung über den Abänderungsantrag der Kollegin Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall der Ziffer 28 und Änderung der Ziffer 29.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Ich werde sogleich über die Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes abstimmen lassen. – Das hat die Mehrheit und ist daher beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung des Abänderungs- -  des Abst- - des Abänderungsantra­ges der Abgeordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Änderung in Ziffer 34. (Abg. Jarolim: Würde Ihnen nicht schaden, wenn Sie Cello spielen während der Sitzung!) – Würden Sie kurz ruhig sein? Danke!

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­be­richtes. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Ziffer 39.

Wer signalisiert Zustimmung? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 193

Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer erteilt dem die Zustimmung? – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend § 26 in Z 45.

Wer dafür stimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minder­heit.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil der Ziffer 45 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer ist dafür? – Das ist mehrstimmig angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile der Ziffer 45 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche die Mitglieder, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über Ziffer 46 in der Fassung des Ausschussberichtes. – Das ist nun einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über Ziffer 47 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig.

Getrennte Abstimmung über Ziffer 48 in der Fassung des Ausschussberichtes. – Eben­falls angenommen.

Ich gelange nun zur getrennten Abstimmung über Ziffer 50 in der Fassung des Aus­schussberichtes. – Ebenfalls einstimmig.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 51 in der Fassung des Ausschuss­berichtes. – Das ist ebenso einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Ziffern 52 und 53 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer ist dafür? – Das ist mehrstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 53a.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit, abgelehnt. (Abg. Krainer: Sicher nicht!)

Ich komme schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte die Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, sich zu erheben. – Das ist die Mehrheit, daher angenommen.

Ich komme gleich zur dritten Lesung.

Ich darf auch in dritter Lesung um ein Zeichen bitten. – Das ist ebenfalls die Mehrheit und daher ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Singer, Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die erforderliche Anpassung


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 194

der Bezügebegrenzung bei gemeinnützigen Bauvereinigungen im Rahmen der Geba­rungsrichtlinienverordnung (GRVO)“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 94)

Ich gelange zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Deutschprüfungen als Voraussetzung für den Bezug von Sozialhilfe“.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Ich komme zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Köstinger, Kassegger, Schellhorn betreffend „Aufstockung der Mittel für den ‚Raus-aus-dem-ÖI-Bonus‘ 2019 und Sicherstellung einer entsprechenden Förderung 2020“.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (E 95)

Wir stimmen ebenfalls über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rossmann, Kassegger, Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufstockung der Förderungsmittel für die Sanierungsoffensive 2019 mit dem ‚Raus aus dem Öl-Bonus‘“ ab.

Wer ist dafür? – Das ist offenbar einstimmig, angenommen. (E 96)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Ausschusses für Bauten und Wohnen, seinen Bericht 654 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer den Bericht zur Kenntnis nimmt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

16.52.34Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur verlegten Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 15.

Ich werde die Abstimmung über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 geändert wird, in 661 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Pilz, Kolleginnen und Kollegen, ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abge­ordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen sowie ein gesamtändernder Abände­rungs­antrag der Kollegen Wittmann, Stefan, Noll, Kolleginnen und Kollegen vor.

Weiters liegen zwei Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Scherak vor.

Im Sinne des § 65 Abs. 3 der Geschäftsordnung werde ich über die erwähnten Zusatz- und Abänderungsanträge sowie die von den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – abstimmen lassen.

Schließlich lasse ich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeord­neten Wittmann, Stefan, Noll, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 195

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über den gesamtändernden Abänderungs­antrag der Abgeordneten Wittmann, Stefan, Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend § 2 Z 3a, § 4 und § 5 Abs. 1 und 1a.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­an­trag betreffend § 5 Abs. 3 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit.

Ich komme zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten Wittmann, Stefan, Noll, Kolleginnen und Kollegen.

Wer hierfür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.

Abgeordneter Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 6 Abs. 1a eingebracht.

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich um Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, daher ist der Antrag angenommen.

Daher erübrigt sich die Abstimmung über diesen Teil des gesamtändernden Antrages der Abgeordneten Wittmann, Stefan, Noll, Kolleginnen und Kollegen.

Wir kommen des Weiteren zur getrennten Abstimmung über den gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Wittmann, Stefan, Noll, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend § 6 Abs. 4.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Die Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend § 6 Abs. 5 eingebracht.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Danke, das ist mit Mehrheit angenommen.

Daher erübrigt sich die Abstimmung über diesen Teil des gesamtändernden Abände­rungsantrages der Abgeordneten Wittmann, Stefan, Noll, Kolleginnen und Kollegen.

Ich komme zur getrennten Abstimmung über den gesamtändernden Abänderungs­an­trag der Abgeordneten Wittmann, Stefan, Noll betreffend § 6 Abs. 9a.

Wer dafür ist, den darf ich um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist die Mehrheit.

Die Abgeordneten Pilz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bezie­hungs­weise Abänderungsantrag betreffend § 10 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Die Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bezie­hungsweise Abänderungsantrag betreffend § 10 eingebracht.

Wer ist dafür? – Das ist auch die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Wittmann, Stefan, Noll, Kolleginnen und Kollegen haben einen gesamtändernden Abänderungsantrag betreffend § 10 Abs. 7 und 8 eingebracht.

Wer ist dafür? – Das ist die Mehrheit, angenommen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 196

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über den gesamtändernden Abänderungs­antrag der Abgeordneten Wittmann, Stefan, Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend § 11 Abs. 5a.

Wer ist dafür? – Das ist ebenfalls die Mehrheit, angenommen.

Die Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­an­trag betreffend Streichung des § 11a eingebracht.

Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Wittmann, Stefan, Noll, Kolleginnen und Kollegen haben einen ge­samtändernden Abänderungsantrag betreffend § 11a eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, daher ange­nom­men.

Die Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bezie­hungsweise Abänderungsantrag betreffend § 12 Abs. 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Wittmann, Stefan, Noll, Kolleginnen und Kollegen haben einen gesamtändernden Abänderungsantrag betreffend § 12 Abs. 2 eingebracht.

Wer ist dafür? – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über den gesamtändernden Abänderungs­antrag der Abgeordneten Wittmann, Stefan, Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend § 12 Abs. 2a sowie 3a.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir stimmen über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten Wittmann, Stefan, Noll, Kolleginnen und Kollegen ab.

Ich bitte jene Damen, die dazu die Zustimmung erteilen (Abg. Noll: Die Herren aber auch!) – und Herren –, sich als bejahendes Zeichen zu erheben. – Danke schön. Das ist angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hammer, Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für FPÖ-nahen Verein“.

Ich bitte die Damen und Herren, die dem Entschließungsantrag zustimmen, ein Zeichen zu geben. – Das ist einstimmig angenommen. (E 86)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Moser, Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vergabeverfahren im Hoch- und Tiefbau des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümer­rechte der Republik ausübt“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. (E 87)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 197

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Moser, Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anhebung der Aufsichts­ratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 88)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lueger, Scherak, Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Antrag auf Sonder­prüfung des Familienfests im Schlosspark Schönbrunn – Verstoß gegen das Vergabe­gesetz und Verdacht auf Parteienfinanzierung durch die Hintertür durch Alt-Bundes­kanzler Kurz“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Ebenfalls einstimmig. (E 85)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat und im Bundesrat erleichtert wird, geändert wird, samt Titel und Eingang in 672 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritten Lesung damit einverstanden ist, den bitte ich, ein Zeichen zu geben. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Verfas­sungs­ausschusses, seinen Bericht 660 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer diesen Bericht zur Kenntnis nimmt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 662 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Verfassungs­ausschusses, seinen Bericht 663 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist auch die Mehr­heit.

Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 664 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Das ist ebenfalls die Mehrheit.

Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 665 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 666 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist dafür? – Das ist ebenfalls die Mehrheit.

Wir gelangen zu Tagesordnungspunkt 9: Verfassungsausschuss, Bericht 667 der Beila­gen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 198

Wer nimmt den zur Kenntnis? – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Tagesordnungspunkt 10: Verfassungsausschuss; der Bericht 668 der Beilagen steht zur Kenntnisnahme.

Wiederum die Mehrheit.

Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Verfassungsausschusses; Bericht 669 der Beilagen.

Zur Kenntnis genommen mit Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Verfas­sungsausschusses, seinen Bericht 670 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Das ist mit Mehrheit angenommen.

Tagesordnungspunkt 13: ebenfalls ein Verfassungsausschussantrag, nämlich seinen Bericht 671 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Ebenso der Tagesordnungspunkt 15: Der Verfassungsausschuss möchte seinen Bericht - - (Rufe: Tagesordnungspunkt 14!)

Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 673 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist dafür? – Das ist die Mehrheit.

Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 674 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Das ist die Mehrheit.

17.02.4624. Punkt

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Minister­kabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur (386 d.B.)

25. Punkt

Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (510 d.B.)

26. Punkt

Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930; Empfehlung (Nr. 203) betreffend ergänzende Maßnahmen zur effektiven Beseitigung von Zwangsarbeit (564 d.B.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den Punkten 24 bis 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Hinsichtlich dieser Regierungsvorlagen wurde dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung jeweils eine Frist bis zum 2. Juli gegeben.

Ich darf nun den Herrn Außenminister herzlich begrüßen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 199

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lopatka. Ich darf ihm das Wort erteilen.


17.03.46

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Außenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach diesem Abstimmungsmarathon kom­men wir jetzt zur außenpolitischen Debatte. Wir behandeln in dieser Debatte, wie der Herr Präsident schon erwähnt hat, drei unterschiedliche Abkommen. Bei zweien werden wir dafür sein, ein Ansinnen werden wir ablehnen.

Einer der drei Tagesordnungspunkte betrifft den Wunsch der Republik der Philippinen, einem Übereinkommen beitreten zu können, auf dessen Basis man quasi bei öffent­lichen Urkunden auf Überprüfungen verzichtet, was deren Beglaubigung betrifft. Der zweite Punkt, den wir hier diskutieren, betrifft die Ratifikation eines Protokolls, das schon aus dem Jahr 2014 stammt, in dem wir uns dazu bekennen, zu einer noch effektiveren Bekämpfung der Zwangsarbeit auch von unserer Seite einen Beitrag zu leisten. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Das dritte Abkommen, und damit möchte ich mich jetzt besonders befassen, ist ein Kulturabkommen zwischen der Republik Österreich und der Ukraine, was die Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Wissenschaft und auch der Kultur betrifft. Dieses Kulturabkommen zwischen Österreich und der Ukraine wurde von uns am 13. März im zuständigen Ausschuss zu Recht vertagt. Mit „von uns“ meine ich alle Fraktionen; wir waren dieser Ansicht, denn damals war ein österreichischer ORF-Journalist, Christian Wehrschütz, zu Unrecht davon betroffen, dass er nicht in die Ukraine einreisen durfte. Das war unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen in der Ukraine.

Ich war damals mit Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses Wahlbeobachter, und diese Präsidentschaftswahlen haben dann ein für viele überraschendes Ergebnis ge­bracht. Ein bis dahin als Politiker völlig unbekannter Mann – als Komiker war er sehr bekannt, er war ein Fernsehstar –, Wolodymyr Selenskyj, hat diese Wahl sehr deutlich gewonnen, und die Wahlbeobachter haben auch festgestellt, dass die Wahl fair ver­laufen ist.

Das Erbe, das er antritt, ist ein sehr schwieriges. Sie wissen es: Seit Jahren gibt es im Osten der Ukraine Krieg – wir beachten das gar nicht mehr, aber es vergeht kaum eine Woche, in der nicht auch Menschen ihr Leben in diesem Krieg verlieren –, und Politik und Wirtschaft sind nach wie vor von Korruption durchzogen.

Jetzt hat der neue dortige Präsident veranlasst, dass es vorgezogene Wahlen gibt – das hat die Ukraine mit Österreich gemeinsam, denn die Situation ist sozusagen ähnlich wie in Österreich: es gibt vorgezogene Wahlen –, denn mittlerweile hat er auch seine eigene Partei, und es kann durchaus sein, dass er auch bei diesen Wahlen am 21. Juli, bei denen es ebenfalls wieder österreichische Wahlbeobachter geben wird, triumphieren kann. Die Frage ist nur, wer dieser neue Präsident ist und wohin sich die Ukraine entwickelt, denn die Ukraine ist zweifelsohne auf einem Scheideweg.

Der quasi aus dem Nichts gekommene Präsident steht jetzt im Zentrum der Macht. Er ist ein Kandidat, der es geschafft hat, vor der Wahl kaum Fragen von Journalisten beantworten zu müssen; man weiß auch nicht genau, wo er hinwill. Er hat am Wahl­tag – vielleicht hat er vergessen, dass die Ukraine, die auch sehr nationalistisch eingestellt ist, Reden von Politikern eigentlich nur in der ukrainischen Sprache hören möchte – noch Russisch gesprochen, dann hat er gewechselt – aber das war vielleicht auch eine durchaus positive Geste. Ob es ihm gelingt, tatsächlich zu einer Lösung der Konfliktsituation mit Russland zu kommen, ist höchst fraglich.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 200

Er hat es geschafft, als einer zu gelten, der gegen das Establishment steht, auf der anderen Seite hat er natürlich – das Fernsehen in der Ukraine ist natürlich auch in den Händen der Oligarchen – mit Kolomojskyj einen Oligarchen als Unterstützer gehabt, in dessen Fernsehen er aufgetreten ist. Er hat in einer Fernsehserie den Präsidenten gespielt – jetzt ist er Präsident.

Jetzt hat er nach dem Modell von Macron eine sehr breit aufgestellte Liste für die Wahlen am 21. Juli, sie nennt sich Diener des Volkes – er hat sich auch schon in dieser TV-Serie so genannt. Was ich sagen möchte, ist Folgendes: Wir haben sehr genau zu beobachten, wohin sich die Ukraine entwickelt. Wenn Selenskyj tatsächlich einen demokratischen Weg einschlägt und wenn er den Kampf mit der Korruption auf­nimmt, dann ist das etwas, was wir zu 100 Prozent zu unterstützen haben, wenn er aber einer ist – und ich formuliere das bewusst so hart –, der diese kleptokratischen Strukturen weiterhin duldet, dann müssen wir das auch entsprechend sagen, denn das ist schlimm für dieses Land.

Welche Rolle hat nun – und damit komme ich schon zum Schluss – dieses Kultur­abkommen? – Dieses Kulturabkommen stärkt natürlich die Zivilgesellschaft.

Es stärkt diejenigen, die zusammenarbeiten, und gerade in der jüngeren Generation gibt es schon sehr, sehr viele, die einerseits den Blick ganz stark nach Europa, auf die Europäische Union richten, aber andererseits im Land die Wende zu einem tatsächlich demokratischen System schaffen wollen.

Daher ist es richtig, dass wir heute und hier auch vom Parlament her dieses Kultur­abkommen zum Abschluss bringen, gleichzeitig war es auch richtig, es zu vertagen, denn österreichische Journalisten einfach von der Berichterstattung auszusperren geht so nicht. Ich bin froh, dass wir in dieser Frage bei allen Fraktionen Übereinstimmung haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.10


Präsidentin Doris Bures: Ich begrüße den Herrn Bundesminister, der sich auch gleich zu Wort gemeldet hat. – Bitte, Herr Minister Mag. Schallenberg.


17.10.46

Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Mag. Alexander Schallenberg, LL.M., betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanz­ler­amtes gehörenden Angelegenheiten für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bun­deskanzleramt: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Ab­ge­ordnete! Erlauben Sie mir, dass ich ganz kurz die drei auf dem Tisch liegenden Regierungsvorlagen erläutere.

Wie bereits gerade ausgeführt ist die Ukraine ein wesentlicher Bestandteil unserer Politik, was die Stabilität in der Nachbarschaft betrifft. Wir machen das ja nicht nur im Rahmen des Westbalkan, sondern auch im Rahmen der östlichen Partnerschaft, und da ist gerade die Zusammenarbeit mit der Ukraine als größter Staat ein wesentlicher Baustein.

Wesentliches Vehikel für uns ist dabei natürlich nicht nur die wirtschaftliche Zusam­menarbeit, sondern sind gerade auch Wissenschaft, Kultur und Bildung, also jene Be­reiche, wenn man so will, wo wir eine gewisse Soft Power einsetzen können. Das vorliegende Abkommen würde erstmals den rechtlichen Rahmen hierfür liefern, und es hätte großen Symbolcharakter, würde das Hohe Haus dieses Abkommen in diesem Jahr genehmigen, denn genau heuer begehen wir das Kulturjahr Österreich-Ukraine.

Bei Tagesordnungspunkt 25 handelt es sich um die Frage des Beitritts der Philippinen zum Haager Beglaubigungsübereinkommen. Dieses Abkommen soll Erleichterungen bei der Beglaubigung von internationalen Urkunden bringen. Eine wesentliche Voraus-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 201

setzung für uns ist dabei natürlich die Urkundensicherheit, und da muss man sehr deutlich sagen, dass die Urkundensicherheit auf den Philippinen aus Sicht der öster­reichischen Behörden noch nicht in ausreichendem Ausmaß gegeben ist.

Das sehen nicht nur wir so, sondern etwa auch Deutschland, Finnland und Griechen­land haben bereits Einspruch erhoben. Mit der Erhebung des Einspruchs gegen den Beitritt der Philippinen zu diesem Haager Beglaubigungsübereinkommen soll verhin­dert werden, dass Urkunden aus den Philippinen ohne weitere nationale Kontrolle hinsichtlich ihrer Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit in Verfahren vor Inlandsbehörden als Beweismittel verwendet werden dürfen. Das heißt, dass wir uns in Österreich vorbehalten, Urkunden und Dokumente aus den Philippinen weiterhin auf ihre Authen­tizität zu prüfen, und damit die notwendige Dokumentensicherheit zu gewährleisten.

Beim dritten und letzten dieser Tagesordnungspunkte, dem Tagesordnungspunkt 26, geht es um das Protokoll zum Übereinkommen über Zwangsarbeit. Das Überein­kom­men selbst stammt aus dem Jahre 1930, mit dem Protokoll aus 2014 hat man die modernen Auswirkungen von Zwangsarbeit wie etwa Menschenhandel und Arbeitsaus­beutung aufgenommen, und man hat besonders den Opferschutz gestärkt.

Mit der vorliegenden Empfehlung, die in ihrer Natur an sich unverbindlich ist, wurden weitere, ergänzende Vorschläge aufgenommen. Man hat sich das in den betroffenen Ministerien sehr genau angeschaut und ist zum Schluss gekommen, dass die öster­reichische Rechtslage eigentlich den in diesen Empfehlungen enthaltenen Vorschlägen bereits eins zu eins entspricht beziehungsweise diese beinhaltet, weshalb eine Ratifi­kation und Genehmigung durch Österreich möglich ist.

Auch da gibt es einen gewissen Symbolcharakter, weil die ILO, die Internationale Arbeitsorganisation, heuer den 100. Jahrestag ihrer Gründung feiert, und es wäre natürlich ein schöner Akt, wenn Österreich das zur Kenntnis nimmt und durch die Genehmigung dieser Empfehlung würdigt. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Kumpitsch.)

17.14


Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Bundesminister.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte.


17.14.17

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Und wie viele Kinder arbeiten für Sie? – Das ist eine Frage, die die NGO Butterfly Rebels und die Dreikönigsaktion momentan in ihrer Kampagne Kinderarbeit stoppen stellen, und es gibt eine ziemlich erschrecken­de Antwort: Es sind 73 Millionen Kinder, von denen geschätzt wird, dass sie unter gesundheitsgefährdenden oder unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten müssen. Kinderarbeit steckt im Teppich, in den Schuhen, in der Kleidung, in den Möbeln, im Fußball, in der Kosmetik, in Lebensmitteln, im Kakao, in Genussmittel, in Dienstleis­tun­gen, in ganz, ganz, ganz vielem.

Wenn man zu dieser Kinderarbeit dann noch hinzurechnet, dass die Internationale Arbeitsorganisation davon ausgeht, dass auch noch 21 Millionen Erwachsene sklaven­ähnlich oder in Zwangsarbeit arbeiten, dann wird diese Antwort noch ein bisschen er­schreckender.

Man geht auch davon aus – das ist eine Zahl aus 2014 –, dass jedes Jahr etwa 150 Milliarden US-Dollar Profit nur mit Zwangsarbeit gemacht wird; der Löwenanteil davon, nämlich 99 Milliarden US-Dollar, mit Zwangsprostitution, immerhin noch 9 Mil­liar­den US-Dollar im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und 8 Milliarden US-Dollar im Bereich der privaten Haushalte, bei HaushelferInnen und HaushaltsgehilfInnen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 202

Ich denke, es ist eine ziemliche Selbstverständlichkeit, dass wir heute eine sehr große Mehrheit dafür haben werden, dass wir in unserer Kultur, in diesem Jahrtausend, in dieser Zivilisation natürlich ein klares Nein zu Sklavenarbeit und Zwangsarbeit sagen und sowohl das Übereinkommen als auch die Empfehlung 203 zum Übereinkommen beschließen werden.

Ich möchte aber auf zwei konkrete Details der Empfehlung eingehen, und zwar einerseits auf den Punkt 4. i) des Protokolls, der der Substanz nach der Inhalt des UN-Migrationspakts ist. Ich finde das wunderbar! Ich finde es wunderbar, dass sich jetzt auch jene Parteien, die den UN-Migrationspakt nicht unterstützen konnten, dem Inhalt anschließen, nämlich eine geregelte, reglementierte und sichere Migration auch zu Arbeitszwecken zu erlauben und durch Kooperation zu ermöglichen.

Ich möchte auch auf die Punkte 4. j und 13. b) eingehen, die in der Substanz und im Inhalt in Wirklichkeit dem Sozialverantwortungsgesetz entsprechen, beziehungsweise dem Vorschlag von Alois Stöger für das Sozialverantwortungsgesetz, ein Gesetzes­vorschlag, der im Sozialausschuss liegt und dem gestern am Abend konkret zwei Parteien leider keine Frist gesetzt haben. Das wäre aber sehr wichtig. Es wäre nämlich wichtig, nicht nur internationale Übereinkommen, Zusatzprotokolle und was auch im­mer zu beschließen, sondern es wäre ganz besonders wichtig, auf die Dinge einzu­gehen und dort anzusetzen, wo wir hier etwas tun können.

Konkret sieht dieser Gesetzesvorschlag vor, dass Produkte im Bereich Textilien und Leder hier nicht verkauft werden dürfen, wenn die Händler nicht klar nachweisen kön­nen, dass in der Produktionskette keine Kinder- und keine Zwangsarbeit drinnen steckt. Das wäre eine sehr klare und sehr starke Maßnahme gegen Kinder- und Zwangsarbeit. Ich fürchte, Sie werden sich in Zukunft vorwerfen lassen müssen, dass Sie nicht für dieses Gesetz sind, sehr wohl aber recht pharisäerhaft für andere Maß­nahmen, die weiter weg liegen – das dazu.

Im Übrigen ist es mir noch ein Anliegen zu sagen, dass man sexuelle Bildung in der Schule unbedingt den Profis überlassen sollte. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

17.18


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.


17.18.31

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen werden diesen drei Regie­rungsvorlagen unsere Zustimmung geben.

Erlauben Sie mir, zum Tagesordnungspunkt 24 einen Entschließungsantrag einzubrin­gen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufhebung ukrainischer Einreiseverbote österreichischer Staatsbürger“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres sowie Bundesminister im Bundeskanzleramt betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundes­kanz­leramtes gehörenden Angelegenheiten für EU, Kunst, Kultur und Medien wird ersucht,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 203

sich unverzüglich auf diplomatischem Wege für die Aufhebung von ukrainischen Ein­reiseverboten österreichischer Staatsbürger einzusetzen.“

*****

Meine Damen und Herren, wir halten diesen Entschließungsantrag für besonders wich­tig, weil es um ein bilaterales Kulturabkommen zwischen Österreich und der Ukraine geht und auch bei künstlerischen Auftritten und Ausstellungen die Zusammenarbeit von Bibliotheken, Archiven, Museen und Einrichtungen des Denkmalschutzes und so weiter ja von erheblicher Bedeutung wäre. Die Ukraine verbietet in letzter Zeit aber immer mehr Europäern, sogar Journalisten und bekannten Künstlern, aus politischen Gründen die Einreise.

Herr Kollege Lopatka ist auf einen Fall eingegangen, auf das Einreiseverbot des öster­reichischen ORF-Journalisten Christian Wehrschütz, aber von ukrainischen Einreise­verboten sind weiters Personen aus Kultur, Wissenschaft, Forschung und Politik betroffen.

Um eine geordnete Durchführung des jetzt beschlossenen Abkommens sicherzu­stel­len, erscheint es uns notwendig, sich auf diplomatischem Wege, Herr Bundesminister, für die Aufhebung ukrainischer Einreiseverbote österreichischer Staatsbürger einzuset­zen.

Ich darf Sie, meine Damen und Herren, auch daran erinnern, dass die Ukraine öffent­lich angekündigt hat, gegen all jene Abgeordnete, die in der parlamentarischen Ver­sammlung des Europarates für die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland ge­stimmt haben, auch diese Sanktion zu setzen. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass das im Wesentlichen Abgeordnete aller Parteien betreffen wird und ersuche Sie, im Sinne dieses Aufhebens der Einreiseverbote diesem Entschließungs­antrag zuzustimmen.

Wir halten es auch für notwendig, dass wir im Rahmen eines Kulturabkommens mit der Ukraine auch klarmachen, dass dieses Instrument unter europäischen Staaten nicht statthaft ist und wir uns für jene Menschen einsetzen, gegen die aus österreichischer Sicht überhaupt nichts vorliegt. – Ich danke Ihnen sehr! (Beifall bei der FPÖ.)

17.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Bösch,

und weiterer Abgeordneter

betreffend Aufhebung ukrainischer Einreiseverbote österreichischer Staatsbürger

eingebracht im Zuge der Debatte über das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur (386 d.B.), Top 24, in der 86. Sitzung des Nationalrates am 3. Juli 2019

Ein bilaterales Kulturabkommen zwischen Österreich und der Ukraine soll eine ver­stärkte Zusammenarbeit bei künstlerischen Auftritten und Ausstellungen, der Zusam­menarbeit von Bibliotheken, Archiven, Museen und Einrichtungen des Denkmal­schut­zes sowie bei Übersetzungen von Literaturwerken und Fachliteratur bringen. Es gab


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 204

vor diesem Abkommen keine vertragliche Regelung der Zusammenarbeit in den oben genannten Bereichen.

Die Ukraine verbietet in letzter Zeit jedoch immer mehr Europäern - sogar Journalisten und bekannten Künstlern - die Einreise aus politischen Gründen. So wurde im März 2019 ein Einreiseverbot für den österreichischen ORF-Journalisten Christian Wehr­schütz verhängt. Von ukrainischen Einreiseverboten betroffen sind weiters Personen aus Kultur, Wissenschaft, Forschung und Politik.

Um eine geordnete Durchführung des o.g. Abkommens sicherzustellen, erscheint es daher notwendig, sich auf diplomatischem Wege für die Aufhebung ukrainischer Ein­reiseverbote österreichischer Staatsbürger einzusetzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres sowie Bundesminister im Bundeskanzleramt betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundes­kanzleramtes gehörenden Angelegenheiten für EU, Kunst, Kultur und Medien wird ersucht, sich unverzüglich auf diplomatischem Wege für die Aufhebung von ukraini­schen Einreiseverboten österreichischer Staatsbürger einzusetzen."

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Martina Kaufmann. – Bitte. (Zwi­schen­ruf des Abg. Martin Graf.)


17.21.30

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehe­rin­nen und Zuseher zu Hause! Wir sind gerade bei den außenpolitischen Tagesord­nungs­punkten, und wenn man an Außenpolitik denkt, denkt man oft an Staatsbesuche, an militärische Ehren und eigentlich ganz selten an Übereinkommen und Verträge, die zwischen den Ländern geschlossen werden.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die in außenpolitischen Büros sind, die in Botschaften sind, die in Organisationen sind und so für uns, für Österreich gute Abkommen, Übereinkommen und Verträge ausver­handeln. Letzten Endes sind es diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Vorbe­ratungen und Vorgespräche zu wichtigen Themen führen, auf die ich heute eingehen möchte, nämlich Zwangsarbeit, Menschenhandel, aber natürlich auch Menschenrechte insgesamt, und damit natürlich auch den Frieden unter den Ländern sichern.

Ich möchte – insbesondere weil ich aus Graz komme und wir die Menschenrechtsstadt Graz sind und 2001 im Grazer Gemeinderat den Beschluss gefasst haben, uns den Menschenrechten besonders zu verschreiben – auch ganz stolz sagen, dass es wichtig ist, gerade Kindern und Jugendlichen diese Werte, die Menschenrechte auch gut zu vermitteln. Ich weiß, dass das bei uns in Graz in den Volksschulen, in den Schulen, in den Kindergärten schon gut begleitet wird und wir so gemeinsam – mit den Men­schen­rechten – gut miteinander leben können. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 205

Zwangsarbeit ist ein Thema, das uns Gott sei Dank in Österreich direkt recht wenig betrifft. Schaut man sich das aber weltweit an, gibt es laut Internationaler Arbeits­orga­nisation 40 Millionen Menschen, die von Zwangsarbeit, von Sklaverei betroffen sind. Von diesen 40 Millionen Menschen sind sieben von zehn Kinder, in allererster Linie junge Mädchen. Insbesondere sind viele von diesen 40 Millionen Menschen Frauen, die auf Plantagen über 14 Stunden am Tag arbeiten, Kinder, die die Schulden ihrer Eltern retourbezahlen müssen und durch Gewalt dazu gedrängt werden, dass sie diese Arbeit leisten. Sie kommen aus dieser Gewaltspirale gar nicht heraus.

Allerdings muss man oft gar nicht sehr weit schauen: Auch nach Österreich werden viele, vor allem junge Mädchen, aber auch erwachsene Frauen mit dem Vorwand eines vermeintlich besseren Lebens gelockt und dann zur Prostitution gezwungen. Hier gibt es in Österreich gesetzlich gute Rahmenbedingungen für den Opferschutz – der Herr Minister hat das auch schon angesprochen –, aber auch bei der Täterarbeit kommen wir sehr gut voran. Wichtig ist, dass es auch viele Organisationen gibt, die auf diesem Weg begleiten. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Opferschützerinnen und Opferschützern bedanken, aber auch bei allen Rechtsanwältinnen und Rechtsan­wäl­ten, die in diesem Bereich hier in Österreich wirklich gute Arbeit leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich weiß, dass dieser Themenbereich kein ganz einfacher ist, es ist nicht einfach, mit­anzusehen, wenn Kindern, jungen Mädchen ein besseres Leben hier bei uns in Öster­reich versprochen wird und sie dann für diverse Tätigkeiten in Bordellen eingeteilt werden.

Dieses Übereinkommen, dieses Protokoll aus dem Jahr 2014, bei dem Österreich die Vorgaben bereits mit hereingenommen hat und auch in der Rechtsgrundlage drinnen hat, können wir heute zu Recht mit Stolz beschließen. Es ist wichtig, dass Österreich – da haben wir bereits mit der Taskforce Menschenhandel vor einigen Jahren den Grundstein gelegt – auch in Zukunft dabei hilft, dass international dieser Menschen­handel nicht weiter betrieben wird. Ich bin stolz, in einem Land wie Österreich zu leben, das sich so aktiv für die Menschenrechte einsetzt.

Zum Abschluss vielleicht noch ein kurzer Satz zum erwähnten Vorschlag von Petra Bayr: Ich glaube nicht, dass es notwendig ist, dieses Gesetz jetzt auf die Schnelle noch zu beschließen und einen bestimmten Bereich herauszugreifen. Ich glaube, es ist wichtig, dass Österreich auch international mit allen Möglichkeiten und Mitteln gut weiter daran arbeitet, damit wir in Zukunft auch in vielen, vielen weiteren Ländern mit den Menschenrechten, die wir haben, die wir leben, gut weiterkommen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.26


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Krist. – Bitte.


17.26.59

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Österreich beeinsprucht den Beitritt der Republik der Philip­pinen zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung. Nach Einschätzung unserer Botschaft in Manila bestehen Mängel im Urkundenwesen der Philippinen. Korruption könne ebenfalls nicht ausgeschlossen wer­den. Das ist alleine schon gewichtig genug, aber es gibt unserer Meinung auch noch weitere Punkte, die zur Vorsicht und Skepsis mahnen und diesen Einspruch recht­fer­tigen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 206

Internationale Beobachter bezeichnen das Justizsystem als überlastet, als wenig effektiv, als unterfinanziert. Es gilt als notorisch korrupt. Zivilgesellschaftliche Orga­nisa­tionen beklagen eine deutlich verschlechterte Menschenrechtslage im Zuge der Anti­drogenkampagne, bei der seit Amtsantritt von Präsident Duterte nach offiziellen Zahlen über 5 000 Personen getötet wurden. Die Dunkelziffer ist deutlich höher.

Sehr speziell ist der angesprochene – man könnte auch sagen verhaltensoriginelle – Präsident Rodrigo Duterte. Er füllt mit seinen enorm unflätigen und provokanten Aussagen regelmäßig die Spalten der international angesehenen Medien. So rief er zum Beispiel zur Ermordung von kriminellen Dealern und Drogensüchtigen auf. Ich zitiere Duterte: Wir haben bei uns „[...] drei Millionen Drogenabhängige. Ich würde sie gerne abschlachten“.

Kritiker unterstellen ihm, dass er zur Bekämpfung der Bandenkriminalität paramilitä­rische Todesschwadronen einsetzte, die zahlreiche Menschen töteten, darunter auch linke Oppositionelle.

Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister hat das Thema Apostille in seinen Ausführungen schon kurz erläutert. Ich möchte nur ergänzen: Die Republik der Philip­pinen befindet sich laut Transparency International auf Platz 111 der 180 Staaten, die gelistet sind. Korruption ist durchaus ein Thema, und daher ist nicht auszuschließen, dass Urkunden mit unrichtigem Inhalt ausgestellt werden. Das kann vor allem bei der Ausstellung von Pässen oder Einbürgerungen oder im Aufenthaltsverfahren bei Studierenden ein Risiko darstellen. Das ist der Grund des Einspruchs Österreichs zum Beitritt der Republik der Philippinen zum Haager Beglaubigungsübereinkommen, den wir als Sozialdemokratie auch unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.29


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr.in Jessi Lintl. – Bitte.


17.29.41

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf Tagesordnungs­punkt 25 betreffend den Einspruch der Republik Österreich gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung.

Dieses Abkommen ist sehr wichtig, es geht darum, dass das Haager Beglaubigungs­übereinkommen eine wesentliche Erleichterung gegenüber der vollen diplomatischen Beglaubigung darstellt. Es betrifft alle internationalen Urkunden, und so ist die soge­nannte Haager Apostille dazu da, dass sie die Echtheit der Unterschrift, des Siegels oder des Stempels bestätigt, mit der oder mit dem eine Urkunde gezeichnet ist. Weitere Beglaubigungsschritte durch zuständige österreichische Behörden und zusätz­liche Kontrollmöglichkeiten entfallen dadurch. Das gilt für sämtliche Mitglieder dieses multilateralen Übereinkommens, und deshalb ist es so bedeutend.

Laut Informationen der österreichischen Botschaft in Manila ist jedoch die Urkun­den­sicherheit auf den Philippinen derzeit noch mangelhaft. Aufgrund der bestehenden Korruption ist nicht auszuschließen, dass Urkunden mit unrichtigem Inhalt ausgestellt werden. Daher soll verhindert werden, dass philippinische Urkunden ohne alle weiteren Kontrollen durch österreichische Behörden als Beweismittel zugelassen werden. Das betrifft vor allem Einbürgerungen, Passausstellungen und Aufenthaltsverfahren von Studierenden in Österreich.

Es könnten nämlich Dokumente als Beweismittel vorgelegt werden, die zwar echt ausgestellt sind, aber deren Inhalt falsch ist. Um das auszuschließen beeinsprucht Österreich also den Beitritt der Philippinen zur Haager Apostille. Auch Deutschland, die


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 207

Niederlande und Griechenland schließen sich diesem Einspruch an. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.32


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Martin Engelberg ist der nächste Redner. – Bitte.


17.32.08

Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es ist ja schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem. Ich wollte einfach auch noch einmal sagen, dass wir an und für sich für eine Vereinfachung der bürokratischen Wege sind, und so etwas ist ja dieses Abkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, bei dem neben Österreich auch 100 weitere Staaten, darunter auch alle EU-Mitgliedstaaten, Vertragsstaaten sind. Das Entschei­dende dabei ist aber natürlich die Urkundensicherheit, und da hat eben die öster­reichi­sche Vertretungsbehörde in Manila Bedenken geäußert, dass diese derzeit mangelhaft ist.

Das stellt einfach ein Risiko dar, da die österreichischen Behörden mit der Echtheit der Urkunde auch die inhaltliche Richtigkeit zu vermuten haben. Daher machen wir diesen Einspruch und wollen dadurch verhindern, dass philippinische Urkunden mit einer Apostille versehen sind und dadurch als Beweismittel vor Inlandsbehörden zugelassen werden.

Ich kürze das im Weiteren ab und nehme das nur zum Anlass, auch von meiner Seite zu sagen, dass es immer wieder eine wirklich große Freude und Befriedigung ist, mit den Behörden und den Beamten des Außenministeriums zusammenzuarbeiten, weil man sich auf deren unglaubliche fachliche Kompetenz und auch Sachkundigkeit betreffend die örtlichen Gegebenheiten so verlassen kann. Ich glaube, dass wir uns auch in diesem Sinne bei Ihnen bedanken sollten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

17.34

17.34.27


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Verhandlungsgegenstand getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur, in 386 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufhebung ukrainischer Einreise­ver­bote österreichischer Staatsbürger“.

Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25, dem Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 208

Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, in 510 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930; Empfehlung (Nr. 203) betreffend ergänzende Maßnahmen zur effektiven Beseitigung von Zwangsarbeit, in 564 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungs­gesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters lasse ich darüber abstimmen, dass dieser Staatsvertrag im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Ich bitte auch hier um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig ange­nom­men.

17.37.1627. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (574 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) erlassen wird (655 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer. – Bitte.


17.37.47

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle debattieren wir das Web-Zugänglichkeits-Gesetz, das eine Umsetzung der gleichnamigen Richtlinie darstellt. Worum geht es? – Mit diesem Gesetz wird die Verpflichtung und die Sicherstellung be­schlossen, dass Websites und mobile Anwendungen der öffentlichen Hand auch bar­rierefrei, das heißt, für Menschen mit Behinderung zugänglich sind.

Hierbei müssen technische Spezifikationen eingehalten werden, um den Grundprin­zi­pien der Barrierefreiheit wie Wahrnehmung, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Ro­bust­heit Rechnung zu tragen. Was heißt das jetzt aber tatsächlich in der Praxis? – Es soll auf die Bedürfnisse von Menschen, die eine Seh-, Hörbeeinträchtigung, eine Beeinträchtigung beispielsweise auch im Sprachbereich oder eine körperliche Ein­schränkung haben, eingegangen werden.

Beispielsweise kennt man heute schon Webseiten, in denen man die Schriftgröße einstellen kann. Da gibt es oft As in kleiner bis großer Ausfertigung, die man anklicken kann, und dann wird der Text größer oder kleiner dargestellt. Oder der Text soll maschinenlesbar sein, damit blinde Menschen, die eine Spezialsoftware dafür nutzen, um sich diesen Text vorlesen zu lassen oder diesen Text in Brailleschrift umzu­wan­deln, auch den Inhalt einer Webseite oder einer Applikation verstehen können. Es ist also durchwegs eine positive Initiative und ein wichtiges Anliegen, um allen ent­sprechend Zugang zu Informationen und Dienstleistungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu bieten.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 209

Das passt auch nahtlos in die Arbeit der vorangegangenen Bundesregierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz und unserer Digitalministerin Schramböck. Hier hat Digitalisierung einen sehr wichtigen und hohen Stellenwert eingenommen, unter anderem auch mit der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Dazu gehört es auch, dass für die Bürgerinnen und Bürger die Kommunikation und der Bezug von Dienstleistungen vereinfacht und diese auch in digitaler Form angeboten werden (Beifall bei der ÖVP)  danke schön –, und das ortsunabhängig und zeitunabhängig, sodass es sich die Menschen wirklich selbst einteilen können, wann sie nach ihren Bedürfnissen und nach ihrer Erwartung diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen.

Ein Meilenstein dabei war die Einführung des Digitalen Amtes im März, das seitdem zur Verfügung steht und eine mobile Leistung ist, wo Wahlkarten beantragt oder An- und Ummeldungen vorgenommen werden können. Das soll und wird in Zukunft erwei­tert werden, damit möglichst viele Behördenwege im Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einem mobilen Ort zusammengefasst werden. Da ist natürlich sehr viel Know-how eingeflossen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesrechenzentrums haben sehr viel Know-how eingebracht, deshalb darf ich an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön aussprechen. (Beifall bei der ÖVP.)

Um auf die Barrierefreiheit von mobilen Anwendungen und Websites zurückzukom­men, möchte ich noch ergänzen, dass die auch den europäischen Normen ent­sprechend stattfinden soll. Es ist für diejenigen wichtig, die in der Softwareentwicklung tätig sind, im Web-Development-Bereich, dass diese Normen von der Fachwelt unter Einbindung des W3C, also des World Wide Web Consortium, festgelegt worden sind. Jede Anwendung, jede Website muss unter anderem auch eine Beschreibung der Barrierefreiheit aufweisen und, was auch ganz wichtig ist, eine Kontaktmöglichkeit bieten, damit Personen, denen Fehler oder Versäumnisse auffallen, diese melden können, damit deren Behebung dann auch durchgesetzt werden kann.

Ein letzter Punkt, den der Österreichische Behindertenrat eingebracht hat und den wir dann auch im Ausschuss besprochen haben, war, dass es laut Richtlinie gewisse Ausnahmen gibt. Die gelten beispielsweise für Archive, also für veraltete Inhalte, die noch aufbewahrt, aber nicht mehr bearbeitet werden, oder auch für private interne Netze, auf die nur ein eingeschränkter Nutzerkreis Zugriff hat.

Zu guter Letzt gibt es noch die Ausnahmemöglichkeit der Richtlinie für Schulen und Kindergärten. Denken Sie an Schulwebsites gerade im Pflichtschulbereich oder Kin­dergartenwebsites. Das sind Websites, die von engagierten Lehrerinnen und Lehrern in ihrer Freizeit erstellt werden, die vielleicht auch von engagierten Eltern zur Verfü­gung gestellt werden, die sie in ihrer Freizeit erstellt haben, oder die im Rahmen von Projekten von Schülerinnen und Schülern erstellt werden. Das sind keine professio­nellen Websites, was aber für diesen Zweck auch nicht notwendig ist. Es sind meist eher statische Websites, die ein bisschen die Aktivitäten der Schule darstellen. Es geht jedenfalls nicht um Online-Verwaltungsfunktionen. Daher bedienen wir uns dieser Aus­nahmeregelung, weil wir es den Lehrern, den Eltern, den Schülern, die sich für die Website engagieren, nicht dadurch erschweren wollen, dass sie auch das noch um­setzen müssen. Ich glaube, Ausnahmen in diesem Umfang sind verhältnismäßig und dementsprechend auch gerechtfertigt.

Insgesamt ist das eine sehr positive Initiative, und ich bitte daher um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

17.43


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 210

17.43.32

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 26. Oktober 2008 ist die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderung in Kraft getreten. Elf Jahre später diskutieren wir einen wesentlichen Teilbereich, in dem der gleichberechtigte Zugang zu Wissen, zu Infor­mationen, zur Recherche immer noch nicht vollständig umgesetzt ist. Es geht um die Barrierefreiheit im Internet.

Es ist eine sehr wichtige Materie, die jetzt endlich, wenn auch sehr spät, zur Sprache kommt. Kollegin Himmelbauer hat es schon skizziert: Es geht im Groben darum, dass die Websites, aber auch die mobilen Anwendungen des Bundes für Userinnen und User, insbesondere für Menschen mit Behinderungen barrierefrei und damit besser zugänglich gestaltet sind. Es handelt sich um eine EU-Richtlinie und natürlich auch um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir werden dem Web-Zugäng­lichkeits-Gesetz natürlich zustimmen, weil es ganz wichtig ist.

Dennoch gibt es offene Fragen: Wieso wird diese EU-Richtlinie eigentlich mit fast einem Jahr Verspätung umgesetzt? Sie hätte 2018 implementiert werden müssen. Wieso gibt es erneut Ausnahmeregelungen? Damit müssen Menschen mit Behin­derung weiter auf eine umfassende Gleichstellung und Gleichbehandlung warten. Von der Ausnahmeregelung betroffen – das ist kurz angesprochen worden – sind be­stimmte Archive, aber eben auch Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen. Sie, Frau Ministerin, haben beispielsweise Kleinstschulen und Kleinstkindergärten angeführt.

Ich bin mir durchaus bewusst, dass Änderungen oftmals mit höheren Kosten ver­bun­den sind, mit zusätzlichem Aufwand und vielleicht auch mit zusätzlichem Personal. Es geht jedoch um die Gleichstellung und die Gleichbehandlung, und da gilt es, alles daranzusetzen, dass Menschen mit Behinderung nicht weiterhin vernachlässigt und benachteiligt sind und bleiben. Wieso müssen Menschen mit Behinderung eigentlich immer noch darauf warten? Das ist unfair und ungerecht. Es ist unsere Pflicht, ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen, drücken wir bitte endlich auf die Tube! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf deshalb im Kontext des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes einen Unselbständigen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „den Bericht über Auswirkungen der Ausnahmen gemäß § 2 Abs. 3 des Web-Zugäng­lich­keits-Gesetzes - WZG“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort, wird ersucht, bis 31. Dezember 2019 einen Bericht vorzulegen, mit dem die Auswirkungen der in § 2 Abs. 3 Web-Zugänglichkeits-Gesetz genannten Aus­nah­men auf die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung evaluiert werden und Vorschläge für das Auslaufen dieser Ausnahmen zeitlich zu terminisieren sind.“

*****

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich darf um breite Zustimmung zu unserem Antrag bitten. Ich appelliere, da mitzugehen, um Menschen mit Behinderung endlich zu


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 211

ihrem Recht kommen zu lassen. Schaffen wir es, endlich Barrieren auf der Straße abzubauen, in den öffentlichen Einrichtungen, in den Kindergärten und Schulen, schaf­fen wir Barrierefreiheit im Internet und endlich in den Köpfen von uns allen! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Cox.)

17.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbstständiger Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Katharina Kucharowits

Genossinnen und Genossen

betreffend den Bericht über Auswirkungen der Ausnahmen gemäß § 2 Abs. 3 des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes - WZG

eingebracht in der 86. Stizung des Nationalrates, XXVI. GP am 3. Juli 2019 im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses zur Forschung, Innovation und Tech­nologie über die Regierungsvorlage (574 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) erlassen wird (655 d. B.)

Ziel dieses Gesetzes ist, die Websites und mobilen Anwendungen des Bundes für Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, barrierefrei und damit besser zugänglich zu gestalten. Der Gesetzesentwurf verfolgt die Umset­zung der Web-Zugänglichkeits-Richtlinie der EU und soll auch das Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Bezug auf die Websites öffentlicher Stellen umsetzen.

Das Gesetz umfasst grundsätzlich alle Websites und mobilen Anwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, sofern diese nicht von den Ausnahmebestimmungen des § 2 Abs. 3 umfasst sind. Diese Ausnahme­be­stimmungen sind sehr detailreich gestaltet, so sind z.B. Online-Kartendienste, be­stimmte Archive und Schulen, Kindergärten oder Kindergrippen von den Verpflich­tungen dieses Gesetzes ausgenommen. Art. 9 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) verpflichtet Österreich, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation, ein­schließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und –systemen sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und länd­lichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, haben. Die Ausnahme­bestimmung § 2 Abs. 3 des Weg-Zugänglichkeits-Gesetzes schränken diesen gleich­be­rechtigten Zugang ein.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort, wird ersucht, bis 31. Dezember 2019 einen Bericht vorzulegen, mit dem die Auswirkungen der in § 2 Abs. 3 Web-Zugänglichkeits-Gesetz genannten Aus-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 212

nahmen auf die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung evaluiert werden und Vorschläge für das Auslaufen dieser Ausnahmen zeitlich zu terminisieren sind.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek. – Bitte.


17.47.31

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Dieses heute zu beschließende Gesetz, das Web-Zugänglichkeits-Gesetz ist ein, wie bereits betont, wichtiges, dringliches Gesetz. Ich muss sagen, die Ausfüh­rungen der Kollegin Eva-Maria Himmelbauer waren wirklich umfassend, detailliert und deutlich. Ich möchte mich auf vier Hauptpunkte konzentrieren, die bei diesem Gesetz meiner Meinung nach wichtig sind. Der erste ist die Festlegung der Anforderungen.

Was ist wirklich gemeint, was kann man bei Web-Applikationen und bei Webbrowser-Anwendungen machen? Man braucht nur einmal zu bedenken, welche verschiedenen Arten der Beeinträchtigung es gibt. Ich kann mich erinnern, als ich mit den ÖBB das erste Mal die Barrierefreiheit für den Zug diskutiert habe, bin ich einfach nur von der mobilen Beeinträchtigung ausgegangen, aber das Hören, das Sehen, alle Beein­träch­tigungen von Sinnesfunktionen sind eigentlich auch gemeint. Es gibt sehr einfache, manchmal aber auch durchaus komplexe Möglichkeiten, zu helfen. Das heißt, die Festlegung der Anforderungen, auf Deutsch gesagt das Pflichtenheft, ist einmal die Basis.

Was auch wichtig ist, und das wird im Laufe der Zeit kommen, ist die Schaffung einer Feedbackstelle, sodass die, die von der Anwendung betroffen sind, sagen können, ob ihrem Bedürfnis, dem, was sie brauchen, wirklich entsprochen wird.

Ich freue mich, dass für die Abwicklung die FFG herangezogen wird. Die FFG ent­wickelt sich neben der reinen Forschungsförderung als sehr kompetente Agentur für solche Angelegenheiten. Ich bin froh, dass wir dort die Kräfte haben und natürlich auch das Budget, das jährlich entsprechend zugeteilt wurde.

Es ist zwar ein Bundesgesetz und es sind die Stellen des Bundes betroffen, aber wir werden das im Neun-plus-eins-Modus abwickeln, das heißt, auch die Länder werden entsprechende Regulative beschließen. Die Länder werden, sollen und „müssen“ – unter Anführungszeichen – nachziehen, und zwar auch in der Qualität, wie wir sie für den Bund vorhaben. Dann ist hoffentlich zumindest für die öffentliche Hand der Status erreicht, den ich mir vorstelle, um behinderten Personen ein entsprechend gutes Aus­nützen der modernen Technologien zu gewährleisten.

Ich möchte noch mit ein paar Worten auf den Entschließungsantrag der Abgeordneten Cox, Kucher und Hoyos-Trauttmansdorff eingehen, mit dem man bei der Bewerbung sparen will. Ich glaube nicht, dass, wie es in der Begründung des Antrages steht, die Applikationen, die Webbrowser-Anwendungen schlecht sind. Software, die zum ersten Mal erstellt wird und dann sofort fehlerfrei und gut funktioniert, die gibt es auf der ganzen Welt nicht. Aus diesem Grund gibt es die Alpha- und Beta-Releases.

Trotzdem glaube ich aber, dass man beim Werbeetat sparen kann, schließlich haben wir zum Beispiel den ORF, der insgesamt von der Republik und vom Geld der Republik lebt, schließlich haben wir auch Medien, die sich in den Dienst der guten Sache stellen können. Ich bin mir sicher, dass der ORF und auch die Printmedien das entsprechend bewerben werden, ohne dass sie dafür von den Ministerien extra teuer bezahlt werden


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 213

müssen. – Danke schön. Viel Erfolg, Frau Minister! (Beifall bei der FPÖ sowie Bravoruf und Beifall des Abg. Weidinger.)

17.51


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Stephanie Cox. – Bitte.


17.51.57

Abgeordnete Stephanie Cox, BA (JETZT): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist höchste Zeit, dass diese Regierungs­vorlage jetzt am Tisch liegt – in jeder Hinsicht! Zum einen liegen wir bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie hinten, und auf der anderen Seite ist es ganz einfach untragbar, wenn wir im Jahr 2019 noch immer Webseiten und mobile Anwendungen haben, die nicht barrierefrei sind.

Was Barrierefreiheit im Web umfasst, ist recht klar geregelt, das kann man einfach googeln. Googeln Sie bitte einfach WCAG, was Web Content Accessibility Guidelines bedeutet. Man kann es sich aber auch einfach vorstellen, indem man beim Googeln die Augen schließt oder versucht, einmal ohne Hände zu tippen. Das sind sehr schwerwiegende Einschränkungen. Neben den schwerwiegenden Einschränkungen gibt es auch weniger schwerwiegende Einschränkungen wie beispielsweise Grauer Star oder Gicht. Das sind Erkrankungen, die zu einer Einschränkung führen und die man auch in Betracht ziehen muss. Wer seine Inhalte nicht barrierefrei aufbereitet, schließt diese Mitmenschen aus. Wer ausschließlich mit den Kosten für entsprechende Umrüstungen argumentiert, hat Barrierefreiheit im Web nicht verstanden. Barriere­freiheit zu programmieren und zu designen ist nämlich nachhaltig. Wer auf absolute Verständlichkeit und universelle Verfügbarkeit seiner Inhalte achtet, spart langfristig Geld.

Bei der Diskussion im Ausschuss konnte ich mir die Argumentation für die Ausnahme­regelungen anhören. Meine Kollegin von der ÖVP, Kollegin Himmelbauer, hat die Aus­nahmeregelung zum Beispiel für die Kindergärten bereits erwähnt. Ich verstehe das Argument schon, dass man es engagierten LehrerInnen und SchülerInnen nicht schwer machen möchte, aber dann müssen wir schauen, wie wir sie unterstützen kön­nen, weil es nämlich sehr wohl Eltern gibt, die auf eine Barriere stoßen, weil sie eine Behinderung haben. Diese Barriere muss man einfach angehen.

Es gibt genügend Beispiele von Webseiten und Apps des Bundes, bei denen Gelder für ganz andere Dinge verschwendet wurden. Schauen wir uns einmal das Digitale Amt an! Das Digitale Amt war in aller Munde, aber weder App noch Browserversion sind barrierefrei. In der Praxis schaut das so aus: Wenn Sie in Ihrem Browser die Anzeige von Bildern und Grafiken ausschalten, dann sollten Sie eigentlich durchgehend Alter­nativtexte statt Bildern sehen. Was passiert aber hier? Es kommen in den meisten Fällen nicht die Texte, die man eigentlich brauchen würde, stattdessen punktet das Digitale Amt nach wie vor mit Bewertungen von ein bis zwei Sternen in App Stores, Loginproblemen und unterschiedlichen Bugs.

Der Herr Kollege von der FPÖ hat vorhin argumentiert, dass es Alpha- und Beta-Testversionen gibt. Ja, ich komme aus dem Bereich. Es ist sehr wichtig, dass man hinausgeht und diese Phasen zulässt, man kann allerdings nicht die nächsten zehn Jahre in einer Beta-Phase steckenbleiben. Da muss man schon einen Schritt weiter­gehen. Das müssen wir schon auch rügen und sagen: Barrierefreiheit muss sein! Das Ziel muss sein, dass es barrierefrei zugänglich ist und dass wir nicht Werbekosten für etwas verschwenden, was nicht in der Art und Weise funktioniert, wie es funktionieren sollte.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 214

Dafür wurden – das wurde bereits erwähnt – bisher über 1,2 Millionen Euro an Werbe­kosten ausgegeben. Wir geben also Millionen Euro für etwas aus, das nicht in der Form funktioniert, wie es funktionieren sollte. Eine 1,2 Millionen Euro teure Werbung für ein digitales Service des Bundes, das weder barrierefrei ist noch technisch sauber funktioniert, sind 1,2 Millionen Euro, die man zum Beispiel in den Umbau von Bun­deswebseiten und -apps investieren könnte, um sie barrierefrei zu machen, die man zum Beispiel auch verwenden könnte, um Kindergärten und Schulen zu supporten, wenn sie wirklich Webseiten haben, die sie selbst erstellt haben. Dabei kann man ihnen ja auch unter die Arme greifen. Das führt auch die vorliegende Regierungs­vor­lage ad absurdum.

Darum bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Philip Kucher, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend  „Werbekostenstopp für das Digitale Amt“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort, wird aufgefordert, die Bewerbung des Digitalen Amts unverzüglich zu stoppen, bis die versprochenen Services auf allen Endgeräten funktionieren und wirk­lich jeder und jede BürgerIn ohne Einschränkung daran teilhaben kann.“

*****

Das muss unser Ziel sein. (Beifall bei JETZT und NEOS.)

17.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Stephanie Cox, Philip Kucher, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kol­leginnen und Kollegen betreffend „Werbekostenstopp für das Digitale Amt“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunk 27 betreffend „Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungs­vorlage (574 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz –WZG) erlassen wird (655 d.B.)“ in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 03. Juli 2019

Begründung

Am 19. März 2019 hat die damalige Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schafts­standort voller Stolz ihr Leuchtturmprojekt „Digitales Amt“ vorgestellt. Dass die mobile App und das Browser-Dependant von Anfang an nicht rund gelaufen sind, ist bekannt – schlechte Userbewertungen in den jeweiligen App Stores, Login-Probleme, anhaltende Bugs und mangelnde Usability. Trotz allem wurde der e-Government-Service beworben und unters Volk gebracht. 1,6 Millionen Euro sind bis 14. Juni 2019 laut einer Anfragebeantwortung des BMDW in die Bewerbung des Digitalen Amts geflos­sen.1 


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 215

Seit kurzem kann das Digitale Amt auch kein Englisch mehr.2  Laut Aussage der aktuell zuständigen Bundesministerin sei der Migrationsaufwand zu hoch. Mehrfacherfas­sun­gen bei Anträgen solle vorgebeugt werden. Einerseits eine plausible Argumentation vor dem Hintergrund der bis jetzt schon astronomisch hohen Entwicklungskosten (knapp 6 Millionen Euro), andererseits ein gravierendes Hindernis für all jene in Österreich Lebenden, die der deutschen (Amts-)Sprache nicht mächtig sind und trotzdem die Ser­vices nutzen wollen. Für User mit Behinderung ist weder App noch Browser-Version des Digitalen Amts nutzbar. Keine der beiden Varianten bietet barrierefreien Zugang.

Um es zusammenzufassen: die Regierung bewirbt eine technisch mangelhafte Anwen­dung, die bestimmte Bürger und Bürgerinnen ausschließt, mit unfassbar viel Geld. Mit dieser Steuergeldverschwendung muss Schluss sein.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort, wird aufgefordert, die Bewerbung des Digitalen Amts unverzüglich zu stoppen, bis die versprochenen Services auf allen Endgeräten funktionieren und wirk­lich jeder und jede BürgerIn ohne Einschränkung daran teilhaben kann.

1 https://www.derstandard.at/story/2000104888684/digitales-amt-kostete-6-millionen-euro-werbung-1-6-millionen

2 https://orf.at/stories/3126506/

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Mag.a Elisabeth Udolf-Strobl zu Wort ge­meldet. – Bitte, Frau Ministerin.


17.57.32

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Mag. Elisabeth Udolf-Strobl: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz hat einen schwierigen Namen, es hat einen wichtigen Hintergrund. Wir alle – alle Behör­den, alle sonstigen öffentlichen Stellen – nützen zunehmend das Internet, um ein brei­tes Spektrum an Informationen und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, die für die Allgemeinheit von grundlegender Bedeutung sind. Mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz soll sichergestellt werden, dass Websites und mobile Anwendungen auf der Grundlage der gemeinsamen Anforderungen an einen barrierefreien Zugang besser werden.

Dieses Konzept eines barrierefreien Zugangs umfasst Grundsätze und Techniken, die bei Gestaltung, Erstellung, Pflege und Aktualisierung zu beachten sind, damit Inhalte für Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere für jene mit Behinderungen, besser zugäng­lich gemacht werden. In technischer Hinsicht gilt diese Richtschnur derzeit als Erfüllung der Stufe AA der Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1. Es erfolgt da­durch die Umsetzung der Web-Zugänglichkeits-Richtlinie der EU für den Bundesbe­reich. Die Ziele, die wir damit verfolgen, sind konkret die bessere Zugänglichkeit, die bessere Gestaltung und die barrierefreie Zugänglichkeit von Websites und mobilen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 216

Anwendungen des Bundes und die Möglichkeit für die Nutzerinnen und Nutzer, Mängel anzuzeigen und damit deren Beseitigung durchzusetzen.

Für die Besorgung dieser Aufgaben nach dem Bundesgesetz ist, wie schon vorhin angesprochen, die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG vorge­se­hen, bei der mit der Novelle des FFG-Gesetzes auch die Aufgabe der Digitalisierung verankert wurde. Aufgrund dieser inhaltlich sehr verwandten Thematik können und sollen die Aufgaben und Funktionen nach diesem Bundesgesetz grundsätzlich von der FFG wahrgenommen werden, auch wenn mit Verordnung auch eine andere zuständige Stelle benannt werden könnte.

Ich darf aufgrund des allgemeinen Interesses und der allgemeinen Wichtigkeit dieses Themas um eine breite Zustimmung bitten. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

18.00


Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals. Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Peter Weidinger zu Wort. – Bitte.


18.00.27

Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Im Mittelpunkt unserer Politik steht immer der Mensch und kein System. Demzufolge ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass die Technik immer dem Menschen zu dienen hat und nicht der Mensch der Technik. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher ist es selbstverständlich, dass wir die Technologien und die Technik dazu nut­zen, das Leben für uns alle zu verbessern, die Services auszubauen, Innovationen voranzutreiben, und damit mehr Bequemlichkeit im Umgang mit Dienstleistungen schaffen, seien sie aus der öffentlichen Hand oder aus dem privaten Sektor. Dazu ist es notwendig, meine Damen und Herren, dass wir diese sinnvolle EU-Richtlinie in Form des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes umsetzen.

Nur: Ein wesentlicher Punkt, meine Damen und Herren, der uns in der Auffassung schon unterscheidet, ist, dass wir der Meinung sind, dass individuelle Freiheit ge­schützt, gewahrt und ausgebaut gehört. Wenn Gold Plating oftmals in Form von Über­bürokratisierung unsere Wirtschaft hemmt, dann kann Gold Plating auch die Gesell­schaft hemmen, nämlich dann, wenn es darum geht, ein Ehrenamt auszuführen.

Es gibt viele engagierte Personen in Elternvereinen sowie Lehrerinnen und Lehrer, die sich engagieren und die sich einbringen. Ihnen wollen wir nicht den Mut und die Freude nehmen, indem sie sich mit noch mehr Regeln beschäftigen müssen. Wir wollen nicht, dass gerade statische Webseiten wie etwa verschiedene Fotoarchive von kleinen Gruppen beispielsweise in Kindergärten und Co, die unterwegs waren, mit noch mehr Auflagen versehen werden, sodass man mehr Zeit in die Verwaltung stecken muss als man Freude an der Sache und am Dienst an der Gemeinschaft hat. Deswegen machen wir von einer Regelung Gebrauch, die uns auch vonseiten der Europäischen Union eingeräumt wird, indem wir eben diese Ausnahmeregelung treffen, um mit dem richtigen Augenmaß den notwendigen Rahmen zu schaffen.

Lassen Sie mich aber noch einmal kurz zusammenfassen: Bundeskanzler Sebastian Kurz sowie Bundesministerin Schramböck haben gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Bundesregierung gerade in diesem Jahr einen Schwerpunkt auf das Thema Digitalisierung gelegt, um die Digitalisierung und deren Chancen zu einem Erfolg für die gesamte Gesellschaft werden zu lassen. Ich denke da an die wertvollen und wichtigen Digital-Kaffees, die gerade für unsere reife Generation ein Eingangs­portal dargestellt haben, um die vielfältigen Möglichkeiten auf den Smartphones, Lap­tops und Tablets auch entsprechend nutzen zu können.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 217

Ich muss Ihnen sagen, meine Damen und Herren, dieser Regierung wurde leider Gottes mittels parlamentarischer Möglichkeiten das Misstrauen ausgesprochen. Wir dürfen aber nicht, meine Damen und Herren, damit aufhören, beim Thema Digitali­sie­rung auf allen Ebenen Gas zu geben, weil die Digitalisierung rollt – unsere Gesellschaft entwickelt sich weiter –, und sie macht nicht vor einem Wahltermin am 29. September halt.

Dieser 29. September, meine Damen und Herren, ist eine Richtungsentscheidung für Österreich. Wollen Sie mit voller Kraft die Chancen der Digitalisierung und die Chancen für unsere weitere gesellschaftliche Entwicklung nutzen? – Dann gehen Sie mit uns, mit der Österreichischen Volkspartei, weil unser Weg gerade erst begonnen hat. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Leichtfried: Mit der neuen!?)

18.04


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr.in Sonja Hammerschmid ist die nächste Rednerin. – Bitte.


18.04.17

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine wenigen Minuten dazu nutzen, um Sie nach Finnland zu entführen, weil uns dieses kleine Finnland einmal mehr vor Augen führt, wie es möglich ist, eine digitale Trans­formation der gesamten Gesellschaft zu einem Lernerlebnis zu machen, und wie man es schafft, dass niemand Angst vor dieser Technologie haben muss, sondern wie man im Gegenteil Lust darauf bekommen kann.

Was hat Finnland gemacht? – Finnland hat die Zeichen der Zeit früh erkannt, muss man sagen, und als erstes europäisches Land 2017 eine Strategie zur künstlichen Intelligenz verabschiedet, und zwar in dem Wissen, dass sich künstliche Intelligenz und Digitalisierung auf jeden Einzelnen von uns auswirken werden. Sie haben in dieser Strategie eine Garantie für die Finninnen und Finnen formuliert, ausreichend Bildung zu künstlicher Intelligenz zu erhalten. Sie sprechen dabei von Digital Literacy, also Alphabetisierung im digitalen Bereich.

Klar war ihnen natürlich auch, dass nicht jeder lernen wird, mit künstlicher Intelligenz wirklich umzugehen, sie zu programmieren oder anzuwenden. Was sie aber mit dieser Strategie erreichen wollten, ist, dass die FinnInnen zum Beispiel erkennen, was sich in den Filterblasen der sozialen Netzwerke abspielt. Dieses Grundprinzip des Verstehens: Was tut sich da?, war ihnen wichtig, um diese öffentliche Diskussion um künstliche Intelligenz einfach breit abzusichern und die Mitbestimmung der Bevölkerung in die politische Regulierung einfließen zu lassen.

Was haben Sie ganz konkret getan? – Sie haben das natürlich mit Maßnahmen eines Kompetenzzentrums wissenschaftlicher Natur, bei dem Unternehmen mit Forschungs­einrichtungen zusammenarbeiten, unterlegt und gleich einmal 200 Millionen Euro dafür ausgeschüttet. Sie haben schon 2016 das Pflichtfach und die Pflichtübung Program­mieren an den Schulen eingeführt – das gibt es ab der ersten Schulstufe durchgehend an allen Schulen in Finnland. Sie haben zudem – sehr intelligent – einen Onlinekurs für künstliche Intelligenz, basierend auf einem studentischen Kurs – Elements of Artificial Intelligence –, ins Leben gerufen: sechs Teile sechs Wochen lang, Grundlagen künst­liche Intelligenz, Machine Learning, Robotik et cetera, kostenlos für alle.

Das Ziel war es, 1 Prozent der Finninnen und Finnen zu motivieren, diesen Kurs zu besuchen – 55 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten es sein –, und 5 Prozent der Unternehmen zu motivieren, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend auszubilden. Damit da ein bisschen ein Anreiz hineinkommt, haben sie eine Challenge,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 218

einen Wettbewerb, ausgerufen und die Unternehmen dazu eingeladen, ihre Mitar­bei­terinnen und Mitarbeiter im Wettbewerb zu schulen. In vier Monaten waren die 55 000 erreicht. 140 000 geschulte Menschen – mittlerweile aus vielerlei Ländern – sind es bereits, die diesen Onlinekurs gemacht haben. Nun hat der finnische Wirtschafts­minis­ter Schweden eingeladen, in den Wettbewerb der Ausbildung der Menschen dieser Länder einzutreten.

So macht man Strategie für künstliche Intelligenz und Digitalisierung. Was tun wir? – Wir üben uns in Klein-Klein. Ja, es war notwendig und hoch an der Zeit, dieses Gesetz 2019 zu beschließen. Barrierefreiheit für Webseiten des Bundes: Ja eh, das ist längst überfällig gewesen! – Was tun wir noch? – Ein Digitales Amt: Ja eh, es sollte nur funktionieren und auch in Englisch funktionieren!

Wir haben eine Digitalisierungsagentur. Das Marketing funktioniert gut, die Umset­zungsmaßnahmen vermisse ich noch. Auch meine parlamentarische Anfrage hat da nicht wirklich Licht ins Dunkel gebracht.

Unsere Schule 4.0, unsere umfassende Strategie für die Digitalisierung unserer Schu­len, für infrastrukturelle Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer, Lern-Apps, Lernmaterialien ansprechender Natur, das Future Learning Lab et cetera: Kaum war ich weg, ist es in der Schublade verschwunden. Genau nichts hat die letzte Bundesregierung beim Thema Digitalisierung an den Schulen gemacht – genau nichts! (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufwachen! Die Welt dreht sich weiter, und andere sind viel schneller. Es wartet da niemand auf uns. Wir sind es den Österreicherinnen und Österreichern schuldig, die Wettbewerbsfähigkeit dieses Landes nicht zu verspie­len und unsere Menschen zu qualifizieren, damit sie sich diesen Herausforderungen, vor denen wir stehen – in der Digitalisierung, bei der künstlichen Intelligenz –, auch stellen können, damit wir diese Herausforderungen mutig anpacken und für uns alle nutzen können. Also: Aufs Gas! – Ich bitte um Unterstützung dafür. (Beifall bei SPÖ und JETZT sowie des Abg. Loacker.)

18.09


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Sandra Wassermann ist die nächste Rednerin. – Bitte.


18.09.38

Abgeordnete Sandra Wassermann (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Zu Beginn meiner Rede möchte ich zum einen namens der Freiheitlichen das Bekenntnis abgeben, dass uns Rechte von Menschen mit Behinderungen ein ganz großes Herzensanliegen sind, und zum anderen möchte ich Frau Kollegin Hammerschmid korrigieren, denn die vergangene Regierung unter Beteiligung der Freiheitlichen Partei Österreichs hat sehr viel im Digitalisierungsbereich getan.

Schauen wir uns das Digitale Amt an (Zwischenruf der Abg. Hammerschmid), schauen wir uns die Initiativen gegen Hass im Netz an und schauen wir uns die Initiativen im Sicherheitsbereich gegen Cybercrime an! Vielleicht haben Sie das schon vergessen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Uns Freiheitlichen ist die Barrierefreiheit nicht nur im Wohnungsbau ein großes Anliegen, sondern auch bei der Benützung von Websites öffentlicher Stellen. Meine Rede bezieht sich auf das sogenannte Web-Zugänglichkeits-Gesetz, welches im Aus­schuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung einstimmig beschlossen wurde, das sich wiederum auf die Web-Accessibility-Richtlinie der EU bezieht, die auch im


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 219

Amtsblatt der Europäischen Union gut nachzulesen ist. Diese betrifft den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen.

Um diese Richtlinie umzusetzen, braucht man ein paar Voraussetzungen, unter anderem auch eine sichere Datenübertragung. Diese sichere Datenübertragung ist für mich ein ganz wichtiger Punkt, weil sie auch ein entscheidender Standortfaktor für die Betriebsansiedelungen in Österreich ist.

Österreich war ja mit Infrastrukturminister Norbert Hofer ein Vorzeigeland. Im Tech­nologiebereich waren wir auf der Überholspur. Viele Zuseher aus Kärnten werden nun genau wissen, was ich damit anspreche, nämlich die 5G-Vorzeigeregion Villach in Kärnten mit der Firma Infineon, die – ich sage es immer wieder gern – 1,6 Millionen Euro investiert und auch 400 neue Arbeitsplätze durch diesen Digitalisierungsbereich schafft.

Wir sind uns aber auch der wachsenden Verantwortung, die mit dem wachsenden Netzausbau einhergeht, sehr wohl bewusst. Mir ist es da besonders wichtig, dass man Prozesse auch wissenschaftlich begleitet weiß. Der Umgang mit der Nutzung der elektromagnetischen Hochfrequenzstrahlungen ist mir persönlich ein wichtiges Anliegen, denn es geht dabei um unser aller Gesundheit.

Für jene Menschen, die eine Beeinträchtigung haben oder davon betroffen sind, möchte ich das Thema Barrierefreiheit aus einer weiteren Perspektive beleuchten. Barrierefreiheit beginnt nicht nur im öffentlichen Raum, wo es darum geht, Möglich­keiten zu haben, sich fortzubewegen, ohne Stufen überwinden zu müssen, sondern sie beginnt auch bei der digitalen Infrastruktur und endet nicht mit dem Blick aufs Handy oder mit dem Klick am Laptop. (Beifall bei der FPÖ.)

Damit es aber gerade auch im Sinne des Öziv in Kärnten vorangeht – in anderen Bun­desländern gibt es das ja schon –, möchte ich noch den Monitoringausschuss an­sprechen. Das ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen überwachen soll, und dies betrifft eben auch die digitale Barrierefreiheit.

Der Gesetzentwurf der Kärntner Landesregierung sieht vor, diesen Monitoringaus­schuss bei der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung anzusiedeln. Diese ist aber organisatorisch selbst der Landesverwaltung unterstellt, und die Personen, die für die Anwaltschaft arbeiten, stehen daher in einem direkten Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Zusammengefasst heißt das, das Land Kärnten prüft sich sozusagen selbst. Mit anderen Worten ausgedrückt: Das ist so, als würde man die Frösche bitten, den Sumpf trockenzulegen. (Beifall bei der FPÖ.)

Liebe SPÖ und liebe ÖVP, dies entspricht weder den Empfehlungen des UN-Komitees, noch gewährleistet es die vollständige Unabhängigkeit dieses Ausschusses. Da wäre mein Lösungsvorschlag schon, dass man beispielsweise eine private gemeinnützige Rechtsträgerschaft mit einer eigenen Mitarbeiterin, einem Raum und auch einem kleinen Budget installiert. So könnte man auch dieses Problem im Sinne der Menschen mit Behinderungen gut lösen.

Geschätzte KollegInnen der ÖVP und der SPÖ, ich appelliere an Sie und fordere Sie auf, die EU-Richtlinie antragsgemäß sowie das Monitoring im Sinne der Menschen­rechte und im Sinne der Menschen mit Behinderungen so rasch wie möglich umzu­setzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.14


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Stark. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 220

18.14.20

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier auf der Galerie und zu Hause! Vorweg möchte ich festhalten: Barrierefreiheit darf nicht zur Diskussion stehen, über Barrierefreiheit dürfen wir im 21. Jahrhundert nicht mehr diskutieren, denn diese muss gewährleistet sein. Das möchte ich voranstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Als Bürgermeister der Stadt Gleisdorf darf ich aber auch zwei Dinge vorausschicken: Liebe Frau Kollegin Dr. Hammerschmid, Sie haben gemeint, in den Schulen sei nichts passiert – das ist fast eine tatsächliche Berichtigung –, aber es ist etwas passiert. Über Förderung des Bundes wurde den Schulen Breitband zur Verfügung gestellt. Das wurde gerade umgesetzt. (Zwischenruf der Abg. Hammerschmid.) Man kann also nicht sagen, es ist nichts passiert.

Die letzte Regierung war eineinhalb Jahre im Amt und hat in diesem Bereich viel auf den Weg gebracht, vor allem Bundesminister Dr. Faßmann. Sie haben da auf die Stopptaste gedrückt. Da war viel auf dem Weg; er hat großartig gearbeitet. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Greiner – auf Abg. Hammerschmid deutend –: ... vorbereitet! – Zwischenruf der Abg. Hammerschmid.)

Ebenfalls als Bürgermeister darf ich Ihnen sagen, Barrierefreiheit ist in den Gemeinden tagtäglich ein Thema. Das beginnt beim Gehsteigrand und endet bei den Einrichtungen der öffentlichen Gebäude. Wir sind tagtäglich damit konfrontiert. Barrierefreiheit muss, wie schon eingangs erwähnt, einfach gewährleistet werden.

Nun aber zum Entschließungsantrag der Kolleginnen und Kollegen betreffend den Werbestopp für das Digitale Amt: Einmal vorweg zum Digitalen Amt selbst: Ich möchte mich bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die in den letzten Wochen und Monaten an diesem wahrlich großen Programm gearbeitet haben. Wer immer an so einer Entwicklung beteiligt war, weiß, was das für ein Projekt ist. Es braucht da viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die beherzt an die Sache herangehen, um zu guten Lösungen zu kommen. Ich darf diesen Dank auch an Sie, Frau Ministerin, gerne weitergeben.

Zur Kritik, dass Englisch nicht zur Verfügung stehen würde, darf ich festhalten, dass alle Services auf oesterrreich.gv.at auch auf Englisch verfügbar sind – das muss klar festgehalten werden. An der englischen Version in der App wird noch gearbeitet. Ich darf auch da festhalten: Die App ist ein Prozess, der noch dauern wird und der – das hat der Kollege vorhin schon erwähnt –, wenn er ins Laufen kommt, nie friktionsfrei starten kann. Jeder Prozess dieser Dimension hat Kinderkrankheiten, die es zu beseitigen gilt. Das Nachholen der Zurverfügungstellung der englischen Sprache in der App ist klar auf der Agenda.

Zur Barrierefreiheit muss gesagt werden, dass sie außer Frage steht, denn sie muss hergestellt werden. In der Webversion von oesterreich.gv.at ist aber die Barrierefreiheit bereits vorhanden. Für die App allerdings gibt es noch keine entsprechenden EU-Richtlinien, die eine klare Aussage darüber treffen, welche Barrierefreiheit in den Apps zur Verfügung gestellt werden muss.

Meine Damen und Herren, zur Frage der Endgeräte: Alle Endgeräte, die die Zwei-Faktor-Authentifizierung beherrschen – das sind faktisch alle –, beherrschen auch die App. Dementsprechend darf ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, darum bitten, dem Entschließungsantrag nicht zu folgen, denn diesen Prozess zu stoppen hieße, die Werbung zu stoppen, und wir brauchen die Werbung, damit diese App sich auch in den Köpfen der Menschen festsetzen kann, sodass sie benutzt wird.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 221

Nicht zu werben wäre ein fataler Schritt für so eine Entwicklung. Nicht zu werben würde die Kosten im Endeffekt um einiges erhöhen (Zwischenruf des Abg. Loacker) und wäre für uns nachteiliger, als die Werbung nun fortzusetzen. (Zwischenruf der Abg. Cox.) In diesem Sinne bitte ich, dem Entschließungsantrag nicht zu folgen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Birgit Sandler zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.


18.18.43

Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Artikel 9 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet uns – Österreich – dazu, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Einrichtungen und Diensten haben, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden. Dies muss ohne Einschränkung und ohne Ausnahmen für alle Ebenen in Bund, Ländern und Gemeinden gelten.

Österreich hat sich auf EU-Ebene auch dazu verpflichtet, die WAI umzusetzen. In § 1 Abs. 3 des E-Government-Gesetzes ist verankert, dass der Zugang zu behördlichen Internetauftritten für Menschen mit Behinderungen umzusetzen ist. Nun haben wir das Web-Zugänglichkeits-Gesetz, das besagt, dass Webseiten und mobile Anwendungen des Bundes den Anforderungen der Barrierefreiheit zu entsprechen haben. Dafür danke ich, denn das ist ein erster Schritt.

Gleichzeitig aber gibt es zehn Ausnahmen, die damit begründet werden, dass man sie bei einem unverhältnismäßigen Aufwand machen kann. Wenn ein solcher gegeben ist, kann man eine Ausnahme machen. Warum ist es immer ein Aufwand, wenn es um Menschen mit Behinderung geht? Warum stehen wir überhaupt noch hier und dis­kutieren über etwas, was in unserer Zeit und in unserem Land völlig selbst­verständlich sein müsste? (Beifall bei der SPÖ.)

Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen mit und ohne Behinderung die uneinge­schränkte Nutzung von Dienstleistungen, Einrichtungen und Gegenständen im täg­lichen Leben. Im Behindertengleichstellungsrecht ist dies dann der Fall, wenn die Nut­zung ganz normal, auf eine übliche Weise, ohne eine besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich ist. Jetzt ganz ehrlich: Ich habe diese Herum­eierei satt, wenn es um die Barrierefreiheit geht! (Beifall bei der SPÖ.)

Sonntagsreden helfen niemandem. Stehen wir endlich dazu, dass es ein ureigenes Recht aller Menschen und vor allem der Menschen mit Behinderung ist, am Leben – in allen Bereichen und mit all den Mitteln, die auch Menschen ohne Behinderung zur Verfügung stehen – teilzunehmen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.21


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich noch einmal Frau Abgeordnete Dr.in Sonja Hammerschmid. – Bitte.


18.21.39

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte MinisterInnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Christoph Stark hat mich motiviert, noch einmal kurz herauszukommen, um das Thema Digitalisierung noch einmal auf den Tisch zu legen. Ich darf daran erinnern, dass es Jörg Leichtfried als BMVIT-Minis­ter war, der dazumal den Breitbandausbau für Schulen betrieben hat, gemeinsam mit mir, um das einmal klarzustellen. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 222

Es gab das Konzept Schule 4.0, das eine umfassende Strategie für die Digitalisierung und die digitalen Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler vorgesehen hat – von den infrastrukturellen Maßnahmen bis zu den Lehrplänen. Lehrpläne haben wir sogar noch pilotiert. Die konnte dann mein Nachfolger Faßmann umsetzen – das ist richtig. Wir haben Education Innovation Labs eingerichtet. Wir haben Pilotierungen da­hin gehend gemacht, wie man kleine Kinder dazu motivieren kann, früh und spielerisch Coding zu lernen. Wir haben Moocs in der Virtuellen Pädagogischen Hochschule implementiert. Es gibt also umfassende Pakete, um unsere Schulen digital werden zu lassen.

Die Stopptaste haben nicht wir gedrückt, die Stopptaste hat die ÖVP mit Bundes­minister Faßmann gedrückt. Er hielt es zu Beginn für nicht notwendig, den digitalen Ausbau zu forcieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich erinnere daran, dass er nach Singapur fahren musste, um sich dort davon zu über­zeugen, dass es vielleicht doch nicht so schlecht wäre, wenn wir unsere Schulen digi­talisieren und die digitalen Kompetenzen forcieren würden, und dann wurde ein Masterplan – wie üblich mit großer medialer Aufmerksamkeit – angekündigt, den wir aber nie zu Gesicht bekommen haben. – So viel dazu.

Digitalisierung, digitale Kompetenzen, Digital Literacy gibt es mit der Sozialdemokratie und offensichtlich mit sonst niemandem. (Beifall bei der SPÖ.)

18.23

18.23.41


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 574 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich glaube, das ist einstimmig. Es ist einstimmig angenommen.

Ich komme gleich zur dritten Lesung.

Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „den Bericht über Auswirkungen der Ausnahmen gemäß § 2 Abs. 3 des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes – WZG“.

Dieser Entschließungsantrag liegt vor; wer stimmt ihm zu? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Cox, Kucher, Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Werbe­kos­tenstopp für das Digitale Amt“.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 97)

18.25.2328. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (620 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (19. FSG-Novelle) (636 d.B.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 223

29. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 915/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenver­kehrs­ordnung 1960 geändert wird (32. StVO-Novelle) (637 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Punkten 28 und 29 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße den Herrn Bundesminister.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger. – Bitte.


18.26.18

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich melde mich zur 32. Straßenverkehrsordnungs-Novelle zu Wort, die das sogenannte Rechtsabbiegeverbot für Lkws über 7,5 Tonnen ohne Abbiegeassistenten zum Inhalt hat.

Wie Sie wissen, hat es da tragische Unfälle gegeben. Wir haben dies zum Anlass ge­nommen, um in einer sehr breiten Mehrheit einen Dreiparteienantrag zu erstellen. – Danke auch gleich an dieser Stelle für die trotz aller Vorwahlturbulenzen sehr sachliche Debatte im Verkehrsausschuss und die vielen Gemeinsamkeiten, die wir vor allem beim Thema Verkehrssicherheit gefunden haben.

Es handelt sich nun um eine Ermächtigung für die Gemeinden, dass sie bei be­stimm­ten Gefahrenstellen, bei Kreuzungen auf Schulwegen beispielsweise, eine solche Gefahrenstelle proaktiv entschärfen können. Das ist sicherlich der erste Schritt dieses Maßnahmenpakets zur Steigerung der Verkehrssicherheit insbesondere der schwächs­ten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, vor allem unserer Kinder, das wir im vergangenen Frühjahr hier in diesem Haus einstimmig beschlossenen haben.

Ein weiteres Thema, das uns, wie Sie wissen, auch sehr wichtig ist, im Rahmen des Straßenverkehrs findet sich insbesondere in Bundesländern, wie unter anderem in Tirol, und bezieht sich auf das Verkehrsaufkommen. Dazu darf ich folgenden Antrag einbringen und die Eckpunkte ganz kurz erläutern – ich ersuche die Präsidentin um Verteilung des Antrages, der mehrere Seiten hat, beziehungsweise ist dieser Antrag bereits im Saal verteilt worden –:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, Carmen Schimanek, Christian Kovacevic, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bericht über Varianten zur Weiterentwicklung des Mautsystems auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Bekämpfung der ,Maut-Flucht‘“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dem Natio­nalrat bis 31. Oktober 2019 einen Bericht vorzulegen, mit dem unterschiedliche Varian­ten zur Weiterentwicklung des Mautsystems auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Bekämpfung der Ausweichverkehre beschrieben werden.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 224

Dieser Bericht soll jedenfalls die Frage beleuchten, durch welche organisatorischen oder gesetzgebenden Maßnahmen Ausweichverkehre (,Maut-Flucht‘) in (grenznahen) Regionen und die damit einhergehende Belastung für die Bevölkerung in Zukunft vermieden werden könnten. [...]“

*****

Sie alle kennen die mediale Berichterstattung zu diesem Thema, und ich glaube, es ist ein wichtiger Antrag, der von den Tiroler Abgeordneten und anderen initiiert wurde, um einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Mautsystems zu erreichen.

Wir ersuchen den Herrn Bundesminister, darauf hinzuwirken, dass wir in dieser Frage zu einer sachlichen Debatte kommen und gemeinsam daran arbeiten, dass wir die Bevölkerung, die unter diesen Ausweichverkehren leidet, entsprechend entlasten können. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, Carmen Schimanek, Christian Kovacevic, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bericht über Varianten zur Weiterentwicklung des Mautsystems auf Auto­bahnen und Schnellstraßen in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Be­kämpfung der „Maut-Flucht“

eingebracht in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019 im Zuge der Behandlung von TOP 29, Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 915/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, AloisStöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen undKollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem dieStraßenver­kehrs­ordnung 1960 geändert wird (32. StVO-Novelle) (637 d.B.)

Seit vielen Jahren wird in der Öffentlichkeit und dem Parlament die Frage beraten, wie Ausweichverkehre durch „Maut-Flucht“, die meist in einzelnen Grenzregionen liegen und eine besondere Belastung der Umwelt und der Bevölkerung etwa durch Staus und damit verbundenen Lärm auf den Ausweichstrecken mit sich bringen, bekämpft werden können. Als besonderes Beispiel sei an dieser Stelle Kufstein erwähnt.

Zur Vorbereitung von fundierten Beratungs- und Entscheidungsgrundlagen soll ein Bericht über Varianten zur Weiterentwicklung des Mautsystems auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Bekämpfung der „Maut-Flucht“ erstellt werden.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dem Natio­nalrat bis 31. Oktober 2019 einen Bericht vorzulegen, mit dem unterschiedliche Varian­ten zur Weiterentwicklung des Mautsystems auf Autobahnen und Schnellstraßen in


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 225

Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Bekämpfung der Ausweichverkehre beschrieben werden.

Dieser Bericht soll jedenfalls die Frage beleuchten, durch welche organisatorischen oder gesetzgebenden Maßnahmen Ausweichverkehre („Maut-Flucht“) in (grenznahen) Regionen und die damit einhergehende Belastung für die Bevölkerung in Zukunft vermieden werden könnten.

Mögliche Lösungsvarianten sollen in finanzieller (z.B. Auswirkungen auf Einnah­men/Ausgaben ASFINAG), rechtlicher (z.B. verfassungsrechtliche Implikationen / EU-Recht) und volkswirtschaftlicher Hinsicht sowie vor allem unter Berücksichtigung gesundheits- und umweltpolitischer Aspekte beurteilt werden.

Dabei ist insbesondere der Variante einer möglichen Vignetten-Befreiung von der Staatsgrenze bis zur ersten oder zweiten grenznahen Autobahnausfahrt bzw. Ausfahr­ten innerhalb der ersten 10 Kilometer nach der Staatsgrenze oder der möglichen Ein­führung von Ein- oder Zwei-Tages-Vignetten besonderes Augenmerk zu schenken.

Würdigung besonderer Aspekte einer möglichen Vignettenbefreiung als Begründung für eine unsachlichen Ungleichbehandlung:

- Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) – Gebiet

- Grenzkontrollen

- Gewährleistung der Verkehrs- und Versorgungssicherheit (insb. Durchfahrt Blaulicht-Einsatzorganisationen, Zufahrt zu Krankenhäusern, usw.)

- Stadtdurchfahrt vs. Umfahrung durchs „Grüne“ (besondere Gesundheits- und Um­weltbelastung)

Schließlich sollen alle Wünsche auf Ausnahme-Regelungen vom Bundesstraßenmaut­gesetz gelistet werden, die bisher an das BMVIT herangetragen wurden.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag wurde bereits an alle Abge­ord­neten verteilt, in den Kernpunkten auch erläutert und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte.


18.30.23

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich danken, und zwar dem Herrn Bundesminister, weil er etwas anderes als die alte Regierung gemacht hat. Er hat als Erstes zum Dialog eingeladen und sich mit allen Verkehrssprechern mit der Frage auseinandergesetzt, was die nächsten Projekte sind. Herr Abgeordneter Ottenschläger hat es auch schon gesagt: Dann ist es nämlich möglich, Dinge einvernehmlich zu regeln. Das haben wir in einer qualitativen Art und Weise im Verkehrsausschuss zustande gebracht.

Nachdem ich einen Entschließungsantrag eingebracht habe, in welchem es darum gegangen ist, dass Verkehrssicherheit auch im Lkw-Verkehr Vorrang haben muss, ist es jetzt möglich, auch den entsprechenden Schritt im Gesetz zu machen. Wir werden ermöglichen, dass Abbiegeverbote für Lkws, wenn sie keine Assistenzsysteme haben, durch die Behörde in den Gemeinden erlassen werden dürfen. Ich halte das für einen wichtigen Schritt, weil er zu mehr Verkehrssicherheit führt und es auch ein Beitrag dazu ist, dass in Lkws Abbiegeassistenten eingebaut werden und nachgerüstet wird. Das ist das Ziel für mehr Verkehrssicherheit. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 226

Wir haben uns im Rahmen des Verkehrsausschusses auch dort getroffen, wo die große Verkehrsbelastung stattfindet, nämlich in Tirol. Es ist ein Zeichen dieser gemein­samen Arbeit, dass heute ein gemeinsamer Entschließungsantrag zur Verkehrssitu­a­tion in Tirol, insbesondere zum Umgehungsverkehr, zur Abstimmung kommt – daher auch die Unterstützung für diesen Entschließungsantrag. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Christian Pewny. – Bitte.


18.32.36

Abgeordneter Ing. Christian Pewny (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 1998 wurde die computerunterstützte the­oretische Führerscheinprüfung eingeführt, da es damals immer wieder zu Problemen mit Dolmetschern, aber auch mit Schummelversuchen kam.

In den letzten Jahren haben die Betrugsversuche bei der theoretischen Fahrprüfung leider wieder immer stärker zugenommen. Neue Technologien, der breitere Zugang zu Informationen über das Internet und Smartphones erleichtern nicht nur unsere Alltags- und Arbeitswelt, sondern schaffen eben auch neue Möglichkeiten zum Erschwindeln von Leistungen.

In Bezug auf die Führerscheinprüfungen hat das organisierte Verbrechen anscheinend einen neuen Geschäftszweig für sich entdeckt. Eine Handykamera, die durch ein kaum erkennbares kleines Loch im Pullover den PC-Bildschirm und somit die Prüfungsfragen abfilmt, zählt unter anderem zur Ausstattung der Betrüger. Gelegentlich kann aber auch eine in Brillen integrierte kleine Kamera zur Anwendung kommen. Damit werden die Fragen an einen Helfer außerhalb der Fahrschule übertragen. Dieser wiederum gibt die richtigen Antworten per Funk an ein im Ohr verstecktes Hörgerät des jeweiligen Prüfungskandidaten durch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Schwindeln ist aber nicht nur im Allge­meinen jenen gegenüber höchst unfair, die sich fleißig auf solche Prüfungen vor­bereiten, sondern es stellt im Bereich von Lenkerberechtigungen auch ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko für die Allgemeinheit dar, wenn Führerschein­inhaber unsere Straßenverkehrsregeln nicht kennen und beherrschen.

Wie wir alle wissen, handelt es sich beim Autofahren um eine potenziell gefährliche Tätigkeit. Je geringer das Wissen der Straßenverkehrsteilnehmer über die Verkehrs­rege­lungen ist, umso mehr Unfälle und im schlimmsten Fall Todesfälle haben wir zu befürchten. Es ist daher höchst an der Zeit, eine rechtliche Grundlage zur Sanktio­nierung des Führerscheinprüfungsbetruges zu schaffen, um zu gewährleisten, dass die rund 210 000 Führerscheinprüfungen, die jährlich in Österreich stattfinden und von denen immerhin 85 000 auf die Klasse B entfallen, ordnungsgemäß abgelegt werden, damit die Sicherheit im Straßenverkehr aufrechterhalten bleibt.

Mit der 19. FSG-Novelle schaffen wir eine rechtliche Grundlage mit Augenmaß. So werden jene Prüflinge, die beim hoch technisierten Schwindeln à la James Bond erwischt werden, zukünftig einer Sperrfrist von neun Monaten für den Wiederantritt unterworfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Neuerung ist sehr wichtig, sie kann Leben retten, denn Schummeln ist genauso wie Alkohol im Straßenverkehr kein Kava­liersdelikt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.35



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 227

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.


18.36.00

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Nachdem Kollege Stöger den Besuch in Tirol angesprochen hat, möchte auch ich die Gelegenheit nutzen, um mich ganz herzlich bei allen Kollegen und Kolle­ginnen aus allen Fraktionen dafür zu bedanken, dass sie im Mai nach Tirol gekommen sind und mit dem Tiroler Landtag, unserem Landeshauptmann und unserer Landes­haupt­mannstellvertreterin die schwierige Verkehrssituation in Tirol diskutiert haben. Ich habe mich sehr lange darum bemüht, dass dieser Termin zustande kommt, und war sehr, sehr glücklich, dass das gelungen ist.

Ich möchte mich noch einmal explizit bedanken. Es tut mir natürlich sehr leid, dass die Regierung durch dieses unsägliche Video auf Ibiza zerbrochen ist und dass uns das, was wir uns im Verkehrsausschuss vorgenommen hatten, nämlich einen gemeinsamen Antrag für Tirol einzubringen, nicht mehr gelungen ist. Ich möchte aber meiner Hoff­nung Ausdruck geben, dass uns das nach den Neuwahlen gelingen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Novelle des Führerscheingesetzes: Ich möchte auch dazu mit Tirol und den Staus beginnen – bekanntlich haben wir sehr viele, und in letzter Zeit sind es leider noch mehr geworden. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer haben sich mittlerweile daran gewöhnt, dass in einem Stau eine Rettungsgasse zu bilden ist. Leider kann man aber immer wieder beobachten – das passiert auch mir persönlich immer wieder –, dass Autolenker, die sich besonders wichtig vorkommen oder offensichtlich keine Geduld haben, diese Rettungsgasse dazu benutzen, um sich nach vorne zu schwindeln. Diese Unart finde ich wirklich unerträglich. Sie ist äußerst unfair. Bisher war dieses Vergehen quasi ein Kavaliersdelikt, jetzt werden wir ein Vormerkdelikt daraus machen. Ich be­grüße diese Maßnahme außerordentlich, denn dermaßen rücksichtsloses Verhalten muss streng bestraft werden.

Es gibt weitere Änderungen, die in der Novelle des Führerscheingesetzes enthalten sind. Mein Vorredner hat schon auf eine verwiesen, bei der es um die Führer­schein­prüfungen und das Schwindeln geht und die sicher auch sehr wichtig ist. Es gibt noch einige andere kleine Punkte. Insgesamt kann man, glaube ich, sagen, dass mit dieser Novelle eine sachgerechte und ausgewogene Weiterentwicklung der führerschein­recht­lichen Bestimmungen, die den Aspekten der Verkehrssicherheit, der Entbüro­krati­sie­rung und der Verwaltungsvereinfachung Rechnung trägt, gelungen ist.

Kurz noch zur 32. Novelle der Straßenverkehrsordnung: Wie Kollege Ottenschläger schon ausgeführt hat, geht es dabei um die rechtsabbiegenden Lkws. Wir haben vor einigen Monaten mehrmals über diese Gefahr diskutiert. Es gab dazu auch einen sehr traurigen Anlassfall, nämlich den tödlichen Unfall eines Buben in Wien. Mit der gegenständlichen Novelle wird jetzt sichergestellt, dass die Straßenpolizeibehörden die Möglichkeit haben, größere Gebiete hinsichtlich gefährlicher Abbiegevorgänge zu prü­fen und entsprechende Maßnahmen im Wege einer Verordnung zu setzen.

Ich denke und hoffe, dass dies bis zur EU-weiten Einführung von Abbiegeassistenten für Lkws eine gute und praktikable Lösung ist, um vorbeugend tätig zu sein und solche schrecklichen Unglücke möglichst auszuschließen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.40



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 228

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Mag. Andreas Reichhardt zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


18.40.08

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Andreas Reichhardt: Sehr geehrte Präsidentin, historisch gesehen sogar Frau Ministerin! Sehr geehrte Ab­ge­ordnete! Werte Zuseher! Es freut mich sehr, hier in meiner Funktion vor Ihnen zu stehen. Ich möchte auch mit einer Danksagung beginnen, nämlich mit dem Dank für die hervorragende Zusammenarbeit im Zuge der Vorbereitung auf diese Anträge im Verkehrsbereich, die wir heute hier besprechen.

Ich habe wirklich eine sehr gute Erfahrung hinsichtlich konstruktiver Arbeit gemacht. Die Zusammenarbeit in der Vorbereitung, die Abstimmung zwischen meinen Kolle­ginnen und Kollegen im Ministerium und Ihnen hier im Hohen Haus hat hervorragend geklappt. Ich glaube, dass wir damit insgesamt einen sehr guten Beitrag im Bereich der Verbesserung, der Effizienzsteigerung des Verkehrswesens in Österreich erreichen können. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ganz kurz zum Inhaltlichen: Auch ich möchte hervorheben, wie wichtig das Thema dieser Verordnungsermächtigung ist, mit der wir den Bezirksverwaltungsbehörden erst­malig die Gelegenheit geben, Rechtsabbiegeverbote für Lkw, die nicht über ent­sprechende technische Vorkehrungen verfügen, um es zu ermöglichen, den toten Winkel zu erkennen, zu erlassen. Ich glaube, das ist wirklich ein maßgeblicher Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Parallel dazu werden wir zu Schulbeginn auch mit unserem Förderprogramm starten, wo wir 25 Prozent der Umrüstkosten oder maximal 900 Euro bei der Umrüstung för­dern wollen.

Im Bereich der Novelle des Führerscheingesetzes möchte ich drei Punkte hervor­heben: Das Thema, das liebevoll Schummeln genannt wurde, in Wirklichkeit aber Betrug bei der Führerscheinprüfung ist, wird jetzt erstmalig auch etwas strenger geahndet, nämlich mit einem Verbot des Prüfungsantritts für neun Monate. Ich glaube, das ist angemessen. Dass die Rettungsgasse, wenn sie widerrechtlich befahren wird, erstmals ein Vormerkdelikt wird, ist, glaube ich, ein großer Fortschritt, um gewisse Leute, die das auch wiederholt gemacht haben, davon abzuhalten.

Ein drittes Thema möchte ich im Bereich der Entziehung des Führerscheins hervor­heben. Wenn einem Nicht-Österreicher in der Vergangenheit der Führerschein entzo­gen wurde, wurde der Führerschein sofort ins Ausland geschickt und teilweise sofort zurückgegeben. Wir wollen das jetzt so ändern, dass die Rückerstattung des Führerscheins erst dann erfolgt, wenn die Entziehungsdauer abgelaufen ist, um auch da einem Missbrauch nicht weiter Vorschub zu leisten.

Als letzten Punkt möchte ich noch das Thema des Entschließungsantrages, nämlich die Verkehrssituation in Tirol, hervorheben. Wir kennen die Zahlen, wir kennen die Situation in Tirol. Wir sind mittlerweile bei 2,5 Millionen Lkw pro Jahr angekommen. Das heißt, dass diese Transitroute über den Brenner der am intensivsten genutzte Korridor Europas ist. Das ist für die Tirolerinnen und die Tiroler eine Zumutung und es ist daher nachvollziehbar, dass man da – ich sage es jetzt bewusst – Notwehr­maß­nahmen setzt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Freilich müssen sie immer angemessen, zielgerichtet und begründet sein, aber ich glaube, das sind die Argumente auf der österreichischen Seite, denn die Sicherheit unserer Bürger und der Schutz vor Umwelteinflüssen durch CO2-Belastungen stehen einfach im Vordergrund. Deshalb fürchten wir uns auch nicht vor Drohungen aus dem


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 229

Ausland, dass wir geklagt werden, wiewohl wir aber natürlich weiter den Dialog suchen wollen und hoffen, dass eine Klage nur die letzte Lösung ist.

In diesem Sinne kann ich Ihnen auch dabei weiter die Unterstützung unseres Hauses zusichern. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und JETZT sowie bei Abgeordneten von NEOS.)

18.44


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Dietmar Keck zu Wort gemel­det. – Bitte.


18.45.09

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir behandeln hier die 19. Führerscheingesetz-Novelle und die 32. Straßenverkehrsordnungs-Novelle. Bevor ich aber auf die Inhalte eingehe, möchte ich mich beim Herrn Bundesminister bedanken.

Ich habe im Verkehrsausschuss einen Antrag eingebracht, der Mautflüchtlinge mit einem bestimmten Fahrzeugtypen, sogenannten Wohnmobilen, behandelt hat. Natür­lich war der Antrag sehr, sehr kurzfristig eingebracht, man konnte in der Schnelle des Ausschusses natürlich noch keine Entscheidung treffen, da es um eine bestimmte Bemautung gegangen ist. Der Herr Verkehrsminister hat zugesagt, dass ein Gespräch mit Vertretern des Ministeriums, der Asfinag, mir und noch anderen Parteienvertretern stattfinden werde. Ich muss sagen, das hat nach einer Woche schon stattgefunden, wir haben dieses Gespräch gestern gehabt.

Es ist dabei natürlich noch keine Lösung herausgekommen, denn so schnell geht das nicht, aber wir haben einmal unsere Erfahrungen ausgetauscht. Das deckt sich auch mit diesem Entschließungsantrag, der eingebracht wurde, denn letztendlich geht es in der Entschließung ja auch darum, einen Bericht über die Weiterentwicklung der Mautsysteme vorzulegen, wo man dann diesen Antrag, den ich auch eingebracht habe, mitbedenken kann.

Nun, meine Damen und Herren, zu diesen Anträgen: In der 19. Führerscheingesetz-Novelle gibt es an und für sich vier Punkte. Dabei handelt es sich um Maßnahmen gegen den in jüngster Zeit zunehmenden Betrug bei Führerscheinprüfungen, die Fest­legung des Befahrens der Rettungsgasse als Vormerkdelikt, dann die Vereinfachung der Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit im Teilungsverfahren und auch die Verlage­rung der Verpflichtung zur Befolgung von Auflagen beim Lenken vom Kraftfahrgesetz ins Führerscheingesetz. Das sind also die Maßnahmen, die damit gesetzt werden.

Ich möchte heute auch eines erwähnen, was ich schon im Ausschuss gesagt habe: Das Befahren der Rettungsgasse durch mehrspurige und in gewissen Fällen auch durch einspurige Fahrzeuge, nämlich dann, wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden, zum Vormerkdelikt zu erklären, hat natürlich unsere Zustimmung.

Im Sinne dessen hätte man aber, wir haben schon über die Straßenverkehrsordnung gesprochen, auch eines bedenken können – ich habe es im Ausschuss erwähnt –: Wenn wir einen Stau mit 15, 20 oder mehr Kilometern Länge haben – wie das in den Ferienzeiten meistens der Fall ist –, betrifft das natürlich die Lenker einspuriger Fahrzeuge ganz besonders, wenn sie mit ihren Helmen, mit ihrer Montur, die sie haben, im Stau stehen. Da wäre es gut gewesen, wenn wir ermöglicht hätten, dass sie in der Rettungsgasse im Schritttempo vorwärts fahren dürfen, damit sie am Stau vor­bei­kommen und nicht 20 Kilometer lang oder stundenlang in dieser Hitze stehen blei­ben müssen. Es hätte mich gefreut, wenn wir das geschafft hätten, wir haben es aber nicht geschafft.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 230

Ich hoffe, dass das bei der nächsten Straßenverkehrsordnungs-Novelle, wo es hinge­hört, durchkommt. Ich glaube, wenn wir das gemacht haben, haben wir auch einen guten Beitrag für die Zweiradfahrer in Österreich geleistet. (Beifall bei der SPÖ.)

18.47


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch. – Bitte.


18.48.01

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, meine Vorredner und auch Herr Minister Reichhardt haben eigentlich schon die wesentlichen Punkte der Novelle angesprochen.

Wenn ich daran denke, mich in die Situation eines Unfallopfers versetze, das vielleicht auf der Autobahn in einem Wagen eingeklemmt ist und zu dem die Einsatzfahrzeuge und die Rettung nicht durchdringen können, weil eben keine Rettungsgasse gebildet wurde oder diese verstopft ist, dann muss ich sagen, dass das mit Sicherheit ein schwerer Verstoß gegen die Verkehrsordnung ist und zu Recht als Vormerkdelikt zu werten ist.

Auch an die emotionale Debatte um den elektronischen Abbiegeassistenten kann ich mich noch sehr gut erinnern. Im Zuge dieser Debatte wurde auch in Aussicht gestellt, dass Maßnahmen getroffen werden, um eben solche Unfälle, die darauf zurückzu­führen sind, dass man einen anderen Verkehrsteilnehmer nicht wahrnehmen kann, zu vermeiden. Jetzt gibt es für die Behörden die Möglichkeit, durch Verordnung festzu­legen, dass an bestimmten Straßenstellen in Ortsgebieten oder in Teilen von Orts­gebieten eben nicht abgebogen werden darf.

Ein Problem, das ständig im Zunehmen ist und einer Lösung bedarf, sind aber auch die Drogen im Straßenverkehr, meine Damen und Herren. Drogenmissbrauch hat im Straßenverkehr nichts verloren. Das Lenken in einem durch Drogen beeinträchtigten Zustand stellt nämlich ein erhebliches und auch statistisch nachweisbares Unfallrisiko dar, und das gilt es zu verhindern.

Es ist nämlich so, dass im Jahr 2018 über 3 000 Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht wurden, weil sie sich in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand befunden haben. In der Hälfte dieser Verfahren haben die Behörden Fahruntauglichkeit festge­stellt. In einer sogenannten Dunkelzifferstudie vermutet das Kuratorium für Verkehrs­sicherheit, dass sich unter vier Fahrzeuglenkern ein Drogenlenker befindet. Das ist alarmierend und erschreckend, und deswegen brauchen wir Maßnahmen dagegen. Eine Maßnahme soll sein, die Kontrolltätigkeit der Polizei zu erhöhen. Wir brauchen besonders geschulte Organe, die auch in der Lage sind, die Fahrtüchtigkeit festzu­stellen. In diesem Zusammenhang wurde bereits im April dieses Jahres ein Ministerial­entwurf zur Diskussion gestellt, der einerseits aufzeigt, dass es nicht ausreicht, nur mehr zu kontrollieren, sondern dass auch legistische Maßnahmen notwendig sind. Ich möchte nur beispielhaft ein oder zwei davon herausnehmen.

Zum einen einmal ist der Begriff Suchtgift zu eng gefasst. Er müsste im Zuge einer Änderung der Gesetzeslage auf Suchtmittel erweitert werden, um auch den Konsum von psychotropen Substanzen einbeziehen zu können. Das heißt, dass auch jene Fahrzeuglenker, die dadurch fahruntauglich sind, nicht mehr fahren dürfen und auch zur Verantwortung gezogen werden können. Es müsste auch eine rechtliche Lösung dahin gehend gefunden werden, dass man so wie zum Beispiel bei der Verweigerung eines Alkotests auch dann, wenn durch eine Blutuntersuchung festgestellt wurde, dass Suchtmittel im Spiel waren, annehmen kann und unwiderleglich festgestellt wird, also


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 231

eine sogenannte unwiderlegliche Rechtsvermutung gilt, dass diese Person beein­träch­tigt ist.

Das sollte gleichzeitig auch dazu führen, dass man die Höhe der Strafe an jene des Deliktes schwerer Alkoholisierung anpasst, dass man davon ausgeht, dass für diese Fahrzeuglenker der Strafrahmen wie bei 1,6 Promille Blutalkoholgehalt anzuwenden ist.

Bei dieser Begutachtung ist allerdings eines zutage getreten: Experten haben festge­stellt, dass eine Abgrenzung zwischen verbotenen und anderen Substanzen – zum Beispiel wenn jemand in ärztlicher Behandlung ist und Medikamente auf Verordnung eingenommen werden, die nicht unbedingt zu einer Fahruntüchtigkeit führen müssen – berücksichtigt werden muss. Wir wollen nicht Menschen, die zwar krank sind, aber nicht alkoholisiert oder beeinträchtigt fahren, sozusagen unter Generalverdacht stellen. Was wir aber brauchen, ist, dass es endlich praxistaugliche Vorschläge gibt, die von Experten, zum Beispiel von der Ärztekammer, erarbeitet werden, und dass diese dann in eine Regierungsvorlage eingearbeitet werden.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Aus diesem Grund bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weiterentwicklung der durch den Ministerialentwurf 144/ME vor­geschla­genen Bestimmungen zur Sicherstellung eines effektiven Einschreitens gegen Lenkerinnen und Lenker, die sich auf Grund von verbotenem Suchtgiftkonsum in einem fahruntauglichen Zustand befinden“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Inneres werden ersucht, die im Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (32. StVO-Novelle) und das Führerschein­ge­setz geändert werden (144/ME), vorgeschlagenen Bestimmungen zur Sicherstellung eines effektiven Einschreitens gegen Lenkerinnen und Lenker, die sich aufgrund von verbotenem Suchtgiftkonsum in einem fahruntauglichen Zustand befinden, im Sinne der in der Begründung erläuterten Präzisierung unter Einbeziehung von Experten (z.B. Österreichische Ärztekammer) weiterzuentwickeln und dem Nationalrat als Regie­rungs­vorlage zu übermitteln.“

*****

Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen, dass das ein offenes Problem ist, das einer Lösung bedarf. Ich bitte Sie auch in diesem Fall um breite Zustimmung, damit es wieder ein Mehr an Sicherheit auf Österreichs Straßen gibt. Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.55

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Hafenecker, Andreas Ottenschläger

Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 232

betreffend Weiterentwicklung der durch den Ministerialentwurf 144/ME vorgeschla­ge­nen Bestimmungen zur Sicherstellung eines effektiven Einschreitens gegen Lenkerin­nen und Lenker, die sich auf Grund von verbotenem Suchtgiftkonsum in einem fahr­untauglichen Zustand befinden

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 29.) Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 915/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (32. StVO-Novelle) (637 d.B.)

Drogenmissbrauch hat im Straßenverkehr nichts verloren. Das Lenken in einem durch Drogen beeinträchtigten Zustand stellt ein erhebliches, statistisch erwiesenes Unfall­risiko in Österreich dar.

2018 wurden gegen 3.011 Lenker Anzeige wegen des Verdachtes des Lenkens von Fahrzeugen in einem durch Suchtgift beeinträchtigtem Zustand an die Behörden er­stattet. Für etwa die Hälfte der Anzeigen waren die Verfahren von Bezirksver­wal­tungsbehörden zu führen. Gerade in diesen Bereichen mangelt es an der Verfüg-barkeit von Ärzten. Eine Dunkelzifferstudie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) geht sogar davon aus, dass auf vier Alkolenker ein Drogenlenker kommt.

Die Kontrolltätigkeit muss verbreitert und die Vollziehung effizienter und treffsicherer als bisher gestaltet werden. In diesen Bereichen sollte daher die Verkehrsüberwachung im Rahmen von Schwerpunkten mit besonders geschulten und ermächtigten Organen der Bundespolizei verstärkt werden.

Mit dem Ministerialentwurf 144/ME betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßen­verkehrsordnung 1960 (32. StVO-Novelle) und das Führerscheingesetz geändert wer­den, wurde am 30. April 2019 ein wichtiges und richtiges Vorhaben im Zuge eines Begutachtungsverfahrens zur Diskussion gestellt, das unter anderem folgenden Inhalt hatte:

- Erweiterung des Tatbestands auf den Begriff Suchtmittel, um Beeinträchtigungen auf Grund des Konsums von psychotropen Stoffen ebenfalls dem Regime der besonderen Sicherungsmaßnahmen wegen Beeinträchtigung von Lenkerinnen/Lenkern von Fahr­zeu­gen zu unterstellen.

- Hat eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit durch besonders geschulte und hierzu ermächtigte Organe der Bundespolizei wegen des Verdachts des Lenkens in einem durch Suchtmittel beeinträchtigtem Zustand die Fahruntüchtigkeit ergeben und die Blutuntersuchung das Vorliegen von illegal konsumiertem Suchtmittel im Blut bestätigt, soll die unwiderlegliche Rechtsvermutung (praesumptio iuris et de iure) der Beein­trächtigung durch Suchtmittel gelten.

- Schaffung einer speziellen Rechtsgrundlage für besonders geschulte und dazu er­mächtigte Organe der Bundespolizei zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit von Per­sonen, die in Verdacht stehen in einem durch Suchtmittel beeinträchtigtem Zustand ein Fahrzeug gelenkt zu haben.

- Ansiedlung des Tatbestands des Lenkens eines Fahrzeuges in einem durch Sucht­mittel beeinträchtigtem Zustand auf dem Level der Strafdrohung des Delikts für Beeinträchtigung durch Alkohol mit einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille oder aus generalpräventiven Gründen.

Im Begutachtungsverfahren wurde die vorgesehenen Regelungen von Expertenseite oft als zu unpräzise erachtet, da etliche Substanzen mitumfasst würden, die als zuge­las­sene Arzneimittel über eine ärztliche Verordnung in Apotheken erlangt bzw. einge­nommen werden können, ohne notwendigerweise die Fahrtüchtigkeit zu beeinflussen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 233

Daher wurde vielerseits befürchtet, dass Lenkerinnen und Lenker bzw. Patientinnen und Patienten hier z.B. im Rahmen eines Planquadrats ungerechtfertigt kriminalisiert und unter Generalverdacht gestellt werden.

Es sollte eine scharfe und verlässliche Abgrenzung zwischen illegalen und legalen (etwa im Rahmen einer medizinischen Therapie verschriebenen oder eingenommenen) Suchtmitteln getroffen und weitere Konkretisierungen vorgenommen wer-den, um das Risiko von Fehlbeurteilungen zu verringern. Als mögliche gesetzliche Ergänzung wurde etwa vonseiten der Ärztekammer die Festlegung und Verankerung von sogenannten ,,Cut off-Werten" vorgeschlagen.

Eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Beeinträchtigung durch Drogen im Straßenverkehr und der damit verbundenen Rechtsfolgen sollte weiterverfolgt werden. Vielmehr sollten die betroffenen Ressorts und Experten wie etwa der Ärztekammer Grenzwerte festlegen, um zu vermeiden, dass Patienten krimi­nalisiert werden.

Ziel ist die Entwicklung eines von Experten getragenen, praxistauglichen Vorschlags, der die Chance hat, im Nationalrat die erforderliche 2/3 Mehrheit zu erhalten.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Inneres werden ersucht, die im Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (32. StVO-Novelle) und das Führerschein­gesetz geändert werden (144/ME), vorgeschlagenen Bestimmungen zur Sicherstellung eines effektiven Einschreitens gegen Lenkerinnen und Lenker, die sich auf Grund von verbotenem Suchtgiftkonsum in einem fahruntauglichen Zu-stand befinden, im Sinne der in der Begründung erläuterten Präzisierung unter Einbeziehung von Experten (z.B. Österreichische Ärztekammer) weiterzuentwicklen und dem Nationalrat als Regie­rungsvorlage zu übermitteln.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Franz Eßl ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.55.23

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme Bezug auf das Führerscheingesetz, dessen Änderung wir im Ausschuss beschlossen haben und nun hier im Plenum diskutieren. Bei dieser Änderung gibt es folgende Schwerpunkte:

Es ist, glaube ich, im Sinne aller, dass, wenn jemandem aus dem Ausland der Führer­schein abgenommen worden ist, die Rücksendung des Führerscheins in den Ausstel­lungsstaat nach dem Entzug der Lenkerberechtigung erst nach Ablauf der Entzugs­dauer stattfindet. Es gibt weiters eine gesetzliche Grundlage für die Fahrprüfungs­ver­waltung, die geändert worden ist, die nun wesentlich einfacher ist.

Zwei Punkte, die von den Vorrednern auch schon angesprochen worden sind, sind auch für mich relevant. Das ist einmal die Sperrfrist bei der theoretischen Fahrprüfung,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 234

wenn gröberer Betrug vorherrscht. Man muss sich nämlich vorstellen, es gibt tat­sächlich Prüflinge, die sich in die Kleidung eine Minikamera eingebaut haben, die Prüfungsfragen dann nach außen übertragen haben, und über Kopfhörer, über technische Hilfsmittel wurde ihnen dann von außen mitgeteilt, was sie anzukreuzen haben. Ich glaube, da ist es durchaus gerechtfertigt, dass wir da eine neunmonatige Sperrfrist bei der Prüfung einführen. Es ist vonseiten der SPÖ ein Vorschlag für sechs Monate gekommen, aber ich glaube, in diesem Fall kann man durchaus bei den neun Monaten bleiben, wogegen beim „normalen“ – unter Anführungszeichen – Schummeln, wenn jemand einen Schummelzettel oder sonst etwas verwendet, die zweiwöchige Sperrfrist bleibt.

Das Befahren der Rettungsgasse ist auch ein ernstes Thema, denn eine Rettungs­gasse funktioniert eben nur dann, wenn sich alle daran halten. Wenn nur einer diese Rettungsgasse blockiert und die Einsatzfahrzeuge nicht zum Unfallopfer kommen, dann kann schwerer Schaden angerichtet werden. Darum ist es gerechtfertigt, dass man das als Vormerkdelikt ahndet. Kollege Keck hat die Motorradfahrer angesprochen: Da wird es erst ein Vormerkdelikt, wenn sie ein Einsatzfahrzeug auch tatsächlich behindern. Das, glaube ich, sollte man berücksichtigen, wenn man darüber diskutiert.

In Summe darf ich feststellen, dass diese Änderung des Führerscheingesetzes durch­aus ihre Berechtigung hat, dass das ein gutes Gesetz ist, dass auch die Arbeit im Ausschuss in den letzten eineinhalb Jahren, in denen ich in diesem Ausschuss dabei sein durfte, wirklich eine gute war.

Das Wesentliche, worum es generell geht, ist, dass wir für die Verkehrssicherheit sind, dass in dem Zusammenhang natürlich eine gute Ausbildung für die Führerschein­kandidatinnen und -kandidaten erfolgt und dass letztendlich auch die Umsetzung bestens erfolgt. – Herzlichen Dank und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

18.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste: Frau Abgeordnete Claudia Plakolm. – Bitte.


18.59.02

Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kollegen und liebe Zuseher der heutigen Sitzung! Ich darf abschließend auch noch zu den vorliegenden Anträgen aus dem Verkehrsausschuss berichten.

Danke an dieser Stelle für die gute Diskussionskultur und die vielen wichtigen Initia­tiven, die großteils gemeinsam von den Verkehrssprechern von ÖVP, SPÖ und FPÖ eingebracht worden sind. Die konstruktive Zusammenarbeit ist ja bekanntlich in der Vorwahlkampfzeit nicht selbstverständlich.

Oberstes Ziel bei allen gesetzlichen Maßnahmen, die wir im Verkehrsausschuss behandeln, ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit, darum geht es auch bei den beiden eingebrachten Novellen. Die erste Änderung betrifft das Führerscheingesetz. Immer öfter kommt es vor, dass bei der theoretischen Prüfung mit technischen Hilfs­mitteln geschummelt wird. Um dem entgegenzuwirken, werden die Kandidaten, die unerlaubte Hilfsmittel verwenden und deren Prüfung dann auch nicht gewertet werden kann, nun eine neunmonatige Sperrfrist für den Folgeantritt bekommen.

Leider kommt es auch immer wieder vor, dass Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse befahren und so Einsatzfahrzeuge und Rettungskräfte blockieren. Das Befahren der Rettungsgasse wird nun zum Vormerkdelikt und somit stärker sanktioniert.

Die zweite Novelle betrifft die StVO; durch sie können dann Rechtsabbiegeverbote für Lkw leichter von den regionalen Behörden verordnet werden. Leider gab es da in der Vergangenheit tragische Unfälle, die ein sofortiges Handeln notwendig machen, und wir alle sind uns einig: Wenn es um die Verkehrssicherheit geht, dann können wir


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 235

nichts aufschieben. Die vorliegende Gesetzesänderung ermöglicht nun den regionalen Behörden vor Ort, an Schulwegen beispielsweise entsprechende Sicherheitsmaß­nah­men zu setzen. Diese Novelle tritt auch pünktlich zu Schulbeginn in Kraft, nämlich mit 1. September dieses Jahres.

Danke für die Einigkeit bei diesen Themen. Da geht es um höhere Sicherheit für unsere Kinder, für Radfahrer, für Fußgänger und für uns alle. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.01

19.01.05


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Seitens der Berichterstatter ist kein Schlusswort gewünscht.

Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Entwurf betreffend 19. FSG-Novelle samt Titel und Eingang in 620 der Beilagen.

Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstim­mig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Zustimmung in dritter Lesung? – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung ein­stimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 29: Entwurf betreffend 32. StVO-Novelle samt Titel und Eingang in 637 der Beilagen.

Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetz­ent­wurf ist einstimmig beschlossen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lettenbichler, Schimanek, Kovacevic, Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Bericht über Varianten zur Weiterentwicklung des Mautsystems auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Bekämpfung der ,Maut-Flucht‘“.

Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Ent­schließungsantrag ist einstimmig angenommen. (E 98)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hafenecker, Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weiterentwicklung der durch den Ministerialentwurf 144/ME vorgeschlagenen Bestimmungen zur Sicher­stellung eines effektiven Einschreitens gegen Lenkerinnen und Lenker, die sich auf Grund von verbotenem Suchtgiftkonsum in einem fahruntauglichen Zustand befinden“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist mit Mehrheit so angenommen. (E 99)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 236

19.03.1630. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 918/A der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Christian Hafenecker, MA, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahn­gesetz 1957 geändert wird (638 d.B.)

31. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Ände­rungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und der Anhänge D (CUV), F (APTU) und G (ATMF) zum Übereinkommen (639 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 30 und 31 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Johann Singer. – Bitte.


19.04.07

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über saubere Mobilität und einen Beitrag des Verkehrs zum Klimaschutz sprechen, dann sprechen wir sehr oft von der Eisenbahn. (Präsident Sobotka über­nimmt den Vorsitz.)

Gerade in Kontinentaleuropa gibt es ein großes Potenzial, Verkehre kontinuierlich verstärkt auf die Schiene zu verlagern. Gleichzeitig haben wir innerhalb der Euro­päischen Union aber noch nicht einmal eine gemeinsame Geschäftssprache im System Bahn. Damit sich ein europäisches System entwickeln kann, braucht es gemeinsame Ziele, aber auch gemeinsame Regeln.

Als Mitglied des Verkehrsausschusses freue ich mich sehr, dass wir auch bei diesem Thema die Sache in den Vordergrund gestellt und einen Dreiparteienantrag zustande gebracht haben. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von FPÖ und SPÖ setzen wir mit dieser Novelle eine EU-Richtlinie um und greifen damit auch einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich vor.

Die vorgeschlagenen Änderungen im Eisenbahngesetz sorgen im Wesentlichen dafür, dass es zu einer verstärkten Unabhängigkeit von Schieneninfrastrukturunternehmen kommt. Ein paar Punkte darf ich herausgreifen.

Künftig gibt es beispielsweise ein Verbot von direkten und indirekten Kreditvergaben zwischen Infrastrukturbetreibern und Verkehrsunternehmen. Was bedeutet das kon­kret? – Dass die ÖBB-Infrastruktur AG der ÖBB-Personenverkehrs AG im Sinne des fairen Wettbewerbs keine Darlehen mehr gewähren kann.

Ebenso werden personelle Entflechtungen vorgeschrieben, das betrifft primär Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Diesbezüglich darf es in Zukunft keine Doppelfunktionen in vertikal integrierten Unternehmungen geben. Stärker geschützt werden Eisenbahn­infra­strukturunternehmen auch vor der Einflussnahme hinsichtlich der Trassen­zuwei­sung und Entgeltfestsetzung. Gleichzeitig werden Zugangsrechte von Eisenbahnver­kehrsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder in EWR-Staaten aus­geweitet. Diese können in Österreich künftig einfacher Personenverkehrs­dienstleistun­gen erbringen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 237

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe heute schon von der Verlagerung der Verkehre von der Straße auf die Schiene gesprochen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Entwicklung eines Österreichtickets, das natürlich auch ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele ist. Ich freue mich daher, zu diesem Thema folgenden Ent­schließungsantrag einbringen zu können:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Johann Singer, Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Entwicklung eines Österreich-Tickets zur Erreichung der Klima-Ziele“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dem Natio­nalrat bis 31. Oktober 2019 einen Bericht vorzulegen, der darstellt, unter welchen Rahmenbedingungen ein in ein sozial gerechtes und kostengünstiges Tarifsystem ein­gebettetes, einheitliches öffentliches Verkehrsticket (,Österreich-Ticket‘) mit Gültigkeit im gesamten Bundesgebiet sowie eine kostengünstige Variante für junge Menschen in Ausbildung und Studierende angeboten werden kann.“

*****

Abschließend bedanke ich mich für das Zustandekommen dieser Novelle des Eisen­bahngesetzes. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.08

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Johann Singer, Christian Hafenecker, MA

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Entwicklung eines Österreich-Tickets zur Erreichung der Klima-Ziele

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 918/A der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert (638 d.B.)

Es ist ein gemeinsames Anliegen der Politik, ein verbessertes Angebot im öffentlichen Verkehr, auch unter dem Aspekt der Erreichung der Klima-Ziele, zu schaffen. Dazu wurde zuletzt ein neues österreichweites Tarif- und Vertriebssystem für den öffent­lichen Verkehr (Einrichtung einer neutralen und verkehrsträgerübergreifenden Stelle für den Vertrieb aller Mobilitätstickets) und die Harmonisierung der Tarif- und Automaten­systeme zur Steigerung der Kundenzufriedenheit angestrebt. Weiters sollten Finanzie­rungs- und Verrechnungsströme transparent gestaltet und Synergien zwischen Sys­tem­partnern genutzt werden. Daher hat das BMVIT unter dem Titel „Projekt ÖV 2022“ eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die an der Harmonisierung der Systeme arbeitet.

Um das Nahverkehrsangebot kundengerechter zu gestalten, bedarf es jedenfalls einer besseren Abstimmung der Nahverkehrsagenden (z.B. österreichweit abgestimmter Taktverkehr, wesentliche Verbesserung der Fahrgastinformationen, österreichweite Verkehrsauskunftssysteme und Vereinheitlichung der Tarife zwischen den Verkehrs­verbünden).


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 238

Langfristig könnte diese Harmonisierung zu einem „Österreich-Ticket“ mit Gültigkeit im gesamten Bundesgebiet führen.

Dazu sollten im BMVIT Grundlagen für politische Beratungen erarbeitet werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dem Natio­nalrat bis 31. Oktober 2019 einen Bericht vorzulegen, der darstellt, unter welchen Rah­menbedingungen ein in ein sozial gerechtes und kostengünstiges Tarifsystem einge­bettetes, einheitliches öffentliches Verkehrsticket („Österreich-Ticket“) mit Gültigkeit im gesamten Bundesgebiet sowie eine kostengünstige Variante für junge Menschen in Ausbildung und Studierende angeboten werden kann.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stöger. – Bitte.


19.08.25

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ja, die Eisenbahn ist das umweltfreundlichste Verkehrsmittel, und mittlerweile ist sie auch das schnellste Verkehrsmittel in Österreich. Gerade wenn es um Klimawandel geht, wenn es um Klimabewusstsein geht, ist es ganz entscheidend, eine Eisen­bahn­verkehrsinfrastruktur zur Verfügung zu haben, die den Verkehr nachhaltig organisiert. Wenn heute beim Eingang zum Parlament Menschen gestanden sind, die Fridays for Future sagen, die etwas zum Klimawandel sagen (Abg. Belakowitsch: Heute ist ja kein Freitag! Da haben Sie sich geirrt! Heute ist nicht Freitag!), dann ist klar, dass es eine ganz entscheidende Maßnahme ist, Eisenbahnverkehr in Österreich weiter­zuent­wickeln, ein gemeinsames Bahnsystem zu haben und die CO2-Ziele auch umsetzen zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir sind schon Spitzenreiter: Wir sind Spitzenreiter im Bereich der Eisenbahnsysteme; sie umzusetzen, sie zu bauen, da hat Österreich Kompetenz. Wir sind Spitzenreiter im Bereich des Personenverkehrs, da schlagen uns nur die Schweizer. Und wir sind Spitzenreiter im Bereich des Warenverkehrs auf der Schiene. Diesbezüglich hätte ich eine Bitte an die Europäische Union. Es ist nett und wichtig, Fragen zu klären wie: Wie kann man Eisenbahninfrastrukturunternehmen von Betreibern trennen?, aber viel wichtiger wäre zum Beispiel, festzulegen, dass es bei Waren, die 500 Kilometer und mehr transportiert werden, die Verpflichtung gibt, dass diese mindestens zu 80 Prozent mit der Bahn befördert werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wäre auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Verkehrsmittel gestärkt werden müssen.

Ich komme zu einem Entschließungsantrag, und zwar zu einem Entschließungsantrag für die Schaffung eines österreichweiten Öffitickets. Sie sehen, ich habe hier die Öster­reichcard (eine Österreichcard der ÖBB in die Höhe haltend). Diese Österreichcard verschafft mir die Möglichkeit, mit allen Bahnen in Österreich zu fahren. Wenn ich allerdings mit der Straßenbahn fahren möchte – und ich muss, wenn ich von meinem


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 239

Wohnort nach Wien fahren will, von einem Bahnhof zum anderen mit der Straßenbahn fahren –, ist diese nicht beinhaltet. Was die Menschen brauchen, ist ein Österreich­ticket, das übergreifend für alle Verkehrsträger gilt. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher haben wir einen Entschließungsantrag, den ich gleich erläutern werde, einge­bracht. Ich möchte Sie erinnern: Luxemburg – ist zwar ein reiches Land – hat jetzt alle öffentlichen Verkehrsmittel gratis zur Verfügung gestellt; es hat das gemacht. Ich möchte – und das ist der Unterschied zum Entschließungsantrag meines Vorredners –, dass jeder junge Mensch, jeder Mensch, der in Ausbildung steht, auch lernt, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, und das tut er am besten, wenn sie für diese Per­sonen­gruppe gratis zur Verfügung stehen. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaf­fung eines österreichweiten Öffi-Tickets zur Erreichung der Klima-Ziele“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, Rah­menbedingungen für ein einheitliches öffentliches Verkehrsticket mit Gültigkeit im ge­samten Bundesgebiet sowie eine kostenlose Variante für junge Menschen in Ausbil­dung und Studierende auszuarbeiten.“

*****

Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbständiger Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Alois Stöger

Genossinnen und Genossen

betreffend Schaffung eines österreichweiten Öffi-Tickets zur Erreichung der Klima-Ziele

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 918/A der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert (638 d.B.)

Der Verkehrssektor zählt zu den Hauptverursachern für Treibhausgas-Emissionen, dabei ist der höchste Anteil der Emissionen im Verkehr auf den Straßenverkehr und hier insbesondere auf den PKW-Verkehr zurückzuführen. Seit dem Jahre 1990 ist im Verkehrssektor eine Zunahme der Treibhausgase um rund 74 Prozent zu verzeichnen. Im Jahre 2017 stiegen die Treibhausgas-Emissionen aus dem Verkehr um rund 3,2 Prozent bzw. 0,75 Mio. Tonnen Kohlendioxidäquivalente im Vergleich zum Jahr 2016 (lt. Umweltbundesamt).

Diese Entwicklung, die zur enormen Strafzahlung für die Nichteinhaltung der Klimaschutz-Ziele nach sich ziehen könnte, ist nur durch die Forcierung des öffentlichen Verkehrs


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 240

zu begegnen. Der öffentliche Verkehr und damit die ÖBB als CO2-neutraler Mobilitäts­anbieter ist der größte und wirksamste Hebel für die notwendige CO2-Reduktion. So spart jede Bahnfahrt CO2. Pro Jahr sparen Fahrgäste der ÖBB 3,5 Mio. Tonnen CO2 ein. Das entspricht einem Wald in der Größe Vorarlbergs. Ein Passagier auf der Strecke Wien-Salzburg spart gegenüber einem PKW 63 kg CO2 ein. Eine Ersparnis auf der Strecke Innsbruck-Wien ist mit 102 kg CO2 möglich.

Aus diesem Grund erscheint es notwendig, das Angebot für die Nutzung des öffent­lichen Verkehrs so attraktiv wie möglich zu gestalten und junge Menschen sehr früh an die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel heranzuführen. Neben einem Ausbau der letzten Meile (Mikro-ÖV) ist es notwendig, ein österreichweit gültiges Ticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel zu schaffen und diese Art auch kostenlos den in Ausbildung befindlichen Jugendlichen und (aktiv) Studierenden anzubieten.

Aus den verschiedensten Gründen ist es bisher nicht gelungen, ein entsprechendes Österreich-Ticket, das flächendeckend für alle österreichischen öffentlichen Verkehrs­mittel, unabhängig vom Eigentümer, gilt und mit einem einheitlichen Tarif eingepreist wird, zu schaffen. Die drohenden Strafzahlungen bei Nichterreichen der Klimaschutz-Ziele – speziell im Verkehrsbereich – stellen einen massiven Grund dar, diese Anstren­gungen wesentlich zu erhöhen. Ebenso ist es notwendig, durch eine kostenlose Variante für Jugendliche in Ausbildung und Studierende ein attraktives öffentliches Ver­kehrsangebot zu schaffen, um einerseits diese Personengruppe rasch an die öffent­liche Mobilität heranzuführen und andererseits deren Mobilitätsfreiheit zu gewähr­leisten.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, Rah­men­bedingungen für ein einheitliches öffentliches Verkehrsticket mit Gültigkeit im ge­samten Bundesgebiet sowie eine kostenlose Variante für junge Menschen in Ausbil­dung und Studierende auszuarbeiten.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Deimek. – Bitte.


19.13.04

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Bundesminister! Herr Prä­sident! Wir haben ein wichtiges Paket, nämlich die Umsetzung des vierten Eisenbahn­liberalisierungspakets, wie es offiziell heißt, aus 2016 hier zu beschließen, und zwar vorerst nur einen Teil, den sogenannten marktrelevanten Teil – beim technischen Teil hat Österreich um Aufschub ersucht. Dieser marktrelevante Teil ist durchaus interes­sant und spannend, weil er auf der einen Seite verwaltungstechnisch die organi­satorische Trennung, die teilweise personelle Trennung des integrierten Konzerns voraussetzt oder verlangt und auf der anderen Seite den Markt für inländische Schienenpersonenverkehrsunternehmen öffnet.

Die Marktöffnung ist durchaus interessant, man muss dabei aber immer wieder be­trachten und schauen, wer die inländischen Schienenpersonenverkehrsunternehmen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 241

sind. Wenn das wirklich inländische sind – jetzt nur Beispiele: Stern und Hafferl, Linzer Lokalbahn, die Zillertalbahn und Ähnliches –: kein Problem. Wenn sich aber die großen integrierten Konzerne aus Deutschland oder Frankreich Töchter anschaffen und dann bei uns in den Markt eindringen wollen, dann muss man noch einmal sehr genau überlegen, wie man das macht. Die Frage ist, ob man sich das überhaupt leisten kann, selber einen integrierten Konzern zu haben, den wir drauf und dran sind, kostengünstig und effizient zu gestalten, und auf der anderen Seite einen noch größeren – und zwar mit Abstand größeren – Konzern der zitierten Länder Deutschland oder Frankreich zu haben und uns da Marktsegmente kaputt machen zu lassen.

Die organisatorischen Änderungen im Bereich des integrierten Konzerns, das heißt die Trennung der Infrastruktur von Personenverkehr und von Cargo, sind großteils pas­siert, werden partiell noch angepasst, und ich möchte schon die SP daran erinnern, dass genau diese Umsetzung, die wir heute beschließen, vor wenigen Jahren noch Zerschlagung der ÖBB geheißen hat. Das erinnert mich ein bisschen an die Zer­schlagung der Voestalpine, die im Endeffekt nur dazu geführt hat, dass sie wesentlich effizienter gearbeitet hat und vor allem Gewinn gemacht hat. Ähnliches wird in den kommenden Jahren auch bei den ÖBB passieren.

Was auch noch in dieser Novelle des Eisenbahngesetzes drinnen ist, sind Ände­rungen, Adaptierungen der Funktion und Arbeitsweise mit der Schienen-Control, das heißt: Wie können diese inländischen Schienenpersonenverkehrsunternehmen Markt­zu­gang erhalten? – Es ist der Austausch und die Information für den Fernverkehr neu geregelt, und es ist vor allem die Diskriminierungsfreiheit angesagt.

Ich möchte aber noch ein paar Worte verlieren, erstens zum Entschließungsantrag der Abgeordneten Ottenschläger und Hafenecker mit dem Österreichticket – einer Uraltfor­de­rung der FPÖ, möchte ich schon fast sagen –, mit E-Ticketing. Ich hoffe, dass der Bericht, der in der Entschließung gefordert wird, uns einmal Aufschluss darüber gibt, wo es denn hängt – in den vergangenen Jahren, unabhängig davon, wer Verkehrs­minister war, wer in den Ländern Verkehrsreferent war, waren es immer die ÖBB, von denen ich dann im Nachgang gehört habe, sie waren es nicht, die sich dagegen ge­spreizt haben; vielmehr waren es die Verkehrsverbünde, die teilweise in Unabhängig­keit der Landesräte die Meinung vertreten, sie könnten tun und lassen, was sie wollen. Man muss aber schon ein bisschen berücksichtigen: Auch die Verbünde in den Bun­desländern werden zu einem kleineren Teil von den Bundesländern, aber zu einem Löwenanteil vom Bund selbst finanziert, und wenn da ein Widerstand ist, dann erwarte ich mir, dass dieser konstruktiv aufgehoben wird und dass nicht einzelne Bundesländer glauben, sie können mit der Republik Österreich tanzen.

Zum zweiten Antrag des Kollegen Stöger möchte ich anmerken: Ja, gratis ist gut, ist gut und nett, aber wollen wir das Gratisticket mit einer leistungsabhängigen Kon­sequenz? Das heißt, kann ich bis zum 30. Lebensjahr studieren und fahre noch immer gratis, oder wird das Studium irgendwann einmal beendet? Wie schaut es mit dem Gesamteinkommensanteil aus? Immer mehr Studierende arbeiten; wenn der Arbeits­anteil überwiegt, wie schaut es dann aus? Ist es dann noch immer kostenlos? Darüber darf man durchaus noch länger nachdenken und sich das überlegen, um wirklich eine faire Lösung zu finden. So wie es derzeit formuliert ist, ist es für uns nicht tragbar. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 242

19.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stocker. – Bitte.


19.18.43

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen hier im Haus! Verehrte ZuseherInnen hier im Saal und vor den Bildschirmen zu Hause! Es ist meine erste Rede hier im Haus, und gestatten Sie mir, dass ich das zum Anlass nehme, mich zum einen sehr herzlich für diese freundliche und kollegiale Aufnahme hier, insbesondere bei meiner Fraktion, zu bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zum anderen möchte ich mich auch gerne kurz persönlich vorstellen. Ich komme aus Wiener Neustadt, ich bin von Beruf Rechtsanwalt und seit beinahe 30 Jahren im Gemeinderat der Stadt Wiener Neustadt tätig, davon 20 Jahre als Vizebürgermeister. Es freut mich, dass ich diese kommunalpolitische Erfahrung nun in meiner neuen Funktion einbringen kann, und in diesem Sinne freue ich mich auch auf die gemein­same Arbeit, in, wie ich bemerkt habe, sehr spannenden Zeiten.

Die Thematik, die unter diesem Tagesordnungspunkt behandelt wird, ist vielleicht für eine Antrittsrede ein wenig sperrig. Es geht um ein Eisenbahnpaket, das vierte Eisen­bahnpaket der EU, und drei Richtlinien, von denen eine nun umgesetzt wird. Im We­sentlichen – das haben meine Vorredner ja schon ausgeführt – geht es vor allem auch darum, dass eine Verbesserung im Schienenverkehr erreicht wird, eine Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene, aber natürlich auch eine Qualitätsverbesserung für die Konsumenten.

Zudem geht es aber auch – das ist ebenfalls schon ausgeführt worden – um Entflech­tungen, um ein Verbot von Darlehensgewährungen, auch um Entflechtungen, was Vor­stands- und Aufsichtsratsfunktionen betrifft, und auch um das Verbot der Einfluss­nahme, was Trassenzuweisungen oder Entgeltfestsetzungen betrifft. Und da schließt sich ein wenig der Kreis zum Beginn der heutigen Debatte.

Es mag vielleicht der eine oder andere meinen, es geht hier jetzt nicht um die sprichwörtliche Wurst, die uns zu Beginn dieser Sitzung so sehr beschäftigt hat, aber es zeigt sich, dass sich dieses Thema der Entflechtung und der Fairness des Wett­bewerbes durch diese Debatte durchzieht.

Gestatten Sie mir zwei Anmerkungen ganz persönlicher Natur: Zum einen habe ich es vor allem angesichts dessen, wie diese Debatte vonseiten der Sozialdemokratie ge­führt worden ist, überraschend gefunden, dass Herr Kollege Matznetter danach gesagt hat, er fordert von uns Eleganz und eine feine Klinge. – Meine Damen und Herren, wie immer diese Klinge beschaffen sein wird, eines hat es mir gezeigt: Unscharf sollte sie nicht sein!

Das Zweite, was ich anmerken möchte, ist, dass ich es auch überraschend gefunden habe, mit welcher Leichtigkeit hier in den Raum gestellt wurde, dass Politiker käuflich oder gar bestechlich seien. Ich sage für mich persönlich als neuen Abgeordneten hier in diesem Haus: Das ist nicht mein Bild von einem freien Mandat ohne Auftrag und auch nicht mein Bild von Politik. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Erasim. – Bitte.


19.22.12

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Wir als Sozialdemokratie werden dieser Novelle des Eisenbahngesetzes zustimmen und sie heute mitbeschließen, weil es sich dabei um


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 243

die Umsetzung von EU-Richtlinien handelt. So wichtig die Beschlussfassung dieses Gesetzes ist, so wichtig ist es auch, insgesamt über die Eisenbahnlinien unseres Landes zu reden, denn die Schieneninfrastruktur stellt das Rückgrat klimafreundlicher Politik dar.

Ich bin regionale Abgeordnete des Weinviertels, einer Region, die vieles zu bieten hat – vieles, aber leider viel zu wenige Arbeitsplätze vor Ort. Deshalb sind rund 50 000 Personen zum täglichen Auspendeln Richtung Wien gezwungen, 50 000 Le­bens­realitäten, die es gilt, einerseits ökologisch sinnvoll und andererseits der Lebens­qualität zuträglich zu gestalten. Deshalb muss es vorrangiges Ziel sein, diese große Zahl von Pendlerinnen und Pendlern auf die Schiene zu bringen. Das wird man jedoch nur dann erreichen, wenn das Angebot praxistauglich und qualitativ hochwertig ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

In der Ostregion besteht jedoch in beiden Aspekten Nachholbedarf. Kollege Stöger hat es schon erwähnt: Wir müssen bereits den jungen Menschen beibringen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, dann muss aber auch das Angebot passen.

Da möchte ich mit der ersten Bahnlinie in meiner Region beginnen, der Nordbahn, für deren Modernisierung und Attraktivierung wir bereits Mittel in der Höhe von vielen Millionen Euro beschlossen haben – Geld, das dringend notwendig ist, denn fast täglich erreichen mich Klagen von PendlerInnen. Es muss rasch das umgesetzt wer­den, was wir bereits beschlossen haben.

Die nächsten beiden Sorgenkinder meiner Region sind die eingleisigen Strecken der Nordwestbahn von Stockerau bis Retz sowie die Laaer Ostbahn – beides Strecken, auf denen die Fahrgäste schon wirklich sehr leidgeprüft sind und wo ein zweigleisiger Ausbau dringend beschlossen werden muss. Die Forderung der Sozialdemokratie nach dem zweigleisigen Ausbau ist im Übrigen so alt wie ich selbst, und ich möchte dieses Vorhaben endlich auf Schiene bringen und nicht noch die Lebensqualität der folgenden Generation diesem Nichtstun opfern.

Jede Analyse bestätigt die Notwendigkeit von Investitionen. So darf ich aus einer Stellungnahme der Bundesarbeiterkammer zu der von mir eingebrachten Petition zur Nordwestbahn zitieren: 

„Die Ostregion Österreichs ist eine der am stärksten wachsenden Regionen in ganz Österreich. Dieses Bevölkerungswachstum äußert sich auch in einem stark steigenden Verkehrsaufkommen [...]. Auf dieses ist mit infrastrukturellen Maßnahmen, insbeson­dere bei der Schiene – dem ökologischsten und raumverträglichsten Verkehrsträger – zu reagieren.“

Und da bin ich jetzt auch schon bei der vierten Bahnlinie, die nämlich mit 15. De­zember eingestellt werden soll, dem Schweinbarther Kreuz. Geschätzte Damen und Herren, eine Bahnlinie einzustellen und mit Bussen zu ersetzen empfinde ich als grob fahrlässig. Diese Pläne gehören dringend gestoppt. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Lausch.)

Laut Anfragebeantwortung gab es leider seitens des Landes Niederösterreich keinerlei Versuche, diese Regionalbahn zu erhalten. Auch ein entsprechender Entschließungs­antrag wurde in der vergangenen Woche im Niederösterreichischen Landtag seitens der ÖVP niedergestimmt und so eben nicht beschlossen. Umso erfreulicher ist es auch, dass hier heute ein Antrag zur Abstimmung kommt, dem sich Abgeordnete aller Parteien angeschlossen haben.

Sehr geehrter Herr Minister, für Nationalratsabgeordnete ist es das einzige Mittel, einen solchen Antrag einzubringen und in diesem Fall darum zu bitten, Kontakte mit dem Land Niederösterreich aufzunehmen und dem zuständigen Verkehrslandesrat die


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 244

Dringlichkeit zu vermitteln, sodass es zu keinem Verschieben von Verantwortung zwi­schen Bund und Land kommt.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Christian Lausch, Angela Baumgartner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Erhalt der Bahnstrecke ‚Schweinbarther Kreuz R18‘“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine nochmalige Prüfung der Erhaltungsmöglichkeit der Bahnstrecke Schweinbarther Kreuz -auch unter den Aspekten der CO2-Reduktion sowie der Interessen von Pendlerinnen und Pendlern - durchzuführen.“

*****

(Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Nun richte ich eine Forderung an alle, die etwas beitragen können: Ein Abschieben von Verantwortung bringt nichts. Schließen wir uns zusammen und stoppen wir die ge­plante Schließung – das einzig Vernünftige, was wir im Sinne einer nachhaltigen und qualitätsvollen Verkehrspolitik im Sinne der Pendlerinnen und Pendler machen können! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lausch.)

19.27

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbständiger Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Christin Lausch, Angela Baumgartner

Genossinnen und Genossen

betreffend Erhalt der Bahnstrecke „Schweinbarther Kreuz R18“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 918/A der Abgeordneten Alois Stöger, diplô, Andreas Ottenschläger, Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert (638 d.B.)

Seitens der ÖBB-Infrastruktur AG ist beabsichtigt, die Bahnstrecke Schweinbarther Kreuz (Obersdorf - Groß Schweinbarth - Bad Pirawarth/Gänsernsdorf) mit 15.12.2019 einzustellen. Durch das Land Niederösterreich wurde diese Entscheidung zur Kenntnis genommen.

Grundsätzlich soll diese Strecke durch Bestellung eines Bus-Ersatzangebotes ersetzt werden. Nach Bekanntwerden der Schließungspläne für diese von der Bevölkerung gut angenommene Bahnstrecke ist die Unsicherheit bei den PendlerInnen und Bürger­meisterInnen in der Region sowie bei den betroffenen ÖBB-Bediensteten groß. Mit der Schließung von Bahnlinien kommt es unweigerlich dazu, dass sich der Verkehr von der Schiene auf die Straße verlagert und die PendlerInnen zum Umstieg auf den Indi­vi-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 245

dualverkehr gezwungen werden. Dies mit den bekannten negativen Auswirkungen auf die österreichische C02-Bilanz.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine nochmalige Prüfung der Erhaltungsmöglichkeit der Bahnstrecke Schweinbarther Kreuz -auch unter den Aspekten der CO2-Reduktion sowie der Interessen von Pendlerinnen und Pendlern - durchzuführen.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. Das Wort steht bei ihm.


19.28.12

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Andreas Reichhardt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Zunächst meinen Dank für die Unterstützung bei der Novellierung des Eisenbahngesetzes. Würden wir das nicht beschließen, würde es zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommen. Natürlich kann man fragen, wie dringend eine solche Novellierung ist. Formal ist sie sehr wichtig – wie gesagt, sonst ein Vertragsverletzungsverfahren –, auf der operativen Ebene möchte ich aber trotzdem festhalten, dass alles, was wir inhaltlich im Rahmen dieser Gesetzesnovelle beschließen, bei den ÖBB bereits Realität ist. Da gibt es die Trennung von Absatz und Infrastruktur in allen Bereichen, es gibt keine Querfinan­zierung, und wir sind international auf höchstem Niveau.

Zum Thema Ausbau der Schiene selbstverständlich ein eindeutiges Bekenntnis von meiner Seite: Wenn wir uns die Zahlen anschauen, so sehen wir, dass wir da doch auch im internationalen Vergleich sehr gut liegen. Jede Österreicherin, jeder Öster­reicher fährt im Durchschnitt 1 500 Kilometer pro Jahr mit der Bahn. Wir befördern mit den ÖBB 260 Millionen Passagiere pro Jahr – das ist im internationalen Vergleich gemessen an der Größe unseres Landes wirklich ein Spitzenwert –, und wir investieren jedes Jahr mehr als 2 Milliarden Euro in den Ausbau, in die Verbesserung, in die Modernisierung und in die Erhaltung dieser Infrastruktur.

Da gibt es allerdings natürlich klare Prioritäten gemessen am Potenzial Fahrgast­volu­men et cetera. So haben wir einfach diese Ausbauprogramme, und wir können nicht alles gleichzeitig ausbauen, wiewohl wir natürlich diese Anträge, die jeweils aus bestimmten Regionen kommen, verstehen. Wir suchen immer den Kontakt, aber man muss auch verstehen, dass wir Prioritäten setzen müssen.

Zu dem Entschließungsantrag betreffend Öffiticket möchte ich der Vollständigkeit hal­ber festhalten, dass ich das von meiner Warte aus zweigeteilt sehe. Die erste Priorität ist die Schaffung eines einheitlichen Vertriebssystems. Das klingt technisch relativ einfach, die größere Herausforderung bei dem Vertriebssystem ist aber die Abrech­nung dahinter – mit den Verkehrsverbünden, mit den verschiedenen Verkehrsdienst­leistern. Diese Geschichte ist, wenn man sich die Landschaft in diesem Bereich anschaut, nicht ganz so trivial. Wir arbeiten daran, wir sind auf einem guten Weg, das


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 246

hat auch von meiner Seite eine sehr hohe Priorität, aber es dauert nun einmal eine gewisse Zeit.

Das zweite Thema ist die Tarifgestaltung, und es muss einfach gerechnet werden, welche Tarifmöglichkeiten da gegeben sind. Es ist auch eine Frage der Subventio­nierung. Erst wenn man dieses Abrechnungssystem hat, kann man darüber seriös diskutieren, was ein solches Ticket kosten kann, und daraus kann man dann einen Plan machen und auch mit dem Finanzminister verhandeln, in welcher Dimension man es subventionieren muss. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.


19.31.54

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist zum Eisenbahngesetz schon das meiste von meinen Vorrednern gesagt worden. Ich schließe mich dem durchwegs an. Worauf ich noch zurückkommen will ist der Dreiparteienantrag betreffend Schweinbarther Kreuz im Weinviertel. Das Ganze ist natürlich skurril: Man stellt eine Bahnlinie ein und ersetzt sie durch einen Bus, wobei man ganz genau weiß, dass dieser wahrscheinlich auch bei Temperaturen wie jetzt gerade nicht sonderlich gut angenommen wird. Das kennt man schon, da wird dann meistens der Busverkehr eingestellt, und dann steigen in Zeiten wie diesen die Pendler – es ist nämlich zum großen Teil eine Pendlerstrecke – auf das Auto um.

Wenn man jetzt sagt, der Klimaschutz sei in aller Munde, man wolle Klimaziele er­reichen und so weiter und so fort, kommt natürlich der Bahn auch in Zukunft eine ganz große Bedeutung zu. Das Weinviertel ist eine Region in Niederösterreich, in der es sehr viele Pendler gibt. Ob das jetzt im Bezirk Korneuburg, Hollabrunn oder Mistelbach ist, und ich zähle natürlich auch Gänserndorf zum Weinviertel: Das sind größtenteils reine Pendlerstrecken, wo die Bahn genützt wird, um täglich in die Arbeit zu fahren und von der Arbeit schnell wieder heimzukommen.

Leider sind dort die Bahnstrecken eingleisig. In meinem Bezirk Hollabrunn ist die Strecke bis Stockerau zweigleisig, und dann fangen die Probleme an – bis Retz sind es circa 40 Kilometer –, es kommt zu Verspätungen und Zugausfällen. Dabei muss man immer berücksichtigen: Der Pendler steigt nach einem schweren Arbeitstag aus dem Zug aus, der Zug hat 10 Minuten Verspätung, und der Bus ist weg. Man kann sich dann, um in die Katastralgemeinde zu kommen, entweder von einem Bekannten oder von jemandem aus der Familie abholen lassen, aber es ist eine Odyssee, man kommt von der Arbeit erst Stunden später nach Hause.

Pendler erzählen, dass sie oft, wenn Züge ausfallen oder Verspätung haben, zwei bis zweieinhalb Stunden von Wien nach Hause brauchen. Man muss auch die Problematik bedenken, dass der Zug auch von sehr vielen Frauen genützt wird, die dann, wenn sie am Abend müde von der Arbeit heimkommen, noch Kinder und Familie haben. Für uns Abgeordnete ist es da immer relativ leicht, extrem viele Unterschriften für Anträge zu sammeln, man möge doch das Herz aufbringen und in Zeiten wie diesen die Bahn so herrichten, dass sie für die Bevölkerung annehmbar ist.

Ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg, da hat es schon mit der Bundes­regie­rung, die vor Kurzem ausgedient hat – sagen wir es so –, sehr viele Verhandlungen gegeben, man war auf einem guten Weg. Mit Bundesminister Hofer hat das sehr, sehr gut funktioniert, er hatte für alle Fraktionen ein offenes Ohr und hat sich sehr all dessen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 247

angenommen. Leider ist die Legislaturperiode jetzt zu Ende. Ich hoffe, dass wir mit der neuen Regierung trotzdem vieles erreichen können und dass wir wieder Bundes­minis­ter haben, die so wie unser Norbert Hofer für alle Fraktionen zugänglich sind und das große Ganze in den Vordergrund rücken und im Fokus haben und nicht Parteipolitik.

In diesem Sinne bedanke ich mich beim Bundesminister für seine Bereitschaft, sich das mit dem Schweinbarther Kreuz noch einmal anzuschauen und das zu überprüfen, diesen Dreiparteienantrag ernst zu nehmen und zu versuchen, zu retten, was zu retten ist. – In diesem Sinne herzlichen Dank! (Beifall bei der FPÖ.)

19.36

19.36.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 30: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird, samt Titel und Eingang in 638 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung auch dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Ich darf abstimmen lassen über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Singer, Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Entwicklung eines Österreich-Tickets zur Erreichung der Klima-Ziele“. 

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 100)

Ich darf abstimmen lassen über den Entschließungsantrag des Abgeordneten Stöger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung eines österreichweiten Öffi-Tickets zur Erreichung der Klima-Ziele“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. Das ist die Mehr- - Nein, das ist die Minderheit. Abgelehnt. (Abg. Krainer: Das hätte sich die Mehrheit verdient, da haben Sie recht!)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Erasim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt der Bahnstrecke ‚Schwein­barther Kreuz R18‘“. 

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 101)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 31: Bericht des Ver­kehrsausschusses über die Regierungsvorlage in 582 der Beilagen: Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr und der Anhänge D, F und G zum Übereinkommen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. Das ist einstimmig angenommen. Ich danke.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 248

19.38.3232. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 917/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraft­fahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG) geändert wird sowie

über den Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes (640 d.B.)

33. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 916/A der Abgeordneten And­reas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Christian Hafenecker, MA, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahr­ge­setz 1967 geändert wird (37. KFG-Novelle) (641 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den Tagesord­nungspunk­ten 32 und 33. Auch über diese wird die Debatte unter einem durchgeführt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.


19.39.19

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Eigentlich bin ich nicht der Verkehrssprecher – dazu wird dann Douglas Hoyos-Trauttmansdorff sprechen –, sondern im Grunde genommen bin ich hier, weil ich mir als Unternehmer irgendwie denke, da drüben zu meiner Rechten (in Richtung ÖVP) sitzen die Marktwirtschaftler.

Da habe ich mich recht getäuscht, gerade bei dieser Initiative. Ich denke dennoch, dass diesen Gesetzentwurf vorher einmal die Wirtschaftskammer geschrieben hat, bevor die Parteien FPÖ, ÖVP und SPÖ versucht haben, ein bissl was zu regulieren. Das haben Sie halbwegs geschafft – das ist das einzige Lob, das ich aussprechen kann. Mir geht es ja eher um die Marktwirtschaft.

Bei dem, was Sie vorhaben – oder sagen wir einmal: was die Wirtschaftskammer vorhat, der Sie auf den Leim gegangen sind, weil ja Wirtschaftskammerwahlen sind und eine große Klientel bei den Taxlern natürlich bei der FPÖ ist, eine große Klientel wahrscheinlich auch bei der ÖVP ist, vielleicht sind wenige bei der SPÖ, aber dennoch bei Ihnen –, haben Sie gedacht: Wir müssen denen einen Gefallen tun. – Dieser Gefallen wird auf dem Rücken der Konsumentinnen und Konsumenten ausgetragen.

Dann habe ich mir gedacht: Der Gottseibeiuns, also der Digitalisierungseibeiuns – er ist ja jetzt Präsident der Wirtschaftskammer –, der hat sich ja recht genüsslich und gut in den letzten Monaten in der Wiedner Hauptstraße versteckt und hat dazu überhaupt nichts gesagt. Warum hat er da nichts gesagt?

Sie wollen am Ende des Tages Uber tot sehen. Ich bin nicht nur Unternehmer, sondern zum Beispiel auch Vater einer Tochter, die noch keine 20 ist, und ich denke mir, das, was Uber leistet, ist etwas Innovatives. (Abg. Hafenecker: Uber fährt ja gar nicht in Salzburg! – Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller.) Es ist transparent, es ist sicher und es fördert den Wettbewerb.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 249

Ich fange mit dem Dritten an, dem Wettbewerb. Den Wettbewerb hat Uber insofern gefördert, als die Taxis auf einmal ein bissl sauberer geworden sind. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) – Zum Lohndumping komme ich sofort.

Das Zweite ist die Sicherheit. Denken Sie sich einmal in die Klientel der Uber-Fahrer hinein! Ich weiß nicht, ob Sie Kinder haben, aber es gibt sicher mehrere Eltern hier, die junge Kinder haben. Ich denke mir, es muss für mich nachvollziehbar sein, wer mit dem Auto wohin fährt, wer sie wohin fährt. Vor allem wollen die jungen Menschen sicher nach Hause kommen, und auch ich als Elternteil will das. Und da nehmen sie naturgemäß Uber. Warum? – Weil Uber billiger ist. Warum sind die Taxizentralen, die Taxler teurer? – Natürlich weil die Taxizentrale 4,50 Euro für jede Vermittlung kassiert. Das sind diese 4,50 Euro, die Sie auf dem Rücken der jungen Menschen, der Kon­sumenten draufschlagen. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Das ist der Sinn und Zweck des Ganzen, nichts anderes. Eine Taxizentrale nimmt schmucke 4,50 Euro für eine Vermittlung.

Bei Uber brauche ich nicht einmal daran zu denken, dass ich eine Rechnung brauche, nein, ich bekomme sie digital. (Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller.) Bei einem Taxler muss ich zeitweise betteln, damit ich eine Rechnung bekomme. Erst kürzlich ist es mir passiert, dass der Taxler zu mir gesagt hat: Brauchen Sie eh keine Rechnung, oder? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, da gibt es genügend Beispiele. Verteidigt das nicht! Ich kann Ihnen fünf Beispiele aufzählen.

Insofern ist es mir besonders wichtig, dass es hier um eine leichte Handhabe geht, dass Sie Uber eigentlich aufgrund des Fachgruppenobmanns nicht wollen, dass die auf lange Sicht Uber weghaben wollen. Dagegen habe ich mich zu wehren! Dagegen habe ich mich als Unternehmer zu wehren, ich habe mich auch als eigenverantwortliche Per­son zu wehren. Es wird keiner gezwungen, Taxi zu fahren, es wird auch keiner gezwungen, Uber zu fahren. Warum tun sie es? – Damit sie eine Beschäftigung haben.

Wissen Sie, was Sie hier machen? – Das ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden markt­wirtschaftlich denkenden Menschen. Das ist das Einzige, was Sie machen. (Abg. Hauser: Aber Wettbewerb braucht gleiche Voraussetzungen!) Sie sind keine Marktwirt­schaftler. Sie können sich am Vormittag hierher stellen und sagen: Wir brauchen Wett­bewerb, wir brauchen sozusagen eine prosperierende Gesellschaft, wir brauchen auch Unternehmen, die sich dafür bereitstellen – und dann kommt etwas, zufälligerweise noch etwas Digitales. Das hat Herr Mahrer in jedem Satz mindestens fünf Mal gesagt: Digitalisierung, digital, digital, digital. – Ich kann es gar nicht mehr hören! Jetzt zeigt sich nämlich, dass er im Endeffekt, glaube ich, nur ein Standtelefon hat und nichts anderes. (Beifall bei den NEOS. – Heiterkeit des Abg. Scherak. – Abg. Loacker: Viertelanschluss!) Das ist der Punkt. Er lässt sich auch für seinen Insta-Account in einer alten Telefonzelle fotografieren. (Neuerliche Heiterkeit des Abg. Scherak.)

Was ist das aber für eine Welt? Wir sind im 21. Jahrhundert angekommen! (Zwischen­rufe der Abgeordneten Loacker und Scherak.) Liebe ÖVP, denkt darüber nach! Wollt ihr Digitalisierung jetzt wirklich leben? Wollt ihr Sicherheit leben und wollt ihr den Wettbewerb leben? – Dann müsst ihr dafür stimmen, dass es Uber gut geht, denn dann werden die anderen Taxler sich auch denken: Halt! Ich brauche ein sauberes Taxi. Ich brauche freundliche Taxler. Ich brauche vielleicht Taxler, die eine Fremd­sprache sprechen – das kommt bei der FPÖ nicht so vor. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Ich brauche aber vor allem jemanden, an den ich mich halten kann, um zu sehen, wohin ich mich entwickeln kann. (Abg. Stefan: Ich bin so beeindruckt von dieser Intelligenz! Ohne Präpotenz, nur Intelligenz!)

Die Uber-Taxis auf der ganzen Welt, die Uber-Mietwagen, diese Gesellschaft bringt das Taxigewerbe nach vorne. Es ist international bekannt, und wenn Sie sich die Um-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 250

fragen anschauen, sehen Sie, dass wir im touristischen Bereich immer wieder die größten Probleme mit den normalen Taxis haben.

Erzählen Sie mir nicht, dass die Uber-Fahrer ausgehungert, ausgenommen werden! Im Grunde genommen werden jedem Taxler 4,50 Euro abgenommen. Und wissen Sie, was mit den 4,50 Euro passiert? (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wer ist denn der Haupt­sponsor des Wiener Wirtschaftskammerballs? – Die Taxizentrale! Das ist ja lustig. (Abg. Hafenecker: Uber kann Sie eh nicht mehr sponsern! – Abg. Stefan: So ge­scheit! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Auf dem Rücken von Konsumenten, auf dem Rücken von Eltern, die Sicherheit haben wollen, die Nachvollziehbarkeit haben wollen, verhindern Sie also Uber, nur damit Sie bei der Wirtschaftskammerwahl irgendwie ein bissl etwas gewinnen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Stefan: So polemisch!)

Heute regulieren Sie Uber. (Abg. Stefan: Er ist so gescheit, das tut fast weh! So eine Polemik!) Herr Kollege Stefan! Heute regulieren Sie Uber und morgen schimpfen Sie auf die Regulierungswut in Brüssel. Was soll das? (Beifall bei den NEOS.) Sie sind also Verhinderer. (Abg. Stefan: Ist schon gut, Sie sind so überlegen! Ich bin so beeindruckt!) – Nein, Sie brauchen mir nicht reinzureden, Sie können sich zu Wort melden. (Abg. Stefan: Nein, ich bin so beeindruckt! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) – Ja, eh, ich bin auch von mir selber beeindruckt. (Abg. Schwarz: Ja, das merkt man! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ja, das weiß ich eh, in dieser Situ­ation habe ich bessere Argumente als Sie. (Beifall bei den NEOS.)

19.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Ottenschläger ist zu Wort ge­meldet. – Bitte.


19.47.06

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! (Abg. Haubner: So, jetzt sag, wie’s wirklich ist! – Zwischenrufe bei ÖVP, FPÖ und NEOS. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Kommen wir vielleicht einmal zur Sache (Abg. Loacker: Zur Marktwirtschaft, bitte!), es entsteht nämlich ein bissl der Eindruck, dass wir hier von sehr unterschiedlichen Materien reden!

Eines möchte ich schon vorausschicken, lieber Herr Kollege Sepp Schellhorn: Wir machen weder ein Gesetz für noch eines gegen ein einzelnes Unternehmen, das du hier immer erwähnst (Abg. Scherak: Macht’s ein Gesetz gegen die ...! – Abg. Loacker: Ein gesetzliches Kartell! – Zwischenruf des Abg. Schellhorn), das noch dazu – ihr redet ja auch immer von Steuergerechtigkeit –, wie wir wissen, hier Umsatzsteuer bezahlt, aber alle anderen Gewinnsteuern über Lizenzgebühren ins Ausland verschiebt. Das sollte man bei dieser Gelegenheit auch sagen. (Zwischenruf des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.) So viel dann zum fairen Wettbewerb. (Beifall bei der ÖVP.)

Nur einmal zur grundsätzlichen Klarstellung: Wovon reden wir heute bei dem vorlie­genden Gesetzentwurf? Was sind die Intention und das Ziel? – Das Ziel ist, zwei Gewerbe in eines zusammenzuführen, weil es in der Vergangenheit, in den letzten Jahren durch neue innovative Entwicklungen, die wir durchaus positiv sehen, dazu gekommen ist, dass die einen unter anderen Voraussetzungen das Gleiche getan haben wie die anderen. Das heißt, es hat diese berühmten Streitfälle gegeben; alle hier in diesem Raum wissen das. Die sogenannte Rückkehrpflicht führte zu Anzeigen, zu Streitigkeiten und auch zu hohen Geldstrafen. Wir lösen dieses Problem jetzt damit. Es gibt die sogenannte Rückkehrpflicht in Zukunft für diese Unternehmen nicht mehr. Sie dürfen in Zukunft zum Beispiel auch die Taxispur benutzen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 251

Das heißt, wir machen nichts anderes, als dass wir gleiche Rahmenbedingungen für diese Marktteilnehmer schaffen. Wenn man so will, schaffen wir jetzt sozusagen eine gemeinsame Startlinie, von der alle, die dieses Gewerbe ausüben wollen, wegstarten, und alle haben auch die gleichen Möglichkeiten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir reden hier über das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz. Das ist Bundesrecht.

Es ist vorhin gerade etwas erwähnt worden, was sehr interessant war: Es geht auch um die Sicherheit, beispielsweise die Sicherheit der Kinder. Du (in Richtung Abg. Schellhorn) hast das vorher angesprochen: Wie sind Sie unterwegs? – Wenn ich die App habe, weiß ich das. Was in der Diskussion bis jetzt aber eigentlich nie vorge­kommen ist, ist, dass wir bis jetzt, nach dem Status quo keinerlei Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer in diesem Bereich hatten. Das heißt, auch jemand, der gerade einmal den Probeführerschein hat, durfte deine, meine Kinder chauffieren. (Ruf bei der ÖVP: Jetzt sagt er nichts mehr!) Da frage ich mich schon: Ist das der Sicher­heitsstandard, den wir alle dann für unsere Kinder haben wollen? Oder ist es in diesem Bereich nicht vielleicht sogar logisch – wir haben eben noch nicht das vollauto­matisierte Auto, beim Autofahren besteht ja doch noch immer auch eine gewisse Gefahr –, sind wir da nicht froh, dass es eine gewisse Grundqualifikation eines Fah­rers, einer Fahrerin geben sollte? Wenn wir schon beim Thema Sicherheit sind. (Zwi­schenruf des Abg. Schellhorn.)

Genau das, diese Basis wollen wir jetzt schaffen, damit alle die gleichen Möglichkeiten und die gleichen Grundvoraussetzungen haben, um ihr Unternehmen entsprechend zu führen. (Beifall bei der ÖVP.)

Jetzt sage ich noch etwas, da wir vom Rahmen sprechen, ich mache vielleicht einen kurzen Sidestep: Wenn ich eine Immobilie errichte, wenn ich ein Haus bauen will, habe ich eine vorgegebene Flächenwidmung, eine Bauordnung, an die ich mich halten muss. Ich habe die gleichen Voraussetzungen, die gleichen Rahmenbedingungen wie der Mitbewerber. (Abg. Scherak: ...Uber auch einen Passus wie die Taxis!)

Nichts anderes tun wir: Wir schaffen jetzt einmal einen einheitlichen Rahmen für alle, wir bringen eine Vereinfachung zustande. Ganz ehrlich: Bis auf eine Firma und ganz wenig andere haben eigentlich alle Marktteilnehmer gesagt, dass das der richtige Schritt ist. Wir sagen auch: Es ist der erste Schritt in die Zukunft, zur Weiterentwicklung und Modernisierung dieses Beförderungsgewerbes.

Vielleicht auch noch zur weiteren Aufklärung, zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz: Wir schaffen jetzt einen einheitlichen Rahmen, faire Wettbewerbsbedingungen für alle.

Das Zweite sind eben die Grundvoraussetzungen, beispielsweise die Fahrerqualifi­zierung; die habe ich schon erwähnt. Das ist in der Betriebsordnung geregelt, die der Minister dann auf Basis des Gesetzes als Verordnung erlassen wird, die in Begut­achtung gehen wird. Dazu können sich auch die Marktteilnehmer entsprechend äußern, und wir schauen dann, dass wir gemeinsam möglichst praxistaugliche Lösun­gen finden.

Das dritte Thema, das auch immer wieder erwähnt wird, sind die Tarife. Wir alle sollten wissen, dass die Tarife – das ist keine Neuigkeit, sondern das ist bestehendes Recht – von einem Landeshauptmann/von einer Landeshauptfrau erlassen werden können. (Abg. Scherak: Ja, das ist ja das Schlimme!) Es muss nicht sein. Wir haben das Beispiel der Steiermark gehabt, da wurde von 2000 bis 2005 kein Tarif verhängt. Es gibt Gegenden in Österreich, in anderen Bundesländern, wo es keine Tarife gibt, und dann gibt es wieder welche, wo Tarife vorhanden sind.

Ich glaube, dass es zulässig ist, darüber nachzudenken, dass man das weiterent­wickelt. Deswegen haben wir in das Gesetz implementiert, dass wir, wenn es einen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 252

Tarif gibt – wenn es einen gibt; das liegt in der Entscheidung der Landeshauptleute –, eine gewisse Flexibilisierung schaffen wollen. Im vorliegenden Gesetzesantrag ist einmal ein Teil der Flexibilisierung vorgesehen, nämlich beim Grundentgelt. Wir als ÖVP bringen einen Abänderungsantrag ein, mit dem wir eine noch größere Flexi­bili­sierung implementieren wollen.

Ich darf diesen Antrag nun einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen zu Tagesord­nungspunkt 32.), Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 917/A der Abge­ordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahr­zeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG) geändert wird sowie über den Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes (640 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem oben stehenden Bericht angeschlossene Gesetzesantrag wird wie folgt geän­dert:

Die Ziffer 13 lautet:

„13. § 14 Abs. 4 lautet:

„(4) Die Tarife gemäß Abs. 1 bis 3 haben alle zur Bestimmung des Beförderungs­ent­geltes notwendigen Angaben sowie erlaubte Zuschläge zu enthalten und einen ange­messenen Gewinn zu berücksichtigen. Alle Tarife (insbesondere Grundentgelt und kilometerabhängiges Entgelt) dürfen frei und somit auch mittels Preisspanne, Ober- oder Untergrenzen festgelegt werden. Zuschläge können insbesondere für den Trans­port mehrerer Personen, für die Bestellung des Fahrzeuges im Wege eines Kommuni­ka­tionsdienstes sowie für die Vermittlung von Personentransportleistungen durch Dritt­anbieter festgelegt werden. Bei Fahrten, die einer Verordnung gemäß Abs. 1 unterlie­gen, sind Preisnachlässe oder geldwerte Begünstigungen aller Art unzulässig; als Preisnachlässe gelten insbesondere auch Sonderpreise, die wegen der Zugehörig­keit zu bestimmten Verbraucherkreisen, Berufen, Vereinen oder Gesellschaften einge­räumt werden.““

*****

Vielleicht kurz zur Erklärung: Ich habe vorhin schon gesagt, dass wir das Instrument einer flexibleren Tarifgestaltung mitbeschließen wollen. Wir haben das im jetzt vorlie­genden Entwurf nur beim Grundentgelt. Wir sind auch dafür, dass man es beim kilo­meterabhängigen Entgelt macht, um einfach den örtlichen, den regionalen Gegeben­heiten entsprechend nachkommen zu können und eine gewisse Flexibilisierung bei der Tarifgestaltung zuzulassen.

Ich kann es nur wiederholen: Das Thema ist, dass es heute schon möglich ist, dass Tarife erlassen werden können, aber nicht müssen. (Abg. Scherak: ... ja abschaffen! Ihr von der sozialistischen Volkspartei! – Zwischenruf des Abg. Zarits.  Abg. Loacker: Rabatte gibt’s ja sogar bei ...! – Zwischenruf des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.) Wir


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 253

wollen ein Instrument, das es ermöglicht, dass die Tarife, wenn es Tarife gibt, mög­lichst flexibel und marktnah gestaltet werden.

Ich kann nur sagen, ich glaube, wir sind da wirklich mit einem ersten richtigen Schritt zur Vereinheitlichung dieses Gewerbes unterwegs. Das ist die Startlinie, die für alle gleich ist, und ich bin davon überzeugt, dass es auch den Vermittlerplattformen, die vorhin genannt wurden, weiterhin möglich sein wird, ihre Tätigkeit entsprechend auszu­üben. Denn was ist die eigentliche Funktion einer Vermittlerplattform, einer Taxifunk­zentrale? – Es ist die Dienstleistung, den Fahrer, sozusagen den Wagen und den Kunden zueinander zu führen, und das hängt nicht per se damit zusammen, wie billig oder teuer diese Fahrt ist, sondern das hängt eben mit modernen Möglichkeiten zusammen, mit Service et cetera, et cetera. Dem schieben wir überhaupt keinen Riegel vor. Im Gegenteil, wir sind dafür, dass wir das weiterentwickeln, aber es muss für alle Marktteilnehmer faire Regeln geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Hafenecker.  Abg. Loacker: Ist schwer zu erklären, gell? – Abg. Scherak: Jetzt ist die Liste JETZT wirtschaftsliberaler als die ÖVP! Könnt’s euch schämen! – Ruf bei der ÖVP: Ihr stimmt’s mit den Roten ja mit!)

19.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen

zu Tagesordnungspunkt 32.), Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 917/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG) geändert wird sowie über den Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxige­werbes (640 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem oben stehenden Bericht angeschlossene Gesetzesantrag wird wie folgt ge­ändert:

Die Ziffer 13 lautet:

„13. § 14 Abs. 4 lautet:

„(4) Die Tarife gemäß Abs. 1 bis 3 haben alle zur Bestimmung des Beförde­rungs­entgeltes notwendigen Angaben sowie erlaubte Zuschläge zu enthalten und einen angemessenen Gewinn zu berücksichtigen. Alle Tarife (insbesondere Grundent­gelt und kilometerabhängiges Entgelt) dürfen frei und somit auch mittels Preisspanne, Ober- oder Untergrenzen festgelegt werden. Zuschläge können insbesondere für den Transport mehrerer Personen, für die Bestellung des Fahrzeuges im Wege eines Kommunikationsdienstes sowie für die Vermittlung von Personentransportleistungen durch Drittanbieter festgelegt werden. Bei Fahrten, die einer Verordnung gemäß Abs. 1 unterliegen, sind Preisnachlässe oder geldwerte Begünstigungen aller Art unzulässig; als Preisnachlässe gelten insbesondere auch Sonderpreise, die wegen der Zuge­hörigkeit zu bestimmten Verbraucherkreisen, Berufen, Vereinen oder Gesellschaften eingeräumt werden.““


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 254

Begründung

Zu Ziffer 13 (§ 14 Abs 4 GelverkG):

Der Landhauptmann hatte schon bisher die Möglichkeit gar keinen oder einen be­stimmten Tarif festzusetzen. Nunmehr soll die Flexibilität für die Landeshauptmänner erhöht werden, indem sie alle Tarife vollkommen frei und somit auch mit Preisspannen, Ober- oder Untergrenzen festsetzen zu können, um letztlich im Sinne der Bevölkerung einen fairen Wettbewerb gewährleisten zu können.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Cox. – Bitte.


19.57.23

Abgeordnete Stephanie Cox, BA (JETZT): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Fridays-for-Future-AktivistInnen auf der Galerie! Ganz kurz noch zu euch: Wir sehen euch, wir hören euch! Ich solidarisiere mich nicht nur mit diesem Button hier (auf einen runden grünen Button, den sie trägt, weisend), sondern ja, wir werden gemeinsam weiter gegen den Klimanotstand an vorderster Front kämp­fen.

Zur aktuellen Diskussion: Die Anträge, die wir heute hier diskutieren, kamen über­raschend – für uns, für Betroffene, für die Öffentlichkeit. Danach sind vor allem zwei Botschaften in den Medien herumgegeistert: Aus für Uber?, und: Taxigewerbe jubelt!

Eins gegen eins, entweder – oder, entweder Uber? – Nein, bei den Anträgen geht es nämlich um deutlich mehr als nur um die Entscheidung gegen den vermeintlich un­fairen Sklaventreiber Uber aus den USA. Bitte verstehen Sie mich jetzt an dieser Stelle nicht falsch! Es gibt genug zu kritisieren, es gibt genug zu kritisieren am Verhalten von Uber in Österreich, angefangen bei den mitunter unzumutbaren Arbeits­bedingungen für LenkerInnen bis hin zur Unlust, Steuern in Österreich zu bezahlen. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn. – Abg. Rossmann: ... einmal die Arbeitsbedingun­gen!)

Trotzdem geht es in diesen Anträgen zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz nicht nur um Uber. Es ist nicht das Uber-Gesetz, es nennt sich Gelegenheitsverkehrs-Gesetz. Mit diesen Anträgen und der nachgereichten Verordnung von Minister Reichhardt wird vor­aussichtlich ein ganzes Gewerbe ausradiert. Damit meine ich Mietwagenbetriebe, die in den Bereichen Krankentransport oder Tourismus arbeiten, die Bands, Promis und auch Staatsgäste befördern. (Abg. Ottenschläger: Das stimmt nicht! Das ist ja falsch!) Das weiß ich, weil ich auch mit den Betroffenen gesprochen habe, die Touristen in Miet­wagen durch Wien kutschieren, und die Novelle wäre deren Aus. (Abg. Ottenschläger: Entschuldigung, da steht extra drinnen, Krankentransporte sind ausgenommen! – Ruf bei der ÖVP: Lesen!) – Nicht lesen, man muss auch mit den Leuten sprechen, das ist sehr, sehr wichtig. (Abg. Hafenecker: Mit den Promis und den Staatsgästen?!)

Ich habe aber nicht nur sie getroffen, sondern auch die Vertreter von Taxi 40100, Holmi und Uber. Ich glaube, es ist sehr, sehr wichtig, sich alle Seiten bei dieser Diskussion anzuhören; nicht nur anzuhören, sondern auch ein bisschen darüber zu reflektieren – das wäre manchmal nicht schlecht, auch in diesem Hause nicht – und sich danach eine Meinung zu bilden. (Beifall bei JETZT.) Das ist nämlich mein Verständnis von Politik, werte Kolleginnen und Kollegen, und das wird es auch bleiben. Über­raschungsei­anträge und Hinterzimmerdeals werde ich nie unterstützen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 255

Wer den offenen Dialog sucht, und das war das Spannende dann in der Diskussion mit all den Betroffenen, der kommt oft auf konstruktive Lösungsansätze – schauen wir uns einmal ein paar davon an!

Was wäre zum Beispiel, wenn wir ganz generell das Arbeitsrecht und das Wett­be­werbsrecht separat behandelten? Was wäre, wenn unzumutbare Arbeitsbedingungen in Mietwagen- und Taxigewerbe zielgerichtet sanktioniert und reguliert werden wür­den? Was wäre, wenn wir eine Differenzierung zwischen Fahrten, die man im Vor­hinein bestellt, und Fahrten, die man spontan machen will, festlegten?

Spielen wir das Spiel weiter! – Was wäre, wenn die KonsumentInnen in den Diskurs miteinbezogen werden würden und ihre Stimme ernst genommen werden würde? – Überraschung, weil: Genau in dieser Diskussion kommen die KonsumentInnen zu kurz.

Welche Konsequenzen hat die Novelle für KonsumentInnen? – Sie haben zumindest einmal vermutlich einen Beförderungsanbieter weniger zur Auswahl, bezahlen – das ist anzunehmen – voraussichtlich höhere Taxipreise und wissen immer noch nicht genau, wie viel sie bezahlen müssen, wenn sie einsteigen. Dass das allen KonsumentInnen gefallen wird, bezweifle ich.

Eines traue ich mich aber zu sagen: In Zukunft – und der Herr Kollege von der ÖVP hat auch über die Zukunft gesprochen – werden die KonsumentInnen noch viel, viel wich­tiger werden, weil – in einem Punkt waren sich nämlich alle meine Gesprächspartner einig – die Zukunft der Mobilität darin liegen wird, dass es noch viel mehr unterschied­liche Fortbewegungsmittel in Stadt und Land geben wird; Stichwort: Mikromobilität, E-Roller und noch vieles mehr. KonsumentInnen werden sich noch freier entscheiden können, wie sie von A nach B kommen wollen. Mobilität wird zur ganzheitlichen Dienst­leistung, und dafür braucht es digitale Marktplätze und smarte Kooperationsideen. Monopole und Machtgerangel werden uns nicht dorthin bringen.

Deswegen, meine Damen und Herren: Eröffnen wir eine solide ausführliche Diskussion mit allen Betroffenen und nehmen wir das Arbeitsrecht, die Kollektivverträge von beiden Seiten, von allen Seiten, die technologischen Entwicklungen und die Auswir­kungen auch auf die KonsumentInnen holistisch in Angriff! Genau deswegen habe ich heute eine Rückverweisung an den Ausschuss beantragt, und ich hoffe hier auf Ihre Unterstützung. (Beifall bei JETZT und NEOS.)

20.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.


20.03.42

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Kollegin Cox hat in ihrer Rede jetzt gerade gemeint, dass man ihr mitgeteilt hat, dass auch sogenannte Krankentransporte, als Beispiel genannt, betroffen wären.

Ich berichtige tatsächlich: „12. (1a) Eine Verordnung gemäß Abs. 1 ist auf folgende Fahrten jedenfalls nicht anzuwenden:

1. Fahrten, die aufgrund einer ärztlichen Transportanweisung durchgeführt werden“, et cetera, et cetera. – Das ist der sogenannte Krankentransport.

Ich kann hier gleich ergänzen: Fahrten im Zuge der Schülerbeförderung, im Rahmen eines Anrufsammeltaxis, bei Botenfahrten et cetera.

Also insofern ist Ihre Aussage nicht korrekt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Hafenecker.)

20.04



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 256

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Margreiter ist zu Wort ge­meldet. – Bitte.


20.04.46

Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause! Sie kennen sicherlich alle den alten Hit: „I steh in der Költ’n und woat auf a Taxi, oba es kummt net.“ – Es ist ein Hit aus vergangener Zeit, und es ist immer häufiger so, dass nicht mehr der übliche Taxler kommt, sondern zum Beispiel ein Taxi Uber. Ich möchte ganz klar auch sagen, dass wir - - (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: Wenn man es bestellt, natürlich!) Wie man es bestellt, aber das meinte ich eben damit, zur Beförderung; es ist vollkommen richtig. Aber ich möchte auch ganz klar sagen, es geht hier nicht darum, gegen Taxi Uber aufzutreten; ich sage durchaus, dass es eine innovative Idee und eine moderne Idee ist. Also das ist nicht unsere Intention, sondern es geht vielmehr darum, dieselben Rahmenbedingungen, dieselben Ausgangspositionen und eine Gleichheit, faire Bedingungen für alle zu schaffen.

Das ist wie mit einem Glas, das halb voll oder halb leer ist. Ich wähle das Glas, das halb voll ist, nämlich so voll, dass es für alle dieselben Bedingungen, Rahmen­bedin­gungen und Chancengleichheit gibt. Und wenn Sie das nicht möchten, dann muss ich Ihnen sagen, dann stehen Sie für das halb leere Glas, das nämlich für Lohn- und Sozialdumping steht.

Ich habe auch mit vielen Taxlern und Uber-Lenkern gesprochen. (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: Das ist das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, da geht es nicht um Uber!) Die Situation ist so, dass ein Uber-Fahrer/eine Uber-Fahrerin in der Stunde zwischen 2,50 Euro und 25 Euro bekommt. Davon werden 25 Prozent unmittelbar an Uber weitergegeben. Das heißt, der Lenker hat nicht einmal irgendeine Chance, den Taxipreis selbst zu bestimmen. – Das ist einmal die erste Situation.

Zweitens muss er sehr häufig bereits bei Start 400 Euro Miete für ein sogenanntes Uber-Fahrzeug berappen, sofort zur Verfügung stellen. Und was verdient er? – Ein Beispiel habe ich hier: Er hat für zehn Tage für jeweils acht Stunden, die er an jedem Tag gefahren ist, gerade einmal 1 000 Euro bekommen. Davon muss er zum einen für das Auto Miete bezahlen, er muss Tankrechnungen bezahlen, er muss Sozial­ver­sicherung bezahlen, weil er ja selbstständig ist, und er hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Wenn das Ihr Verständnis von sozialer und finanzieller Absicherung ist, dann – tut mir leid – kann ich und dann können wir als Sozialdemokratie das keinesfalls unterstützen! (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Schellhorn, da Sie so großartig das Thema Sicherheit angesprochen haben: Ich habe auch drei Töchter, ja, und mir – und Kollege Ottenschläger hat es schon erwähnt – geht es darum, dass da nicht irgendwelche Personen fahren, die vielleicht, ich weiß nicht, nebenbei studieren oder sonst etwas, die übernächtigt sind, sondern Personen, die eine Taxilenkerprüfung haben, und die müssen sie jetzt machen. Das ist mir auch wichtig.

Was Sie auch nicht gesagt haben – es wurde aber von anderen erwähnt –, ist, dass diese Dumpingpreise nur durch Kapitalspritzen von Goldman Sachs, Google und aus Saudi-Arabien möglich sind. Das möchte ich auch einmal gesagt haben. Sie können überall nachlesen, dass das so ist. – So viel auch dazu. (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: Dann reden wir über Holmi, ein österreichisches Unternehmen!)

Ich möchte, dass diese Unternehmen bei uns in Österreich auch Steuern bezahlen und dieses Geld – das haben wir auch schon gehört – nicht in irgendwelche Steueroasen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 257

kommt, denn das ist das Geld, Sie (in Richtung NEOS) haben es heute auch schon angesprochen, das uns Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern fehlt. Ich möchte keine Geiz-ist-geil-Politik haben, das möchte ich auch ganz klar sagen, und das, denke ich, müssen wir auch unseren Jugendlichen auf ihren Weg mitgeben.

Schlussendlich möchte ich noch sagen, weil die Kollegin Cox gesagt hat, dass hier ein Gewerbe ausgelöscht wird: Es ist ein Einheitsgewerbe, das wir hier schaffen. Und es geht nicht darum, dass ein Gewerbe ausgelöscht wird, sondern es geht darum, wirklich dieselben Rahmenbedingungen und Chancengleichheit für alle zu schaffen.

Und abschließend noch eines: Ich möchte mich wirklich bei unserem Verkehrssprecher Alois Stöger – ich weiß, dass er sich hier massiv dafür eingesetzt hat – und auch bei unserer Vizepräsidentin des SWV Österreich, bei Kati Pokorny, die eben für Verkehr und Transport zuständig ist, bedanken. Wir wollen faire Arbeitsbedingungen für alle haben, und wir wollen, wie gesagt, dass es für alle dieselben Chancen gibt, Chancen­gleichheit gibt, und dafür stehen wir als Sozialdemokratie, nicht mehr und nicht weni­ger. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundes­minister. – Bitte.


20.09.07

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Andreas Reichhardt: Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben ja zwei Themen hier in Dis­kus­sion, und bevor ich etwas zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz sage, möchte ich noch ein paar Worte zum Kraftfahrgesetz anbringen. Ich glaube, dass wir hier ein paar kleine, aber feine Themen neu regeln.

Das eine ist das Begutachtungsintervall für Motorräder. Ich glaube, es macht wirklich Sinn, das an die Begutachtungsintervalle im Bereich der Pkws anzupassen.

Wir haben die Sachbereichskennzeichen für alle Fahrzeuge der freiwilligen Feuer­wehren. Ich glaube, auch das ist eine positive Signalwirkung für die, die in ihrer Freizeit etwas für die Gemeinschaft tun.

Wir haben heute auch schon ein paar Mal über das Thema Verlagerung des Güter­verkehrs von der Straße auf die Schiene diskutiert, und da ist diese kleine, aber feine Maßnahme, nämlich die Tonnage für kranbare Sattelanhänger auf 41 Tonnen zu erhö­hen, um das attraktiver zu machen und um mehr Anhänger auf die Schiene zu bringen, ein wichtiger Punkt.

Zum Thema Gelegenheitsverkehrs-Gesetz – und mir ist vollkommen klar, dass das ein sehr emotionales Thema ist – würde ich trotzdem ersuchen, sich vor allem auf die Fakten zu konzentrieren. Es geht um die Beförderung von Personen. Es ist ein Thema, und wir haben bis jetzt im Bereich der Personenbeförderung einfach zwei gesetzliche Grundlagen gehabt, die historisch gewachsen sind, vollkommen klar, aber ich glaube, dass es Zeit ist, das Thema Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw als eine Einheit festzumachen.

Mir ist vollkommen klar, dass durch den Markteintritt von neuen Unternehmen eine Dynamik ausgelöst wurde, die durchaus positiv war. Das gibt es in anderen Bereichen auch. Es kommt jemand neu in den Markt, oft ist das ein Start-up, in diesem Fall ist es halt ein internationales, ein amerikanisches Unternehmen, und das bedeutet, man muss sich verändern, man muss sich modernisieren. Das ist grundsätzlich positiv, aber die Voraussetzung, dass das ein nachhaltiger Erfolg ist, ist, dass es gleiche, faire Wettbewerbsbedingungen gibt, und das war nun einmal nicht der Fall. Deshalb glaube ich, dass es ein Gebot der Stunde ist, hier faire Wettbewerbsbedingungen, was Qua-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 258

lität, was Standards, aber was vor allem auch soziale Standards betrifft, zu erreichen. Dafür schaffen wir hier jetzt die Grundlage.

Wird das einen Rückschritt bedeuten für die, die dieses Gewerbe in Anspruch nehmen wollen? – Ich persönlich glaube das nicht. Faire Wettbewerbsbedingungen bedeuten nämlich, dass die, die in diesem Gewerbe tätig sind, innovativer sein müssen, um einen Vorteil zu haben, um erfolgreicher zu sein als ihre Konkurrenten. Das heißt, die Themen, die Buchungsmöglichkeiten, die Dienstleistungen, die Sonderinformationen, die Serviceleistungen, die wir jetzt gewohnt sind, werden mit Sicherheit kommen, denn wenn ein Betreiber erfolgreicher sein will als der andere, muss er neue Lösungen andenken, muss er innovativer sein – und das auf dem Boden eines fairen Wettbe­werbs ist, glaube ich, der Anspruch, den wir uns gemeinsam geben sollten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.


20.12.52

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Willkommen in der Planwirtschaft!, so könnte man sagen (Beifall bei den NEOS – Abg. Hauser: Das stimmt ja nicht!), weil das genau das ist, was heute hier passiert. (Abg. Haubner: Ich glaube, du musst noch etwas lernen!) Wir haben heute hier einen gemeinsamen Gesetzentwurf von den ehemaligen Regierungs­par­teien ÖVP und FPÖ und der SPÖ zur Zusammenlegung von Mietwagengewerbe und Taxigewerbe vorliegen. Man muss schon sagen, das ist ein erster Schritt, denn dass es hier in den letzten Jahren Probleme gegeben hat, das ist ja richtig erkannt, aber die Lösung ist die komplett falsche. Der Einzige, der sich aus meiner Sicht wirklich freuen kann, ist Herr Kollege Stöger, weil der jetzt eine neue Kooperation mit der neuen vereinigten Linken oder ich weiß nicht genau, wer das ist, gefunden hat. Das ist nämlich reine sozialistische Politik, die hier abgeht. (Beifall bei den NEOS.) Wenn wir Fixpreise festsetzen, dann ist das aus meiner Sicht nichts anderes als Planwirtschaft.

Dazu kommt, dass dieses Gesetz, und das haben auch schon einige Verfassungs­experten gesagt, durchaus zu hinterfragen ist, auch, ob es überhaupt verfassungs­rechtlich hält. Es wurde von verschiedenen Experten schon oft erwähnt, dass die Erwerbsfreiheit damit eingeschränkt wird, und dass da der VfGH der Meinung ist, dass das Bestand haben kann, das bezweifle ich. Wir werden natürlich eine Indivi­dual­beschwerde mit Betroffenen einbringen, um das genau prüfen zu lassen. Es muss schon klar sein, dass Wettbewerb etwas Positives in Österreich ist und dass wir durch den Wettbewerb auch sehr viel gewinnen können.

Thema Fixpreise: Es wird immer wieder darüber gesprochen, das sei so wichtig, um zu schützen. Aber die Frage ist: Wen wollen Sie mit Fixpreisen schützen? – Das hat mir noch niemand erklären können, weder im Ausschuss noch bisher hier im Laufe dieser Debatte. Die, die dadurch benachteiligt werden, sind die Konsumenten. Das Einzige, was Sie mit solchen Maßnahmen schützen, ist das Taxigewerbe, ein veraltetes Ge­werbe, das sich selber nicht mit Innovation beglücken kann, das es selber nicht schafft, Innovation voranzubringen. Das schützen Sie, das ist das Einzige, was von Ihnen geschützt wird.

Die Konsumenten sind die, die in den letzten Jahren massiv profitiert haben; sie haben sowohl preislich profitiert als auch im Bereich Sicherheit. Kollege Schellhorn hat es an­gesprochen, ein oft genanntes Beispiel: Eine Mutter gibt am Abend ihrer Toch­ter/ihrem Sohn Geld mit und sagt: Bitte, fahr mit dem Taxi nach Hause, hier hast du 10 Euro! Ich kann mich an meine eigene Zeit als Jugendlicher erinnern, wenn mir meine Eltern


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 259

10 Euro fürs Taxi mitgegeben haben, dann ist das auch manchmal weg gewesen. Heutzutage geht das mit Uber fix über die Kreditkarte – oder mit Holmi, es gibt ja auch andere Konzerne, die das machen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die machen dann genau das: Sie schaffen Sicherheit. Die Eltern wissen nämlich, wo die Kinder sind, wann sie nach Hause kommen. Es ist wesentlich sicherer und – das ist auch ein ganz wichtiges Argument – es gibt Bewertungen. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das sind alles Dinge, die andere auch können – aber erst, seit neue Unternehmen auf dem Markt hinzugekommen sind und Innovation vorangetrieben haben. Sie wollen Innovation verhindern, nichts anderes, Herr Kollege Ottenschläger! (Beifall bei den NEOS.)

Das Thema Transparenz ist gefallen. Transparente Preisbildung passiert dann, wenn ich davor weiß, wie viel etwas kostet. Das ist genau das, was wir wollen. Wir wollen einen fairen Wettbewerb. Wenn ich als Konsument, als mündiger Konsument weiß, was meine Fahrt kostet, dann soll es auch einen fairen Wettbewerb geben. Sie wollen das nicht.

Wir bringen dazu folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

„Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 917/A [...] sowie über den An­trag 613/A(E) [...] betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes (640 d.B.) angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Ziffer 12 wird § 14 Abs. 1b wie folgt geändert:

,(1 b) Fahrten, für die das Fahrzeug im Vorhinein im Wege eines Kommunikations­dienstes gebucht wurde, unterliegen nicht einer Verordnung gemäß Abs. 1.‘“

*****

Was bringt uns das? – Das bringt uns genau das: Wenn ich davor als mündiger Konsument weiß, wie viel ich für meine Strecke zu zahlen habe, bedeutet das, dass hier ein freier Wettbewerb ist und ich nicht an irgendwelche Fixpreise, die Sie vorgeben wollen, gebunden bin.

Der letzte Punkt ist das Thema Wettbewerb. Ich habe vorhin schon klar gesagt: Inno­vation und Wettbewerb gehen immer Hand in Hand. Ich weiß, dass das in der Planwirtschaft auch dazu geführt hat, dass dort eben keine Innovation stattgefunden hat. Genau deswegen brauchen wir diese Innovation. Ich habe es angesprochen: Sicherheit wird durch diese Innovation gefördert. Wir haben eine massive Qualitäts­verbesserung auch im Taxibereich. Im Taxibereich sind, wie wir wissen, in den letzten Jahren sowohl die Fahrzeuge selber als auch teilweise die Ausbildung bezie­hungs­weise die Überprüfungen, die stattgefunden haben, wesentlich besser geworden.

Was Sie hier die ganze Zeit behaupten, von wegen es gehe hier um Steuern und Ähnliches, dass Uber Steuern hinterzieht und andere Dinge: Das mag stimmen, aber dann hätten Sie sich auf europäischer Ebene vielleicht auch für eine andere Kommis­sionspräsidentin einsetzen können, nämlich unseren Vorschlag für Kommissions­prä­sidentin Margrethe Vestager unterstützen können, die die Einzige war, die auch inter-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 260

national dafür gekämpft hat, dass endlich internationale böse Großkonzerne, wie Sie sie so gerne beschreiben, Steuern nicht mehr irgendwo vorbeischupfen können.

Thema Lohndumping und Ähnliches: Auch das ist nicht im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz zu regeln. Das müssen Sie woanders regeln, aber nicht in diesem Geset­zes­vorhaben, und es ist in diesem Gesetzesvorhaben auch nicht ein Mal davon die Rede. Es wird jetzt über andere Dinge debattiert, die hier nicht zu debattieren sind. Es geht darum, dass wir Innovation in diesem Bereich zulassen und dass wir einen fairen und freien Wettbewerb zulassen und eben nicht die Planwirtschaft wieder übernehmen lassen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Haubner: Etwas holprig!)

20.18

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 917/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG) geändert wird sowie über den Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes (640 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 917/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG) geändert wird sowie über den Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes (640 d.B.) ange­schlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Ziffer 12 wird § 14 Abs. 1 b wie folgt geändert:

"(1 b) Fahrten, für die das Fahrzeug im Vorhinein im Wege eines Kommunikations­dienstes gebucht wurde, unterliegen nicht einer Verordnung gemäß Abs. 1."

Begründung

Um mehr fairen Wettbewerb und Innovation in diesem Sektor zu ermöglichen, schla­gen wir die oben angeführte Änderung vor.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.


20.18.50

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Kollege Schellhorn, ich bin sehr dankbar für Ihre Wortspende vorhin, denn als ich


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 261

heute gehört habe, dass Herr Kollege Pilz höchstwahrscheinlich aus dem Hohen Haus ausscheiden wird, habe ich mir schon Gedanken gemacht, wer in Zukunft die Sym­pathiewertung hier herinnen gewinnen wird. Ich glaube, Sie sind nach dem Taxi-Bashing, das Sie vorhin hier vom Stapel gelassen haben, ganz gut im Rennen.

Aber zurück zum Thema: Wenn die NEOS von Wettbewerbsfreiheit sprechen, dann stelle ich mir schon die Frage: Wo war die Wettbewerbsfreiheit eigentlich im Zusam­menhang mit dem Rauchergesetz? – Genau Sie haben mit Ihrem Abstimmungs­ver­halten von gestern nämlich nachhaltig dafür gesorgt, dass Wirtschaftszweige wirklich vor dem Nichts stehen. Da können Sie sich gratulieren. Mich würde interessieren, wie Sie das mit Ihrem liberalen Ansatz vereinbaren können.

Das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz betreffend hat uns Kollege Schellhorn ja schon sozusagen unter Verdacht gestellt, dass da eine Auftragstat von der Wirtschaftskam­mer vorgelegen wäre. – Herr Kollege Schellhorn! Wir Freiheitliche, genauso wie die Sozialdemokraten, stehen, glaube ich, außerhalb jeglichen Verdachts, mit der Wirt­schaftskammer über die Maßen zu kooperieren, sondern es war tatsächlich ein Prob­lem, das aufgetaucht ist, und es war vor allem auch ein Gesetz, das in der Fassung von 1996 einfach nicht mehr auf die Ansprüche der heutigen Zeit ausgerichtet war. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Das ist auch der Grund dafür, dass wir uns der Sache angenommen haben, und nicht irgendwelche Wirtschaftskammerwahlen oder sonst irgendwas. Es war schlicht und ergreifend unser Ansinnen, dieses Gesetz den Anforderungen der heutigen Zeit gerecht zu machen.

Wir haben dann auch die Verhandlungen geführt. Und wenn Frau Kollegin Cox sagt, man müsste mehr mit VIPs, Staatsgästen und Promis reden, um zu wissen, was die Leute wollen, dann sage ich Frau Kollegin Cox, mit dieser Personengruppe haben wir vielleicht nicht gesprochen, was wir aber sehr wohl getan haben: Wir haben uns mit allen Stakeholdern zusammengesetzt. Ich möchte mich auch beim Kollegen Ottenschläger dafür bedanken, denn es waren sehr, sehr viele Runden, die diesem heutigen Gesetz­entwurf vorausgegangen sind, und wir haben sehr, sehr viel Zeit damit verbracht, die richtigen Lösungen zu finden.

Damit sind wir schon bei der Zusammenlegung dieser beiden Gewerbe. Frau Kollegin Cox, das ist kein aufoktroyiertes Zusammenlegen, sondern das ist ein Wunsch, der von beiden Gewerben gleichermaßen gekommen ist (Abg. Cox: Nein!), damit man hier sozusagen vom gleichen Stand weg starten kann.

Was war die Maßgabe? – Na selbstverständlich eine Verbesserung des Services für die Kunden. Und wenn die NEOS sagen, die Sicherheit wäre mit Uber besser ge­worden, dann stelle ich noch einmal die Frage in den Raum, weil es offenbar vorher nicht verstanden worden ist: Wenn jemand heute Personen befördert und dafür keine Prüfung ablegen muss, wie es im Mietwagenbereich der Fall ist, und das Ganze stelle ich dem Taxifahrer gegenüber - - Herr Kollege Schellhorn, Sie zeigen mir gerade den Vogel. (Abg. Schellhorn: Nein, ich habe Ihnen nicht den Vogel gezeigt!) Sie sind wirklich ein außergewöhnlich sympathischer Kerl, also ich glaube, ich bin vorhin mit dem Peter-Pilz-Vergleich nicht ganz falsch gelegen, aber gut.

Noch einmal: Wenn wir uns vor Augen führen, dass ein Taxifahrer auch eine ent­sprechende Prüfung ablegen muss – und da geht es natürlich nicht nur darum, ob er jetzt die Straßenkarten auswendig kann, sondern natürlich auch darum, wie man in der Personenbeförderung vorgeht –, dann ist das für mich das wichtigste Asset, was die Sicherheit von Kunden betrifft.

Weiters, Herr Kollege Schellhorn, haben Sie sich mehr Internationalität gewunschen und gesagt, ja, die Freiheitlichen hätten es nicht so gern, wenn Fremdsprachen ge­sprochen werden. Das stimmt in gewissem Maße insofern, als ich als deutsch­sprachi-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 262

ger Österreicher schon gern hätte, dass der Taxifahrer und der Uber-Fahrer verstehen, was ich ihnen sage, wohin ich fahren möchte, und ich nicht mit irgendeinem Über­setzungstool arbeiten muss. Das heißt, ein wesentlicher Punkt war natürlich auch, die Taxilenkerprüfung insofern aufzuwerten, als auch entsprechende, bessere Deutsch­kenntnisse vonnöten sind, um diesen Schein auch zu erlangen.

Ja, jetzt kommen wir noch zu dem Komplex: Was betrifft den Unternehmer und auch die Mitarbeiter? – Wir haben diese Lohndumping-Geschichte gehört, und natürlich hat dieses Gesetz, die Zusammenführung der beiden Gewerbe auch einen direkten Durch­schlag auf das Lohndumping, das leider Gottes im Bereich von Uber passiert ist, einfach deswegen, weil die Gewerbe zusammengelegt worden sind und natürlich dort andere Regelungen vorliegen. Also ich weiß nicht, was da so schwer zu verstehen ist.

Frau Kollegin Cox, Sie haben vorhin gesagt, man sollte grundsätzlich einmal das Arbeitsrecht aufdröseln und sicherstellen, dass die Uber-Fahrer nicht ausgebeutet werden. Das ist aber der springende Punkt: Wenn man das sicherstellt, dann möchte ich wissen, wie Sie trotzdem die derzeit bestehende Preisgarantie von Uber halten können, denn dann wird es insgesamt teurer, und das ist hiermit auch miterledigt. (Abg. Schellhorn: Wie geht das? Rechne mir das einmal vor!) – Ja, ganz einfach, so, wie ich gesagt habe, das ist damit miterledigt, das ist ganz klar nachvollziehbar. (Heiterkeit des Abg. Schellhorn.)

Ich bin auch deswegen ein bisschen verärgert über Uber, weil die letzten Wochen tat­sächlich ein Bashing wegen dieser Gewerbezusammenlegung über uns hereinge­brochen ist, das von Uber veranstaltet war, sicherlich mit einer schlauen Medien­stra­tegie und mit der Mithilfe der NEOS. Dabei sind unheimlich viele Unwahrheiten gesagt worden: Übervorteilung von Taxis, Monopolbildung. Das ist überhaupt nicht wahr! Wis­sen Sie, was Fakt ist bei diesem Gesetz? – Fakt ist, dass das Uber-Modell damit überhaupt erst einmal legalisiert wird, das heißt, wir legalisieren hiermit Uber.

Ich sage Ihnen noch etwas: Ich war vor Kurzem in Finnland, und dort funktioniert das genauso gut, da gibt es überhaupt kein Problem, da können Sie ein Taxi rufen, da können Sie Uber rufen, die fahren grundsätzlich mit der gleichen Konzession im gleichen Gewerbe. Und auch dort ist Uber übrigens nicht vom Markt verschwunden, als man das gemacht hat, auch dort funktioniert es einwandfrei. Also ich kann Ihren Argumenten da nicht folgen.

Vielleicht noch zum Argument der Digitalisierung: Die Digitalisierung wird doch jetzt nicht rückabgewickelt! Sie haben vorher von einem Standtelefon gesprochen – Ent­schuldigung, das ist ja einfach nur pure Polemik. Fakt ist, dass auch der traditionelle Taxibereich mittlerweile über Apps und elektronische Möglichkeiten verfügt, mit denen es möglich ist, Taxis zu bestellen. Also ich weiß nicht, wovor Sie sich fürchten und warum Sie da diesen komischen Telefonzellenvergleich bringen mussten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dieser Unwahrheit im Hinblick auf den Tarif – Kollege Ottenschläger hat es bereits gesagt, ich möchte es noch einmal nach­schärfen –: Im Prinzip betrifft die Tarifdebatte, die am Ende des Tages von jedem einzelnen Bundesland geführt werden muss – das war vorher so, wird auch nachher so sein –, in erster Linie die Ballungszentren. Der größte Teil der Fahrten von Taxis oder dann in Zukunft auch Mietwagen des gemeinsamen Gewerbes findet aber im länd­lichen Raum statt, wo es gar keine Tarife gibt. Das heißt, auch hier ist im Prinzip vollkommene Flexibilität möglich. Natürlich haben wir den Gesetzestext so formuliert, dass auch die Tarifkreativität der Länder im Rahmen ihrer Tarifhoheit entsprechend ausgebaut werden kann. Es gibt also einen ganz offenen Tarifgestaltungsspielraum.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kollegen! Ich bin der Meinung, dass es da wirklich um Fairness für alle Beteiligten geht, dass wir da wirklich eine gute Lösung


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 263

gefunden haben. Ich möchte mich in erster Linie bei Kollegen Ottenschläger bedanken, mit dem ich die letzten eineinhalb Jahre dieses Paket ausverhandeln konnte. Ich möchte mich auch bei Kollegen Stöger dafür bedanken, dass wir diesen heutigen Beschluss auf eine sehr breite und solide Basis gestellt haben. Ich möchte mich bei Herrn Minister Reichhardt bedanken, der auch diesen Prozess bereits in seiner vorigen Funktion als Generalsekretär mit begleitet hat. Ich bin überzeugt davon, dass wir hier ein gutes Gesetz auf den Weg bringen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz ist aber nur ein Teil bei der CO2-Vermeidung, und wir wissen, dass der Gelegenheitsverkehr der Bereich des Verkehrs sein sollte, der sozusagen die berühmte letzte Meile abwickelt. Um dorthin zu kommen, ist es natürlich notwendig, dass wir über gute öffentliche Verkehrsmittel verfügen. Und damit komme ich zum letzten Punkt meiner heutigen Rede, zu einem Punkt, den wir genau für die CO2-Vermeidung benötigen, die Nahverkehrsmilliarde.

Herr Bundesminister Hofer hat seit Beginn seiner Amtszeit als Minister immer gesagt, wir müssen im Bereich der CO2-Vermeidung entsprechende Maßnahmen setzen. Bun­desminister Hofer war es auch, der Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht hat, im Hinblick auf alternative Antriebe, im Hinblick darauf, dass man auch alternative Ener­giequellen nutzen muss. Er hat Anreize geschaffen, die Lkw-Flotte zu erneuern. Auch da haben wir ganz klare Vorgaben gemacht. Er hat die Rollende Landstraße aus­gebaut und er hat – das ist sehr, sehr wichtig und möchte ich noch einmal betonen – 14 Milliarden Euro für den Ausbau der Österreichischen Bundesbahnen freigemacht und diesen in Auftrag gegeben. Das ist genau der Anspruch, den wir haben wollen, weil wir eben die Entstehung von CO2 vermeiden und verhindern wollen.

Aus diesem Grund ist es mir wichtig, jetzt noch einen Entschließungsantrag zum Thema Nahverkehrsmilliarde einzubringen. Das wäre sozusagen die letzte große Säule im Hinblick auf CO2-Vermeidung gewesen – ein Projekt, das am Ende des Tages dazu führen soll und führen wird, dass genau die Vernetzung zwischen dem öffentlichen Verkehr im städtischen Bereich und dem öffentlichen Verkehr im länd­lichen Bereich, dass dieser Lückenschluss gelingt.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs – Umsetzung ,Nahverkehrs­milliarde‘“

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, im Einver­neh­men mit dem Bundesminister für Finanzen die rechtlichen und budgetären Rah­men­bedin­gungen für eine Mitfinanzierung von einzelnen Verkehrsprojekten in Bal­lungs­räumen im Sinne einer ,Nahverkehrsmilliarde‘ mit dem Ziel der Dekarbonisierung zu schaffen.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Dekarbonisierung und Klimamanagement gehen uns alle an, und ich ersuche Sie um Ihre Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.28


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 264

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Hafenecker, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kol­le­gen

betreffend Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs - Umsetzung „Nahverkehrsmilliarde“

eingebracht in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019 im Zuge der Behandlung von TOP 32, Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 917/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG) geändert wird sowie über den Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes (640 d.B.)

Das neu geschaffene Gewerbe „Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi)“ dient als Ergänzung im öffentlichen Verkehr, jedoch nimmt dieses den Bund nicht aus der Pflicht den Ausbau der „Öffis“ weiter voranzutreiben. Der öffentliche Verkehr sowie die Dekarbonisierung im Verkehr sind die wirksamsten Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele. Der vor kurzem erschienene „Sachstandsbericht Mobilität“ des Umweltbun­desamtes listet eine Reihe von Vorschlägen auf, um die in der #mission2030 fest­geschriebenen Klimaziele zu erreichen. Vieles davon wird bereits erfolgreich umge­setzt. Noch nie wurde von einer Bundesregierung so viel Geld in den Ausbau der Schienen-Infrastruktur investiert. Die veranschlagten 13,9 Milliarden Euro im ÖBB-Rahmenplan 2018 – 2023 sind absoluter Rekord. Dazu kommen noch jährliche För­derungen für den Schienen-Personenverkehr in der Höhe von mehr als 700 Millionen Euro. Der schienengebundene Güterverkehr wird mit weiteren 100 Millionen Euro pro Jahr subventioniert. Im Bereich der Bahn sollen bis 2030 weitere Umweltent­lastungs­maßnahmen gesetzt werden. Ziel ist es, den Elektrifizierungsgrad der Strecken von derzeit knapp 74 auf 85 Prozent anzuheben. Die gute Nachricht: Die Österreicherinnen und Österreich sind schon jetzt Bahn-Europameister. In keinem anderen Land der EU werden so viele Personenkilometer auf schienengebundenen Verkehrsmitteln (Zug, U-Bahn, Straßenbahn) zurückgelegt.

Weitere Maßnahmen werden für Ballungszentren in den Bundesländern angedacht. Nicht nur Wien, wo der Bund 50% der Errichtungskosten der U-Bahn übernimmt, hat ein innerstädtisches Verkehrsproblem.

In der Klima- und Energiestrategie bekennt sich Österreich zu einer energiearmen Mobilität der Zukunft und folgt dem Prinzip vermeiden – verlagern – verbessern:

- vermeiden von nicht unbedingt erforderlichen Verkehren (etwa Leerfahrten, verkehrssparende Raumordnung oder Stärkung von Teleworking)

- verlagern auf effiziente Verkehrsträger wie öffentlicher Verkehr, Fahrrad oder zu Fuß gehen

- verbessern der eingesetzten Technologien mit dem Ziel einer Verlagerung auf alter­native Kraftstoffe und Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Zur Erreichung dieser Ziele soll der Bund im Interesse des Klimaschutzes die recht­lichen und budgetären Möglichkeiten für eine Mitfinanzierung einzelner konkreter Pro­jekte – unter folgenden Voraussetzungen – prüfen: Die Projekte müssen dekarbonisiert


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 265

sein und über die Stadtgrenzen hinaus wirken. Damit sollen die Stadtzentren vom individuellen motorisierten Verkehr entlastet werden. Ein Meilenstein in der Verkehrs­politik.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, im Einver­nehmen mit dem Bundesminister für Finanzen die rechtlichen und budgetären Rah­menbedingungen für eine Mitfinanzierung von einzelnen Verkehrsprojekten in Bal­lungs­räumen im Sinne einer „Nahverkehrsmilliarde“ mit dem Ziel der Dekarbonisierung zu schaffen.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht in Verhandlung.

Ich trage nach: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff, Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen ist ebenso ausreichend unterstützt und steht in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kirchbaumer. – Bitte.


20.29.06

Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Herr Präsident! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, es gibt auch von Taxi 40100 eine App, über die man digital ein Taxi bestellen kann, digital ein Taxi bezahlen kann und auch nachverfolgen kann, wo sich das Taxi befindet und wann es bei mir ankommt.

Ich möchte gerne diese Uber-Werbeveranstaltung hiermit beenden und gehe jetzt auf ein anderes Thema ein, nämlich auf die 37. KFG-Novelle. (Beifall bei der ÖVP.)

Beim Kombinierten Verkehr, also beim Zusammenspiel mit der Rollenden Landstraße, wird das Höchstgewicht von 40 auf 41 Tonnen erhöht. Das ist für Tirol ein wesentlicher Schritt, da die Container dann mehr Ware mitführen können und es ungemein wichtig ist, dass wir die Rollende Landstraße in Zukunft noch stärker in den Fokus bringen, dass der Transitverkehr in Tirol ein schnelles Ende nimmt. Ich bedanke mich auch bei Ihnen, Herr Minister, dass Sie uns beim Thema Transitproblematik so sehr unter­stützen. (Beifall bei der ÖVP.)

Weiters möchte ich gerne zur KFG-Novelle sagen, dass die Fahrzeuge der Klasse L, das sind Motorfahrräder, Motorräder, Quads, in Zukunft die gleichen Intervalle für das Pickerl haben wie Pkw, nämlich drei Jahre, zwei Jahre, ein Jahr.

Was mich außerdem persönlich ganz besonders freut, ist die Sachbereichs­kenn­zeichnung für die Feuerwehren, nämlich das FW. Das bedeutet für mich persönlich eine große Wertschätzung dem Ehrenamt gegenüber. Ohne das Ehrenamt wären wir in Österreich bei Weitem nicht dort, wo wir sind, und wir könnten viele der großen Überschwemmungen und Katastrophen nicht so meistern, wie wir sie in der letzten Zeit und auch in den vergangenen Jahren gemeistert haben. Das Erfolgsrezept Ehrenamt darf man nicht für Wahlkämpfe missbrauchen, und darum würde ich euch auch inständig bitten.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 266

Ich bedanke mich und ich wünsche mir, dass wir etwas ruhiger in die Sommerpause gehen und in diesem Parlament in Zukunft keine Werbeveranstaltungen für irgend­welche Innovationen oder für irgendwelche Unternehmen machen. – Vielen Dank. (Bei­fall bei der ÖVP.)

20.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Laimer. – Bitte.


20.31.37

Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte mich der 37. Kraftfahrgesetz-Novelle widmen, die einen Wermutstropfen auf­weist, und zwar im Hinblick auf die Sattelkraftfahrzeuge mit einem kranbaren Sattel­anhänger, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht von bis dato 40 Tonnen auf 41 Ton­nen in Österreich erhöht wird.

Geschätzte Damen und Herren! Die Verkehrssicherheit hat oberste Priorität, daher sind konsequente Kontrollen zur Bekämpfung illegaler Praktiken und Zustände bei der Güterbeförderung durchzuführen und diese auch zu verstärken – im Sinne der Wettbewerbsgleichheit. (Beifall des Abg. Leichtfried.) Aus diesem Grund wurde diesbezüglich heute auch eine parlamentarische Anfrage gestellt.

Verkehr ist der größte und wirksamste Hebel für die CO2-Reduktion, für einen aktiven Klimaschutz. Die sauberste Form der Mobilität ist und bleibt die Bahn. Leider sind wir im Bereich des Gütertransports auf der Schiene zurückgefallen. Der Preisdruck durch die Straße wird immer höher, Stichwort Lohn- und Sozialdumping, während Trassen­gebühren und Energiepreise steigen. Im Kampf zur Erreichung der Klimaziele müssen wir den Güterverkehr in Österreich, aber auch in Europa forcieren. Das ist ein Gebot der Stunde. Unser Land hat die zufriedensten Bahnkunden innerhalb der Europäischen Union. Die Fahrgastzahlen steigen jährlich, steigen kontinuierlich.

Meine Damen und Herren! Wien ist Vorbild im öffentlichen Verkehr. Die Bundes­hauptstadt hat mittlerweile mehr Öffifahrer als Autofahrer und hat somit eine Trend­umkehr geschafft, eine Trendumkehr in die richtige Richtung. Während man in Wien um 1 Euro pro Tag Öffi fahren kann, hinken die Bundesländer, Ausnahme Vorarlberg, weit hinterher. Das heißt, dass wir das 365-Euro-Ticket als Vorbild nehmen müssen, um eine attraktive Alternative zum Auto zu entwickeln und somit auch Emissionen zu minimieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollektive, leistbare Mobilität statt Individualverkehr oder Bahn frei statt CO2! Ökolo­gische Infrastruktur ist die Zukunft. Es ist besser, in die Bahn zu investieren, als sich von Klimasünden via Zertifikaten freizukaufen. Es wird die Österreicherinnen und Öster­reicher überzeugen, weil wir hier Geld sinnvoll und nachhaltig investieren – im Sinne unserer kommenden Generationen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Pewny. – Bitte.


20.34.47

Abgeordneter Ing. Christian Pewny (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht haben Sie von dem verheerenden Brand am Salzburger Gaisberg gehört oder gelesen. Dort hat am Montag ein einziger Blitzschlag aus­ge­reicht, um einen ganzen Bauernhof so in Brand zu stecken, dass das gesamte Ge­bäude bis auf seine Grundmauern niedergebrannt ist. Bei dem Brand waren über 100 Feuerwehrmänner der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Salzburg mit 16 Fahrzeugen bis in die Morgenstunden im Einsatz. Und jetzt stellen Sie sich vor,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 267

dass sich diese Feuerwehreinheiten nach dem erfolgreichen Brand aus noch zusätzlich mit einer oder mehreren Maut- oder Parkstrafen auseinandersetzen müssen. Immer wieder gibt es ungerechtfertigte Anzeigen gegen Fahrzeuge der Feuerwehr, die optisch nicht sofort als Feuerwehrfahrzeuge erkennbar sind. Das kommt vor allem bei Kom­mandofahrzeugen und Mannschaftstransportfahrzeugen vor, bei denen das Blaulicht im Kühlergrill verbaut ist. Es geht dabei in erster Linie um Mautentrichtungen und Parkometerabgaben. Diese Anzeigen verursachen einen unnötigen Aufwand, weil die Feuerwehren eben immer wieder die notwendigen Nachweise erbringen müssen, um eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.

Mit der 37. KFG-Novelle soll die Grundlage für ein Sachbereichskennzeichen für Fahr­zeuge der Feuerwehren geschaffen werden. Dieses Kennzeichen wird unter den Buchstaben FW in der KDV vorgesehen werden. Durch diese Maßnahme sollen unge­rechtfertigte Anzeigen im Zuge von Feuerwehreinsätzen vermieden werden, weil die Fahrzeuge zukünftig eindeutig als Fahrzeuge der Feuerwehr erkennbar sind.

Die KFG-Novelle beinhaltet ebenfalls die notwendige Klarstellung, dass die aus­schließ­lich fahrzeugspezifischen Daten in der Zulassungsevidenz nach sieben Jahren nur dann gelöscht werden dürfen, wenn ein Verschrottungsnachweis vorliegt. Die generelle Löschung aller Zulassungsdaten sieben Jahre nach der Abmeldung des Fahrzeugs verursachte immer wieder Probleme in den Fällen, in denen solche Fahrzeuge nach mehr als sieben Jahren wieder zugelassen wurden oder wenn Auskünfte über diese Fahrzeuge erteilt werden sollten.

Des Weiteren wird das Begutachtungsintervall – das wird die Motorradfahrer beson­ders freuen – für Motorräder oder ähnliche Fahrzeuge der Klasse L an das 3/2/1-Intervall, wie es auch für Pkws gilt, angeglichen.

Um den Kombinierten Verkehr mit schwereren kranbaren Sattelanhängern attraktiver zu gestalten, wird das höchstzulässige Gesamtgewicht von 40 auf 41 Tonnen erhöht. Diese Regelung gilt nur für den Verkehr innerhalb des österreichischen Bundes­ge­bietes. Diese neue Regelung soll unseren heimischen Unternehmen zugutekommen und ihre Transportwege erleichtern. Zukünftig wird ebenso das Mitführen von Pkws auf einem Anhänger bei mobilen Kranwägen erlaubt sein.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es handelt sich hierbei nicht um die aufregendste Gesetzesnovelle, die wir heute in diesem Hohen Haus beschließen, doch es handelt sich zweifelsohne um einen wichtigen Katalog an gesetzlichen Neuerungen, um das KFG praktikabler, nachvollziehbarer und ein Stück weit gerechter zu machen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordnete Pfurtscheller ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


20.38.16

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Galerie und vor den Bild­schirmen! Ich möchte gerne diesem kompakten Unsinn, den die zwei Kollegen von den NEOS vorhin erzählt haben, entgegentreten und jetzt noch einmal die Tatsachen, die das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz betreffen, zurechtrücken und Ihnen näherbringen.

Ganz wichtig ist uns von der ÖVP, zu sagen: Durch das neue Gesetz werden Inno­vation und Wettbewerb nicht unterbunden. Es geht darum, die verschiedenen Voraus­setzungen, unter denen die zwei verschiedenen Anbieter, die es jetzt gibt, arbeiten – nämlich auf der einen Seite die Taxis und auf der anderen Seite die Fahrdienste –, zu einer gemeinsamen zusammenzuführen, damit beide Teile, sowohl die Taxis als auch


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 268

die Fahrdienste, auf derselben Grundlage und mit denselben Wettbewerbsvor­aus­set­zungen arbeiten. Das ist etwas ganz Normales, passiert in sehr vielen Bereichen und soll auch hier geschehen. (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: Fixtarife!)

Zweitens: Die Behauptung, es würden von uns Fixtarife festgelegt, stimmt nicht. Wir legen überhaupt keine - - (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: Aber Ihre Landeshauptleute, das ist ja dasselbe!) – Herr Hoyos, lassen Sie mich jetzt einmal reden! Sie können sich dann gerne noch einmal zu Wort melden, wenn Sie meinen. – Wir legen überhaupt keine Fixtarife fest. Es könnten maximal die Landeshauptleute Fixtarife festlegen, müs­sen es aber nicht.

Und wenn sie es tun, dann wurde ihnen mit dieser Novelle die Möglichkeit - - (Abg. Loacker: Der Haslauer tut’s ...!) – Darf ich jetzt ausreden, Herr Kollege? Ihr könnt euch alle noch zu Wort melden – ihr seid heute besserwisserisch unterwegs –, das könnt ihr gerne machen.

Die Landeshauptleute müssen es nicht tun, und wenn sie es tun, dann bekommen sie mit dieser Novelle die Gelegenheit, eine Spanne einzuführen. Das heißt, es ist ein ganz normaler preislicher Wettbewerb möglich. (Zwischenrufe der Abgeordneten Schellhorn und Hoyos-Trauttmansdorff.)

Drittens – jetzt komme ich zu Herrn Schellhorn –, Herr Schellhorn hat hier ein paar Dinge behauptet, die überhaupt nicht stimmen:

Die Sicherheit würde gefördert. – Das stimmt nicht. Die Sicherheit wird dadurch ge­fördert - - (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) – Herr Schellhorn, auch Sie lassen mich jetzt ausreden! Wie unhöflich seid denn ihr alle? (Abg. Wöginger – in Richtung Abg. Schellhorn –: Bleib ruhig!) Hoyos, Schellhorn, keiner lässt mich aus­reden. Darf ich jetzt einmal? – Okay.

Sie behaupten, die Sicherheit wird erhöht. – Das stimmt so nicht. Die Sicherheit wird deswegen erhöht, weil Sie bereit sind, Ihren Kindern Geld zu geben, damit sie mit einem Fahrdienst nach Hause fahren können. Das hätten sie auch vorher schon mit einem Taxi tun können. Da haben Sie sich aber halt die 2 oder 4 Euro mehr abge­kniffen und haben sie nicht bezahlt. Aber das hat nichts mit Uber selber zu tun.

Sie haben gesagt, Herr Schellhorn, die Rechnung wird digital ausgedruckt oder digital übermittelt und zur Verfügung gestellt. – Ich fahre in Wien sehr viel mit Taxis. Auch diese sind in der Lage, Rechnungen digital zu übermitteln. Das kann ich Ihnen zeigen, ich habe sie auf meinem Computer.

Sie sagen, die Innovation ist die Möglichkeit, das Auto digital über das Internet zu bestellen. – Das können Sie genauso mit einem Taxi machen! Kollegin Kirchbaumer hat vorhin eine Nummer genannt, ich verwende eine andere. Da habe ich die App auf meinem Handy. Das Taxi kommt, ich kann nachverfolgen, wann es da ist. Das funktioniert alles bestens.

Und dann kommt noch Kollege Hoyos und sagt, Sie lassen dieses Gesetz prüfen, weil es wahrscheinlich verfassungswidrig ist, weil die unternehmerische Freiheit einge­schränkt wird. – Wenn das so wäre, lieber Kollege Hoyos, dann hätten die Taxler das ja vorher schon gemacht, denn die Taxler sind ja auch nichts anderes als Unter­nehmen, die diesem Gesetz unterliegen. Sie haben es aber nicht verfassungsrechtlich prüfen lassen, weil es einfach rechtens ist.

Also seht es einfach ein! Ihr habt euch da auf etwas versteift, was so einfach nicht stimmt.

Kein Mensch ist gegen Innovation. Es geht nur darum, für beide Seiten dieselben Voraussetzungen zu bieten, und daran kann nichts Schlechtes sein. Das wird dieser


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 269

Fahrdienst, den ihr so präferiert, überleben. Der kann weiterhin vermitteln, der kann weiterhin an Fahrer vermitteln, so wie Taxizentralen das auch tun. Da passiert überhaupt nichts. Die ganze Aufregung von eurer Seite ist also umsonst. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stöger. – Bitte. (Abg. Stöger tritt mit einer Kennzeichentafel ans Rednerpult.)


20.43.01

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mobilität ist das äußere Zeichen von Freiheit, und es geht immer darum, Menschen Freiheit zu geben und ihnen die Möglichkeit zu geben, umzusteigen von der Bahn zur letzten Meile. Da haben vor allem die Taxler eine wichtige Funktion, nämlich tatsächlich Mobilität anzubieten, und das machen sie.

Wir wollen in Zukunft gute Bedingungen für alle, insbesondere auch für die Menschen, die diesen Verkehr durchführen. Wir wollen gute Bedingungen für die Konsumentinnen und Konsumenten, und ich möchte mich bei der Branche, bei Frau Kommerzialrätin Pokorný bedanken, weil sie daran mitgewirkt hat, dass wir hier zu einer gesamten Lösung gekommen sind, bei der die Branche die Verantwortung dafür übernehmen wird, dass man ein modernes Taxigewerbe, ein gemeinsames Gewerbe umsetzen kann.

Wir haben einen Antrag für bessere Bedingungen im Kraftfahrgesetz eingebracht, meine sehr verehrten Damen und Herren, damit es möglich wird, Kombinierten Verkehr zwischen Schiene und Straße zu verbessern. Wir haben zugestimmt, dass bei einem Produkt die Gewichtsgrenze auf 41 Tonnen erhöht wird, damit wird der Kombinierte Verkehr gestärkt. Es geht darum, dass wir insgesamt den Kombinierten Verkehr attrak­tivieren.

Mir ist noch wichtig, zum Entschließungsantrag über die Nahverkehrsmilliarde Folgen­des festzuhalten: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin dafür, viel in den Nahverkehr zu investieren. Wir werden heute der Nahverkehrsmilliarde zustimmen, aber ich sage schon: Es muss mehr sein als ein Marketinggag! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe bei dieser Nahverkehrsmilliarde bisher nur die Zusammenrechnung des Alten erlebt. Nein, Herr Bundesminister und vor allem Herr Finanzminister, es wird notwendig sein, in den Nahverkehr viel zu investieren. Da müssen wir das Bundesfinanz­rahmen­gesetz aufmachen (Abg. Wöginger: Da sind wir schon wieder bei der Knackwurst! Knackwurst und Hund!), da müssen wir mehr tun, und da müssen wir klar sagen: Nehmen wir das Geld, das wir nachher zahlen müssten, wenn wir die CO2-Vorgaben nicht einhalten, um es in den Nahverkehr zu investieren! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil alle so neugierig sind: Das (ein Kfz-Kennzeichen mit der Aufschrift „FW 100 UU“ in die Höhe haltend) wird das neue Kfz-Kennzeichen für die Feuerwehr sein (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ) – auch ein Beispiel dafür, wie wichtig uns die Feuerwehren sind. Nachdem wir gestern aufgewer­tet haben, damit sie auch dienstfrei bekommen (Abg. Wöginger: Dienstfrei! Da hast du sie geärgert mit deinem Antrag! Das weißt du eh!), haben sie hier auch ein neues Kfz-Kennzeichen, und sie sind dann der Polizei als öffentliche Einrichtung gleichgestellt. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 270

20.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.


20.46.36

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte gewonnen hat natürlich Abgeordneter Stöger, denn er hat sich mit der sozialistischen Einheitspolitik hier durchgesetzt und FPÖ und ÖVP ins Boot geholt.

Worum es wirklich geht, ist die Frage der Gewerbescheine, ob die Kammer die rich­tigen Leute in der richtigen Fachgruppe hat und ob man die dort mit der Mitglied­schaftsgebühr ordentlich abziehen kann. Das ist das Hauptargument.

Und jetzt müssen die eine Taxiprüfung machen. Ich frage mich, wieso im Zeitalter von Google Maps überhaupt noch jemand eine Taxiprüfung machen muss, damit er weiß, welche Straße wo ist. Da merkt man, wie modern Sie da drüben (in Richtung ÖVP blickend) sind.

Sie können natürlich als Nächstes Fixpreise für einen Herrenhaarschnitt, Fixpreise für die Reinigung einer Bluse in der Putzerei festlegen. Sie können Fixpreise für Maler festlegen, damit ein Quadratmeter Wohnung immer gleich viel kostet, weiß oder hellblau. Das können Sie machen. Das ist Ihre Vorstellung von Wirtschaft.

Ich glaube, die Menschen, die im wirklichen Leben stehen, haben eine ganz andere. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Zarits: Du stehst im Leben? – Abg. Wöginger: Aber wenn er eine Glatze hat, ist es halt billiger!)

20.47

20.47.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Rednerliste ist erschöpft. Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wird ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­neh­me.

Zu Tagesordnungspunkt 32 liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Cox vor.

Daher lasse ich sogleich darüber abstimmen, den Entwurf betreffend Gelegenheits­verkehrs-Gesetz 1996 in 640 der Beilagen nochmals an den Verkehrsausschuss zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist nicht angenommen. Das ist die Minderheit, daher abgelehnt. (Abg. Wöginger – in Richtung der zustimmenden Fraktionen von NEOS und JETZT –: Das geht sich knapp nicht aus! – Abg. Schellhorn – in Richtung Abg. Wöginger –: Irgendwann kommst du in meine Gasse! – Heiterkeit des Abg. Nehammer.)

Daher gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 32: Entwurf betreffend Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 in 640 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff, Kolle­ginnen und Kollegen und ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde zuerst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die rest­lichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ziffer 12.

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 271

Ich darf sogleich zur Abstimmung über diesen Teil in der Fassung des Ausschuss­berichtes kommen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes die Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, daher angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ziffer 13.

Wer sich hiefür ausspricht - - (Die noch von ihren Sitzen erhobenen Abgeordneten nehmen – mit Ausnahme der Abgeordneten der ÖVP – nunmehr wieder ihre Plätze ein. – Unruhe im Saal.)

Noch einmal: Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abge­ordneten Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ziffer 13.

Wer sich für diesen Antrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. (Abg. Leichtfried: Es werden halt nicht mehr! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP – in Richtung SPÖ –: Was ist denn das für ein Tumult?)

Daher komme ich zur Abstimmung über diesen Teil in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich ersuche die Damen und Herren, die diesem Teil des Gesetzentwurfes die Zustim­mung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, daher ange­nommen.

Schließlich darf ich die restlichen Teile zur Abstimmung bringen.

Wer mit diesen Teilen des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, daher angenommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hafenecker, Ottenschläger betreffend „Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs – Um­setzung ,Nahverkehrsmilliarde‘“.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das scheint einstimmig zu sein. (E 102)

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 33: Entwurf betreffend 37. KFG-Novelle samt Titel und Eingang in 641 der Beilagen.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Bei Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Das scheint wieder einstimmig zu sein. Somit ist dieser Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

20.51.3234. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 911/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung einer weltanschaulich neutralen Sexualerziehung (651 d.B.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 272

35. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 925/A(E) der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung Finanzierung qualitätsvoller sexueller Bildung an Schulen (652 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 34 und 35, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.


20.52.11

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Aufklärung, auf sexuelle Bildung. Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht darauf, diese in Bildungsinstitutionen, in Schulen vermittelt zu bekommen. Und alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf externe Profis an Schulen, um eben ungeniert und ohne Druck alles zum Thema Sexualität fragen zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und FPÖ, nehmen mit dem heute dis­kutierten Antrag Kindern, Jugendlichen, Schülerinnen und Schülern dieses Recht. Sie nehmen ihnen dieses Recht. Sie möchten gerne, dass das ausschließlich Lehrerinnen und Lehrer machen.

Jetzt wird es LehrerInnen geben, die eine Ausbildung in diesem Bereich nach dem Sexualerziehungserlass haben. Gut so. Aber ehrlich, viele Schülerinnen und Schüler wollen ganz einfach nicht mit ihren LehrerInnen darüber sprechen, nämlich jenen, die sie nachher womöglich prüfen. Erinnern Sie sich doch bitte selbst an Ihre Jugend! Wollten Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern über Sexualität, über Ihren Körper und Co sprechen? (Ruf bei der FPÖ: Ja!) – Ich denke, nein. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Was Sie denken!)

Worum geht es Ihnen eigentlich wirklich? Ich frage Sie das. Soll die Thematik oder das Thema Sexualität immer noch in den Schulen tabuisiert sein? Geht es darum? Ist manchen von Ihnen einfach unangenehm, dass dieses Thema Thema in der Schule ist, weil es ganz einfach ein Recht ist? Wir haben uns auch in den Sustainable De­velopment Goals dem Nachhaltigkeitsziel verschrieben, dass sexuelle Bildung einfach ein Recht sein muss. (Abg. Belakowitsch – auf die Rednerin weisend –: Überhaupt keine Ahnung!)

Sie verbannen ExpertInnen aus den Schulen (Abg. Belakowitsch: Ja!), top aus­ge­bildete SexualpädagogInnen, und verwehren damit SchülerInnen ihr Recht, verwehren ihnen Informationen, die sie dringend benötigen (Abg. Belakowitsch: Nein!), nämlich im umfassenden Sinn: erstens Wissen über den eigenen Körper, Wissen über Sexu­alität und zweitens, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Schutz vor Übergriffen. (Abg. Belakowitsch: Machen wir die Grenzen zu! Das ist der beste Schutz für ...!) Beratung und Aufklärung sind ganz einfach die besten Mittel, um Nein sagen zu können, wenn man etwas nicht möchte, und damit auch eine selbstbestimmte Sexu­alität zu erfahren. Und, werte ÖVP und FPÖ, das ist nicht etwas, was nur wir sagen, sondern da stehen ungemein viele Expertinnen und Experten dahinter. (Abg. Mölzer: Die alle ein Geld verdienen damit!)

Es gibt die Bundes-Jugendvertretung, SexualpädagogInnen, die Plattform Sexuelle Bildung, Aids-Hilfen, Kinderschutzorganisationen und viele mehr, und es läuft eine Online-Petition, die bereits über 20 000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 273

hat (Abg. Belakowitsch: Bei acht Millionen ist das jetzt nicht die Hölle!), unter dem Hashtag #redmadrüber.

Wir hatten heute auch, bevor die Sitzung begonnen hat, eine ganz wichtige Aktion, eine Protestaktion unmittelbar vor dem Parlament am Josefsplatz, wo etliche AktivistIn­nen, ZivilistInnen und Organisationen vor Ort waren, und ich sage Danke für diese Initiative und Danke für diese Aktion – und volle Solidarität! (Beifall bei der SPÖ.)

Was brauchen Sie also mehr, werte KollegInnen von ÖVP und FPÖ? Die Fakten liegen auf dem Tisch! Wir von der Sozialdemokratie fordern, dass Schülerinnen und Schülern weiterhin das Recht auf externe Profis gewährt wird, dass professionelle Vereine akkreditiert werden, in Kooperation mit der Schulaufsicht Qualitätsmerkmale erfüllt werden und damit dem Recht auf sexuelle Bildung und Selbstbestimmung umfassend entsprochen ist.

Ich appelliere an Sie, dem auch jetzt noch zuzustimmen. Geben Sie den Kindern und Jugendlichen das Recht auf sexuelle Bildung durch externe Profis! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Cox und Hager-Hämmerle.)

20.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Taschner. – Bitte.


20.56.16

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Kollegin Kucharowits, Sie haben natürlich vollkommen recht: Sexu­alität ist tatsächlich – ja selbstverständlich, ich stimme Ihnen ja zu! – ein wirklich ent­scheidendes und wichtiges Thema, das in den Schulen behandelt werden muss.

Ich darf darauf verweisen: Frau Heinisch-Hosek – und ich bin dankbar, dass sie jetzt anwesend ist – hat als Bundesministerin im Jahr 2015 einen Grundsatzerlass über Sexualpädagogik herausgebracht. (Abg. Heinisch-Hosek: Erarbeitet!) Es war das ein Papier mit acht Seiten, ich habe es ziemlich genau studiert. Ich will nicht sagen, dass ich alles unterschreiben würde, was drinnen steht, das ist aber nicht der wesentliche Punkt. Der wesentliche Punkt darin ist, dass Sie drei wesentliche Dinge darin fest­gehalten haben.

Der erste wesentliche Punkt ist, dass Sexualkunde weit über die einzelnen Fächer hinausgehend, fächerübergreifend unterrichtet werden muss – verschiedene Fächer übergreifend. Zweitens: Sie muss über die gesamte Unterrichtszeit unterrichtet werden, von der Volksschule bis zum Ende der Ausbildung. Und drittens ist die Verantwortung in diesem Erlass interessanterweise den Lehrerinnen und Lehrern übertragen wor­den – und das ist sehr vernünftig! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Belakowitsch und Mölzer.)

Warum ist es sehr vernünftig? – Weil das nämlich diejenigen sind, die dann auch wirklich die Verantwortung einerseits vor der Gesellschaft tragen – weil sie auch kon­trolliert werden von den Direktionen, von der Bildungsaufsicht – und andererseits den Eltern gegenüber haben.

Ich bitte Sie zu bedenken, dass bei den Vereinen gerade diese drei Punkte nicht erfüllt sind: Die kommen kurzfristig. (Abg. Heinisch-Hosek: Aber nie ohne Zustimmung der Lehrer oder Eltern!) Die Vereine behaupten, die Kinder können bei ihnen frei sprechen. Ich muss Ihnen gestehen, es ist die Sexualität natürlich – auch wenn Frau Kollegin Kucharowits gesagt hat, das sei kein heikles Thema – ein Thema, das heikel oder, sagen wir lieber, subtil in der Hinsicht ist, dass es einen öffentlichen und einen privaten Bereich betrifft. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Belakowitsch und Mölzer.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 274

Und das Private ist, bitte schön, nicht vor irgendwelchen externen Experten oder auch nicht vor Lehrern zu diskutieren, sondern das ist eine Sache des Vertrauens der einzelnen Kinder, und wem sie vertrauen, ist bitte ihnen überlassen! Da können Sie nicht sagen: Du gehst zu diesem Experten hin, dort hast du Vertrauen zu haben, und sonst zu niemandem! – Also bitte schön, so einfach ist es mit diesen sogenannten Expertinnen und Experten nicht. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Belakowitsch und Mölzer. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Und bedenken Sie noch Folgendes: Immer wenn Frau Kollegin Hammerschmid von Expertinnen und Experten spricht, habe ich mir vorgenommen, ich ersetze das Wort durch „Ideologen“. Und es hat immer gestimmt. Es hat immer gestimmt! (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Krainer: Es mag sein, dass es im ÖVP-Klub nur Ideologen gibt!)

Das ist wirklich ein heikler Punkt: Wo finden Sie die Kriterien Ihrer Expertisen? Die müssen Sie nämlich auch noch herausfinden. Das ist nicht so einfach. Sie glauben, da können Sie so locker darüber hinwegschauen. Das ist nicht leicht. Für mich sind da die Lehrerinnen und Lehrer die Ansprechpartner, weil nämlich bei ihnen die Kontrollfunk­tion funktioniert.

Jetzt noch ein weiterer Punkt: Wenn ich also wirklich wissenschaftlich vorgehe, wenn ich sage, ich mache jetzt Expertise – Sie können mir glauben, ein bisschen verstehe ich davon –, dann ist die Methodik jedenfalls unbestritten.

Bezüglich der Methode sehe ich drei Punkte: Das Erste ist die Skepsis, die man haben muss, die pyrrhonische Skepsis: Ist das wirklich so gut? Und da gibt es tatsächlich einige Fragen, die aufgeworfen werden, ob das wirklich das Beste ist. Viel besser ist es, wenn man weiß, dass die Lehrerinnen und Lehrer das machen, die sind dafür beauftragt. Der Grundsatzerlass zur Sexualpädagogik ist breit genug, dass er das ganze Feld umschreibt. Das hat Frau Kollegin Heinisch-Hosek damals wirklich weit gefasst.

Das Zweite ist dann die aristotelische Katharsis, dass ich mir nämlich sage: Ich reinige es von dem, was überflüssig ist.

Zum dritten Punkt: Leider ist Kollege Noll nicht da. (Abg. Noll: Ich bin schon da!) – Ah, er ist da! Der dritte Punkt ist das Ockhamsche Messer: Entia non sunt multiplicanda praeter necessitatem. (Oh-Rufe bei der SPÖ.) – Wenn ich in der Schule wirklich alles haben kann, was ich von der Sexualpädagogik erwarte – im öffentlichen Bereich, nicht im privaten, das Intime ist für sich allein –, dann nehme ich es und brauche es nicht zu verdoppeln. – Es ist wirklich gut so.

Wir haben dieses Vertrauen in die Lehrpersonen  das müssen wir natürlich haben –, und diese Lehrpersonen haben diese Verpflichtung, das durchzuführen. Das ist ganz selbstverständlich. Wir wollen das haben. Es ist nicht so, dass die Sexualpädagogik eliminiert werden soll. Sie soll nur von jenen durchgeführt werden, die auch wirklich dafür ausgebildet werden (Abg. Heinisch-Hosek: Ja, und die Lehrer ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Cox.) und die auch dafür von den Bildungsinstitutionen kontrolliert werden, und das sind die Lehrer! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Wöginger: Eigentlich logisch!)

So betrachtet werden wir nur einen einzigen Begriff brauchen und nicht zwei. Wir werden den zweiten mit dem Ockhamschen Messer einfach wegschneiden. (Zwischen­ruf der Abg. Cox.) Wir haben damit eine klare Lösung getroffen. Und es ist den Vereinen – und es gibt natürlich gute Vereine, keine Frage – freigestellt, dass sie das außerhalb des Regelunterrichtes durchführen, sie haben dazu alle Möglichkeiten. Sie haben alle Möglichkeiten, auch die Lehrpersonen mit ihrer Expertise zu beraten. Es


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 275

sind alle Möglichkeiten gegeben. Es gibt nur eine klare Trennung, das ist der Vorteil. (Abg. Heinisch-Hosek: Aber die Schulhoheit ...!) Wir haben sie nicht hinausgeworfen, wir legen nur eine klare Trennung vor: Da ist Schule und da ist nicht Schule – und das ist viel vernünftiger. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein!) Das ist gut so, und darum werden wir das auch beschließen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

21.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hager-Hämmerle. – Bitte.


21.02.52

Abgeordnete Mag. Doris Hager-Hämmerle (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Der hier zu verhandelnde Entschließungsantrag, die Verantwortung für die Sexualpädagogik an den Schulen zur Gänze den Lehrerinnen und Lehrern zu übertragen, ist ein verantwortungsloser Schnellschuss. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Wissen Sie, wie Schulen in sensiblen Bereichen arbeiten (Ruf bei der FPÖ: Ja, sicher!), arbeiten müssen, in Problemfeldern wie der Sozialpädagogik zum Beispiel, in sensiblen Bereichen wie der Sexualpädagogik? – Sie holen sich ganz bewusst Exper­tinnen und Experten von außen an die Schulen. (Abg. Amesbauer: Das braucht kein Mensch!)

Und warum tun sie das? – Zum einen tun sie das, weil es Menschen mit spezifischer sexualpädagogischer Ausbildung dafür braucht – und diese ist derzeit in der päda­gogischen Ausbildung nicht garantiert –, zum anderen, weil man ganz klar trennen muss – und jetzt kurz zuhören (Abg. Wöginger: Kurz ist immer gut!) – zwischen dem Verhältnis Lehrer und Schüler und Betreuer oder Berater und Schüler. Das Inter­essante ist, die Schulen wissen, dass es nicht gut ist, diese beiden Sphären miteinan­der zu vermischen.

Sexualpädagogik ist Gewaltschutz, ist Gesundheitspolitik, ist der Schlüssel zur Wah­rung sexueller und reproduktiver Rechte und ist für die Entwicklung der körper­lichen Integrität und Selbstbestimmung wichtig. Kinder sollen lernen, Nein zu sagen. Es geht um ihre individuellen Rechte auf Selbstbestimmung, auf körperliche Unversehrt­heit und auf Nichtdiskriminierung. Wir alle wollen, wenn ich das Ganze richtig ver­standen habe, dass Kinder nicht von unterschiedlichen Seiten indoktriniert werden, egal von welcher.

Wir waren uns einig, dass es ein Akkreditierungsverfahren, ein Qualitätsmanagement sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten braucht, um die professionelle Sexual­pädagogik zu ermöglichen. Das Verbot, das Sie vorhaben, wäre zum Schaden der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Kinder; und – jetzt wird es interessant – das weiß übrigens auch die Landesschulrätin der ÖVP Vorarlberg. Die richtet Ihnen heute via Zeitung aus, dass sie gerne hätte, dass es bleibt, wie es ist, dass die Schulen externe Berater und Beraterinnen in diesem Bereich hinzuziehen können.

Vielleicht sollten Sie sich das über den Sommer auch nochmal überlegen. Wir bleiben dran, weil uns das Thema wichtig ist. Danke. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie der Abgeordneten Cox und Zinggl.)

21.05


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.


21.05.59

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kucharowits, Sie haben zuerst so viel von Rechten, von Kinderrechten gesprochen (Zwischenruf des Abg. Noll): Haben


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 276

Sie schon einmal etwas von Elternrechten gehört? – Ich kenne viele Mütter, ich kenne viele Eltern, die sagen mir, die Aufklärung, die Sexualerziehung soll im Elternhaus (Abg. Heinisch-Hosek: Na bitte, das ist ja von vorgestern!) und nicht in der Schule und nicht bei Fremdpersonen stattfinden. (Abg. Heinisch-Hosek: Mit welchen Eltern reden Sie denn?)  Da gibt es genug! Sie kennen wahrscheinlich solche Eltern nicht. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich habe aber in den letzten Wochen viel Kontakt mit Eltern aufgenommen, und alle sagen mir, Sexualerziehung und Aufklärung sollen im Elternhaus stattfinden. (Beifall bei der FPÖ.)

Seit einigen Monaten gibt es ja um dieses Thema Sexualpädagogik eine heftige öffentliche Diskussion. Mit dem Sexualkundeerlass 2015 – der kommt ja von Ihnen, Frau Heinisch-Hosek (Abg. Heinisch-Hosek: Jawohl!) – und der von Externen ange­botenen Sozialpädagogik an Schulen (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek) ist ja eine Fülle an Angeboten möglich geworden. Gerade dieses heikle Thema, diese sensible Thematik (Abg. Heinisch-Hosek: Das ist normal, das Thema, das ist nicht heikel ...!) löste bei vielen Eltern und Lehrern aber zu Recht Sorge aus, Frau Heinisch-Hosek.

Nach eingehender Prüfung der Sachlage zeigt sich, dass vom Staat vorgegebene Neutralität in diesem Unterrichtssegment oft nicht gewährleistet ist. Mit diesem Antrag wollen wir, dass die Inanspruchnahme externer Vereine an Schulen unterbleiben soll. Dieser sensible Bereich soll von den Lehrerinnen und Lehrern mit ihrer gesamt­pädago­gischen Ausbildung, mit Weiterbildungen, mit Menschenverstand (Abg. Heinisch-Hosek: Manche wollen das gar nicht!), mit ihrer genauen Kenntnis über den Wissensstand der Kinder abgedeckt werden. Sexualunterricht muss in sachlicher, neutraler Weise erfol­gen, und ich denke, das Thema Sexualität ist im Biologieunterricht für unsere Kinder und für unsere Jugendlichen sehr gut aufgehoben (weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), und dort ist auch der richtige Platz dafür.

Es muss das Ziel sein, Frau Heinisch-Hosek, die Sexualpädagogik auf eine pro­fes­sionelle, eine weltanschauliche (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek) und vor allem alters- und entwicklungsgerechte Ebene zu führen. Und dazu braucht es ethische Grundsätze, humane Rahmenbedingungen und natürlich eine (Abg. Heinisch-Hosek: Und ein bisschen Modernität! – Zwischenruf des Abg. Noll) rein faktenbasierte biologische Wissensvermittlung, aber keine Umerziehung im Sinne der Ideologien. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Abg. Heinisch-Hosek: Ein Wahnsinn! Fremdschämen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

21.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Cox. – Bitte.


21.09.21

Abgeordnete Stephanie Cox, BA (JETZT): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal stelle ich mir echt die Frage, ob ich hier im Hohen Haus wirklich im Jahr 2019 bin. (Beifall bei JETZT sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.) Zu später Stunde habe ich aber natürlich etwas vorbereitet, damit wir im Jahr 2019 ankommen. (Die Rednerin hält ein Plakat in die Höhe, auf dem in der Mitte die grafische Abbildung einer Klitoris und rundherum die Aufschriften „Designer­kleiderbügel?“, „Orchidee?“, „Schwangere Taube?“, „Mumu?“, „Hoden?“, „Hintern?“, „Drache?“ zu sehen sind, und geht damit durch die Reihen der Abgeordneten.) So, wir machen ein kleines Ratespiel. (Abg. Belakowitsch: Nein, das machen wir nicht, das ist das Parlament!) Herr Präsident, Herr Minister, Sie können gern mitmachen. (Heiterkeit bei JETZT sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.) Was sieht man hier? (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Beifall bei JETZT.) – Ich komme noch zur ÖVP,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 277

keine Sorge. (Abg. Belakowitsch: Sie verlassen das Rednerpult! Sie haben das Red­nerpult verlassen! Abg. Schimanek: Was soll das? Abg. Belakowitsch: Wenn sie das Rednerpult verlässt, ist die Rede beendet, tut mir leid! Herr Präsident, die Rede ist beendet!)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete, die Rede ist vom Rednerpult aus und nicht zwischen den Gängen zu halten. Ich würde Sie darum bitten, das einzuhalten.


Abgeordnete Stephanie Cox, BA (fortsetzend): Herr Präsident, ich habe nicht ge­sprochen, ich habe nur gezeigt. Jetzt spreche ich wieder. (Beifall bei den NEOS. Ruf: Klitoris!)

Vom Rednerpult aus: Was ist das? Sie haben es gesehen. Wir machen ein Ratespiel. Hat jemand Vorschläge? – Sonst hätte ich ein paar Vorschläge von meiner Seite. (Abg. Hauser: Wir sind ja nicht in einer Prüfung, bitte, und wenn einer prüft, dann ich, weil ich bin der Lehrer!) Hat jemand Vorschläge? (Ruf: ... von einem Frauenbauch! – Heiterkeit bei SPÖ und JETZT.) Was haben Sie hier gesehen? Hoden? – Nein. Drache? – Nein. Designerkleiderbügel? – Auch nicht. (Abg. Schimanek: Das geht auf keine Kuhhaut, was Sie hier aufführen!) Gut, gibt es noch Vorschläge?

Wenn es keine Vorschläge mehr gibt, kläre ich Sie gerne auf: Es handelt sich hier um eine Klitoris. Eine Klitoris ist ein weibliches Sexualorgan. Dieses weibliche Sexualorgan hat 8 000 Nervenenden, nicht nur ein kleines Knöpfchen am oberen Ende der Vulva. (Die Rednerin hält das Plakat neuerlich in die Höhe. Heiterkeit bei der SPÖ.) So, das ist eine Klitoris – die ganze. Es geht nicht nur um den Knopf. Sie hat zwei Schenkel, eine Länge von 8 bis 12 Zentimetern (anhaltende allgemeine Heiterkeit), Drüsen, Schwellkörper und Nervenstränge – aus all dem besteht dieses Sexualorgan. (Die Rednerin stellt das Plakat auf den Boden hinter das Rednerpult. Abg. Mölzer: Wir sind nicht im 19. Jahrhundert ... das wäre in den Siebzigerjahren gut gewesen!)

Ich finde es großartig, dass Sie jetzt gerade alle so mitmachen! Genitale Schwellkörper sind bei Frauen und Männern gleich groß – das ist die Überraschung –, aber bei den Frauen liegen sie innen. Viele wissen das nicht.

Es würde mich an dieser Stelle echt interessieren: Unterrichten Sie so etwas zu Hause? Stellen Sie sich vor Ihre Tochter hin und beschreiben, wie eine Klitoris von innen aussieht (Abg. Mölzer: Ist das Biologieunterricht? Zwischenruf des Abg. Stefan), nicht nur, wie eine Klitoris funktioniert, sondern dass die Klitoris nicht nur die Klitoriseichel ist, die man sieht, sondern auch innen liegt? Das würde mich echt interessieren. Vorhin hat die Kollegin gesagt, man soll den Kindern das zu Hause erklären. Ich frage mich, wie viele Frauen und Männer, Kolleginnen und Kollegen das ihren Töchtern in dieser Art und Weise bereits erklärt haben, denn das nennt man Sexualkunde. (Abg. Belakowitsch: Gar nicht, meine Tochter ist acht!) Da spricht man nicht nur von einem weiblichen Geschlechtsorgan – und ja, die Klitoris bereitet mir und anderen Frauen Freude! Und wissen Sie was? – Dafür kommt man nicht in die Hölle! (Heiterkeit und Beifall bei JETZT, SPÖ und NEOS.) Und: Nein, es steigert auch nicht meine Ichbezogenheit, darüber kann man im Jahr 2019 auch offen sprechen.

Und genau wegen dem, was ich hier erlebe – dieses Gelächter, die peinliche Stille –, brauchen wir Expertinnen und Experten in den Schulen (Beifall bei JETZT, SPÖ und NEOS), denn die sind genau auf solche Momente der Peinlichkeit vorbereitet, auf solche Momente, in denen sich Kinder und Jugendliche vielleicht mit Situationen und mit Dingen auseinandersetzen, die ihnen nicht angenehm sind. (Zwischenruf des Abg. Gödl.) Wir reden hier über pubertierende Kinder, wir reden hier über Kinder, die aus Elternhäusern kommen, in denen genau das Tabuthemen sind. Genau deswegen gehören Expertinnen und Experten in die Schulen, und es gibt genug Vereine.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 278

Ich finde es echt krass, ich finde es arg, dass Sie dem ehemaligen Bildungsminister Faßmann so hinterhertreten (Abg. Belakowitsch: Ich finde Sie krass!), denn was hat er gemacht? – Er hat gesagt, es gibt viele Vereine in den Schulen. Es gibt gute, es gibt schlechte. Was hat er gesagt? – Okay, dann schauen wir uns diese Vereine einmal an, schauen uns an, welche Vereine wir überhaupt in den Schulen haben und was sie machen, erstellen wir ein Akkreditierungsverfahren und schauen darauf, dass wir in den Schulen Qualität haben, dass Sexualpädagogen Sexualkunde unterrichten, die standesgemäß ist! (Abg. Mölzer: Schrecklich!)

Und was machen Sie? – Sie wollen alle Vereine raushauen und das den Lehrerinnen und Lehrern übergeben!? Unsere Lehrerinnen und Lehrer haben schon so viel zu tun, jetzt sollen sie auch noch SexualpädagogikexpertInnen sein? Sie sollen Digitalisie­rungs­expertInnen sein, sie sollen PädagogInnen sein, sie sollen SozialarbeiterInnen sein, und jetzt sollen sie auch noch Sexualkunde einfach so nebenbei erwähnen! (Abg. Mölzer: Ich hoffe schon, dass sie Pädagogen sind, oder? Abg. Belakowitsch: Nicht nur sein sollen!)

Was wir, glaube ich, brauchen, ist Raum für genau diese Diskussionen, für genau diese peinlichen Momente, die wir hatten, für genau das Gelächter, das wir hier gehört haben – genau dafür brauchen wir Raum mit den Experten und Expertinnen. (Abg. Belakowitsch: Na, das kann man sich nicht anhören, den Quatsch! – Zwischenruf des Abg. Mölzer.– Herr Kollege, Sie können mir gerne zuhören, damit Sie wissen, was ExpertInnen dazu sagen, nämlich Folgendes: LehrerInnen meiden sehr oft Sexual­kunde und haben einen zu biologischen Blickwinkel. So können Jugendliche nicht geeignet in ihrer psychosexuellen Entwicklung unterstützt werden, denn gerade das Sprechen über emotionale und soziale Probleme, Scham, Angst, Geschlechtsiden­titä­ten und Begehren ist ein wesentlicher Teil davon. – Das sagt Barbara Rothmüller, sie ist Bildungssoziologin und Lehrbeauftragte an der Universität Wien.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz, bitte.


Abgeordnete Stephanie Cox, BA (fortsetzend): Habe ich gar keine Zeit mehr, oder haben wir noch 5 Minuten? Ich glaube, wir haben noch Zeit übrig, wenn ich richtig informiert bin. – Ja, ich habe noch Zeit.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben keine Zeit mehr! Die Zeit ist abgelaufen! (Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ.)


Abgeordnete Stephanie Cox, BA (fortsetzend): Gut, dann werde ich jetzt noch die Forderungen platzieren. Letzter Satz: Wir brauchen verbindliche Qualitätskriterien, wir brauchen eine staatliche Finanzierung, wir brauchen eine breite Auseinandersetzung mit Sexualpädagogik in Bildungseinrichtungen und Schulen, die sich autonom für externe ExpertInnen entscheiden können. Wir müssen im Jahr 2019 ankommen und wir müssen darüber reden! (Beifall bei JETZT, SPÖ und NEOS. Abg. Belakowitsch: Worüber müssen wir jetzt reden?)

21.16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lindner. – Bitte. (Abg. Krainer – zu der das Rednerpult verlassenden Abg. Cox –: Das war jetzt sehr eindrucksvoll!)


21.16.26

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Taschner hat behauptet, dass der Grundsatzerlass die Verantwortung den LehrerInnen und nicht den Vereinen gibt.

Ich berichtige tatsächlich und zitiere aus dem Grundsatzerlass Sexualpädagogik, Kapitel „Strukturelle Aspekte“: „Zur guten Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungs-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 279

berechtigten gehören u. a. Elternabende und die regelmäßige Information der Eltern und Erziehungsberechtigten. Kooperationen mit der Schulärztin und dem Schularzt, der Schulpsychologin und dem Schulpsychologen sowie der Schulsozialarbeit und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen wie z. B. mit Angeboten der Jugendarbeit, Mädchen- und Bubenberatungsstellen, der Gemeinde, mit Vereinen und mit Partnerschulen ist zu empfehlen.“ (Beifall bei SPÖ und JETZT. – Ruf bei der SPÖ: Juhu! – Abg. Heinisch-Hosek: Genau das steht im Erlass! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

21.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kucher. – Bitte.


21.17.25

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Finanzminister! Ich glaube, es ist Ihnen jetzt, als Sie das haben miterleben müssen, genauso wie Sebastian Kurz gegangen. Sie kommen da herein, vertreten die Bildungsministerin und wissen nicht mehr, wo Sie sind. Sebastian Kurz ist ja vor Kurzem auch unabsichtlich wo hinein­geraten. Er hat gar nicht gewusst, wo er ist, hat den Herrn gar nicht gekannt, der für ihn gebetet hat, der für ihn Gutes getan hat. (Abg. Mölzer: Verschwörungstheorien!) Er ist dort angehimmelt worden. Er hat zwar gesagt: Hi, Ben!, aber er hat nicht gewusst, wer die alle sind und was dort mit ihm passiert.

So ähnlich ist es jetzt Ihnen gegangen, und das ist das Spannende, das sich jetzt gerade in der ÖVP abspielt, dass nämlich Sebastian Kurz witzigerweise seit seiner Segnung auf Selbstfindungstour durch Österreich unterwegs ist und seine, wie soll ich sagen, Gefährtin im Glauben Kugler gebeten hat: Sorge für Ordnung, wir brauchen mehr Ideologie, weniger Expertenwissen, die Volkspartei muss ein bisschen mehr – ich weiß nicht, was man in Zukunft sein muss – erzkonservativ sein! – Ich weiß nicht, Frau Kollegin Kugler, wie Sie sich bezeichnen würden. Mir persönlich ist es auch ganz egal. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.)

Ich sage es Ihnen in der Debatte ganz offen, ich bin froh, wenn Sie im Glauben Ihre Erfüllung finden, wenn es Ihnen gut geht. Woran jemand im Leben glaubt, ist mir persönlich wirklich egal, solang der Mensch glücklich ist. Mir geht es nur darum, dass man andere Menschen auch leben lässt und dass man den Respekt vor der Wissenschaft schon auch irgendwie bewahrt.

Es ist deswegen auch symptomatisch, dass der ehemalige Minister Faßmann auf ein­mal gar nichts mehr zählt. Er hat gesagt, es gibt Expertinnen und Experten, die auch im Bereich der Sexualpädagogik wissen, was richtig ist, die sich damit auseinan­dersetzen, da gibt es die Weltgesundheitsorganisation, die mit Standards arbeitet – und auf einmal zählt das alles gar nicht mehr? Das wischen wir irgendwie weg? – So kann man doch bitte nicht arbeiten! Das ist doch ein zu ernstes Thema. Da müsste man doch miteinander eine Lösung finden können.

Wovon spreche ich ganz konkret? – Im Bereich der Sozialpädagogik würde es zum Beispiel in Kärnten, wo ich herkomme, die Kärntner Aidshilfe treffen, die auch an den Schulen ausgezeichnete Arbeit leistet. Ich möchte auch ganz offen wissen: Was würde zum Beispiel aus der Aidshilfe werden? Ist garantiert, dass die weitermachen können? Da geht es um zehntausend Schülerinnen und Schüler, die allein in Kärnten jedes Jahr die Kurse der Aidshilfe besucht haben. Und denen sagt man jetzt einfach: Es ist völlig egal, wie es weitergeht! – So könnt ihr doch mit den Menschen nicht umgehen, das ist doch nicht die Art und Weise, wie wir hier Entscheidungen treffen können! (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 280

Frau Kollegin Kugler, ich bitte wirklich, es mag sein, dass Sie jetzt wegen Ihres Vereins Teenstar beleidigt sind (Zwischenruf der Abg. Kugler), dass dieser nicht mehr herum­predigen darf, eben nicht mehr sagen darf: Sex vor der Ehe ist böse; Homosexualität kann man wegbeten; Pille und Kondom sind überbewertet; es gibt, ich weiß nicht, welche Pendel oder was Sie da alles vorschlagen würden, ich weiß es ja alles nicht. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Kugler.) Dafür gibt es aber doch Expertinnen und Experten.

Ich bitte Sie eines: Tun Sie nicht im Hintergrund irgendwo herumfudeln, gehen Sie da heraus und reden Sie offen! Sie reden da alle so diffus herum, redet doch offen, was ihr meint! Es wird da immer nur gesagt: Man muss sachlich werden und man darf sich nicht einmischen. Sagt doch ganz offen, wo die Expertise in der Praxis nicht vorhanden ist! Es bleibt da alles irgendwie nebulos. (Zwischenruf des Abg. Noll.) Ich bitte wirklich, dass man hier zu den Fakten zurückkehrt, wie es eigentlich Minister Faßmann ge­macht hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Ist das wirklich die neue Volkspartei, dass man wirklich retro, in der Vergangenheit ist und Zukunft draufschreibt? Du kannst jetzt nichts dafür, Kollege Strasser, du warst lange Zeit Familiensprecher der Volkspartei, als Mitglied des Bauernbundes warst du da offener – Blumen und Bienen (allgemeine Heiterkeit) –, da hast du nicht so viel Angst davor wie jetzt deine Nachfolger. Es muss doch wohl möglich sein, dass man dieses Thema auch gemeinsam löst.

Das Spannende ist: Ich bin überzeugt, die absolute Mehrheit hier in diesem Saal hält das, was ÖVP und FPÖ heute vorschlagen, für absoluten Quatsch. Es ist in Wahrheit so peinlich, was heute hier beschlossen werden soll. Es ist so peinlich, und ihr wisst es. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Noll und Bißmann.) Ihr wisst es, dass es peinlich ist. Na ihr wisst es doch! Bitte, bitte, bitte, lassen wir das Thema einfach! (Abg. Belakowitsch: Was? Das ist ja ein Widerspruch!) Versuchen wir bei dem Ganzen noch einmal einen Neustart miteinander! Ihr wisst alle, dass das ein absoluter Unfug ist; ihr wisst es doch wirklich! (Beifall bei SPÖ und JETZT.)

21.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindner. – Bitte.


21.21.44

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede und am Ende dieser Debatte möchte ich mich bei allen Lehrerinnen und Lehrern, die in der Schule und vor allem in wichtigen Themen wie der sexuellen Bildung Tag für Tag tolle Arbeit leisten, bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte mich bei allen Vereinen und Experten bedanken. Sie sind gerade in diesem Bereich oft unentbehrlich, tragen einen wichtigen Teil zur Bildung unserer Jugend bei und machen trotz weniger Ressourcen einen großartigen Job. – Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage der sexuellen Bildung beschäftigt uns in­zwischen schon länger als ein Jahr. Die Causa Teenstar hat uns monatelang vor Augen geführt, dass es in diesem Bereich noch viel zu tun gibt. Was aber heute hier passieren soll, geht in die absolut falsche Richtung. Ich brauche jetzt nicht die vielen richtigen und wichtigen Argumente zu wiederholen, die heute schon genannt worden sind, wie wichtig die Arbeit von externen Expertinnen und Experten in der sexuellen Bildung ist und wie katastrophal es wäre, diese Initiativen aus den Klassenzimmern zu


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 281

verbannen. Dafür haben wir nicht nur jetzt einen eigenen Antrag eingebracht, sondern schon im April, als wir über das Frauenvolksbegehren diskutiert haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Reihen der ÖVP und der FPÖ, seien wir doch einmal ehrlich! Sie wissen genauso gut wie ich, dass der Schritt, den Sie heute durch­boxen wollen, in die absolut falsche Richtung geht. Das sagen Ihnen nicht nur die Leh­rerinnen und Lehrer, die Interessenvertretungen, die Vereine, die Schülerinnen und Schüler, die Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten und die mehr als 20 000 Unter­schriften der Initiative #redmadrüber, das wissen Sie auch selber.

In Ihrem Antrag geht es nicht darum, tatsächlich Probleme zu lösen, es geht nicht darum, den Schulalltag besser zu machen oder die sexuelle Bildung weiterzuent­wickeln, nein, es geht Ihnen nur um einen kurzfristigen winzigen Sieg. Es geht um Parteitaktik, es geht darum, auf dem Rücken unserer Jugend eine ganz kleine Lobby glücklich zu machen. Gestern haben wir einstimmig beschlossen, dass wir externe Vereine im Sportunterricht brauchen. Heute wollen wir sie aus der Sexualkunde werfen. Das können Sie doch nicht ernst meinen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll. – Abg. Kitzmüller: Doch, das sind verschiedene Fakten! – Ruf bei der FPÖ: Doch!)

Es ist ja kein Geheimnis, dass auch viele in Ihren Reihen mehr als unzufrieden mit diesem Antrag sind. Deshalb appelliere ich vor allem an die jungen Kolleginnen und Kollegen und die Lehrerinnen und Lehrer in unserer Mitte: Tun Sie heute das Richtige! Wir geben Ihnen gerne die Chance dazu. Verweisen wir diesen Antrag zurück in den Unterrichtsausschuss! Nehmen wir uns die Zeit! Diskutieren wir mit Expertinnen und Experten und Betroffenen! Finden wir eine gute, anständige Lösung! Setzen wir auf Vernunft statt auf Parteitaktik! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

21.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Bißmann. – Bitte.


21.25.28

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie ich die Jahrhundertrede meiner Kollegin Stephanie Cox in irgendeiner Weise auch nur übertreffen oder mich annähern kann. Vielen Dank also erst einmal dafür, es war wirklich großartig, eine Sternstunde deines Wirkens und des Parlaments und einer aufgeklärten liberalen Demokratie, in der wir uns ja alle befinden.

Ich möchte auf einen Punkt eingehen, der oft beim Thema Sexualpädagogik vergessen wird. Es war noch nie so leicht wie heute, dass junge Menschen an pornografisches Material kommen. Pornografie prägt die Jugendlichen stark in ihren Vorstellungen, und das idealisierte Bild des Mannes und der Frau in Pornos vermittelt den Jugendlichen verzerrte und auch falsche Vorstellungen. Die Reflexion über die Tatsache, dass es sich bei pornografischen Inhalten um Schauspieler handelt, die ihre sexuelle Rolle vor der Kamera wahrnehmen, findet bei den Jugendlichen eben nicht oder kaum statt, stattdessen wird gefragt, warum man nicht genauso aussieht wie die Schauspie­lerinnen und Schauspieler in den Videos.

Bodyshaming ist ein großes Problem unserer sexualisierten Gegenwart. Insbesondere bei Jugendlichen, die sich noch in ihrer Entwicklungsphase befinden, kann der über­mäßige und unreflektierte Konsum von Pornos Depressionen und andere psychische Krankheiten auslösen, denn sie denken, dass sie falsch sind, sie denken, dass ihr Körper nicht der richtige ist, und sie denken, dass ihr Körper nicht der Norm entspricht und sie daher abnormal sind.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 282

Bei der Aufklärung jener falschen und fatalen Vorstellungen von Sexualität braucht es ganz dringend unaufgeregte und kompetente Expertinnen und Experten, die sich in einem sicheren Raum befinden, in einem vertrauensvollen Raum mit den jungen Menschen. Die Lehrpersonen sind derzeit nicht dafür ausgebildet, Sexualpädagogik ist nur ein Wahlfach in der Ausbildung.

Manche Themen möchten Schülerinnen und Schüler einfach nicht mit den Lehrenden besprechen. In kleinen Orten kennen diese nämlich oft sogar die Eltern. Ohne Exper­tinnen und Experten an den Schulen passiert es dann aber, dass die jungen Leute sich im Internet selbst auf die Suche nach Informationen begeben, auf die Suche nach Antworten. Das Internet kann aber gerade beim Thema Sex und Sexualität vieles an irreführenden Informationen ausspucken. Mit Expertinnen und Experten allerdings wird ideologiebefreit und auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnis aufgeklärt. Das ist im Normalfall auch so. Nur wegen eines Einzelfalles, Teenstar, kann nicht allen anderen wissenschaftlich, ideologiebefreit und seriös arbeitenden Vereinen das Vertrauen ent­zogen werden. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das Verbot von sexualpädagogischen Vereinen an Schulen wäre ein fataler Fehler, weil dann eben nicht nur jene Vereine, die konservative Sichtweisen, also konservativ-abstruse Sichtweisen – konservativ ist ja nicht grundsätzlich schlecht – verbreiten, ver­boten werden, sondern auch jene, die wissenschaftliche und zeitgemäße Sichtweisen verbreiten.

Zu guter Letzt möchte ich mich bei meinem Kollegen Mario Lindner ganz herzlich bedanken, er hat einen Entschließungsantrag eingebracht, der sinnvollerweise ver­langt, dass die Regierung für Qualitätssicherung bei der Sexualerziehung an den Schulen sorgt. Das ist absolut wichtig, damit eben ein zweites Teenstar nicht mehr passieren kann. Mario ist der einzige offen schwule Abgeordnete in diesem Hohen Haus, und für sein Engagement, auch für die Rechte der LGBTIQ-Community, muss man ihm wirklich ein großes Lob aussprechen, denn dazu gehört auch viel Mut. (Beifall bei SPÖ und JETZT.) Ich werde selbstverständlich für deinen Antrag stimmen.

Es gehört nicht nur mehr geschmust, sondern auch mehr aufgeklärt! (Beifall bei SPÖ und JETZT.)

21.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Mölzer.


21.29.34

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Frau Kollegin Bißmann hat nicht ganz unrecht, die Rede der Kollegin Cox war eine Jahrhundertrede, aber nur deswegen, weil sie vor einem Jahrhundert cool gewesen wäre, heute war sie eine blöde Unterstellung, weil sie ja wirklich so tut, als ob wir in den Fünfzigerjahren wären (Abg. Heinisch-Hosek: Was heißt „blöd“?!), und das ist ja wohl wirklich nicht der Fall. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Cox.)

Das ist wirklich ein Lächerlichmachen eines durchaus ernsten Themas, wobei Sie unter völlig falschen Voraussetzungen versuchen, da einen Antrag – da bin ich dann auch schon bei der SPÖ (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek) – ins Lächerliche zu ziehen oder Panik zu machen. Sie haben versucht, aufzuzeigen, dass externe Vereine wie Greenpeace überhaupt nicht mehr an Schulen dürfen; der ÖVP hätte vielleicht die Androhung, dass die IV nicht mehr an Schulen gehen darf, ein bisschen mehr Sorgen bereitet. – Nein, Scherz beiseite, das ist ja alles ein Unfug.

Wir wollen die externen Vereine im Bereich der Sexualpädagogik, der Sexualerziehung raus aus den Schulen haben. Warum? – Da frage ich, lieber Philip Kucher: Ist das ein


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 283

Unfug, dass wir eine altersgerechte, weltanschaulich neutrale Sexualerziehung for­dern? Ist das ein Unfug? Das willst du wirklich behaupten? Das wollen Sie alle mit­einander wirklich behaupten? (Zwischenruf des Abg. Kucher.) – Entschuldigung, was ist daran schlecht? – Erstens.

Zweitens: Wir haben 160 Vereine, 160 Vereine, und man weiß im Bildungsressort nicht einmal (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek) – Sie werden es auch nicht wissen, Frau Kollegin Heinisch-Hosek, die aktuelle Bildungsministerin weiß es auch nicht –, wie viel das kostet. Mich beschleicht ein wenig das Gefühl, dass es hier vor allem darum geht, dass diese Vereine Sorge um ihre Pfründe haben und Sorge darum haben, dass sie nicht mehr bezahlt werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dazu kommt offensichtlich – geschätzter Kollege Rudolf Taschner, du hast es wieder exzellent auf den Punkt gebracht –, dass für Sie vielfach leider Gottes die Expertise gleich Ideologie ist. Und diese will ich weder links noch rechts, ich will weder irgendwelche homophoben Geschichten aus dem katholischen Eck in den Schulen haben, noch will ich irgendwelche linksmotivierten Genderismusgeschichten an den Schulen haben. Uns ist wichtig, dass weder links noch rechts etwas an den Schulen verloren hat und die Ideologie raus aus den Schulen gehört. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Noll.)

Da komme ich zu einem spannenden Punkt: Sie haben vom Riesenprotest ge­sprochen, der uns ereilt hat. In der Tat haben wir Hunderte Zuschriften bekommen: auf der einen Seite kontra diesen Neutralisierungsantrag, da ist mit Copy-and-paste wohl­organisiert offensichtlich von den Organisationen gegen diesen Antrag Stimmung gemacht worden – das waren aber lauter Lehrer, NGOs –, und auf der anderen Seite – und das ist der Grund, warum ich mich darin bestätigt fühle, diesem Antrag heute zuzu­stimmen, und warum es gut und richtig ist, dass wir diesen durchsetzen – ein wenig schlechter organisiert, aber auch sehr, sehr viele Zuschriften von Eltern, von den Be­troffenen, von der anderen Seite.

Das bestätigt mich darin, dass wir mit diesem Antrag definitiv im Sinne der Schü­lerinnen und Schüler, der Kinder handeln (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP – Zwischenruf des Abg. Vogl), dass wir gegen Indoktrinierung handeln. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt. Tun Sie nicht so, als ob wir Sexualerziehung abschaffen wollten oder Sexualkunde oder Sexualpädagogik abschaffen wollten! – Nein, wir wollen sie in die Hände der Lehrer, der Pädagogen legen, das sind nämlich dem Vernehmen nach auch Experten (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP – Zwischenruf des Abg. Kucher), und dort können wir dann auch die ent­sprechende staatliche Kontrolle haben.

Ich glaube, das ist ein guter Antrag. Ich hoffe auf breite Zustimmung, vielleicht denkt ihr ein bisschen nach. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.32


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek ist zu Wort ge­meldet. – Bitte.


21.32.55

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Wirklich nur ganz kurz: Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass junge Menschen über Sex reden wollen. Sie wollen wissen - - (Abg. Belakowitsch: Nein, wollen sie nicht! Das ist ein Blödsinn!) – Entschuldigung! Sie klären sich über Pornografie auf – und jetzt sagen Sie nicht, das ist ein Blödsinn –, das wissen wir, und das wissen wir zufällig von Sexualpädagoginnen und -pädagogen. (Abg. Belakowitsch: Ich weiß es auch!) – Ja, aber ich habe mit denen gearbeitet, ich habe selbst 18 Jahre lang Kinder unterrichtet


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 284

und ich war froh, dass ich manches Mal Expertinnen/Experten gehabt habe, die dann diese Workshops gemacht haben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und JETZT.)

Ich sage nur mehr zwei, drei Sätze: Wir haben in der Vergangenheit mit vielen Ver­einen gut zusammengearbeitet – Kollegin Hammerschmid wird das bestätigen, Kollege Faßmann wird das bestätigen –, indem wir Konfliktlösung mit den Schülerinnen und Schülern trainiert haben. (Ruf bei der FPÖ: Das können Lehrer nicht?) Sexual­päda­gogik ist ja nicht nur, über die Geschlechtsorgane mit schönen Plakaten zu reden, sondern das heißt ja auch abgrenzen, Nein sagen lernen, das heißt auch, sich selbst über seinen Körper bewusst zu sein und zu wissen, was mit dem Körper passiert, wenn man erwachsen wird. (Zwischenruf der Abg. Schartel.) Es wird nicht in jedem Elternhaus darüber geredet – leider, leider, leider! –, und nicht jede Lehrerin und jeder Lehrer will das in aller Offenheit mit den Kindern tun, auch die Kinder wollen das zum Teil nicht mit den Pädagoginnen und Pädagogen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und JETZT. – Abg. Wöginger: Aber in den Fünfzigerjahren sind wir auch nicht mehr!)

Abschließend sei gesagt, dass dann, wenn man sagt: Macht das in der Freizeit, macht das in der Nachmittagsbetreuung!, für Pädagoginnen und Pädagogen diese Stütze, diese Workshops auch mit SexualpädagogInnen von außen zu machen, nicht mehr gegeben ist, womit man den Kindern ein Stück weit auch die Möglichkeit nimmt – und das ist heute auch schon gesagt worden –, Fragen zu stellen, die sie sich der Lehrerin/dem Lehrer gegenüber nie zu stellen gewagt hätten. (Abg. Belakowitsch: Aber einen Fremden schon, den ich nicht kenne!)

Liest man den Sexualpädagogikerlass, Dr. Taschner, ganz zu Ende – die Berichtigung hat es ja eh gezeigt –, dann sieht man, dass das immer in Zusammenarbeit mit den Eltern, den Elternvereinen, mit den PädagogInnen geschieht. (Abg. Taschner: Wo sind die Vereine, Frau Kollegin? Wo machen die das?), aber unter der Prämisse, dass man da mit Fremdvereinen arbeitet, weil es so adäquater und leichter ist. Verdrehen Sie bitte nicht die Tatsachen und kommen Sie bitte im 21. Jahrhundert an! Wir wollen nicht, dass sich unsere Kinder nur über pornografische Videos aufklären, sondern wir wollen adäquate Sexualpädagogik. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und JETZT.)

21.35

21.35.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun niemand mehr dazu. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Nein.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Lindner, Kollegin­nen und Kollegen, den Gegenstand an den Unterrichtsausschuss rückzuverweisen.

Wer für diese Rückverweisung ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minder­heit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme. (Unruhe im Saal.)

Die paar Minuten würde ich Sie bitten noch Geduld zu haben, damit wir das Ab­stimmungsprozedere – es ist bisher so gut gegangen – auch über die Bühne bringen können.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 34: dem Ausschussbericht 651 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Sicherstellung einer welt­anschaulich neutralen Sexualerziehung“.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 285

Wer mit diesem Ausschussantrag einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (E 103)

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 35: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 652 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer das tun möchte, den bitte ich um Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehr­heit, angenommen.

21.36.56Abstimmung über Fristsetzungsanträge


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Abstimmungen über die in dieser Sitzung eingelangten Fristsetzungsanträge.

Ich werde über die Fristsetzungsanträge einzeln unter Nennung des Ausschusses sowie der Nummer des jeweiligen Antrages und des Antragstellers abstimmen lassen.

Vor Eingang in die Abstimmung gebe ich bekannt, dass der Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Zinggl betreffend Antrag 935/A(E) sowie der Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Kucher und Schwarz betreffend den Antrag 936/A zurückgezogen wurden. Die beiden Anträge kommen nicht zur Abstimmung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Zinggl, dem Aus­schuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 508/A(E) der Abge­ordneten Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen.

Wer ist dafür? – Das ist einstimmig und damit angenommen.

Antrag des Abgeordneten Zinggl, dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 944/A der Abgeordneten Rossmann, Doppelbauer, Kolleginnen und Kolle­gen eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen.

Wer sich für diesen Fristsetzungsantrag ausspricht, den bitte ich um Zustimmung. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Antrag des Abgeordneten Zinggl, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Be­richterstattung über den Antrag 967/A(E) der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 12. September 2019 zu setzen.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Jetzt kommen drei Anträge des Abgeordneten Zinggl, dem Umweltausschuss eine Frist bis 12. September 2019 zur Berichterstattung über folgende Anträge zu setzen:

Antrag 931/A(E) der Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Antrag 932/A(E) der Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen. – Das ist einstimmig.

Weiters der Antrag 933/A(E) der Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen.

Wer ist dafür, dem eine Frist zu setzen? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Becher, dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zur Berichterstattung über den Antrag 516/A der Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 286

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen.– Das ist die Minderheit, ab­ge­lehnt.

Ich darf über zwei Anträge der Abgeordneten Cox, dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung jeweils eine Frist bis 13. September 2019 zur Bericht­erstattung über folgende Anträge zu setzen:

Antrag 825/A(E) der Abgeordneten Cox, Kolleginnen und Kollegen.

Wer dafür ist, den bitte ich um Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Antrag 826/A(E), gleiche Antragstellung. – Das ist ebenfalls in der Minderheit geblie­ben, abgelehnt.

Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Vogl, dem Ausschuss für Konsumentenschutz zur Berichterstattung über den Antrag 926/A(E) der Abge­ordneten Vogl, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen. – Das ist die Mehrheit und daher ist er angenommen.

Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Schwarz, Kucher, Loacker, Kollegin­nen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 927/A der Abgeordneten Schwarz, Kucher, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 4. Juli zu setzen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Schmuckenschlager, Feichtinger, Bernhard, Rossmann, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 935/A(E) der Abgeordneten Schmuckenschlager, Feichtinger, Bernhard, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 24. September zu setzen. –Das ist einstimmig und daher ist er angenommen.

Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Muchitsch, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 941/A der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 4. Juli 2019 zu setzen. – Das ist die Mehrheit und daher ist er angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Drozda, Kolleginnen und Kollegen, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 942/A der Abgeordneten Drozda, Zinggl, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 23. Sep­tember 2019 zu setzen. – Das ist in der Minderheit geblieben, abgelehnt.

Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Muchitsch, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 943/A(E) der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 4. Juli 2019 zu setzen.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über insgesamt drei Anträge der jeweiligen Antrag­stellenden, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft eine Frist bis zum 24. Sep­tember 2019 zur Berichterstattung für folgende Anträge zu setzen:

Antrag 947/A der Abgeordneten Vogl, Kolleginnen und Kollegen.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Antrag 948/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing.in Doppelbauer, Kolleginnen und Kolle­gen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Antrag 949/A(E) der Abgeordneten Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen. – Gleiches Stimmverhalten: mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 287

Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Scherak, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 951/A der Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich, ein Zeichen zu geben. – Das ist die Minderheit, ab­gelehnt.

Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Krisper, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 952/A der Abgeordneten Krisper, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 1. September 2019 zu setzen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Das ist einstimmig.

Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Griss, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 953/A der Abgeordneten Griss, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 1. September 2019 zu setzen.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über zwei Anträge des Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss jeweils eine Frist bis zum 24. September 2019 zur Berichterstattung über folgende Anträge zu setzen:

Antrag 954/A(E) der Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Antrag 955/A der Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über zwei Anträge der Abgeordneten Duzdar, Kolle­ginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie jeweils eine Frist bis zum 24. September 2019 zur Berichterstattung über folgende Anträge zu set­zen:

Antrag 960/A der Abgeordneten Duzdar, Kolleginnen und Kollegen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig.

Antrag 962/A(E) der Abgeordneten Duzdar, Kolleginnen und Kollegen.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über den Antrag der Abgeordneter Sandler, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Berichterstattung über den Antrag 963/A der Abgeordneten Sandler, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 24. September zu setzen.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich, ein Zeichen der Zustimmung zu setzen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Großbauer und Wassermann, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 964/A(E) der Abgeordneten Großbauer, Wassermann, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 24. September zu setzen.

Wer dem die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Jarolim, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 968/A der Abgeordneten Jarolim, Griss, Zinggl, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 4. Juli zu setzen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 288

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Zinggl, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 880/A der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 13. September zu setzen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Bernhard, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 950/A(E) der Abgeordneten Bernhard, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 24. September zu setzen.

Wer dem eine Zustimmung erteilt, den bitte ich, ein Zeichen zu geben. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

21.46.07Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 sowie 16 und 17 zu verlesen, damit diese Teile zum Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich darf verlesen:

Tagesordnungspunkt 1:

„Die Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/1 ein [...].

Die Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungs­antrag Beilage 1/2 ein [...].

Es liegen Verlangen auf getrennte Abstimmung [...] vor.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Stefan, Dr. Noll, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/3 ein [...].“

„Der Abänderungsantrag Beilage 1/1 wird abgelehnt [...].

Der Abänderungsantrag Beilage 1/2 wird in getrennter Abstimmung hinsichtlich § 5 Abs. 3, § 10, § 11a sowie § 12 Abs. 2 abgelehnt [...].

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 661 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung in der Fassung des Abänderungsantrages Beilage 1/3 hinsichtlich § 2 Z 1, § 2 Z 3a, § 2 Z 5, § 4 Abs. 1, § 5, § 6 Abs. 4, § 6 Abs. 6 Z 6, 7, 8 und 9, § 6 Abs. 7, 9 und 9a, § 10 Abs. 7 und 8, § 11 Abs. 5a, § 11a, § 12 Abs. 2, § 12 Abs. 2a, § 12 Abs. 3 und 3a, § 14 Abs. 2, § 15a sowie gemäß dem Abänderungsantrag Beilage 1/2 hinsichtlich § 6 Abs. 1a sowie § 6 Abs. 5 [...] und in dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 2:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 672 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 16:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 675 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 289

Tagesordnungspunkt 17:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 676 der Beilagen bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in zweiter und dritter Lesung [...] mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Da das nicht der Fall ist, gelten diese Teile des Amtlichen Protokolls daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

21.48.51Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 970/A bis 990/A eingebracht worden sind.

Zusätzlich darf ich bekannt geben, dass ich den Antrag 989/A(E) der Abgeordneten Steinacker, Stefan, Kolleginnen und Kollegen dem Justizausschuss zuweise

und dass ich den Antrag 990/A der Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen dem Bautenausschuss zuweise.

21.49.17Schlussansprache des Präsidenten


21.49.19

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf mich am Ende der Sitzung ganz herzlich für Ihre Arbeit bedanken. Gerade in den letzten Sitzungen ist, was das Prozedere anbelangt, wirklich ein ganz hervorragender Ausweis unseres Parlamentarismus gelun­gen.

Ich darf mich bei allen Rednerinnen und Rednern aller Parteien ganz herzlich für ihre sehr pointierten Formulierungen, aber auch für ihre sehr guten Beiträge bedanken.

Ich bedanke mich bei meinen Präsidentenkolleginnen für die Unterstützung in der Vorsitzführung, die in diesen Zeiten auch wesentlich angenehmer gewesen ist, als es schon oftmals der Fall war. Wir zeigen, dass das Parlament ausgezeichnet funktioniert. Wir dürfen auch ein wenig stolz darauf sein, was das Parlament in diesen letzten Tagen geleistet hat.

Ich hoffe, dass die Qualität der Gesetzesanträge dann dem entspricht, was wir uns gemeinsam immer wieder vorgenommen haben.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, die in dieser letzten Zeit sehr vieles zurückstellen und auf vieles verzichten mussten, einen doch ersprießlichen Sommer und ein wenig Urlaub. Wir wissen ja nicht, was noch an besonderen Aktionen kommt.

Schlussendlich gilt mein Dank den Mitarbeitern der Parlamentsdirektion. – Ich glaube, die haben sich einen Applaus mehr denn je verdient. (Anhaltender allgemeiner Beifall.)

Ich darf mich auch bei den Klubmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, die in diesen Zeiten ebenfalls wirklich sehr, sehr vieles – in den vorgelagerten Verhandlungen und dann schlussendlich für die Aufbereitung der Tagesordnung – getan haben, herzlich bedanken. (Allgemeiner Beifall.)

Schlussendlich darf ich mich bei den Zusehern vor den Fernsehschirmen und via Livestream für die Geduld bedanken, und ich bedanke mich vor allem auch bei den


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 290

Medienvertretern, die allerdings schon das Weite gesucht haben. (Allgemeine Heiter­keit.)

21.51

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 21.52 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

21.51.49 Schluss der Sitzung: 21.51 Uhr

 

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien