Stenographisches Protokoll
34. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Dienstag, 8. Juli 2014
34. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode Dienstag, 8. Juli 2014
Dauer der Sitzung
Dienstag, 8. Juli 2014: 10.02 – 20.36 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetznovelle 2014 – FinStrG-Novelle 2014)
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird, und Bericht über den
Antrag 342/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird
6. Punkt: Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls
7. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen
8. Punkt: Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
9. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 8 bis 10 sowie über die Bürgerinitiative Nr. 43
10. Punkt: Bericht über den Antrag 489/A der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz geändert wird
11. Punkt: Bericht über den Antrag 282/A(E) der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Sicherung von Öl-Tankanlagen
12. Punkt: Bericht über den Antrag 520/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Investitionsförderung für Umrüstung auf oder Neukauf von Traktoren mit Pflanzenölantrieb“
13. Punkt: Bericht über den Antrag 474/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Mikroplastik
14. Punkt: Bericht über den Antrag 13/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – Bundes-LärmG) geändert werden
15. Punkt: Bericht über den Antrag 522/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH
16. Punkt: Bericht über den Antrag 490/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend internationale Erklärung zu den Rechten von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern
17. Punkt: Bericht über den Antrag 516/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sklaverei auf dem Garnelenweltmarkt
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Inhalt
Nationalrat
Mandatsverzicht der Abgeordneten Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar und Harald Vilimsky 25
Angelobung der Abgeordneten Josef Schellhorn und Erwin Angerer ..................... 25
Erklärung des Präsidenten Karlheinz Kopf anlässlich des 100. Jahrestages des Beginns des Ersten Weltkrieges ..................................................................................................................... 26
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 25
Geschäftsbehandlung
Verkürztes Verfahren gemäß § 28a der Geschäftsordnung (Verzicht auf Vorberatung der Regierungsvorlagen 200 und 201 d.B.) .......................................................................... 52
Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 525/A der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichi-
schen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 8. Juli 2014 zu setzen ............................................................................................................................. 52
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 52
Redner/Rednerinnen:
Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 109
Rainer Wimmer .......................................................................................................... 111
Ing. Mag. Werner Groiß ............................................................................................. 112
Mag. Roman Haider ................................................................................................... 113
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 113
Dr. Georg Vetter ......................................................................................................... 114
Josef Schellhorn ........................................................................................................ 116
Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 117
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 53
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................... 99
Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 100
Aktuelle Stunde (9.)
Thema: „Digitale Zukunft aktiv gestalten: Für eine digitale Offensive zur flächendeckenden Verfügbarkeit von Hochleistungs-Breitband-Infrastruktur in ganz Österreich“ 27
Redner/Rednerinnen:
Philip Kucher ................................................................................................................ 27
Bundesministerin Doris Bures ............................................................................ 30, 46
Elisabeth Hakel ............................................................................................................. 33
Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................... 34
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ........................................................................................... 36
Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 37
Rouven Ertlschweiger, MSc ....................................................................................... 38
Mag. Nikolaus Alm ....................................................................................................... 40
Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ................................................................................. 41
Nikolaus Prinz ............................................................................................................... 43
Christian Hafenecker ................................................................................................... 44
Dr. Gabriela Moser ....................................................................................................... 47
Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 48
Michael Pock ................................................................................................................. 50
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 26
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 51
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (178 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA),
das
Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A.
(HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung
einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz)
und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen
für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen
wer-
den und mit dem das
Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
geändert werden (188 d.B.) ........................................................................................................... 53
Redner/Rednerinnen:
Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 53
Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 57
Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 60
Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 65
Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................... 66
Mag. Andreas Zakostelsky .......................................................................................... 68
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (tatsächliche Berichtigung) ...................................... 70
Dr. Rainer Hable ........................................................................................................... 70
Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger ....................................................................... 73
Hermann Lipitsch ......................................................................................................... 76
Elmar Podgorschek ..................................................................................................... 77
Jakob Auer .................................................................................................................... 79
Mag. Bruno Rossmann ............................................................................................... 80
Mag. Andreas Hanger .................................................................................................. 83
Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 85
Mag. Dr. Matthias Strolz .............................................................................................. 87
Mag. Gernot Darmann ................................................................................................. 89
Mag. Andreas Schieder (tatsächliche Berichtigung) ................................................... 93
Dr. Georg Vetter ........................................................................................................... 93
MMag. DDr. Hubert Fuchs .......................................................................................... 95
Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 96
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Bundesländer – Ablehnung ...................................................... 83, 101
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsparung der Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl zugunsten eines Staatssekretariats für Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt – Ablehnung ...................................................................... 92, 101
Annahme des Gesetzentwurfes in 188 d.B. (namentliche Abstimmung) ...................... 99
Gemeinsame Beratung über
2. Punkt: Bericht
des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (162 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das
E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz,
das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007,
das Zahlungsdienstegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz
geändert werden (189 d.B.) ......................... 101
3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (176 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden (190 d.B.) ..... 102
Redner/Rednerinnen:
MMag. DDr. Hubert Fuchs ........................................................................................ 102
Mag. Andreas Zakostelsky ........................................................................................ 103
Mag. Bruno Rossmann ............................................................................................. 105
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 106
Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................. 107
Jakob Auer .................................................................................................................. 117
Mag. Nikolaus Alm ..................................................................................................... 118
Dr. Harald Troch ......................................................................................................... 119
Matthias Köchl ............................................................................................................ 120
Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 122
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Crowdfunding-Gesetz als attraktiver Rechtsrahmen – Ablehnung ..................... 121, 123
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 189 und 190 d.B. ......................................... 123
Gemeinsame Beratung über
4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (177 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetznovelle 2014 – FinStrG-Novelle 2014) (191 d.B.) ............................................................................................................................. 123
5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (163 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird, und über den
Antrag 342/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird (192 d.B.) ..... 124
6. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (179 d.B.): Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls (193 d.B.) ...................................................................................................................... 124
7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (143 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen (194 d.B.) ............................................................................................................................. 124
8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (135 d.B.): Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen (195 d.B.) ...................................... 124
Redner/Rednerinnen:
MMag. DDr. Hubert Fuchs ........................................................................................ 124
Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 127
Mag. Bruno Rossmann ............................................................................................. 129
Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................... 132
Mag. Roman Haider ................................................................................................... 133
Michael Pock ............................................................................................................... 135
Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl ........................................................................... 135
Ing. Mag. Werner Groiß ............................................................................................. 137
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 138
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................... 139
Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 140
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bereitstellung von Vermögensdaten – Ablehnung .............................................. 130, 142
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 191 und 192 d.B. ......................................... 141
Genehmigung der drei Staatsverträge in 193, 194 und 195 d.B. ................................. 142
Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 195 d.B. ......... 143
9. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 8 bis 10 sowie über die Bürgerinitiative Nr. 43 (228 d.B.) 143
Redner/Rednerinnen:
Hermann Lipitsch ....................................................................................................... 143
Hermann Gahr ............................................................................................................ 144
Elmar Podgorschek ................................................................................................... 145
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 146
Ing. Waltraud Dietrich ................................................................................................ 149
Michael Pock ............................................................................................................... 149
Johann Hechtl ............................................................................................................. 150
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 151
Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 153
Mag. Maximilian Unterrainer .................................................................................... 154
Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 155
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 228 d.B. ..................................................... 157
Gemeinsame Beratung über
10. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 489/A der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz geändert wird (222 d.B.) ............................................................................................... 157
11. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 282/A(E) der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Sicherung von Öl-Tankanlagen (223 d.B.) ............................................................................................................................. 157
12. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 520/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Investitionsförderung für Umrüstung auf oder Neukauf von Traktoren mit Pflanzenölantrieb“ (224 d.B.) .......................................................... 157
13. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 474/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Mikroplastik (225 d.B.) ...... 157
Redner/Rednerinnen:
Gerhard Schmid ......................................................................................................... 157
Johann Höfinger ......................................................................................................... 158
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 159
Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 163
Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 163
Johann Rädler ............................................................................................................ 164
Michael Pock ............................................................................................................... 165
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 166
Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ............................................................................... 167
Dr. Susanne Winter .................................................................................................... 167
Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 168
Erwin Preiner .............................................................................................................. 169
Harry Buchmayr ......................................................................................................... 169
Rudolf Plessl ............................................................................................................... 170
Annahme des Gesetzentwurfes in 222 d.B. ................................................................ 170
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 223 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Maßnahmen zur Sicherung von Öl-Tankanlagen (E 27) ............................................. 171
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 224 d.B. ..................................................... 171
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 225 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Verbot von Mikroplastik (E 28) ................................................................................................. 171
14. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 13/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – Bundes-LärmG) geändert werden (226 d.B.) ......... 171
Redner/Rednerinnen:
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 171
Mag. Johannes Rauch ............................................................................................... 173
Hannes Weninger ....................................................................................................... 173
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 174
Rupert Doppler ........................................................................................................... 174
Michael Pock ............................................................................................................... 175
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 226 d.B. ..................................................... 176
15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 522/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH (251 d.B.) ........................ 176
Redner/Rednerinnen:
Harald Jannach .................................................................................................. 176, 190
Jakob Auer .................................................................................................................. 179
Rupert Doppler ........................................................................................................... 180
Erwin Preiner .............................................................................................................. 181
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 182
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 183
Josef Schellhorn ............................................................................................... 184, 189
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 185
Dipl.-Ing. Georg Strasser ........................................................................................... 186
Marianne Gusenbauer-Jäger .................................................................................... 187
Cornelia Ecker ............................................................................................................ 188
Mag. Maximilian Unterrainer .................................................................................... 188
Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Details hinsichtlich der Ausgestaltung einer jährlichen Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH an den Nationalrat – Ablehnung ................................................................................ 178, 191
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 251 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend jährliche Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH (E 29) .............................. 191
16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 490/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend internationale Erklärung zu den Rechten von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern (197 d.B.) .............. 191
Redner/Rednerinnen:
Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 191
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................................................ 192
Josef A. Riemer .......................................................................................................... 193
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 194
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 195
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 196
Harry Buchmayr ......................................................................................................... 197
Franz Leonhard Eßl .................................................................................................... 198
Josef Muchitsch ......................................................................................................... 199
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 197 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend internationale Erklärung zu den Rechten von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern (E 30) 200
17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 516/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sklaverei auf dem Garnelenweltmarkt (198 d.B.) ...................................................................................... 200
Redner/Rednerinnen:
Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 200
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................... 201
Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................... 203
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 204
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 205
Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 206
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 207
Josef A. Riemer .......................................................................................................... 207
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Josef A. Riemer, Mag. Alev Korun, Dr. Nikolaus Scherak, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend moderne Formen von Sklaverei im 21. Jahrhundert – Annahme (E 32) 203, 209
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef A. Riemer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Mag. Alev Korun, Christoph Hagen, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Intensivierung der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gegen sexuelle Gewalt an Frauen in Indien – Annahme (E 33) ..................................................................................... 209, 210
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 198 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Sklaverei auf dem Garnelenweltmarkt (E 31) .............................................................................. 209
Eingebracht wurden
Bürgerinitiative ............................................................................................................ 51
Bürgerinitiative betreffend „Verbesserung der Lehrlingsausbildung“ (Ordnungsnummer 51)
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 51
200: Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft
201: Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert)
208: Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds
227: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Berichte ................................................................................................................... ..... 51
Vorlage 32 BA: Monatserfolg Mai 2014; BM f. Finanzen
III-89: Lebensmittelsicherheitsbericht 2013; BM f. Gesundheit
III-90: Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2013; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie
Anträge der Abgeordneten
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindesthaltbarkeitsdatum für Lebensmittel (535/A)(E)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes (536/A)(E)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kooperation zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Indien (537/A)(E)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufschlüsselung von Hassdelikten/„Hate Crimes“ im Sicherheitsbericht (538/A)(E)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufschlüsselung von Hassdelikten/„Hate Crimes“ im Sicherheitsbericht (539/A)(E)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des Lehramts Türkisch und Ausbildung der erforderlichen LehrerInnen (540/A)(E)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung Türkisch als zweite lebende Fremdsprache und Maturafach (541/A)(E)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Ende der Diskriminierung bei Ehen von ÖsterreicherInnen (542/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Gutsangestelltengesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitszeitgesetz geändert werden (543/A)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird (544/A)
Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion der Kosten für Fahrer- und Unternehmerkarten (Kontrollgerätekartenverordnung) (545/A)(E)
Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des Kraftfahrliniengesetzes (KflG) zum Zweck der Liberalisierung des inländischen Fernbuslinienverkehrs (546/A)(E)
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (547/A)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Standort stärken – Breitbandausbau sichern (548/A)(E)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung des Breitbandausbaus (549/A)(E)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Crowdfunding-Gesetz als attraktiver Rechtsrahmen (550/A)(E)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung einer eigenen Justizanstalt für Senioren (551/A)(E)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschluss von Staatsverträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland (552/A)(E)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend: die Dringlichkeit von Maßnahmen gegen die Teuerung! (553/A)(E)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend: die Dringlichkeit von Maßnahmen gegen die Teuerung! (554/A)(E)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung aller gesetzlichen Maßnahmen, die geeignet sind, Bürger- und Freiheitsrechte zu beschränken (555/A)(E)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsparung der Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl zugunsten eines Staatssekretariats für Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt (556/A)(E)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG), BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird (557/A)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehramtsstudium in traditionellen Zuwanderersprachen und in den Sprachen der Europäischen Union (558/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend muttersprachlichen Unterricht als Wahlpflichtfach (559/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebührenstopp für Bürger bis 2018 (560/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend TTIP – Zugang des Nationalrates zu konsolidierten Vertragstexten (1834/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend ungenügende Beantwortung der Anfrage „Bilanz zur Effektivität der Rechtsberatung“ (1835/J)
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend TTIP – Zugang zu konsolidierten Vertragstexten (1836/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Behindertendiskriminierung durch die MVG bei der Vergabe der Trafik Westbahnhof (ehemalige Trafik Wagner) (1837/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verhaftung eines Imam in Graz (1838/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Flüchtlingsansturm in Italien und Maßnahmen dagegen (1839/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1840/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Versorgungsengpass bei Medikamenten von nationaler Wichtigkeit (1841/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Behindertendiskriminierung durch die MVG bei der Vergabe der Trafik Westbahnhof (ehemalige Trafik Wagner) (1842/J)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Werbekosten ELGA – Bezirkszeitungen (1843/J)
Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Plakatkampagne zu 50 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei (1844/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Tawhid und Rekrutierung für die Al-Nusra-Front (1845/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Milli Görüs in Österreich (1846/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Rudolf Scholten und Oskar Bronner bei der Bilderberger-Konferenz 2014 (1847/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Zukunft der Entminungseinsätze in Hinblick auf das Sparbudget (1848/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Subventionen der ÖBB an den VCÖ und Aufträge zur Erstellung von Studien (1849/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Ukraine als Gefahrenherd für Erdgastransit (1850/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Schlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt gegen die Monopolverwaltung (1851/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Einbürgerungen von Sportlerinnen und Sportlern (1852/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend fehlende Maßnahmen gegen Ärztemangel (1853/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Teilzeitjob Boom (1854/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderung des Vereins „UNDOK“ (1855/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend rote Zinshauslobby und mutmaßliche Schwarzarbeit (1856/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend rote Zinshauslobby und mutmaßliche Schwarzarbeit (1857/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Praktika in den Bundesministerien (1858/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Praktika in den Bundesministerien (1859/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Praktika in den Bundesministerien (1860/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Praktika in den Bundesministerien (1861/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Praktika in den Bundesministerien (1862/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Praktika in den Bundesministerien (1863/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Praktika in den Bundesministerien (1864/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Praktika in den Bundesministerien (1865/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Praktika in den Bundesministerien (1866/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Praktika in den Bundesministerien (1867/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Praktika in den Bundesministerien (1868/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Praktika in den Bundesministerien (1869/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Praktika in den Bundesministerien (1870/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1871/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1872/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1873/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1874/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1875/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1876/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1877/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1878/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1879/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1880/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1881/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1882/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1883/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Strafverfahren wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität (1884/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend: Hat das neue Staatsbürgerschaftsgesetz wirklich etwas verändert? (1885/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Auswirkungen der „smart meter“-Einführung (1886/J)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Verfassungsdienst und Anfragebeantwortungen (1887/J)
Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Familienbeihilfe für Studierende, die das 24. beziehungsweise das 25. Lebensjahr vollendet haben (1888/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die neue Schülerdatensoftware „Sokrates Bund“ (1889/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „mehrfache Krankenversicherungen“ (1890/J)
Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die „Praxis des Abzugs von Kosten für Kinderbetreuung“ (1891/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend ausstehende Übermittlung der Studie zum Verhältnis Polizei und Minderheiten (1892/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Dauer-Warteschleife bei fremdenpolizeilichen Verfahren (1893/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kreativität bei aktueller Stellenausschreibung „Teamkoordinator/in Marketing, Vertriebskoordination & Kundenbeziehungen im GB MK“ bei der ÖBB-Infrastruktur AG (1894/J)
Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend barrierefreie Anbringungshöhe von Straßenverkehrszeichen (1895/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ÖBB-Lehrlingsoffensive und wie sie zu einem neuen Leiter kam (1896/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Fortführungsanträge im Strafverfahren (1897/J)
Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Organe auf Bestellung; Transplantationstourismus und Organraub“ (1898/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Türkischer Wahlkampf in Österreich: Kosten für Sicherheit und Ordnung“ (1899/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Türkischer Wahlkampf in Österreich: Doppelstaatsbürger als Zielgruppe?“ (1900/J)
Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheit bei Sportveranstaltungen – insbesondere bei Fußballmeisterschaftsspielen – in Österreich (Saison 2013/2014)“ (1901/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend steuerliches Grenzgängeraufkommen im Verhältnis zur Schweiz II (1902/J)
Harry Buchmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Verletzungen des geistigen Eigentums im Jahr 2013“ (1903/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1904/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1905/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1906/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1907/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1908/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1909/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1910/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1911/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1912/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1913/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1914/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1915/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1916/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1917/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1918/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1919/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1920/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1921/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1922/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1923/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1924/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1925/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1926/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1927/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1928/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1929/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend frauenverachtendes Verhalten der FSG am Wiener Donauinselfest (1930/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Trainingslager für arbeitslose Profifußballer (1931/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Diskriminierung eines invaliden Trafikanten beim Life Ball in Wien (1932/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel“ (1933/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel“ (1934/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Pestizide im österreichischen Wasser (1935/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Budgeterhöhung für Bauvorhaben der ASFINAG (1936/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kabinettsregime, Förderungen und Karriere von SC Glettler (1937/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Potenzpillen für Häftlinge auf Steuerkosten (1938/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Angertalbrücke (1939/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Finanzierung der Fachhochschul-Studienplätze (1940/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Überziehungszinsen bei Banken (1941/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Anfragen und Auskünfte aufgrund Artikel 26 eines Doppelbesteuerungsabkommens (1942/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Tempo 80 Testphase / 24 000 Anzeigen (1943/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend mehr Verkehrstote im steirischen Straßenverkehr (1944/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Feinstaubbelastung durch Zwei-Takt-Mopeds (1945/J)
Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Kaderunterbringung bei Fortbildungen (1946/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Weiterbau des Semmering-Basistunnels (1947/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Hagelschäden im Bezirk Leibnitz (1948/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Finanzierung des klinischen Mehraufwandes der neuen Universitätskliniken in St. Pölten, Krems und Tulln (1949/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Aussage des Gesundheitsministers im Bundesrat über Ärzte, die Frauen absichtlich verunsichern (1950/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Stellungnahme zur Beschwerde der Bürgerinitiative IGL-Marchfeldkanal (1951/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Diskriminierung eines invaliden Trafikanten beim Life Ball in Wien (1952/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend den Einfluss des touristischen Aufkommens auf die Vergabe von Kassenverträgen für niedergelassene Praktische Ärzte (1953/J)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Übertragung der Kosten der Airpower auf das Finanzministerium und Verwendung der Einnahmen der Skipistenpräparierung in Kitzbühel von GWD (1954/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Grippeschutzmasken (1955/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Vorratsdatenspeicherung und die forensisch sichere Löschung der erhobenen Daten (1956/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Zustand des deutschen Schienennetzes und Auswirkungen auf die ÖBB (1957/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Stellungnahme der Bundesministerin gegenüber Medien zum Ende der Vorratsdatenspeicherung (1958/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Tempo 80 Testphase / Baumaßnahmen (1959/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Besuch des türkischen Ministerpräsidenten (1960/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Dienstreisen mit Luftfahrzeugen des Bundesheeres (1961/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend österreichischen Entminungsdienst (1962/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „go international“-Initiative (1963/J)
Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Geldbußen bei Verstößen nach dem Kartellgesetz, Pauschalgebühr bei Zusammenschlussanmeldungen nach dem Wettbewerbsgesetz“ (1964/J)
Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Vollziehung Preisauszeichnungsgesetz im Jahr 2013 – Marktbeobachtung in Österreich – Situation der Preisauszeichnung in Österreich“ (1965/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Die Causa JUEN ein unendliches Justizdrama“ (1966/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Einstellungen der Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch gegen den Kitzbüheler Bürgermeister und dessen Vizebürgermeister (1967/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1247/AB zu 1364/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (1248/AB zu 1369/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (1249/AB zu 1387/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1250/AB zu 1400/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1251/AB zu 1402/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1252/AB zu 1428/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (1253/AB zu 1430/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (1254/AB zu 1417/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1255/AB zu 1355/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1256/AB zu 1356/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1257/AB zu 1359/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1258/AB zu 1358/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1259/AB zu 1357/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1260/AB zu 1360/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1261/AB zu 1361/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1262/AB zu 1352/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (1263/AB zu 1362/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1264/AB zu 1363/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (1265/AB zu 1365/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (1266/AB zu 1366/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1267/AB zu 1373/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen (1268/AB zu 1397/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Thomas Schellenbacher, Kolleginnen und Kollegen (1269/AB zu 1398/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1270/AB zu 1399/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (1271/AB zu 1403/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1272/AB zu 1406/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1273/AB zu 1407/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1274/AB zu 1411/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1275/AB zu 1434/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1276/AB zu 1441/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen (1277/AB zu 1442/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (1278/AB zu 1351/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (1279/AB zu 1436/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (1280/AB zu 1426/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (1281/AB zu 1458/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (1282/AB zu 1449/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1283/AB zu 1375/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1284/AB zu 1374/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (1285/AB zu 1447/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1286/AB zu 1439/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1287/AB zu 1444/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1288/AB zu 1409/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1289/AB zu 1443/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1290/AB zu 1410/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1291/AB zu 1371/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1292/AB zu 1391/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1293/AB zu 1392/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1294/AB zu 1393/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1295/AB zu 1394/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1296/AB zu 1395/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1297/AB zu 1396/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1298/AB zu 1438/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (1299/AB zu 1388/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bernd Schönegger, Kolleginnen und Kollegen (1300/AB zu 1503/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1301/AB zu 1418/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1302/AB zu 1419/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1303/AB zu 1420/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1304/AB zu 1553/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1305/AB zu 1421/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1306/AB zu 1422/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1307/AB zu 1423/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1308/AB zu 1424/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (1309/AB zu 1433/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1310/AB zu 1377/J bis 1385/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1311/AB zu 1435/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1312/AB zu 1372/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (1313/AB zu 1413/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (1314/AB zu 1415/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (1315/AB zu 1425/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (1316/AB zu 1429/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kolleginnen und Kollegen (1317/AB zu 1370/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (1318/AB zu 1401/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1319/AB zu 1404/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1320/AB zu 1408/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (1321/AB zu 1445/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1322/AB zu 1446/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1323/AB zu 1376/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (1324/AB zu 1386/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (1325/AB zu 1416/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1326/AB zu 1427/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (1327/AB zu 1432/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (1328/AB zu 1437/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1329/AB zu 1440/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1330/AB zu 1460/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1331/AB zu 1485/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1332/AB zu 1638/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (1333/AB zu 1448/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1334/AB zu 1461/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1335/AB zu 1465/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (1336/AB zu 1452/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (1337/AB zu 1453/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1338/AB zu 1456/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (1339/AB zu 1464/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1340/AB zu 1462/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1341/AB zu 1457/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1342/AB zu 1463/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (1343/AB zu 1454/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1344/AB zu 1455/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (1345/AB zu 1459/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1346/AB zu 1474/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (1347/AB zu 1450/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1348/AB zu 1466/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (1349/AB zu 1467/J)
Beginn der Sitzung: 10.02 Uhr
Vorsitzende: Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren, ich eröffne die 34. Sitzung des Nationalrates.
Die Amtlichen Protokolle der 32. und 33. Sitzung vom 25. Juni 2014 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Bayr, Ing. Hackl, Barbara Rosenkranz, Zanger, Willi und unsere Frau Präsidentin Mag. Prammer.
*****
Die Frau Präsidentin hat mich ersucht, Ihnen ihre Grüße auszurichten, verbunden mit dem Wunsch nach einem reibungslosen und erfolgreichen Verlauf dieser drei Sitzungstage. Ich darf dies im Namen aller tun: Wir erwidern diese Grüße an die Frau Präsidentin. (Allgemeiner Beifall.)
Sehr geschätzte Frau Präsidentin, wir alle wünschen Ihnen viel Kraft in dieser schweren Zeit, baldige Genesung und alles Gute! Und wir wünschen uns vor allem eine baldige Rückkehr von Ihnen an diesen Ihren Platz am Präsidium! Alles Gute! (Neuerlicher allgemeiner Beifall.)
Mandatsverzicht und Angelobung
Präsident Karlheinz Kopf: Von der Bundeswahlbehörde sind die Mitteilungen eingelangt, dass die Abgeordneten Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar und Harald Vilimsky auf ihre Mandate verzichtet haben und an ihrer Stelle Herr Josef Schellhorn sowie Herr Erwin Angerer neu in den Nationalrat berufen wurden.
Da die Wahlscheine bereits vorliegen und die Genannten im Hause anwesend sind, werde ich sogleich ihre Angelobung vornehmen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel und über Namensaufruf durch die Schriftführung werden die neuen Mandatare ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.
Ich ersuche nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Lueger, um die Verlesung der Gelöbnisformel und den Namensaufruf.
Schriftführerin Angela Lueger: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Lueger leisten die Abgeordneten Josef Schellhorn und Erwin Angerer ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.
Präsident Karlheinz Kopf: Ich begrüße die neuen Abgeordneten herzlich in unserer Mitte und wünsche ihnen eine erfolgreiche Tätigkeit hier im Hohen Haus. (Allgemeiner Beifall.)
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Karlheinz Kopf: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Die Bundesministerin für Familien und Jugend Dr. Sophie Karmasin wird durch den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz vertreten.
Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:
Die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner wird durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner vertreten.
*****
Ich gebe weiters bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.
Erklärung anlässlich des 100. Jahrestages des Beginns des Ersten Weltkriegs
10.06
Präsident Karlheinz Kopf: Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesen Tagen jährt sich zum hundertsten Mal der Beginn des Ersten Weltkriegs. In Sarajevo, am Ort des kriegsauslösenden Attentats auf Thronfolger Franz Ferdinand, fand vor wenigen Tagen in Anwesenheit mehrerer Staatsoberhäupter, darunter auch unser Herr Bundespräsident, ein Gedenkkonzert der Wiener Philharmoniker statt. Auch wir im Hohen Haus wollen dieses Ereignisses heute kurz gedenken. Wir sind in der Präsidialkonferenz am 4. Juli übereingekommen, dazu in der folgenden gemeinsamen Erklärung Stellung zu beziehen.
Der Erste Weltkrieg wurde zu einer Tragödie unvorstellbaren Ausmaßes. Er sollte auch die Grundlage für weitere verheerende Katastrophen in der Geschichte des 20. Jahrhunderts werden. In gigantischen Schlachten fanden fast zehn Millionen Soldaten einen grausamen Tod, weitere 20 Millionen wurden verwundet und blieben für ihr restliches Leben an Körper oder Seele gezeichnet. Ganze Landstriche wurden verwüstet. Namen wie Verdun, Ypern, Gorlice-Tarnów, Isonzo oder Somme stehen für ein bis dahin beispielloses Massensterben.
Der Erste Weltkrieg veränderte das Leben der Menschen, ihrer Gesellschaften und das Staatengefüge in Europa. Die Monarchien in Österreich, Deutschland, Russland sowie das Osmanische Reich gingen unwiderruflich unter, Revolutionen und Bürgerkriege waren die Folge. Gleichzeitig gründete sich auf den Trümmern der Schlachtfelder auch die Republik Österreich.
Die gemeinsame Erinnerung an den kollektiven Albtraum des Ersten Weltkriegs, seine Ursachen und Auswirkungen ist unverzichtbarer Bestandteil des europäischen Integrationsprozesses. Trotz Unterschieden in den nationalen Gedenkkulturen gilt die grundsätzliche Überzeugung, dass die Europäische Union auch heute mehr ist als eine Interessengemeinschaft zur Lösung finanz- und wirtschaftspolitischer Fragen. Sie ist und bleibt die Grundlage für ein friedliches Miteinander auf dem Kontinent.
Es ist aber auch daran zu erinnern, dass in den Monaten vor Beginn des Ersten Weltkriegs bis in das Jahr 1917 das Parlament in Österreich nicht zusammentreten konnte. Die Entscheidungen, die zum Krieg führten, wurde vom Monarchen, seiner Regierung und vom Militär getroffen. Wir haben in einer aus diesem Anlass am 17. März 2014
stattgefundenen internationalen Konferenz im Parlament beleuchtet, dass – neben anderen sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen – demokratischer Friede einen wesentlichen Beitrag zu einer friedlicheren Welt leisten kann.
Der designierte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker warnte in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag: „Wer an Europa zweifelt, wer an Europa verzweifelt, der sollte Soldatenfriedhöfe besuchen! Nirgendwo besser, nirgendwo eindringlicher, nirgendwo bewegender ist zu spüren, was das europäische Gegeneinander an Schlimmstem bewirken kann.“
Gerade für uns in Österreich, das Mitverantwortung für die Ereignisse des Jahres 1914 trägt, gilt es, Lehren aus den Schrecken dieses Kriegs und seiner Folgen zu ziehen. Gerade deshalb bekennt sich Österreich schon seit Langem zu seiner Rolle als neutraler Vermittler, der einen Beitrag zu einem friedlicheren Miteinander in Europa und weltweit leisten will.
Heute pflegt Österreich zu den Gegnern von einst ausgezeichnete und vorurteilsfreie Beziehungen. Die Ereignisse des Jahres 1914 sollten uns daher stets daran ermahnen, alle friedlichen Mittel zur Lösung eines Konflikts auszuschöpfen, um zu verhindern, dass die Welt jemals wieder solche Schrecken sieht, wie sie 1914 bis 1918 und auch in den Jahrzehnten danach erlebt werden mussten. Der Wunsch der österreichischen Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner „Die Waffen nieder!“ ist und bleibt daher eine zeitlos gültige politische Forderung, der sich auch der österreichische Nationalrat verpflichtet fühlt. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
10.11
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Digitale Zukunft aktiv gestalten: Für eine digitale Offensive zur flächendeckenden Verfügbarkeit von Hochleistungs-Breitband-Infrastruktur in ganz Österreich“
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kucher. Ich erteile ihm das Wort und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.
10.11
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Egal, ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt: Bis zum Jahre 2020 sollen alle Menschen in Österreich flächendeckend Zugang zu ultraschnellem Hochleistungs-Breitband-Internet haben. Wenn wir heute über die Zugangsmöglichkeiten zur digitalen Welt diskutieren, geht es nicht nur um zentrale Zukunftschancen für den Wirtschaftsstandort Österreich, es geht auch um Innovationsgerechtigkeit. Es geht um die gesellschaftliche Teilhabe am wirtschaftlichen und öffentlichen Leben.
Vor über 150 Jahren waren die Eisenbahnstrecken begehrt und umkämpft, später waren es die Telefonanschlüsse, die Autobahnverbindungen und Flughafenanbindungen. Wer eine gute Infrastruktur hat, der kann nicht nur überleben, der kann aufblühen. Was wäre aus der Mur-Mürz-Region oder aus den Wörthersee-Gemeinden geworden, ohne die Anbindung an die Südbahn? – Das Internet ist der Verkehrsweg der Zukunft, eine Infrastruktur, die heute nicht mehr wegzudenken ist, und damit verbunden ist auch die Frage der Datengeschwindigkeit.
Österreich bietet als Wirtschaftsstandort bestens ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte, eine gute Lage im Herzen Europas, ein gut ausgebautes Straßen- und Schienennetz und eine sichere Energieversorgung. Das alles sind Faktoren, die unserem Standort Stärke geben. Was uns heute noch fehlt, ist flächendeckende Breitband-Versorgung und unserer Zeit angemessene Datengeschwindigkeiten. (Beifall bei der SPÖ.)
Doris Bures hat sich mit ihrem Ministerium ein sehr ehrgeiziges Ziel gesteckt, welches auch in die österreichische Breitbandstrategie und in die Regierungserklärung der österreichischen Bundesregierung aufgenommen wurde. Wir wollen im Rahmen einer digitalen Offensive eine flächendeckende Hochleistungs-Breitband-Infrastruktur bis zum Jahre 2020 ausbauen und das auch garantieren. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Wir reden hier von Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde. Zum Vergleich: In Deutschland wird gerade die Zielsetzung einer flächendeckenden Versorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde diskutiert, und die digitale Agenda der EU-Kommission hat sich das Ziel gesteckt, bis zum Jahre 2020 zumindest 30 Megabit pro Sekunde zu erreichen.
Damit dieses ehrgeizige Ziel auch erreicht werden kann, braucht man ein gemeinsames Bekenntnis über Parteigrenzen hinweg. Wir gehören in dieser Frage noch nicht zur Weltspitze. Wir müssen gemeinsam handeln und nicht zuwarten, bis wir hinterherhinken. Zuzuwarten ist nicht nur teurer, wir würden den Anschluss verlieren. Es gilt heute zu handeln. Wenn Arbeitsplätze erst verloren gegangen sind, und wenn Regionen im digitalen Abseits stehen, ist es vielleicht zu spät, um einen Vorteil aus digitalen und technischen Neuerungen zu ziehen.
Zirka 30 Prozent der österreichischen Bevölkerung würden ohne staatliche Förderung nicht mit ultraschnellem Breitband-Internet versorgt werden können, da Investitionen im ländlichen Raum wirtschaftlich nicht realisierbar wären. Wir alle hier im Parlament, parteiübergreifend, wir kennen die Sorgen der Bevölkerung, der Bürgermeister, der Unternehmerinnen und Unternehmer aus den Gemeinden, die immer wieder an uns herangetragen werden. Diese Sorgen werden auch tagtäglich an das Breitbandbüro im Bundesministerium herangetragen.
Kleine und große Betriebe brauchen dringend eine Breitband-Versorgung. Es geht hier um zentrale Zukunftschancen, vor allem für den ländlichen Raum. Keinesfalls können wir es uns erlauben, Betriebe abwandern zu lassen oder ländliche Regionen ins Abseits zu stellen. Denn das hieße, den Menschen den Zugang zu ihren Zukunftschancen und zu ihrem Recht auf einen Arbeitsplatz in ihrer Region zu verwehren.
Vor allem im ländlichen Raum führt ein entsprechendes Angebot an hochwertiger Kommunikationsinfrastruktur dazu, dass Betriebsansiedlungen forciert und Abwanderung vermieden werden können. Es gilt nun die Chancen, die Anwendungen wie Teleworking, E-Learning und Telemedizin bieten, auch in Zukunft zu nutzen. Das Thema ist wirklich brennend. Es geht nicht nur darum, ob sich weiterhin Betriebe auch außerhalb der großen Regionen ansiedeln werden, sondern auch um die Frage, wie lange sich die Betriebe in schlecht angebundenen Regionen noch halten können.
Im Juni diskutierte auch der Gemeindetag in Oberwart das Thema Breitband-Ausbau. Gemeindebundpräsident Mödlhammer hat dazu gesagt: „Jeder Bürger muss gleich viel wert sein“. Das bedeutet aber, dass ländliche Regionen mehr Unterstützung brauchen, um gleichwertig zu sein. Am Land zu wohnen, darf in einer globalisierten Welt kein Nachteil sein. Vom Neusiedler See bis zum Bodensee – es geht um die gleichen Lebenschancen in der Stadt und auf dem Land. Dafür braucht man die staatlichen Förderungen, und das ist in Österreich die Breitband-Milliarde. (Beifall bei der SPÖ.)
Warten ist keine Alternative. Der Breitband-Ausbau ist der Wirtschaftsmotor für die Zukunft. Die abgerufenen Datenmengen verdoppeln sich alle zwei Jahre. Gerade der
Sektor der Informations- und Kommunikationstechnologien hat Österreich in der größten Wirtschaftskrise seit den dreißiger Jahren auch gut durch die Krise gebracht.
Eine wichtige Wachstumsbranche ist der IKT-Bereich auf jeden Fall. Er ist ein zentraler Konjunkturmotor, was auch immer wieder in internationalen Studien belegt wird. Ohne die Informationstechnologien werden wir die zentralen Herausforderungen der Zukunft nicht gemeinsam lösen können. Ich rede hier von Klimaschutz, von Energieeffizienz, von nachhaltigem Umgang mit unseren Ressourcen, von Verkehr, Transport und Logistik und natürlich auch von Fragen des demographischen Wandels.
Ein Viertel des Wirtschaftswachstums in der Europäischen Union und 40 Prozent der Produktivitätssteigerungen können auf Informations- und Kommunikationstechnologien zurückgeführt werden. Für Unternehmen, besonders für große Industriebetriebe, ist eine leistungsfähige IKT-Infrastruktur ein zentraler Zukunftsmarkt. Es geht hier um Verbindungen zwischen den einzelnen Niederlassungen, den Zulieferbetrieben und natürlich den internationalen Partnern. Das stellt einen zentralen Standortfaktor für Österreich dar.
Die Grundlagen für die Umsetzung der Breitbandstrategie wurden in Österreich längst geschaffen. Jetzt im Moment geht es um die rasche Finanzierungszusage und die Freigabe der Breitband-Milliarde. Bereits im November 2012 hat Doris Bures mit der österreichischen Breitbandstrategie 2020, welche erst vor wenigen Monaten neuerlich evaluiert wurde, die Anforderungen für eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur präsentiert. Seit Jänner 2013 gibt es ein eigenes Breitbandbüro und inzwischen auch einen eigenen Breitbandatlas, der die Verhältnisse in Österreich sehr detailliert wiedergibt.
Doris Bures hat gemeinsam mit Telekommunikationsunternehmen, mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden, der Städte und der Bundesländer und mit unzähligen Expertinnen und Experten weiter an dieser zentralen Zukunftsvision für Österreich gearbeitet. Die Hausaufgaben wurden gemacht, die Pläne liegen auf dem Tisch. Jetzt geht es um den Startschuss. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Es macht einen Unterschied, ob wir von 1 Milliarde Investition oder von 50 Millionen reden. Die konkreten Pläne können erst nach einer Zusage, nach einer baldigen Entscheidung über das Finanzierungsvolumen und einer Freigabe dieser Breitband-Milliarde erfolgen. Wenn wir die flächendeckende Breitband-Versorgung bis 2020 haben wollen, müssen wir heute handeln. Wir müssen, um 2015 tatsächlich beginnen zu können, im Herbst die verbindliche Zusage haben und bis dahin auch, bis kurz vor Weihnachten, europarechtliche Fragen gemeinsam mit der EU-Kommission diskutieren. 2016 könnte es dann in Österreich mit der Budgetwirksamkeit losgehen.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten können wir uns nicht ewig die Frage stellen, wann diese Milliarde zum Einsatz kommt. Der Wirtschaftsstandort Österreich braucht Planungssicherheit. Es ist Zeit für Taten. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die österreichische Bundeshymne hat ja gerade in den letzten Wochen zu durchaus interessanten und regen Diskussionen geführt – auch an den digitalen Stammtischen im Internet. Ich darf daher passend zur heutigen Diskussion die dritte Strophe zitieren:
„Mutig in die neuen Zeiten, frei und gläubig sieh uns schreiten, arbeitsfroh und hoffnungsreich.“ (Abg. Kickl: mutig!)
Ich möchte diese Zeilen vor allem Herrn Finanzminister Spindelegger widmen. „Mutig“ und „arbeitsfroh“ heißt es, nicht zögernd, zaudernd oder abwartend; das ist die dritte Strophe unserer Bundeshymne. Haben wir gemeinsam den Mut und zeigen wir das, was Österreich nach dem Wiederaufbau geschafft hat, auch in Zukunft! Schreiten wir
mutig voran in digitale Zeiten! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Großer Österreicher!)
10.20
Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren! Bevor ich Frau Bundesministerin Doris Bures das Wort zu einer einleitenden Stellungnahme erteile, begrüße ich sehr herzlich hier im Hohen Haus eine Delegation des Deutschen Bundestages, angeführt vom Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages Johannes Singhammer und vom Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion Volker Kauder sowie dessen erste Stellvertreterin Gerda Hasselfeldt. Seien Sie alle herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Frau Bundesministerin, ich erteile Ihnen das Wort. (Abg. Kickl: Da gäbe es eh gleich was zu besprechen! – Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.)
10.21
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gäste auf der Galerie! Ich freue mich, dass wir uns im Hohen Haus mit einem so wichtigen Zukunftsthema befassen, denn was immer die Zukunft uns noch bringen wird, das Internet wird ein ganz wesentlicher Teil dieser Zukunft sein. Die Fähigkeit, sich im Netz zu bewegen, wird eine der wichtigsten Kompetenzen sein, die wir erlangen müssen.
In einer in Wirklichkeit noch nie dagewesenen Geschwindigkeit hat sich diese Technologie weltweit etabliert, und wir merken, dass es eigentlich so gut wie nichts gibt, so gut wie keinen Bereich gibt, wo der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ausgenommen ist. Das ist auch der Grund, warum ich davon überzeugt bin, dass wir schnelle, flächendeckende Netze brauchen.
Wir müssen diese Versorgung mit und diesen Zugang zu schnellen, flächendeckenden Netzen für alle Österreicherinnen und Österreicher sicherstellen, genauso wie wir in den siebziger Jahren allen Menschen ein Telefon zur Verfügung gestellt haben. Manche hatten nur einen Viertelanschluss, aber wir hatten eine flächendeckende Versorgung. Das Internet ist eigentlich die Folgetechnologie der Technologie der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts, daher müssen wir heute dafür sorgen, dass diese Versorgung sichergestellt wird.
Es gibt tausend Gründe dafür – ich glaube, in der Diskussion werden noch viele gute Gründe kommen –, warum das sinnvoll ist; erlauben Sie mir, nur drei davon hervorzuheben:
Erstens: Wann immer wir über solide Staatsfinanzen sprechen, dann sprechen wir davon, dass die Verwaltung effizienter, sparsamer und auch effektiver werden muss, und das ist gut so. Ich glaube, es ist richtig, dass wir nicht dort sparen, wo es die Kaufkraft der Menschen trifft, sondern, ganz im Gegenteil, in diesem Bereich Steuerentlastungen vornehmen. Wir müssen aber auch schauen, wie wir die Verwaltung effizienter gestalten können, um die Aufgaben des Staates auch professionell abzuwickeln.
Ich kann Ihnen sagen, wenn wir das als Ziel festschreiben, nämlich effiziente Verwaltung, Einsparungspotenziale in der Verwaltung auch zu nützen, dann geht das nicht ohne Informations- und Kommunikationstechnologien. Das wird zu einem Schlagwort, das nicht mit Leben erfüllt ist, wenn wir nicht leistungsfähige Netze haben. Es gibt keine sparsame Verwaltung ohne leistungsfähige, flächendeckende Netze in Österreich! (Beifall bei der SPÖ.)
Zweitens: Wir wissen, dass die Digitalisierung so etwas wie ein Gradmesser für die Standortqualität eines Landes ist, für den Wohlstand, für die Beschäftigung, auch für die Qualität der Beschäftigung in einem Land. Daher ist der gesamte Bereich der Wirtschaft – begonnen von der Industrie über Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu kleinen
Dienstleistungsunternehmen – davon abhängig, dass wir ihnen flächendeckende, schnelle Netze für ihre Arbeit zur Verfügung stellen. Das gilt auch für Dienstleistungsbereiche, und da möchte ich Ihnen kurz zwei Briefe näherbringen.
Mir hat ein Hotel, das am Mondsee angesiedelt ist, geschrieben, dass es keine Chance hat, den Gästen schnelles WLAN zur Verfügung zu stellen. Das ist heutzutage aber eine Mindestanforderung in der Tourismuswirtschaft. Das heißt, es ist so, dass wir Schwierigkeiten bekommen, wirtschaftliche Schwierigkeiten, wenn wir diese Netze nicht ausbauen.
Das zweite Beispiel ist ein Sägewerk in Oberösterreich, das mir geschrieben hat, dass es keine Chance hat, ganz schnell auf Kundenwünsche zu reagieren, dass es damit auch keine Chance hat, den Marktauftritt des Sägewerkunternehmens in Oberösterreich zu verbessern, und dass es damit möglicherweise auf dem Markt Konkurrenz bekommt und nicht bestehen kann.
Das heißt, eine hohe Standortqualität, gute Arbeitsplätze gibt es ohne schnelles Internet in ganz Österreich nicht.
Drittens, last, but not least: Die Menschen sollen in einer modernen Wissensgesellschaft von modernen Netzen profitieren, da geht es natürlich darum, dass wir in Österreich eine digitale Kluft haben. Wir haben einen Breitbandatlas, da gibt es weiße Flecken, nämlich dort, wo es keinen Zugang gibt, und diese weißen Flecken müssen wir in Zukunft mit schnellem Breitband versorgen. Das ist wichtig für die Zukunftschancen der Kinder, die in diesen Regionen leben. Es wird keinen Fortschritt im Bereich des Bildungssystems geben, wenn nicht alle Kinder neben Lesen, Schreiben und Rechnen diese vierte Kulturtechnik, den Umgang mit dem Internet, erlernen, wenn wir ihnen den Zugang zum Internet nicht ermöglichen.
Wir werden in diesen Regionen kein modernes Gesundheitssystem etablieren können, weil auch das ohne Kommunikationstechnologien nicht möglich ist. Wir werden den öffentlichen Verkehr nicht attraktivieren können, und, und, und. Es gibt da unzählige Beispiele, und ich bin überzeugt, dass Sie sie auch kennen.
Es geht darum, dass wir diese Technologie anwenden können müssen, aber die Voraussetzung ist die vorhandene Infrastruktur für diese Technologie. Das Anwendenkönnen zeigt sich ja darin, dass es in diesem Haus niemanden gibt, keinen Nationalratsabgeordneten, keine Nationalratsabgeordnete, der oder die nicht täglich – also täglich ist ja eine Untertreibung –, stündlich mit Internet und Kommunikationstechnologien konfrontiert ist; das ist auch Teil Ihrer Arbeit.
Wenn ich Ihnen sage, dass neun von zehn Menschen für ihren Job auch PC-Wissen brauchen, weil sie sonst in ihrem Beruf keine Chancen haben, dann will ich damit deutlich machen, dass man diese Infrastruktur, die wir ausbauen müssen, zwar nicht gleich sieht, dass sie aber wirklich Auswirkungen auf unser gesamtes gesellschaftliches Leben hat.
Die Expertinnen und Experten meines Hauses haben daher in den letzten Jahren sehr intensiv an der Breitbandstrategie 2020 für Österreich gearbeitet. Wir haben ein Breitbandbüro eingerichtet, das als Service- und Anlaufstelle für Unternehmen da ist, aber auch für Gemeinden, für Länder, für Bürger da sein soll. Und wir haben eine Auktion gestartet, nämlich frei gewordene Frequenzen versteigert. Dieser Prozess ist rechtlich noch nicht ganz abgeschlossen, aber wir wissen, dass in dieser Auktion 2 Milliarden € erzielt wurden – 2 Milliarden €!
Ich habe mit Finanzministerin Fekter die Vereinbarung getroffen, dass die Hälfte der Erlöse aus den Frequenzversteigerungen einen ganz wichtigen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten soll. Die zweite Hälfte – halbe-halbe haben wir ausgemacht – soll
dazu dienen, den Unternehmen, den Menschen, den Betrieben, allen in unserem Land genau diese schnellen Netze zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strolz.)
Ich habe daher diese Breitbandstrategie 2020 formuliert, die als Basis für alle weiteren Maßnahmen im Bereich des Ausbaus der schnellen Netze im Regierungsübereinkommen steht, und wir haben uns gemeinsam dazu bekannt. In der Folge wurden Eckpunkte eines Masterplans, einer Förderstrategie 2020 entwickelt, und ich habe natürlich unmittelbar nach Erstellung dieser Eckpunkte für den Masterplan alle, die davon betroffen sind, einbezogen.
Es gab mit den Unternehmen, es gab mit der gesamten IKT-Branche mehrere Gespräche darüber, wie wir so eine Förderstrategie aufsetzen können, wo wir Versorgungslücken in unserem Land haben. Ich habe die Länder und Gemeinden eingeladen, und alle von der Verbindungsstelle der Bundesländer begrüßen diese Förderstrategie, die wir gemeinsam entwickelt haben, die gesamte IKT-Branche, nämlich die INTERNETOFFENSIVE ÖSTERREICH, begrüßt das und bedankt sich für diesen Masterplan zur Umsetzung.
Das heißt, wir haben das Schritt für Schritt vorangetrieben, damit wir auch in die Umsetzung kommen, und jetzt – so steht es in dem Plan, den wir ausgearbeitet haben – steht die Entscheidung über die Finanzierung an. Der nächste Punkt in Abarbeitung dieses Plans betreffend Investitionen in moderne, ultraschnelle Netze ist, dass wir festlegen müssen, wie viel wir investieren – wir hatten vereinbart, die Hälfte der Erlöse aus der Frequenzversteigerung –, wie viel, in welchen Tranchen, über welche Zeiträume.
Mein Vorschlag ist – er liegt auch auf dem Tisch –, dass wir das so rasch wie möglich machen, dass wir, wenn es diese Planungs- und Investitionssicherheit auch für die Unternehmen gibt, wenn wir diese Finanzierungszusage haben, die Notifizierung bei der Kommission einreichen – das ist formal erforderlich –, 2015 mit den ersten Ausschreibungen der Förderprogramme und den ersten Investitionen seitens der Unternehmen beginnen und ab dem Jahr 2016 fünf Jahre lang 200 Millionen € pro Jahr in den Breitbandausbau investieren, damit wir 2020 das haben, was wir in der Breitbandstrategie der österreichischen Bundesregierung niedergeschrieben haben. Ich glaube, es ist ein Gebot der Stunde, das auch so vorzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist mein Ziel, über alle Parteigrenzen hinweg, über alle Fraktionen hinweg hier gemeinsam dafür einzutreten, weil ich natürlich zu 100 Prozent davon überzeugt bin, dass wir einen soliden Staatshaushalt brauchen, dass wir eine Konsolidierung unseres Budgets brauchen. Mein Ressort wird nicht nur dieses Budget auf Punkt und Beistrich einhalten, sondern hat auch die Sparbudgets der letzten Jahre immer eingehalten und alle Einsparungsvorgaben erfüllt.
Die Herausforderung, vor der die Politik steht, ist natürlich, für einen soliden Staatshaushalt und wichtige Zukunftsinvestitionen, Wachstumsinvestitionen zu sorgen, damit unsere Kinder und die nächsten Generationen in eine moderne, soziale und sichere Wissensgesellschaft blicken können. Zu diesem gemeinsamen Schulterschluss lade ich Sie ein! – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ.)
10.33
Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren, bevor wir in die Debatte eingehen und ich Frau Abgeordneter Hakel das Wort erteile, muss ich Ihnen noch eine Information der Gebäudeverwaltung weitergeben. Wir haben leider ein technisches Problem – Sie spüren es wahrscheinlich schon – im Haus, nämlich dergestalt, dass die Kühlung zeitweise ausfällt. (Abg. Schieder: ... Internet auch, leider! Herr Präsident, das Internet leider auch! – Zwischenruf des Abg. Kickl.) Die Gebäudeverwaltung arbei-
tet an diesem Problem und hofft, es in Kürze beheben zu können. Ich bitte um Verständnis!
Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte. (Abg. Hakel – auf dem Weg zum Rednerpult –: Wir mussten feststellen, das Internet geht auch gerade nicht!)
10.34
Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Will man heute als Städterin einen ruhigen Urlaub – also ohne mühsame Störungen durch Internet, Handy oder Facebook – verbringen, dann braucht man nicht weit zu fahren. Man nimmt einfach sein Handy, googelt „ländliche Idylle“ und fährt zum Beispiel zirka zwei Stunden von Wien Richtung Süden, dann ist man auch schon in der schönen Obersteiermark und somit von der Außenwelt abgeschlossen. (Abg. Kickl: Voves!) Endlich absolute Ruhe, kein Internet – beziehungsweise eines, das nur alle heiligen Zeiten einmal funktioniert –, kein Handynetz, und ja, endlich kann man auch einmal Abstand von diesem nervenden Facebook gewinnen! Ruhe, absolute Ruhe!
Ja, stimmt schon, das ist schön für ein paar Urlaubswochen; das ist aber nicht schön für Menschen, die in diesen ländlichen Regionen leben, die dort arbeiten wollen, wo sie schon seit Jahrzehnten leben, ihre Kinder aufziehen und es sich auch später, also im Alter, noch leisten können, dort zu leben. Und wenn ich von ländlichen Regionen spreche, dann brauche ich gar nicht so weit in irgendwelche abgelegenen Gemeinden zu fahren, nein, selbst in den Bezirkshauptstädten, die man noch halbwegs mit dem urbanen Raum vergleichen könnte, findet man kein flächendeckendes Internet vor.
Wir schreiben das Jahr 2014, und drei Viertel der Österreicher und Österreicherinnen nutzen das Internet täglich. Und noch immer gibt es eine digitale Kluft zwischen Land und Stadt, zwischen Alt und Jung. Diese muss rasch überwunden werden, um allen Menschen die gleichen Möglichkeiten in der Informationsgesellschaft zu bieten.
Die BürgerInnen verwenden das Internet, um Dienste wie Onlinebanking, E-Mail, Fahrplanabfragen in Anspruch zu nehmen oder Einkommensteuererklärungen durchzuführen. Auch Amtswege werden erledigt, denn die Wege sind durch die Einsparungen und Zusammenlegungen bei Polizei, Post und Bezirksgerichten, um nur einige Beispiele zu nennen, weiter geworden, und so versuchen sie, damit ihr Leben zu erleichtern.
Der flächendeckende Breitbandausbau ist für die Gemeinden, vor allem in den ländlichen Regionen, eine Überlebensfrage, denn die ländlichen Regionen sind in den letzten Jahrzehnten vieler wichtiger Infrastruktureinrichtungen beraubt worden. Gerade aus diesem Grund liegt ihre Chance für die Zukunft in den Hochgeschwindigkeitsinternetverbindungen, die vor allem auch für junge und innovative Unternehmer existenziell sind, denn für Klein- und Mittelbetriebe bringt der Einsatz von Webtechnologien eine um 10 Prozent höhere Produktivität.
Übrigens, der Anteil der Menschen, die das Internet regelmäßig nutzen, steigt bis 2018 auf über 90 Prozent. – Ja, ein rascher Breitbandausbau ist maßgeblich für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Regionen!
Internetbasierte Anwendungen sind heute entscheidend, um am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen. Der flächendeckende Ausbau der Breitbandinfrastruktur ist damit zugleich ein wirtschaftliches Gebot und eine zentrale politische Aufgabe, daher danke ich auch Bundesministerin Doris Bures für die Vorlage der Breitbandstrategie. Jetzt muss nur noch Finanzminister Spindelegger sein Wort halten und die Milliarde endlich freigeben. Von schnellen Internetverbindungen profitieren nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern natürlich auch die regionalen Unternehmen, denn Breitbandverfügbarkeit ist ein Standortfaktor, und durch eine gute Infra-
struktur können Betriebsansiedlungen forciert und Abwanderungen verhindert werden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Köchl.)
Sollte dieser Ausbau jetzt doch nicht erfolgen, wird die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen ganz einfach aufs Spiel gesetzt. Und dann sind wir wieder beim Beispiel der Urlauberin vom Anfang meiner Rede: Klar will man absolute Ruhe, aber trotzdem fährt man lieber in ein Hotel oder in eine Pension mit einer starken WLAN-Verbindung. Das ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für ein Hotel, ganz abgesehen davon, dass das Buchungssystem auch vorwiegend online funktioniert.
Ich möchte hier zwei Beispiele aus meinem Heimatbezirk erzählen: Ein großer Industriebetrieb benötigt in der Gemeinde Weng in der Steiermark einen Breitbandanschluss. Eine kabelgebundene Versorgung würde zirka 200 000 € an einmaligen Kosten verursachen. (Zwischenruf des Abg. Höbart.) Die Gemeinde mit 600 Einwohnern liegt in der Alpenregion Nationalpark Gesäuse, in der Nähe von Admont, und dieses Unternehmen bietet 60 Arbeitsplätze – wenn es einen guten Breitbandanschluss gibt.
Zweites Beispiel: die Gemeinde Palfau, eine Tourismusgemeinde direkt an der Salza, wo viel Rafting und Bergsport betrieben wird. In die Nachbargemeinden Wildalpen oder Landl fährt man gleich einmal 20 Kilometer, dort würde man auch die nächste Bank mit einem Bankomaten vorfinden. Die Gemeinde wollte für die Touristen, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger ein zusätzliches Service anbieten und einen Bankomaten zu Verfügung stellen, da es dort keine Bank gibt – einmalige Kosten: 10 000 €. (Abg. Pirklhuber: Langsamer lesen !) – Ich habe nicht so viel Zeit, ich muss schneller reden. (Zwischenrufe der Abgeordneten Schieder und Kickl.) Das ist viel Geld für eine kleine Gemeinde.
Zirka 30 Prozent der österreichischen Bevölkerung würden ohne Förderung nicht mit ultraschnellem Breitband versorgt werden, da die Investitionen in ländlichen Gebieten nicht wirtschaftlich realisierbar sind. Und noch einmal: Vor allem im ländlichen Raum führt ein entsprechendes Angebot an hochwertiger Kommunikationsinfrastruktur dazu (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen), dass Betriebsansiedlungen forciert werden, Abwanderung vermieden wird und durch die Möglichkeit von Anwendungen wie Teleworking, e-Learning und e-Health die Lebensqualität der Bevölkerung deutlich verbessert werden kann.
Und noch ein wichtiger Punkt, weil ich auch Bereichssprecherin für Kreativwirtschaft bin: Mitunter hat gerade die Kreativbranche ...
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit! Den Schlusssatz, bitte!
Abgeordnete Elisabeth Hakel (fortsetzend): Ja, der wichtigste Schlusssatz, an die ÖVP, an Finanzminister Spindelegger gerichtet (Zwischenrufe bei der ÖVP): Was ist jetzt mit der Milliarde? Ist Ihnen die Bevölkerung in den ländlichen Regionen nichts wert? Sind Ihnen die Unternehmen dort nichts wert?
Her mit der Milliarde für den Breitbandausbau! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
10.39
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.
10.40
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf ebenfalls die Delegation von CDU/CSU hier im Haus begrüßen.
Unumstritten ist, dass der Breitbandausbau ein ganz zentrales und wichtiges Thema ist. Wir alle haben unsere Erfahrungen, gerade im ländlichen Raum, wenn Ortschaften oder sogar gesamte Gemeinden von der Breitbandversorgung ausgeschlossen sind. Und ich bin auch der Meinung: Wir brauchen flächendeckende Netze, Frau Ministerin!
Der Zugang zum Internet sollte in meinen Augen heute schon eine Selbstverständlichkeit sein wie der Zugang zu Wasser oder Strom und nicht ein Privileg der Ballungszentren. Denn egal, über welchen Lebensbereich wir sprechen, entweder sind wir auf eine Internetverbindung angewiesen oder wir erwarten zumindest deren Verfügbarkeit, denn wir halten Kontakt mit unseren Freunden und Bekannten, wir nützen das Internet als eine massive Wissensplattform und benötigen es zu Recherchezwecken, zur Weiterbildung und nicht nur zur Kommunikation, sondern auch zur aktiven Zusammenarbeit.
In Unternehmen, aber auch in öffentlichen Bereichen wie Schulen, Gemeinden und Polizei, aber auch bei den sozialen Diensten ist es nötig, eben eine stabile Leitung und Mindestbandbreiten zu haben, denn viele Anwendungen sind heute nur mehr online verfügbar. Ich gebe meinen Vorrednern recht, dass wir dieser Entwicklung auch Rechnung tragen müssen, dass wir den Unternehmen das Wirtschaften und der Bevölkerung den Zugang zu Information und Kommunikation ermöglichen müssen.
Dementsprechend sollte es auch in unserem gemeinsamen Interesse sein, hier seriös an die Umsetzung heranzugehen. Eine seriöse Herangehensweise wäre für mich, einmal einen konkreten Plan zu erarbeiten. Wir haben den Ist-Zustand, die weißen Flecken, und aufgrund dessen sollten wir den Soll-Zustand, also den Handlungsbedarf definieren und ein Modell, eine Herangehensweise entwickeln, wie die Breitbandversorgung hier auch umgesetzt werden soll.
Kollege Kucher hat gesagt, es gibt keinen konkreten Plan, bevor nicht die Finanzierung steht. Ich sehe es genau andersrum. Wir kennen das aus unseren Bereichen. Wir wollen zuerst wissen, wofür und wie wir das Geld ausgeben, bevor wir es ausgeben. Ich sehe es als Ihre Aufgabe, Frau Ministerin für Infrastruktur, weil es eben um eine zentrale Infrastruktur geht, hier eine Gesamtstrategie vorzulegen. (Beifall bei der ÖVP.)
Bis dato haben Sie mit vielen Partnern Gespräche geführt, das muss man Ihnen hoch anrechnen, Sie haben auch viele eingebunden. Was wir bis jetzt bekommen haben, war ein Foliensatz mit Eckpunkten, keine Details betreffend ein Förderregime, keine genauen Zeitpläne, Ausbaupläne et cetera.
Sie haben aber in den letzten Tagen die Verantwortung abgeschoben, und das finde ich sehr schade, anstatt in Ihrem eigenen Ressort zu regieren. Sie fordern auf der Startseite Ihrer Homepage „Breitbandausbau jetzt“, obwohl Sie selbst dafür zuständig sind. Und Sie haben in Ihrem Ministerium auch ein Breitbandbüro installiert, das seit 2013 arbeitet und dem ich jetzt nicht nachsage, dass es schlecht arbeitet, sondern ganz im Gegenteil. Dieses würde die Expertise bündeln und könnte eine derartige Gesamtstrategie vorlegen.
Dem Finanzminister hier die eigene Säumigkeit vorzuwerfen halte ich für eine schlechte Vorgehensweise, vor allem weil es auch schon eine Zusage gibt. Die Bedingung ist, einen Masterplan vorzulegen (Beifall bei der ÖVP – Zwischenruf der Abg. Hakel) – es war ein Foliensatz, wie ich gerade vorher gesagt habe –, eine Vorgangsweise, wie sie auch bei Breitbandinitiativen der Bundesländer gewählt wird. Am vergangenen Freitag hat das Land Tirol seinen Breitbandmasterplan vorgestellt und kann jetzt die ersten Schritte auch umsetzen.
Wir von der ÖVP wollen das Thema Breitbandausbau so seriös und auch so schnell wie möglich lösen und bis 2020 konkrete Fortschritte erarbeiten. Auf dieses Ziel und dessen Umsetzung haben wir uns gemeinsam als Regierungsparteien und auch in den
Koalitionsverhandlungen geeinigt. Ich sehe auch, dass die SPÖ daran interessiert ist, dass sie auch mitarbeiten und das ernsthaft umsetzen möchte. Mit meinem Abgeordnetenkollegen Philip Kucher gibt es hier eine gute Zusammenarbeit. Und ich hoffe, dass es künftig auch eine größere Bereitschaft für eine solche Zusammenarbeit von Ihrer Seite gibt. (Beifall bei der ÖVP.)
10.45
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.
10.45
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Vor allem meine geschätzten Besucher aus Deutschland! Wenn man sich die letzten Redebeiträge anhörte, dann konnte man eigentlich nur begeistert sein: Der Breitbandausbau wurde beworben. Ich habe mich jetzt die ganze Zeit gefragt, wer eigentlich dagegen ist, wenn man es so bewirbt. Und ich muss sagen, ich habe eigentlich niemanden gefunden, der dagegen ist.
Was ich aber schon gefunden habe, ist ein Bericht oder, besser gesagt, ein Buch von Herrn David Ungar-Klein, das ich wieder einmal zeigen darf, das ist der „Future Business Austria Infrastrukturreport 2014“. Und wenn man sich den anschaut, dann sieht man, dass es dort einen interessanten Ländervergleich zum Breitbandausbau gibt. Während es in Deutschland, in den Niederlanden, in Frankreich etwa 35 bis 40 Anschlüsse je 100 Einwohner gibt und der EU-Durchschnitt bei etwa 29 Anschlüssen liegt, kämpft Österreich mit 24 Anschlüssen je 100 Einwohner in derselben Liga wie Rumänien, Polen, Bulgarien, die Slowakei oder Ungarn, alles ehemalige Ostblockländer. – Weit sind wir gekommen! Weit sind wir gekommen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist halt beim Breitbandausbau leider auch so wie beim Verkehrsthema, und da sei mir dieser kleine Ausflug nach Deutschland gestattet: Deutschland hat seine Straßen bisher selbst finanziert und nimmt jetzt mit einem neuen Mautmodell auch die Österreicher und andere Ausländer in die Pflicht. Österreich hat bisher schon von allen abkassiert, aber ist nicht in der Lage, die eigenen Autofahrer zu begünstigen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dasselbe gilt für den Breitbandausbau. Wir sind sechs Jahre hinten, und wenn wir nächstes Jahr den Plan dann starten und bis 2020 fertig sind, dann werden wir nicht sechs, sondern wahrscheinlich sieben oder acht Jahre hinten sein. Da glaube ich, dass man sich selber ein bisschen beweihräuchern muss, aber besser wäre es, zu handeln.
Die Stakeholder, wie man so schön sagt, die Betroffenen haben ja ein klares Forderungsprogramm. Sie sagen: rasches Handeln und richtig wettbewerbsfördernd handeln!
Rasches Handeln? Bitte, was geschieht in der Bundesregierung? – SPÖ und ÖVP streiten, was jetzt mit den 2 Milliarden, die man über die LTE-Lizenzversteigerung gewonnen hat, gemacht werden kann. Es werden ohnehin zunächst einmal nur 50 Prozent oder eine Milliarde für den Breitbandausbau verwendet. Und bei dieser Milliarde wird dann noch diskutiert, ob man sie im Jahr 2013, 2014, 2015 oder doch erst 2016 oder noch später verwenden soll. Das ist unwürdig, diese Diskussion! (Beifall bei der FPÖ.)
Gestatten Sie mir auch noch ein Wort zur Wettbewerbsförderung. Momentan schaut es nämlich so aus – und ich hoffe, dass es nicht so enden wird –, dass alles oder sehr viel in Richtung Telekom Austria gehen wird.
Aber kommen wir zurück zum raschen Handeln, dazu, was gehandelt werden soll. Das österreichische Backbone-Netz ist durchaus gut ausgebaut und kompetitiv. Aber es
mangelt an den Abzweigern, den sogenannten Points of Presence, für Festnetz und Mobilfunk. Und genau dort ist der Markt nicht vorhanden, denn mehr als 50 Prozent sind in der Hand des ehemaligen Monopolisten. Und es mangelt an den Zugängen zum Endkunden, denn auch dort sind im Bereich Festnetz mehr als 50 Prozent beim ehemaligen Monopolisten. Das heißt, wir sollten darauf achten, mehr und bessere Abzweiger anzubringen und vor allem den Mobilfunkbereich ordnungsgemäß auszubauen und dort auch zu fördern. Zu fördern heißt aber – und davor warnt die EU, dass man genau dieses Monopol, das teilweise vorhanden ist, auch ausbauen kann –, dass man das Ganze verbindet mit einem entsprechenden Angebot, das der Billigstbieter machen sollte, gleich eine Verkehrsübergabe mitzuplanen.
Meine Damen und Herren! Wettbewerb hat in der Vergangenheit genau im Mobilfunk in Österreich gezeigt, dass er hohe Qualität mit günstigen Preisen bringt. Lassen wir uns das nicht beim Breitbandausbau zerstören; denn die Telekom Austria, das ist nicht mehr die alte Post- und Telegraphenverwaltung, das ist nicht mehr 100 Prozent Österreich oder ein bisschen ausländische oder deutsche Beteiligung, sondern da sitzt Carlos Slim drinnen aus Mexiko, und wir wissen schon heute nicht, was er mit seiner Marktmacht noch anfangen wird.
Meine Forderung an die große Koalition, die laut „FORMAT“ diesen Namen ja nicht einmal verdient, weil sie auch kleine Probleme nicht mehr zu lösen imstande ist: Sorgen Sie für einen echten Markt, handeln Sie rasch und zeigen Sie Effizienz, dann könnten Sie zumindest einen Teil Ihrer Reputation noch zurückgewinnen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
10.50
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.
10.50
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Damen und Herren! Fassen wir zusammen, was wir bislang gehört haben. Seitens der sozialdemokratischen Fraktion wurde gesagt, es gibt einen Breitbandatlas, es gibt eine Breitbandstrategie, es gibt einen Masterplan 2020. Dann wurde seitens der ÖVP festgehalten, es braucht einen Masterplan. Die heutige Aktuelle Stunde ist ein wirklich guter Beleg dafür, dass diese Regierung sich letztendlich nur mehr gegenseitig blockiert und jetzt den Stillstand verwaltet. Und das ist etwas, was wir momentan in dieser Form nicht brauchen können. (Beifall bei Grünen und NEOS.)
Wir wissen ganz genau, Stillstand in genau diesen Zukunftsfragen – Frau Kollegin Hakel und Frau Kollegin Himmelbauer haben dies ausgeführt – heißt nichts anderes als Rückschritt. Rückschritte zeigen verschiedene Rankings. Ich nehme nur ein Ranking her, das Innovation Union Scoreboard Ranking, da sind wir seit 2009 von Platz 6 bis jetzt auf Platz 10 gefallen. Und genau dieses Ranking hängt auch mit Fragen der Infrastruktur, mit dem Breitbandausbau zusammen.
Das zeigen auch verschiedene andere Bereiche. Da gibt es ein anderes Ranking, den Networked Readiness Index, der das auch belegt. Auch da sind wir von 19 auf 22 abgefallen, genauso auch bei der Versorgung von Breitbandanschlüssen insgesamt in Österreich. Dieses Bild zeigt, dass genau die Länder, die bei diesen Index-Faktoren, was Breitbandausbau betrifft, vorne sind, wie die Schweiz, Dänemark, die Niederlande, Schweden, im Bereich der Innovationskraft generell vorne sind. Und Innovationskraft bedeutet Wirtschaftskraft und heißt auch Arbeitsplätze schaffen. Genau deshalb muss in den Breitbandausbau auch investiert werden! (Beifall bei den Grünen.)
Es ist heute schon ausgeführt worden, wie wichtig dies für die Wirtschaft und insbesondere auch für die IKT-Wirtschaft, also für den Bereich Information und Kommunika-
tionstechnologie, ist. Da sind in Österreich an die 14 500 Unternehmen tätig mit rund 93 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Und genau in diesen Bereichen werden an die 40 Prozent Produktivitätssteigerung erzielt. Produktivitätssteigerung bedeutet auch wieder Wettbewerbsfähigkeit und heißt Arbeitsplätze schaffen, also genau das, von dem in den letzten Monaten und Wochen so viel geredet wurde. Es stellt sich somit die Frage: Warum ist es denn so schwierig, hier zu investieren?
Wir Grüne haben bereits im Mai einen Antrag eingebracht, genau diesen Bereich Breitbandausbau zu forcieren, die Milliarde dafür freizugeben. Leider hat dies keine Unterstützung seitens der Regierungsparteien gefunden. Und es stellt sich natürlich die Frage: Warum? Was heißt das? Sind das jetzt heute nur schöne Worte, Sonntagsreden, wiewohl wir wissen, dass dies für die ländlichen Regionen dringend notwendig ist? Na selbstverständlich, jedes Unternehmen, egal, ob im Tourismus, ob es ein bäuerlicher Betrieb ist, eine Druckerei oder Fotografie, alle brauchen die schnellen, leistungsfähigen Datenübertragungsnetze. Und genau daran muss jetzt ganz konsequent gearbeitet werden!
Es liegen auch verschiedene Resolutionen aus den Landtagen, etwa aus Oberösterreich, vor, in denen an die Regierung der dringende Appell gerichtet wird, in dieser Frage voranzuschreiten. Und es gibt auch eine Umfrage der Wirtschaftskammer in Oberösterreich, die erhoben hat, wie es denn mit den leistungsfähigen Netzen in den Regionen ausschaut. Und ich kann Ihnen Zahlen aus dem Bezirk Freistadt, einer Region im Mühlviertel, nennen. Da sind gerade einmal 12 Prozent der Unternehmen mit Glasfaseranbindungen ausgestattet, und an die 75 Prozent dieser Unternehmen sagen, damit sie sich gut entwickeln können, damit sie in der Region weiter verankert sein und Arbeitsplätze schaffen und sichern können, brauchen sie leistungsfähiges Internet. Insofern stellt sich natürlich die Frage: Warum ist es noch immer nicht soweit? – Es ist die Blockade, die gegenseitige Blockade.
Daher, sehr geehrte Damen und Herren, werden wir heute die entsprechenden Anträge einbringen. Wir ersuchen Sie im Sinne der Sicherung der Wirtschaftskraft, der Wettbewerbsfähigkeit und der Absicherung der ländlichen Regionen um Ihre Unterstützung in dieser Frage. Wir brauchen einen flächendeckenden Ausbau. Das Zweite ist, dass Österreich daran arbeiten muss, sich an der Spitze der IKT-Nationen zu positionieren, denn das ist es auch, was in Zukunft die Wirtschaftsleistung, die Wettbewerbsfähigkeit und Kreativität in Österreich sichern wird. (Beifall bei den Grünen.)
10.55
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.
10.56
Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher zu Hause vor den Fernsehapparaten oder via Internet, sofern Sie uns empfangen sollten!
Wenn Herr Finanzminister Spindelegger die versprochene Breitband-Milliarde noch länger zurückhält, dann können sehr viele Menschen in diesem Land von einer schnellen Internetverbindung auch weiterhin leider nur träumen. Das ist traurig und für den Wirtschaftsstandort Österreich ein Armutszeugnis der Sonderklasse. (Beifall beim Team Stronach.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jeder Infrastrukturexperte wird Ihnen bestätigen, dass die Geschwindigkeit des Internets im 21. Jahrhundert für die Wettbewerbsfähigkeit einer Region essenziell ist. Ohne Bandbreiten von zumindest, sage ich einmal, 10 bis 20 Megabit pro Sekunde denken Unternehmen nicht einmal darüber nach, sich in einer Region anzusiedeln. Das heißt, ganz einfache Rechnung: kein Internet, keine Jobs – ein Todesurteil für jede Region.
Dabei könnten wir mit dem Ausbau des Hochleistungs-Breitband-Internets ja zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Auf der einen Seite würden wir für Unternehmen, aber auch Private endlich adäquate und vor allem zeitgemäße Rahmenbedingungen schaffen und ihnen ein wettbewerbsfähiges Arbeiten ermöglichen, Stichwort Home-Office-Lösungen, Stichwort mobile Arbeitsplätze, Stichwort Videokonferenzen et cetera.
Auf der anderen Seite könnten wir der immer stärker zunehmenden Landflucht wirklich entgegenwirken. Welcher Mensch, der sich jetzt nicht gerade einem Eremitendasein verschrieben hat, will denn heutzutage noch auf sein Smartphone, auf seinen Laptop, auf sein Tablet verzichten? Oder sagen wir so: Welcher Mensch kann es sich heute überhaupt noch leisten, nicht mehr online zu sein?
Man muss sich ja nur selbst bei der Nase nehmen. Wie nervös wird man denn, wenn man sich über längere Zeit in so einer Internet-Versorgungswüste befindet und weder Mails lesen noch schreiben kann? Das ist kein gutes Gefühl, oder? (Abg. Kickl: Manchmal ist es ganz angenehm!) Ob man das jetzt gut findet oder nicht, die Arbeitswelt hat sich massiv verändert. Wer heute nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit. Und ein Land, das seinen Menschen und vor allem seinen Unternehmen keine ordentliche und vor allem zeitgemäße Infrastruktur zur Verfügung stellt, wird im internationalen Wettbewerb über kurz oder lang nicht konkurrenzfähig bleiben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine Tatsache! (Beifall beim Team Stronach.) Es geht um die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich.
Mir als burgenländischem Abgeordneten ist dieses Thema natürlich ein ganz besonderes Anliegen. No na, vor allem im Süd- und Mittelburgenland sind wir verbindungstechnisch gesehen ja teilweise im Niemandsland unterwegs. Das ist ja auch ein Faktum. Und welcher Unternehmer, der halbwegs, sage ich einmal, halbwegs bei Verstand ist, siedelt sich denn bitte in so einer benachteiligten Gegend an? Ein langsames Internet ist also nicht nur eine Bestrafung für den Einzelnen, sondern in Wirklichkeit für eine gesamte wirtschaftlich gesehen schwache Region. Da braucht man sich über die Abwanderung in die Ballungszentren nicht zu wundern, das kann doch nur eine logische Konsequenz sein.
Laut dem Regionalmanagement Burgenland ist ein Fünftel meines Heimatbundeslandes mit sehr schlechten beziehungsweise schlechten Internetverbindungen ausgestattet. Und gänzlich ohne Breitband-Internet auskommen müssen im Burgenland des 21. Jahrhunderts nicht weniger als 154 Orte, Siedlungen und Weiler. (Abg. Kickl: Da sind wir wieder beim roten Landeshauptmann!) Wenn wir in puncto Errichtung und Erweiterung unserer Breitbandinfrastruktur noch länger auf Durchzug schalten und den politischen Entscheidungsträgern in diesem Land nichts Besseres einfällt, als den Ball hin- und herzuschieben und einander den schwarzen Peter zuzuschieben, dann wird sich das Problem nicht lösen lassen.
Wir dürfen in dieser Frage nicht auf Zeit spielen, sondern müssen aktiv werden. Alles andere hilft weder den Menschen noch den Unternehmen in Österreich. (Beifall beim Team Stronach.)
Deswegen sage ich ganz klar und in aller gebotenen Schärfe: In der Frage einer zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und schnellen Breitbandinfrastruktur brauchen wir politisch gesehen einen nationalen Schulterschluss. Da muss es doch möglich sein, über den eigenen Schatten zu springen und zu sagen: Ja, das ist wichtig für die Menschen und für die Unternehmen in diesem Land, um längerfristig konkurrenzfähig zu bleiben!
Ein leistungsfähiges Breitbandnetz ist die Grundvoraussetzung für die Entwicklung der Regionen. In Österreich fehlt es an einer zeitgemäßen Strategie und an der Offensive. Wir brauchen einen flächendeckenden Ausbau des Netzes – das ist heute schon öfters
angesprochen worden – mit klar definierten Datengeschwindigkeiten als Standard. Nur so werden Unternehmen und Private in den Regionen Planungssicherheit und eine Zukunftsperspektive haben. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.)
11.00
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.
11.01
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Breitbandnutzerinnen und -nutzer vor dem ORF-TVthek-Stream in den entlegensten Tälern, sofern Sie ihn empfangen können! Die Auktion der LTE-Frequenzen brachte mit fast 2 Milliarden € fast viermal so viel Geld ein wie erwartet. 1 Milliarde davon ging direkt in das Budget, und die zweite Milliarde wird jetzt noch durch einen buchhalterischen Trick für das Budget zurückgehalten, anstatt wie vereinbart sofort für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur verwendet zu werden.
Wir scheinen uns ja alle darin einig zu sein, dass in diesen Bereich investiert werden muss. Es geht also nicht darum, ob es sinnvoll ist zu investieren, sondern darum, wie schnell, wie viel und wann. Da muss es der Frau Bundesministerin schon zugutegehalten werden, dass sie auf diesem Bereich insistiert. Trotzdem können sich die SPÖ und auch die Frau Bundesministerin nicht aus der Verantwortung stehlen. Es ist symptomatisch für die große Koalition, dass wichtige Vorhaben verschleppt werden.
Wir erleben beim Breitbandausbau das Gleiche, was wir im Bereich Pensionen, Bildung, Verwaltung – setzen Sie ein, was Sie wollen – erleben: Verschleppung, Trägheit bis hin zum absoluten Stillstand.
Der Breitbandausbau wird verzögert, und in anderen Bereichen geht nichts weiter, weil das Geld für das Stopfen von Budgetlöchern verwendet wird. Da ist ein Thema auf dem Tisch, hinsichtlich dessen Einigkeit unter den Parteien herrscht, der Wille wäre da, doch weil an anderer Stelle eben dieses Geld fehlt, können wir in dieser Sache nicht weiterkommen und haben eine Strategie, die sich bis ins Jahr 2020 erstreckt. Wie schon Herr Kollege Deimek richtig ausgeführt hat, ist das eindeutig zu lang und wir werden noch weiter ins Hintertreffen geraten.
Das hört sich irgendwie auch so an, als wäre Breitband ein Luxusartikel. Breitband ist kein Luxusartikel, sondern Bestandteil der Grundversorgung der Bevölkerung und der Betriebe. (Beifall bei den NEOS.)
Die in weniger gut versorgten Gebieten lebende Bevölkerung braucht gleichwertige Zugangsbedingungen, um am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben überhaupt teilhaben zu können. Das Netz hat Gesellschaft und Leben in einem Ausmaß durchdrungen, das volle Partizipation nur mit einer guten Anbindung überhaupt ermöglicht.
Entfernung ist keine Frage der geographischen Distanz mehr, sondern der Bereitschaft oder eben der prinzipiellen Möglichkeit, an diesen Prozessen teilzuhaben. Wer diesen Zugang nicht hat, wird im Nachteil sein. Dieser Nachteil kann natürlich selbstgewählt sein, aber er wird sicher nicht von allen freiwillig in Kauf genommen und kann auch von Einzelnen nicht geändert werden.
Natürlich ist Breitband auch für Betriebe absolut notwendig, wie wir schon gehört haben. Für die Arbeit ist das Fehlen einer guten Anbindung auf Dauer kaum denkbar.
Man darf aber in dieser Hinsicht auch die Dinge nicht dramatisieren. Es wird nicht dazu kommen, dass sich Betriebe im Hochgebirge ansiedeln, nur weil wir dorthin Glasfaserkabeln legen, sondern es ist vielmehr ein Hygienefaktor, der notwendig ist, damit Be-
triebe nicht abwandern. In Wirklichkeit ist das insgesamt eine Standortfrage. Kollegin Lichtenecker hat schon ein Ranking zitiert. Ich zitiere ein anderes, nämlich den Global Innovation Index, wo wir von Platz 15 auf Platz 23 zurückgefallen sind. Der Rückgang in anderen Indizes ist noch viel dramatischer als in diesem Innovationsranking.
Es geht also nicht darum, irgendwelche Bergtäler aufzugraben und Silicon Valleys hineinzubauen, sondern es geht darum, dass wir im globalen Wettbewerb den Anschluss in dieser Sache nicht verpassen.
Was ist dazu notwendig? – Es gibt zwei Punkte. Erstens: Wir müssen erheben, wo überhaupt schon Infrastruktur vorhanden ist, die derzeit noch nicht genützt wird, zum Beispiel bei Ex-Monopolisten im Telekombereich, bei Eisenbahnunternehmen oder bei Energieversorgern. Wir könnten einen Breitbandkataster erstellen, um herauszufinden, in welchen Gebieten Breitband prinzipiell schon verfügbar wäre, aber derzeit nicht genützt wird. – Das hat nichts mit der Breitbandkarte zu tun, die Sie derzeit online auf der Website des Ministeriums finden.
Zweitens: Es soll nur dort gefördert werden, wo tatsächlich ohne Förderung nicht gebaut werden kann. Gleichzeitig sollte auch vermieden werden, dass ein Umstieg auf hierarchisch höherstehende Produkte erfolgt beziehungsweise erzwungen wird.
Die zweite Frage ist natürlich: Wie geben wir dieses Geld aus? – Die tatsächliche Nachfrage ist sicher nicht gleich verteilt. Eine flächendeckende Mindestleistung ist gut, aber eine bedarfsorientierte Höchstleistung darf auch nicht vergessen werden. Es muss auch nicht überall Glasfaser hingelegt werden. Eine Abdeckung mit mobilem Breitband und leistungsfähigen Mobilfunknetzen ist mindestens genauso wichtig. Investitionen haben also technologieneutral zu erfolgen.
Und: Es darf keinen „Förderalismus“ geben. Es soll keine Vergabe an den Ländern nahestehende Unternehmen geben, sondern zentrale Vergaberichtlinien, die transparent sind und von allen auch eingehalten werden. Das heißt: gezielte Projektförderung – keine Gießkanne!
Der Leidensdruck in dieser Sache ist sicherlich nicht übertrieben hoch. Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst, wie man so schön sagt. Frau Ministerin, bitte holen Sie sich dieses Geld und tun Sie das Richtige damit! (Beifall bei den NEOS.)
11.06
Präsident Karlheinz Kopf: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Feichtinger das Wort erteile, begrüße ich den Präsidenten des Tiroler Landtages Dr. Herwig van Staa sehr herzlich hier bei uns. (Allgemeiner Beifall für den auf der Besuchergalerie sitzenden Präsidenten des Tiroler Landtages, der seinerseits grüßend ins Plenum winkt.)
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.
11.07
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Tiroler Landtages! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte ZuseherInnen auf der Galerie und vor den Bildschirmen, insbesondere jene, welche die Debatte via Internet verfolgen! Hohes Haus! Ich konstatiere im Haus einen sehr breiten Konsens über die Notwendigkeit der zu ergreifenden Maßnahmen im Hinblick auf den Breitbandausbau in Österreich. Es gibt vielleicht noch ein wenig abweichende Meinungen hinsichtlich der finanziellen Ausgestaltung, der schnellen oder weniger schnellen Freigabe der Mittel, aber unbestritten scheint mir zu sein, dass der Ausbau und das reibungslose Funktionieren der Breitbandnetze in der heutigen Zeit unabdingbare Voraussetzung für wesentliche Bereiche unserer Gesellschaft sind.
Lassen Sie mich das an zwei Beispielen aus meiner Heimatregion kurz illustrieren – an einem aus der Bildung und an einem aus der Wirtschaft! In Weiz, einem der größten
Schulstandorte in der Steiermark, an dem alle höheren Schulen in einem Bundesschulzentrum versammelt sind, war es in den letzten Jahren aufgrund der benötigten und verarbeiteten Datenmengen immer schwieriger geworden, den Unterricht, nicht nur im EDV-Bereich, sondern auch in anderen Fächern in einer den Erfordernissen der Zeit adäquaten Form anzubieten und durchzuführen.
Erst die im vergangenen Jahr quer durch die Stadt erfolgte Verlegung der dringend benötigten Glasfaserleitungen und die damit verbundene Herstellung einer zeitgemäßen Infrastruktur ermöglichen es heute den Schulen wieder, den Unterricht auf der Höhe der Zeit und vor allem den technischen und wirtschaftlichen Erfordernissen künftiger Arbeitgeber entsprechend anzubieten.
Die Stadt hat in folgender Form darauf reagiert: Der Gemeinderat hat einen Beschluss gefasst, dass künftig bei allen Grabungs- und Verlegearbeiten, die im kommunalen Bereich durchgeführt werden, automatisch eine Leerverrohrung für eine Standortvernetzung für Lichtwellenleiter mit eingelegt wird. Das verursacht Mehrkosten von zirka 6 bis 10 € pro Laufmeter und scheint doch für die meisten Kommunen in einem leistbaren Bereich zu liegen.
Wir dürfen und können es uns nicht leisten, im Bildungsbereich abseits der Ballungsregionen nur dadurch ins Hintertreffen zu geraten, dass die notwendige Infrastruktur nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung steht.
Ein zweites Beispiel aus dem Bereich der Wirtschaft: Die unmittelbar am selben Standort – also in Weiz – ansässigen Großbetriebe benötigen heute in einem noch vor wenigen Jahren fast nicht vorstellbaren Ausmaß Datenmengen. Wie wir alle nutzen die Betriebe heute die elektronische Kommunikation und die neuen Medien in einer noch vor zehn Jahren fast nirgendwo gekannten Dimension.
Gleichzeitig gibt es aber nur wenige Kilometer davon entfernt im oberen Feistritztal noch echte, für die Betriebe bedenkliche bis nach eigenen Aussagen existenzgefährdende Versorgungslücken im Bereich der Anbindung an die Datenströme.
Wenn mir ein Wirtschaftstreibender in einem Gespräch erzählt, dass er seitens der Anbieter aufgrund massiver Probleme bei der Datenübermittlung an Ämter und Behörden den Ratschlag erhält, er möge doch diese Datenübertragungen am späteren Abend oder am Wochenende durchführen, da in diesen Zeiträumen die bestehenden Leitungen weniger belastet seien und damit die Wahrscheinlichkeit einer fehlerlosen Datenübertragung höher sei, so darf das in der heutigen Zeit nicht nur ein staunendes Kopfschütteln auslösen, sondern es müssen die Alarmglocken zu läuten beginnen.
Der Wirtschaftsbund-Obmann meines Heimatbezirkes, ein aus Sicht unseres Koalitionspartners wohl mehr als unverdächtiger Funktionär, hat bereits vor mehr als einem Jahr über die „Kleine Zeitung“ und seitdem immer wieder den Ausbau der Breitbandnetze in diesen Bereichen als ein wichtiges Mittel gegen das Entleeren der Regionen und für den Erhalt und Ausbau bestehender Betriebe propagiert, und er wird nicht müde, das bis heute immer wieder zu tun.
Wenn sich Betriebe in ländlichen Regionen bereits mit Absiedelungsplänen auseinandersetzen, weil die für die Fortführung und Ausweitung ihrer Geschäfte notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen nicht und nicht gesetzt werden, sollte die öffentliche Hand nicht länger zuwarten und die Umsetzung dieser Infrastrukturprojekte mit den vorhandenen Mitteln auch so rasch wie möglich tatsächlich vorantreiben.
Im Regierungsprogramm ist festgehalten, dass die Bundesregierung sich für eine digitale Offensive, insbesondere für die flächendeckende Verfügbarkeit von Hochleistungs-
Breitband-Infrastruktur einsetzen wird. Zögern wir nicht länger mit der Umsetzung! Herr Bundesminister für Finanzen, geben Sie die entsprechenden Mittel frei! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strolz.)
11.11
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.
11.12
Abgeordneter
Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr
geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und
Herren! Zum letzten Satz des Kollegen Feichtinger: Umschichtungen sollen
angeblich auch erlaubt sein. (Zwischenrufe der Abgeordne-
ten Krainer und Hakel.)
Eine digitale Offensive, wie sie von der SPÖ als heutiges aktuelles Thema vorgeschlagen wurde, ist durchaus angebracht. Uns allen ist klar, dass ohne schnellen Internetanschluss Gewerbebetriebe, Dienstleistungsbetriebe, der Tourismus, aber auch die Industrie und landwirtschaftliche Betriebe einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil haben. Uns allen ist zudem klar, dass der Breitbandausbau am Land engagiert fortgesetzt werden muss, um eine Kluft zwischen Stadt und Land betreffend Entwicklung und Wachstum von Wirtschaft, Beschäftigung und Forschung zu verhindern.
Es ist mittlerweile selbstverständlich, dass jedes Haus, auch wenn es noch so abgelegen liegt, an die Straße, an das Stromnetz und an das Telefonnetz angeschlossen ist. Ausbau und Erhalt dessen erfordern ein hohes Maß an Planungskapazität, vor allem in den Gemeinden. Nun geht es darum, dass die modernen Datennetze am Land entsprechend weiterentwickelt und ausgebaut werden. Diesbezügliche Vorbilder gibt es sehr wohl, in erster Linie in den ÖVP-geführten Bundesländern. Wir sind, was den Breitbandausbau betrifft, durchaus Vorreiter. Ich nenne nur einige Beispiele und darf naturgemäß bei meinem Heimatbundesland Oberösterreich beginnen. (Abg. Moser: Schauen Sie einmal nach ... im Mühlviertel!)
Bei uns daheim in Oberösterreich ist das Thema Breitband schon sehr lange auf der Tagesordnung. Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und der zuständige Landesrat Dr. Michael Strugl setzen sich sehr engagiert dafür ein. Bereits ab 2004 gab es die Breitbandinitiative I, bei der Gesamtinvestitionen in Höhe von 100 Millionen € getätigt wurden, mit einem Fördervolumen von Bund, Land und EU in Höhe von rund 11,3 Millionen €. Bei der Breitbandinitiative II wurden bei einem gesamten Fördervolumen von 2,6 Millionen € 8,1 Millionen € investiert. Damit werden beispielsweise 464 Siedlungspunkte bis Ende des heurigen Jahres entsprechend versorgt.
Breitband ist für alle Bevölkerungsschichten unerlässlich, Breitband-Internet ist zu einem Teil des alltäglichen Lebens geworden. Immer mehr Aktivitäten verlagern sich in das World Wide Web, und für viele Menschen und Unternehmen ist ein schneller und leistungsfähiger Internetzugang unverzichtbar geworden. Immer mehr mittelständische Unternehmen setzen auf leistungsfähige Kommunikationstechnologien, die die Sprach- und Datenübertragung vereinbaren und miteinander verbinden. Mit der Breitbandinitiative II sorgen wir dafür, dass in Oberösterreich 84 Neuanschlüsse im Bildungsbereich, 132 in Betrieben und 4 500 bei Privatkunden erfolgreich gegeben sind. Aktuell läuft die Breitbandinitiative 2013 mit einem Investitionsvolumen von rund 7 Millionen € und einer Förderung von 2,3 Millionen €.
Aber nicht nur Oberösterreich zeigt hier seine Vorreiterrolle. Schauen wir zum Beispiel in das Bundesland Tirol, wo Landeshauptmann Günther Platter letzten Freitag die Breitbandinitiative des Landes Tirol vorgestellt hat. (Abg. Moser: Überall die Grünen am Werk!) Von 2014 bis 2018 werden 50 Millionen € in diesen Bereich investiert.
Das Bundesland Niederösterreich wird bis Anfang September des heurigen Jahres ein Modell für den Breitbandausbau in Analogie zum Wasserwirtschaftsfonds vorlegen. (Beifall bei der ÖVP.)
Man kann sich durchaus mit dem Kollegen Rädler darüber unterhalten, er kennt dieses Modell sehr genau, weil er bei der Entwicklung mit dabei ist.
Schauen wir zum Beispiel in das Bundesland Vorarlberg, wo Landeshauptmann Wallner und die zuständige Landesrätin Schmid dafür sorgen, dass für den Breitbandausbau entsprechende Mittel fließen und Förderungen gegeben werden. Die Bundesländer, in denen die ÖVP die entscheidende Kraft ist, sind Vorreiter, und sie zeigen auch, wie es geht.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, es ist daher für mich schon ein bisschen befremdlich, dass Sie in letzter Zeit mit viel medialem Getöse gerade in diesem Bereich der ÖVP den Schwarzen Peter zuschieben wollen. Gegenseitige Schuldzuweisungen bringen uns nicht weiter, und ich denke, alle Parteien hier im Parlament sind ebenso wie wir an einem Breitbandausbau sehr interessiert.
Ich glaube, man kann sich durchaus ein Beispiel an den Bundesländern, die ich bereits angeführt habe, nehmen und unter Einbindung aller Gebietskörperschaften und der privaten Investoren einen Masterplan erstellen, um wirklich konkrete Ausbaumaßnahmen zusammenzutragen und zusammenzustellen. Die zuständigen Regierungsmitglieder der einzelnen Bundesländer sind sicherlich sehr kooperativ und werden die Erkenntnisse, die sie aus ihren Erfahrungen gewonnen haben, zur Verfügung stellen. Davon bin ich überzeugt.
Weiters bin ich überzeugt davon, dass auch die Mittelfestlegung einvernehmlich geklärt werden wird, wenn endlich klare Zielvorgaben auf dem Tisch liegen. Zuerst das Geld und dann das Konzept, das wäre in Sparzeiten, wie wir sie derzeit haben, sehr wenig glaubwürdig. (Beifall bei der ÖVP.)
Viel glaubwürdiger ist die Erstellung eines guten Konzeptes mit anschließender Festlegung der finanziellen Mittel und der Förderungen. Ich hoffe daher auf eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten, um am Ende die beste Lösung im Sinne der Menschen am Land, die auf den notwendigen Breitbandausbau warten, zu finden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
11.17
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.
11.17
Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich wollte meine Rede mit der Aussage beginnen, dass die Geschichte des Breitbandausbaus in Österreich eine Geschichte der Missverständnisse ist, doch offenbar ist es nicht so, denn wenn man sich meine Vorredner angehört hat, dann musste man zu der Erkenntnis gelangen, dass jeder für den Breitbandausbau ist.
Somit stellt sich die Frage, wo eigentlich das Problem liegt. Ich muss diese Frage auch an die Regierungsfraktionen richten: Wie sieht es eigentlich mit der Koordination innerhalb der Koalition aus? Es ist diese Aktuelle Stunde meiner Meinung nach als Hilferuf zu werten, und diesem Hilferuf entsprechen wir vonseiten der FPÖ gerne. (Beifall bei der FPÖ.)
Vielleicht eingangs ein paar Fakten zur aktuellen Breitbandversorgung: 81,6 Prozent der Österreicher nutzen das Internet. Davon gab es im letzten Jahr 4,33 Millionen
Breitbandanschlüsse. Die Zusammensetzung der Anschlüsse ist vielleicht auch ganz interessant: mobiles Breitband 50,5 Prozent, Kabelbreitband 14,8 Prozent und Festnetzbreitband 33,7 Prozent. Mehr als 50 Prozent der Bevölkerung haben also die Wahl zwischen drei Anbietern und drei verschiedenen Technologien. 2012 lag die Abdeckung der österreichischen Haushalte mit Festnetz-Breitband bei 98,9 Prozent; der EU-Schnitt betrug 95,5 Prozent.
Jetzt kommt der springende Punkt: Der Zugang zu den Netzen der nächsten Generation, die zumindest über 30 MBit/s Downloadgeschwindigkeit verfügen, war 2012 für 69,5 Prozent der Haushalte verfügbar, im ländlichen Raum – und hier ist das große Problem zu sehen – lediglich für 15 Prozent.
Ich darf ein paar Vergleichszahlen aus Europa bringen: In Deutschland beträgt dieser Wert etwa 28 Prozent. Die Niederlande haben den ländlichen Raum sogar mit sage und schreibe 84 Prozent abgedeckt. Somit ist Österreich im Ranking, was den europäischen Vergleich betrifft, sehr weit hinten.
Vielleicht auch international noch ganz kurz ein paar Zahlen: Südkorea liegt an der Spitze mit durchschnittlich 22,1 MBit/s Downloadgeschwindigkeit, Österreich liegt international auf Platz 11 mit 9,3 MBit/s.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Breitband hat sich vor allem – und das ist auch der Trugschluss, der sich in Österreich ergibt – aufgrund der günstigen Tarife im Bereich der Smartphones entsprechend verbreitet. Tatsächlich ist es aber so, dass das Breitband im Bereich des Festnetzes massiv nachhinkt. Der Anteil der NGA an diesen neuen Verbindungen, an festen Breitbandverbindungen, lag 2013 in Österreich bei 11 Prozent, in Rumänien – und das ist ein sehr interessanter Punkt – bei bereits 65 Prozent. Das heißt, im ländlichen Raum hat Rumänien den Breitbandausbau im Festnetz zu 65 Prozent umgesetzt, Tschechien liegt bei 38 Prozent. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können sich nun ausrechnen, wohin unsere Fördermillionen fließen. (Beifall bei der FPÖ.)
Noch ganz kurz zur Situation in Niederösterreich. Dort besteht vor allem im ländlichen Raum wirklich Handlungsbedarf. Der eigenwirtschaftliche Ausbau durch die Telekom-Unternehmen ist in Niederösterreich nicht wirklich nachvollziehbar, trotzdem sprechen wir in diesem Zusammenhang von 450 000 Einwohnern in insgesamt 372 Gemeinden. Deshalb würde ich sagen, auch dort sollte man die Menschen nicht vernachlässigen. Es gibt speziell in Niederösterreich Anträge von den Bäuerinnen, es gibt Anträge der ÖVP im Niederösterreichischen Landtag – ich stelle mir wirklich die Frage, warum sich die ÖVP so schwertut, diese Gelder freizugeben. Vor allem die niederösterreichischen Mandatare der ÖVP müssten wissen, wie wichtig das für unser Bundesland ist. Es geht um Tourismus, es geht um Heimarbeitsplätze, es geht um die Möglichkeit von Fernstudien und es geht schlicht und ergreifend auch um die Möglichkeit für die Wirtschaft, große Datenmengen zu transportieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Freiheitlichen haben uns natürlich auch Gedanken darüber gemacht, wie wir diese Misere entsprechend lösen können. Es gibt in Deutschland bereits Bestrebungen in die Richtung, dass man öffentliche Bauprojekte vor allem im Bereich des Tiefbaus dazu verpflichtet, Leerverrohrungen einzubauen, um die Kosten beim weiteren Ausbau des Festnetzes, die im Bereich des Tiefbaus immerhin bei 80 Prozent liegen, erheblich zu drücken. Wir werden einen entsprechenden Antrag einbringen.
Das Stoppen der Breitbandoffensive ist somit ein Anschlag auf die ländlichen Gebiete in Österreich. Forschungs- und Wissenschaftsländer sehen anders aus. Wir sollten daher wirklich danach trachten, nicht den Anschluss zu verlieren. Sparen bei der Infrastruktur ist Sparen beim Fortschritt!
Österreich ist ein Hochsteuerland, wir haben eine Steuer- und Abgabenquote von immerhin fast 50 Prozent, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Bürger auf dem Land sind keine Bürger zweiter Klasse. Deshalb möchte ich dem Herrn Vizekanzler, der heute zwar nicht da, aber offenbar für die Misere verantwortlich ist, ins Stammbuch schreiben: Pokern Sie nicht mit der Zukunft unseres Landes, Herr Vizekanzler! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
11.22
Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer weiteren Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.
11.22
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Herr Präsident des Landtages! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze: Ich lade noch einmal dazu ein, bei einem so wichtigen Zukunftsthema einen Schulterschluss vorzunehmen und wirklich gemeinsam dafür einzutreten, die Digitalisierung unseres Landes aus all den von Ihnen trefflich beschriebenen Gründen auch tatsächlich ins 21. Jahrhundert zu bringen.
Ich brauche das gar nicht zu wiederholen, aber ich möchte noch einmal darauf hinweisen, weil mir das so wichtig ist und damit auch keine Irrtümer entstehen: Wir haben einen Plan entwickelt, der mit einer Breitbandstrategie 2020 der Bundesregierung begonnen hat. Wir haben genau festgelegt, wie 2020 die Versorgung mit leistungsfähigem Breitband in Österreich aussehen soll, welche Geschwindigkeiten erreicht werden sollen, in welchen Phasen diese Umsetzung stattfinden soll. Es ist im Zuge der Regierungsverhandlungen vor einem halben Jahr gelungen, das auch als Grundlage für die gemeinsame Arbeit dieser Regierung festzulegen, und das ist gut so.
Daraus haben wir einen Masterplan entwickelt. Wir haben Eckpunkte formuliert, wie wir unsere Zielsetzung einer flächendeckenden Versorgung auch erreichen können. Das wissen alle hier im Hohen Haus. Damals, als ich mit den IKT-Unternehmen, mit der Branche, mit den Gemeinden und Ländern über diesen Masterplan Gespräche geführt habe, bin ich in Presseaussendungen noch dafür kritisiert worden, dass ich mich darum bemühe, diesen Plan konsequent fortzusetzen. Es gab Aussendungen, in denen es hieß, wozu ich überhaupt Gespräche führe, ich hätte ohnehin kein Geld.
Damit sind wir beim Thema Geld. Es ist so, dass wir Erlöse aus Frequenzversteigerungen haben. Das ist, wie gesagt, noch immer nicht ganz abgeschlossen, aber wir können jetzt einmal davon ausgehen, dass es 2 Milliarden sind. Und, Kollegin Fekter, wir haben damals auch die schriftliche Vereinbarung getroffen, dass ein Teil für die Budgetkonsolidierung und ein Teil als Rücklage für diese Investitionen im Infrastrukturressort aufgewendet wird. Ich habe immer gesagt, ich möchte Rücklagen nicht dafür verwenden, Sparvorgaben abzudecken, sondern die Rücklagen, die wir haben, müssen Wachstumsinvestitionen sein, müssen Investitionen sein, die unser Land voranbringen, die Beschäftigung und Wachstum in unserem Land sichern. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Moser.)
Daher steht jetzt im Plan unter Punkt 5, dass wir diese grundsätzliche Finanzierungsentscheidung treffen müssen, um die Förderprogramme entwickeln zu lassen. Das sind hochqualifizierte IKT-Experten, die die Förderprogramme entwickeln. Es wird geprüft, technologieneutral, wo Investitionen notwendig sind, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Für mich wichtig dabei ist, dass wir vom Budgetkurs, den wir für 2014 und für 2015 eingeschlagen haben, nicht abrücken. Daher habe ich gesagt: Entwickeln wir jetzt, mit einer Finanzzusage, um den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit zu geben, diese detaillierten Förderprogramme! Versuchen wir – und das werden wir auch erreichen –, diese bei der Kommission zu notifizieren! Starten wir
mit Investitionen seitens der Unternehmen im Jahr 2015, budgetwirksam erst im Jahr 2016, mit 200 Millionen €, und das in Tranchen bis zum Jahr 2020, solange wir diese Strategie geplant haben!
Der Plan ist da, und auf dem Plan steht, wir brauchen jetzt eine Finanzierungsentscheidung. Ich bin zuversichtlich, ich sehe das nicht so negativ wie einige von den Oppositionsparteien, die meinen, dass da Stillstand herrscht und dass das nicht kommen wird. Ich bin davon überzeugt, wir werden bis 2020 schnelle Netze haben, wir brauchen diese schnellen Netze auch. Ich sage wie so oft: Da fährt die Eisenbahn drüber! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.27
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
11.27
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Damen und Herren hier und zu Hause beziehungsweise auf der Galerie! Frau Ministerin, Ihr Wort – ich kann nicht sagen in Gottes Ohr, sondern – in das Ohr des Herrn Finanzministers! Das ist ja völlig absurd: Sechs Parteien, sechs Fraktionen hier in diesem Hohen Haus stehen so geschlossen, wie Sie es sich wünschen, Frau Ministerin, einen Schulterschluss bildend hinter der Offensive, dass das Breitband in jedem Dorf über entsprechende Kapazitäten verfügt und es keine weißen Flecken mehr gibt. Das ist Konsens! Also, Frau Ministerin – und jetzt erzähle ich Ihnen die Geschichte, Sie wissen es wahrscheinlich besser als ich, aber Sie erzählen es nicht im Detail –, warum wird das nicht umgesetzt?
Ich habe schon in den Jahren 2002, 2003 hier im Hohen Haus den Antrag gestellt, dass es einen Masterplan geben soll, eine Breitbandoffensive. Der Antrag kam von der Opposition, wurde also ad acta gelegt. Dann gab es einmal einen Vorstoß aus der Kontrollkommission RTR in Richtung Masterplan. Ich habe heute noch die CD dieses Vorstoßes aus der Fachwelt: Masterplan, Breitband, IKT, Österreich, Zukunftskurs. Das war noch in schwarz-blauer Zeit. Dann kam Rot-Schwarz, wieder ein Masterplan, und dann kam diese Strategie 2020.
Was sich wie ein roter Faden durch diese Zeit der Planung, der Masterpläne, der verschiedenen Offensiven zog, war die Frage der Finanzierung. Es nützt uns gar nichts oder nur ein kleines bisschen – entschuldigen Sie, Herr Kollege Prinz –, wenn die Länder – vor allem die ÖVP- und Grün-regierten Länder seien da vorbildlich, sagen Sie – bis zu 100 Millionen in die Hand nehmen. Wir haben ein Investitionsvolumen von 5 Milliarden! Das sagt die EU, was Österreich betrifft, über 5 Milliarden, und das ist auch in dem von Ihnen zitierten Future Business Bericht deutlich deklariert. Ich kann Ihnen das noch einmal zeigen, auch aus demselben Band (die Rednerin hält die Kopie einer Graphik in die Höhe), den Stand Österreichs und der EU. Die Versorgung pro hundert Einwohner liegt in der EU bei 28 und in Österreich bei 24 Prozent. Im Durschnitt liegt die EU deutlich höher als Österreich; Stand 2012.
Warum? – Der rote Faden, der sich durch alle Probleme durchzieht, ist die Finanzierung. Und ich sage Ihnen auch, warum das nicht finanziert wird. Es ist ganz simpel: weil Sie als Politiker in diesem Fall kein Band durchschneiden können, weil diese Technologie größtenteils unsichtbar ist. Sie ist vergraben als Glasfaser oder in Form eines Mobilfunks ebenso wenig greifbar. Sie machen laufend so Dinge wie etwa Bänder durchschneiden, Bilder zeigen, um dann groß dazustehen und sich zu brüsten, was Sie nicht alles investieren. Das Wesentliche für die Infrastruktur Österreichs in der Zukunft, Frau Ministerin – da teile ich völlig Ihre Meinung –, ist das unsichtbare Glasfaserband, das Glasfaserkabel im Boden, und das kostet, das wissen wir, und das muss von der Republik auch mitfinanziert werden.
Jetzt sage ich Ihnen noch etwas. Die 2 Milliarden Erlös aus der Versteigerung von Frequenzen waren geradezu ein Geschenk des Himmels. Sie haben ursprünglich mit 600 Millionen gerechnet und großmundig als Regierung verkündet – in der letzten Periode –, die Hälfte gehe zur IKT, die andere Hälfte in die Wohnbauoffensive. Was haben wir jetzt? – Weder IKT noch Wohnbauoffensive, denn leider haben wir das Hypo-Milliardendesaster. Das ist der wahre Grund. Hypo killt Zukunft, Hypo killt Breitband, Hypo killt praktisch den technologischen Fortschritt in Österreich, und dafür ist die ÖVP maßgeblich verantwortlich, nämlich durch die sogenannte Notverstaatlichung. Das ist der wahre Grund. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strache.)
Ich habe im Hintergrund der Regierungsverhandlungen durchaus dafür geworben, dass aus den Erlösen einerseits die Wohnbauoffensive und andererseits auch die Breitbandoffensive finanziert werden, wenn das Geld schon tatsächlich im wörtlichen Sinn „vom Himmel fällt“. Was war die Antwort eines maßgeblichen ÖVP-Finanzverhandlers? Was glauben Sie? – Das Geld brauchen wir woanders! Das war die Antwort. Wir wissen genau, das Geld versickert im Milliardenloch der Hypo. Und das ist für mich eine Armutsgeschichte aufseiten gerade des Finanzministers: dass nicht doch zumindest eine halbe Milliarde in den Zukunftsbereich finanziert wird, sondern dass nur ein Loch gestopft wird.
Ich bin ganz auf Ihrer Seite, Frau Ministerin, der Breitbandausbau ist der Autobahnbau des 21. Jahrhunderts! Wir brauchen ihn dringend, diesbezüglich herrscht Einigkeit im Parlament. Frau Ministerin, wagen Sie den Schritt heraus aus einem Koalitionszwang, wagen Sie den Schritt hinein in die demokratische Abstimmung in diesem Hohen Haus! Sie haben die Mehrheit hinter sich. Ich warte, wie viele ÖVP-Bürgermeister aus ländlichen Regionen dann vielleicht auch aufspringen werden. Sie sollten es tun, tun es aber wahrscheinlich nicht, obwohl in ihren Gemeinden dann sicherlich propagiert werden wird, dass sie im Hohen Haus gegen die Hochtechnologieerschließung in ihrer Heimat gestimmt haben.
Zum Schluss noch ein Hinweis an Sie, Frau Ministerin: Sie selbst könnten umschichten! Sie nehmen Milliarden in die Hand, um die Technologie des 19. Jahrhunderts, nämlich den Eisenbahntunnelbau, zu finanzieren – Eisenbahntunnel, Brenner-Basistunnel, sind Ihnen mindestens 8 bis 12 Milliarden wert –, aber Sie investieren nichts in das Breitband. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)
Durch den Tunnel wird kaum jemand fahren, beim Breitband hingegen brauchen wir dringendst Übertragungskapazität. – In diesem Sinne, Frau Ministerin, bitte zuerst einmal im eigenen Haus schauen! – Danke schön. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
11.33
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.
11.33
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Frau Minister! Ich muss jetzt den angesprochenen Konsens betreffend ein bisschen ausscheren. Es heißt immer, wir brauchen in jedem Kaff bei jedem Haus ein Breitbandnetz. (Rufe: Hallo! „Kaff“?!) Wenn Sie von einem Breitbandnetz bei jedem Haus sprechen, dann sprechen Sie von einem Glasfaserkabel oder einer anderen hochwertigen Kabelverbindung, und ich sage, das brauchen wir nicht. Wir brauchen das nicht bei jedem Haus, und zwar deshalb nicht, weil es einfach viel zu teuer ist, eine 100-prozentige Flächendeckung mit Breitbandkabeln herzustellen.
Wir brauchen Breitband bei jedem Haus. Und ich verrate Ihnen jetzt ein Geheimnis, das heute hier noch niemand gesagt hat, anscheinend kennen sich die wenigsten, die heute hier am Rednerpult gestanden sind, aus: Wir haben Breitband bei jedem Haus in
Österreich! Jedes Haus in Österreich verfügt über einen Breitbandanschluss, wenn man die Satellitentechnik verwendet, die zugegebenermaßen für den Privatkonsumenten um 20 bis 30 € teurer ist als ein Festnetzanschluss der Telekom, falls ein Kabel dort liegt. Und genau darum geht es. Es geht letztlich nur darum, dass Sie einen billigen Breitbandanschluss für jeden wollen und das Ganze dann gleich noch würzen, indem Sie die Telekom auf dem einzigen Hoffnungsmarkt, den sie noch hat, nämlich dem kabelgebundenen Internet, unterstützen. Sie nehmen eine Milliarde in die Hand, um die Telekom dabei zu unterstützen, ein Kabel zu jedem Haus zu legen, um ihren einzigen Wettbewerbsvorteil noch zu nützen, anstatt eine vernünftige Strategie zu wählen, um jedem Einzelnen eine Internetverbindung zu ermöglichen, die auch schon verfügbar ist.
Es muss nicht billig sein. Wenn man beispielsweise ein Haus in Tripstrü baut, dann hat man dort wahrscheinlich auch keinen U-Bahn-Anschluss und vielleicht auch keinen Autobahnanschluss und vielleicht gibt es auch einen Bahnhof erst im nächsten Ort, aber man zahlt dort für den Baugrund statt 300 000, die man im Umland von Wien zahlt, auch nur 30 000. Das ist der Unterschied. Das heißt, man kann da sehr wohl auch etwas in die Tasche greifen.
Sie haben auch von diesem Betrieb in Oberösterreich erzählt, dem die Kunden weglaufen. – Schwachsinn, absoluter Schwachsinn! Eine Internetverbindung über Satellit kostet 100 € im Monat und schafft 100 Megabit. Ich habe einige Angebote ausgedruckt, ich kann sie Ihnen zeigen. Also wenn ein Unternehmer ein Problem hat, installiert er einfach eine Satellitenverbindung – und alles ist gut. Erzählen Sie uns doch keine Märchen!
Das Einzige, das Sie beabsichtigen, ist: Sie pressen über die Versteigerung der LD-Frequenzen den Mobilfunkern zunächst 2 Milliarden ab, verhindern damit einen sinnvollen Ausbau dieser Zukunftstechnologie, und dann können sich die Mobilfunker bei Ihnen anstellen, um die Hälfte dessen, was Sie ihnen abgepresst haben, von Ihnen zurückzubekommen, weil die Gefahr besteht, dass Sie es der Telekom hinten reinschieben. Das ist das Problem. (Beifall beim Team Stronach.)
Das, Frau Minister, heißt, wir brauchen eine ordentliche Strategie. Sich hier zu generieren mit diesem Tagesordnungspunkt beweist ja nur eines: Sie glauben mit einer Wischiwaschi-Diskussion, jeder in Österreich braucht Breitband, politisches Kleingeld schlagen zu können, weil Sie in der guten Hoffnung sind, dass sich kein Mensch auskennt. (Beifall bei Abgeordneten des Teams Stronach.) Aber ich kann Ihnen sagen, es kennen sich einige aus.
Was Sie da machen, ist einfach unredlich. Wenn Sie dieses Geld tatsächlich der Telekom geben, um zu jedem Haus ein Glasfaserkabel zu legen, dann kann ich Ihnen sagen, dass Sie einzelne Anschlüsse mit Hunderttausenden Euro finanzieren werden. Haben Sie eine Vorstellung, was das kostet? Es haben heute schon viele gesagt, dass die Gemeinden so schlau waren, im Zuge von Grabungsarbeiten eine Leerverrohrung oder gleich ein Glasfaserkabel zu legen. Das ist schlau, aber wenn Sie jetzt extra aufgraben lassen, um bis 2020 wirklich alles abzudecken, all die weißen Flecken auszumerzen, dann ist das eine Geldvernichtung, die ohne Strategie erfolgt. Und genau das ist das Problem, das wir bei Ihnen schon seit Jahren sehen, im Speziellen auch bei den ÖBB, die Sie wenig erfolgreich leiten. (Beifall beim Team Stronach.)
Deshalb, Frau Minister: Breitband für alle ja, ist verfügbar, kostet für manche nur etwas mehr, aber Breitbandglasfaser nur dort, wo es auch Sinn macht – nicht überall und nicht flächendeckend und vor allem nicht so populistisch, wie Sie das heute hier aufziehen! – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
11.38
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.
11.38
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich wollte an sich etwas zum Stillstand sagen, aber, Herr Lugar, die Auflage Ihrerseits ist so gut, dass ich doch darauf antworten muss.
Zwei Dinge:
Erstens: Der Populismus in diesem Haus war heute hauptsächlich durch Ihre Rede getragen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und ÖVP.) Es geht um die grundsätzliche Frage, was der Breitbandzugang sein soll. Aus unserer Sicht handelt es sich tatsächlich um eine Grundversorgung, um Informationen erhalten und geben zu können und um an der Gesellschaft teilhaben zu können.
Zweitens: Ihre Angaben betreffend die Satellitenverbindung sind schlichtweg nicht richtig. Im Privathaushalt können Sie das machen, aber die Verbindung auf Satellitenebene ist so instabil, dass das für kein Unternehmen eine dauerhafte Lösung sein kann.
Ich komme jetzt aber zum Inhalt, ich habe nur 5 Minuten Redezeit. Ich möchte zwei Themen beleuchten, die noch nicht beleuchtet wurden, nämlich die Erfahrungen aus der bisherigen Förderpraxis und die Learnings, die wir als NEOS gerne der Ministerin in Form einer Bitte mitgeben möchten.
Es gibt das Förderprogramm „Breitband Austria 2013“, und bei genauer Betrachtung gibt es hier einige Schwachpunkte, auf die ich jetzt im Detail eingehen möchte. Bei dieser Initiative gab es 149 Lose in acht Bundesländern mit einem Fördervolumen von 39 Millionen €. Von diesen Losen hat insgesamt 71 Prozent die A1 Telekom erhalten. Auch wenn eine gewisse Dominanz aufgrund der Größe und Bedeutung des Unternehmens verständlich ist, so hat sich doch gezeigt, dass die Ausgestaltung der Förderbedingungen wie auch die Vergabe der Förderungen das Zugangsnetz im Festnetzbereich betreffend weder wettbewerbs- noch technologieneutral erfolgte.
Wir müssen uns hier tatsächlich Gedanken machen, wie wir auch klein- und mittelständischen Betrieben eine Teilnahme am Wettbewerb ermöglichen und das nicht eine Förderung der Telekom Austria wird. Das ist ein Punkt, wo ich völlig mit Ihnen übereinstimme. (Beifall des Abg. Lugar.)
Nicht zuletzt deshalb hat bereits Kollege Niko Alm ausgeführt, dass es nicht ausschließlich um kabelgebundene Technologien geht, sondern dass wir tatsächlich auch auf mobiler Breitbandbasis einiges erreichen können. Auch da ist eben nicht unbedingt immer das Verlegen von Kabeln notwendig. Mobile Breitbandtechnologie ist in permanenter Fortentwicklung und sicherlich in naher Zukunft tatsächlich eine Alternative, sogar im Hochgebirge.
Wir fordern daher, dass tatsächlich ein wettbewerbsfördernder Einsatz öffentlicher Mittel und demnach eine Vergabepraxis vorangestellt wird, von der alle am Markt tätigen Unternehmen möglichst gleichmäßig profitieren – mit gleichmäßig meinen wir sowohl die Unternehmensgrößen als auch eine regionale Verteilung, damit nicht die Milliarde in Wien landet und dann von dort aus verteilt wird.
Die Notwendigkeit einer genauen Bestandserhebung hat Niko Alm bereits erwähnt. So lässt sich ermitteln, welcher Bedarf an zeitgemäßen Breitbandraten von zumindest 30 Mbit/s wirklich vorhanden ist.
Die Ziele der Europäischen Union wurden bereits erwähnt. Da geht es darum, dass die 30 Mbit/s als ein Ziel für hundert Prozent der Bevölkerung vorgesehen sind, aber dass für 50 Prozent der Bevölkerung ein Ziel von 100 Mbit/s vorgesehen ist.
Wichtig erscheint uns – jetzt komme ich auch zu den Learnings – die vermehrte Vernetzung der beteiligten Akteure, darauf ist auch schon Kollege Alm etwas eingegan-
gen, nämlich eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und den Netzbetreibern, eine stärkere Einbindung der Gemeinden sowie der Ausbau von Breitbandnetzen, wo eine Berücksichtigung des gesamtgesellschaftlichen Nutzens tatsächlich fehlt. Wir haben bereits einiges an Feedback von den Gemeinden erhalten, nämlich derart, dass zwar oft bis zum Gemeindezentrum oder bis zur Post die Leitung tatsächlich gebaut wird, dass dann aber die berühmte letzte Meile fehlt. Wenn man sich das anschaut, dann muss man ganz klar sagen: Es gibt ja dann pro Gemeinde mehrere Verteilerzentren, und wenn dort keine Slots mehr frei sind, dann bekommt man auch in Wien keinen Breitbandzugang.
Wir fordern daher die Bundesministerin Bures auf, die erforderlichen Teilerlöse der Frequenzversteigerung in wettbewerbsfördernden Breitbandausbau zu investieren und – und das ist aus unserer Sicht auch ganz wichtig – diese Zukunftstechnologien, in die wir investieren, jetzt nicht auf einmal auszuschöpfen, sondern tatsächlich auch Rücklagen zu bilden und die Förderung niemals und auf keinen Fall in Form eines Gießkannenprinzips weiter zu betreiben.
Ganz wichtig sind eine Bedarfserhebung, Regionalerhebung und dort zu fördern – das hat mein Kollege Alm auch schon gesagt –, wo es eben privatwirtschaftlich alleine nicht geht, und tatsächlich die kleinen und mittelgroßen Betriebe zu berücksichtigen. – Herzlichen Dank und schönen Tag! (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Korun.)
11.43
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsident Karlheinz Kopf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 1834/J bis 1897/J
2. Anfragebeantwortungen: 1247/AB bis 1349/AB
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Monatserfolg Mai 2014, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 32 BA)
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Bürgerinitiative Nr. 51 betreffend „Verbesserung der Lehrlingsausbildung“
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Außenpolitischer Ausschuss:
Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds (208 d.B.)
Finanzausschuss:
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (227 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Gesundheitsausschuss:
Lebensmittelsicherheitsbericht 2013 des Bundesministers für Gesundheit (III-89 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2013, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (III-90 d.B.)
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Weiters sind folgende Vorlagen eingelangt:
Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (200 d.B.) und
Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert) (201 d.B.).
Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a der Geschäftsordnung vor, von der Zuweisung dieser Gegenstände an Ausschüsse abzusehen und diese auf eine der Tagesordnungen der nächsten Sitzungen zu stellen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Dann gehe ich so vor.
Fristsetzungsantrag
Präsident Karlheinz Kopf: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Pilz beantragt hat, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 525/A der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert wird, eine Frist bis 8. Juli 2014 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.
Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Karlheinz Kopf: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 4 bis 8 sowie 10 bis 13 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 95, FPÖ 88, Grüne 74 sowie STRONACH und NEOS je 39 Minuten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag folgen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (178 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (188 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Klubobmann Strache. – Bitte.
11.47
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man hat ja leider gerade bei diesen Themen in den letzten Monaten immer wieder viele Diskussionen in diesem Hohen Haus erlebt und leider den Eindruck gewinnen müssen, dass man vergeblich gegen eine Wand redet. Aber was die letzten Tage offenkundig geworden ist, nämlich im Bereich der Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria, was da sichtbar wurde, ist die Bestätigung, dass es sich offenkundig um einen Kriminalfall handelt. Und dieser Kriminalfall wird restlos aufzuklären sein!
Mit den Enthüllungen, die letzte Woche im „FORMAT“ nachzulesen waren, gibt es einen weiteren Beweis, dass die Bayerische Landesbank die Verstaatlichung bewusst herbeigeführt hat! (Ruf bei der ÖVP: Haider!) – Hören Sie doch bitte auf, permanent „Haider“ reinzurufen, der hat zu dem Zeitpunkt nicht gelebt! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen. – Abg. Schieder: Das hat heute noch keiner gemacht, aber der Haider ist wirklich schuld! Guter Hinweis! – Abg. Krainer: Zwischenrufe reinschreiben!)
Die Hypo-Pleite dürfte demnach kein zufälliger Unglücksfall gewesen, sondern von der Bayerischen Landesbank maßgeblich beeinflusst worden sein, schreibt das Wirtschaftsmagazin; und bei der Umsetzung hat es damals den Herrn Ex-Hypo-Chef, den Franz Pinkl gegeben, der in München eingesetzt worden ist und eine wichtige Rolle hierbei gespielt hat. – Und die Republik Österreich ist von den Bayern regelrecht abgezockt worden, Herr Klubobmann Schieder! Sie waren Staatssekretär damals, Sie waren mitverantwortlich mit dem Finanzminister Josef Pröll, bei diesem Abzockungsvorgang! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie können nicht permanent versuchen, das wegzuwischen! Schade, dass Sie heute nicht herauskommen und erklären, was Ihre Rolle dabei war und für wen Sie hier letzt-
lich, auch im negativen Sinn, der österreichische Bevölkerung, nämlich den Steuerzahlern, diesen Gesamtschaden eingebrockt haben. (Abg. Schieder: Hätte es der Haider nicht so verbockt, hätten wir uns das alles sparen können! Und Sie sind am Schoß gesessen vom Haider!)
Der Generaldirektor Franz Pinkl wurde von den Bayern eingesetzt, und er war offensichtlich die treibende Kraft für die Verstaatlichung ohne Not – wo Sie uns seit Jahren erklären, das sei eine Verstaatlichung gewesen, die in Not vorgenommen worden ist. – Ohne Not, und das ist ja heute offenkundig, ist das passiert, und er hat damals auch noch 2 Millionen € Abfindung erhalten für seine tolle Beratung vonseiten der Bayern. Und von Tag zu Tag erhärtet sich eben dieser Verdacht, dass es strafrechtliches Handeln der Bayern LB, des Freistaates Bayern gegeben hat, mit dem ehemaligen Finanzminister Fahrenschon und deren Handlangern.
Damit zeigt sich eindeutig, dass es dubiose Machenschaften gegeben hat im Zusammenhang mit der Verstaatlichung ohne Not, und da ist der Kern des Kriminalfalls auch gelegen. (Beifall bei der FPÖ.)
Genau dort muss volle Aufklärung her und nicht diese Märchengeschichte, die Sie immer wieder zum Besten geben, dass davor der Schaden entstanden sei. – Nein, mit der Verstaatlichung ohne Not wurde der Kriminalfall in Wahrheit auch begonnen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Genau dort wird anzusetzen sein!
Ich sage, diese Notverstaatlichung zeigt auf, dass hier einiges falsch gelaufen ist. Wenn man die Bayern LB als vormalige Hauptaktionärin hernimmt, haben sich die auch ein Mitspracherecht am weiteren Vorgehen der Republik ausverhandelt – also Absurditäten, die wirklich so etwas von eigenartig sind! Da hat man nicht einmal Rechtsanwälte vonseiten des ehemaligen Finanzministers Josef Pröll mitgenommen. Ich frage mich wirklich, für welche Interessenlagen er da tätig gewesen ist.
Aber natürlich ist es so, dass diese Enthüllungen, wonach die Bayern LB einen Konkurs der Hypo noch am 1. Dezember 2009 explizit ausgeschlossen hat, ein weiterer klarer Beweis dafür sind, dass es sich eben nicht um eine Notverstaatlichung, sondern um eine Verstaatlichung ohne Not gehandelt hat. Natürlich geht es Ihnen jetzt darum, so rasch wie möglich mit der Abbaugesellschaft den Sack zuzumachen, um die Leichen im Keller zu behalten und dafür Sorge zu tragen, dass das nicht hochschwappt und hochkommt. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Der damalige Finanzminister Josef Pröll und der SPÖ-Staatssekretär Schieder haben den Bayern 4,5 Milliarden € quasi geschenkt. Das ist Ihr Versagen gewesen, und das ist die bittere Wahrheit, die die ÖVP nicht bereit ist, einzugestehen, aber auch der Herr Schieder als heutiger Klubobmann nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Und ich frage mich: Wenn die Vertreter der Republik wussten, dass keine Insolvenz droht, warum haben sie dann verstaatlicht? Warum haben sie den Mehrheitseigentümer Bayern LB aus seiner Verantwortung entlassen und letztlich dem Steuerzahler den Schaden zu 100 Prozent, mit dem heutigen Beschluss, den Sie durchpeitschen wollen, realpolitisch umgehängt? – Neben den polizeilichen Ermittlungen gilt es daher endlich auch, die politische Verantwortung für dieses Vorgehen, für diesen milliardenschweren Schaden und das Debakel, das hier auch angerichtet wurde, festzustellen.
Es ist mehrfach belegt, dass es keine Notwendigkeit für die Verstaatlichung gab. Also gestehen Sie sich das endlich ein! Wie oft wollen Sie noch das Märchen der Notverstaatlichung zum Besten geben? Deshalb muss geklärt werden, welche bisher verborgenen Motive die politisch Verantwortlichen getrieben haben, diesen Schritt im Jahr 2009 zu gehen. Was sind die Motive? Wen hat man versucht zu schützen? Welche Gläubiger hat man versucht zu schützen? Und warum hat man letztlich jetzt die Steuerzahler in die Verantwortung genommen, damit die Gläubiger nicht zum Hand-
kuss kommen? – Genau das gilt es aufzuklären, und ich sage, diese verborgenen Motive sind restlos aufzuklären! (Beifall bei der FPÖ.)
Es stellt sich auch die Frage, was SPÖ und ÖVP in der Causa Hypo Alpe-Adria zu verbergen haben. Und natürlich, bei über 23 Anträgen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, die im Hohen Haus schon eingebracht worden sind, 23 Mal erleben zu müssen, dass SPÖ und ÖVP geschlossen gegen einen Untersuchungsausschuss gestimmt haben und damit Aufklärung verhindern, das zeigt ja, dass Sie offenbar einiges zu verbergen haben.
Dass Sie eben gegen diese Aufklärung sind und gegen vollständige Aufklärung eintreten ist natürlich damit zu erklären, dass Sie offenbar ein schlechtes Gewissen haben müssen und viel besser über die Umstände und Hintergründe, die dazu geführt haben, Bescheid wissen. Das ist ein Kriminalfall.
SPÖ und ÖVP geht es offenbar nur mehr darum, ihre Verantwortlichkeit an diesem Milliardendebakel zu vertuschen und andere sozusagen verantwortlich zu machen – die weder für die Zwangsverstaatlichung verantwortlich sind, noch für die weitere jahrelange Untätigkeit, die dann der Fall gewesen ist, die noch einmal den Schaden potenziert und um 1,5 Milliarden hinaufgetrieben hat, und jetzt für diese schlechteste Lösung der Abbaugesellschaft auch nicht verantwortlich sind; denn wenn Sie wenigstens hier eine geordnete Insolvenz vornehmen würden, dann könnten wir den Schaden so gut wie möglich für die österreichischen Steuerzahler minimieren.
Es hat den Anschein, dass Sie vielmehr Interessen Dritter dienlich sind und dass hier parteipolitisch veranlasstes Handeln stattfindet, hier im Rahmen der heutigen Beschlussfassung, die Sie treffen wollen. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist daher unumgänglich, um eben diese dunklen Machenschaften auch restlos zu beleuchten. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Nachbaur.)
Genau dort werden Sie auf Dauer auch mit Ihrer Blockadepolitik nicht durchkommen. Ihre Blockadepolitik von über 23 abgelehnten Untersuchungsausschussanträgen hat zu einer tiefen Empörung in der österreichischen Bevölkerung geführt – zu Recht!
Sie können niemandem mehr erklären, warum Sie das hinauszögern. Sie kommen immer mit dem Argument: Wir verhandeln im Bereich der Geschäftsordnung das Minderheitenrecht! – Ja bitte, das ist eine Ausrede! Der Untersuchungsausschuss könnte auch ohne Minderheitenrecht stattfinden, dann hätten Sie viel mehr Gelegenheiten im Untersuchungsausschuss noch immer mit Mehrheit das eine oder andere zu beschließen. Also Sie könnten es sofort machen. Es ist eine reine Ausrede, dass Sie immer wieder darauf hinweisen, dass verhandelt wird wegen dem Minderheitenrecht für Untersuchungsausschüsse und das deshalb erst danach gemacht werden soll. – Sie wollen Zeit gewinnen, keine Frage. Natürlich wollen Sie Zeit gewinnen, und natürlich ist es heute ein Anliegen, diese Situation so rasch wie möglich abzuwickeln mit der Abbaugesellschaft, damit leider Gottes gewisse Leichen zugedeckt werden und nicht mehr aufgedeckt werden kann.
Es müsste in Wirklichkeit sofort die Rückabwicklung der Verstaatlichung und die Rückzahlung der 4,8 Milliarden € durch die Bayern LB in Angriff genommen werden! Ich frage mich, warum Sie auch da in den letzten Jahren untätig geblieben sind. Da hätten Sie genau die Chance und die Möglichkeit, die rechtlich gesicherte Möglichkeit – und da gibt es auch eine Frist, die demnächst ablaufen wird – zu nützen. Und ich frage mich, warum Sie bis heute nichts getan haben, wenn es um die Rückabwicklung geht (Beifall bei der FPÖ), um die mögliche Rückabwicklung, wenn die Bayern hier betrogen haben, wenn sie Österreich über den Tisch gezogen haben. Und dann geht es natürlich um die Verantwortlichkeit des Josef Pröll und des Andreas Schieder, warum sich die über den Tisch haben ziehen lassen, wie wir eben durch Veröffentlichung von Medien heute wissen.
Dafür ist die Regierung offenbar leider Gottes zu feig. Stattdessen will man eine angebliche Lösung beschließen, die den Steuerzahler noch mehr belastet, vollendete Tatsachen schaffen, welche unumkehrbar sein sollen. Das ist ja der Hintergrund des heutigen Beschlusses. Und die nunmehrige Teillösung mit einer Gläubigerbeteiligung von 800 Millionen € ist auch angesichts der gesamten Verbindlichkeiten von über 19 Milliarden € mehr als lächerlich. Der Haircut kommt zu spät, er fällt zu gering aus, und für die Steuerzahler ist das die schlechteste Lösung. Da wird der Steuerzahler wieder sehr bewusst von Ihnen als Melkkuh der Nation verwendet.
Wir haben hier eine Verantwortung als Opposition (Abg. Rädler: FPÖ-Verantwortung!), noch dazu auch im Hinblick darauf, dass Sie unglaubliche Beraterhonorare ausgezahlt haben, über 450 Millionen € Beraterhonorare. Das ist noch lange nicht das Ende, wir werden wahrscheinlich noch mit weiteren zig Millionen Euro Beraterhonoraren konfrontiert sein. Ich frage mich: Welche tollen Berater sind das, die den teuersten Schaden für den Steuerzahler angerichtet haben und dafür auch noch über 450 Millionen € kassieren? (Beifall bei der FPÖ.)
Auch das ist restlos offenzulegen, wer da auf Kosten der Steuerzahler für so eine unglaublich schlechte Entscheidung auch noch über 450 Millionen € kassiert und sich die Taschen auf Kosten der Steuerzahler vollgestopft hat und welche, vielleicht den unterschiedlichen Parteien nahestehenden, Persönlichkeiten davon profitiert haben.
Wir sprechen uns klar für eine geordnete Insolvenz aus, bei der selbstverständlich die Gläubiger mehrheitlich zum Handkuss gebeten werden sollen und man nicht Gewinne einstreifen kann und dann die Verluste verstaatlicht und permanent auf die Steuerzahler überträgt. Es braucht eine Banken-Konkursordnung. Es braucht auch bei den Banken endlich eine Regelung in Richtung des Trennbankengeschäfts. Und auch da ist bis dato nichts passiert. Genau das zeigt auf, dass es Ihnen hier nicht um nachhaltige Lösungen geht, sondern Sie bedienen eben andere Interessenlagen. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Eine Insolvenz würde eben auch zur schonungslosen Offenlegung aller rechtlichen und finanziellen Verbindungen in und um die Hypo Alpe-Adria führen, die wir garantieren wollen. Genau das verhindern Sie heute mit Ihrer Abbaugesellschaft. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Es bleiben also, wie gesagt, die Leichen im Keller durch Ihren heutigen Beschluss, was abseits wirtschaftlicher Überlegungen natürlich auch rechtsstaatlich nicht zu begrüßen ist. Das ist der falsche Weg. Am richtigen sind Sie leider Gottes nicht interessiert, Sie verhindern mit Vehemenz einen Untersuchungsausschuss, da Sie offenbar wissen, dass Sie einiges zu verbergen haben, vieles zu verantworten haben.
Ich kenne die Strategie von SPÖ und ÖVP schon zur Genüge, was heute noch kommen wird. Man wird sich wieder herausstellen, man wird wieder versuchen, die Schuld auf den 2008 verstorbenen Haider zu schieben und hinzuhauen (Ruf bei der ÖVP: Nein !), obwohl dieser eben, wie gesagt, zum Zeitpunkt der Verstaatlichung ohne Not nicht mehr gelebt hat und daher gar keine Verantwortlichkeit haben kann. (Abg. Fekter: Die Haftungen ! – Zwischenruf der Abg. Tamandl.)
Die Bank wurde bereits zwei Jahre davor an die Bayern verkauft, und die Bayern waren Mehrheitseigentümer. Und unter der bayerischen Mehrheitseigentümerschaft ist die Anleihenbelastung von 4 Milliarden € auf sagenhafte 12 Milliarden € explodiert – in der Verantwortung der Bayern, schon lange nicht mehr in der Kärntner Verantwortung –, und auch was die budgetäre Entwicklung betrifft, ist unter der Mehrheitseigentümergruppe der Bayerischen Landesbank das Budget von 20 auf über 40 Milliarden € jährlich explodiert.
Und da wollen Sie dann hergehen und die Verantwortlichkeit auf andere schieben?! (Zwischenruf der Abg. Fekter.) – Ja, Frau Fekter, schreien Sie nur! Sie sind mitverantwortlich dafür, dass jahrelang nichts getan wurde! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie sind mitverantwortlich – und dann stellen Sie sich bei einem Zeitungsinterview hin und kritisieren den heutigen Finanzminister. (Zwischenrufe der Abgeordneten Fekter, Wöginger und Rädler.) Sie haben ihm das ja eingebrockt! Und heute tun Sie so, als hätten Sie nichts dafür gekonnt. Dann stellen Sie sich scheinheilig hin und geben unserem Vorschlag einer geordneten Insolvenz recht, anstatt den Mut zu haben, uns hier einmal zuzustimmen. Nicht dann im Nachhinein immer mutig sein, sondern hier im Haus könnten Sie heute mutig sein und einmal eine geheime Abstimmung möglich machen, wenn es um die Abbaugesellschaft geht! (Beifall bei der FPÖ.)
Da könnte dann jeder nach bestem Wissen und Gewissen einmal in sich gehen und dann in geheimer Abstimmung diesen Schaden, der heute angerichtet werden soll, gemeinsam mit uns verhindern. Darum geht es uns! Und wir werden natürlich nicht lockerlassen mit unserer Forderung, das schonungslos und restlos aufzuklären.
Glauben Sie mir: Die nächste Wahl kommt bestimmt, und da bekommen Sie die Rechnung präsentiert! (Beifall bei der FPÖ.)
12.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte, Herr Klubobmann.
12.01
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Finanzminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am besten ist es, wenn man Strache mit Strache antwortet.
Herr Klubobmann Strache, Sie haben in einer Aussendung festgehalten, und zwar am 21. März 2006 – Ihre Worte! –:
„Strache: Hypo Alpe-Adria: Haider ist voll und ganz verantwortlich“ (Abg. Rädler: Oh!)
„Haider könne sich nicht einfach abputzen und aus der Affäre ziehen, betonte Strache.“ (Abg. Rädler: Na schau!)
So zu lesen in einer OTS der FPÖ, vielleicht von Kickl verfasst. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Wann ist sie verstaatlicht worden? – Abg. Kickl: Wann wurde sie denn verstaatlicht? – Abg. Strache: Wann ist sie verstaatlicht worden?)
Hören Sie mir zu! Kollege Strache, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. Hören Sie mir zu, wenn ich Strache zitiere! Widersprechen Sie mir, wenn ich spreche! Sie müssen sich jetzt das anhören, was Kickl für Sie verfasst hat und was in Ihrem Namen ausgeschickt worden ist. Hören Sie mir zu!
„Die Bank gehört zu 49,4 Prozent dem Land Kärnten, das auch die Haftung zu tragen hat,“ (Abg. Strache: Vor dem Verkauf!) – und das ist das Schlüsselwort – „wenn etwas schief geht. Daraus folgt, “ (Abg. Strache: Vor dem Verkauf!)
Kollege Strache! Hören Sie! (Abg. Strache: Vor dem Verkauf, Herr Lopatka!) – Kollege Strache, ich verstehe, dass Sie nervös sind. Ich verstehe, dass Sie sehr nervös sind. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass ich jetzt gerne mit meiner Rede beginnen würde. (Abg. Deimek: Erzählen Sie was von 2009!) Ja, wenn Sie mich nicht unterbrechen, rede ich endlich. (Abg. Deimek: Wer hat denn da so sinnlos verstaatlicht?) Es wird Ihnen aber nicht sehr gefallen, was Sie jetzt hören, was Ihr Parteiobmann Strache zu Haider gesagt hat (Abg. Stefan: 2006! !), denn das ist genau die Sicht, die wir haben.
Was sagt Strache:
„Daraus folgt eine ganz besondere Sorgfalts- und Aufsichtspflicht, der das Land Kärnten mit seinem Finanzreferenten Haider ganz offensichtlich nicht nachgekommen ist.“
Und das ist der Punkt: „Die Verantwortung“, sagt Strache, „liege voll und ganz bei Landeshauptmann Haider“ – durch die Haftungen, die übernommen worden sind. (Abg. Strache: 2006, genau! 2006! Vor dem Verkauf!)
Genau! Und das war der Grund, warum wir 2009 bei Haftungen von mehr als 20 Milliarden gezwungen waren, diese Verstaatlichung vorzunehmen. Die Bayern hatten leichtes Spiel mit uns, weil das Land Kärnten Haftungen von mehr als 20 Milliarden gehabt hat! Das ist der Punkt, den Sie negieren wollen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Und jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Der jetzige Landesrat der Grünen Holub kommt in seinem Untersuchungsausschussbericht zu folgendem Ergebnis. Da bitte ich auch um Ihre Aufmerksamkeit. Was sagt Holub:
„Es kann festgestellt werden, dass die Notverstaatlichung () verhindert werden hätte können, wenn“ erstens (Abg. Kickl: Der hat nicht ein einziges Dokument zur Notverstaatlichung gehabt!) „sämtliche () operativen Schwächen der Bank seit 2001 zeitnahe und umfassend behoben worden wären. Insofern liegt die politische Verantwortung dafür vor dem Hintergrund der Landeshaftung bei den zuständigen Finanzlandesreferenten“ – er führt sie an – „Ing. Karl Pfeifenberger, Dr. Jörg Haider und Mag. Harald Dobernig.“
Was sagt er weiters:
„Zudem wird festgestellt, dass vor dem Hintergrund der garantierten Landeshaftungen“ – und das ist das Schlüsselwort! (Abg. Strache: Vor dem Verkauf! Sie reden immer von einer falschen Zeit, Herr Lopatka! Vor dem Verkauf!) – „in Milliardenhöhe keine umfassende und rasche Umsetzung der durch die Innenrevision, Wirtschaftsprüfer und Nationalbankprüfer festgestellten Mängel im Kreditprozess, in der Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche u.a. vorgenommen wurde.“ (Abg. Strache: Sie bleiben im Jahr 2006 stecken! – Abg. Walter Rosenkranz: Sie leben in der politischen Steinzeit! – Abg. Deimek: Das ist ja peinlich!)
Was sagt er weiters?
„Damit wurde das Interesse des Landes zur Sicherung des Volksvermögens durch die Landesaufsicht nicht wahrgenommen.“
Und jetzt komme ich zum Punkt. Holub fasst zusammen:
„In diesem Zusammenhang kann die Notverstaatlichung“ – und jetzt bin ich bei der Notverstaatlichung (Abg. Deimek: Die Bank war ja schon verkauft! – Abg. Strache: Sie verleugnen den Verkauf!) – „als verhinderbar festgestellt werden, wenn entsprechend“ vom Land Kärnten vorher reagiert worden wäre und nicht diese Haftungen aufgenommen worden wären!
Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Strache und Holub, von mir wortwörtlich zitiert. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Haben Sie auch irgendwas zur Lösung zu sagen? Haben Sie irgendwas zu dieser Situation zu sagen?)
Das ist für Sie sehr peinlich, da haben Sie recht. Und ich sage Ihnen: Sie verwechseln hier ständig den Brandstifter mit der Feuerwehr. Hier sitzen die Brandstifter! Das sind Sie! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl – auf die Regierungsbank weisend –: Und da hinten sitzt niemand?)
Sie sind die Brandstifter, sage ich Ihnen! – Hier (in Richtung Regierungsbank weisend) sitzt die Feuerwehr! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Sie kennen sich nicht einmal auf dem Kalender aus! – Abg. Stefan: Untersuchungsausschuss!) Und Ihnen wird es nicht gelingen, hier jetzt Brandstifter und Feuerwehr auszutauschen!
Das, was Michael Spindelegger jetzt hier macht, ist ein mutiger Schritt, es ist ein richtiger Schritt, den er rasch setzt. Was meine ich mit „mutig“? (Abg. Deimek: Heute noch den Untersuchungsausschuss! Oder sind Sie sich nicht sicher? Dann können Sie wieder Nein sagen!) – Michael Spindelegger bindet jetzt auch die Nachranggläubiger ein. Das kritisieren Sie jetzt, dass die Nachranggläubiger eingebunden werden.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie mir schon nicht zutrauen, dass ich die Finanzexpertise habe, werden Sie das vielleicht der „Financial Times“ zutrauen. Wissen Sie, was die „Financial Times“ am 26. Juni dazu festhält? – Dass Österreich genau das macht, was ab 2016 in Europa Standard sein wird, nämlich dass die Bank Recovery and Resolution Directive ab 2016 selbstverständlich vorsieht, Gläubiger miteinzubinden.
Na, wollen Sie, dass das alles beim Steuerzahler bleibt? – Wir wollen das nicht! (Abg. Deimek: Dann machen Sie einen Untersuchungsausschuss!) Daher sagen wir, die Bayern werden hier ihren Anteil leisten.
Kollege Strache (Abg. Strache: Da gibt es eine Rückabwicklungsklage!), wenn sich das als richtig herausstellt, was Sie an Vermutungen geäußert haben (Abg. Strache: Machen Sie eine Rückabwicklungsklage oder nicht? Das wär es!), dann stärkt dieses Gesetz, sage ich Ihnen, das wir heute beschließen, die Verhandlungsposition von Österreich. Und zwar stärkt dieses Gesetz enorm unsere Verhandlungsposition im Verhältnis zu den Bayern. Und wir sind in Verhandlung mit den Bayern, und wir werden den Bayern da nichts schenken. Wir können auch den Kärntnern nichts schenken, denn auch das Land Kärnten wird seinen Beitrag leisten müssen in einer Größenordnung von 500 Millionen (Abg. Darmann: Kärnten hat schon einen Beitrag geleistet! Überlegen Sie einmal, was schon gezahlt worden ist! – Abg. Deimek: Und Sie bitten trotzdem zur Kasse! Sie kassieren , und das ist schändlich!) – und weiters wird auch der Beitrag der Nachranggläubiger erfolgen.
Uns ist es nicht egal, ob die Steuerzahler, die ohnehin zur Kasse gebeten werden, noch einmal um 2 Milliarden mehr bezahlen müssten. Würden wir dieses Gesetz nicht beschließen, hätten wir diese 1,7 Milliarden nicht und auch nicht diese 500 Millionen von Kärnten. Dieses Gesetz, das wir heute hier beschließen, ist im Interesse der Steuerzahler. Das ist meine felsenfeste Überzeugung.
Daher sage ich Ihnen: Sie werden nie davon ablenken können, wo dieses Debakel seinen Ausgang genommen hat. (Abg. Kickl: Wenn man Sie so hört, weiß man, warum das in Bayern alles in die Hose gegangen ist! – Abg. Deimek: Durch diese schlechte Rede gewinnt die FPÖ wieder ein Prozent!) Seinen Ausgang genommen hat es in Kärnten. Ein Landeshauptmann, der damals sehr stark war, hat die Haftungen von 1999 sukzessive erhöht. (Abg. Strache: Die ÖVP hat mit einem Hurra zugestimmt!) Denn: Wissen Sie, wie Jörg Haider die Hypo gesehen hat? – Ich muss Ihnen das sagen. (Abg. Strache: Sie saßen damals in einem Boot mit dem BZÖ!) Er hat gesagt: Solange das Land die Mehrheit hält, sind alle Bankgeschäfte der Hypo bombensicher abgedeckt – notfalls springen die Kärntner Steuerzahler für die Risiken ein. – Wortwörtlich Jörg Haider.
Und weiters hat er gemeint: Das Flaggschiff seiner wirtschaftlichen Bestrebungen ist die Hypo. – Genau so hat er die Hypo gesehen. Er hat die Haftungen von 4 Milliarden auf 24 Milliarden ausgedehnt! (Abg. Strache: Sie waren mit dem BZÖ in Koalition! Wir nicht! Sie waren mit dem BZÖ 2006 in Koalition!)
Ja, ich sage Ihnen etwas: Aber Sie waren mit diesem Jörg Haider damals im Bundesparteivorstand der FPÖ, als Wiener Landesobmann! Sie sind mit diesem Jörg Haider in einer Partei (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schieder. – Weitere Zwischenrufe.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren! Der Geräuschlevel ist sehr, sehr hoch im Saal. Ich bitte, ihn zu senken! (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) – Ja, ich muss Ihnen sagen, ich möchte es gar nicht festlegen. Es kommen immer wieder Zwischenrufe, die etwas zu laut sind.
Bitte schön, Herr Klubobmann, Sie sind wieder am Wort.
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (fortsetzend): Kollege Strache, wenn Sie jetzt so tun, als ob Sie Haider nie gekannt hätten, darf ich Sie daran erinnern, dass Sie genau damals mit ihm im Bundesparteivorstand gesessen sind. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: 2006!) Ich darf Sie daran erinnern, dass Haider es war, der die Haftungen von 4 Milliarden auf 24 hinaufgetrieben hat. (Abg. Strache: Mit ÖVP-Beschluss!)
Ja, die anderen Parteien im Land waren zu schwach, um dem entgegenzutreten – ja, Sie haben recht. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Strache: Ihr habt mitgestimmt!)
Sie lachen. Da gibt es nichts zu lachen! Das Endergebnis, das wir heute hier aufzuarbeiten haben, ist traurig genug! Das ist nicht zum Lachen, weder für die Steuerzahler noch für uns. Und daher sage ich Ihnen: Diese Kindesweglegung wird Ihnen nicht gelingen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir werden immer wieder darauf hinweisen, warum wir diese Notverstaatlichung machen mussten, warum die Position der Bayern damals so stark war: Weil diese Landeshaftungen bei uns waren! Das war damals das Problem.
Wir werden alles tun, um für die Steuerzahler das Ergebnis, das ohnehin kein positives ist, vom Schaden her so gering wie möglich zu halten. Das Gesetz, das wir heute beschließen, ist dazu ein ganz wichtiger Schritt. Die Verhandlungen, die mit den Bayern zu führen sind, sind der nächste wichtige Schritt. Und Sie würde ich nur um eines ersuchen: Versuchen Sie, halbwegs bei den Fakten zu bleiben! (Abg. Strache: Und das aus Ihrem Mund? Das ist ja peinlich!)
Ja, versuchen Sie, halbwegs bei den Fakten zu bleiben, denn, Kollege Strache, es wird Ihnen nicht gelingen, so oft Sie auch diesen untauglichen Versuch hier unternehmen, so zu tun, als hätten Sie Jörg Haider nie gekannt. Wir wissen es, dass Sie mit ihm einst ganz gut waren. (Abg. Strache: Sie waren in Koalition mit ihm!) Und Sie waren mit ihm im Bundesparteivorstand, Kollege Strache! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.
12.11
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war vorauszusehen, um nicht zu sagen, zu befürchten, dass wir hier über die Historie nicht hinauskommen, aber da hier immer wieder – entweder aus Unvermögen oder absichtlich – alles durcheinander gebracht oder verwechselt wird, werde ich auch nicht umhinkönnen, dann darauf einzugehen.
Zunächst einmal: Worum geht es eigentlich in der Gesetzesvorlage, die ja sechs Teilgesetze tangiert oder neu kreiert? – Ich will es dem Herrn Finanzminister, den ich hier begrüße, und der Frau Staatssekretärin nicht ausdrücklich absprechen, das zu wollen, zumindest in einem kleinen Teil:
Es geht um Steuerzahlerschutz versus Gläubigerschutz. – Das ist ohnedies noch relativ brav und neutral ausgedrückt.
Es geht um Steuerzahlerschutz versus Investorenschutz. – Aber welche? Welche Investoren?
Es geht auch um Steuerzahlerschutz versus – bei den Raiffeisen-Abgeordneten verfinstern sich die Mienen – Bankenschutz und Versicherungsschutz. Aber welche Versicherungen, die zu welchem Zeitpunkt wie gehandelt haben und mit welchem Interesse und mit welcher Unverantwortlichkeit eigentlich? Ich meine, die Versicherten sind vielleicht die Leidtragenden. Hoffentlich geht es auf die Gewinne.
Man braucht sich aber gleichzeitig nicht allzu sehr aufzuregen – dies nur vorweg –, was die Einbindung der Gläubiger betrifft, denn es ist ja nur ein ganz, ganz kleiner Teil. Und was in der letzten Zeit auch durcheinander gekommen ist, ist ja genau dieser Aspekt: Wer zahlt jetzt wirklich wie viel?
Wenn man die Überschriften der Zeitungen anschaut, könnte man manchmal den Eindruck gewinnen – ich weiß ja gar nicht, ob das intendiert war –: Aha, jetzt ist das eingetreten, was die Opposition ohnehin gefordert hat – Schuldenschnitt, Gläubigerbeteiligung, Investoren rein, Pipapo. Auch Klubobmann Lopatka hat ja, was diesen kleinen Teil betrifft, ja gar nicht unrecht gehabt, aber Sie machen es eben immer nur für so viele statt für so viele.
Ja, es geht ein bisschen in die Richtung, zumindest sozusagen von der materiellen Folgewirkung her, dass hier Gläubiger hereingenommen werden, wie die Union das ja dann für die fortfolgenden Jahre haben will. Sie beziehen sich mit Ihrem Gesetz dort, wo Sie im ganz Kleinen, dafür aber umso radikaler hineinschneiden, ja ohnehin auf Unionsrichtlinien. Ich halte das für sehr gewagt, ich will das aber nicht einfach nur schlechtreden, das möchte ich hier wirklich einmal vorausschicken. Insofern ist aber die, wenn man so will, Aufstellung – das Spiel, hätte ich bald gesagt, das muss man sich an dieser Stelle verbieten – natürlich ein bisschen komplexer als früher. Und überhaupt – ja, wir sollten es uns eingestehen –, es ist wirklich nicht einfach. Eigentlich könnte man Sinowatz nachtrauern, der gesagt hat, dass alles sehr kompliziert ist – und so ist es auch in dieser Sache. Sinowatz wäre mir an dieser Stelle allerweil noch lieber als der jetzige Bundeskanzler Faymann, der einfach aus dem Keller nicht herauskommt und nicht Stellung nimmt. Der andere hat sich wenigstens hingestellt und gesagt, dass alles sehr kompliziert ist. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
Auch deshalb, selbst wenn das in Österreich immer wieder zu Verwechslungen oder zu Irritationen führt, möchte ich diese Differenzierung weiter aufrechterhalten, was den Ansatz, das Bemühen vor allem und die Energie des Herrn Finanzministers betrifft, denn das ist zumindest etwas, das sich von seinen Vorgängerinnen und Vorgängern unterscheidet. Das muss man einfach einmal sagen, wurscht, ob uns die Lösung jetzt passt oder nicht oder ob man das jetzt noch anders angegangen wäre. – So viel vorweg.
Jetzt aber zu dem, worum es geht –
und wenn die Geschichte nicht draußen gelassen werden kann, dann soll es
eben so sein –: Ja, eh klar, es handelt sich nicht nur um ein
Finanzverbrechen – und ich sage es ausdrücklich und immer
wieder: Verbrechen –, und zwar in einer Art und Weise, die es in
dieser Dimension noch nie gegeben hat. Alle österreichischen Skandale
zusammengenommen könnten wir hier darunter, sozusagen unter dieser
Geldkuppel, versammeln: Von AKH bis Eurofighter hat alles Platz. Es ist eine
unvorstellbare Summe: am Schluss, unserer Schätzung nach,
12 Milliarden plus/
minus – ich fürchte zwar eher: plus – Schaden.
Das muss man sich einmal vorstellen: 6 000 € pro Familie in Österreich! Und was hier überhaupt nicht gesagt wurde oder was jetzt in diesem Überschriftensalat schon untergegangen ist, muss man ja auch einmal sehen: Über 5 Milliarden sind ja schon weg, quasi 6 Milliarden bald. Das heißt, was wir bis jetzt erlebt haben, weil eben regelmäßig falsch entschieden wurde – ich werde gleich noch darauf eingehen –, ist im Ergebnis, um das Bild wieder einmal zu strapazieren, dass durch dieses Falschhandeln der Politik – in Kärnten, in Bayern und dann aber vor allem eben auch in der Bundes-
regierung, gerade ab 2008, 2009 – den österreichischen Familien bist jetzt schon 2 000 € aus dem Wohnzimmer herausgeknackt wurden.
Dann geht die Politik her, rennt mit dem Geld herum und schmeißt es den Gläubigern hinterher – die 2 000 € pro Familie; die können alle schon nachrechnen daheim. Diese Gläubiger haben aber in Wirklichkeit nichts anderes gemacht, als die Balkan-Mafia in einer gangsterhaften Art und Weise zu finanzieren. Das ist der Vorgang, und das unterscheidet diesen Fall von den normalen Finanzkrisenfällen. Und deshalb muss man auch ganz anders zu Werke gehen – nicht nur moralisch und ethisch, das ja sowieso aufgrund dieser Diagnose, auch aus den rechtlichen Möglichkeiten heraus und vor allem aus politischer Vernunft heraus und aus einerseits Gerechtigkeitsgründen, aber andererseits vor allem auch aus Marktwirtschaftsgründen! Das ist ja völlig absurd, was da vorgeht! (Beifall bei Grünen, FPÖ und NEOS.)
Und deshalb – sollen wir es jetzt noch hundertmal sagen, weil das ja immer von Ihrer Seite an meine Adresse kommt –: Ja, es war ein blau-oranges organisiertes – von mir aus, wenn Sie so wollen, weil Sie so darauf herumreiten – Verbrechen von der Haider-Gang mit ein paar Gangstern in der Kärntner Bank und am Balkan in Tateinheit. Das hatten wir alles, ja, okay. Aber das entbindet uns ja nicht von der Verpflichtung – und darum geht es hier und heute dann auch –, zu schauen – und gerade deshalb, weil es so war –, wie die Steuerzahler da möglichst schonend herausgeholt werden. (Beifall bei den Grünen.)
Wie gesagt, 2 000 € pro Familie haben Sie ja schon – und das, wie ich meine, ohne Not! – von den österreichischen Familien über die Gläubiger zur Balkan-Mafia transferiert. Und die gleiche Summe droht noch, und um diese geht es dann anschließend.
Vorher aber noch: Wo war denn die großartige österreichische Aufsicht? Ein Glanzstück des Herrn Grasser und der ÖVP! Ja, die ist 2002 kreiert worden! Das ist in Wirklichkeit eine spektakuläre Geschichte: Genau in jener Zeit, als der ganze Wahnsinn erst so richtig explodiert ist, haben wir eine neue Finanzaufsicht eingerichtet, eine Finanzfeuerwehr, um hier einen Ausdruck von Klubobmann Lopatka zu strapazieren. – Ich meine, dieser sagt ja in dem Sinn grundsätzlich auch nichts Falsches, aus meiner Sicht, aber er sagt halt immer nur einen Teil, wenn wir einmal so viel Verbindlichkeit herstellen. – Aber die Finanzfeuerwehr wäre ja auch die Aufsicht, die natürlich nicht nur politisch geschaffen wurde, sondern der Politik verantwortlich ist, und diese Finanzfeuerwehr fährt nicht aus, wenn es brennt! Das ist doch das richtige Bild.
Gerade Sie von der ÖVP haben eine Finanzfeuerwehr geschaffen, die nicht nur nicht ausfährt, wenn es brennt, sondern obendrein sogar noch ein Rad zu wenig hat. Fahren Sie einmal aus mit drei Rädern! Das wäre aber auch schon wurscht gewesen, denn Sie haben sogar das Löschwasser entwendet. (Abg. Lopatka: Kollege Kogler! Kollege Kogler, darf ich Sie unterbrechen?) So eine Finanzaufsicht haben Sie hier kreiert! Das war das Problem! Und das werden wir uns auch noch anschauen müssen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lopatka: Kollege Kogler! Lesen Sie bei Holub nach, wie Kärnten auf die Finanzmarktaufsicht reagiert hat! Nämlich gar nicht oder falsch! Als die Finanzmarktaufsicht Kulterer als Vorstand abgesetzt hat, hat ihn Haider als Aufsichtsrat !)
Klubobmann Lopatka moniert, dass die Finanzaufsicht Herrn Kulterer ohnehin abgezogen hat. Da hat er recht, aber das erfolgte, weil eben nichts anderes übrig geblieben ist.
Richtig war, dass Landeshauptmann
Haider – wie im Übrigen jetzt Landeshauptmann
Pröll – so reagiert hat, dass die Finanzaufsicht dann, wenn sie
einmal etwas tut, dann, wenn sie einmal draufkommt, dass es einen Feueralarm
gibt, dann, wenn sie das einmal schnallt, von der Politik dafür auch noch
kritisiert wird. Das ist eine berechtig-
te Kritik, der ich mich anschließen kann. (Beifall bei den
Grünen. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Ich werde, wenn ich jetzt ein bisschen überziehe, dann in der Rede betreffend die Petition auf diese Minuten verzichten, aber diese Reaktion auf Klubobmann Lopatka war das schon wert, weil wir ja immer noch den Rest Diskurs pflegen wollen.
Die wirkliche Geschichte, auch wenn er immer Holub zitiert, hat er dann aber trotzdem weggelassen. So hat der Kärntner Untersuchungsausschuss zweimal keinen einzigen Akt von den Bundesbehörden bekommen, keinen einzigen Akt von der Finanzmarktaufsicht, von der Notenbank – natürlich immer mit ein paar Paragraphen garniert. Mit geradezu verhöhnenden Briefen auch vom Finanzministerium – unter dem Vorvorgänger allerdings – ist er abgeschasselt worden, und jetzt wollen Sie sich auf seinen Bericht beziehen.
Er sagt ohnehin nichts anderes, als dass bis zur Notverstaatlichung in Kärnten alles schiefgegangen ist, was schiefgehen kann – ja, recht hat er –, aber ob das dann richtig war, was 2008 und 2009 passiert ist, als wir die ersten Milliarden dort hineingeschoben haben, schon als sie noch den Bayern gehört hat – das ist doch der Irrsinn! –, obwohl man wusste, dass das schon längst keine seriöse Bank mehr ist, sondern das Gegenteil davon, nämlich eine pyramidenspielende Mafiakiste?!
Deshalb ist es auch – jetzt kommen wir einmal zum Gegenstand des heutigen Gesetzes – so wichtig und wesentlich, dass wir diese Investoren und Gläubiger gerade aus der Zeit von 2003 bis 2007 nicht schützen. Das ist ja der Punkt: die sind nicht gutgläubig! Viele haben es damals schon gewusst, die es hätten wissen können – fast alle –, aber jene, die es hätten wissen müssen, die sind nicht mehr zu pardonieren, und Investoren, die mit Milliarden in diese Bank hineingehen, allemal: Die müssen wissen, was sie tun.
Damals schon haben im Übrigen Parteiobleute der ÖVP wie Wurmitzer und Lexer, wer sich noch an sie erinnert – die sind dann aber geschasst worden –, darauf aufmerksam gemacht, dass sie bei dem Ding nicht mehr mitspielen wollen. Die Geschichte war, Schwarz-Blau musste weitergehen, und Schüssel hat nicht die Haftungen abserviert, sondern die Landeshauptleute der ÖVP. So war es doch! Also wenn sogar die das kapiert haben, hätten es die Investoren schon längst kapieren müssen, wo die Reise hingeht. Und jetzt wollen Sie denen – und jetzt reden wir einmal über die wirkliche Dimensionen – 12 Milliarden € nachtragen?
Um das jetzt einmal auseinanderzuklauben: Es gibt mindestens drei Gruppen, auch hier im Haus – deshalb hätte das Gesetz gar keine Mehrheit, aus welchen Motiven immer. Es gibt also drei Gruppen:
Es gibt den Raiffeisen-Sektor – da passt der Begriff „Sektor“ besonders –: Die wollen aus jetzt nicht auszuführenden, aber naheliegenden Gründen, dass der Steuerzahler überhaupt alles zahlt. Seis drum!
Es gibt welche, die ein bisschen etwas vom Steuerzahler abhalten wollen, dafür aber maximales Risiko in Kauf nehmen: Das ist der Versuch – den ich jetzt so einordne – des Herrn Finanzministers.
Schließlich gibt es jene, die nicht nur 900 Millionen € für den Steuerzahler zurückholen wollen, sondern bei 12 Milliarden € ansetzen, wenn wir nur bei den durch Kärnten behafteten Anleihen bleiben, und das einfach über den Weg des jetzigen Rechtsinstrumentariums gehen, nämlich einer geordneten Insolvenz mit Gläubigerbeteiligung, dann aber über alle 12 Milliarden €, von mir aus auch über 15 Milliarden €.
Jetzt kann man natürlich trefflich darüber streiten: Geht das, geht das nicht? – Ja, da ist auch ein Restrisiko dabei, aber wir sagen, es geht. Wir haben auch das Expertenhearing gehabt, wo ausreichend Argumente dafür gefunden wurden.
Den Weg, den Sie gehen wollten und den Sie jetzt ein bisschen abschwächen, indem Sie das Risiko mit dem Gesetzesschafott regeln, für diese ganz kleine Gruppe, das ist
natürlich immer das Einfachste, was die Restgläubiger betrifft, die ohnehin ungeschoren bleiben – nach der Rechnung bleiben ja Gläubiger für 11 Milliarden locker ungeschoren. Da habe ich wenig Risiko, weil dabei das ganze Steuergeld dorthin geht. – Na super für den Steuerzahler! Deshalb ist es so wichtig, dass das hier wieder klar wird: Es bleibt die immer noch fast teuerste Lösung für den Steuerzahler, die mit diesem Gesetz angestrebt wird. Das ist der Punkt.
Aus diesem Grund glauben wir, dass die Insolvenz die richtigere Vorgehensweise ist, denn diese Investoren hätten wissen müssen, worauf sie sich einlassen.
Und was die Kärntner Landeshaftungen anlangt: Ja mei, rechtlich ist das sicher sehr kompliziert, ja, aber auch da gibt es viele unterschiedliche Meinungen. Es ist überhaupt nicht einsehbar, dass da sofort durchgegriffen werden kann, das stimmt so nicht. Und selbst wenn: Es ist dort nichts zu holen!
Der Punkt ist ja, es musste jeder wissen, dass das immer Lufthaftungen waren, wenn die Haftungssumme nur für die Hypo das Zehnfache des Landesbudgets ausmacht. Es ist undenkbar, dass das je irgendwie einmal einen realen Gehalt bekommen kann. Und so ist es denn auch! Wir sehen es ja: So ist es denn auch!
Wenn Sie schon – und das ist jetzt wirklich zur Empörung gereichend – immer so argumentiert und in die Richtung geschielt haben, warum haben Sie dann kein Insolvenzrecht für Bundesländer geschaffen oder das Bankeninsolvenzrecht, wozu wir uns hier schon committed haben? – Das haben Sie nicht!
Was das Insolvenzrecht für Bundesländer angeht – von dem ich behaupte, wir bräuchten es gar nicht –, wird Bruno Rossmann einen entsprechenden Antrag einbringen, damit wir das wenigstens in den nächsten Monaten auf die Reise bringen. 2009, eine Woche vor dieser angeblichen Notverstaatlichung – wir sagen ohne Not –, habe ich den Antrag hier schon gestellt. Wer hat ihn abgelehnt? – Die Regierungsparteien, wer denn sonst?! Dann hätten Sie diese Ausrede nicht mehr. Ich halte sie sowieso für faul, aber es soll Ihnen auch dieser Weg abgeschnitten werden, also: Beschließen wir das doch! Oder wir gehen nach der jetzigen Rechtsordnung vor und machen das so wie bei den Gemeinden. Da gibt es eine Rechtspraxis, dass die notwendigen Leistungen natürlich erhalten bleiben.
Im Übrigen: Was wird denn passieren? – Jetzt komme ich abschließend zu den Hearing-Ergebnissen: So weit wird es ja gar nicht kommen! Die Bank zahlt nicht. Ja, das löst irgendwann einmal den Insolvenzfall aus, aber vielleicht nicht gleich, indem wir sie nämlich – genau wie die Europäische Union schon vorgegeben hat und wo sich in unserem Bankwesengesetz ein Anknüpfungspunkt findet – einmal ein Jahr unter Geschäftsaufsicht stellen. Da werden alle Gläubiger – nicht nur die für die 890 Millionen, sondern alle Gläubiger! – aus dem Bau kommen und sich melden, denn die wollen ja auch auf ihr Geld schauen. Hören Sie auf Gutachter Kleiner! Den sogenannten – aus meiner Sicht ja nicht schützenswerten – Investoren ist es allerweil noch immer lieber, relativ rasch 60 bis 70 Prozent der Forderung zu haben, als langfristig darauf zu warten, ob sie sich in einem zehnjährigen Rechtsstreit überhaupt durchsetzen. Das ist der Unterschied, und das ist auch wirtschaftlich vernünftig, nur das wird von der Regierungsspitze verweigert.
Ich weiß, dass Sie mit dem Hybridmodell in diese Richtung sozusagen positiv geliebäugelt, spekuliert haben, Herr Finanzminister, aber dieser Weg ist Ihnen abgeschnitten worden – einerseits von Gruppen in der ÖVP und andererseits ausgerechnet von den Sozialdemokraten, die immer gegen die Banken plakatieren. Und da stehen wir jetzt.
Also ist die Sache zu diesem Gesetz völlig klar: Insgesamt nehmen wir für einen ganz kleinen Teil der Gläubigerbeteiligung fast das gleiche Risiko, von dem Sie sonst immer behaupten, damit wäre die andere Lösung behaftet – ärger noch, denn da wird per
Gesetz enteignet –, anstatt dass wir auf das bestehende Rechtsinstrumentarium der Insolvenz zurückgreifen.
Die Bewertung ist völlig klar: Insolvenz deshalb, weil sie wirtschaftlich vernünftig und viel gerechter ist und damit es diejenigen zahlen, die es mitzuverantworten haben. Der österreichische Steuerzahler hat mit diesem Desaster nichts zu tun, aber sehr wohl die Investoren, sehr wohl die Kärntner Politik und sehr wohl diese Bundesregierung. Das werden Sie nicht wegbringen, aber da sehen wir uns ja ohnehin im Untersuchungsausschuss. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
12.27
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.
12.27
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es gibt zwei Sachen, die man gleich vorab einmal klarstellen muss. Auch wenn man ganz lange und ausführlich und mitunter laut debattiert, sind, wie ich glaube, zwei Sachen sehr klar. Das eine ist: Die politische Verantwortung für das Hypo-Desaster trägt die FPÖ. (Abg. Deimek: Wie war das mit der Verstaatlichung?) – Ich weiß, dass die FPÖ das vielleicht nicht ganz so sieht. Manchmal, an guten Tagen, gehen Sie sogar hier heraus und sagen: Ja, wir sind mitverantwortlich! Man kann es aber gar nicht oft genug betonen: Die politische Verantwortung für das Hypo-Desaster liegt bei der FPÖ. Das kann man einmal festhalten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Deimek: Und wer ist für die Verstaatlichung verantwortlich? War da vielleicht der Kollege Schieder dabei? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Das Zweite ist, dass wir mit diesem Bundesgesetz jetzt die Hypo-Abwicklung, eine Bad-Bank-Lösung, eine Abwicklungslösung wählen und dass das jedenfalls die beste Lösung ist. Jahrelang hat Kollege Kogler nicht zu Unrecht darauf hingewiesen: Wieso macht ihr das nicht endlich? Wieso gründet ihr nicht endlich die Bad Bank und wickelt sie ab? – Erst als die Regierung gesagt hat: Wir machen jetzt eine Bad Bank und wickeln sie ab, war er dann plötzlich der Meinung, das sei doch die schlechteste Lösung. Was jahrelang die beste Lösung war, wurde, als die Regierung gesagt hat: Jetzt machen wir es!, ... (Abg. Kogler: Nein, es war nie die beste Lösung!) – Sie rufen jetzt heraus, das sei nicht die beste Lösung. Das stimmt schon: Die beste Lösung wäre gewesen, es wäre das vorher nicht passiert (Zwischenruf des Abg. Deimek), und es gibt keine guten Lösungen, sondern nur schlechte, da haben Sie auch recht.
Aber die am wenigsten schlechte ist eben – und Sie selbst haben jahrelang richtigerweise gesagt, dass wir eine Abwicklung brauchen, dass wir eine Bad Bank brauchen; das habe ich auch immer unterstützt, da waren wir immer auf derselben Seite –, dass wir diese Bank abwickeln. – An dem Tag, wo die Regierung gesagt hat: Wir machen das!, war es plötzlich die schlechteste Lösung. (Abg. Kogler: Hybridmodell mit Gläubigerbeteiligung!)
Insofern sage ich, Werner Kogler hatte recht, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Regierung das machte, was er wollte. Seitdem hat er nicht mehr recht, denn jetzt geht er eigentlich in Opposition zu sich selbst. Es ist schade, dass es diesen Oppositionsreflex gibt, nämlich immer gegen das zu sein, was die Regierung macht (Zwischenruf des Abg. Deimek), und nicht bei der Argumentation zu bleiben, die man jahrelang richtigerweise verfolgt hat, nämlich dass wir hier eine Abwicklung brauchen.
Wieso brauchen wir diese Abwicklungseinheit? – Damit die Töchter jetzt möglichst schnell und auch zu einem möglichst vernünftigen Preis verkauft werden können, und damit die Werte, die es in der Bank gibt, über einen möglichst langen Zeitraum im Sinne der Steuerzahler möglichst gut verwertet können. Das unterstützen wir zu 100 Prozent.
Der zweite Bereich dieses Gesetzes betrifft die ehemaligen Eigentümer. Da werden die Bayern mit noch einmal 800 Millionen €, sage ich einmal, zu den 3 Milliarden €, die sie ohnehin schon eingezahlt haben – beziehungsweise waren es über 3 Milliarden € –, quasi zur Kasse gebeten, und es gibt noch Rechtsstreitigkeiten, dass diese Summe auf bis zu 6 Milliarden € wachsen könnte. Wenn das stimmt, was in Medien kolportiert wird, nämlich dass es da Sideletters gegeben hat, dass da seitens der Bayerischen Landesbank wirklich betrogen wurde, dann erhöht das nur die Möglichkeiten, eben diesen Beitrag der Bayern – die bereits über 3 Milliarden € einbezahlt haben und die jetzt noch 800 Millionen, sage ich einmal, per Gesetz einzahlen müssen – auf bis zu 6 Milliarden € zu steigern, was für den Steuerzahler eine wirklich gute Nachricht wäre.
Der dritte Teil dieses Gesetzes betrifft die Nachranggläubiger, und das ist das, was am heftigsten debattiert, diskutiert wird, nämlich die Frage, ob Nachranggläubiger jetzt per Gesetz enteignet werden können. – Das ist etwas, wo man sagen muss, die politische Intention ist relativ einfach, nämlich möglichst budgetschonend oder für den Steuerzahler schonend Leute einzubeziehen, die mitzahlen, ohne dass deswegen gleich die Reputation Österreichs auf dem Spiel steht und damit das Ganze am Ende des Tages teurer wird, als die kurzfristige Entlastung bringen würde. Das ist die politische Intention dahinter – die unterstützen wir natürlich, die sollten eigentlich alle hier im Haus unterstützen. Unklar ist – und das wurde auch im Ausschuss diskutiert –, ob diese Lösung rechtlich hält.
Ich habe jedenfalls den Eindruck, dass sich die Experten vom Finanzministerium und vom Justizministerium wirklich Mühe gegeben haben, hier eine Lösung auf den Tisch zu legen, die auch rechtlich halten wird. Ob sie am Ende des Tages hält, werden wir sehen, aber die politische Motivation dahinter unterstützen wir jedenfalls, nämlich möglichst viele Gläubiger zu beteiligen, ohne die Reputation Österreichs aufs Spiel zu setzen, ohne deswegen quasi den kurzfristigen Gewinn durch den langfristigen Verlust zu ersetzen.
Insofern sind wir froh, dass es endlich zu dieser Bad Bank kommt. Nicht nur Werner Kogler, nein, auch die SPÖ, und zwar eigentlich schon vor Abgeordnetem Kogler – Andreas Schieder war der Erste, der das auch in der Öffentlichkeit gesagt hat – wollte schon seit drei Jahren diese Bad Bank und diese Abwicklungslösung. Jetzt beschließen wir sie, das halten wir für richtig. Wir halten für richtig, dass auch die ehemaligen Eigentümer möglichst ihren Beitrag leisten, und drittens halten wir es auch – jedenfalls politisch – für richtig, die Gläubiger möglichst zu beteiligen, ohne die Reputation Österreichs zu beschädigen. Deswegen unterstützen wir dieses Gesetz. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Klubobfrau Dr. Nachbaur. – Bitte.
12.33
Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsvertreter! Liebe Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Fernsehzuseher und Steuerzahler! Als Erstes erlaube ich mir, ganz kurz Folgendes anzumerken: Die Gesundheit ist das Allerwichtigste im Leben. Wenn man gesund ist, kann man wirklich dem lieben Gott dankbar sein, und falls Sie zusehen, Frau Präsidentin Prammer: Wir wünschen Ihnen von ganzem Herzen das Beste für Ihre Genesung! (Allgemeiner Beifall.)
Zum Thema Hypo: Ich habe schon oft gesagt, dass ich es grundsätzlich sehr begrüße, wenn man die Gläubiger miteinbezieht und nicht den Steuerzahlern die gesamte Last umhängt, aber ich glaube, die vorgeschlagene Lösung wird rechtlich nicht halten. Es erscheint einfach willkürlich, manche Gläubiger zu beteiligen und andere nicht.
Ich möchte heute insbesondere zwei Gläubigergruppen beleuchten, die aus irgendeinem Grund offenbar außen vor gelassen werden, zumindest in diesem Gesetz: die Bayern und die Kärntner.
Eigentlich müssten Sie doch schon längst durch das Eigenkapitalersatzrecht die bayerischen Gelder in österreichische umgewandelt haben (Abg. Fekter: Ist doch längst angebracht! 2012 haben wir das gemacht! 2012 haben wir das schon gemacht! Sie verschlafen das! Bei jeder Rede ...! So ein Blödsinn! Wir haben das 2012 schon erledigt!), und es ist bis dato nichts geschehen. Warum ist das noch immer nicht passiert? Wissen Sie warum? – Schauen Sie sich einmal den Kaufvertrag an, da steht Folgendes drinnen:
Wenn „(....) die Lebensfähigkeit der Bank nicht mehr gewährleistet ist, wird der Bund die BayernLB rechtzeitig im Vorhinein verständigen und stellt der Bund auf Verlangen der BayernLB die Rückzahlung der zu diesem Zeitpunkt aushaftenden Darlehen und Kreditlinien der BayernLB an die Bank sicher.“
Offenbar ist deshalb dieses Problem noch nicht gelöst: Die Bayerische Landesbank hat die Bundesgarantie der Republik. (Beifall beim Team Stronach.)
Zur gleichen Zeit, als das vereinbart wurde – das muss man auch sagen –, gab es in Deutschland Nachhaftungen der Eigentümer von Landesbanken, das heißt, eine Nachschusspflicht mittels Eigenkapital, bei uns war es genau umgekehrt. Wie kann man derart verhandeln? Das fragt sich, glaube ich, jeder Steuerzahler. (Beifall beim Team Stronach.)
Und wie ist das mit diesem Herrn Pinkl? – Ein Polizeibericht erhebt massive Vorwürfe gegen führende Mitglieder der BayernLB und Herrn Pinkl, den damaligen Chef der Bank. Sie sollen schon lange von dieser miserablen Lage der Hypo gewusst haben, und deshalb planten sie auch, die Bank möglichst rasch an Österreich loszuwerden. Herr Pinkl kassierte anscheinend dafür einen Bonus von 1,8 Millionen € Prämie – ein Bankenmanager, der im Übrigen sein Können schon unter Beweis gestellt hat: Er war ja auch in der ÖVAG und in der Kommunalkredit sehr aktiv, und auch diese wurden, wie wir wissen, notverstaatlicht. Nicht nur deshalb wiederhole ich meine Forderung: Her mit dem Untersuchungsausschuss! (Beifall beim Team Stronach.)
Zur zweiten Gruppe: Was ist mit den Kärntnern und diesem aus den Verkaufserlösen dotierten Zukunftsfonds? – Sie kommen im Gesetz gar nicht vor. Selbstverständlich muss der Kärntner Zukunftsfonds zur Schadensminderung beitragen, da bin ich natürlich mit dem Herrn Finanzminister einer Meinung, aber warum hat man das nicht gleich im Gesetz festgelegt?
Die größte Chuzpe dabei ist im Übrigen, dass die Kärntner Politiker noch Haftungsprovisionen in Millionenhöhe kassiert haben für eine Haftung, für die sie im Normalfall niemals geradestehen können. Da frage ich, vielleicht findet sich auch der eine oder andere in unserem Parlament, der sich bereit erklärt, für die Schulden der gesamten Republik zu haften? Oder vielleicht gibt es unter Ihnen, sehr geehrte Steuerzahler vor dem Fernseher oder hier im Haus, den einen oder anderen, der bereit ist, zu haften – wohl wissend, dass er ohnehin nicht haften muss. (Abg. Rädler: Wahnsinn!) Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung der Regierung bekannt, Sie bekommen womöglich eine Haftungsprovision. (Beifall beim Team Stronach.)
Dass Sie, sehr geehrte Regierungsvertreter, nicht gut wirtschaften können, beweisen Sie den Bürgern Jahr für Jahr, weil Sie immer mehr ausgeben als einnehmen, und dann stopfen Sie die Budgetlöcher einfach durch neue Steuern. Jetzt ist es aber an der Zeit, diverse Machenschaften aufzudecken, die nicht unter die Kategorie Nicht-Wirtschaften-Können fallen. Bitte lassen Sie den Untersuchungsausschuss zu!
Außerdem, ich wiederhole mich hier, müssen Sie doch irgendetwas aus diesem Hypo-Alpe-Adria-Albtraum lernen! Diesbezüglich vermisse ich jegliches Signal seitens der Regierung. Wir brauchen ein Bankeninsolvenzrecht, wir brauchen ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, und „too big to fail“ muss endlich auch in Österreich angegangen werden: Keine Bank darf so groß werden, dass der Staat und damit die Steuerzahler für sie erpressbar werden. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.)
Auf der ganzen Welt gibt es die Diskussion bezüglich „too big to fail“, nur in Österreich nicht. Warum lehnen Sie jeden Antrag der Opposition dazu ab? Wenn man Fehler macht, muss man daraus lernen! Herr Krainer hat vorhin kritisiert, es gibt den Oppositionsreflex: Wir seien immer dagegen. – Das stimmt ja nicht! Wenn es ein gescheiter Vorschlag war, hat die Opposition und mit ihr auch das Team Stronach bereits mit der Regierung mitgestimmt; es kommt auf die Sache und auf den Inhalt an. Es ist genau umgekehrt: Die Regierung hat den Reflex, alles abzulehnen, was von der Opposition kommt. (Beifall beim Team Stronach.)
Das ist schade! Das schadet dem österreichischen Parlamentarismus, und das tut einfach der Reputation der Politik nicht gut.
Ich versuche immer, auch in der größten Finsternis ein helles Lichtlein zu sehen (Abg. Eßl – auf die Lampe am Rednerpult weisend –: Es blinkt schon!), und vielleicht gibt es hier einen unbeabsichtigten Nebeneffekt bei dieser unverantwortlichen Vorgehensweise, was die Hypo anlangt, nämlich dass unsere Bonität leidet und sich dadurch das Schuldenmachen verteuert. Vielleicht ist das der Wake-up-Call, den es braucht. Vielleicht wachen Sie dann auf und kommen drauf, dass Sie mit dieser Schuldenmacherei aufhören müssen. Das ist ein Raubzug an der Jugend. Hören Sie auf mit dem Schuldenmachen! (Beifall beim Team Stronach.)
Ich fürchte aber, wie immer wird die Lösung einfach sein, die Steuern zu erhöhen, neue Steuern einzuführen, um die Budgetlöcher zu stopfen. Die nächste Steuer wird wahrscheinlich die sogenannte Millionärssteuer sein, die Sie so nennen, und diese wird sich als Massensteuer entpuppen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Da sagen wir aber ganz klar: Wir vertreten die fleißigen und hart arbeitenden Menschen in unserem Land. Es ist ja praktisch unmöglich geworden, sich in Österreich ein Vermögen zu erwirtschaften (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler), aber wenn das jemandem gelingt, dann: Finger weg von diesem Geld! Lassen Sie die Menschen arbeiten, lassen Sie sie etwas verdienen und schröpfen Sie sie nicht, sie werden ohnehin schon ausgepresst wie Zitronen. (Beifall beim Team Stronach.)
Lassen Sie die Menschen frei sein, lassen Sie sie arbeiten! Kümmern Sie sich lieber um die wirklich Schwachen in unserer Gesellschaft, da gibt es großen Handlungsbedarf, denken Sie an die Altersarmut, insbesondere bei Frauen! Da sollten Sie handeln, darum sollten Sie sich kümmern – anstatt Banken zu verstaatlichen, was Sie nicht sollen, und zu managen, was Sie nicht können! – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.)
12.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.
12.41
Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren als ZuhörerInnen und auch Zuseher! Wir haben sehr viele kurzweilige Geschichten zur Hypo gehört, zum Teil auch dramaturgisch wirklich sehr gut, kommen wir aber zur sachlichen Seite und zu den Lösungen. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)
Vor einigen Monaten, im Jänner des heurigen Jahres, hat Finanzminister Dr. Spindelegger das Management des freiheitlichen Hypo-Desasters übernommen, die Position der Feuerwehr sozusagen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Bereits am 18. März konnte auf Basis der Ausarbeitungen der Taskforce rund um die OeNB, Gouverneur Dr. Nowotny und einige Experten eine politische Vorgabe im Ministerrat beschlossen werden, die eine Insolvenz ausgeschlossen hat und die die Weichen in Richtung Abbaugesellschaft gestellt hat. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Noch am selben Tag, wir erinnern uns, informierte die Regierung die Abgeordneten im Hohen Haus.
Das, meine Damen und Herren, war eine erste ganz, ganz wichtige Entscheidung zum Schutz der Steuerzahler und zum Schutz der Republik, denn eine Insolvenz der Hypo und in der Folge des Bundeslandes Kärnten hätte – wir alle wissen das, wenn wir ehrlich sind – unüberschaubare und unkalkulierbare Folgen gehabt. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Gestatten Sie mir einen Exkurs: Wenn gestern, nach Monaten, nach Jahren der Diskussion, vier Experten plötzlich gemeint haben, dass die Haftungen des Landes Kärnten rechtlich nie existiert hätten, dann kann man das wahrscheinlich nur damit entschuldigen, dass es offenbar auch Experten gibt, die schon etwas urlaubsreif sind. (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist unerhört! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Nunmehr liegen die gesetzlichen Grundlagen für den Abbau der Hypo Alpe-Adria-Gesellschaft vor. Es geht in erster Linie darum – das ist, glaube ich, unser gemeinsames Interesse im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler –, die vorhandenen Aktiva zu möglichst guten Konditionen und Bedingungen zu veräußern.
Was sind die Folgen der heute vorliegenden Gesetzesmaterien? – Ich möchte sie in vier Punkte gliedern, und dabei sind einige Differenzierungen notwendig – schwierig in der Politik, aber notwendig.
Erstens: Die Abbaueinheiten können im Herbst mit der Verwertung der Aktiva beginnen, und dies wird die Staatsschulden sukzessive entsprechend verringern.
Zweitens: Die Bayern verlieren durch den Schnitt der Gesellschafterdarlehen durch das Sanierungsgesetz unmittelbar 800 Millionen €. Dies reduziert die Last der Steuerzahler.
Drittens: Die Nachrangkapitalgläubiger verlieren rund 890 Millionen €, und – zugegeben – mehr als ein Schönheitsfehler ist zweifellos, dass rund 10 Prozent, das sind etwa 85 Millionen €, sogenannte mündelsichere Anleihen davon betroffen sind.
Dazu darf ich in Erinnerung rufen, dass ich schon in meiner letzten Rede bei der Sondersitzung vor ein paar Wochen gesagt habe, dass wir nicht verhehlen dürfen, dass dieser Haircut oder, wie ich ihn sehr oft bezeichne, Headcut natürlich durchaus kritische Folgen für den Finanzplatz mit sich bringen kann.
Auch bei dieser Maßnahme hat Herr Dr. Spindelegger – und das hat der Finanzminister, glaube ich, deutlich kommuniziert – die Steuerzahler im Auge, allerdings um den Preis einer gewissen Irritation der Finanzmärkte. Wir wissen, das Vertrauen und die Berechenbarkeit der Politik in unserem Land sind ganz wesentlich für die Qualität des Wirtschaftsstandortes Österreich. Daher müssen wir an dieser Stelle der Bundesregierung schon auch den Auftrag mitgeben, international klar zu kommunizieren, dass die gewählte Vorgehensweise eine absolute Sondermaßnahme, abgezirkelt auf den Fall Hypo, darstellt, und gleichzeitig alles zu tun, um den Wirtschafts- und Finanzstandort Österreich zu stärken. (Beifall bei der ÖVP.)
Und schließlich viertens: Es muss, meine Damen und Herren, auf Basis dieser Gesetze auch die Beteiligung Kärntens sichergestellt werden. In diesem Punkt hat der Herr Bundeskanzler die Verantwortung übernommen, und wir alle, glaube ich, hoffen, dass er die erforderliche Durchsetzungskraft in Richtung Kärnten entwickelt.
Ziehen wir gemeinsam Resümee, meine Damen und Herren: Erstens: Dr. Spindelegger hat innerhalb kürzester Zeit, innerhalb eines halben Jahres, alle Voraussetzungen für die Lösung und für den Abbau der Hypo geschaffen.
Zweitens – ich unterstreiche das noch einmal –: Die Insolvenz und eine damit verbundene massive Schädigung unseres Wirtschaftsstandortes konnten verhindert werden.
Und drittens: Die Österreichische Volkspartei steht konsequent und glaubwürdig für die Entlastung der Steuerzahler – wie bei der Steuerreform. Sie wissen: keine neuen Steuern zur Finanzierung von Steuersenkungen. So ist es auch hier bei der Hypo: Die ÖVP steht für die Entlastung der Steuerzahler. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort gemeldet.
Ich darf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung in Erinnerung rufen. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.46
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Frau Kollegin Nachbaur hat zum wiederholten Mal auch heute wieder behauptet – und das ist falsch –, dass das Eigenkapitalersatz-Gesetz nicht angewendet worden sei.
Frau Kollegin Nachbaur, bereits im Jahr 2012 wurde nach dem Kleiner-Gutachten und nach Untermauerung durch Gutachten von Zivilrechtlern der Universität Linz das Eigenkapitalersatz-Gesetz angewendet. Damit war eine Rückzahlungssperre aller Darlehen an die Bayern verbunden, und die BayernLB musste aufgrund dieser Maßnahme, die ich noch veranlasst habe, Milliarden-Rückstellungen in ihrer Bilanz bilden. (Abg. Nachbaur: Das ist bis heute nicht abgeholt worden!)
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass das Eigenkapitalersatz-Gesetz bereits 2012 angewendet worden ist! (Beifall bei der ÖVP.)
Im selben Jahr (Ruf: Das ist eine Rede! – Weitere Zwischenrufe.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete, das ist hart an der Grenze einer tatsächlichen Berichtigung. (Ruf: Das ist schon drüber!)
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Im selben Jahr wurde zudem ein Verjährungsverzicht für die Rückabwicklung der Bank, für eine Irrtumsanfechtung auch von mir von den Bayern erwirkt. (Abg. Nachbaur: Sie haben das Geld bis heute nicht abgeholt!) Daher können wir mit den Bayern verhandeln. Ich habe die Bayern wieder zurück ... (Anhaltende Zwischenrufe.)
12.47
Präsident Ing. Norbert Hofer: Es tut mir leid, Frau Abgeordnete, es ist damit berichtigt.
(Beifall bei der ÖVP für die das Rednerpult verlassende Abg. Fekter.)
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte. (Abg. Kickl – in Richtung der Abg. Fekter –: Und aus Dankbarkeit sind Sie abserviert worden!)
12.48
Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Geschätzte Bürger und Bürgerinnen auf der Galerie
und vor den Bildschirmen! Wir haben jetzt wieder sehr viel Polemik und Schuldvorwürfe gehört. Ja, es waren auch Sachbeiträge dabei, aber aus meiner Sicht viel zu wenige. Daher möchte ich vorschlagen: Ersparen wir uns die Polemik überhaupt in dieser Sache und verlagern wir die Schuldvorwürfe dorthin, wohin sie gehören, nämlich in den Untersuchungsausschuss! (Beifall bei NEOS, FPÖ, Grünen und Team Stronach.)
Der Untersuchungsausschuss ist das geeignete Instrument, um diese gegenseitigen Schuldvorwürfe aufzuklären. Ersparen wir uns das hier im Plenum, machen wir es im U-Ausschuss! Spätestens morgen haben Sie – das sage ich den Kollegen und Kolleginnen von SPÖ und ÖVP – wieder die Gelegenheit, zuzustimmen. (Abg. Eßl: Wieso machen wir es nicht gleich da?)
Wir NEOS sind auch mit dem Anspruch, mit der regelmäßigen gegenseitigen Beschädigung aufzuhören, in die Politik gegangen, zwar kritisch zu sein, sachlich zu kritisieren, wenn es notwendig ist, aber vor allem konstruktiv zu sein, unsere konstruktiven Lösungsvorschläge in der Sache einzubringen. Daher haben wir im Mai, ich erinnere daran, eine Insolvenzrechnung vorgelegt, um das Horrorszenario zu widerlegen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Das war notwendig, weil es die Bundesregierung nicht gemacht hat und weil wir einen konstruktiven Beitrag leisten wollten. (Beifall bei den NEOS.)
Wir haben gestern auf diesem konstruktiven Weg nachgelegt, wir haben gestern eine gemeinsame Pressekonferenz mit Universitätsprofessor Stefan Griller gehabt und uns mit der Frage der Landeshaftungen auseinandergesetzt. Herr Kollege Zakostelsky, dass Sie vier Universitätsprofessoren deshalb, weil sie eine sehr legitime – dazu komme ich noch – Rechtsmeinung vertreten, als urlaubsreif bezeichnen, verstehe ich nicht. (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist unerhört!) Ich weiß nicht, welch konstruktiver Beitrag zur Sache das sein soll. Das ist einfach nur daneben! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)
Warum sollen wir uns mit den Landeshaftungen beschäftigen? – Die Landeshaftungen waren und sind nach wie vor das Hauptargument der Bundesregierung, das Hauptargument dafür, dass die Notverstaatlichung 2009 notwendig gewesen sein soll. Die Landeshaftungen waren immer das Argument dafür, dass eine Insolvenz abgelehnt worden ist. Und die Landeshaftungen Kärntens waren immer das Argument dafür, dass gesagt worden ist – da sind wir beim aktuellen Anlass –, dass die Insolvenz nicht möglich ist, dass wir die Abbaugesellschaft brauchen und dass wir heute hier dieses Sondergesetz diskutieren.
Aber da stellt sich schon die Frage, was denn diese Landeshaftungen, die das Fundament der gesamten Argumentation der Bundesregierung sind, wert sind? – Und genau das haben wir in diesem Gutachten, das wir NEOS gestern gemeinsam mit Professor Griller präsentiert haben, gemacht: Wir haben uns die Gültigkeit dieser Landeshaftungen angeschaut.
Ich habe gehört, dass mittlerweile schon Interesse aus dem Finanzministerium angemeldet worden ist, wir stellen das Gutachten natürlich gerne zur Verfügung (Abg. Rädler: Nein!), aber die Argumentation, die dahintersteckt, ist eigentlich gar nicht so schwierig. Das ist auch für Nichtjuristen verständlich, und daher möchte ich Ihnen, weil ich davon ausgehe, dass Sie nicht alle bei unserer gestrigen PK anwesend waren, das nicht vorenthalten. (Zwischenruf der Abg. Fekter.)
Welche ist denn die Argumentation dahinter? – Da muss man sich zuerst kurz die Chronologie anschauen, wie es zu diesen Landeshaftungen gekommen ist.
Schon im Jahr 2002 hat die Europäische Kommission in einem Verfahren gegen Deutschland erklärt, dass diese Haftungen für Banken, für Kreditinstitute unzulässig
sind. Sie verstoßen gegen EU-Recht! In concreto verstoßen sie gegen EU-Beihilfenrecht, da sie unzulässige staatliche Beihilfen sind.
Na klar, wie kommen denn andere Banken dazu, mit staatlichen Banken zu konkurrieren, die eine staatliche Haftung im Hintergrund haben und natürlich bessere Konditionen anbieten können? Das geht doch nicht. Daher hat die Kommission natürlich gesagt: Das ist unzulässig, verstößt gegen Beihilfenrecht und ist abzuschaffen!
Deutschland hat das sofort eingesehen. Die sind nicht einmal vor den Europäischen Gerichtshof gezogen, haben sich mit dieser Entscheidung der Kommission abgefunden und gesagt: Okay, wir strecken die Hände in die Höhe, das setzen wir um!
In der Folge hat dann natürlich die EU-Kommission im selben Jahr unter anderem gegen Österreich ein Aufsichtsverfahren eingeleitet, um auch bei uns diese unzulässigen staatlichen Beihilfen für Kreditinstitute abzuschaffen. Auch unser Finanzministerium hat damals gesagt, zugegebenermaßen nach einigen Diskussionen: Ja, okay, wir schaffen sie ab!
Es hat dann ein formloses Schreiben der EU-Kommission an Österreich gegeben, in dem die Bedingungen konkretisiert worden sind, in dem diese Übergangsfrist vom Jahr 2003 bis zum Jahr 2007 festgehalten worden ist. – Mehr als dieses formlose Schreiben gibt es nicht. Das ist die einzige Grundlage dafür, dass wir überhaupt noch Landeshaftungen haben. Dieses formlose Schreiben! Aber in diesem Schreiben der EU-Kommission ist diese Übergangsfrist erwähnt: bis 2007, dann ist Schluss.
Die Frage ist jetzt: Wie war das zu verstehen? Wollte die EU-Kommission sagen, dass innerhalb dieser Übergangsfrist nur mehr alte Verbindlichkeiten umgeschuldet oder umstrukturiert werden können, bevor sie zur Gänze abgeschafft werden, oder wollte die EU-Kommission sagen, dass gänzlich neue Verbindlichkeiten und damit verbundene Landeshaftungen möglich sind? – Diese zwei Varianten gibt es. Es spricht sehr viel für die erste Variante, nämlich dafür, dass man nur Umstrukturierungen zulassen wollte. Aber sogar dann, wenn man der zweiten Variante folgt und sagt, die EU-Kommission wollte das so verstehen, dass für einen Übergangszeitraum von vier Jahren gänzlich neue Verbindlichkeiten zulässig waren, dann hätte die EU-Kommission damit gegen EU-Recht verstoßen, sie hätte ihre Grenzen überschritten, weil die Kommission natürlich einen Ermessensspielraum hat, für unzulässig erklärte Beihilfen abzuschaffen, aber keinen unbegrenzten.
Staatliche Beihilfen, die schon für unzulässig erklärt worden sind, für einen Übergangszeitraum von vier Jahren für eine maximale Laufzeit von 14 Jahren zuzulassen, vor allem auch noch in der Höhe von 13,9 Milliarden € neue Verbindlichkeiten zuzulassen, das hätte jeden Ermessensspielraum der Kommission gesprengt. Das konnte sie daher gar nicht so meinen, und wenn sie es so gemeint hat, durfte sie es nicht.
Was ist die Folge davon? – Diese Haftungen sind ungültig! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
Sie sind nicht nur ungültig, sondern sie sind auch undurchführbar, und die Gläubiger können sich nicht darauf berufen. Sie können gerne das Land Kärnten verklagen, aber wir schauen uns dann an, wie sie das durchsetzen wollen, wie sie sich auf unzulässige Beihilfen berufen wollen.
Ich möchte noch ergänzen, dass das keine Einzelmeinung ist. Das ist nicht die Einzelmeinung von Herrn Professor Griller, es ist nicht nur unsere Meinung, sondern es haben sich schon weitere Rechtsexperten des ganzen Landes, von Wien bis Innsbruck und retour, dieser Rechtsmeinung angeschlossen, weitere Uni-Professoren. Jetzt kann man natürlich sagen, dass die alle nichts können, aber das ist für mich kein Gegenargument, Herr Kollege Zakostelsky. Das ist eine legitime Rechtsmeinung von uns und
von vier hoch angesehenen Rechtsexperten, und die müssen Sie erst einmal widerlegen. (Ruf bei der ÖVP: Haben wir schon!) Darauf bin ich gespannt, wie Sie das schaffen. (Zwischenruf der Abg. Fekter.)
Was sind die Konsequenzen, was sind die politischen Konsequenzen? (Abg. Rädler: Werden Sie uns gleich sagen!) – Diese Rechtfertigung – wie gesagt, die Landeshaftungen waren das Fundament der Argumentation der Bundesregierung – fällt weg. Dieses Fundament für die gesamte Argumentation für die Notverstaatlichung, gegen die Insolvenz und für dieses heutige Sondergesetz bricht in sich zusammen!
Dann fragt man sich natürlich: Warum hat es dieses Rechtsgutachten nicht schon früher gegeben? Warum – und das verstehe ich einfach nicht! – haben Sie nicht schon anlässlich der Notverstaatlichung ein Rechtsgutachten erstellt? Warum haben Sie nicht während der Eigentümerschaft der Republik, die schon fast fünf Jahre lang dauert, ein Rechtsgutachten zu den Landeshaftungen erstellt? Warum haben Sie nicht jetzt aus Anlass dieses Sondergesetzes endlich ein Rechtsgutachten zu diesen Landeshaftungen erstellt? Das verstehe ich einfach nicht! (Abg. Kickl: Weil sie keinen finden, der es ihnen schreibt!)
Sie fällen hier serienweise Entscheidungen im Blindflug; das sind Fehlentscheidungen mit gravierenden Konsequenzen für die Steuerzahler, Konsequenzen, die mindestens 11 Milliarden € kosten, wahrscheinlich sogar 15 Milliarden €. Wie können Sie von SPÖ, ÖVP und der Bundesregierung das verantworten?
Ich sage nur, es gibt jetzt keine Ausreden mehr, diese Zeit ist vorbei. Es steht einer Insolvenz, einer geordneten Insolvenz nichts mehr im Wege. Es steht auch einer Entlastung der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen nichts mehr im Wege.
Herr Finanzminister – und das ist auch ein Appell an Herrn Bundeskanzler Faymann, der sich immer hinter Ihren Schultern versteckt –, es ist nie zu spät, den richtigen Weg einzuschlagen! – Danke schön. (Beifall bei NEOS, FPÖ, Grünen und Team Stronach.)
12.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dr. Spindelegger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler.
12.59
Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Dieses Thema der Hypo beschäftigt uns schon lange. Wir haben es am 14. März dieses Jahres entschieden, und jetzt liegt in der Konsequenz ein Gesetz vor, durch welches das, was am 14. März von mir verkündet wurde, auch umgesetzt wird.
Wir haben daher in dieser Diskussion noch einmal all die Fragen, die Sie heute auch angesprochen haben, miteinander zu erörtern.
Ich darf festhalten: Für mich war es wichtig, dass wir diese Hypo-Bank in verschiedene Teile zerlegen: in einen Teil, der das Netzwerk auf dem Balkan umfasst, der sich jetzt im Verkaufsprozess befindet. Wir sind in einem Verkaufsprozess mit sieben Anbietern, und ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Wochen eine Entscheidung treffen können und damit den aktiven Teil der Bank auch wirklich an einen Bestbieter vergeben können, damit die Kunden, die es in verschiedenen Balkanländern gibt, auch zufrieden sein können, weil der Bankprozess fortgesetzt wird.
Wir werden einen zweiten Teil haben. Das ist der Teil, bei dem wir etwas auf Abbau stellen, etwas, was alle verschiedenen Assets dieser Bank betrifft, in der Errichtung einer Abbaueinheit, die keine Bank mehr ist und wo wir dann Zeit haben, diese Assets bestmöglich zu verwerten. Das ist die Lösung, die wir auf den Tisch legen, meine
Damen und Herren! Ich halte es für notwendig, dass wir heute eine Entscheidung treffen, damit diese Lösung in diesem Jahr auch umgesetzt werden kann. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Zum Zweiten: Es gibt natürlich verschiedene Varianten, da haben Sie völlig recht. Ich sage auch, alle haben gewisse Argumente für sich. Wenn wir die anderen Varianten noch einmal betrachten: Gibt es eine Möglichkeit in der Frage einer sogenannten geordneten Insolvenz?
Was dabei geordnet sein soll, weiß ich zwar nicht, es ist eine Insolvenz. (Abg. Kogler: Die bestehende Rechtsordnung!) Aber da haben wir ganz klar die Rechtsfolge (Abg. Kogler: Die sichere Rechtsordnung!), dass in dem Augenblick, wenn die Insolvenz ausgesprochen ist, im nächsten Augenblick alle Haftungen, die es gibt – immer noch 10 Milliarden € des Landes Kärnten –, schlagend werden. In dem Augenblick heißt es: Insolvenz nicht nur einer Bank, sondern Insolvenz des Bundeslandes Kärnten, meine Damen und Herren! Das darf man nicht kleinreden. (Abg. Strolz: Haben Sie heute nicht zugehört?) Wer das heute versucht, der ist nicht richtig aufgestellt, meine Damen und Herren! (Abg. Strolz: ... vier Professoren!)
Eine Insolvenz eines Bundeslandes bedeutet unabsehbare Folgen für die Bevölkerung. Ich richte das besonders an die FPÖ, denn das, meine Damen und Herren, ist Kindesweglegung! Über Jahre haben wir gehört: Kärnten ist das Land an der Sonne, nur dort gibt es das Heilbringende für die Zukunft. Jetzt, wo es darauf ankommt, eine Entscheidung zu treffen, gibt es auch von der FPÖ ein klares Statement, nämlich: Wir lassen das Bundesland in Konkurs gehen. Das heißt, meine Damen und Herren, jeder Kärntner und jede Kärntnerin muss wissen (Abg. Darmann: Wider besseres Wissen eine Behauptung ...!), was diese Partei, die jahrelang das Land geführt hat, für die Bevölkerung übrig hat, nämlich gar nichts! Das ist Kindesweglegung, und das kann ich nicht in irgendeiner Weise unterstützen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Bei der Gelegenheit lassen Sie mich noch einmal auch auf den Kollegen Strache replizieren. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Man kennt sich ja nicht mehr aus. 2006 hat er das voll und ganz kritisiert, was Haider damals mit dieser Bank gemacht hat. Jetzt sind wir wieder in einer anderen Phase: Jetzt wird glorifiziert, was Haider mit dieser Bank gemacht hat. Nur eines ist schon klar, und da halte ich mich schlicht an die Fakten: Wer eine Bank aus Landeseigentum einer bayerischen Landesbank um einen Kaufpreis von 800 Millionen € verkauft und dafür Haftungen des Landes Kärnten von 20 Milliarden € mit übernimmt, der hat kein gutes Geschäft gemacht. Oder? – Das ist wohl eindeutig, ganz eindeutig! Da brauche ich gar nicht lang hin und her zu überlegen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Stellen Sie sich nur vor, Sie würden ein Grundstück erben, ein wunderschönes Grundstück. Sie freuen sich darüber. Dann blicken Sie in den Grundbuchsauszug und sehen: Da ist eine Hypothek drauf, die 25-mal höher als der Wert des Grundstücks ist! – Genau so ist das, das war der Kärntner Deal. Das ist kein guter Deal, meine Damen und Herren, das darf man ein für alle Mal festhalten! (Abg. Rädler: Danke, Jörg! – Ruf bei der ÖVP: Danke, FPÖ!)
Ich komme auch zu den Argumenten, die sonst gebracht wurden. Herr Kollege Kogler hat noch einmal eine differenzierte Stellungnahme abgegeben. Das ist schon sehr erfreulich, das möchte ich auch einmal sagen. Von der Opposition immer nur zu hören: nein, nein, nein!, und: schlecht, schlecht, schlecht!, da hat er einen anderen Stil an den Tag gelegt. Ich glaube, in dem Fall ist das auch richtig und angebracht.
Nur haben wir durchaus auch Auffassungsunterschiede, das wissen Sie. Wenn Sie von einer sogenannten geordneten Insolvenz sprechen, sage ich Ihnen noch einmal: Geordnet heißt, ein Richter entscheidet über alles! Da können Sie als Politik gar nichts
mehr ordnen. In dem Augenblick, in dem die Insolvenz angemeldet ist, entscheidet ein Richter über alles und jedes, was hier kommt. Er setzt einen Masseverwalter ein, und der wird hoffentlich das Beste in der Verwertung der Assets machen. Aber die Letztentscheidung liegt immer beim Richter. Da können Sie hin und her ordnen wollen, was Sie wollen, Politik hat dort nichts mehr verloren. Das war eben die Frage der unabsehbaren Konsequenzen, die wir ja auch in unsere Bewertungen mit eingebracht haben, nämlich unabsehbare Konsequenzen genau für die Bevölkerung in Kärnten. Denn ich glaube, das hat man sich nicht verdient: in Insolvenz geschickt zu werden.
Ich komme zu Herrn Abgeordnetem Hable. Wenn Sie uns ein Gutachten des Herrn Professor Griller vorlegen wollen: gerne! Ich habe es bis heute nicht, ich kann es daher auch nicht bewerten. Ich darf Ihnen nur in Erinnerung rufen, diese Idee hatten andere ja auch schon. Wir haben in Deutschland einen Fall, der dimensional viel größer war, nämlich die Westdeutsche Landesbank, die ja ebenfalls abgewickelt werden musste, wo genau die gleichen Haftungen, wie sie beim Land Kärnten zu Hause sind, damals bei einem Bundesland gelegen sind. Deutschland hat diese Frage geprüft, aber wieder verworfen. Es ist offensichtlich ein Unterschied, ob ich auf bestehende Landeshaftungen aufsetze, wie das in diesem Fall gewesen ist und auch in Kärnten der Fall war, oder ob ich neue Haftungen eingehe.
Aber geben Sie uns das Gutachten! Wir setzen uns gerne mit dem auseinander, was Herr Professor Griller diesbezüglich begutachtet hat. Ich glaube, das kann uns allen weiterhelfen. Aber ich darf nur sagen: So einfach nachvollziehbar, wie Sie das sagen – jetzt bricht ein ganzes Kartenhaus zusammen –, ist das absolut nicht.
Lassen Sie mich daher zu dem kommen, was für uns relevant war, nämlich eine Insolvenz auszuschließen und eine Anstalt nach deutschem Modell nicht zu machen, denn das hätte bedeutet, dass wir wesentlich mehr Ausgaben für den Steuerzahler hätten gewärtigen müssen. Wir sind gerade dabei, mit der Bayerischen Landesbank in einem Verhandlungsprozess auch die offenen Fragen zu klären. Ich weiß nicht, ob das gelingt; wenn nicht, dann wird der Rechtsweg beschritten. Ein Verfahren in der Größenordnung von 2,3 Milliarden € ist ja bereits anhängig betreffend die Frage, ob das Eigenkapital ist oder nicht.
Aber mit diesem Gesetz nehmen wir jedenfalls einmal 800 Millionen aus dieser Diskussion heraus, weil wir sagen: Das ist Eigenkapital! Wir stellen das auch absolut fest, und das mit einer guten Begründung. Denn niemand kann dann, wenn er als ehemaliger Eigentümer Kreditlinien in ein Institut legt, sagen, ich habe nichts von Schwierigkeiten gewusst, wenn davor der Staat bereits Partizipationskapital begeben musste. Das ist unsere Argumentation, und die ist, glaube ich, auch sehr gut nachvollziehbar.
Das heißt: keine Anstalt, weil zu teuer. Wir kommen daher zu dem, was wir vorschlagen, und haben ein Sondergesetz, das drei Vorteile mit sich bringt. Dieses Sondergesetz bringt 1,69 Milliarden an Ersparnis für den Steuerzahler. Ja, wer da sagt, das ist nicht alles, hat recht. Aber wer da sagt, das ist wenig oder gar nichts – meine Damen und Herren, ein Betrag von 1,69 Milliarden ist wahnsinnig viel Geld! Das ist das Budget, das manche Ressorts gar nicht zur Verfügung haben. Ich stehe dazu: Das müssen wir dem Steuerzahler ersparen! Da sehe ich keinen Grund, warum wir das auch noch den Bürgern in Österreich aufoktroyieren sollen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Der zweite Vorteil ist: Es gibt keine Insolvenz des Bundeslandes Kärnten. Wir haben Kärnten bewahrt vor dieser Insolvenz mit unabsehbaren Folgen, mit Entscheidungen des Richters, ob dann ein Gebäude, ein Gut des Landes Kärnten in die Konkursmasse geht oder nicht. Das haben wir allen Kärntnerinnen und Kärntnern erspart. Wir werden besonders darauf achten, dass alle, die die Insolvenz befürworten, eben auch den Kärntnern ins Auge schauen müssen, wenn sie glauben, dass das der richtige Weg war.
Der dritte Grund: Wir haben mit dieser Regelung weiter die niedrigsten Zinsen für die Republik Österreich. Wir haben erst vor Kurzem eine Anleihe über zehn Jahre mit einem Prozentsatz von 1,55 begeben. Meine Damen und Herren, das ist historischer Tiefstand für das, was die Republik Österreich an Anleihen begibt! Das zeigt, dass unsere österreichische Finanzpolitik von den Kapitalmärkten positiv geachtet wird, dass sich auch bei den Spreads im Vergleich zu anderen Ländern nichts geändert hat, dass wir nach wie vor eine sehr konsequente Finanzpolitik betreiben, aber im Fall der Hypo eine Sonderlösung mit einem Schnitt der Nachranggläubiger befürworten.
Das sind die Vorteile, die auf der Hand liegen. Ich glaube daher, es ist ein gutes Gesetz, zu dem eigentlich alle stehen könnten und müssten, wenn sie für den Steuerzahler etwas übrig haben. Ich habe das, und darum habe ich es so vorgeschlagen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.
13.09
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Zuschauer auf der Galerie und an den Fernsehapparaten! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Herr Vizekanzler hat jetzt ausgeführt, dass dieses Hypo-Sondergesetz nicht nur keine einfache, sondern in den letzten Monaten auch eine konfliktträchtige Materie war. Konfliktträchtig deswegen – und das hat ja mein Kollege Krainer angesprochen –: Wenn ein Schritt oder ein Weg gegangen worden ist, ist man meistens von der Opposition darauf angesprochen worden, dass der Schritt zu wenig ist oder dass sie einen anderen Weg wählen würde. Aber auch die Betroffenen sind immer wieder sehr dahinter, dass sie nicht die Betroffenen sind, sondern jemand anderer. Das ist in diesem Bereich das Problem.
Es wurden die Gutachten angesprochen. Ich hatte die Möglichkeit, mit etlichen Gutachtern Gespräche zu führen, aber der Unterschied war: Jeder hat mir etwas anderes gesagt. Das ist seit einem halben Jahr oder einem Jahr so. Ich glaube, dass – und das wurde ja kritisiert – für Gutachten viel Geld ausgegeben wurde, und jetzt tauchen Gutachten auf, die sagen, na ja, man könnte das alles ganz anders machen – einen Tag, bevor wir dieses Gesetz verhandeln!
Ich glaube, die Regierung hat mit diesem Gesetz versucht, den Weg der Hypo Alpe-Adria für die nächste Zeit festzulegen, um den Steuerzahler größtmöglich zu schonen, aber auch das Land Kärnten und die Menschen im Land Kärnten herauszuhalten. Denn wir wissen, auf der anderen Seite stand die Insolvenz im Raum, die das Land Kärnten und dessen Bevölkerung immens getroffen hätte.
Wie gesagt, ich bin kein Rechtsexperte, aber es wird immer von einer geordneten Insolvenz und von einer Insolvenz geredet. Ich habe nur die Insolvenz gefunden. Aber im Gesetz habe ich gefunden: „geordnete und bestmögliche Verwertung“ der „Vermögenswerte“. Dazu schafft dieses Gesetz die Möglichkeit mit diesem Satz, und ich glaube, der ist auch richtig. Denn: Wenn man heute sagt, man macht eine Insolvenz, und ein Jahr später draufkommt, dass das nicht so ganz funktioniert, kann man den Schritt nicht einfach zurücksetzen, sondern die Entscheidung ist gefallen.
Von der Regierung wurde und hier im Haus wird heute die Entscheidung gefällt, dass es im Bereich der Abwicklung stattfindet. Wir werden natürlich erst in etwa zehn Jahren draufkommen, was uns das gekostet hat. Ob es dann richtig war, kann man anders nicht testen. Aber es werden in zehn Jahren wahrscheinlich auch die Gerichtsverfahren abgeschlossen sein. Man wird dann auch im Bereich der Kriminalfälle, die es in diesem Haus gegeben hat, wissen, was hier die Verantwortung ist.
Ich muss aber auch klar sagen, dass gerade die Sozialpartner in Kärnten vor der letzten Landtagswahl einen Schritt gesetzt haben, um die letzten 500 Millionen, die im Zukunftsfonds noch vorhanden waren, zu sichern – wenn wir jetzt auch darüber diskutieren, was das Land Kärnten zur Verfügung stellt, um hier Möglichkeiten zu schaffen oder Zahlungen dazu zu leisten.
Klar ist aber auch, dass gerade diese Bank viele, viele Jahre als Handkasse für die im Land Verantwortlichen gedient hat, dass hier – und das muss man jetzt klipp und klar sagen, weil Kollege Darmann den Kopf schüttelt (Abg. Darmann: Ich komme eh noch zum Reden!), Sie kommen eh zum Reden – 149 Millionen an Haftungsprovisionen geflossen sind, die in die Handkasse des damaligen Landeshauptmanns gingen und verbraucht wurden. Andere Haftungsprovisionen hat es nicht gegeben. Wenn man das abstreitet und sagt, Haftungen wären nicht vorhanden, hätte keiner eine Haftungsprovision gezahlt. 149 Millionen sind an Haftungsprovisionen geflossen!
Eines muss uns auch klar sein. Der Weg, den wir heute gehen müssen, ist damals – Herr Kollege Darmann, ich spreche Sie da an, Sie waren ja ab einer gewissen Zeit auch hauptverantwortlich in diesem Bundesland Kärnten, als Klubobmann-Stellvertreter der FPK (Abg. Darmann: Neun!), oder 2009. Ja, wo „FPÖ“ draufsteht, ist FPK dahinter. Sie waren hauptverantwortlich (Abg. Darmann: Nach der Verstaatlichung!) in dieser Zeit, denn damals wollte der damalige Landeshauptmann Dörfler noch einmal die Haftungen ausweiten, um weitere Provisionen kassieren zu können. Dazu würde ich nur sagen: Schämen Sie sich!
Das Land Kärnten muss schauen, dass es auf die Beine kommt. Was Sie viele, viele Jahre in diesem Bundesland getrieben haben, muss jetzt von einer anderen Regierung – deswegen sind Sie abgewählt worden – wieder in Ordnung gebracht werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Darmann: Wenn man in seiner eigenen Welt lebt, dann bringt man die Sachen etwas durcheinander, Herr Kollege! – Weitere Zwischenrufe.)
13.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.
13.13
Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich höre aus dem ÖVP-Sektor immer das Wort „Jörg“. Ich habe nicht gewusst, dass Josef Pröll mit Zweitnamen Jörg heißt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Rädler: Das ist nur pseudolustig! Das ist nicht gelungen!)
Aber die ÖVP leidet sowieso unter einer Gedächtnislücke, ich würde sagen, unter einer gewissen Hypo-Amnesie, weil sie die Jahre 2006 bis 2014 verdrängt. Ich würde sogar sagen: Was Sie hier machen, ist politischer Autismus. Sie wollen die Wahrheit einfach nicht zur Kenntnis nehmen. (Abg. Rädler: Ihr, Herr Kollege!) Ja, Sie wollen es nicht zur Kenntnis nehmen. Wir haben uns immer zu den Fehlern, die Jörg Haider in der Vergangenheit gemacht hat, bekannt. Aber Sie lehnen für die Jahre 2006 bis 2014 ab, dass die überhaupt in irgendeiner Weise untersucht werden.
Wenn Kollege Krainer von einer politischen Verantwortung spricht: Ja, wir wollen auch politische Verantwortung übernehmen! Warum stimmen Sie dann einem Untersuchungsausschuss nicht zu? – Das verstehe ich nicht. Da passt ja dann irgendetwas nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber die Entwicklungen der letzten Tage haben mich eigentlich bestärkt in meiner Erkenntnis, dass eine Insolvenz die beste Lösung für den Steuerzahler und für den Staat sei, weil eine Insolvenz eine geordnete Abwicklung ist. Gerade das Gericht
macht es dann unabhängig von der Politik und ohne politische Einflüsse, dass wirklich alles aufgearbeitet wird und dass die Wahrheit zutage tritt. Vielleicht würden wir uns sogar einen Untersuchungsausschuss ersparen, wenn das Gericht das aufzeigt. Aber Sie wollen das ja verhindern, also müssen wir diesen Untersuchungsausschuss permanent fordern. (Beifall bei der FPÖ.)
Bei einer Insolvenz werden alle Gläubiger gleich behandelt, da gibt es keine Gläubiger erster und zweiter Klasse. Es gibt dann keine spezielle Enteignung, so wie es wir jetzt machen und wovon letzten Endes über 250 000 Arbeitnehmer direkt betroffen seien; so wurde uns das zumindest mitgeteilt. Dass es Verwerfungen auf dem Markt gibt, lasse ich als Argument auch bis zu einem gewissen Grad durchaus zu. Aber diese Verwerfungen auf dem Markt haben wir jetzt genauso, da besteht also für mich kein Unterschied. Daher können wir durchaus auch eine Insolvenz ins Auge fassen. Ein Gericht ist einfach dazu da, dass alles lückenlos aufgeklärt wird.
Es kommt ja immer mehr Wahrheit zutage. Die Zeitung „Format“ hat dieser Tage wieder einen sehr interessanten Bericht veröffentlicht und hat durchaus festgestellt, dass die Hypo Alpe-Adria kein Unglücksfall war, sondern die BayernLB hat die Hypo Alpe-Adria bewusst in die Pleite schlittern lassen. Das ist eigentlich das, was wir schon seit Jahren immer wieder sagen.
Die Person Franz Pinkl wurde da in den Vordergrund gestellt. Ihm wurde ja laut „Format“ in einem Sideletter sogar zugestanden: Wenn er die Hypo Alpe-Adria wieder dem österreichischen Staat zuführt, soll er eine Prämie bekommen, nach dem Motto „Bayern raus, Ösis rein“. Das war der Auftrag, den er gehabt hat. Er war ja nur von 1. Juli 2009 bis zur sogenannten Notverstaatlichung Vorstand der Hypo Alpe-Adria. Das war sein einziger Auftrag, den er gehabt hat, und den hat er aus Sicht der BayernLB durchaus erfolgreich durchgeführt. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Dieser Herr war vorher Aufsichtsratsvorsitzender bei der Kommunalkredit, dann war er Geschäftsführer bei der ÖVAG, und er hat schließlich auch diesen Mühlstein dem Staat umgehängt. Diese Rolle ist letzten Endes auch zu hinterfragen. 8,2 Milliarden hätte Bayern bei einer Hypo-Pleite verlieren können. Jetzt haben wir Österreicher dieses Risiko übernommen. Na ja, danke!
Aber auch beim Expertenhearing im Ausschuss ist ganz klar hervorgegangen, was Dr. Kleiner gesagt hat: dass für den Steuerzahler letzten Endes eine Insolvenz die billigste Lösung sei. Er hat eine klare Präferenz in diese Richtung gezeigt.
Wenn ich mir heute im „Morgenjournal“ noch Herrn Kumpfmüller von der FMA angehört habe, war das schon eine sehr halbherzige Verteidigung, ich würde fast sagen, eine lauwarme Verteidigung, weil letzten Endes auch die OeNB ja nicht hundertprozentig dahintersteht. Gouverneur Nowotny hat selbst gesagt, dass dieser Schuldenschnitt nicht typisch für Österreich sei. Dann weiß man schon, welch schlechtes Gefühl diese Herren dabei haben.
Kollege Hable hat es ja aufgezeigt: Wenn Universitätsprofessoren und Verfassungsrechtler das aufzeigen, wenn Professor Griller, Professor Obwexer, Professor Mayer alle behaupten, dass diese Haftungen unter Umständen, nicht nur unter Umständen, sondern bis zu einem gewissen Grad gar nicht schlagend geworden wären, dann hätte man auch eine Alternative durchdenken müssen. Aber wie so oft hört man gerade vonseiten der ÖVP immer wieder: Es ist alternativlos. – Es gibt immer eine Alternative!
Auch die Finanzprokuratur – ich wiederhole es immer wieder – hat sich für eine Insolvenz ausgesprochen. Aber mit diesem Hypo-Alpe-Adria-Sanierungsgesetz, hat heute der Herr Vizekanzler gesagt, werden 1,69 Milliarden – mir war bekannt, 890 Millionen, die wir uns ... (Vizekanzler Spindelegger: Die 800 von der Bayern dazu!) Die 800 von
der Bayern, gut (Ruf bei der ÖVP: Zusammenzählen!), nehme ich zur Kenntnis; zusammenzählen, nehme ich zur Kenntnis!
Aber diese 890 Millionen, die durch diesen Gläubigerschnitt zustande kommen: Da hat wiederum der Präsident des Bankenverbandes, Cernko, darauf hingewiesen, dass es Refinanzierungskosten von 1,5 Milliarden € geben wird. Also auch da zahlt unterm Strich wiederum der Steuerzahler.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt so viele Querverbindungen, die mir einfach unverständlich sind oder die aufgeklärt gehören. Zum Beispiel hat das Land Niederösterreich 2013 Haftungen für das Multiversum-Debakel in Schwechat übernommen und damit auch eine Insolvenz wie bei der Hypo verhindert. Und wer ist dort die Gläubigerbank? – Die BayernLB.
Da gibt es also durchaus Verbindungen, die aufgeklärt gehören, und daher kann ich meine Forderung und die Forderung der Opposition nur immer wieder wiederholen: Setzen wir einen Untersuchungsausschuss ein, damit Licht ins Dunkel kommt!
Ich darf meine Ausführungen damit beenden: Im Gegensatz zur ehemaligen Bundesministerin Fekter habe ich auch ein schlechtes Bauchgefühl, aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich diesem Gesetz nie und nimmer zustimmen werde. (Beifall bei der FPÖ.)
13.20
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.
13.20
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte zum Ersten einmal fest, dass diese Haftungen alle Parteien im Kärntner Landtag beschlossen haben. (Abg. Kogler: Fängt er schon wieder so an! Wir haben für den Auslauf der Haftungen gestimmt!) Alle Parteien haben diese Haftungen im Landtag in Kärnten beschlossen, das ist dokumentiert, meine Damen und Herren! (Abg. Kogler: Das ist ja unglaublich! – Abg. Moser: Bleiben Sie bei der Wahrheit!)
Zum Zweiten: Ich halte des Weiteren fest, dass uns die Freiheitliche Partei, solange sie die Hauptverantwortung in Kärnten hatte, dargestellt hat, dieses Land sei das beste. Kaum wurde sie abgewählt, schicken wir es in die Insolvenz. – So viel zur Verantwortung, meine Damen und Herren!
Festzuhalten ist des Weiteren, dass es schon ein paar Dinge gäbe (Abg. Kogler: Für Raiffeisen!) – Auf Raiffeisen komme ich dann später noch zurück, Herr Kollege Kogler, denn Sie haben hier ein größeres Problem.
Festzuhalten ist also auch: Warum ist denn dieses Riesenproblem und dieser Schaden entstanden? – Da gibt es ein paar Dinge: die politische Verantwortung, jene in der Bank und jene der Aufsicht sowie jene der Regelwerke.
Erstens: Die politische Verantwortung habe ich angeführt.
Dass die Bankmanager meinten, dass man tun und lassen kann, was man will – je größer, je stärker, desto besser –, und dass man offensichtlich weder im Aufsichtsrat noch sonst in der Lage war, diese Herrschaften einzubremsen, bedauere ich. Den Schaden haben wir alle.
Zum Dritten: die Frage der Aufsicht. Ich erinnere mich, welche Aufregung es gegeben hat, als ein Bundesminister ein Inserat sozusagen in Micky-Maus-Größe vergeben hat. – Da haben Rohberichte des Rechnungshofes das Licht der Welt erblickt, es gab mediales Getöse: Skandal!, und der Herr Bundesminister wird der Staatsanwaltschaft
vorgeführt und so weiter. – Über diese Landeshaftung, die das mehr als Zehn- oder Zwölffache des gesamten Kärntner Budgets ausgemacht hat, habe ich noch nie einen Rechnungshofbericht gesehen, und auch in der medialen Öffentlichkeit habe ich nichts darüber wahrgenommen. Da hat man zugeschaut. Offensichtlich hat man bewusstes Interesse gehabt. Denn die Frage stellt sich schon: Wo war denn der Rechnungshof in der Frage der überbordenden Landeshaftung in Kärnten? Wo war denn die Kärntner Aufsicht in diesem Zusammenhang? – Auch diese Frage darzustellen wäre interessant. (Abg. Podgorschek: Untersuchungsausschuss!)
Meine Damen und Herren, die FMA hat spät, aber doch Maßnahmen durchgesetzt: Kulterer wurde abberufen – aber dafür durch einen Trick und dementsprechende Maßnahmen des Landeshauptmanns Jörg Haider als Chef des Aufsichtsrates bestellt. Auch das wäre zu hinterfragen. (Abg. Podgorschek: Natürlich!)
Meine Damen und Herren, und die nächste Frage ist schon auch interessant: Warum vergeben denn die Banken das Geld so gerne an Länder, an Staaten? – Weil sie hier keine Unterlegungspflicht haben. (Abg. Podgorschek: So ist es!) Es ist ja spannend, wahrnehmen zu müssen, dass ich, wenn ich an ein sehr gutes Unternehmen einen Kredit oder ein Darlehen vergebe, dies mit beinahe 9 Prozent unterlegen muss, wenn ich es aber an einen Staat mit Ramschstatus vergebe, nichts unterlegen muss. Das ist ja eine spannende Geschichte. Auch da müsste man einmal nachdenken, was uns da durch Basel II und Basel III sozusagen an Regelwerken vorgegeben wird. Das ist auch interessant, denn dass es dann für die Bank deutlich teurer ist, wissen wir auch.
Noch ein Punkt, weil immer Raiffeisen und die Hypos und so weiter angesprochen werden: Wissen Sie, dass die Hypos keine direkte Verbindung zur Kärntner Hypo haben, sondern über die Pfandbriefstelle verbunden sind? Sie sind also im Hypo-Verband und haben daher eine beschränkte Verbindung. Die Gesamtsumme aller Hypos Österreichs, was die Hypo Alpe-Adria betrifft – was an Emissionen von der Pfandbriefstelle ausgeliehen oder gezeichnet worden ist –, beträgt 1,216 Milliarden – nicht mehr und nicht weniger. 1,2 Milliarden ist zwar eine deutliche Summe – keine Kleinigkeit, unbestritten! –, aber kein einziges Bundesland – kein einziges! –, weder Niederösterreich noch Oberösterreich noch ein anderes, hätte Schwierigkeiten, das in den Bilanzen darzustellen. (Abg. Kogler: Richtig!) Auch Raiffeisen nicht, damit das auch einmal klargestellt ist.
Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, ist nichts anderes als die Schadensminimierung im Rahmen des Möglichen. Es ist schwierig genug, aber letztlich steht man zur Verantwortung, und dieser Bundesminister hat das, was selbst Kollege Kogler anerkannt hat, einmal getan: er hat zumindest einmal wichtige und, ich behaupte, auch richtige Schritte gesetzt! (Beifall bei der ÖVP.)
13.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.
13.26
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Herr Kollege Auer, wenn Sie sich hier herausstellen und etwas behaupten, was nicht wahr ist, dann sollten Sie sich vorher einmal anschauen, was in Kärnten tatsächlich von den Grünen beschlossen worden ist. (Abg. Auer: Mitgestimmt! – Abg. Lopatka: Ohne Wortmeldung! Nicht einmal ein Wort!) – Schauen Sie sich das einmal an! Die Grünen haben im Zusammenhang mit der Hypo einer einzigen Vorlage zugestimmt, Herr Kollege Lopatka und Herr Kollege Auer, und das war die EU-Vorgabe und das Auslaufen der Haftungen des Landes Kärnten. (Abg. Lopatka: Ohne Wortmeldung!) Das ist die Wahrheit und nichts als die Wahrheit! Alles andere sind In-
terpretationen von Ihrer Seite, die grob fahrlässig und falsch sind! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lopatka: Ja, Sie waren grob fahrlässig!)
Nun zum Herrn Kollegen Zakostelsky: Herr Kollege, wenn Sie sich hier herausstellen und vier Universitätsprofessoren, von Herrn Professor Griller über Herrn Professor Obwexer, über Herrn Professor Mayer bis hin zu Herrn Professor Rebhahn, als urlaubsreif bezeichnen, weil sie ein Gutachten verfasst haben, so kann ich nicht umhin, das als schlichtweg arrogant zu bezeichnen! (Beifall bei Grünen, NEOS und FPÖ.)
Ein Zweites, Herr Zakostelsky: Für Sie beginnt die Geschichte der Hypo offensichtlich erst mit der Entscheidung des Finanzministers Spindelegger für diese Lösung, über die wir heute zu befinden haben. Alles wird weggewischt, was vorher war – von den Fehlentscheidungen im Hinblick auf die Vergabe des Partizipationskapitals an die Hypo 2008 über die Notverstaatlichung ohne Not im Jahr 2009, die lang daran anschließende Schlafphase unter den FinanzministerInnen Josef Pröll und Maria Fekter bis hin zu der daran anschließenden Wählertäuschungsphase von Maria Fekter, wo sie die Wählerinnen und Wähler im Unklaren darüber gelassen hat, wie es mit der Hypo tatsächlich ausschaut. Und schließlich ging das nahtlos über in das, was ich die Insolvenzverweigerungsphase bezeichnen möchte.
Denn eines ist schon klar: Sie, Frau Finanzministerin außer Dienst, haben zwar diese Taskforce eingesetzt, aber die Taskforce hat sich lange nicht mit der Entscheidung einer Insolvenz auseinandergesetzt, sondern hat immer auf die Bad-Bank-Lösung gesetzt. (Abg. Fekter: Ich aber schon!) – Ja, Sie sind jetzt überhaupt zur Insolvenz-Fanatikerin mutiert, wie ich den Medien entnehmen habe können. Begründen Sie das heute hier, melden Sie sich zu Wort und stehen Sie zu dem, was Sie den Medien gegenüber gesagt haben. (Abg. Neubauer: Sie darf ja nicht reden! Sie steht ja nicht einmal auf der Rednerliste!)
Tatsache ist – und diesen Vorwurf kann ich weder der Taskforce noch Ihnen, Herr Finanzminister, ersparen –, die Insolvenzlösung wurde nie und zu keinem Zeitpunkt ausreichend geprüft. Was gemacht wurde: Es wurden immer Totschlagargumente verwendet, derart wie, der Staat würde höhere Finanzierungskosten haben, eine Insolvenz würde den Bankenmarkt in Österreich destabilisieren, die Haftungen des Landes Kärnten würden sofort schlagend werden.
Gestern habe ich in den Nachrichten sehr aufmerksam gelauscht, was Herr Professor Griller gesagt hat. Er hat nämlich gesagt, das Land Kärnten darf die Haftungen nicht wirksam werden lassen. – Das ist auch der entscheidende Punkt für die Frage der Insolvenz, und da zählen dann die ganzen Totschlagargumente nicht mehr, die Totschlagargumente derart – die insbesondere von der SPÖ gekommen sind –, eine Insolvenz würde bedeuten, dass sofort Kindergärten schließen müssten, dass Krankenanstalten schließen müssten und dergleichen mehr. Aber noch eines hat Professor Griller gestern gesagt. Er hat auch gesagt, dass eine Insolvenz selbst nach einem Beschluss dieses Sondergesetzes noch möglich ist. – Das ist ja auch ein interessanter Punkt.
Aber wenden wir uns nun einmal ein wenig diesem Gesetz als solchem zu. Sie, Herr Finanzminister, sagen, es ist ein Gesetz, das die Kosten für die Steuerzahler minimiert. – Das kann ich so, in dieser Form nicht akzeptieren. Das hat übrigens auch Herr Kollege Zakostelsky gesagt. Wenn Sie etwas für die Steuerzahler übrig hätten, dann hätten Sie hier und heute ein Gesetz vorgelegt, das alle Gläubiger in die Ziehung bringt, und nicht nur ausgewählte Nachranggläubiger im Ausmaß von 890 Millionen € und die 800 Millionen € der Bayerischen Landesbank, die Sie erwähnt haben. Das wäre doch die Lösung! Das wäre doch die Richtung gewesen, in die man hätte gehen müssen und die man viel sorgfältiger hätte prüfen müssen.
Denn eines haben Sie nicht getan: Sie – und auch die Taskforce – haben keine risikobasierte Bewertung von Optionen für alle möglichen Lösungsansätze durchführen lassen. Sie sind hier einfach bankentechnisch nicht professionell vorgegangen, weil Sie eben nicht ausreichend geprüft haben, wie das Risiko im Falle einer Insolvenz ist, wie das Risiko im Falle einer Bad Bank mit einer Beteiligung der Nachranggläubiger ist, welche Optionen es im Fall einer Insolvenz gegeben hätte, was das für den Bund bedeutet hätte, was das für das Land Kärnten bedeutet hätte und um wie viel die Belastung für die Steuerzahler tatsächlich niedriger gewesen wäre.
Diese risikobasierten Bewertungsansätze fehlen sowohl im Gutachten der Taskforce als auch in diesem hier vorliegenden Sondergesetz der Hypo. Und ein Versäumnis kommt noch dazu, nämlich das Insolvenzrecht für Bundesländer. Hätten Sie schon vor Jahren ein Insolvenzrecht für Bundesländer geschaffen, dann wäre alles viel einfacher. Aber da haben Sie auch geschlafen, das haben Sie verschlafen. Und nach dem, was Ihr Kollege, Herr Justizminister Brandstetter, gesagt hat, haben Sie auch in den kommenden Jahren nicht vor, an einem solchen Insolvenzrecht für Bundesländer zu arbeiten. Das finde ich, ganz ehrlich gesagt, schon skandalös.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Kogler, Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Bundesländer
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem Regelungen für den Fall der Insolvenz eines Bundeslandes getroffen werden.“
*****
Wenn Sie schon, Herr Finanzminister, jetzt beginnen, Krieg gegen die Gläubiger zu führen – im Übrigen mit unsicherem Ausgang, im Übrigen demokratiepolitisch bedenklich, rechtspolitisch vermutlich nicht haltbar –, dann halte ich es mit Dr. Kleiner, der uns im Ausschuss als Experte gesagt hat: Wenn wir schon den Krieg gegen die Gläubiger beginnen, dann mit den richtigen Waffen. – Und den Weg hat Kleiner uns ja vorgezeichnet: die Insolvenz. Und er hat uns auch das Instrument und das entsprechende Gesetz dazu genannt: das Bankwesengesetz und die Geschäftsaufsicht, die daraus abgeleitet werden kann.
Herr Finanzminister, es ist noch nicht zu spät. Wenn Sie wirklich die Steuerzahler möglichst schonen wollen, dann überprüfen Sie nochmals mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln die Möglichkeit einer Insolvenz der Hypo, denn nach wie vor bin ich davon überzeugt, dass das in die günstigste Lösung münden würde. Und wenn Sie das nicht tun sollten, dann kann ich Ihnen versichern, dass wir diese Frage im Bankenuntersuchungsausschuss Länge mal Breite diskutieren werden. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
13.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Kogler, Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde betreffend Insolvenzrecht für Bundesländer
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (178 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (188 d.B.)
Begründung
Das Bundeshaushaltsgesetz 2013 regelt die Haushaltsführung des Bundes. Gemäß §2 hat der Bund die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes und nachhaltig geordnete Haushalte insbesondere unter Berücksichtigung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anzustreben. Die Zielsetzung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes kann aber nicht isoliert von der Finanzlage der Bundesländer betrachtet werden. Das österreichische Insolvenzrecht enthält keine expliziten Regelungen hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit von Bundesländern.
Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Gemeinden existiert eine herrschende Lehre und es hat sich eine entsprechende Rechtsprechung herauskristallisiert. Diese könnten auch für die mögliche Insolvenz eines Bundeslandes herangezogen werden. Um – gerade auch von der Bundesregierung - behauptete diesbezügliche Unsicherheiten zu verringern oder auszuschließen, wäre ein eigenes Insolvenzrecht für Bundesländer sinnvoll.
Ziel eines solchen Insolvenzrechts muss es sein, die von einem Bundesland ausgehenden Risiken für die Bevölkerung des betroffenen Bundeslandes und den Gesamtstaat auf einer eigenen Rechtsbasis einzugrenzen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem Regelungen für den Fall der Insolvenz eines Bundeslandes getroffen werden.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.
13.34
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es gibt wahrscheinlich kaum ein Thema, das im Hohen Haus
in den letzten Wochen und Monaten so intensiv diskutiert worden ist. Lassen Sie mich noch einmal aus meiner Sicht die wichtigsten Argumente für dieses Hypo-Sondergesetz auf den Tisch legen.
Zum einen verhindert dieses Hypo-Sondergesetz – das wurde schon mehrfach angesprochen – die Insolvenz des Bundeslandes Kärnten. Natürlich gibt es auch gute Argumente für eine Insolvenz, diese wurden heute auch schon angesprochen, aber es bleiben natürlich hohe Restrisiken. Politik ist auch ein Abwägen von Risiken, und nach einer sorgfältigen Prüfung – der Herr Bundesminister hat das öfters angesprochen – hat man sich gegen die Insolvenz und für das Bundesland Kärnten ausgesprochen. Die Risken für das Bundesland selbst – was es bedeutet, wenn ein Masseverwalter eingesetzt wird, was das für den südosteuropäischen Finanzmarkt bedeutet, was das für den Finanzmarkt Österreich und für unsere Refinanzierungskosten bedeutet – hat man dadurch ausgeschaltet.
Im Gegenzug hat man aber auch – und das ist auch ganz wesentlich – Nachranggläubiger an dieser Lösung beteiligt. Die große Forderung lautet: Wenn keine Insolvenz möglich ist, was passiert mit den Gläubigern? Wieso tragen die Gläubiger nicht dazu bei? – Dieses Gesetz schafft die Grundlage dafür, dass Nachranggläubiger – das sind Gläubiger, die ganz einfach auch höhere Zinsen erhalten und damit auch höheres Risiko getragen haben – an dieser Lösung beteiligt werden.
Zum Dritten, auch ein ganz wesentliches Argument: Die Alteigentümer, die Bayern, werden an dieser Lösung beteiligt. Die Verantwortung des Alteigentümers wurde schon mehrfach angesprochen. Und diese 800 Millionen € sind ein ganz maßgeblicher Beitrag zur Entlastung des Steuerzahlers.
Zum Vierten: Man schafft mit diesem Gesetz eine Stundung strittiger Verbindlichkeiten bis 30. Juni 2019. Es wurde heute vielleicht noch nicht angesprochen – ich glaube, das Allerwichtigste für die Abbaugesellschaft wäre, dass diese Bank in ein ruhigeres Fahrwasser kommt. Alle sprechen immer von den Verbindlichkeiten der Bank. Die Bank hat ja auch Vermögenswerte. Und es wird ganz, ganz wichtig sein, dass diese Vermögenswerte zu den bestmöglichen Erlösen abgewickelt werden können.
Ganz wichtig, das fünfte Argument: Wir schaffen mit diesem Gesetz eine wesentlich bessere Verhandlungsposition gegenüber den Bayern. Wir wissen alle gemeinsam, Verhandlung ist immer auch eine Frage der Verhandlungsposition. Es wurde heute schon angesprochen, wir haben den Verjährungsverzicht, wir haben die Möglichkeit der Irrtumsanfechtung. Und mit diesem Gesetz stärkt man auch die Verhandlungsposition der Republik, mit dem gemeinsamen Interesse, den Schaden für die Republik, für den Steuerzahler möglichst gering zu halten.
Wir machen mit diesem Gesetz – und das ist das sechste Argument – einen Vorgriff auf das, was auf europäischer Ebene ab 2016 Gesetz ist. Wir machen Bail-in, das heißt, wir ziehen auch jetzt schon die Gläubiger in die Verantwortung.
Und das ist für mich persönlich eigentlich immer das Wichtigste: Welche Lehren haben wir aus diesem Desaster gezogen? – Es kommt das Bankeninsolvenzrecht. Es kommt der Bankeninsolvenzfonds. Ich glaube, das ist ein Signal an den Steuerzahler, dass auch die richtigen Lehren aus diesem Desaster gezogen worden sind. Das ist für mich persönlich auch sehr, sehr wichtig.
Dann kommt natürlich die große Frage der Rechtssicherheit: Hält dieses Gesetz auch oberstgerichtlichen Entscheidungen stand? – Es gibt hier ein Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Raschauer, der auch in diesem Rechtsgutachten sehr klar das gewichtige öffentliche Interesse an diesem Gesetz und auch die Lastenverteilungsgerechtigkeit zwischen Gläubigern und Steuerzahler anspricht – das wurde heute schon von Kollegen Krainer erwähnt. Aber heute geht es einmal primär um die politische Wil-
lensbildung: Wollen wir auch die Beteiligung der Gläubiger haben? Wollen wir die Beteiligung des Alteigentümers an dieser Abwicklung haben? – Daher sollte und könnte und müsste man diesem Gesetz tatsächlich zustimmen.
Achtens – ein ganz wichtiges Argument, vielleicht eines der wichtigsten: Wie wirkt sich dieses Gesetz auf unseren Finanzmarkt aus? – Der Herr Vizekanzler hat es schon angesprochen, ich halte das für ganz, ganz zentral: Wenn man sich anschaut, was seit Verkündung der Lösung oder der Art und Weise, wie diese Abbaugesellschaft aufgestellt wird, passiert ist, so hat sich die Refinanzierung sogar verbessert. Der Abstand zu den Deutschen liegt mittlerweile bei 24 Basispunkten. Das heißt, der Finanzmarkt hat sehr, sehr ruhig auf dieses Thema reagiert – offensichtlich auch aus Finanzmarktsicht eine sehr gute Lösung.
Neuntens – das zu erwähnen ist mir auch noch wichtig –: Wir brauchen auch die Beteiligung des Bundeslandes Kärnten. Das ist nicht von der Tagesordnung zu nehmen. Da gibt es natürlich auch eine Sichtweise der Kärntner, das sollte man auch nicht vergessen. Kärnten hat sehr schlechte Strukturdaten, und wir sind schon auch in der Verantwortung, dem Bundesland Kärnten eine Perspektive zu geben. Kärnten hat sehr schlechte Strukturdaten – man könnte auch sagen, die Freiheitlichen in Kärnten haben das Land über viele Jahre hinuntergewirtschaftet –, und wir haben da eine gemeinsame Verantwortung, in die richtige Richtung zu gehen.
Und zehntens lautet das wichtigste Argument: Dieses Hypo-Abbaugesetz entlastet den Steuerzahler – 1,7 Milliarden €, die durchaus auch heuer schon budgetwirksam würden. Das ist die gute Botschaft für den Steuerzahler. Deshalb ist es ein gutes Gesetz. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.
13.40
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Hohes Haus! Ja, Herr Bundesminister, Sie haben es heute gesagt: Die Kunden in sehr vielen Ländern können zufrieden sein. Und davon bin ich überzeugt. Sie werden auch zufrieden sein, denn sie zahlen nicht. Die Einzigen, die zur Kasse gebeten werden, sind die österreichischen Steuerzahler. Und da stellt sich die Frage: Warum ist das so?
Sie haben auch immer wieder davon gesprochen, dass im Konkursfall – also wenn tatsächlich die Gläubiger zahlen – die Kärntner mit 22 Milliarden € gehaftet hätten. Das heißt, der Schaden für Kärnten und natürlich für die Republik wäre bis zu 22 Milliarden € groß gewesen. Jetzt zum Schluss, und zwar vor zirka einem halben Jahr, als wir diskutiert haben, Konkurs oder nicht Konkurs, waren es nur noch 10 Milliarden €. Für 10 Milliarden € hätte der Steuerzahler haften müssen, wäre das Ganze in Konkurs gegangen.
Schauen Sie sich jetzt einmal an, was im Gesetz steht! Stehen da 10 Milliarden €, die jetzt dem Steuerzahler umgehängt werden? Stehen da 15 Milliarden €? – Nein, es stehen sage und schreibe 22 Milliarden € im Gesetz, die jetzt dem Steuerzahler umgehängt werden. (Abg. Hanger: Sie verstehen das nicht!) – Ich verstehe das sehr, sehr wohl. Schauen Sie, die 22 Milliarden € waren ja niemals alle schlagend. Das heißt, die Frage im Konkursfall wäre gewesen: Was ist tatsächlich schlagend und was nicht?
Ich habe mit Herrn Picker sehr lange telefoniert, und er hat mich auch darüber in Kenntnis gesetzt, dass er mit maximal 4 Milliarden € gerechnet hätte. Und genau das ist der Punkt. Das heißt, das, was Sie jetzt ins Gesetz schreiben, ist ja auch nur ein Höchstbetrag, genauso wie damals die Haftungen. Und dieser Höchstbetrag, der jetzt
im Gesetz steht, liegt bei 22 Milliarden € und nicht bei den 10 Milliarden €, die noch in Kärnten schlummern. Genau das ist das Problem.
Wenn man sich das anschaut, fragt man sich, wer so einen Deal macht. Wer macht so etwas? – Die Antwort ist ganz einfach: Es gibt hier politische Interessen. Es werden gewisse Gläubiger geschützt, und andere versucht man mit sehr hatscherten Lösungen – um es auf den Punkt zu bringen – zur Kasse zu bitten. Wer soll hier geschützt werden? – Herr Kollege Auer von der Raiffeisen weiß es und hat es auch heute hier gesagt: Es geht um diese 1 Milliarde €, die Raiffeisen beziehungsweise der Haftungsverbund zahlen müsste (Abg. Auer: Die Hypos ! Die Bundesländer auch! Aufpassen!), im Konkursfall. Es geht um diese 1 Milliarde €. Um jenen, die mit der ÖVP verhabert sind, diese Milliarde zu ersparen, ist man auch bereit, dem Steuerzahler 22 Milliarden € umzuhängen. Das ist die Realität in diesem Land.
Wer es nicht glaubt, muss nur dem Herrn Finanzminister zuhören, der ja heute entlarvende Worte gesagt hat. Er hat gesagt, im Konkursfall würden unkalkulierbare Risiken entstehen. Er hat erklärt, was ein unkalkulierbares Risiko ist. Ein unkalkulierbares Risiko ist, wenn die Politik nicht mehr eingreifen kann. Stellen Sie sich das einmal vor! Da kommt dann ein Richter und entscheidet ohne Politik. Na, wo gibt es denn das? Genau das ist das Problem. Da kann der Herr Finanzminister den Onkel Erwin nicht mehr herausreiten, denn dann hat er keinen Einfluss mehr. Da kommt der Richter und entscheidet das, und das wollen wir nicht.
Genau das ist das Problem: Viele Entscheidungen werden in diesem Land leider politisch gemacht und nicht mit Hausverstand. Auf der Strecke bleiben jene, die in diesem Land ohnehin nichts zu sagen haben, nämlich die Steuerzahler. Ist Ihnen das schon einmal aufgefallen?
Man hört immer: Wir werden die Gläubiger einbinden. – Haben Sie in letzter Zeit von irgendjemanden von der Regierung gehört, dass man einmal über den Haftungsverbund reden sollte? Da gibt es einen Haftungsverbund. Man spricht ja immer über die bösen Kärntner, die Haftungen eingegangen sind, aber auch die Hypos sind Haftungen eingegangen im Haftungsverbund. Hat man darüber schon einmal gesprochen? Die sollten doch auch einmal ein bisschen zur Kasse gebeten werden. – Aber nein, das sind die Freunde der ÖVP, die lassen wir außen vor!
Welche Entwicklung gibt es noch? – Es gibt eine sogenannte Orbánisierung der österreichischen Bundesregierung. 2011 hat sich der Herr Finanzminister in der „Kronen Zeitung“ groß darüber beschwert, dass der böse Viktor Orbán in Ungarn ganz, ganz böse Gesetze macht, die die österreichischen Banken schädigen. Kredite, die diese aufgenommen haben – auch mit einem gewissen Risiko –, wurden einfach auf einen Wechselkurs eingestellt und den Banken damit, nach seinen Aussagen, 6 Milliarden € an potenziellen Verlusten beschert. Da hat er sich beschwert, der Herr Finanzminister. Um Gottes willen! Verträge müssen eingehalten werden, die Rechtssicherheit fehlt! So geht das nicht! Wir werden Viktor Orbán klagen.
Und was machen Sie? Viktor Orbán hat wenigstens alle Banken geschröpft. Er hat nicht nur die Erste Bank geschröpft, weil Herr Treichl einmal gesagt hat, dass alle Politiker gehirnamputiert sind. Aber Sie picken sich die Gläubiger heraus, die Ihnen passen, die politisch nicht mit Ihnen verhabert sind, und denen hauen Sie eine drauf und hoffen, dass Sie damit durchkommen. Aber damit kommen Sie nicht durch. Letztlich ist es eine politische Aktion. Sie täuschen hier Aktivität vor, um die Gläubiger einzubinden, aber in Wirklichkeit wäre die einzige Chance, die Gläubiger so einzubinden, dass das auch rechtlich hält, der Konkurs gewesen. Das können Sie aber nicht tun, denn dann müsste der Onkel Erwin zahlen, dann müsste Raiffeisen zahlen, und das geht in diesem Land nicht. (Zwischenruf des Abg. Auer.)
In diesem Land gibt es welche, die zahlen, das sind die Steuerzahler, das wissen wir. Sie haben viel Übung darin, sie zur Kasse zu bitten; das ist sozusagen das eherne Gesetz. Wenn aber der Onkel Erwin zahlen soll oder die Raiffeisen oder Ihre Freunde, na dann werden spezielle Gesetze gemacht, die zwar nicht halten, aber von denen man hofft, dass sie erst nach der Amtszeit ausjudiziert sein werden. (Abg. Prinz: So viel Unwissenheit!) Das ist ja das Kalkül dahinter.
Abschließend, Herr Finanzminister: Streuen Sie uns nicht Sand in die Augen! Sagen Sie die Wahrheit! Die Wahrheit lautet ganz einfach: Um sich ganz geringe Verluste zu ersparen, werden dem Steuerzahler die maximalen Verluste umgehängt. Vor der nächsten Wahl gibt es ein Wahlzuckerl, das natürlich auch auf Pump finanziert wird – das ist eh klar, so funktioniert das bei Ihnen –, und dann werden alle wieder Rot und Schwarz wählen. Hurra, alles geht so weiter wie bisher! – Das ist Ihr Kalkül, und ich hoffe, dass es dieses Mal nicht aufgeht. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach. – Ruf bei der ÖVP: Das ist das System Strohsack! Da weiß nicht einmal die eigene Fraktion, ob sie applaudieren soll!)
13.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist Herr Klubobmann Mag. Strolz gemeldet. – Bitte.
13.46
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Bürgerinnen und Bürger vor den Bildschirmen, hier auf den Galerien! Schöne Grüße nach Gramais in Tirol!
Ich habe gerade ein E-Mail bekommen von Karl S., der geschrieben hat: Wir verfolgen über den ORF die heutige Nationalratsdiskussion, und wir haben kaum verstanden, worum es geht. Mein Anliegen: Wäre es möglich, dass Sie bei Ihrer nächsten Runde uns Wählern kurz und bündig, auf dem Sprachniveau des einfachen Volkes in wenigen Sätzen erklären, worum es bei dieser Hypo-Angelegenheit eigentlich geht? – Zitatende.
Herr Karl S., das mache ich. Gramais ist übrigens die kleinste Gemeinde Österreichs, mit 47 Einwohnern im Bezirk Reutte. Herr Karl, es geht um das Hypo-Sondergesetz. Der Herr Finanzminister hat das eingebracht. Ich glaube, es ist hinlänglich bekannt, dass wir die Hypo vor ungefähr vier Jahren notverstaatlicht haben – ohne Not (Abg. Darmann: Wer? „Wir“?!) –, wir als Republik, also unter der Führung von ÖVP und SPÖ.
Wir sehen heute ganz klar, dass es eine Notverstaatlichung ohne Not war. Wir haben uns damals von den Bayern über den Tisch ziehen lassen. Sicherlich gab es einen großen Druck bei den Verhandlungen, die bis in die Nacht dauerten, aber wir haben keine gute Figur gemacht, und wir haben seit damals eben ganz, ganz viel Geld investiert. Wir haben bisher 7,7 Milliarden € an staatlichen Beihilfemaßnahmen investiert. (Vizekanzler Spindelegger: Die ÖIAG auch!) Noch ist nicht alles verbrannt, aber insgesamt werden viel mehr als diese 7 Milliarden € verbrennen; 5 Milliarden € sind schon verbrannt worden.
Herr Karl, zur Veranschaulichung, wie viel das ist: Für das Unterrichtsbudget haben wir pro Jahr ungefähr 8 Milliarden € zur Verfügung. Das heißt, wir haben schon fast so viel ausgegeben, wie wir für die Schulen ausgeben, und wir haben schon doppelt so viel ausgegeben, wie wir für alle Fachhochschüler und Universitätsstudentinnen und -studenten, für alle Universitäten, Fachhochschulen in Österreich ausgeben. Und wahrscheinlich kommt noch einmal so viel dazu. Wir könnten also allen Studierenden an Fachhochschulen und Universitäten sagen: Bleibt zwei Jahre lang zu Hause, wir müssen all diese Institutionen schließen, wir haben so viel Geld verloren!
Man muss aber dem Finanzminister zugutehalten, dass er noch nicht so lange dafür verantwortlich ist. Ich finde es – zumindest ein Wort des Respekts auch in diese Richtung – gut, Herr Finanzminister Spindelegger, dass Sie das endlich anpacken, weil das Desaster natürlich auch darin begründet ist, dass die ÖVP-SPÖ-Regierung nach der Notverstaatlichung den Kopf tief in den Sand gesteckt hat. Sie waren überfordert mit dieser Bank und haben nicht gewusst, was Sie tun sollen.
Dann kamen die Wahlen 2013, und Sie hätten etwas tun müssen. Sie haben aber gewusst, wenn Sie die Zahlen auf den Tisch legen, dann würden Sie die Wahlen verlieren, und deswegen sind wir über den wahren Gehalt der Dinge nicht unterrichtet worden. Wir sind eigentlich am Schmäh gehalten worden, angelogen worden, würde ich sagen.
Der Herr Finanzminister handelt jetzt, nur würde ich mir von der Bundesregierung natürlich erwarten, dass sie nicht nur handelt, sondern auch das Richtige tut. Aber das ist nicht das Richtige, sondern das Falsche, was Sie heute hier machen, und deswegen geht NEOS nicht mit.
Ich habe noch einmal fünf Gründe mitgebracht für den Herrn Karl, aber auch für Sie, Herr Finanzminister, warum wir nicht mitgehen.
Erstens: Die Entscheidung zur Abbaugesellschaft in dieser Form ist ökonomisch falsch, weil Sie damit nicht die günstigste Lösung für die Steuerzahler, für die Steuerzahlerinnen wählen. Sie wissen, Sie verbrennen damit Geld. Wir haben es Ihnen vorgerechnet. Eine Insolvenz, also ein geordneter Konkurs würde 2 Milliarden € kosten, und hier werden wir wahrscheinlich über 10 Milliarden € an Geld ablegen, wenn es schlecht geht sogar bis zu 18 Milliarden €. (Unruhe bei der ÖVP. – Abg. Obernosterer: Das ist deine Rechnung!)
Zweitens: Die Hypo-Sondergesetzgebung ist rechtlich falsch, Herr Finanzminister. Warum? – Weil sie die Rechtssicherheit in Österreich in Frage stellt. Da haben Leute investiert, natürlich im Vertrauen darauf, dass Österreich die Versprechen auch hält, aber das machen wir nicht. Sie nehmen ganz willkürlich einen Bereich von Gläubigern und sagen: Ihr bekommt nichts mehr zurück, aber andere schon! (Vizekanzler Spindelegger: Das ist falsch!) Das ist äußerst willkürlich und auch europarechtlich nicht haltbar. Sie sagen, Sie beziehen sich auf eine Rechtsmaterie, die ab 2016 gilt. – Das gilt eben ab 2016. So können wir in Europa natürlich keine gute Figur machen und werden auch keine tragfähigen Partner sein für die Leute, die mit uns wirtschaftlich zusammenarbeiten wollen. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Spindelegger.)
Drittens: Es ist politisch falsch. Warum? – Es gibt mittlerweile Umfragen, die ergeben haben, dass 70 Prozent der Bevölkerung sagen, eine Insolvenz wäre die richtige Lösung. Das heißt auch, demokratiepolitisch gesehen gibt es hier keine Mehrheiten.
Viertens: Es ist moralisch falsch, weil Sie einfach gewisse Gläubiger auswählen und sagen: Euch rasieren wir zu 100 Prozent und andere überhaupt nicht! – Das ist Enteignung! Es ist moralisch nicht okay, wenn ein Staat so handelt, wenn ein Finanzminister so handelt. Das schwächt das Vertrauen in die Politik. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Vizekanzler Spindelegger.)
Fünftens: Die Entscheidungsgrundlage ist falsch, weil die Haftungen des Landes Kärnten nicht mehr halten; sie sind rechtswidrig. Das haben wir belegt durch Universitätsprofessoren; mittlerweile gibt es vier Professoren, die sich hier deklarieren, und weitere werden folgen. Sie haben das nicht geprüft, und das ist unverzeihlich.
Und dann, Herr Karl, ist besonders tragisch, dass diese Bundesregierung nicht einmal dazu bereit ist, aus den Fehlern zu lernen. Wir haben Anträge eingebracht, die Bundesländer sollen die Haftungen offenlegen. – Rot und Schwarz wollen das nicht, weil
sie das ihren Landeshauptleuten nicht zumuten wollen, aber ich will es ihnen zumuten, als Volksvertreter. Ich möchte wissen, wo das Geld von uns umgeht.
Sie haben nicht die Konsequenzen gezogen im Sinne eines Insolvenzrechts für Bundesländer, damit sie beim nächsten Mal nicht sagen können: Das können wir nicht machen, es fehlen uns die Möglichkeiten dazu! (Rufe bei der ÖVP: Blödsinn!) Ja, dann müssen wir Vorkehrungen treffen. Sie wollen das nicht, weil Sie nicht bereit sind, aus den Fehlern zu lernen oder aus welchen Gründen auch immer.
Schlussendlich haben Sie auch nicht die Bereitschaft gezeigt, ein modernes Bankeninsolvenzrecht umzusetzen, wie es die Deutschen schon haben, sonst hätten wir die Möglichkeit, Gläubiger in die Ziehung zu nehmen. Die Deutschen haben das seit zwei Jahren, und wir haben es nicht, und deswegen fordern wir NEOS abschließend eine namentliche Abstimmung. Wir wollen von Ihnen allen wissen, ob Sie für dieses Gesetz stimmen. Die ehemalige Finanzministerin hat gesagt, sie habe Bauchweh. Ich weiß von Abgeordneten der ÖVP, dass sie eine Insolvenzlösung für die bessere, für die stimmigere, für die gerechtere Lösung halten würden. (Abg. Obernosterer: Blödsinn!)
Und, Herr Karl, ich kann Ihnen leider auch nicht erklären, warum einige Abgeordnete der ÖVP die Insolvenz für die bessere Lösung halten würden, aber heute trotzdem dagegen stimmen werden. Es ist ein großes Geheimnis, warum man gegen seine eigene Überzeugung stimmt, aber es wird wohl heute so stattfinden. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Nachbaur.)
13.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort kommt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.
13.53
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Finanzminister! Werte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Wenn man die Debatte in den letzten Stunden intensiv verfolgt hat – ich verwende nicht umsonst das Wort „verfolgt“ –, dann ist einem als Politiker, aber sicher auch als Bürger und Steuerzahler aufgefallen, welche Interessen hier von welchen Parteien verfolgt werden, geschätzte Damen und Herren. Meinen Sie nicht auch, insbesondere werte Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und ÖVP, dass sich die Bevölkerung eine sachliche Diskussion über die Abwicklung der Hypo Alpe-Adria verdient hätte, eine, die nicht wiederholt – anscheinend aufgrund von fehlenden Argumenten – in Untergriffigkeiten mündet. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Ich schaue jetzt nicht ohne Grund Kollegen Lipitsch an, der es ja an sich nicht notwendig hätte, in dieser Art hier im Hohen Haus zu agieren. Offensichtlich hatte er es als ferngesteuerter Parteisoldat notwendig, entweder gelenkt von der Kärntner SPÖ-Parteizentrale oder von der Wiener Parteizentrale, Sachlichkeit in seinen Reden hintanzustellen und persönlich untergriffig zu werden, persönlich Abgeordnete anzugreifen und auch nicht davor zurückzuschrecken, als Kärntner Abgeordneter hier herauszugehen und mit Angstmache gegenüber dem Bundesland Kärnten irgendeinen Teufel an die Wand zu malen, der niemals hätte existieren können und die Kärntnerinnen und Kärntner hätte treffen können. (Abg. Gartelgruber: Sehr sachlich! – Abg. Krainer: Geh!) Ich glaube, dass das, was hier an Verantwortungslosigkeit teilweise geliefert wird, kaum noch zu übertreffen ist, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Verantwortungslosigkeit gipfelt darin, offenkundig in einer eigenen Welt lebend, die Realität in diesem Ausmaß zu verdrehen (Zwischenruf bei der SPÖ) – ja ich werde das schon begründen, Frau Kollegin, ich werde das begründen, was ich jetzt sage; das ist der Unterschied zu Ihren Kolleginnen und Kollegen bei diesen Reden – und Ge-
schichtsfälschung zu betreiben. Das ist eine Geschichtsfälschung, die darin mündet, dass Sie sagen: Wir, die SPÖ – die ÖVP, hat es ja wenigstens eingestanden, dass es eine Mitverantwortung für die Landeshaftungen in Kärnten gegeben hat –, können uns nicht daran erinnern.
Aber Faktum ist – das ist auch in den Protokollen des Kärntner Landtages nachzulesen –, dass die Grundidee, nämlich Landeshaftungen für die Hypo Alpe-Adria einzugehen, von einem SPÖ-Landesrat Anfang der neunziger Jahre gekommen ist. Das ist nun einmal eine Tatsache, die nicht wegzuwischen ist. Ich versuche nur, es zu begründen, werte Damen und Herren, deswegen muss man nicht gleich Luft holen, um sich dann hier zu artikulieren. Sie sind herzlich dazu eingeladen, das zu widerlegen, aber das wird Ihnen nicht gelingen.
In den neunziger Jahren wurde in weiterer Folge die Expansionspolitik der Hypo Alpe-Adria-Bank in den Osten und Südosten Europas durch die ÖVP in ihrer Verantwortung vorangetrieben. Die Ausweitung der Landeshaftungen ab dem Jahr 2000 – das wurde heute schon festgehalten – wurde von allen Fraktionen im Kärntner Landtag zum einen oder anderen Zeitpunkt mitbeschlossen. Man kann dann hier nicht herausgehen – Kollege Lopatka steht jetzt hinten bei der Regierungsbank – und sagen: Ja, es war einfach so, wir waren nicht stark genug, um dem etwas entgegensetzen zu können, wenn ein starker Landeshauptmann und Finanzreferent etwas begehrt! – Geschätzte Damen und Herren, die Wahrheit ist: Sie hatten mit SPÖ, ÖVP und Grünen die Mehrheit im Kärntner Landtag und hätten alles jederzeit verhindern können, und das über Jahrzehnte! Das ist eine Tatsache, die man nicht leugnen kann. (Beifall bei der FPÖ.)
Gehen wir einen Schritt weiter: Dann gab es nach dieser Zeit, die zu Recht auch kritisiert wird und in der es sehr starke Ausweitungen der Landeshaftungen gegeben hat, eine verantwortungslose Expansionspolitik des neuen Eigentümers, der Bayerischen Landesbank. Das war die Zeit der Wirtschafts-, Finanz- und Immobilienkrise und alle anderen Finanzinstitute haben sich aus dem Osten eher zurückgezogen, aber die neuen Eigentümer haben auf Teufel komm raus investiert und neue Märkte erschlossen. Dort wurde entsprechend investiert, und auch Anleihen in der Höhe von 8 Milliarden € wurden in dieser Phase begeben. Dass dann vonseiten der SPÖ und der ÖVP keiner auf die Idee kommt, diese Zeit zu beleuchten und in Kritik zu ziehen, spricht auch für sich, aber nicht für Sie, werte Damen und Herren. Das alleine wäre ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein dem österreichischen Steuerzahler gegenüber, zu sagen: Diese Zeit gehört restlos aufgeklärt! Das muss ein Segment eines Untersuchungsausschusses sein, der längst hätte beginnen müssen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben keine Zeit, die ins Land gehen kann, um eine entsprechende Aufklärung vieler Facetten der Causa Hypo Alpe-Adria noch ein paar Monate hinauszuzögern. Die Vergangenheit und die politische Verantwortung (Abg. Krainer: Welche politische Verantwortung soll denn da dabei sein?), insbesondere bei der Verstaatlichung, die schlussendlich eine bayerische, eine deutsche Bank dem österreichischen Steuerzahler übergestülpt hat, und auch die Tiefschlafphase der ehemaligen und jetzigen Bundesregierung müssen aufgearbeitet werden.
Diese Tiefschlafphase hat 350, 400 Millionen € an Beraterkosten verschlungen, aber nur dazu geführt, dass während dieses Nichtstuns – im Strafrecht gibt es beispielsweise die unterlassene Hilfeleistung, die ist strafbar –, durch dieses Unterlassen einer notwendigen Aktivität Schaden angehäuft wurde. Experten behaupten, dass allein durch die Untätigkeit der hier jetzt nicht einmal mehr anwesenden ehemaligen Finanzministerin Fekter der Schaden für den Steuerzahler um bis zu 1 Milliarde € und mehr angewachsen ist, verehrte Damen und Herren. Das ist höchste Verantwortungslosigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land, die schnellstmöglich aufzuarbeiten ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte mich aber nicht nur in der Vergangenheit und mit der Aufklärung der Vergangenheit aufhalten. Die Bürger fordern zu Recht: Wenn es schon einen Untersuchungsausschuss gibt, dann soll er auch für die Zukunft etwas bringen! Die Oppositionsparteien wissen ja um die Möglichkeiten des Untersuchungsausschusses, SPÖ und ÖVP eben auch; deswegen werden sie anscheinend auch verhindern, dass eine Aufklärung betreffend die Nicht-Leistungen, die Nicht-Aktivitäten der Kontrollbehörden des Bundes stattfindet. Daraus schließend könnten in Zukunft Ereignisse wie der Schadensfall rund um die Hypo Alpe-Adria in anderen Bundesländern ausgeschlossen wer-den.
Das ist Verantwortung gegenüber dem Bürger: seine Schlüsse aus dem Geschehenen zu ziehen und das für die Zukunft abzustellen. Das verhindern Sie jedoch durch ein entsprechendes Einsteigen in diese Materie.
Schlussendlich ist natürlich eine Frage, wie wir das alles, nämlich den angelaufenen Schaden und auch den noch entstehenden Schaden, finanzieren werden. Dazu sagen wir Freiheitliche: Da können wir nicht so einfach auf den Steuerzahler zurückgreifen, denn zuerst haben wir selbst die Hausaufgaben zu machen. Zuerst bietet sich eine Verwaltungsreform an, die längst überfällig ist. Sie alle wissen, dass es 599 Vorschläge des Rechnungshofes gibt, die im Jahr bis zu 12 Milliarden € an Einsparungen im Verwaltungsbereich bringen könnten. Die könnten wir natürlich auch nutzen, auch wenn wir das nur teilweise realisieren, um Schaden von den Bürgern, vom Steuerzahler fernzuhalten. Wir sollten bei uns selber anfangen, zu reformieren und die Verwaltung dort zurückzudrängen, wo sie aufgeblasen und nicht mehr notwendig ist. (Präsident Kopf übernimmt wieder den Vorsitz.)
In diesem Zusammenhang brauchen wir aber auch Experten, die eine solche Verwaltungsreform umsetzen können, Experten, die in einem Bundesministerium angesiedelt sein müssten, um auch gegenüber uns die Verantwortung dafür zu übernehmen und uns Rede und Antwort dazu zu stehen. Dahin gehend bringen wir Freiheitliche einen Entschließungsantrag betreffend die Einsparung der Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl zugunsten eines Staatssekretariats für Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt ein.
Ich stehe nicht an, in diesem Zusammenhang Folgendes dazuzusagen: Nehmen Sie das nicht persönlich! Das betrifft die Funktion Ihres Amtes, Frau Staatssekretärin (Zwischenbemerkung von Staatssekretärin Steßl), ein Amt ohne Aufgabenbetrauung, das den Steuerzahler viel Geld kostet und nichts Positives für den Steuerzahler bewirkt. (Beifall bei der FPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren, ich bringe also folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsparung der Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl zugunsten eines Staatssekretariats für Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, die Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Mag. Sonja Steßl dem Bundespräsidenten zur Entlassung vorzuschlagen und stattdessen ein Staatssekretariat für Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt einzurichten.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Das, geschätzte Damen und Herren, wäre der einzig verantwortungsvolle Weg, diese Causa Hypo Alpe-Adria schnellstmöglich auch positiv für den Beginn einer umfassenden Verwaltungsreform im Sinne der Steuerzahler zu nutzen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Staatssekretärin Steßl: Lächerlich, Herr Kollege! Lächerlich!)
14.03
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Darmann eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann
und weiterer Abgeordneter
betreffend die Einsparung der Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl zugunsten eines Staatssekretariats für Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt
eingebracht zu TOP 1, Bericht des Finanzausschusses
über die Regierungsvorla-
ge (178 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer
Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer
Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A.
(HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer
Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das
Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA
BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz
und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (188 d.B.)
„Den Bundesministern können zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung Staatssekretäre beigegeben werden, die in gleicher Weise wie die Bundesminister bestellt werden und aus dem Amt scheiden.()“ so der Artikel 78 Absatz 2 erster Satz im B-VG.
Es gibt zwei Kategorien von Staatssekretären; die, denen bestimmte Aufgaben zugeteilt werden und die, die ohne bestimmte Aufgaben in einem Ministerium sitzen. Da Staatssekretärin Mag. Steßl unter die zweite Kategorie fällt, also ihr keine bestimmten Aufgaben zugeteilt wurden, ist hier eine Position besetzt, die den Steuerzahlern monatlich 13.289,60 EURO kostet.
Dieses monatliche Salär könnte mit einer Aufzahlung von 1.661,20 EURO (Staatssekretär mit Aufgaben) sinnvoller in ein Staatssekretariat im Bundeskanzleramt investiert werden, dem ein Staatsekretär vorsteht, der sich ausschließlich um eine Verwaltungsreform zu kümmern hat.
Dieser Staatssekretär sollte auch das entsprechende Wissen über die österreichische Verwaltung haben. Ein solcher Experte wäre zum Beispiel der ehemalige Rechnungshofpräsident Dr. Franz Fiedler.
Da die Hypo-Abwicklung dem Steuerzahler viel Geld kosten wird bzw. nicht zuletzt durch das lange Nichtagieren der aktuellen Bundesregierung bereits viel Geld gekostet hat, ist eine Verwaltungsreform gerade zum jetzigen Zeitpunkt mehr denn je notwendig. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, die Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Mag. Sonja Steßl dem Bundespräsidenten zur Entlassung vorzuschlagen und stattdessen ein Staatssekretariat für Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt einzurichten.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Klubobmann Mag. Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.03
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Abgeordnete Darmann hat nicht nur in seinem Antrag, sondern auch in seiner Rede behauptet, Frau Staatssekretärin Steßl hätte keine Aufgaben zu bewältigen und auch keine Betrauung. – Das ist völlig falsch, wie übrigens auch vieles andere, was von Herrn Darmann gesagt worden ist.
Frau Staatssekretärin Steßl ist mit vielfältigen Aufgaben betraut, nämlich mit den Angelegenheiten der Informationstechnologie im Wirkungsbereich des Finanzministeriums, den Angelegenheiten des Besoldungs-, Dienst- und Pensionsrechts, den Doppelbesteuerungsabkommen, den Angelegenheiten des Glückspiels und natürlich auch mit allen anderen Fragen, wie Anträgen an die Bundesregierung, Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen, Erlässen, Richtlinien, die vom Minister zu genehmigen sind, und der Beantwortung parlamentarischer Anfragen. In all diesen Angelegenheiten ist sie natürlich eingebunden. Eine Staatssekretärin im Finanzministerium ist natürlich mit allen Fragen des Budgets, der Budgeterstellung, des Haushalts, der Haushaltskontrolle und finanzpolitischen Fragen, wie den eben hier diskutierten, betraut. Daher ist nicht nur Ihre Aussage, sondern auch Ihr Antrag falsch.
Das wollte ich erstens berichtigen, aber zweitens auch ersuchen, dass Sie, wenn Sie schon von sachlicher Diskussion reden, wenigstens etwas sagen, was auch stimmt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Das war der Beitrag des Herrn Schieder zum Hypo-Debakel! Sehr bezeichnend! Sprechen kann sie wohl selbst! – Staatssekretärin Steßl: Keine Sorge, Kollege Kickl, wir haben noch genug Gelegenheit zur Diskussion! Sie können ja einmal richtige Anträge vorlegen! Ich habe keine Angst davor, mit Ihnen in eine Diskussion einzutreten! Überhaupt keine! – Abg. Neubauer: Bis heute haben wir von Ihnen nichts gehört!)
14.05
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.
14.05
Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich beginne mit etwas Positivem. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren, Zwischenrufe gehören absolut zum parlamentarischen Instrumentarium, sind durchaus auch erwünscht, aber Dauerzwischenrufe, die nur dazu da sind, den Redner an seiner Rede zu hindern, sind mit Sicherheit nicht erwünscht.
Ich bitte, Herrn Abgeordnetem Vetter die Möglichkeit zu geben, mit seiner Rede zu beginnen. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Georg Vetter (fortsetzend): Der Finanzminister hat seit Beginn seiner Amtszeit darauf hingearbeitet, diese Lösung zustande zu bringen. Und er hat dies sozusagen in schicklicher Zeit getan. Es ist meiner Ansicht nach durchaus anzuerkennen, dass es eine Entscheidung gegeben hat und dass dieser Weg konsequent gegangen wird. Das muss man einmal sagen. (Beifall bei der ÖVP.)
Das ist nicht der Weg, für den ich mich entschieden hätte. Ich habe in den letzten acht Monaten hier zahlreiche Reden gehalten, dass auch ich eine Insolvenz präferiert hätte. Nun ist dieser Weg eingeschlagen. Ich möchte jetzt nicht nochmals in die Vergangenheit zurückgehen, sondern ich möchte mir einmal dieses Gesetz anschauen, das wir in wenigen Minuten zu beschließen haben.
Ich halte dieses Gesetz für sprachlich mangelhaft, für inhaltlich verfehlt und auch zeitlich-taktisch für verfehlt. Warum sprachlich? – Selbst die Firma Hypo Alpe-Adria, die in mehrfachen Versionen in diesem Gesetz aufscheint, entspricht nicht jenem wörtlichen, ganz genau im Firmenbuch aufscheinenden Wortlaut. Selbst die Firma ist also nicht ganz genau benannt.
Der Absatz 3 des ersten Bundesgesetzes endet mit einem Beistrich, also mitten im Satz. Wenn der § 2 Abs. 4 des Finanzmarktstabilitätsgesetzes insofern geändert wird, als die Zahl 15 auf 22 geändert wird, dann mag das der geltenden Gesetzestechnik entsprechen. Dass es dabei um Milliarden geht, nämlich von 15 auf 22 Milliarden € geändert wird, ist diesem Gesetz allein nicht zu entnehmen. Da muss man im Finanzmarktstabilitätsgesetz nachschauen, um zu sehen, dass damit kein Paragraph gemeint ist, dass damit keine Unterziffer genannt wird, sondern schlicht und einfach eine Differenz von 7 Milliarden €. Daher kommt man natürlich auch leicht auf die 12 Milliarden €, wie einer meiner Vorredner gesagt hat; wenn schon 5 Milliarden € ausgegeben worden sind und der Finanzminister nun ein um 7 Milliarden € erhöhtes Pouvoir hat, kommt man logischerweise auf 12 Milliarden €. Ein bisschen ein Sudoku ist das aber schon, das man in diesem Gesetz machen muss, um da draufzukommen. (Beifall beim Team Stronach.)
In den Erläuterungen gibt es eine Passage, einen Satz, der doppelt abgedruckt ist, und einmal fehlt auch die Jahreszahl. – So viel zur sprachlichen Verfehlung.
Wenn wir schon bei der Sprache sind: Wenn von den Haftungen des Landes Kärnten geredet wird, war es in Wirklichkeit ein Haftungsschwindel. Wenn von einer Beteiligung der Gläubiger gesprochen wird, dann ist das in Wirklichkeit eine hundertprozentige Enteignung der Gläubiger. Und wenn wir vom Kärntner Zukunftsfonds sprechen, ist es in Wirklichkeit die Bezeichnung dessen, was hier viele als Gaunerei, Verbrechen oder was weiß ich was bezeichnet haben.
Zur inhaltlichen Verfehlung: Inhaltlich gibt es wirklich einiges zu sagen, wozu mir leider die Zeit fehlt. Betreffend die Anforderungen an die Geschäftsleitung – ich weiß nicht, warum diese extra drinnen sind, denn das Aktiengesetz gilt ja sowieso – steht etwa in einem Paragraphen, es dürfe kein Interessenkonflikt zu befürchten sein. „Interessenkonflikte () sind zu vermeiden. Ist ein Interessenkonflikt unvermeidbar,“ dann entscheidet der Aufsichtsrat.
In Wirklichkeit gibt es natürlich auch Interessenkonflikte. Das ist ungefähr so, als wollten Sie sagen: In einem Kaffeehaus hat der Kaffee heiß zu sein, dafür ist in der Küche zu sorgen, und wenn er serviert ist, soll er auch heiß sein; wenn er nicht heiß ist, ist das zu vermeiden, und wenn er kalt ist, entscheidet der Oberkellner. – Ungefähr so eine Bestimmung gibt es in diesem Gesetz. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Hochinteressant ist auch, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur von der FMA gestellt werden kann; niemand anderer kann dies tun. Dass das Eigenka-
pitalersatz-Gesetz nicht gilt, ist auch klar, natürlich gibt es auch keine Gebühren, und das Unternehmensreorganisationsgesetz ist auch nicht anwendbar.
Ganz wesentlich ist der Haftungsentfall, über den heute schon viel gesagt worden ist und der sicherlich zum Verfassungsgerichtshof kommen wird. Die Botschaft des Haftungsentfalls ist allerdings ganz klar: Wenn das Wort des Landes Kärntens nicht gilt, warum soll denn dann das Wort eines anderen Bundeslandes gelten? Als Landeshauptmann eines anderen Bundeslandes hätte ich mich dagegen gewehrt. Was werden die Finanzmärkte sagen? – Die werden sagen: Herr Landeshauptmann Niessl, Ihre Haftungszusagen sind nichts wert, schauen Sie sich das Gesetz vom 8. Juli 2014 an! Herr Pühringer, Ihre Haftungen sind nichts wert, schauen Sie sich dieses Gesetz an! Herr Häupl, Ihre Haftungen sind nichts wert, schauen Sie sich dieses Gesetz an! Herr Pröll, schauen Sie sich dieses Gesetz an, Ihre Haftungen sind nichts wert! – So reagieren die Finanzmärkte auf ein derartiges Gesetz. (Beifall beim Team Stronach.)
Zeitlich-taktisch verfehlt sage ich deshalb, weil die 500 Millionen € des Landes Kärnten hier nicht drinnen stehen. Wenn zuerst die Haftung entfällt und man dann verhandelt, dann ist das der völlig falsche Weg. Wenn man sagt, die sollen nicht in Konkurs gehen, so kann man das sagen, aber da muss man vorher mit denen verhandeln, und nicht vorher die Haftungen entfallen lassen und dann mit ihnen reden. Wenn Sie sich dort die lange Nase zeigen lassen müssten, würde mich das nicht überraschen, meine Damen und Herren.
Drei Punkte möchte ich zusammenfassen, erstens: Für den Staat gelten völlig andere Regeln. Zweitens: Niemand ist gieriger als der Staat, unverschämter als der Staat, wenn man sich den Haftungsentfall bei den Anleihen anschaut. Und: Dieses Gesetz ist das Ende der Glaubwürdigkeit dieses Staates; es ist der Beginn des Endes der Regierung Faymann. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strache.)
14.12
Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig Letzter in dieser Debatte zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fuchs. – Bitte.
14.13
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Durch dieses Hypo-Sondergesetz hat Österreich zwar die Nachteile einer Insolvenz, aber nicht die Vorteile einer Insolvenz. Vordergründig ersparen wir uns durch die Enteignung bestimmter nachrangiger Gläubiger zwar 890 beziehungsweise 900 Millionen €, dem stehen aber Mehrkosten aufgrund von Ratingherabstufungen von jährlich mindestens 1,5 Milliarden € gegenüber, vom Reputationsverlust der Republik Österreich ganz zu schweigen.
Durch dieses Bundesgesetz werden aber nicht die Profiteure der Notverstaatlichung ohne Not zur Kassa gebeten, sondern eine Vielzahl von Steuerzahlern, die Lebensversicherungspolizzen gezeichnet haben, in deren Deckungsstock sich diese vermeintlich „mündelsicheren“ Anleihen befinden. (Beifall bei der FPÖ.)
Und was sagt der Herr Finanzminister dazu? – Ich zitiere den Herrn Finanzminister:
„Ein Bundesland, das zwei Milliarden Budget hat und für zwanzig – nämlich genau gesagt für 25 – Milliarden Euro Haftungen einnimmt; naja, da wären mir schon Zweifel gekommen, ob das wirklich eine gute, seriöse Anlage ist.“ – Das ist eine Verhöhnung der Steuerzahler, Herr Finanzminister. (Beifall bei der FPÖ.)
Weder die Nationalbank, noch die FMA und erst recht nicht Ihr Ressort hatten Bedenken im Hinblick auf das Missverhältnis zwischen Landeshaftungen und Landesbudget. Und dem kleinen Steuerzahler, der für seine Pension mit einer Lebensversicherung vorsorgt, dem werfen Sie, Herr Finanzminister, nun vor, dass ihm dieses Missverhältnis
hätte auffallen müssen?! Die ganze Bankenaufsicht hat geschlafen und dabei fürstlich kassiert, und dem kleinen Steuerzahler machen Sie, Herr Finanzminister, diesen letztklassigen Vorwurf.
Die Republik Österreich haftet derzeit unter Einrechnung der Bundesschuld und der ausgelagerten Verbindlichkeiten für einen Gesamtbetrag von rund 400 Milliarden €, und dem stehen Budgeteinnahmen von rund 72 Milliarden € gegenüber. Muss man jetzt Bedenken haben, Herr Finanzminister, wenn man mündelsichere Anleihen der Republik Österreich erwirbt? Oder werden Sie den kleinen Steuerzahlern, die durch Zeichnung dieser Staatsanleihen für ihre Pension vorsorgen, in ein paar Jahren antworten: Bei einem Staat, der 72 Milliarden € Einnahmen hat und für 400 Milliarden € haftet, da wären mir schon Zweifel gekommen, ob der Kauf einer Anleihe der Republik Österreich eine gute und seriöse Anlage ist! (Beifall bei der FPÖ.)
Nicht nur der Herr Bundespräsident und namhafte Verfassungsrechtler haben Bedenken gegen dieses Gesetz, sondern auch Ihre Vorgängerin im BMF, die ich hier sinngemäß zitieren darf:
Ich persönlich hätte eine Insolvenz bevorzugt, erklärt Frau Dr. Fekter in einer Diskussionsrunde. Auch in diesem Fall wäre Kärnten zwar in der Ziehung gewesen, allerdings hätte man das Geld von Bundesseite, das man jetzt noch in die Hypo schaufeln muss, eben nach Kärnten und nicht auf den Balkan schaufeln müssen. – Zitatende. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Finanzminister, ich schließe mich der Meinung von Frau Dr. Fekter an: Eine Insolvenz der Hypo wäre die bessere Lösung gewesen. Wir hätten dann nicht nur die Nachteile einer Insolvenz, sondern auch deren Vorteile. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Strolz.)
14.16
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.
14.16
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren vor den Bildschirmen und auf der Besuchergalerie! Hohes Haus! Es ist natürlich eine erbitterte Diskussion, die hier seit Monaten anhält.
Vielleicht kann ich einen kleinen Beitrag leisten mit einer technischen Änderung. Ich bringe folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky und Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zum Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit in zweiter Lesung.
Es soll geändert werden der Art. 1, und zwar eine Änderung, die die Wortfolge in § 3 Abs. 2 ändert und in Art. 2 einen Entfall der Z 4 vorsieht.
Präsident Karlheinz Kopf: Ich bitte Sie, den Wortlaut konkret vorzulesen, vor allem bei § 3 Abs. 2!
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (fortsetzend): „In § 3 Abs. 2 wird die Wortfolge ‚längestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt‘ durch die Wortfolge ‚längestens zwei Jahre nach dem Zeitpunkt‘ ersetzt.
In Art. 2 () entfällt Z 4.“
*****
Damit ist das Präsidium einverstanden; damit haben wir diesen Teil erledigt.
Kommen wir zum präzisen Lesen: Ich glaube nicht, dass Kollege Zakostelsky recht hat, dass die Professoren urlaubsreif wären, die müssten ja jetzt elf Jahre lang auf Urlaub gewesen sein. (Abg. Strolz: Es hat sie keiner gefragt!) Sie kommen nach elf Jahren vom Urlaub zurück und stellen fest: Ein Wahnsinn! In dem Land sind jahrelang EU-rechtswidrig Landeshaftungen ausgestellt worden, und niemand ist draufgekommen. Selbst Herr Dr. Hable, der als Rechtsanwalt doch hoffentlich immer wieder bemüht ist, seine Klienten richtig zu beraten, hat keinem seiner Klienten gesagt: Hey! Da gibt es ein Wertpapier, da steht „Landeshaftung“ drauf, die gar nicht gültig ist!
Vielleicht ist das Problem auch, als sie aus dem Urlaub zurückgekommen sind – Sie haben das gesagt, Herr Abgeordneter Hable –, dass der Brief der Kommission angeblich formlos war. – Er war nicht formlos. Er war ein ganz förmliches Schreiben in einem sogenannten Beihilfenmahnverfahren, das die EU-Kommission durchgeführt hat. Da gibt es auch eine Geschäftszahl dazu, nämlich C(2003)1329fin.
Moment! Vielleicht ist etwas passiert. Sie haben ja ein Gutachten in Auftrag gegeben. Vielleicht hatten Sie irgendwo eine Kopie von irgendetwas anderem liegen, das kann ja sein. Interessant ist aber, dass dort wortwörtlich etwas drinnen steht, Herr Dr. Hable, was das Gegenteil von dem auslöst, was Sie uns hier berichtet haben. Dort steht nämlich drinnen, dass die Verbindlichkeiten, die zum 2. April 2003 bestanden haben, bis zum Ende ihrer Laufzeit, also auch nach 2017, bei Ausfall gedeckt sind durch den öffentlichen Gewährsträger. Und dann kommt ein entscheidender Satz:
Es gibt eine Übergangszeit bis zum 1. April 2007. Das ist die Frist bezüglich Ausfallshaftung für neu eingegangene Verbindlichkeiten. – Jetzt ist sie aber unmöglich, die Kommission: Jetzt schreibt sie da „neu“ hinein, dabei wurde uns eben erklärt, die Herren Professoren haben festgestellt, dass es keine neuen Verbindlichkeiten gibt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Möglicherweise ein Rechtschreibfehler, im Jahr 2003, meinen Sie? Und Sie glauben, dass wir die Lösungen, die wir führen, darauf aufbauen können?
Sie haben mehrere Dinge nicht verstanden. Selbst wenn es beihilfenrechtlich bedenklich gewesen wäre, hätten wir eine Amtshaftung dafür; denn diese Papiere wurden ausgegeben, waren gezeichnet mit der Ausfallshaftung, wurden auch durch die Aufsicht kontrolliert, wurden gehandelt und vergeben.
Was stellen Sie sich vor? Dass ein Anleger, der eine kauft, dann sagt: Das ist ja europarechtswidrig, ich habe ja gar keine Haftung! – Natürlich zahlen die Steuerzahler dafür. Was Sie die ganze Zeit einfordern, heißt: Kärnten soll in Konkurs gehen! Das erreichen wir durch eine Insolvenz der Hypo; dann sieht man schon, dass die Republik nicht funktioniert, und dann kann man der Regierung vorwerfen, sie habe schlecht gehandelt. (Ruf bei den NEOS: Blödsinn!)
Das ist durchsichtig. Es gibt keine Lösung, die Kärnten im Insolvenzfall draußen lassen kann. (Abg. Strolz: Dann untersuchen wir es!) Daher macht der Herr Bundesminister das Richtige, nämlich einen Vorschlag dazu, wie man unter Vermeidung der Insolvenz eine Gläubigerbeteiligung einzieht. (Abg. Kickl: Untersuchungsausschuss!)
Ich halte das Gesetz für mutig, und wir werden auch klären müssen – weil es rechtliches Neuland ist –, ob alles halten wird. Aber es ist wirklich das Bemühen da, andere Gläubiger einzubeziehen. Das muss man würdigen, und das hat der Kollege Kogler in seinem sachlichen Beitrag getan, wofür ich ihm danke. Und ich glaube, wir sollten diesen Weg probieren.
Den anderen Weg gibt es nicht. Jeder, der behauptet, dass es eine unkontrollierte Insolvenz gäbe, hat noch nie etwas mit einer Insolvenz zu tun gehabt. Aber die kann schon gar nicht kontrolliert sein, denn da gibt es keinen Masseverwalter.
Es gibt eine Illusion, die letzte Illusion, die Kollege Rossmann hier zu verbreiten versucht hat. (Abg. Rädler: Professor!) – Er ist Professor, Herr Bruno Rossmann? Herr Mag. Rossmann, das wusste ich nicht. Schade, dass ich zur Verleihung des Titels nicht eingeladen war. Aber zurückkommend zur Sache selber: Die letzte Illusion, die Kollege Rossmann hier zu verbreiten versucht hat, lautete, man könne eine Bank ein Jahr lang mit Geschäftsaufsicht führen, und es würde nichts passieren.
Dieser Versuch wurde schon mehrfach unternommen. Wissen Sie, wie der erste Tag heißt, an dem Geschäftsaufsicht ist? Das ist der sogenannte Bank Run. Das sind aber nicht nur die Leute, die hinkommen und das gesamte Bargeld vom Sparbuch beheben; sondern es wird alles fällig gestellt, was rundherum passiert. Zu diesem Zeitpunkt ist die Bank nicht mehr zahlungsfähig, und die eingesetzte Geschäftsaufsicht muss im Falle der Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden. Daher gibt es kein Jahr, das ist eine weitere Illusion.
Ich finde es gescheit, dass wir heute eine Maßnahme setzen, die Abbaueinheit machen. Werner Kogler hatte recht während der vielen Jahre: Wir hätten sie einführen müssen. Mein Anspruch wäre jetzt: Probieren wir, die Abbaueinheit zu machen. Ich glaube, das ist eine gute Lösung. Ich glaube auch, dass der Finanzminister recht hat, es ist mutig, auch ein Bail-in zu versuchen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.23
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Matznetter eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (178 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (188 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Art. 1 (Gesetz zu Schaffung einer Abbaueinheit) wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Abs. 2 wird die Wortfolge „längestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt“ durch die Wortfolge „längestens zwei Jahre nach dem Zeitpunkt“ ersetzt.
2. In Art. 2 (Änderung des Finanzmarktstabilitätsgesetzes) entfällt Z 4.
Begründung
Durch Z 1 wird der zulässige Zeitraum für die Erbringung von Übergangsdienstleistungen auf zwei Jahre ausgedehnt, weil dieser Zeitraum marktüblich ist.
Durch Z 2 entfällt der Inkraftretensvorbehalt in Abs. 2, weil eine horizontale Beihilfengenehmigung für Maßnahmen nach dem FinStaG von der Europäischen Kommssion nicht mehr erteilt wird. § 10 idF BGBl I Nr. 184/2013 bleibt somit unverändert.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 178 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen vor.
Weiters liegt ein Verlangen auf namentliche Abstimmung über die dritte Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes vor.
Ich werde daher zunächst über den erwähnten Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 und 2 eingebracht.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wie gesagt, es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.
Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den ebenfalls von 20 Abgeordneten unterstützten Antrag betreffend Durchführung einer geheimen Abstimmung.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen wollen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Lueger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Gahr wird sie später dabei ablösen.
*****
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Lueger beziehungsweise Gahr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenauszählung vornehmen.
Ich unterbreche zu diesem Zweck die Sitzung für einige Minuten.
*****
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 14.29 Uhr unterbrochen und um 14.34 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebene Stimmen: 172; davon „Ja“-Stimmen: 96, „Nein“-Stimmen: 76.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Amon, Antoni, Aubauer, Auer;
Bacher Walter, Becher Ruth, Berlakovich, Buchmayr;
Cap;
Darabos, Diesner-Wais, Durchschlag;
Ecker, Ehmann, El Habbassi, Eßl;
Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela;
Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;
Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger, Huainigg;
Jank, Jarolim;
Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Knes, Königsberger-Ludwig, Kopf, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl, Kuzdas;
Lettenbichler, Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;
Matznetter, Mayer, Muchitsch, Muttonen;
Oberhauser, Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;
Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Preiner, Prinz;
Rädler, Rasinger, Rauch Johannes;
Schieder, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Schultes, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Strasser;
Tamandl, Töchterle;
Unterrainer;
Vogl;
Weninger, Wimmer, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;
Yilmaz;
Zakostelsky.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Alm, Angerer, Aslan;
Belakowitsch-Jenewein, Bösch, Brosz, Brunner;
Darmann, Deimek, Dietrich, Doppler;
Ertlschweiger;
Fuchs;
Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek;
Hable, Hafenecker, Hagen, Haider, Hauser, Höbart, Hübner;
Jannach, Jarmer;
Karlsböck, Kassegger, Kickl, Kitzmüller, Köchl, Kogler, Korun, Kunasek;
Lichtenecker, Lintl, Loacker, Lugar Robert;
Maurer, Meinl-Reisinger, Mölzer, Moser, Mückstein, Mühlberghuber, Musiol;
Nachbaur Kathrin, Neubauer Werner;
Pilz, Pirklhuber, Pock, Podgorschek;
Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Walter, Rossmann;
Schatz, Schellenbacher, Schellhorn, Schenk, Scherak, Schmid Gerhard, Schmid Julian, Schrangl, Schwentner, Steger, Steinbichler, Steinhauser, Strache, Strolz;
Themessl;
Vavrik, Vetter;
Walser, Weigerstorfer, Windbüchler-Souschill, Winter, Wurm Peter;
Zinggl.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Bundesländer.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsparung der Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl zugunsten eines Staatssekretariats für Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (162 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehörden-
gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden (189 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (176 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden (190 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster ist Herr Abgeordneter Dr. Fuchs zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.36
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Wenn man die Novelle zum AIFMG analysiert, so kommt man zum Ergebnis, dass es bei dieser Novelle nicht um den Schutz der Anleger geht, sondern um den Schutz der Banken vor unliebsamer Konkurrenz. Privatanleger werden von den im AIFMG vorgesehenen Investmentmöglichkeiten durch diese Novelle faktisch ausgeschlossen, wie insbesondere die Definition des qualifizierten Privatkunden in § 2 Abs. 1 Z 42 AIFMG zeigt, die ich hier sinngemäß zitieren darf:
Qualifizierter Privatkunde im Sinne dieses Gesetzes ist ein Anleger, der in einem Vertrag bestätigt: dass er unter anderem über unbelastete Bankguthaben und Finanzinstrumente im Wert von mehr als 500 000 € verfügt; bei dem die Vertriebsgesellschaft seinen Sachverstand, die Erfahrungen und Kenntnisse bewertet hat; der sich verpflichtet, mindestens 100 000 € in einen AIF zu investieren; der nachweist, dass diese Investition nicht mehr als 20 Prozent seines aus Finanzinstrumenten bestehenden Vermögens beträgt.
Diese irrwitzige Definition des qualifizierten Privatkunden wird ja nur mehr von Ihrer Definition der Luxuspension getoppt!
Die Finanzkrise hat uns gezeigt, dass gerade die breite Streuung der Investments massive Verluste der Anleger verhindern kann. Gerade bei einem Investment in einem Dachfonds verringert sich durch die breite Streuung das Anlegerrisiko beträchtlich. Die Dachfonds müssen nämlich in mindestens zehn Zielfonds investieren, von denen jeder wiederum in rund zehn oder auch mehr Zielunternehmen investiert.
Und jetzt kommt der Irrsinn dieser Novelle: Damit man in einen breit gestreuten Dachfonds investieren darf, mit dem man das Anlegerrisiko minimiert, muss man nachweisen, dass man jahrelang mit hochriskanten Aktien spekuliert hat. Normalerweise ist es genau umgekehrt: Einem unerfahrenen Anleger empfiehlt man eher das Investment in einen breit gestreuten Fonds und nicht in riskante Einzeltitel. – Diese Novelle ist eine Verhöhnung und Entmündigung der Privatanleger. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir fordern daher eine Streichung des Begriffes „qualifizierter Privatkunde“ und fordern auch eine Streichung der Mindestinvestitionssumme von 100 000 €. Diese Novelle widerspricht im Übrigen auch dem Regierungsprogramm, nämlich der Seite 15, die ich kurz zitieren darf:
„Schaffung der Voraussetzungen im Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) im Hinblick auf den Privatanlegervertrieb von Anteilen an Finanzierungsgesellschaften ().“ – Das ist Themenverfehlung, Herr Finanzminister.
Die Deutschen haben uns mit dem Kapitalanlagegesetzbuch gezeigt, wie man die AIFM-Richtlinie sinnvoll umsetzen kann. Nehmen wir uns doch ein Beispiel an der deutschen Regelung! Diese Novelle zum AIFMG entmündigt unsere Kleinanleger und dient ausschließlich dem Schutz der Banken vor unliebsamer Konkurrenz. Daher werden wir dieser Novelle unsere Zustimmung verweigern. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Groiß.)
14.39
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.
14.40
Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen in der aktuellen Behandlung bekanntermaßen zwei Themen unterscheiden: die BWG-Novelle und die Novelle des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes.
Bei der BWG-Novelle handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Verordnung. Eine solche Verordnung ist wie immer verbindlich und bietet nur sehr wenige und sehr kleine Spielräume auf nationaler Ebene. Unserer Bundesregierung und auch dem Parlament ist es im parlamentarischen Prozess gelungen, diese Spielräume zu nutzen und damit auch den österreichischen Markt gegenüber den anderen Mitgliedstaaten zu stärken.
Zum Gesetzentwurf: Mit der BWG-Novelle werden die durch den sogenannten einheitlichen Aufsichtsmechanismus notwendigen Anpassungen umgesetzt. Sie wissen, der einheitliche Aufsichtsmechanismus ist die erste Säule der Bankenunion. Es geht um den Übergang der Aufsichtskompetenz für sieben österreichische Banken. Dieser Übergang findet im November 2014 statt.
Ein weiterer zentraler Punkt der BWG-Novelle ist die Neuregelung der Bankprüfung. Da konnte – und darauf habe ich vorhin abgestellt – im parlamentarischen Prozess einiges an bürokratischer Ausdehnung der Prüftätigkeit verhindert werden. Damit wurde ein unnötiger Anstieg der Kostenbelastung gegenüber dem Ministerialentwurf abgewendet. Dies ist durchaus eine erkennbare Maßnahme im Sinne der Stärkung des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Österreich.
Daneben wird mit der vorliegenden BWG-Novelle auch den Anliegen der Branche zum neuen Mandatsbegrenzungsregime für Geschäftsleiter und Aufsichtsratsmitglieder von Kreditinstituten Rechnung getragen. Was meinen wir damit? – Zum einen wird das sogenannte Gruppenprivileg von Kreditinstituten auf sämtliche Unternehmensgruppen ausgedehnt. Dies ermöglicht es – und das ist der wesentliche Punkt – auch Unternehmern außerhalb von Banken, weiterhin in Bankaufsichtsräten tätig zu sein. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, diesen Punkt sehe ich als essenziellen Baustein in der gewünschten Verknüpfung der Realwirtschaft mit der Finanzwirtschaft. Zum anderen hat der Finanzausschuss auch den Schwellenwert für das Greifen der Mandatsbegrenzungen deutlich angehoben, das heißt, die betragsmäßige Schwelle, ab wann diese Grenze in Kraft tritt: Ursprünglich sollten alle Kreditinstitute ab einer Bilanzsumme von 1 Milliarde € erfasst sein. Im Finanzausschuss wurde dieser Betrag auf 5 Milliarden € geändert. Damit wurde klar dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, der Proportionalität Rechnung getragen, nämlich zwischen kleinen, regional tätigen Banken und international agierenden Großbanken zu unterscheiden. Es muss hier auch deutlich differenziert werden. Auch dies ist wichtig für unsere österreichische Wirtschaft, insbesondere die mittelständische Wirtschaft. (Beifall bei der ÖVP.)
Das Ziel, qualitativ hochwertige Aufsichtsgesetze sowie Klarheit für den Rechtsanwender zu schaffen, wurde mit dem vorliegenden Gesetz erreicht. Ein System regional tätiger Banken in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden ist in Summe ein Schritt in die richtige Richtung, denn wir ziehen hier ein weiteres Mal die richtigen Schlüsse aus der Wirtschaftskrise.
Ich möchte bewusst einem Zitat, das immer so durchrutscht, zum Durchbruch verhelfen, nämlich dass ein Großteil der österreichischen Banken „too boring to fail“ ist, mit einem Wort „risikoarm“. Genau diese Strukturen gilt es, im Interesse der österreichischen Realwirtschaft zu stärken und damit auch der Menschen und gerade der Steuerzahler in unserem Lande.
Abschließend, meine Damen und Herren, einige wenige Sätze zum Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz. Wir wissen, dass der europäische Gesetzgeber mit der Richtlinie das Ziel verfolgt, bislang unregulierte und risikoreiche Finanzprodukte nur von regulierten Managern verwalten zu lassen. Somit war es Aufgabe der Bundesregierung, einen klaren und kohärenten Rahmen für die Regulierung und die Beaufsichtigung von alternativen Investmentfondsmanagern in Österreich zu schaffen. Dies ist zum einen gelungen, zum anderen – und das sei hier durchaus auch angemerkt – wurden gewisse Dinge nicht ganz verstanden: Wenn man Mindestinvestments in der Größenordnung von mindestens 100 000 € ansetzt, sieht man, dass die Grenzen auch im internationalen Vergleich eindeutig zu hoch angesetzt sind.
Ich möchte damit schon mehr oder weniger schließen und betonen, dass die Novelle zum Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber zweifellos nicht der letzte Schritt sein sollte.
Ich darf an dieser Stelle folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„Art. 4 (Änderung des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes) wird wie folgt geändert:
Nach Z 52 wird folgende Z 52a eingefügt:
„52a. Dem § 67 wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) Abweichend von § 19 Abs. 5 Z 1 darf der AIFM für von ihm verwaltete AIF bis 22. Juli 2017 eine Verwahrstelle gemäß § 19 Abs. 3 Z 1 bestellen, deren Sitz nicht im Herkunftsmitgliedstaat des AIF liegt. Solche AIF dürfen nicht gemäß §§ 48 und 49 an Privatkunden vertrieben werden.““
*****
Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.46
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Zakostelsky eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden (176 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (190 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Art. 4 (Änderung des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes) wird wie folgt geändert:
Nach Z 52 wird folgende Z 52a eingefügt:
„52a. Dem § 67 wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) Abweichend von § 19 Abs. 5 Z 1 darf der AIFM für von ihm verwaltete AIF bis 22. Juli 2017 eine Verwahrstelle gemäß § 19 Abs. 3 Z 1 bestellen, deren Sitz nicht im Herkunftsmitgliedstaat des AIF liegt. Solche AIF dürfen nicht gemäß §§ 48 und 49 an Privatkunden vertrieben werden.““
Begründung
Art. 61 Abs. 5 der Richtlinie 2011/61/EU ermöglicht den Mitgliedstaaten die Erlassung einer Übergangs-bestimmung, mit der bis 22. Juli 2017 die Verwahrstelle ihren Sitz auch in einem anderen Mitgliedstaat als jenem des AIF haben darf. Dieses Wahlrecht soll nunmehr auch in Österreich ausgeübt werden. AIF, die auch an Privatkunden vertrieben werden, müssen aus Gründen des Anlegerschutzes jedenfalls eine Verwahrstelle haben, die im Sitzmitgliedstaat des AIF liegt.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.
14.46
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Zwei Regierungsvorlagen diskutieren wir jetzt: einerseits das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, andererseits das EZB-Bankenaufsichtsgesetz. Ich beginne mit Ersterem.
Ich bin nicht der Ansicht, dass hier mit dem Typen des qualifizierten Privatkunden etwas geschaffen wird, das nicht im Sinne des Anlegerschutzes ist. – Ganz im Gegenteil! Ich denke, dass mit der für diesen Typ des qualifizierten Privatanlegers geschaffenen Mindestinvestitionssumme eben genau sichergestellt werden soll, dass es sich um professionelle Anleger handelt. Genau darum geht es, denn der Sinn der EU-Richtlinie ist ja – das wurde von meinem Vorredner erwähnt –, dass strenge Bestimmungen für Hedge-Fonds, Private-Equity-Fonds und dergleichen mehr geschaffen werden sollen. Daher kann ich nicht erkennen, dass hier eine Gesetzesnovelle vorläge, die dem Schutz der Banken und nicht dem Schutz der Anleger dienen solle.
Den zweiten Punkt, der geändert wird, kann ich ebenfalls begrüßen, nämlich eine Einschränkung des Rückgriffs auf externe Ratings für aggressive AIFMs. Auch das sehe ich positiv, weil es durch diese Einschränkung zu einer breiteren Risikobewertung kommt, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Ich denke daher, noch nicht den Abänderungsantrag, der jetzt vorgelegt wurde, kennend, dass wir dieser Regierungsvorlage im Prinzip zustimmen können.
Anders ist es beim EZB-Aufsichtsgesetz. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die gemeinsame Bankenaufsicht mit 4. November 2014 zu arbeiten beginnen wird. Es hat
ja lange Vorlaufprozesse gegeben; es war nicht einfach, das umzusetzen. Das ist insgesamt ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des Finanzmarktsektors in Europa, dem allerdings auch rasche Schritte im Hinblick auf die Insolvenzabwicklung von Kreditinstituten auf der einen Seite und die Einlagensicherung auf der anderen Seite folgen müssen.
Warum wir Grüne aber diesem EZB-Aufsichtsgesetz nicht zustimmen können, das hängt damit zusammen, dass das Europäische Parlament im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Aufsichtsmechanismus eine Reihe von Rechten erwirken konnte, die im österreichischen Entwurf nicht einmal im Ansatz diskutiert wurden. Welche Rechte konnte das Europäische Parlament gegenüber der Europäischen Zentralbank durchsetzen? – Auf einige der wichtigsten möchte ich hinweisen.
Die EZB muss dem Europaparlament die wichtigsten Informationen aus den Protokollen des Rates der Aufseher zur Verfügung stellen. Die EZB hat ja bereits angekündigt, dass sie ihre Protokolle in der Tat in Hinkunft auch veröffentlichen wird. Das wäre doch auch etwas für Österreich. Die EZB muss aber auch dem EP gegenüber mündliche und schriftliche Anfragen beantworten; sofern es sich um vertrauliche Informationen handelt, werden diese auch vertraulich behandelt. Aber sie werden dennoch behandelt, beantwortet und besprochen.
Drittens: Die EZB muss das Europäische Parlament regelmäßig über die Aufsichtstätigkeit informieren und ihm berichten. Hätte man in dieser Novellierung des EZB-Aufsichtsgesetzes, des Bankwesengesetzes entsprechende Bestimmungen durchgesetzt, stünde auch von unserer Seite einer Zustimmung nichts im Wege. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
14.49
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort. – Bitte.
14.50
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Ich bin sonst nicht immer einer Meinung mit dem Herrn Abgeordneten Mag. Rossmann, in diesem Teil waren die inhaltlichen Ausführungen aber alle zu unterstreichen. Ich finde es nur schade, dass die grüne Fraktion bei der Umsetzung dieser Richtlinie nicht mitgehen kann. Ausdrücklich hervorheben will ich auch seine Bemerkungen zum Thema qualifizierter Anleger.
Wir bewegen uns permanent in dem Feld, dass uns vorgeworfen wird: Wieso hat man jahrelang nichts gemacht? Wie kann es sein, dass dann Einzelne einbezogen werden? – Dazu möchte ich an den vorhergehenden Tagesordnungspunkt erinnern, mit der Debatte über die Einbeziehung der Nachranggläubiger.
Jetzt bemüht man sich einerseits, wohlhabenden Personen, die in professioneller Weise einlegen, in einem Sonderstatus einen Zugang zu verschaffen, was ich in Ordnung finde, setzt die Grenze aber so an, dass damit sichergestellt ist, dass eine professionelle Situation gegeben ist. Ich halte diesen Vorschlag für vernünftig und stimme dem folgerichtig auch zu.
Der zweite Teil betrifft den Einbau in die europäische Aufsicht. Diese europaweite Aufsicht als ein Resultat der Krise haben wir in diesem Hause sehr lange gefordert. Wir haben europaweit agierende Institute und die Aufsicht passt nicht mit der Realität zusammen. Die jetzige Umsetzung davon in der inländischen Form ist ein lang gehegter Wunsch. Ich halte auch jene Mechanismen des Europäischen Parlaments, wie sie bereits mein Vorredner Kollege Rossmann erwähnt hat, nämlich dass dort sichergestellt wird, dass die demokratische Kontrolle zumindest im Interpellationsrecht besteht, für eine sehr vernünftige Lösung.
Ehrlich gesagt, Herr Bundesminister, ich habe diese Unzufriedenheit schon als Oppositionsabgeordneter und auch nachher erlebt! Da muss man immer den Finanzminister mit einer Anfrage quälen, die er beantworten muss mit dem Hinweis: Das ist eine von mir unabhängige Behörde. – Ich glaube, dass wir den Mut haben sollten – wir tun das ja auch im Ausschuss, wenn wir die FMA-Führung in Befragungen, in Aussprachen da haben, inklusive des Gouverneurs und des Vize-Gouverneurs der Notenbank –, vielleicht sollte man noch in dieser GP den Mut haben, darüber nachzudenken, ob wir nicht auch hier insofern Verschärfungen machen können, als dass diesem Haus auch das Interpellationsrecht im Sinne einer Anfrage möglich ist. Anfragen kann man an den Rechnungshof, an die Frau Nationalratspräsidentin und an alle Minister stellen. Warum kann man nicht eine Form schaffen, wo das auch da möglich ist? – In diesem Sinne ersuche ich um Unterstützung für dieses Vorhaben, und ich glaube, darüber sollten wir weiterhin reden.
Insgesamt glaube ich, dass es sich um eine ganz gute Umsetzung handelt, und bin sicher, dass wir in den letzten zehn Jahren sehr gute Verbesserungen im Bereich der Aufsicht erreicht haben. Das Hypo-Desaster war – ich sage es, wie es ist – zum Teil auch ein Versagen der Aufsicht in den Jahren vor 2007. So fand keine Prüfung am Balkan statt, obwohl man an allen Ecken und Enden bereits gesehen hat, das es nicht mit dem Eigenkapital zusammenpasst. Ich denke, dass wir heute eine Aufsicht haben, in der Doppelkonstellation mit der OeNB, die gut funktioniert.
Ich meine, dass diese, auch in der Aufteilung, gut zusammenarbeiten wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.53
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Klubobfrau Dr. Nachbaur zu Wort. – Bitte.
14.53
Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsvertreter! Hohes Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Leider verstehen die Verantwortlichen in der Regierung wenig vom Haushalten, weil verlässlich jedes Jahr mehr ausgegeben als eingenommen wird. Leider verstehen die Verantwortlichen in der Regierung auch wenig von Banken, was man an der Hypo Alpe-Adria-Bank, der Kommunalkredit und der ÖVAG sieht, obwohl, ich muss schon sagen, der Herr Finanzminister sehr bemüht ist, das auszubügeln, was in der vorigen Periode angerichtet wurde.
Aber eigentlich verstehen die Verantwortlichen in der Regierung überhaupt sehr wenig vom Geld, wie man jetzt auch bei dieser Novelle zum Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz sieht. (Beifall beim Team Stronach.)
Dieses Gesetz gilt für jeden „Organismus“, der eine „festgelegte strategie“ verfolgt. Was ist eigentlich ein Organismus im österreichischen Gesellschaftsrecht und was ist eine festgelegte Strategie? – Das sind Begriffe, die nicht aus unserem Gesellschaftsrecht kommen. Da haben sich wirklich ein paar legistische Experten ans Werk gemacht.
Noch viel eigenartiger als der Text ist der Inhalt dieser Novelle. Und zwar erlaubt man Privatpersonen nur dann in breit gestreute Investment-Dachfonds zu investieren, wenn sie um mindestens 100 000 € einkaufen und schon vier Jahre Aktienerfahrung haben. Sicher weiß hier jeder im Saal und auch vor den Fernsehbildschirmen, der einmal zu einer Bank gegangen ist und ein einfaches Beratergespräch hatte: Die für den Laien risikoreichste Anlageform sind immer Einzelaktien, mit einem Fonds hingegen kann das Risiko gestreut werden.
In dieser Novelle wird das komplett umgedreht. Das macht überhaupt keinen Sinn. Was wir anstelle solch eigenartiger Gesetze brauchen, die versuchen, Risiko und Na-
turgesetze außer Kraft zu setzen, sind in Wirklichkeit Regelungen für Geschäftsbanken, die den Banken erlauben, ihrem eigentlichen Geschäftsmodell nachzugehen, nämlich Geld einzusammeln und dann Kredite zu vergeben.
Genau das wird durch komplizierte Regelungen à la Basel III verhindert, verkompliziert, verteuert und die Unternehmer kommen somit sehr, sehr schwer an Geld.
Aus diesem Grund brauchen wir Crowdfunding, das es erlaubt, ohne Prospektpflicht ab 250 000 € Gelder einzusammeln. Die Unternehmer brauchen Geld, um zu investieren, um zu überleben, um Arbeitsplätze schaffen zu können, aber mit Ihren Ideen, bei allem Respekt, wird das nichts. (Beifall beim Team Stronach.)
Nachdem ich dieses Gesetz durchgelesen habe, muss ich schon sagen, dass mir Folgendes in unserer Demokratie Sorgen bereitet: Sie auf der Regierungsbank und wir, die wir hier im Nationalrat sitzen, beschließen regelmäßig Gesetze, von deren Inhalt die meisten hier überhaupt keine Ahnung haben. Hier wird etwas in einer Geschwindigkeit ähnlich wie beim ESM durchgewunken, das keiner durchschaut, der nicht vom Fach ist. Es regieren eigentlich die Beamten, beeinflusst von diversen Lobby-Gruppen, von diversen Interessenvertretern, und viele von uns – ich behaupte einmal, die große Mehrheit – verstehen den Inhalt nicht einmal. Wenn mir hier mehr als fünf Leute sagen können, was „managed futures“ überhaupt sind, dann bin ich bereit, einen Besen zu verspeisen. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Eßl.)
Der SPÖ-nahe Wirtschaftstreuhänder Havranek sagt in einem großen „Presse“-Interview:
„Ein Jammer, dass man Bürger mit solchen Vorschriften entmündigt. Ins Casino gehen dürfen sie, einen Dachfonds kaufen nicht.“
Mit seiner Kritik hat Havranek vollkommen recht. Sie wissen ja oft gar nicht, was Sie tun, wie gesagt, man denke an den ESM. – Das ist der wahre Jammer in unserer Demokratie. (Beifall beim Team Stronach.)
Noch ganz kurz ein weiteres Thema. Dass Selbstanzeigen jetzt strafbar sein sollen, das ist meiner Meinung nach sehr problematisch, denn das ist eine reine Anlassgesetzgebung, ein legislativer „overkill“. Für jeden Fehler soll man nun bis zu 30 Prozent per annum bezahlen. Ich meine, man sollte eher froh sein, wenn die Leute einen Fehler eingestehen, sich vielleicht verrechnet haben und das jetzt nachmelden. Warum soll man die Leute alle kriminalisieren? – Man sollte eher darüber nachdenken, eine Strafe für Politiker einzuführen, die völlig unverantwortliche Gesetze beschließen, die die Steuerzahler Milliarden kosten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
14.58
Präsident Karlheinz Kopf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 2 und 3 zur Durchführung einer kurzen Debatte.
Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur Durchführung einer kurzen Debatte.
Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Abgeordneten Dr. Pilz, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 525/A der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert wird, eine Frist bis 8. Juli 2014 zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.
15.00
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Schade, dass der Finanzminister jetzt geschwind den Raum verlassen hat, weil er ja eigentlich neben Sigi Wolf die Hauptperson dieser Geschichte ist, aber die Kollegen der Volkspartei werden ihm sicher mitteilen, was wir hier zu erörtern haben (Zwischenruf des Abg. Wöginger); außerdem weiß er es eh genau.
Kurz zur Vorgeschichte: Im Finanzausschuss liegt seit dem letzten Plenum – da ist er zugewiesen worden – ein Initiativantrag, der zum Ziel hat, eine kleine Passage im ÖIAG-Gesetz zu ändern. Und diese Passage bedeutet nichts anderes als Folgendes: Nachdem unter Karl-Heinz Grasser durchgesetzt worden war, dass eine Kaste aus Grasser-Freunden die ÖIAG über den Aufsichtsrat kontrolliert und bestimmt, wer in Zukunft Aufsichtsrat wird, und die Republik überhaupt nichts mitzureden hat – das heißt, die Republik von Karl-Heinz Grasser und seinen Freunden enteignet worden ist, was ihre Rechte betrifft –, haben wir gefragt, was wir tun können, um das Schlimmste zu verhindern, und haben einen Satz vorgeschlagen: Der Ministerrat – damit es nicht nur der Minister einer Regierungspartei ist, denn dann wäre die andere dagegen – sollte das Recht bekommen, einzelne Mitglieder des ÖIAG-Aufsichtsrates abzuberufen.
Ich habe mir gedacht, jetzt muss ich ÖVP und SPÖ überzeugen, und habe den Finanzminister gefragt, habe führende Abgeordnete der SPÖ gefragt, habe führende Abgeordnete der ÖVP gefragt: Seid ihr nicht auch dafür, die Republik Österreich und das öffentliche Eigentum von Telekom bis OMV vor dem Herrn Sigi Wolf zu schützen? Seid ihr auch mit uns der Meinung, dass es vernünftig wäre, ihn als Aufsichtsratsvorsitzenden der ÖIAG zu verhindern?
Ich habe mich gut vorbereitet, damit ich alle überzeugen kann, aber es war nicht notwendig. Alle haben mir gesagt: Selbstverständlich sind wir dagegen, der hat an der Spitze des ÖIAG-Aufsichtsrates doch überhaupt nichts verloren! Da können wir jeden hinsetzen, aber einen dürfen wir nicht hinsetzen: Sigi Wolf! – Und sie alle haben natürlich recht, weil sie die Fakten kennen.
Wer ist Sigi Wolf?
Erstens ist er so etwas wie der persönliche Vertraute und Manager des russischen Oligarchen Deripaska, der selbst in wichtige internationale und russische kriminelle Geschäfte verstrickt ist und gegen den Staatsanwälte unter anderem auch in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt haben.
Zweitens ist er ein V-Mann des russischen Präsidenten Putin, und er macht ja gar kein Geheimnis daraus.
Drittens war er als Mitglied des ÖIAG-Aufsichtsrates der Fädenzieher der sogenannten Aktion Minerva, des Geheimplans – gemeinsam mit ein paar Aufsichtsratsmitgliedern –, die Weichen so zu stellen, dass Frank Stronach und sein Magna-Konzern zu einem Spottpreis, ohne jede Ausschreibung, ohne jede Konkurrenz, durch Hintergehung des Parlaments und Hintergehung der Bundesregierung die Voest – und damit den wichtigsten Industriekonzern dieser Republik – bekommen. Das macht ein ÖIAG-Aufsichtsrat: Er agiert für andere gegen das Eigentum und verletzt seinen gesetzlichen Auftrag als Aufsichtsrat, nur um die ÖIAG im Dienste eines fremden, ausländischen privaten Konzerns zu plündern – schlicht und einfach zu plündern!
Wer ist Sigi Wolf noch?
Kurze Ergänzung: Über „profil“ ist das Ganze aufgeflogen und konnte im letzten Moment durch Interventionen der Arbeiterkammer und anderer Einrichtungen verhindert werden. (Abg. Auer: eingesprungen sind!) Das Eigentum der Republik Österreich ist etwa durch das Land Oberösterreich (Abg. Auer: Nein, die RLB!) und die RLB – das
Land Oberösterreich hat da politisch eine wichtige Rolle gespielt – vor Sigi Wolf und vor einigen anderen geschützt worden.
Weiteres Kapitel: Eurofighter. Neben Karl-Heinz Grasser war Sigi Wolf der wichtigste Eurofighter-Lobbyist. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Auer und Kogler.) Können Sie sich noch erinnern, wie uns beide im Untersuchungsausschuss erzählt haben, wie der Magna-Flieger in Wien gestanden ist, um mit Sigi Wolf in der ersten Reihe den damaligen Finanzminister nach München zu transportieren, damit man sich dort handelseins wird? Und wissen Sie, was dann passiert ist? – Der Herr Wolf musste vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss zugeben, dass er bei Wirtschaftsminister Bartenstein, bei Vizekanzlerin Riess-Passer und natürlich bei Finanzminister Karl-Heinz Grasser persönlich interveniert hat!
Eurofighter, Voest, Aktion Minerva, und, und, und. – Soll ich Ihnen noch erzählen, was bei Styrian Spirit passiert ist? (Ruf: Bitte!) Wolf hat es als privater Anteilseigner durch seine politischen Kontakte zu Jörg Haider geschafft, dass bei Styrian Spirit die Hypo Alpe-Adria 3 Millionen € verloren hat. Oder bei der Therme Bad Gleichenberg: Dort hat er es als privater Anteilseigner geschafft, über seine Kontakte zu Jörg Haider und zur FPÖ, dass die Hypo Alpe-Adria 38 Millionen € verloren hat.
Ein Mensch, der sich dermaßen systematisch an öffentlichem Eigentum vergreift, der von der ÖIAG bis zur Hypo Alpe-Adria alle mitgeschädigt und überall mitgeschnitten hat, der wird Aufsichtsratsvorsitzender der ÖIAG?!
Da war die ÖVP der Meinung: Nein!, die SPÖ war der Meinung: Nein!, wir waren selbstverständlich der Meinung: Nein! Und ich habe geglaubt, wir sind im Nationalrat gemeinsam in der Lage, die Republik Österreich und ihr Eigentum vor Sigi Wolf, vor dem V-Mann Putins und der russischen Oligarchen, bestimmter Investorengruppen und der Clique um Karl-Heinz Grasser zu schützen. Ich habe es geglaubt! Ich habe geglaubt, wir haben das miteinander vereinbart, wir haben eine klare parlamentarische Mehrheit: Wir als Abgeordnete schützen das Eigentum der Republik.
Was ist passiert? – Im letzten Moment ist der Finanzminister umgefallen! Und ich möchte wissen, warum er umgefallen ist. Ich glaube nicht, dass das etwas mit dem Putin-Besuch zu tun hat; er ist ja schließlich nicht der Bundespräsident. Ich glaube, dass das eher etwas mit Druck aus der Industriellenvereinigung zu tun hat, die gemeinsam mit Wolf dort ganz bestimmte, aber mit Sicherheit nicht österreichische Interessen vertritt.
Jetzt frage ich den Finanzminister – und deswegen ist es so wichtig, dass wir eine Frist setzen und diese Gesetzesänderung doch noch zustande bringen –: Warum soll die Bundesregierung dieses Recht nicht bekommen? Warum soll sie das Eigentum der Republik Österreich nicht schützen dürfen? – Ich verstehe es einfach nicht! Und ich finde, wir als Abgeordnete sollten das tun, wenn der Finanzminister dazu schon nicht in der Lage ist.
Es kommt früher oder später dieselbe Auseinandersetzung um die OMV. Ja, glauben Sie, Sigi Wolf ist ohne russischen Auftrag und ohne russische Interessen an der Spitze des Aufsichtsrates der ÖIAG? – Das ist die Gazprom-Geschichte, und das läuft bereits in Abu Dhabi, das läuft bereits bei Petrom in Rumänien, und die Weichen werden bereits gestellt: über Knebelverträge, über neue Leitungen, die uns noch abhängiger machen von Gazprom, über direkte Interventionen, über russischen Einfluss – rein in die ÖIAG und rein in die OMV. Da ist das nächste strategische Unternehmen dieser Republik in Gefahr.
Wenn der Finanzminister nicht bereit ist, wenn der Finanzminister nicht in der Lage ist, das Eigentum der Republik Österreich zu schützen, dann müssen das wir als Abgeordnete dieses Hauses tun.
Der Initiativantrag, den wir vorgelegt haben, enthält nur diesen Satz: Die Bundesregierung bekommt ein kleines EigentümerInnen-Recht zurück, sie darf endlich wieder die Interessen der Republik auch gegenüber dem eigenen Aufsichtsrat vertreten. Die alte Grasser-Regel – wir haben die ÖIAG kassiert, und sie gehört jetzt der Clique um Grasser! – wird damit erstmals außer Kraft gesetzt.
Diese kleine Änderung des ÖIAG-Gesetzes ist so wichtig für den Schutz des Eigentums der Republik Österreich, darum ersuche ich Sie nicht nur, zuzustimmen, sondern sehe es als eine gemeinsame Verpflichtung der Abgeordneten dieses Hauses, im Interesse der Republik hier nicht irgendwelchen Spezialinteressen, nicht den Interessen eines Automobilkonzerns, russischer Investoren oder potenzieller ausländischer Verbündeter zu folgen, sondern ausschließlich österreichische Interessen zu vertreten.
Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass wir uns gemeinsam diese Frist setzen, diesen Antrag beschließen und uns noch diese kleine Chance verschaffen, das Eigentum der Republik vor dem Wolf im Staatspelz, vor Putins V-Mann Sigi Wolf zu schützen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.09
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wimmer. Die Redezeit beträgt ab jetzt 5 Minuten pro Redner. – Bitte.
15.09
Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Kollege Abgeordneter Pilz hat ja nicht immer recht, aber ab und zu regt er zum Nachdenken an. Ich will es jetzt aber nicht unbedingt an Personen festmachen, so wie Sie das gemacht haben, denn diese Diskussion heute bietet natürlich schon auch die Gelegenheit, über die Aktivitäten der ÖIAG nachzudenken. Verschiedene Dinge, die da passiert sind, und verschiedene Privatisierungen und Verkäufe, die über die Bühne gegangen sind – nicht nur vor Kurzem, sondern auch schon länger zurückliegend –, sind nicht unbedingt ein Ruhmesblatt für die ÖIAG.
Meine Damen und Herren, ich möchte einiges in Erinnerung rufen: Ganz schlimm war es damals beim Verkauf der Austria Tabak. Das war ein nicht notwendiger Verkauf. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Jene, die diese Fabrik erworben haben, haben zwei Jahre gebraucht, um dieses Geld wieder hereinzuarbeiten. Die Bilanz schaut folgendermaßen aus: 2001 erfolgte die Vollprivatisierung, 2011 hat das letzte Werk in Hainburg zugemacht, wir haben tausend Arbeitsplätze verloren.
Ich habe immer folgenden Vergleich gezogen: Die ATW wurden verkauft wie ein Haus, in dem ein gefüllter Tresor steht, aber es war nur das Haus zu bezahlen. Der Rechnungshof hat 2007 – die Zeit vergeht so schnell, aber es bleibt unvergessen – heftige Kritik geführt und gemeint, dass die ATW damals viel zu billig verkauft wurden.
Der versuchte Verkauf der Voest an Magna wurde heute schon angesprochen. Wir haben damals viele Diskussionen in unserer Fraktion geführt und gesehen, was dort passiert. Herr Wolf war halt zufällig auch damals schon Mitglied des Aufsichtsrates und Chef von Magna Europa – wahrscheinlich war es ein Zufall. Es ist die Frage, wie er entschieden hätte, wenn es zur Entscheidung gekommen wäre, aber hier hat sich Herr Wolf schon in die Position gebracht, wo es leicht hätte sein können, dass er ganz massiv für die Magna Stellung bezogen hätte.
Teilprivatisierung der Post AG: In den letzten Tagen hören und sehen wir, dass es da offensichtlich auch Brösel gibt. Die Zukunft wird uns zeigen, was tatsächlich passiert ist.
Der letzte Akt, Telekom Austria, hat uns wirklich sehr betroffen gemacht, da die industrielle Führerschaft abgegeben wurde. Es gibt keine fixen Zusagen für Investitionen, zumindest nicht für Investitionen hier in Österreich, es gab und gibt keine Arbeitsplatz-
garantie, und es herrschte völlige Intransparenz, Geheimnistuerei bei der Vertragsgestaltung: Wer darf zu welchem Zeitpunkt reinschauen? Die ArbeitnehmerInnenvertreter haben es versucht und haben es dann auch geschafft, aber nur für kurze Zeit, diese Aufgabe wahrzunehmen. Die Frage ist, ob alle Kapitalvertreter diesen Syndikatsvertrag tatsächlich in allen Einzelheiten gelesen haben.
Die Aufsichtsratssitzung war an Dilettantismus wirklich nicht zu überbieten. Ich habe es immer so formuliert: Jedes Klassentreffen ist besser organisiert, denn der Vorsitzende, der Verantwortung dafür tragen müsste, dass dieser Beschluss so über die Bühne geht, wie es sich der Aufsichtsrat wünscht, hätte zumindest zu diesem Zeitpunkt da sein sollen.
Zum Thema Selbsterneuerung des Aufsichtsrates, meine Damen und Herren: Jawohl, das bestehende Reglement – ich sage das auch ganz offen – ist absurd. Zurzeit können Eigentümerinteressen nicht wahrgenommen werden. Kein Eigentümer auf dieser Welt, würde ich sagen, würde es zulassen, dass er zum Beispiel die Strategie – zumindest über einen großen Zeitraum – nicht selbst bestimmen kann. Ich habe mit sehr großem Interesse die Aussagen eines sehr bekannten Österreichers, Dr. Claus Raidl, Erfinder dieses Mechanismus, der jetzt immer noch vorherrscht, wahrgenommen. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Er zeigt jetzt große Reue. Er sagt, er habe das völlig falsch eingeschätzt, er spricht sogar von einer Insiderclique, die eigene Interessen verfolgt, und meint, die Selbsterneuerung sei eine Art Selbstbedienung.
Das ist wirklich eine sehr massive Kritik, eine Kritik, die ernst zu nehmen ist, und ich meine daher, die Selbsterneuerung des Aufsichtsrates gehört korrigiert. Es ist im Regierungsprogramm vereinbart, das zu ändern. Das wird zurzeit verhandelt, und wir werden Druck machen, dass es bald ein Ergebnis gibt. Ich glaube, dass es auch die Möglichkeit gibt, die Überlegungen des heutigen Antrags der Grünen dort einfließen zu lassen, ich sage aber auch ganz offen, es macht keinen Sinn, heute eine Abstimmung über diesen Antrag zu erzwingen. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)
Ich glaube, dass die ÖIAG wieder industriepolitischer Player werden muss, es geht letztendlich um unseren Industriestandort Österreich. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.15
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.
15.15
Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren über einen Fristsetzungsantrag, dass es innerhalb von einem Tag zu einer Änderung kommen soll. Ich kann dem besprochenen Antrag des Herrn Pilz viel abgewinnen, es ist nicht einfach, wenn man Eigentumsrechte aufgibt. Die damalige Regierung hat sich aber etwas überlegt, es ging um das Thema Politisierung, politische Besetzung, Entpolitisierung eines wesentlichen wirtschaftlichen Trägers, und man hat sich damals zur Entpolitisierung bereit erklärt.
Diese Diskussion ist eine ideologische, ist eine Diskussion darüber, wie man das praktisch umsetzt. Ich möchte auf den vorigen Tagesordnungspunkt zurückgreifen. Betreffend Insolvenz der Hypo Alpe-Adria wurde gesagt: Okay, es ist in Ordnung, wir wollen eine Insolvenz haben, wo dann ein Richter und nicht mehr Politiker entscheiden könnten – theoretisch über die Bank, theoretisch auch über das Land Kärnten. Also in dem einen Fall fordern wir eine Entpolitisierung, da wollen wir wieder eine Politisierung – daher sage ich: Innerhalb eines Tages werden wir das nicht lösen können.
Das Thema ist wichtig, es steht auch im Regierungsprogramm, dass es gelöst werden soll. Ich bin auch der Meinung, dass wir hier unsere Rechte wieder zurückerlangen
sollten. Ich kann dem Antrag in der Wortfolge auch relativ gut zustimmen, bin aber auch der Meinung, wir haben im letzten Finanzausschuss über ein sehr ähnliches Thema diskutiert und das mehrheitlich vertagt, weil derzeit Verhandlungen laufen und die Mehrheit gesagt hat: Wir wollen das in Ruhe diskutieren und daher vertagen. Das sollte hier berücksichtigt werden, und nicht am nächsten Tag der nächste Antrag gestellt und bei der nächsten Sitzung ein Fristsetzungsantrag eingebracht werden.
Das heißt, ich glaube – wie es auch Kollege Wimmer gesagt hat –, es hat keinen Sinn, heute hier darüber abzustimmen, freue mich aber über die Diskussion diesbezüglich und hoffe, dass wir im Herbst zu einer entsprechenden Lösung kommen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.17
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.
15.17
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt haben wir also wortreich gehört, dass die Koalitionsparteien zwar inhaltlich übereinstimmen, vor allem weil es ohnehin nur um einen Halbsatz geht – nämlich die Einfügung der paar Worte, dass auf Beschluss der Bundesregierung abberufen werden kann –, dass es aber jetzt doch wieder nicht geht. Wir können dem nichts abgewinnen, wir werden dem Fristsetzungsantrag selbstverständlich zustimmen. Es ist eine unbefriedigende und auch unhaltbare Situation, wenn die Republik ihre Eigentümerrechte nicht ausübt und ausüben kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, wenn Sie sich jetzt aber noch ein paar Monate Zeit nehmen für einen ordentlichen Antrag, dann kann ich Ihnen gleich auch noch Folgendes ins Stammbuch schreiben: Überlegen Sie sich bitte auch etwas zur Struktur der ÖIAG! Die ÖIAG ist gerade noch zuständig für die OMV, für die Post und für die Telekom, wo wir, glaube ich, gerade noch Beteiligungen zwischen 28 und 51 Prozent haben, und das war es dann auch schon. Überlegen Sie sich bitte auch gleich etwas zur BIG, zur ASFINAG und auch zu den ÖBB, wie man diese in eine gescheite Industrie-Holding mit einbauen kann! (Beifall bei der FPÖ.)
15.18
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
15.18
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon wirklich eigenartig, dass so etwas wie eine strategische Debatte über Industriepolitik, eine strategische Debatte über das Eigentum aller Österreicherinnen und Österreicher in diesem Hohen Haus nur dann möglich ist, wenn der nächste Skandal vor der Tür steht. (Abg. Kogler: Ja! Skandal! Sigi Wolf!) – Ja! Industriepolitisch, industriestrategisch kümmert sich diese Bundesregierung keinen Deut. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Es herrscht Stillstand.
Was wir hören, sind irgendwelche Verhandlungen; was wir hören, ist die Tatsache, dass bei den Regierungsverhandlungen insgesamt die Erwägung war, 37 Unternehmen unter das Dach einer ÖIAG neu zu stellen.
Was wir sehen, was wir lesen und was wir wirklich mit Zorn zur Kenntnis nehmen, ist, dass die alte Schüssel-Grasser-Partie im Aufsichtsrat der ÖIAG einfach wieder weiter alles aussitzt, und das vor dem Hintergrund dessen, dass die frühere Schüssel-Grasser-ÖIAG-Konstruktion mit diesem sich selbst erneuernden Aufsichtsrat ja die Republik systematisch in vielen Bereichen enteignet hat – enteignet hat!
Ich habe mir jetzt die Mühe gemacht, noch geschwind die verschiedensten Medienbeiträge über die ÖIAG-Diskussion zusammenzusuchen. Ich habe jetzt einen Beitrag ge-
funden aus dem „Format“ aus dem Jahr 2003. Wer, glauben Sie, jubelt damals über diesen sich selbst erneuernden Aufsichtsrat? – Die Anleger an der Börse! Wer hat bei der Privatisierung das große Geschäft gemacht? – Die, die gekauft haben, und nicht die Republik, die verkauft hat!
Ich kann also dem Kollegen Wimmer in vielerlei Hinsicht zustimmen. Nur, das müsste doch der Stachel für Sie sein, das jetzige System zu ändern. Das Problem liegt allerdings darin, dass es der ÖVP, konkret dem Industriellenvereinigungskreis in der ÖVP mehr wert ist, einen Oligarchenfreund und -dienstmann, wenn ich das so formulieren darf, einen Manager an der Spitze der Verwaltung des österreichischen Staatseigentums zu haben als die ÖIAG zu reformieren. (Abg. Kogler: Ein Putinist!) Ihnen ist es mehr wert, dort sozusagen einen – ich will es jetzt sehr polemisch formulieren – Agenten einer benachbarten Großmacht sitzen zu haben als endlich einmal österreichische strategische Industriepolitik zu machen.
Ich meine, wir als Opposition, wir Grüne kümmern uns wirklich um das Staatseigentum. Ich bin ja schon geradezu erzkonservativ, wenn ich eine Eigentümerposition in vollem Umfang einnehme.
Sie sind bei den Verhökerern, Sie sind bei denjenigen, die ein Personalkarussell prolongieren, das zum Schaden der Republik gearbeitet hat. Das können wir nicht akzeptieren. Deshalb gibt es diese Debatte, deshalb gibt es diese Fristsetzung. Es muss endlich wieder einmal eine seriöse Aufsichtsratspolitik gemacht werden. Die ganze Welt lacht wirklich angesichts dessen, dass wir als Republik angesichts der Milliarden, die wir besitzen, in unserem Aufsichtsrat keine Eigentümervertretung haben.
Jeder Manager fragt sich, jede Hausfrau fragt sich schon: Wer vertritt die Eigentümerinteressen? Was sind eigentlich die strategischen Eigentümerinteressen? Ich habe extra den Finanzminister einmal gefragt. Gestern ist die Antwort gekommen. Herr Minister! Was ist jetzt eigentlich das strategische Interesse Ihrerseits oder die strategische Konzeption der österreichischen Industriepolitik? Ich möchte das gerne wissen, ich möchte das in Erfahrung bringen. Er sagt: Darüber wird verhandelt.
Ja, entschuldigen Sie! Man muss doch, wenn man Eigentum besitzt, auch irgendwelche Konzeptionen haben, wozu man es verwendet. Und wir haben ja heute in der Früh darüber debattiert, dass wir eine Standortverbesserung brauchen. Wir brauchen wirtschaftspolitisch ein Setting oder eine Konstellation, damit gewisse Betriebe insgesamt wieder Leitfunktionen wahrnehmen können, die anderen Betriebe davon profitieren und die ArbeitnehmerInnen Beschäftigung finden. Diese strategische Konzeption fehlt völlig. Und die fordern wir ein. Und es ist wirklich schade, dass ein Fristsetzungsantrag den Auftakt für eine industriepolitische Strategiedebatte bilden muss. Die brauchen wir und nicht, dass wir diese Eigentümerfunktion den Russen oder sonst irgendwem geben.
Ich meine, damit muss Schluss sein, denn es steht viel zu viel auf dem Spiel. Denken Sie an die Post! Denken Sie an die OMV! Das sind noch gewisse Perlen an unserer sogenannten Börse. Aber, wie gesagt: Perlen vor die Säue werfen, ist in diesem Fall leider der richtige Ausdruck. (Beifall bei den Grünen.)
15.24
Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Dr. Vetter. (Abg. Kogler: Keine Selbsterneuerung, sondern eine Selbstbeschädigung!)
15.24
Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Worüber wir hier diskutieren, ist in Wirklichkeit die Frage: Staatseinfluss ja oder nein bei der
ÖIAG. Wollen wir den Staatseinfluss oder wollen wir ihn nicht? Das ist die Frage, um die es hier geht.
Die jetzige Lösung hatte im vorigen Jahrtausend eine Vorgeschichte von Defiziten, Pleiten und Fehlentwicklungen in der verstaatlichten Industrie. Meine Damen und Herren! Es war eine Zeit, in der die Politiker hineinregiert haben, in der Bürgermeister hineinregiert haben, in der Betriebsräte die ganze Gesellschaft in der Hand gehabt haben. Und damit war Anfang dieses Jahrtausends endlich einmal Schluss. Wenn es etwas Gutes, auch wenn es wenig war, unter der Regierung Schwarz-Blau gegeben hat, dann war es diese Selbsterneuerung des Aufsichtsrates der ÖIAG. Das hat Österreich viel gebracht, meine Damen und Herren, sehr viel! (Beifall bei Team Stronach und ÖVP.)
Und ich habe viele dieser Privatisierungen selbst als kritischer Aktionär begleitet und so manchen Strauß mit dem Herrn Michaelis und dem Herrn Wieltsch und anderen ausgetragen, auch mit dem Herrn Eder, und, und, und.
Wenn Herr Generaldirektor Eder den 31. August 2005 als den schönsten Tag in seinem Leben bezeichnet, an dem die Republik die letzte Aktie am voest-Konzern abgegeben hat, dann kann ich ihn so gut verstehen, denn das garantiert, dass die Politiker nicht mehr hineinregieren in seine Gesellschaft, dass die Politiker nichts mehr zu sagen haben.
Und genau da soll es heute einen Wendepunkt geben, die Politik soll wieder in die Konzerne, in die ÖIAG, in die Telekom, in die Post und in die OMV hineinreden können. Da ist die Gier des Staates wieder unendlich. Ähnlich wie bei den Steuern will sie hier zugreifen und mitreden können. (Beifall beim Team Stronach.)
Und daher ist diese Lösung der Selbsterneuerung eine wirklich gute Sache, meine Damen und Herren! Ohne diese Privatisierungen hätte die voest die Krise 2008/2009 nicht überlebt. Die hätten an der Börse nichts geschafft. Und wir können so froh sein, dass dieses Unternehmen so gut privatisiert worden ist, dass es heute durch die Krise kommt, und dass ein Mann wie Eder heute die Freiheit hat, diesen Konzern zu führen. (Zwischenruf der Abg. Schatz.) Das ist wirklich ein Glück!
Und da gibt es eine Frau Ederer im ÖIAG-Aufsichtsrat. Glauben Sie, die gehört zur Clique von den Personen, die Sie vorher beschrieben haben? – Nein! Auch die Selbsterneuerung des Aufsichtsrates sucht nach einem Ausgleich, auch in Ihren eigenen Reihen. Da brauchen wir keine Politiker, die mitsprechen, die hineinreden können, die ihre eigenen Interessen dort geltend machen wollen, meine Damen und Herren. Und diese Lösung gilt es beizubehalten.
Ja, es gibt dort einen Stillstand, mangelnde Strategie. Aber wer ist denn daran schuld? – Es ist diese Bundesregierung aus Schwarz und Rot, die seit 2007 keinen Privatisierungsauftrag mehr zustande gebracht hat, meine Damen und Herren! (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Hier ist der Stillstand. Kein Privatisierungsauftrag.
Hallo! Ausnahme: AUA! Als die AUA fast pleite war, musste man ihr 500 Millionen nachschießen. Und das ist die Politik. (Zwischenruf des Abg. Darabos.) Sie wachen ja überhaupt erst auf, wenn es ein Riesendefizit gibt, wenn es Millionen und Millionen nachzuschieben gilt. Verkaufen Sie, wenn die Gesellschaften gut sind, und nicht, wenn sie am Boden sind!
Und in dieses Konzept des Stillstandes ist jetzt die Telekom gefallen, weil Sie beide einen Kompromiss finden mussten, der natürlich faul ist. Jeder musste da ein bisschen nachgeben, ein bisschen tun. Das Beste für diese Unternehmen kennen nicht die Politiker, das kennen nicht Sie von Rot, das kennen nicht Sie von Schwarz, sondern das
kennen Leute, die Erfahrung haben, wie auch Sigi Wolf. Und diese Menschenjagd, diese Dämonisierung eines Einzelnen hat überhaupt nichts mit dem zu tun, was Sie hier wollen. Sie wollen den Staatseinfluss. Sie wollen einfach mitreden. Und hier muss man einen Damm bauen, damit Ihre Parteien, Ihre Parteisekretariate hier nichts mehr mitzureden haben. (Beifall beim Team Stronach.)
Und daher befürworte ich diese Möglichkeit der Selbsterneuerung. Lassen wir es dabei, es hat sich bewährt, im Interesse dieser Unternehmen! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
15.28
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.
15.29
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist heute mein erster Tag hier, und ich möchte mich für das herzliche Willkommen bedanken, das mir viele Fraktionen entgegengebracht haben – ein Zeichen von Respekt. Es ist gut so, und ich bin dankbar dafür. (Ruf: Ah ja!) Ja, es ist so.
Leider, muss ich sagen, ist auf der Regierungsbank – der Herr Finanzminister ist gerade gekommen – niemand anwesend.
Aber ich muss auch sagen, ein Beweggrund dafür, warum ich mich dazu entschlossen habe, heute hier zu sein, ist auch, dass ich glaube, dass es ein unternehmerisches Österreich braucht.
Wenn es um den Antrag der Grünen geht, dann muss ich sagen, ja, wir unterstützen diesen. Jedoch sehen wir die Auswahl zwischen Selbsterneuerung und dem Einfluss von SPÖ und ÖVP wie die Wahl zwischen Pest und Cholera. Sie hatten die Chance, und es stand auch im Regierungsabkommen, ein neues ÖIAG-Gesetz auf den Weg zu bringen. Und das hatten Sie noch vor der Sommerpause im Programm. Ich weiß nicht, woran es gescheitert ist. Man munkelt, es ist daran gescheitert, dass der Herr Muhm keinen Sitz im Aufsichtsrat bekommen hat. Kann es sein?
Aber wenn Sie einen Platz suchen und wenn der Herr Bundeskanzler einen Platz sucht, dann muss ich sagen, es gäbe einen, zum Beispiel beim Donauinselfest. Da kann er sich darum kümmern, dass die sozialistische Gewerkschaft dann nicht damit kommt, dass es „Haxen-Spreizer“ gibt. Das wäre eine Aufgabe. Dann brauchen wir uns nämlich nicht über den Text der österreichischen Bundeshymne zu beschweren, wenn den Söhnen keine Töchter beigefügt sind. (Zwischenruf des Abg. Schieder.) Ja, aber die „Haxen-Spreizer“ sind auch irgendwo gestanden. Wir wissen es ja bereits.
Herr Bundesminister Mitterlehner sprach gestern oder vorgestern sogar davon, dass es eine Pattstellung in der Regierung gibt und dass nichts weitergeht. Dies ist sinnbildlich dafür, dass Sie diesen Text und diese Gesetzesänderung vor der Sommerpause auch nicht auf die Strecke brachten. Und dieser Stillstand ist sinnbildlich dafür, dass Sie eigentlich gar nichts mehr zustande bringen und eigentlich überhaupt nichts mehr auf den Weg bringen. Es geht hier um Personen und nicht um das Gesetz! Und ich denke, es sollte um das Gesetz gehen, und da gebe ich den Grünen absolut recht.
Jedoch haben wir eine Einschränkung. Und ich denke, dass es unsere Aufgabe ist, bevor wir uns über Personen wie Sigi Wolf oder sonst jemanden unterhalten, diese auch zu schützen. Sigi Wolf wird in zwei Jahren nicht mehr antreten. Was wir brauchen, das sind transparente Regeln, um die ÖIAG neu aufzustellen. Wir brauchen im Parlament Fit-&-Proper-Tests. Wir brauchen ein transparentes Auswahlverfahren für den Aufsichtsrat, ein Mitsprachrecht des Parlaments bei der Auswahl der Personen und ein Hearing im Parlament. Erst dann kann man zustimmen. Ich denke, das ist auch unsere Aufgabe, wenn es um Staatseigentum geht.
Wir erleben die Ablehnung eines Hearings auch bei der Debatte um Gio Hahn. Er kann ja auch nicht kommen, darf nicht kommen, weil Sie es hinter verschlossenen Türen schon beschlossen haben.
Also was wir wollen, ist: Her mit einem lebendigen, starken Parlamentarismus und unternehmerischen Österreich und weg mit dieser Verfilzung! Dann braucht man auch das nicht, was Herr Wimmer mit erzwingen gemeint hat. Er wollte den Mumm erzwingen und nicht ein neues ÖIAG-Gesetz. Und um das geht es.
Leider ist unsere Modeikone Rasinger heute nicht da. Aber Sie haben ja einen netten Einwand gehabt, das trägt man jetzt so, aber Sie können bei ihm in die Schule gehen. – Ich danke Ihnen vielmals. (Beifall bei den NEOS.)
15.33
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 525/A der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert wird, eine Frist bis 8. Juli 2014 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung wieder auf.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.
15.34
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme Bezug auf die Novelle des Bankwesengesetzes, wo aufgrund der weltweiten Finanzkrise zwei umfassende Regelwerke, die unter dem Namen Basel III zusammengefasst wurden, umgesetzt werden sollen. Ziel der Maßnahmen ist es, über strengere Eigenkapitalanforderungen und die Einführung von Liquiditätskennziffern für stabilere Finanzmärkte zu sorgen und das Vertrauen in die Märkte wiederherzustellen. CRD IV und CRR sind die Richtlinien.
Interessant in diesem Zusammenhang ist ein bemerkenswertes Interview, das der vormalige IWF-Chef Horst Köhler, später Bundespräsident, im November des Jahres 2008 dem „manager magazin“ gegeben hat. Ich habe heute schon einmal davon gesprochen, welche Ursachen es im Zusammenhang mit Kärnten gegeben hat. Und dieser Horst Köhler sagte damals, im November 2008, Folgendes:
„Wir hatten es mit absurd hohen Gewinnvorstellungen zu tun. In den 90er Jahren wurde den Sparkassen in Deutschland seitens der Brüsseler Kommission vorgehalten, dass eine Rendite von unter 15 Prozent ein Hinweis für fehlenden Wettbewerb sei.“
Meine Damen und Herren, man muss sich einmal vorstellen, es wird Banken vorgehalten, dass sie weniger als 15 Prozent Rendite erwirtschaften, und das sei fehlender Wettbewerb! Und damit hat man damals bei all diesen Bereichen sozusagen den Grundstein gelegt (Abg. Pirklhuber: Die Gier!), weil die Gier, der Zwang zu mehr, zu noch höher sehr ausgeprägt waren.
Und wenn heutzutage nun diese Reglements umgesetzt werden und letztlich auch dazu beitragen sollen, dass das Vertrauen in die Märkte wieder verbessert wird, dann
sollte man schon auch dazu sagen, es finden derzeit in Oberösterreich oder, besser gesagt, in ganz Österreich bei den sogenannten systemrelevanten Banken ab einer bestimmten Größe Überprüfungen durch die europäische Aufsicht statt, in Österreich durch die FMA. Durch intensive Prüfungen kann man feststellen, was da los ist.
Es ist spannend, wenn man in einem derartigen Institut 25 Prüfer vorfindet, die vier, fünf Monate im Haus sind und natürlich eine ungeheure Beeinträchtigung des Ablaufes des Betriebes nach sich ziehen, und dann der Stresstest sozusagen vor der Tür steht. Soll alles so sein. Dadurch werden allerdings zusätzliche Kosten von rund 5 Millionen € für eine derartige Bank verursacht, und gleichzeitig sollte man noch das Geschäft machen. Das wird ein bisschen schwierig sein.
Ich bitte nur um eines: um die richtige Balance. Einerseits sollte die notwendige konsequente, objektive Prüfung erfolgen, anderseits sollte aber doch auch darüber nachgedacht werden, ob nicht manche Dinge, die von der FMA bedeutend schärfer ausgelegt werden, als sie von der EBA, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, ausgelegt werden, von der österreichischen FMA überprüft und evaluiert werden könnten. Denn nur durch das Prüfen alleine wird auch in Zukunft keine Bank gerettet werden können, sondern nur durch zeitgerechte Maßnahmen. Und wenn dies durch diese Novelle verbessert werden kann, dann soll es mir recht sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.38
Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Mag. Alm. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Ehemaliger Religionssprecher!)
15.38
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Danke für den sachdienlichen Hinweis. (Heiterkeit.)
Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Finanzminister! Die EU-Richtlinie zum AIFM-Gesetz, zum Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz, wurde letztes Jahr von Österreich in der Umsetzung sehr, sehr streng ausgelegt. Die Regierung hat das erkannt, hat sich entschieden, hier etwas zu ändern, und diese Novelle ist dementsprechend auch ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.
Ein bisschen wehmütig hat das Kollege Zakostelsky auch so formuliert. Ich glaube, es war ihm nicht weitgehend genug, und ich kann vorausschicken, es ist auch uns nicht weitgehend genug, denn auch nach dieser Novelle werden die alternativen Investmentfonds weiter zu stark reglementiert sein, was dem Kapitalmarkt in Österreich schadet und weiterhin zu einer Kapitalabwanderung führen wird. Das Geld fehlt im österreichischen Markt und entzieht vor allem KMUs Finanzierungsmöglichkeiten in einer Zeit, in der es ohnehin sehr schwierig ist, von Banken entsprechend der Größenordnung dieser Unternehmen Kredite zu bekommen.
Mit der Novellierung wird ein sogenannter qualifizierter Privatinvestor geschaffen. Kollege Fuchs und Kollegin Nachbauer haben auch ausgeführt, wie kurios diese Konstruktion beschaffen ist und wie absurd diese im Detail aussieht. Deswegen erspare ich mir hier eine weitere Verlesung dieser Passage.
Positiv herauszustreichen ist bei diesem
qualifizierten Privatinvestor dennoch, dass Stiftungen und Privatinvestoren an
sich über diese Alternativen Investmentfonds erreicht werden
können. Was wir aber wollten, ist eine vollständige Freigabe für
Privatinvestoren. Uns stört nämlich speziell die Bevormundung,
die hier um sich greift.
Es werden Menschen, die sonst in Aktienderivate anlegen können, und das in
unbestimmter Höhe, auf einmal in eine Größenordnung
gedrängt, wo sie mindestens 100 000 € in diesen
Alternativen Investmentfonds einzahlen müssen.
Registrierte, also kleine Alternative Investmentfonds haben weiterhin keine Möglichkeit, außerhalb ihres Heimmarkts tätig zu werden. Das ist den Konzessionierten vorbehalten. Wir würden in diesem Zusammenhang dafür plädieren, so etwas wie eine „Konzessionierung light“ einzuführen, weil nämlich der Mehraufwand in der Corporate Governance für diese Konzessionierung in etwa in einer Größenordnung von 300 000 € liegt, und das ist bei der typischen Größe eines Private Equity-Fonds in Österreich mit einem Volumen von zirka 50 Millionen € wirtschaftlich einfach nicht tragbar.
Zusammengefasst: Die Novelle ist sicherlich eine Verbesserung zum Erstentwurf, allerdings können heimische Fonds nach wie vor keine internationalen institutionellen Investoren damit ansprechen. Das verschafft ihnen sozusagen einen Wettbewerbsnachteil, und das schwächt im Verbund mit den sonstigen auch sehr strengen Umsetzungen den Kapitalmarkt und damit den Standort und die Unternehmen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Groiß.)
15.41
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.
15.41
Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Was wir im Nationalrat hier heute diskutieren, ist nichts Geringeres als die Wiederherstellung der Finanzstabilität im Euroraum, also eines sicheren und soliden Finanzsektors in Europa, und für die SPÖ darf ich sagen: sicher und solide vor allem für die Sparer und die Steuerzahler.
Ein kurzer Rückblick: Als die Finanzkrise 2010/2011 in eine Schuldenkrise des Euroraums führte, war schnell klar, dass politisch gehandelt werden muss, um den Teufelskreis zwischen maroden, zu rettenden Banken und den öffentlichen Staatshaushalten zu durchbrechen. Daher die Überlegungen zur Europäischen Bankenunion, daher die Überlegungen, die Bankenaufsicht neu zu regeln.
Ich sage es als Abgeordneter ganz klar: Ich möchte ausschließen, dass die Steuerzahler in Zukunft erneut zur Kasse gebeten werden, wenn Banken Fehler begehen, wenn Banken kapitale Fehler begehen.
Das Gesetz zur Bankenaufsicht ist eine klare Botschaft an die Bankdirektoren. Es kann nicht sein, dass Politik erpressbar ist. Es kann nicht sein, dass Politik durch Bankdirektoren erpressbar ist, die sagen: Wir sind zu groß, um fallen gelassen zu werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Regelungen zur neuen Bankenaufsicht auf europäischer und nationaler Ebene koordiniert anzugehen bedeutet auch ein Ende des englischen „too big to fail“ und damit eine ganz klare Trendwende in der europäischen Bankenpolitik, und das ist nicht hoch genug einzuschätzen.
Die Rettungspakete für Banken müssen Geschichte sein, und sie müssen Geschichte bleiben. Wir brauchen dieses Geld für eine Steuerreform. Wir brauchen dieses Geld für unser Gesundheitswesen, unsere Schulen. Wir brauchen dieses Geld für Kunst und Kultur, für Wissenschaft und Forschung. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Botschaft der Bankenunion und der Gesetze zur Bankenaufsicht, die wir heute hier beschließen, ist klar: Banken, konzentriert euch auf eure wesentlichen und eigentlichen Aufgaben! Das ist erstens, die Gelder der Sparer sicher und gut anzulegen, und zweitens, damit Kredite für die Realwirtschaft zu geben, Kredite für unsere kleinen, mittleren und auch größeren – wie auch immer – österreichischen Firmen und Unternehmungen. Der erzielte Effekt ist offensichtlich und klar: wirtschaftlicher Aufschwung und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Mit dem österreichischen Gesetz definieren wir, welche Banken durch die Europäische Zentralbank überwacht werden, nämlich die systemrelevanten, und welche kleineren durch die Oesterreichische Nationalbank und unsere Finanzmarktaufsicht.
Unser Ziel ist eine wirksame österreichische und europäische Finanzmarktaufsicht im Interesse der Sparer und Steuerzahler, damit Banken und Fonds das Geld der Sparer nicht mehr verzocken, damit Steuerzahler nicht mehr für nicht mehr kontrollierbare Bankenrettungsschirme herangezogen werden, damit Geld bereitsteht für Betriebe, die wachsen wollen, und dafür, dass es Arbeit gibt und damit Zukunft. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.45
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.
15.46
Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auch vor den Fernsehapparaten und hier im Hohen Haus! Anwesende Teilregierung! (Abg. Rädler: Ein Witzbold!) Vor einem Jahr, am 5. Juli 2013, war das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz hier bereits Thema, und vor einem Jahr hat dann auf Initiative von Kai Jan Krainer und von Kollegen Stummvoll das Parlament einen einstimmigen Beschluss gefasst, die Kriterien für Crowdfunding wieder einmal zu hinterfragen.
Sie wissen, wovon ich rede: 750 000 € waren damals das Thema, was die Prospektpflicht betrifft. Herausgekommen ist eigentlich nur ein sehr, sehr schwacher Kompromiss von aktuell 250 000 €. Über dieser Summe braucht man ein Prospekt. Sie kennen das Thema: Sie haben eine innovative Idee und wollen kleinere Geldbeträge unter vielen Menschen sammeln, und dann kostet die Erstellung des Prospekts unverhältnismäßig viel. Um es in ÖVP-Sprache zu formulieren: Sie wollen eine Kuh um 800 € verkaufen und müssten per Gesetz einen Fotografen um 500 € beauftragen, sonst dürfen Sie die Kuh nicht verkaufen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wir wollen da die Bürokratie ein bisschen vereinfachen und die Kosten senken. Deswegen habe ich heute einen Entschließungsantrag vorbereitet, der einige Kernpunkte umfasst, um Crowdfunding in diesem Land voranzutreiben. Er liegt Ihnen schriftlich vor.
Crowdfunding soll möglichst unbürokratisch möglich sein, es soll administrativ einfach sein, und es soll einfach auch den zeitlichen Gegebenheiten entsprechen, weil wir uns ja nicht mehr im Jahre 1970 befinden, sondern in ganz anderen Situationen. Man kann heutzutage über das Internet sehr einfach eine unternehmerische Idee publik machen. Es gibt dafür entsprechende Plattformen – Sie kennen das: Kickstarter oder respekt.net in Österreich –, es fehlen aber entsprechende gesetzliche Bedingungen.
Wir Grünen wollen da gerade im Bereich der Energiewende einiges voranbringen, wo man lokale, kommunale Initiativen, auch unter Nachbarn, begünstigt. Es soll einfach sein und nicht zum Beispiel mit einer Prospektpflicht vieles abgewürgt werden. Heini Staudinger möchte ich jetzt gar nicht zitieren; Sie kennen die Beispiele.
Aus unserer Sicht ist im letzten Jahr einfach nichts geschehen. Der Entschließungsantrag, der in die Richtung geht und der Ihnen auch schriftlich vorliegt, fordert jetzt einfach einmal wirkliche Maßnahmen ein, denn ich befürchte, dass hier sonst nichts geschieht. Ich bitte Sie, diese Initiative zu unterstützen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)
15.48
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Köchl erwähnte und in den Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Werner Kogler, Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde
betreffend Crowdfunding Gesetz als attraktiver Rechtsrahmen
eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage 176 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden
Begründung
Sowohl Start Ups als auch etablierte Unternehmen bekommen immer schwieriger Kredite bei Banken. Aufgrund dieser Kreditklemme sind daher immer mehr Unternehmen - vor allem JungunternehmerInnen, Start-Ups und KMUs - auf der Suche nach innovativen Finanzierungsmöglichkeiten, wie etwa Crowdfunding. Sie wollen unabhängig von Bankkrediten notwendige Investitionen tätigen und damit auch neue Arbeitsplätze schaffen. Energiewendeprojekte haben derzeit auch mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen. Um eine klimaverträgliche und sichere Energieversorgung zu unterstützen, setzen immer mehr BürgerInnen den Schritt, direkt in Energiewende-Projekte zu investieren. Im Zuge der Bankenkrise haben aber auch viele BürgerInnen das Vertrauen in traditionelle Veranlagungsprodukte verloren. Sie suchen nach sinnvollen Investitionsalternativen jenseits des etablierten Finanz- und Kapitalmarkts. Sie wollen sicher sein, dass ihr Geld in Unternehmen, Energiewendeprojekte und soziale Projekte fließt, die ihren Werten und Vorstellungen entsprechen. Diese Arten der BürgerInnenbeteiligungsmodelle und Crowdfunding-Initiativen stoßen aber heute in Österreich noch immer sehr schnell an die Grenzen der derzeit geltenden Gesetze. Die Regeln sind so zu ändern, dass alternative innovative Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnen-beteiligung jenseits der traditionellen Banken einfach, rechtssicher und kostengünstig möglich werden. Davon würde die Regionalwirtschaft, die Energiewende, soziale Projekte aber auch kreative und junge Start-Ups mit guten Ideen und Österreich insgesamt profitieren. BürgerInnen sind – wenn sie klar und deutlich über das bestehende Risiko der Anlage informiert werden – in der Lage, über die Art der Anlage ihres Geldes selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu entscheiden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die Ergebnisse der Prüfung, die sich aus der Entschließung 329/E XXIV. GP (Entschließung des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Crowdfunding) ergeben, dem Nationalrat in schriftlicher Berichtsform zuzuleiten.
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden auch aufgefordert, dem Nationalrat bis 30. September 2014 einen Entwurf für ein Crowdfunding - Gesetz zuzuleiten, der alternative Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnenbeteiligung unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes administrativ einfach, kostengünstig und rechtssicher für alle Beteiligten ermöglicht.
Dieser Entwurf für ein Crowdfunding-Gesetz soll insbesondere bewirken, dass
es auch für BürgerInnen möglich ist, sich administrativ einfach, kostengünstig und rechtssicher finanziell bei innovativen oder sozialen Projekten, Energiewendeprojekten und Unternehmen der Region zu engagieren.
die Realisierung von Energiewendeprojekten in Gemeinden mit direkter Beteiligung der BürgerInnen administrativ einfach und billig möglich wird.
sich gemeinnützige Organisationen, die geprüft und vertrauenswürdig sind, direkt Geld bei BürgerInnen zur Realisierung ihrer Projekte ausleihen können.
Genossenschaften und Revisionsverbände auch administrativ einfach und kostengünstig gegründet werden können und von denselben Vorteilen wie bereits bestehende Genossenschaften profitieren können.
Unternehmen in der Region einfacher Geld direkt bei BürgerInnen ausborgen können, wenn sie auf der anderen Seite fundierte Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens bereitstellen (geprüfter Jahresbericht/ prospektähnliches Dokument bis 3 Millionen Euro Emissionsvolumen und erst ab 3 Millionen Euro Prospektpflicht) und über ihre weiteren Pläne in regelmäßigen Abständen verbindlich informieren und die Zeichnung pro Person zB auf 20.000 Euro pro Person beschränkt ist.
Österreich attraktiv für crowdfunding – Plattformen zur Finanzierung von innovativen Start Ups wird – sodass echte Schwarmfinanzierungen z.B. mit öffentlichen Angeboten und einer Einlagenhöhe pro Person von 1.000 Euro administrativ einfach ermöglicht werden und so brachliegendes Kapital in kreative Ideen fließen kann.
das Angebot und der öffentliche Vertrieb aller alternativen (Mikro)-Finanzierungsformen nur direkt durch den Schuldner/Emittenten erlaubt ist.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.
15.48
Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Finanzkrise 2008 hat Europa hart getroffen. Ich war in dieser Zeit in vielen Betrieben unterschiedlicher Branchen und habe auch mit vielen Kolleginnen und Kollegen, auch aus der Betriebsleitung, gesprochen. Österreich ist besser durch die Krise gekommen als alle anderen Staaten in Europa, dank der guten Wirtschaftspolitik der österreichischen Bundesregierung, die Arbeitslosigkeit nicht in Kauf genommen hat, sondern die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit als oberstes Ziel ihrer Arbeit gesehen hat und sieht.
Die mit den Sozialpartnern verhandelte Kurzarbeitsregelung mit der finanziellen Unterstützung der Bundesregierung, um Kündigungen zu vermeiden, sodass es keine Spirale nach unten gibt, sowie die Ausbildungsgarantie für junge Menschen, um dem Berufsnachwuchs Chancen zu geben, sind nur zwei Maßnahmen, um hier Beispiele zu geben.
Die EU-Richtlinie, die wir heute durch diesen Beschluss umsetzen wollen, ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Lehren aus der Finanzkrise zu ziehen.
Im Herbst dieses Jahres werden dann alle EU-Länder ein gleich hohes Niveau bei der Beaufsichtigung der Banken haben, es werden gleich hohe Eigenmittel der Banken notwendig sein, und es wird EU-weit eine gleich hohe Einlagensicherung gelten. Die Lehren aus der Krise: klare und gleiche Regeln auf dem Finanzmarkt in der Europäischen Union. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.50
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich erkenne keinen Wunsch der Berichterstatter auf ein Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2:
Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das
Börsegesetz 1989, das
E-Geldgesetz 2010 sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel
und Eingang in 189 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden, in 190 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 52a in Artikel 4 bezieht.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Crowdfunding-Gesetz als attraktiver Rechtsrahmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (177 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetznovelle 2014 – FinStrG-Novelle 2014) (191 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (163 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird, und über den
Antrag 342/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird (192 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (179 d.B.): Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls (193 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (143 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen (194 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (135 d.B.): Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen (195 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 4 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fuchs. – Bitte.
15.54
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Grundsätzlich sind die durch die Finanzstrafgesetznovelle 2014 vorgesehenen Verschärfungen zu begrüßen, weshalb wir diesem Gesetz auch unsere Zustimmung erteilen werden.
Rechtsstaatlich bedenklich, und das habe ich im Ausschuss bereits dargelegt, ist, dass bei all diesen Verschärfungen im Finanzstrafrecht nicht nach dem Grad des Verschuldens differenziert wird. Es spielt also bei den vorliegenden Änderungen keine Rolle, ob ein Finanzvergehen vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.
Bei der fahrlässigen Begehung ist dem Steuerpflichtigen aber nicht bewusst, dass er einen Fehler begangen hat. Dennoch wird derjenige, der ein Finanzvergehen fahrlässig begeht, mit einem Vorsatztäter gleichgestellt. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Ursache für fahrlässig begangene Delikte nicht zuletzt in der Komplexität des Steuerrechts liegt. Angesichts der Komplexität des Steuerrechts besteht immer das Risiko, dass unbewusst, wenn auch fahrlässig, gegen geltendes Recht verstoßen wird. Für die Komplexität des Steuerrechts ist aber nicht der Unternehmer verantwortlich, sondern die Bundesregierung.
Daher fordere ich aus rechtsstaatlichen Gründen eine Berücksichtigung des Verschuldens bei den vorgesehenen Verschärfungen, und wir werden auch einen entsprechenden Abänderungsantrag stellen.
Derzeit ist es aus Vorsichtsgründen gängige Praxis, dass bei jedem Fehler, der entdeckt wird, eine Selbstanzeige erfolgt, ohne detailliert zu prüfen, ob tatsächlich ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgelegen hat. Es ist davon auszugehen, dass diese derzeit gängige Vorgangsweise in Zukunft hinterfragt werden wird, was zu weniger Selbstanzeigen und damit auch zu weniger Einnahmen führen wird.
Ich darf Ihnen ein Beispiel aus der Praxis nennen, warum eine verschuldensabhängige Differenzierung notwendig ist. Wenn sich bei der Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung eine Umsatzsteuernachzahlung ergibt, wird derzeit üblicherweise schon aus Vorsichtsgründen eine Selbstanzeige erstattet. Sollte man später erneut einen weiteren Umsatzsteuerfehler entdecken, erstattet man derzeit erneut eine zweite Selbstanzeige. Diese zweite Selbstanzeige hätte aber nach der in der Regierungsvorlage vorgesehenen Textierung keine strafbefreiende Wirkung mehr. In Zukunft wird es sich der Unternehmer daher überlegen, ob er auch diesen zweiten Fehler in einer Selbstanzeige offenlegt oder eher hofft, dass dieser zweite Fehler nicht entdeckt wird.
Ich stelle daher folgenden Antrag:
Abänderungsantrag
des Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„Die Finanzstrafgesetznovelle 2014, 177 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes (191 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. In § 29 Abs. 3 lit. c wird der Punkt durch die Zeichenfolge ‚ , oder‘ ersetzt und folgende lit. d angefügt:
‚d) wenn die Selbstanzeige wegen eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens erfolgt und bereits einmal hinsichtlich desselben Abgabenanspruches, ausgenommen Vorauszahlungen, eine Selbstanzeige erstattet worden ist.‘
2. In Ziffer 2 wird die Wortfolge ‚oder grob fahrlässig‘ gestrichen.“
*****
Abschließend darf ich festhalten, dass wir auch das multilaterale Amtshilfeabkommen und das Informationsaustauschabkommen mit Guernsey in Steuersachen begrüßen und diesen Abkommen auch zustimmen werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch den Bericht des Rechnungshofes vom Juni 2013, Seite 20, zur Gruppenbesteuerung zitieren:
„Nach den Angaben der Finanzämter und der Großbetriebsprüfung wurde seit der Einführung der Gruppenbesteuerung kein einziges Amtshilfeverfahren im Zusammenhang mit der Geltendmachung bzw. Nachversteuerung von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder durchgeführt (...).“
Da stelle ich mir schon die Frage, warum wir hier internationale Abkommen beschließen, wenn sie dann vom Finanzminister nicht vollzogen werden. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Herr Vizekanzler, internationale Abkommen in Steuersachen sind taugliche Mittel zur Bekämpfung des internationalen Steuerbetrugs. Diese Abkommen dürfen aber nicht totes Recht bleiben, sondern müssen auch aktiv angewendet werden. Sie als Finanz-
minister tragen dafür die Verantwortung, dass die Betrugsbekämpfung nicht nur auf dem Papier erfolgt. (Beifall bei der FPÖ.)
15.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
des Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs
und weiterer Abgeordneter
zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetznovelle 2014 – FinStrG-Novelle 2014) (177 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die Finanzstrafgesetznovelle 2014, 177 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes (191 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. In § 29 Abs. 3 lit. c wird der Punkt durch die Zeichenfolge „ , oder“ ersetzt und folgende lit. d angefügt:
„d) wenn die Selbstanzeige wegen eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens erfolgt und bereits einmal hinsichtlich desselben Abgabenanspruches, ausgenommen Vorauszahlungen, eine Selbstanzeige erstattet worden ist.“
2. In Ziffer 2 wird die Wortfolge „oder grob fahrlässig“ gestrichen.
Begründung
Die Verschärfungen des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) sollen – entgegen der Textierung der Regierungsvorlage – nur bei Vorsatzdelikten gelten, nicht jedoch bei fahrlässig begangenen Delikten. Hiebei ist zu bedenken, dass die Ursache für fahrlässig begangene Delikte nicht zuletzt in der Komplexität des Steuerrechts liegt.
Begründung zu Z 1:
Bei der fahrlässigen Begehung ist dem Steuerpflichtigen in der Regel nicht bewusst, dass er einen Fehler gemacht hat, weshalb der Ausschluss einer weiteren Selbstanzeige zu einer extremen Härte führt. Bei der Komplexität des Steuerrechts besteht immer das Risiko, dass unbewusst, wenn auch fahrlässig, gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Derzeit ist es – aus Vorsichtsgründen – gängige Praxis, dass bei jedem Fehler, der entdeckt wird, eine Selbstanzeige erfolgt, ohne detailliert zu prüfen, ob tatsächlich ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgelegen hat. Es ist davon auszugehen, dass diese derzeit gängige Vorgangsweise in der Zukunft hinterfragt werden wird, was zu weniger Selbstanzeigen führen wird.
Darüber hinaus würde die Textierung der Regierungsvorlage dazu führen, dass aus Vorsichtsgründen jährlich eine genaue steuerliche Überprüfung des Unternehmens durch den Steuerberater stattfinden müsste, wobei selbst eine solche Prüfung (genauso wie eine Betriebsprüfung) nicht dafür garantieren kann, dass alle Fehler gefunden werden würden. Dies würde die Unternehmen mit unverhältnismäßigen Kosten belasten.
Theoretisch müsste man zB bei einer Selbstanzeige anlässlich der Erstellung der Steuererklärung einen Steuerberater mit einer Vollprüfung der Umsatzsteuer beauftragen, um sicherzustellen, dass kein weiterer Fehler passiert ist, weil eine spätere Selbstanzeige ja nicht mehr strafbefreiend wäre. Dies würde zu enormen Kosten bei den Unternehmen führen.
In der Praxis sind vor allem bei der Umsatzsteuererklärung massive negative Auswirkungen zu erwarten. Wenn sich bei der Erstellung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung eine Nachzahlung ergibt, wird derzeit üblicherweise schon aus Vorsichtsgründen eine Selbstanzeige erstattet. Sollte man später erneut einen weiteren Umsatzsteuer-Fehler entdecken, erstattet man derzeit erneut eine (zweite) Selbstanzeige. Diese zweite Selbstanzeige hätte aber nach der in der Regierungsvorlage vorgesehenen Textierung keine strafbefreiende Wirkung mehr.
In der Zukunft wird es sich der Unternehmer daher überlegen, ob er auch den zweiten Fehler in einer Selbstanzeige offenlegt oder eher hofft, dass dieser zweite Fehler nicht entdeckt wird. Dies könnte zu einem hohen Einnahmenausfall führen.
Begründung zu Z 2
Ein rein größenabhängiger Straf-Zuschlag erscheint insofern nicht gerechtfertigt, als hier keinerlei Differenzierung nach Verschulden vorgenommen wird.
Durch diese verschuldensunabhängige Straf-Zuschläge werden insbesondere jene Unternehmen massiv benachteiligt, deren Gebarung (steuerlich) komplexer und damit fehleranfälliger ist; darüber hinaus kann für solche Unternehmen die betragsmäßige Auswirkung eines relativ kleinen Fehlers gleich überproportional hoch sein.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.
16.00
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich mit der Finanzstrafgesetznovelle 2014 beschäftigen. Ich konnte mich schon im Ausschuss der Meinung des Herrn Dr. Fuchs durchaus anschließen, was beispielsweise den Wust an Selbstanzeigen betrifft, und zwar betreffend jene Selbstanzeigen, die erstattet werden, wenn man bei der Bilanzierung und Erstellung der Jahreserklärung draufkommt, dass es zu einer Nachzahlung kommen wird. Wir wissen nämlich, dass es seitens der Finanzbehörden speziell bei der Umsatzsteuer sehr scharf zugeht.
Ich möchte jetzt einmal grundsätzlich sagen, dass es mir wichtig ist, dass wir Steuerbetrug bekämpfen, dass wir sehr viele Maßnahmen setzen, um den Steuerbetrug zu bekämpfen, und dass es natürlich auch notwendig ist, dass die Steuern, die jemand zu bezahlen hat, ordentlich berechnet und durch eine ordnungsgemäße Buchführung erklärt werden.
Allerdings muss ich sagen, dass mir im Finanzausschuss von einem Mitarbeiter des BMF erklärt wurde, dass die Selbstanzeigen, von denen Sie auch gesprochen haben, von denen es überbordend viele im Zusammenhang mit einer Nachzahlung bei einer Jahreserklärung gibt, eigentlich gar nicht gemacht werden müssten. – Ich glaube, wir müssten uns einmal genauer ansehen, ob es tatsächlich genügt, eine Steuererklärung abzugeben und sofort die Steuernachzahlung zu leisten, um dem entgegenzutreten, dass, wie sie erwähnt haben, vor einer Betriebsprüfung keine nochmalige Selbstanzeige erstattet werden kann. Ich glaube, das sollte man sich einmal in einer kleinen Runde ansehen, denn auch das ist für mich ein wichtiger Teil.
Wir haben in Österreich leider Gottes das Problem, dass es einige Betriebe gibt, die anschließend nicht wieder geprüft werden, und auch bei der Betrugsbekämpfung werden die Finanzbehörden nicht aller Steuersünder habhaft. So haben wir beispielsweise noch keine Lösungen betreffend den Umsatzsteuerkarussellbetrug gefunden, und wir haben auch noch keine Lösungen im Zusammenhang mit wirklich großen, teilweise internationalen Steuerbetrugsfällen gefunden, wie diesen entgegenzuwirken ist beziehungsweise wie diese aufzuklären sind.
Darum glaube ich, es ist immer gut, auch im Zusammenhang mit Steuerbetrug etwas zu tun. Ich war früher immer der Meinung, dass man mit der Selbstanzeige ohnedies bereits alles einbekennt und konkret auf den Tisch legen muss, was man entdeckt hat, bevor man sich einer Betriebsprüfung unterzieht. Das mit den Zuschlägen wird man sich noch ansehen müssen.
Was ich aber im Zusammenhang mit der heutigen Änderung nicht möchte, ist, dass grundsätzlich jeder, der eine Selbstanzeige vor einer Betriebsprüfung macht, kriminalisiert wird. Im Ausschuss wurde das von einigen Abgeordneten erwähnt, und auch Herr Kollege Rossmann hat es, glaube ich, angesprochen. In sehr vielen Fällen bemerkt man nämlich, wenn man die Unterlagen für eine Betriebsprüfung herrichtet, dass ganz einfach etwas schiefgelaufen ist, und ich möchte, wie gesagt, keinesfalls, dass da gleich kriminalisiert wird, dass gleich der Eindruck erweckt wird, als ob jemand Steuerbetrug begangen oder etwas absichtlich getan hätte. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
Das bedeutet aber nicht, dass man des Steuerbetrugs nicht tatsächlich Herr werden muss!
Ich möchte aber etwas erhellen, weil das im Ausschuss nicht gesagt werden konnte, weil dort die Zahlen nicht vorgelegen sind: Es hat im Jahre 2013 12 797 Strafverfahren gegeben, davon haben 6 588 die Steuer betroffen, und 10 515 Verfahren sind insgesamt durch die Finanzbehörden abgewickelt worden. – Ich glaube, das ist ein ganz geringer Teil und man kann davon ausgehen, dass die Unternehmen ihre steuerlichen Belange grundsätzlich ordentlich abwickeln.
Mir ist insbesondere eines sehr wichtig: Beispielsweise bei den sogenannten GPLA-Prüfungen, also bei den gemeinsamen Prüfungen der lohnabhängigen Abgaben, kommt es oft dazu, wenn Unternehmen eine Nachzahlung haben – diesbezüglich wird meines Erachtens besonders streng geprüft, was von den Unternehmern durchaus als unangenehm empfunden wird –, dass das eventuell auch Nachteile für die Mitarbeiter hat. Das möchte ich keinesfalls! Wenn ein Unternehmen für seine Mitarbeiter beispielsweise Firmenfeierlichkeiten veranstaltet oder andere motivierende Maßnahmen setzt, darf es bei solchen Prüfungen dann nicht zu horrenden Nachzahlungen kommen.
Ich möchte, wie gesagt, nicht – und ich glaube, das ist auch nicht unsere Aufgabe –, dass Betriebsprüfer in Firmen Betriebsprüfungen schikanös durchführen, besonders auch in kleineren Unternehmen, wo es oft nicht einmal eine Buchhalterin gibt, die sich dem Betriebsprüfer widmen kann.
Dazu, dass immer wieder gesagt wird, man brauche die Steuerberater nicht: Ich glaube, jeder Unternehmer, der einmal eine Betriebsprüfung gehabt hat, weiß, dass es eine gute Investition ist, einen Steuerberater zu beschäftigen, weil eine Betriebsprüfung dann auch in geordneter Weise abgeführt werden kann.
In diesem Sinne werde ich und werden wir dieser Novelle natürlich zustimmen. Ich glaube aber, dass wir grundsätzlich im Hinblick auf diese überbordenden Selbstanzeigen, wie ich vorhin schon gesagt habe, wirklich klärend vorgehen und vielleicht einmal eine Feststellung treffen müssen, dass diese nicht notwendig sind, weil es auch zu
einer zweiten Selbstanzeige kommen kann, wenn eine Betriebsprüfung kommt. (Beifall bei der ÖVP.)
16.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.
16.06
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Ja, gegen Steuerbetrug und damit für Steuergerechtigkeit kann man nie genug tun! Das gilt auch für die hier vorliegende Strafgesetznovellierung auf der einen Seite sowie die Abkommen auf der anderen Seite.
Die Verschärfung der Strafgesetznovelle ist im Prinzip eine alte grüne Forderung, die von der Regierung nunmehr aufgegriffen wurde. Allerdings ist sie unseres Erachtens unzureichend, denn was bringt diese? – Die künftige Regelung bringt lediglich nach strafbefreienden Selbstanzeigen im Zuge von Betriebsprüfungen – im Zuge von Betriebsprüfungen! – nunmehr Zuschläge auf die Abgabenschuld. Bisher mussten Verzugszinsen gezahlt werden.
Wenn man diese Regelung etwa mit jener in unserem Nachbarland, der Bundesrepublik Deutschland, vergleicht, dann kann man leicht erkennen, dass diese Regelung im Prinzip eine sehr milde ist, denn in der deutschen Abgabenordnung steht, dass eine Strafbefreiung bei Selbstanzeigen nur dann Platz greift, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: wenn die Steuerschuld kleiner als 50 000 € ist, im Fall, dass die Betriebsprüfung noch nicht angekündigt wurde, und im Fall, dass Finanzstrafverfahren noch nicht eröffnet wurden – das gilt im Übrigen auch für Österreich –, im Fall, dass die Prüfer noch nicht vor Ort erschienen sind und vor der Entdeckung der Tat.
Von all diesen Tatbeständen gilt in Österreich nur der eine von mir genannte, es gelten jedoch nicht auch die anderen. Im Übrigen findet in Deutschland derzeit auch eine Debatte über die Verschärfung von Strafzuschlägen statt. Das heißt, dort will man noch einmal einen Schritt nachlegen, wir hier tun hingegen nur einen sehr, sehr zögerlichen ersten Schritt.
Übrigens: Der Tatbestand „vor Entdeckung der Tat“ wird in Deutschland sehr schwammig interpretiert, aber auch in Österreich. Das war ja wohl am Beispiel der CD aus Liechtenstein ablesbar! Wie war denn das mit der CD aus Liechtenstein? – In diesem Fall wurde für die strafbefreienden Selbstanzeigen monatelange Zeit gegeben! Nicht dass man die Steuersünder gerade noch zur Selbstanzeige hingeführt hat! Es war skandalös, wie das seinerzeit gehandhabt wurde!
Ich glaube also, dass die hier vorliegende Novellierung des Finanzstrafgesetzes zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber völlig unzureichend im Hinblick auf mehr Steuergerechtigkeit ist.
Das gilt im Übrigen natürlich auch für das Abkommen mit der Vogtei Guernsey im Hinblick auf Informationsaustausch. Diese Vogtei Guernsey ist eine Steueroase – wie wir alle wissen – im direkten Besitz der Queen, und sie ist das, was man unter den Steueroasen wohl als „Best of Böse“ bezeichnen kann. Mein Vorredner hat ja schon erwähnt, dass es sich hiebei eigentlich um ein totes Abkommen handelt, denn die Amtshilfe wurde in den vergangenen Jahren, etwa bei der Gruppenbesteuerung, nie in Anspruch genommen.
Es ist schade um die Zeit, dass wir hier in diesem Hohen Haus mit solchen Abkommen überhaupt befasst werden. Schade um die Zeit! Wenn solche Abkommen tatsächlich getroffen werden, dann bitte ernsthaft und über alle Steuern hinweg und nicht nur einzelne Steuern betreffend, während andere Steuern wie etwa die Vermögensteuer aus-
geschlossen sind. Das gilt auch für das multilaterale Übereinkommen, das auch Gegenstand dieser Debatte ist: Auch bei diesem werden Kapitalerträge, die Erbschaftssteuer, Veräußerungsgewinne und andere Formen von Vermögensteuern ausgeschlossen.
Das verstehe ich nicht unter Steuergerechtigkeit, und mir ist in den letzten Tagen besonders aufgestoßen, dass der Herr Finanzminister im Zusammenhang mit der Konzentration von Vermögen in Österreich in der Zeitschrift „trend“ gemeint hat:
„Als Finanzminister handle ich gern auf Basis solider Daten. Ich zweifle an Schätzungen Pi mal Daumen, die auf Umfragen basieren. Meine Empfindung ist, dass der Reichtum breiter aufgestellt ist. Es gibt keine soliden Daten, wie das Vermögen in Österreich verteilt ist.“
Herr Finanzminister, wenn Sie etwas für Steuergerechtigkeit tun wollen und wenn Sie wissen wollen, wie das Vermögen in Österreich verteilt ist, dann sorgen Sie doch für ergänzende, fundierte Datengrundlagen!
In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bereitstellung von Vermögensdaten
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, ehest möglich – spätestens jedoch bis Ende 2014 – Datengrundlagen und Informationen über die Vermögen der privaten Haushalte aus Steuerregisterdaten zur Verfügung zu stellen sowie einen Vorschlag zu einer gesetzlichen Grundlage zur vollständigen Datenerfassung von Sach- und Finanzvermögen und deren Verteilung auszuarbeiten.“
*****
Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
16.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde
betreffend Bereitstellung von Vermögensdaten
eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (179 d.B.): Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls (193 d.B.)
Begründung
Für eine sachliche und empirisch gut fundierte Diskussion sowie für eine faktenbasierte Entscheidung über die Wiedereinführung von vermögensbezogenen Steuern (Vermögensteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer) sind Daten und Informationen eine unverzichtbare Grundlage.
In Österreich gab es nach der Abschaffung der Vermögensteuer (1994) bzw. der Erbschafts- und Schenkungssteuer (2008) praktisch keine Daten bzw. Datenerhebungen über die Höhe von Vermögen bzw. deren Verteilung. Erst auf Initiative der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde der sogenannte Household Finance and Consumption Survey (HFCS) im Jahr 2010 in allen Ländern des Euroraums eingeführt. Die entsprechende Datenerhebung in Österreich wurde von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) durchgeführt und von der EZB sowie von Top-VermögensforscherInnen aus den USA methodisch begleitet und überwacht.
Auf Basis dieser Daten über Sach- und Finanzvermögen wurde in einer Studie der Universität Linz mit gängigen wissenschaftlichen Methoden errechnet, dass das reichste 1% der Haushalte über 37% des gesamten Nettovermögens und die obersten 5% der Haushalte über 58% des gesamten Nettovermögens verfügen. Demgegenüber stehen die ärmsten 50% der gesamten Haushalte, die lediglich 2,2% des gesamten Vermögens haben. Diese Berechnungen wurden kürzlich von der EZB bestätigt – die reichsten 5 % der Haushalte verfügen über 52 bis 59% des Gesamtvermögens.
Die Vermögenserhebung der OeNB entspricht in methodischer Hinsicht dem „state of the art“. Allerdings lassen sich dennoch bedeutsame Argumente anführen, die auf eine Unterschätzung der Vermögenskonzentration hinweisen.
Im Einzelnen:
Die VermögensforscherInnen der OeNB geben selbst zu, dass die Survey-Daten den oberen Rand der Verteilung nicht erfassen können. Die Valluga AG, eine internationale Investmentgesellschaft, die das Vermögen von Millionären und Milliardären aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aus verschiedenen Datenquellen erfasst, weist in ihrem Report allein für die reichsten 10 österreichischen Familien ein Vermögen von 81,9 Mrd Euro aus. Erbschaften sind ein entscheidender Faktor für den Reichtum.
Die Studie der OeNB erwähnt, dass es nicht möglich war, jene wenigen Haushalte, die besonders häufig erben, zu imputieren. Dies führt zu einer weiteren Unterschätzung der Konzentration.
Natürlich geben Haushalte in Befragungen (besonders in Österreich) eher zu niedrige als zu hohe Werte an.
Völlig unberücksichtigt bleiben jene Immobilienerbschaften, die über die Weitergabe von Privatstiftungen und anderen Wertdepots (Vorsorgewohnungen über Vermögensverwalter etc.) zustande kommen.
Fazit: Die Studie der OeNB verharmlost geradezu die extreme Ungleichheit von Vermögen - insbesondere beim Erben - und stößt in die Welt der Reichen daher gar nicht vor. Eine rationale Debatte auf der Grundlage weiterer Daten zur ungleichen Verteilung von Vermögen ist daher notwendig.
In einem Interview im Trend (Juli 2014) bezweifelt Finanzminister Spindelegger die hohe Konzentration der Vermögen in Österreich und führt dazu aus:
„Als Finanzminister handle ich gern auf Basis solider Daten. Ich zweifle an Schätzungen Pi mal Daumen, die auf Umfragen basieren. Meine Empfindung ist, dass der Reichtum breiter aufgestellt ist. Es gibt keine soliden Daten, wie das Vermögen in Österreich verteilt ist. []“
Wenn Finanzminister Spindelegger Zweifel an der Solidität der Vermögenserhebung der OeNB hat, kann die Antwort darauf nur sein, ergänzende fundierte Datengrundlagen bereitzustellen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, ehest möglich – spätestens jedoch bis Ende 2014 – Datengrundlagen und Informationen über die Vermögen der privaten Haushalte aus Steuerregisterdaten zur Verfügung zu stellen sowie einen Vorschlag zu einer gesetzlichen Grundlage zur vollständigen Datenerfassung von Sach- und Finanzvermögen und deren Verteilung auszuarbeiten.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Mag. Kuzdas. – Bitte.
16.11
Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Eines ist völlig klar: Wir wollen niemanden kriminalisieren, wir wollen aber auch, dass die ehrlichen Steuerzahler sich nicht gepflanzt vorkommen. Ein wesentliches Ziel dieser Verschärfung des Finanzstrafgesetzes ist natürlich, auch mehr Steuerehrlichkeit zu erreichen. Es ist im Gesetz von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit die Rede. Es geht nicht darum – wie es so schön heißt –, jemanden, der einem minderen Grad des Versehens aufsitzt, zu bestrafen.
Für die einen ist das Gesetz zu streng und überschießend, und für die Grünen ist es zu wenig deutlich. – Ich glaube, wir brauchen uns im internationalen Vergleich nicht zu verstecken. Wir haben einen gestaffelten Zuschlag bei Strafen für Steuerhinterziehung. Auch in Deutschland – Kollege Rossmann hat es schon angesprochen – wird über eine Änderung diskutiert. Diesfalls gibt es den Vorschlag, bei einem Hinterziehungsbetrag von 25 000 bis 100 000 € 10 Prozent Zuschlag fällig werden zu lassen, zwischen 100 000 und 1 Million € 15 Prozent und ab 1 Million € sogar 20 Prozent. Wir sind ab 250 000 € bei 30 Prozent. So schlecht ist das also allemal nicht!
Durch dieses Gesetz sollen letztlich rund 260 Millionen € an zusätzlichen Einnahmen in den nächsten Jahren bis 2018 lukriert werden. Ich meine, das ist recht und billig, weil wir das dem ehrlichen Steuerzahler schuldig sind. Das entbindet uns aber nicht davon, dass wir die Schieflage im Steuersystem zu beseitigen haben, und damit dürfen wir nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten, sondern wir müssen rasch handeln, denn wer rasch hilft, der hilft in diesem Fall doppelt, und eine rasche Entlastung ist notwendig.
Wer rasch hilft, hilft den Menschen, die unter der hohen Steuerlast leiden, und damit hilft man auch der Wirtschaft, denn wenn die Menschen mehr im Börsel haben, dann können sie auch mehr ausgeben. Eine höhere Kaufkraft kurbelt wiederum die Inlandsnachfrage an, und das ist sehr wohl notwendig, denn diese leidet.
Ich verstehe auch nicht, warum zum Beispiel gerade der Wirtschaftsbund gegen diese Steuersenkung ist, denn das ist ja nahezu ein Wirtschaftsprogramm: Wenn die Menschen mehr Kaufkraft haben, dann kaufen sie mehr, und davon profitiert gerade die Wirtschaft. Also: Herunter mit der Einkommensteuer und Lohnnebenkosten senken, und zwar rasch! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.
16.14
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Hohes Haus! Nachdem sich meine Vorredner hauptsächlich mit dem Tagesordnungspunkt 4 auseinandergesetzt haben, werde ich mich jetzt mit den Tagesordnungspunkten 5 bis 8 beschäftigen.
Punkt 8: Das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen hat zum Ziel, den weltweiten illegalen Handel mit Tabakprodukten zu unterbinden. Eine EU-weite Schadenssumme von 10 Milliarden €, errechnet vom Amt für Betrugsbekämpfung OLAF, spricht für sich. Diesem Punkt werden wir auf jeden Fall zustimmen.
Tagesordnungspunkt 6, Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen: Hiebei geht es um einen Beitritt zu einem multilateralen Abkommen über gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen – auch das findet unsere Zustimmung.
Zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen: Guernsey ist bekannt als eine Steueroase. Wir werden diesem Abkommen zustimmen, wiewohl ich trotzdem – so wie bei all diesen Abkommen in Steuersachen – darauf hinweisen möchte, dass uns dieser uns von der OECD vor einigen Jahren aufs Auge gedrückte Artikel 5, in dem es de facto um die Abschaffung unseres Bankgeheimnisses geht, nach wie vor Bauchweh verursacht.
Sie erinnern sich vielleicht: 2008/2009 hat der damalige deutsche Finanzminister Peer Steinbrück die Jagd auf Steuerflüchtlinge und Steuerhinterzieher ausgerufen und es geschafft, dass Österreich, die Schweiz, Belgien und Luxemburg auf die sogenannte graue Liste der Steueroasen gesetzt wurden. Die OECD hat dann diesen Artikel 5 ausgearbeitet, in dem es um die Weitergabe von Informationen geht, und da es keine neuen Abkommen mehr ohne diesen Artikel 5 gibt, werden wir zustimmen, wiewohl wir nach wie vor der Meinung sind, dass das eine Aushöhlung unseres Bankgeheimnisses ist.
Wir können aber trotzdem leichten Herzens zustimmen – Kollege Rossmann hat es vorhin anklingen lassen –, weil ohnehin keine Ansuchen auf Auskunftserteilung stattfinden. – Ich habe einmal eine parlamentarische Anfrage gestellt: In den letzten drei Jahren gab es kein einziges Ansuchen. Wir schaffen damit wirklich totes Recht. Da geschieht gar nichts, weil die Karawane der Steuerhinterzieher, wenn solche Abkommen abgeschlossen werden, schon längst weitergezogen ist und sich eine andere Oase gesucht hat.
In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass in diesem Artikel 5 nach wie vor steht, dass sich die Informationen auf das Eigentum an einer Person beziehen. – Das Eigentum an Personen ist spätestens seit 1781, Leibeigenschaftsaufhebungspatent Josephs II., in Österreich nicht mehr möglich. Vielleicht könnte man den Text ein bisschen modernisieren! Ich weiß: Es geht diesfalls um die juristische Person einer Firma, aber man kann das ja auch anders formulieren!
Zum Tagesordnungspunkt 5, Elektrizitätsabgabegesetz: Das Ziel ist ja die weitgehende Befreiung der Stromerzeuger von Abgabepflichten. Wir finden es daher nicht gut, wenn jetzt eine Grenze eingezogen wird, nämlich ein Freibetrag von 25 000, ab welchem jeder für den Eigenverbrauch 1,5 Cent pro Kilowattstunde zu zahlen hat.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen zu der Regierungsvorlage (163 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:
Z 2 lautet:
„2. In § 2 lautet die Z 1:
‚1. a) Elektrizitätserzeuger, wenn die selbst erzeugte Menge elektrischer Energie, die nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht wird, nicht größer als 5 000 kWh pro Jahr ist;
b) Elektrizitätserzeuger, soweit die aus erneuerbaren Primärenergieträgern selbst erzeugte elektrische Energie nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht wird;‘“
*****
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es konterkariert ganz einfach das eigene Bekenntnis dieser Bundesregierung zum Ausbau erneuerbarer Primärenergieträger (Beifall bei der FPÖ), wenn man diejenigen, die den selbst erzeugten Strom auch noch selbst verbrauchen, dazu zwingt, dafür auch noch eine Abgabe zu zahlen. Das ist kontraproduktiv. (Beifall bei der FPÖ.)
16.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Roman Haider
und weiterer Abgeordneter
zum Bericht des Finanzausschusses (192 d.B.) über die Regierungsvorlage (163 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird
und über den Antrag 342/A der Abgeordneten Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage (163 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:
Z 2 lautet:
„2. In § 2 lautet die Z 1:
„1. a) Elektrizitätserzeuger, wenn die selbst erzeugte Menge elektrischer Energie, die nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht wird, nicht größer als 5 000 kWh pro Jahr ist;
b) Elektrizitätserzeuger, soweit die aus erneuerbaren Primärenergieträgern selbst erzeugte elektrische Energie nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht wird;“
Begründung
Das Bekenntnis der Bundesregierung zum Ausbau erneuerbarer Primärenergieträger und zur Selbstversorgung der Bevölkerung wird mit dem in der Regierungsvorlage zum Elektrizitätsabgabegesetz verankerten Festhalten an einer Freigrenze konterkariert.
Eine Abgabe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) ab einer verbrauchten Jahresmenge von 25.000 kWh benachteiligt vor allem Anlagen von Kommunen, Gewerbe- und Industrieanlagen, Bürgerbeteiligungsanlagen und Eigenversorger mit erhöhtem Bedarf wie zum Beispiel Bauernhöfe. Privatpersonen, die den Eigenbedarf aus erneuerbaren Primärenergieträgern abdecken, leisten nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Übertragungsnetze sondern auch zur Versorgungssicherheit und bringen Österreich damit auch weiter auf dem Weg zur Energiefreiheit. Eine Obergrenze bedeutet daher eine Beschränkung der Selbstversorgung und ist daher nicht zielführend.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.
16.19
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir werden – das schicke ich gleich vorweg – sowohl den ursprünglichen Antrag wie auch den Abänderungsantrag der Freiheitlichen unterstützen, da wir das Thema ähnlich sehen. Allerdings muss man sagen: Die vorgesehene Änderung ist eine deutliche Verbesserung, weil die Grenze von 5 000 kW/h auf 25 000 kW/h angehoben wird, und einer derartigen Verbesserung wollen wir nicht ablehnend gegenüberstehen.
Ich würde aber bitten, das Ganze einmal aus der Vogelperspektive zu betrachten, einen Schritt zurück zu machen, dann nämlich diskutieren wir tatsächlich über eine Abgabe auf etwas selbst Erzeugtes und selbst Konsumiertes. Das bedeutet, wir befinden uns in unserer Steuerdebatte eher in der Steinzeit, würde ich sagen. Wir wollen ein einfaches, ein verständliches und ein faires Steuersystem. Es gibt natürlich unterschiedliche Schwerpunkte, aber wir müssen meiner Meinung nach davon abgehen, dass wir für jede Aktivität eine Zusatzsteuer, eine Zusatzabgabe finden und dann nur darüber verhandeln, ob wir sie in der Höhe in irgendeiner Form einschränken oder ob wir einen Deckel einziehen. Das ist meiner Meinung nach der falsche Weg.
Ich möchte in diesem Zusammenhang, zumal wir schon einmal beim Energiethema sind, nochmals darauf hinweisen, dass wir uns so rasch als möglich eine Diskussion über das Ökostromgesetz wünschen, damit wir auch über die Einspeisevergütungen diskutieren können, denn auch da erfolgt derzeit eine massive Umverteilung von unten nach oben. All jene Menschen, die sich eine Photovoltaikanlage leisten können, profitieren von der Förderung, und diejenigen, die sich keine leisten können, müssen diese Förderungen mitfinanzieren. Also darüber müssen wir bald in Diskussion treten.
Ich möchte abschließend sagen, auch bei dieser Abgabe gilt, weniger ist mehr: weniger Bürokratie, weniger kreative Lösungen bei Abgaben und Steuern – mehr Geld bei den Menschen und dadurch auch mehr Freiheit! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
16.21
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Steßl zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.21
Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Mag. Sonja Steßl: Herr Präsident! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine sehr verehr-
ten Damen und Herren! Es freut mich persönlich sehr, dass wir jetzt über eine Verschärfung bei Selbstanzeigen debattieren, die ich dem Koalitionspartner Mitte März vorgeschlagen habe. Beinahe vier Monate später debattieren wir bereits eine Änderung der Gesetzesvorlage, und das ist nicht selbstverständlich. Ich bedanke mich dafür ausdrücklich nicht nur bei den Kolleginnen und Kollegen im Finanzministerium, sondern auch beim Koalitionspartner, dass er da auch einen Schritt mit uns geht.
Ehe ich auf das Thema Selbstanzeigen zu sprechen komme, möchte ich noch kurz auf einen weiteren Punkt eingehen, den wir jetzt auch mitbehandeln, nämlich auf die Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes, die Herr Abgeordneter Pock sowie Herr Abgeordneter Haider zuvor kurz angesprochen haben.
Erinnern wir uns! Vor dieser Änderung hat es eine sehr emotionale Diskussion über das Elektrizitätsabgabegesetz gegeben. Ich habe sehr, sehr viele E-Mails, Bürgeranfragen und so weiter bekommen, weil in manchen Medien von einer sogenannten Sonnensteuer gesprochen wurde. Ich möchte nur der guten Ordnung halber erwähnen, dass wir von der Elektrizitätsabgabe aus dem Jahr 1996 sprechen und die Diskussion angefacht wurde durch einen Erlass des Bundesfinanzministeriums, der von sehr umweltbewussten Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Branchenvertreterinnen und ‑vertretern kritisiert wurde. Über alle Parteigrenzen hinweg wurde gefordert, dass man Investitionen in erneuerbare Energie attraktiver gestalten und natürlich auch eine weitergehende Steuerbegünstigung herstellen sollte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir persönlich war es wichtig, dass wir alle Aspekte dieser Änderung besprechen und diskutieren, da auch einige Kritik gekommen ist, dass beispielsweise nur einzelne Bereiche von einer Änderung profitieren, wie etwa die Landwirtschaft, wie etwa nur die Betriebe. Ich glaube, dass wir jetzt durch diese Erhöhung doch auch eine Lösung gefunden haben. Persönlich überzeugt hat mich vor allem das Argument, dass Kommunen, aber auch Schulen und andere von dieser Änderung begünstigt werden.
Ein wichtiger Aspekt ist, dass wir jetzt von einer Freigrenze hin zu einem Freibetrag kommen. Was heißt das? – Das heißt, dass wir nur mehr die verbrauchte Energie ab 25 000 Kilowattstunden mit dieser Abgabe belegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun komme ich zum Thema Selbstanzeigen, und ich möchte sagen, die Diskussion darüber ist kurz hochgefloppt aufgrund eines gar nicht so minderen Falles eines Fußballpräsidenten in Deutschland, wodurch dann natürlich auch die Diskussion in Österreich wieder Fahrt aufgenommen hat. Die Sozialdemokratische Partei hat sich aber nicht nur aufgrund dessen für das Thema Steuerbetrug eingesetzt, sondern es auch schon bei den Regierungsverhandlungen immer wieder angesprochen, und es freut mich natürlich persönlich, dass wir nun auch eine entsprechende Gesetzesänderung beschließen dürfen.
Eines darf ich voranstellen – das ist auch in manchen Ausführungen angesprochen worden –: Es geht nicht darum, dass wir kriminalisieren, es geht mir persönlich auch nicht darum, dass wir kriminalisieren, sondern es geht mir darum, dass wir einen besseren Weg zur Steuerehrlichkeit schaffen, dass wir aber auch gerade diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützen, die steuerehrlich sind, die ihre Steuern und Abgaben abführen, die einfach auch dem Wettbewerb entsprechen. Es hat vor allem auch eine marktverzerrende Wirkung, wenn gewisse Teilnehmer die Regeln auf dem freien Markt nicht einhalten. Das geht zulasten derjenigen, die sich an die Regeln halten, die ihre Steuern bezahlen und entrichten. Somit geht es um eine quasi Gleichbehandlung, auch um eine Form der Steuergerechtigkeit und letztlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch um eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Wir haben sehr wohl eine Unterscheidung einerseits zwischen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und leichter Fahrlässigkeit, auf der anderen Seite müssen wir uns besonders
auch jene Fälle überlegen, in denen der Betriebsprüfer sozusagen bereits auf der Dacke steht mit dem Vorsatz, eine Selbstanzeige herauszuholen, ob wir das auch wirklich wollen. Bis dato war es so, dass man das Instrument der Selbstanzeige nutzen konnte, man quasi die Verzugszinsen zahlen musste. Und es macht natürlich einen Unterschied, wenn man damit rechnen kann, dass man nur 1,9 Prozent Verzugszinsen zahlt, und auf der anderen Seite Menschen einen Hypothekarkredit mit erhöhten Zinsen zahlen müssen. Das ist einfach eine Ungerechtigkeit.
Aber noch einmal zur Klarstellung: Mir geht es nicht darum, zu kriminalisieren, sondern ich glaube, uns allen sollte es darum gehen, den Steuerbetrug möglichst breit zu bekämpfen, möglichst auch die Instrumente auf gesetzlicher Basis zu schaffen und daran zu arbeiten, dass Wettbewerbsverzerrungen durch Steuerbetrug, durch Steuerhinterziehung auch auf dem freien Markt hintangehalten werden können. Es geht nicht um die sogenannten kleinen Fische, es geht nicht um Buchhaltungsfehler, es geht auch nicht um Fälle von leichter Fahrlässigkeit, sondern es geht wirklich um die richtig – unter Anführungsstrichen – „großen Fische“, darum, dass wir dann ab Oktober – wenn Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzesvorlage heute zustimmen – verschärfte Regeln bei der Selbstanzeige haben und die Betreffenden nicht mehr so günstig davonkommen wie bisher.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Regierungsprogramm steht beispielsweise auf Seite 107, dass sich die österreichische Bundesregierung dazu bekennt, dass auch im Inland das Vorgehen gegen Steuerbetrug, gegen Steuerhinterziehung verschärft wird und auch Lücken geschlossen werden können. Dieses Vorhaben ist mit dieser Novelle noch nicht abgeschlossen, aber ein wichtiger, ein richtiger Schritt ist getan. Weitere werden folgen, dafür werde ich mich auch persönlich einsetzen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
16.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Groiß. – Bitte.
16.29
Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich möchte meine Ausführungen mit Bemerkungen zur Elektrizitätsabgabe für erneuerbare Energien beginnen. Was ist an diesem Gesetz, das wir heute beschließen, besonders? – Wir beschließen eine Lenkungsabgabe, die erstmals in die andere Richtung geht. Erstmals wird eine Lenkungsabgabe nicht eingeführt, um etwas zu bewegen, sondern es wird damit eine Ausnahme in einem bestehenden Gesetz geschaffen. Die Abgabe für erneuerbare Energien wird billiger – leider nicht in dem Umfang, wie wir uns das vorgestellt haben, aber – die Frau Staatssekretärin hat es schon gesagt – vielleicht können wir in diese Richtung noch weiterarbeiten.
Ich bedanke mich bei den Branchenvertretern für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung und bei der Einführung dieses Gesetzes. Ich bedanke mich aber auch bei den vielen Bürgerinitiativen, die wirklich auf die Barrikaden gestiegen sind, damit hier etwas weitergeht; so zum Beispiel beim Energie-Stammtisch Waldviertel, wo wir auch den Runden Tisch beim Minister initiieren konnten.
Aber wir werden mit diesem Gesetz auch Probleme haben. Alte Anlagen werden vielleicht Probleme damit haben, den Eigenverbrauch überhaupt aufzuzeichnen. Die Betreiber müssen die 25 000 Kilowattstunden im Auge behalten, um irgendwann damit zu beginnen, die Abgabe abzuführen. Das führt sehr bald zum Finanzstrafgesetz, weil nicht regelmäßig überprüft wird, und so kann man doch ein bisschen den Bogen schaffen.
Wir debattieren heute auch das Thema Amtshilfe in Steuersachen. Auch dabei wird versucht, den Steuerbetrug international zu bekämpfen, indem gleichzeitige Steuerprü-
fungen im In- und Ausland eingeführt werden sollen, der Spontaninformation, dass Verdacht auf Steuerbetrug im Ausland besteht, nachgegangen werden soll, und viele andere Dinge mehr. Auch der Informationsaustausch mit den Kanalinseln ist diesbezüglich ein wichtiger Punkt.
Das Finanzstrafgesetz zeigt, der Ring für Steuerhinterzieher wird wesentlich enger. All jene, die ein schlechtes Gewissen haben, sollen sich, so will es die Frau Staatssekretär, noch bis 30. September melden. Das ist auch budgetär so dargestellt, dass da noch einiges hereinkommt.
Gleichzeitig wollen wir aber das Augenmaß nicht verlieren, und ich nehme unsere Frau Staatssekretärin jetzt beim Wort. Sie hat gesagt, es geht ihr nicht um den Steuerbetrug, es geht ihr nicht um die „kleinen Fische“. (Staatssekretärin Steßl: Nein, um Kriminalisierung habe ich gesagt!) Es geht nicht um Kriminalisierung, ja, genau.
Ich möchte in diesem Zusammenhang ein paar Beispiele aus der Praxis bringen. Wo wird ein Finanzstrafverfahren eingeleitet? – Wenn die Buchhalterin eines der, ich glaube, 13 Rechnungsmerkmale bei einer Rechnung nicht kontrolliert und den Vorsteuerabzug geltend macht, kann es zu einem Finanzstrafverfahren kommen, in dem einerseits der Chef und, wenn es blöd hergeht, auch noch der Verband bestraft wird. Das kann im schlimmsten Fall das Doppelte der Vorsteuer ausmachen.
Es kann aber auch sein, dass ein Arbeitnehmer die Lohnverrechnung des Chefs nicht richtig kontrolliert und ihm daher vorgeworfen wird, vorsätzlich eine Abgabenhinterziehung begangen zu haben.
Es geht auch um Familien, wenn zum Beispiel ein Ehepartner erst im Herbst wieder zu arbeiten beginnt und die Zuverdienstgrenze für den Alleinverdienerabsetzbetrag um ein paar Euro überschritten wird. Auch in diesem Fall können Finanzstrafverfahren eingeleitet werden.
Es geht um die Energieabgabe für Eigenverbrauch, wenn man die 25 000 Kilowattstunden nicht erreicht.
Ich denke, wir sollten diese Themen noch einmal diskutieren und diese geringfügigen, diese leichten Fahrlässigkeiten außer Strafe stellen, denn so kann man eine Entkriminalisierung, wie Sie, Frau Staatssekretärin, selbst gesagt haben, vorantreiben und unsere Unternehmer und deren Mitarbeiter vor solchen Unsinnigkeiten schützen. – Ich danke für eine interessante Diskussion im Herbst. (Beifall bei der ÖVP.)
16.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.
16.33
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich rede zum Elektrizitätsabgabengesetz. Wir haben einen Antrag eingebracht, dass die Besteuerung des Eigenverbrauchs von Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen produziert wird, gestrichen wird. Ich denke, das wäre ein wesentlicher Ansatz, der auch eine Systemkomponente beinhaltet, weil wir Eigenverbrauch einfach stärken müssen. Wenn wir die Grenzen anheben oder die Grenzen streichen, können wir zum Beispiel auch große Betriebe dafür gewinnen, auf ihren Flächen auch wirklich mehr Strom zu produzieren und für den Eigenverbrauch zu nutzen. Deswegen haben wir den Antrag gestellt, diese Grenze völlig zu streichen.
Das war im Ausschuss nicht durchzubringen. Die Regierung ist dann dazu übergegangen, die ursprünglich vorgesehene Grenze von 5 000 auf 25 000 Kilowattstunden
anzuheben. Das ist für uns ein erster Schritt. Deswegen werden wir auch zustimmen, es ist aber nur die zweitbeste Lösung.
Präsident Hofer hat noch einen Abänderungsantrag eingebracht, der unserem ursprünglichen Antrag entspricht. Ich plädiere dafür, für diesen Abänderungsantrag zu stimmen, weil das, wie gesagt, für eine Energiewende, für eine Systemänderung die beste Lösung wäre.
In diesem Sinne: Vielleicht überlegen Sie es sich noch! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
16.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.
16.35
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Groiß von der ÖVP, zur Frage Bagatellen und zu diesen Dingen: Wenn jemand bei einer Rechnung etwas vergisst und es um 1,20 € geht, dann werden wir, glaube ich, nachsichtig sein. Wenn jemand zum Beispiel 6 Millionen Provision kassiert, wie wir wissen, und die vergisst, dann, glaube ich, sollten wir schon hinschauen.
Es war und ist das Ziel dieser Bundesregierung, gerade was Steuer- und Abgabengerechtigkeit betrifft, viele kleine Schritte zu setzen. Ich erinnere an die Frage des Stabilitätspaktes, ich erinnere an die Frage des Abgabengesetzes, das wir bereits gemacht haben. Das heißt, es geht ganz klar hin zu einer Steuergerechtigkeit und auch zu einer Abgabengerechtigkeit.
Die Frau Staatssekretärin hat es gesagt, wir wollen keine Wettbewerbsverzerrung. Das heißt, jene Unternehmen, die klar und eindeutig alles deklarieren, sollen keinen Wettbewerbsnachteil haben gegenüber denjenigen, die wissen, wie man lukrative Karussells in Bewegung setzt. Es wurden schon viele Möglichkeiten aufgezeigt, wie man seine Gewinne von dort nach da und von hier nach dort verschieben kann. Wenn die Gewinne an einem Unternehmensort steigen, dann erhöht halt der Mutterkonzern plötzlich die Lizenzgebühren, das Geld fließt in den Mutterkonzern und wird dort nicht versteuert. All diese Dinge kennen wir bereits und wir wissen, dass es da noch viel zu tun gibt. Es gibt in Österreich viel zu tun, es gibt in Europa viel zu tun und es gibt international viel zu tun. (Abg. Rädler: Gewerkschaftsbund!)
Der Gewerkschaftsbund hat seine Abgaben immer ordnungsgemäß geleistet. Es gibt Bescheide aus dem Finanzamt, die sich auf wundersame Weise von einem auf das nächste Mal geändert haben. Ich würde mir auch für den Gewerkschaftsbund genau das erwarten, was sich jeder einzelne Bürger erwarten kann, nämlich dass ein Bescheid vom Finanzamt hält und nicht nach Gutdünken beim nächsten Mal vielleicht wieder aufgehoben wird. Das hat sich der Bürger und das hat sich auch der Österreichische Gewerkschaftsbund verdient. (Beifall bei der SPÖ.)
In Sachen Steuergerechtigkeit gibt es, wie gesagt, in Europa viel zu tun, gibt es in Österreich viel zu tun. Ein paar kleine europäische Schritte haben wir jetzt gesetzt. Unser Hauptaugenmerk, auch jenes des Österreichischen Gewerkschaftsbundes gilt aber Österreich. Unser Präsident Erich Foglar hat am 5. April gesagt, wir haben es so satt – und das, glaube ich, können wir alle unterschreiben –, wir haben es so satt, dass von dem, was Gewerkschaften Jahr für Jahr, Monat für Monat ausverhandeln, nicht so viel im Geldbörsel bleibt, wie die Menschen brauchten, um die Wirtschaft in Österreich anzukurbeln. Und da stimme ich meinem Vorredner zu, ich verstehe nicht, warum die Wirtschaft so dagegen ist, denn geht es den Menschen gut, nämlich in Bezug auf die
Inlandsnachfrage, dann geht es der Wirtschaft gut. Würden wir uns darauf besinnen, dann wären wir einen Schritt weiter.
Der Österreichische Gewerkschaftsbund wird in den nächsten Tagen an alle politischen Parteien, aber auch an NGOs in der Frage „Lohnsteuer runter“ herantreten. Mithilfe einer Unterschriftenaktion bis Ende des Jahres versuchen wir, dass die Menschen uns dahin gehend unterstützen, dass wir ein ausgewogenes Konzept, ein gutes Konzept, das mehr beinhaltet als nur: Steuern runter!, nämlich eine wirkliche Änderung im Steuersystem, vorlegen und auch umsetzen können.
In diesem Sinne bitte ich Sie (die Rednerin zeigt auf das von ihr zu Beginn ihrer Ausführungen auf dem Rednerpult abgestellte Plakat mit der Aufschrift: „Lohnsteuer runter! www.lohnsteuer-runter.at“), uns unter www.lohnsteuer-runter zu unterstützen. Ich glaube, wir werden die halbe Million Unterschriften erreichen und dann eine Steuerreform schaffen, die es den Menschen ermöglicht, die Inlandsnachfrage anzukurbeln, und die es der Wirtschaft ermöglicht, wieder ausreichend Arbeitsplätze in Österreich zu schaffen. (Beifall bei der SPÖ.)
16.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte. (Abg. Krainer: Kollege Schultes ist auch dafür, dass die Lohnsteuer runtergeht! – Abg. Oberhauser: Nein, das war der Rädler!)
16.38
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Heute geht es um die Steuerehrlichkeit. Das ist der eine Punkt.
Lohnsteuerehrlichkeit ist auch ein Thema. Das Gegenteil davon ist Schwarzarbeit, und das wollen wir sicher nicht propagieren. Ich gehe davon aus, dass Sie gerne mithelfen, dass alle die Steuern, die sie zahlen sollen, auch zahlen können.
Die Elektrizitätsabgabe ist ein weiteres Thema. Wir haben eigentlich lange Zeit Steuern vorgeschrieben, die nie jemand bezahlt hat, bis jemand draufgekommen und großer Wirbel entstanden ist. Jetzt ist das Gott sei Dank von unserem Vizekanzler so geregelt worden, dass all jene, die es mit den erneuerbaren Energien ernst nehmen, tatsächlich eine Steuererleichterung haben.
Die derzeitige Regelung ist so, dass der Eigenbedarf bis 5 000 Kilowattstunden freigestellt ist, aber eben nur bei Verwendung fossiler Primärenergieträger. Wenn erneuerbare Energie verwendet wird, dann gilt diese Befreiung bis 25 000 Kilowattstunden. Das funktioniert noch dazu auf relativ einfache Weise. Wenn die Anlage nicht mehr leisten kann, dann braucht auch niemand einen Zähler, dann braucht niemand zu beweisen, dass er eigentlich nicht steuerpflichtig ist. Das ist ein vernünftiger Zugang und erleichtert tatsächlich die Steuerehrlichkeit.
Wir haben damit eine Regelung, die diejenigen, die in Richtung erneuerbare Energie gehen wollen, ermutigt, das auch zu tun. Frau Staatssekretärin, Sie haben auch bemerkt, dass die Landwirtschaft da stärker dabei ist. Das ist so.
Ein Beispiel: Die Landwirtschaftskammer Steiermark – immer schon sehr dabei, die Erneuerbaren zu propagieren – hat in den letzten zwei Jahren ein Forschungsprojekt laufen gehabt und zehn verschiedene Betriebstypen in der Landwirtschaft analysiert. Wir wissen jetzt, dass wir für den Bereich der Schweinehaltung, der Hühnerhaltung, der Mast viele Möglichkeiten haben, energieeffizienter zu arbeiten. Es gibt jetzt ein Beratungsprogramm, an dem viele teilnehmen. Mehr als 250 Landwirte haben sich bereits mit relevanten Betriebsanlagen in dieses Beratungsprogramm eingeklinkt.
Wir können damit rechnen, dass energieeffizienzsteigernde Maßnahmen umgesetzt werden und im Laufe dieses Jahres zwischen 50 und 100 Betriebe mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden, die diesen effizienteren Einsatz durch erneuerbare Energie bestreiten können und damit eigenständig in der Region, mit ihrer eigenen Wertschöpfung in eigener Verantwortung den Weg der Energiewende der Zukunft gehen und nicht darauf warten, dass ihnen irgendwer über eine Quersubvention das ermöglicht. (Abg. Brunner: Energieeffizienz! auf Ihre Partei einwirken ein bisschen!) Die machen es einfach, weil es wirtschaftlich vernünftig ist und mit den Betriebsberatern der Landwirtschaftskammer eben auch so erarbeitet wurde.
Meine Damen und Herren, das ist der Weg, der uns in der ÖVP gefällt: neue Wege gehen, Wirtschaftskraft einsetzen, Hirn einsetzen, Intelligenz einsetzen und dann die Dinge so machen, dass es der Umwelt guttut und dem Unternehmen auch. Das ist der Weg, der uns gefällt, und diese Steuerlösung unterstützt das, weil sie das erste Mal in Richtung Erneuerbare gut differenziert. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
16.41
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend Finanzstrafgesetznovelle 2014 in 191 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Ziffern 1 und 2 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.
Ich komme sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Teil des Gesetzentwurfes ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird, in 163 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich lasse daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.
Die Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 2 eingebracht.
Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.
Ich komme sogleich zur Abstimmung über diesen Teil dieses Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Teil des Gesetzentwurfes eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls, in 179 der Beilagen gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bereitstellung von Vermögensdaten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen, in 143 der Beilagen gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen, in 135 der Beilagen gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Und ich bitte, zumindest während des Abstimmungsvorganges auf Zwischenrufe zu verzichten! – Danke schön.
Das ist einstimmig angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dass die englische und die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres aufliegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 8 bis 10 sowie über die Bürgerinitiative Nr. 43 (228 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.
16.46
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir verhandeln jetzt einen der beiden Sammelberichte aus dem Petitionenausschuss, der die Bürgerinitiative 43 und die Petitionen 8, 9 und 10 behandelt.
Ich möchte sagen, dass es erstmalig so ist, dass wir das getrennt haben. Ich finde es sehr positiv, dass wir ein Thema, das mehrere Petitionen und Bürgerinitiativen umfasst, in einem Sammelbericht zusammenfassen und – jetzt sage ich einmal – alle anderen dann in einem eigenen.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang aber auch bei den Herren Konzett und Düringer bedanken, die im Ausschuss als Gesprächspartner beratend zur Verfügung gestanden sind. Ich habe das auch als sehr positiv empfunden, obwohl wir gesagt haben, dass wir im Petitionsausschuss einen holprigen Start hatten. Aber ich habe es sehr positiv gefunden, wie wir zu dem Entschluss gekommen sind, dieses Hearing auch durchzuführen. Ein recht herzliches Dankeschön an die anderen Fraktionen, dass wir das gemeinsam auch geschafft haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Pock und Pirklhuber.)
Wir haben diese vier Verhandlungsgegenstände, wo wir uns dann nach den Beratungen einstimmig dazu bekannt haben, das Ganze zur Kenntnis zu nehmen – auf der einen Seite, da es ja unter Tagesordnungspunkt 1 heute ein eigenes Gesetz für die Hypo gegeben hat, und auf der anderen Seite wird ja derzeit noch über die Geschäftsordnung verhandelt. Es ist absehbar, dass es da eine Einigung geben wird, oder es ist damit zu rechnen, dass es in diesen Tagen noch eine Einigung geben wird, damit die Möglichkeiten für diese Petitionen, deren Wunsch nachzukommen, auch geschaffen werden.
Ich möchte aber auch ganz kurz reflektieren, denn mir haben die Aussagen von Herrn Düringer im Ausschuss sehr gut gefallen. Er hat weniger direkt die Petitionen und die Bürgerinitiative angesprochen, sondern er hat das Rundherum angesprochen. Er hat gesagt, es gibt ein Versagen der Gesellschaft, es hat Gier gegeben. – Ja, es hat Gier gegeben, wo dahintergestanden ist, dass man einfach durch Haftungen mehr Haftungsprovisionen bekommt, um etwas machen zu können.
Herr Düringer hat auch gesagt, die Gesellschaft müsse sich verändern. Ich glaube, da hat sich einiges getan, denn ein Umdenken ist erfolgt, und ich glaube, dass es heute Konsens gegeben hat, dass es so etwas wie den Fall Hypo nie wieder geben darf. Wir werden auch erst in zirka zehn Jahren merken, was das ausgemacht hat.
Er hat aber auch eines gesagt: Wenn er entscheiden müsste, müsste er nach Gefühl entscheiden, denn er hat mit vielen Experten geredet und jeder hat ihm etwas anderes erklärt. Es war für ihn als Person einfach nicht möglich, festzustellen, was der richtige Weg ist. Es hat heute eine Entscheidung gegeben, und es ist aus unserer Sicht die richtige Entscheidung. Da können wir den Herrn Düringer beruhigen, da haben wir ein gutes Gefühl.
Etwas, was er noch gesagt hat und was mich sehr gefreut hat, war, dass die Einkommen entlastet werden müssen. Das hat er im Ausschuss klar und deutlich gesagt. Meine Vorrednerin hat es kurz angemerkt, es gibt eine Unterschriftenaktion zur Steuerreform, und ich lade Herrn Düringer recht herzlich ein, auch da teilzunehmen (Beifall bei der SPÖ – Zwischenruf des Abg. Loacker), denn er hat das im Ausschuss klar und deutlich gesagt.
Kollegin Nachbaur hat heute gesagt, die Millionärssteuer könnte eine Massensteuer werden. – Ich wäre sehr froh, wenn es dann eine Massensteuer wäre, denn dann würden alle so viel verdienen. Aber ich sage seitens der SPÖ: Wir sind froh, wenn wir eine deutliche Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zustande bringen! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich glaube, dass wir auf dem richtigen Weg im Ausschuss sind, wir haben den Weg dazu gefunden, uns öfter zusammenzusetzen, wir diskutieren die Sachen aus, und dann werden wir auch diesen Petitionsausschuss in den nächsten Jahren so weiterbringen, wie wir uns das vorgenommen haben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Pock und Pirklhuber.)
16.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
16.51
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Lipitsch hat es schon ausgeführt, es gibt hier einen Sammelbericht mit drei Petitionen und einer Bürgerinitiative, welche Aufklärung zum Thema Hypo Alpe-Adria einfordern. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass wir alle 250 000 Unterstützungserklärungen ernst nehmen und es einen klaren Auftrag für eine umfassende Aufklärung gibt.
Im Hearing wurde auch klar, dass es da durchaus unterschiedliche Meinungen, Sichtweisen, Zugänge gibt. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass wir jede prüfen und dass jede ernst genommen wird – wenn es auch bei dieser komplexen und schwierigen Materie aus meiner Sicht wenige gibt, die über die letzten Tage und Wochen hinweg eine durchgehende Meinung geäußert haben. Ich glaube, es gibt auch wenige, die da absolute Kompetenz, Überblick und Einblick in das Ganze haben.
Daher, glaube ich, war es wichtig, dass unser Vizekanzler Michael Spindelegger alle Lösungen geprüft hat, ausgearbeitet hat und diese verfassungsrechtlich und europarechtlich geprüft wurden – erstens die Insolvenz, die von einigen hier im Hause auch gefordert wird, zweitens die Anstaltslösung und drittens die Abbaueinheit.
Bei der Insolvenz, glaube ich, ist man sich nicht bewusst, dass diese eigentlich unabschätzbare Folgen für alle Beteiligten gehabt hätte, für Sparer, Gläubiger, Investoren, Firmen, aber auch für den Standort Kärnten und für den Standort Österreich. Eine Insolvenz hätte auch viele Risiken mit sich gebracht. Ich habe einmal gefragt, wie viele
Menschen dort arbeiten: Es sind 6 000 Menschen, die dadurch von heute auf morgen in einer großen Ungewissheit gewesen wären.
Und mit einer Insolvenz wäre auch, und das hat unser Justizminister hier schon einige Male erläutert, viel mehr Eigentum verloren gegangen. Daher soll diese Abbaueinheit eine differenzierte und individuelle Vorgangsweise ermöglichen. Es ermöglicht uns, flexibel zu sein, um diese komplexe Materie aufzuklären. Und es ermöglicht uns auch – und das ist, glaube ich, wichtig aus Sicht des Steuerzahlers –, dass wir den Schaden minimieren und begrenzen.
Der Weg ist also vorgegeben. Wir haben heute die Beschlüsse gefasst. Ich kann hier auch, glaube ich, ganz klar erwähnen, dass es einen klaren Fahrplan gibt. Die Gerichte ermitteln. Es gibt über hundert Verfahren und Tausende Aktenberge. Es wurde die Griss-Kommission eingesetzt, welche Erfahrung, Kompetenz und Unabhängigkeit einbringt. Und es ist derzeit natürlich auch die Reformierung des Untersuchungsausschusses in Ausarbeitung, und ich hoffe, dass es bald möglich ist, eine neue Geschäftsordnung zu bekommen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Pirklhuber und Neubauer.)
Die drei Hauptforderungen, glaube ich, sind unbedingt, dass wir alle Mittel und Möglichkeiten ausschöpfen, um den Schaden zu reduzieren. Aus meiner Sicht ist es aber auch wichtig, dass wir alle Schuldigen und Verursacher zur Verantwortung ziehen und dass alle Gerichte und Kontrollbehörden Aufklärung betreiben. Andererseits ist es auch wichtig, den Schaden für die Republik überschaubar zu halten, denn bei diesen Beträgen kann die Bevölkerung fast nicht mehr folgen. Diese Beträge sind einfach immens.
Zum Schluss ist auch wichtig, zu erwähnen, gerade was diese vier Bürgerinitiativen und Petitionen betrifft, dass es einerseits die Bürger waren, die die Stimme erhoben haben, andererseits aber auch, dass wir nicht auf Dauer gegenseitige Schuldzuweisungen fortführen, sondern entscheidend ist, dass wir möglichst als Lehre daraus die Verantwortung dieses Hauses wahrnehmen und Schutzmechanismen einrichten, um einen zweiten Fall in diesem Umfang zu verhindern.
Ganz wichtig, glaube ich, ist, und das haben wir alle gespürt, dass das Vertrauen der Bevölkerung erschüttert wurde. Es wird nur mit Erklärung, Dialog und Transparenz möglich sein, dass wir wieder ein Grundvertrauen gewinnen. Es war eine mutige Entscheidung, die heute getroffen wurde, aber auch die richtige Entscheidung. Ich hoffe und wünsche, dass wir solche Entscheidungen nicht nochmals treffen müssen. Es geht jetzt darum, das Ganze klug und vernünftig aufzuarbeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger.)
16.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.
16.55
Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Herr Präsident! Ich hatte das Vergnügen, beim letzten Petitionsausschuss das erste Mal anwesend zu sein, da wir eben den Sammelbericht über die 250 000 Unterstützer behandelt haben. 250 000 Unterstützer für mehrere Petitionen, davon auch eine schriftliche Petition, ist doch ein ganz großes Zeichen, wie sehr die Bevölkerung eigentlich einen Untersuchungsausschuss will. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Dietrich, Pock und Pirklhuber.)
Wenn man bedenkt, wie aufwendig es eigentlich ist, vor allem eine Petition über das Internet zu unterschreiben – es ist gar nicht so einfach, dass man da den richtigen Text findet –, so denke ich mir doch, dass da der Druck der Bevölkerung enorm ist. Und im Vergleich zu anderen Petitionen ist diese mit Abstand die größte, und es scheint wirklich aus meiner Sicht mehr denn je nötig zu sein, dass wir die Einsetzung eines Un-
tersuchungsausschusses beschließen – noch dazu, wo zusätzlich von Landtagen Beschlüsse gefasst wurden, dass ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden soll, von Vorarlberg bis Burgenland, aber auch Vertreter der beiden Regierungsparteien haben unterschrieben. Ich glaube, das zeigt auch, dass das Gefühl noch wesentlich mehr bei der Basis, beim Volk ist als bei den hier anwesenden Vertretern.
Und wenn ich Roland Düringer und Herrn Konzett zugehört und gesehen habe, mit welchem Enthusiasmus da eigentlich gesprochen wurde, so ist dies für mich doch ein Ausdruck einer gewissen Frustration und einer Wut gegenüber der vorhandenen Politik, da wir einfach – ich sage wir, das Parlament – nicht imstande sind, dass wir einen ordentlichen Untersuchungsausschuss einsetzen.
Ich komme nicht herum, ich muss Rot und Schwarz den Vorwurf machen, dass sie einfach den Willen zur Aufklärung bis dato ignoriert und abgelehnt haben. Und wenn Sie sich auf neue Verfahrensregeln ausreden, dann möchte ich nur darauf hinweisen, dass selbst wenn jetzt vor dem Sommer noch eine Einigung erzielt würde, es dann noch Monate dauern würde, bis wir eine endgültige Verfahrensordnung im Untersuchungsausschuss zustande bringen würden. Das heißt, wir verlieren wieder ein halbes, wenn nicht sogar ein ganzes Jahr.
Letzten Endes dient das doch nur dazu, dass wieder Zeit gewonnen wird, da man hofft, dass ein bisschen Gras über die ganze Angelegenheit drüberwächst. Mir ist es einfach von der Logik her nicht erklärbar, wieso man nicht nach den alten Verfahrensregeln diesen Untersuchungsausschuss abhandeln kann, noch dazu, da sie zum Vorteil der derzeit Regierenden sind, denn die haben noch das Mehrheitsrecht; sie können jederzeit alles abwürgen – und so weiter und sofort. Wenn das Minderheitenrecht kommt, dann ist das aus Sicht der Regierung wesentlich gefährlicher.
Also ich glaube persönlich, dass das Ganze nur ein Ablenkungsmanöver ist, um eben zu verhindern, dass es zu so einem Untersuchungsausschuss kommt. Sie wollen nur Zeit gewinnen. Und dieses Manöver, so meine ich, erkennt mittlerweile auch die Bevölkerung. (Zwischenruf des Abg. Eßl.)
Die Tatsachen, es wurde heute Vormittag ausgiebig darüber diskutiert, zeigen letzten Endes, dass es da mehr als genug zu untersuchen gibt. Ich brauche wiederum nur auf die Berichte in den letzten Ausgaben von „NEWS“, von „FORMAT“ zu verweisen, wo ganz klar drinsteht, wie zum Beispiel die sogenannte Notverstaatlichung vor sich gegangen ist. Und ich wiederhole es noch einmal: Es ist für mich und für meine Fraktion überhaupt kein Problem, wenn wir die Jahre 2000 bis 2006 untersuchen, denn sollte es individuelle Fehler gegeben haben, dann sind diese aufzuarbeiten! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Eßl.)
Aber einfach immer nur zu sagen, derjenige hat Schuld, der sich nicht mehr wehren kann, weil er unglücklicherweise verstorben ist beziehungsweise verunglückt ist, das halte ich für ein ganz, ich würde sagen, vordergründiges Ablenkungsmanöver, nur um zu verhindern, dass es zu einer Aufklärung kommt.
Daher noch einmal: Wir werden so lange – ich kann jetzt nur für meine Fraktion sprechen, aber ich glaube, auch die anderen Oppositionsparteien werden da zustimmen – einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stellen, bis endlich Licht ins Dunkel kommt. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Pock.)
17.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte.
17.00
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was ist die Botschaft dieses Sammelberichts aus dem Ausschuss
für Petitionen und Bürgerinitiativen, was das Thema Hypo Alpe-Adria betrifft? – Es ist eine klare Botschaft: Machen Sie, machen wir den Weg frei für einen Untersuchungsausschuss! Das ist die klare Botschaft der Bevölkerung an das Parlament. Und es ist auch das Ergebnis einer Mobilisierung, die innerhalb ganz weniger Tage und Wochen stattgefunden hat, in denen 250 000 Menschen, Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ihre Stimme erhoben haben, eine Online-Zustimmung abgegeben haben, eine Bürgerinitiative unterstützt haben.
Warum, meine Damen und Herren, ist das so wesentlich? – Weil die Hypo Alpe-Adria ja nicht nur Teil der Bankenkrise ist, nicht nur Teil einer Systemkrise ist, sondern selbstverständlich auch Teil einer Politikkrise. Sie ist Ausdruck einer Politikkrise! Warum? – Weil im ganzen Prozedere, in der ganzen Genese dieses Skandals sichtbar wurde, dass politische Kontrolle und Transparenzrichtlinien gröbst missachtet oder nicht umgesetzt wurden. Das ist ein Teil der gerichtlichen Geschichte, das ist aber auch ein wesentlicher Teil der politischen Verantwortung und der politischen Fragestellung.
Und wie kann man Vertrauen in die Politik wiederherstellen? Das war auch eine Frage, um die es in der Diskussion mit den Petenten, mit den Vertretern der Bürgerinitiative gegangen ist. Wie kann dieses Vertrauen wiederhergestellt werden? – Sicher nicht, indem sich die Politik verabschiedet. Nein, genau im Gegenteil! Es geht um das Primat der Politik – gegenüber Gier, gegenüber wirtschaftlichen Profitinteressen, gegenüber dem Sich-Hinwegsetzen über alle unter Umständen auch gesetzlichen Regelungen. Da ist die Politik in der Verantwortung!
Klar ist – das hat dieses Hearing auch gezeigt –, dass die Bevölkerung nicht mehr nur ein diffuses Unbehagen hat. Nein, die Bevölkerung, und zwar große Teile der Bevölkerung, hat eine klare Vorstellung, was sich ändern soll, wohin es gehen soll. Es sind Aktionen, Forderungen auf dem Tisch, und diese sind, glaube ich, auch für den Ausschuss selbst ein wichtiges Signal. Es geht also nicht um ein Orchideendasein im Rahmen des Parlamentarismus, sondern dieser Ausschuss, meine Damen und Herren, ist die Tür für die Bürgerinnen und Bürger, um ihre Anliegen direkt einzubringen, auch zwischen den Wahlen. (Beifall bei den Grünen.)
Interessant in den Debatten – das haben die Vorredner zum Teil auch erwähnt – mit Roland Düringer und vor allem auch mit Christoph Konzett, dem Initiator der Petition, die ich eingebracht habe, war dieses Engagement oder auch diese politische Haltung eines 19-jährigen Schülers, die da sichtbar wurde. Und ich möchte diese Möglichkeit hier auch nutzen, um diesem Petenten eine Stimme zu geben und ihm noch einmal die Möglichkeit zu geben, sozusagen gehört zu werden, auch hier vor dem Plenum. Ich werde daher hier zitieren aus dieser Rede von Christoph Konzett, die übrigens in den „Vorarlberger Nachrichten“ richtig zitiert wurde und dort auch veröffentlicht ist.
Christoph Konzett sagte im Ausschuss, nämlich über die Frage, was für die Menschen die derzeitige Situation im Zusammenhang mit dieser Initiative bedeutet, Folgendes:
„Ich bekam sehr viele Rückmeldungen von den Leuten, die von der Petition gehört haben. Sie alle finden, dass es ein Verbrechen ist, was mit ihrem Geld passiert ist, und kein einziger war gegen einen solchen U-Ausschuss. Sie wollen unbedingt die Sache aufgeklärt haben und es ist ihnen auch wirklich wichtig. Schließlich geht es ja um ihr Steuergeld. Sehr viele Menschen fordern also so einen Untersuchungsausschuss und man sollte wirklich darauf hören, was die Bevölkerung verlangt. Es reicht in einer Demokratie nicht aus, sich für fünf Jahre wählen zu lassen und sich in dieser Zeit überhaupt nicht mehr darum zu kümmern, was die Bevölkerung will. Mir scheint es leider so, als würden sich viele Abgeordnete nach der Wahl einfach von der Außenwelt abkapseln. Anders kann ich mir nicht erklären, warum man gegen einen U-Ausschuss
stimmen kann. Weiß man nicht, was die Bevölkerung will? Oder ist man so abhängig von seiner Partei, dass man sich nicht traut, dagegen zu stimmen?“
Konzett analysiert das noch einmal – politisch interessiert, wie er ist – und formuliert dann auch seine Vermutung. Er sagt:
„Abgeordnete sollten eigentlich ohne Zwang abstimmen. Leider sieht man immer mehr, dass sie nicht mehr frei in ihren Entscheidungen sind, sondern einzig und allein die Partei entscheidet, wie sie zu stimmen haben.“
Das ist die Sichtweise der Bevölkerung, meine Damen und Herren! Und das müssen wir auch ernst nehmen.
Konzett sagt dann weiter:
„Lehnen sie sich dagegen auf, werden sie ausgeschlossen oder bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt. Es ist traurig, dass solche Zustände in Österreich herrschen.“
Das ist eine Kritik eines Schülers an der Vorgangsweise, an der Art des Parlamentarismus in diesem Land, und ich denke, wir sollten das zumindest auch ernst nehmen. (Zwischenruf des Abg. Eßl.)
Kollege Eßl, es geht hier einfach um die Frage: Wie ernst nehmen wir Bürgerinnen und Bürger?
Und abschließend noch ein weiteres Zitat, wo Konzett die Situation sehr klar auf den Punkt gebracht hat:
„Dieses Geld ist nun mehr oder weniger weg. Ein schlimmes Verbrechen am Volk, das sehr hart dafür arbeiten musste. Und genau weil es ein Verbrechen ist, muss es auch unbedingt aufgeklärt werden, besonders auch auf der politischen Ebene.“
Das ist die Sichtweise der Bevölkerung, deshalb zitiere ich hier aus dieser Rede. Ich finde, meine Damen und Herren, es geht natürlich nicht darum, im Einzelnen die politische sozusagen Befindlichkeit jedes Petenten und jedes Bürgers wiederzugeben, nur: In dieser Sache hat ein junger Schüler auf den Punkt gebracht, was sich Tausende, Hunderttausende Menschen in diesem Land die ganze Zeit über denken und tatsächlich zu Recht denken. Denn wer, wenn nicht das Parlament, hat das Recht und die Fähigkeit, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen? Das ist unsere ureigenste Aufgabe, weil es um politische Verantwortung geht! Und das muss im Interesse jedes Abgeordneten sein, egal, von welcher Partei, denn es kann nicht angehen, dass für 18 Milliarden € an Haftungen unklar ist, wohin sie denn sozusagen in der Relevanz führen werden.
Kollege Lipitsch hat heute zwei Mal zu Recht das Gesetz erwähnt, das heute beschlossen wird. Da wird man erst in zehn Jahren tatsächlich sehen (Zwischenruf des Abg. Lipitsch) – ja, hast du gesagt –, zehn Jahre wird man brauchen, bis man tatsächlich bewerten kann, wie sich die Auswirkungen letztlich darstellen.
Ich sage Ihnen: Das ist keine Antwort für die Bürgerinnen und Bürger. Wir brauchen sicherlich rasch diesen Untersuchungsausschuss, denn es kann sehr wohl sein, dass bei der Prüfung der politischen Verantwortung auch die Haftungsfrage neu zu stellen ist. Und genau das muss geschehen – noch vor der Sommerpause.
Meine Damen und Herren! Das ist unsere Aufgabe hier, wenn wir uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier ernst nehmen. Und ich hoffe, Sie werden gemeinsam mit uns diesen Weg beschreiten und auch hier ein erstes Signal geben, sodass wir den Weg zu einem Minderheitsrecht endlich umsetzen können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
17.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.
17.07
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich glaube, 250 000 Menschen sprechen eine ganz klare Sprache. Sie sprechen die Sprache, die zum Ausdruck bringt, dass die Zeit des Täuschens und Tarnens endgültig vorbei sein muss und dass es an der Zeit ist, dass wir mit diesem Untersuchungsausschuss, um den wir seit Wochen und Monaten kämpfen, endlich Licht ins Dunkel bringen.
Das heißt, die Menschen wollen gehört werden. Das sind Steuerzahler. Das sind Leute, die persönlich betroffen sind – betroffen von den Sparmaßnahmen, sei es in der Schule, im Unterricht bei ihren Kindern, sei es als Pensionisten, die immer weniger bekommen. Viele spüren eine persönliche Betroffenheit, und sie können es nicht verstehen, dass auf der anderen Seite Steuermittel verschwendet, vergeudet, beim Fenster hinausgeschmissen werden. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Pirklhuber.)
Meine geschätzten Damen und Herren! Seien wir dankbar, seien wir jedem einzelnen dieser Bürger dankbar, dass er Mut zeigt und nicht Wut, dass er mit diesem Mut die Petition unterstützt und den Weg sucht, etwas tatsächlich zu bewegen und zu verändern. Und wir hier herinnen sind gewählt von diesen Personen. Wir haben die Verpflichtung, diese Menschen ernst zu nehmen. Wir haben die Verpflichtung, das, was die Bürger draußen wollen, umzusetzen. Wir sind hier kein Gremium, das selbst entscheiden kann, was wir wollen. Wir haben Verantwortung den Menschen draußen gegenüber, und diese sollten wir endlich wahrnehmen. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Pock.)
Meine geschätzten Damen und Herren! Die Hypo hat in zwei Dimensionen einen riesigen Schaden angerichtet: auf der einen Seite den finanziellen – und wir haben heute schon gehört, da geht es um Summen von bis zu 6 000 € pro Haushalt, das ist kein Butterbrot mehr –, aber neben diesem finanziellen Schaden gibt es auch einen riesigen Schaden für die Politik, für das Ansehen der Politik. Viele sind nämlich mittlerweile, wie ich glaube, zu Recht, der Meinung, dass die Glaubwürdigkeit der Politik längst nicht mehr so ist, wie sie eigentlich sein sollte.
Meine geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, wir alle tragen Verantwortung. Wir müssen aufklären, wo es etwas aufzuklären gibt. Wir müssen handeln, endlich handeln, wo es ums Handeln geht. Und wir müssen schauen, dass jene, die diese Misere zu verantworten haben, endlich vor ein Gericht kommen. – Glück auf! (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
17.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.
17.10
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben jetzt auch bei diesem Tagesordnungspunkt schon einiges zum Thema Hypo gehört. Darauf wird mein Kollege Hable – nicht Hable – nachher ausführlich eingehen. Im Wesentlichen möchte ich hier heute zwei Punkte hervorheben, nämlich zum einen die tatsächliche Zusammenarbeit im Petitionsausschuss, aber zum anderen auch eine Perspektive, wohin wir kommen können, wo wir sozusagen unsere Ziele festsetzen.
Ich möchte vorausschicken: Anders als in der Hypo-Diskussion und auch anders als in der Untersuchungsausschussdiskussion im Allgemeinen war es so, dass nach dem ruppigen Start – mir persönlich tut die Unterbrechung keinesfalls leid, aber ich weiß,
das wurde im Haus teilweise auch anders gesehen – tatsächlich eine sehr gute Zusammenarbeit im Petitionsausschuss begonnen hat. Man muss hier schon auch erwähnen, dass die Initiative für das Hearing nicht von den Oppositionsparteien ausgegangen ist, sondern von allen sechs Fraktionen, und dass insbesondere auch die Abgeordneten Lipitsch von der SPÖ und Gahr von der ÖVP sich sowohl für das Hearing eingesetzt als auch den Vorschlag eingebracht haben, einen eigenen Bericht zu erstellen. (Beifall bei Abgeordneten von NEOS, Grünen und Team Stronach.)
Das bedeutet, da war sehr wohl ein gemeinsamer Wille vorhanden, die Petition und die Bürgerinitiative mit den 250 000 Unterstützerinnen und Unterstützern bestmöglich zu supporten.
Wo wollen wir hin? – Es gibt sicherlich unterschiedlichste Perspektiven, was den Petitionsausschuss betrifft, aber ich habe hier etwas mitgenommen, was ich Ihnen zeigen möchte. Letztes Jahr oder zumindest in der letzten Legislaturperiode gab es den großen Durchbruch, dass der Petitionsausschuss jetzt eine eigene Broschüre hat. (Der Redner hält ein Exemplar in die Höhe.) Das ist die Information, die wir unseren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen.
Der Deutsche Bundestag bringt jährlich den Jahresbericht des Petitionsausschusses heraus. (Der Redner hält ein Exemplar auch dieses Berichts in die Höhe.) Darin finden sich alle Statistiken wieder: In welchem Ressort gab es wie viele Petitionen und Bürgerinitiativen? In welchem Bundesland gab es die meisten? Welche Themen waren die am häufigsten gefragten? Jedes Ressort schreibt im Übrigen im Vorwort fest: Was wurde aus den Petitionen und Bürgerinitiativen, die im Ressort behandelt wurden? Was waren die wesentlichsten? Woraus wurde Gesetzesmaterie? – Also hier ist deutlich zu sehen, dass wir noch nicht ganz dort sind, wo andere sich derzeit schon bewegen.
Das bedeutet: Wir haben hier eine Initiative des Kollegen Pirklhuber von den Grünen, wonach wir auch auf Basis der Geschäftsordnung einen weiteren Vorstoß unternehmen wollen. Und ich bitte Sie und ich wünsche mir auch für diese Legislaturperiode, dass wir tatsächlich daran arbeiten, aus dem Petitionsausschuss einen Ausschuss für Bürgerinnen und Bürger zu machen. Das ist jetzt kein Schlagwort, sondern dieser ist die einzige Stelle, abgesehen von der Wahlkreisbetreuung, wo sich Menschen hinwenden können, wenn sie auf der Bundesebene ein Problem haben. Das heißt, genau hier könnten wir, alle sechs Fraktionen, von der SPÖ über die ÖVP bis hin zu den Oppositionsparteien, gemeinsam zeigen, dass wir auch ein Stück weit voranschreiten abseits der Tagespolitik. Ich wünsche mir das tatsächlich. – Herzlichen Dank. (Beifall bei NEOS, Grünen und Team Stronach.)
17.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Hechtl das Wort erteile, möchte ich darauf hinweisen, dass wir hart an der Grenze zur Beschlussfähigkeit sind. Wenn noch einige den Raum verlassen, dann wird es eng.
Bitte schön, Herr Abgeordneter Hechtl, Sie sind am Wort.
17.14
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätztes Hohes Haus! Ja, dieser Petitionsausschuss ist wirklich ein sehr aktiver, und es hat mit der Teilung dieses Sammelberichts quasi ein Novum gegeben und es wurde ein sehr wichtiges Zeichen auch nach außen hin gesetzt, das zeigt, wie ernst wir diese Petitionen und Bürgerinitiativen bearbeiten und abhandeln.
Und wenn im Hearing Herr Düringer unter anderem gesagt hat, man soll umdenken, und von Verantwortung gesprochen hat, so hat er in diesem Punkt recht. Und wenn hier von einer Krise und vom Schaden, der eingetreten ist, gesprochen worden ist,
dann ist es nur legitim, die Frage zu stellen: Wieso ist überhaupt dieser Schaden entstanden? Wo ist die Ursache dieses Schadens?
Wenn man einerseits die Situation im Jahr 2009 betrachtet, die die Bundesregierung vorgefunden hat, und andererseits die gesetzlichen Maßnahmen, die getroffen worden sind, so kann man heute feststellen, dass diese Bundesregierung ihre Verantwortung sehr bewusst wahrgenommen hat. Die Notverstaatlichung war und die Abwicklung ist die Folge einer schamlosen Ausnützung der vielleicht politischen Macht, aber auch der persönlichen Interessen einer Person.
Wenn man bedenkt, dass das Land Kärnten Haftungen in einer Höhe von mehr als dem Zehnfachen seines Landesbudgets übernommen hat, dann ist das eine besondere Interpretation von Verantwortung. Dass der Landeshauptmann seine Prestigeprojekte von der Hypo finanzieren hat lassen – und ich darf hier einige Projekte anführen wie etwa den Bau eines Stadions, in dem kaum gespielt wird, oder der Seebühne, die ein finanzielles Millionengrab ist, oder in der letzten Zeit die Vergabe eines Kredits von 3 Millionen € an die Fluglinie Styrian Spirit, die dann anschließend quasi pleitegegangen ist, oder das Vorantreiben einer Expansion im südosteuropäischen Raum, wo Kredite an große Investoren vergeben wurden, die dann nicht einbringlich waren –, zeigt auch sein Verständnis von Verantwortung.
Ich bin überzeugt davon, dass in nächster Zeit dieser Untersuchungsausschuss kommen wird, kommen wird müssen, und dementsprechend wird auch die Geschäftsordnung in die richtige Richtung gelenkt, die bereits auf Schiene gebracht wurde. Ich möchte in diesem Zusammenhang festhalten, weil immer wieder auch die Forderung nach einem Konkurs ausgesprochen worden ist, dass der Konkurs laut Meinung der Experten die schlechteste Lösung für uns, für die Reputation Österreichs, aber auch für die Steuerzahler gewesen wäre.
Darum bin ich froh darüber, dass eine Geschäftsordnung kommen wird, die klare Spielregeln für einen Untersuchungsausschuss zur Hypo Alpe-Adria bringen wird. Und ich hoffe für die Zukunft, dass uns so ein Desaster wie jenes der Hypo Alpe-Adria nicht wieder treffen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gahr.)
17.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
17.17
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein paar wenige positive Punkte, zunächst einmal: Zur Premiere des Ausschusses, diese Berichte so zu trennen, auch für das Hearing, wollen wir registrieren, dass die Abgeordneten der Regierungsfraktionen hier voll mitgewirkt haben und mit im Boot waren. Das ist nicht selbstverständlich, hat seinen Grund möglicherweise aber auch darin, dass der Druck von der Bürgerinitiative und den Petitionen so groß war.
Damit bin ich eigentlich auch schon beim wesentlichen Punkt, denn jetzt soll es ja um die Würdigung dieser Initiativen gehen. Wir hier haben uns ja lange bemüht, 20 Anträge gestellt, aber ich fange jetzt tatsächlich bei jener Petition an, die die Opposition selbst hier eingebracht hat, ins Haus zurück, die aber möglich gemacht hat, dass sich die BürgerInnen beteiligen können. Das war, glaube ich, nicht ungeschickt gemacht – um einmal auch ein Eigenlob an die Opposition nachzuliefern. Also es war schon spektakulär: nicht nur, dass am Schluss fast 150 000 Unterzeichnungen vorliegen – obwohl die Barriere für die Angehörigen der älteren Generation sehr hoch ist und die das sehr gerne auch noch gemacht hätten –, sondern natürlich auch, dass wir in jenen Tagen des März drei Tage hintereinander mehr als 10 000 Unterzeichnungen pro Tag hatten. Wie oft ist damals das System zusammengebrochen! Es wären ja sonst noch mehr gewesen.
Das ist schon ein spektakulärer Vorgang. Das war ein All-Time-High in vielerlei Hinsicht: erstens was den Zuspruch pro Tag betrifft und zweitens was den Zuspruch insgesamt betrifft. Sicherlich, von der Regierungsbank ist da ordentlich Mithilfe geleistet worden, weil von dort aus ja immer dreister argumentiert wurde, warum nicht untersucht werden sollte. Es gab Ausflüchte, vom Einsetzen der sogenannten Griss-Kommission bis hin zu anderen Dingen. Insofern haben Sie von der Regierungsseite her diesen Vorgang auch mit befeuert.
Aber seis drum. Was funktioniert und funktioniert hat, war die direktdemokratische Beteiligung, das muss man schon sagen. Und die BürgerInnen, nämlich die allermeisten von den 250 000, die 150 000, haben sich dem Begehren angeschlossen oder eigentlich dem Antrag – wortwörtlich de facto –, den wir hier schon 20 Mal eingebracht haben. Das ist ja der Hintergrund!
150 000 BürgerInnen unterstützen genau diesen Wortlaut, den Sie immer noch abgelehnt haben, und wir werden ja sehen, ob er in dieser Woche noch einmal zur Abstimmung kommt. Das wird im Übrigen davon abhängen, wie erfolgreich die Verhandlungen rund um die Reform der Untersuchungsausschüsse sind. Ich sage aber eines: Mit oder ohne Reform, dieser Untersuchungsausschuss zur Hypo Alpe-Adria ist sowieso unabdingbar notwendig und unausweichlich.
Auch das alte Verfahrensrecht ist nicht so schlecht, wie Sie dauernd tun, und ich kann Ihnen die Bemerkung nicht ersparen: Den größten Schaden in diesen U-Ausschüssen hat immer die Mehrheit angerichtet, beileibe nicht die Minderheit. Wer hat ihn denn abgedreht, als die Untersuchungen auf den Höhepunkt zugegangen sind? (Beifall bei den Grünen.) Insofern sitzt also die Regierung im Lose-lose-Boot. In dieser Situation sind Sie nun: Wenn Sie weiterhin die Reform verweigern (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber), werden Sie dabei ertappt werden, dass Sie gar nicht untersuchen wollen, weil Sie wieder immer mehr Barrieren aufbauen.
Auf der anderen Seite werden Sie diesen Untersuchungsausschuss, den diese Petitionen und diese Bürgerinitiative im Visier haben, trotzdem nicht verhindern können. Der wird kommen!
Trauen Sie sich! Trauen Sie sich, aus den möglichen Kompromissen auszusteigen, die sich bei den Verhandlungen anbahnen. Na, den heißen Herbst, den können Sie haben, und den werden Sie auch bekommen. (Abg. Rädler: ... Drohungen!)
Die Untersuchungen zur Hypo sind unausweichlich, ob auf der Basis des alten Rechts oder schon mit dem neuen – mir ist beides recht. Es ist dort die Causa, die das Problem ist, nicht die Verfahrensordnung. Hören Sie mir doch auf damit! (Abg. Podgorschek: So ist es!) Wenn wir die verbessern, ist es auch gut, wenn nicht, wird mit dem Bestehenden gearbeitet. Aber Sie werden es nicht – auch aufgrund der 250 000 Unterschriften – zustande bringen, dass nicht untersucht wird.
Also eine schöne Sache, eine gute Sache (Zwischenruf des Abg. Rädler) – jedenfalls für Demokratie, Transparenz und Aufklärung.
Damit haben die Bürger und Bürgerinnen einen Beitrag dazu geleistet, dass das geschieht, was eigentlich das Selbstverständlichste hätte sein sollen: Wie in jeder entwickelten Demokratie der Welt hätte das Parlament schon längst diesen Untersuchungsausschuss beschließen müssen, schon längst! Mit dem Druck wird es passieren.
Mit den öffentlichen Einvernahmen werden wir im Übrigen genau dann beginnen, wenn nach außen hin dadurch kein Schaden mehr entsteht, Sie können ganz ruhig und gewiss sein – das wird ja das Prozedere ergeben. Die wirklichen Zeugeneinvernahmen stehen ja nicht unmittelbar bevor. Also auch diese Ausrede gilt nicht mehr; dieses Angebot haben Sie aber immer gehabt.
Jetzt helfen die Wählerinnen und Wähler nach. Sie werden sich eben dem Druck beugen müssen. Aus welchen Motiven jetzt auch immer das Richtige geschieht, Hauptsache, es geschieht das Richtige. (Beifall bei Grünen und Team Stronach sowie des Abg. Podgorschek.)
17.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.
17.22
Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Bürger und Bürgerinnen auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen und dreimal Danke sagen:
Das erste Mal an die Kollegen von FPÖ, Grünen und Team Stronach für die gemeinsame Petition.
Ich möchte ein zweites Mal Danke sagen an den Herrn Düringer und an den Herrn Konzett. Ich finde es ganz großartig, wenn sich Bürger in diesem Land engagieren und Druck aus dem Volk heraus kommt – notwendiger Druck in dieser Sache.
Und ich möchte ein drittes Mal Danke sagen: 250 000 Bürgern und Bürgerinnen in diesem Land, die diese Petitionen für einen Untersuchungsausschuss in Sachen Hypo Alpe-Adria unterschrieben haben. Das freut uns NEOS als Bürgerbewegung ganz besonders. (Abg. Rädler: Partei! Partei und nicht Bürgerbewegung!)
Ich möchte – da Herr Kollege Matznetter wieder da ist – die Gelegenheit auch noch dazu nutzen, drei Irrtümer aufzuklären, weil Sie, Herr Matznetter, das Gutachten, das wir gestern gemeinsam mit einem Professor vorgestellt haben, nicht so toll gefunden haben.
Sie haben gemeint, dieses Schreiben wäre kein formloses Schreiben gewesen. – Das ist eigentlich gar nicht der wichtige Punkt. Natürlich war es ein formloses Schreiben. (Abg. Matznetter: Sie haben das behauptet!) Ja, das war ein formloses Schreiben, denn wie man sich in Österreich in einem Verwaltungsverfahren einen Bescheid erwarten würde und nicht einen Brief der Verwaltungsbehörde (Abg. Matznetter: Das ist peinlich, Herr Doktor!), würde man in so einem Verfahren natürlich auch eine Entscheidung der Kommission und keinen Brief erwarten. Aber warum das so gelaufen ist, das werden wir vielleicht noch irgendwann erfahren, das ist aber auch nicht der Hauptpunkt der Sache.
Sie haben die Amtshaftung angesprochen. – Herr Matznetter, wenn Sie sich das Beihilfenrecht angeschaut hätten, dann würden Sie wissen, dass man sich als Gläubiger nicht auf Amtshaftung, auf Schadenersatzansprüche stützen kann, wenn diese das Beihilfenrecht, nämlich das Durchführungsverbot, umgehen würden. (Abg. Matznetter: Ich habe es Ihnen ja vorgelesen! ... ja Deutsch, Herr Kollege!) – Doch, das wäre so! Diese Möglichkeit gibt es nicht.
Und wenn Sie argumentieren wollen, dass dieses Schreiben eine Grundlage dafür ist, dass nämlich als unzulässig erklärte Landeshaftungen nicht abgebaut, sondern in den folgenden Jahren um 13,9 Milliarden € aufgeblasen werden (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter), wenn Sie also meinen, dass Sie eine überzeugende Rechtsmeinung diesbezüglich haben, dann wünsche ich Ihnen viel Spaß dabei. (Abg. Matznetter: Das ist die Kommission!) Sie stehen dabei nicht nur gegen unsere Meinung, sondern Sie stehen auch gegen die Meinung von vier renommierten Universitätsprofessoren. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Ich glaube nicht, dass Sie sehr überzeugend argumentieren, aber ich möchte Ihnen schon auch danken, Herr Matznetter, weil Sie mich mit Ihrer sehr oft polemischen und unsachlichen Art jeden Tag (Abg. Matznetter: Na wer ist die Behörde?), wenn ich hier
stehe, daran erinnern, warum wir NEOS gegründet haben (Beifall bei den NEOS), warum wir NEOS hier eingezogen sind, eine neue Bewegung gegründet haben: um in den Nationalrat frischen Wind zu bringen.
Ich danke dafür, dass Sie mir regelmäßig Motivation geben und mich jeden Tag daran erinnern, warum es so notwendig ist, dass dieses Haus frischen Wind erlebt. – Danke. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Matznetter: Das hat der Westenthaler auch erzählt! Erinnern Sie sich noch an den Westenthaler!)
17.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer. – Bitte. (Zwischenrufe der Abgeordneten Jarolim und Matznetter.) – Meine Damen und Herren, Herr Mag. Unterrainer ist am Wort! (Abg. Loacker: Der Herr Matznetter redet gerade! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.) – Herr Abgeordneter Matznetter, Sie stören Ihren eigenen Mandatar bei seiner Rede! (Abg. Matznetter: Nein, den will ich nicht stören!)
17.27
Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Gut, dann sage ich Danke für die Aufmerksamkeit. – Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmgeräten! Vorab: Ich bin für völlige Transparenz und Aufklärung in der Sache Hypo. Ich will volle Aufklärung und eine Aufarbeitung der Causa Hypo (Beifall der Abg. Dietrich), das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land, in diesem Staate Österreich auch schuldig.
Und wenn Kollege Kogler, wie vorhin gesagt, der Meinung ist, dass man hier im Haus ohnehin alles verwechselt, dann würde ich ihn bitten, der FPÖ und allen voran dem Obmann der FPÖ den Unterschied zwischen Mein und Dein in Sachen Hypo in Kärnten zu erklären. Das wäre eine feine, eine tolle Geschichte. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich will, dass diejenigen vor Gericht kommen und auch dementsprechend zur Verantwortung gezogen werden, die kriminell gehandelt haben und kriminell handeln. Aus diesem Grund bin ich für eine vollständige, restlose Aufarbeitung und Aufklärung in der Sache Hypo. Nur eine Sache ist ein ausschlaggebender Punkt, nämlich: Strafrechtliche Verfahren gehören in die Gerichtssäle und nicht ins Parlament. (Abg. Pirklhuber: Politische Verantwortung!)
Im Parlament sind wir dafür zuständig, die politische Verantwortung aufzuklären, und das auch im Sinne der Gewaltenteilung. Wir hier im Parlament haben zu kontrollieren und die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorzugeben, aber nicht Recht zu sprechen. Unsere Aufgabe ist das Feststellen der politischen Verantwortung für das Hypo-Debakel in Kärnten.
Und noch einmal: Ich will volle Aufklärung. Ich will sie aus drei Gründen:
Erstens sind wir dem Vertrauen verpflichtet, und es gibt ein massives öffentliches Interesse an einer Aufklärung; weil ich schon aus eigenem Interesse die Sache aufgeklärt haben will, weil ich wirklich wissen will, wie tief gerade die FPÖ in Kärnten in die Sache Hypo verwickelt ist. Und ich möchte Aufklärung auch vor den Gerichten haben, denn die Justiz kann damit ihre Unabhängigkeit beweisen. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Es kann doch nicht sein, dass in diesem Land, in diesem Staat heute noch Leute jahrelang durch den Sumpf der Korruption gehen und strafrechtlich überhaupt nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das muss aufgeklärt werden und das muss aufhören.
Ich verstehe die Menschen, wenn sie sauer sind, weil sie ihr eigenes hart erarbeitetes Geld einfach irgendwohin verschwinden sehen und nicht genau wissen, wohin. Auch ich will diesbezüglich Aufklärung haben, auch in meinem eigenen Interesse.
Aber dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen, braucht es eine angepasste Geschäftsordnung. Ich möchte nicht wieder einen Ausschuss erleben, wie dies vor einigen Jahren der Fall war, wo Kollegen und ehemalige Kollegen wie Pilz und Petzner sich eigentlich nur im Scheinwerferlicht gesonnt haben (Abg. Neubauer: Da waren Sie ja gar nicht da! Das können Sie ja gar nicht beurteilen!), wo Politiker auf die politische Schlachtbank geführt worden sind. Das ist nicht Sinn der Aufarbeitung! Sinn der Aufarbeitung ist nicht die Selbstdarstellung, Sinn ist es, wirklich Gerechtigkeit zu üben und Aufklärung zu betreiben. Und vor allen Dingen: Dieses Thema ist wirklich zu ernst, um in diesem Sinne ein Kasperltheater aufzuführen. (Beifall des Abg. Weninger.)
Es geht um faire Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass die Aufarbeitung sachlich, fachlich und nicht diskriminierend vonstattengeht.
Vergessen wir bitte auch nicht die laufenden Gerichtsverfahren, vor allen Dingen im Zusammenhang mit der Hypo Landesbank. Meiner Meinung nach gilt es auch abzuwarten, was bei diesen Verfahren herauskommt, denn das ist wesentlich für die weitere Vorgangsweise auch in Richtung eines Untersuchungsausschusses.
Abschließend möchte ich auch noch auf die unabhängige Kommission unter der Leitung der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofes Frau Professor Dr. Irmgard Griss hinweisen. In diesem Zusammenhang ist die Aufarbeitung voll im Gange, und ich bin zuversichtlich, dass von dieser Kommission ein Ergebnis vorgelegt werden wird, das eine klare Basis für die weitere Vorgehensweise bilden wird.
Und noch einmal: Ich will völlige Aufklärung. Ich bin überzeugt davon, dass der Untersuchungsausschuss kommen wird. Wir müssen im Vorfeld aber alles unternehmen und so vorbereiten, damit dieser Untersuchungsausschuss unter tollen, richtigen Rahmenbedingungen stattfinden kann. Unter anderem gehören dazu auch die Änderung, die Novellierung und die Reform der Geschäftsordnung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
17.31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.
17.31
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Werter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben soeben Herrn Kollegen Mag. Unterrainer gehört, der hier tatsächlich in seiner Wortspende (Abg. Weninger: Das war eine Rede! Das war eine parlamentarische Rede und keine „Wortspende“!) versucht hat, die SPÖ als Verfechterin der parlamentarischen Aufklärung des Hypo-Skandals darzustellen und dies der Bevölkerung auch entsprechend vorzugaukeln. Tatsache ist aber, dass bei der Debatte dieser Petitionen und auch der Bürgerinitiative zur Einsetzung eines Hypo-Untersuchungsausschusses sehr wohl folgende Frage in Richtung SPÖ zu stellen sein wird – und hiermit auch von mir gestellt wird –: Was hindert Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, denn jetzt bereits seit mittlerweile über 20 Mal daran, gemeinsam mit der ÖVP für diesen Untersuchungsausschuss zu stimmen? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Sie haben bis dato über 20 Mal diesen Hypo-Untersuchungsausschuss verhindert, auch inklusive des Herrn Kollegen Unterrainer, der nunmehr herausgekommen ist und hier vom Wunsch nach voller Aufklärung gesprochen hat. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer.) Das ist doch nicht glaubwürdig, werte Damen und Herren!
Die Bevölkerung hat sich hier einen glaubwürdigen Umgang mit dieser Materie insbesondere deswegen verdient, weil sie ja auch dafür aufkommen muss, was die Regierung insbesondere bei der Verstaatlichung, die Sie selbst noch immer und nach wie vor als Notverstaatlichung verkaufen wollen, verzockt hat. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.)
Im Endeffekt hat sie den österreichischen Steuerzahlern, die nunmehr auch die Kosten dafür zu tragen haben werden, eine bayerische Bank untergejubelt.
Werte Damen und Herren, man macht es sich einfach zu leicht – zu leicht! –, wie das hier immer wieder getan wird – deswegen habe ich mich auch noch einmal zu Wort melden müssen –, wenn man eine einzelne Partei in dieser Causa verunglimpft. Man macht es sich zu leicht und man macht es sich auch seitens der Bundesregierung zu einfach, indem man seit Jahren ein ganzes Bundesland verunglimpft. Man macht es sich seitens der Regierungsfraktionen auch viel zu einfach, wenn man meint, mit dem Finger auf eine Person zeigen zu müssen, die sich nicht einmal mehr wehren kann, weil sie mittlerweile verstorben ist. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Geschätzte Damen und Herren, gerade dieser Zwischenruf bei meinen Ausführungen zeigt in seiner Art und Weise einen sehr schändlichen Zugang zu dieser Thematik, Herr Kollege, das muss ich schon sagen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Eßl hält eine Tafel mit der Aufschrift „HYPO KÄRNTEN: DANKE FPÖ“ in die Höhe.)
Wenn Sie sich auch noch darüber lustig machen, dass jemand verstorben ist, der von Ihnen dauernd mit Dreck beworfen wird, dann spricht das nicht unbedingt für gewisse Personen in der ÖVP. Das gehört hier auch einmal festgehalten.
Werte Damen und Herren, abschließend: Wenn wir uns darauf verständigen, einen entsprechenden Untersuchungsausschuss stattfinden lassen zu müssen, dann ist es für mich und auch für die die Reform des Untersuchungsausschusses verhandelnden Personen kein Argument, jetzt zu sagen: Das kann erst dann geschehen, wenn es diese Reform gegeben hat!, nur weil man der Meinung ist, es muss eine Reform geben. Bis jetzt soll alles angeblich so schlecht gewesen sein. Zur Erinnerung: Es hat bisher rund 18 Untersuchungsausschüsse gegeben – Lucona, AKH und so weiter und so fort. Wollen Sie wirklich sagen, dass mit der bisherigen Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse nichts zustande gebracht worden ist?
Ich glaube, Sie selbst werden bestätigen können, dass dort viel weitergegangen ist, viel Aufklärung vorangetrieben wurde und in weiterer Folge auch entsprechende politische Konsequenzen durch eine entsprechende Gesetzgebung hier im Nationalrat gesetzt wurden. Das eine hat mit dem anderen wirklich nichts zu tun. Deswegen wäre dieser Untersuchungsausschuss schon längst einzusetzen.
Ich möchte hier im Hohen Haus ein Beispiel anführen, das auch verdeutlicht, wie wenig eine derzeit laufende Reform mit einem bis dato schon dringend einzusetzenden Untersuchungsausschuss und dessen Verhinderung durch Sie zu tun hat. Jeder hier herin weiß, dass die Geschäftsordnung des Nationalrates, also die Spielregeln für unser Tun hier im Parlament, längst reformbedürftig ist, aber niemand vonseiten der SPÖ oder der ÖVP ist bis dato auf die Idee gekommen, zu sagen: Der Nationalrat ist handlungsunfähig, deswegen stellen wir die Gesetzgebung ein. – Genau um dieses Thema geht es auch bei einer Reform der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse.
Natürlich werden wir bemüht sein, da entsprechende Verbesserungen im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen voranzutreiben. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Natürlich ist ein wesentliches Ziel, Minderheitenrechte als Fundament dieser ganzen Reform zu implementieren – von der Einsetzung bis hin zu den Möglichkeiten, im Ausschuss selbst als Minderheit tätig zu sein bei der Ladung von Zeugen, auch bei den entsprechenden Beweisbeschlüssen für Unterlagen –, aber glaubwürdig ist es gegenüber der Bevölkerung nicht, wenn SPÖ und ÖVP meinen, das so lange verschieben, verschieben und verschieben zu müssen (Abg. Neubauer: Drei Jahre haben Sie gehabt! Drei Jahre!), bis diese Reform umgesetzt ist, wenn es in den letzten Jahren – ich betone: Jahren! – stets die Möglichkeit gegeben hätte, erstens diese Reform anzugehen. Und zweitens wäre es für Sie von SPÖ und ÖVP bei der derzeitigen Rechtslage allemal leichter, diesen Ausschuss durchzuziehen, denn Sie hätten damit
viel mehr Möglichkeiten einzugreifen, was die Möglichkeiten der Opposition in diesem Ausschuss betrifft. (Zwischenruf des Abg. Eßl.) Aber selbst das ist für Sie, werte Damen und Herren, kein Argument, und Sie behindern nach wie vor seit mehr als 20 Mal die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses.
Deswegen wird im Sinne der Betreiber dieser Petitionen und auch der entsprechenden Bürgerinitiative von uns klar festgehalten: Dieser Ausschuss hat schon längst stattzufinden, und wir werden alles daransetzen, dass er auch ehestmöglich eingesetzt wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
17.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 228 der Beilagen hinsichtlich der Petitionen Nr. 8 bis 10 sowie der Bürgerinitiative Nr. 43 zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 489/A der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz geändert wird (222 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 282/A(E) der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Sicherung von Öl-Tankanlagen (223 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 520/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Investitionsförderung für Umrüstung auf oder Neukauf von Traktoren mit Pflanzenölantrieb“ (224 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 474/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Mikroplastik (225 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.
17.38
Abgeordneter Gerhard Schmid (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Nach 20 nicht endenden Hypo-Diskussionen zur Abwechslung einmal ein tech-
nischer Antrag, der aber auch bei der Finanzierung endet. Der Antrag befasst sich mit der Auftriebssicherung von Tankanlagen.
Die Zahl von Naturereignissen, welche zu Überflutungen von Wohnbereichen führen, nimmt ständig zu – erst gestern kam es im Bundesland Salzburg wieder dazu. Bei entsprechenden Wassermengen führt dies zur Aufschwemmung ungesicherter Tankanlagen. Austretendes Öl stellt einen folgeschweren Ölunfall dar, welcher im Objektbereich zu nachhaltigen Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen, aber auch in freier Natur zu erheblichem Aufwand mit Sperrbrunnen und dergleichen führt.
Die Ausbildung von Auftriebssicherungen für Haustankanlagen stellt einen geringen Kostenaufwand dar, welcher in den Bauordnungen beziehungsweise den Bautechnikgesetzen zu berücksichtigen wäre; die Sanierungskosten eines allfälligen Schadenereignisses sind sowohl für den Anlagenbetreiber als auch für den Katastrophenfonds nicht unerheblich. Refundierungen durch Versicherungen sind bei entsprechenden Verträgen äußerst gering. Durch Betroffene wird in der Regel der Katastrophenfonds und somit Steuergeld angesprochen.
Mit einer bundesweiten Umsetzung werden erhebliche Finanzmittel, sowohl jene des Anlagenbetreibers als auch jene des Bundes, eingespart.
Im Umweltausschuss wurde dem Antrag einstimmig zugestimmt (Abg. Pirklhuber: Lesen!), dafür herzlichen Dank. (Abg. Pirklhuber: Deutlicher lesen, bitte!) Ich ersuche, auch heute hier im Plenum diesen Antrag positiv zu behandeln. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
17.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.
17.40
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stehen nun ein paar Gesetzentwürfe zur Debatte und zur Abstimmung. Lassen Sie mich zunächst auf jenen eingehen, der das Wasserrechtsgesetz betrifft – eine wichtige Gesetzesgrundlage, wenn es darum geht, dass öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen eine gültige Rechtsnachfolge antreten sollen.
Das heißt, Gemeinden haben einen Anteil an einer Liegenschaft, an einer Wasserversorgungsanlage, und im Zuge von Fusionen soll es da zu einer Rechtsnachfolge kommen. In diesem Zusammenhang waren gesetzliche Hürden eingezogen, die nur sehr schwer zu überwinden waren. Es konnte kein Wasser entnommen werden. Mit dieser Gesetzesänderung können dann bestehende Verträge in die neue Rechtsnachfolge übernommen werden.
Es hat im Vorfeld einige Verunsicherungen gegeben, aber ganz einfach ausgedrückt: Bestehendes Recht wird übergeben, der Inhalt der Verträge wird nicht verändert. Es haben auch Betreiber Rechtssicherheit, das heißt, ihre bisherigen Verträge gelten weiter, sie brauchen keine Angst zu haben, andere Auflagen erfüllen zu müssen. Es handelt sich daher, wie gesagt, um ein sehr praktikables Gesetz, das hier zur Beschlussfassung gelangt.
Ein weiterer Punkt – das wurde bereits von meinem Vorredner ausgeführt – betrifft die Sicherung von Öltankanlagen; auch eine wichtige Materie. All jene, die schon einmal bei einer Hochwasserkatastrophe, bei einer Überschwemmung mit dabei waren, so wie ich als Feuerwehrmann, haben miterlebt, welche Auswirkungen diese Hochwässer mit sich bringen, vor allem auch im Hinblick auf Ölverschmutzungen. Und daher muss man sagen: Ja, wir sind gefordert, da entsprechende Maßnahmen zu setzen! Wenn ein Ölunfall im Rahmen eines Hochwassers passiert, dann, muss ich Ihnen sagen, riechen
Sie das schon, bevor Sie es noch sehen. Dieser Ölfilm verteilt sich über ein flächenmäßig großes Gebiet. Wenn Öltankanlagen nicht ausreichend gesichert sind, dann kann es immer wieder zu derartigen Ölaustritten kommen. Daher bitte ich Sie, auch diesen Antrag zu unterstützen, der gemeinsam formuliert wurde, nämlich in die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer einzugreifen.
Es ist in Wirklichkeit ein Antrag oder ein Auftrag an den Bundesminister, nämlich: Herr Bundesminister, bitte setzen Sie sich mit den Ländern bezüglich deren Bauordnungen in Verbindung, um da Verbesserungen zu erreichen und derartige Ölunfälle in Zukunft zu vermeiden!
Weiters geht es um einen gemeinsamen Antrag betreffend das Verbot von Mikroplastik – ein Thema, das in den letzten Wochen und Monaten immer mehr auch an die Öffentlichkeit gelangt ist. Man hat erkannt: Ja, Mikroplastik kommt in den verschiedensten Umweltformen vor, im Wasser oder in anderen Trägermitteln. Es wird oft dort eingesetzt, wo dies eigentlich nicht sinnvoll ist beziehungsweise wo wir als Konsumenten immer wieder überrascht sind, in welchen Formen Mikroplastik auftreten kann. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)
Unsere gemeinsame Vorstellung geht in die Richtung, dass wir sagen, würde Österreich diesbezüglich allein einen Forschungsauftrag erteilen, so wäre das zu umfassend, sondern es gilt, in dieser wichtigen Materie auf europäischer Ebene zusammenzuarbeiten, was die Forschung betrifft. Es gibt bereits einige Projekte, zum Beispiel die Forschungsinitiative Oceans for Tomorrow, in der gemeinsam geschaut wird, wo die Schwerpunkte in der Bekämpfung von Mikroplastik in den Gewässern sind. Daher lautet auch der Auftrag von uns an den Herrn Bundesminister, diese Initiativen gemeinsam fortzuführen und zu verstärken und die wichtigen Erkenntnisse aus diesen Forschungsergebnissen umzusetzen und gemeinsam auf europäischer Ebene gegen eine weitere Verschmutzung vorzugehen. – Das zu diesen Themenbereichen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.
17.45
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Umweltminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch zu meinem Antrag reden, der das Verbot von Mikroplastik betrifft. Ich glaube, das Problem ist bekannt. Plastik wird ein immer größeres Umweltthema. Die größte Plastikinsel oder der größte Müllteppich im Nordpazifik ist 16-mal so groß wie Österreich – nur, damit Sie sich die Ausmaße vorstellen können. Immer mehr beschäftigt uns aber auch die Problematik von Mikroplastik, das in Kosmetikartikeln und auch in Kleidungsstücken vorkommt.
Meine Empfehlung an die Zuseherinnen und Zuseher, an Sie alle ist, darauf zu schauen, was in der eigenen Zahnpasta enthalten ist, in anderen Kosmetikprodukten, in Haushaltsprodukten. Es gibt auch eine App mit wertvollen Hinweisen, wo was drinnen ist, was plastikfrei ist.
Ich meine jedoch, für uns als Gesetzgeber ist es zu wenig, nur auf diese Sachen und darauf aufmerksam zu machen, was jeder Einzelne und jede Einzelne tun kann, sondern als Gesetzgeber haben wir die Verantwortung, hier auch zu handeln und Gefahren von Mikroplastik auszuschließen.
Deswegen habe ich einen Antrag gestellt, in dem wir den Herrn Umweltminister auffordern, die Auswirkungen von Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit zu überprüfen, das Ausmaß und die Quellen der Verunreinigung in österreichischen Gewäs-
sern zu untersuchen, auf europäischer Ebene für ein Verbot von Mikroplastik einzutreten, wie das zum Beispiel die Niederlande gemacht haben, und mit Herstellern in Kontakt zu treten, damit es jetzt in einem ersten Schritt einmal um einen freiwilligen Verzicht geht und da auf ökologisch unbedenkliche Inhaltsstoffe umgestellt wird.
Dazu hat es im Umweltausschuss einen Abänderungsantrag gegeben, den Kollege Höfinger angesprochen hat. Aber das ist halt leider ein bisschen wenig, denn dort sind alle Dinge herausgestrichen worden, die wir in Österreich selbst machen könnten. Natürlich müssen wir in diesem wichtigen Punkt auf europäischer Ebene zusammenarbeiten, aber das entbindet uns nicht davon, auch in Österreich endlich einmal zu handeln.
Projekte sind angesprochen worden, etwa Oceans for Tomorrow, nur sind die Flüsse dort leider nicht enthalten. Es gibt eine Stellungnahmen der Europäischen Kommission auf eine Anfrage meiner Kollegin Ulrike Lunacek, aus der genau hervorgeht, dass die Kommission keine Ahnung davon hat, wie sehr die europäischen Gewässer, die Flüsse belastet sind, die ja letztlich das Plastik ins Meer transportieren.
Deswegen wäre unsere Initiative: Handeln in Österreich und konsequentes Eintreten auf europäischer Ebene, wie das zum Beispiel die Niederlande machen. Hier habe ich eine Stellungnahme der Niederlande (die Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe), die Position auf europäischer Ebene, in der sie ganz klar das Vorsorgeprinzip ansprechen und für ein Mikroplastikverbot auf europäischer Ebene eintreten.
So (die Rednerin zeigt neuerlich das Schriftstück) agiert ein Umweltvorreiterland, Herr Minister!
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ersuche Sie noch einmal und gebe Ihnen noch einmal die Gelegenheit, den Minister in Richtung Umweltvorreiterland zu drängen und bringe meinen Antrag in Form eines Abänderungsantrages noch einmal ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen zu dem Antrag 474/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Mikroplastik
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 474/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Mikroplastik wird wie folgt geändert:
Der Entschließungstext lautet:
‚Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Gesundheit werden aufgefordert,
die Auswirkungen von Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit zu überprüfen und dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten;
das Ausmaß und die Quellen der Verunreinigung von Gewässern in Österreich durch primäres und sekundäres Mikroplastik sowie dessen ökologische Auswirkungen zu überprüfen und dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten;
sich auf Europäischer Ebene für ein Verbot von Mikroplastikteilen in Verbraucherprodukten (wie zum Beispiel Kosmetik- und Pflegeprodukten) einzusetzen, welche nach regulärer Nutzung in das Abwassersystem eingeleitet werden;
mit Herstellern solcher Verbraucherprodukte in Kontakt zu treten, um einen freiwilligen Verzicht von Mikroplastik und einen Umstieg auf biologisch abbaubare und ökologisch unbedenkliche Inhaltsstoffe zu bewirken.‘“
*****
Wenn Österreich wieder Umweltvorreiterland werden soll, dann braucht es die Zustimmung zu diesem Antrag, und darum ersuche ich. Und ich bin der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Weigerstorfer. – Abg. Rädler: Österreich braucht weniger Grüne! – Abg. Kogler: Mein Gott!)
17.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 474/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Mikroplastik (225 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 474/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Mikroplastik wird wie folgt geändert:
Der Entschließungstext lautet:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Gesundheit werden aufgefordert,
die Auswirkungen von Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit zu überprüfen und dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten;
das Ausmaß und die Quellen der Verunreinigung von Gewässern in Österreich durch primäres und sekundäres Mikroplastik sowie dessen ökologische Auswirkungen zu überprüfen und dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten;
sich auf Europäischer Ebene für ein Verbot von Mikroplastikteilen in Verbraucherprodukten (wie zum Beispiel Kosmetik- und Pflegeprodukten) einzusetzen, welche nach regulärer Nutzung in das Abwassersystem eingeleitet werden;
mit Herstellern solcher Verbraucherprodukte in Kontakt zu treten, um einen freiwilligen Verzicht von Mikroplastik und einen Umstieg auf biologisch abbaubare und ökologisch unbedenkliche Inhaltsstoffe zu bewirken.
Begründung
Die Verunreinigung von Flüssen und Meeren durch Plastikteile ist ein zunehmendes und globales Umweltproblem. Jedes Jahr landen etwa 10 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle in den Weltmeeren, die dort als riesige schwimmende Müllinseln an der
Wasseroberfläche treiben. Der weltweit größte Müllteppich treibt im Nordpazifik und ist 16mal so groß wie die Republik Österreich. Weniger offensichtlich als die großen und sichtbaren Plastikteile, sind Mikroplastikteile, also Plastikteile mit einer Größe unter fünf Millimetern. Sekundäres Mikroplastik entsteht beim Zerfall größerer Kunststoffteile durch die Einwirkung von Sonne, Wind und Wellen. Da synthetische Kunststoffe nicht biologisch abbaubar sind, zerfallen sie in der Regel in immer kleinere Teile und verbleiben hunderte Jahre in der Umwelt. Eine weitere wichtige Quelle von sekundärem Mikroplastik sind Kunststoffteile, die z.B. durch synthetische Kleidungsstücke ausgewaschen werden.
Primäres Mikroplastik sind Kunststoffteile, die entweder zur industriellen Weiterverarbeitung gedacht sind (z.B. Pellets) oder direkt in Verbraucherprodukten direkte Anwendung finden. Letztere sind vor allem in Kosmetikartikeln und Pflegeprodukten wie Peelings, Duschgelen oder Zahnpasten zu finden. Diese Plastikteile haben unterschiedliche Funktionen und sollen den Produkten z.B. zu einem mechanischen Reinigungseffekt verhelfen. Laut einer Reportage des Norddeutschen Rundfunks soll der Anteil der Plastikteile am Gesamtinhalt bis zu zehn Prozent betragen. In einer aktuellen Untersuchung identifizierte die Umweltschutzorganisation Greenpeace 550 in Österreich erhältliche Kosmetikprodukte, die Mikroplastik enthalten. Eine Untersuchung der deutschen Umweltorganisation BUND kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Es ist davon auszugehen, dass nur die wenigsten Konsumentinnen und Konsumenten ahnen, dass in derart vielen am Markt erhältlichen Kosmetikprodukten mitunter tausende – und zum teil mikroskopisch kleine – Plastikteile enthalten. Mit dem Abwasser (z.B. nach dem Zähneputzen oder Duschen) gelangen Kunststoffe wie Polyethylen, Polypropylen oder Polyamid in den Wasserkreislauf. Durch ihre geringe Größe passieren sie Kläranlagen und andere Barrieren und gelangen schließlich bis in die Weltmeere.
Kunststoffteile enthalten unterschiedliche chemische Zusätze, mit zum Teil sehr negative Auswirkungen auf marine Ökosysteme haben können. Mikroplastikteile können zudem toxische Zusatzstoffe wie DDT oder PCB aufnehmen und wirken aufgrund ihrer Oberflächenstruktur wie Magneten für diverse Giftstoffe. So lassen sich an Mikroplastikpartikeln deutlich höhere Konzentrationen von toxischen Substanzen als im Meerwasser messen. Die Partikel werden dann samt Schadstoffen von den Meeresorganismen aufgenommen: Mikroplastik wurde in Seehunden, Fischen, Muscheln und kleineren Organismen nachgewiesen, die es mit ihrer Nahrung aufnehmen. Neun Prozent der Fische in der Region des Nordpazifikwirbels haben laut Studien Plastik in ihren Mägen. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) geht davon aus, dass über 250 Tierarten durch Plastikteile im Meer gefährdet sind.
Eine Verunreinigung durch mikroskopisch kleine Plastikteile wurde in verschiedenen Studien in Honig, Mineralwasser oder Bier nachgewiesen. Die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen sind noch vollkommen ungeklärt.
Auch die direkten Auswirkungen auf marine Ökosysteme einer Verunreinigung von Flüssen und Meeren durch primäre Mikroplastikpartikel sind noch wenig erforscht. Allerdings lassen die bereits bekannten Fakten sehr wenig Zweifel daran, dass sie keine negativen Auswirkungen haben könnte. Sicher ist hingegen: Je kleiner das Plastikpartikel ist, desto größer das Risiko der Aufnahme und die Anzahl der Tiere, die es konsumiert. Ist Mikroplastik erst in den Flüssen und dem Meer, kann es nicht wieder entnommen werden. In diesem Fall sollte daher das Vorsorgeprinzip angewendet werden.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.
17.49
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es bei dem vorliegenden Antrag auf Änderung des Wasserrechtsgesetzes? – Es geht darum, Rechtssicherheit herzustellen, und es geht darum, klare Rahmenbedingungen zu schaffen.
Warum ist das erforderlich? – Das ist deshalb notwendig, weil in der Steiermark derzeit die Gemeindestrukturreform stattfindet, die mit 1. Jänner 2015 wirksam wird.
Wie schaut die rechtliche Situation derzeit aus? – Die steirische Gemeindeordnung sieht vor, dass bei Gemeindefusionen die betroffenen Gemeinden ihre Rechte und ihre Pflichten im Sinne einer Gesamtrechtsnachfolge auf die neue Kommune übertragen können. Das ist aber in puncto Wasserrecht bis dato nicht möglich, denn Wasserbenutzungsrechte können nicht übertragen werden, wenn sie nicht an ein Eigentum an einer Liegenschaft oder an einer Betriebsanlage gebunden sind. Daher ist es im Sinne der Daseinsvorsorge wichtig, diese Möglichkeit einer Gesamtrechtsnachfolge zu schaffen.
Wie ist die Wasserwirtschaft in der Steiermark derzeit organisiert? – Sie ist in 117 Wasserverbänden organisiert, das inkludiert die Hochwasserschutzverbände, die Abwasserverbände, die Reinhalteverbände, und aufgrund der neuen Gemeindestrukturen ist auch eine Strukturharmonisierung bei den Wasserverbänden erforderlich.
Woher kommt die Initiative zu dem vorliegenden Antrag? – Die Initiative geht auf die steirischen Landtagsklubs von SPÖ und ÖVP zurück. Das bedeutet, die lokalen Interessen wurden entsprechend berücksichtigt.
Was bedeutet das für die Steirerinnen und Steirer? – Für die Steirerinnen und Steirer heißt das, ihre Wasserversorgung ist gesichert, und heißt weiters, dass die Kommunen ihrer öffentlichen Aufgabe im Sinne eines nachhaltigen Wassermanagements nachkommen können und die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung entsprechend garantieren.
Daher ersucht die SPÖ-Fraktion um Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.
17.51
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir werden diesem Antrag betreffend Wasserrechtsgesetz natürlich zustimmen, weil das eine logische Konsequenz ist.
Das, was ich jetzt noch einmal verstärkt ansprechen möchte, ist die Plastikproblematik, die wir haben.
Wir leben in einer Plastikwelt. Plastik ist etwas, das wir nicht immer sehen können, aber es ist wirklich omnipräsent. Wir haben es in den Lebensmitteln, in den Waschmitteln und in der Zahnpasta, wir haben es überall.
Ich bin überzeugt davon, viele von Ihnen werden heute Abend noch das Fußballmatch verfolgen, Brasilien gegen Deutschland, und der eine oder andere wird sich vielleicht ein Bier gönnen. (Zwischenruf der Abg. Lichtenecker.) Ich möchte ihm jetzt nicht den Gusto verderben, aber im Bier ist auch bereits Plastik enthalten.
Wenn Sie jetzt sagen: Das macht nichts, ich trinke ohnehin Mineralwasser!, dann muss ich auch Sie leider enttäuschen, denn auch im Mineralwasser ist bereits Plastik vorhanden.
Das Problem ist meines Erachtens diese Omnipräsenz der Plastikpartikel, sei es in der Nahrung, in der Kleidung, in all den Dingen, die wir angreifen. Genau diese Mischung, dieser Cocktail ist viel zu wenig erforscht, und man kennt einfach den Effekt dieses Cocktails nicht, weiß nicht, wie er wirkt und welche gesundheitlichen Auswirkungen er hat. Und ich glaube, wir alle sind uns darin einig, dass die Gesundheit unser wertvollstes Gut ist, das wir haben.
Ich komme zum Mikroplastik im Meer zurück, diesbezüglich haben wir ja schon eine beeindruckende Zahl gehört: Es sind 10 Millionen Tonnen, die pro Jahr ins Meer fließen. Nicht nur, dass es dort schlimm ist – wenn Sie in Kürze auf Urlaub fahren, muss ich Ihnen sagen: 3 Prozent der Strände sind bereits mit Mikroplastik verseucht! (Abg. Pirklhuber: Von den Plastikflaschen !), von den Plastikflaschen reden wir gar nicht, genau –, wir müssen auch einen Schritt weiter denken, denn dieses Mikroplastik, das sich im Meer befindet, wird natürlich auch über die Nahrungskette in den Menschen rückgeführt.
Auch dazu habe ich noch eine Zahl: 95 Prozent aller Österreicher haben bereits Plastik im Blut! Das ist eine Zahl, die unglaublich beeindruckend und eigentlich sehr beängstigend ist.
Fakt ist, wir nehmen Plastik auf über die Luft, über die Haut, über die Nahrung, wir greifen es an, Plastik ist omnipräsent.
Ein Thema, dessen sich die Regierung bereits ein wenig angenommen hat, aber ich schaue mir an, was da wirklich beschlossen worden ist. Es heißt hier zum Beispiel, den weiteren Forschungsbedarf soll man mit Experten erörtern und in EU-Gremien soll man zusammenarbeiten. – Für mein Verständnis ist es sowieso normal, dass man sich über all diese Dinge informiert, da zusammenarbeitet und gemeinsam agiert. Aber das ist mir viel zu wenig. Während im Umweltausschuss zumindest beschlossen wurde, miteinander zu reden und weiter zusammenzuarbeiten, schaut es in der Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium leider ein bisschen anders aus. Da ist das eher ein bisschen abgewertet worden, da die gesundheitliche Gefährdung noch zu wenig nachgewiesen werden konnte. Da das eben noch nicht der Fall ist, wird man hier nicht agieren. Und das, meine Damen und Herren, ist in meinen Augen eigentlich eine Unverantwortlichkeit, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass wir nicht nur in Österreich, sondern auch in der EU nach wie vor das Vorsorgeprinzip haben.
Also meine Bitte ist, da nicht stillzustehen, sondern zu evaluieren, zu agieren. Und ich möchte noch einmal betonen, Gesundheit ist unser wichtigstes, unser wertvollstes Gut, das wir haben. Ich bitte daher nicht nur das Umweltministerium, sondern auch das Gesundheitsministerium, da aktiv zu werden. Und auch aus der Sicht der Kosten ist zu sagen, Prävention ist auf jeden Fall immer günstiger als Reparatur. – Danke vielmals. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Pock.)
17.56
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.
17.56
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.) – Ja, passt schon. Darf ich wenigstens die Begrüßung machen?
Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ganz sachlich, wir reden über das Wasserrechtsgesetz. (Abg. Kogler: Mach einen Zwischenruf! – Heiterkeit.) – Die Tröte hast du! (Abg. Kogler hat eine Trompete vor sich liegen.)
Wir reden über das Wasserrechtsgesetz und damit natürlich über die Reformpartnerschaft in der Steiermark, wie sie uns beispielgebend für viele andere vorgelebt wird. Diese Reformen ziehen natürlich auch Konsequenzen nach sich, und eine der wich-
tigsten Maßnahmen ist die Übertragung der Wasserrechte an die Nachfolger, nämlich nicht mehr die Bindung an das Eigentum, sondern die Bindung an den Rechtsstatus. Das ist im vorliegenden Initiativantrag enthalten, wurde im Umweltausschuss entsprechend behandelt. Mich hat damals eigentlich nur die Argumentation der Freiheitlichen gestört, die gemeint haben, dass wir damit das Tor für weitere Zusammenlegungen von Gemeinden in der Steiermark öffnen. Ich verstehe überhaupt nicht, was das damit zu tun hat, aber das ist eben der Populismus, den wir Tag für Tag in diesem Haus erleben. (Abg. Neubauer: So oft tagt es gar nicht!) – Bitte? (Abg. Neubauer: Tag für Tag tagt es gar nicht!) – Wer tagt nicht? (Heiterkeit.)
Sie waren im Umweltausschuss nicht anwesend, Herr Kollege Neubauer, Sie fallen immer nur durch unangenehme Zwischenrufe auf! Das ist immer wieder dasselbe. (Allgemeine Heiterkeit sowie Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Sie sollten diesem Haus mehr Würde entgegenbringen!
So, damit ersuche ich auch Sie von den Freiheitlichen, diesem Initiativantrag beizutreten.
Frau Kollegin Brunner, Sie sollten sich einmal einen neuen Spruch einfallen lassen, nämlich das aktive Umweltministerium betreffend. (Abg. Brunner: Der ist leider immer noch !) Früher haben Sie immer gesagt, Sie wünschen sich einen neuen Umweltminister, vielleicht könnten Sie dem neuen Umweltminister auch einmal Ihren Respekt entgegenbringen und ihm gratulieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
17.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.
17.58
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die Vorlage ist steil, der Unterhaltungswert war hoch. Zurückkommend zum Mikroplastik: Ich denke, das ist einer der Anträge, die heute besondere Beachtung verdienen.
Ich bin Kollegin Brunner von den Grünen sehr dankbar dafür, dass dieses Thema im Umweltausschuss behandelt worden ist, und nicht ganz so dankbar für den Abänderungsantrag, der dann von den Regierungsparteien eingebracht wurde.
Ich möchte da die Aufmerksamkeit auch deswegen erbitten, weil das Thema in der Gesellschaft, in der Bevölkerung tief verankert ist und auch sehr viel Unsicherheit besteht. Egal, ob man das Thema am Arbeitsplatz oder beim Kindergartenbesuch oder auch hier bei uns im Hohen Haus anspricht, jeder weiß, Mikroplastik ist vielleicht in der Zahnpasta, ist möglicherweise in der Plastikflasche, aber trotzdem wollen wir natürlich evidenzbasierte Politik und hier nicht gleich von einem Verbot sprechen, sondern wir wollen, dass es davor eine wissenschaftliche Erhebung gibt, wie weit das primäre und sekundäre Mikroplastik verbreitet sind und welche Auswirkungen es auf den menschlichen Organismus, aber auch auf die Ökologie hat.
Wir unterstützen natürlich den Antrag der Grünen. Ich möchte aber, ergänzend zum Antrag der Grünen, sicherstellen, dass im europäischen Staatenverband die Forschungskapazitäten sowohl finanziell als auch personell effizient eingesetzt werden. Beispielsweise hat das deutsche Umweltbundesamt bereits Forschungsaufträge vergeben. Hier braucht es grenzüberschreitende Forschungskooperation. Es wäre sicher auch möglich, mit der Bundesrepublik Deutschland eine Kooperationsmöglichkeit für unseren Raum zu finden, denn das Argument von SPÖ und ÖVP ist dahin gehend schon richtig, dass wir als Österreich allein nicht viel bewegen können. Ich denke, der Entschließungsantrag hätte darauf abgezielt, einen Startpunkt zu finden. (Präsident Kopf übernimmt wieder den Vorsitz.)
Der Abänderungsantrag von Rot und Schwarz bezieht sich allerdings lediglich auf Plastikmüll und Verpackungsplastik und nicht auf das eigentliche Thema Mikroplastik, wo vor allem jetzt in Kosmetika, in Drogerieartikel wie Zahnpasta oder auch bei Lebensmittel wie Honig die Verbreitung bereits stattfindet. Hier müssten wir tatsächlich in die Gänge kommen. Hier bitte ich um Unterstützung des Antrages der Grünen Brunner. – Herzlichen Dank. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
18.01
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte, Herr Bundesminister.
18.01
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, in aller Kürze auf die vier betreffenden Anträge einzugehen.
Zunächst zum Initiativantrag betreffend das Wasserrechtsgesetz. Hier wird den Befürchtungen der steirischen Gemeinde hinsichtlich der Rechtsnachfolge der Wasserbenutzungsrechte Rechnung getragen und diesen Befürchtungen entgegengewirkt, indem eine klare Neuregelung ohne zusätzliches Verfahren geschaffen wird. Dem ist im Sinne der Rechtssicherheit nur beizupflichten. Dieser Antrag findet natürlich meine volle Zustimmung und Unterstützung im Sinne von pragmatisch, praktisch, gut.
Was die Sicherheit von Öl-Tankanlagen anbelangt, so ist es leider zutreffend, dass es immer wieder durch Hochwasserereignisse zum Aufschwimmen von Öl-Tankanlagen kommt und in weiterer Folge zu der bedauerlichen Verschmutzung von Umwelt, Böden und Wasser. Hier ist der bundesrechtliche Rahmen eindeutig geregelt im Wasserrechtsgesetz und in der Gewerbeordnung. Da gibt es an sich aus meiner Sicht keinen Handlungsbedarf in gesetzgeberischer Hinsicht. Es ist ein ausreichender Rechtsbestand gegeben.
Dem Ansinnen im Antrag, dass man bei den Bundesländern, denn dort ist die Zuständigkeit im Rahmen der Bauordnung gegeben, auf einheitliche Standards bezüglich der Sicherheit hinwirkt, werde ich selbstverständlich gerne nachkommen und in diesem Sinne auf die Bundesländer positiv einwirken.
Was den Antrag, der im Zusammenhang mit der Investitionsförderung für die Umrüstung für oder den Neukauf von Traktoren mit Pflanzenölantrieb diskutiert worden ist, anbelangt, so haben wir schon seit langer Zeit den Neuankauf von Traktoren nicht mehr in der Investitionsförderung vorgesehen, und zwar ganz bewusst, denn wir haben ohnehin eine starke Übermotorisierung in diesem Sektor. Es wäre aus meiner Sicht ein falsches Signal, hier im Rahmen der Investitionsförderung für den Ankauf dies neu aufzunehmen.
Außerdem ist für die Umrüstung von Traktoren und Stationärmotoren auf Pflanzenölbetrieb bereits eine eindeutige Regelung im Rahmen der Projekte von „klimaaktiv mobil“ gegeben, und auch im neuen ländlichen Entwicklungsprogramm, das wir zur Genehmigung in Brüssel eingereicht haben, sind entsprechende Ansätze enthalten.
Was nun den Antrag betreffend das Verbot von Mikroplastik anbelangt, stimme ich vollständig überein mit der Einschätzung, dass Plastik selbstverständlich nicht in Gewässer gehört, und insbesondere, was Mikroplastik in Verbrauchsgütern wie beispielsweise Kosmetika anbelangt, wie es angesprochen wurde, selbstverständlich auf europäischer Ebene ein verstärkter Regelungsbedarf gegeben ist. Ich werde mich nachdrücklich auch im Sinne des Antrages dafür einsetzen, dass es auf EU-Ebene hier tatsächlich zu einer Verbesserung des Rechtsbestandes kommt.
Ich kann Sie darüber informieren, dass ich bereits in meinem Ressort Veranlassungen getroffen habe, dass bereits bei der nächsten Tagung des Rates Umwelt dieses The-
ma auf Antrag Österreichs auf die Tagesordnung kommt und auch wir von der Kommission entsprechende Regelungen einfordern werden, denn das ist aus meiner Sicht dringend erforderlich. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Brunner – in Richtung ÖVP –: Kein Beifall?)
Darüber hinaus ist es durchaus erfreulich, wenn sich Unternehmen jetzt mehr und mehr selbst auferlegen, für den Einsatz von Mikroplastik sehr strenge Selbstverpflichtungen vorzunehmen. Das ist ein wichtiger erster Schritt, aber sicherlich wird man die nächste Kommission auffordern, auf EU-Ebene entsprechende Regelungstatbestände zu schaffen. – In diesem Sinne: Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Pock.)
18.05
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.
18.05
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kollegin Weigerstorfer hat uns in ihren Ausführungen zu Mikroplastik das heutige Fußballabendbier nicht gerade besonders schmackhaft gemacht. Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, und ich glaube mich da eines Sinnes mit dem Kollegen Preiner, dass wenigstens im österreichischen Wein noch kein Mikroplastik zu finden ist.
Was das Wasser betrifft, so hoffe ich doch, dass wir angesichts der Reinheit unserer Gewässer noch nicht allzu sehr plastikverseucht sind – was uns zum Wasserrechtsgesetz bringt. Der vorliegende Gesetzesvorschlag, es wurde schon von mehreren Vorrednern ausgeführt, trägt dazu bei, den neu entstehenden Gemeinden in der Steiermark im Zuge der gemeinderechtlichen Gesamtrechtsnachfolge die Möglichkeit zu geben, in die bisherigen Verträge mit Wasserbenutzungsrechtegebern einzutreten. Dies zu den gleichen Rechten und Pflichten und Konditionen wie das bisher in diesen Verträgen der Fall war, was nach der derzeitigen Gesetzeslage und Judikatur bisher nicht möglich war.
Es handelt sich daher aus unserer Sicht um eine Norm, die im öffentlichen, aber auch im Interesse der bisherigen Rechtegeber für Rechtssicherheit sorgen wird und damit im Interesse der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung die Wasserversorgung wie gehabt sicherstellen wird.
Wir ersuchen daher um Zustimmung zu der vorliegenden Novellierung. Ich appelliere auch an die FPÖ, bei dieser Novellierung mitzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
18.07
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Winter. – Bitte.
18.07
Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Herr Minister, der Sinneswandel als solcher freut uns sehr, denn im Ausschuss war davon noch nicht unbedingt so die Rede. Jetzt wollen wir einmal schauen, ob dem Sinneswandel auch tatsächlich Taten folgen; dann folgen wir gerne der Empfehlung des Herrn Kollegen Rädler, dass wir Ihnen Ehrerbietung erweisen und Respekt haben vor einem Minister, der tatsächlich entscheidet.
Herr Kollege Feichtinger! Kollegin Weigerstorfer hat Ihnen nicht nur das Bier ein wenig, wie soll ich sagen, nicht sehr schmackhaft gemacht, sondern leider gibt es auch im Wein diese Mikroplastikkügelchen. Also auch damit sollten Sie heute – Ja, ich weiß nicht, was Sie dann beim Fußballspiel trinken werden.
Aber unabhängig davon, was sind diese Mikroplastikkügelchen? Das sind mikroskopisch kleine Abfallpartikel, und Sie finden sie überall. Sie finden sie im Gewässer, im Bier, im Mineralwasser, im Honig, in Zahnpasta, im Verdauungsapparat von Tieren, wo sie Entzündungen hervorrufen, und selbst die Muscheln sind nicht mehr das, was sie waren, und auch die Austern sind nicht zu empfehlen.
Wie entstehen diese Mikroplastikkügelchen? – Einerseits sind es verwitterte Plastikabfälle, die durch Sonne, Wind und andere Witterungseinflüsse verwittern, zerkleinert und zerteilt werden. Die Annahme, dass man sie nur in Gewässern findet, ist leider falsch, denn sie sind auch im großen Ausmaße im Klärschlamm zu finden. Der Klärschlamm wird von der Landwirtschaft ausgebracht. Der Wind holt diese Plastikkügelchen, der Wind bringt sie in die Wiese, der Wind bringt sie auf die Blumen. Die Bienen holen sie wieder in ihre Kammern, und Sie finden sie auch im Honig wieder. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Das heißt, das Schlimme daran ist, sie geraten in die Nahrungskette. Und noch eines kommt dazu: Sie können sich jederzeit mit Pestiziden und Umweltgiften anreichern.
Der zweite Produzent von diesen Mikroplastikkügelchen ist zweifelsohne die Kosmetik. Da gibt es aber bereits in Deutschland eine Wissenschaftergruppe um Sebastian Pörschke vom Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik in Oberhausen. Diese hat kostengünstig, für die Industrie nahezu gleich kostenaufwendig, neue Produkte erfunden über Karnaubawachs, Bienenwachs, Salz, Sand, Nussschalen. Diese Produkte können in dieser von der Kosmetik geforderten Partikelgröße, nämlich von 100 bis 500 Mikrometer, jederzeit erzeugt werden.
Wie gesagt, das ist kein lustiges Thema. Auch wenn man Mikroplastik nicht sieht, sollte man sehr ernsthaft damit umgehen. Es gibt keinerlei Erkenntnisse über die medizinischen Folgen für die Menschen.
In den Niederlanden, haben wir gehört, ist Mikroplastik bereits verboten. In Amerika wird angedacht, es zu verbieten. Ich denke, wir könnten da sehr gut mittun und wären Vorreiter in Europa. (Beifall bei der FPÖ.)
18.10
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.
18.11
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Winter, es ist durchaus bemerkenswert, wofür die Landwirtschaft in Wirklichkeit herhalten muss. Manchmal, glaube ich, wäre ein wenig mehr Fachinformation angebracht, dann würde man wahrscheinlich seine Wortmeldung etwas anders formulieren. Aber lassen wir das.
Ein paar Sätze zum Tagesordnungspunkt 12 betreffend Pflanzenöleinsatz: Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass zwingende Vorgaben bei mangelndem Interesse keinen Sinn machen. Auf der anderen Seite darf man durchaus festhalten, dass es für jene, die Pflanzenöl einsetzen wollen, im Programm „Ländliche Entwicklung“ durchaus Möglichkeiten der Unterstützung gibt, damit man das entsprechend nutzen kann.
Zum Tagesordnungspunkt 11, da geht es um den Bereich der Öl-Tankanlagen: Im Endeffekt geht es im Abänderungsantrag ganz klar um die Bitte an den Bundesminister, gemeinsam mit den Bundesländern gleiche Standards zu schaffen. Faktum ist schon – und das möchte ich als Bürgermeister einer Gemeinde, die 2002 und 2013 vom Donauhochwasser intensiv betroffen war, aus der praktischen Erfahrung festhalten –: Im August 2002 war dort, wo das Wasser ein wenig stand, ein Ölfilm auf jedem Fenster und man roch es in jedem Haus. Im Jahr 2013 war das wesentlich anders. Da hat sich, Gott sei Dank, sehr viel zum Positiven verändert. (Abg. Pirklhuber: Rudi Anschober, Umweltlandesrat in Oberösterreich!)
Letztlich liegt es sozusagen auch an den Bauordnungen der Länder, dass man das entsprechend regelt. Man kann nicht überall alles verbieten, aber man kann vieles so gestalten, dass man damit im Katastrophenfall vernünftig umgehen kann.
Zum Tagesordnungspunkt 10: Man kann über Befindlichkeiten diskutieren und man kann Gemeindezusammenlegungen so oder so sehen, aber letztlich geht es beispielsweise um Nutzungsrechte in der Wasserver- und ‑entsorgung. Durch die neuen Gemeinden, die in der Steiermark entstehen oder schon entstanden sind, ist es notwendig, dass man das auch im Wasserrecht entsprechend nachbildet.
Ich glaube, es stünde allen Parteien im Parlament durchaus positiv an, diesen Beschluss mitzutragen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
18.13
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.
18.13
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Umweltschutz ist eine Notwendigkeit. Wir haben die Verpflichtung, unseren nachfolgenden Generationen eine attraktive, intakte Umwelt zu hinterlassen!
Aber, Kolleginnen und Kollegen, die FPÖ hat einen Antrag eingebracht auf Erhöhung der Investitionsförderung für Nachrüstung und auch was den Neuankauf von Traktoren betreffend Pflanzenölantrieb betrifft.
Diesem Antrag können wir nicht beipflichten. Zum einen sollen Raps und Sonnenblumen primär für die Lebensmittelproduktion verwendet werden, zum Zweiten wissen wir, dass wir ebenfalls schon eine entsprechende Investitionsförderung für die Landwirtschaft beschlossen haben.
Ich möchte auch erwähnen, dass Umrüstungen von Traktoren auf Pflanzenölantrieb bereits jetzt im Programm „klimaaktiv“ gefördert werden und die Länder im Sinne ihrer Länderautonomie, Herr Kollege, auch die Möglichkeit nutzen – ich nenne nur das Beispiel Niederösterreich –, entsprechende Förderungen zu gewähren.
Der Antrag der FPÖ beinhaltet eine Verdoppelung der Förderung, wie sie jetzt das Land Niederösterreich für die Umrüstung auf Pflanzenölantrieb für Traktore vorsieht, was die Neuanschaffung betrifft eine Förderung von bis zu 20 Prozent. Wenn ein neuer Traktor zum Beispiel 100 000 € kostet, wären das Fördermittel in Höhe von 20 000 €, was natürlich sehr, sehr viel ist.
Ich glaube, mit diesem Geld könnte man nachhaltig bessere Investitionen tätigen. Ich denke nur an den notwendigen, raschen und schnellen Ausbau von Breitbandinternet in den ländlichen Regionen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
18.15
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.
18.15
Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Über die Auswirkungen von Mikroplastik und Kunststoff wurde in der Diskussion schon einiges gesagt, vor allem über die Verbreitung über die Flüsse und Meere. In den Weltmeeren gibt es bereits bedeutende Aufkonzentrationen von Mikrokunststoffen, die durchaus auch von der EU inzwischen erkannt wurden und als Problem gesehen werden.
Die Forschung diskutiert und warnt bezüglich der Sekundärauswirkungen. Mikroplastik wurde bereits in einigen Lebensmitteln nachgewiesen. Ein großes Problem dürfte da-