Plenarsitzung
des Nationalrates
113. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
Donnerstag, 17. Juni 2021
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Großer Redoutensaal
Stenographisches Protokoll
113. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVII. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 17. Juni 2021
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 17. Juni 2021: 9.07 – 20.57 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Heeresgebührengesetz 2001 und das Heeresdisziplinargesetz 2014 geändert werden
2. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird
3. Punkt: Bericht über den Antrag 1405/A(E) der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig als Sicherheitsinsel
4. Punkt: Bericht über den Antrag 1417/A(E) der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Expertise zur Verfassungsmäßigkeit der Luftraumüberwachung
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990 geändert werden
6. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über hochschulrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID19 (2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG) geändert wird
7. Punkt: Bericht über den Antrag 1399/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Suspendierung und Nichtbenotung für Schüler, die sich nicht testen lassen wollen
8. Punkt: Bericht über den Antrag 1400/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Zwangstestungen für Schüler
9. Punkt: Bericht über den Antrag 1585/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klassenteilung in den Kernfächern, um darüber eine andere Bildungsintensivität zu erreichen
10. Punkt: Bericht über den Antrag 1634/A(E) der Abgeordneten Kira Grünberg, Heike Grebien, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Verena Nussbaum, Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung eines kompetenzorientierten Lehrplans zur Österreichischen Gebärdensprache sowie über den
Antrag 1422/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehrplan Österreichische Gebärdensprache
11. Punkt: Bericht über den Antrag 1409/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ÖGS Lehrplan bzw. ÖGS an Schulen
12. Punkt: Bericht über den Antrag 1584/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend einheitliches Bundesgesetz für alle im Bildungsbereich tätigen Pädagoginnen und Pädagogen
13. Punkt: Bericht über den Antrag 1665/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert werden
14. Punkt: Bericht über den Antrag 1662/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz, das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden
15. Punkt: Bericht über den Antrag 1660/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
16. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden
17. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz und das Bundesbahnpensionsgesetz geändert werden
18. Punkt: Bericht über den Antrag 1452/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Strategie zur Pandemiebekämpfung und den angeblich alternativlosen Lockdowns
19. Punkt: Bericht über den Antrag 1200/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen für die Komplementärmedizin in Österreich
20. Punkt: Bericht über den Antrag 1251/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird
21. Punkt: Bericht über den Antrag 1695/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden
22. Punkt: Bericht über den Antrag 1663/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden
23. Punkt: Bericht über den Antrag 1696/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird
24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird
25. Punkt: Bericht über den Antrag 1659/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden
26. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Berufsausbildungsgesetz und das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) geändert werden
27. Punkt: Bericht über den Antrag 1682/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktion 100.000 gegen die Corona-Langzeitarbeitslosigkeit
28. Punkt: Bericht über den Antrag 1601/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Job Offensive Neustart: Eingliederungsbeihilfe
29. Punkt: Bericht über den Antrag 1652/A der Abgeordneten Bettina Zopf, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird
30. Punkt: Bericht über den Antrag 1668/A der Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird
31. Punkt: Bericht über den Antrag 1698/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden
32. Punkt: Bericht über den Antrag 1667/A der Abgeordneten Tanja Graf, Alois Stöger, diplômé, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert wird
33. Punkt: Kündigung des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen
34. Punkt: Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen
35. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden (Passgesetz-Novelle 2021)
36. Punkt: Bericht über den Antrag 1658/A der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird
37. Punkt: Bericht über den Antrag 1657/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden
38. Punkt: Bericht über den Antrag 1656/A(E) der Abgeordneten Karl Mahrer, Sabine Schatz, Mag. Eva Blimlinger, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und über den
Antrag 1159/A(E) der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abstimmung des NAP Rechtsextremismus und des NAP Antisemitismus
39. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 42, 51 und 52 sowie über die Bürgerinitiative Nr. 26
40. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1625/A)
*****
Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 24
Ordnungsruf .................................................................................................................... 83
Geschäftsbehandlung
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ............................................................................................................................... 49
Antrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 908/A der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2021 zu setzen 49
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 GOG auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG ............................................................................................................................... 49
RednerInnen:
Dietmar Keck .............................................................................................................. 159
Franz Leonhard Eßl .................................................................................................... 162
Cornelia Ecker ............................................................................................................ 166
Peter Schmiedlechner ............................................................................................... 167
Mag. Faika El-Nagashi ............................................................................................... 168
Fiona Fiedler, BEd ...................................................................................................... 169
Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 170
Antrag des Abgeordneten Dietmar Keck, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1712/A der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2021 zu setzen – Ablehnung 49, 270
Antrag des Abgeordneten Dietmar Keck, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung den Antrag 338/A der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen (Tiertransportgesetz 2007 – TTG 2007) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2021 zu setzen – Ablehnung ................................................................................ 49, 270
Antrag der Abgeordneten Cornelia Ecker, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung den Antrag 159/A der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle ,Agrarmarkt Austria‘ (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376/1992, geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2021 zu setzen – Ablehnung ................................................ 50, 270
Antrag des Abgeordneten Dietmar Keck, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung den Antrag 156/A der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2021 zu setzen – Ablehnung ....... 50, 270
Antrag des Abgeordneten Mario Lindner, dem Justizausschuss zur Berichterstattung den Antrag 1523/A der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch 1974 geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 6. Juli 2021 zu setzen – Ablehnung ................................................................ 50, 270
Antrag des Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried im Sinne des § 18 Abs. 3 GOG auf Anwesenheit des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein – Ablehnung ........................................................................................................... 163, 166
Wortmeldungen in Bezug auf die beantragte Anwesenheit des Bundesministers Dr. Wolfgang Mückstein:
Ralph Schallmeiner .................................................................................................... 163
Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................... 164
Dipl.-Ing. Georg Strasser ........................................................................................... 164
Sigrid Maurer, BA ....................................................................................................... 164
Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................. 165
Mag. Dr. Martin Graf ................................................................................................... 165
August Wöginger ....................................................................................................... 165
Wortmeldungen betreffend Anwesenheit ressortzuständiger BundesministerInnen:
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 170
Sigrid Maurer, BA ....................................................................................................... 170
Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................. 171
Fragestunde (8.)
Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ................................................................... 24
Eva-Maria Himmelbauer, BSc (94/M); Cornelia Ecker
Dr. Christoph Matznetter (100/M); Andreas Minnich
Erwin Angerer (92/M); Mag. Selma Yildirim
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (103/M); Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
Henrike Brandstötter (98/M); Dr. Elisabeth Götze, Martina Kaufmann, MMSc BA
Mag. Maria Smodics-Neumann (95/M)
MMMag. Dr. Axel Kassegger (93/M); Mag. Gerald Loacker
Süleyman Zorba (104/M); Katharina Kucharowits, Dr. Susanne Fürst
Mag. Yannick Shetty (99/M); Maria Großbauer
Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA (96/M); Mag. Markus Koza
Mag. Dr. Petra Oberrauner (102/M)
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (97/M); Dr. Johannes Margreiter
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 24
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................................................................................... 48, 270
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (851 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Heeresgebührengesetz 2001 und das Heeresdisziplinargesetz 2014 geändert werden (863 d.B.) ........................................................................................... 50
2. Punkt: Bericht und Antrag des Landesverteidigungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (864 d.B.) ......... 50
RednerInnen:
Mag. Friedrich Ofenauer .............................................................................................. 50
Cornelia Ecker .............................................................................................................. 51
Dr. Reinhard Eugen Bösch ......................................................................................... 52
David Stögmüller .......................................................................................................... 53
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ................................................................................ 55
Bundesministerin Mag. Klaudia Tanner .................................................................... 56
Lukas Brandweiner ...................................................................................................... 57
Michael Seemayer ........................................................................................................ 58
Ing. Mag. Volker Reifenberger .................................................................................... 59
Mag. Yannick Shetty .................................................................................................... 59
Bundesministerin Elisabeth Köstinger ...................................................................... 60
Johann Höfinger ........................................................................................................... 61
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 863 und 864 d.B. .......................................... 72
Gemeinsame Beratung über
3. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 1405/A(E) der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig als Sicherheitsinsel (865 d.B.) ............................................................................................. 62
4. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 1417/A(E) der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Expertise zur Verfassungsmäßigkeit der Luftraumüberwachung (866 d.B.) 62
RednerInnen:
Petra Wimmer ............................................................................................................... 62
Ing. Manfred Hofinger .................................................................................................. 63
Alois Kainz .................................................................................................................... 64
David Stögmüller .......................................................................................................... 65
Robert Laimer ............................................................................................................... 66
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ................................................................................ 68
Bundesministerin Mag. Klaudia Tanner .................................................................... 69
MMMag. Dr. Axel Kassegger ....................................................................................... 70
Mag. Michael Hammer ................................................................................................. 71
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 865 d.B. hinsichtlich des Antrages 1405/A(E) 72
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 865 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „autarke Infrastruktur – autarke Kasernen“ (187/E) ....................................................... 72
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 866 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Expertise zur Verfassungsmäßigkeit der Luftraumüberwachung“ (188/E) .................. 73
Gemeinsame Beratung über
5. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (862 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990 geändert werden (916 d.B.) ............................................................................................................................... 73
6. Punkt: Bericht und Antrag des Unterrichtsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über hochschulrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID19 (2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG) geändert wird (917 d.B.) ................................................................................................. 73
7. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1399/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Suspendierung und Nichtbenotung für Schüler, die sich nicht testen lassen wollen (918 d.B.) ................................................................ 73
8. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1400/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Zwangstestungen für Schüler (919 d.B.) ............................................................................................................................... 73
9. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1585/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klassenteilung in den Kernfächern, um darüber eine andere Bildungsintensivität zu erreichen (920 d.B.) ...................................................... 73
RednerInnen:
Petra Vorderwinkler ..................................................................................................... 73
Mag. Dr. Rudolf Taschner ............................................................................................ 75
Hermann Brückl, MA .................................................................................................... 76
Mag. Sibylle Hamann ................................................................................................... 78
Mag. Martina Künsberg Sarre ..................................................................................... 79
Nico Marchetti ............................................................................................................... 80
Klaus Köchl ................................................................................................................... 81
Mag. Eva Blimlinger ..................................................................................................... 81
Mag. Hannes Amesbauer, BA ..................................................................................... 82
MMMag. Gertraud Salzmann ....................................................................................... 83
Mag. Gerald Hauser ..................................................................................................... 84
Bundesminister Dr. Heinz Faßmann .......................................................................... 85
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ..................................................................................... 87
Ing. Johann Weber ....................................................................................................... 88
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 916 und 917 d.B. .......................................... 99
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 918, 919 und 920 d.B. .......................... 100
Gemeinsame Beratung über
10. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1634/A(E) der Abgeordneten Kira Grünberg, Heike Grebien, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Verena Nussbaum, Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung eines kompetenzorientierten Lehrplans zur Österreichischen Gebärdensprache sowie über den
Antrag 1422/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehrplan Österreichische Gebärdensprache (921 d.B.) ............................................................... 88
11. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1409/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ÖGS Lehrplan bzw. ÖGS an Schulen (922 d.B.) ............................................................................................................................... 89
RednerInnen:
Katharina Kucharowits ................................................................................................ 89
Kira Grünberg ............................................................................................................... 90
Mag. Christian Ragger ................................................................................................. 91
Heike Grebien ............................................................................................................... 92
Fiona Fiedler, BEd ........................................................................................................ 93
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 921 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Entwicklung eines kompetenzorientierten Lehrplans zur Österreichischen Gebärdensprache“ (189/E) ............................................................................................................................. 100
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 922 d.B. ..................................................... 100
12. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1584/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend einheitliches Bundesgesetz für alle im Bildungsbereich tätigen Pädagoginnen und Pädagogen (923 d.B.) ........................................................ 94
RednerInnen:
Hermann Brückl, MA .................................................................................................... 94
Claudia Plakolm ............................................................................................................ 95
Mag. Martina Künsberg Sarre ..................................................................................... 96
Eva Maria Holzleitner, BSc .......................................................................................... 97
Mag. Eva Blimlinger ..................................................................................................... 98
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 923 d.B. ..................................................... 100
13. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1665/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert werden (882 d.B.) ............................................................................................................................. 100
RednerInnen:
Philip Kucher .............................................................................................................. 100
Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................... 102
Michael Seemayer ...................................................................................................... 106
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 111
Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda ............................................................................... 113
Christian Ries ............................................................................................................. 114
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ........................................................................... 116
Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Corona-Bonus für alle Krisen-Held*innen“ – Ablehnung .................................. 110, 186
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzieller Besserstellung von Mitarbeitern in Pflegeberufen“ – Ablehnung ... 115, 186
Annahme des Gesetzentwurfes in 882 d.B. ................................................................ 186
Gemeinsame Beratung über
14. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1662/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz, das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (883 d.B.) ...................................................................................................................... 117
15. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1660/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (888 d.B.) ...................................................................................................................... 117
16. Punkt: Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (889 d.B.) ....................................................................................................................................... 118
17. Punkt: Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz und das Bundesbahnpensionsgesetz geändert werden (890 d.B.) ............................................................................................................................. 118
18. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1452/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Strategie zur Pandemiebekämpfung und den angeblich alternativlosen Lockdowns (881 d.B.) ..... 118
19. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1200/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen für die Komplementärmedizin in Österreich (887 d.B.) ................................................................................................ 118
RednerInnen:
Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 118
Ralph Schallmeiner .................................................................................................... 119
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 122
Dr. Josef Smolle ......................................................................................................... 124
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 125
Dr. Werner Saxinger, MSc ......................................................................................... 128
Mag. Gerhard Kaniak (tatsächliche Berichtigung) ..................................................... 129
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 129
Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................... 131
Martina Diesner-Wais ................................................................................................. 133
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sperrstunde abschaffen und Nachtgastro ermöglichen“ – Ablehnung 127, 187
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche“ – Ablehnung ............ 130, 188
Annahme der vier Gesetzentwürfe in 883, 888, 889 und 890 d.B. ............................. 186
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 881 und 887 d.B. ............................. 188
Gemeinsame Beratung über
20. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1251/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (879 d.B.) ................................................................. 134
21. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1695/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden (880 d.B.) ............................................................................................................................. 134
RednerInnen:
Michael Seemayer ...................................................................................................... 134
Ralph Schallmeiner .................................................................................................... 135
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 153
Gabriela Schwarz ....................................................................................................... 153
Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................... 154
Dr. Werner Saxinger, MSc ......................................................................................... 155
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 879 und 880 d.B. ........................................ 188
Gemeinsame Beratung über
22. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1663/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (884 d.B.) ...................................................................................................................... 156
23. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1696/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird (885 d.B.) ....................................................................... 156
RednerInnen:
Gabriele Heinisch-Hosek ........................................................................................... 157
Ralph Schallmeiner .................................................................................................... 171
Peter Wurm ................................................................................................................. 172
Dr. Josef Smolle ......................................................................................................... 175
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 176
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 178
Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Information von Patienten“ – Annahme (190/E) .............................................................................................................................. 158, 190
Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung der amtswegigen Prüfung von Covid-19-Tests im Medizinproduktegesetz“ – Ablehnung ........................................................................................................... 174, 190
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 884 und 885 d.B. ........................................ 189
24. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (861 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (886 d.B.) ........................................... 179
RednerInnen:
Clemens Stammler ..................................................................................................... 179
Mag. Christian Drobits ............................................................................................... 181
Walter Rauch .............................................................................................................. 184
Ing. Josef Hechenberger ........................................................................................... 184
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Position zur Neuen Gentechnik“ – Annahme (191/E) 180, 190
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Neue Gentechnik muss als Gentechnik behandelt werden, sonst droht gentechnisch veränderte Pflanzenwelt und unkontrolliert Gentechnik am Teller“ – Ablehnung 182, 191
Annahme des Gesetzentwurfes in 886 d.B. ................................................................ 190
Gemeinsame Beratung über
25. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1659/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden (907 d.B.) ...................................................................................................................... 191
26. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Berufsausbildungsgesetz und das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) geändert werden (908 d.B.) ............................................................................ 191
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1682/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktion 100.000 gegen die Corona-Langzeitarbeitslosigkeit (911 d.B.) .................................................................. 191
28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1601/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Job Offensive Neustart: Eingliederungsbeihilfe (912 d.B.) ................................................................................. 191
29. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1652/A der Abgeordneten Bettina Zopf, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (913 d.B.) ..................................................... 191
30. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1668/A der Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird (914 d.B.) ........................................................... 191
RednerInnen:
Josef Muchitsch ......................................................................................................... 192
Mag. Michael Hammer ............................................................................................... 194
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 195
Mag. Markus Koza ...................................................................................................... 197
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 198
Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher ................................................................. 200
Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................... 202
Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 203
Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 203
Mag. Meri Disoski ....................................................................................................... 204
Sabine Schatz ............................................................................................................. 205
Mag. Ernst Gödl .......................................................................................................... 206
Michael Seemayer ...................................................................................................... 209
Bettina Zopf ................................................................................................................. 210
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unterstützung des Arbeitsministers für sein arbeitsmarktpolitisches Ziel, den Bestand der Langzeitbeschäftigungslosen bis Ende 2022 um mindestens 50.000 Personen zu verringern“ – Ablehnung ........................................................................................................... 193, 218
Annahme der vier Gesetzentwürfe in 907, 908, 913 und 914 d.B. ............................. 217
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 911 und 912 d.B. ............................. 218
Gemeinsame Beratung über
31. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1698/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (909 d.B.) ........................................................................ 211
32. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1667/A der Abgeordneten Tanja Graf, Alois Stöger, diplômé, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert wird (910 d.B.) 211
RednerInnen:
Rainer Wimmer ........................................................................................................... 211
Tanja Graf .................................................................................................................... 213
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 214
Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 214
Mag. Markus Koza ...................................................................................................... 214
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 215
Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher ................................................................. 216
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 909 und 910 d.B. ........................................ 220
Gemeinsame Beratung über
33. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (852 d.B.): Kündigung des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen (873 d.B.) 220
34. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (853 d.B.): Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (874 d.B.) 220
RednerInnen:
Andreas Minnich ........................................................................................................ 221
Robert Laimer ............................................................................................................. 222
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 223
Mag. Agnes Sirkka Prammer .................................................................................... 225
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Entpolitisierung des Sports“ – Ablehnung ........................................ 223, 254
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 873 und 874 d.B. ................................... 254
35. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (860 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden (Passgesetz-Novelle 2021) (875 d.B.) ................................ 225
RednerInnen:
Hermann Gahr ............................................................................................................ 226
Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................... 226
Mag. Georg Bürstmayr .............................................................................................. 227
Mag. Johanna Jachs .................................................................................................. 228
Annahme des Gesetzentwurfes in 875 d.B. ................................................................ 254
36. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1658/A der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (876 d.B.) ............................................................................................................................. 229
RednerInnen:
Karl Mahrer ................................................................................................................. 229
Nurten Yılmaz ............................................................................................................. 230
Christian Ries ............................................................................................................. 231
Mag. Meri Disoski ....................................................................................................... 231
Henrike Brandstötter ................................................................................................. 232
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 233
Mag. Johanna Jachs .................................................................................................. 234
Annahme des Gesetzentwurfes in 876 d.B. ................................................................ 254
37. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1657/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden (877 d.B.) ............................................................................................................................. 235
RednerInnen:
Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 235
Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................... 236
Mag. Georg Bürstmayr .............................................................................................. 242
Dr. Stephanie Krisper ................................................................................................ 242
Mag. Faika El-Nagashi ............................................................................................... 243
Dr. Christian Stocker ................................................................................................. 245
Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................. 246
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Dänischer Vorstoß in der Migrationspolitik als Vorbild für Österreich“ – Ablehnung 239, 255
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechts“ – Ablehnung .. 241, 255
Annahme des Gesetzentwurfes in 877 d.B. ................................................................ 254
38. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1656/A(E) der Abgeordneten Karl Mahrer, Sabine Schatz, Mag. Eva Blimlinger, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und über den
Antrag 1159/A(E) der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abstimmung des NAP Rechtsextremismus und des NAP Antisemitismus (878 d.B.) ..................... 247
RednerInnen:
Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................... 247
Mag. Ernst Gödl .......................................................................................................... 247
Dr. Dagmar Belakowitsch (tatsächliche Berichtigung) .............................................. 249
Sabine Schatz ............................................................................................................. 249
Dipl.-Ing. Olga Voglauer ............................................................................................ 250
Dr. Stephanie Krisper ................................................................................................ 251
Mag. Martin Engelberg ............................................................................................... 252
Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................... 253
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 878 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ (192/E) ....................................................... 255
39. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 42, 51 und 52 sowie über die Bürgerinitiative Nr. 26 (924 d.B.) ............................ 255
RednerInnen:
Andreas Kollross ........................................................................................................ 255
Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 256
Christian Ries ............................................................................................................. 257
Hermann Weratschnig, MBA MSc ............................................................................ 258
Michael Bernhard ....................................................................................................... 259
Carina Reiter ............................................................................................................... 261
Michael Seemayer ...................................................................................................... 261
Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................... 262
Hermann Brückl, MA .................................................................................................. 263
Michael Bernhard (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 264
Hermann Gahr ............................................................................................................ 264
Robert Laimer ............................................................................................................. 265
Mag. Corinna Scharzenberger .................................................................................. 265
Christian Lausch ..................................................................................................... ... 266
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 267
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 924 d.B. hinsichtlich der Petitionen Nr. 42, 51 und 52 sowie der Bürgerinitiative Nr. 26 ................................................................................................... 267
40. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1625/A) 268
RednerInnen:
Rudolf Silvan .............................................................................................................. 268
Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 268
David Stögmüller ........................................................................................................ 269
Dr. Stephanie Krisper ................................................................................................ 269
Zuweisung des Antrages 1625/A an den Verfassungsausschuss .............................. 270
Eingebracht wurden
Anträge der Abgeordneten
Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Impfmöglichkeit für alle Studierenden (1745/A)(E)
Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesunde und biologisch hergestellte Lebensmittel an Schulen (1746/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sperrstunde abschaffen und Nachtgastronomie ermöglichen (1747/A)(E)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überarbeitung der COVID-19-Impfungen-Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums im Hinblick auf die Zunahme der Reisetätigkeit (1748/A)(E)
Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung des Arbeitsministers für sein arbeitsmarktpolitisches Ziel, den Bestand der Langzeitbeschäftigungslosen bis Ende 2022 um mindestens 50.000 Personen zu verringern (1749/A)(E)
Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird (1750/A)
Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert wird (1751/A)
Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird (1752/A)
Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzieller Besserstellung von Bürgerinnen und Bürgern in Pflegeberufen (1753/A)(E)
Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zum Grünem Pass und einer Kinderimpfpflicht (1754/A)(E)
Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zum Grünem Pass und einer Kinderimpfpflicht (1755/A)(E)
Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zum Grünem Pass und einer Kinderimpfpflicht (1756/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche (1757/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche (1758/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche (1759/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistungsrecht NEU (1760/A)(E)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von Blühstreifen (1761/A)(E)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von Blühstreifen (1762/A)(E)
Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzieller Besserstellung von Bürgerinnen und Bürgern in Pflegeberufen (1763/A)(E)
Christian Hafenecker, MA, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Teilnahme am ESA-Wahlprogramm „BOOST!“ (1764/A)(E)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulassung von E10-Treibstoff (1765/A)(E)
Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Cancel Culture“ in Österreich verhindern (1766/A)(E)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer (1767/A)(E)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bevölkerungsschutz in wolfsnahen Siedlungsgebieten durch Anpassung der FFH-Richtlinie (1768/A)(E)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend qualitativer Lärmschutz im Bereich des ÖBB-Netzes für die Landeshauptstadt St. Pölten (1769/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klimaschutz ohne Bevormundung (1770/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vetovolksabstimmung gegen Klima-Bevormundung (1771/A)(E)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schluss mit dem Verstecken der Herkunftskennzeichnung (1772/A)(E)
August Wöginger, Josef Muchitsch, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird (1773/A)
Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ende der dauernden Anbindehaltung bei Rindern (1774/A)(E)
Mag. Andreas Hanger, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz geändert wird (1775/A)
Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (1776/A)
Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1777/A)
Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
genehmigt wird, erlassen wird und das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (1778/A)
Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau und Verlängerung des Fachkräftestipendiums“ (1779/A)(E)
Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (1780/A)
Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1781/A)
Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Agrarfördermitteleinsatz zur Erreichung des Endes der Vollspaltenböden-Haltung von Schweinen in Österreich (1782/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Eintragung der Corona-Schutzimpfung in den internationalen Impfpaß (6933/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Zweite Folgeanfrage zur Anfrage „Die Republik Österreich als Gläubiger“ (3809/J und 5914/J) (6934/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend 10 Jahre UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte – Wann wird Österreich endlich aktiv? (6935/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend 10 Jahre UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte – Wann wird Österreich endlich aktiv? (6936/J)
Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Autonome Fahren (6937/J)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Breitbandausbau in Oberösterreich (6938/J)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strukturelle Probleme im Maßnahmenvollzug (6939/J)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Gutachten als Schlüsselfaktoren im Maßnahmenvollzug (6940/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend COVID-Intensivbettenbelegung (6941/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundeskanzleramt (6942/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten
Q2 2021 im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (6943/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Landesverteidigung (6944/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (6945/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (6946/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (6947/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Justiz (6948/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Inneres (6949/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Finanzen (6950/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (6951/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (6952/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (6953/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2021 im Bundesministerium für Arbeit (6954/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6955/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6956/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6957/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6958/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6959/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6960/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6961/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6962/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6963/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6964/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6965/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6966/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q2 2021 (6967/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Landesverteidigung Q2 2021 (6968/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Q2 2021 (6969/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Q2 2021 (6970/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Q2 2021 (6971/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend externe Verträge im Vizekanzleramt und Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Q2 2021 (6972/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Justiz Q2 2021 (6973/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q2 2021 (6974/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Finanzen Q2 2021 (6975/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend externe Verträge im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Q2 2021 (6976/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Q2 2021 (6977/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Arbeit Q2 2021 (6978/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend externe Verträge im Bundeskanzleramt Q2 2021 (6979/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Q2 2021 (6980/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6981/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6982/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6983/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6984/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6985/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6986/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6987/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6988/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6989/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6990/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6991/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6992/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6993/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6994/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Förderungen von LGBTIQ-Vereinen in Österreich (6995/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Zahlungsverweigerungen wegen Maskentragens (6996/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Entschädigung der Konsumenten im Hygiene Austria-Maskenskandal (6997/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Anstieg der Großhandelspreise-Auswirkung auf Konsumenten (6998/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Ausländer- und Inländerarbeitslosigkeit 2020 und 2021 im Bundesland Steiermark (6999/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsetzung der Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten für Betreiber von elektronischen Plattformen (7000/J)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Kurz kann jetzt Geld scheissen“: Wohin flossen die zusätzlichen 130 Mio. EUR im Budget 2017? (7001/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Einsatz von Gesichtserkennungssoftware (7002/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Schikanen für Wirt und Gast in der Gastronomie während der Lockdowns (7003/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Dolmetschangebot für Schulen (7004/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Unterrichtsministerium trennt sich von Erziehung (7005/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Trennender Effekt der und intellektuelle Beleidigung“ durch die Zentralmatura (7006/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Vereinssport in Schulsporteinrichtungen (7007/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Impfpflicht für Schüler (7008/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend der schulpsychologischen Beratungsstelle (7009/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend COVID-19-Sicherheitsbestimmungen bei gerichtlich angeordneten Liegenschaftsbesichtigungen (7010/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Wohnzimmertests für unter 15-Jährige (7011/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend externe Behandlung bei Therapien und Krankenhausaufenthalt von Häftlingen (7012/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend LGBTIQ-Szene in Österreich (7013/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend der Auslastung der Frauenhäuser Österreichs (7014/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Streitfälle bei Familienleistungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwischen Österreich und dem Königreich der Niederlande (7015/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Millionenkosten durch illegale Graffitis an Zuggarnituren der ÖBB (7016/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend der psychosozialen Auswirkungen von COVID-19 auf Frauen (7017/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend der Umsetzung gezielter Maßnahmen im Bereich der gesundheitskompetenzfördernden Rahmenbedingungen (7018/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Statistiken zur Vergabe von Mifegyne (7019/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend der Zielsetzung Frauengesundheit zu stärken und die Chancen aller Frauen auf Gesundheit zu steigern (7020/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Flugkosten (7021/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Flugkosten (7022/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Flugkosten (7023/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Flugkosten (7024/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Flugkosten (7025/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Flugkosten (7026/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Flugkosten (7027/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Flugkosten (7028/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Flugkosten (7029/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Flugkosten (7030/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Flugkosten (7031/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Flugkosten (7032/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Flugkosten (7033/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Flugkosten (7034/J)
Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Flugkosten (7035/J)
Beginn der Sitzung: 9.07 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Sie am zweiten Plenartag im Juni recht herzlich begrüßen. Es ist die 113. Sitzung des Nationalrates, die ich hiermit eröffnen darf.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten MMag. Dr. Agnes Totter, BEd, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Philipp Schrangl, Wolfgang Zanger, Barbara Neßler, Dr. Helmut Brandstätter und Josef Schellhorn.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab wird durch Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler vertreten.
Ferner werden Mitglieder der Bundesregierung, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt vertreten:
Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler durch Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer,
Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA durch Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann.
*****
Wie üblich überträgt ORF 2 diese Sitzung bis 13 Uhr, ORF III bis 19.15 Uhr, und anschließend wird die Sitzung in der TVthek kommentiert übertragen.
Es wissen ja alle, dass um 21 Uhr ein besonderes Spiel der Europameisterschaft stattfindet. Ist das nicht bekannt? – Gut, dann dürfen wir einen Rundlauf starten. (Heiterkeit des Präsidenten sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Fragestunde, und ich begrüße die Frau Bundesministerin recht herzlich.
Die Fragestellungen werden von den Damen und Herren Abgeordneten von den beiden Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen – Sie kennen die Usancen –, die Beantwortung durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort erfolgt vom Rednerpult der Abgeordneten aus.
Für die Anfrage- und Zusatzfragestellung ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute nicht übersteigen.
Ich habe ein bisschen ein Problem mit dem Plexiglas, dass man mich nicht hört. Ich möchte nicht immer unterbrechen. Sie haben die Zeit eh im Gefühl, sonst werde ich mich bemerkbar machen.
Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur 1. Anfrage. – Frau Minister, ich darf Sie ans Rednerpult bitten.
Die 1. Anfrage stellt Frau Abgeordnete Himmelbauer, bei ihr steht das Wort. – Bitte.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Schönen guten Morgen, Frau Bundesministerin! Nach diesem sehr intensiven Covid-Jahr, in dem es vor allem darum ging, die Gesundheitskrise und auch die wirtschaftlichen Folgen zu bewältigen, sind wir nun daran, das Comeback Österreich zu feiern und zu initiieren. (Unruhe im Saal.) Wir wollen Österreichs Wirtschaft unter die Arme greifen, damit sie wieder durchstarten kann, denn eine gesunde, erfolgreiche Wirtschaft ist der Garant dafür, dass wir Wohlstand und Arbeitsplätze in diesem Land sichern. (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Wie fällt Ihre Bilanz vor allem hinsichtlich der Investitionsprämie aus, da diese Investitionsprämie ja auch hinsichtlich Comeback Österreich Investitionsanreize setzen soll?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 94/M, hat folgenden Wortlaut:
„Wie fällt Ihre Bilanz zur viel diskutierten Investitionsprämie aus?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Einen schönen guten Morgen! Herr Präsident! Werte Mitglieder des Nationalrates! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Investitionsprämie ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die wir gesetzt haben, um die Konjunktur anzukurbeln, um voranzukommen und die Unternehmen in der Krise nicht nur direkt im Hinblick auf ihre Liquidität mit Geld zu unterstützen, sondern auch dahin gehend, dass sie gerade in der Krise investieren können. Diese Investitionsprämie haben 258 600 Unternehmen genutzt, darunter auch viele mittelständische Betriebe, KMUs, die ja das Herzstück Österreichs ausmachen.
Wir haben finanzielle Mittel in der Höhe von 5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, das wird zu Investitionen in der Größenordnung von 55 Milliarden Euro führen. In einem Vergleichsjahr macht die Industrie 8 Milliarden Euro. Das ist also das größte Erfolgsinstrument. Ich möchte mich auch bei Ihnen für die Unterstützung bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte sehr.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Danke, Frau Bundesministerin, das ist eine wichtige Initiative. In welchen Branchen vor allem sehen Sie das größte Interesse an dieser Investitionsprämie?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Das Interessante ist, dass sie breit genutzt wird, wirklich von allen Branchen in Österreich. Da sehen wir, dass zum Beispiel die Sachgüterproduktion – und es sind nicht nur Leitbetriebe, sondern auch KMUs, die in Österreich produzieren – 16 Prozent in Anspruch genommen hat, dass Dienstleistungsunternehmen – wir sprechen ja oft von den Dienstleistern, die sehr stark durch die Covid-Krise betroffen waren – 26 Prozent in Anspruch nehmen konnten und dass vom Tourismus 7 Prozent aller Anträge kommen. Das freut mich natürlich ganz besonders, denn sie haben die Zeit somit trotzdem nutzen können. Auch aus den Bereichen der Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie der Land- und Forstwirtschaft kommen Anträge. Es geht also quer durch. Vor allem sind auch viele KMUs dabei: 94 Prozent sind Kleinst- und Mittelbetriebe.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte sehr.
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Ministerin! Die Investitionsprämie ist eine Maßnahme, die die Sozialdemokratie natürlich auch immer unterstützt hat. Umso problematischer ist es, dass bei einer so sinnvollen Maßnahme leider immer wieder handwerkliche Fehler passiert sind. Die Maßnahme wurde vor fast einem Jahr beschlossen und das Gesetz musste mangels budgetärer Bedeckung mehrmals repariert werden. Trotz einer nun ausreichenden budgetären Bedeckung werden viele Unternehmen um die Prämie umfallen. Warum? – Weil der Beginn der Investition bis Ende Mai 2021 erfolgen musste und viele Unternehmen diese Frist wohl aufgrund der internationalen Lieferkettenproblematik nicht haben einhalten können.
Daher die Frage: Wie viele Unternehmen werden auf Basis derzeitiger Schätzungen die Investitionsprämie nur deshalb nicht erhalten, weil sie die Frist zum Investitionsstart mit Ende Mai versäumt haben?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Es ist ganz wichtig, zu betonen, dass wir zweimal Fristen oder zwei Arten von Fristen verlängert haben. Wir haben zunächst die Frist für die erste Maßnahme von Ende Februar auf Ende Mai verlängert – es war ja ursprünglich geplant, dass der Antrag für die erste Maßnahme bis Ende Februar eingereicht werden muss. Da gab es also die erste Verlängerung.
Die zweite Verlängerung betrifft die Verlängerung der Frist für die Umsetzung um jeweils ein Jahr. Das heißt, die Unternehmen haben jeweils ein Jahr länger Zeit zur Umsetzung. Das reicht bis zu vier Jahren.
Die Unternehmen, die eingereicht haben, haben zu 99 Prozent die Bestätigung erhalten, dass sie ihren Antrag eingebracht haben. Jetzt ist es wichtig, dass sie in die Umsetzung gehen. Es ist auch so: Ja, das Budget musste immer wieder erhöht werden, weil es so eine erfolgreiche Maßnahme war. Ich bin froh, dass das in diesem Haus gemeinsam mit dem Bundesrat, der das nicht verzögert hat, sondern in dem die entsprechende Mehrheit erreicht worden ist, gelungen ist, sodass das jetzt in die Umsetzung kommen kann.
Wie viele Unternehmen die Prämie dann wirklich in Anspruch nehmen, werden wir in der Umsetzung sehen. Es ist auch so, dass viele Unternehmen aufgedoppelt und mehr eingereicht haben; das sagen sie uns auch. Jetzt geht es um die Umsetzung. Diesbezüglich bin ich überzeugt, dass die Unternehmen sehr erfolgreich sind. Wir haben mindestens 5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 100/M, stellt Herr Abgeordneter Matznetter. – Bitte sehr, Herr
Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Ihr Kollege, Finanzminister Blümel, wirbt damit, dass wir unter den führenden Nationen in der EU sind, was den Umfang der Wirtschaftshilfen betrifft. Gleichzeitig waren wir bei den Lockdowns und bei der Schwere und der Dauer der Lockdowns eher im Mittelfeld angesiedelt.
Nun gibt es die letzte Prognose der EU-Kommission von Mitte Mai, der zufolge wir in der Europäischen Union unter den letzten vier rangieren – nicht frugale vier, sondern unter den letzten vier –, was man erkennt, wenn man sich die beiden Jahre 2020 und 2021 anschaut.
Worauf führen Sie zurück, dass in dieser aktuellen Prognose der EU-Kommission von Mitte Mai Österreich beim Wirtschaftswachstum trotz des Umfangs der Wirtschaftshilfen und trotz der nur mäßigen Lockdowns im Vergleich zu anderen auf den letzten Rängen liegt?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 100/M, hat folgenden Wortlaut:
„Worauf führen Sie zurück, dass laut aktuellen Prognosen der EU-Kommission von Mitte Mai Österreich beim Wirtschaftswachstum beim Vergleich von 2019 und 2021 auf den letzten Rängen liegt?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Sie führen es richtig an: Die Prognose ist von Mitte Mai. Bei den Prognosen geht es jetzt Schlag auf Schlag nach oben. Wir sind besser als erwartet und wir haben aktuellere Prognosen, die diese Prognose der Europäischen Union ja bereits ablösen und bei fast 4 Prozent liegen, zum Beispiel vom Wifo oder von der Oesterreichischen Nationalbank. Auch der Internationale Währungsfonds zieht nach.
Ich glaube, die Rechnung wird am Ende des Jahres gemacht. Wir wachsen im Moment schneller als Deutschland und Italien. Im Moment ist der aktuelle Status bereits so.
Zu Mitte Mai ist zu sagen, dass sich da natürlich noch zwei Effekte ausgewirkt haben: Vor allem die Tourismus-, Gastronomie- und Eventwirtschaft, die in Österreich mehr Anteil am Bruttoinlandsprodukt als zum Beispiel in Deutschland hat, war sehr stark betroffen. Andererseits haben auch Märkte, die für uns für den Export sehr wichtig sind, geschwächelt: Deutschland, Italien und die Schweiz, die ebenso mit diesen schlechteren Zahlen gekämpft haben.
Jetzt sind wir so weit, dass wir entsprechend aufholen. Wie gesagt: Wir sind besser als Italien und besser als Deutschland. Wir werden sehen. Ich gehe davon aus, dass sich das Wachstum in der zweiten Hälfte weiterhin beschleunigen wird. Es gibt Branchen, die schon wieder ganz weit vorne sind: Industrie, Gewerbe, aber auch der Tourismus im ländlichen Raum. In den Städten wird es noch etwas länger brauchen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte sehr.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich bleibe gleich bei den Benchmarks: Sie haben gerade ausgeführt, unsere wichtigsten Handelspartner Deutschland und Italien könnten nicht so gut wachsen. Auch das wird irgendwann durchschlagen. Wir haben
das größte Ausmaß an Wirtschaftshilfe in Relation zum BIP – egal, ob wir jetzt auf Platz vier oder fünf von hinten sind. Glauben Sie nicht, dass wir da ein Effizienzproblem hinsichtlich der Weise, wie die Wirtschaftshilfen verteilt worden sind, haben, wenn das in der Statistik so ausschaut?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Nein, ich habe gute Kontakte nach Deutschland und kenne viele deutsche Unternehmen – ich habe dort auch einmal gearbeitet –, die ganz klar sagen, dass in Deutschland die Verteilung der Hilfen komplizierter ist und länger dauert. Was wir gemacht haben, ist eine Art Instrumentenkoffer mit unterschiedlichen Möglichkeiten. Manchmal wird kritisiert, dass es zu viele verschiedene sind. Ich sage: Genau das braucht es für den österreichischen Wirtschaftsstandort und das hat es auch gebraucht.
Wenn ich mir die Zusagenraten bei den unterschiedlichen Instituten anschaue – wir gehen heute ja auch noch auf die Cofag ein –, so sehe ich, dass sie extrem hoch sind. Ja, es gibt immer wieder Fälle, die komplexer sind, aber das wissen Sie ja auch. In der Steuerberatung ist das ja auch so.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Minnich. – Bitte sehr.
Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Herr Präsident! Schönen guten Morgen, Frau Bundesminister! Sie haben es schon gesagt: Die Bandbreite der Wirtschaftsprognosen und der Konjunkturdatenerhebungen ist sehr breit gefächert.
Meine Frage lautet: Hätte man noch mehr tun müssen, um die Konjunktur anzukurbeln?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Wenn wir uns das Paket anschauen, dann sehen wir, dass es zwei große Themenbereiche gibt: Der eine ist die Liquidität – das bedeutet, dass wir Unternehmen durch die Krise bringen und sie nicht in Insolvenz gehen müssen. Da zeigt uns eine Zahl genau, dass wir richtig gelegen sind: die Zahl der Insolvenzen.
Wir haben weniger Insolvenzen als je zuvor. Ja, es sind sogar weniger als in den vergangenen Jahren. Irgendwann wird man wieder auf ein normales Niveau zurückkehren. Das ist auch gut so, denn Wirtschaften ist das Wirtschaften der Unternehmen. Wir haben es aber geschafft, die Liquiditätsreserven aufrechtzuerhalten. Das ist Aufgabe des Staates und das ist uns gelungen. Das beweist diese besondere Zahl.
Auf der anderen Seite stehen konjunkturelle Maßnahmen. Die Investitionsprämie ist die größte Einzelmaßnahme, die wir seit Jahrzehnten gesetzt haben – auch hier im Parlament. Ich danke allen, die hier die Unterstützung gegeben haben. Wir können hiermit wie gesagt 450 000 Unternehmen unterstützen. Wir haben zusätzlich ein Gemeindepaket. Wir verfolgen zusätzlich den Ausbau der Infrastrukturen im Breitbandbereich sowie den Ausbau in den Schulen. Wir haben unterschiedliche Bereiche, auch im Klimaschutz haben wir ein großes Paket. All das führt zu Investitionen und Strukturmaßnahmen, die Arbeitsplätze sichern und weitere Arbeitsplätze schaffen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 92/M, stellt Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte sehr.
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie wollen durch eine Änderung des Wettbewerbsgesetzes offensichtlich die Bundeswettbewerbsbehörde an die kurze Leine nehmen und in ihrem Handeln einschränken.
Jetzt berufen Sie sich dabei auf eine EU-Richtlinie. Diese EU-Richtlinie sieht aber lediglich einen regelmäßigen Bericht vor, der veröffentlicht werden soll. Sie aber wollen einen überschießenden Bericht, eine Berichtspflicht, sodass Sie auch die Möglichkeit haben, zum Beispiel in laufenden Verfahren Informationen zu bekommen, und über die Politik ein Eingriff in diese wichtige Behörde möglich wäre.
In den letzten Jahren hat die Wettbewerbsbehörde oft Kartellabsprachen – zuletzt im Baubereich – aufgezeigt. Es hat also den Anschein, dass die Politik diese unabhängige Behörde an die Leine nehmen möchte.
Deshalb lautet meine Frage:
„Warum gefährden Sie die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde und den für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabdingbaren Schutz vor politischer Einflussnahme, indem Sie ein überschießendes Aufsichtsrecht über die Bundeswettbewerbsbehörde im Wege einer Änderung des Wettbewerbsgesetzes vorschlagen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ja, Ihre Frage ist, glaube ich, wichtig. Die Antwort ist ganz klar: dass Sie keine Befürchtungen zu haben brauchen und die Unterstellung, die irgendwie in der Frage auch drinnen ist, so nicht zutrifft, denn die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde ist durch eine Auskunftsmöglichkeit in keiner Form eingeschränkt.
Die Bundesverfassung – ich berufe mich nicht nur auf die ECN-Richtlinie, die jetzt umzusetzen ist, sondern ich berufe mich auf die Bundesverfassung – verlangt ein angemessenes Auskunftsrecht. Es geht um ein Auskunftsrecht und nicht um eine Auskunftspflicht gegenüber unabhängigen Behörden. Dies ist in einem einfachen Gesetz umzusetzen, und das ist das, was wir jetzt tun.
Ich glaube, es ist ganz wichtig, zu unterscheiden: Wir haben ein Auskunftsrecht des Ministeriums, und das ist kein Aufsichtsrecht; das ist dem nicht gleichzustellen und ist deshalb aus meiner Sicht nicht überschießend.
Die Begutachtung hat viele Inputs gegeben. Meine Absicht war immer – das hatten wir auch im Vorschlag so verankert, wir werden das aber jetzt noch klarer machen –, dass wir die Vorschläge des OGH auch übernehmen werden, um das ganz, ganz klar zu sagen.
Diesen Kommentar haben wir übernommen und wir haben auch noch zusätzliche Klarstellungen gemacht. In welcher Hinsicht? – Hausdurchsuchungen sind explizit ausgenommen – im Gesetz erwähnt –, und es gibt in diesem Fall auf keinen Fall ein Auskunftsrecht; das ist mir ganz besonders wichtig. Die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde – da geht es um die Unabhängigkeit im Vollzug – ist gewährleistet. Ein Auskunftsrecht gibt es aber bei jeder Behörde in Österreich, bei der Finanzmarktaufsicht genauso wie bei der E-Control, genauso wie bei der RTR. Da berufen wir uns auf die Verfassung: Auskunft ist nicht gleich Weisung.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Danke, Frau Minister! Wir haben natürlich gesehen, dass Sie auf unseren Antrag, den wir auch schon im Wirtschaftsausschuss eingebracht haben, und auf die Kritik in der Begutachtung reagiert haben. Es ist wichtig, dass die Auskunftspflicht der Wettbewerbsbehörde zumindest von Hausdurchsuchungen explizit ausgenommen wurde.
In meiner Zusatzfrage geht es mir um ein konkretes Thema: Preissteigerungen von Roh- und Werkstoffen in der Wirtschaft. Ich glaube, das wird Ihnen in den letzten Wochen und Monaten nicht verborgen geblieben sein. Es gibt Anzeichen und Hinweise, dass diese Preissteigerungen auch künstlich herbeigeführt werden, eventuell herbeigeführt worden sind oder werden könnten. Unter anderem sagte Herr Arno Sorger, Präsident des Österreichischen Stahlbauverbandes, im Zusammenhang mit gestiegenen Preisen am 13. April 2021 gegenüber der „Österreichischen Bauzeitung“ Folgendes: „Ich glaube, dass es auch mit preispolitischen Maßnahmen, um nicht zu sagen, mit Spekulation am Markt zu tun hat.“
Einer Ihrer Vorgänger, Herr Minister Bartenstein, hat in so einem Fall schon einmal die Wettbewerbsbehörde eingeschaltet.
Meine Frage lautet: Werden Sie die Wettbewerbsbehörde einschalten und diesen Vorwürfen nachgehen, und wenn nein, warum nicht?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Danke für Ihren Input. Genau dafür ist eine Bundeswettbewerbsbehörde da, dass sie, wenn es entsprechende Vermutungen und Hinweise gibt, dem nachgeht. Es gibt aber, wie gesagt, im Moment auch kein Auskunftsrecht meiner Behörde gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde. Somit kann ich Ihre Frage, ob sie tätig ist oder nicht, in dieser Hinsicht nicht beantworten. (Abg. Angerer: Das war nicht die Frage!)
Wie gesagt, auch mit aktuellen Fällen beschäftigen wir uns nicht. Unsere Aufsicht ist eher eine generelle Aufsicht und beinhaltet unterschiedliche Themenbereiche, zum Beispiel die parlamentarische Verantwortung, die Beantwortung Ihrer Fragen, Regelungsvorhaben und auch Vorwürfe gegen die Bundeswettbewerbsbehörde, wie zum Beispiel Vorwürfe in Richtung der Uber-Studie und deren Finanzierung. Solche Dinge werden wir in Zukunft entsprechend abfragen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Ministerin, die Bundeswettbewerbsbehörde schützt ja Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preisabsprachen insbesondere von großen Konzernen und damit auch davor, dass durch derartige Absprachen Geld von kleinen und mittleren Einkommen zu großen Einkommen und Vermögen fließt.
Wir haben jetzt wirklich gesehen, dass die ÖVP ein ziemlich gestörtes Verhältnis zu unabhängigen und nicht weisungsgebundenen Institutionen insbesondere in der Justiz hat. Das ist traurig, aber Realität. Daher lautet meine Frage an Sie noch einmal ganz konkret:
Wie stehen Sie zum Vorschlag, die Bundeswettbewerbsbehörde zukünftig im Justizbereich anzusiedeln, um die Unabhängigkeit dieser wichtigen Institution zu stärken?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde ist auch in der Zuordnung zum Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gewährleistet.
Ich bin genauso Mitglied dieser Bundesregierung und der österreichischen Verfassung verpflichtet. Diesen generellen Vorwurf gegenüber der Justiz, den Sie gemacht haben, muss ich energisch zurückweisen. Dem ist nicht so, wir respektieren und akzeptieren die österreichische Justiz, aber es muss erlaubt sein, einzelne Fälle zu diskutieren, denn das passiert auch von der anderen Seite. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 103/M, stellt Abgeordneter Schwarz. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Guten Morgen, Frau Ministerin! Kleinst- und Kleinbetriebe sind ja von der Coronakrise durchaus sehr hart getroffen worden – oft auch im Dienstleistungsbereich –, und teilweise haben diese Betriebe auch nicht die großen Innovationsabteilungen, die größere Unternehmen haben.
Deshalb würde mich interessieren, welche Maßnahmen Sie noch setzen oder sozusagen gerade in Umsetzung sind, die einerseits die Klein- und Kleinstbetriebe unterstützen, um durch die Krise zu kommen, und andererseits diese auch besser auf die Bewältigung des Strukturwandels, der vor uns steht – Stichwort: Digitalisierung und Klimaschutz –, einstellen.
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 103/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche neuen Maßnahmen werden Sie setzen, um Klein- und Kleinstbetriebe zu unterstützen, zum Einen zur Bewältigung der COVID-Krise und ihrer Folgen und zum Anderen zur Bewältigung des Strukturwandels – Stichwort: Digitalisierung und Klimawandel?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Das ist ein absolut wichtiger Punkt. Die KMUs sind ja unser Rückgrat, sie sind der größte Arbeitgeber und sie sind Teil unserer Kultur, nicht nur Teil unserer Wirtschaft. Darum ist es so wichtig, dass wir auf sie achten, sie hegen und pflegen und sie auch unterstützen.
Dafür gibt es unterschiedliche Institutionen, und ich möchte hier einmal die Gelegenheit nutzen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AWS zu danken, die besonders auf die Klein- und Mittelbetriebe spezialisiert sind und sie mit einer Vielzahl von Programmen unterstützen. Das wird auch weiterhin zur Verfügung stehen.
Dann gibt es ganz spezielle Förderungen: Wir haben gesehen, dass 94 Prozent Kleinst- und Mittelbetriebe die Investitionsprämie abgeholt haben. Das bedeutet, dass sie mit dieser Maßnahme besonders in der Transformation der Digitalisierung und der Ökologisierung unterstützt wurden. Wir werden da auch immer wieder als Musterbeispiel dafür genannt, dass wir das getan haben, weil man in keinem anderen europäischen Land diese Maßnahme findet und so viele KMUs darauf zugreifen konnten.
Dann gibt es natürlich noch spezielle Maßnahmen. Gestern wurde die Erhöhung des Härtefallfonds auf 3 Milliarden Euro diskutiert und beschlossen, um ganz gezielt Kleinstunternehmen bis hin zu den EPUs zu unterstützen. Auch im Bereich der Digitalisierung, um Digital Skills anzuheben, gibt es den Digischeck für die KMUs, der speziell für diese und für Lehrlinge 10 000 Euro vorsieht. KMUs sind Gott sei Dank auch starke Ausbildner in der Lehre, und um dort die Transformation Richtung Digitalisierung zu unterstützen, können sie das abholen. In unserer Standortstrategie werden wir die KMUs ganz besonders berücksichtigen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Eine der großen Herausforderungen im Zusammenhang mit diesem Umstieg ist, dass insbesondere bei diesen Kleinstunternehmen oft auch das Know-how fehlt. Mich würde interessieren, ob Sie sich da Beratungskonzepte überlegt haben. Es gibt in Salzburg diese Kooperation zwischen der Wirtschaftskammer und der Schuldnerberatung. Auch in Niederösterreich, glaube ich,
gibt es ein ähnliches Modell beziehungsweise ähnliche Beratungskonzepte für Transformation in Richtung Digitalisierung und Klimaschutz.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Wir haben da ganz besonders das AWS als die Organisation, die mit all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diese Richtung arbeitet. An sie kann sich jeder immer wenden.
Wir haben spezielle Programme. Ich möchte nur eines erwähnen: KMU digital, das ist stark nachgefragt. Wir haben jetzt mit 5 Millionen Euro den gesamten Jahreswert gleich im ersten Quartal aufgelegt, um zu unterstützen, das ist bereits vollständig abgeholt.
In der E-Commerceförderung, die mir ganz besonders wichtig ist, gibt es noch Geld, circa 6 Millionen Euro, und da möchte ich alle Unternehmerinnen und Unternehmer einladen, sich das dort auch abzuholen, es steht zur Verfügung.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Deimek. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Sie haben jetzt gerade ausgeführt, die Folgen der Covid-Krise seien mithilfe von Digitalisierung abzufedern oder könnten abgefedert werden, das AWS habe mit dem entsprechenden Volumen einen guten Ansatz dazu. Jetzt kommt aber der Klimawandel dazu, und der Klimawandel ist nicht irgendwie eine Strukturverbesserung, sondern er erfordert neue Produkte, neue Dienstleistungen oder Änderungen darin.
Mit welchen Unterstützungen wollen Sie diesen Teil der Krisenbewältigung abfedern?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Der Klimawandel ist eine große Herausforderung für die KMUs, aber – was ganz wichtig ist, glaube ich – wir sollten nicht so tun, als würden die Familienbetriebe oder wir für die Familienbetriebe das Thema neu erfinden. Sie machen das schon seit Generationen, sie denken zumeist in Generationen, denken daran, dass die Enkelkinder das Unternehmen gut übernehmen können sollen und dass sie die Umwelt schützen.
Das zu betonen ist für mich immer ein wichtiger Punkt, weil wir in der Politik oft glauben, das sei etwas Neues, wir hätten das jetzt erfunden. Das machen die österreichischen Familienbetriebe schon seit Generationen, sonst würde es sie nicht so lange geben.
Was wir ganz klar machen: eben mit der Investitionsprämie zu unterstützen. 14 Prozent Cashback, das bedeutet, man bekommt wirklich 14 Prozent Liquidität zurück, Geld zurück. Das ist keine Steuermaßnahme, keine Steuergutschrift, sondern wirklich etwas, das zurückbezahlt wird. Und dann gibt es natürlich noch eine Reihe von ganz, ganz vielen unterschiedlichen Maßnahmen, die die Unternehmen auf ihrem Weg im Zusammenhang mit dem Klimawandel unterstützen. Wenn zum Beispiel auf Solar umgestiegen wird, gibt es vielfach Förderungen, und wir haben das Genehmigungsverfahren freigestellt, um auch dort die Bürokratie zu reduzieren, damit es leichter geht.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 98/M, stellt Frau Abgeordnete Brandstötter. – Bitte sehr.
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Guten Morgen! Laut Weltbank braucht eine Gründung in Frankreich oder Estland vier Tage, in Österreich ist das etwas zäher, da dauert es 21 Tage. Sie haben sich in einer Start-up-Erklärung dazu verpflichtet, hier Erleichterungen zu schaffen. Deshalb meine Frage:
„Halten Sie an Ihrer Zusage in der Startup Deklaration einer rein digitalen Gründung innerhalb von 24 Stunden mit 100 Euro an Kosten fest?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Sie nehmen da einen wichtigen Punkt auf. Die Zahlen sind schon etwas älter, ich glaube, wir sollten uns noch einmal anschauen, wo wir jetzt stehen. Am 19. März habe ich diese Deklaration mit 24 anderen Mitgliedstaaten und Island gemeinsam unterzeichnet. Das ist ein Rahmenabkommen mit ganz vielen Inhalten und sehr, sehr vielen Vorschlägen, die in unterschiedliche Richtungen gehen.
Wir tauschen uns jetzt auch mit anderen Ländern aus, wir schauen, wie die es machen und wie wir es machen. Wir haben die E-Gründung ganz weit oben auf unserer Agenda stehen. Teilweise ist es schon sehr, sehr rasch möglich und teilweise dauert es etwas länger, wenn die Unternehmen auch noch andere Eintragungen haben und auch entsprechende Sachgüter da sind.
Bei der Unternehmensgründung von Start-ups wird uns, glaube ich, sehr, sehr stark helfen, dass wir durch die neue Rechtsform die Geschwindigkeit verbessern. Ich gehe davon aus, dass diese von den Start-ups sehr stark genutzt wird, dann werden wir auch automatisch schneller. Wir sind mit dem Justizministerium in gutem Austausch, und ich hoffe, dass auch die NEOS diese neue Rechtsform unterstützen werden. Gleichzeitig müssen wir natürlich in allen Feldern für die Start-ups schneller und noch besser werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte sehr.
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Bis wann genau wollen Sie Ihre Pläne umgesetzt haben? Bis wann soll die Start-up-Deklaration vollständig umgesetzt sein?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Wenn Sie hineinschauen, sehen Sie ganz, ganz viele Felder drinnen. Das ist eine Deklaration, die einen Rahmen mit unterschiedlichsten Möglichkeiten bietet. Werden wir alle diese Möglichkeiten umsetzen? – Nein, und das ist auch nicht das Ziel der Deklaration. Die Deklaration weist eine Vielzahl an Punkten auf, von denen wir einige aufgreifen werden, manche früher, manche später. Das machen auch andere Länder so. Das Ziel der Deklaration ist, dass wir alle in Europa uns gemeinsam auf den Weg machen, dass auch von der EU-Kommission ein klares Commitment erfolgt, daran zu arbeiten, denn viele der Vorgaben – denken Sie an die Datenschutz-Grundverordnung – kommen über die Europäische Kommission und wirken dann unmittelbar bei den Start-ups und auch bei den KMUs. Also da braucht es eine Zusammenarbeit, und so ist auch die Deklaration zu verstehen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Abgeordnete Götze. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie haben von der neuen Rechtsform für Start-ups gesprochen. In diesem Zusammenhang würde mich interessieren: Welche weiteren Maßnahmen für Start-ups in Österreich sind geplant, um den Standort Österreich als Start-up-Standort attraktiv zu machen und um auch mit Ländern wie Deutschland, also insbesondere Berlin, München, den Niederlanden oder vielleicht sogar Israel mitzuhalten?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ich glaube, worauf die Start-ups ganz besonders warten, ist die Mitarbeiterbeteiligung – wenn ich mit den Unternehmern spreche, so ist das eines der kritischen Themen – und eben die neue Rechtsform. Das sind die zwei wichtigsten Themen.
Warum Mitarbeiterbeteiligung? – Weil es gerade bei Start-ups, in dieser Frühphase, oft nicht möglich ist und auch nicht das Ziel ist, sehr hohe Gehälter zu bezahlen, sondern die Mitarbeiter sollen dadurch motiviert werden. Sie sind oft jung und wollen auch wirklich am Unternehmen beteiligt sein. Ich habe selbst Unternehmen geführt und einmal versucht, Mitarbeiter zu beteiligen, was nach der bisherigen Form, die wir ja aus früheren Zeiten geerbt haben, nicht leicht möglich ist. Das ist jetzt das Thema. Wir müssen schauen, dass die Mitarbeiterbeteiligung rasch erfolgen kann, dass das eine Möglichkeit ist.
Und den Kapitalmarkt zu stärken ist der dritte wesentliche Punkt für die Start-ups in Österreich.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Kaufmann. – Bitte.
Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie haben es schon angesprochen: schneller und besser werden für die Start-ups. Sie haben einige Grundrahmenbedingungen genannt, die es brauchen wird. Was wird das Wirtschaftsministerium konkret an Maßnahmen setzen, damit der Start-up-Standort Österreich gut aufgestellt ist?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Wie ich erwähnt habe: Es ist die Rechtsform, es ist die Mitarbeiterbeteiligung, und es sind die Kapitalmarktthemen, die wir natürlich gemeinsam mit dem Finanzministerium, und das Finanzministerium gemeinsam mit uns, wie auch mit dem Justizministerium umsetzen. Also das ist nicht etwas, das ein Ministerium allein leisten kann, sondern das ist bereichsübergreifend, und das ist aus meiner Sicht ein ganz wesentlicher Grund.
Wir haben gestern im Ministerrat den Grundstein für etwas sehr Wichtiges gelegt, etwas, das sehr technisch klingt, aber auch für die Start-ups interessant sein wird, nämlich um im Rahmen der Gründung schneller zu werden: Das ist das Once-only-Prinzip. Wenn Daten eingebracht werden, dann muss das bei unterschiedlichsten Behörden immer und immer wieder getan werden, bei der Übersiedlung bei sieben verschiedenen Behörden, auch bei der Gründung. Wir werden das Unternehmensserviceportal jetzt so nutzen, dass der Unternehmer, die Unternehmerin auch bei der Gründung die Daten nur einmal zur Verfügung stellen muss und diese dann entsprechend genutzt werden. Ich hoffe da sehr stark auf die Unterstützung aller. Wir werden mit der Umsetzung als Erstes bei der Gründung beginnen – wirklich wichtig für die Start-ups.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 95/M, stellt Frau Abgeordnete Smodics-Neumann. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wunderschönen guten Morgen! Wer hätte vor einem Jahr gedacht, dass wir solche Wirtschaftsprognosen haben werden, wie wir sie derzeit Gott sei Dank haben. – Eine sehr, sehr schöne Nachricht. Das zeigt für mich irgendwie, wie gut das Zusammenspiel von Maßnahmen der Regierung und auch der Durchhaltefähigkeit unserer Unternehmerinnen und Unternehmer ist. Welch schönere Belohnung gibt es, als dass die Auftragsbücher wieder gefüllt sind! Für die Fälle, wo es noch eckt, haben wir hier gestern alle gemeinsam noch weitere Maßnahmen beschlossen.
Jetzt ist es aber wichtig, dass man rechtzeitig darauf schaut, dass man es hat, wenn man es braucht. Das heißt, den Blick in die Zukunft und die Learnings haben Sie ja in der Standortstrategie schon einmal grob umrissen und auch sieben Kernthemen definiert.
Jetzt ist meine Frage: Sehen Sie aus Ihrer Überblickserfahrung, was in der letzten Zeit passiert ist, Prioritäten unter diesen Punkten, die man setzen muss? Gibt es wichtigere, gibt es welche, die mitlaufen? Vielleicht können Sie mir da einen kurzen Überblick geben.
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 95/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche Prioritäten sollen mit der Standortstrategie verfolgt werden?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Gerne. Ja, es ist wichtig, über den Tellerrand hinauszuschauen und mittelfristig und langfristig zu planen, denn wir wollen ja – und das wird mir Herr Lercher auch bestätigen (Abg. Lercher, der als nächster Fragesteller bereits im Halbrund steht, zeigt sich überrascht) – Arbeitsplätze absichern und Arbeitsplätze in Österreich schaffen. Das ist etwas, das wir alle gemeinsam tragen, das ist etwas, das wichtig ist. Da geht es jetzt nicht nur um die Maßnahmen während der Coronakrise, sondern es geht auch um mittel- und langfristige Maßnahmen.
Diese sieben Schwerpunkte zeigen uns das genau. Da geht es um Zukunftsthemen wie Green Tech und Green Materials, aber es geht auch darum, Services zu digitalisieren, auch den Bereich der Dienstleistung nach vorne zu bringen, weil eben in Österreich sehr, sehr viele im Dienstleistungsbereich beschäftigt sind, im Tourismus, in der Gastronomie. Und ja, auch dort kann uns Digitalisierung krisenfester und nachhaltiger machen. Wir haben gesehen, dass jene Unternehmen, die in diesen Bereich schon investiert hatten und diese Transformation schon weiter vorangetrieben haben, besser durch die Krise gekommen sind.
Was mir wichtig ist, ist, dass bei diesem Prozess alle eingebunden sind, und zwar Sozialpartner, Arbeitgebervertreter und Arbeitnehmervertreter. Das ist mir persönlich ein ganz wichtiges Anliegen, und es freut mich, dass in den ersten Gesprächen, Arbeitskreisen, Arbeitsrunden so viele hochkarätige Vertreter aus unterschiedlichsten Bereichen mit dabei waren, von kleinen Unternehmen, von Start-ups genauso wie von großen Unternehmen, und eben auch die ArbeitnehmerInnenvertreter – auch das ist mir ein wichtiges Anliegen, denn Standortstrategie ohne sie geht nicht.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Das große Ganze auch einzuholen ist, finde ich, ein sensationeller Zugang. Gibt es schon einen groben Zeitplan dieser Arbeitsgruppen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Die Arbeitsgruppen haben schon begonnen, tätig zu sein, sie arbeiten bereits zusammen, es haben einige Treffen schon stattgefunden. Wir werden im Sommer, so um die Zeit von Alpbach, Zwischenergebnisse präsentieren. Es geht darum, auch Leuchtturmprojekte herauszuholen, die rasch umgesetzt werden müssen. Für viele Themen haben wir nicht lange Zeit, und darum haben wir einen straffen Zeitplan. Im Herbst werden dann viele Bundesländer miteinbezogen, und bis Jahresende sollen sie auch entsprechend fertig sein.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 101/M, stellt Abgeordneter Lercher. Ich darf ihn darum bitten. – Bitte, Herr
Abgeordneter.
Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich habe eine Frage zu den Wirtschaftshilfen in unserem Land. Da gibt es ja sehr vielfältige Programme, auch einige Hilfsprogramme, die unbürokratisch und gut funktionieren. Das möchten wir nicht verhehlen, damit uns dann nicht vorgeworfen wird, dass wir nur kritisieren. Es gibt aber auch die anderen Fälle, nämlich dass Wirtschaftshilfen ausbezahlt wurden, die wenig treffsicher waren, die auch Unternehmen erhalten haben, die jetzt mit Rekordergebnissen dastehen. Das schürt natürlich den Eindruck, dass da eine Neiddebatte entsteht. Viele Klein- und Mittelbetriebe fühlen sich da nicht so wertgeschätzt, wie sie es gerne hätten. Es gibt natürlich auch viele andere, auch das möchte ich nicht verhehlen, bei denen es passt, die mit den Ausschüttungen zufrieden sind.
Ich habe ganz konkret darauf aufbauend eine Frage zur Cofag. Ich weiß, Sie sind da nicht politisch zuständig, aber ich glaube, Sie haben als Wirtschaftsministerin vor allem auch eine moralische Verantwortung den Klein- und Mittelbetrieben gegenüber, die jetzt noch warten und nicht verstehen, warum sie Hilfen nicht bekommen. Deswegen ist meine ganz konkrete Frage:
„Wann bekommen jene Unternehmen, die in der Bürokratie der Cofag versunken sind und trotz Antrag bisher keine Wirtschaftshilfen erhalten haben, endlich die versprochenen Hilfen?“
Und gibt es da vielleicht auch eine Einschätzung, wie viele das sind?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ja, Sie haben es richtig gesagt, zuständig ist das Finanzministerium, dennoch ist es natürlich wichtig, es anzusprechen. Das AWS gibt Garantien, die Cofag gibt Garantien; die Cofag eher bei den großen Betrieben. Ihre KMUs sind eher bei mir, beim AWS zu Hause, und da kann ich auf jeden Fall auch garantieren, dass die rasch und schnell abgewickelt worden sind. Das AWS hat in den letzten drei Jahren einen Digitalisierungsprozess durchgemacht, sonst hätte es die Menge tatsächlich nicht bewältigen können, weil es früher auch nicht für EPUs zuständig war.
Ich habe mir, weil immer auch auf die Cofag hingewiesen wird, ein paar Zahlen angeschaut, was die Cofag betrifft: Bei den Garantien gibt es eine Genehmigungsquote von 99,8 Prozent, und im Durchschnitt, im Median beträgt die Genehmigungsdauer zwei Tage.
Natürlich gibt es auch Fälle – ich hatte auch solche Fälle, die an mich herangetragen wurden – von kleineren Unternehmen, bei denen es Schwierigkeiten gab. Manchmal ist das dann relativ rasch aufzulösen. In meinem Fall war es ein Steuerberater, der die falsche Adresse gemeldet hat, und dann fällt natürlich dieser Fall aus der automatisierten Routine raus und kommt in den Topf, in den händisch hineingeschaut werden muss. Bei dieser Menge – wir haben 26 000 Anträge allein für Garantien in der Cofag – kann das passieren, und dann dauert das entsprechend etwas länger.
Die Fälle, die Sie jetzt, wie ich glaube, meinen, die in den 0,2 Prozent vielleicht drinnen sind, sind komplexe, sind größere Unternehmen. Aus meiner Sicht trifft das die Kleineren nicht. Soviel ich weiß, sind viele der Fälle bei den kleineren Unternehmen, die uns ja ein großes Anliegen sind, geklärt. Die Fälle der Großen sind oft komplex, aufgrund von Verschachtelungen, Firmenbeteiligungen und anderem, und müssen auch entsprechend angeschaut werden.
Die anderen Kennzahlen der Cofag schauen auch nicht so schlecht aus: beim Lockdownumsatzersatz November 97 Prozent, sechs Tage; beim Lockdownumsatzersatz
Dezember 97 Prozent, 14 Tage; und beim Umsatzersatz II 51 Prozent – der läuft ja noch – und 19 Tage.
Ich höre die Kritik, aber ich muss auch sagen, dass das Team der Cofag, neu gegründet, Großartiges in dieser Zeit geleistet hat. Das möchte ich in dem Zusammenhang auch sagen dürfen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Sie werden verstehen, dass wir als Opposition uns auch auf die Kritikpunkte konzentrieren müssen, weil es unsere Aufgabe ist. Im Hinblick auf die Kritikpunkte, die Sie selbst erwähnt haben, auch bezüglich KMUs und in der Abwicklung der verschiedenen Wirtschaftshilfen, würde mich interessieren: Betrachten Sie es im Nachhinein als einen Fehler, dass die Bundesregierung das Epidemiegesetz ausgehebelt hat?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ich glaube, wir haben in diesem Rahmen schon sehr oft besprochen, dass das Epidemiegesetz auf Unternehmen anwendbar ist, von denen eine Gefahr ausgeht. Also wenn Sie jetzt irgendwo einen Betrieb haben, in dem Tiere gezüchtet werden, und diese Tiere einen Virus haben, dann geht von dem Unternehmen die Gefahr aus. Dann ist natürlich das Epidemiegesetz anwendbar gewesen.
Das ist aber eine Pandemie und hat ganz andere Größenordnungen und auch eine entsprechend andere Bedeutung gehabt. Es gibt welche, für die ein Betretungsverbot galt, für andere nicht; Industrie konnte arbeiten, Gewerbe konnte arbeiten, Handel und Gastronomie zu großen Teilen nicht.
Ich gehe davon aus, dass wir, so wie in ganz Europa, diesbezüglich einen richtigen Weg gewählt haben. Letztendlich kommt es darauf an, ob Unternehmen in dieser Zeit in Insolvenz gegangen sind oder nicht, daran hängen Arbeitsplätze. Das ist nicht passiert, und somit sage ich, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 93/M, stellt Abgeordneter Kassegger. – Bitte, sehr.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesminister! Meine Frage und meine Zusatzfrage beschäftigen sich mit dem Bereich Wirtschaftskammer Österreich. Die erste Frage: Der Prüfbericht des Kontrollausschusses, demzufolge auf Kosten der Zwangsmitgliedsbeitragszahler Wochenendtrips nach Athen gemacht werden, die Kinder der Delegierten Zusatzgelder, Schulgelder bekommen und so weiter und so fort, ist ja in aller Munde gewesen. Der Gipfel der Verwunderung waren Beiträge in Höhe von Zehntausenden von Euro für Golf-, Jacht- und Sportvereine.
Sie kennen die Reaktion von Herrn Generalsekretär Kopf. Sie kennen auch die Reaktion Ihres Koalitionspartners, der Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft Sabine Jungwirth, die da sagt, dass kein Unternehmen so wirtschaften kann wie diese Interessenvertretung. Ich zitiere: „Gerade, wenn man weiß, wie letztes Jahr“ Wirtschaftskammermitglieder, „die jeden Cent umdrehen müssen, mit den Grundumlagen geknebelt wurden, während in der Kammer geklotzt wird.“
Meine Frage:
„In welcher Form sind Sie Ihrer Aufsichtspflicht nach dem Wirtschaftskammergesetz nachgekommen, zumal ein Prüfbericht des Kontrollausschusses der Wirtschaftskammer
über die Gebarung 2019 die Finanzierung von Golf- und Jachtklubmitgliedschaften durch Kammerbeiträge scharf kritisierte?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ich glaube, wichtig ist, auch für die Zuseher festzuhalten, dass das vorliegende Papier kein abschließender Prüfbericht ist und ich Zwischenberichte nicht kommentiere.
Was wir tun, ist, wir warten auf den abschließenden Bericht, und diese Unterlage wird uns sicher auch entsprechend vorgelegt werden. Ob dann gegen Gebarungsgrundsätze verstoßen worden ist oder nicht, kann sich eben erst nach Vorliegen des abschließenden Berichtes endgültig zeigen. Ich habe die Beschaffung des abschließenden Berichtes veranlasst und auch um Berichterstattung gebeten.
Ich möchte dann noch einen Punkt die Wirtschaftskammer betreffend erwähnen, die oft und sehr stark auch in diesem Rahmen kritisiert wird, und möchte Ihnen da von Gegebenheiten berichten. Ich habe mit Unternehmen gesprochen, die viele Jahre immer wieder ihren an die Kammer zu leistenden Beitrag kritisiert haben, die aber gerade jetzt, in der Krise, froh waren, dass es diese Strukturen gab. Da geht es vor allem um die kleinen Unternehmen. Es sind nicht die großen Unternehmen, die das brauchen und die höchsten Beiträge zahlen, sondern es sind die kleinen Unternehmen, die Gründer.
Ich sehe das als Teil unseres Ökosystems der Wirtschaft in Österreich, was auch der Grund ist, warum es hier besser funktioniert als in anderen Ländern. Gehen Sie nach Italien und Frankreich! Ich habe in diesen Ländern und mit diesen Ländern intensiv gearbeitet, da gibt es das nicht und da fallen die Kleinen immer wieder zurück. Durch diese Struktur gewährleisten wir, dass das nicht geschieht. Nicht jeder ist zufrieden damit, dass er diesen Beitrag zahlt, vor allem die größeren Unternehmen nicht, aber ich sehe das als ein wichtiges Instrument, und es hat in der Covid-Krise durchaus geholfen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Zusatzfrage zum selben Thema: Ich spreche auch viel mit Unternehmern, offensichtlich sprechen wir mit unterschiedlichen Unternehmern. Ich selbst bin auch Unternehmer, habe da aber teilweise andere Erfahrungen gemacht. Ich will jetzt auch nicht das Thema Zwangsmitgliedschaft in einer Institution, die eine Wahlbeteiligung von 30 Prozent hat und damit nur mehr von der Österreichischen Hochschülerschaft mit einer Wahlbeteiligung von 15 Prozent übertroffen wird, diskutieren, sondern über die viel diskutierte Strukturreform der Wirtschaftskammer, von der ja seit Jahrzehnten, möchte ich fast sagen, geredet wird – also Abschaffung sozusagen der Zehnfachstrukturen, der Pensionsprivilegien, der Mehrfachmitgliedschaften et cetera.
Wie sehen Sie das? Sehen Sie auch eine Notwendigkeit, dass diese Organisation von der Phase des Redens und Planens einmal in die Phase der Umsetzung kommt, und wenn ja, welche Möglichkeiten haben Sie als Wirtschaftsministerin, aktiv mitzugestalten und diese Prozesse zu beschleunigen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Da sind wir im Bereich der Selbstverwaltung. Ich mische mich auch nicht bei der Arbeiterkammer ein und somit auch nicht im Bereich der Wirtschaftskammer. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt. Das, was bei uns liegt, ist das Thema Aufsicht nach ganz bestimmten Kriterien, die von uns zu prüfen sind. Die Gebarungskontrolle ist vom Rechnungshof zu prüfen, und die innere Organisation in der Selbstverwaltung ist von den entsprechenden Sozialpartnern, Kammern auch selbst zu gestalten.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Abgeordneter Loacker. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Ministerin! Kollege Kassegger hat schon auf die offensichtlichen Verletzungen der Gebarungsgrundsätze nach § 131 Wirtschaftskammergesetz hingewiesen. In dieser Bestimmung ist auch festgelegt, dass die Umlagen der Kammern und ihrer Teilorganisationen nur so hoch sein dürfen, wie es dem Aufwand entspricht, und dass nur „angemessene Rücklagen“ gebildet werden dürfen. Wir wissen, dass die Wirtschaftskammer auf 1,7 Milliarden Euro Rücklagen sitzt.
Aufsicht ist etwas Aktives: Sie lassen sich nicht nur Berichte geben, sondern Sie prüfen aktiv. Daher frage ich Sie: Welche aktiven Gebarungsaufsichtsschritte setzen Sie, um diesem ständigen Wachstum der milliardenschweren Rücklagen Einhalt zu gebieten?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Es ist entsprechend gesetzlich geregelt – das ist ja natürlich auch durch das Parlament gegangen –, was wir prüfen und was wir nicht prüfen, was der Rechnungshof prüft und was wir eben nicht prüfen. Wir prüfen die Einhaltung der formalen Kriterien – ob Rechnungsabschlüsse da sind, ob die Beschlüsse richtig gefasst worden sind –, und der Rechnungshof prüft die Gebarung. Also dementsprechend sind diese Rechnungsabschlüsse meinem Ressort zur Kenntnis zu bringen. Wenn eine Änderung gewünscht ist, dann muss das vom Gesetz ausgehen, weil ich mich als Regierungsmitglied in Österreich natürlich an die Gesetze halte.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 104/M, stellt Abgeordneter Zorba. – Bitte.
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin!
„Was wurde im Bereich Digitale Verwaltung bzw. Digitales Amt im Hinblick auf das Ziel des Regierungsübereinkommens, dass alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nach Möglichkeit Amtsgeschäfte digital abwickeln können sollen (möglichst über die zentrale Plattform oesterreich.gv.at), bereits umgesetzt und wie sieht der weitere Fahrplan aus, insbesondere in Sachen e-ID?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Das Digitale Amt war ein wesentlicher Schlüssel, Behördengänge einfacher zu machen. Wir haben damit begonnen, dass wir da Dinge wie die Wohnsitzmeldung, die Wahlkartenbestellung – was sehr, sehr gut läuft –, den Digitalen Babypoint, bei dem Babys ihren Namen bekommen können – auch das wird genutzt –, installiert haben. Neu ist die PDF-Signatur; das klingt sehr technisch, ist aber etwas, das sehr, sehr hilft, wenn man in Unternehmen tätig ist, um das auch entsprechend zu nutzen. Ein sogenanntes Single Sign-on haben wir für unterschiedlichste Services eingebaut, zum Beispiel Finanzonline, für die Sozialversicherung et cetera.
Ich glaube, das, was klar sein muss – weil es in letzter Zeit auch einen Artikel dazu gegeben hat –, ist, wir bauen im Digitalen Amt nicht die Sozialversicherung nach und wir tun das auch nicht mit Finanzonline, weil wir das gar nicht dürfen und nicht können. Was wir aber tun können, ist, einen Single Point of Contact, einen Zugang zu schaffen, dass man ein Cockpit hat, von dem aus man einen Überblick über all seine Zugänge zu den unterschiedlichen Bereichen bekommt.
Ein nächster wichtiger Schritt ist sicherlich die Ausweisplattform. Diese wird dann in letzter Konsequenz voll integriert sein. Sie braucht jetzt durch die Entscheidung des Bundesrates ein bisschen länger in der Umsetzung. Wir werden so in den Anfang des nächsten Jahres kommen – Ende dieses Jahres bis Anfang nächsten Jahres –, weil das dort
formal nicht unterstützt worden ist und deshalb entsprechend seine Zeit warten muss. Die weiteren Schritte sind eben dort geplant. Wir werden an diesem Digitalen Amt als einem Bestandteil – es ist aber eben nur einer der vielen Bestandteile – weiterarbeiten.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Welche Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang hinsichtlich persönlicher Datensouveränität und Datenschutz umgesetzt und welche Maßnahmen sind da noch geplant, Stichwort persönliches BürgerInnenkonto?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Das, was ich vorhin noch nicht beantwortet habe, ist die E-ID oder ID Austria, die elektronische Identität. Sie wird die Handysignatur, die im Moment in der Nachfrage enorm steigt, ablösen. Wir haben ein Pilotprojekt laufen. Wir haben schon damals in der Regierung Kurz I die Basis dafür geschaffen, dass wir diese digitale Identität vorantreiben. Das ist jetzt am Weg und kann schon in ausgewählten Stellen geholt werden, und bald, zu Ende des Jahres, in ganz Österreich. Die Datenschutzrichtlinien sind alle berücksichtigt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte sehr.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Guten Morgen! Ich darf an den Kollegen anknüpfen. Ich möchte gerne wissen, wer denn mit der Entwicklung und auch der Programmierung der E-ID beauftragt worden ist, und das Gleiche gilt auch für den E-Führerschein. Da ja das Digitale Amt, wie Sie gerade gesagt haben, in die Breite kommen soll und wirklich allen zugänglich sein soll, möchte ich von Ihnen gerne wissen, wie Sie zu der Idee stehen, das Recht auf Zugang zum Internet als Teil der Daseinsvorsorge zu implementieren. – Danke.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Das ist eine sehr interessante Idee, die darauf zurückzuführen ist, dass die Digitalisierung alle Lebensbereiche durchdringt – Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Es ist nicht nur ein Verwaltungsthema, sondern für jede Bürgerin und für jeden Bürger im täglichen Leben ganz wichtig. Was es schon braucht, ist ein Ausweis. Ich muss mich ja im täglichen Leben auch ausweisen, und so muss ich mich im Internet auch ausweisen. Die elektronische Identität ist deshalb sehr, sehr wichtig. Sie wurde gemeinsam mit dem Innenministerium umgesetzt und war in einer generellen Ausschreibung. Welche Firma genau: Da müsste ich nachschauen, wer das ist, weil wir in die Vergabe nicht direkt involviert sind, das erfolgt vollkommen unabhängig nach den Vergaberichtlinien.
Rein technisch gesehen ist es wichtig, dass wir so einfach wie möglich gestalten, aber auch so sicher wie möglich, und das ist immer eine Gratwanderung. Natürlich will jeder einen einfachen Zugang zu allen Behördenwegen, aber ich muss mich einmal ausweisen, um zu beweisen, dass ich ich bin, und wir müssen auch sicher sein, dass das so stimmt. Deshalb wird die elektronische Identität mit dem Pass weitergegeben – das kann jeder mit dem Pass abholen, man kann aber auch zu jeder anderen Zeit seine elektronische Identität holen. Einmal muss ich zur Behörde gehen, damit festgestellt wird, das bin ich, damit da auch kein Missbrauch stattfinden kann.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Es sind die bisherigen groß angekündigten Digitalisierungsprojekte nicht gerade von sehr großem Erfolg gekrönt gewesen, um es einmal vornehm auszudrücken. Es drängt sich für mich die Frage auf, wie Sie sicherstellen wollen, dass die Umstellung auf die möglichst weitgehende digitale Abwicklung der Amtsgeschäfte tatsächlich gelingt? Wen ziehen Sie da heran – auch als Ratgeber – und was kommt da auf die freien Berufe zu?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ich glaube, was wichtig bei IT-Projekten ist, ist, dass man nicht einzelne herausgreift – das wird ja sehr gerne gemacht und sehr oft gemacht; das ist auch legitim, das kann man tun –, denn ich glaube, ein Indikator zeigt mehr, wo wir in der digitalen Verwaltung liegen. Wir sind in den letzten drei Jahren von Platz sechs auf Platz drei vorgerückt. Die meisten glauben es meistens nicht, aber nur Estland und Malta sind in der digitalen Verwaltung besser als wir.
Lassen Sie mich ein Beispiel geben, was Deutschland betrifft: Wenn wir in Deutschland schauen, wie viele ihre Steuererklärung digital machen, sieht man, das sind 45 Prozent. In Österreich sind es 75 Prozent. Das heißt, wir haben ein Digitales Amt, in Deutschland gibt es das nicht. Es gibt auch einen E-Government-Monitor-Report, der Deutschland, Österreich und die Schweiz im Detail vergleicht und ganz klar zeigt, dass wir sowohl vor Deutschland als auch vor der Schweiz liegen.
Ich nehme die Kritik, die zu Einzelprojekten gemacht wird, ernst, aber jeder, der in seinem Leben ein IT-Projekt gemacht hat, weiß, dass sie komplex sind, weiß, dass sie manchmal etwas länger dauern können, weiß, dass die Techniker große Herausforderungen haben. Ich glaube, es ist auch einmal angesagt, den Teams, die daran arbeiten, zu danken, und nicht immer auf sie hinzuhauen, wenn in Einzelfällen einmal etwas nicht so läuft. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 99/M, stellt Abgeordneter Shetty. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Von Tiroler zu Tirolerin eine regionale Frage mit überregionaler Bedeutung: Seit einem Jahr verkünden Sie vollmundig, dass Österreich die letzte Penicillinfabrik der westlichen Welt erhalten wird, und da muss ich sagen, das klingt wow, wenn Sie das so sagen. Es ist aber natürlich nicht so ohne Weiteres möglich. 50 Millionen Euro vonseiten der öffentlichen Hand sind dafür notwendig, und Förderungen in dieser Höhe bedürfen natürlich einer beihilfenrechtlichen Bewilligung durch die EU-Kommission.
Zu unserer Verwunderung haben Sie im März im Wirtschaftsausschuss gesagt, dass der Antrag bei der EU-Kommission noch gar nicht eingereicht wurde. Deshalb lautet meine Frage:
„Wurde die angekündigte Förderung der Penizilinproduktion von Novartis in Kundl in Höhe von 50 Mio. Euro schon von der Europäischen Kommission genehmigt?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Sie haben da ein ganz wichtiges Thema aufgegriffen, und ja, es ist mir als Tirolerin, als Österreicherin und als Europäerin wichtig. Als ich gesehen habe, dass die letzte Penicillinproduktion in der gesamten westlichen Welt – ich rede nicht nur von
Österreich oder von Europa, sondern ich rede von den USA und Europa gleichzeitig – kurz vor dem Zusperren, kurz vor dem Abwandern in andere Länder und kurz vor dem Abverkauf war, bin ich tätig geworden. Bis heute gibt es diese Produktion, es wird dort sogar aus anderen Ländern, auch aus Spanien, Produktion konzentriert und konsolidiert. Das ist im Laufen.
Förderungen von 50 Millionen Euro umfassen nicht nur die Einzelnotifizierung bei der EU, die Sie ansprechen, sondern natürlich auch andere Möglichkeiten wie Investitionsprämie, Forschungsprämie. Die sind alle im Laufen, und wir sind mit der Kommission in Gesprächen. Die Einreichung ist komplex, auch für das Unternehmen, das dort entsprechend beiträgt, und es ist im Laufen.
Novartis geht es weniger um die Liquidität. Das ist kein Unternehmen, das von uns Liquidität braucht, sondern was es braucht, ist, dass der Businesscase sich rechnet. Da ist nicht der Zeitfaktor das Ausschlaggebende. Für uns ist der Beweis: Sie bleiben hier, sie sind hier, sie vertrauen uns, dass wir sie hier bestmöglich unterstützen. Das ist in meinem Ministerium angesiedelt, wir sind fast wöchentlich in Kontakt, und ich gehe davon aus, dass wir da weiter gut zusammenarbeiten werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Was ist denn mit Novartis hinsichtlich des Standorterhaltes und der zugesicherten Investitionen für den Fall einer Verweigerung der Beihilfe durch die EU-Kommission vertraglich vereinbart?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Die EU-Kommission ist angehalten, dem zuzustimmen. Das sehe ich schon so, das ist ein ganz wichtiger Punkt, und ich habe mit den zuständigen Kommissaren natürlich auch Vorgespräche geführt. Da gibt es positive Signale. Warum? – Weil Europa im Pharmabereich zwar gut in der Forschung ist, aber wir in der Produktion zurückgefallen sind. Es kann nicht sein, dass 99 Prozent der Wirkstoffe für die meisten Medikamente in Indien und China produziert werden und wir in puncto Produktion der Endprodukte nichts tun können, wenn wir nicht auf die Rohstoffe zurückgreifen können.
Da ist einerseits einmal der Sueskanal verstopft, wegen eines Schiffes können die anderen Schiffe nicht durch – das war Gott sei Dank sehr kurz –, und andererseits kann es auch die Strategie von China sein, die nicht immer so klar ist, uns nicht als Erste zu beliefern. Deshalb ist es so wichtig, hier zu produzieren. Das gilt für alle Themenbereiche in diesem Zusammenhang: Da geht es um Antibiotika – Amoxicillin – und all die anderen Themen. Wir werden daran arbeiten, Sie sind herzlich eingeladen, das auch mit uns gemeinsam zu tun.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Großbauer. – Bitte sehr.
Abgeordnete Maria Großbauer (ÖVP): Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Ministerin! Die Coronapandemie hat uns vieles aufgezeigt, hat uns mit vielem konfrontiert, auch im Bereich Kunst und Kultur. Kunst und Kultur sind nicht nur einerseits Lebensader für unsere Gesellschaft und auch wichtig für die psychische Gesundheit, sondern Kunst und Kultur sind andererseits auch wichtige Arbeitgeber in diesem Land, ein Wirtschaftsfaktor, ein Tourismusfaktor.
Zu Beginn der Pandemie war noch die Befürchtung da: Wie schnell wird es einen Impfstoff geben? Wie schnell werden wir aus dieser Krise herauskommen können? – Überraschenderweise ging es ja schneller als gedacht, was ganz, ganz wichtig für alle Wirtschaftsbereiche ist, auch für Kunst und Kultur. Deswegen ist meine Frage an Sie: Welchen Stellenwert hat die Pharmaindustrie generell in Österreich?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Eine sehr wichtige Position. Im Bereich Forschung und Entwicklung sind wir mit unserer Forschungsförderung von 14 Prozent einzigartig in Europa, das sagen uns die Unternehmen auch immer wieder. Ich möchte Ihnen auch allen mitgeben, dass wir dieses Thema mit den 14 Prozent ja nie antasten. Es ist einer der wesentlichsten Standortfaktoren für Forschung und Entwicklung. Wer forscht und entwickelt, ist auch gut und weit voran. Wir müssen das unterstützen und schauen, dass wir auch die Produktionen hierbehalten, aber ich denke, dass gerade unsere besonderen Programme in Forschung und Entwicklung sehr wichtig sind. Dass wir im Rahmen der Covid-Krise auch wieder zur klinischen Forschung zurückgegangen sind und dort die Unternehmen unterstützen, hat sich auch in der raschen Entwicklung eines Impfstoffes gezeigt, an der auch Österreich mitbeteiligt war: Professoren, Gründer von Unternehmen und auch ein Unternehmen in Klosterneuburg.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 96/M, stellt Abgeordnete Niss. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Minister! Wir leben in einer sehr vernetzten Wirtschaftswelt. Ich glaube, Österreich ist ein großer Profiteur dieses Umstandes. Wir verdienen durch den Export unserer hochwertigen Produkte 6 von 10 Euro im Ausland. Allerdings hat uns gerade die Covid-Krise gezeigt, dass wir teilweise – Sie haben es schon angesprochen – hinsichtlich Vormaterialien aus Asien auch vor eine Herausforderung gestellt werden. Ich glaube, Europa muss da entsprechend agieren, wir müssen unsere technologische Souveränität stärken. Meine Frage an Sie lautet daher:
„Wie kann industrielle Produktion, insbesondere von kritischen Produkten, in Europa gestärkt werden?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Das ist ein ganz wichtiger Punkt. In Europa war man in den vergangenen Jahrzehnten durchaus anderer Meinung und auf Kommissionsebene manchmal auch ein bisschen naiv – das darf ich doch auch sagen –, wenn Übernahmen erlaubt worden sind, Fusionen verboten worden sind, auf europäischer Ebene ganze Unternehmenschaften verschwunden sind. Ich weiß das, weil ich selbst in dieser Branche, in der IT-Branche, gearbeitet habe.
Deshalb ist es so wichtig, dass wir diese Themen aufgreifen und Schwerpunktbereiche setzen: im Halbleiterbereich, im Bereich Wasserstoff, im Bereich Batterien und im Bereich der Dekarbonisierung, zu dem natürlich auch die Automobilindustrie gehört. Wir müssen die bestehenden Instrumente nutzen: Ich sage immer, dass Ipcei, Important Projects of Common European Interest, das Mittel der Wahl ist, aber was ich von der Europäischen Kommission auch verlange, ist, dass diese sich beteiligt. Im Moment ist es ein Instrument, das ausschließlich von den Ländern finanziert wird. Wir brauchen die Zustimmung der Europäischen Kommission, aber es ist mehr nur ein Kontrollinstrument und nicht jemand, der auch einen Value-Add im Sinne von Mitfinanzierung bringt. Das würde ich mir erwarten, dafür kämpfe ich auch im Wettbewerbsrat, das ist eines der wichtigsten Instrumente.
Generell arbeiten wir an einer neuen Industriestrategie für Europa, einer zukunftsgerichteten, mit den Schwerpunkten Digitalisierung, Innovation, Nachhaltigkeit und vor allem mit dem Ziel des Erhalts bestehender und der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Die Covid-Krise hat anfangs nicht nur die Industrie vor Herausforderungen gestellt, sondern natürlich im Laufe dieser eineinhalb Jahre teilweise die gesamte Wirtschaft in finanzielle Notstände gebracht. 20 Prozent der Unternehmen haben mittlerweile ein negatives Eigenkapital. Wie können wir nach der Covid-Krise das Eigenkapital der Unternehmen stärken?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Eigenkapitalstärkung ist auch ein wesentliches Thema. Die Eigenkapitalausstattung ist durchaus unterschiedlich ausgeprägt. Wir haben Branchen, die über ein sehr hohes Eigenkapital verfügen. Je mehr produziert wird, umso höher ist der Eigenkapitalanteil, und das ist unabhängig davon, ob es ein großer Leitbetrieb oder ein mittelständisches Unternehmen ist.
Die nächste Stufe ist dann das Gewerbe, und am wenigsten Eigenkapitalausstattung haben wir natürlich im Tourismus, in der Hotellerie und im Eventbereich. Darum müssen wir daran arbeiten, und das macht auch das Finanzministerium entsprechend. Da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: zum Beispiel eine eventuelle Verzinsung des Eigenkapitals – warum soll nur Fremdkapital verzinst werden? –, eine Gleichstellung von Eigenkapital und Fremdkapital, eine Verstärkung des Kapitalmarkts. An all diesen Punkten wird gearbeitet.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Abgeordneter Koza. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Ministerin, weil wir gerade das Thema Industrie gehabt haben: In der Industrie wird ja immer wieder ein Fachkräftemangel beklagt. Gleichzeitig stehen die Industrie, die Wirtschaft insgesamt und die Arbeitswelt vor massiven Umstrukturierungen, vor einem Strukturwandel – Stichwort Klimawandel, Dekarbonisierung, Digitalisierung. Dieser Strukturwandel wird auch massive Auswirkungen auf die Produktion und die Arbeitsprozesse sowie auch auf die Arbeitswelt insgesamt haben.
Welche Aktivitäten setzen Sie, setzt Ihr Ministerium im Bereich der Lehrberufsentwicklung, um einerseits dem drohenden Facharbeitermangel tatsächlich entgegenwirken zu können und gleichzeitig auch diesen gesellschaftlichen Herausforderungen, also Klimakrise, Dekarbonisierung und Digitalisierung, gerecht zu werden?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Sie haben einen ganz wichtigen Punkt angesprochen: das Thema Fachkräfte und Lehre. Österreich ist bekannt für seine duale Ausbildung, aber wir müssen dort auch weitere Schritte setzen. Sie kann nicht so bleiben, wie sie in den Siebzigerjahren, in den Achtzigerjahren war. Deshalb haben wir da schon gemeinsam einige Punkte gesetzt, und ich weiß, dass da auch Einstimmigkeit herrscht – zum Beispiel dahin gehend, dass alle Lehrberufe alle fünf Jahre überarbeitet werden. Als ich zum ersten Mal Ministerin geworden bin, habe ich entdeckt, dass zum Beispiel der Beruf Dachdecker 1973 zum letzten Mal überarbeitet worden ist. Das darf nicht sein.
Es braucht also eine regelmäßige Überarbeitung der Lehrberufe, digitale Inhalte und einen neuen Ansatz: Eine Lehre nach der Matura muss in Österreich genauso selbstverständlich sein wie in Deutschland. Wir haben dafür die duale Akademie geschaffen, die wir jetzt auf ganz Österreich ausrollen können. Oberösterreich ist das beste Beispiel dafür. Jeder, der schauen will, wie das geht, schaut nach Oberösterreich. Wir werden uns dadurch auch mehr Fachkräfte sichern.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 102/M, stellt Abgeordnete Oberrauner. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Geschätzte Frau Minister, ich habe Ihrer Presseaussendung vom 22. April entnommen, dass der Breitbandausbau für das Comeback Österreichs wichtig ist und dass die Regierung zukünftig 1,4 Milliarden Euro investieren wird.
Meine Frage ist: Im Bundesvoranschlag sind 261,5 Millionen Euro für den Bereich Telekommunikation ausgewiesen. Diese reichen natürlich für eine sinnhafte Unterstützung des Breitbandausbaus in Österreich nicht. 99 Prozent der Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen außerhalb der Ballungsgebiete können, glaube ich, damit nicht abgedeckt werden. Es ist daher notwendig, weitere Budgetmittel zu lukrieren und in die Umsetzung der Breitbandstrategie zu stecken. Ich wollte jetzt von Ihnen wissen:
„In welcher Höhe wurden EU-Mittel für den Breitbandausbau aufgrund des österreichischen Aufbau- und Resilienz-Planes 2020-2026 für Österreich genehmigt?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Die Zuständigkeit für den Breitbandausbau liegt im BMLRT, gerne beantworte ich aber die Frage. Der Breitbandausbau ist natürlich die Basis für jede Digitalisierung und jede digitale Dienstleistung. Alles, was wir konsumieren und nutzen, beruht auf diesem Breitbandausbau, aber eben in jeder Form, egal ob Glasfaser oder 5G, also drahtgebundenes oder mobiles Internet, das ja in Österreich sehr verbreitet ist. Die Aussendung ist deshalb, glaube ich, von meiner Kollegin, aber 1,4 Milliarden Euro sind in Summe für den Breitbandausbau vorgesehen. 891 Millionen Euro kommen aus den Mitteln des Recoveryfund.
Wir sehen, dass die Digitalisierung im Recoveryfund generell sehr gut berücksichtigt worden ist. Wir haben circa 40 Prozent aller Mittel; von der digitalen Ausstattung der Schulen über diesen Breitbandbereich bis hin zum Digifonds sind unterschiedlichste Maßnahmen drinnen, und ich bin überzeugt, dass uns das auch einen Schritt weiterbringen wird – das wird es definitiv. Ausschlaggebend wird sicher auch sein, wie schnell wir beim 5G-Ausbau sind. Da müssen wir weit vorne mit dabei sein; das hat mit fibre to the home nichts zu tun, wird aber für viele Haushalte ausreichend sein, für die Firmen natürlich nicht.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Breitband ist natürlich auch eine Grundlage für 5G und deshalb wichtig für diesen Bereich. Ich habe mich auf Ihre Aussendung bezogen (ein Schriftstück in die Höhe haltend), deshalb habe ich Sie gefragt. Ich weiß, dass normalerweise Kollegin Köstinger zuständig ist, ich habe mich aber gefreut, dass Sie die Mittel aufbringen, also habe ich Sie gefragt.
Können Sie mir zum Recoveryfund vielleicht noch sagen: In welcher Höhe, geordnet nach Budgetjahr, werden die Förderungen im Breitbandausbau in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 vergeben? – 2021 deshalb, weil wir da noch keine Übersicht haben. Ich würde Sie bitten, entweder Ihre Kollegin zu fragen oder, wenn Sie es wissen, es mir zu sagen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Die Verteilung auf die Jahre ist natürlich wesentlich, und ich gehe davon aus, dass da mehr Mittel im kurz- und mittelfristigen Bereich liegen, denn es ist natürlich ein Thema, das für uns alle drängt, geht es doch darum, die weißen Flecken am Land entsprechend zu beseitigen. Wir haben durch Covid gesehen, dass das gerade dort notwendig ist – wenn ich Homeoffice machen möchte, muss ich auch Zugang zu schnellem Internet haben. Da wird es sicher auch eine intensive Zusammenarbeit mit den Bundesländern geben. Es gibt den Breitbandatlas, damit man genau sehen kann, wo die weißen Flecken sind. Da sind wir um einiges weitergekommen, viel ist noch zu tun.
Wird das Arbeiten an diesem Thema jemals aufhören? – Nein, denn es kommen immer wieder neue Technologien nach. International wird schon von 6G geredet, es gibt schon die ersten Pilotprojekte. Da müssen wir also ständig dranbleiben, es ist ein laufendes Arbeiten. Wofür? – Für die nächsten Generationen, damit diese die besten Voraussetzungen haben. Ich glaube, dass wir das schaffen können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 97/M, stellt Abgeordnete Scheucher-Pichler. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Österreich ist ein Exportland, jeder zweite Arbeitsplatz ist direkt oder indirekt vom Export abhängig. Wir wissen das, über 50 Prozent der österreichischen Wirtschaftsleistungen werden im Ausland verdient.
Meine Frage an Sie, Frau Bundesministerin, lautet daher:
„Wie hat sich die COVID-19 Pandemie auf die österreichische Exportwirtschaft ausgewirkt und welche Maßnahmen setzen Sie, um die Exporte wieder anzukurbeln?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: In der ersten Phase der Covid-Krise war das für die Unternehmen natürlich schon dramatisch. Märkte waren nicht mehr erreichbar, Grenzen wurden geschlossen. Ich verstehe das natürlich aus Gesundheitsperspektive. Ich verstehe aber nicht, dass gerade Länder wie Deutschland und Frankreich, die in der Europäischen Union die großen Vorbildländer sein sollten, die Ersten waren, die zum Beispiel Exportstopps im Bereich der medizinischen Produkte verhängt haben. Ich glaube, da haben wir dazugelernt, und da haben hoffentlich auch die großen Märkte innerhalb der EU dazugelernt, dass es den Binnenmarkt zu schützen gilt, weil es eines unserer höchsten Güter ist. Wir haben unseren Wohlstand aufgrund des Binnenmarktes erhöht und nicht, weil jedes Land Grenzen hat, was den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union betrifft.
Was wir jetzt tun, um das Comeback Österreichs im Bereich der Exportwirtschaft zu unterstützen, ist, eine ganz klare Exportoffensive zu starten. Wir haben Go-International wieder aufgelegt. Mit 25,6 Millionen Euro unterstützen wir hinsichtlich Fragen und Strukturen, sodass jedes Unternehmen – und das brauchen vor allem die KMUs –, das in andere Märkte geht, dort Unterstützung hat.
Und: Ich werde wieder auf Reisen gehen. Die erste Reise geht in die Schweiz; dann werden andere Märkte folgen, in Asien, in den USA. Wir begleiten die Unternehmer. Wir wollen, dass sie mehr Geschäfte machen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Frau Bundesministerin, vieles tut sich, Sie haben Go-International, die große Internationalisierungsoffensive, angesprochen. Wie schätzen Sie da die Fortsetzung, die Entwicklung ein? Können Sie dazu noch etwas Konkretes sagen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Das sind die sogenannten Außenhandelsdelegierten, die wir in einer riesigen Anzahl von Ländern auf der gesamten Welt finden. Wir werden diese festigen und können sie durch diese Investition, die wir tätigen, auch erhalten und weiter ausbauen. Die Unternehmen geben uns Feedback, dass das besonders wichtig ist.
Was wir zusätzlich noch errichten werden, ist eine Exportplattform in Österreich, sodass wir auch hier in Österreich helfen, die Fragen, die es zum Export gibt, entsprechend zu beantworten, denn eines ist schon klar: Covid hat natürlich kurzfristig viele Arbeitsplätze gekostet; wenn aber der Export nicht wäre, dann wären 50 Prozent, die Hälfte aller Arbeitsplätze nicht vorhanden. Direkt und indirekt hängen so viele Arbeitsplätze in Österreich dran, wir sind eines der größten Exportländer, gehören weltweit zu den top zehn im Export.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Abgeordneter Margreiter. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Bundesministerin! Im Mai haben Sie ja die Standortstrategie 2040 auf die Reise geschickt, in der die Exportwirtschaft auch ein wesentlicher Bestandteil ist, wie Sie darin schreiben. Erste Zwischenberichte werden für Herbst erwartet – das ist ein bisschen ein gemächlicher Start.
Meine Frage dazu: Welche konkrete Aufgabe ist für diese von Ihnen angekündigte Exportplattform zu welchen Kosten angedacht?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ein wesentlicher Punkt ist, dass wir in Österreich eine spezielle Situation haben, nämlich dass viele gar nicht wissen – auch wenn wir es immer wieder sagen, auch wenn Sie es sagen –, dass 50 Prozent der Arbeitsplätze in Österreich direkt und indirekt vom Export abhängen. Wir nehmen das als selbstverständlich.
Wir brauchen aber auch in Österreich Projekte, damit wir Unternehmen, die exportieren, hier zusammenbringen, damit sie eine Möglichkeit haben, zu netzwerken und sich auszutauschen. Wir werden das gemeinsam mit der Wirtschaftskammer und der IV machen. Die Kosten sind noch nicht klar, wir haben es ja noch nicht etabliert. Wir werden das sehr sparsam und entsprechend kostenbewusst machen, auf der anderen Seite aber so gut ausstatten, dass es etwas bewirken kann, denn sonst müssten wir es gar nicht machen. Das ist eine Lücke und diese wollen wir für die Zukunft in Österreich schließen.
Das haben auch andere Länder, das ist etwas, was nicht neu ist. Wir haben diese Lücke aber entdeckt und wollen entsprechend dafür arbeiten, um innerösterreichische Projekte, die den Export unterstützen – das sind ja viele, in der Wissenschaft, in den unterschiedlichsten Bereichen –, hervorzuheben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke. Die Anfragen sind samt und sonders zum Aufruf gelangt, daher kann ich die Fragestunde für beendet erklären und darf mich bei Frau Bundesministerin Schramböck recht herzlich bedanken. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
*****
Ich habe mich am Beginn der Sitzung nicht für die Anwesenheit der Journalisten bedankt; das hole ich hiermit nach und begrüße auch die Damen und Herren auf der Galerie beziehungsweise unsere Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung darf ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung verweisen.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Schriftliche Anfragen: 6933/J bis 7035/J
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (943 d.B.)
Finanzausschuss:
Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden (948 d.B.)
Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:
Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensserviceportalgesetz geändert wird (944 d.B.)
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Bundesgesetz, mit dem das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (937 d.B.)
Justizausschuss:
Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz (941 d.B.)
Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz – GRUG (949 d.B.)
Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRUG (950 d.B.)
Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021 (951 d.B.)
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Bundesgesetz, mit dem das Holzhandelsüberwachungsgesetz geändert wird (947 d.B.)
Verfassungsausschuss:
Dienstrechts-Novelle 2021 (939 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (936 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (938 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (940 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Flughafenentgeltegesetz geändert wird (942 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (946 d.B.)
Wissenschaftsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ und das COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden (945 d.B.)
*****
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 und 2, 3 und 4, 5 bis 9, 10 und 11, 14 bis 19, 20 und 21, 22 und 23, 25 bis 30, 31 und 32 sowie 33 und 34 zusammenzufassen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: In der Präsidiale wurde folgende Redezeitvereinbarung erzielt: Die Tagesblockzeit beträgt 8 „Wiener Stunden“. Auf die ÖVP entfallen 156, auf die SPÖ 108, auf die FPÖ 88, auf die Grünen 80 sowie auf die NEOS 64 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit der gesamten Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 32 Minuten, pro Debatte 5 Minuten.
Wir kommen gleich zur Abstimmung über diese Redezeiten. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Ich danke. Das ist einstimmig angenommen.
Fristsetzungsanträge
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Abgeordneter Keck beantragt hat, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 908/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr, stattfinden. Die Abstimmung erfolgt dann am Ende der Debatte.
Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Abgeordneter Keck beantragt hat, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1712/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen. Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.
Weiters hat Abgeordneter Keck beantragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 338/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen. Über diesen Fristsetzungsantrag wird ebenfalls am Ende der Tagesordnung abgestimmt.
Frau Abgeordnete Cornelia Ecker hat beantragt, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 149/A eine Frist bis zum Juli 2021 zu setzen. Der gegenständliche Antrag wird ebenfalls am Ende der Sitzung zur Abstimmung gebracht.
Abgeordneter Keck hat beantragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 156/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen. Auch darüber ist am Ende der Sitzung abzustimmen.
Abgeordneter Lindner hat beantragt, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1523/A eine Frist bis zum 6. Juli 2021 zu setzen. Die Abstimmung ist ebenfalls am Ende der Sitzung.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (851 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Heeresgebührengesetz 2001 und das Heeresdisziplinargesetz 2014 geändert werden (863 d.B.)
2. Punkt
Bericht und Antrag des Landesverteidigungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (864 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ofenauer. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn wir über das österreichische Bundesheer sprechen, dann sprechen wir über die Sicherheit der Bevölkerung, über die Sicherheit Österreichs, über die Souveränität Österreichs. Diese Diskussionen sollten wir mit Bedacht führen und im Idealfall, nach intensiver Diskussion, mit einer Stimme sprechen, so wie wir das auch in diesem Fall, bei der Änderung des Heeresgebührengesetzes getan haben, die im Ausschuss schon einstimmig beschlossen wurde und für die es auch die Zustimmung aller Fraktionen hier im Hohen Haus gibt – dafür sage ich ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Das ist deshalb wichtig, weil unsere Soldatinnen und Soldaten, egal wo sie Dienst tun, ob im Inland oder im Ausland, ob sie sich in der Ausbildung oder in der Miliz befinden, einen ganz wesentlichen Beitrag zur Sicherheit unseres Landes leisten.
Das hat sich auch während der Coronapandemie gezeigt, zu deren Bewältigung das österreichische Bundesheer neben vielen anderen Beteiligten einen ganz wesentlichen Beitrag geleistet hat. Mittendrin waren unter anderem auch 1 400 Soldatinnen und Soldaten der Miliz, die das erste Mal in der Zweiten Republik teilmobil gemacht wurde.
Dieser Einsatz hat vieles gezeigt. Er hat unter anderem auch Handlungsbedarf aufgezeigt, da sich herausgestellt hat, dass es keine einheitliche Besoldung für Aufschubpräsenzdiener, Soldaten im Ausbildungsdienst und Milizsoldaten gibt. Dieses Problem beseitigen wir mit der heutigen Novelle des Heeresgebührengesetzes.
Wir schaffen mit diesem Gesetz aber auch Anreize, sich zur Miliz zu melden, weil wir die Miliz auch stärken wollen. Es wird eine Freiwilligenprämie für jene, die sich freiwillig zu Milizübungen melden, eingeführt: Sie bekommen viermal 400 Euro. Es wird auch für jene, die sich zur Kaderausbildung melden, eine Kaderausbildungsprämie geben: viermal 200 Euro.
Ganz wichtig ist mir, auf Folgendes hinzuweisen: Es tritt ein Paradigmenwechsel ein, weil in Zukunft Assistenzeinsätze von Milizsoldatinnen und Milizsoldaten – und nicht mehr von den Grundwehrdienern – geleistet werden sollen.
Das hebt auf der einen Seite die Bedeutung der Miliz, auf der anderen Seite attraktiviert und verbessert es auch den Grundwehrdienst, weil mehr Zeit für die militärische Ausbildung verbleibt – und es ist ja die ureigenste Aufgabe des Grundwehrdienstes, die militärische Ausbildung für einen möglichen Einsatz sicherzustellen.
Der Grundwehrdienst soll damit zu einem Personalpool für die Miliz werden. Das stärkt nicht nur die Miliz, sondern attraktiviert auch den Grundwehrdienst, weil sowohl eine Ausbildung für den Einsatz erfolgt als auch ein ziviler Nutzen hergestellt wird, da man gewisse Elemente auch im zivilen Leben verwenden kann.
Aus aktuellem Anlass möchte ich auch kurz auf die Änderung der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Landesverteidigung eingehen, die in diesen Tagen in die Wege geleitet wird. Es handelt sich dabei um eine Reform der Zentralstelle. Es handelt sich nicht um eine Heeresreform, auch nicht um ein Streitkräfteprofil – die Struktur der Truppe bleibt dabei unverändert, es bleiben auch die Standorte unberührt –, sondern es kommt zu einer ganz wesentlichen und wichtigen Neuerung: zu einer Herauslösung der militärischen Führung aus dem Bundesministerium für Landesverteidigung – also einer Trennung zwischen der Verwaltung, die weiterhin im Bundesministerium für Landesverteidigung stattfindet, und der militärischen Führung, die zukünftig von der Generaldirektion für Landesverteidigung übernommen wird.
Das stärkt die Truppe, weil es Verwaltungswege verkürzt und damit schnellere Entscheidungen und schnelleres Agieren möglich macht. Es gibt klare Strukturen und klare Verantwortungen, und das ist gerade für eine Einsatzorganisation wie das österreichische Bundesheer eminent wichtig. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich gratuliere zur Umsetzung dieser Strukturreform der Zentralstelle, denn sie stärkt die Einsatzfähigkeit, die Einsatzbereitschaft des österreichischen Bundesheers und dient damit der Sicherheit Österreichs und der Sicherheit unserer Bevölkerung im Sinne der Republik Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.28
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Frau Bundesminister Tanner und auch Frau Bundesminister Köstinger recht herzlich bei uns begrüßen – das habe ich zuerst übersehen, ich bitte um Entschuldigung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Ecker. – Bitte sehr, bei Ihnen steht das Wort.
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Das österreichische Bundesheer zeigt während der Covid-19-Pandemie eindrucksvoll, was es zu leisten imstande ist. Egal ob es um die Kontrolle bei den Einreisenden, Contacttracing, Abnahme von Covid-19-Tests oder das Impfen geht: Überall sind Tausende Soldatinnen und Soldaten täglich im Einsatz. Dafür möchte ich auch an dieser Stelle ein herzliches Danke sagen.
Der Bedarf an Unterstützung war im Jahr 2020 sogar so groß, dass es am 4. Mai 2020 zu einem bisher einmaligen Ereignis in der Geschichte der Zweiten Republik kam: Mit der Teilmobilmachung des Bundesheeres durch Heranziehung von Wehrpflichtigen des Miliz- und Präsenzstandes rückten auf einen Schlag 1 400 Soldatinnen und Soldaten in den heimischen Kasernen ein und haben begonnen, ihren Dienst in unseren 13 Jägerkompanien zu versehen.
Bei anderen wurde wiederum der Präsenzdienst verlängert. So individuell und auch speziell unser Bundesheer ist, waren es auch die Einsatzgebiete der Soldatinnen und Soldaten, die eingerückt sind beziehungsweise deren Grundwehrdienst verlängert wurde. Daher kam es zu großen Unterschieden bei den einsatzspezifischen Bezugsansprüchen.
Durch die vorliegende Novelle wird dieses Problem durch die Harmonisierung der Besoldung weitgehend bereinigt, und das ist auch gut so. Frau Ministerin, wir als SPÖ erachten die Änderung des Heeresgebührengesetzes für wichtig und geben daher unsere Zustimmung. Die zusätzlich erforderlichen Anpassungen im Heeresdisziplinargesetz 2014 begrüßen wir natürlich auch.
Wir stehen auch hinter der Initiative, dass es mit der gegenständlich diskutierten Gesetzesänderung eine Freiwilligenprämie und auch eine Kaderausbildungsprämie gibt. Dadurch wird der zusätzliche Anreiz für die sich im Grundwehrdienst befindlichen Soldatinnen und Soldaten, sich freiwillig für Milizübungen und in einem weiteren Schritt für Milizkaderausbildungen zu melden, einfach gestärkt.
Alles in allem ist diese Novelle also ein wichtiger Mosaikstein für ein fittes Bundesheer, für ein modernes Bundesheer. Es wird aber in den kommenden Jahren, Frau Ministerin, vor allem Geldmittel benötigen, um unser Militär so auszustatten, dass es für die kommenden Herausforderungen einfach fit ist.
Zum Abschluss möchte ich auch noch festhalten, dass ich etwaigen Überlegungen, Kader zu reduzieren, Brigaden aufzulösen und Liegenschaften zu verkaufen, eine Absage erteile. Ich sehe auch den angekündigten Umbau des Verteidigungsressorts sehr kritisch. Im Sinne einer transparenten Politik fordere ich Sie, Frau Ministerin, auf, Ihre Pläne offenzulegen, Ihre Pläne mit uns Abgeordneten im zuständigen Ausschuss auch breit zu diskutieren. Bleibt dies aus, sehe ich meinen Verdacht bestätigt, dass es bei dieser Reform auch wieder nur um eine parteipolitisch motivierte Umfärbungsaktion der ÖVP geht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
10.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Bösch. – Bitte sehr.
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen werden dieser Gesetzesvorlage zustimmen. Die Gehaltsunterschiede in der Mobilmachung im vergangenen Jahr waren erheblich und haben zu einem großen Unmut innerhalb der Truppe geführt. Der Unterschied zwischen freiwillig Waffenübenden und Einsatzpräsenzdienst Leistenden war mit bis zu etwa 100 Prozent erheblich. Das wird hiermit ausgeglichen, und wir können einen richtigen Schritt in Richtung Gerechtigkeit bei der Bezahlung von mobilgemachten Soldaten machen.
Wir Freiheitlichen haben diese Mobilmachung im vergangenen Jahr begrüßt, weil sie dem Bundesheer die Gelegenheit gegeben hat, wertvolle Erfahrungen zu sammeln – Erfahrungen in Bezug auf die Aufstellung von Truppen, aber auch in Bezug auf die Demobilisierung, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, und da haben sich erhebliche
Defizite gezeigt. Wir werden mit den befristet und unbefristet Beorderten mehr Kommunikation üben müssen, damit die Leute Bescheid wissen, wo sie eingeteilt sind, auch wie lange sie benötigt werden und wann sie wieder abrüsten können.
Der Entfall wichtiger Funktionen nach der Befreiungswelle hat auch dazu geführt, dass man diese Lücken mit anderen Soldaten füllen musste, und diese Lücken wurden nur mit Müh und Not gefüllt. Wir haben da also Einheiten aufgestellt, die gerade noch funktioniert haben. – Wir haben das im Auge zu behalten und daran weiterzuarbeiten, dass wir die Mobilmachungsmöglichkeit des österreichischen Bundesheeres einfach verstärken.
Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Kollege Ofenauer ist auf Ihre umfassende Umplanung in der Zentralstelle eingegangen. Ich möchte das gleichfalls mit einigen Worten schildern: Wenn Sie dort eine Straffung der Abläufe vornehmen oder auch die Dienstwege verknappen wollen, wenn Sie eine Effizienzsteigerung der Zentralstelle im Auge haben, dann haben Sie auch unsere Unterstützung, Frau Ministerin, aber unser Verdacht, dass es über Ihnen eine türkise Metaebene gibt, die plant, das österreichische Bundesheer in eine türkise Vorfeldorganisation umzuplanen, hat sich bislang noch nicht entkräften lassen.
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die derzeitige ÖVP-Führung das Ziel ausgegeben hat, das österreichische Bundesheer möglichst klein zu halten, es nicht aufzubauen und die notwendigen Defizite zu beseitigen, sondern die Struktur des österreichischen Bundesheeres an die mangelhafte Budgetierung anzupassen. Und wir haben auch den Verdacht, dass mit der Ausschreibung aller dieser Dienstposten in Bezug auf die neuen Sektionen und auf die neuen Direktionen eine dramatische Umfärbung stattfinden wird – eine Umfärbung, wie sie vonseiten der jetzigen ÖVP-Führung im Sinne gehabt wird. Wir glauben, dass dort im Wesentlichen derselbe Schritt begangen wird, derselbe Weg begonnen wird, wie ihn Strasser Anfang der 2000er-Jahre im Innenministerium begonnen hat, der dazu geführt hat, dass das Innenministerium zum Schaden der gesamten Republik eine Beinahe-ÖVP-Vorfeldorganisation geworden ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Das, meine Damen und Herren, wollen wir bei dieser Umgestaltung der Zentralstelle des österreichischen Bundesheeres verhindern. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir wollen, dass es von Ihrer Seite der Öffentlichkeit gegenüber vertrauensbildende Maßnahmen gibt: vertrauensbildende Maßnahmen, die zum Ziel haben, dass das Misstrauen, das in Ihre Partei besteht – gut begründet, in den letzten Monaten und Wochen bekräftigt –, von Ihnen, bevor Sie da weiterarbeiten, beseitigt wird.
Wir haben auch den Verdacht, dass sich da einige Thomas Schmids ihre Sektionen und ihre Direktionen selbst zusammenschnitzen, um dann dort weiterhin dieses politische Ziel zu verfolgen. Das politische Ziel Ihrer Partei ist im Wesentlichen die Schwächung des österreichischen Bundesheeres und die Entmilitarisierung desselben. Ich möchte Ihnen persönlich, Frau Bundesministerin, das nicht unterstellen, aber wir haben bisher keinen Grund, an dieser Zielsetzung Ihrer Parteiführung zu zweifeln. (Beifall bei der FPÖ.)
10.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als nächster Redner gelangt Abgeordneter Stögmüller zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden mit diesem Gesetz, das wir heute besprechen, Änderungen dahin gehend vornehmen, dass der Grundwehrdienst attraktiver wird, dass wir mehr Menschen in die Miliz bekommen und dass die
Ungleichheiten bei der Besoldung von Milizlern, Grundwehrdienern und auch Zivildienern ausgeglichen werden. Das ist großartig und wichtig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Dafür auch vielen Dank Ihnen, Frau Ministerin, Ihrem Ministerium und auch allen Parteien hier im Parlament, dass wir das heute auf den Weg bringen können.
Es kam ja mit der Coronapandemie zum ersten Mal zu einer Teilmobilisierung der Miliz und zu einer Verlängerung des Grundwehrdienstes. Nun, fast ein Jahr später, ziehen wir sozusagen diese eingesetzten Soldaten zurück, sie rüsten wieder ab, aber wir haben auch viel aus der Krise gelernt.
Gesetze, bei denen wir nun Lehren aus der Coronakrise ziehen und bei denen es jetzt zur Novellierung kommt, sind eben dieses HGG und das HDG, und aufgrund der unterschiedlichen Wehrdienste, zu denen die Soldaten herangezogen wurden, kam es zu unterschiedlichen Bezahlungen von diesen und eben zu dieser Ungleichheit. Das wird nun wirklich korrigiert, und das ist auch sinnvoll. Ziel ist es, eine Harmonisierung, eine Anpassung zu schaffen, damit eben genau diese Ungleichheiten, die in dem System bestehen, in Zukunft nicht mehr da sind.
Gleichfalls ein Punkt, der uns besonders wichtig war und auch ist, sind die Attraktivierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Weiterbildungsmöglichkeiten, die damit auch breiter gestaltet werden. Da stehen in Zukunft bereits den Grundwehrdienern – und das ist besonders wichtig: auch den Grundwehrdienern! – Ausbildungsabschnitte der Milizkaderausbildung offen, aber auch andere Fortbildungsmöglichkeiten sollen bereits früher ermöglicht werden – das ist unterschiedlich –: Das geht von Küchen- bis zu Sägekursen – ich weiß nicht, was da alles an Ausbildungskursen möglich ist –, das ist wirklich großartig! Darüber hinaus werden in Zukunft diesen Soldaten immerhin auch Offiziers- und Unteroffiziersfunktionen in den Einsatzorganisationen zur Verfügung stehen.
Das soll dazu beitragen, dass die jungen Menschen die Zeit in der Grundausbildung, diese sechs Monate im Bundesheer, als sinnvoll empfinden, als Weiterbildung empfinden, als etwas Tolles empfinden, und das werden wir mit einer Kaderausbildungsprämie für jene Soldatinnen und Soldaten ermöglichen, die nach Abgabe einer freiwilligen Meldung zu Milizübungen eine Milizkaderausbildung bereits während des Grundwehrdienstes beginnen, damit wir einerseits für die jungen Menschen den Grundwehrdienst attraktiver machen – denn mehr Geld und die Weiterbildung sind doch Anreize, dass es besser geht –, und andererseits wird das eben mehr junge, motivierte Soldaten in der Miliz bringen. Das ist auch wichtig: dass wir neuen, jungen Schwung in die Miliz bringen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ein weiterer Punkt ist, dass die Zahl der Grundwehrdiener, die jetzt Assistenzeinsätze oftmals nach nur einer kurzen Ausbildungszeit zum Beispiel an der Grenze machen, in Zukunft reduziert werden soll. Nach unserer Meinung soll das auch komplett aufhören und wegfallen, weil das nach einer kurzen Ausbildungszeit einfach nicht so sinnvoll ist. Dafür sollen eben mehr Soldaten eingesetzt werden, die sich freiwillig dafür melden, nach ihrer Grundwehrdienstzeit noch zusätzliche Zeit anzuhängen. Das ist sinnvoll, weil dadurch gerade nach dem Grundwehrdienst die Zeit bis zum Beginn des Studiums sinnvoller überbrückt werden kann.
Neben der Mobilisierung der Miliz und der Verlängerung des Grundwehrdienstes kam es 2020 auch erstmalig zu einer Verlängerung des Zivildienstes und der Einberufung von Personen, die sich freiwillig für den außerordentlichen Zivildienst gemeldet haben. Auch im Zuge dieser Maßnahmen kam es zu einer Ungleichbehandlung. Da wird es heute ebenso eine Harmonisierung geben; wir Grüne haben uns wirklich lange dafür starkgemacht, dass wir es schaffen, dass es da wirklich zu einer Harmonisierung kommt.
Zivildiener, deren Einsatz verlängert wird, werden in Zukunft ordentlich bezahlt, und das ist großartig und wichtig, das gehört sich nämlich so: Die Bezahlung wird von 544 Euro auf 1 980 Euro erhöht, wenn verlängert wird. Das ist ein ordentlicher Sprung nach vorne. Da gab es Druck von unserer Seite, dass da endlich etwas passiert. Auch bei den Freiwilligen, die sich in Zukunft melden, wird es einen ordentlichen Sprung nach oben geben. Es ist wirklich ein großartiger Schritt, dass diese Ungleichbehandlung beendet wird, und es war uns auch ein wichtiges Anliegen, eine Änderung dieser Situation herbeizuführen.
Ich sage allen SoldatInnen und allen ZivildienerInnen: Herzlichen Dank für eure Arbeit, gerade in den letzten Monaten unter schwierigsten Bedingungen, und ich freue mich sehr, dass wir diese Gesetze heute durchbekommen. Vielen Dank, Frau Ministerin, an Ihr gesamtes Team, und vielen Dank dafür, dass es hier im Parlament eine so große Unterstützung gibt. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.41
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Frauen Bundesministerinnen! Hohes Haus! Ja, es wurde schon von allen Fraktionen hier gesagt, dass es dazu eine breite Zustimmung gibt. Ich glaube, man muss sich auch einen Schritt davor anschauen. Wir sind durch eine Pandemie gegangen oder gehen durch eine Pandemie, und da sind Dinge nicht so gut gelaufen. Wir haben auch beim Milizeinsatz einige Dinge gesehen, die nicht so gut gelaufen sind.
Eines der Themen ist die Entlohnung, und genau deshalb haben wir schon vor einigen Monaten einen Antrag auf Evaluierung, den wir auch gemeinsam im Parlament angenommen haben, gestellt, um genau aus dieser Krise zu lernen. Ich glaube, auch da zeigt sich, dass, wenn man gewillt ist – und in diesem Fall sind wir alle gewillt –, aus dieser Krise zu lernen, dabei dann auch etwas sehr Gutes herauskommen kann. Das sehen wir heute bei diesem Antrag, mit dem wir genau diese Divergenz, die wir zwischen Milizsoldaten, normalen Soldaten – also Zeitsoldaten, et cetera – hatten, aufheben, da ein Gleichgewicht hineinbringen und so eine Anpassung vonstattengeht. Des Weiteren wird auch der Zivildienst einbezogen, worauf dann Kollege Yannick Shetty eingehen wird.
Genau diese gemeinsame parlamentarische Arbeit, an Lösungen zu arbeiten, wo wir erkennen, dass Dinge nicht gut laufen, sehen wir aber in anderen Bereichen nicht. Das ist genau das Thema, das uns auch diese Woche wieder ereilt hat: bei der Reform der Zentralstelle im österreichischen Bundesheer, bei der genau dieses Zusammenarbeiten leider wieder einmal nicht funktioniert hat.
Frau Bundesministerin, das muss ich Ihnen schon vorwerfen: Das ist ja in Ihrem Ressort nicht zum ersten Mal der Fall. Wir denken zurück: Vor einem Jahr hat einer Ihrer Mitarbeiter im Café Bendl plötzlich eine völlige Neuorientierung des österreichischen Bundesheeres präsentiert. Es ist dann Gott sei Dank nicht – bisher noch nicht – so weit gekommen. Seitdem Sie im Amt sind, ist es noch nie passiert, dass Sie das Parlament bei so grundlegenden Fragen wie der Struktur des österreichischen Bundesheeres und wohin wir eigentlich wollen, wirklich einbeziehen.
Wir haben jetzt wieder eine Reform im größeren oder kleineren Ausmaß vor uns liegen, bei der genau dieser parlamentarische Konsens, der speziell in diesen Zeiten wichtig wäre, nicht gegeben ist. Warum wäre er wichtig? – Weil das österreichische Bundesheer – das wissen wir – mit dem Rücken zur Wand steht: budgetär, finanziell und teilweise auch strukturell, wo es natürlich Reformen bedarf, gar keine Frage. Über diese
Reformen sollten wir aber gemeinsam diskutieren, gemeinsam reden und einen gemeinsamen Nenner finden, in welche Richtung wir gehen sollten. Leider ist das wieder einmal nicht passiert.
Das ist aus meiner Sicht von einem starken Parlament, als das wir in solchen Fragen auftreten sollen, müssen und auch werden – das kann ich Ihnen versichern –, nicht zu akzeptieren. Ich glaube, da wird es sehr starken Widerstand geben, weil dieser parlamentarische Prozess, das Einbeziehen des Parlaments in so heiklen Fragen der Sicherheit extrem wichtig ist, und das passiert leider wieder einmal nicht. (Beifall bei den NEOS.)
10.44
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Tanner. Bei ihr steht das Wort. – Bitte sehr.
Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Es sind Millionen an Arbeitsstunden, die die Soldatinnen und Soldaten in Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie geleistet haben und die sie noch leisten. Es sind Einsatzgebiete wahrgenommen worden, die vor einiger Zeit noch nicht vorstellbar gewesen sind, wenn wir etwa daran denken, dass es notwendig geworden ist, die Verwaltung eines Pflegeheimes zur Gänze zu übernehmen. Es sind großartige Leistungen, zu Spitzenzeiten waren 8 000 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Ich bin überzeugt davon, Sie stimmen mit mir überein, an dieser Stelle hier einmal gemeinsam Danke an all diejenigen zu sagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es sind historische Maßnahmen notwendig geworden; der eine, die andere von Ihnen hat es ja schon angesprochen: die erstmalige Teilaufbietung der Miliz – ein wahrhaft historischer Moment, als ich die Einsatzverfügung am 4. Mai des vergangenen Jahres unterzeichnet habe. Am heutigen Tag setzen wir, setzen Sie mit der Änderung des Heeresgebührengesetzes ein Zeichen, dass die Erkenntnisse, die daraus gezogen worden sind, zur Umsetzung gelangen und man da auf einem richtigen Weg ist.
Man sieht an dieser Stelle, was möglich ist, wenn man an einem Strang zieht, mit einer Stimme spricht: für gleiche Leistungen auch gleiche Bezahlung. Ich danke Ihnen namens unserer Milizsoldaten schon im Vorhinein für dieses Sprechen mit einer Stimme – danke schön! (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brandweiner. (Bundesministerin Tanner: Ich war noch nicht fertig, Herr Präsident! Wenn Sie mir erlauben!) – Ach so, Entschuldigung! Sie haben keine Redezeitbeschränkung. Das ist nur eine Sollredezeit. (Heiterkeit bei der ÖVP.)
Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner (fortsetzend): Das war jetzt mein Beitrag zur bevorstehenden Gesetzesänderung, aber es ist mir schon sehr wichtig, Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch auf die Änderung der Geschäftseinteilung in meinem Ministerium einzugehen.
Ich bin schon sehr oft in den letzten eineinhalb Jahren hier an dieser Stelle im Plenum gestanden und habe immer wieder dasselbe gesagt, nämlich dass wir unser österreichisches Bundesheer für die Herausforderungen, für die Bedrohungen des 21. Jahrhunderts fit machen müssen. Für das budgetäre Fitmachen haben Sie im Hohen Haus mit einer zweimaligen Erhöhung des Regelbudgets und mit Sonderinvestitionspaketen bis zum Jahr 2024 gesorgt – auch für diese einstimmige Entscheidung noch einmal ein Dankeschön namens unserer Soldaten! (Beifall bei der ÖVP.)
Fit machen müssen wir uns aber auch, was die Strukturen anbelangt. Wir brauchen schnellere Wege, wir brauchen klare Zuständigkeiten, keine Doppelgleisigkeiten und auch kein Aktenpingpong. Wir brauchen die besten, die kürzesten Wege für unsere Soldatinnen und Soldaten, die im Einsatz sind, für die Truppe.
Der eine oder andere von Ihnen ist immer wieder unterwegs in unseren Kasernen, sagt Danke zu den Soldatinnen und Soldaten und hört vielleicht das eine oder andere Mal auch, vor welchen Herausforderungen sie stehen. Wenn man hört, dass man für die Anschaffung eines Notstromaggregats, das man in einer Kaserne dringend benötigt, mehrere Jahre braucht, dann wissen wir, dass wir im Ressort Aufgaben zu erledigen haben. Wenn man weiß, dass die Beschaffung eines Pionierbootes bei der freiwilligen Feuerwehr in einigen Monaten bewerkstelligbar ist, während es bei uns im Ressort mehrere Jahre dauern kann, dann ist das nicht im Sinne der Truppe. Wir stehen vor der Notwendigkeit, die Struktur des Ressorts auf das Wichtigste, nämlich auf die Truppe und den Einsatz, auszurichten, und das machen wir.
Ich darf Sie alle, sehr geehrte Damen und Herren, dabei um Ihre Unterstützung bitten, damit wir unseren Soldatinnen und Soldaten die besten, die schnellsten Entscheidungsgrundlagen bieten können und es so ist, dass die Verwaltung, das Ministerium der Truppe dient. Auch da schon im Vorhinein ein großes Dankeschön für Ihre Unterstützung dafür, die Truppe zu stärken. – Danke schön. Jetzt bin ich fertig, Herr Präsident. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.50
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist jetzt Abgeordneter Brandweiner. – Bitte.
Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frauen Bundesministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem aber liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Ich darf mich den Dankesworten natürlich gleich anschließen. Wir wissen ja – und ich glaube, darin sind wir alle hier uns einig –, dass sowohl der Grundwehrdienst als auch der Zivildienst wichtig für Österreich sind. Das haben wir vor allem in der Krise gesehen, aber natürlich auch davor, und deshalb wirklich ein großes Danke an die vielen jungen Männer, die uns geholfen und so viel Zeit für die Bevölkerung aufgeopfert haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir, die Volkspartei, haben immer betont, dass es uns wichtig ist, dass sowohl die Grundwehrdiener als auch die Zivildiener im außerordentlichen Bereich gleich vergütet werden. Ich bin wirklich froh, dass unser Wehrsprecher Fritz Ofenauer gemeinsam mit dem Ministerium und auch allen anderen Wehrsprechern da eine Verbesserung zustande gebracht hat. Wir wollen natürlich mit dem Zivildienstgesetz nachziehen. Kollege Stögmüller hat das schon erwähnt, wir haben darüber auch oft diskutiert, und ich bin wirklich froh, dass wir da zu einer Einigung gekommen sind.
Ich habe mir die Zahlen herausgeschrieben, weil es natürlich spektakuläre Zahlen sind: Der Vergütungssatz von Zivildienstleistenden, deren Dienst verlängert wird, wird an den Vergütungssatz der Aufschubpräsenzdiener angeglichen, das sind konkret statt 544 Euro 1 980 Euro, und der Vergütungssatz von freiwillig außerordentlichen Zivildienstleistenden wird an den der Einsatzpräsenzdiener angepasst, und da sprechen wir von einer Erhöhung von 1 855 Euro auf 3 171 Euro. Das heißt, das kann sich wirklich sehen lassen, wobei ich an dieser Stelle wieder einmal betonen möchte – und ich glaube, auch darüber sind wir alle hier herinnen uns einig –: Wir hoffen natürlich alle, dass wir nie wieder in eine Situation kommen, in der wir diese Maßnahme ziehen und den außerordentlichen Zivildienst einberufen müssen. Trotzdem ist es gut, dass wir vorbereitet sind,
dass die jungen Männer auch anständig entlohnt werden. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Abschließend vielleicht noch ein kurzes Wort zum nächsten Tagesordnungspunkt, weil es um meine Heimat, das Waldviertel, geht: Die FPÖ fordert ja eine Sicherheitsinsel für den Truppenübungsplatz Allentsteig. Ich möchte betonen: Es geht nicht darum, was draufsteht, sondern darum, was drinnen ist. Unsere Verteidigungsministerin ist ja bemüht, die Kasernen in ganz Österreich auf Vordermann zu bringen. Gerade im Waldviertel haben wir mit vier Kasernenstandorten wirklich eine gute Auslastung auch für den Katastrophenfall, und vor allem haben wir auch viele, viele freiwillige Feuerwehren, die im Ernstfall zur Seite stehen und der Bevölkerung helfen, aber auch den Zivilschutzverband, von dem erst kürzlich in unserer Bezirkshauptstadt Gmünd eine Zweigstelle eröffnet wurde. Wir sind also auch da gut vorbereitet, und wie gesagt, es kommt darauf an, was drinnen ist, und nicht darauf, was draufsteht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.53
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Seemayer. – Bitte.
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Frauen Ministerinnen! Hohes Haus! Dass es heute zu einer Angleichung bei der Grundvergütung von Zivildienern sowohl im außerordentlichen als auch im ordentlichen Zivildienst für die verschiedenen Einsätze kommt, ist durchaus zu begrüßen. Wir haben aber schon zu Beginn der Coronakrise, als damals der außerordentliche Zivildienst und die Verlängerung des ordentlichen Zivildienstes als Unterstützung für das Gesundheitssystem ins Leben gerufen wurden, auf die verschiedenen Ungleichheiten hingewiesen, und wir haben mehrere Anträge auf Abschaffung dieser Ungleichheiten hier im Hohen Haus eingebracht und diesbezügliche Forderungen erhoben. Sie wurden leider immer wieder abgelehnt, mit der Begründung, das richte sich nach dem Heeresgebührengesetz. Unsere Forderungen sind da nicht aufgenommen worden.
Auch für den jetzt vorliegenden Initiativantrag ist der Grund ja nicht ein Selbstverständnis im Sinne des Eintretens für eine faire Besoldung oder Vergütung, sondern es hat auch da wieder einen Hinweis vonseiten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts gebraucht, in dem ganz klar aufgezeigt wird, dass eine unterschiedliche Besoldung für gleiche oder ähnliche Tätigkeiten einfach verfassungsrechtlich unzulässig ist. Offenbar reicht es nicht aus, dass man solche Ungerechtigkeiten aufzeigt, sondern es braucht immer wieder Aufforderungen vonseiten des Verfassungsgerichtshofes, des Bundespräsidenten oder sonst irgendeiner Stelle, damit man solche Ungleichheiten abschafft.
Dass Ungleichbehandlung offensichtlich eine Regierungsmethode dieser Regierung geworden ist, zeigt aber nicht zuletzt auch der Entwurf zum aktuellen Coronabonus, denn auch dort werden Zivildiener nicht berücksichtigt. Diese sollen nämlich keinen Coronabonus kriegen, auch wenn sie im Gesundheitssystem genauso mitgeholfen haben und genauso den Gefährdungen ausgesetzt waren. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir werden nicht lockerlassen, wenn es um die faire Behandlung von Zivildienern, aber auch von allen anderen arbeitenden Menschen in Österreich geht. Das ist eine Aufgabe von uns, der wir uns verschrieben haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
10.56
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reifenberger. – Bitte sehr.
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! (Der Redner stellt eine Tafel, auf der die Bezahlung eines Wachtmeisters im Einsatzpräsenzdienst, in einer freiwilligen Waffenübung sowie als Berufssoldat gegenübergestellt wird, auf das Rednerpult.) Die Teilmobilmachung im letzten Jahr hat eindeutige Schwächen im System der Einsatzbesoldung, also der Bezahlung der Soldaten, hervorgebracht. Zu Recht haben letztes Jahr die Kommandanten der mobilgemachten Milizkompanien die extremen Unterschiede in der Besoldung der Soldaten aufgezeigt.
So wurden Soldaten in gleicher Funktion und Verantwortung und mit gleichem Dienstgrad extrem unterschiedlich bezahlt. Es darf aber nicht sein, dass Soldaten mit gleichem Dienstgrad und gleicher Funktion massiv ungleich bezahlt werden. Hier auf meinem Taferl sehen Sie ein Beispiel anhand eines Wachtmeisters, und an den Zahlen erkennt man, dass die Unterschiede über 100 Prozent gelegen sind – also eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, die frühzeitig aufgezeigt wurde und bereits damals mit einem Federstrich der Ministerin hätte beseitigt werden können (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Tanner), wenn denn auch der politische Wille dazu zum damaligen Zeitpunkt bestanden hätte. Frau Bundesminister Tanner hat diese massiven Gehaltsunterschiede aber lediglich mit einer kleinen Anerkennungsprämie von bis zu 333 Euro pro Monat ausgeglichen – und eigentlich eben gerade nicht ordentlich ausgeglichen. Viele Soldaten haben sich durch diese Aktion dann noch viel mehr gefrotzelt gefühlt.
Jetzt, wo die Teilmobilmachung vorbei ist, kommt auch die Regierung langsam in die Gänge und versucht, diesen Missstand endlich zu sanieren (Zwischenruf des Abg. Stögmüller) – in der Sache gut, aber zu spät ist nun einmal zu spät, Frau Bundesminister (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Stögmüller), die Ungerechtigkeit ist bereits passiert und wird nicht rückwirkend wiedergutgemacht –, reichlich spät, aber doch gerade zum richtigen Zeitpunkt, um als kleine Nebelgranate von der ÖVP-Einfärbungsaktion im Verteidigungsministerium abzulenken.
Die ÖVP plant in Wahrheit, die Staatsgewalt unserer Republik in die Hände einer einzigen politischen Kaste zu legen, indem türkise Parteigünstlinge, die sich ihre Struktur selbst auf den Leib geschneidert haben, in Spitzenpositionen gehievt werden. Dies erinnert mich übrigens an Thomas Schmid, der sich damals als Generalsekretär im Finanzministerium die Öbag, seine „Schmid AG“ selbst basteln durfte. Ähnlich läuft es gerade im BMLV, wo der Generalsekretär sich seine eigene Struktur zusammenzimmern durfte.
Dabei wird ausgeblendet, dass die ÖVP in Wahrheit eine Idee verfolgt: die Schaffung eines Sicherheitsministeriums, also die Zusammenlegung von Innen- und Verteidigungsministerium, das alles mit dem Ziel, auch langfristig – nicht nur jetzt gerade – die gesamte bewaffnete Macht in dieser Republik und auch alle drei Nachrichtendienste, nicht zu vergessen, in die Hand einer einzigen mächtigen Partei, nämlich der Volkspartei, zu legen. Damit geht aber eine Schwächung unserer wertvollen Demokratie einher, und wir gehen wieder einen großen Schritt weiter in Richtung einer autoritären Kurz-Diktatur. (Beifall bei der FPÖ.)
10.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Shetty. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es heute? – Wir beschließen eine Erhöhung der Vergütung unter anderem für außerordentliche Zivildiener – und das ist längst überfällig.
Wir sind froh, dass Frau Bundesministerin Köstinger diese teilweise ja wirklich sture Haltung aus dem letzten Jahr aufgegeben hat beziehungsweise eigentlich aufgeben musste, weil der Verfassungsdienst – aber dazu komme ich dann später – eine eindeutige Stellungnahme abgegeben hat. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Vor einem Jahr haben Sie noch – vielleicht nicht in dieser Tonalität, aber sinngemäß – gesagt: Die Zivildiener brauchen keine Erhöhung, denn die wohnen eh alle noch bei den Eltern! – Dass Sie vielleicht die Lebensrealität der jungen Menschen verkennen, dass manche den Zivildienst erst machen, wenn sie 25, 26 Jahre alt sind, vielleicht schon Kinder haben, aus dem Beruf kommen, haben Sie dabei nicht berücksichtigt.
Auf jeden Fall ist es begrüßenswert, dass die Haltung nun, wie gesagt, aufgegeben werden musste. Der Verfassungsdienst hat gesagt, wenn sozusagen die Gebühren nach dem Heeresgebührengesetz bezahlt werden oder die Summen dort erhöht werden, muss das auch bei den Zivildienern vollzogen werden. Wir stimmen dem heute zu, weil es für die Betroffenen auf jeden Fall eine Verbesserung gegenüber dem Status quo ist.
Das ist wieder einmal ein Lehrbeispiel für unglaublich schlechte Legistik. Warum? – Weil Sie das, was wir schon vor einem Jahr kritisiert haben, nämlich die verfassungswidrige Differenzierung zwischen den Vergütungen für den außerordentlichen freiwilligen Zivildienst und für den außerordentlichen zwangsverlängerten Zivildienst, immer noch nicht beheben.
Wir hören aus Ihrem Ministerium, Frau Ministerin Köstinger, dass vor allem Sie sich weiterhin weigern, diese Differenzierung und diese Haltung aufzugeben. Das ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, aber das Gute ist, dass nicht Sie die Entscheidung treffen werden. Der Verfassungsgerichtshof hat bezüglich dieser Bestimmungen bereits ein Verfahren zur Normenkontrolle eingeleitet, und es wird ein weiteres Beispiel in einer Serie türkiser verfassungswidriger Gesetze sein.
Es ist schade, dass Sie heute diese Chance auf eine Reparatur ausgelassen haben, aber wir vertrauen darauf, dass der Verfassungsgerichtshof diese Lücke füllen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
11.01
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseher zu Hause! Neben dem Wehrdienst hat auch der Zivildienst im letzten Jahr, in der Coronapandemie Außerordentliches geleistet. Wir haben zum ersten Mal in der Geschichte der Zweiten Republik einen außerordentlichen Zivildienst ausgerufen und insgesamt 4 500 außerordentliche Zivildiener zur Unterstützung vor allem im Gesundheitssystem, im Rettungswesen, in den Krankenhäusern zur Verfügung gehabt.
Die haben einen wesentlichen Beitrag geleistet und vor allem in der ersten Zeit der Coronapandemie, als es noch sehr viele Unsicherheiten gab, maßgeblich als strategische Reserve im Gesundheitssystem gedient – ein großes Dankeschön an dieser Stelle. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller.)
Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Die Anpassung der Besoldung von Präsenzdienern mit der Novelle des Heeresgebührengesetzes hat damit natürlich auch Auswirkungen auf die Vergütung der Zivildienstleistenden. Wir haben – in sehr intensivem Kontakt mit dem Verteidigungsministerium – eine sehr gute Lösung gefunden, wie wir vor allem bei vergleichbaren Einsatzvoraussetzungen und annähernd gleichen Belastungen entsprechend vergleichbare Vergütungen zustande bringen. Dies trifft vor allem die
außerordentlichen Zivildienstleistenden, also bei den Verlängerten wird entsprechend der Aufschubpräsenzdiener und bei den Freiwilligen entsprechend der Einsatzpräsenzdiener vergütet, es wird daher jeweils an die vergleichbaren Einsatzarten beim Präsenzdienst angeglichen.
Ich freue mich wirklich sehr, dass alle Fraktionen, alle Parteien unserem Antrag im Verteidigungsausschuss zugestimmt haben. Ich glaube, das ist auch ein sehr schönes, gutes und richtiges Signal in Richtung der Leistung der Zivildiener in unserem Land. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller.)
11.04
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Johann Höfinger zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist doch erfreulich, wenn gleich nach Eingang in die Tagesordnung die ersten zwei Gesetzesvorlagen einstimmig angenommen werden und auch meine Vorredner hier am Podium zu einem Großteil inhaltlich übereingestimmt haben, was heute noch beschlossen werden soll: das Heeresgebührengesetz, das Zivildienstgesetz.
Unsere Bundesministerinnen haben die Sache erkannt, vor allem durch den Coronaeinsatz im vergangenen Jahr, haben darauf reagiert, und heute wird das Gesetz beschlossen. Vielen, vielen Dank für die Vorarbeit und für die Koordination, die dahintersteht – ich denke, damit helfen wir vielen mit mehr Gerechtigkeit in ihren Funktionen, in ihren Einsatzbereichen.
Frau Bundesminister Tanner, auch Ihnen herzlichen Dank für die Arbeit betreffend die Neuorganisation der Zentralstelle! Ich kann Sie nur ermuntern. Bitte lassen Sie sich nicht dadurch beirren, dass heute von diesem Podium aus auch einige gegenteilige Meinungen kundgetan wurden! Es ist ganz wichtig, dass Sie diese Reform durchsetzen. Wir müssen in den Strukturen schlank bleiben, wir müssen schlagkräftig in den Entscheidungen sein. Es kann doch wirklich nicht sein, dass sich einfache Beschaffungsvorgänge – Sie haben einige Beispiele gebracht – in Wirklichkeit über Jahre ziehen, nur weil zwölf Personen glauben, sie müssen dieses Papier unterschreiben. Dadurch können Vorgänge lange, lange hinausgezögert werden.
Machen wir uns aber nichts vor: Wenn hier Vertreter der Freiheitlichen und Vertreter der Sozialdemokraten stehen und diese Struktur kritisieren, dann könnte man ja glauben, die hatten bisher nichts damit zu tun. Es waren aber der freiheitliche Bundesminister Kunasek, der glücklose Minister Darabos und der glücklose Minister Klug – die ja Ihre Vorgänger waren –, die diese Strukturen in Wirklichkeit aufgeblasen haben. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Wenn heute Kolleginnen und Kollegen – Kollege Bösch, Kollegin Ecker von den Sozialdemokraten – von Umfärbung sprechen (Zwischenruf des Abg. Kassegger), dann denke ich mir, da wurde doch einmal etwas eingefärbt, sonst könnte man es nicht umfärben. (Beifall bei der ÖVP.) Darum geht es aber nicht, sondern es geht darum, die Strukturen, die unnötig und zusätzlich eingeführt wurden, ganz einfach wieder zu verschlanken.
Dafür meinen herzlichen Dank, da haben Sie unsere volle Unterstützung, denn das ist im Sinne der Landesverteidigung, das ist im Sinne des österreichischen Bundesheeres. (Beifall bei der ÖVP.)
11.06
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Landesverteidigungsausschusses.
Ich gehe in der Tagesordnung weiter.
Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 1405/A(E) der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig als Sicherheitsinsel (865 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 1417/A(E) der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Expertise zur Verfassungsmäßigkeit der Luftraumüberwachung (866 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Wimmer. – Bitte.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesministerinnen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Kasernen sind nicht nur als Arbeitsplatz für unzählige Menschen ein wichtiger Faktor in den Regionen, sie sind auch als Partner für die regionale Wirtschaft von Bedeutung.
Deshalb ist es sehr bedauerlich, dass die Regierungsparteien dem Antrag zur Strukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig als Sicherheitsinsel im Ausschuss nicht zugestimmt haben. Das wäre ein erster möglicher Schritt in Richtung einer autarken Kaserne gewesen. Besonders die Abschaffung der Truppenküche hatte ja viele negative Auswirkungen. Die Speisen werden zurzeit zentral in Wiener Neustadt gegart, verpackt, tiefgefroren und anschließend mit dem Lkw nach Allentsteig transportiert. Dort müssen sie dann nur noch aufgewärmt werden.
Abgesehen davon, dass die Qualität wahrscheinlich nicht an die einer Truppenküche herankommt, kommt es natürlich auch zu einer großen Belastung für die Umwelt. Es müssen Transportwege in Kauf genommen werden und besonders nachteilig ist, dass durch die Einzelverpackungen sehr viel Verpackungsmüll anfällt. Dazu kommt, dass regional keine Lebensmittel eingekauft werden. Besonders im Waldviertel gibt es keine großen Lebensmittelabnehmer, also wäre es wirklich wichtig, dass die Kasernen auch bei den regionalen Produzenten und Händlern ihre Lebensmittel beziehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Für die Soldatinnen und Soldaten hat es den Nachteil, dass eine flexible Zubereitung der Speisen in den Kasernen, wenn sie zum Beispiel vom Nachteinsatz zurückkommen, nicht möglich ist, weil es nur diese fertigen Gerichte gibt und keine Lebensmittel vor Ort sind, um sich selbst etwas zu kochen. Eine Umstellung auf die Truppenküche direkt in der Kaserne wäre allein aus Qualitäts- oder Umweltgründen sehr zu begrüßen und wäre auch ein wichtiger Schritt in Richtung Autarkie.
Eine weitere Forderung des Antrages ist die Umstrukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig zu einer Sicherheitsinsel. Sicherheitsinseln sind Kasernen, die in jedem Bereich eigenständig sind, die eine eigenständige Wasser- und Energieversorgung,
aber auch Verpflegung haben. Aus Sicht der Bevölkerung sind Sicherheitsinseln ganz wichtige Ankerpunkte im Falle eines Blackouts. In der Sicherheitspolitischen Jahresvorschau wurde bereits im Jahr 2020 vor einem drohenden Blackout gewarnt. Es ist nicht die Frage, ob ein Blackout kommt, sondern, wann ein Blackout kommt. Österreich ist schon mehrfach daran vorbeigeschrammt, unter anderem auch schon im heurigen Jahr.
Es ist daher notwendig, möglichst viele Kasernen in Österreich zu Sicherheitsinseln zu machen. Mit einem gemeinsamen Antrag geht nun der Auftrag an Sie, Frau Bundesministerin, ein Gesamtkonzept, inklusive der Budgetierung, für autarke Kasernen in ganz Österreich zu erstellen, und dieses bis Jahresende dem Parlament vorzulegen. Der Ball liegt nun bei Ihnen und Ihrem Ministerium. Ich bitte um rasche Umsetzung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
11.11
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Manfred Hofinger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute die Schaffung einer Sicherheitsinsel in Allentsteig – ein Antrag der FPÖ. Was sind eigentlich solche Sicherheitsinseln? – Das hat einerseits mit Sicherheit zu tun: Es ist unser Bundesheer, das für die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung einsteht. Andererseits hat es auch mit Inseln zu tun: Inseln haben immer die Eigenart, dass eine gewisse Autonomie, eine Autarkie, eine Selbstversorgung vorausgesetzt wird.
Zum ersten Punkt, zu unserem Bundesheer: Unser Bundesheer bietet unseren Bürgern Schutz und Sicherheit in Krisen und Katastrophenfällen, ob das jetzt Galtür war oder andere Umweltkatastrophen oder Hochwasser. Ich selbst war 1990 beim Bundesheer, damals war die Jugoslawienkrise und wir haben einen Einsatz an der Grenze gehabt. Es geht um lauter solche Dinge, auch Blackouts sind angesprochen worden.
Genau deshalb brauchen wir ein leistungsfähiges und starkes Bundesheer, das in den Regionen verwurzelt ist, sich mit der Bevölkerung identifizieren kann und Arbeitsplätze schafft. Daher tut es gut, Frau Bundesministerin, dass das Ministerium an den Kasernenstandorten festhält, wie du es in der Vergangenheit schon mehrmals und mit Nachdruck bestätigt hast. Das ist eine wichtige Aussage, die für die Regionen von ganz besonderer Bedeutung ist. Wir investieren auch in die Kasernenstandorte – dafür herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Jakob Schwarz und Stögmüller.)
Aus meiner persönlichen Sicht freut es mich besonders, dass auch in einen ganz wichtigen Standort in meiner Region, in eine gut geführte Kaserne – die Zehner-Kaserne in Ried –, kräftig investiert wird. Das sorgt für Motivation in der Truppe. Es erwartet sich auch die Bevölkerung, dass an diesem Standort eine Modernisierung stattfindet. Die Truppe dankt es mit einer sehr vorbildlichen und herausragenden Arbeit, auch im Ausland.
Was versteht man eigentlich unter einem leistungsfähigen Bundesheer? – Frau Bundesministerin, du zeigst es mit der Zentralstellenreform: Die Führungsstruktur muss einfach schlank und stark sein. Mit dieser neuen Zentralstellenreform schaffen Sie es, durch eine Trennung von Verwaltung und militärischem Bereich eine Straffung hineinzubringen. Es braucht aber eine motivierte Truppe, Investitionen in neue Gerätschaften und in Kasernenstandorte; das ist ganz besonders wichtig. Ich möchte an das Mobilitätsprogramm erinnern, über 200 Millionen Euro wurden oder werden investiert, genauso wird aber in die Kasernenstandorte investiert, alleine 2021 über 130 Millionen Euro. Das hat es in den letzten Jahrzehnten nicht gegeben.
Es braucht aber auch ein Bundesheer, das selbstständig, autark arbeiten und eine gewisse Zeit überbrücken kann. Damit sind wir bei einem Antrag der FPÖ – bei den Sicherheitsinseln –, der aus regionaler Sicht sehr verständlich ist, aber die gesamtösterreichische Sichtweise nicht beachtet. Wir von den Regierungsparteien sind auch für Sicherheitsinseln, für sogenannte Sicherheitszonen. Wir sehen das auch für ganz wichtig an, dass Autarkie und Resilienz, also die Selbstversorgung mit Wasser, Strom, Energie, Lebensmitteln und – genauso – modernen Technologien, gegeben ist, um eine gewisse Zeit überbrücken zu können. Wir haben das auch in einem gemeinsamen Antrag aller Parteien zusammengefasst, mit dem Sie, Frau Bundesministerin, aufgefordert werden, bis Ende des Jahres ein Konzept vorzulegen und dieses dem Parlament zu präsentieren.
Abschließend: Einen herzlichen Dank an alle Soldatinnen und Soldaten, an alle Vorgesetzten, an alle Entscheidungsträger des Bundesheeres und an Sie, Frau Bundesministerin, für Ihren hohen Einsatz für unsere Bevölkerung und die Sicherheit, aber vor allem für die Bekämpfung der Coronakrise. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.16
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte.
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseher und Zuseherinnen vor den Bildschirmen zu Hause! Ich spreche heute über den von mir eingebrachten Entschließungsantrag betreffend die Strukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig als Sicherheitsinsel.
Die Strukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig als dritte Sicherheitsinsel in Niederösterreich ist mir seit geraumer Zeit ein großes Anliegen. Ich bin selbst stolzer Allentsteiger und arbeite neben meiner Tätigkeit hier im Parlament auch am Truppenübungsplatz Allentsteig. Da die Politik das Waldviertel als gesamte Region leider oftmals stiefmütterlich behandelt, habe ich es mir zum Ziel gesetzt, die Region auf die Tagesordnung der Bundespolitik zu bringen. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, mit den beiden niederösterreichischen Sicherheitsinseln, der Burstyn-Kaserne in Zwölfaxing und dem Fliegerhorst Brumowski in Langenlebarn, kann die Region Waldviertel im Krisen- und Katastrophenfall nicht ausreichend versorgt werden. Daher ist eine Strukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig als dritte Sicherheitsinsel in Niederösterreich von ungemeiner Wichtigkeit, denn nur so können wir im Krisen- und Katastrophenfall das gesamte Waldviertel versorgen.
Der Truppenübungsplatz verfügt bereits über eine eigene Tankanlage, eine eigene Wasserversorgung, eine Notstromausrüstung, ein eigenes Krankenrevier, einen eigenen Verladebahnhof und ausreichend Lagerkapazitäten für die Bevorratung von Versorgungsgütern. Durch die Wiedereinführung der Truppenküche und die Sicherstellung der eigenen Wärmeversorgung würde der Standort in Allentsteig auch alle fehlenden Anforderungen an eine Sicherheitsinsel erfüllen. So eine Sicherheitsinsel ist für die Region Waldviertel insbesondere auch im Falle eines Blackouts von großer Wichtigkeit, denn es gibt dann dort eine Notstromversorgung. Auch eine Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Medikamenten sowie eine ärztliche Versorgung können gewährleistet werden.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, im Landesverteidigungsausschuss wurde der Entschließungsantrag nur von uns Freiheitlichen, der SPÖ und den NEOS unterstützt. (Ruf bei der FPÖ: Da lässt sie wieder aus, die ÖVP!) Bei diesem Beschluss lässt die türkis-grüne Regierung die Region Waldviertel wieder einmal im Stich. Stattdessen wurde ein Allparteienantrag betreffend die Autarkie der Kasernen eingebracht und beschlossen. Diesem stimme ich natürlich ebenfalls zu, denn autarke Kasernen sind für unser Bundesheer und für unseren Staat Österreich von genereller Wichtigkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Bundesregierung soll aber doch bitte den Österreicherinnen und Österreichern nicht vorgaukeln, dass sie im Krisenfall durch eine autarke Kaserne versorgt werden können. Autarke Kasernen gewährleisten die Sicherstellung und den Erhalt der eigenen militärischen Handlungsfähigkeit im Krisen- und Katastrophenfall. Autarkie der Kasernen ist zweifellos wichtig und sollte eigentlich selbstverständlich sein, dennoch handelt es sich dabei um etwas ganz anderes als eine Sicherheitsinsel – die Versorgung von externen Personen ist dabei gar nicht vorgesehen.
Ich möchte daher noch einmal an Sie, Frau Landesverteidigungsministerin, appellieren. Für die Region Waldviertel ist die Ernennung des Truppenübungsplatzes als dritte Sicherheitsinsel in Niederösterreich wirklich überaus wichtig, denn nur so kann das Waldviertel im Krisen- und Katastrophenfall ausreichend unterstützt und geschützt werden.
Ich hoffe daher, dass Sie im Rahmen weiterer Sicherheitsinselausbauten künftig auch an den Truppenübungsplatz Allentsteig und das Waldviertel denken. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.20
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind zu Wort gemeldet.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren unter diesem Tagesordnungspunkt nun zwei verschiedene Angelegenheiten. (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Frau Präsidentin?
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie haben mich mit „Sehr geehrter Herr Präsident!“ angesprochen, was offensichtlich dazu geführt hat, dass Ihre Fraktion Sie korrigieren wollte – jetzt übernehme ich das. (Beifall bei Grünen und NEOS.)
Abgeordneter David Stögmüller (fortsetzend): Ich entschuldige mich natürlich. (Heiterkeit des Redners.) Das war dem Umstand geschuldet, dass ich jetzt so schnell ans Rednerpult gerannt bin. – Ich sage natürlich: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei Grünen und NEOS.)
Wir debattieren nun zwei Punkte. Zum einen geht es um die Frage der Autarkie unserer Kasernen und zum anderen geht es um die Luftraumüberwachung.
Ich beginne bei den Kasernen, und zwar geht es konkret um die Strukturierung des Truppenübungsplatzes in Allentsteig als Sicherheitsinsel: Dazu möchte ich einmal festhalten, dass ich und wir Grüne es für sehr wichtig halten, dass wir unsere Kasernen stärken und auch den Ausbau der Kasernen betreffend Autarkie weiter voranbringen. Kritische Infrastrukturen wie Energieversorgung, Kommunikation sowie auch die Lebensmittelversorgung und Notversorgungseinrichtungen sind besonders verwundbar, gerade wenn wir daran denken, dass hybride Anschläge passieren können, bei denen diese im besonderen Fokus sind, eine besondere Zielscheibe sind.
Gerade bei der Energieversorgung, der Rohstoff- und Ernährungsbasis muss schon nach wenigen Stunden mit signifikanten Engpässen gerechnet werden. Das erfordert – no na! – auch eine Stärkung der diesbezüglichen Resilienz der Österreicher und Österreichs im Allgemeinen sowie natürlich des österreichischen Bundesheers im Speziellen. Das österreichische Bundesheer muss in derartigen Krisensituationen autark einsatzfähig sein. Um das sinnvoll erfüllen zu können, sollten unserer Meinung nach die entsprechenden Kapazitäten aufgebaut werden, damit man zumindest 14 Tage lang autark arbeiten kann.
Im Moment ist es so – das muss man auch kritisch feststellen –, dass die Durchhaltefähigkeit des österreichischen Bundesheers als eher gering zu beurteilen ist. Die Bevorratung von Verpflegung, Treibstoff und Munition ist aufgrund der Kürzungen der letzten beiden Jahrzehnte stark eingeschränkt. Die Truppen verfügen kaum mehr über eigene Fahrzeuge und die Kasernen nur vereinzelt über eine autarke Energie- und Wasserversorgung, aber – und das ist das Gute – das soll und wird sich ändern.
Um in diesem Bereich eine gute Resilienz sowie den Ausbau der Autarkie der Kasernen in ganz Österreich zu erreichen, ist es wichtig, ein Gesamtkonzept zu schaffen. Ich halte es nicht für sinnvoll, einzelne Kasernen irgendwie herauszugreifen, sondern wir sollten über einen Masterplan reden und einen solchen ausarbeiten, damit wir alle Kasernen in Österreich im Hinblick auf Resilienz so gut wie möglich ausbauen können.
Noch ein Punkt zur Luftraumüberwachung – worüber wir letztes Jahr auch schon öfter diskutiert haben –: Kollege Hoyos-Trauttmansdorff hat einen Antrag gestellt, dass eine Studie über die Verfassungsmäßigkeit eines Luftraumüberwachungskonzepts in Kooperation mit den EU-Partnerstaaten vorzulegen ist. Das halten wir für sinnvoll. Es ist gescheit, dass man so etwas einmal abklärt, dass man den verfassungsrechtlichen Rahmen auch überprüft und das vorlegt.
Wir bitten Sie, Frau Ministerin: Machen Sie das! – Ich weiß, dass das im Ministerium schon geplant ist, und das ist gut so. Ich bitte Sie auch noch: Legen Sie uns – insbesondere uns Wehrsprecherinnen und Wehrsprechern – das im Parlament vor, damit wir breit darüber diskutieren und Sie nach entsprechenden Entscheidungen unterstützen können, damit das auf breiter Basis steht, damit die Luftraumüberwachung für die nächsten Jahrzehnte auch im Parlament eine breite Mehrheit findet und entsprechend abgesichert ist! Ich glaube, das ist notwendig und dringend wünschenswert. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
11.24
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Robert Laimer. – Bitte.
Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Die Schüssel-Flieger, wie sie im Volksmund heißen, auch Teurofighter genannt, beschäftigen uns seit nunmehr 20 Jahren und es ist kein Ende in Sicht.
Blicken wir kurz in die Vergangenheit: Kaum war der ÖVP-Oerlikon-Skandal halbwegs vergessen, kam schon ein neuer Skandal im Rahmen der Landesverteidigung ums Eck. Diesmal war es der Eurofighter. Schon die Entscheidung war dubios, als in letzter Sekunde die Auswahl der Type geändert wurde. Widersprüche beim Beschaffungsvorgang waren offen- und aktenkundig. Garniert wurde das Ganze mit leeren Gegengeschäften – sogenannten luftleeren Gegengeschäften – und mutmaßlich mit Schmiergeldzahlungen. Im Mittelpunkt standen ein gewisser Dr. Lüssel, ein Dr. Laider und ein K.-H. Lasser. Der Korruptionsfall, der die Republik sehr viel Geld und Nerven gekostet hat, endete vor Gericht: für die SteuerzahlerInnen kein Freundschaftspreis, sondern ein hoher Preis wegen der Freunderlwirtschaft der ÖVP.
Kommen wir in die Gegenwart: Aktuell stehen die souveräne Republik und ihre Bevölkerung vor dem Problem, dass eine lückenlose Luftraumüberwachung, wie es im Gesetz vorgesehen ist, nicht mehr gewährleistet ist – so weit, so schlecht. Es wäre höchst an der Zeit, Ersatz für die in Pension geschickten Saab-Flieger zu besorgen.
Um den Schaden im Bereich der Luftraumüberwachung nicht ausufern zu lassen, liegt nun ein Antrag von den NEOS mit freundlicher Unterstützung von ÖVP und Grünen auf dem Tisch. Beim gegenständlichen Antrag handelt es sich um den Versuch, ein Konstrukt oder besser gesagt eine Luftbrücke internationaler Kooperationen zwecks
Luftraumüberwachung der Republik Österreich zu erreichen. Die drei Parteien wollen sich offenbar mit einem Kniff davonschwindeln und die Verpflichtung zur Luftraumüberwachung Österreichs teilweise ans Ausland delegieren. Ich halte das nicht für zielführend. Das ist keinesfalls im Sinne der Souveränität unseres Landes – um es hier und heute klar auf den Punkt zu bringen.
Wir sind, meine Damen und Herren, aus freien Stücken ein neutrales Land, und unser verfassungsmäßiger Auftrag ist die eigenständige Luftraumkontrolle. Wenn wir in luftigen Höhen Trittbrettfahrer sind, wird das weder unsere Glaubwürdigkeit innerhalb der EU stärken, noch wird eine Solidaritätswelle seitens unserer Nachbarn aufkommen. Vielmehr wäre es unsere Pflicht, den Umgang mit dem in die Jahre gekommenen Eurofighter ehrlich zu debattieren und das nötige Back-up, sprich eine Nachbeschaffung der Saab, in Form von zweckmäßigen Unterschallfliegern zu veranlassen. Zwölf Jahre hat die Suche nach einem geeigneten Nachfolger der Saab gedauert, mit dem Ergebnis, dass kein Nachfolger angeschafft wird.
Führen wir uns nunmehr vor Augen, dass die Ausbildung unserer Piloten in Zukunft zur Gänze im Ausland stattfindet und die Eurofighter-Stunde bei knapp 60 000 Euro liegt! Um einen Vergleich zu ziehen: Die Flugstunden der Saab 105 lagen bei 3 000 bis 3 500 Euro. Die großen Lücken in der Überwachung, die jetzt schon existieren, werden sich sukzessive zu Löchern auswachsen – und Airbus hat noch immer nichts von Ihnen gehört, Frau Ministerin!
Moderne Konflikte, meine Damen und Herren, können sich rasch zu hybriden Kriegshandlungen auswachsen. Das schließt selbstverständlich auch den Einsatz von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen mit ein. Sollte beispielsweise ein Drohnenschwarm in unseren Luftraum eindringen, dann würden wir vor einem massiven Problem stehen. Mittlerweile werden auch zivile Systeme, Leichtflugzeuge, Hubschrauber, Drohnen, sogar Paragleiter und Ballone für militärische Operationen zweckentfremdet. Mit Sprengstoff, chemischen oder biologischen Stoffen bestückte sogenannte Kamikazedrohnen sind längst keine Sciencefiction mehr. Derlei Angriffe aus der Luft, orchestriert durch Cyberattacken und unter Mithilfe elektronischer Kampfführung, können unfassbare Schäden an kritischer Infrastruktur und im Worst Case auch an der Bevölkerung anrichten.
Aufgrund der Verschärfung der Risikobilder, die unser Bundesheer durch exzellente Arbeit stets am Radar hat, wird auch die Luftraumüberwachung unseres Landes zunehmend an Bedeutung gewinnen, gleichzeitig streichen wir aber die Saab ersatzlos und hoffen, dass die Eurofighter noch sehr lange halten werden.
Ich habe Cyberattacken schon kurz erwähnt: Diese haben schon jetzt das Potenzial, als Bomben der modernen Kriegsführung zu gelten und unermesslichen Schaden anzurichten.
Meine Damen und Herren, die Österreichische Sicherheitsstrategie wurde im Jahr 2013 mehrheitlich im Parlament beschlossen und zwei Jahre lange aufbereitet und vorbereitet. Nach einer Dekade wäre es nunmehr an der Zeit, das Parlament wieder damit zu beschäftigen. Eine umfassende Sicherheitsstrategie für das souveräne Österreich ist unumgänglich und viel wichtiger als türkise Machtpolitik, damit das nicht wie beim BVT oder der Öbag endet; das Fehlkonstrukt BVT des mittlerweile verurteilten Ex-ÖVP-Ministers Ernst Strasser sollte uns alle über alle Parteigrenzen hinweg mahnen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.29
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.
11.30
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin, noch einmal! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier zwei Anträge vorliegen – bei beiden geht es um eine Evaluation – und wir werden auch beiden zustimmen.
Es ist durchaus wichtig, dass wir sehen, dass solche Evaluationen im ersten Moment oder auf den ersten Blick vielleicht so wirken, als wolle man Dinge verschieben – das kann man auch so sehen –, auf der anderen Seite sehen wir aber auch, dass es eine Möglichkeit für die Opposition ist, mit dieser Regierung zusammenzuarbeiten. Gerade beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt haben wir gesehen, dass das durchaus auch ein Ergebnis bringen kann, das durchaus positiv ist und das österreichische Bundesheer weiterbringt.
Was bei den Sicherheitsinseln zu beachten ist – was mir persönlich besonders wichtig ist –, ist, dass wir aus einer lokalpatriotischen Lokalpolitikersicht herauskommen. Jeder Lokalpolitiker will in seiner Umgebung eine Sicherheitsinsel haben, ob das ein roter oder ein schwarzer Bürgermeister ist. Wir gehen diese Diskussion immer wieder von dieser Seite an, anstatt dass wir uns hinsetzen – das machen wir mit diesem Antrag, was ja sehr positiv ist – und sagen: Wo wäre es aus der gesamten nationalen Sicht sinnvoll, Sicherheitsinseln zu haben?, und schauen, wo sie auch wirklich notwendig sind, dass wir schauen, dass wir wirklich die Bevölkerung schützen können, und das nicht nach parteipolitischen Aspekten angehen, sondern aus einer strukturierten sicherheitspolitischen Sicht machen. Ich glaube, dass dieser Antrag durchaus sein Positives dazu beitragen kann, wenn im Ressort ernsthaft daran gearbeitet wird und wenn wir dann auch die notwendigen Maßnahmen daraus ableiten und diese setzen.
Zur zweiten Thematik der Luftraumüberwachung: Ich bin wirklich sehr, sehr froh, dass die ÖVP endlich erwacht ist und gesehen hat, dass es bei dieser Baustelle Luftraumüberwachung, die wir ja seit Jahren haben, höchste Eisenbahn ist, etwas zu tun – ich glaube, da sind wir uns alle in diesem Haus einig –, und wir ein Problem haben: Keine der letzten Regierungen hat es zustande gebracht, in diese Baustelle einen Bauplan hineinzubringen, einen Plan, wie die Maßnahmen zu setzen sind.
Diese Evaluation, die wir hier eingebracht haben und die wir als NEOS auch seit Jahren vorantreiben wollen – es ist ja nicht zum ersten Mal, dass wir diesen Antrag einbringen ‑, dass wir einmal schauen: Was ist überhaupt möglich? Wie ist der rechtliche Rahmen?, ist, glaube ich, ein sehr, sehr wichtiger Eckpfeiler, um einen Bauplan zu machen, wie wir mit der Luftraumüberwachung weitertun, um auch die Sicherheit des Luftraums zu gewährleisten. Der Kollege vor mir hat darüber gesprochen, was für Herausforderungen in dieser Hinsicht auf uns zukommen. Genau um diese Herausforderungen lösen zu können, brauchen wir auch eine gewisse Struktur und brauchen wir auch rechtliche Rahmenbedingungen, und die gilt es abzuklären.
Was mich schon verblüfft hat – und jetzt gehe ich noch einmal zum ersten Tagesordnungspunkt beziehungsweise zu Ihren Ausführungen, Frau Bundesministerin, und überhaupt jenen vonseiten der ÖVP zurück –: Es stellen sich alle hin und sagen, die neue Organisation des Bundesheeres, die Zentralstellenorganisation, ist eine Verschlankung, und das ist großartig, weil schlanker, effizienter und so weiter. – Ich bin der Erste, der dabei ist, wenn es um Verschlankung geht, ich bin auch der Erste, der dabei ist, wenn es um Effizienz geht, aber wenn man sich das genau anschaut, zeigt sich, dass es natürlich ein Türkiseinfärben ist.
Wir haben dort acht Direktionen – acht! Zwei dieser Direktionen werden besetzt, und nun raten Sie einmal, mit wem: mit den zwei engsten Mitarbeitern der Frau Bundesministerin, mit dem Generalsekretär und dem Kabinettchef. Und da sagen Sie: Das ist ganz normal,
das ist Verschlankung, Effizienz! – Ja, das ist die Verschlankung und die Effizienz der türkisen Partie, die wir über die letzten Jahre gesehen haben. Das ist genau die Causa Schmid, das ist genau das, was wir die ganze Zeit in all diesen Chats gesehen haben. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Sich hier hinzustellen und zu sagen, es geht nur um das Wohl des österreichischen Bundesheers: Das nehme ich Ihnen nicht ab. Das nehme ich Ihnen schon lange nicht ab, und Sie beweisen es heute wieder einmal aufs Neue. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
11.34
Präsidentin Doris Bures: Nunmehr hat sich Frau Bundesministerin Klaudia Tanner zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es freut mich immer wieder, zu sehen, wie wichtig dem Hohen Haus die Angelegenheiten der Landesverteidigung sind. Das war auch im Landesverteidigungsausschuss spürbar, in dem eine sehr offene, konstruktive und gute Stimmung geherrscht hat. Ich glaube auch, dass das wichtig und notwendig ist, und zwar deshalb, weil wir uns gemeinsam auf die neuen Bedrohungsfelder des 21. Jahrhunderts vorbereiten müssen, und ja, die Frage der Autarkie unserer Kasernen ist dabei ein ganz wichtiger Punkt.
Umso dankbarer bin ich dafür, dass es zu einem gemeinsamen – einstimmigen – Entschließungsantrag gekommen ist und wir nun ein Paket für die autarken Kasernen schnüren werden, das wir parallel zu unserem Bauprogramm umsetzen werden. Bis zum Jahr 2024 sollen dann die autarken Kasernen fertiggestellt sein, um eben in Bedrohungsszenarien wie zum Beispiel einem Blackout wirklich rasch und effizient reagieren zu können. Für ganz Österreich wird es noch ein detailliertes Priorisierungskonzept geben, das wir dann Punkt für Punkt abarbeiten werden.
Die Damen und Herren Abgeordneten wissen, dass wir schon erste Investitionen getätigt haben, zum Beispiel mit knapp 18 Millionen Euro in der größten Garnison in Niederösterreich, dem Fliegerhorst Brumowski in Langenlebarn. In Oberösterreich wird mit dem Fliegerhorst in Hörsching begonnen. Wir werden und wir müssen noch sehr viel mehr investieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Sehr geehrte Damen und Herren, Schritt für Schritt rüsten wir die Kasernen so aus, dass sie im Ernstfall autonom betrieben werden können. Wenn es zu einer Krise kommen sollte, dann müssen wir auch den nächsten Schritt setzen, der da lautet, dass auch die Blaulichtorganisationen – Polizei, Rettung und Feuerwehr – davon profitieren können und damit auch Schutz- und Hilfezonen geschaffen werden. Bis Ende des Jahres wird es dafür ein Gesamtkonzept geben, das wir dann präsentieren dürfen.
Und ja, weil es mir auch persönlich wichtig ist: Ein Teil dieser Autarkie ist selbstverständlich die Verpflegung in den Kasernen – die gehört dazu. Sie wissen, dass der Ausbau der Regionalküchen im Bundesheer schon sehr weit fortgeschritten ist. Wir werden aber in Zukunft noch einen Schritt weitergehen und die Nachhaltigkeit noch stärker betonen. Es sind jetzt schon 80 Prozent aller Produkte aus heimischer Produktion – auch da ist noch Luft nach oben –, und dort, wo es machbar ist, wird selbstverständlich auch wieder in den Kasernen gekocht werden – auch dazu ein ganz offenes Wort. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Sehr geehrte Damen und Herren, was die Überwachung des Luftraums anlangt, so wissen Sie, dass wir für die passive Luftraumüberwachung, unser System Goldhaube, im vergangenen Jahr große Investitionen getätigt haben; es waren 22 Millionen Euro. Wir haben nicht nur Investitionen getätigt, sondern wir werden dafür überall auch sehr geschätzt.
Jede Armee in Europa steht vor der Herausforderung, mit den vorhandenen budgetären Mitteln die aktive Überwachung des Luftraums sicherzustellen. Ich glaube, dass wir gerade bei der Luftraumüberwachung, bei der wir in ganz Europa vor ähnlichen Herausforderungen stehen, weiterdenken müssen. Wir brauchen da juristische Expertise, um alle Möglichkeiten ausloten zu können.
Sie wissen, dass Österreich zum jetzigen Zeitpunkt bereits einen Staatsvertrag mit der Schweiz hat und jener mit Deutschland unterschriftsreif ist, was die grenzüberschreitende Nacheile bei Luftraumverletzungen anbelangt. Ich denke, dass diese Expertise zur Verfassungsmäßigkeit der Luftraumüberwachung einen weiteren wichtigen Schritt darstellen wird. Ich freue mich schon darauf, wenn wir dann im Herbst die Ergebnisse präsentieren.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Truppe, in diesem Fall der Luft! – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.39
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Axel Kassegger. – Bitte.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Luftraumüberwachung war das Thema, das Sie angesprochen haben. Auch ich möchte es neben der Umstrukturierung der Zentralstelle ansprechen, zu der ich dann auch noch zwei, drei Sätze sagen möchte.
Die Luftraumüberwachung wird jetzt rechtlich geprüft. Ich weiß, wohin die Reise geht: Sie werden prüfen lassen, ob man die Zuständigkeit Richtung Innenministerium verschieben kann, sie also als innere Aufgabe definiert wird, und dann wird das Ganze an das Ausland outgesourct. – Das lehnen wir ab, das wollen wir Freiheitliche nicht! (Beifall bei der FPÖ.)
Da geht es ja nicht nur um die Beherrschung des Luftraums, es geht ja auch um die Luftraumverteidigung und um die Einsatzunterstützung aus der Luft – Close-Air-Support und so weiter und so fort –, und das ist überhaupt nicht sichergestellt. Wenn wir die Luftraumüberwachung bereits outsourcen, dann sind wir ja weit weg von dem, was wir verfassungsrechtlich als souveräner, neutraler Staat wirklich machen müssen, nämlich unseren Luftraum verteidigen. Wenn ich wirklich von Streitkräften reden will, dann gehört natürlich die Airforce, die Luftwaffe, mit entsprechender Bewaffnung als Unterstützung auch dazu – sonst reden wir nicht von Streitkräften. Sie bauen allerdings diese Airforce ab beziehungsweise überhaupt nicht auf, genauso wie Sie den zweiten wesentlichen Bereich der Streitkräfte, nämlich das Heer – im Sinne eines wirklich bewaffneten Heers, einer Army –, durch den permanenten Abbau der schweren Waffen, der Panzer und der Artillerie de facto auch völlig niederfahren. Von Streitkräften kann ja überhaupt keine Rede mehr sein.
Wenn ich mir anschaue, was das Bundesheer momentan im Schwergewicht macht – den Zielhang von der Streif brettln, wegen Corona Sekretariatsdienste am Flughafen machen oder mit der Post Packerl verschicken –, dann muss ich sagen, ist das kein Beweis dafür, dass wir beim österreichischen Bundesheer von einer Armee sprechen können. Das sind Hilfsdienste und das ist viel zu wenig. Warum? – Weil Sie einfach nicht bereit sind, ausreichend Ressourcen und Geldmittel zur Verfügung zu stellen. (Bundesministerin Tanner: Zweimal ...! Zweimal erhöht ... Budget ...!)
Die ÖVP will das nicht. Das ist Ihr gutes Recht, nur müssen Sie das dann auch entsprechend kommunizieren. Mit diesem Budget, das Sie bereit sind, auszugeben, bekommen wir genau das, aber wir bekommen mit Sicherheit kein Bundesheer, das in der Lage ist,
im Rahmen der militärischen Landesverteidigung verfassungsgemäß zu agieren. Das ist der Punkt. (Bundesministerin Tanner: Sagen Sie einen Einsatz, den wir nicht bewerkstelligt haben!)
Nun noch einen Satz zur Verschlankung der Zentralstelle: Bitte, Frau Bundesminister, wir sind ja doch alle schon ein bissel länger im politischen Geschäft. (Bundesministerin Tanner: Ja!) Wenn ich ein Ministerium umfärbeln will, was mache ich? – Dann mache ich eine Organisationsreform, schreibe alle Positionen neu aus und dann werden halt die zwei engsten Mitarbeiter Direktionsleiter et cetera. Bitte erzählen Sie uns nicht, dass Sie die Struktur schlanker machen et cetera!
Das kommt mir so vor – und wir werden das in der Zukunft ja auch sehen – wie Strasser 2.0 im Bundesministerium für Inneres. (Beifall bei der FPÖ.) Sie machen das nun nach. Das Ziel ist auch schon angesprochen worden: Es gibt zwei gleiche Strukturen, die man dann zusammenlegt, und dann hat man genau die Situation (Bundesministerin Tanner: Schauen Sie sich’s nachher an, Herr Abgeordneter, schauen Sie sich’s an!), die wir Freiheitliche nicht wollen, die die SPÖ nicht will, die in Wahrheit niemand in Österreich haben will: dass diese beiden Sicherheitsressorts mit den gesamten Nachrichtendiensten in der Hand einer Partei sind. Das geht nicht und das wollen wir nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
11.43
Präsidentin Doris Bures: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Michael Hammer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kassegger, vielleicht einleitend ein Wort zu dem, was Sie zuletzt gesagt haben, was die Zentralstellenreform betrifft: Ich darf Sie nur daran erinnern, dass im Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ eine Zentralstellenreform dringestanden ist, nur hat Minister Kunasek diese nicht auf die Reihe gebracht – das ist der Grund, warum die Reform nun durch Ministerin Tanner umgesetzt wird und das nicht schon vorher passiert ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte, da ich in Oberösterreich Zivilschutzpräsident sein darf, auch noch einen Satz zu den Schutz- und Hilfezonen sagen – diese wurden heute schon umfassend diskutiert –: Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Punkt, und ich bin froh, Frau Bundesministerin, dass da bis Ende des Jahres ein Gesamtplan vorgelegt wird, weil auch das ein Thema ist, über das schon länger gesprochen wird, das aber einer Umsetzung harrt, die wir wirklich brauchen, um da auch gut gewappnet zu sein.
Ich möchte aber auch ein paar Sätze zum Thema Luftraumüberwachung sagen: Ich glaube, wir sind uns so weit einig, dass die effektive Überwachung des österreichischen Luftraums ein wesentlicher und zentraler Bestandteil der militärischen Landesverteidigung ist und dass vor allem wir als neutraler Staat auch dazu verpflichtet sind, unseren Luftraum zu überwachen und zu sichern.
Ich bin froh über den Antrag der NEOS zu dieser Studie – darum werden wir diesem auch zustimmen –, weil mein Begehren immer war – ich glaube, da sollten wir uns alle an der Nase nehmen –, dass wir dieses Thema hier im Parlament professionell und sachlich ausdiskutieren, weil es sich nicht für parteipolitische Agitation eignet. Das gab es viele Jahre lang; ich kann mich noch erinnern, die SPÖ hat in einem Wahlkampf die Eurofighter plakatiert, was schlussendlich dazu geführt hat, dass der damalige Minister Darabos diese auch noch downgegradet hat und damit dem österreichischen Luftraumüberwachungssystem mehr oder weniger großen Schaden zugefügt hat. Ich glaube, man sollte sich diesem Thema sachlich nähern. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Klar ist – weil da immer gesagt wird, die ÖVP würde dem nicht zustimmen –, dass es Gerät und Personal für die Luftraumüberwachung braucht. Das ist für uns ganz klar und dazu haben wir uns auch immer bekannt. Was aber schon erlaubt sein sollte – und damit befasst sich auch dieser Antrag –: dass man die verfassungsmäßigen Möglichkeiten auslotet und rechtlich prüfen lässt, welche Synergien und Kooperationen mit Nachbarstaaten möglich sind. Ich glaube, es stehen alle Länder vor derselben Herausforderung, Investitionen in die Luftraumüberwachung zu tätigen, und da Kooperationen und Synergien auszuloten, ist auf jeden Fall sinnvoll.
Ich glaube, wir sollten diese Studie abarbeiten und dann das Thema auch gemeinsam vorantreiben, weil es – das wurde schon gesagt – auch einer Lösung harrt. Wir wollen da eine Zukunftslösung aufstellen. Ich glaube, die Luftraumüberwachung braucht einen nationalen Grundkonsens und die Sicherheit Österreichs sollte politisch außer Streit stehen. Ich lade daher ein, dass wir uns gemeinsam für die Luftraumüberwachung einsetzen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)
11.46
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich diese Debatte.
Ich frage, ob die Berichterstattung ein Schlusswort möchte. – Das ist nicht der Fall.
Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich in den Abstimmungsvorgang eintreten können. – Da ich Zustimmung bemerkt habe, werde ich auch so vorgehen.
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heeresgebührengesetz und das Heeresdisziplinargesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 863 der Beilagen.
Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 864 der Beilagen.
Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 3: Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Landesverteidigungsausschusses, seinen Bericht 865 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 1405/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für die Kenntnisnahme? – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Des Weiteren gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 865 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „autarke Infrastruktur – autarke Kasernen“.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen. (187/E)
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 4, die dem Ausschussbericht 866 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Expertise zur Verfassungsmäßigkeit der Luftraumüberwachung“.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. (188/E)
Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (862 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990 geändert werden (916 d.B.)
6. Punkt
Bericht und Antrag des Unterrichtsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über hochschulrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG) geändert wird (917 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1399/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Suspendierung und Nichtbenotung für Schüler, die sich nicht testen lassen wollen (918 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1400/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Zwangstestungen für Schüler (919 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1585/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klassenteilung in den Kernfächern, um darüber eine andere Bildungsintensivität zu erreichen (920 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 9, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße den Herrn Minister und erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Petra Vorderwinkler das Wort. – Bitte.
Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zu Beginn möchte
ich eine Zahl in den Raum stellen, und zwar 3,6 Millionen. Die Erklärung dazu gebe ich am Ende meiner Ausführungen.
Doch zuerst zur Regierungsvorlage: Sehr kritisch sehe ich die Absicht, Englisch in der 3. und 4. Klasse Volksschule von einer verbindlichen Übung in einen Pflichtgegenstand überzuführen, denn das bedeutet, dass da Noten vergeben werden und es vielleicht auch schriftliche Überprüfungen bis hin zu Schularbeiten geben wird. Was das für Kinder bedeutet, ist klar: Es gibt noch mehr Stress und Druck bei Kindern, und es ist ein weiteres Selektionsinstrument bei der Wahl zwischen Mittelschule und AHS. Falls der Hintergrund einer solchen Bestimmung sein soll, dass die Qualität des Unterrichts vereinheitlicht oder der Standard gehoben werden soll, dann ist das mit Sicherheit der falsche Weg, denn Kinder sollen gerne in die Schule gehen, ohne Stress und Druck, denn dann kommen auch die Motivation und gute Lernerfolge – das kann ich Ihnen aus der Schulpraxis mit Sicherheit berichten.
Ein weiterer Punkt in der Regierungsvorlage, den wir mit Sicherheit nicht mittragen werden, ist die Generalermächtigung für den Herrn Bundesminister für das nächste Schuljahr, um per Verordnung Maßnahmen wie Schullockdowns jederzeit anordnen zu können. Ich bin der Meinung, Schullockdowns müssen der letzte Weg sein und gehören verhindert und nicht vorbereitet. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)
Wir kennen die Kollateralschäden der letzten eineinhalb Jahre – von Bildungsdefiziten, vermehrtem Nachholbedarf und Nachhilfebedarf bis hin zu immensen psychischen Belastungen –, und wir wollen kein weiteres solches Jahr mehr, denn das Ziel muss sein, Schule in Präsenzunterricht zu belassen, und zwar mit allen Mitteln, die dafür notwendig sind. Und bevor wir nicht einen Plan für einen sicheren Normalbetrieb vorgelegt bekommen, werden wir keinen Blankoscheck für das nächste Schuljahr ausstellen. Die Zeit des Ausnahmeregierens muss langsam ein Ende finden. Wir brauchen Verlässlichkeit, Planbarkeit und einen normalen Schulbetrieb. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich habe dazu in der letzten Sitzung einen Antrag mit einem umfassenden Paket eingebracht, bestehend aus drei Teilen:
Zum Ersten ist das ein Coronasicherheitspaket, in dem es um Tests, Luftmessungen und Luftfilteranlagen geht.
Zweitens sind das Unterstützungen in Form von Zusatzpersonal für die ersten zwei Schulstufen, denn wir dürfen nicht vergessen, die Kindergartenkinder, die jetzt in die Schule wechseln, haben viele Wochen und Monate keine Betreuung gehabt. Kinder, die sehr motivierte und engagierte Eltern haben, werden vermutlich schon lesen, schreiben und rechnen können, aber andere werden vermutlich nicht einmal ihren Namen schreiben können. Ich habe Hochachtung vor jeder Pädagogin, die im nächsten Jahr eine 1. Klasse führt und diesen Spagat leisten muss, denn die Herausforderungen werden größer sein als jemals zuvor. Darum brauchen wir Zusatzpersonal.
Der dritte Teil ist ein Aufholpaket, denn trotz des enormen Engagements aller PädagogInnen, aller Eltern und auch aller Schülerinnen und Schüler wird es Lernrückstände geben. Wir können nicht so tun, als hätte es Corona niemals gegeben. Dazu gehören Förderungen an der Schule, ein Nachhilfescheck, denn auch das System Schule wird das nicht stemmen und nicht abdecken können, und ein Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Kindergarten- beziehungsweise Schulplatz, denn auf lange Sicht gehört unser Schulsystem dringend verändert, um Defizite gar nicht erst entstehen zu lassen.
Wir brauchen Bildungseinrichtungen, die Stärken fördern, die ohne Hausübungen und Nachhilfen auskommen, in denen individuelle Unterstützung optimal und standortbezogen für alle im Rahmen des Unterrichts stattfinden kann. Es gibt viele Länder mit guten Erfahrungen und guten Beispielen, und wir sollten uns ein Beispiel daran nehmen – wann, wenn nicht jetzt?
Leider ist mein Antrag von Grün und Türkis mit der Begründung, dass eh viel passiert, nicht berücksichtigt worden – was genau, weiß nur niemand.
Natürlich kostet das alles, aber wir müssen bedenken, dass Milliarden an Coronaförderungen ausbezahlt wurden, auch an Unternehmen, die keine Steuern bei uns bezahlt haben, die sich vielleicht Dividenden in Millionenhöhe ausbezahlt haben – nur für die heranwachsende Generation, die keine Lobby in der Öffentlichkeit hat, für die ist nichts außer Einschränkungen und Defizite übriggeblieben.
Wir wissen nicht, wie sich die Infektionszahlen im Sommer entwickeln, das ist klar. Was wir jetzt aber vorbereiten können, ist der Schulanfang, und zwar in Bezug auf Testungen zum Schulstart. – Herr Minister, sollen die Kinder getestet kommen? Werden sie in den Bildungseinrichtungen getestet? Welchen Filter werden Sie anwenden, um die Schule in den ersten Tagen sicher zu machen?
3,6 Millionen Menschen in Österreich – und jetzt komme ich zur Auflösung –, 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler und 230 000 Kindergartenkinder und all deren Eltern sowie 130 000 PädagogInnen, das sind 3,6 Millionen Menschen in Österreich, die mit Fragezeichen in die Sommerferien gehen. – Das können Sie leicht ändern, Herr Minister.
Zum Schluss bedanke ich mich bei allen PädagogInnen, bei den LeiterInnen von Bildungseinrichtungen, bei den Eltern und bei den Kindern, die trotz großer Herausforderungen in diesem Schuljahr große Leistungen erbracht haben und enorme Herausforderungen stemmen mussten. Ich wünsche allen erholsame und gesunde Sommerferien. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Loacker und Künsberg Sarre.)
11.56
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rudolf Taschner. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Kollegin Vorderwinkler, dem Dank, den Sie am Ende Ihrer Rede ausgesprochen haben, kann ich mich nur anschließen. Sie haben vollkommen recht, wir haben ein wirklich schwieriges Schuljahr hinter uns gebracht, wir können aber auch feststellen, dass es bravourös – bravourösest! – gemeistert worden ist. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Hamann, Maurer und Jakob Schwarz.)
Natürlich waren viele Kritikpunkte zu hören. Ich möchte das damit vergleichen, dass man wie auf einem Schiff gefahren ist, und dann war man vor einer Enge, zwischen Skylla und Charybdis, und man musste durch. Zunächst einmal wurde gesagt – das war gleich am Anfang, so im März, als die Krise begonnen hatte –: Der Anker, der Anker muss raus, wir müssen alles stoppen! – Das ist gerade von Ihrer Seite gekommen, Herr Klubobmann Kickl, ich kann mich noch daran erinnern, als Sie gesagt haben: Der Anker muss fallen, wir müssen sofort alles stoppen! – Dann kam plötzlich die Kehrtwendung, und es hat geheißen: Volle Kraft voraus, wir müssen durch, egal was es kostet, also egal ob Testung oder nicht, die Schule muss offen bleiben! – All diese Wortmeldungen sind an den Bundesminister ergangen, und er musste dann trotzdem als Odysseus zwischen Skylla und Charybdis hindurchkommen. (Abg. Kickl: ... nichts dazugelernt!) Und er hat es wunderbar gemacht. (Zwischenrufe der Abgeordneten Kickl und Belakowitsch.)
In gewisser Hinsicht war es auch sehr wichtig, dass wir diese Meldungen von Ihrer Seite bekommen haben, denn wir brauchen ja einen gewissen dunklen Hintergrund, damit die Lichtgestalt des Durchkommens – also dieses Odysseus – besser zum Ausdruck kommen kann. Das ist wirklich international anerkannt worden. (Abg. Kickl: Na bitte, ...! – Abg. Belakowitsch: Ja genau! International anerkannt!)
Ich darf erwähnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, was die deutschen Zeitungen geschrieben haben: Wie toll haben das die Österreicher mit diesem Testmanagement,
das gemacht worden ist, zusammengebracht, dass die Schule offenbleiben konnte! (Abg. Belakowitsch: Wo denn? Wo ist sie denn offengeblieben?) – Jetzt kommt vielleicht noch die Sache mit: Da hat ja ein positiver Test 16 000 Euro gekostet. – Also eine derartige Rechnung, Kollege Brückl, können Sie mir als Mathematiker nicht vorrechnen, Sie können mir nicht mit diesem Trick kommen und erklären, die Tests seien unnötig gewesen. (Abg. Belakowitsch: Die waren vollkommen unnötig!) Die Tests waren sozusagen wirklich der Goldmaßstab, dass wir zwischen Skylla und Charybdis hindurchgekommen sind und nun wieder ins offene Feld kommen, höchstwahrscheinlich – hoffen wir! – in einen normalen Schulalltag.
Sie wollen Planungssicherheit? – Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle wollen Planungssicherheit, aber das Virus kann unter Umständen unsere Pläne ziemlich durcheinanderbringen, und darum ist es wichtig, dass man nicht nur einen Plan, sondern mehrere Pläne hat (Abg. Belakowitsch: Wir haben aber gar keinen!) und weiß, wo man entlanggehen kann. Sie dürfen nicht böse sein, wenn plötzlich der eine Plan durch einen anderen Plan ersetzt wird, weil es die Umstände einfach erfordern.
Nebenbei gesagt: Wir gehen jetzt wirklich in den normalen Schulalltag ein, wir werden auch die Coronazeit mehr oder weniger vergessen. Die Damen und Herren, die dann die Schulabgänger sind, werden also nicht mehr daran gemessen werden: Ihr wart ja die von der Coronazeit!, sondern: Ihr habt die Schule gut hinter euch gebracht!
Und sie haben die Schule wirklich gut hinter sich gebracht. Ich möchte nur ein Beispiel erwähnen, das ist die Matura, die wirklich exzellent gelungen ist, insbesondere in meinem Fach, in der Mathematik, das ja bei der Matura immer das kritische Fach war, und jetzt haben wir in Mathematik erreicht, dass das ohne Schwierigkeiten perfekt gelungen ist. Ich will nicht sagen, dass es nicht weitere Verbesserungen geben kann, das ist durchaus möglich. Wir haben auch schon von denen, die früher die Matura entworfen hatten, gehört: Ja, das ist jetzt ganz falsch gewesen, das ist ganz schlimm! – Es ist nicht ganz falsch, es ist nicht ganz schlimm, es war diesmal eine anspruchsvolle und trotzdem wirklich perfekt gelungene Matura. Wir können also auch da froh in die Zukunft blicken.
Nebenbei gesagt: Die Idee dieser Zentralmatura war ja gut gedacht. Ich glaube, das ist in gewisser Hinsicht der Unterschied zwischen – wenn ich die alten Begriffe verwenden darf – linker Reichshälfte und rechter Reichshälfte. In der linken Reichshälfte hat man also noch gut gedacht, aber in der rechten Reichshälfte – und ich darf jetzt die Grünen in die rechte Reichshälfte kooptieren, sie werden mir nicht böse sein (Oh-Rufe bei den Grünen) – haben wir es gut gemacht. Zwischen gut gedacht und gut gemacht ist der kleine Unterschied.
Ich würde empfehlen: Gehen Sie auf die Seite, wo es gut gemacht ist! Gehen Sie auf unsere Seite und applaudieren Sie auch uns ein wenig! – Ich danke Ihnen vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)
12.00
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir befinden uns gerade in einer Zeit, in der eine Fußballeuropameisterschaft ausgerichtet wird. Herr Professor Taschner, ich hatte mein Spiel – meine Rede – völlig anders angelegt. Jetzt haben Sie mir in der 2. Minute einen Elfmeter aufgelegt. Das darf ich Ihnen so sagen.
Sie haben gesagt: Wir haben dieses Schuljahr bravourös gemeistert. – Sie haben davon gesprochen, dass der Herr Bundesminister es wunderbar gemacht hat. Herr Professor
Taschner, wir haben – und das wissen Sie – den Testwahnsinn und den Maskenzwang in den Schulen stets massiv abgelehnt. Das war für uns etwas, was die Schüler unter Druck gesetzt hat. Das waren massive Belastungen für Schüler, Lehrer und Eltern (Beifall bei der FPÖ), wobei man auch anmerken darf: Der größte Fehler waren im Grunde genommen die Schulschließungen, denn die haben Schäden verursacht, die teilweise irreparabel sind. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ich darf aber darauf zurückkommen: Wir haben es ja nicht nur kritisiert, sondern wir haben Ihnen auch Vorschläge gemacht und dem Herrn Bundesminister auch dieses Konzept vorgelegt. Dieses Konzept, ausgearbeitet von Herrn Professor Kähler, dem Leiter des Instituts für Strömungsmechanik und Aerodynamik an der Universität der Bundeswehr in München, hätte das Maskentragen und den Testwahnsinn unnötig gemacht. Wir haben gesagt: Setzen Sie Raumluftreiniger ein! Setzen Sie Trennwände ein! Halten wir diese üblichen Hygieneregeln ein! Das genügt, das ist ausreichend, weil es auch wissenschaftlich nachgewiesen ist.
Wir haben stattdessen 139 Millionen Euro – so hoch sind die Kosten nach Auskunft des Herrn Ministers im Ausschuss – für Tests, für Zwangstestungen eingesetzt. Ich bestehe auch auf diesem Ausdruck, weil es einfach nicht freiwillig war. 139 Millionen Euro: Für diese 139 Millionen Euro hätten wir die Klassenräume in unseren Schulen mit diesen Raumluftreinigern und Trennwänden ausstatten können, ohne Kinder zu verlieren, die dem Unterricht aufgrund dieser Tests und aufgrund des Maskentragens aus verschiedensten Gründen nicht gefolgt sind. Es wäre möglich gewesen, einen ordentlichen Unterricht abzuhalten, der nicht in das Homeschooling hätte verlegt werden müssen. Stattdessen hätten wir tatsächlich den Präsenzunterricht gewährleisten können. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist das Entscheidende.
Herr Professor Taschner, Sie haben auch die Matura angesprochen. Es gab im Vorjahr eine Matura, bei der sich zumindest im Fach Mathematik gezeigt hat, dass das Ergebnis ein sehr schlechtes beziehungsweise ein schlechteres war. Gleichzeitig ist aber auch die mündliche Matura entfallen. Für uns sind das Punkte, die nicht möglich sind. Das darf nicht sein. Wir dürfen das Niveau unserer Matura und vor allem das Bildungsniveau der Schüler nicht abfallen lassen.
Unser Vorschlag lautete, eine teilzentralisierte Matura durchzuführen. Das hätte bedeutet, dass jeder Schüler die Grundfähigkeiten beherrschen und die Grundkenntnisse aufweisen muss. Das kann man zentral machen. Über den Rest, also über das, was darüber hinausgeht – beispielsweise eine Wahrscheinlichkeitsrechnung oder was auch immer –, sollen die Schulen bitte autonom entscheiden, wie dies in der Vergangenheit über Jahrzehnte hinweg in Österreich geschehen ist. Matura Alt ist das Stichwort dazu. Ich glaube, das ist ein gangbarer Weg.
Ich möchte aber – leider schon – zum Schluss kommen: Herr Bundesminister, ich ersuche Sie eindringlich: Gewährleisten Sie unseren Kindern, unseren Schülern, den Lehrern und Eltern einen planbaren Unterrichtsbeginn im Herbst! Dieser ist möglich. Das ist nämlich auch ein Vorteil des Konzeptes, das wir vorgeschlagen haben. Bringen wir diese Trennwände, bringen wir die Raumluftreiniger zum Einsatz, denn dann können wir gewährleisten, dass die Schulen offen sind und am 14. September, am 15. September – wann auch immer – mit einem geordneten, guten und organisierten Unterricht starten können! Das ist das Entscheidende und Wichtige. Wir brauchen Planbarkeit und Sicherheit für unsere Schüler, unsere Kinder und die Eltern. Darum ersuche ich Sie, Herr Bundesminister: Sorgen Sie dafür, dass unsere Schüler im Herbst ordentlich in die Schule gehen können! (Beifall bei der FPÖ.)
12.05
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sibylle Hamann. – Bitte.
12.05
Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Liebe Frau Präsidentin! Lieber Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Zur Sache: Wir sind ja hier, um ein Schulrechtspaket zu beschließen. Das klingt nicht wahnsinnig sexy, aber es geht darum, dass man die Legistik weiterentwickeln und an die Gegenwart sowie an die Bedürfnisse der Zukunft anpassen muss. Das wollen wir heute machen. Ein Beispiel dafür: Wir überführen Schulversuche wieder in den Regelbetrieb. Ich sage hier Danke für all die vielen wichtigen Inputs aus den zahlreichen Schulversuchen, die in Österreich gelaufen sind. Die Erfahrungen, die dadurch in den Schulbetrieb gelangen, sind extrem wichtig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Noch ein Beispiel, das Kollegin Vorderwinkler angesprochen hat: Englisch in der Volksschule. Auch das ist natürlich eine total wichtige Neuerung, die zwangsläufig nichts mit einem Selektionsinstrument zu tun hat, wie es im Vokabular der SPÖ heißt, sondern das kann durchaus ein lustvolles, sinnvolles Lernen sein, das allen von klein auf Freude macht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ein ganz griffiges Beispiel vielleicht: Wir ändern die Fächerbezeichnungen. Die Fächerbezeichnungen, die wir alle noch in unseren Zeugnissen stehen haben, werden in den Zeugnissen unserer Kinder bald anders lauten. Statt des komischen Wortes Musikerziehung dürfen die Kinder jetzt einfach Musik machen. Wir rücken damit vom Zeigefinger ab – der schwingt bei mir bei dem Wort Erziehung immer mit – und kommen zum Begriff der Bildung hin. (Abg. Belakowitsch: Wow! Jetzt wird alles gut! Das wird eine Supersache werden, Frau Kollegin! – Zwischenruf des Abg. Rauch.) Beispielsweise wird bildnerische Erziehung zu Kunst und Gestaltung, technisches und textiles Werken wird zu Technik und Design, und zum Fach Geschichte kommt endlich gleichrangig die politische Bildung hinzu. Das ist ein extrem wichtiger Schritt, auch in der Außenwirkung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das Ganze wird natürlich auch noch mit Inhalten gefüllt und unterlegt. Die neuen Lehrpläne sind in Arbeit – ein Großprojekt. Sie werden sich an den Kompetenzen orientieren (Abg. Belakowitsch: Das hat mit Kompetenzen ...!): Was sollen Kinder lernen und warum? Da kommt in den nächsten Monaten noch einiges, auf das ich mich sehr freue.
Was wir hier heute abseits des Legistikpakets außerdem noch machen: Wir werden einige FPÖ-Anträge ablehnen (Abg. Wurm: Das wundert mich nicht! – Abg. Belakowitsch: Eh klar!), in denen von Zwangstestungen die Rede ist oder ähnliche Ausdrücke gebraucht werden. Das kommt alles von einer Partei, die eigentlich alle vernünftigen Sicherheitskonzepte – von Masken über Tests bis hin zum Impfen – bisher immer nur pauschal abgelehnt hat (Abg. Belakowitsch: Es ist ja auch nichts Vernünftiges dabei gewesen!) und deswegen nicht sehr viel zur Lösung dieser Krise im Schulwesen beigetragen hat. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Was soll dabei vernünftig sein?! – Zwischenruf des Abg. Rauch.)
Die Lehrkräfte und die Kinder hingegen haben das – anders als Sie – in diesem letzten Jahr wesentlich verantwortungsvoller hingekriegt. Die freuen sich, dass mit dieser Woche die Maskenpflicht im Unterricht gefallen ist (Abg. Belakowitsch: Na geh! Freuen Sie sich nicht?) – so wie auch für alle Menschen im Wirtshaus –, dass es weiterhin Tests gibt, die den Schulbetrieb bis zum Schulende noch sicher machen, dass es jetzt auch ein Impfangebot für die über Zwölfjährigen geben wird und dass sie, was mich besonders freut, im Klassenraum und nicht nur draußen auch wieder singen dürfen. (Abg. Belakowitsch: Das ist sehr wichtig! Sie haben den Sport vergessen!)
Ich wünsche allen Kindern und allen Lehrkräften noch eine schöne Zeit für die restlichen Wochen bis zum Schulschluss – ihr habt das super hingekriegt. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.09
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Künsberg Sarre. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungsvorlage ist ein großes Sammelsurium an verschiedenen Dingen, ein Potpourri. Ich möchte mit dem Positiven beginnen. Das ist einerseits, wie die Kollegin von den Grünen schon angemerkt hat, die Überführung der Schulversuche in das Regelschulsystem. Das ergibt Sinn, das begrüßen wir auch, weil das natürlich auch ein Innovationsschub für das Bestehende im Bildungssystem ist. Auch die Änderung im Minderheitenschulrecht für Kärnten ist eine gute Sache. Wir begrüßen das ausdrücklich.
Betreffend Abschlussprüfungen hätten wir uns ein bisschen mehr Diskussion gewünscht. Es wäre eine Chance gewesen, diese große Thematik auch einmal breiter zu diskutieren und aus verschiedenen Perspektiven anzugehen. Das ist nicht passiert – finde ich schade, das wäre eine gute Gelegenheit gewesen.
Zu den aus meiner Sicht noch wichtigeren Dingen: Es wird von uns ganz bestimmt keine Zustimmung zur Verlängerung der Coronaausnahmeregelungen geben. Sie holen sich heute schon eine Ermächtigung für das gesamte nächste Schuljahr. Ja, wir wissen alle nicht, wie sich die Covid-Situation weiterentwickelt, aber was wir – zumindest wir NEOS – wissen, ist, dass wir, wenn mögliche notwendige Maßnahmen zu setzen oder zu beschließen sind, das hier im Hohen Haus mit allen Abgeordneten und gewählten Vertretern besprechen wollen. Wir wollen Ihnen nicht schon jetzt eine Freifahrt für das nächste Schuljahr geben, damit Sie bestimmen können, wann Masken, Tests, Schichtbetrieb oder Distancelearning kommen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Taschner.)
Wir haben uns ja immer für offene Schulen eingesetzt. Ihr Fokus kann ja nicht sein, jetzt die Ausnahmeregelungen für das nächste Schuljahr zu verlängern, sondern Ihre Aufgabe ist es, jetzt Maßnahmen zu setzen, damit es im Herbst einen gesicherten und guten Schulbetrieb geben kann. Die Kinder sollen in die Schule gehen, das ist die Zukunft, und sie haben ein Recht auf bestmögliche Bildung und nicht auf eine Verlängerung der Verlängerung der Verlängerung.
Wir wissen – das hat sich ja auch gezeigt –, dass Schule nicht nur ein wichtiger Ort des Lernens ist, sondern auch ein wichtiger Ort des sozialen Miteinanders. Wir alle brauchen den Kontakt zu Freundinnen und Freunden, das wissen wir ganz genau. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene brauchen das umso mehr, und umso wichtiger ist das für sie.
Deswegen freut es mich auch, dass wir NEOS gemeinsam mit den Regierungsfraktionen einen Antrag eingebracht haben, der den Hochschulen die Möglichkeit gibt, ab Herbst die 3G-Regelung anzuwenden. Das ist aus unserer Sicht gut und wichtig. Die Hochschulleitungen wissen jetzt und können sich jetzt darauf einstellen, wie es im Herbst wird, was sie im Herbst machen können. Präsenzlehre kann wieder stattfinden, und ein Studentenleben vor Ort an den Hochschulen wird dadurch auch möglich. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abg. Salzmann.)
Wenn das Ziel eine befreite Schule ist – und ich glaube, wir wollen ja alle, dass irgendwann Kinder wieder in die Schule gehen können, ohne Masken tragen zu müssen, ohne getestet zu werden, ohne irgendwie Angst vor Schichtbetrieb oder Distancelearning zu haben –, dann müssen Sie jetzt Maßnahmen setzen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben in den vergangenen 15 Monaten so viel nicht gemacht, sie haben so viel nicht erlebt, deswegen muss der Fokus von Ihnen, von uns allen, aber speziell von der Bundesregierung auf diesen Altersgruppen liegen, da müssen Sie einfach Vorkehrungen treffen. Kinder, Eltern und Lehrkräfte wollen jetzt wissen, welche Maßnahmen
Sie und auch Ihre Kollegen in der Bundesregierung setzen, damit es im Herbst gut beginnen kann. Die Antwort, dass die Coronaausnahmeregelungen jetzt für das nächste Schuljahr verlängert werden, kann es ja wohl nicht sein.
Eltern, Kinder und Lehrkräfte haben sich da wirklich mehr verdient. Es geht nicht darum, was im Herbst sein wird, sondern was Sie bis zum Herbst tun, damit es im Herbst gut weitergeht. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Kaniak.)
12.13
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nico Marchetti. – Bitte. (Abg. Rauch: Ich hoffe, Sie wissen, wovon Sie reden!)
Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Kollegin Hamann hat es schon gesagt: Das ist ein sehr breites Feld, in dem wir uns bei der Regierungsvorlage bewegen. In 3 Minuten kann ich da nicht die ganze epische Breite beschreiben, aber ich werde ein paar Punkte herausgreifen.
Einer davon ist, dass wir jetzt bei der Lehrplanreform gewisse Parameter festgeschrieben haben. Erstens soll es ein Kompetenzraster geben, die Fächer sollen auch neu geordnet und neu benannt werden, und es soll auch einige zusätzliche geben. (Abg. Rauch: Das ist eine Herausforderung!) Ich glaube, das ist unterm Strich wirklich wichtig. Die Inhalte werden ja jetzt schon länger ausgearbeitet, es war auch wirklich ein Prozess mit Augenmaß. Ich glaube, wir machen da einen ganz wichtigen Schritt vorwärts, denn ich glaube, es ist nur halb so wichtig, wie die Struktur dahinter ist – am wichtigsten ist, was im Klassenzimmer passiert. Da ist die Lehrplanreform ein ganz zentrales Element. Es freut mich sehr, dass wir heute hier die legistischen Grundlagen dafür hinbekommen.
Ein zweiter Punkt: Wir haben im Zuge dessen auch die 3G-Regelung – also genesen, getestet oder geimpft – für die Universitäten ab Herbst festgelegt und die Rahmenbedingungen dafür geschaffen. Ich finde es auch sehr, sehr wichtig, dass wir da Klarheit schaffen. Wir konnten natürlich auch nicht irgendwie vorarbeiten, weil es ja quasi analog zu den Öffnungsschritten, die generell stattfinden, zu sehen war – also so autonom sind die Unis ja dann doch wieder nicht. Wir haben das auch als Antrag heute hier vorliegen.
Grundsätzlich ist mir einfach ganz wichtig, zu sagen – auch weil wir jetzt am Donaukanal und an anderen Orten in Wien gesehen haben, dass Jugendliche sehr wohl einen großen Drang haben, jetzt auch wieder die Freiheiten zu genießen, unbeschwerter den Alltag zu bestreiten, Spaß zu haben –, und ich möchte das wirklich betonen: Gehen wir da nicht mit erhobenem Zeigefinger vor! Ja, es ist nicht alles super, was läuft, und nicht alles super, was jeder Einzelne macht, aber ich glaube, für diese Sehnsucht müssen wir einfach Verständnis aufbringen.
Einen Punkt müssen wir als Politiker meiner Meinung nach auch hinbekommen: In manchen Bundesländern gibt es noch immer eine Impfpriorisierung nach Alter, sodass man sich nicht einmal für Termine anmelden kann. In Wien kann man sich zum Beispiel nur quasi ab 45 Jahren für Termine voranmelden. Das müssen wir ändern. Es ist nicht mehr einzusehen – auch aus der Perspektive eines jungen Menschen –, warum man, wenn die Hochrisikogruppen die Chance auf eine Impfung hatten, noch nach Alter diskriminiert.
Man kann sich jetzt in anderen Bundesländern, die die gleichen Rahmenbedingungen vom Bund haben – in Niederösterreich, in Vorarlberg, in der Steiermark, in Oberösterreich –, auch schon als junger Mensch anmelden. Ich glaube, diese Planungssicherheit, dass man einen Termin – auch wenn er in fernerer Zukunft ist – hat, gibt einfach Sicherheit und eine Perspektive. Ich würde mir wirklich sehr wünschen, dass wir auch in Wien so weit kommen, dass dort die Impfpriorisierung nach Alter aufgehoben wird und auch
junge Menschen das Gefühl haben, dass wir als Politiker sie ernst nehmen und ihnen da eine Perspektive bieten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.17
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Köchl. – Bitte.
Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und liebe Kollegen! Bei diesen Tagesordnungspunkten geht es darum, dass wir wieder Ausnahmebestimmungen und Verordnungen für die Schule im Herbst machen sollen, damit der Minister dann zum Beispiel wieder einen Lockdown bestimmen kann.
Eineinhalb Jahre dauert das Ganze jetzt, dass wir damit zu kämpfen haben. Ich bin eigentlich schon sehr überrascht, dass es dieser Regierung nicht gelungen ist, ein Konzept vorzulegen, wie man das mit den Schulen macht. Das finde ich eigentlich schon sehr, sehr eigenartig, da ja die Schülerinnen und Schüler eine gewisse Sicherheit brauchen. Sie brauchen einfach für den Herbst eine Vorgabe, dass man sagen kann: Auf das kann ich mich jetzt verlassen, und das sollte so sein.
Worüber ich als Sprecher meiner Partei für die Lehrlinge besonders enttäuscht bin, ist, dass die ja wieder einmal komplett vergessen werden. Letztens habe ich die Frage gestellt, was für die Lehrlinge passiert und ob sie zum Beispiel bei den 200 Millionen Euro aus diesem Sonderbedarf – 200 Millionen, um besonders zu fördern – mit dabei sind. Da habe ich die Antwort gekriegt: Nein, Lehrlinge sind da nicht berücksichtigt!
Herr Minister, Lehrlinge können nicht die zweite Klasse im Bildungssystem sein. Ich ersuche Sie wirklich darum, da auch Freigegenstände zu machen, Geld für politische Bildung, für Sport, für Sprachen und dergleichen vorzusehen, weil ich glaube, dass das irrsinnig wichtig ist (Beifall bei der SPÖ), weil das ja genau die Fachkräfte von morgen sind, die wir ganz einfach brauchen.
Wenn die ÖVP Lehrlingsförderung sieht, dann sieht sie die Firmen, dann sieht sie die Chefs, die kriegen das Geld, aber für die Lehrlinge selbst, die das brauchen würden, hat diese Partei nichts übrig. Das ist meiner Meinung nach ganz einfach nicht einzusehen. Ich ersuche Sie wirklich darum, ihnen auch Ethikunterricht zu geben und, und, und – was da alles dazugehört –, denn ich glaube, nur so kann man eine gute Fachkräfteausbildung in Österreich ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ.)
12.19
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Eva Blimlinger zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Meine VorrednerInnen haben schon darauf hingewiesen: Wir haben einen Antrag dem Unterrichtsausschuss zugewiesen, damit wir die Sondervorschriften für den tertiären Sektor – also für die Universitäten, die pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen, Privatuniversitäten – sicherstellen und auch die Verlängerung dieser Sondervorschriften schon im laufenden Semester sicherstellen. Kollege Marchetti hat bereits erwähnt, dass die 3G-Regel in Zukunft auch an den Universitäten zur Anwendung gelangen wird.
Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, zu sagen, dass ich von diesem Ort aus die Universitäten auch gerne etwas dazu ermutigen möchte, dass sie wieder stärker zum Präsenzunterricht übergehen. Die Universitäten nehmen da sicherlich sozusagen eine besondere Rolle ein, aber ich glaube, es ist wirklich notwendig, vor allem für die Generation, die vor einem Jahr begonnen hat, die Universität endlich von innen kennenzulernen,
die Studienkolleginnen und Studienkollegen endlich persönlich kennenzulernen. Ich würde mich freuen, wenn auch die SPÖ diesem Antrag zustimmen und nicht wie im Ausschuss dagegenstimmen würde.
In diesem Sinne bin ich im Übrigen nach wie vor der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
12.21
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Zuseher! Die Kinder und auch die älteren Schüler in unseren Schulen – und das wissen Sie, Herr Bundesminister – haben in den letzten eineinhalb Jahren irrsinnig viel mitgemacht und machen immer noch viel mit. Die Kinder leiden überproportional stark an dem Coronaregime, das diese Bundesregierung in diesem Land etabliert hat. Das sieht man auch gut daran, dass die Kinder- und Jugendpsychiatrien voll belegt sind, dass dort Triagen erfolgen, dass es gar keine Plätze mehr gibt, weil die Kinder aufgrund Ihrer Maßnahmen und auch aufgrund des sozialen Drucks, der ausgeübt wird, so großen Schaden genommen haben.
Herr Bundesminister, Sie haben alles auf dem Tisch liegen, wir haben das im Ausschuss diskutiert. Es gibt diverse Anträge von Kollegen Brückl, wie man Unterricht sicher, besser und angenehmer und normal, halbwegs normal für die Schüler gestalten kann. Das alles wird aber von Ihnen negiert – Luftreinigungsanlagen et cetera. Sie setzen weiterhin darauf, Massentests zu machen, Sie setzen weiterhin auf Maskenpflicht in den Schulen. Auch wenn Sie sagen, sie ist weg – sie ist nicht weg, denn weg ist sie erst dann, wenn sie ganz weg ist! Diese Maskenpflicht, mit der unsere Kinder in den Schulen seit eineinhalb Jahren drangsaliert werden, ist insofern völlig verantwortungslos, weil es bis zum heutigen Tag keinen abschließenden und wirklich aussagekräftigen Beweis für den Nutzen einer allgemeinen Maskenpflicht gibt, meine Damen und Herren!
Sie haben den Ninjapass eingeführt. Das ist für mich so quasi der vorläufige Gipfel der Perversität der diversen Coronamaßnahmen: „eins“, „zwei“, „drei“, „coronafrei“ – „frei“ in weißer Farbe geschrieben. Die Jugendlichen können nur dann, wenn sie diesen Pass haben und die Testungen erfüllen, in den Eissalon gehen, an Fußballspielen teilnehmen, ins Lokal gehen. Das, meine Damen und Herren, ist nicht normal. Das ist in Wahrheit Konditionierung, das ist soziale Ausgrenzung, das ist Stigmatisierung. Das ist in Wahrheit einfach nur pervers, das gehört weg, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Der Bundeskanzler hat heute mit einer Pressekonferenz wieder eine Inszenierungsshow abgeliefert. Er sieht jetzt sein Versprechen, das er vor einigen Monaten gegeben hat, dass wir einen völlig normalen Sommer haben werden, als erfüllt. Wir haben heute gesehen: Das stimmt nicht. Diese Aussage, dass wir einen völlig normalen Sommer haben werden, ist also eine glatte Lüge gewesen. (Abg. Taschner: Was?)
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie sind lange genug im Haus, Sie wissen, dass wir das Wort „Lüge“ nicht verwenden. Ich würde Sie ersuchen, es gleich zurückzunehmen, sonst – das wissen Sie – werde ich Ihnen einen Ordnungsruf erteilen. Ich hoffe, dass wir gerade auch diese Bildungsdebatte durchführen können, ohne die Würde des Hauses zu verletzen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (fortsetzend): Ich weiß es, aber ich kann das jetzt nicht zurücknehmen, weil es leider den Tatsachen entspricht. Wenn wir die Situation haben, dass - -
Präsidentin Doris Bures: Dann erteile ich Ihnen für den Ausdruck „Lüge“ einen Ordnungsruf.
*****
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (fortsetzend): Wenn wir die Situation haben, dass wir weiterhin in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, wie zum Beispiel im Handel, eine Maskenpflicht haben, wenn wir nach wie vor die 3G-Regel haben, die es weltweit nirgendwo so wie in Österreich gibt, dann sind wir von der Normalität weit weg, dann sind wir vor allem von der Normalität in den Schulen weit weg, und somit bleibe ich bei der Aussage: Was uns der Bundeskanzler da aufgetischt hat, ist schlicht und ergreifend nicht wahr. Das Leben, das diese Bundesregierung den Menschen nach wie vor zumutet, ist nicht normal. (Beifall bei der FPÖ.)
12.25
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gertraud Salzmann. – Bitte.
Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuseher daheim vor den Fernsehgeräten! Ja, wir haben ein herausforderndes Schuljahr hinter uns – es wird relativ bald enden –, meine Damen und Herren. Es war herausfordernd für die Schüler, für die Eltern, für die Lehrer, für das Schulverwaltungspersonal, für die Schulleitungen. Alle haben im Distancelearning, im Hybridunterricht, im Schichtbetrieb und jetzt im Präsenzunterricht alles getan, um dieses Schuljahr und diese sichere Schule möglich zu machen – alle! Was uns hier herinnen eint, ist – und das ist für mich als Pädagogin eigentlich das Wichtige –: Ich sehe aus den verschiedenen, durchaus sehr unterschiedlichen Debattenbeiträgen, dass wir uns nicht immer einig sind, aber ich sehe, dass uns die Bildung wichtig ist, und das sollte uns auch wirklich einen.
Das Schuljahr ist herausfordernd, das ist es auch jetzt noch, aber wir haben durch die regelmäßigen und verpflichtenden Tests für die Schüler und für die Lehrer wirklich ein Erfolgsmodell, um einen sicheren Schulbetrieb gewährleisten zu können. Seit 8. Februar testen wir alle Schüler zweimal in der Woche und jetzt, seit Mitte Mai, dreimal in der Woche. Ich bin Salzburgerin und sehe, was in Deutschland los ist, wie viel später die deutschen Schulen überhaupt geöffnet wurden, wie lange man noch überlegt hat, die Schulen wirklich aufzusperren und den Präsenzunterricht aufzunehmen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Loacker.) Wir haben einen sicheren Schulbetrieb und sind damit Vorreiter in ganz Europa. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Herr Bundesminister Faßmann – auch wenn es die FPÖ nicht wahrhaben will, es ist so ‑, es ist Ihr Verdienst (Abg. Belakowitsch: Dass die Kinder ausgesperrt sind! Danke!), Sie haben diese sichere Schule mit den Testungen möglich gemacht; allein letzte Woche, meine Damen und Herren: 3,6 Millionen Tests. Das gibt sehr viel Sicherheit. (Abg. Belakowitsch: Für wen?)
Ich habe jetzt in vielen Beiträgen meiner Vorrednerinnen und Vorredner die Frage gehört: Was wird im Herbst sein? – Seien wir doch ehrlich, meine Damen und Herren: Wir haben jetzt so viele gute Erfahrungen gemacht, gut im Sinne von valide. Herr Minister, Sie haben dieses Schulschiff, das nicht leicht zu führen ist, wirklich faktenbasiert, sehr ruhig und besonnen durch diese stürmische Zeit geführt. Ich bedanke mich wirklich ganz herzlich bei Ihnen (Ruf bei der FPÖ: Das habe ich schon vermisst! Das Danke habe ich schon vermisst!), denn ich weiß, welchen Einsatz Sie erbracht haben, und ich weiß auch, welchen Einsatz alle Lehrerinnen und Lehrer, alle Schulleiterinnen und Schulleiter und vor allem auch die Schüler und die Eltern erbracht haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Von dieser Stelle aus: Was nehmen wir aus diesem Schuljahr mit? – Hinter uns liegen große Herausforderungen, aber wir haben ganz viel Erfahrung, meine Damen und Herren, und diese Erfahrung wird uns einen sicheren Herbst und ein gutes Schuljahr 2021/2022 ermöglichen. Was wir nicht in der Tasche haben, ist, welche Infektionszahlen wir haben werden, aber das liegt auch an uns. Es liegt an uns, die Menschen dazu zu ermutigen, sich impfen lassen, die 3G-Regel einzuhalten. (Abg. Belakowitsch: Den Teufel werde ich tun!) Da nehme ich euch als FPÖ wirklich sehr, sehr in die Pflicht: Leistet auch euren Beitrag dazu! (Abg. Belakowitsch: Das Gegenteil werden wir tun!)
Nicht mitnehmen werden wir eine lost generation, denn unsere jungen Menschen haben in diesem Schuljahr sehr viel geleistet, haben sehr viel dazugelernt und haben sich sehr engagiert. Auch die Eltern haben ihre Kinder an der Hand genommen, haben sie durch diese schwierige Zeit begleitet, haben ihnen viel Mut zugesprochen. (Abg. Belakowitsch schüttelt den Kopf.) – Frau Kollegin von der FPÖ, auch wenn Sie Nein sagen, bin ich überzeugt davon, dass die Eltern das getan haben (Beifall des Abg. Haubner) und dass sie ihre Kinder im Glauben an sich selbst gestärkt haben. Das fehlt einigen hier herinnen leider. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
12.29
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Hauser. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nur eines unterschreiben: Die Kinder waren dieses Jahr aufgrund der Vorschriften, die die Regierung getätigt hat, wirklich arm.
Kollege Taschner, wir sind wirklich nicht bravourös durch das Schuljahr gekommen, das musst du zugeben: Das war nicht bravourös. Geschlossene Schulen führen zu einem Bildungsverlust, der Bildungsverlust führt am langen Ende zu einem Einkommensverlust, und das müssen unsere Kinder tragen, das müssen unsere Kinder mittragen. Die Kinder müssen vor allem die ganzen Restriktionen, die wir nicht haben wollen, weil wir offene Schulen haben wollen, ertragen. – Das sind die Fakten.
Herr Minister, es ist jetzt von Vorrednern ein paar Mal das Wort Impfungen gefallen. Man kann ja mit Ihnen Gott sei Dank auch sehr vernünftig reden, das Gesprächsklima war immer ein sehr vernünftiges, und deswegen appelliere ich an Sie: Bitte, Herr Minister, keine Zwangsimpfungen für Kinder zwischen zwölf und 16 Jahren!
Hört man den Vorrednern von ÖVP und Grünen zu, schwebt dieses Damoklesschwert für die Kinder immer im Raum, und das darf und das kann es nicht geben! Wieso nicht? – Herr Minister, Sie wissen, für die Zulassung von Impfungen in Europa ist die EMA zuständig, und ich habe in diesem Haus schon mehrmals über die Verwicklungen zwischen der EMA, Frau Emer Cooke und der Pharmaindustrie gesprochen. Ich habe heute nicht die Zeit, mich da noch einmal zu vertiefen, Fakt ist aber – und das bedauern wir sehr –, dass die EMA die Impfungen für Kinder zwischen zwölf und 16 Jahren empfohlen hat, obwohl die Pfizer-Studie, durchgeführt bei 1 131 Kindern, aufgezeigt hat, dass die Impfung bei 86 Prozent der Kinder zu Nebenwirkungen geführt hat – 86 Prozent!
Bei 466 Kindern gab es leichte Nebenwirkungen, bei 393 Kindern mittelschwere und bei sieben Kindern schwere Nebenwirkungen. Aufgrund dessen hat die Ständige Impfkommission in Deutschland festgestellt, dass sie Kinderimpfungen nicht empfiehlt. Die Mitglieder der Ständigen Impfkommission sind ja beim RKI in Deutschland angesiedelt und werden vom Gesundheitsminister bestellt, sind also sehr regierungsnah – und trotzdem die Feststellung, diese Kinderimpfung nicht zu empfehlen.
Schockiert und betroffen sind wir, Herr Minister, dass das österreichische Nationale Impfgremium sehr wohl die Impfung unserer Kinder empfohlen hat, obwohl zum Beispiel Frau
Dr. Wiedermann-Schmidt sowohl in der deutschen Impfkommission als auch im Nationalen Impfgremium sitzt und in diesen beiden Gremien unterschiedliche Entscheidungen trifft, was überhaupt nicht nachvollziehbar ist.
Zusammenfassend habe ich eine Tafel mit folgenden Fakten erstellt, und diese möchte ich allen, auch allen Zusehern und Zuhörern, zu Gemüte führen. (Der Redner stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf der unter den Überschriften „COVID-19-Impfung für Kinder“, „Harte und nachprüfbare Fakten“, „Daten zum COVID-19-Risiko“ neben anderen die im Folgenden genannten Daten aufgelistet sind und der Text „Es geht um junge Menschen, die ihr ganzes Leben noch vor sich haben! Drum prüfe genau die Sachlage und entscheide zum Wohl deiner Kinder!“ zu lesen ist.) Wir haben in Österreich 1,3 Millionen Kinder, die unter 15 Jahre alt sind, davon sind scheinbar bisher zwei Kinder mit oder an Covid verstorben, das steht nicht genau fest, aber das ist in dieser Altersgruppe ein Anteil von 0,00016 Prozent, also so verschwindend klein, dass eine Zwangsimpfung für Kinder auch nicht ansatzweise zu rechtfertigen ist.
Herr Minister, bitte schauen Sie darauf, dass Zwangsimpfungen in Schulen in Österreich weder direkt noch indirekt möglich sind! (Beifall bei der FPÖ.) Wir empfehlen aufgrund dieser Studien allen Eltern, ihre Kinder nicht impfen zu lassen. (Beifall bei der FPÖ.)
12.33
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Heinz Faßmann zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich versuche immer, das Gemeinsame zu suchen, auch in den bisherigen Redebeiträgen. Ich glaube, es ist ja gar keine Frage, dass wir alle Schule mit Qualität haben wollen, aber auch Schule, die eine Leistungsorientierung aufweist – keine Diskussion darüber.
Ich glaube, wir sind alle dafür, dass es eine Schule gibt, die Freude macht, auch für Berufsschüler Freude macht, in die man gerne geht; und dass sie als sozialer Ort des Zusammentreffens funktioniert, das hat auch die Pandemie klar gezeigt. Ich glaube, es gibt auch einen Konsens darüber, dass Schule auch eine kompensatorische Wirkung hat. Das, was ein Elternhaus vielleicht nicht vermittelt, legt Schule den Schülerinnen und Schülern kompensierend nahe. Es kann niemand etwas dafür, wenn zu Hause vielleicht keine große Bibliothek vorhanden ist, aber die Schule kann da kompensatorisch wirken, keine Frage.
Herr Brückl, Konsens ist auch, dass Schulschließungen die Ultima Ratio sind, gar keine Frage. Herr Hauser, Sie haben die Rechnung des IHS und des Wifo über Bildungsverluste zitiert, die erheblich sind, und ich habe nie leichtfertig entschieden – das finde ich ja eh schön, dass man mir jetzt schon vorwirft, ich war der Schulschließer (Abg. Belakowitsch: Na sicher waren Sie es! Wer sonst?!) –, ganz im Gegenteil, ich habe mein Gewicht eingesetzt, damit die Schule möglichst lange offen bleibt. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Belakowitsch: Das ist aber leider nicht gelungen!) – Frau Belakowitsch, ich komme schon auf Ihre Argumente zu sprechen, einen kleinen Augenblick, wenn es möglich ist!
Ich würde mir manchmal eine ein bisschen mehr sachbezogene Debatte erwarten, auch hier im Haus. (Abg. Belakowitsch: Wir uns auch!) Es ist gar keine Frage, dass die hohe Testintensität, Herr Brückl, extrem wichtig war, um die dritte Welle zu durchbrechen. (Abg. Belakowitsch: Wie kommen Sie da drauf? Wie viele waren denn falsch positiv, Herr Minister?) Herr Brückl, Sie wissen auch - - (Abg. Belakowitsch: Sie reden irgendwas! Sie behaupten das!) – Frau Belakowitsch, können Sie sich nachher zu Wort melden, oder ist das nicht möglich? (Abg. Belakowitsch: Sie reden irgendwas! Wer glaubt das?)
Es ist ganz klar, und wir sehen das auch im internationalen Vergleich – das ist ja mein Punkt –: Mit der hohen Testintensität haben wir signifikant mehr offene Schulen gehabt. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.) Sie brauchen nur nach Deutschland zu schauen, wo die Schulen geschlossen waren (Abg. Belakowitsch: Schauen wir in die Schweiz, nach Dänemark und Norwegen!), erst in den letzten 14 Tagen hat man angefangen, in Deutschland die Schulen zu öffnen; ein Blick ins ZDF-Archiv würde da, glaube ich, ganz guttun.
Das Wesentliche bei der Testung war auch, dass wir jene erreicht haben, die normalerweise gar nicht zu Teststraßen gehen und sich nicht testen lassen. Herr Brückl, auch Herr Amesbauer hat gefragt, wo die Evidenz bleibt, dass Masken etwas bewirken. (Abg. Belakowitsch: Die gibt es nicht!) Ich kann Ihnen gerne die Literaturliste schicken, gar keine Frage, Masken helfen natürlich gegen die Aerosoltransmission. (Abg. Belakowitsch: Schicken Sie es dem VfGH, da wird’s vielleicht wieder behoben!)
Herr Brückl, wir sind auch in einem Diskurs darüber, was Luftreiniger bewirken können. Ich habe unlängst die HTL Steyr gebeten, das noch einmal zu untersuchen, ich gebe Ihnen gerne den Testbericht. Der Testbericht ist insofern relativ eindeutig, als das eben nicht die Lösung ist. Es ist manchmal eine Lösung für Klassenzimmer, die nicht belüftbar sind, aber keine generelle.
Ich wiederhole mein Angebot, dass wir mit den Bildungssprechern und Bildungssprecherinnen runde Tische machen und da über die Szenarien auch des Herbstes sprechen. Ich hoffe auf die Offenheit und darauf, dass die Einladungen auch angenommen werden. Ich glaube, wir sollten insgesamt den Schulen, den Lehrern Sicherheit geben und nicht mehr verunsichern.
Worum es hier eigentlich geht, ist die Regierungsvorlage hinsichtlich der Änderungen des Schulorganisationsgesetzes et cetera. Dazu hat niemand etwas gesagt, ich nehme daher an, dass letztlich alle damit einverstanden sind, bis auf die Carte blanche für den Bildungsminister hinsichtlich der Covid-19-Regelungen.
Frau Künsberg Sarre, ja, jeder hat unterschiedliche Meinungen dazu, ich weiß ganz genau, dass ich diese Carte blanche, wenn sie notwendig werden sollte, mit unglaublich viel Verantwortungsbewusstsein ziehe, überhaupt keine Frage. Sie wissen auch, dass ich da nicht vollkommen willkürlich Dinge mache. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Herr Hauser, darf ich noch etwas zu Ihnen sagen? (Abg. Hauser: Gerne!) Sie sind kurz auf die Bildungsverluste eingegangen. Wir haben die Bildungsverluste – das sage ich Ihnen auch – gering halten können, geringer als die benachbarten Staaten, weil wir viel getestet haben, und das Testen war um vieles billiger als das, was die Bildungsverluste ausmachen, denn diese Beträge sind erheblich, wie wir auch alle wissen. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Belakowitsch: Unfassbar! Unglaublich! – Abg. Amesbauer: Das ist ein Unfug!)
Herr Hauser, auch von Zwangsimpfung habe ich nie gesprochen (Zwischenruf des Abg. Hauser), es gibt keine Zitierung in diese Richtung. (Abg. Belakowitsch: Aber Zwangstests haben wir schon! Das machen wir über Druck! Sie haben ja auch keine Zwangstests verordnet! Nein, es gibt keine Zwangstests!) Ich sage, eine Impfung ist eine Option, die Eltern für ihre Kinder unter 15 wählen können oder auch nicht. Mehr ist dazu von meiner Seite aus nicht zu sagen.
Ich nütze auch an dieser Stelle die Gelegenheit, allen Schulpartnern aufgrund des ausgehenden Schuljahres herzlich für die unglaubliche Geduld, die sie aufgebracht haben, und für den Einsatz in diesem Jahr zu danken. Ich hoffe ebenso wie wahrscheinlich alle anderen, dass dies ein Ausnahmejahr war und so nicht wiederkommt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.40
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer. – Bitte. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es zu Beginn auch wiederholen: Wir sind Gott sei Dank sehr gut durch diese Pandemie gekommen, und das verdanken wir sehr vielen Menschen in Österreich, allen voran – wenn wir über die Schule sprechen – den Lehrerinnen und Lehrern, den Eltern, den Schülerinnen und Schülern; auch ein Dankeschön an das Bundesministerium, an dich als Bundesminister, an unsere Länder, an unsere Gemeinden. Sie alle haben die Herausforderung gestemmt und dazu beigetragen, dass wir in der Schule gut durch dieses Pandemiejahr gekommen sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Bei allen notwendigen Maßnahmen, insbesondere auch den Lockdowns, war es unserem Bundesminister immer auch wichtig, relativ rasch wieder in einen Präsenzunterricht zu kommen, und das möglichst sicher. Wir haben in Österreich mit unserer Teststrategie gewährleisten können, dass wir einen sicheren Schulbetrieb stattfinden lassen können, und haben damit auch als Vorbild für viele europäische Länder fungiert. Bis jetzt wurden über 13 000 positive Fälle erkannt. Die Testung an den Schulen hat sichergestellt, dass Infektionen erkannt worden sind, Infektionsketten unterbrochen werden konnten und die Öffnung beibehalten werden kann, und das ist eine Leistung. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
Wer dabei nicht wollte, dass sein Kind getestet wird – da komme ich zum FPÖ-Antrag ‑, musste das auch nicht tun. (Beifall des Abg. Taschner.) Für diese Schülerinnen und Schüler gab es weiterhin Distancelearning, und sie konnten dem Unterricht auch folgen. Es gab die Möglichkeit, dem Unterricht zu folgen. Gleichermaßen wurde auch geregelt, wie es zu einer sinnvollen Benotung am Ende des Schuljahres kommt, damit kein Kind zurückgelassen werden musste, damit jedes Kind am Unterricht partizipieren konnte. Das haben wir auch dank der Unterstützung sehr vieler bewerkstelligen können. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
Klar ist aber auch, dass es da und dort einen Aufholbedarf gibt. Jenen SchülerInnen, die nun nach einem Jahr Pandemie Unterstützung beim Aufholen des Lehrstoffes brauchen, bieten wir auch ein Förderpaket. Mit 200 Millionen Euro, die bis Februar 2022 eingetaktet sind, sollen zusätzliche Lehrkräfte, Förderstunden für Gruppen, aber auch für Einzelschülerinnen und -schüler, für Sommerschulen, für Gruppenteilung in gewissen Fächern und vieles mehr – je nachdem, was am Schulstandort wichtig, möglich und sinnvoll ist – zur Abhilfe geschaffen werden. Auch dementsprechend können wir dem Antrag der FPÖ nicht nähertreten, weil wir schon tätig sind und da auch schon vieles auf den Weg gebracht haben. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
Ich wollte noch sehr vieles zur Modernisierung der Lehrpläne sagen, weil ich glaube, das ist wirklich auch ein Schritt, um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Technologisierung, Änderung der Arbeitswelt, Ökologisierung: Das ist ganz relevant, und ich freue mich auf das, was da noch kommen wird. Wir legen hier den Grundstein.
Ich darf aber damit enden, dass ich auch mit sehr viel Zuversicht in das kommende Schuljahr gehe. Ich darf jetzt schon allen schöne Sommerferien wünschen. Starten wir dann im Herbst wieder mit vollem Elan durch! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
12.43
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Johann Weber zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Vor allem aber geschätzte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Als letzter Redner bei einem Tagesordnungspunkt kann man sich sehr leicht sehr kurz halten, und das werde ich jetzt auch machen. Trotzdem möchte ich auf zwei Punkte noch etwas näher eingehen.
Frau Kollegin Künsberg Sarre hat es kurz angesprochen, und zwar: Bei uns in Kärnten gibt es seit dem Schuljahr 1989/90 eine höhere Lehranstalt, die privat geführt wird, und nicht nur privat, sondern zweisprachig. Sie ist im Konvent der Schulschwestern in Sankt Peter angesiedelt. Sankt Peter ist in der Nähe von Sankt Jakob, im wunderschönen Rosental. Mangels gesetzlicher Regelungen im Minderheiten-Schulgesetz war es bisher immer nur möglich, diese Schule als Schulversuch zu führen.
Weiters gibt es am selben Standort auch noch eine zweisprachige einjährig geführte Fachschule für wirtschaftliche Berufe. Insgesamt sind in diesem Schulbereich in Sankt Peter konstant um die 130 oder sogar mehr Schüler, die diesen Unterricht in Anspruch nehmen und die Ausbildung dort erfahren. Ich glaube, es ist auch gut, dass diese HLW – wie sie auch bezeichnet wird – Sankt Peter im Rosental somit eine Übernahme ins Regelschulwesen erfährt. Wir haben schon gehört, dass das eben auch bei anderen Fraktionen Anklang findet.
Weiters beschließen wir noch im Anschluss, dass in Zukunft im Lehrplan der Volksschulen mit deutscher und slowenischer Sprache eine getrennte Führung im Pflichtgegenstand Slowenisch, Lesen, Schreiben und Deutsch, Lesen, Schreiben möglich sein wird. Ich finde, in Summe ist das sehr positiv; das ist eine saubere Lösung für die Zukunft.
Weiters möchte ich aber auch die Gelegenheit nützen – wir wissen alle und haben ja auch schon von dem einen oder anderen Vorredner gehört, dass sich in zumindest drei Bundesländern das Schuljahr dem Ende zuneigt –, mich bei allen Kolleginnen und Kollegen recht herzlich für die geleistete Arbeit in diesen sicherlich herausfordernden Zeiten der Pandemie zu bedanken. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit aber auch bei den Schülern bedanken, die diesen Weg mitgegangen sind.
Ich wünsche allen LehrerInnen und Schülern erholsame Ferien und ein neues Schuljahr im Herbst, das dem normalen Zustand wieder wesentlich näher ist als dem gerade vergangenen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
12.46
Präsidentin Doris Bures: Zu diesem Tagesordnungspunkt ist nun niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich die Debatte.
Ich frage, ob die Berichterstattung ein Schlusswort möchte. – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung zu diesen Tagesordnungspunkten ans Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses.
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1634/A(E) der Abgeordneten Kira Grünberg, Heike Grebien, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Verena Nussbaum, Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung eines kompetenzorientierten Lehrplans zur Österreichischen Gebärdensprache sowie über den Antrag 1422/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehrplan Österreichische Gebärdensprache (921 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1409/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ÖGS Lehrplan bzw. ÖGS an Schulen (922 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich finde die Österreichische Gebärdensprache oder Gebärdensprache an sich ungemein faszinierend. Ich beherrsche sie leider nicht, muss ich dazusagen, aber ich bin der Meinung, sie bräuchte noch viel mehr Aufmerksamkeit und sie müsste noch viel stärker präsent sein, und das in allen Lebensbereichen.
Einen Beitrag dazu leisten sicherlich unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die hier oben (in Richtung Dolmetschkabine weisend) positioniert sind, die in der Regel in Nicht-Covid-Zeiten unmittelbar im Raum positioniert sind und dankenswerterweise jede einzelne Rede von uns in Gebärdensprache dolmetschen. – Ein großes Danke dafür. (Allgemeiner Beifall.)
Am 6. Juli 2005 – es ist also schon eine Zeit her – ist die Österreichische Gebärdensprache in der Bundesverfassung verankert worden. Das Parlament hat sich damals dazu entschieden. Das war ein ganz, ganz wichtiger und richtiger Schritt und es war damals mit Sicherheit auch ein Kampf damit verbunden. Auch heute, nämlich 16 Jahre später, haben wir das aber, glaube ich, noch immer nicht gänzlich verinnerlicht. 16 Jahre später ist die Gebärdensprache noch immer nicht in allen Bereichen angekommen. Ich möchte zum Beispiel an das Internet erinnern, in dem es noch immer Barrieren für gehörlose Menschen gibt, oder wenn wir an Hotlines denken, wenn wir an Homepages denken, wenn wir auch an Notrufnummern denken. Und es ist auch noch nicht gänzlich im Unterricht, in den Bildungsinstitutionen angekommen.
Ein eigener Lehrplan ist 2005 schon gefordert worden. Es ist dann einige Jahre später gelungen, aber wir brauchen jetzt dringend ein Update, denn auch heute sind Kinder in österreichischen Bildungsinstitutionen noch immer gezwungen, die Lautsprache zu erlernen.
Ganz ehrlich, ich halte das mit den Kinderrechten für nicht vereinbar und für nicht rechtfertigbar, auch wenn wir an die UN-Behindertenrechtskonvention und an das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz denken. Österreich hat sich ganz einfach verpflichtet, einen offiziellen Rahmen für das Erlernen und die Vermittlung der Österreichischen Gebärdensprache bereits in den ersten Bildungseinrichtungen zu ermöglichen und sicherzustellen. Dazu braucht es aus unserer Sicht zum einen einen Lehrplan beziehungsweise Bildungspläne, nämlich von der ersten Bildungseinrichtung – also vom Kindergarten – an, und zum anderen brauchen wir auch Pädagoginnen und Pädagogen, die diese Ausbildung haben. Da braucht es ganz einfach auch eine Attraktivierung.
Wir als SPÖ haben dazu einen Antrag eingebracht, der dieses Update ganz klar vorsieht, damit auch wirklich alle Personen mit Hörbeeinträchtigungen adressiert sind und zu ihrem Recht auf Bildung kommen. Dieser sieht eben einen offiziellen Rahmen für die Vermittlung der Österreichischen Gebärdensprache ab der ersten Kinderbildungseinrichtung sowie in allen nachfolgenden Schulformen vor. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)
Was wir auch fordern: Die Ausbildung für PädagogInnen und DolmetscherInnen muss dringend attraktiviert werden, damit eben in allen Bildungsstufen dieses Recht auf die Bildungssprache Österreichische Gebärdensprache gewährleistet ist. Ich sage an dieser Stelle danke an den Gehörlosenbund, dafür, dass er darauf hinweist, niemals lockerlässt und mit aller Vehemenz auf Ungerechtigkeiten, Ungleichstellungen und vieles mehr aufmerksam macht.
Ich freue mich deshalb, dass unsere Anträge, die sowohl von uns als Sozialdemokratie als auch von den NEOS gestellt wurden, ein bisschen ein Anstoß für die Regierungsfraktionen waren, heute einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen. Ich halte das für wirklich super, und ich danke auch für die gemeinsame Vorgehensweise im Sinne des Rechts auf Bildung für alle Kinder, eben auch und vor allem für Kinder, die hörbeeinträchtigt oder gehörlos sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Das Ganze soll mit dem Schuljahr 2023/24 auf die Füße gestellt werden, und ganz wichtig: unter Einbindung von Experten und Expertinnen. Das ist ganz, ganz zentral, und deshalb sage ich danke! Wir als AntragstellerInnen stimmen dem natürlich zu.
Gleichzeitig möchte ich aber schon darauf aufmerksam machen: Es braucht, wie gesagt, weiterhin PädagogInnen und DolmetscherInnen, die unterrichten und bilden. Wir werden da nicht lockerlassen, und ich darf Kollegin Grebien beim Wort nehmen: Ich weiß, dass auch du nicht lockerlassen wirst, damit wir da auch wirklich eine attraktive Ausbildung auf den Weg bringen, für mehr PädagogInnen und DolmetscherInnen, damit eben wirklich alle das Recht auf ÖGS als Bildungssprache haben. Erst dann können wir zufrieden sein. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie der Abgeordneten Fiedler und Künsberg Sarre.)
12.52
Präsidentin Doris Bures: Nun erteile ich Frau Abgeordneter Kira Grünberg das Wort. – Bitte.
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung, und ich würde in diesem Punkt sogar noch etwas weiter gehen und behaupten, dass jeder Mensch das Recht auf eine qualitativ hochwertige Bildung hat, denn wir alle – wir, die wir heute im Hohen Haus sitzen, aber auch die Menschen da draußen – wissen, dass man, wenn man eine gute Bildung genießt, später im Leben auch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat.
Das ist oft das Problem von Menschen mit Behinderungen, denn es herrschen noch viel zu viele Vorurteile, es gibt Barrieren in den Köpfen. Viele Menschen denken, dass behinderte Menschen weniger leisten können, vielleicht im Job nicht so erfolgreich sein können. Wir wissen, das ist falsch. Daher ist es umso wichtiger, dass Menschen mit Behinderungen, Kinder mit Behinderungen eine gleich gute Schulausbildung, eine gleich gute Bildung wie nicht behinderte Kinder bekommen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und bei den Grünen.)
Da gibt es eben das Problem, wie wir gehört haben, dass gehörlose Schülerinnen und Schüler in diesem Punkt nach wie vor benachteiligt sind. In ihrer Muttersprache, der Österreichischen Gebärdensprache, gibt es keinen Lehrplan, obwohl seit 2005 die Österreichische Gebärdensprache in Österreich eine eigenständige, anerkannte Sprache ist. Seit über 16 Jahren ist das jetzt so, und noch immer gibt es keinen Lehrplan. Dass die Österreichische Gebärdensprache in Österreich eine anerkannte Sprache ist, hat auch zur Folge, dass die Österreichische Gebärdensprache verfassungsrechtlich eine Unterrichtssprache ist. Da ist es zwingend notwendig, einen dementsprechenden Lehrplan zu erlassen.
Ich möchte erneut betonen: Jeder Mensch hat das Recht auf eine qualitativ hochwertige Bildung. Mit Lesen und Schreiben alleine werden wir, wir Menschen mit Behinderung, uns bestimmt nicht zufriedengeben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Um die Worte unseres Bundesministers Heinz Faßmann zu wiederholen: Wir „beenden [...] dieses Pingpongspiel“. Wir haben gehört, in letzter Zeit ist es viel hin- und hergegangen, und irgendwie ist nichts vorangegangen. Dieses Pingpongspiel dauert schon viel zu lange und gehört beendet. Herr Bundesminister, vielen Dank, dass Sie sich dieser Sache auch selbst angenommen haben!
Es wird zukünftig einen kompetenzorientierten und bedarfsgerechten Lehrplan in der Österreichischen Gebärdensprache geben. Selbstverständlich werden Expertinnen und Experten sowie einschlägige Stakeholder wie der Österreichische Gehörlosenbund miteingebunden. Wir schaffen nach – wie erwähnt – über 16 Jahren nun endlich die Möglichkeit, dass gehörlose und hörbeeinträchtigte Schülerinnen und Schüler eine einheitliche, qualitativ hochwertige Bildung bei uns in Österreich bekommen – denn wie schon gesagt: Mit Lesen und Schreiben alleine werden wir uns nicht zufriedengeben. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
12.56
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Christian Ragger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! – Lieber Lukas! 15 Jahre ist es her, dass du auf die Welt gekommen bist, und vor 15 Jahren haben wir dafür gekämpft, dass du ein Gehör bekommst, dass du eine Möglichkeit hast, integriert zu werden. Heute, nach 15 Jahren, probieren wir das mit einem Anlauf, in Österreich endlich einen Lehrplan umzusetzen, der auch diese Umstände berücksichtigt.
Ich möchte daher in medias res gehen und gleich eine klare Forderung aufstellen, was sich in diesem Lehrplan wiederfinden sollte, ohne dass es ideologisch ausgestaltet ist. Ein Regelschulwesen orientiert sich mehrheitlich an der oralen Sprache, während vieles – und das ist klargestellt und im Artikel auch ganz klar ausgewiesen – für einen Gehörlosen oder Schwerhörigen schwer zugänglich ist. Wir wissen, dass wir in den Fremdsprachen viele Listeningübungen haben, die ein Gehörloser nicht mitverfolgen kann. Daher werden das Punkte sein, die wir in diesem Bereich dieses Lehrplanes auch diskutiert wissen und wiederfinden wollen.
Wir denken auch daran – und da kann ich nur an den Minister appellieren und ihn darum bitten –: Wenn wir Klassengrößen wählen, wählen wir sie so, dass sie klein gehalten werden! Warum? – Weil der Lärmpegel, der der Konzentration bei Hörbeeinträchtigten immer entgegenwirkt, natürlich qualitative Einbußen zur Folge hat. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Dafür, dass das möglich gemacht werden kann, müssen wir parallel auch die Finanzierung aufstellen. Das heißt, dass diese Kinder im SPF-System doppelt zu zählen haben. Es gilt, dass dies nicht nur für Gehörlose der Fall ist, sondern auch für schwerhörige Menschen. Das ist das Entscheidende.
Für meinen kleinen Neffen, der ein Cochleaimplantat hat, ist es jahrelang ein riesiger Kampf gewesen, wirklich integriert zu werden. Das sollte man den Kindern vorab nehmen, denn am Ende des Tages werden auch diese Kinder, die auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen haben und damit letztendlich auch hörbeeinträchtigte oder gehörlose Menschen sind, durch einen von Ihren professionellen Mitarbeitern des Ministeriums qualitativ gut ausgearbeiteten Lehrplan am Unterricht partizipieren. Daher
möchte ich Sie bitten, dass Sie diese Punkte aufnehmen, und mich dafür bedanken. Ich glaube, der gemeinsame Antrag zeigt auch die Intention und die Wichtigkeit dieses Antrages und dass wir das hier alle umgesetzt haben wollen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
12.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heike Grebien. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Heike Grebien (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte KollegInnen und wertgeschätzte ZuseherInnen! Meine ehrenwerten VorgängerInnen im grünen Parlamentsklub Manfred Srb, Theresia Haidlmayr und auch Helene Jarmer, die manche von Ihnen vielleicht noch persönlich kennen, haben sich in ihrer Abgeordnetenzeit unter anderem für die gesetzliche Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache eingesetzt und konnten letztendlich am 6. Juli 2005 eine einstimmige Abstimmung im Nationalrat erreichen, sodass die ÖGS als eigenständige Sprache in die Bundesverfassung aufgenommen wurde.
Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung lautet seither: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt.“ Der zweite Satz hat dann in der Praxis die Probleme gebracht, nämlich: „Das Nähere bestimmen die Gesetze.“
Nichtsdestotrotz war das damals ein Riesenerfolg für die Gehörlosencommunity, und wir legen heute fraktionsübergreifend nach, einfach auch deshalb – wie Sie schon gehört haben –, weil seit 2005 ein eigener Lehrplan in ÖGS gefordert wurde, um auch gehörlosen Kindern die entsprechende Bildung in ÖGS zu ermöglichen, sodass man sich auch in ÖGS prüfen lassen kann, maturieren kann, in verschiedenen Unterrichtsfächern Unterricht in ÖGS erhält, also auch zum Beispiel in Mathematik, um so in ihrer Erstsprache, in ihrer Muttersprache die Bildung zu erreichen.
In der letzten Sitzung des Unterrichtsausschusses haben wir ja deswegen dann auch diesen Allparteienantrag diskutiert. An dieser Stelle ein Danke an die SPÖ, ein Danke an NEOS, ein Danke aber auch für die gemeinsame gute Arbeit in der Koalition und auch ein Danke der FPÖ. Dieses Zeichen hat sich nach außen sozusagen auch schon herumgesprochen, und ich freue mich darüber wirklich sehr. Das ist eine gute Geschichte, wenn wir hier gemeinsam arbeiten.
Sie haben ja schon gehört, 2016 wurde vom Bildungsministerium ein Lehrplan für ÖGS an Primar-, Sekundarstufe I und II als Erst- und Fremdsprache beauftragt, und 2018 haben sie diesen auch fertiggestellt. Allerdings ist das ein reiner Sprachlehrplan und bezieht ÖGS nicht in die anderen Unterrichtsfächer mit ein. Er ist am Inhalt und nicht an den Kompetenzen orientiert. Im Sinne einer inklusiven Bildung braucht es deshalb einen bedarfsgerechten ÖGS-Lehrplan, der wie die neuen Lehrpläne der allgemein bildenden Pflichtschulen kompetenzorientiert ausgerichtet ist.
Nichtsdestotrotz möchte ich klarstellen, dass dieser Lehrplan, der von den ExpertInnen auch mit gehörlosen Menschen gemeinsam schon erarbeitet wurde, jetzt nicht verschwindet, sondern als Basis hergenommen wird und weiter für die Zielgruppen adaptiert wird.
Ja, Kollege Ragger, natürlich, wir setzen jetzt einen Schritt, und es wird noch weitere geben. Das macht der Antrag sozusagen selbst, nämlich entsprechende Lehr- und Lernmaterialien in ÖGS und Deutsch für die Schulstufen zur Verfügung zu stellen. Und natürlich geht es auch um den Ausbau bei den DolmetscherInnen, da haben Sie vollkommen recht, sowie um Adaptierungen bei der LehrerInnenausbildung.
Ich wollte noch mehr sagen, aber wichtig ist mir wirklich, die Ausführung, also später in der Praxis, anzusprechen. Sie haben gehört, 2023/24 wird der Lehrplan erlassen. Es ist aber dann wirklich wichtig, in der Praxis sicherzustellen, dass lautsprachbegleitendes Gebärden, also kurz LGB, als das verwendet wird, was es ist: Manche sagen, eine künstliche Methode, andere sagen, eine Methode, aber es ist definitiv keine eigenständige Sprache wie ÖGS oder Deutsch. Es ist mir wichtig, das hier klarzustellen.
Helene Jarmer sagt dazu: „Das ist ein entscheidender Fortschritt in unserem Ringen um Chancengleichheit in der Bildung!“ Ich freue mich auch, denn ich sehe das auch als einen solchen. Herr Huber als Generalsekretär des Österreichischen Gehörlosenbundes hat gesagt: „Das ist ein Meilenstein [...]“ Der Gehörlosenbund ist auch explizit im Antrag angeführt, dass er hier mitarbeiten wird.
Mir bleibt mit meinen Babygebärden nur zu sagen – ich hoffe, Sie verzeihen mir (sich auch in Gebärdensprache bedankend) –: Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Werter Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! (Den folgenden Satz auch in Gebärdensprache ausführend:) Heute ist das Thema Gebärden. Wie Sie sich alle vorstellen können, freue ich mich besonders über unseren gemeinsamen Entschließungsantrag betreffend einen kompetenzorientierten Lehrplan für die Österreichische Gebärdensprache.
An mindestens einem Dutzend Schulen in Österreich wird ÖGS bereits angeboten, bis auf zwei Schulen allerdings ohne entsprechende Lehrplanbasis. Das bedeutet: keine Leitlinie für Lehrende, keinen Platz in der Stundentafel, keine Einheitlichkeit, keine Vergleichbarkeit, keine Möglichkeit der Benotung und keine Rechtssicherheit.
In Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf Bildung verankert, und dieses sieht die Gewährleistung eines inklusiven Bildungssystems vor. Für die Umsetzung eines solchen ist unter anderem die Implementierung des Lehrplans ÖGS unabdingbar. Es sollte uns ein Anliegen sein, gehörlose Menschen auf ihr mehrsprachiges Leben als Bürgerinnen und Bürger vorzubereiten. Der bilingual-bimodale Lehrplan ÖGS kann hierfür neue Räume schaffen.
Ehrlich gesagt ist es auch höchste Zeit, denn gefordert wird das nämlich schon sehr lange. Eigentlich hat 2017 schon ein Prozess stattgefunden, in dem ein solcher Lehrplan entwickelt wurde. Nach Fertigstellung ist dann aber nichts mehr passiert, und in dem Brief des ÖGLB, der auch mich heuer im März erreicht hat und mich dazu bewegt hat, einen solchen Antrag zu verfassen, steht unter anderem Folgendes:
Auf wiederholte schriftliche Nachfragen im Bundesministerium folgten nur Vertröstungen – „wir haben wirklich Pech, zuerst Ibiza, jetzt das“ – oder Nichtbeantwortungen der Anfragen. Schulen hätten keinen Bedarf am Lehrplan ÖGS. Nach der Briefaktion vom März 2021 kam nur eine ausweichende Antwort vom Bundesministerium: „Die Arbeit an neuen, kompetenzorientierten Lehrplänen für die Primar- und Sekundarstufe I ist derzeit noch nicht zur Gänze abgeschlossen, da auch diese Arbeit von den Pandemie-Maßnahmen betroffen war. Sobald die neuen Lehrpläne für VS, MS und auch AHS-Unterstufe vorliegen, kann die Überarbeitung weiterer bestehender Lehrpläne aufgenommen werden.“
Der Grund, warum dieser Antrag nun endlich in Umsetzung geht, ist einzig und allein der fortwährende Einsatz des Österreichischen Gehörlosenbundes und unzähliger Eltern und -vertreterInnen, die in den vergangenen Monaten nicht nur mich, sondern uns alle kontaktiert haben.
Das Anliegen liegt seit 2016 im Bildungsministerium und lag dort anscheinend ganz gut, denn passiert ist, wie wir ja wissen, bis heute nichts. Verstehen Sie mich nicht falsch, natürlich ist es gut, dass sich etwas tut, aber muss es immer mit so viel Aufwand verbunden sein? Ist es notwendig, dass Menschen draußen immer so lange warten müssen, bis irgendetwas passiert, bis sie Gehör finden?
Ist das die Politik, die wir wirklich machen wollen? – Ich für meinen Teil nicht. Und man sieht es: Wenn wir gemeinsam Sachpolitik machen, geht es auf einmal. Jetzt muss es nur noch umgesetzt werden. Herr Minister, ich habe Ihnen in der Fragestunde schon gesagt, ich werde es nicht zulassen, dass wir weitere zehn Jahre vergehen lassen, ohne dass etwas passiert. Ich werde mit Argusaugen darüber wachen. – (Sich auch in Gebärdensprache bedankend:) Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
13.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1584/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend einheitliches Bundesgesetz für alle im Bildungsbereich tätigen Pädagoginnen und Pädagogen (923 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Hermann Brückl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Bundesminister, ich darf noch einmal auf den vorletzten Tagesordnungspunkt zurückkommen, weil Sie gemeint haben, die Raumluftreiniger seien ein Konzept, das doch nicht so funktioniert. Herr Bundesminister, es geht uns nicht nur darum, dass wir diese Luftreiniger einsetzen, sondern es ist ein Gesamtkonzept, auch mit Trennwänden, auch mit Hygieneregeln und so weiter. Dieses Konzept wurde, wie gesagt, erprobt. Ich würde Sie einfach bitten, das im Gesamten zu sehen und zu betrachten und nicht nur diese Raumluftreiniger.
Ich darf aber zu unserem Antrag kommen, weil es gerade in den Zeiten einer Pandemie so ist, dass sich wirklich Schwächen im Bildungssystem gezeigt haben, dass Schwächen aufgetreten sind, vor allem auch in Hinblick auf das Dienstrecht. Deshalb haben wir auch den Antrag gestellt, das Dienstrecht vor allem im Lehrerbereich zu ändern. Es geht vor allem um die Ausbildung und auch um die zusätzliche Anstellung von Lehrkräften. Die Definition der pädagogischen Voraussetzungen soll damit geschaffen werden, Ausbildungs- und Fortbildungserfordernisse sollen geregelt werden. Für uns ist es wichtig, das
wir Übertrittsmöglichkeiten für Lehrer schaffen beziehungsweise dass diese besser werden, und es ist wichtig für uns, dass wir mehr Möglichkeiten und Erleichterungen für Quereinsteiger und für Rückkehrer in den Lehrerberuf schaffen.
Ich darf ein Beispiel bringen, Herr Bundesminister: Erst vor wenigen Wochen war ein Zeitungsartikel zu lesen, dessen Überschrift „Eklatanter Lehrermangel im Innviertel: Schulen retten sich mit Sonderverträgen“ lautete. In diesem Artikel ist es darum gegangen, dass in etlichen Volks- und neuen Mittelschulen Studenten mit Sonderverträgen eingesetzt wurden, weil das Lehrpersonal einfach nicht mehr in ausreichender Zahl vorhanden war.
Es ist für uns auch grundsätzlich die Frage: Wie geht man mit der Ausbildung der Lehrer um?, denn heute ist es so: Wenn man Lehrer werden will, hat man ein achtsemestriges, ein vierjähriges Studium an einer pädagogischen Hochschule zu absolvieren; dann hat man den Bachelor; dann kann man zwar unterrichten, wenn man aber eine Fixanstellung will, muss man mit einem Master sozusagen noch eins draufgeben; dann hat man mehr oder weniger sechs Jahre studiert, dafür, dass man am Ende des Tages als Lehrer unterrichten kann und 1 800 Euro netto verdient. – Das sind keine Anreize für junge Leute, Herr Bundesminister, denn da wird jeder irgendwann einmal sagen: Na, da mache ich gleich Medizin, da mache ich Jus; da brauche ich auch nicht länger und habe bessere Zukunftsaussichten, als ich als Lehrer habe.
Das ist dieser Antrag, den wir eingebracht haben, er ist uns wichtig. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen. Es wäre eine wichtige und notwendige Verbesserung im Bereich des Lehrerdienstrechtes. (Beifall bei der FPÖ.)
13.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Claudia Plakolm. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als eines der ersten europäischen Länder haben wir in Österreich im Februar die Schulen geöffnet, mit regelmäßigen Tests, die sehr, sehr gut funktionieren. Das sichert uns auch im Herbst einen ordentlichen Schulstart. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Nicht nur über dieses Thema, sondern auch über viele andere haben wir letzte Woche im Unterrichtsausschuss gemeinsam gesprochen. Wir modernisieren die Lehrpläne und schaffen damit Platz für wichtige Anforderungen, die in Zukunft nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch im privaten Bereich gestellt werden. Wir schaffen Platz für neue Medien, für Praxis, für Umweltkunde und hoffentlich bald auch für politische Bildung. Ab dem nächsten Schuljahr kommt der Ethikunterricht für alle, die nicht den Religionsunterricht besuchen, auch damit wird eine langjährige Forderung umgesetzt. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Jetzt zum durchaus spannenden Antrag der FPÖ: Mit der Lehrerdienstrechtsnovelle gibt es ja bereits seit 2013 ein einheitliches Dienstrecht für Pädagoginnen und Pädagogen. Es war damals eine bewusste politische Entscheidung, dass es zu einer Übergangsphase kommt, bis alle Lehrkräfte, die sich noch im alten System befinden, dieses System verlassen. Deswegen gibt es jetzt parallel zum alten das neue Dienstrecht, diese Übergangsphase läuft aber, wie gesagt, aus.
In Ihrem Antrag werden aber durchaus auch sehr wichtige Weiterentwicklungen angesprochen, an denen im Bildungsministerium schon laufend gearbeitet wird. Es geht da beispielsweise um eine Reform des Quereinstiegs in den Lehrberuf, damit berufliche
Umsteiger und auch Rückkehrer aus der Praxis leichteren Zugang zum Lehrberuf bekommen. Geplant ist eine gesetzliche Verankerung dieser Maßnahmen noch im Herbst dieses Jahres.
Was ich aber ganz bewusst beim Thema Bildung – und nicht bei Arbeit und Soziales – ansprechen möchte, ist das Thema Lehre. Die Lehre zeigt gerade in Monaten wie diesen, wie krisensicher sie ist und wie wichtig die duale Ausbildung in Österreich für Jugendliche ist, denn sie gibt uns nicht nur eine Perspektive, sondern im internationalen Vergleich vor allem auch eine gute Jugendbeschäftigung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
In acht von neun Bundesländern kann ein Lehrstellensuchender zwischen mehreren offenen Lehrstellen wählen, sich aussuchen, welchen Beruf er ergreifen will, und wir haben in ganz Österreich einen Lehrstellenüberhang. Das zeigt, dass unsere geschickten Jugendlichen in den österreichischen Betrieben sehr, sehr gefragt sind.
Die Lehre ist nicht nur ein Erfolgsmodell im Bildungssystem, sie ist auch ein Erfolgsmodell für jeden einzelnen Lehrling. Lehrlinge haben viele Möglichkeiten, durch Erasmus plus, durch Weiterbildungen, sie können sich mit einer Meisterprüfung selbstständig machen und vieles mehr, und sie räumen auch immer wieder die Stockerlplätze bei WorldSkills, bei EuroSkills ab und zeigen damit, dass wir eine Topberufsausbildung an unseren Schulen und vor allem in unseren österreichischen Betrieben haben.
Von Erfolg geprägt ist auch unsere Fußballnationalmannschaft, der ich an dieser Stelle alles Gute für das heutige Spiel gegen die Niederlande bei der EM wünsche. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag. Martina Künsberg Sarre. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir stimmen dem Antrag der FPÖ zu, weil wir glauben, dass ein kritischer Blick auf die Ausbildung und auch auf die Arbeitsbedingungen von Pädagogen, also von Lehrerinnen und Lehrern, aber auch von Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen, dringend notwendig ist.
Warum glauben wir, dass diese Diskussion, dieser Blick notwendig ist? – Weil wir einen eklatanten Lehrermangel haben, weil wir ganz, ganz viele engagierte Lehrer und dann auch wieder weniger engagierte Lehrer haben, die alle in einem System sind. Wir haben einen eklatanten PädagogInnenmangel im Elementarbildungsbereich, und wir glauben, dass wir den PädagogInnenberuf attraktiver gestalten müssen.
Ich weiß nicht, ob Sie sich schon einmal die Frage gestellt haben, warum es in manchen Ländern auf einen Lehramtsstudienplatz zehn Bewerber gibt und bei uns nicht. Es ist eine spannende Frage, finde ich, das einmal herauszufinden.
Sie bauen die Elementarbildungskollegs aus – wie es jetzt aussieht, können aber gar nicht alle Plätze belegt werden, weil es zu wenig Interessenten oder Interessentinnen gibt. Ich denke, wir brauchen also eine Diskussion über den PädagogInnenberuf der Zukunft. Was soll dieser umfassen? Was soll er leisten können?
Dazu gehört auch, dass man diesen PädagogInnenberuf als Lebensabschnittsberuf betrachtet, dass Quereinstieg möglich ist, dass Umstieg und Wiedereinstieg leichter möglich sind und dass es auch Aufstiegschancen oder Aufstiegsmöglichkeiten gibt.
Zu einem neuen PädagogInnenberuf gehören auch eine neue Feedback-, eine neue Führungs- und eine neue Fortbildungskultur in diesem Bereich, die Engagement fördern und auch belohnen.
Wir NEOS glauben, dass der PädagogInnenberuf, egal ob für Schule oder Kindergarten, der wichtigste unter allen Berufen ist. Für die Arbeit mit unseren Kindern brauchen wir die Besten – die Motiviertesten und die Besten –, und diese Besten brauchen beste Arbeitsbedingungen. Für diesen großen Bereich brauchen wir eine Diskussion und nicht: Es ist eh alles gut, und wir machen so weiter wie bisher! (Beifall bei den NEOS.)
13.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Eva Maria Holzleitner. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir behandeln beim angesprochenen Tagesordnungspunkt das Verlangen nach einem einheitlichen Dienstrecht. Grundsätzlich kann man sagen, dass ja vor einigen Jahren bereits von der damaligen Bildungsministerin Heinisch-Hosek wesentliche Schritte gesetzt worden sind; außerdem ist der vorliegende Antrag in manchen Bereichen zu unkonkret. Bewusst ist uns aber schon, dass es in einigen Bereichen noch viele Schritte bis zu einer Einheitlichkeit sind, und zwar bei der Elementarpädagogik.
Wir wissen: Der Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung unserer Kinder in Österreich. Wir wissen, dass das der Grundstein für die gesamte weitere Bildungslaufbahn ist. Und eigentlich sollte es auch selbstverständlich sein, dass alle Kinder ein Recht auf Bildung haben. Alle Kinder heißt: unabhängig vom Geldbörserl, von der Muttersprache, von der Herkunft et cetera. Alle Kinder haben das Recht auf die beste Bildung ab dem Kindergartenalter und demnach auch ein Recht auf einen Platz in einem Kindergarten, wo sie optimal gebildet werden (Beifall bei der SPÖ) – nicht nur optimal gebildet, sondern natürlich auch gut und bestens betreut. Vor allem müssen dem auch die Öffnungszeiten entsprechen – ein sehr wichtiger Punkt.
In Österreich ist es aber eben leider nicht der Fall, dass jedes Kind von dieser besten Bildung profitieren kann. Warum? – Im Bereich der elementaren Bildung haben wir einfach einen Fleckerlteppich. In jedem Bundesland gibt es ganz unterschiedliche Regelungen, Gruppengrößen, Pädagoginnen- und Pädagogenschlüssel zum Kind, Öffnungszeiten, Schließtage, Kosten und, und, und. Das führt dazu, dass nicht alle Kinder dieselben Möglichkeiten haben, dieselbe notwendige Unterstützung erfahren und der Zugang zu Bildung einfach sehr ungleich ausgestaltet ist.
Um dieses Ziel aber zu erreichen, um das zu ermöglichen, müssen wir noch an einigen Schrauben drehen. Es braucht einen besseren Betreuungsschlüssel für die Kinder, es braucht kleinere Gruppen, mehr Zeit für Elternarbeit, bessere Vorbereitungszeit und bessere Ausbildungsmöglichkeiten für Pädagoginnen und Pädagogen. Multiprofessionelle, diverse Teams gehören zum 21. Jahrhundert, zu 2021 eigentlich einfach dazu – und das in allen Gruppen –, und es braucht auch diese individuellen Förderangebote für Kinder.
Außerdem braucht es auch noch eines: die echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir wissen, dass die oftmals einfach nicht gegeben ist. Es braucht weniger Schließtage und längere Öffnungszeiten, und wir müssen das Stigma aufbrechen, dass Eltern, die ihr Kind in eine Krabbelstube, in einen Kindergarten geben, und das für mehr als 2 Stunden am Tag, schlechte Eltern seien. – Das ist eine Bildungseinrichtung, und Kinder werden dort nicht aufbewahrt, sondern gebildet und unterstützt. (Beifall bei der SPÖ.) Dieses sehr konservative Stigma der Rabeneltern gehört, glaube ich, wirklich ins 19. Jahrhundert, nicht einmal ins 20., und müsste schon längst überwunden sein.
Diese einheitlichen Standards und Regeln im ganzen Bundesgebiet wären gerade in der Elementarpädagogik wahnsinnig wesentlich. Es braucht für die Beschäftigten eine
bessere, ordentliche Bezahlung, von der man auch leben kann, und bessere Arbeitsbedingungen. Dieser Meinung sind nicht nur wir, sondern auch die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner: ÖGB, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung haben sich in diesem Jahr schon darauf geeinigt, dass es eine Vereinbarkeitsmilliarde bräuchte. Gekommen ist aber bisher nichts.
Ich möchte mit einem Satz schließen, dem Leitspruch der aktuellen Kinderfreunde-Kampagne: Her mit den Knödeln für unsere Kindergärten! – Das müsste eigentlich 2021, gerade nach einem Pandemiejahr, das Mindeste sein, was wir den Kindern an Bildung ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ.)
13.21
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Wir werden diesem Antrag auf ein sogenanntes einheitliches Dienstrecht aus mehreren Gründen nicht zustimmen.
Vielleicht entsinnen Sie sich der Dienstrechtsnovelle 2013, in der im Zuge der sogenannten PädagogInnenbildung Neu dem Grunde nach auch ein neues Dienstrecht geschaffen wurde, das im Prinzip genau in Richtung dieser Vereinheitlichung geht, mit zahlreichen Umstiegsmöglichkeiten, und in dem sozusagen grundgelegt ist, wohin die Reise geht. Ich darf zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass der Bund für alles, was die Elementarpädagogik betrifft, nicht zuständig ist. Das ist Länderangelegenheit. Ja, wir Grünen hätten das gerne im Bund, weil es dann eine bessere Regelungssituation gäbe. Wir werden im nächsten Hochschulrechtspaket, das ja Ende Juni im Wissenschaftsausschuss behandelt werden wird, das QuereinsteigerInnenthema haben, und da wird es dann auch im Zuge der Dienstrechtsnovelle im Herbst eine dienstrechtliche Änderung geben.
Was uns besonders wichtig wäre und wofür wir uns auch einsetzen, ist, dass in diese Dienstrechtsfragen auch der ganze Bereich des Supportpersonals aufgenommen wird: pädagogisches Personal, FreizeitpädagogInnen, der ganze IT-Bereich, der immer wesentlicher wird und sich ja nicht nur auf irgendwelche Technikerinnen und Techniker beschränkt.
Genau in diesem Sinne bin ich im Übrigen der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen bereits zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Unterrichtsausschusses, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme. Ich darf die Klubs fragen, ob eine Unterbrechung gewünscht ist. – Das ist offenbar nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge sowie weitere Gesetze geändert werden, in 862 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Vorderwinkler vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 5 und 13 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diese Teile des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 2 Z 20 und 21 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche auch hier jene Damen und Herren, die sich für diese Teile des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 3 Z 13, ebenfalls in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 4 Z 5 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 5 Z 3 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 6 Z 2 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend 2. COVID-19-Hochschulgesetz samt Titel und Eingang in 917 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 918 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 919 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 920 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10, die dem Ausschussbericht 921 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Entwicklung eines kompetenzorientierten Lehrplans zur Österreichischen Gebärdensprache“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (189/E)
Ferner gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 922 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 923 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1665/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert werden (882 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Philip Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wohl kein Zufall, dass der Klubobmann der ÖVP bei diesem Tagesordnungspunkt jetzt fluchtartig den Saal verlassen hat. (Abg. Zarits: Von euch sind drei Leute da!)
Es ist kein Zufall, dass der ehemalige Betriebsrat des Roten Kreuzes den Saal verlassen hat, weil es ihm peinlich ist, dass er Tausende Menschen, die Tag und Nacht im Rettungsdienst für uns alle da gewesen sind, in der Coronakrise im Stich lässt. (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist kein Zufall, dass er jetzt nicht den Mut hat, zu erklären, warum Kurz und Mückstein ein Foto in der Zeitung für Krisen-PR und für Marketing wichtiger war (Zwischenruf bei der ÖVP) – wo doch beide gesagt haben, wie wichtig es ihnen ist, den Coronaheldinnen und -helden Danke zu sagen, wobei man dann auf Menschen vergessen hat. Als wir gesagt haben, dass uns allen das Gesundheitssystem wichtig ist, haben wir alle geklatscht – und wie schnell ist es dann gegangen, dass man auf Menschen vergessen hat, weil es wichtiger war, sich kurz zu inszenieren.
Wir haben dann gesagt: So geht es doch nicht! Das Gesundheitssystem ist dann stark, wenn alle Menschen, die Tag und Nacht für uns da gewesen sind, auch berücksichtigt werden und den Respekt und die Anerkennung für ihre Arbeit bekommen. Dann ist es aber darum gegangen, dass wir gesagt haben: Wie kann man bei einem Coronabonus die Reinigungskraft vergessen, die die Covid-Station sauber macht? Hat sie, die Tag und Nacht für uns in der Schutzmontur da war, nicht diesen Respekt und die Anerkennung verdient, dass sie auch einen Coronabonus bekommt? (Beifall bei der SPÖ.)
Haben die Menschen, die im Rettungswagen gesessen sind, als keine FFP2-Maske da war, als es keine Teststrategie gegeben hat – bis nach Weihnachten hat es für die Menschen im Rettungsdienst beim Roten Kreuz, bei den Johannitern, beim Arbeiter-Samariter-Bund nicht einmal eine flächendeckende Teststrategie gegeben! –, haben diese Menschen keinen Coronabonus verdient? (Beifall bei der SPÖ.) Diese Menschen sind von Kurz und Mückstein ganz bewusst – ganz bewusst! – aus dem Gesetz herausgestrichen worden. Nach den Sonntagsreden, die wir alle erlebt haben, in denen es immer geheißen hat: Danke, danke, danke!, ist es entwürdigend, dass die Betriebsräte betteln müssen, damit diese Menschen die Anerkennung bekommen, die wir ihnen versprochen haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Fünf vor zwölf – fünf vor zwölf! – bekommen wir jetzt einen Wischiwaschiantrag von ÖVP und Grünen serviert, in dem schon wieder Menschen vergessen worden sind, in dem die Menschen des Rettungsdienstes weiterhin nicht berücksichtigt worden sind, in dem die Ordinationsassistentin, die für den Arzt, für die Ärztin, für uns da war, nicht berücksichtigt worden ist. Ist das euer Ernst? So geht man doch mit Menschen nicht um! Es müssen den Worten auch Taten folgen! (Beifall bei der SPÖ.)
Und ich muss es leider sagen: Das ist kein Zufall. Wir erkennen doch alle ein Muster: Als die verzweifelten Mitarbeiter der ATB in der Steiermark um Hilfe gerufen haben – da ist es um Hunderte Schicksale gegangen –, haben sie Sebastian Kurz einen Brief geschrieben, und sie haben nicht einmal eine Antwort bekommen. Als 2 300 Mitarbeiter bei MAN in Steyr den Bundeskanzler um Hilfe gerufen haben, da hat er nicht geantwortet. Als jetzt zig Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die Reinigungskräfte, Mitarbeiter der Caritas, Mitarbeiter aus dem Rettungsdienst den Bundeskanzler um eine faire Lösung gebeten haben, da hat er nicht geantwortet. – Und dann hat es von der ÖVP geheißen: Wir können kein Geld drucken.
Wisst ihr, was der Unterschied ist? – Wenn es um die Adler-Runde und um die Großspender, die sozusagen das Scheckheft immer wieder für Sebastian Kurz gezückt haben, geht, dann hat er Zeit, dann nimmt er im klimatisierten Hotel Platz. Mit denen sitzt er stundenlang zusammen und philosophiert darüber, was man machen muss, damit die Großspender sozusagen auch zu ihrem Recht kommen, aber für die Putzfrau hat er dann keine Zeit. Das ist die Art und Weise, wie die ÖVP mit diesen Menschen umgeht: große, große Worte in der Coronakrise, und dann vergisst man auf Menschen. (Beifall bei der
SPÖ.) Für die Zeitungsschlagzeile aber, wenn sich Kurz und Mückstein miteinander präsentieren können, sind sie gut genug. So kann man mit Menschen nicht umgehen!
Ich sage es ein allerletztes Mal: Reparieren wir das gemeinsam! Ein Krankenhaus funktioniert nur miteinander, von der Krankenpflegerin bis zur Ärztin, von den Menschen in der Telefonzentrale bis zur Reinigungskraft. Man kann doch nicht sagen: Du verdienst nichts! – Die Menschen, die in der Krise für uns da waren, werden jetzt aus dem Gesetz herausgestrichen. Glaubt ihr wirklich, dass die Kollegen untereinander nicht zusammenarbeiten? – Wenn man im Krankenhaus nachfragt und hört, was die Menschen in der Telefonzentrale sich haben anhören müssen, muss man sagen, das war keine einfache Zeit. Da hat es geheißen: Warum darf ich nicht – ich weiß nicht – meine Oma, meinen Opa besuchen? – Das waren nur Gespräche und Einsatz, das waren Menschen, die in dieser Zeit in der vollen Montur für uns dagestanden sind, und diese Menschen vergisst man jetzt! (Zwischenrufe bei den Grünen.)
Das Schlimme ist, man vergisst sie nicht nur beim Coronabonus, nein, man vergisst sie auch beim Budget und bei den Gesetzen. Bis heute gibt es für die Pflege in Österreich keine einzige Verbesserung, sondern im Gegenteil: Seit Mückstein Minister ist, herrscht Stillstand im Gesundheitsministerium; es hat sich für die Pflege nichts getan (Abg. Schallmeiner: ... genau deswegen!); alle Projekte sind auf Eis gelegt worden. Das ist doch, bitte, nicht die Wertschätzung, die wir versprochen haben. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei den Grünen.)
Also bitte noch einmal: Coronabonus für alle Menschen in Österreich, die Heldinnen und Helden, die Tag und Nacht für uns da waren! Lassen wir sie jetzt nicht im Stich! (Beifall bei der SPÖ.)
13.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Bedrana Ribo. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Heute beschließen wir den Pflegebonus für MitarbeiterInnen des Gesundheitssystems. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, einen Pflegebonus denjenigen Personen zukommen zu lassen, die während der letzten 15 Monate außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt waren und noch immer ausgesetzt sind. Sie haben alles gegeben, um Ihre PatientInnen bestmöglich zu betreuen, zu pflegen, und nebenbei haben Sie dafür gesorgt, dass das übrige Gesundheitssystem nicht kollabiert – und davon haben letztendlich dann wir alle profitiert. Dafür sind wir Ihnen zu Dank verpflichtet, und – das freut mich wirklich sehr und das möchte ich auch betonen – dieser Dank wird sich mit dem heutigen Beschluss auch auf das Geldbörsel dieser Menschen auswirken. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine KollegInnen klatschen, wir haben aber immer gesagt: Klatschen allein genügt nicht!, und das ist mehr als Klatschen. Diese durchschnittlich 500 Euro sind von sämtlichen Abgaben befreit, sind also kein Entgelt, und sie sind auch nicht als Obergrenze für den Bonus zu verstehen. Diese 500 Euro sind der Kostenbeitrag des Bundes, das heißt, die Träger der Krankenanstalten sowie die Länder, die Städte, die Gemeinden, alle sind herzlich eingeladen, auch weiter gehende Zuwendungen zu schaffen, um ebenfalls Dank und Anerkennung auszudrücken. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Nicht zu vergessen sind die gewinnorientierten Einrichtungen. Diese haben auch in der Covid-Zeit Gewinne gemacht, und diese Gewinne konnten sie nur mithilfe ihrer MitarbeiterInnen machen. Diese Einrichtungen stehen ebenfalls in der Verantwortung, ihren
großartigen MitarbeiterInnen eine finanzielle Entlohnung anzubieten. Das geht, das ist möglich – es ist eine Frage des Wollens. (Beifall bei den Grünen.)
Mit dem heutigen Abänderungsantrag wird die Gruppe der BonusempfängerInnen, lieber Philip, erweitert: Das Reinigungspersonal, welches bei den Krankenanstalten oder bei den Pflegeheimen direkt angestellt ist, wird auch den Bonus bekommen, und auch die Bediensteten von Einrichtungen, welche vorwiegend der stationären Reha dienen. Wir haben über 100 Millionen Euro in die Hand genommen! Allein in der Pflege werden über 70 000 Menschen von diesem Bonus profitieren. Wir lassen uns diesen Pflegebonus nicht schlechtreden. Es ist eine gute Sache und es geht deutlich über das Klatschen hinaus. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Zum Schluss möchte ich noch einen Abänderungsantrag einbringen, nämlich den Abänderungsantrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Bedrana Ribo, Kolleginnen und Kollegen, in dem es eben genau um das geht: um die Erweiterung der EmpfängerInnenliste um das Reinigungspersonal, aber auch die Rehaeinrichtungen werden mitberücksichtigt und mitgenommen. Dabei ist es auch weiterhin wichtig, dass alles gemeinnützig geführt wird, und der Betrag wird mit durchschnittlich 500 Euro begrenzt.
*****
Ich danke und bitte um Annahme. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
13.38
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Bedrana Ribo,
und Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses (882 der Beilagen XXVII. GP) über den Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, Ralph Schallmeiner und Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert werden (1665/A)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Pflegefondsgesetzes)
§ 2 Abs. 2b lautet:
»„(2b) Im Falle einer Pandemie kann den Ländern nach Maßgabe der aus dem Krisenfonds zur Verfügung stehenden Mitteln als Beitrag für die Finanzierung von außerordentlichen Belastungen und der durch den Wegfall von Betreuungsstrukturen notwendigen Maßnahmen, insbesondere für Ersatzbetreuungseinrichtungen, Clearingstellen sowie außerordentliche Zuwendungen an Betreuungs-, Pflege- und Reinigungspersonal, ein zweckgebundener Zuschuss zur Verfügung gestellt werden. Die Vergabe des Zweckzuschusses erfolgt durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen. § 2 Abs. 1 findet keine Anwendung. Die Auszahlung des Zweckzuschusses kann von weiteren Bedingungen abhängig gemacht werden und zu einem anderen Zeitpunkt als im § 6 festgelegt erfolgen, sofern dies zweckmäßig ist. Der Zuschuss für außerordentliche Zuwendungen an das Betreuungs-, Pflege- und Reinigungspersonal ist betraglich mit durchschnittlich 500 Euro pro Bezieher und Bezieherin einer solchen Zuwendung begrenzt.
Die außerordentlichen Zuwendungen sind von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit und gelten bis zu dieser Höhe nicht als Entgelt im Sinne des § 49 ASVG.“«
Art. 2 (Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes)
a) In Z 2 lautet § 1f samt Überschrift:
»„Sonderbestimmungen für außerordentliche Zuwendungen
§ 1f. (1) Der Bund leistet aus Mitteln des COVID 19 Krisenbewältigungsfonds an die Länder und Gemeinden einen Zweckzuschuss für die Zahlung außerordentlicher Zuwendungen und für den Ersatz für die Zahlung außerordentlicher Zuwendungen an Personen, die
1. bei Krankenanstalten oder
2. bei im Auftrag von Ländern oder Gemeinden vorübergehend eingerichte ten medizinischen Versorgungseinrichtungen für an COVID 19 Erkrankte und Krankheitsverdächtige (Barackenspitäler) oder
3. bei Einrichtungen, die vorwiegend der stationären Rehabilitation dienen,
beschäftigt sind oder beschäftigt waren.
(2) Außerordentliche Zuwendungen im Sinn des Abs. 1 sind Geldleistungen, die als besondere Anerkennung
1. für die in persönlichem Kontakt verrichtete, medizinische oder nichtmedi zinische Betreuung von Patienten oder
2. für die im unmittelbaren Umfeld von betreuten Patienten verrichteten Rei nigungsdienste
gewährt werden und im Zeitraum von 1. Juni 2021 bis 31. Dezember 2021 ausgezahlt werden.
(3) Als Krankenanstalten im Sinn des Abs. 1 gelten neben den Krankenanstalten, die von Ländern und Gemeinden unmittelbar betrieben werden auch Krankenanstalten, die von Rechtsträgern betrieben werden,
1. die im Bereich der Länder nach Art. 127 Abs. 1 und Abs. 3 B-VG der Kon trolle des Rechnungshofes unterliegen, oder
2. die
im Bereich der Gemeinden nach Art. 127a Abs. 1 und Abs. 3 B-VG
der
Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen oder nur deshalb nicht der Rechnungshofkontrolle
unterliegen, weil die Gemeinde weniger als
10
000 Einwohner hat.
Weiters gelten als Krankenanstalten im Sinn des Abs. 1 auch von sonstigen Trägern betriebene Krankenanstalten, die gemäß § 16 des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten, BGBl. Nr. 1/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2020, gemeinnützig geführt werden
(4) Der Kostenersatz ist betraglich mit durchschnittlich 500 Euro pro Bezieher einer außerordentlichen Zuwendung begrenzt. Die außerordentlichen Zuwendungen nach Abs. 2 sind von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit und gelten bis zu dieser Höhe nicht als Entgelt im Sinne des § 49 ASVG.
(5) Kostenersätze an Gemeinden werden im Wege der Länder beim Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz angemeldet und im Wege der Länder ausbezahlt.“«
b) Z 4 und 5 lauten:
»4. In § 4 Abs. 8 wird der Satz „§ 1a Z 5 und § 1b Abs. 4 treten mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.“ durch den Satz „§ 1a Z 5 tritt mit Ablauf des 30. September 2021 und § 1b Abs. 4 mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.“ ersetzt.
5. § 4 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) § 1d Abs. 3 erster Satz und § 4 Abs. 7 und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 treten mit 1. Juni 2021 in Kraft. § 1f in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“«
Begründung
Zu Art. 1 (Änderung des Pflegefondsgesetzes):
Zu § 2 Abs. 2b Pflegefondsgesetz:
Wegen der außerordentlichen Belastungen durch die COVID-19-Pandemie, die auch das Reinigungspersonal betreffen, das in stationären Betreuungs- und Pflegediensten, in der Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen sowie in teilstationärer Tagesbetreuung tätig ist und dabei im unmittelbaren Umfeld von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen ihren Tätigkeiten nachkommt und damit verbunden einer erhöhten Ansteckungsgefährdung ausgesetzt ist, soll auch diese Berufsgruppe von der Bonuszahlung profitieren können. Aus diesem Grund erfolgt eine entsprechende Erweiterung des Kreises der Bezieher und Bezieherinnen.
Art. 2 (Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes):
Zu § 1f des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes:
Auch für den Bereich der Krankenanstalten und Barackenspitäler soll nun das Reinigungspersonal aufgrund der bereits angeführten Erwägungen von den Bonuszahlungen profitieren können, so dass der Initiativantrag hinsichtlich des § 1f Abs. 2 Z 2 und 3 COVID-19-Zweckzuschussgesetz zu ergänzen ist.
Weiters sollen diese Regelungen nun auch bei Tätigkeiten in Bereich von Einrichtungen, die vorwiegend der stationären Rehabilitation dienen, anwendbar sein (§ 1f Abs. 1 Z 3).
Schließlich soll durch eine Änderung des Schlussteiles des § 1f Abs. 3 COVID-19-Zweckzuschussgesetz die Möglichkeit für Zweckzuschüsse auf alle gemeinnützig geführten Krankenanstalten ausgedehnt werden.
Weiters wird in Abs. 4 die Wortfolge „bis zu dieser Höhe“ eingefügt um einen Gleichklang mit dem letzten Satz des § 2 Abs. 2b des Pflegefondsgesetzes (Art. 1 des Antrages 1665/A) hinsichtlich des sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriffes zu erreichen.
Zu § 4 Abs. 8 des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes:
Die Geltung der besonderen Bestimmungen betreffend die Aufwandsentschädigungen, die von den Ländern und Gemeinden an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen bei bevölkerungsweiten Testungen gewährt werden (§ 1a Z 5 COVID-19-Zweckzuschussgesetz) – wie beispielsweise Steuerbefreiungen, das Verbot der Anrechnung auf die Ausgleichszulage und auf Leistungen der Mindestsicherung sowie der Unfallversicherungsschutz – soll bis 30. September 2021 verlängert werden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Michael Seemayer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.38
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Auch wenn man kurzfristig einen Abänderungsantrag eingebracht hat, sind wieder Leute vergessen worden, und dass Ungleichbehandlung zum Regierungsstil gehört, habe ich ja schon unter Tagesordnungspunkt 2, bei den Zivildienern, angesprochen. Aus dem Sprichwort: Teile und herrsche!, ist bei Ihnen offenbar: Spalte und regiere!, geworden: Sie spalten die Gesellschaft, indem Sie einem Teil der Beschäftigten im Gesundheitssystem einen Bonus geben und dem anderen Teil der Belegschaft die lange Nase zeigen.
Das führt natürlich zu einer massiven Missstimmung unter den Beschäftigten. Mit dieser Vorgangsweise tragen wir aber auch nicht gerade dazu bei, dass weniger Beschäftigte in diesem Bereich über einen Jobwechsel nachdenken werden.
Daher bringe ich jetzt einen gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses in 882 der Beilagen ein. Er wird verteilt und ich werde ihn in den Grundzügen erläutern.
Im Gegensatz zum Regierungsantrag will dieser Antrag, dass der Bonus weiteren Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitswesen zugutekommt und niemand ausgegrenzt wird. Es sollen ihn alle Gesundheits- und Betreuungsberufe, alle Sozialbetreuungsberufe, alle Pflegeberufe bekommen, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung, in der Technik, im Wach- und Reinigungsdienst sollen den Bonus erhalten – alle, die persönlich einen Beitrag zur Versorgung von Menschen in den unterschiedlichsten Einrichtungen geleistet haben
Auch bei den Einrichtungen haben wir aber eine weitreichendere Definition vorgesehen. Welche Einrichtungen sollen das sein? – Es sollen Einrichtungen der Behindertenarbeit sein – die sind nämlich auch wieder nicht drinnen in Ihrem Abänderungsantrag –, Einrichtungen des psychosozialen Dienstes, Einrichtungen der Wohnungslosen- und Flüchtlingshilfe, Rettungs- und Krankentransportdienste, vorübergehend eingerichtete medizinische Versorgungseinrichtungen für Covid-Erkrankte und alle Krankenanstalten, auch private, wenn sie gemeinnützig geführt werden. Dieser Antrag würde den Leistungen aller betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht werden, sie hätten sich das bei Weitem verdient. (Beifall bei der SPÖ.)
*****
Es gibt aber auch noch viele weitere Heldinnen und Helden dieser Krise, die von der Regierung erneut nicht berücksichtigt werden. Es sind das die Heldinnen und Helden in der Daseinsvorsorge: Rettung, Strom, Gas, Wasser, Müllabfuhr, aber auch in der Lebensmittelversorgung und in vielen weiteren Branchen. Auch sie haben ihren Beitrag geleistet und hätten sich mehr verdient, als dass sie nur beklatscht werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Daher bringe ich einen weiteren Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Corona-Bonus für alle Krisen-Held*innen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Finanzminister werden aufgefordert, bei der Zuteilung des ‚Corona-Bonus‘ alle Beschäftigten, die unser Gesundheitswesen am Laufen
halten, zu berücksichtigen und darüber hinaus auch den Arbeitnehmer*innen in den Bereichen der Daseinsvorsorge und anderen unverzichtbaren Branchen, wie zum Beispiel im Lebensmittelhandel, eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.“
*****
Kolleginnen und Kollegen, bitte unterstützt den Antrag! Die Menschen haben es sich verdient! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.42
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Gesamtändernder Abänderungsantrag
der Abgeordneten Kucher,
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1665/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert werden (882 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Artikel 1
Änderung des Pflegefondsgesetzes
Das Pflegefondsgesetz, BGBl. I Nr. 57/2011, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 16/2020, wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 2b lautet:
„(2b) Im Falle einer Pandemie kann den Ländern nach Maßgabe der aus dem Krisenfonds zur Verfügung stehenden Mitteln als Beitrag für die Finanzierung von außerordentlichen Belastungen und der durch den Wegfall von Betreuungsstrukturen notwendigen Maßnahmen, insbesondere für Ersatzbetreuungseinrichtungen, Clearingstellen sowie außerordentliche Zuwendungen in Form eines zweckgebundenen Zuschusses an Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Praktikanten/Praktikantinnen geleistet werden, die persönlich im Bereich der Langzeitpflege einen Beitrag zur Versorgung von Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf geleistet und aufgrund einer Bestimmung in einem Gesetz oder einer Verordnung für das Betreten Ihres Arbeitsortes einen Testnachweis vorzulegen haben oder hatten, ein zweckgebundener Zuschuss zur Verfügung gestellt werden. Die Vergabe des Zweckzuschusses erfolgt durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen. § 2 Abs. 1 findet keine Anwendung. Die Auszahlung des Zweckzuschusses kann zu einem anderen Zeitpunkt als im § 6 festgelegt erfolgen, sofern dies zweckmäßig ist. Der Zuschuss für außerordentliche Zuwendungen an das Betreuungs- und Pflegepersonal ist betraglich mit durchschnittlich 500 Euro pro Bezieher einer solchen Zuwendung begrenzt. Die außerordentlichen Zuwendungen an Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Praktikanten/Praktikantinnen im Sinne des ersten Satzes sind von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit und gelten bis zu dieser Höhe nicht als Entgelt im Sinne des § 49 ASVG."
Artikel 2
Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes
Das COVID-19-Zweckzuschussgesetz, BGBl. I Nr. 63/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2021, wird wie folgt geändert:
1. § 1d Abs. 3 erster Satz lautet:
„Für jede bezugsberechtigte Person darf bei der Ermittlung der Höhe des Zweckzuschusses pro Monat nur eine verteilte Packung zu zehn Stück SARS-CoV-2-Antigentests in Rechnung gestellt werden."
2. § 1f samt Überschrift lautet:
„Sonderbestimmungen für außerordentliche Zuwendungen
§ 1f. (1) Der Bund leistet aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds an die Länder und Gemeinden einen Zweckzuschuss für die Zahlung außerordentlicher Zuwendungen an Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Praktikanten/Praktikantinnen, die persönlich einen Beitrag zur Versorgung von Menschen in den nachfolgenden Einrichtungen geleistet haben und aufgrund einer Bestimmung in einem Gesetz oder einer Verordnung für das Betreten Ihres Arbeitsortes einen Testnachweis vorzulegen haben, diese sind Personen, die insbesondere
1. in Krankenanstalten oder
2. in im Auftrag von Ländern oder Gemeinden vorübergehend eingerichteten medizinischen Versorgungseinrichtungen für an COVID-19 Erkrankte und Krankheitsverdächtige (Barackenspitäler),
3. in Rettungs- und Krankentransportdiensten,
4. in Einrichtungen der Behindertenarbeit,
5. in Einrichtungen des Psychosozialen Dienstes
6. in Einrichtungen in der Wohnungslosen- und Flüchtlingshilfe
beschäftigt sind oder beschäftigt waren.
(2) Außerordentliche Zuwendungen im Sinn des Abs. 1 sind Geldleistungen, die als besondere Anerkennung für in persönlichem Kontakt verrichtete, medizinische oder nichtmedizinische Betreuung von Patient/Patientinnen oder Klienten/Klientinnen gewährt werden und im Zeitraum von 1. Juni 2021 bis 31. Dezember 2021 ausgezahlt werden.
(3) Als Krankenanstalten im Sinn des Abs. 1 gelten neben den Krankenanstalten, die von Ländern und Gemeinden unmittelbar betrieben werden, auch Krankenanstalten, die von Rechtsträgern betrieben werden,
1. die im Bereich der Länder nach Art. 127 Abs. 1 und Abs. 3 B-VG der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, oder
2. die im Bereich der Gemeinden nach Art. 127a Abs. 1 und Abs. 3 B-VG der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen oder nur deshalb nicht der Rechnungshofkontrolle unterliegen, weil die Gemeinde weniger als 10 000 Einwohner hat.
Insbesondere gelten als Krankenanstalten im Sinn des Abs. 1 auch von Sozialversicherungsträgern, von Krankenfürsorgeanstalten betriebene Krankenanstalten, anerkannten Religionsgemeinschaften bzw. deren Betriebsgesellschaften oder privat betriebene
Kranken- und Kuranstalten, unabhängig davon ob sie gemäß § 16 des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten, BGBl. Nr. 1/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2020, gemeinnützig geführt werden.
(4) Der Kostenersatz ist betraglich mit durchschnittlich 500 Euro pro Bezieher einer außerordentlichen Zuwendung begrenzt. Die außerordentlichen Zuwendungen nach Abs. 2 sind von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit und gelten nicht als Entgelt im Sinne des § 49 ASVG.
(5) Kostenersätze an Gemeinden werden im Wege der Länder beim Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz angemeldet und im Wege der Länder ausbezahlt."
3. Im § 4 Abs. 7 wird der Ausdruck „30. Juni 2021" durch den Ausdruck „31. August 2021" ersetzt.
4. § 4 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) Die §§ 1d Abs. 3 erster Satz und 4 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 treten mit 1. Juni 2021 in Kraft. § 1 f in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft."
Begründung
Im Gegensatz zum Regierungsantrag wollen wir, dass der Bonus auch weiteren ArbeitnehmerInnen im Gesundheitswesen zu Gute kommt und niemand ausgegrenzt wird. Es sollen alle Gesundheits- und Betreuungsberufe, Sozialbetreuungsberufe, Pflegeberufe, aber auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der Verwaltung, Technik, Wach- oder den Reinigungsdiensten diesen Bonus erhalten.
Zu Art. 1 (Änderung des Pflegefondsgesetzes):
Zu § 2 Abs. 2b Pflegefondsgesetz:
Im Rahmen der COVID-19-Pandemie ist das Personal im Bereich der mobilen als auch stationären Langzeitpflege außerordentlichen Belastungen ausgesetzt. Es soll nunmehr klargestellt werden, dass als Anerkennung dieser Leistungen ein Bonus ausbezahlt werden kann. Dieser soll insbesondere ArbeitnehmerInnen und PraktikantInnen, die mit der Versorgung von betreuungs- und pflegebedürftigen Personen beschäftigt waren oder sind und aufgrund einer Bestimmung in einem Gesetz oder einer Verordnung für das Betreten Ihres Arbeitsortes einen Testnachweis vorzulegen hatten oder haben, zu Gute kommen. Das sind insbesondere Sozialbetreuungsberufe, Pflegeberufe, aber auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der Verwaltung, Technik, Wach- oder den Reinigungsdiensten.
Demnach sind die durchschnittlich 500 Euro auch nicht als Obergrenze für den Bonus zu verstehen, sondern nur als Obergrenze des finanziellen Beitrags des Bundes für derartige Leistungen.
Bonuszahlungen sollen von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit sein und nicht als Entgelt im Sinne des§ 49 ASVG gelten.
Der Zweckzuschuss für die außerordentlichen Zuwendungen bezieht sich auf Bonuszahlungen, die nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes ausbezahlt werden.
Für die nähere Ausgestaltung sind jedenfalls die Sozialpartner und BetriebsrätInnen zu hören.
Zu Art. 2 (Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes):
Zu § 1 d Abs. 3 und § 4 Abs. 7 COVID-19-Zweckzuschussgesetz:
Der Nationalrat hat eine Änderung des Allgemeine Sozialversicherungsgesetzes, des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes und des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz beschlossen, mit der die Geltungsfrist der Regelung über SARS-Co V-2-Antigentests verlängert und die Anzahl der ausgegebenen Tests vergrößert wird (siehe 814 der Beilagen zur XXVII. GP). Diese Änderungen sollen nun im COVID-19-Zweckzuschussgesetz für Personen, die nach landesrechtlichen Bestimmung einen Anspruch auf Leistungen einer Krankenfürsorgeeinrichtung haben und für deren ebenfalls leistungsberechtigten Angehörigen nachvollzogen werden.
Zum einen soll ab 1. Juni 2021 die Anzahl der von den öffentlichen Apotheken abgegebenen SARS-CoV- 2-Antigentests zur Eigenanwendung von fünf auf zehn Stück pro Packung pro Monat erhöht werden. Am pauschalen Honorar in der Höhe von zehn Euro pro Packung wird festgehalten, zumal es sich dabei im Wesentlichen um ein Honorar für die gesamte Manipulation und Organisation („Handlingfee") vom Bezug dieser Tests vom Pharmagroßhandel bis zu deren geregelten Abgabe an die Bezugsberechtigten handelt.
Zum anderen soll sowohl diese Bestimmung als auch jene über die Durchführung von COVID-19-Tests in öffentlichen Apotheken bis 31. August 2021 durch Verschieben des Außerkrafttretensdatums verlängert werden. Die Verordnungsermächtigung für eine allfällige Verlängerung bis 31. Dezember 2021 bleibt bestehen.
Auf welche Weise die Länder den Kostenersatz an die Apotheken konkret durchführen und damit auch den Zweckzuschuss des Bundes in Anspruch nehmen, bleibt den Ländern überlassen.
Zu § 1 f COVID-19-Zweckzuschussgesetz:
Besonderen Belastungen und Risiken sind auch ArbeitnehmerInnen und PraktikantInnen ausgesetzt, die in den Einrichtungen des Abs. 1 Z1 bis 6 beschäftigt sind und PatientInnen und KlientInnen medizinisch oder nichtmedizinisch betreuen. Hier ist insbesondere an Gesundheits- und Betreuungsberufe, aber auch Reinigungs- oder Verwaltungspersonal aber auch Wachdienste zu denken.
Das COVID-19-Zweckzuschussgesetz regelt nur den Kostenbeitrag des Bundes und soll die Träger der genannten Einrichtungen natürlich nicht an der Schaffung weitergehender außerordentlicher Zuwendungen hindern, sondern diese im Gegenteil zur Gewährung großzügiger Bonusregelungen motivieren. Es bleibt primäre Verantwortung der Träger der genannten Einrichtungen für ihre ArbeitnehmerInnen und PraktikantInnen adäquate und der besonderen Situation Rechnung tragende Belohnungen zu schaffen und zu finanzieren. Demnach sind die durchschnittlich 500 Euro auch nicht als Obergrenze für den Bonus zu verstehen, sondern nur als Obergrenze des finanziellen Beitrags des Bundes für derartige Leistungen. Bonuszahlungen sollen von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit sein und nicht als Entgelt im Sinne des § 49 ASVG gelten.
Die konkrete Höhe des individuellen Bonus wird durch die Länder und Gemeinden festgesetzt, wobei im Durchschnitt der Betrag von 500 Euro pro Bonus nicht überschritten werden darf. Für die nähere Ausgestaltung sind jedenfalls die Sozialpartner und BetriebsrätInnen zu hören.
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher,
Genossinnen und Genossen
betreffend Corona-Bonus für alle Krisen-Held*innen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1665/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert werden (882 d.B.)
Die heutige Beschlussfassung des Corona-Bonus zeigt die Kaltherzigkeit dieser Bundesregierung. Zahlreichen Heldinnen und Helden, die teilweise weniger sichtbar, aber dennoch unverzichtbar für das Aufrechterhalten des Gesundheitssystems waren und sind, wird dieser Bonus von Türkis/Grün einfach nicht zugestanden.
Leider schließt die Regierung jetzt viele Menschen, die in der Corona-Krise Tag und Nacht für uns da waren, einfach vom Bezug des Corona-Bonus aus. Vielen Beschäftigten in den Gesundheits- und Betreuungsberufe, Sozialbetreuungsberufe, Pflegeberufe, aber auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der Verwaltung, Technik, Wach- oder den Reinigungsdiensten wird diese finanzielle Anerkennung nicht zuteil.
Darüber hinaus: was ist mit den Beschäftigten in den Kindergärten? Was ist mit den Arbeitnehmer*innen der Daseinsvorsorge – Rettung, Strom, Gas, Verkehr, Müllentsorgung und den vielen anderen Berufen und Branchen, wie zum Beispiel auch im Lebensmittelhandel, die viel auf sich genommen haben, um den Alltag in den Städten und Gemeinden aufrecht zu erhalten? Zu Recht erwarten auch sie sich eine faire Anerkennung ihrer Leistungen.
Die Regierung schafft es wieder einmal die Menschen auseinander zu dividieren. Es werden verschiedene Klassen von Arbeitnehmer*innen geschaffen. Jene, die einen Bonus bekommen sollen, und jene, die es sich in den Augen der Regierung nicht verdient haben, obwohl sie im Hintergrund ebenfalls für das Funktionieren des Systems Verantwortung getragen haben. Auch sie und ihre Familien haben sich mindestens die Anerkennung in Form eines Corona-Bonus verdient.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Finanzminister werden aufgefordert, bei der Zuteilung des ‚Corona-Bonus‘ alle Beschäftigten, die unser Gesundheitswesen am Laufen halten, zu berücksichtigen und darüber hinaus auch den Arbeitnehmer*innen in den Bereichen der Daseinsvorsorge und anderen unverzichtbaren Branchen, wie zum Beispiel im Lebensmittelhandel, eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Anträge, sowohl der Entschließungsantrag als auch der gesamtändernde Abänderungsantrag, sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich kann meinem Vorredner nur zustimmen: Die Krise hat sehr viele Menschen in Österreich massiv gefordert, egal ob
es jetzt im Gesundheitswesen oder in der Daseinsvorsorge war. Es ist höchste Zeit, dass diese Menschen mehr als nur ein Dankeschön bekommen, dass sie auch eine finanzielle Entschädigung, eine finanzielle Anerkennung bekommen.
Wir haben uns im Ausschuss stark dafür ausgesprochen, dass der Bezieherkreis ausgeweitet wird, deutlich über das, was die Regierungsfraktionen vorgeschlagen haben, haben das aber als ersten Schritt durchaus positiv aufgenommen. Uns wurde auch zugesagt, dass die Beziehergruppe bis zur heutigen Plenarsitzung erweitert wird, und der entsprechende Abänderungsantrag wurde von den Regierungsfraktionen heute auch eingebracht.
Der weiter gehende Antrag von den Kollegen der SPÖ findet noch mehr unsere Unterstützung, denn er ist einfach ganzheitlicher gedacht, und, wie gesagt, wir brauchen eine breite Anerkennung. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Nur: Wir brauchen noch viel mehr als das. Ich habe so den Eindruck, dass die Regierungsparteien glauben, mit einem Dankeschön und einer einmaligen Anerkennung sei die Sache erledigt und man könne wieder genauso weiterwurschteln wie im vergangenen Jahr.
Dabei haben wir gerade im Gesundheitsbereich, gerade im Pflegebereich massive Probleme. Viele sagen, die Coronakrise habe ja eine Brennglasfunktion gehabt, sodass die Probleme, die schon seit Jahren in diesem Bereich vorhanden sind, endlich vollständig zutage getreten und erkannt worden sind.
Deshalb frage ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP und den Grünen: Wo sind denn die Maßnahmen, die dafür sorgen, dass diese extrem belastenden, ja überlastenden Situationen, vor allem im Gesundheits- und im Pflegebereich, im kommenden Herbst und Winter nicht mehr eintreten? Wo ist denn die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Menschen in diesen Branchen? Wo ist denn die angepasste und erhöhte Entlohnung für die Menschen in diesem Bereich, und zwar nicht einmalig, Herr Bundesminister, sondern nachhaltig für die Zukunft?
Wie sollen wir denn in Zukunft Pfleger finden? Sie wissen, wir haben einen massiven Pflegekräftemangel. Sie wissen, dass wir im intensivmedizinischen Pflegebereich eine Verweildauer der Pflegekräfte von nicht einmal drei Jahren haben, dann wechseln sie den Beruf, weil sie es nicht mehr aushalten. Ja, wo sind denn die Verbesserungen? Und wo sind die personellen Aufstockungen sowohl im intensivmedizinischen und pflegerischen Bereich als auch bei den Gesundheitsbehörden?
Wenn man über Aufstockungen in diesem Bereich redet, dann sollte man natürlich auch den tatsächlichen Istzustand kennen, und ich frage Sie, Herr Bundesminister: Wissen Sie eigentlich, wie es mit den Kapazitäten in unserem Spitalswesen tatsächlich ausschaut, wie viele Amtsärzte wir in Österreich haben, wie die Gesundheitsbehörden tatsächlich aufgestellt sind? – Wenn ich mir die Anfragebeantwortung von vor gut einer Woche anschaue, in der Sie schreiben, dass Sie keine Ahnung haben, wie viele Amtsärzte oder wie viele offene Stellen wir in Österreich haben, dann habe ich daran irgendwie Zweifel. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit der Abg. Belakowitsch.)
Deshalb möchte ich Ihnen, da wir die Bildungsdebatte hinter uns haben, vielleicht eine Hausaufgabe mitgeben: Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsbedingungen für die Menschen in den Gesundheits- und Pflegeberufen verbessert werden und dass es eine nachhaltig verbesserte Entlohnung für die Menschen in diesem Bereich gibt! Sorgen Sie dafür, dass jetzt mit einer Personal- und Kapazitätsplanung begonnen wird, die uns dann im Herbst und im Winter die entsprechende Sicherheit gibt! Setzen Sie sich mit Ihrem Regierungskollegen Blümel in Kontakt und sorgen Sie dafür, dass auch die entsprechenden finanziellen Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
13.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ing.in Mag.a Alexandra Tanda. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Stundenlang in derselben Schutzkleidung, mehrere Kleidungsschichten übereinander, Vollmontur, Maske, Schild, ohne Möglichkeit einer Pause, ohne Möglichkeit, die Maske abzunehmen, direkt am Patienten, am Krankenbett, ständig im persönlichen Kontakt: der Alltag von Pflegekräften und Ärzten in Coronazeiten. Aber auch nicht medizinisches Personal wie Reinigungskräfte, die ständig in den Gängen wischen müssen, für die Hygienestandards verantwortlich sind, klinisches Personal, das das Essen an das Bett bringen muss, auch diese Menschen befinden sich ständig im unmittelbaren Umfeld von ansteckenden Patientinnen und Patienten.
Für diese Berufsgruppen, also die, die ständig im persönlichen und unmittelbaren Kontakt mit Covid-Erkrankten sind, die in gemeinnützigen Krankenanstalten tätig sind, genau für diese Berufsgruppen wurde gemeinsam mit der Regierung dieser Pflegebonus erarbeitet. Und die Abänderung hat gezeigt, dass der Personenkreis, der diesen Risiken ausgesetzt ist, sehr wohl erweitert wurde. (Zwischenruf des Abg. Kucher.)
Es sind bis zu 500 Euro steuer- und abgabenbefreit für über 200 000 Personen vorgesehen. Der Bund wird dafür über 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dieses Gesetz regelt aber nur den Kostenbeitrag des Bundes und – das möchte ich bitte hier betonen – hindert niemanden daran, auch nicht Rettungsdienstorganisationen, selbst noch etwas zu zahlen. Das Gesetz regelt nur den Kostenbeitrag des Bundes und hindert Träger von anderen Krankenanstalten, insbesondere den privaten, die gewinnorientiert sind, nicht daran, mehr zu zahlen.
Weitere Zuwendungen können auch die Länder und die Gemeinden geben, auch die werden durch diesen Pflegebonus, der vom Bund bezahlt wird, nicht daran gehindert. Ich würde sogar sagen, solche Beiträge von anderen Organisationen sind warmly welcome. (Zwischenruf des Abg. Kucher.)
Demnach sind die 500 Euro nicht als generelle Obergrenze zu verstehen, das ist mir ganz wichtig zu betonen, sondern nur als Obergrenze des Bundes. Und da möchte ich auch die Aussage der Kollegin Ribo nochmals unterstreichen: Es dürfen auch andere etwas zahlen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Liebe Kollegen, es ist immer schwer, eine Grenze zu ziehen, das ist mir klar, denn jeder Mensch ist wichtig und wertvoll, und das nicht nur in der Krise. Klare Richtlinien, messbare Kriterien führen immer zu Disputen, und Definitionen laden immer zum Polarisieren ein. Das ist nun mal so. An Definitionen und Kriterien scheiden sich immer die Geister (Zwischenruf des Abg. Kucher), trotzdem benötigt es diese Definitionen.
Eine Förderung für alle in der Krise geforderten Berufsgruppen ist weder budgetär machbar noch sinnvoll. Eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip ist nicht sinnvoll! (Abg. Kucher: ... da ist der Blümel dahinter!) – Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie die Geduld hätten, sich meine Rede zu Ende anzuhören, und dann höre ich mir gerne Ihre Widerrede an. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es gibt viele Sparten, in denen die Mitarbeiter ebenso sehr gefordert wurden. Daher hat die Regierung letztes Jahr auch die Möglichkeit geschaffen, Boni bis zu 3 000 Euro steuerfrei auszuzahlen. Viele Unternehmen haben davon Gebrauch gemacht, ich selbst kenne einige davon. Ich appelliere daher heute auch an alle betriebs- und privatwirtschaftlich geführten Unternehmen, die während der Krise Gewinne gemacht haben, einen Teil davon an ihre Mitarbeiter weiterzugeben, wie das auch Kollegin Ribo schon angesprochen hat. Das ist niemandem verboten. Ich sehe da schon auch die Unternehmen in der
Verantwortung, denn die Mitarbeiter haben ja – durch ihre Belastbarkeit, durch die vielen geleisteten Stunden – dazu beigetragen, dass Gewinne erwirtschaftet wurden.
Es ist nun einmal zu respektieren, dass das Gesundheitspersonal in dieser Krise, und das ständig – und mit ständig meine ich 12 Stunden nonstop in dieser Kleidung! –, einen herausragenden Job gemacht hat und Garant dafür war, dass wir in Österreich diese Krise doch relativ gut überlebt und durchgestanden haben. Deswegen ist der Fokus auch auf diese Personengruppe, die direkt im persönlichen, pflegenden Kontakt mit den Erkrankten steht, gelegt worden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ja, die Covid-19-Krise hat schonungslos offengelegt, wie wichtig es ist beziehungsweise wie wichtig es gewesen wäre, eine Regierung zu haben, die zahlen- und datenbasiert Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit trifft, die gleichermaßen wirksam und auch nachvollziehbar sind. Diese Wirksamkeit und Nachvollziehbarkeit stand oft nicht im Verhältnis zur Maßnahme, die noch dazu meist in letzter Minute auf die Bürger losgelassen wurde.
Wir kennen die Szenerie, in der sich solche Maßnahmen sozusagen gebildet haben, nur allzu gut: eine staatstragend wirkende Kulisse, wartende Journalisten, eine genau getimte Verzögerung, dann öffnen sich langsam die Portale, zwei bis vier Personen hasten zu den Mikrofonen und nehmen synchron die Masken ab, und ein Zeremonienmeister übernimmt die Moderation. Im Anschluss: Reden und Taferln.
Was da mitunter Verkündigung feierte, war nicht immer realitätstauglich. Beispielsweise wurde das Krankenhauspersonal dazu angehalten, sich trotz Infektion oder trotzdem man positiv, aber ohne Symptome war, auf die Stationen zu begeben. Viele Bürger in Pflegeberufen haben das auch getan. Warum tut man das? – Das tut man, wenn man den Beruf gleichsam als Berufung empfindet. Wegen des Geldes tut man es nicht. Das wäre in Österreich auch ein wenig erfolgreiches Unterfangen, was man erkennt, wenn man sich anschaut, was man am Monatsende dafür überwiesen bekommt. Das sind nach 30 Berufsjahren 2 497 Euro brutto – so der Kollektivvertrag der Bediensteten für die Sozialwirtschaft –, das sind etwas mehr als 1 700 Euro netto und etwa 10 Euro für die Stunde. Für diese 10 Euro haben diese Bürger eine umfangreiche Ausbildung absolviert und für diese 10 Euro stehen sie an unseren Krankenbetten und machen Arbeiten, die wenige machen wollen. Für diese 10 Euro arbeiten sie auch nachts und an Wochenenden und setzen sich im Berufsalltag Viren und Keimen aus. Das organisierte Geklatsche war eine Zeit lang nett, und die organisierte Hopserei zu diversen Liedern lenkte eine Zeit lang ab.
Wir tragen diese 500 Euro mit, aber sie sind maximal eine kleine Anerkennung und ein Wundpflaster, denn das, was sich die Bürger in Pflegeberufen verdient haben, geht über 10 Euro in der Stunde hinaus. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzieller Besserstellung von Mitarbeitern in Pflegeberufen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die finanzielle Besserstellung von Menschen in allen Pflegeberufen bundesweit vorsieht und der zu einer leistungsgerechten Entlohnung diesem Teil der Bevölkerung führt und auch die physische und psychische Belastung honoriert, denen diese Berufsgruppe im Arbeitsalltag dauerhaft ausgesetzt ist. Darüber hinaus soll ein Einmal-Bonus von 1.000 Euro für alle in der Corona-Pandemie eingesetzten Mitarbeitern in Gesundheits- und Pflegeberufen, - unabhängig von ihrem berufsrechtlichen Status und ihrem Ausbildungsgrad, ausbezahlt werden.“
*****
Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.54
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Ries, Rosa Ecker MBA, Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
betreffend finanzieller Besserstellung von Mitarbeitern in Pflegeberufen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 13., Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1665/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert werden (882 d.B.) in der 113. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. Juni 2021.
In der Covid-19-Pandemie wurde uns allen wieder bewusst, welch großartige Leistungen für die Gesellschaft Bürgerinnen und Bürger in Pflegeberufen erbringen. Diese Arbeit leisten diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und physischen und psychisch belastenden Bedingungen, die nicht ohne weiteres mit anderen Berufsgruppen vergleichbar sind. Beispielsweise wurde das Krankenpflegepersonal in der Hochzeit der pandemischen Belastung dazu angehalten, sich doch trotz Infektion auf die Station zu begeben, solange bei ihnen keine Symptome bemerkbar sind. Und viele Bürger in Pflegeberufen haben das auch getan, um Pflegebedürftigen zu helfen und um unser Gesundheitssystem vor dem Kollabieren zu bewahren.
Mit diesem Bemühen um Patienten und Pflegelinge, kann die Bezahlung dieser tragenden Säulen im Gesundheitswesen jedoch nicht mithalten. So weist der KV für die Bediensteten der Sozialwirtschaft Österreichs für diplomiertes Pflegepersonal nach 30 Berufsjahren, Gehaltsstufe 15 u. Verwendungsgruppe 4, 2.497,70 Euro brutto aus. Das sind etwa 1.770 Euro netto oder anders gesagt etwa 10 Euro netto pro geleistete Arbeitsstunde.
Für diese 10 Euro netto haben sie eine umfangreiche und anspruchsvolle Ausbildung absolviert. Für diese 10 Euro wachen sie an unseren Krankenbetten und machen Arbeiten die wenige verrichten wollen oder können. Dafür arbeiten sie auch nachts und auch an Wochenenden und setzen sich im Berufsalltag Keimen und Viren aus. Die Höhe der monatlichen Gehälter werden aktuell keinesfalls der physischen und psychischen Belastung gerecht, denen diese Berufsgruppe im Arbeitsalltag dauerhaft ausgesetzt ist, gerecht.
Gleichzeitig soll ein Einmal-Bonus von 1.000 Euro für alle in der Corona-Pandemie eingesetzten Mitarbeitern in Gesundheits- und Pflegeberufen, - unabhängig von ihrem berufsrechtlichen Status (Ärzte, Krankenpfleger/Krankenschwestern, Sanitätspersonal
usw) und ihrem Ausbildungsgrad ausbezahlt werden. Diese Vorgangsweise ist der sozialen Gerechtigkeit und dem Leistungsgedanken in diesem für die Gesellschaft so wertvollen Bereich geschuldet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die finanzielle Besserstellung von Menschen in allen Pflegeberufen bundesweit vorsieht und der zu einer leistungsgerechten Entlohnung diesem Teil der Bevölkerung führt und auch die physische und psychische Belastung honoriert, denen diese Berufsgruppe im Arbeitsalltag dauerhaft ausgesetzt ist. Darüber hinaus soll ein Einmal-Bonus von 1.000 Euro für alle in der Corona-Pandemie eingesetzten Mitarbeitern in Gesundheits- und Pflegeberufen, - unabhängig von ihrem berufsrechtlichen Status und ihrem Ausbildungsgrad, ausbezahlt werden.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht, und er steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Frau Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Corona hat uns allen sehr viel abverlangt. Die Nerven liegen zum Teil auch blank. Philip Kucher ist schon heiser. Aber, Philip, vermischen wir doch nicht alles! Wir sprechen heute über einen Coronabonus, der Gott sei Dank beschlossen wird. Das hat ja nichts mit der Pflegereform zu tun. Natürlich müssen wir den Pflege- und Gesundheitsbereich attraktiver machen, und du weißt ganz genau – du sitzt im Gesundheitsausschuss und bist auch ab und zu im Sozialausschuss –, dass der Herr Bundesminister daran arbeitet, dass wir alle daran arbeiten, dass es eine Taskforce gibt. Ja, und ich unterstütze dich hinsichtlich dessen – du weißt, dass ich seit Jahren dafür kämpfe –, dass wir den Pflegeberuf attraktiver machen müssen. Das stimmt, aber das hat nichts mit dem Bonus zu tun. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und bei den Grünen.)
Meine Damen und Herren! Viele Menschen haben in dieser Krise, in dieser Pandemie Übermenschliches geleistet: ich denke etwa an die Familien, natürlich auch die MitarbeiterInnen im medizinischen Bereich, in der Pflege, aber auch viele im organisatorischen Bereich, ich denke an die Mitarbeiter in Callcentern, wo die Leute ständig angerufen haben und wissen wollten, wie das mit den Impfungen geht. Da fallen mir noch viele, viele ein, aber auch viele in der Wirtschaft.
Ich möchte aber auch sagen, dass gerade die PflegemitarbeiterInnen und die MitarbeiterInnen im Gesundheitsbereich nicht nur während dieser Pandemie großartige Arbeit geleistet haben, sondern sie haben schon vorher großartige Arbeit geleistet, und ich bin überzeugt davon, sie werden das auch in Zukunft tun – und dafür gebührt ihnen wirklich ein großes Danke, Respekt und Wertschätzung. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Wenn wir heute 95 Millionen Euro beschließen – und ich hoffe, du klatscht, da die SPÖ da ja mitstimmen wird –, und es werden ja nach Schätzungen jetzt 100 Millionen Euro
werden, dann ist das eben eine zusätzliche Anerkennung dieser außerordentlichen Leistungen während der Pandemie, eben speziell für Ärzte und Ärztinnen, für Pflegepersonal, das am Bett arbeitet, das mit sterbenden Patienten gearbeitet hat, die mit großen Ängsten und Unsicherheiten gekämpft haben. Das ist eine außerordentliche Belastung! Durch den Abänderungsantrag kommen ja auch noch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rehakliniken dazu und auch jenes Reinigungspersonal, das in Kranken- und Patientenzimmern gearbeitet hat und auch Infektionsgefahren ausgesetzt war.
Ich denke daher, das ist ein guter Schritt: 500 Euro, befreit von allen bundesgesetzlichen Abgaben; es wurde ja schon gesagt.
Dass wir diesen ersten Schritt setzen, war uns so wichtig, weil immer gesagt wurde: Es wird geklatscht. – Ja, wir haben das Klatschen ja nicht erfunden! Das war eine nette Geste, okay, und es ist zu wenig. Ich denke aber doch: Anerkennen wir das doch! Es bringt doch nichts, wenn wir uns die ganze Zeit nur gegenseitig beschimpfen. Versuchen wir doch wirklich, das Beste zu erreichen und diesen Bonus auch einmal im positiven Sinn zu sehen! Ich denke – und das wurde ja heute auch schon gesagt –, dass wir wirklich die Länder und viele auch gewinnorientierte Träger einladen sollten, diesem guten Beispiel zu folgen.
Und ja, es werden circa 200 000 Personen sein, die in den Genuss dieses Bonus kommen, und die Schätzung – ich habe es schon gesagt – geht jetzt in Richtung 100 Millionen Euro. Und 100 Millionen Euro, das ist ja nicht nichts, bitte! 100 Millionen Euro, das ist doch eine wirklich gute Anerkennung, denke ich, für die Menschen, die in diesem Bereich arbeiten.
Respekt und Wertschätzung von meiner Seite und auch von der Seite der ÖVP-Fraktion an alle, die sich wirklich bis an die Grenzen ihrer Kräfte engagieren und das auch weiterhin tun werden! Respekt und Anerkennung für alle, die im Bereich Soziales und Gesundheit arbeiten und für Menschen, die Begleitung und Hilfestellung brauchen, da sind! (Beifall des Abg. Eßl.) Das hat nicht nur mit der Coronazeit zu tun, sondern ich bin sicher, das werden wir auch in Zukunft brauchen und haben.
Wir haben Gott sei Dank sehr, sehr engagierte Menschen, denen wirklich ein großes, großes Danke gebührt. Ich freue mich über den Bonus. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1662/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz, das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (883 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1660/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (888 d.B.)
16. Punkt
Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (889 d.B.)
17. Punkt
Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz und das Bundesbahnpensionsgesetz geändert werden (890 d.B.)
18. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1452/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Strategie zur Pandemiebekämpfung und den angeblich alternativlosen Lockdowns (881 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1200/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen für die Komplementärmedizin in Österreich (887 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 14 bis 19 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Mag. Verena Nussbaum. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Wir beschließen heute unter diesen Tagesordnungspunkten ein Bündel an Maßnahmen, bei denen es um unterschiedliche gesetzliche Versicherungsregelungen geht, die zum Großteil Fristverlängerungen vorsehen – so weit, so gut.
Bemerken möchte ich: Es gibt keine einheitliche Regelung dieser Fristen, und von den Regierungsparteien – das muss ich jetzt schon noch einmal ausdrücklich erwähnen – kommen die Änderungen nicht einmal mehr in den letzten Stunden, sondern wirklich in den letzten Sekunden. Als Beispiel sei der Abänderungsantrag genannt, den Kollegin Ribo eingebracht hat. Da ist zum Beispiel genannt, dass die Möglichkeit der freiwilligen Helferinnen und Helfer bei den Impf- und Teststraßen, derzeit bis zu 1 000 Euro im Monat als Aufwandsentschädigung beitrags- und steuerfrei zu verdienen, mit 30. Juni ausgelaufen wäre. Vor 20 Minuten wurde der Antrag auf Verlängerung bis 30.9. eingebracht.
Dass etwas in letzter Sekunde passiert, wird, hoffe ich, im Herbst anders sein, weil die Bundesregierung es doch den ganzen letzten Sommer versäumt hat, einen Plan zu machen und sicherzustellen, dass es im Herbst keinen harten Lockdown mehr gibt. Die Bundesregierung hat das immer versprochen und gesagt: Nein, nein, wir sind alle gut
auf den Herbst vorbereitet! – Wie war es de facto? – Wir haben mehr oder weniger den ganzen Winter in einem mehr oder weniger harten Lockdown verbracht. Das gilt es auf jeden Fall heuer und auch für die Zukunft zu verhindern. Wir brauchen daher alternative Maßnahmen zu harten Lockdowns. Es liegt jetzt an der Bundesregierung und vor allem an Ihnen, Herr Gesundheitsminister, vorausschauend zu planen und Konzepte zu erarbeiten, sodass allgemeine Schließungen, aber besonders Schulschließungen und Schließungen von Betreuungseinrichtungen in Zukunft verhindert werden.
Ganz kurz möchte ich auch noch auf den Antrag bezüglich Kostenübernahme für Komplementärmedizin eingehen. Für uns ist es weiterhin eine Voraussetzung, dass Behandlungsmethoden nach internationalen Standards auf Sicherheit und Wirksamkeit überprüft werden. Solange keine entsprechenden Nachweise vorliegen, können wir nicht Anträgen zustimmen, dass die Allgemeinheit, die Krankenversicherung, dafür Kosten übernimmt.
In letzter Sekunde ist auch noch ein weiterer Antrag eingelangt – da ist die letzte Sekunde schon ein bisschen länger her –, und zwar geht es da um das großzügige Geschenk an die Pharmaindustrie. Seit 2017 ist klar, dass die Regelung betreffend unterschiedliche preisliche Abgeltung von Generika und Biosimilars mit Ende 2021 auslaufen wird, weil das einfach eine befristete Regelung war. Die Regierung hat aber keine neue Regelung im Sinne der Kostenersparnis für die Versicherten in der Sozialversicherung getroffen – nein, ganz im Gegenteil: Jetzt wird diese Regelung auch noch bis Ende 2023 verlängert. Das geht wieder zulasten der Versicherten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Vorsitzender! Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Meine Vorrednerin hat es eh schon gesagt: Die Tagesordnungspunkte 14 bis 19, die wir jetzt behandeln, zeigen wirklich eine große Bandbreite dessen, was wir in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses besprochen haben.
Es geht um eine Reihe von Verlängerungen diverser Bestimmungen für beispielsweise die Abgabe von Substituten, also Substitutsmitteln für Menschen, die Suchtgiftentwöhnungen machen. Es geht darum, Bestimmungen aus dem Epidemiegesetz beziehungsweise das COVID-19-Maßnahmengesetz zu verlängern, um im Herbst, sollte wirklich eine vierte Welle auf uns zukommen, entsprechend vorbereitet zu sein, um sicherzustellen, dass Contacttracing und Co dann auch dementsprechend funktionieren, bis Jahresende befristet. – Um diese Dinge geht es.
Es geht aber auch darum, so wie es Kollegin Nussbaum eben erst gesagt hat, beispielsweise die Versorgung in Österreich sicherzustellen, in diesem Fall mit Generika und Bionsimilars. Da geht es nicht darum, dass man irgendjemandem irgendwelche Geschenke macht, sondern da geht es wirklich darum, die Versorgung sicherzustellen beziehungsweise den entsprechenden Unternehmen Planungssicherheit zu gewährleisten.
Eines sei hier schon noch einmal erwähnt: Es gibt durchaus einen fachlichen und sachlichen Unterschied zwischen Generika auf der einen Seite und Biosimilars auf der anderen. Das ist ein dementsprechender Aufwand. Das muss man schon auch anerkennen, auch wenn man kritisch zur Pharmaindustrie steht, so wie es auch wir tun.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch einen entsprechenden Abänderungsantrag einbringen. Wie schon gesagt: Der eine Teil dieses Abänderungsantrages – er
sollte auch in der Zwischenzeit verteilt sein – zum Tagesordnungspunkt 15 beschäftigt sich mit der Verlängerung dieser Lösung betreffend die Fristen für Biosimilars.
Der andere Teil dieses Abänderungsantrages ermöglicht die Durchführung von Covid-19-Tests bei asymptomatischen Personen im niedergelassenen Bereich, in Vertragsambulatorien.
*****
Zum anderen möchte ich auch noch einen Abänderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 14 einbringen. Den muss ich vorlesen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1662/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz, das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (883 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
a) In Artikel 2 wird im Einleitungssatz die Zeichenfolge „BGBl. I Nr. 82/2021“ durch die Zeichenfolge „BGBl. I Nr. 100/2021“ ersetzt.
b) In Artikel 2 erhalten die Z 1 bis 3 die Ziffernbezeichnungen 2 bis 4; folgende Z 1 wird vorangestellt:
„1. § 4e Abs. 5 zweiter Satz lautet:
‚Die ELGA GmbH hat das Impfzertifikat im zentralen Impfregister zu speichern und jenen Personen, bei denen bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 die Impfserie abgeschlossen wurde, eine gedruckte Fassung des Impfzertifikats (PDF-Format) zur Verfügung zu stellen.‘“
c) In Artikel 2 lautet die Z 4 (neu):
„4. In § 50 wird nach Abs. 21 folgender Abs. 22 eingefügt:
‚(22) Die §§ 4e Abs. 5 zweiter Satz, 5c Abs. 1 und 50 Abs. 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.‘“
*****
Da geht es eben, insbesondere aufgrund der Verzögerungen, um eine Fristverlängerung bei der Aufnahme der Impfzertifikate in den grünen Pass.
Ich möchte noch kurz inhaltlich Stellung zu den Tagesordnungspunkten 14 bis 19 beziehen – Kollegin Nussbaum hat es auch kurz angesprochen: die Komplementärmedizin –, auch weil es mir persönlich durchaus ein Anliegen ist.
Jan Böhmermann hat einmal gesagt: Komplementärmedizin, konkret Homöopathie, hat eine bewiesene Wirkungsweise, die nicht über den Placeboeffekt hinausgeht. – Dem schließe ich mich hier vollinhaltlich an. Solange das der Fall ist, kann ich für meinen Teil und für die Grünen sagen, dass wir uns diesem Vorhaben nicht anschließen können.
Medizinerinnen und Mediziner, die eine medizinische Ausbildung haben, können am Ende ihres Studiums beziehungsweise nach Absolvierung des Studiums eine entsprechende Zusatzausbildung machen. Das ist gut, da ist die Qualität gesichert, das ist absolut in Ordnung, aber wir wehren uns dagegen, das Ganze ins Regelstudium einzufügen, in dem aus meiner Sicht andere Dinge viel wichtiger sind, noch dazu weil es keinerlei Evidenzen für die Wirkweise und für die Wirkstoffe, die in irgendwelchen Zuckerkugeln drinnen sind, gibt. – In diesem Sinne: Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.08
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,
und Kolleginnen und Kollegen
zum Gesetzesantrag im Bericht des Gesundheitsausschusses 888 der Beilagen über den Antrag 1660/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Die Z 1a bis 1e erhalten die Bezeichnungen 1b bis 1f, nach der Z 1 wird folgende Z 1a (neu) eingefügt:
»1a. § 705 Abs. 3 lautet:
„(3) § 351c Abs. 10 tritt mit 31. Dezember 2023 außer Kraft. § 351c Abs. 10 in der am 30. April 2017 geltenden Fassung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Für Verfahren, in denen die Antragstellung durch das vertriebsberechtigte Unternehmen oder die Einleitung des Verfahrens durch den Dachverband vor dem 1. Jänner 2024 erfolgt, ist § 351c Abs. 10 in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.“«
b) Die Z 5 lautet:
»5. Im § 742a wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Für die im niedergelassenen Bereich tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bzw. Vertragsgruppenpraxen sowie die Vertragsambulatorien gelten die Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe, dass der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zunächst durch Verordnung nähere Bestimmungen über die konkreten Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der elektronischen Meldung, festzulegen hat. Diese Verordnung darf rückwirkend in Kraft treten.“«
c) § 757 Abs. 1 Z 1 in der Fassung der Z 9 lautet:
„1. mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Tag die §§ 705 Abs. 3 und 748 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2;“
2. Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Die Z 3 lautet:
»3. Im § 380a wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Für die im niedergelassenen Bereich tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bzw. Vertragsgruppenpraxen sowie die Vertragsambulatorien gelten die Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe, dass der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zunächst durch Verordnung nähere Bestimmungen über die konkreten Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der elektronischen Meldung, festzulegen hat. Diese Verordnung darf rückwirkend in Kraft treten.“«
3. Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Die Z 3 lautet:
»3. Im § 374a wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Für die im niedergelassenen Bereich tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bzw. Vertragsgruppenpraxen sowie die Vertragsambulatorien gelten die Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe, dass der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zunächst durch Verordnung nähere Bestimmungen über die konkreten Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der elektronischen Meldung, festzulegen hat. Diese Verordnung darf rückwirkend in Kraft treten.“«
4. Art. 4 (Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Die Z 3 lautet:
»3. Im § 261a wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Für die im niedergelassenen Bereich tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bzw. Vertragsgruppenpraxen sowie die Vertragsambulatorien gelten die Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe, dass der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zunächst durch Verordnung nähere Bestimmungen über die konkreten Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der elektronischen Meldung, festzulegen hat. Diese Verordnung darf rückwirkend in Kraft treten.“«
Begründung
Zu Art. 1 Z 1a (neu) und Z 9 (§§ 705 Abs. 3 und 757 Abs. 1 Z 1 ASVG):
Die mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 49/2017 eingeführte Regelung und nur noch bis 31. Dezember 2021 in Kraft stehende Regelung zur Preisbildung von Generika bzw. Biosimilars nach § 351c Abs. 10 ASVG soll bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 verlängert werden.
Zu Art. 1 Z 5, Art. 2 Z 3, Art. 3 Z 3 und Art. 4 Z 3 (§ 742a Abs. 2a ASVG; § 380a Abs. 2a GSVG; § 374a Abs. 2a BSVG; § 261a B-KUVG):
Zur Durchführung von COVID-19-Tests von asymptomatischen Personen im niedergelassenen Bereich sollen ergänzend auch die Vertragsambulatorien ermächtigt werden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Sowohl der verteilte Abänderungsantrag als auch der Abänderungsantrag, der verlesen worden ist, sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner, Kollege Schallmeiner, hat gerade wunderbar präsentiert, wie es uns im Gesundheitsbereich und im
Gesundheitsausschuss geht, wie kurzfristig wir von einer Fülle an Abänderungsanträgen und neuen Themen überflutet werden, sodass man kaum Zeit hat, sie im Detail zu überprüfen. (Abg. Schallmeiner: ... Tagesordnungspunkte im nächsten Gesundheitsausschuss!) – Ja, genau.
Wir versuchen natürlich trotzdem, thematisch Stellung zu beziehen. Wenn man sich diese breite Debatte, diese fünf Tagesordnungspunkte, die wir jetzt zusammen debattieren, im Detail anschaut, dann sieht man, dass auch da wieder einzelne Anträge dabei sind, die wir von der FPÖ befürworten, wie zum Beispiel die Fortsetzung der Preisbandregelung für die Sozialversicherung – dass da Planungssicherheit geschaffen wird, halte ich für sehr intelligent –, aber auch sehr viele Dinge, die wir nicht unterstützen, zum Beispiel die Fortsetzung in der Substitutionstherapie, bei der die Patienten gar keinen Kontakt mit ihren behandelnden Ärzten oder einem Amtsarzt mehr haben, sondern im Endeffekt weitere Monate vollkommen sich allein überlassen sind.
Das betrifft auch den Schildbürgerstreich in diesem Abänderungsantrag betreffend Aussendung der Impfzertifikate: Es wird nun eine verpflichtende Aussendung an alle Geimpften erfolgen, obwohl der Datensatz der Elga GmbH, wie wir aus einem Interview in der gestrigen Ausgabe der „Presse“ wissen, noch mindestens 30 000 Fehleinträge enthält. Das ist vollkommen egal, Hauptsache, die Zertifikate werden verschickt, am besten jetzt und gleich. Dabei gäbe es ja über die Apotheken, die Gemeinden und die Bürgerkarte die Option, dieses Impfzertifikat bedarfsorientiert einfach selbst abzurufen oder abzuholen. Das ist also ein vollkommener Schildbürgerstreich.
Generell, das hat mein Vorredner so genannt und explizit gesagt, seien das die Vorbereitungen der Bundesregierung zur Bewältigung der nächsten Infektionswelle im Herbst und im Winter. Ich kann nur sagen: sehr gut, setzen, Nicht genügend! Damit werden wir die nächste Infektionswelle sicherlich nicht erfolgreicher behandeln. Wir brauchen endlich konsequente Maßnahmen aus den Erfahrungen der vergangenen Monate beziehungsweise der letzten eineinhalb Jahre. Es wurde schon im letzten Sommer verabsäumt, dass man aus den Beobachtungen und den Erkenntnissen und den wissenschaftlichen Entwicklungen im Bereich der Therapieoptionen die richtigen Schlüsse zieht, die Maßnahmen evaluiert und dann nur jene einsetzt, die tatsächlich verhältnismäßig und zweckmäßig sind. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ich möchte da ein paar Beispiele nennen: Denken Sie nur an die Situation vor gut einem Jahr! Wir sind hier gestanden, haben über das Ende der Maskenpflicht diskutiert. Die Fallzahlen sind kontinuierlich hinuntergegangen, Ihr Vorgänger, Herr Bundesminister, Herr Bundesminister Anschober, hat einen sehr konservativen Plan verfolgt: alle 14 Tage eine Maßnahme weniger, um zu sehen, ob sich die Situation wieder verschlechtert oder nicht. Man könnte es auch umgekehrt formulieren: um zu sehen, ob die Maßnahmen überhaupt irgendeinen Effekt gehabt haben oder nicht.
Was sehen wir, wenn wir uns die Fallzahlen aus dem letzten Jahr anschauen? – Im Endeffekt hat keine einzige von den aufgehobenen Maßnahmen einen signifikanten Effekt auf die Entwicklung der Fallzahlen gehabt. Diese haben sich vollkommen konstant weiterentwickelt und ohne irgendeinen Knick (Zwischenruf der Abg. Maurer) oder irgendeine Abweichung durch die aufgehobenen Maßnahmen reduziert. Also frage ich Sie als Mediziner und als Mensch mit wissenschaftlicher Ausbildung: Wo ist da die Evidenz aus den österreichischen Daten? – Aus der österreichischen Situation lässt sich die nicht ableiten. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Maurer.)
Ähnlich ist es bei den Testungen. Wir waren durchaus für häufige Testungen, wir sind aber immer für Testungen von symptomatischen Patienten gewesen, denn wir haben schon im Dezember, eigentlich schon davor, als Herr Bundeskanzler Kurz das erste Mal mit seinen Massentestideen gekommen ist, gesagt, dass diese Massentestungen bei
dieser niedrigen Inzidenz gar nichts bringen. Mittlerweile haben wir das Kunststück zusammengebracht, dass wir bei den PCR-Tests bei einer Testrate von 0,2 Prozent Positiven sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt bewegen wir uns faktisch im Bereich des Messfehlers dieser Methode. Wozu machen wir denn um Hunderttausende Euro, um Millionen Euro jeden Tag Hunderttausende Tests? Vergessen Sie nicht: Wir reden ja nicht nur von den Testkosten, sondern da ist ja auch entsprechend qualifiziertes Gesundheitspersonal beschäftigt. Jeden Tag werden Zehntausende Arbeitsstunden von Gesundheitskräften geleistet, die nichts anderes machen, als Leertests durchzuführen, bei denen das Ergebnis innerhalb der Fehlertoleranz liegt.
Wir wollen aber auch einen Blick auf das lenken, was von der Bundesregierung noch alles zu erledigen ist, damit wir tatsächlich eine Vorbeugung für den nächsten Herbst haben. Dazu gehört, dass wir nicht nur im Bereich des Gesundheitspersonals und der Gesundheitsbehörden einen echten Faktencheck machen und schauen, wie die personelle Besetzung und die Kapazitäten aussehen, sondern wir müssen generell an den Zahlen, die herangezogen werden und auf deren Basis eine Entscheidung getroffen wird, arbeiten. Wir brauchen endlich eine WHO-konforme Definition eines Covid-Falles, denn die haben wir nicht, Herr Bundesminister. Das hat Ihr Vorgänger mit einer Verordnung fehlerhaft festgelegt. Wir sollten auch unsere Zählweise der mit oder an Covid Verstorbenen überdenken und aufhören, diese mittlerweile über eineinhalb Jahre laufende Aufsummierung weiterzuführen, sondern sollten das – wie bei jeder anderen Infektionskrankheit, die saisonal und in Wellen kommt – saisonal betrachten.
Wir sollten uns auch Maßnahmen überlegen, wie wir den Schulbetrieb weiter aufrechterhalten können. Dazu gibt es ein sehr gutes Konzept, Kollege Brückl hat es vor einigen Tagesordnungspunkten präsentiert. Wir brauchen klare Lösungen für Sport, Kultur und Freizeit, da haben wir bis heute noch überhaupt keine Lösungen, wie das Ganze im Herbst funktionieren soll. Wir brauchen eine Erhebung eines Antikörperstatus – nicht nur damit wir Genesenenzertifikate ausstellen, sondern damit wir nach eineinhalb Jahren auch endlich einmal die Dunkelziffer tatsächlich wissenschaftlich evaluieren können – und noch sehr, sehr vieles mehr.
Ich kann Ihnen, Herr Gesundheitsminister, nur eines anbieten: Ich stehe Ihnen sehr gerne für weitergehende Diskussionen zur Verfügung. Der Gesundheitsausschuss ist arbeits- und handlungsbereit, wir können gerne auch kurzfristig zusätzliche Termine machen, das Angebot von meiner Seite steht. Schauen wir, dass wir noch vor dem Herbst entsprechende systematische und organisatorische Veränderungen zustande bringen, damit wir dann den Herbst und den Winter tatsächlich ohne weitere Lockdowns, Schulschließungen und Ähnliches über die Runden bringen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
14.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Dr. Josef Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus dieser breiten Palette von Anträgen, die heute zu diesem Tagesordnungspunkt diskutiert werden, möchte ich einen Punkt herausgreifen, der schon kurz angesprochen wurde, und zwar die Frage der Komplementärmedizin.
Die Grundfrage, die sich da stellt, ist, wie es dazu kommt, dass sehr verantwortungsbewusste Kolleginnen und Kollegen aus dem ärztlichen Bereich sagen, das sind wertvolle medizinische Maßnahmen, die bringen etwas, und andere, wahrscheinlich ebenso verantwortungsvolle Kolleginnen und Kollegen meinen, das ist wirkungslos. Dazu muss
man sich einmal vor Augen führen, was dazu führt, dass eine Krankheit, dass ein Patient geheilt wird – das sind drei Komponenten, die zusammenkommen können.
Die erste Komponente ist die sogenannte objektive Wirksamkeit, das, was man in klinischen Studien findet: dass ein Medikament wirklich wirkt. Die zweite Komponente, die haben wir auch schon einigermaßen im Bewusstsein, ist der sogenannte Placeboeffekt. In Wirklichkeit ist das die jahrtausendealte Heilwirkung des Arzt-Patienten-Kontakts. Die dritte Komponente, die wahrscheinlich die Wichtigste ist – und an die man am seltensten denkt –, ist nämlich der Umstand, dass die Natur sehr vieles von selber in Ordnung bringt.
Ich gebe Ihnen ein fiktives Beispiel: Wir alle haben die Covid-19-Krankheit im Kopf und wissen, dass sie bei 80 Prozent der Betroffenen ziemlich harmlos verläuft. Jetzt stellen wir uns einmal vor, wir behandeln alle diese Patienten mit einem objektiv völlig unwirksamen Medikament. 80 Prozent werden nachher sagen: Das hat mir geholfen, das ist gut gegangen – auch wenn es völlig unwirksam war. Das erklärt, dass es wirklich möglich ist, mit unwirksamen Maßnahmen über Jahre, manchmal auch über Jahrhunderte, Begeisterung auszulösen.
Wir stehen jetzt eben auf dem Standpunkt: Methoden, die nachweisbar wirksam sind, gehören bei den entsprechenden Fächern in den Regelunterricht und gehören in die Regelversorgung. Für Maßnahmen, bei denen der Wirksamkeitsnachweis nicht gelingt oder nicht vorliegt, braucht es auch keinen Lehrstuhl. Aus diesem Grund sagen wir, es soll Forschung gemacht werden, das gehört weiter untersucht, aber derzeit besteht keine Berechtigung, das universitär zu verankern.
Ich möchte mit zwei positiven Aspekten schließen. Der erste positive Aspekt ist, dass sich die Komplementärmedizin in den letzten Jahren zunehmend dieser Herausforderung bewusst ist, sich auch der Herausforderung stellt und Studien aufs Gleis bringt – das ist positiv. Das Zweite: Wenn Sie sich daran erinnern, ich habe von diesen drei Komponenten gesprochen, die letztlich zur Heilung beitragen: Ich kann sagen, dass die österreichischen Universitäten ihren Medizinstudierenden spätestens seit den Studienreformen Anfang der 2000er-Jahre dezidiert von Anfang an vermitteln, dass wir ein biopsychosoziales Verständnis von Gesundheit und Krankheit brauchen.
Bio heißt, die Medizin ist zu einem Teil eine Naturwissenschaft, die enorme Fortschritte gebracht hat und sie immer noch bringt. Medizin ist aber zu einem Teil auch durch eine psychosoziale Dimension gekennzeichnet, und die ist genauso wichtig. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
14.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Mag. Gerald Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der grüne Pass ist uns oft versprochen worden, zuletzt für den 4. Juni, er kommt natürlich nicht. Jetzt hat man sich entschieden, den Leuten diesen QR-Code mit einem Brief nach Hause zu schicken. Das ist die Digitalisierung dieser Regierung: Wir verschicken Briefe.
Deswegen kommt heute ein Abänderungsantrag, damit man bis zum 30. Juni noch mehr Briefe verschicken kann – das ist schön. So viele Millionen Briefe, die kosten natürlich auch 3 Millionen Euro, das Geld ist wurscht, es ist eh abgeschafft. Briefe haben – im Vergleich dazu, dass jemand online abruft – einen Vorteil, man kann noch einen Begleitbrief des Herrn Ministers dazutun (Abg. Lausch: Ah!), in dem der Minister den Leuten einen schönen Sommer wünscht. (Oh-Rufe bei der FPÖ.) Das ist jetzt Parteiwerbung für Herrn Mückstein auf Kosten der Steuerzahler. So haben wir uns den grünen Anstand immer vorgestellt. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Mit diesen Gesetzen wird das Gratistesten jetzt auch auf die niedergelassenen Ärzte ausgedehnt. Man fragt sich: Warum erst jetzt? – Gut, man könnte sich nämlich noch andere Gedanken machen und ein bisschen weiter vorausschauen als in die nächste Woche: Wie lange soll denn das mit dem Gratistesten weitergehen? – Wenn wir die Menschen impfen und irgendwann jeder einen Impftermin gehabt hat, der einen wollte, muss man irgendwann sagen: Jetzt ist es dann mit der Gratistesterei vorbei, denn es könnte ja jeder eine Impfung haben! Ich glaube, da muss man ehrlich sein. Da jaulen natürlich einige auf (Abg. Wurm: Ja, ich!), weil das Testen ein tolles Geschäft für viele ist: für die Ärzte, für die Apotheker, fürs Rote Kreuz, für die Produzenten, die zur Familie gehören, für ganz viele. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Bei den Inzidenzzahlen, die wir jetzt haben, produzieren wir mit den Massentestungen aber nur noch eines, nämlich sehr viele falsch positive Ergebnisse.
Das muss man sich schon einmal vor Augen halten. Daher sollte man sich überlegen, wie lange es in dieser Form noch Sinn ergibt. Die Kosten dafür schießen in die Höhe. Wenn man sich nur die Screeningprogramme anschaut: Diese haben von Jänner bis März ungefähr 13 Millionen Euro in drei Monaten gekostet, und alleine im April waren es für die Screeningprogramme dann schon 23,5 Millionen Euro. Das ufert also aus. Man muss sich auch einmal überlegen, woher das Geld kommt, nämlich nicht aus den Bankomaten, das muss irgendjemand irgendwann zahlen. Wirtschaftlich mit Geld umgehen kann diese Regierung aber nicht.
Es wurde auch ein Abänderungsantrag zum Thema Biosimilars eingereicht. Da geht es um die Frage der Erstattungsregel, wenn Biologika in ein Biosimilar kopiert werden. Was bekommt das Pharmaunternehmen von der Sozialversicherung für dieses Produkt bezahlt?
Die Regelung wäre Ende des Jahres ausgelaufen. Meine Fraktion hat dazu im Ausschuss einen Antrag eingereicht. Dort ist mir wortreich erklärt werden, dass der Antrag zu diesem Zeitpunkt total deplatziert sei und dass das alles jetzt gar nicht gehe, weil alles viel zu kompliziert sei und überhaupt noch viel länger verhandelt werden müsse. Jetzt aber hat man offensichtlich gesehen: Ups, es geht doch nicht, und gestern um halb neun ist dann der Abänderungsantrag mit dem Inhalt, dass die Erstattungsregel für Biosimilars, mit der sich die Sozialversicherung jedes Jahr mehrere Millionen Euro erspart, verlängert wird, eingelangt. – Danke dafür, das hätte man auch ohne kurzfristigen Abänderungsantrag haben können.
Die Regierung hat bekannt gegeben, dass es in 14 Tagen wieder zu Lockerungen kommt. Jetzt frage ich mich: Wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind und wir wissen, wir können die Nachtgastro aufmachen, wissen, wir geben den jungen Leuten das Leben wieder zurück, warum dann nicht jetzt, sondern in 14 Tagen? Das kann niemand verstehen. Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sperrstunde abschaffen und Nachtgastro ermöglichen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die psychische Belastungssituation der Jugendlichen sowie die schwere Betroffenheit der Nachtgastronomie entsprechend zu berücksichtigen, die für Mitternacht geltende Sperrstunde zu streichen und eine Öffnung der Nachtgastronomie unter Einhaltung der 3G-Regeln und der Beachtung von Sicherheitskonzepten durchzuführen.“
*****
Wie gesagt: Gleich und nicht in 14 Tagen. (Beifall bei den NEOS.)
14.22
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Sperrstunde abschaffen und Nachtgastro ermöglichen
eingebracht im Zuge der Debatte in der 113. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1662/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz, das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19- Maßnahmengesetz geändert werden (883 d.B.) - TOP 14
Die Covid-Pandemie brachte vor allem für Jugendliche eine massive Belastung der psychischen Gesundheit mit sich. Eine "normale Jugendzeit" war verunmöglicht und die sozialen Kontakte mussten auf ein Mindestmaß reduziert werden, obwohl diese gerade in diesem Lebensabschnitt von großer Wichtigkeit sind. Bei der "Generation Corona" hatte dies zahlreiche psychische Probleme zur Folge. Auch den Feiern am Karlspatz in Wien wurde vonseiten der Polizei eine Abfuhr erteilt.
Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in der Covid-Pandemie steigt in der Bevölkerung die Hoffnung zur Rückkehr in ein normales Leben. Mit der steigenden Durchimpfungsrate und den sinkenden Infektionszahlen können laufend neue Öffnungsschritte angekündigt und umgesetzt werden. Von diesen Öffnungsschritten sind so gut wie alle Bereiche umfasst, für die vor allem für die Jugend so wichtige Nachtgastronomie heißt es jedoch weiterhin abwarten, eine Öffnung ist derzeit nicht in Sicht.
Fest steht: vor allem die Jugend braucht die Möglichkeit, wieder feiern zu können. Es macht mehr Sinn und ist sicherer, wenn das durch die 3G-Regeln abgesichert in Lokalen passiert. Damit werden Eskalationen wie jene am Karlsplatz auch unwahrscheinlicher. Deshalb muss die Sperrstunde, die jetzt auf Mitternacht verschoben wurde, ganz fallen. Die Nachtgastronomie, die ganz besonders von den behördlichen Schließungen betroffen war, soll mit 3G-Regeln endlich wieder aufsperren können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die psychische Belastungssituation der Jugendlichen sowie die schwere Betroffenheit der Nachtgastronomie entsprechend zu berücksichtigen, die für Mitternacht geltende Sperrstunde zu streichen und eine Öffnung der Nachtgastronomie unter Einhaltung der 3G-Regeln und der Beachtung von Sicherheitskonzepten durchzuführen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Herr Dr. Werner Saxinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.23
Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Coronaapartheid, herbeigetestete Pandemie, neue Mutationen, die erfunden werden (Abg. Wurm: Er hat aufgepasst!), oder die Impfung als Feldversuch der Pharmaindustrie (Abg. Belakowitsch: Völlig richtig!): Das sind ein paar absurde Coronaschmankerl der FPÖ in diesem Pandemiejahr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Die FPÖ forderte in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses eine Änderung der Strategie zur Pandemiebekämpfung. Welche Strategie hat die FPÖ? – Dagegen sein. Dagegen sein ist für mich aber keine Strategie. (Abg. Wurm: Da hat er nicht aufgepasst! – Abg. Belakowitsch: Ja, und das ist nicht richtig!) Unsere Strategie war immer, gemeinsam gegen das Virus, gegen die Pandemie zu kämpfen, und der Erfolg gibt uns auch recht. (Anhaltende Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Wurm.)
Es war und ist herausfordernd. Fast alles war neu und noch nie da gewesen. Wir hatten keine Blaupause. Es wurde von der Regierung vieles gemacht und vieles auch richtig. Die FPÖ hat sich selbst zur Zornsammelstelle für alle Coronaleugner und -gegner gemacht, und ich finde, sie ist gegen alles: gegen Maske, gegen Test, gegen Impfung. Aber noch einmal: Dagegen sein ist keine Strategie und auch sehr einfach. Unsere Strategie lässt sich in Zahlen ablesen. Die Impfung ist mittlerweile eine Erfolgsstory, ob Sie das wollen oder nicht, dank der Mithilfe der Bevölkerung. Beim Testen sind wir in Europa ebenfalls ganz vorne dabei, und die neue, heiß ersehnte Normalität ist angekommen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Die neue! Wir wollen aber nicht die neue, wir wollen die alte!)
Der Ton macht die Musik, und dieser Ton hier im Hohen Haus ist manchmal zum Schämen. Ich bin jetzt knapp über ein Jahr hier im Parlament und habe mir nicht im Traum vorstellen können, wie es hier manchmal zugeht. Wir sind kein stilles Gebetshaus, das ist schon klar. Es kann auch oft zur Sache gehen, aber es sollte nie diffamierend und diskriminierend sein. (Abg. Wurm: Nehmen Sie sich an der eigenen Nase! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das schreckt alle ab, und es tut uns allen auch nicht gut. (Beifall bei der ÖVP. – Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Erlauben Sie mir zum Beispiel, liebe Frau Kollegin Belakowitsch von der FPÖ, Sie als Beispiel zu nehmen: Ich habe mir viele Ihrer Reden angehört und möchte Ihnen einmal, wenn Sie hier am Pult reden, statt einem Taferl einen Spiegel geben. Was Sie da sehen würden, würde Sie selber erschrecken, denn das ist Hass und Aggression. (Rufe bei der FPÖ: Nein!) Das hat aber nichts mit politischem Diskurs zu tun. Ich habe einen frommen Wunsch, erlauben Sie mir das: In Ihrem Namen steckt Belakowitsch, Bella, das Schöne, das Sanfte. Lassen Sie es manchmal zu, Sie tun uns und allen einen Gefallen! (Beifall bei der ÖVP. – Oh-Rufe bei der FPÖ.)
Klubobmann Kickl hat einmal gesagt: Wir alle haben ein intaktes Immunsystem, und das macht den Menschen stark gegen das Virus. – Ich vergleiche das Immunsystem mit einem Hirn. Ein Immunsystem gehört trainiert, und die Impfung ist ein Training für ein Immunsystem. Das Gleiche gilt für ein Hirn. Ein Hirn muss auch trainiert werden, und darum gehe ich in die Schule, darum lerne ich. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Lernen ist also Training für das Hirn, Impfen ist Training für das Immunsystem.
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Strategie ist, gemeinsam gegen das Virus und gegen die Pandemie zu kämpfen. Bitte unterstützen Sie uns! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Mag. Gerhard Kaniak gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung dazu.
14.26
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Abgeordneter Saxinger hat soeben in seinem Redebeitrag gemeint, die FPÖ habe keine Pläne zur Bekämpfung der Coronapandemie und sei immer nur gegen alles.
Ich berichtige tatsächlich: Die FPÖ hat im Jänner dieses Jahres einen eigenen Fünfpunkteplan zur alternativen Behandlung der Coronakrise vorgelegt. Herr Kollege Saxinger, Sie finden das in den Parlamentsprotokollen zum Nachlesen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Kollege Saxinger, nach Ihrer sexistischen Rede würde ich schon einmal darum bitten, dass Sie nicht nur davon ausgehen, dass andere aggressiv oder hassend sind, nur weil man eine andere Meinung als Sie vertritt. Das ist ja genau das Problem, das Sie von der Österreichischen Volkspartei hier haben: Jeder, der eine alternative, andere Meinung hat, wird sofort in ein Eck von Rechtsextremisten, von Coronaleugnern, von Schwurblern, von Verschwörungstheoretikern gestellt. (Beifall bei der FPÖ.)
Wissen Sie, Herr Kollege Saxinger, damit hat das überhaupt gar nichts zu tun. Wenn man aber ein bisschen über den Tellerrand schaut – und das versuche ich Ihnen seit Monaten hier klarzumachen –, dann wird man erkennen, dass in anderen Ländern anders gehandelt wurde, und auch in anderen Ländern gehen die Zahlen runter, meine Damen und Herren.
Das, was Kollege Smolle zu den alternativen Behandlungsmethoden, zur Koinzidenz gesagt hat, erleben wir ja gerade, das machen Sie gerade. Sie sagen: Unsere Maßnahmen haben gewirkt, darum sind die Zahlen jetzt niedrig! – Na dann machen wir einen Ausflug in das Jahr 2020, in den Juni 2020: Was waren denn da die Maßnahmen, die gewirkt haben? – Damals gab es nicht schon seit einem halben Jahr FFP2-Masken, es gab keine Impfungen, und die Zahlen sind hinuntergegangen. Ich möchte daran erinnern: Der Sommer 2020 war ein halbwegs normaler, da gab es auch keine 3G-Regel. Es war wahrscheinlich der letzte normale, den Sie zugelassen haben, meine Damen und Herren, denn mit Normalität hat diese 3G-Regel überhaupt gar nichts zu tun. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben vorhin über die Schulen und den Unterrichtsausschuss gesprochen. Wissen Sie, unseren Kindern sind eineinhalb Jahre Normalität genommen worden. Österreich ist – gemeinsam mit Deutschland – eines der Länder in Europa, die die meisten Schulschließtage haben. Schauen Sie in das Nachbarland Schweiz! Da waren die Schulen offen. Schauen Sie nach Dänemark, nach Norwegen, nach Holland! Überall waren die Schulen offen. Nur in Österreich hat man als Erstes sofort die Schulen gesperrt und auch als Letztes wieder aufgesperrt. (Abg. Taschner: Aber wo denn?!) Das kritisieren wir zu Recht, meine Damen und Herren.
Man darf in Österreich als Kind auch nur dann in die Schule gehen, wenn man einen Test macht, obwohl man schulpflichtig ist – weil wir einen Testzwang haben, und auch das versuchen Sie permanent - - (Abg. Taschner: Nein!) – Warum schreien Sie denn „Nein“ dazwischen? Gehen Sie doch als Kind ohne Test in die Schule! Das werden Sie nicht können, da werden Sie nämlich nicht reingelassen. Herr Kollege Smolle, bitte lesen Sie sich Ihre eigenen Verordnungen einmal durch! Das wäre jetzt dringend einmal notwendig und an der Zeit, meine Damen und Herren. Es geht noch weiter: Jetzt haben wir den Testzwang, und dann wollen Sie wahrscheinlich den Impfzwang für die Kinder einführen, und der Herr Bundesminister ist Ihnen dabei ja eine große Hilfe.
In diesem Sinne stelle ich folgenden Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass
- die aktuell geltende Impfempfehlung im Zusammenhang mit Covid-Impfstoffen für Kinder und Jugendlichen zurückgenommen wird
- es zu keiner Impfpflicht für Kinder und Jugendliche im Zuge der Einführung des sogenannten „Grünen Passes“ und der „3-G-Regelung“ kommt.“
*****
Im Gegensatz zu Österreich hat die Stiko, die Ständige Impfkommission in Deutschland, diese Kinderimpfung nicht empfohlen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass immer mehr verantwortungsvolle Ärzte ihr Gesicht zeigen und gegen eine verpflichtende Impfung mit einem Impfstoff für Kinder, der noch nicht einmal eine tatsächliche Zulassung hat, auftreten. Bitte sagen Sie das auch dazu: Dieser Impfstoff ist nicht wirklich zugelassen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.30
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Keine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 18.) Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1452/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Strategie zur Pandemiebekämpfung und den angeblich alternativlosen Lockdowns (881 d.B.) in der in der 113. Sitzung des Nationalrats am 17. Juni 2021
Im Zusammenhang mit Covid-19 ist eine Änderung der Regierungsstrategie – Lockdown, Grüner Pass und 3-G-Regelung –nicht in Sicht.
Und während es international immer mehr kritische Stimmen zu einer Covid-19-Impfung gerade von Kindern und Jugendlichen gibt, haben das Nationale Impfgremium und das österreichische Gesundheitsministerium eine „Impfempfehlung“ für Kinder und Jugendliche mit Covid-19-Impfstoffen ausgesprochen, die im Zusammenhang mit dem „Grünen Pass“ und der sogenannten „3-G-Regel“ einer Impfpflicht gleichkommt.
Demgegenüber wurde in unserem Nachbarland Deutschland eine gänzlich andere Entscheidung im Zusammenhang mit dem Impfen von Kindern und Jugendlichen getroffen. So berichtete der „ZDF“ am 10. Juni 2021 unter anderem folgendes:
Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat sich gegen eine generelle Empfehlung der Corona-Impfung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ausgesprochen. (…) Empfohlen wird der Einsatz des Biontech-Impfstoffs Comirnaty nur Kindern und Jugendlichen
mit Vorerkrankungen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung angenommen wird. Laut Stiko gilt das für etwa 379.000 Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hatte die Altersgrenze für die Zulassung des Impfstoffs von Biontech/Pfizer auf zwölf Jahre gesenkt. (…)
Corona-Impfung: Keine generelle Empfehlung für Kinder - ZDFheute
In Österreich haben sich in diesem Zusammenhang auch zahlreiche Mediziner gegen Covid-19-Impfungen von Kindern ausgesprochen, wie zum Beispiel der „Wochenblick“ unter dem Titel „#wirzeigenunsergesicht – Mut-Ärzte: Impfgremium und Ärztekammer sollen Empfehlung überdenken“ am 11. Juni 2021 berichtete:
Mehr als 120 Ärzte stehen gemeinsam gegen die Corona-Impfung von Kindern auf. Sie treten mit ihrer Video-Kampagne der breit propagierten Einheitsmeinung von „Experten“, Politikern und Mainstream-Medien entgegen und fordern das nationale Impfgremium und die Ärztekammer dazu auf, ihre Empfehlung zur Kinder-Impfung mit den experimentellen Impfstoffen zu überdenken. (…)
https://www.wochenblick.at/mut-aerzte-impfgremium-und-aerztekammer-sollen-empfehlung-ueberdenken/
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass
-die aktuell geltende Impfempfehlung im Zusammenhang mit Covid-Impfstoffen für Kinder und Jugendlichen zurückgenommen wird
-es zu keiner Impfpflicht für Kinder und Jugendliche im Zuge der Einführung des sogenannten „Grünen Passes“ und der „3-G-Regelung“ kommt.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein. – Bitte, Herr Bundesminister. (Abg. Martin Graf: Die ÖVP sollte vielleicht doch einmal zur Kenntnis nehmen, dass Europa mehr ist als Deutschland, und sich einmal auch andere Länder anschauen!)
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren
Abgeordnete! Liebe ZuseherInnen zu Hause! Ich möchte versuchen, auf einige
Fragen zu antworten.
Zuerst zur Frage von Kollegen Loacker, warum die Nachtgastronomie nicht jetzt, sondern erst in 14 Tagen aufsperrt: Das ist eigentlich recht leicht erklärt, denn wir wollen einfach mit maximaler Sicherheit vorgehen. Die Jungen haben es sich verdient, dass jetzt alle anderen ihnen gegenüber solidarisch sind, und wir haben einfach bei den 0- bis 25- beziehungsweise 30-Jährigen noch keine ausreichende Durchimpfungsrate.
Zum Zweiten haben wir in Österreich das Problem einer sich immer mehr verbreitenden Variante, der Deltavariante. Wir haben jetzt 71 Fälle in Österreich, davon 18 in Wien, die leider insgesamt - - (Unruhe im Saal.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Entschuldigen Sie, Herr Bundesminister! – Meine Damen und Herren, es ist unangenehm laut im Saal!
Bitte, Herr Minister. (Abg. Martin Graf: Er soll die FFP2-Maske absetzen! Man versteht ihn ja überhaupt nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Es ist trotzdem sehr, sehr laut im Saal.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz
Dr. Wolfgang Mückstein
(fortsetzend): Also ich fange noch einmal ganz von vorn an,
damit Sie mich gut verstehen. Können Sie mich so gut verstehen? Geht das? (Beifall
und Ja-Rufe bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.) –
Alles klar!
Ich möchte also zunächst auf die Anfrage von Kollegen Loacker antworten. – Ist das jetzt laut genug? Geht das? – Alles klar, gut.
Warum sperrt die Nachtgastronomie nicht gleich auf, sondern erst in 14 Tagen? Wir waren heute mit Betreibern der Nachtgastronomie und auch mit Nachtgastronomievertretern im Gespräch. Die waren ziemlich glücklich, dass wir die Nachtgastronomie unter den Bedingungen, die wir heute bekannt gegeben haben, mit 1.7. aufsperren. Die Bedingungen ab 1.7. sind: 75 Prozent Auslastung oder die Veranstaltungsregeln, das heißt, wenn man dort eine Veranstaltung macht und diese anmeldet und bewilligen lässt, dann kann man dort bei einer Veranstaltung auch über 500 Leute hineinlassen. Die waren hoch weiß, ja, die waren sehr zufrieden damit.
Warum nicht jetzt? Warum? – Weil die 0- bis 30-Jährigen in Österreich noch nicht ausreichend durchgeimpft sind. Das ist ein Problem.
Wir haben auch eine neue Variante in Österreich. Die Deltavariante wird Ihnen bekannt sein. Wir haben mit Stand vorgestern 71 Fälle in Österreich, davon 18 in Wien, die leider acht Clustern zuzuordnen sind, das sind also nicht eine oder zwei Quellpersonen, sondern das sind ein paar.
Das war auch Thema beim EU-GesundheitsministerInnenrat in Luxemburg, bei dem ich vorgestern war. Die Deltavariante betrifft ganz Europa, das geht überall leicht hinauf. Es gibt Länder, in denen sie schon ein großes Problem ist. Wir wissen, dass in Großbritannien die geplanten Öffnungsschritte um einen Monat verschoben werden mussten.
Wir schauen uns das sehr genau an. Als Information: Bei uns werden 80 Prozent der PCR-Testungen, die positiv sind, sequenziert. Das ist im EU-Vergleich ein recht hoher Anteil. – Das war die Antwort an Kollegen Loacker.
Herr Kollege Kaniak, es wird ohnehin alles von allein besser. Das hat auch Kollegin Belakowitsch gesagt: Letzten Sommer sei auch alles von allein besser geworden. – Es ist nicht alles von allein besser geworden, sondern wir haben gerade in den letzten Wochen einen unglaublichen Impffortschritt erreicht. Wir haben über 6,3 Millionen Stiche verabreicht, wir haben eine zunehmende Anzahl von Vollimmunisierten. Wir haben auch, das ist eine gute Neuigkeit, von der Firma Pfizer gehört, dass sie ihren Verpflichtungen von Dezember bis inklusive Juni 2021 voll nachkommen wird, und wir bekommen knapp 3 Millionen Impfdosen im Juli, August und September. Wir sind da also gut unterwegs. Wir haben auch eine gute Teststrategie. Auch da liegen wir im Europaschnitt. Wir sind natürlich mit den anderen GesundheitsministerInnen zusammengesessen und haben das miteinander verglichen. Wir testen, testen und testen. Das ist übrigens auch das, was uns die Kommissarin mit auf den Weg gegeben hat.
Das heißt, es ist nicht von allein besser geworden, sondern es ist deswegen besser geworden, weil Österreich viel impft, viel testet und sequenziert. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Zum Schluss noch zum grünen Pass: Auch darüber haben wir mit den europäischen Kolleginnen und Kollegen gesprochen. Wir sind auch da im europäischen Vergleich recht weit. Wir haben einen einheitlichen QR-Code für ganz Österreich. Wir haben einen QR-Code, der in Österreich gilt, aber gleichzeitig auch für das Reisen in der gesamten EU. Die Implementierung läuft in allen anderen EU-Staaten auch erst jetzt voll an, und wir erwarten, mit 1.7. die Reisemöglichkeit mit QR-Code zu etablieren. Dazu brauchen wir natürlich die europäischen Partner. Daher ist ein gemeinsames Vorgehen ganz wesentlich.
Es schaut also gut aus. Wir haben heute Früh die Öffnungsschritte mit 1. Juli bekannt gegeben, die sehr weitreichend sind. Es gibt allerdings zwei Bereiche, in denen wir noch etwas vorsichtig sein müssen. Das ist zum einen die Nachtgastronomie; darauf bin ich schon eingegangen. Wir werden auch dort, wo keine 3G-Regel gilt oder wo sie nicht kontrollierbar ist, also zum Beispiel im Handel, noch vorsichtig sein. Sonst sind Veranstaltungen unbegrenzt möglich. Es erfolgt eine Rücknahme der FFP2-Masken-Pflicht auf MNS außer in Spitälern und in Pflegeeinrichtungen. Es steht also einem schönen Sommer unter Beachtung der jetzt noch geltenden Sicherheitsregeln nichts mehr im Weg. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
14.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren im Plenum! Meine Damen und Herren zu Hause! Frau Kollegin Belakowitsch, ich kann nur sagen: Kritik ist immer erlaubt. Sie haben den Vergleich mit anderen Ländern angestellt. Wenn wir über die Grenzen blicken und schauen, wie andere Länder die Pandemie bewältigt haben, so sehen wir, dass wir eigentlich recht gut dastehen, denn die Regierung hat die richtigen Maßnahmen getroffen. Es war nicht immer leicht, weil es eine unvorhergesehene Situation war, aber die Regierung hat die richtigen Maßnahmen im Bereich der Gesundheit, aber auch bei den Wirtschaftshilfen gesetzt. Durch das verantwortungsbewusste Handeln vieler Menschen war es möglich, dass wir Lockerungen vornehmen konnten. Herr Minister, Sie haben es schon angesprochen, es werden noch weitere folgen, und das ist schön, denn dadurch kommen wir schrittweise wieder in die Normalität zurück, und darüber freuen sich die Menschen.
Wir handeln verantwortungsvoll und auch zielgerichtet. Daher gibt es Verlängerungen von manchen Coronahilfen, und jetzt verlängern wir auch die notwendigen Maßnahmen, die wir für die Zukunft setzen, unter dem Motto: Wir lassen niemanden in der Krise zurück.
Ich möchte noch einiges ansprechen, was wir verlängern. Es gab schon lange den Wunsch, dass auch der Bereich der niedergelassenen Ärzte asymptomatische Menschen testen kann. Das ist jetzt bis Ende des Jahres möglich. Sie können auch bis Ende des Jahres impfen. Das ist eine gute Sache, denn so können wir das Testangebot wirklich auch noch einmal vervollständigen, sodass wir unseren Bürgern wirklich viele Möglichkeiten bieten können.
Die Apotheken bekommen einen Kostenersatz für die Implementierung der Software für den elektronischen Impfpass. Das ist auch ein wichtiger Schritt. Eine gute Sache, mit der wir den Klimaschutzzielen näherkommen, ist auch die sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Beitragsfreiheit des Kostenersatzes des Arbeitsgebers für Fahrten mit Massenbeförderungsmitteln zur Arbeitsstelle. Jetzt kommt das 1-2-3-Ticket dazu, und das ist natürlich für viele ein weiterer Anreiz, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.
Dann haben wir da noch die Risikogruppenfreistellung, die es ja bereits seit Mai 2020 gegeben hat. Die soll jetzt, wenn es notwendig ist, ab 1. Juli weiterhin möglich sein, indem der Gesundheitsminister hiezu noch eine Verordnung macht, eben unter Berücksichtigung des Impf- und Immunitätsstatus.
Das sind viele Dinge. Wir sind auf dem Weg zurück. Die Pandemie ist noch nicht ganz vorbei, aber wir spüren, dass sich die Leute über die Öffnungsschritte freuen und einen enormen Optimismus entwickeln.
Wir wollen aber sinnvolle Maßnahmen fortsetzen, damit wir für den Notfall gerüstet sind. Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie diesem Paket zu! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schallmeiner.)
14.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Ich verlege auch da wie vereinbart die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1251/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (879 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1695/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden (880 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu den Punkten 20 und 21 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es bei diesen zwei Tagesordnungspunkten? – Ganz einfach: Bei Tagesordnungspunkt 20 geht es um Änderungen im Ärztegesetz, die notwendig geworden sind, weil ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes eingelangt ist. Für die korrekte Umsetzung dieser Änderungen war allerdings eine Einigung der Österreichischen Ärztekammer mit den jeweiligen Bundesländern notwendig. Meines Wissens ist diese Einigung noch nicht vollzogen beziehungsweise liegt uns auch noch kein Abänderungsantrag dazu vor. Das heißt, wir werden diesem Antrag nicht zustimmen.
Bei Tagesordnungspunkt 21 geht es um Änderungen im Apothekerkammergesetz; es werden mehrere Vorschläge der Apothekerkammer umgesetzt; beispielsweise soll der Beginn der Funktionsperiode in der Apothekerkammer vom 1. Juli auf den 1. April verlegt werden. Es hat sich einfach in der Praxis gezeigt, dass ein Beginn der Funktionsperiode
mit 1. Juli nicht praktikabel ist, also ist eine einmalige Anpassung der Dauer der laufenden Periode notwendig. Diese wird einmal um ein Stück verkürzt.
Eine weitere Änderung – ich glaube, das wurde im Zuge der Coronakrise in vielen Bereichen schon umgesetzt – ist, dass die Möglichkeit geschaffen werden sollte, Organsitzungen der Apothekerkammer auch virtuell abzuhalten. Auch das ist ein guter Vorschlag. Grundsätzlich sind die vorgeschlagenen Maßnahmen alle zu befürworten, daher wird es zu diesem Punkt auch unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Wir regeln nun – mein Vorredner hat es schon angesprochen – die Frage betreffend die Apothekerkammer. Diesbezüglich hat es ein paar Notwendigkeiten in der Anpassung gegeben, das meiste davon ist eh schon erwähnt worden. Das Projekt hat auch im Gesundheitsausschuss einhellige Zustimmung gefunden. Es geht eben um die Anpassung von Strukturen und es hat auch ein entsprechendes Begutachtungsverfahren gegeben, wie es ja eigentlich der Standard sein sollte. Es hat in Summe sechs Stellungnahmen gegeben, die eigentlich durch die Bank positiv waren. Daher ist das aus meiner Sicht nicht wirklich weiter berichtenswert.
Ein bisschen anders stellt sich die Sache dann bei Tagesordnungspunkt 20 dar, bei der sogenannten Ärzteliste, wozu ich einen Abänderungsantrag einbringen möchte – dieser müsste in der Zwischenzeit im Haus verteilt worden sein.
Es geht dabei im Großen und Ganzen um drei Punkte: Das eine ist eben die sogenannte Ärzteliste. Das ist eine Liste, auf der – ganz einfach und sehr platt ausgedrückt – steht, wer Arzt ist und wer nicht. Warum ist das entscheidend, warum ist das wichtig? – Na ja, ansonsten könnte ja jeder von uns einfach irgendwo eine Ordination eröffnen und sagen: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt!, und dann einmal schauen, was passiert. Das möchte man natürlich nicht, wenn es um die Gesundheit der Menschen geht. Also gibt es diese Liste, da wird man eingetragen, und wenn es schwere, grobe Verfehlungen gibt – da haben wir ja in der Vergangenheit beispielsweise Ärztinnen und Ärzte gehabt, die einfach ungeschaut Maskenatteste ausgestellt haben; diese stehen halt der FPÖ sehr nahe –, wird eben diesen Personen aufgrund dieser schweren Verfehlungen dementsprechend die Erlaubnis entzogen, in Österreich weiterhin als Arzt oder als Ärztin tätig zu sein. Das ist durchaus berechtigt und das gehört sich auch so, es geht ja um die Gesundheit der Menschen. Das soll auch weiterhin bei der Ärztekammer bleiben.
Etwas anders verhält es sich mit der Frage der Aus- und Fortbildungsstätten für Ärztinnen und Ärzte. Das bleibt jetzt für den Anfang noch so wie gehabt und wird spätestens, wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe, mit Ende 2023 in strikter, strenger Abstimmung mit dem Bundesminister an die Länder übergehen. Das ist insofern wichtig, als wir natürlich nicht wollen, dass es neun unterschiedliche Ausbildungsordnungen und neun unterschiedliche Standards in der Ausbildung gibt. Es kann ja nicht sein, dass ein Land wie Österreich weiterhin von diesem überbordenden Föderalismus erdrückt wird, insbesondere im Gesundheitswesen. Deshalb ist es eben wichtig, auch für uns Grüne, dass da weiterhin das Ministerium als zentrale Koordinationsstelle die Standards in der Aus- und Fortbildung, in der Weiterbildung vorgibt und das auch eine dementsprechende Qualität hat.
Der letzte Punkt, der im Zuge dieser Verhandlungen noch dazugekommen ist – und deshalb hat es so lange gedauert, weil es natürlich verschiedene Interessenlagen, insbesondere
der Bundesländer, gegeben hat –, ist die Frage der Qualitätssicherung für den niedergelassenen Bereich, ein Thema, das uns seit 2005 beschäftigt. Auch dafür gibt es nun endlich einen Fahrplan. Es war wirklich Millimeterarbeit, es ist wirklich schwierig gewesen, weil durchaus eine totale Verländerung gedroht hat.
Man muss hier auch einmal sagen: Es kann natürlich nicht sein, dass wir in Österreich neun verschiedene Qualitätsstandards haben, wenn es um den niedergelassenen Bereich geht. Das muss zentral geregelt werden, es muss einen Qualitätsstandard für ganz Österreich geben, und dessen Einhaltung muss natürlich scharf kontrolliert werden – selbstverständlich nicht von jenen, die kontrolliert werden, sondern von Externen, um auch die Qualität sicherzustellen. Optimal wäre natürlich, dass es nie dazu kommt, dass hier groß eingegriffen werden muss; das sollte primär eine präventive Maßnahme sein. Da werden wir bis Ende 2022 ein entsprechendes Konzept auf den Tisch legen, sodass die Qualität gesichert wird und vor allem die Gesundheit der Menschen, die sich in Behandlung befinden, auch dementsprechend abgesichert wird. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
14.47
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner
Kolleginnen und Kollegen,
betreffend den Antrag 1251/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
a) Die Novellierungsanordnung erhält die Bezeichnung „16.“ und folgende Z 1 bis 15 werden vorangestellt:
„1. In § 6a Abs. 3 Z 2 und Abs. 5, § 9 Abs. 1 sowie Abs. 6 Einleitungssatz und letzter Satz, Abs. 9 erster Satz, § 10 Abs. 1, § 11a Abs. 2 zweiter Satz, § 12 Abs. 1 erster Satz und zweiter Satz sowie Abs. 4 Einleitungssatz, § 12a Abs. 1 erster und zweiter Satz sowie Abs. 5 Einleitungssatz sowie § 13 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 10 Einleitungssatz entfällt die Wortfolge „von der Österreichischen Ärztekammer“.
2. In § 9 Abs. 9 zweiter Satz, § 11a Abs. 2 zweiter Satz, § 12 Abs. 1 zweiter Satz, § 12a Abs. 1 zweiter Satz und § 13 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „der Homepage der Österreichischen Ärztekammer“ durch die Wortfolge „einer Homepage“ ersetzt.
3. In § 9 Abs. 10 und Abs. 11 zweiter Satz sowie § 10 Abs. 12 wird die Wortfolge „hat die Österreichische Ärztekammer“ durch das Wort „ist“ ersetzt.
4. In § 11 Abs. 6 entfällt die Wortfolge „der Österreichischen Ärztekammer“.
5. § 11 Abs. 7 erster Satz lautet:
„Der Beginn, der Wechsel, die Unterbrechung, die Änderung des Ausbildungsausmaßes sowie der Abschluss der Basisausbildung, der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin/zum Facharzt an einer Ausbildungsstelle ist innerhalb eines Monats vom Träger der Ausbildungsstätte schriftlich, gegebenenfalls mittels einer zur Verfügung gestellten Applikation, unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums sowie gegebenenfalls der Ärzteliste-Eintragungsnummer und der Ausbildungsstellennummer der Turnusärztin/des Turnusarztes bekannt zu geben.“
6. In § 11a Abs. 2 wird nach der Wortfolge „ist in“ die Wortfolge „anzuerkennenden“ eingefügt.
7. § 12 Abs. 8 erster Satz lautet:
„Der Beginn, die Unterbrechung, die Änderung des Ausbildungsausmaßes sowie der Abschluss der Ausbildung der Turnusärztin/des Turnusarztes in einer Lehrpraxis ist innerhalb eines Monats von der Lehrpraxisinhaberin/vom Lehrpraxisinhaber schriftlich, gegebenenfalls mittels einer zur Verfügung gestellten Applikation, unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums sowie gegebenenfalls der Ärzteliste-Eintragungsnummer und der Ausbildungsstellennummer der Turnusärztin/des Turnusarztes bekannt zu geben.“
8. § 12a Abs. 9 erster Satz lautet:
„Der Beginn, die Unterbrechung, die Änderung des Ausbildungsausmaßes sowie der Abschluss der Ausbildung der Turnusärztin/des Turnusarztes in einer Lehrgruppenpraxis ist innerhalb eines Monats von der/vom Ausbildungsverantwortlichen schriftlich, gegebenenfalls mittels einer zur Verfügung gestellten Applikation, unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums sowie gegebenenfalls der Ärzteliste-Eintragungsnummer und der Ausbildungsstellennummer der Turnusärztin/des Turnusarztes bekannt zu geben.“
9. § 13 Abs. 9 erster Satz lautet:
„Der Beginn, die Unterbrechung, die Änderung des Ausbildungsausmaßes sowie der Abschluss der Ausbildung einer Turnusärztin/eines Turnusarztes an einer Ausbildungsstelle ist innerhalb eines Monats von der Leiterin/vom Leiter des Lehrambulatoriums schriftlich, gegebenenfalls mittels einer zur Verfügung gestellten Applikation, unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums sowie gegebenenfalls der Ärzteliste-Eintragungsnummer und der Ausbildungsstellennummer der Turnusärztin/des Turnusarztes bekannt zu geben.“
10. § 13a Abs. 1 lautet:
„(1) Innerhalb des siebenjährigen Wirksamkeitszeitraums der Anerkennung gemäß § 9, § 10 und § 13 oder der Bewilligung gemäß § 12 und § 12a sind die Voraussetzungen der Anerkennung oder der Bewilligung anhand der von der Kommission für die ärztliche Ausbildung gemäß Artikel 44 der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008, in der Fassung BGBl. I Nr. 199/2013, festgelegten Kriterien laufend zu evaluieren. Sofern eine über den Wirksamkeitszeitraum hinausgehende weitere durchgehende Anerkennung oder Bewilligung angestrebt wird, ist spätestens ein Jahr vor Ablauf der Anerkennung oder Bewilligung ein Antrag auf Erteilung einer siebenjährigen Verlängerung einzubringen. Diesfalls ist im Rahmen eines Rezertifizierungsverfahrens anhand der Evaluierungsergebnisse und allfällig eingetretener Veränderungen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung oder die Bewilligung zu prüfen.“
11. § 13b Z 2 lautet:
„2. § 6a Abs. 3 Z 2 und §§ 9, 10, 11a, 12, 12a, 13 und 13a unter Berücksichtigung von § 128a Abs. 5 Z 3 sowie“
12. In § 13b Z 3 entfällt der Ausdruck „12, 12a, 13, 13a“.
13. Nach § 13b wird folgender § 13c samt Überschrift eingefügt:
„Bestimmungen für Verfahren und Angelegenheiten gemäß §§ 6a, 9, 10, 11, 11a, 12, 12a, 13, 13a und 38
§ 13c. (1) Zuständige Behörde für Verfahren und Angelegenheiten gemäß den §§ 6a, 9, 10, 11, 11a, 12, 12a, 13, 13a und 38 einschließlich der Führung der Ausbildungsstättenverzeichnisse und der Ausbildungsstellenverwaltung ist die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann.
(2) Die Österreichische Ärztekammer hat in den Verfahren gemäß den §§ 6a, 9, 10, 11a, 12, 12a, 13, 13a und 38 als Beteiligte des Verfahrens die Möglichkeit, eine Stellungnahme in angemessener Frist abzugeben. Die Behörde hat die Österreichische Ärztekammer vom Verfahrensergebnis abschriftlich in Kenntnis zu setzen.
(3) Über Beschwerden gegen Bescheide der Landeshauptfrau/des Landeshauptmanns in den Verfahren gemäß den §§ 6a, 9, 10, 11a, 12, 12a, 13, 13a und 38 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.“
14. Im Einleitungssatz des § 27 Abs. 1 wird nach dem Wort „Ärztekammer“ die Wortfolge „als Verantwortliche gemäß Art. 4 Z 7 DSGVO“ eingefügt.
15. In § 27 wird nach Abs. 9 folgender Abs. 10 eingefügt:
„(10) Erfüllt die Eintragungswerberin/der Eintragungswerber die für die Art der Berufsausübung vorgeschriebenen Erfordernisse nicht, so hat die Präsidentin/der Präsident der Österreichischen Ärztekammer dies mit Bescheid festzustellen.‘“
b) Der Z 16 (neu) werden folgende Z 17 bis 32 angefügt:
„17. (Grundsatzbestimmung und unmittelbar anwendbares Bundesrecht) Nach § 27 wird folgender § 27a samt Überschrift eingefügt:
‚Datenverarbeitung durch die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds
§ 27a. (1) Die Österreichische Ärztekammer hat den
1. Landesregierungen zu Zwecken der Sicherstellung der öffentlichen Kranken anstaltspflege und zu Zwecken der Planung des Rettungswesens nach Maßgabe landesgesetzlicher Vorschriften sowie
2. Landesgesundheitsfonds zu Zwecken der Erstellung der regionalen Struktur pläne Gesundheit und der Qualitätssicherung einschließlich der Sicherstellung der Angelegenheiten der Zielsteuerung-Gesundheit auf Landesebene gemäß Art. 9 der Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit nach Maßgabe bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften
über standardisierte elektronische Schnittstellen die in Abs. 2 und 3 aufgelisteten Daten aus der Ärzteliste und der Ausbildungsstellenverwaltung (§ 11 Abs. 7, § 12 Abs. 8, § 12a Abs. 9) zur Verfügung zu stellen. Die eine Ärztin/einen Arzt betreffenden Daten sind nur jenen Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds zur Verfügung zu stellen, in dessen Bundesland die Ärztin/der Arzt Berufssitze und/oder Dienstorte hat.
(2) Aus der Ärzteliste (§ 27 Abs. 1) ist auf folgende Daten Zugriff zu gewähren:
1. Jahr der Geburt,
2. Geschlecht,
3. Staatsangehörigkeit,
4. akademische Grade,
5. Berufsbezeichnungen (samt allfälligen amtlich verliehenen Titeln und Zu sätzen),
6. Hinweise auf den Berufsberechtigungsumfang (Allgemeinmedizin und/oder Sonderfächer),
7. Diplome der Österreichischen Ärztekammer oder der Ärztekammern in den Bundesländern,
8. Postleitzahlen des Berufssitzes und Dienstortes,
9. Postleitzahlen des Hauptwohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes,
10. Art der Berufstätigkeit (freiberufliche Berufsausübung oder Berufsausübung im Rahmen eines Dienstverhältnisses),
11. Kurienzugehörigkeit im Fall eines Anstellungsverhältnisses,
12. ärztliche Nebenbeschäftigungen, Art der Nebenbeschäftigung, Postleitzahl des Dienstorts,
13. Ordinationsöffnungszeiten von Kassenärztinnen/Kassenärzten,
14. Hinweise auf Verträge mit Sozialversicherungsträgern und Krankenfürsorge anstalten sowie
15. Hinweise auf Einstellung, Verzicht, Wiederaufnahme, Untersagung und Erlö schen der Berufsausübung,
16. Hinweise auf Eröffnung und Schließung von Ordinationen, Ordinations- und Apparategemeinschaften sowie Beginn und Ende der Beteiligung an einer sol chen sowie
17. Hinweise auf Eröffnung, Erweiterung und Schließung von Gruppenpraxen sowie Beginn und Ende der Beteiligung an einer solchen.
(3) Aus der Ausbildungsstellenverwaltung (§ 11 Abs. 7, § 12 Abs. 8, § 12a Abs. 9) sind folgende Daten zur Verfügung zu stellen:
1. Beginn, Änderung und Abschluss der Basisausbildung,
2. Beginn, Änderung und Abschluss der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für All gemeinmedizin und
3. Beginn, Änderung und Abschluss der Ausbildung zur Fachärztin/zum Fach arzt.
(4) Die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds sind in Angelegenheiten des Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG ermächtigt, die in Abs. 2 und 3 aufgelisteten Daten zu den in Abs. 1 normierten Zwecken zu verarbeiten, wobei jede Landesregierung und jeder Landesgesundheitsfonds Verantwortliche/Verantwortlicher gemäß Art. 4 Z 7 DSGVO für die ihr/ihm übermittelten Daten ist. Die Landesregierungen und die Landesgesundheitsfonds sind in Angelegenheiten des Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG verpflichtet, die Daten zu löschen, sofern diese für die verfolgten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach der Streichung der Ärztin/des Arztes aus der Ärzteliste gemäß § 59 Abs. 3.
(5) (Grundsatzbestimmung) Die Landesgesetzgebung hat in Angelegenheiten des Art. 12 Abs. 1 Z 1 B-VG sicherzustellen, dass die Landesregierungen und die Landesgesundheitsfonds ermächtigt sind, die in Abs. 2 und 3 aufgelisteten Daten zu den in Abs. 1 normierten Zwecken zu verarbeiten, wobei jede Landesregierung und jeder Landesgesundheitsfonds Verantwortliche/Verantwortlicher gemäß Art. 4 Z 7 DSGVO für die ihr/ihm übermittelten Daten ist. Die Landesgesetzgebung hat in Angelegenheiten des Art. 12 Abs. 1 Z 1 B-VG sicherzustellen, dass die Landesregierungen und die Landesgesundheitsfonds verpflichtet sind, die Daten zu löschen, sofern diese für die verfolgten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach der Streichung der Ärztin/des Arztes aus der Ärzteliste gemäß § 59 Abs. 3.“
18. In § 38 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „vom Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales“.
19. § 38 Abs. 3 und 4 lauten:
„(3) Unter Bedachtnahme auf die Ziele einer hochwertigen und qualifizierten betriebsärztlichen Betreuung der Arbeitnehmer durch Verordnung sind nähere Bestimmungen zu erlassen über
1. Art, Inhalt und Form der Ausbildungslehrgänge,
2. die über den regelmäßigen Besuch des Lehrganges auszustellenden Bestä tigungen sowie
3. die über den mit Erfolg absolvierten Ausbildungslehrgang auszustellenden Zertifikate.
(4) Die Anerkennung eines Ausbildungslehrganges ist auszusprechen, wenn dieser der nach Abs. 3 erlassenen Verordnung entspricht.“
20. In § 59 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 eingefügt:
„(3) Die Präsidentin/Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer hat
1. in den Fällen des Abs. 1 Z 1 und 5 mit Bescheid festzustellen, dass die Be rechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs nicht besteht und die Streichung aus der Ärzteliste zu veranlassen;
2. im Fall des Abs. 1 Z 2 mit Bescheid festzustellen, dass die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs nicht bestanden hat und die Streichung aus der Ärzteliste zu veranlassen;
3. in den Fällen des Abs. 1 Z 3 und 6 die Streichung aus der Ärzteliste zu ver anlassen und die Ärztin/den Arzt von der Streichung zu verständigen;
4. im Fall des Abs. 1 Z 4, sofern die Berufsausübung für eine Frist von mehr als drei Monaten untersagt worden ist, mit Bescheid festzustellen, dass die Berech tigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs nicht besteht und die Streichung aus der Ärzteliste zu veranlassen.“
21. In § 117b Abs. 1 entfällt Ziffer 17.
22. In § 117b Abs. 2 Z 7 entfällt der Ausdruck „12, 12a,“ sowie „, § 39 Abs. 2“.
23. § 117c Abs. 1 Z 1 lautet:
„1.
Durchführung von Verfahren und Besorgung von Angelegenheiten
gemäß
§§ 6a
Abs. 3 Z 2, 9, 10, 11, 11a, 12, 12a, 13 und 13a einschließlich der
Führung der
Ausbildungsstättenverzeichnisse und der
Ausbildungsstellenverwaltung,“
24. In § 117c Abs. 1 wird nach der Z 1 folgende Z 2 eingefügt:
„2. elektronische Zurverfügungstellung der in § 27a aufgelisteten Daten aus der Ärzteliste und der Ausbildungsstellenverwaltung für die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds,“
25. In § 117c Abs. 1 wird nach der Z 5 folgende Z 6 eingefügt:
„6. Führung der Ärzteliste sowie Durchführung sämtlicher mit der Ärzteliste und der Berufsberechtigung im Zusammenhang stehender Verfahren einschließlich Besorgung diesbezüglicher Verwaltungsangelegenheiten gemäß den §§ 4 bis 5a, 14, 15, 27 bis 30, 34 bis 37, 39 Abs. 2, 47, 52c, 59, 62 und 63,“
26. Nach § 117c Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Über Beschwerden gegen Bescheide in den Verfahren gemäß Abs. 1 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.“
27. In § 117c Abs. 2 Z 1 entfällt der Ausdruck „6a Abs. 3 Z 2, 9, 13, 13a,“ und nach dem Ausdruck „37,“ wird der Ausdruck „39 Abs. 2,“ eingefügt.
28. Nach § 117c Abs. 2 Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:
„1a. Verordnung über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr (§ 13b) für die Angelegenheiten gemäß § 6a Abs. 3 Z 2 und §§ 9, 10, 11a, 12, 12a, 13 und 13a unter Berücksichtigung von § 128a Abs. 5 Z 3,“
28a. § 118c Abs. 1 lautet:
„(1) Die Österreichische Ärztekammer hat nach Befassung des Wissenschaftlichen Beirates und auf Grundlage seiner Empfehlung sowie nach Befassung der Bundeskurie der niedergelassenen Ärztinnen/Ärzte und nach Einholung von Stellungnahmen der Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner durch Verordnung
1. die zu evaluierenden Kriterien,
2. das Verfahren zur Evaluierung und Kontrolle durch die ÖQmed unter Beach tung der Verfahrensgrundsätze des § 118e sowie
3. das von der ÖQmed zu führende Qualitätsregister
für eine Geltungsdauer von fünf Jahren zu regeln.“
28b. § 118e Abs. 5 lautet:
„(5) Die Ergebnisse der Evaluierung und Kontrolle sind der Bundesministerin/dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und den Landeshauptfrauen/Landeshauptmännern, in deren Ländern die Ordinationsstätten und Gruppenpraxen ihren Sitz und Standort haben, anonymisiert zur Verfügung zu stellen.“
29. In § 125 wird nach Abs. 3 folgender Abs. 4 eingefügt:
„(4) Die Präsidentin/Der Präsident leitet die Geschäfte und fertigt die Geschäftsstücke. Sie/Er entscheidet mit Bescheid in den Verfahren gemäß § 117c Abs. 1 Z 6 sowie gemäß § 4 Abs. 3 Z 3 ÄsthOpG. Die Vertretung der Österreichischen Ärztekammer in Gesellschaften und sonstigen Einrichtungen, an denen diese beteiligt ist, erfolgt durch die Präsidentin/den Präsidenten auf Grundlage der Beschlüsse der zuständigen Organe, wobei die Finanzreferentin/der Finanzreferent beratend beizuziehen ist. Sofern die Präsidentin/der Präsident und die Finanzreferentin/der Finanzreferent derselben Kurie angehören, muss zusätzlich zu diesen ein Mitglied der anderen Kurie beratend beigezogen werden.“
30. § 128a Abs. 5 Z 1 bis 3 lautet:
„1. die Entscheidung in Verfahren gemäß §§ 14 und 39 Abs. 2 als erste Instanz,
2. die Wahrnehmung des Rechts zur fachlichen Stellungnahme der Österreichi schen Ärztekammer in Verfahren gemäß §§ 6a, 9, 10, 11a, 12, 12a,13, 13a, 35 und 38 Abs. 2,
3. die Teilnahme an Visitationen im Rahmen von Verfahren gemäß Abs. 2, gege benenfalls durch beauftragte fachkundige ärztliche Standesangehörige,“
31. § 195f samt Überschrift lautet:
„Weisungsrecht gegenüber der Österreichischen Ärztekammer
§ 195f. (1) Die Österreichische Ärztekammer sowie Dritte, derer sich die Österreichische Ärztekammer zur Aufgabenerfüllung bedient, sind bei der Vollziehung der Angelegenheiten gemäß § 117c Abs. 1 im übertragenen Wirkungsbereich im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung gemäß Art. 102 Abs. 1 und 103 B-VG an die Weisungen der zuständigen Landeshauptfrau/des zuständigen Landeshauptmannes und der Bundesministerin/des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gebunden.
(2) Die Österreichische Ärztekammer ist bei der Erlassung von Verordnungen des übertragenen Wirkungsbereichs gemäß § 117c Abs. 2 an die Weisungen der Bundesministerin/des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gebunden.“
32. Dem § 244 werden folgende §§ 245 und 246 samt Überschriften angefügt:
„Schlussbestimmungen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021
§ 245. (1) Bei den Bezirksverwaltungsbehörden gemäß § 10 Abs. 8 anhängige Verfahren sind von der Österreichischen Ärztekammer bis 31. Dezember 2022 fortzuführen.
(2) Bei der Österreichischen Ärztekammer anhängige Verfahren gemäß §§ 12 und 12a sind als Verfahren im übertragenen Wirkungsbereich fortzuführen.
(3) Bei der Österreichischen Ärztekammer anhängige Verfahren gemäß §§ 6a, 9, 10, 12, 12a, 13 und 13a sind mit 1. Jänner 2023 von der Landeshauptfrau/vom Landeshauptmann fortzuführen.
(4) Bei der Bundesministerin/Beim Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz anhängige Verfahren gemäß § 38 sind mit 1. Jänner 2023 von der Landeshauptfrau/vom Landeshauptmann fortzuführen.
(5) Für die Vollziehung von anhängigen Verfahren gemäß § 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021, darf die Österreichische Ärztekammer bis zur Erlassung einer Verordnung gemäß § 13b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021, Bearbeitungsgebühren entsprechend § 4 und Anhang, Punkt 3 der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr für Angelegenheiten im übertragenen Wirkungsbereich (Bearbeitungsgebührenverordnung 2014 – übertragener Wirkungsbereich) in der Fassung der 1. Novelle, Kundmachung der Österreichischen Ärztekammer Nr. 1/2017, veröffentlicht am 28. Juni 2017 auf der Website der Österreichischen Ärztekammer (www.aerztekammer.at), einheben.
(6) Die Bundesministerin/Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat das System der Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung unter Einbeziehung der Länder, der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Ärztekammer zu evaluieren und dem Nationalrat bis 30. Juni 2022 einen Bericht zu erstatten. Davon ist die Bundes-Zielsteuerungskommission in Kenntnis zu setzten. Eine Neuerlassung oder Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 in Geltung stehenden Verordnung der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 118c darf nur mit Zustimmung aller Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner erfolgen. Kommt keine Zustimmung aller Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner zustande und wird bis zum 31. Dezember 2022 von der Österreichischen Ärztekammer keine neue Verordnung erlassen oder die bestehende Verordnung nicht verlängert, so geht die Zuständigkeit zur Erlassung der Verordnung gemäß § 118c auf die Bundesministerin/den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über. Gleiches gilt für die Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen im Rahmen der ärztlichen Berufsausübung.
(7) § 117c Abs. 1 Z 4 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft. Die bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 geltenden Aufgaben der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 117c Abs. 1 Z 4 sind ab dem 1. Jänner 2024 von der zuständigen Bundesministerin/vom zuständigen Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wahrzunehmen.
Inkrafttretens- und Außerkrafttretensbestimmungen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021
§ 246. (1) § 27 Abs. 10, § 59 Abs. 3, § 117c Abs. 1 Z 6 und § 125 Abs. 4 treten rückwirkend mit 1. Juli 2021 in Kraft.
(2) § 6a Abs. 3 Z 2 und Abs. 5, § 9 Abs. 1, 6, 9, 10 und 11, § 10 Abs. 1 und 12, § 11 Abs. 6 und 7, § 11a Abs. 2, § 12 Abs. 1, 4 und 8, § 12a Abs. 1, 5 und 9, § 13 Abs. 1, 9 und 10, § 13a Abs. 1, § 13b, § 27 Abs. 1, § 27a samt Überschrift, § 117b Abs. 2 Z 7,
§ 117c Abs. 1 Z 1 und 2, § 117c Abs. 1a, § 117c Abs. 2 Z 1 und 1a, § 118c Abs. 1, § 118e Abs. 5, § 195f samt Überschrift und § 245 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(3) § 27 Abs. 13 letzter Satz und § 117b Abs. 1 Z 17 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.
(4) § 13b Z 2, § 27a Abs. 3, § 117c Abs. 1a, § 117c Abs. 1 Z 1, § 117c Abs. 2 Z 1a treten mit 31. Dezember 2022 außer Kraft.
(5) § 13c samt Überschrift, § 38 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 128a Abs. 5 Z 1 bis 3 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.‘“
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Hauptgesichtspunkte:
Die vorliegende Novelle dient einerseits der Umsetzung der Entschließung des Nationalrats 70/E vom 08.07.2020 (XXVII. GP) und andererseits der Umsetzung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs vom 5. März 2020 und 12. Juni 2020. Mit der genannten Entschließung erging der Auftrag an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Nationalrat bis längstens 30. Juni 2021 den Entwurf einer datenschutzkonformen Regelung vorzulegen, die sich auf den Zugang der Länder und/oder der Landesgesundheitsfonds zu entsprechend zu definierenden Daten aus der Ärzteliste und der Ausbildungsstellenverwaltung der Österreichischen Ärztekammer bezieht, die vor allem für die Planung der Landesgesundheitsfonds zur Erstellung der regionalen Strukturpläne Gesundheit und zur Qualitätssicherung erforderlich sind.
Hintergrund dieser Überlegungen sind zwei Art. 15a B-VG-Vereinbarungen, die den Landesgesundheitsfonds die Kompetenz zur integrativen und sektorenübergreifenden Planung, Steuerung und Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens übertragen. Als eine der Kernaufgaben der Landesgesundheitsfonds resultiert daraus die Verpflichtung zur Erstellung regionaler Strukturpläne Gesundheit, um die medizinische Versorgungssicherheit langfristig zu planen und sicherzustellen. Hierzu ist erforderlich, dass die Landesgesundheitsfonds über Daten zur Gesamt-Ressourcen-Situation im ärztlichen Bereich in qualitativer, quantitativer, örtlicher und zeitlicher Dimension verfügen. Die für die Planung erforderliche Datenbasis soll den Landesgesundheitsfonds durch den Zugang samt deren Verarbeitung von entsprechend zu definierenden Daten aus der Ärzteliste sowie aus der Ausbildungsstellenverwaltung der Österreichischen Ärztekammer ermöglicht werden, wobei im Wesentlichen diese Daten kategorial als „Mengendaten“ zur verfügbaren „Menge“ an Ärztinnen und Ärzten und zum Ausmaß ärztlicher Ressourcen zu einem bestimmten Zeitpunkt, als „Qualifikationsdaten“ zu fach- und/oder allgemeinmedizinischen Qualifikationen und zu Sonder- und Zusatzqualifikationen der verfügbaren Ärztinnen und Ärzten sowie als „Räumliche Bezugsdaten“ zum geografischen Standort der verfügbaren Ärztinnen und Ärzte zusammengefasst werden können.
Überlappend bzw. gleichgelagert sind die Bedürfnisse zur Sicherstellung der öffentlichen Krankenanstaltspflege und der Planung des Rettungswesens durch die Landesregierungen.
Die nunmehr vorgeschlagene Regelung soll daher eine diesbezügliche Datenübermittlung an die und Datenverarbeitung durch die Landesregierungen und die Landesgesundheitsfonds ermöglichen.
Hinsicht der Umsetzung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs vom 5. März 2020 und 12. Juni 2020 ist Folgendes festzuhalten:
Mit Erkenntnis vom 05. März 2020, G 157/2019 ua hob der Verfassungsgerichtshof die Wortfolge „von der Österreichischen Ärztekammer“ im ersten Satz sowie die Wortfolge „der Österreichischen Ärztekammer“ im letzten Satz des § 10 Abs. 8 ÄrzteG 1998, BGBl. I Nr. 169, idF BGBl. I Nr. 25/2017, die Wort- und Zeichenfolge „und 10“ in § 13b Z 2 sowie die Zeichenfolge „10,“ in § 117c Abs. 1 Z 1 ÄrzteG 1998, BGBl. I Nr. 169, jeweils idF BGBl. I Nr. 82/2014 als verfassungswidrig auf und sprach aus, dass die Aufhebung mit Ablauf des 31. März 2021 in Kraft tritt. Im Übrigen wurde § 10 ÄrzteG 1998 idF BGBl. I Nr. 25/2017 nicht als verfassungswidrig aufgehoben, da die Verfassungswidrigkeit bereits durch die dargelegte Aufhebung beseitigt werden konnte (vgl. das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 12.06.2020, G 252/2019 ua (G 252/2019-13) unter „IV. Erwägungen, Punkt 1.2.1.“).
Mit dem genannten Erkenntnis vom 12.06.2020 hob der Verfassungsgerichtshof die Zeichenfolge „10,“ in § 117c Abs. 2 Z 1 ÄrzteG 1998, BGBl. I Nr. 169, idF BGBl. I Nr. 20/2019 als verfassungswidrig auf und sprach aus, dass die Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr für Angelegenheiten im übertragenen Wirkungsbereich (Bearbeitungsgebührenverordnung 2014 – übertragener Wirkungsbereich) idF der 2. Novelle, Kundmachung der Österreichischen Ärztekammer Nr. 2/2019, veröffentlicht am 21. Juni 2019 auf der Website der Österreichischen Ärztekammer (www.aerztekammer.at), im Hinblick auf die Zeichenfolge „10,“ in § 1, die Zeichenfolge „, 10“ in § 4 und der Anhang der Verordnung (Tarif 2019) im Hinblick auf die Zeichenfolge „§ 10 und“ in Punkt 3. gesetzwidrig war.
Zentrale Erwägungen des Verfassungsgerichtshofs in den gegenständlichen Erkenntnissen waren insbesondere:
1. Bestimmungen über die Anerkennung bzw. Zurücknahme oder Einschränkung der Anerkennung als Ausbildungsstätte sind auf den Kompetenztatbestand „Ge sundheitswesen“ des Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG gestützt (vgl. dazu RV 1386 BlgNR 20. GP, 84, RV 467 BlgNR 24. GP, 3 und VfSlg. 4413/1963). Angelegen heiten des „Gesundheitswesens“ sind nicht in Art. 102 Abs. 2 B-VG angeführt. Diese sind nicht in unmittelbarer Bundesverwaltung zu vollziehen, sondern in mit telbarer Bundesverwaltung (VfSlg. 19.123/2010; VfGH 13.03.2019, G 242/2018 ua).
2. Gemäß Art. 102 Abs. 1 B-VG können in Angelegenheiten, die nicht in Art. 102 Abs. 2 B-VG genannt sind, auch Bundesbehörden mit der Vollziehung in Wei sungsunterworfenheit unter die Landeshauptfrau/den Landeshauptmann betraut werden. Allerdings dürfen Bundesgesetze, die eine solche Zuständigkeitsüber tragung vornehmen, nur mit Zustimmung der beteiligten Länder kundgemacht werden (vgl. VfGH 13.03.2019, G 242/2018 ua).
3. Nach Art. 102 Abs. 4 B-VG darf die Errichtung von eigenen Bundesbehörden für andere als die in Art. 102 Abs. 2 B-VG bezeichneten Angelegenheiten nur mit Zustimmung der beteiligten Länder erfolgen. Art. 102 Abs. 4 B-VG stellt jedoch nicht auf die Errichtung von Behörden in Angelegenheiten, die nicht in Art. 102 Abs. 2 B-VG oder einer besonderen Verfassungsbestimmung genannt sind, son dern auf die Begründung der Zuständigkeit von Bundesbehörden ab (vgl. VfSlg. 19.721/2012 mwN; VfGH 13.03.2019, G 242/2018 ua).
4. Als eine solche Bundesbehörde wird gemäß § 117c Abs. 1 Z 1 ÄrzteG 1998 die Österreichische Ärztekammer tätig, die gemäß § 195f Abs. 1 ÄrzteG 1998 in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches ausnahmslos an die Wei sungen der Bundesministerin/des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gebunden ist.
5. Ebenso obliegt der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 117c Abs. 2 Z 1 ÄrzteG 1998 die Erlassung von Verordnungen über die Einhebung einer Bearbei tungsgebühr gemäß § 13b ÄrzteG 1998 unter anderem für die Angelegenheit des § 10 ÄrzteG 1998. Auch in diesem Fall besteht gemäß § 195f Abs. 1 ÄrzteG 1998 eine Weisungsbindung an die Bundesministerin/den Bundesminister für Sozia les, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
6. Da zur Übertragung der Aufgabe der Durchführung von Verfahren betreffend ärztliche Ausbildungsstätten gemäß § 10 ÄrzteG 1998 an die Österreichische Ärztekammer sowie zur Erlassung von Verordnungen gemäß § 13b Z 2 ÄrzteG 1998 eine Zustimmung der Länder gemäß Art. 102 Abs. 4 B-VG nicht erfolgte, ist dies verfassungswidrig.
Auch wenn die fachliche Kompetenz der Österreichischen Ärztekammer zur Erfüllung der behördlichen Aufgaben unbestritten ist, soll mit den vorgeschlagenen Regelungen dem dringlichen verfassungs-/formalrechtlichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf entsprochen werden.
Vorgesehen wird nun, dass die Österreichische Ärztekammer als Bundesbehörde im Sinne des Art. 102 Abs. 1 B-VG mit sämtlichen behördlichen Aufgaben im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten einschließlich Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen unter der Weisungshoheit der Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner und der Bundesministerin/ des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betraut werden soll. Diese Betrauung wird (vorerst) mit 31. Dezember 2022 befristet, um allfällige weitere Entwicklungen berücksichtigen zu können. Die Novelle sieht somit den Übergang der gegenständlichen Zuständigkeiten auf die Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner ab dem 1. Jänner 2023 vor.
Da durch die Ermächtigung zur Einhebung von Bearbeitungsgebühren für die Durchführung der gegenständlichen Verfahren auch die Verordnungskompetenz der Österreichischen Ärztekammer berührt wird und diesbezüglich nur eine Weisungsbindung an die Bundesministerin/den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorgesehen ist, soll die Österreichische Ärztekammer diesbezüglich als Bundesbehörde im Sinne des Art. 102 Abs. 4 B-VG mit entsprechender Befristung bis 31. Dezember 2022 tätig werden.
Hinsichtlich der Zuständigkeit zur Führung der Ärzteliste sowie Durchführung sämtlicher mit der Ärzteliste und der Berufsberechtigung im Zusammenhang stehender Verfahren einschließlich Besorgung diesbezüglicher Verwaltungsangelegenheiten soll die durch die Novellen BGBl. I Nr. 86/2020 und 31/2021 normierte Befristung mit 30. Juni 2021 in eine dauerhafte Betrauung der Österreichischen Ärztekammer umgewandelt werden. Diese umfassenden und für eine gesetzliche berufliche Interessenvertretung typischen Aufgaben soll die Österreichische Ärztekammer zukünftig als Bundesbehörde im Sinne des Art. 102 Abs. 1 B-VG im übertragenen Wirkungsbereich unter der Weisungshoheit der Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner und der Bundesministerin/des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wahrnehmen.
Im Übrigen bezieht sich die neue Weisungshoheit der Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner gemäß § 195f Abs. 1, mit Ausnahme der Erlassung von Verordnungen, auf sämtliche behördliche Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich der Österreichische Ärztekammer. Das Weisungsrecht bezieht sich dabei sowohl auf die Österreichische Ärztekammer als auch auf Dritte, derer sich die Österreichische Ärztekammer zur Aufgabenerfüllung bedient. Im Bereich der Qualitätssicherung im übertragenen Wirkungsbereich betrifft dies die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMed), sodass sich auch im Bereich der ärztlichen Qualitätssicherung für den niedergelassenen Bereich eine Zuständigkeit der Länder widerspiegelt.
Gemäß Art. 102 Abs. 1 und 4 bedarf die Novelle der Zustimmung der Länder vor Kundmachung.
2. Kompetenzgrundlage:
Die Novelle stützt sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG („Einrichtungen beruflicher Vertretungen, soweit sie sich auf das ganze Bundesgebiet erstrecken“), auf Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG („Gesundheitswesen“) sowie auf Art. 12 Abs. 1 Z 1 („Heil- und Pflegeanstalten“).
3. Besonderheiten des Normsetzungsverfahrens:
Zustimmung der Länder gemäß Art. 102 Abs. 1 und 4 B-VG
II. Besonderer Teil
Zu a) und b) (Z 1 bis 10, 18, 19, 23, 31 und 32 (§ 6a Abs. 3 Z 2 und Abs. 5, § 9 Abs. 1, 6, 9 und 11, § 10 Abs. 1 und 12, § 11 Abs. 6 und 7, § 11a Abs. 2, § 12 Abs. 1 und Abs. 4, § 12a Abs. 1, 5, 8 und 9, § 13 Abs. 1, 9 und 10, § 13a Abs. 1, § 38 Abs. 1, 3 und 4, § 117c Abs. 1 Z 1, § 195f, §§ 245 und 246)):
Die Änderungen dienen der zuständigkeitsneutralen Formulierung der Bestimmungen über die Verfahren zur Ab- und Anerkennung der Ausbildungsstätten und -stellen für die Basisausbildung, für die allgemeinärztliche Ausbildung, fachärztliche Ausbildung und für die Spezialisierungen einschließlich Lehrambulatorien, Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen sowie für die arbeitsmedizinische Ausbildung. Letztere befindet sich derzeit noch in der unmittelbaren Ministerialzuständigkeit. Die Zuständigkeiten zur Führung der entsprechenden Ausbildungsstättenverzeichnisse und der Ausbildungsstellenverwaltung, die die Österreichische Ärztekammer aufgebaut hat, werden ebenfalls zuständigkeitsneutral formuliert.
Zur Überführung der Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen vom eigenen in den übertragenen Wirkungsbereich wird auf die Z 21 und 31 (§ 117b Abs. 1 Z 17, § 245 Abs. 2) verwiesen.
Die Zuständigkeit der Österreichischen Ärztekammer im übertragenen Wirkungsbereich unter Weisungsbindung an die Landeshauptfrauen/die Landeshauptmänner sowie die Bundesministerin/den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ergibt sich aus den Regelungen des § 117c Abs. 2 Z 1 und § 195f.
Mit der erforderlichen Zustimmung der Länder gemäß Art. 102 Abs. 1 B-VG wird die Zuständigkeit der Österreichischen Ärztekammer bis 31. Dezember 2022 befristet vorgesehen.
Sofern der Gesetzgeber bis 31. Dezember 2022 keine andere Regelung trifft, gehen gemäß den §§ 13c, 245 Abs. 3 und 246 Abs. 4 und 5 mit 1. Jänner 2023 die Zuständigkeiten für die genannten behördlichen Aufgaben einschließlich der Führung der entsprechenden Ausbildungsstättenverzeichnisse und der Ausbildungsstellenverwaltung auf die Landeshauptfrauen/Landeshautmänner über. Die entsprechenden Meldungen insbesondere durch die Träger der Ausbildungsstätten sind an die jeweils zuständige Behörde zu richten.
§ 245 Abs. 1 sieht vor, dass die durch die Aufhebung des Verfassungsgerichtshofs eingetretene Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden für Verfahren zur Aberkennung von fachärztlichen Ausbildungsstätten wieder in den übertragenen Wirkungsbereich der Österreichischen Ärztekammer rückgeführt wird. Demnach sind bei den Bezirksverwaltungsbehörden gemäß § 10 Abs. 8 anhängige Verfahren bei der Österreichischen Ärztekammer fortzuführen.
Im Übrigen wird die in § 13a angesprochene Kommission für die ärztliche Ausbildung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008, in der Fassung BGBl. I Nr. 199/2013, im Rahmen einer weiteren
Novelle auf eine abgesicherte ärztegesetzliche Basis zu stellen sein. Dabei wird auch dem Wunsch der Länder, dass die näheren Bestimmungen über die Zusammensetzung und Arbeitsweise auf Verordnungsebene des Bundes geregelt werden sollen, Rechnung getragen werden können.
Zu a) und b) (Z 11, 12, 22, 27, 28 und 32 (§ 13b, § 117b Abs. 2 Z 7, § 117c Abs. 2 Z 1 und Z 1a, § 245 Abs. 5, § 246 Abs. 4)):
Die Regelungen betreffen die Ermächtigung der Einhebung von Bearbeitungsgebühren durch die Österreichische Ärztekammer für die Durchführung von Verwaltungsverfahren auf Grundlage der bestehenden Bestimmungen des ÄrzteG 1998.
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. März 2020, G 157/2019, die Wort- und Zeichenfolge „und 10“ in § 13b Z 2 ÄrzteG 1998 und mit Erkenntnis vom 12.06.2020, G 252/2019 ua (G 252/2019-13), die Zeichenfolge „10,“ in § 117c Abs. 2 Z 1 ÄrzteG 1998 (Verordnungsermächtigung im übertragenen Wirkungsbereich) als verfassungswidrig aufgehoben.
Da die Österreichische Ärztekammer zumindest bis zum 31. Dezember 2022 für die Durchführung von Verfahren gemäß § 10 (An- und Aberkennung von fachärztlichen Ausbildungsstäten) zuständig sein wird (vgl. § 117c Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit den §§ 245 und 246) ist dies auch in den Regelungen über die Einhebung Bearbeitungsgebühren in den §§ 13b und § 117c Abs. 2 Z 1 entsprechend zu berücksichtigen.
§ 245 Abs. 5 sieht daher eine vorrübergehende Ermächtigung zur Einhebung von Bearbeitungsgebühren für die Vollziehung von anhängigen Verfahren gemäß § 10 bis zur Erlassung einer Verordnung gemäß § 13b vor.
Sonstige Neuerungen betreffen die Aufnahme des § 11a (Anerkennung von Spezialisierungs-Ausbildungsstätten), die Berücksichtigung der Überführung der Zuständigkeit für die Lehrpraxen- und Lehrgruppenpraxen-Verfahren gemäß §§ 12 und 12a vom eigenen in den übertragene Wirkungsbereich sowie die legistische Berücksichtigung des vorzusehenden Zuständigkeitsübergangs für die Verfahren gemäß § 6a Abs. 3 Z 2 und §§ 9, 10, 11a, 12, 12a, 13 und 13a an die Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner, die zum Außerkrafttreten der Bearbeitungsgebühren-Regelungen mit 31. Dezember 2022 zu führen haben.
Zu a) und b) (Z 13 und 32 (§ 13c samt Überschrift, § 245 Abs. 3, § 246 Abs. 3)):
Zuständige Behörde für Verfahren gemäß den §§ 6a, 9, 10, 11a, 12, 12a, 13, 13a und 38 einschließlich der Führung der Ausbildungsstättenverzeichnisse und der Ausbildungsstellenverwaltung ist ab dem 1. Jänner 2023 die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann. Die bei der Österreichischen Ärztekammer anhängigen Verfahren gemäß §§ 6a, 9, 10, 12, 12a, 13 und 13a sind mit 1. Jänner 2023 von der Landeshauptfrau/vom Landeshauptmann fortzuführen.
Der Österreichischen Ärztekammer kommt in den genannten Verwaltungsverfahren lediglich die Rolle als bloß Beteiligte zu, im Wege einer Stellungnahme kann sie ihre fachliche Expertise einbringen. Vom Verfahrensergebnis ist die Österreichische Ärztekammer abschriftlich in Kenntnis zu setzen. Über Beschwerden gegen Bescheide der Landeshauptfrau/des Landeshauptmanns soll, zumal auch länderübergreifende Aspekte in die Verfahren einfließen, im Einvernehmen mit den Ländern in den Verfahren gemäß den §§ 6a, 9, 10, 11a, 12, 12a, 13, 13a und 38 die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts festgelegt werden.
In Ergänzung zur Begründungspflicht des § 58 Abs. 2 AVG scheint es im Sinne der Qualitätssicherung zielführend, in den Bescheidbegründungen allfällige Abweichungen von den Stellungnahmen der Österreichischen Ärztekammer miteinzubeziehen.
Der Wünsch der Länder nach einer gesonderten Bearbeitungsgebühr bedarf einer gesonderten Prüfung, eine allfällige Regelung wäre daher einer weiteren Novelle vorbehalten.
Zu a) (Z 14 (§ 27 Abs. 1)):
Im Einleitungssatz des § 27 Abs. 1 wird unter Nutzung der in Art. 4 Z 7 DSGVO normierten Öffnungsklausel die Österreichische Ärztekammer als datenschutzrechtliche Verantwortliche für die Ärzteliste festgelegt.
Zu a) und b) (Z 15, 20, 25, 29, 32 (§ 27 Abs. 10, § 59 Abs. 3, § 117c Abs. 1 Z 6, § 125 Abs. 4, § 246 Abs. 1)):
Aufgrund der normierten Befristung der Bestimmungen der § 27 Abs. 10, § 59 Abs. 3, § 117c Abs. 1 Z 6 und § 125 Abs. 4 ÄrzteG 1998 idF der Ärztegesetz-Novelle BGBl. I Nr. 31/2021 treten diese gemäß § 244 Abs. 2 ÄrzteG 1998 mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.
Die Österreichische Ärztekammer soll nunmehr rückwirkend mit 1. Juli 2021 mit Zustimmung der Länder für die Führung der Ärzteliste sowie Durchführung sämtlicher mit der Ärzteliste und der Berufsberechtigung im Zusammenhang stehender Verfahren einschließlich Besorgung diesbezüglicher Verwaltungsangelegenheiten zuständig gemacht werden.
Zu b) (Z 17 und 24 (§ 27a, § 117c Abs. 1 Z 2)):
Der geplante Zugriff auf Basis einer Schnittstelle auf die Daten und die Datenverarbeitung durch die Landesregierungen und die Landesgesundheitsfonds zum Zweck der Wahrnehmung einer Aufgabe in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO grundsätzlich zulässig. Die „Verwaltung von Leistungen der Gesundheitsvorsorge“ ist laut ErwG 45 DSGVO ein legitimer Zweck im Sinne des Art. 6 Abs. 3 DSGVO.
Den Ländern kommt gemäß § 18 Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957, die Sicherstellung öffentlicher Krankenanstaltspflege zu. Die den Landesgesundheitsfonds übertragenen Aufgaben der Erstellung der regionalen Strukturpläne Gesundheit und der Qualitätssicherung finden ihre rechtlichen Grundlagen gemäß Art. 9 der Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit nach Maßgabe bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften (insbesondere im Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz (G-ZG), BGBl. I Nr. 26/2017). Den Landesregierungen kommt die gesetzliche Aufgabe der Planung des Rettungswesens nach Maßgabe landesgesetzlicher Vorschriften zu.
Die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds haben ganz wesentliche öffentliche Aufgaben im Bereich des Gesundheitswesens wahrzunehmen. Zum einen soll den Landesregierungen für die Sicherstellung der öffentlichen Krankenanstaltspflege und zum anderen den Landesgesundheitsfonds zur Durchführung ihrer Aufgaben, insbesondere zur Planung und Steuerung aller Bereiche des Gesundheitswesens sowie zur Umsetzung der auf Landesebene zu realisierenden Maßnahmen der Zielsteuerung Gesundheit zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Ärztegesetz 1998 der erforderliche Datenzugang sichergestellt werden. Das Erfordernis des Zugangs zu diesen Daten entspringt neben der im KAKuG festgelegten öffentlichen Aufgabe der Landeregierungen zur Sicherstellung der öffentlichen Krankenanstaltspflege auch der partnerschaftlichen Zielsteuerung Gesundheit, welche im Jahr 2013 eingeleitet und 2017 fortgesetzt und vertieft wurde. Insbesondere ist nunmehr in den landesgesetzlichen Bestimmungen zu den Landesgesundheitsfonds festgehalten, dass im Rahmen der Regionalen Strukturpläne Gesundheit sowohl der intra- wie auch der extramurale Bereich erfasst sind und sich dies auch auf die Teile, die von den Landes-Zielsteuerungskommissionen als verbindlich
zu erklären sind, erstreckt. Eine entsprechend belastbare Datengrundlage in qualitativer und quantitativer Hinsicht ist vor allem betreffend die jeweiligen Angebote und Versorgungseinrichtungen sowohl im niedergelassenen Bereich als auch hinsichtlich der Ärzte im Angestelltenverhältnis unerlässlich. So sind Daten betreffend Dienstgeber, Art der Berufstätigkeit, Vollzeit oder Teilzeit, Sektorenzugehörigkeit im Falle eines Anstellungsverhältnisses wesentliche Daten für die mittel- und langfristige Planung der verfügbaren ärztlichen Ressourcen, die der intra- und extramuralen kurativen Versorgung zugänglich sind.
Es folgt eine Beurteilung der Erforderlichkeit der jeweiligen Datenkategorien für die verfolgten Zwecke:
Das Jahr der Geburt sowie das Geschlecht der Ärztin/des Arztes ist notwendig zur mittel- und langfristigen Planung der verfügbaren ärztlichen Ressourcen, der rechtzeitigen Berücksichtigung von Pensionierungen in der Personalbedarfsplanung, für die Sicherstellung der ärztlichen Kapazitäten in den Krankenhäusern zur Abdeckung des dortigen Leistungsspektrums, außerdem relevant für die Planung der Ausbildungsstellen in den Krankenhäusern, weiters von Bedeutung für die Erstellung des Regionalen Strukturplanes Gesundheit im intra- und extramuralen Bereich.
Die Staatsangehörigkeit der Ärztin/des Arztes ist für die Personalbedarfsplanung im Hinblick auf Abwanderungen aus Österreich relevant.
Akademische Grade, Berufsbezeichnungen samt allfälligen amtlich verliehenen Titeln und Zusätzen sowie Hinweise auf den Berufsberechtigungsumfang der Ärztin/des Arztes sind wesentlich für Leistungsangebotsplanungen insbesondere im niedergelassenen/extramuralen Bereich (beispielsweise in der Hospiz- und Palliativversorgung, bei Gesundheitsförderungsprojekten etwa im Bereich Sportmedizin, in der Notarztversorgung).
Die Postleitzahlen der Berufssitze und Dienstorte sowie des Hauptwohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts der Ärztin/des Arztes sind aufgrund der unterschiedlichen geographischen Verteilung der Leistungsanbieter notwendig, da es zunehmend zu einer Konzentration in Ballungsräumen und einer Ausdünnung in ländlichen Gebieten kommt, sodass diese Gegebenheiten insbesondere bei der Organisation von Rufbereitschaften, Notarztdiensten und den Anfahrtswegen von Pendlerinnen und Pendlern berücksichtigt werden können.
Informationen zur Art der Berufstätigkeit, der Kurienzugehörigkeit im Fall eines Anstellungsverhältnisses sowie die Angabe ärztlicher Nebenbeschäftigung ist erforderlich für die mittel- und langfristigen Planung der verfügbaren ärztlichen Ressourcen sowie der Verteilung auf den intra- und extramuralen Bereich im Sinne einer integrativen Planung.
Die Angabe der Öffnungszeiten von Kassenärztinnen/Kassenärzten dient der besseren Versorgungsplanung des extramuralen Bereichs. In weiterer Folge ist eine gesetzliche Regelung angedacht, die eine Erweiterung auf Wahlärztinnen/Wahlärzte vorsieht.
Hinweise auf Verträge mit Sozialversicherungsträgern und Krankenfürsorgeanstalten sind unerlässlich für die Planung der Versorgungslandschaft.
Hinweise auf Einstellung, Verzicht, Wiederaufnahme, Untersagung und Erlöschen der Berufsausübung tragen wesentlich zur Nachvollziehbarkeit der Gründe für Abgänge bei Ärztinnen/Ärzten bei.
Hinweise auf Eröffnung und Schließung von Ordinationen, Ordinations- und Apparategemeinschaften sowie Beginn und Ende der Beteiligung an einer solchen sowie Hinweise auf Eröffnung, Erweiterung und Schließung von Gruppenpraxen sowie Beginn und Ende der Beteiligung an einer solchen sind erforderlich für die mittel- und langfristigen Planung der verfügbaren ärztlichen Ressourcen sowie der Verteilung auf den intra- und extramuralen Bereich im Sinne einer integrativen Planung.
Die Daten des Beginns, der Änderung und des Abschlusses jeweils der Basisausbildung, der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin sowie der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt sind unerlässlich für die mittel- und langfristige Planung der verfügbaren ärztlichen Ressourcen.
Die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds sind unter Nutzung der in Art. 4 Z 7 DSGVO normierten Öffnungsklausel als datenschutzrechtliche Verantwortliche für die Verarbeitung der in Abs. 2 und 3 normierten Daten anzusehen.
Im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgt zugleich die Darstellung, dass die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds keine Echtdaten für die oben dargestellten Zwecke benötigen, sondern mit pseudonymisierten Daten die Zweckerfüllung erreicht werden kann. Daher wird in § 27a das Zurverfügungstellen von pseudonymisierten Daten auf ähnliche Weise wie bisher schon in § 3b Abs. 3 festgelegt. Im Sinne des Art. 89 DSGVO sind die Daten daher so zu übermitteln, dass sie für die Empfängerin/den Empfänger pseudonymisierte personenbezogene Daten sind und die Empfängerin/der Empfänger die Identität der/des Betroffenen mit rechtlich zulässigen Mitteln nicht bestimmen kann, sofern der Personenbezug für die Durchführung einer statistischen Erhebung nicht unerlässlich ist. Soweit der Personenbezug für die Verwirklichung des Zwecks unerlässlich ist, können einzelne Rechte der/des Betroffenen unter den Voraussetzungen des Art. 89 Abs. 2 DSGVO ausgeschlossen werden. Die bei der Österreichischen Ärztekammer vorliegenden Daten können auf Grund ihres erheblichen Umfangs einen wesentlichen Beitrag zur Planung und Steuerung der Gesundheitsversorgung leisten. Daher soll mit vorliegender Novelle eine datenschutzkonforme Regelung für den direkten und in zeitlicher, inhaltlicher und zahlenmäßiger Hinsicht unbeschränkten Zugang zu den hierfür bei der Österreichischen Ärztekammer vorliegenden relevanten Daten für die Aufgabenerfüllung auf Landesebene ermöglicht werden.
Eine neuerliche Erhebung bereits vorhandener Daten soll aus Gründen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit unterbleiben.
Aufgrund des in Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO normierten Grundsatzes der Speicherbegrenzung sind die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds verpflichtet, die Daten zu löschen, sofern diese für die verfolgten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Für die verfolgten Zwecke nicht mehr erforderlich sind die Daten spätestens nach der Streichung der Ärztin/des Arztes aus der Ärzteliste gemäß § 59 Abs. 3. Hinsichtlich der Datenlöschung ist nicht grundsätzlich auf die Streichung der Ärztin/des Arztes aus der Ärzteliste zu warten, sondern sind die Daten jedenfalls zu löschen, wenn sie zur Zweckerreichung nicht mehr erforderlich sind und auch sonst keine (insbesondere gesetzlichen) Aufbewahrungsverpflichtungen bestehen.
In Angelegenheiten des Art. 12 wird die Landesgesetzgebung mittels der in Abs. 5 normierten Grundsatzbestimmung zur Erlassung gewisser Bestimmungen verpflichtet.
Die elektronische Zurverfügungstellung der in § 27a aufgelisteten Daten aus der Ärzteliste und der Ausbildungsstellenverwaltung für die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds liegt aus den genannten Gründen der vorausschauenden Planungssicherheit eindeutig im überwiegenden Interesses der Allgemeinheit und ist daher als Aufgabe des übertragenen Wirkungsbereichs zu definieren.
Zu b) (Z 21 und 31 (§ 117b Abs. 1 Z 17, § 245 Abs. 2)):
Die Zuständigkeit für die An- und Aberkennung von Lehrpraxen (§ 12 ÄrzteG 1998) und Lehrgruppenpraxen (§ 12a ÄrzteG 1998) bei der Österreichischen Ärztekammer im eigenen Wirkungsbereich kann im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht beibehalten werden. Es handelt sich dabei um behördliche Aufgaben des Kompetenztatbestands „Gesundheitswesen“ gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG und nicht des Kompetenztatbestands „Einrichtungen beruflicher Vertretungen, sofern sie sich auf das ganze
Bundesgebiet erstrecken“ gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG. Für die An- und Aberkennung von Krankenanstalten für die fachärztliche Ausbildung hat der VfGH dies ausdrücklich in seinen Erkenntnissen ausgeführt (vgl. insbesondere den Rechtssatz zu VfGH vom 12.06.2020, G 252/2019 ua (G 252/2019-13)).
Das Argument, wonach es sich bei Inhaberinnen und Inhabern von Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen um ärztliche Standesangehörige handelt, ändert nichts am identen Regelungszweck der §§ 12 und 12a im Vergleich zu § 10, nämlich der Sicherstellung der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten zum Zweck der ärztlichen Versorgung der österreichischen Bevölkerung.
Gemäß § 245 Abs. 2 sind bei der Österreichischen Ärztekammer anhängige Verfahren gemäß §§ 12 und 12a sind als Verfahren im übertragenen Wirkungsbereich fortzuführen.
Zu b) (Z 26 (§ 117c Abs. 1a)):
Die Regelung dient der Klarstellung, dass die verfahrensrechtliche Zuständigkeit über Beschwerden gegen Bescheide der Österreichischen Ärztekammer in sämtlichen Verfahren des übertragenen Wirkungsbereichs beim Bundesverwaltungsgerichtsgericht liegt.
Zu b) (Z 30 und 32 (§ 128a Abs. 5 Z 1 bis 3, § 246 Abs. 6)):
Aufgrund der Zuständigkeitsänderungen mit 1. Jänner 2023 bedarf es auch Klarstellungen der Aufgaben der Ausbildungskommission. Der Ausbildungskommission obliegen demnach unter anderem die Entscheidung in Verfahren gemäß §§ 14 und 39 Abs. 2 als erste Instanz, das Recht zur fachlichen Stellungnahme der Österreichischen Ärztekammer in Verfahren gemäß §§ 6a, 9, 10, 11a, 12, 12a,13, 13a, 35 und 38 Abs. 2 sowie die Teilnahme an Visitationen im Rahmen von Verfahren gemäß Abs. 2, gegebenenfalls durch beauftragte fachkundige ärztliche Standesangehörige. Eine eigenständige Visitationskompetenz der Österreichischen Ärztekammer muss aufgrund der Zuständigkeitsänderungen entfallen.
Zu b) (Z 31 (§ 195f samt Überschrift)):
§ 195f Abs. 1 normiert, dass die Österreichische Ärztekammer sowie Dritte, derer sich die Österreichische Ärztekammer zur Aufgabenerfüllung bedient, bei der Vollziehung der Angelegenheiten gemäß § 117c Abs. 1 im übertragenen Wirkungsbereich im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung gemäß Art. 102 Abs. 1 und 103 B-VG an die Weisungen der zuständigen Landeshauptfrau/des zuständigen Landeshauptmannes und der Bundesministerin/des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gebunden sind.
§ 195f Abs. 2 bestimmt, dass die Österreichische Ärztekammer bei der Erlassung von Verordnungen des übertragenen Wirkungsbereichs gemäß § 117c Abs. 2 an die Weisungen der Bundesministerin/des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gebunden ist.
Zu b) (Z 28a, 28b und 32 (§§118c Abs. 1, 118e Abs. 5, 245 und 246 samt Überschriften)):
§ 245 enthält im Rahmen der Schlussbestimmung die erforderlichen Regelungen für die vorzusehenden Zuständigkeitsübergänge.
Abs. 1 regelt, dass die bei den Bezirksverwaltungsbehörden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ärztegesetz-Novelle 2021 (aufgrund des verfassungsgerichtlich bedingten Entfalls der Zuständigkeit der Österreichischen Ärztekammer) anhängigen Verfahren zur Aberkennung von fachärztlichen Ausbildungsstäten von der Österreichischen Ärztekammer bis 31. Dezember 2022 fortzuführen sind.
Abs. 2 regelt, dass die bei der Österreichischen Ärztekammer im eigenen Wirkungsbereich anhängigen Verfahren betreffend Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen ab dem
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ärztegesetz-Novelle 2021 als Verfahren im übertragenen Wirkungsbereich fortzuführen sind.
Abs. 3 regelt den Zuständigkeitsübergang von der Österreichischen Ärztekammer auf die Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner betreffend die die zum Zeitpunkt des 1. Jänner 2023 anhängigen Verfahren gemäß §§ 6a, 9, 10, 12, 12a, 13 und 13a, die dann von der Landeshauptfrau/vom Landeshauptmann fortzuführen sind.
Abs. 4 regelt den Zuständigkeitsübergang von Verfahren betreffend die arbeitsmedizinischen Ausbildungsstätten von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner. Mit 1. Jänner 2023 sind anhängige Verfahren von der Landeshauptfrau/vom Landeshauptmann fortzuführen.
Zu § 245 Abs. 5 vgl. wird auf die Ausführungen zu Z 11ff verwiesen.
§ 245 Abs. 6 sieht vor, dass der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz das System der Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung unter Einbeziehung der Länder, der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Ärztekammer evaluiert und dem Nationalrat bis 30. Juni 2022 einen Bericht erstattet. Davon wäre auch die Bundes-Zielsteuerungskommission in Kenntnis zu setzten, um dort einen entsprechenden Diskussionsprozess zu ermöglichen. Darüber hinaus soll die Neuerlassung der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 118c an die Zustimmungserfordernis aller Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner geknüpft werden Falls keine Einigung mit den Landeshauptleuten zustande kommt, geht die Zuständigkeit zur Erlassung der Verordnung gemäß § 118c auf die Bundesministerin/den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ab dem 1. Jänner 2023 über. Ein solcher Übergang ist auch für die Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen einschließlich der Kontrolle im Rahmen der ärztlichen Berufsausübung vorgesehen.
In § 245 Abs. 7 wird normiert, dass § 117c Abs. 1 Z 4 mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft tritt. Die bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 geltenden Aufgaben der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 117c Abs. 1 Z 4 sind ab dem 1. Jänner 2024 von der zuständigen Bundesministerin/vom zuständigen Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wahrzunehmen.
Die Änderungen in den §§ 118c Abs.1 und 118e Abs. 5 dienen der Umsetzung eines Wunsches der Länder in das bestehende System der Qualitätssicherung verstärkt einbezogen zu werden.
§ 246 enthält die Inkraft- und Außerkrafttretensbestimmungen für die Ärztegesetz-Novelle 2021.
Rückwirkend mit 1. Juli 2021 in Kraft zu setzten sind die Regelungen betreffend Durchführung sämtlicher mit der Ärzteliste und der Berufsberechtigung im Zusammenhang stehender Verfahren einschließlich Besorgung diesbezüglicher Verwaltungsangelegenheiten (§ 27 Abs. 10, § 59 Abs. 3, § 117c Abs. 1 Z 6 und § 125 Abs. 4), um das Außerkrafttreten mit 30. Juni 2021 durch § 244 Abs. 2 ÄrzteG 1998 idF BGBl. I Nr. 31/2021 zu kompensieren.
Die Bestimmungen in Abs. 5 betreffend die Zuständigkeiten der Landeshauptfrauen/Landeshauptmänner (§ 13c samt Überschrift sowie § 38 Abs. 1, 3 und 4) sowie die daraus folgende entsprechend adaptierte Zuständigkeit der Ausbildungskommission der Österreichischen Ärztekammer (§ 128a Abs. 5 Z 1 bis 3) sind mit 1. Jänner 2023 in Kraft zu setzen.
Für die restlichen Bestimmungen der Ärztegesetz-Novelle 2021 wird in Abs. 2 ein Inkrafttreten mit dem der Kundmachung folgenden Tag vorgesehen.
Korrespondierend zu Abs. 5 sieht Abs. 4 das Außerkrafttreten für die Zuständigkeiten der Österreichischen Ärztekammer (§ 13b Z 2, § 27a Abs. 3, § 117c Abs. 1a, § 117c Abs. 1 Z 1, § 117c Abs. 2 Z 1a) mit 31. Dezember 2022 vor.
Im Übrigen regelt Abs. 3 das Außerkrafttreten der Bestimmungen des § 27 Abs. 13 letzter Satz und § 117b Abs. 1 Z 17 (Überführung der Lehrpraxen- und Lehrgruppenpraxen-Verfahren in den übertragenen Wirkungsbereich) mit dem der Kundmachung folgenden Tag.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Ruf bei der ÖVP: Der ist nicht da! Der ist nicht da! – Rufe und Gegenrufe bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Der Herr Bundesminister ist nicht mehr da (Abg. Gabriela Schwarz: O ja, steht hinter dir!) – danke, da ist er wieder! (Abg. Martin Graf: Versteckt sich ...!) Wir behandeln unter diesem Tagesordnungspunkt die Novelle des Ärztegesetzes. Das ist eine sehr heikle und langwierige Materie, die im Zuge einer Diskussion der Ärztekammer und des Gesundheitsministeriums ausgestritten worden ist, zu der ich mich gar nicht weiter äußern möchte, außer dass wir auch dazu wieder äußerst kurzfristig, und zwar heute, tagesaktuell, erneut einen Abänderungsantrag bekommen haben. Sie sehen, die Sache hat System.
Gleichzeitig haben wir auch mehrere Änderungen betreffend das Apothekerkammergesetz und das Gehaltskassengesetz vorgesehen – Anerkennung von auswärtigen Dienstzeiten im Rahmen der Gehaltskasse, redaktionelle Änderungen –, die ich Sie ersuche mitzutragen. Ein kleiner Passus wurde vergessen – ich hoffe, dass die Bundesregierung das nachholen wird, ich habe mit der Apothekerkammer da auch schon Rücksprache gehalten –: Es geht um die Anerkennung von Dienstzeiten von beim österreichischen Bundesheer tätigen Pharmazeuten, von Heeresapothekern. Momentan ist die Regelung so, dass die Heerespharmazeuten ihre Berufsjahre nicht angerechnet bekommen – weder im Gehaltsschema noch für die Berechtigung zum Führen einer eigenen Apotheke.
Herr Bundesminister, ich ersuche Sie höflichst, diese kleine Änderung, sobald die Vorlage von der Apothekerkammer kommt, bei der nächsten Möglichkeit zu berücksichtigen, um auch eine entsprechende Gerechtigkeit für die Heerespharmazeuten zu schaffen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
14.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Gabriela Schwarz. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es wurde ja schon fast alles zum Ärztegesetz gesagt. Kollege Schallmeiner hat es genau erläutert. Ich möchte noch eines zu Kollegen Kaniak sagen: Dass das so spät gekommen ist, hat den ganz einfachen Grund, dass wir nicht aufgeben, eine gemeinsame Entscheidung treffen zu wollen, und diese gemeinsame Entscheidung zwischen der Österreichischen Ärztekammer, den Bundesländern und dem Ministerium ist uns Gott sei Dank gelungen. Dass das manchmal nicht einfach ist, wissen wir, aber wir geben nicht auf.
Worum geht es denn? – Es geht darum, die beste Qualität für die österreichischen Patientinnen und Patienten zu schaffen. Das ist unser oberstes Ziel, und das bleibt es auch. Deswegen werden wir auch weiterreden – gerade wenn es um die Qualitätssicherung geht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich möchte mich da jetzt auch gar nicht über das alles, über die Details, die bereits genannt wurden, verbreiten, aber ich möchte noch eines sagen: Während sich die einen in Zynismus und Sarkasmus ergehen und während die anderen bestreiten, dass ein Paket an Maßnahmen zum Ziel führt oder dass es möglich ist, aus Erfahrungen zu lernen und Dinge zu verbessern, machen wir etwas ganz anderes – wir tun nämlich genau das: Wir lernen aus Erfahrungen, wir setzen weitere Schritte.
Heute ist ein wirklich guter Tag für alle, die gemeinsam mit uns durchgehalten haben, und ich hoffe inständig, dass auch alle dabei bleiben, diese Schritte, die notwendig sind, mitzutragen, damit wir alle einen guten Sommer haben, einen Sommer der Normalität. Den wünsche ich uns allen, und ich hoffe auf breite Zustimmung genau zu diesem Punkt, nämlich wenn es um das Ärztegesetz und um die Qualität im Sinne unserer Patientinnen und Patienten in Österreich geht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Schallmeiner.)
14.50
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete!
Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Ich möchte auch noch ganz kurz
etwas dazu sagen.
Als ich vor zwei Monaten angelobt worden bin, hat es das Ärztegesetz, die Ärzte betreffend vier Punkte gegeben. Einer war das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das letztes Monat hier beschlossen worden ist, also die Fortführung von 55 Stunden Arbeitszeit im Durchrechnungszeitraum bis 2025, dann 52 Stunden. Das war ein Kompromiss, um vor allem auch kleineren Häusern am Land die Möglichkeit zu geben, einen Übergang zu schaffen.
Dann hat es zwei Themenbereiche gegeben – die Ärzteliste und die Ausbildungsagenden –, bei denen vor 35 Jahren ein Fehler in diesem Haus passiert ist. Man hat damals vergessen, die Länder zu fragen, obwohl in Länderkompetenzen eingegriffen worden ist. Das ist eingeklagt worden, und der VfGH hat das, was die Aberkennung von Ausbildungsstellen betrifft, aufgehoben, und die Übergangsfrist hat schon mit 30.3.2021 geendet. Das haben wir jetzt dem VfGH-Urteil entsprechend repariert. Die Frage der Ausbildung ist gelöst, sie geht an die Länder. Die LHs entscheiden das, die Vorgaben macht der Bund, macht mein Haus.
Der dritte Punkt war die Qualitätssicherung. Es ist ein breiter politischer Wille da, die Qualitätssicherung im niedergelassenen ärztlichen Bereich neu zu ordnen. Wir nehmen uns dafür eineinhalb Jahre Zeit. Da sind die Länder eng eingebunden, und der Bund, auch da wiederum mein Haus, wird schlussendlich zentral die Qualitätssicherung übernehmen. Die nächsten eineinhalb Jahre werden dafür verwendet werden, mit den Ländern, mit den Systempartnern, mit der Ärztekammer, mit den Sozialversicherungen im Rahmen eines Zielsteuerungsprozesses eine gute Lösung zu finden.
Das heißt, diese vier Punkte sind mit dem heutigen Tag – Ihre Zustimmung vorausgesetzt – erledigt. Ich bedanke mich hier vor allem auch beim Koalitionspartner und bei den Ländern. Das war nicht leicht und es hat tatsächlich auch noch heute am Vormittag
die Zeit gebraucht, aber diese vier Bereiche sind mit heute erledigt. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Dr. Werner Saxinger. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Belakowitsch: Vielleicht geht es ohne Sexismus! – Abg. Martin Graf: ... hat gesagt: Europa ist größer als Deutschland!)
Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Sie wissen sicher, dass wir in Europa beim Testen sehr gut unterwegs sind, und Testen ist ein wichtiger Bestandteil der Pandemiebekämpfung. Wissen Sie, wer einen großen Anteil an diesem Testerfolg hat? – Die Apotheken! Ja, die Apotheken! Es gibt 1 401 Apotheken in Österreich, und 94 Prozent der Bevölkerung erreichen die nächste Apotheke innerhalb von 10 Minuten.
Sie werden sich jetzt wundern, warum ich als Arzt hier so ein Loblied auf die Apotheken anstimme. Kollege Kaniak wird sagen: Was ist denn mit dem Saxinger los? Hat er sich etwas eingeworfen oder Kreide geschluckt? Kollege Loacker sagt: Der ist ja Arztlobbyist und Pharmalobbyist, warum lobt der auf einmal die Apotheken? (Heiterkeit der Abgeordneten Kaniak und Loacker.) Das Gegenteil ist der Fall, denn ich arbeite hervorragend mit den Apothekern zusammen, sei es im niedergelassenen Bereich – ich schreibe Rezepte – oder sei es im Spital, wo wir gemeinsam Wechselwirkungen miteinander diskutieren. Das ist ein tolle Sache und das möchte ich eigentlich gar nicht missen. In der Krise waren die Apotheken besonders wichtig und daher einmal ein großes Dankeschön an alle Apotheken und Bediensteten in den Apotheken. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Kaniak und Schallmeiner. – Abg. Kaniak: Danke!)
Ich möchte auch – abseits von Corona – zwei weitere wichtige Projekte erwähnen: Die Suchtmittelersatztherapie und auch dass Patienten Sauerstoffgeräte kostenlos aufladen können – wirklich eine tolle Sache.
Noch etwas Privates von mir: Ich hatte, als ich begonnen habe, ärztlich tätig zu sein, eine sogenannte ärztliche Sauklaue, wie wir das bezeichnen; sie war unleserlich. Nach Anrufen – täglich! – von Apothekern habe ich mich zusammengenommen und kann jetzt so schön schreiben, dass meine hiesigen Apotheker wirklich eine Freude mit mir haben.
Die Änderungen des rezenten Apothekerkammergesetzes waren aber eher redaktioneller Natur und wurden einstimmig im Gesundheitsausschuss beschlossen.
Ich möchte noch einen Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1695/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Z 8 entfällt in § 18a Abs. 1 die Wort- und Zeichenfolge „2 von 4“.
*****
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Motto in der Pandemie und nicht nur in der Pandemie lautet: Gemeinsam sind wir stärker! Und das gilt auch für die Gesundheitsberufe. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Schallmeiner.)
14.56
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen,
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1695/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Z 8 entfällt in § 18a Abs. 1 die Wort- und Zeichenfolge „2 von 4“.
Begründung
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Auch da verlege ich, wie vereinbart, die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1663/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (884 d.B.)
23. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1696/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird (885 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 22 und 23 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Frau Kollegin Heinisch-Hosek, wenn Sie 3 Minuten reden, geht sich das ziemlich genau aus. – Bitte schön, Frau Kollegin. (Abg. Heinisch-Hosek – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich hoffe, ich hoffe!)
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sie werden sich vielleicht fragen, was die Spirale, sprich Intrauterinpessar, mit dem Medizinproduktegesetz zu tun hat. – Ja einiges: Es kann nämlich passieren, dass ein Verhütungsmittel, die Spirale, defekt oder schadhaft ist. Das ist passiert, und 750 Frauen schließen sich gerade einer Sammelklage gegen die Republik an, weil eben durch defekte Spiralen teilweise nicht nur Operationen notwendig sind, sondern auch ungewollte Schwangerschaften entstanden sind.
Eine Oststeirerin hat jetzt geklagt, und da wird sich weisen, ob es die Firma, die die schadhaften Produkte ausgeliefert hat, ist, die nicht zeitgerecht informiert hat, oder ob es doch so ist, dass die Behörde hätte informieren müssen. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Und damit sind wir beim Punkt. Bei Implantaten wie zum Beispiel dem Herzschrittmacher ist registriert, wer diesen Herzschrittmacher bekommt, und wenn das Gerät defekt ist, wird sofort informiert. Das ist bei anderen implantierbaren Medizinprodukten nicht so, und das haben wir im Ausschuss auch mehrmals moniert und darauf aufmerksam gemacht, dass wir das eigentlich reparieren müssen und dass man auch andere implantierbare Medizinprodukte in diese Liste der Registrierung aufnehmen muss und verpflichtend unverzüglich informieren muss, wenn Mängel oder Schäden bei diesen Medizinprodukten auftreten.
Wir wollten auch das Register ausweiten, wir wissen, die Datenschutz-Grundverordnung muss da eingehalten werden. – Es passiert aber doch noch ein Aufeinanderzugehen, auch wenn es jetzt nur ein Entschließungsantrag ist. Wir hatten ja letztens schon kritisiert, dass der 45-seitige Abänderungsantrag am Abend vor der Gesundheitsausschusssitzung eingelangt ist und wir nicht wirklich genug Zeit hatten, diesen auch zu prüfen; das ist eine Praxis, die ja auch in anderen Ausschüssen und bei anderen Themen vorkommt. Es ist aber trotzdem gelungen, uns auf einen Dreiparteienentschließungsantrag zu dieser Ausweitung, die ich soeben versucht habe zu skizzieren, zu einigen.
Ich verlese ihn noch, das geht sich, glaube ich, aus:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Information von Patienten“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentInnenschutz hat dem Nationalrat bis längstens 31.12.2021 eine Änderung des Medizinproduktegesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine ausdrückliche verpflichtende und unverzügliche Information von Patienten/Patientinnen durch Gesundheitseinrichtungen oder Ärzte/Ärztinnen vorsieht, wenn Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit einem Implantat bestehen. Darüber hinaus“ – und jetzt geht es um diese Produkte, von denen ich gesprochen habe: Spirale, Brustimplantate oder anderes – „soll der Katalog von implantierbaren Medizinprodukten, für die ein Register zu führen ist, evaluiert und ergänzt werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit“ – den schon erwähnten – „Intrauterinpessaren.“
*****
Ich glaube, dass das ein wichtiger Schritt für Frauen ist, die zusehends nicht mit Pille verhüten wollen. Das Kondom ist zwar das am häufigsten verwendete, aber unsicherste Verhütungsmittel. Dem sollte man gerecht werden, indem man dieses Register ausweitet. (Beifall bei der SPÖ.)
15.00
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kucher, Dr. Smolle, Schallmeiner
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verbesserung der Information von Patienten
eingebracht im Zuge der Debatte in der 113. Sitzung des Nationalrates über Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1663/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (884 d.B.). – TOP 22
Bereits nach den geltenden Vorgaben der Medizinproduktebetreiberverordnung sind Einrichtungen des Gesundheitswesens verpflichtet, für bestimmte gefahrengeneigte Implantate ein Implantatregister zu führen, wodurch sichergestellt werden soll, dass bei Auftreten von schwerwiegenden Sicherheitsbedenken von einer fehlerhaften Charge betroffene Patienten von den Einrichtungen des Gesundheitswesens möglichst rasch informiert werden können. Das Implantatregister ist so zu führen, dass rasch eine Identifikation von Implantaten und betroffenen Patienten zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit gewährleistet ist.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Information betroffener Patienten nicht immer in der implizit vorausgesetzten Form erfolgt. Daher soll eine unmittelbare ausdrückliche Verpflichtung in das Medizinproduktegesetz aufgenommen werden.
Darüber hinaus haben die Vorfälle um schadhafte Verhütungsspiralen gezeigt, dass es auch noch andere als die bisher von den Vorgaben der Medizinproduktebetreiberverordnung erfassten implantierbare Medizinprodukte gibt, von denen eine Gefährdung ausgehen kann, daher muss die Verpflichtung zur Registerführung erweitert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat bis längstens 31.12.2021 eine Änderung des Medizinproduktegesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine ausdrückliche verpflichtende und unverzügliche Information von Patienten/Patientinnen durch Gesundheitseinrichtungen oder Ärzte/Ärztinnen vorsieht, wenn Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit einem Implantat bestehen. Darüber hinaus soll der Katalog von implantierbaren Medizinprodukten, für die ein Register zu führen ist, evaluiert und ergänzt werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit Intrauterinpessaren.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Ich darf die Debatte zu den Tagesordnungspunkten 22 und 23 geschäftsordnungsmäßig zur Durchführung einer kurzen Debatte unterbrechen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Keck, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 908/A eine Frist bis zum 1. Juli 2021 zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen gleich in die Debatte ein.
Ich darf darauf aufmerksam machen, dass nach § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf. Dem Erstredner fallen zur Begründung 10 Minuten zu. Die Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung und zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen ebenfalls nicht länger als 10 Minuten dauern.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte sehr.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich stehe jetzt das vierte Mal am Rednerpult, um zu versuchen, Tierqualen, die in Österreich geschehen, zu verhindern – das vierte Mal, weil es notwendig ist, eine Fristsetzung zu machen, weil Tierschutzanträge wieder nicht auf die Tagesordnung einer Sitzung des Gesundheitsausschusses kommen beziehungsweise weil die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses ja erst im Herbst stattfinden wird, wie wir erfahren haben.
Einer der Anträge, für den wir eine Frist setzen wollen, betrifft das Verbot der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden. Meine Damen und Herren, etwa 60 Prozent der Schweine in Österreich werden auf sogenannten Vollspaltenböden gehalten. Das ist nach Punkt 2.2.2 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung erlaubt.
Der Boden ist durchgängig perforiert, das bedeutet, er hat durchgehend Spalten und ist zumeist aus Beton. Bei den Mastschweinen handelt es sich um Balken mit einer Breite von 1,8 Zentimetern, und der Abstand zwischen den Balken, das heißt der Spalt, beträgt 8 Zentimeter. Das heißt im Klartext, die Schweine bewegen sich permanent auf diesen Spalten. Wenn man die Füße der Schweine kennt, weiß man, dass das für diese und auch für die Gelenke äußerst gesundheitsschädlich ist.
Ein bis zu 85 Kilo schweres Mastschwein muss nur mindestens 0,55 Quadratmeter Fläche haben. Meine Damen und Herren, was bedeutet das auf diesen Vollspaltenböden? – 0,55 Quadratmeter bedeuten 55 Zentimeter mal 1 Meter. Bei einem Schwein mit 85 Kilo können Sie sich vorstellen – und diese Mindestfläche wird meistens nicht überschritten –, welchen Bedarf diese Schweine in diesen Ställen eigentlich haben und wie es dort zugeht, wenn die Schweine dort gleichzeitig ihre Auskotung machen müssen. Diese Auskotung soll ja zur Erleichterung für die Landwirte durch diese Vollspaltenböden fallen. Schweine sind hoch soziale Wesen, die wir wirklich mit den Menschen gleichsetzen können. Ich glaube, keiner von uns will in seinem Kot oder Urin oder darüber wohnen, da der ganze Gestank emporsteigt und Ammoniakgestank vorherrscht, der bei den Schweinen eine Augenentzündung verursacht.
Ich habe hier ein Foto. (Der Redner stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf der auf einem Vollspaltenboden gehaltene Hausschweine zu sehen sind.) So, meine Damen und Herren, schaut es grundsätzlich überall aus. Das ist kein Einzelfall von Mastschweinehaltung, sondern so ist das einfach in Österreich. Was aber wird uns von den Medien
immer gezeigt? – Da gibt es das Ja!-Natürlich-Schwein, das liebe Ferkel, das mit seinem Bauern herumrennt und auf der Wiese und der Weide lustig und sauber ist. Das gibt es in Österreich nicht! Dann gibt es die AMA-Werbung, die zeigt, wie Schweine gerade auf einem blitzsauberen Vollspaltenboden einlaufen. Ich glaube, auf dem war vorher noch nie ein Schwein. Das sind ganz, ganz saubere Ferkel, die da eingelassen werden. (Auf die Tafel verweisend:) Ausschauen tut es in den Ställen so, meine Damen und Herren!
Was passiert denn mit den Schweinen, wenn sie keinen Platz haben, wenn sie nichts Passendes zum Liegen haben, weil ihnen einfach die Fläche fehlt? – Sie beißen sich, sie kratzen sich, sie verletzen sich. Was wird dann gemacht, damit das zum Großteil nicht passieren kann? – Bei den Ferkeln werden die Schwänze kupiert, ihnen werden die Zähne kupiert und herausgeschnitten, nur damit man diese Turboschweine hat und mehr Ertrag macht, anstatt auf das Tierwohl dieser Schweine zu schauen, meine Damen und Herren! Ich denke, es ist höchst notwendig, dass wir da in Österreich etwas ändern. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Martin Graf und Bösch.)
Es gibt da auch die EU-Richtlinie 2008/120/EG. Die wurde im Original auf Englisch verfasst und forderte als Mindestvoraussetzung einen Liegebereich, der „physically comfortable“ ist. Diese Formulierung wurde aber mit „größenmäßig angemessen“ komplett falsch ins Deutsche übersetzt. Die EU hat das nach Jahren am 16. Februar 2016 berichtigt, weil sie erkannt hat, dass das falsch übersetzt wurde. Jetzt heißt es in der offiziellen deutschen Version dieser Richtlinie, dass Schweinen eine „physisch angenehme“ Liegefläche zur Verfügung gestellt werden muss. So steht es in der EU-Verordnung.
Was aber wurde in Österreich umgesetzt? – In der 1. Tierhaltungsverordnung wurde in der Anlage 5.2 der Fehler nur teilweise berichtigt. Die ursprüngliche Formulierung „größenmäßig angemessen“ wurde durch „größenmäßig angenehm“ statt durch „physisch angenehm“ ersetzt. Was würde es bedeuten, würden wir diese Formulierung tatsächlich durch „physisch angenehm“ ersetzen? – 92 Prozent aller Schweine haben auf den Vollspaltenböden schmerzhafte Gelenke und erfahren Verletzungen. Das ist nicht „physisch angenehm“, daher müssten die Vollspaltenböden schon allein aufgrund dieser EU-Verordnung – wenn sie richtig umgesetzt wird – geändert werden.
Wissen Sie, was sehr interessant ist? – Als wir heute vor einer Woche hier das Tierschutzvolksbegehren behandelt haben, habe ich den Experten der ÖVP, Herrn Professor Kirner, gefragt: Wie viele Mastställe mit Vollspaltenböden gibt es denn in Österreich überhaupt und wie viel würde es kosten, diese umzurüsten, sodass es keine Vollspaltenböden mehr gibt? Da hat er gesagt: Hoch geschätzt wären es 250 Millionen Euro! – Meine Damen und Herren, es wären 250 Millionen Euro, damit die Vollspaltenböden in Österreich tatsächlich so umgebaut werden können, dass wir diese Verhältnisse, wie wir sie jetzt bei den Schweinen haben, nicht mehr haben.
Kollege Eßl wird später herauskommen und sagen, wir hätten Professor Kirner falsch verstanden. Der hat gemeint, das sei jährlich. – Nein, hat er nicht – ich habe mir das Protokoll der Diskussion über das Volksbegehren durchgelesen –, sondern er hat klar und deutlich gesagt, nach seiner Schätzung würde die Umrüstung 250 Millionen Euro kosten. Wenn ich mir das Landwirtschaftsbudget anschaue, dann sehe ich: Es stehen dort jährlich 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Wenn die Frau Landwirtschaftsminister davon jährlich 50 Millionen Euro heranzieht, um die Vollspaltenböden umzubauen, damit sie nicht mehr vorhanden sind, dann gibt es in fünf Jahren diese Thematik nicht mehr, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.) Dann gibt es in fünf Jahren keine Vollspaltenböden mehr. (Abg. Martin Graf: ... zu langsam!) Dann gibt es in den Ställen keine Tierquälerei mehr.
Wir sind ja bereit, die Landwirtschaft, die Bauern, diese Mastschweinebauern mit diesen Geldern zu unterstützen. Wir sagen ja nicht, dass die Bauern das Geld in die Hand
nehmen müssen, sondern das soll aus dem Budget der Landwirtschaftsministerin genommen werden, um da etwas zu tun.
Noch etwas, meine Damen und Herren: Der VGT, der Verein gegen Tierfabriken, hat ja eine Petition gegen diese Vollspaltenböden laufen. Diese haben bis heute schon knapp 84 000 Menschen unterschrieben. 84 000 Menschen haben eine Petition, die gar nicht so bekannt ist, unterschrieben. In absehbarer Zeit wird die Hunderttausendergrenze überschritten sein. Das heißt, es ist ein Anliegen der Österreicherinnen und Österreicher, da etwas zu tun. Ich fordere wirklich jeden – auch jeden Abgeordneten – auf, diese Petition zu unterstützen, damit wir dieses Tierleid in Österreich beseitigen, damit wir endlich sagen können: Ja, wir in Österreich sind wieder Vorreiter im Tierschutz, ja, wir schauen auf unsere Tiere, und ja, wir wollen, dass es wirklich Tierwohl in der Landwirtschaft gibt, anstatt dass es so ist, wie Herr Landwirtschaftskammerpräsident Moosbrugger gesagt hat, dass Bauernwohl anscheinend vor Tierwohl stehen muss! (Beifall bei der SPÖ.)
Wir wollen, dass sich beide wohlfühlen: dass sich die Tiere wohlfühlen und dass sich die Bauern wohlfühlen. Da hat Ministerin Köstinger Geld in die Hand zu nehmen und zu schauen, dass dieses Tierwohl in den Bauernhöfen in Österreich wirklich stattfinden kann, meine Damen und Herren!
Es geht aber nicht nur um diese Vollspaltenböden. Es wird später noch über einige Fristsetzungen für Anträge abgestimmt, über die aber nicht debattiert wird. Da geht es um die betäubungslose Ferkelkastration, die wir auch behandelt haben. Diese gibt es in Österreich nach wie vor. Ständig wird diskutiert, ständig werden Ausreden gefunden, wieso man die Ferkel nicht betäuben kann, wieso man sie nicht schmerzfrei kastrieren kann.
Ich glaube, es ist machbar, das geht. Es gibt Isofluran, ein Narkosemittel, das in Deutschland sogar der Bauer nach einem Sachkundenachweis, den er erbringen muss, anwenden darf. Das heißt, eine Ferkelkastration mit Betäubung wäre auch in Österreich mit 1. Jänner 2022 möglich, wenn wir das erlauben würden. Das würde schnell gehen.
Wir haben auch noch immer das Kückenschreddern und das Kückentöten. Auch das müsste nicht mehr sein, auch da gibt es schon Maßnahmen, meine Damen und Herren, um das Ganze zu verhindern.
Wir wollen Mindeststrafen betreffend Tiertransporte, denn da passiert auch noch zu viel. Da geht es nicht um den Tiertransport, wenn der Bauer seinen Stier zur Kuh fährt oder sonst irgendetwas, den meinen wir nicht. Wir meinen den Massentiertransport, der auf der Straße stattfindet. Da muss es endlich Mindeststrafen geben, damit man ihnen zeigt: Es geht nicht mehr, so mit den Tieren bei uns in Österreich umzugehen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ich denke wirklich, es ist hoch an der Zeit, etwas zu tun. Darum haben wir diesen Fristsetzungsantrag gestellt. Wir wollen, dass sich der Gesundheitsausschuss noch bis zum 1. Juli mit dieser Thematik der Tiere und des Tierwohls in Österreich befasst. Wir wollen, dass dieser Gesundheitsausschuss endlich Maßnahmen zum Wohl der Tiere setzt, dass hier etwas weitergeht.
Es gibt viele Dinge, die wir machen könnten. Ich nehme als Beispiel – weil das heute wieder in den Medien war – den illegalen Welpenhandel. Was könnten wir denn machen, ohne dass das irgendjemanden trifft? – Da braucht es kein Geld vom Staat, das trifft keinen von uns, wir würden nur sagen müssen: Welpen oder Hunde, die nach Österreich eingeführt werden, müssen zumindest die Tollwutimpfung haben. Eine Tollwutimpfung darf es vor der 15. Lebenswoche des Hundes nicht geben, weil man sie da nicht geben kann. Das heißt, die Hunde wären 15 Wochen alt, keine Welpen mehr und daher uninteressant für diese Hundemafia. So kämen wir von diesem illegalen Welpenhandel weg, meine Damen und Herren.
Wir könnten viele Dinge machen, wenn die ÖVP bereit ist, zum Wohl der Tiere in Österreich etwas zu tun. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
15.11
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Eßl. – Bitte.
Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! (Der Redner entfernt die vorher von Abg. Keck auf das Rednerpult gestellte Tafel.) Wir diskutieren also Fristsetzungsanträge, die vom Kollegen Keck und von der Frau Kollegin noch eingebracht worden sind. (Ruf bei der SPÖ: Ja, er hat es eingebracht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich gebe zu: Es ist eine Vielzahl von Anträgen, die eingebracht worden sind, aber es macht nicht die Anzahl, sondern die Qualität die Anträge aus. Bei diesem angesprochenen Hearing hat auch der Initiator des Volksbegehrens, Bohrn Mena, erwähnt, dass es nicht darauf ankommt, wie viele Anträge eingebracht worden sind.
Was ist also wichtig? – Eine zielgerichtete Planung, eine koordinierte Vorgangsweise ist notwendig. Vorige Woche hatten wir im Zuge der Behandlung des Tierschutzvolksbegehrens ein Expertenhearing. Es ist notwendig, diese Meinungen der Experten entsprechend einzuarbeiten. Es wird Gespräche geben und letztendlich wird es auch Anträge und – davon gehe ich aus – eine Vorlage aus dem Gesundheitsministerium geben. Im Herbst werden wir diese Themen auf der Tagesordnung haben. Bis dahin können wir eine ausreichende Diskussion führen.
Ja, meine geschätzten Damen und Herren, Tiere sind unsere Mitgeschöpfe und Tierwohl ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir dürfen allerdings auch – und das mit Stolz! – behaupten, dass in Österreich die Tierhaltungsbedingungen eigentlich in den meisten Bereichen wesentlich strenger sind als in anderen Ländern der Europäischen Union und darüber hinaus. Darum müssen wir damit auch sorgfältig umgehen, weil wir uns letztendlich, wenn wir zum Beispiel von der Nutztierhaltung sprechen, auch am internationalen Markt bewegen müssen. Und wenn wir so scharfe Kriterien gesetzlich verordnen, dass unsere Produzenten nicht mehr mithalten können, dann werden wir halt auf Umwegen Tierleid aus anderen Ländern importieren, und das wollen wir nicht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Selbstverständlich wollen wir – die ÖVP, die Regierung und, ich glaube, auch andere – das Tierwohl weiter verbessern, das ist auch unser Ziel. Die Frage ist: Wie kann man das entsprechend machen? – Ich bin der Meinung, dass es am besten ist, wenn der Tierhalter selbst den Willen und die Überzeugung hat, dass er für das Tier das Beste will. Nur dann wird es mit einem großen Effekt dazu führen, dass Verbesserungen gemacht werden.
Dazu ist es notwendig, dass in erster Linie einmal der Tierhalter weiß, welche Bedürfnisse das Tier hat, wie der Umgang mit den Tieren ist. Hund ist nicht gleich Hund! Wenn ich eine Brandlbracke habe, dann wird sie in einer Stadtwohnung nichts zu suchen haben, weil das Tier dafür nicht geeignet ist. Darüber hinaus gibt es natürlich auch viele andere Tiere, Hamster, Kaninchen bis hin zu Vögeln und Reptilien, deren Haltung geregelt wird.
Natürlich ist ein Thema auch die Schweinehaltung, Herr Kollege Keck hat jetzt breit darüber referiert. Was diese Schätzung betrifft – der Experte Prof. Kirner hat ausdrücklich auf deine Frage hin gesagt, dass er das nicht berechnet hat, sondern eine Schätzung aus anderen Zahlen abgeleitet hat –: Mit diesen 250 Millionen Euro können wir natürlich nicht alle Ställe umrüsten. Wenn Kollege Keck der Meinung ist, dass er das schafft, kriegt er von mir den Generalauftrag für ganz Österreich und 20 Millionen Euro dazu. Dann rüste
bitte diese Ställe in Österreich, die derzeit Vollspalten haben, um! Du wirst es nicht schaffen, du wirst wahrscheinlich mindestens das Zehnfache und mehr dazu brauchen. (Ruf: Wenn du ihm das AMA-Gütesiegel nimmst, dann rüstet er selbst auf!)
Du hast dich auch beim Landwirtschaftsbudget ein bissl verschätzt: 3,1 Milliarden Euro – da sind andere wesentliche Bereiche mit dabei – stehen dem Ressort der Frau Minister Köstinger zur Verfügung, aber längst nicht nur für die Landwirtschaft.
Ja, meine geschätzten Damen und Herren, Information und Motivation sind das, was wir brauchen. Ein weiterer Experte im Hearing, Prof. Zollitsch, hat gesagt: die Bauern und Bäuerinnen mitnehmen! Genau das ist unser Weg, Anreize statt Gesetzeskeule lautet unser Motto. (Ruf bei der SPÖ: Gesetzeskeule!) Die bereits angesprochene Frau Bundesministerin Köstinger hat auch einen Tierwohlpakt geschlossen und dafür 120 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das sind Anreize.
Letztendlich hat auch der Konsument eine starke Macht. Er entscheidet mit dem Griff ins Regal, was er kauft, und damit auch, was produziert wird. Dazu braucht er allerdings Entscheidungshilfen und dazu eine Herkunftskennzeichnung.
Die ÖVP will, dass es den Menschen in unserem Land gut geht, die ÖVP will, dass es den Tieren in unserem Land gut geht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Daher sind wir für eine ordentliche Diskussion und keine Zustimmung zu diesen Fristsetzungsanträgen. (Beifall bei der ÖVP.)
15.17
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung vom Herrn Abgeordneten Leichtfried. – Bitte sehr.
*****
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist vielleicht irgendwie nachvollziehbar, dass der Herr Gesundheitsminister, der auch für Tierschutz zuständig ist, kein großes Interesse daran gehabt hat, sich die Ausführungen der ÖVP bezüglich Tierschutz anzuhören. (Ruf bei der ÖVP: Das ist wieder mal typisch!) Es ist aber trotzdem so, dass er für dieses Thema zuständig ist.
Wir haben gestern schon in den Diskussionen über den Respekt vor unserem Parlament, vor unserem Haus gesprochen, den die Bundesregierung ja nicht so massiv ausstrahlt. Deshalb bin ich jetzt trotzdem der Auffassung, der Herr Bundesminister sollte dieser Debatte folgen.
Ich beantrage die Herbeischaffung des Herrn Bundesministers. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)
15.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Kollege Leichtfried! Ja, es ist richtig. Der Minister ist ja auch zumindest bei den Ausführungen des Kollegen Keck im Saal gewesen. Es ist halt nur so, dass der Herr Minister jetzt eine Videokonferenz mit dem Gesundheitsminister von Deutschland, Jens Spahn, hat. (Ruf bei der SPÖ: Das ist mir so wurscht!) Das muss man halt auch erwähnen und vielleicht dazusagen. Es sollte eigentlich, wenn ich das richtig im Kopf habe, Arbeitsminister Kocher als seine Vertretung anwesend sein. (Ruf bei der SPÖ: Wo ist er dann? – Ruf: Trägt er bei der Videokonferenz auch eine Maske?)
15.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Amesbauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann dem Kollegen Leichtfried da nur zustimmen. Wir erleben das zum wiederholten Mal, obwohl es jetzt keine Terminausreden geben kann, weil die Debatte über die Vorlagen aus dem Gesundheitsausschuss, wofür der Minister auch zuständig ist, ja nur pausiert ist, also die geht ja weiter.
Jetzt ist es eine Videokonferenz, dann ist es etwas anderes. Wir erleben hier also ein System der permanenten Missachtung dieses Hauses, dieses Parlamentes durch die jeweils zuständigen Minister. Das können wir uns nicht gefallen lassen, und ich ersuche Sie als Präsidenten, dafür zu sorgen, dass die zuständigen Minister einer wichtigen Debatte auch folgen. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)
15.20
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Strasser. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich würde schon für ein bisschen Gelassenheit plädieren. Wir haben letzte Woche in aller Intensität mit dem Minister, mit einigen Expertinnen und Experten, gut vorbereitet von unseren Klubmitarbeitern und -mitarbeiterinnen, gut vorbereitet mit dem SPÖ-Klub, mit dem FPÖ-Klub, mit dem NEOS-Klub und mit den Klubs, die in der Regierung sind, ein Hearing abgehalten. Ich glaube, dass dieses Tierschutzvolksbegehren, eingebracht von Sebastian Bohrn Mena, schon ein Zeichen dafür war, dass wir hier in diesem Parlament sauber, auf Augenhöhe und ohne Schuldzuweisungen eine Diskussion führen können, die das Tierwohl in Österreich behandelt, ja, die aber auch nach Lösungen sucht. Dieses Hearing ist auch nach außen übertragen worden, wir haben einen Livestream organisiert.
Diese Zeit, diese 2, 3 Stunden, die wir im Plenum verbracht haben, waren ganz ohne Zweifel ein Vorbild (Rufe bei der SPÖ: Das ist keine Geschäftsbehandlung! Das ist eine Wortmeldung!), ein Vorbild in der Kultur, wie wir in diesem Haus miteinander umgehen sollten – erstens in der Wirkung nach außen und zweitens in der Wirkung, was die Gesprächskultur in diesem Haus betrifft.
Abschließend ein Hinweis: Der Antrag auf Herbeischaffung ist gestellt und wird auch zur Abstimmung kommen (Abg. Herr: Geschäftsordnung! Zur Geschäftsordnung! – Ruf bei der ÖVP: Weitermachen! Immer weitermachen! – Abg. Brückl: Ihr seid eh schon komplett), aber ich möchte schon darauf hinweisen, dass eine Fristsetzungsdebatte eine Geschäftsordnungsdebatte ist und nicht ein klassischer Teil einer Tagesordnung. (Rufe bei der SPÖ: Herr Präsident! Hallo!)
In diesem Sinne bedanke ich mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen alles, alles Gute. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
15.22
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Klubobfrau Maurer. – Bitte.
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Vielen Dank für den erhellenden Wortbeitrag. (Heiterkeit bei den Grünen.) Ich habe gerade mit dem Minister telefoniert: Es gab wohl ein Missverständnis. Er ist auf dem Weg zurück. Er hat schon umgedreht und wird bald hier eintreffen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
15.23
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung? (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ. – Der Präsident gibt das Glockenzeichen.)
Dann darf ich die Klubs fragen, ob wir abstimmen können. SPÖ? (Abg. Heinisch-Hosek: Ja!) – Ja. Grüne? (Ruf bei der ÖVP: Von der SPÖ sind nicht alle da! Ist die SPÖ vollzählig?) NEOS? ÖVP? – Dann darf ich abstimmen lassen über den - - (Abg. Leichtfried – die Hand hebend –: Herr Präsident!) – Zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Vielen Dank, Herr Präsident! Ich nehme das gerne auf, was der Kollege von der ÖVP gesagt hat, nämlich dass wir bestmöglich miteinander umgehen sollen. Wenn es so ist, wie Kollegin Maurer sagt, dass der Herr Minister binnen Kurzem da sein wird, wäre es vernünftig, die Sitzung zu unterbrechen und sie dann, wenn er da ist, fortzusetzen. (Beifall bei der SPÖ.)
15.24
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Dann musst du den Antrag zurückziehen. Der Antrag ist gestellt, daher muss ich über den Antrag abstimmen lassen. (Die Abgeordneten Martin Graf und Wöginger heben die Hand.)
Zur Geschäftsordnung: Kollege Graf. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Wir erleben gerade, mit wie wenig Respekt letztlich die Abgeordneten von den Regierungsparteien mit uns und mit der Geschäftsordnung umgehen, und letztlich haben Sie auch nicht aufgepasst. Zwei Wortmeldungen der Grünen, die sich diametral widersprechen: Auf der einen Seite heißt es, der Herr Bundesminister sei nicht da, weil er eine Videokonferenz mit dem Herrn Amtskollegen Spahn hat, und kurz darauf kommt die Frau Klubobfrau und sagt, er sei schon auf dem Weg, er wäre nur im Palmenhaus gewesen, und Ähnliches mehr.
Wir werden hier nur gepflanzt. Der Kollege (in Richtung Abg. Strasser) schindet Zeit ohne Ende. Und genau das ist es, was wir aufzeigen wollen: dass es zu wenig Respekt vonseiten der Regierung gegenüber dem Parlament gibt. Und Sie, Herr Präsident, mit sehr vielen anderen leisten dem auch noch Vorschub. Dagegen protestiere ich! (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)
15.25
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Kollege Graf, das weise ich ganz einfach zurück. Sie wissen auch, dass das nicht stimmt. (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.) – Ich darf um Aufmerksamkeit bitten!
Es gibt eine Vereinbarung in der Präsidiale, dass wir vor der Abstimmung warten. Es braucht also gar niemand Zeit zu schinden – solange die Klubobleute nicht zur Abstimmung bereit sind, hätten wir ohnedies warten müssen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Sie brauchen sich also hier nicht zu echauffieren und nicht etwas künstlich hochzuziehen.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klubobmann Wöginger. – Bitte.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon mühsam, wie hier die Geschäftsordnung überstrapaziert wird – gegen jegliche Usancen, egal zu welchem Zeitpunkt welche Fraktion in Regierungsfunktion war. Es ist eine Fristsetzungsdebatte, die jetzt hier stattfindet, und da ist es durchaus üblich, dass kein Regierungsmitglied anwesend ist; wie das auch bei anderen Debatten der Fall ist, bei denen es um geschäftsordnungsmäßige Inhalte geht, und nichts anderes ist ein Fristsetzungsantrag.
Es ist natürlich legitim, einen Herbeiholungsantrag zu stellen, ganz klar, aber es ist genauso legitim – übrigens: unser Kollege heißt Strasser, und er ist mein Stellvertreter, genauso wie Herr Leichtfried ein Stellvertreter ist; dass wir das vielleicht auch einmal hier erwähnt haben, man sollte sich gegenseitig zumindest so weit kennen in diesem Hohen Haus –, dass sich alle Fraktionen dazu zu Wort melden. Vielleicht können wir auch in diesem Haus – so wie wir das anschließend an die Coronapandemie generell tun wollen – wieder mehr zur Normalität zurückkehren, weniger aufgeregt unterwegs sein.
Im Übrigen: Bei euch in der freiheitlichen Runde gehen sowieso so viele ab (Zwischenruf bei der FPÖ), also ich weiß nicht, warum ihr unbedingt abstimmen wollt. Es ist ohnedies keine Mehrheit gegeben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
15.28
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Leichtfried hat den Antrag gestellt, der Nationalrat wolle im Sinne des § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Anwesenheit des Bundesministers für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz verlangen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Ruf bei der ÖVP: Der war jetzt wichtig! Ganz wichtig!)
*****
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ecker. – Das Wort steht bei Ihnen. Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Ich darf kurz auf meinen Vorredner Leonhard Eßl von der ÖVP replizieren. Wenn ich solche Bilder sehe (eine Tafel, auf der auf einem Vollspaltenboden gehaltene Hausschweine zu sehen sind, in die Höhe haltend), brauche ich mich nicht auszureden auf: Ich muss auf Experten warten, monatelang, jahrelang! – Da sagt mir mein Herz und auch mein Hausverstand, dass wir da politisch handeln müssen. (Beifall bei der SPÖ. – Die Rednerin stellt die Tafel auf das Rednerpult.)
Wenn wir den Fernseher einschalten oder durch diverse Hochglanzmagazine blättern, sehen wir des Öfteren kleine, süße Schweine, die durchs Gras huschen, die sich glücklich, vor lauter Freude im Schlamm suhlen. Das Bild glücklicher Schweine wird von der Werbung nur zu gerne verwendet.
Leider entspricht dies nicht der Realität, das beweist auch eine Studie der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, denn 60 Prozent von 450 untersuchten und angeschauten Schweinemastbetrieben in Österreich halten ihre Schweine auf kalten Betonböden, welche mit Schlitzen versehen sind, durch die der Kot und der Urin abfließen können, die sogenannten Vollspaltenböden. Das bedeutet: kein Gras, kein Stroh, nur nackter, kalter Beton.
Diese Form der Tierhaltung kritisieren wir Sozialdemokraten schon sehr, sehr lange. Als Landwirtschaftssprecherin meiner Fraktion möchte ich mich auch an dieser Stelle sehr herzlich beim Verein gegen Tierfabriken bedanken, der immer wieder auf diesem Thema draufbleibt, seit über 30 Jahren für ein Verbot von Vollspaltenböden kämpft und auch immer wieder die Österreicherinnen und Österreicher über dieses Thema informiert. (Beifall bei der SPÖ.)
Diese Bemühungen haben bereits Früchte getragen, denn eine Studie belegt, dass 80 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher diese Art der Tierhaltung nicht wünschen. Der Grund, warum wir, der VGT und auch zahlreiche andere NGOs diese Tierhaltung überhaupt ablehnen, ist der Umstand, dass diese Tiere körperlich und auch
physisch stark darunter leiden. Sie entwickeln Entzündungen an den Gelenken – das haben wir heute schon gehört –, sie entwickeln grauslichste Geschwülste, sie werden durch diese Schmerzen verständlicherweise auch aggressiv. Hinzu kommt, dass ihnen auf den sterilen Böden langweilig wird, weil ihnen die Möglichkeit fehlt, sich auszutoben, zu spielen und daher leiden sie unter diesem fatalen Umstand. Zusätzlich sind sie ständig dem Gestank von Kot und Urin ausgesetzt, und glauben Sie mir, ein Schwein ist ein sehr, sehr reinliches Tier.
Durch diese enorme Belastung beginnen die Tiere, wie wir schon vom Vorredner Dietmar Keck gehört haben, sich die Ohren anzubeißen, sich die Schwänze anzubeißen, sich wiederum zu verletzen, und auch das bringt unerträgliche Schmerzen für diese Tiere mit sich.
Alles in allem haben wir in diesem Bereich eine katastrophale Situation, welche wir dringend zum Wohl der Tiere ändern müssen. Es braucht daher endlich dieses Verbot von Vollspaltenböden in der Landwirtschaft.
Ich verstehe im Hinblick auf die vielen moralischen und ethischen Aspekte wirklich nicht, warum da die Regierungsparteien, und ich schaue insbesondere in Richtung der Grünen, nicht endlich handeln. Das ist einfach nicht zu begreifen.
Wir haben letzte Woche das Tierschutzvolksbegehren hier im Haus behandelt und wir waren alle miteinander zustimmend der Meinung, dass wir in diesem Bereich etwas machen müssen. Den Worten müssen jetzt auch Taten folgen! Leider ist der Herr Minister noch nicht zugegen, aber ich werde es ihm nachher auch noch einmal sagen.
Mir ist vollkommen klar, dass ein Verbot von Vollspaltenböden für die heimische Landwirtschaft eine finanzielle Herausforderung darstellt. Ställe umzubauen ist mit hohen Investitionskosten verbunden, und ich sage auch ganz klar, dass wir unsere Bäuerinnen und unsere Bauern diesbezüglich mit Sicherheit nicht im Stich lassen dürfen, sondern ihnen mit Förderungen, die wir gezielt einsetzen, helfen müssen. 250 Millionen Euro – das hat bitte ein ÖVP-Experte vorige Woche hier im Hohen Haus gesagt –, das ist der Betrag, mit dem man die Stallungen umrüsten kann. Bei 2,1 Milliarden Euro Agrarförderungen pro Jahr muss es möglich sein, Förderungen strategisch, konsequent einzusetzen, um dieser Art der Tierhaltung den Garaus zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem kurzen Schweineleben haben diese Tiere somit keinen einzigen Grashalm gesehen, kein weiches Stroh zum Liegen gehabt und ihr täglicher Begleiter waren meistens Schmerzen und große Qualen. Von Geburt an bis zum Tod hausen sie auf kalten Betonböden. Ich frage: Ist das eine würdige Tierhaltung? Wollen wir so mit unseren Tieren umgehen? – Ich nicht und darum bitte ich Sie: Helfen wir alle zusammen und setzen wir dieser Qual ein Ende! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.34
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schmiedlechner. – Bitte.
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich halte zur vorhergegangenen Debatte fest, dass Herr Kollege Schallmeiner in seinem Redebeitrag praktisch gelogen hat – so viel zum Slogan der Grünen: „Wen würde der Anstand wählen?“
Wir diskutieren heute Fristsetzungsanträge zum Tierschutz, ein sehr wichtiges Thema für Konsumenten, aber auch für uns Bauern, immerhin leben wir 365 Tage im Jahr mit den Tieren. Wir finden in diesen Anträgen sehr viele gute Punkte und natürlich gibt es immer etwas zu verbessern, gerade im Tierschutz – Reduzierung von Tiertransporten,
Verbot des betäubungslosen Tötens von Tieren und vieles mehr. Wir wollen auch Anreize schaffen, damit die Bauern ihren Tieren ein noch besseres Leben bieten können.
Wir haben in Österreich sehr hohe Standards, diese müssen gehalten und natürlich auch immer wieder noch verbessert werden, aber bitte so, dass die Bauern dabei nicht auf der Strecke bleiben. Auch wir sind für Strohhaltung von Schweinen, diese muss aber entsprechend entlohnt werden. Das Problem ist nicht nur der Umbau der Stallungen, sondern auch der Mehraufwand muss finanziell abgegolten werden. Nur dann, wenn es finanziell leistbar ist, wird es für die Bäuerinnen und Bauern möglich sein, dies auch umzusetzen. Was wir auf keinen Fall wollen, ist, dass unsere Bäuerinnen und Bauern unter den vielen Auflagen und wegen der viel zu niedrigen Preise aufgeben und die Produktion dann ins Ausland abwandert. Dort liegen die Tierschutzstandards weit unter jenen in Österreich.
Da will ich mich auch an die SPÖ wenden. Jährlich veröffentlicht die Arbeiterkammer den Bericht, in dem sie sich beschwert, in dem sie jammert, dass die Lebensmittelpreise viel zu hoch wären. Da wird der Eingesang auf das richtige Bauerndreschen und Bauernbashing richtig sichtbar.
Eines muss man aber schon sagen: Hohe Standards und hohe Qualität dürfen auch etwas kosten. Liebe Kollegen, eines muss Ihnen bewusst sein: Wer so etwas zulässt (eine Tafel mit einem Ausschnitt einer Werbung für von 10,79 Euro per Kilo auf 5,79 Euro per Kilo verbilligte Schweinsschnitzel auf das Rednerpult stellend) – Schweinsschnitzel minus 46 Prozent, „Extremaktion“ –, darf sich über so etwas (die Tafel umdrehend, auf der nun schmutzige Schweine auf Vollspaltenböden zu sehen sind) nicht beschweren. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich frage mich, liebe SPÖ, warum Sie mit Ihren neuen radikalen Freunden vom VGT nicht endlich einmal gegen das (die zuvor beschriebene Tafel mit der Seite der Werbung in Richtung SPÖ haltend) vorgehen. Warum schaut ihr nicht einmal beim Spar und beim Billa vorbei und beschwert euch dort? (Zwischenrufe der Abgeordneten Erasim und Herr.)
Mein Schlussappell: Tierschutz ja, aber mit Hausverstand und nicht auf dem Rücken der Bauern! (Beifall bei der FPÖ.)
15.37
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete El-Nagashi. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hoffe, dass ein Bruchteil der Aufmerksamkeit und auch der Aufregung dem Thema Tierschutz gilt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich bedanke mich grundsätzlich sehr für die Initiative, dafür, heute über den Tierschutz, über das Tierschutzvolksbegehren, über die inhaltlichen Anliegen sprechen zu können. Egal von welcher Seite und von welcher Fraktion hier die Initiative kommt, wir werden immer die Diskussion führen. Das ist gut in der Sache, das ist gut für die Tiere, das ist gut für das Klima, gut für die Gesundheit, gut für uns alle.
Wir sind davon überzeugt, dass der Tierschutz eine Zukunftsfrage und ein Zukunftsthema ist, und in diesem Sinne haben wir uns die letzten Wochen parlamentarisch mit dem Tierschutz und mit dem Tierschutzvolksbegehren beschäftigt; vergangene Woche in einem Hearing, mit den geladenen Experten und Expertinnen.
Das Hearing ist im Übrigen nachzusehen. Es gab einen Livestream, für den wir uns eingesetzt haben. Wir möchten dazu auch eine transparente Diskussion führen, wir möchten, dass die verschiedenen Positionen auch wahrgenommen werden können und dass auch mitdiskutiert werden kann; es gibt also eine Aufzeichnung des Livestreams.
Bei dem Hearing vergangene Woche haben alle Fraktionen ihr Commitment gegeben, ihr Commitment für einen Systemwandel in der Sache. Ein Systemwandel bedeutet einen Ausstieg aus der konventionellen, industriellen Massentierhaltung, einen Ausstieg aus der klimaschädlichen Produktionsweise und einen Ausstieg aus dem völlig entgrenzten Fleischkonsum und dem Konsum tierischer Produkte. Es ist ja heute hier auch schon von allen Fraktionen so angesprochen worden.
Es gibt dieses Commitment dazu, aber über den Weg dorthin haben wir unterschiedliche Vorstellungen, und darüber müssen wir sprechen. Wir wissen, wie wichtig der Tierschutz nicht nur den im Parlament vertretenen Fraktionen, sondern auch allen Menschen in diesem Land ist. Innerhalb von 25 Jahren ist es das zweite Mal, dass wir ein Tierschutzvolksbegehren debattieren. Das erste wurde von über 400 000 Menschen unterschrieben. Diesmal wurde es auch von über 400 000 Menschen unterschrieben. Das erste Mal ist daraus das Bundestierschutzgesetz entstanden und auch dieses Mal ist unsere politische Verantwortung sehr groß, eine substanzielle, eine nachhaltige Vereinbarung zu finden, die ein wirklich bedeutendes Tierschutzpaket darstellt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Der zuständige Bundesminister hat beim Hearing auch den Weg dorthin skizziert. Der Weg dorthin geht auch über die zuständigen Gremien, die zuständigen Einrichtungen. Er wird mit den NGOs sprechen, es wird aber auch der Tierschutzbeirat eingebunden, es wird die Tierschutzkommission eingebunden. Das heißt, es gibt diesen Weg dorthin. Unsere Aufgabe ist es, diesen mit aller Verantwortung und mit allem Commitment zu gehen. Es freut mich, dass wir hier alle gemeinsam an einem Strang ziehen werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.41
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiedler. – Bitte.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Werter Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Wenn ich Kollegen Strasser richtig verstehe, müssen wir uns damit zufriedengeben, dass wir hier im Haus Expertenhearings abhalten dürfen. Ich finde das sehr nett, danke vielmals. (Beifall bei Abgeordneten von NEOS und SPÖ.) Trotzdem werden wir als Opposition weiter Anträge einbringen und darüber debattieren – ohne Ihr Einverständnis.
Grundsätzlich teilen wir das Anliegen des SPÖ-Antrages, das hier besprochen wird, sowie auch die anderen Anträge der SPÖ des Kollegen Keck. Selbstverständlich wäre es uns am liebsten, wenn wir morgen keine Vollspaltenböden mehr in der österreichischen Landwirtschaft fänden. Allerdings haben wir auch beim Expertenhearing gehört, dass die Materie komplex ist und wir wenig erreichen werden, wenn wir einfach nur ein Verbot aufsetzen und uns zurücklehnen. Es ist fraglich, ob 2025 für die relativ kleinen österreichischen Betriebe nicht zu früh ist, um Umbauten durchzuführen und diese zu finanzieren.
Ziel muss es vielmehr sein, Landwirtschaft und KonsumentInnen mitzunehmen und langfristig so einzustellen, dass es ein entsprechendes Bewusstsein gibt und nachfrageseitig gesichert ist, dass die österreichische Landwirtschaft auch bei hohen Standards überleben kann. Eines ist nämlich klar: Wir alle wollen ein Outsourcing des Tierleids verhindern. Wir können noch so hohe Tierschutzstandards einführen, aber wenn der Konsument nach wie vor Billigfleisch fordert und dieses importiert wird, haben wir nichts erreicht.
Wir haben mit VertreterInnen der Landwirtschaft und der Tierzucht gesprochen und diese sagen auch, dass es illusorisch ist, in Österreich auf Massenproduktion oder
Billigfleisch zu setzen. Wir werden wegen unserer kleinen landwirtschaftlichen Strukturen niemals mithalten können – da können wir noch so viel fördern. Die Marschrichtung ist also klar: Qualität und Tierwohl, und dafür braucht es nicht nur Regeln, sondern auch die entsprechende Nachfrage.
Was es primär braucht, sind Konsumenteninformation und Transparenz, damit die Nachfrage sich auf Qualität und Tierwohl statt billig und viel umstellt. Wir brauchen ein AMA-Gütesiegel, das nicht Billigfleisch zu Mindeststandards zertifiziert, sondern außerordentliche Qualität und Tierwohl – regional ist nicht immer qualitativ hochwertig. Wir brauchen zudem eine nationale Umsetzung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik, welche den Fokus und die Fördermittel ganz klar auf Tierwohl und Qualität legt. Nur so gelingt es uns, dass ein langfristiges Verbot von Vollspaltenböden nicht zu einem Export von Tierleid führt. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Prinz.)
15.44
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Ich darf die Fraktionen fragen, ob wir abstimmen können? – Jawohl.
Dann können wir in die Abstimmung eingehen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Keck, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 908/A eine Frist bis zum 1. Juli 2021 zu setzen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Verhandlungen über die Punkte 22 und 23 der Tagesordnung wieder aufnehmen.
Abgeordneter Loacker hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.
*****
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Während es bei einer Fristsetzungsdebatte durchaus üblich ist, dass der Minister nicht teilnimmt, kommen wir jetzt wieder in die normale Tagesordnung. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Wir sind aber noch beim Teil Gesundheit, es geht um das Medizinproduktegesetz und es kommt nachher noch das Gentechnikgesetz. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das sind Materien, die in das Ressort von Minister Mückstein fallen und wo, bei aller Wertschätzung für Minister Kocher, er ihn nicht ersetzen kann. (Bundesminister Mückstein betritt den Sitzungssaal und begibt sich zu seinem Platz auf der Regierungsbank. – Ah- und Oh-Rufe sowie Beifall bei Grünen und ÖVP.) – Danke.
15.45
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Gibt es noch eine Meldung zur Geschäftsbehandlung? Herr Abgeordneter Kucher? – Nein. Frau Klubobfrau Maurer, bitte. (Rufe bei der SPÖ: Geh bitte!)
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Weil ich höre, dass es da eine gewisse Empörung aufseiten des SPÖ-Klubs gibt, möchte ich schon
darauf hinweisen, dass es bei einer Kurzdebatte nicht die Usance ist, dass der zuständige Minister oder die zuständige Ministerin kommt. (Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Jetzt sind wir wieder in der regulären Tagesordnung, und der Minister ist anwesend und wird sich die Debatte anhören. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es gab ein kleines Missverständnis in der Terminplanung. Ich denke, jetzt ist alles wieder gut; er ist wieder hier und wir können in der Debatte fortschreiten. – Vielen Dank. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.)
15.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Leichtfried. – Bitte. (Abg. Lopatka: Na geh!)
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kann das ganz kurz machen: Wenn ein Thema, das so viele Menschen bewegt, wie der Tierschutz (Heiterkeit und Zwischenrufe bei den Grünen – Rufe bei der ÖVP: Oh! Geh bitte!), hier diskutiert wird, ein grüner Minister dafür zuständig ist und der grüne Minister, selbst wenn er im Haus ist, es nicht wert findet, dieser Debatte beizuwohnen (Ruf bei der ÖVP: Unerhört!), dann ist das absolut respektlos, Herr Präsident, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)
15.47
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wir sind bei den Tagesordnungspunkten 22 und 23. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Belakowitsch: Die Grünen schlafen noch, die tun es dem Minister gleich, der macht Mittagspause!)
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Sehr geehrte Herren Minister! Vorneweg ganz kurz, Herr Kollege von der FPÖ – ich weiß jetzt leider den Namen nicht mehr (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der FPÖ – Abg. Belakowitsch: Muss man nicht!) – muss ich auch nicht wirklich wissen, stimmt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Mich der Lüge zu bezichtigen, nur weil man einfach Zusammenhänge nicht versteht: Dafür kann ich leider nichts, also das möchte ich schon zuerst einmal darlegen. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Wir kennen das aber, das ist der übliche Populismus der FPÖ (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Amesbauer); wir kennen es ja nicht anders. Es wäre übrigens einmal recht nett, wenn vielleicht der Klubobmann der FPÖ auch den Debatten hier herinnen folgen würde (Abg. Belakowitsch: Das ist unfassbar!), aber der ist ja eigentlich lieber immer drüben in seinen Klubräumlichkeiten, anstatt hier im Plenum zu sitzen (Abg. Belakowitsch: Woher wollen Sie das wissen?! Das ist eine Frechheit!) – aber das ist eine andere Geschichte.
So, worum geht es? – Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt um das Medizinproduktegesetz. Es geht um eine Neuerlassung aufgrund diverser EU-Vorgaben. In diesem Zusammenhang geht es auch um die Qualitätssicherung.
Kollegin Heinisch-Hosek von der SPÖ hat auch einen entsprechenden Entschließungsantrag dazu eingebracht, den wir natürlich gerne unterstützen werden. Es gab hier na-
türlich durchaus eine kontroversielle Debatte in diesem Zusammenhang, aber schlussendlich ist es eine gute Idee und es ist natürlich eine notwendige Sache, dass wir die Qualität sichern, dass wir die Qualität insbesondere für die Patientinnen und Patienten absichern und dass es Verantwortlichkeiten gibt.
Ich denke mir, wir sollten schauen, dass das Ministerium – aber ich glaube, da stoße ich ohnehin auf offene Ohren – bereits im Herbst vielleicht eine Art ersten Zwischenbericht zu diesem Anliegen bringt, damit wir in dieser Hinsicht wirklich sehr, sehr schnell ins Doing kommen, weil es einfach auch um persönliche Schicksale von Patientinnen und Patienten geht.
Das andere – auch Teil dieses Gesetzespaketes oder Teil dieser Sache – ist, dass wir die Möglichkeit schaffen, dass es weiterhin Wohnzimmertests gibt. Die Wohnzimmertests oder diese Tests für die Selbstanwendung sind ja dazu da, um die Sicherheit zu erhöhen. Sie sind dazu da, um für sich selbst, für sich persönlich, aber auch für die eigenen Kinder beispielsweise Sicherheit zu gewährleisten, damit wir überhaupt diese 3G-Regel, die ja beim Öffnen durchaus ein – wie soll man sagen? – Sicherheitsnetz für uns ermöglicht, aufmachen.
Ich weiß schon, nach mir wird dann jemand von der FPÖ reden und alles verteufeln, wird auch davon sprechen, wie schlimm diese Tests sind und wie sie sozusagen die Kinder und auch die Erwachsenen schädigen oder was auch immer – das kennen wir ja schon zur Gänze. (Abg. Belakowitsch: Wissen Sie eh ...!)
Wir sehen jetzt gerade im UK, was passiert, wenn man das Ganze ohne Absicherung macht, wenn dort, so wie jetzt aktuell, die Deltavariante durchaus im Fortschreiten ist und notwendige Öffnungsschritte deswegen verzögert werden, aber ich weiß schon, in der Welt der FPÖ wird das alles wieder ganz anders sein, genauso wie es eben in der Welt der FPÖ kein zusammenhängendes – wie soll man sagen? – Aufpassen bei den Reden anderer Personen gibt und man dann stattdessen lieber andere der Lüge bezichtigt. – In diesem Sinn: Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.50
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Schön, dass Sie wieder hier sind – dann kann ich auch ein Versprechen einfordern, das Sie mir im Ausschuss gegeben haben.
Herr Kollege Schallmeiner und auch Kollege Saxinger von der ÖVP, die Wahrheit ist eine Tochter der Zeit. Ich wäre also mit vielen Äußerungen, hinsichtlich der Kritik an den Coronamaßnahmen dieser Regierung, die Sie in dieser überheblichen und auch abwertenden Art hier am Rednerpult immer wieder von sich geben, sehr vorsichtig. Man kann über sehr, sehr viele Dinge diskutieren, aber ich glaube, wenn man ein bisschen objektiv wäre, dann müsste man auch als Grüner oder als ÖVP-Mann oder -Frau zugeben, dass natürlich nicht alles, was vonseiten der Regierung in den letzten eineinhalb Jahren zu diesem Thema passiert ist, auch sinnvoll war.
Ich darf vielleicht auch noch einmal in Erinnerung rufen – weil das heute alle so bejubeln, habe ich das Gefühl –: Wir hatten vor einem Jahr um diese Zeit, im Juni 2020, einen durchschnittlichen Wert von 30 positiven Fällen pro Tag. Derzeit stehen wir bei 180. Das heißt, daraus abzuleiten, dass die Maßnahmen der Regierung – FFP2-Maske, Schließung der Gastronomie für sieben Monate, 3G-Geschichten und, und, und – eine Wirkung zeigen, würde ich in diesem Fall schon als eher verwegen bezeichnen, aber das vielleicht nur zu Beginn.
Wir haben ja heute ein Thema oder einen Themenkreis, bei dem es um eine Sache geht, die mir der Minister im Gesundheitsausschuss versprochen hat. Wir und sehr, sehr viele Bürger dieses Landes stehen auf dem Standpunkt, dass man, wenn die Regierung schon von jedem von uns verlangt, dass man sich testen muss, als Bürger auch ein Recht darauf hat, dass diese Tests geprüft und zertifiziert sind. Das hat die Regierung vor mehr als einem Jahr verhindert, indem sie quasi all diese Coronatests, Masken und sonstigen Dinge aus dem Medizinproduktegesetz mehr oder weniger ausgenommen hat. Wir stellen deshalb jetzt gleich zu Beginn hier noch einmal den Antrag, das wieder einzusetzen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung der amtswegigen Prüfung von Covid-19-Tests im Medizinproduktegesetz“
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine amtswegige Prüfung von Covid-19-Tests (Laien- beziehungsweise Wohnzimmertests) durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (Ages) vorsieht.
*****
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen – auch Kollegen Schallmeiner, weil er das immer so bestreitet –: Natürlich gibt es diese Probleme mit Masken, Tests und so weiter (ein Blatt Papier mit einem Medienbericht und der Abbildung einer FFP2-Maske in die Höhe haltend), und wenn Sie mir schon nicht glauben, dann vielleicht dem europäischen Schnellwarnsystem Rapex – das sollten Sie als EU-Fanatiker ja kennen. (Heiterkeit der Abg. Belakowitsch.) Die warnen auch vor FFP2-Masken (neuerlich das zuvor beschriebene Blatt Papier in die Höhe haltend), die es im Übrigen, wie wir alle wissen, nur in Österreich und in Teilen Deutschlands gibt, auch aus dubiosen Gründen. Jetzt soll mir einmal jemand erklären: Die Regierung hat damals vom Mund-Nasen-Schutz auf die FFP2-Masken umgestellt, weil der normale Mund-Nasen-Schutz laut Aussage der Experten und der Regierung eigentlich nichts nützt. Jetzt führen Sie ihn wieder ein, weil Sie halt nicht in der Lage sind, das einfach abzuschaffen und zu sagen: Es gibt in Wahrheit keinen Nachweis, dass das signifikant etwas gebracht hat, weder die FFP2-Maske noch der Mund-Nasen-Schutz. – Sie wollen es halt fortsetzen, gut, das ist ja Ihr Thema. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Noch ganz kurz zu dem ganzen 3G-Bereich: Jeder, der sich jetzt vielleicht einmal im Ausland bewegt, wird zu seinem Erstaunen feststellen, dass einen, wenn man in Italien Pizza essen geht oder in Griechenland vielleicht irgendwann einmal einen Ouzo trinken will, kein Mensch nach dem Ausweis, nach dem Impfstatus, nach einer Testung oder nach sonst etwas fragt. Auch das ist ein Spezifikum dieser Bundesregierung, das es meines Wissens weltweit sonst nicht oder kaum irgendwo gibt, aber Sie setzen halt darauf. All diese Maßnahmen sind meiner Meinung nach evidenzbasiert nicht wirklich sinnvoll.
Kollege Smolle wird es vielleicht erklären, aber rein von den Zahlen, Daten und Fakten ist es nicht argumentierbar. Man könnte wieder das ominöse Beispiel Schweden hernehmen – das nehmen Sie ja nicht gerne in den Mund, Schweden ist ja plötzlich gaga, weil die einen ganz anderen Weg gegangen sind –, aber mit den Zahlen, Daten und Fakten können Sie alles, was Sie in den letzten eineinhalb Jahren gemacht haben, im Grunde genommen nicht beweisen.
Zur Impfung: Wie gesagt, wir stehen auf dem Standpunkt, dass es eine freiwillige Entscheidung von jedem Erwachsenen sein soll. Wir haben überhaupt nichts gegen Impfungen, Herr Kollege Schallmeiner – das wird jetzt kommen –, es gibt auch Freiheitliche, die sich impfen lassen, kein Thema – eine freiwillige Entscheidung. Wir sind aber strikt dagegen, Kinder zwangsweise zu impfen, und wir sind strikt dagegen, Menschen zu zwingen, sich impfen zu lassen, damit sie ihren Arbeitsplatz nicht verlieren.
Da würde ich mir von der alten Sozialdemokratie schon einmal wünschen, dass sie auf der Seite der Arbeitnehmer steht, aber da höre ich nichts (Beifall bei der FPÖ) – nichts, eine Schande für die Sozialdemokratie! Nach Jahrzehnten als Partei der Arbeitnehmer sagt ihr nichts! Wir haben Dutzende E-Mails und Fälle, in denen Leute verzweifelt sind, weil sie den Arbeitsplatz verlieren – kein Echo von der SPÖ! Wir übernehmen das gerne, aber es wäre halt schön, wenn ihr an unserer Seite wärt und uns seitens der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft helfen würdet, auf der Seite der Arbeitnehmer zu stehen! Das fordere ich auch von der Sozialdemokratie ein. Wir machen weiter, aber wir sind offensichtlich die Einzigen, die da eindeutig auf der Seite der Arbeitnehmer stehen, und da würde ich mir irgendeine Äußerung von euch wünschen. (Abg. Silvan: 12-Stunden-Tag, 60-Stunden-Woche!)
Wie gesagt, die Wahrheit ist eine Tochter der Zeit. Wir werden über das Thema noch länger diskutieren, aber eines ist klar: Da ist einiges im Argen, Herr Minister! (Beifall bei der FPÖ.)
15.57
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Gerald Hauser
und weiterer Abgeordneter
betreffend Wiedereinführung der amtswegigen Prüfung von Covid-19-Tests im Medizinproduktegesetz
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 22.) Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1663/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (884 d.B.) in der in der 113. Sitzung des Nationalrats am 17. Juni 2021
Die schwarz-grüne Bundesregierung hat 2020 die amtswegige Prüfung von Covid-19-Tests (Laien- bzw Wohnzimmertests) durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (AGES) gesetzlich gestrichen und damit abgeschafft. Dadurch wurde die amtswegige Prüfungsmöglichkeit in diesem sensiblen Bereich der Medizinprodukte ausgesetzt. Man verlässt sich bei diesen für die Gesundheit der Anwender, und hier vor allem auch bei Kinder und Jugendlichen, - etwa bei den Schultest, lieber auf Zertifizierungsverfahren von Stellen, deren tatsächliche Prüfungsqualität und Prüfungsrelevanz nicht nachvollziehbar ist.
Im neuen Medizinproduktegesetz sollte deshalb eine Wiedereinführung der amtswegigen Prüfung von Covid-19-Tests (Laien- bzw Wohnzimmertests) durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (AGES) durch eine neuerliche Novellierung umgesetzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine amtswegigen Prüfung von Covid-19-Tests (Laien- bzw Wohnzimmertests) durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (AGES) vorsieht“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Smolle. – Herr Abgeordneter, bitte.
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, wir haben eine ganz berechtigte Aussicht auf einen wirklich guten Sommer – da bin ich sehr optimistisch.
Damit uns im Herbst nicht wieder Negatives blüht, wird es notwendig sein, dass wir zu einer möglichst hohen Impfrate kommen, und ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg. Ich weiß, dass der Großteil der Menschen in unserem Land auch bereit ist, sich impfen zu lassen.
Es wird im Herbst – das ist meine Prognose – sicher nicht mehr so wie im vorigen Jahr sein, aber damit wir nicht in ein Problem rutschen, wird eine hohe Durchimpfungsrate ganz, ganz sicher notwendig sein. (Abg. Belakowitsch: Versprechen Sie nicht zu viel, der Bundeskanzler ...!) Auch jetzt glaube ich, dass die gewissen Maßnahmen, die wir noch aufrechterhalten, notwendig sind, damit wir gut in die Zukunft schauen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich komme jetzt aber auf das Medizinproduktegesetz zu sprechen. Das ist ja primär einmal technisch induziert, weil drei alte EU-Richtlinien durch zwei neue EU-Verordnungen abgelöst worden sind. Deshalb war es auch notwendig, die österreichische Gesetzesmaterie gründlich zu überarbeiten. Im Wesentlichen möchte ich mich auf zwei Aspekte in diesem Gesetzeskonvolut beschränken. Der eine betrifft Forschung und Entwicklung – wie kommt man zu neuen Medizinprodukten? –, und der zweite ist: Wie schafft man möglichst viel Patientinnen- und Patientensicherheit in dem Bereich, in dem Medizinprodukte angewendet werden?
Medizinprodukt ist ein ganz breiter Begriff. Auf EU-Ebene sind circa 500 000 verschiedene Medizinprodukte im Umlauf und auf dem Markt. Das reicht vom hochkomplizierten Schrittmacher auf der einen Seite bis zum Pflaster, das man auf eine Schürfwunde klebt, auf der anderen Seite. Das Gesetz ist jetzt so angelegt, dass es sehr stringente Vorgaben gibt, damit neu entwickelte Medizinprodukte überhaupt einmal an Patientinnen und Patienten getestet werden können. Das ist weitgehend in Analogie zu den Arzneimitteltestungen aufgebaut, das ist jetzt europaweit einheitlich geregelt, und das ist sehr, sehr im Interesse der Patientinnen- und Patientensicherheit.
Das Zweite ist, dass es natürlich im Vorfeld in der Entwicklung zum Teil Machbarkeitsstudien gibt, die in vitro stattfinden, das heißt, nichts unmittelbar mit einer Patientin/einem Patienten zu tun haben und auch keine Rückwirkung auf deren Behandlung oder Diagnostik haben. Für diese Machbarkeitsstudien gibt es sozusagen geringere Anforderungen, was gemeldet und angesucht werden muss. Was mir aber besonders wichtig erscheint, ist: Für beide Arten von Studien, sowohl die, die unmittelbar beim Patienten sind,
als auch die im Vorfeld, braucht es ein Ethikvotum, auch wieder in Analogie zu den Arzneimitteln.
Was nun die Anwendung konkret bei den Patientinnen und Patienten betrifft, gibt es die sogenannten aktiven implantierbaren Medizinprodukte, Standardprodukt ist der Herzschrittmacher. Dabei gibt es diese persönlichen Register, das heißt, sobald irgendwo ein Problem bei einem Produkt auftritt, können die Patientinnen und Patienten, die diesen Schrittmacher haben, namentlich informiert werden. Das ist ein wichtiger Sicherheitsschritt, natürlich immer mit dem Datenschutz abzuschätzen, aber das ist richtig.
Dafür, dass man durchaus überlegt, das bei anderen Produkten, die jetzt nicht unter die aktiv implantierbaren fallen, auch zu machen, sage ich herzlich Dank an Kollegin Heinisch-Hosek für den Antrag, den sie gestellt hat. Man muss sicher noch einmal weiter schauen und diese Registerpflicht gegebenenfalls auch auf andere Produkte – wiederum datenschutzkonform, aber in erster Linie im Interesse der Sicherheit – ausbauen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Grünen und SPÖ.)
Ich glaube, es ist ein sehr gutes Gesetzespaket, das hier vorliegt. Es ist wohl überlegt, es bringt eine Vereinheitlichung in Europa und es bringt hohe Sicherheitsstandards für unser Land. Ich bitte um breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.01
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Hohes Haus! Dieses Medizinproduktegesetz ist wieder eine Notfallgesetzgebung. Es war zwar ein Gesetz in Begutachtung, aber das, das man dann kurzfristig in den Ausschuss geschmissen hat, war ganz ein anderes. So ist zum Beispiel der damals begutachtete § 113b jetzt § 81 Abs. 4, und dazu möchte ich Ihnen ein paar Takte sagen. Das hat natürlich der Ausschuss ungeschaut durchgewinkt. Ich wette jeden Betrag, dass die ÖVP-Abgeordneten im Gesundheitsausschuss keine Ahnung hatten, was in § 81 Abs. 4 steht. Es ist aber wurscht.
Dabei geht es um die Eigenanwendung von Selbsttests, die gar nicht für die Eigenanwendung zugelassen sind, sondern nur für Fremdanwendung zugelassen sind. Da hat man natürlich in der Pandemie am Anfang gesagt: Das geht nicht, wir müssen jetzt irgendwie die Wohnzimmertests ermöglichen, und hat eine Ausnahmebestimmung ins Gesetz hineingezimmert. Nur gibt es inzwischen auf dem Markt vier Produkte für die Eigenanwendung, die auch als solche zugelassen sind. Das heißt, diese Ausnahme, nicht zugelassene Tests auch in Österreich in Verkehr zu bringen, ist eigentlich gar nicht mehr angebracht und eigentlich EU-rechtswidrig.
Das hat man aber durchgewinkt. Warum? – Weil die Bundesregierung so viel von dem Zeug, das nicht für die Eigenanwendung zugelassen ist, beschafft hat, dass sie es jetzt eigentlich weiter im Gesetz fingieren muss. Es werden also schlechte Beschaffungsprozesse jetzt mit einem Gesetz saniert. Und das verkauft uns Kollege Schallmeiner dann als das Ermöglichen von Wohnzimmertests. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Damit das rechtlich korrekt abläuft, bringe ich einen Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1663/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (884 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Artikel 1 (Medizinproduktgesetz) wird wie folgt geändert:
§ 81 Abs. 4 entfällt.
*****
Eine weitere Tücke des Gesetzes findet sich bei den Implantaten, die Kollege Smolle angesprochen hat. Wenn Sie ein Zahnimplantat bekommen, lässt Ihr Zahnarzt das beim Zahntechniker machen, aber das Produktblatt muss der Patient nicht ausgehändigt bekommen. Das heißt, der Patient weiß nicht, ob der Zahntechniker irgendwo in Ungarn oder in der Ukraine sitzt oder ob das ein österreichischer Zahntechniker gemacht hat. Es hätte eigentlich in das Gesetz hineingehört, dass in solchen Fällen zwingend auch dem Patienten das Produktblatt auszuhändigen ist. Wenn der Zahnarzt in Pension geht und ich habe ein Problem mit dem Zahnimplantat, weiß ich ja jetzt nicht einmal, an wen ich mich wenden kann.
Da haben die Konsumentenschützer geschlafen, die sonst leider immer auf alles Mögliche aufmerksam sind. Wenn einer einen Kredit abschließt, den er nicht finanzieren kann, stehen die Konsumentenschützer da. Wenn einer einen Vertrag abschließt, den er nicht verstanden hat, stehen die Konsumentenschützer da, aber hier wäre es an der Zeit gewesen, denn dabei kann der Konsument wirklich nichts tun. Da hätte man ihn schützen können und müssen. (Beifall bei den NEOS.)
16.04
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1663/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (884 d.B.) - TOP 22
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Artikel 1 (Medizinproduktgesetz) wird wie folgt geändert:
§ 81 Abs. 4 entfällt.
Begründung
Mit der Marktverfügbarkeit von Selbsttests mit entsprechender Zertifizierung ist die Grundlage für die Selbstverpflichtungserklärungen hinsichtlich der Eigenanwendung von
Antigen-Selbsttests weggefallen. Notverordnungen wie § 81 Abs. 4 MPG stellen wie etwa Sonderzulassungen eine restriktiv zu handhabende Ausnahme dar, die es ermöglichen soll, kurzfristig einen dringenden, alternativlosen Versorgungsmangel zu adressieren.
Öffentliche Auftraggeber überschreiten mit der Beschaffung von Selbsttests, die nicht zur Selbstanwendung geeignet sind, die Grenzen des Leistungsbestimmungsrechts und setzen sich rechtlichen Risiken aus. Zusätzlich mehren sich die Berichte über Antigenschnelltests mit falschen Testergebnissen, was bei den Tests mit Selbstverpflichtungserklärung hinsichtlich der Eigenanwendung nicht überrascht. Gerade in diesem Zusammenhang ist das Problem hinsichtlich der Zuverlässigkeit der registrierten Selbsttests zu berücksichtigen. Aus Salzburg wurde berichtet, dass die bisher beobachtete Positivitätsrate der registrierten Selbsttests bei nur einem Zehntel jener von Testungen in Teststraßen liegt. Ähnlich der Bericht aus Wien: In acht Tagen wurden 35.000 derartiger Tests registriert, wobei nur fünf positive Ergebnisse verzeichnet wurden. Die Positivitätsrate lag mit 0,01 Prozent bei nur einem Fünftel der sonst in Wien beobachteten Quote. Für diese Ergebnisse wurden zwei mögliche Gründe angenommen: Einerseits das Verwerfen positiver Tests, um bspw eine Quarantäne zu vermeiden und andererseits eine etwaige schlechte Abnahmequalität.
Des weiteren ist eine derartige Ausnahmeregelung nicht mehr begründbar, da die Verfügbarkeit zertifizierter, geeigneter Produkte gegeben ist. Aktuell gibt es mehrere CE-zertifizierte Produkte zur Eigenanwendung von verschiedenen Anbietern am Markt. Weitere Zertifizierungen werden entsprechend erwartet. Somit kann von einem Engpass der Produkte gegenwärtig und insbesondere zukünftig nicht ausgegangen werden. Auch, weil jeder der Anbieter tägliche Produktionskapazitäten von mehreren Millionen Tests aufweist und der Markt wöchentlich um weitere Anbieter wächst.
Es besteht daher kein Engpass, der die Anwendung des § 81 Abs. 4 MPG und die damit verbundene Abweichung von der EU-Medizinprodukterichtlinie zum jetzigen Zeitpunkt noch rechtfertigen könnte. Eine Anwendung des § 81 Abs. 4 MPG und somit in weiterer Folge auch die Beschaffung von Selbsttests durch öffentliche Auftraggeber hinsichtlich deren Eigenanwendung lediglich eine Selbstverpflichtung vorliegt und kein europarechtlich vorgeschriebenes Konformitätsverfahren durchlaufen wurde, ist daher (vergabe-)rechtswidrig.
Es sollte der § 81 Abs. 4 MPG daher aus all diesen Gründen unangewendet bleiben und keinesfalls eine weitere Verlängerung seiner Geltung erfolgen.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag des Abgeordneten Loacker ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hauser. – Herr Abgeordneter, bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eine kurze Replik, ich habe wenig Zeit: Herr Dr. Saxinger, du hast mehrmals von der Pandemie gesprochen. Wieso informiert die Regierung, die ÖVP die Bevölkerung nicht, dass die Definition der Pandemie im Jahr 2009 bei der WHO geändert wurde? Es wurde nämlich der Passus, dass eine enorme Zahl an Todesfällen und Krankheiten dafür notwendig ist, ersatzlos gestrichen. Das sagt ihr nie dazu! Nur aufgrund dessen könnt ihr jetzt laufend von der Pandemie sprechen. Hätte man die Definition von 2009, könntet ihr darüber gar nicht sprechen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Aufbauend auf die Definition der Pandemie habt ihr die Grund- und Freiheitsrechte der Bevölkerung in Österreich massiv eingeschränkt. Und das ist der Wahnsinn! (Beifall bei der FPÖ.)
Geschätzte Minister, ich sage euch ganz ehrlich: Die Grundrechte sind an keine Konditionen gebunden. Ich muss mich für die Grundrechte nicht qualifizieren, ich muss nicht beweisen, dass ich gesund bin. Und ihr dreht das um, ihr habt die 3G eingeführt, und wir sagen, das ist nicht notwendig. Ein Gesunder muss nicht nachweisen, dass er gesund ist.
Und warum sind unsere Anträge zur Änderung des
Medizinproduktegesetzes wichtig? – In aller Kürze auch dazu
wieder ein Beispiel (eine Tafel mit einem Text unter der Überschrift
„Report 24 Untauglich, giftig: Regierung kauft 25 Mio.
‚Gratistests‘ bei dubioser
1-Mann-Firma!“ auf das Rednerpult stellend): Die österreichische
Regierung hat 25 Millionen Gratistests aus Deutschland importiert und
von einer dubiosen Firma eingekauft, obwohl diese Tests
gesundheitsgefährdend sind. Das darf doch nicht möglich sein! Und
wieso war das möglich? – Weil ihr das Medizinproduktegesetz
ausgehebelt habt.
Deswegen haben Kollege Kaniak, Wurm und meine Wenigkeit, Hauser, eine Initiative eingebracht, das Medizinproduktegesetz wieder in Kraft zu setzen und darauf zu schauen, dass die Bevölkerung sich darauf verlassen kann, dass Testungen nicht gesundheitsgefährdend, sondern valide sind. Bitte stimmt zu! – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
16.07
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung wird an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses gelegt.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (861 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (886 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 24.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stammler. – Bitte.
Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der Regierungsvorlage geht es um die EU-rechtlichen Vorgaben der EU-Verordnung 2019/1381, die im Wesentlichen zwei Punkte beinhaltet: einerseits die Verwendung des Standarddatenformats zur Übermittlung von Informationen im Genehmigungsantrag, andererseits wurde bisher festgelegt, welche Informationen keinesfalls vertraulich behandelt werden dürfen, und nun gibt es eine abschließende Aufzählung, für welche Informationen die Behörde eine vertrauliche Behandlung erlauben darf, sofern diese vom Antragsteller beantragt wird.
Ein viel spannenderes Thema ist aber, wie wir in Zukunft mit der sogenannten neuen Gentechnik umgehen werden. Wir kennen das ja schon, auch bei der herkömmlichen Gentechnik wurde uns ja Großes verkündet: Wir werden Afrika ernähren, wir werden Pestizide sparen und wir werden die Hektarerträge erhöhen.
Nichts davon ist eingetroffen, im Gegenteil: Der Pestizideinsatz in den Anbaugebieten gentechnisch veränderter Pflanzen ist teilweise um das Dreifache gestiegen, die Erträge sind teilweise sogar gesunken, und Afrika hungert leider noch immer. Die Erträge sanken zumindest für die Bäuerinnen und Bauern, lediglich die Erträge für Monsanto sind gestiegen.
Österreich hat in der Frage Antigentechnik eine Vorreiterrolle gespielt und kann das auch bei der neuen Gentechnik tun.
Es kommen bei der neuen Gentechnik eigentlich wieder dieselben Argumente. Der Klimawandel ist dazugekommen, aufgrund dessen hat man die Trockentoleranz mit reingenommen, das heißt, die Genschere soll Pflanzen züchten, die trockentolerant sind.
Die Wahrheit ist: Es sind gerade 120 Pflanzen in der Entwicklung, und bei diesen 120 Pflanzen geht es keinesfalls um Trockenheitstoleranz, sondern es geht um einen Raps, der herbizidresistent ist – das kennen wir schon –, es geht um einen länger haltbaren Salat und es geht um Kartoffeln ohne schwarze Flecken. Auch wenn mir Kollege Leichtfried gestern von seinem Küchenunglück erzählt hat, bei dem statt dem Kraut der Finger unter dem Messer gelandet ist, bin ich trotzdem der Meinung: Erdäpfelschäler statt Genschere. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Prinz.)
Bleiben wir bei unseren drei Grundsätzen: Risikobewertung: Was ist mit den Resistenzen, was ist mit Mutationen und so weiter? Vorsorgeprinzip: keine Inverkehrbringung, solange diese Risikobewertung nicht geklärt ist. Und eine transparente Kennzeichnung, wo immer es möglich ist.
In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Position zur Neuen Gentechnik“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, in allen nationalen und EU-Gremien die im Regierungsprogramm festgehaltene Position zu Neuer Gentechnik zu vertreten: Neue Gentechnik-Verfahren unterliegen den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für Gentechnik (wie z.B. Kennzeichnungspflicht); Forschungstätigkeit zum Nachweis unterstützen.“
*****
Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
16.11
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Georg Strasser, Olga Voglauer, Clemens Stammler,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Position zur Neuen Gentechnik
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 24, Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (861 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (886 d.B.)
Begründung
Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm dazu bekannt, dass Neue Gentechnik-Verfahren den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für Gentechnik unterliegen sollen – insbesondere hinsichtlich Vorsorgeprinzip, Risikobewertung, Kennzeichnungspflicht, sowie dass die Forschungstätigkeit zum Nachweis unterstützt werden sollen. Diese Position soll auch im Rahmen der derzeit stattfindenden Diskussion auf EU-
Ebene über eine mögliche Veränderung der EU-Gentechnik-Gesetzgebung vertreten werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, in allen nationalen und EU-Gremien die im Regierungsprogramm festgehaltene Position zu Neuer Gentechnik zu vertreten: Neue Gentechnik-Verfahren unterliegen den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für Gentechnik (wie z.B. Kennzeichnungspflicht); Forschungstätigkeit zum Nachweis unterstützen.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Drobits. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu Tagesordnungspunkt 24, bei dem es um das Gentechnikgesetz und um die Regierungsvorlage dazu geht, darf ich zwei Punkte ansprechen.
Der erste Punkt betrifft die Änderungen. Da, Herr Bundesminister, haben Sie eine EU-Verordnung aus dem Jahre 2019 übernommen und angepasst, durch die die Transparenzregelungen erweitert worden sind. Das bedeutet natürlich Sicherheit, dadurch sind die zulassungspflichtigen Produkte und Erzeugnisse in weiterer Folge transparenter und für die Konsumentinnen und Konsumenten auch informativer, und das ist gut so.
Sie haben gleichsam aber auch eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018 umgesetzt, womit Standarddatenformate übernommen werden, auch im Sinne einer Verbindlichkeit.
Beide EU-Richtlinien und auch Verordnungen haben Sinn, das war gut so, und das wird auch in diesem neuen, novellierten Gentechnikgesetz entsprechend berücksichtigt.
Etwas, bei dem ich anderer Meinung bin, ist das von Kollegen Stammler Angeführte zur Thematik neues Genrecht beziehungsweise neue Gentechnik.
Ich vermisse in den letzten Wochen und Monaten die Geschlossenheit der Bundesregierung, wenn es um das gemeinsame Thema geht, wie beim alten Gentechnikrecht wirklich den nationalen Schulterschluss zu machen. Der nationale Schulterschluss war: Wir brauchen Regeln, wir brauchen klare Regeln für Zulassungsverfahren, wir brauchen klare Regeln, um eine Rückverfolgbarkeit zu haben, und wir brauchen klare Regeln zur Kennzeichnung!
Bundesminister Anschober hat klar gesagt: Ja, dazu stehe ich! – Sie, Herr Bundesminister, haben das letzte Mal im Ausschuss gesagt: Ja, dazu stehe ich! – Ich vermisse aber auf dieser Regierungsseite (in Richtung ÖVP deutend) – Frau Bundesminister Köstinger ist nicht da – das klare Bekenntnis und die klare Botschaft: Ja, ich stehe dazu, dass es auch bei der neuen Gentechnik diesen nationalen Schulterschluss gibt!
Wenn diese klare Position nicht kommt, laufen wir Gefahr, dass unsere Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch die Produzenten und alle Österreicherinnen und Österreicher nicht genau wissen, wie es mit diesem bisherigen Schulterschluss weitergeht. Seit
der Studie der Europäischen Kommission von 2021 liegen Vermutungen nahe, dass die Saatgutindustrie ein großes Interesse daran hat, diese neue Gentechnik nicht mit diesen Regeln auszustatten, sondern dass dereguliert wird, es freier wird, ohne die Kennzeichnungspflicht, ohne die Risikobewertung.
Wenn die Saatgutindustrie, mit diesem monetären Hintergrund, mit der Gewinnabschöpfung, gegen den nationalen Schulterschluss, auch gegen das, was Sie gesagt haben, Herr Bundesminister, wirklich gewinnen sollte, dann haben wir alle verloren. Ich erwarte mir daher auch von Frau Bundesminister Köstinger in den nächsten Tagen und Wochen ein klares Bekenntnis zum Regierungsprogramm, so wie Kollege Stammler es gesagt hat.
Wir werden deshalb heute unseren Antrag, den wir bereits im Gesundheitsausschuss, aber auch im Landwirtschaftsausschuss eingebracht haben und der immer wieder vertagt worden ist, noch einmal als Unselbständigen Antrag einbringen, und wir sind neugierig, ob dieses Regierungsprogramm, das von Ihnen und Herrn Bundesminister Anschober jedenfalls umgesetzt werden sollte, auch von der anderen Regierungsseite ernst genommen und ehrlich übernommen wird.
In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Neue Gentechnik muss als Gentechnik behandelt werden, sonst droht gentechnisch veränderte Pflanzenwelt und unkontrolliert Gentechnik am Teller“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesonders der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, werden aufgefordert, auf europäischer Ebene klar die Position einzunehmen, dass alle Arten gentechnisch veränderter Organismen, egal ob sie durch alte oder neue Gentechnik hergestellt werden, entsprechend dem Urteil des EuGH vom 25. Juli 2018 unter die strengen Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung fallen.“
*****
Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
16.16
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. iur. Christian Drobits,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend die Neue Gentechnik muss als Gentechnik behandelt werden, sonst droht gentechnisch veränderte Pflanzenwelt und unkontrolliert Gentechnik am Teller
eingebracht zu TOP 24 Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (861 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird, (886 d.B.)
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 25. Juli 2018 eindeutig festgestellt, dass alle Arten gentechnisch veränderter Organismen unter die strengen EU-Regeln für
Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung fallen, sofern gentechnische Verfahren eingesetzt wurden, die hauptsächlich seit dem Erlass der EU-Richtlinie 2001 entwickelt wurden. Das betrifft auch neue gentechnische Verfahren wie die so genannte „Genschere“ (CRISPR). Mit dieser neuen Technologie können bestehende Gene modifiziert werden, ohne dass neue Gene hinzugefügt werden.
Die Europäische Kommission hat am 29. April 2021 eine Studie zu neuen Gentechnikverfahren vorgestellt. Bereits vor Veröffentlichung haben NGOs davor gewarnt, dass die stark lobbyierende Saatgutindustrie vor allem monetäres Interesse daran hat, abgeschwächte Regelungen für Neue Gentechniken zu erreichen, um dadurch hohe Gewinne abzuschöpfen.
Aus Sicht der EU-Kommission hat Neue Gentechnik das Potenzial, zu einer nachhaltigeren Lebensmittelproduktion beizutragen, den Einsatz von Pestiziden zu verringern und die Ziele des Green Deal und der „Vom Hof auf den Tisch“- Strategie zu erreichen. Die EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Gentechnik-Gesetzgebung veraltet ist.
Geplant ist nun ein breit angelegter Konsultationsprozess, um die Gestaltung eines neuen Rechtsrahmens für diese biotechnologischen Verfahren zu erörtern. In einem ersten Schritt ist geplant, den Rechtsrahmen für die Anwendung bei Pflanzen zu öffnen, in weiterer Folge auch Anwendung bei Tieren und Mikroorganismen.
Sollten jedoch mit neuen Techniken gentechnisch veränderte Pflanzen etc. zukünftig nicht mehr unter die strenge EU-Regulierung fallen, werden gentechnisch veränderte Pflanzen ungekennzeichnet und ohne Risikoprüfung in Lebensmitteln landen. Es wird zu einer nicht absehbaren Vermischung nichtgentechnisch veränderter und gentechnisch veränderter Pflanzen kommen.
Da diese Neuen Gentechniken sogenannte „on-“, aber auch „off-Target“-Ergebnisse zur Folge haben können, also nicht beabsichtigte Veränderungen in den Organismen, muss jedenfalls eine strenge Risikoabschätzung erfolgen. Dazu kommt, dass im Hinblick auf diese Risikoabschätzung derzeit noch viel zu wenig geforscht wird. Hier liegt auch der wesentliche Unterschied zu den konventionellen Züchtungen, die also keineswegs als „gleichwertig“ anzusehen sind. So zeigt die Studie der EU-Kommission vom 29. April 2021 auf, dass die Mitgliedsstaaten nur 1,6% der Forschungsgelder für Risikoabschätzung, Monitoring und Nachweisverfahren aufgewendet haben.
Eine Aufweichung der jetzigen Gesetzgebung beeinträchtigt das Recht auf Informationen und Wahlfreiheit der KonsumentInnen und könnte ungeahnte Folgen für die Zukunft unserer Lebensmittel, Landwirtschaft und die Umwelt haben, insbesondere auch für die Bioproduktion und gentechnikfreie Lebensmittelherstellung. Auch das Ziel des Green Deals, den Anteil der Bioproduktion bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern ist ernsthaft gefährdet.
Die Menschen haben ein Recht darauf, selbst zu entscheiden, ob sie mit Gentechnik hergestellte Lebensmittel kaufen wollen oder nicht. Daher ist eine entsprechende Kennzeichnung erforderlich. Biologische und gentechnikfreie Lebensmittelherstellung könnten die Erwartungen der KonsumentInnen nach einer gentechnikfreien Lebensmittelproduktion möglicherweise nicht mehr erfüllen, was das Vertrauen in diese Produkte gefährdet.
Die klare Kennzeichnungspflicht bietet Wahlfreiheit und Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten, VerarbeiterInnen und ProduzentInnen.
Es ist immer die Frage zu stellen, welche gesundheitlichen Risiken genmanipulierte Pflanzen tragen, egal ob es sich um alte oder neue Gentechnik handelt, mit der die Veränderungen durch den Menschen vorgenommen wurden.
Strenge Zulassungsverfahren, als auch eine Risikoüberprüfung sowie die Kennzeichnung sind die Grundlagen für Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Wahlfreiheit.
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesonders der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, werden aufgefordert, auf europäischer Ebene klar die Position einzunehmen, dass alle Arten gentechnisch veränderter Organismen, egal ob sie durch alte oder neue Gentechnik hergestellt werden, entsprechend dem Urteil des EuGH vom 25. Juli 2018 unter die strengen Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung fallen.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht demgemäß mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Walter Rauch. Bei ihm steht das Wort. – Bitte.
Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Der Anbau genetisch veränderter Lebensmittel ist in Österreich ja vonseiten der Ages verboten. Trotz alledem werden entsprechende Anbauflächen auf der ganzen Welt immer mehr, das zeigt auch die Statistik. Natürlich ist die Chance, dass diese Lebensmittel dann auf unseren Tellern landen, sehr, sehr groß, und das ist nicht unser Zugang, nicht unser Weg.
Alleine in Nordamerika sind 95 Prozent des angebauten Soja genetisch verändert, und das kommt dann über Umwege, auch über die Europäische Union, zu uns. Das müssen wir zu verhindern versuchen, und es ist auch unsere Aufgabe, Herr Bundesminister, dass Sie sich diesbezüglich auf europäischer Ebene einsetzen!
Auch ein Punkt: Dieses drohende Mercosur-Abkommen ist natürlich ein Beispiel dafür, dass Österreich Gefahr läuft, gentechnisch manipulierte Lebensmittel auf den Tellern zu haben, wieder in diesem Bereich – betreffend Sojaanbau sowie auch Mais- und Rapsanbau –, und dass diese Zukäufe uns dementsprechend gefährden.
Herr Bundesminister, ich weiß, Sie sind sehr, sehr beschäftigt (in Richtung des mit einem Mitarbeiter sprechenden Bundesministers Mückstein), ich bitte Sie aber, dem Redner die entsprechende, die nötige Aufmerksamkeit zu widmen, wenn es um diesen wichtigen Bereich geht, und sich dafür einzusetzen, diese gentechnisch veränderten Lebensmittel auf europäischer Ebene und natürlich auch auf österreichischer Ebene, hier auf unseren Tellern, zu verhindern. Europa importiert jährlich alleine 35 Millionen Tonnen Soja, und es ist unsere Aufgabe, Ihre Aufgabe, dem Einhalt zu gebieten. (Beifall bei der FPÖ.)
16.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hechenberger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger (ÖVP): Geschätzte Herren Minister! Ganz besonders aber geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren heute das Thema Gentechnikfreiheit
beziehungsweise die Evaluierung des Gesetzes auf Basis des EU-Rechts. Ich denke, wichtig ist einmal, festzuhalten: Wir wollen auch in Zukunft keine gentechnisch veränderten Lebensmittel auf den Tellern der Österreicherinnen und Österreicher! (Beifall bei der ÖVP.)
Damit das auch in Zukunft so bleibt, denke ich, braucht es einige Maßnahmen beziehungsweise Umsetzungsschritte.
Ich bin jetzt schon einigermaßen überrascht: Kollege Drobits hat, glaube ich, nicht genau zugehört. Kollege Stammler hat ja bereits einen Antrag der Regierungsparteien eingebracht, in dem ganz klar steht, dass die neuen Züchtungsmethoden entsprechend gekennzeichnet werden sollen und auch müssen.
Was ist aber entscheidend für die Zukunft? Ich glaube, man muss auch einmal an die Produzentinnen und Produzenten denken. Ich war letzte Woche bei einer jungen Bauernfamilie, die dank der AWS-Investitionsförderung in den Betrieb investieren kann. Voller Stolz, voller Freude, voller Empathie haben sie mir den Betrieb vorgestellt. Sie sind stolz drauf, dass die Lebensmittel, die sie herstellen, zu 100 Prozent gentechnikfrei sind. Die Milch, die produziert wird, ist zu 100 Prozent gentechnikfrei, und ich denke, das ist auch gut so. Ein Dank ist von meiner Seite aber auch an die Verarbeitungsbetriebe in Österreich angebracht. Österreichische Milch und Milchprodukte sind zu 100 Prozent gentechnikfrei produziert. Auch die Futtermittel sind zu 100 Prozent gentechnikfrei produziert.
Ich glaube, wir müssen auch das Thema Transparenz in den Mittelpunkt stellen. Viele Lebensmittel werden nach Österreich importiert. Wir exportieren gleichzeitig wieder wertvolle Lebensmittel ins Ausland. Für mich ist deshalb eines klar: Wir brauchen, um dem Konsumenten die Entscheidung zu erleichtern, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung, damit er bewusst entscheiden kann: Sind diese Lebensmittel zu 100 Prozent gentechnikfrei oder kommen sie aus Importländern, wo zu ganz anderen Standards, zu anderen Tierschutzstandards, zu anderen Standards der bäuerlichen Familien produziert wird?
Ich denke, ein weiterer Aspekt, der neben der Herkunftskennzeichnung mindestens genauso wichtig ist, ist auch, dass wir das Thema der Importzahlen beim Mercosur-Abkommen weiterentwickeln. Es ist schon angesprochen worden: Wir sagen ganz klar, wir als Regierungsparteien, als ÖVP und auch als Grüne, sind gegen das Abkommen, das jetzt am Tisch liegt. Es kann nicht sein, dass zusätzlich 100 000 Tonnen Rindfleisch auf den europäischen Markt fließen, damit die Preise für die bäuerlichen Betriebe in den Keller fallen und viele Betriebe mehr oder weniger in den Ruin getrieben werden.
Ein abschließender Appell an alle Konsumentinnen und Konsumenten: Greifen Sie zu regionalen, greifen Sie zu österreichischen Lebensmitteln! Diese sind nicht nur höher in der Qualität, sondern Sie leisten damit auch einen Beitrag, damit die Produktion im Land bleibt, damit die Lebensmittelsicherheit gewahrt bleibt. Schauen Sie drauf!
Für uns ist es ganz klar ein Auftrag, in der politischen Arbeit auch die Perspektiven, die Möglichkeiten und die Ansätze zu schaffen, damit es auch in Zukunft so bleibt. In diesem Sinne: Herzlichen Dank! Kaufen Sie regional! Damit entscheiden Sie sich für eine gute Zukunft Österreichs! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Grünen und SPÖ.)
16.22
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter das Wort? Wo ist Clemens Stammler? – Nein, das ist nicht der Fall.
Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 13 bis 24
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Gesundheitsausschusses, die wir getrennt vornehmen. Darf ich fragen: Können wir in den Abstimmungsvorgang eingehen? (Rufe: Freilich!) – Danke.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert werden, in 882 der Beilagen.
Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen vor, weiters ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Schwarz, Ribo, Kolleginnen und Kollegen.
Ich werde daher zuerst über den erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrag, dann über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Die Abgeordneten Schwarz, Ribo, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Änderungen in den Artikeln 1 und 2 eingebracht.
Wer dafür ist, wird um ein Zeichen der Zustimmung gebeten. – Das ist die Mehrheit, mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.
Wer in dritter Lesung auch noch dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch in dritter Lesung mit derselben Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Corona-Bonus für alle Krisen-Held*innen“.
Ich darf die Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen bitten. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzieller Besserstellung von Mitarbeitern in Pflegeberufen“.
Wer dafür ist, den bitte ich, ein dementsprechendes Zeichen zu geben. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz, das Epidemiegesetz und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden, in 883 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Mag. Loacker vor.
Ich werde zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.
Wir gelangen also somit zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen.
Wer dafür ist, den darf ich bitten, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Das ist die Mehrheit, das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nun zu den getrennten Abstimmungen über Art. 2 Z 3 neu in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des soeben angenommenen Abänderungsantrages der Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen.
Wer hierfür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Dieser Antrag ist damit mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 2 Z 4.
Wer erteilt dem die Zustimmung? – Ebenso mit der gleichen Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sperrstunde abschaffen und Nachtgastro ermöglichen“.
Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, in 888 der Beilagen.
Hiezu gibt es einen Abänderungsantrag der Kollegen Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen.
Es liegt weiters ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Kucher vor.
Ich werde daher zuerst über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sowie über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schlussendlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung einer neuen Z 1a in Art. 1.
Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umnummerierung der ursprünglichen Z 1a bis 1e in Art. 1 sowie Art. 1 Z 5 und 9, Art. 2, Art. 3 und Art. 4.
Wer dem seine Zustimmung erteilt, den darf ich um ein dementsprechendes Zeichen ersuchen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, wird um ein Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung seine Zustimmung erteilt, wird gebeten, das Zustimmungszeichen zu geben. – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist damit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz und das Vertragsbedienstetengesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 889 der Beilagen.
Wer dafür ist, wird um ein Zeichen der Zustimmung gebeten. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Gleiches Stimmverhalten, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz und das Bundesbahnpensionsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 890 der Beilagen.
Wer dafür ist, wird um ein dementsprechendes Zeichen der Zustimmung gebeten. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer tut das auch in dritter Lesung? – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 881 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis nimmt, wird um ein Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche“.
Wer dafür ist, wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 887 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer das tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, und damit ist dieser Bericht angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz geändert wird, in 879 der Beilagen.
Dazu gibt es wieder einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen in einem Zusatzantrag.
Ich werde daher zunächst über die von dem erwähnten Zusatz- und Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung von neuen Ziffern 1 bis 15, eine entsprechende Nummerierung der nachfolgenden Novellierungsanordnung sowie Einfügung neuer Ziffern 17 bis 32.
Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.
Ich komme zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, wird um ein dementsprechendes Zeichen der Zustimmung gebeten. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung mit dem Gesetzentwurf einverstanden ist, wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist mehrstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz und das Gehaltskassengesetz geändert werden, in 880 der Beilagen.
Hiezu gibt es wieder einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen.
Daher stimmen wir zuerst über den Abänderungsantrag und dann über die noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab.
Es wurde ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 1 Z 8 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, wird ebenso um ein Zeichen der Zustimmung gebeten. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer das auch in dritter Lesung tut, wird um ein entsprechendes Zeichen gebeten. – Gleiches Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden, in 884 der Beilagen.
Hiezu gibt es einen Abänderungsantrag der Kollegen Loacker, Kolleginnen und Kollegen.
Daher stimmen wir zuerst über den Abänderungsantrag und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab.
Abänderungsantrag des Kollegen Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung des § 81 Abs. 4 in Art. 1.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung dafür ist, wird um ein dementsprechendes Zeichen der Zustimmung ersucht. – Das ist auch in dritter Lesung angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kucher, Smolle, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Information von Patienten“.
Wer für diesen Entschließungsantrag ist, wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist einstimmig angenommen. (190/E)
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung der amtswegigen Prüfung von Covid-19-Tests im Medizinproduktegesetz“.
Wer dafür ist, wird um ein dementsprechendes Zeichen der Zustimmung gebeten. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 885 der Beilagen.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein dementsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrstimmig – mehrheitlich angenommen. (Heiterkeit der Abg. Maurer.)
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer das auch in dritter Lesung tut, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist das gleiche Stimmverhalten: mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 861 der Beilagen.
Wer dafür ist, den darf ich um ein dementsprechendes Zeichen ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer tut das auch in dritter Lesung? – Ebenfalls einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Strasser, Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Position zur Neuen Gentechnik“.
Wer für diesen Antrag ist, den darf ich um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist mehrheitlich angenommen. (191/E)
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Neue Gentechnik muss als Gentechnik behandelt werden, sonst droht gentechnisch veränderte Pflanzenwelt und unkontrolliert Gentechnik am Teller“.
Ich bitte die Damen und Herren, die dafür sind, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1659/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden (907 d.B.)
26. Punkt
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Berufsausbildungsgesetz und das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) geändert werden (908 d.B.)
27. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1682/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktion 100.000 gegen die Corona-Langzeitarbeitslosigkeit (911 d.B.)
28. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1601/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Job Offensive Neustart: Eingliederungsbeihilfe (912 d.B.)
29. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1652/A der Abgeordneten Bettina Zopf, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (913 d.B.)
30. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1668/A der Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird (914 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 25 bis 30, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Ich darf mich beim Herrn Bundesminister für Gesundheit bedanken und begrüße den Bundesminister für Arbeit.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.
16.36
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Reduktion Langzeitbeschäftigungslose; Saldo minus 50.000 Personen; 06/2021 142.000; 12/2022 92.000“ auf das Rednerpult.) Wir behandeln nun die Berichte des Ausschusses für Arbeit und Soziales, und ich darf zu einigen Punkten Stellung nehmen.
Mit der gesetzlichen Umsetzung der Kurzarbeit Phase 5 ab 1. Juli wurden in Abstimmung mit den Sozialpartnern und dem Herrn Bundesminister einige Änderungen vereinbart. Die Beihilfen für die Unternehmen werden pauschal um 15 Prozent vermindert, aber die Einkommen für die Beschäftigten bleiben mit 80 beziehungsweise 90 Prozent aufrecht. Ein aliquoter Teil des Urlaubsanspruches soll konsumiert werden und der maximale Arbeitszeitentfall darf höchstens 50 Prozent betragen.
Die wirtschaftliche Situation entwickelt sich gut, Herr Bundesminister. Immer weniger Unternehmen benötigen Kurzarbeit, und das ist auch gut so. Immer mehr Firmen und Arbeitnehmer kehren damit in die Normalität zurück. Die Kurzarbeit war ein wichtiges Instrument im Kampf, um Arbeitslosigkeit zu verhindern, aber nicht alle Unternehmen, die von den Lockdowns betroffen waren, nutzten die Kurzarbeit. Die Verlierer waren die Beschäftigten: Sie wurden beim AMS abgestellt, und viele sind aufgrund dieser Lockdowns heute noch arbeitslos.
142 000 Menschen davon sind Langzeitbeschäftigungslose, die mit durchschnittlich 33 Euro am Tag auskommen müssen und die mehr als 12 Monate keine Chance auf einen neuen Job bekommen haben.
An die ÖVP und an die Grünen gerichtet: Wenn Sie schon das Arbeitslosengeld für diese Betroffenen nicht erhöhen, dann schaffen Sie zumindest rasch Perspektiven für diese Menschen, dass sie wieder in Jobs kommen! (Beifall bei der SPÖ.) Es braucht da ein rascheres und entschlosseneres Vorgehen, als nur bestehende AMS-Programme weiterlaufen zu lassen.
Wir als SPÖ haben hier zahlreiche Vorschläge auf den Tisch gelegt, beispielsweise unsere Resolution Aktion 40 000 mit dem Ziel, 40 000 neue Arbeitsplätze in Gemeinden, in Hilfsorganisationen, in sozialen Einrichtungen zu schaffen. Wir haben dazu eine Resolution gestartet, und viele Gemeinden – unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit: rote, schwarze, grüne Gemeinden – haben diese Resolution unterstützt, diese Woche auch die Stadt Innsbruck. Ich bedanke mich bei all diesen Gemeinden, bei den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit, dass sie diese Aktion, unsere Aktion 40 000, unterstützt haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Und die SPÖ war die erste Partei, die auch diese Coronaeingliederungsbeihilfe gefordert hat, und zwar – weil das immer die Kritik der Grünen war, dass auch die Privatwirtschaft eingebunden werden muss – mit dem Ziel, 60 000 neue, zusätzliche Jobs zu schaffen, auch bei den privaten Unternehmen. Und wir waren mit beiden Anträgen erfolgreich.
Beide Anträge haben derartig viel Druck erzeugt, dass die Bundesregierung letztendlich im Mai gesagt hat: Wir müssen jetzt etwas tun, machen wir die Aktion Sprungbrett, versuchen wir, Menschen in Beschäftigung zu bringen!
Herr Bundesminister! Ich bin dankbar, weil Sie im letzten Sozialausschuss aufgrund unseres Drängens endlich das Ziel klar formuliert haben, nämlich das Ziel, die Zahl der 142 000 Langzeitbeschäftigungslosen mit Stand Juni 2021 in den nächsten 18 Monaten um 50 000 im Saldo zu senken. Das heißt, das Ziel ist, mit Dezember 2022 50 000 langzeitarbeitslose Menschen weniger zu haben. Für dieses klare Ziel bedanke ich mich. Sie haben damit unsere Anträge, unser Ziel übernommen und haben deshalb unsere volle Unterstützung verdient.
Wir brauchen da ein geschlossenes Vorgehen, und daher möchte ich folgenden Entschließungsantrag einbringen, der unser Ziel und Ihr Vorhaben unterstützt:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unterstützung des Arbeitsministers für sein arbeitsmarktpolitisches Ziel, den Bestand der Langzeitbeschäftigungslosen bis Ende 2022 um mindestens 50.000 Personen zu verringern“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Bundesminister für Arbeit mit allen Mitteln zu unterstützen, um seine Ankündigung beziehungsweise sein erklärtes arbeitsmarktpolitisches Ziel, den Bestand von Langzeitbeschäftigungslosen von heute rund 142.000 um 50.000 Personen auf rund 92.000 bis Ende 2022 zu verringern, mit geeigneten Maßnahmen für nachhaltige Beschäftigung für diese Personen auch tatsächlich umzusetzen.
Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, über den Fortschritt dieses Vorhabens dem Nationalrat monatlich zu berichten.“
*****
Das heißt, wir stellen heute den Antrag, Ihr Ziel zu unterstützen, und niemand in diesem Raum kann in Wirklichkeit sozialpolitisch gegen dieses Ziel sein, wenn das auch das Ziel des Herrn Bundesministers ist. (Abg. Gödl: Ein Showantrag! Das ist ein Showantrag!) Sie haben unsere volle Unterstützung, mit allen notwendigen Mitteln, weil wir auch mehr Geld brauchen. Dieses Ziel ist gemeinsam erreichbar! Und wenn ihr dann wieder herauskommt und sagt, das geht nicht, dann sind euch diese Menschen einfach nicht wichtig. Uns sind sie wichtig und deshalb: Unterstützen Sie unseren Antrag! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gödl: Das ist eine Show, was ihr da macht! Showantrag!)
16.42
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch,
Genossinnen und Genossen
betreffend Unterstützung des Arbeitsministers für sein arbeitsmarktpolitisches Ziel, den Bestand der Langzeitbeschäftigungslosen bis Ende 2022 um mindestens 50.000 Personen zu verringern
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1659/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden (907 d.B.) Top 25
Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor in Bedrängnis. Die Arbeitslosigkeit ist zwar auf Grund der Öffnungsschritte im Mai weiter gesunken, mit 392.360 arbeitslos gemeldeten bzw. in Schulung befindlichen Personen sind im Vergleich mit dem Stand von 2019, also vor der Krise, Ende Mai immer noch rund 49.000 Personen mehr auf Jobsuche als damals.
Besonders hart stellt sich die Situation für Langzeitarbeitslose dar. Mehr als ein Drittel bzw. über 36 Prozent der arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer*innen, nämlich rund 142.000, sind bereits über 12 Monate beschäftigungslos. Dieser Zustand ist inakzeptabel.
Die Regierung, insbesondere der zuständige Arbeitsminister ist gefordert, endlich aktiv zu werden und geeignete Maßnahmen zu setzen um diese Personen in nachhaltige Beschäftigung zu bringen. Die SPÖ hat dazu eine Reihe von Vorschlägen, die Aktion 40.000 oder auch den Corona-Beschäftigungsbonus in Form eines erleichterten Zuganges zur Eingliederungsbeihilfe, vorgelegt, mit der bis zu 100.000 Langzeitbeschäftigungslose wieder in den öffentlichen und privaten Arbeitsmarkt integriert werden können.
Der Arbeitsminister hat bereits vor Wochen die Aktion „Sprungbrett“ angekündigt, mit der 50.000 Langzeitarbeitslose innerhalb von 18 Monaten in Beschäftigung gebracht werden sollen. Auf Drängen der SPÖ berichtete der Bundesminister im Sozialausschuss am 9. Juni dazu, dass die Aktion nunmehr mit 1. Juli dieses Jahres starten und, dass diese Maßnahmen den Bestand der derzeit rund 142.000 Langzeitbeschäftigungslosen um 50.000 verringern soll. Damit wäre sein gestecktes Ziel, bis Ende 2022 maximal rund 92.000 vorgemerkte Langzeitbeschäftigungslose am Arbeitsmarkt zu haben. Dieses von der SPÖ seit Monaten geforderte Ziel gilt es selbstverständlich zu unterstützen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Bundesminister für Arbeit mit allen Mitteln zu unterstützen, um seine Ankündigung beziehungsweise sein erklärtes arbeitsmarktpolitisches Ziel, den Bestand von Langzeitbeschäftigungslosen von heute rund 142.000 um 50.000 Personen auf rund 92.000 bis Ende 2022 zu verringern, mit geeigneten Maßnahmen für nachhaltige Beschäftigung für diese Personen auch tatsächlich umzusetzen.
Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, über den Fortschritt dieses Vorhabens dem Nationalrat monatlich zu berichten.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hammer. Das Wort steht bei ihm. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Herr Kollege Muchitsch, das ist ein neuer Zugang, den können wir bei anderen Gelegenheiten kopieren. Ich finde es großartig, wenn da Taferln aufgestellt werden und unsere Zielsetzungen und das Ziel des Herrn Ministers hier öffentlichkeitswirksam präsentiert werden. Das ist für uns lobenswert, und es freut uns, wenn Sie unsere Ziele gut finden. Und wenn zumindest in diesem Bereich Konsens besteht, dass wir uns in den Zielen einig sind, dann ist das schon sehr viel im Vergleich zu anderen Debatten. (Beifall bei der ÖVP.)
Worüber wir aber gänzlich unterschiedlicher Ansicht sind, das sind die Wege dorthin; das haben wir schon im Ausschuss des Öfteren diskutiert und das werden wir auch weiterhin noch des Öfteren diskutieren. Ihren Maßnahmen, der gescheiterten Aktion 20 000, die jetzt auf die Aktion 40 000 verdoppelt worden ist, und vielen anderen Vorschlägen können und wollen wir nicht nähertreten, weil Sie damit das Ziel, das wir wirklich haben, nämlich den Arbeitsmarkt nachhaltig zu verändern, nicht erreichen und damit nur künstliche Jobs im öffentlichen Bereich geschaffen werden. Das hilft niemandem weiter, und daher lehnen wir das auch ab. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich habe das zwar schon öfters getan, aber – dieser Beschluss umfasst ja auch die Neuregelung oder die nächste Phase der Kurzarbeit – ich möchte heute nochmals zur Kurzarbeit Stellung nehmen.
Ich glaube, wir sind uns auch da einig – das ist ja aus der Rede des Kollegen Muchitsch auch hervorgegangen –: Die Kurzarbeit war und ist eine Erfolgsgeschichte in Österreich, hat wesentlich dazu beigetragen, dass wir besser durch die Krise gekommen sind als viele andere Länder und viele Menschen in Beschäftigung gehalten werden konnten. Insgesamt sind es 1,2 Millionen Beschäftigungsverhältnisse, die durch die Kurzarbeit gesichert werden konnten.
Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist zwar noch angespannt und es gibt noch Herausforderungen zu bewältigen, aber die generelle Entwicklung – der Herr Minister hat ja dieser Tage wieder die neuen Arbeitsmarktdaten präsentiert – geht in eine sehr positive Richtung. Wir merken, dass die jetzt schon gesetzten Öffnungsschritte und die, die noch kommen werden, eine deutliche Dynamik am Arbeitsmarkt bringen und wieder Menschen zurück in Beschäftigung bringen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)
Wenngleich sich vor allem auch durch diese Öffnungsschritte der Arbeitsmarkt wieder erholt, Menschen wieder in Beschäftigung kommen, dürfen wir nicht vergessen, dass es nach wie vor Branchen gibt, die die Kurzarbeit noch brauchen. Deswegen ist die nächste Phase genau darauf abgestellt, dass Branchen, die es besonders nötig haben, dass die Kurzarbeit verlängert wird, auch weiterhin die Kurzarbeitsmöglichkeit haben.
Es werden zwei Varianten geschaffen, die zielgerichtet auf die jeweiligen Branchen und Situationen zugeschnitten sind, mit denen wir auch sicherstellen können – ich glaube, das ist das Wesentlichste –, dass zum einen Beschäftigungsverhältnisse gesichert werden, auf der anderen Seite aber Kurzarbeit nicht dort genutzt wird, wo sie nicht notwendig ist, und die Mittel auch effizient und verantwortungsvoll eingesetzt werden.
Abschließend: Ich glaube, die Kurzarbeit hat uns gut durch die Krise gebracht und sie wird auch jene Branchen, die jetzt noch betroffen sind, weiterhin gut unterstützen. Die generelle Dynamik und Entwicklung am Arbeitsmarkt soll uns zuversichtlich stimmen, Österreich ist wieder im Vorwärtsgang unterwegs. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP sowie Beifall der Abg. Disoski.)
16.45
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. Bei ihr steht das Wort. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren vor den Bildschirmgeräten! Ja, es ist jetzt eine Reihe unterschiedlichster Anträge zu behandeln. Man muss jetzt ehrlicherweise sagen, im Ausschuss gab es sehr, sehr viele oppositionelle Anträge. Kollege Schallmeiner hat heute schon dazu aufgefordert, dass die Opposition in Zukunft nicht mehr so lange Tagesordnungen verursachen soll, es ist so mühsam, wenn man das alles vertagen muss. Der Klubobmann der ÖVP hat gesagt: Warum wollen wir überhaupt noch abstimmen?, weil ja sowieso das passiert, was die ÖVP will, weil sie die Mehrheit haben. (Beifall des Abg. Loacker.) All das haben wir heute hier erlebt, dennoch, glaube ich, ist es - - (Abg. Gödl: Das hat niemand gesagt! Nein!)
Das hat er genau so gesagt; Sie können es gerne im Stenographischen Protokoll nachlesen, Herr Kollege. Ich verstehe schon, dass Sie sich hinter Ihrem Klubobmann verstecken, Sie machen es aber ganz genauso: Es wird in Wahrheit alles das, was der Regierung nicht passt und von dem sie gar nicht möchte, dass es hier herinnen diskutiert
wird, im Ausschuss vertagt. Das hat dazu geführt, dass insgesamt 59 oppositionelle Anträge vertagt wurden. 59! Das bedeutet, sie kommen niemals hier in das Plenum herein, sie werden hier nicht diskutiert. Das ist das Demokratieverständnis dieser Bundesregierung.
Und wenn dann doch ein paar übrig bleiben, dann werden sie hier verunglimpft und selbstverständlich in Bausch und Bogen abgelehnt. Gleichzeitig erklärt dann die Bundesregierung, es gäbe keine Vorschläge der Oppositionsparteien und die Freiheitlichen wären überall nur dagegen. Das ist natürlich nicht der Fall.
Was ich hier aber klarstellen möchte, wir stehen dazu: Es darf in diesem Land keine Impfpflicht geben! Wir haben mit Mehrheitsbeschluss diese 3G-Regel, wir wollen aber auch, dass weiterhin die Testungen stattfinden. Alle Anträge, die jetzt behandelt werden, beziehen sich letztlich auf die Coronamaßnahmen, auch auf weitere Testungen. Darunter befindet sich ein Antrag von zwei Abgeordneten betreffend ein Bundesgesetz, das sich darauf bezieht, dass die Testungen in den Betrieben, die jetzt ab 50 Mitarbeitern verpflichtend anzubieten sind, noch bis zum 30. September kostenfrei sein sollen.
Da nicht absehbar ist, dass mit 30. September diese unnötige 3G-Regel, die es auch nur in Österreich gibt, in diesem Land abgeschafft wird, weil die ÖVP das weiter wird durchziehen wollen, weil sie das ganz besonders toll findet, sind wir der Meinung, dass die Gratistestungen auch weiterhin in den Betrieben stattfinden müssen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Z 1 lautet wie folgt:
1. § 2 Abs 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „30. Juni 2021“ durch die Wortfolge „31. Dezember 2022“ ersetzt.
*****
In der Hoffnung, dass wir irgendwann diese völlig unnötige 3G-Regel, weil wir sie auch nicht brauchen, wieder loswerden, bitte ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
16.49
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
eingebracht im Zuge der Debatte über den Top 30) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1668/A der Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird in der 113. Sitzung des Nationalrates, XXVII GP., am 17. Juni 2021
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Z 1 lautet wie folgt:
1. § 2 Abs 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „30. Juni 2021“ durch die Wortfolge „31. Dezember 2022“ ersetzt.
Begründung
Es soll verhindert werden, dass die Betrieblichen Testungen ab dem 1. Oktober 2021 für Unternehmer, Arbeitnehmer oder Kunden entgeltlich gemacht werden.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Koza. Bei ihm steht das Wort. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Einige meiner Vorredner sind bereits darauf eingegangen: In diesem Block geht es insbesondere um die Verlängerung beziehungsweise Reform der Kurzarbeit, die heute beschlossen wird. Warum? – Es ist ersichtlich: Glücklicherweise erholt sich dank Öffnungen, dank Impfungen die österreichische Wirtschaft nachhaltig, geht die Beschäftigungslosigkeit zurück und steigt die Beschäftigung.
Das heißt, es wird schlichtweg nicht mehr in dem Ausmaß notwendig sein, entsprechende Maßnahmen, entsprechende Unterstützungsmaßnahmen, entsprechende Hilfsmaßnahmen zur Überwindung der Coronakrise zu setzen, wie sie bislang gesetzt worden sind.
Allerdings – und genau deshalb brauchen wir diese zwei Modelle, die vielleicht für manche Menschen verwirrend wirken mögen – gibt es nach wie vor gewisse Branchen, die von Teillockdowns, von Teilschließungen, von Maßnahmen betroffen sind, die noch nicht so hochfahren können, wie wir es gerne haben würden, wo es allerdings schon Sinn macht, diese Strukturen noch zu bewahren, wobei hier natürlich – und Kollege Loacker wird sicher nachher auf die Gefahr der Strukturkonservierung der Kurzarbeit eingehen – ein gesundes Ausmaß, ein gesundes Verhältnis gefunden werden muss im Hinblick auf die Frage: Halten wir diese Betriebe noch längere Zeit über Wasser oder verhindern wir dadurch unter Umständen den notwendigen Strukturwandel, den es in der Wirtschaft ja auch gibt?
Ich glaube, wir haben da ganz gute Kompromisse gefunden. Das eine ist: Bis Ende dieses Jahres läuft noch die Coronakurzarbeit, wie wir sie bislang kennen, für jene Branchen, die noch besonders von der Krise betroffen sind, die noch unter Coronamaßnahmen leiden. Allerdings müssen sie einerseits nachweisen, dass ihr Umsatzverlust im Vergleich zum Vorjahr über 50 Prozent beträgt, und andererseits dass die Maßnahmen auch greifen.
Auf der anderen Seite haben wir ein Kurzarbeitsmodell, das im Prinzip sehr stark an dem Coronamodell anknüpft, wenn es um die Frage der Nettoersatzraten, das heißt um den Lohnersatz, geht, das gleichzeitig aber auch ganz klar versucht, zu verhindern, dass es
Mitnahmeeffekte und Missbrauchseffekte gibt. Es geht also darum, sicherzustellen, dass wirklich jene Betriebe diese Kurzarbeit in Anspruch nehmen, die in einer ökonomischen, wirtschaftlichen Notsituation sind, zeitlich befristet, dies allerdings eben nicht tun, um Liquidität für eine spätere Zeit zu schaffen, sondern damit tatsächlich in der Krise unterstützt werden. Deshalb hier die Verkürzung der Arbeitszeit auf 50 Prozent, die Selbstbehalte und auch der Urlaubsverbrauch, der einvernehmlich zwischen den Sozialpartnern vereinbart werden muss.
Dieses Modell läuft glücklicherweise in all diesen Punkten bis Ende Juni 2022, und dann soll dieses Modell evaluiert werden, denn was unter Umständen schon auch eine Idee ist: Vielleicht wird dieses Modell als Standardmodell einer künftigen Kurzarbeit übernommen. Denn: Kurzarbeit hat es ja immer gegeben, und warum nicht ein Modell, das sich bewährt hat, übernehmen?
In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesen beiden Anträgen. Ich glaube, wir werden eine breite Mehrheit finden. Im Sozialausschuss war es noch nicht so weit, aber aufgrund der Änderungen sollte sich das diesmal ausgehen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.52
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Wirtschaft brummt wieder. Kollege Hammer hat gesagt, sie ist auf Vorwärtsgang. Die Industrie ist bereits wieder über dem Vorkrisenniveau, und auch andere Branchen erholen sich rasch. Wir sind in der erfreulichen Situation, dass beim AMS fast 100 000 offene Stellen gemeldet sind. Das sind mehr als vor der Krise. In den Jahren davor waren wir gewohnt, dass vielleicht 40 000 – wenn es viel war, 60 000 – offene Stellen gemeldet waren.
Und in dieser Phase – Kollege Koza hat es angesprochen – verlängert die Regierung das Angebot der Kurzarbeit, und für bestimmte Betriebe darf es sogar weiterhin Kurzarbeit unter 50 Prozent, mit der Möglichkeit der Senkung bis zu 0 Prozent, geben! Da wird dann beispielsweise auf die Stadthotellerie, auf die Nachtgastronomie oder auf die Flugbranche verwiesen.
Nur: Da gehen jetzt Leute mit Steuergeld in Kurzarbeit, werden fürs Nichtstun bezahlt, aber diese Leute würden an anderer Stelle gebraucht! Die Chefin des Fachverbandes der Sparte Gastro in der Wirtschaftskammer hat gestern ja gesagt, es gibt 50 000 offene Jobs nur in der Gastronomie. Man bindet also mit Steuergeld Leute in der Stadthotellerie und in der Nachtgastro, die in anderen Unternehmen der Branche gesucht werden! Oder: Piloten können natürlich auch als Lokführer arbeiten, das ist ja nicht abwegig.
Es ist also nicht sinnvoll, mit Steuergeld Leute in Jobs zu binden, die anderswo gebraucht würden, weil die Aufgabe des Staates nicht darin liegt, einem Unternehmen die Stammbelegschaft zu sichern. Das muss das Unternehmen schon selbst machen. – Da geht es um den sinnvollen Umgang mit Steuergeld, und wirtschaftlicher Umgang mit Steuermitteln ist etwas, was diese Regierung nicht kann. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
In einem weiteren der hier zusammengemischten Anträge geht es um den Umgang mit Schwangeren, die in einem Kontaktarbeitsverhältnis sind, also beispielsweise als Frisörin direkt am Kunden arbeiten. Da hat es in der Coronaphase eine Risikofreistellung in der Form gegeben, dass diese Personen ab der 14. Schwangerschaftswoche zu Hause bleiben mussten – das ist ein Beschäftigungsverbot.
Jetzt, wo viele geimpft sind, wird das in der Form gelockert, dass die Schwangere, die geimpft ist, nach der 14. Schwangerschaftswoche weiterarbeitet und die, die nicht geimpft ist, bekommt auf Steuerzahlerkosten frei. Das ist natürlich ein Fehlanreiz. Es belohnt die Impfverweigerer, es belohnt die Coronaleugner und es bestraft die, die sich impfen lassen, die Impfkampagne mittragen und einen Beitrag dazu leisten, dass wir aus der Krise kommen. Wieder werden Menschen mit Steuergeld fürs Nichtstun bezahlt, obwohl wir ja in hohem Maße Steuermittel für den Impfstoff aufwenden.
Das ist also ein Fehlanreiz, und in diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Z 1c lautet wie folgt:
„1c. § 3a Abs. 4 vierter Satz lautet:
„Dabei hat die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber schriftlich zu bestätigen, dass geimpfte Dienstnehmerinnen noch keinen vollständigen Impfschutz aufweisen, ungeimpfte Dienstnehmerinnen bereits einen Impftermin gebucht haben und eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz aus objektiven Gründen nicht möglich war.“““
*****
Wir haben im Übrigen, weil Kollege Muchitsch auf die Langzeitarbeitslosen Bezug genommen hat, einen Antrag gestellt, der jetzt auch in Verhandlung ist, die Einstellungsbeihilfen so zu erhöhen, dass mehr Menschen aus der Arbeitslosigkeit wieder in Jobs gebracht werden. Das Institut Economica hat uns das durchgerechnet: Mit 200 Millionen Euro könnte man fast 50 000 Jobs in einem Jahr schaffen.
200 Millionen Euro sind viel Geld, aber im Vergleich zu den Kurzarbeitsmilliarden nimmt sich das ja geradezu mickrig aus. Damit könnten mehr Menschen in Arbeit kommen, und wir würden sie nicht dafür bezahlen, dass sie zu Hause bleiben, sondern dafür, dass sie arbeiten gehen.
Im Unterschied zur Regierung machen wir also Vorschläge für die Menschen, die arbeiten wollen, und nicht für die, die nicht arbeiten wollen. (Beifall bei den NEOS.)
16.57
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1652/A der Abgeordneten Bettina Zopf, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (913 d.B.) - TOP 29
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Z 1c lautet wie folgt:
„1c. § 3a Abs. 4 vierter Satz lautet:
„Dabei hat die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber schriftlich zu bestätigen, dass geimpfte Dienstnehmerinnen noch keinen vollständigen Impfschutz aufweisen, ungeimpfte Dienstnehmerinnen bereits einen Impftermin gebucht haben und eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz aus objektiven Gründen nicht möglich war.""
Begründung
Der aktuelle Antrag setzt für die Dienstfreistellung keinen gebuchten Impftermin voraus. Damit wird der Fehlanreiz gesetzt, sich gar nicht oder erst verspätet impfen zu lassen. Dem Bund und den Steuerzahler_innen entstehen dadurch unnötig zusätzliche Kosten. Deshalb wird Z 1c des Antrags mit dem Abänderungsantrag um die Wortfolge "oder einen Impftermin gebucht" ergänzt.
Ursprünglicher Text:
„Dabei hat die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber schriftlich zu bestätigen, dass die Dienstnehmerin noch keinen vollständigen Impfschutz aufweist und eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz aus objektiven Gründen nicht möglich war."
Neuer Text:
„Dabei hat die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber schriftlich zu bestätigen, dass geimpfte Dienstnehmerinnen noch keinen vollständigen Impfschutz aufweisen, ungeimpfte Dienstnehmerinnen bereits einen Impftermin gebucht haben und eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz aus objektiven Gründen nicht möglich war."
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister, dem ich das Wort erteilen darf. – Bitte.
Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Wir sehen glücklicherweise – es wurde auch in den Reden angesprochen – eine Verbesserung sowohl in der epidemiologischen Lage als auch am Arbeitsmarkt. Die Lage ist im Moment besser, als wir es noch vor zwei, drei Monaten erwartet haben – glücklicherweise. Das Impfen schreitet voran, und der Arbeitsmarkt erholt sich in den Bereichen, in denen es keine Einschränkungen gibt. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitsmarkt wieder vollständig normalisiert ist.
Wir haben im Arbeitsministerium während dieser Pandemie zwei Prioritäten gesetzt: erstens die Absicherung von Arbeitsplätzen, vor allem durch die Kurzarbeit – und da komme ich gleich auf die neue Variante und die neuen Modelle zu sprechen –, und zweitens natürlich auch den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Erkrankung, vor Covid am Arbeitsplatz.
Die Coronakurzarbeit hat – das wurde schon erwähnt – mehr als 1 Million Arbeitsplätze nachhaltig gesichert, und sie hat dazu beigetragen, dass Einkommen abgesichert wurde. Das hilft uns auch jetzt im Aufschwung durch den zusätzlichen Konsumimpuls, der aus diesem Einkommen kommt.
Allerdings ist natürlich, auch das wurde gesagt, die Kurzarbeit ein Instrument für die Krise, für den Ausfall von Nachfrage. Jetzt haben wir wieder eine Situation, in der es aufwärts geht. Deswegen ist es notwendig, aus dieser großzügigen Form der Kurzarbeit mittels eines Übergangsmodells auszusteigen.
Genau das haben wir in diesem Modell gemacht. Es geht darum, einerseits die Dynamik am Arbeitsmarkt zu unterstützen und auf der anderen Seite natürlich die Betriebe, die noch besonders betroffen sind, weiter zu unterstützen.
Wir haben gemeinsam mit den Sozialpartnern, mit dem Finanzministerium – ich bedanke mich bei allen für die konstruktive Art und Weise des Dialogs – ein Modell beziehungsweise zwei Modelle entwickelt, die genau diese Zielsetzung verfolgen. Das war nicht einfach, weil genau diese Abwägung zwischen Dynamik und Sicherung nicht einfach zu treffen ist, insbesondere – das sage ich noch dazu – in einer Situation, in der Unsicherheit darüber herrscht, wie sich die Lage im Herbst und im Winter entwickeln wird. Deswegen ist es mir auch sehr wichtig, dass die Kurzarbeitsphase 5 eine Übergangsphase ist, die allerdings Sicherheit auch für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass es Rückschläge bei der Pandemiebekämpfung gibt, bietet.
Die beiden Varianten ganz kurz dargestellt: Variante 1 ist ein Übergangsmodell mit verminderter Förderhöhe. Wir haben in diesem Modell einen Übergang zu einer Kurzarbeit geschaffen, die permanent existieren wird. Wir hatten ja auch vor der Coronapandemie eine Kurzarbeit, die in der Finanzkrise eingeführt wurde, und dieses Übergangsmodell kommt schon sehr nahe an die Vorkrisenkurzarbeit heran. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Es kommt zu einem Abschlag von 15 Prozent von der bisherigen Beihilfenhöhe. Die Nettoersatzrate für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt aber gleich. Die Mindestarbeitszeit liegt im Normalfall bei 50 Prozent, und das Modell steht bis Mitte 2022 zur Verfügung. Die Sozialpartner und das AMS müssen in einer Beratung vor der Inanspruchnahme konsultiert werden, und kein Betrieb darf im Regelfall diese Kurzarbeit länger als 24 Monate beanspruchen. Das Übergangsmodell bietet stärkere Anreize zur Rückkehr zur normalen Beschäftigung.
Das zweite Modell ist das Modell der Coronakurzarbeit für massiv betroffene Betriebe, die einen Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent vorweisen müssen oder die von behördlichen Schließungen betroffen sind. Da liegt die Mindestarbeitszeit grundsätzlich bei 30 Prozent, in Ausnahmefällen ist auch weniger möglich. Diese Kurzarbeit ist bis Ende dieses Jahres befristet, um diesen Betrieben noch die Chance des Übergangs und Sicherheit für die nächsten sechs Monate zu geben.
Ich glaube, dass es eine gute Kompromissformel ist. Wie gesagt: Die Lage ist nicht leicht zu beurteilen. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich sehr rasch – glücklicherweise auch sehr positiv –, aber wir haben mit diesen beiden Modellen in diesem Übergang, glaube ich, die richtige Voraussetzung geschaffen.
Ich habe gesagt, die zweite wichtige Priorität des Ministeriums war der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und insbesondere der Gruppen, die durch die Pandemie besonders stark gefährdet sind. Schwangere sind so eine Gruppe. Wir haben deshalb den Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen bis Ende September verlängert, sofern die Betroffenen noch nicht vollständig geimpft sind.
Natürlich ist das eine Übergangsphase. Der Grund ist relativ einfach: Diese Frauen sind stark betroffen, weil sie in Berufen arbeiten, in denen Körperkontakt vorhanden ist und Distanz nicht eingehalten werden kann: Frisörinnen, Physiotherapeutinnen, Elementarpädagoginnen. Die wären jetzt ab Ende Juni ohne diesen Schutz dagestanden. Trotzdem wäre es noch unmöglich gewesen, alle zu impfen, weil das Nationale Impfgremium
die Empfehlung zur Impfung erst vor wenigen Wochen ausgegeben hat. Das heißt, es gibt noch sehr viele, die noch nicht geimpft sind oder die erst ein Mal geimpft sind und noch nicht die vollständige Immunisierung haben. Umso wichtiger ist es, in dieser Übergangsphase die Sicherheit und die Gesundheit der Mütter und der Kinder sicherzustellen. Das passiert mit diesem Antrag.
Die Kosten, die daraus entstehen, werden vollständig vom Bund ersetzt. Das heißt, auch die Betriebe sind unverändert von diesen Kosten freigestellt. Die Verlängerung soll mit 1. Juli lückenlos an die bisherige Regelung anschließen. Ich denke, dass das gut funktioniert und wir damit bis September Zeit haben, um auch die Impfungen für Schwangere auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.03
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer. – Bitte.
Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, die Kurzarbeit war ein richtiges und ist noch ein wichtiges Instrument, um Menschen in Beschäftigung zu halten. Auch für Lehrlinge ist die Kurzarbeit ein wichtiges Instrument, durch das sie ihre Ausbildung weitermachen können, und im Berufsausbildungsgesetz haben wir jetzt die Rahmenbedingungen dafür geschaffen.
Wir haben alle Grund zur Freude, dass die Öffnungsschritte Menschen wieder in Beschäftigung gebracht haben. Ich möchte auch der Bundesregierung ein großes Dankeschön dafür aussprechen, dass sie jetzt mit 1. Juli weitere Öffnungsschritte in Aussicht gestellt hat. Trotzdem gibt es Branchen, die weiterhin ihre Probleme haben werden – von den NEOS beziehungsweise von Kollegen Loacker wurde ja erwähnt, dass beispielsweise die Stadthotellerie da immer in Betracht gezogen wird. Ja, die wird noch ein Problem haben, und auch die Nachtgastronomie wird ein Problem haben. Die werden die Kurzarbeit auch weiterhin brauchen.
Diese Regierung versucht mit ihren zielgerichteten Maßnahmen und mit dem Experten Bundesminister Kocher, nicht nur Pseudojobs zu schaffen, so wie es mit der Aktion 20 000 damals durch die SPÖ gemacht worden ist. Die will sie jetzt mit der Aktion 40 000 verdoppeln. Die FPÖ möchte überhaupt die Aktion 100 000 daraus machen. Ich glaube, Pseudojobs braucht niemand in Österreich, sondern wir brauchen nachhaltige Jobs. Mit der Joboffensive werden wir den Fokus massiv auf solche Jobs legen: in der Aus- und Weiterbildung, in der Digitalisierung, im Mint-Bereich, in der Pflege und auch im Umweltbereich. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Aktion Sprungbrett haben wir mit 300 Millionen Euro dotiert. Betriebe können für maximal zwölf Monate bis zu 50 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert bekommen.
Aus meiner Sicht ist es so: Es sind zurzeit 294 000 Menschen arbeitslos gemeldet. Ich möchte da auf die SPÖ eingehen, ganz besonders auf Kollegen Stöger, der 2017 Arbeitsminister war. Damals waren es 339 000 Menschen, die arbeitslos gemeldet waren, ohne Personen in Schulungen. Ich glaube, wir gehen sehr gut aus dieser Krise heraus, und diese Regierung macht einen gewaltigen Job. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Mit der Verlängerung der Testungen in den Betrieben, wo Kunden und Gäste getestet werden können, machen wir einen weiteren Schritt aus der Pandemie. Die 3G-Regel wird uns durch den Sommer begleiten, wenn auch nicht darüber hinaus. Gemeinsam
werden wir gestärkt aus dieser Krise gehen. Die Wirtschaft schafft Arbeitsplätze, und nicht die Aktion 20 000, 40 000 oder 100 000. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.06
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Josef Muchitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer hat gesagt, die Aktion 40 000 sei eine Pseudoaktion. – Ich berichtige: Genau diese Aktion 40 000 ist auch in der Aktion Sprungbrett enthalten, weil sowohl öffentliche als auch private Jobs damit gefördert werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Weidinger: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! Eine politische Meinung war das!)
17.07
Präsidentin Doris Bures: Das war eine politische Bewertung.
Damit gebe ich jetzt der nächsten Rednerin das Wort, nämlich Frau Abgeordneter Verena Nussbaum. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Auch bei diesen Tagesordnungspunkten zeigt sich wieder einmal, auf welcher Seite die Regierungsparteien stehen. Für selbstständig Erwerbstätige, die infolge von Betriebsschließungen eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, aber aus der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem GSVG nicht ausscheiden können, wird, damit sie vor späteren Rückforderungen geschützt sind, die Frist bis Ende Dezember 2021 verlängert. Die Angleichung der Notstandshilfe ans Arbeitslosengeld ist jedoch nur bis Ende September befristet, und da wollen die Regierungsparteien jetzt auch noch ein Gegengeschäft, nämlich das Inkrafttreten der Bestimmungen bezüglich der neuen Kündigungsfristen für die ArbeiterInnen weiter hinauszögern. Ich frage mich: Wo ist denn das Gegengeschäft bei den Selbstständigen?
Über die Kurzarbeit ist jetzt schon einiges gesprochen worden. Ich glaube, es ist inzwischen bekannt, dass die Sozialpartner das sehr gut ausgehandelt haben und dadurch auch sehr flexibel waren. Das sieht man auch daran, dass man ab 1. Juli schon bei der fünften Version der Kurzarbeit angekommen ist. Die hat uns extrem gut durch die Coronakrise geführt. Immerhin hat sie mehrere Hunderttausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit bewahrt, und das – und das muss man auch betonen – mit einer Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent, während die Arbeitslosen leider immer noch eine Nettoersatzrate von nur 55 Prozent bekommen.
Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Kurzarbeit macht es natürlich Sinn, dass diese auch für die Lehrlinge verlängert wird. Besonders wichtig – und das möchte ich noch erwähnen – sind auch die Prüfmaßnahmen außerhalb der Lohnsteuerprüfung, um die Einhaltung der Kurzarbeitsregelungen zu kontrollieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Im Vorfeld zur neuen Kurzarbeitsregelung hat es aber auch Unstimmigkeiten gegeben, Unstimmigkeiten betreffend Urlaubsverbrauch. Das ist jetzt Gott sei Dank berichtigt worden, denn es kann nicht sein, dass man in ein unabdingbares Recht der ArbeitnehmerInnen – nämlich ins Urlaubsgesetz – eingreift. Ursprünglich war vorgesehen, dass diese Regelung unbefristet gilt; in der Zwischenzeit hat sich unser Druck ausgewirkt, es ist nun auch an die Befristung der Kurzarbeit gekoppelt worden.
Ich möchte jetzt noch einmal, an den Herrn Arbeitsminister gerichtet, gewisse Gedanken einbringen, vielleicht Ideen aufwerfen. Sie haben selbst gesagt, die Arbeitslosigkeit entspannt sich, aber nicht so schnell wie erhofft. Ich denke, es wäre jetzt an der Zeit, über Modelle von Arbeitszeitverkürzungen nachzudenken (Heiterkeit und Ah-Rufe bei der ÖVP), über eine Viertagewoche zum Beispiel (Ruf bei der ÖVP: Dreitagewoche!), über eine generelle Arbeitszeitverkürzung und über eine sechste Urlaubswoche für alle. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Dreitagewoche! – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
17.10
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Meri Disoski. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Sie sehen, der Vorschlag, den die Kollegin gemacht hat, sorgt für Diskussionsbedarf. Ich diskutiere das gerne, aber vielleicht nicht jetzt, sondern an einem anderen Ort.
Ich will tatsächlich über die Freistellung von schwangeren Beschäftigten sprechen, die bei ihrer Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, wie zum Beispiel Frisörinnen oder Kindergartenpädagoginnen, denn diese Freistellung, die wir beschlossen haben, läuft mit Ende Juni aus.
Was heißt das? – Das heißt, dass Schwangere ab Juli nicht mehr freigestellt werden können, sie sind damit wieder dem vollen Risiko der Pandemie ausgesetzt. Um die Risiken der Coronapandemie für Schwangere bestmöglich zu minimieren, hat die Regierung damals beschlossen, Schwangere, die bei ihrer Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, dann von der Arbeit freistellen zu lassen, wenn weder Homeoffice noch alternative Arbeiten im Betrieb möglich sind. In solchen Fällen sind Schwangere freigestellt worden.
Wie viele Coronaregelungen ist auch diese Regelung befristet, sie läuft, wie gesagt, mit Juni aus. Schwangere wären, ich formuliere bewusst im Konjunktiv, dann tatsächlich wieder dem vollen Risiko der Pandemie ausgesetzt. Das dürfen wir nicht verantworten, das können wir nicht verantworten, dazu muss es eine Alternative geben – und die gibt es auch. Wie Sie wissen, ist die Impfung für Schwangere – der Minister hat auch darauf hingewiesen – erst seit ein paar Wochen zugelassen. In dieser kurzen Zeit haben noch nicht alle Schwangeren, die eine Coronaschutzimpfung erhalten wollen und sich damit schützen wollen, die Möglichkeit gehabt, diese zu bekommen. Es geht also gezielt darum, genau diese Schwangeren, die noch nicht geimpft sind, vor Corona zu schützen.
Deshalb soll die Möglichkeit auf Freistellung für Schwangere mit Kunden-, Kundinnenkontakt dann bestehen bleiben, wenn diese nicht geimpft sind. Dieser Schutz von Schwangeren, diese Freistellung von Schwangeren, die kann nur dann verlängert werden, wenn auch die Opposition zustimmt. Das war im Ausschuss noch nicht der Fall. Diese Verlängerung der Freistellung kann nur dann in Kraft treten, wenn im Bundesrat kein Einspruch von der Opposition gegen diese geplante Verlängerung erhoben wird.
Deshalb bitte ich Sie, appelliere ich an Sie, Ihre Zustimmung zu geben. Wenn Sie nicht zustimmen, dann wird es diese Freistellung von Schwangeren in zwei Wochen nicht mehr geben, sie wären dann wieder einem erhöhten Coronarisiko ausgesetzt. Das können und das dürfen wir weder riskieren noch verantworten. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
17.13
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Sabine Schatz. –Bitte.
17.13
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann gleich nahtlos an die Ausführungen von Frau Kollegin Disoski anschließen. Schwangere Frauen sind im Falle einer Covid-Erkrankung einem erhöhten Risiko ausgesetzt, auch entsprechend schwer zu erkranken. Wir haben mühsam für die Freistellung gekämpft, die aber jetzt mit Ende Juni ausläuft.
Mit dem vorliegenden Antrag soll diese Freistellung um drei Monate verlängert werden, allerdings halten wir mehrere Punkte dabei für wirklich problematisch. Zum einen haben wir auch schon mehrmals angemerkt, dass diese Schutzmaßnahme für Schwangere auch für Beschäftigte im Handel gelten muss (Zwischenruf des Abg. Loacker), für Beschäftigte, die eben einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, und nicht nur für jene, die wirklich in körpernahem Kontakt arbeiten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Das ist in diesem Antrag wieder nicht vorhanden.
Wesentlicher Kritikpunkt von uns ist allerdings das mit dem Antrag quasi eingebrachte Ende der Freistellung für Geimpfte und voll immunisierte schwangere Frauen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Das heißt, dass für werdende Mütter, die den vollen Impfschutz haben, die Freistellung mit 30. Juni endet. Ab diesem Moment sind voll immunisierte Schwangere nicht mehr freigestellt.
Zudem wird der Druck auf die Arbeitnehmer, sich impfen zu lassen, erhöht, eine Meldepflicht der Impfung, sozusagen zum Impfstatus, ist vorgesehen. Das ist in dieser Form so noch nicht da gewesen. Die Entscheidung für eine Impfung, ob man sie machen will oder nicht, muss in so einer sensiblen Situation die werdende Mutter aber selbstbestimmt treffen können, sie kann nicht sozusagen über Druck durch den Arbeitgeber kommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ja, schwangere Frauen brauchen vollen Schutz. (Abg. Loacker: ... Belohnung der Impfverweigerer!) – Nein, wir sind nicht für Belohnung von Impfverweigerern, sondern wir sind für die Selbstbestimmung der Frau. Das ist der Unterschied, Herr Kollege Loacker! (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)
Wir fordern, die Freistellungsregelung in der Form, wie sie aktuell vorliegt, um drei Monate zu verlängern, unabhängig davon, ob die Frauen geimpft sind oder nicht. Alle schwangeren Frauen in Risikojobs verdienen diese Freistellung (Abg. Loacker: Glauben Sie, ....?), diese Schutzmaßnahme. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich bringe deshalb einen Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales, 913 der Beilagen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Z 1b. und Z 1c. entfallen.
2. Z 1e lautet:
„1e. § 3a Abs. 6 lautet:
(6) Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit 1. Juli 2021 In Kraft. Abs. 4, 5, 7 und 8 sind auch über den 30. September 2021 hinaus auf bis dahin erfolgte Freistellungen anzuwenden.“
*****
Sehr geehrte Frau Kollegin Disoski, wir tun uns viel, viel leichter mit einer Zustimmung, wenn Sie unserem Abänderungsantrag auch zustimmen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
17.16
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch,
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1652/A der Abgeordneten Bettina Zopf, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (913 d.B.) Top 29
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Z 1b. und Z 1c. entfallen.
2. Z 1e lautet:
„1e. § 3a Abs. 6 lautet:
(6) Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit 1. Juli 2021 In Kraft. Abs. 4, 5, 7 und 8 sind auch über den 30. September 2021 hinaus auf bis dahin erfolgte Freistellungen anzuwenden.“
Begründung
Es darf kein Druck auf Frauen ausgeübt werden, sich während einer Schwangerschaft gegen den Sars-Cov-2-Virus impfen lassen zu müssen. Daher müssen diese Bestimmungen entfallen.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung und dann auch zur Abstimmung.
Jetzt gelangt Herr Abgeordneter Ernst Gödl zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Seit den Öffnungsschritten Mitte Mai habe ich in meinem Wahlkreis zahlreiche Unternehmen besucht, darunter auch mehr als ein Dutzend Gastronomiebetriebe. Ich konnte zweifelsfrei eines feststellen: Die Stimmung ist positiv bis sehr positiv.
Das hat damit zu tun, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer sehr genau wissen, dass es durch die staatliche Intervention, durch die vielen verschiedenen Maßnahmen – Kurzarbeit, Härtefallfonds, Umsatzersatz – erst möglich war, dass unsere Unternehmerinnen und Unternehmer gut durch die Krise gekommen sind und dass damit auch viele, viele Tausende, Hunderttausende Arbeitsplätze gerettet wurden. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.) Sie sind auch deswegen sehr positiv gestimmt, weil die Zukunftsaussichten tatsächlich so positiv sind.
Wenn wir uns jetzt den Arbeitsmarkt ansehen – da spiegeln sich diese positiven Zukunftsaussichten sehr gut wider –, dann sehen wir, dass die Arbeitslosigkeit in den letzten Wochen und Monaten stark gesunken ist. Danke, Herr Bundesminister, dass Sie jeden Dienstag an die Öffentlichkeit gehen und diese Zahlen präsentieren. Letzten Dienstag gab es in Österreich 294 000 Arbeitsuchende, wieder 6 000 weniger als eine Woche zuvor. Selbst wenn wir in manchen Regionen einen Vergleich mit dem Vorkrisenniveau ziehen, dann sehen wir, dass wir heute in manchen Regionen bereits unter dem Niveau von 2019 sind. Auch das trägt zu dieser positiven Stimmung, die jetzt in unserem Land herrscht, bei. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
Nichts passiert aus Zufall! Es war völlig richtig, dass die Bundesregierung gemeinsam mit uns als Gesetzgeber rechtzeitig Maßnahmen ergriffen hat. Denken wir an die Coronajoboffensive. Im Winter, in der Hochphase der Pandemie, haben wir die Coronajoboffensive gestartet, haben 700 Millionen Euro in die Hand genommen, 100 000 Menschen adressiert, um sie auszubilden, weiterzubilden, sie auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Oder denken wir an den Lehrlingsbonus. Es gibt derzeit um 10 Prozent mehr freie Lehrstellen, als es vor zwei Jahren gegeben hat. Auch das ist ein sehr positives Zeichen für unseren Arbeitsmarkt und für unseren Wirtschaftsaufschwung. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
Trotzdem gibt es Branchen – auch das wurde hier schon angesprochen, gerade auch von Kollegen Loacker –, in denen jetzt schon Arbeitskräfte gesucht werden, etwa in der Gastronomie, aber ganz besonders auch in der Pflege. Deswegen ist es auch richtig und wichtig, die Maßnahmen, die Sie, Herr Bundesminister, heute angekündigt haben – die Fachkräftestipendien für den Lehrgang zur Pflegeassistenz –, auszuweiten, dass eben dieser Umstieg in die Pflege attraktiviert wird, denn wir wissen, dass wir bis 2030 – je nach Schätzung – zwischen 70 000 und 100 000 zusätzliche Arbeitskräfte im Bereich der Pflege brauchen werden und eben jetzt schon Maßnahmen gesetzt werden müssen. – Danke auch für diese Maßnahmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Nicht zuletzt, meine Damen und Herren, die Aktion Sprungbrett: Es ist wirklich kurios, und man hört es auch oft am Wirtshaustisch: Wie ist es möglich, dass es einerseits freie Arbeitsplätze und auf der anderen Seite aber doch eine gewisse Anzahl an Arbeitsuchenden gibt?
Dabei ist ganz besonders auch die Gruppe der Langzeitarbeitslosen zu adressieren. Kollege Muchitsch hat die Zahl von 142 000 Langzeitarbeitslosen genannt, das sind um 40 000 bis 50 000 mehr als vor der Coronakrise. Diesbezüglich muss man wirklich aktiv werden. Mit der Aktion Sprungbrett, die sich schon etwas von dem, was ihr vorgeschlagen habt, unterscheidet, in Summe aber in die gleiche Richtung geht – das soll man durchaus anerkennen –, soll es gelingen, innerhalb von einem Jahr oder von eineinhalb Jahren 50 000 Menschen zu adressieren und zu erreichen, sodass sie wieder in den normalen Arbeitsmarkt eintreten können.
Daher ist diese Aktion so wichtig und wird dazu beitragen, dass wir die positive Stimmung, die derzeit vorherrscht, auch in die Zukunft tragen können. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, ich muss noch einen Abänderungsantrag zur Kurzarbeit einbringen – im Ibiza-Untersuchungsausschuss würde ich jetzt sagen, außerhalb der Redezeit, aber das geht hier nicht –:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Sozialausschusses (907 d.B.) betreffend den Initiativantrag (1659/A) eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
Artikel 2 (Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes) wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 2 (§ 37b Abs. 7 AMSG) wird nach der Wortfolge „Beihilfensumme ab 1. Juli 2021 gegenüber der bis 30. Juni“ der Ausdruck „2021“ eingefügt.
2. In Ziffer 3 (§ 37b Abs. 9 AMSG) wird dem Abs. 9 folgender Satz angefügt:
„Zur Identifizierung der besonders betroffenen Betriebe hat der Bundesminister für Finanzen dem AMS die Daten betreffend die Umsätze eines Beihilfenwerbers elektronisch zur Verfügung zu stellen.“
3. Z 5 lautet:
„5. Dem § 78 werden nach dem Abs. 43 folgende Abs. 44 und 45 angefügt:
„(44) § 37b Abs. 2, 7 und 9, § 37c Abs. 6 und § 79 Abs. 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 treten mit 1. Juli 2021 in Kraft.
(45) § 37b Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 tritt mit Ende Juni 2022 außer Kraft. § 37b Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 51/2020 tritt mit 1. Juli 2022 wieder in Kraft.““
*****
Diesbezüglich bitte ich um Annahme. (Beifall bei der ÖVP.)
17.23
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza
und Kollegen
zum Bericht des Sozialausschusses (907 d. B.) betreffend den Initiativantrag (1659/A) eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
Artikel 2 (Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes) wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 2 (§ 37b Abs. 7 AMSG) wird nach der Wortfolge „Beihilfensumme ab 1. Juli 2021 gegenüber der bis 30. Juni“ der Ausdruck „2021“ eingefügt.
2. In Ziffer 3 (§ 37b Abs. 9 AMSG) wird dem Abs. 9 folgender Satz angefügt:
„Zur Identifizierung der besonders betroffenen Betriebe hat der Bundesminister für Finanzen dem AMS die Daten betreffend die Umsätze eines Beihilfenwerbers elektronisch zur Verfügung zu stellen.“
3. Z 5 lautet:
„5. Dem § 78 werden nach dem Abs. 43 folgende Abs. 44 und 45 angefügt:
„(44) § 37b Abs. 2, 7 und 9, § 37c Abs. 6 und § 79 Abs. 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 treten mit 1. Juli 2021 in Kraft.
(45) § 37b Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 tritt mit Ende Juni 2022 außer Kraft. § 37b Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 51/2020 tritt mit 1. Juli 2022 wieder in Kraft.““
Begründung
Zu Artikel 2 (AMSG):
Zu Z 1 (§ 37b Abs. 7):
Hier handelt es sich um eine redaktionelle Klarstellung, dass der 30. Juni 2021 gemeint ist.
Zu Z 2 (§ 37b Abs. 9):
Um die Beihilfenanträge bearbeiten zu können muss das Arbeitsmarktservice über die erforderliche Information betreffend die Umsätze des Beihilfenwerbers verfügen. Diese Information ist durch den Bundesminister für Finanzen zum Abruf zur Verfügung zu stellen, soweit sie bereits in dessen Datenbeständen vorhanden ist.
Zu Z 3 (§ 37b Abs. 2):
Die Möglichkeit von § 4 Urlaubsgesetz abweichende Vereinbarungen treffen zu können, soll nur befristet bis Ende Juni 2022 ermöglich werden. Die Regelung soll mit 1. Juli 2022 wiederum aus dem Rechtsbestand entfernt werden und die davor (vor dem 1. Juli 2021) gültige Regelung wieder in Kraft treten.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte.
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Bei Kollegen Gödl war alles schon so positiv, dass sich das hoffentlich nur auf die wirtschaftliche Stimmung im Land bezieht und nicht auf die Testergebnisse von den betrieblichen Tests, zu denen ich noch schnell Stellung nehmen möchte.
Die Möglichkeit für die Unternehmen, Testungen im eigenen Betrieb anbieten zu können, ist ja sehr gut angenommen worden. Die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, sich ohne großen Aufwand testen zu lassen, aber auch Kundinnen und Kunden können das gut in Anspruch nehmen, wenn sie zum Beispiel keinen Test dabei haben oder ein Test abgelaufen ist, was auch schon dementsprechend oft vorgekommen sein soll. Das hat insgesamt zur Erhöhung der Testkapazität im Land beigetragen. Da die Regelung jetzt auslaufen würde und wir von einer akzeptablen Durchimpfungsrate noch weit entfernt sind, können wir dem vorliegenden Antrag auf Verlängerung durchaus zustimmen, lediglich den Zeitraum der Verlängerung bis zum 30.9. sehen wir kritisch.
Hoffen würden wir natürlich, dass am 30.9. überhaupt keine Testungen mehr notwendig sind, weil die Pandemie schon vorbei ist. Diese Hoffnung haben wir aber im Sommer des vorigen Jahres auch schon gehabt – im Herbst sind wir eines Besseren belehrt worden. Es liegt natürlich auch an den Impfungen, aber nicht nur das. Wie uns England gerade zeigt, kann auch eine hohe Impfrate dazu führen, dass die Zahlen trotzdem steigen. Es braucht nur wieder eine Mutation aufzutreten, und die Zahlen steigen. Es geht
darum, abgesichert zu sein und weiterhin Testmöglichkeiten in den Betrieben zu haben. Und auch die Rückkehr aus dem Urlaub und der Schulbeginn haben im letzten Jahr einfach dazu geführt, dass wieder viel mehr Kontakte auf engerem Raum stattgefunden haben und die Zahlen gestiegen sind. Daher braucht es die Testkapazitäten auch in Zukunft.
Ob der September der richtige Zeitpunkt dafür ist, die Testkapazitäten in den Betrieben auslaufen zu lassen – und sie vielleicht dann doch wieder kurzfristig verlängern zu müssen, weil man sie braucht –, das stelle ich schon infrage, ob das sinnvoll ist. Eine Verlängerung der betrieblichen Testkapazitäten bis Jahresende wäre unser Vorschlag gewesen; dass das gleich bis Ende 2022 – wie im FPÖ-Antrag vorgesehen – sein sollte, erscheint mir doch ein wenig weit gegriffen. Wir tragen die Verlängerung bis Ende September aber natürlich mit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.25
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Gestern hat meine Kollegin Claudia Plakolm in ihrer Rede die 1974 Geborenen erwähnt. Die in diesem Jahr außergewöhnlich hohe Sterblichkeitsrate von Säuglingen war Anlass zur Einführung des Mutter-Kind-Passes. Ich bin 1974 geboren. In meinem Heimatort in Reindlmühl gibt es eine kleine Volksschule. Die Schülerzahl betrug in den Jahren 1970 bis 1980 circa 20 Kinder pro Jahrgang, außer 1974, da waren wir nur zwölf Schulkinder, und ich war eines von gerade einmal vier Mädchen. Von diesen vier Frauen bin ich die Einzige, die jetzt selber Kinder hat. Das ist ein ziemlich plakatives Beispiel für die demografische Entwicklung in Österreich, das zeigt, warum Mutterschutz eine hohe Bedeutung hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Was ist Mutterschutz? – Mutterschutz ist die Summe gesetzlicher Vorschriften zum Schutz von Mutter und Kind vor und nach der Entbindung. Auf Antrag der christlichsozialen Abgeordneten Hildegard Burjan beschloss die Konstituierende Nationalversammlung 1919 einen Ausbau des Schutzes von Müttern und Säuglingen. Mit dem heutigen Beschluss zu diesem Gesetz setzen wir einen weiteren Schritt zum Schutz unserer Mütter und deren ungeborener Kinder. Wir verlängern die Frist für die Freistellung von Frauen ab der 14. Schwangerschaftswoche bis 31. August 2021. Dies gilt in allen Berufen mit körpernahen Dienstleistungen für Schwangere, die noch keinen ausreichenden Impfschutz haben. Für uns als Österreichische Volkspartei war und ist es weiterhin oberste Priorität, jene zu schützen, die durch eine Coronainfektion großen Schaden erleiden können.
Für eine werdende Mutter muss der Schutz ihrer Gesundheit in einem Staat wie Österreich selbstverständlich sein. Mit diesem Beschluss tragen wir unseren Teil zu dieser Selbstverständlichkeit bei.
Herr Kollege Loacker, zu Ihrer Auslegung, dass Frauen es ausnützen würden und sich mit dem Schlupfloch, nicht impfen zu gehen, dafür entscheiden, dass sie zu Hause bleiben können: Diesen Vorwurf, den Sie da gegen alle schwangeren Frauen erheben, weise ich auf das Schärfste zurück! (Beifall bei der ÖVP.) Jede Frau muss sich selbst entscheiden können.
Jede und jeder Abgeordnete, die/der diesem Antrag keine Zustimmung erteilt, spricht sich also gegen den Schutz von werdenden Müttern aus. Nehmen Sie sich ein Beispiel an uns, denn wir zeigen gerne, wie Sozialpolitik mit christlichsozialen Werten funktioniert! (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Abschluss noch Folgendes: Bei allen Gleichberechtigungen in unserer neuen und modernen Zeit bleibt ja doch nur eines Frauen vorbehalten: die für mich und in meinem Leben schönste und wichtigste Aufgabe der Welt, Mutter zu werden und Mutter zu sein. (Beifall bei der ÖVP.)
17.29
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich diese Debatte.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1698/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (909 d.B.)
32. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1667/A der Abgeordneten Tanja Graf, Alois Stöger, diplômé, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert wird (910 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir fahren in der Tagesordnung fort und kommen zu den Punkten 31 und 32, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Rainer Wimmer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das Thema ist Angleichung von Arbeitern und Angestellten, und mir ist da heute ein Zeitungsbericht in die Hände gefallen, in dem der Bundeskanzler in der Hauptwahlkampfphase 2017, am 28. August, dieses Thema ganz nach vorne gestellt und gesagt hat: Arbeiter mit Angestellten gleichstellen. (Der Redner hält die Kopie eines Zeitungsartikels in die Höhe.) Es hat dann am 21. September, also ganz knapp vor der Wahl, noch eine Aussendung gegeben. Da war im „Standard“ abgedruckt: „Arbeiter und Angestellte gleichstellen: Wirtschaft warnt vor Mehrkosten“. Da haben wir schon gewusst, dass das gleich gar nicht mehr so eine gmahde Wiesn sein wird, denn dort ist dann weiters gestanden: „Schwierige Situation für ÖVP: Kurz nahm Vorschlag in Wahlprogramm auf, aber Unmut bei WKO und Industrie“.
Na, mittlerweile wissen wir, was 2017 passiert ist. Im Wahlkampf hat es ja massive Unterstützung der Wirtschaft gegeben, und darum ist es kein Wunder, dass wir heute vor einem Desaster stehen. Da fährt die ÖVP wirklich drüber, und dieses Thema wird auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Wochen in meinem Umfeld Wetten darüber abgeschlossen. Nicht sehr viele haben gesagt: Nein, nein, das traut sich die ÖVP jetzt nicht, denn wir haben eh drei Jahre Zeit gehabt, dass sich
die Unternehmen herrichten haben können! Manche haben gesagt: Nein, nein, die fahren da sicher drüber, denen ist das völlig egal. – Ich war einer derjenigen, die die zweite Variante gewählt haben. Ich habe gesagt: Der ÖVP sind die Arbeiterinnen, Arbeiter wurscht, die fahren da drüber! Sie hat eh schon gezeigt, was sie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tut.
Ich frage Sie ganz ehrlich, meine Damen und Herren von der ÖVP: Warum machen Sie das? Warum handeln Sie so? Warum behandeln Sie Arbeiterinnen und Arbeiter im 21. Jahrhundert wie Arbeitnehmer zweiter Klasse? Im 21. Jahrhundert, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die ÖVP war nicht zimperlich, wie wir wissen, wenn es darum gegangen ist, Arbeitnehmerrechte zu beschneiden, einfach draufzuhauen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, da waren Sie ja immer ganz vorne mit dabei. Das war so beim 12-Stunden-Tag. Der Karfreitag wurde den evangelischen Arbeitnehmern, ja ich würde sagen, gestohlen. Gegen jene Kolleginnen und Kollegen, die 45 Jahre gearbeitet haben, hat es jetzt wieder einen ganz brutalen Beschluss gegeben, nämlich die Pensionsabschläge wieder einzuführen, und jetzt eben die Verschiebung der Kündigungsfristen.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Sie merken es vielleicht gar nicht, aber Sie demütigen die Arbeitnehmer, wo immer Sie nur können. Da frage ich mich schon: Da gibt es einen obersten schwarzen Arbeitnehmervertreter, nämlich August Wöginger – er ist jetzt gerade nicht da. Ich weiß ja nicht, wie er das macht, wie er das durchdrückt. Er hat ja trotzdem noch einmal 96 Prozent gekriegt – nicht mehr 98, 99 Prozent, wie er das schon einmal gehabt hat. 96 Prozent sind aber immerhin auch gar nicht so schlecht, wenn man bedenkt, dass er ständig auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinhackt, Kolleginnen und Kollegen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Und irgendwann, lieber Gust, gehst du ja auch an einem Spiegel vorbei. Ich weiß nicht, ob für dich da alles paletti ist. Ich glaube, wenn es um solche Themen geht, wenn es um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht, sollte man sich noch selber in den Spiegel schauen können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.)
Vielleicht noch ganz kurz zu den Grünen, denn dort verstehe ich die Welt nicht mehr ganz: Ihr wart ja bei diesem Beschluss 2017 dabei; heute seid ihr auf der anderen Seite. Jetzt verstehe ich natürlich, es gibt den Koalitionszwang und was immer auch damit einhergeht, aber ein bisschen Rückgrat, meine sehr geschätzten Damen und Herren von den Grünen, brauchen wir schon, vor allem dann, wenn es um Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerinteressen geht. Ich weiß schon, die Arbeiterinnen und Arbeiter sind nicht so wirklich euer Potenzial, und die habt ihr nicht immer am Schirm, aber das ist ja genau die Arbeitnehmergruppe, Kolleginnen und Kollegen, die eher weniger bezahlt bekommt. Das sind Berufsgruppen, die das ganz dringend brauchen, und dann sind sie im Arbeitsrecht noch einmal benachteiligt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe auch gerätselt, was Thomas Schmid, den mittlerweile ganz Europa kennt, mit Pöbel und Tieren gemeint hat, und ich glaube es jetzt zu wissen: Gemeint sind auch die ArbeitnehmerInnen, die seit 100 Jahren – seit 100 Jahren! – ungerecht behandelt werden. Ich sage auch ganz ehrlich, der denkt sich: Warum soll der Pöbel dieselben Kündigungsfristen haben wie die anderen 3,2 Millionen Arbeitnehmer? Wo kommen wir denn da hin?, wird er sich denken.
Offensichtlich ist diese Geisteshaltung bei den Türkisen jetzt sehr weitverbreitet, und ich sage Ihnen eines: Ich sage Ihnen, geschätzte Damen und Herren der Türkisen, diese Präpotenz, diese Abgehobenheit, dieses Drüberstehen und das Runterschauen auf die anderen (Abg. Melchior: Mäßigen Sie sich!), dieser Hochmut wird Sie irgendwann einholen. Ich sage Ihnen das.
Liebe Damen und Herren! Für die Opposition ist es natürlich schwierig, der Regierung beizukommen. Das macht aber nichts, denn ihr bewerkstelligt es zum jetzigen Zeitpunkt eh selber, vor allem haben die letzten Wochen gezeigt, dass ihr drauf und dran seid, euch selber zu beschädigen.
Ganz zum Schluss möchte ich aber auch noch etwas ansprechen, das auch in diesem Tagesordnungspunkt behandelt wird. Es gibt nämlich auch positive Ausnahmen. Wir haben im AKÜ-Bereich eine gute Lösung erzielt. Ich darf da die Abgeordnete Tanja Graf ansprechen, denn die hat das ja für die Arbeitgeber verhandelt. Ich sage Danke schön! Wir haben uns nichts geschenkt, es hat wilde Auseinandersetzungen gegeben. Wir haben das aber irgendwie hingekriegt und am Ende steht ein fairer Kompromiss. Ich stehe nicht an, Ihnen auch von dieser Stelle aus Danke zu sagen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.37
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Tanja Graf auch gleich zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer zu Hause! Zuerst einmal, Kollege Wimmer, vielen Dank für das Lob. Ich muss aber trotzdem auf den ersten Teil deiner Rede eingehen, denn die Tatsache, dass ein Blender unterwegs ist, kann ich nur zurückgeben. Vielleicht kannst du dir den Spiegel selbst vors Gesicht halten, denn du selbst beziehungsweise eure Fraktion haben 2017 die Behauptung, dass ihr Arbeitnehmer schützen wollt, damit ausgehebelt, dass ihr eine Ausnahme für den Bau geschaffen habt. Wenn ich mir die Kündigungsfristen vom Bau so anschaue, dann muss ich ehrlich sagen: Jemanden nach Beendigung einer Baustelle rauszuschmeißen ist auch nicht korrekt. Wenn du da also jemanden schützen möchtest, dann bitte alle! (Beifall bei der ÖVP.)
Einheitlicher Arbeitnehmerbegriff war damals unser Credo. Das würde auch einen einheitlichen Betriebsrat bedeuten, wir haben aber zwei Betriebsräte, einen Arbeiter- und einen Angestelltenbetriebsrat. Wenn wir nur einen Typus haben, dann brauchen wir auch nur mehr einen Betriebsrat. (Beifall bei der ÖVP.)
Nun aber zu den wesentlichen Punkten: Dass der Arbeitsmarkt eben kein starres Instrument ist, zeigen uns auch die Maßnahmen, die wir treffen wollen. Wir wollen flexiblere Maßnahmen treffen, die auch den Aufschwung für die Menschen, die derzeit Schwierigkeiten haben, einen Job zu finden, miteinfangen, indem wir die Notstandshilfe absenken und sagen, dass sie nicht in die Notstandshilfe kommen werden. Dazu gehört aber auf der anderen Seite auch, dass wir den Arbeitsmarkt nicht mit Maßnahmen blockieren wollen, die jetzt vielleicht die Beschäftigung hemmen würden. Dazu zählen eben die Kündigungsfristen, und das werden wir jetzt eben um drei Monate verschieben. Das ist nichts Unanständiges, sondern wir wollen damit nur den Arbeitsmarkt flexibler gestalten und auch dem Aufschwung mehr Luft zum Atmen geben. (Beifall bei der ÖVP.)
Wie wichtig da auch Sozialpartnerlösungen sind – da stimme ich dir wirklich zu –, sieht man beim Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. Da haben wir hart miteinander verhandelt, aber auch eine gute Lösung geschafft.
An dieser Stelle möchte ich auch eurer Fraktion Danke sagen, aber ich möchte besonders Peter Schleinbach und Thomas Grammelhofer von der PRO-GE sowie Heidi Blaschek und den Fachverbandsobmann Marcus Kleemann von der Wirtschaftskammer hervorheben, weil sie da mitverhandelt haben. Sie haben eine gute Lösung gefunden, weil sie erkannt haben, wie wichtig eine flexible Arbeitsweise am Markt ist. Das sind auch eure Betriebsräte. Die wissen, wie wichtig es ist, dass wir in den Betrieben flexibel und individuell auf den Arbeitsmarkt eingehen sollten.
Es sollte unser gemeinsames Interesse sein, dass wir den Arbeitsmarkt gemeinsam flexibel weitergestalten und Möglichkeiten schaffen. Ich bitte auch darum, dass man in den Bereichen, in denen es noch keine Lösungen gibt, gemeinsam Lösungen findet, um eben auch die Sozialpartnerschaft zu stärken. Diese wurde leider mit dem ABGB ausgebremst. Wir haben einfach ein Gesetz geschaffen, in dem wir festhalten, dass die Sozialpartner keine Möglichkeit mehr haben, das zu verhandeln. Diese Möglichkeiten sollten wir ihnen aber nun in den nächsten drei Monaten geben. Darum bitte ich. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
17.41
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Nun wurde schon sehr viel zu dem, was da inhaltlich drinsteckt, gesagt. Ich möchte aber schon eine ganz große Kritik an den Regierungsparteien üben. (Abg. Haubner: Überraschend!) Da sind wieder einmal Gesetze zusammengegangen, in einen Entwurf hineingewurschtelt worden. In einem Gesetzentwurf steht einerseits eine Verlängerung der erhöhten Notstandshilfe und andererseits, dass die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten wieder verschoben wird. Das ist sehr wohl unanständig, Frau Kollegin Graf, da widerspreche ich Ihnen ganz massiv. Bereits vor einem halben Jahr haben Sie es um ein halbes Jahr verschoben, und nun tun sie das wieder. Das ist etwas, womit wir überhaupt nicht umgehen können, weil ich glaube, man sollte Mehrheitsbeschlüsse auch umsetzen. Zudem verstehe ich eigentlich nicht, warum Sie permanent immer nur auf die Arbeitnehmer losgehen.
Der nächste Anschlag steht schon vor der Tür, das ist nämlich, dass die kumulativen Strafen bei Lohn- und Sozialdumping abgeschafft werden sollen. Herr Minister, das ist ja die Lex Hygiene, die Sie da wieder umgesetzt haben. Darüber werden wir auch im nächsten Sozialausschuss wieder ganz ausführlich reden. Das kann ich Ihnen nicht ersparen, das werde ich Ihnen nicht ersparen, auch wenn Sie sämtliche Anträge zur Hygiene Austria vertagen, damit sie nicht ins Plenum kommen. (Beifall bei der FPÖ.)
17.42
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Josef Muchitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Tanja Graf hat hier vom Rednerpult aus behauptet, dass mit Ende der Baustelle die Bauarbeiter gekündigt werden. Ich berichtige tatsächlich: Mit der Angleichung des Beschlusses 2017 – Arbeiter und Angestellte – wurde auf Wunsch der ÖVP auch eine Bestimmung betreffend Saisonregelungen geschaffen. In allen Kollektivverträgen, die ich verhandle – es sind 25 in der Stein-, Keramik- und Holzindustrie –, in denen Saisonregelungen enthalten sind, wurden die Kündigungsfristen im Kollektivvertrag erhöht. Kein Bauarbeiter geht von einem Tag auf den anderen in die Arbeitslosigkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
17.43
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Punkt, den wir heute beschließen, sollte nicht übersehen werden, das halten wir Grüne für ganz besonders wichtig, nämlich dass die erhöhte Notstandshilfe, die auf Arbeitslosengeldniveau angehobene Notstandshilfe, noch einmal um weitere drei Monate verlängert wird. Das ist eine ganz
zentrale, wichtige Leistung Österreichs in der Krise, die dabei unterstützt hat, Armut zu verhindern, zu vermeiden oder zumindest einzudämmen. Sie wird auch für die nächsten drei Monate noch wichtig sein, bevor Beschäftigungsmaßnahmen wie die Aktion Sprungbrett greifen und hoffentlich auch dazu führen werden, den Arbeitsmarkt bestmöglich zu entlasten und den Aufschwung weiter zu unterstützen. (Beifall bei den Grünen.)
Diese Maßnahme nützt insbesondere ArbeiterInnen – das wissen wir hier im Saal natürlich alle –, weil in der Krise insbesondere ArbeiterInnen von Arbeitslosigkeit betroffen waren, und zwar deutlich mehr als Angestellte. (Abg. Bösch: Arbeiterinnen oder ArbeiterInnen?)
Ich möchte schon an eines erinnern, wenn sich nun gerade Kollege Rainer Wimmer, den ich als aufrechten, kämpferischen Gewerkschafter und FSG-Vorsitzenden sehr schätze, unglaublich aufregt und davon spricht: Könnt ihr euch noch in den Spiegel schauen? Das ist entsetzlich, was ihr da tut! Die Verachtung für die Arbeit ist extrem! – Wer bitte hat ausverhandelt, dass die Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten bei der Kündigung nicht mit 1. Jänner 2021 in Kraft tritt, sondern erst mit 30. Juni, dass sie also um sechs Monate verschoben wird? Wer war denn das? (Beifall bei den Grünen.) Waren das wir oder waren das die Sozialpartner, insbesondere die sozialdemokratisch dominierten Gewerkschaften und die Wirtschaftskammer? (Zwischenruf des Abg. Rainer Wimmer.) – Ihr wart es. Ihr habt das selbst im Abtausch um sechs Monate verschoben. (Beifall bei den Grünen.)
Damals hat man nur relativ wenig von euch gehört. Ich weiß schon, das macht sich nicht sehr gut (Zwischenrufe bei der SPÖ), zu sagen: Ja, wir haben das jetzt verschoben! Nein, das Lauteste, was wir gehört haben, war das Schweigen in den sozialdemokratischen Reihen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Nun wird diese Regelung um drei Monate verschoben, nicht um sechs Monate – das wollten andere, wir nicht, wir haben Nein gesagt –, nun wird die Gleichstellung um drei Monate verschoben – und nun ist es eine mittlere Katastrophe, nun ist es ein Kampf gegen die Arbeiterklasse insgesamt. Na tun wir doch bitte nicht so! In drei Monaten wird endlich, endlich das passieren, was schon längst notwendig ist (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP), dass nämlich ArbeiterInnen und Angestellte bei der Kündigung gleichgestellt sind.
Ja, ich hätte eine Verschiebung nicht gebraucht, wir Grünen hätten das nicht gebraucht, das wisst ihr als Sozialpartner, als Gewerkschaft allerdings am besten, dass manche Sachen leider oft im Abtausch passieren. Wir halten es für wichtig, dass die erhöhte Notstandshilfe noch einmal verlängert wird, darum haben wir das getan, und wir freuen uns, wenn die rechtliche Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten, die wirklich überfällig ist – und zwar nicht erst seit Jänner, sondern seit 30, 40 Jahren ‑, endlich erreicht wird. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
17.46
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Was wir bei diesem Tagesordnungspunkt 31 erleben, ist das Vermanschen von zwei völlig verschiedenen Materien in einen Gesetzesbeschluss. Das ist so, wie es früher bei der alten rot-schwarzen Koalition war. (Zwischenruf des Abg. Lindner.) Das ist ein schönes Gegengeschäft. Worum ging es denn? – Die ÖVP will die Anpassung der Kündigungsfristen für Arbeiter um drei Monate aufschieben, und da haben die Grünen gesagt: Dafür wollen wir aber auch etwas haben, wir wollen die erhöhte Notstandshilfe für ein paar Monate verlängern! So haben sie diesen Koalitionskompromiss in ein Gesetz vermanscht. Wie gesagt: Früher, zur rot-schwarzen Koalition, hätte man es sich nicht schöner vorstellen können.
Zu den beiden Punkten möchte ich aber gerne auch inhaltlich etwas sagen. Herr Rainer Wimmer hat sich darüber beschwert, dass es diesen Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten gibt. Meine Fraktion hat einen Antrag eingebracht, ein gemeinsames Arbeitnehmerrecht zu schaffen, diesen Standesunterschied – auf der einen Seite die Arbeiter, auf der anderen die Angestellten – endlich aufzuheben und eine Gruppe von unselbstständig Beschäftigten, die in einer Gesetzesmaterie erfasst sind, zu schaffen. Die SPÖ hat aber dagegen gestimmt. Warum stimmt die SPÖ dagegen? – Weil sie natürlich so organisiert ist: Auf der einen Seite gibt es eine Angestelltengewerkschaft und auf der anderen Seite gibt es Arbeitergewerkschaften, und da hält man das auseinander. (Abg. Zarits – erheitert –: ... das war gut!) Die Jobs und die Pöstchen leben natürlich davon, dass es einerseits Arbeiter und andererseits Angestellte gibt. Das heißt, Sie wollen den Standesunterschied gar nicht beseitigen. Sie wollen immer ein bisschen Unterschied machen, damit man einen Basar veranstalten kann und damit man politisch weiter darauf herumreiten kann.
Würden Sie sich wirklich für die Arbeiter einsetzen, dann würden Sie sagen: Weg mit den ganzen Sondergesetzen für Arbeiter, wir geben allen den Status von Angestellten und schaffen ein gemeinsames Arbeitnehmerrecht für alle! – Das wäre der Standpunkt von NEOS. (Beifall bei den NEOS.)
Nun möchte ich noch ein ehrliches Wort zur Notstandshilfe sagen – damit macht man keine Punkte und damit erntet man nicht viel Applaus, aber man muss es auch einmal deutlich sagen –: Mit welcher Überlegung haben wir die Notstandshilfe in der Krise im Jahr 2020 erhöht? Es war natürlich in all den Coronalockdowns sehr, sehr schwer bis gar nicht möglich, einen Job zu finden. Das hat natürlich zusätzliche Arbeitslosigkeit produziert und da sind Menschen in die Langzeitarbeitslosigkeit gerutscht, die das nie gedacht hätten. Natürlich ist es logisch, selbstverständlich und fair, dass diesen Menschen die überzogenen Lockdowns der Bundesregierung finanziell nicht auf den Kopf fallen. So hat man entschieden: Wir heben die Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes an. Man muss allerdings auch ehrlich sein und sagen: Diese Maßnahme muss auch irgendwann wieder auslaufen. Wir müssen irgendwann wieder in den Normalzustand zurückkommen.
Und wann sollten wir das machen, wenn nicht jetzt, da wir ja eine Rekordzahl an offenen Stellen haben? 100 000 offene Stellen – das hat es vor der Krise nie gegeben! Jetzt haben wir eine Rekordzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten, und die Notwendigkeit, die Notstandshilfe anzuheben, weil die Regierung Jobmöglichkeiten vernichtet hat, besteht jetzt nicht mehr. Daher wäre es eigentlich wichtig, das auslaufen zu lassen. Was man sehr wohl tun muss, ist, sich darum zu kümmern, dass diese Menschen eine Stelle bekommen.
Deswegen haben wir ja – das wurde im vorigen TOP behandelt – die zusätzliche Eingliederungsbeihilfe verlangt, sodass die Republik Geld in die Hand nimmt, damit Leute in Arbeit kommen. Sie nicht dafür zu bezahlen, dass sie in der Arbeitslosigkeit verharren, sondern Geld dafür auszugeben, dass sie in Jobs kommen – das wäre das Richtige.
Ich wiederhole, was ich im vorigen Tagesordnungspunkt gesagt habe: Wirtschaftlicher Umgang mit Steuergeld ist etwas, was diese Regierung leider nicht kann. (Beifall bei den NEOS.)
17.50
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Martin Kocher zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Wir haben jetzt tatsächlich unter 300 000 Personen,
die arbeitslos gemeldet sind, und es gibt ungefähr 100 000 offene Stellen, zusätzliche offene Stellen auf Plattformen, die in einer gemeinsamen Plattform auch am AMS integriert sind. Das heißt, die Lage hat sich entspannt – allerdings nicht für alle.
Gerade Langzeitbeschäftigungslose, Langzeitarbeitslose haben es noch schwer am Arbeitsmarkt, und das Programm Sprungbrett – und ich freue mich sehr, dass nach anfänglicher Skepsis bei der SPÖ jetzt auch große Zustimmung zu diesem Programm da ist – wird erst im Laufe des Sommers starten und mit 1. Oktober dann voll ausgerollt sein.
Umso wichtiger ist es, die Personen, die jetzt noch am Arbeitsmarkt Schwierigkeiten haben, zu integrieren, weiter zu unterstützen. Deshalb war es uns wichtig, die Notstandshilfe noch einmal für drei Monate – ich sage, wenn sich nichts anderes ergibt, dann zum letzten Mal – auf das Niveau des Arbeitslosengeldes zu erhöhen, und dann gibt es das Programm Sprungbrett, das uns die Möglichkeit gibt, Langzeitarbeitslose, die auch vor Corona schon langzeitarbeitslos waren, oder Langzeitarbeitslose, die während der Coronazeit langzeitarbeitslos geworden sind, die aber zusätzliche Risikofaktoren haben, Einschränkungen haben, massiv zu unterstützen.
Ich glaube, das ist eine gute Vorgangsweise, die gerade für diese Personen auch Sicherheit schafft. Es sind 215 000 Personen, die monatlich davon profitieren und eine höhere Notstandshilfe bekommen.
Dass sich die Langzeitarbeitslosigkeit aufgrund der Öffnungen zum Teil schon leicht reduziert, zeigt sich an den Zahlen. Wir haben einige Tausend Langzeitarbeitslose weniger als noch im Mai – das war übrigens der Ausgangspunkt hinsichtlich der 50 000 Personen, da lag die Zahl noch bei 148 000 Personen –, und das Ziel ist es, bis Ende nächsten Jahres auf knapp unter 100 000 Personen in der Langzeitarbeitslosigkeit zu kommen und damit das Niveau von vor der Krise wieder zu erreichen.
Die Verlängerung dieser Frist zur Angleichung der Arbeiter und Angestellten bei den Kündigungen um drei Monate ist aus meiner Sicht auch gut zu rechtfertigen. Auch bei den Betrieben gibt es noch viele, die aufgrund der Coronakrise in Schwierigkeiten sind, es gibt Unsicherheiten. Deshalb macht es absolut Sinn, da noch einmal Zeit einzuräumen, um sich von den Pandemiefolgen erholen zu können, außerdem auch, um gewisse Regelungen in Kollektivverträgen zu treffen, die es ermöglichen, auch diesen Übergang bei der Angleichung gut zu gestalten.
Wir unterstützen damit auf der einen Seite die Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, insbesondere die Langzeitarbeitslosen, auf der anderen Seite die Betriebe, die noch durch die Pandemie beeinträchtigt sind. Ich glaube, das ist eine gute Austarierung dieser beiden Bedürfnisse. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.53
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Bevor ich zu den Abstimmungen komme, frage ich die Fraktionen, ob wir gleich fortfahren können oder ob eine Sitzungsunterbrechung gewünscht ist. – Danke vielmals, dann werde ich so vorgehen.
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum Abstimmungsvorgang.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden, in 907 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Hammer, Koza, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Hammer, Koza, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.
Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Entschuldigung, ich glaube das ist einstimmig. (Unruhe im Saal.) – Nein, Entschuldigung, doch noch einmal; man sollte beim Ersten bleiben. – Das ist mehrheitlich so angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer gibt dem seine Zustimmung? – Das ist auch mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit so angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unterstützung des Arbeitsministers für sein arbeitsmarktpolitisches Ziel, den Bestand der Langzeitbeschäftigungslosen bis Ende 2022 um mindestens 50.000 Personen zu verringern“.
Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 26: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz und das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 908 der Beilagen.
Wer spricht sich für diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist die Mehrheit.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
In dritter Lesung ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit so angenommen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 27: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 911 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Das ist die Mehrheit und damit so zur Kenntnis genommen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 28: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 912 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit so zur Kenntnis genommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 29: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz geändert wird, in 913 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung der Ziffern 1b und 1c eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, das wurde abgelehnt.
Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 1c eingebracht.
Wer ist für diesen? – Das ist die Minderheit, das ist abgelehnt.
Wir kommen damit zur Abstimmung über die Ziffern 1b und 1c des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche die Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 1e eingebracht.
Wer dieser Änderung beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer spricht sich in dritter Lesung für den Gesetzentwurf aus? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit so angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 30: Entwurf betreffend Betriebliches Testungs-Gesetz in 914 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 1 eingebracht.
Wer spricht sich hiefür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer gibt dem die Zustimmung? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 31: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden, in 909 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Belakowitsch sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Muchitsch vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 und 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Weiters gelangen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 3 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer gibt dem seine Zustimmung? – Das ist die Mehrheit.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer gibt in dritter Lesung die Zustimmung? – Das ist auch die Mehrheit des Hohen Hauses, und damit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 32: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 910 der Beilagen.
Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Damit kommen wir sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (852 d.B.): Kündigung des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen (873 d.B.)
34. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (853 d.B.): Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (874 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gehen in der Tagesordnung weiter und kommen zu den Tagesordnungspunkten 33 und 34, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße den Herrn Innenminister im Hohen Haus und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Andreas Minnich das Wort. – Bitte.
Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Innenminister! Werte AbgeordnetenkollegInnen im Hohen Haus! Liebe Zuseher zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Wir beschließen heute das Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen.
Zugegeben: Das klingt etwas technisch, worum geht es also? – Anstoß für diesen Staatsvertrag war die Katastrophe im Brüssler Heysel-Stadion 1985, bei der durch Ausschreitungen von Hooligans, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen und eine umgestürzte Betonmauer 39 Tote zu beklagen waren.
Geschätzte Damen und Herren, ich war in meinem Leben schon in einigen Fußballstadien – so wie Sie wahrscheinlich auch –, einige Male mit dem Fanbus, andere Male im Freundeskreis, aber auch immer wieder gemeinsam mit meinem Sohn. Vor einigen Jahren war ich mit meinem Sohn bei einem Spiel von Rapid Wien und Sturm Graz im Stadion. Das Match war sehr gut besucht, und es war uns nicht möglich, das Spiel im Rapid-Sektor mitzuverfolgen. (Abg. Leichtfried: Ja, man geht auch in den Sturm-Sektor!)
Zugegeben: Ich habe mich schon wohler gefühlt als mit einem grünen Schal und meinem Sohn an der Hand im Fanblock des Sturm Graz. Wir haben den Schal so gut wie möglich verborgen, um nicht zu provozieren. Soll ich Ihnen aber etwas sagen? – Es war ein großartiges Spiel. Die Stimmung war super und es war ein gutes Gefühl. Niemand wollte uns etwas Böses.
Es muss weiterhin ein Anliegen sein, dass unsere Stadien sicher und ein Ort für die ganze Familie sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Als Vater kann ich Ihnen sagen, sein Kind mit einem Leuchten in den Augen mitfiebern zu sehen, wenn der Ball dem Tor näherrollt, ist unbezahlbar. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Darum brauchen wir Bestrebungen wie dieses Übereinkommen.
Unsere Nationalmannschaft hat vor wenigen Tagen Geschichte geschrieben. Ich bin mir sicher, der Großteil hier im Saal hat das Spiel gegen Nordmazedonien mitverfolgt und mitgefiebert. (Zwischenruf der Abg. Disoski.) Michael Gregoritsch, der nach seinem EM-Tor im Interview die Tränen nicht mehr halten konnte, weil es ihm nach einem schweren Jahr alles bedeutet hat, wie er sagt; die Fans im Stadion, die 90 Minuten Gänsehaut hatten; die vielen Menschen daheim vor dem Fernseher, die nach dem erlösenden 3 : 1 ins Sofa sanken und spürten, wie die Anspannung abgefallen ist – genau das ist Fußball. Fußball findet nicht nur am Platz statt. Es findet im Herzen der Fans, in der Emotion der Spieler und in der Stimmung eines ganzen Landes statt. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
All das ist Fußball. Fußball ist Emotion, und diese Emotionen können auch einmal überkochen. Genau dann ist es wichtig, dass wir den richtigen Rahmen bieten und ein funktionierendes Sicherheitsnetz haben. Ich freue mich, dass wir das Abkommen heute mit breiter Mehrheit beschließen. – Danke für eure Zustimmung.
Wir haben unseren ersten Sieg bei einer Europameisterschaft gefeiert. – Herzliche Gratulation an unsere Nationalelf und alles Gute für alle weiteren Spiele, im Speziellen für das heutige Hollandmatch. Alles Gute und toi, toi, toi! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)
18.09
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Robert Laimer ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Das neue Übereinkommen des Europarates über einen integrierten Ansatz für Schutz, Sicherheit und Service bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen basiert auf der Tragödie vom Heysel-Park im Jahre 1985, als bei einem Europacupfinale 39 Tote zu beklagen waren. War in Brüssel Auslöser rohe Gewalt in einem desolaten Stadion und konnte die Katastrophe in diesem Ausmaß erst durch korrupte Fußballfunktionäre stattfinden, weil nämlich widerrechtlich Karten für den neutralen Sektor an Juventus-Fans verkauft wurden und somit die Ausschreitungen mitverursacht wurden, so war die Hillsborough-Katastrophe in Sheffield eine Zäsur aufgrund des Versagens der Organisationsverantwortlichen.
Der damalige Einsatzleiter war schwerstens überfordert und nicht in der Lage, die Notausgänge rechtzeitig zu öffnen. 27 Jahre später erklärte eine Untersuchungskommission die Opfer für rechtswidrig getötet. 96 Menschen, darunter der zehnjährige Cousin des späteren Liverpool-Stars Steven Gerrard, mussten ihr Leben an diesem Nachmittag am 15. April 1989 lassen. Damals hat nicht Gewalt zwischen den Fans zu einem Massaker geführt, sondern sind Menschen infolge organisatorischer Verfehlungen ums Leben gekommen.
Die Eingangstore wurden nur teilweise geöffnet und eine einstürzende Mauer führte schließlich zum Massensterben der Reds aus Liverpool. In beiden Fällen erschlugen umgestürzte Mauern die Menschen und sie erstickten, und in beiden Fällen war der Liverpool FC darin involviert, deren Trainerlegende aus den 1960er und 1970er Jahren Bill Shankly einmal sagte – und es hört sich in diesem Zusammenhang besonders bitter an –:
Einige Leute halten Fußball für eine Sache von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich versichere Ihnen, es ist viel ernster. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) – Dieses Zitat, englischer Humor, stammt natürlich aus einer Zeit vor diesen Tragödien, aber es drückt die Leidenschaft und Hingabe Millionen Fußballbegeisterter aus.
Gleichzeitig mit der gerade stattfindenden Fußballeuropameisterschaft in elf Ländern wird nun die Ratifikation eines überarbeiteten ganzheitlichen Ansatzes für Sicherheit bei Sportveranstaltungen auf den Weg gebracht.
Den alten traditionsreichen Stadien, in denen sich eine klassenlose Gesellschaft über 90 Minuten solidarisierte und mit aller Leidenschaft, Herzblut, aber auch ohne Kompromisse für ihren Klub eingestanden ist, wird zunehmend der Garaus gemacht. Der Kapitalismus verdrängt die Fankultur durch VIP-Klubs, Sky-Boxen und Entertainment. (Beifall bei der SPÖ.)
Auch das muss in diesem Zusammenhang gesagt werden: Es ist die Leidenschaft der Fans, die das Phänomen Fußball ausmacht. Sie erleben Fußball mit ihren Herzen und all ihren Emotionen. Sie verachten zu Recht Petrodollars der Ölscheichs oder der Heuschreckenkonzerne, der sogenannten feinen Finanzwirtschaft, die sich ihre Herzensvereine einfach kaufen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Leichtfried: Das sieht man, wenn sich wer im Fußball auskennt!)
18.12
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Wissen Sie, das ist natürlich ein ganz wesentliches Anliegen, dass Sportveranstaltungen gewaltfrei ablaufen. Nicht nur am Fußballplatz, das ist überall ein großes Anliegen, weil Fußballmatches ja in der ganz großen Mehrheit auch von Familien besucht werden, von sehr vielen kleinen Kindern, vornehmlich Buben, die davon begeistert sind. Da hat der Kollege von der ÖVP sicher recht, wenn er sagt, dass Kinderaugen leuchten, wenn da 22 junge Burschen einem Ball nachlaufen.
Mein Vorredner hat davon gesprochen, dass es da Verachtung gegenüber Heuschreckenkonzernen und Ähnlichem gibt. Wissen Sie, das, was uns so massiv stört, ist auch diese Vereinnahmung des Sports durch die Politik. Ich glaube, es ist dringend notwendig, eine Entpolitisierung des Sports herbeizuführen. Ich glaube, das ist der Schlüssel zu vielem.
Es gibt ja gerade beim Fußball immer wieder Situationen, wo tatsächlich der Sport instrumentalisiert wird. (Abg. Haubner: Wo?) Gerade Großereignisse zeigen das immer wieder. Da wäre das Niederknien mancher Spieler als Symbol ihrer Solidarität mit der Black-Lives-Matter-Bewegung. Ich glaube, das ist keine ganz großartige Sache. Das ist eine meines Erachtens rassistische Bewegung, weil sie nämlich die Weißen ausschließt.
All diese Dinge braucht es nicht bei einem sportlichen Großereignis. Daher stelle ich folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Entpolitisierung des Sports“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sofortige Schritte zu setzen, um die politische Neutralität im Sport aufrecht zu erhalten und die Entpolitisierung des Sports voranzutreiben.“
*****
Ich glaube, dass das wirklich notwendig ist. Politik hat am Sportplatz nichts verloren. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Das war jetzt ein Beispiel. Es gab ja auch vor einem Jahr die Helden aus der Ukraine. All diese Dinge braucht es nicht, weil sie letzten Endes das sportliche Ereignis als das, was es ist, nämlich als körperlicher Wettkampf, in dem es um Fairness geht, infrage stellen und kaputt machen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
18.14
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch und weiterer Abgeordneter
betreffend Entpolitisierung des Sports
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 33, über den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (852 d.B.): Kündigung des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen (873 d.B.) in der 113. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. Juni 2021
Die Sportbegeisterung in Österreich ist derzeit groß, hat doch die Österreichische Fußballnationalmannschaft bei der Europameisterschaft bereits die ersten Punkte eingefahren. Viele Zuseher sind von der Leistung der Sportler begeistert, weniger jedoch von der politischen Instrumentalisierung des Großereignisses.
Sport definiert sich nach Duden wie folgt: „nach bestimmten Regeln [im Wettkampf] aus Freude an Bewegung und Spiel, zur körperlichen Ertüchtigung ausgeübte körperliche Betätigung“. Der Spitzensport wird mit „Leistungssport, der sich durch Spitzenleistungen auszeichnet“ beschrieben. Kein Wort von Politik, denn politische Botschaften haben auf den Sportplätzen nichts verloren. Sport soll Sport bleiben, Politik bleibt Politik. Die Instrumentalisierung des Sports für allgemeine gesellschaftspolitische Ziele, die den unmittelbaren Bereich des Sportlichen überschreiten sind abzulehnen. Der Versuch, identitätsstiftende Aktionen in sportliche Wettbewerbe einfließen zu lassen, haben in keinem Stadion der Welt was zu suchen.
Weder das Zeigen des militärischen Grußes der türkischen Fußballnationalmannschaft nach dem Länderspiel gegen Frankreich bei der EM-Qualifikation, noch die Verwendung von politischen Motiven ("Ruhm für die Helden" bezogen auf den Krim-Konflikt) auf dem Trikot der Ukrainer, aber auch nicht das Niederknien mancher Spieler vor Matches der Europameisterschaft.
Der Europa-Verband teilte mit, dass die Nachricht "Ruhm für unsere Helden" eine "klare politische Ausrichtung" habe, im Gegensatz dazu schrieb sie beim Blacklivesmatter-Protest: "Wir fordern die Fans auf, Respekt für Teams und Spieler zu zeigen, die auf die Knie gehen."
Dazu schreibt Andreas Unterberger, ehemaliger Chefredakteur der „Presse“ und der „Wiener Zeitung“ in seinem Tagebuch Folgendes: „Dabei ist diese Blacklivesmatter-Bewegung eine ganz eindeutig rassistisch-extremistische Bewegung. Nicht nur, weil sie ein gleichzeitiges "Whites Lives Matter" verbietet, sondern weil im Zeichen der Blacklivesmatter-Bewegung von Schwarzen und Linksextremisten in den USA zahllose Gewalt- und Vandalenakte gesetzt worden sind. Diese können auch durch den Mord eines Polizisten an einem schwarzen Drogendealer in den USA nicht gerechtfertigt werden. Diese Bewegung hat auch massiv parteipolitische Dimensionen bekommen, und ist von den US-Demokraten wie etwa der SPÖ heftig instrumentalisiert worden“ [1].
[1] https://www.andreas-unterberger.at/m/2021/06/der-schwarze-rassismus-der-fuballspieler/
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sofortige Schritte zu setzen, um die politische Neutralität im Sport aufrecht zu erhalten und die Entpolitisierung des Sports voranzutreiben.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Eigentlich hatte ich eine Rede vorbereitet, in der es darum geht, wie wichtig es ist, mit Kindern ins Stadion gehen zu können, wie wichtig es ist, dass es dort sicher ist, wie wichtig es ist, dass internationale Polizeizusammenarbeit gut funktioniert, wie wichtig es ist, dass Sicherheitssysteme gut funktionieren, wie wichtig es ist, dass interdisziplinäre Zusammenarbeit gut funktioniert, wie wichtig es ist, dass Fanarbeit gut funktioniert, dass Stadien sicher gebaut werden, dass Sicherheitskonzepte bei An- und Abreise gut funktionieren, aber die Rede meiner Vorrednerin wirft dieses Konzept jetzt etwas über den Haufen, denn ich möchte hier an etwas ganz, ganz Wichtiges erinnern (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch): Die Uefa, die jetzt gerade diese Euro veranstaltet, der wir alle zusehen, hat ein ganz wichtiges Programm, und dieses wichtige Programm der Uefa heißt Unite Against Racism. (Beifall bei Grünen, ÖVP, SPÖ und NEOS.)
Diesem Programm entspricht es voll und ganz, auf allen Ebenen, in jeder Art und Weise und immer gegen Rassismus aufzutreten. Gegen Rassismus aufzutreten ist keine Politisierung irgendeiner Sportveranstaltung; gegen Rassismus aufzutreten ist die Pflicht einer jeden Person, die an Sport interessiert ist, die an der Gesellschaft interessiert ist und die an Menschen interessiert ist! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe der Abg. Belakowitsch.)
Dass eine Minderheit für ihre Rechte einsteht und dass andere für die Rechte dieser Minderheit einstehen, das als Rassismus zu bezeichnen, ist wohl eine bodenlose Unverschämtheit – ich finde gar keine Worte für solch eine Einstellung! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.) – Es tut mir wirklich leid, ich werde damit schließen.
Ich möchte gerne mit etwas Positivem meine Rede schließen: Der Aktion Unite Against Racism haben sich alle angeschlossenen Verbände, auch der ÖFB, verpflichtet. Sie wird von der Uefa sehr hochgehalten, wird in allen Spielen, von den untersten Klassen über den Nachwuchs bis hinauf zu den Profiligen, überall vertreten. Sie hat sehr für das Thema Rassismus sensibilisiert. Die Antirassismusarbeit ist im Fußball, in der Uefa und auch in der Fifa sehr gut verbreitet und sehr gut verwurzelt – und niemand, keine einzige Aktion kann daran irgendetwas ändern. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)
18.18
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung verlege ich wie vereinbart an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für innere Angelegenheiten. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried. – Heiterkeit der Abg. Belakowitsch.)
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (860 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden (Passgesetz-Novelle 2021) (875 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zum 35. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Gahr. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben jetzt einen intensiven Sommer, aber wir erleben auch, dass die Menschen reisen wollen. Mit der heutigen Passgesetz-Novelle schaffen wir, glaube ich, wieder mehr Sicherheit im Zusammenhang mit unseren Pässen und Personalausweisen.
In Österreich werden jährlich 750 000 Reisepässe und 200 000 Personalausweise ausgestellt. Natürlich finden da immer wieder Weiterentwicklungen statt, und wir setzen jetzt, was den Personalausweis betrifft, mit 2. August 2021 eine EU-Verordnung um.
Es geht darum, dass zukünftig auch der Personalausweis einen elektronischen Datenträger beinhaltet, sodass neben dem Bild auch zwei Fingerabdrücke vorhanden sein werden und somit eine Anpassung an den Reisepass erfolgen wird.
Insgesamt kann man davon ausgehen, dass es auch beim Reisepass zukünftig Neuerungen geben wird. Die Reisepässe werden sicherer werden. Es wird zukünftig ein neues Erscheinungsbild geben, auch die Fotos werden verbessert, um da auch mehr Sicherheit zu gewähren.
Damit, sage ich, gibt es insgesamt vier Vorteile: Die Pässe und Personalausweise werden fälschungssicherer. Die Miteintragung von Kindern entfällt. Die Kosten bleiben zum Glück gleich, sie werden nicht erhöht. Und natürlich wird der Pass zukünftig auch in der Kriminalitätsbekämpfung verstärkt eingesetzt.
Kinder erhalten ab der Geburt bis zum zweiten Lebensjahr kostenlos einen Pass, von zwei bis zwölf Jahren werden 30 Euro verrechnet und ab 12 Jahren 75,90 Euro wie bisher.
Also zusammenfassend ist zu sagen: Zu dieser Passgesetz-Novelle gibt es einstimmige Zustimmung. Es geht darum, dass wir in der Kriminalitätsbekämpfung, in der Strafverfolgung mit der Geldwäschemeldestelle einen Austausch pflegen können, auch wenn es darum geht, Terrorismusfinanzierung zu verfolgen. Es erfolgt da auch eine Anpassung an internationale Standards und EU-Standards. – Danke, Herr Bundesminister, und danke auch für die breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
18.21
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mein Vorredner hat es eigentlich schon in weiten Teilen gesagt: Es geht bei der Novelle des Passgesetzes im Wesentlichen darum, dass wir die Sicherheitskriterien der Reisedokumente in Österreich erhöhen. Gerade beim Personalausweis, wo wir wissen, dass er sich immer mehr Zuspruchs erfreut, immer beliebter wird und immer lieber genommen wird, braucht es jetzt noch ein bisschen eine Anpassung, dass eben auch da die EU-Verordnungen und das europäische Niveau entsprechend erreicht werden. Da geht es wie gesagt um diese zwei Fingerabdrücke und das Foto. Also da erreichen wir einfach durch die Erhöhung der Sicherheitskriterien und die Umsetzung der europäischen Richtlinie Sicherheitskriterien, wie sie der heutigen Zeit entsprechen.
Die letzte große Änderung betreffend Reisepass hat es, glaube ich, 2006 gegeben. Da ist es jetzt, meine ich, schon an der Zeit, dass wir hier auch wieder entsprechende Anpassungen schaffen. Das ist der eine Teil: dass wir darauf achten und es umgesetzt wird, dass die Fälschungssicherheit erhöht wird. Das passiert beim Reisepass auch auf der Seite, auf der das Foto aufscheint, das ist ein anderes Material, sodass ein Fälschen des Fotos nicht mehr so leicht möglich ist. Also wir erschweren den Reisepassfälschern das Fälschen ganz deutlich.
Auf der anderen Seite kommt es aber durch diese Gesetzesänderung auch zu einem verbesserten Datenaustausch. Das ist ein verbesserter Datenaustausch und Informationsaustausch in den Bereichen, in denen es darum geht, auch im internationalen Kontext, nicht nur, aber schon auch im Wesentlichen Terrorismusfinanzierungswege verfolgen zu können, aber auch andere Straftaten zu erfassen.
Damit gelangen wir natürlich zu einem Themenbereich, der schon interessant ist: Das eine ist immer die Möglichkeit des Datenaustausches, des Informationsaustausches, auch das Wissen um die Informationen, die dann da sind. Da haben wir gesehen, wo wir eigentlich noch Schwachstellen in unserem System haben. Es hat sich leider in der Folge und in der Aufarbeitung des Terroranschlages vom 2. November gezeigt, dass die Daten zwar teilweise da sind, aber die Behörden den Datenaustausch und die Informationsverwertung nicht entsprechend vollziehen können. Die Zerbes-Kommission, die eingesetzt wurde, hat uns das augenscheinlich gemacht und aufgezeigt. Somit müssen wir schauen, dass wir einerseits nicht nur die Daten sammeln, die Informationen haben, sondern sie auch verwerten.
Da braucht es eben mehr als die Möglichkeit, Daten zu sammeln, da braucht es entsprechende Strukturen. Darum plädieren wir ja so stark dafür, dass wir Überlegungen anstellen, die Sicherheitsarchitektur unseres Landes auch zu modernisieren: dass es einen sicherheitspolitischen Koordinator gibt, der neben einem gesamtstaatlichen Lagezentrum auch die Nachrichtendienste und die Informationsquellen entsprechend vernetzt und strukturiert. Und das, was es ganz, ganz dringend braucht, um bestehenden und künftigen Bedrohungen entgegenzuwirken – wir wissen, dass der Terrorismus ein ganz wesentlicher Teil ist –, ist ein Terrorismusabwehrzentrum. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist einer der ganz wesentlichen Punkte, die wir umsetzen sollten.
Da kann ich nur an den Herrn Minister appellieren, dass wir hier europäischen Vorbildern folgen. In Deutschland hat das schon sehr, sehr gute Erfolge gezeitigt. Es soll eine Plattform geben, wo sich Expertinnen und Experten austauschen und genau diesen Informationsaustausch dann so verwerten können, dass wir eine gute und sichere Terrorismusabwehr haben. Die Schaffung eines Terrorismusabwehrzentrums in Österreich wäre höchst an der Zeit. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
18.25
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Georg Bürstmayr. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner haben den Inhalt des hier zu behandelnden Gesetzes, dem im Übrigen schon im Innenausschuss alle fünf Parteien zugestimmt haben, so präzise dargelegt, dass ich kaum noch weiß, was ich Ihnen zu diesem speziellen Gesetz sagen soll. Es ist auch schwierig, zu einem Gesetz etwas zu sagen, das großteils aus Bestimmungen besteht wie: „In § 3 Abs. 5 vierter Satz wird die Wortfolge ,die Datenseite des Reisepasses‘ durch die Wortfolge ,die maschinenlesbare Zone oder die sechsstellige Zugangsnummer‘ ersetzt.“ Oder auch: „In § 22a Abs. 3 wird das Zitat ,§ 9 E-Government-Gesetz‘ durch das
Zitat ,§ 9 E-GovG‘ ersetzt.“ – Manches Mal ist Legistik eine ziemlich dröge Angelegenheit.
Seien wir froh, dass wir europaweit sichere Reisepässe und sichere Personalausweise haben! Gestatten Sie mir zu diesem Thema noch eine abschließende Bemerkung: Der Wert des österreichischen Reisepasses bemisst sich daran, wie viele Staaten wir Österreicherinnen und Österreicher ohne jede weitere Voraussetzung, ohne Visum, ohne eine Erlaubnis einholen zu müssen, bereisen können. Das sind ziemlich viele. Der österreichische Reisepass ist so gesehen einer der stärksten der Welt. Ich hoffe, das bleibt noch lange so. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Das ist für mich der Wert des Passes und letztlich auch der Staatsbürgerschaft, für die dieser Pass steht und die dieser Pass zeigt. Ich glaube nicht, dass sich der Wert dieses Dokuments daran bemisst, welchen anderen Personen es noch – unter welchen Voraussetzungen auch immer – ausgestellt wird. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.28
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Johanna Jachs. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Dieses Dokument (einen Reisepass in die Höhe haltend) ist ein großes Symbol, es ist ein Symbol für Freiheit.
Ich wohne in Freistadt, das liegt circa 20 Kilometer von der tschechisch-österreichischen Grenze entfernt. Ich kann mich noch ganz gut daran erinnern: Als ich als Kind mit meiner Familie öfter nach Tschechien gefahren bin, war es notwendig, an der Grenze den Reisepass vorzuzeigen. Ich kann mich auch noch ganz gut an den jährlichen Italienurlaub erinnern: Auch da waren die Grenzkontrollen, die Passkontrollen eine Selbstverständlichkeit.
Durch Österreichs EU-Beitritt ist die Reisefreiheit für uns normal geworden. Aber gerade die letzten 16 Monate haben uns gezeigt, dass Normalität nicht immer selbstverständlich ist.
Jeder von uns hier herinnen hat unter der Pandemie gelitten. Die Situation war herausfordernd für uns alle, für jede Frau, für jeden Mann, für jedes Kind, und deswegen wird dieser Pass (abermals den Reisepass in die Höhe haltend) in diesem Sommer bestimmt noch ein viel, viel größeres Symbol für die Freiheit von uns allen sein. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Im Bewusstsein dessen, welche Türen dieser Pass öffnet, machen wir ihn heute noch sicherer. Und im Bewusstsein dessen, welche Türen dieses Dokument öffnet, sind wir von der ÖVP dagegen, ihn einfach so zusammen mit der Staatsbürgerschaft an eine halbe Million Menschen zu verschenken, so wie Sie von der SPÖ das auch vorschlagen. (Beifall bei der ÖVP.)
Und im Bewusstsein dessen, welche Türen dieser Pass öffnet, bin ich persönlich auch dagegen, ihn leichtfertig gegen einen anderen auszutauschen, so wie du, liebe Kollegin Fürst von der FPÖ, denn sonst heißt es vielleicht bald: Jó éjszakát Susikám! Das ist Ungarisch und heißt: Gute Nacht, liebe Susi! Ich bin mir sicher, liebe Susi, dass du das weißt. Als Anwältin hast du dich bestimmt darüber informiert, welche Konsequenzen es hat, wenn man eine andere Staatsbürgerschaft annehmen möchte. Als zukünftige Wahlungarin hast du dich aber bestimmt auch schon so gut mit der ungarischen Sprache auseinandergesetzt, dass du meinen Gruß an dich gerade verstanden hast. (Beifall bei der ÖVP.)
18.31
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung verlege ich an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für innere Angelegenheiten.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1658/A der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (876 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 36. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Karl Mahrer. – Bitte.
Abgeordneter Karl Mahrer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! In den nächsten Minuten reden wir vor allem über Menschen, gestatten Sie mir daher am Beginn, auch an Menschen zu denken: an jene Trafikantin in Wien Alsergrund, die vor einigen Monaten von ihrem Partner bei lebendigem Leib mit Benzin übergossen und angezündet worden ist und die wenige Wochen später nach einem schweren, schweren Überlebenskampf verstorben ist. Denken wir an die Frau im Gemeindebau in Wien Brigittenau, die in ihrer Wohnung von ihrem Partner kaltblütig erschossen worden ist. Denken wir an jede fünfte Frau, denn jede fünfte Frau wird Opfer von Gewalt. Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Kinder – schrecklich, brutal, abscheulich.
Meine Damen und Herren, einige von Ihnen wissen ja, ich war Polizist und war in meiner Funktion fast 30 Jahre lang mit Opferschutzeinrichtungen, Gewaltschutzeinrichtungen im Gespräch. Wir haben während meiner damaligen polizeilichen Arbeit viele Initiativen gesetzt und auch in die Realität umsetzen können. Eines war mir aber damals immer klar: Wenn wir Menschen schützen wollen, wenn wir Opfern helfen wollen, wenn wir Opfer vermeiden wollen, dann braucht es die Zusammenarbeit aller – der Polizei, der Justiz, der Jugendämter, der NGOs, der Beratungseinrichtungen, der Gewaltschutzeinrichtungen, der Opferschutzeinrichtungen. Es braucht einfach uns alle, um letztlich ein Umdenken zu erreichen, denn, meine sehr geehrten Damen und Herren – ich hoffe, darin sind wir uns einig –, Gewalt in der Familie darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ob dieser Erfahrung der Wichtigkeit dauerhafter Zusammenarbeit freue ich mich nun als Obmann des Innenausschusses ganz besonders, dass unser Koalitionspartner und alle Oppositionsparteien der Anregung meiner Kollegin Elisabeth Pfurtscheller und von mir zur Einrichtung eines ständigen Dialogforums aller Beteiligten zur Verhinderung von Gewalt im häuslichen Bereich gefolgt sind. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Dieses langfristig eingerichtete Dialogforum soll einen laufenden Informationsaustausch zwischen Gesetzgebung, Vollziehung und NGOs sicherstellen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit ganz bewusst ein großes Dankeschön an einige von Ihnen aussprechen: Meri Disoski, Georg Bürstmayr von unserem Koalitionspartner, den Grünen, die unsere Idee gemeinsam mit uns weiterentwickelt haben; einen Dank an die SPÖ: Gabriele Heinisch-Hosek, Reinhold Einwallner, Sabine Schatz; an die FPÖ: Hannes Amesbauer, Christian Ries und Rosa Ecker; an die NEOS: Henrike Brandstötter. Ich
danke allen Vertreterinnen und Vertretern der Gewaltschutzeinrichtungen und den Expertinnen und Experten der Ministerien, die am 25. Mai erstmals bei diesem Dialogforum dabei waren.
Schon dieses erste Dialogforum hat neben vielen Ergebnissen ein Ergebnis gebracht, nämlich eine Ergänzung des vor einigen Wochen von der Bundesregierung beschlossenen Gewaltschutzpakets. Durch eine Änderung im Sicherheitspolizeigesetz werden wir heute – danke auch für die Initiative der SPÖ – die rechtliche Rahmenbedingung für die Datenübermittlung in Stalkingfällen beschließen, und zwar dann, wenn ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt worden ist, aber eben auch dann, wenn – und das war eine Anregung aus dem Dialogforum – zum Beispiel der Täter und das Opfer keinen gemeinsamen Wohnsitz haben und ein Betretungs- und Annäherungsverbot gar nicht verhängt worden ist. Dadurch werden die Interventionsstellen über Daten verfügen und können proaktiv den Kontakt mit den Opfern herstellen.
Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, ein wichtiger Schritt für noch mehr Schutz für Opfer, und ich glaube, es war auch ein wichtiger Schritt und ein schönes Beispiel für ein konstruktives Miteinander. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch zum Wort miteinander kommen. Wir wünschen uns doch so sehr, dass wir im Parlament miteinander arbeiten, also ich zumindest wünsche es mir sehr, und ich sage auch offen, in den letzten Wochen und Monaten geht mir dieses Miteinander ein wenig ab. Ich glaube aber, dieses Miteinander ist gerade beim Thema Gewaltschutz ganz entscheidend, und darum wünsche ich mir dieses Miteinander von uns allen. (Abg. Belakowitsch: Miteinander funktioniert nicht, Herr Kollege!) Danke für dieses Miteinander an unseren Innenminister und an Sie alle hier im Hohen Haus, an jeden, an jede von Ihnen, der/die dieses Miteinander aktiv mitträgt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
18.37
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz. – Bitte.
Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Mahrer, ich freue mich über Ihre Rede wirklich, insbesondere über das erste Drittel. Ich freue mich, dass Sie an die Menschen denken, dass Sie an die Frauen denken, die ermordet worden sind. Leider Gottes haben Sie vor zwei Jahren die Hochrisikofallkonferenzen – gerade Sie, das war eigentlich eine Mahrer-Konferenz – einfach abgeschafft. Damals haben Sie nicht an diese Menschen gedacht. In diesen zwei Jahren ist so viel im Gewaltschutz kaputtgegangen, das mühsam aufgebaut worden ist, und jetzt fangen wir wieder von vorne an. Aber ich freue mich, dass es wieder – neu heißt es Dialogforum – zu solch einem Zusammenwirken der Behörden, der Opferschutzeinrichtungen kommen wird.
Wir begrüßen es vor allem sehr, dass Sie im Ausschuss einen Abänderungsantrag eingebracht haben und somit auf die NGOs und auf die Opferschutzeinrichtungen gehört haben, sodass es eine Verbesserung im Opferschutz geben wird. Wir werden selbstverständlich zustimmen.
Ich hoffe, dass, wenn es um Gewalt gegen Frauen geht, auch weiterhin auf die Opposition gehört wird – von Anfang an. Das Gemeinsame, das Sie betont haben, möchten wir gerne weiterführen. Das war schon immer so, und plötzlich war es abgerissen, aber nichtsdestotrotz können wir darauf bauen. Ich hoffe, Sie haben in diesen zwei Jahren gelernt, dass es gemeinsam besser geht, wenn wir es ernst damit meinen, Frauen, Kinder, Jugendliche in unserem Land zu schützen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
18.39
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte, Sie haben das Wort.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Ja, jeden Monat kommt es in Österreich zu rund 1 000 Betretungs- und Annäherungsverboten. Das ist nicht erfreulich, aber Tatsache. Es ist aber ebenso Tatsache, dass Österreich dabei federführend ist, Opfern von häuslicher Gewalt schnell und relativ unkompliziert ein Refugium einzuräumen, wo das Opfer erst einmal vor weiterer Aggression sicher ist.
Grosso modo kann man sagen, dass sich das Instrument des Betretungsverbots bewährt hat – es wurde im Laufe der Jahre etliche Male nachgeschärft. Perfekt ist es auch heute nicht, das kann es auch nicht sein, aber es ist ein Opferschutzschirm, der international seinesgleichen sucht. Zuletzt wurden das Annäherungsverbot und die verpflichtende Gewaltpräventionsberatung für Gefährder ergänzt. Das Annäherungsverbot hat sich in der Praxis bereits bewährt, die Beratung muss das noch schaffen, da sind wir noch in der Umsetzung.
Der Grevio-Bericht zum Beispiel zeigt aber schon auf, dass es noch weiteren Nachbesserungsbedarf gibt, vor allem, so steht es im Bericht, bestehen bei Asylwerbern und Zuwanderern Vorbehalte, sodass sie sich nicht unter den Schutz der Polizei zu begeben trauen. Das steht drinnen, meine Damen und Herren von den Grünen.
Ein weiterer Kritikpunkt im Bericht betrifft Zwangsverheiratungen. Da ist aus meiner Sicht die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich gefragt, solche Praktiken abzustellen und auch zu melden, damit die Polizei helfen kann. Es ist ja absurd, dass sich jemand, der sich zum Schutz nach Österreich begeben hat, hier schutzlos ist, nur weil die nähere Umgebung noch den archaischen Traditionen verhaftet ist.
Ein anderer Kritikpunkt aus dem Grevio-Bericht, der angesprochen wird, wird jetzt behoben, er betrifft die Datenweitergabe an die Opferschutzeinrichtungen, auch wenn kein Betretungsverbot ausgesprochen wurde. Deswegen werden wir gerne zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
18.41
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangt nun Frau Abgeordnete Meri Disoski zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Unerwünschte E-Mails, Whatsapp-Nachrichten oder Anrufe, das Verbreiten von Gerüchten, das Veröffentlichen intimer Bilder, das Abpassen am Weg zur Arbeit, verbale Bedrohungen, körperliche Gewalttätigkeiten und auch sexuelle Übergriffe – was im Strafgesetzbuch als beharrliche Verfolgung bezeichnet wird, das ist für jede siebte Frau in diesem Land Realität: Stalking. Stalking, sehr geehrte Damen und Herren, das ist kein Kavaliersdelikt, das ist Gewalt, und diese Bundesregierung nimmt den Kampf gegen Gewalt an Frauen sehr, sehr ernst. (Beifall bei den Grünen.)
Ich freue mich, dass wir heute im Gewaltschutz gemeinsam einen nächsten Schritt gehen können, nämlich mit einer Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes. Worum geht es bei dieser Änderung? – Die Kollegin von der SPÖ hat es schon ein bisschen anklingen lassen: 2019 wurde gemeinsam von ÖVP und FPÖ ein Gewaltschutzpaket ausgearbeitet, das auch in Kraft getreten ist. Dieses ist von den OpferschützerInnen wirklich breit kritisiert worden. Es gab Kritik vom Österreichischen Frauenring, vom Frauenvolksbegehren, von der Allianz gewaltfrei leben, von den österreichischen Gewaltschutzzentren
und, und, und. Da wurde völlig zu Recht wirklich breite Kritik formuliert, weil dieses Gesetz in vielen Punkten Verschlechterungen im Gewaltschutz gebracht hat, Verschlechterungen statt Verbesserungen, eben unter anderem auch beim Stalking.
Wie das? – Bis zum Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes 2019 war mittels Erlass geregelt, dass den Opferschutzeinrichtungen die personenbezogenen Daten und auch die Vernehmungsprotokolle im Falle von Stalking übermittelt werden, sodass die Gewaltschutzeinrichtungen proaktiv an die Stalkingbetroffenen herantreten konnten. Mit dem Gewaltschutzgesetz 2019 ist diese Regel weggefallen.
Wozu hat das geführt? – Das hat dazu geführt, dass Betroffene von Stalking keine proaktive Unterstützung durch die Opferschutzeinrichtungen mehr bekommen haben. Das wiederum hat dazu geführt, dass Stalkingbetroffene wirklich wichtige Informationen über wesentliche Opferschutzrechte wie die Prozessbegleitung und auch die Möglichkeit zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen einfach nicht mehr gekannt haben, nicht mehr gewusst haben und auch Beratungen insbesondere im Hinblick auf ihre eigene Sicherheit nicht mehr in Anspruch nehmen konnten.
Darum ändern wir dieses Sicherheitspolizeigesetz. Das ist wichtig. Was wir machen, ist, dass wir wieder einführen, dass künftig bei Stalking diese personenbezogenen Daten wieder proaktiv den OpferschützerInnen übermittelt werden, nämlich nicht erst, nachdem ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen worden ist, sondern schon dann, wenn es zur Anzeige wegen Stalking kommt.
Was machen wir damit? – Wir korrigieren einen Fehler, den der ehemalige Innenminister Herbert Kickl zu verantworten hat, und es ist gut und wichtig, dass wir diesen Fehler korrigieren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Mit der Korrektur dieses Fehlers, mit diesen Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz gehen wir einen nächsten, einen wichtigen Schritt bei der Stärkung von Gewaltschutz und Opferschutz weiter und wir setzen eine wirklich zentrale Forderung von Expertinnen und Experten um. Ich weiß, die Stärkung des Gewaltschutzes ist unser gemeinsames Ziel hier im Hohen Haus. Ich freue mich sehr, dass es dazu im Innenausschuss einen einstimmigen Antrag aller Parteien gab. Danke auch dafür, dass Sie diesem Vorschlag zugestimmt haben.
Ich möchte mit einem Dankeschön abschließen, nämlich einem Dankeschön an all jene, die tagtäglich im Gewaltschutz, im Opferschutz und in der Gewaltprävention wichtige Arbeit zum Schutze von von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern leisten. – Vielen, vielen Dank für Ihre Arbeit, sie ist sehr wichtig, und wir werden Sie weiterhin bestmöglich unterstützen. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Abgeordneten Krisper und Meinl-Reisinger.)
18.45
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Bitte.
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank auch Karl Mahrer für die Initiative für diesen wirklich wichtigen und auch fruchtbaren Austausch, der auch ganz viele Themen aufgezeigt hat, die wir noch erledigen müssen.
Ein Thema haben wir heute erledigt, aber es ist trotzdem bedrückend, dass es elf Frauenmorde gebraucht hat – elf Frauenmorde allein heuer in Österreich! –, damit Schritte gesetzt werden, damit sich etwas bewegt. Das zeigt einmal mehr, wie viel wir noch vor uns haben, wie viel wir noch tun müssen, um die Situation für Frauen, für von Gewalt
betroffene Frauen zu verbessern. Ihr wollt doch bitte nicht sagen, dass schon alles erledigt ist, sonst würden wir doch nicht hier stehen?! (Zwischenrufe der Abgeordneten Disoski und Maurer.)
Was ich halt auch ein bisschen schwierig finde: Es geht darum, Menschenleben zu schützen. Es geht darum, Frauen zu schützen, und nicht darum: Bitte, wer ist jetzt der Gescheiteste im Raum?, und: Bitte, wir haben als Erster!, und überhaupt und sowieso. – Wir könnten uns schon auf das konzentrieren, warum wir eigentlich hier sind. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Schatz.)
Wir sind deshalb hier, weil die Interventionsstellen gefordert haben, dass personenbezogene Daten zum Schutz gefährdeter Menschen auch dann an die Sicherheitsbehörden übermittelt werden können, wenn eben kein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde. Bisher war das nicht möglich, bisher konnten die Gewaltschutzzentren dann nicht auf die Opfer zugehen. Es ist gut, dass es da eine Änderung gibt, dass sie auch proaktiv Menschen helfen können, die vielleicht gerade in einer Situation sind, in der sie sich schwertun, eine Entscheidung zu treffen.
Es gibt darüber hinaus viele weitere Forderungen, auch Forderungen der Interventionsstellen, die man ebenfalls umsetzen muss, Stichwort sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen – das Wort ist heute auch schon gefallen. Wie wäre es, wenn wir gemeinsam als Nächstes genau dieses Thema angehen? Wie wäre es, wenn wir Regeln festlegen, wann eigentlich diese Fallkonferenzen von wem einberufen werden können? Wie wäre es, wenn wir daran arbeiten, zu definieren, was denn eigentlich ein Hochrisikofall ist, damit wir darüber Klarheit haben?
Außerdem, ein weiteres Thema: Gelder für den Gewaltschutz werden im Augenblick fast ausschließlich projektbezogen vergeben. Es macht die Arbeit für diese vielen engagierten Gewaltschutzzentren extrem schwierig, wenn sie immer nur projektbezogen arbeiten können; sie brauchen eine Basisförderung. Das ist ein weiterer Punkt, den wir gemeinsam angehen sollten. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich hoffe, dass wir weiterhin so konstruktiv wie bei diesem Austausch zusammenarbeiten können und es eben nicht darum geht: Bitte, wer hat wann wo welchen Beistrich zuerst gesetzt?, weil sich das die von Gewalt betroffenen Frauen nicht verdient haben. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Yılmaz.)
18.48
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer. – Bitte.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, zu diesem Tagesordnungspunkt heute sprechen zu dürfen, er ist nämlich ein gutes Beispiel dafür, dass miteinander reden uns weiterbringt. Ausgangslage, das haben wir schon gehört, ist ein Antrag der Kollegen Pfurtscheller, Disoski, Mahrer und Bürstmayr, in dem es darum geht, den Datenaustausch zwischen Polizei und Interventionsstellen sicherzustellen, und zwar auch dann, wenn es kein Annäherungs- und Betretungsverbot gibt und es der Sicherheit, dem Schutz der gefährdeten Person und der Gewaltprävention dient.
Im Rahmen des Dialogforums Gewaltschutz mit den Expertinnen und Experten wurden aber auch weitere Regelungslücken ersichtlich, und zwar auch bei der Anordnung von Betretungs- und Annäherungsverboten. So ist aufgrund der Erläuterungen bei der Einführung dieses Verbotes 1997 der Fokus darauf gelegt worden, dass die Personen gemeinsam in einem Haushalt leben oder zumindest ein Bezug zu einer Wohngemeinschaft da ist. Das ist aber nicht immer der Fall. Daher ist es umso wichtiger, dass wir mit
diesem Antrag, den wir im Ausschuss dankenswerterweise bereits einstimmig beschlossen haben, insofern eine Korrektur vornehmen, als dass nicht unbedingt eine Wohngemeinschaft vorliegen muss, um ein Annäherungs- und Betretungsverbot auszusprechen.
Gewalt in der Familie ist etwas, das oftmals unbemerkt bleibt. 2020 wurden 11 652 Betretungs- und Annäherungsverbote von der Polizei verhängt. Das ist gegenüber den Jahren zuvor eine wesentliche Steigerung, die teilweise natürlich auch auf die Pandemie zurückzuführen ist. Seit Anfang des Jahres arbeiten wir massiv für Frauen und Mädchen im Sinne des Gewaltschutzes. Mit dem Maßnahmenpaket gegen Gewalt in der Privatsphäre wollen wir aktiv gegen Gewalt auftreten und die Präventionsarbeit stärken. Berechtigterweise wird ein Fokus auf die Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen gelegt. Sie stellt die traurige Realität dar, wenn wir über Gewalt in der Familie sprechen.
Was mich aber auch zum Nachdenken bringt – damit möchte ich schließen –, ist die österreichweite Statistik der Interventionsstellen für 2019 hinsichtlich der Opfer und Gefährder. 83 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt waren weiblich und 90 Prozent der Gefährder waren männlich. Das heißt aber auch im Umkehrschluss, 17 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt sind männlich und 10 Prozent der Gefährder sind weiblich.
Wir müssen an dieser Stelle auch den Männern und Burschen die Sicherheit geben, sich an die Beratungsstellen wenden zu können, wenn sie Gewalt ausgesetzt sind. Sie kämpfen gegen Stereotype, das starke Geschlecht sein zu müssen: Hilfe zu suchen wäre ein Zeichen der Schwäche, oder: Männern kann das gar nicht passieren. – Zumindest nach den Berichten ist es selten der Fall, dass es berichtet wird. Umso mehr kann sich Mann – mit zwei N – vielleicht alleingelassen fühlen.
Egal wen es betrifft, Gewalt ist nie in Ordnung! Jede und jeder darf und soll sich Hilfe suchen. – Du bist nicht allein! Eine Auflistung der Beratungsstellen findest du unter www.gewaltinfo.at. Informier dich, ruf an, lass dir helfen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
18.52
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Johanna Jachs. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Diese Woche sind sieben meiner Kolleginnen und Kollegen und ich von Linz nach Wien zum Parlament mit dem Rad gefahren. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Diese Radtour hat uns für den politischen Alltag gestärkt, denn es waren 230 lange Kilometer. Wir hatten sehr viel Gegenwind, aber wir haben das durchgezogen, weil wir ein gemeinsames Ziel vor Augen hatten, und zwar das Parlament. Auch wir 183 Abgeordneten, wie wir hier sitzen, haben – glaube ich – ein gemeinsames Ziel vor Augen, und zwar: dass wir Frauen vor Gewalt schützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Dafür haben wir auch schon viel getan, aber durch die elf Frauenmorde allein in diesem Jahr haben wir heuer schon sehr viel Gegenwind erfahren, und deswegen müssen wir noch mehr tun. Wir müssen weiter in die Pedale treten, und das tun wir heute. Wir wollen mehr Kommunikation. Das haben eigentlich schon alle angesprochen – lassen Sie mich noch einmal ein Beispiel bringen!
Bei einer Stalkinganzeige prüft die Polizei, ob ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt und angeordnet werden kann. Dabei macht sie eine Gefährdungseinschätzung. Jetzt gibt es zwei Szenarien. Das erste Szenario ist, dass ein Betretungs- und Annäherungsverbot angeordnet wird. Dann werden die Daten sowieso an die weiteren Stellen, an die Interventions- und Beratungsstellen, übermittelt. Das zweite Szenario ist
eben, dass keines angeordnet wird, weil die Voraussetzungen noch nicht vorliegen. Auch da – nun wird es interessant – wollen wir, dass die Daten trotzdem weiter übermittelt werden können.
Ein Betretungs- und Annäherungsverbot soll auch dann möglich sein, wenn Gefährder und gefährdete Person nicht im selben Haushalt, also nicht in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, denn das ist einfach die Lebensrealität der heutigen Zeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem heutigen einstimmigen Beschluss zeigen wir den Frauen, die in unserem Land leben, dass wir ein gemeinsames Ziel haben, nämlich dass wir alles dafür tun, um Frauen vor Gewalt zu schützen, und dass in Österreich keine Frau in Gewalt leben muss. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
18.54
Präsidentin Doris Bures: Zu dieser Debatte ist nun niemand mehr zu Wort gemeldet, daher schließe ich sie.
Ich frage, ob die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort möchte. – Das ist nicht der Fall.
Auch diese Abstimmung verlege ich an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für innere Angelegenheiten.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1657/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden (877 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 37. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Manfred Hofinger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr erfreulich, dass sich in der Coronapandemie die Infektionszahlen nach unten entwickeln und wir zu dem normalen Leben zurückkehren können, das wir vor der Coronakrise gehabt haben. (Abg. Belakowitsch: Wann können wir das?)
Dass diese Entwicklung überhaupt möglich war, haben wir vielen Menschen in Österreich zu verdanken, ob das die Regierung ist, die Menschen in den Krisenstäben, in den Krankenhäusern und den Verwaltungen oder die Menschen, die sich an die notwendigen Regeln gehalten haben, die Menschen in den Gemeinden und die Ehrenamtlichen – herzlichen Dank an alle, die sich an der Bekämpfung dieser Pandemie beteiligt haben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
Obgleich es aufgrund der Entwicklung der aktuellen Infektionszahlen so ausschaut, als könnten wir einen einigermaßen entspannten Sommer 2021 verbringen, ist es aber, glaube ich, notwendig, die Covid-19-Pandemie nicht aus den Augen zu verlieren. Trotz aller Einschränkungen haben sich aber auch positive Entwicklungen gezeigt, die wir auch in Zukunft beibehalten und nutzen sollten, wie zum Beispiel Onlinemeetings oder Onlinebehördengänge – und damit kommen wir zum Thema dieses Antrages.
Im Fremdenrecht gibt es sehr viel Parteienverkehr, bei dem wir zur Reduktion von zwischenmenschlichen Kontakten Sonderregelungen geschaffen haben, vor allem im
Bereich des Vollzugs des Fremdenrechts. Das wäre zuerst biszum 31.12.2020 begrenzt gewesen, und mit Ende Juni 2021 wäre es nun außer Kraft getreten. Daher machen wir eine Verlängerung bis 31.12.2021, bis Ende des heurigen Jahres, da sich diese Vorgangsweise bewährt hat.
Hinsichtlich der Menschen, die in Österreich leben und den Aufenthaltstitel und den Daueraufenthalt in der EU haben, möchten wir auch eine Änderung durchführen. Schon bisher konnte durch vorherige Mitteilung über eine längere Abwesenheit ein Erlöschen dieses Aufenthaltstitels verhindert werden. Mit zunehmender Dauer dieser Pandemie hat sich aber gezeigt, dass gerade diese Menschen, die sich länger im Ausland aufhalten, oft Probleme mit der Rückführung haben beziehungsweise aufgrund der Reisebeschränkungen oder wegen eigener Erkrankung nicht zurückkommen können. Daher möchten wir auch in diesem Bereich eine Verlängerung machen, und zwar für Menschen, die mehr als zwölf Monate draußen sind, wenn sie einen ganz bestimmten Grund nachweisen können. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Grundsätzlich ist zu sagen, dass der Zusammenhalt in der Gesellschaft und ein rücksichtsvolles Miteinander sowie natürlich der Fortschritt bei den Impfungen und Testungen uns hoffnungsfroh stimmen. Die Infektionszahlen sinken, und das ist auch gut so, also die Richtung stimmt. Das Gesellschaftsleben kehrt Gott sei Dank wieder zurück. Es freut uns, dass die Bundesregierung auch heute wieder, gemeinsam mit Experten, weitere Lockerungen präsentieren konnte.
Mit dem Wegfall der Sperrstunde und Erleichterungen beim Abstandhalten und der Maskenpflicht kann das gesellschaftliche Beisammensein in den Gemeinden, aber vor allem in der Gastronomie und dem Tourismus, in Sport und Kultur wieder zurückehren. Somit steht einem schönen Sommer mit einem Urlaub am besten in Österreich nichts mehr entgegen.
Ich denke, wir alle haben in dieser schwierigen Zeit viel gelernt, und das gilt es auch weiterhin mit Augenmaß umzusetzen. Ich danke allen, die mitgewirkt haben, dass wir nun endlich wieder etwas freier und mit weniger Zwängen unser gesellschaftliches und soziales Leben genießen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bürstmayr.)
19.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Werte Zuseher! Es geht da inhaltlich um einige Sunsetklauseln, Verlängerungen von Coronaausnahmebestimmungen – der Kollege hat das vorhin kurz angerissen –, denen wir auch unsere Zustimmung erteilen werden. Das sind relativ unspektakuläre Materien. Es sind aber im Zuge dieser Verlängerungen unter anderem auch eine Änderung im Staatsbürgerschaftsgesetz und eine Änderung im Asylgesetz dabei. Das hat uns veranlasst, aus aktuellem Anlass zwei Entschließungsanträge vorzubereiten und auch heute hier einzubringen.
Herr Innenminister Nehammer, Sie haben ja in den letzten Wochen und Monaten eine intensive Reisetätigkeit quer durch Europa an den Tag gelegt. Sie waren am Balkan, Sie waren kürzlich in Griechenland und Sie waren gestern in Dänemark. Zur Reise nach Dänemark hat Sie vielleicht unsere Aufforderung in den letzten Wochen und Tagen inspiriert – wir haben uns das dänische Asylmodell genau angeschaut und da einige Dinge entdeckt, die wir als Vorbilder für die österreichische Politik im Bereich Asyl sehen. Sie
sehen das ja anscheinend ähnlich, denn Sie waren dort. Gestern war schönes Wetter in Kopenhagen, hat man gehört. Dänemark hat mittlerweile auch die Maskenpflicht abgeschafft, und zwar vollständig, FFP2-Maskenpflicht hatten die nie – vielleicht auch eine interessante Anregung, die Sie für Ihre Regierungskollegen mitnehmen können. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Bleiben wir aber beim Thema Asyl! Zwei Punkte, warum wir die derzeitige dänische Linie in der Asylpolitik sehr, sehr begrüßenswert finden: Der eine Punkt ist, dass Dänemark wieder Abschiebungen nach Syrien möglich machen will, also dass Teile Syriens, vor allem der Großraum Damaskus und andere Gebiete, wieder als sichere Rückführländer definiert werden. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt – wir werden dann bei der Asylstatistik sehen, warum das gerade punkto Syrien so wichtig ist.
Auch ein besonders spannender Punkt ist – diese Idee ist ja nicht gänzlich neu, auch wir haben uns ja in der gemeinsamen Regierungszeit schon über solche Modelle unterhalten –, dass Asylverfahren nicht mehr in Dänemark abgewickelt werden, sondern in einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union. Was am dänischen Vorstoß besonders bemerkenswert ist, ist, dass die betreffende Person auch im Falle eines positiven Asylbescheides nicht nach Dänemark kommt, sondern im jeweiligen betroffenen Drittstaat oder in einem UN-Flüchtlingsquartier bleibt, bis der Asylgrund nicht mehr vorliegt und dann auch abgeschoben werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Innenminister hat ja auch mit dem dänischen Migrationsminister gesprochen, der eine interessante Persönlichkeit sein dürfte, auch hinsichtlich seiner Biografie. Der dänische Migrationsminister hat klipp und klar auf den Punkt gebracht, was wir seit eh und je sagen: Das EU-Asylsystem ist kaputt. – Meine Damen und Herren, volle Zustimmung zu diesem Befund – das zeigt sich auch in der aktuellen Situation.
Man hat ja geglaubt, in der ganzen Coronasituation ist das Asylthema in den Hintergrund getreten, es ist nicht mehr wichtig, aber die Zahlen und die Bewegungen entlang der Balkanroute sprechen eine andere Sprache: Laut Auskunft des Innenministeriums sind rund 100 000 irreguläre und illegale Migranten unterwegs, starke Bewegungen gibt es auch auf der Mittelmeerroute. Dazu kommt die fragile Situation mit dem unsäglichen EU-Türkei-Deal, durch den jederzeit die Gefahr besteht, dass die Schleusen geöffnet werden. (Abg. Belakowitsch – in Richtung des in ein Gespräch vertieften Bundesministers Nehammer –: Das interessiert ihn nicht!) Erdoğan hat uns in Europa ja schon gezeigt, wie er agiert, wenn seine Forderungen, die Milliardenzahlungen umfassen, nicht erfüllt sind: Dann macht er auf, dann macht er Druck, und er hat jederzeit die Möglichkeit, Europa mit weiteren Asylanten zu belasten.
Wir haben weiters die Bedrohung durch das neue EU-Migrations- und Asylpaket. Der Solidaritätsmechanismus, der darin enthalten ist, ist nichts anderes als eine Zwangsverteilung, und die EU sollte sich unserer Meinung nach endlich um den Schutz der Außengrenzen kümmern und uns nicht immer wieder solche Sachen auftischen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch etwas zu den Zahlen sagen. Nehammer hat im März 2020 einen De-facto-Einreisestopp nach Österreich aufgrund der Coronarestriktionen verkündet. Jeder, der nach Österreich kommen will, braucht ein Gesundheitszeugnis, hat es damals geheißen. Die Wahrheit sieht anders aus: Im Jahr 2020 hatten wir 14 775 Asylanträge. Das ist ein Plus von knapp 15 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019. Da hat man genau gesehen, dass dieser von Ihnen großspurig verkündete De-facto-Einreisestopp nicht mehr und nicht weniger als ein Ankündigungsflop war, wenn um 15 Prozent mehr kommen als im Jahr zuvor, als Corona noch gar nicht bekannt war, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der überwältigende Großteil der Asylanträge ist von Syrern gestellt worden, aber nur 9 Prozent der Asylanträge von Syrern – so war es im Vorjahr – sind negativ beschieden worden. Daran sieht man auch, wie wichtig es ist, nach Syrien abzuschieben.
Ein besseres Beispiel ist Afghanistan. Davon sind immerhin 43 Prozent negativ beschieden worden. Wir haben damals in unserer gemeinsamen Regierungszeit mit Innenminister Kickl auch viel Druck gemacht, dass vor allem in den Großraum Kabul abgeschoben wird, und das ist sehr erfolgreich. Asylanträge von Marokkanern werden mittlerweile wieder zu 88 Prozent negativ beschieden mit anschließender Rückführung, von Irakern zu 75 Prozent.
Bei Syrien besteht massiver Handlungsbedarf. Auch im heurigen Jahr, in den ersten vier Monaten des Jahres 2021, hatten wir wiederum ein Plus an neuen Asylwerbern, nämlich von 67 Prozent, im Vergleich zum Vorjahr. Also, Herr Nehammer, Ihr De-facto-Einreisestopp hat leider nicht funktioniert.
Wir geben Ihnen jetzt die Gelegenheit, Ihren Worten auch Taten folgen zu lassen. Ich bringe folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Dänischer Vorstoß in der Migrationspolitik als Vorbild für Österreich“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert,
- den dänischen Vorstoß in der Migrationspolitik, Asylzentren in Drittländern zu errichten, in denen die Asylwerber auf die Bearbeitung ihres Antrags warten und darüber hinaus bei Asylgewährung im betreffenden Land verbleiben oder in einer Einrichtung der UN untergebracht werden, umzusetzen;
- Teile Syriens als sichere Rückkehrländer einzustufen und nach dem griechischen Vorbild einen Stopp für Asylanträge aus den fünf Staaten Somalia, Pakistan, Afghanistan, Syrien und Bangladesch einzuführen;
- die Idee der ‚innerkontinentalen Fluchtalternative‘, das bedeutet Asyl kann es nur mehr auf dem Kontinent geben, von dem die Migranten stammen, auf europäischer Ebene voranzutreiben.“
*****
Herr Nehammer, Sie sind jetzt gefordert. Ihr Koalitionspartner in der Person von Herrn Bürstmayr hat Ihnen ja, als Sie noch in Dänemark waren, sofort ausgerichtet: klare Absage – das gibt es mit den Grünen nicht! (Abg. Ernst-Dziedzic: Bravo! – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Es steht angeblich im Widerspruch zum EU- und Völkerrecht. Das ist immer die Ausrede, aber da muss man halt ein bisschen kreativ sein, dann wird man das schon zustande bringen.
Auch Ihr Parteikollege Herr Karas hat heute in Wien bei einer Pressekonferenz gesagt: Das kommt überhaupt nicht infrage, das ist unsolidarisch und uneuropäisch! – Geschätzte Abgeordnete der ÖVP, Sie haben heute hier die Chance, zu zeigen, ob Sie zur harten Nehammer-Asyllinie oder zur Karas-EU-Linie stehen. Das können Sie heute unter Beweis stellen. Helfen Sie Karl Nehammer, einen harten und restriktiven Asylkurs durchzusetzen! Wir sind Ihr Partner, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Ich möchte jetzt einen zweiten Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechts“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion aufgefordert klarzustellen, dass es zu keiner Änderung des geltenden Abstammungsprinzips (ius sanguinis) und damit zu keiner Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechts kommt.“
*****
Meine Damen und Herren! Das geht in Richtung SPÖ, die ja die Staatsbürgerschaft verscherbeln will, die jedes in Österreich geborene Kind automatisch zum Staatsbürger machen will. Sie wissen, was das bedeutet: Wir werden dann auch die Eltern nie wieder los, weil wir da ein Problem mit der Europäischen Menschenrechtskonvention haben, weil wir die Eltern ja nicht von den Kindern trennen dürfen. Die Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut. Sie wollen in Wirklichkeit eine Masseneinbürgerung durchführen, Sie von der Sozialdemokratie wollen neue Wähler generieren, und Sie haben vor allem strategisch einen Patzer fabriziert. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Wenn man der ÖVP, die im Korruptionssumpf versinkt, solch einen Elfmeter auflegt und solch ein Ablenkungsmanöver beschert, kann sich die ÖVP bei Ihnen bedanken, aber sonst niemand in diesem Land, meine Damen und Herren.
Mit uns Freiheitlichen wird es diese Aufweichung also nicht geben und auch die Asyl-PR von Herrn Nehammer nicht. Wir brauchen eine echte, restriktive Asylpolitik, die diesen Namen auch verdient! (Beifall bei der FPÖ.)
19.09
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Dänischer Vorstoß in der Migrationspolitik als Vorbild für Österreich
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 37, Antrag 1657/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Georg Bürstmayr Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden (877 d.B.), in der 112. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. Juni 2021.
Der EU droht die nächste Migrationswelle. Die Zahlen auf allen Routen steigen massiv an, meldet die EU-Behörde Frontex. Insgesamt haben sich die illegalen Grenzübertritte an den EU-Außengrenzen von Jänner bis April im Vergleich zum Vorjahr um ein Drittel erhöht. Im April lagen sie sogar viermal so hoch wie noch vor einem Jahr. Dabei hat sich das Geschehen vom östlichen Mittelmeer auf die zentrale Mittelmeerroute von Nordafrika aus verlagert. In Italien und Malta sind heuer in den ersten vier Monaten zweieinhalbmal so viele Migranten angekommen wie 2020.
Die Europäische Union hat im Umgang und der Bewältigung der Migrationskrise komplett versagt. Statt die aus rein wirtschaftlichen Gründen nach Europa kommenden Fremden umgehend abzuschieben und die Migration unter dem Deckmantel des Asyls
zu unterbinden, geht es der EU vornehmlich darum, Migrationsströme besser zu verwalten und die Asylwerber „gerechter“ zu verteilen.
Anders als die EU denkt Dänemark. Dänemark will Asylzentren in Drittländern errichten, in denen die Asylwerber auf die Bearbeitung ihres Antrags warten sollen. Darüber hinaus sollen sie dann laut Medienberichten im betreffenden Land bleiben oder in einer Einrichtung der UN untergebracht werden. Daran muss sich Österreich und auch die EU orientieren. "Wenn man keinen Schutzbedarf mehr hat, weil die Gefahr nicht mehr besteht, sollte man in sein Heimatland zurückkehren und dort beim Wiederaufbau helfen", wurde Dänemarks sozialdemokratische Regierungschefin Mette Frederiksen in deutschen Medien zitiert.
Dänemark und Griechenland haben die Zeichen der Zeit im Hinblick auf die drohende Migrationskrise endlich verstanden, indem Teile Syriens als sichere Rückkehrländer eingestuft wurden sowie der griechische Stopp für Asylanträge aus fünf Staaten, Somalia, Pakistan, Afghanistan, Syrien und Bangladesch bei Übertritt aus der Türkei.
Die ÖVP präsentiert sich gegenüber der Bevölkerung in der Asyl- und Fremdenpolitik gerne im „Blauen Gewand“ indem sie FPÖ-Vorschläge verbal übernimmt, aber nicht zur Umsetzung bringt. So kündigte ÖVP-Innenminister Nehammer vergangenes Jahr einen Defacto-Asylstopp an. Tatsächlich stiegen die Asylantragszahlen erstmals seit der Migrationswelle 2015 wieder deutlich an und für heuer zeichnet sich wieder ein massiver Anstieg ab.
Asyl ist grundsätzlich Schutz auf Zeit und sollte eigentlich keine Form der Migration darstellen. Wenn es die ÖVP mit ihrem angeblich harten Kurs ernst meinen sollte, wären die handelnden Akteure der derzeitigen schwarz-grünen Regierung gut beraten, sich mit ihren dänischen Amtskollegen in Verbindung zu setzen, um sich umgehend mit deren Migrations- und Asylpolitik abzustimmen und es ihnen im Zusammenhang mit Asylzentren in Drittländern gleichzutun.
Dazu sollte auch die Schaffung einer sogenannten „innerkontinentalen Fluchtalternative“ thematisiert werden. Das bedeutet Asyl kann es nur mehr auf dem Kontinent geben, von dem die Migranten stammen. Asyl in Österreich bzw. in der Europäischen Unionkann somit nur mehr geprüft werden, wenn es im Kontinent des Flüchtlings keine Fluchtalternative, sprich kein anderes Land gibt, in dem er Schutz finden kann. Das sei das einzig wirksame Mittel gegen illegale Migration, Asylmissbrauch und Schlepperei. Nach gelungener Flucht in einen anderen Staat am selben Kontinent, ist der Flüchtling bei seiner Weiterreise nur mehr ein Wirtschaftsmigrant.
Das Ziel muss sein: De facto null Asylanträge auf österreichischem Boden bzw. auf dem Boden der EU. Die Intention der Genfer Flüchtlingskonvention war es sicher nicht, dass sich illegale Migranten tausende Kilometer von Schleppern in die EU bringen lassen, um dann im Land ihrer Wahl Asyl zu verlangen. Niemand mehr, der über ein sicheres Transitland kommt, darf in Österreich oder in der EU Asyl verlangen. Anträge dürfen in der EU nur mehr von Personen, die aus den unmittelbaren EU-Nachbarländern stammen, gestellt werden. Das entspricht auch der Intention der Genfer Flüchtlingskonvention.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert,
• den dänischen Vorstoß in der Migrationspolitik, Asylzentren in Drittländern zu errichten, in denen die Asylwerber auf die Bearbeitung ihres Antrags warten und darüber hinaus
bei Asylgewährung im betreffenden Land verbleiben oder in einer Einrichtung der UN untergebracht werden, umzusetzen;
• Teile Syriens als sichere Rückkehrländer einzustufen und nach dem griechischen Vorbild einen Stopp für Asylanträge aus den fünf Staaten Somalia, Pakistan, Afghanistan, Syrien und Bangladesch einzuführen;
• die Idee der „innerkontinentalen Fluchtalternative“, das bedeutet Asyl kann es nur mehr auf dem Kontinent geben, von dem die Migranten stammen, auf europäischer Ebene voranzutreiben.“
*****
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Amesbauer, KO Kickl
und weiterer Abgeordneter
betreffend keine Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechts
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 37, Antrag 1657/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Georg Bürstmayr Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden (877 d.B.), in der 112. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. Juni 2021.
Laut einem Vorschlag von Landeshauptmann Peter Kaiser und der SPÖ sollen die Voraussetzungen für den Erwerb der Österreichischen Staatsbürgerschaft aufgeweicht werden. Künftig soll es, wenn es nach der SPÖ und den Grünen geht, einen Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren rechtmäßigen Aufenthalts geben. An Kinder die in Österreich geboren sind, soll die Staatsbürgerschaft automatisch verliehen werden. Diese Ideen sind strikt abzulehnen.
In Österreich gilt das Abstammungsprinzip (ius sanguinis), welches an die Staatsbürgerschaft der Eltern anknüpft. Ein Kind erhält bei der Geburt die Staatsbürgerschaft seiner Eltern, der Aufenthaltsort ist unerheblich. Wenn man nun Zuwanderern ein Anspruchsrecht einräumt, welches sonst auch von einer Gebührenbefreiung und der Streichung der Staatsbürgerschaftsprüfung begleitet werden soll, bedeutet das einen Ausverkauf der Rechtsgüter zum Schleuderpreis auf Kosten der Österreicher.
Die Staatsbürgerschaft ist das höchste Gut, welches ein Staat einer Person verleihen kann. Damit darf nicht leichtfertig umgegangen werden. Am Ende einer erfolgreichen Integration KANN es, bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen, zu einer Verleihung der Staatsbürgerschaft kommen, dies muss aber nicht zwingend der Fall sein.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion aufgefordert klarzustellen, dass es zu keiner Änderung des geltenden Abstammungsprinzips (ius sanguinis) und damit zu keiner Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechts kommt.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Mag. Georg Bürstmayr. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ach, Herr Kollege Amesbauer! (Heiterkeit bei der ÖVP.) Das, was Sie in Ihrem Entschließungsantrag zum Thema Asyl, der überhaupt nichts mit dem Gesetz zu tun hat, das wir hier diskutieren, aus der Schublade ziehen, ist ungefähr – ach, ich weiß nicht – zehn oder 15 Jahre alt. Das sind Konzepte, die ab und zu irgendwo aufpoppen, meistens bei rechtspopulistischen Parteien, und dann wieder in der Schublade verschwinden. Warum? – Weil sie nicht den Funken einer Chance haben, irgendwie zu funktionieren, und das selbst dann nicht, wenn nicht folgende Aussage auf dieses Konzept auch noch zutreffen würde: Das, was Sie hier vorschlagen, ist völkerrechtswidrig, menschenrechtswidrig, unionsrechtswidrig und es widerspricht der österreichischen Bundesverfassung. Das können Sie mir jetzt glauben oder nicht, aber auf diesem Gebiet arbeite ich als Rechtsanwalt seit über 25 Jahren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die Grünen und die Österreichische Volkspartei haben in ihrem Regierungsprogramm allerdings festgehalten: „Österreich bekennt sich zu einer Asylpolitik, die in allen Bereichen des Asylverfahrens rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, die die Mindeststandards der Genfer Konvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und des EU-Rechts achtet und die auf einem geordneten Prozess mit klaren Regeln basiert.“
Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, das ist der Grund dafür, dass, solange wir Grüne in dieser Koalition sind, dieser Ihr Vorschlag nicht nur keine Mehrheit finden wird, sondern getrost wieder dorthin verschwinden darf, woher er kommt, nämlich in die Schublade. – Ich danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren zu Hause! Mit dieser Gesetzesänderung wird mit Sondernormen die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, also UMFs, bis Ende des Jahres wegen Corona geklärt. Das ist sehr gut so.
Wir könnten aber noch mehr Kindern helfen, wegen oder auch trotz Corona. Ich war vor zwei Wochen in Athen und in Kara Tepe auf Lesbos und habe mir selbst ein Bild gemacht. Von der griechischen Ministeriumsseite wurde mir gesagt, dass es aktuell 3 500 UMFs in Griechenland gibt, aber nur für 2 500 adäquate Unterbringungen. Das heißt, hier gibt es 1 000 Kinder, die nicht adäquat versorgt werden.
Es gibt auch UMFs auf den griechischen Inseln und Kinder mit Eltern im Lager Kara Tepe. Darüber informiert die ÖVP, anscheinend insbesondere Kollegin Kugler, die leider gerade nicht im Saal ist, in ihren Antworten an BürgerInnen, die das kritisch sehen, wie die Regierung da vorgeht, ganz, ganz falsch.
In Kara Tepe wich die Eishölle jetzt einer heißen Hölle. Es gibt eigentlich primär Zelte und Baracken. Drinnen ist es backofenheiß, draußen brennt auch die Sonne runter. Die Kinder, die Familien – niemand hat eine wahre Perspektive, nicht wissend, wie lange man dort bleibt, ob man genug zu trinken bekommt, zu essen, ob man versorgt wird,
wenn man medizinischen Bedarf hat. Das ist eine Perspektivenlosigkeit, die laut Ärzte ohne Grenzen und den anderen Ärzten, die dort arbeiten, die Menschen dort brechen lassen.
Wir haben von Personen gehört, die ein Jahr lang unter einer Belagerung in Syrien waren und die Reise auf sich genommen haben. Teilweise werden die Menschen ja auch am Weg durch survival sex und andere Notwendigkeiten traumatisiert. Sie sind dann dort erst aufgrund dieser Perspektivenlosigkeit psychisch gebrochen, weil sie dort bis jetzt nicht das erfahren durften, was sie dachten zu erfahren, nämlich Sicherheit in Europa, sondern stattdessen völlige Perspektivenlosigkeit für Tage, Wochen, Monate, manchmal Jahre, darunter auch Kinder mit ihren Eltern.
Laut dem Bericht von Ärzte ohne Grenzen, „Constructing Crisis at Europe’s Borders“ – sehr passend –, sind zwei Drittel der behandelten suizidären Personen im Camp Moria und Kara Tepe Kinder. Das jüngste Kind, das versucht hat, sich das Leben zu nehmen, war sechs Jahre alt. Als ich im Lager war – ich habe das Kind extra nicht besucht –, war dort noch immer ein achtjähriges Mädchen in einem größeren Zelt mit der Mutter untergebracht, das seit dem Brand von Moria, seit September 2020, seit acht Monaten, dort liegt, nicht spricht und erst jetzt langsam wieder beginnt, Kontakt durch Blicke aufzunehmen. Es gibt natürlich auch andere vulnerable Personen im Lager.
Von Ministeriumsseite war man daher sehr glücklich, dass sich bis jetzt schon zwölf Länder gefunden haben – darunter, Herr Innenminister, auch Länder, die schon viele Flüchtlinge aufgenommen haben: Italien, Deutschland –, die gesagt haben, wir nehmen im Rahmen des Voluntary Relocation Programs UMFs und Vulnerable auf. Die wurden seriös priorisiert, was sich auch dadurch bewiesen hat, dass in Deutschland ein Kind nach der Ankunft gestorben ist, weil hier wirklich nach Vulnerabilität vorgegangen wurde.
Im Lager Kara Tepe gibt es viele Kinder, deren Eltern schon längst Flüchtlinge sind, ein Drittel der 6 000 sind anerkannte Flüchtlinge und vegetieren dort herum, weil sie auch nicht wissen, wohin sie sollen.
Und bevor Sie mir jetzt mit SOS-Kinderdorf kommen: Heute hat diese Organisation klargestellt, dass man spätestens nach acht Wochen über einen europäischen Solidaritätspool diese besonders gefährdeten Kinder und Familien in EU-Ländern aufnehmen sollte, weil das kein Platz für Kinder ist.
In Österreich gibt es viele Menschen, die derartig solidarisch und menschlich handeln wollen, zum Beispiel die Initiative Courage mit der geordneten Rettung, aber auch Kirchengemeinschaften, Kinder- und Jugendpsychiater und immer mehr Einzelpersonen.
Ich ermahne die ÖVP noch einmal, ihr Verhalten und ihre Position zu reflektieren. Beginnen Sie einmal damit, dass Sie Menschen nicht falsch informieren, die sich ihrer inhumanen, nicht christlich-sozialen Haltung gegenüber kritisch äußern. Ich werde Kollegin Kugler dementsprechend eine Falsifizierung ihrer Mails und Bürgerbriefe übergeben, denn Wissen verpflichtet. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
19.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Faika El-Nagashi. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Es gibt kein: einfach so. Es gibt kein einfach so im Integrationsprozess. Es gibt Entbehrungen, es gibt Hürden, es gibt Verzweiflung, es gibt Schwierigkeiten, es gibt Herausforderungen, es gibt Ausgaben, es gibt Kosten, es gibt Geld, es gibt Lernen. Es gibt kein einfach so in der Integration. Es gibt kein einfach so bei der Staatsbürgerschaft. Es gibt kein einfach so beim Pass. Niemand
gibt einfach so einen Pass her. Es gibt den Pass, es gibt die Staatsbürgerschaft nicht als Geschenk. Das ist eine Erzählung! Das ist ein Märchen! (Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in ungarischer Sprache fort.) Wir können das auch auf Ungarisch besprechen, wenn Sie es so möchten. (Beifall bei den Grünen.)
Ich kann Ihnen das auf Ungarisch erzählen, ich war Ungarin, bis ich 17 war. Mit 17 habe ich die Staatsbürgerschaft bekommen, erstreckt durch meine Eltern auf meinen Bruder und mich. Hat das jemand von Ihnen hier entwertet? Hätte es jemand hier entwertet, wenn es einige Jahre früher passiert wäre? (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
Das war 1994, und ich weiß, manche von Ihnen waren damals noch nicht einmal auf der Welt. (Abg. Hörl: Ich schon!)
Wir reden hier über Erzählungen, über bewusst falsche Erzählungen, die Sie hier streuen. Wir reden hier über Menschen, die hier leben, die zum Teil hier geboren sind, hier aufgewachsen sind, hier ihre Schule, ihre Ausbildung abschließen, die hier leben, die hier unter uns leben, die NachbarInnen sind, KollegInnen sind, Mitschülerinnen, Mitschüler sind, die Sie kennen. Sie kennen diese Menschen! Alle von Ihnen kennen diese Menschen.
Und jetzt sollen wir darüber eine Neiddebatte beginnen, über etwas, das Ausgrenzung für die Menschen bedeutet, die davon betroffen sind, Unsicherheit bedeutet, aber auch tatsächliche Zurücksetzung. Das ist genau das Gegenteil von Integration. Integration sollte Chancen und Partizipation und Zukunftsperspektiven und Möglichkeiten und einen Weg dorthin bedeuten. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
Jetzt wird gesagt: Der Weg dorthin braucht eine Krönung. Die Staatsbürgerschaft soll dann die Krönung dieses Weges sein. – Ja, die Krönung vielleicht von einem Berg von Ausgaben! Staatsbürgerschaft bedeutet, Geld zu haben, Geld, um die Gebühren zahlen zu können, für eine Familie zum Beispiel, so wie es bei mir, bei uns der Fall war, aber nicht nur zu einem Zeitpunkt, sondern auch Geld in Form von Einkommen zu haben – auch eine Frage des sozialen Status. Habe ich das Geld? Kann ich mir die Krönung eines Ausgabenberges leisten?
Kinder sollen auch zuerst Integration leisten. – Welche Integration sollen hier geborene Kinder zuerst leisten und wie lange? Was soll die Leistung hier geborener Kinder sein? (Beifall bei Grünen und SPÖ.) Ich möchte das wissen! Wann ist diese Leistung erfolgt? – Lauter Einser in der Schule? Zimmer aufgeräumt? (Zwischenruf bei der SPÖ.) Wann ist diese Leistung abgeschlossen? Wann ist diese Leistung – eine Integrationsleistung – erbracht? (Abg. Gödl: Das ist polemisch! – Ruf bei den Grünen: ... polemisch!)
Wie in dieser Thematik gesprochen wird, wie über Menschen gesprochen wird, über Ausgrenzung und über ihre Chancen hier, Menschen, die unbescholten sind, die alle Bedingungen für die Staatsbürgerschaft erfüllen, diesen Punkt möchte ich anbringen. Sie erfüllen alle Voraussetzungen: die Einkommenshöhe, die Aufenthaltsdauer, den Wohnraum, die Unbescholtenheit; alle Voraussetzungen werden erfüllt. Es geht um die Wartezeit, es geht um die Wartedauer, bis sie überhaupt beantragen dürfen – das ist schikanös und schäbig! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Über Integration sollten diejenigen sprechen, die eine Ahnung davon haben, diejenigen, die Perspektiven schaffen wollen, und nicht diejenigen, die Menschen abwerten wollen. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS. – Zwischenruf des Abg. Amesbauer.)
19.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Dr. Christian Stocker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen, die Sie diese Debatte verfolgen! Das ist ein Tagesordnungspunkt, der das Staatsbürgerschaftsrecht als Materiengesetz betrifft und auch das Fremdenrecht, und es ist vielleicht ganz gut, dass wir über die aktuelle Entwicklung im Staatsbürgerschaftsrecht hier ein wenig reden.
Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass wir und unser Koalitionspartner teilweise sehr unterschiedliche Auffassungen haben, wir haben diese Auffassungen aber auch von Anfang an offen kommuniziert und klargelegt.
Ich habe mich in der Vorbereitung ein wenig damit auseinandergesetzt, worüber wir jetzt eigentlich reden. Was soll sich hier ändern? – Da ja nur Berichte vorliegen, die über die Medien kolportiert werden, habe ich einmal versucht, authentisch zu erfahren, was die SPÖ, die ja die Debatte angestoßen hat, will. Überraschenderweise findet man keine Aussendung – zumindest habe ich sie nicht gefunden –, und auf der Homepage findet man vieles, was aktuell ist, dieses Thema aber nicht. Wahrscheinlich fühlen Sie sich selbst nicht mehr ganz wohl mit dem, was Sie da angestoßen haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Es kann aber dahin gestellt werden, ob sie sich wohlfühlen oder nicht, denn wir haben da eine ganz klare Position, und ich sage auch ganz deutlich: Frau Kollegin Krisper, wir brauchen keine Ermahnungen, weder von Ihnen noch von sonst jemandem! (Beifall bei der ÖVP.) Wir brauchen auch von niemandem Belehrungen, wie wir mit dem Staatsbürgerschaftsrecht umgehen sollen und was Integration ist oder was sie nicht ist, wer darüber reden darf und wer nicht. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich habe mir jetzt angesehen, was sich ändern soll: Ändern soll sich, dass die Wartezeit von zehn Jahren auf sechs Jahre reduziert wird; ändern soll sich das Prinzip, dass sich die Staatsbürgerschaft an den Eltern orientiert, nämlich dass die Geburt ausschlaggebend ist; ändern soll sich, dass jemand, der hier auch durch Sozialleistungen unterstützt wird, ebenfalls die Staatsbürgerschaft bekommen soll. Ich sage Ihnen ganz offen: Es ist nicht ausreichend, nur hier zu sein, es ist auch nicht ausreichend, sich hier nicht zu integrieren und die Staatsbürgerschaft zu bekommen, bloß weil man da ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Stögmüller: Sie haben sie ja auch nur bekommen, weil sie ...! – Zwischenruf der Abg. Ribo.)
Staatsbürgerschaft heißt: Staat und Bürger. Das ist die Beziehung zwischen dem Bürger und dem Staat (Zwischenrufe der Abgeordneten Tomaselli und Disoski), und das ist nicht nur das Wahlrecht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Stögmüller. – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) – Regen Sie sich nicht so auf, hören Sie mir kurz zu, dann werden Sie vielleicht verstehen, was ich meine! – Wenn der Staat Schutzpflichten in diese Staatsbürgerschaft legt und gewährt, wenn er Rechte gewährt, dann darf er auch bestimmen, unter welchen Bedingungen. Das ist auf der ganzen Welt so, und das wird in Österreich auch so bleiben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Stögmüller: Der Staat ...! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
Ich sage Ihnen auch, unter welcher Prämisse wir das Fremdenrecht sehen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Wir sehen das nicht unter einer Prämisse Karas, Nehammer oder wer auch immer – wobei ich dazusage, gerade bei unserem Innenminister ist das sehr gut aufgehoben –, wir sehen das unter der Prämisse Rot-Weiß-Rot, und diese hat für uns Vorrang. (Zwischenrufe bei Grünen und SPÖ.) Das ist im Fremdenrecht so, mit dem wir ganz klar definieren, dass es um sichere Drittstaaten geht (neuerliche Zwischenrufe bei den Grünen), weil sich im Asylrecht niemand aussuchen kann, wo er leben will, sondern er nimmt dort Schutz, wo er einen sicheren Drittstaat findet. Das ist die geltende Rechtslage.
Das dänische Modell widerspricht unserer Rechtslage, da gebe ich dem Kollegen Bürstmayr schon recht, deshalb ist es auch so nicht anwendbar. Eines aber ist ganz klar: Wir werden alle rechtlichen Bestimmungen – von den Grundrechten bis zum nationalen Recht – im Fremdenrecht einhalten, und wir werden sie im Staatsbürgerschaftsrecht einhalten. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Eines aber werden wir sicher nicht tun: diese Staatsbürgerschaft entwerten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Ruf bei den Grünen: So zynisch! Das ist so zynisch!)
19.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Jörg Leichtfried. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Hörl: ...pyromane!)
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst zu Herrn Stocker, der gesagt hat, Rot-Weiß-Rot habe für die ÖVP Priorität: Dann sagen Sie mir bitte, wieso Sie alles, was nicht niet- und nagelfest ist, türkis einfärben, von den Schildern im Bundeskanzleramt bis zum Nationalteamdress? (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Zwischenruf der Abg. Jachs.) Diese waren einmal rot-weiß-rot, seit Sie das Sagen haben, ist das jetzt anders. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Aber: Herr Amesbauer! Wieso kann man nicht ein Mal versuchen – und das gilt eigentlich auch für Herrn Stocker und für Frau Jachs –, ein Thema, das unglaublich wichtig ist, seriös zu diskutieren?
Die Staatsbürgerschaft ist für einen Menschen etwas, was darüber entscheidet, wie er am politischen, aber nicht nur am politischen, sondern auch am sozialen und am wirtschaftlichen Leben teilnehmen kann. Faktum ist – und das ist unbestritten –, dass das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht zu einer der schärfsten, schwierigsten und am schwersten zu überwindenden Rechtslagen in ganz Europa zählt. Wir sind in einer Reihung von 52 Ländern an 51. Stelle.
Wir haben jetzt einen Vorschlag gemacht, um gewisse Dinge im Staatsbürgerschaftsrecht zu ändern. Da kann man im Einzelnen darüber diskutieren. Dieser Vorschlag, wenn er insgesamt umgesetzt werden würde, würde uns ins untere Mittelfeld in Europa führen, das ist kein großer Schritt. Er würde aber dafür sorgen, dass es in Zukunft mehr Integration durch Leistung gibt, weil jene Menschen, die jetzt schon länger in Österreich leben, die Arbeiten machen, die viele Menschen nicht mehr machen würden, die dafür sorgen, dass unser Land in dieser Krise funktioniert hat, von den Gesundheitseinrichtungen über die Pflege bis hin zu anderen Bereichen. Diese Menschen sollten eine faire Chance bekommen, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten, wenn sie das möchten, denn sie halten unser Land zusammen! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Zum Thema Kinder: Ja, Kinder, die in Österreich geboren werden, wo die Eltern selbstverständlich gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen, sollen auch ein Recht auf die Staatsbürgerschaft bekommen, denn sie wachsen bei uns auf, sie haben österreichische Freundinnen und Freunde. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ und bei den Grünen.) Sie kennen das Herkunftsland ihrer Eltern gar nicht.
Was spricht dagegen, ihnen die Staatsbürgerschaft zu ermöglichen? – Das hat mir noch niemand erklären können, niemand hat das erklären können! Deshalb wünsche ich mir in dieser Frage nicht Polemik, nicht Hysterie, nicht Unwahrheiten am laufenden Band, nicht Zahlen, die hinten und vorne nicht stimmen, nur um die Leute zu beunruhigen, sondern ich wünsche mir eine seriöse Diskussion und hoffe, dass das zumindest mit der ÖVP irgendwann einmal möglich ist. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Da redet der Richtige!)
19.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für innere Angelegenheiten und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1656/A(E) der Abgeordneten Karl Mahrer, Sabine Schatz, Mag. Eva Blimlinger, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und über den Antrag 1159/A(E) der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abstimmung des NAP Rechtsextremismus und des NAP Antisemitismus (878 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 38. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Mag. Hannes Amesbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Ja, es war spannend, mitzuverfolgen, wie ein freiheitlicher Antrag, der sich gegen die Masseneinbürgerungsfantasien der SPÖ richtet, zu einem handfesten Koalitionskrach zwischen Grünen und ÖVP führt – bemerkenswert. (Zwischenrufe bei den Grünen.)
Jetzt aber zum aktuellen Thema: Die Freiheitliche Partei wird dem Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus nicht zustimmen (Ah-Rufe und weitere Zwischenrufe bei den Grünen) – aus dem einfachen Grund, weil er uns zu wenig weit geht. Die Freiheitlichen sind gegen jegliche Spielart des Extremismus. Wir wollen da auch den Linksextremismus und den islamischen Extremismus enthalten haben, der ja laut Verfassungsschutz die größte Gefährdung für die öffentliche Sicherheit ist. Übrigens haben wir das auch damals im März 2019 mit der ÖVP so vereinbart.
Meine Damen und Herren, ich fordere Sie also auf: Setzen wir gemeinsam ein starkes Zeichen gegen jegliche Form des Extremismus! (Beifall bei der FPÖ.)
19.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ernst Gödl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mit diesem Antrag, einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus zu gestalten, fordern wir die Regierung auf, im Bereich des Rechtsextremismus tätig zu werden. Es ist gut, dass vier Parteien diesen Antrag unterstützen, und es ist wirklich schade, Herr Amesbauer, dass es nicht alle fünf Parteien sind, denn es sollte für uns als gewählte Repräsentanten der österreichischen Bevölkerung hier im Parlament völlig klar und unmissverständlich sein, dass wir gegen jede Form des Extremismus entschieden und entschlossen ankämpfen müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Amesbauer.)
Meine Damen und Herren, jede Art des Extremismus ist ein Angriff auf unsere freie Gesellschaft. Jede Form des Extremismus ist ein Angriff auf eine liberale Demokratie (Abg.
Belakowitsch: Nichts anderes haben wir gesagt! Sie sind auf dem linken Auge blind, auf dem ... Extremismus-Auge blind!), denn was wollen Extremisten? – Extremisten wollen mit ihren Handlungen, mit ihrer Denkweise die politische, die rechtliche, die soziale Ordnung stören oder zerstören. Sie wollen an den Grundwerten einer liberalen Demokratie rütteln. Es ist unsere Aufgabe, hier als gewählte Vertreterinnen und Vertreter entschieden und entschlossen gegen jede Form des Extremismus anzukämpfen. Meine Damen und Herren, deswegen ist es auch im Regierungsprogramm niedergeschrieben, dass wir einerseits einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus einführen und erarbeiten wollen, aber auch ganz klar, dass wir gegen den religiös motivierten Extremismus vorgehen. (Ruf bei der FPÖ: Islam ...!)
In dieser Hinsicht ist auch schon einiges passiert. Seit etwa einem Jahr gibt es die Dokumentationsstelle Politischer Islam, und diese ist auch bereits sehr aktiv. Mit diesem Antrag wollen wir heute ein Statement zum Ausdruck bringen, dass wir auch gegen den Rechtsextremismus mit aller Entschiedenheit vorgehen (Abg. Belakowitsch: Was heißt „auch“? Ihr macht es nur!), und das ist auch durchaus berechtigt, denn wenn man die Statistik betrachtet, dann sieht man, dass es im Vorjahr, im Jahr 2020, etwa 697 Tathandlungen in Österreich gab, die ein rechtsextremes Motiv hatten, davon ungefähr 255 im Internet. Dagegen muss man ganz entschieden und klar auftreten.
Deswegen ist es auch wirklich gut und richtig, dass wir da mit großer Mehrheit vorgehen. Es ist mir völlig unverständlich, meine geschätzten Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, dass Sie aus diesen fadenscheinigen Gründen, die Herr Amesbauer genannt hat – weil es ihm zu wenig wäre –, nicht zustimmen. (Abg. Belakowitsch: Die sind nicht fadenscheinig! – Abg. Amesbauer: Wir haben es ... beschlossen!) Ich sage Ihnen eines, meine Damen und Herren: Diese Kehrtwende, die Sie hier vollziehen, hat mit Ihrem neuen Parteiobmann Herbert Kickl zu tun. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Richtig!)
Ich zitiere, meine Damen und Herren, Ihren ehemaligen Generalsekretär Hafenecker – er ist heute nicht mehr da, oder er ist woanders –: Er hat vor zwei Jahren in einer Presseaussendung geschrieben, dass sich die FPÖ ganz klar den Beschluss gibt, mit der Identitären Bewegung zum Beispiel in keiner Weise zu kooperieren. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Damals hat er auch geschrieben – ich zitiere wörtlich –: Die FPÖ tritt unmissverständlich gegen jede Form des Extremismus auf und bezieht für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Position. – Zitatende. (Abg. Belakowitsch: Ja, eh, wir ... schon!) Position beziehen heißt auch, hier Beschlüsse zu fassen.
Meine Damen und Herren, was erleben wir heute? Wir erleben heute, was Ihr jetziger Generalsekretär Schnedlitz vor einem halben Jahr angekündigt hat. (Abg. Belakowitsch: Sie sind nicht in der Lage, sinnerfassend ...! Langsam! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: ... nicht aufmerksam!) Was hat er in einem Youtube-Video angekündigt? – Er hat wörtlich angekündigt: Mit dieser Distanziererei ist es nun vorbei! (Ruf bei der FPÖ: Ja, Gott sei Dank!) Er hat das angekündigt, und Ihr neuer Parteiobmann hat Taten folgen lassen, in dem Sinne, dass Sie mit wehenden Fahnen bei Coronademonstrationen, bei denen viele Leute dabei waren, die nicht rechtsextrem sind, aber bei denen sich die Rechtsextremen unter die Leute gemischt haben, Seite an Seite mit ihnen durch die Stadt gezogen sind, meine Damen und Herren.
Ihnen fehlt die Distanz zu den Rechtsextremen, und mit Ihrer fehlenden Zustimmung heute, mit Ihrem Verhalten heute hier im Parlament dokumentieren Sie Ihre völlig falsche Haltung. Das möchte ich hier ganz klar zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Meine Damen und Herren, es ist gut und richtig, dass wir vier Parteien diesen Aktionsplan von der Regierung einfordern. Ein Aktionsplan soll dazu dienen, dass zu den repressiven Maßnahmen, die man gegen radikale Tendenzen immer setzen muss – im
rechtsstaatlichen Sinn, im strafrechtlichen Sinn –, auch klare präventive Maßnahmen besser erarbeitet und koordiniert werden, um eben in einer Gesamtschau gegen jede Form des Radikalismus, aber auch ganz entschieden gegen Rechtsextremismus vorzugehen.
Es wäre sehr schön, wenn dieses Hohe Haus mit den 183 Abgeordneten zu 100 Prozent hinter dieser Erklärung gegen Rechtsextremismus stehen würde. Das würden wir uns sehr wünschen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Dr. Dagmar Belakowitsch zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Der Vorredner hat, als er sich da in diesen Strudel geredet hat, gesagt, es sei ganz wichtig für die ÖVP, diesem Antrag heute zuzustimmen, weil sie damit auch gegen den Rechtsextremismus ein Zeichen setzen möchten.
Das ist unrichtig, Herr Kollege Gödl. Sie setzen damit nicht auch, sondern nur gegen den Rechtsextremismus ein Zeichen. Das ist der Grund dafür, warum wir nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
19.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Kollegin Sabine Schatz. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ganz ehrlich, ich bin schockiert über den offen zur Schau getragenen Antisemitismus und Rechtsextremismus, wie wir dies aktuell in Österreich erleben. Der Antisemitismusbericht der Israelitischen Kultusgemeinde und das Forum gegen Antisemitismus zeigen für die vergangenen zwei Jahre einen ganz klaren Anstieg an antisemitischen Vorfällen auf.
Ich erinnere an die Zerstörung von Porträts von Holocaustüberlebenden hier am Ring, an die tätlichen Übergriffe gegen Juden und Jüdinnen, ich erinnere aber auch an die vielen Verschwörungsmythen und die Verharmlosung der Verbrechen des Nationalsozialismus im Zuge der Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur Coronapandemie.
Daher begrüßen wir ausdrücklich die kürzlich hier im Haus beschlossene Nationale Strategie gegen Antisemitismus. Sie ist dringend notwendig und erforderlich. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)
Ich sage hier von dieser Stelle: Wir verurteilen und bekämpfen Antisemitismus, egal, in welcher Form er auftritt, und egal, woher er kommt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Der Antisemitismusbericht zeigt aber auch, dass die Mehrheit der eindeutig ideologisch zuordenbaren antisemitischen Übergriffe einen eindeutig rechtsextremen Hintergrund aufweisen. Allein im Jahr 2019 war das bei 83 Prozent der antisemitischen Vorfälle der Fall. Das heißt ganz klar: Wer Antisemitismus bekämpfen will, darf Rechtsextremismus nicht negieren, und wir fordern daher, dass Antisemitismus und Rechtsextremismus mit Maßnahmen gemeinsam und abgestimmt bekämpft werden müssen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Ihr Kollege, Herr Bundesminister, der deutsche Bundesinnenminister, hat vor zwei Tagen den deutschen Verfassungsschutzbericht präsentiert und ganz klar darauf verwiesen, dass in Deutschland aktuell die größte Bedrohung von Rechtsextremismus und Antisemitismus ausgeht. Und ja, auch in Österreich stellt Rechtsextremismus eine ernst
zu nehmende Gefahr dar. Das Gefahrenpotenzial der rechtsextremen Szene dürfte durch die vielen Hausdurchsuchungen, durch die Waffenfunde mittlerweile offensichtlich und klar geworden sein. Das ist eine wirklich demokratiegefährdende Szene, die offensichtlich auch noch bewaffnet ist, und wir müssen wirklich, wirklich konsequent dagegen vorgehen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. El-Nagashi.)
Seit Jahren gibt es ein Hoch an rechtsextremen Straftaten in Österreich, und wir warnen davor, Rechtsextremismus zu verharmlosen. Wir fordern konkrete Maßnahmen ein. Als dringend notwendig erachten wir, dass endlich wieder der Rechtsextremismusbericht eingeführt wird, und wir fordern einen umfassenden Maßnahmenplan gegen Rechtsextremismus.
Es freut mich wirklich, dass es hier gelungen ist, gemeinsam mit der ÖVP, mit den NEOS und mit den Grünen einen Vierparteienantrag, sozusagen aufbauend auf einem Antrag von mir, zustande zu bringen, um gemeinsam diesen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus auf den Weg zu bringen, abgestimmt mit Maßnahmen zur Strategie gegen Antisemitismus und unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten. Wir sind wirklich in einer Situation, in der wir reagieren müssen, in der wir Maßnahmen setzen müssen. Das ist dringend notwendig, und ich möchte dafür auch wirklich herzlich Danke sagen, dass dieser Vierparteienantrag gelungen ist.
Dass die FPÖ nicht mitgeht, ganz ehrlich, das verwundert mich nicht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.) 76 rechtsextreme Straftaten alleine während der Zeit ihrer Regierungsbeteiligung, die sozusagen freundschaftliche Anbiederung an die rechtsextremen Identitären: Es wundert mich nicht, dass die FPÖ hier nicht mit dabei ist, und das ist eigentlich leider schade. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Krisper.)
19.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Dipl.‑Ing. Olga Voglauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Gospod president! Herr Präsident! Spoštovani poslušalci! Dragi kolegi! Sehr geehrtes Hohes Haus! Der Nationale Aktionsplan gegen Rechtsextremismus ist schon längst überfällig. Es geht darum, auszudifferenzieren, was gerade im rechten Spektrum passiert. Es geht darum, endlich eine koordinierte nationale Gesamtstrategie zu bekommen und damit einen Ausbau von präventiven Maßnahmen sowohl auf zivilgesellschaftlicher als auch auf staatlicher Ebene zu gewährleisten. Deshalb ist dieser Beschluss heute so wichtig.
Warum? – Lassen wir ein bisschen die Geschehnisse, sagen wir einmal, der letzten sechs Monate Revue passieren! Im Dezember gab es Hausdurchsuchungen und Waffenfunde in sieben Bundesländern, darunter den seit Jahrzehnten größten Waffenfund mit mehr als 76 voll- und halbautomatischen Waffen mit mehr als 100 000 Schuss Munition. Da gehen Sie durch Klagenfurt und sind in der Lage, ein Viertel oder die Hälfte der Personen, die dort leben, zu ermorden – so schlimm ist die Situation. Da frage ich mich schon, was mit einer Fraktion los ist, die sagt, so einen Plan braucht es nicht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)
Bei diesem größten Waffenfund der letzten Jahrzehnte in Österreich sind auch 24 Stück Sprengmittel sichergestellt worden. Wir haben immer wieder von solchen Hausdurchsuchungen gehört – bis Mai! –, wo wir merken und klar den Beweis dafür finden, dass sich die rechtsextreme Szene bewaffnet, dass sie sich mit Deutschland und anderen Ländern vernetzt und dass davon eine Gefahr ausgeht – und das ist die Gefahr des Rechtsextremismus.
Es gab in meinem Bundesland im Februar dieses Jahres die Festnahme des sogenannten DJ Mr. Bond, einem der Heros in der rechtsextremen Szene: ein Rapper, der jahrzehntelang nationalsozialistische Lieder prägte und verbreitet hat, einer, bei dem Datenträger, Waffen, eine Reichskriegsflagge, NS-Devotionalien, Liedtexte und weitere Beweismittel gefunden wurden. Da wurde jemand aus dem Verkehr gezogen, der andere angespornt hat, Rechtsextremismus zu verbreiten, und letztendlich kam es nur durch seine Verhaftung auch dazu, dass man mehrere andere verhaften konnte, die letztendlich Mordaufrufe gegen die verantwortlichen Politiker verkündeten. – So geht es in der rechtsextremen Szene zu!
Viele derer hier, die nicht meinen, dass es gut wäre, einen Nationalen Aktionsplan zu verabschieden, waren auch Teil der Coronademonstrationen heuer im März. Ich will nur eine herausheben, nämlich die Demonstration am 6. März, als ein rechtsextremer Mob durch den 2. Wiener Gemeindebezirk spaziert ist und gemeint hat, mit Sieg-Heil-Rufen könnte man sich in Österreich weiterhin frei bewegen (Abg. Amesbauer: Und den Polizeischutz ...!), und als Jüdinnen und Juden dann nicht mehr die Möglichkeit hatten, sich in ihrem Gemeindebezirk frei zu bewegen – und noch heute müssen sie mit viel Angst in ihrem eigenen Gemeindebezirk durch die Straßen gehen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Krisper.) Das war ein Tag, an dem es zu 33 Festnahmen und 3 183 Anzeigen kam. (Abg. Belakowitsch: Wo? Was reden Sie denn? – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Amesbauer.)
Und da fragen wir uns noch, ob so ein Nationaler Aktionsplan überhaupt notwendig ist? – Ja, er ist notwendig, denn letztendlich geht es darum, jetzt dem Rechtsextremismus, dem Faschismus, dem Antisemitismus und dem Rassismus in Österreich eine Strategie entgegenzusetzen (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), ihm etwas entgegenzuhalten. Wir setzen auf Prävention und Aufklärungsmaßnahmen, weil es uns darum geht, Menschen von dieser Szene wegzuhalten, die massiv vernetzt ist, die gerade in den sozialen Medien immer wieder und jeden Tag, jede Stunde auf den Fang junger Menschen aus ist, die dann in diese Szene abdriften.
Es ist eine organisierte Szene, es ist auch eine rechtsterroristische Szene, und alles, was wir tun können, um dem hier einen Riegel vorzuschieben, ist höchst notwendig und schlicht schon längst an der Zeit. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
19.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Dr.in Stephanie Krisper. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren zu Hause! Ja, wir unterstützen den Antrag sehr, weil es in Österreich auch eine umfassende Strategie gegen Rechtsextremismus mit Ausstiegsprogrammen und Deradikalisierungsmaßnahmen braucht – sie kommt nur wieder einmal ein bisschen spät und ist auch sehr unkonkret.
Es ist auch ein bisschen absurd, dass sich jetzt die Regierungsparteien mit uns hier auf einen Entschließungsantrag einigen, wo man eigentlich schon konkrete Schritte setzen könnte – und das schon längst.
Wir erinnern uns – wenn es auch die ÖVP heute gerne vergisst –, es gab so eine ÖVP-FPÖ-Koalition. Da ging bei dem Thema nichts weiter. Wir haben damals, nach Christchurch, zwei Anträge betreffend eine Strategie gegen Rechtsextremismus und für mehr Ressourcen im BVT gestellt, und beide wurden abgelehnt. Wir blieben da noch dran, aber weiterhin erfolglos, weil es dann im freien Spiel der Kräfte zwei weitere Anträge von uns gab, die aber wiederum von FPÖ und ÖVP verwässert und verallgemeinert wurden, statt sich wirklich dem Problem zu stellen.
Jetzt gibt es aufgrund der Coronademonstrationen wieder einen guten Anlass, hier wieder tätig zu werden, und ich danke sehr für die Initiative, die wir entsprechend unterstützen. Wir als NEOS meinen nur, dass es wichtiger ist, sehr viel in die Prävention zu stecken, an Engagement auch schon im Bildungsbereich, im Schulbereich, mit einem starken Fokus auf Radikalisierungsidentifikation und Deradikalisierungsmaßnahmen, und auch Ausstiegsprogramme wie zum Beispiel in Deutschland anzubieten, um den Menschen aus der rechtsextremen Szene überhaupt die Möglichkeit zu geben, auszusteigen – und das in Sicherheit.
Ich hoffe daher, dass wir sehr bald im Innenausschuss und auch hier im Hohen Haus konkrete Schritte besprechen können, statt weiter zahlreiche Bekundungen und Entschließungsanträge aneinanderzureihen und zuschauen zu müssen, obwohl eigentlich auch schon im Regierungsprogramm ganz klar steht, wohin die Reise gehen sollte. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächster Redner gelangt Mag. Martin Engelberg zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Dieser Antrag gibt mir natürlich schon zu denken; ich werde auch versuchen, meine Eindrücke da durchaus ein bisschen wiederzugeben. Ich sage ganz ehrlich, ich als Jude in Österreich fürchte mich, wenn schon, dann vor Anschlägen von islamistischen Extremisten am meisten. Ich fühle mich da auch in einem Geist mit zum Beispiel jemandem wie Arik Brauer, der leider in der Zwischenzeit verstorben ist, der auch in einer Fernsehdiskussion genau das gesagt hat.
Das heißt aber nicht, dass ich diesen Antrag nicht trotzdem gut finde, und zwar aus folgenden Gründen: erstens einmal, weil da ganz ausdrücklich drinnen steht, dass es um alle Formen des Extremismus geht – also eigentlich im Sinne dessen, was Sie vorhin gemeint haben.
Zweitens einmal, weil ich weiß, dass diese Regierung, angefangen vom Bundeskanzler über den Innenminister bis zu Ministerin Edtstadler, absolut entschlossen ist, gegen jede Form von Antisemitismus vorzugehen, gegen den politischen Islam vorzugehen. Ich unterstütze das völlig. Ich unterstütze auch die Aktivitäten der Ministerin Raab dazu.
Drittens, weil wir eine nationale Strategie zum Kampf gegen den Antisemitismus entwickelt haben; ich halte das für ganz wichtig. Und ich halte es auch für ganz wichtig, Kollegin Schatz, was Sie hier gesagt haben, nämlich, dass wir uns dazu bekennen, gegen jede Form von Antisemitismus, egal, ob er von rechts oder links oder vom Islam oder von islamistischen Extremisten kommt, zu kämpfen. Das ist ein wichtiges Bekenntnis, und das habe ich sehr geschätzt.
Ein letztes und ein offenes Wort vielleicht noch zu der Frage, von wo die größere Gefahr herkommt, wenn sie überhaupt relevant ist. Ich warne davor, dass wir diese Statistiken so schnell zur Kenntnis nehmen. Ich habe das schon einmal hier gesagt, es ist unheimlich schwer, zu differenzieren: Kommen antisemitische Zwischenfälle jetzt aus dem rechtsradikalen oder linksradikalen Bereich oder aus irgendeinem anderen Umfeld? Ich würde mich zum Beispiel diese Zahl von über 80 Prozent der antisemitischen Zwischenfälle, die aus dem rechtsextremen Bereich kommen sollen, noch einmal zu hinterfragen trauen.
Ich glaube aber, am Ende ist es nicht relevant. Am Ende ist es wichtig, dass wir uns dazu bekennen – es würde mich tatsächlich freuen, wenn da auch die FPÖ mitginge –, dass wir im Kampf gegen den Antisemitismus vereint sind, weil es das Gift unserer Gesellschaft ist. Es ist das Gift unserer Gesellschaft.
Ich zitiere immer sehr gerne den wirklich sehr, sehr klugen früheren Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde, Hofrat Paul Grosz. Manche haben ihn vielleicht noch erlebt. Ich war einmal dabei, als er mit einem Bundeskanzler ein Gespräch geführt hat und ihm gesagt hat: Wissen Sie, schauen Sie immer, wie es der jüdischen Gemeinde geht, dann wissen Sie, wie es dem ganzen Land geht!
In diesem Sinne unterstützen wir das. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
19.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Mir wäre es ja am liebsten, wenn wir keinen Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus brauchen würden, aber das werde ich wohl nicht mehr erleben, denn solange es Abgeordnete hier im Haus gibt, sogar Klubobmenschen, die die Identitären, die ja wohl eine rechtsextreme Organisation sind, als „interessant“ bezeichnen, als eine „NGO von rechts“ – seien Sie sicher: „NGO von rechts“, so weit werden wir nicht kommen; Sie werden nicht den zivilgesellschaftlichen Sektor mit Ihrer Propaganda, Ihrer rechtsextremen Propaganda einvernehmen können! (Beifall bei Grünen und ÖVP) –, solange es Abgeordnete gibt, die Mitglieder in schlagenden Burschenschaften sind, die in allen Rechtsextremismusberichten als rechtsextrem eingestuft werden, brauchen wir den Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus.
Es gibt auch Personen, die noch heute davon sprechen, dass Black Lives Matter rassistisch ist. Ich glaube, ich träume! Wir brauchen einen ganz umfassenden Aktionsplan, der sich auch mit Parlamentsparteien und ihren Abgeordneten beschäftigt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Da richtet sich schon auch meine Botschaft an meinen Vorredner: Beim nächsten Mal denken, wenn man mit einer Partei eine Koalition macht, in deren Reihen derartig viele Menschen sind, die dem Rechtsextremismus nicht abgeneigt sind! Sagen wir es einmal so. (Abg. Amesbauer: Das ist eine Frechheit! – Zwischenrufe bei den Grünen.) Mit Ihnen ist einfach kein Staat zu machen, und genau deshalb, weil es solche Fraktionen wie Sie gibt, brauchen wir einen ganz detaillierten Plan, einen Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Mit Ihnen ist einfach kein Staat zu machen, das ist das Problem! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Ganz zum Schluss noch eine kurze Adresse an Abgeordneten Hörl: Wir werden nicht die Hände vom Heeresgeschichtlichen Museum lassen. Wir werden dort bleiben und wir werden es durchgehend beobachten und schauen, dass dort endlich das reinkommt, was reingehört, nämlich eine gute, wissenschaftliche, museologisch sinnvolle Politik. (Abg. Deimek: Politik! Eine ideologische Politik! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Genau in diesem Sinne muss die Windisch-Kaserne, die nach einem Kriegsverbrecher benannt ist, in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Sobotka.)
19.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist auch da wieder einmal nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für innere Angelegenheiten.
Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 33 bis 38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Ausschusses für innere Angelegenheiten, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme. Wünschen die Klubs vorher eine Unterbrechung? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 33: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des Staatsvertrages: Kündigung des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen, in 852 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Entpolitisierung des Sports“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 34: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen, in 853 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 35: Entwurf betreffend Passgesetz-Novelle 2021 samt Titel und Eingang in 860 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 36: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 876 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 37: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA Verfahrensgesetz und das Asylgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 877 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Dänischer Vorstoß in der Migrationspolitik als Vorbild für Österreich“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechts“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 38, die dem Ausschussbericht 878 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (192/E)
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 42, 51 und 52 sowie über die Bürgerinitiative Nr. 26 (924 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 39. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Andreas Kollross. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich schicke gleich einmal voraus: Wir, die Fraktion der SPÖ, werden dem Sammelbericht nicht zustimmen. Ich möchte auch begründen, warum wir das tun: weil wir leider im Ausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen dasselbe erleben, was wir auch in vielen anderen Ausschüssen mittlerweile erleben, nämlich dass Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern – so wie in anderen Ausschüssen Initiativen der Opposition – schlicht und einfach von den Regierungsparteien nicht behandelt werden. Während bei den sonstigen Ausschüssen die diversen Gesetzesmaterien, die von der Opposition eingebracht werden, ganz einfach vertagt werden, ist es beim Ausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen eben so, dass die beiden Regierungsparteien nach dem Einholen der Stellungnahmen die Initiativen schlicht und einfach zur Kenntnis nehmen und nicht bereit sind, weiter über diese Initiativen zu diskutieren, zum Beispiel dort, wo sie hingehören, nämlich in den zuständigen Fachausschüssen, um sich mit den Thematiken, nachdem Stellungnahmen dazu eingelangt sind, intensiver zu beschäftigen.
So ist es bei den letzten Malen passiert und so passiert es auch bei diesem Sammelbericht, nämlich dass damit die verschiedensten Initiativen schlicht und einfach zu Grabe getragen werden, so etwa auch eine BürgerInneninitiative zur Rettung der Gemeindefinanzen, zu der ich noch ganz kurz inhaltlich etwas sagen möchte.
Wir haben ja schon des Öfteren darüber diskutiert, wie die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden ist und dass es seitens der Regierungsparteien hier nur Hilflosenpakete gibt, die bestenfalls eine Überbrückungshilfe sind, aber letztendlich nicht dazu geeignet sind, die von den Gemeinden und Städten vor Ort erbrachten Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger wirklich langfristig abzusichern. Ganz im Gegenteil! Sie bringen die Gemeinden noch in massive Schwierigkeiten. Sie schaffen zwar kurzfristig Liquidität, bringen aber langfristig die Gemeinden in Schwierigkeiten.
Ihr wisst es ja auch – wahrscheinlich wissen es auch die Grünen, aber vor allen Dingen wissen es die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, weil es ja auch ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sagen –, dass das, was bisher passiert ist, bei Weitem nicht reicht. Ich möchte nur daran erinnern, was die Arbeiterkammer Oberösterreich gemeinsam mit dem Gemeindebund Oberösterreich fordert. Eurer Gemeindebundpräsident in Oberösterreich – bekanntlich kein Sozialdemokrat, sondern ein ÖVP-Mann – hat erst vor 14 Tagen gesagt, es braucht zusätzliche Hilfen. Und was macht ihr hier im Parlament? – Ihr wollt nicht einmal darüber diskutieren, nehmt die Bürgerinitiative zur Kenntnis und schaut, dass das Thema wegkommt.
Auch bei vielen anderen Sachen ist es dasselbe. Heute erst erging eine Aussendung des Städtebundes mit einem Hilfeschrei, und im Städtebund gibt es nicht nur rote Bürgermeister, sondern da gibt es etwa auch den grünen Bürgermeister aus Innsbruck, da gibt es den schwarzen Bürgermeister aus Graz, und alle sagen dasselbe: Es braucht endlich wirkliche Hilfsmaßnahmen der Regierung! – Ihr aber seid nicht einmal bereit, darüber zu diskutieren.
Diese eine Bürgerinitiative ist mehr als viele andere ein Grund dafür, warum wir diesem Sammelbericht nicht zustimmen. Wir sind der Meinung, es wird endlich Zeit, dass ihr die Initiativen ernst nehmt, dass ihr die Demokratie ernst nehmt, dass ihr den Parlamentarismus ernst nehmt und dass wir endlich auch in den Fachausschüssen über die Initiativen, die von Bürgerinnen und Bürgern kommen, diskutieren und diese nicht einfach in einem Ausschuss zu Grabe tragen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Lausch und Bernhard.)
20.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Nikolaus Prinz. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Kollross, keine Sorge: Wenn ausreichend Stellungnahmen zu Bürgerinitiativen oder Petitionen vorliegen, dann ist es auch legitim, dass man irgendwann einmal die Kenntnisnahme beschließt. (Abg. Lausch: Geh, geh, geh, geh, geh!) So war es eben auch im letzten Ausschuss. Faktum war, dass bei vielen Petitionen und Bürgerinitiativen auch noch Stellungnahmen gefehlt haben und dass man diese logischerweise abwartet, und dann kann man entscheiden, ob es eine Zuweisung oder eine Kenntnisnahme gibt.
Ich darf vielleicht ganz kurz auf zwei Petitionen eingehen, zum einen auf die Petition „Daheim statt Heim“, die eigentlich von unserer ehemaligen burgenländischen Kollegin Petra Wagner eingebracht wurde – eine, wie ich glaube, sehr gute Petition, keine Frage. Es ist Faktum, Pflege spielt im Regierungsübereinkommen eine große Rolle, und man kann davon ausgehen, dass das Thema in der Zukunft noch intensiv diskutiert und besprochen wird. Die Mehrheit der Menschen, die Pflege brauchen, wird ja daheim gepflegt – vier Fünftel werden daheim gepflegt –, daher: daheim statt stationär.
Ein wichtiger Punkt betreffend Pflegeeinrichtungen, Seniorenheime ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr bei den zu pflegenden Menschen sein können, dass
sie weniger Aufzeichnungen machen müssen und sich dafür mehr den Personen widmen können, und natürlich ist es auch notwendig, dass im Bereich Personal etwas getan wird. Diesbezüglich sind in Oberösterreich auf eine Initiative des Herrn Landeshauptmannes mit Wirksamkeit Februar 2021 wesentliche Schritte der Verbesserung gesetzt worden.
Es braucht eine Unterstützung der pflegenden Angehörigen, die daheim die Pflege durchführen – da, glaube ich, darf man noch mehr tun; es passiert schon einiges, aber das ist ein wichtiger Punkt –, und natürlich geht es auch um die Absicherung der Finanzierung für die Pflegeleistungen, nicht nur um den Pflegefonds. Ich glaube, wir müssen an die Zukunft denken. Vielleicht dürfen wir da auch über die Grenzen Österreichs, etwa nach Deutschland, schauen, wenn es um Pflegeversicherung oder andere Dinge geht, um diese in der Zukunft zumindest einmal zu diskutieren. Das muss uns für die Zukunft einfach allen etwas wert sein.
Erlauben Sie mir noch, Herr Kollege Kollross, ein paar Sätze zur Bürgerinitiative „Sicherung der Gemeindeleistungen“. Ich glaube, es war positiv, die Verlängerung zu beantragen, sodass man ein Jahr länger Zeit hat, was die 1 Milliarde Euro für Investitionen betrifft, bei denen die Gemeinden Zuschüsse von 50 Prozent kriegen – ein wesentlicher Punkt. Weiters erhalten die Gemeinden 1,5 Milliarden Euro zur Sicherung der Liquidität für die Jahre 2020 und 2021.
Ich glaube, man darf nüchtern sagen, es macht Sinn, sich anzuschauen: Wie entwickelt sich die Wirtschaftsleistung im heurigen Jahr? – Damit sieht man auch, was sich wiederum an Ertragsanteilen und zusätzlich auch an Kommunalsteuereinnahmen entwickelt, und auf dieser Basis wird man die nächsten Monate beziehungsweise Jahre entsprechende Hilfspakete, dort, wo es notwendig ist, seitens der Regierungsparteien gemeinsam mit Vertretern von Städtebund und Gemeindebund ausarbeiten und schnüren. Ich glaube, dass das in die richtige Richtung geht.
Man könnte durchaus, Herr Kollege Kollross, auch einmal über den Finanzausgleich und den abgestuften Bevölkerungsschlüssel diskutieren. Ein Bürger deiner Gemeinde Trumau ist wesentlich weniger wert als zum Beispiel ein Bürger der Bundeshauptstadt. Da bestünde Handlungsbedarf, wenn man es ganz nüchtern betrachtet.
Es gibt auch Gemeinden, die mehr Arbeitsplätze als Einwohner haben. Da könnte man zum Beispiel – nüchtern betrachtet – darüber nachdenken, die Einnahmen aus der Kommunalsteuer vielleicht zwischen dem Arbeitsort und dem Wohnort der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aufzuteilen. Mir würden jetzt spontan noch viele weitere Beispiele einfallen.
Die Sorgen wären vielleicht weniger – oder man müsste versuchen, weniger laut zu schreien –, wenn man nachdenkt. Vergleicht man Gemeinden, in denen die SPÖ die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister stellt, mit Gemeinden, in denen die ÖVP den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin stellt, dann zeigt sich: Bei SPÖ-Gemeinden kommen sozusagen zu jedem Euro, den man der Gemeinde gibt, 50 Cent dazu. Bei einem ÖVP-Bürgermeister oder einer ÖVP-Bürgermeisterin kommt zu jedem Euro, den man der Gemeinde gibt, 1 Euro dazu – weil man eben auch wirtschaften muss. Wir denken so, wie wenn das unser Geld wäre und nicht das Geld der anderen (Zwischenruf bei der SPÖ), und das macht einen wesentlichen Unterschied. (Beifall bei der ÖVP.)
20.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Im letzten Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen
wurden 40 Anliegen behandelt. Diese Zahl ist so in etwa der Schnitt, der pro Sitzung abzuarbeiten ist. Im Grunde läuft es im Ausschuss immer ähnlich ab: Die Anliegen werden eingebracht, es werden Regierungsstellen oder NGOs um Stellungnahmen ersucht, dann rafft sich irgendwann jemand von der ÖVP oder den Grünen auf und stellt im Regelfall einen Vertagungsantrag – oft mehrmals und nicht immer aus einleuchtendem Grund.
Wenn dann einige Zeit ins Land gezogen ist und der Akt schön langsam beginnt, in Würde zu vergilben, folgt der nächste Akt der grün-türkisen Aktenbehandlung: die feierliche Zurkenntnisnahme – was so viel heißt wie: Causa finita, Ende der Einflussnahme durch direkte Demokratie. Theoretisch gebe es ja noch die Möglichkeit der Zuweisung an einen Fachausschuss des Nationalrates, aber das scheint bei Türkis-Grün verpönt zu sein. Heute haben es drei Petitionen und eine Bürgerinitiative ins Plenum geschafft, indem man sie achselzuckend zur Erledigung durch Kenntnisnahme vorgelegt hat – Zuweisungen aus der letzten Sitzung hingegen: null –, darunter auch meine Petition zur Pflege, Kollege Prinz, aber es wurde mir zumindest aus dem Gesundheitsministerium versichert, dass sie Eingang in die Taskforce finden wird.
Auch die Petition „Verpflichtende Einführung eines Abbiegeassistenten für LKW“ wurde nicht dem Verkehrsausschuss zugewiesen.
Die gesetzliche Verpflichtung in der EU beginnt mit 2024 zu laufen. Es steht wirklich zu befürchten, dass es aus diesem Grund noch mehrfach zu Verkehrstoten kommen wird, bis diese Rechtsnorm wirksam ist. Setzen wir das alles in Relation zum Kaufpreis eines Lkw! Der Abbiegeassistent kostet 600 bis 2 700 Euro. Da könnte man deutlich nachbessern und viel bewirken.
Auch gesetzliche Initiativen zur besseren Einstellung der Spiegel – was wesentlich dazu beitragen könnte, dass es zu weniger Verkehrstoten kommt – fanden keine Zuweisung an den Verkehrsausschuss – traurig, aber wahr.
Werte Damen und Herren von ÖVP und Grünen, so geht man mit Bürgeranliegen einfach nicht um, und deswegen können wir diesem Sammelbericht nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Kollross.)
20.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hermann Weratschnig. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Eine Zurkenntnisnahme im Petitionsausschuss bedeutet nicht, dass nicht auf Gemeindeebene, auf Länderebene, auf Bundesebene an diesen Themen gearbeitet wird. Wenn wir das Beispiel des Abbiegeassistenten hernehmen: Das ist ein ganz wichtiges Thema, und wir wissen – der Herr Kollege vor mir hat es schon angesprochen –, dass es ab 2024 eine EU-weite Regelung geben wird, eine Nachrüstverpflichtung, eine Verpflichtung bei der Typengenehmigung bereits ab 7.7.2024.
Bei den Nachrüstungen ist es, glaube ich, ganz wichtig – und darauf möchte ich nochmal hinweisen –, dass wir in Österreich eine Summe in die Hand nehmen und dementsprechend die Anschaffung von Abbiegeassistenten fördern. Bis 2021 wurden über 1 100 Abbiegeassistenten gefördert, 19 Systeme mit einer Förderquote von 25 Prozent – eine wichtige Förderaktion der Schig. Eines muss man natürlich schon dazusagen: Im Verhältnis zu den Kosten eines Lkws sind bei diesen 3 000 Euro diese 25 Prozent der richtige Incentive, der richtige Anreiz. Natürlich bräuchte es da auch noch dementsprechende Initiativen von den Bundesländern.
Eines darf man nicht vergessen: Auch andere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, zur Entschärfung in den betroffenen Städten wären möglich. Ich denke da an Wien. Wir Grüne – damals Birgit Hebein – haben einen Vorschlag gemacht, wie es gehen könnte, dass man ein Rechtsabbiegeverbot erlässt. Es wurde auch mit der Europäischen Kommission kommuniziert, es gab die Notifizierung, es gab eine Bemerkung, es gab ein Einarbeiten und dann ist diese Idee im rot-pinken Teich verschwunden, abgebogen worden, wie auch immer. – Schade, man hätte da in Wien relativ rasch Maßnahmen setzen können!
Trotzdem: Zuallerletzt ist es, glaube ich, wichtig, dass wir diese Systematik – Nachrüsten von Abbiegeassistenten bei Lkws – weiterhin fördern und dass wir dafür auch Bundesgeld bereitstellen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir werden wieder einmal Zeugen von einem wunderschönen Beispiel, wie man Menschen Sand in die Augen streut und versucht, ihnen die Unwahrheit als Wahrheit zu verkaufen.
Ich habe das große Privileg, dass ich im Petitionsausschuss mittlerweile seit sieben Jahren den Vorsitz führen darf. In diesen sieben Jahren gab es eine Reihe von ungeschriebenen Regeln. Eine dieser Regeln war, dass wir dort in einem großen Konsens gemeinsam inhaltliche Petitionen und parlamentarische Bürgerinitiativen, wenn wir alle Stellungnahmen eingeholt haben und wenn es keinen wirklich triftigen Grund gibt, der dagegenspricht, in den Fachausschuss weiterleiten.
Warum ist das so wichtig? – Weil in den Fachausschüssen die Fachabgeordneten sitzen, die sich inhaltlich sehr gut mit einem Thema beschäftigen können, die wissen, inwiefern gerade eine Novelle geplant ist, ein Gesetz schon lange kritisiert wird und worüber eine ordentliche Diskussion im Sinne der Bürgerinnen und Bürger stattfinden kann. Es will ja niemand eine Diskussion haben, bei der Menschen sich nicht ausreichend auskennen und deswegen die falschen Entscheidungen treffen. Das ist die Idee, warum Petitionen und Bürgerinitiativen in einen Fachausschuss kommen.
Jetzt gab es ganz unterschiedliche Situationen, weil wir ja auch in den letzten Jahren unterschiedliche Regierungen hatten. Ich erinnere mich noch daran, als ich als ganz frisch gebackener NEOS-Abgeordneter das erste Mal im Petitionsausschuss gesessen bin und die damaligen grünen Abgeordneten – Kollege Pirklhuber war das damals, aber auch andere – mit einer großen Leidenschaft über Themen diskutiert und jede Redezeit gesprengt haben. Da gab es eine inhaltliche Debatte, da gab es Leidenschaft, da gab es manchmal eine Schreierei, vor allem zwischen der FPÖ und den Grünen, aber es gab wirklich eine ordentliche Debatte, und zwar eine, die würdig ist, wenn Bürgerinnen und Bürger Unterschriften sammeln, sich an den Nationalrat wenden und sich wünschen, dass wir uns ernsthaft damit auseinandersetzen.
Was sich in diesen sieben Jahren verändert hat: Diese grüne Partei, diese grüne Leidenschaft für Bürgerbeteiligung und für inhaltliche Themen existiert nicht mehr. Das muss man in dieser Klarheit sagen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
Es ist schlicht so: Es gibt eine grüne Marke, es gibt grüne Plakate, es gibt grüne Werbeversprechen, aber es gibt keinen Inhalt. Da gebe ich einmal nicht der ÖVP die Schuld, weil die eine konservative Partei ist. Die behauptet ja von sich, sie will nichts ändern,
außer vielleicht die Farbe. Die Grünen sind mit einem anderen Versprechen hineingegangen und die sind eine richtig große Enttäuschung.
Das kann man nämlich auch ganz konkret sagen: Was passiert denn jetzt in einer Petitionsausschusssitzung? – Es kommen 40 Tagesordnungspunkte, Grüne melden sich zu Wort, geben sich in den meisten Fällen – Kollege Weratschnig ist eine Ausnahme – nicht einmal die Mühe, intellektuell ordentlich zu begründen, warum sie etwas verräumen wollen, sondern sie sagen einfach ein, zwei Sätze: Und deswegen nehmen wir das zur Kenntnis!, und das war’s. In ganz vielen Fällen sagen sie gar nichts mehr. Sie sitzen im Ausschuss und schweigen. Kollege Weratschnig, wenn du an die letzte Sitzung zurückdenkst: Es gab viele Tagesordnungspunkte, zu denen ihr gar nichts gesagt habt.
Wir reden – und das ist jetzt schon ganz wichtig – nicht von großen ideologischen Kämpfen. Wenn wir vom Abbiegeassistenten reden, dann reden wir in Wirklichkeit von einer Debatte, die durch den Tod eines Kindes ausgelöst wurde, durch den Tod eines Buben, um ganz genau zu sein. Was machen die Fraktionen der Bundesregierung, die Türkisen und die Grünen, auf schäbigste Art und Weise? – Wir holen Stellungnahmen ein. In den Stellungnahmen steht, dass man aufgrund der europäischen Richtlinien ein Gesetz nicht ändern kann. Es gebe aber mehr Möglichkeiten der Förderung, damit man diese Lkws in der Stadt umrüstet. Was passiert dann? – Na ja, man sagt: Die rot-pinke Regierung in Wien hat noch keine ausreichenden Maßnahmen gesetzt!, und deswegen nimmt sich der Bund aus der Verantwortung.
Nur ganz kurz: Wir werden in Wien natürlich etwas machen. Was hilft aber einem Kind in Tirol, Kärnten oder im Burgenland, was die Wiener Stadtregierung macht? (Beifall bei den NEOS.)
Gleiches ist bei der Pflege. Man nimmt eine Petition, die sich ernsthaft mit dem Thema Pflege beschäftigt, und sagt: Ich nehme es zur Kenntnis! Ich mache etwas, aber außerhalb des parlamentarischen Prozesses! Ich werde etwas tun, aber ich verstecke es vor den Bürgerinnen und Bürgern! Ich verstecke es vor der Opposition, ich mache es im Kammerl! Glaubt mir, ich werde schon etwas tun!
Herr Kollege Kollross hat zu den Gemeindefinanzen gesprochen. Dann kommt Kollege Prinz heraus und droht quasi, bringt verschiedene Punkte, die vielleicht die Wiener oder andere rote Gemeinden mehr treffen. Die ÖVP vergisst dabei aber, dass es keine roten Gemeinden gibt, sondern nur Bürgerinnen und Bürger, die einen Bürgermeister haben, der vielleicht die eine oder die andere Parteifarbe hat. (Beifall bei den NEOS.) Dass aber die Menschen ausgepresst werden sollen wie Zitronen, nur weil sie vielleicht eine andere politische Einstellung als eine türkise ÖVP haben, wirkt sich dann im Petitionsausschuss so aus, dass man Dinge verräumt.
All das passiert erstmals in diesen sieben Jahren. Das ist nicht passiert, als ein Faymann mit Spindelegger und später mit Mitterlehner regiert hat. Es ist nicht passiert, als es eine türkis-blaue Regierung gegeben hat. Es ist erst passiert, als die Grünen wieder in den Nationalrat eingezogen sind.
Das soll jetzt keine Polemik sein, sondern ihr solltet einmal darüber nachdenken, warum ihr weniger Verständnis für Bürgerbeteiligung, Partizipation und einer inneren Demokratie im Hohen Haus mitbringt, als es die Freiheitlichen gemacht haben, die ihr immer dafür kritisiert habt, dass sie autoritär sind. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
Mein Verdacht – und das ist einer, der nicht einmal unhöflich gemeint ist –: Ihr lasst euch jedes Mal aufs Neue über den Tisch ziehen und glaubt jenen, die schon seit Jahrzehnten die Taktik vor das Gemeinwohl stellen. Das müsst ihr dringend abstellen! – Schönen Abend. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Lausch.)
20.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Carina Reiter. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Unsere Gemeinden übernehmen vielfältige Aufgaben, vom Kanal über den Bau und Erhalt von Volksschulgebäuden bis hin zur Kinderbetreuung. All das sind wichtige Themen. Alle unsere Gemeinden und Bürgermeister leisten da Großartiges, darauf können sich die Bürger und Bürgerinnen nicht nur in der Krise verlassen. (Beifall bei der ÖVP)
Die Bürgerinitiative betreffend „Sicherung der Gemeindeleistungen“ enthält unter anderem die Forderungen, dass der Bund die sinkenden Ertragsanteile ausgleicht und ein Konjunkturstärkungsprogramm initiiert.
Bürgerbeteiligung ist ein wichtiges Instrument der Demokratie, und das gilt es auch ernst zu nehmen. Den 4 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern dieser Bürgerinitiative kann man aber auch eine gute Nachricht überbringen, denn diese Anliegen sind mit den Gemeindepaketen erledigt worden, und zwar mit zielgerichteten und bedarfsorientierten Maßnahmen. (Beifall bei der ÖVP.) Die Gemeindepakete unterstützen da, wo es die Gemeinden brauchen, bei den Ertragsanteilen und mit dem kommunalen Investitionsprogramm.
Ich bin selber Gemeindevertreterin bei mir zu Hause in Pfarrwerfen. Ohne diese Pakete wären viele Projekte nicht möglich gewesen. Wir hätten heuer unsere Straßenbeleuchtung nicht sanieren können, wir hätten die Planungen für den Bau unserer Volksschule nicht in dieser Form beginnen können, und auch die Erweiterung unsers Recyclinghofes wäre nicht möglich gewesen.
Die Bundesebene hat ihren Beitrag geleistet. Man darf aber auch nicht vergessen, dass die Länder dazu Pakete geschnürt haben. Ich darf beispielsweise Salzburg herausnehmen, wo ein Teil der Ertragsanteile bereits im letzten Jahr ersetzt worden ist und die Gemeinden somit gestützt wurden. Die Landesregierung in Salzburg und somit auch Landeshauptmann Wilfried Haslauer haben da sehr umsichtig gehandelt. (Beifall bei der ÖVP.)
Darüber hinaus wurde vonseiten des Bundes das Gemeindepaket für Projekte bis 2022 verlängert und somit eine sehr wichtige Forderung des Gemeindebundes umgesetzt.
Wir als Volkspartei nehmen die Anliegen der Gemeinden sehr ernst. Uns ist es wichtig, dass es faire, gerechte Maßnahmen gibt. Wir haben auch strukturschwächere Gemeinden, die muss man natürlich mehr stärken. Das ist ungefähr so, wie wenn ich fünf Pflanzen habe und bei einer von ihnen der Boden ein bisschen trockener ist. Dann werde ich beim Gießen dieser einen Pflanze mehr geben und nicht einfach planlos einen Kübel Wasser drüberschütten. Helfen, wo notwendig, und mit so viel, wie es braucht, dafür steht die Volkspartei. Deswegen, nicht umsonst sind wir die Bürgermeisterpartei. (Beifall bei der ÖVP.)
20.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich kann dem Ausschussvorsitzenden Bernhard nur recht geben. Die Vorgangsweise, wie mit Petitionen und Bürgerinitiativen im Ausschuss umgegangen wird, ist natürlich katastrophal. Das haben sich jene Bürgerinnen und Bürger, die sich mit den Themen auseinandersetzen, überhaupt nicht verdient.
Eine der Petitionen ist jene betreffend „Zukunft der Pflege jetzt gestalten – Daheim statt Heim“. Nun kann man natürlich unterschiedlicher Auffassung dazu sein, wie die Pflege oder wie Pflegemodelle funktionieren sollen; aber wenn sich eine Petition mit dem Inhalt auseinandersetzt, dann ist sie es, glaube ich, wert, dass man darüber diskutiert – noch dazu, wenn es um ein Thema wie die Pflege geht.
Wir wissen genau, dass in der Pflege in den nächsten Jahren ein Riesenloch entstehen wird. Das Thema Pflege braucht einen weitaus größeren Stellenwert, der Pflegebedarf wird erheblich steigen. Wir wissen auch, dass die Stimmung der Beschäftigten in den Pflegeberufen, der Pflegerinnen und Pfleger, eigentlich am Tiefpunkt angelangt ist. Die Belastungen in den Pflegeberufen sind nicht zuletzt aufgrund der Coronakrise noch einmal gestiegen.
Wenn man mit den Kolleginnen und Kollegen in den Berufen spricht, dann hört man, dass der Zeitdruck ein massives Problem ist, dass sie immer mehr Verantwortung übernehmen müssen, dass immer weniger Zeit für die zu Pflegenden da ist, dass die Überbelastung ein massives Problem darstellt. Das sind die Themen in der Pflege, die wir auf jeden Fall angehen müssen.
Es braucht dringend Maßnahmen. Ob das Modell „Daheim statt Heim“ das richtige ist, darüber kann man natürlich ausführlich diskutieren – aber diskutieren kann man nur dann, wenn die Petitionen beziehungsweise die Anliegen und Themen auch in die zuständigen Fachausschüsse kommen.
Wenn verhindert wird, dass sie dort hinkommen, nämlich mit dem Argument: Wir arbeiten eh schon an einer Pflegereform!, und: Liebe Opposition, in den Ausschuss kommt das nicht, damit wir mit euch darüber nicht diskutieren müssen!, Kolleginnen und Kollegen, dann ist das eine Vorgangsweise, die sich viele Petitionen und viele Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern nicht verdient haben, auch diese nicht. Ich hoffe, dass sich das ändern wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bedrana Ribo. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Als Pflegesprecherin möchte ich natürlich auf die Petition betreffend Zukunft der Pflege eingehen. Darin wird eine umfassende Pflegereform gefordert. Es freut mich sehr, dass es so eine breite Mehrheit gibt beziehungsweise dass wir alle hier erkennen, wie sehr eine Pflegereform mittlerweile notwendig ist.
Bevor ich weitergehe, möchte ich aber ganz kurz noch einmal auf die Aussagen des Kollegen Bernhard von den NEOS eingehen: Sie haben hier behauptet, wir würden irgendetwas verstecken und versuchen, hinter geschlossenen Türen den Pflegereformprozess zu starten. – Das ist schlicht und einfach nicht richtig, das ist falsch. Minister Anschober hat einen sehr breiten Beteiligungsprozess aufgesetzt, einen Prozess, den es so in dieser Art noch nie gab.
Wir haben mit den Menschen in der Pflege gesprochen – bis jetzt wurde nämlich immer über die Menschen in der Pflege gesprochen, diesmal haben wir es anders gemacht –, und jeder, der wollte, hat auch die Möglichkeit gehabt, bei diesem Prozess mitzumachen. Es haben – und darüber bin ich auch wirklich sehr froh – sehr viele diese Möglichkeit genutzt und diesbezüglich zurückgemeldet.
Wir haben eine Tour durch ganz Österreich gemacht. Ich habe das Glück gehabt, dass ich Minister Anschober damals begleiten konnte. Wir haben direkten Kontakt zu
Betroffenen, zu Pflegekräften, zu Stakeholdern, zu Pflegebedürftigen gesucht und Gespräche geführt. Dieses Feedback ist direkt an die Taskforce Pflege gegangen und ist die Grundlage für die weiteren Prozesse in der Pflegereform. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Ich kann mich genau an eine Frau in Tirol, eine pflegende Angehörige, erinnern, die erzählt hat, wie es ihr ging. Sie hat gesagt: Ich habe zuerst meine Eltern, dann meine Schwiegereltern gepflegt, und mir war es sehr unangenehm, um Hilfe zu bitten beziehungsweise Hilfe anzunehmen, weil ich dachte, ich muss es alleine schaffen. Es war mir peinlich.
Genau diesen Personen muss unter die Arme gegriffen, geholfen werden. Das sehe ich als unsere Aufgabe – und das ist genau das, was wir im Zuge des Pflegereformprozesses machen werden. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Prinz.)
Ich sehe, ich habe nicht mehr so viel Zeit. Es sind ganz viele Punkte in dieser Petition, ich werde jetzt nicht auf alle eingehen können. Ich finde es natürlich wichtig, dass wir diese Punkte mitnehmen, und das werden wir auch. Wir werden sie noch einmal in der Pflegereformgruppe besprechen, und natürlich wird vielleicht der eine oder andere Punkt dort Zustimmung finden.
Grundsätzlich möchte ich sagen, dass wir uns gemeinsam mit unserem Koalitionspartner wirklich darum bemühen, im Pflegebereich Verbesserungen zu schaffen, nämlich für die Menschen in der Pflege. Das Thema Pflege wurde nämlich – das wiederhole ich immer – jahrelang, jahrzehntelang von vielen, die auch heute hier sitzen, vernachlässigt, und wir werden da etwas weiterbringen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
20.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Ich darf auf eine Petition eingehen, nämlich jene mit dem Titel „Nein zum Testzwang für Kinder“, eine Petition, die bereits auf der Internetplattform Openpetition gelaufen ist. Sie wurde damals von Martin Kaser, einem Familienvater aus Oberösterreich, initiiert und eingebracht. Diese Petition hat innerhalb kürzester Zeit 26 000 Menschen gefunden, die sie unterstützt haben.
Wir haben diese Petition jetzt ins Parlament getragen, weil wir seit Anbeginn dieser Coronapandemie gegen diese Zwangstestungen unserer Kinder in den Schulen aufgetreten sind.
Das stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit unserer Kinder dar, und dagegen sind wir ganz einfach. Das ist auch der Grund dafür, warum wir gestern einen Antrag eingebracht haben, dass der Rechnungshof eine Gebarungsprüfung über den Beschaffungsvorgang dieser Tests machen soll. Ich hoffe auch, dass wir rasch ein Ergebnis erhalten werden, weil es dazu auch Alternativen gibt. Wir haben diese Alternativen in den vergangenen Monaten immer wieder kundgetan, wir haben gesagt, es ist nicht notwendig, unsere Kinder mit Zwangstests zu beglücken, es geht auch anders.
Hohes Haus! Ich darf gegen Ende dieser beiden Plenartage den Public-Health-Experten Dr. Martin Sprenger zitieren, der – ich würde es nicht als Zitat bezeichnen – einen Stammbucheintrag ins Stammbuch der Regierungsparteien, insbesondere der Grünen, geschrieben hat. Er schreibt:
„Alle Bundesländer sind Grün. Nur ein Bereich bleibt ROT. Es ist der Bildungsbereich. Und wenn jetzt wieder so eine oder so ein Grüner daherkommt und meint das stimmt
nicht, dann werde ich wirklich zornig. Was aktuell noch immer in den Schulen abgeht ist eine Schande für ein zivilisiertes Land wie Österreich. Liebe Grüne, ich werde euch niemals verzeihen, dass ihr da so unreflektiert, unwissenschaftlich und unempathisch mitgemacht habt und noch immer mitmacht. Ihr habt überhaupt keine Ahnung welchen langfristigen gesundheitlichen und psychosozialen Schaden ihr damit verursacht. Noch dazu mit Maßnahmen die quasi nichts bringen. Ihr huldigt einem nackten Kaiser auf Kosten der Jugend. Das werde ich euch niemals verzeihen. Weder als Wähler noch als Mensch.“
Hohes Haus! Diese Zwangstests an unseren Kindern müssen ein Ende haben. Wir müssen diese Qualen beenden, wir dürfen unseren Kindern nicht weiter Angst machen. (Zwischenruf des Abg. Höfinger.) Daher ist es notwendig, Nein zu sagen, Nein zum Testzwang für Kinder. (Beifall bei der FPÖ.)
20.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Michael Bernhard zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Abgeordnete Ribo hat behauptet, ich hätte in meiner Rede gesagt, dass der Pflegeprozess nicht transparent läuft. Ich maße mir da gar kein Urteil an.
Ich habe in meiner Rede tatsächlich gesagt, und daher berichtige ich tatsächlich, dass die parlamentarische Petition Nr. 42 durch die Regierungsfraktionen zur Kenntnis genommen worden ist, anstatt sie an den Fachausschuss weiter zu verweisen und dass dadurch diese Petition, und nicht der Pflegeprozess, in ein Kammerl verschoben worden ist, in dem sie nicht weiter bearbeitet worden ist. (Beifall bei den NEOS.)
20.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hermann Gahr. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ja, die heutige Diskussion zu den Petitionen und Bürgerinitiativen zeigt, es gibt aktuell sehr, sehr viele Petitionen und Bürgerinitiativen. Wir holen auch umfassend Stellungnahmen ein. Wir haben ein hochwertiges Hearing abgehalten, gerade was den Bereich Sterbehilfe betrifft oder auch die ländliche Nahversorgung.
Herr Ausschussvorsitzender, ich glaube, es wäre wichtig, dass wir natürlich auch die notwendige Zeit aufbringen können, um hier auch über alle Bürgerinitiativen und Petitionen diskutieren zu können. Das Einzige, was ich als Mangel feststelle, ist, dass wir hin und wieder zu wenig Zeit aufbringen, aber nichtsdestotrotz sind es oft sehr viele Querschnittmaterien, die sich mit sogenannten Fachausschüssen überschneiden. Daher glaube ich, dass dieser Petitionsausschuss den Auftrag hat, direkten Zugang zu schaffen – dem wird in einem hohen Maße nachgekommen.
Die SPÖ wird heute hier dem Sammelbericht nicht zustimmen. Kollege Kollross verweist darauf, dass wir die Petitionen nicht ordentlich behandeln, er hat auch behauptet, dass wir die Petition zum Lkw-Abbiegeassistenten abgelehnt hätten. Wir haben sie zur Kenntnis genommen, dafür gibt es einen klaren Grund, den Kollege Weratschnig schon ausgeführt hat. Gerade diese Petition zum Abbiegeassistenten hat einen Hintergrund. Es wurde ja in Wien bereits einmal versucht, diesen einzuführen, das wurde EU-rechtlich gekippt und daher ist das aktuell nicht möglich. Es gibt aber einen klaren Fahrplan zum Abbiegeassistenten, der lautet: Diese Sicherheitseinrichtung wird – beginnend 2022 – bis 2024 bei neuen Lkws eingebaut.
Es gibt noch einen weiteren Fahrplan, es gibt die freiwillige Umrüstung, die auch in Anspruch genommen wird – Kollege Weratschnig hat es ausgeführt –, über 1 000 Fahrzeuge wurden ausgestattet. Zusätzlich hat die Asfinag auch ein Pilotprojekt gestartet, bei dem es darum geht, inwieweit das Ganze sicher abgewickelt werden kann. Dabei wurde festgestellt, dass bei 60 Prozent der Fahrzeuge der rechte Außenspiegel falsch eingestellt war. Es ist also gerade diese Petition in aktiver politischer Behandlung und wird auch in Zukunft umgesetzt werden. Wir setzen diesbezüglich alles um, was derzeit und aktuell EU-rechtlich möglich ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Robert Laimer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Fünf Jahre ist es her, dass sich in Wien Simmering ein schwerer Unfall mit Todesfolge ereignet hat. Ich schließe da gleich beim Abbiegeassistenten an. Ein zehnjähriges Mädchen ist damals an einer Kreuzung von einem Lkw erfasst worden. Sie war mit dem Fahrrad unterwegs, der Lkw-Lenker bog rechts ab, zeitgleich fuhr die Zehnjährige über den Radweg. Für beide zeigte die Ampel grün. Der Lenker dürfte die Fahrradfahrerin nicht gesehen haben. Wenn ich bei Freunden in Simmering unterwegs bin und an der Unglücksstelle vorbeifahre, dann muss ich jedes Mal an diese furchtbare Tragödie denken.
Leider muss auch erwähnt werden, dass die Anzahl der getöteten Kinder zuletzt deutlich gestiegen ist. Verunglückten im Jahr 2018 noch drei Kinder tödlich, so waren es 2019 schon 16 Kinder, die im Straßenverkehr ihr Leben verloren haben. Das ist eine Steigerung um 433 Prozent.
Meine Damen und Herren, bei all diesen Statistiken und Zahlen, hinter denen Menschenleben stehen, ist es unsere Pflicht, dass wir alles unternehmen, um Leben zu schützen und versuchen, sämtliche Gefahrenquellen im Straßenverkehr zu minimieren – auch im Sinne der Lkw-Lenker –, um so tragischen Unfällen vorzubeugen. Es geht um wenige Hundert Euro. Laut Unfallforschung der Versicherer könnten Lkw-Abbiegeassistenten und Totwinkelwarner 60 Prozent dieser Unfälle verhindern.
Leider wird der Abbiegeassistent in der EU erst 2022 Pflicht, ab 2024 müssen dann laut EU-Beschluss alle neuen Lkws damit ausgerüstet sein. Haben sie dennoch bereits Abbiegeassistenten installiert, dann besteht die Gefahr, dass jetzt installierte Systeme mit den später definierten Standards nicht kompatibel sind. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, sich auf EU-Ebene für einen auch später gültigen technischen Rahmen von Standards einzusetzen.
Aktuell haben knapp 75 000 UnterstützerInnen die Petition „Leben retten im toten Winkel: Verpflichtende Abbiegeassistenten für LKWs jetzt!“ unterzeichnet, darunter viele Verkehrsplaner, Mobilitätsexperten, und die Regierungsparteien ÖVP und Grüne sind nicht einmal bereit, diese wichtige, in dem einen oder anderen Fall vielleicht lebensrettende Causa im Verkehrsausschuss zu beraten und zu behandeln. – Shame on you! (Beifall bei der SPÖ.)
20.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag.a Corinna Scharzenberger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf heute als letzte Rednerin meiner Fraktion auf eine Petition gegen das Coronatesten der Kinder Bezug nehmen, die Herr Kollege Brückl von der FPÖ eingebracht hat.
Im Petitionsausschuss haben wir dazu eine Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie eingeholt, die in ihren Ergebnissen ganz klar hervorhebt, und zwar entgegen Ihrer Ansicht, Herr Kollege Brückl, dass Coronatests für die psychische Gesundheit der Kinder absolut unbedenklich sind. Die Stellungnahme führt sogar aus, dass Kinder das Recht darauf haben, dass die Lernumgebung einen möglichst hohen Schutz vor einer Ansteckungsgefahr bietet.
Herr Kollege, ich habe Ihnen heute bei Ihrer Rede sehr gut zugehört, heute zu Mittag schon und auch gerade jetzt vorhin. Ihre vorgeschlagenen Trennwände und Luftfilter in den Klassen sind zu wenig. Das Ziel unserer Bundesregierung betreffend alle schulischen Coronaregelungen ist der bestmögliche Unterricht bei größtmöglicher Sicherheit, und zwar für alle Beteiligten. (Beifall bei der ÖVP.)
In Österreich ist es sogar so, dass die Coronatests für alle Bürgerinnen und Bürger gratis sind. Schaut man über die Grenzen, so sieht man, dass das nicht selbstverständlich ist. Wir haben außerdem heute hier im Hohen Haus beschlossen, dass man ab 1. Juli für Kinder ab zehn Jahren bis zu zehn Gratistests im Monat in den Apotheken holen kann, weil es besonders bei den Kindern unsere Verantwortung ist, für ihre Sicherheit zu sorgen.
Darin sind sich alle Fraktionen einig, die FPÖ sieht das fast schon naturgemäß etwas anders. Das ist bedenklich, aber nichts Neues. Dass die Coronapolitik der FPÖ nichts mit Verantwortung am Hut hat, habt ihr in den letzten Monaten oft genug unter Beweis gestellt. Gerade jetzt zeigt sich auch, dass die FPÖ mit ihrer Von-Zwölfe-bis-z’Mittag-Denken-Politik absolut falsch gelegen ist. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Hätten wir alles so gemacht wie Sie, Herr Kollege Brückl, und Ihre Fraktion sich das vorgestellt haben, dann wären wir jetzt nicht da, wo wir sind, dann wären wir jetzt noch weit von Öffnungsschritten und Lockerungen entfernt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Abschließend wünsche ich unserer Nationalmannschaft alles Gute für das Spiel. Ich bedanke mich für das Zuhören. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
20.41
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Christian Lausch. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Petitionsausschuss, Petitionen: Ich kann mich meinen Vorrednern großteils anschließen, Kollegen Prinz und Kollegin Reiter kann ich mich weniger anschließen.
Da wird hier am Rednerpult davon gesprochen, wie wichtig die Gemeindepolitik sei und was die Gemeinden alles leisten. Das hat aber mit dem Petitionsausschuss wenig zu tun. Worum es hier geht, ist ein Akt der direkten Demokratie. Es unterschreiben Menschen, Bürger, Bürgerinnen, denen gewisse Anliegen extremst wichtig sind.
Wir haben jahrelang – seit 2008 bin ich in diesem Haus – immer wieder gesagt: Es ist ein Begräbnis erster Klasse, wenn man Petitionen, Bürgeranliegen, das, was den Bürgerinnen und Bürgern wichtig ist, einfach nur zur Kenntnis nimmt.
Ich muss ehrlich sagen – und ich war langjährig im Petitionsausschuss –, so schlimm war es noch nie. Ich verstehe auch die Grünen nicht, dass sie diesbezüglich der ÖVP freie Hand lassen, indem alles, was nur irgendwie geht, schubladisiert und nicht behandelt wird. Warum kann man das nicht den Fachausschüssen zuweisen? – Das wäre eine Wertschätzung. Wir haben in früheren Jahren im Petitionsausschuss auch Hearings gemacht, um eben den Stellenwert der Petitionen und der Bürgerinitiativen zu heben. Warum macht man das nicht?
Es ist eine Geringschätzung unserer Bürgerinnen und Bürger. Ihr (in Richtung Grünen) spielt da mit, ihr lacht da. Wahrscheinlich glaubt ihr auch, dass das jahrelang so gemacht wurde. Das ist nicht der Fall. Ich sage es euch noch einmal: Es ist nicht der Fall! Wir haben in anderen Legislaturperioden den Fachausschüssen viel, viel mehr zugewiesen und nicht so viel schubladisiert wie jetzt. Jetzt hat die ÖVP anscheinend relativ leichtes Spiel, aber sie war nie der Freund der direkten Demokratie, das braucht ihr nicht zu glauben. Das ist sie auch jetzt nicht. Darum funktioniert das jetzt so, man sollte es aber nicht so machen. Es ist eine Geringschätzung.
Lernt dazu! Macht das nicht! Spielt da nicht mit! Setzt euch diesbezüglich auch ein bisschen ab und sagt: Nein, das wollen wir diesem und jenem Ausschuss zugewiesen haben! Das kommt bei der Bevölkerung sehr gut an. Ich meine es in der Weise nur gut. In diesem Sinne: Danke schön und schönen Abend! (Beifall bei der FPÖ.)
20.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Ruth Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine großartige Sache, wenn sich Bürgerinnen und Bürger zusammenschließen, um gemeinsam Ideen darüber zu entwickeln, wie man etwas verbessern kann, wie man Österreich schöner machen kann.
Geschieht das teilweise von mehr als tausend Bürgerinnen und Bürgern und wird das auch noch mit einer persönlichen oder mit einer elektronischen Unterschrift gemacht, damit sich der Nationalrat mit der Petition beschäftigt, dann ist das ein Auftrag an die Politik und darf nicht überhört werden.
Das Mindeste ist, dass diese Anliegen auch fachlich, nämlich im zuständigen Fachausschuss, diskutiert werden. Dass die Regierungsfraktionen jetzt eine Kenntnisnahme vorschlagen, kommt eigentlich einer Ablehnung gleich, weil damit die parlamentarische Behandlung beendet ist. Das ist meiner Meinung nach eine Geringschätzung. (Beifall bei der SPÖ.)
All diese Anliegen haben sich diese Geringschätzung durch Türkis und Grün nicht verdient. Mit der heutigen Beschlussfassung werden die Vorlagen des Petitionsausschusses, die Bürgeranliegen mehr oder weniger enderledigt. Das ist genau die Art der Politik, die die Menschen politikverdrossen macht, und daher lehnt die SPÖ diesen Sammelbericht ab.
Zum Schluss möchte ich noch der Nationalmannschaft heute alles Gute wünschen – und hoffentlich brauchen sie nicht mehr lange die türkisen Hosen zu tragen. (Beifall bei der SPÖ.)
20.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eingehen: Gibt es den Wunsch nach einer Sitzungsunterbrechung? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 924 der Beilagen hinsichtlich der Petitionen Nr. 42, 51 und 52 sowie der Bürgerinitiative Nr. 26 zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
40. Punkt
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1625/A)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Schließlich kommen wir zum 40. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt zunächst der Antragsteller. – Bitte, Herr Abgeordneter Silvan.
Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bin heute schon gefragt worden, warum wir die Bundesverfassung abändern wollen. Das wollen wir mit diesem Antrag natürlich, es ist aber nicht so dramatisch, wie es sich anhört. Es geht nämlich um eine Kompetenzausweitung, um die Prüfkompetenzausweitung der Volksanwaltschaft.
Wir haben gestern zu sehr später Stunde über die Berichte der Volksanwaltschaft sehr intensiv diskutiert und waren uns – alle Fraktionen – einig, dass die Volksanwaltschaft sehr gute und sehr wertvolle Arbeit leistet und diese Arbeit zu permanenter Verbesserung in der Verwaltung führt, und auch dass die Volksanwaltschaft bei der Wahrung von Menschenrechten in Alten- und Pflegeheimen, bei Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise auch bei Einrichtungen für Menschen mit Behinderung eine sehr starke Stimme hat.
Wir wissen, dass es nicht erst seit Kurzem so ist, dass Bund, Länder, Gemeinden und Städte ihre Daseinsvorsorge in Unternehmen auslagern, was zu manchmal paradoxen Situationen führt. Es kommt nämlich auf die Rechtsform an: Die Volksanwaltschaft darf zum Beispiel in einem Bundesland die Landesspitäler prüfen, in einem anderen Bundesland nicht, und sie darf zum Beispiel die Asfinag und die Bundesforste nicht prüfen.
Deswegen fordern wir eine Ausweitung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft, analog zur Prüfkompetenz des Rechnungshofes. Das wäre nämlich ein wesentlicher Beitrag zur Transparenz und zur Bürgernähe und ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Volksanwaltschaft, wie es auch im Regierungsprogramm vorgesehen ist.
Ich ersuche um breite Unterstützung dieses Antrages. – Herzlichen Dank.
Auch ich wünsche unserem Nationalteam heute alles Gute. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
20.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Wolfgang Gerstl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Mein Vorredner kommt aus Niederösterreich, ich als Wiener Mandatar möchte gerne ein Beispiel bringen, worum es bei diesem Antrag geht: Am Wiener Zentralfriedhof, dem größten Friedhof Österreichs, wurde eine Laufstrecke eingerichtet. Es gibt viele Leute, vor allem ältere Menschen, die sagen, dass es vielleicht pietätlos ist, auf einem Friedhof eine Laufstrecke zu haben. Dann suchen sie Hilfe bei der Gemeinde Wien: Vielleicht könnte man das pietätsvoll gestalten? – Da bekommen sie keine Unterstützung. Was machen sie? – Sie wenden sich an die Volksanwaltschaft. Was sagt die Volksanwaltschaft? – Wir können nichts dagegen tun, denn wir dürfen bei der Gemeinde Wien den Zentralfriedhof nicht prüfen!
Herr Kollege Silvan von der SPÖ, die ÖVP hat in Wien mehrere Anträge eingebracht, dass die Volksanwaltschaft das sollte prüfen können, so 2018 und 2021. Jedes Mal wurde dieser Antrag von der SPÖ abgelehnt, einmal mit den Grünen und einmal mit den NEOS. Ich denke, es gibt da genügend Diskussionsbedarf, um herauszufinden, wer wirklich was genau will. In diesem Sinn also alles Gute für die Diskussion und alles Gute unserer Nationalmannschaft! (Beifall bei der ÖVP.)
20.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag von Kollegen Silvan betreffend Kompetenzerweiterung der Volksanwaltschaft ist, wie ich finde, ein sehr spannender Antrag. Grundsätzlich stehen wir einer Kompetenzerweiterung der Volksanwaltschaft sehr positiv gegenüber und können diesem Ziel etwas abgewinnen. Wie es bei ersten Lesungen nun einmal so ist, sind für mich einige sehr wichtige grundlegende Fragen noch nicht geklärt. Die Fragen müssen wir noch im Detail klären, deswegen soll man auch zuerst darüber diskutieren. In erster Linie bleibt für mich fraglich, was alles in den Kompetenzbereich der Volksanwaltschaft fallen soll und wo genau die Grenzen gezogen werden.
Im Antrag ist die Rede davon, dass die Kompetenzerweiterung in Angleichung an die Prüfkompetenz des Rechnungshofes erfolgen soll. Analog zum Rechnungshof würde das auch bedeuten, dass die Volksanwaltschaft nun auch für alle Unternehmen zuständig ist, die zumindest zu 25 Prozent in staatlichem Eigentum stehen oder faktisch in staatlicher Beherrschung sind. Auch die Formulierung Allgemeininteresse ist für mich in diesem Zusammenhang noch etwas schwammig. Da wäre es vielleicht sinnvoller, den Fokus auf ausgegliederte Rechtsträger im Bereich der Daseinsvorsorge oder der kritischen Infrastruktur zu legen oder auf Unternehmen und Rechtsträger, die für die Abwicklung staatlicher Leistungen zuständig sind, die zu 100 Prozent in staatlichem Eigentum stehen. Das würde daher insbesondere die Krankenanstalten, die Wiener Linien oder zum Beispiel die Asfinag umfassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sie sehen – jetzt nur in aller Kürze angedeutet, weil wir natürlich das Fußballspiel sehen wollen –, dass es da schon noch einigen Diskussionsbedarf gibt, wie eine solche Kompetenzerweiterung sinnvoll ausgestaltet werden kann. Diskutieren wir darüber in den Gremien, in den Ausschüssen! – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! (Zwischenrufe bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und FPÖ.) – Ja, ich beeile mich! Für die lieben Kolleginnen und Kollegen, die Fußball schauen wollen, ganz schnell: Wir NEOS haben schon öfter versucht, die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auszuweiten. Wir freuen uns demgemäß über diesen Antrag und sind dabei. Wichtig wäre uns nur, dass da eine Volksanwaltschaft tätig wird, die auch wirklich unabhängig und kompetent ist.
Ich bedanke mich sehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft, die tolle Arbeit leisten. Es gibt aber ein grundsätzliches Problem: Wie unabhängig sind die Volksanwälte? Es wurden nach der Bundesverfassung – wie es dort vorgesehen ist – wieder parteipolitische Bestellungen vorgenommen. Klar ist aus den Lebensläufen der
drei Herren – leider drei Herren –, die jetzt Volksanwälte sind, dass es sich bei ihnen nicht um die besten, kompetentesten Menschenrechtler aus Österreich handelt, sondern um solche, die in ihrem Lebenslauf ein ziemliches Naheverhältnis zu jeweils der Partei aufweisen, die sie nominiert hat. Dementsprechend gilt es, den Bestellvorgang transparenter zu gestalten, um vielleicht einmal in Zukunft die Kompetentesten zu Volksanwälten zu machen. (Beifall bei den NEOS.)
Da das im Moment nicht so ist, genießt die Volksanwaltschaft laut Akkreditierungskomitee Ganhri nur B-Status. Es gab die Kritik von zwölf und mehr Staaten beim Universal Periodic Review, dass Österreich den Bestellmodus ändern muss. Es gehören externe Experten eingebunden. Wir fordern, dass wir uns da einem selbstkritischen Prozess unterziehen. Wir sind da gerne mit dabei. Als Legislative sollten wir uns einen Bestellprozess der Volksanwälte überlegen, der nicht so parteipolitisch ist wie zurzeit und mehr Kompetenz Einzug halten lässt. – Schönes Spiel! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 1625/A dem Verfassungsausschuss zu.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Keck, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1712/A eine Frist bis 1. Juli 2021 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Keck, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 338/A eine Frist bis 1. Juli 2021 zu setzen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Auch dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 159/A eine Frist bis 1. Juli 2021 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Keck, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 156/A eine Frist bis 1. Juli 2021 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Lindner, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1523/A eine Frist bis 6. Juli 2021 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Einlauf
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1745/A(E) bis 1782/A(E) eingebracht worden sind.
*****
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.57 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 20.57 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |