Parlament Österreich

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

 

72. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 7. Juli 2010

 

 


Stenographisches Protokoll

72. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode                        Mittwoch, 7. Juli 2010

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 7. Juli 2010: 9.05 – 20.58 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zu den Budgetberatungen für das Jahr 2011

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Überbrückungshilfengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbli­che Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wer­den (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 – SVÄG 2010), und Bericht über den

Antrag 626/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend e-card für SozialhilfebezieherInnen

3. Punkt: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung

4. Punkt: Bericht über den Antrag 12/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977 (ALVG) geändert wird

5. Punkt: Bericht über den Antrag 1103/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bevorzugung von Eltern am Arbeitsmarkt

6. Punkt: Bericht über den Antrag 1134/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend bundeseinheitliche Regelung zur Verbesserung der ar­beits- und sozialrechtlichen Absicherung von Pflegeeltern

7. Punkt: Bericht über das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema „Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit in Österreich: Transparenz und Fairness“

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird

9. Punkt: Bericht über den Antrag 1191/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend generelle AuftraggeberInnenhaftung für Sozialver­sicherungsbeiträge im Baubereich

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbe­hindertengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteu­ergesetz 1988 geändert werden


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 2

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeitslosenver­sicherungsgesetz 1977, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2010 – SRÄG 2010)

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichts­gesetz 2007 und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geän­dert werden

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der Finanzierung der Kreditvergabe des Internationalen Währungsfonds an die ärmsten Entwicklungsländer erlassen und das Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias geändert wird

14. Punkt: Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Inter­nationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

15. Punkt: Bundesgesetz über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität (Doppelbesteuerungsgesetz – DBG)

16. Punkt: Bericht über den Antrag 1196/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stumm­voll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagen­turen (ABl. Nr. L 302 vom 17.11.2009, S. 1) (Ratingagenturenvollzugsgesetz – RAVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird

17. Punkt: Bericht über den Antrag 1195/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stumm­voll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Haftungsübernahme für die Ausstellung „Michelangelo. Zeichnungen eines Genies“

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2010 geändert wird

19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundeshaus­haltsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert werden

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird

21. Punkt: Bericht über den Antrag 1147/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Un­terreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des Bundesmuseen-Ge­setzes bezüglich Volkskundemuseum

22. Punkt: Bericht über den Antrag 1148/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Un­terreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des Bundesmuseen-Ge­setzes in Bezug auf das Völkerkundemuseum

23. Punkt: Bericht über den Antrag 407/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Un­terreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung und steuerliche Absetzbar­keit von Kunstsponsoring

24. Punkt: Bericht über den Antrag 1059/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Un­terreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Wagner-Festival Wels

25. Punkt: Bericht über den Antrag 1122/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auflösung des Republikvertrages mit den Wiener Philharmonikern


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 3

26. Punkt: Bericht über den Antrag 1181/A(E) der Abgeordneten Stefan Petzner, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Konzerthalle im Augarten

27. Punkt: Bericht über den Antrag 1128/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Freilichtmuseum Stübing

*****

Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht des Abgeordneten Gerhard Steier .................................................. 35

Angelobung des Abgeordneten Erwin Preiner ........................................................... 35

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 35

Ordnungsrufe ..................................................................................................  55, 80, 107

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 57

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 100

Aktuelle Stunde (18.)

Thema: „Familienfreundliches Österreich: Bilanz und Perspektiven für die Zukunft“                       35

Redner/Rednerinnen:

Ridi Maria Steibl ........................................................................................................... 35

Staatssekretärin Christine Marek ............................................................................... 38

Angela Lueger .............................................................................................................. 40

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ................................................................................. 42

Anneliese Kitzmüller .................................................................................................... 43

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 44

Ursula Haubner ............................................................................................................ 46

Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 47

Anna Höllerer ................................................................................................................ 49

Carmen Gartelgruber ................................................................................................... 50

Mag. Daniela Musiol ..................................................................................................... 51

Martina Schenk ............................................................................................................. 53

Josef Jury ...................................................................................................................... 54

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 55

Auslieferungsbegehren

gegen den Abgeordneten Harald Jannach ................................................................... 55


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 4

Verhandlungen

1. Punkt: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zu den Budgetberatungen für das Jahr 2011 .........              58

Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................... 58

Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll ............................................................................... 61

Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung                  58

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 64

Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 67

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 71

Karlheinz Kopf .............................................................................................................. 74

Josef Bucher ................................................................................................................. 76

Herbert Kickl ................................................................................................................. 78

Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 81

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 82

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ...................................................................................... 84

Herbert Scheibner ........................................................................................................ 87

Dr. Gerhard Kurzmann ................................................................................................ 89

Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 90

Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 92

Werner Amon, MBA ..................................................................................................... 94

Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................... 96

Maximilian Linder ......................................................................................................... 98

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (628 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977, das Überbrückungshilfengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversi­cherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 – SVÄG 2010), und über den

Antrag 626/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen be­treffend e-card für SozialhilfebezieherInnen (818 d.B.) .............................................................................. 100

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (677 d.B.): Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsiche­rung (819 d.B.) ........................................................... 100

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 12/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (ALVG) geändert wird (820 d.B.) .................. 100

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1103/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Bevorzugung von Eltern am Arbeitsmarkt (821 d.B.) ...................................................................................................................... 100

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1134/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betref-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 5

fend bundeseinheitliche Regelung zur Verbesserung der arbeits- und sozialrecht­lichen Absicherung von Pflegeeltern (822 d.B.) ..................... 100

7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema „Verteilungs- und Leistungsgerech­tigkeit in Österreich: Transparenz und Fairness“ (III-111/618 d.B.) ................................................................................................................ 101

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ............................................................................................ 101

Renate Csörgits .......................................................................................................... 103

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 105

August Wöginger ....................................................................................................... 107

Josef Bucher ............................................................................................................... 109

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ..............................................................  111, 149

Herbert Kickl ............................................................................................................... 113

Dr. Günther Kräuter ................................................................................................... 115

Karl Öllinger .......................................................................................................  116, 141

Fritz Grillitsch ............................................................................................................. 118

Gerald Grosz .............................................................................................................. 119

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ....................................................................... 121

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ........................................................................ 122

Dr. Sabine Oberhauser, MAS .................................................................................... 124

Mag. Birgit Schatz ...................................................................................................... 125

Peter Haubner ............................................................................................................. 126

Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................. 127

Dr. Andreas Karlsböck .............................................................................................. 128

Franz Riepl .................................................................................................................. 129

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................... 130

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 131

Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 132

Dr. Johannes Hübner ................................................................................................. 133

Mag. Laura Rudas ...................................................................................................... 135

Gerhard Huber ............................................................................................................ 135

Oswald Klikovits ........................................................................................................ 136

Carmen Gartelgruber ................................................................................................. 137

Dietmar Keck .............................................................................................................. 140

Franz Eßl ..................................................................................................................... 143

Nikolaus Prinz ............................................................................................................ 144

Johannes Schmuckenschlager ................................................................................ 145

Jochen Pack ................................................................................................................ 146

Dr. Martin Strutz ......................................................................................................... 146

Stefan Petzner (tatsächliche Berichtigung) ................................................................ 148

Hermann Lipitsch (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 148

Entschließungsantrag der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversi­cherung und Streichung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Not­standshilfe – Ablehnung ...................................  138, 151

Annahme des Gesetzentwurfes in 818 d.B. ................................................................. 150

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 818 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Leistungstransparenz von staatlichen Leistungen – Trans­parenzdatenbank, Transparenzportal (E 108)               ............................................................................................................................. 151

Genehmigung der Vereinbarung in 819 d.B. ................................................................ 151

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 820, 821 und 822 d.B. ........................... 151


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 6

Kenntnisnahme des Stenographischen Protokolls der parlamentarischen En­quete III-111 d.B.                 151

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (774 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abferti­gungsgesetz geändert wird (824 d.B.)      ............................................................................................................................. 152

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1191/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend generelle AuftraggeberInnenhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baubereich (825 d.B.) ............................................... 152

Redner/Rednerinnen:

Herbert Kickl ............................................................................................................... 152

Josef Muchitsch ......................................................................................................... 154

Karl Öllinger ................................................................................................................ 155

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................... 156

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 157

Johann Hechtl ............................................................................................................. 158

Annahme des Gesetzentwurfes in 824 d.B. ................................................................. 159

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 825 d.B. ...................................................... 160

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (770 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungs­gesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (823 d.B.)        ............................................................................................................................. 160

Redner/Rednerinnen:

Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 160

Dr. Franz-Joseph Huainigg ....................................................................................... 162

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 163

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ........................................................................ 164

Mag. Helene Jarmer ................................................................................................... 165

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 165

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 166

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (785 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Notarversicherungsge­setz 1972, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bundes-Behinderten­gleichstellungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Pensions­gesetz 1965 geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2010 – SRÄG 2010) (826 d.B.) ................................. 167

Redner/Rednerinnen:

Erwin Spindelberger .................................................................................................. 167

August Wöginger ....................................................................................................... 168

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ........................................................................ 169

Karl Öllinger ................................................................................................................ 169

Ursula Haubner .......................................................................................................... 170

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 171

Walter Schopf ............................................................................................................. 172

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 173


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 7

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (754 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapierauf­sichtsgesetz 2007 und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge­gesetz geändert werden (802 d.B.) ......................................... 173

13. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (776 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beteiligung Öster­reichs an der Finanzierung der Kreditvergabe des Internationalen Währungs­fonds an die ärmsten Entwicklungsländer erlassen und das Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Ent­schuldung Liberias geändert wird (803 d.B.)             ............................................................................................................................. 173

14. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (777 d.B.): Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank (804 d.B.) ................................................................................................ 173

15. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (778 d.B.): Bundesgesetz über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Ver­hältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität (Doppelbesteuerungsgesetz – DBG) (805 d.B.) .......................................................... 174

Redner/Rednerinnen:

Lutz Weinzinger ......................................................................................................... 174

Mag. Peter Michael Ikrath .......................................................................................... 178

Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 179

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 180

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 181

Johann Hechtl ............................................................................................................. 182

DDr. Werner Königshofer ......................................................................................... 182

Petra Bayr ................................................................................................................... 184

Marianne Hagenhofer ................................................................................................ 184

Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Trennung von Bankgeschäften – Ablehnung ......................................................  175, 185

Annahme der vier Gesetzentwürfe in 802, 803, 804 und 805 d.B. .............................. 185

Gemeinsame Beratung über

16. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1196/A der Abge­ordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksam­werden der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. Nr. L 302 vom 17.11.2009, S. 1) (Ratingagenturenvollzugsgesetz – RAVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird (806 d.B.) ............................................................................................... 186

17. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1195/A der Abge­ordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Haftungsübernahme für die Ausstellung „Michelangelo. Zeichnungen eines Genies“ (807 d.B.)                186

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 186

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll .................................................................................... 187

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl .......................................................................................... 188

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 189


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 8

Mag. Heidemarie Unterreiner .................................................................................... 190

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 190

Jakob Auer .................................................................................................................. 191

Mag. Laura Rudas ...................................................................................................... 192

Mag. Roman Haider .................................................................................................... 192

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................... 193

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (tatsächliche Berichtigung) .............................................. 194

Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 194

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ....................................................................... 195

Konrad Steindl ............................................................................................................ 195

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 806 und 807 d.B. ......................................... 196

Gemeinsame Beratung über

18. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (752 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2010 geändert wird (798 d.B.)                                                           196

19. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (775 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundeshaushalts­gesetz und das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert werden (799 d.B.) ......................................................................................................... 196

Redner/Rednerinnen:

Mag. Roman Haider .................................................................................................... 196

Jakob Auer .........................................................................................................  197, 206

Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 198

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 199

Mag. Rainer Widmann ................................................................................................ 200

Franz Eßl ..................................................................................................................... 201

Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 201

Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................... 202

Marianne Hagenhofer ................................................................................................ 202

Heidrun Silhavy .......................................................................................................... 203

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ....................................................................... 203

Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 204

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll .................................................................................... 205

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................... 205

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 208

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 798 und 799 d.B. ......................................... 235

Gemeinsame Beratung über

20. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (675 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird (809 d.B.) ........................................................... 210

21. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1147/A(E) der Abge­ordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend No­vellierung des Bundesmuseen-Gesetzes bezüglich Volkskundemuseum (811 d.B.)                                                                                                          210

22. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1148/A(E) der Abge­ordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend No­vellierung des Bundesmuseen-Gesetzes in Bezug auf das Völkerkundemuseum (812 d.B.) .................................................................................. 210

23. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 407/A(E) der Abge­ordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend För­derung und steuerliche Absetzbarkeit von Kunstsponsoring (813 d.B.) .......................................................................................... 210


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 9

24. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1059/A(E) der Abge­ordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Er­halt des Wagner-Festival Wels (814 d.B.)                  210

25. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1122/A(E) der Abge­ordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auflö­sung des Republikvertrages mit den Wiener Philharmonikern (815 d.B.) .......................................................................................... 210

26. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1181/A(E) der Ab­geordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konzerthalle im Augarten (816 d.B.) ................. 210

27. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1128/A(E) der Ab­geordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freilichtmuseum Stübing (817 d.B.) ................. 210

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl .......................................................................................... 211

Sonja Ablinger ............................................................................................................ 212

Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 213

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (tatsächliche Berichtigung) .............................................. 214

Mag. Silvia Fuhrmann ................................................................................................ 214

Mag. Judith Schwentner ............................................................................................ 215

Mag. Heidemarie Unterreiner .................................................................................... 218

Stefan Markowitz ........................................................................................................ 223

Mag. Christine Muttonen ........................................................................................... 224

Gerald Grosz .............................................................................................................. 224

Dr. Gerhard Kurzmann .............................................................................................. 227

Erich Tadler ................................................................................................................. 227

Ewald Sacher .............................................................................................................. 228

Mag. Bernd Schönegger ............................................................................................ 229

Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 229

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .................................................................. 231

Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................. 232

Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 232

Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 233

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager ........................................................................ 233

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Finanzierung des österreichi­schen Freilichtmuseums Stübing – Ablehnung     217, 235

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Frauenanteil im Orchester der Wiener Philharmoni­ker – Ablehnung .................  217, 235

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Situation der Filmförderung in Österreich – Ab­lehnung ....................  221, 234

Annahme des Gesetzentwurfes in 809 d.B. ................................................................. 234

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 811 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Zusammenführung des Museums für Völkerkunde und des Österreichischen Museums für Volkskunde (E 109) .......................................................................................................................... 234

Kenntnisnahme der fünf Ausschussberichte 812, 813, 814, 815 und 816 d.B. ........... 234

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 817 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Freilichtmuseum Stübing (E 110) ................................................................................. 235


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 10

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 56

Petition betreffend „Gegen die Schließung der Postfiliale im Einkaufszentrum Mul­denstraße in Linz“ (Ordnungsnummer 51) (überreicht vom Abgeordneten Werner Neubauer)

Petition betreffend „Stopp der Verbauungen des Augartens“ (Ordnungsnummer 52) (überreicht vom Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl)

Petition betreffend „Importverbot für gentechnisch veränderte Futtermittel“ (Ord­nungsnummer 53) (überreicht vom Abgeordneten Gerhard Huber)

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 55

788: Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

808: Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung der Neusied­ler Seebahn GmbH als übernehmende Gesellschaft mit der NSB Bahn Fertö­vidéki Helyi Érdekü Vasút Korlátolt Felelösségü Társaság (NSB Bahn Neusiedler Seebahn Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als übertragende Gesellschaft und betreffend die Einbringung der Anteilsrechte an der Fertövideki Helyi Erdekü Vasut Zartkoruen Mukodo Reszvenytarsasag (Neusiedler Seebahn Aktiengesell­schaft) in die Neusiedler Seebahn GmbH (NSB-G)

Berichte ......................................................................................................................... 56

III-161: Bericht, Reihe Bund 2010/8; Rechnungshof

III-163: Endbericht zum Dialog Hochschulpartnerschaft; BM f. Wissenschaft und Forschung

III-164: Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde für das Jahr 2009;
BM f. Wirtschaft, Familie und Jugend

III-165: Kulturbericht 2009; BM f. Unterricht, Kunst und Kultur

III-166: Kunstbericht 2009; Bundesregierung

III-167: Neunter Umweltkontrollbericht; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................ 56

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Öster­reich und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Türkei über kulturelle Zu­sammenarbeit

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Albanien über wissenschaft­lich-technische Zusammenarbeit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 11

Anträge der Abgeordneten

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend verlässliche Finanzierung der GAP nach 2013 (1197/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortsetzung des Bundes­zuschusses zum Ausbau der Kinderbetreuung (1198/A)(E)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Staatsbürgerschaft für langjährig hier lebende Staatenlose (1199/A)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bleiberecht für Kinder und Ju­gendliche (1200/A)(E)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinos auf dem Land und das digitale Zeitalter (1201/A)(E)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Opfer der anti-homosexuellen Sonderstrafgesetze amnestiert, rehabilitiert und entschädigt werden (Amnestie-, Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetz AREG) (1202/A)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines „Papa­monats“ (1203/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Gewerbeord­nung zum Schutz von AnrainerInnen von gastgewerblichen Betrieben (1204/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Regelungen zur SchülerInnenfreifahrt an heutige familiäre Alltagserfordernisse (1205/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Curriculum für Hörbehin­dertenpädagogInnen (1206/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung des Pflegegeldes (1207/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbindung der durch Con­tergan geschädigten Menschen in das österreichische Sozialentschädigungsrecht in Form einer monatlichen Rentenzahlung (1208/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Bisphenol A in Gebrauchsgegenständen für Kinder von 0 bis 3 Jahren (1209/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Kunststoffverpackungen (1210/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bedarfsprüfung von Müllverbrennungsanlagen (1211/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des Er­kenntnisses des Verfassungsgerichtshofes V82/01 vom 08.10.2002 für den Erhalt und den Ausbau von Verpackungs-Mehrwegsystemen (1212/A)(E)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Reduktion des Perso­nalstandes bei der Austria Development Agency (ADA) (1213/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (EStG 1988) (1214/A)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 12

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot des Verkaufs exotischer Tiere bei Messen (1215/A)(E)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer Sachkundever­ordnung für die Haltung exotischer Tiere (1216/A)(E)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Elternbefragung von IFES (1217/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Aufnahme von Ver­handlungen mit den Sozialpartnern hinsichtlich der Verbesserung der Einkommenssi­tuation von Frauen (1218/A)(E)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (1219/A)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Trennung von Bankge­schäften (1220/A)(E)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird (1221/A)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 16. Juni 1948 über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz – R.H.G. – 1948), BGBl. Nr. 144/1948, geändert wird (1222/A)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtzeitige Vorlage des Sicherheitsberichts (1223/A)(E)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Aufhebung der Zwangszugehörigkeit gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften zu nach Art. 1 § 5 (2) WGG definierten Revisionsverbänden (1224/A)(E)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Auflösung der SIVBEG (1225/A)(E)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG), BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird (1226/A)

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend HIV/Aids in Österreich (5823/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend kolportierten Zuweisungsstopp von Zivildienstleistenden an aner­kannte Zivildiensteinrichtungen (5824/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Benachrichtigung durch die Staatsanwaltschaft (5825/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 13

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Festnahmezahlen in Wien (5826/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Festnahmezahlen in Salzburg (5827/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Festnahmezahlen in Tirol (5828/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Festnahmezahlen im Burgenland (5829/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Festnahmezahlen in Kärnten (5830/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Festnahmezahlen in der Steiermark (5831/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Festnahmezahlen in Niederösterreich (5832/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Festnahmezahlen in Oberösterreich (5833/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Festnahmezahlen (5834/J)

Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Kosten im Fall Zogaj (5835/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Anfragebeantwortung 4998/AB zu 5098/J (5836/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Verkehrsüberwachung durch Gemeinden (5837/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Sex-Partys mit Heimkindern (5838/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kinder-Sexpartys im „N.N.“ (5839/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Gesundheit betreffend Verrechnung ausländische Gastpatienten – Kostenerstat­tungsverfahren, Bericht des Rechnungshofes (5840/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Sozia­les und Konsumentenschutz betreffend gesundheitsschädliche Wasserspielgeräte (5841/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend AGM-Planstellen (5842/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die geplante Schließung des Postamtes 4431 Haidershofen (5843/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Übersiedlung der Straßenmeisterei Haag (5844/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend elektronische Fußfessel (5845/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Qualifikation des SPÖ-Staatssekretärs Mag. Andreas Schieder (5846/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Qualifikation seines SPÖ-Staatssekretärs Mag. Andreas Schieder (5847/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 14

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Sozia­les und Konsumentenschutz betreffend Auswirkungen des italienischen Urteils zu Han­dy- und Schnurlostelefonie und Gehirntumor auf Arbeitnehmer in Österreich (5848/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend juristische Sicherstellung einer ausreichenden ärztlichen Beratung nach § 97 StGB (5849/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend Form, Umfang und Inhalt der verpflichtenden ärztlichen Beratung vor Schwangerschaftsabbrüchen (5850/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Qualifikation von SPÖ-Staatssekretär Mag. Andreas Schieder (5851/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend SPÖ-Sitten in Döbling (5852/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Schleppereiverfahren (5853/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Anbau und Handel mit Cannabispflanzen in Niederösterreich (5854/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Anbau und Handel mit Cannabispflanzen in Österreich (5855/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schließung des Postamtes in Nussdorf-Debant und Versorgung des ländlichen Raums mit Postdienstleistungen (5856/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Kampagne „Finde deinen eigenen Weg!“ (5857/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Kampagne „Finde deinen eigenen Weg!“ (5858/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend die familienpolitischen Auswirkungen einer Strei­chung des Alleinverdienerabsetzbetrages (5859/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend das Engagement des BMUKK für die „Praterateliers“ (5860/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Anti-Gewalt-Training (5861/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Maßnahmen zur Sicherstellung einer klaren Kennzeichnung von Lebensmitteln (5862/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend ökologische und ökonomische Folgeschäden beim Einsatz von schweren Erntemaschinen im Wald (5863/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verfahrenseinstellung und unterschiedliche Darstellungen (5864/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 15

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Budget Entwicklungszusam­menarbeit (5865/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Stand der Ermittlungen gegen „Prinz Eugen“ und „Eispickel“ wegen gefährlicher Drohung (5866/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Befragung von SchülerInnen im Rahmen der Studie: Health Behaviour in School-aged Children (5867/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Ausdehnung der Sperrzone am TÜPL Allentsteig (5868/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Ausdehnung der Sperrzone am TÜPL Allentsteig (5869/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Schließung des Postamtes in der Gemeinde Nuss­dorf-Debant (5870/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Grundwasserproblematik im Bereich des nördlichen Tullnerfeldes (5871/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend den Abbruch der Verfahren 75 UT 269/08m und 78 UT 646/08z (5872/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Vorkehrungen im Budget für die Einführung der gemeinsamen Schule der 10- bis 14-Jährigen (5873/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frau­en und öffentlichen Dienst betreffend Frauen und Aids (5874/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die nicht konkret beantwortete Anfrage „mangelhafte Überprüfung der Ein­stellung eines Strafverfahrens durch Staatsanwalt Sch.“ (4893/AB) (5875/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Geldwäsche-Meldestelle: Verdachtsmeldungen 2009“ (5876/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Vollziehung des LMSVG in den Jahren 2008 und 2009“ (5877/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Folterinstrumente aus der EU (5878/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Vergewaltigungen in Österreich – Gerichtsverfahren“ (5879/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend „Tätigkeit der Arbeitsinspektorate“ (5880/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Privilegien für Mitglieder internatio­naler Organisationen (5881/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 16

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend organisierte Unterkünfte für Asylwerber in der Steiermark (5882/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für In­neres betreffend humanitären Aufenthalt (5883/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend pädophiles Netzwerk mit Verbindungen zu den Grünen (5884/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die finanzielle Situation des Freilichtmuseums Stübing (5885/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Austragung des „Life-Ball 2010“ im Burgtheater (5886/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend mediale Berichterstattung zur Berufsmatura (5887/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend „Investitionen in Bildungsbauten“ (WERBUNG) (5888/J)

Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend aktuelle Bestandsaufnahme zu Großprojekten im Infrastrukturbereich Schiene und Straße (5889/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend: Wo sind die Gelder aus der Mineralölsteuererhöhung? (5890/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend: Wo sind die Gelder aus der Mineralölsteuererhöhung? (5891/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend: Wo sind die Gelder aus der Mineralöl­steuererhöhung? (5892/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend brutalen Überfall mit schwerer Körperverletzung durch Exekutivbeamten (5893/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Budget der Kosten zur Abdeckung für Zivildienstleistende (5894/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend skandalösen, für Fahrgäste und SteuerzahlerIn­nen unerträglichen SPÖ-ÖVP-Postenschacher bei den ÖBB – Fälle Pelinka & „N.N.“ (5895/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Auswirkungen der geplanten Steuererhöhungen auf Frauen und Männer (5896/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend skandalösen, für Fahrgäste und SteuerzahlerInnen unerträglichen SPÖ-ÖVP-Postenschacher bei den ÖBB – Fälle Pelinka & „N.N.“ (5897/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Evaluierung der ASFINAG-Projekte (5898/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissen­schaft und Forschung betreffend die Studie „Finanzvergleich von Universitäten“ (5899/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 17

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Kinderpornographie im Internet – Löschen oder Web-Sperren (Access Blocking)?“ (5900/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Kinderpornographie im Internet – Löschen oder Web-Sperren (Access Blocking)?“ (5901/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Altersstruktur Personalprovider (5902/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Truppendienstzulage (5903/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan (5904/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend „Bilderbergertreffen in Sitges/Spa­nien“ (5905/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Generalstabsausbildung (5906/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Überbelastung der Ärzte und des Personals in Krankenhäusern (5907/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Rolle der Justiz im Manipulationsskandal FH Joanneum Graz (5908/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Gesundheit betreffend Verrechnung ausländische Gastpatienten – Kostenerstat­tungsverfahren, Bericht des Rechnungshofes (5909/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kosten und Nutzen der Zuwanderung aus Drittstaaten für das österreichische Sozialsystem – Krankenkassen (5910/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ge­sundheit betreffend Stigmatisierung beziehungsweise Diskriminierung von homosexu­ellen Männern beim Blut- und Plasmaspenden (5911/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Finanzielle Rückstände ausländischer Versicherungsträger bei den Landes­gesundheitsfonds in den Jahren 2007 bis 2009“ (5912/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Hausdurchsuchungen als Einschüchterungsversuch? (5913/J)

Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Forstgut Aflenz (5914/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Bevorzugung von Fahrzeugen mit hohem Schad­stoffausstoß durch das BMVIT (5915/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Ausgaben Öffentlichkeitsarbeit 2010 (5916/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 18

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wettbewerbsfähigkeit Österreichs (5917/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Wettbewerbsfähigkeit Österreichs (5918/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kreuz im Donaupark, 22. Bezirk (5919/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Denkmalschutz der Schulungstrafik des Kriegsopfer- und Behin­dertenverbandes (5920/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Denkmalschutz der Schulungstrafik des Kriegs­opfer- und Behindertenverbandes (5921/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Denkmalschutz der Schulungstra­fik des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes (KOBV) (5922/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Verladung von Mastschweinen auf Parkplätzen (5923/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters Wien (5924/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Aufklärung des Provisionsskandals „BUWOG“ und politische Konsequenzen (5925/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Regierungspläne in Sachen Bundes-Raumordnung (5926/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Sicherung der unabhängigen Rechtsberatung im Asylverfahren (5927/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Förderungen für „loyale“ NGOs (5928/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und in­ternationale Angelegenheiten betreffend österreichisches Engagement gegen anhal­tende Menschenrechtsverletzungen in Honduras (5929/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Einhaltung der Zusage einer Anschubfinanzierung für Klimaschutz und Klimaerwär­mungsanpassung in den ärmsten Ländern der Welt (5930/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Einhaltung der Zusage einer Anschubfinanzierung für Klimaschutz und Klimaerwärmungsanpassung in den ärmsten Ländern der Welt (5931/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und in­ternationale Angelegenheiten betreffend Einhaltung der Zusage einer Anschubfinan­zierung für Klimaschutz und Klimaerwärmungsanpassung in den ärmsten Ländern der Welt (5932/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirt­schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Einhaltung der Zusage einer Anschub-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 19

finanzierung für Klimaschutz und Klimaerwärmungsanpassung in den ärmsten Ländern der Welt (5933/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Aufwendungen für Mieten, Betriebskosten und laufende Kosten in den vom Bundesministerium, den nachgeordneten Dienststellen und den ausgegliederten Orga­nisationen genutzten Objekten (5934/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Aufwendungen für Mieten, Betriebskosten und lau­fende Kosten in den vom Bundesministerium, den nachgeordneten Dienststellen und den ausgegliederten Organisationen genutzten Objekten (5935/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Aufwendungen für Mieten, Betriebskosten und laufende Kosten in den vom Bundesministerium, den nachgeordneten Dienststellen und den ausgegliederten Organisationen genutzten Objekten (5936/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend die geplante Rückübersiedlung des Bundesministeriums vom derzeitigen (Aus­weich-)Standort in die momentan in Generalsanierung befindlichen Teile des ehemali­gen Standortes in der Himmelpfortgasse (Winterpalais Prinz Eugen) (5937/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Aufwendungen für Mieten, Betriebskosten und laufende Kosten in den vom Bundesministerium, den nachgeord­neten Dienststellen und den ausgegliederten Organisationen genutzten Objekten (5938/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Aufwendungen für Mieten, Betriebskosten und laufende Kosten in den vom Bundesministerium, den nachgeordneten Dienststellen und den ausgegliederten Organisationen genutzten Objekten (5939/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Aufwendungen für Mieten, Betriebskosten und laufende Kosten in den vom Bun­desministerium, den nachgeordneten Dienststellen und den ausgegliederten Organisa­tionen genutzten Objekten (5940/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Aufwendungen für Mieten, Betriebskosten und laufende Kos­ten in den vom Bundesministerium, den nachgeordneten Dienststellen und den ausge­gliederten Organisationen genutzten Objekten (5941/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Aufwen­dungen für Mieten, Betriebskosten und laufende Kosten in den vom Bundesministerium und den nachgeordneten Dienststellen genutzten Objekten (5942/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Aufwendungen für Mieten, Betriebskosten und lau­fende Kosten in den vom Bundesministerium, den nachgeordneten Dienststellen und den ausgegliederten Organisationen genutzten Objekten (5943/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Aufwendungen für Mieten, Betriebskos­ten und laufende Kosten in den vom Bundesministerium, den nachgeordneten Dienst­stellen und den ausgegliederten Organisationen genutzten Objekten (5944/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 20

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Förderung der „Stiftung Österreichische Schule Shko­der“ (IF) (5945/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend anfallenden Kostenaufwand durch die Zeugnisformu­larverordnung an AHS, BMHS, Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik (5946/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Fa­milie und Jugend betreffend Aufwendungen für Mieten, Betriebskosten und laufende Kosten in den vom Bundesministerium, den nachgeordneten Dienststellen und den ausgegliederten Organisationen genutzten Objekten (5947/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend anfallenden Kostenaufwand durch die Zeugnisfor­mularverordnung betreffend Berufsschulen beziehungsweise Schulabschlusszeugnisse (5948/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend „nach ,oben‘ befördert“ – die Handhabung von Auf­stiegsklauseln an Wiener BMHS (5949/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Förderung des „European Peace Univ. Center“, Stadt Schlaining-Ausbildungsk. (5950/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Förderung des „Vereins Österreichische Schule Prag“ (5951/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Lehrlinge bei der Polizei (5952/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Zweiklassengesellschaft beim Bundesheer (5953/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Fa­milie und Jugend betreffend die geplante Rückübersiedlung des Bundesministeriums vom derzeitigen (Ausweich-)Standort in die momentan in Generalsanierung befindlichen Teile des ehemaligen Standortes in der Himmelpfortgasse (Winterpalais Prinz Eugen) (5954/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Ministerweisung Nr. 219/2010 (5955/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend Telefonbetrug (5956/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Telefonbetrug (5957/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Aufnahme von Polizeischülern in Niederösterreich (5958/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend unzureichende Bestimmungen über die Arzneimittelversorgung durch Verblis­terung (5959/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Eierskandal in der Steiermark (5960/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Auslandsdienst als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst (5961/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 21

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend unverständliche Stellungnahme des BMVIT be­züglich Bürgerinitiative 21/BI, XXIV. GP (5962/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten (5963/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend islamische Gefangenenseelsorge (5964/J)

Elisabeth Hakel, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Fa­milie und Jugend betreffend das Grünbuch der Europäischen Kommission zur „Er­schließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrie“ und die Pläne des österrei­chischen Förderwesens im entsprechenden Bereich (5965/J)

Elisabeth Hakel, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Grünbuch der Europäischen Kommission zur „Erschlie­ßung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrie“ und die Stellungnahme des Bun­desministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur dazu (5966/J)

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend DVB-T2-Testbetrieb (5967/J)

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend DVB-T2-Testbetrieb (5968/J)

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Vergabe der Digitalen Dividende (5969/J)

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend GSM-Refarming (5970/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Strafverfahren nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzge­setz (LMSVG) und nach anderen Bundesgesetzen im Jahr 2009“ (5971/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Betrug im Sport – Kriminalität wie beispielsweise Geldwäsche im Fußballsek­tor“ (5972/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Vollziehung des Produktpirateriegesetzes im Jahr 2009 – Entwicklung der Pro­dukt- und Markenpiraterie“ (5973/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Rechtsmittelverfahren in Besuchsrechts- und Obsorgeangelegenheiten bei Ge­richten (5974/J)

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissen­schaft und Forschung betreffend Studium „Polizeiliche Führung“ an der Fachhoch­schule Wr. Neustadt (5975/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend die Zahl der verhaltensauffälligen Schüler in Öster­reich 2. (5976/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betref­fend Rezeptgebührenbefreiungskriterien und Krankenversicherungstourismus (5977/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 22

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Einsatz der Heeresspitäler bei der medizinischen Versorgung von Häftlingen-BMJ (5978/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Ministerweisung Nr.216/2009 (5979/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Einsatz der Heeresspitäler bei der medizinischen Versorgung von Häftlingen (5980/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die österreichische Verhandlungsposition be­treffend Walfang (5981/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Milizbeauftragter (5982/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Wechsel vom Bundesheer zur Polizei (5983/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderung von Ölheizun­gen in Tirol (5984/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Aussagen von Nationalratspräsidentin Prammer zur Familie Zogaj (5985/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend überfallsartige Schließung des Triumph-Wer­kes in Hartberg (5986/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend „Bestnoten zum Schulschluss“ – Inserat in „Öster­reich“ (5987/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissen­schaft und Forschung betreffend Alternativen zu Tierversuchen in Österreich (5988/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Frontal-Radaranlagen – offene Fragen (5989/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend rot-schwarze Personalpakete in Bundesministerien, Behörden, Anstalten und Unternehmen (5990/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend rot-schwarze Personalpakete in Bundesministerien, Behörden, Anstalten und Unterneh­men (5991/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend Leherb-Fayencen im Zuge der Nachnutzung des WU-Gebäudes UZA1 (5992/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 23

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Mistelbach (5993/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Baden (5994/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Bruck an der Leitha (5995/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Gänserndorf (5996/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Gmünd (5997/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Hollabrunn (5998/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Horn (5999/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Korneuburg (6000/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Lilienfeld (6001/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Melk (6002/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Wien-Umgebung (6003/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Waidhofen an der Thaya (6004/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Neunkirchen (6005/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters NÖ (6006/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Scheibbs (6007/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters in der Statutarstadt Krems an der Donau (6008/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters in der Statutarstadt St. Pölten (6009/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 24

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Wiener Neustadt (6010/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Zwettl (6011/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Tulln (6012/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk St. Pölten (6013/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters in der Statutarstadt Wiener Neu­stadt (6014/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters in der Statutarstadt Waidhofen an der Ybbs (6015/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vollständigkeit des amtlichen Hunderegisters im Bezirk Mödling (6016/J)

*****

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des National­rates betreffend Austragung des „Life-Ball 2010“ im Parlament (48/JPR)

Anfragebeantwortungen

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kollegin­nen und Kollegen (5010/AB zu 5075/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5011/AB zu 5076/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5012/AB zu 5106/J und 5158/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Gla­wischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (5013/AB zu 5117/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (5014/AB zu 5156/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (5015/AB zu 5161/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5016/AB zu 5165/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (5017/AB zu 5090/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (5018/AB zu 5119/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5019/AB zu 5166/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (5020/AB zu 5083/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (5021/AB zu 5084/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen (5022/AB zu 5116/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (5023/AB zu 5085/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 25

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (5024/AB zu 5094/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (5025/AB zu 5100/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (5026/AB zu 5113/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (5027/AB zu 5091/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Marko­witz, Kolleginnen und Kollegen (5028/AB zu 5087/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen (5029/AB zu 5115/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Hu­ber, Kolleginnen und Kollegen (5030/AB zu 5109/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ursula Haub­ner, Kollegin und Kollegen (5031/AB zu 5121/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5032/AB zu 5164/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (5033/AB zu 5089/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (5034/AB zu 5093/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (5035/AB zu 5095/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolle­ginnen und Kollegen (5036/AB zu 5110/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (5037/AB zu 5124/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (5038/AB zu 5135/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (5039/AB zu 5139/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen (5040/AB zu 5170/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kol­leginnen und Kollegen (5041/AB zu 5080/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Wes­tenthaler, Kolleginnen und Kollegen (5042/AB zu 5082/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (5043/AB zu 5088/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 26

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (5044/AB zu 5092/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (5045/AB zu 5096/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (5046/AB zu 5097/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (5047/AB zu 5101/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (5048/AB zu 5104/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (5049/AB zu 5111/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (5050AB zu 5114/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (5051/AB zu 5103/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (5052/AB zu 5105/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (5053/AB zu 5108/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (5054/AB zu 5120/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5055/AB zu 5150/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (5056/AB zu 5153/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5057/AB zu 5159/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (5058/AB zu 5162/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5059/AB zu 5167/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (5060/AB zu 5446/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 27

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kol­leginnen und Kollegen (5061/AB zu 5118/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (5062/AB zu 5137/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Kolleginnen und Kollegen (5063/AB zu 5220/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5064/AB zu 5257/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5065/AB zu 5258/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5066/AB zu 5272/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5067/AB zu 5275/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5068/AB zu 5280/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5069/AB zu 5464/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Be­lakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5070/AB zu 5126/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (5071/AB zu 5123/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen (5072/AB zu 5128/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (5073/AB zu 5147/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (5074/AB zu 5185/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (5075/AB zu 5136/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5076/AB zu 5190/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Marko­witz, Kolleginnen und Kollegen (5077/AB zu 5211/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kollegin­nen und Kollegen (5078/AB zu 5144/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kollegin­nen und Kollegen (5079/AB zu 5146/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard The­messl, Kolleginnen und Kollegen (5080/AB zu 5192/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 28

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (5081/AB zu 5214/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Kö­nigshofer, Kolleginnen und Kollegen (5082/AB zu 5332/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jar­mer, Kolleginnen und Kollegen (5083/AB zu 5132/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jar­mer, Kolleginnen und Kollegen (5084/AB zu 5134/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (5085/AB zu 5138/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (5086/AB zu 5148/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (5087/AB zu 5149/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (5088/AB zu 5151/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (5089/AB zu 5152/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (5090/AB zu 5142/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Ho­fer, Kolleginnen und Kollegen (5091/AB zu 5160/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (5092/AB zu 5129/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (5093/AB zu 5130/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (5094/AB zu 5140/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5095/AB zu 5143/J)

des Präsidenten des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (5096/AB zu 5145/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5097/AB zu 5174/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (5098/AB zu 5194/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (5099/AB zu 5201/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 29

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (5100/AB zu 5188/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (5101/AB zu 5184/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (5102/AB zu 5168/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5103/AB zu 5183/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (5104/AB zu 5189/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (5105/AB zu 5195/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (5106/AB zu 5197/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5107/AB zu 5173/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5108/AB zu 5182/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (5109/AB zu 5203/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (5110/AB zu 5204/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5111/AB zu 5172/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5112/AB zu 5176/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5113/AB zu 5177/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5114/AB zu 5178/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5115/AB zu 5179/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5116/AB zu 5180/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5117/AB zu 5181/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (5118/AB zu 5171/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kol­leginnen und Kollegen (5119/AB zu 5199/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 30

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5120/AB zu 5191/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (5121/AB zu 5196/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kol­leginnen und Kollegen (5122/AB zu 5198/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (5123/AB zu 5200/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (5124/AB zu 5202/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Wes­tenthaler, Kolleginnen und Kollegen (5125/AB zu 5242/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard The­messl, Kolleginnen und Kollegen (5126/AB zu 5291/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (5127/AB zu 5208/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Gla­wischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (5128/AB zu 5206/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Ho­fer, Kolleginnen und Kollegen (5129/AB zu 5333/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (5130/AB zu 5373/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (5131/AB zu 5219/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5132/AB zu 5271/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5133/AB zu 5294/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (5134/AB zu 5303/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (5135/AB zu 5212/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5136/AB zu 5328/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5137/AB zu 5417/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (5138/AB zu 5207/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 31

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (5139/AB zu 5209/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (5140/AB zu 5213/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hannes Fazekas, Kolleginnen und Kollegen (5141/AB zu 5210/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (5142/AB zu 5215/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (5143/AB zu 5216/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5144/AB zu 5434/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5145/AB zu 5222/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5146/AB zu 5223/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5147/AB zu 5224/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5148/AB zu 5225/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5149/AB zu 5226/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5150/AB zu 5227/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5151/AB zu 5228/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5152/AB zu 5229/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5153/AB zu 5230/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5154/AB zu 5231/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5155/AB zu 5232/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5156/AB zu 5233/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 32

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5157/AB zu 5234/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5158/AB zu 5235/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5159/AB zu 5236/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5160/AB zu 5237/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5161/AB zu 5238/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (5162/AB zu 5239/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (5163/AB zu 5240/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (5164/AB zu 5246/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (5165/AB zu 5247/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (5166/AB zu 5248/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (5167/AB zu 5249/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (5168/AB zu 5250/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (5169/AB zu 5251/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Ste­fan, Kolleginnen und Kollegen (5170/AB zu 5255/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (5171/AB zu 5267/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (5172/AB zu 5218/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (5173/AB zu 5252/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5174/AB zu 5259/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (5175/AB zu 5261/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5176/AB zu 5262/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5177/AB zu 5264/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5178/AB zu 5265/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 33

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (5179/AB zu 5268/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5180/AB zu 5274/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5181/AB zu 5282/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5182/AB zu 5283/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5183/AB zu 5285/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5184/AB zu 5297/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5185/AB zu 5299/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (5186/AB zu 5363/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5187/AB zu 5422/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5188/AB zu 5578/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Peter Michael Ikrath, Kolleginnen und Kollegen (5189/AB zu 5221/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen (5190/AB zu 5244/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rainer Wid­mann, Kolleginnen und Kollegen (5191/AB zu 5241/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stad­ler, Kolleginnen und Kollegen (5192/AB zu 5243/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (5193/AB zu 5256/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5194/AB zu 5260/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolle­ginnen und Kollegen (5195/AB zu 5253/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5196/AB zu 5266/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kollegin­nen und Kollegen (5197/AB zu 5254/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kollegin­nen und Kollegen (5198/AB zu 5292/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 34

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5199/AB zu 5421/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5200/AB zu 5457/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen (5201/AB zu 5486/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5202/AB zu 5577/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5204/AB zu 5269/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5205/AB zu 5298/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Anna Franz, Kol­leginnen und Kollegen (40/ABPR zu 42/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartel­gruber, Kolleginnen und Kollegen (41/ABPR zu 40/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (42/ABPR zu 41/JPR)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 35

09.05.11Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neuge­bauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Die Amtlichen Protokolle der 69. Sitzung vom 16. Juni 2010 sowie der 70. und 71. Sit­zung vom 17. Juni 2010 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstan­det geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Donabauer, Großruck, Ing. Hofer, Neubauer, Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, Windbüchler-Souschill und Dr. Spadiut.

09.06.19Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Abgeordneter Gerhard Steier auf sein Mandat verzichtet hat und an seiner Stelle Abgeordneter Erwin Preiner in den Nationalrat berufen wurde.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Frau Schriftführerin wird der neue Man­datar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich ersuche die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Anna Franz, um die Verlesung der Gelöbnisformel.

 


9.06.21

Schriftführerin Anna Franz: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

 


Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Ich gelobe.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich begrüße den neuen Abgeordneten herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

09.07.03Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Familienfreundliches Österreich: Bilanz und Perspektiven für die Zukunft“

Die Sitzung wird heute von 9.05 Uhr bis 13 Uhr und von 13.15 Uhr bis 15 Uhr live über­tragen.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Steibl. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.07.21

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher vor


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 36

den Fernsehschirmen! Die Förderung von Familien stellt in Österreich ein zentrales po­litisches Anliegen dar. Österreich liegt mit seinen Zuwendungen an Familien im Spit­zenfeld in Europa. „Familienfreundliches Österreich: Bilanz und Perspektiven für die Zukunft“, unter diesem Titel steht die Aktuelle Stunde. Auch der Österreichische Fami­lienbericht, der dem Parlament vorliegt, steht hier zur Debatte – ein Bericht, der die letz­ten zehn Jahre behandelt.

In diesem Jahrzehnt hat sich wahrlich viel getan, in der Familienpolitik, aber auch in den Familien selbst. Die Familie zeigt sich heute als ein buntes, vielfältiges Bild. Fami­lie, das sind Kleinfamilien, Großfamilien, es sind gemeinsame oder getrennte Haushal­te, es sind Alleinerziehende und Patchworkfamilien. Genau auf diese Vielfalt gilt es in der Familienpolitik heute einzugehen und den Familien in ihren unterschiedlichen Le­bensweisen und Bedürfnissen bestmöglich zur Seite zu stehen.

Da spricht der Familienbericht eine deutliche Sprache, die Sprache eines familien­freundlichen Österreich, das wir in den letzten Jahren gestaltet haben.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch den jetzigen Zuständigen in den Ministe­rien Danke sagen, nämlich Frau Staatssekretärin Christine Marek und natürlich Fami­lienminister Reinhold Mitterlehner. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausgaben für familienpolitische Maßnahmen stellen in Österreich nach den Aufwendungen für Pensionen und Gesundheit mit rund 10 Prozent der Sozialausgaben die drittgrößte Ausgabenkategorie dar. Das zeigt schon, welche Wertigkeit Familie hat.

An dieser Stelle möchte ich nur einige der so wichtigen Maßnahmen herausheben, die Österreich in Summe auch ins europäische Spitzenfeld gebracht haben mit den finan­ziellen, aber auch Sachleistungen für Familien, für Eltern und zum Wohle der Kinder.

Was die finanzielle Unterstützung anlangt, möchte ich mit einem echten Meilenstein beginnen, dem Kinderbetreuungsgeld, das 2002 eingeführt wurde. Damit wurde das erste Mal der Betreuungsaufwand für Kleinkinder unabhängig davon, ob zuvor von den Eltern erworbene Versicherungszeiten da waren, zumindest teilweise abgegolten. Ein vielfältiges, flexibles Angebot, das möglichst allen Wünschen und Vorstellungen hin­sichtlich persönlicher Lebensgestaltung entgegenkommt, ist dabei das Ziel.

Wahlfreiheit wurde mit den beiden Reformen des Kinderbetreuungsgeldes ganz groß geschrieben, und dementsprechend wurden auch die Wahlmöglichkeiten für Mütter und Väter stetig erweitert bis zum jüngsten Schritt. Es gibt jetzt vier Pauschalvarianten und eine einkommensabhängige Variante, die ja auch im Wahlprogramm der ÖVP ver­ankert war, die die Regierung jetzt unter Staatssekretärin Christine Marek und Vize­kanzler Finanzminister Josef Pröll mit dem Regierungspartner beschlossen hat, die Mütter und Väter auswählen können, je nachdem was zum persönlichen Lebensmodell am besten passt, je nachdem was auch am besten zur Kombination von Beruf und Fa­milie passt. (Beifall bei der ÖVP.)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Familie und Kinder, so heißt die Zukunft unseres Lan­des. (Unruhe im Sitzungssaal.) Es ist ganz entscheidend, da auch eine andere Sicht­weise einzunehmen, denn unsere Familien sind nicht nur als Leistungsempfänger, son­dern auch als Investoren zu sehen. Sie haben gerade in ihrem unmittelbaren Umfeld große Bedeutung ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie drin­gend, den Geräuschpegel zu senken!

Bitte, Frau Abgeordnet


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 37

e.

 


Abgeordnete Ridi Maria Steibl (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin, ich habe mir nämlich schon überlegt, wie viel Familie in diesem Parlament wert ist. Ich weiß, dass es ein schöner Morgen ist, aber ich denke, auch dieses Thema ist hochbrisant und hoch­interessant. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe davon gesprochen, dass Familien nicht nur Leistungsempfänger sind, son­dern auch als Investoren zu sehen sind. Sie haben gerade in ihrem unmittelbaren Um­feld große Bedeutung, erbringen Leistungen für unsere Gesellschaft und müssen dem­entsprechend geachtet, beachtet und bedankt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

In diesem Zusammenhang ist die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein be­deutsames Schlagwort und in der Familienpolitik Österreichs glücklicherweise kein lee­res Schlagwort. Gerade in den letzten Jahren wurde dies mit viel Leben erfüllt und mit vielen Erleichterungen und Verbesserungen für die Familien verbunden. Neben dem Kinderbetreuungsgeld sind die Initiativen für den Ausbau des Kinderbetreuungsange­botes und das bundesweite halbtägige, kostenlose und verpflichtende Gratiskindergar­tenjahr wichtige Eckpunkte, dies auch in Verbindung mit der Unfallversicherung, die wir im letzten Ausschuss beschlossen haben, sodass unsere fünfjährigen Stöpsel nun­mehr auch unfallversichert sind.

Ein Thema, das einen sehr sensiblen Punkt betrifft, ist die Familienhospizkarenz, die eine wichtige Unterstützung für Familien in ohnehin sehr schwierigen Situationen dar­stellt, nämlich für den Fall, dass man sein schwer krankes Kind betreut. Damit wurde für die Betroffenen eine bedeutsame Maßnahme gesetzt.

Auch auf den Anspruch auf Elternteilzeit, worauf immer wieder vergessen wird, möchte ich hinweisen oder auf die Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Pension. Als Zeiten der Kindererziehung werden ja maximal die ersten 48 Monate nach der Geburt eines Kindes berücksichtigt. Auch da haben wir im Laufe der Jahre immer wieder für weitere Verbesserungen gesorgt. Es wird jetzt von einer wertgesicherten Beitrags­grundlage ausgegangen. Aktuell für 2010 erfolgt die Bewertung monatlich mit 1 528 €. Ich glaube, das ist eine Maßnahme, die zeigt, welche Wertigkeit auch die Kindererzie­hung hat.

Ebenso ist es immer wichtiger, die Wirtschaft als Partner zu haben. Und ich meine, letztlich profitieren Unternehmer aufgrund von familienfreundlichen Handlungsweisen auch ökonomisch. Gerade in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit Familienkompetenz ausgestattet sind, ein wichtiger betriebli­cher Faktor.

Die finanziellen Unterstützungen sind ein bedeutsamer Punkt, das steht außer Frage, und auf diesem Gebiet haben wir auch Schwerpunkte gesetzt, insbesondere seitens der ÖVP, um Familien mit Kindern finanziell zu unterstützen, mit der Erhöhung der Fa­milienbeihilfe, mit der Anhebung beim Mehrkindzuschlag, nicht zu vergessen die Steu­erreformen in den letzten Jahren, mit dem Alleinverdiener- beziehungsweise Alleiner­zieherabsetzbetrag, auch mit den neuen Kinderzuschlägen und 2009 auch mit der Steuerreform unter Finanzminister Josef Pröll.

Aber es braucht nicht nur finanzielle Unterstützung, es braucht auch Unterstützung in Krisensituationen, gerade auch wenn es um die gemeinsame Obsorge geht. Vor kurzer Zeit hat eine Enquete zu dieser Thematik stattgefunden. Wir müssen zum Wohle der Kinder hier einen Weg zu einer gemeinsamen Obsorge nach der Scheidung finden. Wir müssen auch die Väterrolle neu überdenken und neu definieren.

Wie sagt Professor Mazal: Die Geschichte ist voller abwesender Männer in der Familie, in der Schule.

Es gilt, selbstverständlich nicht nur in diesem Bereich in die Zukunft zu schauen, denn Familie ist unsere Zukunft. Es liegt an uns in der Politik, für Familien in Österreich Rah­menbedingungen zu schaffen, den Weg für ihre Zukunft zu ebnen. Die Familienpolitik der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 38

ÖVP verspricht Familienfreundlichkeit und Unterstützung, und, wie der Familienbericht auch zeigt, wir halten die Versprechen, die wir unseren Familien geben, und wir geben den Familien eine sichere Zukunft. Wir stehen zu unserer Familienpolitik mit besten Rah­menbedingungen, damit Familie und Kinder eine Zukunft haben. (Beifall bei der ÖVP.)

9.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin Marek zu Wort gemeldet. Die Redezeit beträgt ebenfalls 10 Mi­nuten. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


9.17.17

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir haben in Österreich in den vergangenen zehn Jahren sehr viele innovative familienpoli­tische Leistungen in nahezu allen familienrelevanten Bereichen eingeführt und damit in der Familienpolitik wesentliche Meilensteine gesetzt, gerade in jenen wichtigen Berei­chen, wo es darum geht, die Familien essenziell zu unterstützen. Sie finden diese Mei­lensteine auch im sehr umfassenden Familienbericht für den Zeitraum 1999 bis 2009.

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den zahlreichen Expertinnen und Experten, die daran mitgearbeitet haben, bedanken, ebenso bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Hauses, des Familienministeriums. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren, ganz entscheidende Erfolge wurden bei der finanziellen Ge­rechtigkeit erzielt, wenn es darum geht, die Familien finanziell abzusichern, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Hier sind wichtige Schritte gesetzt worden, aber auch im Bereich des besseren Schutzes vor Gewalt in der Familie und im sozialen Nahraum, ein Thema, das leider aktueller denn je ist.

Im europäischen Vergleich liegen wir mit unseren hohen monetären Familienleistun­gen, aber auch mit den – Frau Abgeordnete Steibl hat es angesprochen – umfang­reichen Sachleistungen im absoluten Spitzenfeld. Da können wir uns wirklich sehen lassen. Tatsache ist aber, wir müssen stets danach streben, noch besser zu werden. Wir sind noch nicht dort, wo wir sein wollen und sollen.

Familie und Partnerschaft beziehungsweise Familie mit Kindern stehen bei den Öster­reicherinnen und Österreichern nach wie vor an erster Stelle der als besonders wichtig erachteten Lebensbereiche. Ganz wichtig ist es für uns daher, dass wir die Österrei­cherinnen und Österreicher bestmöglich darin unterstützen, dass sie Familie in all ihren Formen auch tatsächlich leben können.

Was sind jetzt Beispiele für Meilensteine, die wir in der Familienpolitik in den letzten Jahren gesetzt haben? – Ein wesentliches Thema, eine zentrale Herausforderung auch für die Zukunft ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wenn nicht überhaupt das zentrale Thema schlechthin. Frau Abgeordnete Steibl hat das Kinderbetreuungsgeld angesprochen, das 2002 mit einem Paradigmenwechsel, der damit einhergegangen ist, eingeführt wurde. Wir haben es nun zweimal weiterentwickelt. Seit 1. Jänner dieses Jahres gibt es nun vier Pauschalvarianten und eine einkommensabhängige Variante.

Die aktuellen Zahlen zeigen uns die ersten Trends, die besagen, dass wir mit dieser Weiterentwicklung genau richtig liegen. So entscheiden sich zum Beispiel bereits 15 Prozent der Eltern jetzt, nur fünf Monate nach der Einführung, für eine der beiden neuen Kurzvarianten. Auch die Väterbeteiligung bei diesen Varianten ist nach nur fünf Monaten extrem positiv, und ich bin sehr optimistisch, dass wir bei diesen Varianten die angestrebten 20 Prozent Väterbeteiligung mittelfristig auch tatsächlich erreichen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Etwas, worauf wir sehr stolz sind, ist die Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten mit 1. Jänner 2009. Damit und mit den gemeinsamen Initia-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 39

tiven der vergangenen Jahre zum Ausbau der institutionellen Kinderbetreuungseinrich­tungen sind wir auf einem guten und richtigen Weg, da das eine zentrale Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Die aktuelle Kindertagesheimstatis­tik 2009/2010 zeigt, dass wir durch unsere gemeinsamen Maßnahmen – Bund, Länder und auch Gemeinden – die Betreuungsquoten in allen Altersgruppen steigern konnten. Auch das ist ein Beweis dafür, dass wir mit unseren Initiativen richtig liegen. Dass wir noch ein Stück des Weges zur Erreichung des Barcelona-Ziels zu gehen haben, wis­sen wir, aber ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg und werden die Ziele auch er­reichen.

Auch die Einführung des kostenlosen verpflichtenden halbtägigen Kindergartenjahres für die Fünfjährigen war ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, insbesondere auch deshalb, weil der Kindergarten nun endlich als Bildungseinrichtung, als Bildungs­garten anerkannt ist. Alle Kinder sollen die gleichen Chancen für den Eintritt in das Schulleben, für ihren Bildungsweg erhalten und bestmöglich gefördert werden.

Ein ganz wesentlicher Aspekt sind natürlich auch die Familienleistungen im monetären Bereich, die finanzielle Absicherung der Familien. In diesem Bereich konnten wir in den letzten zehn Jahren mit unseren Maßnahmen deutliche Verbesserungen erzielen; etwa mit der Geschwisterstaffelung bei der Familienbeihilfe, der Erhöhung der Einkommens­grenze für den Mehrkindzuschlag, aber auch der 13. Familienbeihilfe. All das sind ganz wesentliche Schritte in Richtung noch bessere Unterstützung für die Familien.

Die Familien zählen auch, meine Damen und Herren, zu den großen Gewinnern der Steuerreformen 2005 und 2009. Im Rahmen der Steuerreform 2005 wurde etwa der Al­leinverdiener- beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrag durch die neuen Kinderzu­schläge erhöht. Aber auch der Kinderfreibetrag und die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, ich habe es bereits erwähnt, sind wesentliche Schritte zur Er­höhung des Familieneinkommens.

Sehr wichtig ist auch, dass wir die Familien in all ihren Lebenslagen unterstützen, so auch bei der Erziehung der Kinder. Wir haben mit Elternbildungsangeboten, unseren zielgruppenspezifischen Elternbriefen, aber auch einem flächendeckenden Netz von 400 Familienberatungsstellen österreichweit wichtige Instrumente, um die Eltern bei ih­ren Erziehungsaufgaben zu unterstützen.

Uns allen ist der Kampf gegen Gewalt in der Familie beziehungsweise im sozialen Nahraum ein wesentliches Anliegen. Mit den viel beachteten Gewaltschutzgesetzen haben wir international hohes Ansehen erreicht und ganz wesentliche Voraus­setzungen dafür geschaffen, dass Gewalt im sozialen Nahraum wirksam bekämpft wer­den kann.

Es werden diesbezüglich auch Forschungen durchgeführt. Eine Studie, im Rahmen de­rer die Auswirkungen des 1989 vom Nationalrat beschlossenen Gewaltverbots in der Familie, bei der Erziehung von Kindern untersucht wurden, zeigt, dass in den Köpfen der Menschen ein entsprechendes Bewusstsein geschaffen wurde. Viele Eltern im Ver­gleich zu anderen Ländern, die keine solchen Gesetze haben, setzen Gewalt in der Er­ziehung nicht ein, sie haben eine deutlich bessere Einstellung, sodass festgehalten werden kann, dass diesbezüglich bei den Menschen ein Paradigmenwechsel erreicht werden konnte.

Meine Damen und Herren! Das Thema sexueller Missbrauch ist leider aktueller denn je – gerade heute gibt es wieder einen Medienbericht über eine Schule. Ich denke, wir haben gemeinsam Anstrengungen zu unternehmen. Frau Bundesministerin Bandion-Ortner und ich haben daher im April 2010 zu einem gemeinsamen „Runden Tisch“ mit rund 30 Expertinnen und Experten eingeladen. Ein ganz wesentliches Ergebnis ist – gerade die Schule ansprechend – ein interdisziplinäres ExpertInnengremium, das zum


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 40

Thema sexueller Missbrauch in Institutionen tagt. In diesem Gremium beraten sehr ver­sierte Expertinnen und Experten über die spezielle Situation in den Institutionen und er­arbeiten in der Folge Verbesserungsvorschläge, wie sexueller Missbrauch möglichst verhindert werden kann, damit solche Dinge, wie sie auch heute wieder in den Medien präsent sind, in Zukunft eben nicht mehr passieren können. Ich denke, wir sind ge­meinsam für diesen Themenbereich verantwortlich. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, das Wohl des Kindes muss bei allen Maßnahmen für die Familien – egal, ob es um Obsorge oder andere Maßnahmen geht –, im Mittelpunkt stehen; das ist wohl unbestritten. Mit dem Kinderbeistand-Gesetz, das Ende vergange­nen Jahres beschlossen wurde, wurde ein wesentlicher Schritt gesetzt, wenn es darum geht, Vertreter und Sprachrohre für Minderjährige zur Verfügung zu stellen und ent­sprechende Rahmenbedingungen für die Kinder bei Obsorgestreitigkeiten zu setzen.

Auch die Reform des Kindschaftsrechtes 2001 mit der Einführung der gemeinsamen Obsorge stellt einen wesentlichen Schritt dar. Diese Regelung, die sehr erfolgreich ist, ist ja auch die Basis für die aktuelle Diskussion über die Weiterentwicklung der gemein­samen Obsorge.

Meine Damen und Herren! Die Diskussionen um die budgetäre Absicherung der Fa­milienleistungen sind ganz aktuell. Lassen Sie mich dazu abschließend Folgendes sa­gen: Es ist eine Herausforderung für uns und unsere zentrale Verantwortung, dass wir das Familienbudget ständig auf breite Nachhaltigkeit überprüfen. Sie kennen den bud­getären Rahmen, den wir haben, und wir sind dafür verantwortlich, bis zum Herbst – und da sind wir mit unseren Expertinnen und Experten in sehr intensiven Ge­sprächen – das Familienbudget in dieser Hinsicht durchzuarbeiten und entsprechend abzusichern. Die nachhaltige Absicherung des Budgets liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung.

Es ist uns daher sehr wichtig, dass wir die Familien nicht mit einzelnen Spekulationen weiter verunsichern. Ich glaube, dafür ist auch das Hohe Haus verantwortlich.

Wir werden im Bewusstsein um eine nachhaltige Absicherung des Familienbudgets und die Absicherung der Zukunft unserer Familien im Herbst ein Budget vorlegen, das dem gerecht wird, und ich bitte Sie um ein konstruktives Mitwirken und das Wahrneh­men der Verantwortung.

Österreich ist und bleibt ein Familienland, und wir werden diese erfolgreiche Familien­politik – auch hinsichtlich unserer Werte – auch in den nächsten Jahren fortsetzen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

9.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut Ge­schäftsordnung 5 Minuten beträgt.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


9.27.59

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatsse­kretärin! Werte KollegInnen des Hohen Hauses! In unserem Regierungsprogramm ha­ben wir festgeschrieben, dass Familien mit ihren Erziehungs- und Betreuungsaufgaben gegenüber Kindern und pflegebedürftigen Personen für den Zusammenhalt in der Fa­milie, aber auch in der Gesellschaft und auch über die Generationen hinweg sorgen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist sicherlich einer der wichtigsten Schwer­punkte, Frau Staatssekretärin Marek hat darauf schon Bezug genommen.

Das ist eine politische Herausforderung, eine Aufgabe, bei der es auch immer um das Wohl des Kindes geht. Und das, worum es mir heute geht, ist, dass das Kind, der Jugend-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 41

liche innerhalb der Familie als gleichwertiger Partner gesehen wird und dass der ge­genseitige Respekt für die Kinder im Vordergrund stehen muss. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es verändert sich auch die Rolle der Eltern. Wir unterstützen eine aktive Vaterschaft, die mit sämtlichen Maßnahmen, wie der Änderung des Kinderbetreuungsgeldes, mit der das Einbeziehen des Vaters kurz nach der Geburt forciert wird, bereits Realität ist. Aber man muss auch darauf achten, dass eine arbeitsrechtliche, sozialrechtliche und finan­zielle Absicherung des Vaters gegeben ist. In diesem Zusammenhang gab es schon Modelle, wie etwa den Papa-Monat, bei denen man auch noch einhaken könnte. Solche Maßnahmen wären im Sinne einer modernen partnerschaftlichen Verbindung der Eltern positiv, und das Rollenverständnis zwischen Mutter und Vater würde ver­stärkt werden.

Gleichzeitig haben wir im Regierungsübereinkommen auch festgeschrieben, dass jun­ge Menschen das wichtigste Potenzial für die Zukunft unseres Landes und eines ge­einten Europas sind. Wie sich der Staat entwickelt, hängt von den Investitionen in un­sere Jugend ab. Das beginnt bei der Anerkennung des Kindergartens als Bildungs­einrichtung, geht weiter über die schulische Ausbildung bis hin zum Beruf. Aber darauf wird meine Kollegin Kuntzl dann noch näher eingehen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass eine aktive und gute Familienpolitik nur auf Basis einer guten Arbeitsmarktpolitik funktionieren kann, denn nur der- oder diejenige, der aufgrund seines beziehungsweise die aufgrund ihres beruflichen Einkommens eigen­ständig leben kann, kann aktiv an der Gestaltung der Zukunft – der eigenen Zukunft und der Zukunft seiner/ihrer Kinder – mitarbeiten. Das beginnt, wie gesagt, beim Kin­dergarten, geht über Schulausbildung, Studium, Lehre letztlich bis zum Beruf.

Gestern war in der Fernsehsendung „Report“ ein Bericht darüber, dass Jugendliche im­mer später aus dem Elternhaus ausziehen. Das hängt sicherlich auch damit zusam­men, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für Jugendliche nicht so gut sind, ein Auszug aber nur möglich ist, wenn ein entsprechender finanzieller Background der El­tern gegeben ist – oder Jugendliche müssen bedauerlicherweise Schulden machen, wodurch sie dann oft in ein Rad kommen, aus dem herauszukommen sehr, sehr schwie­rig ist.

Ich möchte gerne die Familienpolitik noch ein bisschen aus der Sicht der Jugendlichen beleuchten, und zwar betreffend Jugendarbeitslosigkeit. Bundesminister Hundstorfer hat gegen Jugendarbeitslosigkeit sehr, sehr viel unternommen. Die Statistik, die jetzt vorliegt, zeigt auch, dass wir einen starken Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit ha­ben, und zwar bei den 15- bis 24-Jährigen. Im Juni konnte ein Minus von 10 Prozent verzeichnet werden.

Im europäischen Vergleich – das hat auch die Frau Staatssekretärin schon gesagt – liegen wir an der dritten Stelle. Es ist richtig, jeder einzelne Jugendliche, der keinen Job hat, ist einer zu viel, aber ich denke, dass alle Maßnahmen getroffen werden, um die jungen Menschen zu fördern, damit sie ihre Zukunft gestalten können.

Im ersten Halbjahr 2010 sind 74 000 Jugendliche nach Arbeitslosigkeit in Beschäfti­gung gekommen. Die überbetriebliche Lehrausbildung leistet einen wesentlichen Bei­trag dazu, dass Jugendliche wieder in das normale Arbeitsleben zurückgeführt werden können. (Beifall bei der SPÖ.)

Nichtsdestotrotz, Frau Staatssekretärin, sind aber auch noch ein paar Baustellen anzutreffen. Der vereinheitlichte Jugendschutz ist immer noch nicht umgesetzt, und die Umsetzung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes, hinsichtlich dessen Sie, Frau Staatssekretärin, sich das Ziel gesetzt hatten, dass es mit 1. Juli in Kraft treten soll, lässt leider auch noch auf sich warten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 42

Daher appelliere ich noch einmal an Sie – Sie haben es in Ihren Ausführungen auch gesagt –, die finanziellen, aber auch die personellen Ressourcen aufzubringen, um je­ne Kinder zu unterstützen, deren Familie leider nicht so „funktioniert“, wie wir uns das vorstellen.

Das heißt, es gibt noch viel zu tun – viel wurde bereits erledigt. Durch eine aktive Fami­lienpolitik können wir das Zusammenleben der Familien mitgestalten, dabei geht es um die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen von morgen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

9.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Fürntrath-Moret­ti zu Wort. – Bitte.

 


9.33.20

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Seien wir ehrlich: So gut, wie es uns jetzt in Österreich geht, ist es uns noch nie gegangen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der SPÖ. – Ruf: Aber nicht mehr lange!)

Das hat auch seine Gründe. Gerade für Familien und für Kinder – Sie haben es schon gehört – ist im letzten Jahrzehnt sehr, sehr viel getan worden – die Frau Staatsse­kretärin und auch Frau Abgeordnete Steibl haben schon sehr vieles erwähnt –: Wir ha­ben Familienbeihilfen, wir haben ein einkommensabhängiges Kindergeld, wir haben Studienbeihilfen, und wir haben – das ist aus meiner Sicht wesentlich – die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten eingeführt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Danke an all jene, die das ermöglichen. Ich be­danke mich jetzt nicht bei den Politikerinnen und Politikern, sondern ich bedanke mich bei all jenen Österreicherinnen und Österreichern, die Steuern zahlen, denn nur durch Steuereinnahmen können wir all diese Zuwendungen finanzieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir müssen aber auch darüber reden, ob das alles noch dem entspricht, was wir uns vorgenommen haben. Wir müssen alles evaluieren. Wir müssen aber auch fragen, ob wir uns all das leisten können. Und wir müssen fragen, wer zahlt.

Sehr geehrte Damen und Herren, 52 Prozent der österreichischen Bevölkerung sind Frauen. Von diesen 52 Prozent Frauen sind nicht ganz 67 Prozent erwerbstätig – da­runter sehr, sehr viele Unternehmerinnen. All diese Frauen sind sehr gut ausgebildet, sie wollen ihren Beruf ausüben, damit sie selbständig und unabhängig sind, sie wollen aber auch Familie und Kinder haben.

Die letzten Studien zeigen, dass sich die durchschnittliche Österreicherin zwei Kinder wünscht, tatsächlich aber beträgt die durchschnittliche Kinderzahl pro Österreicherin nur 1,4.

Was bedeutet das? – Es zeigt uns, dass auf der einen Seite die Überalterung zunimmt, auf der anderen Seite aber haben wir in Zukunft einen eklatanten Fachkräftemangel zu erwarten – und dagegen müssen wir etwas unternehmen!

Was tun wir? – Gegen die Überalterung der Gesellschaft müssen wir Rahmenbedin­gungen schaffen, dass Frauen Ja zum Kind sagen, dass Frauen ihr Wunschziel errei­chen, nämlich wirklich zwei Kinder zu haben.

In diesem Zusammenhang ist ja auch schon viel getan worden. Wir müssen die Kinder­betreuung leistbar, vor allem aber flexibel gestalten, denn es gibt immer mehr Jobs, bei denen man nicht von 9 Uhr bis 17 Uhr arbeitet, sondern am Abend, am Wochenende oder an Feiertagen. Deswegen müssen wir es auch schaffen, die Kinderbetreuung in Randzeiten zu verbessern, sei es in staatlichen Einrichtungen oder durch steuerliche Absetzbarkeit, damit die Betreuung auch zu Hause stattfinden kann.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 43

Was tun wir gegen den Fachkräftemangel? – Wie eingangs schon gesagt, stehen zirka 67 Prozent der Frauen im Arbeitsprozess. Das heißt, es gibt noch entsprechend Poten­zial. Wir müssen den Frauen eine gute Ausbildung ermöglichen. Sie müssen sich wei­terbilden können – und überhaupt: Bildung ist, glaube ich, das Wesentliche in dieser Situation.

Für mich sind Bildung, Ausbildung und Weiterbildung Voraussetzung für Chancen­gleichheit, und diese sollen die Frauen auf jeden Fall haben.

Ich möchte Ihnen hier auch noch ein Best-Practice-Beispiel aus der Wirtschaft bringen. Seit vielen Jahren gibt es das Konzept der „frauen- und familienfreundlichen Betriebe“, die wirklich eine Win-Win-Situation schaffen – sowohl für die Unternehmen, als auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, denn diese sind sehr stark motiviert, sie sind dem Unternehmen gegenüber wesentlich loyaler, der Stress ist nicht so extrem, und es sind auch wesentlich weniger Krankenstandstage festzustellen, also insgesamt steigen die Produktivität und natürlich auch die Zufriedenheit.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Familie ist die kleinste Zelle unserer Gesell­schaft. Und unsere Gesellschaft ist so stark wie ihre kleinste und schwächste Zelle. Deshalb ist es für uns als Familienpartei, für uns als Österreichische Volkspartei sehr wichtig, diese kleine Zelle zu stärken. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Das werden wir in Zukunft auch tun, für eine starke Familie, für eine starke Gemeinschaft und für ein starkes Österreich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

9.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Kitzmüller gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.38.41

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehr­te Frau Staatssekretär! Sehr geehrte Zuhörer hier im Haus und zu Hause! Werte Kolle­gen! Auch im letzten Jahr ist die Geburtenrate zurückgegangen – und da reden wir heute von einer familienfreundlichen Politik für Österreichs Familien, wenn die Gebur­tenraten ständig zurückgehen?! – Da dürfte irgendetwas nicht stimmen!

Es ist höchst an der Zeit, familienfreundliche und vor allem kinderorientierte, geburten­orientierte Politik zu machen. Auffallend ist ja, dass gerade der Mittelstand, der leis­tungsstarke Mittelstand, weniger Kinder bekommt. Und da, meine Damen und Herren, müssen wir ansetzen. Es geht um die Stärkung des Mittelstandes und um die Stärkung der Familien. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn im Bereich der Familien Einsparungen angekündigt werden, dann können wir uns schon warm anziehen, denn dann wird nach den Wahlen in Wien und in der Steier­mark einiges auf uns zukommen.

Wenn unsere Frau Staatssekretär in einem Interview mit den „Oberösterreichischen Nachrichten“ schon angekündigt hat, über die Streichung der 13. Familienbeihilfe nach­zudenken, was wird dann nach den Wahlen sein?

Wir haben schon eine Petition ins Leben gerufen, um eben diese 13. Familienbeihilfe zu erhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Es verspricht auch nichts Gutes für uns Österreicher, wenn wir uns das Maßnahmen­papier der Sozialpartner anschauen. Da wird von einer Einsparung von 440 Millionen € bei den Familienförderungen gesprochen, meine Damen und Herren! In diesem Papier heißt es auch, dass Kindergärten und nicht die Kinder zu Hause gefördert werden sol­len – Kindergarten statt Bargeld. Meine Damen und Herren, wo bleibt da die Entschei­dungsfreiheit, die Wahlfreiheit der Familien, wie sie ihre Kinder betreuen wollen, ob staatlich oder zu Hause? (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 44

Statt gegen die Familien zu arbeiten, wäre es an der Zeit, für die Familien zu arbeiten. Es wäre an der Zeit, die längst fällige Valorisierung der Kinderbeihilfe und der Familien­beihilfe durchzuführen. Wir haben gehört, im Jahr 2002 wurde sie – wunderbar! – ein­geführt und durchdacht. Seit dem Jahr 2002 gab es keine Valorisierung, gar nichts mehr.

Statt dessen hat man vor der Wahl 2008 die 13. Familienbeihilfe eingeführt, denn es ist viel leichter, eine Familienbeihilfe, die zusätzlich eingeführt wurde, zu streichen, als ir­gendwelche Erhöhungen wieder rückgängig zu machen. (Abg. Steibl: Das sagt ja keiner!)

Die Familie braucht auch ein neues Steuersystem. Es ist an der Zeit, unser Modell des Familiensteuersplittings einzuführen, meine Damen und Herren, um die Familien zu fördern. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Steibl: Wir wollen das, was wir haben, erhalten!)

Es darf nicht sein, dass Familien immer mehr in die Armut getrieben werden, je mehr Kinder sie bekommen. Hände weg, meine Damen und Herren von den Regierungspar­teien, von der Langzeitvariante des Kindergeldes! Es soll die Langzeitvariante weiter­hin bestehen können. Die Familien sollen sich entscheiden können, ob sie lange oder nicht lange zu Hause bleiben wollen. (Abg. Steibl: Das verändert ja keiner!) Es wird damit in die staatliche Betreuung gedrängt.

Natürlich wird auch die Schaffung von genügend Kindergartenplätzen und Kinderbe­treuungsanstalten notwendig sein. Keine Frage, das ist notwendig. Das ist die Wahl­freiheit, die wir uns vorstellen.

Ein weiterer Vorschlag von uns geht in Richtung Familienfreundlichkeit der Arbeitswelt, meine Damen und Herren. Die Diskriminierung der Eltern am Arbeitsmarkt muss auf­hören. Wir Freiheitlichen fordern daher, dass bei gleicher Qualifikation derjenige eine Anstellung bekommt, der Betreuungspflichten gegenüber Kindern und einer Familie zu erfüllen hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Unser nächster Vorschlag, den wir seit langen Jahren haben, ist, die Zuverdienst­grenze zu streichen. Wir haben ja gesehen, dass die Zuverdienstgrenze auch nicht das Gelbe vom Ei war.

Der 5. Familienbericht, von dem heute schon so viel gesprochen wurde, war sehr inter­essant, sehr wichtig, allerdings war er nur bis zur Halbzeit für unsere Staatssekretärin wichtig. Als die Experten dann zu Wort gekommen sind, war sie nicht mehr anwesend. (Abg. Steibl: Von was reden Sie?)

Die österreichischen Familien brauchen passende Rahmenbedingungen. Die österrei­chischen Familien brauchen Unterstützung und Hilfe, aber keine staatlichen Zwänge, wie sie ihre Familien gestalten sollen, wie sie ihre Familienplanung zu treffen haben. Man kann eben nicht alles über einen Leisten schlagen.

Meine Damen und Herren, wachen Sie auf und machen Sie endlich Politik für die ös­terreichischen Familien und für unsere Kinder! (Beifall bei der FPÖ.)

9.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Klubvorsitzende Dr. Gla­wischnig-Piesczek zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


9.44.02

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatssekretärin! Da heute der Bundeskanzler und der Vizekanzler anlässlich des nächsten Tagesordnungspunktes ins Parlament kommen und erklären werden, warum sie sich nicht imstande sehen, zeitgerecht ein Budget vorzulegen, und warum sie sich daher gezwungen sehen, die Verfassung zu brechen, wäre es doch sehr interessant gewesen, wenn Sie zumindest diese Aktuelle Stunde ge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 45

nutzt hätten, um zumindest über das Familienbudget so etwas wie Klartext zu reden oder bestimmte Dinge außer Streit zu stellen. (Beifall bei den Grünen.)

Sie haben sich jetzt relativ lange damit aufgehalten, zu erläutern, was in den letzten zehn Jahren war, und anhand des Familienberichts Ihre Leistungen seit dem Jahr 2002 dargestellt. Ich glaube, das, was die Menschen jetzt aber am meisten interessiert, ist die Frage, wie es weitergehen wird. Das haben Sie mit einem Satz zum Schluss, den ich nicht entschlüsseln kann, noch zu beantworten versucht. Da haben Sie nämlich von der nachhaltigen Absicherung beziehungsweise Durchforstung des Budgets gespro­chen, was auch immer das heißen mag. Jedenfalls haben Sie damit Ihre Rede beendet und uns gebeten, wir mögen hier nicht weiter verunsichern.

Ich glaube, die Verunsicherung geht von Ihnen selbst aus. Staatssekretär Lopatka hat gemeint, gratis für alle gehe nicht mehr. – Mich hätte wirklich interessiert, was „gratis für alle“ im Bereich der Familienpolitik jetzt wirklich heißt.

Können Sie ausschließen, dass der Gratiskindergarten wieder abgeschafft wird, nach­dem wir das in Kärnten hören, nachdem wir das in der Steiermark hören, nachdem wir hören, dass gratis für alle nicht mehr gehe?

Können Sie ausschließen, dass der Bundeszuschuss, also die Gelder, die in den letz­ten zwei Jahren ohnehin nur im Schneckentempo dafür gesorgt haben, dass es in der Kinderbetreuung ein paar Plätze mehr gibt, abgedreht wird  ja oder nein? Können Sie uns darauf eine Antwort geben? (Abg. Steibl: In der Steiermark wollten das die Roten!)

Können Sie ausschließen, dass die 13. Familienbeihilfe wieder abgeschafft wird  ja oder nein? Wenn Sie darauf eine Antwort gegeben hätten, dann hätte man vielleicht die Verunsicherung von vielen Familien mit Kindern ausschließen können.

Die Situation ist im Moment so: Schulschluss, Ummeldung von Kindern, Hortplätze für den Herbst werden gesucht. Und überall sieht man bereits die Zeichen des größten Sparpaketes, die im Herbst auf uns zukommen werden. Auf einmal gibt es den Turn­saal nicht mehr, auf einmal ist die Schulklasse, die es hätte geben sollen, zusammen­gelegt, und es gibt statt drei Volksschulklassen nur mehr zwei. (Abg. Steibl: Weil weni­ger Kinder sind!) Auf einmal gibt es bei der Hortbetreuung eine oder zwei Betreuungs­personen weniger, weil man es sich nicht mehr leisten kann. Das alles verunsichert die Familien jetzt tagtäglich und nicht die Tatsache, dass die Opposition hier im Parlament ein paar Fragen stellt. (Beifall bei den Grünen.)

Bei der Uni wissen wir es: Studiengebühren wollen Sie einführen. Wie ist das mit dem Schulgeld? Wollen Sie Schulgeld wieder einführen? Geben Sie auf all das eine Ant­wort vielleicht noch heute!

Wie ist das mit dem Zuschuss die wichtige Sprachförderung betreffend? Alle reden über Integration. Es geht ohnehin nur um so minimale Mittel, um 5 Millionen € des Bun­des an die Länder, um die Sprachförderung im Kindergarten voranzutreiben. Wird es dieses Geld weiterhin geben  ja oder nein? Das alles sind sehr relevante Fragen.

Was mich allerdings jetzt noch provoziert hat, war die Aussage der Kollegin von der ÖVP, die gemeint hat: So gut wie jetzt ist es uns noch nie gegangen! (Abg. Fürntrath-Moretti: Das stimmt auch, liebe Frau Glawischnig! Das ist die Realität!) – Ja, das kann ich von mir sagen, das kann ich vielleicht von Ihnen sagen! Aber wen meinen Sie denn mit „wir“? Österreich als Ganzes, okay!

Dann reden wir einmal ein bisschen über die Verteilung! Es gibt einen Teil in Öster­reich, dem es immer besser geht. Das ist allerdings eine sehr, sehr kleine Gruppe, die immer mehr Vermögen, immer mehr Einkommen auf der einen Seite der Gesellschaft anhäuft. Was Sie vollkommen ausblenden – und das ist bitter in dieser Debatte –, ist, dass im Bereich Familien und Kinder die Zahlen, was die Armutsgefährdung und die Men-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 46

schen, die in akuter Armut leben müssen, betrifft, dramatisch angestiegen sind. (Abg. Fürntrath-Moretti: ... Armut! Daher wollen alle nach Österreich, weil es so gut geht! –
Abg. Hornek: ... zahlen gar keine Steuern!)

Sehr viel mehr Kinder als letztes Jahr leben akut in Armut. Das heißt, sie gehen hung­rig in den Kindergarten, bekommen dort ihre erste Mahlzeit, haben im Winter keinen geheizten zweiten Raum, wo sie vielleicht in Ruhe schlafen können. Kinderarmut, von der Sie behaupten, dass Sie sie abschaffen wollen, ist in Österreich stärker geworden.

Das heißt auch für diese Budgetverhandlungen: Wenn Sie Familienpolitik wirklich ernst nehmen, dann nehmen Sie dieses Problem ernst. (Abg. Fürntrath-Moretti: Das stimmt doch nicht!) Sie können sich gerne zu Wort melden und brauchen nicht herauszu­schreien.

Die Worte „uns allen“ stimmen einfach nicht. Einigen geht es besser, einige haben mehr Vermögen, mehr Reichtum angehäuft, aber sehr vielen Menschen geht es im Moment schlechter, und es wird ihnen noch schlechter gehen, wenn Sozialabbau im Herbst sichtbar wird. (Beifall bei den Grünen.)

Wo endet das jetzt? Der Herr Finanzminister wird ja noch kommen und uns erklären, was tabu ist. Ich nenne etwas, was aus grüner Sicht absolut tabu sein muss: der ganze Bereich der Bildung, vom Kindergarten über die Schulen bis zu den Universitäten. (Bei­fall bei den Grünen.) Das ist das wichtigste Fundament für unsere Kinder. Das muss beim Sparpaket der Bundesregierung tabu sein! (Beifall bei den Grünen.)

9.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haub­ner. – Bitte.

 


9.48.59

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Hohes Haus! Die Rednerinnen der ÖVP-Fraktion haben vor allem Bilanz ge­zogen, Bilanz der letzten zehn Jahre. Von diesen zehn Jahren waren mindestens fünf Jahre sehr gute Jahre in der Familienpolitik, nämlich jene von 2000 bis 2006, weil die Weichen richtig gestellt wurden. (Beifall beim BZÖ.)

Der Titel dieser Aktuellen Stunde heißt auch „Perspektiven für die Zukunft“. Mit der Zu­kunft möchte ich mich befassen und möchte sagen, dass dieser Titel nach dem, was wir jetzt gehört haben, eigentlich eine Provokation ist. Das, was die rot-schwarze Re­gierung in den letzten Monaten gerade in Sachen Budgeterstellung geboten hat, ist wirklich ein Armutszeugnis. Sie sagen uns zwar, wo wie viel eingespart werden soll – im Familienministerium immerhin 235 Millionen € –, plakatieren das und inserieren noch mit großflächigen Inseraten, dass jedes ungeborene Kind soundso viel Schulden hat, aber Sie sagen uns nicht, mit welchen Maßnahmen das passieren soll.

Daher ist dieses Lob der Transferzahlungen ein sehr zerbrechliches. Liebe Kolleginnen und Kollegen gerade der ÖVP, sagen Sie doch endlich, welche Transferzahlungen Sie einschränken wollen! Ist es die 13. Familienbeihilfe? Wird es eine sozial gestaffelte Fa­milienbeihilfe geben? Oder ist es der Gratiskindergarten, der eingespart wird?

Ich halte es auch für bedenklich, dass Sie, wenn Sie an die Zukunft denken, nicht be­reit sind, die Weichen für wichtige Investitionen, für Bildung und Gesundheit im Sinne der Generationengerechtigkeit zu stellen und dort die Reformen zu setzen, die sich letzt­endlich nachhaltig auf die Familie auswirken.

Meine Damen und Herren, Familien sind Ressourcen und dürfen nicht Opfer werden – Opfer einer unverantwortlichen und unfähigen Politik, wie sie sich derzeit darstellt. (Bei­fall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 47

Wir vom BZÖ werden uns auch in Zukunft mit aller Kraft dafür einsetzen, dass es den Familien auch in Zukunft gut geht, dass wir eine Politik haben, die an den Lebensreali­täten orientiert ist. Wir werden dazu unseren Beitrag leisten.

Letztendlich ist Faktum, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Familien haben keine Lobby in Österreich. (Abg. Steibl: Geh!) Wir hatten einmal ein Generationenmi­nisterium, jetzt haben wir bestenfalls ein Staatssekretariat im Wirtschaftsministerium.

Faktum ist, dass Familienpolitik sehr eindimensional gestaltet ist. Sie sehen die Fami­lienpolitik und die Familien als reinen Wirtschaftsfaktor, es geht um eine möglichst ra­sche Rückkehr der Mütter in den Vollerwerb. Das beste Beispiel dafür ist folgendes: Wenn Expertinnen und Experten bezüglich des Kindergeldes vorschlagen, die Lang­zeitvariante zu streichen und dafür mehr Geld in Kindergärten und Kinderkrippen zu in­vestieren, dann bleibt das von der Regierung unwidersprochen.

Faktum ist aber auch, dass die Freiheit der Entscheidung sehr stark eingeschränkt ist. Die unsägliche Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld, die endlich abgeschafft werden sollte, schreibt letztendlich den Eltern vor, wie lange und wie oft sie arbeiten können und arbeiten dürfen. Das passt einfach nicht zusammen. Eingeschränkt ist letztendlich auch die Ebenbürtigkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit.

Tatsache ist auch, dass die Entlastung der Familien großteils über Transferleistungen geht. Da gebe ich Frau Kollegin Steibl recht, die gesagt hat, wir sind diesbezüglich im Spitzenfeld, aber mit einem viel zu geringen Teil bezüglich des Steuersystems.

Meine Damen und Herren, 19 Milliarden € zahlen die Familien an Steuerbeiträgen, und sie bekommen aus dem FLAF nur 6 Milliarden € zurück. Der FLAF, sozusagen das Flaggschiff der Familienpolitik, der heuer knapp 1 Milliarden € Defizit haben wird, ist langsam am Kentern. Was tun Sie, meine Damen und Herren von ÖVP und SPÖ? – Sie warten auf bessere Zeiten, statt dass Sie kreative Ideen haben, wie man gerade diesen Familienlastenausgleichsfonds in Zukunft entsprechend sanieren kann. (Beifall beim BZÖ.)

Diesbezüglich haben wir vom BZÖ einen sehr guten Vorschlag gemacht, den Sie auf­greifen könnten: Banken, die auf ein Sanierungspaket des Staates und des Steuerzah­lers zurückgreifen, sollen einen gewissen Prozentsatz als Generationenabgabe an den FLAF leisten. Das wäre eine Rückführung von Geld an jene Steuerzahler und Familien, die es im Besonderen brauchen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Steuersystem muss familiengerechter gestaltet werden, denn letztendlich sind es die Familien des Mittelstands, die das ge­samte Sozialsystem aufrechterhalten. Sie zahlen am meisten ein und bekommen ver­hältnismäßig am wenigsten zurück. (Beifall beim BZÖ.)

Zum Abschluss: Familie hat Zukunft, Familie ist kein Auslaufmodell, wenn die Rahmen­bedingungen stimmen und wenn wir vor allem auch ein Klima haben, das sich nicht nur familienfreundlich gibt, sondern das auch wirklich familienfreundlich ist. (Beifall beim BZÖ.)

9.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.54.49

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­te Damen und Herren! Frau Kollegin Haubner, das klingt ja sehr nett aus Ihrem Munde, dass bei den Familien nicht gespart werden soll. Aber darf ich Sie daran erinnern, wo Sie damals gespart haben, als Sie noch für die Freiheitliche Partei in der Regierung ge­sessen sind? (Abg. Scheibner: Das ist euer Trauma!) Da war eine der ersten Maß-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 48

nahmen, die Sie gemeinsam mit der ÖVP gesetzt haben, dass Sie die damalige Kin­dergarten-Milliarde abgeschafft haben. Daran erinnere ich mich noch sehr genau.

All die Maßnahmen, die wir heute setzen – die Anschubfinanzierung gemeinsam mit den Bundesländern –, sind unter anderem deshalb sehr wichtig, weil wir enormen Nachholbedarf aus diesen Jahren haben, in denen Sie, Frau Kollegin Haubner, als Mit­glied der Freiheitlichen Partei in der Regierung gesessen sind. Vergessen Sie das bitte nicht, wenn Sie davon sprechen, dass bei den Familien nicht gespart werden soll! (Bei­fall bei der SPÖ. – Abg. Haubner: Das Kindergeld haben Sie so bekämpft!)

Familienpolitik ist deshalb besonders wichtig, weil es um die Lebenschancen geht, um die Lebenschancen von Kindern – unseren Kindern! – und jungen Menschen in diesem Land, die wir verbessern wollen – vom Kindergarten über die Schule bis zu den Univer­sitäten, durch ein Bildungssystem, das wirklich eines ist, das jungen Menschen Chan­cen bietet. Da ist es besonders wichtig, dass wir bei den Kleinen ansetzen, die Kleinen unterstützen, schon früh beginnen, die Begabungen bei den Kleinen zu fördern, Defi­zite abzubauen. Wenn wir den Kleinen helfen, können wir ihnen später viel Kummer er­sparen.

Auch für die Integration von Kindern, die zum Beispiel noch die deutsche Sprache lernen müssen, ist es besonders wichtig, Kindergartenplätze zu haben. Daher war es uns in den Regierungsverhandlungen wichtig, das Gratiskindergartenjahr für die Fünf­jährigen durchzusetzen. Das ist ein erster, ganz wichtiger Schritt in die richtige Rich­tung.

Das ist ein erster Schritt, und es müssen viele mutige Schritte folgen. Daher ist es so wichtig und vorbildlich, dass der Wiener Bürgermeister in den letzten Jahren sehr gro­ße und mutige Schritte gegangen ist, um genau die Lebenschancen für die Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Das ist wahrlich vorbildlich. In den nächsten sieben Jah­ren, sehr geehrte Damen und Herren, soll in Wien das Angebot der Ganztagsschulen schlicht und einfach verdoppelt werden. Das ist ein wichtiger Schritt für die Ausbildung der jungen Menschen in unserer Bundeshauptstadt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: In Wien sind die Kinderbetreuungsplätze am teuersten!)

Was in den letzten Jahren besonders wichtig war, war der Entschluss des Wiener Bür­germeisters, den Kindergarten in Wien beitragsfrei zu machen, und zwar nicht nur das letzte Jahr als Vorbereitung für die Schule – das gibt es bundesweit –, sondern auch für die Kleinen. Für alle Kinder bis sechs Jahre ist in Wien der Kindergarten beitrags­frei, und zwar ganztags und mit dem besten Angebot an Plätzen, das wir in Österreich zu bieten haben. (Abg. Petzner: Welches Bundesland hat es zuerst gehabt?)

Obwohl in Wien das beste Angebot an Plätzen besteht, wird weiter in den Ausbau fi­nanziert. In den Jahren 2009 bis 2011 werden 6 500 zusätzliche Plätze in Wien ge­schaffen. Alleine dieses Jahr werden in Wien 13 Millionen € zusätzlich in den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen investiert, um neue Plätze für die Kleinen in Wien zu schaf­fen. Das ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine wichtige Entlastung für die jungen Wiener Familien.

Sie, Frau Staatssekretärin Marek, sind Familienstaatssekretärin, aber auch Spitzen­kandidatin in Wien! Da ist es für uns mehr als unverständlich, dass Sie sagen, Sie wür­den in Wien den beitragsfreien Kindergarten wieder abschaffen. (Staatssekretärin Ma­rek: Das stimmt nicht!) Da brauchen Sie sich nicht zu wundern, Frau Staatssekretärin, wenn in Wien junge Familien nicht ÖVP wählen werden. (Rufe bei der ÖVP: Das stimmt ja nicht!)

Das Gegenteil müssen wir machen, nämlich an der richtigen Stelle Geld in die Hand nehmen und – wie der Wiener Bürgermeister sagt – Wien, Österreich aus der Krise „hi­nausinvestieren“. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wir müssen auch in den


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 49

nächsten Jahren zusätzliches Geld in die Hand nehmen, die Bundesförderung verlän­gern, die Anstoßfinanzierung verlängern und die Bundesländer dabei unterstützen, das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen auszubauen, um den Nachholbedarf, den wir aus der blau-schwarzen Zeit haben, aufzuholen und das Angebot weiter auszubauen. (Bei­fall bei der SPÖ.)

9.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort. – Bitte.

 


10.00.08

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatsse­kretärin! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Glawischnig hat gesagt: Gratis geht nicht mehr, die Eltern werden verunsichert! Frau Abgeordnete Kuntzl hat gerade gesagt: In Wien ist der Kindergarten gratis, ein großer Erfolg! – Wie schaut es in Wien wirklich aus, Frau Abgeordnete?

Junge Mütter suchen verzweifelt einen Kindergartenplatz für ihre Kleinkinder, wenn das Kinderbetreuungsgeld ausläuft, wenn die Karenzzeit zu Ende ist. Eltern in Wien schauen schon bei der Geburt des Kindes, dass sie einen Platz in einem städtischen Kindergarten bekommen. Einen Fixplatz gibt es für Fünfjährige, und für jene Kinder, die nicht so alt sind, ist es eher ein Privileg, einen Kindergartenplatz in Wien zu ergattern, aber bei Weitem keine Selbstverständlichkeit. Diese Situation hat sich seit dem letzten Herbst zugespitzt. Seit der Kindergarten beitragsfrei gestellt wurde, ist es noch viel schwieriger, einen Kindergartenplatz in Wien zu bekommen.

Man würde auch annehmen, wenn es ein Gratisangebot gäbe, müssten vorher Struk­turen geschaffen werden, statt dass danach in den Kindergartenausbau investiert wird. In Wien gibt es zu wenige Pädagoginnen und Pädagogen, es gibt zu wenige Räum­lichkeiten, die zur Verfügung stehen, und die Kindergartenplätze, die gebraucht wer­den, sind bei Weitem nicht vorhanden. – So schaut es tatsächlich aus! (Beifall bei der ÖVP.)

Was Sie hier verkündet haben, das geht in Richtung Wahlwerbung. Aber man muss auch die Tatsachen sehen und das objektiv darstellen und beleuchten. (Beifall bei der ÖVP.)

Anders ist es in manchen Bundesländern. Kindergartenbetreuung liegt nämlich in Län­derkompetenz. Da gibt es Vorzeigebundesländer, die in den letzten Jahren hervorra­gend in die Kinderbetreuung investiert haben. Insbesondere denke ich da auch an Nie­derösterreich, wo Kindergartenplätze in ausreichender Menge und hoher Qualität zur Verfügung gestellt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Das wird auch vom Bundesinstitut für Familienforschung bestätigt. In Niederösterreich sind die Kindergartengruppen mit durchschnittlich 18 Kindern die kleinsten in ganz Ös­terreich.

Und weil es darum geht, die Bundesländer an einen Tisch zu bringen, hat das die Frau Staatssekretärin in Bezug auf die Kinderbetreuungseinrichtungen und auf die Forcie­rung des Angebotes auch geschafft. Es gibt einen neuen Ausbau der Artikel-15a-Ver­einbarungen. Es wird ein neuer Weg beschritten, damit die jungen Eltern, die einen Job brauchen, diesen auch bekommen können und darauf vertrauen können, dass auch die Kinderbetreuung für die Kinder angeboten werden kann. Dafür wird von Bundessei­te Geld in die Hand genommen.

Die Frau Staatssekretärin hat von Bundesseite her 20 Millionen € jährlich für den Zeit­raum von 2008 bis 2010 als Anschubfinanzierung vorgesehen. 5 Millionen € davon sind für die Sprachförderung reserviert. Die Bundesländer müssen natürlich kofinanzie-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 50

ren. Manche Länder sind noch säumig und haben noch nicht mit dem Bund abgerech­net. Genau darum geht es: diese Bundesländer mit ins Boot zu bekommen.

Das gilt auch für das Bundes-Kinder-und Jugendhilfegesetz. Die Frau Staatssekretärin hat einen sehr guten Entwurf für ein neues Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz vor­gelegt. Leider scheitert es noch am Widerstand der Länder. Jugendwohlfahrt ist eben­falls zu 100 Prozent in Länderkompetenz. Auch da ein Appell an die Länder: Kommt wieder an den runden Tisch zurück und unterstützt diese Maßnahme der Frau Staats­sekretärin!

Im Herbst wird es den Gratiskindergarten für die Fünfjährigen verpflichtend geben. Das ist ein neues und gutes Bildungsangebot im Kindergartenbereich. Auch da wird vom Bund ein Betrag von 70 Millionen € jährlich zur Unterstützung und Finanzierung in den Bundesländern für die Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt. Auch die Betreuungs­quote kann sich in Österreich mittlerweile sehen lassen. Auch wenn wir das Barcelona-Ziel noch nicht erreicht haben, sind wir auf einem guten Weg. Insgesamt werden an Bundesförderung von 2008 bis 2013 369,2 Millionen € zur Verfügung gestellt.

Heute wurde schon davon gesprochen, dass die Kindergartenmilliarde abgeschafft wurde. Es war vielmehr eine Anschubfinanzierung, die umgeschichtet wurde. Heute wird von Bundesseite her wieder intensiv in die Kinderbetreuungseinrichtungen in den Bundesländern investiert.

Die Frau Staatssekretärin sagt immer wieder und betont, dass wir den Familien im Wort sind, dass die Familien auf die Familienleistungen, insbesondere auch bei der Kinderbetreuung, zukünftig vertrauen können müssen und dass selbstverständlich auch die notwendigen und ausreichenden Budgetmittel zur Verfügung gestellt wer­den. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

10.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Gartelgruber zu Wort. – Bitte.

 


10.05.28

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich möchte von dieser Stelle aus ganz besonders auch unseren Bundes­minister für Wirtschaft, Familie und Jugend begrüßen – wo immer er auch ist. Ich finde es schon bezeichnend, dass er bei einer Aktuellen Stunde zum Thema „Familien­freundliches Österreich: Bilanz und Perspektiven für die Zukunft“ nicht einmal anwe­send ist. Aber in Wahlkampfzeiten – das ist klar – hat man etwas anderes zu tun, und man muss die Staatssekretärin präsentieren.

Aber auch Sie, Frau Staatssekretärin, sind uns heute zu diesem Thema sehr viele Ant­worten schuldig geblieben. Ich finde es schon bedenklich, wenn ein Maßnahmenpapier von den Sozialpartnern vorliegt, laut welchem Einsparungen bei Familienförderungen im Ausmaß von mehr als 440 Millionen € erzielt werden sollen. Da sehe ich schon eine sehr große Belastungswelle auf uns zukommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor nicht ganz zwei Jahren wurde in diesem Haus die 13. Familienbeihilfe beschlossen, kurz vor den letzten Nationalratswahlen. Und damals wurde geworben: Österreich hat es sich seit Langem zur Aufgabe ge­macht, ein familien- und kinderfreundliches Umfeld zu schaffen, Familien finanziell zu unterstützen, und daher soll die Familienbeihilfe im September zur gezielten Unterstüt­zung bei den anfallenden Mehrausgaben ein 13. Mal ausbezahlt werden.

Dass die 13. Familienbeihilfe dann tatsächlich eingeführt worden ist, hat ja wirklich nur mit den Nationalratswahlen am 28. September 2008 etwas zu tun gehabt. Meine Kolle­gin Anneliese Kitzmüller hat es ja auch schon angesprochen: Frau Staatssekretärin, Sie


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 51

denken ganz offen darüber nach – auch in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ –, die 13. Familienbeihilfe zu streichen. Aber nicht nur das.

Österreich hat damals 15 Milliarden € zur Rettung der österreichischen Banken zur Verfügung gestellt. Wir waren auch ziemlich schnell, den Griechen mit der unglaubli­chen Summe von 2,3 Milliarden € unter die Arme zu greifen. Aber da, bei der 13. Fami­lienbeihilfe, die eine wirklich große Erleichterung für die Familien gerade zum Schulan­fang bringt, zu sparen, das heißt, Familien bewusst zu schädigen und in Kauf zu neh­men, dass sie finanzielle Abstriche machen müssen.

Aber unsere Familien in Österreich verdienen Unterstützung. Deshalb haben auch wir von der FPÖ eine Petition ins Leben gerufen: Unter www.stopp-sozialabbau.at (die Rednerin platziert ein Schild mit dieser Aufschrift auf dem Rednerpult) fordern wir alle Österreicherinnen und Österreicher auf, hier zu unterschreiben und der Regierung zu zeigen: Wir möchten, dass die 13. Familienbeihilfe erhalten bleibt! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage Ihnen, in der Familienpolitik müssen wir uns generell komplett neu orientieren. Frau Kollegin Höllerer, ich gebe Ihnen schon recht, dass es bei der Kinderbetreuung noch sehr große Ausbaumöglichkeiten gibt. Es bestreitet niemand, dass gerade auch – vor allem in einigen Ländern – in den ländli­chen Regionen der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen noch nicht vollständig durchgeführt ist.

Es kann jetzt aber auch nicht sein, dass sich mit der geltenden Artikel-15a-Verein­barung die Landes- und die Bundespolitik als Beschützer der Eltern aufspielen, aber den Schwarzen Peter den Gemeinden zuschanzen, nämlich die Kostentragung für den Ausbau der Betreuung.

Wir haben schon mehrmals darauf hingewiesen, dass mit diesem verpflichtenden halb­tägigen Kindergartenjahr für Fünfjährige eine erhebliche Belastungswelle auch auf die Kommunen zukommen wird. Gerade in schwierigen Zeiten, in denen die Gemeinden mit immer mehr und mehr Ausgaben im Sozialbereich belastet werden und die Einnah­men wegbröckeln, ist es geradezu verantwortungslos, den Kommunen noch weitere, neue Belastungen aufzubürden. Es kommen doch jetzt geburtenschwächere Jahrgän­ge, und trotzdem wird von den Gemeinden verlangt, jetzt die Betreuungsplätze ohne Bedarfsprüfung und ohne Übergangsfristen – ich spreche von Tirol – auszubauen. Das ist meines Erachtens schon sehr bedenklich.

Nicht zu vergessen ist auch Folgendes: dass dieser verpflichtende halbtägige Gratis­kindergarten ja gar nicht mehr als familienpolitische Leistung verkauft werden kann, denn in der letzten Zeit wurde dieser ja nur mehr als bildungspolitischer Hoffnungsträ­ger in der Integrationspolitik betitelt.

Wenn Sie schon wirklich sparen wollen, dann gebe ich Ihnen einen guten Tipp: Sparen Sie doch bei der Auszahlung der Familienbeihilfe für Kinder, die gar nicht in Österreich wohnen! (Beifall bei der FPÖ.)

Einen Schlusssatz noch: Meines Erachtens gehen die Familienpolitik und die Frauen­politik in Österreich weiter an der Realität vorbei. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Musiol gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.10.53

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte ZuhörerInnen! „Familienfreundliches Österreich“ – ich habe mich gewundert, dass die ÖVP dieses Thema zum Thema der Aktuellen Stunde gemacht hat, denn üblicherweise machen das Regierungsparteien, wenn sie etwas zu


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 52

feiern haben. Im Bereich Familienpolitik hat die ÖVP sicher nichts zu feiern! (Abg. Gril­litsch: Das wissen Sie!) – Ja, das weiß ich!

Auch wenn sich die ÖVP gerne als die Familienpartei darstellt: Wir alle wissen, dass Sie von der ÖVP – und das haben ja Rednerinnen der ÖVP auch gerade eindeutig be­wiesen –, nur bestimmte Familien meinen, wenn Sie von familienfreundlicher Politik in Österreich sprechen. Sie meinen die gut, die besser verdienenden Familien, Sie mei­nen die inländischen Familien – Sie meinen aber nicht die AlleinerzieherInnen, auch wenn Kollegin Steibl das hier behauptet, Sie meinen nicht die Patchwork-Familien, und Sie meinen schon gar nicht die Familien, die aus anderen Ländern hierher gereist sind, oder Familien, in denen eben nicht alles nach dem klassischen ÖVP-Bild geschieht, sondern wo gleichgeschlechtliche Partner, Lesben, Schwule mit Kindern zusammenle­ben. (Abg. Weinzinger: Ja, sag einmal, ...!) Diese Familien sind von Ihrer Politik nicht umfasst. (Beifall bei den Grünen.)

Spannend, ja fast amüsant – wenn es nicht so ernst wäre – ist auch, zuzusehen, wie sich da SPÖ und ÖVP gegenseitig Vorhaltungen machen, was denn im Bereich der Kinderbetreuung in den jeweiligen Bundesländern, die von diesen Parteien dominiert werden, schiefläuft beziehungsweise nicht gut gelaufen ist. (Abg. Mag. Donnerbauer: Bei einer ÖVP-Regierung läuft gar nichts schief! In Wien läuft einiges schief!)

Tatsache ist: Ja, in Österreich wird viel für Familien ausgegeben. Tatsache ist aber auch, dass das meiste von diesen Budgetposten in Transferleistungen fließt, das heißt in Geldleistungen, die direkt an die Familien fließen. Und Tatsache ist auch, dass wir einen hohen Nachholbedarf bei Infrastruktur haben, sprich bei der Schaffung von Kin­derbetreuungsplätzen. Da kann man hier behaupten, was man will: Wir haben ein ekla­tantes Problem im Bereich der Kinderbetreuung.

Österreich hat sich dem Barcelona-Ziel verpflichtet. Österreich hat sich verpflichtet, 2010 33 Prozent der unter Dreijährigen und 90 Prozent der Drei- bis Fünfjährigen in Kinderbetreuungsplätzen unterzubringen. Die Realität sieht aber anders aus: Bei den unter Dreijährigen hat Österreich 15,8 Prozent geschafft, also nicht einmal die Hälfte dessen, wozu es sich verpflichtet hat, und bei den Drei- bis Fünfjährigen 88,5 Prozent, also auch noch nicht die 90 Prozent, zu denen es sich verpflichtet hat. Und dann sagt eine Staatssekretärin in mehreren Interviews und öffentlichen Aussagen, aber auch in parlamentarischen Anfragen: Nicht alles ist gut, aber ich sehe es trotzdem nicht als meine Pflicht an, hier weiter in den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen zu in­vestieren. – Und das in einem Österreich, das sich verpflichtet hat, die Quote von 33 Prozent zu erfüllen, und es noch nicht einmal geschafft hat, 50 Prozent dieser nied­rigen Quote einzuhalten!

Da geht es nicht darum, dass Kinder in Kindergärten „geparkt“ werden, sondern da geht es darum, dass Kindergärten die erste Bildungseinrichtung sind, da geht es um die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Sie in vielen Reden hier immer wieder propagieren, wo aber die Taten nicht folgen, und da geht es ganz entschieden – das hat Kollegin Glawischnig schon gesagt – um Armutsbekämpfung. Wir wissen, dass nur jene Familien, wo beide Elternteile einer Beschäftigung nachgehen können – und das können sie nun einmal nur, wenn es eine entsprechende Betreuungseinrichtung für ihre Kinder gibt –, wirklich die Chance haben, nicht in die Armutsfalle zu tappen.
Wir wissen, dass Familien, wo nur ein Elternteil arbeiten geht, ein erhöhtes Armutsrisi­ko haben.

Es geht aber nicht nur um die Familien, deren Kinder in diese Kinderbetreuungseinrich­tungen gehen sollen, es geht auch um die Familien jener Personen, die in diesen Kinderbetreuungseinrichtungen arbeiten. Wir haben es da überwiegend mit Frauen zu tun, die unter unmöglichen Bedingungen arbeiten, zu geringen Löhnen – teilweise zu Löhnen, die unter der Existenzsicherung sind –, die aufgrund der Arbeitsbelastung von


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 53

Burn-out, von gesundheitlichen Problemen betroffen sind. Auch diese Personen haben Familien, und auch diese Personen haben ein Recht darauf, dass sich die Politik da­rum kümmert, dass in diesen Einrichtungen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die diesen Namen auch verdienen. (Beifall bei den Grünen.)

Lassen Sie mich zum Abschluss aber auch noch einmal meine Definition von „Fami­lienfreundlichkeit“ sagen: Familienfreundlichkeit bedeutet nicht nur, dass man Politik für jene Familien macht, die von der ÖVP gemeint sind, sondern Familienfreundlichkeit be­deutet, dass man an alle Familien in Österreich denkt, und das betrifft auch jene Fami­lien, die keinen österreichischen Reisepass haben. Ihre Familienpolitik, Ihre Familien­freundlichkeit endet bei jenen Familien, die keinen Reisepass haben, aber seit zehn Jahren hier leben, integriert sind und von ihren Mitmenschen durchaus als Familie ver­standen werden. (Beifall bei den Grünen.)

10.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Schenk gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.16.19

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Frau Staats­sekretärin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! „Familienfreundliches Ös­terreich“, was soll das eigentlich bedeuten? Gibt es auf der einen Seite das offizielle Österreich und auf der anderen Seite die Familien, oben der Staat, unten die Familien, da der Zahler, dort der Empfänger? Sollen die österreichischen Familien jetzt Danke sagen, dass mit ihnen so freundlich umgegangen wird? – Ich sage Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir müssen heute den Familien Danke sagen, denn die Familien sind es, die Österreich eine Perspektive für die Zukunft geben! (Beifall beim BZÖ.)

Was in unserem von der Regierung als familienfreundlich gepriesenem offiziellem Ös­terreich leider fehlt, ist das Bewusstsein dafür, dass Familien Leistungsträger sind. Stattdessen werden sie oft wie Bittsteller behandelt.

Nach Berechnungen von Experten sind 80 Prozent der Unternehmen in Österreich in Familienbesitz. 70 Prozent der Beschäftigten sind in diesen Betrieben tätig. Wenn wir heute hier im Hohen Haus davon reden, dass Bilanz gezogen werden soll, dann hören wir uns doch einmal an, wie die Bilanz dieser Familien ausfällt, die die österreichische Wirtschaft am Laufen halten. Dass diese Familien – im Gegensatz zu anderen – wis­sen, wie eine Bilanz erstellt wird, wird hier wohl kaum jemand bestreiten wollen.

Schauen wir uns die Bilanz der österreichischen Familien doch einmal an und das, was danach noch vom familienfreundlichen Österreich übrig bleibt! Laut einer aktuellen Um­frage haben zwei Drittel der Eltern in Österreich das Gefühl, dass ihre Leistungen nicht gebührend anerkannt werden, weder materiell noch menschlich. Für jeden einzelnen Menschen stellt seine Familie einen Wert dar, den man sicherlich nicht mit Zahlen be­schreiben kann und auch nicht mit Zahlen beschreiben soll. Vielleicht ist aber gerade das der Grund dafür, dass die Familien in Österreich leider draufzahlen müssen. Und dass jetzt bei den Familien gespart werden soll, ist meiner Überzeugung nach schon rein wirtschaftlich nicht zu vertreten, denn ohne die unbezahlte Familienarbeit, die mehrheitlich von Frauen geleistet wird, würde unserer Gesellschaft der Boden unter den Füßen weggezogen werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Diese Familienarbeit ist leider nicht nur unbezahlt, sondern auch unbedankt. Das sieht man daran, dass jetzt der Sparstift bei jenen angesetzt werden soll, die kostenlos für unsere Gesellschaft arbeiten. Da noch für weitere Verunsicherung zu sorgen ist mei­nes Erachtens mehr als unseriös. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 54

Es reicht ja schon, was den österreichischen Familien bis dato zugemutet wurde: Auf der einen Seite gibt es die 13. Familienbeihilfe, am nächsten Tag soll sie abgeschafft werden. Heute gibt es einen Gratiskindergarten, für morgen ist er nicht mehr gesichert. Ich frage Sie: Wie sollen die Familien bei solch einer Politik noch vernünftig planen und halbwegs vernünftig wirtschaften? Damit werden die Familien nicht weiterkommen, und darauf können sie sich auch nicht verlassen. (Beifall beim BZÖ.)

Aber es geht noch weiter: Die Regierung wird mit dem Budget nicht fertig. Was wird gemacht? – Es wird verschoben. Zeigen Sie mir einmal eine Familie in Österreich, die so mit ihrem Haushaltsgeld umgehen kann! In der Steiermark, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, hat Ihre Fraktion die Arbeit sowieso niedergelegt, ist stattdessen mit internen Problemen beschäftigt und befindet sich mit Landeshauptmann Voves auf einem Selbstfindungstrip. (Beifall beim BZÖ.)

Da kann es dann schon einmal passieren, dass so nebenbei 1,5 Millionen € aus der Artikel-15a-Vereinbarung, die vom Bund für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen bereitgestellt werden, nicht abgeholt werden (Zwischenruf bei der SPÖ) – nicht abge­holt werden! Vielleicht sagen Sie das Ihren Kollegen in der Steiermark, damit dieses Geld für die Kinderbetreuung auch abgeholt wird, meine sehr geehrten Damen und Her­ren! (Beifall beim BZÖ.)

Und wenn wir schon dabei sind, dann sagen Sie auch die Wahrheit! Sagen Sie den Fa­milien die Wahrheit! Sagen Sie, wo Sie die rund 400 Millionen € bis zum Jahr 2014 ein­sparen wollen, wo den Familien etwas weggenommen wird. Sagen Sie die Wahrheit!

Sie verweigern sich der Verantwortung und Sie weigern sich, Ehrlichkeit an den Tag zu legen. Genau das wird Ihnen auf den Kopf fallen, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn die steirischen Familien sind die ersten, die am 26. September über Ihre Regierungspolitik Bilanz ziehen werden – und diese Bilanz wird keine positive sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Das BZÖ wird sich weiterhin gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auf der Seite der Familien befinden. Es wird die Familien unterstützen und begleiten, und wir halten unsere Versprechen und unser Wort. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

10.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Jury zu Wort. – Bitte.

 


10.21.18

Abgeordneter Josef Jury (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich das Bild der Familie, das Frau Abgeordnete Musiol hier dargebracht hat, zurechtrücken. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Weinzinger: Danke! Danke!) Das gehört nicht ins Parlament, in den Nationalrat der Republik.

Familie soll, glaube ich, schon Familie bleiben: Familie soll Vater, Mutter und Kinder beinhalten. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Mag. Musiol.) Wir Freiheitli­che, im Speziellen auch ich, stehen nicht dafür zur Verfügung, dass Lesben und Schwule die Retortenkinder unserer Gesellschaft aufziehen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Scheib­ner: Wer sind die „wir Freiheitliche“?)

Deswegen sind wir Freiheitliche zu der heutigen ... (Abg. Ursula Haubner: Wer sind die „wir Freiheitliche“? – Zwischenruf des Abg. Petzner.) Zur heutigen Diskussion möchte ich schon noch anführen, dass es zwiespältig ist, wenn man sich die Diskus­sion zwischen den Regierungsparteien, zwischen Rot und Schwarz anschaut. Sind Sie noch eines Sinnes in Ihrer Regierungsarbeit, heute, am Vorabend eines Verfassungs­bruches?! – Das ist einzigartig in der Republik: Das Budget nicht im Oktober vorzule­gen, sondern erst im Dezember, ist Etikettenschwindel.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 55

Sie lügen die Leute an! Sie sagen ihnen vor der Landtagswahl in Wien, vor der Land­tagswahl in der Steiermark nicht, dass die 13. Familienbeihilfe im Jahr 2011 fristlos ge­strichen wird. Das ist Ihre Lüge, das werden Sie zu verantworten haben. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, die österreichischen Wähler werden es Ihnen in der Wahlurne bezeugen, dass Sie mit Ihrer Politik der Unwahrheiten nicht zur ... (Abg. Petzner: Was macht die FPK in Kärnten? Tageskindergarten abgeschafft, Familienzu­schuss gekürzt, ...?!) – Schön, Kollege Petzner, dass du meiner Meinung bist! Schön, dass du meiner Meinung bist! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir stehen für eine nicht familienfreundliche Politik nicht zur Verfügung. Wir in Kärnten haben Standards eingeführt, von denen andere Bundesländer nur träumen können. (Abg. Petzner: Ihr habt alles zusammengekürzt!) Wir haben zum Beispiel Kinderbe­treuungsplätze, die günstig sind, 147 € für einen Kindergartenplatz in Kärnten, für einen Ganztagsbetreuungsplatz. In Wien kostet dieser Kindergartenplatz 259 €, um fast 100 Prozent mehr. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist freiheitliche Politik, so wie sie in Zukunft auch vermehrt in der Republik Österreich stattfinden wird. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe beim BZÖ.)

10.24

10.24.20

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Jury, für den zweimaligen Vorwurf der Lüge erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Ruf bei der ÖVP: Bravo!)

Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.24.50Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 5823/J bis 5933/J;

Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 48/JPR;

2. Anfragebeantwortungen: 5010/AB bis 5202/AB sowie 5204/AB und 5205/AB;

Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates): 40/ABPR bis 42/ABPR;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung der Neusiedler See­bahn GmbH als übernehmende Gesellschaft mit der NSB Bahn Fertövidéki Helyi Érde­kü Vasút Korlátolt Felelösségü Társaság (NSB Bahn Neusiedler Seebahn Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als übertragende Gesellschaft und betreffend die Einbrin­gung der Anteilsrechte an der Fertövideki Helyi Erdekü Vasut Zartkoruen Mukodo Reszvenytarsasag (Neusiedler Seebahn Aktiengesellschaft) in die Neusiedler See­bahn GmbH (NSB-G) (808 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Immunitätsausschuss:

Ersuchen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, 8 St 299/09s, um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Harald JANNACH wegen des Verdachtes der strafbaren Handlung nach § 153 Abs. 1 und 2 zweiter Fall StGB;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 56

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 51 betreffend „Gegen die Schließung der Postfiliale im Einkaufszentrum Muldenstraße in Linz“, überreicht vom Abgeordneten Werner Neubauer,

Petition Nr. 52 betreffend „Stopp der Verbauungen des Augartens“, überreicht vom Ab­geordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl,

Petition Nr. 53 betreffend „Importverbot für gentechnisch veränderte Futtermittel“, über­reicht vom Abgeordneten Gerhard Huber;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agentur der Europäi­schen Union für Grundrechte (788 d.B.);

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/8 (III-161 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Kulturausschuss:

Kulturbericht 2009 der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur (III-165 d.B.),

Kunstbericht 2009 der Bundesregierung (III-166 d.B.);

Umweltausschuss:

Neunter Umweltkontrollbericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Um­welt und Wasserwirtschaft (III-167 d.B.);

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde für das Jahr 2009, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (III-164 d.B.);

Wissenschaftsausschuss:

Endbericht der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung zum Dialog Hoch­schulpartnerschaft (III-163 d.B.).

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Ver­hinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen,

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Repu­blik Österreich und der Regierung der Republik Türkei über kulturelle Zusammenarbeit,

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Repu­blik Österreich und der Regierung der Republik Albanien über wissenschaftlich-techni­sche Zusammenarbeit.

*****


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 57

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 7, 8 und 9, 12 bis 15, 16 und 17, 18 und 19 sowie 20 bis 27 der Tagesord­nung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonfe­renz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt.

Es wurde eine Tagesblockzeit von 10 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 140 Minuten, FPÖ 125 Minuten, Grü­ne 110 Minuten und BZÖ 105 Minuten.

Für die Erklärungen von Bundeskanzler und Vizekanzler zu den Budgetberatungen für das Jahr 2011 und die anschließende gemeinsame Debatte wurde folgende Redeord­nung vereinbart: Die beiden Erklärungen je 12 Minuten, eine Redner- beziehungsweise Rednerinnenrunde mit je 10 Minuten, eine weitere mit 7 Minuten und eine weitere Red­ner- beziehungsweise Rednerinnenrunde mit 7 Minuten, sodass sich insgesamt 144 Mi­nuten ergeben.

Tatsächliche Berichtigungen werden in der Unterbrechung der Fernsehzeit aufgerufen.

Der vorsitzführende Präsident verteilt spätestens vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die verbleibende Redezeit auf die fünf Frak­tionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Die Sitzung wird von 13 Uhr beziehungsweise nach Aufruf der tatsächlichen Berichti­gungen bis 13.15 Uhr unterbrochen.

Die Sitzung wird um 13.15 Uhr mit dem Block Soziales und Finanzen, das sind die Ta­gesordnungspunkte 2 bis 7, mit folgender Redeordnung wieder aufgenommen: Eine Redner- beziehungsweise Rednerinnenrunde mit je 8 Minuten, dann ein Regierungs­mitglied SPÖ 9 Minuten, eine weitere RednerInnenrunde mit 5 Minuten, ein Regie­rungsmitglied ÖVP mit 6 Minuten und eine weitere RednerInnenrunde mit je 4 Minuten, sodass sich insgesamt 100 Minuten ergeben.

Tatsächliche Berichtigungen werden nach der Fernsehzeit aufgerufen.

Der vorsitzführende Präsident verteilt spätestens vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die verbleibende Redezeit auf die fünf Frak­tionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 58

10.27.501. Punkt

Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zu den Budgetberatungen für das Jahr 2011

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Im Anschluss an diese Erklärungen wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung ent­sprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten eine gemeinsame De­batte stattfinden.

Ich erteile nun dem Herrn Bundeskanzler zur Abgabe der Erklärung das Wort. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


10.28.17

Bundeskanzler Werner Faymann: Verehrte Präsidentin! Herr Vizekanzler! Mitglieder der Regierung! Hochverehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Österreich liegt in Europa am ersten Platz, was die geringste Arbeitslosigkeit betrifft. Das allein belegt, dass wir von der Wirtschaftskraft und der Leistung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Unternehmer dieses Landes zu den bestgerüsteten und bestvorbereiteten Ländern Europas gehören. Wir haben auch in schwierigen Zeiten bewiesen, mit den Rahmen­bedingungen der Konjunkturpakete etwa, mit der Innovationskraft des Landes, mit den Investitionen, mit der Unterstützung und mithilfe der Rahmenbedingungen der Politik, aber – das ist immer besonders hervorzustreichen – auch mit der Kraft unserer Unter­nehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass wir auch in schwierigen Zei­ten in den entscheidenden Faktoren zu den Besten in Europa gehören. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Auch betreffend die vergleichbar geringe Jugendarbeitslosigkeit – wobei jeder Arbeits­lose, insbesondere jeder jugendliche Arbeitslose einer zu viel ist – gehören wir mit 9,5 Prozent im Vergleich zum europäischen Durchschnitt von 20,5 Prozent zu den Bes­ten, weil wir die geringsten Arbeitslosenzahlen bei jungen Menschen haben. (Abg. Bu­cher: Die habt ihr geschaffen, die Arbeit, nicht die Wirtschaft!)

Auch wenn wir die 16 850 Betroffenen hernehmen, um die die Arbeitslosigkeit im Ver­gleich zum Vorjahr gesunken ist, ist das ein Erfolg für konkret diese Betroffenen. Es ist aber neben der Verhinderung von menschlichem Leid auch eine finanzielle Entlastung, denn jeder Arbeitslose kostet allein 26 000 €, und darüber hinaus ist natürlich all das einzubeziehen, was an Einnahmen entfällt, all das, was an Abgaben entfällt – neben all dem unvorstellbaren menschlichen Leid, das hinter Arbeitslosigkeit steckt.

Ich möchte mir nicht vorstellen, wie das umgekehrt wäre, wenn wir nämlich bei der Ar­beitslosigkeit zu den Schlusslichtern gehörten, weil ich stolz darauf bin, in einem Land Verantwortung zu tragen, in dem es nicht so ist, weil wir zu den Besten gehören. (Bei­fall bei der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Nur beim Budget ...!)

Das können wir auch mit ein paar anderen Daten unterstreichen, etwa bei der Kurzar­beit, die von 57 000 im April 2009 auf heute nur noch 8 300 Personen gesunken ist. Das beweist, dass die Wirtschaft wieder Kraft bekommt und dass sie in einer Zeit mit vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern solidarisch war, als andere einfach aufs Rausschmeißen gesetzt haben. Da ist es im engen Einvernehmen gelungen, mit unse­ren Maßnahmen und der richtigen Einstellung vieler Betriebe in unserem Land nicht auf rasches Abbauen von Beschäftigten, sondern auf kurzfristige Überbrückung zu set­zen, wie gesagt, etwa durch Kurzarbeit. (Zwischenrufe der Abgeordneten Weinzinger und Grosz.) Auch bei der Kurzarbeit haben wir, genauso wie mit der Ausbildungsga­rantie und vielen anderen Maßnahmen, etwas geschaffen, das nicht anstelle wirt­schaftlicher Leistung, aber als Rahmenbedingung für wirtschaftliche Leistung in unse­rem Land große Bedeutung hatte und hat. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Weinzinger.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 59

Die Frühjahrsprognose der Europäischen Kommission für 2010 war 1,3 Prozent Wachs­tum. Wir alle wissen, dass für Maßnahmen wie die Absicherung unseres Sozialsys­tems, die Verbesserung unseres Gesundheitssystems, das Stärken der Mittelschicht unseres Landes, auch dafür, zu zeigen, dass wir ein Land sind, das nicht daran inter­essiert ist, dass es nur sehr Reiche und ganze Arme gibt, sondern dass wir Armut be­kämpfen und Mittelschichten unterstützen, auch Wachstum notwendig ist, denn ohne Wirtschaftswachstum keine Beschäftigung, ohne Beschäftigung und ohne Wirtschafts­wachstum keine ausreichenden Einnahmen. – Solch einen Sparkurs gibt es nicht und solch einen Steuerkurs gibt es nicht, der eine aktive und richtige Wachstumspolitik er­setzen könnte!

Wachstum ist daher eine jener Größen, um die es geht, wenn wir unser Budget für die nächsten Jahre vorbereiten, wenn wir die Leitlinien, Prinzipien, in Zahlen gegossen, in Maßnahmen vorbereitet, hier zu beschließen haben werden. Beim Rahmengesetz ha­ben wir ja bereits unseren Pfad festgelegt, der darauf abzielt, dass Wachstum einer der entscheidenden Faktoren ist. Auch da ist erfreulich, dass wir über den Prognosen des Euroraums liegen. Nicht erfreulich ist hingegen, dass ganz Europa im internationalen Vergleich schlechter liegt als andere. Es ist daher der Frage der Bildung, der For­schung, der grünen Technologien besonderes Augenmerk zu schenken, auch in der völlig schonungslosen Kritik, warum Europa in diesem Wettbewerb schlechter aufge­stellt ist als andere.

Die Prognosen für 2011 des IHS und des Wifo sind auf 1,6 beziehungsweise 1,9 Pro­zent angehoben worden. Ich werde trotzdem zur Stunde nicht sagen: Wir sind durch die Krise durch und jetzt geht es nur mehr aufwärts!, weil auch ich weiß, dass viele Faktoren zur Stunde nicht absehbar sind und jeder ein Scharlatan ist, der schon zu wissen glaubt, dass die Krise vorbei ist, weil das niemand wissen kann: weil die Fi­nanzmärkte – das hat auch Aiginger in den letzten Tagen klargemacht, das haben viele internationale Wirtschaftsforscher klargemacht – noch lange nicht so viel Tritt gefasst haben, weil die Spekulation noch lange nicht verbannt, bekämpft und reguliert ist, weil auch der Bankensektor noch lange nicht aus eigenem Antrieb seine Schwächen so überwunden hat, dass wir grünes Licht für einen Aufschwung geben könnten. Aber es ist eine Prognose, die für 2011 von 1,6 auf 1,9 Prozent hinaufgeht – etwas, das uns ebenfalls stolz machen kann auf die Leistungen in unserem Land.

Auf der anderen Seite gibt es, wie die letzten Zahlen zeigen, mehr als 240 000 Men­schen im Erwerbsalter, die erwerbstätig sind, also arbeiten, aber von der Arbeit nicht leben können. Es sind über 200 000 Menschen, für die der Satz „Arbeit muss sich loh­nen“ nicht gilt. – Leistung soll sich lohnen, aber Arbeit muss sich auch lohnen. Es gibt also auch in diesen schwierigen Zeiten eine Zunahme an prekären Arbeitsverhältnis­sen und keine Abnahme. (Abg. Weinzinger: Das sind die kleinen Gewerbetreibenden und die ...! – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Die durchschnittliche Pensionshöhe in Österreich beträgt 1 100 €, und wenn viele zuru­fen, dort solle man ganz besonders viel tun, dann muss man doch immer wieder in Er­innerung rufen, dass es da sehr viele gibt, die mit weniger als 1 000 € auskommen müssen und die daher auch aus meiner Sicht nicht das Ziel jener sein können, die sa­gen, sie hätten die Krise verursacht. (Beifall bei der SPÖ.)

Das sind nur zwei Personengruppen, die ich stellvertretend für viele andere genannt habe, die darauf angewiesen sind, dass unser Budget eine faire und gerechte Hand­schrift zeigen wird, dass die Maßnahmen, die wir hier im Haus zu besprechen, zu dis­kutieren und zu beschließen haben, Maßnahmen sein müssen, die den Ausdruck ge­rechtes Budget rechtfertigen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo ist das Budget? Wo ist das Budget, Herr Bundeskanzler?) Das sind Maßnahmen, die zeigen sollen, dass die, die mehr haben, mehr leisten, und die, die weniger haben, auch weniger beitragen. Das sind


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 60

die, die darauf angewiesen sind, dass wir unser Wort halten, ein gerechtes Budget vor­zulegen. (Beifall bei der SPÖ.)

Bei den Vermögenssteuern ist Österreich mit 0,5 Prozent des BIP Schlusslicht. (Zwi­schenruf des Abg. Bucher.) Im Vergleich dazu machen sie in Frankreich 3,4 Prozent aus, in der Schweiz 2,4 Prozent des BIP. Nun kann man über Statistiken und Zahlen und darüber, ob da alles so vergleichbar ist, sicher eine intensive Diskussion führen – und genau diese ist zu führen! Es ist nämlich die Frage zu stellen, ob wir in unserem Land in der Lage sind, mit einer Bankenabgabe auf europäischer Ebene oder in ge­wisser Weise mit einer Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer in Österreich von je­nen, die mehr haben, auch einen größeren Beitrag zu verlangen. – Immerhin wurde auch wieder stolz ausgewiesen, dass die Anzahl der Millionäre in Österreich von 2008 auf 2009 um 10 Prozent gestiegen ist. Das ist alles sehr schön, aber das heißt doch, sie müssen auch ihren Beitrag leisten, denn es müssen doch die, die mehr haben, einen größeren Beitrag leisten als die, die weniger haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Also es steht uns eine Diskussion in zweierlei Hinsicht bevor:

Es steht uns eine Diskussion diesbezüglich bevor, wie man bei 40 Prozent, die einnah­menseitig aufzubringen sind, diese Lasten fair verteilen kann, damit nicht jene die Rechnung bezahlen, die keinerlei Schuld an der Krise tragen, sondern die im Gegenteil besonders davon betroffen sind.

Zweitens: Wie kann man beim Sparen Doppelgleisigkeiten beseitigen, ohne dass im in­haltlichen Sinne Kürzungen von Leistungen erfolgen, vor allem dort, wo die Leistungen des Gesundheitssystems, des Sozialsystems besonders wichtig sind, sodass wir aber dennoch in der Lage sind, Doppelgleisigkeiten – etwa in harten Diskussionen mit den Ländern – generell in unserem Land zu beseitigen? – Sie alle kennen diese Rech­nungshofberichte, die Grundlage dafür sind, und wissen, dass unsere Ministerien und die Verantwortlichen in den Ministerien nicht im Sommer acht Wochen lang auf Urlaub fahren, sondern hart daran arbeiten, diese Sparmaßnahmen so fair wie möglich und im Rahmen des beschlossenen Pfades im Herbst vorschlagen zu können.

Das scheint mir deshalb eine besonders wichtige Aufgabe zu sein, weil Sparen ja nichts ist, womit man sich brüsten kann, sondern Sparen ist etwas, das notwendig ist, um andere Leistungen, die man dringend finanzieren muss, auch finanzieren zu kön­nen. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Sparen ist also kein Selbstzweck, son­dern ein Zweck, um die Effizienz in einem Land zu erhöhen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Bucher: Warum sind ...?)

Nun sind wir aber durch das Defizit mit einem Minus von 4,7 Prozent im Jahre 2010 besser als viele andere. (Abg. Ing. Westenthaler: Erklärung zur Verschiebung des Budgets! – Abg. Bucher: Ihnen läuft die Zeit davon!) Herr Westenthaler, ich sage Ih­nen, warum wir mehr Zeit haben als andere. Die Frage wird oft öffentlich erörtert: Was ist mit Frankreich, was ist mit anderen Ländern, mit Griechenland, mit Spanien? Die re­den schon über ihre Maßnahmen, wo sind Ihre Maßnahmen? – Da kann ich nur sagen: Ich bin froh, dass wir nicht in der Situation dieser Länder sind, denn die sind mit einem prognostizierten Defizit im Jahre 2010 – etwa Frankreich in der Höhe von minus 8 Pro­zent, UK minus 12 Prozent, Griechenland minus 9,3 Prozent – auch nicht in unserer Si­tuation!

Daher verstehe ich auch gar nicht die Haltung, warum sich einige so herbeiwünschen, dass wir Maßnahmen zu diskutieren hätten wie Länder, die in einer ganz anderen Si­tuation sind als wir. (Abg. Kickl: Wozu brauchen wir überhaupt ein Budget?) Wir haben harte Maßnahmen zu beschließen, aber wir brauchen uns nicht Maßnahmen, auf die wir nicht angewiesen sind, herbeizuwünschen – auch nicht vonseiten der Opposition –, weil wir kein Defizit von über 10 Prozent zu verantworten haben, sondern ein verantwor-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 61

tungsvolles Budget. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Dann legen Sie die Maß­nahmen auf den Tisch, dann brauchen wir nicht zu diskutieren!)

Das Wifo wird bis Ende September die neue Prognose haben. Professor Aiginger hat klargemacht: erhebliche Risiken durch das Finanzsystem, kein selbsttragender Auf­schwung – also gewisse Faktoren, die zur Stunde nicht berechenbar sind. (Abg. Kickl: Unglaublich! Verschiebung ...!)

Auch andere Wirtschaftsforscher haben klargemacht, dass zu einem Zeitpunkt, etwa Ende Oktober, wenn wir mit den Budgetbegleitgesetzen in die Begutachtung zu gehen haben – und in den Budgetbegleitgesetzen stehen ja die entscheidenden Maßnahmen, nach denen Sie immer wieder fragen –, in unserem Zeitplan, der – zugegeben – ein Zeitplan ist, mit dem wir es uns nicht leicht gemacht haben, Ihnen diesen vorzuschla­gen, eben bereits Ende Oktober all die wesentlichen Maßnahmen auf den Tisch gelegt werden, um sie dann in der Begutachtung auch diskutieren zu können.

Wir haben bisher in dieser Krise verantwortungsbewusst agiert, und wir werden auch mit dieser Diskussion im Haus daran gemessen werden, ob wir mit den Maßnahmen, die notwendig sind – nicht die von einigen herbeigeredet werden –, einnahmen- und ausgabenseitig genauso für Stabilität in unserem Lande sorgen, wie wir das bisher ge­tan haben, wobei wir stolz darauf sein können (Zwischenruf des Abg. Weinzinger), Ös­terreicherinnen und Österreicher zu sein, mit politischen Rahmenbedingungen, die fair und gerecht sind. (Lang anhaltender Beifall bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordne­ten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Das Protokoll versucht verzweifelt, Applaus bei der ÖVP zu finden!)

10.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile nun Herrn Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll das Wort. – Bitte.

 


10.42.06

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Kollegen auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte an das anschließen, was der Herr Bundeskanzler ausgeführt hat, nämlich kurz die Situation beleuchten, und dann sehr wohl darauf eingehen, wie wir uns den Budgetfahrplan für die nächsten Wochen und Monate vorgestellt haben, und skizzieren, was die Ausgangsposition ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es dürfte ja niemandem entgangen sein: Auf der einen Seite ist die Bilanz, die Österreich in der Krisenbewältigung ziehen kann, im europäischen Kontext eine, auf die wir gemeinsam stolz sein können. – Ich sage das bewusst hier im Hohen Haus, weil wir 2008/2009 hier im Hohen Haus entscheidende Weichenstellungen und Beschlüsse herbeigeführt haben, die zuerst das Finanzsystem Österreichs und auch der Europäischen Union stabilisiert haben und die in einer zwei­ten Welle dazu beigetragen haben, diese Beschlüsse hier, die die Wirtschaft, den Mit­telstand, kleine und mittlere Unternehmen unterstützen – und wir sollten auch darauf stolz sein –, mit Konjunkturpaketen, mit einer Steuerreform zu untermauern und den Menschen Geld zurückzugeben. Wir können heute eine Bilanz über beide Effekte zie­hen, die daraus resultieren. (Abg. Bucher: 13 Milliarden € Defizit! Schuldenberg!)

Zum Ersten: Die Banken sind wieder in der Lage, die Wirtschaft, den Mittelstand, all jene, die täglich hart arbeiten, aufstehen, sich etwas erwirtschaften und finanzieren, zu finanzieren.

Zum Zweiten haben wir es geschafft, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer Österreichs – das ist auch eine Botschaft –, denen wir heute danke sagen sollen, mit ihrer Wirtschaftskraft durch die Krise gegangen sind, auch mit Unterstützung des Staa­tes und der Bundesländer. Wir haben heute eine Arbeitsmarktsituation, die uns mit knapp


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 62

unter 5 Prozent an die Spitze Europas geführt hat. Das sind Investitionen, die nicht von irgendwo herkommen, die kommen auf Basis der Beschlüsse des Parlaments, der Vor­schläge der Regierung, eingebettet in eine gemeinsame europäische Vorgangsweise.

Das sollten wir nicht unter den Teppich kehren, sondern wir haben auch jetzt mit Blick in die Zukunft die Aufgabe, uns zu überlegen, wie wir aus der Krise auch mit diesem Österreich-Vorsprung, den wir hatten und den wir durch die Krise geführt haben, offen­siv in die Zukunft herauskommen. (Abg. Weinzinger: Ohne Budget?!)

Da wird natürlich die Frage im Zentrum stehen: Wie schaut das Budget 2011 aus? Auf der einen Seite gibt es die Budgetbegleitgesetze. Wir müssen drei Säulen in den nächsten Wochen und Monaten verhandeln (Abg. Weinzinger: Jetzt kommen wir zur Sache!): Budget 2011 plus Budgetbegleitgesetze. – Zum Ersten.

Zum Zweiten: Wir müssen, was den Umfang betrifft, das größte ausgaben- und einnah­menseitig orientierte Paket der Zweiten Republik, 60 : 40, für mehrere Jahre im Herbst vorlegen, nämlich bis zu vier Jahre in der Perspektive. Noch nie zuvor hat eine Regie­rung eine derartige Aufgabe vor sich gehabt (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist doch nicht wahr! Der Steger hat ...! Sie halten uns für dumm! – Abg. Bucher: Das ist doch ein Unsinn!), noch dazu in einer auslaufenden Krisensituation, die sehr labil ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Zum Dritten – die dritte Säule –: Wir müssen die Verhandlungen mit den Bundeslän­dern zum Abschluss bringen, was die Verwaltungsreform und die Beiträge der Bundes­länder betrifft. In diesem Dreieck, in diesem Dreierkontext – Budget 2011, Spar- und einnahmenseitiges Sanierungs-Paket für Österreich, damit wieder in die Zukunft inves­tiert werden kann, notwendiges neues und selbstgetragenes Wachstum, auf der dritten Seite die Verhandlungen mit den Bundesländern – stehen die Verhandlungen in diesen Tagen, in diesen Wochen und in den nächsten Monaten. Das ist die Ausgangsposition für die Diskussion, die wir vor uns haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin damit beim Budgetfahrplan. Was ich hier verspreche und was wir uns in der Bundesregierung gemeinsam vorgenommen haben, ist, dass am 1. Jänner des Jahres 2011 das Budget in Kraft tritt. Sie wissen alle ganz genau, egal, wann wir hier die Budgetbeschlüsse fassen, das Budget, auch wenn es früher präsentiert wird, tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

Dieses Versprechen steht, dieses Versprechen halten wir ein (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist das für ein Versprechen?), auch mit dem neuen vorgeschlagenen Budgetfahr­plan. Es ändert sich nichts für die Menschen in Österreich, nichts für die Perspektive der Wirtschaft und nichts für die Klarheit, wann die Maßnahmen ihre Umsetzung fin­den. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch auf einen zweiten Punkt ein­gehen (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr seid Verfassungsbrecher!), den der Bundeskanzler als Vorredner schon angesprochen hat, der mir wichtig ist, weil unter den Finanzminis­ter-Kollegen durchaus Kopfschütteln über die Debatte in Österreich herrscht. Wa­rum? – Es werden oft das deutsche Beispiel, das französische Beispiel, das Beispiel UK genannt. Außer politischen Zielen, die dort in den Raum gestellt wurden, gibt es zum Beispiel in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung über die Sanierung des Landes – und wird es vor Herbst auch nicht geben. Es wird dort heftig über die politischen Zielsetzungen und über die Summe von 80 Milliarden € diskutiert.

Wir sollten auch stolz darauf sein – und das vergessen Sie immer, in einer zugegebe­nermaßen natürlich legitimen Debatte (Abg. Dr. Pilz: Danke! Verfassungsbrecher!), überhaupt keine Frage, wenn es um einen neuen Budgetfahrplan seitens der Opposi­tion geht –, dass niemals zuvor eine Bundesregierung diesem Hohen Haus bereits im Frühjahr zeitgerecht eine Budgettangente mit dem Bundesfinanzrahmen vorgelegt hat, den Sie hier beschlossen haben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Pilz.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 63

Noch nie zuvor haben wir einen derartigen Rahmen vorgegeben. International und euro­päisch wird genau hingeschaut, ob dieser Bundesfinanzrahmen als gesetzliche Bin­dung zur Benchmark auch für die nationale Umsetzung gemacht wird. Viele, die heute in der politischen Debatte stehen, wären froh darüber, wenn sie so ein Gesetz bereits zum jetzigen Zeitpunkt verankert hätten. Das ist der zweite Teil der Wahrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Gestatten Sie mir zu sagen, dass die Budgetsanierung natürlich auch aus meiner Sicht unter wichtigen Gesichtspunkten in diesem Dreisäulenbudget verhandelt werden muss: Sanierungspaket für Österreich, um Offensivmaßnahmen und Wachstum zu ermögli­chen – auch mit den Ländern.

Das muss sozial verträglich und wirtschaftlich vernünftig vorgenommen werden. Wir sind in einer labilen Situation. Sie sehen das auch in verschiedenen Ländern im Süden Europas. Wir sind nach wie vor in einer labilen Situation. Sozial verträglich und wirt­schaftlich vernünftig, sozial gerecht und leistungsgerecht! Wir müssen auch auf jene schauen, die mit ihrem Steuergeld tagtäglich den Topf füllen, damit wir überhaupt über das Potenzial von Verteilung reden können. Wir dürfen auf diesen leistungsfähigen Mit­telstand auf keinen Fall vergessen, im Gegenteil: Er wird bei mir im Mittelpunkt der Gespräche und Verhandlungen in den nächsten Wochen und Monaten stehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir müssen alles dafür tun, dass diese drei Säulen dem Grundsatz Genüge tun, dass zukünftig selbstgetragenes neues Wachstum mit neuen Innovationen auch im Bil­dungsbereich, in der Forschung und Entwicklung, wofür wir durchaus auch Offensiv­maßnahmen vorsehen müssen, entsprechend gestützt wird. Ich halte diese Einigung in der Bundesregierung, dass wir den Schwerpunkt aufs Sparen legen, für wichtig. Der IWF war hier, hat für Österreich eine durchaus positive Bilanz gezogen und einen Aus­blick gegeben, der da heißt: In Zukunft werden jene Volkswirtschaften, jene Länder im internationalen Kontext besonders erfolgreich sein, die die Ausgabendynamik brechen, die durch Sparen Freiräume für Zukunftsinvestitionen schaffen. Deswegen stehe ich zu 100 Prozent zu diesem Kompromiss, 60 Prozent im Sparbereich und 40 Prozent auf der Einnahmenseite gemeinsam zu verwirklichen.

Zum Budgetfahrplan, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir wollen den 1. Jän­ner 2011 für die Wirksamkeit aller drei großen Bereiche, die zu diskutieren sind, ent­sprechend halten. Wir werden jetzt – und wir tun das auch über den Sommer – die Ver­handlungen, die Gespräche in der Bundesregierung aufnehmen. Wir tun das natürlich technisch auch mit den Bundesländern in der Klärung der Budgetdaten und vieler an­derer Themen schon seit Wochen, seit der Bundesfinanzrahmen klar ist.

Wir brauchen dazu zwei Elemente. Zum Ersten: das Prinzip „Qualität vor Zeit“. Es ist so, dass dieses größte Sanierungspaket für die Zukunft und für ein offensives Öster­reich Zeit braucht. Ich will nicht haben, wir wollen nicht haben, dass in einer sehr auf­geheizten Zeit (Abg. Bucher: Vor den Landtagswahlen in der Steiermark!), in einer Zeit, in der sich auch die Wirtschaftsprognosen wöchentlich verändern, in der unter­schiedliche Einschätzungen da sind, in der auch in Europa die Diskussion begonnen hat, meine sehr geehrten Damen und Herren, welche Länder zuerst in die Sanierung gehen sollen und welche etwas später, Zeit vor Qualität geht.

Wenn man sieht, dass Frankreich 8 Prozent Defizit hat, Großbritannien 13 Prozent, Griechenland 12 bis 13 Prozent, Deutschland mehr Defizit hat als wir, Spanien eine deutlich höhere Arbeitslosigkeit hat, dann müssen diese Länder vorangehen. Aber auch wir müssen das in Betracht ziehen, das heißt, Wirtschaftsprognosen nachschär­fen, eine bessere Situation im Herbst haben, was die Prognosen betrifft, und zeitge­recht mit 1. Jänner 2011 – das ist die Botschaft auch für die Menschen in diesem Land – das Budget, das Sanierungspaket und die Verwaltungsreform mit den Ländern


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 64

in Kraft setzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Petzner: Geh bitte!)

Das wird uns alle fordern. Ich lade Sie ein, meine sehr geehrten Damen und Herren, unabhängig von Wahlkämpfen, von anderen Situationen, mit Augenmaß diese Diskus­sion in einem ganz besonderen Jahr gemeinsam zu führen. Und Sie wissen das alle: In einer extrem schwierigen, einer der schwierigsten Zeiten für Österreich und für Europa, was die wirtschaftliche Entwicklung betrifft, müssen wir darauf achten, dass wir zwar heftig diskutieren und dass wir all die Debatten, die es da gibt und die ich verstehe, hier in diesem Hohen Haus auch entsprechend führen, dass wir aber Qualität vor Tempo stellen, dass wir gemeinsam versuchen, Österreich aus der Schieflage in die Zukunft zu bringen. Das ist eine Mammutaufgabe für die Regierung und für das Hohe Haus in der Budgeterstellung, etwas, das es seit 1945 von der Anforderung her nicht gab.

Ich darf mit Josef Bucher schließen – es wird Sie jetzt überraschen –, der bei meiner Budgetrede im April letzten Jahres gesagt hat:

Herr Minister, Sie legen jetzt ein Budget vor. Das ist unverantwortlich in der Krise, viel zu früh. Wir müssen warten, Sie kennen die Daten nicht. (Abg. Bucher: ... zwei Jah­re! – Abg. Scheibner: Nicht aufhören – weiterlesen! – Abg. Petzner: Was haben Sie gemacht?)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich spanne den Bogen zu damals: Ja, wir haben eine besonders schwierige Situation. Wir haben alle Zeit, uns ordentlich vorzubereiten und das, was Sie verlangt haben, auch einzulösen, mit den Wirtschaftsprognosen im September, um ein ordentliches Zukunftsbudget, eine ordentliche Sanierung Öster­reichs und eine gute Verwaltungsreform, sozial verträglich und wirtschaftlich ausgewo­gen, für die Zukunft zu entwickeln. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.53.33

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Verfassungsbre­cher Faymann! (Hallo!-Rufe bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Ordnungsruf!) Sehr ge­ehrter Herr Verfassungsbrecher Pröll! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Uner­hört!) Sehr geehrte Damen und Herren Verfassungsbrecher vonseiten der SPÖ und der ÖVP, denn anders kann man Sie nicht bezeichnen! (Abg. Amon: Frau Präsiden­tin, ...!)

Sie brechen heute die Verfassung. Sie brechen heute die österreichische Verfassung und haben vor, die vorgegebenen verfassungsrechtlichen Fristen nicht einzuhalten. Das ist die politische Realität. Und man kann sich nur wundern, dass sich heute der Herr Bundeskanzler und der Herr Vizekanzler hier herausstellen und im Grunde eine glatte Themenverfehlung zum Besten gegeben haben. Ich meine, das war ja einfach Dampfplauderei. Das war eine Verhöhnung der österreichischen Bevölkerung, die Sie heute hier in Ihren beiden Erklärungen abgegeben und zum Besten gegeben haben. (Abg. Weinzinger: Das war ja keine Erklärung!)

Sie hätten allen Grund, sich für Ihre Vorgangsweise zu genieren, Herr Bundeskanzler und Herr Vizekanzler (Beifall bei der FPÖ), denn das, was heute stattfindet, ist glatter Verfassungsbruch! Das ist ein Fußtritt gegen unsere österreichische Verfassung, ein Schlag ins Gesicht des Parlamentarismus und der Demokratie. (Abg. Rädler: Schwache Rede!) Der ehemalige Nationalratspräsident Khol – und nicht nur er – würde sagen, Sie haben sich mit dieser Verhaltensweise außerhalb des Verfassungsbogens gestellt. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 65

Das ist die politische Realität, die wir heute hier zu bewerten und zu diskutieren haben. Wir, die Opposition, und in dem Fall die gesamte Opposition, sind die Hüter der Ver­fassung und ermahnen Sie, dass Sie diese Verfassungsvorgaben auch einhalten.

Aber warum sind Sie nicht bereit dazu? Das muss man der österreichischen Bevölke­rung aufzeigen, warum Sie heute hier versuchen, das Parlament als Abstimmungsma­schinerie je nach Lust und Laune zu missbrauchen, und sogar bereit sind, die Verfas­sung zu brechen, weil ja Ihr Plan und Ihre Vorgangsweise entlarvend genug sind. Sie haben einfach den Plan gefasst, nicht schon im September, wie das fristgerecht not­wendig gewesen wäre, im Ministerrat, in den Ausschüssen aufgrund der notwendigen Vorbereitungen über die von Ihnen geplanten Steuererhöhungen und Belastungswellen zu reden und zu diskutieren – eben damit diese nicht schon Ende September das Licht der Öffentlichkeit erblicken könnten, weil da eine steirische Landtagswahl und in Folge eine Wiener Landtagswahl stattfinden.

Und da ist es Ihnen besonders unangenehm, wenn dann rechtzeitig auch die steirische und die Wiener Bevölkerung erfahren könnte, was Sie alles vorhaben, was für Belas­tungsschritte Sie vorhaben, welche dramatischen Steuererhöhungen Sie vorhaben bis hin zur Streichung der 13. Familienbeihilfe, wo Sie ganz bewusst wieder die Schwächs­ten und Schwachen der Gesellschaft letztlich belasten wollen.

Sie wollen nämlich das, was Sie über Nacht vor einigen Wochen – sehr wohl über Nacht – zustande gebracht haben, kompensieren, als man in einer Nacht- und Nebel­aktion vonseiten des Bundeskanzlers und des Herrn Vizekanzlers überhaupt kein Pro­blem damit hatte, für ein EU-Bankenrettungspaket 21,3 Milliarden € an österreichi­schen Steuergeldern quasi aus dem österreichischen Budgettopf loszueisen. Da hatten Sie überhaupt kein Problem, damit sind Sie leichtfertig umgegangen.

Ich sage Ihnen: Wer einmal die Verfassung bricht, Herr Vizekanzler, dem glaubt man auch kein weiteres Versprechen, das Sie heute wieder zum vermehrten Mal abgege­ben haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Damals haben Sie in einer Nacht- und Nebelaktion 21,3 Milliarden € an österreichi­schen Steuergeldern großzügig für ein EU-Bankenrettungspaket zur Verfügung ge­stellt, wo Sie gesagt haben, es sei alternativlos. – Also wenn sich jemand schon hin­stellt und sagt, es gäbe keine Alternativen und keine anderen Möglichkeiten, dann führt er sich selbst ad absurdum. Es gibt immer Alternativen, es gibt immer andere Möglich­keiten und es hätte kein einziger österreichischer Steuer-Cent hier in dieses Banken­rettungspaket fließen dürfen. (Zwischenruf des Abg. Schopf.) Dieses Geld hätte hier für Österreich, für die österreichische Bevölkerung verwendet werden müssen.

Und jetzt kommen Sie her und wollen verschleiern, was Sie vorhaben, nämlich diese 21,3 Milliarden, die Sie der österreichischen Bevölkerung und den Steuerzahlern schon entrissen haben, ihnen noch einmal durch Steuererhöhungen zu entreißen, weil Sie das Geld ja irgendwo sicherstellen müssen. Das ist Ihr Konzept! Das ist Ihr Konzept, und das wollen Sie verschleiern. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist ja wirklich großzügig, wenn man einen glatten Verfassungsbruch lebt und zuerst anbietet, dass man am 9. Dezember die Budgetrede halten wird, um sie dann auf den 1. Dezember vorzuverlegen. Verfassungsbruch bleibt Verfassungsbruch! Sie sind, wenn Sie sich verfassungskonform verhalten, dazu verpflichtet, Ihre Budgetrede am 22. Oktober zu halten. Da wissen Sie, dass es eine Vorlaufzeit gibt. Da wissen Sie, dass man spätestens vier Wochen zuvor mit den Beratungen beginnen muss und so­mit die Öffentlichkeit auch von Ihren Plänen rechtzeitig vor der steirischen und der Wie­ner Landtagswahl erfahren hätte. Das ist der wahre Hintergrund.

Ich sage daher, es ist jedem klar, dass Sie in erster Linie nicht ein Griechenland-Hilfs­paket möglich gemacht haben, sondern ein Bankenhilfspaket. Und wenn es um Banken


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 66

geht, da kennt Ihr Fleiß keine Grenzen. Ansonsten hat man eigentlich in den letzten Mo­naten nicht unbedingt eine Arbeitstätigkeit dieser Regierung feststellen können. Wahr­scheinlich sind Sie froh, wenn die Sitzungen diese Woche vorbei sein werden, denn dann gehen Sie endlich wieder auf Urlaub, den Sie sowieso schon das ganze Jahr über gelebt haben, damit Sie auch in diesen schwierigen Zeiten wieder nichts weiterbringen. (Zwischenruf des Abg. Gahr.)

Aber das ist es ja: Es ist Arbeitsverweigerung, die Sie betreiben, über 600 Anträge vonseiten der Opposition in den Ausschüssen (Abg. Schenk: 900!), die bis heute von Ihrer Seite her keine Behandlung gefunden haben. Und das zeigt genau Ihr Verhal­tensmuster auf, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Im Übrigen hat das auch der EU-Wirtschaftskommissar Olli Rehn am Montag bestätigt. Er hat etwas sehr Interessantes gesagt – ich zitiere die Pressemeldung –: „Sollte ir­gendein Staat bei der Stützung angeschlagener Finanzinstitute seine nationalen Fonds ausgereizt haben“ (Abg. Gahr: Ja, ja!), „könne er auf die finanzielle Rückendeckung der EU setzen.“ Na, das zeigt ja, wohin die Reise geht.

Aber wenn es um das österreichische Budget geht, wenn es darum geht, dass man die Österreicher vertreten sollte und endlich klare Entscheidungen und Maßnahmen set­zen sollte, dann lassen Sie sich Zeit, dann treten Sie problemlos unsere Verfassung aus parteitaktischen Motiven mit Füßen, dann wird die Verfassung quasi zum Fetzen Papier degradiert. – Für diesen ungeheuerlichen Verfassungsbruch gibt es eben in Wirklichkeit nur diesen einen Hintergrund!

Da haben Sie heute herumlaviert und über Dinge gesprochen, die überhaupt nicht den Kern dessen treffen, was Sie ganz bewusst in Kauf genommen haben. In Wirklichkeit haben Sie große Panik. SPÖ und ÖVP haben gleichermaßen große Panik davor, dass sie die kommenden Landtagswahlen in der Steiermark und in Wien dramatisch verlie­ren. (Bundeskanzler Faymann: Geh! Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.) Genau das ist die Panik, die Sie begleitet. Genau das ist es, und das kön­nen Sie ja durchaus zugeben, Herr Vizekanzler und Herr Bundeskanzler! Diese Panik begleitet Sie, und dafür ist Ihnen nichts zu schmutzig, sage ich ganz bewusst. Das sind Strizzi-Methoden, die Sie heute hier zum Besten gegeben haben. (Zwischenruf des Abg. Kopf. Abg. Amon: Das ist ja unglaublich!) Genau das ist es, was eigentlich zum Genieren ist: Verfassungsbruch mit Strizzi-Methoden! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit.)

Es ist zum Genieren, wie Sie mit der österreichischen Verfassung umgehen und sich dann noch flapsig hier herstellen und das einfach so in einer Laissez-faire-Art darstel­len und erklären. (Abg. Mag. Gaßner: Erklär uns erst einmal die „Strizzi-Methoden“!) Es ist zum Genieren! Genau das muss deutlich gemacht werden: Sie nehmen einen Verfassungsbruch in Kauf, um den Menschen vor diesen Wahlen nicht die Wahrheit sagen zu müssen. Das ist der einzige Hintergrund. Sie verschieben das Budget nicht aus Gewissenhaftigkeit, wie Sie es hier heute darstellen, und aus Sorge um Österreich, sondern aus Sorge um Häupl, Voves, Marek und Schützenhöfer. Das ist Ihre Sorge, die Sie heute zu dieser Maßnahme greifen hat lassen – rein aus parteipolitischer Tak­tik. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit.)

Die Wahrheit, die Sie den Menschen bis nach den Wahlen verschweigen wollten, sieht einfach so aus, dass Sie ein milliardenschweres Steuererhöhungs- und Belastungspa­ket planen (Abg. Amon: Die FPÖ hat keine Themen mehr, das merkt man!), besser gesagt, unter den Christbaum legen wollen – denn es steht ja fest, dass den Menschen rechtzeitig vor Weihnachten reiner Wein eingeschenkt werden soll, was ihnen in den kommenden Jahren aus den Geldbörsen weggenommen werden soll. (Präsident Neu­gebauer übernimmt den Vorsitz.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 67

In dem einen Punkt gebe ich Ihnen recht, Herr Vizekanzler: Es geht nicht nur um Steu­ererhöhungen, es geht auch um Einsparungen, aber genau da hat man ja in den letzten Jahren und Jahrzehnten versagt. Dazu hört man von Ihnen bis dato auch recht wenig. Es ist wichtig, Einsparungen im Verwaltungsbereich vorzunehmen, keine Frage, aber es geht auch darum, die Schwächsten der Schwachen nicht wieder zu belasten. Es geht darum, dass man endlich bereit ist, die Einsparungspotenziale, die das Wifo und der Rechnungshof aufgezeigt haben, zu nutzen und eben nicht wieder nur an der Steuerschraube zu drehen, wie Sie das vorhaben.

In der längst überfälligen Staats-, Verwaltungs- und Gesundheitsreform schlummern Milliarden, und eben dort ortet Wifo-Chef Aiginger kurzfristig 5 Milliarden € an Einspa­rungen jährlich durch Strukturreformen. Langfristig, so errechnet das Wifo, sind es so­gar 11 Milliarden € Einsparungspotenzial jährlich – ohne Steuererhöhungen, die Sie wie­derum vorhaben.

Weitere Einsparungspotenziale sind auch im Subventionsbereich gegeben. Da sind wir Europameister, Subventionseuropameister! Wenn wir uns das ansehen: Österreich gibt jährlich 5,6 Prozent des BIP für Förderungen und Subventionen aus; das sind insge­samt 15,6 Milliarden € pro Jahr. Der EU-Durchschnitt liegt bei 2,6 Prozent des BIP, und in Deutschland sind es gar nur 2,4 Prozent des BIP. Bevor man über neue Steuern spricht, hat man aber dort anzusetzen, und genau das mahnen wir Freiheitliche von Ih­nen ein: dieses Subventionswesen einmal zu durchforsten und abzustellen! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit.)

Hinsichtlich des Budgetfahrplans kann ich abschließend nur eindringlich an Sie appel­lieren – da wird wahrscheinlich jeder Appell zu spät sein, aber ich appelliere an den Bundespräsidenten, ich appelliere an die Frau Nationalratspräsidentin –: Mahnen Sie bei der Regierung ein, dass die Verfassung eingehalten und nicht gebrochen wird, wie man es vorhat! (Anhaltender Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten ohne Klubzu­gehörigkeit.)

11.04


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Klubobmann Strache, ich komme – bei aller Lei­denschaft der Debatte – auf Ihre Wortwahl zurück.

Ich hoffe, dass die Kollegen der Freiheitlichen Partei nicht Ihrer Wortwahl applaudieren. Ich möchte Ihnen und auch allen anderen, die sich in einer leidenschaftlichen Debatte in der Wortwahl vergreifen  und das haben Sie eindeutig getan, Sie wissen das (Zwi­schenrufe bei der FPÖ), „Strizzi-Methoden“! , ein kleines Geschenk machen, und zwar einen Gedanken von Humboldt: Der Mensch wird Mensch erst durch die Sprache. (Abg. Mag. Stadler: Jetzt müssen Sie ihm auch dazusagen, wer Humboldt war! Abg. Strache: Und durch das Verhalten, Herr Präsident!) Das ist einfach und für Sie zum Nachdenken! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. Ruf bei der FPÖ: Der Humboldt war auf jeden Fall verfassungstreu! Abg. Strache: Verfassungsbruch wird heute geschützt vom Herrn Präsidenten! Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


11.05.29

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Ich möchte vielleicht eine Erklä­rung für die Wortwahl von Herrn Klubobmann Strache hinzufügen: Je schwächer der Inhalt, desto lauter die Töne. Das war heute bei der Rede des Herrn Klubobmannes Strache eindeutig der Fall. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bemerke nämlich jetzt schon zum x-ten Mal dann, wenn der Kernpunkt möglicher Alternativen der Freiheitlichen aufgezeigt werden soll, Flucht in die Argumentation, dass das Wifo schon dieses und jenes gesagt habe und der Rechnungshof schon dieses und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 68

jenes geschrieben habe. (Abg. Mag. Stefan: Wir haben ja heute „konkret“ gehört, was passiert!)

Dann machen wir es gleich so: Machen wir einen Wechsel! Setzen wir Wifo und Rech­nungshof hier her, und Sie gehen raus! Das wäre die einfachste Lösung. (Beifall bei der SPÖ.)

Dann sollen gleich Wifo und Rechnungshof mit uns diskutieren, wenn Sie hier keine eigenen Vorschläge einzubringen haben, denn das wäre ja eigentlich interessant, und das bietet ja auch dieser Vorgang an, dass wir in dem weiteren Prozedere der Budget­diskussion der Opposition jetzt auch die Möglichkeit bieten, Anträge zu stellen und ihre umfassenden Sparkonzepte auf den Tisch zu legen. (Abg. Mag. Stefan: 60 : 40 heißt gar nichts! Wir haben keine Maßnahmen gehört!)

Wo sind denn Ihre Budgetkonzepte? (Abg. Dr. Graf: Aber der Strache ist nicht Bundes­kanzler, oder? Ist der Strache Bundeskanzler?) Wo sind Ihre Sparkonzepte? (Abg. Strache: Da habe ja ich heute mehr Maßnahmen gesagt ...!) Herr Klubobmann Bu­cher, Sie sind ja auch so ein „Täter“. Sie kommen ja auch und sagen: Das Wifo habe schon dieses gesagt, der Rechnungshof habe schon jenes gesagt! (Abg. Bucher: Stol­zes Parlament!) Ich sage Ihnen das nur; Sie sollten das berücksichtigen. (Abg. Dr. Graf: Aber wir sind uns einig, Strache ist nicht Bundeskanzler, oder?)

Aber es lohnt sich, in den Stenographischen Protokollen nachzulesen. Was lese ich da, was lese ich da? Vor einem Jahr haben wir hier eine Budgetdebatte gehabt. Da hat sich Herr Klubobmann Bucher zu Wort gemeldet und hat davor gewarnt, ein Budget zu beschließen (Abg. Bucher: Im Blindflug!), hat gesagt, dass die Prognosen zurückge­nommen werden, dass man für das Budget 2010, das da erstellt wird, nicht sagen kann, wie es aussehen soll. (Abg. Bucher: Für ein Zwei-Jahres-Budget!) Er hat einen Antrag auf Rückverweisung gestellt, dass wir monatelang kein Budget beschließen kön­nen! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wir machen ja jetzt eigentlich ohnehin nichts anderes als das, was die Opposition vor einem Jahr gesagt hat. Was wollen Sie denn? Wir denken nach! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Dr. Graf: Wir wollen eine Regierung, die nicht nachdenkt, sondern vordenkt!)

Wir sagen: Jawohl, wir wollen diese Prognosen einarbeiten. Ende September werden sie wieder kommen. Jetzt machen wir das, was Sie vor einem Jahr gefordert haben, und jetzt passt Ihnen das auch wieder nicht! Sie sind eine „Mir-passt-gar-nichts“-Op­position. Das ist eine sehr schwache Ansage. Aber, Herr Klubobmann Bucher, Sie sind ja nicht der Einzige! Was lese ich da, was lese ich da? – Meldet sich Werner Kogler von den Grünen zu Wort und sagt:

„Der Antragsteller hat in der Sache recht [...]. Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahr­scheinlichkeit so, dass dieses Zahlenwerk auf Sand gebaut wird, und deshalb ist es einfach vernünftig, die Vorlage rückzuverweisen.“ – (Ah-Rufe bei der SPÖ. Abg. Stra­che: Das wäre alles verfassungskonform gewesen!)

Der Nächste, der das Budget ja auch nicht beschließen will! So haben hier vor einem Jahr die Grünen gesprochen. Und weil die Blauen so zufrieden ausschauen, kann ich nur sagen: Ich habe auch die Worte eines Blauen in den Stenographischen Protokollen gefunden. Was lese ich da, was lese ich da? – Abgeordneter Gradauer aus Ihren Rei­hen – den werden Sie ja kennen –: „Das Budget für 2009 und für 2010 – wir haben ge­rade darüber gesprochen – ist vom heutigen Tag an, seit es gedruckt ist, Makulatur [...].“

Also, das heißt, Sie sagen eigentlich alle, man soll auf die Prognosen der Wirtschafts­forschungsinstitute hören. (Abg. Strache: Machen wir gar kein Budget mehr, laut Cap!) Also wir fünf Parteien sagen das hier eigentlich alle! Daher verstehe ich diese Opposi-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 69

tionsstrategie nicht. (Abg. Bucher: Aber Sie haben es nicht! Das ist ein Fehler! Und Sie sind in der Regierung! Das ist noch schlimmer!) Wen wollen Sie mit dieser Strate­gie eigentlich gewinnen?

Sollten Sie wirklich die Verfassung durchgelesen haben, was wir Ihnen jetzt einmal un­terstellen wollen, dann wissen Sie ganz genau, dass die Regierung die Möglichkeit hat, hier ein Budget vorzulegen, dass sie aber genauso die Möglichkeit hat, diesen Termin nicht einzuhalten; dann hat das Parlament die Möglichkeit, ein Budget vorzulegen. Dann sind eigentlich auch Sie dran, das werden Sie aber nicht machen, weil Sie na­türlich kein einziges Spar-Zahlenwerk hier auf den Tisch legen, weil Sie das natürlich nicht attraktiv finden werden. Sie reden nur allgemein vom Sparen, aber wenn es um das Konkrete geht, fällt Ihnen natürlich nichts ein, weil Sie sagen, dass das nicht die Aufgabe der Opposition ist, sondern die der Regierung. (Abg. Bucher: 1 000 Anträge der Opposition!)

Das machen Sie so wie Pontius Pilatus: Einer von Ihren Klubsekretären hält dann die Wasserschüssel, und Sie waschen sich darin die Hände. So einfach geht das nicht. (Abg. Scheibner: „Sehr“ gescheit! „Sehr“ intelligent! „Sehr“ hohes Niveau!)

Daher sage ich Ihnen: Die Möglichkeit haben Sie. Und wenn wir dann keinen Antrag stellen, dann kann die Regierung das Budget ganz ordnungsgemäß hier präsentieren, nämlich am 1. Dezember in der Budgetrede, und dann haben wir es so wie immer – das haben wir ja gestern zu fünft diskutiert –: zwei Wochen Ausschussberatungen, eine Woche Plenum.

Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger, die jetzt zuschauen, sollen wissen: Dieses Par­lament hat genug Zeit für die Behandlung des Budgets, und es wird ein verantwor­tungsvoller Prozess in Gang gesetzt werden, um die letzten Daten und Prognosen ein­zuarbeiten. Das, was Sie wollen, ist nämlich Folgendes: Dass man jetzt Angst und Schrecken verbreitet – Ihre Unterstellung –, dann beginnt sich fast jeder zu fürchten, und dann kommen die Wirtschaftsforschungsinstitute und man kann sagen: Hurra, man kann es korrigieren, das ist alles unbegründet! Und wozu dann das Ganze? (Abg. Bucher demonstrativ seine Krawatte lockernd : Aber es drückt ein bisschen, gell? Es drückt im Hals!) Um die Bevölkerung zu verunsichern? Um die Konsumbereitschaft zu destabilisieren? Um die Wirtschaft zu verunsichern? (Abg. Bucher: Schuldenberg!) Bedeutet das Zeichnen von apokalyptischen Bildern heutzutage Verantwortung? (Abg. Kickl auf die Regierungsbank deutend : Die apokalyptischen Reiter sitzen dort oben!)

Ist es verantwortungsvoll, ein Land, das zu den Spitzenländern in Europa, ja auf der ganzen Welt zählt und das hinsichtlich der Wirtschaftsleistung, der Beschäftigung, der sozialen Sicherheit, des Gesundheitssystems und faktisch auch aller anderen Bereich ein Vorbild ist, mit apokalyptischen Bildern schlechtzumachen?

Treten Sie in Ihren Wahlkreisen auf und machen Sie immer: Huch, huch, huch!? Sie sagen offensichtlich: Huch, huch, ich komme gerade aus Wien vom Parlament und habe mir die Regierung angehört, mir fällt nichts anderes ein, Alternativen habe ich keine, aber ich weiß gefühlsmäßig, was in den nächsten Wochen los sein wird, huch, huch, huch, fürchtet euch, fürchtet euch! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Josef, lies die Verfassung!)

Das ist Ihre Botschaft, sonst nichts. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Verfassung le­sen!) Frau Kollegin Glawischnig-Piesczek, Sie waren nicht herinnen, als ich es vorhin erklärt habe, aber wir können uns nachher treffen. Ich bin bereit zu einem Privatissi­mum. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek den Band „KODEX Verfassungsrecht“ in die Höhe haltend : Ich habe es gesehen! Deswegen habe ich es mitgebracht!) Ich habe nur Kollegen Kogler zitiert, der beim letzten Budget gesagt hat, man solle es nicht gleich beschließen, sondern verschieben. Er ist ja bekanntermaßen von Ihrer Fraktion. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: So eine Interpretation kann nur einem Cap einfallen!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 70

Aber daher sage ich: Bitte, setzen wir uns zusammen, nützen wir die Zeit! Finden wir doch alle fünf Parteien durch einen gemeinsamen Beitrag und einen nationalen Schul­terschluss gerade in diesen schwierigen Zeiten eine gemeinsame Vorgangsweise! (Abg. Bucher: Ihr wollt ja ... halbes Jahr Stillstand!)

Was soll die gemeinsame Vorgangsweise sein? – Da sage ich Folgendes: Egal, ob es die Einnahmenseite oder die Ausgabenseite ist – Herr Kollege Bucher, Sie als Wirt­schaftler werden wissen, dass das die beiden Seiten sind, die es gibt: Einnahmen, Ausgaben –, es muss auch das Kriterium der sozialen Gerechtigkeit ein ganz we­sentlicher Punkt sein. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was für uns auch noch ganz wichtig ist: Wir müssen natürlich sorgfältig darauf achten, dass alles balanciert ist, dass auch die Wirtschaft weiter stimuliert und gefördert wird, denn wir wollen, dass es dieses Wachstum und diese Beschäftigung weiterhin gibt, weil das die Basis für die Finanzierung unseres sozialen Sicherheitssystems und die­ses Sozialstaates ist und auch die Finanzierung für die Bildung. Das soll nicht darunter leiden.

Wir sind eines der wenigen Länder, die es geschafft haben, dass es da trotz Finanz- und Wirtschaftskrise keine Einbrüche gibt (Abg. Mag. Kogler: Was heißt „keine Ein­brüche“?), dass wir den Zukunftsweg weitergehen können, dass der berühmte, viel zi­tierte „Österreich-Vorsprung“ nicht kleiner, sondern größer wird. (Abg. Bucher: Beim Schuldenwachstum haben wir einen Vorsprung! Kein Wirtschaftswachstum, sondern Schuldenwachstum!)

Da sollten Sie mitwirken! Das sollte Sie stolz machen! Sie sollten eigentlich in Ihren Wahlkreis gehen und ganz stolz sagen: Jawohl, ich habe meinen Beitrag geleistet, dass es diesen nationalen Konsens gibt, dass der Österreich-Vorsprung noch größer wird. (Abg. Bucher: Schuldenberg!) Das sollten Sie sagen und nicht mit so einem Zi­tronengesicht in der Gegend herumrennen und sagen: Uaah, schrecklich, wie geht das weiter, in welche Richtung geht das? (Abg. Ursula Haubner: Bitte, was ist denn das?!) Furchtbar, ich kann euch nur sagen: Schrecklich! Wählt uns, dann wird alles anders! – So zu reden ist zu wenig.

Daher sagen wir: Es muss Maßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite geben. Natürlich muss gespart werden, natürlich sind die Gebiete schon evident, wo zu sparen ist, und es soll nicht nur sozial gerecht, sondern auch nachhaltig und effizient sein. Wir werden das auf den Tisch legen.

Bei der Einnahmenseite werden natürlich auch diejenigen betroffen sein, die glauben, sie können sich von der Finanzierung der Krise, von der sie teilweise profitiert haben, davonschleichen. – Natürlich nicht! Es wird nicht so sein, dass der Mittelstand derje­nige ist, der das alles zu zahlen hat, und es soll auch nicht so sein, dass diejenigen, die ohnehin schon wenig haben, noch weniger haben, sondern es muss so sein, dass die Oberen, die Superreichen, die Reichen zur Kasse gebeten werden. Dafür gibt es Mittel und Methoden. Diesbezüglich haben wir schon viele Punkte diskutiert, und daran könn­ten Sie sich eigentlich beteiligen, denn wir wollen eine solidarische Gesellschaft haben, eine Gesellschaft, in der alle zusammenwirken, in der man stolz ist, Österreicher oder Österreicherin zu sein, sodass wir diesen Vorsprung gegenüber den anderen Ländern weiter ausbauen.

Das sollten wir tun, und es ist auch wichtig, das mit der richtigen Gesinnung zu ma­chen. Das gehört sowohl im einnahmen- als auch im ausgabenseitigen Bereich dazu.

Beim Sparen heißt es immer: Naja, sparen.  Schulden machen ist auch nicht sozial gerecht! Da werden nämlich diejenigen profitieren, die das Geld für die Kredite herge­ben. (Ah-Rufe bei Abgeordneten von BZÖ und ÖVP.) – Naja, da sind wir ja sowieso einer Meinung! Wo gibt es ein Problem? Ich freue mich über die Zustimmung von die-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 71

ser Seite. Es kann aber manchmal notwendig sein, dass man antizyklische Politik be­treibt, um die Wirtschaft anzukurbeln, so wie wir es ja gemeinsam gemacht haben, als die Auswirkungen der Krise in Sicht waren. Das haben wir ja auch alle gemeinsam ge­macht. Das Bankenpaket beruht auf einer Fünf-Parteien-Einigung. Also wo liegt da das Problem? (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich bin aber dafür, dass trotzdem – dass mich niemand missversteht! – die Vorschläge der Wirtschaftsforschungsinstitute, des Rechnungshofes und so weiter ernst genom­men werden. Wenn der Rechnungshof Vorschläge macht wie beispielsweise jetzt, in Niederösterreich, ähnlich wie auf Bundesebene, die Kontrollmöglichkeit auszubauen, damit bei Spekulationen nicht Geld verloren geht, weil da ja bekanntermaßen eine Mil­liarde € verloren gegangen ist (Abg. Rädler: Hallo!), dann bin ich dafür, dass man das ernst nimmt, dass man das einbaut. Auch das ist ein Beitrag im Sparbereich, zu dem wir uns bekennen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


11.15.36

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Ich darf gleich bei Ihnen beginnen, Herr Präsident! Es ist ja bekannt, dass die Ab­geordneten der freiheitlichen Fraktion und besonders ich ganz, ganz wenig gemeinsam haben, aber ich sage Ihnen eines: Es ist nicht Ihre Aufgabe, von da oben Abgeordnete zu maßregeln, die darauf hinweisen, dass die Regierung, die sich hier ins Haus mit einer Erklärung drängt, zu der Sache, die sie zu erklären hat, nicht Stellung nimmt. (Abg. Strache: So ist es!) Der Abgeordnete Strache weist Sie darauf hin, Sie maßre­geln ihn, und in Wirklichkeit wird der Verfassungsbruch damit von Ihnen geschützt, Herr Präsident! (Lebhafter Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Das ist kein Parlamentspräsidium! Ich weiß überhaupt nicht, was Ihre Rolle da oben ist. Und da sind wir in diesem Land schon lange angelangt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Kogler, damit das nicht im Raum ste­hen bleibt: Ich habe nicht die Termini „Verfassungsbruch“ und „Verfassungsbrecher“ kritisiert, sondern die Termini „Strizzi“ und „Strizzi-Methoden“. (Abg. Mag. Kogler: Ja, ja, das habe ich gehört!) – Sie hätten ein bisschen besser aufpassen müssen. (Lebhaf­ter Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): Nein, gar nicht! Klatschen Sie nicht so früh, Ihr Gewissen wird auch noch gefordert sein. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Herr Präsident, natürlich haben wir das gehört, aber Herr Abgeordneter Strache ist in die­sem Punkt in seiner Wortwahl wohl noch frei, wenn er diesen Umstand beschreibt. (Nein-Rufe bei der ÖVP.)

Aber das ist ja gar nicht das Hauptproblem. Das Hauptproblem ist doch, dass sich die Parlamentspräsidentin bis jetzt nicht klar und eindeutig erklärt hat, wie das am Schluss ausschauen wird. Und ich erkläre jetzt Ihnen einmal die Vorgeschichte, bevor wir zu dem kommen, worum es eigentlich geht, denn die Verfassung ist Ihnen nicht so wich­tig, das Motiv ist ja sowieso ein anderes. Das Motiv sind doch die Landtagswahlen und die Sache, dass verhindert werden soll, dass verschiedene Konzepte der Parteien, die dort antreten, diskutiert und einander gegenübergestellt werden können, sodass die WählerInnen eine Auswahl haben. – Das wäre doch sinnvoll in einer Demokratie, aber sogar das unterlaufen Sie. Darauf wird noch einzugehen sein.

Kommen wir der Reihe nach zu den einzelnen Vorgangsweisen. Vor über einem Jahr haben wir begonnen, den Budgetfahrplan gemeinsam festzulegen – fünf Parteien. (Zwi­schenruf des Abg. Klikovits.) Herr Cap, Herr Kopf, Sie waren beide dabei.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 72

Die Präsidiale, das höchste Gremium in diesem Haus, hat am 13. November 2009 den Budgetfahrplan beschlossen – und zwar selbstverständlich einen verfassungskonfor­men Budgetfahrplan. Sie halten der Opposition irgendetwas vor (Abg. Dr. Cap: Nicht „irgendetwas“!), das im Übrigen in einem ganz anderen Zusammenhang erfolgt ist, erklären aber nicht, warum Sie von Ihrer eigenen Unterschrift zurückweichen. – Diese Erklärung ist bis jetzt ausständig. Herr Kollege Kopf, vielleicht holen Sie das dann nach. Der Budgetfahrplan ist eine Präsidialvereinbarung. Ja wenn das im Haus nicht mehr gilt, was gilt denn dann überhaupt noch? (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Und das hat ja einen guten Grund gehabt. Wir haben uns im Übrigen sogar noch geär­gert, dass das wochenlang gedauert hat, weil Sie von der Regierung das so kompliziert gemacht haben, bis wir zu den Terminen gekommen sind, von den Kapiteln im Aus­schuss bis zu den Kapiteln hier im Plenum und zur Schlussabstimmung. Wochenlang hat das gedauert.

Wissen Sie was? – Das hat das Haus gar nicht so wenig Geld gekostet. Ihre Partei­zentralen sollten das vielleicht dem Parlament refundieren, denn es ist nicht einzuse­hen, dass wir als Parlament die Ressourcen binden, damit dann am Schluss die Regie­rung kommt, alles über den Haufen wirft, und Sie stehen dann noch Schmiere, anstatt das Wort zu ergreifen. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Es ist schon sehr viel über die Verfassungskonformität und über den angekündigten Bruch gesprochen worden. Das lassen wir jetzt einfach weg, denn das ist Ihnen of­fensichtlich wurscht. Ich sage Ihnen nur: Der Verfassungsgesetzgeber ist erstens nicht irgendjemand, und zweitens hat er sich hoffentlich etwas dabei gedacht. – Da waren ja Sie oder Ihre Vorgänger alle dabei.

Das hat doch einen Sinn, warum man in einem Regeljahr das Budget im Oktober vor­legt: damit man es rechtzeitig bekommt und eine Zeit lang debattieren kann. Auch Sie sollten sich ja für das Budget interessieren und nicht immer nur durchwinken, was Ih­nen die Regierung da vorsetzt. Das ist ja die Ursache dafür.

Und wenn Sie, Herr Kollege Cap – Ihre Kabaretts waren schon einmal anspruchsvoller, darf ich Ihnen nur nebenbei sagen –, das zitieren, was Oppositionsabgeordnete im Vor­jahr hier gesagt haben, dann lassen Sie geflissentlich weg, dass das eine völlig andere Situation war.

Wir kritisieren bis heute diese Methode, Budgets, insbesondere Doppelbudgets, ganz weit voraus zu beschließen, wo man wirklich behaupten kann, dass das im statisti­schen Prognoseblindflug geschieht. Das ist tatsächlich so, und die Zitate, die Sie da gebracht haben, sind ja völlig zutreffend, dazu stehen wir auch. Aber was jetzt vorliegt, ist ja ganz etwas anderes: Wir haben ein reguläres Wirtschaftsjahr, und deshalb sind die Regeln einzuhalten. In jedem anderen europäischen Land würde das anders ab­laufen.

Eine Regierung ist auf die Verfassung angelobt. Die Regierung sollte eigentlich arbei­ten. Das Wichtige, was vorzulegen ist, ist ein Budget. Wenn Sie nicht in der Lage sind, ein Budget vorzulegen, stellen Sie sich nicht hin und sagen, wir sind gescheitert, weil die Ursache ja eine ganz andere ist. Und da komme ich jetzt zu den Landtagswahlen. Die eine Abteilung blinkt in ihre Klientel und sagt, wir machen nur Reichensteuern. Den Tag des Umfallens werden wir uns noch anschauen, Herr Kollege Cap und Herr Bun­deskanzler Faymann. Die anderen sagen – weiß ich nicht, Sie von der ÖVP verschwei­gen sich überhaupt –, ein bisschen Ökologisierung. Da droht aber auch nichts Gutes, wenn das von Ihnen kommt. (Abg. Kopf: Aha! Und das von den Grünen! Das ist aber interessant!) Jeder sagt das Passende in Richtung seiner Klientel.

Die Regierung wäre eigentlich angehalten – ich sage Ihnen dann, was wir wollen, Herr Kopf! –, gemeinsam ein Budget vorzulegen. Das schaffen Sie aber nicht! Dann stellen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 73

Sie sich hin und sagen, wir schaffen das nicht! Eigentlich sind Sie rücktrittsreif, wenn Sie nicht die Verfassung einhalten können, wenn Sie diese Regeln brechen. Sie halten sich nicht an die Regeln, auf die Sie angelobt worden sind, sondern Sie stellen sich hin und sagen, es ist uns alles wurscht, wir tun so weiter. Sie gestehen Ihr Scheitern nicht ein – und das alles nur, weil Sie Angst vor diesen Landtagswahlen haben! (Abg. Kopf: Kann ich das für das Protokoll noch einmal festhalten: Die Grünen sind gegen Ökolo­gisierung!)

Jetzt sage ich Ihnen ganz etwas anderes: Es wäre eigentlich nützlich – und ich würde Sie unter Umständen dafür loben –, wenn alle Ihre Steuerpläne so am Tisch liegen würden, dass man rechtzeitig darüber reden kann, was am Schluss rauskommt. Wis­sen Sie, Kollege Cap, es hilft halt nicht viel, von den Erfahrungswerten her, wenn die SPÖ im Juni am Parteitag im Chor den Hymnus anstimmt: nur Reichensteuern!, und jeder Tag nach den Landtagswahlen ist der Tag X plus 1, plus 2, plus 3, viel weiter werden wir nicht kommen, an dem Sie wieder umgefallen sind.

Sagen Sie doch den WählerInnen in Wien und in der Steiermark, wie die Vereinbarung zwischen Ihnen und der ÖVP ausschaut, was nachher kommt! Das ist doch der Punkt. Sie verschieben das Budget deshalb, weil Sie vorher Wählermaximierung betreiben wollen. Es geht Ihnen nur um die Stimmen der Wähler, die Sie in einer Art und Weise beschwindeln, dass einem nur schlecht werden kann. Und nachher werden Sie wieder umfallen, das ist ja Ihre Kernkompetenz, und deshalb ist das so eine Sauerei. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

In Wahrheit ist es keine Schande, dass wir zwei Regierungsparteien haben, die unter­schiedlicher Meinung sind, ganz im Gegenteil, aber dann debattieren wir das doch in geordneter Weise und in der regulären Zeit, und dann kann man schauen, wer welche Konzepte vertritt und was bei Ihnen gemeinsam rauskommt.

Ich sage Ihnen: Jawohl, sparen! Sie werden mich fragen: Was schlagen denn die Grü­nen vor? Ja, genau darum würde es gehen, und das gehört auch in die Landtags­wahlkämpfe getragen. Wissen Sie, was jetzt passiert ist? Es wird ja immer noch ärger. Ich rede am Wochenende mit dem Finanzlandesrat der Steiermark über das Thema, welche Auswirkungen das auf den Wahlkampf haben wird, dass wir in der Steiermark – in manchen Ländern ist die Lage noch dramatischer, so in der Steiermark jedenfalls – noch enormere Budgetkürzungen vorzusehen haben werden, als wir hier auf Bundes­ebene gewärtigen müssen. Wissen Sie, was der gesagt hat? – Hä, hä, das brauchen wir jetzt nicht mehr im Wahlkampf zu diskutieren, weil die Bundesregierung eh Ende des Jahres geht und wir ja nicht wissen, was uns die vorgibt, was die Finanzausgleichs­verhandlungen ergeben et cetera.

Jetzt ist aber wirklich Schluss mit lustig. Und das ist offensichtlich auch Teil der Übung, die Sie hier mit veranstalten: Die Vertreter der Landesregierung, die eigentlich jetzt vor die WählerInnen hintreten und sagen sollten, was sie wollen, wie es ausschaut – in der Steiermark drohen bis zu 25 Prozent Budgetkürzungen, nach der Rasenmähermethode, nichts Intelligentes –, dürfen sich jetzt darauf berufen, dass Sie kein Budget machen. Deshalb ist dieser Faymann/Pröll-Budgetschwindel auch ein Voves/Schützenhöfer-Schwindel und genauso ein Häupl/Marek-Schwindel, weil sich die jetzt hinter Ihnen verstecken können und Sie das genauso ausgemacht haben, und das ist die eigentli­che Sauerei dabei. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Natürlich geht es darum, dass man die Konzepte vergleichen könnte. Wir haben ja überhaupt keine Gemeinsamkeiten, was BZÖ und FPÖ betrifft, aber wir würden uns hinstellen und sagen, wo die Unterschiede sind, offensichtlich lieber, als Sie das machen.

Ja, sparen! Wir sagen sparen. Wo denn? – Bei den umweltschädlichen Subventionen, bei den Steuerprivilegien, die endlich einmal ausgeräumt gehören in dem Land, bei den


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 74

Steuerbegünstigungen für Superreiche. Und wenn man ein paar Privilegien beseitigt, wird es vielleicht da oder dort auch den sogenannten Mittelstand treffen. Ja, wir beken­nen uns dazu, es wird etwas geschehen müssen, selbstverständlich! Es muss der Steuerbetrug bekämpft werden, es gehören die Rechnungshofkonzepte umgesetzt und so weiter und so fort! Und wir werden es nicht allen recht machen können, völlig richtig.

Vorgestern ist die Grundsteuerdebatte losgebrochen. Ich wende mich da an die Me­dien, weil immer so getan wird, als ob alle nie etwas sagen würden. Wir sind die Ein­zigen, die sich dazu bekennen, dass man zu dem, was das Wifo und der IWF vor­schlagen, ein Konzept ausarbeiten soll: Grundsteuer neu, die mehr Einnahmen bringt, das hilft auch den Gemeinden, wo man unten mehr Freibeträge einzieht, aber oben umso mehr bezahlt werden muss.

Sie von der SPÖ sagen alle: Nein, nie, ist jetzt kein Thema! Die soziale Partei! Die Im­mobilien der Reichen dürfen wir doch nicht besteuern, ist jetzt kein Thema! Aber beim Parteitag haben Sie noch ganz andere Lieder gesungen! Und das macht Sie so un­glaubwürdig, und das ist eigentlich der Grund, warum Sie diese Vorgangsweise ein­schlagen. Und das sollen die Leute wissen! In Wahrheit gehört Ihnen die Gefolgschaft für das verweigert, weil das demokratieschädlich ist, was Sie da tun. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die Wahrheit ist den WählerInnen zumutbar, und es ist auch sinnvoll, weil es keine Schande ist, wie gesagt, dass Sie unterschiedliche Meinungen haben. Aber dann be­kennen Sie sich dazu, und dann legen Sie Ihre Konzepte vor, die am Schluss als mög­licher Kompromiss rausschauen! Auch ein Kompromiss ist keine Schande in der De­mokratie, selbstverständlich nicht.

Oft genug weisen Sie darauf hin, was hier alles einstimmig oder jedenfalls mit Stimmen der Grünen beschlossen wird – ja, weil wir am Schluss konstruktiv sind und wir uns zu solchen Vorschlägen bekennen, auch wenn sie unpopulär sind, damit Sie wieder Ihr billiges Spiel treiben können. Aber dann stellen Sie sich vor den Wahlen hin und halten Sie da die Partie nicht auf! (Beifall bei den Grünen und der FPÖ.)

11.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.

 


11.26.11

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vize­kanzler! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Herr Präsi­dent, herzlichen Dank für das Zitat von Humboldt! Für Sie noch einmal, Herr Strache: Der Mensch wird erst Mensch durch die Sprache. (Abg. Strache: Und durch sein Ver­halten!) Und durch sein Verhalten – und durch seine Sprache.

Herr Strache! „Verfassungsbrecher“, „Strizzi-Methoden“, das sagt sehr viel über denje­nigen aus, der so eine Sprache verwendet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Das ist Realität! – Abg. Dr. Moser: Sie tun es ja selber!)

Meine Damen und Herren, wir sollten hier an dieser Stelle keine aufgeregte und schrei­erische Diskussion beziehungsweise keine schreierische Veranstaltung abführen, son­dern wir sollten allen Ernstes darüber reden, und das ist dringend notwendig: Was hat ein Land und was hat die Politik eines Landes zu tun bei 5 Prozent Defizit, bei 200 Mil­liarden € Schulden? – Budgetsanierung ist angesagt. Also lassen Sie uns über Budget­sanierung reden! (Abg. Strache: Dann machen Sie es fristgerecht und verfassungs­konform!)

Das Budget 2011 und die Folgenden werden mit Sicherheit eine Riesenherausforde­rung. Wir müssen die Defizite reduzieren, wir müssen die Schulden abbauen, aber, meine Damen und Herren, das Wie ist allemal wichtiger als das Wann, denn das Bud­get wird jedenfalls rechtzeitig heuer beschlossen werden. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 75

Reden wir über das Wie, meine Damen und Herren! Österreich ist ein Hochsteuerland, also werden wir, und dazu bekennen wir uns, die Budgetsanierung weitestgehend aus­gabenseitig zu bewältigen haben. Österreich ist ein wohlhabendes Land dank der Leis­tung vieler in diesem Lande. Das heißt, wir werden die Budgetsanierung so leistungs­freundlich wie nur irgendwie möglich bewältigen müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Österreich ist Gott sei Dank auch ein sozial stabiles Land. Das heißt, wir werden die Budgetsanierung ausgewogen machen, sowohl auf der Ein­nahmen- wie auch auf der Ausgabenseite – und wenn wir es mit Belastungen tun müs­sen, dann im Verhältnis der Leistungsfähigkeit jedes Einzelnen. Das heißt: Budgetsa­nierung ausgewogen, sozial verträglich und auch generationengerecht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Gradauer: Eine Sonntagsrede!)

Österreich ist Gott sei Dank ein wirtschaftlich starkes Land. Dieser wirtschaftlichen Stärke, der Leistungsfähigkeit vieler in diesem Land haben wir unseren Wohlstand zu verdanken. Das heißt, und der Herr Finanzminister hat es schon angesprochen, wir müssen natürlich alle Maßnahmen, die wir zur Budgetsanierung setzen, auch auf ihre Wachstumsauswirkungen, auf ihre Wirtschaftsauswirkungen hin überprüfen, heißt: Budgetsanierung muss auch wachstumsfreundlich und wachstumsfördernd sein.

Aber wenn wir unsere Budgetsanierung, meine Damen und Herren, ausgewogen, ge­nerationengerecht, leistungsfreundlich, wachstumsfördernd gestalten wollen, dann müssen wir das erstens auf Basis gesicherter Fakten tun. Die Wirtschaftsforscher revi­dieren momentan alle paar Wochen nahezu ihre Prognosen. (Abg. Dr. Graf: Das wird sich nicht ändern!) Das heißt, es ist durchaus legitim, danach zu trachten, diese Wirt­schaftsprognosen oder diese Daten so gesichert wie möglich dem Budget zu unterle­gen. Das heißt – ganz im Sinne von Bucher noch im Frühjahr bei der Debatte über das Finanzrahmengesetz –, je später wir das tun, desto sicherer sind die Grundlagen für un­ser Budget. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Die Regierung will für die Debatte und für die Vorbereitung des Budgets mehr Zeit vom Parlament, aber selbstverständlich muss für dieses Budget ausreichend Zeit für eine Begutachtung, und zwar für eine mehrwöchige Begutachtung, wie es immer der Fall war, sein. Es muss Zeit für eine, auch so wie immer, mindestens vierwöchige parlamentarische Behandlung sein. (Abg. Dr. Moser: Und wie geht sich das bis Weihnachten aus?)

Es muss sichergestellt sein, dass der Beschluss heuer noch stattfindet. Und es muss sichergestellt sein, dass dieses Budget tatsächlich am 1. Jänner in Kraft treten kann. Dann ist der Sinn jenes Verfassungsgesetzes, das wir miteinander beschlossen haben, auch tatsächlich erfüllt, weil das war der Sinn dieses Gesetzes! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, jetzt wird von „Verfassungsbruch“ gesprochen. Ich habe von der Klubobfrau der Grünen in den letzten Tagen sogar das Wort „Mutlosigkeit“ in diesem Zusammenhang gehört. – Ja, wir brauchen schon Mut, in vielen Bereichen der Gesellschaft. Es hätte wahrscheinlich viele Entdeckungen, viele Erfindungen, viele un­ternehmerische Leistungen ohne Mut nicht gegeben – aber Mut im Zusammenhang mit dem Budget?

Ich habe kürzlich einen Spruch gelesen: Mut ist der Sieg der Ungeduld über die Ver­nunft. Also, meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem Budget ist es wohl besser, es siegt die Vernunft über die Ungeduld. Das ist wohl der bessere Weg! (Bei­fall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich kann in diesem Zusammenhang nur sagen: Wenn es uns allen ernsthaft darum geht, am 1. Jänner nächsten Jahres ein Budget in Kraft set­zen zu können, das den Ansprüchen, sozial ausgewogen, wachstumsfreundlich, leistungs-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 76

freundlich zu sein, gerecht wird, aber natürlich auch den Weg beschreitet, die Schulden abzubauen, das Defizit, das wir leider eingehen mussten, zu reduzieren, dann macht es allemal Sinn, der wirtschaftlichen Vernunft, der Sachlichkeit den Vorrang vor Tempo zu geben.

Ich appelliere wirklich in dieser Stunde an die Oppositionsparteien: Kritisieren Sie die Terminwahl, von mir aus, zeigen Sie aber auch Verständnis dafür, dass die Regierung mit uns gemeinsam hier im Parlament einen Weg beschreiten will, der am Ende des Jahres, aber rechtzeitig vor Jahresbeginn ein Budget gewährleistet, das all den zuvor apostrophierten Ansprüchen gerecht wird. Das sind wir der Bevölkerung in Österreich schuldig, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

11.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


11.33.43

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute in den Regierungserklärungen von Bundeskanzler und Vizekanzler mehr­mals das Wort „stolz“ gehört: stolz auf den Schuldenberg, stolz auf das Defizit, 13 Mil­liarden € Defizit im Jahr 2010. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Bun­desregierung trägt ja ihren Stolz auf die Schulden wie eine Monstranz vor sich her! Und das ist deshalb unverständlich, weil Sie, Herr Finanzminister, der Schuldenvize der Nation sind! Niemals zuvor hat ein Finanzminister so viele Schulden gemacht wie Sie, Herr Finanzminister! Niemals zuvor in der Zweiten Republik, niemals zuvor! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Wir haben Ende des Jahres 2010 einen Schuldenstand von 200 Milliarden €! Da sind die Schulden der ASFINAG, da sind die Schulden der ÖBB noch nicht eingerechnet. Wenn Sie das addieren, dann kommen wir auf einen Schuldenstand von 240 Mil­liarden €! Ich bringe nur in Erinnerung, meine sehr geehrten Damen und Herren, Grie­chenland, das pleitegegangen ist, hat einen Schuldenstand von fast 300 Milliarden €. Wenn wir so weitermachen, dann sind wir in zwei, drei Jahren dort, wo Griechenland heute ist, und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann nicht in unserem In­teresse sein! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Daher ist es ja ein blanker Hohn, Herr Finanzminister, wenn Sie um teure Steuergel­der, um Millionenbeträge Inserate schalten, um den Bürgerinnen und Bürgern klarzu­machen, wie hoch ihr Schuldenstand ist: Mit über 30 000 € sind die Menschen unseres Landes verschuldet, wenn sie auf die Welt kommen. Sie verwenden Steuergelder da­für, um den Menschen diesen Betrag näherzubringen. Stellen Sie das endlich ein, hö­ren Sie auf, das Geld zu verschwenden, und beginnen Sie endlich zu sparen und dafür zu sorgen, dass dieser Verunsicherung der Menschen endlich ein Ende gesetzt wird! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn Sie mir vorhalten, dass ich bei den letzten Budgetdebatten, wo es darum gegan­gen ist, ein Doppelbudget zu beurteilen, das Budget für 2009 und 2010, gesagt habe, das ist zu früh: Herr Kollege Cap, es gibt ein einjähriges Budget und es gibt ein Doppelbud­get. Doppelbudget heißt zwei Jahre umfassendes Budget; das haben Rot und Schwarz verabschiedet. Ich habe Ihnen eine Dokumentation aller meiner Zitate zusammenge­stellt, die gebe ich jetzt dem Herrn Vizekanzler zum Nachlesen. (Der Redner übergibt Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll ein Schriftstück.) Sie haben im Frühjahr 2009 das Budget für das Jahr 2010 verabschiedet. Ich wollte das nicht, ich wollte das zurückverweisen an den Ausschuss. Warum? – Weil noch keine Zahlen, Daten und Fakten da waren, die wirklich Verlässlichkeit gebracht hätten, um ein sorgsames und richtiges Budget zu verabschieden. Daher war ich dafür, das Budget zurückzustellen. Das ist die Wahrheit! (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 77

Meine sehr geehrten Damen und Herren der Bundesregierung! Sie sind stolz darauf, dass die Arbeitslosigkeit sinkt. – Jawohl, wir sind alle hier herinnen glücklich darüber, dass wir wieder mehr Menschen in Beschäftigung haben, überhaupt keine Frage, aber es würde Ihnen gut anstehen, Herr Vizekanzler und ÖVP-Parteichef, wenn Sie sich einmal auch bei der Wirtschaft dafür bedanken würden, bei den ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern, aber vor allem bei der Wirtschaft, dass sie diese Arbeitsplätze ge­schaffen hat. Diese wurden nämlich nicht von der Politik geschaffen! Die Politik schafft keine Arbeitsplätze, sondern sie schafft bestenfalls die Rahmenbedingungen. (Beifall beim BZÖ.)

Jedes Mal bei diesen Debatten steht im Mittelpunkt die Wirtschaftskrise. Gut, dass die Wirtschaftskrise auch bei Ihnen einmal angekommen ist, aber sie ist überall ange­kommen, bei den Menschen in der gesamten Europäischen Union, auf der ganzen Welt – als Folge einer Finanz- und Bankenkrise. Was die Menschen aber jetzt brauchen und was vor allem die Wirtschaft jetzt braucht, ist Planbarkeit und keine Verunsicherung, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie lassen die Menschen in Unsicherheit, niemand weiß, was im nächsten Jahr auf uns zukommt, welche Belastun­gen Sie planen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bundesregierung, sagen Sie doch die Wahrheit: Sie sind sich nicht einig über ein Budget 2011! Sie finden nicht zueinander! Es wird kein Budget geben! Das ist doch die Wahrheit! Rücken Sie endlich damit he­raus! Bis Sie ein Budget für das Jahr 2011 zustande gebracht haben, ist Ihnen nicht nur die Zeit davongelaufen, sondern auch die Wählerinnen und Wähler in der Steier­mark und in Wien. Das ist die Wahrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bei­fall beim BZÖ.)

Sie sind von der Europäischen Union im Rahmen der Stabilitätspakt-Vereinbarung auf­gefordert, bis zum 2. Juni Ihre Maßnahmen mitzuteilen, die Sie setzen werden. Bis zum 2. Juni mussten Sie diese Auskunft erteilen. Herr Finanzminister, ich frage Sie: Warum ist das Parlament Ihnen weniger wert als die Europäische Union, als die EU-Kommission? (Beifall beim BZÖ.) Warum sind wir, die gewählten Volksvertreter der Republik Österreich, nicht wert, dass wir Auskunft erhalten über Ihre Steuerpläne, die Sie haben? Warum sagen Sie uns das nicht?

Da muss ich auch die Frau Präsidentin des Nationalrates ansprechen. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Eine ganz üble Rolle spielt die Präsidentin!) Warum, sehr geehrte Frau Präsidentin, gehen Sie nicht mit Selbstbewusstsein in diese Debatte und sagen: Das lassen wir uns nicht gefallen!? Neben Ihnen sitzt ein Beschwörer des österreichischen Parlamentarismus, der seit 25 Jahren hier herinnen sitzt, der Kollege Cap (Abg. Grosz: Seit 40 Jahren!), der immer sagt: Wir dürfen uns das nicht gefallen lassen! Wir sind doch Volksvertreter, wir sind doch eigenständig denkende Menschen hier im Hohen Haus und können auch stolz darauf sein! Das lassen wir uns nicht bieten, wenn die Re­gierung uns vorschreibt, wann wir hier ein Budget zu verabschieden haben!

Meine sehr geehrten Damen und Herren von Rot und Schwarz – und da appelliere ich schon auch an Ihre Eigenständigkeit –, das ist eine blanke Entmündigung Ihrer beiden Fraktionen, die da stattfindet. Stellen Sie sich endlich auf die Hinterfüße, bereiten Sie diesem Unding ein Ende, sagen Sie: So geht das nicht! Wir lassen uns von der Bun­desregierung nicht vorschreiben, ein Verfassungsgesetz zu brechen! (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist doch geradezu ein Aufruf zum Rechts­bruch! Wir sind diejenigen im Hohen Haus, die die Gesetze machen, und jetzt werden wir von der Bundesregierung aufgefordert, unsere Gesetze, unsere Bestimmungen, ja unsere Verfassung zu brechen. – Ja wo kommen wir denn da hin, meine sehr geehrten Damen und Herren?!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 78

Ich muss Sie fragen, Frau Kollegin Prammer: Wozu brauchen wir 183 Abgeordnete? (Abg. Ing. Westenthaler: Wozu brauchen wir eine Präsidentin?) Wozu brauchen wir sie, wenn sie ohnehin nur als Stimmvieh hier sitzen und nur das durchwinken, was die Bun­desregierung vorschreibt?  Das ist doch viel zu aufwendig! Diese Strukturen brauchen wir nicht, sie sind längst überholt und reformbedürftig. (Beifall beim BZÖ.)

Der Grund – und das ist heute schon einige Male angesprochen worden – für die Bud­getverschiebung ist, dass noch zwei Landtagswahlen bevorstehen; sie haben sich ein­fach irgendwie dazugeschummelt, die Landtagswahlen in der Steiermark und in Wien. Das ist der eigentliche Grund dafür. Man will nicht haben, dass die Wählerinnen und Wähler erfahren, welches Sparpaket beziehungsweise welches Belastungspaket im nächsten Jahr auf sie zukommt. Das ist der eigentliche Grund.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem Herr Vizekanzler Pröll! Es ist so zy­nisch – zynischer geht es schon nicht mehr –, dass Sie monatelang die Menschen be­lügen (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Was?), dass Sie monatelang nicht die Wahrheit sa­gen (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Geh!) und dann im nächsten Jahr jedem Bürger, je­dem Steuerzahler und vor allem dem Mittelstand mit der Steuerkeule eine über den Kopf geben. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist Tatsache!) Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist blanker Zynismus, der jetzt von der Bundesregierung vom Zaun gebrochen wird. (Beifall beim BZÖ.)

Die Menschen in unserem Land erwarten sich Verlässlichkeit und Ehrlichkeit. Sie be­nützen die Ausrede, dass Ihnen die Wirtschaftsdaten von IHS und WIFO fehlen. – Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Das WIFO ist rot, das IHS ist schwarz. Schicken Sie die beiden Vereine in die Wüste und verlassen Sie sich auf planwirtschaftliche Zah­len aus der Privatwirtschaft, dann werden Sie auch ein Budget zustande bringen! Wenn Sie schon den eigenen Leuten nicht trauen und nicht vertrauen, dann gehen Sie ins Ministerium zurück und holen sich dort Ihre Zahlen! (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen in Österreich mehr Planbarkeit, mehr Verlässlichkeit und eine Bundesregierung, die besticht durch Mut und Willens­kraft, endlich einmal Reformen anzugehen. Das wird Ihnen nicht erspart bleiben. Egal, wie die Wirtschaftsleistung im nächsten Jahr ausschauen wird, ob sie hinauf- oder hi­nuntergeht, völlig egal: Sie kommen um Reformen im Bereich der Verwaltung, des Schulwesens, der Pensionen und der Gesundheit nicht herum! Sie stehlen sich davon, das ist die Wahrheit. Sie laufen vor den Reformen buchstäblich davon, und diese Ver­zögerungstaktik wird vor allem der Steuerzahler, der Mittelstand zu spüren bekommen. Wir vom BZÖ werden das mit jeder Faser unseres politischen Gewichts bekämpfen! (Beifall beim BZÖ.)

11.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.

 


11.43.34

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regie­rungsbank! Es ist heute schon einiges über Worte, über die Sprache geredet worden. Der Mensch ist das, was er ist, sozusagen durch die Sprache. Ich muss sagen, wenn ich mir anhöre, was die Kollegen Faymann und Pröll hier von sich geben, so ist das ein verheerendes Zeugnis. Das ist ein Offenbarungseid, da bleibt nicht viel übrig von die­sem Mensch-Sein.

Ich gebe Ihnen noch ein Sprücherl mit auf die Reise, damit wir nicht nur bei den Wor­ten und der Sprache bleiben. Es gibt auch die Taten, und da heißt es so schön: An ih­ren Taten werdet ihr sie erkennen. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Erkenntnis, meine Damen und Herren, ist in Bezug auf Sie eine düstere Er­kenntnis, denn im Grunde genommen – man muss es leider so bezeichnen, Herr Prä-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 79

sident, ob Ihnen das passt oder nicht und ob Sie hier Beitragstäterschaft leisten wollen oder nicht – ist das gelebter Verfassungsbruch. Wenn ich das jetzt in der Art und Wei­se, damit es auch die Bevölkerung versteht, artikuliere, dann muss ich sagen, das sind Strizzi-Methoden. Punkt und aus, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Aber es geht auch um etwas anderes in dieser Debatte. Daher möchte ich jetzt insbe­sondere die Zuseher zu Hause vor den Fernsehgeräten fragen, ob sie sich noch daran erinnern können, was sich vor ein paar Wochen hier im Plenum und auch in der Öf­fentlichkeit, in Interviews, abgespielt hat im Zusammenhang mit dem Herrn Bundes­kanzler und dem Herrn Finanzminister. Ich frage Sie deshalb, ob Sie sich noch erin­nern können, weil in Zeiten, in denen Milliarden in immer kürzeren Abständen wie die Einkaufswagerln vor dem Supermarkt herumgeschoben werden, schon gewisse Dinge durcheinander kommen können.

Also die Frage lautet, ob man sich noch erinnern kann an diesen Paarlauf der Herren Faymann und Pröll, Stichwort Griechenland-Paket, Stichwort Euro-Schutzschirm. Hier hinter mir auf der Regierungsbank, wo sie heute sitzen und von wo aus sie vorhin lange geredet, aber nichts gesagt haben, sind sie gestanden und haben nichts anderes zu tun gehabt, als zu verkünden, mit schon fast esoterisch ausgestatteter Weisheit, wie denn die Griechen das angehen müssen, dass sie aus dem Schlamassel, das zugege­benermaßen weitaus ärger ist als das österreichische, wieder herauskommen. Und nicht nur das, Sie haben uns auch in salbungsvollen Worten erklärt, wie man es denn anpacken muss, um die Spekulanten und die miesen Finanzhaie endlich an die Kette legen zu können und sozusagen den Neoliberalismus in die Schranken zu weisen.

Das war sehr detailreich. Es hat aufschlussreiche Rezepte gegeben, wie man sparen muss, wo genau man sparen muss, welche Privilegien in Griechenland unhaltbar sind, wo die Bevölkerung den Gürtel enger schnallen muss, damit all diese unhaltbaren Zu­stände der Vergangenheit angehören. Im Grunde genommen haben Sie eigentlich hier von der Regierungsbank aus die ganze Welt gerettet. So hat es ausgesehen.

Und was ist jetzt, meine Damen und Herren? Was ist jetzt, wenige Wochen später? – Jetzt erleben wir diese finanzpolitischen Zampanos, die in Sachen Griechenland alles gewusst haben, die den Euro schon fünf Mal und nicht erst ein Mal gerettet haben, in Demut versunken. Jetzt wissen sie nicht mehr, was zu tun ist. Jetzt muss genau über­legt werden, es muss nachgedacht werden, sorgfältig und ja nicht über Nacht, es muss genau ausgewogen werden. Ich habe zunächst gedacht, Sie würden den Nobelpreis bekommen für Ihre finanzpolitischen Leistungen im Zusammenhang mit dem Grie­chenland-Paket; wobei, beim Nobelpreis muss man, glaube ich, vorsichtig sein, denn seit Obama ist es so, dass man ihn dafür bekommt, dass man das Gegenteil von dem macht, was man angekündigt hat. Aber wie auch immer – Sie sind jetzt in einer neuen Bescheidenheit versunken.

Kollege Cap, eindrucksvoll war Ihre Erläuterung, warum sich das jetzt so verhält: Wir haben eine unsichere Konjunkturlage. – Mir tut nur Kollege Aiginger leid, und zwar des­halb, weil er heute hier missbraucht wird, weil er etwas, ohne das Sie offenbar nicht ar­beiten können, noch nicht vorgelegt hat. Noch mehr tut er mir aber deshalb leid, weil die Reformvorschläge, die aus dem WIFO seit Jahren und Jahrzehnten kommen, von Ihnen in der Schublade endversorgt werden, anstatt dass Sie endlich einmal darüber nachdenken, sie umzusetzen und dadurch einzusparen. Kollege Aiginger und das WIFO sind also de facto schuld, dass die Österreicher keine Sicherheit, keine Pla­nungssicherheit haben und nicht wissen, was auf sie zukommt.

Kollege Kopf von der ÖVP hat durch eine sehr interessante Erkenntnis aufhorchen las­sen: Wir haben die größte Krise seit den dreißiger Jahren! – Aber geh! Das ist inter­essant: Die Krisen rechtfertigen den Verfassungsbruch! Das ist ein interessantes his­torisches Modell, das man auf andere Zeiten übertragen sollte, um zu sehen, ob das tat-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 80

sächlich etwas ist, was man immer zur Anwendung bringen sollte. Ich wende mich jetzt an Sie, Frau Präsidentin, als Hüterin der Verfassung hier im Haus: Sind Krisen tatsäch­lich dadurch zu meistern, dass man die Verfassung bricht? Ich glaube, wenn Sie ein bisschen in die Geschichte zurückschauen, dann würden Sie sehen, dass das ein rela­tiv untaugliches Element ist, dass man das so nicht seriöserweise argumentieren kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, man ist von dieser Regierung im negativen Sinn schon eini­ges gewohnt, die Bevölkerung ist auch einigermaßen leidgeprüft, aber diese dreiste Vorgangsweise, die Sie da in Sachen Budgetverschiebung über diese magische Dead­line der zwei Wahlgänge im Herbst vorlegen, ist schon ein neues Stück der Unverfro­renheit, das Sie liefern. Das zeigt auch, dass sich Rot und Schwarz in einer Sache einig sind, obwohl sie sonst überall hin- und herhackeln und Wadel beißen und nichts anderes zu tun haben, als sich gegenseitig zu bekämpfen. Wenn es darum geht, die Bevölkerung zu betakeln, dann sind Sie sich seltsamerweise einig. Dann ziehen Sie an einem Strang, dann machen Sie gemeinsame Sache. – Auch das ist ausgesprochen aufschlussreich. Das alles nur, um sich irgendwie drüberzuretten über diese beiden Wahlgänge im Herbst. Das ist die Wahrheit, die hinter dieser Verschiebung steckt, über­haupt nichts anderes.

Im Hintergrund, sage ich Ihnen, haben Sie schon die rot-schwarze sozialpolitische Ab­rissbirne in Stellung gebracht. Sie werden mit dem Caterpillar über die Bevölkerung drüberfahren, wenn diese beiden Wahlgänge einmal geschlagen sind. Sie sind nicht nur unglaubwürdig – das haben Sie in der Vergangenheit bewiesen, Herr Pröll; Sie sollten nichts mehr versprechen, es ist nichts wert –, Sie sind nicht nur unfähig – das beweisen Sie, wenn Sie ohne die Zettel von Herrn Aiginger nicht zurechtkommen –, sondern jetzt sind Sie auch noch feige, weil Sie sich nämlich der Bevölkerung nicht stellen und ihr nicht reinen Wein einschenken zu einem Zeitpunkt, wo Sie sonst immer sagen: Wir haben keine Zeit zu verlieren! (Beifall bei der FPÖ.)

Was wird denn da alles kommen? Sie reden von Vermögensteuer, von Grundsteuer. – Das sind nicht die Latifundien der Superreichen, dabei geht es darum, die Besitzer von Eigentumswohnungen, die Häuselbauer an die Kandare zu nehmen. Das ist Ihr Ziel­publikum, denn anders kommen Sie ja gar nicht auf das große Einsparungsvolumen, das Sie einbringen müssen angesichts der Milliardengräber, von Griechenland ange­fangen.

Ich habe manchmal den Verdacht, sage ich Ihnen, dass Sie vielleicht wissen, dass es noch weitere Milliardengräber gibt – vielleicht ein spanisches Milliardengrab, vielleicht ein ungarisches Milliardengrab (Abg. Strache: Ein portugiesisches!) –, dass sich die­ses Paket der Grauslichkeiten, das Sie geschnürt haben, noch einmal aufblähen wird, dass Sie diese Zeit vielleicht auch noch brauchen, um diese neuen Grauslichkeiten mit hineinzuverpacken und sie der Bevölkerung dann als Weihnachtsgeschenk zu präsen­tieren. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Meine Damen und Herren, klar ist: Viele sozialpolitische Errungenschaften – 13. Fami­lienbeihilfe, 13./14. Monatsgehalt und so weiter – werden in der bekannten Form ge­hen, Ihre Privilegien werden bleiben! (Beifall bei der FPÖ.)

11.51

11.50.55 Ordnungsruf

 


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege Kickl, für die bewusste Verwendung und Wiederholung des Begriffes „Strizzi“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Abg. Dr. Graf: Aber als der Bucher gesagt hat, dass die Regierung lügt, hat es keinen ge­geben!) – Er hat sich ja sofort korrigiert!

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 81

11.51.04

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben am 4. Mai dieses Jahres das Hearing zum Bundesfinanzrah­mengesetz gehabt, und in Vorbereitung für heute habe ich mir noch einmal durchge­lesen, was die Experten gesagt haben. Sie haben es im Wesentlichen gutgeheißen, wenn auch mit durchaus kritischen Anmerkungen. Zwei Zitate habe ich sehr bemer­kenswert gefunden, weil sie sehr gut zu dieser heutigen Erklärung passen, und zwar zum einen zum Thema Konjunkturvorbehalt: Falls sich im Herbst die Wachstums­prognosen verschlechtern, soll man die Möglichkeit schaffen, die Konsolidierung zu än­dern. – Zitatende.

Das zweite Zitat: Ich empfehle angesichts der schwierigen Konjunkturlage, die Be­schlüsse für die Budgetkonsolidierung so spät wie möglich zu fassen, weil dies eine bessere Einschätzung der weiteren Entwicklung erlaubt. (Abg. Kopf: Wer war das?)

Das eine war von Rossmann, das andere von Marterbauer, die im Prinzip beide dafür plädiert haben: möglichst spät, die Herbstprognose, die Ende September kommt, abzu­warten, um in den Budgetprozess die aktuellen Konjunkturdaten einbeziehen zu können.

Im Wesentlichen ist das, was die Regierung heute erklärt hat, nichts anderes. Das Ganze mit den Wahlen in Zusammenhang zu bringen finde ich zwar spannend, aber der 20. Oktober ist meines Wissens auch nach dem 10. Oktober, und das heißt, die Budgetrede am 20. Oktober wäre auch nach den Wiener Wahlen. Der 1. Dezember ist ebenfalls nach den Wiener Wahlen, und das heißt, die Budgetrede wird erst nach den Wiener Wahlen stattfinden, aber das ist nichts anderes als das, was immer schon vor­gesehen war.

Zur Kritik, die darauf abgezielt hat, dass der 9. Dezember zu spät ist, kann ich sagen: Ja, das stimmt, dann hätten wir keinen vernünftigen parlamentarischen Prozess zu­stande gebracht. Durch die Änderung auf den 1. Dezember haben wir genauso viel Zeit wie bei jedem Budget. Ich glaube, im Schnitt dauerte der parlamentarische Pro­zess 29 Tage, jetzt sind es 28, also einen Tag weniger als im Schnitt der letzten 15 Jahre. Im Prinzip ist genauso viel Zeit, und hoffentlich wird diese Zeit auch qualitativ genützt, um ordentlich darüber zu debattieren, und nicht dazu, nicht zu debattieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Für entscheidend halte ich aber nicht die Frage, wann die Budgetrede stattfindet, wann das Budget diskutiert wird, sondern entscheidend ist der Inhalt dieses Budgets. Die Frage ist, da dieses Budget als erstes Nach-Krisen-Budget vorgelegt wird – die ande­ren Budgets waren Krisen-Budgets –, ob man sieht, dass wir die Lehren aus der Krise gezogen haben. Wir merken, dass es leider Teile, auch der Politik, gibt, die noch nicht die Lehren aus der Krise gezogen haben, denn wenn ich mir anschaue, dass in Nieder­österreich 1 Milliarde € verspekuliert wurde und die Verantwortlichen dort, Sobotka und Pröll, nichts anderes machen, als so zu tun, als ob überhaupt nichts verloren worden wäre, als ob sich der Rechnungshof irren würde, dann ist das ein echter Skandal. Wenn man schon 1 Milliarde verzockt, dann muss man auch den Mut haben, sich vor den Wähler hinzustellen und reinen Tisch zu machen. Das geschieht in Niederöster­reich leider noch nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Budget wird wichtige Antworten auf wichtige Fragen geben, so zum Beispiel auf die Frage: Wer bezahlt diese Krise? Die SPÖ hat bereits im Jänner gesagt, dass wir je­denfalls einen Beitrag der Banken in Österreich haben wollen, nämlich die Banken­abgabe mit 500 Millionen € netto. Nach anfänglichem Zögern ist die ÖVP jetzt auch im Boot, und wir erarbeiten das genaue Modell. Es ist für uns nicht so wichtig, wann die­ses Budget vorgelegt wird, sondern für uns ist wichtig, dass es diese 500 Millionen € enthält und dass auch die Banken einen Beitrag zur Sanierung und zur Bezahlung die­ser Krise leisten. Das ist für uns entscheidend. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 82

Wir wissen alle, dass unser Steuersystem heute große Ungerechtigkeiten zulässt, denn man kann ja auf unterschiedliche Weise Geld verdienen. Es gibt Menschen, die bei einer Jagdgesellschaft einen tollen Tipp bekommen, nämlich in Hypo-Aktien zu inves­tieren, und dann innerhalb von einem Jahr 200 000 € verdienen. Was ist deren per­sönliche Leistung gewesen, um diese 200 000 € zu verdienen? Zweimal zur Bank zu gehen: einmal einzahlen, einmal abheben – 200 000 € mehr haben! Was ist ihre Steu­erleistung? – Null! 200 000 € Einkommen, kein Euro Steuer!

Es gibt auch Menschen, die für ihr Geld arbeiten gehen – zirka 90 Prozent der Öster­reicherinnen und Österreicher müssen damit leben, dass sie arbeiten gehen müssen; es sind auch einige in Ausbildung und dergleichen, das darf man nicht vergessen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Wenn jemand durch Hände- oder Kopfarbeit 200 000 € verdienen will, dann kann er das erstens nicht innerhalb von einem Jahr, sondern muss fünf bis zehn Jahre lang arbeiten gehen, jeden Tag, und zweitens zahlt er dafür zirka 100 000 €, also zirka 50 Prozent, an Steuern und Abgaben. Und dieses Verhältnis kei­ne Leistung/keine Steuer : hohe Leistung/extrem hohe Steuer darf einfach nicht sein.

Deswegen ist für uns wesentlich, dass auch im Budget klar drinsteht, dass wir zu mehr Steuergerechtigkeit kommen, dass jene, die ein hohes Einkommen haben, die Millio­nen verdienen und keine Steuern zahlen, genauso Steuern zahlen wie die Menschen, die arbeiten gehen für ihr Geld. Das ist für uns wichtig. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt, die Arbeitslosigkeit, auch das sind sehr wichtige Fragen für uns. Wir haben zwar in Österreich die zweitniedrigste Arbeitslosigkeit in Europa, und auch der Anstieg während der Krise war sehr gering – es hat sehr viele positive Maßnahmen dieser Bundesregierung gegeben: Kurzarbeit, wie schon erwähnt, Jugendausbildungsgarantie et cetera –, aber die Arbeitslosigkeit ist trotzdem auf einem Rekordstand. Ja, sie sinkt seit wenigen Wochen, aber viel zu langsam. Entscheidend in diesem Zusammenhang wird auch sein, dass wir in diesem Budget erkennen, dass die Bundesregierung die Verantwortung ernst nimmt und eine Vielzahl von Maßnahmen erarbeiten wird – es gibt von den Experten viele gute Vorschläge, wie man mehr Be­schäftigung schaffen kann – und dass die Bundesregierung alles tut, um möglichst Be­schäftigung zuzulassen, um möglichst Beschäftigung in diesem Land zu fördern, damit die Arbeitslosigkeit wieder sinkt. (Beifall bei der SPÖ. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Wenn ein Budget diese Voraussetzungen erfüllt, ist mir, ehrlich gesagt, egal, ob die Budgetrede am 20. Oktober oder am 1. Dezember gehalten wird. Wenn diese Inhalte drinnen sind, werden wir dem Budget zustimmen. Insofern erwarte ich mir von der Bun­desregierung, dass sie schaut auf Gerechtigkeit, darauf, wer für diese Krise bezahlt, und auf den Arbeitsmarkt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte.

 


11.58.30

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In Konsequenz aus dem letzten Satz, in dem Kollege Krainer gemeint hat, ihm sei es eigentlich egal, ob das Budget am 22. Oktober oder am 1. Dezember vorgelegt wird, würde ich emp­fehlen, dass die Abgeordneten der Regierungsfraktionen eine neue Bundesverfassung vorlegen, in der in Artikel 1 zur Geltung kommt:

Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus. Alle sind ver­pflichtet, sich an die Gesetze zu halten – mit Ausnahme der österreichischen Bundes­regierung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 83

Eine ausdrückliche Ausnahme der österreichischen Bundesregierung, sich an die Ge­setze der Republik Österreich halten zu müssen, das würde ich Ihnen empfehlen, wenn Sie das so locker sehen, wenn es Ihnen so egal ist, wann ein Budget vorgelegt wird.

Ich möchte es jetzt noch einmal in aller Deutlichkeit ausführen, und ich möchte noch einmal in aller Deutlichkeit den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und auch das Finanzministerium kritisieren für die Argumentation, die diese der Regierung zur Verfügung gestellt haben, die an alle Medien gegangen ist, mit der man sich versteckt und versucht, zu täuschen und zu tarnen und diesen Verfassungsbruch einfach weg­drückt. Ich möchte das noch einmal erklären. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Herr Vizekanzler Pröll, wie würden Sie das sehen: Auf Österreichs Autobahnen darf man maximal 130 Stundenkilometer fahren. In der Straßenverkehrsordnung sind selbstverständlich Konsequenzen vorgesehen für den Fall, dass man sich nicht an die­se Bestimmung hält, wenn man zum Beispiel 160 Stundenkilometer fährt. Trotzdem hat man natürlich die Möglichkeit, 160 auf der Autobahn zu fahren, aber man wird selbst­verständlich bestraft.

Die Tatsache, dass Sie keine Sanktionen zu befürchten haben, wenn Sie das Budget nicht vorlegen, entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, ein solches vorzulegen – selbstverständlich nicht! –, genauso wenig, wie die Österreicherinnen und Österreicher nicht die Freiheit haben, die Straßenverkehrsordnung nicht einzuhalten. Würden Sie jetzt auch ein Verfassungsgutachten schreiben: Selbstverständlich, es kann jeder 160 Stun­denkilometer fahren, ist ja eh egal!?

Ich meine, Recht muss Recht bleiben. Wie oft haben Ihre Minister und Ministerinnen das in den letzten Wochen gesagt? Wie oft? (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Es ist selten genug, dass sich alle Verfassungsrechtler einig sind, auch wenn man in die österreichische Geschichte blickt, aber diese Zehn-Wochen-Frist ist immer sehr ernst genommen worden. Es hat auch Regierungen gegeben, die zurückgetreten sind, weil diese Zehn-Wochen-Frist nicht eingehalten worden ist. Also, die Verfassung gilt für Sie nicht.

Herr Kollege Cap, Sie sagen, dass die Verfassung auch Alternativen, nämlich Notvor­schläge vorsieht, wenn die Regierung dieser Verpflichtung nicht nachkommt, denn dann muss selbstverständlich das Parlament einspringen. Das entbindet aber die Regierung noch lange nicht davon, diese Verpflichtung auch wahrzunehmen. Wie stellen Sie sich denn das vor? Gut, ein Budget ist wichtig, aber glauben Sie, dass ein Staat, eine Repu­blik ohne solche Notbestimmungen auskommen kann? Und Sie argumentieren mit die­sen Notbestimmungen in der Form, dass es deswegen wurscht ist, ob Sie es vorlegen oder nicht?! So einen Zynismus habe ich selten gehört!

Das ist eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Bestimmung. Punkt. Da gibt es über­haupt nichts zu diskutieren. Und dieser Zettel vom BKA gehört eigentlich in den Papier­korb, sage ich in aller Offenheit. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Die Verfassung zählt also für Sie nicht. Alle Bürgerinnen, alle Bürger sind an die Geset­ze gebunden, aber bei Ihnen ist es noch mehr: Sie sind auf die Verfassung vereidigt, nämlich Sie alle als Minister, wie im Übrigen auch wir als Abgeordnete. Auch Ihr Eid zählt nicht.

Dann gibt es noch die Unterschrift der Klubobleute. – Auch ihre Unterschrift zählt nicht. Was zählt denn noch gegenüber dem Parlament? Eid, Verfassung, Unterschrift? Vize­kanzler Pröll versucht es jetzt mit einem Versprechen – ein schlechter Versuch, ein äußerst schlechter Versuch. Von Ihnen sind wir einiges gewöhnt. Sie haben über Mo­nate geschworen: Read my lips, es wird zu keiner Steuererhöhung kommen, ich ver­spreche das. – Also, was ist jetzt in dieser Republik überhaupt noch etwas wert gegen­über dem Bürger und der Bürgerin? (Beifall bei Grünen und BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 84

Da geht es jetzt gar nicht um Landtagswahlen, sondern allein diese Unverschämtheit, da so drüberzusteigen, gegen alle Vorgaben vorzugehen, gegen alles, was ausgemacht ist, ist ein echter Affront. Und warum tun Sie das? – Sie verschaffen sich selber da­durch Zeit. Sie sagen, Sie brauchen Zeit für die Erstellung des Budgets. Ich glaube, auch die Bevölkerung braucht Zeit, um mit eingebunden zu werden, mitreden zu kön­nen, auch darauf hinzuweisen, ja hinzuweisen zu können: Diese Regelung ist über­schießend, diese Regelung ist ungerecht, diese Regelung ist unfair.

Der Bundeskanzler hat von Fairness gesprochen. Ich verlange von Ihnen Fairness ge­genüber der Bevölkerung! Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, in einem Budgetpro­zess rechtzeitig etwas zu erfahren, rechtzeitig auch Protest zum Ausdruck zu bringen, rechtzeitig auch zu sagen: So wollen wir das nicht, wir wollen etwas anderes.

Mit diesem Kampffahrplan, den Sie ursprünglich im Auge hatten, hätten Sie jeglichen Widerstand, jegliche Mitsprache der Bevölkerung in klassischer schwarz-blauer Manier, nämlich drüberfahren, innerhalb von zwei Wochen verwirklicht. Und dagegen wenden wir uns in aller Deutlichkeit und in aller Entschiedenheit. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Sie wollen drüberfahren und dann so schnell wie möglich in die Weihnachtspause ver­schwinden und das Paket wieder zumachen. Und dann sollen die Österreicherinnen und Österreicher schauen, wie sie ins nächste Jahr kommen!

Es geht hier auch um eine gewisse Sicherheit, um Planungssicherheit und auch um Lebenssicherheit. Viele Menschen sind in sehr schwierigen Situationen. Was wird jetzt tatsächlich passieren? Werden sie weiterhin Familienbeihilfe bekommen? Wird es wei­terhin dieselben Sozialleistungen geben? Ihr Bundesfinanzrahmengesetz sieht ja vor, den Großteil der Einsparungen im Sozialbereich zu machen, in der Pflege, in der Ge­sundheit, in der Bildung, in der Wissenschaft, an den Universitäten, an den Schulen, in den Kindergärten. 60 Prozent der Einsparungen sollen in diesem Bereich passieren! Sie aber sagen, zwei, drei Wochen Beratungen sind genug! Und dann soll die Bevölke­rung schauen, wie sie weiterkommt im nächsten Jahr?

Das ist extrem unfair! Und da geht es nicht um Wahlkampf, sondern einfach um eine grundlegende Fairness gegenüber den Menschen in diesem Land. Dazu sind Sie ver­pflichtet – auch ohne Verfassung. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Und ich kann Ihnen versichern: Die Grünen werden Seite an Seite mit all diesen Men­schen, die in diesen Bereichen sehr, sehr viel leisten – Pensionen, Gesundheit, Fami­lie, Jugend, Sozialversicherung, Konsumentenschutz und Umweltschutz –, dafür kämp­fen, dass bestimmte Bereiche von Ihrem brutalen Sparpaket, das kommen wird, ausge­nommen werden müssen. Österreich braucht nämlich auch eine vernünftige Zukunfts­planung, und nicht nur Wohlfühlargumente, um in Wien noch in Frieden einen Wahl­kampf führen zu können – und dann die Brutalitäten durchdrücken zu können. Da ma­chen wir nicht mit! Härtester Widerstand von der grünen Fraktion auch über den Som­mer ist Ihnen sicher. (Beifall bei den Grünen.)

12.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


12.05.00

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Gestatten Sie mir zunächst, bevor ich in das Thema einsteige, eine Bitte an zwei meiner Kollegen vom Koalitionspartner SPÖ zu äußern, und zwar an den Herrn Klub­obmann und an den Herrn Finanzsprecher Krainer. Beide haben hier davon gespro­chen, dass in Niederösterreich Wohnbaugelder um 1 Milliarde € verspekuliert wurden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 85

(Abg. Heinzl: Ist es denn nicht wahr?) Meine Bitte wäre: Glaubt nicht dem Parteipres­sedienst der SPÖ Niederösterreich, schaut euch den Rechnungshofbericht an! Ich ha­be ihn hier.

Der Rechnungshofbericht sagt, dass der Nettovermögenswert der Wohnbaugelder un­ter Berücksichtigung aller Auszahlungen um 66,7 Millionen € höher ist als zu Beginn, also mehr als zu Beginn der Veranlagung. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei der ÖVP. – Widerspruch bei der SPÖ.)

Und im Interesse des guten Koalitionsklimas, Herr Klubobmann Cap, bitte ich Sie wirk­lich – ich bitte Sie wirklich, ich ersuche Sie! –: Verlassen wir uns in Zukunft auf Daten und Fakten und nicht auf Presseaussendungen von Parteigruppierungen. Sind wir uns da einig? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Okay.

Meine Damen und Herren, aber nun zum eigentlichen Thema. Ich glaube, die Debatte bisher hat gezeigt, dass der Budgetfahrplan nicht aus Jux und Tollerei verändert wur­de. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, ja, Rechtsstaat ...!) Er wurde verändert, Frau Kollegin Glawischnig, weil wir eine Situation haben, wie wir sie seit 80 Jahren nicht ge­habt haben. Wir haben seit 80 Jahren keine solche Finanz- und Wirtschaftskrise ge­habt wie derzeit. (Abg. Mag. Kogler: Bleiben Sie bei der Wahrheit! Informieren Sie sich!) Das hat insofern eine Auswirkung auf das Budget, als wir natürlich viel Geld in die Hand genommen haben, das Parlament und die Regierung, viel Geld, um die Krise zu bekämpfen. Das ist uns gelungen, da waren wir erfolgreich.

Wir haben die Finanzmärkte stabilisiert, es hat Wachstumsimpulse für die Wirtschaft gegeben. Das hat viel Geld gekostet. Und ich habe damals schon gesagt, Herr Kollege Bucher, es ist noch relativ einfach, sich politisch zu einigen, wie man mehr Geld aus­gibt, es wird viel schwieriger sein, sich politisch zu einigen, wie man die Konsolidierung durchführt. Eine solche Situation hatten wir 80 Jahre lang nicht, Herr Kollege Bucher. Das müsst ihr zugeben. Es ist das eine Sondersituation, die eigentlich einmalig ist – und das nicht nur bei uns, sondern auch in vielen anderen Ländern der Welt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist eine Chuzpe, dass Sie das behaupten!)

Hans-Werner Sinn aus München hat völlig recht: Alle Staaten dieser Welt haben die Krise über die Staatsverschuldung bekämpft. Daher haben wir kein normales Budget zu beschließen, sondern wir haben ein Budget und ein Sanierungsprogramm für die Zukunft unseres Landes zu beschließen. (Abg. Bucher: Machen Sie es endlich!)

Und ein Zweites: Prognosen sind natürlich immer unsicher, gar keine Frage, aber so unsicher wie derzeit waren sie noch nie. So unsicher waren sie noch nie! Die Wirt­schaftsforscher selbst sagen: Wir fahren im Nebel. Und da, ehrlich gestanden, fasse ich lieber einen Budgetbeschluss, wenn ich die letzten Daten habe, und nicht Daten, die bei Beschlussfassung bereits veraltet sind. Das ist Ihre Argumentation, Herr Kolle­ge Bucher, noch vor einem halben Jahr gewesen. (Widerspruch beim BZÖ. –Zwi­schenrufe bei der FPÖ.) – Lesen Sie die Budgetdebatte nach! Ich bin lieber auf dem si­cheren Weg als auf dem unsicheren.

Der dritte Punkt, meine Damen und Herren: Es gibt auch viele unterschiedliche Mei­nungen. Es geht hier darum, eine Balance zu finden zwischen Konsolidierung einer­seits und Wachstumsimpulsen andererseits. Da sind die Wirtschaftsforscher unter­schiedlicher Meinung. Da haben wir in den letzten Wochen die Auseinandersetzungen zwischen USA und Deutschland, Obama und Merkel, erlebt. Die einen sagen: Fangen wir früher an mit der Konsolidierung!, die anderen sagen: Beenden wir die Wachs­tumsimpulse nicht frühzeitig! Es ist also eine sehr heikle Aufgabe, diese Balance zu finden zwischen Wachstumsimpulse nicht abtöten und gleichzeitig der Bekämpfung der Staatsschulden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 86

Meine Damen und Herren, natürlich leben wir – so ehrlich müssen wir auch sein – in einer Zeit, die nur ein einziges Kennzeichen hat: das Tempo und die Rasanz der Ver­änderung. In der Geschichte hat es immer Veränderungen gegeben, gar keine Frage, aber das Tempo war noch nie so atemberaubend wie derzeit.

Ich habe es schon einmal erwähnt: Ich war im März im Finanzausschuss der Europäi­schen Union. Damals hat Dominique Strauss-Kahn gesagt, wir müssen sehr achtge­ben, dass wir nicht nach der Finanzkrise, aus der eine Wirtschaftskrise wurde, auch eine Krise der Staatsfinanzen bekommen. – Und drei Wochen später war sie da! So rasch ist das Tempo der Entwicklung.

Daher sage ich, ich beschließe einen Zukunftspakt für unser Land wirklich lieber auf Basis der letztverfügbaren Daten, weil ich dann auf einem sicheren Weg bin, als auf Basis veralteter Daten. – Herr Kollege Bucher, du magst noch so viel schmunzeln, das ist einfach die Wahrheit. Ich verstehe ja, dass ihr jetzt glaubt, ihr könnt da politisches Kleingeld wechseln. Ich verstehe das ja. Aber weißt du, Kollege Bucher, was die Men­schen im Land sagen? Ich habe es dir gestern gesagt. Ich habe vorgestern zwei Ver­anstaltungen in meinem Wahlkreis gehabt. Da haben mich die Menschen angespro­chen darauf, was in der Zeitung gestanden ist. Das Einzige, was sie gesagt haben, war: Ja habt’s ihr im Parlament keine anderen Sorgen, als darüber zu streiten, ob eine Budgetrede drei oder vier Wochen früher oder später ist? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Hat der Finanzminister keine anderen Sorgen, als ...? – Das ist doch eine Frechheit!)

So denken die Menschen in unserem Land. Und ich glaube, es ist für euch kontra­produktiv, was ihr macht. (Beifall bei der ÖVP.) Aber ich bin nicht euer Ratgeber; ihr könnt machen, was ihr wollt. Ihr könnt auch jede Woche eine Sondersitzung machen. Aber die Menschen in diesem Land sind nicht so dumm, um euch das abzunehmen, was ihr diesbezüglich verbreitet.

Meine Damen und Herren, man muss auch darauf hinweisen – der Herr Vizekanzler hat es ja schon gesagt –, dass wir im heurigen Jahr bereits eine sehr intensive Budget­debatte gehabt haben. Wir haben ein neues Haushaltsrecht geschaffen – unglaublich wichtig –, wir haben eine Schuldenbremse eingezogen für die nächsten vier Jahre (Abg. Bucher: Das ist doch keine Schuldenbremse!), eine Deckelung der Ausgaben vorgenommen. Wer hat da dagegen gestimmt? – Alle drei Oppositionsparteien! Das ist wieder typisch: „Oberg’scheite“ spielen, alles besser wissen, aber ja keine Verantwor­tung übernehmen – das ist die Opposition! (Widerspruch beim BZÖ.)

Wir haben hier eine Schuldenbremse eingezogen, und jetzt haben wir die nächsten Schritte der Abfolge: Jetzt machen alle Ministerien ihre Hausaufgaben und müssen schauen, wie sie im jeweiligen Ressort dieses Einsparungsziel erreichen. Wir könnten es uns sehr leicht machen und könnten sofort etwas beschließen, aber dann be­schließen wir lauter Steuererhöhungen. Das können wir sofort machen! Aber wir müs­sen diese Einsparungspotenziale ausschöpfen – sie sind zweifellos vorhanden –, das ist richtig und seriös. Die Qualität der Arbeit hat zweifellos Vorrang vor dem Tempo.

Folgendes lassen Sie mich auch noch sagen – ich habe das schon einmal gesagt –: Die Aussage des Herrn Finanzministers: Wer mehr spart, braucht weniger Steuern! (Beifall bei der ÖVP), zielt auch darauf ab, dass wir noch zuwarten, bis wir alle Einspa­rungsvorschläge auf dem Tisch haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn wir das nicht täten, hätten wir vielleicht kein Verhältnis von 40 : 60, sondern viel­leicht eines von 90 : 10. Ich sage, wir fühlen uns auch als Anwalt des Steuerzahlers. So wenig wie möglich soll über Steuern kommen, und so viel wie möglich soll über Aus­gabeneinsparungen kommen. Das ist verantwortungsvolle Politik! (Beifall bei der ÖVP.)

12.11



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 87

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


12.11.29

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will da gleich anschließen, Kollege Stummvoll: Wenn das so ist, wie Sie das jetzt sagen, dass man den Budgetbedarf im Verhältnis 60 : 40 bedecken möchte, also 60 Prozent Einsparungen, 40 Prozent zusätzliche Einnahmen – wobei Kollege Cap vor einigen Wochen hier schon einmal gesagt hat, 60 : 40, 50 : 50 vielleicht; ist ja egal, das sind nur ein paar Milliarden, aber so genau nehmen wir es ja nicht mit den Steuerein­nahmen –, Herr Kollege Stummvoll, wenn es so ist, dass man 60 Prozent bei den Aus­gaben sparen will, so wäre doch gerade das ein Argument, das jetzt zu machen, jetzt zu diskutieren, jetzt umzusetzen. Wie wollen Sie denn das schaffen, wenn Sie dann im Dezember ein Budget beschließen, wenn Sie dann am 12. Oktober, zwei Tage nach der Wiener Landtagswahl, über die Einsparungsvorschläge zu diskutieren beginnen? Wie wollen Sie das schaffen, dass diese 60 Prozent ausgabenseitige Einsparungen wenige Wochen später, am 1. Jänner 2011, wirksam werden?

Das ist unmöglich! Wir müssten jetzt hier gemeinsam im Parlament diese Einsparungs­vorschläge und auch die Strukturveränderungen diskutieren und nicht zuwarten. (Bei­fall beim BZÖ.)

Herr Kollege Stummvoll und Herr Vizekanzler, weil Sie gesagt haben: Na ja, man muss zuwarten. (Abg. Dr. Stummvoll steht an der Regierungsbank und spricht mit Vize­kanzler Dipl.-Ing. Pröll.) – Ich warte gerne, bis Sie da fertig sind mit Ihrem Diskurs, Herr Kollege, aber es wäre schon wichtig, dass wir das jetzt diskutieren, denn auch Sie ha­ben uns vorgehalten, dass wir jetzt sagen, man muss das Budget früher machen, und vorher haben wir gesagt: Nein, später.

Herr Kollege Stummvoll! Herr Vizekanzler! Klubobmann Bucher hat damals, als es da­rum gegangen ist, ein Doppelbudget für 2009 und 2010 zu diskutieren, gesagt, das Doppelbudget ist für 2010 nicht seriös, es ist nicht sinnvoll, das schon mitzubeschlie­ßen. Wir waren damals mitten in der Krise, und da hat man wirklich noch nicht ge­wusst, wie sich das Jahr 2010 entwickeln wird und ob es nicht besser gewesen wäre zuzuwarten.

Herr Vizekanzler, damals haben Sie gesagt – im April 2009, jetzt haben wir Juli 2010 –, und da zitiere ich Sie, es sei sinnvoll, schon damals in die Verhandlungen für das Bud­get 2010 einzutreten, denn sonst müsste man sofort verhandeln; das machen wir alles gemeinsam, denn „es wird sich nicht viel verändert haben, und deswegen macht es Sinn, für diese zwei Jahre jetzt“ – April – „die Perspektive auf den Tisch zu legen.“ – Und das damals, mitten in der Krise, als man wirklich nicht gewusst hat, wie lange das anhalten wird. (Abg. Dr. Stummvoll steht an der Regierungsbank und spricht mit Bun­deskanzler Faymann und Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.) – Herr Kollege Stummvoll, das ist wirklich unglaublich! Sie sagen immer, Sie sind der beste Redner hier im Hohen Haus, und verlangen, dass man Ihnen zuhört, und Sie gehen jetzt hier heraus und ver­wickeln die Regierung in ein Zwiegespräch. Das ist wirklich unhöflich! (Beifall beim BZÖ. – Ruf bei der ÖVP: Beruhigen Sie sich!)

Ich beruhige mich schon, aber Sie sind ein Beispiel dafür: Sie geben uns hier Zensu­ren, was wir da machen sollen, um nicht politisches Kleingeld zu erwirtschaften; Sie sind das beste Beispiel dafür, dass es Ihnen in Wahrheit um die Parteipolitik geht. (Bei­fall beim BZÖ.) Genau darum geht es Ihnen! Verteilen Sie nicht Zensuren, verwickeln Sie sich hier nicht in irgendwelche politischen Kleingespräche, sondern versuchen Sie doch, Herr bester Redner des Parlaments und Finanzsprecher, hier gemeinsam einmal eine wirklich sachlich fundierte Diskussion über das Budget abzuhalten. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 88

Das wäre es, und nicht irgendwelche Zwischenrufe von den Obermaurern da drüben, die nur betonieren, wenn es darum geht, im Regionalbereich und bei den Gemeinden und bei den Ländern etwas einzusparen! (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren, wo sind die Einsparungspotenziale? Kollege Cap hat ja ge­sagt: Na, legen Sie etwas vor! – das kennen wir auch schon –, und: Wuh, wuh!, hat er gesagt. – Herr Kollege Cap, was haben Sie gestern gelesen, dass Sie heute so auf der kabarettistischen Seite gewesen sind? Ich kann mich noch erinnern: Als wir die Min­destpensionen um 5 Prozent angehoben haben, haben Sie von Pensionsraub gespro­chen. Das war keine Verunsicherung damals – jetzt auf einmal ist es Verunsicherung?!

Herr Kollege Cap, wir haben Vorschläge, und die wollen wir mit Ihnen diskutieren, auch für das Budget 2010. Wenn es darum geht, etwa im Gesundheitsbereich und im Sozial­versicherungsbereich einzusparen, haben wir einen Vorschlag: Legen Sie die Sozial­versicherungen zusammen – eine Pensionsversicherung, eine Unfallversicherung, eine Krankenversicherung für alle Werktätigen und für alle Selbständigen und für alle Landwirte. Meine Damen und Herren, das wäre ein sinnvoller Vorschlag. Reden wir da­rüber, wenn es darum geht!

Oder: ein gemeinsames bundesweites Spitalskonzept, sodass wir nicht Regionalkon­zepte haben, mit denen jeder Landeskaiser sein eigenes System extrem teuer auf­bauen möchte. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Herr Kollege von den Oberbetonierern, 3 Milliarden € wären da einzusparen! 3 Milliarden € an Steuergeldern pro Jahr wären da einzusparen! (Beifall beim BZÖ.)

Und was die Pensionen angeht: Wir wollen nicht die Pensionisten berauben. Die haben ihre Rechte – kein Problem. Wir wollen bei den Sonderpensionsrechten ansetzen: dass man nicht mit 52 in Pension gehen kann, egal wo das ist. Wir haben gesagt, gerecht wäre ein Pensionskonto für alle, und jeder entscheidet für sich selbst, mit welcher Pen­sion und wann er in den Ruhestand treten möchte. – Ein konkreter Vorschlag. (Beifall beim BZÖ.)

Bei den Steuern: Wir haben das System der fairen Steuern mit der Flat-Tax – einheitli­cher Steuertarif, einfach nachzuvollziehen, fördert die Kaufkraft, fördert die Wirtschaft. Reden wir darüber!

Kollege Cap, zum Thema Verwaltung: Wir haben gesagt, wir unterstützen zu 100 Pro­zent das Konzept, das die Unterrichtsministerin hier vorgelegt hat, denn das ist auch unser Konzept, das ist auch das Konzept des Rechnungshofs – einheitliche Einsparun­gen, eine Ebene einsparen, leistungsorientiert sein, Schulstandorte fördern. Kein Pro­blem, nur: Was ist mit der Umsetzung? Wo sind die Verhandlungen mit den Ländern, um diese Kompetenzbereinigungen zu machen?

Das wären die wichtigen Dinge. Der Rechnungshof hat gesagt, 1,5 Milliarden € sind al­lein in diesem Bereich einzusparen und in die Qualität zu investieren.

Da könnte man noch vieles hier mit einbringen: natürlich die Kompetenzbereinigungen etwa auch zwischen Bund und Ländern, die Verwaltungskörper, auch die gesetzgeben­den Körperschaften, die Landtage verkleinern. Das alles sind Dinge, über die wir jetzt diskutieren müssen! Es ist ja nicht nur so, dass Sie sagen, das Budget wird irgend­wann im Dezember beschlossen, sondern es wird auch nicht darüber diskutiert, welche Vorschläge es gibt. Ich habe mit einem Minister gesprochen. Ich habe gesagt: Reden wir darüber, aber ihr seid ja noch nicht so weit. – Darauf sagt er: O ja, ich habe meine Einsparungsvorschläge schon gemacht. Wir sind fertig, aber wir haben die Weisung in der Bundesregierung, dass wir erst am 12. Oktober über diese Dinge öffentlich reden dürfen.

Meine Damen und Herren, warum am 12. Oktober? Warum nicht am 1. Oktober oder am 20. Oktober? – Weil am 10. Oktober die Wiener Landtagswahlen sind und zwei Wo-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 89

chen vorher die steirischen Landtagswahlen! (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Das ist der einzige Grund, warum wir nicht über diese wichtige Neuordnung auch unseres Sys­tems im Budget und in der Verwaltung diskutieren können. Sie werden dann nur mehr Steuererhöhungen machen! (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Parteipolitik ist schon in Ordnung – für Parteipolitiker. Aber für Regierungsverantwortliche wäre Staatspolitik gefragt, und die vermissen wir leider sehr stark bei Ihnen – zulasten des Wohles Österreichs. (Beifall beim BZÖ.)

12.19


Präsident Fritz Neugebauer: Für die letzte Rednerrunde gehen sich bei starker Diszi­plin jeweils knapp 7 Minuten aus.

Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.19.16

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zuerst mit einer Anmer­kung zum Klubobmann der Österreichischen Volkspartei, Herrn Kopf, beginnen, den ich aber nicht im Saale sehe. Vielleicht würde es ihm freundlicherweise jemand aus­richten. (Rufe bei der ÖVP: Da ist er!) – Jetzt ist er wieder da.

Herr Klubobmann Kopf, Sie haben sich sehr darüber aufgeregt, als der freiheitliche Klubobmann Heinz-Christian Strache den Begriff „Strizzi“, der uns als Bundesländer­vertreter nicht so vertraut ist, in den Mund genommen hat. (Rufe bei der ÖVP: Skan­dalös!)

Sie, Herr Klubobmann Kopf, haben aber etwas unwidersprochen lassen, was als Vor­wurf eigentlich weit schwerwiegender wäre: Als nämlich Heinz-Christian Strache die beiden Herren hinter mir, den Bundeskanzler und den Vizekanzler, als „Verfassungs­brecher“ bezeichnet hat, da kam kein Widerspruch von Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, wenn das wirklich der Zustand der österreichischen Demo­kratie wäre, dass hier Verfassungsbruch bewusst begangen würde, dann wären wir auf einem sehr gefährlichen Weg.

Aber zurück zu den Budgetvorlagen, die noch nicht auf dem Tisch liegen, sondern die Sie verspätet einbringen werden.

Ich sage Ihnen ganz offen, Herr Bundeskanzler und Herr Vizekanzler: Die österreichi­sche Bevölkerung, die steirische Bevölkerung hat für Ihre Belastungspolitik kein Ver­ständnis! Und die Bevölkerung versteht auch nicht die Schönfärberei, die Sie von die­ser Regierungsbank aus heute hier betrieben haben!

Kein Mensch in unserem Land, meine Damen und Herren, versteht, dass Sie mit locke­rer Hand Milliarden Euro ins Ausland überweisen – Stichwort: Griechenlandhilfe –, dass Sie aber nur kurze Zeit später die Österreicher zusätzlich mit Milliarden Euro an Steuern und Abgaben belasten wollen. Ihr Leitsatz ist ganz offensichtlich: Verschwen­den wir österreichisches Steuergeld im Ausland, sparen wir aber dafür umso brutaler bei der eigenen Bevölkerung!

Meine Damen und Herren! Unsere Politik, die Politik der Freiheitlichen Partei, ist eine andere. Wir sagen ganz klar und deutlich: Österreich zuerst! Und: Unser Geld für un­sere Leute! – Das sind unsere Losungen, die wir hier vorbringen! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn schon Milliardenkredite, die auf dem internationalen Kapitalmarkt erst aufgenom­men werden müssen, vergeben werden, dann sind diese, bitte, im Inland zu verbrau­chen: für unsere Arbeitslosen, für die Sicherung der Gesundheitsversorgung der öster­reichischen Bevölkerung, für die Sicherheit in unserem Land – aber nicht für das Aus­land!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 90

Niemand in Österreich versteht, warum Sie sofort 2,3 Milliarden € nach Griechenland verschoben haben – in eine, wie wir alle wissen, korrupte griechische Politiklandschaft, für griechische, aber auch für französische Banken in Athen und für Spekulanten. (Abg. Grosz: Warum wollen Sie einen griechischen Investor für die Hypo?) Im selben Atemzug, meine Damen und Herren, wollen Sie – und dafür hat niemand in der Bevöl­kerung Verständnis –, dass wir in Österreich die Erhöhung der Steuern in Kauf neh­men, und machen eine Politik, durch die wir Belastungen ausgesetzt werden.

Herr Bundeskanzler und Herr Vizekanzler, nicht wir, nicht die Österreicher haben über ihre Verhältnisse gelebt, möglicherweise haben Sie beide über Ihre Verhältnisse ge­lebt, aber Sie müssen eines zur Kenntnis nehmen: In Österreich gibt es eine Million ar­mutsgefährdete Menschen, das scheint aber bis zu Ihnen noch nicht vorgedrungen zu sein! (Abg. Grosz: Warum wollen Sie einen griechischen Investor für die Hypo?)

Die meisten Österreicher haben immer weniger Einkommen zum Auskommen. In der Steiermark zum Beispiel haben wir im vergangenen Jahr eine Arbeitslosenrate von um­gerechnet 50 000 Menschen gehabt – Tendenz steigend! (Abg. Dr. Bartenstein: Das stimmt nicht!)

Viele tausend Arbeitsuchende, meine Damen und Herren, werden derzeit in Umschu­lungskursen versteckt, damit sie aus den offiziellen Arbeitslosenstatistiken herausfallen und nicht aufscheinen. Das Ergebnis Ihrer Politik ist Sozialabbau – das lässt sich nicht bestreiten –, ist die Verschlechterung der Lebensbedingungen für viele Österreicherin­nen und Österreicher. Dafür spielen Sie auf der anderen Seite häufig den Musterschü­ler der Europäischen Union und versenken unser Geld im Korruptionssumpf von Athen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich war, meine Damen und Herren, vor wenigen Tagen in Hartberg, einer sehr schönen oststeirischen Stadt, und zwar war ich dort vor den Werkstoren der Firma Triumph. Dort werden in den nächsten Monaten, nämlich schon im Oktober dieses Jahres, 300 Frau­en, darunter sehr viele Arbeitnehmerinnen, die Alleinerzieherinnen sind, arbeitslos wer­den. Die Firma Triumph schließt diesen wichtigen Standort.

Und ich frage mich: Was tut diese Bundesregierung für diese Frauen? Haben Sie ver­sucht, eine Arbeitsstiftung einzurichten? (Abg. Dr. Bartenstein: Ja!) Haben Sie ver­sucht, diesen Frauen konkret zu helfen (Abg. Dr. Bartenstein: Haben wir gemacht!), und zwar nicht mit Banalitäten, wie wir sie in diesem Haus häufig hören, wenn es um das „Binnen-I“ oder um das „Gender-Geschwätz“ geht, sondern mit konkreten Maß­nahmen, die den Frauen auch wirklich helfen!? (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, vergessen Sie nicht, mit 1. Mai nächsten Jahres enden die Schutzfristen für den österreichischen Arbeitsmarkt. Das bedeutet für unsere Steier­mark, dass Tausende arbeitslose, arbeitsuchende Menschen aus Ungarn, aber auch aus Slowenien zu uns in die Steiermark einströmen werden und unsere Leute vom ös­terreichischen Arbeitsmarkt verdrängen werden.

Da, Herr Bundeskanzler und Herr Vizekanzler, sind Sie gefordert! Sie haben dafür zu sorgen, dass es unseren Leuten in dieser Republik besser geht! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Grosz – in Richtung FPÖ –: Warum gibt es einen griechischen Investor bei der Hypo?)

12.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


12.25.31

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Die Rede vom Kollegen Kurzmann beweist einmal mehr, dass es


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 91

mit der Redlichkeit seiner Argumente nicht weit her ist. Denn: Bei Triumph ist das ge­naue Gegenteil von dem, was er gesagt hat, der Fall: Es bemühen sich nämlich sehr wohl der Sozialminister und die Gewerkschaft beziehungsweise die Sozialpartner da­rum, dort eine Lösung zu finden. Und es ist gut, dass wir uns darum kümmern und wir nicht auf Sie gewartet haben, Herr Kollege! Wir stehen nämlich zu den Menschen. (Bei­fall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Kurzmann.)

Weil wir schon beim Thema Redlichkeit sind: Nachdem ja sehr emotionell – auch von Zeitzeugen – die Verhandlungen um das Haushaltsrecht geführt wurden, möchte ich die Faktenlage ein bisschen klarstellen.

Als wir vor mehreren Jahren – da waren wir noch gemeinsam in Opposition, Herr Ab­geordneter Kogler – mit den damaligen Regierungsparteien Schwarz und Blau über das neue Rechnungslegungsgesetz verhandelt haben, da wollte Schwarz/Blau die regelmä­ßigen Doppelbudgets haben. Wir haben uns eingesetzt dafür, dass festgesetzt wird: möglichst zeitnah zum neuen Jahr! Warum? – Weil die drohende Gefahr einer Abwei­chung so groß ist, dass es günstig ist, die Details ganz am Schluss des Jahres davor fest­zulegen.

Aber wir haben gesagt: Wir verstehen das Argument, dass wir eine mittelfristige Bud­getplanung brauchen!, und wir haben gemeinsam – ich bilde mir sogar ein: einstim­mig – das neue Haushaltsrecht beschlossen, worin wir festgelegt haben, dass wir den Diskurs über den budgetpolitischen Pfad, über den Rahmen, in dem die Politik stattfin­det, in das Frühjahr verlegen, und zwar gleich immer mit mehreren Jahren voraus, und den Teil der Diskussion, wie wir im Detail das nächste Jahr das Budget machen, ganz an das Ende des Jahres setzen.

Wir haben aber eines nicht geändert: die 10-Wochen-Frist!, diese stand nämlich schon drinnen. Das stammt aus einer Zeit, als die Budgets noch in ihrer Gesamtheit diskutiert worden sind, und daher war es notwendig, diese Zeit für den gesamten Budgetkurs zu diskutieren.

Jetzt haben wir bereits die Hälfte der Diskussion absolviert, meine Damen und Herren, und die Regierung versucht nun, endlich das zu machen, was frühere Regierungen auch hätten tun sollen: bei gravierenden Unsicherheiten in der Prognostik, wie das nächste Jahr ausschaut, mit enormen Konsequenzen für die Bevölkerung und für die Betriebe in den zu setzenden Maßnahmen möglichst auf Basis der letzten Zahlen ein Budget zu erlassen.

Ich habe Verständnis dafür, denn wir müssen uns klar sein, was das heißt. (Abg. Mag. Kogler: Dann ändern wir die Verfassung!) Wenn wir statt 1,3 Prozent Wachstum 1,9 Prozent haben, dann bedeutet das auf der Steuer- und Abgabenseite 0,3 Prozent. Da reden wir von 1 Milliarde €! Und das wirft folgende Fragen auf: Wie schaut dann der Rahmen im Sozialbereich aus? 500 Millionen haben wir jetzt als Rahmen vorgegeben. Wie schaut es dann im Bereich der Unis aus? Wie schaut es dann bei den Schulen aus? Wie schaut es dann bei der Familienförderung aus? Das hängt dann unter Umständen davon ab, ob die 1 Milliarde mehr da ist oder nicht. (Zwischenruf des Abg. Bucher.)

Herr Kollege Bucher, ich will nicht, dass wir aufgrund einer falschen Prognose ein Bud­get haben, das Maßnahmen enthält, die vielleicht Kürzungen bedeuten, die wir, wenn es gut läuft, vielleicht nicht in einem solchen Ausmaß bräuchten. In diesem Sinne ist es mir wichtiger, dass wir möglichst auf den letzten Daten basierend das Budget machen, als dass wir den 20. Oktober einhalten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Kogler: Ja, dann machen wir das immer so und ändern wir die Verfassung, wenn das so gescheit ist!)

Es ist doch eine ehrliche Politik, die wir machen! Die Regierung hätte auch hergehen und Folgendes machen können: Sie hätte nach allen Wahlen ein Bundesfinanzgesetz vor-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 92

legen können – darauf hat Kollege Krainer schon hingewiesen –, aber kein Budgetbe­gleitgesetz. Sie reden doch nur vom Budgetbegleitgesetz – dafür ist keine 10-Wochen-Frist gegeben! Formal korrekt! Dann hätte man gewartet, bis das Budgetbegleitgesetz da ist, und dann hätte genau dasselbe stattgefunden. Damit wäre formal jeder Buch­stabe erfüllt gewesen! Materiell wäre das keine Änderung.

Da ist mir aber lieber eine ehrliche Politik, wie es Faymann und Pröll heute angekün­digt haben, indem sie gesagt haben: Wir sagen euch gleich, wir brauchen die Zeit! Wir geben euch die gleiche Diskussionszeit, aber wir machen ein Budget, das möglichst dem aktuellen Stand entspricht!

Das halte ich für eine gescheitere Politik als formale Tricksereien mit dem Datum oder mit der Überschrift beim Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)

Und was das Argument mit den Wahlen betrifft: Herr Kollege Voves hat vor zwei Tagen zu Recht darauf hingewiesen, dass ihm das gar nichts nützt. (Abg. Grillitsch: Der Vo­ves ist ein schlechtes Beispiel!) Aber auch dem Landeshauptmann Häupl nützt das nichts. (Abg. Mag. Kogler: Doch! Die verstecken sich jetzt dahinter!) Und auch der Christine Marek nützt das nichts. Denn: Was heißt es denn, wenn tatsächlich nicht be­kannt ist, was passiert? – Die Opposition wird bei jeder Gelegenheit an die Wand ma­len, was für Grauslichkeiten aus einem Einsparungspotential von 1,35 Prozent per Mi­nisterium entstehen werden, dass es ein Chaos geben wird, dass jede zweite Schule zusperren wird müssen und so weiter. Da wird aus Kleinigkeiten ein Schreckensszena­rio aufgeblasen werden.

Das wird den Politikern von SPÖ und ÖVP, die im Landtagswahlkampf stehen, unter Umständen mehr schaden, als wenn bekannt wäre, was passieren wird. Das ist daher auch nicht der wahre Grund!

Der wahre Grund ist: Wir wollen nur die notwendigsten Maßnahmen setzen, damit wir die Budgetkonsolidierung durchführen können, weil wir vermeiden wollen, dass wir durch das Budget die Konjunkturdelle verstärken. Wir müssen gerade bei den Sparpaketen enorm darauf aufpassen, dass wir nicht die kleine Konjunkturpflanze jetzt sozusagen abwür­gen. Aus Verantwortung für dieses Land, weil wir wissen, dass die Maßnahmen ernst­hafte Folgen nach sich ziehen, wollen wir auf den letzten Daten der Wirtschaftsfor­schung basierend und ohne Tricks – Stichwort: Einbringung des Gesetzes zehn Wo­chen davor – das Budget erstellen, und daher sagen wir offen und ehrlich: Wir warten damit noch ab!

Wir wollen nämlich ein Budget machen, das nur die notwendigsten Maßnahmen ent­hält. (Abg. Bucher: Ändern wir die Verfassung!) Wir tun das in voller Verantwortung, und wir werden damit die besten Erfolge haben, wie in der Vergangenheit, nämlich Platz eins in puncto niedriger Arbeitslosigkeit verteidigen. Wir werden das schaffen mit Bundeskanzler Werner Faymann und Finanzminister Pröll! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker. – Bitte.

 


12.32.29

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Werte Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Beim Experten­hearing zum heurigen Budget im Mai letzten Jahres hat der von der ÖVP nominierte Steuerexperte, Prof. Gerhard Lehner, eingemahnt, dass möglichst schnell ein Konsoli­dierungsplan erarbeitet werden soll – möglichst schnell und rasch, denn es geht um Si­cherheit und Planbarkeit für die Menschen und für die Unternehmen in diesem Land.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 93

Ich bin überzeugt davon, dass der Experte Lehner nicht gemeint hat, 13 Monate soll das dauern, denn so viel Zeit ist bereits vergangen, und wir haben noch immer nichts auf dem Tisch. – Verantwortungsvolle Regierungspolitik, meine Damen und Herren, sieht auf jeden Fall anders aus!

Herr Kollege Matznetter, Zahlen hin, Fristen her – werfen wir doch einen Blick auf die Hintergründe, vor denen wir die Budgets der nächsten Jahre diskutieren werden!

Jahrelang ist auf den Finanzmärkten wild spekuliert worden. Die Regierungen haben tatenlos zugeschaut. Und einige wenige haben sich auf Kosten vieler bereichert. Was ist nun die Folge davon? – Die Folge davon ist die schwerste Wirtschaftskrise seit 80 Jah­ren – mit hohen Arbeitslosenraten und riesigen Budgetlöchern! Aber die Krisenverursa­cher, geschützt durch milliardenschwere Rettungspakete, die vom Steuerzahler finan­ziert wurden, machen weiter wie bisher – ohne einen Beitrag zur Krise zu leisten!

Und was macht die österreichische Bundesregierung? – Sie spitzt die Situation noch zu! Sie plant drastische Kürzungsprogramme für diejenigen, die nichts für diese Krise können, statt mutig dafür einzutreten, dass diejenigen für die Krise zu zahlen haben, die sie mit verursacht haben und die es sich auch leisten können.

Sie sind jetzt gefordert, sich endlich mutig hinzustellen – immerhin liegt der Ausbruch der Krise schon fast zwei Jahre zurück – und zu sagen: Wir schaffen die Privilegien der Stiftungen ab, wir führen eine Bankenabgabe ein, und wir sind dafür, dass bei großen Erbschaften und großen Schenkungen ein gerechter Beitrag zur Bewältigung der Krise geleistet wird! (Beifall bei den Grünen.)

Eines steht fest: dass ÖVP und SPÖ nicht die Zukunft kaputtsparen dürfen, denn jetzt muss den Menschen geholfen werden, die für diese Krise nichts können und die jetzt Unterstützung brauchen, und das heißt, Investitionen in die Zukunft zu setzen. Investi­tionen in die Zukunft – das ist die zentrale Frage, über die wir jetzt zu entscheiden ha­ben und wo die Weichen zu stellen sind! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Im Grunde, Herr Kollege, gibt es zwei Wege: entweder Kaputtsparen und ungerechte Verteilung oder die Zukunft gemeinsam gestalten. Und das heißt, dort zu investieren, wo es Sinn macht. Und da hat die Bildung Vorrang zu haben, denn in die Bildung zu in­vestieren heißt Zukunft, bedeutet die Möglichkeit, für die jungen Leute Chancen zu si­chern.

Und wenn heute Bundeskanzler Faymann von niedrigen Arbeitslosenraten spricht, dann muss ich sagen: Da blickt er schon ein wenig durch die rosarote Brille, denn die aktuellen statistischen Zahlen zeigen, dass mehr als 64 000 junge Menschen in Öster­reich ohne Job sind und daher schlechte Perspektiven für die Zukunft haben, und da ist es doch ganz klar, dass wir jetzt mehr denn je in die Bildung zu investieren haben.

Es ist auch ein Gebot der Stunde, jetzt in Umwelt- und Klimaschutz zu investieren. Das heißt: Wir sollten so schnell wie möglich von der Energieerzeugung aus Öl und Gas wegkommen hin zur Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern. Das würde uns Unabhängigkeit im Energiebereich verschaffen, und darüber hinaus hätten wir auch die Möglichkeit, Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen.

Wichtig wäre es natürlich auch, die Energiekosten zu senken und gleichzeitig die star­ken Betriebe, die wir in Österreich im Umwelttechniksektor haben, zu unterstützen (Abg. Grillitsch: Das ist unsere Politik!), anstatt das Geld für millionenschwere Inse­ratenkampagnen zu verschwenden, wie es jetzt seitens des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums passiert. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wichtig sind jetzt vor allem Investitionen in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, denn zu forschen heißt, Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft zu geben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 94

Aber was macht Österreich? – Bis 2014 sollen für diese Bereiche – und da geht es nicht um klitzekleine Dinge – rund 300 Millionen € weniger ausgegeben werden. Ich betone: 300 Millionen € weniger!

Deutschland geht hier einen anderen Weg. Dort gibt man im Forschungsbereich zu­sätzlich 12 Milliarden € aus. Angesichts dessen brauchen Sie sich dann nicht darüber zu wundern beziehungsweise brauchen Sie nicht darüber zu rätseln, wer in den nächs­ten Jahren die Nase vorne haben wird, denn Forschung bedeutet, auf den Märkten konkurrenzfähig sein zu können, die besten Produkte zu haben und die Arbeitsplätze im eigenen Land zu sichern.

Da heute immer das Credo heißt: Wachstum!, möchte ich darauf hinweisen, dass der Humus für Wachstum doch Bildung, Forschung und Wissenschaft sind. Aber auch dort sparen Sie. Sagen Sie doch die Wahrheit! Dort zu sparen ist ein schwerer Fehler, denn genau in diesen Bereich zu investieren ist wichtig, um die Herausforderungen der Zu­kunft bewältigen zu können.

Weiters wird es auch darum gehen, die Lasten gerecht zu verteilen und das Steuer­system zukunftsorientiert auszugestalten, was so viel heißt, dass die Steuern ökolo­gisch und sozial umzugestalten sind. Damit ist nicht gemeint die Mogelpackung, mit der die ÖVP herumläuft und von der sie sagt, das wäre der richtige Weg. (Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

Der richtige Weg ist eine aufkommensneutrale ökosoziale Steuerreform, die uns die Möglichkeit gibt, neue Arbeitsplätze zu schaffen und den Faktor Arbeit zu entlasten, und selbstverständlich eine gerechte Besteuerung der großen Vermögen, wo wir längst Schlusslicht im Vergleich zu Ländern wie Großbritannien, Frankreich und der Schweiz sind, die da weit vor uns liegen. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Letztendlich gibt es zwei klare Aufträge für die Politik, die man jetzt mutig angehen muss, und zwar je früher, umso besser, denn die Zeit läuft und die Aufgaben werden im­mer größer:

Erstens: Diejenigen, die die Krise verursacht haben, müssen einen gerechten und fai­ren Beitrag dazu leisten, dass diese Krise bewältigt wird.

Zweitens: Wir müssen jetzt in die Zukunft investieren. (Beifall bei den Grünen.)

12.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


12.39.37

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vize­kanzler und Finanzminister! Meine Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Lichtenecker, ich wäre ja heute sehr gerne mit den Grünen in einen Dis­kurs eingetreten, vor allem mit Ihrer Klubobfrau Dr. Glawischnig, die ja heute hier im Zusammenhang mit der Budgetvorlage sehr massiv von einem Verfassungsbruch gesprochen hat, die gemeint hat, Recht müsse Recht bleiben. Es wäre ja an sich sehr interessant, diese Debatte zu führen. Aber ich erinnere mich sehr gut: Vor ein paar Wo­chen, als der Verfassungsgerichtshof ein Urteil gefällt hatte, dass Frau Zogaj nicht im Land bleiben darf, da haben Sie hier in der dritten Reihe ein Transparent entrollt: „Ari­gona muss bleiben“. So gehen Sie um mit dem Verfassungsgerichtshof und seinen Entscheidungen! (Abg. Mag. Kogler: Es gibt ja ein Bleiberecht! Sie kennen sich nicht aus!) Sie sind daher wirklich nicht prädestiniert, uns etwas über die Bundesverfassung vorzulesen oder vorzuhalten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Sie haben ja kei­ne Ahnung! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Im Übrigen ist eines ganz interessant, Herr Kollege Kogler. Es haben ja die Grünen mit einem Schreiben an die Frau Nationalratspräsidentin heftig Kritik geübt an der Vorgangs­weise im Zusammenhang mit dem Budgetfahrplan. Die Frau Präsidentin hat dankens-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 95

werterweise den Rechts- und Legislativdienst des Hauses damit beauftragt, ein Gut­achten zu erstellen. Es ist ganz interessant, dass die Gutachter – hier auf Seite 5 – beim Versäumen jener Frist, welche die Verfassung vorsieht, Folgendes meinen:

Bei Fristversäumnis hat der Verfassungsgesetzgeber – also wir – ausdrückliche Konse­quenzen festgelegt. Wenn die Bundesregierung es verabsäumt, und zwar aus welchem Grund auch immer – das ist etwa auch die Meinung des von Ihnen gern zitierten Verfassungsrechtlers Mayer –, rechtzeitig einen Entwurf vorzulegen (Abg. Mag. Kog­ler: ... das Parlament!), kommt Artikel 51a B-VG zur Anwendung. Artikel 51a Abs. 1 B-VG bestimmt, dass im Fall der verspäteten Vorlage auch der Nationalrat durch Antrag seiner Mitglieder den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes einbringen kann.

Na, wo ist Ihr Entwurf? – Sie hätten die Möglichkeit gehabt (Abg. Mag. Kogler: Also so was von scheinheilig!), heute oder auch schon im Oktober einen Entwurf vorzulegen. (Abg. Mag. Kogler: Scheinheilig sind Sie, wie immer in solchen Debatten!) Diese Mög­lichkeit haben Sie, aber Sie wollen ja über Ihre Vorschläge nicht diskutieren. Sie wür­den lieber über unsere Vorschläge diskutieren, was zwar für uns spricht (Abg. Bucher: Ist das eine Budgetdebatte?), aber sehr anständig ist es nicht, dass Sie das kritisieren und selbst in der ganzen Debatte nicht einen einzigen Vorschlag zum Budget einbringen.

Dann heißt es aber in diesem Gutachten auf Seite 5 weiter: Artikel 51a Abs. 2 B-VG re­gelt weiter, dass, wenn eine Regierungsvorlage nach Einbringung – nach Einbrin­gung – eines Initiativantrages eingereicht wird, der Nationalrat immer noch sagen kann: Wir beschäftigen uns aber mit der Regierungsvorlage.

Meine Damen und Herren, da von einem „Verfassungsbruch“ zu reden und in der An­rede – wie es Kollege Strache gemacht hat – den Herrn Bundeskanzler und den Herrn Vizekanzler als „Verfassungsbrecher“ anzureden: Das entspricht bei Weitem nicht der Situation!

Im Übrigen, meine Damen und Herren, ist es schon bemerkenswert – praktisch alle Rednerinnen und Redner haben darauf hingewiesen –, dass wir uns in einer wirt­schaftspolitisch nicht wenig dramatischen Situation befinden. Das ist ja wohl auch Common Sense, und eine Reihe von Maßnahmen haben wir in diesem Haus auch ge­meinsam beschlossen. In Wirklichkeit reden wir von der größten wirtschaftlichen Krise seit den dreißiger Jahren, die Österreich relativ – das ist klarerweise nur ein relativer Ansatz – gut überstanden hat, aber auch nur deshalb, weil man massiv gegengesteuert hat.

Man hat richtige Maßnahmen gesetzt, etwa im Arbeitsmarkt. Wir haben alle miteinan­der natürlich nicht sicher davon ausgehen können, dass etwa eine Maßnahme wie die Kurzarbeit am Ende nicht auch in eine Arbeitslosigkeit führt. Das ist Gott sei Dank zum überwiegenden Teil nicht der Fall gewesen. Die Menschen haben heute wieder Arbeit und Beschäftigung, und die Arbeitslosenzahlen sinken, meine Damen und Herren! Das ist die positive Botschaft auch des heutigen Tages.

Wir haben im Bereich der Banken und des Finanzmarktstabilisierungspaketes, glaube ich, wesentliche und richtige Maßnahmen gesetzt, die den Finanzkreislauf am Leben erhalten und die sicherstellen, dass es Investitionen geben kann und dass die Wirt­schaft entsprechend agieren kann.

Aber wir müssen uns auch die Verursacher der Krise anschauen! Das sind auf der einen Seite natürlich heillose Spekulanten. Auf der anderen Seite, meine Damen und Herren, sind das aber auch Staaten, die so tun, als wäre das Geld abgeschafft! Das sind Staaten, die so tun, als gäbe es kein Morgen, Staaten, die in ihrer Finanz- und Wirtschaftspolitik nicht an die nächste Generation denken.

Meine Damen und Herren, wir wollen es anders machen. Wir wollen ein Budget vorle­gen, das ausgewogen ist, in dem die soziale Symmetrie stimmt (Abg. Grosz: Das glaubt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 96

euch kein Mensch mehr!), in dem aber nicht kaputtgespart wird, wie das hier argu­mentiert wurde. Nein, es geht um ein Budget, in dem es Wachstumsimpulse gibt, in dem in Forschung und Entwicklung, in Technologie, in Bildung investiert wird (Abg. Grosz: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht! – wei­tere Zwischenrufe bei den Grünen), in dem aber auf der anderen Seite auch Strukturen, die überholt sind, überdacht werden, im Bereich der Verwaltung, wo es zu Reformen kommt, Reformen, die mehr Bürgernähe bringen, noch mehr Bürgernähe bringen.

Meine Damen und Herren, darum geht es, daher bedarf es einer gewissen Zeit. Diese Zeit wollen wir uns nehmen, um auch Sicherheit zu haben. Das hat Kollege Stummvoll heute, glaube ich, schon sehr richtig angesprochen. Ich hoffe, Sie sind ähnlich viel unterwegs wie wir, um zu wissen, dass es, ehrlich gesagt, das geringste Problem der Menschen draußen ist, ob ein Budget im Oktober, im November oder Anfang Dezember beschlossen wird, denn entscheidend ist, was in dem Budget drinsteht! Das ist entscheidend für die Menschen (Abg. Kickl: Das kommt ja noch dazu!), und nicht so sehr die Frage des Termins. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, deshalb glaube ich, dass es wichtig und richtig ist, ein Bud­get zustande zu bringen, ein Budget zu beschließen, das auf der einen Seite dem Fi­nanzrahmengesetz entspricht. Da ist die Ausgabenbremse längst beschlossen, da ist sichergestellt, dass die Sparmaßnahmen da sind. Das überrascht mich eigentlich bei der Opposition, denn ein bisschen könnte man ja, wenn man sich die Reden anhört, den Eindruck gewinnen, dass zwar alle fürs Sparen sind, aber natürlich nach dem Flo­rianiprinzip: Gespart werden darf immer nur beim anderen, nicht bei mir! Das hätte ja den Oppositionsparteien die Chance geboten (Präsident Neugebauer gibt das Glo­ckenzeichen), wenigstens beim Finanzrahmengesetz mitzustimmen, denn da sind wir noch in der allgemeinen Diskussion. (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glo­ckenzeichen.) Da sehen wir, was insgesamt ausgegeben werden darf, aber noch nicht die konkreten Maßnahmen. Um diese geht es, und ich bin davon überzeugt, dass der Bundesminister für Finanzen und die Bundesregierung insgesamt ein sozial ausgewoge­nes, interessantes Impulsbudget vorlegen werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kog­ler: Interessant!)

12.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westentha­ler. – Bitte.

 


12.47.04

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Herr Amon, selbstverständlich ist das Verfassungsbruch – und Sie wissen es ganz genau –, was hier heute passiert! Alle, die das heute auch behauptet haben, haben recht, denn es ist auch historisch einzigartig. Das weiß jeder, das kann jeder nach­schauen: Es hat so eine Situation noch nie gegeben! Nicht diese Krisensituation, die Sie dauernd zitieren; ich frage mich schon langsam, was Sie alles tun würden, wenn es die Krise nicht gäbe. Sie schieben ja alles auf die Krise. Aber es hat noch nie in diesem Hohen Haus einen Verfassungsbruch in der Weise gegeben, dass diese berühmte Zehn-Wochen-Frist bis zum Jahresende nicht eingehalten worden ist, außer es war ein Bundes-Wahljahr. Sonst noch nie, und das macht das Einzigartige an der Geschichte aus. Selbst wenn es kein Verfassungsbruch wäre, dann ist das im Mindesten Arbeits­verweigerung und eine Verhöhnung des Steuerzahlers, Kollegen von der ÖVP! (Beifall beim BZÖ.)

Jetzt schaue ich der ÖVP einmal tief in die Augen, dem Herrn Kollegen Grillitsch, aber noch mehr dem Herrn früheren Bundeskanzler Schüssel und dem Herrn früheren Fi­nanzminister Molterer. Ich frage euch einmal, was wäre denn gewesen – erinnert euch zurück, Hand aufs Herz! –, wenn unsere Regierung, Schwarz-Blau, im Jahr 2001 oder


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 97

2002 ein Budget erst Mitte oder Anfang Dezember vorgelegt hätte? – Da hätte es ein Erdbeben gegeben! Das hätten wir uns niemals getraut, Wolfgang Schüssel hätte das nie zugelassen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)

Jetzt haben wir einen Vizekanzler und Finanzminister, der das zulässt und die Men­schen in diesem Hohen Haus einfach für dumm verkauft. Das lassen wir uns nicht ge­fallen! (Beifall beim BZÖ.)

Es ist Verfassungsbruch und Arbeitsverweigerung, es ist auch eine Verhöhnung der Steuerzahler, und es ist im Wesentlichen die Angst vor dem Wähler. Na selbstver­ständlich ist es die Angst vor dem Wähler, nur ist dieser mittlerweile viel, viel klüger, als Sie vielleicht vermuten. Denn die steirischen Wähler und dann auch die Wiener Wähler wissen allein schon durch die Debatte ganz genau, wie Sie sie für dumm verkaufen wollen.

Es ist jetzt Herr Kollege Cap nicht hier. Er hat vorhin ... (Rufe bei der SPÖ: O ja!) Da ist er! – Sie haben von der Reichensteuer gesprochen. Ja, ich schlage Ihnen gleich ein­mal den ersten Reichen vor, den Sie besteuern können: Das ist der steirische Landes­hauptmann Voves, der mit seiner Stiftung der Republik Österreich noch immer 5 Mil­lionen € schuldig ist. Zahlen Sie einmal Ihre Schulden, Herr Kollege Cap von der SPÖ! (Beifall beim BZÖ.)

Ihr abgehobener und bald auch abgewählter Landeshauptmann – denn es wird ihn nach dem 26. September nicht mehr geben, weil die Wähler ganz zu Recht wissen, sie wer­den hier verhöhnt, sie werden für dumm verkauft –, der Herr Voves, zahlt als Reicher seine Steuern nicht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das gilt übrigens auch für Herrn Schüt­zenhöfer: Er bibbert ja ebenfalls wie Espenlaub vor dieser Wahl.

Sie wollen einfach nicht den Menschen die Wahrheit sagen, weil es eben Wahlen gibt! Sie wollen nicht sagen, dass die größte Belastungslawine der Zweiten Republik bei Ih­nen schon in der Schublade schlummert. Das ist eigentlich eine Beleidigung für den Herrn Steger, der dieses Budget jedes Jahr schreibt, denn er hat das ja schon längst in der Schublade. Das wissen wir doch alle! Das wissen wir alle – Sie sagen es nur noch nicht –, dass Sie zum Beispiel das 12. und 13. Gehalt künftig voll besteuern wollen. Sagen Sie das doch den Menschen! (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Das 12. ist schon versteuert!) Oder dass Sie die Mehrwertsteuer erhöhen wollen. Oder dass Sie die Mi­neralölsteuer erhöhen wollen. Oder dass Sie die Grundsteuer erhöhen wollen. Oder dass Sie die Überstunden stärker belasten wollen. Oder dass Sie die Pensionen real kürzen wollen, weil Sie nicht einmal mehr eine Pensionserhöhung zulassen.

Das ist Ihr Programm der Grauslichkeiten! Das sagen Sie den Menschen nicht, und da­her flüchten Sie in Schwindelei – ja, Herr Präsident –, Sie flüchten sich in Lügen vor diesem Hohen Haus! Deshalb zeigen wir von der Opposition das auch ganz, ganz deutlich auf. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Krainer: Mit dem Wort „Lüge“ wäre ich vor­sichtig!)

Das geschieht vor dem Hintergrund der höchsten Arbeitslosigkeit, den höchsten Schul­den (Abg. Krainer: Mit dem Wort „Lüge“ wäre ich wirklich vorsichtig!), die die ÖVP, Herr Kollege Stummvoll, die Ihre Partei mit diesem Finanzminister zu verantworten hat! Sie sind mittlerweile die Schuldenpartei Nummer eins und auch die mit der höchsten Steuerbelastung.

Aber es ist ja kein Problem, Herr Finanzminister Pröll, der Urlaub ist ohnehin schon ge­bucht. Ich habe da gelesen: Süditalien, an die Adria. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Der Bundeskanzler: Amalfi-Küste oder Apulien, glaube ich, war das, dann geht es nach New York. Sie verreisen ja alle recht gut und machen Urlaub, Budget brauchen wir ja keines!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 98

Nur, was auch interessant ist und was alle verbindet, ist der politische Todestrieb, den ihr da alle schon habt. Ihr sitzt ja da oben mit einem Gesicht, das sieht man ja schon, das kann ja jeder mitverfolgen. Zum Beispiel Herr Pröll hat in einer Diskussion von der „goldenen Brücke über das Todestal“ gesprochen; er befasst sich also mit dem Todes­tal. Herr Minister Berlakovich macht seine Urlaubsreise nach Amerika ins Death Valley, also ins Todestal. (Abg. Krainer: Das ist in Kalifornien!) Und den Vogel schießt die Frau Frauenministerin ab: Sie reist nach Cornwall und besucht dort verwunschene Fried­höfe.

Ich sage euch, so viel Ende war bei euch noch nie! Das politische Ende wird bei dieser Regierung auch kommen, davon bin ich überzeugt. (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

Was mich auch berührt, ist, wie ihr das verteidigt. Die Abgeordneten vor allem der ÖVP, aber auch der SPÖ verteidigen diesen Akt des Anti-Parlamentarismus und der Anti-De­mokratie, nämlich das Parlament einfach zu umgehen.

Da schreibt heute der „Standard“: „Entmündigte Abgeordnete“. Es ist verwunderlich, „dass die Abgeordneten der Regierungsparteien sich dieser Entmündigung widerspruchslos fügen. Offenbar haben sie ihre Selbstachtung an der Garderobe ihrer Klubs abgege­ben.“ Ich zitiere weiter: „Sie sind Handlanger der Koalition, die zwangsläufig alles für gut befinden, was ihnen von Kanzler und Vizekanzler angeschafft wird.“

Genauso ist es: Sie von Schwarz und Sie von Rot sind „Handlanger“ dieser Regierung und keine Abgeordneten mehr, die hier die Bevölkerung vertreten! (Beifall beim BZÖ.)

An der obersten Spitze steht eine Präsidentin des Nationalrates, die in den letzten Wo­chen und Monaten einen Eiertanz sondergleichen hingelegt hat, die an einem politi­schen Schleudertrauma leidet, wie ich es bisher noch nie gesehen habe; die noch vor wenigen Monaten sagt, der Plan muss eingehalten werden; die sich in eine „Presse­stunde“ setzt und sagt, im Oktober muss die Budgetrede stattfinden; die jede Woche ihre Meinung ändert und heute – ich sehe es ja auf der Rednerliste – nicht einmal den Mumm hat und es der Mühe wert findet, sich hierherzustellen und als Parlamentsprä­sidentin endlich einmal Parlament und Demokratie zu verteidigen gegen den Übermut dieser Regierung. Sie hätte nämlich die Verpflichtung, sich als Parlamentspräsidentin hierherzustellen und zu sagen: So nicht! (Beifall beim BZÖ.)

Deswegen sagen wir: So nicht!, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich sage Ihnen, dieses Präsidium – und da meine ich auch den schwarzen Präsiden­ten, der zwar von da oben gerne immer den Oberschulmeister spielt, aber hier draußen auch kein Wort findet, um klarzulegen, dass der parlamentarische Fahrplan einzuhal­ten ist –, dieses Präsidium ist auch sehr, sehr merkwürdig im Verhalten und im Wech­selspiel zwischen Regierung und Opposition und vor allem zwischen Regierung und Parlament. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Wir werden das jedenfalls nicht zulassen. Wir werden alles daransetzen, dass im kom­menden Sommer – Klubobmann Bucher hat das angekündigt – mit Sondersitzungen, mit echtem Parlamentarismus, Herr Klubobmann Cap, von dem Sie nichts mehr wissen wollen, obwohl Sie seit mehr als 40 Jahren in dem Hohen Haus sitzen, Sie wollen da­von nichts mehr wissen, wir werden alles daransetzen, dass der echte Parlamenta­rismus, die Volksvertretung, hierher ins Hohe Haus zurückkehrt. Dafür wird das BZÖ sorgen. (Beifall beim BZÖ.)

12.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.

 


12.54.13

Abgeordneter Maximilian Linder (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Geehrte Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich darf Ihnen zwei APA-Meldungen vom 2. Juli vorlesen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 99

„Hält Pröll seine Rede am 9. Dezember, sind bis Jahresende für den gesamten Pro­zess nur noch rund drei Wochen Zeit. Wie das Parlament dies umsetzt, bleibe dem Ho­hen Haus überlassen, so Prölls Sprecher. ‚Wir sehen uns in der Lage, bis 9. Dezember ein Budget vorzulegen.‘“

Und die zweite: „,Die oberfaule Opposition der Blockierer soll sich jetzt nicht aufspie­len‘, verkündet ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger.“

Wenn dann Herr Klubobmann Kopf heute sagt: Dies sagt viel über den aus, der so eine Sprache verwendet, so glaube ich wirklich, dass es viel darüber aussagt, wie die ÖVP denkt, wie überheblich manche von Ihnen sind und wie arrogant Sie uns gegenüber sind, wenn Sie uns als „oberfaule Opposition“ bezeichnen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwi­schenrufe bei der ÖVP.)

Herr Präsident Neugebauer, Ihren „Humboldt“ – „der Mensch wird erst Mensch durch die Sprache“ –, bitte ich Sie, schenken Sie dem Vizekanzler und seinen Mitarbeitern, damit auch er weiß, wann der Mensch zum Menschen wird! (Abg. Rädler: Der weiß es eh schon!)

Wenn vorgesehen ist, dass uns am 22. Dezember das Budget vorgelegt werden soll, so frage ich mich, wo der Herr Bundespräsident als oberster Hüter der Verfassung bleibt, wenn er das kommentarlos zur Kenntnis nimmt. Ich frage mich aber auch, warum die Regierung zu feige dafür ist, dem Bürger die Wahrheit zu sagen, die Bürger aufzuklä­ren und zu informieren, wenn es – so wie Kollege Amon sagt – darauf ankommt, was im Budget drinnen ist. Das gehört vorgelegt, das gehört dem Bürger gesagt!

Wenn man das Budget 2010 mit dem Budget 2011 vergleicht, lieber Kollege Cap, so glaube ich wirklich: Wenn Sie heraußen Show und Theater machen, dann ist das Ihre Sache; wenn Sie aber anfangen, diese Dinge selbst zu glauben, dann wird es ernst um die gesamte Meinung der SPÖ.

Wenn Sie als Kärnten-Diffamierer nie müde werden, über Kärnten zu schimpfen, über Kärnten herzuziehen, so kann ich beruhigt sagen, dass wir in Kärnten unsere Haus­aufgabe gemacht haben (Zwischenruf des Abg. Hörl), das Budget in der Regierung zeitgerecht beschlossen und einen Budgetfahrplan festgelegt haben, der eingehalten wurde und von den Zahlen her im Rechnungsabschluss besser ausgefallen ist als von Ihnen vorgelegt. (Beifall bei der FPÖ.)

Es freut mich, mitteilen zu können, dass wir in Kärnten im Rechnungsabschluss einen Abgang von 247 € pro Einwohner haben. Wenn man dann aber hört (Zwischenrufe beim BZÖ), dass Niederösterreich mit einem Defizit von 600 Millionen einen Abgang von 375 € pro Einwohner hat, so glaube ich, Herr Vizekanzler, es wäre auch Ihre Auf­gabe, den Landeshauptmann von Niederösterreich zu kritisieren und ihm das vor Augen zu halten. Er hat Ihnen gestern im Fernsehen auch gesagt, dass 90 Prozent der Schulden im Bund gelegen sind und der Bund sich gefälligst um die Schulden küm­mern soll.

Herr Vizekanzler, Herr Finanzminister, ich fordere Sie auf: Machen Sie Kärnten nicht mehr schlecht, solange Sie selbst die Schulden im Bund nicht im Griff haben, solange Sie selbst nicht den Mut haben, den Bürgern die Wahrheit darüber zu sagen, wie das Budget ausschaut, wie die Belastungspolitik ausschauen wird! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Und unterlassen Sie es vor allem, uns als die „oberfaulen“ Oppositionspolitiker zu bezeichnen, solange Sie selbst nicht in der Lage sind, zeitgerecht ein Budget vorzu­legen! (Beifall bei der FPÖ.)

12.58


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 100

Ich unterbreche die Sitzung für eine Pause bis 13.15 Uhr.

*****

(Die Sitzung wird um 12.58 Uhr unterbrochen und um 13.16 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die unterbro­chene Sitzung wieder auf.

13.16.392. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (628 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Überbrückungshilfengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsge­setz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 – SVÄG 2010) und über den

Antrag 626/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen be­treffend E-Card für SozialhilfebezieherInnen (818 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (677 d.B.): Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung (819 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 12/A der Ab­geordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (ALVG) geändert wird (820 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1103/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bevor­zugung von Eltern am Arbeitsmarkt (821 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1134/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesein­heitliche Regelung zur Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Absiche­rung von Pflegeeltern (822 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 101

7. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über das Stenographische Protokoll der parla­mentarischen Enquete zum Thema „Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit in Österreich: Transparenz und Fairness“ (III-111/618 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 7 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Strache. Eingestellte Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


13.18.44

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Mindestsicherung und Transparenzdatenbank hat sich diese Bundesregierung wieder einen Bauchfleck geleistet, den man näher beleuchten soll. Selbstverständlich machen Sicherungsmaßnahmen gegen Armut Sinn, auch wir unterstützen effektive Armutsbe­kämpfung, keine Frage, aber das muss man treffsicher gestalten!

Wir sind für Transparenz bei den Transferleistungen, aber das muss wirklich alle Be­reiche betreffen und es muss natürlich nachvollziehbar sein, wo Missbrauch stattfindet. Beide Ziele werden jedoch mit dem vorliegenden Gesetz leider Gottes klar verfehlt und eben nicht erreicht. Wenn man die Streiterei der beiden Regierungsparteien im Vor­feld hernimmt und beleuchtet, dann sieht man, da ist gestritten und auch junktimiert worden.

Was ist dann herausgekommen? – Ein Pfuschwerk, das eben nicht treffsicher ist, nicht sozial gerecht ist und die Transparenz, so wie wir sie uns vorstellen, nicht sicher­stellt, sondern Missbrauch möglich macht, ja in vielen Bereichen geradezu zu Missbrauch einlädt!

Die Differenz zwischen Mindestsicherung und geringem Einkommen ist nicht sehr be­deutend, und somit ist der Anreiz, auch bei geringem Einkommen weiterhin einer Arbeit nachzugehen, nicht sehr groß. Das muss man einfach hervorheben. Da kann man dann nicht davon reden, dass das den Bürger, den Leistungsträger, den Menschen, der arbeitet, freuen kann. Es ist ein Schlag ins Gesicht aller arbeitenden Menschen im Land, wenn vermittelt wird, dass man heute, wenn man faul ist und nichts arbeitet, eigentlich fast schon gleich viel erhält, Arbeit sich also gar nicht mehr lohnt. Da kann man dann gleich zur Mindestsicherung wechseln und dazu am besten noch auf dem Schwarzmarkt tätig sein. Damit verdient man dann mehr, als man heute im normalen Arbeitsprozess verdienen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Sagen wir es ganz offen: Man ist bei diesem Modell im Grund genommen besser be­raten, die Mindestsicherung zu kassieren und daneben dann schwarz zu arbeiten. Das ist die Realität! – In dem Kreis wird Herr Petzner sich wahrscheinlich in wenigen Jahren auch wieder finden, wenn er nicht mehr im Parlament sitzt. Keine Frage, das ist durch­aus ein Modell, das auch für ihn in Zukunft geeignet sein könnte.

So folgt ein Konstruktionsfehler dem anderen. Wird man in dieser Gesellschaft arbeits­los, dann hat man erst dann Anspruch auf Mindestsicherung, wenn man das Ersparte – und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –, wenn man sein Erspartes, sofern es 3 720 € übersteigt, verbraucht hat. Man muss also auf seine Ersparnisse zu­rückgreifen. Damit kommen wiederum all jene, die fleißig gearbeitet und sich etwas im Leben erspart haben, zum Handkuss. Sie müssen zuerst das Ersparte ausgeben und verbrauchen, bevor sie überhaupt Anspruch auf Mindestsicherung haben. Belohnt wer­den all jene, die sich nichts erspart haben, die zuvor ihr hart verdientes Geld sowieso aus-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 102

gegeben haben und eben nicht gespart haben. Bestraft und mit dieser Regelung in die Armut getrieben werden alle anderen, denn das Angesparte muss aufgebraucht sein, bevor man die Mindestsicherung erhält.

Bei längerem als sechsmonatigem Bezug der Mindestsicherung ist überdies vorhande­nes Vermögen zu verwerten, das wie folgt definiert wird: Ausnahmen gibt es nur für ein berufsbedingt benötigtes Fahrzeug und eine den dringenden Wohnbedürfnissen die­nende Eigentumswohnung. – Na, gute Nacht! Die kann dann aber auch grundbücher­lich besichert werden. Na, gute Nacht für jene, die das trifft. Das erinnert mich auch ein bisschen an Hartz IV. – In dem Fall kann man also eine grundbücherliche Sicherstel­lung vornehmen. Damit werden natürlich all jene bestraft, die sich in ihrem Leben et­was erarbeitet, erwirtschaftet haben. Das muss man einfach herausarbeiten. Das ist nicht unbedingt fair und auch nicht unbedingt sozial gerecht.

Anspruch darauf haben alle mit einem dauerhaften Aufenthaltstitel in Österreich, daher auch alle Asylberechtigten. Da bekommt man fast den Eindruck, die Österreicher sol­len in Zukunft arbeiten und manche, die in das Sozialsystem zuwandern, sollen dann von der Mindestsicherung leben. Das Paket, das Sie hier heute beschließen, vermittelt fast diesen Eindruck.

Manche Arbeitsstellen, wo man weniger verdient, werden durch diese Mindestsiche­rung an Wertschätzung verlieren. Das trifft zum Beispiel auch Halbtagskräfte, die natür­lich nicht mehr wertgeschätzt werden. Darüber sollte man schon nachdenken. Was macht es denn noch für einen Sinn, als Halbtagskraft arbeiten zu gehen? Viele wollen das, viele wollen eben nur halbtags arbeiten. Aber welchen Sinn hat das dann noch? Was für einen Anreiz gibt es dann noch, halbtags arbeiten zu gehen, wenn man statt­dessen die Mindestsicherung bekommen kann?

Der Gelegenheitskrakeeler Ewald Stadler ist auch wieder im Saal. Das freut mich sehr.

Bisher haben die Sozialämter geklärt, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht. Nun soll diese Aufgabe das AMS übernehmen. Ich frage mich auch, ob das sinnvoll ist. Ich sa­ge Nein. Es werden dem AMS Menschen geschickt, die nicht vermittelt werden kön­nen, und somit müssen diese wieder zum Sozialamt zurückgeschickt werden. Das sind völlig überflüssige Wege, die da zu beschreiten sind. Die Vermittlung von Arbeitssu­chenden ist Kernaufgabe des AMS.

Das AMS wurde mühsam von seiner Mischzuständigkeit, seiner unklaren Rolle zwi­schen Serviceorganisation und verlängertem Arm der Sozialämter befreit, und jetzt will man das irgendwo wieder zusammenführen und damit letztlich auch wieder Bürokratie aufbauen. Und genau das ist kein sinnvoller Prozess. Man beginnt jetzt erneut, die Auf­gaben des AMS mit jenen der Sozialpolitik zu vermischen, und das in einer Phase stark steigender Arbeitslosigkeit, also in einer Zeit, in der das AMS im Grunde genom­men ohnehin alle Hände voll zu tun hat, um Arbeitslose wieder in den Arbeitsprozess zu bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

Unsere Überlegung muss dahin gehen, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Arbeitsplätze der Menschen gesichert werden und sie durch ihre Arbeit auch ein Ge­halt bekommen, von dem man leben kann, damit man nicht so wie heute oftmals drei Berufe ausüben muss, um überleben zu können.

Ist es sinnvoll, dem AMS diese weiteren Aufgaben zu übertragen? Wird der Mitarbeiter­stand beim AMS in Zukunft aufgestockt, um diese neuen Aufgaben zu bewältigen? Wäre es nicht sinnvoller, die Abwicklung bei den Sozialämtern zu belassen? – Ich mei­ne schon. Die haben auch bisher geklärt, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht, und man hätte nicht unnötig zusätzliche Bürokratie schaffen müssen.

Hinsichtlich der Transparenzdatenbank ist festzustellen, dass Bürgerservice und Trans­parenz natürlich zu unterstützen sind. Sie sind auch notwendig. Wir haben auch als erste


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 103

Fraktion in diesem Hohen Haus Vorschläge dazu eingebracht, als wir Transparenz ein­gefordert haben. Das ist eine vernünftige Idee! Für uns als Freiheitliche ist im Zusam­menhang mit der Transparenzdatenbank entscheidend, dass auf Basis einer umfas­senden Erfassung des Status quo der Leistungen, Förderungen und Unterstützungen Gelder von jenen, die zu Unrecht Förderungen beziehungsweise Mehrfachförderungen erhalten, in Zukunft zu jenen umgeleitet werden, die diese benötigen. Das ist hier nicht gewährleistet und gesichert.

Eine solche Einrichtung muss also neben der Kontrollfunktion auch eine Steuerungs­funktion haben, weil es eine Tatsache ist, dass heute leider nicht immer die Bedürf­tigsten, sondern oftmals die Geschicktesten unserer Gesellschaft, die bewusst Sozial­missbrauch betreiben, den Topf für sich in Anspruch nehmen können, aber die, die es benötigen würden, gar nicht wissen, welche Möglichkeiten sie haben. Beide Aspekte sind hier nicht sozial gerecht gestaltet worden, wie ich meine. (Beifall bei der FPÖ.)

13.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Csörgits. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.27.06

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Sehr geschätzte Damen und Herren! Es ist heute für die österreichische Sozialpolitik ein historischer Tag. Ein sozialpolitischer Meilenstein ähnlich der Einführung des Pflegegeldes unter Sozialminister Hesoun im Jahre 1993 wird heute hier im Hohen Haus beschlossen: die bundesweite Vereinheitli­chung der Sozialhilfe, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, ein Projekt, das sehr lan­ge, sehr hart und zäh verhandelt werden musste.

An dieser Stelle spreche ich allen Verhandlern und Verhandlerinnen, an erster Stelle Bundesminister Hundstorfer und seinem Team, einen herzlichen Dank für ihre Zähig­keit, ihre Ausdauer und ihr Verhandlungsgeschick aus. Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Die bedarfsorientierte Mindestsicherung bringt ein sehr engmaschiges soziales Netz für alle von Armut betroffenen Menschen. Laut Ge­samtstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen aus dem Jahr 2006 sind in Ös­terreich fast 13 Prozent der Menschen armutsgefährdet, das sind rund eine Million Menschen. Ohne unsere Transferleistungen wäre der Prozentsatz noch höher, nämlich 43 Prozent. Allein diese Zahl zeigt, wie wichtig der österreichische Sozialstaat ist.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Eine wesentliche Zielsetzung unserer Bundesre­gierung ist es, die Armut verstärkt zu bekämpfen. Wir sind das einzige Land, das heute trotz Finanz- und Wirtschaftskrise einen ganz wichtigen Beschluss fasst, der einen so­zialpolitischen Meilenstein darstellt.

Wem kommt die Mindestsicherung zugute? – Rund 270 000 Menschen werden sie er­halten: 90 000 Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen und zirka 15 000 Kinder von AusgleichszulagenbezieherInnen, 165 000 Sozialhilfebezieher und ‑bezieherinnen.

Von den 165 000 Sozialhilfebeziehern und -bezieherinnen sind rund 17 000 Menschen dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen. Das ist eine ganz, ganz wichtige Zahl! Für den Rest bedeutet das nämlich, dass der Sozialhilfebezug nur einen ganz, ganz geringen Teil ihrer Lebenszeit betrifft; sie finden irgendwann wieder einen Arbeitsplatz. Daher er­scheint mir diese Zahl ganz, ganz wichtig.

Was sind die wichtigsten Veränderungen? – Ich sagte schon: Es handelt sich um eine Reform des Sozialhilfesystems im Sinne eines letzten sozialen Netzes für alle Men­schen in Österreich. Es bedeutet den Ausbau der mindestsichernden Elemente in der Arbeitslosenversicherung, ein Anheben der Nettoersatzrate und eine Verbesserung bei der Anrechnung des Partnereinkommens.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 104

Sehr geschätzte Damen und Herren! Die Mindestsicherung bringt eine klare finanzielle Besserstellung für AlleinerzieherInnen und unterstützt damit am stärksten eine Gruppe, die von Armut betroffen ist, nämlich alleinstehende Frauen.

Sehr geschätzte Damen und Herren, ganz wichtig ist mir auch, dass die bedarfsorien­tierte Mindestsicherung nur für Personen vorgesehen ist, die zu einem dauernden Auf­enthalt im Inland berechtigt sind. Hiezu möchte ich ganz deutlich festhalten: Gemes­sen an ihrem Bevölkerungsanteil sind Sozialhilfebezieher und ‑bezieherinnen ohne ös­terreichische Staatsbürgerschaft in der Sozialhilfe unterrepräsentiert. Meine Damen und Herren! Das bedeutet: Ausländer mit Sozialschmarotzern gleichzusetzen ist falsch. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist kein Grundeinkommen und schon gar kein bedingungsloses Grundeinkommen. Von dem oder der, der beziehungsweise die die Leistung erhalten möchte, wird vorausgesetzt, dass er/sie seine/ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Die SozialhilfebezieherInnen werden vom AMS betreut und müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Damit es auch Menschen, die lange Zeit aus dem Arbeitsprozess ausgegliedert waren, wieder ermöglicht wird, in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden, werden Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen angebo­ten. Ich darf auch festhalten, dass dem AMS zusätzliches Personal zur Verfügung ge­stellt wird, damit man den Menschen auch eine entsprechend qualitative und aktive Hil­festellung bieten kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte noch auf ein Argument des Herrn Klubobmanns Strache eingehen, und zwar möchte ich kurz einen Vergleich anstellen: Wie sieht es aus, wenn man die be­darfsorientierte Mindestsicherung mit Wohnkostenanteil einem Mindestlohn von 1 000 € brutto gegenüberstellt? – Das bedeutet bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung ein Monatseinkommen von 744 €. Wenn ich vom Mindestlohn von 1 000 € brutto aus­gehe und netto den Vergleich ziehe, sind das 849,30 €. Der Unterschied beträgt also 105,30 €. Wenn ich die Jahressumme heranziehe – man darf ja nicht vergessen, dass es bei Kollektivvertragslöhnen auch Zusatzzahlungen beziehungsweise Sonderzahlun­gen gibt –, ist der Unterschied schon wesentlich größer: Er liegt nämlich bei jährlich 2 964 €. Das bedeutet, dass die Mindestsicherung das ist, was sie ist: Sie ist für Men­schen, die nicht in den Arbeitsprozess kommen können, ein Ausgleich, aber sie bedeu­tet nicht, dass Menschen sich ganz einfach der Verantwortung, in den Arbeitsprozess zu gehen, entziehen können.

Lassen Sie mich noch zwei Bemerkungen im Zusammenhang mit gesundheitspoliti­schen Maßnahmen machen, die mir wichtig erscheinen. Künftig werden auch die BMS-Bezieher und ‑bezieherinnen in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen wer­den – Stichwort e-card. Jene Menschen, die aufgrund ihrer prekären Lebenssituation oft in einer schwierigen Situation sind, sind auch öfter von Krankheit bedroht. Sie ha­ben es durch die Krankheit dann wieder umso schwerer, in den Arbeitsprozess zu kommen. Es wird die Möglichkeit geschaffen, verstärkt an präventiven Gesundheits­maßnahmen teilzunehmen.

Zwei Bemerkungen möchte ich noch im Zusammenhang mit dem Entschließungsan­trag zur Transparenzdatenbank machen. Dieses Instrument soll sicherstellen, dass So­zialleistungen, Förderungen, Steuerersparnisse und Sozialversicherungsleistungen in Geld und Sachleistungen offengelegt und transparent werden. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir schon festzuhalten, dass für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dieses Landes diese Transparenz schon immer gegolten hat. Lediglich im Bereich der Wirtschaftsförderungen und Agrarförderungen gibt es zweifellos einen Nachholbedarf, dem mit dieser Einführung sicherlich auch entsprochen werden wird.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Zum Schluss möchte ich nochmals festhalten, dass es sich dabei wirklich um einen ganz, ganz wichtigen sozialen Meilenstein handelt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 105

Es ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut. Menschen, die lange vom Ar­beitsprozess weg sind, werden wieder in den Arbeitsprozess integriert, und diesem Personenkreis wird auch der Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen wesentlich erleich­tert.

Ich bedanke mich sehr herzlich, ein wirklich wichtiges Gesetz. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Kogler. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.35.12

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Ich möchte nun den Zusammenhang herstellen zwischen Budgetpolitik und Sozial­politik, dann zur Armutsbekämpfung etwas sagen, zur sogenannten Transparenzdaten­bank und zur „rühmlichen“ Rolle der beiden Großparteien oder angeblichen Großpar­teien in diesem Zusammenhang.

Kurz noch einmal zurück zur Budgetpolitik: Es ist erst eine Stunde her, dass hier ein Ab­geordneter einer Regierungsfraktion der Opposition ausgerichtet hat, sie möge doch, wenn die Regierung versagt, ihrerseits ein Budget vorlegen.

Das kann man nicht unkommentiert stehen lassen! – Kollege Amon ist gerade nicht da. – Das halte ich wirklich für scheinheilig zum Quadrat. Es ist Tradition in Österreich, dass das Parlament ausgehungert wird, was seine Ressourcen, die Möglichkeiten für die Abgeordneten hier betrifft. Es gibt hier nicht einmal die Kapazität, wirklich ein Budget vorzulegen. Und dann kommen Sie, stellen sich hier her, reden davon, als wäre das so einfach, und machen so die FernsehzuseherInnen glauben, das ginge so. So etwas ist wirklich unter jedem Niveau. Das braucht sich die Opposition nicht gefallen zu lassen.

Vor allem aber: Wenn wir dann trotzdem Vorschläge machen, obwohl wir erschwerte Bedingungen haben – jahrelang haben wir das gemacht, Budgetkonzepte, Steuerkon­zepte et cetera –, dann ist es just die Agitationsmaschinerie der ÖVP, gerade auch der steirischen, weil Kollege Amon ja von dort kommt, die dann herumrennt und agitiert – wider die Tatsachen! –, was nicht wieder alles Böses gemacht wird. Deshalb doppelte Scheinheiligkeit! Das brauchen wir uns nicht ausrichten zu lassen, das werden wir zu­rückweisen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Weinzinger.)

Dafür gibt es auch ausreichend Beispiele. Wenn wir schon über Sozialpolitik reden, so weiß jeder, dass das auch finanziert werden muss. Das ist richtig. Das wird dann auch für die künftige Debatte gelten. Jetzt geht es einmal um die Mindestsicherung. Es wird aber im Herbst, nach den Wahlen, um ganz andere Dinge gehen, denn da werden Sie an ganz anderer Stelle viel mehr an Einschnitten machen, als jetzt hier beschlossen wird. Das ist auch schon so gut wie klar, denn sonst würden Sie sich doch damit hier herstellen trauen. Aber wie gesagt: Meine Vorrednerin von der SPÖ lässt sich jetzt da­für feiern und verschweigt, was nachher noch kommen soll.

Wir wissen, dass gespart werden muss, aber richtig, gerecht, intelligent, und man kann und muss auch noch investieren. Das heißt aber, und das hat jeder Vernünftige immer gewusst, dass man auch darüber reden muss, wie wir die ganze Sache, die Aufgaben­erfüllung der öffentlichen Hände finanzieren. Wir waren nie die, die irgendwelche Steu­erlügen verbreitet haben. Das ist Ihrem Ressort vorbehalten geblieben, Herr Staatsse­kretär Lopatka. Steuerlüge mit Anlauf – das ist extra so genannt worden vom Herrn Fi­nanzminister, weil das notwendig war, weil sonst die renitenten Regierungspartner nicht auf den Kurs der Einsparung gekommen wären. Genauso wie Sie jetzt diesen Schwindel weitertreiben wollen. Dieses Lügen, dieser Schwindel sind geradezu zum Ar­beitsprinzip der Regierung erhoben worden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 106

Wenn wir sagen, in diesen Bereichen können wir uns Steuererhöhungen vorstellen, um das und das zu machen und zu finanzieren, ist es Ihre Propaganda-Maschinerie, die land­auf und landab behauptet, da wird wieder der Häuslbauer, der Kleine, der Bauer et ce­tera getroffen.

Dieser Tage können wir das wieder erleben. Ich habe es ja gesagt. WIFO und IWF schlagen vor, bei der Grundsteuer nicht weiter wegzuschauen, sondern einmal halb­wegs internationale Standards einzuführen. Das kann so gehen, dass man unten nach­lässt – die vielen kleinen Häuslbauer, die oft 30, 40 € zahlen, wofür massenhaft Büro­kratie eingesetzt wird –, aber oben umso stärker hineinfährt.

Herr Kollege Grillitsch, Sie wissen ganz genau, dass die Landwirtschaft ja auf eigene Art und Weise behandelt wird mit der Grundsteuer B. Da brauchen Sie nicht herumzu­kampagnisieren, was damit nicht alles Böses passiert.

Das ist es jedoch: Sie verschweigen alles. Wir machen Vorschläge, und dann sagen Sie, die Opposition soll etwas vorschlagen. Das stimmt alles nicht mehr zusammen! Werden Sie einmal ehrlich und wenden Sie sich vom Prinzip der Lüge ab! Es ist ja nie zu spät zur Umkehr. (Beifall bei den Grünen.)

Wir sehen das in Oberösterreich, wir sehen das in Graz: Auch die ÖVP ist politisch re­sozialisierbar. Das funktioniert ganz gut, und dann kann man wieder über vernünftige Dinge reden. Eines wird allerdings nicht gehen, nämlich dass Sie Ihre Kühlschrank-Po­litik überall fortsetzen wollen und dass Ihnen dabei niemand auf die Finger klopft. Wir werden das übernehmen, da können Sie sich drauf verlassen, auch wenn Sie jetzt noch Schmähs erzählen. Tun Sie das weg, das wird Ihnen dann nichts mehr helfen!

Zur Mindestsicherung: Eigentlich möchte ich etwas zum Thema Armutsbekämpfung sagen. Dass jetzt herumlamentiert wird, was das möglicherweise wieder an Hängemat­ten-Phänomenen hervorrufen könnte, ist schon ein Ausdruck dessen, dass die primäre Einkommensverteilung – also bevor überhaupt Steuern erhoben werden – tatsächlich ein großes Problem darstellt. Die unteren 10 Prozent der EinkommensbezieherInnen haben in den letzten 15 Jahren tatsächlich Reallohnverluste erfahren, und zwar gar nicht zu knapp. Es ist jetzt nicht die Zeit, darauf einzugehen, woher das alles kommt – durch die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt et cetera.

Wir haben eigentlich auch das Problem, dass die regulären Mindestlöhne so niedrig sind. Das ist doch auch die Ursache dafür, dass die Diskrepanz zu dem, was jetzt Min­destsicherung heißt, tatsächlich nicht allzu hoch ist. Die Frage ist nur: Was ist die Lö­sung des Problems?

Man kann nicht hergehen und auf jenen herumhacken, die jetzt mit 744 € monatlich eine wirkliche Mini-Absicherung erhalten sollen, sondern muss sich einmal Gedanken darüber machen, wie wir eingreifen können, damit die Verteilung der Löhne grundsätz­lich gerechter arrangiert werden kann. Das muss doch Aufgabe der Politik sein, so gut sie es kann. Alles geht ohnehin nicht. Da wollen wir uns keiner Illusion hingeben.

Zur Transparenzdatenbank: Meine Damen und Herren, das war ja Ihr Junktim, Sie junktimieren regelmäßig, wie man wieder sieht. Es ist noch nicht einmal klar, welche Behörde worin Einblick bekommt und wie das abgestimmt wird. Ja, das kann schon eine gute Sache sein, wenn wenigstens die unterschiedlichen Förderstellen unterein­ander wissen, wer was tut. (Abg. Mag. Hakl: Das machen wir schon!) Das trauen wir Ihnen aber nicht zu. In allen Bundesländern gibt es das Problem, und es wird mit die­ser Sache überhaupt nicht abgeschafft.

Ein Fall wie Herberstein, von vier oder fünf verschiedenen Stellen gefördert, ohne dass sie voneinander gewusst haben, wäre heute genauso möglich, weil die ja gar nicht mit­tun. Sie haben das in diesem Entschließungsantrag, der heute hier vorliegt, gar nicht ge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 107

regelt. Deshalb werden wir ihn auch ablehnen. Er lässt alles offen, und vor allem lässt er das größte Problem offen, das im Transparenzbereich existiert. Das ist jenes, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht wissen dürfen, wer eigentlich die politischen Parteien im Land finanziert. Sie sagen, dass es keine öffentlichen Subventionen sind, wenn es um Privatspenden geht.

Aber das Hauptproblem der Intransparenz in diesem Land ist doch folgendes: Kein Mensch darf wissen, welche Banken die ÖVP unterstützen, welche Konzerne ihr Geld zustecken. Man darf nicht wissen, wie das mit der SPÖ-Stiftung in der Steiermark läuft, warum die Spitäler in der Steiermark immer um 5 Prozent mehr kosten als veran­schlagt und warum Werbeagenturen, die in Kontakt mit den Spitalserrichtern stehen, immer die Kampagnen für die SPÖ machen. All das wird schön im Geheimen gehalten. Sie verweigern die wichtigste Transparenzfrage der Demokratie – und zwar als ein­ziges Land in Europa –: Wer spendet überhaupt für Sie? Das sollen die Leute wissen. Das wäre der große Anfang für Transparenzbestimmungen. (Beifall bei den Grünen.)

Entschuldigen Sie den Ausdruck und den Vergleich, aber er hat wirklich seine Berech­tigung: Der Fisch beginnt am Kopf zu stinken! Wenn Sie sich nicht in die Bücher schau­en lassen wollen, wenn Sie selbst Geld von Banken nehmen, dann, liebe Herren von der ÖVP, verfolgen Sie nicht die Sozialhilfeempfänger! (Beifall bei den Grünen.)

13.43

13.43.20

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Kogler, Sie sind mittlerweile ein lang­jährig gedienter Abgeordneter und wissen, dass der Vorwurf der Lüge vom Rednerpult aus ein verpönter Begriff ist. Daher erteile ich Ihnen in Usance der bisherigen Praxis für den mehrfach erhobenen Vorwurf der Lüge gegenüber den Regierungsfraktionen und auch gegenüber der Regierung einen Ordnungsruf. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was?! Na geh, bitte! – Abg. Mag. Kogler: Das war ein Zitat des Herrn Finanzminis­ters!)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wöginger. 8 Minuten Redezeit sind einge­stellt. – Bitte.

 


13.44.03

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sozial ist, Menschen zu helfen, die sich selbst helfen wollen, aber nicht können, und nicht sozial ist, Menschen zu helfen, die sich selbst helfen könnten, aber nicht wollen. Genau nach diesem Gesichtspunkt werden heute die bedarfsorientierte Mindestsicherung und ein Antrag auf Einführung der Transparenzdatenbank beschlossen. Diese Kombination ist für uns von der ÖVP eine Bedingung. Ja, es hat ein wenig länger gedauert, aber der Grundsatz Qualität vor Tempo – das haben wir heute schon beim Budget gehört – muss auch für Gesetze im Sozialbereich gelten. (Zwischenruf des Abg. Petzner.)

Wir bekennen uns zur sozialen Absicherung. Wir wollen jenen Menschen helfen, die keine Arbeit finden und kein Vermögen haben. Die Mindestsicherung ist natürlich an die Bedürftigkeit geknüpft, und diese muss auch nachgewiesen werden.

Was ist eigentlich diese viel diskutierte bedarfsorientierte Mindestsicherung? – Im We­sentlichen stellt sie eine Vereinheitlichung der Sozialhilfeleistung in den Bundesländern dar.

Wir schaffen mit diesem Gesetz einheitliche Mindeststandards in ganz Österreich und bieten dadurch auch mehr Rechtssicherheit. Wir schaffen die e-card für alle, dadurch wird die Einbeziehung in die Krankenversicherung ermöglicht. Außerdem ist eine bes­sere Verknüpfung über das AMS zum Arbeitsmarkt gegeben, sprich Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit werden ganz klar überprüft.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 108

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Ziel der bedarfsorientierten Mindestsi­cherung ist es, die Menschen so rasch als möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu inte­grieren – keine Hängematte, sondern ein Sprungbrett zurück in die Arbeitswelt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Csörgits.)

Wie hoch ist die Mindestsicherung? Was ist der Ausgangsbetrag? – Es sind 744 €, das ist der Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz. Es gibt einen Sockelbetrag, der 558 € be­trägt, das sind 75 Prozent davon. Die restlichen 186 € sind der Wohnkostenanteil, der wegfällt, wenn man zum Beispiel bei den Eltern oder einem Partner wohnt oder eine Eigentumswohnung besitzt.

Ich möchte der Bevölkerung mit drei Beispielen vermitteln, was heute mit der Mindest­sicherung beschlossen wird. Wenn es um eine erwerbsunfähige, alleinstehende Per­son geht und kein Anspruch auf Wohnkostenanteil besteht, dann bekommt diese Per­son 558 € – das ist die Mindestsicherung. Eine Alleinerziehende, 20 Stunden Teilzeit­arbeit, Nettoeinkommen 500 € und Unterhalt durch den Vater 200 € – das wird berück­sichtigt und insgesamt abgezogen –, hat Anspruch auf 312 €, ohne Wohnkostenanteil auf 59 €. In den Medien wird öfters eine vierköpfige Familie als Beispiel genannt: zwei Kinder, der Vater erhält 800 € Arbeitslosengeld, die Mutter hat kein Einkommen. Die Familie hat Anspruch auf 584 €, ohne Wohnkostenanteil auf 238 €.

Meine Damen und Herren, uns von der ÖVP war es in den Verhandlungen ganz wich­tig, dass ein klarer Unterschied zu einem Erwerbseinkommen gegeben ist, zusätzliche Einkommen und Unterstützungen abgezogen werden und die Arbeitswilligkeit gegeben sein muss. Unter diesen Voraussetzungen können wir dieser Mindestsicherung auch die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

Natürlich bedeutet das aber mehr Ausgaben – rund 160 Millionen € mehr für den Bund, für die Länder maximal 50 Millionen € –, und es geht um eine zusätzliche Verteilung von Steuergeldern. Daher fordern wir als Österreichische Volkspartei auch mehr Trans­parenz gegenüber den Leistungsträgern  jenen Menschen, die die Steuertöpfe füllen. Ich nenne Ihnen eine Zahl, die schon bemerkenswert ist: 10 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler, das sind knapp 500 000 Menschen in Österreich, leisten 50 Prozent des gesamten Lohn- und Einkommensteueraufkommens. Das sind rund 11 Milliarden €. Diesen Menschen sind wir verpflichtet. Das sind die arbeitenden Men­schen in diesem Land, die Steuern zahlen, die die Steuertöpfe füllen, damit wir Sozial- und Transferleistungen ermöglichen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Deshalb bestehen wir auf der Einführung einer Transparenzdatenbank. Wir wollen, dass all diese Leistungen – Sozialleistungen, Transferleistungen, Förderungen, Steuererspar­nisse, Arbeitslosengeld, Krankengeld bis hin zum Gratiskindergarten – aufgelistet und transparent gemacht werden. Für wen, meine Damen und Herren? – Für die Beziehe­rin, für den Bezieher, für die Bürgerin, für den Bürger selbst und für die auszahlenden Stellen. Wir wollen damit keinen gläsernen Menschen schaffen, und daher wird es auch kein Neidkonto, weil nur diese beiden Parteien, wenn man das so sagen kann, Zugriff auf oder Einsichtnahme in diese Transparenzdatenbank haben.

Die Transparenzdatenbank soll Missbrauch vermeiden und Doppelgleisigkeiten vor al­lem zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verringern, wie zum Beispiel beim Heiz­kostenzuschuss. Erinnern wir uns zurück an das Jahr 2008: Da hat es dreifache Aus­zahlungen gegeben – vom Bund, von den Ländern und auch von etlichen Gemeinden. Das soll damit reduziert und vermindert werden, denn es kann nicht sein, dass es zu Doppelgleisigkeiten in diesem Bereich kommt.

Weiters soll eine stärkere Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung geschaffen werden. Welche Leistungen, welche Förderungen erhalten wir tatsächlich von der öffentlichen Hand, vom Staat? Es hat ganz gut funktioniert, als der Leistungsnachweis bei der Gebiets-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 109

krankenkasse vor ein paar Jahren eingeführt wurde, und die Bevölkerung hat es sehr positiv aufgenommen, dass man endlich auch einmal eine Auflistung darüber erhält, welche Leistungen man in diesem Bereich bezieht.

Das wollen wir auch mit der Transparenzdatenbank umsetzen. Wir wollen ein wenig Licht in den Förderdschungel bringen, den wir in Österreich zweifelsohne haben. Es gibt Förderungen und Leistungen vom Bund, von den Ländern und von den Gemein­den. Das soll transparent gemacht und aufgelistet werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist auch im Sinne der Bevölkerung. Ich denke, die Menschen haben ein Recht darauf, das zu wissen. Wenn wir immer davon reden, dass alles transparent gemacht werden soll, warum gerade diese Leistungen nicht? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Warum nicht die Parteienfinanzierung?!)

Es gibt keinen Unterschied zwischen jenen Menschen, die in der Arbeitswelt tätig sind, ob es Arbeiter oder Angestellte sind, ob es Selbständige sind, ob es um öffentliche Zu­schüsse oder Förderungen geht – alles soll transparent gemacht und aufgelistet wer­den. Insgesamt ist das eine schlüssige Kombination – ein Ja zu einer sozialen Absi­cherung für jene, die die Hilfe brauchen und benötigen, und auf der anderen Seite mehr Transparenz, eine Offenlegung öffentlicher Leistungen und Zuschüsse. Damit können wir jenen Menschen, die die Steuertöpfe füllen, mit Fug und Recht nachweisen, wo die Gelder letzten Endes hinkommen.

Herr Bundesminister, abschließend ersuche ich Sie, den Fahrplan bezüglich der Trans­parenzdatenbank, der im Entschließungsantrag angeführt ist, auch einzuhalten, näm­lich dass bis 1. September der Begutachtungsentwurf vorliegt, bis 19. Oktober eine Re­gierungsvorlage ins Hohe Haus eingebracht wird, damit wir das Gesetz mit 1. Jän­ner 2011 beschließen können und es letzten Endes auch in Kraft treten kann.

Es ist auch ein Passus darüber enthalten – das war zuletzt noch in Diskussion –, dass die Bundesländer miteinbezogen werden. Natürlich sollen und müssen die Bundeslän­der die Daten bereitstellen. Letzten Endes ist auch ein meiner Meinung nach guter Kompromiss gefunden worden, durch den bis zum 1. Jänner 2012 sichergestellt wird, dass alle Bundesländer ihre Daten liefern und einreichen müssen.

Meine Damen und Herren, Ja zu Verteilungsgerechtigkeit, aber auch Ja zu Leis­tungsgerechtigkeit und Transparenz. Dafür steht die ÖVP. (Beifall bei der ÖVP.)

13.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Klubobmann Bucher. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.52.26

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt muss man die Dinge ein wenig auseinanderklauben, denn mein Vorredner Kollege Wö­ginger hat da einiges verwechselt. (Ruf bei der ÖVP: Hey! Na sicher! – Zwischenruf des Abg. Wöginger. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Aber es wird schon noch werden. Du hast noch Zeit. Du bist noch ein junger Abgeordneter, und man erwartet von dir nicht, dass du über alles Bescheid weißt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Grunde war das doch ein Tauschgeschäft: Die ÖVP war unglücklich mit der Mindestsicherung und wollte im Gegenzug die Trans­parenzdatenbank haben. Die Transparenzdatenbank wird heute nicht beschlossen. Es gibt einen Entschließungsantrag, in dem nichts drinnen steht, außer dass man sich vonseiten der Bundesregierung Gedanken machen möge, eine Transparenzdatenbank zu schaffen und dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorzulegen. Das ist das Einzi­ge, was geschieht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 110

Aber die wesentlichen Dinge – um auf die Transparenzdatenbank zu sprechen zu kom­men – werden wieder unter den Tisch gekehrt. Wenn es darum geht, die Parteispen­den offenzulegen, die Parteiförderungen offenzulegen, sind Sie wieder auf dem Weg des Rückzugs, meine Damen und Herren von der ÖVP. Da hört man nichts von Ihnen, weil Sie offensichtlich sehr viel zu verbergen haben und der Öffentlichkeit verschwei­gen wollen, wie viel Sie tatsächlich an Parteizuwendungen vonseiten irgendwelcher Spender in Österreich erhalten. Wir fordern Sie auf – wenn Transparenz, dann für alle. Wenn jeder Einzelne im Internet sein Einkommen offenzulegen hat, dann auch die Par­teien und dann auch die ÖVP, damit wir wissen, was wir davon zu halten haben. (Bei­fall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Grunde genommen geht es nicht um eine bedarfsorientierte Mindestsicherung, sondern um ein bedingungsloses Grundein­kommen. Es ist ein Grundeinkommen, das wir den Menschen versprechen. Ich muss mich wirklich über die Haltung der ÖVP wundern, die ja immer von Leistungsorientie­rung spricht, die davon spricht, dass wir Leistung in unserem Land mehr fördern müs­sen, weil sonst die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs leidet und wir nicht mehr konkur­renzfähig genug sind – was natürlich stimmt.

Aber da müssen Sie stringent und ehrlich bleiben, da müssen Sie auf Ihrem Weg blei­ben und das auch einhalten. Sie dürfen Ihre Stimme nicht für eine Mindestsicherung hergeben, die den Menschen Dinge verspricht, die wir nicht halten und in Zukunft auch nicht finanzieren werden können. Wir sind nicht das Land, wo einem die gebratenen Tauben auf Mundhöhe entgegenfliegen. Das Versprechen, das Sie abgeben, ist fatal. Das Signal, das Sie setzen, ist fatal. Alle EU-Bürger, auch Drittstaatenangehörige, werden diese Mindestsicherung in Zukunft in Anspruch nehmen können – das heißt, 744 € fürs Nichtstun. Das wollen wir vom BZÖ nicht. Das wollen wir dezidiert nicht, weil es leistungsfeindlich ist und dem Leistungsgedanken widerspricht. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist die Abkehr vom Leistungsstaat. Das ist Hängematten-Sozialismus pur. Das hatten wir schon einmal. Vor 20 Jahren ist dieses System zu Grabe getragen worden. Die DDR hatte das übrigens auch in der Verfassung festgeschrieben – Recht auf Ein­kommen, Recht auf Bildung, Recht auf Unterkunft und Wohnung. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ und von den Grünen, wo das hingeführt hat, das se­hen wir.

Ich darf Ihnen die Beispiele bringen, um die es geht: Eine Alleinstehende oder ein Al­leinstehender, die oder der die Mindestsicherung in Österreich in Anspruch nimmt, weil sie oder er keine Arbeit hat, bekommt 744 € netto pro Monat. (Abg. Mag. Schatz: Das muss nicht sein!) Schauen Sie jemandem, der einen Mindestlohn erhält – das sind Su­permarktangestellte, die an der Kassa sitzen, denen wir auch immer wieder begeg­nen – in Zukunft in die Augen. Schauen Sie diesen Menschen, die 40 Stunden in der Woche arbeiten, in die Augen. Sie bekommen 818 € netto. Die Differenz zur Mindest­sicherung beträgt 74 €. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine Frechheit! 74 €!) Das heißt, 40 Stunden Arbeit pro Woche sind monatlich 74 € wert. Das muss man sich vor Augen halten.

Das ist aber noch nicht alles, denn jene, die die Mindestsicherung beziehen, sind von den ORF-Gebühren befreit. Sie zahlen keine Rezeptgebühr. Sie bekommen Wohnbei­hilfe und haben natürlich keine Fahrtkosten zu tragen, um zur Arbeit zu fahren. Unterm Strich sind all jene schlechtergestellt, die 40 Stunden in der Woche arbeiten. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist die Realität, und daher führt diese Maßnahme geradeaus in die Schwarzwirtschaft. (Abg. Schönpass: Schämen Sie sich! – Abg. Ing. Westenthaler: Was heißt da „Schämen Sie sich!“?) Das führt gerade-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 111

aus in die Schwarzarbeit, und das kann nicht im Interesse einer Regierung sein, die ja Interesse daran haben sollte, Steuern einzunehmen und einen Wohlfahrtsstaat zu ga­rantieren. Sie werden diesen Wohlfahrtsstaat mit solchen Maßnahmen zu Grabe tra­gen, weil Sie den Menschen eigentlich verbieten, Leistung zu erbringen, und jungen Menschen signalisieren, dass sie in dieser Republik gar nichts mehr arbeiten müssen, weil der Staat sie im Grunde genommen bis zur Pensionierung erhält. (Zwischenruf des Abg. Riepl.)

Wissen Sie, was dieser Alleinerziehende für eine Pensionserwartung hat? – Null! Er kann sagen: Ich nehme die 744 €, nebenbei mache ich Schwarzarbeit und verdiene mir 1 000 €, somit habe ich 1 744 € im Monat, davon kann ich schön leben. Nur wird er aufwachen, wenn er 50 Jahre alt ist und zum ersten Mal seine Pensionsansprüche nachrechnet. Er wird keine Versicherungszeiten zusammenbekommen, und dann schlecht dastehen. (Abg. Schönpass: Sie haben keine Ahnung!) Sie tragen die Verantwortung dafür, dass viele Menschen in diesem Land in die Irre geführt werden und in die Pen­sionsfalle tappen. Das ist unverantwortlich für eine Bundesregierung. (Beifall beim BZÖ.)

Eine Familie mit drei Kindern bekommt über die Mindestsicherung 1 798 € netto mo­natlich. Zwei Erwerbstätige – er voll erwerbstätig, sie Teilzeitkraft – bekommen 1 800 € netto. Es gehen also beide, er 40 Stunden, sie 20 Stunden pro Woche, einer Arbeit nach und bekommen dafür 1 800 €. Die Differenz zwischen den beiden Familien be­trägt 2 €. 2 €! Stellen Sie sich das vor: Eine Familie arbeitet pro Woche 60 Stunden, die andere Familie arbeitet nichts – Differenz: 2 €.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit? Wo ist denn da Ihr Gefühl für Verantwortung gegenüber jenen, die in unserem Land Leis­tung erbringen wollen – Leistung, von der wir alle leben, Leistung, die wir brauchen, damit wir ein Budget zustande bekommen? Sie machen genau das Gegenteil.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bundesregierung, wenn Sie so wei­termachen, dann führt das geradewegs in den Boykott. Nicht nur das, sondern Öster­reich wird, was die Leistungsfähigkeit des Staates und was die Wettbewerbsfähigkeit anlangt, zurückfallen. Das ist das noch viel schlimmere Signal. Das zu verantworten ist der schlechteste Dienst, den Sie der Republik erweisen können. (Beifall beim BZÖ.)

13.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Bundesminister Hundstorfer hat sich zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die Vereinbarung und stelle 9 Minu­ten Redezeit ein. – Bitte.

 


13.59.35

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werter Herr Präsident! Ich darf ganz kurz ein bisschen Geschichtsunterricht geben. (Abg. Strache: Danke, Herr Oberleh­rer!) Die Idee zu diesem Gesetz, nämlich zur Vereinheitlichung der Mindestsicherung, wurde vor vielen Jahren geboren. Es gab ein Bundesland, das diese Idee vor vielen Jahren umgesetzt hat, nämlich das Bundesland Kärnten. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber ganz anders!)

Ja, Herr Westenthaler, ganz anders (Abg. Ing. Westenthaler: Ja, ganz anders!), näm­lich erstens um Etliches höher als die heutige Mindestsicherung, und zweitens zum Beispiel um Eckhäuser ausländerfreundlicher, als wir das jetzt umsetzen. Vergessen Sie Ihre Geschichte nicht! Auch wenn es Ihnen peinlich ist, vergessen Sie Ihre Ge­schichte nicht! – Das ist einmal Punkt eins. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Wes­tenthaler: Kärnten hat das immer abgelehnt! Haider hat das immer abgelehnt, was Sie ihm aufoktroyieren wollten!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 112

Was tun wir denn in Wirklichkeit? – Wir vereinheitlichen die heutige Sozialhilfe. Das ist in Wirklichkeit das, was wir heute beschließen. Wir vereinheitlichen alle Sozialhilfe­richtsätze in Österreich. Einige Bundesländer haben diesen Beschluss bereits gefasst, einige Bundesländer sind in der Pipeline und machen das rückwirkend. Die Artikel-15a-Vereinbarung ist in allen Bundesländern bereits unterzeichnet, teilweise sogar be­schlossen – ganz egal, welche Partei dort in der Regierung ist, ganz egal, in welcher Koalition sie sind, und in einigen Bundesländern sogar einstimmig.

Worum geht es in Wirklichkeit? – Es geht darum, ein soziales Auffangnetz in diesem Land zu stricken, vom Bodensee bis zum Neusiedlersee – das hat nichts mit Hartz IV zu tun, das ist Ihr Hauptproblem –, ein soziales Netz, das missbrauchssicherer ist als das heutige (Abg. Ing. Westenthaler: Ein soziales Netz der Abhängigkeit! Leibeige­ne!), das zum Beispiel um ein Eckhaus missbrauchssicherer ist als die heutigen Sozial­hilfegesetze.

Was wir auch tun, ist, den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt zu stellen. Der Arbeitsmarkt wird in den Mittelpunkt gestellt, weil heute zum Beispiel von den 160 000 Sozialhilfebe­ziehern das AMS bereits 150 000 kennt, aber den Rest noch nicht oder schon lange nicht mehr.

Es geht nicht darum, Herr Strache, dass jetzt das AMS die Arbeitsfähigkeit prüft – auch da, bitte, kann ich Sie nur einladen, lesen Sie die Gesetze so, wie sie sind! –, sondern die Sozialhilfebehörden prüfen, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht. In dem Augenblick, in dem das medizinische Gutachten Arbeitsfähigkeit ergibt, was von der Sozialhilfebehör­de veranlasst wird und von sonst niemandem, in dem Augenblick: Return to the AMS! (Abg. Kickl: Pingpong!) Kein Pingpong! Genau das ist der springende Punkt. Das AMS anerkennt dieses Gutachten, und dann beginnt die Vermittlung.

Das ist in Wirklichkeit der entscheidende Unterschied. Es ist keine Hängematte (Abg. Bucher: Na sicher!), es ist kein arbeitsloses Grundeinkommen. Nach Ihrer Diktion wäre die heutige Sozialhilfe in Kärnten dann auch ein arbeitsloses Grundeinkommen, ist sie aber nicht. (Abg. Bucher: Sie machen Werbung für Arbeitslose!) Aber überhaupt nicht! Sie haben doch überhaupt keine Ahnung, Herr Klubobmann, was Sie sagen. Verzeihen Sie mir diese harten Worte! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Heute zum Beispiel muss ein Dauersozialhilfebezieher dem Arbeitsmarkt nicht zur Ver­fügung stehen, heute kann ein Dauersozialhilfebezieher nicht gestraft werden, heute kann einem Dauersozialhilfebezieher die Sozialhilfe nicht gekürzt werden. Das ist heu­te alles nicht möglich (Abg. Bucher: Das schau ich mir an!), auch nicht in Ihrem Kärnt­ner „Supergesetz“. Es geht ganz einfach schlichtweg darum, Menschen so rasch wie möglich in die Arbeitsfähigkeit zurückzuführen. (Beifall bei der SPÖ.)

Verbreiten wir doch auch nicht immer wieder die gleichen Falschmeldungen. In Wirk­lichkeit bedeutet die Vereinheitlichung 558 € Grundbetrag. Das ist der neue Sozialhilfe­richtsatz, der Rest ist Wohnen, und ist für dieses Wohnen nicht zu bezahlen, dann gibt es nur die 558 €. Lesen Sie das niederösterreichische Sozialhilfegesetz – bereits be­gutachtet worden –, lesen Sie das Wiener Sozialhilfegesetz – bereits beschlossen wor­den –, lesen Sie das Salzburger Sozialhilfegesetz – es ist gestern oder heute beschlos­sen worden. In Kärnten steht ganz genau das Gleiche drinnen, und es wird dort im No­vember beschlossen werden.

Die Kärntner Landesregierung hat zum Beispiel gestern in aller Einstimmigkeit be­schlossen, der Aritkel-15a-Vereinbarung beizutreten (Abg. Ing. Westenthaler: Aber das ist ein anderer Landeshauptmann!) und natürlich dann auch das entsprechende Landesgesetz zu adaptieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Jörg Haider hätte das nie so gemacht!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 113

In Wirklichkeit geht es darum, dass den Menschen Sand in die Augen gestreut werden soll: Arbeiten zahle sich nicht mehr aus? – Genau das Gegenteil ist der Fall, denn die 558 € gibt es zwölf Mal. Wenn Sie den schlechtesten KV hernehmen, den wir in diesem Land haben, oder einen der schlechtesten KVs, dann ist die Differenz zu einer 14-mali­gen Auszahlung bei einer 40-Stunden-Woche immer noch 45 Prozent. Das ist die Rea­lität! (Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Kickl: Wir reden von Nettobeträgen!)

Dass es natürlich Menschen gibt, die Teilzeit arbeiten, die in Teilzeitbeschäftigung sind – ja klar, keine Frage, und da gibt es kleine Einkommen, so wie heute! Daran hat sich nichts geändert. Ob jetzt für Teilzeitbeschäftigungen genug bezahlt wird oder nicht, das ist ein anderes Kapitel. Fakt ist, die Mindestsicherung wird zwölf Mal ausbe­zahlt, alle Bezüge werden hingegen vierzehn Mal ausbezahlt.

Was beschließen wir heute noch? – Wir erhöhen die Notstandshilfe, wir regeln die An­rechnung beim Partnereinkommen neu, wir passen die Kinderbeträge an, wir führen für die Dauersozialhilfebezieher – das sind diese 17 000 Menschen – die e-card ein, und es gelingt uns erstmalig, etwas zu machen, wofür viele Menschen viele Jahre lang Vor­bereitungen getroffen haben, wofür viele Menschen ihr Know-how eingesetzt haben (Abg. Ing. Westenthaler: Das bringt aber nichts!), nämlich vom Bodensee bis zum Neusiedlersee eine Vereinheitlichung der Sozialhilfe. (Abg. Ing. Westenthaler: Es wird nicht vereinheitlicht!) Das ist vereinheitlicht, das wird vereinheitlicht, und das wird mit 1. September dieses Jahres wirksam.

Ich danke allen, die dabei mitgemacht haben, ich danke allen, die sich mit sehr viel Know-how eingesetzt haben, und ich danke auch allen Landtagen, die das entsprechend be­schlossen haben.

Dass wir ein klares Ja zur Transparenzdatenbank geäußert haben, ist, glaube ich, auch ganz klar, weil es darum geht, das, was staatliche Leistungen sind, transparent zu machen – transparent für den Einzelnen, transparent in anonymisierter Form auch für uns alle, sprich, für die Politik, wenn es darum geht, Entscheidungen zu treffen. Es geht hier nicht um ein Schnüffelkonto, es geht hier nicht um ein Neidkonto, sondern das, was wir jetzt auf dem Tisch liegen haben, ist ein umfassender Überblick über das, was staatliche Leistungen an den Einzelnen sind.

Ich möchte Sie alle gemeinsam wirklich ersuchen: Lesen wir die Mindestsicherung so, wie sie ist! Versuchen wir, nicht krampfhaft Nein zu sagen, versuchen wir doch Ja zu sagen, im Interesse der betroffenen Menschen in diesem Land. Wir haben eben 17 000 Menschen in diesem Land, die als einzige Bezugsquelle die Sozialhilfe haben. Diese 17 000 Menschen gilt es auch in Zukunft abzusichern, und wenn zukünftig noch andere Menschen dazukommen, auch ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermög­lichen. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Kickl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.07.32

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Sache wird auch nicht besser, wenn Sie Versuche unternehmen, Geschichtsfälschung zu be­treiben und Modelle, die ganz anders geartet sind, jetzt sozusagen für sich zu verein­nahmen.

Ich orte bei Ihnen im Zusammenhang mit dieser Mindestsicherung so etwas wie eine politische Persönlichkeitsspaltung. Auf der einen Seite steht der ehemalige Gewerk­schaftspräsident Hundstorfer, der für sich zumindest irgendwie in Anspruch genommen hat, die Interessen der arbeitenden Bevölkerung – das heißt, der Menschen, die ihren Er-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 114

werb durch Erwerbstätigkeit verdienen – zu vertreten, und dann gibt es jetzt den neuen Arbeitsminister und Sozialpolitiker Hundstorfer, der etwas anderes macht: Er versucht nämlich, genau diesen Leuten, die er früher vertreten hat, mit der Installation einer Min­destsicherung einen Schlag ins Gesicht zu versetzen. – Aus unserer Sicht ist diese Min­destsicherung nämlich, bei allem Bekenntnis zur Armutsbekämpfung, so, wie sie ange­legt ist, eben ein Schlag ins Gesicht der arbeitenden Bevölkerung ist.

Es ist ja geradezu absurd, was Sie da teilweise machen! Sie produzieren unter dem An­spruch, ein System zu erzeugen, das mehr Gerechtigkeit herstellt, neue Ungerechtig­keit. Es hat schon einige Beispiele gegeben, und ich werde Ihnen noch andere bringen. Sie produzieren unter dem Anspruch, Gerechtigkeit herzustellen, neue Ungerechtig­keit. Sie werden das alte Sprichwort kennen – das ist mir eingefallen, als ich Sie heute wieder zum Thema Mindestsicherung reden hörte –: Das Gegenteil von gut ist gut ge­meint! – Das trifft hier voll und ganz zu, wenn man sich das anschaut, was Sie und Ihre Vorgänger jetzt über viele Jahre im Zusammenhang mit der Mindestsicherung zusam­mengeschustert und zusammengestoppelt haben – denn es war ja nichts anderes.

Der Höhepunkt dieses Pfusches, dieses jahrelangen Pfusches, war dann sozusagen dieser Last-Minute-Kuhhandel, der da stattgefunden hat: Ich gebe dir die Mindestsiche­rung, und du gibst mir die Transparenzdatenbank – eigentlich falsch: du gibst mir ein paar Bruchstücke, ein paar Trümmer einer sogenannten Transparenzdatenbank, nur, damit Sie im Grunde genommen eigentlich Ihre parteipolitischen Profilierungsneurosen gegenseitig behandeln können. In der Sache haben Sie damit überhaupt nichts Positi­ves bewirkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Gegenteil, dieses Stückwerk im Zusammenhang mit der Transparenzdatenbank ist ausgesprochen verdächtig. Es ist schon angesprochen worden, dass es eigentlich eine Schande ist, unter der Aufbietung von irgendwelchen fadenscheinigen Argumenten die Parteifinanzierung nicht hineinzunehmen. Das haben Sie sich wieder ausgepackelt, dass das nicht transparent sein soll. Also eine Transparenzdatenbank, wo sich die Betreiber dieses Projekts zur Intransparenz verpflichten, wenn es um die Parteifinanzierung geht – na, gute Nacht!

Ich glaube schon, dass die österreichische Bevölkerung den Anspruch gehabt hätte, dass Sie die Allerersten sind, die ein finanzpolitisches Nacktscanning über sich erge­hen lassen und einmal mit gutem Beispiel vorangehen, bevor Sie bei der Bevölkerung die Hosen hinunterlassen. Das wäre einmal eine anständige Politik, meine Damen und Herren, zu der Sie sich aber nicht durchringen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage Ihnen, das Gegenteil von gut ist gut gemeint, weil Sie mit dieser Mindestsi­cherung aus unserer Sicht einen Anreiz in die falsche Richtung setzen. Ich bin der Mei­nung, dass der beste Anreiz, wenn man Armut bekämpfen will und wenn man Leute in die Beschäftigung bringen will, immer noch darin besteht, dass man den Leuten eine Arbeit anbietet, dass man Arbeitsplätze schafft, die diesen Namen auch verdienen – nicht Jobs oder sonst irgendetwas, wie man das in letzter Zeit mehr und mehr bezeich­net – und die sich dadurch definieren, dass man durch die Tätigkeit, die man dort aus­übt, auch ein entsprechendes Auskommen für sich und für seine Familie hat.

Das ist doch der entsprechende Anreiz, um Armut zu bekämpfen, und es ist der hun­dertmal wirksamere Anreiz, um in die Beschäftigung hineinzugehen, als irgendwelche Sinnloskurse und irgendwelche demotivierenden Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem AMS, wie sie zuhauf durchgeführt werden.

Das AMS ist kein One-Stop-Shop, und auch das Sozialamt ist kein One-Stop-Shop, sondern das ist Ping Pong, was wir da jetzt erleben: von A nach B, von B nach A, ge­teilte Zuständigkeit statt einer Zuständigkeit. Das ist aber trotzdem eine Drehscheibe und eine wesentliche Funktion in Ihrer ganzen Konstruktion der Mindestsicherung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 115

Das müsste Ihnen doch zu denken geben, wenn Sie Umfragen lesen, die zeigen, dass diejenigen, die vom AMS betreut werden, zum überwiegenden Teil völlig unzufrieden sind mit dem, was sie dort erleben. Es müsste Ihnen doch zu denken geben, wenn hochrangige Vertreter des AMS davor warnen, dass Sie da eine Vermantschung durchführen, und es müsste Ihnen zu denken geben – ich habe Ihnen nur einen aktu­ellen Fall mitgebracht –, wenn Sie sagen, das AMS wird dafür sorgen, dass die Leute in Beschäftigung kommen, und man dann sieht, dass das folgendermaßen geschieht:

AMS: jüngstes Beispiel  Herzkranker als Bodyguard. (Der Redner hält einen Zeitungs­ausschnitt in die Höhe.) Also das ist auch lustig. Ich zitiere: „Robert L. (Name geän­dert), Wiener und gelernter Fliesenleger. Nach langjähriger Joblosigkeit hatte seine AMS-Betreuerin eine blendende Idee: Robert L. könnte doch Bodyguard werden. Blöd nur, dass der 55-Jährige nach Herzinfarkt und Rückenproblemen nicht einmal in die Knie gehen kann.“

Das ist also diese Vermittlung in die Arbeit, von der Sie sagen, die Arbeitsbereiten wer­den dort in die Jobs hineinkommen. Das Gegenteil ist der Fall, weil sich eigentlich an Ihren Kontrollmechanismen überhaupt nichts gegenüber dem jetzigen Zustand ändert. (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Sie schaffen einen Anreiz in die falsche Richtung, und ich warne Sie im Zusammen­hang mit der bevorstehenden Öffnung des Arbeitsmarktes im Osten davor, das zu tun, da nach drei Monaten Übergangsfrist der volle Zugang zum österreichischen Arbeits­markt und damit auch zur Mindestsicherung gegeben ist. (Beifall bei der FPÖ.)

14.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kräuter zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.13.12

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn unserem Sozialminister Rudolf Hundstorfer herzlich zu dem Projekt Mindestsicherung gratulieren. Es ist ein sozialpolitischer Meilenstein, der sich in einer historischen Dimension messen lässt (Abg. Grosz: Ein Stolperstein! Nicht Meilenstein, sondern Stolperstein!), findet auch internationale Beachtung, und auch die österreichische Bevölkerung ist zu mehr als zwei Dritteln bereits von der Sinn­haftigkeit dieser Maßnahme überzeugt. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist die richtige Antwort, meine Damen und Herren, auf die hemmungslose, scham­lose und wirklich unfaire Kritik der Opposition. (Abg. Grosz: Stolperstein! – Weitere Zwischenrufe bei Abgeordneten von BZÖ und FPÖ.)

Ich möchte mich nun dem Thema Transparenzdatenbank zuwenden. Wer war da eigentlich der Impulsgeber? – Nein, der Herr Finanzminister Josef Pröll war das nicht, denn die SPÖ hat schon im Jahr 2004 in einem „kleinen Untersuchungsausschuss“ ver­sucht, die Förderungen in der Landwirtschaft transparent zu machen. Wir sind ja damals auf eine schwarz-blaue Mauer des Schweigens gestoßen. Mittlerweile, Kollege Gril­litsch, gibt es eine Entwicklung in der EU, und einige Dinge sind ja transparent. (Zwi­schenrufe bei der ÖVP.)

Finanzminister Pröll hat das Thema im Oktober letzten Jahres aufgegriffen, allerdings einseitig: nur die Sozialtransfers, nur die Familien, die Pendler, die Pflegebedürftigen. Ja, und was ist mit den Vermögenden, mit den Konzernen, mit den Großgrundbesit­zern, mit den Großsubventionsempfängern? (Abg. Grosz: Mit den Stiftungen!) Das hätte sich die Bevölkerung auf keinen Fall gefallen lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher, meine Damen und Herren, geht es um drei Bereiche und nicht nur einseitig um einen. Erstens geht es um die Landwirtschaft, und zwar nicht nur um die Koförderung der EU, sondern auch darum, was Bund und Länder aus Eigenem an Förderungen verge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 116

ben – Agrar-, Umweltbereich, Prämien aller Art –, und wir werden auch über die Re­form der Einheitswerte zu reden haben. Es ist nämlich Zeit für Gerechtigkeit, für Vertei­lungsgerechtigkeit, auch in der Landwirtschaft. Die Großen haben zu viel, die Kleinen haben zu wenig. Ich bin davon überzeugt, dass uns die Transparenzdatenbank da ent­scheidend weiterhelfen wird. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen Ab­geordneten von ÖVP und BZÖ.)

Was die Wirtschaftsförderungen betrifft, so ist auch da Effizienz und Sparsamkeit an­gesagt. Was ist mit Doppelförderungen? Was ist mit Mitnahmeeffekten? Und da, meine Damen und Herren, sind wir mittendrin in der Verwaltungsreform der Länder. Da kann sich Landeshauptmann Pröll jetzt beweisen. Da kann er Kompetenz zeigen (Beifall bei der SPÖ), denn nur auf die SPÖ-Ressorts im Bund zu zeigen, das wird für den Vorsit­zenden der Landeshauptleutekonferenz zu wenig sein.

Drittens geht es um ein optimales Sozialsystem in Österreich, und wir werden weiterhin darauf schauen, dass wir die Armutsbekämpfung so gut wie möglich gestalten können.

Selbstverständlich erstreckt sich – da bin ich bei einigen Oppositionsrednern – die Transparenz auch auf Parteien. Es gibt zum einen die gesetzliche, die staatliche För­derung – ich glaube, es ist unbestritten, dass sie unverzichtbar ist, um die Unabhängig­keit der Politik zu gewährleisten –, also Förderungen, die politische Parteien empfan­gen, politische Akademien, Fraktionen, und diese gesetzlichen staatlichen Förderun­gen finden natürlich Eingang in die Transparenzdatenbank.

Was aber ist mit den privaten Parteispenden? – Derzeit werden sie nur dem Rech­nungshof gemeldet, und die Daten werden dort unter Verschluss gehalten. Das ist na­türlich nicht tragbar, das ist eine Augenauswischerei, und daher wird es in Zukunft Transparenz für private Parteispenden ab 7 000 € geben – in Deutschland beträgt die Grenze übrigens 10 000 €, in Großbritannien 5 500 € –, denn die Bevölkerung hat ja letztlich ein Recht zu wissen, ob eine Bank, ein Konzern, ein Unternehmer spendet und ob er damit Erwartungen an die Politik verknüpft. In Zukunft wird auf der Homepage des Parlaments und auf der Homepage des Rechnungshofes klar ersichtlich sein, wer einer Partei – dieser oder jener – privat etwas spendet. Das wird im Parteiengesetz ge­regelt, und wenn dann die internationale Evaluierung zum Jahresbeginn 2011 stattfin­det, werden wir in Österreich unsere Hausaufgaben schon erledigt haben.

Es gibt aber auch einen kriminellen Teil – Amtsmissbrauch und Untreue –, und der ist im blau-orange-blauen Bereich angesiedelt. Wir alle erinnern uns an Scheuchs Part of the game: Du bekommst die Staatsbürgerschaft, dafür rinnt etwas in die Parteikassa. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Oder wenn beispielsweise, meine Damen und Herren, Gut­achten erstellt werden, wo zweistelligen Millionenbeträge vereinbart werden, und dann geht es um 44 Sätze. Also da braucht man nicht besonders viel Phantasie, um zu ver­muten, dass da Geld in dunkle Kanäle fließt. Es müssen auch die Strafen verschärft werden. Dieser Bereich schadet der Politik natürlich immens.

Es braucht insgesamt mehr Transparenz, meine Damen und Herren. Das ist gut für die Entwicklung der Demokratie, für die politische Kultur in unserem Land und sollte letzt­lich im gemeinsamen Interesse des Hohen Hauses sein. (Beifall bei der SPÖ.)

14.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Mi­nuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Öllinger begibt sich zum Rednerpult und stellt dort einen abgedeckten Teller ab. Auf einem darauf befestigten Stab befindet sich ein Schild mit der Aufschrift: „Mindestsicherungsmahlzeit: € 1,49“.)

 


14.18.31

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kräuter, jetzt möchte ich gleich einmal das, was Sie der Opposition insgesamt in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 117

die Schuhe geschoben haben, nämlich hemmungslose Kritik, für die Grünen zurück­weisen. Ich glaube doch, dass Sie zwischen dem, was die Grünen sagen, und dem, was BZÖ und FPÖ – und da haben Sie sicher recht – offensichtlich noch immer nicht ver­standen haben, differenzieren können oder können sollten.

Der Punkt ist – da wurde ja jetzt schon einiges an Lobpreisungen gesagt, Herr Bundes­minister –: Die Mindestsicherung ist wirklich eine Mini-Mini-Sicherung – leider! –, wenn man sie an den Erwartungen und auch an den Notwendigkeiten misst.

Ja, es ist richtig, die Mindestsicherung sieht vor, dass es auch für Mindestsicherungs­bezieher eine e-card gibt. Das ist gut. Das ist richtig. Ja, es gibt auch einige andere kleine Verbesserungen. Der Regress wird weitgehend abgeschafft. Es gibt Verbesse­rungen bei der Notstandshilfe – und ich will das überhaupt nicht gering achten –, die für eine Notstandshilfebezieherin – es sind ja zumeist die Frauen, die es betrifft – bedeu­tet, dass sie um 20 oder 30 € pro Monat mehr erhält.

Darüber regen sich FPÖ und BZÖ auf. Wissen Sie eigentlich, worum es geht? – Um 20 bis 30 € Notstandshilfe mehr pro Monat! Das ist das, was wir heute beschließen, und Sie sagen: Nein, das ist ja unheimlich und ungeheuerlich, und es geht überhaupt jeder Arbeitsanreiz verloren. – Das behaupten Sie. Wissen Sie, wie hoch die durch­schnittliche Notstandshilfe in Österreich für eine Frau ist? – 500 € pro Monat. Und die­se 500 € erhält man nur, wenn man sonst kein Einkommen hat – nichts, niente.

Natürlich kann eine Frau, die Notstandshilfe bezieht – 500 € –, auch jetzt schon Sozial­hilfe beantragen. Aber das funktioniert – wenn überhaupt – nur in Wien einigermaßen. Dort gibt es dann ergänzende Sozialhilfe. In allen anderen acht Bundesländern funktio­niert es nicht. Die Armutskonferenz hat nachgewiesen, warum, und wir kennen alle die Gründe. Sie sollten sie eigentlich auch kennen, Sie stellen sich aber her und sagen: Die Leute bekommen zu viel fürs Nichtarbeiten.

Da kommt dann Herr Kollege Kickl heraus, erzählt den Fall des Robert M., der vom AMS eingeteilt wird, einen – tatsächlich – unsinnigen Kurs zu machen beziehungswei­se eine unsinnige Arbeit anzunehmen unsinnig, weil er sie nicht machen kann. Ja und? Was soll passieren mit Robert M.? – Nach Ansicht der FPÖ – habe ich vernom­men – darf er auf alle Fälle keine Mindestsicherung erhalten. Der wird sich bedanken! Dafür, dass er diesen Job nicht annimmt, soll er nichts erhalten, soll ihm seine Existenz auf null gestellt werden?

Die Mindestsicherung, die wir jetzt beschließen, beinhaltet leider einige Momente – Herr Bundesminister Hundstorfer hat es in aller Drastik deutlich gemacht –, die unse­rer Ansicht nach – nach Ansicht der Grünen – viel zu viel Repression vorsehen. Über die Rahmenbedingungen bei der Mindestsicherung wurde nicht gesprochen, sie wären jedoch notwendig. So sollte etwa eine Mindestsicherung natürlich von einem Mindest­lohn begleitet werden, der diesen Namen auch verdient. Und das können sicher nicht die 1 000 € brutto sein, die es jetzt noch immer für manche gibt – und für manche gibt es noch weniger als 1 000 € brutto für Vollzeitarbeit.

Ja, reden wir darüber, was notwendig wäre! (Abg. Bucher: Wollen Sie da ... Gehalts­verhandlungen ...?) Aber wo sind Sie mit Ihren Anträgen? Wo sind Sie mit Ihren Vor­stellungen? – Selbst dann, wenn es diese 1 300 € gibt, von denen wir annehmen, sie sind notwendig: Können Sie jemandem zumuten, dass er von 300 oder 400 € pro Mo­nat leben soll? Wollen Sie das?

Wissen Sie, was ich hier habe? (Der Redner zeigt auf den abgedeckten Teller, der vor ihm auf dem Rednerpult steht.) Es ist nichts Aufregendes. Das ist das, was nach den Berechnungen, die es in Österreich gibt, mit einer Essensration von drei Mahlzeiten pro Tag gerechnet, pro Mahlzeit übrig bleibt. (Der Redner hebt die Abdeckung vom Teller und zeigt eine eingepackte Wurstsemmel.) Das ist der Gegenwert für eine Wurst-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 118

semmel: 1,44 €. Das ist das, was nach den Berechnungen – und das können Sie auf ein Monat umrechnen, es sind 130 bis 140 € – jemandem zum Leben, zum Essen bleibt – nur zum Essen! Da sind keine sonstigen Lebenshaltungskosten eingerechnet, die ein Mann oder eine Frau auch hat. (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

1,44 € – und darum streiten Sie! Da sagen Sie, das ist zu viel, das vergönnen wir den Leuten nicht? (Abg. Bucher: Nein, das sagen wir nicht!) – Selbstverständlich sagen Sie das, und da machen wir ganz sicher nicht mit. Herr Bundesminister, diese Ration ist für Sie, damit Sie das auch beherzigen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grosz: Klei­ne Geschenke erhalten die Freundschaft! Könnte sein ...!)

14.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Grillitsch. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ: Da steht aber 1,49!)

 


14.24.08

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Österreich hat sich ja in den letzten Jahren dank einer guten Politik zu einem tollen Lebens- und Wirtschaftsstandort ent­wickelt. Österreich ist heute – das können wir mit Stolz feststellen – das viertreichste Land in der EU, aber trotzdem hat die Wirtschaftskrise auch vor uns nicht haltgemacht und zwingt uns, für gewisse Fragen offen, ehrlich und nachvollziehbar für die Men­schen Lösungen zu finden und zu diskutieren. (Ruf beim BZÖ: Vor allem ehrlich!)

Ich glaube, wir müssen über die demographische Entwicklung in diesem Lande disku­tieren, darüber, wie wir Menschen in Beschäftigung halten können, damit die Men­schen Arbeit und Einkommen haben. Das sind letztlich auch Auswirkungen dieser Wirt­schafts- und Finanzkrise, für die sich die Menschen Lösungen von uns erwarten, meine Damen und Herren.

Das werden wir nicht mit Konzepten aus der Vergangenheit und hoch emotionalisierten politischen Diskussionen zustande bringen. Das wird die Probleme nicht lösen. Ich er­warte mir von diesem Parlament, dass wir an die Fragen mit Unternehmungsgeist, mit Innovationskraft und auch mit Verlässlichkeit für die Menschen herangehen. Das ist in einer Zeit wie der jetzigen gefragt. Daher bin ich froh, dass wir heute die Möglichkeit haben, auch über Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit zu diskutieren, und dass es Josef Pröll war, der am 14. Oktober vergangenen Jahres ein Transferkonto vorgestellt hat. Wir wissen, dass die Menschen diese Nachvollziehbarkeit, diese Transparenz der öffentlichen Leistungen und der Steuerleistungen auch haben wollen.

Daher glaube ich, ist es ganz interessant, wenn wir uns die Lohnsteuerstatistik vom 26. April 2010 ansehen. Wer zahlt was? Wer zahlt wie viel? Das untere Einkommens­drittel, meine Damen und Herren, leistet knapp über 10 Prozent des Steuer- und Abga­benaufkommens, bekommt jedoch gut 43 Prozent aller öffentlichen Transfers. Das mittlere Einkommensdrittel zahlt 28 Prozent der Abgaben und bekommt 31 Prozent der Staatsleistungen. Das obere Einkommensdrittel zahlt 62 Prozent der Abgabenlast (Ruf bei der SPÖ: ... Sozialstaat ... Transferleistungen eingerechnet? Wir sind ja kein Almo­senstaat, oder?) und bezieht dafür, Frau Kollegin, nur 25 Prozent der gesamten öffent­lichen Leistungen.

Ich halte hier auch fest, dass mehr als 2 Millionen Österreicher die Last von 6,3 Millio­nen Österreichern tragen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Österreich ist ein Land der Transferleistungen, und daher ist es wichtig, das auch auf­zuzeigen. Im Vergleich liegen wir mit 36,6 Prozent vom Haushaltseinkommen über dem OECD-Schnitt, der 22 Prozent beträgt.

Es gibt ein Sammelsurium von unzähligen Sozialleistungen – im Bund, im Land, in den Gemeinden. (Zwischenruf der Abg. Dr. Oberhauser. – Abg. Öllinger: Wo denn?) Daher


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 119

ist der Weg von Josef Pröll in Richtung einer Transparenzdatenbank, glaube ich, wirk­lich richtig (Abg. Öllinger: Sagen Sie eine! – Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek), weil wir heute auch die Mindestsicherung beschließen – und wir sagen Ja. (Beifall bei der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir sagen Ja, Frau Kollegin, wenn auch die Verlässlichkeit und Garantie gegeben ist, dass diese Transparenzdatenbank kommt, Herr Sozialminister. Das erwarten wir von Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.) Das erwarten wir für Herbst, denn das sind wir den ar­beitswilligen und leistungswilligen Menschen schuldig (Ruf beim BZÖ: Auch für den Raiffeisenverband?), damit wir auch verhindern, dass Sozialmissbrauch in diesem Lan­de betrieben wird. (Weitere Zwischenrufe beim BZÖ. – Gegenruf bei der ÖVP: Gib Ruhe!)

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kräuter, wenn du heute hier die Landwirtschaft angesprochen hast, dann hast du wahrscheinlich wohl­weislich vergessen, dass wir eineinhalb Jahre, bevor die EU gekommen ist, unsere Leistungszahlungen offengelegt haben. (Ruf bei der SPÖ: EU-Förderungen ...!) Ich sa­ge dir ganz ehrlich: Bei den Bäuerinnen und Bauern ist jeder Euro verdient, weil ein­fach die Leistungen der Bäuerinnen und Bauern stimmen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Da haben wir auch nichts zu verbergen. Wir haben das offengelegt, und das ist für jedermann und jedefrau im Internet zugäng­lich. (Abg. Öllinger: Bei den Scheuchs? Bei den ...?)

Mich wundert es, Kollege Kräuter, dass du den Mut hast, hier über Transparenz zu sprechen. Wie steht es mit der Transparenz in der steirischen SPÖ, in der Stiftung, in der es dank Herrn Voves 10 Millionen € Steuerschulden gibt, lieber Herr Kollege Kräu­ter? – Wo sind diese 10 Millionen €? Ich hätte dieses Thema lieber nicht angespro­chen. Herr Voves ist ausgezogen, um Reiche zu finden, und hat sich in Wirklichkeit dann selbst in der Stiftung gefunden, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Haha!) Die Steirerinnen und Steirer werden es euch am 26. September danken, denn was meint jemand, der in diesem Lande plakatiert: Nur weiter so, nur weiter so!, damit? Dass es in den fünf Jahren unter Voves keine einzige größere Betriebsansiedelung in unserem Bundesland gegeben hat? Das ist in Wirk­lichkeit eine Schande für die Steiermark und für dieses Land. (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.) So einen Landeshauptmann haben wir nicht verdient. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Die ÖVP hat ja das ...!)

14.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Grosz. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.29.47

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Kollege Grillitsch, Kollege Kräuter, jetzt renkt euch, bitte schön, wieder ein bisschen ein! (Ausgelassene Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.) Zwei Parteien, die in der Steiermark seit fünf Jahren nichts anderes machen, als sich gegenseitig in die Gurgel zu beißen, über die Steiermark, über unser südliches Bundesland, nur Schlechtes zu bringen (Abg. Grillitsch: Das glaubt dir wer!), nur gegenseitig Projekte zu behindern, nur Par­teipolitik auf Kosten der Bürger zu machen, dieses Land zu ruinieren und die Zukunfts­chancen meiner Generation in den Abgrund zu führen, wie dein Herr Schützenhöfer und deren Herr Voves, das ist zu viel! (Beifall beim BZÖ.)

Daher lasse ich auch nicht zu, dass von diesem Pult aus die Heuchelei des steirischen Wahlkampfes weitergeführt wird. (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.)

Da wir über die Mindestsicherung sprechen: Mir liegt der Fall einer 89-jährigen Dame vor, einer Grazerin, die eine Ausgleichszulagenpension inklusive der Ausgleichszulage von 783,99 € pro Monat bekommt, dafür seit ihrem 17. Lebensjahr gearbeitet hat und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 120

1921 geboren ist; eine Frau, die beginnend mit der Lehre zeit ihres Lebens als Schnei­derin gearbeitet hat, sich bei schlechtem Licht die Finger wundgestochen hat – ich rede nämlich von meiner Großmutter –, bekommt 783,99 € Ausgleichszulagenpension.

Meine Großmutter verfolgt heute diese Diskussion im Fernsehen, wie viele andere Pensionistinnen und Pensionisten, auch viele Bauern, die im Durchschnitt – und daher verstehe ich eure Zustimmung nicht – nicht mehr als 1 000 € monatliches Einkommen haben, oder viele Frauen und Halbtagskräfte, die mit 600 € netto pro Monat ihr Leben fristen müssen – mit Kind, vielleicht nach einer Scheidung, unter prekären sozialen Verhältnissen. Sie alle erleben heute eine Diskussion, wie diese Mindestsicherung von 744 € mit Stimmen der Regierungsparteien und wahrscheinlich auch der FPK – da wird mir Herr Sozialminister Hundstorfer recht geben, dass diese Kärntner blauen Kame­raden dem zustimmen – beschlossen wird.

Wissen Sie, was Sie den leistungsbereiten Menschen in diesem Land antun?! Wissen Sie, wie Sie die Menschen verhöhnen, die zeit ihres Lebens gearbeitet haben, weil sie ihren Kindern und Enkelkindern eine Zukunft geben wollen?! Wissen Sie, was Sie un­serer Gesellschaft, dem Sozialstaat und der jungen Generation antun, wenn Sie heute hier eine Mindestsicherung in der Höhe von 744 €, ein arbeitsloses Einkommen be­schließen, und zwar für Menschen, denen damit Tür und Tor zu dieser sozialen Hän­gematte offensteht, weil es keine Anreize mehr gibt, Leistung zu erbringen, sich in der Gesellschaft zu engagieren, stolz darauf zu sein, arbeiten zu können?!

Ich weiß schon, dass diese Bundesregierung alles daran setzt, dass jeder Arbeits­platz – auch in der Steiermark, Schwarz und Rot – in dieser Republik ruiniert und weg­radiert wird. Ich weiß schon, was Sie wollen: Sie wollen aus 8 Millionen Menschen Hand­äffchen machen, die Sie pflegen und streicheln können, denen Sie Almosen geben, und damit wählen sie genau das, was Sie von Rot und Schwarz wollen. (Beifall beim BZÖ.)

Ich will selbstbestimmte und mündige Bürger in dieser Gesellschaft – mündige, stolze Bürger, die Arbeit haben und Leistung erbringen, die auf diese Leistung stolz sind – und nicht Ihre Claqueure in der Bevölkerung, denen man als Blutsauger hin und wieder ein wenig Steuern abknöpft, dafür geben sie Ruhe, und man gibt ihnen eine Mindestsi­cherung. Das ist nicht lösungsorientiert.

Sehr geehrte Damen und Herren von der FPÖ, zu den Reden der Herren Strache und Kickl hätte ich nur drei kurze Fragen an Sie, weil das ja die Olympiadisziplin der Heu­chelei ist, die Sie liefern:

Warum haben Sie der Mindestsicherung des ORF in Höhe von 160 Millionen € zuge­stimmt, während Ihr unbekannter Spitzenkandidat für die Steiermark – in der dritten Reihe – „Unser Geld für unsere Leute!“ plakatiert? Warum stimmen Ihre Kärntner FPK-Freunde diesem Sozialwahnsinn eigentlich zu, obwohl Herr Strache mit seiner aufgesetz­ten Rede – auswendig studiert – hier polternd gegen die Mindestsicherung vorgeht?

Und die dritte Frage ist, Kolleginnen und Kollegen – Kameradinnen und Kameraden, damit Sie von der FPÖ es auch verstehen –: Warum wehren Sie sich – am heutigen Tag in der Budgetdebatte und auch jetzt – so gegen Griechenland, obwohl Ihr Herr Strache einen dubiosen griechischen Investor für Ihre verkrachte und verknallte Hypo-Bank einkaufen wollte?

Ich bewerte es nicht mehr, aber beantworten Sie bitte diese drei Fragen – mir und auch jenen Wählerinnen und Wählern in Wien und in der Steiermark, die auf Ihre dummen Plakatsprüche schon längst nicht mehr hereinfallen, weil sie mündig genug sind. (Bei­fall beim BZÖ.)

Sehr geehrter Herr Kollege Kräuter, zum Thema Stiftung hat Herr Grillitsch schon alles gesagt, obwohl: Wer so viel Butter auf dem Schädel hat wie ihr beide, soll bei dieser


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 121

Hitze im Sommer sowieso nicht mehr vor die Tür gehen. Ihr steht einander um nichts nach. Warum zahlen die mindestgesicherten sozialdemokratischen Abgeordneten kei­ne Parteisteuer? (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)  Hakel, Muchitsch und wie sie alle heißen: Warum prellen sie neben den Steuern Ihrer Stiftung selbst die Par­teiabgaben? Das ist unsozial und gehört aufgeklärt. – Ich danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die Vereinbarung der 6 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


14.35.09

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihre Aufmerksamkeit wieder zur bedarfs­orientierten Mindestsicherung zurückführen. Wir sollten schon aufpassen, dass wir, wenn wir das viertreichste Land in Europa sind – und das sind wir –, nicht auf Kosten der Ärmsten Politik machen und nicht die Mindestpensionisten gegen jene, die Mindestsiche­rung brauchen, ausspielen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

Natürlich gibt es unter den Ausgleichszulagenbeziehern welche, die mit sehr wenig ihr Auslangen finden müssen, aber was wir heute hier machen, sehe ich in mehrfacher Hinsicht als einen Fortschritt. Einerseits fehlt mir – wie in vielen anderen Bereichen – auch hier jedes Verständnis, warum jemand nur deswegen, weil er im Bundesland A wohnt, anders behandelt wird als jemand im Bundesland B.

So groß ist Österreich nicht, dass man aus irgendeinem Grund diese großen Unter­schiede, die es bis heute gibt, rechtfertigen kann. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das lässt sich auch prüfen!) Jeder Schritt, der gerade im Bereich der Sozialausgaben zu mehr Harmonisierung führt, ist ein richtiger – und was wir heute hier machen, ist ein Schritt in diese Richtung.

Zweiter Punkt: Immerhin für drei Viertel derjenigen, die eine bedarfsorientierte Mindest­sicherung brauchen, bedeutet diese Regelung eine Verbesserung, und für die anderen ist im Gesetz festgelegt, dass es ein Verschlechterungsverbot gibt. Also es gibt hier für drei Viertel der Betroffenen, die am untersten Ende unserer sozialen Pyramide stehen, eine Verbesserung – teilweise nur eine geringfügige, aber immerhin eine Verbesserung.

Gerechtigkeit hat für mich auch sehr viel mit Ehrlichkeit zu tun, wenn man nicht zur Heuchelei kommen will. Ehrlichkeit heißt hier natürlich auch, dass wir stärker als bisher darauf bedacht sein müssen, dass wir bei jenen – und das sind die Steuerzahler; Ab­geordneter Wöginger hat das bereits sehr ausführlich dargelegt – auch ganz klar den Nachweis führen können, was im sozialen Bereich an Transferleistungen vonstattengeht.

Daher ist der zweite Schritt, diese Verknüpfung von Mindestsicherung und Transpa­renzdatenbank, für mich ebenfalls ein richtiger Schritt. Es sind beides Eckbausteine, die uns helfen sollen, einerseits dort, wo Hilfe nötig ist, diese zu geben, andererseits aber auch sozialem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben.

Ich sage, dass diese 140 Millionen €, die wir jährlich seitens des Bundes für die Min­destsicherung in die Hand nehmen, zu rechtfertigen sind. Ich hoffe sehr, dass es die Länder schaffen, bis zum 1. September tatsächlich so weit zu kommen, dass auch eine österreichweite Umsetzung möglich sein wird.

Wichtig war uns immer, ganz klar zu machen: Die Mindestsicherung darf keine Anreize bieten, sich von der Erwerbsarbeit zu verabschieden. Das Gesetz ist so aufgesetzt, dass es eindeutig Anreize gibt, Erwerbsarbeit wieder aufzunehmen und sich nicht zu­rückzulehnen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 122

Wenn nämlich keine Arbeit angenommen wird, meine Damen und Herren, dann ist es auch in Zukunft so, dass das Geld weg ist. Das muss man schon ganz deutlich sagen. Daher ist das eine richtige Weiterentwicklung. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie wird denn das umgesetzt?) Ich halte aber die zwölfmalige Auszahlung für genauso richtig, weil eben dieser Unterschied – Sozialminister Hundstorfer hat es schon angesprochen – zwischen jenen, die ihr Einkommen durch Arbeit erhalten, und jenen, die auf Transfer­leistungen angewiesen sind, gewahrt bleiben muss. – Und das ist gegeben. Diese So­zialleistungen werden zwölf Mal ausbezahlt, und es wäre unseres Erachtens nicht in die richtige Richtung gegangen, wäre die Auszahlung der Mindestsicherung vierzehn Mal erfolgt.

Daher sage ich Ihnen: Was heute hier im Zusammenhang mit der Transparenzdaten­bank beschlossen wird, bringt uns schon einen ganz wesentlichen Schritt weiter, denn jeder in unserem Land soll die Sicherheit haben, dass er zumindest krankenversichert ist.

Abgeordneter Öllinger hat das angesprochen. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein und Abg. Kickl: Das hätten wir so auch machen können!) Wenn wir das als ein so reicher Staat nicht zustande bringen und für gerechtfertigt halten, dann kann ich diese Argu­mentation, meine Damen und Herren, nicht verstehen. (Zwischenruf des Abg. Wein­zinger.)

Andererseits ist, wie schon gesagt, für uns beides wichtig: hier die Mindestsicherung und auf der anderen Seite die klare Transparenz, die auch gegeben sein muss. Daher sage ich: Wir von unserer Fraktion innerhalb der Bundesregierung können beiden Be­reichen mit gutem Gewissen unsere Zustimmung geben – sowohl der Mindestsiche­rung in der Form, wie sie jetzt erfolgt, als auch auf der anderen Seite diesem wichtigen Schritt zu einer Transparenzdatenbank. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein.

Aufgrund der Vereinbarung in der Präsidiale, die Redezeit gerecht auf die verbleiben­den Fraktionsredner zu verteilen, werde ich die Uhr auf 3 Minuten stellen und dann ein­läuten, wenn Sie 3 Minuten 30 gesprochen haben; damit wird jeder gleichteilig zu Wort kommen. – Bitte.

 


14.41.19

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Herr Bundesminister Hundstorfer, Sie haben es im Ausschuss gesagt, Sie haben es heute auch wieder gesagt: Ihr Ziel ist es, eine Vereinheitlichung der Sozialhilfe zu gewährleisten.

Erstens ist es keine Vereinheitlichung, das wissen Sie, weil manche Bundesländer aus­scheren. Aber das ist überhaupt nicht das Problem bei dieser ganzen Mindestsicherung.

Das Problem, das Sie hier aufwerfen, ist, dass Sie jetzt ein arbeitsloses Einkommen gestatten. Sie schaffen es mit dieser bedarfsorientierten Mindestsicherung, dass Sie einerseits Menschen, die arbeitsunwillig sind, Geld ausbezahlen, ohne dass diese et­was tun müssen, und andererseits jene, die arbeiten, eigentlich bestrafen.

Wenn Sie sagen – das haben wir heute schon hundert Mal gehört –, das sei jetzt an die Arbeitswilligkeit gebunden, dann frage ich mich, wie Sie denn das kontrollieren wol­len. Das hat es doch jetzt schon gegeben. Es war doch jetzt schon de facto Gesetz, dass der Betroffene arbeitswillig sein muss. Es ist bis jetzt an der Kontrolle gescheitert, und das wird auch künftig so sein. Das ist eine No-na-Regel, die Sie natürlich rein­schreiben müssen, aber Sie sind schuldig geblieben, wie Sie das kontrollieren und exe­kutieren wollen. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 123

Wissen Sie, das ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die arbeiten! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist ein Schlag ins Gesicht der Arbeitslosen!) Das ist ein Schlag ins Ge­sicht jener Menschen, die halbtags arbeiten und weit unter der Mindestsicherung ver­dienen. (Abg. Öllinger: Das stimmt ja nicht!) Das ist ein Schlag ins Gesicht jener – vor allem Frauen –, die in Verhältnissen ohne Kollektivvertrag arbeiten, die wahrscheinlich für 40 Wochenstunden ungefähr das verdienen, was jetzt jemand kriegt, der nicht ar­beitet und der sich nur in die soziale Hängematte legt.

Dann kommt noch ein Aspekt dazu – das wissen Sie ganz genau –, nämlich dass nicht nur die Asylberechtigten davon betroffen sind, sondern dass ab dem nächsten Jahr, wenn die Grenzen offen sind, die Scharen der Ungarn und Slowaken hierherkommen und diese bedarfsorientierte Mindestsicherung auch in Anspruch nehmen werden. Schon heute finden Sie in den ungarischen Tageszeitungen Anzeigen, in denen dafür geworben wird, dass ungarische Staatsbürger in Wien einen Wohnplatz und Mietzettel bekommen, damit sie nachweisen können, sie haben hier drei Monate gewohnt. Dann sind sie voll drinnen in genau dieser Serie. Dann bekommen Leute, die hier in diesem Staat nie einen Handgriff gemacht haben, auch diese Mindestsicherung. Und das ist eine Einladung, meine Herren auf der Regierungsbank! Herr Minister Hundstorfer, das ist eine Einladung an die Menschen aus dem Osten, hierherzukommen und unser So­zialsystem auszunützen. Das genau ist es.

Ich frage mich schon: Wie wollen Sie denn das über die Grenzen kontrollieren? Wie soll denn das funktionieren? Werden Sie dann mit den ungarischen Kollegen kontrollie­ren, ob jemand auch wirklich hier wohnt oder ob er hier nur einen Scheinwohnsitz hat? – Das ist alles völlig ungeklärt.

Sie machen ein Gesetz, ohne irgendwie nachzudenken, und bestraft werden jene, die diese Leistungen wirklich brauchen würden. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn heute zum Beispiel ein 55-jähriger Mann oder auch eine Frau arbeitslos wird, keine Chance mehr hat, einen Arbeitsplatz zu bekommen, und dann vielleicht nach einem halben Jahr die Notstandshilfe bekommt, die unter dieser Mindestsicherung liegt, und das dann durch die Mindestsicherung aufgefettet wird, klingt das sehr schön. Aber der Mann darf sich in seinem ganzen Leben nie etwas erarbeitet haben, denn hat er eine Eigentumswohnung, dann geht der Staat nach einem halben Jahr hinein.

Genau das ist die Ungerechtigkeit in dieser Bestimmung: dass jene, die lange gearbei­tet haben und durch einen Unglücksfall, durch Arbeitslosigkeit in diese Mindestsiche­rung hineingedrängt werden, dann auch noch das verlieren, was sie sich ihr ganzes Leben lang erarbeitet haben. Herr Bundesminister, das kann doch nicht in Ihrem Sinne sein!

Sehr geehrte Kollegen von der ÖVP, dass Sie dem zustimmen, ist mir völlig unklar, denn man bestraft Menschen auch noch dafür, dass sie gearbeitet haben (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ing. Westenthaler), während man solchen, die ihr ganzes Leben lang nichts geleistet haben, sich nichts angespart haben, sich immer nur in die Hängematte gelegt haben, in Wirklichkeit denselben Betrag ausbezahlt. Diese lassen sich weiter irgendwo vom Staat erhalten, und andere werden dafür bestraft. (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Das ist etwas, das wir absolut ablehnen. Das ist der Fehler in diesem Gesetz. Es geht nicht darum, dass man Armut bekämpft, dass man den Menschen hilft ...

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Frau Kollegin, bitte den Schlusssatz!

 


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (fortsetzend): Herr Bundesminis­ter, dieses Gesetz ist von vornherein einfach ein falsches Gesetz, weil es in die falsche Richtung geht und die falschen Personen unterstützt. (Beifall bei der FPÖ.)

14.45



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 124

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhau­ser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.45.27

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Glauben Sie wirklich, dass es für Menschen angenehm ist, sich am Sozialamt um Sozialhilfe anzustellen? Glauben Sie wirklich, dass es angenehm ist, mit einem gelben Krankenschein in der Arztordination aufzutre­ten und zu sagen: Ich empfange Sozialhilfe? (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Glauben Sie nicht, dass es ziemlich menschenverachtend ist, was Sie hier in Sachen Auseinanderdividieren tun, auch durch Ihre Fragen, ob alle Menschen Sozialschmarot­zer sind und die Sozialhilfe ausnützen werden? Glauben Sie das wirklich?

Ich halte das für eine ganz fiese Politik den Arbeitslosen und den Sozialhilfebeziehern gegenüber. Wir haben gehört, was die Sozialhilfe für eine Familie bedeutet, und ich glaube nicht, dass das jemand freiwillig macht. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Schauen wir uns einmal die Mindestsicherung an: Seit über 50 Jahren ist das in Öster­reich ein Thema. Es wurde bis in die Neunzigerjahre heiß diskutiert, dann von den Län­dern blockiert, dann haben die Länder eigene Sozialhilfegesetze gemacht, und dann kam das Jahr 2000, da war das in der schwarz-blauen Regierung kein Thema mehr; Mindestsicherung, Armutsabsicherung – kein Thema. (Abg. Ursula Haubner: Das stimmt ja nicht!) Soziale Treffsicherheit hat sich damals so abgespielt, dass man die Pensionen gekürzt hat, Ambulanzgebühren eingeführt hat und Unfallrenten besteuert hat. Das war die soziale Treffsicherheit.

Im Jahre 2006 finden wir das Thema wieder im Regierungsprogramm, und zwar im Re­gierungsprogramm unter Bundeskanzler Gusenbauer. Ich habe jetzt bei der Recherche eine Presseaussendung des damaligen Herrn Wirtschaftsministers Bartenstein gefun­den, der bei Bekanntgabe der Regierungserklärung hinsichtlich der Mindestsicherung erklärt hat, er sei stolz darauf, weil das keine Hängematte sei, sondern das Trampolin in den Arbeitsmarkt. All das, was wir jetzt sagen, wurde damals im Jahr 2006 auch von Minister Bartenstein bereits so gesehen.

Dann haben wir im Jahr 2008 den Entwurf ausgesandt, er wurde heiß diskutiert, ein Bundesland hat blockiert. – Kärnten, glaube ich, hat blockiert (Zwischenrufe der Abge­ordneten Ing. Westenthaler und Grosz) und die Blockade bis 2009 – also noch nach dem Satz: Es reicht!, und nachdem wir es jetzt wieder im Regierungsprogramm ha­ben – aufrechterhalten. Es ist unserem Minister zu verdanken, dass wir jetzt dieses Ge­setz auf Schiene bringen.

Wenn wir schon beim Zeitplan sind, bleiben wir dabei: Dann kam das Transferkonto Pröll. Damals war es so, dass Transferleistungen wie Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe, Heizkostenzuschuss, Pendlerbeihilfe und Kinderzuschuss aufgelistet werden sollten, und irgendjemand hat sich gefürchtet, dass wir die Transparenzdatenbank nicht ma­chen. Ich weiß nicht, aus welcher Fraktion das kam, aber ich glaube, die Furcht ist völ­lig unbegründet. (Abg. Kickl: Der Häupl war das! Das hat der Häupl gesagt!) Minister Hundstorfer hat in der „Pressestunde“ vom 18. Oktober ganz klar gesagt, wie für uns eine Transparenzdatenbank ausschaut, und zwar: nicht nur die Leistungen an die ein­zelnen Haushalte, sondern auch Leistungen wie Agrarförderungen, Wirtschaftsförde­rungen und Unternehmensförderungen.

Was uns noch fehlt, das ist der Blick auf die Vermögen. Aber, wie gesagt, wir arbeiten daran, weil ich glaube, dass die Menschen in Österreich auch wissen sollten, wo das Vermögen ist. Wie wir wissen, gibt es darüber nur Erhebungen der Nationalbank, wäh­rend jeder kleine Haushalt bis auf das kleinste Detail durchleuchtet ist. (Ruf bei der FPÖ: Und Ihre Partei? Da machen Sie dicht! – Zwischenruf des Abg. Kickl.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 125

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weil wir heute schon so viele Sprichwörter gehört ha­ben: Wer nichts zu verbergen hat, der fürchtet sich nicht vor Transparenz. – Das stimmt, das gilt für die einzelnen Haushalte – im Gegensatz zu Ihnen glaube ich nicht, dass alle Österreicherinnen und Österreicher Sozialschmarotzer sind (Zwischenruf des Abg. Grosz) –, aber genau dasselbe gilt auch für Vermögen (Abg. Grosz: Und die steirische SPÖ!), und da erwarten wir uns auch Transparenz. (Beifall bei der SPÖ.)

14.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 3 Minuten. – Bitte.

 


14.49.10

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Regierung hat bei ihrer Angelobung in ihrem Regierungsprogramm nicht nur uns, sondern allen Menschen in diesem Land versprochen, offensiv etwas gegen die Armut und für die Betroffenen zu tun.

Sie haben das versprochen und dann monatelang so zerredet, dass jetzt letzen Endes nichts – oder sagen wir fast nichts – mehr übrig ist. So wie das Projekt Mindestsiche­rung heute vorliegt, muss man sagen, es ist einfach ruiniert. – Die Idee der Mindestsi­cherung ist ruiniert worden.

Mit 744 € im Monat kann kein Einzelner leben, mit 1 116 € im Monat kann kein Ehe­paar leben, und mit 113 € im Monat bringt man auch kein Kind ordentlich durch. Der Herr Minister weiß das, und Sie alle im Saal wissen das: Diese Mindestsicherung ist keine Mindestsicherung!

Sie, Herr Minister Hundstorfer, mussten diese Woche sogar öffentlich zugeben, dass Sie nicht ausschließen können, dass es einzelne Familien gibt, die mit dieser Mindest­sicherung im Herbst weniger Mittel zur Verfügung haben werden als jetzt mit der So­zialhilfe. Es gibt Familien, die werden mit dieser Mindestsicherung weniger bekom­men, als sie jetzt haben.

Ich finde das einfach unfassbar, und wenn Sie dann noch von einem „Meilenstein“ in der Armutsbekämpfung sprechen, ist das wirklich unglaublich. Ich frage mich, wie konnte das passieren? Wie konnte Ihnen das passieren? – Ich denke wirklich, dass es Ihnen an und für sich ein echtes Anliegen ist – so wie uns Grünen –, Menschen in schwierigen Situationen zu helfen, egal, warum sie in dieser Situation sind, und egal, was sie selbst beitragen können.

Leider ist es so, dass nicht alle Parteien in diesem Haus das so sehen, dass jeder Mensch ein Leben in Würde einfach verdient. Ich möchte jetzt gar nicht auf das La­mento von BZÖ und FPÖ eingehen, das ich völlig unangebracht finde.

Die ÖVP unterstellt, dass jeder, der Mindestsicherung bezieht, sie eigentlich nicht braucht und einfach nur nicht hackeln will. Die ÖVP glaubt auch, dass jeder, der Min­destsicherung bezieht, ein potenzieller Sozialschmarotzer ist. (Ruf bei der ÖVP: Wer sagt das?) Das Engagement der ÖVP geht nicht sehr stark in Richtung Armutsbe­kämpfung, sondern es geht in Richtung Schutz der Leistungsträger. Vor allem schützt die ÖVP Finanzhaie. Die ÖVP schützt korrupte Politiker, und vor allem schützt die ÖVP ihre Parteispender – egal, woher deren Geld stammt, aus Waffenhandel, von „Heu­schreck“-Investitionen oder aus dem Ertrag von Spielcasinos. (Empörung bei der ÖVP.)

Der ÖVP „verdanken“ wir es, dass wir noch immer Familien haben, die am 26. des Mo­nats nicht wissen, wie sie die Lebensmittel für ihre Kinder für den nächsten Tag finan­zieren sollen. Wenigstens verdanken wir es der ÖVP, dass wir künftig wissen, welche unzureichenden Unterstützungsmaßnahmen dazu führen, dass am 26. des Monats kein Geld mehr für Lebensmittel da ist. (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 126

Meine Damen und Herren, die Armut ist mitten in unserer Gesellschaft angekommen. Mit dieser Mindestsicherung kommen wir aber im Kampf gegen die Armut leider gar nicht weiter. Diese Mindestsicherung ist alles andere als ein wichtiger Schritt zur Armutsbe­kämpfung. (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Wir Grüne fordern für alle Menschen ein Leben in Würde, wir fordern eine Mindestsi­cherung, eine Grundsicherung, die wirklich vor Armut schützt. Ich bin absolut davon überzeugt: Das ist nicht zu viel verlangt! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Hornek: Mit der Rede haben Sie aber niemanden überzeugt!)

14.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


14.53.06

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Mit der Einführung dieser Mindestsicherung per 1. September 2010 werden wir heute gleichzeitig einen Ent­schließungsantrag zur Schaffung einer Transparenzdatenbank einbringen und damit die Voraussetzung für das persönliche Transparenzkonto beschließen.

Diese Transparenzdatenbank, die nicht nur die Transferzahlungen enthalten wird, son­dern auch Förderungen, Steuerersparnisse, Sozialversicherungsleistungen in Geld und Sachleistungen, bildet damit eine solide Grundlage für Leistungsgerechtigkeit und für die schon heute so oft zitierte Fairness.

Gleichzeitig werden mit der Transparenzdatenbank Doppel- und Mehrfachgleisigkeiten bei den Fördersystemen zwischen Bund und Ländern aufgezeigt, wodurch die Treff­sicherheit im Förderbereich entscheidend erhöht wird. Damit werden wir auch den Durchblick im Transferdickicht schaffen. Das ist ein erster Schritt.

Der zweite Schritt muss darin bestehen, auf Basis der wiedergewonnenen Transparenz das Sozialsystem einfacher und wirksamer zu machen. Das ist auch notwendig, denn jeder Unterstützungs-Euro, der sein Ziel verfehlt, ist ein verlorener Euro.

Frau Kollegin Schatz, wir in Österreich haben mit 28 Prozent eine der höchsten Sozial­quoten in der Europäischen Union. Diese 28 Prozent – das ist fast ein Drittel dessen, was in Österreich erwirtschaftet wird – wenden wir für diese Sozialausgaben auf. (Abg. Mag. Schatz: 1 Million Menschen leben unter der Armutsgefährdungsgrenze! 1 Million Menschen!)

Wir bekennen uns auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dazu, dass wir jenen Men­schen ein soziales Netz bieten, die Hilfe und Unterstützung brauchen. Wir sorgen aber auch ganz klar dafür, dass sozialer Missbrauch eingedämmt wird und wir zukünftig eine soziale Kostenwahrheit in Österreich haben. In den Bundesländern wird diese so­ziale Kostenwahrheit hoffentlich auch möglich sein.

Ich hoffe stark darauf, dass auch die SPÖ-Landeshauptleute sich dazu bekennen, dass es nur mit einer sozialen Kostenwahrheit auch Leistungsgerechtigkeit und Fairness in Österreich geben kann. Nur wenn es gelingt, die Leistungsgerechtigkeit zu sichern, werden wir den Österreicherinnen und Österreichern die Motivation geben können, sich nach der Überbrückung von Schwierigkeiten wieder in die Gruppe der Leistungs­träger einzugliedern, denn wir brauchen diese Leistungsträger mehr denn je, die mit Eigenverantwortung und Pflichtgefühl den Wohlstand für unsere Generation und die Generation unserer Kinder weiterhin sichern.

Ich glaube, mit der heutigen Beschlussfassung dieser Transparenzdatenbank schaffen wir soziale Gerechtigkeit und Leistungsfairness. Ich lade Sie daher alle ein, diesen neu­en Weg der Transparenz mitzugehen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.55



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 127

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. – Bitte.

 


14.56.04

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Ein Satz zu Kärnten, weil es immer wieder genannt worden ist: Ja, Kärnten hat sich gegen diese Mindestsicherung des Bundes gewehrt – viele Jahre lang, solange es nämlich einen Kärntner Landeshaupt­mann Jörg Haider gegeben hat, der noch sechs Wochen vor seinem Tod nach einer Regierungssitzung, nämlich am 26. August 2008, klargestellt hat, das Modell der Kärnt­ner Mindestsicherung ist besser als jenes, das vom Bund geplant ist, daher werde es von Kärnten keine Unterschrift unter das Dokument einer bundeseinheitlichen Mindest­sicherung geben.

Das war ein Landeshauptmann mit Rückgrat, der genau gewusst hat – und das ist heu­te auch so –, dass die bundeseinheitliche Lösung, die hier gepriesen wird, für viele Kärntner Familien bedeutet, künftig weniger zu bekommen als jetzt – für viele Kärntner weniger! (Beifall beim BZÖ.)

Deswegen hat Jörg Haider zeit seines Lebens diese Mindestsicherung verhindert. Ich fordere, wenn Sie heute schon so für Kärnten eintreten – Herr Abgeordneter Strutz wird ja noch reden –, auch die Kollegen von der FPK auf, Vernunft anzunehmen und auch an die Worte Jörg Haiders zu denken.

Herr Sozialminister Hundstorfer, das ist nicht Hartz IV wie in Deutschland, sondern „Hundstorfer I“, das heute beschlossen wird; ich nenne das nämlich eine „Liegeprä­mie“. Es ist schon wahr, es sind nicht alle gleich, man muss differenzieren. Selbstver­ständlich alles für Notstandshilfen, alles für Menschen, die unverschuldet in Not gera­ten, für alle, die es verdienen, weil unser Grundsatz immer der ist, dass all jene soziale Leistungen bekommen sollen, die sie brauchen – aber nicht all jene, die sie wollen! Das ist ein ganz feiner und ganz wichtiger Unterschied.

Jetzt beschließen wir aber eine Art „Liegeprämie“, selbstverständlich auch für jene, die sie nicht verdienen, weil Tür und Tor für Missbrauch offenstehen; eine Liegeprämie, mit denen Faulenzer einerseits auf der faulen Haut und andererseits dem Steuerzahler auf der Geldtasche liegen. – Das ist auch ein Auswuchs des heutigen Beschlusses. (Beifall beim BZÖ.)

Eine Prämie auch für Nichtstuer und Arbeitsverweigerer. Und das verstehen eben die Menschen, die 160 Stunden im Monat und mehr arbeiten, nicht, wenn ihre Arbeit plötz­lich nur mehr 74 € wert ist. 74 € beträgt der Unterschied zwischen der „Liegeprämie“, die wir heute beschließen, und der redlichen Einkunftsart, die die Menschen beziehen, nur mehr. 74 €, weil der Mindestlohn nicht 1 000 € beträgt, wie es Herr Hundstorfer im­mer verbreitet, sondern nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge 818 € – daher sind es 74 € Unterschied. (Zwischenrufe der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und Dr. Oberhauser.)

Das ist die Schande der Sozialdemokratie, dass heute, im Jahr 2010, redliche Arbeit nur mehr 74 € wert ist. Das ist eigentlich das, wofür ihr von der Sozialdemokratie euch genieren solltet! (Beifall beim BZÖ.)

Was noch dazukommt – da hat die Frau Kollegin von der FPÖ völlig recht –: Älteren Menschen, die ihr Leben lang ihre kleinen Beträge zur Seite geschafft haben, die viel­leicht ein bisschen mehr, vielleicht 3 000, 4 000, 5 000 € auf einem Sparbuch oder sonst irgendeinen Vermögenswert haben und die plötzlich unverschuldet in Not gera­ten, weil sie halt nichts dafür können und jetzt eben auch auf eine Mindesthilfe ange­wiesen wären, denen nehmen Sie das Geld weg! Die machen Sie zu Leibeigenen, die abhängig werden. Das ist doch die Gemeinheit! (Neuerliche Zwischenrufe der Abg. Dr. Oberhauser.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 128

Daher ist dies auch eine Abhängigkeitsprämie und ein bisschen weniger Freiheit in der Gesellschaft, als wir vom BZÖ es wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist abzulehnen! (Beifall beim BZÖ.)

Übrigens ist heute auch noch nicht die Tatsache erwähnt worden, dass natürlich auch Drittstaatsangehörige, türkische Familien, die länger als fünf Jahre da sind, plötzlich in den Genuss einer solchen Mindestsicherung kommen. Ich wage zu bezweifeln, dass da alles redlich abläuft, und ich frage mich, ob nicht diesen Familien Tür und Tor für Missbrauch geöffnet werden, wo wir doch wissen, dass dieser auch begangen wird.

In Wirklichkeit sollten Sie sich für diese Mindestsicherung schämen, weil sie nieman­dem hilft, sondern in Wirklichkeit nur Leistung hemmt und arbeitnehmerfeindlich ist. Da­her lehnen wir das auch entsprechend ab. (Beifall beim BZÖ.)

14.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.00.05

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Sozialpolitik steht seit jeher im Spannungsfeld von Er­wartungen, falschen Hoffnungen, auch Missbrauch. Mit der Mindestsicherung oder dem arbeitslosen Grundeinkommen schüren Sie jetzt falsche Erwartungen und gaukeln den Menschen eine Sicherheit vor, die es leider nicht gibt. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Sie schaffen mit diesem Gesetz geradezu einen Magneten für Sozialmissbrauch. Sie schaffen ein Programm zur Destabilisierung unserer Gesellschaft und Sie schaffen da­mit ein Programm, bei dem die egoistische Anspruchshaltung, nicht die Dienstbereit­schaft gefördert wird. Werte wie Familie oder die Tugend des Sparens werden von Ih­nen gegen Bestrafung des Leistungswillens und Schwarzarbeit eingetauscht.

Aber schauen wir uns diesen spätrömischen Dekadenzplan etwas genauer an: Einzel­personen erhalten 744 €, Paare 1 116 €, also insgesamt 372 € weniger, als wenn sie allein leben würden. Es liegt auf der Hand, wie in diesem System der Sozialmiss­brauch, der Betrug schon jetzt ermöglicht wird. Auch wenn das nicht Ihr Ziel ist, Herr Minister, ist das ein Anschlag auf Familien und Lebensgemeinschaften. Damit sägen Sie an den Grundpfeilern einer Gesellschaft, die, wie unsere, an einer funktionierenden Familie interessiert ist.

Weiters dürfen die Betroffenen keine Ersparnisse haben, die über den Betrag von 3 700 € hinausgehen, und vorhandenes „Vermögen“ – unter Anführungszeichen ge­setzt – muss verwertet werden.

Dies ist aber nichts anderes als die kalte Enteignung der Allerärmsten der Armen. Sie bringen so die Menschen in eine Abhängigkeit vom Staat, die einfach nicht unterstützt werden kann.

Aber nicht nur, dass man die Menschen in Armut und Abhängigkeit drängt, man tut auch nichts dazu, um sie aus diesem Teufelskreis des Almosenempfangs wieder he­rauszuführen. Die Anreize zur Arbeitsaufnahme sind halbherzig und zwingen die Men­schen in Not auch noch in illegale Schwarzarbeit, die wir zutiefst ablehnen. Und wenn sie dann doch einmal erwischt werden, schlägt die volle Härte des Gesetzes zu.

Der Fehler im System, wie wir es da vorfinden, ist, dass wir Armut mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gleichsetzen. Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, dass ich glaube, dass wir die Definition unbedingt ändern müssen. Arm ist, wer arbeitet und trotzdem nicht genug hat. Wir müssen das System der Lohnersatzleistungen aufgeben und es sukzessive in ein System von Lohnergänzungsleistungen umbauen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 129

Hilfe gebührt dem, der sich selbst zu helfen versucht, nicht demjenigen, der sich auf die Hilfe der anderen verlässt. Und die Armut der Arbeitenden und wirklich Arbeitsunfähigen gilt es zu bekämpfen.

Völliger Durchblick bei den Sozialleistungen ist Voraussetzung für die Mindestsiche­rung: Wer bekommt für welche Leistungen wie viel? Die Antwort auf diese Frage ist die Grundvoraussetzung für den sozialen Frieden im Lande.

Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, Sie bleiben uns da etwas schul­dig. Sie haben ja auch Transparenz gefordert, auch heute in Ihren Reden. Wie mir ge­sagt wurde, ist offensichtlich die Vorstellung von Transparenz in Ihren eigenen Reihen nicht so, wie wir uns das vorstellen. Es ist nämlich so, dass Sie – zumindest ein Drittel der Abgeordneten – es unserer eigenen Transparenzdatenbank des Parlaments schul­dig geblieben sind, Ihre eigenen Einkünfte offenzulegen.

Zum Schluss kommend sage ich Ihnen, dass das Gesetz in unseren Augen leider un­brauchbar ist, weil das den Egoismus fördert. Dieses Gesetz schafft Abhängigkeiten. Dieses Gesetz verstärkt die Armut, die es vorgibt zu bekämpfen. Und dieses Gesetz ist letztendlich unfinanzierbar.

Hilfe gebührt dem, der sich selbst zu helfen versucht, nicht demjenigen, der sich auf die Hilfe anderer verlässt.

Es gilt, die Armut des Arbeitenden und wirklich Arbeitsunfähigen zu bekämpfen. Das ist sozial. Alles andere ist weltfremd, naiv und eine Verhöhnung derer, die diese Form des Sozialismus letztendlich auch noch bezahlen müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Riepl gelangt nun zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 3 Minuten. – Bitte.

 


15.03.47

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Herren Bundesmi­nister! Vor wenigen Tagen konnte man in den Zeitungen lesen, dass es immer mehr Millionäre in Österreich gibt – es ist heute Vormittag schon darauf hingewiesen wor­den –, gleich 10 Prozent mehr in einem Jahr. (Abg. Grosz: Wegen dem Herrn Voves!) Gleichzeitig berichtet die Caritas, dass es auch immer mehr arme Menschen in unse­rem Land gibt, die Armut steigt, und auch die Zahl der armutsgefährdeten Personen wird größer. Beides vielleicht auch eine Auswirkung der Krise. Fakt ist, wir haben also mehr Millionäre und mehr Arme gleichzeitig.

Heute wenden wir uns den Armen zu und versuchen, mit der Beschlussfassung über die bedarfsorientierte Mindestsicherung die Armut zu bekämpfen, und morgen kommen dann die Millionäre dran, das kann ich Ihnen versprechen: Wir werden dafür sorgen, dass auch diese in der künftigen Politik entsprechend berücksichtigt werden.

Sehr verehrte Damen und Herren! Wenn über eine Viertelmillion Menschen in Öster­reich zum Überleben eine staatliche Unterstützung brauchen als Ergänzung zu ihrem Erwerbseinkommen oder als Ersatz ihres Erwerbseinkommens oder, wie schon ausge­führt wurde, rund 17 000 davon dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen sind, so wollen wir doch wohl alle – ich gehe einmal davon aus –, dass diese Zahlen nicht größer wer­den dürfen, sondern eher kleiner werden sollen. Es kann doch keiner Spaß daran fin­den, wenn die Armut steigt und wenn wir, obwohl wir sehen, dass die Zahl größer wird, nichts dagegen tun.

Mit diesem Beschluss – leider werden nicht alle Parteien zustimmen – werden wir je­denfalls einen Schritt, wie ich meine, in die richtige Richtung setzen.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung, so wie sie jetzt vorliegt, wird genau dazu bei­tragen, dass wir eben nicht mehr, sondern eher weniger betroffene Menschen haben. Sie


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 130

ist, wie ich meine, ein gutes Rezept für Armutsbekämpfung. Mittlerweile sind ja, wie wir gehört haben, auch alle Bundesländer dabei und unterstützen diese gemeinsamen Li­mits und diese gemeinsamen Regeln, die damit verbunden sind.

Es ist also kein „Bauchfleck“, wie von den Freiheitlichen gesagt wurde, es ist kein „Pfusch­werk“, wie von den Freiheitlichen gesagt wurde, es ist keine Einladung zu Missbrauch und es ist auch keine „Liegeprämie“. Was die Rechnung des Herrn Abgeordneten Westenthaler und die Differenz von 74 € betrifft, bin ich der Ansicht – das hat der Herr Bundesminister vorher schon klar und deutlich gesagt –, dass das nur ein Rechen­fehler sein kann (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist kein Rechenfehler!), denn man muss den Unterschied zwischen 12-maliger und 14-maliger Auszahlung auch mit berücksich­tigen. Und dass es niemanden mehr gibt, der 1 000 € Mindestlohn hat, jedenfalls von den Kollektivverträgen her, glaube ich, kann man auch sagen. Daher ist das also nicht so. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr liegt sehr gut: auf der Erde!)

Von einigen Rednern in der Debatte ist zu hören, dass diese Mindestsicherung zu hoch ist, während andere davon sprechen, dass sie zu niedrig ist. Ich glaube, Herr Bundes­minister, wir liegen ganz gut mit dem, was wir jetzt tun.

Die Mindestsicherung hält jedenfalls die Menschen nicht von der Arbeit ab, sondern motiviert und unterstützt das Zurück ins Arbeitsleben – auch das ist schon ausgeführt worden –, wir wollen Arbeitsfähige aktivieren.

Und eines wissen wir auch, und ich denke, da würden wir insgesamt Zustimmung von allen finden: Wer arbeitet, der wird nicht arm. Also Arbeit vermeidet Armut. Das sollte in dieser Diskussion auch ausgesprochen werden.

Zuletzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Mindestsicherung natürlich be­darfsorientiert ist, für Missbrauch unattraktiv. Es gibt die Rückzahlungsverpflichtung, es gibt die Vermögensprüfung. Auch Kürzungen sind möglich, wenn Arbeitsunwilligkeit vorliegt, und Ähnliches mehr.

Ganz zum Schluss: Die Mindestbesicherung bekommt – das ist in der Debatte bis jetzt noch nicht gesagt worden, in Artikel 19 kann man das nachlesen – eine begleitende Ar­beitsgruppe. Diese erstellt einen Situationsbericht, macht Vorschläge, gibt Empfehlun­gen zur Verbesserung oder zur Veränderung der gesetzlichen Grundlage, evaluiert al­so. In dieser Arbeitsgruppe sind Vertreter der Ministerien, der Länder, der Sozialpart­ner, der Seniorenorganisationen, der Jugend und auch der Armutskonferenz. Das heißt, wenn wirklich Nachjustierungsbedarf bestehen sollte – was wir nicht glauben –, dann kann man das auf jeden Fall im Laufe der Zeit auch entsprechend seriös diskutie­ren und nachjustieren.

In diesem Sinne haben ich persönlich und meine Fraktion ein gutes Gefühl, wenn wir das heute hier beschließen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Bundesminister Stö­ger. – Bitte.

 


15.08.06

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der 7. Juli 2010 wird in Österreich ein historischer Tag sein: Erstmals in der Geschichte dieses Landes sind alle Personen­gruppen in Österreich krankenversichert. Mit dem heutigen Gesetz schaffen Sie, schaf­fen wir einen Lückenschluss, den es bisher in diesem Land noch nie gegeben hat. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Warum? Was ist bisher geschehen? – Bisher waren Personengruppen, wie Sozialhilfe­bezieher, davon abhängig, ob sie in ihrer Bezirkshauptmannschaft, bei ihrem Sozialhilfe-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 131

träger einen Sachbearbeiter gehabt haben, der Verständnis für ihre Situation gehabt hat oder nicht. Vom Sachbearbeiter ist es abhängig gewesen, ob er einen Zutritt zur sozia­len Krankenversicherung ermöglicht hat oder nicht. Einen Rechtsanspruch haben diese Personen nicht gehabt.

Heute, wenn Sie dem Gesetz die Zustimmung erteilen, schaffen wir das ab. Jeder Mensch in Österreich hat einen Rechtsanspruch auf soziale Krankenversicherung, bun­desweit, flächendeckend, eine Krankenversicherung für alle.

Da so oft von Kärnten gesprochen worden ist: 17 000 Menschen – das entspricht der Zahl der Menschen, die in der Stadt Spittal wohnen, oder der doppelten Zahl von Men­schen, wie sie der Ort Velden hat. Diese Menschen haben ab 1. September einen Zu­gang zur solidarischen Krankenversicherung.

Wir überfordern Solidarität nicht, und deshalb haben wir auch im Ausschuss in den Ab­änderungsantrag hineingenommen, dass die Gebietskrankenkassen Ersatz dafür be­kommen, was sie an Leistungen für diese Gruppen erbringen. Das ist aus meiner Sicht sehr wichtig. Sie werden auch aus dem Verwaltungskostendeckel ausgenommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich werde morgen den Hauptausschuss die­ses Hauses ersuchen, die Zustimmung dazu zu erteilen, dass auch jene Personen, die die Mindestsicherung beanspruchen, in die soziale Krankenversicherung mit einbezo­gen werden. Das ist die Antwort auf das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut, das ist unsere Antwort darauf. Und ich denke, wenn Sie heute zustimmen, geben wir diesen Menschen wieder ihre Würde zurück. Das ist eine gute Antwort. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Lugar zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 3 Minuten. – Bitte.

 


15.11.14

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir haben in letzter Zeit viel über das Budget gehört. Es wird verschoben, es ist sehr, sehr schwie­rig, es müssen Einsparungen gemacht werden, wahrscheinlich gibt es neue Steuern. Es gibt einen gewaltigen Reformbedarf, und deshalb wird die Vorlage des Budgets ver­schoben.

So, jetzt hören wir also, wir brauchen Reformen, wir brauchen Einsparungen, 60 Pro­zent müssen über Einsparungen erfolgen. Schauen wir uns einmal solch eine Reform Marke Hundstorfer an. Herr Sozialminister Hundstorfer hat uns heute eine Reform vor­gelegt, die nach seinen Worten ein epochaler Meilenstein ist, die uns alle weiterbringt. Aber diese Reform wird viel mehr Geld kosten, sie wird zumindest 200 Millionen, man­che sprechen sogar von bis zu einer halben Milliarde, mehr kosten.

Jetzt kann man natürlich geteilter Meinung sein, ob das notwendig ist oder nicht. Eines ist sicher, jemand hat das Wort „sparen“ falsch verstanden. Wenn wir in einer Zeit, in der wir hinten und vorne zu wenig Geld haben, eine Reform auf den Weg bringen, mühsam, mit allen möglichen Tauschgeschäften und sonstigen politischen Winkelzü­gen, wenn wir das schon machen, dann sollte zumindest eine Ersparnis für den Steu­erzahler herauskommen. Aber nein, in diesem Fall wird es noch teurer, und zwar bis zu einer halben Milliarde teurer. Und was glauben Sie, wer das bezahlen wird? – Letztlich werden wir dann wieder eine Extrasteuer brauchen, um das wieder hereinzuholen. Das ist genau der Punkt. (Abg. Gradauer: Die Griechen!)

Ja, ich habe schon gehört, die Griechen werden es zahlen. Ja, genau, so stellen sich das wahrscheinlich unsere Entscheidungsträger vor: dass das Geld irgendwo vom Himmel fällt. – Nein, das wird es nicht, es wird nicht vom Himmel fallen, es wird als neue steuerliche Belastung auf die Menschen zukommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 132

Deshalb: Wenn Sie eine Reform machen, dann machen Sie bitte eine, durch die es bil­liger wird, durch die wir uns etwas ersparen – nicht eine, durch die es teurer wird. Und wenn Sie eine Mindestsicherung machen, dann immer mit der Prämisse, dass es letzt­lich für den Steuerzahler günstiger werden muss, aber nicht teurer. Und das ist da komplett in die Hose gegangen, neben all den Problemen, die wir heute schon gehört haben.

Die ÖVP hat, zumindest behauptet sie das immer wieder, ein gewisses Augenmaß für Sparsamkeit. Warum Sie sich hier diese Mindestsicherung mit den Glasperlen einer Transparenzdatenbank abkaufen haben lassen, das entzieht sich komplett meinem Verständnis. Ich verstehe nicht, was Sie sich davon versprechen. Eine Transparenzda­tenbank hat nur dann Sinn, wenn Sie Schlüsse daraus ziehen können. Aber ich garan­tiere Ihnen eines, und das haben wir jetzt gesehen: Mit dieser SPÖ werden Sie in hun­dert Jahren keine Sozialreform zustande bringen, die letztlich den Steuerzahler weni­ger kostet als vorher, und das ist genau der Punkt. Sie werden vielleicht mit der SPÖ Reformen zustande bringen, keine Frage, aber Marke Hundstorfer, dass es danach teu­rer wird als vorher. Das sind nicht die Reformen, die wir brauchen!

Ich weiß schon, warum es in der ÖVP so hapert, seit heute weiß ich das. Ich habe heu­te den Ausführungen des Herrn Kopf sehr aufmerksam gelauscht, und er hat etwas ge­sagt, was sehr tief blicken lässt. Er hat gesagt, die Politik braucht keinen Mut. (Abg. Gahr: Das stimmt nicht! Falsch gehört! Ganz sicher!) – Ich habe das mitgeschrieben. Mut ist für Herrn Klubobmann Kopf sozusagen der Sieg der Ungeduld über die Ver­nunft. Das muss man sich einmal vorstellen. (Abg. Kopf: Ich habe nur zitiert!) Sie ha­ben zitiert, ja, aber Sie glauben das anscheinend wirklich.

Das heißt, wenn Sie Mut für etwas Unvernünftiges halten, wenn Sie Mut für etwas Schlechtes halten, dann weiß ich, warum keine Reformen gelingen können: Für ordent­liche Reformen brauchen wir nämlich Mut. Und wenn zukünftige Reformen so ausse­hen wie Reformen Marke Hundstorfer, dass es teurer wird, dann kann ich nur eines sa­gen: Gute Nacht, Österreich! Denn all die Reformen wird der Steuerzahler dann letzt­lich zahlen müssen. Ich bin schon gespannt, was da im Herbst und im Winter auf uns zukommen wird. – Danke. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Tamandl kommt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.15.32

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Karlsböck, Sie ha­ben von Arbeit gesprochen, von der man auch leben kann. – Ich glaube mich zu erin­nern, dass gerade Sie in einer Branche beschäftigt sind, in der sehr, sehr geringe Löh­ne bezahlt werden. Ich finde das ganz einfach nicht in Ordnung, dass Sie sich hier her­stellen und gerade darüber sprechen, wenn Sie wahrscheinlich selbst die Hausaufga­ben in diesem Bereich nicht gemacht haben. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Das, was uns in der Argumentation für oder wider eine Mindestsicherung unterscheidet und selbst die Regierungsparteien betrifft, ist, dass die einen die Mindestsicherung 14-mal ausbezahlt haben wollten, während wir für zwölf Monate Auszahlung plädiert ha­ben. Ich glaube, dass es da genau um die Differenz dazu geht, was jemand verdient, wenn er erwerbstätig ist, und was er erhält, wenn ihm der Staat helfen muss. Ich glau­be, wir können es uns in einer reichen Gesellschaft, in einem reichen Land wie Öster­reich leisten, dass wir ärmeren Menschen oder Menschen, die lange Zeit aus dem Ar­beitsmarkt draußen sind, Hilfe anbieten, und das werden wir mit der Mindestsicherung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 133

tun. Aber jedem, der heute kritisiert und gemeint hat, dem Missbrauch seien Tür und Tor geöffnet, muss ich sagen: Wir werden alles daransetzen, dass Missbrauch eben verhindert werden kann, dass die Menschen in erster Linie in Beschäftigung gebracht werden und dass jemand, der lange Zeit zu Hause war, wieder in den Arbeitsprozess zurückgeführt wird.

Ich möchte aber, was die Debatte um soziale Transfers, Sozialleistungen oder auch Leistungen des Staates an ärmere Bevölkerungsschichten betrifft, auf eines hinweisen: Bei der Enquete zur Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit im Jänner dieses Jahres war auch ein Vertreter der Armutskonferenz hier, und der hat gesagt: Es ist nicht si­cher, dass, wenn es hohe soziale Transfers in einem Land gibt, dadurch weniger Men­schen in Armut fallen. Das heißt, das, was wir brauchen, ist wirklich Treffsicherheit für Sozialtransfers.

Der Rechnungshof hat bemängelt, dass beispielsweise gerade in Wien das Sozialsys­tem durchaus für Missbrauch anfällig ist und dass es teilweise auch nicht treffsicher ist. Daher ist die Forderung unseres Vizekanzlers Josef Pröll, die er im Oktober des ver­gangenen Jahres erhoben hat, dass wir sehr wohl darauf schauen müssen, wohin die sozialen Transfers gehen, welche Doppelgleisigkeiten es gibt, wo es Verquickungen gibt, und dass auch jeder Mensch weiß, was er vom Staat bekommt, wenn er selbst in den Steuertopf eher weniger oder vielleicht gar nichts einzahlt.

Eines muss man schon sagen: Alles, was wir beschließen – da gebe ich dem Herrn Kollegen Lugar recht, aber nur in diesem einen Punkt –, auch zur Unterstützung von ärmeren Menschen und von Menschen, denen es nicht so gut in der Gesellschaft geht, muss irgendjemand auch bezahlen und muss irgendwie aufgebracht werden. Das muss durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufgebracht werden.

Deshalb muss sich auch niemand vor Transparenz fürchten, denn jeder Steuerzahler und jede Steuerzahlerin sollen wissen und Gewissheit haben, dass bei den Transfer­leistungen, die über seine Steuergelder wieder an Ärmere und Bedürftige oder an Fa­milien gehen, kein Missbrauch besteht und dass es da Transparenz gibt.

Wir fürchten uns nicht vor Transparenz, nicht bei Unternehmern, Bauern und Arbeit­nehmern, denn wir wollen, dass die sozialen Transfers in Zukunft auch für Familien treff­sicher sind und nicht missbraucht werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Hübner kommt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.19.35

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Kollegin Tamandl hat sehr richtig gesagt, dass wir uns vor Transparenz nicht fürchten sollen, dass wir sogar Transparenz leben müssen als Maßstab unseres politi­schen Handelns. Zur Transparenz gehört aber vorab einmal Ehrlichkeit bei der Fas­sung und Diskussion eines Gesetzes, und die habe ich auch seitens der ÖVP bis jetzt vermisst.

Es gibt da viele Dinge, die falsch dargestellt und argumentiert werden. Beginnen wir mit dem Titel dieses Gesetzes: Es sollte eine sogenannte bedarfsabhängige Mindestsi­cherung sein. Das ist es aber nicht, sondern es ist der klassische Grundlohn. Es ist das Grundeinkommen, das Sie zwar zu Recht ablehnen, das sich aber da wiederfindet. Das finden Sie nicht nur im Gesetz, wenn Sie es klarlegen, sondern es gibt diese Pau­schalzahlung von derzeit 744 € – da gibt es dann noch Zu- und Abschläge, aber es gibt prinzipiell diese von anderen Dingen völlig unabhängige Grundsicherung von 744 €. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) – Ob das richtig oder falsch, gut und in Ord­nung ist, ist eine andere Frage, aber es gibt sie nun einmal.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 134

Deshalb sollte man es auch nicht „bedarfsabhängige Mindestsicherung“ nennen, son­dern Grundlohn, was es ist – zumindest in der Diskussion unter Politikern. (Abg. Mag. Molterer: Falsch! Einfach falsch!) – Das ist nicht „einfach falsch“, sondern das ist es! Es gibt einen Grundlohn, den man bekommt, unabhängig davon, was man tut. Und dann gibt es gewisse Verpflichtungen, die man auf sich nimmt – auf diese werde ich noch zu sprechen kommen –, und gewisse Abzüge, die man bekommt – im Wesent­lichen nur dann, wenn man in einer Familiengemeinschaft lebt. Abzüge werden im We­sentlichen nur dann vorgenommen, wenn man mit anderen in einer häuslichen Ge­meinschaft lebt, als Minderjähriger, als Ehepartner, als Lebensgefährte, sonst gibt es das nicht. Sonst ist es eine Grundsicherung.

Nächster Punkt: Ein ausreichender Abstand zum Arbeitseinkommen ist einfach nicht gewahrt. Da kann man sagen, was man will, diesen Abstand gibt es nicht. Da brauche ich nicht einmal Teilzeitbeschäftigung heranzuziehen, sondern, das ist schon erwähnt worden, sondern da reicht der Vergleich mit den Mindestlöhnen, mit den Lehrlingsent­schädigungen für das dritte und vierte Jahr, die teilweise unter der Grundsicherung lie­gen. Sehen Sie etwa in den Kollektivvertrag der Gastronomie: Im dritten Lehrjahr be­kommt man 678 € und im vierten Lehrjahr 734 € brutto an Lehrlingsentschädigung, al­so weniger als die Mindestsicherung.

Ich möchte jetzt gar nicht von Müttern sprechen, die wieder in das Erwerbsleben ein­treten und 20-, 25-, 30-Stunden-Verpflichtungen haben, wofür die Bezahlung in der Re­gel auch unter der Mindestsicherung liegt. Von einem ausreichenden Abstand kann al­so nicht die Rede sein. Es bedarf einer grundlegenden Reparatur unseres gesamten Entlohnungssystems, eines grundlegenden Überdenkens, wofür die Leute arbeiten müssen. Das kann in Österreich nicht der Betrag von 950 € netto sein, denn damit kann man nicht vernünftig auskommen. Wir müssen uns ein ordentliches Mindestlohn­niveau überlegen, andernfalls verdrängen wir unsere eigene Bevölkerung systematisch aus dem Arbeitsprozess und schaffen Arbeitsplätze, die nur noch für Menschen aus Ländern mit einem sehr niedrigen Lebensstandard interessant sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Letzte, das ich unbedingt ansprechen möchte, ist die Aussage, dass der Sozial­tourismus dadurch nicht gefördert wird. – Das ist schlichtweg falsch! Der Sozialtouris­mus wird nicht nur nicht nicht gefördert, sondern er wird extrem gefördert. Wir stehen vor der Aufhebung aller Begrenzungen hinsichtlich des Zugangs zu unserem Arbeits- und Sozialmarkt für etwa 75 Millionen neue EU-Bürger mit 1. Jänner 2011. 75 Millionen vom Baltikum über Polen, das ist nicht so dramatisch, bis in die Slowakei, nach Tsche­chien, Ungarn, das ist für uns dramatisch. Und Bürger dieser Staaten können, wenn sie sich hier drei Monate anmelden, in den Bezug der Mindestsicherung kommen.

Das ist ja noch nicht alles. Drei Jahre später kommen ja weitere 30 Millionen dazu, nämlich 7,5 Millionen Bulgaren und 22,5 Millionen Rumänen – in diesen Ländern ist der Lebensstandard noch weit niedriger. Dort liegt das Durchschnittseinkommen bei einem Drittel unserer Mindestsicherung.

Zu sagen, das wäre keine Einladung zum Sozialtourismus, ist absolut unehrlich. Das ist einfach unehrlich! Man kann sagen: Das ist kein Problem, wir sind reich genug, wir finanzieren die mit, die armen Rumänen und Bulgaren sollen ja auch leben!, aber dann muss man das ehrlich sagen und darf nicht so tun, als ginge es darum, der armen inländischen Bevölkerung zu helfen, denn gerade die kann – da haben die Grünen durchaus Recht – auch mit 744 € kein vernünftiges Auskommen finden. Deshalb wer­den wir diese Lösung ablehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Rudas gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 135

15.24.16

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, bei der Diskussion um die Mindestsi­cherung geht es vor allem auch um das Vertrauen der Menschen in den Staat. Wenn jemand hart arbeitet, muss er sich auf den Staat verlassen können, wenn es ihm ein­mal schlechter geht. Und deswegen ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung jeden­falls ein sozialpolitischer Meilenstein.

Es braucht gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, gerade in Zeiten höchster Ar­beitslosigkeit Instrumente zur Armutsbekämpfung, die eng mit dem Arbeitsmarkt, eng mit dem Arbeitsmarktservice verknüpft sind.

Und ja, selbstverständlich ist es gerade in diesem sensiblen Bereich wichtig, zu kon­trollieren, dass niemand den Sozialstaat missbraucht oder ausnützt.

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, all jene Menschen, die jetzt einen Job, aber auch Angst haben, arbeitslos zu werden, aber auch jene, die durch eine Krise, die sie nicht verursacht haben, arbeitslos geworden sind, haben es sich nicht verdient, in einer politischen Diskussion als Sozialschmarotzer, als Menschen, die in der sozialen Hängematte liegen, beschimpft zu werden. Die haben ihr Leben lang hart gearbeitet und finanzieren unter anderem auch uns alle mit. Deshalb bitte ich um ein bisschen mehr Respekt vor den Betroffenen in der Diskussion. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir – das ist im Zuge der Transparenzdatenbank, die wir heute mit diskutieren, der Fall – über Leistung und Leistungsgerechtigkeit sprechen, bin ich, muss ich sagen, eine besondere Verfechterin der Transparenz. Dann zeigen wir einmal, was jemand für die Leistung, Kinder groß zu ziehen, bekommt im Vergleich zu den Steuervorteilen eines Stifters. (Abg. Huber: Voves!) Dann vergleichen wir einmal, was jemand leistet, der den ganzen Tag mit den Händen arbeitet, und wie viel er von seinem Gehalt hergeben muss im Vergleich zu jemandem, der sein Geld für sich arbeiten lässt.

Ich bin für die Leistungsdiskussion, aber dafür müssen wir auch den Leistungsbegriff einmal definieren. Da gibt es die einen, die Leistung rein ökonomisch definieren und meinen, umso mehr Geld jemand hat, umso mehr muss er wohl geleistet haben. Und dann gibt es meinen, unseren Leistungsbegriff, den Leistungsbegriff der Sozialdemo­kratie, wir sagen: Leistung ist der Mehrwert für eine Gesellschaft. Und da sind wir noch weit weg von einer leistungsgerechten Gesellschaft.

Ich bin überzeugt davon, dass eine Transparenzdatenbank, die diesen Namen verdient, für mehr Leistungsgerechtigkeit sorgen kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. Ge­wünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


15.27.13

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Herr Bundesminister sagt, der 7. Juli 2010 werde in die Geschichte eingehen, kann ich das nur unterstützen, denn in Deutschland diskutiert und schaut man, wie man aus Hartz IV herauskommt – und Österreich führt es heute ein!

Aus sozialer Sicht ist das eine sehr ungerechte Maßnahme, durch die alle arbeitenden Menschen bestraft werden. Allein die jährlichen Kosten des Bundes betragen 160 Mil­lionen €, jedes einzelne Bundesland muss 50 Millionen € mehr bezahlen, und auch die Gemeinden werden massiv belastet. Das ist eine Unverschämtheit, eine Ungerechtig­keit gegenüber allen arbeitenden Personen in unserem Lande, und es bleibt der einfa­che Arbeiter übrig, der zum Schluss die Zeche zahlt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 136

Ich weiß nicht, ob ihr darüber nachgedacht habt, was dann geschehen wird. Was wird in Tirol geschehen? – In Tirol gibt es zum Beispiel Tausende Abwäscher, die heute ein Nettoeinkommen von 800 € haben. (Ruf bei der ÖVP: Das gibt es nicht!) – Aber Tau­sende! Kollege Hörl, du als Hotelier wirst das bestätigen. (Zwischenruf des Abg. Hörl.  Abg. Dr. Matznetter: Aber der zahlt mehr!)

Was wird mit diesen Abwäschern geschehen? – Die werden alle arbeitslos werden, denn die bekommen dann womöglich in einem Schwarzarbeitsverhältnis 1 000 € plus noch einmal 744 € an Liegegeld dazu. Ob das gerecht ist, weiß ich nicht.

Selbstverständlich, den Leuten, die es brauchen, muss man helfen – da sind 744 € oh­nehin zu wenig –, aber es kann nicht eine Bundesregierung so etwas einführen und da­mit vielleicht noch den Schwarzmarkt fördern. Das geht nicht! (Beifall beim BZÖ.)

Es gibt allein in der Landwirtschaft Hunderte Helfer, liebe Kollegen von der ÖVP – da ist ein Vertreter des Bauernbundes –, die heute noch nur 600, 700, 800 € netto verdie­nen. Was wird in diesem Bereich geschehen? – Der Bauer wird – er wird vielleicht so­gar von euch beraten – die Leute in die Arbeitslosigkeit schicken und ihnen einen ge­ringen Betrag so zahlen. All das sind Fälle, die ihr nicht bedacht habt!

Außerdem: Wer soll das kontrollieren? – Das AMS ist nicht dazu in der Lage. Auch das AMS wird, davon bin ich überzeugt, massiv einsparen müssen, wird bei seinen soge­nannten intelligenten Kursen massiv einsparen müssen. Die Aufgabe des AMS ist es, Arbeitsplätze zu vermitteln – nicht, solche Sachen zu kontrollieren.

Das Nächste, das mir sauer aufstoßt, ist: Herr Bundesminister Buchinger hat noch von 400 000 gesprochen, Herr Hundstorfer spricht von 270 000. Das wird man sehen, da ist noch sehr viel unklar. Aber anstatt mit sinnvollen Rahmenbedingungen Arbeitsplätze zu schaffen, betreibt diese Bundesregierung Arbeitsverweigerung. Man könnte den Mindestlohn sofort auf 1 300 € anheben; das könnten wir sofort machen. (Beifall beim BZÖ.)

Damit würden wir zusätzliche Kaufkraft schaffen, es würde endlich investiert und es kä­me Geld ins Budget zurück. Aber nein, die Bundesregierung verweigert sich komplett. Sie denkt lieber über Steuererhöhungen und sonstige Grauslichkeiten nach, anstatt ir­gendwann eine Reform anzugehen. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.)

Über Massensteuern nachdenken und diese erhöhen, das könnt ihr. Die Mindestsiche­rung von Hartz IV ist in Deutschland massiv gescheitert – ihr führt sie ein. Macht end­lich ein leistungsgerechtes Bürgergeld, wie es das BZÖ schon lange gefordert hat, dann habt ihr Lösungen! (Beifall beim BZÖ.)

15.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Klikovits zu Wort. – Bitte. (Abg. Klikovits begibt sich zum Rednerpult und stellt dort eine Tafel auf. – Zwischenruf beim BZÖ. – Abg. Klikovits: Ja, das ist für Sie, damit Sie wissen, wie es tatsächlich abgeht!)

 


15.31.19

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Herren Minister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute vor mir schon 24-mal viel Richtiges, viel Falsches, viel Polemik gebracht worden. Ich möchte mich bei jenen einreihen, die positiv festgestellt haben, dass heute ein gu­ter Tag für die Menschen in diesem Land ist, weil eines der reichsten Länder dieser Welt seiner sozialen Verantwortung neuerlich gerecht wird. (Abg. Weinzinger: 200 Mil­liarden € Schulden!)

Mit dieser Mindestsicherung nehmen wir unsere Sozialverantwortung als österreichi­sches Parlament wahr, zumindest der größte Teil davon. Wir werden dieser Mindestsi-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 137

cherung die Zustimmung geben, weil es so etwas Ähnliches ist wie ein gerechtes Zu­rückgeben an jene, die das vielleicht in einer Zeit brauchen, in der sie in einer persön­lich sehr schwierigen Situation sind. Deswegen werden wir als Österreichische Volks­partei dieser Mindestsicherung und natürlich auch der damit verbundenen Transpa­renzdatenbank guten Gewissens zustimmen.

Der Herr Bundesminister hat heute schon davon gesprochen, dass die bedarfsorien­tierte Mindestsicherung in Wirklichkeit nichts anderes ist als die Gleichstellung der bis­herigen Sozialhilferichtsätze. – Jetzt das Taferl für Sie, Herr Kollege Grosz (der Redner stellt nochmals eine Tafel auf das Rednerpult), denn Sie haben es offensichtlich noch immer nicht gelesen. Da ist die bedarfsorientierte Mindestsicherung eingezeichnet, und das sind die unterschiedlichen Sozialhilferichtsätze der einzelnen Bundesländer. Ich kann Ihnen die Tafel dann zeigen, wenn es Ihnen zu klein ist.

Kollege Petzner, dieser Balken, der weiter nach oben geht, zeigt Kärnten. Das ist sehr lobenswert. Es gibt ja auch Gutes, das dort getan wird; leider halt viel zu wenig. Das zeigt die Mindestsicherung.

Es sind heute schon die unterschiedlichen Richtsätze der Bundesländer angesprochen worden. 558 € sind zweifelsfrei kein Betrag, der zu hoch ist. Sie werden nicht dazu beitragen ... (Die Abgeordneten Grosz und Ing. Westenthaler begeben sich in die Nä­he des Rednerpultes.) – Für die beiden Herren da vorne zum Mitgeben. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Wir nehmen es mit! – Abg. Grosz: Wir schauen es uns an!) Ja, ja, ihr dürft es euch anschauen. Eine Parlamentssitzung soll ja auch lehrreich sein, wobei ich bei euch beiden nicht so viel Hoffnung habe. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die Sozialhilfe, die bislang ausbezahlt wurde, wird jetzt vereinheitlicht, und 558 € sind wahrlich kein Betrag, mit dem man große Sprünge machen kann.

Da wir Missbrauch, der vielleicht da und dort tatsächlich gegeben ist, eindämmen wol­len, wird es die begleitende Maßnahme der Transferdatenbank geben. Diese Transfer­datenbank soll dazu beitragen, dass jeder Einzelne weiß, welche staatlichen Förderun­gen er bekommt – das ist schon vielfach ausgeführt worden.

Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute schon angesprochen worden, dass wir in einer krisenhaften Zeit vor großen Problemen stehen. Nichtsdesto­trotz oder vielleicht gerade deshalb ist es umso wichtiger, dass wir auch nicht auf jene vergessen, die es besonders schwer haben. Aus diesem Grund nehmen wir als Öster­reichische Volkspartei gemeinsam mit unserem Koalitionspartner unsere Verantwortung wahr und werden dieser Mindestsicherung die Zustimmung erteilen.

Herr Kollege Grosz, nachdem Sie jetzt ein bisschen etwas dazugelernt haben, werden auch Sie, so hoffe ich, die Zustimmung erteilen können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Das war sehr, sehr gut, das Taferl! Jetzt sehen wir, wie viel den Kärntnern gestrichen wird! – Abg. Grosz: Und den Oberösterreichern auch!)

15.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Gartelgruber zu Wort. – Bitte.

 


15.35.31

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! In Österreich sind immer mehr Familien von Ar­mut betroffen. Im ersten Quartal 2010 waren 95 000 Tirolerinnen und Tiroler akut ar­mutsgefährdet. Die Zahlen für die anderen Gebiete Österreichs sind ebenso erschre­ckend und alarmierend.

Gerade Frauen mit Kindern sind der größten Gefahr ausgesetzt zu verarmen. So ist die Zahl der armutsgefährdeten Kinder um 20 Prozent gestiegen. Auch alleinerziehende Müt-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 138

ter sind stark armutsgefährdet und haben oft weniger als 1 000 € im Monat zur Verfü­gung, mit denen sie ihre Kinder verpflegen und auch die Wohnung bezahlen müssen.

Diese Fakten sind das Ergebnis einer verfehlten Sozialpolitik, wie sie Rot-Schwarz jetzt jahrelang betrieben hat. Nun kommt das böse Erwachen, wobei eine Lösung des Pro­blems auch mit der Mindestsicherung leider nicht in Sicht ist!

Während Sie von SPÖ und ÖVP dem Problem ohnmächtig gegenüberstehen und die Familien und AlleinerzieherInnen mit ihren Kindern mehr oder weniger im Stich lassen, habe ich hier einen weiteren Antrag eingebracht, der den Betroffenen weit mehr helfen würde: die Bevorzugung der Eltern auf dem Arbeitsmarkt.

Wir diskutieren immer wieder darüber, bestimmte Personen aufgrund ihrer sozialen Po­sition bei der Arbeitssuche zu bevorzugen. Die Debatte um verpflichtende Frauenquo­ten und die sogenannte positive Diskriminierung auf dem Arbeitsplatz sind nicht neu, aber Österreichs Familien haben es am notwendigsten, auf dem Arbeitsmarkt bevor­zugt zu werden. Sieht man sich die Statistiken betreffend Armut an, muss man mit Er­schrecken feststellen, dass gerade im Bereich der Alleinerziehenden und deren Kinder in Österreich die Armut besonders groß ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir unverständlich, weshalb Sie mei­nen Antrag im Ausschuss abgelehnt haben. Dieser Antrag würde einen wichtigen Bei­trag zur Verhinderung der Kinderarmut in Österreich darstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Uns ist die Armutsbekämpfung in Österreich sehr wichtig und ein großes Anliegen. Des­halb bringe ich einen weiteren Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gartelgruber, Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung und Streichung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, welche die Streichung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Not­standshilfe vorsieht und die Anhebung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversiche­rung zumindest auf EU-Durchschnitt beinhaltet.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von der Frau Abgeordneten Gartel­gruber eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gartelgruber, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Anhebung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung und Streichung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 139

eingebracht in der 72. Sitzung des Nationalrates am 7. Juli 2010, XXIV. GP, im Zuge der Debatte über den Top 2 Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Re­gierungsvorlage (628 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977, das Überbrückungshilfengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsge­setz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 – SVÄG 2010) und

über den Antrag 626/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend E-Card für SozialhilfebezieherInnen (818 d.B.)

Laut einer Studie der Arbeiterkammer werden Menschen mit niedrigem Einkommen von zwei Seiten in die Armutszange genommen: einerseits stiegen die Preise für le­benswichtige Güter, wie Nahrungsmittel und Heizung besonders stark an, andererseits erleiden prekär Beschäftigte und Arbeitslose reale Einkommensverluste. Bei Jobverlust reicht die Armutsgefährdung mittlerweile bis weit in die Mittelschicht hinein.

Einen Einblick in die Armutsgefährdung verschiedener Bevölkerungsgruppen gibt die EUSILC-Erhebung der Statistik Austria. 2008 waren 12,4% der Bevölkerung armutsge­fährdet. Hochgerechnet auf die österreichische Gesamtbevölkerung liegt dieser Wert mit 95% Vertrauenswahrscheinlichkeit zwischen 11,4% und 13,3%, bzw. können zwi­schen 940.000 und 1,1 Million Österreicher als armutsgefährdet bezeichnet werden.

Bei „armen“ Haushalten machen Nahrungsmittelausgaben sowie die Kosten für Woh­nen und Energie fast die Hälfte der gesamten Haushaltsausgaben aus.

Aus der Konsumerhebung geht hervor, dass die Bevölkerung bis weit in den Mittel­stand überdurchschnittlich stark an der Teuerung bei Nahrungsmitteln, Wohnen und Energie leidet. Das liegt daran, dass der Einkommensanteil, der für Nahrungsmittel, Wohnen und Energie ausgegeben wird, bei der ärmeren Hälfte der Bevölkerung über­durchschnittlich hoch ist.

Der Entfall der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Niedriglohnbezieher seit 1.7.2008 war ein weiterer wichtiger Schritt zur Armutsbekämpfung. Eine nachhaltige Vermeidung von Armut für Niedriglohnbezieher wird jedoch nur durch eine zumindest produktivitäts­orientierte Mindestlohnpolitik möglich. Das bedeutet, die Löhne müssen jährlich um die Inflation plus die gesamtwirtschaftliche Produktivitätsentwicklung steigen. Im langjähri­gen Durchschnitt steigt die Stundenproduktivität um gut 1,5 Prozent.

Von den ganzjährig Arbeitslosen hatten 52% ein Einkommen unter der Armutsgefähr­dungsschwelle, rund 37% waren manifest arm. Bei Kindern und alleinlebenden Frauen lag die Armutsgefährdung generell über dem Durchschnitt. Dies basiert auf der jährli­chen EU-SILC Erhebung, bei der im Jahr 2007 6.806 Haushalte befragt wurden.

Die veröffentlichte Studie der Statistik Austria zu EU-SILC 2007 zeigt unter anderem, dass der Medianwert für das äquivalisierte Jahreseinkommen bei 18.242 Euro lag. Auf zwölf Monate gerechnet ergibt das ein medianes Monatseinkommen von 1.520 Euro pro Monat. Als armutsgefährdet gelten Personen mit einem Haushaltseinkommen, das niedriger als 60% des Medianeinkommens ist: Diese Schwelle zur Armutsgefährdung lag bei 912 Euro netto pro Monat für einen Erwachsenen und erhöht sich für jeden wei­teren Erwachsenen im Haushalt um 456 Euro und für jedes Kind um 274 Euro.

Die Studie der Statistik Austria zeigt, dass es bei lange andauernder Arbeitslosigkeit besonders schwierig wird, grundlegende Bedürfnisse zu erfüllen. Rund 400.000 Perso­nen der rund 1 Million Menschen unter der Armutsgefährdungsschwelle gelten als ma­nifest arm. Sie können es sich zum Beispiel nicht leisten, die Wohnung zu heizen oder die Miete rechtzeitig zu bezahlen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 140

Von den im Laufe des ganzen Jahres erwerbstätigen Personen lebten laut EU-SILC 2007 rund 2% in manifester Armut. Für Personen, die ein oder mehrere Monate arbeits­los waren, wurde ein erheblich höheres Risiko für manifeste Armut berechnet (5%-10%). Noch höher war der Anteil der manifest Armen bei jenen, die während des ganzen Jah­res oder länger arbeitslos waren (37% bzw. 65.000 Menschen).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, welche die Streichung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Not­standshilfe vorsieht und die Anhebung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversiche­rung zumindest auf EU-Durchschnitt beinhaltet.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


15.38.59

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Meine Herren Minister! Meine Damen und Herren! Man kann es heute nicht oft genug sagen: Dieser Regierung ist der Kampf gegen die Armut ein Anliegen! Diese Regierung kämpft auch in schwierigen Zeiten gegen die Verarmung unserer Bürgerinnen und Bürger, unserer Familien und un­serer Kinder.

Meine Damen und Herren! Es kann nicht angehen, dass wir in einem der reichsten Länder dieser Welt leben (Abg. Weinzinger: 200 Milliarden € Schulden! Hören Sie auf mit dem reichsten Land!) und es trotzdem zulassen, dass vielleicht sogar in der Nach­barwohnung Menschen unter dem Existenzminimum leben und dass immer mehr Men­schen einer Arbeit nachgehen und trotzdem zu wenig Geld verdienen, um davon leben zu können.

Die Wirtschaftskrise hat uns gezeigt, wie schnell es gehen kann und dass sogar der Mittelstand in Gefahr kommen kann, denn auch für den Mittelstand kann das gefähr­liche Spiel leicht beginnen: Zuerst ist der Arbeitsplatz verloren, dann die Wohnung, dann die sozialen Kontakte und dann alle Zukunftschancen. Meine Damen und Herren! Die Notstandshilfe ist dann für viele, vor allem dann, wenn Kinder vorhanden sind, die soziale Endstation. Für Tausende bedeutet das ein Einkommen unter dem Existenzmi­nimum.

Lebt die betroffene Person auch noch in einer Partnerschaft, dann kann sie auch diese Zuwendung verlieren. Und passiert das, ist mit ihr leider auch die Krankenversicherung verloren. Hochrechnungen zeigen, dass im Jahr 2008 österreichweit 21 700 Menschen somit ohne eigene Krankenversicherung dagestanden sind.

In Linz springt die Stadtkasse bei einem solch unsicheren Versicherungsstand ein, aber leider sind nicht alle Städte und Gemeinden solch eine soziale Musterstadt, wie es meine Heimatstadt Linz ist. 4 675 Menschen mussten sich, falls sie es überhaupt konnten, trotz fehlenden Einkommens selbst versichern. Sie alle zahlten 27,1 Millio­nen € an einen Staat, der ihnen wegen ungerechter Gesetze kein Geld gab.

Der heutige Beschluss in diesem Gesetzespaket beendet diese Ausnahmesituation. Wir wollen Menschen helfen und sie nicht für ihre Not bestrafen, meine Damen und Herren! Wir wollen sie absichern, anstatt sie weiter in Unsicherheit allein zu lassen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 141

Wir schaffen Gleichheit zwischen den Systemen. Sozial begründete Zuschläge, wie wir sie von den Pensionen und vom Arbeitslosengeld kennen, wird es ab sofort auch in der Notstandshilfe geben. Auch bei Verheirateten wird gewährleistet sein, dass am Ende zumindest das Existenzminimum erhalten bleibt. Alle werden krankenversichert sein.

Das, was Herr Gesundheitsminister Stöger gesagt hat, stimmt: Der 7. Juli 2010 ist wirk­lich ein denkwürdiger Tag, denn das erste Mal in der Geschichte der Republik Öster­reich werden alle Bürgerinnen und Bürger krankenversichert sein.

Wir schaffen damit mehr Gerechtigkeit, nehmen den Ärmsten in unserer Gesellschaft zumindest ein bisschen von ihren Sorgen und ihrem Ballast, den sie zu tragen haben, ab. Genau dafür ist der Staat da, genau dazu ist eine Regierung verpflichtet. Die SPÖ, ihr Sozialminister Hundstorfer und ihr Gesundheitsminister Stöger nehmen diese Ver­pflichtungen nicht nur ernst, sondern nehmen sie auch wahr. (Beifall bei der SPÖ.)

15.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


15.42.07

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Ich muss ehrlich sagen, die Rede des Abgeordneten Kliko­vits habe ich sehr gut gefunden. Ich möchte das auch deshalb erwähnen, weil es ihm mit seiner anschaulichen Tafel gelungen ist, darzustellen, was die Mindestsicherung leis­tet oder auch nicht leistet.

Um es noch einmal für alle klarzumachen, weil das auch vonseiten der Regierungspar­teien nicht richtig vorgetragen wurde: Es ist nur die Vereinheitlichung auf einem Min­destniveau. (Abg. Kopf: Heißt ja auch „Mindestsicherung“!) Was wir jetzt erleben und in einzelnen Ländern schon spürbar ist – das freut Abgeordneten Klikovits möglicher­weise genauso wenig wie mich –, ist, dass einzelne Länder auch die Tendenz haben, nicht über dieses Mindestniveau hinauszugehen, sprich das, was bisher in diesen Län­dern geleistet wurde, eigentlich nicht mehr beibehalten wollen. Das wäre eine fatale Entwicklung. Es würde zwar dem Verschlechterungsverbot auch widersprechen, aber es kommt – so wie es aussieht – noch einiges auf uns zu.

Jetzt aber zurück zu dem Punkt, weshalb ich mich ein zweites Mal zu Wort gemeldet habe. Nein, vorher schon noch eine zusätzliche Ergänzung: Es wird immer gesagt, dass das, was jetzt kommt, Hartz IV ist. Ich muss all jenen, die das behaupten, sagen: Das kann gar nicht Hartz IV sein (Abg. Ing. Westenthaler: Hundstorfer I!) – oder Hunds­torfer I, das klingt ja irrsinnig witzig! In der Bundesrepublik wurde die Notstandshilfe, die dort Arbeitslosenhilfe geheißen hat, abgeschafft und genau durch diese neue Leistung ersetzt. Hartz IV ist aber viel mehr.

Bei uns wird die Notstandshilfe nicht abgeschafft, sondern sie bleibt als Leistung, und es kommt zusätzlich eine Ergänzungsleistung, die unserer Meinung nach viel zu nied­rig und nicht armutsfest ist.

Wie Sie von den Regierungsparteien das halten, sieht man ja auch daran. Das ist der Punkt, auf den ich mich jetzt beziehe. Ich bringe nun folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 142

Der Nationalrat wolle beschließen:

In Art. 3 Z. 4 wird die Zahl „120,96“ durch die Zahl „141,12“ ersetzt.

*****

Das ist auch schon der Antrag und der Antragstext. Was gemeint ist, ist, dass ur­sprünglich vorgesehen war, für den Ausgleichszulagenrichtsatz beziehungsweise den Mindestsicherungssatz für Kinder eine Leistung von monatlich 141,12 € zu gewährleis­ten. Sie kennen die ganze Debatte: nicht mal 14, sondern mal zwölf. Jetzt wird das auf die 120,96 € abgesenkt.

Das ist eine fatale Tendenz, die leider die ÖVP bei den ganzen Verhandlungen durch­gesetzt hat, nämlich alles nach unten zu nivellieren. Das kommt auch in der schönen Tafel des Abgeordneten Klikovits nicht zum Ausdruck. Es passiert ja auch in Kärnten, dass bei den Leistungen im Bereich der Sozialhilfe nach unten nivelliert wurde. Das ist fatal.

Dass Sie jetzt mit dieser Leistung besonders die Kinder schädigen wollen und diese noch herunter lizitieren, sehen wir schon überhaupt nicht ein.

Kollegin Gartelgruber sagt, besonders viele Kinder leben in Armut. Das stimmt! Dann soll man wenigstens diese Leistungen, so wie das ursprünglich auch in der 15a-Verein­barung enthalten war, der jetzt von der Bundesregierung nicht Rechnung getragen wird, bei diesen 141,12 € monatlich belassen.

Unser Abänderungsantrag zielt darauf ab, dass dieser Ausgleichszulagenrichtsatz be­ziehungsweise der Mindestsicherungssatz für Kinder in der Höhe von 141,12 € belas­sen wird und nicht 120,96 €, so wie die Regierung es vorsieht, betragen soll. (Beifall bei den Grünen.)

15.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der vom Herrn Abgeordneten Öllinger einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Sozialausschus­ses zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenver­sicherungsgesetz 1977, das Überbrückungshilfengesetz, das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 – SVÄG 2010; XXIV GP. – 628 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichts (818 dB)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenver­sicherungsgesetz 1977, das Überbrückungshilfengesetz, das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 – SVÄG 2010; XXIV GP. – 628 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichts (818 dB) wird wie folgt geändert:

In Art. 3 Z. 4 wird die Zahl „120,96“ durch die Zahl „141,12“ ersetzt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 143

Begründung

Die Anpassung der Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Kinder im ASVG entspricht nicht der mit den Ländern abgeschlossenen Vereinbarung nach Art. 15a B-VG. In dieser ist festgehalten, dass dieser Betrag dem von den Ländern zu gewährleis­tenden Mindeststandard anzupassen ist (Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung). Art. 10 Abs 3 Z. 2 Lit. A der Vereinbarung setzt den Mindeststandard für Kinder mit 18% des Aus­gangswertes fest.

Der Ausgangswert entspricht dem um den Krankenversicherungsbeitrag reduzierten Richtsatz für die Ausgleichszulage. Derzeit sind dies € 744,-. 18% dieses Wertes sind € 133,92. Da der bei der Auszahlung als Ausgleichszulage nach dem ASVG im Unter­schied zur Mindestsicherung 5,1% an Krankenversicherungsbeitrag zum Abzug gelan­gen, ist dieser Betrag entsprechend zu erhöhen. Der korrekte Wert beträgt € 141,12.

Der Rechengang, der zur Aufnahme des inkorrekten Wertes von € 120,96 in die Regie­rungsvorlage geführt hat, ist zwar mathematisch nachvollziehbar, aber eben falsch. Er verdeutlicht die Entwicklung der gesamten Mindestsicherung: Ein zwar nicht gerade visionäres, aber doch grundsätzlich in eine richtige Richtung gehendes Projekt wurde scheibchenweise so lange zu recht gestutzt, bis kaum mehr etwas übrig geblieben ist. Die Verwaltung bemüht sich, jede Verbesserung für die Betroffenen so gering wie mög­lich zu halten. Der einigermaßen absurde Rechengang zur Ermittlung des Wertes von € 120,96 dokumentiert diese funktionale Tendenz hervorragend.

Die aus einer korrekten Anpassung resultierenden Mehrkosten gegenüber dem Vor­schlag der Regierung betragen knapp € 1 Mio., in Summe somit € 3 Mio..

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


15.46.32

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Unterstützung von in wirtschaft­liche Bedrängnis gekommenen Menschen durch gesetzliche Sozialleistungen reicht eigentlich schon ins 19. Jahrhundert zurück. Es gibt in der Zwischenzeit eine Vielfalt von Sozialleistungen. Mit diesem Gesetz, das wir heute beschließen, wird eine Verein­heitlichung dieser Sozialhilfegesetze erreicht. Die Bundesländer sind aufgefordert, die­se mittels einer Artikel 15a-Vereinbarung, die in den Bundesländern bereits beschlos­sen worden ist, umzusetzen.

Es wird also ein soziales Auffangnetz geschaffen. Ich gebe Herrn Bundesminister Stö­ger recht, dass es ein denkwürdiger Tag ist, wenn wirklich dann alle Personen in unse­rem Land krankenversichert sind.

Allerdings: Die Transparenzdatenbank wird es sein, die sicherstellt, dass Missbrauch nicht stattfinden kann. Die Mindestsicherung für diejenigen, die keine Arbeit finden oder nicht arbeiten können, ist gerechtfertigt. Die Sozialhilfeeinrichtungen müssen prüfen, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht. Diejenigen, die es brauchen, werden es bekom­men, es darf aber kein Missbrauch entstehen.

Ich habe die Transparenzdatenbank erwähnt. Ich glaube, es ist wichtig, dass diese ein­geführt wird. Es wurde von Herrn Bundesminister Hundstorfer erwähnt, dass sie für staatliche Einrichtungen einsehbar ist – in anonymisierter Form für uns alle.

Diesbezüglich ist mein Kritikpunkt folgender: Die Kollegen Kräuter oder Oberhauser sag­ten in ihren Redebeiträgen: Na ja, die Agrarumweltmaßnahmen müssen einbezogen wer-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 144

den! Die Zahlungen an die bäuerlichen Betriebe müssen einbezogen werden! – Ich darf hier klar und deutlich feststellen, dass nirgends so viel Transparenz herrscht wie im agrarischen Bereich, wo diese Zahlungen ja bereits aufgelistet sind, obwohl sie keine Sozialleistungen sind. Da erbringen die Bauern Leistungen, Agrarumweltleistungen, und dafür erhalten sie Gegenleistungen.

Ich weiß nicht, ob das auf Dauer gut gehen kann, wenn dort selbstverständlich Name und Adresse jedes einzelnen Empfängers enthalten sind und auf der anderen Seite jetzt bei der Transparenzdatenbank dies nur in anonymisierter Form feststellbar ist. Meine Auffassung ist: Entweder wir machen alles wirklich transparent, dass alles zu­gänglich ist, oder wir schaffen diese Transparenzdatenbank, die jetzt für die Bauern zu­ständig ist, einfach ab, und es gibt sie nicht mehr.

Herr Kollege Kräuter sprach dann auch noch die Einheitswert-Situation an und forderte die Verkehrswerte. Da sage ich ganz deutlich: Der Ertrag ist es, von dem die Bauern leben, und nicht der Wert der Grundstücke. Ich lehne dieses Ansinnen, die Einheits­werte in Richtung Verkehrswert zu führen, und auch eine Erhöhung der Grundsteuer entschieden ab. (Beifall bei der ÖVP.)

Ziel ist es, aus einer sozialen Hängematte ein Trampolin zu machen und den Betroffe­nen zu helfen: Hilfe für die Bedürftigen und Sanktionen bei Missbrauch! (Beifall bei der ÖVP.)

15.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


15.50.04

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Mit der Einigung auf die Mindestsicherung und der gleichzeitigen Fixierung der wesentlichen Inhalte sowie des Zeitplanes in Form eines Entschließungsantrages betreffend die Transparenzdatenbank ist es der ÖVP gelungen, zwei wichtige Anliegen, nämlich die Verteilungsgerechtigkeit und auf der an­deren Seite die Leistungsgerechtigkeit, unter einen Hut zu bringen und diese zwei Ziele sicherzustellen.

Wir sagen Ja zu sozialer Hilfe, wollen aber gleichzeitig jenen auf die Finger schauen, die versuchen, unser Sozialsystem auszunützen. Die Transparenzdatenbank ist somit notwendig, um Missbrauch und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Sie dient aber auch als Informations- und Serviceportal, um einen Leistungsnachweis für bereits in Anspruch genommene Leistungen zu erhalten.

Wir verstehen die Menschen durchaus, die der Mindestsicherung skeptisch gegenüber­stehen. Daher war und ist es für uns unerlässlich, dass Mindestsicherung und Transpa­renzdatenbank zeitgleich mit 1. Jänner 2011 in Kraft treten. Der Sozialminister ist ein­fach gefordert, die Vorgaben des Entschließungsantrages entsprechend einzuhalten und umzusetzen.

Jene 3,6 Millionen Erwerbstätigen, die die Steuertöpfe füllen, haben ein Recht darauf, zu wissen, wo ihr Steuergeld hingeht und wie es verwendet wird. Denn nur durch ihre Leistungen können wir unser Sozialsystem entsprechend erhalten und uns dieses Sys­tem auch leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Entwicklung der Zahl der Mindestsicherungsbezieher ist ständig zu beobachten, vor allem auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Oberstes Ziel muss es sein, mit Hilfe der Mindestsicherung und in Zusammenarbeit mit dem Arbeits­marktservice die Menschen, die vorübergehend in Not geraten sind, wieder in den Ar­beitsmarkt zu integrieren. Denn eines darf die Mindestsicherung nicht sein: eine soziale Hängematte für nicht Arbeitswillige.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 145

Für die ÖVP ist es oberste Priorität, die Menschen in Beschäftigung zu erhalten. Daher soll kein finanzieller Anreiz geschaffen werden, dass Arbeitszeiten reduziert werden oder Arbeit gar gänzlich aufgegeben wird. Leistung und Leistungsbereitschaft müssen sich so wie bisher auch in Zukunft lohnen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, aus bäuerlicher Sicht noch eine Bemerkung zur Rede des Herrn Kollegen Kräuter – ich sehe ihn momentan nicht im Plenarsaal, aber vielleicht kann man ihm es ja ausrichten –: Er hat den Einheitswert angesprochen. Ich darf ihn gerne einladen; er soll einmal probieren, wie es ist, Bauer oder Bergbauer zu sein, stundenlang hinter dem Motormäher zu marschieren, täglich in der Früh und am Abend Stallarbeit zu verrichten, auch am Sonn- und Feiertag. Er ist herzlich willkommen, das zu probieren, und dann soll er wieder über den Einheitswert reden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Linder.)

15.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmu­ckenschlager. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.52.55

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzter Herr Staatssekretär! Es wurde schon von einigen Vorrednern angesprochen, und auch ich will mich dieser Debatte nicht entziehen. Ich möchte auf das vonseiten der sozialdemokratischen Fraktion Erwähnte bezüglich der Ausgleichs­zahlungen an Agrarbetriebe kurz eingehen. Es gilt, das nicht mit Sozialpolitik zu vermi­schen, denn da gibt es einen großen Unterschied. Sozialpolitik ist dort, wo Leistung vom Staat erbracht wird, und bei der Agrarpolitik wird Leistung für den Staat erbracht. (Beifall bei der ÖVP.)

Das sind Ernährungssicherstellung, Umweltschutz, Tourismus, Lebensqualität in vita­len ländlichen Räumen und in Zukunft viel stärker auch die Biomasse als Energiebe­reitstellung. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Ich glaube, ein sozialer Aspekt steckt sehr wohl drin, und zwar ist das die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrung, geschätzter Herr Kollege! Ich meine, in unserer heutigen Gesellschaft ist es eine massive Selbstverständlichkeit, dass der Tisch immer gedeckt ist, und daher fehlt etwas der Respekt. Nach dem Motto: Wer jeden Tag ein Schnitzel isst, der weiß nicht recht, wann Sonntag ist!, fühlen wir vonseiten der Landwirtschaft uns etwas respektlos behandelt. (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Rudas, Sie haben vorher Respekt eingefordert. Diesen fordern wir auch für diese Bevölkerungsgruppe. (Beifall bei der ÖVP.)

Leistungsgerechtigkeit herzustellen benötigt Transparenz. Mit dem Transferkonto wol­len wir Datenklarheit schaffen, den Zugang erleichtern – nicht für Spezialisten und Sys­temoptimierer, sondern fair für alle Bedürftigen zugänglich –, ein Netz für die Schwä­cheren in unserer Gesellschaft schaffen, aber ja kein „Faulbett“ für Arbeitsunwillige, die sich eine staatlich subventionierte All-inclusive-Versorgung wünschen.

Die Darstellung, welche Leistungen von der öffentlichen Hand erbracht werden, soll eine klare Übersicht über Transferzahlungen bringen. Es geht darum, einerseits einen Überblick zu geben, aber andererseits auch darum, Evaluierungen durchzuführen. Man soll prüfen, ob Maßnahmen zeitgemäß sind, diese an wahre Bedürfnisse anpassen, Schwerpunkte setzen und eine maßgebliche Basis für zukunftsorientierte Politik schaffen.

Zur Transferdatenbank gibt es heute einen Entschließungsantrag. Anfang Septem­ber 2010 soll ein Begutachtungsentwurf folgen, bis 19. Oktober 2010 eine Regierungs­vorlage. Am 1. Jänner 2011 soll sie per Gesetz in Kraft treten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 146

Dieser Zeitplan ist einzuhalten. Herr Minister, daran werden wir Sie messen, und es wird sich zeigen, was Ihr Handschlag und Ihr Wort wert sind! (Beifall bei der ÖVP. – Heiter­keit des Bundesministers Hundstorfer.)

15.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Pack gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.55.43

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine geschätz­ten Herren auf der Regierungsbank! Das Ziel der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist – das haben wir heute in der Debatte festgestellt – die Vermeidung von Armut und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Wenn man rückblickend die Debatte be­trachtet, dann muss man vor allem in Richtung Opposition, insbesondere der Freiheit­lichen und des BZÖ feststellen: Sie sollten lieber Fakten statt Mythen verbreiten! Ganz ausschließen darf man natürlich da auch nicht vereinzelt KollegInnen der SPÖ und der Grünen, denn die Behauptung, die aufgestellt worden ist, die Volkspartei hätte kein so­ziales Gewissen und so weiter, hat ja mein Kollege Klikovits eindeutig mit seiner Grafik widerlegt. Gerade in den SPÖ-regierten Ländern werden die niedrigsten Sozialhilfe­richtsätze angewandt.

Festhalten muss man auch, dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung kein Grund­einkommen ist. Es ist wichtig, dass wir die Menschen auch unterstützen, wieder in den Arbeitsprozess zurückzukehren und sich dort einzugliedern. Das setzt natürlicherweise Arbeitswilligkeit voraus. Gerade mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung unterstüt­zen oder fördern wir aber auch diese Arbeitswilligkeit, weil wir nun auch Sanktionsmög­lichkeiten haben.

Die allgemeine Behauptung, die ja so oft aufgestellt wurde, dass Sozialhilfeempfänger gar nicht gewillt oder gar nicht bereit sind, wieder am Arbeitsmarkt teilzunehmen, muss man zurückweisen. Man kann auch ganz klar darlegen, dass das nicht so ist. Dazu muss man sich nur die vielen Wiedereingliederungsmaßnahmen und ‑modelle ansehen oder auch verschiedene sozialökonomische Betriebe besuchen, wo Personen erfolg­reich wieder in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden.

Es wurde auch das Beispiel Hartz IV gebracht. Ein Kollege vom BZÖ – so glaube ich – hat gesagt, da ist der Missbrauch so hoch. Faktum ist, bei Hartz IV, was man natürlich nicht mit der Mindestsicherung vergleichen kann, liegt die Missbrauchsrate gerade ein­mal bei 1,9 Prozent der Fälle.

Um die Debatte zusammenzufassen: Einmal ist die Mindestsicherung zu hoch, dann ist sie zu niedrig. Sie ist zu leicht zu bekommen, sie ist zu schwierig zu bekommen. Sie ist zu locker überwacht, sie ist zu streng kontrolliert.

Also: Die Regierung von ÖVP und SPÖ hat genau die Mitte getroffen, den goldenen Weg. Damit ist es eine richtige und wichtige Maßnahme, die wir heute beschließen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


15.58.41

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (ohne Klubzugehörigkeit)|: Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Geschätzte Vertreter auf der Regierungsbank! Hohes Parlament! Es ist eine selbstverständliche Verpflichtung der Gesellschaft, Armut zu bekämpfen und jenen zu helfen, die nicht in der Lage sind, aus Eigenem einen angemessenen Lebensstandard zu finanzieren, beziehungsweise plötzlich ihren Arbeitsplatz verlieren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 147

Gerade in einer wirtschaftlich angespannten Zeit wie dieser sind es Tausende Österrei­cherinnen und Österreicher, die dieses Schicksal teilen, so wie 120 Beschäftigte der Kärntner Druckerei, die im Eigentum der SPÖ steht, die plötzlich mit ihren Familien auf der Straße stehen, die plötzlich kein Einkommen mehr haben. Der Eigentümer, die SPÖ hat einen Sozialplan, den die Gewerkschafter und Arbeitnehmervertreter verlangt haben, einfach abgelehnt.

Es ist eine Verpflichtung, diesen Menschen zu helfen!

Die bereits bestehenden Übertreibungen, wie sie in unserem Sozialsystem verankert sind, sind allerdings zu korrigieren, da sonst eine Verhöhnung der berufstätigen und ar­beitswilligen Österreicherinnen und Österreicher zustande kommt und eine Ungleich­behandlung, wie sie heute schon anhand von Beispielen aufgezeigt wurde, die nie­mand versteht und die geradezu eine Einladung darstellt, dieses Sozialsystem zu miss­brauchen.

Die nun angepeilte Reform sollte auch nicht für Erleichterungen sorgen, sondern sie sollte eine noch größere Zahl von Personen eigentlich daran hindern, dieses System zu missbrauchen. Ich möchte daher dem Kollegen Westenthaler, der die Frage gestellt hat: Wie werden sich die Kärntner Abgeordneten und wir hier bei der Abstimmung ver­halten?, antworten und klarmachen: Wir haben hier sieben Punkte zu beschließen: zu­nächst den Tagesordnungspunkt 1, der jenen Menschen entgegenkommt, die länger und dauerhaft von Arbeitslosigkeit betroffen sind, durch den insbesondere jene unter­stützt werden, die eine Ausgleichszulage beziehen – wodurch man sich wiederum er­hofft, auch die Kaufkraft zu stärken –, durch den wir vor allem die finanzielle Situation der Frauen verbessern, die nach wie vor durch das unterschiedliche Niveau gegenüber den Männern benachteiligt sind. Dieser Regierungsvorlage werden wir die Zustimmung geben.

Wir werden aber dem Tagesordnungspunkt 3, nämlich der Artikel-15a-Vereinbarung, die Zustimmung nicht geben, weil genau in jenem Rahmengesetz jene Maßnahmen … (Abg. Grosz: Das hat aber der Herr Dörfler unterschrieben!)

Naja, auch das kann ich dir klar erklären. Es ist heute schon gesagt worden, dass Kärnten in der Vergangenheit (Abg. Grosz: Es verweigert hat!) – und dafür ist Landes­hauptmann Haider zu danken – eines der besten Angebote an Sozialleistungen und auch eine der besten Sozialhilfen gehabt hat. (Abg. Grosz: Der Dörfler hat es unter­schrieben, und ihr schafft es wieder ab!) Nicht umsonst sind die Freiheitlichen in Kärn­ten dafür auch vom Wähler gelobt worden! (Abg. Grosz: Das war das BZÖ, aber ist ja wurscht!) Ob es das Kindergeld gewesen ist, das Dr. Jörg Haider eingeführt hat, ob es das Gratiskindergartenjahr gewesen ist, das im Übrigen der jetzige Landeshauptmann Dörfler eingeführt hat (Abg. Petzner: Abgeschafft! Abgeschafft!), es sind eine Reihe von Sozialmaßnahmen gesetzt worden, die österreichweit umgesetzt worden sind.

Und es wären unsere Regierungsmitglieder schlechte Regierungsmitglieder, wären sie nicht auf die Artikel-15a-Vereinbarung eingegangen, weil das nämlich mehr Geld für Kärnten bedeutet. Der jetzige Soziallandesrat hat – über das Arbeitsmarktservice – einen Großteil jener finanziellen Mittel zur Verfügung, die er bisher im Landesbudget nicht zur Verfügung gehabt hat. Die Kärntner Kollegen brauchen nur in das Budget für das Jahr 2011 hineinzuschauen – sehr zum Unterschied vom Bund haben wir nämlich den KärtnerInnen bereits ein Budget vorgelegt, fristgerecht, verfassungskonform –: Da steht drinnen, dass wir im Sozialbereich auch mehr Mittel zur Verfügung stellen werden.

Was aus meiner Sicht aber zu kritisieren ist, ist, dass diese zwei Schlagworte, die in den letzten Monaten von SPÖ und ÖVP strapaziert wurden – die Grundsicherung auf­seiten der SPÖ, das Transferkonto vonseiten der ÖVP –, in Wirklichkeit keine effiziente Steuerung gewährleisten. Es sind vielmehr Alibiaktionen, die davon ablenken sollen, dass


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 148

die entscheidenden Bereiche, nämlich die Arbeitsplatzsicherung, die Schaffung von Ar­beitsplätzen – das ist nämlich die beste Armutsbekämpfung, das ist die beste Sozial­hilfe, das ist die beste Sozialpolitik! –, in Wirklichkeit abgesagt worden sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend noch ein Wort zum Transferkonto: Seit Jahren wird die Verwaltungsre­form, die Milliarden für den Staatshaushalt, Milliarden auch für sozial Bedürftige brin­gen würde, verschoben. Mit der Einführung dieses Transferkontos werden wir jetzt einen enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand produzieren, denn alle Länder, alle Sozialabteilungen auf Landesebene, alle Sozialabteilungen auf Gemeindeebene sind verpflichtet, ihre Daten jetzt in Zentralstellen nach Wien zu melden. Hier kommt es zu enormen Verwaltungsaufblähungen – auch neuen Dienstposten, neuen Einrichtungen. Dieses Geld sollte besser so eingesetzt werden, dass es jenen zugutekommt, die es wirklich benötigen.

In diesem Sinne darf ich festhalten, dass wir unser Abstimmungsverhalten so anpas­sen werden, dass dort, wo es zu einer Verbesserung der Sozialhilfe kommt, dort, wo das Gesetz den wirklich Bedürftigen, die auch von Langzeitarbeitslosigkeit aufgrund der wirtschaftlichen Situation betroffen sind, zugutekommt, die Zustimmung unsererseits erfolgen wird. Dort hingegen, wo es in Wirklichkeit zu einer Aushöhlung und zu einer Einladung zum Sozialmissbrauch kommt, werden wir unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei der FPÖ.)

16.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Petzner zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die GO-Bestimmungen. – Bitte.

 


16.05.48

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Kollege Martin Strutz hat hier behauptet, Gerhard Dörfler hätte in seiner Funktion als Landesrat den Gratiskindergarten eingeführt.

Ich stelle richtig: Der Gratiskindergarten wurde seinerzeit von Landeshauptmann Jörg Haider eingeführt. Landeshauptmann Gerhard Dörfler hat erst vor wenigen Tagen die Abschaffung des von Jörg Haider eingeführten Gratiskindergartens in Kärnten verkün­det. (Beifall beim BZÖ.)

16.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Lipitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.06.26

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Lieber Kollege Strutz – du bist ohnedies noch im Saal anwesend –, du hast behauptet, in der Kärntner Druckerei sei es dazu gekommen, dass die SPÖ einen Sozialplan abgelehnt hat.

Ich stelle richtig: Der ÖGB hat die ausstehenden Löhne jetzt zur Vorfinanzierung über­nommen. Und sämtliche Verhandlungen werden, wie in jeder anderen Firma, über den ÖGB mit den ArbeitnehmervertreterInnen geführt, und den Bediensteten wird jedes Recht zuteilwerden. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)

16.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Strutz, Sie können zu Ihrer eigenen Wortmeldung oder zu einer tatsächlichen Berichtigung keine tatsächliche Be­richtigung machen. (Ironische Oje-Rufe beim BZÖ. – Abg. Grosz: „Macht ja nichts!“) Sie können sich natürlich noch einmal zu Wort melden. Diese Möglichkeit steht Ihnen offen. (Abg. Grosz: Oder ins Winkerl stellen! – Abg. Ing. Westenthaler: Aber er könnte


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 149

seine Wortmeldung für ungültig erklären! – Abg. Grosz: Er könnte sich aber auch ins Winkerl stellen!)

Nächster Redner: Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


16.07.23

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich noch ein paar Punkte richtigstellen. Ich möchte aber, bevor ich das tue, hier noch einmal über Folgendes informieren: Wir sind bei der Arbeitslosenquote im Juni Europameister. Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote von allen Mitgliedsländern der Europäischen Union! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP und Bravoruf bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Da kann sich jeder einzelne Arbeits­lose was ...!)

Das ist dank einer gut gehenden Wirtschaft, einer prosperierenden Industrie, einer her­vorragenden Arbeit des AMS möglich geworden. Und all denjenigen, die daran beteiligt sind, ist es zu verdanken, dass wir eine Arbeitslosenquote von 4,0 Prozent haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber ...tausend in Kursen!)

Ich möchte an dieser Stelle auch sagen – damit Sie nicht bei Ihren eigenen Debatten­beiträgen falsch informiert sind –: Wir haben einen Rückgang der Langzeitarbeitslosig­keit (Abg. Ing. Westenthaler: Sie verstecken die Leute in den Kursen! 80 000 Kur­se!) – einen minimalistischen Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit, aber einen Rück­gang der Langzeitarbeitslosigkeit.

Ich möchte auch jenen eine Antwort geben, die meinen, wir schaffen neue Abhängig­keiten, wir schaffen mit diesem Gesetz Leistungsfeindlichkeit:

Meine Damen und Herren, ich kann Sie nur bitten und ersuchen – etwas anderes kann ich nicht tun –: Lesen Sie die heutigen Sozialhilfegesetze der Länder und lesen Sie das, was in der Artikel-15a-Vereinbarung drinnensteht! Heute nämlich sind in allen Bundesländern die Ersparnisse weg! Ab die Reise! Da gibt es überhaupt keinen Frei­betrag, sondern alles ist weg! Auch im – angeblich – sehr progressiven Kärnten: Es ist weg! (Abg. Ing. Westenthaler: Schimpfen Sie nur weiter auf Kärnten!)

In Wahrheit fördern wir Menschen dadurch, dass ihnen zumindest etwas an Erspar­nissen bleibt. – Das ist einmal Punkt eins. In Wahrheit haben wir mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung erstmals einen einheitlichen Vermögensfreibetrag geschaffen. In Wahr­heit haben wir es auch erstmals geschafft, dass die Sozialhilfe nicht sofort ins Eigen­tum geht – denn in vielen Bundesländern geht die Sozialhilfe heute sofort ins Eigentum hinein. Wir haben jetzt erstmals eine sechsmonatige Schonfrist. Sich hier herzustellen und zu sagen, das ist noch leistungshemmender – bitte nicht böse sein: Lesen Sie bitte das, was in den Gesetzen heute drinnensteht!

Es sei auch noch einmal klargestellt, was den Zuzug nach Österreich betrifft – weil hier gesagt wurde, alle werden uns überrollen –:

Wenn jemand heute aus der Bundesrepublik Deutschland kommt und hier keiner Arbeit nachgeht, bekommt er keine BMS, so wie er heute keine Sozialhilfe bekommt! Er muss einer Arbeit nachgegangen sein und die Mindesterfordernisse erfüllen. Er braucht einen gefestigten Wohnsitz in Österreich.

Ist ein Sozialmissbrauch gegeben, dann haben wir sehr wohl fremdenpolizeiliche Me­chanismen. So wie wir solche heute haben, werden wir sie auch morgen haben! Die Fremdenpolizei geht diese Fälle nämlich auch kontrollieren.

Wenn man sich hier herstellt und sagt, jetzt wird in ungarischen Zeitungen inseriert, hol­lodero: Ja, diese Inserate gibt es teilweise. Auch ich kenne diese Inserate – es ist ja kein


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 150

Privileg der freiheitlichen Abgeordneten, solche Inserate zu kennen. (Abg. Dr. Kurz­mann: Ein „Privileg“?!) Wir wissen, dass es da ein paar Inserate gibt, aber wir sind auch vorbereitet auf solche Inserate! Denn: Sie werden im Oktober oder November noch weitere Maßnahmen zum Lohn- und Sozialdumping beschließen, weil es uns hier ganz einfach darum geht, faire Spielregeln zu schaffen, faire Überprüfbarkeiten zu schaf­fen. Und wir werden all denjenigen, die hier herkommen und meinen, ich lebe jetzt hier und will das alles haben, klarmachen: Es ist nicht möglich.

Gaukeln wir doch den Menschen nicht etwas vor, was es nicht gibt! – Darum möchte ich Sie noch bitten.

Zum Schluss: Auch wenn man sich hier herstellt und sagt, aus den 140 Millionen € werden 500 Millionen €, dann weiß ich nicht, wo der betreffende Abgeordnete das auch nur ansatzweise seriös herhat. Was mein Vorgänger Buchinger hinsichtlich der Zahl von 400 000 gesagt hat, bezog nämlich alle Ausgleichszulagenbezieher mit ein. Sich hier herzustellen und zu sagen, es wird eine halbe Milliarde, das ist doch bitte unse­riös! – Das möchte ich hier betonen.

Eine kleine nonchalante Bemerkung sei mir noch zu den Ausführungen einiger Abge­ordneter des Koalitionspartners erlaubt: Es ist selbstverständlich klar, diese Gesetzes­vorlage wird eingebracht – wir müssen es aber zu zweit tun! – Das möchte ich hier auch sagen. Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.12

16.12.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Grosz – auf die ÖVP weisend –: Jetzt müssen sie zu­stimmen auch noch!)

Die Berichterstatter/Berichterstatterinnen wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme. (Abg. Grosz – in Richtung ÖVP –: Aufstehen, weil es der Herr Hundstorfer will!)

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Sozialversiche­rungs-Änderungsgesetz 2010 in 818 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen lassen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 3 Z 4 eingebracht.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zei­chen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 151

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 818 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. (Abg. Grosz in Richtung FPÖ: Ihr habt der Mindestsicherung zugestimmt!) – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 108.) (Beifall bei der SPÖ.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen ... (Weitere Zwischenrufe. – Abg. Grosz: Für das Protokoll: Die FPÖ hat der Mindestsicherung zugestimmt!)

Ich würde um etwas mehr Ruhe bitten, sonst gibt es womöglich wieder ... (Abg. Grosz: Die melden sich alle als Kontraredner und bei der Abstimmung stimmen sie zu! – Prä­sidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen).

Ich werde mit der Abstimmung nicht fortsetzen, bevor es im Haus nicht zu mehr Ruhe kommt! (Abg. Grosz: Die melden sich als Kontraredner und stimmen dann zu!)

Meine Damen und Herren, es ist beim Abstimmungsvorgang völlig irrelevant, ob je­mand aufsteht oder nicht. Ich stelle fest, ob die Mehrheit gegeben ist oder nicht. Das ist das Ausschlaggebende! (Abg. Grosz: „Danke“! „Danke“! – Das gibt es ja nicht!)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Nettoer­satzrate in der Arbeitslosenversicherung und Streichung der Anrechnung des Partner­einkommens bei der Notstandshilfe.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Entschließungsantrag ist abge­lehnt. (Abg. Strache: Jetzt kommt sie!)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und So­ziales, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Min­destsicherung in 677 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und So­ziales, seinen Bericht 820 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 821 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 822 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, das Stenographische Protokoll der Parlamentarischen Enquete zum Thema „Vertei-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 152

lungs- und Leistungsgerechtigkeit in Österreich: Transparenz und Fairness“, III-111 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

16.17.338. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (774 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­gesetz geändert wird (824 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1191/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend generelle AuftraggeberInnenhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baubereich (825 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Kickl zu Wort. – Bitte. (Abg. Petzner – in Rich­tung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Kickl –: Redest du jetzt pro oder kontra?)

 


16.18.15

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein unbestreitbares Faktum – leider, muss man dazusagen –, dass man immer dann, wenn man sich mit der Baubranche auseinandersetzt, nicht daran vorbeikommt, sich auch mit der Frage des Sozialbetrugs in diesem Bereich auseinan­derzusetzen.

Natürlich ist es so, dass der Sozialbetrug dort eine Dimension hat, die nicht zu unter­schätzen ist. Es sind da in der Vergangenheit Milliardenbeträge verlorengegangen, und deswegen ist es auch wichtig – und da haben Sie uns Freiheitliche auch in der Ver­gangenheit immer auf Ihrer Seite gehabt, wenn es darum ging –, Maßnahmen zu set­zen, den Sozialmissbrauch in den verschiedenen Formen, was den Baubereich betrifft, einzudämmen.

Ich bin da dem einen oder anderen Abgeordneten der SPÖ sehr dankbar, die, im Un­terschied zum zuständigen Arbeits- und Sozialminister, die Dinge auch ungeschönt darstellen – denn man kann doch nicht so tun, als würde mit der Öffnung des Arbeits­marktes am 1. Mai kommenden Jahres hier nicht ein zusätzliches Problem, gerade in diesem Bereich, erwachsen.

Das heißt, was vonseiten des Herrn Bundesministers geleugnet wird, wird vonseiten der zuständigen Gewerkschafter in der SPÖ zumindest zugestanden, weil sie natürlich genau wissen, dass ein Großteil derer, die auch arbeitslos sind, etwa in Ungarn, aus dem Bereich der Baubranche kommen und das natürlich zu einer Verschärfung der Si­tuation für die heimischen Arbeitskräfte führen wird.

Das heißt, Sie haben uns dort auf Ihrer Seite, wo es um die Frage der Bekämpfung des Sozialbetruges geht. Deshalb waren wir auch dort mit dabei, wo es darum gegangen ist, die Anmeldung vor Arbeitsbeginn einzuführen, und wir waren auch dort dabei, wo es darum gegangen ist, die Auftraggeberhaftung ins Leben zu rufen.

Diese Zustimmung bedeutet aber aus unserer Sicht natürlich nicht, dass man Dinge, die man eingeführt hat, und Kontrollinstrumente, die man ins Leben gerufen hat, nicht auch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 153

weiterentwickeln sollte. Ich sehe also jetzt den Antrag des BZÖ, jenen des Kollegen Dolinschek, was eine Änderung, eine Weiterentwicklung, möchte ich sagen, der Auftrag­geberhaftung betrifft, positiv.

Ich glaube, es gibt, wenn man diesem Antrag folgt – und wir werden das tun –, eigent­lich nur Gewinner: Es gibt Gewinner, was die öffentliche Hand, was die sozialen Siche­rungssysteme betrifft, es gibt Gewinner, was den Schutz der Arbeitnehmer betrifft, es gibt Gewinner, was sozusagen neu einsteigende Unternehmen betrifft, die keinen Wettbewerbsvorteil haben, und es gibt vor allem keine spürbaren Nachteile für den Un­ternehmer, der jetzt schon haftet, wenn er dann für alle haftet, sofern er sich versichert, dass diejenigen, die er in weiterer Folge beauftragt, auch nicht zu den schwarzen Scha­fen gehören.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir auch noch ein paar Worte zur Frage der Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes, eines uralten Geset­zes, das sehr, sehr kompliziert ist, bei dem es jetzt Änderungen gibt. Ich verhehle nicht, dass da einiges dabei ist, was durchaus sinnvoll ist und von dem man sagen kann, das sind Ansätze, die in die richtige Richtung gehen, also durchaus positive Effekte. Ich denke dabei etwa – wieder im Zusammenhang mit der Missbrauchsbekämpfung – an die Verbesserungen der Informationspflicht, weil es hier einfach gelingt, sozusagen die neuen Unternehmer ein bisschen an die kurze Leine zu nehmen, Strafen zu verschär­fen, Kontrollsituationen zu verbessern.

Einen Vorteil gibt es auch, was die Auszahlung des Anspruchs der Winterfeiertagsver­gütung betrifft, und ein Vorteil ist es sicherlich auch, dass der Urlaubsanspruch jetzt von Beginn an aliquot ausbezahlt wird und man nicht wochenlang warten muss, um dann überhaupt erst einen Urlaubsanspruch zu erwerben. – Das ist die positive Seite.

Jetzt kommt eben leider das große Aber, und dieses große Aber ist so groß, dass wir dem nach eingehender Prüfung nicht zustimmen können (Abg. Ing. Westenthaler: Das werden wir erst sehen!), das betrifft die Frage der Änderung der Anwartschaften für den Erwerb von Urlaubszeiten. Ich gestehe insbesondere Kollegem Muchitsch zu, dass er sich da sehr bemüht hat, aber wir haben gesagt, wir verlassen uns natürlich nicht auf das, was uns vonseiten der roten Gewerkschafter und vonseiten der Sozial­partner erzählt wird, sondern wir sehen uns vor Ort um und schauen uns das einmal bei den Bauarbeitern selbst an – und dort ist die Zufriedenheit über diese angeblich große Errungenschaft schon sehr, sehr gedämpft.

Keine Spur davon, dass man da mit diesem Verhandlungsergebnis so zufrieden ist, wie man uns das in vielen Bereichen glauben machen will, sondern da schaut das an­ders aus. (Beifall bei der FPÖ.)

Hinter vorgehaltener Bauarbeiterhand hört man, dass es natürlich eine Verschlechte­rung ist, die auf Kosten des Arbeitnehmers geht und die dem Arbeitgeber gewisse Vorteile bringt.

Jetzt weiß ich schon, dass es dafür kollektivvertragliche Regelungen gegeben hat. Das heißt, es ist hier etwas erreicht worden, aber das, was erreicht worden ist, kompensiert aus unserer Sicht nicht dasjenige, was da für die Arbeitnehmer verloren gegangen ist. Das ist der Punkt, warum wir auch dieser Gesetzesvorlage nicht unsere Zustimmung geben.

Ich sage es noch einmal: Es sind einige positive Punkte enthalten, aber: Nehmen Sie bitte unser Nein als Auftrag für eine verstärkte und verbesserte gewerkschaftliche Ar­beit in der Zukunft im Interesse der Bauarbeiter. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 154

16.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mu­chitsch. – Bitte.

 


16.23.49

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte beginnen mit Anmerkungen zum Ta­gesordnungspunkt 9, einem dahin gehenden BZÖ-Antrag, dass alle Baubetriebe in Zu­kunft generell der Auftraggeberhaftung unterliegen und somit auch Sozialversicherungs­beiträge verpflichtend abgeliefert werden müssen.

Dieser Antrag ist für uns nicht nachvollziehbar, weil sich die Auftraggeberhaftung seit ihrem Inkrafttreten mit 1. September 2009 derart positiv entwickelt hat, dass mittlerwei­le 15 661 Baubetriebe und baunahe Betriebe auf dieser HFU-Liste haftungsbefreiter Unternehmen verankert sind. Das sind all jene Unternehmen, die in den letzten drei Jahren keine Verfehlung hatten: weder im Bereich einer illegalen Beschäftigung noch im Bereich von ausständigen Sozialversicherungsbeiträgen.

Aus diesem Grund wäre dieser Antrag für all jene Baubetriebe eine Verschlechterung – wie gesagt, es sind 15 661 –, die diesbezüglich ordnungsgemäß ihre Verpflichtungen wahrnehmen und ordnungsgemäß die Beiträge abliefern. Es wäre eine Bestrafung für alle Firmen mit einer weißen Weste. Dem können wir nicht zustimmen und aus diesem Grund wird die SPÖ-Fraktion den negativen Ausschussbericht zur Kenntnis nehmen.

Nun zum Tagesordnungspunkt 8 betreffend Änderungen im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz: Einige Punkte hat Kollege Kickl angesprochen, was die positiven Punkte angeht. Es gibt hier noch wesentlich mehr Punkte, die positiv sind, aber lassen Sie mich die Zeit speziell dafür nutzen, um auf den Bereich 52 Wochen Urlaubsan­spruch für die Bauarbeiter einzugehen.

Es ist richtig: Bisher waren 47 beziehungsweise 48 Beschäftigungswochen notwendig, um eine Urlaubsperiode zu erreichen. Diesbezüglich hat es einige rechtliche Bedenken gegeben, das heißt, es wurde auch mittels Gutachten untermauert, dass das vonseiten des Verwaltungsgerichtshofes als bedenklich erachtet werden könnte.

Aus diesem Grund waren wir als Gewerkschaft bemüht, gemeinsam mit den Sozial­partnern in wirklich unzähligen Verhandlungen, die einige Monate gedauert haben, da eine Entscheidung herbeizuführen. Somit gibt es den Vorschlag, mit 1. Jänner 2011 die Umstellung auf das Kalenderjahr durchzuführen, und all das, was durch das spätere In­krafttreten an finanzieller Einbuße gegeben ist, haben wir versucht, mittels Kollektivver­trag durch höhere KV-Löhne für die nächsten drei Jahre zu kompensieren beziehungs­weise auszugleichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird im Jahr 2010, 2011 und im Jahr 2012 wahrscheinlich keinen Kollektivvertragsabschluss geben, der die entsprechende Höhe des Bau-Kollektivvertrages erreichen wird. Im Jahr 2010 Verbraucherpreisindex plus 1,1 Prozent Zuschlag, 2011 Verbraucherpreisindex plus 0,85 Prozent und 2012 Ver­braucherpreisindex plus 0,9 Prozent. Das heißt, dieser Abgang ist durch einen wirklich sehr hohen KV-Abschluss kompensiert worden, der sich dann auch über die Jahre da­nach in allen Bereichen – im Bereich der KV-Lohnerhöhungen, des Weihnachtsgeldes, des Urlaubsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Krankenentgeltes – rechnet und sich natürlich auch bei den Pensionen rechnen wird, weil damit die Beitragsgrundlagen we­sentlich erhöht worden sind.

Ich habe mich bemüht und versucht, im Zuge des Sozialausschusses hier alle Parteien von diesen Maßnahmen zu überzeugen. Ich bin mir dessen bewusst, dass es nicht bei allen gelungen ist. Ich habe auch versucht, mittels Informationen diverse Kritiker davon zu überzeugen, dass dies eine gute, eine wichtige Novelle ist, auch wenn es darum geht, weitere Schritte betreffend Sozialbetrugsbekämpfung einzuleiten.

Mir ist bewusst, dass es nicht bei allen Fraktionen gelungen ist, aber ich möchte hier schon die Möglichkeit nutzen, um mich bei allen Fraktionen für die sehr sachliche und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 155

offene Diskussion betreffend BUAG-Novelle zu bedanken. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. – Bitte.

 


16.28.31

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kaue noch immer am Abstimmungsverhalten der Vorrunde. Also es ist mir vieles erklär­bar, aber nach den Brandreden, die die Freiheitlichen gegen die Mindestsicherung ins­gesamt gehalten haben, war es schon nicht mehr erklärbar, wie sie abgestimmt haben. (Abg. Dr. Stummvoll: Oja, die Debatte hat sie überzeugt!)

Ich halte noch einmal fest: Die Mindestsicherung hat als Kern eine Artikel-15a-Verein­barung zwischen Bund und Ländern, in der sich der Bund zu Verbesserungen ver­pflichtet und in der sich die Länder zu Verbesserungen verpflichten. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Dieser Artikel-15a-Vereinbarung haben die Freiheitlichen nicht zugestimmt, weil sie nicht der Meinung sind, dass Bund und Länder etwas verbessern sollen, weil das die Hölle sei.

Die Freiheitlichen haben aber dem Punkt zugestimmt, in der der Bund dann die Konse­quenzen aus der Artikel-15a-Vereinbarung übernimmt, nämlich die bundesrechtlichen Verbesserungen. Das passt nicht wirklich zusammen, aber vielleicht bekommen wir es noch erklärt. (Abg. Mag. Stadler: Das ist wurscht! Das ist höhere Mathematik!) – Nur, nach der Rede des Kollegen Kickl habe ich mir gedacht, da wird so nonchalant darüber hinweggegangen. Ich finde es ja gut, dass Sie mitgestimmt haben, aber ob Sie es nach Ihren eigenen Reden selber gut finden, das weiß ich noch immer nicht. – Sei’s drum!

Zu Kollegem Muchitsch: Angenehm, Kollege Muchitsch – darüber haben wir sowieso auch schon im Ausschuss gesprochen –, ist, dass es von deiner Seite, wenn auch sehr spät, aber immerhin, eine Information und auch eine Diskussion gegeben hat. Weniger angenehm – damit beziehe ich mich nur auf die Rahmenbedingungen – ist, und da hat Kollege Kickl natürlich recht, dass diese Vereinbarung, die ja im Wesentlichen eine Sozialpartnervereinbarung ist, nicht nur Verbesserungen für die Betroffenen beinhaltet, sondern auch das, was man als Verschlechterungen bezeichnen könnte.

Noch weniger angenehm – aber das betrifft schon nicht mehr diese Vereinbarung – ist eine einfach substanzielle Frage, was die Bauarbeiter betrifft, und darüber haben wir ja im Ausschuss geredet, nämlich die Auszahlung auf ein Girokonto. Hören Sie mir bitte einmal zu, Kollege Kopf! Die Auszahlung auf ein Girokonto kann dort zwischen den So­zialpartnern noch nicht vereinbart werden, weil Unternehmervertreter bei den Bau-Ar­beitgebern der Meinung sind: Wir wollen es lieber bar auf die Hand auszahlen! – „Bar aufs Handerl“, dafür hatten wir ja vor einigen Jahren einen Experten hier herinnen, der das gerne so gemacht hat, und wir wissen, was „bar aufs Handerl“ auch heißen kann. (Abg. Kopf: Na!) – Na, selbstverständlich! (Abg. Kopf: Nicht gleich so etwas unter­stellen!)

Es ist, Entschuldigung, Kollege Kopf, seit 30 Jahren für alle Arbeitnehmer so – das ist, glaube ich, noch zu kurz gegriffen –, dass gesetzlich klar geregelt ist, dass die Lohn- und Einkommenszahlungen über ein Girokonto laufen müssen. Das ist für eigentlich al­le Arbeitnehmer in Österreich so, nur eine Gruppe ist davon ausgenommen, das sind die Bauarbeiter. – Das hat mich auch erstaunt; ich habe es nicht gewusst. Das ist gro­tesk!

Dass das heute nicht vereinbart werden kann, weil sich die Arbeitgeberseite auch in diesem Punkt offensichtlich noch immer erfolgreich weigert, das zu vereinbaren, das ist


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 156

schon nicht mehr nur grotesk, sondern das gehört dringend repariert, und zwar durch den Gesetzgeber, wie ich der Meinung bin, weil man da nicht ewig lang warten kann, bis die Sozialpartner oder ein Teil der Sozialpartner zu dieser Vereinbarung zu bringen ist.

Ja, Kollege Muchitsch, wir stimmen dem zu, weil es in der Substanz eine Reihe von Verbesserungen beinhaltet, auch wenn es Verschlechterungen gibt. Darum überrascht mich jetzt das Abstimmungsverhalten des Kollegen Kickl, der ja auch im Ausschuss über die gleichen Dinge diskutiert und natürlich auch gewusst hat, dass da Punkte enthalten sind, die für die Arbeitnehmer nicht so gut sind, doch etwas – aber eigentlich über­rascht es mich nach dem Abstimmungsverhalten beim Tagesordnungspunkt zuvor auch wieder nicht mehr ganz so. (Heiterkeit der Abg. Silhavy.) – Das zu diesem Punkt.

Was den anderen Punkt, die Generalhaftung der Unternehmen, betrifft, so habe ich auch aus der Debatte gelernt, gehe aber noch nicht so weit wie die Regierungspar­teien, die der Überzeugung sind, dass das eine Verbesserung ist, die sozusagen auch pro futuro ihre positive Wirkung zeigen wird. Ich würde mir das gerne schon noch ein, zwei Jahre anschauen, ob der Effekt, der jetzt durch die Positivliste eingetreten ist und der absolut positiv ist, auch in einem oder zwei Jahren noch anhält.

Da bin ich etwas skeptischer als die Regierungsparteien und nicht ganz so leicht zu überzeugen, und deshalb werden wir auch dem negativen Ausschussbericht nicht zu­stimmen. (Beifall bei den Grünen.)

16.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein zu Wort. – Bitte.

 


16.33.24

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich bin nicht ganz der Meinung der Frau Präsidentin, die gemeint hat, es sei unerheblich, ob die Abgeord­neten aufstehen oder nicht. Ich persönlich war hoch erfreut, dass sich die freiheitlichen Abgeordneten – entgegen meinen, entgegen unseren Erwartungen – von ihren Plätzen erhoben haben. (Abg. Mag. Stadler: Entgegen den eigenen Reden!) Möglicherweise diskutieren das jetzt noch der Klubobmann und sein Stellvertreter gerade draußen aus, aber Tatsache ist, dass sich entgegen den bisherigen Äußerungen die freiheitliche Fraktion zur Mindestsicherheit bekannt hat. Das soll man anerkennend festhalten; wir haben damit vier Parteien im Boot. (Abg. Vock: Das ist nicht wahr!) Herzlichen Glück­wunsch – wir freuen uns über diese späte Läuterung! (Beifall bei der ÖVP.)

Zweite Anmerkung, meine sehr verehrten Damen und Herren: Es wird immer wieder die Frage gestellt, wie weit denn der Arm der Sozialpartnerschaft hier ins Parlament hereinreicht. – Im besten Sinne dieses Wortes reicht er heute hier ein Stück weit he­rein: Nicht nur, dass der Chefverhandler auf Arbeitnehmerseite ein Abgeordneter des Hohen Hauses, Kollege Muchitsch, selbst am Werken war, sondern auch der Arbeitge­bervertreter wohnt der Debatte bei. Es ist aber – und da teile ich die Meinung des Kol­legen Öllinger nicht – ein gutes Ergebnis, es ist gute Tradition, dass Sozialpartnereini­gungen, vor allem dann, wenn sie den Bereich der Arbeitswelt betreffen, hier im Parla­ment 1 : 1 umgesetzt werden, und so ist es auch in diesem Fall.

Ein kleiner Freud’scher Versprecher, Kollege Muchitsch, ist mir aufgefallen: Sie haben von 52 Wochen Urlaubsanspruch gesprochen. – Das mag Sigmund Freud gewesen sein, aber es bleibt schon noch dabei, dass der Urlaubsanspruch nach 52 Wochen entsteht. Ich habe nämlich gesehen, dass Bundesinnungsmeister Frömmel fast von der Galerie gestürzt wäre, als er das gehört hat. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Dritte Anmerkung, meine sehr verehrten Damen und Herren: So wie in Sachen Min­destsicherung bin ich wie meine Fraktion auch in Sachen Antrag Dolinschek nicht der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 157

Meinung des BZÖ, was eine Verschärfung der Haftungsregelung für redliche Bau-Ar­beitgeber anlangt.

Was soll denn das?! – Wenn festgestellt wird, dass ein Arbeitgeber drei Jahre lang Bauleistungen erbracht hat, drei Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hat, warum soll dieser Auftraggeber dann wiederum von dieser Liste herunterkommen und in erweiterte Haftungsbestimmungen hineinkommen? (Abg. Dolinschek: Die Wirt­schaftskammer Vorarlberg ist auch dafür, zu verschärfen!)

Wir bekennen uns zu jeder Aktivität in Richtung Bekämpfung von Sozialbetrug – wir wissen, dass das immer noch notwendig ist –, aber in dem Fall, wenn jemand drei Jah­re lang redlich gehandelt hat, dann ist davon auszugehen, dass er das auch weiterhin tun wird.

Diesen Antrag haben wir weder im Ausschuss mitgetragen, noch werden wir das im Ple­num tun. (Beifall bei der ÖVP.)

16.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein, Sie haben natürlich völlig recht, dass es nicht irrelevant ist, wie die Abgeordneten abstimmen. Wenn das von meiner Seite zu Missinterpretationen geführt hat, dann tut mir das leid.

Es sind die Kommentare über das Abstimmungsverhalten der anderen Abgeordneten irrelevant. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) Ich habe lediglich festzustellen, wie das Abstimmungsergebnis aussieht. Wenn das nicht so rübergekommen ist, dann habe ich es hiemit an dieser Stelle klargestellt.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. – Bitte. (Abg. Mag. Stad­ler: Bei der Rednerliste muss man es dann berücksichtigen wegen pro und kontra!)

 


16.36.47

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bezüglich der Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz bin ich mit vielen Vorrednern einer Meinung, nämlich dass es auf der einen Seite Vorteile gibt, aber auf der anderen Seite natürlich auch Nachteile. Es überwiegen aber die Nachteile für die Arbeitnehmer und es überwiegen die Vorteile für die Unternehmen in diesem Bereich, denn durch die Verlängerung um fünf Wochen – von 47 auf 52 Wochen – der Anwartschaft beim Urlaub reduziert sich der monatliche Beitrag der Unternehmen an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abferti­gungskasse, und durch die Streichung des Samstagssechstels kommt es nochmals zu einer Reduktion des Einzahlungsbetrages für die Unternehmer.

Weniger davon haben die dort Beschäftigten, denn durch diese Verlängerung der An­wartschaft haben sie – vor allem Leute, die im Winter länger arbeitslos sind aus dem Kanalbau, die Schwarzdecker und so weiter – einen Verlust von jährlich 475,68 €. Das deckt auch die Kollektivvertragserhöhung, die mit 1. Mai 2010 erfolgt und für die nächs­ten zwei Jahre abgeschlossen worden ist, ganz einfach nicht ab.

Es ist unverantwortlich, dass Beschäftigte, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abferti­gungsgesetz unterliegen, fünf Wochen mehr Anwartschaft brauchen, und bei der Be­triebsrätekonferenz im April 2010 übten sämtliche Betriebsräte, die nicht im Verhand­lungsteam dabei waren, heftige Kritik am Verhandlungsteam der österreichischen Ge­werkschaft Bau-Holz.

Wir haben diese Kritik aufgenommen. Sie ist von unserem Betriebsrat, Max Walch, an uns weitergegangen, und deswegen werden wir eben dieser Novelle in dieser Form nicht zustimmen – obwohl wir natürlich auch in diesem Bereich einige positive Dinge sehen, wie zum Beispiel den Vorteil, dass die Arbeitnehmer beim Ersteintritt ins Bauge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 158

werbe in Zukunft den Urlaub aliquot konsumieren können und nicht 26 Wochen zu war­ten brauchen. Auch dass auf die Doppellehre Spengler und Dachdecker das allgemei­ne Urlaubsrecht anzuwenden ist, ist positiv.

Aber eines muss ich schon fragen: Warum ist es bei den Lohnkonten nicht möglich, dass diese bekanntgegeben werden und die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­kasse diesen Urlaubszuschuss direkt an die Arbeitnehmer auszahlt? – Der Istzustand, geschätzte Damen und Herren, ist ja so: Wenn ein Bauarbeiter einen Urlaub anmeldet, muss die Firma dieses Geld von der Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse anfor­dern. Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse überweist den Betrag an die Baufirma und diese zahlt es dann dem Bauarbeiter bei Urlaubsverbrauch aus.

Sollte der Bauarbeiter aber krank werden oder den Urlaub aus anderen Gründen nicht antreten können, so muss die Baufirma diesen Betrag wieder an die Bauarbeiter-Ur­laubs- und Abfertigungskasse rücküberweisen. Also das ist Bürokratie zum Quadrat! Und das ist noch immer Fakt. Aber so kann es ganz einfach nicht sein! (Beifall beim BZÖ.)

Geschätzte Damen und Herren, Folgendes zum Sozialbetrug: Die Anmeldung zur So­zialversicherung vor Arbeitsantritt im Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2007 ist mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten und hat wesentlich zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beigetragen. Auch damals waren die Argumente ähnlich, Herr Kollege Bartenstein, das sei unternehmerfeindlich und so weiter. – Schlussendlich war es aber nicht anders möglich, den Sozialbetrug am Bau einzudämmen, als die Dienstnehmer im Baugewer­be vor Arbeitsbeginn anzumelden. – Das war das eine.

Jetzt ist es so, dass von 800 Firmenbucheintragungen 600 bis 700 Firmen ein Jahr später nicht mehr existieren. Diese Haftungsfreistellung von Unternehmern, diese Lis­te, die praktisch aufscheint, gilt für drei Jahre. Aber Tatsache ist, sämtliche Konkurse (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein) – okay –, 80 Prozent der Konkurse, betreffen Unternehmen, die weniger als fünf Jahre tätig sind, und Unternehmen, die weniger als drei Jahre aktiv sind und 50 Prozent der Konkurse.

Dann gibt es halt noch diejenigen, die die kurzfristigen Subunternehmen, die die Leute anmelden und sich innerhalb eines Jahres „vertschüssen“. Und außerdem ist diese Lis­te ein bürokratischer Aufwand.

Ich bin mit meiner Kritik ja nicht alleine. Der jetzige Staatssekretär für Finanzen, Lopat­ka, fordert ja dasselbe. Er fordert im „NEWS“ vom 15. Juni dieses Jahres:

„Lopatka stellte die Aktion unter das Finanzministeriums-Motto ,Fairness für Steuerzah­ler’: ,Ein Teil davon ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit.’“

Weiters sagte Lopatka:

„Die sogenannte Generalunternehmerhaftung am Bau, die im vergangenen Jahr be­reits grundgelegt wurde, soll weiter verschärft werden.“

Und er ist damit auch nicht alleine, sondern der Wirtschaftskammerpräsident von Vor­arlberg fordert dasselbe – im „WirtschaftsBlatt“ nachzulesen, Herr Kollege.

Da bin ich nicht alleine, ich bin in guter Gesellschaft. Und ich bin überzeugt: Den So­zialbetrug werden wir nur mit solchen Maßnahmen eindämmen können. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Stummvoll: Jawohl!)

16.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hechtl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.42.32

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abferti­gungsgesetz ist für die beschäftigten Bauarbeiter wahrlich ein sehr, sehr gutes Gesetz.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 159

Mit dieser Gesetzesänderung wird das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz in gewissen Teilen dem Urlaubsgesetz angeglichen und bleibt aber weiterhin in wesentlichen Teilen, auf die Bau­arbeiter zugeschnitten, ein Spezialgesetz.

Trotz der Evaluierung der jährlichen Anwartschaftswochen auf 52 Wochen bleibt der er­höhte Urlaubsanspruch auf sechs Wochen, nämlich nach 1 150 Anwartschaftswochen, bestehen.

Mit dieser Gesetzesänderung wird auch die Sozialbetrugsbekämpfung wirksamer gere­gelt. Gerade die Statistik der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse vom 6. Ju­li dieses Jahres zeigt deutlich, wie wichtig und notwendig Kontrollen im Bausektor sind und wie wichtig und notwendig es ist, diese Zahlen, die vorgelegt wurden, zu bekämpfen.

Konnten bei diesen Kontrollen zirka 2,8 Millionen € an Zuschlägen von der Bauarbei­ter-Urlaubskasse vorgeschrieben werden, so wurden auch 268 Personen angetroffen, bei denen es nicht genau ersichtlich war, ob es sich um reguläre Arbeitsverhältnisse oder um Werkvertragsverhältnisse handelt. Sozialbetrug – das ist heute schon öfters angeschnitten worden – ist ein Betrug an der Gesellschaft und muss mit allen Mitteln bekämpft werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt dieser Gesetzesänderung ist nunmehr die Klarstellung der Anwendung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes bei den Lehrlingen. Für jene Lehrlinge, die ab August die Doppellehre Dachdecker und Spengler begrün­den, wird in Zukunft das Urlaubsgesetz anzuwenden sein. Damit wird nunmehr auch den unterschiedlichen Rechtsauslegungen und Rechtsgrundlagen des Berufsausbil­dungsgesetzes und des Bauarbeiter-Urlaubsgesetzes Rechnung getragen.

Für Lehrverhältnisse, die bereits zu diesem Zeitpunkt bestehen, wurde die Möglichkeit geschaffen, dass der Arbeitgeber über Antrag bei der Bauarbeiter-Urlaubskasse das Wahlrecht hat, den Wechsel in das Urlaubsgesetz zu verlangen.

Mit einem Abänderungsantrag wurde diesbezüglich noch eine Informationspflicht für die Bauarbeiter-Urlaubskasse eingefügt, sodass gesetzlich geregelt ist, dass die Bau­arbeiter-Urlaubskasse jenen Lehrlingen eine Information zukommen lässt, bei denen der Dienstgeber einen Antrag auf Wechsel von der Bauarbeiter-Urlaubskasse ins Ur­laubsrecht angeführt hat.

Geschätzte Damen und Herren! Das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz bleibt auch mit seinen Änderungen ein Jahrhundertgesetz: zum Wohle der schwer und oft unter widrigsten Bedingungen arbeitenden Bauarbeiter. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.45

16.45.23

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter/die Berichterstatterin wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 824 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 160

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 825 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

16.46.3510. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (770 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bun­desbehindertengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Ein­kommensteuergesetz 1988 geändert werden (823 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


16.47.03

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ein Wort noch zur Abstim­mung über die Mindestsicherung. Ich hoffe, dass das Abstimmungsverhalten der Frei­heitlichen keine Abstimmungspanne gewesen ist, sondern dass es tatsächlich ein Um­denken gegeben hat, was ja für uns ein sehr gutes Zeichen wäre. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zum Gesetzestext betreffend das Behindertengesetz. Dieses Gesetz wurde not­wendig, weil die derzeitige Einschätzungsverordnung, also die Einschätzung des Gra­des der Behinderung sowohl im Bereich des Behinderteneinstellungsgesetzes als auch im Bundesbehindertengesetz, auf das Kriegsopferversorgungsgesetz aus dem Jah­re 1957 zurückgeht. Diese Richtsatzverordnung entspricht bei Weitem nicht mehr dem Stand der medizinischen Wissenschaft und vor allem auch nicht den Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes. Deswegen ist diese Gesetzesänderung erforderlich ge­wesen, dass man diesen neuen Gegebenheiten eben Rechnung trägt.

Nach der mehrmaligen Befassung des Bundesbehindertenbeirates, vor allem auch un­ter Einbindung von vielen Interessengemeinschaften für Menschen mit Behinderungen, der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer, des ÖGB liegt nunmehr eine Einschät­zungsverordnung vor, die tatsächlich wesentliche Verbesserungen für die betroffenen Menschen bringt.

Was sind nun einige dieser wesentliche Verbesserungen? – Das ist zum einen, dass die Einschätzung jetzt nach einer funktionsbezogenen und nicht nach einer diagnose­bezogenen Einschätzung erfolgen wird. Es werden auch erstmalig psychische Erkran­kungen berücksichtigt werden. Und es gibt vor allem auch eine signifikante Verbesse­rung bei der Einschätzung von Sinnesbehinderungen.

Es wurde auch darauf geachtet, dass die Übergangsbestimmungen festgeschrieben werden. Das heißt, die neue Einschätzungsverordnung hat für Menschen, die jetzt be­reits eingestuft sind, für die Dauer von drei Jahren keine Auswirkung, es wird keine Veränderung bei der Einschätzung für diese betroffenen Menschen geben.

Es werden vor allem auch bei der Einschätzung des Grades der Behinderung neben dem ärztlichen Sachverständigen andere ExpertInnen hinzugezogen, wie zum Beispiel Psy­chologInnen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 161

Weiters ist gewährleistet – und dies ist auch sehr wichtig, weil die Gesetzesänderung ja doch eine gravierende Änderung seit vielen Jahrzehnten ist –, dass nach einem Jahr die Erfahrungen aus den neuen Einschätzungsverordnungen evaluiert werden sollen.

Ich denke, es ist wichtig für die Menschen mit Behinderungen, dass diese Einschätzungs­verordnung heute beschlossen wird. Ich freue mich auch, dass es eine Fünf-Parteien-Einigung ist.

Zudem werde ich noch einen Antrag einbringen, einen weiteren Fünf-Parteien-Antrag, der sich mit der Aufwandsentschädigung für die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Mo­nitoringausschusses beschäftigt:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Helene Jarmer, Sigisbert Dolinschek, Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 770 der Beilagen betreffend das Bundesbehindertengesetz

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Im Art. 2 (Änderung des Bundesbehindertengesetzes) wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

1a. Nach § 13 Abs. 5 wird folgender Abs. 5a eingefügt:

„(5a) Dem Vorsitzenden gebührt neben dem Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten unter sinngemäßer Anwendung der für Schöffen und Geschworene geltenden Bestim­mungen des Gebührenanspruchsgesetzes 1975 eine Vergütung für seine Tätigkeit. Als Vergütung gebührt für jede, wenn auch nur begonnene Stunde ein Zehntel der Ent­schädigung eines Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes für einen Sitzungs­tag (§ 4 Abs.3 des Verfassungsgerichtshofgesetzes, BGBl. Nr. 85/1953).“

2. Im Art. 2 lautet die Z 4:

4. Dem § 54 wird folgender Abs. 12 angefügt:

„(12) § 1, § 13 Abs. 5a, § 41 Abs. 1 und 2, § 55 Abs. 4 und 5 in der Fassung des BGBl. I Nr. xxxx/2010 treten mit 1. September 2010 in Kraft.“

*****

Ich möchte mich bei allen Parteien dafür bedanken, dass dieser Antrag einstimmig ab­gestimmt werden wird. Der Monitoringausschuss leistet tatsächlich hervorragende Ar­beit für die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen und vor allem auch für die Menschen mit Behinderungen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der eingebrachte Abänderungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Helene Jarmer, Dolinschek, Kickl, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 162

zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 823 der Beila­gen über die Regierungsvorlage 770 der Beilagen betreffend das Bundesbehinderten­gesetz

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Im Art. 2 (Änderung des Bundesbehindertengesetzes) wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

1a. Nach § 13 Abs. 5 wird folgender Abs. 5a eingefügt:

„(5a) Dem Vorsitzenden gebührt neben dem Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten unter sinngemäßer Anwendung der für Schöffen und Geschworene geltenden Bestim­mungen des Gebührenanspruchsgesetzes 1975 eine Vergütung für seine Tätigkeit. Als Vergütung gebührt für jede, wenn auch nur begonnene Stunde ein Zehntel der Ent­schädigung eines Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes für einen Sitzungs­tag (§ 4 Abs. 3 des Verfassungsgerichtshofgesetzes, BGBl. Nr. 85/1953).“

2. Im Art. 2 lautet die Z 4:

4. Dem § 54 wird folgender Abs. 12 angefügt:

„(12) § 1, § 13 Abs. 5a, § 41 Abs. 1 und 2, § 55 Abs. 4 und 5 in der Fassung des BGBl. I Nr. xxxx/2010 treten mit 1. September 2010 in Kraft.“

Begründung

Zu Z 1 (§ 13 Abs. 5a BBG):

Die Tätigkeit des/der Vorsitzenden im Monitoringausschuss hat sich als besonders ar­beitsintensiv herausgestellt. In vergleichbaren Gremien wie beispielsweise dem Men­schenrechtsbeirat sind Vergütungen für die Tätigkeit des/der Vorsitzenden vorgesehen. Die Höhe der Vergütung soll angesichts einer annähernd gleichen Aufgabenstellung derjenigen des/der Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirats entsprechen (§ 3a MRB-GO idF BGBl. II Nr. 398/07).

Seit Bestehen des Ausschusses tagt dieser durchschnittlich einmal monatlich, die Sit­zungen dauern ca. 3 bis 5 Stunden. Davon ausgehend ist bei einer pauschalen Bera­tung inklusive der nötigen Vorbereitung und Nachbearbeitung der Sitzungen von einem budgetären Mehraufwand von maximal 6.000 bis 10.000 Euro jährlich auszugehen. Dieser Aufwand wäre seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsu­mentenschutz durch interne Umschichtungen aufzubringen.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Huai­nigg. – Bitte.

 


16.51.54

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Es freut mich sehr, dass es gelungen ist, diesen Antrag betreffend Moni­toringausschuss einzubringen, der sehr gute Arbeit leistet, regelmäßig tagt und schon sehr wichtige Grundsatzpapiere zur Inklusion und Integration behinderter Menschen produziert hat. Ich glaube, das ist eine gute Anerkennung für die wertvolle Arbeit, die hier geleistet wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 163

Ich spreche jetzt zur neuen Einschätzverordnung. Da hat sich in den letzten Jahren sehr viel auf dem Arbeitsmarkt verändert. Gerade durch die Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung gibt es eine reiche Palette von Fördermöglichkeiten. Es haben viele behinderte Menschen, die gar nicht gedacht haben, dass sie auf dem Arbeits­markt einen Job finden, die Möglichkeit einer Anstellung gefunden – gerade zum Bei­spiel lernbehinderte Menschen. Mit der neuen Einschätzverordnung wird auch dieser Entwicklung Rechnung getragen.

Die letzte Einschätzverordnung stammt aus dem Jahr 1965. Das ist ein Jahr vor mei­ner Geburt, also schon einige Zeit her. Es wurde schon höchste Zeit, dass eine neue Einschätzverordnung kommt.

Aber weil heute schon so viele Sprüche bemüht worden sind, möchte ich auch ein Sprichwort bringen, nämlich: Stell dir vor, es gibt eine neue Einschätzverordnung und niemand geht hin! – Das ist keine böse Fiktion, die ich hier skizziere, sondern es ist die Realität. Es gibt nämlich sehr viele behinderte Menschen, die sich einfach nicht mehr einstufen lassen, die beim Bundessozialamt den Grad ihrer Behinderung nicht ein­schätzen lassen, da sie dadurch verminderte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.

Der Kündigungsschutz stellt die Hürde dar. Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut. So ist es auch beim Kündigungsschutz. Er ist eine emotionale Hürde für Unternehmer. Man muss auch sehen, dass sich der Arbeitsmarkt sehr stark verändert hat. Er ist fle­xibler geworden, die Unternehmen müssen flexibler agieren und auch die Arbeitneh­mer wollen nicht mehr ein Leben lang in einem Job arbeiten, sie wollen auch Flexibili­tät. Da braucht es eine zeitgemäße Änderung.

Deshalb appelliere ich an den Sozialminister, dass er sich dafür einsetzt, dass man den Kündigungsschutz in einen Beschäftigungsschutz umwandelt. Beschäftigungs­schutz heißt, dass man in die Zukunft blickt, nicht in die Vergangenheit, und versucht, alle Fördermaßnahmen, die es beim Bundessozialamt gibt, individuell zuzuschneiden, um einen neuen Job zu finden.

Es sollte heißen: Es gibt eine neue Einschätzverordnung und alle gehen hin! – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

16.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Bundesminister Hundstor­fer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.56.52

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da dieses Ge­schäftsstück einstimmig ist, möchte ich an dieser Stelle all jenen Sachverständigen dan­ke sagen, die im Hintergrund dahin gehend tätig waren, dass es jetzt – nach 45 Jah­ren – möglich ist, hier eine neue Verordnung vorzulegen.

Ich möchte dem Bundesbehindertenbeirat danken, denn es war eine einstimmige Ak­tion im Bundesbehindertenbeirat, mit allen Fraktionen, mit allen Behindertenverbänden, mit allen sonstigen NGOs, die sich damit beschäftigen. Ich glaube, wir sind auf einem Weg, wo es auch darum geht, dass Veränderungen in der Diagnostik anerkannt wer­den, Veränderungen bei den Pflegehilfsmitteln, Veränderungen im Arbeitsleben, Ver­änderungen bei modernen Behandlungsmöglichkeiten, dass das eben seinen Nieder­schlag findet.

Wir haben auch vereinbart, dass der Bundesbehindertenbeirat das Konzept, nach dem evaluiert wird, gemeinsam festlegen wird. Das heißt, das Konzept, wie wir die Evaluie­rung machen wollen, wird der Bundesbehindertenbeirat beschließen, um auch da die Einbeziehung der Betroffenen sicherzustellen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 164

Das, was Kollege Huainigg zum Schluss gesagt hat, stimmt: Es ist kein Geheimnis, wir verhandeln seit einigen Wochen immer wieder über das Thema, wie wir zukünftig mit Kündigungsschutz versus Beschäftigungsschutz umgehen werden. Ich hoffe, dass es spätestens Anfang September möglich sein wird, auch der Öffentlichkeit etwas zu prä­sentieren, wobei es darum geht, gewisse psychologische Barrieren, die derzeit da sind, entsprechend zu verändern und auch in der Frage des Beschäftigungsschutzes weiter­zukommen. Wir wollen Menschen die Möglichkeit geben, verstärkt ins Arbeitsleben ein­zusteigen.

Ich brauche nicht zu wiederholen, was Herr Abgeordneter Huainigg gesagt hat: Viele Betroffene gehen nicht zum Bundessozialamt, weil sie Angst haben, dass sie dann kei­nen Job bekommen. Diese Barriere müssen wir überwinden, diese Barriere werden wir überwinden. Ich hoffe, dass wir das gemeinsam mit der Wirtschaft über die Sommer­monate schaffen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir das im September der Öffent­lichkeit präsentieren werden. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Be­lakowitsch-Jenewein zu Wort. – Bitte.

 


16.59.32

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon gesagt, das ist eine Fünf-Parteien-Materie.

Es ist auch eine definitive Verbesserung, vor allem weil die Pflegeeinstufungen jetzt standardisiert werden und es innerhalb des österreichischen Bundesgebietes nicht mehr zu unterschiedlichen Einstufungen kommt, wie das in der Vergangenheit leider Gottes immer der Fall war, zumal es ja ein Gesetz war, das sozusagen ein Überbleibsel aus der Nachkriegszeit war. Eine moderne Behindertenpolitik sollte es sich wirklich zum Ziel setzen, moderne Gesetze zur Anwendung zu bringen.

Dennoch möchte ich sagen, dass wir noch nicht ganz zufrieden sind, Herr Bundesmi­nister. Es sind natürlich noch viele Schritte zu setzen, gerade im Bereich der Behinder­tenpolitik. Es fehlt in dem neuen Gesetz meines Erachtens ein pflegewissenschaftlicher Ansatz. Es ist zwar die ärztliche Einstufung gegeben, man hätte aber noch ein biss­chen weitergehen können. – Ich hoffe also, dass das in Zukunft noch weiter ergänzt werden wird. (Präsident Neugebauer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Was ich aber schon noch erwähnen möchte – und wir haben heute bei der Behandlung des ersten Tagesordnungspunktes eine ausführliche Diskussion dazu gehabt –, sind die Einsparungen, die im Sozialbereich kommen sollen. Herr Bundesminister, ich ap­pelliere wirklich an Sie, dass diese Keule der Einsparungen nicht gleich wieder genau bei jenen Menschen zum Einsatz kommt, die sich absolut nicht wehren können, die überhaupt keine Lobby haben und die zu den Schwächsten in der Gesellschaft gehö­ren, nämlich bei den behinderten Menschen, sondern dass wir genau für diese Men­schen wirklich auch Geld in die Hand nehmen und dass an diesen Menschen die Ein­sparungsmaßnahmen, die auch aus Ihrem Ressort kommen werden, auch wenn wir sie ja leider noch nicht kennen, vorbeiziehen werden.

Ich glaube, dass das ein wichtiges Zeichen ist und dass der Umgang mit den schwächs-
ten Gliedern der Gesellschaft eines Sozialstaates würdig sein muss. (Beifall bei der FPÖ.)

17.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 165

17.01.32

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ho­hes Haus! Liebe KollegInnen! Zum Thema Einschätzungsverordnung: Das war ein lan­ger Arbeitsprozess, aber es ist einmal eine sehr positive Sache geglückt und wirklich etwas geschehen, was schon lange notwendig war. Aber ich vermisse etwas: Sie wis­sen, Österreich hat die UN-Konvention ratifiziert, und genau darin steht, wir sollen eine neue Perspektive einnehmen und weg vom medizinischen Modell hin zu einem sozia­len Modell gehen.

Die Formulierung beinhaltet leider nicht ganz dieses neue Modell, denn die Definition von Behinderung, die wir in diesem Gesetz vorfinden, ist sozusagen jene der erschwer­ten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft. Ich hingegen wün­sche mir vielmehr eine Formulierung, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben ermöglicht. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.

Es geht um prozentuelle Angaben, es geht um den Grad einer Behinderung. Ich möch­te Ihnen meinen Behindertenausweis zeigen. (Die Rednerin hält einen orangen Aus­weis in die Höhe.) Sehen Sie den? Das ist mein Behindertenpass. Leider ist er oran­ge – ich konnte mir dir Farbe nicht aussuchen. (Abg. Ursula Haubner: Schöne Far­be! Abg. Scheibner: Das ist ja nicht „leider“!) In meinem Ausweis ist festgehalten: 80 Prozent. Die 80 Prozent Auswirkungen auf mein Leben – 80 steht hier – beinhalten nicht, dass ich einen Rechtsanspruch auf Gebärdensprachdolmetschung habe. Das heißt, ich muss nach wie vor einen Antrag stellen – und vielleicht bekomme ich einen Dolmet­scher zur Verfügung gestellt, vielleicht aber auch nicht.

Diese Einschätzungsverordnung ist also ein wichtiger Schritt. Wir müssen uns aber da­rüber hinaus überlegen – im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und im Bundes­behindertengesetz –, dass der Grad der Behinderung ganz exakte Auswirkungen auf Möglichkeiten der Förderungen hat und darauf, welche Form von Ressourcen es gibt – sprich Gebärdensprachdolmetschung, persönliche Assistenz –, dass also daraus ein Anspruch entsteht. Das große Ziel ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Dann hat man wirklich Freude mit diesem Behindertenpass, und es ist nicht nur ein leeres Stück Papier. (Beifall bei den Grünen.)

Ein letzter Punkt zum Thema Evaluation. Ich sehe, es ist ein sehr wichtiger Punkt, dass der Bundesbehindertenbeirat dabei ist. Bei der Erstellung des Gesetzes habe ich in der Liste allerdings keine Betroffenen-Gruppierung gesehen. Das heißt, die Behinderten­verbände selbst waren an der Erarbeitung zu wenig beteiligt. Es sollten meines Erach­tens wirklich in gleichem Maße Menschen mit Behinderungen und solche ohne Behin­derungen an der Erstellung eines solchen Gesetzes mitwirken. Dabei sind nicht nur die Prozentanteile wichtig, sondern es ist wichtig, dass Menschen im Alltag gleichberech­tigt teilhaben können, dass sie gleichermaßen beteiligt sind.

Was ich mir wünsche, ist ein Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz und ein Rechts­anspruch auf Gebärdensprachdolmetschung, denn dann ist es für uns wirklich möglich, sowohl im Arbeitsbereich als auch im Alltagsleben gleichermaßen und gleichwertig teil­haben zu können. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Königshofer.)

17.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


17.06.07

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der derzeit geltenden Rechtslage erfolgt die Ein­schätzung des Grades der Behinderung durch ärztliche Sachverständige unter Zugrun­delegung des Kriegsopferversorgungsgesetzes. Wie das so ist, ist das vor rund 45 Jah-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 166

ren als Richtsatzverordnung verordnet worden und entspricht bei Weitem nicht mehr dem heutigen Stand der medizinischen Wissenschaft und den Anforderungen des heu­tigen Arbeitslebens.

Grundsätzlich begrüßen wir diese Änderung, die Schaffung der neuen Einschätzungs­verordnung für die Feststellung des Grades der Behinderung, denn eine Neuordnung dieser Gesetzesmaterie für Menschen mit Behinderungen hat eine weitreichende Trag­weite, und es ist zu hoffen, dass diese Verordnung unter größtmöglicher Einbeziehung der betroffenen Personengruppen erfolgt, dass mit den Behindertenorganisationen auch Rücksprache gehalten wird und dass das auch so gehandhabt wird, wie diese es vor­schlagen. Ziel muss es sein, eine ganzheitliche Begutachtung vorzunehmen, denn da­durch kann eine bessere Beurteilung der Menschen hinsichtlich ihrer Behinderung vor­genommen werden.

Viele Leute haben bei der Antragstellung zur Einschätzung des Grades ihrer Behinde­rung noch immer Probleme. Es gibt viele Missverständnisse beim Antrag auf einen Be­hindertenpass oder beim Antrag auf Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstig­ten Behinderten und so weiter. Wichtig wäre hier eine Vereinfachung bei der Antrag­stellung für Menschen mit Behinderung; das würde ihnen wesentlich weiterhelfen.

Derzeit gibt es verschiedene Zuständigkeiten und Behörden. Es sollte aber über das Bundessozialamt eine zentrale Anlaufstelle geben, auch in den Bundesländern, dann wäre schon einiges für die Anliegen der behinderten Menschen getan. In anderen Berei­chen, etwa für Personen, die ein Gewerbe betreiben, besteht diese Möglichkeit ja schon.

Stolz bin ich heute auch darauf und froh bin ich darüber, Frau Kollegin Königsberger-Ludwig, dass wir in diesem Bereich, in dem es um Menschen mit Behinderungen geht, die es im Leben nicht so leicht haben, einen Fünf-Parteien-Antrag zustandebringen, und ich glaube, wir alle in diesem Haus können stolz darauf sein, dass wir für diese Leute etwas leisten. Wir werden auf jeden Fall der Abgeltung für die Tätigkeit im Monitoring­ausschuss zustimmen. Klar, wir ziehen an einem Strang. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.08

17.08.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 770 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Mag. Jarmer, Do­linschek, Kickl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer Z 1a in Art. 2 sowie auf eine Änderung in Art. 2 Z 4 be­zieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Ti­tel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Ab­änderungsantrages der Abgeordneten Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Mag. Jar­mer, Dolinschek, Kickl, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig votiert. Der Gesetzent­wurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 167

17.10.0211. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (785 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsge­setz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bundes-Behindertengleichstellungs­gesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Pensionsgesetz 1965 ge­ändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2010 – SRÄG 2010) (826 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


17.10.14

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Beim gegenständlichen Gesetzentwurf handelt es sich um eine Vielzahl von Anpassun­gen an die Rechtsentwicklung im gesamten Sozialversicherungssystem. So soll unter anderem auch die derzeit vorherrschende Doppelversicherung für Personen, die im Rahmen von Qualifikationsmaßnahmen für Arbeitslose eine Ausbildung für den geho­benen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege absolvieren, abgeschafft werden, weil diese Doppelversicherung vor allem das Arbeitsmarktservice als fiktiven Dienstge­ber belastet.

Erlauben Sie mir aber noch, auf einen wichtigen Punkt – es liegen ja 17 Punkte vor – näher einzugehen. Es gibt und gab viele Menschen, welche die Entscheidung treffen, als Beamte in den öffentlichen Dienst einzutreten – nicht zuletzt auch, weil damit ein, sagen wir, nicht schlechteres Dienstverhältnis mit vielen Vorteilen gegenüber ASVG-Versicherten einhergeht, so zum Beispiel die Unkündbarkeit oder eine längere Entgelt­fortzahlung im Krankheitsfalle.

Trotzdem haben laut Mitteilung der Pensionsversicherungsanstalt in den letzten Mona­ten immer mehr pensionsnahe Beamtinnen und Beamte, die sich in einem noch auf­rechten Dienstverhältnis befinden, Auskünfte darüber eingeholt, wann sie bei Beendi­gung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses frühestmöglich eine ASVG-Pension beanspruchen können, und sie haben auch Berechnungen anstellen lassen, wie hoch diese ASVG-Pension sein würde. Die überwiegende Anzahl dieser Anträge wurde logi­scherweise von Personen gestellt, für die der Wechsel in das System der gesetzlichen Pensionsversicherung aufgrund dessen, dass sie fünf Jahre früher in Pension gehen kön­nen, besonders attraktiv ist.

Obwohl im Durchschnitt gegenüber dem Ruhegenuss als Beamter die ASVG-Pension, die zur Auszahlung gelangt, geringer ist, überwiegen offensichtlich die persönlichen Vorteile dadurch, dass man eben fünf Jahre früher in Pension gehen kann. Bei so einem Übertritt vom Beamten-Dienstrecht ins ASVG hat zwar der öffentlich-rechtliche Dienstgeber gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an den zuständigen Pensionsver­sicherungsträger einen geringen Überweisungsbetrag zu leisten. Wenn diese Fälle weiter fortgesetzt würden, hätte das aber nachhaltige einseitige und gewaltige negative Auswirkungen für die ASVG-Versichertengemeinschaft, denn wenn man diesen Über­weisungsbetrag bei einem Leistungsbezug von durchschnittlich 22 Jahren hochrech­net, dann sieht man, dass dem einfach nur Bruttopensionsleistungen von drei bis fünf Jahren gegenüberstehen.

Jedenfalls widerspricht es meiner Meinung nach auch ganz eindeutig dem System, dass BeamtInnen während ihrer aktiven Zeit die Vorzüge des Beamtendienstverhältnisses nutzen, aber dann, wenn es sich im Einzelfall rechnet, einfach nur aufgrund des fünf Jah-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 168

re früheren Pensionsantrittsalters in das ASVG-System überwechseln. Diesem Wechsel soll daher mit den vorliegenden Maßnahmen ein Riegel vorgeschoben werden. (Beifall bei der SPÖ.)

17.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


17.13.37

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der überwiegende Teil dieser vorge­schlagenen Änderungen im Sozialrechts-Änderungsgesetz 2010 beruht großteils auf Vorschlägen und Einigungen der Sozialpartner.

Was wird konkret umgesetzt? – Einige Punkte: Es sind zum Großteil administrative Er­leichterungen, Vermeidung von Doppelversicherungen, die Aufhebung überholter Be­stimmungen, auch allgemeine Rechtsbereinigungen und Klarstellungen sind darin ent­halten sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur bundesweiten Ausdehnung des Pilotprojekts Gesundheitsstraße, vor allem im Zusammenhang mit einer einheitlichen und verbindlichen Feststellung der Arbeitsfähigkeit bei arbeitslosen Personen.

Weiters beschließen wir eine Regelung im ASVG, die auch Kollege Spindelberger be­reits angesprochen hat und mit der ich mich auch noch kurz beschäftigen möchte, nämlich mit jener, die einen Wechsel von Beamtinnen im pensionsnahen Alter in das ASVG-Versicherungssystem unattraktiv macht. Wie wird dieser Wechsel unattraktiv gemacht? – Der zu zahlende Überweisungsbetrag wird erst nach fünf Jahren rechts­wirksam.

Wir haben im Ausschuss auch noch einen Abänderungsantrag beschlossen, der be­sagt, dass der Austritt aus dem Dienstverhältnis vor Ablauf des Tages der Kundma­chung erklärt werden muss und diese Erklärung erst sechs Monaten nach Kundma­chung wirksam wird, es sei denn, der Austritt ist bereits vor dem 1. Juni 2010 erfolgt.

Warum diese starke Eingrenzung und Eindämmung? – Es wurde bereits angesprochen und auch erklärt: Es hätte so für bis zu 15 000 Bundes-, Landes- und Gemeindebe­dienstete die Möglichkeit bestanden umzusteigen. Worum geht es konkret? – Es geht um die viel diskutierte Langzeitversichertenregelung und darum, dass vor allem im Be­reich der Beamtinnen im ASVG bereits mit 55 Jahren ein Pensionsantritt möglich wäre und – teils erfolgreich – versucht wurde umzusteigen, was natürlich gewaltige Mehr­kosten für die gesetzliche Pensionsversicherung bedeuten würde, vor allem auch für die Pensionsversicherungsanstalten.

Von dort ist auch die dringende Bitte und Forderung gekommen, dass sich der Gesetz­geber darum annehmen möge, diese Lücke – ich bezeichne es jetzt einmal als Lücke – zu schließen. Es wurde durch die Bundesarbeitskammer eine Resolution eingebracht, damit wir uns ehestmöglich mit dieser Thematik auseinandersetzen. Es wäre einfach ungerecht gegenüber allen Versicherten im ASVG-System, die ihre Beiträge in die Pensionsversicherungsanstalt einzahlen, wenn viel Geld für jemanden aus einem an­deren System verwendet werden müsste, weil dieser kurz vor dem Pensionsantritt in dieses System wechselt. – Das ist eigentlich der Hintergrund: dass das unattraktiv ge­macht wird beziehungsweise dass es nicht mehr durchgeführt wird.

Ich hoffe auf Verständnis seitens der betroffenen Menschen, denn es muss klar sein, dass man sich, wenn man sein Leben lang in ein System einbezahlt hat, auch an die Richtlinien und Regeln dieses Systems zu halten hat. Deshalb beschließen wir diese Än­derung, die ich für sehr wichtig halte – auch um zukünftig das Pensionssystem nach­haltig weiterentwickeln zu können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 169

Ich stehe auch nicht an, Danke zu sagen, dass diese Materie insgesamt einstimmig be­schlossen wird. Ich glaube, da handeln wir wirklich als Nationalräte, als Gesetzgeber, um diese Lücke zu schließen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Ing. Gart­lehner.)

17.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


17.17.29

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ)|: Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich, wie schon gesagt wurde, um eine Fünf-Parteien-Materie. Ich halte das auch für einen ganz wichtigen Weg, weil ich glaube, dass gerade Menschen, die eine Beamtenlaufbahn eingeschla­gen haben, nicht unbedingt zu den benachteiligten Arbeitnehmern gehören – im Ge­gensatz zu vielen anderen, die immer wieder mit Arbeitsunterbrechungen, mit Kündi­gungen, mit Arbeitslosigkeit konfrontiert waren. Daher finde ich es von jenen Beamten, die dieses System eigentlich ausgenützt haben – und ich halte das schon für ein Aus­nützen –, unfair gegenüber allen anderen Arbeitnehmern.

Gerade die Langzeitversichertenregelung, die sogenannte Hacklerregelung, von der ja immer wieder im Raum steht, dass sie abgeschafft werden soll, weil wir es uns nicht leisten können, soll doch bitte wirklich auch von jenen Menschen in Anspruch genom­men werden, die kein Berufsleben gehabt haben, bei dem sie sich darauf verlassen konnten, dass sie zumindest nicht von Kündigung bedroht werden.

Schaut man sich die Zahlen an, so sieht man, dass es beispielsweise alleine bei der Gemeinde Wien bei den Landesbeamten 3 500 bis 6 000 Personen waren, die sich er­kundigt haben, ob sich ein Übertritt in dieses System für sie rechnet. Wenn man das hochrechnet, dann wären das bis zu 15 000 Beamte, die genau diese Regelung in An­spruch genommen hätten. Ich meine, es ist gut so, dass man das unterbindet, denn das geht eigentlich am Sinn der Langzeitversichertenregelung vorbei.

Dazu kommt ja auch noch, dass das ASVG-System dadurch über Gebühr von Men­schen belastet wird, die in dieses ASVG-System ja in Wirklichkeit nichts einbezahlt ha­ben. Es ist daher ein guter und wichtiger Schritt, der auch längst überfällig war. Daher ist es ganz klar, dass wir diesem Gesetz zustimmen werden, noch dazu vor dem Hin­tergrund, dass die EU ja die Pensionsantrittszeit noch viel weiter hinausschieben will.

Herr Bundesminister, ich glaube, gerade in diesem Zusammenhang sollte man sich be­züglich dieser sogenannten Langzeitversichertenregelung, also der Hacklerregelung, vielleicht auch einmal überlegen, was geschieht, wenn diese ausläuft, und ob es dann nicht doch eine Möglichkeit für Menschen gibt, die wirklich 45 Jahre gearbeitet haben – und ich spreche jetzt nicht von Beamten, sondern von Menschen, die in der freien Wirt­schaft gearbeitet haben. Herr Bundesminister, ich glaube, gerade wenn jetzt diese An­sagen der EU kommen, sind Sie als Sozialminister sicherlich gefordert. (Beifall bei der FPÖ.)

17.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


17.20.02

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir Grünen werden der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung, was jetzt die Übertritts­möglichkeiten oder den Lückenschluss betrifft, zustimmen. Wir stimmen auch dem So­zialrechts-Änderungsgesetz 2010 insgesamt zu, nur möchte ich Sie auf zwei Punkte aufmerksam machen. Ich nehme gleich diese Beamten-Übertrittsmöglichkeiten in das ASVG vorweg.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 170

Das Problem, das ich grundsätzlich sehe, betrifft die Langzeitversichertenregelung per se. Wir haben eine Langzeitversichertenregelung, die mit 2013 enden würde, bei der es mit Sicherheit irgendeine Form der Weiterführung geben muss, aber auch eine radikale Änderung. Wo? – In dem Punkt, wo die Langzeitversichertenregelung derzeit noch im­mer geschlechtsspezifische Altersgrenzen beziehungsweise Versichertenzeiten vor­sieht. Das ist nicht mehr haltbar, und es ist auch nicht gut für die Frauen. Sie können zwar jetzt mit 55 und 40 Versicherungsjahren oder Beitragsjahren in Pension gehen, die Männer erst mit 60 und 45 Beitragsjahren. Aber im Prinzip haben wir uns beim Bei­tritt zur Europäischen Union dazu verpflichtet, diese geschlechtsspezifischen Regelun­gen auslaufen zu lassen, und durch das neue Pensionsrecht stellen diese Regelungen für die Frauen zunehmend mehr, noch nicht jetzt, ein Hindernis dar.

Jetzt haben wir die Situation, dass es eine geschlechtsspezifische Langzeitversicher­tenregelung gibt und eine nicht geschlechtsspezifische Regelung im öffentlichen Dienst und sozusagen die Rosinenpickerei daraus.

Ich bin davon überzeugt, dass die Betroffenen nicht nur einfach nach ihrem billigen Vorteil suchen. Die wird es auch geben. Aber es wird auch welche geben, die aus gu­ten Gründen wechseln wollen und die wir dadurch negativ behandeln, sozusagen be­strafen. Das nur als Anmerkung.

Das Zweite: Ich zähle Ihnen nur auf – und das ist ein Appell an den Herrn Bundesmi­nister –, was wir alles im ASVG jetzt ändern. Wir haben eine Sozialrechts-Änderungs­gesetz-Novelle, die wir jetzt beschließen. Wir haben schon die Sozialversicherungs-Än­derungsgesetz-Novelle beschlossen, das war die Mindestsicherung. Zwei Änderungen ASVG und Begleitgesetze. Wir beschließen am Freitag eine sogenannte 72. ASVG-Novelle und am Freitagnachmittag zwei weitere ASVG-Änderungen.

Fünf Änderungen des ASVG zu fünf verschiedenen Punkten ohne einen Zusammen­hang. Das ist an und für sich nur in Österreich denkbar. Überall anders würde man das von der Systematik her viel besser zusammenfassen. Bei uns schludert man jetzt – Entschuldigung, aber es ist so – alle möglichen kleinen Änderungen, die Fuzeln, die überall übriggeblieben sind, in diese Sozialrechts-Änderungsgesetz-Novelle hinein, packt das zusammen. Die einzige substanzielle Sache ist dieser Lückenschluss. Und das ist dann eine Sozialrechts-Änderungsgesetz-Novelle! Mit Verlaub, das ist eine Ka­tastrophe für die Lesbarkeit, das ist eine Katastrophe für die Rechtsunterworfenen, aber auch für diejenigen, die das ASVG und die ganzen Begleitgesetze anwenden müssen. Die bekommen auf einen Touch innerhalb einer Nationalratssitzung fünf ver­schiedene Gesetze, fünf verschiedene Änderungen des ASVG zu fünf verschiedenen Themen. Das ist nicht gut und gehört dringend geändert. (Beifall bei den Grünen.)

17.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


17.24.01

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Gerade diese Novelle des Sozialrechts-Änderungsgesetzes zeigt wieder sehr klar und deutlich, dass wir in unserem Pensionssystem noch zu viele unterschiedliche Sys­teme haben. Sie zeigt uns ganz klar auf, dass wir viel zu viele Sonderregelungen und Privilegien haben, und es zeigt uns auch, dass die Politik, und da sind wir alle gefor­dert, zu wenig rasch auf die steigende Lebenserwartung, auf die reale Situation reagiert.

Die Problematik wird einem klar, wenn man bedenkt, dass die Zahl der Versicherten derzeit um 0,14 Prozent steigt, die Zahl der Pensionisten um 1,49 Prozent, dass wir derzeit schon ein Verhältnis Arbeitszeit/Pensionszeit von 37 Jahren zu 48 Jahren ha­ben, dass der Bundeszuschuss ständig steigt, dass wir nach wie vor Frühpensionen vor allem in staatsnahen Betrieben wie den ÖBB haben, dass wir viel zu hohe alte Politi-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 171

kerpensionen haben, dass wir nach wie vor Pensionsprivilegien in der Nationalbank ha­ben und dass vor allem in den Ländern und Gemeinden die notwendige Harmonisierung mit dem Bundessystem fehlt und dass es auch kaum Anreize gibt, dass Menschen län­ger in Beschäftigung bleiben.

Diese Regierungsvorlage befasst sich auch mit einer Sonderregelung, nämlich mit der Langzeitversicherten- oder Hacklerregelung, und es geht hier um das Schließen einer Lücke, die darin enthalten ist. Ich bin sehr froh, dass wir uns hier einigen konnten. Wir hätten dem auf jeden Fall zugestimmt, denn mir ist es sehr wichtig, hier zu sagen, die sogenannte Hacklerregelung ist kein Privileg, sondern ist etwas für Menschen, die 45 Jahre gearbeitet und eingezahlt haben. (Beifall beim BZÖ.)

Das war die ursprüngliche Intention der Hacklerregelung: Wenn ich 45 Jahre Beiträge in ein System einzahle, habe ich auch Anspruch, in Pension zu gehen. Nur wenn es hier Lücken gibt, wenn man switchen kann von einem System ins andere, wenn man sich aussucht, was einem gerade passt, dann wird diese Hacklerregelung zu einem Privileg. Das wollen wir nicht, und daher werden wir diesem Gesetz heute auch unsere Zustimmung geben.

Menschen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis sind, haben einfach Vor­teile gegenüber ASVG-Versicherten. Das ist Faktum. Und jetzt kann ich mir als Beam­ter nicht auch noch die Vorteile aus dem ASVG-System herausholen, wenn ich im pen­sionsnahen Alter bin, sozusagen die Rosinen herauspicken.

Es ist schon angesprochen worden, es könnten bis zu 15 000 Beamte sein, vor allem auch aus den Ländern und Gemeinden, die das in Anspruch nehmen, und daher be­grüßen wir, dass jetzt eine Barriere, eine Wartefrist eingezogen wird und so das Wech­seln des Systems nicht mehr so leicht gemacht wird. Es widerspricht ja auch jeglichem Gleichheitsgrundsatz, den wir im Bereich der Pensionen verwirklicht haben sollten.

Es zeigt uns aber auch wieder ganz klar auf, dass wir vor der großen Herausforderung stehen, im Pensionssystem so rasch wie möglich etwas zu tun. Wir brauchen ein Pen­sionssystem. Wir brauchen einen flexiblen Zugang zur Pension. Wir brauchen die Mög­lichkeit, dass die Menschen selbst bestimmen können, wann sie in Pension gehen, dass sie das selbstbestimmt und eigenverantwortlich entscheiden können. Wer länger arbei­tet, daher auch mehr einzahlt, soll auch dementsprechend belohnt werden. Das ist ein Modell, das wir als BZÖ mit unserem transparenten Pensionskonto verbinden. Hier wä­re wirklich Handlungsbedarf, der sehr aktuell ist und aktuell sein muss, denn wir müs­sen heute auch daran denken, dass wir den nächsten Generationen eine gewisse Si­cherheit ihrer eigenen Altersversorgung geben. Wenn wir aber in diesem Sinne weiter­machen, dann wird diese Sicherheit obsolet sein beziehungsweise wird niemand mehr von den Jungen daran glauben, dass sie jemals eine Pension bekommen. (Beifall beim BZÖ.)

17.29


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


17.29.06

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur auf zwei Punkte noch näher eingehen. Der eine Punkt ist Teil der Novellierung, er betrifft die Gesundheitsstraße. Mit dieser Gesundheitsstraße, glaube ich, können wir auch einen Beitrag leisten, einen sehr kleinen Beitrag, zur Verwaltungsvereinfachung.

Was ist der Hintergrund? – Zwei Institutionen beschließen, einen Befund gemeinsam zu lesen und gemeinsam zur Kenntnis zu nehmen. Diese Verwaltungsvereinfachung bringt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 172

eine Einsparung von 4 Millionen € bei der Pensionsversicherung. Diese Kleinigkeit führt zu den 4 Millionen € und soll ein Beispiel dafür sein, dass man hier weitermachen kann.

Ein weiterer Punkt – Frau Abgeordnete Jarmer ist leider jetzt nicht hier, aber ich würde die Kolleginnen und Kollegen der Grünen bitten, ihr das auszurichten –: Mit dieser No­velle haben wir auch im Sozialversicherungsrecht den Rechtsanspruch auf Gebärden­dolmetsch und die Kostenübernahme für Gebärdendolmetsch.

Das, was sie vorher verlangt hat: Eine Minute später beschließen wir es bereits im Be­reich der Sozialversicherung, für die Verfahren der Sozialversicherung. (Ruf bei der ÖVP: Das ist ein Tempo!) Schneller geht es nicht mehr als sich hier herzustellen, es zu bestellen und gleich erfüllt zu bekommen. – Spaß beiseite, wir wissen, dass es länger gedauert hat. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.) Nein, das kostet nichts, sondern das hilft wiederum Menschen, die ein spezielles Bedürfnis haben, bei ihrer Rechts­durchsetzung auch entsprechend betreut zu werden.

Alles andere wurde schon erklärt und brauche ich hier nicht zu wiederholen. Ich möch­te aber abschließend noch einmal sagen: Mit der Gesundheitsstraße, die wir jetzt ein Jahr lang getestet haben, in Niederösterreich und in halb Wien, haben wir wirklich einen Beitrag dazu geleistet, dass es jetzt rascher und ökonomischer zugeht. Und das entwürdigende Hin- und Herschicken zwischen AMS und Pensionsversicherung, ar­beitsfähig/nicht arbeitsfähig – ich bin gleich fertig, das Match geht sich aus (Zwischen­ruf des Abg. Mag. Molterer); für mich auch nicht, lieber Willi! –, ist damit beendet. (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


17.31.27

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Lie­be Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte mich kurz mit dem Thema Gesundheits­straße auseinandersetzen, weil ich denke, dass dies eine gute Einrichtung wird. Es hat ja bekanntlich im letzten Jahr ein interessantes Projekt diesbezüglich in Niederöster­reich und in Wien gegeben, im Rahmen dessen weit über hundert Kollegen und Kolle­ginnen diese Gesundheitsstraße bereits absolviert haben und wo man unter dem Strich sagen kann, es ist erfolgreich durchgeführt worden.

Es geht darum, dass bei Personen, die sich beim AMS arbeitslos gemeldet haben und aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes Schwierigkeiten bei der Jobvermittlung ha­ben, dann sehr oft das AMS verschiedene Begutachtungen beauftragt, gesundheitliche Untersuchungen, bei denen festgestellt wird, welche Möglichkeiten dieser Kollege/die­se Kollegin, was die zukünftige Jobvermittlung betrifft, noch hat. Man stellt leider sehr oft bei diesen Untersuchungen fest, dass es sehr geringe Chancen für die betroffenen Menschen gibt. Und man meint dann sehr oft vonseiten des AMS: Es wäre für Sie ge­scheiter, wenn nicht mehr das AMS für Sie zuständig wäre und Sie einen Antrag auf Invaliditätspension oder einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension bei der zuständi­gen Pensionsversicherung stellen würden.

Der Kollege/die Kollegin setzt dann natürlich diesen Schritt und geht zu der Pensions­versicherung. Was macht die Pensionsversicherungsanstalt? – Sie beginnt wieder von vorne. Sie lässt wieder Untersuchungen durchführen, verlangt ärztliche Gutachten, es kommt zu einer kompletten Begutachtung, bei der wieder festgestellt wird, ob Arbeits­fähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Danach wird beurteilt, ob der Kollege in Pen­sion, in Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension gehen kann.

Wenn er in Pension gehen kann, ist es natürlich erledigt für den betroffenen Kollegen, wenn nicht, dann schickt man ihn wieder zum AMS, und der schwierige Weg beginnt dann wieder von vorne.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 173

Diese Gesundheitsstraße soll es in Zukunft ermöglichen, dass das AMS die PV beauf­tragen kann, die Untersuchungen vorzunehmen, und das Ergebnis dieser Untersu­chungen ist dann auch für das AMS bindend. Das bedeutet, dass in Zukunft die betrof­fene Gruppe nur eine Begutachtung oder eine Untersuchung über sich zu ergehen las­sen hat und dieses Ergebnis dann bindend ist.

Für die betroffene Gruppe, bei der es sich meistens um ältere Kollegen und Kollegin­nen handelt, die sich aufgrund der Arbeitsbedingungen oft in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand befinden, ist dieses Hin und Her nicht einfach, ja eine sehr komplizierte Angelegenheit. Ich meine daher, dass diese Vorlage eine sehr gute ist: Das Hin und Her hat endlich ein Ende. Die betroffenen Kollegen haben relativ schnell Gewissheit. Und mit dieser Gesundheitsstraße wird nicht nur das Verfahren beschleu­nigt, gibt es nicht nur mehr Transparenz, werden nicht nur Doppelgleisigkeiten und Doppelgutachten beseitigt, sondern kommt es – und das ist gerade in Zeiten wie die­sen ein besonders wichtiger Punkt – auch zu finanziellen Einsparungen in der Höhe von zirka 4 Millionen €. Daher ist diese Regierungsvorlage in Ordnung. Ein herzliches Dankeschön, Herr Minister! (Beifall bei der SPÖ.)

17.35

17.35.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Abstimmung über einen Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 826 der Beilagen.

Wer für diesen Entwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ein­stimmig angenommen.

Abstimmung in dritter Lesung: Wer auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.36.1312. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (754 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (802 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (776 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der Finan­zierung der Kreditvergabe des Internationalen Währungsfonds an die ärmsten Entwicklungsländer erlassen und das Bundesgesetz über die Leistung eines ös­terreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias ge­ändert wird (803 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (777 d.B.): Bundes­gesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Wäh­rungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank (804 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 174

15. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (778 d.B.): Bundes­gesetz über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität (Doppelbesteuerungsgesetz – DBG) (805 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 12 bis 15 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner ist Herr Kollege Abgeordneter Weinzinger genannt. – Bitte.

 


17.37.06

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute Vormittag haben wir nach den Erklärungen des Bundeskanzlers und des Herrn Finanzministers in einigen Ausführungen von Ver­tretern der Regierungsparteien gehört, dass seitens der Opposition keine oder zu we­nig Vorschläge kommen. Ich habe mich da sehr gewundert, aus folgenden Gründen:

Erstens: Wenn ich richtig informiert bin, liegen etwa 600 unerledigte Anträge von der Opposition in den Ausschüssen und harren ihrer Erledigung. Und zweitens gibt es ja eine Regierung, und die Opposition ist ja nicht ein Teil dieser Regierung, sonst hätten wir eine Konzentrationsregierung und würden alles gemeinsam machen, und das wäre nicht ganz im Sinne der Demokratie.

Aber trotzdem erlaube ich mir, zu dem ganzen Konvolut, welches wir jetzt unter diesen Tagesordnungspunkten zusammengefasst behandeln, eine Sache vorzuschlagen. Jetzt haben Sie einen Vorschlag, meine Damen und Herren von den Regierungspar­teien und Herr Staatssekretär von der Regierung: einen Entschließungsantrag, der da lautet:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat bis Dezember 2010 eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die eine Trennung des Bankgeschäftes in Geschäftsbanken und Investment­banken vorsieht.“

*****

Meine Damen und Herren, was steckt hinter diesem ernst gemeinten Ansinnen?

Wir haben miterlebt eine Finanzkrise. Wir haben miterlebt daraus folgend eine Wirt­schaftskrise. Wir haben miterlebt eine Bankenkrise. Wir haben in unglaublicher Ge­schwindigkeit ein Bankenpaket zur Sicherung der Banken geschnürt, mit gigantischen Summen.

Wir haben europaweit in ungeheurer Geschwindigkeit ein weiteres Bankensicherungs­gerät geschmiedet, denn das war nichts anderes: Die Hilfe für Griechenland war eine Hilfe für die Banken, eine Absicherung der Banken.

Warum das Ganze? – Weil sich unsere Banken, auch die österreichischen Großban­ken, vom Pfad der Tugend, wenn ich das so nennen darf, etwas entfernt haben, etwas sehr weit entfernt haben. Sie haben plötzlich geglaubt, sie müssen mitspielen bei dem internationalen, weltweiten Spiel mit Spekulationen um viel Geld, um unendlich viel Geld. (Abg. Mag. Ikrath: Welche?) Das haben auch unsere Banken mitgemacht. (Abg. Mag. Ikrath: Welche? Welche?) – Alle größeren. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.) – Herr Kollege Ikrath, Sie kommen nach mir zu Wort und können dann sa-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 175

gen, das stimmt alles nicht, was ich gesagt habe, das ist ein Blödsinn. (Ruf bei der FPÖ: Kommunalkredit!)

Ich möchte Ihnen trotzdem vorschlagen, dass wir das Bankenwesen zumindest in Ös­terreich dahin gehend trennen, dass es normale Geschäftsbanken und Investmentban­ken gibt. Die Investmentinstitute sollen meinetwegen weltweit, international, auf den in­ternationalen Kapitalmärkten herumspekulieren, wie sie wollen, aber unsere Ge­schäftsbanken sollen die Tätigkeit durchführen, für die es sie gibt: Kredite vergeben für den Mittelstand, Kredite auch für die Privaten, die Einfamilienhäuser bauen wollen oder sich Wohnungen kaufen wollen und Ähnliches, und Kredite natürlich auch für die In­dustrie, aber auf normalem Weg und nicht auf dem Spekulationsweg.

Wir wollen Banken haben, in denen die Einlagen unserer fleißigen Bürger, die sich ihr Leben lang etwas zusammensparen, tatsächlich sicher sind und nicht in einer Blitzak­tion, in einer Notaktion vom Staat mit gigantischen Summen besichert werden müssen. Wir wollen normale Geschäftsbanken haben, die dem Schutz unseres Staates unterlie­gen. Wer spekulieren will und wer sich auf ein Risikogeschäft einlassen will, der soll wissen, dass er das mit irgendeinem Investmentinstitut machen muss. Dieses Invest­mentinstitut hat eben auch ein Risiko, und wenn das Risiko schlecht beurteilt und schlecht gemanagt wird – wie das so schön heißt –, muss es, wenn es Pech hat und in wirtschaftliche Not gerät, für dieses ein ganz normales Insolvenzwesen geben. Dann hat man eben verloren, weil man hoch gespielt und hoch gepokert hat.

Aber unsere Banken, in denen unsere fleißigen Bürger ihre Einlagen in Form von Spar­büchern mit möglichst hohen Zinsen tätigen, und unsere Banken, die unserem Mittel­stand, unseren privaten Bürgern und unserer Industrie Kredite für Investitionen geben, dürfen nicht spekulieren. So stellen wir uns das vor. Ich bitte Sie daher, unserem Ent­schließungsantrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der FPÖ.)

17.43


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Weinzinger und weiterer Abgeordneter betreffend Tren­nung von Bankgeschäften

eingebracht in der 72. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 7. Juli 2010 im Zuge der Behandlung des Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (754 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsge­setz 2007 und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (802 d.B.)

Die Wirtschaft muss den Menschen unterstützen. Die Interessen der Gesamtheit müs­sen wieder Vorrang vor jenen von Einzelpersonen haben. Das Verhalten der meisten Regierungen und insbesondere der österreichischen, trägt den Interessen der Mehrheit jedoch in keiner Weise Rechnung. Internationale Hedgefonds und Bankinstitute haben gigantische Kreditblasen erzeugt und damit gewaltige Gewinne eingefahren, bis diese künstlichen Blasen geplatzt sind. Die Rechnung bekamen nicht etwa die Verursacher des Problems, nämlich diese Bankhäuser und Hedgefonds, präsentiert, sondern der gewöhnliche Steuerzahler.

Eine Bank ist kein gewöhnliches Unternehmen, die Passivseite besteht fast vollkom­men aus Fremdkapital und das Geschäftsmodell besteht darin, viele kleine Depositio­nen zu bündeln und dadurch aus Ersparnissen einträgliches Kapital zu bilden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 176

Der Konkurs eines Bankhauses hätte zur Folge, dass die Kontrolle von den Eigenkapi­taleignern auf die Fremdkapitaleigner übergeht, was bedeuten würde, dass Aktionäre ihre Besitzansprüche verlieren. Ein Konkursverwalter würde die Geschäftstätigkeit an­statt des Vorstandes ausüben. Unkontrollierte Konkurse würden aufgrund der engen Vernetzung wahrscheinlich weitere Banken mitreißen, was unter Umständen den Zu­sammenbruch der Volkswirtschaft zur Folge hätte.

Wenn man sich zur regulierten Marktwirtschaft bekennt, bedeutet dies auch, dass Un­ternehmer jedweder Art die Folgen ihrer Handlungen selbst zu tragen haben. Wenn Banken derartig groß werden, dass deren Konkurs unser gesamtes Wirtschaftssystem ins Wanken bringt oder gar zerstören könnte, gelten marktwirtschaftliche Prinzipien nicht mehr. Diese gilt es wieder herzustellen – daher ist die Trennung von Bankgeschäften unumgänglich! Denn es kann nicht sein, dass die österreichischen Steuerzahler für die Gier und Gewinnsucht von Bankmanagern zur Kasse gebeten werden – so geschehen beim Bankenrettungspakt und bei der sogenannten „Griechenlandhilfe“ wobei es sich hier um nichts anderes handelt, als um eine Bankenrettungspaket II! Der Staat muss im Voraus das Entstehen solcher Bankhäuser, die man moderne Zwingherrn oder „Ka­pital-Feudalisten“ nennen könnte, verhindern. Hierzu stehen ihm vielerlei Mittel zur Ver­fügung, es muss lediglich der Wille vorhanden sein, das Primat der Politik über die Wirtschaft wiederherzustellen.

So fordert der ehem. Notenbankchefs Paul Volcker, wieder das Trennbankensystem zumindest in einer light version einzuführen (Glass-Steagall Act 1933 als Reaktion auf den Börsenkrach 1929 und die darauffolgende Weltwirtschaftskrise). Die EZB und der Großteil der europäischen Politiker lehnen jedoch diesen Vorschlag ab, forcieren er­höhte Eigenkapitalausstattung, TÜV für Finanzprodukte usw.

Da Geld gewissermaßen ein öffentliches Gut darstellt, bedarf es einer besonderen Re­gulierung und Kontrolle. Die Interessen der Allgemeinheit müssen maßgeblich gewahrt werden, vor allem, wenn wesentliche Geldfunktionen an die Privatwirtschaft (im Privat­besitz befindliche Finanzinstitute) abgegeben werden. Die Realwirtschaft – das sind die Interessen der Allgemeinheit, die in einer gesicherten Aufbewahrung ihres Geldvermö­gens (Einlagengeschäft) liegen, an der Möglichkeit Kredite zu bekommen (Kreditge­schäft) und an der effizienten und sicheren Abwicklung des Geldverkehrs – hat ein An­recht auf Beachtung eben dieser Erfordernisse. Diese stellen auch die Kerntätigkeit der Banken dar – „basic banking“, eine im Wesentlichen kundenorientierte reine Dienstleis­tungstätigkeit mit geringem Risiko und bescheidener Profitabilität.

Auf der anderen Seite stehen gegensätzlich dazu das Investmentbanking und der Eigenhandel, dominiert vom Eigeninteresse und der Gewinnmaximierung der Bankins­titute. Bankaktivitäten also, die auch oft auf Kosten der „Kunden“, oder sogar auf Kos­ten der Allgemeinheit gehen. Es wird fremdes Geld risikoreich (und spekulativ) veran­lagt, eine Manipulation der Märkte findet statt indem sie beispielsweise mit hybriden Fi­nanzprodukten überschwemmt werden, mit dem Ziel sofort an „echtes“ Geld, gegen vage Versprechungen von zukünftigen Erträgen, heranzukommen. Der Investmentban­ker hat vollkommen gegensätzliche Zielsetzungen als der Verantwortliche einer klassi­schen Geschäftsbank.

Investmentbanking ist zweiteilig. Da gibt es einerseits den Bereich Corporate finance, der sich mit der Aufbringung und Zurverfügungstellung von Kapital (Eigen- wie Fremd­kapital; etwa über Börsegänge, Anleihenplazierungen u. dgl.) befasst. Dem gegenüber steht das so genannte Assetmanagement, welches sozusagen die Nachfrageseite des Investmentbanking darstellt und den Kern des Renditejägertums repräsentiert.

Schon heute sollte es in Investmentbanken so genannte „Chinesische Mauern“ zwi­schen den beiden Bereichen geben, damit Insiderinformationen aus dem Corporate fi-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 177

nance nicht etwa für Anlageentscheidungen der Asset Manager missbraucht werden. Nur die Realität sieht anderes aus.

Geschäftsbanken stellen den volkswirtschaftlich unverzichtbaren Teil des Bankensys­tems dar. Ihre Existenz muss gesichert sein, denn die versorgen auf solider Basis die heimischen Betriebe mit liquiden Mitteln in Form von Krediten und sind somit für die Wirtschaft von essentieller Bedeutung. Investmentbanken sind Unternehmen wie an­dere auch. Demnach müssen sie bei Misserfolg aus der Wirtschaft ausschieden, die Funktionsfähigkeit des „basic banking“ wird dadurch aber nicht beeinträchtigt.

Um zukünftig Banken bail-outs zu vermeiden, muss daher das Bankgeschäft getrennt werden – in Geschäftsbanken und Investmentbanken.

Finanziert werden müssen die Aktivitäten der Investmentbanken ausschließlich mit Eigenmitteln und mit Risikokapital. Bei Fehlinvestitionen ist dadurch sichergestellt, dass nur das Eigenkapital oder die Fremdkapitalgeber (die das Risiko übernommen haben und mit dementsprechend hohen Zinsen rechnen) haften. Der Zugang zum „bil­ligen Geld der Staatsbürger“ ist den Investmentbanken für ihre risikoreichen und hoch gehebelten Geschäfte jedenfalls zu verwehren. Weder direkt über (Spar-)Einlagen noch indirekt über die EZB.

Dieser Vorschlag hat zur Folge, dass Banken bei riskantem Investmentbanking nicht mehr darauf vertrauen können, vom Staat gerettet zu werden – d. h. kein „moral ha­zard“ mehr. Daraus resultieren geringerer Interessenkollision (Insiderwissen), da Ban­ken nicht mehr zugleich Kreditgeber, Mit-Gesellschafter oder Aktionär sowie Anlagebe­rater und Depotverwalter für ihre Kunden sind. Die Bürokratie von überbezahlten Natio­nalbankern und der Finanzmarktaufsicht kann etwas zurückgefahren werden, da bei den zu überwachenden Geschäftsbanken die Risiken für die Allgemeinheit insgesamt geringer wären und hingegen bei den riskanten Eigenhandels-/Investmentbanken die privaten Aktionäre das Risiko tragen, deshalb ist dort weniger Überwachung notwen­dig: Der Zusammenbruch einer Investmentbank wäre nicht systemrelevant und damit als normale Sanktion des Marktes zulässig.

Mit Ausnahme des Konsumentenschutzes kann unter obigen Voraussetzungen das In­vestmentbankengeschäft wenig reguliert ablaufen, ausgeklügelte Eingriffe würden so­undso an der Kreativität der Investmentbanker scheitern.

Als Weiterentwicklung aus Adam Smith´s Erkenntnis bleibt zu schließen, dass Marktim­perfektionen bestmöglich regulativ zu unterdrücken sind, auch insofern als dass es gar nicht zu den erwähnten Auswüchsen kommen kann („too big to fail“) – alles andere hat sonst mit Marktwirtschaft nichts mehr zu tun. Dies ist jedoch eine Erkenntnis, die noch nicht allzu verbreitet zu sein scheint.

In Summe kann nochmals festgehalten werden, dass diese Herangehensweise besser und effizienter ist als jegliches Verbot gewisser Geschäfte oder auch noch so strenge Eigenkapitalanforderungen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat bis Dezember 2010 eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die eine Trennung des Bankgeschäftes in Geschäftsbanken und Investment­banken vorsieht.“

*****

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 178

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.

 


17.43.15

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf die Ausführungen des Kollegen Wein­zinger eingehe, möchte ich doch – was er verabsäumt hat – das Positive am vorlie­genden Gesetzentwurf herausarbeiten. Das Positive ist, dass wir nun zum ersten Mal mit Regulierungsmaßnahmen auf die Finanzkrise reagieren und diese heute beschlie­ßen, und zwar, wie ich hoffe, gemeinsam beschließen werden. Die Maßnahmen, die in der Umsetzung dieser CRD-II-EU-Richtlinie vor uns liegen, sollen einen Beitrag dazu leisten, künftig derart dramatische Entwicklungen, wie wir sie erlebt haben, zu verhin­dern.

Es ist vernünftig, die Großkreditrisken der Banken zu begrenzen. Es ist vernünftig, das Liquiditätsmanagement zu verbessern. Es ist vernünftig, Hybridkapital anzuerkennen und europaweit zu harmonisieren. Und es ist sicher sehr vernünftig, die Aufsicht zu verbessern, vor allem dann, wenn Banken grenzüberschreitend agieren. Es ist außer­dem richtig, dass wir strengere Regelungen genau für jene Produkte, nämlich diese verbrieften Kredite, festschreiben, die ja einer jener Brandsätze waren, die dann diese Verheerung ausgelöst haben.

Was ich bedauere, das sage ich auch offen: dass die ursprüngliche Absicht der EU, dass jeder Emittent einer solchen Kreditverbriefung zumindest 20 Prozent des Risikos in den eigenen Büchern halten muss – daher mit einer massiven Bremse agiert –, durch die Lobbytätigkeit der Investmentbanken auf 5 Prozent reduziert wurde. Das be­dauere ich ungemein.

Jetzt zu meinem Kollegen Weinzinger und zu seiner Idee. Prinzipiell teilen wir ein zen­trales Bedenken, nämlich das Bedenken, dass die weiteren Regulierungen – Basel III, der Aufbau von Resolution Funds, Einlagensicherungsfonds, Liquiditätsregelungen – über­wiegend den Falschen treffen könnten, nämlich jenes solide Bankenmodell, von dem wir alle in der Krise gesagt haben, wir brauchen in Zukunft mehr davon: Banken, die Einlagen annehmen, Fristen transformieren und dann Kredite an Unternehmen, also die Realwirtschaft, geben. Hingegen wollten wir weniger jener Banken, die Geld in Geld investieren, die keine Wertschöpfung für die Volkswirtschaft erzielen und die kon­sequent solche Investmentbankgeschäfte betreiben, die uns die Risken der Finanzkri­se beschert haben. Das Problem ist nur, dass man diese saubere Trennung, die Kolle­ge Weinzinger verlangt hat, in dieser Form leider nicht vornehmen kann. Daher muss man das schon komplexer und auch sachgerechter angehen.

Wir werden in Zukunft alle Regulierungen, die Brüssel diskutiert – im Herbst gehen wir in die heiße Phase –, darauf prüfen müssen, ob sie den Investmentbanken tatsächlich die dringend gebotenen Zwangsjacken anlegen oder die Falschen, die Retailbanken, tref­fen und damit erst jene regulatorischen Kreditklemmen provozieren, die wir in Öster­reich dank unserer Bankenstruktur, wonach der Mittelstand fast nur vom Bankenmodell finanziert wird, das du, lieber Kollege Weinzinger, gemeint hast, nicht hatten, weshalb wir die Krise bisher auch besser meistern konnten als andere Länder. Eine solche re­gulatorische Kreditklemme gilt es zu verhindern. Das wird einer gemeinsamen großen Kraftanstrengung bedürfen, und ich freue mich, dass wir da eines Sinnes sind.

Meine Hoffnung beruht darauf, dass wir auf diese Weise dem Ziel der Regulierungen, nämlich das Risiko im Investmentbankgeschäft zu reduzieren und jene Banken zu stär­ken, die die Unternehmenswelt finanzieren und somit Wachstum und Arbeitskräfte si­chern, näher kommen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer und Dr. Rosenkranz. – Abg. Steindl: Bravo!)

17.47



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 179

Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


17.47.54

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Alle vier jetzt in Verhandlung stehenden Gesetzentwürfe betreffen das Thema Finanzierung, Finanzmärkte im internationalen Kontext. Kollege Ikrath hat so­eben zum Thema Regulierungen von Finanzmärkten ein paar Segnungen ausgeführt, und ich kann sagen, wir stimmen im Wesentlichen den Gesetzesvorlagen zu, insbe­sondere jenen, die wir unter den Punkten 12 bis 14 verhandeln.

Dem Bundesgesetz über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität, einem sogenannten Doppelbesteuerungsge­setz, werden wir nicht zustimmen. Kollege Ikrath – er ist nicht mehr anwesend (Rufe bei der ÖVP: Doch! – Abg. Grosz: Er sitzt so weit hinten!); doch, er ist hier –, das wi­derspricht dem, was Sie vorhin als vernünftig angeführt haben. Der Kern des hier vor­liegenden Gesetzentwurfes ist eine Verordnungsermächtigung, die dem Finanzminister im Einvernehmen mit dem Außenminister erlaubt, Vereinbarungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität zu treffen. Was bedeutet das? – Das bedeutet nichts anderes, als dass Österreich ver­sucht, sich als Kontaktstelle zu Steueroasen zu positionieren, dass der Graubereich und die Intransparenz wirklich gefördert werden, was wir in Zeiten wie diesen keines­falls wollen.

Ganz kurz zu einer Anmerkung der OECD beziehungsweise auch der Weltbank zu so­genannten Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität: Das sind Gebiete, die eine eigene Steuergesetzgebung haben, die vom Rest des Staatsgebiets abweicht, sogenannte Off­shore Financial Centers. – Das ist etwas, was der Finanzminister im Zuge der Debat­te im Frühsommer 2009 zu Recht als schädlich bezeichnet hat, und dem werden jetzt wieder Tür und Tor geöffnet. Das ist etwas, was wir zutiefst ablehnen.

Aber ich möchte noch auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen, den wir heute unterstützen und dem wir zustimmen, weil wir die Tendenz in dem heute zu beschlie­ßenden Gesetz für eine richtige halten: das Gesetz zur Unterstützung des IWF zur For­cierung der Unterstützung der ärmsten Entwicklungsländer überhaupt. Wir möchten aber darauf aufmerksam machen, dass die bilaterale Unterstützung, die direkte Unterstüt­zung aus Österreich für die Entwicklungsländer beziehungsweise auch für die interna­tionalen Organisationen der UNO in der Entwicklungszusammenarbeit sehr mangelhaft ist. Österreich unterstützt derzeit mit 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, und das Ziel bis 2015 ist mit 0,7 Prozent angesetzt. Wir wissen schon heute, dass das kaum bezie­hungsweise nicht erreichbar sein wird, wenn es nicht ein großes Aufstehen gibt und So­lidarität gezeigt wird; ich wende mich da auch an meine Kollegin Petra Bayr, die ja in diesem Bereich sehr aktiv ist.

Gerade die ärmsten Entwicklungsländer trifft die Finanzkrise sehr hart, und gerade die ärmsten Entwicklungsländer sind insbesondere vom Klimawandel stark betroffen und leiden sehr darunter. Daher ist es dringend an der Zeit, die entsprechenden Schritte zu setzen und zu sagen: Ja, wir stehen zur Solidarität, wir stehen zur internationalen Ver­antwortung, wir werden die Mittel entsprechend erhöhen. Aber angesichts dessen, wie die Debatte rund ums Budget, wie die Debatte rund um den Bundesfinanzrahmen bis 2014 läuft, ist zu befürchten, dass die Ärmsten der Armen wieder zum Opfer gemacht werden und das Nachsehen haben.

Die Österreicherinnen und Österreicher zeigen sich mit ihrer Spendenfreudigkeit immer von der besten Seite – ich denke, auch die Regierung sollte einen entsprechenden Schritt setzen. Ich meine, es ist längst an der Zeit, einen entsprechenden Stufenplan zu entwi-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 180

ckeln, in dem klar festgelegt wird, wie denn die Mittel aussehen werden, um tatsächlich die Milleniumsziele zu erreichen und somit auch den Entwicklungsländern beziehungs­weise den Menschen in den Entwicklungsländern zu helfen. (Beifall bei den Grünen.)

17.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


17.53.02

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär – er ist gerade nicht anwesend! Kollege Ikrath hat bereits die wesentlichen Punkte her­vorgehoben, ich kann mich daher auf eine Ergänzung hinsichtlich der Verschärfung der Bestimmungen, die er schon angesprochen hat, beschränken.

Wir hätten uns gewünscht, dass die europäische Regelung bei den Emittenten noch schärfer ausfällt. Wer Papiere ausgibt, soll gefälligst auch ein wesentliches Risiko selbst tragen. Das war auch einer der Brandsätze dieser Krise: dass Papiere emittiert worden sind und diejenigen, die sie emittiert haben, gar nichts mehr damit zu tun hat­ten oder überhaupt schon dagegen spekuliert haben. – Teil eins.

Teil zwei: Wir haben im Ausschuss eine lange Debatte über den IWF insbesondere na­türlich mit den Kolleginnen und Kollegen von der freiheitlichen Fraktion geführt. – Keine Frage, so manche Entscheidung des IWF der vergangenen Jahre, sogar eineinhalb Jahrzehnte war zum Schaden der Mitgliedsländer, die gezwungen waren, Hilfe in An­spruch zu nehmen. Aber der IWF war jetzt in den Monaten und Jahren der Krise ex­trem hilfreich. Er war bereit, einzuspringen, er ist auch jetzt bei dem Bail-out für ganz Europa, für die Eurozone mit 250 Milliarden dabei.

Daher unterstützen wir das und insbesondere auch Maßnahmen, die jenen Ländern helfen, die in einer noch schwierigeren Situation sind, darunter in diesem Fall Liberia. Meiner Vorrednerin möchte ich in diesem Zusammenhang sagen: Gerade die Ent­schuldungsmaßnahmen waren jene, die uns in der Vergangenheit höhere Werte be­schert haben, und helfen diesen Ländern ungemein, wieder zu geordneten Finanzen zu kommen. Wir treten ausdrücklich dafür ein, die HIPC-Staaten in entsprechendem Aus­maß zu unterstützen.

Vorletzter Punkt: Taiwan. – Ich bin auch sehr skeptisch gewesen im Hinblick auf die Verordnungsermächtigung, aber es gibt keine andere Lösung. Unsere Firmen sind im Nachteil, wenn sie einer doppelten Besteuerung unterliegen. Wie löst man das Pro­blem? (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.) – Das ist, bitte, keine Steueroase. Es ist nicht gedacht für Steueroasen. (Abg. Dr. Lichtenecker: Aber es ist eine Kann-Be­stimmung!) Wir werden sehr genau darauf achten, dass es nicht so ist. Es ist eine Chance, mit Taiwan eine Doppelbesteuerungsregelung einzugehen, daher haben wir das gemacht. Bitte um Verständnis dafür. (Abg. Dr. Lichtenecker: Nein!)

Letzter Punkt: Entschließungsantrag. – Herr Kollege Weinzinger, das ist das Bretton-Woods-System. Sir Keynes hat das 1944 dort vorgeschlagen, und es hat auch lange gegolten in den USA: die Trennung von Savings and Loan, von normalen Banken und Investmentbanken.

Ich glaube, wir müssen viel weiter gehen. Der gesamte Bankensektor, inklusive Invest­mentbank, gehört mit einer Firewall gesichert gegenüber den Kapitalmärkten. Sie dür­fen nicht selbst mitspielen; auch die Beschäftigten im Casino dürfen nur die Kugel wer­fen, aber nicht selbst setzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 181

17.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


17.56.03

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben heu­te schon viel über die Krise gesprochen. Der Finanzminister, die Regierung und viele andere glauben, dass diese Krise bereits vorbei ist. Es gibt großflächig Entspannung, weil eben diese Krise angeblich schon vorbei ist. Aber ich kann Ihnen sagen: Diese Kri­se ist nicht vorbei! Sie ist nicht vorbei, und zwar deswegen nicht, weil am Horizont schon die ersten Anzeichen für die nächste Welle dieser Krise auftauchen.

Wenn ich mir anschaue, warum wir diese zwischenzeitliche Erholung erleben, dann kann ich sagen, das liegt einzig und allein daran, dass wir Milliarden und Abermilliar­den in Konjunkturprogramme gesteckt haben und jetzt einen Miniaufschwung erleben, der aber spätestens im Herbst oder Ende des Jahres vorbei sein wird. Und dann wird diese Krise zurückkommen, und sie wird uns noch brutaler treffen, als wir es schon er­lebt haben. Einige hier werden dann überrascht sein. Aber wenn man sich die Frühindi­katoren ansieht, müsste niemand überrascht sein.

Der Baltic Dry Index zum Beispiel – das ist der Index der Frachtraten weltweit – hat den stärksten Rückgang in den letzten Monaten innerhalb von sechs Jahren hingelegt. Das heißt, es wird auf den Weltmeeren in den letzten Monaten praktisch nichts mehr transportiert. Das ist ein Frühindikator, der in etwa drei bis sechs Monate vorausläuft und uns letztlich dorthin führen wird, wohin viele Wirtschaftsexperten schon vermuten, nämlich in die zweite Welle der Finanz- und Wirtschaftskrise. Deshalb wäre es jetzt höchst an der Zeit, die Hausaufgaben zu machen.

Ich weiß selbstverständlich, dass viele hier glauben, die Wirtschaftskrise, die Finanzkri­se sei wie ein Tsunami, der über uns kommt wie ein Unwetter, das man nicht beeinflus­sen kann. Aber das ist nicht richtig. Man braucht sich nur Länder wie Kanada anzu­schauen, die vergleichsweise sehr gut durch diese Krise gekommen sind. Warum sind sie gut durch diese Krise gekommen? – Weil sie die Hausaufgaben gemacht haben, weil sie in guten Zeiten zurückgelegt haben für schlechte Zeiten. Unsere Regierung hat das nicht geschafft, aber das hindert uns nicht daran, jetzt die Hausaufgaben zu ma­chen und uns mit Strukturprogrammen auf die nächste Welle dieser Krise vorzube­reiten, entsprechende Wirtschaftsbelebungsprogramme aufzulegen, um dieser Krise etwas entgegensetzen zu können. Das erwartet man auch von uns. Und man erwartet sicherlich nicht, dass wir den Kopf in den Sand stecken und einfach nichts machen.

Wenn ich mir unseren Verwaltungsapparat ansehe, dann muss ich sagen, da würde es unwahrscheinlich viele Möglichkeiten geben. Es gibt eine Verwaltungskrake, der man locker die Hälfte der Arme abschneiden könnte und die immer noch funktionieren wür­de. Wir sind überverwaltet, wir haben Strukturen, die vielleicht vor 100 Jahren angebracht waren. Ich sage jetzt nur: Bezirkshauptmannschaften. Sie wurden damals so gebaut, dass man innerhalb eines Tages mit einem Pferdewagen hin- und zurückfahren konnte. Das alles ist nicht mehr zeitgemäß. Das heißt, wir müssen unsere Verwaltung radikal auf solide Beine stellen. Wir müssen unsere Hausaufgaben machen. Wir müssen versu­chen, Ausgaben einzusparen, um etwas zurückzulegen, um dieser zweiten Welle, die ga­rantiert kommen wird, begegnen zu können.

Eines ist auch ganz sicher: Es gibt viele, die mahnen; sehr, sehr viele. Auch internatio­nale Experten mahnen, dass diese zweite Welle kommen wird – und wir stehen da mit heruntergelassenen Hosen. Wir haben nichts mehr, was wir dieser Krise entgegenset­zen können. Und jetzt frage ich Sie: Was wollen die Menschen von uns? Dass wir ein­fach tatenlos zusehen, wie uns diese zweite Welle überrollt? Oder wollen sie, dass wir hier in Österreich unsere Hausaufgaben machen, um zumindest etwas an Reserven anzuhäufen und dieser Krise etwas entgegenzusetzen? – Die Antwort können Sie sich selbst geben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 182

Meines Erachtens haben wir als Politiker da eine große Verantwortung, und wenn wir jetzt in die Sommerpause gehen und wieder nichts passieren wird und wir das Budget auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verlegen, werden, wenn diese Krise da sein wird, eini­ge fragen: Was habt ihr getan? Und wir müssen sagen: nichts. Und das ist traurig. (Bei­fall beim BZÖ.)

18.00


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


18.00.40

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Geschätztes Hohes Haus! Mit dieser Änderung des Bankwesengesetzes und des Wertpapiergesetzes wird eine maximale Harmonisierung der bestehenden EU-Richtli­nien, und zwar absolut richtliniennah, umgesetzt. Mit dieser Umsetzung werden wichti­ge Punkte, ich meine Kernpunkte, im Bankensektor und in der Finanzwirtschaft geregelt.

Es sind schon sehr, sehr viele Punkte angeführt worden, aber ich möchte noch ein paar Dinge erwähnen, wie etwa die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Auf­sichtsbehörden von Kreditinstituten und mehr und strengere Anforderungen an die Ver­briefung – diese werden verschärft, indem ein Teil der Wertpapiere vom Emittenten zu­rückbehalten werden muss – und eine Verbesserung des Liquiditätsrisikomanagements.

Mit diesem Maßnahmenpaket wird einerseits auf die Finanzkrise reagiert und anderer­seits der Finanzmarkt gestärkt.

Geschätzte Damen und Herren! Mit diesen Maßnahmen, mit dieser Gesetzesänderung wird ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt, damit noch mehr Si­cherheit, noch mehr Kontrolle und noch mehr grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bankensektor, im Finanzsektor möglich wird und dadurch das Vertrauen in die Fi­nanzwirtschaft gestärkt werden kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter DDr. Königsho­fer. – Bitte.

 


18.02.13

Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Erinnern Sie sich noch, was am 15. September 2008 in New York passiert ist? An den 11. September 2001 erinnern Sie sich sicher noch, an die Anschläge auf die Twin Towers in New York. Am 15. September 2008 hat es dort ein ähnliches, möchte ich sagen, See- und Erdbeben für die Finanzwelt gegeben: An diesem 15. September hat die zweitgrößte Investmentbank der Welt, Lehman Brothers, Insolvenz anmelden müssen nach dem amerikanischen Paragraphen Chapter 11.

Was war geschehen? Die Finanzkrise, die Subprime-Krise und so weiter hat die Ban­ken immer mehr erfasst, und nach wochenlangen Verhandlungen zwischen dem US-amerikanischen Finanzminister Henry Paulson und dem CEO, auf Deutsch Chefexeku­tionsoffizier, der Lehman Brothers, Richard Fuld, ist eine Deadline erreicht worden, wo der amerikanische Finanzminister, der ein Todfeind des Richard Fuld war – das muss man auch wissen –, bei den Verhandlungen nicht mehr weitergemacht hat.

Was hat der Finanzminister in Erfahrung gebracht? – Er hat einmal herausfinden las­sen, wer die Hauptgläubiger von Lehman Brothers sind, und nachdem er gesehen hat, dass die Hauptgläubiger in Europa und in Asien sitzen, hat er den Daumen nach unten gedreht, hat die Rettungsmilliarden des amerikanischen Staates für Lehman Brothers gesperrt und hat somit Lehman Brothers in den Orkus der Finanzwelt geschickt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 183

Folge dieses Crashs, der trotz eines „too big to fail“ ausgelöst wurde, war ein Schaden, der bis heute noch nicht bezifferbar ist. Er liegt zwischen 75 und 200 Milliarden US-Dollar.

Meine Damen und Herren! Jetzt könnten wir sagen: Was interessiert denn uns das, wenn eine amerikanische Investmentbank insolvent wird, wenn sie bankrottgeht? Braucht es überhaupt Investmentbanken? – Die Fragen sind richtig, die stelle ich mir auch. Aber das hat einen Haken, wenn ich sage: Mich interessiert das nicht!, denn diese Invest­mentbanken waren geschäftsmäßig verbunden mit vielen, vielen Banken, auch Ge­schäftsbanken, auf der ganzen Welt, und die Auswirkungen haben sehr stark nach Euro­pa, aber auch nach Österreich durchgeschlagen.

Denken Sie an die Kommunalkredit AG: Sie musste einige Monate später, nämlich am 4. November 2008, von der Republik Österreich notverstaatlicht werden. Fragen Sie dazu unsere Bildungsministerin Frau Dr. Claudia Hase – Klammer auf: weiß von nichts, vormals Schmied; Klammer zu –, die von 2004 bis 2007 Vorstandsdirektorin in der Kommunalkredit war und steuerschonend über Zypern große Spekulationsräder, bis zu 16 Milliarden €, in Gang gesetzt hat!

Die Folgen dieser Insolvenz, dieses Zusammenbruchs der Kommunalkredit trägt heute noch die Österreichische Volksbanken AG, die eine Milliarde Partizipationskapital ge­genüber der Republik Österreich nicht zins- oder dividendenmäßig bedienen kann.

Meine Damen und Herren! Die Lehre daraus müsste sein, dass man den Bereich In­vestmentbanken streng trennt von dem Bereich Geschäftsbanken, so wie wir das in unserem Entschließungsantrag fordern. (Beifall bei der FPÖ.) Deshalb lade ich Sie auch dazu ein, dem zuzustimmen. Die Investmentbanken sollen machen, was sie wol­len, sie können jegliches Geschäft machen, nur eines müssen sie tun: Sie müssen ihre Kunden auf das Risiko aufmerksam machen.

Die Geschäftsbanken allerdings haben das normale Bankgeschäft zu betreiben, Einla­gen hereinzunehmen, diese als Kredite an die Wirtschaft, an Private hinauszugeben und den Zahlungsverkehr abzuwickeln. Die Geschäftsbanken sollen unter Aufsicht und unter Schutz des Staates stehen, aber sie müssen, wie Kollege Matznetter gesagt hat, auch eine Firewall dazwischen aufziehen. Es darf nicht mehr möglich sein, dass Ge­schäftsbanken Investmentbanken refinanzieren und dann um ihr Geld umfallen, so wie es der ÖVAG gegangen ist, und es darf nicht mehr sein, dass die Geschäftsbanken so­genannte Produkte von Investmentbanken kaufen und glauben, damit die großen Ge­winne machen zu können.

So war es nämlich auch bei der Kommunalkredit. Letztendlich hatte sie sogenannte Toxic Papers in den Bilanzen, und so musste auch die Kommunalkredit, wie viele andere Banken auch, zum Beispiel in Deutschland – ich erinnere an die Hypo Real Estate, die bisher schon von der Bundesrepublik Deutschland über 100 Milliarden € Staatsgeld be­kommen musste; das war die ehemalige deutsche Grundpfandanstalt, die so spekuliert hat –, verstaatlicht werden.

Meine Damen und Herren, noch einmal: Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! Das können wir auch in Österreich machen: eine Trennung zwischen Investment­banken und Geschäftsbanken. Da muss man halt manches entzerren, Kredite zurück­nehmen, Wertpapiere zurückgeben, und dann können wir unsere Geschäftsbanken ab­sichern, zum Wohle unserer heimischen, nationalen Wirtschaft, und wer zu Investment­banken gehen will, kann das tun, muss sich aber des Risikos bewusst sein.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 184

18.08


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


18.08.03

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! Ich möchte mit Ihnen ein paar Gedanken zum HIPC Trust Fund tei­len, wo wir an der Entschuldung Liberias beteiligt sind. Ich denke, dass Entschuldungs­maßnahmen generell eine sehr sinnvolle Maßnahme sind, um Staaten, die hoch ver­schuldet sind und wo es auch politisch opportun ist, sie zu entschulden, aus diesem unheimlichen Schlamassel zu helfen, dass sie ewig, ewig und ewig an Zinsen und Zin­seszinsen zahlen und überhaupt nie dazu kommen, die Substanz ihrer Schulden zu­rückzuzahlen.

Es gibt Berechnungen, wonach aufgrund dieser Zinsen und Zinseszinsen die vierfache Summe dessen vom Süden in den Norden fließt, was vom Norden in den Süden an Entwicklungsgeldern fließt. Es ist also auf jeden Fall sinnvoll, diese Schuldenfalle auf­zubrechen und Ländern die Möglichkeit zu geben, aus dieser ewigen Abhängigkeit he­rauszukommen.

Es bedarf darüber hinaus natürlich auch noch anderer begleitender Maßnahmen. Nur mit Entschuldung alleine wird keine Entwicklung möglich sein, solange keine Gleichheit der Methoden, der „Waffen“ auf den Handelsmärkten möglich ist. Das heißt, ein fairer Welthandel würde sich entwickelnden Ländern unendlich viel an Potenzial, an Möglich­keiten und an Chancen bringen.

Und Entschuldungen – es wurde schon kurz angesprochen – sind auch für Österreich sehr wichtig, weil wir mit den Entschuldungen auch bislang unsere Official-Develop­ment-Assistance-Zahlen relativ gut gehalten haben. Bis zu zwei Drittel unserer ODA-Zahlen waren ja Entschuldungen, was im internationalen Vergleich viel zu hoch ist; gar keine Frage. Viel sinnvoller, als sich in Entschuldungen zu retten, ist es natürlich, Geld für gestaltbare Entwicklungszusammenarbeit auszugeben, und da möchte ich mich nicht, wie das der Außenminister tut, vom Ziel verabschieden, dass wir bis zum Jahr 2015 0,7 Prozent unseres Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit aus­geben.

Ich halte das für eine inhaltlich wichtige und politisch opportune Maßnahme, und ich bin auch schon sehr gespannt, was Österreich im Sommer der Europäischen Union melden wird, wie wir unseren Stufenplan gestalten in Richtung 2015 mit 0,7 Prozent für Entwicklungszusammenarbeit. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

18.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte. (Abg. Hagenhofer läuft zum Rednerpult. – Abg. Dr. Jarolim: Marianne, das hast du aber schon vorher gewusst, dass du redest?! – Abg. Hagenhofer – auf dem Weg zum Red­nerpult –: Ja, ich hoffe!)

 


18.10.33

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Regierungsvorlage schafft die in­nerstaatliche Grundlage, um Doppelbesteuerung auszuschließen, und schafft die Mög­lichkeit, dass Handel und Wirtschaftsbeziehungen mit ausländischen Gebieten (Abg. Dr. Lichtenecker: Ein heikles Thema, Frau Kollegin! Ganz heikel!) mit Steuerjurisdik­tion, Frau Kollegin, aber ohne Völkerrechtssubjektivität ermöglicht wird.

Wir gehen schon davon aus, dass wir Gesetze beschließen, die es unserer Wirtschaft ermöglichen, eben auch mit solchen Ländern Kontakte aufzunehmen und nicht doppelt besteuert zu werden, und wir gehen nicht davon aus, dass es ausschließlich dazu ge­nutzt wird, so wie Sie es angemerkt haben, dass man da sozusagen das Geld irgend­wo schwarz parken kann. (Abg. Dr. Lichtenecker: Das sind reine Kann-Bestimmun­gen! Sie öffnen dem Tür und Tor!) – Frau Kollegin, lassen wir das auf uns zukommen,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 185

lassen wir das Gesetz wirken; wir werden es kontrollieren, und dann können wir alle­mal noch nachbessern.

Wir haben in Österreich Gesetze, und in Europa gab es Gesetze, und es gibt die Fi­nanzkrise trotz aller Gesetze, die wir jemals gemacht haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.12

18.11.30

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussanträge.

Zunächst zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Betriebliche Mitarbei­ter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 754 der Beilagen.

Wenn Sie für diesen Entwurf sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung erteilen, bitte ich Sie um ein Zei­chen. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Stra­che, Kolleginnen und Kollegen betreffend Trennung von Bankgeschäften.

Wenn Sie für diesen Entschließungsantrag sind, bitte ich Sie um ein Zeichen. – Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der Finanzierung der Kreditver­gabe des Internationalen Währungsfonds an die ärmsten Entwicklungsländer erlassen und das Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias geändert wird, samt Titel und Eingang in 776 der Bei­lagen.

Wenn Sie dafür sind, bitte ich Sie um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung erteilen, bitte ich Sie um ein Zei­chen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

Wir kommen als Nächstes zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungs­fonds und der Oesterreichischen Nationalbank, samt Titel und Eingang in 777 der Bei­lagen.

Wenn Sie für diesen Entwurf sind, dann bitte ich Sie um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wenn Sie dem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmen, dann bitte ich um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir noch zur Abstimmung über den Entwurf betreffend das Dop­pelbesteuerungsgesetz samt Titel und Eingang in 778 der Beilagen.

Ich ersuche Sie um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen.

Wenn Sie dem Entwurf auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung geben, bitte ich Sie um Ihr Votum. – Das ist mit Mehrheit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 186

18.14.3816. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1196/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Ver­ordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. Nr. L 302 vom 17.11.2009, S. 1) (Ratingagenturenvollzugsgesetz – RAVG) erlassen wird sowie das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz geändert wird (806 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1195/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Haftungsübernahme für die Ausstellung „Michelangelo. Zeichnungen eines Genies“ (807 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 16 und 17 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte, Frau Kollegin.

 


18.15.31

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das Ratingagenturenvollzugsgesetz ist erforderlich, damit die EU-Verord­nung über Ratingagenturen wirksam werden kann, und damit führt die Europäische Union ein neues Aufsichtssystem für Ratingagenturen ein. Wir begrüßen das und wer­den das in dieser Form unterstützen.

Gleichzeitig ergibt sich natürlich bei diesem Punkt die gute Gelegenheit, darüber zu diskutieren, was seit fast zwei Jahren, seit Ausbruch der Krise, passiert ist. Letztendlich geht es ja jetzt darum, drei große Fragen zu beantworten: Die erste Frage ist: Wer zahlt denn für die Krise? Die zweite Frage ist: Was sind denn die Wege aus der Krise? Und die dritte Frage ist eine, die phasenweise immer wieder einmal auf europäischer Ebene diskutiert wird, aber in Österreich im Wesentlichen ein Schattendasein führt, nämlich: Wie verhindern wir die nächste Krise?

Da kommt es natürlich auch darauf an, wie man mit den verschiedenen und großen Bereichen umgeht. Herr Staatssekretär Lopatka, wir möchten heute die Gelegenheit nützen, da Sie im Finanzausschuss immer wieder etwas einsilbig sind, Sie zu ersu­chen, hier doch Auskunft darüber zu geben, wo denn da die Initiativen der Republik Österreich sind, beispielsweise bei der Etablierung einer schlagkräftigen europäischen Finanzmarktaufsicht. Das ist einer der wesentlichen Punkte, die tatsächlich die Stabili­tät des Finanzsektors sichern würden und wo es natürlich auch darum geht, wie es mit der Genehmigungspflicht für bestimmte Finanzprodukte aussieht.

Wie sieht es denn damit aus, bei besonders spekulativen Instrumenten und Käufen auch Einschränkungen beziehungsweise Verbote vorzunehmen? Oder: Wie steht es denn mit der Etablierung einer unabhängigen EU-weiten Ratingagentur?

Und dann sind da auch die großen Themen, die Österreich betreffen, und da komme ich zu einem, das insbesondere die Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich betrifft, nämlich die Reform des Finanzdienstleistungsassistenten. Man hat sich nach Ausbruch der Krise darauf geeinigt, dass da eine entsprechende Regelung kommen soll, aber bislang sehen wir keine Fortschritte, erkennen wir keine Maßnahmen, die tat-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 187

sächlich auch greifen und damit langfristig auch die Konsumentinnen und Konsumen­ten schützen auf diesem sehr heiklen Markt.

Eine Menge an Fragen also. Es werden durchaus Gesetze beschlossen, die, wie Sie es beim vorhergegangenen Gesetz gemacht haben, wiederum Intransparenz schaffen auf dem Markt, wiederum Hintertüren öffnen, etwas, das wir in dieser Form auf keinen Fall wollen. Also, Herr Staatssekretär, erklären Sie, wie weit Österreich tatsächlich ak­tiv ist im Hinblick auf die Kontrolle, auf die Transparenz und die Regelung der interna­tionalen und der nationalen Finanzmärkte. (Beifall bei den Grünen.)

18.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


18.18.54

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Sprichwort sagt: Der Erfolg hat viele Väter. Im Hinblick auf die Finanzkrise könnte man auch sagen: Eine Krise hat vie­le Väter.

Ich möchte nur einen Punkt hervorheben. Einer der Väter dieser Krise waren zweifellos die Ratingagenturen. Wenn wir uns erinnern, wie die ganze Finanzkrise ausgelöst wor­den ist: Es war nicht die alleinige Ursache, aber Auslöser war, dass letztlich die Ameri­kaner faule Hypothekarkredite in Wertpapiere verpackt haben, mit schönen Namen versehen haben, wie Asset-Backed Securities, amerikanische Ratingagenturen das Triple-A draufgegeben haben – und auf der ganzen Welt wurde das verkauft, im Glau­ben, dass da wirklich Triple-A drinnen ist.

Noch zwei Wochen vor dem Konkurs von Lehman Brothers: Triple-A! Wenn man das weiß, dann sagt man, bezüglich der Ratingagenturen ist dringender Handlungsbedarf ge­geben, die gehören offensichtlich wirklich an die Leine genommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Unser Problem ist, wir als kleines Land können das nicht allein machen. Da sind inter­nationale Lösungen gefragt, und ich bin froh, dass die EU nicht nur eine Richtlinie hat, die wir jetzt in das nationale Recht übernehmen, indem wir die Ratingagenturen der Kontrolle der FMA unterstellen, sondern dass schon eine zweite EU-Richtlinie in Vor­bereitung ist.

Ich bin voll auf der Linie des zuständigen EU-Kommissars Barnier, der sagt:

Erstens: Wir brauchen eine europäische Ratingagentur.

Zweitens: Ratingagenturen müssen unabhängig sein.

Drittens: Sie müssen ihre Bewertungskriterien offenlegen.

Viertens: Es gehört ein Verbot zwischen Beratung und Rating, denn es kann nicht sein, dass derjenige, der beraten wird und dafür zahlt, von dem Gleichen geratet wird, vor allem in Anbetracht der Wirkungen, die Ratings für Länder, aber auch für Wertpapiere haben.

In diesem Sinne kann man sagen: Das ist zwar nur ein kleiner, aber ein richtiger Schritt.

Ich gehe davon aus, dass mit Jahresbeginn eine neue EU-Verordnung da sein wird, die wir dann wahrscheinlich nächstes Jahr in unser nationales Recht übernehmen werden.

Noch einmal: Das ist ein kleiner Schritt, der zweifellos notwendig ist. Und da bin ich auch der Meinung des Herrn Hans-Werner Sinn aus München, der gesagt hat, die Ra­tingagenturen stecken offensichtlich mit den Investmentbanken unter einer Decke. Und da besteht Handlungsbedarf. Den ersten Schritt setzen wir heute. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 188

18.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


18.21.06

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch im Plenum meine Kritik wie­derholen, die ich schon im Ausschuss an dieser zweiten „Lex Schröder“– so kann man das durchaus nennen – geäußert habe. Es geht dabei um die Haftung für Verleihgut aus fremden Ländern für Ausstellungen.

Wir müssen zuerst einmal zurückgehen und überlegen, wofür es überhaupt eine Basis­abgeltung gibt. Die Basisabgeltung ist im Zuge der Ausgliederung der Bundesmuseen zustande gekommen, weil der Staat gesagt hat, jedes Museum soll eine bestimmte Summe Geldes bekommen und damit ordentlich wirtschaften, während sich der Staat zurückzieht, und es ist die Verantwortung jedes Bundesmuseums, all das ordentlich durchzuführen, wofür ein Bundesmuseum überhaupt gebraucht wird.

Das ist an sich sinnvoll. Nicht sinnvoll ist es dann, wenn die Bundesmuseen bei jeder Gelegenheit über die Stränge schlagen und weit über ihre Möglichkeiten, weit über die­se Basisabgeltung hinaus planen. Damit begonnen hat vor etwa sechs Jahren unser „berühmter“ Direktor Seipel, der es dann so weit gebracht hat, dass die Regierung sei­ner Überlegung zugestimmt hat, es könnte so etwas wie ein gemeinsamer Pool in der Größenordnung von einer Milliarde gegründet werden und aus diesem Pool könnten dann alle Bundesmuseen noch zusätzliche Versicherungshaftungen schöpfen.

Das war vor sechs Jahren. Und vor zwei Jahren hat dann Direktor Schröder noch eins draufgesetzt und gesagt: Das ist uns auch noch zu wenig! Ich habe eine Einzelausstel­lung, die Van-Gogh-Ausstellung, bei der ich eine zusätzliche Haftung in der Größen­ordnung von 500 Millionen € seitens des Bundes benötige!

Meine Damen und Herren! Ich habe damals – es war genau vor zwei Jahren – an die­ser Stelle davor gewarnt, dass nur deshalb, weil nie etwas passiert, man nicht glauben sollte, dass dann nicht tatsächlich eines Tages ein Schaden eintritt. Und in der Größen­ordnung von 500 Millionen € wäre das gewaltig. So etwas kann bei einer Einzelausstel­lung durchaus sein. Bei einem Pool von einer Milliarde, aufgeteilt auf alle Museen, ist das wesentlich weniger leicht möglich, aber bei einer Einzelausstellung kann das durch­aus sein. Und es häufen sich sogar solche Unfälle. Daher habe ich gesagt: Das ist so ähnlich ... (Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer.)

Herr Kollege Molterer, ich habe es Ihnen im Ausschuss ohnehin schon erklärt: Das ist so ähnlich, wie wenn Sie sagen würden: Es passiert mir nie etwas, daher macht es nichts, wenn ich mein Auto nicht versichere, denn es ist mir noch nie etwas passiert, und daher kann mir auch in Zukunft nichts passieren!

Es ist im Gegenteil so: Je öfter Sie mit dem Auto fahren und je teurer das Auto ist, um­so gefährlicher wird das Ganze. Und dafür gibt es Versicherungen!

Da im Ausschuss Kollege Matznetter sinngemäß davon gesprochen hat, dass wir die Verteidiger einer Versicherungslobby seien, muss ich ihm sagen: Das ist völlig falsch, denn dann müssten Sie absolut gegen jede Versicherung sein!

Es geht darum, dass man mit wenig Einsatz das große Risiko abdeckt. Aber natürlich, auf Kosten der Allgemeinheit können wir auch das große Risiko direkt übernehmen. Und genau das machen wir!

Vor zwei Jahren habe ich noch etwas angemerkt, und zwar habe ich gesagt: In zwei Jahren wird es wieder so weit sein, da wird der nächste Direktor kommen, und es ist dann nicht die Van-Gogh-Ausstellung, sondern eine andere Einzelausstellung! Es war dann die Michelangelo-Ausstellung. Und so ist dann prompt meine Voraussage einge­treten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 189

Ich habe vor noch etwas gewarnt, nämlich dass ab diesem Zeitpunkt immer öfter die Museumsdirektoren kommen werden mit Forderungen nach immer höheren Beträgen. Tatsächlich: Der jetzige Betrag macht bereits 550 Millionen € aus. Und irgendwann ein­mal passiert es dann – und dann war es niemand! Dann zahlt es ohnehin die Allge­meinheit. Es hat dann niemand irgendetwas gewusst und niemand war irgendwie be­teiligt. Sukzessive nähern wir uns dieser Gefahr.

Es gibt eine Basisabgeltung, mit dieser haben die Museumsdirektoren und Museumsdi­rektorinnen zu wirtschaften – und alles andere ist ein unnötiges Risiko, dem wir uns aus­setzen!

Ich jedenfalls habe davor gewarnt. Sagt bitte nicht, ihr wart es nicht, wenn es dann wirk­lich einmal eintritt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


18.25.16

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich korrigiere den Finanzsprecher der ÖVP un­gern, aber es handelt sich hiebei nicht um die Umsetzung einer Richtlinie, sondern es geht dabei um eine Verordnung. Es geht bei der Ratingagentur-Verordnung der Euro­päischen Union nur darum, festzustellen, wer Strafen aussprechen kann in Österreich. Und damit das nicht die Bezirkshauptmannschaften sind und damit nicht Vertreter aller Bezirkshauptmannschaften nach Brüssel zum Vorbereitungsseminar fahren, sondern nur eine Stelle, nämlich die FMA, wollen wir die FMA als hiefür zuständige Stelle haben.

Die Strafen, die da drinstehen, sind zugegebenermaßen mickrig niedrig. Das ist aber insofern kein Problem, als die nächste Verordnung in Vorbereitung ist und man damit rechnen muss, dass diese Strafen in der neuen Verordnung wahrscheinlich auf das Tausendfache angehoben werden. Für die sechs Monate ist das kein Problem, vor al­lem auch deswegen nicht, weil es in Österreich ohnehin keine Ratingagenturen gibt, und deswegen wird es wahrscheinlich in diesem halben Jahr auch keine Strafen geben.

Sonst wollte ich nur noch dem Kollegen Stummvoll, weil er das zu Mittag hier kritisiert hat, sagen: Ich verstehe ja, er ist ein niederösterreichischer Abgeordneter, und deswe­gen muss er das, was in Niederösterreich passiert, gutheißen, aber dass er jetzt auch in einer Art Vogel-Strauß-Politik meint, es wäre kein Geld verloren gegangen, hat mich doch sehr gewundert.

Der Rechnungshof, ein Organ des Nationalrates, hat festgestellt, dass fast 1 Milliarde € allein an Wohnbaugeldern verspekuliert wurde. Wenn wir dem Rechnungshof nicht mehr glauben – wenn der Landeshauptmann von Niederösterreich so tut, als wäre das nicht passiert, ist das das eine –, wenn Mitglieder des Nationalrates so tun, als könnte der Rechnungshof nicht rechnen, erschreckt mich das schon. (Abg. Mag. Kogler: Richtig!)

Man muss auch politisch sagen können: 1 Milliarde € wurde verspekuliert! (Abg. Mag. Kog­ler: Genau!) Und die Konsequenzen daraus müssen die Niederösterreicher ziehen.

Wir warten darauf, dass dort endlich reiner Tisch gemacht wird, denn das kann nicht, ohne das festzustellen, einfach hingenommen werden. Das ist wirklich skandalös!

Und das geht weit darüber hinaus, weil dasselbe mit Umweltgeldern und mit Banken­geldern passiert ist, et cetera.

Wir warten darauf, dass in Niederösterreich da endlich reiner Tisch gemacht wird! (Bei­fall bei der SPÖ.)

18.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 190

18.27.39

Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wir stimmen für die Haftungsübernahme für die Aus­stellung in der Albertina „Michelangelo. Zeichnungen eines Genies“. Wir alle wissen, die Albertina ist die größte und die bedeutendste graphische Sammlung auf der Welt. Sie ist auch die größte wissenschaftliche Abteilung in dieser Hinsicht auf der Welt. Und Mi­chelangelo ist – das wissen wir auch – einer der größten Künstler in der Menschheits­geschichte. Er war nicht nur Bildhauer, sondern auch Maler, Architekt und Wissenschaftler.

Michelangelo hat aber vor allem als Zeichner – und das ist der Grund, warum diese Aus­stellung stattfindet – großartige Kunstwerke hinterlassen. Und deswegen sind wir der Meinung, dass die Albertina, weil sie nun einmal eine graphische Sammlung ist, der beste Ort ist, wo diese Ausstellung stattfinden kann, und zwar der beste Ort, würde ich sagen, auf der ganzen Welt, wo man diese Werke präsentieren kann.

Diese Ausstellung wird auch dem Ruf Österreichs als Kulturland im besonderen Maße gerecht. Es ist daher für uns sehr wohl selbstverständlich, dass Österreich die Haftung übernimmt, denn – und das soll man schon auch sagen – es werden ja nicht nur die Werke aus der Albertina gezeigt, sondern auch die Werke aus anderen europäischen Museen, aus amerikanischen Museen und auch aus privaten Sammlungen. Infolgedes­sen können sehr viele Menschen die Werke Michelangelos sehen. Und ich kann nur noch sagen: Ich wünsche dieser Ausstellung viel Erfolg! (Beifall bei der FPÖ.)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


18.29.10

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auch wir wollen strengere Richtlinien für Ratingagenturen. Wir begrüßen dieses Ge­setz, wobei das, wie Herr Abgeordneter Krainer schon gesagt hat, kein großer Wurf ist, weil wir erstens keine Ratingagenturen haben und zweitens nicht wirklich Epochales in diesem Gesetz steht. Nichtsdestotrotz ist das unserer Meinung nach ein Schritt in die richtige Richtung.

Aber im Zuge dessen sollten wir uns über andere Dinge auch noch unterhalten, und zwar darüber, dass wir einen Europäischen Währungsfonds brauchen – das haben wir heute auch schon gehört –, der frei ist von Einflussnahmen, der also nicht von jenen, die er bewerten soll, Geld bekommt.

Wir brauchen außerdem eine Gleichstellung, was die Spekulation betrifft, mit der Ar­beit. Es ist nämlich so, dass derjenige, der mit Arbeit Geld erwirtschaftet, bis zu 50 Pro­zent besteuert wird, während jemand, der sein Geld für sich arbeiten lässt, mit 25 Pro­zent oder gar nichts davonkommt. Und damit muss Schluss sein!

Das heißt, wir brauchen eine Spekulationssteuer, die genau das berücksichtigt und die jede Spekulation, wo Gewinne stehen, in die Einkommensteuer einbezieht. Das wäre fair und gerecht.

Weiters brauchen wir einen funktionierenden Finanzmarkt und vor allem eine funktio­nierende Finanzmarktaufsicht. Das hat in der Vergangenheit überhaupt nicht funktio­niert, und zwar nicht nur in Österreich, sondern auch international.

Und was wir ganz besonders brauchen, ist eine Insolvenzregelung für Banken, wo wir das bei Banken entsprechend kontrolliert abwickeln können, und nicht gleich das gan­ze System gefährden. Das Gleiche brauchen wir auch für Staaten, wie wir am Beispiel Griechenlands gesehen haben.

Griechenland hätten wir pleitegehen lassen sollen, das wäre vernünftiger gewesen. Wenn wir da eine vernünftige Abwicklung festgelegt hätten, hätten wir das so gestalten


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 191

können, dass das für Griechenland gar nicht so negativ gewesen wäre und auch für die internationalen Banken nicht zur Katastrophe hätte werden müssen. Dafür brauchen wir eben eine Insolvenzordnung, die auch Staaten umfasst.

Nicht zuletzt brauchen wir noch starke Sanktionen für Länder, die in der Euro-Zone sind und sich nicht an die Spielregeln halten.

Wir haben erlebt, dass Griechenland genau so vorgegangen ist. Wir haben das schon 2006 gewusst. Auch die ÖVP hat schon 2006 gewusst, dass sich Griechenland nicht an die Spielregeln hält, und trotzdem hat man es gewähren lassen – mit den Folgen, die wir alle heute kennen. Deshalb brauchen wir Sanktionen für all jene, die sich nicht an die Spielregeln halten. (Beifall beim BZÖ.)

Jetzt noch eine kurze Anmerkung zur Versicherungssache, weil hier einige so vehe­ment dagegen auftreten, dass der Staat da Haftungen übernimmt.

Der Staat versichert sich ja im großen Bereich nicht. Das heißt, viele Bundesgebäude sind nicht versichert. Und das hat den einfachen Grund, dass der Staat selbst als Ver­sicherung auftritt und sich die Verwaltungskosten einer Versicherung und die Gewinne einer Versicherung damit spart. Das kostet im Prinzip gleich viel, abzüglich der Kosten, die man sich da sparen kann.

Genauso funktioniert das, wenn der Staat für Gemälde haftet, die die Bundesmuseen dann nicht versichern müssen. Das ist für den Steuerzahler ein Nullsummenspiel, wo am Ende der Rechnung sogar noch ein Plus steht, weil wir uns sozusagen die Ge­winne der Versicherungen und auch die Verwaltungsgebühren sparen, da der Staat selbst als Versicherer auftritt und letztlich, wenn einmal ein Schaden eintritt, dann auch in die Ziehung kommt, er sich aber das über die Jahre spart, indem er keine Versiche­rungsprämien zu zahlen hat.

Das ist genau der Punkt! Und deshalb macht es durchaus Sinn, dass sich der Staat in vielen Bereichen nicht versichert, sondern selbst als Versicherung auftritt. Das ist gän­gige Praxis, und deshalb verstehe ich nicht, warum das einige von den Grünen ganz furchtbar finden.

Denn, wie gesagt: Für den Steuerzahler ist das ein Vorteil! Und das muss uns, glaube ich, letztlich interessieren: dass es für den Steuerzahler günstiger wird. Deshalb kann ich mir das auch sehr, sehr gut vorstellen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Auer. – Bitte.

 


18.33.40

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Beschluss dieses Gesetzes setzen wir um, was die Verordnung des Europäischen Parlaments und des EU-Rates vorgegeben hat, das wird quasi in österreichisches Recht eingefügt.

Es wurde heute einiges dargelegt, was für künftige Sicherheiten notwendig wäre: eine verbesserte Aufsicht, entsprechende gesetzliche Bestimmungen. Kollege Stummvoll hat auch ausgeführt, was die Ursachen dieser Krise sind. Stichwort: Lehman Brothers, „schön“ verpackte Wertpapiere und in Europa so manche Gier von Bankern.

Ich erinnere mich daran – das ist als Ergänzung gedacht –, dass vor allem westdeut­sche Banken, durchaus Länderbanken, meinten, man gebe das Klein- und Mittelgewer­be dem Markt zurück, weil man bei diesen Immobilienfinanzierungen und Investment­bereichen ungleich besser verdienen könne – mit den Auswirkungen, die uns bekannt sind!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 192

Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass mit dieser Regelungswut in Form von all diesen Gesetzen – und mag die Aufgabe einer Aufsichtsbehörde noch so scharf und gesetzlich noch so gut ausformuliert sein – in Zukunft alle Sicherheiten gegeben sind. Wichtiger wäre es, so manche Banker an der Spitze daran zu erinnern, dass sie, wenn sie maßlos, eitel oder gierig sind, abberufen werden.

Weiters sollten wir wirklich überlegen, ob es sinnvoll ist, Bonifikationen in Millionenhö­he, wie sie manches Mal gegeben werden, zuzulassen. Das gehört abgeschafft, denn damit wird nur der kurzzeitige Erfolg sozusagen präjudiziert. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Weinzinger.)

Meine Damen und Herren, ein bisschen muss ich ja lächeln, wenn ich an Folgendes denke: So manche Banken in Österreich, die nachhaltig konservativ ihr Geschäft machten, wurden jahrelang belächelt. Auch in Deutschland war das so. Der ehemalige, vor Kurzem von seinem Amt zurückgetretene Bundespräsident Köhler war einmal Chef des IWF. Er wurde in einem bemerkenswerten Interview relativ offen kritisiert, weil er dargelegt hat, dass westdeutsche Sparkassen kritisiert wurden, weil sie keine Erträge zwischen 10 und 15 Prozent erwirtschaften konnten. Wie soll denn so etwas gehen bei einem Wirtschaftswachstum von nur 3 Prozent? Daher hat man dann versucht, durch spekulative Geschäfte Gewinne zu machen, um auch im Inland reüssieren zu können.

Das Gleiche gilt auch für die österreichische Kommunalkredit. Manche Gemeindever­treter werden sich daran erinnern, wie die Angebote von Sparkassen und Raiffeisen­banken von anderen unterboten wurden, sodass man sich manches Mal gefragt hat: Ja kann man es denn selbst nicht? Damit man aber diese Defizite ausgeglichen hat, hat man international spekuliert – mit dem bekannten Ergebnis.

Ich bekenne mich zu diesem Gesetz, bezweifle aber, dass es der Weisheit letzter Schluss ist. (Beifall bei der ÖVP.)

18.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Rudas. – Bitte.

 


18.36.57

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Sie haben natürlich recht, das kann nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sein, denn dass sich drei amerikanische Ratingagenturen praktisch den gesamten Markt untereinander aufteilen, ist nur ein Indiz für ein korruptes System, und dagegen müs­sen wir europaweit etwas machen, und zwar nicht nur, was die Ratingagenturen und die Fehlentwicklungen betrifft, sondern auch, was die Ursachen der Krise betrifft. Das heißt, wir dürfen uns in einem konservativen Europa nicht einfach zurücklehnen und nach der Krise so tun, als wäre es vor der Krise.

Und da wird es ganz wesentlich sein, für neue Regeln zu kämpfen, und zwar geschlos­sen als österreichische Bundesregierung, das heißt, der Finanzminister gemeinsam mit dem Bundeskanzler. Da ist der Finanzminister aufgefordert, nicht neben Angela Mer­kel, sondern für Österreich zu kämpfen: für neue Spielregeln, für eine neue Finanz­marktarchitektur und für eine neue demokratische Gerechtigkeit innerhalb Europas. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


18.38.08

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ho­hes Haus! Meine Kollegin Unterreiner hat vorhin schon ausgeführt, dass wir der Haf­tungsübernahme zur Michelangelo-Ausstellung zustimmen werden. Diesem einen der beiden jetzt zur Debatte stehenden Tagesordnungspunkte stimmen wir also zu.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 193

Für mich als Tourismussprecher meiner Fraktion ist es selbstverständlich, dass von uns für diese Haftungsübernahme die Zustimmung kommen wird, hat doch allein schon die Van-Gogh-Ausstellung in der Albertina gezeigt, dass die in die Höhe geschnellten Besucherzahlen für diese Ausstellung jegliche Haftungsübernahme rechtfertigen. – So­weit zur Michelangelo-Ausstellung.

Nicht zustimmen werden wir dem Ratingagenturenvollzugsgesetz, nicht deshalb, weil wir mit der Grundintention der EU-Verordnung nicht übereinstimmen würden, nein, meine sehr geehrten Damen und Herren. Kollege Stummvoll hat vorhin gesagt, dass speziell die internationalen Ratingagenturen das Triple-A auf die Asset Backed Securi­ties geknallt haben und auch noch zwei Wochen vor dem Lehman-Konkurs auf die Lehman Bank und dass sie durch ihre verantwortungslose Vorgehensweise an der Subprime-Krise schuld sind. Diese Meinung teilen wir vollinhaltlich, und in weiten Tei­len auch das, was Herr Kollege Auer gesagt hat.

Ich glaube aber – und jetzt bin ich bei dem, was Kollege Krainer gesagt hat –, es geht nicht nur darum, dass wir mit diesem Ratingagenturenvollzugsgesetz quasi verhindern, dass die Bezirksverwaltungsbehörden nach Brüssel fahren müssen, um irgendwelche Ratingagenturen, die es gar nicht gibt und auch nicht geben wird, weil es keine öster­reichischen Ratingagenturen geben wird, zu bestrafen, zu bewerten oder zu überwa­chen. Nein, da macht man es sich zu leicht, das ist nur die halbe Wahrheit.

Die ganze Wahrheit ist nämlich Folgendes: Es geht bei der EU-Verordnung darum, dass internationale Ratingagenturen, wenn sie einen Sitz in Europa wollen und wenn sie wollen, dass ihre Ratings EU-weit verwendet werden dürfen, sich bei den europäischen Wertpapierregulierungsbehörden registrieren lassen müssen. Entschieden wird darü­ber einvernehmlich von Kollegien der jeweiligen zuständigen staatlichen Wertpapierre­gulierungsbehörden. Darum geht es: Sie wollen damit der Finanzmarktaufsicht, der FMA, diese Agenden übertragen. Und dazu sagen wir: Nein! (Beifall bei der FPÖ.) – Danke schön.

Genau diese FMA ist ja, wie wir auch in der Vergangenheit gesehen haben – ich erin­nere jetzt nur an Auer von Welsbach, Hypo, Kommunalkredit, BAWAG, Meinl –, im In­land schon überfordert. Wie überfordert ist sie denn erst, wenn sie auch noch interna­tionale Agenden übertragen bekommt?!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das wird in die Hosen gehen, und darum ste­hen wir dafür nicht zur Verfügung. (Beifall bei der FPÖ.)

18.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


18.41.35

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den Ratingagenturen haben Stummvoll, Auer und andere schon das Notwendige gesagt.

Eines möchte ich wiederholen, auch wenn das in den nächsten Monaten oder vielleicht sogar Jahren zu einem Ceterum censeo werden sollte, dass wir in Österreich wohl über­wiegend der Meinung sind:

Erstens braucht es eine europäische Ratingagentur.

Zum Zweiten: Wer den Internationalen Währungsfonds als Retter in der Not in Sachen Griechenland und Euro-Rettungsschirm nicht so ganz gerne will, der wird auch zu so etwas wie einem europäischen Währungsfonds ja sagen müssen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 194

Beide Projekte sind nicht einfach zu realisieren. Wien ist hier eine von 27 Hauptstäd­ten, das ist gar keine Frage, aber ich denke, es braucht immer wieder solche Äuße­rungen, auch hier im Nationalrat, um diese Position zu bekräftigen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Matznetter.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil ich mit Herrn Kollegem Zinggl da auch schon im Ausschuss absolut nicht einer Meinung gewesen bin: Die Saliera war nicht versichert. Die weltgrößte Sammlung von Brueghel-Bildern im Kunsthistorischen Mu­seum ist nicht versichert. Die Autos des Bundes sind nicht versichert. Aus gutem Grund ist der Bund hier sein eigener Versicherer. Deswegen ist es absolut logisch, bei der oh­nehin nicht übermäßig großzügigen Ausstattung unserer Bundesmuseen – ganz egal, ob das ein Herr Seipel, ein Herr Schröder oder sonst jemand ist – für ein Projekt wie die Michelangelo-Ausstellung natürlich die Versicherung quasi aus Bundessicht zu über­nehmen.

Im Übrigen: Auf das Einzelobjekt abgerechnet, sind es 100 Millionen €, Herr Kollege Zinggl. So gesehen: Das macht absolut Sinn, das ist geübte Praxis, und Ihre Position – mit Verlaub, ein wenig polemisierend – klingt wie die eines Lobbyisten erster Ordnung der Versicherungswirtschaft. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Matznetter.)

18.43


Präsident Fritz Neugebauer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Ab­geordneter Dr. Zinggl zu Wort gemeldet. Herr Kollege, die GO-Bestimmungen sind be­kannt. 2 Minuten Redezeit Maximum. – Bitte.

 


18.43.51

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Kollege Bartenstein hat so­eben gesagt, dass die Saliera nicht versichert gewesen sei. – Das ist unrichtig!

Die Saliera war bei der Uniqa versichert. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


18.44.11

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zum Tagesordnungspunkt 17, Haftungsübernahme für die Michelangelo-Ausstellung: Eine ebensolche Haftungsübernahme gab es – das wurde schon erwähnt – bei der Van-Gogh-Ausstellung. An die 590 000 Interessierte besuchten sie, ein Tagesschnitt von 6 202 Besuchern wurde gezählt. Bereits neun Wo­chen nach Eröffnung dieser Ausstellung wurde die angepeilte Besucherzahl von 450 000 erreicht. Die Picasso-, Rubens- und Dürer-Ausstellungen wurden bei Weitem übertrof­fen, die Besucherzahl zum Teil verdoppelt.

Als Bundesländer-Abgeordneter möchte ich allen, die dazu beitragen, zu den positiven Tourismuszahlen in Wien herzlich gratulieren. Diese Zahlen sind beachtlich: Wien ran­gierte 2009 mit zehn Millionen Nächtigungen an achter Stelle der europäischen Städte. Von Februar bis April dieses Jahres wurde eine Zuwachsrate von 13 Prozent erreicht. Dieses Interesse an Wien gilt es zu stärken, Angebote, breite Angebote auf höchstem Niveau, sind weiter zu präsentieren.

Meine Damen und Herren, ich möchte auf die Frage eingehen, ob Großveranstaltun­gen auf Kosten kleinerer oder gar auf Kosten junger Talente, junger Künstlerinnen und Künstler gehen. – Für diese Talente im ganzen Bundesgebiet, in allen Bundesländern, auch in meiner Region, ist zum Beispiel die Filmförderung für junge Filmemacherinnen und Filmemacher von 374 000 € im Jahr 2008 auf 645 000 € im Jahr 2009 und damit enorm angestiegen. Sie liegt mit Juli 2010 bereits bei 616 000 €.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 195

Zum Schluss kommend: Diese Haftungsübernahme geht nicht auf Kosten anderer, son­dern stärkt den Kultur- und Wirtschaftsstandort Wien und Österreich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. – Bitte.

 


18.46.29

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil von der Abgeordneten Lichtenecker konkrete Fragen an mich gerichtet worden sind, nämlich: Was tut Österreich in Europa, um zu einer schlagkräftigen Finanzmarkt­aufsicht zu kommen? Was tut Österreich, um zu einer europäischen Ratingagentur zu kommen? – So weit die Fragen, und jetzt meine Antworten.

Der erste Punkt: Sie können in allen Protokollen der Rats-Arbeitsgruppen nachlesen, wie aktiv wir sind. Wir sind hier tatsächlich aktiv, und Österreich hat immer zu jenen Staaten gehört, die sich besonders dafür eingesetzt haben, die europäischen Auf­sichtsbehörden wirklich zu stärken. Im Übrigen darf ich darauf verweisen, dass wir am Dienstag im EU-Unterausschuss genau diese Fragen besprechen werden, wo ich Ih­nen dann gerne noch viel ausführlicher zur Verfügung stehen werde.

Der zweite Punkt: Was den Sitz der Ratingagenturen betrifft, sehen wir es jetzt nicht als so wesentlich an, wo dieser Sitz ist, sondern der entscheidende Punkt ist: Wie kön­nen wir diese Ratingagenturen wirksam beaufsichtigen? – Gerade die heutige Verord­nung, die ja schon angesprochen worden ist, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Wir unterstützen auf europäischer Ebene in Brüssel alle weiteren Regulierungsmaß­nahmen, die diesbezüglich kommen werden und an denen auch bereits gearbeitet wird.

So weit die Position des Finanzministeriums und der österreichischen Bundesregie­rung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


18.48.21

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekre­tär! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich beschäftige mich mit dem Ratingagenturenvollzugsgesetz. Wir implementieren heute hier eine EU-Verordnung, die es uns möglich macht, die Befugnisse der Ratingagenturen zu prüfen. Vor allem wird auch die Finanzmarktaufsicht entsprechend instruiert, und es werden die gesetz­lichen Notwendigkeiten für die Finanzmarktaufsicht geschaffen, um entsprechend tätig werden zu können.

Wir alle haben leidvoll erfahren müssen, welche Rolle die internationalen Ratingagen­turen in der Finanzkrise gespielt haben. Deswegen wird es wichtig sein, hier ein euro­päisches Instrument zu installieren, dass diese Ratingagenturen auch entsprechend kon­trolliert werden. Wir vollziehen hier einen richtigen Schritt, den uns die Europäische Uni­on vorgibt.

Abschließend möchte ich erwähnen, dass es Europa als zweitgrößte Volkwirtschaft in der Welt in Hinkunft natürlich schaffen muss, eine international unabhängige Rating­agentur auch in Europa zu etablieren. Es kann nicht angehen, dass nur amerikanische Agenturen uns immer wieder die Bewertungen vorgeben und diese vornehmen. Ich glaube, das ist ein erster und wichtiger Schritt dazu. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.49

18.49.50

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 196

Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung und stimmen über die einzelnen Ausschussanträge ge­trennt ab. – Herr Kollege Krainer wird auch mitstimmen. (Abg. Krainer begibt sich von der Regierungsbank, wo er mit Staatssekretär Dr. Lopatka gesprochen hat, zu seinem Sitzplatz.)

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung des Europäi­schen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen er­lassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 806 der Beilagen.

Wenn Sie für diesen Entwurf sind, bitte ich Sie um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wenn Sie dem auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung geben, dann bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

Nunmehr erfolgt die Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Haftungsübernahme für die Ausstellung „Michelangelo. Zeichnungen eines Genies“ samt Titel und Eingang in 807 der Beilagen.

Wenn Sie dem beitreten, bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Falls Sie auch in dritter Lesung für diesen Entwurf sind, bitte ich um ein Zeichen Ihrer Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

18.51.36 18. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (752 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2010 geändert wird (798 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (775 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert werden (799 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe die Punkte 18 und 19 der Tagesordnung auf, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf die Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


18.52.06

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ho­hes Haus! Geschockt waren wir, wirklich geschockt, als wir den Rechnungshofbericht zum „Erfolg“ – das muss man unter Anführungszeichen stellen – der Anstrengungen der ÖBFA gelesen haben, die ja den gesetzlichen Auftrag hat, für den Staat die notwen­dige Liquidität zu möglichst günstigen Bedingungen zu schaffen.

Langer Bericht des Rechnungshofs, kurzer Sinn dieses langen Berichts: Aufgrund un­genügender Streuung und aufgrund der beginnenden Subprime-Krise haben wir bis dato 616 Millionen € an notleidenden Structured Investment Vehicles. (Abg. Krainer: Sie


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 197

haben die gesetzlichen Voraussetzungen dafür mitbeschlossen!) – Ich weiß schon, Herr Kollege Krainer, Sie sagen, es sind bis jetzt nur 380 Millionen € davon unwiederbring­lich verloren. (Abg. Krainer: Nein! Sie haben die gesetzliche Regelung mitbeschlos­sen!) Jeder Cent ist zu viel, Herr Kollege! (Abg. Krainer: Ja! Sie haben es ermöglicht!) Der Staat sollte seinen hoheitlichen Aufgaben nachkommen (Abg. Krainer: Budgetbe­gleitgesetz 2003!) und nicht Steuergeld dazu benutzen, zu spekulieren, wild herumzu­spekulieren! (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Kollege Krainer, ich habe es schon gehört – und damit es die anderen auch hö­ren: Herr Kollege Krainer hat gemeint, wir hätten das ermöglicht. – Herr Kollege Krai­ner, wir haben das nicht ermöglicht!

Ganz im Gegenteil, wenn ich mir jetzt noch anschaue, was Ihre Antwort in diesem Ge­setzesvorschlag ist, den Sie uns hier vorlegen, Vier-Augen-Prinzip und dergleichen – Herr Kollege, das kann unsere Zustimmung nicht finden, denn durch dieses zukünftige Vier-Augen-Prinzip werden Spekulationsverluste nicht verhindert werden. Das beste Beispiel ist ja die Kommunalkredit und überhaupt alle unsere Banken, die im letzten Jahr, in den letzten zwei Jahren das Geld aus dem Bankenrettungspaket von Ihnen nachgeworfen bekommen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Novelle ändert nichts an der Struktur der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, in Wirklichkeit bleibt alles beim Al­ten. Man hängt sich ein Kontrollmäntelchen um, und das war‘s dann auch schon. Wenn man angesichts dieser Verluste von mindestens 380 Millionen € – aber die sind noch gar nicht verbucht, weil da ja noch etwas dazukommen könnte; das muss man sich ein­mal vorstellen! –, wenn Sie angesichts dessen noch immer nicht die Chance ergreifen, das System nachhaltig zu ändern, dann spekulieren Sie ruhig weiter, ruinieren Sie un­ser Land – aber nicht mit uns! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Lichtenecker: He!)

18.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


18.55.00

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem gegenständlichen Entwurf wird das Bundesfi­nanzierungsgesetz, das das Schuldenmanagement der Republik Österreich regelt und organisatorische wie auch risikobezogene Regeln darstellt oder beinhaltet, vor allem im Lichte der Vorschläge des Rechnungshofes, der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Fi­nanzmanagement des Bundes“ und aktueller Marktentwicklungen adaptiert. Ja, es gibt hier Veränderungen: Das bereits bestehende interne Risikomanagement der Bundesfi­nanzierungsagentur wird gesetzlich verpflichtend vorgesehen und gemäß den Erkennt­nissen aus der Finanzkrise angepasst.

Es ist ja interessant: Wenn man sich die eine Seite ansieht, dann vermeint man, hier sei ein Verlust entstanden. Tatsächlich aber müssten manche antreten und sich bei der Bundesfinanzierungsagentur entschuldigen, denn die Wahrheit ist doch, dass insge­samt bisher ein Plus von über 6 Milliarden erwirtschaftet wurde. (Abg. Mag. Haider: Unbereinigt!) Über 6 Milliarden, meine Damen und Herren – immerhin ist das das Dop­pelte der größten Steuerreform! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenecker: Warum tun wir dann nicht so weiter?) Meine Damen und Herren, ich würde mir wünschen, dass öfter derartige Erträge zustande kämen: Wir müssten manche Sanierungen nicht machen!

Es ist richtig, dass den Empfehlungen des Rechnungshofes Rechnung getragen wird, um sich gegen mögliche Risiken noch besser abzusichern. Aber es gibt kein Geschäft ohne Risiko! Jetzt bekenne ich mich dazu, dass der Staat nicht spekulieren darf und soll, gar keine Frage, aber insgesamt gesehen, sollte man so ehrlich sein, dass die Bun-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 198

desfinanzierungsagentur ihren Auftrag bisher professionell erfüllt hat. Manche müssten auch beim Finanzminister außer Dienst Willi Molterer Abbitte leisten, dem man man­ches in die Schuhe zu schieben versucht hat! (Beifall bei der ÖVP.)

Da der Rechnungshof so oft zitiert wurde: Ich bin von seiner Arbeit durchaus angetan. Manches Mal frage ich mich allerdings, wo er gewesen ist, als er bei den Haftungen des Bundeslandes Kärnten zur Hypo Alpe-Adria zugeschaut hat. Das wäre auch zu hinterfragen. Meine Damen und Herren, trotzdem sollten gerade auch in diesem Be­reich die Empfehlungen des Rechnungshofes – ich hoffe, dass sie hier besser sind als der Blick auf die Haftung beim Bundesland Kärnten – umgesetzt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

18.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


18.57.54

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Angesprochen auf die Hypo Alpe-Adria: Dafür ist es ja gut, dass es die Budget-Novelle 2010 gibt, die auch unter diesem Tagesordnungspunkt abgehandelt wird, und zusätzliche Stellen für Wirtschafts-Großverfahren vorgesehen sind. Das be­grüßen wir sehr, und wir werden selbstverständlich diese Novelle in dieser Form unter­stützen.

Zum nächsten großen Punkt, dem Gesetzesvorschlag zur Reformierung der Österrei­chischen Bundesfinanzierungsagentur: Kollege Auer, wenn es so einfach wäre, dass man sagt: Gut, das ist ja ein so einträgliches Geschäft gewesen, 6 Milliarden im Plus!, dann würde sich die große Frage stellen: Warum machen wir nicht so weiter wie bis­her, sondern haben wir uns sehr wohl dazu entschlossen, aus den Erfahrungen, aus der Geschichte, auch aus den Warnungen des Rechnungshofs heraus zu sagen, gut, da muss eine Novellierung her!?

Wir brauchen hier Änderungen, wir brauchen ein verbessertes Controlling. Von grüner Seite her gibt es natürlich auch den Anspruch der Risikominimierung und der ethischen und nachhaltigen Veranlagung.

Es ist auch gut, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die, durchaus sehr promi­nent, unter der Leitung von Universitätsprofessor Stefan Pichler stand; andere Namen waren Hemetsberger, Oberndorfer, Duchatczek, Peschorn, Plas. Also eine kompetente Runde, die sich darüber Gedanken gemacht hat: Wie können wir das verbessern? – Sie haben mit 2. November des letzten Jahres einen 62 Seiten starken Bericht mit Empfehlungen abgeliefert, und heute haben wir vor uns liegen, was aus den Empfeh­lungen geworden ist.

Jetzt bemerken wir sehr wohl positiv, dass es Aspekte gibt, die wir begrüßen und in dieser Form auch unterstützen können, wie beispielsweise, dass Länder, Gemeinden und auch andere außerbudgetäre Einrichtungen die Leistungen der ÖBFA in Anspruch nehmen können – das ist auch gut so –, oder etwa die Verankerung des Vier-Augen-Prinzips.

Nichtsdestotrotz darf man nicht darüber hinwegsehen, dass die vielen Empfehlungen und Ankündigungen der Umsetzung in dieser Form nicht vollzogen wurden. Da gibt es unserer Meinung nach sehr wohl große Lücken. Einerseits ist das Controlling unse­re Meinung nach in dieser Form unzureichend, andererseits wollen wir die Leitlinien gesetzlich so verankern, dass das Risiko minimiert werden muss und vor dem Ertrag zu sehen ist – ein ganz wesentlicher Punkt.

Genauso auch das Thema der Nachhaltigkeit und Ethik: Wir haben seit Ausbruch der Krise und den Spekulationsverlusten, insbesondere von öffentlichen Stellen, eine gro-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 199

ße Diskussion darüber gehabt. Ich denke, das sollten wir weiter im Bewusstsein haben. Wir finden es sehr bedenklich, wenn hier ausgeführt wird, dass letztendlich nur zu prü­fen sei, weshalb sich der Vertragspartner einer Gesellschaft mit Sitz in einem Off­shore-Zentrum bedient. Wir wollen sehr klar, dass Vertragspartner in Offshore-Zentren gar nicht in Frage kommen und das auch gesetzlich verankert wird.

Es gibt also viele Fragen, die wir als offen ansehen. Unser Budget- und Finanzspre­cher Werner Kogler hat im Finanzausschuss den Antrag gestellt, man möge den Ta­gesordnungspunkt vertagen und Universitätsprofessor Pichler plus Kollegen einladen, um offene Punkte dazu noch zu diskutieren (Abg. Amon: Im Budgetausschuss!) – ja, im Budgetausschuss, Entschuldigung, Sie haben recht, Herr Kollege –, um noch etwai­ge Verbesserungen zu erreichen.

Wir bedauern es sehr, dass das von den Regierungsfraktionen ÖVP und SPÖ abge­lehnt wurde. Auch wenn es Verbesserungen gibt, findet das heute nicht unsere Zu­stimmung. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, die No­velle, die Sie hier vorgelegt haben, fällt wieder einmal unter die Kategorie „verpasste Chancen“. (Beifall bei den Grünen.)

19.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


19.02.43

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter Grasser hat das begonnen – nämlich die Spekulation –, bei Finanz­minister Molterer ist das schiefgegangen und Finanzminister Pröll badet das aus. (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Molterer und Dr. Stummvoll.) Hunderte Mil­lionen ... – Oh Gott, bitte! Es ist also Matznetter daran schuld. War er zuständig für die ÖBFA von der Geschäftsaufteilung oder waren Sie das? (Abg. Mag. Molterer: Herr Krainer, ...!) – Na, wie war das? (Abg. Grillitsch: Dieser Stil ist eine Frechheit!)

Was man Ihnen zugutehalten kann und muss, ist, dass Sie es als Finanzminister abge­stellt haben. Als es schiefgegangen ist, haben Sie die Praktiken abgestellt. Informiert haben Sie Staatssekretär Matznetter nie, informiert haben Sie Staatssekretär Schieder am Vorabend, bevor der Rechnungshofbericht gekommen ist – wenn wir schon davon reden. Das ist der Stil, der natürlich zu Recht kritisiert wird. Das stimmt, das ist zu kri­tisieren. (Präsident Dr. Graf übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wenn Sie, die Freiheitlichen und das BZÖ, heute kommen und sagen, Sie stimmen dieser Reparatur nicht zu, dann sollten Sie sich dessen im Klaren sein, dass die ge­setzliche Grundlage dafür, dass unter Grasser diese Spekulationen überhaupt erst be­ginnen konnten, von Ihnen beiden mitgetragen wurden, nämlich beim Budgetbegleitge­setz 2003. Das hat diese Spekulation, die zu diesen Verlusten geführt hat, überhaupt erst ermöglicht! (Abg. Grillitsch: Wo ist denn der Cap?)

Was wir heute machen, ist, dass wir genau diese Spekulationsmöglichkeiten abstellen, wenn nämlich Geld auf Kredit aufgenommen und dann geschaut wird, dass man mehr verdient. Das stellen wir ab. Ich nehme zur Kenntnis: Sie haben mitgestimmt, als das zugelassen wurde, und wenn das abgedreht wird, stimmen Sie dagegen – darauf soll sich jeder selber seinen Reim machen.

Wenn einige hier glauben, das sei ohnehin immer ein Gewinn gewesen, dann erklären Sie mir, wieso in der Regierungsvorlage steht, dass durch dieses Gesetz Einsparungen in Millionenhöhe erwartet werden! – Weil eben etwas schiefgegangen ist, weil diese Spekulation Millionen gekostet hat. Natürlich steht deswegen auch in der Regierungs­vorlage, dass es jetzt zu Einsparungen in Millionenhöhe kommen wird.

Eines muss ich noch anmerken, solange Kollege Stummvoll noch im Saal ist: In Nie­derösterreich gehen die Uhren anscheinend noch immer anders. Dort wird noch immer


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 200

so getan, obwohl man fast eine Milliarde € nur bei den Wohnbaugeldern verspekuliert hat ... (Abg. Rädler: Haben Sie heute Ihre Tabletten nicht genommen?!) Ich rede noch nicht von den zig Millionen der Umweltgelder, ich rede noch nicht von den Geldern, die die Hypo dort verspekuliert hat und von den ganzen Positionen.

Es wird Zeit, dass die ÖVP in Niederösterreich in dieser Hinsicht reinen Tisch macht und die Leute, die dafür verantwortlich sind, dass eine Milliarde € an Steuergeldern verjuxt und verspekuliert wurde, aus diesen Positionen entfernt. Es gibt ja bis heute keine politischen Konsequenzen. Das ist ein Skandal! Wir warten darauf, dass das endlich passiert. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Im Gegensatz zu Ihnen kenne ich mich aus, denn ich lese den Rechnungshofbericht nicht nur, ich verstehe ihn auch. Das ist anscheinend etwas, das in Niederösterreich noch keiner getan hat! (Bei­fall bei SPÖ und Grünen sowie des Abg. Dr. Königshofer.)

19.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Widmann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.06.00

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn man dem Kollegen Krainer zuhört, hat man den Eindruck, er ist immer noch in Opposi­tion, nämlich in Opposition zur schwarz-blau-orangen Regierung. Ich beneide die ÖVP wirklich nicht, solche Koalitionspartner mit im Boot zu haben. Da kann man wirklich kei­nen Staat machen, auch wenn er inhaltlich vielleicht in dem einen oder anderen Punkt durchaus recht hat. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst zur ersten Regierungsvorlage, 752 der Beilagen, darin geht es um das Bundesfinanzgesetz. – Das begrüßen wir grundsätzlich, denn hier geht es auch darum, die Verwendung von Post- und Tele­kombediensteten im Justizministerium auszuweiten. Es werden im Justizministerium 151 neue Planstellen geschaffen: für Richter, für Staatsanwälte aber auch für das Ver­waltungspersonal. Angesichts der steigenden Zahl von Großverfahren, gerade im Wirt­schaftsbereich, ist das eine Sache, die wir begrüßen und unterstützen werden.

Der zweite Punkt ist aber die Beilage 775, darin geht es um das Bundesfinanzierungs­gesetz, das Bundeshaushaltsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz 2013. – Da gibt es doch einige Kritikpunkte. Der Auslöser war ja damals der Rechnungshofbericht über die ÖBFA. Sie wissen, da standen Verlust- und Abschreibungszahlen von bis zu 380 Millionen € im Raum. Wie viel es dann wirklich geworden ist, weiß man immer noch nicht genau. Ich glaube, dass hier seitens der Regierung Aufklärungsbedarf besteht.

Für mich wäre es interessant zu wissen: Wie hoch ist jetzt die Summe? – Punkt 1. Und Punkt 2: Wer ist dafür verantwortlich? Es waren ja sicherlich nicht nur die ÖBFA-Mitar­beiter. Sie haben ja im Rahmen dessen, was gesetzlich vorgegeben war, versucht, ihre Aufgabe zu erfüllen. Das heißt, es müssen da auch die Minister, von Grasser über Mol­terer bis Pröll über viele Dinge Bescheid gewusst haben.

Die Vorschläge, die daraus abgeleitet wurden, hat der Rechnungshof dann gemeinsam in einer Arbeitsgruppe präsentiert. Und was in dieser Regierungsvorlage übrig bleibt – die Kollegin von den Grünen hat es bereits erläutert –, ist ein Minimumprogramm. Es ist, wenn man aus der Geschichte lernen will, nicht das, was man wirklich – Herr Krai­ner, da gebe ich Ihnen recht – daraus hätte machen können.

Sie wissen, dass diese Agentur 25 bis 30 Milliarden pro Jahr jongliert. Jetzt darf sie kurzfristig auch noch ein Drittel veranlagen. Daher ist es wichtig, dass man für diese 10 bis 12 Milliarden ganz klare Richtlinien ausarbeitet und vorgibt, damit nicht mit öf­fentlichem Steuergeld irgendwo auf den Cayman Islands oder in anderen Steueroasen das verspekuliert wird, was letztlich wieder im Budget fehlt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 201

Positiv ist das Vier-Augen-Prinzip, das eingeführt wurde. Das ist ja auch logisch. Dass man die Kriterien, die für normale Bankmanager gelten, auch für die ÖBFA anwendet, ist für mich eigentlich eine Selbstverständlichkeit, ein Gebot der Stunde.

Bei den anderen Dingen gibt es aber noch einigen Umsetzungsbedarf. Ich denke auch daran, dass die ÖBFA doch in regelmäßigen Abständen eine genaue Darstellung der Finanzlage des Bundes auch an den Nationalrat liefern sollte: Wie schaut es aus mit den Vermögenswerten? Wie schaut es aus mit den Forderungen? Was ist der wahre Wert?

Man sollte im Nationalrat aber auch über die sogenannten Not leidenden Veranlagun­gen informiert werden. Wie schaut es da aus? Man sollte auch verpflichtend vorschrei­ben, qualitativ hochwertige Krisentests zu machen: Was passiert, wenn ich hier oder dort investiere und vor allem spekuliere?

Das sind Dinge, die uns noch fehlen. Daher sagen wir vom BZÖ: Die Richtung ist zwar die richtige, man hat aber auf halbem Weg aufgehört zu gehen, um das Ziel zu errei­chen. Daher kann es aus heutiger Sicht nur eine Ablehnung geben. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

19.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eßl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.09.29

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätz­ten Damen und Herren! Ich verstehe nicht, warum hier vom Kollegen Krainer an Willi Molterer Kritik geübt wurde. Vielmehr müsste für seine Tätigkeit Lob ausgesprochen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Man wundert sich aber nicht, wenn man weiß, was Kollege Krainer unter Spekulation versteht. Er hat nämlich im Budgetausschuss gesagt, dass für ihn Risiko und Spekula­tion eigentlich dasselbe ist, und dann sagte er:

Wenn ich Geld auf eine Bank trage und auf ein Sparbuch gebe, spekuliere ich auch da­mit, dass ich das Geld wieder bekomme. – Zitatende.

Es sollte zum Nachdenken anregen, wenn dies der Finanzsprecher der SPÖ sagt! (Abg. Rädler: Sparefroh!)

Tatsache ist, dass bei diesem Bundesfinanzierungsgesetz wesentliche Punkte verän­dert werden, nämlich die Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips und die Normierung von Sorgfaltspflichten. Das ist, glaube ich, wichtig, um gut in die Zukunft zu wirtschaften.

Beim Bundesfinanzgesetz 2010 gibt es eine Änderung des Personalplanes des Bun­des. Es soll ermöglichen, dass der Personaltransfer von Post- und Telekommitarbei-
tern auch gesetzlich legitimiert ist, dass dies in der Zukunft möglich ist. Ich glaube, dass das eine gute und notwendige Regelung ist, die umgesetzt werden sollte.
(Beifall bei der ÖVP.)

19.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 2 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


19.11.25

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Grund­lage für die heutige Vorlage zur Bundesfinanzierungsagentur ist ein Bericht des Rech­nungshofes vom Juli 2009, in dem mit der betont diplomatischen Sprache des Rech­nungshofes festgestellt wurde, dass es bei der Bundesfinanzierungsagentur hohe Risi-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 202

kopotentiale gegeben hat, dass Forderungen notleidend gestellt werden sollten und wur­den, und dass Mängel im Risikomanagement festgestellt worden sind.

Nachdem es dann dazu vonseiten des Bundeskanzlers einen Spekulationsgipfel gege­ben und eine Expertenarbeitsgruppe getagt hat, haben wir heute die Ergebnisse im Be­schluss zu dieser Bundesfinanzierungsagentur.

Meiner Meinung nach sehr wichtig ist, dass es ein stärkeres Risikocontrolling geben soll, dass es eine personelle Aufstockung in diesem Bereich geben muss, dass es eine Trennung von Risiko und Treasuring geben soll, dass das Vier-Augen-Prinzip einge­führt werden soll, dass ein Drittel darauf begrenzt wird, dass kurzfristige Veranlagun­gen gegeben sind, und dass man nicht Kredite aufnehmen kann, um dann zu speku­lieren und darauf zu wetten, dass man vielleicht einen hohen Gewinn hat.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP! Was uns von der SPÖ von Ihnen trennt, ist, dass für uns Spekulation immer Spekulation bleibt und kein „Hochrisikoge­schäft“ ist, wie Staatssekretär Lopatka im Ausschuss gesagt hat. Ein Verlust bleibt auch immer ein Verlust – und ist kein Negativgewinn! (Beifall bei der SPÖ.)

19.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.13.09

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein Thema an­schneiden, das in Österreich nicht so populär ist, ich möchte kurz über den Devisen­handel und über Devisengeschäfte reden.

Täglich werden in London täglich 2,5 Billionen an Devisen gehandelt. Der größte Markt­teilnehmer ist die Deutsche Bank. Der Erfolg der Deutschen Bank, die sehr viel Know-how in diesem Bereich hat, ist dementsprechend nachhaltig und kommt zu einem nicht unerheblichen Teil aus diesen professionellen Devisenmanagement-Aktivitäten.

Wir wissen, dass unsere Kommunen große Fremdwährungsrisken haben, gerade jene, die in den letzten Monaten in Schweizer Franken gegangen sind, wahrscheinlich des­halb, weil die bisherigen Zinsersparnisse durch die Währungsentwicklungen hier ver­lustig geworden sind.

Ich glaube, wir brauchen auch zur Unterstützung der Kommunen in Österreich Know-how, um professionelles Devisen-Schuldenmanagement zu entwickeln. Ich denke, die ÖBFA wäre wahrscheinlich die kompetente Stelle, um in diese Richtung Aktivitäten zu entwickeln.

Man weiß, dass bei Long-Term-Performance, bei diesen Aktivitäten über 20 Jahre eine Nettorendite von 5 Prozent p.a. erbracht wird. Das ist nicht revolutionär, wenn vorsich­tig gearbeitet wird, aber es ist eine wissensbasierte Aktivität. (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.) Ich denke, da der Gemeindebund professionelles Schuldenmanagement verlangt, da Herr Professor Cocca von der Uni Linz das als probates Mittel zur Schul­denreduktion für die Kommunen ansieht, dass man in der ÖBFA vielleicht überlegen sollte, Aktivitäten in diese Richtung zu entwickeln. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.15.22

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Immobilienkrise, Finanzkrise, Schuldenkrise – das sind die Folgen einer exzessiven Deregulierung und Unregulierung der Finanzmärkte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 203

Dieses Versagen muss einfach eingestanden werden, auch die österreichische Bun­desfinanzierungsagentur hat darunter gelitten, wenn man das jetzt einmal fein ausdrü­cken will. Daher braucht die Bundesfinanzierungsagentur eben ein regulatorisches Rah­menwerk. Für mich überraschend war, dass eine Bundesfinanzierungsagentur nicht einmal ein Vier-Augen-Prinzip hatte. Das ist in jeder kleinsten Verwaltungseinheit erfor­derlich. Dass es das auf so hoher Ebene nicht gab, war für mich erstaunlich.

Wichtig ist natürlich auch, dass sozusagen die Geldmenge auf einen Jahresbedarf be­grenzt wird. Es gibt natürlich auch viele andere Begrenzungen. Wichtig ist nämlich nicht nur das Geldverdienen – das ist auch wichtig –, aber vielmehr wichtig ist, dass Prakti­ken abgestellt werden, die zu so hohen Verlusten führen können, und dass es ein Re­gelwerk gibt, das ein stabiles Finanzmanagement gewährleistet. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Silhavy. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.17.02

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Sehr geehrte KollegInnen! Werte Damen und Herren! Ein wesentlicher Punkt unter den Vorlagen, über die wir heute sprechen, eröff­net die Möglichkeit für das Bundesministerium für Justiz, Beamte und Beamtinnen der Post beziehungsweise Telekom bei der Justiz arbeiten zu lassen. Daher ist auch die Novellierung des Bundesfinanzgesetzes 2010 erforderlich.

Insbesondere geht es dabei um die Anpassung der Planstellen. 15 Kolleginnen der Post und Telekom sind ja bereits im Justizministerium beschäftigt. Es geht um 35 weitere Kolleginnen und Kollegen, die bis September als Assistenzpersonal im Justizministe­rium beginnen sollen. Wie Sie wissen, werden die Kosten für diese Beamtinnen und Beamten bis 2014 von der Post und Telekom getragen.

Ich möchte aber auch noch einmal ganz kurz auf den Rechnungshofbericht vom Ju­li 2009 eingehen, der die riskanten Spekulationsgeschäfte der ÖBFA aufgezeigt hat. Ich möchte daran erinnern, dass es eine Initiative des Herrn Bundeskanzlers Werner Faymann war, dass es diesen Anti-Spekulationsgipfel überhaupt gegeben hat.

Das Wesentliche ist wohl, dass wir für die ÖBFA zumindest die gleichen Kriterien wie für Banken anlegen, wenn es etwa um das Vier-Augen-Prinzip, die Sorgfaltspflichten oder das Risikocontrolling geht. Das heißt, wir brauchen Regulationsmechanismen. Kollege Jakob Auer, ein wesentlicher Aspekt ist nämlich, wie weit wir alle bei diesem Risiko mitspielen.

Der Turbokapitalismus hat uns gezeigt, wie wir beim Risiko aussteigen. Es regelt sich der Markt nicht von selbst, sondern die Lösungen und das, was letzten Endes heraus­kommt, geht meistens zulasten Dritter – und da können wir so nicht mitspielen. Daher brauchen wir diese Regelungsmechanismen auch für die ÖBFA.

Ich freue mich, dass wir zu diesen Regelungen gekommen sind. Sie sollten allerdings selbstverständlich sein. Es ist traurig, dass es erst dieser Spekulationsverluste und eines Anti-Spekulationsgipfels bedurfte, damit diese selbstverständlichen Regelungen von uns gemeinsam eingeführt werden konnten. (Beifall bei der SPÖ.)

19.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.19.13

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die tat-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 204

sächlichen Ergebnisse der ÖBFA dem gegenüberstellt, was hier an Kritik geäußert wur­de, dann kann man nur zu dem Ergebnis kommen, dass diese Kritik teilweise weit über­zogen war.

Summa summarum ist die Arbeit, die die ÖBFA geleistet hat, und auch das Ergebnis, das von 1993 bis 2009 möglich war, ein durchaus Beachtliches, denn mehr als 6 Mil­liarden € auf der Habenseite stehen Drohverluste von 350 Millionen € gegenüber. Man soll also wirklich die Kirche im Dorf lassen!

Trotzdem war es richtig, den Empfehlungen des Rechnungshofes zu folgen. Es war richtig, aus der Finanzkrise und den Folgen, die natürlich auch in diesen Drohverlusten sichtbar werden, entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Es ist schon angesprochen worden, dass man hier jetzt doch – und die Punkte darf ich noch ganz kurz anführen – zu deutlichen rechtlichen Verbesserungen kommt, die teilweise ja bereits geübte Praxis in der ÖBFA waren. Das bereits bestehende interne Risikomanagement der ÖBFA wird nun gesetzlich verpflichtend.

Was Sorgfaltspflichten betrifft, ist es so, dass die dem BWG entnommenen allgemei­nen Sorgfaltspflichten, die die Geschäftsleiter eines Kreditinstituts einzuhalten haben, nunmehr auch für die Geschäftsführer der ÖBFA Geltung haben. Und dass die ÖBFA in Hinkunft, was von einigen Abgeordneten auch schon angesprochen worden ist, ver­stärkt in das Finanzmanagement sonstiger Rechtsträger eingebunden werden soll, ist sicherlich nur von Vorteil, um Synergiepotenziale verstärkt zu nutzen und so natürlich auch zu weiteren Kosteneinsparungen zu kommen. Dass das Vieraugenprinzip, was die Zeichnungsberechtigung betrifft, nun auch gesetzlich festgelegt ist, ist hundertpro­zentig zu begrüßen und eine richtige Entscheidung.

Daher zusammenfassend auf den Punkt gebracht: Was heute hier beschlossen wird, wird sicherlich dazu beitragen, das Risiko, das eingegangen wird, zu minimieren. Auf der anderen Seite muss man aber auch sagen: Hätten wir diese Regelungen schon bisher gehabt, hätte ich jetzt nicht davon sprechen können, dass wir durch Zinsge­winne sage und schreibe 6,2 Milliarden € auf der Habenseite verbuchen können. Bei den Regelungen, die wir heute beschließen, wäre das nicht möglich gewesen, aber es ist der Wille des Hohen Hauses, in dieser restriktiven Form vorzugehen, und das ist zu respektieren. In diesem Sinne bedanke ich mich für die breite Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Kirchgatterer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.22.42

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zu TOP 18: Für die Demokratie, für den Rechtsstaat, für die rechtssuchenden Menschen in unserem Land ist eine gut funktionierende Justiz von großer Bedeutung. Dazu braucht es ausreichend Richterinnen und Richter, Staats­anwältinnen und Staatsanwälte, aber auch Schreibkräfte. Dasselbe gilt für die Justiz­wache. Wie kaum ein anderer Bereich des öffentlichen Dienstes finanziert sich die Jus­tiz zu zwei Dritteln bis 75 Prozent – beziehungsweise, die Kosten der Justizanstalten abgerechnet, zur Gänze – selbst.

Neuaufnahmen und das für den Herbst angekündigte Maßnahmenpaket, das im Dialog zwischen dem Justizministerium und der Personalvertretung ausgearbeitet werden soll, soll der Situation vor Ort, wie sie wirklich ist, dem, wie es wirklich in der Praxis aus­sieht, Rechnung tragen. Mit der heutigen Novelle wird ermöglicht, dass Bedienstete von Post und Telekom im Verwaltungsbereich des Justizministeriums eingesetzt wer­den können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 205

Meine Damen und Herren, ich unterstütze ausdrücklich den Vorschlag von Bundesmi­nister Mag. Norbert Darabos, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesverteidi­gungsministeriums durch den Übertritt in andere Ministerien, in denen Personalmangel herrscht, neue Aufgabengebiete anzubieten. Dieser Vorstoß von Minister Darabos ist überlegenswert, überprüfenswert und könnte der Justiz durchaus zugutekommen.

Zum Schluss möchte ich festhalten: Herr Staatssekretär, es trägt nicht zur Glaubwür­digkeit bei, wenn man in einem Zeitraum von 1993 bis 2009 auf positive Zahlen kommt, aber einen Verlust von 350 Millionen € nicht erwähnt und durch die Präsentation von Gesamtzahlen den Eindruck erweckt, die tatsächlichen Vorkommnisse verschweigen zu wollen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.24.54

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe heute ausnahmsweise eine Unterlage mit. Herr Kollege Krainer hat heute dreimal davon gesprochen, dass in Nie­derösterreich Wohnbaugelder von fast 1 Milliarde € verspekuliert worden wären. (Abg. Mag. Lapp: Das stimmt!)

Ich zitiere aus der Zusammenfassung des Rechnungshofberichts vom 30. Juni 2010. Wenn ich von verspekulieren spreche, muss ich das, was ich ursprünglich hatte, mit dem jetzigen Stand vergleichen. Der Rechnungshof sagt, bitte: Der Nettovermögens­wert des Fonds ist derzeit um 66,7 Millionen € höher als zu Beginn der Veranlagung. – Zitatende. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Krainer, wenn man den Begriff „verspekulieren“ verwendet, was heißt das? – Man legt zum Beispiel 3 Millionen € an und hat dann nur mehr 2,5 Millionen €. Dann hat man 500 000 € verspekuliert. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn man jedoch 3 Millionen € anlegt und dann 3,6 Millionen € hat, dann hat man nichts verspekuliert.

Herr Kollege Krainer, ich sage Ihnen: Wenn Sie glauben, Sie können hier als Koali­tionspartner so agieren wie ein Oppositionspolitiker der miesesten Art, dann ist das nicht gut für das Koalitionsklima. Ich sage Ihnen das! (Beifall bei der ÖVP. Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Sie haben heute dreimal die Unwahrheit gesagt! (Abg. Krainer: Natürlich stimmt das!) Sie haben dreimal die Unwahrheit gesagt, und das lassen wir uns nicht bieten! (Beifall bei der ÖVP. – Heftiger Widerspruch bei der SPÖ.)

19.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Kuzdas. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.26.20

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Stummvoll! Es gibt nicht nur so etwas wie selektive Wahrnehmung, son­dern auch so etwas wie selektive Kommunikation. (Abg. Mag. Gaßner: Die „heilige ÖVP“ darf man nicht kritisieren!)

Ein paar Tatsachen zum Thema Spekulationen in Niederösterreich: 2002 wurden Wohn­bauförderungsdarlehen im Wert von 8,2 Milliarden € verkauft. (Abg. Krainer: 8,2 Mil­liarden €!) Verkaufserlös: 4,4 Milliarden €. Ziel war es, nach rund 20 bis 25 Jahren die­se ursprünglichen 8,2 Milliarden € wieder hereinzubringen – und Zusatzeinnahmen. (Abg. Ing. Schultes: Da hat die SPÖ mitgestimmt!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 206

Laut Plan 2002 sollten das jetzt inklusive der Zinserträge 5,6 Milliarden € sein. Tatsäch­licher Stand heute: 4,6 Milliarden €. Die Differenz beträgt also 1 Milliarde €. Die Ausschüt­tungen, die Sie ansprechen, sind zum Teil aus der Substanz erfolgt.

Jetzt sage ich Ihnen noch, was die Sozialdemokratie Niederösterreich will: Schluss mit den Spekulationen mit öffentlichen Mitteln und Umstieg auf konservative Veranlagungs­formen, eine halbe Milliarde € den Gemeinden zur Verfügung stellen (Abg. Kößl: Ihr habt das doch mitgetragen!) – das stimmt alles, ja –, für Bildung, Kindergärten, Senioren­zentren und auch, um Arbeitsplätze zu schaffen, einen Gesetzesbeschluss, dass die Spekulation mit öffentlichen Geldern verboten wird, und dann haben wir auch die Sache in Niederösterreich geklärt.

Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern man soll bei den Tatsachen bleiben. In Niederösterreich – Kollege Stummvoll, das wissen Sie – wird alles, was man gegen den Landeshauptmann oder gegen die ÖVP sagt, als Majestätsbeleidigung dargestellt. (Abg. Kößl: Unsinn!) Und das sollte auch hier im Hohen Haus einmal klargestellt werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kößl: Bleibt einfach bei der Wahrheit! Darum geht es!)

19.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.28.22

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Prä­sident! Herr Staatssekretär! Eine Vorbemerkung zur Diskussion, die sich jetzt offen­sichtlich mit Niederösterreich beschäftigt: Soweit ich informiert bin, gab es einen ein­stimmigen Regierungsbeschluss und einen einstimmigen Landtagsbeschluss zur Vor­gangsweise. Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen.

Ich bringe einen Abänderungsantrag ein betreffend die Behebung von Katastrophen­schäden, die in diesen Tagen Teile des Landes deutlich in Mitleidenschaft gezogen ha­ben:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungs­vorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2010 geändert wird (752 der Beilagen); in der Fassung des Ausschussberichtes (798 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzge­setz 2010 geändert wird, (752 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

1. Im Einleitungssatz lautet die Zitierung des Bundesgesetzblattes richtig „BGBl. I Nr. 17/2010“ anstatt „BGBl. I Nr. 17/2009“.

2. Ziffer 3 lautet:

„3. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) werden eingefügt:

a) nach dem Voranschlagsansatz 2/13204:

„2/13205/42 Refundierungen von Post und Telekom“

b) nach dem Voranschlagsansatz 1/44418:

„1/4442 Katastrophenfonds - Aufstockung (zw. Geb.):

1/44428/43 Aufwendungen“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 207

c) nach dem Voranschlagsansatz 2/44410:

„2/4442 Katastrophenfonds - Aufstockung (zw. Geb.):

2/44420/43 Erfolgswirksame Einnahmen“

*****

Die Begründung bitte ich, dem schriftlichen Antrag zu entnehmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen zur Regierungs­vorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2010 geändert wird (752 der Beilagen); in der Fassung des Ausschussberichtes (798 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzge-
setz 2010 geändert wird, (752 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

1. Im Einleitungssatz lautet die Zitierung des Bundesgesetzblattes richtig „BGBl. I Nr. 17/2010“ anstatt „BGBl. I Nr. 17/2009“.

2. Ziffer 3 lautet:

„3. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) werden eingefügt:

a) nach dem Voranschlagsansatz 2/13204:

„2/13205/42 Refundierungen von Post und Telekom“

b) nach dem Voranschlagsansatz 1/44418:

„1/4442 Katastrophenfonds - Aufstockung (zw. Geb.):

1/44428/43 Aufwendungen“

c) nach dem Voranschlagsansatz 2/44410:

„2/4442 Katastrophenfonds - Aufstockung (zw. Geb.):

2/44420/43 Erfolgswirksame Einnahmen“

Begründung:

Bei Ziffer 1 des Abänderungsantrages handelt es sich um eine redaktionelle Berich­tigung.

Zu Ziffer 2: Gemäß § 9 Abs. 2 Z 1 FAG 2008 kann die Dotierung des Katastrophen­fonds durch Beschluss der Bundesregierung zur Finanzierung der Abgeltung von Schäden aufgestockt werden, wenn die Rücklage des Katastrophenfonds erschöpft ist. Während die Katastrophenfondsmittel in der Untergliederung 44 „Finanzausgleich“ va­riabel sind (vgl. Ausgabentitel 444), würde eine allfällige Aufstockung dieser Mittel über die Variabilität hinausgehen, weshalb zur ordnungsgemäßen und transparenten budge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 208

tären Verrechnung zusätzliche zweckgebundene, nicht variable Voranschlagsansätze vorzusehen sind.

Die Einfügung des Voranschlagsansatzes 2/13205 war bereits Bestandteil der Regie­rungsvorlage 752 der Beilagen.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Da nunmehr ein kurzfristig eingebrachter Abände­rungsantrag vorliegt und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung auf den Schluss der Sitzung.

Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.30.59

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Die Reform der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur hätte möglicherwei­se eine ausführlichere Debatte verdient, als sie hier stattgefunden hat, und vielleicht auch noch eine differenziertere.

Die Historie ist bemüht worden. Ich möchte es vielleicht von hinten nach vorne ange­hen. Es war gescheit vom Bundesminister für Finanzen, diese Kommission einzuset­zen. Sie hat sehr viele Reformvorschläge eingebracht. Einige davon sind ja auch über­nommen worden. Insofern stellt sich die Frage, ob man nicht einem Teil zustimmen könnte. Kollegin Lichtenecker hat aber ausgeführt, warum uns das zu wenig ist.

Ich wollte aber schon noch auf eine Sache hinweisen: Die Geschichte dieser Angele­genheit verdient auch an anderer Stelle noch Aufklärung. Deshalb ist es meines Erach­tens nicht nur eine Angelegenheit des Budgetausschusses – Vorsitzender Auer hat ja hier auch Stellung genommen –, sondern aus meiner Sicht eben auch des Rechnungs­hofausschusses, weil die ganze anlassgebende Sache ja überhaupt erst durch den Rechnungshofbericht in die Öffentlichkeit und hier ins Haus gelangt ist.

Was aber müssen wir dort feststellen? – Es ist wie so oft das gleiche Spiel, und ich halte es für dramatisch unvernünftig. Es hat ja keinen Sinn, und das war aber bis jetzt das Vorhaben der Koalition beziehungsweise deren Abgeordneter im Ausschuss – und da kann man sich als Vorsitzender auch nicht gegen die Mehrheit durchsetzen, wie Sie wissen, was ja an sich auch demokratisch legitimiert ist –, immer nur zuzulassen, dass zu Dingen, die jahrelang zurückliegen, diejenigen als Auskunftspersonen gehört wer­den, die gerade aktuell in Verantwortung getreten sind, oder auch bei den Ministern jetzt beispielsweise nur Minister Pröll hören zu wollen und nicht etwa Minister Molterer oder Grasser. Das führt völlig ins Leere, das ist alles völlig falsch, und deshalb kommen wir dort auf keinen grünen Zweig – ich möchte das nur einmal fürs Protokoll sagen –, wenn es nämlich so ist, dass sich beginnend mit den 2000er-Jahren, seit dem Budgetbegleit­gesetz 2003, eine Möglichkeit eröffnet hat, die dann von Grasser auch genutzt wurde und später bei Willi Molterer „schlagend“ geworden ist – unter Anführungszeichen –, sofern die Rechnungshofstatistiken zutreffend sind. – Die darf man schon auch hinter­fragen, so ist es nicht, dass man das nicht dürfte, aber das muss man dann eben mit den damals Verantwortlichen tun.

Die Praxis hat jedenfalls keinen Sinn: Zuerst muss man überhaupt darum kämpfen, dass ein Minister kommt, dann muss man darum kämpfen, dass eine Auskunftsperson kommt, das wird immer schwieriger und immer schlimmer. Es sind aber immer nur die, die mit der Sache damals gar nichts zu tun gehabt haben. Das ist doch absurd! Dazu brauchen wir keinen Rechnungshofausschuss. Deshalb haben wir ja angeboten, dass der Vorsitzende dieser Kommission, die ja wirklich gut gearbeitet hat, wenn man ihn schon laden will – das haben ja Sie vorgehabt –, nicht in den Rechnungshofausschuss


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 209

gehört, denn er hat ja die aktuellen Entwürfe gemacht, sondern genau in den Budget­ausschuss gepasst hätte. Das wollten Sie aber auch nicht.

Das funktioniert so nicht! Die Arbeitsweise im Haus muss schon eine sein, die konsis­tent ist. Wenn nämlich jeder Ausschuss genau das macht, was eigentlich ein anderer tun sollte, dann wird es ein bisschen absurd.

Und Rechnungshofangelegenheiten sind nun definitionsgemäß ex post-Angelegenhei­ten; anders darf der Rechnungshof gar nicht prüfen. Dann muss man dazu aber auch die Verantwortlichen zu dieser Zeit hören können.

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas dazu: Als die Sache – unter Anführungszeichen – „aufgeflogen“ ist, haben wir genau nicht Willi Molterer verurteilt, ganz im Gegenteil: Verteidigt haben wir ihn, weil ja die dringende Vermutung bestanden hat, dass er sofort reagiert hat. – Man muss das ja irgendwo einmal diskutieren können! Es blieb dem Koalitionspartner vorbehalten – weil sie gerade eben so lustig gestritten haben –, so lange hinzuschießen, damit er ja nicht nach Brüssel gehen darf. – Ich halte das ja im Nachhinein immer noch für eine Sauerei, aber das müsst ihr untereinander ausma­chen. – So ist es doch gelaufen!

Dass er jedoch dort, wo man der Sache wirklich nachgehen kann und er eventuell et­was sagen kann, jedenfalls aber der Verantwortliche der Bundesfinanzierungsagentur, der uns jahrelang erklärt hat, wie super alles ist, dann nicht erklären darf, wie super alles ist, das versteht kein Mensch – kein Mensch! Diese Praxis müssen wir uns über­legen.

Ein sachliches Fragezeichen am Schluss: Sie sagen immer: Den 300 Millionen € an Verlusten, die da möglicherweise zustande kommen, stehen ja 6 Milliarden € über was weiß ich für einen Erhebungszeitraum an Erlösen gegenüber, durch die segensreiche Tätigkeit der ÖBFA. Das mag sein, das wird so sein. Die Frage ist nur: Was hätten al­ternative Veranlagungen erzeugt, die ja auch – man braucht ja immer eine Referenz­größe – herangezogen hätten werden können? Bei dieser Angelegenheit kommen wir deshalb auf keinen grünen Zweig, weil das Finanzministerium bei allen Anfragenserien, die wir dazu einbringen, nicht die relevanten Daten herausrückt, damit diese kompli­zierte Rechnung überhaupt aufgemacht werden kann.

Genau darum geht es jedoch, dass man sich einmal mit irgendeinem Sachverhalt se­riös auseinandersetzen kann – und das vereiteln Sie. Wieso, ist eigentlich völlig unklar. Heute haben Sie es wieder nicht erklärt. Und ich sage Ihnen: Das wird eben ein Dau­erthema im Rechnungshofausschuss sein. Wir haben jede Legislaturperiode so ein Problem. Es gibt immer einen Bericht, der herausragt, zu dem man einfach sagen muss: So geht es nicht! Und dann wird er eben nicht abgeschlossen. Dann kommt er nicht auf die Tagesordnung und wird nicht abgeschlossen. Da könnte man sagen: Ja, selber schuld, da geschieht nichts mehr. Bevor wir uns jedoch die völlig falschen Zeu­gen dorthin setzen lassen und mit irgendwem diskutieren, der mit der Sache gar nichts zu tun hat, ist es besser, wir lassen es wirklich bleiben.

Gut ist das jedoch nicht, aber das liegt in Ihrer Verantwortung! (Beifall bei den Grünen.)

19.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung wird, wie bereits mitgeteilt, an das Ende der Tagesordnung verlegt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 210

19.36.3920. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (675 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird (809 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1147/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des Bundesmuseen-Gesetzes bezüglich Volkskundemuseum (811 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1148/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des Bundesmuseen-Gesetzes in Bezug auf das Völkerkundemuseum (812 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 407/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung und steuerliche Absetzbarkeit von Kunstsponsoring (813 d.B.)

24. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1059/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Wagner-Festival Wels (814 d.B.)

25. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1122/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auflösung des Republikvertrages mit den Wiener Philharmonikern (815 d.B.)

26. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1181/A(E) der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konzerthalle im Augarten (816 d.B.)

27. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1128/A(E) der Abgeordneten Ge­rald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freilichtmuseum Stübing (817 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 20 bis 27 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 211

19.38.45

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Werter Staatsse­kretär! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal: Ich finde es ein bisschen befremdlich, dass wir eine ganze Reihe, nämlich acht, ganz unterschiedliche Tagesordnungspunkte zur Kultur unter einem verhandeln. Sie haben es ja gehört, der Herr Präsident hat diese jetzt ewig lang aufgelistet. (Abg. Amon: Ihr habt dem in der Präsidiale zugestimmt!) Und ich weiß schon, in der Präsidiale ... (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Amon.) Ja, ich weiß es, klar! Die Grünen haben sich da leider nicht durchgesetzt, und um des lieben Friedens willen haben wir das auch so beschlossen. Das ist alles klar.

Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass wir alle gemeinsam dafür verantwortlich sind, wenn die Kultur so verräumt wird. Ein bisschen hat das auch mit Opposition und Regierung zu tun, denn von den acht Tagesordnungspunkten geht nur einer von den Regierungsparteien, also von der Regierung, aus und sieben von der Opposition. Und die können jetzt natürlich so, auf diese Art und Weise, schön verräumt werden.

Wir sollten den Stellenwert der Kultur ein bisschen mehr stärken. Das würde uns allen guttun! Ich kann also jetzt aus diesen acht Tagesordnungspunkten nur drei auswählen, woran Sie erkennen werden, dass jeder Einzelne für sich wichtig wäre.

Der Erste ist der Antrag der Regierung zum Filmförderungsgesetz, dem wir zustimmen. Das ist ein sinnvolles Gesetz, gar keine Frage. Es stärkt die Produktionsfirmen des Fil­mes gewaltig, indem die Schutzfristen reduziert werden. Allerdings stärkt es – und das habe ich im Ausschuss schon gesagt, denn ich hoffe, dass wir alle gemeinsam daran arbeiten, dass sich das ändert – eben nur die Produktionsfirmen und nicht die Urheber und Urheberinnen, nämlich genau die, die die Filme machen.

Es gibt seit dem Jahr 1936 die sogenannte cessio legis, die sämtliche Rechte, also die Rechte der Regisseure und Regisseurinnen, aber auch anderer Beteiligter am Film, an die Produktionsfirmen weitergibt. Damals ist dieses Gesetz aus der Überlegung he­raus entstanden, dass, wenn jemand in den Film investiert, er dieses Risiko auch be­lohnt bekommen oder eben scheitern soll, und nichts weitergeben muss, wenn das Ri­siko belohnt wird.

Aber heute haben wir es mit einem Film zu tun, der zu 100 Prozent aus öffentlicher Hand finanziert wird, und jetzt frage ich mich wirklich, warum die Urheber und Urhe­berinnen, die letztendlich für den Erfolg verantwortlich sind, nicht auch profitieren kön­nen und sollen. Ich hoffe sehr, dass wir alle in Zukunft gemeinsam an dieser Urhe­berrechtsveränderung, an einer gerechteren Verteilung, arbeiten werden. – Das war das erste Beispiel.

Das zweite betrifft den Augarten, und ich bin sehr froh, dass das BZÖ diesen Antrag eingebracht hat, denn es zeigt sich, dass jetzt eine zweite Partei die Politik unterstützt, die eigentlich von der Bevölkerung kommt, und dass diese Partei die Bevölkerung in einer Sache unterstützt, die eigentlich längst auch seitens der Stadt Wien und des Bun­des übernommen hätte werden sollen.

Es geht darum, dass bereits 14 000 Unterschriften gezeichnet wurden, damit etwas nicht gemacht wird, das eigentlich selbstverständlich ist. Ein Freiraum, ein Grünraum, eine Oase für alle möglichen Belustigungen und so weiter – wir kennen den Augarten – soll weggenommen werden, um ihn mehr oder weniger zu privatisieren, indem dort ein „Konzertkristall“, ein Konzertsaal für die Wiener Sängerknaben, gebaut werden soll.

Meine Damen und Herren! Wir kennen das Thema, aber ich kann Ihnen sagen, dass Sie von den Regierungsparteien, aber auch von der FPÖ, gegen die eigenen Bezirke vorgehen. Im Jahr 1998, im Jahr 2000 und im Jahr 2006 waren sowohl im zweiten als auch im zwanzigsten Bezirk alle Parteien der Meinung, dass dort nichts mehr gebaut


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 212

werden soll. Also mit einem Wort, das geht schon ein bisschen gegen die Bevölkerung, und ich glaube, dass dringender Bedarf vorhanden ist, noch einmal darüber nachzu­denken.

Wenn Kollegin Cortolezis-Schlager im Ausschuss sagt, dass die Bevölkerung seitens der Bürgerinitiativen falsch informiert wird, weil die Volksanwaltschaft keine Verfah­rensmängel festgestellt hat, dann kann ich nur korrigieren. Sie informiert die Bevölke­rung und auch das Parlament falsch, denn ich habe heute noch mit Volksanwältin Stoi­sits telefoniert: Es wurden sehr wohl sehr viele Verfahrensmängel festgestellt.

Jetzt komme ich noch zum dritten Punkt – Sie sehen, das Licht leuchtet schon, dabei habe ich noch nicht einmal zwei Punkte tiefer gehend besprochen. (Ruf bei der FPÖ: Kürzer und präziser sein!) Der dritte Punkt ist der gemeinsame Entschließungsantrag zur Völkerkundemuseumsproblematik. Das Völkerkundemuseum liegt nach wie vor im Dornröschenschlaf, seit vielen Jahren. Das war damals eine feudale Idee des Direktors Seipel – wir haben heute schon einmal über ihn gesprochen, er begleitet uns noch immer.

Es ist ganz leicht, mit einem Federstrich, möglich, ein Museum sozusagen als Lehen zu vereinnahmen, es sich einzuverleiben, und sehr, sehr schwer, es dann wieder he­rauszulösen. Aber ich freue mich, dass es jetzt zu diesem Entschließungsantrag kommt, weil ich nämlich glaube, dass das eine der wichtigsten Sammlungen in Öster­reich, ja weltweit ist, die wir überhaupt haben, und die sehr schön zeigt, wie Kulturen wachsen, wie sich Kulturen verändern, wie sich Kulturen austauschen.

Kulturpolitisch gesehen ist es sogar die wichtigste Aufgabe überhaupt, zu zeigen, was jeweils in diesem Austausch geschieht und was Kulturen überhaupt sind. Daher glaube ich auch, dass das Volkskundemuseum als Teil in das Völkerkundemuseum aufge­nommen werden müsste, das dann ein Museum der Kulturen sein wird und sein muss. Das heißt aber auch, dass diese beiden als ein Museum der Kulturen autonom zu ma­chen und wieder aus dem Verband des Kunsthistorischen Museums, aus dieser Gei­selhaft, zu befreien sind.

Frau Ministerin, Sie haben im Ausschuss gesagt, wenn sich eine Mehrheit dafür findet, wird es an der Finanzierung nicht mangeln. – Na gut, wir haben die Mehrheit, und jetzt geht es darum, dass die Pläne, die eigentlich auch auf dem Tisch liegen, verwirklicht werden. Zur Finanzierung werden ja nicht größte Beträge benötigt – es gibt andere Ge­schichten, die im Kulturbereich finanziert werden, für die noch wesentlich mehr Mittel aufgebracht werden müssten. Jetzt sind Sie dran, machen wir das! Ich hoffe sehr, dass dieser wichtige Schritt sehr bald gesetzt wird.

Jahrelang braucht es, um etwas wieder dorthin zu bringen, wo es eigentlich früher immer war, nur weil einmal kurz schlechte Politik betrieben wurde. Machen wir dieses Unglück wieder zu einem Glück! – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

19.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ablinger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.45.29

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Betreffend das Filmförderungsgesetz, das ja auch von den Grünen mit unterstützt wird, möchte ich noch betonen, dass es dabei nicht nur um die Flexibilisierung der Sperrfristen geht, sondern dass wir auch eine Bestimmung haben, die endlich für ein ausgewogenes Ge­schlechterverhältnis in den Aufsichtsräten sorgt, und das halte ich für nicht so unbe­deutend.

Interessant im Ausschuss waren übrigens die Anträge fünf und sechs der FPÖ: Im An­trag fünf fordert die FPÖ die Rücknahme der öffentlichen Kunstförderung zugunsten pri-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 213

vaten Sponsorings, und im Antrag sechs fordert sie die Ministerin auf, finanziell einzu­springen, weil ein privater Sponsor sich aus einem Festival zurückgezogen hat – eine interessante Kombination. Wir haben beide Anträge abgelehnt, weil wir weder für das eine noch für das andere stehen: weder dafür, dass wir die öffentliche Kunstförderung zurückfahren, noch dafür, einfach einzuspringen, wenn ein privater Sponsor nicht zahlt.

Ich freue mich, dass es diesen gemeinsamen Antrag zum Völkerkunde- und Volkskun­demuseum gibt, der das gemeinsame Konzept unterstützt, auch wenn Frau Abgeord­nete Unterreiner Multikulti und Zerstörung der Werte befürchtet, und davon spricht, dass dieses Konzept nur zustande gekommen sei, weil das Team mürbe geworden wäre. – Mürbe, Frau Abgeordnete, macht vielleicht eher, dass Sie nicht verstehen wol­len, worum es geht. Diese Museen, wie dieses Konzept auch schreibt, sind keine Mu­sentempel zur Pflege unveränderlicher Wahrheiten, sondern dieses Museum wird neu, wird ein Lernort, ein Labor, ein Ort, wo man sich kritisch mit den Begriffen der kol­lektiven Identitäten auseinandersetzt. Das ist wesentlich, denn genau so etwas birgt die Gefahr der Ausgrenzung und des Ausschlusses. Insofern ist dieses Museumskon­zept, das wir heute auch unterstützen, eine sehr spannende Reise zu erstaunlichen neuen Erkenntnissen, an der die FPÖ nicht teilnehmen will. Schade darum, das Kon­zept verdient allemal unsere Unterstützung. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.47.34

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! An sich woll­te ich an dieser Debatte nicht teilnehmen, aber eine Aussage des Kollegen Zinggl hat mich geradezu elektrisiert. Kollege Zinggl sagt nämlich hier frank und frei – ich habe mich deswegen noch einmal erkundigt –, Frau Kollegin Cortolezis-Schlager würde die Öffentlichkeit falsch informieren, denn er hätte Frau Volksanwältin Stoisits angerufen, und diese hätte ihm über zahlreiche Verfahrensmängel berichtet.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das ist nicht mehr und nicht weniger als Amtsmissbrauch. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Zinggl.) – Bitte? Was wollten Sie sagen? Was deuten Sie an?

Nach der geltenden Verfassungslage hat jeder Volksanwalt die Amtsverschwiegenheit in dem Ausmaß zu wahren, wie das von ihm geprüfte Organ sie zu wahren hat.

Das bedeutet – er ist ja selbst nicht der Beschwerdeführer, sondern eine Bürgerinitiative, ich habe jedenfalls Frau Kollegin Cortolezis-Schlager gefragt –, dass Frau Volksanwältin Stoisits ihre parteipolitische Solidarität mit ihrem früheren Fraktionskollegen Dr. Zinggl offensichtlich weit über die Verfassung stellt.

Ich halte das für bemerkenswert, und das war es mir wert, es heute festzustellen. Wir werden das im Volksanwaltschaftsausschuss extra zu diskutieren haben. Eines habe ich nicht gemacht – und ich kann mich erinnern, dass aus keiner Fraktion so viel nie­derträchtige Unterstellung hinsichtlich meiner Amtsführung kam, die angeblich nicht ob­jektiv genug war, was der Bürger übrigens ganz anders gesehen hat –, nämlich dass ich irgendeine Fraktion und am allerwenigsten meine eigene Fraktion über Prüfvor­gänge der Volksanwaltschaft exklusiv informiert hätte. Niemals, meine Damen und Her­ren! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn wir so weit sind, dass der Bürger damit rechnen muss, dass Prüfvorgänge bei der Fraktion landen, der der betreffende Volksanwalt/die betreffende Volksanwältin früher angehört hat, dann hört sich der Spaß auf! Das ist nicht Aufgabe der Volksan­waltschaft!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 214

Der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass bei der Volksanwaltschaft keine Parteipolitik herrscht und am allerwenigsten die eigene Fraktion exklusiv über Prüfvor­gänge informiert wird, wie das Herr Kollege Zinggl hier zelebriert hat. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Ich glaube, das war eher ein Lapsus Linguae, denn ein Lucidum intervallum war es si­cher nicht. Das ist Herrn Zinggl einfach passiert, denn hätte er gewusst, was er redet, hätte er es wahrscheinlich nicht gesagt. Er hat aber versucht, das als Beweisführung gegen Kollegin Cortolezis-Schlager zu verwenden.

Ich sage Ihnen, Sie haben hier den Beleg dafür geliefert, dass Frau Volksanwältin Stoi­sits offensichtlich Parteipolitik über Verfassungsrecht stellt. (Beifall bei BZÖ, ÖVP und FPÖ.)

19.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Zinggl zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestim­mungen der Geschäftsordnung und ersuche, die tatsächliche Berichtigung demgemäß auszugestalten. – Bitte.

 


19.50.38

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Kollege Stadler hat soeben be­hauptet, ich hätte gesagt, Frau Stoisits hätte mich über die Verfahrensmängel infor­miert. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)

Ich habe gesagt, Frau Stoisits hat Verfahrensmängel festgestellt, die sie am Samstag im Fernsehen in aller Öffentlichkeit dargelegt hat. Das ist daher überhaupt kein partei­politisches Hin- und Hertelefonieren oder Gemauschel, sondern ein ganz normaler Akt der Öffentlichkeitsarbeit. (Abg. Mag. Stadler: Sie wissen ganz genau ...! – Weitere Zwi­schenrufe beim BZÖ.) Regen Sie sich nicht immer über etwas auf ...

19.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Zinggl, Sie haben den Sachverhalt dar­gelegt und auch berichtigt und damit Ihrer tatsächlichen Berichtigung Ausdruck verliehen.

Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.51.00

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Kollegin Cortolezis-Schlager wird sich im Anschluss ohnehin selbst zu Wort mel­den, nur eines sei auch von meiner Seite dazu gesagt, weil der Vorwurf von Verfah­rensmängeln im Ausschuss diskutiert worden ist und auch hier vorgebracht wurde: Es gibt eine denkmalschutzrechtliche Bewilligung, und dieser Bescheid des Bundesdenk­malamtes ist eindeutig. Ich glaube, das gilt es zur Kenntnis zu nehmen und auch nicht in Frage zu stellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Zinggl hat in Bezug auf den österreichischen Film vor allem auch das Thema Urheberrecht angesprochen. Ich bin auch der Meinung, dass es im Hohen Haus aus verschiedenen Gründen eine breite parlamentarische Debatte zum Thema Urheberrecht braucht, nicht nur was den Film betrifft, sondern in einem digitalen Zeital­ter sind viele Fragen offen. Unsere Gesetzeslage hinkt hinterher, und auch im Sinne des Schutzes des geistigen Eigentums wäre es längst an der Zeit, parlamentarisch zu überlegen, welche Konsequenzen wir auf der einen Seite ziehen müssen, und welche Rahmenbedingungen auf der anderen Seite geschaffen werden müssen.

Es gibt verschiedene Themen, die auf der Tagesordnung sind. Eines davon sind die Schutzfristen für Musiker, für Tonträger auf europäischer Ebene. Ich weiß, dass hier im


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 215

Haus diesbezüglich unterschiedliche Meinungen herrschen. Ich selbst würde jedenfalls eine Verlängerung der Schutzfristen befürworten, weil es um unsere Künstlerinnen und Künstler geht.

Aber auch die Frage der Digitalisierung unseres kulturellen Erbes ist eine, der sich das Hohe Haus widmen muss, denn nicht umsonst hat die Kooperation der Österreichi­schen Nationalbibliothek mit Google, was die Digitalisierung von 400 000 urheber­rechtsfreien Werken betrifft, für große Aufregung gesorgt. Das zeigt mir, dass es auf der einen Seite Aufklärungsbedarf gibt, aber auch ein Bewusstsein unsererseits – sei­tens der Politik, aber auch seitens des Staates – dahin gehend nötig ist, wie wir der Di­gitalisierungsstrategie, die ja auch im Regierungsübereinkommen festgehalten ist, nachkommen wollen – einerseits, was das politische Bekenntnis dazu betrifft, anderer­seits bezüglich der Finanzierung. Es gibt auf europäischer Ebene ein Projekt, Euro­peana, das in diesem Bereich Paroli bieten will. Faktum ist aber, dass das Engage­ment vieler einzelner Länder fehlt, teilweise auch mangels finanzieller Ressourcen.

Ich denke, es wäre an der Zeit, sich diesen urheberrechtlichen Fragen, aber auch je­nen betreffend eine Digitalisierungsstrategie zu stellen. In diesem Zusammenhang wür­de ich anregen – einen ersten runden Tisch hat es dazu schon gegeben –, auf parla­mentarischer Ebene eine Enquete zu veranstalten, um sich dem Thema ausreichend zu widmen.

Was das Filmförderungsgesetz an sich betrifft – die Novellierung und die Sperrfristen –, so ist es natürlich nur zu unterstützen. Es ist eine Spitze des Erfolgskonzeptes in Be­zug auf den Film, das wir ohnehin vorliegen haben – mit der Erhöhung der Filmförde­rung, aber auch mit der Wirtschaftsförderung, die durch den Wirtschaftsminister ge­schaffen wurde, und zuletzt durch die Verankerung des Film/Fernseh-Abkommens. Ich denke, dass wir durchaus eine gute Bilanz vorlegen können.

Zum Völkerkunde- und Volkskundemuseum kann ich nur sagen, dass es durchaus eine positive Willensbekundung von zumindest drei Parteien darstellt, eine Zusammen­führung der beiden Museen zu überlegen. Ich meine, ein Haus der Kulturen und die Zusammenführung der österreichischen Identität mit fremden Kulturen ist etwas, wo­rüber man sich keine Sorgen machen muss. Aber wenn man das angeht, dann muss es ein neues Museum sein, das auch international Anerkennung rekrutieren kann, das man beachtet, und es darf kein Haus sein, das zwar den Willen hätte, ein neues Mu­seum zu werden, aber vorne und hinten die organisatorischen Rahmenbedingungen nicht zusammenbringt. Es wird natürlich letztendlich auch eine Frage des Budgets sein, wenngleich der Wille von unserer Seite gegeben ist, das möglichst sinnvoll umzu­setzen.

Es gibt noch weitere Punkte, die man ansprechen könnte. Dazu fehlt mir die Zeit, aber meine Kollegen werden ohnehin noch Stellung nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwent­ner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.56.14

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ho­hes Haus! Der Wahlkampf in der Steiermark ist hoffentlich für eines gut, nämlich für eine Einigung über den Erhalt von Stübing. Noch vor einigen Monaten habe ich mir nicht gedacht, dass ich irgendwann im Parlament über Stübing reden werde, denn das ist ein Ort meiner Kindheit, und das ist auch ein Ort der Kindheit meiner Kinder. Wir Fans müssen uns auch nicht gegenseitig beweisen, wer der größere Fan von Stübing ist. Wir sollten uns nur alle einig darüber sein, dass es ein einzigartiges Museum ist, das in dieser Form erhalten bleiben soll, weil es auch die einzige österreichische Anlage die-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 216

ser Art ist. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.) – Schön, dass sich da alle Steirerinnen und Steirer einig sind.

Dieses Museum ist heuer 40 Jahre alt – oder war es schon, das habe ich mir zumin­dest ausgerechnet. Es ist in den letzten Jahren sehr gewachsen und hat mittlerweile den Charakter und die Größe und auch den Wert und die Bedeutung eines Bundesmu­seums. Es ist zwar kein Bundesmuseum, aber es ist von der Stiftung her, wie es be­setzt ist – mit den Ministerien, mit den Bundesländern, die es vertritt, mit den 98 Pro­jekten –, durchaus mittlerweile im Rang eines Bundesmuseums.

Es ist riesig, es ist gewachsen, und es fehlt die Finanzierung, wie wir alle wissen. Wir sollten auch, meine ich, nicht länger über die Finanzierung nachdenken, sondern sie sollte ziemlich schnell gesichert sein. Das Museum lebt noch immer Jahr für Jahr von Subventionen. Subventionen können Projekte möglich machen. Dieses Museum ist aber kein Projekt, sondern ein kultureller Dienstleistungsbetrieb, das hat uns auch Herr Präsident Kurt Jungwirth in einem Brief mitgeteilt, und ich gebe ihm ganz recht.

Ich stelle daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, so schnell wie möglich Maßnahmen zur Si­cherstellung der Finanzierung des Österreichischen Freilichtmuseums Stübing zu er­greifen.“

*****

Noch kurz zu einem anderen Thema, auf das auch noch ein Entschließungsantrag folgt, nämlich zum Philharmoniker-Orchester: Die Auflösung des Republikvertrages wurde auch im Ausschuss diskutiert; wir begrüßen diese Auflösung sehr. Die Grünen haben seit den Neunzigerjahren die Auflösung immer wieder forciert, vor allem aus dem Grund, dass es 1997 den Beschluss gab, dass die Chancengleichheit von Männern und Frauen ge­währleistet werden soll. Leider hat es seit 1971 nur eine Harfenistin gegeben, und der­zeit sind drei Musiker des Orchesters von 124 Mitgliedern weiblich. Das muss man be­rücksichtigen.

Im Moment sind 30 Prozent der österreichischen Absolventen von Instrumentalstudien weiblich, das heißt, ein Mangel an Musikerinnen kann nicht der Grund sein. Es ist of­fenkundig so, dass das Orchester diesem Auftrag über Jahre nicht nachgekommen ist. Eigentlich müsste man sich überlegen, ob das Orchester Gelder, die es für die Gleich­stellung erhalten hat, nicht zurückzahlen müsste.

Es ist erfreulich, dass der Republikvertrag aufgelöst wurde. Bedenklich ist aber, dass über das Hintertürchen jetzt das Staatsopernorchester subventioniert wird – und das hat die Ministerin auch gesagt. Das heißt, über die Hintertür fließen die Gelder wieder zurück. Ich möchte erwähnen, dass im Staatsopernorchester derzeit acht von 150 Mit­gliedern weiblich sind, das heißt, da wird auch nicht viel für die Gleichstellung getan, obwohl es, wie gesagt, schon genügend entsprechende Musikerinnen geben würde.

Das heißt, man sollte auch da ganz genau hinschauen, und ich glaube nicht, dass die Ausschussfeststellung, dass die Gleichstellung im Staatsopernorchester sichergestellt werden soll, ausreicht. Wir wissen, wie freiwillige Selbstverpflichtungen, gerade, was die Gleichstellung von Männern und Frauen anbelangt, üblicherweise ausfallen.

Ich möchte daher in diesem Zusammenhang folgenden Entschließungsantrag ein­bringen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 217

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, um den Frauenanteil im Orchester der Wiener Philharmoniker binnen zehn Jahren auf ein international übli­ches Maß zu erhöhen.“

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die soeben eingebrachten beiden Entschließungs­anträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Fi­nanzierung des Österreichischen Freilichtmuseums Stübing

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1128/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Freilichtmuseum Stübing (817 d.B.)

Begründung

Die Zukunft des Freilichtmuseums Stübing steht auf dem Spiel. Notwendig ist, dass die Bundesregierung das Österreichische Freilichtmuseum Stübing als kulturgeschichtlich, volkskundlich und soziologisch bedeutende Institution anerkennt und deren Weiterbe­stehen sichert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, so schnell wie möglich Maßnahmen zur Si­cherstellung der Finanzierung des Österreichischen Freilichtmuseums Stübing zu er­greifen.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauenanteil im Or­chester der Wiener Philharmoniker

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Kulturausschusses über den An­trag 1122/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auflösung des Republikvertrages mit den Wiener Philharmonikern (815 d.B)

Begründung

Die Auflösung des Republikvertrages mit den Wiener Philharmonikern war ein grund­sätzlich richtiger Schritt. Durch die Ankündigung von Ministerin Schmied, die frei wer-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 218

denden Millionen in die Anhebung des Kollektivvertrages des Staatsopernorchesters zu stecken, werden die ursprünglich sinnvollen Intentionen des Vertrages aber konter­kariert. Nun gibt es kein vertraglich festgelegtes Bekenntnis des Orchesters zur Gleich­berechtigung der Geschlechter mehr, und auch alle anderen Verpflichtungen, die sich aus dem Republikvertrag ableiten, erscheinen obsolet. Es wäre politisch unverant­wortlich, die Wiener Philharmoniker für ihr erschütternd langsames Tempo bei der Er­höhung des Frauenanteils im Orchester auch noch zu belohnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, um den Frauenanteil im Orchester der Wiener Philharmoniker binnen zehn Jahren auf ein international übli­ches Maß zu erhöhen.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Unter­reiner. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.01.00

Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Zuerst zum Augartenspitz: Was die Verbauung des Augartenspitzes angeht, haben alle Parteien in der Leopoldstadt, also auch die Grü­nen, damals, bei der notwendigen Änderung des Flächenwidmungsplanes 1998, zuge­stimmt.

Seit die Pühringer-Stiftung 2005 gemeinsam mit den Wiener Sängerknaben einen Kon­zertsaal plant, randalieren die Grünen gegen dieses Vorhaben, weil aus Geldmangel nicht ihr befreundetes Institut, nämlich das Filmarchiv, zum Zug gekommen ist. Im Kul­turausschuss, Herr Kollege Zinggl, haben Sie uns erzählt, Sie haben dort Fußball ge­spielt – aber nur, weil Sie dort als Bub Fußball gespielt haben, müssen sich nicht Ihre Freunde an die Bäume ketten. Alle behördlichen Vorgaben sind erfüllt. (Beifall bei der FPÖ.)

Dass sich die Orangen auf die Seite der grüngesteuerten Gesetzesbrecher stellen, ist verwunderlich. Wir lehnen den Antrag der Orangen ab.

Ich komme jetzt zu dem Antrag betreffend das Richard Wagner-Festival. Dazu ist Fol­gendes zu sagen: Das Richard Wagner-Festival in Wels ist ein Kleinod im österreichi­schen Festspielreigen. Das jährliche Gesamtbudget von 600 000 € wird ausschließlich oder fast ausschließlich privat aufgebracht, und zwar von der Familie Just-Doppler. Der Weiterbestand wird aber in Zukunft ohne öffentliche Mittel nicht mehr möglich sein, und deswegen ist es notwendig, dass hier die Öffentlichkeit einspringt, dass der Bund oder das Land einspringen.

Dieses Festival ist sehr beliebt bei Wagner-Liebhabern, die eine authentische Auffüh­rung von Wagner-Opern lieben, denn Wagner hat ja Regieanweisungen gegeben und die Aufführungspraxis hält sich an diese Regieanweisungen. Gerade diese Art, Wag­ner-Opern authentisch aufzuführen, hat dazu geführt, dass dieses Festival ein Publi­kumsmagnet geworden ist für alle Wagner-Liebhaber. Große Wagner-Sänger haben dort gesungen – René Kollo, Gwyneth Jones, Peter Seiffert –, und erstklassige Or­chester haben dort gespielt. Deswegen ist das auch schon Monate vorher ausgebucht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 219

Maximilian Schell hat vor einem Jahr dort, als eine Gala stattfand, die Festrede gehal­ten. Und wir sind der Meinung, dass dieser kulturelle Schatz bewahrt bleiben muss und gefördert werden soll. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun zum „Museum Neu“: Sehr geehrte Frau Kollegin Ablinger, ich habe gerade gehört, Sie meinen, dass wir Labors brauchen. – Wir Freiheitlichen sind der Meinung, wir brau­chen keine Labors, wir brauchen zukunftsweisende Museen. Das Projekt „Museum Neu“ sieht vor, dass das Volkskundemuseum im Palais Schönborn aufgelöst wird und dass es mit dem Völkerkundemuseum verschmolzen wird. Das Wort „verschmolzen“ habe nicht ich erfunden, so steht das im „Museum Neu“ drinnen. Und das ist unserer Meinung nach natürlich ein unverhohlener Anschlag auf unser Kulturerbe.

Das Volkskundemuseum – das größte seiner Art in Europa – ist das einzige Volkskun­demuseum, das kein Bundesmuseum ist. Und während alle anderen Bundesmuseen Basisabgeltungen bekommen, und zwar in Millionenhöhe, bekommt das Volkskunde­museum nur 400 000 € im Jahr, weil es noch auf Vereinsbasis geführt wird. Seit Jah­ren kann dieses Museum nicht einmal die Plakate zahlen für seine Ausstellungen. Die Bude bricht zusammen. Weder der Bund noch das Land scheren sich darum, und das ist eine Schande, würde ich sagen.

Und da immer wieder gesagt wird, die Direktoren des Völkerkundemuseums und des Volkskundemuseums wären ja für das „Museum Neu“: Natürlich sind sie das. Sie ste­hen mit dem Rücken zur Wand. Ich meine, jegliche Art von Änderung, Verbesserung kommt denen zupass. Aber in Wirklichkeit ist dieses ganze Vorhaben nicht dazu ge­eignet, dass man diese beiden Museen in Zukunft wirklich zu gedeihlichen, zukunfts­weisenden Museen ausbaut.

Das Völkerkundemuseum ist nämlich eine Unterabteilung des Kunsthistorischen Mu­seums geworden – in meinen Augen wurde es degradiert –, und sein Direktor musste in den letzten Jahren mit der Rolle des Abteilungsleiters zufriedengestellt werden. Also kein Wunder, dass er auch zu dem „Museum Neu“ gar nicht Nein sagen kann.

Dazu ist noch zu sagen, dass das Konzept „Museum Neu“ vorsieht, dass die Samm­lung des Volkskundemuseums in den Keller und auf den Dachboden verbannt wird. Wir dürfen eines nicht vergessen: Das Volkskundemuseum ist eines der größten Volks­kundemuseen, das unsere Geschichte, unsere Volkskunst, unsere Regionalkunst zeigt, auch die Kronländer der Monarchie werden hier vorgestellt – und das soll jetzt in dem Völkerreigen aus aller Welt untergehen.

Das ist unserer Meinung nach natürlich ein großer Fehler, und ich bin verwundert, dass hier die ÖVP zustimmt. Ich sehe gerade, Herr Kollege Kopf ist nicht da, aber ich bin überzeugt davon, dass Sie, Herr Kollege, ja, ich würde sagen einmal, Bartenstein, das ansprechen, vielleicht auch Herr Kollege Schüssel. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das wäre ja vielleicht ganz gut. – Schauen Sie sich einmal dieses Konzept an, denn sonst müssen Sie sich vielleicht in Zukunft irgendwie den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie eigentlich linker Gesellschaftspolitik zuarbeiten. (Abg. Amon: Das kann man nicht sa­gen!) Na ja, also schauen Sie sich das Konzept an und dann, davon bin ich überzeugt, werden Sie anderer Meinung sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitlichen sind für die Bewahrung unserer Identität, denn das ist das Gewis­sensthema unserer Epoche. Und wir sind eben der Meinung, dass das Volkskunde­museum zu einem Bundesmuseum erhoben werden soll, dass es im Palais Schönborn bleiben soll und dass auch das Völkerkundemuseum wieder ein Bundesmuseum wer­den soll.

Nun zum Filmförderungsgesetz. Zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes ist einmal grundsätzlich etwas zu sagen: Wir waren ja die Partei, die es ermöglicht hat, dass diese ORF-Novelle überhaupt zustande kam. Das heißt, wir waren die Partei, die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 220

es auch ermöglicht hat, dass das Film/Fernsehen-Abkommen zustande kam und dass die Filmschaffenden überhaupt arbeiten können.

Ich kann mich noch erinnern: Herr Kollege Zinggl, im Verfassungsausschuss waren Sie der ganz große Schutzpatron der Filmschaffenden, aber Sie haben es zum geeigneten Zeitpunkt versäumt, hier zuzustimmen. – Das können Sie also jetzt nicht mehr sein, und wir werden immer wieder darauf hinweisen.

Der jetzigen Änderung des Filmförderungsgesetzes, nämlich dem Verzicht auf den Ös­terreichischen Filmrat und mit den flexiblen Fernsehnutzungsrechten ist unserer Mei­nung nach zuzustimmen. Das bedeutet aber nicht, dass wir mit dem Filmförderungsge­setz zufrieden sind, ganz im Gegenteil. Die Situation ist trist, trotz des Oscar-Gewinns des Films „Die Fälscher“ – übrigens eine 50-zu-50-Produktion –, und viele wissen ja auch, dass „Das weiße Band“ ein deutscher Film war und nur Co-Produktionen mit Ita­lien, Frankreich und Österreich gemein hatte. Viele wissen auch, dass Christoph Waltz seinen Oscar-Gewinn jetzt nicht der österreichischen Filmförderung verdankt.

Für die Kinogeher ist der österreichische Film ein unbekanntes Wesen. Er befindet sich seit Jahren in der Dauerkrise. Der österreichische Film ist ein Langzeit-Komapatient, der an einem Subventionstropf hängt.

Seit 2004 ist der Filmwirtschaftsbericht ein in Zahlen gegossener Beweis, dass die Filmförderung ineffizient ist. Frau Ministerin, ich weiß nicht, ob Sie den Bericht einmal durchgelesen haben, aber wenn Sie das gemacht hätten, dann würden Sie ja sehen, dass ein Drittel der Filme, die zum Beispiel 2008 gefördert wurden, nur 100 bis 500 Zu­schauer gefunden hat. Man muss sich das einmal vorstellen! 30 Filme sind 2008 neu herausgekommen, und ein Drittel davon hat nicht einmal 1 000 Zuseher pro Film gefunden. Ich meine, das ist ja unglaublich! Ich habe das ohnehin im Ausschuss ge­sagt: Es ist so, als ob die Leute da nur hingegangen wären, um bei der Premiere Bröt­chen zu essen. Und alleine da müssen ja alle Alarmglocken läuten. Ein Drittel der Fil­me hat vielleicht noch so um die 1 000 Zuschauer gefunden, und nur vier Filme haben über 150 000 Zuschauer gefunden. – Ich meine, das ist eine absolute Schande!

Schauen wir uns an, was in unserem Nachbarland geschieht! Da finden die Filme in den ersten Monaten nach ihrem Erscheinen schon ein Millionenpublikum. Das heißt, unsere Filmförderung muss geändert werden.

Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Novellierung des Filmförderungsgesetzes unter folgenden Gesichtspunkten vorsieht:

Die österreichische Filmförderung muss erfolgsorientiert sein.

Das Prinzip des künstlerischen und kommerziellen Erfolges hat zu gelten. Die Besu­cherzahlen müssen als Erfolgskriterium eingeführt werden.

Rückflüsse müssen gewährleistet sein.

Filmstoffe müssen so lange überarbeitet werden, bis sie Erfolg versprechend sind.

Vertrag mit einem Filmverleih muss zu Beginn der Produktion vorhanden sein.

Internationaler Erfolg muss angestrebt werden.

Mindestens 20 Prozent Anteil von Eigenmitteln an den Produktionskosten müssen ge­währleistet sein.“

*****


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 221

Ich bin überzeugt davon – ich hoffe Sie auch. Andere Filminstitute, die so ähnliche För­derungsmaßnahmen haben, wie das Medienboard in Berlin-Brandenburg oder der FilmFernsehFonds Bayern, haben riesige Erfolge. Der Erfolg eines Films endet nicht an der Grenze.

Ich bitte, dass wir diesem Entschließungsantrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner und weiterer Abgeordneter betreffend Situation der Filmförderung in Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 20 Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (675 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz ge­ändert wird (809 d.B.), in der 72. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP., am 7. Juli 2010

Die Situation des österreichischen Films ist trist und trotz des Oskargewinns für den Film "Die Fälscher" alarmierend. Für den Kinogeher ist der österreichische Film ein un­bekanntes Wesen, der sich seit Jahrzehnten in der Dauerkrise befindet. Es handelt sich um einen Langzeitkomapatienten, der am Subventionstropf hängt. Seit 2004 gibt nun der Filmwirtschaftsbericht Auskunft über die Entwicklungen am heimischen Film­markt. Er ist ein in Zahlen gegossener Beweis, dass die Filmförderung ineffizient ist. 2007 betrug der Marktanteil des österreichischen Films 1,9 Prozent, die Besucherzah­len waren stark gesunken.

Der Marktanteil außereuropäischer (überwiegend US-amerikanischer Filme) lag 2007 bei 78,7 Prozent, der Anteil europäischer Filme bei 21,3 Prozent. Die heimischen Zuse­herzahlen waren rückläufig. Im europäischen Vergleich lagen nur Polen, Luxemburg und Bulgarien hinter Österreich. Bei den 37 im Jahr 2007 aufgeführten österreichi­schen Filmen, fanden es nur 295 600 Besucher wert, sich diese Filme im Kino anzu­sehen. Laut dem Österreichischen Filmwirtschaftsbericht wurden im Jahr 2007 40 Mil­lionen Euro an Förderungen ausgeschüttet, wobei der Bund mit dem Filminstitut 12 Mil­lionen Euro und die Stadt Wien mit dem Filmfonds mit 8 Millionen Euro den Löwenan­teil stellte und somit 50 Prozent der Förderung bestritt.

Auch der Filmwirtschaftsbericht 2008 zeigt keine echte Besserung auf. 2008 wurden in Österreich 30 österreichische Filme erstaufgeführt, das entspricht in etwa der Anzahl der Vorjahre. Insgesamt waren 39 Filme in Auswertung, die mit 972 597 verkauften Eintrittskarten zwar das seit Jahren beste Ergebnis für nationale Produktionen erziel­ten, blickt man aber auf die genauen Zahlen, so erkennt man, dass von diesen 39 Fil­men nur vier Interesse beim Publikum fanden. ("Die Fälscher" mit 156 098 Besuchern, "Falco" mit 154 969 Besuchern, "Let’s make Money" mit 166 826 Besuchern und "Echte Wiener – Die Sackbauer-Saga" mit 205 457 Besuchern). 25 Filme hatten zwischen 1 007 und 12 365 Kinozuseher, 10 Filme lockten gar nur zwischen 121 und 592 zah­lende Besucher ins Kino. Diese blamablen Zahlen beweisen, dass in Österreich der er­folglose Film gefördert wird.

Der deutsche Film liegt in Deutschland zur Zeit bei einem sensationellen Marktanteil von fast 20 Prozent und soll in den nächsten Jahren auf 30 Prozent gesteigert werden. Der Oskar - prämierte Film "Das Leben der Anderen", dessen Produktion lediglich 1,8 Millionen Euro kostete und somit so viel wie ein österreichischer Film, konnte allein in den ersten Monaten nach seinem Erscheinen in der BRD zwei Millionen Kinobesu-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 222

cher verzeichnen und spielte in seinem ersten Jahr weltweit insgesamt 70 Millionen US-Dollar ein. (Einspielergebnis in Millionen US-Dollar: D: 19,1, USA: 11,0, F: 10,8, E: 6,2, GB: 5,2, I: 4,5, AUS: 2,3, NL: 2,2)

Der Vergleich mit der Filmförderung in Deutschland zeigt, dass dort jährlich insgesamt 200 Millionen Euro an Förderungen ausgeschüttet werden. Zusätzlich wurde 2007 das deutsche Produktionskostenerstattungsmodell – auch Filmzulage genannt – eingerich­tet, wofür jährlich 60 Millionen Euro aufgewendet werden.

Das deutsche Modell, die sogenannte Filmzulage (Staatsminister Bernd Neumann CDU/CSU) will insbesondere kleine und mittlerer Nachwuchsproduzenten fördern. Je­dem Produzenten in Deutschland, der einen Kinofilm herstellt, werden zwischen 16 und 20 % der in Deutschland ausgegebenen Produktionskosten erstattet.

Dieses Produktionskostenersatzmodell ist unbürokratisch, transparent und berechen­bar. Diese Zulage wird automatisch, also ohne Jury-Entscheidungen, als Zuschuss, oh­ne Einschaltung teurer Berater und zusätzlich zur bereits bestehenden Förderung ver­geben.

Jeder Film, für den eine Zulage beantragt wird, müsse zuvor einen so genannten kul­turellen Eigenschaftstest bestehen und eine bestimmte Punktzahl erreichen.

Das deutsche Modell bewirkt kurzfristige und unmittelbare Barmitteleffekte für die Pro­duzenten. Diese können damit schnell und unbürokratisch ihre Finanzierung abschlie­ßen. Und sie können leichter finanzkräftige internationale Koproduktionspartner gewin­nen. Zugleich wird es leichter, zur Finanzierung von Filmprojekten Privatkapital zu mo­bilisieren.

Auf Österreich umgelegt, ginge es in erster Linie um österreichische Produzenten. Nur sie könnten einen Antrag stellen. Das hieße, dass sich jeder ausländische Produzent einen Koproduktionspartner in Österreich suchen müsste, wenn er von der Produk­tionskostenerstattung profitieren wollte. Dieses Anreizmodell für die Filmproduktion stellt sowohl für den Arbeitsmarkt als auch die Volkswirtschaft einen Hebel dar.

Wirtschaftlicher Erfolg und künstlerische Qualität sind vereinbar. Die Zeiten, in denen sich Produktionsunternehmen mit der Ausrede "sie würden einen "Kunstfilm" produzie­ren und dieser müsse deshalb mit öffentlichen Fördermitteln unterstützt werden", müs­sen vorbei sein. Heute muss sich jeder Produzent auch an den wirtschaftlichen Reali­täten orientieren.

Film ist nicht nur Kulturgut, sondern auch ein Wirtschaftsfaktor und gewährleistet, wenn er erfolgreich ist, auch Rückflüsse.

Es darf in Zukunft nicht mehr möglich sein, dass in Österreich der erfolglose Film, der keinen Zugang zum Publikum findet, gefördert wird.

Seit 2004 beweisen Jahr für Jahr die Filmwirtschaftsberichte, dass der österreichische Film kaum ein Publikum findet. Nachdem dieser Bericht eingeführt wurde, um kulturpo­litischen Entscheidungen zu dienen, müssen kulturpolitische Konsequenzen gezogen werden.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten den nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Novellierung des Filmförderungsgesetzes unter folgenden Gesichtspunkten vorsieht:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 223

Die Österreichische Filmförderung muss erfolgsorientiert sein.

Das Prinzip des künstlerischen und kommerziellen Erfolges hat zu gelten. Die Besu­cherzahlen müssen als Erfolgskriterium eingeführt werden.

Rückflüsse müssen gewährleistet sein.

Filmstoffe müssen solange überarbeitet werden, bis sie erfolgsversprechend sind.

Vertrag mit einem Filmverleih muss zu Beginn der Produktion vorhanden sein.

Internationaler Erfolg muss angestrebt werden.

Mindestens 20 Prozent Anteil von Eigenmittel an den Produktionskosten müssen ge­währleistet sein.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.10.37

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Zum Kultursponsoring möchte ich sagen, wir werden dem Antrag zustimmen, weil wir glauben, er geht in die richtige Richtung, obwohl man hier auch unterscheiden muss zwischen Spenden und Sponsorleistungen, wobei es sich bei den Spenden um Ausgaben handelt, die ohne jegliche Gegenleistung abgesetzt werden können.

Diese Form der privaten Kunstförderung ist eng begrenzt: Zuwendungen an öffentlich-rechtliche Museen sowie an private Museen mit Sammlungen von gesamteuropäischer Bedeutung. – Da stellt sich nur die Frage, wer die diesbezüglichen Kriterien festlegt und wie diese dann überprüft werden.

Des Weiteren gilt das für das Bundesdenkmalamt, die Österreichische Nationalbiblio­thek, die Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste. Es werden dies­bezüglich allerdings nur 10 Prozent des Vorjahresgewinnes steuerlich anerkannt. Ich finde, hier sollten wir einen Ausgleich schaffen, das heißt, dass in Zukunft die öffentli­che Hand den Sponsorbeitrag zurücknimmt, damit eine Ausgewogenheit gegeben ist und die Privaten mehr Sponsorgelder in die Hand nehmen.

Die Problematik der Geld- und Sachspenden: Bei Geld ist die Absetzbarkeit problemlos und absolut durchführbar geregelt, bei Sachspenden aus dem Unternehmen kommt es zu einer Umsatzsteuerbelastung in Form des sogenannten Eigenverbrauchs, wodurch der Effekt der steuerlichen Absetzbarkeit teilweise gemindert wird.

Im Gegensatz dazu ist beim Kunst- und Kultursponsoring alles geregelt. Das haben wir auch im Ausschuss gehört. Hier wird eindeutig der Veranstalter aufgefordert, die Spon­sorleistungen zu erbringen, was die Summen betrifft. Ich finde allerdings, dass es kom­pliziert geregelt ist. Das müsste man einfacher regeln, damit der Künstler und auch der Spender beziehungsweise der Sponsor einen besseren Durchblick hat.

Das Stiefkind hier ist leider die Volkskultur: Die Bundesmuseen werden mit 160 Millio­nen € gefördert und die Bundestheater mit 142 Millionen €, dagegen entfallen auf die Volkskultur lediglich 2,4 Millionen €.

Unsere Forderung wäre daher eine bessere Organisation, eine Vernetzung der einzel­nen Anbieter, die Übersichtlichkeit der Datenbank, damit sich die Kunst- und Kultur­schaffenden besser orientieren können. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 224

20.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Muttonen. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.13.08

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Der österreichische Film war in den letzten Jahren durchaus er­folgreich, sowohl als Kulturgut – das zeigen die vielen Preise bei den internationalen Festivals –, er war aber auch erfolgreich als Wirtschaftsgut. Das ist wichtig, denn durch seine Produktion dient der Film durchaus der Stärkung des Wirtschaftsstandortes.

Die öffentliche Hand hat seit 2006 eine Reihe wichtiger Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Film gesetzt, sei es durch die Erhöhung des ÖFI-Bud­gets, sei es durch die Verdoppelung der Innovativen Filmförderung, sei es durch die gesetzliche Absicherung und Aufstockung des Film/Fernseh-Abkommens, sei es durch die Schaffung eines Wirtschaftsfördermodells für die Filmproduktion, um hier nur einige Beispiele zu nennen.

Mit der nun vorliegenden Novelle des Filmförderungsgesetzes werden die Sperrfristen zur Auswertung der vom ÖFI geförderten Filme kürzer gestaltet. Diese Möglichkeit liegt durchaus im Interesse der Filmschaffenden und korrespondiert auch mit den verkürz­ten Sperrfristen im deutschen Filmförderungsgesetz. Dadurch werden künftig auch gu­te Produktions- und Verwertungsbedingungen für den Film geschaffen.

Frau Unterreiner, zu Ihrem Antrag: Er beinhaltet durchaus einen Schuss Komik, würde ich sagen, vielleicht Tragikomik. Ich möchte nur diesen einen Punkt hervorheben, den Sie auch so schnell vorgelesen haben. Da steht, dass die Novellierung des Filmförde­rungsgesetzes unter folgenden Gesichtspunkten erfolgen soll – und unter anderem heißt es da: „Filmstoffe müssen solange überarbeitet werden, bis sie erfolgsverspre­chend sind.“

Das, meine Damen und Herren, Frau Unterreiner, verstehen Sie anscheinend unter künstlerischer Freiheit. Dazu ist wohl nicht mehr zu sagen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte. (Abg. Grosz – auf dem Weg zum Rednerpult –: Es können auch mehr werden!) 2 Minuten wollen Sie? – Bitte. (Heiterkeit.)

 


20.15.18

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Langsam glaube ich schon, ich bin im Film der dritten Dimension, denn wenn sich der österreichische Nationalrat als Versammlung der Volksvertreter in einem Land mit 8 Millionen Einwohnern zum dritten Mal mit einer zumindest koordinationsverant­wortlichen Ministerin über das Freilichtmuseum Stübing unterhalten muss, dann glau­be ich wirklich, ich bin in einem schlechten Film, und zwar tatsächlich.

Es ist ein ganz erbärmliches, jämmerliches Bild, ganz erbärmlich, ganz jämmerlich und ganz peinlich für SPÖ und ÖVP, dass sie über fünf Wochen lang nicht in der Lage sind, die Finanzierung des zehntgrößten Freilichtmuseums Europas in der Höhe von 300 000 € sicherzustellen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Schönegger: Du bist ja nicht einmal im Ausschuss!)

Kollege Schönegger in der ersten Reihe! Wenn die Frau Bundesministerin einmal das Licht aufdreht samt all ihren Beamten in ihrem Ressort, kostet das 300 000 €. Wenn der Herr Pröll in seiner Viel- und Einfalt einmal eine Inseratenkampagne für einen Tag in den größten Tageszeitungen „Krone“, „Kleine“, „Presse“, „Österreich“ schaltet, eine Seite mit seinem Schuldenkinder-Inserat, kostet das 300 000 €.

Ich rede jetzt nicht von den Gehaltskosten, nein, die Prämien und Belohnungen, aber auch nicht die der Beamtinnen und Beamten, sondern nur die der Ministersekretäre, machen mehr als 300 000 € aus. (Abg. Mag. Schönegger: Geh, hör auf!) Und jetzt re-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 225

de ich nicht von den Nahrungsmittelkosten eurer Regierungsmitglieder, nicht von den Gehaltskosten von aufgeblähten Kabinetts mit 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ich rede nicht von Inseratenkampagnen in der Höhe von 40 Millionen € im Jahr für alle, ich rede nicht von den Learjets, ich rede nicht von 106 Millionen € unnötiger Ausgaben, die Rot und Schwarz jährlich verursachen und mit denen sie den Menschen in unserem Land auf den Geist gehen, nein, ich rede von 300 000 €.

Da bringen die Abgeordneten Grosz und Spadiut am 19.5. einen Antrag ein – wir ha­ben jetzt den 7. Juli, sehr geehrte Damen und Herren –: Die Bundesregierung wird auf­gefordert, so schnell wie möglich Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Österreichischen Freilichtmuseums Stübing über 300 000 € zu ergreifen. Und dann kommen der Herr Abgeordnete Schönegger und der Herr Abgeordnete Amon da he­raus und sagen: Das ist doch eine Frechheit, der Antrag! Der ist doch viel zu wenig weit gehend. Das müssen doch 360 000, 400 000 € sein! Was bildet sich der Grosz da ein?! Der versteht doch nichts! Wir werden dafür sorgen, dass die in einer Woche gleich 400 000 € haben.

SPÖ und ÖVP diskutieren einen ganzen Plenartag lang herum, wie sie einen Abände­rungsantrag einbringen, weil es so eilig war. Da wird von der Abgeordneten Ridi Steibl die „Kleine Zeitung“ zitiert und dass das alles so schlimm ist, und dann kommt’s – Heu­reka! –, dann kommt ein Antrag der Abgeordneten Sonja Ablinger und Mag. Silvia Fuhr­mann:

Der Nationalrat wolle beschließen: „Die im Kuratorium vertretenen Ressortminister – BM für Unterricht, Kunst und Kultur, das BM für Finanzen, BM für Wirtschaft, Familie und Jugend, BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und das BM für Wissenschaft und Forschung – werden ersucht, gemeinsam mit dem Land Steiermark und den übrigen Bundesländern im Rahmen ihrer Organfunktion gemein­sam darauf einzuwirken, dass der Vorstand die derzeitige Struktur evaluiert ...“ – Und so weiter.

Inhaltsleerer, nutzloser und sinnloser geht es nicht mehr, wenn es im Vergleich zu dem, was in diesem Haus besprochen wird – im Vergleich, nicht im Vergleich zur Sum­me –, um Peanuts von 300 000 € geht, für ein Freilichtmuseum, wo Sie sich von Rot und Schwarz alle hier heraußen verrenken und sagen, wie wichtig das ist, aber in zwei Monaten nicht in der Lage sind, mit Ihren Ressorts endlich die Finanzierung sicherzu­stellen.

Langsam lasse ich mich von Ihnen nicht mehr verhöhnen und auch nicht jene Men­schen in diesem Land, denen an diesem Freilichtmuseum etwas liegt.

Es ist das zehntgrößte Freilichtmuseum Europas, es ist das größte Freilichtmuseum Österreichs, es trägt UNESCO-Auszeichnungen, es ist eine Heerschau, würde ich sa­gen, unserer heimischen Identität, unserer Kultur, es ist ein Lehrbeispiel von Volkskul­tur, und wir haben es auf der Regierungsbank Gott sei Dank mit einer Ministerin zu tun, die sehr wohl gewillt ist und das auch mehrmals hier bei einer Fragestunde, aber auch auf der Regierungsbank erklärt hat, es wie in der Vergangenheit im Rahmen ihrer Mög­lichkeiten in der Höhe von 70 000 € zu unterstützen.

Sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP, im Speziellen der steirischen Volks­partei: Ich weiß nicht, warum Sie sich wehren, dass der Finanzminister, der jeden Tag Inserate über den Kamin hinausschießt, auch seinen Beitrag in der Höhe von ... (Zwi­schenruf bei der ÖVP.) – Nein, mich interessiert die WM unter Garantie nicht. Zuerst erledigen wir hier Stübing, und dann könnt ihr alle WM schauen, wenn das so wichtig ist (Beifall beim BZÖ – Zwischenruf des Abg. Brosz), weil ihr alle genug Schmerzens­geld dafür bekommt, dass ihr hier herinnen sitzt, mehr Schmerzensgeld als jeder an­dere Durchschnittsverdiener in diesem Land, und daher lasse ich mir sicher nicht den


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 226

Ton abdrehen, mit dem Verweis, dass in irgendeiner Form eine Weltmeisterschaft auf uns wartet!

Dann machen wir jetzt einmal die Weltmeisterschaft der Arbeit und erledigen hier in erster Linie Stübing, das Freilichtmuseum in der Steiermark. (Ruf bei der ÖVP: Besser­wisser!) – Ja, ich weiß eh, wenn es um Fußball geht, dann werdet ihr kleinlich, dann müssen wir alle nach Hause, dann vergessen wir alles, dann vergessen wir die Min­destsicherung, die wir beschlossen haben, das Transferkonto, die Regierung ist uns egal, unsere Verantwortung in dem Haus ist egal, Hauptsache es wir dem runden Le­der nachgerannt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Schönegger. – Gegenruf des Abg. Brosz.) Dann geht in eure Klubs und schaut euch die WM an! Wir haben noch 32 Mi­nuten, und ich bin gewillt, wenn ihr noch länger da hereinschreit, alle 32 Minuten aus­zunutzen. Ich habe keinen Genierer dabei. Da könnt ihr Gift darauf nehmen, sehr volks­tümlich ausgedrückt.

Daher würde ich vorschlagen, bevor die Bundesregierung sich einmal mehr verrenkt und wieder nicht in der Lage ist, zumindest jene Ressorts, die noch nicht ihren Anteil liefern wollten, nämlich das Finanzministerium, das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie, Jugend, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, dazu zu bewe­gen, Geld dafür zur Verfügung zu stellen, die verbleibende Zeit der Debatte noch zu nutzen, um irgendwo in den Geldspeichern eurer Parteisekretariate, in den Geldspei­chern eurer Steuergeldverschwendungsmaschinerie, wo jeden Tag das Geld hinausge­schossen wird, endlich diese lumpigen 300 000 € für das Freilichtmuseum zu lukrieren (Zwischenruf der Abg. Silhavy), damit wir dieses Freilichtmuseum unterstützen, denn das ist ja nicht mehr auszuhalten.

Es ist ja nicht mehr auszuhalten, dass ihr vom 19. Mai 2010 bis zum 7. Juli 2010 nicht in der Lage seid, dieses Freilichtmuseum zu retten, und diese Sache einmal mehr mit irgendwelchen Evaluierungen, die der Vorstand machen soll, auf die lange Bank schie­ben wollt. Das haben sich die Steirerinnen und Steirer nicht verdient, das haben sich die Österreicherinnen und Österreicher nicht verdient, denen an Geschichte, Identität und Volkskultur etwas liegt. (Abg. Amon: Steirer sind ja auch Österreicher!) Daher er­suche ich, dass Sie endlich die nötigen Veranlassungen treffen, damit das Freilicht­museum in den nächsten Tagen die nötige Finanzierung bekommt.

Dieser Antrag wurde ja dank des hilfreichen Steigbügelhalters FPÖ eingebracht, wobei ich mich bis heute nicht auskenne, warum ihr da überhaupt zugestimmt habt. Dabei geht es ja nicht um die Rettung. Das wird Herr Kurzmann heute hier – „unser Geld für unsere Leute“, Götz-Pension, wissen wir – erklären müssen: warum mit Zustimmung der FPÖ dieses Blatt Papier, das nicht einmal das Blatt selber wert ist, der Frau Aib­linger und Fuhrmann mit Zustimmung der FPÖ hier beschlossen werden soll, als Abän­derungsantrag. (Rufe bei der SPÖ: Ablinger! Ablinger!)

Wir werden dem Abänderungsantrag der Grünen – so wie unserem eigenen, meinem Antrag, der überhaupt die Möglichkeit gibt, hier jetzt zu debattieren, zum dritten Mal – selbstverständlich zustimmen, weil er viel weiter gehend ist als diese Verrenkung der Bundesregierung, die ja nichts anderes bedeutet, als dass man das Freilichtmuseum seinem eigenen Schicksal überlässt. Da machen wir sicher nicht mit, sondern wir ste­hen zu diesem Freilichtmuseum, wir stehen zu unserer Volkskultur, und das auch in Zu­kunft. (Beifall beim BZÖ.)

20.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Lediglich der Ordnung halber, Herr Kollege Grosz: Sie könnten noch 11 Minuten reden, Ihre Fraktion hat noch 19 Minuten Restredezeit. (Rufe bei der SPÖ: Pst! Pst!) Vielleicht nimmt die ja dann Herr Kollege Westenthaler wahr. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und FPÖ sowie des Abg. Tadler.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 227

Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. 3 Minuten Re­dezeit. – Bitte. (Abg. Grosz: Wenn du willst, dass ich noch rede – kein Problem! Das steht dir vom Vorsitzendenpult nicht zu! Das steht dir nicht zu! Das ist nicht die Wort­meldung eines Präsidenten, sondern ...! – Weitere anhaltende Zwischenrufe.)

 


20.24.07

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Förderung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kultursponsoring ist ein altes Anliegen der Freiheitlichen Partei, das aber in der Ver­gangenheit auch schon von anderen Fraktionen vertreten worden ist. (Anhaltende Zwi­schenrufe.) Dass eine Reform der österreichischen Kunstförderung längst überfällig ist, meine Damen und Herren, steht außer Zweifel, denn derzeit haben wir etwas, was wir als Subventionsmonopol der öffentlichen Hand bezeichnen können, was zu einer ver­steckten Abhängigkeit von Künstlern und Kulturschaffenden – Stichwort Staatskünst­ler – geführt hat.

Über Staatskünstler, meine Damen und Herren, ist in der Vergangenheit ebenfalls schon sehr lange und sehr viel diskutiert worden. (Abg. Grosz: Ein Präsident, vor dem keiner Achtung hat in diesem Haus, und dann ...!) Staatskünstler, das sind – um das einmal klar zu definieren – eigentlich alle jene, die sich bei Kanzlerfesten tummeln oder in diversen Inseraten als Proponenten für die Wiederwahl bestimmter Politiker werben. Ziel muss in diesem Bereich sein – und ich glaube, da stimmen wir alle überein –: We­niger Staat, mehr privat. Dazu stehen wir als Freiheitliche. Das heißt: Private Kunstaus­gaben sollen in Zukunft stärker steuerlich absetzbar sein und auch anerkannt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein zweites, ganz wesentliches und wichtiges Thema, meine Damen und Herren, ist die Frage der finanziellen Rettung des Freilichtmuseums in Stübing. Das ist wirklich ein österreichisches Museum, es ist kein steirisches Regionalmuseum. Deshalb ist es rich­tig, dass es hier im Nationalrat und nicht nur im Steiermärkischen Landtag diskutiert wird. Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen – und das ist wichtig –, dass fünf Mi­nisterien und neun Bundesländer beteiligt sind. Alle diese Vertragspartner müssen da­rin übereinstimmen, dass das ein wichtiger Bestand unserer österreichischen – und nicht nur der steirischen – Volkskultur ist.

Stübing ist 1970 vom damaligen Bundesminister Dr. Drimmel, aber auch von dem be­deutenden steirischen Kunstförderer, Landesrat Hanns Koren, eröffnet worden. Wir brauchen eine rasche Lösung, Frau Bundesminister. Ich weiß, dass Sie sich bemühen werden, und wir vertrauen darauf, dass wir in Bälde zu einer positiven Lösung der Fi­nanzfrage kommen – im Interesse der österreichischen Volkskultur, im Interesse der österreichischen Kultur. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Amon.)

20.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Tadler. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Ist der Herr Westenthaler schon gemeldet, Herr Präsident? – Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Wo sind denn die Euromil­lionen?)

 


20.27.25

Abgeordneter Erich Tadler (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! In den letzten Monaten konnten wir ein ... (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten des BZÖ und der SPÖ.) Haben wir jetzt eine Doppel-Conférence: Grosz gegen den Rest der Welt oder gegen – weiß ich nicht? (Neuerliche Zwischenrufe bei SPÖ und BZÖ.) Fußball passt, gut.

In den letzten Monaten konnten wir in Salzburg zum Beispiel erfahren, welche Ausprä­gungen es im Kunst- und Kultursponsoring geben kann. Doch die aktuelle Situation bei


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 228

den Salzburger Osterfestspielen will ich zu diesem Zeitpunkt sicher nicht mehr kom­mentieren. Mit der Eröffnung der heurigen Sommerfestspiele am 26. Juli in Salzburg kommen aber Gott sei Dank wieder die großen Sponsoren und Mäzene der Kunstför­derung nach Österreich.

Wie wir im letzten Ausschuss vernehmen konnten, gaben Sie, Frau Bundesminister, ein klares, eindeutiges Bekenntnis des Staates für die Kunstförderung ab. Das ist gut so. Aber sollten neben den schon bestehenden staatlichen Kultursubventionen nicht auch Private und Unternehmen mehr in die Kunst- und Kulturförderung als Sponsoren mit einbezogen werden? Wer heute Sponsoring leistet, verlangt im Gegenzug Öffent­lichkeit – ein großes Festival oder große Ausstellungen decken diese Wünsche sofort ab.

Der Einfluss der Sponsoren, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf aber nie­mals so weit gehen, dass der Sponsor bestimmt, was der Künstler zu tun hat. Selbst das Einbeziehen von Erzeugnissen des Sponsors in ein Kunstwerk ist eine Gratwande­rung und gelingt selten. Die Sponsoren müssen einen Nutzen für ihre Kunden und/oder Mitarbeiter nachweisen. Ein eigener Sponsorerlass, Frau Minister, des Finanzministe­riums legt die Bedingungen für das steuerliche Absetzen von Sponsorbeiträgen als Be­triebsausgaben fest.

Übersteigt jedoch die Zuwendung des Sponsors die werbliche Gegenleistung des Be­günstigten, so geht man vom Spendencharakter der Zuwendung aus, weswegen sie dann nicht abzugsfähig ist. Große Firmen haben – wie wir wissen – die Möglichkeit, in un­zähligen Foundations Sammlungen, zeitgenössische Kunst wegen der steuerlichen Ab­setzbarkeit anzuhäufen.

Diesen steuerlichen Anreiz, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte es aber auch für Klein- und Mittelbetriebe und Private geben. Kunst- und Kulturförderung ha­ben in Österreich eine sehr große Tradition. Diese Tradition wurde in den letzten Jah­ren durch die staatliche Förderung hochgehalten. Jetzt, Frau Minister, ist es aber an der Zeit, vor allem – wir haben das heute gehört – in wirtschaftlich angeschlagenen, sehr schwierigen Zeiten, auch privates Sponsoring attraktiver zu machen und dessen Absetzbarkeit weitreichend zu gewähren. – Ich danke. Geht sich aus, das Spiel beginnt.

20.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. 2 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.30.22

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs feststellen, dass wir alle hier überbezahlt arbeiten, und der Einzige, der umsonst – für nichts – da ist, ist ganz offensichtlich Kollege Grosz. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, nun zur Filmförderungssituation in Österreich. – Es ist von Frau Kollegin Unterreiner der Ausdruck gefallen, sie sei trist. Liebe Frau Kolle­gin! Das ist wohl eine starke Überzeichnung. Die Filmförderungssituation in Österreich ist eine sehr gute, eine sehr professionelle: Der Bund gibt hier sehr viel Geld aus, die Bundesländer tragen dazu bei, der ORF gibt sehr viel Geld aus für die Filmförderung, auch von der EU kommen Mittel.

Ich habe hier die Zahl aus dem Jahr 2008: Es sind im Jahr 2008 insgesamt 58 Millio­nen € an Filmförderungsmitteln in Österreich ausgeschüttet worden. Ebendiese Film­förderung wird jetzt noch effizienter, noch flexibler gemacht. Wie? – Das wurde in der Debatte heute schon sehr ausführlich behandelt. Ich darf Frau Bundesministerin Schmied dafür danken, dass sie das auch umsetzt.

Sehr geehrte Damen und Herren von der FPÖ, Sie wollen die Filmförderung ganz of­fensichtlich an der Quantität orientieren, an der Zahl der Zuschauer – dann müssten wir


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 229

die Übertragungen der Fußballweltmeisterschaft fördern, aber nicht den künstlerischen, qualitativ hochwertigen Film. (Abg. Mag. Stefan: ... keiner anschauen!) Wir bleiben da­bei: Der künstlerische Aspekt ist uns sehr wichtig.

Noch etwas darf ich als Musiker anmerken. Sehr geehrte Damen und Herren von der FPÖ! (Abg. Mag. Stefan: Für wen ist denn Kunst?) Ihre Widersprüchlichkeit liegt auf dem Tisch: Auf der einen Seite wollen Sie das private Sponsoring fördern, und auf der anderen Seite verlangen Sie Mittel des Bundes, zum Beispiel für das Wagner-Fest. Ich bin ein Schätzer, ein wirklicher Liebhaber von Wagners Musik, aber ich muss Sie ersu­chen: Ich kann mich des Gefühls eines mitschwingenden ideologischen Hintergrundes nicht erwehren. Sehr geehrte Damen und Herren von der FPÖ, verschonen Sie Richard Wagner mit Ihrer Fürsprache! In diesem Sinne – danke schön! (Beifall bei der SPÖ.)

20.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schön­egger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.32.40

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache es der Zeit ange­passt kurz und knapp. Ich bedanke mich vorerst bei allen Fraktionen, ausnahmslos bei allen Fraktionen: Freilichtmuseum Stübing ist ein Allparteienkonsens, inhaltlich sind wir alle einer Meinung, dass das ein Museum ist, das überregionale, über die Landes- und Bundesgrenzen hinaus, Bedeutung hat. Wir haben auch alle Initiativen gesetzt. (Abg. Grosz: Dann tut was! Drei schwarze Ministerien, die blockieren!) Wir brauchen uns nicht gegenseitig vorzuwerfen, wer mehr oder weniger getan hat.

Ich finde es wirklich ausgesprochen erfreulich, dass die Parlamentsparteien sich hier auch ein wenig des von schwerer Amtsmüdigkeit gezeichneten steirischen Landes­hauptmannes annehmen und ihm ein bisschen helfen, steirische Themen zu vertreten, weil die Verbindung nach Wien doch ein wenig gestört sein dürfte. Uns unterscheidet nur der Weg dorthin, Kollege Grosz! Der Weg, den du ansprichst, der Weg, den auch die Grünen ansprechen, ist eine schnelle Hilfe – mit der Gießkanne hingehen, um das heurige Budgetloch zu stopfen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Wir sind der Meinung, dass es Sinn macht und das Freilichtmuseum Stübing es auch verdient hat, dass man es nachhaltig sichert, auf gesunde strukturelle Beine stellt (Bei­fall bei der ÖVP – Abg. Grosz: Nachhaltig und evaluieren, die zwei besten Wörter des Jahres! Keiner versteht das! Das Problem ist ...!), und es nicht im steirischen Wahl­kampf für eine Minimeldung in einer Spatzenpostzeitung herhalten soll. Nachhaltig si­chern, das ist unser Anliegen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Lieber Gerald Grosz, weil du von Schmerzensgeld geredet hast: Wenn ich mir an­schaue, wie oft du am Rednerpult stehst – wir verdienen dieses Schmerzengeld wahr­lich. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosen­kranz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.34.29

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Zum Kollegen Sacher und seinen Wagner’schen Anwandlungen gibt es, glaube ich, nichts zu sagen, aber jetzt einmal zum Kollegen Zinggl und Frau Kollegin Schwentner; behandeln wir heute einmal den Philharmoniker-Komplex der Grünen.

Eingangs sei bemerkt: Sowohl die Musik als auch die Qualität sind weiblich. Unter­scheiden Sie endlich konsequent zwischen dem Staatsopernorchester und dem Verein


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 230

der Wiener Philharmoniker! Lassen Sie es zu, dass ein Verein sich seine Mitglieder aus­sucht, wenn sie dem Vereinszweck dienen sollen! (Beifall bei der FPÖ.)

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in beiden Klangkörpern Männer und Frauen gleicher­maßen Chancen haben! (Abg. Mag. Schwentner: Eben nicht!) In das Staatsopernor­chester kommt man nur durch ein anonymes Probespiel, bei dem der oder die Beste gewählt wird, egal ob Mann oder Frau. (Abg. Mag. Schwentner: Das glauben Sie!)

Werten Sie die Leistungen der erfolgreichen Frauen nicht durch eine sture Quote ab! Qualität und Quote haben zwingend nur die ersten beiden Buchstaben gemeinsam.

Lassen Sie es zu, dass zwei Wiener Orchester, die aufgrund eines autonomen Ver­einsstatuts kontinuierlich im Laufe der Zeit personenidentisch sind, die zu den besten Orchestern der Welt zählen, Aushängeschilder und Botschafter Österreichs sind, ihren Standard autonom erhalten können! Jedenfalls sind diese beiden Orchester als Klang­körper einzigartig und unverwechselbar. (Zwischenruf des Abg. Dr. Zinggl.) Zitate der bedeutendsten Dirigenten, aber auch Komponisten des 19., 20. und 21. Jahrhunderts be­legen dies.

Erst vor Kurzem hörte man auf Ö1 eine Aussage des großen Bruno Walter über die un­vergleichliche Kontinuität des Orchesterklangs, auch Wiener Klangstil genannt.

Lassen Sie es zu, dass diese Klangkörper auch in Zukunft ihren höchsten eigenen Qua­litätsanspruch gegenüber Ihrem Quotenwahn mit der absoluten Gefahr der Nivellierung nach unten weiter behaupten können! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Schwentner: Die Quoten ...!)

Schüren Sie nicht den Neid, nur weil Mitglieder dieser Orchester auch Lehrende an den Musikuniversitäten sind! Lassen Sie zu, dass diese begnadet begabten und fleißigen Menschen, die Beruf und Berufung leben, ihre Erfahrungen, ihr Können und ihre Musi­kalität weitergeben! Nicht umsonst erfreuen wir uns des Zustroms von Studierenden aus aller Welt. Ihre wirtschaftliche Umverteilungs-, Klassenkampf- und Genderideologie hat in der Kunst absolut nichts verloren! (Beifall bei der FPÖ.)

Eine Peinlichkeit darf ich aber den Abgeordneten von SPÖ und ÖVP nicht durchgehen lassen: Ihre Ausschussfeststellung: „Der Kulturausschuss geht davon aus, dass sich die Wiener Philharmoniker ... dazu verpflichten, ...“ – und so weiter –, ist mehr als peinlich. Seit wann mischt sich die Gesetzgebung in einen privaten Verein ein, dessen Statuten gesetzmäßig sind?! – Sonst wäre der Verein gar nicht zugelassen. Gibt es bald Ausschussfeststellungen über die Aufstellung von Fußballmannschaften? Oder über die Skiausflüge eines Skiklubs? Oder über die Kulturreise einer Seniorenvereinigung?

Zum Abschluss noch zum Kollegen Zinggl und zur Kollegin Schwentner: Gerade heute, am 150. Geburtstag Gustav Mahlers, der auch diese beiden Orchester geleitet hat, darf ich mit Freude feststellen, dass im Staatsopernorchester und bei den Wiener Philhar­monikern der Klang heute noch genauso ist wie unter dem Dirigat Gustav Mahlers, weil im Orchester ebendiese Tradition lebendig gehalten wird. So etwas ist einmalig und Weltkulturerbe-verdächtig.

Herr Kollege Zinggl, Frau Kollegin Schwentner, genießen Sie Ihr Hinterhof-Musikbiotop mit autodidaktischem Didgeridoo-Geblöke und Buschtrommeln! Das sei Ihnen unbe­nommen, erfreuen Sie sich daran! Aber lassen Sie Könner und Könnerinnen den Ruf Österreichs als Kulturnation unverfälscht in die Welt tragen! (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 231

20.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­terin Dr. Schmied zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.38.19

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Hohes Haus! Die Novelle zum Filmförderungsgesetz – ich freue mich über eine erwartbar breite Zustim­mung, nachdem wir sehr eingehend im Ausschuss diskutiert haben – ist für die Film­wirtschaft wichtig. Ich möchte jetzt nicht auf einzelne Details eingehen, aber ein Punkt ist mir wichtig, und da nehme ich Bezug auf Ihren Antrag, Frau Abgeordnete Unterrei­ner: Filmfinanzierung, wenn wir sie als Kunst- und Kulturförderung betrachten, wird im­mer Risikofinanzierung sein und ist daher nicht unter kommerzielle Verwertungsaspek­te zu stellen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Amon.)

Zu den Ausführungen von Herrn Abgeordneten Zinggl und auch Bezug nehmend auf Sie, sehr geehrte Frau Abgeordnete Fuhrmann, betreffend die Themenstellungen ces­sio legis, Urheberrecht, aber auch die Fragen der Digitalisierung, und ich denke auch noch an die Diskussion im Kulturausschuss zum Thema Digitalisierung Nationalbiblio­thek: Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir zu diesen Themenstellungen breit disku­tieren, vor allem beim Urheberrecht auch das Justizministerium einladen, denn das sind Themenstellungen, die aus Sicht der Kunstschaffenden dringend behandelt wer­den müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt zum Thema Volkskunde- und Völker­kundemuseum: Ich betone, dass das mir vorliegende – vielleicht ist es jetzt wichtig, das klar zu formulieren – Grundkonzept einer gemeinsamen Weiterentwicklung sehr inter­essant und kulturpolitisch verfolgenswert erscheint. Organisatorische und rechtliche Fragen sind jedenfalls nach meinem Verständnis in Einbindung des Kunsthistorischen Museums zu klären, und es liegt mir zurzeit noch keine entscheidungsreife Unterlage vor, um entsprechende Weichenstellungen vorzunehmen.

Kurz ein paar Sätze zum Staatsopernorchester – über die Bedeutung wurde ja schon gesprochen –: Ich betone einmal mehr, ich bin sehr froh darüber, dass es gelungen ist, hier zu einer einvernehmlichen Lösung des Republikvertrages zu kommen auf der einen Seite – das betrifft den Verein der Wiener Philharmoniker –, und ich freue mich auf der anderen Seite, dass es geglückt ist, mit dem Wiener Staatsopernorchester, das für die Entwicklung und für die kulturelle Qualität der Wiener Staatsoper einfach unver­zichtbar ist, im Zusammenwirken dieser drei Bereiche zu einer sehr guten Lösung, auch im Kontext des neuen Kollektivertrags, zu kommen: Erhöhung der Probenanzahl, Mitwirkung des Dienstgebers bei der Zusammensetzung des Orchesters; Stichwort: Substitute, ein Problem, das wir in der Vergangenheit immer wieder diskutiert haben. Ich halte nur einmal mehr fest, dass die Mitglieder des Staatsopernorchesters Bundes­bedienstete sind und demnach auch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz anzuwen­den ist.

Zum Thema Freilichtmuseum Stübing: Ich bin dem Herrn Abgeordneten Grosz für die differenzierte Darstellung dankbar und möchte Abgeordneten Kurzmann darin bestär­ken, dass wir intensiv an einer Lösung dieses Themas und vor allem des Finanzie­rungsproblems arbeiten. Die interministerielle Koordinierung läuft. Ich gehe davon aus, dass es sehr rasch (Abg. Grosz – den Saal betretend –: Da bin ich!) – ich spreche gerade zum Herrn Abgeordneten Kurzmann –, dass es sehr rasch eine Sondersitzung des Kuratoriums auch zu diesem Thema gibt. Es geht ja nicht nur darum, jetzt einmal ad hoc 300 000 € zur Verfügung zu stellen, sondern wir brauchen diese Finanzierung jährlich, weil es ja um den Fortbestand dieser einmaligen Einrichtung in Österreich geht.

Abschließend, weil sich auch Herr Abgeordneter Stadler zum Thema Augarten zu Wort gemeldet hat: Ich halte fest, dass die Zuständigkeit meines Ministeriums im Bereich Bundesdenkmalamt gegeben ist und dass hier eine rechtskräftige Entscheidung der Erstinstanz vorliegt. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.43



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 232

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.43.00

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Frau Minister Schmied hat gerade ausgeführt, wie die Verträge zum Staatsopernorchester ausschauen, daher nur ein Wort zu den Wiener Philharmonikern.

Was wünschen wir uns? – Natürlich wünschen wir uns bei den Wiener Philharmonikern gleiche Chancen für Frauen wie für Männer in diesem weltberühmten Orchester. Das spielt es derzeit aber leider nicht. Warum? – Herr Kollege Rosenkranz hat es ange­sprochen: weil die Wiener Philharmoniker ein privater Verein sind. Einem privaten Ver­ein kann niemand vorschreiben, wen er beschäftigt, einem privaten Verein kann nie­mand vorschreiben, welche Mitglieder er aufnimmt und welche nicht.

Zur Frage Quote, für die sich die Fraktion der Grünen sehr einsetzt: Eine Frauenquote würde bei einem privaten Verein gar keinen Sinn machen. Hier hat die Quote über­haupt keine Chance und ist daher zahnlos.

Dennoch ein Kompliment dem Antragsteller, dem Abgeordneten Zinggl: Kompliment an Sie, solche Männer brauchen wir, Männer, die sich für die Chancengleichheit der Frau­en so einsetzen – nachahmenswert! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.44.46

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Frau Ministerin! Hohes Haus! Der Antrag der Kollegin Unterreiner betreffend Kunstsponsoring wurde von uns im Kulturausschuss abgelehnt, und zwar deshalb, weil der Antrag eine Rücknahme der staatlichen Kunst­förderung fordert und hin zu einem verstärkten privaten Sponsoring geht.

Wir wollen und bekennen uns ganz klar zur Verantwortung des Staates in der Kultur­förderung, denn für die Entfaltung der Kulturinstitutionen in künstlerischer Sicht sind eine gesetzlich abgesicherte Basisabgeltung und mehrjährige Investitionspläne wichti­ge Eckpunkte.

KünstlerInnen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum öffentlichen Diskurs und da­mit zu einer pluralistischen Grundordnung unseres Staates. Und ja, Förderprogramme für zeitgenössische Kunst müssen natürlich laufend weiterentwickelt und dem sich än­dernden Kunstbegriff angepasst werden. Daher möchte ich hier auch noch drei wich­tige Förderungsschwerpunkte ansprechen:

Erstens: die Förderung des Nachwuchses, um auch jungen KünstlerInnen Chancen auf dem nationalen und internationalen Kunstmarkt zu geben.

Zweitens: die Förderung von Frauen im Kunst- und Kulturbetrieb, da diese oft struktu­rell benachteiligt sind.

Drittens: die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft. – Lassen Sie mich auf diesen Punkt etwas ausführlicher eingehen.

Gerade in den letzten Jahren hat die Kultur- und Kreativwirtschaft einen unverzicht­baren Beitrag zum Wirtschaftswachstum geleistet. Die Kultur- und Kreativwirtschaft schafft Arbeitsplätze und trägt zur Unverwechselbarkeit unserer Gesellschaft bei. Die Mehrheit dieser Kulturbetriebe sind Klein- und Kleinstunternehmen, und damit sie die Chancen der Globalisierung und Digitalisierung nützen und ihr volles kreatives und wirtschaftliches Potenzial besser entfalten können, müssen wir geeignete Rahmenbedin-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 233

gungen schaffen. Dazu zählt, neben vielen anderen Bedingungen, eben auch ein fairer Zugang zu Kapital. Dieses Kapital sollte hauptsächlich aus finanziellen Mitteln der öf­fentlichen Hand kommen, wobei ich das Wirtschaftsministerium oder den Minister nicht aus der Verantwortung ziehen möchte. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.47.10

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte aufgrund der sehr emotionalen Re­de des Kollegen Grosz und auch aufgrund der Presseaussendung, die heute im Zu­sammenhang mit dem Freilichtmuseum gemacht worden ist, in der er die Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen als „Handaffen“ bezeichnet hat, noch einmal das Zitat von Humboldt bemühen, welches lautet: Der Mensch wird erst Mensch durch die Spra­che. (Beifall des Abg. Dr. Jarolim.)

Herr Kollege Grosz, ich finde derartige Aussagen beschämend. Ich finde es nicht be­schämend, wenn jemand eine andere Meinung oder andere Zugänge vertritt. Aussa­gen wie diese sind jedoch beschämend und haben hier im Hohen Haus eigentlich nichts zu suchen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Ich meine, Herr Kollege Grosz, es wäre wirklich an der Zeit, einmal nachzudenken: Auch wenn man unterschiedliche Meinungen vertritt, wenn man unterschiedliche Zu­gänge vertritt, sollte doch eines gewahrt bleiben, nämlich der Respekt vor den Anders­denkenden. Aber offensichtlich ist das bei Ihnen wirklich nicht an der Tagesordnung.

Natürlich erkennen auch wir den kulturellen Wert und wir anerkennen auch den kul­turellen Wert des Freilichtmuseums Stübing. Die Frau Ministerin hat heute wieder ein­mal betont, dass es auch uns wichtig ist, dieses Museum aufrechtzuerhalten. Sie stellt die 73 000 € jährlich zur Verfügung, auch heuer wird das Geld zur Verfügung gestellt. Wir wollen eine nachhaltige Lösung. Eine Lösung, die nicht nur für heuer das Bestehen sichert, sondern es auch für die Zukunft sichert.

Ich bin der Meinung, dass der beschlossene 27a-Antrag, der auch schon im Ausschuss beschlossen wurde, genau das sicherstellt, weil alle verantwortlichen Ressorts einbe­zogen werden und auch die Bundesländer einbezogen werden. Ziel ist es, das Mu­seum zu erhalten. Das ist auch für uns wichtig, Herr Kollege Grosz, und sicher nicht nur für die Abgeordneten des BZÖ. (Beifall bei der SPÖ.)

20.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin hiezu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. 1 Minute Redezeit. – Bitte.

 


20.49.07

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP)|: Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich streichen lassen, aber Kollege Zinggl fordert es heute wieder heraus: Diese bewusste Fehlinformation, die Sie heute hier geleistet haben, die leisten Sie in der Leopoldstadt seit Wochen und Monaten. Bürgerinnen und Bürger beschweren sich bei mir über Ihre Fehlinformation.

Richtig ist, dass die Volksanwaltschaft und Frau Volksanwältin Stoisits im Zuge des Augarten-Projekts, weil man an sie herangetreten ist, überprüfen, ob es zu einem Miss­stand gekommen ist. Bis heute 21 Uhr oder genauer gesagt 20.30 Uhr gibt es auf der Homepage der Volksanwaltschaft keine Feststellung eines Missstandes.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 234

Herr Kollege Zinggl, nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Behörden bis zum heutigen Zeit­punkt korrekt gehandelt haben! Haben sie es nicht, steht Ihnen der Rechtsweg jeder­zeit zur Verfügung.

Herr Kollege Zinggl, Sie haben auch heute wieder die Volksanwältin Stoisits falsch zi­tiert. Das tun Sie im Bezirk, und ich rate Ihnen dringend: Hören Sie mit dieser Fehlinfor­mation auf, kehren Sie wieder zu kulturpolitischen Debatten zurück, und erklären Sie hier, dass Sie etwas gegen die Wiener Sängerknaben haben! Das ist ein Kulturprojekt, das Ihnen nicht passt, dazu kann man ja stehen, aber tragen Sie das auf der kulturpo­litischen Ebene aus – und nicht auf der behördenpolitischen Ebene! Denn: Die Behör­den haben korrekt gehandelt.

Ihr Misstrauen gilt den Wiener Sängerknaben, und ich kann dazu nur sagen: Wir ste­hen zu klassischer und zu moderner Musik, das ist unser kulturpolitischer Ansatz. (Bei­fall bei der ÖVP.)

20.51

20.51.09

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen beziehungsweise einer der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 675 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Situation der Filmför­derung in Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist eindeutig nicht die Mehrheit. Der Antrag ist somit ab­gelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 811 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 109.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 812 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 235

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 813 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, seinen Be­richt 814 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 815 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauenanteil im Orchester der Wiener Philharmoniker.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, seinen Be­richt 816 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 817 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 110.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Finanzie­rung des Österreichischen Freilichtmuseums Stübing.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

20.55.39Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 18 und 19

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zur verlegten Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 18 und 19, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 18: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2010 geändert wird, in 752 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Jakob Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der eine Änderung des Einleitungssatzes sowie der Ziffer 3 zum Inhalt hat.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Ti­tel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage und unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Jakob Auer, Krainer, Kolleginnen und Kolle­gen abstimmen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 236

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich gelangen wir zur verlegten Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 19: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert werden, samt Titel und Eingang in 775 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

*****

Die Tagesordnung ist erschöpft.

20.57.48Einlauf

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1197/A bis 1226/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 5934/J bis 6016/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, den 8. Juli 2010, 13 Uhr, ein.

Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen.

*****

Die Sitzung ist geschlossen.

 

20.58.27Schluss der Sitzung: 20.58 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien