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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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96. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 14. Oktober 2015

 

 


Stenographisches Protokoll

96. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode             Mittwoch, 14. Oktober 2015

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 14. Oktober 2015: 10.01 – 23.23 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage be­treffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2016 samt Anlagen

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das For­schungs­organisationsgesetz geändert werden, sowie Bericht über den

Antrag 616/A der Abgeordneten Mag. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, geändert wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird

4. Punkt: Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Euro­päischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung des Unions­rechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten erlassen (EU-Qualitätsregelungen-Durchführungs­ge­setz – EU-QuaDG), das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Mar­kenschutzgesetz 1970 geändert sowie das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz aufgeho­ben werden

6. Punkt: Bericht über den Antrag 1289/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Endgültiges Verbot von Glyphosat“

7. Punkt: Bericht über den Antrag 642/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kastrationspflicht für Katzen und Kater – Klar­stellung der Textpassage in der 2. Tierhaltungsverordnung zum Tierschutzgesetz“

8. Punkt: Bericht über den Antrag 1266/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationspflicht nach dem Tuberkulosegesetz


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 2

9. Punkt: Bericht über den Antrag 1330/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Meldung und Veröffentlichung von nosokomialen Infektionen

10. Punkt: Bericht über den Antrag 999/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenz

11. Punkt: Bericht über den Antrag 1173/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot des Automaten­verkaufs von Cannabis-Samen

12. Punkt: Bericht über den Antrag 861/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Möglichkeit zur Zusammenlegung von Kran­kenversicherungen in Reform-Bundesländern

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Klimaschutzgesetz und das Emissions­zertifikategesetz 2011 geändert werden

14. Punkt: Bericht über den Antrag 895/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Dachbegrünung als einfache, kostengünstige klimapolitische Maßnahme“

15. Punkt: Bericht über den Antrag 1282/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauenförderung in der Filmbranche

16. Punkt: Bericht über den Antrag 1154/A der Abgeordneten Michael Pock, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungs­gesetz geändert wird

17. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit

18. Punkt: Bericht über den Antrag 844/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung von „Umbau statt Ausbau“-Modellen zur Sicherstellung bedarfsgerechter Pflege und deren nachhaltiger Finanzierung

19. Punkt: Bericht über den Antrag 845/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zielsteuerungsgruppe für bedarfsgerechte Pflege

20. Punkt: Bericht über den Antrag 1133/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Belastung von Stromkunden durch „Smart Meter“

21. Punkt: Bericht über den Antrag 639/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reduktion der GIS Gebühren für sehbe­ein­trächtigte Menschen“

22. Punkt: Bericht über den Antrag 1227/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schluss mit Diskriminie­rung von Halsatmern bei § 29b StVO-Ausweis

23. Punkt: Bericht über den Antrag 1178/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend regelmäßige Valorisie­rung und Wertsicherung des Pflegegeldes


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 3

24. Punkt: Bericht über den Antrag 487/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Regionale Wertschöpfung im Bestbieterprinzip bei der Vergabe von Bauaufträgen für österreichische Arbeitsplätze“

25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (1207/A)

*****

Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ................... 17

Angelobung der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ........................ 17

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 17

Ordnungsruf ................................................................................................................. 181

Geschäftsbehandlung

Antrag des Abgeordneten Ing. Robert Lugar auf Durchführung einer Debatte gemäß § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung im Zusammenhang mit Tagesord­nungspunkt 1 – Ablehnung .  19, 19

Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder und Dr. Reinhold Lopatka, gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung, die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2016 samt Anlagen (820 d.B.) in erste Lesung zu nehmen – Annahme ..................................  19, 19

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 20

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 17

Ausschüsse

Zuweisungen ...........................................................  18, 96, 195, 240, 255, 262, 267, 270

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­desminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend: Partner-schaft des Stillstands vernichtet Arbeitsplätze (6758/J) ............................................................................................................................. 106

Begründung: Mag. Gerald Loacker ............................................................................ 121

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 127


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 4

Debatte:

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 136

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 139

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 141

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ... 144

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 146

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ... 148

Mag. Nikolaus Alm .................................................................................................. ... 149

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 153

August Wöginger .................................................................................................... ... 155

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 157

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 159

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 161

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 163

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 167

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 169

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 171

Bundesminister Rudolf Hundstorfer .................................................................... ... 173

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 177

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 178

Wolfgang Katzian ................................................................................................... ... 180

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ... 182

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 183

Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ... 185

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 186

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Jahresarbeitszeitmodells im Tourismus – Ablehnung ...............................  138, 188

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion von Kammerpflichtbeiträgen – Ablehnung ........................................  152, 188

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen – Ablehnung ....................................  166, 188

Verhandlungen

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2016 samt Anlagen – Beschluss auf erste Lesung  20, 19

2. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (797 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das For-schungsorganisationsgesetz geändert werden, sowie über den

Antrag 616/A der Abgeordneten Mag. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, geändert wird (808 d.B.)      ............................................................................................................................... 35

Redner/Rednerinnen:

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ..... 35

Dr. Karlheinz Töchterle .......................................................................................... ..... 39

Sigrid Maurer ........................................................................................................... ..... 40

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ..... 43

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ..... 45

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ..... 46

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ................................................................. ..... 48


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 5

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 51

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ..... 52

Philip Kucher ........................................................................................................... ..... 53

Claudia Angela Gamon ................................................................................................ 54

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ..... 55

Harry Buchmayr ...................................................................................................... ..... 56

Rouven Ertlschweiger, MSc .................................................................................. ..... 57

Annahme des Gesetzentwurfes in 808 d.B. ................................................................... 58

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (806 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird (832 d.B.)                   58

Redner/Rednerinnen:

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ..... 58

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ..... 59

Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 61

Matthias Köchl ........................................................................................................ ..... 62

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ..... 64

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ..... 65

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ................................................................. ..... 66

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ..... 68

Wolfgang Katzian ................................................................................................... ..... 69

Ing. Thomas Schellenbacher ................................................................................. ..... 70

Cornelia Ecker ......................................................................................................... ..... 70

Rainer Wimmer ....................................................................................................... ..... 71

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ..... 71

Michael Ehmann ...................................................................................................... ..... 72

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ..... 72

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kollegin­nen und Kollegen betreffend finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumen­teninformation – Ablehnung ...  63, 73

Annahme des Gesetzentwurfes in 832 d.B. ................................................................... 73

4. Punkt: Regierungsvorlage: Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (784 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschuss­vorberatung) .................................................................... 73

Redner/Rednerinnen:

Peter Haubner ......................................................................................................... ..... 74

Matthias Köchl ........................................................................................................ ..... 74

Genehmigung des Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen in 784 d.B. .......................................................................................................................... 75

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (777 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Her­kunftsangaben und traditionellen Spezialitäten erlassen (EU-Qualitätsregelun­gen-Durchführungsgesetz – EU-QuaDG), das Gesundheits- und Ernährungs­sicher­heitsgesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert sowie das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz aufgehoben werden (811 d.B.) ........................................................................................................................ 75


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 6

6. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1289/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „End­gültiges Verbot von Glyphosat“ (812 d.B.)        ............................................................................................................................... 75

7. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 642/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kastra­tionspflicht für Katzen und Kater – Klarstellung der Textpassage in der 2. Tier­haltungsverordnung zum Tierschutzgesetz“ (813 d.B.) ....... 75

Redner/Rednerinnen:

Harald Jannach ....................................................................................................... ..... 76

Michael Ehmann ...................................................................................................... ..... 77

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ..... 78

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ..... 79

Josef A. Riemer ....................................................................................................... ..... 80

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ..... 82

Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................ ..... 85

Leopold Steinbichler .............................................................................................  86, 92

Dietmar Keck ........................................................................................................... ..... 89

Johann Höfinger ..................................................................................................... ..... 90

Johann Hechtl ......................................................................................................... ..... 91

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ..... 91

Johann Singer ......................................................................................................... ..... 94

Angela Fichtinger ................................................................................................... ..... 95

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine verpflichtende Nährwertinformationsverpflichtung für Wirte“ – Ablehnung  88, 96

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln“ – Ablehnung 93, 96

Annahme des Gesetzentwurfes in 811 d.B. ................................................................... 95

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 812 und 813 d.B. ................................. 96

Zuweisung des Antrages 1289/A(E) an den Ausschuss für Land- und Forst­wirtschaft                    96

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1266/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationspflicht nach dem Tuberkulosegesetz (814 d.B.) ........................................................................................ 96

9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1330/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Meldung und Veröffentlichung von nosokomialen Infektionen (815 d.B.) ........................................................................................................................ 97

10. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 999/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maß­nahmen gegen Antibiotikaresistenz (816 d.B.)      ............................................................................................................................... 97

11. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1173/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot des Automatenverkaufs von Cannabis-Samen (817 d.B.) ........................................................................................................... 97


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 7

12. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 861/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Möglichkeit zur Zusammenlegung von Krankenversicherungen in Reform-Bundesländern (818 d.B.) ..................................... 97

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 97

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 99

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ..... 99

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 101

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ... 102

Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................ ... 102

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 103

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ... 104

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 188

Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ... 189

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 190

Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 190

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 191

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 192

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 193

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 193

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 814, 817 und 818 d.B. ........................... 194

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 815 d.B. hinsichtlich des Entschließungs­antrages 1330/A(E) ............................................................................................................................. 194

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 815 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Erfassungs- und Meldesysteme über in Krankenanstalten erworbene Infektionen (E 111)                          194

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 816 d.B. hinsichtlich des Entschließungs­antrages 999/A(E)    ............................................................................................................................. 194

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 816 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Antibiotikaresistenzen (E 112) ...................................................................................... 194

Zuweisung des Antrages 1173/A(E) an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie                        195

Gemeinsame Beratung über

13. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (800 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Klimaschutzgesetz und das Emissions­zertifikategesetz 2011 geändert werden (804 d.B.)                   195

14. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 895/A(E) der Abge­ordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Dach­be­grünung als einfache, kostengünstige klimapolitische Maßnahme“ (805 d.B.) ........................................................................ 195

Redner/Rednerinnen:

Dr. Susanne Winter ................................................................................................ ... 195

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 198

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................ ... 199

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 203

Michael Pock ........................................................................................................... ... 204

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ... 207


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 8

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 208

Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 210

Walter Rauch ........................................................................................................... ... 211

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 212

Georg Willi ............................................................................................................... ... 213

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 214

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 217

Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 217

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 218

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 219

Mag. Johannes Rauch ............................................................................................ ... 219

Konrad Antoni ......................................................................................................... ... 220

Walter Bacher .......................................................................................................... ... 221

Harry Buchmayr ...................................................................................................... ... 222

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 222

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend: versprochene Gelder vor Pariser Klimakonferenz aufstellen – Ablehnung ........  201, 223

Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Beitrag Österreichs zum Green Climate Fund – Ablehnung ...........................................  206, 223

Annahme des Gesetzentwurfes in 804 d.B. ................................................................. 223

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 805 d.B. ...................................................... 223

Gemeinsame Beratung über

15. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den An­trag 1282/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Frauenförderung in der Filmbranche (830 d.B.) ...................................................................................................................... 224

16. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1154/A der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (831 d.B.) ............................................................................................... 224

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 224

Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ... 225

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 226

Barbara Rosenkranz .............................................................................................. ... 227

Mag. Aygül Berivan Aslan ..................................................................................... ... 228

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 229

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 230

Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 231

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................... ... 232

Carmen Schimanek ................................................................................................ ... 233

Wolfgang Knes ........................................................................................................ ... 236

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 237

Nurten Yilmaz .......................................................................................................... ... 238

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) ..................................................... ... 238

Entschließungsantrag der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen in den Kollektivverträgen – Ablehnung      235, 240

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 830 und 831 d.B. ............................... 240


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 9

Zuweisung des Antrages 1282/A(E) an den Kulturausschuss ..................................... 240

17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (779 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit (833 d.B.)     ............................................................................................................................. 240

Redner:

Dietmar Keck .............................................................................................................. 240

Genehmigung des Staatsvertrages in 833 d.B. ........................................................... 241

Gemeinsame Beratung über

18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 844/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung von „Umbau statt Ausbau“-Modellen zur Sicherstellung bedarfsgerechter Pflege und deren nachhaltiger Finanzierung (834 d.B.)                       241

19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 845/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zielsteuerungsgruppe für bedarfsgerechte Pflege (835 d.B.) ...................................................................................................................... 241

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 241

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 243

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ... 244

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 244

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 245

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 246

Johann Hell .............................................................................................................. ... 247

Mag. Michael Hammer ............................................................................................ ... 248

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 834 und 835 d.B. ............................... 249

20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1133/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Belastung von Stromkunden durch „Smart Meter“ (836 d.B.) .......................................................................................................... 249

Redner/Rednerinnen:

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 249

Rainer Wimmer ....................................................................................................... ... 251

Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 251

Bundesminister Rudolf Hundstorfer .................................................................... ... 252

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 253

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 836 d.B. ...................................................... 255

Zuweisung des Antrages 1133/A(E) an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie                        255

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 639/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reduktion der GIS Gebühren für sehbeeinträchtigte Menschen“ (837 d.B.) ................................................................................................... 255


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 10

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1227/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Schluss mit Diskriminierung von Halsatmern bei § 29b StVO-Ausweis (838 d.B.) .......................................................... 255

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1178/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kollegin­nen und Kollegen betreffend regelmäßige Valorisierung und Wertsicherung des Pflegegeldes (839 d.B.) ................................................................. 255

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 255

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 257

Mag. Helene Jarmer ................................................................................................ ... 257

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (tatsächliche Berichtigung) ........................ ... 259

Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ... 259

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ... 260

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 260

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 261

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 837, 838 und 839 d.B. ........................... 262

Zuweisung des Antrages 639/A(E) an den Finanzausschuss ...................................... 262

24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 487/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Regionale Wertschöpfung im Bestbieterprinzip bei der Vergabe von Bauaufträgen für österreichische Arbeitsplätze“ (840 d.B.) ....... 262

Redner/Rednerinnen:

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 262

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 263

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ... 264

Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ... 265

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 265

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 266

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 840 d.B. ...................................................... 266

Zuweisung des Antrages 487/A(E) an den Verfassungsausschuss ............................ 267

25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (1207/A) .......................................... 266

Redner/Rednerinnen:

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 267

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 267

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 268

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................ ... 268

Dieter Brosz, MSc ................................................................................................... ... 269

Zuweisung des Antrages 1207/A an den Geschäftsordnungsausschuss .................... 270

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 18

819: Bundesgesetz, mit dem die Bundesfinanzrahmengesetze 2015 bis 2018 und 2016 bis 2019 sowie das Bundesfinanzgesetz 2015 geändert werden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 11

820: Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 – BFG 2016) samt Anlagen

821: Budgetbegleitgesetz 2016

822: Bundesgesetz, mit dem das Sprengmittelgesetz 2010 geändert wird (SprG-Novelle 2015)

823: Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz geändert wird

Berichte ......................................................................................................................... 18

III-214: Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2014; BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

III-215: Fortschrittsbericht 2015 nach § 6 Klimaschutzgesetz; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anträge der Abgeordneten

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung, das Gerichtsgebührenrecht und das Rechtsanwalts­tarifgesetz geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2015) (1365/A)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Ungleichbehandlung von Frauen in der Berechnung der Notstandshilfe durch Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (ALVG), BGBI 1977/609, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 118/2015, abgeschafft wird (1366/A)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absiche­rung des Vereins für Konsumenteninformation (1367/A)(E)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bürokratie-Exzesse für die Beher­bergungsbranche bei der Steuerreform-Umsetzung (1368/A)(E)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einheitliche Budget­regeln für alle Gebietskörperschaften (1369/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: versprochene Gelder vor Pariser Klimakonferenz aufstellen (1370/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berichtslegung über die Fortschritte der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (1371/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen für Menschen mit Behinderung auf der Flucht (1372/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird (1373/A)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Installierung einer Nuklear­­aufsicht gemäß RL 2011/70“ (1374/A)(E)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erforderliche Klassifizie­rung von Endokrinen Disruptoren“ (1375/A)(E)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung der VKI-Finanzierung“ (1376/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 12

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sonderkulturbudget für den Erhalt der Militärmusik“ (1377/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Asyl-Obergrenze für Österreich“ (1378/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Etappenweise Erhöhung des Verteidigungsbudgets“ (1379/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wieder­einführung des Heizkostenzuschusses in Wien (1380/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wieder­einführung des Heizkostenzuschusses in Wien (1381/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend statistisch basierte Evalu­ierung des österreichischen Fremden- und Asylrechts (1382/A)(E)

Zurückgezogen wurde das Verlangen auf erste Lesung binnen drei Monaten über den Antrag der Abgeordneten

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesver­gabegesetz 2006 – BvergG 2006) geändert wird (1294/A) (Zu 1294/A)

Anfragen der Abgeordneten

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Durchreise militärischer Truppen durch Österreich“ (6707/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „ICMPD“ (6708/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Intransparente Vergabeplattformen (6709/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend verschleppte Umsetzung EU-Vergaberecht (6710/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze auf dem Grillplatz Am Kanal 2015 (6711/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze auf dem Grillplatz Auhof-Retentionsbecken 2015 (6712/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze auf dem Grillplatz Donauinsel 2015 (6713/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze auf dem Grillplatz Draschepark 2015 (6714/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 13

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze auf dem Grillplatz Krapfenwaldgasse an der Höhenstraße 2015 (6715/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze auf dem Grillplatz Rohrerbadwiese bei der Exelbergstraße 2015 (6716/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze auf dem Grillplatz Steinbruch­wiese 2015 (6717/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Döblinger Bad 2015 (6718/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Donaustädter Bad 2015 (6719/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Großfeldsiedlungsbad 2015 (6720/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Hadersdorf-Weidlingauerbad 2015 (6721/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Hietzinger Bad 2015 (6722/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Höpflerbad 2015 (6723/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Kongreßbad 2015 (6724/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Krapfenwaldlbad 2015 (6725/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Laaerbergbad 2015 (6726/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Liesinger Bad 2015 (6727/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Ottakringer Bad 2015 (6728/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Schafbergbad 2015 (6729/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Simmeringer Bad 2015 (6730/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 14

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Stadionbad 2015 (6731/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Strandbad Alte Donau 2015 (6732/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Strandbad Angelibad 2015 (6733/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Strandbad Gänsehäufel 2015 (6734/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Theresienbad 2015 (6735/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend Fall Dr. Gertrude Baier und Stadt Wien (6736/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Fall Dr. Gertrude Baier und Stadt Wien (6737/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Strafbare Handlungen durch Asylwerber in Niederösterreich“ (6738/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Strafbare Handlungen durch Asylwerber in der Steiermark“ (6739/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Strafbare Handlungen durch Asylwerber in Kärnten“ (6740/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Strafbare Handlungen durch Asylwerber in Wien“ (6741/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Strafbare Handlungen durch Asylwerber in Vorarlberg“ (6742/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Strafbare Handlungen durch Asylwerber in Tirol“ (6743/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Strafbare Handlungen durch Asylwerber in Salzburg“ (6744/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Strafbare Handlungen durch Asylwerber in Oberösterreich“ (6745/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Strafbare Handlungen durch Asylwerber im Burgenland“ (6746/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Interpol-Programm „I-Checkit“ (6747/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend: Unterschiedliche Asylverfahrensdauer in den Bundesländern? (6748/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Bundeszuschuss Ausbau Kinderbetreuung (6749/J)


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Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Beitrag Österreichs zur Umsetzung von UNSCR 1325, insbesondere bzgl. Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt an Frauen in Flüchtlingslagern im Nahen Osten (6750/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Staatsversagen in der Flüchtlingsversorgung (6751/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Zahlungen an das World Food Programme (6752/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Zahlungen an das World Food Programme (6753/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zahlungen an das World Food Programme (6754/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend unzureichende Antworten Österreichs an den Lux Leaks Sonder­ausschuss und faulen Kompromiss der EU-Finanzminister zu Informationsaustausch (6755/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Entwicklung eines Stufenplans zum Erreichen des 0,7-Prozent-Ziels für Entwicklungszusammenarbeit (6756/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Entwicklung eines Stufenplans zum Erreichen des 0,7-Prozent-Ziels (6757/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend: Partnerschaft des Stillstands vernichtet Arbeitsplätze (6758/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (6066/AB zu 6269/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6067/AB zu 6304/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (6068/AB zu 6270/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (6069/AB zu 6335/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6070/AB zu 6393/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6071/AB zu 6279/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 16

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (6072/AB zu 6271/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6073/AB zu 6275/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6074/AB zu 6274/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6075/AB zu 6282/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6076/AB zu 6280/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6077/AB zu 6273/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6078/AB zu 6272/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6079/AB zu 6277/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6080/AB zu 6278/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6081/AB zu 6276/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6082/AB zu 6281/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6083/AB zu 6284/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (6084/AB zu 6285/J)


 


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10.00.00 Beginn der Sitzung: 10.01 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die 96. Sitzung des Nationalrates.

Ich darf in unserer Mitte sehr herzlich Herrn Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Ebenso begrüße ich die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung.

Die Amtlichen Protokolle der 94. und 95. Sitzung vom 6. Oktober 2015 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Ing. Hackl, Podgorschek, Julian Schmid und Doppler.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Bundeskanzler Werner Faymann wird krankheitsbedingt durch Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner vertreten. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Weiters hat für diese Sitzung das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer wird ab 15 Uhr durch die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek vertreten.

10.03.30Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsidentin Doris Bures: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass die Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger auf ihr Mandat verzichtet hat und an ihrer Stelle Frau Claudia Angela Gamon in den Nationalrat berufen wurde.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und die Genannte im Hause anwesend ist, werde ich sogleich ihre Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die Mandatarin ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich ersuche nun den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Buchmayr, um die Verlesung der Gelöbnisformel.

 


10.04.11

Schriftführer Harry Buchmayr: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Re­publik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

 


10.04.20

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Ich gelobe.

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Gamon, ich begrüße Sie sehr herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 18

10.04.48Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 6707/J bis 6757/J

2. Anfragebeantwortungen: 6066/AB bis 6084/AB

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem die Bundesfinanzrahmengesetze 2015 bis 2018 und 2016 bis 2019 sowie das Bundesfinanzgesetz 2015 geändert werden (819 d.B.)

Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bun­desfinanzgesetz 2016 – BFG 2016) samt Anlagen (820 d.B.)

Budgetbegleitgesetz 2016 (821 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Sprengmittelgesetz 2010 geändert wird (SprG-No­velle 2015) (822 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz geändert wird (823 d.B.)

4. Anträge:

Zurückziehung des Verlangens auf erste Lesung binnen drei Monaten: Zu 1294/A

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Verfassungsausschuss:

Antrag 1294/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006) geändert wird

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2014 (III-214 d.B.)

Umweltausschuss:

Fortschrittsbericht 2015 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-215 d.B.)

*****

10.05.00Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsidentin Doris Bures: Der Klub der NEOS hat gemäß § 93 Abs. 2 der Ge­schäfts­ordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 6758/J der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen


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an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend: Part­nerschaft des Stillstands vernichtet Arbeitsplätze, dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.

*****

Ich gebe bekannt, dass die Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge übertragen wird.

10.05.56*****

Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. – Bitte, Herr Klubobmann Lugar.

 


10.06.03

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH) (zur Geschäftsbehandlung): Vielen Dank. – Ich melde mich gemäß § 59 der Geschäftsordnung und anlässlich der Budgetrede heute zur Geschäftsbehandlung zu Wort, und zwar geht es dabei darum, dass wir im August eine Anfrage an den Budgetdienst gestellt haben. Der Budgetdienst hat seit August sehr wenig oder gar keine Informationen von dem zuständigen Ministerium bekommen und hat das in seiner schriftlichen Ausfertigung damit be­grün­det, dass man einerseits auf die Budgetrede heute hier verwiesen hat beziehungs­weise auf das fertige Budget und andererseits auf das Interpellationsrecht.

Es ist aber so, dass wir im Ausschuss einstimmig beschlossen haben, dass der Budgetdienst eine begleitende Kontrolle für die Abgeordneten sicherstellen kann. Jetzt hat anscheinend das Ministerium diese Informationen verweigert, und deshalb brauchen wir hier eine genauere Befassung mit diesem Thema, denn wir wollen ja mit diesem Budgetdienst eine begleitende Kontrolle erreichen.

Aus diesem Grunde stelle ich den Antrag, hier eine Debatte darüber durchzuführen, dass das Parlament endlich seine Kontrollaufgaben wahrnehmen kann und das Minis­terium nicht weiterhin den Budgetdienst daran hindert, uns Informationen weiterzu­geben. (Beifall beim Team Stronach.)

10.07


Präsidentin Doris Bures: Gibt es noch weitere Wortmeldungen zur Geschäfts­ord­nung? – Wenn das nicht der Fall ist, dann lasse ich sogleich über diesen Antrag abstimmen, ob im Zusammenhang mit Tagesordnungspunkt 1 eine Debatte durchge­führt werden soll.

Ich ersuche jene Damen und Herren Abgeordnete, die für die Durchführung einer Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

10.07.56Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG

 


Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäfts­ordnung vor, die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2016 samt Anlagen (820 der Beilagen) in erste Lesung zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.


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10.08.01 Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 5 bis 7, 8 bis 12, 13 und 14, 15 und 16, 18 und 19 sowie 21 bis 23 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatte erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108 Minuten, FPÖ 100 Minuten, Grüne 84 Minuten sowie NEOS und STRONACH je 44 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 22 Minuten.

Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.09.20 1. Punkt

Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2016 samt Anlagen

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der heutigen Tages­ord­nung.

Ich erteile Herrn Bundesminister für Finanzen Dr. Schelling das Wort. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


10.10.21

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Geschätzter Herr Bundespräsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ich darf zuerst beim Herrn Bundespräsidenten und bei Ihnen, Frau Präsidentin, um Nachsicht ersuchen, dass ich zuerst die Österreicherinnen und Österreicher begrüßt habe. Denn: Sie sind die Quelle allen Geldes, das wir hier in dieser Budgetform gefasst haben, daher wollte ich sie auch als Erste anreden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Vor 408 Tagen habe ich das Amt des Finanzministers angetreten, und selbst­ver­ständlich ist mir schnell klar geworden, dass das keine leichte Aufgabe ist. Und wenn man sich vor allem die Rahmenbedingungen anschaut, unter denen das Budget 2016 zu erstellen war, dann weiß man, dass diese Aufgabe unter diesen Gegeben­heiten eine besonders schwierige war.


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Festzustellen ist, dass nicht alle die Zeichen der Zeit erkannt haben. Es gibt nach wie vor noch viele Menschen – auch Politikerinnen und Politiker, das muss man ein­gestehen (Abg. Pirklhuber: Landeshauptleute!) –, die sich hinter der Wahrheit ver­stecken. (Abg. Lugar: Das heißt „vor der Wahrheit“ und nicht „hinter der Wahrheit“!) – Herr Lugar, auf welcher Seite, vorne oder hinten, Sie stehen, ist völlig unentscheidend! (Heiterkeit.) Ich bin Vorarlberger, komme daher vor dem Berg – um Ihnen das kurz zu sagen.

Ich kann Ihnen, meine Damen und Herren, aus zahlreichen Gesprächen, die ich, wenn ich unterwegs bin, führe, berichten, dass die Menschen in ihren Auffassungen längst viel weiter sind als die Politik. Und ich sage Ihnen: Die Wahrheit ist den Menschen zumutbar! Ja ich gehe sogar so weit, dass ich sage: Es ist unsere Pflicht, den Menschen reinen Wein einzuschenken! (Abg. Kickl: … bei der Flüchtlingsfrage!)

Ich habe mich immer dazu bekannt, dass ich ein Budget vorlegen werde, das auf soliden Daten beruht. Nur so, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann die Politik wieder glaubwürdig werden! Die Politik muss es wieder schaffen, dass bei den Menschen Vertrauen entsteht, denn dieses Vertrauen ist von entscheidender Bedeu­tung dafür, ob wir erfolgreich sind oder nicht.

Erfolgreich zu sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, das hat viele Kom­ponenten. Eine davon ist eine ganz besondere, nämlich der erste Schritt, den man in Richtung des Erfolges macht. Dabei kommt es in keiner Weise auf die Länge des ersten Schrittes an, sondern darauf, ob die Richtung des ersten Schrittes die richtige ist. Und mit dem nun vorgelegten Budget 2016, das Sie hier in seiner kompletten Struk­tur und Fülle sehen können, setzen wir den richtigen Schritt in die richtige Richtung.

Die Ziele sind klar: Wir wollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler massiv und gezielt entlasten. Wir als Bundesregierung haben uns zum Ziel gesetzt, solide zu haushalten. Und vor allem wollen wir Österreich wieder zurück auf einen Erfolgskurs beziehungsweise auf einen Wachstumskurs bringen und damit Österreich wieder an die Spitze bringen, wo dieses Land auch hingehört. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Eckdaten dieses Budgets sind mit rund 72 Milliarden € an Einzahlungen und rund 77 Milliarden € an Auszahlungen festgeschrieben. Das entspricht in etwa dem, was dieses Hohe Haus im Rahmen des Bundesfinanzrahmengesetzes beschlossen hat. Daran, vor allem wenn man diese Zahlen auf lange Sicht betrachtet, zeigt sich – und dabei bleibe ich und werde das auch immer wieder sagen –: Österreich hat ein Ausgabenproblem und kein Einnahmenproblem! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Schieder und Strolz.)

Was aber unter Einhaltung strikter Disziplin erreicht wurde – und das muss man, glaube ich, auch so darstellen –, ist, dass wir die Eckpunkte, die uns in Bezug auf die Kriterien für die Defizite vorgegeben sind, gut erreichen werden. Wir werden ein Maastricht-Defizit von 1,94 Prozent haben, und dieses Maastricht-Defizit wird laut Prognose für das Jahr 2016 um 0,5 Prozent geringer sein.

Wir haben aber weiterhin – und es ist wichtig, das zu erkennen – eine zu hohe Staats­verschuldung, die uns die Spielräume, die wir für Zukunftsinvestitionen bräuchten, nicht gibt.

Wir planen mit diesem Budget – und werden das auch realisieren, meine sehr geehrten Damen und Herren – im dritten Jahr hintereinander ein strukturelles Nulldefizit.

Das vorliegende Budget ist daher weit mehr als nur ein paar Seiten voll nüchterner Zahlen, sondern es geht vielmehr darum, alles nicht nur unter Einnahmen und Aus­gaben und unter die Kennzahlen von Brüssel zu stellen. Als Finanzminister sehe ich


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meine vorrangige Pflicht darin, mit dem Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger sorgsam umzugehen. Dabei geht es mir um Verantwortung – um die Verantwortung für Österreich, um die Verantwortung für unsere Enkelkinder, aber auch um die Verantwortung dafür, dass wir weit über den nächsten Wahltermin hinaus Handlungen setzen, um nachhaltig einen Staatshaushalt zu haben, den wir als konsolidiert be­trachten können.

Mit diesem Budget, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der erste Schritt dazu getan. Viele weitere Reformschritte müssen und werden folgen, denn nur so bringen wir Österreich auf die Überholspur und damit wieder an die Spitze.

Ich bin vor einigen Tagen in St. Pölten in ein Kaffeehaus gegangen und setzte mich dort hin, da kam eine ältere Dame meines Alters auf mich zu (Heiterkeit) und hat mir gesagt, sie habe gelesen, dass ich Großvater geworden bin, und erzählte mir, dass sie selbst drei Enkelkinder hat, und meinte dann, sie mache sich Sorgen, ob der Wohlstand, den wir heute haben, für die Enkelkinder auch noch zur Verfügung stehen wird. (Abg. Kickl: Zu Recht!)

Ich sage: Es ist Aufgabe der Politik, Handlungen zu setzen, um das sicherzustellen!

Warum sind denn die Menschen verunsichert? – Zum Ersten, weil die Auswirkungen der Wirtschaftskrise noch immer nicht zur Gänze beseitigt sind. Zum Zweiten – und das zeigen die Zahlen –, weil wir unter dem Hypo-Desaster so massiv leiden, dass wir für die Zukunftsinvestitionen zu wenig Geld zur Verfügung haben. Und drittens fehlt es den Investoren und auch der Bevölkerung an Vertrauen in die Zukunft. All das sind sehr ungünstige Voraussetzungen für die Erstellung des Budgets für das Jahr 2016.

Dennoch, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es ist längst nicht alles so schlecht, wie es von manchen schlechtgeredet wird. Österreich ist ein wunderschönes Land. Österreich ist ein sicheres und ein friedliches Land. Wir sind ein Land mit hochinnovativen Unternehmerinnen und Unternehmern. Wir sind ein Land mit kreativen Köpfen und fleißigen Menschen. Und wir sind ein Land, das durchaus als ein äußerst lebenswertes Land, ein Land mit hoher Lebensqualität gilt. Darauf können wir – das sollte auch einmal gesagt werden – stolz sein. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wir müssen aufhören, alles nur schlechtzureden. Wir müssen vor allem auf die positiven Seiten verweisen, denn die sind das Fundament und die Basis dafür, dass wir das Ziel erreichen, Österreich wieder zurück an die Spitze zu bringen. (Ruf bei der FPÖ: Mehr Leistung!) – Das ist ein guter Hinweis.

Ich möchte allen Interessenvertretungen ins Stammbuch schreiben: Seien Sie nicht weiterhin Teil des Problems, seien Sie Teil der Lösung! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)

Wir können mit Stolz darauf hinweisen, dass wir – und das belegen auch die Zahlen – gut unterwegs sind. Denn: Wir haben mehr ausländische Investitionen als je zuvor, und es gibt viele internationale Unternehmungen, die in Österreich investieren wollen, und zwar nicht zuletzt wegen der Rahmenbedingungen, wie etwa der Erhöhung der Forschungsförderungsprämie oder anderer Rahmenbedingungen, die im Rest Europas nicht zur Verfügung stehen.

Unbestritten ist aber, dass Österreich in einigen Bereichen zurückfällt – etwa in der Wettbewerbsfähigkeit; da haben wir Aufholbedarf.

Wenn man genauer hinschaut, warum das so ist, dann wird einem klar: Das liegt zum Teil an den Möglichkeiten der Finanzierung, vor allem jenen der kleinen und mittel­ständischen Wirtschaft, die im Vergleich zu anderen europäischen Ländern in Öster­reich nicht sehr positiv sind. Internationale und nationale Institute weisen uns darauf


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hin, dass die mangelnden Anstrengungen bei der Sicherung der Pensionen und bei den Reformen auf dem Arbeitsmarkt sowie in der Verwaltung eine Gefahr für Öster­reich sind. Außerdem schadet die hohe Steuer- und Abgabenlast dem Standort und behindert unsere Wettbewerbsfähigkeit, und die überbordende Bürokratie nimmt unseren Betrieben Luft.

Das heißt: Wir dürfen die Schuld nicht auf andere schieben, sondern wir sind gefordert, unsere Hausaufgaben zu machen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir hatten 2014 ein Wirtschaftswachstum von 0,4 Prozent. In Deutschland war es viermal so hoch, und in anderen Ländern wie Irland war es das Dreizehnfache.

Gott sei Dank sind die Zahlen und Prognosen für 2016 besser. Österreich soll – und das zeigen auch die Prognosen der Wirtschaftsforscher betreffend das Wirtschafts­wachstum – wieder an den europäischen Schnitt der Eurozone heranrücken. – Das hilft, aber es reicht nicht!

Gleichzeitig sind wir noch lange nicht dort, wo wir sein wollen, und etwas dürfen wir auf keinen Fall tun, nämlich uns im Mittelmaß gemütlich einrichten. Ich plädiere dafür, dass der Standort Österreich zurück in die Champions League muss; mit der Regionalliga Ost sollten wir uns nicht zufriedengeben! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Glawischnig-Piesczek: Nichts gegen die Regionalliga!)

Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind die nächsten Jahre ent­schei­dend. Ich bin zuversichtlich, dass man in dem Österreich, das ich kenne, die Ärmel hochkrempeln wird, wenn die Rahmenbedingungen passen. Die Schaffung von Rahmenbedingungen ist die Aufgabe der Politik, und mit diesem Budget gehen wir diese Dinge an. Wir müssen aber weitere Reformen vornehmen, wir müssen den Schuldenabbau fortsetzen, wir müssen die Dinge beim Namen nennen und nicht lockerlassen, bis wir dieses Ziel, vorne wieder mitzuspielen, erreicht haben.

Sie sehen: Diese Ausgangslage hat mich bei der Haushaltsplanung vor drei große Herausforderungen gestellt. Im vorliegenden Budget sind drei Schwerpunkte berück­sichtigt:

Erstens geht es um eine gezielte Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Es gibt mit über 5 Milliarden € keine annähernd so große Position, die in einem Budget bewegt werden musste. Wenn wir irgendwo über Erhöhungen von 5 Millionen € oder 10 Millionen € sprechen, dann führt das auch zu entsprechenden Diskussionen. Wir haben hier aber 5 Milliarden € bewegt und – ich werde noch darauf eingehen – solide gegenfinanziert.

Zweitens gibt es einen geordneten Haushalt – trotz der angespannten Arbeitsmarkt­situation und steigender Kosten im Bereich der Sozialsysteme.

Drittens sind notwendige Impulse für Wachstum und Beschäftigung mit diesem Budget erreichbar.

Dazu kommt das Thema, auf das ich dann noch eingehen werde, das uns im Moment massiv befasst und das Europa seit Mitte dieses Jahres mit einer neuen Situation konfrontiert, nämlich die Situation im Zusammenhang mit den Flüchtlingsströmen.

All diese Herausforderungen mussten nun in die Zahlen dieses Budgets gegossen werden.

Mir geht es darum, dass Österreich von innen heraus gesund gehalten wird. Wir haben schon jetzt gezielte Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes gesetzt.

Nehmen Sie das Beispiel der Erhöhung der Forschungsprämie von 10 Prozent auf 12 Prozent. Wenn Sie das mit den forschungsintensiven Betrieben diskutieren, dann


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können Sie feststellen, dass diese froh darüber und dankbar dafür sind und sehr genau sagen, dass diese Maßnahme dazu führt, dass Standorte in Österreich gehalten werden. Und viele dieser Betriebe sind der Meinung, dass die Forschungsprämie und der Standort als Forschungsstandort genauso wichtig sind wie die Philosophie, wo die Headquarters angesiedelt werden. – Daher ist das eine richtige und gute Entscheidung gewesen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das Bildungsbudget wurde aufgestockt. Die Universitäten erhalten zusätzliche Mittel. Um die Mitarbeiterbeteiligung zu fördern, wurde die Steuerbefreiung von 1 460 € auf 3 000 € pro Jahr angehoben.

Wir werden ein Wohnbauprogramm mit 10 000 Wohnungen als Wohnbauoffensive starten, und wir unterstützen die Digitalisierung als zukünftige Herausforderung für den Standort durch die Breitbandinitiative, die heuer mit 300 Millionen € gefördert wird.

Als gelernter Unternehmer sage ich Ihnen ehrlich: Ich hätte mir schon viel weit­reichendere und schnellere Reformen gewünscht, aber auch hier muss immer zuerst der erste Schritt gesetzt werden. Wir haben daher als Bundesregierung einen klaren Reformplan vereinbart. Die ersten Ergebnisse liegen in der Zwischenzeit vor; weitere werden und müssen folgen.

Die Steuerreform, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist mit 5,2 Milliarden € der größte Brocken, den es bei der Haushaltsplanung für das nächste Jahr zu berück­sichtigen galt.

Im Vorfeld musste ich mir viele Bedenken anhören: Ist der Zeitpunkt für die Steuer­reform richtig? Ist die Wirtschaftslage nicht zu schwierig? Hält die Gegenfinan­zierung? Wird es ein Sparpaket brauchen?

Die Bundesregierung hat sich sehr ernsthaft, ambitioniert und mit viel Engagement an die Umsetzung gemacht und entgegen den Unkenrufen vieler selbsternannter Exper­ten termingerecht und erfolgreich geliefert. Das hat sich gelohnt, denn der Kern dieses Entlastungspaketes ist die Neugestaltung der Steuersätze.

Der Eingangssteuersatz zwischen 11 000 € und 18 000 € wird auf 25 Prozent gesenkt, und damit wird sogar erfüllt, was dieses Parlament beschlossen hat, nämlich „in Richtung“ 25 Prozent zu gehen. – Wir sind auf 25 Prozent gegangen!

Der Spitzensteuersatz gilt erst ab 90 000 €.

Das wird interessanterweise auf europäischer Ebene als vorbildlich bewertet, und mir geht es hier auch um spürbare Effekte, die vor allem als positive Signale für die Österreicherinnen und Österreicher angesehen werden, denen, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Entlastung durch die Steuerreform auch zusteht! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Mit dieser Steuerreform haben wir aber auch begonnen, die Bürokratielawine zu entflechten. Ich nenne nur zwei Beispiele, die unmittelbar bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen werden: Ich habe gemeinsam mit der zuständigen Ministerin Karmasin das Projekt „Antragslose Familienbeihilfe“ ins Leben gerufen. Das läuft bereits, und wenn man es so ausdrücken will, kann man sagen: 80 000 Kinder pro Jahr werden jetzt in ein weniger bürokratisches Österreich hinein geboren. – Das ist, glaube ich, eine sehr gute Nachricht.

Als Nächstes werden wir die automatische Arbeitnehmerveranlagung realisieren, in deren Rahmen wir den Menschen das Geld zurückgeben, das ihnen auch zusteht. – Ich glaube, das sind zwei gute Beispiele, wie wir und wie ich Vereinfachung und Entbürokratisierung verstehen. Viele solcher Maßnahmen werden folgen müssen.


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Von dieser Steuerreform profitieren alle, von den Lehrlingen bis zu den Unternehmern. Allein die Tarifentlastung bringt der Durchschnittsverdienerin und dem Durchschnitts­verdiener – ich denke, das ist schon sehr beträchtlich – 1 000 €.

Nun wird auch das von vielen kleingeredet. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Sie können gerne einmal selbst den Test machen und in Ihre eigenen Geldbörserln schauen, wer von Ihnen gerade aktuell 1 000 € eingesteckt hat! – Das wird kaum jemand sein, denn das ist eine Menge Geld! Und ich glaube, nur damit zu argumentieren, dass das nichts sei, ist nicht der Weg, den sich die Österreicherinnen und Österreicher verdient haben! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Fangen wir auch an, dass wir diese Tarifreform größer denken. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Ich nehme an, Frau Abgeordnete Belakowitsch, Sie haben 1 000 € eingesteckt! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein!) Es war ja nur eine Frage. (Abg. Kickl: Er hätte es gut brauchen können. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ja, wir hätten es gut brauchen können! Genau! Diese 1 000 € sind eine ganze Menge, und ich lasse mir das nicht kleinreden!

Diese Frage, dass wir diese Entlastung brauchen, muss man nämlich in einer weiteren Dimension überdenken: Man muss in der Dimension denken, dass wir damit Konjunk­tureffekte erzielen: Diese Tarifreform und die begleitenden Maßnahmen werden – wie zwischenzeitig von allen Instituten bestätigt wird – positive Konjunktureffekte bringen.

Gerade gestern hat das WIFO ausgeführt, dass wir im Bereich des Konsums durch die Steuerreform auf ein deutlich höheres Wachstum kommen werden. Daher befinden sich die Ziele, die wir mit dieser Reform verfolgt haben, nämlich Wachstum und Be­schäftigung zu steigern, die Kaufkraft zu stärken um damit den Konsum anzukurbeln, vollinhaltlich in Umsetzung, und genau das braucht der Standort Österreich, um das zu erreichen, was wir als Ziele formuliert haben.

Jeder, der mich kennt, weiß: Ich bin nicht bereit, Steuerzuckerl zulasten einer weiteren Generation zu verteilen. Vielmehr müssen wir so solide gegenfinanzieren, dass die Steuerreform im Budget keine Auswirkungen hat. Ich erinnere daran, dass diese Gegenfinanzierung auf einem Selbstfinanzierungseffekt in Höhe von fast 900 Millio­nen € beruht. Weiters haben wir Strukturmaßnahmen im Steuerrecht in Höhe von 900 Millionen € gesetzt.

Darüber hinaus haben wir Einsparungen bei den Förderungen und in der Verwaltung im Ausmaß von 1,1 Milliarden € bereits durchgeführt. Nun wird diese Kostenbremse langfristig weiter verfolgt, sodass in der Verwaltung insgesamt bis in das Jahr 2020 Einsparungen in Höhe von 3,3 Milliarden € erzielt werden. Außerdem haben wir ein moderates Solidarpaket mit 400 Millionen € geschnürt und zur Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug 1,9 Milliarden eingesetzt.

In Summe klingt das zunächst so, als ob das sehr viel sei. Es sind aber nur 1,3 Prozent aller Steuern und Abgaben. Und ich glaube, wenn man das so betrachtet, dann ist es sehr realistisch, dass wir das schaffen werden.

Gemeinsam ergeben die Maßnahmen der Gegenfinanzierung ein ausgewogenes und ausbalanciertes Gesamtpaket. Ich glaube, dass die Bundesregierung mit dieser Steuerreform ein Beispiel gesetzt hat, wie man eine Reform erfolgreich umsetzt und die Lasten fair verteilt.

Ich bin ganz offen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Auch ich hätte mir durchaus gewünscht, dass wir noch mehr an Entlastung schaffen, aber daran hindert uns die Schuldenquote von 85 Prozent.


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Wir haben einen Nettofinanzierungsbedarf in diesem Budget von 5,1 Milliarden €. Das sind im Verhältnis zu 2015 um 1,9 Milliarden mehr.

Die Hauptelemente kommen allerdings aus jenen Bereichen, die wir tatsächlich dotieren müssen: Es handelt sich dabei um die Bereiche Arbeitsmarkt, Asyl und Pen­sionen und auch um das Thema, dass wir in Relation noch immer zu wenig Wachstum generiert haben.

Dennoch müssen wir dieses Ziel, die Staatsschulden herunter zu bekommen, konse­quent fortsetzen, denn wenn wir Spielraum für dringend notwendige Zukunfts­inves­titionen brauchen, dann müssen wir versuchen, den Schuldenstand auf ein erträgliches Maß zu bringen.

Und ich sage: Wir werden das nicht eindimensional schaffen können. Ich werde immer darauf angesprochen, dass wir das Budget über Wachstum sanieren sollen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie von 85 Prozent Staatsverschuldung auf 60 Prozent Staatsverschuldung nur durch Wachstum kommen wollen, dann müssten Sie zehn Jahre lang 3,6 Prozent Wachstum generieren. – Davon können wir nicht ausgehen, das ist unrealistisch, und daher brauchen wir einen Kurs, auf welchem wir dieses Problem zum einen durch kluges Sparen und zum anderen durch Innovation und durch Wachstumsimpulse lösen. Wenn wir dieses Problem nicht lösen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann wird es nur größer.

In einem Haushalt wie dem österreichischen Staatshaushalt verhält es sich wie im Haushalt bei Ihnen zu Hause: Alles, was Sie anschaffen, müssen Sie auch finanzieren. Und diesen Grundsatz muss man auch für den Staat gelten lassen. Die Mehrausgaben im Haushalt, zu Hause oder im Staat, müssen gegenfinanziert werden. Daran wird und wurde hart gearbeitet. Alle Ressorts waren gefordert, viele – auch unangenehme – Schritte waren notwendig, um ein ausbalanciertes Budget zu erstellen.

An dieser Stelle darf ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ressorts bedanken. Ich bedanke mich vor allem aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen auf der Regie­rungsbank für die konstruktiven Gespräche, damit dieses Budget so erstellt werden konnte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich habe schon zu Beginn gesagt: Wir werden die Maastricht-Ziele mit 1,4 Prozent und das strukturelle Defizit mit 0,54 Prozent realisieren. Ich weiß aber auch schon, welche Diskussion dann ausbrechen wird; diese Diskussion haben wir ja jedes Jahr. Aber vielleicht sollten sich jene, die diese Zahlen kritisch beleuchten, sich auch anschauen, was sie vor zwei Jahren gesagt haben, was sie heuer gesagt haben und was alles nicht eingetreten ist! – Ich stehe dafür, dass diese Zahlen seriös berechnet sind und entsprechend halten werden.

Ein Beleg dafür, dass wir auf dem richtigen Weg sind, ist, dass wir zum dritten Mal dieses strukturelle Nulldefizit planen, was unter diesen Rahmenbedingungen ein äußerst schwieriges Unterfangen war.

Ein Blick in das Budget zeigt nun, dass die Situation tatsächlich davon geprägt war, dass wir eiserne Disziplin brauchen, um das zu realisieren, dass wir aber gleichzeitig gezielt Schwerpunkte setzen, wobei der Grundsatz gilt: Wir sparen bei uns selbst und investieren dort, wo es das Land weiterbringt und wo alle profitieren.

Die wesentlichen Ausgabenveränderungen im Budget gegenüber dem Vorjahr darf ich Ihnen in einem Überblick präsentieren:

Im Bereich Recht, Sicherheit und Internationales sind die Mittel deutlich aufgestockt worden. Österreich zählt Gott sei Dank zu einem der sichersten Länder der Welt. Das


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ist der guten Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten zu verdanken, die gerade jetzt in dieser schwierigen Situation wieder außergewöhnliche Leistungen erbringen.

Im Bereich Inneres liegt der Voranschlag 2016 daher um 497,7 Millionen € über dem Voranschlag für 2015. Das hat vor allem mit den Mehrausgaben für die Flüchtlinge zu tun, worauf ich noch gesondert eingehen werde, aber auch mit dem Sicherheitspaket, für das 72 Millionen € beschlossen wurden.

Das heißt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Diese Bundesregierung wird ganz sicherlich nicht bei der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sparen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Unser Land – das haben wir vielfach bewiesen – hat einen sehr guten, ja geradezu hervorragenden Ruf in der Welt. Dazu gehört auch eine gute Strategie, um Österreichs Interessen im Ausland bestmöglich zu vertreten. So gelang es etwa, die Iran-Atom­verhandlungen in Wien erfolgreich abzuschließen. Außerdem ist Österreich eine ausgezeichnete Adresse als wichtiger internationaler Amtssitz. Die Welt schaut wieder auf Österreich, und daher investieren wir 428 Millionen € in die Außenpolitik. In diesem Bereich konnten neue Schwerpunkte erarbeitet werden. So wurde im Zuge der Russlandkrise deutlich, dass wir neue Märkte brauchen. Die Entscheidung, neuen Institutionen wie zum Beispiel der Asiatischen Entwicklungsbank beizutreten, ist eine wohl überlegte. Über dieses Vehikel sollen Aufträge für Österreichs Unternehmen in Asien lukriert und schließlich neue Märkte geöffnet werden.

Internationale Solidarität ist uns wichtig. Daher werden die Mittel für den Auslands­katastrophenfonds auf 20 Millionen € aufgestockt und damit vervierfacht. Die Zuwen­dungen für die Entwicklungszusammenarbeit sind um 15 Millionen € erhöht worden.

Unser Bundesheer, meine sehr geehrten Damen und Herren, erfüllt unter schwierigen Rahmenbedingungen erfolgreich seine Aufgaben bei der Landesverteidigung, bei internationalen Einsätzen und in der Katastrophenhilfe. Mit dem Grenzschutz leistet das Bundesheer einen wichtigen Beitrag. Ich möchte den Soldatinnen und Soldaten danken, dass sie in der derzeitigen Situation mit dem Innenministerium und den NGOs hervorragend zusammenarbeiten. Das Bundesheer erhält in diesem Budget ein Son­derinvestitionspaket in Höhe von 96 Millionen € für die Erneuerung von Gerät­schaften.

Ein wichtiger Grund für den Erfolg unseres Standortes ist die Justiz. Das Justizbudget wird insgesamt mit 1,3 Milliarden € dotiert sein.

Der größte Bereich, den wir im Budget zu bewerkstelligen hatten, ist der Bereich Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Für die Sicherung unserer Sozialsysteme investieren wir knapp 50 Prozent des Gesamtbudgets. Kaum ein anderes Land der Welt investiert so viel Geld in die soziale Sicherheit: Das sind rund 39,7 Milliarden €!

Das Thema Arbeit erreicht in diesem Budget gegenüber dem Voranschlag 2015 944 Millionen € an Mehrauszahlungen. Der Schwerpunkt liegt bei den Leistungen im Bereich der Arbeitslosen und der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Aufgrund der konjunk­turellen Lage haben wir die Leistungen vor allem für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das Jahr 2016 und bereits für das Jahr 2017 auf 250 Millionen € erhöht und gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, den Bezieherkreis auszuweiten, um die Mittel flexibel einsetzen zu können.

Der Stabilität unseres sozialen Netzes, insbesondere der Sicherung der Pflege, wird im Budget besonders Rechnung getragen. So werden im Jahre 2016 im Bereich Soziales und Konsumentenschutz zusätzlich um 50 Millionen € mehr veranschlagt als in die­sem Jahr.


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Dasselbe gilt für das Gesundheitssystem. Wir haben ein exzellentes Gesundheits­system, und das Gesundheitssystem wird weiterentwickelt. Wir haben im Gesundheits­budget 86 Millionen € zusätzlich vorgesehen.

Ebenso erhöht wurde die Familienbeihilfe, und zwar um 1,9 Prozent, sodass wir im nächsten Jahr für den Bereich der Familien etwa 64 Millionen € mehr veranschlagen, und wir wollen damit unserer Verantwortung als familienfreundliches Land besonders Rechnung tragen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Auch für die sprachliche Frühförderung haben wir zusätzlich 15 Millionen € zur Ver­fügung gestellt.

Nun zu einem Thema, das für die Zukunft dieses Landes von besonderer Bedeutung ist, nämlich zum Bereich Bildung, Forschung, Kunst und Kultur. Wir veranschlagen im Bereich Bildung und Frauen trotz der Ihnen bekannten Probleme, die wir strukturell im Bildungsbudget der letzten Jahre hatten, für das kommende Jahr 106,4 Millionen € mehr. (Abg. Lugar: Wie viel fehlt da noch?)

Für Wissenschaft und Forschung steht für 2016 ein Gesamtbudget von 4,28 Mil­liarden € zu Verfügung, mit dem sowohl die beschlossene Erhöhung des Uni-Budgets als auch jene für den Fachhochschulsektor umgesetzt werden kann.

Die Forschungsquote, meine sehr geehrten Damen und Herren, steigt erstmals auf über 3 Prozent, und während in vielen der europäischen Vorzeigeländer wie Schweden oder Finnland die Forschungsquoten stagnieren oder sogar rückläufig sind, wird es in Österreich eine Steigerung geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Als Hochtechnologiestandort benötigen wir auch entsprechende Spitzenkräfte. 160,2 Millionen € stellen wir deshalb den Universitäten zur Verfügung. Weitere Mittel werden wir aus dem Österreich-Fonds zur Verfügung stellen. Das ist der Fonds, in den die Erträge des Spitzensteuersatzes ab 1 Million € Einkommen abgeführt werden und zweckgebunden für solche Unterfangen sichergestellt sind.

Für mehr Studienplätze an den Fachhochschulen stehen 16,7 Millionen € mehr zur Verfügung. Die 100 Millionen € für die Grundlagenforschung, die bereits zugesagt wurden, bleiben 2016 selbstverständlich vollinhaltlich aufrecht.

Österreich ist aber auch eine Kulturnation, und das lassen wir uns auch etwas kosten. Deshalb werden wir auch das Kulturbudget um 15,5 Millionen aufstocken.

Der Punkt Wirtschaft, Infrastruktur und Landwirtschaft bedeutet, dass Standort nicht daher kommt, dass wir stehenbleiben. Standort heißt, jeden Tag daran zu arbeiten, dieses Land weiterzuentwickeln und zu verbessern. Um für die Unternehmen den richtigen Rahmen für die Erfüllung ihrer Aufgaben zu schaffen, haben wir mehrere Instrumente eingesetzt.

Neben neuen Finanzierungsinstrumenten und der bereits erwähnten Entlastung der Unternehmerinnen und Unternehmer im Rahmen der Steuerreform wollen wir den Boden vor allem für Start-ups und Innovationen aufbereiten.

Der Standort muss attraktiv sein, was die Digitalisierung und die notwendigen Maßnahmen in Richtung Industrie 4.0 vorantreibt, sodass wir, wie schon erwähnt, 300 Millionen € für den Ausbau des Breitbands zur Verfügung stellen und bis 2020 diese Mittel auf 1 Milliarde € insgesamt aufstocken werden.

Unsere hohe Lebensqualität, meine sehr geehrten Damen und Herren – und das kann man, wenn man internationale Besucher hat, auch immer wieder hören –, funktioniert auch dadurch so gut, dass es eine gut organisierte und funktionierende Land­wirtschaft als besonderes Kennzeichen Österreichs gibt. Dass im ganzen Land un-


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sere Wiesen immer noch bis zu den Baumgrenzen bewirtschaftet werden und unsere Lebensmittel von besonders hoher Qualität zeugen, ist woanders längst keine Selbst­verständlichkeit mehr.

Die Leistungen unserer Landwirte müssen uns auch etwas wert sein. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Daher ist für Landwirtschaft, Forst- und Wasserwirtschaft im kom­menden Jahr ein Budgetvolumen von 2,1 Milliarden € veranschlagt. Österreich muss auch weiterhin alle Mittel für die ländliche Entwicklung aus Brüssel abholen. Dort wollen und werden wir keinen Cent für die Bäuerinnen und Bauern liegenlassen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätztes Hohes Haus! Lassen Sie mich auch, wie schon angekündigt, auf jenen Themenbereich eingehen, der wohl das zen­tralste Thema der vergangenen Wochen … (Abg. Brunner: Und das Energieressort auch gleich!) Eine der wohl zentralsten Fragen der vergangenen Wochen und Monate war die Frage, wie wir mit den Themen Flüchtlinge und Integration umgehen.

Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat eine sehr, sehr lange Tradition, wenn es um humanitäre Hilfe geht. Erinnern wir uns doch an die Vergan­genheit, an die Jahre 1956: Ungarn, 1968: damals noch Tschechoslowakei, jetzt Tschechien und Slowakei, und erinnern wir uns an die neunziger Jahre, als Jugos­lawien durch die Balkan-Kriege auseinanderbrach und wir als Land und die Menschen in diesem Land großartige Hilfe geleistet haben. (Abg. Kickl: … kein Vergleich!) Auch die Unwissenheit führt nicht zum Radfahren, Herr Kickl. (Abg. Kickl – auf die schrift­liche Budgetrede verweisend –: Die Unwissenheit ist schwarz auf weiß festgehalten!) Die Beispiele zeigen die Menschlichkeit, die unser Land auszeichnet. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Eines muss uns auch bewusst sein, und das ist natürlich auch im sogenannten historischen Vergessensprozess nicht zu übersehen: Bei all diesen Ereignissen, auch damals, gab es neben der Menschlichkeit auch viel Verunsicherung, Ängste und auch Ablehnung. (Abg. Kickl: Das ist auch menschlich! – Ruf bei der SPÖ: Aber nicht das Schüren!)

Daher sollten wir zur Kenntnis nehmen, dass das kein eindimensionaler Prozess ist, sondern was in der Vergangenheit galt, gilt heute umso mehr: Nehmen wir die Sorgen der Österreicherinnen und Österreicher ernst! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Entscheidend ist daher nicht nur, wie wir mit dem aktuellen Flüchtlingsstrom umgehen und wie wir die Flüchtlinge weiterleiten, sondern entscheidend ist vor allem, wie wir jene, die bei uns bleiben – Voraussetzung ist ein positiver Asylbescheid –, in die Gesellschaft integrieren.

Unerlässlich ist ein geregelter und fairer Umgang mit dem Thema Asyl. Mit der Ein­führung der Schnellverfahren für Auswanderer aus sicheren Herkunftsstaaten haben wir einen wichtigen Schritt gesetzt, und es zeigt sich ja, dass Europa insgesamt sehr harmonisiert mit diesen Regeln umgehen wird.

Gerade mit Blick auf die steigenden Antragszahlen müssen wir auch für die Zukunft sicherstellen, dass wir unsere Verfahren noch schneller abwickeln und dass Zuwan­derern aus sicheren Herkunftsländern rasch klargemacht wird, dass sie so gut wie keine Chance auf Asyl haben. Und wir müssen hier bei der Umsetzung der beste­henden Rechtslage sehr konsequent handeln.

Das Thema Integration wird weiter aktuell bleiben. Hier ergeben sich Chancen, aber auch gewaltige Herausforderungen. Es wird zwingend notwendig sein, dass wir zum Beispiel in der Frage der Familienzusammenführung in Europa gemeinsame Regeln entwickeln, um die Finanzierbarkeit der Integration sicherzustellen.


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Weder Horrorzahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch ein Kleinreden hilft uns weiter. Als Finanzminister bin ich den Österreicherinnen und Österreichern verantwortlich und ich muss anhand von Zahlen und Fakten agieren – und kann mich nicht von Stimmungen oder Spekulationen leiten lassen. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher haben wir in einem ersten Schritt die Mittel für die Grundversorgung auf 420 Millionen € erhöht. Die Bundesregierung hat beschlossen, 75 Millionen in einem Sondertopf für Integration vorzusehen, und 70 Millionen werden gemeinsam mit dem Sozialminister für den Arbeitsmarkt und im Arbeitsmarktbudget generiert.

Wir haben uns dem Stabilitätspakt auf europäischer Ebene verpflichtet, und dazu stehe ich. Ein Aufweichen kommt daher nicht infrage. Aber es ist unerlässlich, an dieser Stelle zu betonen, dass die Solidarität einzelner Länder, wie eben auch Österreichs, von der EU nicht bestraft werden darf, und ich habe daher rechtzeitig und als Erster gegenüber der Europäischen Kommission die Anrechnung der erhöhten Flüchtlings­kosten beim strukturellen Defizit für das kommende Jahr thematisiert. Andere Länder sind diesem Beispiel gefolgt. Die Kommission befasst sich damit.

Aktuelle Themen wie Asyl und Zuwanderung beherrschen die politische Debatte manch­mal im Übermaß. Verantwortliche Politik heißt, hier rasch zu reagieren und entschlossen zu handeln. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Auch wenn das Flüchtlingsthema derzeit omnipräsent ist, dürfen wir andere Ziele nicht aus dem Auge verlieren, vor allem nicht unser langfristiges Ziel, Österreich zurück an die Spitze zu bringen.

Dieses Budget ist der erste Schritt auf dem Weg hinaus aus dem Mittelfeld. Es ist ein erster Schritt, dem viele weitere folgen müssen und folgen werden. Wir arbeiten daran mit konkreten Terminplänen, konkreten Verhandlungsteams und vor allem ganz konkreten Zielen.

Wir brauchen, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Reformen, um die Budgets der Folgejahre erstellen und den Haushalt langfristig sichern zu können, denn die Herausforderungen auf der Ausgabenseite in Bezug auf Pflege, Pensionen und Sozialleistungen werden mehr – und nicht weniger.

Der Motor der österreichischen Verteilungsmaschine der letzten Jahrzehnte hat längst zu stottern begonnen. Es reicht einfach nicht mehr aus, nur an ein paar Schrauben zu drehen. Wir haben die Wahl zwischen einer aufwendigen Reparatur, indem wir die Leistungen anpassen – oder zu warten, bis es zum Motorschaden kommt. Ich bin für Ersteres. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)

In unserem Reformfahrplan, meine sehr geehrten Damen und Herren, können wir einen Punkt bereits abhaken: Das ist die Steuerreform. Aber es wird weitere Reformen geben müssen und nach meiner Vorstellung muss es auch so weitergehen.

Wir müssen das Pensionssystem langfristig sichern. Ich habe schon erwähnt, dass alle internationalen Organisationen, auch die nationalen Forschungsinstitute, der Rechnungshof darauf hinweisen, dass die Lösung dieser Frage für die Stabilität des Landes von entscheidender Bedeutung ist.

Deshalb hat sich die Bundesregierung vorgenommen, bis 29. Februar nächsten Jahres tatsächlich jene Maßnahmen vorzustellen, die die Pensionen langfristig sichern, und zwar nicht für die nächsten Jahre, sondern für die nächsten Jahrzehnte.

Die Haushaltsplanung 2016 sieht daher zusätzliche Pensionsaufwendungen von 340 Millionen € vor. Schaut man sich aber die durchschnittliche und langfristige Entwicklung an, so rechnet man mit einer Steigerungsrate von 4,2 Prozent.


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Die Verweildauer in der Pension steigt, während die Versicherungszeiten eher stagnieren oder sogar rückläufig sind. Das kann sich rechnerisch nicht ausgehen. Daher sind wir auch da gefordert. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Wenn unser Pensionssystem ein Auto wäre, dann hätten wir mit dem „Pickerl“ in ein paar Jahren erhebliche Probleme. Daher ist es wichtig, trotz aller bereits gesetzten Bemühungen, die auch schon greifen, und der gesetzlichen Maßnahmen, die getroffen wurden, weitere Schritte zur Sicherung der Pensionen zu setzen, vor allem für die nachfolgende Generation.

Wir müssen beim Pensionsthema in langfristigen Zeiträumen denken – und nicht nur an den nächsten Wahltermin. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)

Wir müssen da etwas tun, ich spreche dabei ausdrücklich von der Sicherung künftiger Pensionen – und nicht vom Eingriff in bestehende Pensionen. Es geht nicht darum, jemandem etwas wegzunehmen, es geht aber sehr wohl darum, künftigen Genera­tionen die Pension zu sichern. Und wenn wir die Empfehlungen der Organisationen wie OECD, IWF, Europäische Kommission, WIFO, IHS, Rechnungshof ernst nehmen, und das sollten wir tun, dann wissen wir, dass das eines der gravierenden Probleme ist, die wir zu lösen haben. Gehen wir es an! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein großes Thema, ich habe es schon erwähnt, das mich besonders belastet, ist die Beseitigung von Altlasten. Wir haben das Thema Hypo, HETA in einem Umfang übernommen, der langfristig große Probleme bereitet, aber auch Zukunftsinvestitionen verhindert. Ich möchte nur eine Zahl erwähnen: Im Jahr 2014 war das Maastricht-Defizit der Republik als Gesamtstaat 2,7 Prozent, ohne HETA wäre es bei 1 Prozent gelegen. Daran sollen Sie die Dimen­sion erkennen, die da für die Zukunft an uns übertragen wurde. Daher geht es darum, das Problem zu lösen.

Wir sind mit der notwendigen Sorgfalt, aber auch mit der notwendigen Vorsicht das Thema angegangen. Wir haben durch das Moratorium einen Zahlungsaufschub erreicht und damit eine geordnete Abwicklung überhaupt erst ermöglicht. Wir haben die ehemaligen Südosteuropa-Netzwerke bereits verkauft und mit dem Freistaat Bayern einen Generalvergleich ausgearbeitet, den wir auch abschließen wollen und der auch morgen zur Behandlung steht.

Für das Land Kärnten ist ein Rückkaufmodell in Ausarbeitung. Dieses Rückkaufmodell führt dazu, dass wir sicherstellen, dass wir Kärnten aus den Haftungen bekommen und damit Schaden für den Finanzmarkt abwenden können. Der neue Vorstand der HETA arbeitet mit Hochdruck an der Verwertung der jeweiligen Vermögenswerte, die in der HETA noch vorhanden sind.

Wir müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Jahr 2016 einen Schwer­punkt setzen, der für die langfristige Planung des Budgets von besonderer Bedeutung ist. Es geht nämlich darum, dass wir das Verhältnis zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu ordnen.

Die Verwaltungsreform wird ein wichtiger Baustein für die weitere Budgetkonso­lidierung sein. Und der gern gemachte Vorwurf, da geht nichts weiter, stimmt einfach nicht, weil wir erst am Beginn der Finanzausgleichsverhandlungen stehen. Ende 2016 wird auch dieser Schritt gesetzt sein. Um die Dimension für Sie zu verdeutlichen: Bei diesen Verhandlungen geht es um 95 Milliarden pro Jahr.

Wir wissen, der Finanzausgleich in seiner heutigen Form ist undurchschaubar und durch viele Finanzströme ineffizient. Da muss dringend aufgeräumt werden. Es kann


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nicht sein, dass einer bestellt und der andere zahlt. Das wollen und werden wir ändern. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)

Es geht um klare Bund-, Länder-, Gemeinde-Kompetenzen, aber auch um klare Bund-, Länder-, Gemeinde-Verantwortlichkeiten. Es ist in Österreich derzeit so, dass zwar jeder für etwas zuständig, aber niemand für etwas verantwortlich ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Beispiel, meine sehr geehrten Damen und Herren: Mir wurde berichtet, dass 41 Jahre lang über ein einheitliches Haushaltsrecht verhandelt wurde; das ist eine lange Zeit. Es ist gelungen, dass diese Verordnung fertiggestellt wurde und vom Prä­sidenten des Rechnungshofs und von mir unterzeichnet wird. Damit ist sichergestellt, dass auf Empfehlung des Budgetdienstes und nach Diskussion im Budgetausschuss tatsächlich eine Verordnung für ein gemeinsames Haushaltsrecht erlassen wird. (Abg. Rossmann: So haben wir es nicht vorgeschlagen!) – Herr Rossmann, da ich davon ausgehe, dass Sie es noch gar nicht kennen, schlage ich vor, lesen Sie es zuerst und dann diskutieren wir das weiter! (Beifall bei der ÖVP.) Das ist eine Empfehlung, die ich gern ausspreche, und alles Weitere können wir dann noch gern diskutieren.

Entscheidend ist, dass wir zum ersten Mal eine Rahmenbedingung haben, die wir nicht, wie alle geglaubt haben, auch an eine Artikel-15a-Vereinbarung hängen. Die nun angekündigte Artikel-15a-Vereinbarung der Länder schließen die Länder untereinander ab, aber nicht mit dem Bund.

Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, wie dieses Budget ein großer Schritt in die richtige Richtung ist. Es wird Transparenz bringen und es wird auch ermög­lichen, dass wir in Zukunft nicht nur die Budgets zwischen Österreich und Deutschland vergleichen können, sondern zum Beispiel auch zwischen Wien und Niederösterreich.

Wir wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren, im nächsten Jahr das Thema kalte Progression angehen. Ich sage sehr klar, die Angleichung der Steuersätze an die Inflation ist kein Geschenk des Finanzministers an die Bürgerinnen und Bürger, sondern es ist genau umgekehrt: Das ist ein Geschenk der Bürgerinnen und Bürger an den Finanzminister, das durch diese kalte Progression ausgelöst wird. Aber parallel dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren, fordere ich eine Abgabenbremse in der Verfassung für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen, denn eines kann nicht sein: dass der Finanzminister durch die Abschaffung der kalten Progression dafür sorgt, dass mehr Geld im Börsel ist – und sich die anderen ein Körberlgeld machen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wollen die Lohnnebenkosten senken und die Wirtschaft stärken. Wir wollen diese Beschlüsse bereits 2016 fassen, auch wenn das Inkrafttreten frühestens 2017 möglich ist. Aber wenn wir so einen Beschluss zustande bringen, dann muss es hier um ein Volumen gehen, und dieses Volumen muss in der Größenordnung von zirka 1,3 Milliar­den € sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben einen Dialog zum Thema Bildung, der am 17. November präsentiert werden soll. Ich erwarte mir, dass es nicht um kosmetische Korrekturen im System geht, sondern ich erwarte mir, dass es eine Bildungsreform wird, die ihren Namen verdient. Und wenn wir zusätzliche Mittel für den Bereich Bildung zur Verfügung stellen, dann, glaube ich, sind wir alle einer Meinung, diese Mittel müssen dort ankommen, wo sie hingehören: ins Klassenzimmer und zu den Kindern. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir brauchen eine spürbare Vereinfachung und einen Bürokratieabbau, ja, ich gehe so weit, dass ich sage: Stopp der Regulierungswut! Österreich ist in vielen Bereichen überreguliert und nimmt den Menschen die Luft zum Atmen und den Betrieben die


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Chance zum Gestalten. Nach Ansicht des Rechnungshofes gibt es im Jahr 2011 im österreichischen Einkommensteuerrecht 558 Begünstigungsmaßnahmen. Wir haben diesen Bericht sehr ernst genommen, genau geprüft und gehandelt. Eine Reihe dieser Ausnahmen wurde bereits zugunsten der großen Tarifreform, von der alle profitieren, beseitigt.

In diese Richtung, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir auch weiterhin arbeiten und jede Ausnahme kritisch hinterfragen. Damit wird das Steuersystem vereinfacht und die Entlastung für alle erreicht. Wir müssen aber auch, und da sind Sie alle gefordert, Gesetze und Verordnungen verpflichtend auf ihre Auswirkungen in der Praxis prüfen und uns ansehen, ob der Aufwand überhaupt in Relation zum Nutzen steht. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir müssen endlich die One-Stop-Shops installieren, das heißt Leistungen auf Knopf­druck für Bürgerinnen und Bürger genauso wie für Unternehmerinnen und Unterneh­mer, überflüssige Beauftragte abschaffen, „Gold Plating“ beseitigen, das heißt, eine Übererfüllung von Vorschriften vermeiden. Und wir müssen die Sozialversicherung, insbesondere auch deren Kur- und Reha-Einrichtungen, an die neuen Herausfor­derungen anpassen.

Bürokratische Hürden zu beseitigen, ist unsere Pflicht. Anstelle von exorbitanten Strafen scheint es mir auch besser zu sein, wenn wir von Strafen auf Beraten umstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Seit vielen Jahren, meine sehr geehrten Damen und Herren, bringt uns der Rech­nungshof hier die Präsentationen und Berichte, was alles zu verbessern ist. Ich schlage daher vor, nehmen wir uns vor, dass bis Ende 2016 die Hälfte der Vorschläge des Rechnungshofes umgesetzt ist und mit der Umsetzung der anderen Hälfte begonnen wurde. Ich glaube, auch das würde die Glaubwürdigkeit der Politik massiv verbessern und das Vertrauen durch die Menschen wieder herstellen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wir brauchen daher mehr Druck und mehr Tempo, es geht hier um unser aller Glaubwürdigkeit. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen Resultate liefern – und nicht Ankündigungen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Das ist der entscheidende Punkt, der von uns erwartet wird, und ich gehe davon aus, dass dieser Bundesregierung bewusst ist, dass wir Druck und Tempo bei den Refor­men massiv erhöhen werden.

Das ist ein Programm, das für das Budget 2016 und die Konsolidierung und Um­setzung, auch für den Budgetvollzug, von entscheidender Bedeutung ist. Ich lade Sie alle ein, daran mitzuarbeiten. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Mit der Steuerentlastung haben wir die Beweisführung angetreten: ein gemeinsamer Plan, ein gemeinsamer Zeitrahmen – und wir haben geliefert. Auch den strikten Budgetvollzug, den wir 2014 und 2015 bewiesen haben, müssen wir für 2016 wiederum fortsetzen, damit die Ziele tatsächlich erreicht werden. Diese Konsequenz, um die Ziele zu erreichen, müssen wir in den Vordergrund stellen. Es muss unser Reformplan tatsächlich begonnen werden und aufgesetzt werden, damit 2017, 2018 und 2019 die erfolgreiche Budgeterstellung möglich ist. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir haben festzuhalten, dass jeder Tag ohne Reform ein verlorener Tag ist. Wir haben mit dem Weg der Reformen begonnen und auch Beachtliches erreicht: die Tarifreform, die den Steuerzahler und die Steuerzahlerin entlastet. Mit dem Budget 2016 planen wir zum dritten Mal in Folge ein strukturelles Nulldefizit, und durch offensive Maßnahmen


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haben wir wichtige Impulse für Wachstum und Beschäftigung gesetzt – trotz schwie­riger Rahmenbedingungen.

Es ist mir wichtig, diesen Weg konsequent weiterzugehen; da darf uns die Puste einfach nicht ausgehen. Jeder Tag, an dem wir mit der Umsetzung warten, kostet noch mehr Geld, und das ist das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, für das ich als Finanzminister verantwortlich zeichne. Jeder Tag, an dem der Staat und seine Aufgaben und Leistungen nicht in Ordnung gebracht sind, wird ein verlorener Tag werden.

Bei allem, was vor uns liegt: Es geht nicht um Reformen als Selbstzweck, sondern es geht um Rahmenbedingungen, die es möglichst vielen Menschen ermöglichen, in annähernd jenem Wohlstand zu leben, den wir als jetzige Generation genießen dürfen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich denke, meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang an junge Paare in Österreich, die gerade ihre Familie gründen. Ich denke an eine Alleinerziehende, die gerade dabei ist, ihre Ausbildung zu beenden, um ihrem Kind oder ihren Kindern eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Ich denke an die vielen kleinen Unternehmerinnen und Unternehmer mit zwei, drei Beschäftigten, die jeden Monat pünktlich ihre Abgaben zahlen, die Löhne zahlen und sich anstrengen, um dieses Land voranzubringen. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)

Ich denke aber auch an die Industriellen, die im internationalen Wettbewerb hervor­ragend arbeiten und die sich im internationalen Wettbewerb hervorragend behaupten. Ich denke an die Landwirte, die bei jedem Wetter draußen sind, dem Wetter trotzen, um uns mit qualitativ hochwertigen Produkten zu versorgen. Ich denke an junge Menschen, die vielleicht nicht die Zukunftsperspektive sehen, aber ich denke auch an die Pensionistinnen und Pensionisten, die für den Wohlstand dieses Landes wesentlich Verantwortung tragen und uns diesen Wohlstand überhaupt ermöglicht haben. (Abg. Brosz: Ich denke an den alleinstehenden Angestellten!) Und ich denke an jene, die durchaus auch alleinstehend als Angestellte jeden Tag aufstehen, ihr Bestes geben und sich etwas zur Seite legen wollen, um etwas für die Pension sicherzustellen. – Das sind die Herausforderungen. Ihnen allen sind wir als Bundesregierung verpflichtet. Ihnen allen bin ich als Finanzminister verantwortlich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Sicherung des Wohlstands der Österreicherinnen und Österreicher ist eine zentrale Aufgabe, dieser ist ein zentrales Gut. Daher muss es unser gemeinsames Ziel sein, nicht nachzugeben. Wir müssen unser Bestes geben und nach oben streben! (Abg. Brosz: Wie die Fußballnationalmannschaft!)

Lassen Sie mich von der Regionalliga Ost nochmals zum Fußball kommen: Gerade die österreichische Fußballnationalmannschaft macht es uns derzeit vor. (Abg. Kickl: Aber der Faymann ist halt nicht der Koller!) Hier sehen wir gerade sehr gut, wie auch Österreich in das europäische Spitzenfeld hinaufkommt und sich hinaufspielt, weil jeder Teamspieler das gleiche Ziel vor Augen hat und weil jeder Teamspieler auf ein Tor spielt. Nur so sammelt man Punkte für Österreich. Dieses Teamwork brauchen wir auch in der Politik. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Brosz: Der Faymann ist der Marcel Koller?! – Abg. Kickl: Der Schweizer Weg!)

Vieles, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss und vieles wird … (Abg. Kogler: Der Vergleich ist super! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen. – Vizekanzler Mitterlehner: Der Frank hat es auch einmal probiert, oder?!) – Wenn wir ganz kurz noch die Debatte der 8,3 Millionen Fußballtrainer unterbrechen könnten, würde ich gerne zum Schluss kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren!


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Vieles muss und vieles wird in diesem Land geschehen; ich jedenfalls werde meine ganze Kraft einsetzen und dafür kämpfen. Wir müssen die Kräfte bündeln und unsere Probleme gemeinsam anpacken! Ich jedenfalls werde nicht lockerlassen.

Ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, bin dabei, wenn wir Österreich wieder an die Spitze bringen. Nehmen Sie mich beim Wort! (Anhaltender Beifall bei der ÖVP und des Abg. Schieder sowie Beifall bei der SPÖ.)

11.05

11.06.032. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (797 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Forschungsorga­nisa­tionsgesetz geändert werden, sowie über den

Antrag 616/A der Abgeordneten Mag. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, geändert wird (808 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.

 


11.06.55

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Der jetzige Tagesordnungspunkt betrifft das Universitätsgesetz, also eine Reform oder eine Änderung des Universitätsgesetzes. Ich werde mir aber auch erlauben, mit dem einen oder anderen Satz auf das, was der Herr Finanzminister gerade gesagt hat, einzugehen.

Bleiben wir beim Universitätsgesetz. Das UG 2002 ist unbestritten ein Meilenstein, mit der Implementierung der Autonomie, ein fortschrittliches Gesetz. (Abg. Strache – in Richtung SPÖ deutend –: Da hört dir eh keiner zu!) Wie gesagt, es wurde 2002, damals unter der schwarz-blauen Regierung, durchgesetzt, jetzt gibt es ein paar Änderungen zu diesem Gesetz. Wir haben mit vielen Experten gesprochen, die im Wesentlichen sagen, dieses Gesetz bringt nicht viel, ist eigentlich nicht notwendig und wir hätten das Ganze auch über den Kollektivvertrag oder die universitäre Autonomie lösen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Punkt, der jetzt neu ist, ist der Weg zur Professur. Das Standardprozedere für eine Professur ist ja nach § 98 eine internationale Ausschreibung. Jetzt wird durch eine Änderung des § 99 der Weg für ein internes Verfahren, eine interne Besetzung geöffnet, wo die Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie die Kriterien festlegen dürfen. Wie gesagt, Autonomie ist grundsätzlich eine gute Sache. Man wird sich dann anschauen müssen, wie die Universitäten mit dieser Autonomie umgehen.

Der zweite Punkt dieser Gesetzesänderung betrifft die sogenannte Studieneingangs- und Orientierungsphase, die STEOP, die wir grundsätzlich ablehnen, weil wir sie für ein unflexibles Instrument halten, das das Studium nur verzögert und im Vergleich zum bisherigen Zustand deutliche Verschlechterungen bringt. Es reicht völlig aus, eine Voraussetzungskette im Rahmen des Studiums zu machen. Das heißt, wenn man eine bestimmte Lehrveranstaltung besuchen will, nehmen wir an, ein chemisches Labor, dann kann man eine bestimmte Prüfung, in diesem Fall eine Chemieprüfung, vorgliedern. Wer sie besteht, kommt ins Labor, und wer sie nicht besteht, kommt nicht ins Labor – oder Statik-Lehrveranstaltungen mit vorgelagerten Mathematikprüfungen et


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cetera. Also das Ganze, was in der Studieneingangsphase, in der STEOP, an Bürokratie produziert wird, kann man sich sparen. (Beifall bei der FPÖ.)

Der nächste Punkt, der geändert wird, sind die Zugangsregelungen. Dazu ein klarer Standpunkt von unserer Seite: Die Freiheitlichen lehnen Zugangsbeschränkungen grundsätzlich ab. Warum? – Wir halten das nicht für das richtige Steuerungs­instru­ment. Die Zahlen zeigen, dass die Zugangsbeschränkungen österreichische Studie­rende überproportional stark treffen und vom Studium abhalten. Das ist eine Entwick­lung, die wir keinesfalls gutheißen können.

Es sind mittlerweile 40 Prozent der erstzugelassenen Studierenden Nicht-Österreicher. Und da sind wir schon bei den Kosten. Die verursachten Kosten betragen ungefähr 800 Millionen € bis 1 Milliarde €, und das bei einem Gesamtbudget für den tertiären Bereich von 4 Milliarden €. Das bedeutet 1 Milliarde € für Studierende mit nicht österreichischer Herkunft, und auf der anderen Seite, ich werde gleich darauf eingehen, fehlt das Geld an allen Ecken und Enden. Das heißt, wir fordern, sich hier endlich einmal EU-weit einzusetzen und Regelungen für entweder wechselseitige Anrechnungen oder Ausgleichszahlungen zu erwirken.

Wir fordern Gebühren für Nicht-EU-Bürger; da gibt es sehr gute Möglichkeiten. Wenn wir uns zum Beispiel die Kunstuniversitäten anschauen, sehen wir, dass dort vor­nehmlich Studierende aus sehr wohlhabenden Ländern studieren – ich nenne jetzt nur Japan als Beispiel –, für die es durchaus kein Problem wäre, entsprechende Studien­gebühren zu bezahlen, auch hohe Studiengebühren. Weiters gibt es in vielen Ländern Programme, die die Studenten der entsprechenden Länder dazu anhalten sollen, im Ausland zu studieren. Die sind hoch dotiert, ich nenne hier Brasilien und Paraguay. Diese Studierenden gehen alle nach Amerika, zahlen dort 40 000 bis 50 000 US-Dollar pro Jahr. Niemand geht nach Österreich, und zwar deshalb, weil wir nicht in der Lage sind, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Mir kommt es fast so vor, als brauchten wir das Geld nicht, ja wollten wir das Geld nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Das, was im Hochschulbereich seit Jahren fehlt, ist ganz allgemein ein strategischer Hochschulplan, wo einmal klar festgelegt wird, was die Rolle der Universitäten ist, was die Rolle der Fachhochschulen ist. Es fehlt eine Harmonisierung der Studienangebote. Es gibt Doppelgleisigkeiten, Redundanzen, das alles kostet Geld. Es fehlt ein Plan für die Optimierung der Infrastrukturnutzung. Da wird, glaube ich, auch viel Geld liegen gelassen. Es fehlt eine echte Studienplatzfinanzierung, und es fehlt zusätzlich noch Geld.

Wenn wir uns die Empfehlungen des Rates für Forschung und Technologieentwicklung anschauen und gleichzeitig sehen, dass wir in allen Rankings, die hiefür relevant sind, insbesondere Innovationsdynamik, zurückfallen, dann ist das Ganze besorgniser­regend, da die Innovationsdynamik, die hellen Köpfe in Wirklichkeit das einzige Asset sind, das Österreich im internationalen Wettbewerb hat. Wir haben keine Boden­schätze, wir haben keinen Meereszugang et cetera.

Wenn man davon ausgeht, dass die Innovationsdynamik Grundlage für Wettbewerbs­fähigkeit ist, und wenn man davon ausgeht, dass die Wettbewerbsfähigkeit Grundvor­aussetzung für das Schaffen von noch mehr Arbeitsplätzen ist, dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass die negative Entwicklung beim ersten Punkt dieser Kette letztlich zu mehr Arbeitslosigkeit führen wird. Das ist eine völlig klare Kausalkette. Was machen wir? – Wir sparen beim ersten Glied dieser Kette. Wir sind sehr großzügig, die ganze Welt kann bei uns studieren, das kostet nichts – aber es fehlt uns das Geld an allen Ecken und Enden. (Beifall bei der FPÖ.)

Da bringen uns die 100 Millionen €, die der Herr Finanzminister zusätzlich ins Auge gefasst hat, nichts, nur um hier einmal die Relationen klarzustellen. Der Rat für For-


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schung und Technologieentwicklung fordert eindringlich als Berater, den General University Fund um ungefähr 260 Millionen € per anno zu erhöhen, die Grundlagen­forschung mit ungefähr 200 Millionen € per anno mehr auszustatten, die angewandte Forschung mit ungefähr 200 Millionen € per anno mehr auszustatten und auch den Unsinn, dass die Universitäten an die BIG Mieten im Ausmaß von 240 Millionen € abführen, neutral zu schalten. Das heißt, der Rat für Forschung und Technologieent­wicklung sagt, wir brauchen ungefähr 900 Millionen €, um diesen Trend der sinkenden Innovationsdynamik und in weiterer Folge die kritische Entwicklung auf dem Arbeits­markt zu bremsen. 900 Millionen €!

Der Herr Finanzminister verkündet ganz stolz, wir werden die Strukturmittel bei den Unis um 150 Millionen € erhöhen. Das ist unzulänglich, das ist völlig unzulänglich und nicht ausreichend. Da haben wir eine Lücke von 750 Millionen €! (Beifall bei der FPÖ.)

Wofür geben wir das Geld aus? – Ein ganz kurzer Sidestep zum strukturellen Defizit. Das ist ja auch eine wichtige Frage. Der Herr Finanzminister hat gesagt, wir müssen in der Bevölkerung Vertrauen schaffen. Ich glaube nicht, dass wir Vertrauen schaffen mit irgendwelchen Kunstkennzahlen wie dem strukturellen Defizit, wo niemand nach­vollziehen kann, was das ist. Das ist eine Schmähkennzahl. Es ist nämlich das echte Defizit minus alle Einmalausgaben – da tut man so, Augen zu (der Redner hält die Hände vor die Augen), die Einmalausgaben gibt es nicht, die rechnen wir gar nicht hinein –, minus Konjunkturentwicklung, also eine negative Konjunkturentwicklung wird herausgerechnet, und der neueste Clou: minus alle Ausgaben für die Flüchtlinge. Augen zu (die Hände vor die Augen haltend), die gibt es nicht. Wenn wir das alles abziehen, dann haben wir ein super strukturelles Nulldefizit. (Beifall bei der FPÖ.)  

Die Wahrheit schaut ganz anders aus. Wir haben 77 Milliarden € Auszahlungen und 72 Milliarden € Einzahlungen. Einfache Volksschülerrechnung: 77 Milliarden minus 72 Milliarden ergibt 5 Milliarden € Defizit. Minus! Das sind 7 Prozent der Einzahlungen. Die Vergleichskennzahl BIP täuscht ja auch. Wir geben um 7 Prozent mehr aus, als wir einnehmen: 5 Milliarden €, die abfließen.

Der Herr Finanzminister hat es schon gesagt: Wir haben riesige Baustellen. Bei der UG 20 Arbeit wurden jetzt 500 Millionen € mehr als im letzten Jahr budgetiert. Bei der UG Pensionen sind es 340 Millionen € mehr als im letzten Budget. Die UG 23 Beamtenpensionen: fast 100 Millionen € mehr. Wir geben für UG 22 und UG 23, also Pensionen und Beamtenpensionen, zur Stützung dieses Systems, das ganz offen­sichtlich nicht mehr funktioniert, 20 Milliarden € per anno aus.

Zusätzlich haben wir eine völlige Blackbox – und da erwarte ich mir von einer politi­schen Führung mehr als die Aussage: Na ja, wir können jetzt nicht genau einschätzen, wie viele Ausgaben wir aus diesem Titel haben werden! – bei den Migrations­bewegungen. Wir haben jetzt gehört, 420 Millionen € sind dafür jetzt schon reserviert. Da gibt es aber ganz andere Untersuchungen und Studien, und wenn man ein bisschen Realist ist: Ich fürchte, das wird in Richtung 1 Milliarde € gehen. Nur, um die Dimensionen einmal klarzustellen: 1 Milliarde €! Die Unis fördern wir mit 150 Millionen €, brauchen würden wir 800 Millionen €. – Also: 1 Milliarde €!

Die zweite völlige Blackbox ist die weitere Entwicklung ESM/Euro. Wir haben 2012 großartig für 20 Milliarden € Haftungen unterschrieben, jetzt sind wieder 2 Milliarden €, also 86 Milliarden € für Griechenland abgerufen worden. Da geht es auf einmal ruckzuck. Da ist die Entscheidungskompetenz der EU da, das ist eine Sache von einer Woche, und das wird entschieden. 86 Milliarden € werden da hinübergeschoben.

In der Migrationsproblematik höre ich nur, wir wollen tun, wir machen, wir werden uns zusammensetzen, die wollen nicht mittun. – Da geht überhaupt nichts weiter. Also das ist eine Frage des Willens oder des Könnens. Ich glaube, dass es bei der Migrations-


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problematik eher eine Frage des mangelnden Willens ist, da wirklich sinnvolle Sachen zu machen, die in Wirklichkeit die Interessen Europas und der Länder Europas berücksichtigen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das heißt, wir haben jetzt einen Plan. Der Plan sagt schon, es gehen uns 5 Milliarden € ab. Der Plan ist aber nicht sicher. Wenn wir uns die sogenannte Steuerreform an­schauen, sehen wir in Wirklichkeit ein Linke-Tasche-rechte-Tasche-Spiel, eine Tarifstruk­turreform, die im Wesentlichen von den Unternehmern, die eh schon ge­knechtet sind bis zum Gehtnichtmehr, bezahlt wird. Wir werden uns diese Gegen­finanzierungsmaßnahmen ganz genau anschauen. Wir sehen uns in einem Jahr wieder, und dann sind wir gescheiter. Ich stelle jetzt schon die Behauptung auf: Das geht sich nicht aus! Das heißt, diese Tarifreform ist auch wieder zulasten des Budgets und auf Pump finanziert.

Wir stehen einer Entwicklung der Arbeitslosenzahlen gegenüber, die dramatisch ist. Seit Monaten wird ein Arbeitslosengipfel versprochen, aber es geschieht einfach nichts. Wir schauen einfach nur zu und machen nichts. Also wir (der Redner deutet auf sich selbst), wir würden schon etwas machen, die Regierung schaut zu und macht nichts.

Worauf ich noch hinweisen möchte: Wir haben eine enorme Staatsverschuldung. Wir tun jetzt so, als ob das Zinsrisiko kein Risiko wäre. Wir zahlen momentan ganz niedrige Zinsen, aber wenn die Zinsen nur um 1 bis 2 Prozent ansteigen, dann macht es (Abg. Kickl: Puff!) puff. Dann reden wir nämlich von 5, 6, 7, 8, 9 Milliarden € an zusätzlicher Belastung. Wir zahlen ja jetzt schon 7 Milliarden bis 8 Milliarden € nur an Zinsen. Das ist Geld, das selbstverständlich woanders abgeht.

Sie sprechen immer von Strukturreformen. Ich sehe keine substanziellen Struktur­reformen. Mit diesen – und da gibt es ja zig Berechnungen und zig Stellungnahmen von verschiedensten Institutionen, auch von uns – wären natürlich Milliarden an Ein­sparungspotenzial möglich, ohne dass die Leistung und der Output dadurch geschmälert werden, einfach durch Effizienzsteigerungen. Die sehen wir nicht.

Was bringen Sie zusammen? – Sie bewegen sich auf der Ebene, Sie machen so epochale Gesetze wie das Energieeffizienzgesetz, das Anti-Lohndumpinggesetz, das sind ja gerade die Bürokratiemonster, die Sie abbauen wollen. Das heißt, da ist ein eklatantes Missverhältnis zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Das zieht sich sowieso generell durch. (Beifall bei der FPÖ.)

Abschlusssatz, weil schon die Lampe hier leuchtet: Mein Eindruck von der Regierung ist – auch nach Ihrer Erklärung –, dass sie selbst nicht weiß, wohin sie möchte. Sie reden immer davon, dass Sie dies und jenes wollen, aber Sie wissen selbst nicht, wohin Sie wollen! Die ÖVP und die SPÖ haben natürlich unterschiedliche Zugänge zu verschiedenen Sachthemen. Ich glaube, dass es da enorme Unterschiede inhaltlicher Natur gibt, und da kann nichts Gescheites herauskommen.

Sie haben auch gesagt, die Richtung ist wichtig. Das ist richtig, der Schritt in die richtige Richtung. Aber ich kann hier die Richtung nicht sehen, es gibt keine Richtung, weil Sie selbst nicht wissen, wohin die Reise geht. Mir kommt das so vor, als ob Sie ein Passagier auf einem Dampfer sind, der seit Jahren in die falsche Richtung fährt, und das ist evident, und zwar einen Nordkurs nimmt, und die Eisberge links und rechts des Dampfers sind schon immer deutlicher zu sehen. Sie streichen die Reling und sagen: Toll, wir haben wieder etwas Tolles gemacht, wir haben die Reling von Schwarz auf Rot umgestrichen! Und Sie halten die Hände vor die Augen und sagen: Kein Grund zur Panik, ich sehe ganz deutlich das strukturelle Nulldefizit, alles wird gut, keine Sorge! (Beifall bei der FPÖ.)

11.21



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 39

Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, ich konstatiere, dass sich zumindest ein Teil Ihrer Rede mit dem Tagesordnungspunkt beschäftigt hat; soweit ist das in Ordnung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. – Bitte.

 


11.21.41

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Es war schon irgendwie bezeichnend: Als dieser Tagesordnungspunkt angekündigt wurde, hat sich der Saal schlagartig geleert. Das Interesse für Wissenschaft und Forschung ist also auch in diesem Haus enden wollend, konstatiere ich schon mit großem Bedauern. Ich konstatiere auch, dass mein Vorredner zwar zuerst durchaus zum Thema, dann aber lange Zeit nicht zum Thema gesprochen hat, und dort, wo er zum Thema ge­sprochen hat, muss ich ein paar Einsprüche anmelden.

Vor allem § 99, der eine Form der Professorenberufung regelt, regelt nicht die interne Berufung, sondern ist nur eine verkürzte Form des Berufungsverfahrens und kann genauso wie § 98 durchaus internationale Berufungen, also Berufungen von auswärts, betreffen.

Damit bin ich beim Thema und beim wichtigsten Punkt dieser Novelle, nämlich beim sogenannten Tenure Track, wie das international heißt – auf Deutsch: eine neue Regelung für Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen, die in Zukunft in anderer Form die Möglichkeit haben, an der eigenen Universität eine Per­spektive zu bekommen.

Das Ganze hat eine lange und auch kulturell unterschiedliche Vorgeschichte. In Österreich wie in Deutschland galt es lange Zeit als ungut und nicht günstig für Universitäten, Leute aus dem eigenen Haus zu berufen, während andere Länder, allen voran unser Vorbild in diesen Dingen, die USA, aber auch Frankreich und viele andere, tüchtige junge Leute auch innerhalb der eigenen Universität weiterkommen ließen und ihnen Karrierechancen eröffneten.

Das hat bei uns schon der Kollektivvertrag ein bisschen geändert, aber jetzt ziehen wir gesetzlich nach und machen etwas, was an der Zeit ist und wofür wir allseits Applaus bekommen: Wir ermöglichen jungen tüchtigen Leuten, wenn sie entsprechende Leistungen erbringen, eine Perspektive und eine entfristete Anstellung an der eigenen Universität zu bekommen. Sie müssen dafür, wie gesagt, entsprechende Leistungen erbringen, und sie müssen am Anfang, und das ist das ganz Entscheidende und auch das Neue, sich in einer internationalen Ausschreibung durchsetzen. Und damit sichern wir, dass die guten Leute bei uns bleiben können.

Häufig werden sie dennoch gehen. Internationalität und Mobilität sind immer ein Wesen des akademischen Betriebs gewesen. Das auch zum Vorwurf, dass wir so viele Studenten aus dem Ausland hätten. Genau das soll der Fall sein, Österreich soll für ausländische Studierende attraktiv sein und ist es auch. Und genauso gehen natürlich sehr oft junge Leute, auch wenn sie bei uns bleiben könnten, dennoch ins Ausland; manchmal kehren sie auch wieder zurück. Aber sie können in Zukunft auch bleiben, und das ist eine ganz wesentliche Errungenschaft dieser Novelle.

Wichtig ist auch die darin enthaltene Standardisierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die bisher sehr unterschiedlich gehandhabt wurde, die aber insgesamt sehr gut ist, weil sie eben das leistet, was sie vom Namen her leisten muss, nämlich zu Beginn des Studiums Orientierung und Hilfe zu bieten.

Wir haben zwar die Zugangsregelungen für stark nachgefragte Fächer verlängert, leider war es aber nicht möglich, die Fächergruppe auszudehnen, was wichtig ge­wesen wäre, weil nur dadurch in diesen Fächern eine gewisse Studienqualität gewähr-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 40

leistet werden kann. Es muss noch ein Ziel sein, das auf all jene Fächer auszudehnen, bei denen die Nachfrage weit größer ist als die Kapazitäten der Universitäten.

Die Forderung: Nehmt einfach mehr Geld in die Hand, um hier die Kapazitäten auszubauen!, die greift nicht und stimmt nicht. Man kann nicht nur mit mehr finanziellen Mitteln auf diese starke Nachfrage reagieren, sondern man muss auf sie auch mit Zugangsregeln reagieren dürfen. Dann steigt sowohl für die Studierenden als auch für die Lehrenden die Qualität.

Wir haben mit der Novelle auch zwei Institute, die sehr bedeutend sind und hohen internationalen Ruf genießen, in andere Rahmen gesetzt. Das Institut für Öster­reichische Geschichtsforschung haben wir an die Universität Wien gegeben, das Österreichische Archäologische Institut, das vor allem in Ephesos gräbt, aber auch sonst sehr wichtige Außenstellen hat, ist jetzt Teil der Akademie der Wissenschaften. Beide Institute sind damit einverstanden. Beiden wird dort ihre Identität und Sicht­barkeit gewährleistet.

Diese Novelle des UG und im Bereich des Forschungsorganisationsgesetzes bringt eine Fülle guter Neuerungen.

Die Novelle ist auch mit allen Betroffenen intensiv abgestimmt worden, es hat ein ausgiebiges Begutachtungsverfahren gegeben, und wir haben dann noch vieles einge­arbeitet. Wir haben auch versucht, Anregungen der Oppositionsparteien einzu­arbeiten, auch das ist teilweise gelungen. Ich glaube, das ist eine gute Novelle, und ich freue mich, wenn heute hier zugestimmt wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeord­neten der SPÖ sowie des Abg. Scherak.)

11.27


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Maurer zu Wort. – Bitte.

 


11.27.24

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Novelle ist ja eigentlich deshalb „notwendig“ – unter Anführungszeichen – geworden, weil diese Regierung weiterhin nicht bereit ist, den Universitäten genügend Mittel zur Verfügung zu stellen, um allen Studierenden ihr Wunschstudium zu ermöglichen.

Die Zugangsbeschränkungen, die mit einem Selbstzerstörungsparagraphen ausge­stattet waren, haben sich im März aufgelöst, und die mussten jetzt aus Sicht der Regierung verlängert werden.

Ich teile die Einschätzung des Kollegen Töchterle in keiner Weise, dass das mit mehr Mitteleinsatz auch nicht zu bewältigen wäre. Die Grenzen, die wir in diesen Studienrichtungen eingeführt haben, sind völlig willkürlich, und sie haben den Effekt, dass sehr viele Studierende davon abgeschreckt werden, ihr Wunschstudium zu ergreifen.

Wir wissen auch, dass Zugangsbeschränkungen eine sehr starke soziale Selektion bewirken. Wir sehen das ganz deutlich beim Medizinstudium, wo der Anteil der Stu­denten aus hohen Schichten seit der Einführung der Zugangsbeschränkungen massiv angestiegen ist und wir auch das Problem haben, dass vor allem nur noch Leute aus der Stadt Medizin studieren, die Leute vom Land nicht mehr. Und dann diskutieren wir in diesem Hohen Haus wieder darüber, dass wir das Problem haben, dass es so wenige Ärztinnen und Ärzte gibt, die auf dem Land ordinieren wollen. Also ich sehe da schon einen gewissen Zusammenhang, und ich kann keine Freude dabei empfinden,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 41

Studierende von einem Studium auszuschließen. Daher wird diese Novelle auch nicht die Zustimmung der grünen Fraktion bekommen.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass die AkademikerInnenquote und die Zahl der Studierenden, die Zahl der StudienanfängerInnen in Österreich im internationalen Vergleich immer noch extrem niedrig sind. Aber auch das ändert nichts an der Meinung dieser Regierung, Studierende ausschließen zu wollen.

Das war der ursprüngliche Beweggrund für die heutige Novelle. Es gibt aber auch noch ein paar andere Dinge, die darin enthalten sind, unter anderem ein Punkt, der darauf zurückgeht, dass ich im Frühjahr angefangen habe nachzufragen, was denn die Uni­versitätsräte so tun.

Ich habe eine Anfrage gestellt, um herauszufinden, wie viel sie sich denn wirklich an Vergütungen auszahlen. Und diese Anfrage hat gezeigt, dass das teilweise extrem hohe Beträge sind. Die Universitätsräte, die an den Unis eingerichtet sind, die vier bis fünf Sitzungen pro Jahr abhalten, beziehen teilweise Vergütungen bis zu 36 000 € für einen Vorsitz – für vier oder fünf Sitzungen im Jahr!

Das ist eindeutig zu hoch, und ich finde es gut, dass jetzt darauf reagiert wurde und eine Obergrenze für diese Vergütungen in der UG-Novelle vorgesehen ist. Das Gesetz enthält allerdings die Ermächtigung für den Minister, per Verordnung eine Grenze einzusetzen. Wir werden sehr genau schauen, Herr Minister, dass diese Grenze nicht zu hoch angesetzt wird.

Eine weitere Frage, die ich in der letzten Zeit bearbeitet habe, ist: Die Uni-Räte haben teilweise extrem hohe Vergütungen, aber wie schaut es bei den Rektoraten aus? Auch in diesem Zusammenhang habe ich versucht, über eine Anfrage an Informationen zu kommen. Und dazu muss ich sagen, dass die Rektorinnen und Rektoren der öster­reichischen Universitäten, die ja nach allem immer noch öffentliche Einrichtungen sind, nicht gerade auskunftsfreudig waren. Es haben nur sehr wenige ihre Gehälter offen­gelegt, die meisten haben sich hinter dem Datenschutz versteckt.

Die Beantwortung dieser Anfrage hat gezeigt, dass diese Gehälter teilweise extrem hoch sind, weit über dem liegen, was der Herr Minister bekommt. Und auch das halte ich für absolut nicht angemessen.

Die Rektorate haben seit der Entlassung in die Autonomie ihre Kosten massiv erhöht. Ein Gehalt, das über jenem eines Ministers liegt, der für alle 21 Universitäten und für noch viel, viel mehr zuständig ist, für das Management einer einzigen Universität aus­zu­geben, das halte ich für absolut nicht angemessen.

Aus diesem Grund bin ich auch dafür, bei den Rektoraten eine Obergrenze einzu­führen, denn die Reaktionen und die Diskussion dieses Themas haben mich nicht darin bestärkt, dass es ein Bewusstsein innerhalb der Rektorate gibt in die Richtung, dass das möglicherweise etwas überzogen sein könnte. Und ich finde es schon einiger­maßen absurd, wenn dann als Argumentation gebracht wird, man würde sich ja seine Spesen selbst zahlen, weshalb es notwendig wäre, ein solch hohes Gehalt zu beziehen. Das sind Argumentationen, die ich nicht nachvollziehen kann.

Leider muss ich sagen, dass auch die Haltung der Universitäten, mit Informationen so sparsam umzugehen und nicht offenzulegen, was für die Rektorate ausgegeben wird, nicht gerade vertrauenserweckend ist.

Und aufgrund der mangelnden Transparenz bei den Rektoratsgehältern und auch der fehlenden Obergrenze bringe ich folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 42

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Wissen­schaftsausschusses über die Regierungsvorlage 797 d.B., betreffend das Bundes­gesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Wissenschaftsausschusses (808 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Artikel I wird folgende Z.14b eingefügt:

14b. In § 16 wird ein neuer Abs. 7 eingefügt:

„(7) Die Universitäten sind im Interesse größtmöglicher Transparenz und Nachvoll­ziehbarkeit dazu verpflichtet, die Zielsetzungen des „Bundes Public Corporate Gover­nance Kodex (B-PCGK)“ zu erfüllen.“

2. In Artikel I wird folgende Z 21a eingefügt:

21a. In § 23 Abs. 4 werden folgende Sätze angefügt:

„Die Bundesministerin oder der Bundesminister hat durch Verordnung Obergrenzen für das Gehalt der Rektorin oder des Rektors festzusetzen. Die Höhe des Gehalts ist im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.“

*****

Ich denke, dass Transparenz ein ganz wichtiger Punkt ist, wenn wir autonome Uni­versitäten haben, die mit Steuergeld finanziert werden. Und die Art, wie die Diskussion verlaufen ist, ist eben nicht besonders vertrauenserweckend. Ich glaube, wir brauchen in diesem Bereich eine stärkere Kontrolle und auch ein stärkeres Bewusstsein bei den Universitäten, dass sie zwar sehr wohl autonom, aber der Öffentlichkeit und den SteuerzahlerInnen zur Information verpflichtet sind. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.33


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Maurer eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Wis­senschafts-Ausschusses über die Regierungsvorlage 797 d.B., betreffend das Bundes­gesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Wissenschafts-Ausschusses (808 d.B.) wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 43

1. In Artikel I wird folgende Z.14b eingefügt:

14b. In § 16 wird ein neuer Abs. 7 eingefügt:

„(7) Die Universitäten sind im Interesse größtmöglicher Transparenz und Nachvoll­ziehbarkeit dazu verpflichtet, die Zielsetzungen des „Bundes Public Corporate Governance Kodex (B-PCGK)“ zu erfüllen.“

2. In Artikel I wird folgende Z 21a eingefügt:

21a. In § 23 Abs. 4 werden folgende Sätze angefügt:

„Die Bundesministerin oder der Bundesminister hat durch Verordnung Obergrenzen für das Gehalt der Rektorin oder des Rektors festzusetzen. Die Höhe des Gehalts ist im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.“

Begründung

Zu Z.1.: Der „Bundes Public Corporate Governance Kodex“ (B-PCKG) hat das Ziel, die Führung und Überwachung von Unternehmen des Bundes sowie Anstalten öffentlichen Rechts transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Mit der gesetzlichen Festschreibung der Anwendung des B-PCKG auf die Universitäten werden diese zu einem Maß an Transparenz verpflichtet, das aufgrund ihrer Finanzierungsstruktur und Größe angebracht und üblich ist.

Der im B-PCKG festgeschriebene Corporate Governance Bericht sieht insbesondere auch eine Darstellung der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung vor. Diese ist „individualisiert, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Kompo­nenten unter Namensnennung darzustellen“ (B-PCKG, S. 51). Der Geschäftsleitung entsprechen im Falle der Universitäten die Rektor_innen und Vizerektor_innen. Somit wird mit der Festschreibung der Verpflichtung der Universitäten zur Legung eines Corporate Governance Berichts unter anderem erreicht, dass die Gehälter und sonstigen Vergütungen der Rektorinnen und Rektoren sowie der Vizerektorinnen und Vizerektoren transparent und nachvollziehbar werden.

Zu Z.2.: Wie die Beantwortung der Anfrage Nr. 5476/J betreffend „Vergütung und Ausstattung der Rektorate“ ergab, gibt es bei den Gehältern der Rektorinnen und Rektoren an den österreichischen Universitäten große Unterschiede. Besonders auffallend ist, dass manche Rektor_innen sehr hohe Gehälter beziehen, die sogar deutlich über dem Einkommen des Bundesministers liegen. In den vergangenen zehn Jahren sind die Kosten für die Rektorate stark gestiegen. Die Autonomie der Universitäten ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer Autonomie der Rektorate. Da sich die angemessene Festlegung der Gehaltshöhe offensichtlich nicht von selbst ergibt, sind wie auch bei den Universitätsräten Obergrenzen nötig.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


11.33.43

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute eine UG-Novelle, in deren Zentrum in der Vorbereitung auch die Frage gestanden ist, wie wir eventuell den Zugang zu den Universitäten neu regeln. Und ich freue mich, dass wir heute eine Vorlage beschließen können, die keine neuen Hürden bringen wird, die bei den bestehenden Aufnahmeverfahren die Rah-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 44

menbedingungen verbessert und bei der STEOP, der Studieneingangs- und Orien­tierungsphase, Verbesserungen für die Studierenden bringt.

Die bestehenden Zugangsregelungen werden weiter beobachtet werden, sie werden in den Auswirkungen evaluiert werden und sind wiederum nur befristet im Gesetz festgeschrieben.

Es ist zusätzlich neu in das Gesetz gekommen, dass die Aufnahmeverfahren, die es gibt, „keinerlei Diskriminierung auf Grund des Geschlechts sowie der sozialen Her­kunft“ mit sich bringen dürfen. Das ist ein Satz, der vielleicht selbstverständlich klingt, der aber schon eine sehr wichtige Rahmenbedingung für derartige Aufnahmeverfahren darstellt.

Neu in das Gesetz kommt auch, dass die Universitäten künftig den Prüfungsstoff für derartige Aufnahmeverfahren kostenlos auf ihrer Homepage veröffentlichen sollen.

Weiters ist neu – diese Anregung wurde von Studierenden an uns herangetragen, und es wurde auch ein Oppositionsantrag in diese Richtung im Ausschuss diskutiert –, dass es künftig eine Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen bei Aufnahmeverfahren geben wird, um ein entsprechendes Feedback zu haben und für eine allfällige Wiederholung der Prüfung für die Vorbereitung entsprechende Schlüsse ziehen zu können.

Was die Studieneingangs- und Orientierungsphase betrifft, die aus unserer Sicht eine sehr sinnvolle Maßnahme ist, weil sie eben genau eine Alternative zu der schick­salshaften Prüfung, dem Aufnahmeverfahren vor dem Studium ist, wird es künftig einen zusätzlichen Prüfungsantritt geben. Das bedeutet, dass man da ein bisschen Stress und Druck für die Studierenden in dieser Phase herausnimmt.

Wir werden künftig im Gesetz einen Rahmen für die Anforderungen der Studien­eingangs- und Orientierungsphase definieren, weil bei der Evaluierung festgestellt wurde, dass sich das zu sehr auseinanderentwickelt hat. Allerdings wird der Rahmen so gesetzt, dass er weiterhin Flexibilität für die Universitäten und die einzelnen Studien offen lässt. Und es wird auch die Möglichkeit geschaffen, dass man in der Studien­eingangs- und Orientierungsphase schon mehr an Lehrveranstaltungen vorziehen kann als früher.

Ein weiterer Schwerpunkt neben dem Zugang waren die Arbeitsbedingungen und Karriere- und Laufbahnmöglichkeiten an den Universitäten. Es werden einige Rege­lungen geschaffen, die dazu führen werden, dass es künftig für junge Wissenschafter, für die Außerordentlichen UniversitätsprofessorInnen, für assoziierte Professoren und Professorinnen bessere Karriere- und Laufbahnmöglichkeiten geben wird.

Für die Vergütung von Universitätsräten wird ein Rahmen geschaffen. Es sind viele UniversitätsrätInnen selbst an uns herangetreten und haben gesagt, dass sie das gar nicht für sich selbst beschließen wollen, nicht selbst die Vergütung, die ihnen zusteht, festlegen wollen. Sie wollen, dass vom Ministerium ein entsprechender Rahmen dafür festgelegt wird, und diesen wird es künftig geben.

Also viele Neuerungen in diesem Universitätsgesetz, die dazu führen werden, dass die Rahmenbedingungen an den Universitäten verbessert werden, sowohl für die Studierenden als auch für die Lehrenden an den Universitäten. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Töchterle.)

11.38


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 45

11.38.23

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Die Bildung der jungen Menschen ist das größte Kapital für die Entwicklung und die Zukunft eines Landes. Wir hören das immer wieder, haben es heute schon gehört und hören es vor allem im Wahlkampf und in Sonntagsreden. Die Realität zeigt allerdings, dass das Interesse an diesem Thema – das sehen wir auch jetzt hier im Hohen Haus; das hat einer meiner Vorredner schon gesagt – nicht so groß ist. Es ist, das gebe ich zu, ein komplexes Thema, ein schwieriges Thema, aber es ist ein essentielles Thema, mit dem wir uns hier auseinanderzusetzen haben.

Es ist eine existenzielle und strukturelle Unzufriedenheit in der akademischen, uni­versitären Szene in Österreich festzumachen. Wir sehen das subjektiv – ich werde später noch darauf zu sprechen kommen –, und wir sehen es vor allem auch objektiv an den Reihungskriterien, den Rankings. Wenn sie schlecht sind, wird immer gesagt, das spiele keine Rolle, wenn sie gut sind, bejubeln wir sie.

Ich mache in der Diskussion der Hochschulpolitik, der Wissenschaftspolitik eine gewisse reduzierte Diskussionskultur aus. Das bedeutet, in Österreich ist ja eigentlich, wie wir jetzt auch gehört haben, doch recht viel Geld dafür vorhanden. Wir haben heute in der Budgetrede gehört, 4,28 Milliarden € sind dafür budgetiert, wir haben gehört, dass die Forschungsquote über 3 Prozent steigt, und trotzdem sind alle unzufrieden, weil wir uns an Nebenschauplätzen verzetteln.

Ich möchte hier nur das ansprechen, was auch der Herr Finanzminister gesagt hat: Viele Mitspieler im System – auch in diesem Teilsystem – sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. – Sprechen wir ein paar Beispiele an.

Zum Beispiel ist die Österreichische Hochschülerschaft heute als Körperschaft öffent­lichen Rechts zwangsfinanziert, interessiert die Studenten aber eigentlich recht wenig, wenn man sich ansieht, wie die Wahlquote bei den letzten ÖH-Wahlen war. Man verzettelt sich mehr oder weniger in spätpubertären Diskussionen.

Wir haben aber auch andere Diskussionsgrundlagen: Bei der Gender-Diskussion verzetteln wir uns enorm, wir verzetteln uns bei verschiedenen Vereinen. Im Wahl­kampf haben wir zum Beispiel einen Verein ausgemacht – diesbezüglich haben wir auch eine Anfrage eingebracht –, der nennt sich AUTNES und hat in seinen Statuten die Förderung der basiswissenschaftlichen Tätigkeit. Dann sahen wir, dass er an alle Wiener Haushalte einen Wahlaufruf aussendet. – Das ist gut und löblich, aber ich glaube nicht, dass es dem Verein zusteht, mit öffentlichen Forschungsförde­rungs­geldern solche Dinge zu veranstalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben dazu eine Anfrage eingebracht und werden diesen Dingen natürlich auf den Grund gehen.

Wir konnten auch sehen, dass sich ein Universitätsrektor, der sogar Chef der UNIKO ist, nicht zu blöd ist, sich in den Wahlkampf einzuschalten, eine Oppositionspartei, deren Mitglieder aus dem Wissenschaftsausschuss heraus berechtigte Fragen zu einzelnen Themenlagen gestellt haben, als niederträchtig zu bezeichnen und so besagten Abgeordneten mehr oder weniger das legitime Recht der Anfrage, die wir autonome, unabhängige Abgeordnete im Haus haben, verbieten will. Das ist ein Skandal! Auch dazu haben wir Anfragen eingebracht. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann möchte ich noch auf die Mär zu sprechen kommen, dass alles irgendwie gott­gegeben und in unserem Bereich der Wissenschaftspolitik schwer lösbar ist. – Es gibt hier die Ausrede der Autonomie. Wenn es die Autonomie nicht in der Art und Weise gäbe, wie sie ist, wäre alles viel besser. Bei dieser Autonomie sucht man sich aus dem


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Bereich der Universitäten die Filetstücke heraus, und wenn es schwierig wird, ruft man nach dem Staat.

Wir haben als Ausrede die komplizierten Strukturen an der Universität, wir haben als Ausrede die EU, wir haben als Ausrede, dass zu wenig Geld vorhanden ist, wir haben als Ausrede die mangelnde Erfahrung des Managements vieler Universitäten. – Dabei muss bedacht werden, dass wir in Österreich immer abschätzig auf andere Systeme hinabschauen. Zum Beispiel sagen wir, die USA hat ein ausgesprochen unsoziales System der Studienförderung und der Studienbegleitung. Dabei muss man aber sagen, dass wir merken, dass in Amerika seltsamerweise die soziale Durchlässigkeit viel, viel höher ist als in Österreich. Deshalb müssen wir hinterfragen, warum diese Dinge passieren: weil sie eine höhere Förderungsquote haben, eine höhere Stipendienkultur haben, die wir in Österreich nicht so haben.

Meine Damen und Herren, wir haben die Lösungen! Wir sagen, wir wollen aus­finanzierte Studienplätze haben, wir wollen Kompensationszahlungen von der EU haben. Wir haben es heute schon gehört: 600 Millionen € können wir von der EU zurückverlangen. Wir können das genauso machen wie die Deutschen mit der Autobahnmaut – wir haben die Möglichkeit dazu.

Ein österreichischer Hochschulplan fehlt – den muss es geben –, ein Personal­ent­wicklungsplan fehlt, und vor allem müssen wir uns – das möchte ich noch kurz ansprechen – vom Dogma der befristeten Verträge verabschieden.

Es ist international üblich, dass im sogenannten akademischen Mittelbau ein gewisser Prozentsatz unbefristet unter Vertrag zu nehmen ist. Dieser akademische Mittelbau sichert die Lehre und er sichert vor allem die Forschung. In Österreich ist der Bereich der Fixanstellungen ausgesprochen unterentwickelt. Das heißt, der akademische Nachwuchs in diesem Land wird maximal auf sechs Jahre angestellt. Das bedeutet: Er kann, wenn er gerade dabei ist, sich in der Lehre einzuarbeiten, schon wieder den Hut nehmen. Der wissenschaftliche Nachwuchs kann sich, wenn es so weit ist, dass er Forschungsgelder lukrieren kann, schon wieder von der Universität verabschieden. Das heißt auf Deutsch gesagt, im akademischen Mittelbau haben wir von den inner­österreichischen Karrieren, von denen wir immer sprechen, zu wenig, was uns in der Zukunft sehr leid tun wird.

Meine Damen und Herren, in Österreich muss in den nächsten Monaten eine ausge­sprochen ernsthafte und tief greifende Diskussion über den Wissenschaftsstandort Österreich stattfinden. Diese muss in die Richtung gehen, dass wir Lösungen finden, um im Hochschulbereich aus der Mittelmäßigkeit in die Spitzenliga aufzusteigen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.45


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort. – Bitte.

 


11.45.09

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Kollege Karlsböck, der Verein AUTNES ist eine Forschungsgruppe, die unter anderem vom FWF finanziert wird. Nun weiß ich nicht genau, wie lange Sie schon im Hohen Haus sitzen, aber Sie bekommen jedes Mal nach der Wahl einen Fragebogen. Das ist ein Verein, der sich mit Demokratieforschung beschäftigt, und das ist in der Aussen­dung auch der wesentliche Punkt gewesen. Insofern müssen Sie also, glaube ich, aufpassen, was Sie hier erzählen.

Und auch, die ÖH grundsätzlich als „spätpubertär“ zu bezeichnen. – Ich habe auch immer wieder meine Kritikpunkte an der ÖH, aber trotzdem! Sie können den Kollegen


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Schrangl aus Ihrer Fraktion einmal fragen, der war ja auch ÖH-Funktionär, auch der hat sich dort eingebracht. Also wenn es so schlimm wäre, dann würde ich Ihnen und dem RFS raten, einfach nicht mehr anzutreten. Meine Kritikpunkte habe ich auch, aber nichtsdestotrotz, das pauschal so hinzustellen, das ist wirklich nicht in Ordnung.

Zur UG-Novelle: Also dass die UG-Novelle ein richtiger Schritt ist, das ist klar, die Frage ist nur – Herr Vizekanzler, Sie wissen, dass das von mir immer wieder kommt –, ob es ein ausreichend großer Schritt ist, ob wir hier so weit gehen, wie es notwendig wäre. Es sind einige Punkte dabei, die wichtig sind, wenn es um die Öffnung der Karrieremöglichkeiten für junge Forscherinnen und Forscher geht. Das ist ein richtiger Schritt, aber wir bleiben hier wirklich auf halbem Weg stehen. Wir schaffen es, dass die Professorenkurie geöffnet wird, nichtsdestotrotz fokussieren wir uns auf das Jetzt, die ganze Reform geht vom Status quo aus und schaut sich die Personalstruktur an, die wir momentan haben. Das heißt, wir bleiben auf halbem Weg stehen. Das ist aller­höchstens ein Tenure-Track-Modell „light“. Es ist gut, dass wir etwas gemacht haben, gar keine Frage, aber es wird halt auf halbem Weg stehen geblieben.

Was die Zugangsbeschränkungen betrifft, bin ich, wie Sie wissen, ganz anderer Meinung als die Kollegin Maurer. Ich glaube, hier wäre es sinnvoll gewesen, sich grundsätzlich Gedanken darüber zu machen, wie man den Zugang zu österreichischen Universitäten generell regelt. Ich halte diese Einzelmaßnahmen nicht für sinnvoll. Es ist hier wiederum eine Sache, die sich auf den Status quo bezieht, und das zieht sich eben weiter durch die gesamte UG-Novelle.

Was die STEOP betrifft, halte ich es für sehr sinnvoll, was wir gemacht haben, weil wir hier insbesondere die Evaluierung des IHS miteinbezogen und klar gesehen haben, wo die Probleme in der STEOP sind – sei es die Einschränkung der Prüfungs­möglich­keiten, die jetzt aufgehoben wird, was ich für sehr wichtig halte, sei es der Höchst­umfang und der Mindestumfang innerhalb der STEOP. Das alles sind wichtige Sachen, und vor allem dass es gerade eben bei den Prüfungsmöglichkeiten zu einer Änderung kommt, ist im Interesse der Studierenden.

Zur Kettenvertragsregelung: Das ist an und für sich ein extrem schwieriges Thema, weil es natürlich – und darüber müssen wir uns schon auch im Klaren sein – nicht sein kann, dass diese Befristungen an den Universitäten der Dauer- und der Normalzustand sind. Nichtsdestotrotz sind sie momentan Realität. Durch die Kettenvertragsregelung, die jetzt eben geändert wird, war es bisher so, dass wir jungen Forscherinnen und Forschern tatsächlich die Karrieremöglichkeiten genommen haben. Jetzt machen wir einen richtigen Schritt, also insbesondere, dass die studentische Mitarbeit nicht mehr angerechnet wird, dass es, wenn es dann einen Unterschied im Job gibt, hier zu einer Lockerung kommt, und das halte ich für sehr sinnvoll.

Es kommt ein Einsichtsrecht in Prüfungsunterlagen der Aufnahmetests. – Das freut mich besonders, denn das ging auf einen Antrag von mir zurück. Schade ist, dass es erstens doch eine gewisse Zeit gedauert hat, und insbesondere, dass es zweitens auch ein Gerichtsurteil dafür gebraucht hat. Nichtsdestotrotz, auch das ist etwas Wichtiges für junge Menschen, insbesondere für die, die sich an einer Uni bewerben. Das heißt, hier kommt etwas Positives.

Noch etwas Grundsätzliches zum Schluss. Dies ist jetzt meine vorläufig letzte Rede hier – zumindest im Zusammenhang mit dem Wissenschaftsbereich. Wir haben ja einen Wechsel im Klub, wie Sie wissen, und werden auch die Funktionen neu verteilen. Daher möchte ich mich bei Ihnen, Herr Vizekanzler – auch beim Herrn Staatssekretär, der jetzt leider nicht mehr hier ist –, und auch bei allen Kolleginnen und Kollegen aus dem Wissenschaftsausschuss bedanken, weil ich glaube, dass der Wissenschafts­ausschuss in diesem Parlament wirklich ein Positivbeispiel dafür ist, wie man kon-


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struktiv zusammenarbeiten kann – und das trotz der Tatsache, dass es wirklich massive ideologische Unterschiede gibt. (Beifall des Abg. Schellhorn sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) Das haben wir erst recht bei der Debatte betreffend Evaluierung des IHS gesehen, aber nichtsdestotrotz – das muss man immer wieder sagen – ist es ein Positivbeispiel in diesem Zusammenhang.

Der zweite Punkt, den ich jetzt auch noch anmerken will, sind eben genau diese ideologischen Grabenkämpfe. Die gibt es, und ich glaube, die sind das Hauptproblem, dass wir im Hochschulbereich keine großen Schritte machen. Wir brauchen diese großen Schritte! Wir bräuchten grundlegende Strukturreformen, wir bräuchten einen grundlegenden Plan – dass man da zu einem Kompromiss oder einem groß angeleg­ten Kompromiss kommt –, wo wir mit den Unis, wo wir mit den Fachhoch­schulen, wo wir mit den Pädagogischen Hochschulen hinwollen. Das funktioniert in dieser Bundes­regierung nicht. Da gibt es ganz massive unterschiedliche Vorstellungen.

Insofern ist dies einerseits mein Vorwurf, dass das nicht funktioniert, andererseits ist das auch mein Appell. Ich wünsche Ihnen alles Gute, dass in dem Bereich mehr weitergeht! Ich glaube, dass Österreich das dringend notwendig hat, weil das, gerade der Bereich Wissenschaft und Forschung, wirklich die Zukunftsinvestitionen sind – das haben wir heute schon vom Finanzminister gehört. Aber ich glaube, wir brauchen grundlegende Strukturreformen, damit hier endlich wirklich etwas weitergehen kann. (Beifall bei den NEOS.)

11.50


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


11.50.15

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich jetzt einmal dem Herrn Kollegen Scherak anschließen, was die Bemer­kung anbelangt – die, glaube ich, als Kompliment für den Ausschuss gemeint war –, dass es im Wissenschaftsausschuss konstruktive Diskussionen gegeben hat und gibt. Ich sehe das genauso. Er hat dann allerdings darauf hingewiesen, dass es wegen ideologischer Unterschiedlichkeit Grabenkämpfe gibt. – Das mag teilweise der Fall sein, aber der Schluss aus dem ist meines Erachtens nicht eine bestimmte Unbe­weglichkeit oder Nichteinigung, was die Regierung anbelangt, sondern genau dieses Gesetz.

Ich finde, die vorliegende Novelle des Universitätsgesetzes ist ein relativ gelungener Balanceakt genau zwischen dem einen ideologischen Schwerpunkt – das ist die Autonomie der Universitäten, in die sich niemand einmischen darf; das vertreten auch verschiedene Rektoren, die sagen, das ist ein Rahmengesetz, und möchten möglichst wenige andere Steuerungselemente dazu; der eine oder andere interpretiert das so, dass man sich sogar dahinter versteckt –, und auf der anderen Seite hat der Staat nicht beliebig Mittel, um für alle das Wunschstudium finanzieren zu können, sondern er braucht in Richtung Qualität und Relation von Betreuten und Betreuenden eine bestimmte Steuerungsmöglichkeit.

Genau das machen wir unter anderem mit dieser Novelle des Universitätsgesetzes, weil drei Schwerpunkte geregelt werden: einerseits die Zugangsregelungen, die wir schon in § 14h und natürlich auch in anderen Bereichen gehabt haben, zum Zweiten die neuen, auch von einigen schon erwähnten Karrieremöglichkeiten für Nachwuchs­wissenschafter, und schließlich und endlich gibt es – drittens – eine Systementwicklung im gesamten Bereich des universitären Organisationssystems. Es ist ein mittlerweile


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von der Größenordnung her schon sehr gewachsenes System, das auch bestimmte Managementkriterien und andere Leitbedingungen und Rahmenbedingungen braucht.

Was den ersten Punkt anbelangt, das Studienrecht und die Weiterführung der Zugangsregeln, möchte ich mich zunächst einmal bedanken, und zwar nicht nur beim Koalitionspartner, sondern bei allen im Bereich der Community, die hier mitgewirkt haben. Und, Herr Kollege Karlsböck, der Kollege Scherak hat ja schon darauf hingewiesen: Man kann eine Meinung über die Hochschülerschaft haben, die wie immer geartet sein mag, aber eine pauschale Darstellung als mehr oder weniger spätpubertäre Spaßgesellschaft halte ich an sich für weder dem Instrument noch dem Einbringen der Hochschülerschaft angemessen, das ich als engagiert und ambitioniert empfunden habe. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)

Auch was die Wahlbeteiligung anlangt, haben wir gemeinsam hier im Parlament – beziehungsweise haben Sie es beschlossen; wir haben es vorgelegt und gemeinsam mit der Hochschülerschaft ausgearbeitet – den Versuch unternommen, das Wahlrecht auf alle universitären Bereiche, auch auf die Privatuniversitäten und die Fachhoch­schulen, auszuweiten. Das ist auch gelungen. Das war der Grund – weil dort das erste Mal gewählt wurde –, dass die Wahlbeteiligung zurückgegangen ist. Im universitären Bereich allein ist sie angestiegen! Also: Eine differenzierte Argumentation war immer eine Qualität des Ausschusses, und ich würde bitten, dass wir das auch im Plenum so handhaben.

Zur Sache selber muss man auch sagen, dass es verschiedene Befürchtungen gegeben hat, was den Zugang zu Universitäten anlangt. Ich gebe Ihnen recht, wir brauchen als Allererstes ein Steuerungsinstrument. Wir arbeiten gerade am Entwick­lungsplan. Ich habe eben nicht unbeschränkte Mittel, sondern ich muss das in irgend­einer Form in Österreich insgesamt steuern. Das tun wir mit dem Hochschulentwick­lungsplan, Gleiches ist auch bei den Fachhochschulen schon fertig.

Da wir jetzt keine Studienbeiträge haben – Sie kennen die ewige Diskussion in diesem Haus –, gibt es als einzige Möglichkeit der Steuerung die Zugangsregelung in verschiedenen Ausformungen. Worüber wir hier und heute reden, ist eigentlich nur die Weiterführung im Bereich der sogenannten §-14h-Fächer, also Architektur, Pharmazie, Informatik, Wirtschaft und Biologie. – Was die Medizin anbelangt und was Sie offen­sichtlich als Argument verwendet haben, nämlich dass dort jetzt weniger Öster­reicher ihren Studienplatz haben, das ist eine andere Geschichte und gehört eigentlich heute nicht auf die Tagesordnung oder sollte nicht Thema der Auseinandersetzung sein.

Bei den anderen war die Befürchtung da, dass die Regelung mit Zugang dazu führen würde, dass viele hinausgeprüft würden, dass wir dort insgesamt Einschränkungen hätten und dass unter anderem die Gender-Zusammensetzung, die soziale Ausge­wogenheit und anderes nicht vorhanden wären. – Nun haben wir das in der Praxis laufen gehabt, das IHS hat das analysiert, und die Konsequenz der ganzen Ange­legenheit war die, dass wir zwar, wie auch angestrebt, eine Entlastung in den Massenfächern gehabt haben, aber niemand musste hinausgeprüft werden. Allein die Tatsache, dass man eine bessere Information wahrgenommen hat, dass man sich mehr mit dem Thema auseinandergesetzt hat, hat dazu geführt, dass es in all diesen Fächern eine gezieltere Studienauswahl gab – ein Vorteil! Damit ist aber die Zahl der Studierenden nicht zurückgegangen, sondern hat sich insgesamt sogar nach oben entwickelt.

In den Massenfächern gab es also eine Entlastung, eine bewusstere Wahl des Studienfaches. Was hat es aber noch gebracht? – Das Verbleiben der Studenten in dem gewählten Fach, das heißt also im Endeffekt: mehr Kontinuität, was Studienwahl und Verbindlichkeit anbelangt. Wir haben das zum Beispiel in der Pharmazie gesehen:


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Durchschnittlich 74 Prozent der Studierenden haben das Studium im dritten Semester fortgeführt; vorher waren das um 10 Prozentpunkte weniger. Ähnliches gilt auch bei anderen Studien.

Da Sie die Medizin angesprochen haben: Ich bekenne mich genau zu diesen Prüfungen, die es vorher gibt, um auch wirklich die Eignung festzustellen, denn die Drop-out-Rate ist, seitdem der Test eingeführt wurde, seit dem Jahr 2006, von 50 Pro­zent auf 5 bis 10 Prozent gesunken. Im Endeffekt ist das auch eine gescheite Maß­nahme, die dazu führt, dass der p.t. Steuerzahler mit seinen Mitteln auch die entsprechende Effizienz sichergestellt sieht. Daher werden wir uns sehr dafür ein­setzen, dass das fortgesetzt wird.

Die Zahl der Studierenden insgesamt habe ich bereits angesprochen.

In diesem Zusammenhang wird die IHS-Studie zum Teil unterschiedlich diskutiert. Wer die Zeit als zu wenig lange empfunden hat: Wir setzen jetzt fort bis zum Jahr 2021. Ich glaube, dass wir dann fundierte, empirisch abgesicherte Analysen haben, was sich tatsächlich in Richtung sozialer Situation und anderer Punkte wie die gendermäßige Zusammensetzung der Studierenden und viele andere Fragen in der Praxis ergeben hat.

Es kommt zum Zweiten zu einer Weiterentwicklung der sogenannten Studieneingangs- und Orientierungsphase. Da haben IHS und andere kritisiert, das wäre zu uneinheitlich, was die inhaltlichen Größenordnungen vom Stoffumfang, Vorziehregelungen und anderes anbelangt. Das haben wir mit diesem Gesetz neu geregelt und mehr Übersicht hineingebracht. Das bringt den Studierenden eindeutige Vorteile.

Darüber hinaus haben wir auch im Personalrecht – das ist ja schon angedeutet worden – entscheidende Veränderungen insbesondere für die Jüngeren eingeführt, nämlich neue Karriereperspektiven für den Nachwuchs und höhere Durchlässigkeit für außerordentliche und assoziierte ProfessorInnen am Weg in die Professorenkurie durch ein vereinfachtes Berufungsverfahren. Die Auswahl, das kennen Sie, wird dann noch genau geregelt durch den Rektor unter Einbindung aller zuständigen Stellen. In fünf Jahren soll es eine Evaluierung geben, damit man sich nicht Hoffnungen macht, die vielleicht nicht eintreten – also auch das wird objektiviert.

Es ist zumindest der Versuch – und in Teilen ist dieser auch gelungen –, eine Art Tenure-Track-Modell nach amerikanischem Vorbild zu erreichen. Damit kommen wir zahlreichen Empfehlungen nach, die der Wissenschaftsrat abgegeben hat, aber auch das WIFO und andere.

Die dritte Komponente ist die Komponente Organisationsrecht. Da haben wir, was die Unvereinbarkeitsregelungen beim Universitätsrat anbelangt, einige Klarstellungen vorgenommen – eine Cooling-off-Phase und anderes mehr – und unter anderem auch die Vergütungsfrage geregelt, was Universitätsräte anbelangt. Das ist der Teil, der systematisch sozusagen stärker in Richtung der Steuerung zum Ministerium gehört. Dort wird es eine entsprechende Verordnung geben.

Die Frage, die sich daran entzündet hat, lautete, ob das nicht auch für die Rektoren gelten soll. Diesbezüglich gibt es einen Entschließungsantrag, und wir haben uns auch mit dieser Frage beschäftigt. Ich glaube, es wäre zu populistisch, da schnell drüber­zufahren und das hier zu beschließen. Da gibt es eine entsprechende Verantwort­lichkeit des Universitätsrates, da gibt es auch eine bestimmte Entwicklung und eine Transparenz, und die Transparenz wird sicherstellen, dass man sehr angemessen und vorsichtig mit diesem Thema umgeht. Ich möchte da nicht in die Autonomie eingreifen und das wirklich den Universitäten, die es letztlich auch mit ihrer Haftung selbst


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verantworten, in ihrem Bereich überlassen. – Damit wurde, so glaube ich, das Wich­tigste schon gesagt.

Ich denke, es ist einfach eine weiterführende Regelung, die, gerade was die finanziellen Möglichkeiten anbelangt, eine bestimmte Steuerung in den universitären Bereich bringt, die Qualität der Lehre verbessert, die Relation zwischen Betreuenden und Betreuten in der Weise auch in engere Bahnen bringt und vor allem neue Karrieremodelle für den Nachwuchs eröffnet. Aus Zeitgründen gehe ich auf die verbes­serte Kettenvertragsregelung und die befristeten Verträge, Herr Kollege Karlsböck, nicht ein; das haben wir im Ausschuss ohnedies schon intensiv diskutiert. Auch dort hat es Verbesserungen gegeben, sodass wir hier einen qualitativen Fortschritt im gesamten universitären Bereich haben.

Nochmals meinen Dank an alle Beteiligten. Ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.00


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz zu Wort. – Bitte.

 


12.00.38

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte heute diese Gelegenheit dazu nützen, ein Thema anzusprechen, auf das ich Sie immer und immer wieder versuche aufmerksam zu machen, auch die zuständigen Minister, die Sozialpartner. Und zwar geht es mir um das Aufzeigen des Problems, dass wir zu unklare gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit Pflicht­praktika haben und ganz speziell im universitären Bereich. Diese unklaren Regelungen führen zu Verwirrungen, zu Schwierigkeiten, zu negativen Erfahrungen mit diesen Praktika, die nicht notwendig wären. Es ist dringend notwendig, dass wir hier endlich für klare Verhältnisse sorgen. Bitte, gehen Sie dieses Projekt an! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, das braucht eine verzahnte Lösung aus einer arbeits­rechtlichen Definition und einer studienrechtlichen Herangehensweise. Weder nur das eine noch nur das andere bringt uns etwas.

Ich hatte im Zusammenhang mit einem diesbezüglichen Entschließungsantrag von mir die Gelegenheit, auch mit dem Herrn Minister eine Debatte zu führen, der so etwas wie ein gewisses Problembewusstsein signalisiert und auch angekündigt hat, dass an Lösungen gearbeitet wird. Wenn ich mir aber dann anschaue, was mit diesem UG hier auf den Weg gebracht wird, sage ich, das ist leider keine gute Richtung.

Im § 35a geht es um das praktische klinische Jahr; das ist so etwas wie ein Pflichtpraktikum für Medizinstudierende. Das findet 48 Wochen lang statt, im Umfang von mindestens 35 Stunden in der Woche, inklusive Nachtdienste. In dem Gesetz finden wir, dass das eine aktive Teilnahme an der Betreuung von Patienten und Patientinnen beinhaltet, aber kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründet, dass auch die Unterstützungsleistung, die die Studierenden bekommen – wir reden hier von zirka 600 € –, keinesfalls heißt, dass das ein Dienstverhältnis ist, sondern diese Unter­stützungsleistung ohne Anstellung, ohne Sozialversicherung stattfindet. Das wird hier definiert. Es ist also kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis. Gegenschluss, steht auch in den Erläuterungen: Es soll ein Ausbildungsverhältnis sein.

Was ist ein Ausbildungsverhältnis? – Das ist eines, wo der Auszubildende große Freiheit bezüglich der zeitlichen Gestaltung seiner Anwesenheit vor Ort hat und in den betrieblichen Arbeitsprozess nicht unmittelbar eingegliedert ist. Das ist doch hier nicht der Fall!


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Das heißt, was hier geschieht, ist wieder keine Klarheit schaffen, sondern die Verwir­rung fortführen. Das kritisieren in ihren Stellungnahmen sowohl die betroffenen Vertreter vonseiten der Studierenden, also die ÖH, als auch die Arbeiterkammer: Die Verwirrung wird fortgesetzt. Es wird nur in einem Punkt Klarheit geschaffen, nämlich in dem, dass sich die Krankenanstalten dadurch Geld sparen, dass sie die Leute nicht anstellen müssen.

Meine Damen und Herren, wir brauchen da eine Klärung, wir brauchen die Definition zwischen Arbeit und Ausbildung. Das, was hier vorliegt, ist leider noch kein großer Schritt, aber ich bin guter Dinge – Kollege Katzian ist jetzt leider nicht da –, dass die Gespräche, die wir diesbezüglich mit der GPA haben, die stark in Richtung analoge Regelung zum Berufsausbildungsgesetz für Lehre gehen, also zwischen Ausbildung und Arbeit, erfolgreich sein werden. Ich meine, dass das ein guter Ansatz ist, und hoffe, dass wir hier wirklich bald weiterkommen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.04


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


12.04.00

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass wir alle den österreichischen Universitäten bei der Profilbildung und der qualifizierten Weiterent­wicklung von Forschung und Lehre eine bestmögliche Unterstützung bieten wollen. Wenn wir das wollen, dann müssen wir für die Universitäten aber auch die dafür notwendigen optimalen Rahmenbedingungen bieten. Mit der vorliegenden Änderung des Universitätsgesetzes 2002 und des Forschungsorganisationsgesetzes geschieht genau das, werden doch wesentliche Merkmale und Rahmenbedingungen des öster­reichischen Hochschulwesens und Forschungsraumes weiterentwickelt und neu geregelt.

Im Folgenden werde ich auf die neuen personalrechtlichen und studienrechtlichen Rahmenbedingungen etwas näher eingehen.

Die auf Qualität und Qualifikation der einzelnen Personen abstellende Weiterent­wicklung der personalrechtlichen Rahmenbedingungen dient dem Ziel, dem wirklich sehr wichtigen Ziel, die Karrieremöglichkeiten für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu erweitern. Dies betrifft sowohl Universitätsdozentinnen und -dozenten als auch Assoziierte Professorinnen und Professoren. Damit werden vor allem auch jene organisationsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die die Basis für durchgängigere Karriereperspektiven bilden. Es war ja immer wieder Thema, auch im Wissenschaftsausschuss, dass wir uns durchgängigere Karriereperspektiven an unseren Universitäten wünschen. Dies stärkt nicht zuletzt auch die Attraktivität und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Österreich.

Als sehr positiv hervorheben möchte ich auch die heute bereits mehrfach ange­sprochene Lockerung bei der Kettenvertragsregelung.

Gute Rahmenbedingungen wollen wir aber nicht nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Universitäten, sondern natürlich auch für die Studierenden gewähr­leisten. Dazu dient etwa die befristete Fortführung der bisherigen Zugangsregelungen in modifizierter Form. Das begrüße ich, wobei ich aber auch nicht verhehlen möchte, dass ich mir eine Ausdehnung der Zugangsregelungen auch auf andere überlaufene Studienrichtungen, wie zum Beispiel die Rechtswissenschaften, gewünscht hätte.

Einige der bestehenden Zugangsregelungen wurden ja evaluiert, und die im ersten Halbjahr 2015 fertiggestellten Endberichte haben ergeben, dass seit der Implemen-


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tierung dieser Regelungen ein deutlicher Anstieg der Studienabschlüsse in der Regelstudienzeit bei einem gleichzeitigen Sinken der durchschnittlichen Studiendauer um zirka zwei Semester festgestellt werden konnte. Diese positive Entwicklung gilt es natürlich fortzusetzen. Zugleich werden dort, wo sich aus der Evaluierung ein Reform­bedarf ergibt, die entsprechenden Änderungen vorgenommen. Das gilt zum Beispiel für die Harmonisierung der Zulassungsregelungen oder die Gestaltung der Studien­eingangs- und Orientierungsphase.

Insgesamt bedeutet die vorliegende UG-Reform einen wesentlichen Beitrag für die qualitätsvolle, leistungsorientierte und nachhaltige Weiterentwicklung des österreichi­schen Hochschulsektors. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.08


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.

 


12.08.26

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen mit der heutigen Novelle des Universitätsgesetzes eine Reihe von positiven Verän­derungen für unsere Studierenden, für unsere NachwuchswissenschaftlerInnen, für junge Forscherinnen und Forscher. Das ist umso bemerkenswerter – Kollege Scherak hat es angesprochen –, als es gerade in der Wissenschaftspolitik unterschiedliche Zugänge gibt. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sagen aus tiefer Überzeugung, dass der freie und offene Hochschulzugang wichtig ist. Er war wichtig, er ist wichtig und bleibt auch wichtig.

Wir stehen dazu, dass die Zukunftschancen junger Menschen von ihren Talenten abhängen sollen und nicht von der Herkunft oder der Brieftasche ihrer Eltern. Dazu stehen wir. Jede Form von Zugangsbeschränkungen, von Aufnahmeprüfungen, die oft sehr, sehr viel kosten, von Studiengebühren führt dazu, dass es gerade für Kinder, für Jugendliche, für junge Menschen, die aus einem finanziell eher schwächeren Eltern­haus kommen, schwer überwindbare Hürden gibt. Dazu stehen wir, und deswegen ist es auch wichtig, für diesen freien Hochschulzugang zu kämpfen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist uns aber trotzdem gelungen – das kann man durchaus auch positiv anmerken zur Arbeit des Wissenschaftsausschusses –, gemeinsam eine Lösung zu finden. Die bestehenden Zugangsregelungen werden nicht ausgeweitet, man wird sie weiterhin kritisch beobachten, man wird sie evaluieren, sie sind auch zeitlich befristet, und auch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze ist gleich geblieben.

Wir haben neu festgeschrieben – das halte ich für einen ganz wichtigen Punkt –, dass die Aufnahmeverfahren an Universitäten zu keinerlei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder aufgrund der sozialen Herkunft führen dürfen. Ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiger Passus, den wir neu ins Gesetz aufgenommen haben.

Wir haben eingeführt, dass der Prüfungsstoff für Aufnahmeprüfungen auf der Home­page vorab veröffentlicht sein muss, dieser auch gratis zugänglich sein muss. Es darf nicht sein, dass man teure Vorbereitungskurse braucht, um diese Aufnahmeprüfungen zu bestehen.

Wir haben die Studieneingangs- und Orientierungsphase österreichweit vereinheitlicht, ihr einen gemeinsamen Rahmen gegeben zwischen acht und zwanzig ECTS-Punkten. Diese Eingangsphase soll so angelegt sein, dass sie wirklich Orientierung über das Studium bietet, dass man da aber keine versteckten Auswahlverfahren hineininter­pretieren kann.

Positives Beispiel dafür, was die ÖH in diesem Prozess beigetragen hat, war die Anregung, dass man bis zu 22 ECTS vorziehen kann. Das ist gerade für Studierende,


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die Beihilfe beziehen oder die nebenbei arbeiten, eine ganz wichtige Forderung der ÖH gewesen, die aus dem Begutachtungsverfahren aufgenommen wurde.

Man hat auch die STEOP-Prüfungsbestimmungen den sozusagen normalen Prüfungs­bestimmungen angepasst. Es gibt jetzt mehr Prüfungsantritte. Das entlastet Studie­rende, die sich gerade bei diesen Aufnahmeprüfungen in einer Stresssituation befinden.

Ein ganz essentieller Punkt ist, dass wir die langjährige Forderung nach neuen Karrieremöglichkeiten für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissen­schaftler jetzt Schritt für Schritt angegangen sind. Das wird im Rahmen der Leis­tungs­vereinbarungen weiter Thema sein. Ich glaube, dass das in Bezug auf Lebensplanung und auch Karrieremöglichkeiten gerade junger Forscherinnen und Forscher ein ganz, ganz wichtiger Schritt war. Viele weitere Schritte müssen folgen. Aber ich glaube, dass uns heute gemeinsam ein sehr wichtiger Schritt gelungen ist, und dafür allen, die sich daran beteiligt haben, ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.11


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


12.11.56

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Hohes Haus! Wir alle wissen, dass die Jungen in der österreichischen Politik nicht nur unter­repräsentiert sind, sondern – und das tut mir persönlich besonders weh – sie haben für diese Bundesregierung schlichtweg keine Priorität. Ich möchte mich in Zukunft in diesem Parlament dafür einsetzen, dass sich genau das ändert, und auch Kämpferin für Generationengerechtigkeit sein (Beifall bei den NEOS), damit alle jungen Menschen ihre Talente wirklich ausschöpfen können und zu jenen Menschen werden, die sie auch sein möchten.

Unsere Universitäten sind beispielhaft dafür, wie in Österreich Talente und Ressourcen oft ungenutzt und brach daliegen; genauso beispielhaft dafür, wie unsere Bundes­regierung sich auch weigert, einen großen Wurf an Reformen zu machen. Ich muss schon sagen, dass der ideologische Graben sicher auch ein Problem ist, denn wenn man versucht, zwischen einer Wunsch-Uni auf der einen Seite und Zugangsbeschrän­kungen auf der anderen Seite einen Mittelweg zu finden, ist das etwa eine genau gleich sinnvolle Konzeption wie der österreichische Föderalismus – und von dem wissen wir, er funktioniert nicht allzu gut.

Bei dieser Novelle des UG müssen wir aber schon sagen, dass sich ein paar Dinge positiv geändert haben, aber es sind immer noch kleine Schritte, und ich glaube, für diesen wichtigen Bereich sind sie einfach zu klein, und es geht zu langsam. Zum Beispiel: Dass die temporären Zugangsbeschränkungen jetzt verlängert wurden aufgrund der positiven Evaluierung, das ist eine kosmetische Notfallhilfe, da der politische Wille zur ernsthaften Umgestaltung hin zu einer kapazitätsorientierten Studienplatzfinanzierung leider immer noch fehlt. Wir müssen uns dieser Frage, wie viele Plätze Unis jetzt wirklich zur Verfügung haben, einmal ehrlich stellen.

Genauso positiv finde ich es aber auch, dass wir uns dem Thema Tenure Track annähern, da es doch wichtig ist, eine transparente Karriereleiter für junge For­scherinnen und Forscher aufzubauen. Es ist aber immer noch nicht die Reform, die wir brauchen, um den Weg vom Mittelbau zur Professur wirklich zu erleichtern. Und da geht es ja um keinen unwesentlichen Punkt; jungen ForscherInnen sollten wir doch keine Steine in den Weg legen, sondern ihnen vielmehr neue Wege bauen. Wir


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brauchen diese jungen Menschen, wir brauchen sie in Österreich. Wir können es uns nicht leisten, dass sie ins Ausland abwandern oder einen anderen Karriereweg einschlagen, weil sie es hier als unmöglich ansehen.

Manche Unis verharren auch noch in einem alten hierarchischen Personalbild, das diese große Kluft zwischen Studierenden und Professoren darstellt. Diese ist teilweise unüberbrückbar für junge Doktorandinnen und Doktoranden und Postdocs. Wir verlieren da Talente am laufenden Band, genauso wie internationales Ansehen. Auch wenn wir uns alle einig sind, dass diese Rankings mit Vorsicht zu genießen sind, muss man schon sagen, dass wir in fast allen relativ schlecht dastehen.

Ich glaube, dass wir die Unis gleichzeitig in Freiheit und Autonomie entlassen müssen, sie aber auch in Verantwortung nehmen müssen. Da braucht es für das Univer­sitätsgesetz eine echte kapazitätsorientierte Studienplatzfinanzierung, die sich an den Istkosten orientiert. So können wir die strukturelle und finanzielle Basis schaffen, um den Hochschulsektor auch wirklich fit für die Zukunft zu machen und ihn weiter­zuentwickeln.

Genauso wie im Hochschulbereich gibt es viele andere Bereiche in der österreichi­schen Politik, wo es an Generationengerechtigkeit mangelt. Da fällt einem relativ schnell der Pensionsbereich ein, da fällt einem dieser riesige Schuldenberg ein, den wir jungen Menschen mit auf den Weg geben, und allem voran natürlich die Schulbildung, denn wenn der Staat bestimmt, wie das Leben eines zehnjährigen Kindes verlaufen wird, dann ist das nicht Chancengerechtigkeit, das ist Zukunftsraub.

Es kann nicht sein, dass wir in Österreich immer auf Kosten der nächsten Generation leben, und genau hier möchte ich ansetzen. Das wird mein wichtigstes Anliegen in diesem Parlament in den nächsten Jahren sein, denn ich möchte, dass wir Jungen in Österreich selber laut werden und dass wir dafür kämpfen, dass dieses Land generationengerecht wird. Und ich werde dafür kämpfen, dass wir auch gehört werden. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen.)

12.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


12.16.15

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Moderne Rahmenbedingungen für eine Verbesserung der Qualität an Universitäten, das ist die Prämisse, unter der die heutige Änderung des Universitätsgesetzes 2002 steht.

Der heute vorliegende Gesetzestext beinhaltet die Umsetzung zentraler Bereiche des Regierungsprogramms, vorliegender Empfehlungen des Rechnungshofes und des Wis­senschaftsrates. Es wurden überdies auch inhaltliche Anregungen der im National­rat vertretenen Parteien und einige Kritikpunkte, die im Laufe des Begutachtungs­verfahrens hervorgekommen sind, berücksichtigt.

So wird zum einen der Inhalt des Entwicklungsplans von Universitäten nun genauer definiert. Dieser enthält Ziele im Bereich der Lehre, des Personals, der Infrastruktur und ist auch die Grundlage für Leistungsvereinbarungen mit dem Bundesministerium, jene Vereinbarungen, aufgrund deren die Universitäten Geld vom Ministerium bekom­men.

Planungssicherheit ist auch der Grund für den nächsten zentralen Punkt der Reform, nämlich die Weiterführung der bestehenden Zugangsregelungen bis zum Jahr 2021.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 56

Eine solche Zugangsregelung ist auch aus meiner Sicht durchaus notwendig, um die Studierendenströme besser auf die vorhandenen Studienrichtungen zu verteilen und einen offenen, aber keinen beliebigen Studienzugang zu schaffen. Die Studierenden profitieren von dieser Regelung ganz klar durch ein besseres Betreuungsverhältnis. Auf der anderen Seite bietet eine solche Regelung auch den Universitäten eine bessere Planbarkeit für den Einsatz ihrer Ressourcen.

Die Aufgaben des Universitätsrates werden – das wurde bereits angesprochen – näher definiert, und die Bezüge der Mitglieder des Rates werden begrenzt.

Aber auch der Punkt, Hochschulen transparenter zu gestalten, wird berücksichtigt. In diesem Zusammenhang ist die neue Regelung der Einsichtnahme in die Beurteilungs­unterlagen und Auswertungsprotokolle von Aufnahmeverfahren für Studierende zu begrüßen. Damit können sich diese nämlich nicht nur ein Bild von ihrer Leistung machen, sondern sich auch besser auf künftige Aufnahmeverfahren vorbereiten.

Der für die Studierenden vielleicht wichtigste Punkt ist die Verbesserung der Studien­eingangs- und Orientierungsphase, der STEOP. Hier wurden die Empfehlungen des Wissenschaftsrates, des Rechnungshofes und des Instituts für Höhere Studien umgesetzt, die den Studenten und Universitäten in der Praxis deutliche Verbes­serun­gen bringen. Besonders wichtig ist mir dabei auch die inhaltliche Stärkung der Studien­eingangs- und Orientierungsphase als Orientierungsphase, als Begleitung in das Studium hinein.

So verschieden die Menschen sind, so verschieden sind auch ihre Begabungen. Aufgabe unseres Bildungssystems, denke ich, muss es sein, diese Begabungen weiter zu fördern. In diesem Sinne soll auch die Studieneingangs- und Orientierungsphase dazu beitragen, zu erkennen, ob das gewählte Studium tatsächlich den eigenen Begabungen entspricht. Sie soll aber keinesfalls eine Knock-out-Phase sein oder eine unnötige Verzögerung darstellen, deswegen wird es jetzt auch möglich, bestimmte Kurse bereits während der STEOP zu absolvieren.

Ich bin der Überzeugung, dass hier ein gutes Gesamtpaket vorliegt, das unsere Universitäten wie gefordert in die Spitzenliga nach vorne bringt. (Beifall bei der ÖVP.)

12.19


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.

 


12.20.06

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch kurz auf die Studieneingangs- und Orientierungsphase eingehen.

Ich glaube auch, dass damit letztendlich ein guter Lenkungseffekt erzielt wurde – das zeigen die ersten Zahlen –, aber einen Aspekt sollte man schon bedenken: Für viele junge Menschen, die aus sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen kommen, bedeutet der Beginn eines Studiums, dass es unbedingt notwendig ist, einen Nebenjob anzunehmen, um das Studium mitzufinanzieren. Außerdem ist es sehr oft von Vorteil für zukünftige Karrieren, bereits Berufserfahrung zu haben.

Es ist je nach Studienrichtung sehr unterschiedlich, wie groß der Zeitaufwand ist, um das Studium zu betreiben, und wie viel Zeit erübrigt werden kann, um nebenbei noch arbeiten gehen zu können. Es gibt eine Aufstellung für Deutschland – und es dürfte bei uns in Österreich ähnlich sein –: Für Politikwissenschaften sind es zum Beispiel 26 Wochenstunden, für Veterinärmedizin bis zu 45 Wochenstunden. Sie sehen, dass – gerade auch bei den sogenannten MINT-Fächern, die Studienrichtungen Chemie oder Physik: 37 Wochenstunden, oder Rechtswissenschaften: 33 Wochenstunden – sehr unterschiedlicher Zeitaufwand notwendig ist, um das Studium erfolgreich zu betreiben,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 57

gleichzeitig nebenbei einen Job zu haben und das Studium auch in der regulären Zeit zu absolvieren.

Deswegen denke ich, die ganze Novelle – grundsätzlich beurteilt – bringt sehr viele Erleichterungen und Verbesserungen. Wir müssen aber darauf achten, gerade junge Menschen mit Biss, deren soziales Umfeld das Studium schwierig macht, nicht zu vergessen.

Ich möchte darauf verweisen, dass für nächstes Jahr eine Studierenden-Erhebung vor­gesehen ist. Die letzte bekannte Erhebung – von 2000 bis, ich glaube, 2011 – ergab, dass sich der Anteil sozial benachteiligter Studentinnen und Studenten von 26 auf 19 Prozent reduziert hatte. Es wäre zu hoffen, dass sich diese Situation in Zukunft verbessert. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.22


Präsident Karlheinz Kopf: Meine Herren Abgeordneten! Herr Abgeordneter Pilz! Herr Abgeordneter Pendl! Wir haben in der letzten Präsidiale besprochen, dass wir in diesem Saal den Bereich vor dem Rednerpult bis zu den ersten Bankreihen möglichst frei halten wollen, um den Rednern die entsprechende Aufmerksamkeit zu gewähren. (Die vor der ersten Bankreihe der SPÖ-Fraktion ein Gespräch führenden Abgeordneten Pendl und Pilz begeben sich zurück zu ihren Sitzplätzen.) – Ich danke Ihnen dafür, dass Sie das so prompt erfüllt haben.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.

 


12.23.03

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (ÖVP): Herr Präsident! Werter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute zur Novelle des Universitätsgesetzes schon sehr viel gehört – ich will nicht alles wiederholen –, es ist sehr viel Richtiges dabei gewesen. Für mich stellt sie grosso modo einen wichtigen Baustein für die systemrelevante Weiterentwicklung des Wissenschaftsbereichs dar und schafft endlich moderne rechtliche Rahmenbedingungen.

Welche Dinge sind dabei zentral? – Einerseits: Das hoch qualifizierte Wissen­schafts­personal erhält noch mehr Perspektiven und Entfaltungsmöglichkeiten. Andererseits: Die Studienqualität wird verbessert.

Ein wesentlicher Punkt ist für mich zudem, dass die bestehenden Zugangsregelungen für die fünf besonders stark nachgefragten Studien Architektur, Biologie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaft sowie die medizinischen Studien Human-, Zahn-, Veterinär­medizin sowie für Psychologie und Kommunikationswissenschaften bis zum Jahr 2021 verlängert werden. Das ist für mich ganz essenziell. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Weiterführung dieser Zugangsregelungen verbessert nämlich nicht nur die Betreu­ungssituation in den Massenfächern, sondern sie schafft auch langfristig eine Planungs­sicherheit für Studierende und Universitäten. Das haben wir ja heute auch schon des Öfteren gehört. Die Studierendenströme werden besser auf die verfügbaren Fächer verteilt. Ein offener, aber nicht beliebiger Studienzugang bleibt trotzdem erhalten.

Dass dieser Weg, meine Damen und Herren, der richtige Weg ist, zeigen uns nicht nur eine geringere Drop-out-Rate – der Herr Vizekanzler hat das vorhin eindrucksvoll dargelegt –, sondern auch eine bewusstere Studienwahl und in der Folge eine konzentriertere und auch schnellere Absolvierung des Studiums. Da die Zugangsrege­lungen erneut befristet wurden, sollte meiner Meinung nach langfristig gesehen der Schwerpunkt auf einheitliche qualitative Zugangsregelungen gelegt werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 58

Das Argument, das heute von einigen Seiten auch vorgebracht wurde, dass Zugangs­beschränkungen negative Auswirkungen auf die soziale Durchmischung hätten, halte ich in diesem Kontext für, sagen wir einmal, diskussionswürdig. Warum? – Wenn man sich Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen ansieht, wo es größtenteils Zugangsbeschränkungen gibt, dann sieht man, dass der Anteil an Arbeiterkindern dort höher ist als etwa an Universitäten.

Meiner Überzeugung nach ist diese Novelle zum Universitätsgesetz ein erster, notwen­diger Schritt. Der nächste Schritt muss meiner Meinung nach aber sein, Zugangs­regelungen auf weitere Studienfelder auszudehnen beziehungsweise moderate, sozial verträgliche Studienbeiträge, flankiert durch eine Studienförderung, einzuführen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lopatka: In der Kürze liegt die Würze!)

12.25

12.25.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich erkenne keinen Wunsch der Berichterstatterin auf ein Schlusswort.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 808 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Maurer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und anschließend über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer sich für die Annahme dieses Antrags ausspricht, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Nun ersuche ich jene Damen und Herren, die für den gegenständlichen Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichts sind, um ein ent­sprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Dritte Lesung: Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die erforderliche Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenom­men.

12.27.093. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (806 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird (832 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.

 


12.27.30

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Novelle des Elektrotechnikgesetzes setzen wir einen weiteren Schritt zur Vertiefung des europäischen Binnenmarktes, indem wir die Marktbedingungen für elektronische Geräte einheitlich regeln.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 59

Es mag, wie es ja auch schon im Ausschuss passiert ist, der eine oder die andere vorschnell von einer möglichen Bürokratisierung warnen und wieder einmal ihre oder seine Bedenken gegenüber der Europäischen Union auspacken, aber ich darf Sie beruhigen – und das ist auch im Ausschuss schon gelungen –: Es handelt sich hier tatsächlich um das Gegenteil. Es kommt mit diesem Gesetz nämlich zu einer Har­monisierung der technischen Normen in Europa.

Vor allem zielt die Gesetzesänderung aber auch darauf ab, dass in Zukunft die Her­steller für die Konformitätsprüfung ihrer Produkte zuständig sind, und dies unabhängig davon, ob sie aus Europa kommen oder nicht. Der Importeur ist nun dafür verantwortlich, dass der Hersteller seine Produkte überprüfen lässt. Dies ist auch aus Sicht der Industrie zu befürworten, da die Hersteller schließlich genauer über die technischen Spezifikationen ihrer Produkte Bescheid wissen als der Handel, und sie können auch die Fragen der Kontrollbehörden besser und schneller beantworten. Daraus ergibt sich sowohl ein Zeit- als auch ein Qualitätsgewinn für die Industrie und auch für den Handel.

Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet, dass in Zukunft nicht mehr der Einzelhandel dafür haftet, wenn zum Beispiel eine schadhafte Waschmaschine in Umlauf gebracht wird, sondern dass der Hersteller dazu verpflichtet ist, tätig zu werden, so wie es eben auch im Gesetz steht, nämlich wenn der Hersteller der Auffassung ist oder Grund zur Annahme hat, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt nicht den Ansprüchen des Elektrotechnikgesetzes genügt.

Der Herr Vizekanzler hat im Ausschuss schon zu Recht aufgezeigt, dass es durch dieses Gesetz zu keinem bürokratischen Mehraufwand kommen wird. Stattdessen zielt das Gesetz darauf ab, einen nationalen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um einerseits die Marktüberwachungsvorgaben in der notwendigen Klarheit zu formulieren, und andererseits soll durch die Überarbeitung des Elektrotechnikgesetzes im Hinblick auf die derzeit laufenden beziehungsweise bevorstehenden Überarbeitungen und Anpassungen der Richtlinien im harmonisierten Bereich eine geeignete nationale Grundlage mitgliedstaatlicher marktüberwachender Tätigkeit geboten werden.

Zusammenfassend lässt sich über das Gesetz Folgendes sagen: Die Zulassung von elektrotechnischen Geräten wird europaweit vereinheitlicht. Für die Akteure in der Wirtschaft und Industrie bedeutet dies eine Verschiebung der Zuständigkeit vom Händler hin zum Hersteller. Der Aufgabenbereich der zuständigen Behörden wird genau geregelt. Und für die Wirtschaft ein wesentlicher Vorteil: Es kommt zu keinem neuen Aufbau von Bürokratie. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

12.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort. – Bitte.

 


12.30.52

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Ich möchte zuerst einmal den Pensionistenverband Schiffswerft aus Linz begrüßen. Schön, dass Sie uns heute besuchen, an so einem wichtigen Tag! (Beifall bei SPÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es wird ja manchmal die Frage gestellt: Womit beschäftigt sich eigentlich das Elektrotechnikgesetz? – Es geht genau um jene Dinge, die einen sehr, sehr hohen Standard in Österreich ermöglichen. Wenn Sie heute einkaufen gehen, sich ein Elektrogerät kaufen und es anstecken, können Sie davon ausgehen, dass Sie dies in hoher Sicherheit tun können, dass keine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von


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Ihnen und Ihren Angehörigen besteht, wobei Sie gleichzeitig aus einer breiten Vielfalt von Produkten auswählen können, ohne sich Gedanken darüber machen zu müssen – so wie in vielen anderen Ländern –, ob dieses Produkt überhaupt für Sie mit Ihrer Konstellation der Elektroleitungen im Haushalt verwendbar ist. Das funktioniert sehr gut, und auf diesem Weg machen wir mit diesem Gesetz weitere Schritte, weil wir in dem Bereich, wo Standards notwendig sind – auch in einer Marktwirtschaft –, auch ein relativ strenges Regelungskorsett mit möglichst geringer Belastung durch Bürokratie umsetzen können.

Wir neigen in diesem Land nun einmal sehr dazu, uns selbst immer schlechter zu reden, als wir sind. – Das könnte man gleich als Kritik an der Budgetrede des Herrn Finanzministers auffassen, eine solche ist es aber nicht. – Ich möchte nur auf ein paar Fakten hinweisen, die wir im Ausschuss fast schon zusammen mit dem Elektrotech-nikgesetz diskutiert haben. Wir hatten nämlich vorher mit Professor Aiginger eine Diskussion darüber, wie unsere wirtschaftliche Situation aussieht. Wir müssen uns nicht selber schlechter machen, als wir sind! In den Zeitungen ist es heute nachzulesen: Österreich ist das viertreichste Land in Europa, das vierzehntreichste auf der Welt!

Bevor jetzt wieder die Auguren und Schlechtmacher der Opposition kommen, seien nur ein paar Dinge in Erinnerung gerufen: Wenn man für das letzte Jahr vor der Krise, 2007, einen Indexwert 100 ansetzt, gibt es zwei Länder in der Europäischen Union, die schon längst auf Vorkrisenniveau sind: Deutschland und Österreich. Wir haben eine um rund 5 Prozent höhere Wirtschaftsleistung als vor der Krise im Jahr 2007, während der Euroraum gerade einmal beim Niveau von 2007 angekommen ist. Von Ländern wie Spanien oder gar Griechenland rede ich gar nicht.

Wir sind hier unter den Top-Performern – nicht Regionalliga. Wir sind tatsächlich unter den Top-Ländern! Wir haben gegenüber Deutschland in dieser Zeit, wenn Sie sich das anschauen, fast immer einen gleichförmigen Verlauf. Wir sind jetzt die letzten zwei Jahre ein bisschen unter Deutschland – vorher waren wir oberhalb von Deutschland.

Und wann entstand der überhaupt größte Vorsprung beim Wachstum? – Dies sei vielleicht auch all den Kritikern der Regierungspolitik ins Stammbuch geschrieben: Als wir die Steuerreform 2009 gemacht haben, im ersten Jahr nach der Krise, hat Öster­reich am besten performt! Warum? – Weil diese Bundesregierung eine Entlastung, die für Inlandsnachfrage sorgte, genau zum richtigen Zeitpunkt gemacht hat.

Und was es damals zur Zeit der Nationalratswahl 2008 für einen Gegenwind gegeben hat! Da hieß es, das können wir nicht machen, wir haben kein Geld, und ich weiß nicht, welche Argumente noch zu hören waren. Aber es war richtig so! Und genauso richtig werden die 5 Milliarden sein, die mit 1. Jänner in der Brieftasche der Österreicherinnen und Österreicher sein werden. Sie werden nämlich für Nachfrage sorgen, der Konsum wird allein im nächsten Jahr um 1,3 Prozent stärker wachsen, und sie werden Trieb­feder für eine bessere Performance dieses Landes sein. Diese Regierung Faymann macht ihr Geschäft – wie an den Zahlen sichtbar ist – sehr, sehr gut.

Angesichts dieser Performance hilft nicht einmal das Schüren von Ängsten durch die FPÖ. Wir machen es besser, als es mit einer Partei wie der FPÖ jemals gelungen ist, übrigens auch beim Elektrotechnikgesetz. (Beifall bei der SPÖ.)

12.35


Präsident Karlheinz Kopf: Ich glaube, ich habe das Wort „Elektrotechnikgesetz“ einmal gehört im Laufe Ihrer Rede, Herr Abgeordneter. (Abg. Matznetter – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Dreimal hab’ ich es genannt!) Dreimal sogar?!

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Themessl. – Bitte.

 



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12.35.18

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf der Galerie! Ich begrüße auch einen Unternehmer aus der Schweiz unter unseren Gästen, und, Herr Wirtschaftsminister und Herr Kollege Matznetter, ich würde Ihnen vorschlagen, einmal ein kurzes Ge­spräch mit einem Kleinunternehmer aus der Schweiz zu führen. Dann werden Sie nämlich feststellen, unter welchen Rahmenbedingungen es in der Schweiz möglich ist, erfolgreich zu wirtschaften, auch als Klein- und Mittelbetrieb, und dann werden Sie auch feststellen, wie weit wir in Österreich in gewissen Dingen hinterherhinken. (Beifall bei der FPÖ. – Vizekanzler Mitterlehner: Dann rede einmal über …!)

Herr Bundesminister, an und für sich gibt dieser Tagesordnungspunkt für eine Debatte nicht viel her. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn man eine gewisse Harmonisierung in den Rechtsvorschriften der EU-Staaten nachvollzieht, deswegen werden wir dem Ganzen auch zustimmen.

Aber, Herr Wirtschaftsminister, ich möchte diesen Punkt auch einmal nutzen, um über die Arbeit des Wirtschaftsausschusses zu sprechen. Wissen Sie, grundsätzlich hemmen diese ganzen Verordnungen, die so im Quartalstakt von der EU auf uns zukommen, unsere Wirtschaft. Paradebetriebe wie die Voest bauen ihr neues Werk in den USA oder in Südamerika oder wo auch immer.

Sie wissen genau, dass wir im weltweiten Wirtschaftswachstum immer hinterherhinken, wir hinken auch im Schnitt der EU hinterher, und das schon seit Jahren. Sie wissen seit Jahren, und Sie geben das auch immer wieder in Vieraugengesprächen zu, dass ein gewisser Handlungsbedarf besteht, sei es in Bezug auf Betriebsübergaben, sei es in Bezug auf eine endgültige Überarbeitung der Gewerbeordnung. Da gibt mir Kollege Matznetter recht, da geben Sie mir recht, es passiert nur nicht.

Und jetzt nehme ich einmal die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses her. Erstens einmal finden sie relativ selten statt, und wenn sie dann stattfinden, dann sind sie so wie am letzten Mittwoch: Wir haben zehn Tagesordnungspunkte, davon ist einer eine Aussprache mit Ihnen – das ist ja in Ordnung und auch zu begrüßen –, dann gibt es noch einen Bericht über die Wettbewerbsbehörde, und dann gibt es einen einzigen Tagesordnungspunkt der Regierung – und das ist die Harmonisierung dieser Rechts-vorschriften, die von der EU vorgegeben wird.

Und dann kommen sieben Tagesordnungspunkte der Opposition. Und ich habe mir das rausgesucht: Seit Beginn dieser Legislaturperiode wurden 34 Tagesordnungs­punkte der Opposition auf die Tagesordnungen der Sitzungen des Wirtschaftsaus­schusses reklamiert, und 33 davon wurden im Ausschuss im Prinzip vertagt. Das heißt, die kommen nie an die Öffentlichkeit. Und wenn wir jetzt die letzte Sitzung des Wirt­schafts­ausschusses von letzter Woche hernehmen, dann waren auf deren Tagesord­nung durchgehend super Anträge der Oppositionsparteien drauf – von den NEOS, von den Grünen, auch von uns –, und die kommen nicht an die Öffentlichkeit! Da geht es um, ich sage einmal, um … (Abg. Matznetter: Sie haben es auch vergessen, Herr Kollege!), um Umorganisation der Wirtschaftskammer. Um solche Dinge geht es.

Und unter anderem geht es dann auch noch darum, dass unser Kollege Kassegger den Antrag gestellt hat, endlich diese unsäglichen Wirtschaftssanktionen gegen Russland aufzuheben, die uns selber nur behindern (Beifall bei der FPÖ), die uns laut Aussage Ihres Ministeriums und Ihrer Wirtschaftsforscher 40 000 Arbeitsplätze kosten und wahrscheinlich im Laufe der nächsten Jahre noch mehr kosten werden. Und siehe da, da steht Herr Kollege Matznetter auf und sagt lobenswerterweise, dem könne er sehr viel abgewinnen, das wolle er auch. Dann geht er aber her und sagt: Na ja, aber,


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liebe Freiheitliche, ihr habt den Antrag im falschen Ausschuss eingebracht, der gehört in den Außenpolitischen Ausschuss.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, von Rot und Schwarz! Das ist eine Pflanzerei! (Beifall bei der FPÖ.) Und ich bin gespannt, wann Sie sich endlich einmal die Mühe machen werden, im Wirtschaftsausschuss auch auf Anträge der Opposition entsprechend zu reagieren. Dann wären Sie nämlich auf einem guten Weg, endlich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Betriebe in Österreich zu ver­bessern. Wir helfen Ihnen dabei. (Beifall bei der FPÖ.)

12.39


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


 12.39.39

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Beim Elektrotechnikgesetz, das wir hier heute diskutieren, haben wir keinen erhöhten Diskussionsbedarf. Es handelt sich einfach um die Umsetzung von EU-Recht, die vernünftige Umsetzung von EU-Recht, und wir haben zuletzt im Wirtschaftsausschuss gesehen, es ist auch der FPÖ dort nicht gelungen, aus dieser Vereinfachung dann EU-Bürokratie zu konstruieren. Ich bin schon der Meinung, dass der Mixer in Polen wahrscheinlich gleich explodiert, wie er in Deutschland explodiert, wenn es vom Technischen her nicht passt. Also hier braucht man nicht künstlich immer wieder EU-Bürokratie herbeizureden, sondern wir machen heute mit unserer Zustimmung genau das Gegenteil.

Wenn man sich das anschaut, dann gibt es eigentlich nur kleine Details, wo man einhaken kann. An dieser Stelle kann ich die Überleitung aus dem Konsumenten-, Konsumentinnenschutz schaffen. Es gibt nämlich eine Datenbank, in der gefährliche Produkte festgehalten werden. Die kommt auch in diesem Gesetz vor. Diese Daten­bank ist allerdings nicht konsumentinnen-, konsumentenfreundlich, sondern schwer verständlich, man braucht eigentlich jemanden, der das erklärt.

Wir haben jetzt gleichzeitig die Debatte, dass der Verein für Konsumenteninformation, der VKI, zunehmend seine finanziellen Grundlagen verliert. Der Verein für Konsu­menteninformation hat schon mehrfach keine Inflationsanpassung bekommen. Die Wirtschaftskammer und die Landwirtschaftskammer sind ausgetreten. Diese wichtige Initiative, die ja sehr wertvolle Arbeit leistet – Musterprozesse anstrebt, im Vorjahr 115 Tests abgeschlossen hat, Reports schreibt, einfach die Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich gut vertritt und auch noch in verschiedensten Beiräten, zum Beispiel auch im Elektrotechnischen Beirat vertreten ist –, dieser VKI hat eigentlich die Zusage, dass man die Bußgelder aus Kartellverfahren zukünftig teilweise für ihn verwenden möchte. Diese Forderung aus dem Regierungsprogramm ist aber nach wie vor nicht umgesetzt. Es wird also Zeit aus unserer Sicht.

Deswegen stellen wir heute folgenden Antrag, den ich hiemit einbringen möchte:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Matthias Köchl, Aygül Berivan Aslan, Kollegin-nen und Kollegen betreffend finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenten-information

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzes­entwurf zuzuleiten, der eine Zweckwidmung von Geldbußen aus Kartellverfahren an den Verein für Konsumenteninformation vorsieht. Diese Zweckwidmung soll sich auf zwanzig Prozent der jährlich eingenommenen Geldbußen beschränken, wobei eine


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absolute Obergrenze von vier Millionen Euro und eine absolute Untergrenze von zwei Millionen Euro vorgesehen werden soll.

*****

Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

12.42


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Köchl eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Matthias Köchl, Aygül Berivan Aslan, Freun­dinnen und Freunde

betreffend finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (806 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektro­technikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird (832 d.B.)

Begründung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) kämpft seit Jahren mit Geldproblemen. Hintergrund ist die mehrfach ausgebliebene Inflationsanpassung der Beiträge, aber auch der Vereinsaustritt der Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer im letzten Jahr und der bereits angekündigte Vereinsaustritt des ÖGB mit Ende 2016.

Um eine bessere finanzielle Absicherung des VKI zu erreichen, sieht das Regie­rungsprogramm aus dem Jahr 2013 vor, dass Bußgelder in Kartellverfahren zum Zweck des Konsumentenschutzes an den VKI bis zu einer Deckelung gewidmet werden sollen. Bis Oktober 2015 wurde dieser Programmpunkt von der Regierung allerdings nicht umgesetzt, weshalb die Lage für den VKI weiterhin existenzbedrohend bleibt.

Der Stellenwert des VKI für den österreichischen KonsumentInnenschutz bleibt indes unbestritten. 2014 veröffentlichte der VKI insgesamt 115 Tests, Reports und Markt­erhebungen. In Rechtsangelegenheiten wurden insgesamt rund 200 Verfahren betreut, darunter 73 Musterprozesse sowie 68 Abmahnungen und Verbandsklagen. 90 Verfah­ren wurden im vergangenen Jahr abgeschlossen, davon rund 85 Prozent im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten. 44.000 telefonische Kontakte/Beratungen wurden verzeichnet, wobei 4.500 kostenlose Erstberatungen, 3.500 SpezialistInnen-Beratun­gen und 1.100 Interventionen durchgeführt wurden. Die Seite konsument.at verzeich­nete im Vorjahr knapp über drei Millionen Besuche. Dazu nimmt der VKI seine Auf­gaben im Bereich des KonsumentInnenschutzes auch durch die Mitgliedschaft in verschiedenen Beiräten wahr. Stellvertretend sei hier der Elektrotechnische Beirat genannt, dessen Zusammensetzung Gegenstand der Novelle des Elektrotechnik­gesetzes 1992 (832 d.B.) ist.

Der vorliegende Entschließungsantrag sieht die rasche Umsetzung der im Regierungs­plan vorgesehenen Zweckwidmung von Bußgeldern vor, damit der Fortbestand des VKI in seinem derzeitigen Umfang gesichert werden kann.


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Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzes­entwurf zuzuleiten, der eine Zweckwidmung von Geldbußen aus Kartellverfahren an den Verein für Konsumenteninformation vorsieht. Diese Zweckwidmung soll sich auf zwanzig Prozent der jährlich eingenommenen Geldbußen beschränken, wobei eine absolute Obergrenze von vier Millionen Euro und eine absolute Untergrenze von zwei Millionen Euro vorgesehen werden soll.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


12.42.20

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler, lieber Herr Energieminister! Ich möchte zuerst natürlich zum Bundes­gesetz sprechen, mit dem das Elektrotechnikgesetz geändert werden soll. Die gegen­ständliche Novelle ist ein durchaus sinnvoller und zu unterstützender Antrag, weil der Binnenmarkt in dieser Hinsicht einheitliche Marktbedingungen stärkt, was absolut notwendig ist.

In diesem Alignment Package der Europäischen Kommission war es auch besonders wichtig, dass diese acht EU-Richtlinien überarbeitet wurden. Ich denke, dass dem auch nichts entgegenzusetzen ist, aber wenn – und da schließe ich mich dem Kollegen Themessl an – das die Wahrheit des beschämenden Outputprozesses des letzten Wirt­schaftsausschusses ist, dann tut es mir auch leid darum.

Wenn ich die Ausführungen des Herrn Finanzministers gehört habe, was er alles vo­rhat und wie das alles reformiert werden soll, dann kann ich ihm nur das entgegen­halten, was auch der Kollege Themessl – den ich in seiner Fachmeinung sehr schätze, zwar nicht ideologisch, aber in seiner Fachmeinung – gesagt hat: Wir sind wirklich Stillstandsweltmeister und Vertagungsweltmeister in den Ausschüssen. Ich halte es einfach auch demokratiepolitisch für einen Wahnsinn, was alles schubladisiert wird.

Wohin gehen die ganzen guten Anregungen für eine reformiernotwendige Regierung, für eine reformiernotwendige Bundesregierung? – Einfach aus ideologischen Gründen und aus diesem koalitionären Stillstandsgedanken heraus werden diese Anregungen vertagt, Herr Matznetter. Nichts anderes geschieht. (Beifall bei den NEOS.) Kein anderer Gesichtspunkt, keine andere Idee … (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) – Das ist keine Errungenschaft, Herr Kollege Matznetter.

Aber lassen Sie mich noch etwas in Betracht ziehen, was mit Energie zu tun hat, nämlich: Die zukünftige gemeinsame Preiszone mit Deutschland darf nicht fallen. Warum diskutieren wir überhaupt darüber? – Da würde ich mir schon vom Energie­minister und Vizekanzler wünschen, dass wir endlich auch eine Energiestrategie bis 2050 auf die Beine bringen und einen Masterplan haben. Die Einzige, die hiezu einen Masterplan hat, ist die E-Control. Sie macht das, was sie will. Aber ich glaube dennoch, dass es besonders wichtig sein wird, dass wir vor allem in der Energiepolitik eine entsprechende Festsetzung der Preispolitik haben.

Bei dieser Preispolitik ist es absolut notwendig für den Wirtschaftsstandort Österreich, auch mit Deutschland gleichzuziehen und in dieser Hinsicht nicht einen Schaden von 275 Millionen € in Kauf zu nehmen, nämlich weil die Megawattstunde bei einer Abtren-


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nung von dieser Preispolitik um 5 € teurer wird. Das schadet dem Standort, das schadet aber auch jedem einzelnen Bürger in diesem Land.

Da der Kollege Lettenbichler noch einmal im Zuge dieser Novelle entsprechend hervorgehoben hat, dass die Frage des Binnenmarktes wichtig ist, muss ich sagen: Genau das Gegenteil wird gemacht, wenn wir, was diese gemeinsame Preispolitik betrifft, ein Market Splitting vorantreiben.

Lassen Sie mich noch eines zum Energie-Masterplan sagen: Den gibt es nicht. Wir haben – ich habe mir das nämlich herausgeschrieben – in dieser Hinsicht überhaupt nichts auf dem Tisch, außer sechs Studien, die wahnsinnig viel Geld gekostet haben und nun schubladisiert sind. Ich möchte diese Studien, die, glaube ich, beim Vize­kanzler irgendwo herumlungern, noch einmal aufzählen und auch die Kosten dafür nennen. Wir haben das natürlich auch vom Herrn Bundesminister für Finanzen geliefert bekommen.

2012 wurde die Strategy Lab GmbH beauftragt, betreffend Energieversorgung in Österreich für 96 000 € eine Website zu machen. Das Bundesministerium für Finanzen hat die WIFO-Energieszenarien 2050 mit 51 950 € zu Buche stehen, die AEA das Energie-Szenario mit 84 150 €. 2013 gab es noch eine Studie, die noch nicht abgeschlossen ist, mit 98 700 €. Und dann kommt es: 2014 gab es noch eine Studie um 63 000 €. – Und nichts ist passiert! Außer Spesen nichts gewesen!

Da erwarten wir uns schon eine vernünftige Energiepolitik, weil es auch um die Zukunft in diesem Land geht und nicht nur um kleine Outputs einer EU-Novellierung, wenn wir acht Richtlinien zu einer zusammenfassen. Das wäre verantwortungsvolle Energie­politik. Und verantwortungsvolle Energiepolitik brauchen auch die großen Unterneh­men, brauchen die Wirtschaftsunternehmen, brauchen die Energieversorger, und nicht diese föderale Herumspinnerei; wenn ein Landeshauptmann irgendwie ein bisschen blöd ist – Entschuldigung! –, also ein bisschen Konter setzt im föderalen Gedanken, ein bisschen böse ist – sagen wir einmal so – und es nicht so will, dann macht er es anders.

Das ist für ein kleines Land nicht repräsentabel. Dafür schäme ich mich. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

12.48


Präsident Karlheinz Kopf: Kurve genommen!

Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


12.48.26

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuhörer auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Zum vorliegenden Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnik­gesetz 1992 geändert wird, haben die Kolleginnen und Kollegen schon erwähnt, dass es sich um eine Anpassung an EU-Vorgaben und die angesprochene Harmonisierung handelt.

Im Sinne des Wirtschaftsstandortes Österreich ist das eine Vereinfachung. Da auch keine zusätzlichen Kosten für die Gewerbetreibenden und Wirtschaftstreibenden in unserem Bundesland entstehen, ist das auch zu unterstützen.

Wenn wir von Vereinfachung sprechen, darf ich hier einen Diskussionspunkt einbrin­gen, den ich immer wieder höre, teils in Geschäften, teils bei Treffen mit Bürgerinnen und Bürgern. Wenn wir von Vereinfachungen sprechen und wenn vom Vorredner von Energie gesprochen wurde, dann sollten wir uns auch darüber unterhalten, inwieweit es gelingt, diese Vielzahl oder Unzahl an Batterien, Batteriegrößen, Batterieformen


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einmal einer Norm zu unterwerfen – sicherlich in Absprache mit den Erzeugern, aber ganz im Sinne der Umwelt, ganz im Sinne der Konsumenten und Konsumentinnen und natürlich auch der Kaufleute und Handelsmärkte vor Ort. Was da für eine Vielzahl auf dem Markt ist, das ist, glaube ich, wirklich weit weg von jeglicher Notwendigkeit. (Beifall beim Team Stronach.)

Kollege Matznetter hat ein Loblied auf die bestens funktionierende Wirtschaft in Österreich angestimmt. Ich bin auch der Meinung, wir können stolz auf unseren Standort sein, wobei wir trotzdem die internationalen Rankings, Herr Kollege, nicht unterschätzen dürfen. Da fallen wir interessanterweise kontinuierlich zurück. – Dies als Widerspruch zu deinen Aussagen.

Aber da Kollege Themessl diese Art der Ausschusssitzungen – für mich war es der erste Wirtschaftsausschuss, der mich sehr an die anderen Ausschüsse erinnert hat, mit dieser Vertagungspolitik – zu Recht kritisiert hat, muss man schon erwähnen, wenn die Russlandsanktionen dieses dargestellte Problem sind, dann ist es unverständlich, dass wir mit dieser Thematik nicht ins Plenum gehen. Das ist wie bei anderen Thematiken: Man hat nichts davon, wenn die Ideen und die Anträge gelobt und bestens hofiert werden, aber dann vertagt werden und oftmals in abgeänderter Form oder in leicht abgeänderter Form von den Regierungsparteien wieder eingebracht werden.

Ich glaube, es ist notwendig, auch zur Information unserer Bürger und Bürgerinnen, dass sie die Diskussionen über diese wichtigen Themen, zum Teil ganz extrem wichtigen Themen tatsächlich hier im Plenum erleben dürfen, damit sie auch die Standpunkte der Oppositionsparteien hören. Das ist sehr wesentlich, denn sonst heißt es immer allgemein in der Öffentlichkeit: die Politiker! – Wir müssen das abschwächen und sagen: die Regierung! Deshalb kommt auch immer wieder seitens der Opposition und von unserer Seite der an die Regierung gerichtete Vorwurf des Stillstands und des Vertagens. (Beifall beim Team Stronach.)

Wir werden den vorliegenden Tagesordnungspunkten, auch TOP 4 betreffend das Übereinkommen mit Kroatien, unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

12.51


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


12.52.07

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist von der Vorgangsweise von bestimmten Stereotypen gekennzeichnet oder von ihnen geprägt, weil eigentlich kaum jemand zum Thema redet. Mich wundert es, dass jetzt sogar mehr Redner auf der Rednerliste stehen als beim wirklich wichtigen Thema Universitätsgesetz zuvor. Aber ich denke, dass es notwendig ist, den Stereotypen entsprechend zu begegnen; das gilt insbesondere für die Kollegen von der Freiheitlichen Partei. Wir haben, glaube ich, im Ausschuss eine Stunde gebraucht, bis der Herr Kollege Köchl die Kollegen von der Freiheitlichen Partei davon überzeugen konnte, dass die übliche Platte – alles, was von der EU kommt, sei teuer, sei Bürokratie und belaste den Konsumenten – in diesem Fall falsch aufgelegt war, weil das Gesetz, das zwar auf einer EU-Richtlinie basiert, im Prinzip für den Konsumenten mehr Übersichtlichkeit bringt, im Prinzip niemanden belastet, was die Kosten anbelangt, und auch keine neue Behörde einzurichten ist, sondern das wird im Rahmen der Aufsichtstätigkeit des Wirtschaftsministeriums mitvollzogen.


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Ich weiß nicht, wo Kollege Themessl jetzt hingegangen ist, offensichtlich zu seinem Unternehmerfreund aus der Schweiz, weil dieser vorher apostrophiert worden ist. Auch die Schweiz macht bei der Umsetzung dieses Gesetzes mit. Es wird dort genauso vollzogen, um auch diese Rahmenrichtlinien und deren Umsetzung anzusprechen. Vielleicht wird er auch bemerkt haben, es gibt auch dort manchmal Nachteile, wie etwa die Problematik Euro und Franken, die gerade im Tourismusbereich zu Entwicklungen geführt hat, von denen wir – in dem Fall erfreulicherweise, muss ich sagen – in Tirol und Vorarlberg profitieren.

Zum Zweiten war es auch notwendig, die Debatte im Wirtschaftsausschuss in dieser Breite und Tiefe zu führen, um einem zweiten Stereotyp zu begegnen. Das zweite Stereotyp ist das auch heute vorgetragene: Wir hinken den Wirtschaftsdaten der anderen hinterher.

Schauen Sie sich die Wachstumsraten der letzten Jahre an! Wir waren 2009, 2010 – und andere Jahre sind schon erwähnt worden – immer über dem europäischen Schnitt und haben dann – das muss man wirklich auch eingestehen – im letzten und im laufenden Jahr eine Delle gehabt, eine Delle, weil wir da und dort auch Probleme im Export hatten, der sehr viel getragen hat. Herr Professor Aiginger hat ja im Ausschuss ausführlich erklärt, was uns da passiert ist, nämlich dass Deutschland auf der einen Seite gar nicht so stark ist wie etwa erhofft, und auf der anderen Seite, dass uns der Schwarzmeermarkt als der Treiber für den Exportbereich aufgrund der aktuellen Probleme eher ausgefallen ist.

Dennoch – und das war das Resultat im Ausschuss, das vielleicht alle mitgenommen haben; nicht alle –: Wir haben jetzt im Wachstum wieder aufgeschlossen. Wir haben – der Finanzminister hat es erwähnt – nach IWF-Einschätzung 1,6 Prozent Wachstum, laut IHS 1,5 Prozent, und selbst das immer sehr zögerliche WIFO ist bei 1,4 Prozent. Der Durchschnittswert der Eurostaaten ist 1,5 Prozent. Also wir sind genau wieder dort, wo auch die anderen sind.

Es war ein mittelfristiger Aufholprozess in den letzten Monaten. Ich wage die Be­hauptung: Wenn die Steuerreform zu wirken beginnt, werden wir im nächsten Jahr sogar darüber liegen – wenn nichts passiert, das muss man immer dazusagen, was die äußeren Rahmenbedingungen anbelangt, wie die Ukraine- oder Russlandproblematik eben eine Verschlechterung der äußeren Rahmenbedingungen war.

Und jetzt zur Qualität der vertagten Anträge. Schauen Sie, die Angelegenheit … (Zwischenruf des Abg. Hauser.) – Ich habe Sie jetzt nicht verstanden, aber wenn Sie meinen, es ist wichtig, sagen Sie es! – Ist nicht so wichtig? (Abg. Hauser: Da hat aber der Herr Finanzminister vor Kurzem in seiner Budgetrede was anderes gesagt! Ich habe das auch schriftlich dokumentiert!) – Was denn? Was habe ich anders gesagt? (Abg. Hauser: Na dass wir natürlich in den Wirtschaftsdaten hinterherhinken!) – Der Herr Finanzminister, lesen Sie seine Rede! In dem Fall ist sie sogar in schriftlicher Form vorhanden. Er hat darauf hingewiesen, dass wir jetzt wieder den Durchschnitts­bereich erreicht haben (Abg. Hauser: Wir sind nicht im Spitzenfeld!), und ich habe Ihnen auch gesagt, das wird uns nicht zufriedenstellen. Das Potenzial nach oben ist da, und das wollen wir auch anstreben. Dazu wird die Steuerreform beitragen.

Zum Zweiten, was die mittelfristige Zukunft anbelangt, werden wir da und dort, vor allem im Pensionsbereich, aber nicht nur dort, auch Reformen umzusetzen haben, weitere Reformen, um die Zukunft abzusichern. Das ist es.

Aber worauf ich ausdrücklich hinweisen wollte, ist, dass das Stereotyp, wir liegen weit hinter den anderen, eben ein Stereotyp ist und auch in dieser Weise nicht wiederholt werden sollte – Sie werden es trotzdem wieder bringen –, genauso wie alles, was von der EU kommt, nicht bürokratisch ist, sondern in vielen Fällen auch dem p.t. Konsu-


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men­ten nützt, wie auch im konkreten Fall. – In dem Sinn ist es mir auch gelungen, zwar das Thema zu erwähnen, aber über etwas anderes zu sprechen.

Ich muss jetzt leider noch den Kollegen Schellhorn ansprechen. Er hat sich gedacht, „Elektro“ und „Energie“, das hängt irgendwie zusammen, also bringen wir wieder die Platte von der Energiesituation. – Erstens haben wir eine Energiestrategie. Die Energiestrategie geht bis zum Jahr 2020 und legt ganz genau die 20-20-20-Ziele fest, auch in Abstimmung mit der EU. Die EU hat jetzt diese Ziele bis 2030 weitergeführt. Da es hier auch bestimmte Einwirkungen von außen gibt, wie etwa die Klimakonferenz jetzt in Paris, ist es sinnvoll, das, was wir im Regierungsprogramm haben, nämlich die Weiterführung der Energiestrategie, auch unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen vorzunehmen.

Das, was Sie jetzt damit vermischt haben, nämlich die Preiszonenproblematik mit Deutschland, ist etwas ganz anderes, hängt zwar unmittelbar – mittelbar muss man eher sagen – auch mit der Energiestrategie zusammen, ist aber eine Auswirkung der Förderung der erneuerbaren Energie, und zwar deswegen, weil so viel erneuerbare Energie aus Deutschland nach Tschechien und Polen kommt, dass sie diese dort nicht wirklich verarbeiten können. Das drückt die Preise.

Weil wir eine einheitliche Preiszone mit Deutschland haben, wollen sie die Preiszone unterbinden und uns praktisch dem Ostbereich – in dem Fall ist das Wort „Ostliga“ dann wirklich angebracht – zuordnen. Das heißt, das würde dann für uns möglicher­weise hohe Preise bedeuten. Jetzt ist aber die Linie jene, dass wir das nicht wollen. Die Energiekontrolle gibt jedoch nicht Österreich vor, sondern ACER, das ist die europäische Energiebehörde. Da sind wir in intensiven Kontakten und Verhandlungen. Die deutsche Position, die österreichische Position ist, dass wir die einheitliche Preis­zone wollen. Und die Preisfestlegung ist ja nicht eine Festlegung von einer bestimmten Marke her, sondern die würde das System ergeben. Das ist der Hintergrund. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Wir wollen natürlich nicht ein System haben, wo dann, wenn es diese einheitliche Preiszone nicht gäbe, die Preise möglicherweise aus diesem Grund in die Höhe gehen. Das ist dieser Hintergrund, da haben wir wahrscheinlich von der Zielsetzung her sogar Einvernehmen.

Die Studien, die bei mir „irgendwo herumlungern“, habe ich nicht gesehen, die müssen sich gut versteckt haben. Die haben auf die Gesamtentwicklung jetzt nicht wirklich den Einfluss, den Sie gemeint haben. Wir können aber gerne im Ausschuss, der auch Energiezuständigkeit hat, einmal über all diese Themen reden. Oder machen wir uns bilateral einen Termin aus. Es tut mir leid, wenn wir die anderen dann immer mit irgendetwas Überraschendem konfrontieren, was zwar sprachlich eine Ähnlichkeit hat – „Energie“ und „Elektro“, das hängt irgendwie zusammen –, aber nicht wirklich auf der Tagesordnung steht. – So viel nur dazu.

Das Angebot steht. Ob Sie es annehmen oder nicht, das entscheiden Sie selber. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Matznetter.)

12.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte.

 


13.00.04

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist interessant, zu welchen Themen diese Richtlinie die Herren von der Opposition beflügelt. Es ist eine sinnvolle Richtlinie, die wir sinnvoll ohne Golden Plating umsetzen. Der Vorteil ist,


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unsere UnternehmerInnen, die Händler vor Ort werden entlastet, sie werden von der Verantwortung entbunden, und die Hersteller müssen die EU-Konformität ihrer Waren nachweisen. Das bringt eine Verbesserung des Funktionierens unseres Binnenmarkts, was ja im Interesse von uns allen ist.

Ich verstehe Herrn Themessl: Es ist schwierig, wenn einmal eine EU-Richtlinie vorliegt, die er nicht kritisieren kann. Ich kann den Herren von der Opposition nur raten: Passen Sie im Ausschuss besser auf, passen Sie im Plenum besser auf, dann wissen Sie, welche Projekte in der Pipeline sind, an welchen Projekten das Ministerium arbeitet, und dann sparen wir uns hier die unnötige Diskussion! (Beifall bei der ÖVP.)

13.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte. (Abg. Matznetter: In der Elektrotechnik ist Golden Plating …!)

 


13.01.14

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich sagen, Kollege Köchl, Sie haben es eh gesagt, Sie haben diesen Antrag da ein bisschen „einag’manschgerlt“, der passt da irgendwie nicht wirklich dazu, aber in der Sache selbst gebe ich Ihnen natürlich recht, weil das seinerzeit auch ein wichtiger Punkt bei den Regierungs­verhandlungen war.

Das ist auch der Grund dafür, warum die Finanzierung des VKI im Regierungs­über­einkommen beinhaltet ist, und es ist auch Tatsache, dass sehr intensiv an einer Lösung gearbeitet wird. Dieser Antrag gehört trotzdem in den Budgetausschuss, wenn man ihn so einbringen möchte. Ich glaube aber schon und ich gehe fix davon aus, dass das Thema Finanzierung des VKI in diesen Tagen und Stunden gelöst werden wird, also davon bin ich persönlich sehr überzeugt, weil ich auch davon ausgehe, dass das, was ausgemacht ist, eingehalten wird und im Moment nicht um das Was, sondern um das Wie, um eine Lösung gerungen wird.

Es ist erläutert worden, worum es beim Elektrotechnikgesetz geht. Es ist wie so oft die nationale Umsetzung einer EU-Vorgabe, einer sinnvollen EU-Vorgabe, wie ich glaube, die nichts mit überbordender Bürokratisierung zu tun hat. Im Gegenteil: Ich glaube, wenn es da auch eine Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten und auch für die Händler und für die Produzenten gibt, dann ist das etwas, das uns wirklich ein Stück in der Qualität und in der Seriosität weiterbringt.

Wir haben ja schon jetzt im Elektrotechnikgesetz auf den geringen Energieverbrauch von Elektrogeräten abgezielt. Vor dem Hintergrund der Anpassungen der Energie­kennzeichnungsrichtlinie glaube ich, dass eine effektive Marktüberwachung auch dazu beitragen wird, dass die Geräte das halten, was die Angaben auf den Taferln oder Zetteln versprechen – und das bringt uns auch einen großen Schritt in Richtung Ener­gie­effizienz weiter.

Apropos, Herr Bundesminister: Wir warten ja alle mit Spannung auf die Richtlinien­verordnung für die Energieeffizienz-Monitoringstelle, und ich würde Sie sehr um Unterstützung bitten, dass wir uns auf das Wesentliche besinnen, nämlich die Steige­rung der Energieeffizienz, und dass wir schauen, dass wir die unterschiedlichsten Lobbyingwünsche außen vor halten, damit wir das, was wir gemeinsam festgelegt haben, auch gemeinsam umsetzen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schellen­bacher. – Bitte.

 



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13.03.52

Abgeordneter Ing. Thomas Schellenbacher (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich werde Ihre Anregungen aufgreifen und versuche jetzt, ausschließlich über das Elektrotechnikgesetz zu sprechen. Ich kann Ihnen auch bestätigen – wohl wissend, dass es eigentlich technisch keine Änderungen bringt –, dass dieses Gesetz ein sehr gutes ist, und ich habe keine Angst, im europaweiten Vergleich, hier nachteilig oder bürokratisch für unsere Unternehmer unterstützend einwirken zu müssen, weil ich mir sehr sicher bin, dass diese Standards schon seit Langem alles erfüllen, was es braucht.

Die rechtlichen Voraussetzungen möchte ich aber schon ansprechen, denn rechtlich ist es so: Wir reden von notifizierten Stellen und notifizierten Behörden. Die Behörden geben die Richtlinien vor, und die notifizierten Stellen exekutieren in Form von Labors die Umsetzung der technischen Voraussetzungen. Neutral, kostenneutral ist – so wie ich das aus dem Gesetz lese – ausschließlich, dass diese 80 000 €, die für die Über­wachung eingestellt sind, kostenneutral bleiben. Dazu ein Beispiel aus der Praxis: Wenn ich ein Gerät auf die Konformität notifizieren lasse, kostet bei Intron ein Gerät 80 000 €. Das war aber schon seit Längerem so, das lässt sich durch diese Qualität dann künftig wahrscheinlich auch wirtschaftlich verwerten. Diese Dinge sollte man beim Namen nennen. Das ist wichtig, wir müssen aber dafür Sorge tragen, dass das auch kontrolliert wird.

Die Marktüberprüfung, ob nicht zertifizierte Geräte den Markt verderben und Nachteile bringen, kann nur so erfolgen, dass man nachhaltig prüft. Wenn es heißt, 80 000 € kostet so eine Überprüfung, eine Marktstudie kostet 80 000 €, dann wünsche ich Ihnen 80 Millionen €, um das zu überprüfen und nicht dieses Kleingeld. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Ecker. – Bitte.

 


13.06.18

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Eines muss klargestellt werden, die Opposition hat recht, aber sie liegt zugleich auch völlig falsch. Richtig liegt die Opposition, wenn sie Dinge einmahnt, die in Österreich verbessert gehören, und falsch ist es – da möchte ich auf meinen Vor­redner replizieren, Herrn Themessl, der leider nicht im Saal ist –, der Regierung Dinge vorzuwerfen, die gerade in Arbeit sind.

Das sage ich heute, denn was beschließen wir heute? – Ein Gesetz zur Harmoni­sie­rung, zum Abbau von bürokratischen Auflagen durch das Elektrotechnikgesetz! Auch Frau Abgeordnete Lichtenecker bringt in einem aktuellen Antrag den Wunsch zum Ausdruck, dass die Überregulierung durch Normen eingebremst werden solle, aber das geschieht derzeit. Das geschieht derzeit, und die SPÖ macht das auch mit Nachdruck.

Wenn Sie schon Dinge einfordern, dann sollten Sie nachrecherchieren, was genau geschieht, dann würden Sie erkennen, dass wir da aus gutem Grund schon intensiv dran sind. Ich nehme das jedoch als Kompliment, denn die Opposition muss ja immer anecken und kritisieren; nur wenn auf Regierungsebene schon Dinge geschehen, dann sollte man das alles hier nicht schlechtreden.

Wir bringen Dinge, neue Dinge ein wie die Steuerreform, die allen Menschen in diesem Land etwas bringt, den Menschen mehr Geld im Börserl, und durch diese vermehrte Kaufkraft bringt das auch den Unternehmen etwas, das finde ich gut.


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Man kann hier jetzt jedem das Blaue vom Himmel versprechen, nur unser Finanz­minister hat es uns heute schon dargelegt; er hat das Parlament und die Regierung mit der österreichischen Fußballnationalmannschaft verglichen. Da wird zusammen­ge­spielt, da wird zusammengeholfen, an einem Strang gezogen, und hiezu lade ich auch Sie ein, um erfolgreich zu sein. (Abg. Brosz: Das kann man jetzt nicht vergleichen, die Nationalmannschaft und die Regierung!) Helfen Sie doch mit bei der Veränderung, das wäre die bessere Alternative! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Brosz.)

13.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Wimmer zu Wort. – Bitte.

 


13.08.19

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist heute schon sehr oft bekannt gegeben worden, worum es bei dieser Materie geht. Es geht um eine Novelle zum Elektro­technikgesetz. Ich will einleitend sagen, es ist sinnvoll, dass wir diese Maßnahme umsetzen, und wir haben das im Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen; die Diskussionen, die dort geführt wurden, waren ja sehr konstruktiv, und ich gehe jetzt davon aus, dass wir auch im Plenum diese Novelle einstimmig beschließen werden.

Es gibt aber auch noch andere Bereiche, in denen wir solche EU-weiten Regeln und Mindeststandards gut brauchen könnten. Ich erinnere zum Beispiel an die Verhand­lungen zu den Freihandelsabkommen. Da bräuchten wir einen Mindeststandard, denn wenn wir wissen, wie die Verhandlungen zu TTIP ablaufen, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass die Österreicherinnen und Österreicher zurzeit fast zu 70 Pro­zent gegen dieses Handelsübereinkommen auftreten. Wir bräuchten etwa Mindeststan­dards betreffend den solidarischen Umgang mit Flüchtlingen in Europa, denn wir wissen, dass sich da vor allen Dingen unsere östlichen Nachbarn vor der Verantwor­tung drücken; auch da wären Mindeststandards notwendig.

Genauso bräuchten wir Mindeststandards im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping oder etwa Mindeststandards bei der Unternehmensbesteuerung, meine sehr ge­schätzten Damen und Herren. Gewinne müssen dort versteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden, und nicht irgendwo, etwa in Irland oder auf den Bermudas. (Beifall des Abg. Feichtinger.) Das erwarten sich die Menschen nämlich auch von der Europäischen Union, das heißt, wir haben noch sehr, sehr viel Arbeit vor uns. Das Elektrotechnikgesetz wird heute, glaube ich, einstimmig hier beschlossen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner zum Thema Elektrotechnikgesetz ist Herr Abgeordneter Kirchgatterer. Ich darf das Thema in Erinnerung rufen, Herr Abgeordneter. – Bitte.

 


13.10.25

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um das Elektrotechnikgesetz, und meine Vor­redner haben schon betont, es bringt gleiche, vernünftige Marktbedingungen für die Händler, für die Erzeuger, für die Importeure und Exporteure. Die Zustimmung im Ausschuss war eine breite, und der Vorteil für die Konsumenten liegt auf der Hand.

Meine Damen und Herren! In der Diskussion sind einige Wirtschaftsthemen ange­sprochen worden, ich möchte die Reform im Normenwesen – das wurde von meiner Kollegin Cornelia Ecker angesprochen – unterstreichen. Es liegt ja eine Regierungs-


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vorlage vor, es hat sehr viele Diskussionen zu diesem Thema gegeben. Es ist ein wichtiger Bereich, vor allem für das Gewerbe. Für die kleineren Betriebe im Gewerbe gibt es einen Bedarf, für den Konsumenten ähnlich wie beim heute vorliegenden Elektro­technikgesetz Vorteile zu erreichen; darauf werden wir drängen, und zwar in einem sehr vernünftigen Zeitfenster.

Meine Damen und Herren! Erwähnt wurde und unterstreichen möchte ich auch die steuerliche Behandlung der Betriebe. Die Großkonzerne können sich die Rosinen herauspicken, und da ist international Chancengleichheit zwischen den Betrieben herzustellen.

Ein dritter Punkt, der noch nicht erwähnt worden ist, aber auch von großer Bedeutung ist, ist die Reform der Ausschreibungsbedingungen hier im Inland, in Österreich, insbesondere in der Bauwirtschaft, bei öffentlichen Aufträgen. Die Bestbieterregelung würde bedeutende Vorteile hinsichtlich der Qualität der Arbeit, für die Beschäftigten, für die Konsumenten bieten, und ich weiß, dass sehr viele in diesem Haus auch intensiv daran arbeiten, da eine Verbesserung und Neuregelung zu erreichen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.

 


13.12.33

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Das Elektrotechnikgesetz wurde jetzt ja schon ausführlich von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern behan­delt. Ein paar Anmerkungen noch dazu: Ich denke schon, dass künftig die Nutzer von nicht konformen Erzeugnissen besser geschützt werden, weil dadurch de facto eine entsprechende Normierung für sämtliche Mitgliedstaaten sichergestellt wird. Die Wirt­schaftsakteure wie die Hersteller, Importeure und Händler profitieren natürlich von den einheitlichen Marktbedingungen. Jene Unternehmen, die diese Vorschriften bei Ein­führung eines Produkts nicht berücksichtigen würden, hätten ja dadurch einen unlau­teren Vorteil zulasten jener Unternehmungen, die die Inverkehrbringungs­vor­schriften einhalten. Es geht also darum, Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Das bedeutet in weiterer Folge natürlich auch einen Vorteil für die Konsumentinnen und Konsumenten und deren Schutz.

Apropos Konsumentenschutz: Es gibt ja diesen Entschließungsantrag von Abgeord­netem Köchl – Abgeordneter Katzian ist schon darauf eingegangen –, der sich mit der finanziellen Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation auseinandersetzt. Aus unserer Sicht ist dieser Entschließungsantrag, der eingebracht wurde, abzulehnen, denn heute im Ministerrat wurde bereits verabschiedet, dass eine Unterstützung bis zu 2 Millionen € für den VKI sichergestellt wird, was nun im parlamentarischen Prozess seine Behandlung findet. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Letzte Rednerin in dieser Debatte ist Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


13.14.18

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abschließend darf ich die wesentlichen Punkte dieses Elektrotechnikgesetzes noch einmal zusammenfassen. Es geht im Wesentlichen um Verbesserungen, um eine Harmonisierung in der Marktüberwachung. Wem nützt das? – Das nützt den Produzenten, das nützt den Händlern, sie finden klare Rahmen­bedingungen vor. Dieses Gesetz sorgt auch für einen klaren Wettbewerb, und es nützt


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den Konsumenten, die Sicherheit erlangen dahin gehend, dass die von ihnen ein­gesetzten Produkte, Erzeugnisse nicht gesundheitsschädigend sind und ent­sprechend sicher verwendet werden können.

Wir beschließen hier ein spezifisches Gesetz für einen speziellen Bereich. Generell ist der Fokus aber auch auf viele weitere Bereiche zu legen, die einen Industrie- und Wirtschaftsstandort ausmachen. Welche Herausforderungen erwarten uns da?

Österreich hat in vielen Bereichen Vorbildwirkung, und das könnte auch im Bereich der Sozialpartnerschaft so sein. Es geht in Zukunft darum, sozialpartnerschaftliche Struk­turen zu stärken, zu festigen und auszubauen. Ein zentrales Thema wird die Vertei­lungsgerechtigkeit sein. Es wird wichtig sein, Arbeit gerecht zu verteilen.

Was ist zum Thema Verteilungsgerechtigkeit schon umgesetzt? – Ab 1. Jänner des nächsten Jahres wird die Steuerreform wirksam, 6,4 Millionen Menschen werden um insgesamt 5,2 Milliarden € entlastet, und die SPÖ hat durchgesetzt, dass die soge­nannte Negativsteuer in Form einer Gutschrift verdreifacht wird und auf bis zu 400 € steigt. Das kommt vor allem Teilzeitbeschäftigten, darunter vielen Frauen, zugute, das kommt Lehrlingen zugute, und das kommt Beziehern kleiner Pensionen zugute. (Abg. Brosz: … Elektrotechnik!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorhin genannten Punkte sind ein ent­schei­dender Beitrag dazu, dass Österreich in Zukunft als nachhaltig attraktiver und wett­bewerbsfähiger Industrie- und Wirtschaftsstandort gestaltet werden kann. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.16

13.16.29

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 806 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absiche­rung des Vereins für Konsumenteninformation.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

13.17.404. Punkt

Regierungsvorlage: Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (784 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvor­beratung)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 74

Von der Vorberatung in einem Ausschuss wurde gemäß § 28a der Geschäftsordnung Abstand genommen.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


13.18.09

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ja, dieses Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilität Gesamt­europas und darüber hinaus hat er natürlich auch Signalwirkung für die anderen Staaten des Westbalkans, dass die vollständige Integration in die Europäische Union möglich ist, wenn die entsprechenden Reformen im Land gemacht werden und die europäischen Grundwerte Akzeptanz finden. Ich kann da anschließen: Ich glaube, mit dem gemeinsamen Binnenmarkt und mit der gemeinsamen Währung haben wir eine Erfolgsgeschichte geschrieben, die uns neue Chancen eröffnet, und Kroatien hat erkannt, dass es diese Chancen ebenfalls nutzen will. So beschließen wir heute den vollen Beitritt der Republik Kroatien zum EWR-Abkommen.

Wenn ich jetzt von Europa spreche und von Investitionen in Europa, dann möchte ich die Gelegenheit nutzen, Willi Molterer, der vor der Bestellung zum Chef des euro­päischen Investitionsfonds steht – eine wichtige Position für genau diese Initiative zur Förderung des Wirtschaftswachstums –, von dieser Stelle, dem Parlament, herzlich zu gratulieren und viel Erfolg bei seiner neuen Aufgabe zu wünschen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich kann es relativ kurz machen: Es ist sehr zu begrüßen, dass Kroatien nun Teil dieser Gemeinschaft wird, gerade für Österreich, das mit Kroatien sehr viele Kontakte hat und auch sehr viel nach Kroatien exportiert. So umfasste unser Exportvolumen im ersten Quartal 2015 320 Millionen €, und auch das Importvolumen aus Kroatien ist mit 115 Millionen € entsprechend hoch. Da liegt noch ein enormes Handelspotenzial vor uns.

Wir schaffen durch den Beitritt Kroatiens zum EWR einfach ein Stück mehr gemein­samen Markt, wir stärken die Architektur der Wirtschaftsunion und schaffen Arbeits­plätze. Wir heißen Kroatien im Europäischen Wirtschaftsraum herzlich willkommen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


13.20.18

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Auch wir Grüne begrüßen es ausdrücklich, dass Kroatien jetzt nicht nur in der EU, sondern auch im Europäischen Wirtschaftsraum angekommen ist.

Kroatien hat ja bereits am 9. Dezember 2011 in Brüssel den EU-Beitrittsvertrag unter­zeichnet. Das Abkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum ist ja bereits seit 12. April 2014, also schon seit dem Vorjahr, in Kraft. Heute kommt das ins Parlament und findet ausdrücklich unsere Zustimmung und unsere Unterstützung.

Wir glauben, dass Österreich mit Kroatien in nächster Zeit einige spannende Themen haben wird, zum Beispiel, was Kroatiens 50-prozentige Beteiligung am AKW Krško betrifft oder das World Food Programme, in das Österreich und Kroatien bisher noch nichts eingezahlt haben, wobei Kroatien noch immer säumig ist, während Österreich jetzt die ersten Schritte setzt. – Es gibt also sehr viele Themen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 75

Wenn Sie Seite 6 des Abkommens aufschlagen, werden Sie etwas sehen, das vielleicht unter der medialen Wahrnehmungsschwelle liegt – auch ich bin nur drüberge­stolpert –: Ungarn legt ausdrücklich Wert darauf, die Worte „die Republik“ gestrichen zu bekommen; es heißt also nicht mehr „die Republik Ungarn“, sondern aufgrund der neuen ungarischen Verfassung heißt es jetzt nur mehr „Ungarn“. Das ist natürlich bezeichnend und passt genau zu der momentanen Situation und dazu, wie es jetzt in Ungarn zugeht – nicht mehr „Republik Ungarn“; auch das kommt in diesem Abkommen vor.

Abschließend sage ich einfach noch einmal: Willkommen Kroatien! Dobro došla Hrvatska! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

13.21

13.21.30

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Gemäß § 65 der Geschäftsordnung gelangen wir nunmehr zur Abstimmung über die Genehmigung des gegenständlichen Staatsvertrages.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Staatsvertrag „Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen“ in 784 der Beilagen die Geneh­migung gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG erteilen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

13.22.375. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (777 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten erlassen (EU-Qualitätsregelungen-Durchführungs­gesetz – EU-QuaDG), das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert sowie das Rindfleisch-Etikettierungs­gesetz aufgehoben werden (811 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1289/A(E) der Abgeord­neten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Endgültiges Verbot von Glyphosat“ (812 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 642/A(E) der Abgeord­neten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kastrations­pflicht für Katzen und Kater – Klarstellung der Textpassage in der 2. Tierhal­tungs­verordnung zum Tierschutzgesetz“ (813 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 5 bis 7 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 



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13.23.38

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Frau Gesundheitsministerin! Ich beziehe mich auf Tagesordnungspunkt 5, EU-Qualitätsregelungen-Durchführungs­gesetz. Wir haben das ja im Gesundheitsausschuss diskutiert, wir sehen darin aller­dings keine große Verbesserung. Ich weiß, wir müssen diese EU-Verordnung umsetzen, aber wir hätten uns natürlich gewünscht, dass man bei der Qualität dieses Gesetzes noch etwas nachschärft, und zwar, was die Verbesserung der klaren Kennzeichnung für Konsumenten betrifft.

Einen Teilbereich umfasst dieses Kennzeichen (der Redner hält ein Blatt Papier in die Höhe, auf dem das EU-Gemeinschaftszeichen für Produkte mit geschützter geogra­fischer Angabe abgebildet ist): „geschützte geografische Angabe“. Dieses Kennzeichen suggeriert dem Konsumenten, dass das Produkt aus der jeweiligen Region kommt. Frau Gesundheitsministerin, Sie wissen, dass das aber nicht immer der Fall ist, und das ist sehr bedauerlich. Wir haben ja im Ausschuss sehr heftig über den „Tiroler Speck“ der Firma Handl diskutiert. – Ich weise noch einmal ausdrücklich darauf hin: Wenn die Firma Handl „geschützte geografische Angabe“ auf ihre Produkte schreibt, dann ist das legal. Das ist gesetzlich vollkommen klar geregelt. Die Firma kann Zutaten aus anderen Bundesländern, aber auch aus anderen EU-Staaten für ihre Produkte verwenden. Das ist auch ganz logisch: Die Firma Handl Tyrol verarbeitet 300 000 oder 400 000 Schweine, es gibt aber in Tirol nur um die 12 000 Schweine; das kann einfach nicht zusammenpassen.

Das Gesetz, das wir heute beschließen, regelt diesbezüglich leider nichts. Wir wün­schen uns, dass man „geschützte geografische Angabe“ nur so verwenden darf wie „geschützte Ursprungsbezeichnung“: dass das Produkt auch dort herkommen muss. Bei der Kennzeichnung „geschützte geografische Angabe“ muss nur eine der Produk­tions­stufen – in diesem Fall die Verarbeitung – dieses Produkts in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfinden. Meiner Ansicht nach ist das gesetzlich legale Irreführung der Konsumenten, und dem treten wir entschieden entgegen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann ist noch das Argument aufgetaucht, es gebe ja noch die Kennzeichnung mit dem AMA-Gütesiegel (der Redner hält ein Blatt Papier in die Höhe, auf dem die Kennzeichnung mit dem AMA-Gütesiegel abgebildet ist), das darauf hinweist, dass die Produkte aus Österreich bezogen werden. Auch da haben wir jedoch einen Kritikpunkt anzubringen: Dieses Kennzeichen regelt alles, was Frischfleisch betrifft, sehr klar – zum besseren Verständnis: unter Frischfleisch versteht man unverarbeitetes Fleisch, also Schinken und dergleichen –, nicht jedoch, was den Verarbeitungsbereich betrifft, der bei Fleisch aber den wesentlich größeren Anteil darstellt. Es ist bei mit dem AMA-Gütesiegel gekennzeichneten Produkten zulässig, dass bis zu einem Toleranzbereich von 30 Prozent Zutaten verarbeitet werden, die nicht österreichischer Herkunft sind.

Ich zitiere die Richtlinie für das AMA-Gütesiegel, was Beispiele für eine korrekte Verwendung betrifft: „Weiters gilt bei verarbeiteten Lebensmitteln für jene nicht in dieser Region und in der entsprechenden Qualität herstellbaren Rohstoffe“ – was schon einmal fraglich ist – „ein zulässiger mengenmäßiger Toleranzbereich bis zu einem Drittel (...).“

Das ist meiner Ansicht nach ebenso hinterfragenswert. Wir sollten dieses Zeichen, wenn wir es schon verwenden, nur für Produkte verwenden, die ausschließlich aus Österreich kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben also in diesen beiden Bereichen – sowohl, was die „geschützte geografische Angabe“ betrifft, als auch, was das „AMA-Gütesiegel“ betrifft – Verbesserungs­vor­schläge: Beim AMA-Gütesiegel sollten alle Zutaten aus Österreich kommen – mit Ausnahme vielleicht von Gewürzen, die hier nicht herstellbar sind, aber das kann nicht


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 77

30 Prozent eines Produkts ausmachen, sondern vielleicht 5 Prozent. Bei der Kenn­zeichnung „geschützte geografische Angabe“ möchten wir, dass diese dem Konsu­menten auch wirklich das garantiert, was sie ihm jetzt lediglich suggeriert, nämlich dass das Produkt auch aus dieser Region kommt.

Wir stimmen diesem Antrag also nicht zu. Dieser bringt vielleicht eine kleine Änderung im Bereich der Kontrolle oder eine Vereinheitlichung. Für den Konsumenten bringt das jedoch leider nichts. Wir wünschen uns – und ich glaube, Frau Gesundheitsministerin, Sie sind da auch unserer Meinung; es scheitert ja bisher am Widerstand des Landwirt­schaftsministeriums –, dass da etwas geändert wird. Ich hoffe, dass wir in diesem Bereich auch Klarheit für die Konsumenten schaffen werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.

 


13.27.44

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich spreche auch über das Durchführungsgesetz zu den EU-Qualitätsregelungen. Herr Kollege Jannach, Sie haben vielleicht recht, dass es in diesem Bereich dort und da – aus Ihrer Sicht berechtigterweise – Diskussionspunkte gibt, aber ich glaube trotzdem, dass diese Änderungen Vorteile in vielen Bereichen bringen.

Worum geht es? – Auf EU-Ebene gibt es die Bio-Verordnung, die ja in Österreich schon seit geraumer Zeit gelebt wird. Nun geht es aber schlussendlich darum, das auch in nationales Recht zu gießen.

Die biologische Landwirtschaft spielt in Österreich ja traditionell schon eine große Rolle, worüber wir auch glücklich sind. Durch dieses Gesetz wird aus meiner Sicht genau dieser Bereich der Landwirtschaft und somit auch das Vertrauen der Konsu­mentInnen in Bioprodukte insgesamt gestärkt, die dadurch nun einer verbesserten Kontrolle unterliegen.

Neben der Regelung der Zuständigkeiten werden auch das Kontrollverfahren und die zu verhängenden Sanktionen festgelegt. Das heißt in letzter Konsequenz: Wo Bio draufsteht, sollte auch Bio drinnen sein.

Insgesamt geht es in diesem Gesetzentwurf nicht nur um eine verbesserte Kontrolle der Biolandwirtschaft, sondern auch um die geschützten Herkunftsangaben unserer traditionellen österreichischen Spezialitäten, was ja Kollege Jannach schon kurz ausge­führt hat. Auch damit sichern wir die bereits jetzt schon hohe Qualität in Österreich für den Standort Österreich, Stichwort Regionalität. Ein Beispiel aus meiner Heimat ist das Steirische Kürbiskernöl.

Dieses Gesetz bietet auch eine Verwaltungsvereinfachung genau in diesem Bereich, nämlich durch die Straffung des Antragsverfahrens für Produkte mit geschützten Herkunftsangaben. Das bedeutet auch eine Erleichterung für die zukünftigen Antrag­steller. Ab nun ist das Patentamt zuständig. Die Produkte können dadurch schneller unter der geschützten Herkunftskennzeichnung vermarktet werden. Insgesamt ist das, denke ich, eine sehr vernünftige Lösung, die schlussendlich wirklich eine Aufwertung der Biolandwirtschaft in Österreich bedeutet.

An dieser Stelle gilt mein Dank auch Bundesministerin Sabine Oberhauser, der es nun nach jahrelangen Verhandlungen – ich glaube, insgesamt waren es schon zehn Jahre – endlich gelungen ist, dass dieses Gesetz für alle Betroffenen umgesetzt wird. Danke. (Bravorufe und Beifall bei der SPÖ sowie Beifall bei der ÖVP.)

13.30



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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


13.30.23

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ein Wort vorab noch zu TOP 5, ich glaube, da sind wir uns alle einig: Wo Österreich draufsteht, muss auch immer Österreich drinnen sein. Das ist das, was die Konsumenten verlangen, und das ist man ihnen meines Erachtens auch schuldig. (Beifall der Abg. Dietrich.)

Ich möchte jetzt meine Stimme den Tieren leihen und auch im Sinne vieler Tier­schützer sprechen. Ich möchte mit einem Zitat unserer Frau Ministerin Oberhauser beginnen, die am 4. Oktober sagte:

„Wenn wir Tierschutz in den Alltag integrieren, kann jeder Tag Welttierschutztag sein.“ – So die „Tierschutzministerin“ Sabine Oberhause anlässlich des Welttierschutz­tages am 4. Oktober.

Und sie ergänzte auch noch: „Es freut mich besonders, dass wir dieses Jahr schon einige wichtige Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg gebracht haben.“ – Dazu kann ich nur sagen: Ja, das stimmt, dafür bin ich Ihnen auch sehr dankbar.

Ich möchte jetzt kurz erläutern, worum es in dem Antrag geht: Ziel des heute hier vorliegenden Antrages ist es, dabei mitzuhelfen, dass es möglichst wenige frei lebende und zugleich unkastrierte Katzenpopulationen gibt, damit so wenig als möglich unge­wollte Nachkommen gezeugt werden können. Wir fordern das nicht aus Jux und Tollerei. Sie alle können sich sicher an viele Zeitungsartikel mit Bildern von jungen, in Plastiksäcken eingeschlossenen, ertränkten, erschlagenen oder einfach nur herzlos in einen Müllcontainer geworfenen, quasi „entsorgten“ Katzen erinnern.

Es geht um eine Klarstellung hinsichtlich der Kastrationspflicht für Katzen und insbe­sondere darum, ein generelles Bewusstsein für den Umgang mit diesen Tieren – nämlich Katzen und Katern – zu schaffen und klare gesetzliche Regelungen zu verabschieden. Ziel kann es nämlich nur sein, keine neuen beziehungsweise unkas­trier­ten ausgewilderten Katzenpopulationen nachkommen zu lassen. Dazu bedarf es dreierlei Maßnahmen: einer Klarstellung der gesetzlichen Grundlage, welche Tiere tatsächlich gemeint sind; eines Bekenntnisses dazu, wer für diese Tiere, die offiziell keinen Besitzer haben, Verantwortung übernehmen darf; und, um Missverständnissen vorzubeugen, einer Definition des Begriffs Katze, denn viele Behörden wollen mit Absicht nur die weiblichen Tiere darunter verstehen.

Bei dem vorliegenden Antrag geht es darum, die derzeitige Fassung der 2. Tierhal­tungs­verordnung zu ändern, um jene Missverständnisse auszuräumen, die ich schon erwähnt habe. Im Ausschuss haben wir das ja vorab schon besprochen. Ich darf mich wieder auf die Presseaussendung von Frau Minister Oberhauser berufen. Da steht:

„Im Sommer dieses Jahres wurden mehrere Verordnungen im Sinne des Tierschutzes in Begutachtung geschickt. Mit der noch heuer in Kraft tretenden Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung wird die Kastrationspflicht von Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie auch auf Katzen in bäuerlicher Haltung ausgedehnt.“

Genau darum geht es in diesem Antrag, denn damit eröffnet sich vice versa die Möglichkeit, dass jene Tiere, die am Land leben und zu denen sich kein Besitzer bekennt, von Tierschutzorganisationen, von vielen Tierschützern, die wirklich stunden­lang mit wahnsinnig viel Einsatz, mit viel Herzblut und auch mit finanziellem Aufwand unterwegs sind, eingefangen und kastriert werden können. Diese Maßnahme ist also ein Instrument, das Klarheit für Behörden, Katzenfreunde und Tierschützer bringen soll.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 79

Dieser Antrag wurde von mir schon vor über einem Jahr eingebracht. Er wird jetzt Gott sei Dank umgesetzt. Ich bedanke mich dafür und würde mich freuen, wenn man diesem Antrag zustimmt, denn wer sich dann letztendlich die Feder an den Hut stecken darf, ist, glaube ich, den Katzen und den Tierschützern egal.

Ein ganz wichtiges Wort noch zu dem anderen von mir eingebrachten Antrag, in dem es um das endgültige Verbot von Glyphosat geht. Wir alle wissen, Glyphosat ist eines der weltweit am meisten eingesetzten Herbizide, zu dem die Internationale Agentur für Krebsforschung bereits ganz, ganz eindeutig Stellung bezogen hat, indem sie es mit der Verursachung von Krebs in Verbindung gebracht hat. Es gibt mehrere Studien dazu – nicht nur eine! –, und es wird wirklich schon seit vielen Jahren darauf hinge­wiesen, dass Glyphosat bei Menschen Krebs verursachen kann.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kennt diese Studien bereits seit dem Jahr 2010. Im Gegensatz zu Österreich ist Frankreich da etwas mutiger gewesen. Die französische Umweltministerin hat die richtige Reaktion gezeigt und Glyphosat in Frankreich aus den Verkaufsregalen verbannt.

Ich würde mir Ähnliches hier in Österreich wünschen. Ich weiß, dieser Antrag wird dem Umweltausschuss zugewiesen. Trotzdem wäre ein gewisses Zeichen aus dem Gesundheitsausschuss in diese Richtung auch gut, weil die Menschen letztendlich die Leidtragenden sind und gesundheitliche Folgen zu erwarten haben. Der Salzburger Landtag hat zum Beispiel vor, Glyphosat in Salzburg vollständig zu verbieten. Ich hoffe also, dass wir uns in Sachen Glyphosat sehr schnell einig werden, egal, in welchem Ausschuss, und dass wir der Verwendung von Glyphosat klar einen Riegel vor­schieben können. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Köchl.)

13.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


13.37.04

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt das EU-Qualitäts­regelungen-Durchführungsgesetz. Kollege Ehmann hat die Inhalte ja im Wesentlichen schon erläutert, ich möchte aber auf einige Punkte noch näher eingehen.

Es geht bei diesem Gesetz in erster Linie um die Verordnung Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologi­schen Erzeugnissen. Zusätzlich geht es in diesem Gesetzentwurf noch um Produkte mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder mit einer geschützten geografi­schen Herkunftsangabe. Die Wachauer Marille oder das Steirische Kürbiskernöl sind Beispiele für solche garantiert traditionellen Spezialitäten.

Es geht also um Lebensmittel – um Lebensmittel besonderer Art. Gerade wenn man Bio anspricht, geht es um hohe Standards, und das erfordert natürlich eine gewis­senhafte Arbeit in der Produktion, aber auch ein hohes Maß an Vertrauen bei der Bevölkerung, bei den Konsumenten in das Produkt. Deshalb ist es im Sinne sowohl der Konsumenten als auch der Produzenten, dass es ein verlässliches Kontrollsystem gibt, und dieses Kontrollsystem wird in diesem Gesetz geregelt.

Zuständig werden die jeweiligen Landeshauptleute sein, die akkreditierte und zertifi­zierte Kontrollstellen mit der Durchführung beauftragen werden. Ein Kontrollausschuss, in dem Behördenvertreter und Praktiker sitzen sollen, erarbeitet nicht nur Kontrollpläne, Richtlinien und Handbücher, sondern wird auch mit der Ausarbeitung und Geneh­migung von Maßnahmenkatalogen betraut.

Dazu wird es auch noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Ehmann, Eßl und Pirklhuber geben, der in § 5 Abs. 2 einen Punkt 6 hinzufügt, in dem es heißt: „die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 80

Ausarbeitung und Genehmigung von Maßnahmenkatalogen in Bezug auf Vorschriften gemäß § 1 sowie bei Verdacht einer offensichtlichen oder groben Übertretung von lebensmittel-, tierschutz-, futtermittel-, wein-, pflanzenschutzmittel-, düngemittel- oder saatgutrechtlichen Vorschriften.“

Es geht also dabei um Wahrnehmungen, die von den Kontrollstellen an die Behörde zu melden sind, beziehungsweise darum, welche Verstöße dann auch von den Landes­hauptleuten an die AMA weitergemeldet werden müssen. Ziel der ÖVP ist es, dass die Bürokratie nicht unnötig aufgebläht wird. Daher sind grobe Verstöße zu melden, zum Beispiel der Einsatz von verbotenen Düngemitteln.

Es geht um Vertrauen, es geht um Lebensmittelsicherheit. Bei groben Verstößen folgt die Aberkennung des Biostatus von Erzeugnissen, die Aberkennung des Status „biologische Wirtschaftsweise“ für den gesamten Betrieb. Geringe Verstöße sollten weiterhin durch die Kontrollstelle sanktioniert werden, wenn zum Beispiel der Tierzu­gang nicht am dritten, sondern erst am fünften Tag ins Bestandsverzeichnis einge­tragen wird oder wenn einfach Belege nachzureichen sind. Das heißt, unnötige Büro­kratie soll vermieden werden, und das schaffen wir, glaube ich, mit diesem Gesetz.

Gesetzliche Vorschriften müssen auch praktikabel sein. Ich habe in den Diskussionen zu diesem Gesetz angeregt, Umstellungszeiten bei Rindern in fixen Fristen festzulegen und nicht von der Lebenszeit abzuleiten. Ich wurde an Brüssel verwiesen – und darf jetzt vermelden, dass gestern bereits ein Abänderungsantrag mit der Nummer 1149 zur betreffenden Verordnung, eingebracht von Elisabeth Köstinger und Norbert Lins, ange­nommen wurde. Ich darf mich bei Elisabeth Köstinger für diese rasche und kon­sequente und sinnvolle Vorgangsweise wirklich bedanken.

Wichtig ist uns, meine geschätzten Damen und Herren, dass sich der Konsument sicher sein kann und dass das Vertrauen der Konsumenten gestärkt wird. Wichtig ist aber auch, dass diese hochwertigen Lebensmittel in ihrem Wert geschätzt werden, dass diese hochwertigen Lebensmittel dann auch gekauft und dass auch die höheren Produktionskosten entsprechend bezahlt werden.

Österreich ist Bioeuropameister, wenn nicht sogar Bioweltmeister. Wir haben an die 20 Prozent biologisch produzierende Betriebe in Österreich. In meinem Heimatbun­desland Salzburg sind es über 40 Prozent, und nahezu 50 Prozent der Flächen werden biologisch bewirtschaftet. Achten wir gemeinsam darauf, dass wir diese Erfolgsge­schichte auch in der Zukunft fortsetzen! Dieses Gesetz kann und wird dazu beitragen, deshalb bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


13.42.14

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme Stellung zum Thema „Kastrationspflicht für Katzen und Kater – Klarstellung der Textpassage“.

Ich glaube, das erste Zitat ist schon einmal ganz wichtig: Es sollte jeder Tag Welttier­schutztag sein! – Das ist Punkt eins.

Der zweite Punkt, den man festhalten muss, ist: Ich danke Kollegin Weigerstorfer, dass sie diesen Antrag eingebracht hat, damit man wenigstens einmal über Tierschutz reden kann. Das dient natürlich auch dazu, dass einmal aufgezeigt werden kann, dass Tiere keine Ware, sondern mitfühlende Geschöpfe sind. Das sollte man auch einmal als Statement abgeben, wenn es auch im Alltag immer wieder verdrängt wird.


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Was will die Kollegin? – Es ist im Wesentlichen ganz einfach: „Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.“

Das war schon einmal ein Ansatzpunkt, der immer wieder zu Missverständnissen geführt hat. Ausgenommen davon waren die Wohnungskatzen, Katzen, die zur Zucht verwendet worden sind, oder eben die Katzen in bäuerlicher Haltung. Dass das bundesländerweit unterschiedliche Interpretationen zugelassen hat, zeigt die Praxis.

„Ziel des Gesetzes sollte es eigentlich sein,“ – so zitiert sie – „grundsätzlich ausge­wilderte Katzenpopulationen zu verhindern, bereits ausgewilderte Populationen durch Kastrationsaktionen zu begrenzen und damit auf natürlichem Weg aussterben zu lassen und um in Österreich ein generelles Bewusstsein für den Umgang mit Katzen zu schaffen (...).“

Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen. Das ist sogar eine wesentliche Geschichte, denn auch wenn es jetzt positive Veränderungen gibt, das Problem wird weiter bestehen.

Sie hat auch gesagt, man soll unterscheiden zwischen Katzen und Kater. – Ja, das stimmt. Manche Tierärzte oder Tierschutzorganisationen oder Gemeinden haben einen unterschiedlichen Zugang und verstehen unter Katze eben auch die geschlechtsspezi­fischen Bezeichnungen. Das wollte sie eben weiterbringen.

Aber zu diesen Katzenpopulationen, zu diesen ausgewilderten Katzen: Man stelle sich vor, in Österreich gibt es ungefähr 1,2 bis 1,5 Millionen Hauskatzen; das sind Katzen, die im Haus sind. Daneben gibt es auch ausgewilderte Katzen, mindestens auch 1,2 Millionen. Wenn man davon ausgeht, dass von diesen 1,2 Millionen Katzen (Zwi­schenruf des Abg. Höfinger) – Herr Kollege, Sie kommen dann noch zu Wort – 600 000 Weibchen sind, und bedenkt, dass ein Wurf ungefähr 4 bis 8 Kätzchen hervorbringt, wenn man davon ausgeht, dass pro Wurf 4 Kätzchen auf die Welt kommen und dass bei Wildkatzen zwei davon überleben, dann haben wir ungefähr 1,2 Millionen Wildkatzen.

Wie wird man dieser Überpopulation Herr? Dazu kommen natürlich noch die Haus­katzen, die ja auch wieder Katzenbabys haben, die sie eigentlich gar nicht haben dürften, denn laut dieser gesetzlichen Kastrationspflicht dürften sie ja eigentlich keine Würfe mehr haben. Wir sehen, es ist wirklich Handlungsbedarf gegeben, damit man in Sachen Tierschutz auch endlich dem Gesetz entsprechend richtig agieren kann.

Das neue Gesetz, das wirklich eine wesentliche Verbesserung bringt, lautet: „Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur (...) Zucht verwendet werden (…).“

Das klingt irrsinnig toll, ist gut. Das „bäuerliche“ ist weg. Das heißt, eine bäuerliche Hauskatze ist auch zu kastrieren. – Der Gesetzgeber meint, alle Katzen die in einer Scheune oder irgendwo ihre Babys zur Welt bringen, sind davon ausgenommen, und damit haben wir genau das gleiche Problem: Es wird weiterhin Streunerkatzen geben.

Es sind natürlich auch die Landesregierungen und die Tierschutzorganisationen aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen, damit das Problem beseitigt wird, denn das Problem bleibt weiterhin bestehen.

In der Steiermark zum Beispiel hat der ehemalige Landesrat und heute Dritte Land­tagspräsident Dr. Kurzmann ein Projekt gestartet – auch schon Vorgänger von ihm –, womit man versucht hat, das Problem mit den ausgewilderten Katzen in den Griff zu bekommen. Das ist positiv. Wenn man aber dann die Gesetzestexte dazu liest, in


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denen es zum Beispiel – und das sollten wir wirklich nicht auf die leichte Schulter nehmen, dem sollten wir nicht nur mit Heiterkeit begegnen, das steht nämlich drin – laut Definition einer Landesstelle heißt: „Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht (…).“

Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass frei lebende und nicht zu Zucht­zwecken gehaltene Katzen kastriert werden müssen.

Und jetzt kommt’s: „Katzen, die keinem Halter zuzuordnen sind, sind grundsätzlich als ,Fundsachen‘ (Fundtiere) zu betrachten und unterliegen den fundrechtlichen Bestimmungen (…). Gemäß Sicherheitspolizeigesetz ist die Fundbehörde der Bürgermeister.“

Also laut Sicherheitspolizeigesetz wären daher die Damen Bürgermeisterinnen und Herren Bürgermeister verpflichtet, die Katzen kastrieren zu lassen.

Sie sehen, dieses Gesetz ist gut, aber die Probleme der Katzenüberpopulation, der Streunerkatzen sind damit weiterhin nicht gelöst. Es obliegt den einzelnen Ländern, wie sie die Durchführung bewerkstelligen werden.

Zum Thema Tierschutz brauchen wir heute nur die Zeitschrift „Österreich“ aufzu­schlagen – und das ist wirklich etwas, das mir den Magen umdreht –: „Acht Lamas in Kärnten verhungert“, oder: „Katze Krallen ausgerissen“.

Kollegin Weigerstorfer, danke noch einmal, Sie haben das wirklich klargemacht: Was sind das für Menschen, die einer Katze die Krallen ausreißen und sie dann dahin­vegetieren lassen, bis sie verendet!

Ich glaube, auch das ist Tierschutz, Tierschutz heißt auch Schutz vor den Menschen und Respekt vor allem Leben. Ich würde daher appellieren, dass wir hier wesentlich mehr Themen, wesentlich mehr Diskussionsgrundlagen schaffen, damit wir das in ein breiteres Bewusstseinsspektrum rücken. Es gibt viele Anregungen von Tierschütze­rinnen und Tierschützern, die auch zum Beispiel zum Thema Katzen Vorschläge haben, nämlich Katzen schon bis zum 5. Lebensmonat kastrieren zu lassen, solange sie klein sind, oder dass die Daten der Tierschutzvereine weiterhin gewartet werden. Es gibt natürlich auch Vorschläge, im Biologieunterricht den Tierschutz besser zu verankern, altersgemäß, sodass Jugendliche und junge Menschen im späteren Verlauf besser damit umgehen.

Herr Kollege Loacker, das ist keine Lächerlichkeit, Tiere sind keine Ware, sie sind Lebewesen mit Gefühlen! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


13.50.13

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne)|: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Kollege Riemer hat zu diesem Tages­ordnungspunkt über Tierschutz gesprochen. Keine Frage, die Streunerkatzen sind da und dort wirklich ein Problem, aber der Antrag der Kollegin Weigerstorfer ist insofern überschießend, als man nicht die Bäuerinnen und Bauern für alles, was sich im ländlichen Raum bewegt, hauptverantwortlich machen kann. Das wäre wirklich überschießend. Das ist aus unserer Sicht die Sache. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Steinbichler.)

Ich denke, mit Augenmaß und mit geeigneten Maßnahmen ist regional abgestimmt vorzugehen. Das hat auch unsere Zustimmung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 83

Zurück zum EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal kurz die Kritik des Kollegen Jannach aufgreifen. Er hat bekrittelt, dass es bei den geografischen Angaben beziehungsweise auch beim AMA-Gütesiegel Nachschärfungsbedarf gibt. – Das ist tatsächlich so, diese Ansicht teile ich auch, nur die Ebene, auf der hier zugegriffen werden müsste, wäre eigentlich eine nationale Gesetzgebung. Dieses Gesetz, das vorliegt, ist eine europäische Durchfüh­rungsregelung, die sehr notwendig und richtig ist. Die nationale Regelung wäre ein Qualitätsgütesiegelgesetz, ein Gütesiegelgesetz, das wir schon oft versucht haben – gemeinsam hier im Parlament, mit Schulterschluss; Mehr-Parteien-Übereinstimmungen gab es ja in dieser Sache schon, und sogar im letzten Regierungsprogramm war das enthalten –, aber bisher sind wir immer an den Agrarvertretern gescheitert.

Also bitte, für deine Kritik ist die Gesundheitsministerin nicht wirklich die erste Adresse, sondern die erste Adresse wäre der Landwirtschaftsminister, und du hast auch meine Zustimmung, dass wir uns dort gemeinsam für ein solches Gesetz einsetzen werden.

Kollege Eßl hat vollkommen zu Recht gemeint: Bio ist eine Erfolgsgeschichte! – Kollege Eßl, ich unterschreibe das zu 100 Prozent. Du hast auch sehr schön illustriert, wodurch das sozusagen sichtbar wird; zum Beispiel dadurch, dass wir 50 Prozent Biolandbau in Salzburg haben, hast du erwähnt. – Ja bitte, wenn in Salzburg 50 Pro­zent der Flächen in Biolandbau ein Erfolg sind, warum weiten wir diesen Erfolg nicht auf ganz Österreich aus? Eine Verdoppelung des Biolandbaus in Österreich ist doch eigentlich eine Sache, die wir vorantragen müssten und in der wir mit einem offensiven Bioaktionsplan gemeinsam an einem Strang ziehen könnten und sollten; anzusiedeln natürlich auch nicht bei der Frau Gesundheitsministerin, sondern im Agrarressort.

Wenn ich deine Zustimmung zu diesem Gesetz, auch für diesen Bioaktionsplan zur Verdoppelung der Biolandwirtschaft in Österreich als Erfolgsmodell haben kann, dann freue ich mich auf die nächsten Diskussionen zu diesem Gesetz.

Warum? – Biolandbau ist – keine Frage! – das Role Model für die Landwirtschaft des 21. Jahrhunderts. Es geht um qualitativ hochwertige Lebensmittel, es geht um Boden-, Arten-, Wasserschutz, Klimaschutz, um Effizienz. Es ist effizient, es ist auch einkom­mensrelevant für die Landwirte, und es ist vor allem bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein ganz wichtiges Zeichen für Sicherheit im Lebensmittelbereich. Darauf zielt diese Gesetzesvorlage ab.

Wir haben im Vorfeld auch immer wieder diskutiert, was praxisgerechte Kontrolle ist. Das gesamte Bioregelwerk ist europäisch angesetzt, und derzeit laufen auch Ver­handlungen auf europäischer Ebene, um die Bio-Verordnung weiterzuentwickeln. Die Durchführung, dieses Durchführungsgesetz, sichert uns auch die Möglichkeit, einheit­liche Kontrollen nicht nur für den Biobereich, sondern auch für geschützte geografische Angaben und Herkunftsbezeichnungen zu implementieren. Auch das begrüßen wir ausdrücklich, weil es da in der Vergangenheit Unregelmäßigkeiten gab.

Ich möchte wertschätzend noch einmal sagen, es ist uns gemeinsam gelungen, noch eine Präzisierung umzusetzen, daher bringe ich folgenden Antrag ein – Kollege Eßl hat es schon vorgelesen, aber ich muss das aus Sachlichkeitsgründen noch einmal tun, damit er korrekt eingebracht ist –:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ehmann, Eßl, Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungs­vorlage 777 der Beilagen

1. § 5 Abs. 2 Z 6 lautet:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 84

„6. die Ausarbeitung und Genehmigung von Maßnahmenkatalogen in Bezug auf Vor­schriften gemäß § 1 sowie bei Verdacht einer offensichtlichen oder groben Übertretung von lebensmittel-, tierschutz-, futtermittel-, wein-, pflanzenschutzmittel-, düngemittel- oder saatgutrechtlichen Vorschriften.“

*****

Meine Damen und Herren, es geht darum, dass die Kontrolle praxisgerecht bleibt, dass diese Maßnahmenkataloge tatsächlich effizienzorientiert angesetzt werden, dass es eben nur bei offensichtlichen und groben Verstößen zu diesen Meldepflichten und auch zu diesen Katalogen kommt. Das halten wir für sehr klug, für richtig, und ich freue mich, dass wir darin übereingekommen sind, Frau Gesundheitsministerin!

Abschließend noch zum Antrag der Kollegin Weigerstorfer betreffend Glyphosat: Wir werden diesen Antrag heute mehrheitlich an den Landwirtschaftsausschuss verweisen. Warum? – Weil für Pflanzenschutzmittelzulassung auch wieder der Agrarminister zuständig ist.

Jawohl, Glyphosat gehört verboten, absolute Übereinstimmung mit Ihnen, was die Sache betrifft, das ist eine Risikogeschichte von A bis Z! Ich habe erst vor Kurzem in Bad Vöslau, wo Kollegin Mückstein als Stadträtin eine sehr spannende Veranstaltung durchgeführt hat, gemeinsam mit Weinbäuerinnen und Weinbauern darüber diskutiert, und die sehen auch das Problem. Glyphosat wird groß eingesetzt, hat einer der Weinbauern gesagt.

Es ist ein Problemstoff, das ist uns bewusst; aber es gibt keine Information – und das möchte ich hier noch einmal explizit kritisieren –, keine kritische oder nicht ausreichend kritische Information in den Agrarmedien zu dieser Sache, und zwar explizit in den Kammermedien. Daher, Frau Bundesministerin, würde ich Sie ersuchen, Ihre Kom­petenz als Gesundheitsministerin in diesem Punkt schon wahrzunehmen, beim Verbot von Glyphosat voranzuschreiten, Ihre Argumente aus dem Gesundheitsbereich, ge­rade was die Krebsvorsorge und -risiken betrifft, ins Treffen zu führen und auch Druck auf den Landwirtschaftsminister zu machen, damit wir bald zu einem Glyphosat-Verbot kommen! – Danke schön. (Beifall bei Grünen und Team Stronach.)

13.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag zur zweiten Lesung ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ehmann, Eßl, Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz zur Durch­führung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten erlassen (EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz – EU-QuaDG), das Gesundheits- und Ernährungssicherheits­gesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert sowie das Rindfleisch-Etikettie­rungsgesetz aufgehoben werden (777 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 85

Die Ausschussvorlage (811 der Beilagen) eines Bundesgesetzes zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunfts­angaben und traditionellen Spezialitäten (EU-Qualitätsregelungen-Durchführungs­gesetz – EU-QuaDG) wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 2 Z 6 lautet:

„6. die Ausarbeitung und Genehmigung von Maßnahmenkatalogen in Bezug auf Vor­schriften gemäß § 1 sowie bei Verdacht einer offensichtlichen oder groben Übertretung von lebensmittel-, tierschutz-, futtermittel-, wein-, pflanzenschutzmittel-, düngemittel- oder saatgutrechtlichen Vorschriften.“

Begründung:

Zu Z 1 (§ 5 Abs. 2 Z 6):

Die Einfügung der Wortfolge „offensichtlichen oder groben“ nach der Wortfolge „Ver­dacht einer“ dient der Klarstellung, dass nicht jedwede von der Kontrollstelle im Zuge der Kontrollen wahrgenommene Übertretung genannter einschlägiger Materiengesetze der zuständigen Behörde zu melden ist. Es sind nur jene Fälle, zu melden die ohne eingehende Prüfung der Materie evident sind. In dem zu erstellenden Maßnahmen­katalogen sind die Fälle von Übertretungen zu erfassen, die jedenfalls zu melden sind.

Kosten:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.56.52

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage Glyphosat diskutieren wir ja schon in sehr, sehr vielen Ausschüssen, und ich sage einmal, ein bisschen etwas hat sich schon getan. Wir haben im Ausschuss gehört, dass sich zum Beispiel die Österreichischen Bundesbahnen durchaus der Gefahren bewusst waren. Auf den Schienenanlagen, wo früher großflächig Glyphosat ausgebracht wurde, um den Zugverkehr im Prinzip ungehindert passieren zu lassen, ist es jetzt so, dass die Waggons mit Sensoren ausgestattet sind, die an die Zentrale melden, wo es Grasbewuchs gibt, und so kann mehr oder weniger dafür Sorge getragen werden, dass Glyphosat nicht großflächig, sondern sehr gezielt ausgebracht wird, um eben die Dosis gering zu halten.

Sie wissen, wir warten noch auf die Studien. Es gibt eine Studie, die derzeit in Begutachtung ist, die untersucht, wie gefährlich es wirklich ist. Ich sage Ihnen, ich bin froh über jeden, der kein Glyphosat verwendet. Ich bin froh über jede Baufirma, Baumarktfirma wie Bauhaus, die es, wie ich glaube, aus dem Regal genommen hat. Ich weiß, dass die Baumärkte sehr gezielt damit umgehen, es einsperren, das heißt, verantwortungsvoll damit umgehen. Wir werden uns auch anschauen, was es mit der Frage der Kanzerogenität dieser Sache zu tun hat, um da gemeinsam mit dem Landwirtschaftsminister vielleicht weitere Schritte zu gehen.

Zum EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz möchte ich nur zwei Zahlen, zwei Daten nennen. Die erste Begutachtung für dieses Gesetz war am 14. April 2005, und ich hoffe, dass wir es heute, am 14. Oktober 2015, hier mit möglichst großer Mehrheit beschließen. Ich bin froh, dass wir dieses Gesetz jetzt endlich fertig haben, und be-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 86

danke mich bei allen, die dabei mitgewirkt haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Pirklhuber.)

13.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


13.58.38

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! (Der Redner platziert eine Tafel, auf der die drei Gütesiegel für „garantierte traditionelle Spezialität“, „geschützte Ursprungsbezeich­nung“ und „geschützte geografische Angabe“ abgebildet sind, auf dem Rednerpult.) Zur aktuellen Diskussion darf ich noch etwas ergänzen, weil sowohl Kollege Jannach als auch Kollege Pirklhuber, aber ganz besonders Präsident Eßl diese „geschützte geografische Angabe“ erwähnt haben: Genau daran sieht man, wie weit die EU mit der Qualitätsgütesiegel-Kennzeichnung danebenliegt. Deshalb heißt es wahrscheinlich auch nur Gütesiegel.

Die geschützten Ursprungsbezeichnungen setzen nicht voraus, wie du, Herr Kollege Eßl, sagst, dass im steirischen Kernöl auch steirische Kürbiskerne enthalten sind. Nein! Wenn man chinesische Kerne in der Steiermark mahlt, dann ist das Steirisches Kürbiskernöl mit „g.g.A.“-Zeichen. Wer etwas anderes behauptet, möge sich am Markt erkundigen. Dasselbe gilt für Kollegen Jannach, der das mit dem Tiroler Speck erwähnt hat. (Zwischenruf des Abg. Jannach.) Nein, nicht nur der Handl; wir haben in Tirol ja fast mehr Speckerzeuger, als dort Schweine gehalten werden. Wir haben 29 Tiroler Speckerzeuger, und ich möchte diese Branche nicht beschmutzen, aber dazu einla­den, das Fleisch österreichischer Schweine zu selchen – aber nicht mit tschechischem Holz, mit holländischen Schweinen und in Tiroler Luft Tiroler Speck zu erzeugen und dann mit „g.g.A.“ zu schützen. Diese Zeichen sind einfach nicht geeignet. (Beifall beim Team Stronach.)

Wie Kollege Pirklhuber richtig gesagt hat: Wir brauchen das österreichische Qualitäts­gütesiegelgesetz. Warum eiern wir denn da seit 2009 herum, Frau Minister? – Bitte, nimm das in die Hand! Du weißt, wie wichtig das für die Volksgesundheit ist, für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Und diese drei Zeichen sagen maximal aus, wo ein Produkt verarbeitet wurde, und haben überhaupt nichts damit zu tun, wo das Produkt herkommt. Ich glaube, das ist ganz wesentlich.

Zum zweiten Punkt habe ich mir wieder erlaubt, dieses berühmte sogenannte Butter­packerl mitzunehmen, das aber aus dem Regenwald kommt: PHASE. (Der Redner hält eine Packung mit der Aufschrift „PHASE“ in die Höhe.) Es ist abgepackt wie Butter, es steht drauf „wie Butter“, es wird geschnitten wie Butter, und ich garantiere euch – ich habe gestern mit meiner Frau auf einem österreichischen Bauernhof, wo Milch und Butter und Käse erzeugt werden, dieses Chemieprodukt verkostet; ich sage Chemie­produkt, und ich komme gleich im Zuge des Themas Glyphosat darauf –: Das schmeckt ausgezeichnet. Die österreichischen Chemiker sind hervorragend.

Das schmeckt fast wie Butter, ist besser streichfähig als Butter, ist ein ausgezeichnetes Ersatzprodukt für Natur, ein ausgezeichnetes Ersatzprodukt für regionale Arbeitsplätze und ein ausgezeichnetes Produkt zur Klimaschädigung.

Das ist Regenwald. Das heißt: Wir bebauen auf unserem Planeten 18 Millionen Hektar mit Palmölplantagen – 18 Millionen Hektar, und diese Fläche wird jährlich um die Staatsfläche Österreichs und der Schweiz ausgeweitet. Deshalb hier dieses zweite Bild (der Redner stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf dem das Foto eines Spritztraktors


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auf einer Palmenplantage zu sehen ist): Das ist aus dem Buch „Landraub“ von Kurt Langbein, und das ist die Bewirtschaftungsweise dieses so gesunden Pflanzenöls, dieses so gesunden Ersatzes für Tierwaren, für tierische Fette.

Das kommt aus dem Regenwald, und dort wird massiv Kunstdünger gestreut und Glyphosat gespritzt. (Abg. Pirklhuber: So ist es!) Deshalb habe ich eine ganz große Bitte: Bedenken wir auch bei der Glyphosatdebatte, dass wir nicht das Kind mit dem Bade ausschütten wie bei der Bienendiskussion. Es gibt nämlich in Österreich Supermärkte, die sich für die Bienenkonvention 2020 einsetzen, aber kein Kilogramm österreichischen Honig im Regal haben. (Abg. Pirklhuber: So etwas gibt’s!)

Deshalb müssen wir irrsinnig aufpassen, so wie bei der Putenproduktion. Wir haben aufgrund verschärfter Auflagen in Österreich die Eigenversorgung bei der Puten­produktion im Jahr 2014 von 45 Prozent auf 30 Prozent gesenkt. In Deutschland sind die zehnfachen Bestände erlaubt. Bei uns in Österreich gelten 28 000 Stück Puten als großer Betrieb, das wird in Österreich als Industrie bezeichnet; in Deutschland darf man die zehnfache Anzahl halten – 280 000 Stück. Derselbe Ansatz gilt bei Antibio­tikaeinsatz: Das Achtfache ist in Deutschland erlaubt. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)

Ich rede überhaupt nicht von den Vorschriften in China. Ich rede überhaupt nicht von den Vorschriften in internationalen Industrieställen. Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, bringen wir in Zusammenhang mit dieser heutigen Debatte zwei Entschließungs­an­träge ein, auch, weil wir immer wieder die Bürokratie kritisieren.

Der erste Antrag betrifft die Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln. Das ist ganz wesentlich. Der Großteil der Produkte wird verarbeitet verzehrt, und der Großteil des Fleisches wird verarbeitet, immer mehr Leute essen außer Haus; deshalb haben wir einen Antrag gestellt.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunfts­kenn­zeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Herkunftskennzeichnung neben Frisch­fleisch auch für Verarbeitungsfleisch einzuführen und zwar derart, dass der Ort der Geburt, der Mast und der Schlachtung des jeweiligen fleischliefernden Tieres beim Verkauf an den Konsumenten am Etikett verpflichtend angegeben werden muss.“

*****

Der zweite Antrag wird deshalb eingebracht, weil aktuell bei den gequälten Wirten die Diskussion über Bürokratie wieder aufgeflammt ist. Wir wissen von der Allergen­kennzeichnung, dem Rauchverbot, der Registrierkassenpflicht, und jetzt schwirrt auch wieder dieses Gerücht herum – und deshalb bitte ich um deine Unterstützung, Frau Ministerin – bezüglich der Nährwertinformationsverpflichtung.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine verpflich­tende Nährwertinformationsverpflichtung für Wirte

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 88

„Die Bundesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass eine verpflichtende Nährwertinformation für unverpackte Lebensmittel ausgeschlossen ist und auch bleibt.“

*****

Wir bitten um Unterstützung. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Höfinger: Das ist eine Falschmeldung!)

14.05

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, der Entschließungs­antrag betreffend keine verpflichtende Nährwertinformationsverpflichtung für Wirte ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Keine verpflichtende Nährwertinformationsverpflichtung für Wirte“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5 - Bericht des Bericht des Gesundheits­ausschusses über die Regierungsvorlage (777 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten erlassen (EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz – EU-QuaDG), das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert sowie das Rindfleisch Etikettierungsgesetz aufgehoben werden (811 d.B.)

Das Gesundheitsministerium stellte am 13. Oktober 2015 in einer Aussendung entgegen anderslautenden Medienberichten klar, dass es in Österreich nicht geplant ist, nationale Vorschriften zu verpflichtenden Nährwertinformationen bei Lebensmitteln zu erlassen. Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Ver­braucherInnen über Lebensmittel sieht vor, dass ab 13. Dezember 2016 verpackte Lebensmittel mit einer Nährwertinformation zu versehen sind. Für unverpackte Lebensmittel ist eine verpflichtende Nährwertinformation hingegen nicht vorgesehen.

Eine solche Verpflichtung könnte gemäß Art. 44 der EU-Verbraucherinfor­mations­verordnung nur auf Grund einer nationalen Regelung festgelegt werden. Das ist in Österreich nicht angedacht. Es bleibt allerdings den Unternehmen unbenommen, eine Nährwertinformation auf freiwilliger Basis für unverpackte Lebensmittel zur Verfügung zu stellen.

Dies wurde der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bereits im März dieses Jahres mitgeteilt. Eine Klarstellung findet sich auch im nationalen FAQ zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, der auf der Homepage des BMG abrufbar ist (siehe Punkt 9.8): http://www.bmg.gv.at/home/LMIV.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 89

„Die Bundesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass eine verpflichtende Nähr­wertinformation für unverpackte Lebensmittel ausgeschlossen ist und auch bleibt.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der erste vorgetragene Antrag liegt mir nicht schriftlich vor. Ich möchte daher ersuchen, diesen Antrag schriftlich vorzulegen und dann ord­nungsgemäß und neuerlich einzubringen. – Besten Dank.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


14.05.41

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Riemer hat in seiner Rede gesagt, er bedankt sich bei Kollegin Weigerstorfer dafür, dass sie diesen Antrag zur Kastrationspflicht für Katzen eingebracht hat, damit hier im Plenum auch über Tierschutz geredet werden kann.

Lieber Josef Riemer, ich gebe dir recht, wir haben wenige Tierschutzthemen in diesem Plenum, aber der Grund ist der, dass wir ausgezeichnete Tierschutzgesetze in Öster­reich haben, für die wir weltweit gelobt werden, und daher können wir aufgrund dieser Gesetze, die so ausgezeichnet sind, wenige Reden dazu im Plenum haben.

Meine Damen und Herren, auch ich möchte auf das Thema Kastrationspflicht für Katzen eingehen. Das Bundestierschutzgesetz wurde 2005 hier in diesem Haus be­schlossen, und da war natürlich auch die Kastrationspflicht für Katzen genauso Thema wie viele andere.

Damals ist im Gesetz Folgendes formuliert worden: „Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie“ sind „von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben“; „in bäuerlicher Haltung leben“ ist damals in das Gesetz mitaufgenommen wurden, weil uns bewusst war, dass sich viele wild lebende Katzen in der Nähe von Bauernhöfen herumtreiben und es viele Bauern gibt, die diese Katzen natürlich auch füttern, weil sie sie nicht verhungern lassen wollen, und man diesen Bauern nicht auch noch die Kastrationspflicht auferlegen muss.

Mittlerweile wissen wir aber auch, dass viele Bezirkshauptmannschaften diese Geset­zesregelung missverstanden haben und das – auch wenn Streunerkatzenvereine daran waren, diese Katzen zu kastrieren – nicht zugelassen haben. Deshalb ist schon vor wirklich sehr langer Zeit die Frau Gesundheitsminister auf dieses Problem aufmerk­sam geworden, hat auch mit diesen Vereinen gesprochen und hat jetzt in der Aus­sendung zur Novelle der 2. Tierhaltungsverordnung die „bäuerliche Haltung“ heraus-genommen. Daher ist es jetzt möglich, diese Katzen, die sich im Bereich von Bauern­höfen aufhalten, auch kastrieren zu lassen. Die Streunervereine haben jetzt die Möglichkeit, diese Katzen kastrieren zu lassen. Jetzt kann keine Bezirkshauptmann­schaft mehr sagen: Es geht nicht.

In Bezug auf finanzielle Probleme mit dieser Kastrationspflicht kann man sagen: Viele Länder stellen schon Geldmittel zur Verfügung, damit diese Streunervereine das Geld erhalten und diese Katzen kastriert werden können, weil es auch den Ländern bewusst wird, dass eine Überpopulation dieser Katzen ein Problem bedeutet.

Ich denke, mit dieser Novelle und der Herausnahme der „bäuerlichen Haltung“ hat die Frau Bundesminister wieder einen Schritt hin zur – sage ich – weltbesten Tierschutz­gesetzgebung, die wir in Österreich haben, gemacht. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 90

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


14.08.20

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mittlerweile sind es einige Themen, die hier von meinen Kollegen und Vorrednern angesprochen wurden – vielleicht dazu ein paar Informationen.

Was die Putenhaltung betrifft, lieber Leo Steinbichler, bin ich bei dir: Ja, wir arbeiten hier intensiv daran, um auch alle in diesem Haus zu überzeugen, dass wir eine Rege­lung brauchen, sonst verlieren wir noch mehr an Inlandsversorgung. Die Menschen greifen zur Pute, weil sie wissen, es ist gesundes weißes Fleisch, aber die Regale sind voll – und das mittlerweile zu 75 Prozent – mit ausländischer Ware, weil die einheimischen Putenzüchter mit den Auflagen, die wir haben, nicht mehr in der Lage sind, kostendeckend zu arbeiten, und daher ist diesbezüglich dringender Handlungs­bedarf gegeben. Das müssen wir den Menschen sagen, da brauchen wir eine breite Allianz. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Steinbichler.)

Das Zweite, was Kollege Steinbichler erwähnt hat: Da liegst du mit deinem Antrag zur verpflichtenden Nährwertkennzeichnung in Gastronomiebetrieben falsch. Diese verpflichtende Kennzeichnung gibt es nicht. Das war eine Falschmeldung, die diese Woche durch die Gazetten geschwirrt ist, und du bist dieser Falschmeldung aufgeses­sen. Ich denke, wir sollten die Menschen beruhigen, nicht verunsichern. Diese Kenn­zeichnungspflicht gibt es nicht, daher können wir und brauchen wir diesem Antrag nicht die Zustimmung zu geben.

Zum nun vorliegenden Gesetz und Antrag, dem Qualitätsregelungen-Durchführungs-gesetz: Ja, viele heimische Produzenten, Landwirte und Erzeuger haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten spezialisiert. Sie haben besondere Formen der Produktion auf sich genommen, bis hin zur höchsten Stufe, der biologischen. Damit ist man nicht nur Verbraucher- und Konsumentenwünschen nachgekommen, sondern hat das auch aus innerer Überzeugung heraus getan, weil man eben ganz nahe mit und in der Natur produzieren möchte.

Diese Produktionsweisen haben es aber mit sich gebracht, dass größte Sorgfalt anzu­wenden und besonderes Augenmerk auf die Erzeugung unmittelbar, auf die Verar-beitung, die Verpackung und natürlich auch auf die Kennzeichnung und Etiket­tierung zu legen ist. In der Regel werden diese Prozesse natürlich von vielen Auflagen begleitet, das heißt Aufzeichnungsverpflichtungen und Kontrollen, die durchgeführt werden, und jeder Produzent, jeder Erzeuger und Verarbeiter unterwirft sich diesen Kontrollen, damit er auch klipp und klar dokumentieren kann, wie auf seinem Betrieb gearbeitet wird, und jeder steht zu diesen Kontrollen und vertritt diese auch.

Was sich aber im Laufe der letzten Jahre entwickelt hat – und ich denke, das sollte auch Teil der zukünftigen Diskussion sein –, ist nicht nur, dass wir jetzt mit diesem Gesetz eine bessere Übersicht haben, ob die Kontrollstellen teilweise zusammen­geführt oder koordiniert werden, sondern ist auch ein dementsprechender Wildwuchs an Kontrollen, sowohl von öffentlichen, amtlichen Stellen als auch von vielen privaten Initiativen, Verbraucherverbänden, Qualitätsverbänden, Organisationsverbänden (Abg. Pirklhuber: Der Handel!) bis hin zum Handel – vollkommen richtig, Herr Kollege Pirklhuber. Da gilt es auch in unserer Arbeit anzusetzen, damit diese Kontrollen in Zukunft auch gegenseitige Anerkennung finden, damit die Menschen, die draußen arbeiten müssen, auch eine Vereinfachung vorfinden.

Wie gesagt: Jeder sagt Ja zur Kontrolle, aber wir müssen diese koordinieren und zusammenführen, denn jede Kontrolle bedeutet für einen Betrieb eine riesige Heraus­forderung. Ja, oft ist es ein enormer zeitlicher Aufwand für den Chef beziehungsweise


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 91

die Chefin oder alle Mitarbeiter, es bedeutet hohe Kosten und Stillstandszeiten, es bedeutet oft auch unterbrochene Produktions- und Betriebsabläufe.

Was das betrifft, denke ich, ist es im Sinne von uns allen und unseren Betrieben, dass wir noch koordinierter zusammenführen und endlich auch gegenseitige Anerkennung verankern können. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


14.12.20

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätztes Hohes Haus! Ich möchte ganz kurz auf den Antrag 1289 eingehen, in dem das gänzliche Verbot von Glyphosat gefordert wird, und ich glaube, wir sind uns einig, dass gesunde Lebensmittel natürlich einen gesunden Anbau voraussetzen.

Zum bestehenden Verbot möchte ich mitteilen, dass auch eine Zulassung auf euro­päischer Ebene mit 31. Dezember 2015 auslaufen würde. Diese Zulassung wurde jetzt verlängert beziehungsweise die Beurteilung hinausgeschoben, weil es eine WHO-Studie gibt, die Glyphosat in Verbindung mit Krebserregung bringt. Deshalb hat sich die EU, auch dank der Initiative unseres Bundesministeriums – danke, Frau Bundes­minister, für dein Engagement –, dazu bekannt, dass wir bis 31. Dezember 2016 die Beurteilung der Studie abwarten möchten und dann die Erkenntnisse dieser Studie, die von Wissenschaftlern erstellt wird, für eine Zulassung oder Nichtzulassung von Glyphosat einfließen lassen.

Ich möchte auch auf das wirklich bemerkenswerte Engagement der ÖBB und der ASFINAG in diesem Bereich eingehen. Die ÖBB zum Beispiel haben einen eigenen Spritzzug angeschafft, der nur mehr auf jenen Gleisen Pestizidmittel spritzt, wo auch solche Unkräuter, wenn man das so sagen kann, wachsen. Des Weiteren hat durch den sparsamen Einsatz dieser Mittel auch eine Reduktion der Pestizide von 70 Prozent stattgefunden. Auch die ASFINAG ist sehr engagiert.

Ich möchte noch auf den Gesetzestext 777 der Beilagen eingehen, mit dem eine Umsetzung oder Durchführung des EU-Rechts stattfindet, und dabei auf die ge­schützten Produkte. Mit geschützten Produkten meine ich auch – neben den anderen zweien – die geografischen Angaben. Ich selbst, aus meiner Region aus dem Bezirk Neunkirchen, kann feststellen, dass wir ein solches Produkt haben: das Schneeberg­land-Beef.

Das Schneebergland-Beef ist nicht nur ein kulinarisches Highlight, sondern auch der Name – durch den Schutz – ist ein großer Werbeträger für die Region und ein kulinarischer Tourismusmagnet. Deshalb gestatten Sie mir auch, wenn ich den Land­wirtschaftsminister dahin gehend auffordern möchte, seine Verantwortung weiterhin wahrzunehmen, damit wir gesunde Lebensmittel im Umkreis haben, und alle Maß­nahmen zu setzen, damit wir dies garantieren können. Deshalb ist auch die Zuweisung zum Landwirtschaftsausschuss richtig. (Beifall bei der SPÖ.)

14.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Diesner-Wais zu Wort. – Bitte.

 


14.15.28

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Ich kann Herrn Kollegen Pirklhuber recht geben: Bezüglich der Streunerkatzen können nicht die Bauernfamilien für alle verantwortlich gemacht werden. Wir haben Urlaub auf dem Bauernhof, dieser ist sehr beliebt, und der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 92

lebt natürlich auch von den kleinen Kätzchen, und das sollten wir den Kindern durch eine vollkommene Kastration nicht vorenthalten.

Ich möchte aber auch das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz ansprechen, was einerseits die amtliche Kontrolle bei den Biolebensmitteln und andererseits die Ursprungs- und Herkunftsangaben betrifft, und da möchte ich speziell auf die ge­schützten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen eingehen. Diese haben wachsende Bedeutung in Österreich für unsere Bauern, aber auch für unsere verarbeitenden Betriebe, denn wir müssen den Konsumenten einfach dahin gehend flexibel machen, dass er drauf schaut, was drinnen ist. Die Kennzeichnung soll natürlich auch so sein, dass er das erkennen kann.

Es ist ganz wichtig, dass unsere Konsumenten verstärkt österreichische Qualitäts­produkte kaufen, dass man den Patriotismus sozusagen dahin gehend schürt. Sie sollen aber auch wissen, wenn sie ein Schnitzel essen, dass dieses aus Österreich kommt. Andere Länder wie Frankreich oder Italien, die Ursprungs- und geografische Herkunftsangaben schon stark implementiert haben, zeigen es uns vor – Frankreich hat 219 Produkte und Italien 266 Produkte. Wir in Österreich haben nicht wenige Produkte mit solchen Bezeichnungen, weil wir keine Qualitätsprodukte haben, sondern weil der Gang dahin sehr schwierig ist, und da soll es jetzt eine Verwaltungsver­ein­fachung geben. Das ist der erste Schritt dazu.

Effiziente Kontrollen sind notwendig, dazu wird es jetzt den Ausschuss im Gesund­heitsministerium geben, der für Effizienz und natürlich auch für Informationsaustausch sorgen soll. Ich denke, im Sinne der Bauern und der Konsumenten ist Rechtssicherheit wichtig, dass wir ein funktionierendes und transparentes Kontrollsystem haben, denn das ist Garant für Vertrauen und damit auch für die Bereitschaft, dass der Konsument österreichische Produkte kauft. (Beifall bei der ÖVP.)

14.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


14.18.03

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Frau Minister! Vielleicht noch ergänzend zur laufenden Katzendiskussion, da bin ich ganz Praktiker, Frau Kollegin, da will ich auch noch anmerken: Ich denke, wir reden von einem bewirtschafteten, aktiven Bauernhof mit Tierhaltung; diese ist bekanntlich 364 Tage im Jahr notwendig, und da geht es den Katzen ausgezeichnet, und die erledigen manches Ratten- oder Mäuseproblem auf natürliche Art und Weise und nicht im Sinne der Chemie- und Giftkonzerne.

Herr Kollege Höfinger, dann gibt es überhaupt kein Problem, meinem ersten Antrag zuzustimmen. Wenn diese Nährwertangabe ohnehin nicht geplant ist, dann braucht man nur die Bestätigung, dann ist es noch problemloser, dann kann deine Fraktion da auch zustimmen. (Abg. Höfinger: Ich habe gesagt, es ist nicht notwendig!)

Ich darf aber den zweiten Antrag, der leider nicht eingebracht wurde, nachbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftskenn­zeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln“

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 93

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Herkunftskennzeichnung neben Frisch­fleisch auch für Verarbeitungsfleisch einzuführen und zwar derart, dass der Ort der Geburt, der Mast und der Schlachtung des jeweiligen fleischliefernden Tieres beim Verkauf an den Konsumenten am Etikett verpflichtend angegeben werden muss.“

*****

Wir bitten um Unterstützung. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Hagen: Bravo, Leo!)

14.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5 Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (777 d.B.): Bundes-gesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, ge­schützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten erlassen (EU-Qualitäts­regelungen-Durchführungsgesetz – EU-QuaDG), das Gesundheits- und Ernährungs­sicher­heits­gesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert sowie das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz aufgehoben werden (811 d.B.)

Die Forderung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittel­standards (ENVI) des Europäischen Parlaments nach einer Herkunftsbezeichnung für Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln sollte sofort in Österreich umgesetzt werden.

Dabei sollte auch aus der Ausgelobung erkennbar sein, in welchem Land das Tier geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde. Nur so kann man die volle Transparenz bei der Lebensmittelkennzeichnung erreichen. Die eindeutige Kennzeichnung der Lebensmittel ist für das Vertrauen der Konsumenten, die Volksgesundheit und der Nachverfolgbarkeit im Falle eines Problems notwendig. Die bessere Nachverfolgbarkeit der Herkunft zwingt die Produzenten auf die sorgfältige Auswahl der Lieferanten zu achten. Wie aus dem Bericht des ENVI-Ausschusses hervorgeht, sieht die Beschaffungspraxis folgendermaßen aus:

„Die Beschaffung aus einer Vielzahl von Quellen innerhalb der EU ist vorherrschend bei Erzeugnissen auf Schweinefleischbasis, während hauptsächlich bei Erzeugnissen auf Rindfleisch- und Geflügelfleischbasis eine Beschaffung aus Quellen sowohl inner­halb als auch außerhalb der EU zu verzeichnen ist. Lebensmittelunternehmer, insbe­sondere KMU, wechseln ihre Zulieferer häufig dreimal oder öfter pro Jahr, um eine angemessene Versorgung mit Rohstoffen zu einem akzeptablen Preis zu sichern.“ (http://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/foodlabelling/docs/com_2013-755_de.pdf)

Die Konsumenten verlangen schon lange eine lückenlose Herkunftskennzeichnung schon lange, sie wollen die Sicherheit haben, dass wenn Österreich drauf steht auch Österreich drinnen ist. So wie auch im ENVI-Ausschuss im Europaparlament be­sprochen wurde:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 94

„Nach einer FCEC-Studie10 ist der Ursprung von Lebensmitteln der fünftwichtigste (47,4 %) von insgesamt elf Faktoren, die die Kaufentscheidung beeinflussen, nach Geschmack (82 %), Mindesthaltbarkeitsdatum (62 %), Aussehen (61,3 %) und Preis (48,3 %). Nach der GfK-Verbraucherstudie über den Fleischmarkt ist das Ursprungs­land der viertwichtigste Informationsaspekt (von insgesamt 15 Aspekten), auf den die Verbraucher beim Kauf von Fleischprodukten achten, das entspricht 48 % der Verbraucher in der EU; dabei sind kaum Unterschiede zwischen EU15 und EU12 festzustellen. Ursprung folgt auf Mindesthaltbarkeitsdatum (68 %), Preis pro Kilogramm (67 %) und Preis (67 %). Außerdem achten die Verbraucher in der EU bei Frischfleisch und Fleischzubereitungen eher (45 %) auf das Ursprungsland als bei Produkten auf Fleischbasis (38 %).“ (Anhang D (Verbraucherumfrage) der „Study on the application of rules on voluntary origin labelling of foods and on the mandatory indication of country of origin or place of provenance of meat used as an ingredient“ zitiert in http://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/foodlabelling/docs/com_2013-755_de.pdf Seite 8)

Deswegen erachten wir es für besonders wichtig zum Wohle der Konsumenten die Herkunft des Fleisches in allen Produkten nachvollziehen zu können.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Herkunftskennzeichnung neben Frischfleisch auch für Verarbeitungsfleisch einzuführen und zwar derart, dass der Ort der Geburt, der Mast und der Schlachtung des jeweiligen fleischliefernden Tieres beim Verkauf an den Konsumenten am Etikett verpflichtend angegeben werden muss.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


14.19.32

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Information der Konsumentinnen und Konsumenten über Inhalt, Qualität und Herkunft der Produkte ist wichtig, muss selbstverständlich sein und ist meiner Überzeugung nach Grundlage für das Vertrauen der Verbraucher.

Vertrauen und Rechtssicherheit bedingen auch Kontrolle. Ein funktionierendes und transparentes Kontrollsystem festigt dieses Vertrauen. Rechtssicherheit dient sowohl den Produzenten als auch den Konsumenten, das heißt, sowohl Bauern als auch wir als Konsumenten profitieren.

Mit der Beschlussfassung der debattierten Gesetzesvorlage werden auf dem Gebiet der biologischen Lebensmittel für Produkte mit geschützten Ursprungs- und Herkunfts­angaben und für traditionelle Spirituosenspezialitäten rechtliche Rahmen für die amtliche Kontrolle geschaffen; eine Kontrolle, von der ich ausgehe, dass sie eine prak­ti­kable und unbürokratische Abwicklung erlaubt. Kontrolle darf selbstverständlich nicht Selbstzweck sein. Ziel muss es sein und ist es auch, das Vertrauen der Konsu­mentInnen in Bioprodukte und geografisch geschützte Erzeugnisse zu stärken.

Sehr geehrte Damen und Herren, Gott sei Dank gewinnen regionale Lebensmittel in Österreich immer mehr an Bedeutung. Das ist gut für die Konsumentinnen und Konsu-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 95

menten. Das ist auch gut für die österreichische Landwirtschaft und für die verar­beitenden Betriebe. Damit werden geschützte geografische Angaben und Ursprungs­bezeich­nungen immer wichtiger. Selbstverständlich muss man sich auf diese Angaben verlassen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Bundesgesetz leistet einen wichtigen Beitrag dazu. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Königsberger-Ludwig.)

14.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die vorerst letzte Rednerin in dieser Debatte ist Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.

 


14.21.54

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Liebe Jugend auf der Galerie! Liebe Zuseher vor den Bildschirmen! Es ist schon einige Male in der letzten halben Stunde der Entwurf des EU-Qualitätsrege­lungen-Durchführungsgesetzes angesprochen worden. Es gibt den Rahmen für amtliche Kontrollen, und bei Bio- und Herkunftsangaben spiegelt dieser Rahmen die Gemeinsamkeiten der Kontrollen wider. Zusammengefasst: Es handelt sich um eine Anpassung der EU-Vorschriften.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Österreich haben wir das Glück, dass wir uns mit wunderbaren und gesunden Produkten versorgen können. Schön öfters habe ich hier die hervorragenden und sehr erwähnenswerten Tätigkeiten genannt, die unsere Bäuerinnen und Bauern täglich leisten; sie erzeugen wunderbare Produkte, die wir genießen können.

Essen ist mehr als bloße Nahrungszufuhr. Das Interesse an guter und gesunder Ernährung nimmt stetig zu, und die Bevölkerung wird immer sensibler. Das Recht des Konsumenten und der Konsumentin auf Lebensmittelsicherheit und hohe Qualität sowie Informationen über das Produkt ist etwas sehr Wichtiges und ist auch richtig.

Natürlich wird es immer Probleme und Herausforderungen geben, aber allein wenn man sich den letzten Lebensmittelsicherheitsbericht etwas deutlicher anschaut, dann sieht man, dass ein sehr geringer Prozentsatz, nämlich nur 0,3 Prozent, der Proben als ungeeignet eingestuft werden musste. Bei insgesamt 28 000 Proben ist das wirklich sehr beachtlich und ein ausgezeichneter Wert. Wir können stolz auf unsere Betriebe sein.

Ich darf daher wieder einmal an dieser Stelle appellieren: Kaufen Sie heimische, saisonale und regionale Produkte! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Vogl.) So stärken Sie unsere Wirtschaft, unsere heimischen Agrarbetriebe, und vor allem wissen Sie genau, was Sie auf Ihrem Teller finden! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Vogl.)

14.24

 

14.24.29

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten erlassen, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 96

Markenschutzgesetz geändert sowie das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz aufgehoben werden, 811 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Ehmann, Eßl, Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Ge­setz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Ehmann, Eßl, Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 5 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine verpflichtende Nährwertinformationsverpflichtung für Wirte“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftskenn­zeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Gesund­heitsausschusses, seinen Bericht 812 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich weise den Antrag 1289/A(E) dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Gesund­heits­ausschusses, seinen Bericht 813 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

14.27.398. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1266/A(E) der Abge­ord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationspflicht nach dem Tuberkulosegesetz (814 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 97

9. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1330/A(E) der Abgeord­neten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Meldung und Veröffentlichung von nosokomialen Infektionen (815 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 999/A(E) der Abgeord­neten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenz (816 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1173/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot des Automatenverkaufs von Cannabis-Samen (817 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 861/A(E) der Abgeord­neten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Möglichkeit zur Zusammenlegung von Krankenversicherungen in Reform-Bundesländern (818 d.B.)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 bis 12 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


14.28.40

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bun­des­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine Fülle unterschiedlichster Themen, die wir hier besprechen.

Ich möchte zunächst einmal auf das Tuberkulosegesetz eingehen. Es zeigt sich leider Gottes, dass TBC in den letzten Jahren immer stärker zunimmt, auch wieder in Österreich. Das heißt, wir werden immer öfter mit Fällen konfrontiert, die vor allem auch medial gespielt werden. Viele Menschen sind berechtigterweise in Sorge, dass sie einfach zu wenig Information bekommen oder dass sie nicht genau wissen, wie sie sich schützen sollen oder können.

Es gab in vier Wiener Schulen im heurigen Frühjahr Fälle, wo TBC aufgetreten ist, und viele Eltern waren sehr verunsichert. Frau Bundesminister, Sie haben sich damals auf den Standpunkt gestellt, dass die Schulen nicht genannt werden müssen. Es gab aber Verfassungsjuristen, die das anders gesehen haben. Also es gibt ein bisschen eine unterschiedliche Interpretation.

Ich glaube, dass es Sinn macht, dass sich die Menschen auch schützen können, nämlich selbst schützen können. Es betrifft ja nicht nur TBC. Wir haben eine immer stärkere Zunahme an sehr schweren Erkrankungen beziehungsweise an Erkran­kungen, die in Österreich neu sind. Darüber sind die Menschen sehr verunsichert und haben auch gar keine Ahnung, wie sie sich schützen sollen.


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Ich denke, da wäre eine Informationspflicht mit Sicherheit auch gut, nämlich auch, um gleichzeitig zu erklären, wie man sich schützen kann und ob es überhaupt eine Gefahr für die Bevölkerung gibt.

Ich kann ehrlicherweise dem Argument der Kollegin Schwentner, das sie im Ausschuss genannt hat, nämlich dass es nur darum geht, kranke Menschen zu stigmatisieren, überhaupt nichts abgewinnen. Ich weiß nicht, in welcher Welt man lebt, dass man kranke Menschen stigmatisiert.

Das hat damit überhaupt nichts zu tun, sondern vielmehr möchte ich verhindern, dass sich weitere Menschen anstecken können. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.) Das ist einfach ein anderer Zugang. Während vor allem vonseiten der Grünen immer wieder versucht wird, hier alles quasi freizugeben, auch die Untersuchungen für Prostituierte sollen aufgehoben werden, sehen wir das etwas anders. Ich glaube, es hat die österreichische Bevölkerung sehr wohl ein Recht darauf, sich zu schützen und auch informiert zu werden, wenn Gefahr droht. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesminister, Sie haben auch gesagt, bei TBC braucht man keinen Mund­schutz, es ist nicht sinnvoll, wenn sich die Polizeibeamten im Zuge der Migranten­ströme in den österreichischen Bahnhöfen schützen. Das mag vielleicht sogar richtig sein, es hat aber, gerade in der Exekutive, schon zu großen Verunsicherungen geführt, die doch sehr, sehr eng und auch sehr lange Zeit mit den Menschen zusammen waren. Gleichzeitig war es so, dass Mitarbeiter des Bundesheeres sehr wohl einen Mund­schutz getragen haben.

Da gibt es schon eine große Verunsicherung, und ich glaube, man sollte es den Leuten nicht gewaltsam verbieten. Es kann schon auch ein bisschen Freiheit dahin gehend geben, wer sich wie schützen möchte. Ich glaube, da wäre es schon richtig.

Was ich auch nicht verstehen kann, ist das Argument der überschießenden Infor­mation. Es waren vier Schulen betroffen, und es durften nicht einmal die Schulen genannt werden. Das ist etwas, das mir nicht ganz klar war. – Das dazu.

Des Weiteren würde ich gerne noch etwas zum Antrag des Kollegen Loacker sagen, nämlich zur Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalten. Das ist ein Antrag, den wir seit vielen Jahren immer wieder auf der Tagesordnung haben. Früher hatten wir das Alleinstellungsmerkmal, jetzt sind auch schon andere Fraktionen draufge­kommen, dass das eine gute Sache wäre. Einzig und allein die beiden Regierungs­parteien wehren sich nach wie vor mit Händen und Füßen dagegen. Und das ist etwas, das ich mir nicht erklären kann.

Sie haben bis jetzt ja nicht einmal eine Leistungsharmonisierung bei diesen neun Gebietskrankenkassen zusammengebracht. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, warum unterschiedliche Leistungen abhängig von meinem Arbeitsort sind – nämlich nicht einmal wirklich vom Wohnort, denn wenn ich in Wien wohne und in Nieder­österreich arbeite, bin ich bei der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse, und umgekehrt. Das macht meines Erachtens überhaupt keinen Sinn. Da sind sicherlich noch Potentiale zu heben; das ist auch im Sinne einer Gleichbehandlung.

Daher ist dieser Antrag ein sehr sinnvoller. Ich denke, es wäre jetzt auch einmal an der Zeit für die beiden Regierungsparteien, da umzudenken und nicht immer nur im Hinterkopf zu haben: Na ja, wir brauchen die Sozialversicherung, damit wir unsere Politpensionäre dann noch in irgendwelchen Aufsichtsratsposten versorgen können! – Das ist der falsche Weg. Diese Dinge könnten wir uns längst sparen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.33



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 99

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


14.33.08

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren! Ich möchte in meinen Ausführungen auf die beiden Entschließungsanträge eingehen, die wir vorige Woche im Gesundheitsausschuss eingebracht haben, welche die Hygienestandards in den Krankenhäusern und die Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenz zum Inhalt haben. Und weil er gerade da sitzt (in Richtung des Abg. Rasinger): Erwin Rasinger und mir war es wichtig, mit diesen Anträgen einerseits auf vermeidbare Risken im Gesundheitswesen hinzuweisen und andererseits auf jene Folgen aufmerksam zu machen, die eine nicht zielgerechte Behandlung mit Antibiotika nach sich ziehen kann.

Warum diese Anträge gerade jetzt eingebracht wurden, liegt daran, dass in Europa der Anteil antibiotikaresistenter Bakterien in den letzten Jahren in einigen Ländern teilweise sogar massiv gestiegen ist, was sicherlich auf unterschiedliche Umstände zurückzu­führen ist, denn nicht nur zu häufige und falsche Verschreibung oder eine nicht ausreichende Dosierung und Einnahmedauer, sondern auch der intensive Gebrauch von Antibiotika in der Landwirtschaft sind problematisch.

Bei dieser ganzen Thematik spielen auch die Spitalshygiene und sogenannte Spitals­keime eine ganz spezielle Rolle, da diese besonders oft Resistenzen aufweisen. Wohl wissend, dass der größte Teil von Antibiotikagebrauch außerhalb von Krankenhäusern stattfindet, ist der Antibiotikagebrauch in den Kliniken und in den Spitälern aber der hauptsächliche Faktor für die Verbreitung multiresistenter Bakterien.

Dies ist daher für alle im Gesundheitswesen eine sehr große Herausforderung, da die Situation von Antibiotika zu Antibiotika und von Keimart zu Keimart sehr unterschied­lich ist. Der Verbrauch von Antibiotika in Österreich ist im europäischen Vergleich zwar moderat, trotzdem werden viel zu viele Arzneimittel dieser Art verschrieben. Einer der Gründe dafür ist, dass diese bei den Patienten ganz oben stehen und auch als sogenannte Wundermittel dargestellt werden. Wenn man zum Arzt geht, werden diese Mittel leider viel zu oft verschrieben.

Dabei sind, wie ich aus dem eigenen Familienkreis weiß, Infekte der oberen Atemwege einer der häufigsten Gründe für die Verordnung eines Antibiotikums in der ärztlichen Grundversorgung, obwohl diese Atemwegsinfekte nur zu einem Viertel auf bakterielle Ursachen zurückzuführen sind, was wiederum bedeutet, dass in solchen Fällen die Verschreibung genauso unnötig ist wie bei Influenza, denn ich glaube, auch bei der Grippe ist es wichtig, vorzubeugen, das heißt, sich vorher rechtzeitig impfen zu lassen.

Daher haben wir in unserem Antrag die Frau Bundesministerin ersucht, den Antibio­tika­verbrauch vor allem in den Krankenhäusern zu erheben und in weiterer Folge auf qualitativ hohem Niveau einen künftig rationelleren Umgang in Auftrag zu geben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Pirklhuber: Das ist sehr gut!)

14.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


14.36.16

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das mit dem Antrag in Bezug auf die Krankenhauskeime und die Antibiotikakontrolle ein bisschen anders gesehen. Der Antrag ist auf meine Initiative eingebracht worden, aber ich freue mich natürlich sehr, dass es ein gemeinsamer Antrag geworden ist und dass wir eine gemeinsame Initiative


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 100

setzen, um in dieser wichtigen Frage tatsächlich etwas weiterzubringen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und Rasinger.)

Krankenhauskeime sind ein großes und anwachsendes Problem. Die Prävalenz liegt immerhin bei 6 Prozent. Zwei Millionen Menschen nehmen Krankenhausaufenthalte bei uns in Österreich in Anspruch, und davon sind 120 000 Personen betroffen. Für 5 Prozent der Betroffenen entsteht dadurch auch eine todbringende Krankheit, an der sie dann letztlich versterben. 20 Prozent bis 30 Prozent dieser Infektionen könnten durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.

Das, was wir jetzt gemeinsam machen wollen, ist, das System zur Erfassung und in Bezug auf die Meldepflicht zu verbessern und weiterzuentwickeln und verpflichtende Meldungen anzustreben. Das ist sehr wichtig, einerseits zur Qualitätssicherung für die Patienten selbst, auf der anderen Seite aber auch für die Transparenz, damit man überhaupt geeignete Maßnahmen setzen kann.

Was uns auch noch wichtig gewesen wäre, wäre die Etablierung von bundesweit einheitlichen Hygienestandards, da auch mit bestimmten Hygienevorschriften viel ver­hin­dert werden könnte.

Zum Antibiotikagebrauch ist vielleicht auch noch wichtig zu sagen, es geht jetzt hier in erster Linie um die Humanmedizin. Wir haben das Problem aber auch in der Landwirt­schaft und in der Tierzucht. Herr Kollege Rasinger wird mir jetzt auch gleich sagen, dass es aus seiner Erfahrung anders ist als die Wissenschaft sagt: es wird nämlich ein Drittel der Antibiotika aus nicht wichtigen oder nicht nachvollziehbaren Gründen – vor allem bei Allgemeinmedizinern – verschrieben.

Da gibt es wirklich ein erhebliches Problem, das auch entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen sollte. Über den gemeinsamen Antrag hinausgehend hätten wir uns auch noch gewünscht, dass in Bezug auf die Schulung von Ärzten und auch schon in der Ausbildung ein Augenmerk und ein Fokus darauf gelegt wird. Auch, dass der CRP-Schnelltest – wir haben uns bereits im Gesundheitsausschuss darüber unterhalten –, der die Differenzierung zwischen bakteriellen und Infektionserkrankungen erleichtern könnte, von den Krankenkassen nicht bezahlt wird oder nicht überall bezahlt wird, ist ein großes Problem, denn letztlich wäre damit eine Fehlbehandlung auszuschließen.

Dann wollte ich noch etwas zur Meldepflicht in Bezug auf Tuberkulosefälle sagen. Frau Kollegin Belakowitsch, Sie fragen: In welcher Welt leben wir denn, dass Kinder ausgegrenzt oder diskriminiert werden? (Abg. Darmann: Das gibt es ja nicht! Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das frag’ ich mich schon lang!) Ich denke, in der Welt der FPÖ ist es leider oft so, dass Kinder ausgegrenzt und diskriminiert werden. Ich finde, wir sollten gemeinsam dafür sorgen, dass das nicht passiert. Und es sollte eine selbstverständliche ethische Verpflichtung sein, Kindern, die erkranken, das Leben nicht noch zusätzlich durch Ausgrenzung schwerzumachen. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Im Zusammenhang mit dem Antrag des Herrn Kollegen Loacker möchte ich noch sagen: Grundsätzlich ist diese Idee ja nicht schlecht – vielleicht verfolgen wir sie in differenzierter oder angemessener Weise auch noch weiter –, aber wir werden jetzt nicht zustimmen, weil wir ein anderes Konzept verfolgen, nämlich die Zusammen­legung der Krankenkassen, sodass für jede Sparte eine eigene Sozialversicherung entsteht: für Krankenversicherung, Unfall- und Pensionsversicherung.

Wir wollen grundsätzlich eher die Bundeskompetenzen stärken, um das Kompetenzen-Wirrwarr aufzulösen. Und es ist uns sehr wichtig, dass nicht nur die Finanzierung, sondern auch die Planung und Versorgungsverantwortung in eine Hand kommen, um


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 101

im Gesundheitswesen wesentlich effizienter zu werden und große Einsparungs­poten­ziale nützen zu können. Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


14.41.45

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich möchte mich nun verbreiten über mein tägliches Leben, nämlich über das Thema Antibiotika. (Zwischenruf des Abg. Walser.) Da ich hier hörte, was denn da alles im Argen liege, möchte ich Sie ein bisschen in die Welt der Medizin beziehungsweise die des Hausarztes entführen.

Ich bezweifle diese amerikanische Studie aus Kalifornien, wonach dort 5 Prozent sterben. Ich glaube, das war eine nicht sehr gut gemachte Studie und hochgerechnet. Sie sagen, sehr geehrte Frau Abgeordnete, dass ein Drittel der Verschreibungen falsch ist: Ich hätte gern die Studie, ich lese sehr viel – Frau Abgeordnete Schittenhelm ist Zeugin –, aber ich habe diese Literaturstelle nicht gefunden, die besagt, dass ein Drittel zu viel ist. Was aber aus meiner Sicht sehr wohl richtig ist, ist, dass 80 Prozent der Atemwegsinfekte 80 Prozent viral verursacht sind. (Abg. Pirklhuber: Das haben sie gemeint!)

Das tägliche Problem ist aber ein ganz ein anderes. Es kommen Leute, die drei, vier Tage krank sind – Patienten, die einen Tag krank sind, kommen gar nicht, die heilen das ja mit Hausmitteln aus –, und da müssen wir entscheiden: Gebe ich ihm etwas oder gebe ich ihm nichts? (Abg. Pirklhuber: Ja, ein Placebo!) Und wenn man manchmal nichts gibt: Riskiert man eine Lungenentzündung – ja oder nein? Das ist eine entscheidende Frage.

Ich habe schon einmal eine Patientin sterben sehen, die binnen einem Tag an einer normalen Grippe gestorben ist. Sie hatte auch nur einen Husten, nur einen Schnup­fen, hat sich nur schlecht gefühlt. Einen Tag später war sie tot – sie war beim Nach­barkollegen –, weil sie eine sehr aggressive Form hatte. Das heißt, der Mediziner hat es nicht so leicht wie manchmal der Spezialhygieniker, der praktisch Blutproben machen kann und dann sieben Tage später sagt: Das war der und der Keim, und eigentlich war es ein Virus.

Auch der berühmte CRP-Test ist nicht hundertprozentig genau. Ich habe ihn mir auf meine privaten Kosten gekauft, ich mache ihn regelmäßig, er ist ein gewisser Hinweis. Sogar niedrige Leukozyten sagen gar nichts: Ein älterer Mensch kann niedrige Leukozyten haben und trotzdem ziemlich krank sein. Das heißt, es ist alles nicht so einfach.

Und die internationalen Leitlinien sind auch relativ weit gefasst. Wir brauchen nicht noch eine Schulung zur Schulung zur Schulung, wir hören tagtäglich, was wir zu tun haben. Wir brauchen auch nicht noch eine Leitlinie. In Deutschland gibt es 1 258 Leit­linien, manche sind 100 Seiten lang, je nachdem, ob es die Uniklinik geschrieben hat oder eine andere Institution. Bitte, das bringt uns nicht weiter! In Wirklichkeit sind es, wenn Sie so wollen, ärztliches Gespür, ärztliche Erfahrung, die uns da weiterhelfen.

Insgesamt: Jedes Antibiotikum, das wir weniger brauchen, ist okay, ist schwer okay. Man muss das aber mit anderen Dingen gegenrechnen, wie zum Beispiel mit übersehenen schweren Infekten. Gerade im Spitalsbereich wäre es ganz wichtig – denn da wird ja das Antibiotikum nicht zum Spaß eingesetzt –, da wäre es ent­scheidend, dass es gar nicht erst zu einer Infektion kommt. Die allerwichtigste Maß-


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nahme ist häufig das Händewaschen, und das passiert halt manchmal leider nicht. Das heißt, Leitlinien helfen uns nur bedingt weiter.

Eines noch: Weltweit liegen wir ganz gut in Bezug auf den Verbrauch, wahrscheinlich könnten wir noch besser liegen. Und ich höre, wie schwierig es für die Pharmaindustrie ist, ein neues Antibiotikum zu entwickeln, denn die Kosten dafür liegen im Bereich von 1 Milliarde €. Jetzt versucht man in der Food and Drug Administration, aber auch in der EU praktisch eine Erleichterung zu geben, damit überhaupt eine Entwicklung statt­findet, denn das Schlimmste wäre, dass man dann überhaupt kein Antibiotikum hat, weil keines mehr wirkt. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


14.45.51

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir leben in einer Zeit, in der Mobilität eine Selbstverständlichkeit ist. Durch diese Mobilität sind wir mit Krankheiten konfrontiert, die wir eigentlich nur aus der Literatur kennen.

Ich hätte mir nicht gedacht, dass es in Salzburg einen Leprafall geben könnte oder dass die Ruhr bei uns hier in Wien auftaucht. (Zwischenruf der Abg. Maurer.) Das war für mich denkunmöglich, aber die Praxis zeigt, dass es Krankheitsfälle gibt, die es bisher noch nicht gegeben hat. Deshalb müssen wir mit mehr Sorgsamkeit und mehr Verantwortungsgefühl an dieses Thema herangehen.

Zu diesem Fall an den Wiener Schulen, wo es TBC gegeben hat: Wäre ich dort Mutter oder mein Kind in dieser Schule gewesen, hätte ich mir selbstverständlich erwartet, dass ich informiert werde. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich glaube, jede Mutter erwartet sich, dass sie auf das Gefahrenpotenzial rundherum aufmerksam gemacht wird. Das hat nichts mit Stigmatisierung zu tun, das hat aus­schließlich mit Verantwortung zu tun, dass man beim eigenen Kind genauer hinschaut, dass man genauer hinhört, ob alles in Ordnung ist. Diese Sicherheit erwarten sich Eltern, und die muss ihnen die Politik auch geben. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren! TBC ist keine Kleinigkeit, wie die WHO sagt. Alle zehn Sekunden stirbt jemand daran, und eine kranke Person steckt im Jahr bis zu 15 Personen an. Also ich glaube, allein aufgrund dieser Situation – Deutschland zeigt es auch, das sagt das Robert Koch-Institut, dass die TBC-Fälle explodieren – muss man sagen: Es tut sich etwas in diesem Bereich. Da haben wir Verantwortung zu übernehmen; die Politik muss das machen.

In diesem Sinne stelle ich mich selbstverständlich hinter den Antrag der Kollegin Belakowitsch, es ist ein vernünftiger Antrag. (Beifall beim Team Stronach.)

14.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Frau Bundesministerin für Gesundheit hat sich zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


14.48.21

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mich eigentlich nicht zu Wort melden, möchte aber etwas klarstellen, was diese Tuberkulose-Sache betrifft.

Gefragt war in diesem Tuberkulosefall in drei verschiedenen Wiener Schulen die öffentliche Bekanntgabe der Schulen. Was gemacht wurde, ist das, was Sie gefordert


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haben: Die Eltern, die im Kontakt mit den infizierten Kindern waren, wurden informiert, es wurden Umgebungsuntersuchungen gemacht; all diese Dinge wurden natürlich gemacht.

Was wir nicht wollten, ist, das öffentlich zu machen, und zwar aus dem ganz einfachen, ohnehin schon oft zitierten Grund: Die eine Schule ist durch Indiskretion in eine Zeitung gekommen, Verantwortliche eines Sportplatzes haben daraufhin untersagt, das Fuß­ball­spiel, das Fußballturnier dort abzuhalten, da sie Angst hatten, man könnte Tuber­ku­losebakterien irgendwie in die Welt verstreuen. In der Kantine hat man sich geweigert, den Kindern etwas zu trinken zu geben, aus Angst, dass man sich ansteckt. Das wollten wir verhindern.

Natürlich sind alle Betroffenen nach dem geltenden Stand der Wissenschaft untersucht worden, werden auch weiter untersucht und beobachtet, das heißt, dieser Pflicht ist die Behörde nachgekommen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

14.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


14.49.42

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Mückstein hat den Antrag schon angesprochen, und ich möchte jetzt kurz auf die bundesländerweise Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern eingehen.

Das Gesundheitssystem hat ein Ausgabenproblem, denn die Einnahmen sprudeln fröhlich vor sich hin. Dass das jetzt sogar innerhalb des Hauptverbandes schon für Reaktionen sorgt, das möchte ich Ihnen kurz schildern. Es ist seit Jahren gelebte Praxis, dass der Hauptverband und die Kassen Gesundheitskosten vermehrt in den privaten Bereich abschieben. Das funktioniert so, dass man Vorsorgeleistungen nicht mehr zahlt, dass man bei den Kassenärzten auf eine Verknappung hinarbeitet und dass man bei der Erstattung von Medikamenten so lange zuwartet, bis die Patienten schwerstkrank sind. Vorher bekommen sie die teuren Medikamente nicht.

Wer es sich dann leisten kann, weicht auf den privaten Markt aus und zahlt es aus der eigenen Tasche. Dadurch wird eine Mehrklassenmedizin praktiziert obwohl das oft abgestritten wird –, die einer Politik aus dem vorherigen Jahrhundert entspricht. Und der Chef des Hauptverbandes, dieses Verbandes aus dem vorigen Jahrhundert, wird jetzt voraussichtlich Generalsekretär der ÖVP.  Das halte ich für ziemlich passend.

Da die Krankenkassen in diesem Jahr auf ein Defizit von angeblich 130 Millionen € zusteuern – zumindest wird das so propagiert –, möchte man jetzt bei den Arznei­mitteln sparen und diese zwangsweise mit einem Gesetz regeln. Das finde ich besonders pikant, wenn Planwirtschaft, gesetzliche Preisregulierung auch bei ÖVP-Regierungsbeteiligung und einem schwarzen Hauptverbandschef daherkommen.

Damit will man es sich ersparen, in den eigenen Strukturen die Schritte zu setzen, die zu einer Einsparung führen. Schaut man sich nämlich an, wie hoch in Österreich die Pharmaquote ist – also wie viel Prozent der Gesamtausgaben im Gesundheitssystem für Arzneimittel aufgehen –, dann sieht man, dass wir da in der Europäischen Union und in der OECD schon deutlich unterhalb des Schnittes sind. Es gäbe also keinen Grund, bei den Arzneimitteln zu sparen, vielmehr sollten die Krankenversiche­rungs­träger bei sich selbst sparen.

Man nimmt aber in Kauf, dass man den Innovationsstandort Österreich schädigt, dass man den Produktionsstandort Österreich schädigt, und in Wirklichkeit riskiert man auch, dass die Versorgung mit Arzneimitteln immer wieder irgendwo Knappheit bringt,


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nämlich beim Patienten. Kommt es zu Lieferengpässen, dann wird ein Land wie Österreich, das ein billiger Nachfrager ist, eher den Kürzeren ziehen als eines, das ein guter Nachfrager ist. Natürlich gibt es auch das Phänomen der Parallelexporte in Länder, wo für Medikamente mehr bezahlt wird, also da sparen wir mit dem Sanctus der Bundesregierung zulasten der Patienten. Was man tun hätte können, wäre, bei den zahllosen Krankenversicherungsträgern einzuschreiten und Parallelstrukturen zu beseitigen.

Da sind ja wir von den NEOS nicht die Einzigen, die das befürworten. Zwei Landes­hauptleute haben ja selber angeregt, die Krankenversicherungsträger bundeslän­derweise zusammenzulegen, nämlich Markus Wallner in Vorarlberg und Josef Pühringer in Oberösterreich. Pühringer hat es, als er gesehen hat, wen das treffen würde, bleibenlassen. In Oberösterreich gibt es nämlich eine super KFG – eine Kran­kenfürsorgeanstalt für die Politiker und öffentlich Bediensteten – mit tollen Konditionen. Das konnte er seinen Politikern und seinen Landesbeamten natürlich nicht antun, dass die in eine normale GKK-Logik hineinkommen.

Und da muss man sich einmal anschauen, wie hier die Entsolidarisierung funktioniert. In diesen Krankenfürsorgeanstalten, wo die öffentlich Bediensteten versichert sind, gibt es weniger Krankheitsrisiko, da hier keine Arbeiter und keine handwerklich tätigen Menschen drinnen sind, es gibt dort so gut wie kein Arbeitslosigkeitsrisiko, da werden die Beiträge immer sprudeln. Und weil diese Risiken nicht existieren, kann man auch höhere Leistungen anbieten. In den Gebietskrankenkassen hingegen, wo die Men­schen versichert sind, die ein Jobrisiko haben, die auch beruflich erkranken, die einfach im Durchschnitt die anstrengenderen Jobs haben, werden die ganzen Risiken hineingegeben. In Wirklichkeit müssen die GKK-Versicherten die Privilegien der Versicherten dieser Krankenfürsorgeanstalten tragen.

Wie man das als Sozialdemokratische Partei mittragen kann, das ist mir vollkommen schleierhaft. Man hätte also viel mehr tun können und man könnte noch viel mehr tun: in einem ersten Schritt bundesländerweise zusammenlegen, um dann in einem weiteren Schritt alle Träger zusammenzulegen. Kollegin Mückstein hat es gesagt: Wir haben in der Unfallversicherung einen gemeinsamen Träger. Warum soll das nicht in anderen Versicherungszweigen auch gehen?

Bei der Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und der Angestellten hat man es einmal versucht, der Rechnungshof hat aufgezeigt, welche Fehler man gemacht hat, wie man die Sparpotenziale besser hätte nützen können.

Wir glauben: Lernen wir aus den Fehlern, die gemacht wurden, schreiten wir weiter voran und lösen diese Zersplitterung und Kleinteiligkeit auf! Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

14.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Karlsböck. Herr Abgeordneter, sollte Ihre Rede länger als bis 15 Uhr dauern, müsste ich Sie unterbrechen. – Bitte.

 


14.55.20

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird nicht länger als 5 Minuten dauern. (Abg. Rasinger: Beeil dich!) Zu den Diskussionen – und das ist kein lustiges Thema – über Infektionen, die sich jetzt in der veröffentlichten Meinung und auch im medizinischen Umfeld in Bezug auf die Flüchtlingsströme zugespitzt haben (Abg. Rasinger: Schnel­ler! Schnell!), habe ich ein paar Anmerkungen zu machen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 105

Frau Minister, wir haben das im Ausschuss besprochen, ich werde es jetzt noch einmal thematisieren. Sie haben am 17. September aus Ihrem Ministerium Leitlinien für das Personal – das medizinische Personal auf der einen Seite und auf der anderen Seite für die Helfer im Flüchtlingsbereich – herausgegeben.

Da schreiben Sie, dass „derzeit das von großen Flüchtlingsgruppen ausgehende Infek­tionsrisiko als nicht größer einzustufen ist als jenes im Bereich von sonstigen großen Menschenansammlungen oder in Massentransportmitteln.“ Also wenn Sie von Grinzing zum Schottentor mit der Straßenbahnlinie 38 fahren, ist es ungefähr dasselbe, wie beim Kontakt mit Flüchtlingsströmen an der Grenze.

Und dann schreiben Sie weiter: „Daher besteht für das Tragen von Schutzmasken durch ZugbegleiterInnen, PolizistInnen und Hilfskräfte, die bei der Versorgung von Flüchtlingen im Einsatz sind, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit!“

Weiter unten steht dann, es besteht „nur eine geringe“ – geringe, aber doch! – „An­steckungsgefahr mit Tuberkulose“ und dergleichen. Dem gegenüber steht – Sie kennen das wahrscheinlich mittlerweile – das vom Robert Koch-Institut eben genau für diese Zielgruppen herausgegebene Informationsblatt, in dem ganz eindeutig aufgelistet wird, wo welche Erkrankungen, die wir noch gar nicht kennen – wir kennen sie natürlich im medizinischen Bereich, aber bis dato kommen sie hier eigentlich nicht vor –, jetzt auch vermehrt vorkommen könnten, was in welcher Form zu tun ist. Da steht drinnen, ob Erkrankungen von Mensch zu Mensch übertragbar sind und vieles mehr.

Ich glaube, Frau Minister, dass offensichtlich im Rahmen der Wien-Wahl alles dafür getan worden ist, um möglichst zu kalmieren. Das hat – ich sage es noch einmal – nichts damit zu tun, dass es wirklich absurd ist, da eine fremdenfeindliche Diskussion zu unterstellen, dass es niederträchtig oder hetzerisch sei – das alles ist uns ja vorgeworfen worden, weil wir am Anfang das ja auch thematisiert haben –, sondern: Es ist schlicht und einfach die Realität, und ich würde Sie bitten, aus Ihrem Ministerium die richtigen Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben. – Das ist das eine Thema. (Beifall bei der FPÖ.)

Das zweite Thema – und da ist jetzt wirklich wenig Zeit – ist die Sache mit den Sozial­versicherungen. Wir haben heute schon darauf hingewiesen: In den letzten Jahren sind unzählige Anträge zu diesem Themenkomplex gemacht worden, Anfragen, Anträge, Presseaussendungen und dergleichen.

Wir haben Ihnen die Lösungsvorschläge aus unseren Reihen schon öfters vorgestellt. Auf dieses ganze Thema muss natürlich viel komplexer gesehen werden. Es muss im Zusammenhang mit den primären Versorgungszentren gesehen werden, weil in diesem Bereich eine Gruppe – nämlich die Ärzte, die auch in der Selbstverwaltung miteingebaut sind  geschwächt werden soll, der praktische Arzt geschwächt werden soll; die Kollektivverträge sollen durch Einzelverträge ersetzt werden. Auf der einen Seite werden Sozialpartner beziehungsweise die Selbstverwaltung – zumindest ein Partner geschwächt, und auf der anderen Seite werden die Selbstverwaltung und die Sozialpartner einzementiert.

Es kann nicht sein, dass in Gebietskrankenkassen – nicht nur Gebietskrankenkassen, sondern in den Entscheidungsgremien in Sozialversicherungen eine Mentalität vor­handen ist, wo man sagt, es kommt einfach nicht infrage, diese zusammenzulegen.

Sagen wir es einfach so, um es kurz zu machen, weil keine Zeit mehr ist, das hier länger zu diskutieren: An den Schalthebeln in den Krankenkassen sitzen heute Ge-


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werk­schafter, die in ihrem Bereich sicherlich gute Arbeit machen, aber bei solchen millionenschweren Unternehmen – was heißt millionen-, milliardenschweren Unterneh­mern – bräuchte es eigentlich viel mehr Spitzenkräfte, Spitzenmanager. Und die finden sich dort leider nicht. Es darf eben kein Selbstzweck, kein Selbstbedienungsladen sein.

Wir Freiheitlichen fordern, dass die Krankenkassen zumindest in Ansätzen – wie wir das vorschlagen – zusammengelegt werden. Man kann das in Gruppen machen, aber auch regionsweise. Ich ersuche schlicht und einfach, dieses Thema nicht länger zu blockieren, sondern im Sinne der Gesundheitsreform diese Dinge offener und trans­parenter zu diskutieren.  Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 8 bis 12 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.00.50Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­desminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend: Partner­schaft des Stillstands vernichtet Arbeitsplätze (6758/J)

 


Präsidentin Doris Bures (den Vorsitz übernehmend): Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 6758/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Seit August 2012 steigt die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat beständig an. Seit 50 Monaten in Folge hat sich in Österreich die Zahl der Arbeitslosen erhöht. Auch im September stiegt die Arbeitslosenquote September im Vorjahresvergleich erneut - um 0,7 Prozentpunkte - und liegt damit bei 8,3%, das entspricht 322.000 Österreicher_innen auf Arbeitssuche. Zusätzlich waren 69.000 in Schulungen. Die Zahl der Arbeitslosen wird in Kürze das dramatische Niveau von 400.000 erreichen. Der Regierung fehlt weiterhin jegliches Konzept, um eine Trend­wende einzuleiten. Statt die Verantwortung für die derzeitige Situation anzunehmen, wird diese seitens der Regierung auf die Sozialpartner abgewälzt. Doch deren einzige Leistung besteht darin, jegliches Reformvorhaben im Keim zu ersticken. Nicht umsonst liegen alle Verhandlungen im Arbeitsmarktbereich seit Monaten und Jahren auf Eis. Man spricht von einer "Partnerschaft des Stillstands". Diese Reformunwilligkeit hat nicht nur gegenwärtig Folgen, sondern sie wirkt noch weiter bis 2018. Denn wie die aktuelle WIFO-Prognose bestätigt, wird die Arbeitslosigkeit bis 2018 weiter steigen.

Die sich weiter fortsetzende Dynamik lässt an der Problemlösungskompetenz der Regierung zweifeln. Der mit großen Hoffnungen verbundene Arbeitsmarktgipfel wird immer wieder verschoben, als könnten sich der österreichische Arbeitsmarkt, der Wirt­schaftsstandort und auch der Staatshaushalt weitere Verzögerungstaktiken leisten. Die Verzögerungen führen auch zu Unsicherheiten bei Kollektivvertragsverhandlungen, da nicht bekannt ist, mit welchen Veränderungen die Unternehmen  - die schlussendlich


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Jobs schaffen und Gehälter zahlen - rechnen müssen. Zusätzlich werden Unsicher­heiten verstärkt, da die Sozialpartner, denen die Ausarbeitung entsprechender arbeits­marktpolitisch relevanter Maßnahmen überantwortet wurde, keine Fortschritte erzielen. Dass diese Verhandlungen nun auf Regierungsebene verschoben werden sollen, wird nicht helfen, die alten verkrusteten Strukturen und Positionen der Sozialpartnerschaft zu durchbrechen, da die entsprechenden Regierungsverhandlungspartner selbst als Vertreter_innen dieser Sozialpartnerschaft in die Regierungsverantwortung gekommen sind. Fortschritte? Einigungen? Aussichtslos!

Die bestätigte Fortsetzung der erfolgsarmen Schuldenpolitik der letzten Jahrzehnte scheint für die Regierung keinen Grund mehr darzustellen, auf umfangreiche arbeits­marktpolitische Reformen zu drängen. Der Zusammenhang zwischen arbeitsmarkt­politischen Rahmenbedingungen, wirtschaftlichen Impulsen, die daraus entstehen können und einer entsprechend möglichen Budgetkonsolidierung liegen auf der Hand. Die steigende Arbeitslosigkeit übt - aufgrund jahrelang verpasster Reformen – mas­siven Druck auf den Bundeshaushalt aus. Die budgetären Spielräume für Zukunfts­investitionen sind nicht vorhanden, vergangenheitsbezogene Ausgaben zur sozialen Abschwächung der negativen Folgen von Arbeitslosigkeit aufgrund nicht getätigter Strukturmaßnahmen steigen weiter. Büßen wird dafür die kommenden Generation, die Zukunft des Landes, weil für deren (Aus-)Bildung ein immer stärkerer Spardruck herrscht. Wobei schon längst klar ist, dass die Köpfe unserer Kinder, die wichtigste, wenn nicht die einzige, Zukunftsressource Österreichs sind. Die Reformunwilligkeit der Bundesregierung ist die vermutlich größte Gefahr für den österreichischen Arbeits­markt.

Nicht nur die Ausgabensteigerungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, sondern auch die indirekten Folgen für das Gesamtbudget müssen beachtet werden. Eine hohe Zahl an Arbeitslosen, und damit nicht genutztes Arbeitskräftepotenzial, führt zu Einnah­menausfällen auch im Pensionsbereich, was wiederrum langfristig den Bundesbeitrag erhöht. Zusätzlich hat lang andauernde Arbeitslosigkeit negative Auswirkungen auf den gesundheitlichen Zustand, wodurch die Ausgaben im Gesundheitsbereich ebenso ansteigen. Den Entfall an allgemeinen Steuermitteln durch Einkommenssteuern, aber auch fehlende Sozialversicherungsbeiträge, verkleinern finanzielle Spielräume zusätz­lich, geben keine Möglichkeiten zur Budgetkonsolidierung, womit sie nachhaltig die finanziellen Lasten für die junge Generation erhöhen. Gleichzeitig lässt die enorme finanzielle Belastung auch keinen Spielraum für entsprechende sozialabgaben­recht­liche Entlastungen, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen unumgänglich sind - ein scheinbarer Teufelskreis.

Direkt im Bereich der Arbeitsmarktpolitik ergeben sich aufgrund der steigenden Arbeits­losigkeit laut Budgetbericht des Finanzministeriums für das Budget von 2016 Mehr­ausgaben von 518,5 Mio Euro. Gleichzeitig können die Mittel für aktive Arbeitsmarkt­politik aufgrund budgetärer Einschränkungen nicht in einem ähnlichen Verhältnis ansteigen. Dies führt zu einer Verknappung der Angebote an aktiven arbeitsmarkt­politischen Maßnahmen. Eine effiziente und entsprechend effektive Mittelverwendung muss deshalb im Fokus der aktiven Arbeitsmarktpolitik liegen. Bereits im Vorjahr hat ein vermeintlicher Sparkurs für aktive Arbeitsmarktpolitik das enge finanzielle Korsett des Arbeitsmarktservice aufgezeigt, obwohl versucht wurde, dies durch die Aus­schüttung von ESF-Mitteln auf Bundesländerebene zu kaschieren. Für 2016 wird nun zwar ein Anstieg der Mittel für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik von 139 Mio Euro im Vergleich zum BVA 2015 veranschlagt, doch stehen damit 2016 für jeden Arbeitslosen weniger Mittel zur Arbeitsmarktintegration zur Verfügung.


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Darüber hinaus muss man auch die Tatsache akzeptieren, dass aktive Arbeitsmarkt­politik die zu lösenden Probleme nicht mehr ausreichend lösen kann. Zwar führt eine qualitativ hochwertige aktive Arbeitsmarktpolitik zu einer Höherqualifizierung des Arbeitskräftepotenzials und damit zu einem verbesserten Arbeitsangebot, doch gerade weil der Arbeitsmarkt ein Markt ist, müssen auch entsprechende Maßnahmen getroffen werden um die Nachfrage nach Arbeit zu erhöhen. Nur so kann eine Ausweitung des Arbeitskräftepotenzials auch positive gesamtwirtschaftliche und vor allem budgetäre Aspekte erzeugen. Diese Wechselwirkungen werden von der Bundesregierung regel­mäßig außer Acht gelassen, sie ist folglich für einen Teil der Entstehung von Arbeitslosigkeit auch direkt verantwortlich.

Die Ausweitung des Arbeitskräftepotenzials aufgrund der Steigerung des Pensions­antrittsalters (und einer entsprechend massiv größeren Gruppe an älteren Arbeits­marktteilnehmer_innen) und durch Zuwanderung, werden oft als Vorwand für die negative arbeitsmarktpolitische Entwicklung herangezogen. Doch es liegt auf der Hand, dass eine Ausweitung des Arbeitskräftepotenzials nicht zwingend zu einer Belastung des Arbeitsmarktes führen muss, was eine Vielzahl an internationalen wirtschaftswissenschaftlichen Studien zeigt. Vielmehr entstehen aus einer Vergrößerung des Arbeitskräftepotenzials Chancen auf ein daraus induziertes Wachstum. Knackpunkt und entscheidend sind dabei allerdings die wirtschafts­politischen Rahmenbedingungen sowie die Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik, die entsprechenden Rigiditäten entgegenzuwirken hat.

Doch gerade bei den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zeigt sich, warum Österreich das Mehr an potenziellen Arbeitskräften nicht nutzen kann. Eine von "Peter Hajek - Public Opinion Strategies" durchgeführte repräsentative Umfrage unter 300 Vorständen, Vorstandsassistent_innen, Geschäftsführer_innen und Prokurist_innen von EPUs bzw KMUs ( http://bit.ly/Umfrage-Steuerreform) fragte unter anderem nach den wesentlichsten Gründen und den größten Hürden für ihre Unternehmen, neue Mitarbeiter_innen einzustellen. Die Ergebnisse sind eindeutig - und zeigen die ent­sprechenden Reformnotwendigkeiten auf: Zu 64% stellen die hohen Lohnnebenkosten eine Hürde dar, zu 14% das restriktive Arbeits- und Sozialrecht. Die Bundesregierung ist nicht nur an der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gescheitert, sondern hat die steigende Arbeitslosigkeit überhaupt erst verursacht!

Auch die medial hochgepriesene Steuerreform bringt kaum Impulse für Wirtschaftswachstum, den Standort und den Arbeitsmarkt. In der wirkungs­orientierten Folgenabschätzung zum Steuerreformgesetz 2015 (abrufbar unter http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00129/imfname_415902.pdf) werden Prognosen von WIFO und IHS zur gesamtwirtschaftlichen Auswirkung der Steuerreform angeführt. Das IHS prognostiziert, dass die Steuerreform das Niveau des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2016 um 0,51% gegenüber einem Basisszenario ohne Reform erhöhen wird - und dass dieser Effekt langfristig sogar knapp 1% betragen wird. Die Reform wird laut IHS kurzfristig rund 25.000, langfristig rund 29.000 neue Arbeitsplätze schaffen. Die WIFO-Prognosen liegen deutlich darunter. Das Budget­defizit wird sich gemäß IHS-Prognose 2016 um 0,15% des BIP verschlechtern, langfristig wird die Reform den öffentlichen Haushalt jedoch leicht entlasten. Die in der WFA angeführte Einschätzung des WIFO beziffert den Effekt auf das BIP-Niveau kurzfristig mit 0,1% und mittelfristig mit 0,4%. So lauteten die bereits sehr beschei­denen Prognosen im Mai 2015.


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Hinzu kommt, dass das WIFO seine Berechnungen in einer Anfang Juni ver­öffentlichten Studie (Baumgartner und Kaniovski, 2015) aktualisiert und durch zwei zusätzliche Szenarien ergänzt hat, in denen unterschiedliche Annahmen zur Gegen­finanzierung getroffen werden. Jenes Szenario, bei dem die Gegenfinanzierung zeitgerecht und in vollem Umfang umgesetzt wird (Szenario 1), und das die Grundlage der in der WFA enthaltenen WIFO-Einschätzung bildet, wird in dieser Studie deutlich nach unten revidiert, sodass ein Niveau-Effekt auf das BIP erst 2017 mit 0,1% eintritt und das BIP bis 2019 nur um kumuliert 0,2% ansteigt. Dies wirkt sich natürlich auch stark dämpfend auf den erhofften Beschäftigungszuwachs aus.

Der Arbeitsmarkt steht aber nicht nur aus wirtschaftspolitischen Gründen unter Druck, sondern steht grundsätzlich weiteren Herausforderungen gegenüber, die sich in den letzten Jahren entwickelten, bzw. Herausforderungen, die sich in naher Zukunft stellen werden, insbesondere wenn man an die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und an die Sicherung der Erwerbsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer_innen denkt. Denn die steigende Zahl an Asylwerber_innen und damit in Zukunft die steigende Zahl der anerkannten Flüchtlingen wird zu einem weiteren Wachstum des Arbeitskräfte­poten­zials führen. Um dieses Potenzial zu nutzen, bedarf es vorbereitender und zukunfts­orientierter Maßnahmen, sowohl im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik, als auch im Bereich der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Beschäftigung und Arbeits­marktinte­gration.

Eine weitere Herausforderung stellt die langfristige Arbeitsmarktintegration älterer Ar­beit­nehmer_innen dar. Aufgrund der glücklicherweise später stattfindenden Pensions­antritte treten nun strukturelle Nachteile dieser Arbeitnehmer_innen-Gruppe zum Vorschein, die jahrzehntelang ignoriert wurden bzw. aufgrund des geringen Pensions­alters und entsprechender Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Arbeitsmarkt in die Pension keine Bedeutung hatten. Diese strukturellen Nachteile verschiedener Gruppen können nicht nur durch aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die ausschließlich Symptome bekämpfen, angegangen werden, sondern es müssen grundsätzliche Reformen gesetzt werden, die diese Probleme an der Wurzel packen. Ältere Arbeit­nehmer_innen haben nicht von Natur aus einen Nachteil am Arbeitsmarkt, sondern bekommen diesen erst durch die strukturellen Nachteile umgehängt. Folglich ist die Bundesregierung direkt für die schwierige Situation von älteren Arbeitnehmer_innen am Arbeitsmarkt verantwortlich.

Es bedarf endlich wesentlicher Reformschritte, um wirtschaftliche Impulse für den Arbeitsmarkt zu setzen, um damit das erste Mal seit 1954 (https://service.bmf.gv.at/BUDGET/budgets/2013/beilagen/Eckwerte_Beschluss_2013.pdf) und damit nach 61 Jahren wieder ein ausgewogenes Budget zu ermöglichen.


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Aktive Arbeitsmarktpolitik

Angesichts steigender Rekordarbeitslosenzahlen und geringer finanzieller Spielräume in der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist ein entsprechend sorgsamer Mitteleinsatz notwendig, der auf Effizienz und Effektivität ausgerichtet ist. Die vorgesehenen Mittel für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik betragen laut aktuellen Budget für 2016 in Summe 2,6 Mrd Euro, was ein leichtes Plus gegenüber dem Bundesvoranschlag für 2015 bedeutet. Gleichzeitig steigt die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt auf 384.000 Menschen an. Damit bleiben für jeden Arbeitslosen jährlich im Schnitt 144,42 Euro weniger übrig, die zur Qualifizierung, für Umschulungsmaßnahmen und für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration genutzt werden können.

Aufgrund der angespannten finanziellen Situation ist ein sinnvoller und flexibler Mitteleinsatz für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen notwendig. Doch gerade hier zeigte sich in zuletzt gesetzten Maßnahmen eine verfehlte Mittelzweckbindung, bei­spielsweise bei der im Juni beschlossenen jährlichen Bereitstellung von 250 Mio Euro für ältere Arbeitnehmer_innen. Diese Mittel können vom AMS ausschließlich für Eingliederungsbeihilfen und zur Förderung sozioökonomischer Betriebe verwendet werden. Ein flexibler Mitteleinsatz für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wurde nicht vorgesehen. Im Bereich von Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zeigt sich jedoch ein enormer Angebotsrückgang beim AMS. Im September waren um 10% weniger Personen in Schulungen als im Vorjahr, während im selben Zeitraum die Zahl der Arbeitslosen um 10,3% gestiegen ist. Auch wenn dies auf die Einschränkung als "sinnlos" geltender Schulungen zurückgeht, darf nicht davon ausgegangen werden, dass Eingliederungsbeihilfen und Investitionen in sozioökonomische Betriebe das Allheilmittel am Arbeitsmarkt sind.

Selbstverständlich ist es wichtig "training on the job", wie durch SÖB oder Einglie­derungsbeihilfen, zur Verfügung zu stellen. Doch es gibt zahlreiche ältere Arbeitslose, die kaum über geeignete Qualifikationen verfügen, um für einen Betrieb durch Kombilohn in Frage zu kommen. Zusätzlich zeigen sich entsprechende Mitnahme-Effekte. Keine Qualifizierungsmaßnahmen außerhalb dieser SÖB zu fördern, ist der falsche Ansatz - vor allem, weil entsprechende Umqualifizierungen und Schulungs­maßnahmen mit 50 Jahren sehr wohl Sinn machen, insbesondere im Hinblick darauf, das faktische Pensionsalter endlich an das gesetzliche heranzuführen. Zusätzlich ist auch die starke Förderung der SÖB fraglich, da hier hauptsächlich entsprechende Arbeitsplätze am zweiten Arbeitsmarkt gefördert werden und entsprechend auch längerfristig die Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt kritisch hinterfragt werden darf.

Auch die finanzielle Konzentration auf eine einzige Problemgruppe am Arbeitsmarkt ist falsch und wirkt sich bereits jetzt auf die Zahl der Langzeitarbeitslosen - und damit auch die durchschnittliche Dauer von Arbeitslosigkeit - aus. Während die Zahl der Langzeitarbeitslosen im September um 20,4% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, verlängerte sich die durchschnittliche Dauer in Arbeitslosigkeit um 12 Tage auf 122 Tage. Dieser Anstieg ist auch auf die Einsparungen bei "sinnlosen" Kursen zurück­zuführen. Doch gerade lange Perioden der Inaktivität - ohne jegliche Inanspruchnahme aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen - verringern stetig die Chancen auf eine positive Arbeitsmarktreintegration der Betroffenen.

Zur Bereitstellung von ausreichend Umschulungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für alle Gruppen am Arbeitsmarkt bedarf es vor allem eines gezielteren Mitteleinsatzes, weshalb bereits bestehende Instrumente, die durch Mittel der Arbeitslosenversicherung gedeckt werden, hinterfragt werden müssen. Beste Beispiele hierfür sind vor allem Instrumente der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik wie die geblockte Altersteilzeit, die


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neu eingeführte Teilpension - die eigentlich keine Teilpension ist - oder auch die Bil­dungskarenz bezüglich ihrer Treffsicherheit.

Die geblockte Altersteilzeit stellt aufgrund der festgelegten geblockten Freizeitphase 2,5 Jahre vor Pensionsantritt nichts anderes als eine, durch das AMS finanzierte, Frühpensionierungsmöglichkeit dar. Damit subventioniert das AMS frühzeitige Ruhe­stände. Die Ausgaben für die geblockte Altersteilzeit betrugen laut AMS 2014 bei­spielsweise 63,8 Mio Euro. Auch die im Nationalrat im Juli beschlossene Teilpen­sion ist nur eine Verlängerung der Altersteilzeit und sicherlich keine Teilpension im eigentlichen Sinn. Dass es sich um keine Teilpension handelt, zeigt sich in der Finanzierung der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Dienst­geber_innen über Mittel der Arbeitslosenversicherung. Die wirkungsorientierte Folgen­abschätzung rechnet bereits ab 2016 mit Mehrausgaben im Arbeitsmarktbudget von 3,9 Mio Euro, dieser Betrag erhöht sich stetig mit der geplanten Inanspruchnahme auf knapp 29 Mio Euro (2020). Das sind Mittel, die durch die Einführung einer richtigen Teilpension im Arbeitsmarktbudget direkt eingespart werden könnten. Auch in der Pensionsversicherung würde die Einführung einer richtigen Teilpension für keine zusätzlichen Kosten aufgrund ihrer Kostenneutralität sorgen.

Weiters ist die Treffsicherheit der Bildungskarenz ist in Frage zustellen. Auch wenn es zu entsprechenden Klarstellungen in den Bestimmungen gekommen ist zeigt sich noch immer, dass die Bildungskarenz überwiegend von Personengruppen in Anspruch genom­men wird, die wenige Probleme am Arbeitsmarkt haben. Gerade ältere Arbeit­nehmer_innen, Personen mit niedrigen Bildungsabschlüssen und Arbeitnehmer_innen in Branchen, die besonders häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sollten viel stärker als bisher von der Bildungskarenz profitieren. Es sind präventiv für von Arbeits­losigkeit gefährdete Personengruppen Mittel einzusetzen, bevor sie in Arbeitslosigkeit abgleiten.

Gerade in den hier genannten aktivierenden Maßnahmen gibt es für 2016 im Vergleich zum BFG 2015 nur eine minimale Steigerung von 15 Mio Euro. Gerade deshalb sollten diese Mittel, die für aktivierende Maßnahmen aufgewendet werden, auch effizient und effektiv eingesetzt werden. Doch gerade die genannten Beispiele zeigen auf, dass die Effektivität und vor allem die Effizienz stark angezweifelt werden müssen. Dadurch ergibt sich auch die Frage, ob diese Mittel nicht besser in anderen Bereichen der aktiven bzw. aktivierenden Arbeitsmarktpolitik eingesetzt wären.

Lohnkosten senken

Wie die oben zitierte Hajek-Umfrage ebenfalls gezeigt hat, sehen 64% aller Unter­nehmer_innen die hohen Lohnkosten als wesentlichen Grund, weshalb keine Arbeits­plätze geschaffen werden. Kein Wunder, wenn man die Lohnkosten im Vergleich betrachtet: Österreich weist eine der höchsten Lohnnebenkostenraten innerhalb der gesamten Europäischen Union auf. Die Problematik verschärft sich, wenn man den zeitlichen Trend zusätzlich betrachtet. In Sonntagsreden betont so gut wie jede_r einzelne Politiker_in seit Jahrzehnten, wie wichtig die Senkung der Lohnnebenkosten sei. Vor allem die Regierungsparteien sind Meister in der Heraufbeschwörung mög­licher Lohnnebenkostensenkungen - die Ankündigungen finden aber relativ schnell ein Ende, wenn man erklären muss, wie man eine solche Senkung der Lohnnebenkosten finanzieren möchte. Denn diese kann nur durch umfassende Reformen spürbar gesenkt werden, Reformen, die den regierenden Altparteien, ihren Versorgungsposten und letzten "Bastionen" besonders weh tun könnten.

Bestes Beispiel für eine einfache, aber gerade für SPÖ und ÖVP schmerzhafte Lohn­nebenkostensenkung wäre die Halbierung der Kammerumlagen, sowohl für die Ar-


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beiter- als auch für die Wirtschaftskammer. Insbesondere die Zwangsmitgliedschaft und damit verbundene Zwangsbeiträge tragen abhängig vom Bundesland mit bis zu 0,94% zu den hohen Lohnkosten bei. Gleichzeitig steigen diese Beiträge mit der Zahl der Beschäftigten und natürlich auch mit dem Einkommen, was dazu geführt hat, dass die Arbeiterkammer zwischen 2004 und 2013 um 40% und die Wirtschaftskammer 31% Mehreinnahmen durch dieses Zwangssystem lukrieren konnten. Der Verbraucher­preisindex ist im selben Zeitraum nur um rund 20% gestiegen. Eine problemlose stufen­weise Halbierung dieser Umlagen ist möglich und vor allem verkraftbar.

Was mit Lohnnebenkosten bzw. größtenteils mit Sozialversicherungsbeiträgen finan­ziert wird, ändert sich über die Jahre. Die finanziellen Erfordernisse unterschiedlichster Institutionen unterliegen Veränderungen, die in eine zweckmäßige Gestaltung der Lohnnebenkosten mit eingerechnet werden müssen. Neben den Kammerumlagen zeigen sich auch entsprechende Veränderungen in der finanziellen Belastung der Unfallversicherungsanstalt, aber auch des Insolvenz-Entgelt-Fonds. Gerade in diesen beiden Bereichen wurde zumindest erkannt, dass die finanziellen Erfordernisse in den Institutionen gesunken sind und dementsprechend eine Senkung um je 0,1% der jeweiligen Beiträge möglich war - doch innerhalb der AUVA zeigen sich noch immer Spielräume für eine weitere Beitragssenkung, was sich in der Höhe der allgemeinen Rücklagen von über einer Milliarde Euro manifestiert.

Entsprechenden Institutionen - insbesondere Sozialversicherungsträgern – Beitrags­sen­kungen aufzuerlegen, muss also nicht zu einer Reduktion des Leistungsspektrums führen, sondern führt vor allem dazu, dass anstehende Strukturmaßnahmen in den einzelnen Institutionen gesetzt werden, aber auch, dass nicht versucht werden muss, Mittel aus den Sozialversicherungsbeiträgen in Rücklagen anzuhäufen oder frag­wür­dige Maßnahmen zu setzen. Dass es gerade bei Sozialversicherungsträgern Möglich­keiten zu Strukturreformen gibt, ist unbestritten. Selbst die Bundesregierung ist sich möglicher Effizienzsteigerungen bewusst - nicht durch eine Zusammenlegung, weil dies zu einer enormen Reduktion öffentlich finanzierter Versorgungsposten führen würde - weshalb im Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode auch eine Studie zu Effizienzsteigerungen vorgesehen ist.

Das liebste Objekt, um Lohnnebenkosten zu senken, scheint aktuell für die Regierung aber der hochverschuldete Familienlastenausgleichsfonds zu sein. Besonders ambitio­niert sind die Pläne dafür aber nicht, was auch an der langsameren Entschuldung des FLAF liegt. Diese Verschuldung ist vor allem auf die Erhöhung der Familienbeihilfe zurückzuführen, womit die vorgesehene Entschuldung und damit der Spielraum für eine Senkung des Dienstgeberbeitrages zum FLAF, wenn überhaupt, erst 2019 erreicht werden kann. Auch die aktuellen Budgetzahlen für 2016 zeigen, dass der Entschuldungspfad nicht eingehalten werden wird. Bereits der Bundesvoranschlag für 2015 und damit eine Reduktion des Schuldenstands um 465 Mio Euro wird nicht eingehalten werden, sodass für 2016 nur eine Reduktion des Schuldenstandes von 317 Mio Euro angenommen wird. Dadurch wird der Schuldenstand des FLAF per 31.12.2016 noch immer 2,350 Mrd Euro betragen und damit nur geringfügig (78 Mio Euro) über dem Ziel für das Vorjahr (2015) liegen. Es zeigt sich also eine deutlich verlangsamte Entschuldung, eine Reduktion des Dienstgeberbeitrages zum FLAF ist damit in absehbarer Zeit jedenfalls nicht möglich.

Doch gerade im FLAF würde es noch weiteres Einsparungspotenzial geben, wodurch die Entschuldung beschleunigt und eine Abgabensenkung in diesem Bereich ohne weitere Probleme erreicht werden könnte. Innerhalb des FLAF werden unzählige versicherungsfremde bzw. teils familienfremde Leistungen finanziert. Es handelt sich um Leistungen, die eigentlich durch andere Ressorts besorgt werden sollten, wie z. B. Schüler_innenfreifahrten, Schulbuchaktionen, Mutter-Kind-Pass, Schüler_innenunfall-


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versicherung oder Pensionsbeiträge für verschiedene Personengruppen. Der Dienst­geberbeitrag zum FLAF ist in seiner Ausgestaltung zudem vergleichbar mit einem Sozialversicherungsbeitrag. Generell zeigt sich dadurch innerhalb des FLAF eine Thematik, die sich durch sämtliche sozialversicherungsrechtlichen Bereiche zieht: die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch Sozialversicherungsbeiträge. Gerade hier gäbe es enormes Potenzial durch die Umschichtung verschiedener Fördertöpfe - etwa auf eine Steuerfinanzierung - die Lohnnebenkosten entsprechend zu reduzieren. Weshalb beispielsweise die Wohnbauförderung - die von den Bun­desländern nicht einmal zweckgebunden verwendet werden muss - durch Sozialver­siche­rungsbeiträge finanziert wird, ist unerklärlich. Mit solchen Umschichtungen würde auch der wesentlichsten Empfehlung der EU-Kommission entsprochen werden, derzufolge Österreich im Steuer- und Abgabensystem vor allem bei der Senkung der abgabenrechtlichen Belastung des Faktors Arbeit - durch die hohen Lohnnebenkosten - enormen Aufholbedarf hat.

Gleichzeitig wissen Arbeitnehmer_innen nicht, was sie ihre Arbeitgeber_innen kosten, da die Dienstgeber_innen-Beiträge nicht abgebildet werden. Dementsprechend werden bei Kollektivvertragsverhandlungen über völlig unterschiedliche Größen verhandelt. Während die Gewerkschaft am liebsten nur über Netto-Löhne verhandeln würde, sehen Arbeitgeber_innen-Vertreter_innen die tatsächlichen Kosten, die für Arbeit­nehmer_innen anfallen. Damit wird von Seiten der Gewerkschaften vollkommen außer Acht gelassen, dass die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Belastung von Einkommen nicht exogen gegeben ist. Ein transparenter Lohnzettel bzw. die Zusam­menführung von Dienstgeber_innen- und Dienstnehmer_innenbeiträgen würde den Verhandlungen mehr Realitätssinn geben und gleichzeitig eine Kostenwahrheit brin­gen, damit auch der nötige sozialversicherungsrechtliche Reformdruck entsprechend deutlich wird.

Arbeitsrecht modernisieren

Der technische Fortschritt ändert unser Leben nahezu täglich. Insbesondere die fort­schreitende Digitalisierung bietet ein immenses wirtschaftliches Potenzial, das genutzt werden muss und auch im täglichen Leben Vorteile bringt. Um diese Potenziale optimal ausschöpfen zu können, müssen allerdings die rechtlichen Rahmenbedin­gun­gen, die den Alltag regeln, weiterentwickelt werden. Die Digitalisierung hat vor allem auch Auswirkungen auf unser Arbeitsumfeld, auf Arbeitsabläufe - darauf, wie wir arbeiten.

Das Arbeitszeitgesetz, mit dem die tägliche Arbeit von Arbeitnehmer_innen geregelt werden soll, ist allerdings nicht nur 20 sondern 46 Jahre alt. Es stammt aus der Zeit von Stechkarten und Rechenschiebern. Manuelle Tätigkeiten dominierten damals die Arbeitswelt. Grundsätzlich und mit wenigen, kompliziert geregelten Ausnahmen geht das Arbeitszeitgesetz von der Pflicht aus, Arbeitszeiten genau aufzuzeichnen. Das Arbeitsruhegesetz ergänzt dieses Regelpaket und normiert neben vielen anderen Dingen die Feiertags- und Wochenendruhe.

So stehen wir im täglichen Arbeitsleben heute vor der Situation, dass die bestehen­den Gesetze den Wünschen von Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen nach Flexibilität und Mobilität nicht mehr gerecht werden. Junge Eltern, die sich am Abend via Home Office nochmals an die Arbeit machen, nachdem die Kinder ins Bett gebracht sind, verletzen wohl regelmäßig das Arbeitszeitgesetz https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008238(§12 AZG), weil sie die elfstündige Nachtruhe nicht einhalten. Wer am Donnerstag noch zwei Stunden Arbeit anhängt, um den Freitagnachmittag im Freien zu


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verbringen, muss gut aufpassen, nicht die Begrenzung der Tagesarbeitszeit auf 10 Stunden (§9 AZG) zu überschreiten. Die Schulveranstaltung eines Kindes am Nachmittag oder den Sprechtag möchten Eltern nicht versäumen. Doch wird der Chef oft nicht einverstanden sein, wenn der Mitarbeiter die liegen gebliebene Arbeit stattdessen am Samstag erledigen möchte. Da muss das Unternehmen nämlich für dieselbe Arbeit Zuschläge zahlen (nach den meisten Kollektivverträgen).

Moderne und flexible Arbeitsgestaltung wird durch die rechtlichen Grundlagen konterkariert bzw. enorm eingeschränkt. Ein modernes Arbeitsrecht müsste auch einen Rahmen für flexiblen Ressourceneinsatz im Sinne von Vertrauensarbeitszeit, aber auch Jahresarbeitszeitmodelle und Zeitkonten erlauben. Gerade durch den inter­nationale Wettbewerb und den technischen Fortschritt sollte Österreich auf solche Entwicklungen reagieren und Rahmenbedingungen im Arbeitsrecht setzen, die uns zu Gewinnern einer solchen Digitalisierung machen - eine Entwicklung, die von der Regierung bzw. allen voran von der Sozialpartnerschaft verschlafen wird.

Die Regeln für die Entgeltfortzahlung im Krankenstand von Angestellten sind so kompliziert, dass selbst GKK-Mitarbeiter oft tüfteln müssen, um zum korrekten Ergeb­nis zu gelangen. Bei unterjährigem Austritt des/der Arbeitnehmers/-nehmerin wird der Urlaub aliquotiert. Bei unterjährigem Eintritt nur in der zweiten Jahreshälfte. Wer soll das verstehen? Mit der Elternteilzeit hat die schwarz-blaue Regierung damals übers Ziel geschossen: Sie dauert zu lang. Und es bräuchte einen Korridor von Mindest- und Höchstarbeitszeitausmaß, um Missbrauch hintanzuhalten.

Ältere Arbeitnehmer_innen

Die allgemeinen Versäumnisse der heimischen Arbeitsmarktpolitik machen besonders deutlich, dass wir durch demographische Veränderungen vor enormen Herausforde­run­gen am Arbeitsmarkt stehen. Die bereits angesprochenen Punkte sind dabei vor allem tangierende Maßnahmen, die bestimmte Problemgruppen umfassen müssen. Allerdings ist auch vollkommen klar, dass diese Problemgruppen mit spezifischen strukturellen Problemen zu kämpfen haben.

Das - nötigerweise - steigende Pensionsantrittsalter und damit einhergehend die Not­wen­digkeit einer zu steigernden Beschäftigungsquote ältere Arbeitnehmer_innen stellt für den Arbeitsmarkt eine besondere Herausforderung dar. Ältere Arbeitnehmer_innen weisen am Arbeitsmarkt wesentliche Merkmale auf, die sie im Wettbewerb um Arbeits­plätze gegenüber jüngeren Bewerber_innen und Kolleg_innen in eine schlechtere Position bringen. Ältere Arbeitnehmer_innen sind durchschnittlich mehr Tage im Jahr im Krankenstand, sie sind oftmals weniger leistungsfähig, bringen aber einen enormen Erfahrungsschatz mit.

Auch andere arbeitsrechtlich festgeschriebene alters- bzw. dienstzeitabhängige An­sprüche, wie der Anspruch auf eine zusätzliche Urlaubswoche, Jubiläumsgelder und zusätzlich die kollektivvertraglich festgelegten Lohnsteigerungen führen zu einer außer­ordentlichen Verteuerung von älteren Arbeitnehmer_innen im Vergleich zu jüngeren Arbeitnehmer_innen. Die Erfahrungszuwächse können allerdings nicht mit dienstzeit- und altersabhängigen Ansprüchen Schritt halten und schwächen die Situation von älteren Arbeitnehmer_innen am Arbeitsmarkt. Von Seiten der Sozialdemokratie können die Problematiken aufgrund des Senioritätsprinzips nur deshalb klein geredet werden, weil sie bei der Betrachtung der höheren Lohnkosten für ältere Arbeitnehmer_innen die angesprochenen dienstzeit- und altersabhängige Leistungen nicht berücksichtigen. Eine reduzierte Betrachtung des Senioritätsprinzips auf die Mindestlohnentwicklung in Kollektivverträgen ist nicht zielführend.


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Auch andere arbeitsrechtliche Regelungen führen zu einer strukturellen Benach­teili­gung insbesondere arbeitssuchender Älterer, sie stellen für beschäftigte Ältere aber auch Vorteile für ein längere Erwerbsbeteiligung dar. Als ein Hemmnis für eine erfolg­reiche Reintegration älterer Erwerbsloser in den Arbeitsmarkt müssen auch die erhöhten Kündigungsschutzbestimmungen betrachtet werden. Diese stellen einerseits für gut im Arbeitsmarkt integrierte ältere Arbeitnehmer_innen in ihren jeweiligen Jobs eine Absicherung dieser Erwerbstätigkeit dar, für jene, die im Alter von über 50 nach einem Job suchen, stellt dieser Schutz allerdings einen bedeutenden Nachteil gegenüber jüngeren Bewerber_innen dar.

Zusätzlich müssen auch entsprechende arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für ältere Arbeitnehmer_innen geschaffen werden, da sie spezielle Rahmenbedingungen brauchen, die an ihre Leistungsfähigkeit angepasst sind. Wesentlich ist, dass ein flexib­lerer Übergang zwischen Erwerbsleben und Pension geschaffen werden muss. Wie bereits kritisiert, stellen die gesetzten Alibi-Maßnahmen, wie die Einführung einer verteuerten Altersteilzeit unter dem Marketing-Label "Teilpension" keine tatsächlichen Maßnahmen in diesem Sinn dar.

Auch die höhere Anzahl und längere Dauer von Krankenständen bei älteren Arbeit­nehmer_innen bedürfen entsprechender flexibler Maßnahmen im Bereich des betrieb­lichen Eingliederungsmanagements. Insbesondere die Möglichkeit eines sanften und flexiblen Wiedereinstiegs in den Berufsalltag nach längeren Krankständen ist im österreichischen Recht nicht möglich. In Österreich ist man entweder vollkommen arbeitsfähig oder krank und nicht arbeitsfähig. Diese Schwarz-Weiß-Malerei hat für die Betroffenen keine Vorteile und führt im Übergang zwischen Krankenstand und Erwerbsleben zu enormen Belastungen, die einfach umgangen werden könnten.

Flüchtlinge am Arbeitsmarkt

Die größte gesellschaftliche und soziale Herausforderung wird die erfolgreiche Arbeits­marktintegration von anerkannten Flüchtlingen sein. Insgesamt wird 2015 mit etwa 80.000 Asylwerbern gerechnet, 2016 sogar mit 130.000. Selbstverständlich werden nicht alle hier bleiben können, dennoch ist damit zu rechnen, dass es in etwa 25.000 positive Asylbescheide jährlich geben wird. Die Herausforderung wird vor allem darin bestehen, diese Flüchtlinge mit teils niedrigen (Aus-)Bildungsabschlüssen in den Arbeits­markt zu integrieren. Diese Ausweitung des Arbeitskräftepotenzials muss keine Belastung für den Arbeitsmarkt darstellen, wenn frühzeitig Initiativen gesetzt werden und eine durchdachte Strategie durch die Regierung initiiert wird. Das was allerdings bisher in diesem Bereich gemacht wurde bzw. angekündigt wird, reicht bestimmt nicht aus. Solange (Aus-)Bildung, Anerkennungen von Schul- bzw. Berufsausbildungs­abschlüssen und Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme erst nach Erledigung des Asylverfahrens eine Rolle spielen, wird es langfristig für diese Menschen schwer, sich am Arbeitsmarkt, aber auch in der Gesellschaft zu integrieren und ein eigenständiges Leben zu führen. Die Bundesregierung vergibt hier Chancen, den Arbeitsmarkt zu bereichern und die Integration massiv voranzutreiben.

Das Pilotprojekt des AMS namens "Kompetenzcheck" ist selbstverständlich eine begrüßenswerte Initiative, aber setzt eben erst nach Abschluss des Asylverfahrens an. Es vergehen damit Monate, wenn nicht sogar Jahre der Inaktivität und damit verbunden der Dequalifizierung. Die Zeit während des Asylverfahrens könnte ohne Probleme für entsprechende Ausbildungsmaßnahmen und die Möglichkeiten der Aner­kennung von Abschlüssen genutzt werden. Wesentlich zur Vermeidung von Dequali­fizierung ist aber auch, dass Asylwerber_innen nach sechs Monaten einen effektiven Arbeitsmarktzugang erhalten, um zu verhindern, dass die gegenwärtig auch europa-


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rechts­widrige Praxis beim Arbeitsmarktzugang arbeitsmarktferne Personen in großer Zahl produziert.

Auch das angekündigte Integrationsjahr ist zu begrüßen, wird aber als isolierte Maßnahme wenig bewirken. Wenn anerkannte Flüchtlinge, ähnlich wie Jugendliche, ein soziales Jahr absolvieren dürften, ist dies positiv. Man muss aber auch die entsprechenden arbeitsmarktpolitischen Folgen für den Bereich berücksichtigen, in dem solche sozialen Jahre absolviert werden können. Durch die Anwesenheit "günstiger" Arbeitskräfte (durch das angekündigte Integrationsjahr’) werden gerade Personen, die nicht ehrenamtlich im Sozialbereich ihren Lebensunterhalt verdienen, unter Lohndruck gesetzt werden und sie stehen in direkter Konkurrenz mit billiger Arbeitskraft, also mit den wesentlich günstigeren anerkannten Flüchtlingen, die das Integrationsjahr absolvieren. Ein solcher Verdrängungswettbewerb muss vermieden werden und eine entsprechende Abgrenzung zwischen ehren- und hauptamtlicher Tätigkeit aufrechterhalten werden.

Eine weitere Problematik stellt auch die Möglichkeit dar, dass Asylwerber_innen während eines laufenden Verfahrens eine Lehrausbildung beginnen dürfen. Es ist nicht problematisch, dass sie das dürfen, sondern vielmehr, dass sie aufgrund eines negativen Asylbescheides diese Lehre nicht abschließen dürfen. Dies führt natürlich zu einem negativen Anreiz für Arbeitgeber_innen, Asylwerber_innen einen Ausbildungs­platz zur Verfügung zu stellen, da nicht klar ist, ob sich die Investitionen in diese Lehrstelle überhaupt auszahlen, falls die Lehre aufgrund eines negativen Asylbeschei­des abgebrochen werden muss. Aus diesem Grund wird auch die Ausweitung der Lehrberufe für Asylwerber_innen keine entsprechend positive Wirkung haben.

Grundsätzlich muss auch klar sein, dass Asylwerber_innen, die sich während des Verfahrens selber erhalten können und eine entsprechende Arbeitsmarktintegration schaffen, auch die Möglichkeit haben müssen, ihren Aufenthaltsstatus als Asylwer­ber_innen in eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Erwerbstätigkeit umzuwandeln. Gerade die restriktiven Regelungen der Rot-Weiß-Rot-Karte verhindern eine solche unkomplizierte Möglichkeit zur Arbeitsmarktintegration. Um einen erfolgreichen Einstieg für Asylwerber_innen in den Arbeitsmarkt überhaupt möglich zu machen, bedarf es niederschwelliger Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Öffnung des Dienstleis­tungsschecks - wie sie auch von WIFO-Direktor Aiginger empfohlen wird - für Asyl­werber_innen sollte eine solche Möglichkeit darstellen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Dringliche Anfrage:

1. Wird der seit der Regierungsklausur angekündigte Arbeitsmarktgipfel stattfinden?

2. Wenn ja, wann wird dieser stattfinden?

3. Wenn ja, wer wird daran teilnehmen?

4. Wenn ja, welche Themenbereiche werden behandelt werden?

5. Wenn ja, bis wann ist mit einer Umsetzung der dort zu beschließenden Maßnahmen zu rechnen?

Aktive Arbeitsmarktpolitik

6. Ist der Rückgang an Schulungsteilnehmer_innen vor allem auf die Streichung „sinnloser“ Schulungen zurückzuführen?


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7. Wenn ja, gibt es hierzu eine rechtliche Grundlage?

8. Hat der Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit vor allem mit der geringeren Zahl an Schulungsteilnehmer_innen zu tun?

9. Wenn ja, wurde bisher mit Hilfe solcher Schulungen versucht die Langzeitarbeits­losenstatistik bzw. die Statistiken zur durchschnittlichen Dauer oder Arbeitslosigkeit zu beschönigen?

10. Wie viele Personen die jährlich seit 2010 in sozioökonomischen Betrieben gefördert worden sind, konnten jährlich seit 2010 erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden?

11. Wie viele Personen für die jährlich seit 2010 Eingliederungsbeihilfen in Anspruch genommen wurden, konnten jährlich seit 2010 erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden bzw. in wie vielen Fällen endete das daraus resultierende Beschäftigungs­verhältnis

a) mit Auslaufen der Eingliederungsbeihilfe?

b) nach 3 Monaten nach Auslaufen der Eingliederungsbeihilfe?

c) nach 6 Monaten nach Auslaufen der Eingliederungsbeihilfe?

d) nach einem Jahr nach Auslaufen der Eingliederungsbeihilfe?

12. Wurde auf die Kritik der hohen Mitnahmeeffekte bei der Eingliederungsbeihilfe - wie sie der Rechnungshofbericht (Bund 2014/7) konstatiert - reagiert?

13. Wenn ja, wie wurde auf diese Mitnahmeeffekte reagiert?

14. Wenn nein, werden Mitnahmeeffekte nicht als problematisch angesehen?

15. Weshalb wurde beim zuletzt am 17.6.2015 im Nationalrat beschlossenen Arbeits­marktpaket für Ältere Arbeitnehmer_innen die Mittelverwendung auf sozioökonomische Betriebe und Wiedereingliederungsbeihilfen beschränkt und nicht ein flexibler Mittel­einsatz auf für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht?

16. Wie hoch werden die Ausgaben für die geblockte Altersteilzeit und die "erweiterte Altersteilzeit - Teilpension" 2016 angenommen?

17. Wie kann man die „erweiterte Altersteilzeit – Teilpension“ als eine Pensionsleistung bezeichnen, wenn es sich augenscheinlich um eine aus Arbeitsmarktmitteln finanzierte Maßnahme handelt?

18. Welche Gründe stehen für den Erhalt der geblockten Altersteilzeit?

19. Weshalb wird die „erweiterte Altersteilzeit – Teilpension“ und nicht eine richtige, aufkommensneutrale Teilpension als Leistung der Pensionsversicherung gestaltet?

20. Wurden seit der letzten Evaluierung der Bildungskarenz entsprechende Maßnah­men zur Erhöhung der Treffsicherheit geschaffen?

21. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um vor allem bildungsferne Schichten besser durch die Bildungskarenz abzudecken?

22. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um vor allem ältere Arbeitnehmer_innen durch die Bildungskarenz besser zu erfassen?

23. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um ein breiteres Spektrum an Arbeitneh­mer_innen aus verschiedenen Branchen durch die Bildungskarenz abzudecken?

24. Aus welchen Gründen wird das Fachkräftestipendium nicht mehr fortgesetzt?


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25. Wie passt das Aussetzen des Fachkräftestipendiums mit dem Vorhaben der Regierung gem. Regierungsprogramm "Fachkräfteoffensive weiterführen und aus­bauen" zusammen?

Lohnnebenkosten senken

26. Wird es innerhalb dieser Legislaturperiode zu einer weiteren Senkung der Lohn­nebenkosten kommen?

27. Wenn ja, bis wann ist damit zu rechnen?

28. Wenn ja, um wie viel sollen die Lohnnebenkosten sinken?

29. Welche Bereiche scheinen am besten geeignet, um Lohnnebenkosten zu senken?

30. Mit welchen korrespondierenden Maßnahmen ist zu rechnen, um eine solche Lohnnebenkostenrechnung zu ermöglichen?

31. Ist eine Senkung des Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds die wahrscheinlichste Variante zur Senkung von Lohnnebenkosten?

32. Wenn ja, wie kann eine nachhaltige Entschuldung des Familienlasten­aus­gleichsfonds gewährleistet werden, wenn einerseits Leistungen des FLAF erhöht werden und gleichzeitig die Beiträge gesenkt werden?

33. Stellt die Auslagerung familien- bzw. versicherungsfremder Leistungen aus dem FLAF eine Möglichkeit zur Gegenfinanzierung einer Senkung des Dienstgeber­bei­trages zum FLAF dar?

34. Ist eine weitere Senkung der Unfallversicherungsbeiträge einerseits durch die kontinuierliche Reduktion von Arbeitsunfällen und andererseits durch eine langsame Auflösung der Rücklagen - die in Milliardenhöhe vorhanden sind - möglich?

35. Wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Beitragssenkung zu rechnen?

36. Wenn nein, weshalb stellt dies keine Möglichkeit dar?

37. Ist eine Senkung der verschiedenen Kammerumlagen denkbar, damit sich die Beitragsentwicklung an die Veränderungen des allgemeinen Preisniveaus anpassen?

38. Wenn ja, bis wann ist mit einer entsprechenden Beitragssenkung zu rechnen?

39. Wenn nein, weshalb stellt es für sie keine Priorität dar Zwangsbeiträge für Interessensvertretungen niedrig zu halten und eine entsprechende Kostentransparenz und verwaltungsökonomische Anreize zu setzen?

40. Ist für sie eine Umschichtung der Finanzierung der Wohnbauförderung von einer Finanzierung über Lohnnebenkosten hin zu einer steuerfinanzierten Finanzierung ein Lösungsansatz?

41. Inwiefern können sie auf die Zweckwidmung der Wohnbauförderungsbeiträge Einfluss nehmen?

42. Gibt es Gespräche zu einer Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Auslagerung bzw. Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen innerhalb der Sozialversicherung?

43. Wurde die im Regierungsprogramm angekündigte Studie zu Effizienzsteigerungen bei den Sozialversicherungen durch Kostendämpfungs- und Einsparungsmöglichkeiten im Bereich der Beschaffung und Verwaltung bereits in Auftrag gegeben?

44. Wenn ja, bis wann ist mit Ergebnissen dieser Studie zu rechnen?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 119

45. Wenn ja, könnten sich aus der Studie auch Möglichkeiten zur Senkung von Sozial­versicherungsbeiträgen ergeben?

46. Wenn nein, wann wird die Studie in Auftrag gegeben?

47. Welche Maßnahmen werden gesetzt um dem Vorhaben im Regierungsprogramm „Prüfung und Auslotung der Potentiale zur Senkung der Lohnnebenkosten und den Gesichtspunkten der Effizienz und Kostenwahrheit“ gerecht zu werden?

Arbeitsrecht modernisieren

48. Seit wann liegen die Verhandlungen des seit Frühjahr 2014 verhandelten Arbeits­rechtspakets auf Eis?

49. Wann fanden die letzten Verhandlungsrunden statt?

50. An welchen Punkten scheitern die Verhandlungen?

51. Scheitert eine Einigung an der sechsten Urlaubswoche nach 25 Dienstjahren?

52. Wie möchten sie eine solche zusätzliche Urlaubswoche als kostenneutral vermark­ten, wenn doch gerade dadurch einer gesamten Gruppe, die ohnehin schon Probleme am Arbeitsmarkt hat (ältere Arbeitnehmer_innen die oft Arbeitgeber_innen-Wechsel hinter sich haben und dementsprechend nicht immer ausreichend nachhaltig am Arbeitsmarkt integriert sind) weitere Nachteile im Wettbewerb um Jobs mit jüngeren Mitbewerber_innen zuteil werden?

53. Inwiefern wird die Anhebung der Höchstarbeitszeitgrenzen bei diesen Verhand­lungen eine Rolle spielen?

54. Bis wann ist mit einer Umsetzung des Vorhabens der Regierung gem. Regie­rungsprogramm "Höchstarbeitszeiten anheben" zu rechnen?

55. Werden im Rahmen der Verhandlungen auch weitere Maßnahmen zur flexibleren Gestaltung von Freizeit und Arbeitszeit im Sinne der Arbeitnehmer_innen unternom­men?

56. Wenn ja, welche?

57. Ist dabei auch die Ausweitung von Ausnahmeregelungen bzgl. Ruhezeiten für entsprechende Berufs- und Beschäftigungsgruppen vorgesehen?

58. Ist dabei auch ein umfassender rechtlicher Rahmen für die Möglichkeiten zur Vereinbarung der Vertrauensarbeitszeit vorgesehen?

59. Ist dabei auch ein besserer rechtlicher Rahmen für die Gestaltung von Jahres­arbeitszeitmodellen durch eine entsprechende Novellierung im Hinblick auf Durch­rechnungszeiträume angedacht?

60. Ist die von der Europäischen Kommission durchgeführte Konsultation zur Überar­beitung der Arbeitszeitrichtlinie inzwischen abgeschlossen?

61. Wie wird sich Österreich bei der Überarbeitung der Richtlinie positionieren?

62. Wenn ja, mit welchen Änderungen ist zu rechnen?

63. Wenn ja, welche Auswirkungen könnten die Änderungen auf das österreichische Arbeitsrecht haben?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 120

Ältere Arbeitnehmer_innen

64. Wieso wurde in der vom Sozialministerium veröffentlichen Studie zu den Auswir­kungen des Senioritätsprinzips nur die Bruttolöhne berücksichtigt, aber nicht die ge­samten direkten und indirekten Personalkosten in Abhängigkeit vom Alter?

65. Steht in dem seit dem Frühjahr 2014 in Verhandlung befindlichem Arbeitsrechts­paket noch immer die Verringerung des Kündigungsschutzes für über 50-jährige Arbeitssuchende zur Debatte?

66. Wenn nein, weshalb nicht?

67. Ist im Sinne der Erhöhung des Pensionsalters die Möglichkeit eines sanfteren Übergangs von der Erwerbstätigkeit in die Pension durch Einführung einer Teilpension geplant?

68. Wenn ja, wie soll diese richtige Teilpension aussehen?

69. Wenn ja, bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

70. Wenn nein, weshalb nicht?

71. Ist im Sinne einer leichteren Wiedereingliederung nach langen Krankenständen - wie es auch im Regierungsprogramm vorgesehen ist - geplant entsprechende Maß­nahmen zu setzen?

72. Wenn ja, welche?

73. Wenn ja, wird es in Richtung einer Teilarbeitsfähigkeit, d.h. einer schrittweise Rückkehr in den Arbeitsprozess, gehen?

74. Wenn nein, weshalb nicht?

75. Steht die Einführung eines Bonus/Malus-Systems für ältere Arbeitnehmer_innen noch in Verhandlung?

76. Wie sieht der gegenwärtige Verhandlungsstand zu diesem Bonus/Malus-System aus?

77. Soll es bei einem solchen Bonus/Malus-System branchen- und regionsspezifische Schlüssel geben?

78. Worin würde sich das neue Bonus/Malus-System von jenem unterscheiden, das aufgrund des geringen Nutzens wieder abgeschafft wurde?

79. Wenn ein Bonus/Malus-System vollkommen vom Tisch ist, soll es zu einer Verän­derung der Auflösungsabgabe kommen?

80. Soll eine Veränderung der Auflösungsabgabe hin zu höheren Kosten einer Kündi­gung insbesondere bei älteren Arbeitnehmer_innen führen?

81. Soll eine solche höhere Auflösungsabgabe für ältere Arbeitnehmer_innen auch für jene gelten, die mit über 50 Jahren auf Jobssuche sind und damit eine weitere Hürde zur Arbeitsmarktintegration vorfinden würden?

Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

82. Wie hoch werden die Mittel 2016 sein, die exklusiv für Deutschkurse zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Asylwerber_innen und anerkannten Flüchtlingen verwen­det werden?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 121

83. Wird ein Teil dieser Mittel auch für Asylwerber_innen verwendet und nicht nur für anerkannte Flüchtlinge?

84. Wie hoch wird der Anteil sein, der für Asylwerber_innen verwendet wird?

85. Wann ist mit einer flächendeckenden Umsetzung des Pilotprojekts „Kompetenz­check“ in Österreich zu rechnen?

86. Werden an diesem Pilotprojekt "Kompetenzcheck" auch noch nicht anerkannte Flüchtlinge teilnehmen können, um eine positive Arbeitsmarktintegration nach Anerkennung des Flüchtlingsstatus entsprechend zu beschleunigen?

87. Stellt ein effektiver Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen nicht eine Möglichkeit dar, Zeiten der Dequalifizierung zu verhindern und dadurch eine erfolgreiche Arbeits­marktintegration zu beschleunigen?

88. Wie lange wird Österreich noch gegen geltendes EU-Recht verstoßen und keinen effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen ermöglichen?

89. War einer der Gründe weshalb gegen  Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren bzgl. der EU-Richtlinie (2013/33/EU) eingeleitet wurde, dass Österreich Asyl­werber_innen keinen effektiven Arbeitsmarktzugang ermöglicht?

90. Was war der Hintergrund für die Änderung des Berufsausbildungsgesetzes, sodass nach einem negativen Asylbescheid ein Lehrverhältnis abgebrochen werden muss, wenn dadurch doch eindeutig ein negativer Anreiz für Arbeitnehmer_innen besteht Aslywerber_innen eine Lehrstelle anzubieten?

91. Wie wird bei der Einführung des Integrationsjahres verhindert werden, dass es zu einer Verdrängung bzw. zu einer Konkurrenz zwischen jenen die ein Integrationsjahr absolvieren und hauptamtlich Tätigen im Sozialbereich kommt?

92. Welche Begleit- bzw. Folgemaßnahmen sind mit dem Integrationsjahr verbunden?

93. Laufen gegenwärtig - - wie im Regierungsabkommen vereinbart - Verhandlungen über eine Verbesserung bzw. einen leichteren Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte?

94. Wenn ja, wie ist der aktuelle Verhandlungsstand?

95. Wenn ja, bis wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen und dement­sprechend mit einer Gesetzesänderung zu rechnen?

96. Wenn nein, weshalb nicht?

97. Welche Maßnahmen sind geplant, um dem Vorhaben laut Regierungsabkommen „Verbesserte Übergänge zwischen Grundversorgung und legaler (Saison-) Beschäfti­gung“ nachzukommen?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gem. §93 Abs. 1 NR-GOG verlangt.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Loacker als erstem Fragesteller zur Begründung der Dringlichen Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.01.17

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 122

Galerie und vor den Bildschirmen! Ich bedanke mich, Herr Minister Hundstorfer, dass Sie Zeit haben. Ich weiß schon: Als Abgeordneter sammelt man keine Pluspunkte, wenn man Ihnen solche Zusatztermine verschafft. Dennoch halte ich das Thema für ein wichtiges und sehe mich darin bestätigt, weil Herr Finanzminister Schelling heute in seiner Budgetrede ebenfalls angemerkt hat, dass die wichtigen Brocken Arbeit, Asyl und Pensionen sind. Den Themen Arbeit und Arbeitsmarkt möchte ich mich jetzt widmen.

Die Arbeitslosenquote steigt – immer im Vergleich zum Vorjahr – seit 50 Monaten kontinuierlich an, und wenn wir den Prognosen des WIFO Glauben schenken dürfen, wird das auch bis zum Jahre 2018 so weitergehen. Da schauen wir natürlich mit einem gestrengen Auge darauf, was die Regierung in diesem Zusammenhang an Taten setzt. Ein Arbeitsmarktgipfel ist seit Langem angekündigt und wurde bisher nicht durchge­führt.

Wenn es darum geht, was man tun könnte, findet ein Doppelpass-Spiel statt zwischen den Sozialpartnern auf der einen Seite und der Regierung auf der anderen Seite. Einer sagt, das regelt dann der andere. Wenn wir im Budgetbericht auf Seite 13 lesen: „Ein Bonus/Malus-System soll eingeführt werden. Gleichzeitig werden die Lohnnebenkosten (FLAF-Beitrag) gesenkt. Gemeinsam mit den Sozialpartnern wird dazu ein Konzept erarbeitet“, dann sind wir schon wieder so weit, dass wir eigentlich nicht wissen, wer was macht. Was macht die Regierung und was machen die Sozialpartner?

Wie wir mitbekommen haben, führt das so weit, dass KV-Verhandlungen ins Stocken geraten, weil die Verhandler darauf warten, ob bei der sechsten Urlaubswoche die Regierung etwas macht oder ob sie das vielleicht doch besser kollektivvertraglich regeln sollen. Also, Ihr Nichtstun in der Bundesregierung hat Konsequenzen, die – glaube ich – weit über das, was den Playern hier bewusst ist, hinausgehen.

Was auch sichtbar wird: Die versäumten Reformen im Arbeitsmarktbereich drücken aufs Budget, sie verschärfen die Verschuldungsthematik und das Geldproblem, das in erster Linie den Finanzminister, am Ende des Tages aber alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler trifft. Wir wissen, dass die Leistungen für das Arbeitslosengeld steigen, weil die Arbeitslosigkeit steigt. Verbunden mit hoher Arbeitslosigkeit sind immer niedrigere Beitrags- und Steuereinnahmen. Dabei noch gar nicht eingerechnet sind die durch Langzeitarbeitslosigkeit nachweislich verursachten massiven Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen, wodurch wieder zusätzliche Gesundheitskosten ausgelöst werden.

Hier hat sich die Regierung durch Nichtentscheiden und Nichtgestalten in einen Teufelskreis hineinmanövriert.

Wie wir heute gehört haben, steigen die Ausgaben in der UG 20 Arbeit um 944 Millio­nen €. Wenn man aber genau hinschaut, sieht man auch, dass die aktive Arbeitsmarkt­politik in den vergangenen Monaten und auch in Zukunft zurückgefahren wird. Die Ausgaben im Bereich aktiver Arbeitsmarktpolitik pro einzelnem Arbeitslosen sinken, weil man natürlich mehr Geld für passive Leistungen braucht. Das zeigt schon, dass wir hier in eine Thematik laufen, die heißt: Wir können nicht mehr so aktiv sein, wie wir sollten, zum Beispiel bei Ausbildungsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt. Aber wenn wir schon eine Mittelverknappung haben, dann erwarte ich mir von der Regierung, dass geschaut wird, wo das Geld effizient eingesetzt ist und wo nicht.

Alle Experten bestätigen, dass zum Beispiel die geblockte Altersteilzeit nichts anderes ist als ein staatlich finanziertes Frühpensionierungsprogramm für Betriebe. So kann ich Arbeitskräfte schneller in den Ruhestand expedieren. Wie kommt die Gemeinschaft der Sozialversicherten dazu, den Betrieben Frühpensionierungsprogramme zu finanzie­ren? (Zwischenruf des Abg. Katzian.) Da könnte man etwas einsparen.


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Mein nächstes Thema ist die Bildungskarenz. Es berührt meine eigene Wähler­schicht, aber man darf nicht immer nur bei denen sparen, die einen nicht wählen. Bildungskarenz ist sicher etwas, was viele aus der gehobenen Bildungsschicht in Anspruch nehmen. Aber für die ist es nicht gedacht! Das Geld sollte dorthin fließen, wo Menschen gefährdet sind, arbeitslos zu werden und die präventiv eine Weiterbildung machen, damit die Gefahr der Arbeitslosigkeit reduziert werden kann. Wenn wir uns aber ansehen, wer Bildungskarenz in Anspruch nimmt, dann sind das in der Regel Jüngere und Menschen, die schon eine sehr gute Ausbildung mitbringen. Damit ist die Maßnahme alles andere als treffsicher, denn viel Geld fließt in einen Kanal, wo es den Nutzen nicht stiften kann, den es stiften sollte.

Angesichts dieser Finanzierungsengpässe werfe ich einmal einen kurzen Blick darauf, welche Gegenmaßnahmen der Bundesregierung so einfallen: ein Bonus-Malus-System! – Ich weiß nicht, wie Sie das wegargumentieren, aber das sind für mich Lohnnebenkosten. Da wird auf die Betriebe, die Arbeitnehmer beschäftigen, noch einmal etwas draufgeklopft. Bonus-Malus heißt Lohnnebenkostenerhöhung.

Wenn als Alternative von schwarzer Seite eine Erhöhung der Auflösungsabgabe diskutiert wird, dann sage ich in diese Richtung: Auch das sind Lohnnebenkosten, weil das die Betriebe zahlen, die Menschen beschäftigen! (Zwischenruf des Abg. Katzian.)

Ab 1. Jänner 2016 gilt ja die so oft gelobte Tarifreform. Damit steigt aber auch außer­tourlich die Höchstbeitragsgrundlage. Sie zu erhöhen heißt wiederum, die Lohnneben­kosten für jene Betriebe zu erhöhen, die gut bezahlte Leute haben. Das sind zum Beispiel Betriebe, in denen geforscht wird, dort sind gut bezahlte Leute zu Hause.

Und was fällt dieser Regierung noch ein? – Ein Teil der Regierung, zu dem Sie, Herr Minister Hundstorfer, gehören, diskutiert die sechste Urlaubswoche für alle diejenigen, die irgendwie 25 Ausbildungs- und Arbeitsjahre haben. Na ja, auch da muss der Arbeitgeber mehr Geld in die Hand nehmen und bekommt dafür eine Woche weniger Leistung. Jetzt kann man diskutieren: Sind es Lohnkosten, sind es Lohnnebenkosten?, aber am Schluss ist der Mitarbeiter jedenfalls teurer, wenn ich ihn ein Jahr lang einkaufe.

Was weiters ins Treffen geführt wird und heute auch von Finanzminister Schelling wieder angesprochen wurde, ist diese ominöse „Wohnbauoffensive“, von der wir auch noch nichts gesehen haben. Da muss ich sagen: Die Wohnbauoffensive erhöht zwar nicht die Lohnnebenkosten, aber es ist diese klassische „Wir finanzieren uns aus der Misere heraus“-Politik, und man könnte inzwischen wissen, dass ich ein Schulden­problem nicht mit noch mehr Schulden wegbekomme. (Beifall bei den NEOS.)

Wir haben uns angesehen, was man tun sollte. Peter Hajek hat für uns 300 Manager befragt, warum sie glauben, dass nicht mehr Mitarbeiter in den Betrieben beschäftigt werden. Die mit 64 Prozent häufigste Nennung betraf die hohen Lohnnebenkosten, die zweithäufigste Nennung das restriktive Arbeits- und Sozialrecht. Ich weiß, Herr Minister, dass Sie das anders sehen, und leider kann ich Ihr Mienenspiel von hier aus nicht mitverfolgen.

Zu den Lohnnebenkosten. Die Kammern und Sozialversicherungen als, ich würde sagen, Versorgungsfestungen von SPÖ und ÖVP – wo man immer wieder gut Leute unterbringen kann, die man sonst nicht mehr unterbringt – fressen einfach ganz viel Substanz von dem, was die Betriebe und die arbeitenden erwerbstätigen Menschen in Österreich jeden Monat zahlen, weg. Innerhalb von zehn Jahren ist das Aufkommen an Kammerumlage doppelt so schnell gestiegen wie die Inflation. Da futtern sich also diese rot-schwarzen Apparate an und legen ein bisschen Fett zu auf Kosten der normalsterblichen Erwerbstätigen und der Unternehmen. Dazu hat Herr Finanzminister


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Schelling heute etwas Schönes gesagt. Er hat den Kammern ausgerichtet: Seien Sie doch Teil der Lösung und nicht des Problems!

Ja, dazu gibt es konkrete Vorschläge: Die Arbeiterkammerumlage kann man in mehreren Schritten halbieren, dann wären wir im Jahr 2020 bei dem Volumen, bei dem wir 2004 waren – da brauche ich keine Leistungseinschränkung zu machen und kann alles wunderbar weiterbringen. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Die Wirtschaftskammerumlage 2 kann man ersatzlos streichen, das sind 1 : 1 Lohn­neben­kosten – und dass die Wirtschaftskammer genug Speck am Gürtel hat, das wissen wir auch.

Nächster Punkt: die Unfallversicherungsbeiträge. Jetzt werden Sie gleich sagen: Ja, die haben wir bereits um ein Zehntelprozent gesenkt. Aber das Aufkommen an Unfallversicherungsbeiträgen ist im selben Zeitraum auch um über 40 Prozent gestiegen, wogegen die Zahl der Arbeitsunfälle natürlich immer weiter zurückgeht, weil die Arbeitswelt immer sicherer wird. Das heißt, die Aufwendungen, die diese Institution AUVA für ihren ureigensten Zweck, nämlich für Unfallschäden, hat, gehen zurück. Sie schwimmen aber derart im Geld, dass wir jetzt im Fernsehen und auf Plakaten darüber informiert werden, dass wir uns am heißen Herd die Hände verbrennen können. Danke, AUVA, für diese Information! Da hat offensichtlich jemand zu viel Geld, und in Sonntagsreden hören wir das Bekenntnis zur Senkung von Lohnnebenkosten.

Ineffizienzen bei den verschiedenen Krankenkassen; ich habe es vor zehn Minuten an dieser Stelle erzählt: Es gibt im Regierungsprogramm eine Passage, wo Sie sagen, Sie möchten eine Studie zu Effizienzsteigerungen bei den Versicherungsträgern machen. Wo ist diese Studie? Ist die schon in Auftrag gegeben? Wann sehen wir da die Ergebnisse? – Fehlanzeige! (Abg. Katzian: Steht im Regierungsprogramm drinnen, wann? Steht drinnen, wann? Nein!) – Ja, super! Weil Sie kein Datum ins Programm schreiben, müssen Sie es gar nicht machen!? So billig würde ich es mir als Regie­rungspartei nicht machen: Ich hab’ eh kein Datum drinstehen, also kann ich es auch am Sankt-Nimmerleins-Tag machen!

Familienlastenausgleichsfonds. Das ist jetzt das neue Rezept: Machen wir die Lohn­nebenkostensenkung über den Familienlastenausgleichsfonds! – Das schaue ich mir an, wie Sie das hinkriegen! Der ist nämlich hoch verschuldet, und die Entschuldung läuft langsamer, als Sie geplant haben.

Was man wirklich einmal machen müsste, wäre, sich anzuschauen, was denn der Familienlastenausgleichsfonds alles zahlt. Gehört das dort hinein, was er finanziert? – Ich nehme jetzt nur ein Beispiel an fremden Leistungen, die der FLAF erbringt: die Schülerfreifahrt. Wenn Sie da ins Detail gehen, wird Ihnen schlecht. In Wirklichkeit ist die Finanzierung der Schülerfreifahrt (das Geräusch eines zu Boden fallenden Gegen­standes ist zu hören) – jetzt habe ich den Herrn Landwirtschaftsminister erschreckt – eine Umwegförderung des regionalen Nahverkehrs. Also da wird eigentlich ganz etwas anderes gefördert. (Abg. Matznetter: Sollen die Kinder wieder zu Fuß zur Schule gehen zwei Stunden?! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Schauen Sie, Sie können jetzt immer den Teufel an die Wand malen und sagen, es müssten alle Kinder zu Fuß gehen. Die Frage ist, ob das Geld effizient ausgegeben wird, und das wird es dort eben nicht. Es muss nicht immer alles lohnnebenkostenbasiert finanziert werden. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich komme zum nächsten Thema: Wohnbauförderung und Wohnbauförderungs­bei­träge. Auch da zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeden Monat einen Beitrag. Und wo landet das Geld? – Zum Teil vielleicht im Wohnbau, aber eben nur zum Teil, weil es keine Zweckwidmung gibt. Darüber hinaus ist es eine Umverteilung von unten nach oben. Speziell in den Bundesländern – in Wien weniger – finanzieren die „kleinen“


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Hilfs­arbeiter mit der Wohnbauförderung dem Mittelstand den Eigenheimbau, sofern die Länder das Geld nicht überhaupt für irgendetwas völlig anderes ausgeben und es irgendwo in den Kanälen versinken lassen.

So viel zum Thema Lohnnebenkosten. Da gäbe es also viel zu tun, und man muss nicht mit Bonus-Malus noch etwas draufdoppeln.

Arbeitsrecht. Sie haben gesagt, wir haben eh in Österreich so ein liberales Arbeits­recht. Ich zeige Ihnen jetzt einmal etwas. (Der Redner hält Schriftstücke in die Höhe.) – Das ist das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel aus der Schweiz. Ziemlich groß gedruckt, große Buchstaben. Das (ein Buch in die Höhe haltend) ist der Kodex Arbeitsrecht in Österreich. Und jetzt sagen Sie: Wir haben ein schlankes Arbeitsrecht. Das glaube ich Ihnen nicht! (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Die Arbeitszeitflexibilität ist zum Weinen. Wenn sich heute erwerbstätige Familienväter und -mütter ihre Arbeitszeit so einteilen wollen, dass sie für die Kinder Zeit haben, dass sie einmal einen Nachmittag für eine Schulveranstaltung freinehmen und die Fehlzeit ein anderes Mal einarbeiten, kommen sie immer wieder in Konflikt mit der Zehn-Stunden-Grenze und der elfstündigen Nachtruhe. Wenn Sie zum Beispiel die Kinder ins Bett bringen und sich nachher noch einmal hinsetzen und weiterarbeiten, haben Sie einen Konflikt mit der elfstündigen Nachtruhe. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Wenn Sie einen Chef haben, der so nett ist und sagt: Na gut, dann nimmst du dir am Freitagnachmittag frei, unternimmst etwas mit deinem Kind und kommst am Samstag herein, muss er dafür Zuschläge zahlen, obwohl es im Interesse beider Seiten ist, wenn man diese Flexibilität gestattet. Also in diesem Zusammenhang sind die Rege­lungen des Arbeitsrechts vollkommen jenseitig. Sie kommen aus einer anderen Zeit. Das Arbeitszeitgesetz ist von 1969, wo man noch wesentlich öfter manuell gearbeitet hat. Das ganze Ding ist auf die aktuelle Arbeitswelt nicht abgestimmt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Als Nächstes ein Bürokratismus: Die Entgeltfortzahlung im Krankenstand bei den Angestellten ist so kompliziert, dass es für jeden Krankenkassenmitarbeiter mit Erfah­rung immer eine Tüftelei ist, herauszufinden, wie denn das funktionieren könnte und wie jetzt genau fortzuzahlen ist. (Zwischenruf des Abg. Katzian.) Und diese Bürokratie muten Sie den Betrieben zu!

Die Elternteilzeit – ein schwarz-blaues Produkt – ist völlig überschießend. Da fehlt jeder Rahmen. Man kann 5 Prozent Elternteilzeit beantragen, man kann aber auch 95 Prozent Elternteilzeit beantragen, also quasi Vollzeit arbeiten und mir den Kün­digungs­schutz einkaufen. Da gehört eigentlich ein Raster her, wo man sagt: Eltern­teilzeit ist von 50 Prozent bis 80 Prozent Beschäftigung  und keine lächerlichen Mini-Ausmaße. Außerdem dauert sie zu lange.

Probezeit: In Deutschland können Sie die Probezeit mit einem Mitarbeiter auf drei Monate vereinbaren, bei uns einen Monat. Es gibt also ganz viel zu tun beim restrik­tiven Arbeitsrecht. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Kommen wir zu den älteren Arbeitnehmern. Ich weiß, Ihnen persönlich sind die älteren Arbeitnehmer ein Anliegen. Ich glaube aber nicht, dass Sie mit Ihrem Bonus-Malus-Konzept dort hinkommen, wo Sie hinkommen wollen. Was Sie nämlich nicht sehen, ist: Es geht hier um einen Markt, es geht um Angebot, Nachfrage und Preis, und es stehen die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Wettbewerb mit den jüngeren.

Es gibt neben den Kollektivverträgen viele andere dienstzeitabhängige Ansprüche, so­dass ältere Mitarbeiter einem Betrieb teurer kommen als jüngere – und länger gediente


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teurer kommen als kürzer gediente. Wenn man dann mit einer sechsten Urlaubswoche kommt, wie immer Sie die kompensieren wollen, wird es am Schluss so sein, dass ein 50-Jähriger sechs Urlaubswochen Anspruch hat und ein 30-Jähriger nicht. Als Arbeit­geber kann ich mir dann überlegen: Nehme ich einen, der sechs Wochen frei hat, oder einen, der fünf Wochen frei hat. (Abg. Matznetter: Der Abgeordnete Loacker ist für sechs Wochen Urlaub für alle!) – Ja, das hat er nicht gesagt, Herr Matznetter, so gut haben Sie zugehört!

Wir haben auch einen erhöhten Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer, aber nur für die, die einen Job haben, ist das ein Vorteil. Wenn Sie einen Job haben, ist es ein Vorteil, aber wenn Sie keinen Job haben und einen suchen, dann … (Zwischenruf des Abg. Wöginger sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Wenn Sie keinen Job haben und einen suchen, dann haben Sie als Arbeitgeber ein Argument mehr, den Mitarbeiter nicht einzustellen, weil Sie sich sagen, ich will nicht noch einen Kündigungsge­schütz­ten zusätzlich bei mir im Unternehmen. Also müsste man die Regelung für alle lockern, die im höheren Alter einen Job suchen, damit man diese Insider-Outsider-Thematik aufheben kann. Wenn Sie das nicht verstehen, Kollege Wöginger, dann gebe ich Ihnen gerne einen Basiskurs im Arbeitsrecht.

Was wir gleichfalls brauchen, ist ein flexiblerer Übergang zwischen dem Erwerbsleben und der Pension. Wir brauchen jedoch nicht eine Altersteilzeit, bei der die Betriebe noch mehr ersetzt bekommen und der wir das Schild „Teilpension“ als Marketinggag umhängen. Wir brauchen eine wirkliche Teilpension, bei der Menschen einen Teil der Pension früher in Anspruch nehmen – den Teil mit Abschlägen – und einen anderen Teil später – den Teil ohne Abschläge – so, wie sie es brauchen und wie sie es mit ihrer Lebensplanung vereinbaren können.

Ältere Menschen sind naturgemäß öfter krank. Da zeigen sich die Beschwerden, Rückenschmerzen oder andere Leiden. Die Wahrscheinlichkeit von Schlaganfällen, Herzinfarkten steigt mit fortschreitendem Alter. Es sind oft Erkrankungen, bei denen man länger ausfällt, bei denen man wochenlang vom Arbeitsplatz weg ist. Da brauchen wir eine Möglichkeit, die es erlaubt, dass jemand flexibel wieder in den Arbeitsprozess einsteigt – und nicht von null auf hundert starten muss. Wir nennen das Teil­arbeits­fähigkeit, wenn jemand, der sechs oder zehn Wochen krank war, nicht von heute auf morgen wieder kommen muss, sondern auch teilweise gesundgeschrieben werden kann, sodass er für ein paar Stunden pro Woche wieder ins Arbeitsleben eintritt. Österreich kennt da nur eine Alles-oder-nichts-Lösung: Entweder sind Sie gesund oder krank. Dazwischen gibt es nichts. Das geht jedoch am wirklichen Leben vorbei. Das kann man vielleicht als Gewerkschafter anders sehen.

Man muss auch die andere Seite sehen, jene der Mitarbeiter, und sich fragen: Welche Erwerbsanreize setzt unser System? Es ist immer noch so – und auch nach der Tarifreform im Jänner wird es so sein –: Wenn ein Durchschnittsverdiener 100 € Gehaltserhöhung bekommt, dann bleibt ihm davon ungefähr die Hälfte. Welcher Leistungsanreiz ist das, wenn mir die Hälfte von allem, das ich bekomme, die Republik wegfrisst?

Noch schlimmer ist es, wenn Sie Teilzeitkräfte haben, die sich überlegen, ob sie mehr arbeiten sollen, ob sie statt 40 Prozent, 50 Prozent Teilzeit auf 70 Prozent oder 80 Prozent erhöhen wollen. Da rentiert sich die Mehrarbeit nicht. Sie haben da ein System konstruiert, das Leistung nicht honoriert!

Ähnlich ist es bei der Mindestsicherung. Da gibt es auch zu wenige Erwerbsanreize. Es gibt einen kleinen Freibetrag, wenn einer aber mehr arbeiten geht, wenn er mehr ins Verdienen kommt, hat er nichts davon, weil ihm dann 1 : 1 die Mindestsicherung gekürzt wird.


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Das Gleiche gilt bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe: alles oder nichts. Entweder verdient man unter der Geringfügigkeitsgrenze dazu, dann ist es okay, oder drüber, dann fällt die ganze Leistung weg. – Das ist doch leistungsfeindlich!

Die Bundesregierung hat eine Kultur gezüchtet, in der die, die arbeiten, zu Deppen gemacht werden. Das ist falsch, und da können Sie ansetzen, ohne dass Sie Milliarden ausgeben müssen.

Auf das Thema Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt wird der Kollege Schellhorn noch eingehen. Da gibt es zusätzliches Arbeitskräftepotenzial (Zwischenrufe der Abgeord­neten Peter Wurm und Belakowitsch-Jenewein), und zusätzliches Arbeitskräfte­potenzial muss nicht immer eine Belastung für den Arbeitsmarkt sein, nämlich dann nicht, wenn man es richtig macht und wenn man frühzeitig die richtigen Schritte setzt. Das Problem ist, dass wir die Zeit nicht nützen. Während der ersten Monate wird viel zu langsam erhoben, welchen Ausbildungsstand jemand hat, welche Ausbildung es gibt, die wir anerkennen könnten, welche Sprachkenntnisse man dem schon beibrin­gen kann, bevor er das Recht auf Erwerbstätigkeit hat. Wir versäumen wertvolle Zeit. (Neuer­liche Zwischenrufe der Abgeordneten Peter Wurm und Belakowitsch-Jenewein.)

Das AMS-Pilotprojekt Kompetenzcheck setzt erst an, wenn das Asylverfahren abge­schlossen ist. Wir fordern den effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylwerber nach sechs Monaten (Abg. Peter Wurm: Wohin wollen Sie die schicken, Herr Kollege?), und diese ersten sechs Monate möchten wir nützen, um die Ausbildungen anzuerkennen, um die Sprachkenntnisse auf Vordermann zu bringen und um an der Ausbildung dieser Menschen zu arbeiten, um sie arbeitsmarktfit zu machen.

Alles, was Sie da versäumen, rächt sich über Jahrzehnte hinaus, weil Sie diese Men­schen nachher vom Arbeitsmarkt entfremdet haben, weil sie dequalifiziert sind und weil sie sich an das Arbeitsleben schwerer gewöhnen. Wir haben es versäumt, einen attraktiven Arbeitsmarkt zu schaffen, der Menschen, die arbeiten wollen, hierherlockt. Wir haben Hürden für die, die hier arbeiten wollen, aufgebaut und Österreich für andere attraktiv gemacht. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme schon zum Schluss.

Es gibt viel zu tun für diese Bundesregierung, aber nur den Ball an die Sozialpartner weiterzuspielen, das wird zu wenig sein. (Beifall bei den NEOS.)

15.21


Präsidentin Doris Bures: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. Herr Minister, Ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


15.21.55

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Lieber Kollege Rupprechter, danke fürs Dasein! (Heiterkeit bei FPÖ und Grünen. – Abg. Pirklhuber: Schön, dass es dich gibt!) Werte Damen und Herren! Liebe Zuschauer zu Hause! Ich bedanke mich höflichkeitshalber, weil es in einer Koalition bei einer Dringlichen Anfrage üblich ist, dass jemand vom Koalitionspartner hier ist. Darum bedanke ich mich beim Kollegen Rupprechter, dass er da ist. Ich habe das umgekehrt auch schon öfters gemacht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Da es um das Thema Arbeitsmarkt geht, freut es mich auch, dass eine Abordnung von Studierenden der Wirtschaftsuniversität Wien anwesend ist; auch da: willkommen! (Allgemeiner Beifall.)


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Bevor ich mich der Beantwortung der Fülle von 97 Fragen widme, gestatten Sie mir, einige einleitende Worte zu tätigen, und das ist auch notwendig, um dieser Dringlichen Anfrage den nötigen Kontext zu geben.

Wir erleben in Österreich wirtschaftlich – das ist keine Frage – keine einfache Situation. Wir haben eine relativ hohe Arbeitslosigkeit, obwohl wir – das haben Sie zu erwähnen vergessen, Herr Abgeordneter Loacker – einen Rekordbeschäftigungsstand haben. Wir haben den höchsten Stand an Beschäftigten, seitdem es diese Republik gibt. Das sollten Sie, glaube ich, auch wissen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Neubauer und Peter Wurm.)

Das Problem, das wir haben – das sagen uns die Wirtschaftsforscher –, ist kein arbeits­marktpolitisches, sondern in erster Linie ein konjunkturelles. Warum? – Wir befinden uns in den Ausläufern der letzten Wirtschaftskrise, und wir konnten uns vom einbrechenden Wachstum der restlichen Welt natürlich nicht isolieren, aber es ist uns gelungen, Massenarbeitslosigkeit, Elend, Leid wie in anderen europäischen Ländern zu verhindern, denn wir haben von Anfang an dagegengehalten – mit Kurzarbeit, Steuersenkungen, Investitionen, einer Reihe von Qualifizierungsmaßnahmen zum Beispiel für Jugendliche, die zwischenzeitlich EU-weites Vorbild sind. Da sind wir Best-Practice-Beispiel, und ich muss unter anderem nur wegen dieser Programme auch einige Auslandsaufenthalte absolvieren, um sie dort vorzustellen.

Wir haben die Lohnnebenkosten gesenkt. Sie haben das mit den Unfallversiche­rungsbeiträgen so nonchalant gesagt. Es ist eine Lohnnebenkostensenkung von 100 Millionen € gewesen. Ich glaube, das ist nicht ganz so nebensächlich – 100 Mil­lionen € sind 100 Millionen €. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben uns auch gestattet, beim Insolvenz-Entgelt-Fonds die Kosten zu senken – auch da kommen wir auf 100 Millionen €, in Summe 200 Millionen €. Ich weiß, natürlich müssen wir darüber diskutieren, wie es weitergeht, aber 200 Millionen € sind, glaube ich, nicht so wenig. (Abg. Peter Wurm: 3 € im Monat!) Viele Firmen würden sich freuen, wenn sie zum Beispiel solche Umsatzsprünge hätten.

Wir haben etwa über den Pflegefonds massiv in den Ausbau der Sozialwirtschaft investiert und Zehntausende neue Arbeitsplätze in diesem Bereich geschaffen. Die Folge war, dass wir so gut wie kein anderes Land durch die ersten Jahre gekommen sind, Rekordbeschäftigung verzeichnen und bei der Jugendarbeitslosigkeit eine positive Vorreiterrolle spielen.

Es wird auch immer wieder von einigen Kreisen so dargestellt, als wäre Österreichs Arbeitsmarkt total erstarrt. Ich glaube, Herr Abgeordneter Loacker, Sie sollten gerade aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation auch wissen, dass wir einer der dynamischsten Arbeitsmärkte sind, denn pro Jahr werden mehr als 1,5 Millionen Beschäftigten­ver­hältnisse in diesem Land neu begründet. Das ist kein Erstarren. Darin liegt eine enorme Dynamik – bei 3,6 Millionen Beschäftigtenverhältnissen werden jährlich 1,5 Millionen neu begründet.

Wir schaffen für die Menschen aber auch eine Reihe neuer Angebote: die Teil­pension – ich werde dann noch darauf zurückkommen –, Pflegeteilzeit, Bildungsteilzeit. Wir bemühen uns darum, dass Menschen alles – Beschäftigung, Familienleben, Weiterbildung – miteinander in Einklang bringen können.

Gerade die Teilpension ist ein typisches Beispiel für Ihre negative Haltung. Was ist schlecht daran, wenn ältere Menschen, statt in Pension zu gehen, weiter arbeiten, sie bei der Hälfte der Arbeitszeit mit drei Vierteln des Lohns nach Hause gehen und sich die öffentliche Hand die Pension erspart? Was soll daran wirklich so schlecht sein?


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Während die Opposition hier im Haus Untätigkeit kritisiert – das habe ich schon erwähnt –, fragen mich unter anderem viele europäische Kollegen um Rat, weil wir arbeitsmarktpolitisch als Musterland gelten. Wir mussten dafür aber viel Geld in die Hand nehmen – das ist keine Frage –, und wir leben derzeit in einer Zeit von Rekord­budgets des AMS – kein Minus, sondern ein Plus –, aber ich werde mich bemühen, Ihnen das dann auch noch zu erklären.

Wenn Sie hier in Frage 15 kritisieren, dass zusätzliche AMS-Mittel auch für sozialöko­nomische Betriebe verwendet würden, dann sage ich, dass doch klar ist, dass dadurch das Gesamtbudget für aktivierende Arbeitsmarktpolitik freigespielt wird und dass dann gleichzeitig auch mehr Mittel zur Verfügung stehen.

Wie ich schon erwähnt habe, verzeichnen wir das siebte Jahr nach Ausbruch der Krise. Das ist eine sehr schwierige Situation – das ist gar keine Frage –, erneut sind Maßnahmen notwendig, und wir setzen diese. Mit der Steuerreform stärken wir die Binnennachfrage. Starker heimischer Konsum ist zum Beispiel der Grund, warum die Bundesrepublik Deutschland zurzeit ein sehr hohes Wachstum verzeichnet; deshalb haben wir mit der Steuerreform diese Kaufkraftsteigerung beschlossen.

Wir erhöhen öffentliche Investitionen. Mit der Breitbandmilliarde schaffen wir kurzfristig, unmittelbar neue Arbeitsplätze, langfristig schaffen wir damit die Rahmenbedingungen für eine moderne Wirtschaft. Wir werden weiter Investitionen in den Wohnbau – ob es Ihnen Spaß macht oder nicht –, in den Ausbau der Stromnetze, in die Förderung von Innovation tätigen. Ich muss Ihnen nicht sagen, dass gerade hier auch meine Partei sehr dahinter steht.

Herr Abgeordneter Loacker! Sie sind in einer wirtschaftsliberalen Partei tätig; Sie sind für Deregulierung, gegen staatliches Einmischen in die Wirtschaft. Sie leben aber offensichtlich in dem Glauben, dass sich das alles ganz von selbst erledigt und dass wie von Zauberhand alles gerichtet wird, solange sich der Staat nur heraushält. Sehen wir uns doch die Realität an: Wir haben momentan das niedrigste Zinsniveau, das man sich vorstellen kann. Unsere Wirtschaftsaussichten sind nicht rosig, aber zumindest solide. Wenn wir aufhören würden, unsere Wirtschaft krankzujammern, würden wir vielleicht keine Investitionszurückhaltung in der Privatwirtschaft erleben. So muss der Staat einspringen, das mangelnde Wachstum kreieren, Arbeitsplätze sichern, neue schaffen, die Kaufkraft stärken und eine moderne Infrastruktur ausbauen.

Ja, wir haben Herausforderungen – das ist keine Frage –, doch ich stehe dafür, ihnen mit einer positiven Grundeinstellung zu begegnen und sie zu lösen, anstatt dass wir uns alle immer wieder gemeinsam darum bemühen, das Grab des Pessimisten zu schaufeln, um uns dann sogar noch hineinzulegen.

Ein letztes Wort zur Sozialpartnerschaft – die Sie schwächen möchten – sei mir auch gestattet: Ja, auch ich wünsche mir, dass manches dynamischer abliefe – das ist gar keine Frage –, aber wir haben zum Beispiel durch unsere Sozialpartnerschaft 97 Prozent der unselbständig Beschäftigten in einem Kollektivvertrag. Zu solch einem Kollektivvertrag sagen immer zwei Seiten Ja – auf der einen Seite die Arbeitgeber und auf der anderen Seite die Arbeitnehmer. Länder, in denen es keine KVs in dieser Größenordnung gibt, führen einen gesetzlichen Mindestlohn ein. Ist das Ihr Ausweg?

Länder ohne sozialpartnerschaftliche Prägung erleben Arbeitskämpfe, Streiks, Pro­teste. Wollen Sie auch die Situation, wie wir sie teilweise in Frankreich erlebt haben? Wollen Sie das denn wirklich? – Das, was Sie hier vorschlagen, ist nämlich eine Schwächung der Sozialpartnerschaft und keine Stärkung.

Sind fehlende Investitionen, Streiks, die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindest­lohns Ihr System – denn das ist die Alternative zu unserem System –, das Trennende


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über das Gemeinsame zu stellen? Natürlich ist das Trennende in manchen Situationen leichter zu finden. In manchen Situationen dauert das Gemeinsame länger, aber ich glaube und bin dennoch zutiefst davon überzeugt, dass es immer der richtige Weg ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Damit komme ich zur Beantwortung der 97 Fragen.

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ja, er wird stattfinden, und das möglichst bald. Konjunkturelle Maßnahmen werden eine große Rolle spielen. Die Maßnahmen sind so rasch wie möglich umzusetzen. Zu den Inhalten gibt es derzeit laufend, ich würde sagen, fast rund um die Uhr Gespräche. Für mich stehen nicht die Termine, sondern die Inhalte im Vordergrund.

Zu den Fragen 6 und 7: ja.

Zu den Fragen 8 und 9: nein. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Zur Frage 10:

Es handelt sich um Maßnahmen für Personen, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben, seien es Schwerkranke, Arbeitsmarktferne, Niedrigqualifizierte oder gar Suchtkranke.

Im Jahr 2014 haben 35 315 Personen in einem SÖB teilgenommen. Im heurigen Jahr waren es immerhin schon 17 435. Nach einem Jahr finden zirka 20 Prozent der Per­sonen eine Beschäftigung, was eine deutliche Verbesserung zur Situation vor Maß­nahmenteilnahme darstellt. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass diese Integrationswahrscheinlichkeit mit der von Personen verglichen werden müsste, die ähnliche Problemlagen aufweisen, wie sie TeilnehmerInnen an SÖBs teilweise leider haben.

Ich habe mit einem Ja/Nein geantwortet, weil die Fragen so gestellt waren. Ent­schuldigen Sie, ich habe die 97 Fragen nicht ausgearbeitet. Es war ein Mitarbeiter des Klubs; ich bewundere ihn heute noch. (Heiterkeit bei den NEOS.)

Zur Frage 11:

Eingliederungsbeihilfe: Im Zeitraum von drei bis zwölf Monaten nach dem Bezug einer Eingliederungsbeihilfe haben zirka sechs von zehn TeilnehmerInnen eine Beschäfti­gung. Soll die Effektivität der Maßnahme Eingliederungsbeihilfe beurteilt werden, gilt das, was zu den SÖBs bereits gesagt wurde: Die Integrationsquote müsste mit Per­sonen mit ähnlicher Problemlage verglichen werden.

Zu den Fragen 12 bis 14:

Da geht es ebenfalls um die Eingliederungsbeihilfe. Ja, die entsprechende Richtlinie wurde angepasst. Der Rechnungshof ist ernstgenommen worden.

Zur Frage 15:

Mittel für ältere Arbeitnehmer: Die Erweiterung der Mittel zur Beschäftigungsförderung von älteren Arbeitnehmern – nunmehr auch für langzeitbeschäftigungslose Personen unabhängig von deren Alter – wird mit dem heurigen Budgetbeschluss für die Jah­re 2016 und 2017 auf jeweils 250 Millionen € angehoben. Das entspricht der Schwer­punktsetzung der Arbeitsmarktpolitik im Hinblick auf Förderung von Beschäfti­gungs­aufnahme vor Leistungsbezug. Die gewählte Konstruktion der Aktivierung pas­siver Mittel erhöht den Spielraum für andere AMS-Maßnahmen. Nicht zuletzt konnte dadurch heuer, jetzt in den ersten neun Monaten, fast eine halbe Million Arbeits­suchender über das AMS in die Arbeitswelt vermittelt werden.


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Zur Frage 16:

„Erweiterte Altersteilzeit – Teilpension“: Für das Jahr 2016 sind Ausgaben für geblockte Altersteilzeitgeldmodelle und für die Teilpension gemäß § 27 und so weiter von in Summe rund 59,5 Millionen € vorgesehen.

Zur Frage 17:

Es geht ebenfalls um Altersteilzeit. Die Frage beantwortet sich aus dem Titel „erwei­terte Altersteilzeit – Teilpension“ von selbst. Mit der Teilpension, die nach der Logik der erweiterten Altersteilzeit funktioniert, hat die Bundesregierung einen weiteren Schritt gesetzt, um ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer länger im Beruf zu halten. Anstatt in Korridorpension zu gehen, werden Beschäftigungsverhältnisse bis zum Regel­pensionsalter gefördert.

Zur Frage 18:

Sie dreht sich ebenfalls um diesen Komplex. Nicht in allen Betrieben beziehungsweise Betriebsbereichen – unter anderem zum Beispiel im Produktionsbereich – ist Teilzeit­arbeit möglich. Darüber hinaus ist durch die Ersatzkraftstellung – ich glaube, das haben Sie irgendwie vergessen – die beschäftigungspolitische Wirksamkeit bei Block­zeit zum Teil sogar höher als bei der kontinuierlichen Variante.

Zur Frage 19:

Die „Teilpension – erweiterte Altersteilzeit“ ist nicht nur kostenneutral, sondern sowohl kurz- als auch langfristig eine Ersparnis für die öffentliche Hand. Die Pensions­versicherung erspart sich die Auszahlungen der Korridorpension und alle SV-Träger, aber natürlich auch das Finanzministerium erhalten länger Beiträge und Steuern.

Damit auch gleich noch zu den Fragen 67 bis 70:

Mit der Konstruktion der Teilpension wurde die Möglichkeit eines sanfteren Übergangs in die Alterspension geschaffen, die Vorteile sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die öffentliche Hand bedeutet. Es gibt daher keinen Grund, dieses gute Modell wieder zu verwässern beziehungsweise neu aufzusetzen.

Zu den Fragen 20 bis 23:

Bildungskarenz: Beim Begriff „Treffsicherheit“ scheinen Sie davon auszugehen, dass es sich um ein eng definiertes Förderinstrument für eine spezifische Zielgruppe han­delt. Das ist bei der Bildungskarenz, die eine arbeitsrechtlich verankerte Option für alle Beschäftigten ist, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, nicht der Fall. Die Reformen der letzten Jahre haben aber darauf abgezielt, durch einen erleichterten Zugang – einerseits kürzere Vorbeschäftigungsdauer und andererseits flexiblere Nutzungsmöglichkeiten – die Attraktivität für alle, auch für bisher unterrepräsentierte Gruppen, zu erhöhen.

Mit der Bildungsteilzeit wurde eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, die für Per­sonen mit geringerem Einkommen – das sind leider auch sehr oft Personen mit gerin­ger formaler Qualifikation – höhere finanzielle Anreize bietet.

Ältere beteiligen sich tendenziell weniger an länger andauernden zeitintensiven Aus- und Weiterbildungsformen, wie wir aus allen einschlägigen Erhebungen wissen. Reformen der Bildungskarenz, erleichterter Zugang, flexiblere Nutzungsmöglichkeiten sowie die Bildungsteilzeit kommen dem Bedürfnis dieser Gruppe entgegen.

Verschiedene Evaluierungen der Bildungskarenz zeigen, dass das Instrument in den letzten Jahren in manchen Branchen sowie in KMUs auch deshalb weniger in An­spruch genommen wurde, weil längere Abwesenheiten aufgrund der betrieblichen Ar-


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beits­abläufe als problematisch erachtet wurden. Die Reformen der Bildungskarenz kommen den Bedürfnissen der KMUs entgegen und sollten auch zu einer höheren Inanspruchnahme in bisher unterrepräsentierten Branchen führen, entbinden jedoch nicht davon, dass es letztlich natürlich an der Zustimmung der Arbeitgeberseite hängt.

Zu den Fragen 24 und 25:

Angesichts knapper Budgetmittel war zur Beurteilung der Wirksamkeit des Instruments eine Sistierung sinnvoll. Das Fachkräftestipendium ist nur ein kleiner Teil der Maß­nahmen, die wir im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik zur Qualifizierung setzen. Die sonstigen Maßnahmen zur Qualifizierungsförderung wie zum Beispiel „New Skills“, „Frauen in Handwerk und Technik“, „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte“, „Im­place­mentstiftung“ sind weiterhin aufrecht, und für Qualifizierung geben wir im Rahmen des AMS heuer 685 Millionen €, das heißt 60 Prozent des gesamten Arbeitsmarkt­budgets, aus.

Zu den Fragen 26 bis 42 und 47:

Lohnnebenkosten: Ich bekenne mich voll zur Entlastung des Faktors Arbeit und stehe für weitere Lohnnebenkostensenkungen natürlich zur Verfügung. Einige, die wir durchgeführt haben, habe ich schon erwähnt.

Ich möchte daran erinnern, dass wir hier natürlich auch diverse alternative Finan­zierungsmodelle unserer Sozialsysteme inklusive Entlastung des Faktors Arbeit auf den Tisch gelegt haben. Ich bin deshalb auch sehr stark von Ihnen kritisiert worden. Wir werden aber weiterhin gemeinsam an weiteren Lohnnebenkostensenkungen arbeiten.

Abschließend darf ich noch darauf hinweisen, dass ich als Sozialminister für viele Ihrer Fragen in diesem Block – speziell zum Budget des FLAF – einfach nicht zuständig bin.

Zu den Fragen 43 bis 46:

Effizienzsteigerungen bei den Sozialversicherungen: Selbstverständlich arbeiten die Träger der gesetzlichen SV laufend und sehr erfolgreich an einer weiteren Verbes­serung der Effizienz durch Koordination und Kooperation – etwa durch das Zielsteue­rungs­system, den Kostendämpfungspfad zur Sanierung der Krankenversicherungs­träger und im Bereich der IT. Ich darf hier noch einmal daran erinnern, die jährlichen Verwaltungskosten aller SV-Träger betragen 2 Prozent. Die privaten Versicherungen haben im Schnitt vier- bis fünfmal höhere Kosten.

Ich sehe an den Schnittstellen der Zusammenarbeit im Bereich der Rehab einen wichtigen Ansatzpunkt für eine wissenschaftliche Studie zur Effizienzsteigerung. Hier geht es um die Versicherten. Die verfügbaren Leistungen sollten so gut wie möglich zu denen gelangen, die sie benötigen. Deshalb habe ich die Erstellung einer solchen Studie beauftragt, und sie wird in absehbarer Zeit vorliegen. Ich möchte aber noch einmal betonen, die SV leistet sehr kostengünstig viele wichtige Aufgaben und ich stehe voll hinter der Finanzierung der SV durch Beiträge. Leistungskürzungen sind nicht mehr im Programm.

Zu den Fragen 48 bis 50:

Verhandlungen zum Arbeitsrechtspaket: Wie ich schon gesagt habe, sind wir in einem permanenten Verhandlungsprozess, und darum kann ich Ihnen weder den letzten Verhandlungstag nennen noch ein Scheitern verkünden.

Zu den Fragen 51 und 52:

Sechste Urlaubswoche (Zwischenruf des Abg. Darmann): Eine leichtere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche, wie es im Regierungsprogramm vereinbart wurde, ist eine


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Frage der Fairness: wir haben darüber, glaube ich, schon sehr, sehr viel diskutiert. Es geht darum, dass wir aufgrund der enorm hohen Flexibilität am Arbeitsmarkt für hunderttausende ArbeitnehmerInnen keine Chance haben, dass sie jemals zu einer sechsten Woche kommen. Demzufolge ist es notwendig, weiterhin über Modelle zu diskutieren, bei denen es um Zusammenrechnung aller Vordienstzeiten und so weiter geht, wenn wir uns auch dem Grundsatz verpflichtet fühlen – und ich glaube, das tun wir alle gemeinsam –, dass die Menschen länger im Erwerbsprozess sein können.

Übrigens: Sie, Herr Loacker, sind in einer Branche tätig, in der die sechste Woche kein Fremdwort ist, sondern von tausenden Mitarbeitern dieser Branche gelebt wird, da sie ganz selten wechseln. Das sollten Sie den Menschen auch erzählen, dass Sie das sehr wohl genießen.

Außerdem ist das im Regierungsprogramm vorgesehene Paket ein sehr ausge­wogenes, das der Wirtschaft auch finanzielle Vorteile bringt. Aber eine genaue Darstel­lung will und kann ich heute nicht präsentieren.

Zu den Fragen 53 und 54:

Höchstarbeitsgrenzen anheben: Bei Anhebung der täglichen Höchstarbeitszeit geht es ausschließlich um jene Themen, wie sie im Regierungsprogramm stehen, wie zum Bei­spiel bei Reisezeiten. Wann diese Änderungen kommen, dazu verweise ich auf die Beant­wortung der Fragen 48 bis 50.

Zu den Fragen 55 bis 59:

Weitere Flexibilisierungsmaßnahmen im Arbeitszeitrecht sind derzeit nicht geplant, denn ich glaube, dass unser Arbeitszeitrecht bereits sehr flexibel ist. Es stört Sie nur, dass die gezielte Schaffung von Flexibilität in den Händen der Kollektivvertrags­part­nern liegt. Mit unserem derzeitigen Arbeitszeitrecht ist aber gewährleistet, dass Flexi­bilität auch auf die Branchen und die Menschen, die in unterschiedlichsten Branchen arbeiten, zugeschnitten werden kann, und von diesem Prinzip möchte ich nicht ab­weichen.

Alleine dieses Beispiel, das Sie hier gebracht haben! Da lade ich Sie ein, gehen wir gemeinsam zur Firma Zumtobel, gehen wir zur Firma Blum, gehen wir zur Firma Grass, aber nicht in den ersten Stock, sondern ins Parterre. Und dann diskutieren wir das dort mit den Bandarbeitern, ob sie eventuell am Samstagnachmittag ein bisschen kommen wollen. Sie wissen doch ganz genau, wir haben mehrere Realitäten in der Arbeitswelt und nicht nur die kleine Realität der Engineering-Mitarbeiter. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Das ist die Realität, die Sie hier beschrieben haben, die möchte ich ja gar nicht abstreiten. Natürlich gibt es auch solche Arbeitsverhältnisse, aber die Masse der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist in einem relativ strengen Korsett drinnen, denn wir wollen ein Spital 24 Stunden bespielt haben, wir wollen beim Billa, beim Spar, beim Merkur 66 Stunden einkaufen gehen und, und, und. All das muss man hier ja auch berücksichtigen!

Zu den Fragen 60 bis 63:

Arbeitszeitrichtlinie in Europa: Vom Dezember 2014 bis März 2015 fand seitens der EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie statt. Die Kommission hat auch bisher keine Schritte zur Fortführung dieser Initiative gesetzt. Es kann daher über etwaige Auswirkungen auf das österreichische Recht nichts gesagt werden.


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Zur Frage 64:

Studie zum Senioritätsprinzip: Die Studie zu den Auswirkungen des Senioritätsprinzips wurde vom Institut für Höhere Studien auf Basis der bestmöglich verfügbaren Daten­lage erstellt. Sie sind gerne eingeladen, sich auch mit den Forschern des IHS zusam­menzusetzen. Diese sind gerne bereit, auch mit Ihnen in den Dialog einzutreten.

Fakt ist: Dort, wo wir enorm hohe Senioritäten in den Kollektivverträgen haben, haben wir den höchsten Beschäftigtenstand an Älteren. Dort, wo wir die niedrigsten Seniori­täten in den Kollektivverträgen haben, haben wir den niedrigsten Beschäftigtenstand. Das heißt, die Lohnkosten können es nicht sein.

Zu den Fragen 65 und 66:

Kündigungsschutz Älterer: Der Kündigungsschutz für über 50-Jährige steht nicht zur Debatte.

Zu den Fragen 71 bis 74:

Wiedereingliederung nach langen Krankenständen: Das fällt unter anderem nicht in meine Zuständigkeit, sondern in die der Gesundheitsministerin. Wenn ich richtig informiert bin, sind Sie, glaube ich, irgendwo bei einer Sparkasse beschäftigt. Der österreichische Sparkassensektor hat ja zum Beispiel auf freiwilliger Betriebsverein­barungsbasis so ein Eingliederungsmanagement gemacht, und ich glaube, Ihre Sparkasse gehört auch zu diesem Sektor. Und da sehen Sie: Es geht schon etwas, wenn man will. Aber das ist kein Teilkrankenstand, sondern es ist ein auf Betriebs­vereinbarung vereinbartes Eingliederungsmanagement nach sechs-, acht- oder zwölf­wöchigen Krankenständen.

Zu den Fragen 75 bis 81:

Bonus/Malus: Ich bekenne mich zum Regierungsprogramm und fühle mich an das gebunden, was von mir – und das ist bitte kein Häkler – mit dem damals noch in anderer Funktion befindlichen Finanzminister persönlich verhandelt wurde. Dort finden sich nicht nur Zielwerte für das faktische Pensionsantrittsalter, sondern auch für ältere Beschäftigte.

Es ist keine Frage, die Reformen zeigen Wirkung, aber wir haben vor allem bei den 60- bis 65-jährigen Männern noch einiges zu tun und auch bei den Frauen, die knapp vor 60 sind, haben wir bei den Beschäftigungsquoten noch einiges zu tun. Sie wissen aber auch, dass über das Bonus/Malus-System derzeit keine Übereinstimmung erzielbar ist und es demzufolge derzeit kein Thema ist.

Zur Frage 82:

AMS-Mittel für Flüchtlinge: Das AMS-Förderbudget kann erst nach der Beschluss­fas­sung des Bundesfinanzgesetzes durch den Nationalrat beschlossen werden. Davor sind keine validen Aussagen möglich.

Zu den Fragen 83 und 84:

AMS-Mittel für Asylwerber: nein. Es ist auch kein Anteil vorgesehen.

Zu den Fragen 85 und 86:

Kompetenzcheck: Zirka zwei Drittel aller Asylberechtigten und subsidiär Schutzberech­tigten sind in Wien, daher ist es wichtig, hier Schritte zu setzen. Andere AMS-Landes­organisationen haben ähnliche Modelle im Programm. Anhand der Erfahrungen in Wien wird das Modell ähnlich oder in abgewandelter Form eingesetzt. Die Erfahrungen werden jetzt gerade evaluiert.


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Zur Frage 87:

Arbeitsmarktzugang für Asylwerber: Ich wiederhole, was ich am Donnerstag letzter Woche im Ausschuss gesagt habe: Ich setze mich für eine gesamteuropäische Lösung ein. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Damit wir noch mehr haben!) Vor weiteren Über­legungen zu einer Lockerung des Arbeitsmarktzuganges, den ich derzeit ausschließe, ist wichtig, dass die EU einen Verteilungsschlüssel für AslywerberInnen umsetzt, um weitere Verzerrungen zu vermeiden beziehungsweise bestehende zu minimieren.

Jene Länder, die bereits jetzt ihre humanitäre Aufgabe wahrnehmen, würden sonst zusätzlich belastet werden. Außerdem ist es entscheidend, Asylverfahren so rasch wie möglich durchzuführen, um rasch Klarheit über einen allfälligen weiteren Verbleib und damit auch über Integrationsmaßnahmen zu haben.

Zu den Fragen 88 und 89:

Die österreichische Rechtslage diesbezüglich ist durchaus EU-rechtskonform. Asyl­werberInnen haben laut Ausländerbeschäftigungsgesetz bereits nach drei Monaten einen Arbeitsmarktzugang, aber der österreichische Erlass aus dem Jahr 2004 schränkt das entsprechend ein und dieser Erlass bleibt auch so, wie er ist.

Derzeit ist kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich bezüglich der EU-Richtlinie eingeleitet. 19 Mitgliedstaaten, darunter Österreich, haben allerdings die Um­setzung der Richtlinie der Kommission noch nicht vollständig notifiziert und dies­bezüglich ein Erinnerungsschreiben der Kommission erhalten. Das BMASK hat mangels Umsetzungsbedarfs keine zusätzlichen Schritte gesetzt und daher auch nicht notifiziert. Allerdings bestehen in einigen Bundesländern noch Verzögerung bei der Umsetzung und so weiter.

Zur Frage 90:

Lehre für Asylwerber: Für das BAG ist der Wirtschaftsminister zuständig. Unternehmen selbst haben sich Rechtssicherheit im Umgang mit diesem Thema gewünscht, und wir haben das auch entsprechend gemacht.

Zu den Fragen 91 und 92:

Integrationsjahr: Die Arbeitsmarktrealität ist genauso wie beim Zivildienstgesetz und beim Freiwilligengesetz ein Eckpunkt des Integrationsjahres. Es ist für jene konzipiert, die noch nicht auf dem Ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Begleitend zur freiwilligen Tätigkeit gibt es Schulungsmaßnahmen, sozialen Austausch, und wir gehen davon aus, dass beides sehr förderlich für die Integration ist. Der gesamte Prozess wird von Anfang an evaluiert werden.

Zu den Fragen 93 bis 96:

Rot-Weiß-Rot-Karte: Angesichts der derzeitigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist mir eine möglichst gute Integration des vorhandenen und noch nicht steuerbaren Arbeitskräftepotenzials wichtig, daher hat eine zusätzliche Öffnung für mich derzeit keine Priorität.

Zur Frage 97:

Grundversorgung: Ich bitte Sie – und das ist nicht etwas Billiges, was ich hier tue, aber es handelt sich da um den Zuständigkeitsbereich des BMI und der Bundesländer –, sich mit diesen Fragen an diese Institutionen zu wenden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.49



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Präsidentin Doris Bures: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Herr Abgeordneter Schellhorn, Sie sind als Erster zu Wort gemeldet. Ich stelle Ihnen 8 Minuten Redezeit ein. – Bitte.

 


15.50.11

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsident! Liebe Minister auf der Regierungsbank! Es ist richtig, was Sie gesagt haben, nämlich dass wir in einer Art und Weise ein Höchstbeschäftigung haben. Herr Minister, richtiger wäre es aber, wenn Sie sagen würden, dass diese Höchstbeschäftigung zum großen Teil der Teil­zeitbeschäftigung geschuldet ist. (Beifall bei den NEOS.)

Es ist genauso richtig, dass Sie von einer Dynamik auf dem Arbeitsmarkt sprechen, richtiger wäre es aber, zu sagen, dass für diese Dynamik mit den 1,5 Millionen auch der Bau und der Tourismus zuständig sind, weil es wahnsinnig viele Ab- und Anmel­dungen gibt.

Und noch richtiger wäre es, wenn Sie sagen würden, nicht die Unternehmer sind für die hohen Arbeitslosenzahlen verantwortlich, sondern die Regierung. Das wäre der springende Punkt, und so könnten wir in eine Diskussion eintreten. (Abg. Neubauer: Das hören wir nie!) Wir haben eine dramatische Entwicklung, die uns auch vorhersagt, dass bis zum Jahr 2018 die Arbeitslosenzahlen weiter steigen werden.

Wir haben diese dramatische Entwicklung auch gepaart mit der Flüchtlingsthematik, die auch kommen wird, und wir haben eine hausgemachte dramatische Entwicklung. Es hat nämlich nicht nur der Herr Finanzminister heute gesagt: Ein Tag ohne Reformen ist ein verlorener Tag. Ein ehemaliger Finanzminister, Herr Androsch, sagt in der „Kleinen Zeitung“, diese Regierung fährt an die Wand und fährt in die Katastrophe. Das sind besorgniserregende Zeichen. Das sind besorgniserregende Sätze. (Abg. Peter Wurm: Das sagen wir schon lange!) – Herr Wurm, lassen Sie mich reden, ich mache mir Angst um Ihre Augen, die springen sonst, das ist alles nicht so schön. (Abg. Peter Wurm: Aber ich habe noch keine Brille!) – Nein, eh noch nicht, aber es wird durchaus hektisch werden.

Die Arbeitszeitflexibilisierung ist eine Reform, die noch nie richtig angegangen wurde. Sie waren zwar wahrscheinlich auch bei Zumtobel, aber ich glaube, nicht in der letzten Zeit. Wir waren dort, und diese Unternehmen, von Groß bis Klein, sagen, wir haben Spitzen abzudecken und diese Spitzen können wir nicht abdecken, weil wir zu kurze Durchrechnungszeiträume haben. Ich darf den Herrn Finanzminister von heute zitieren: Wir müssen neue Gesetze und Verordnungen verpflichtend auf ihre Auswirkungen in der Praxis prüfen und uns ansehen, ob der Aufwand überhaupt in Relation steht.

Das heißt ja auch, die Sozialpartner unterhalten sich offenbar nicht mehr mit den Betrieben, sondern nur mehr mit der Gulaschkanone nach den KV-Verhandlungen. Ansonsten kann es nicht sein, dass Sie so an der Realität vorbei Gesetze beschließen. (Beifall bei den NEOS.)

Wenn ich mir anschaue, dass in diesen reformlosen 10 500 Tagen die ÖVP in der Regierung sitzt! Der Finanzminister hat heute gesagt, jeder reformlose Tag ist ein verlorener Tag. 10 500 reformlose Tage, ohne die Rahmenbedingungen an die Dienst­leistungsgesellschaft heranzubringen, zum Beispiel bei dem sogenannten Lohn­dumpinggesetz. Ich greife jetzt den Tourismus heraus. Jeder von Ihnen war in letzter Zeit bei einer Feier oder bei einer Hochzeit. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Weder noch! – Abg. Neubauer: Wir waren wahlkämpfen!) Im letzten November wurde be-


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schlossen, wenn diese Hochzeit um Mitternacht nicht abgeblasen wird, kann der Wirt am nächsten Tag nicht aufsperren, höchstens er stellt neue Kräfte ein. Das kann er sich nicht leisten! Folglich reduziert er, er macht weniger Umsatz, er sized down. Das sind die Gesetze, die wir an der Realität vorbei beschließen.

Das sind diese Gesetz, über die wir reden! Ich kann mir mit den Sozialpartnern den Mund fusselig reden, die schicken dich von links nach rechts, von rechts nach links, und jeder sagt: Da musst du mit dem anderen reden. Und das ist der Stillstand, diese Katastrophe, von der wir sprechen, von der Hannes Androsch spricht. Diese Regierung fährt an die Wand, und die Leidenden sind diese über 400 000 Arbeitslosen. (Beifall bei den NEOS.)

Jetzt lassen Sie mich noch einen Punkt anbringen, und der ist auch sozusagen an der Praxis gestillt: Die Asylwerber, die dann hier in diesem Land sind. Was passiert heute oder ist bis heute noch nicht passiert? Neben dem Arbeitsmarktgipfel, der noch immer nicht stattgefunden hat, gab es auch noch keine Einigung, wo das zusätzliche Geld für den Arbeitsmarkt herkommt. Es gab noch keine! Was passiert denn? – In Deutschland passiert Folgendes: Deutschkurs ab dem ersten Tag und das Erstgespräch bei der Agentur für Arbeit findet in der Muttersprache des Asylwerbers statt, damit er auch sagen kann, was er kann, was er gelernt hat. Wie wollen Sie bei den durchschnittlichen 10 Minuten, die ein AMS-Mitarbeiter für ein Erstgespräch mit einem syrischen Asyl­werber hat, feststellen, was er kann? Der kann es nicht einmal artikulieren. Was tun wir dafür? Wir wenden weder mehr Geld dafür auf, noch werden die Mitarbeiter beim AMS aufgestockt.

Wir müssen uns aber dieser Dramatik stellen, denn sonst haben wir nicht nur ein Flüchtlingsthema, sondern auch ein Integrationsthema. (Abg. Darmann: Wie weltfremd ist denn das?) Dahin gehend können Sie gerne in die Hände klatschen, Sie werden mir Applaus zuklatschen, da Sie auch möchten, dass dieses Geld aufgestockt wird.

Der Herr Finanzminister sagt, das ist kein neues oder frisches Geld. (Bundesminister Hundstorfer: Oja!) Wenn es so ist, dann möchte ich auch wissen, woher es kommt.

Vielleicht können Sie mir jetzt auch noch fünf Fragen beantworten. (Abg. Schieder: Noch Fragen!) Wann wird jemals der mehrmals verschobene Arbeitsmarktgipfel statt­finden? Die zweite Frage ist: Wie viele Flüchtlinge werden nach Schätzung nächstes Jahr nach Österreich kommen und von welchen Zahlen geht man für die erste und zweite Jahreshälfte aus? Die dritte Frage: Wie lange werden im Jahr 2016 die durch­schnittlichen Asylverfahren dauern? Wie hoch, schätzen Sie, wird die Anerkennungs­quote sein? Fünftens: Derzeit sind die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit 70 Millionen € veranschlagt. Wird dieses Budget reichen? Die sechste Frage für mich: Kommen die 60 Millionen € für die aktive Arbeitsmarktpolitik jetzt wirklich aus dem Sozial- oder dem Finanzministerium, und wie hoch ist der Anteil der aus dem laufenden AMS-Budget für ältere Arbeitnehmer kommen soll?

Wenn Sie diese Fragen beantwortet haben, und wenn wir in dieser Hinsicht auch einen konstruktiven Beitrag leisten können, dann tun wir es. Aber eine sechste Urlaubswoche (Abg. Schieder: Ja!), ein Bonus/Malus-System für ältere Mitarbeiter (Abg. Schieder: Ja!), vielleicht noch die Phantasien von einer 30-Stunden-Woche haben noch keine neuen Arbeitsplätze geschaffen und haben noch keine Unternehmer dazu gebracht, mehr Arbeitsplätze herbeizuführen. Und dem sollten wir uns klar sein. (Abg. Schieder: Das ist retro!)

Es geht auch um die Arbeitszeitflexibilisierung, und deshalb möchte ich folgenden Antrag einbringen:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kollegin und Kollegen betreffend Schaffung eines Jahresarbeitszeitmodells im Tourismus

„Die Bundesregierung und insbesondere der Minister für Arbeit, Soziales und Konsu­mentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die ein Jahresarbeitszeitmodell für im Tourismus beschäftigte Arbeitnehmer_innen vorsieht.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

15.58


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kollegin und Kollegen

betreffend Schaffung eines Jahresarbeitszeitmodell im Tourismus

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Partnerschaft des Stillstands vernichtet Arbeitsplätze“

Die Bedeutung des Tourismus für die österreichische Wirtschaft ist genauso unum­stritten wie der Zusammenhang zwischen einem Wirtschaftssektor und damit ver­bundenen arbeitsmarktpolitischen Kennzahlen. Die erwirtschaftete direkte und indirekte Wertschöpfung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft belief sich im Jahr 2013 auf 48,24 Mrd. Euro bzw. rund 15% des Bruttoinlandprodukts. Der Tourismus in Österreich ist nicht nur von konjunkturellen Entwicklungen abhängig, sondern auch von einem Faktor der von der Politik nicht wesentlich beeinflusst werden kann – den klimatischen und geographischen Verhältnissen. Im Falle von Österreich führt dies zu großen saisonalen Schwankungen im Tourismus und damit in den Beschäftigungszahlen, insbesondere in den Perioden zwischen Winter- und Sommersaisonen. Die Folgen für die Arbeitnehmer_innen im Tourismus müssen hier hervorgehoben werden. Eine regel­mäßige Arbeitslosigkeit zwischen den Saisonen führt für die Arbeiternehmer_innen nicht nur zu wesentlichen Gehaltseinbußen, sondern die Anrechnungszeiträume und Bemessungsgrundlagen für verschiedenste sozialpolitische Ansprüche werden auto­matisch verringert. Insbesondere im Hinblick auf Pensionsansprüche ist dies kritisch zu betrachten und Reformen in den Beschäftigungsverhältnissen im Tourismusbereich müssen dringend angegangen werden. Nicht nur für die Arbeitnehmer_innen selbst hat diese saisonale Arbeitslosigkeit negative Auswirkungen, auch die Belastung öffent­licher Haushalte darf nicht außer Acht gelassen werden. Nicht nur die Zahlung von Arbeitslosengeldern ist hier hervorzuheben, sondern ebenso die Kosten für verschie­denste Tätigkeiten des Arbeitsmarktservices. In anderen Wirtschaftssektoren konnte in Krisenzeiten durch Kurzarbeit die Beschäftigungszahlen gehalten werden, im Touris­mus zeigt sich hier aber ein anderes Bild. Die durchschnittliche Beschäftigungszeit beträgt im Tourismus 208 Tage. Daher brauchen wir mehr Ganzjahresbetriebe. Wir haben uns die Kurzarbeit in der Industrie viel Geld kosten lassen, aber im Dienst­leistungssektor ist Kurzarbeit nicht tauglich, weil man Betriebszeiten aufrecht halten


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werden müssen. Versuche der Saisonverlängerungen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, lösen das Problem der saisonalen Arbeitslosigkeit und damit verbundener Probleme, nicht nachhaltig.

Im Hotel- und Gastgewerbe waren 2014 im Jahresdurchschnitt 197.731 unselbst­ständig Beschäftigte tätig. Das Hotel- und Gastgewerbe ist eine junge Branche: Mehr als 20 % der Beschäftigten sind unter 25 Jahre alt. Auffällig ist auch, dass viele qualifizierte Personen die Branche mit zunehmendem Alter verlassen, und zwar deutlich häufiger, als dies in anderen Berufen der Fall ist. Die besonderen Rahmen­bedingungen, die charakteristisch für die Tourismusbranche sind und auch die Be­schäfti­gungsverhältnisse prägen, sind saisonale, wöchentliche und tägliche Schwan­kungen in der Auslastung. Demnach kommt es auch zu einer relativ hohen Arbeitslosigkeit in der Branche. Im Jahresdurchschnitt waren rund 41.300 Personen mit Hotel-, Gaststätten- und Küchenberufen arbeitslos gemeldet.  Die Beschäftigungs­struktur im Tourismus ist gekennzeichnet durch eine hohe Anzahl an Teilzeit- und Saisonbeschäftigungen, einen überdurchschnittlich hohen Anteil an weiblichen wie auch jüngeren Beschäftigten sowie an ausländischen Arbeitskräften.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Minister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzu­leiten, die ein Jahresarbeitszeitmodell für im Tourismus beschäftigte Arbeitneh­mer_innen vorsieht.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


15.58.15

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr ge­schätz­ter Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, Sozial­politik, Arbeitsmarktpolitik ist immer ein Thema, das die Emotionen sehr hoch­gehen lässt – und das wir in unseren politischen Parteien auch sehr unter­schiedlich betrachten und auch so in den zuständigen Ausschüssen diskutieren.

Ich habe mir jetzt diese 16 Seiten der Kollegen und Kolleginnen der NEOS angeschaut und auch gelesen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Gratuliere!), und Fakt ist, es werden dabei nicht nur 97 Fragen gestellt, die beantwortet wurden, sondern es wird auch Kritik geübt, es werden Veränderungen eingefordert, es wird aber auch Positives erwähnt, wo Bemühungen stattfinden, um noch besser zu werden.

Und wenn dieses Thema Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktpolitik den NEOS so wichtig ist, dann muss ich euch schon die Frage stellen: Wo ist euer Klubobmann? (Abg. Scherak: Er ist halt gesundheitlich angeschlagen! Also das ist ja …!) Ist eurem Klubobmann das Thema so wichtig, dass er bei einer Dringlichen Anfrage nicht da ist, die ihr als NEOS gestellt habt? Das ist auch eine Frage, auf die wir vielleicht heute noch eine Antwort von Ihnen bekommen.

Zu den Inhalten, zum Arbeitsmarktgipfel: Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einem Wahljahr dementsprechend heiße Eisen zu verhandeln ist natürlich nicht ein­fach, aber Fakt ist: Über die Sommermonate gab es sehr viele konstruktive Gespräche,


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und Fakt ist aber auch, ich habe viel lieber einen Arbeitsmarktgipfel, bei dem schon Lösungen auf dem Tisch liegen, als dass dort nur Ankündigungen verlautbart werden. Fakt ist: Diese Lösungen werden kommen.

Ich greife nur zwei Punkte heraus: Eine sechste Woche Urlaub und flexiblere Arbeits­zeiten in Verbindung mit Gleitzeit. Das ist natürlich Sprengstoff für jene, die sagen: Eine sechste Woche Urlaub ist uns wichtig. Das ist natürlich auch Sprengstoff für jene, die sagen: Wir wollen flexiblere Arbeitszeiten haben. Dabei bedarf es eines Konsenses zwischen den Sozialpartnern, um dementsprechend wirklich diesen Spagat zu schaf­fen, nämlich zwischen einer flexibleren Gestaltung von Arbeitszeiten zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Österreich in Verbindung mit mehr Beschäftigung und einer sechsten Urlaubswoche für mehr Freizeit für die Arbeitnehmer.

Jeder hier im Saal weiß: Die geschichtliche Entwicklung ist enorm vorangeschritten. Das heißt – der Herr Bundesminister hat es angeschnitten –, 1,5 Millionen Menschen pro Jahr gehen in einen Job, überwiegend wechseln sie den Job. Wie es früher einmal war: von der Lehre bis zur Pension in einem Betrieb, das ist Geschichte. Das gibt es nicht mehr. (Abg. Peter Wurm: Leider!) Und deswegen ist es mehr als gerechtfertigt, zu sagen, diese sechste Woche Urlaub ist für alle Menschen, die mehr als 25 Jahre in Beschäftigung sind und angerechnete Zeiten zuerkannt bekommen sollen, zu fordern.

Zum Thema Arbeitsmarkt und Jobs: Wir alle wissen, es ist nicht nur jetzt schon so, son­dern in Zukunft wird es noch stärker werden. Wir werden mehr Menschen in diesem Land haben, die Arbeit suchen, als es Jobs gibt.

Was tun wir jetzt? Machen wir eine Arbeitszeitverkürzung? Verteilen wir die beste­hende Arbeit fair untereinander auf? Machen wir mehr Freizeitoptionen in Kollektiv­verträgen? Machen wir eine sechste Urlaubswoche? Oder reden wir einmal darüber: Was machen wir mit jenen Menschen, die keine Arbeit finden, dass diese ein ge­rechtes Grundeinkommen vom Staat haben? Fakt ist: Das sind Themen, die wir weiterdiskutieren wollen und auch müssen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Schatz.)

In Ihrer Dringlichen Anfrage haben Sie die Steuerreform auch nicht gerade positiv erwähnt. Mehr Netto vom Brutto, das ist ja genau das, was wir brauchen. Arbeit muss sich wieder mehr lohnen. Damit sich Arbeit wieder mehr lohnt, brauchen wir mehr im Geldbörsel, und deswegen ist es ein wichtiger Schritt dorthin, und das lassen wir uns auch nicht nehmen. Es wäre gescheit, wenn wir das auch als Regierungsparteien wesentlich stärker und positiver verkaufen würden. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

In der Anfrage haben Sie auch die Sozialpartner kritisiert. Die oberste Aufgabe der Sozialpartner ist die Lohnpolitik. Und gerade die Sozialpartner, die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände wissen am besten, was einer Branche in Lohnpolitik, in Kollektivvertragspolitik zumutbar ist, was gerechtfertigt ist, zu fordern.

Ich distanziere mich ganz klar von allen politischen Mitbewerbern, die hier versuchen, die Arbeiterkammer zu schwächen, und die versuchen, die Lohngestaltung auf gesetzlicher Ebene einzufordern. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Lohnpolitik darf nicht von einer Parteipolitik gestaltet werden. Ich kenne Länder, in denen die Lohnpolitik vom Gesetzgeber gestaltet wird. In diesen Ländern gibt es seit Jahren keine Lohnerhöhung. Das heißt, es darf nicht von einer Regierungsform abhängig sein, ob es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung gibt oder nicht.

Zum letzten Punkt, Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt: Ich glaube, die Position dazu ist klar. Wir haben in den nächsten Monaten riesige Herausforderungen zu bewältigen,


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darin sind wir uns ja alle einig. Aber was den Vorschlag zu einem früheren oder rascheren Zugang von Asylwerbern auf den Arbeitsmarkt in einer Zeit, in der 391 000 Menschen arbeitsuchend sind – 72 000 davon unter 29 Jahre und 92 000 über 50 Jahre und älter –, betrifft: Man kann nicht sagen, dass die Arbeitslosigkeit weiter steigen wird und gleichzeitig den Arbeitsmarkt weiter aufmachen. Der Herr Bundes­minister hat ausgeführt: Es gibt einen eingeschränkten Zugang für Asylwerber; dieser soll auch dementsprechend bleiben. (Abg. Darmann: Da bin ich gespannt!)

Meiner Auffassung nach stellt sich vielmehr die Frage: Was machen wir mit den Asylberechtigten? Derzeit sind es 19 000, und es werden im nächsten Jahr 35 000 werden. Warum diskutieren wir nicht wesentlich stärker, wie wir diese 19 000 bis 35 000 Menschen schneller in den Arbeitsmarkt bringen, sodass sie von Leistungs­empfängern zu Beitragszahlern für unser System werden? – Wir wissen, dass wir 33 770 offene Stellen haben, und es gelingt uns nicht, diese Stellen mit dem derzeit vorhandenen Arbeitskräftepotenzial zu besetzen. Das wäre meiner Ansicht nach vorrangig zu behandeln und auch zu lösen.

Ich nehme abschließend noch ganz kurz zu den drei Entschließungsanträgen – einer wurde schon eingebracht – Stellung.

Ich habe mit Kollegem Schellhorn vorigen Freitag – vor laufender Kamera – dieses Thema diskutieren dürfen. Diesem Antrag, einen effektiven Arbeitsmarktzugang mit Ersatzkräfteverfahren für Asylwerber sechs Monate nach Asylantragstellung vorzu­sehen, werden wir nicht zustimmen, weil wir dazu eine klare Position haben, nämlich ganz wichtige Schritte zu setzen in Richtung Asylberechtigte in den Arbeitsmarkt oder in den Job.

Zum zweiten Antrag, dieser Forderung nach einer Schaffung eines Jahresarbeitszeit­modells im Tourismus: Es gibt bestehende Modelle, die funktionieren. Was der Touris­mus braucht, ist ein Modell, eine Stelle, die dementsprechend auch dafür garantiert, dass diese Stunden, die in Saisonbetrieben eingearbeitet werden, auch tatsächlich dann nach diesen Saisonzeiten abgebaut und nicht unter der Saison abgefeiert werden – und dann muss wieder das AMS einspringen.

Dieses Modell müssen sich die Sozialpartner überlegen, wie zum Beispiel die Bau­arbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Ich glaube, dann ist es auch auf Sozialpart­nerebene möglich, hier eine Lösung zu finden.

Um zum letzten Antrag – dazu wird noch ein Kollege von uns Stellung nehmen –, Kam­merumlagen zu reduzieren beziehungsweise zu streichen: Liebe Freunde! Wenn über eine Million Menschen jährlich den Arbeitsplatz wechseln, dann haben wir dort Löhne und Gehälter zu prüfen, zu kontrollieren, nachzufordern. Die Arbeiterkammer wird in Zukunft noch mehr gefordert sein und noch wichtiger sein als damals, als man sie 1920 geschaffen hat. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.07


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. Ich stelle Ihnen 7 Minuten Redezeit ein. – Bitte.

 


16.07.40

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Hundstorfer! Ich will hier nichts beschönigen. Die Arbeitslosenzahlen steigen, das ist ein Faktum. Aber es wurde auch schon angesprochen: Wir haben einen Beschäftigungsrekord. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.) – Das ist auch ein Faktum. Und auch wenn sehr viele Teilzeitbeschäftigungen dabei sind: Teilzeit ist auch eine Beschäftigung, und es gibt viele, die sich diese Beschäftigung wünschen.


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Aber wir haben – das wurde auch schon angesprochen – steigende Arbeitslosen­zahlen. Wir haben nicht unbedingt das Wachstum, das wir uns vorstellen. Wir haben eine Flüchtlingswelle, die wir bewältigen müssen. Aber – wie der Herr Minister das heute auch schon gesagt hat – wir können das nur gemeinsam lösen. Wir stehen dabei vor ganz großen Herausforderungen.

Wir wissen alle – auch wenn es der eine oder andere nicht hören will –, wenn wir Arbeitsplätze schaffen wollen: Arbeitsplätze schaffen nur die Unternehmer und nicht wir, die Politiker. (Abg. Peter Wurm: Das wäre aber notwendig!) – Wir können nur die Rahmenbedingungen dafür schaffen. (Abg. Peter Wurm: Ihr macht das Gegenteil!) – Die Conclusio daraus ist also ganz klar: Wir müssen die Unternehmer unterstützen und entlasten. Dabei müssen wir alle zusammenhelfen, denn dann können wir auch neue Arbeitsplätze schaffen, und die Arbeitsplätze, die wir jetzt haben, sichern. (Abg. Darmann: Wer ist denn in der Regierung!? Viel reden, das ist zu wenig!)

Meine Damen und Herren, ich war vergangene Woche in Berlin, und dort hat der ehemalige deutsche Arbeitsminister Wolfgang Clement gesprochen. Er hat auch gesagt: Wir müssen die Unternehmer unterstützen. (Abg. Darmann: Der schönen Worte sind genug gesprochen!) – Wir brauchen Wirtschaftsimpulse, weil wir nur dann auch über Sozial- und über Umweltpolitik sprechen können, denn ohne Wirtschaft wird das nicht funktionieren.

Wir haben in Österreich – und da sind wir alle einer Meinung – noch sehr viele, gute und innovative Unternehmen in den verschiedensten Branchen: Industrie, Gewerbe, Verkehr, Tourismus, Handel, IT. Diese mittelständischen Unternehmen sichern zwei Drittel der Arbeitsplätze in Österreich. Das sind 2 Millionen Arbeitsplätze, die von diesen Unternehmen gesichert werden, und sie sind damit der größte Arbeitgeber. Das ist ein ganz entscheidender Punkt.

Der zweite Punkt, den wir auch unterstützen müssen, sind die Unternehmens­grün­dungen. Wir haben 20 000 Unternehmensgründungen, ein bisschen mehr, pro Jahr, und da entstehen wieder neue Arbeitsplätze – zwei bis drei pro Unternehmen im Schnitt. Somit kann man sagen: Die KMUs schaffen sieben von zehn Arbeitsplätzen. Hier gilt es, anzusetzen, hier müssen wir etwas tun!

Der Herr Minister hat es angeschnitten: Es geht auch um Stimmung. Aber da bin ich schon beim Kollegen Schellhorn, denn die Stimmung ist nicht gut. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sprechen Sie wirr? – Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) – Ich glaube, das ist auch so, weil natürlich die Lage sehr, sehr schwierig ist. Ich bin einer, der viel unterwegs ist: 40 Prozent der KMUs schreiben keine Gewinne, das zeigt auch ganz klar die Statistik. Bei den Lohnstückkosten – die ja immer relevant dafür sind, wie wir uns im Wettbewerb darstellen – haben wir uns gegenüber Deutschland auch dramatisch in die Höhe entwickelt.

Wir haben starke Auswirkungen im Bereich der Bürokratie. Das merke ich durchaus selbstkritisch an, also dass wir hier auch zu viel beschließen. Das heißt, wir müssen da zurück, und dazu wird man auch demnächst die entsprechenden Initiativen setzen.

Deshalb sage ich hier ganz klar – von unserer Seite und seitens der Wirtschaft, also von meinem Teil –, dass wir einfach einen Belastungsstopp für die Unternehmer brauchen, denn wir haben genug an Belastungen. Ich muss auch ganz klar zur Seite hier links sagen (Zwischenruf des Abg. Neubauer– ich kann es nur von meiner Seite sagen –: ein Nein zur sechsten Urlaubswoche, ein Nein zu den Vorstellungen eines Überstunden-Euros und zu einer Arbeitszeitverkürzung. Das ist für die Betriebe einfach nicht mehr stemmbar, und daher auch der klare Appell: Bitte überfordern Sie uns nicht und überfordern Sie die Betriebe nicht! (Abg. Peter Wurm: Die Wirtschaft ist schon überfordert!)


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Wir brauchen etwas ganz anderes – und das hat heute auch schon Herr Finanz­minister Schelling gesagt –: Wir brauchen eine Aufbruchsstimmung. Wir brauchen Maßnahmen, die dafür sorgen, dass Österreich wieder an die Spitze zurückkommt (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist eine Wahlkampfrede! – Zwischenruf des Abg. Peter Wurm), dorthin, wo wir in der Zeit zwischen 2002 und 2010 waren, nämlich unter den Top 3 in Europa. (Beifall bei der ÖVP.)

Einige Maßnahmen haben wir jetzt auch in diesem Paket drinnen: Eine Forschungs­prämienerhöhung von 10 Prozent auf 12 Prozent. Das ist für die innovativen Unterneh­men sehr wichtig, und diese innovativen Unternehmen, die in Forschung investieren, kooperieren auch sehr viel mit klein- und mittelständischen Unternehmen. Ich glaube, das ist ein richtiges Signal.

Und auch wenn die Wohnbauinitiative heute kritisiert worden ist: 10 000 neue Wohnungen sind ein Impuls für die Bauwirtschaft und entsprechend natürlich auch für die Sicherung der Arbeitsplätze.

Wir haben es heute schon besprochen, Herr Minister: Wir haben Sie alle dabei unter­stützt, dass Sie 2016 und 2017 eine Erhöhung der Leistungen für ältere Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer auf 250 Millionen € bekommen. Das ist eine wichtige und richtige Maßnahme; aber, ich denke, wir brauchen jetzt – und das ist heute schon öfters angesprochen worden – eine Lohnnebenkostensenkung für die Unternehmer. Finanzminister Schelling hat es ja heute schon gesagt: Er stellt sich 1,3 Milliarden € vor. Das entlastet die Unternehmer und schafft Arbeitsplätze, wünschenswert wäre es so schnell wie möglich. Ich ersuche Sie auch dabei um Unterstützung, damit wir das auf die Reihe bekommen.

Wenn ich den konjunkturbedingten Druck zum Beispiel in der Sparte Gewerbe und Handwerk hernehme – in welcher wir momentan natürlich ein Problem haben, denn im ersten Halbjahr sind die Umsätze und die Aufträge um 2,9 Prozent rückläufig –, dann brauchen wir hier Impulse; wir hatten da mit dem Handwerkerbonus eine gute Aktion. Es wäre sicher sinnvoll, wenn man ihn fortführt und dazu auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) – Also ich denke, dass das eine gute Maßnahme ist, gerade für das Gewerbe, und dass es auch ein ganz wichtiger Faktor für die österreichische Wirtschaft ist.

Eines möchte ich noch zum Thema Wirtschaftskammer in Richtung des Kollegen Loacker anmerken, da der Herr Kollege Muchitsch zur Arbeiterkammer gesprochen hat. Ich kann nur sagen: Die Wirtschaftskammer hat sich selbst sehr viele Reformen auferlegt und hat in den vergangenen 15 Jahren, nämlich seit dem Jahr 2000, die Beiträge um 30 Prozent gesenkt. Das bedeutet für die Mitglieder immerhin eine Kostenersparnis von 150 Millionen € pro Jahr. Dazu hatten wir eine Fachorganisations­reform, wobei wir die Fachorganisationen zusammengelegt haben. Also die Unterneh­mervertreter agieren wie im Unternehmen, wir reformieren uns immer selber. Und in der Hinsicht denke ich, dass auch die Wirtschaftskammerorganisation auf einem guten Weg ist.

Summa summarum: Wir können die Herausforderung nur gemeinsam bewältigen, und deshalb denke ich, dass wir die großen Aufgaben auch gemeinsam angehen sollten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.14


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 144

16.14.28

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, das, was Kollege Haubner da gerade gesagt hat, ist ja in weiten Teilen durchaus richtig. Wir stellen uns halt die Frage, warum das nicht umgesetzt wird und warum das nicht passiert. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist richtig, dass die Wirtschaft Arbeitsplätze schafft. Es ist auch richtig, dass es Aufgabe der Regierung ist, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Und ich gehe jetzt nur ganz kurz in einem Auszug auf die Rahmenbedingungen ein, die mir jetzt in der letzten Stunde so eingefallen sind und welche von der derzeitigen Regierung geschaffen wurden.

Zu den Rahmenbedingungen: Wir haben erstens zu hohe Lohnnebenkosten, da sind sich alle einig. Wie man sie senkt, darüber sind wir uns nicht einig – Wirtschafts­kam­mer wäre zum Beispiel eine Möglichkeit, etwas zu senken –; also viel zu hohe Lohn­nebenkosten.

Wir haben – das ist heute auch schon angesprochen worden, ich glaube sogar von den Regierungsparteien – eine überbordende Bürokratie. Ich möchte jetzt nicht den Aus­druck Bürokratiemonster bemühen. Das Energieeffizienzgesetz ist heute auch schon angesprochen worden, das Anti-Lohndumping-Gesetz auch. Da muss man sich wirklich fragen: Was ist die Wirkung, was will man damit erreichen und was erreicht man damit? – Ich würde empfehlen, einmal mit betroffenen Unternehmern und Steuerberatern zu sprechen, was die vom Anti-Lohndumping-Gesetz halten. (Beifall bei der FPÖ. Zwischenruf des Abg. Schopf.)

Wir haben einen im internationalen Wettbewerb zu unflexiblen Arbeitsmarkt, insbe­sondere was die Arbeitszeitregelungen betrifft. Wir haben eine Stimmung, die – aus­gelöst von der Regierung, der Sie auch angehören – Unternehmer pauschal in die Ecke der Betrüger schiebt, denn nichts anderes ist die Gegenfinanzierung zur Tarif­reform, die Betrugsbekämpfung mit 1,9 Milliarden €. Wir haben entsprechende Finanz­beamte, die auch von dieser Regierung mit einer Grundstimmung, einer Grundein­stellung ausgestattet sind, nämlich genau derjenigen, dass die Finanzbeamten sagen: Ja, das sind Betrüger, da müssen wir etwas holen – und dementsprechend finden dann die Prüfungen statt. Dazu würde ich empfehlen, sich einmal – etwa von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder – Berichte geben zu lassen, wie derartige Prüfungen stattfinden oder abgehalten werden.

Fünftes Faktum: Wir haben in der Gruppe 55 plus eine katastrophale Beschäftigungs­quote, wenn wir das etwa mit Vorbildländern wie Schweden vergleichen, die haben ungefähr 70 Prozent, wir haben 40 Prozent.

Sechstes Faktum: Wir haben – und das muss legitim sein – ein Arbeitsmarktservice, wo einmal genau geschaut gehört: Was ist der Sinn, der Nutzen, das Ziel ent­sprechender Maßnahmen? Das Ganze sollte dann nach dem ökonomischen Prinzip in Relation zu den Kosten gesetzt werden, die diese Maßnahmen verursachen. – Das findet nicht statt.

Wir haben – das habe ich heute schon am Vormittag angesprochen, und das ist eine ganz gefährliche Sache – eine viel zu geringe Innovationsdynamik, die letztlich die Wettbewerbsfähigkeit zum Sinken bringt, was letztlich am Arbeitsmarkt insofern zu spüren ist, als dass die Arbeitslosigkeit steigen wird. Wir haben Rahmenbedingungen – und da würde ich auch empfehlen, einmal mit Unternehmerinnen und Unternehmern Gespräche zu führen –, über die sich die Unternehmer beklagen. Weil die Gesetz­gebung derart sprunghaft und unvorhersehbar ist, ist eine langfristige Planbarkeit nicht mehr möglich.


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Neunter Punkt: Wir haben eine Lehrlingsausbildung, bei der wir der Meinung sind, dass ganz offensichtlich für die betriebliche Ausbildung zu wenig Anreize geboten werden; dann haben wir überbetriebliche Lehrlingsausbildungsstätten, die ganz schlecht funktionieren.

Zehntens – und da dürfen wir uns nicht anlügen, sondern die Fakten einfach einmal zur Kenntnis nehmen und darauf aufbauend entsprechende Maßnahmen setzen –: Es ist richtig, die Wirtschaft schafft Arbeitsplätze, nach wie vor, immer mehr. Aber es ist ein Faktum, dass das Schaffen von Arbeitsplätzen durch den Zuzug in den Arbeitsmarkt überkompensiert wird, dem Zuzug aus Osteuropa und jetzt natürlich auch mit den erheblichen Migrations- und Flüchtlingsbewegungen, und zwar in einem Ausmaß in den nächsten Jahren, welches, und das kann einem niemand sagen, nicht abschätzbar ist.

Es ist natürlich ein relativ schwache Ansage für eine Führungskraft, zu sagen: Das ist jetzt nicht abschätzbar, schauen wir einmal, wie viele das werden. (Bundesminister Hundstorfer: Das habe ich nie gesagt!) Ich habe keine konkreten Zahlen. (Bun­des­minister Hundstorfer: Hätten Sie im Sozialausschuss zugehört, dann täten Sie es wissen!) – Gut, dann werde ich das nachher noch einholen bei den Kollegen, die im Sozialausschuss waren.

Das birgt ein enormes Risiko, nämlich das, dass unter diesen Rahmenbedingungen die Wirtschaft in kurzer Zeit wahrscheinlich auch nicht mehr in der Lage sein wird, zu­sätzliche Arbeitsplätze, also jedes Jahr mehr Arbeitsplätze, zu schaffen. Das heißt, wir haben zwei Effekte, die dann dazu führen – und da deckt sich meine Prognose auch mit jener des WIFO –, dass wir im Jahr 2018  und das sagt das WIFO – doppelt so viele Arbeitslose haben werden wie im Vorkrisenjahr 2008. Das sind die Fakten.

Ich möchte noch kurz auf Zahlen eingehen. Kollege Muchitsch hat das ja sehr sym­pathisch gesagt: Personen, die aus dem Ausland in den Arbeitsmarkt gehen oder nach Österreich kommen – das unterschreibe ich –, müssen wir vom Leistungsempfänger zum Beitragszahler machen. Das ist ein durchaus hehres Ziel, ein gutes Ziel. Wenn wir uns allerdings die Zahlen anschauen: Diese sprechen leider eine andere Sprache, und zwar eine sehr deutliche Sprache!

Wir haben eine Anfrage an den Herrn Sozialminister gestellt, was die Steigerung der Arbeitslosigkeit in den letzten vier Jahren betrifft, getrennt nach Inländern und Ausländern. Da sind leider die Steigerungsraten bei den Ausländern eben nicht nur knapp höher, sondern ganz, ganz deutlich höher. Wir haben bei den Inländern, quer drüber gerechnet, von 2010 bis 2014 eine Steigerungsrate von 15 Prozent, bei den Ausländern leider eine von 62 Prozent. Das sind also nicht ein paar Prozent mehr, sondern das ist das Vierfache.

Wir haben dann auch abgefragt zur Notstandshilfe: innerhalb eines Jahres von Arbeitslosigkeit betroffene Personen in Österreich, innerhalb eines Jahres betroffene Personen in Wien. Es gibt natürlich auch regional ganz erhebliche Unterschiede. Am absolut schlechtesten schneidet mit Abstand die Bundeshauptstadt Wien ab, am relativ besten Vorarlberg. Diese Zahlen muss man also einfach einmal zur Kenntnis nehmen und auch entsprechende Maßnahmen setzen.

Ich schließe mit der Feststellung, dass wir auf diese Maßnahmen wahrscheinlich noch lange warten werden, weil es die Regierung ja nicht einmal zusammenbringt, einen Arbeitsmarktgipfel abzuhalten. Da kann man jetzt diskutieren, wie es Kollege Muchitsch gemacht hat: Wir machen den Arbeitsmarktgipfel erst dann, wenn wir Ergebnisse haben. – Bitte, was hat Sie seit Mai oder April davon abgehalten, Ergeb­nisse zu erzielen? Damit haben Sie ja gerade die Koalition des Stillstands beschrieben,


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wahrscheinlich unabsichtlich: Wir machen keinen Arbeitsmarktgipfel, weil wir uns nicht einig sind über die Ergebnisse, also macht es keinen Sinn.

Er wäre allerdings sehr, sehr dringlich und umgehend abzuhalten beziehungsweise hätte schon längst stattfinden sollen. Aber das ist offensichtlich das systemische Problem, in dem sich die beiden Regierungsparteien befinden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.22


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag. Schatz ist als Nächste zu Wort gemeldet. Ich stelle Ihnen 8 Minuten ein. – Bitte.

 


16.22.33

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fast 400 000 Arbeitslose, die Tendenz auch in den nächsten Jahren steigend, und fast die Hälfte dieser Arbeitslosen hat maximal einen Pflichtschulabschluss: Das heißt, der einzige Hebel, den wir haben, um diese Leute nachhaltig wieder auf den Arbeitsmarkt zu bringen, ist zusätzliche Bildung, zusätzliche Qualifikation – und ja, das kostet! Das kostet, das ist völlig klar, aber es ist eine einmalige Investition, die sich rentiert, rentiert für den Einzelnen und auch rentiert für uns alle, für die öffentliche Hand. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, wir wollen 500 Millionen € mehr für aktive Arbeitsmarkt­politik. 500 Millionen mehr: Ich weiß schon, ja, das belastet das Budget, aber es ist eine einmalige Investition, die notwendig ist und die sich rentiert. Es gibt zahlreiche Studien – bitte schauen Sie sich diese an, sprechen Sie mit Wirtschaftswis­sen­schaf­tern! –, die allesamt sagen, diese Investitionen rentieren sich schon nach drei Jahren! Nach drei Jahren kommt das herein, wenn wir es schaffen, diese Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Bitte überlegen Sie sich diesen Aspekt von mehr Geld für Arbeits­marktpolitik auch in den nächsten Wochen noch bei unseren Budgetverhandlungen! (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren, klar ist natürlich auch, dass diese Investition vor allem aus folgendem Grund notwendig sind: weil Sie in der Bildungspolitik seit Jahren dahin­wurschteln! Das ist der Hauptgrund. 20 Prozent der Schulabgänger können nicht ordentlich lesen, rechnen und schreiben. Was glauben Sie, was für Chancen diese Menschen auf dem Arbeitsmarkt haben?! – Keine! Sie haben keine, außer sie bekommen über die Arbeitsmarktpolitik zusätzliche Qualifikation, zusätzliche Bildung. Das heißt, die Arbeitsmarktpolitik zahlt buchstäblich all das, was durch die fehlende Bildungsreform leider versäumt wird. Insofern sagen wir Grüne klar: Die beste Arbeitsmarktpolitik ist eine ordentliche Bildungspolitik, und die brauchen wir total dringend! (Beifall bei den Grünen.)

Also: 500 Millionen € mehr, um den Arbeitslosen eine ordentliche Perspektive zu geben, um ihnen Arbeitsplätze zu ermöglichen, von denen sie dann auch wirklich leben können, und um letzten Endes uns allen nachhaltig Kosten zu ersparen.

Jetzt zur NEOS-Anfrage: Einerseits danke ich für den Impuls, andererseits finde ich, die Herangehensweise ist schon sehr detailbezogen und technisch, etwas techno­kratisch. Ich bin nicht sicher, ob uns die Debatte insgesamt schon so viel weiterbringen wird.

Ganz anders war dann die Stellungnahme von Herrn Abgeordnetem Schellhorn; da möchte ich zusammenfassen, was ich herausgehört habe: Herr Abgeordneter Schell­horn hat kritisiert, dass bei einer Geburtstagsfeier, die ja vielleicht hin und wieder vorkommt, der Kellner nicht länger als bis Mitternacht arbeiten darf, auch wenn er gerne würde, außer er kommt am nächsten Tag in der Früh nicht wieder. Das heißt,


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Sie wollen – also länger als bis Mitternacht arbeiten, am nächsten Vormittag wie­derkommen – längere Tageshöchstarbeitszeiten, Aufhebung der Ruhezeiten. Sie wollen das kombiniert mit einem Jahresarbeitszeitmodell, das heißt praktisch, für diese Arbeit auch keine Überstundenzuschläge, und der Kellner wird wahrscheinlich für diese Art von Arbeit mit seinen 1 500 € brutto – 1 100, 1 200 € netto – beschäftigt.

Ich weiß nicht, ob wir diese Forderung auch nur annähernd sinnvoll finden könnten, deshalb lehnen wir diesen Antrag auch ganz sicher ab. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Wir sagen klar: Flexibilität ja, auf jeden Fall. Wir Grüne sind eine moderne Partei, die die Flexibilisierungsbedürfnisse der Einzelnen und der Wirtschaft versteht. Aber Flexibilisierung kann nicht bedeuten: ständig mehr Belas­tungen und mehr Arbeit und immer weniger Geld. Das kann es für uns nicht sein! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich denke, wir müssen alle gemeinsam schauen, dass wir uns bei den großen Linien einig werden, dass wir gemeinsame Ziele festlegen und dann auch wirklich gemeinsam daran arbeiten, dass etwas weitergeht. 400 000 Ar­beitslose und noch mehr, die brauchen einfach mehr als unseren Hickhack in den Details und als Blockadepolitik.

Ich bin völlig der Meinung der Oppositionsparteien: Wir brauchen diesen Arbeitsmarkt­gipfel! Und zwar nicht so, wie Abgeordneter Muchitsch ihn definiert, mit Präsentation von irgendwelchen Kleinstkonsensen, die Sie vielleicht dann doch irgendwann erzielen, sondern einen demokratiepolitisch relevanten Arbeitsmarktgipfel, wo verschiedene Positionen, Expertenmeinungen präsentiert und diskutiert werden können.

Ich habe auch versucht, eine Initiative in dieser Richtung zu starten, und habe einen Themenkatalog mit Fragestellungen entworfen, den ich an verschiedenste Haupt­akteure der Sozialpartnerschaft geschickt habe, an den Wirtschaftsminister, den Sozialminister, zahlreiche Wirtschaftswissenschafter. Die Rückmeldung war positiv: Jeder sehnt sich danach, dass endlich etwas weitergeht!

Und vor allem: Wir sind uns mehr oder weniger alle darüber einig, wo anzusetzen ist. Es gibt Konsens darüber, wo die Probleme liegen. Ja, natürlich sind die Detailinter­essen noch unterschiedlich, aber die großen Linien wären eigentlich klar. Es geht darum, meine Damen und Herren: Wir müssen eine Standort- und Wirtschaftspolitik entwickeln, die die modernen Bereiche – Technologie, Endlichkeit der natürlichen Ressourcen, Klimaschutzpolitik und vor allem Globalisierung – stärker berücksichtigt.

Zweiter Punkt: Bildungsreform. Wir alle warten sehnsüchtig auf den 17. November, haben aber heute schon gehört, dass es eigentlich kein Geld dafür gibt. Da müssen wir stärker hineingehen.

Dritter Punkt: Die Arbeitsmarktpolitik bleibt gefordert.

Vierter Punkt: Verteilung von Arbeit. Kollege Muchitsch hat gesagt, die Arbeitszeit wird nicht mehr. Das Beschäftigungswachstum entsteht nur dadurch, dass immer mehr Teilzeitverhältnisse – von denen man auch nicht leben kann – entstehen. Wie gehen wir damit um? – Wir brauchen hier Lösungen! Für uns Grüne ist klar: Arbeit muss anders verteilt werden!

Meine Damen und Herren, das sind die großen Aufgaben, die vor uns liegen. Wir Grüne sind sehr engagiert und bereit, hier mitzuarbeiten. Ich bitte Sie: Gehen Sie die Probleme ernsthaft an, blockieren Sie nicht und hoffen Sie, dass wir gemeinsam mehr schaffen als jeder blockiert hinter seiner Position! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.29



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 148

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dietrich. – Bitte.

 


16.29.51

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Mehrfach dis­kutiert, immer angesprochen: Die Politik schafft keine Arbeitsplätze, wenngleich wir hier manchmal so tun, als wären wir diejenigen, die Arbeitsplätze schaffen. Arbeits­plätze schafft die Wirtschaft, und nur das, was die Wirtschaft erarbeitet, kann der Sozialstaat wieder ausgeben! Deshalb, meine geschätzten Damen und Herren: Wenn wir Arbeitsplätze schaffen wollen, dann müssen wir bei der Wirtschaft ansetzen. (Beifall beim Team Stronach.) Die Wirtschaft ist die Lokomotive, und diese Lokomotive zieht den Sozialstaat mit.

Eine sechste Urlaubswoche in dieser wirtschaftlich angespannten Phase ist für uns undenkbar, genauso wie der Überstunden-Euro. Darüber können wir in der jetzigen Phase nicht diskutieren. Der Arbeitsmarkt stagniert. (Abg. Kickl: „Stagniert“ ist gut!) Wir werden demnächst wieder auf 400 000 Arbeitslose zusteuern, und bis 2018 wird sich die Situation noch einmal verschärfen.

Meine geschätzten Damen und Herren, die Verantwortung dafür liegt zum Teil aber schon hier in diesem Haus. Wenn ich Professor Aiginger zuhöre, dann entnehme ich seinen Aussagen ganz klar: Die Wirtschaftskrise ist hausgemacht. Die Regierung hat ihre Hausaufgaben nicht erfüllt.

Meine geschätzten Damen und Herren von der Regierung, Sie wurden gewählt, damit die Menschen Arbeit haben, damit sie eine Zukunft haben und damit sie Perspektiven haben. Werden Sie endlich dieser Herausforderung gerecht und schaffen Sie ent­sprechende Rahmenbedingungen! (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Quer über das ganze Spektrum, von der Industrie über die KMUs bis zur Land­wirt­schaft, beklagen alle Bereiche die jetzige Situation. Schauen wir uns einmal die Industrie an! Wirtschaftskammerchef Leitl sagt, der Wirtschaftsstandort ist abgesandelt. Das wird er auch nicht einfach so sagen, sondern das sagt er, weil wir in den internationalen Rankings von Jahr zu Jahr verlieren, weil wir nicht aufholen, sondern nach unten gehen.

Dr. Eder von der Voest spricht sogar von einer De-Industrialisierung, und er sagt, wir haben einfach zu hohe Arbeitskosten und zu hohe Energiekosten. (Zwischenruf der Abg. Schatz.) – Ich sage an dieser Stelle: Es geht nicht um die Arbeitskosten, nicht um das, was der Einzelne bekommt – das ist absolut in Ordnung, die Arbeiter müssten mehr bekommen, mehr Netto vom Brutto –, sondern der gefräßige Staat muss sich endlich einmal zurücknehmen und die Lohnnebenkosten senken. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Kickl: Die Arbeiterkammer ...!)

Letztendlich: Wohl einer der größten Wirtschaftskapitäne, Frank Stronach, sagt: Öster­reich fährt an die Wand! Wenn wir so weitertun, fahren wir an die Wand. (Heiterkeit bei der SPÖ.) – Da gibt es überhaupt nichts zu lachen! Vor der Lebensleistung dieses Mannes sollte, glaube ich, jeder Einzelne Respekt haben. 150 000 Arbeitsplätze zu schaffen, das ist etwas, wovor man nur den Hut ziehen kann! (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Auch bei den KMUs ist die Stimmung mehr als schlecht. Viele wollen nicht mehr investieren, viele haben keinen Nachfolger mehr. Das geht bis hin zur Landwirtschaft, wo jährlich 2 500 Betriebe sterben, weil die Rahmenbedingungen in diesem Land einfach nicht unternehmerfreundlich sind.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 149

Was macht die Regierung? Welche Rezepte haben Sie angeboten? – 500 neue Steuerprüfer! 100 Steuerprüfer, die bereits in Pension sind, wurden wieder geholt, um die Unternehmer zu kriminalisieren, ihnen auf die Finger zu klopfen und ja jedem jungen Menschen zu sagen: Werde nie in deinem Leben Unternehmer! Werde Beamter oder Angestellter, geh zum ÖAAB, geh zur Gewerkschaft, geh zu irgendeiner Institution! (Ruf bei der FPÖ: So wirst du sogar Minister!) Geh nur nicht freiwillig den Weg in die Selbständigkeit, denn dann wirst du von vorn bis hinten bestraft und kriminalisiert. (Beifall beim Team Stronach.)

Anstelle eines einfachen Steuersystems, das wirklich jeder versteht, wird ein Dschun­gel aufgebaut, in dem sich niemand mehr auskennt. Ich glaube, dass Sie sich selbst nicht mehr auskennen, etwa bei diesem Pfusch im Bereich der Registrierkassen (Zwischenruf des Abg. Matznetter), wo von Anfang an alles so dilettantisch gemacht wurde, dass sogar der Präsident der Wirtschaftskammer Steiermark sagt: Verfas­sungsklage, das ist nicht in Ordnung, was da gemacht wurde! Er spricht von einer Registrierkassenlotterie, weil die Unternehmer gezwungen seien, bereits per 1. Jän­ner 2016 Registrierkassen zu haben, obwohl man noch gar nicht wisse, welche Maßnahmen im Bereich der Manipulationssicherheit erfolgen müssen. Das heißt, sie müssen jetzt investieren, wissen dann gar nicht, ob sie das Richtige gekauft haben, und müssen wahrscheinlich wieder in etwas Neues investieren oder nachjustieren.

Ich sage Ihnen: Das ist fahrlässig! Das ist absolut der falsche Weg, wie Sie mit den Bürgern, mit den Menschen umgehen, deren Stimmen und deren Vertrauen Sie bekommen haben. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Meine geschätzten Damen und Herren, wir fordern einfache Rahmenbedingungen, unternehmerfreundliche Rahmenbedingungen, denn nur dann, wenn es Unternehmer gibt, hat man die Garantie, dass auch Arbeitsplätze geschaffen werden. Wir fordern ein einfaches Steuersystem, ein One-Stop-Shop, damit man endlich leichter Unternehmen gründen kann, leichter selbstständig werden kann. Wir fordern eine Senkung der Lohnnebenkosten, die den Namen Senkung auch verdient und nicht nur eine kosmetische Maßnahme ist.

Wir fordern auch die Einbindung von Praktikern, die diesen bürokratischen Aufwand endlich einmal durchforsten. Es kann nicht sein, dass jeder in diesem Haus von Bürokratieabbau spricht, aber jeder Unternehmer, mit dem man redet, sagt – und das weiß man auch, wenn man selber unternehmerisch aktiv ist –, man hat nur Prügel zwischen den Beinen. Meine geschätzten Damen und Herren, binden Sie endlich Praktiker ein und nicht nur Schreibtischtäter! Schauen wir, dass wir in diesem Bereich gemeinsam etwas für die Unternehmer schaffen!

Da es in diesem Haus mehrfach angesprochen worden ist, Flüchtlinge mit in den Arbeitsprozess einzubinden: Schauen wir auf das Beispiel Schweden! Davon sollten wir lernen. Nach zehn Jahren sind 48 Prozent der Einwanderer noch immer nicht im Arbeitsprozess. Nach fünfzehn Jahren sind es 40 Prozent, die noch immer nicht im Arbeitsprozess sind, und bereits 58 Prozent der gesamten Sozialhilfe gehen an die Einwanderer. Ich glaube, Österreich braucht nicht nur Solidarität mit den Flüchtlingen – wir brauchen Solidarität mit den Österreichern! (Beifall beim Team Stronach.)

16.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Alm. Ich stelle Ihnen 6 Minuten Redezeit ein. – Bitte.

 


16.37.52

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ja, Österreich hat kein Einnahmenproblem, sondern ein Aus-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 150

gabenproblem. Das haben wir heute mehrfach gehört. Ich merke mir das gut, werde es auch immer wieder wiederholen – und meine Kollegen vermutlich auch – und es Ihnen in Erinnerung rufen.

Ich verleihe an dieser Stelle auch meiner Verwunderung darüber Ausdruck, dass Kol­lege Muchitsch und Kollegin Schatz im Jahr 2015 hier immer noch die Lump of Labour Fallacy zitieren. – Die Arbeit ist kein Kuchen, den man in beliebig kleine Stücke teilen kann! Ich würde Sie bitten, das zu gegebener Zeit einmal nachzulesen. (Abg. Schatz: Was haben Sie für einen Ansatz ...?)

Wenn wir über Beschäftigung reden, dann müssen wir vor allem eine Frage beant­worten: Warum schaffen Unternehmen keine Arbeitsplätze? – Die Antwort auf diese Frage heißt: Weil diese Unternehmen vielleicht noch gar nicht gegründet sind, weil die Unternehmen vielleicht keinen Bedarf sehen oder weil sie es sich nicht leisten können.

Gerald Loacker hat schon eine Umfrage von Peter Hajek zitiert, wonach 64 Prozent der Unternehmerinnen und Unternehmer, die befragt wurden, sagten, dass die Lohnkosten und speziell die Lohnnebenkosten zu hoch sind. (Abg. Schatz: ... die Kosten zu hoch sind! – Weitere Zwischenrufe. Ruf bei der ÖVP: Bitte Contenance!) Interessant ist bei dieser Umfrage, dass das von Unternehmern gesagt wird, und in diesem hohen Aus­maß. Die am nächsthäufigsten genannte Antwort lag bei 14 Prozent – im Vergleich zu 64 Prozent –, daher kann man auf diese Aussage schon etwas halten.

Wenn von Lohnkosten und Lohnnebenkosten die Rede ist – speziell Lohnkosten –, sind natürlich nicht die Nettolöhne gemeint; die will niemand angreifen. Es sind auch nicht die Bruttolöhne gemeint – ganz im Gegenteil, wir wollen alle mehr Netto vom Brutto haben –, sondern es ist eben genau dieser übersteigende Teil der Lohnneben­kosten gemeint, den man zunächst einmal transparent machen muss. Auch dazu gibt es Anträge von uns, in Richtung eines transparenten Lohnzettels, wo Sie bis zu 14 Einträge finden, mit denen die Arbeit sozusagen belastet ist.

Natürlich ist es schon so, dass aus diesen Lohnnebenkosten auch Leistungen bestrit­ten werden, aber das passiert nicht 1 : 1. Es gibt eben Leistungen, die bezuschusst werden, es gibt Leistungen, die vielleicht gar nicht notwendig sind – wir haben das Beispiel im Zusammenhang mit dem FLAF gehört –, und es gibt auch mögliche Umschichtungen, die man innerhalb dieser Leistungen vornehmen kann.

Wir haben auch gehört, dass es Einsparungspotenziale gibt. Sie selbst, Herr Minister Hundstorfer, haben die – sogar zweifache – Senkung vom letzten Jahr um 0,1 Prozent­punkte, also im Ausmaß von zweimal 0,1 Prozent, erwähnt. Das klingt jetzt mit einem Betrag von 200 Millionen € sehr, sehr hoch, aber das ist in Summe eine Entlastung in der Höhe von 30 € pro Mitarbeiter und Mitarbeiterin pro Jahr. Mit diesen 30 € werden Sie keinen neuen Job schaffen können. Das heißt, die Lohnnebenkostensenkung muss schon ein ganz schönes Stück substanzieller ausfallen.

Der Herr Finanzminister hat selbst von 1,3 Milliarden pro Jahr ab dem Jahr 2017 ge­sprochen, das heißt, wir müssen da noch gut eineinhalb Jahre warten, und er hat auch nicht gesagt, für wie lange diese Entlastung vorgesehen ist. Also ein Betrag von 1,3 Milliarden € ist zwar sehr schön, aber sollte das nur in einem Jahr stattfinden, dann wird das immer noch nicht reichen.

In unserem Steuerreformkonzept sehen wir eine Entlastung von zirka 4 Milliarden € vor. Das wären bei den Lohnnebenkosten in etwa 4 Prozentpunkte. Das ist schon etwas, was in Richtung Substanz geht und wodurch auch wirklich Arbeitsplätze geschaffen werden können. Wir sind aber guter Dinge, dass der Herr Finanzminister hier an seinem Kurs festhalten kann.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 151

Was kann man jetzt kurzfristig machen, um Lohnnebenkosten zu senken? – Man kann, wie bereits erwähnt, die Arbeiterkammerumlage abschichten. Da haben wir uns ein Ausmaß von 0,05 Prozentpunkten pro Jahr vorgestellt. Warum wollen wir das machen? – Weil nämlich im letzten Jahrzehnt eine Erhöhung um 40 Prozent statt­gefunden hat, und da ist es nur fair, wenn man da wieder ein Stück zurückfährt und diese hohen Werte ein bisschen nach unten korrigiert.

Punkt 2: Kammerumlage 2 streichen, die ja als Provisorium in den siebziger Jahren eingeführt wurde. Wir haben im Wirtschaftsausschuss schon über das Wort Provi­sorium diskutiert. In diesem Zusammenhang möchte ich einen gewissen Wolfgang Schüssel zitieren:

„Die Kammerumlage 2 wurde eingeführt, damit zumindest ein Drittel – anfangs sogar mehr – verwendet wird für die Abfertigungs-Sonderaktion der Kammer, die, auf zehn Jahre befristet, bis Ende 1989 läuft. So war es, so wurde es zugesagt.“

Also: 1989 ist schon durch Zeitablauf verstrichen. Das heißt, das Provisorium müsste dementsprechend ausgesetzt werden.

Wir möchten zu dem Behufe, diese beiden Bestandteile der Lohnnebenkosten zu sen­ken, folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion von Kammerpflichtbeiträgen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Steuerreform die Kammer­umlage 2 zu streichen und innerhalb von fünf Jahren die Arbeiterkammerumlage um jeweils 0,05 Prozentpunkte zu senken.“

*****

Was kann man darüber hinaus noch machen? – Man kann die Wohnbauförderung aus den Lohnnebenkosten herausnehmen und über die Steuern finanzieren. Man kann zum Beispiel – aber das ist Landesmaterie, betrifft daher das Plenum hier nicht unbedingt – in Wien die U-Bahn-Steuer streichen. Ihr Kollege, Paul Tesarek, hat ja gemeint, das koste nur 2 €, man solle sich nicht so anstellen. (Beifall bei den NEOS.)

Ich habe 2 € mitgebracht. Die gebe ich Ihnen, Herr Minister, die können Sie dem Kollegen Tesarek geben. (Der Redner überreicht Bundesminister Hundstorfer eine 2-€-Münze.) – Damit hätten wir das mit der U-Bahn-Steuer auch geklärt.

Was auf jeden Fall nicht funktionieren wird, ist, Arbeitsplätze herbeizufördern. Das ist nicht nachhaltig. Die Förderquote bewegt sich bereits im europäischen Spitzenfeld. Es ergibt keinen Sinn, Geld im Kreis zu schicken, den Leuten beziehungsweise den Unter­nehmen zu entziehen und dann in Form von Förderungen wieder zurückzuspielen. Fördern kann nur Einnahmenverzicht bei jenen bedeuten, die beschäftigen wollen.

Kollege Haubner hat gesagt, wir brauchen eine Aufbruchsstimmung. – Ich meine, wir brauchen ein bisschen mehr als eine Aufbruchsstimmung, wir müssen die Lohnneben­kosten senken, denn das wird tatsächlich Beschäftigung stimulieren. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

16.44



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 152

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen betreffend Reduktion von Kammer­pflichtbeiträgen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Partnerschaft des Stillstands vernichtet Arbeitsplätze“

Lohn- und Einkommenssteuer sind der sichtbarste Teil der Steuerbelastung. Gerade Arbeit ist aber mit weit höheren Abgaben belastet. Es fallen nicht nur Sozialver­sicherungsbeiträge an – Gehälter werden über die Lohnnebenkosten auch noch mit Beiträgen zur Wohnbauförderung, zur Kommunalsteuer, oder zur Wiener U-Bahn belastet. Auch ein Teil der Beiträge für die verpflichtende Mitgliedschaft in der Wirt­schaftskammer wird anhand der von Arbeitgeber_innen bezahlten Gehälter berech­net – das macht Arbeit unnötig teuer.

Schlussendlich fließt oft weniger als die Hälfte dessen, was der oder die Arbeitgeber_in aufwendet, an den oder die Arbeitnehmer_in. Es ist deshalb an der Zeit, jene Abgaben, die Arbeit unnötig teuer machen, zu streichen oder zu kürzen. Diese verhindern das Entstehen neuer Arbeitsplätze. Mit der Kürzung von Lohnnebenkosen entlasten wir Gehälter und geben Unternehmer_innen neuen Spielraum für Investitionen, um auch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist ein wichtiger Impuls für mehr Jobs, eine geringere Arbeitslosigkeit und eine positive Wirtschaftsentwicklung.

Die Wirtschafts- und die Arbeiterkammer profitieren durch Zwangsmitgliedschaften und Zwangsbeiträge von jeder Lohnerhöhung und einer positiven Beschäftigungs­entwick­lung. Die Kammerumlage 2 in der Wirtschaftskammer wird fällig, sobald Unternehmen Mitarbeiter_innen beschäftigen. Je mehr Mitarbeiter_innen Mitarbeiter verdienen, desto höher ist diese. Diese Abgabe wurde in den 70er Jahren als Provisiorium eingeführt, existiert aber heute noch. Sie gehört ersatzlos gestrichen. Dass die Wirtschaftskammer einen solchen Einschnitt in ihre Finanzierungsstruktur gut verkraften kann, hat auch die Anfragebeantwortung 3221/AB aufgezeigt.

Ebenfalls hat die Anfragebeantwortung 3098/AB gezeigt, dass die Arbeiterkammer durch steigende Löhne, höhere Beschäftigung und steigende (mehrfach außertourlich angehobene) Höchstbeitragsgrundlagen in Form massiv wachsender Arbeiterkammer-Umlagen stetig profitiert. Die geplante Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage trägt für 2016 insgesamt zu weiteren Mehreinnahmen von 2 Millionen Euro bei. Um das AK-Umlageaufkommen auf das Niveau von 2004 zurückzuführen, ist der Umlagesatz in den nächsten 5 Jahren schrittweise um jeweils 0,05% Punkte zu senken.

Die Senkung der Arbeiterkammerumlage in fünf Jahren würde eine Reduktion der Lohnnebenkosten um 0,25 Prozentpunkte bringen. Die Streichung der Kammerumlage brächte abhängig vom Bundesland eine Reduktion der Lohnnebenkosten von zwischen 0,36 bzw. 0,44 Prozentpunkten. Dadurch könnten die Lohnnebenkosten insgesamt um bis zu 0,69 Prozentpunkte gesenkt werden und einen weiterer Impuls für mehr Arbeitsplätze gesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 153

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Steuerreform die Kammer­umlage 2 zu streichen und innerhalb von fünf Jahren die Arbeiterkammerumlage um jeweils 0,05 Prozentpunkte zu senken.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


16.44.30

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, Arbeit ist – das kann man auch dieser Debatte, die wir jetzt doch schon beinahe zwei Stunden führen, entnehmen – ein ganz hohes Gut für jeden Einzelnen/jede Einzelne von uns, weil sie Selbstwert schafft, weil sie Teilhabe ermöglicht, weil sie für ein selbstbestimmtes Leben einfach wichtig ist. Arbeit ist – das ist auch klar – aber auch ein ganz hoher Wert für die Gesellschaft, für die Volkswirtschaft, für den sozialen Frieden – so würde ich das ausdrücken. Und dass wir darüber diskutieren, finde ich, wie Frau Kollegin Schatz es auch gesagt hat, wirklich gut, weil sich die Arbeitswelt einfach verändert hat. Das muss man zur Kenntnis nehmen.

Dass natürlich die Zugänge, wie man Arbeitsplätze schafft oder wie man, wenn man in Arbeitslosigkeit gerät, am besten wieder herauskommt, verschieden sind, das ist auch klar.

Wenn ich mir den Antrag der NEOS durchlese, dann merke ich darin halt schon auch den Geist der NEOS. Es ist nämlich ein sehr neoliberaler Ansatz, der in diesem Antrag zu finden ist: Man spricht darin in erster Linie von Flexibilisierung. Kollege Loacker, Flexibilisierung kann durchaus positiv sein, aber man muss immer auch die Gefahr abschätzen, dass der Dienstgeber/die Dienstgeberin doch in einer stärkeren Position als der Dienstnehmer/die Dienstnehmerin ist. Ich meine, das gilt es in einer veränderten Arbeitswelt eben auszuloten.

Was auch noch wichtig ist, zu erwähnen: Sie wollen laut Ihrem Antrag die Interes­sen­vertretungen schwächen. Wir haben da einen anderen Zugang. Die Sozialdemokratie hat einen anderen Zugang zur Gesellschaft, sie will einen Zusammenhalt in der Gesellschaft. Wir wollen eine solidarische Gesellschaft, wir wollen eine Gesellschaft, in der man gegenüber dem anderen auch Verantwortung trägt, in der man vor allem die Risken des Lebens abfedern kann, in der man sich gegen diese tatsächlich absichern kann. Da besteht meiner Meinung nach ein Unterschied zwischen einer neoliberalen Partei und einer sozialdemokratischen Partei, und das ist auch gut so, denn eine Demokratie lebt ja auch von der Diskussion. Letztlich haben wir alle gemeinsam das Ziel, einerseits Arbeitsplätze zu schaffen und auf der anderen Seite Arbeitslosigkeit zu verhindern oder zu vermeiden.

Kollegin Schatz hat dazu einige Punkte angesprochen, und ich habe mir auch Gedan­ken darüber gemacht, was dazu beitragen kann. Natürlich ist es wichtig, die Wirt­schaftskraft zu steigern – überhaupt keine Frage! Man muss das Wachstum steigern, was immer das auch sein mag, aber ich meine, dass Wachstum auch irgendwann einmal enden wird, weshalb es auch andere Mechanismen braucht. Und da wäre es auch einmal angebracht, insgesamt über Arbeitszeitverkürzung und über Arbeits­verteilung nachzudenken. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 154

Wenn man an Industrie 4.0 denkt, dann weiß man, dass immer mehr Menschen durch Maschinen ersetzt werden. Und deswegen bin ich auch überzeugt davon: Wir werden über die Wertschöpfungsabgabe, über Maschinensteuern sprechen müssen, wenn wir, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wollen, dass der Sozialstaat, so wie wir ihn kennen – und wie ihn, glaube ich, viele von uns auch schätzen –, auch erhalten wer­den kann. Das ist aus meiner Sicht eine ganz, ganz wichtige Diskussion, die man in den nächsten Jahren führen muss.

Ich bin auch Ihrer Meinung, Frau Kollegin Schatz, dass man in Bildung investieren muss. Bildung ist der Garant für ein selbstbestimmtes Leben, Bildung ermöglicht Chancen, Bildung ermöglicht die Teilhabe an der Gesellschaft, und zwar auch für junge Menschen, die in den Arbeitsmarkt einsteigen. Das sind Punkte, an denen wir gemeinsam arbeiten müssen.

Von den Jungen komme ich nun zu den Menschen, die am Ende ihres Arbeitslebens stehen. Ich meine, man muss Menschen möglichst lange gesund im Arbeitsprozess halten. Ich hab schon ein paarmal von dieser Stelle aus gesagt, dass ich nicht glaube, dass Menschen mit 40, 45 oder 50 Jahren nur mehr an die Pension denken. Das glaube ich nicht! Ich bin mir sicher, dass jeder möglichst lange seinen Beitrag leisten können möchte – aber es muss ihm auch ermöglich werden. Deswegen muss man Menschen möglichst lange gesund im Arbeitsprozess halten.

Auf Folgendes möchte ich jetzt schon noch eingehen: Von Frau Kollegin Dietrich wurde hier gesagt, dass es dazu gar keine Maßnahmen gegeben habe. Das möchte ich so nicht im Raum stehen lassen. Bundesminister Hundstorfer hat nämlich in Wirklichkeit in den letzten Jahren viele Maßnahmen getroffen, um einerseits Menschen länger im Arbeitsprozess zu halten und auf der anderen Seite Menschen, die aus dem Arbeits­prozess hinausgefallen sind, bestmöglich wieder auf den Weg dorthin zu bringen und sie zu integrieren. Ich erinnere da nur an fit2work oder an die I-Pension Neu – wo es natürlich Schwierigkeiten gibt, aber es ist trotzdem ein Ansatz, Menschen nicht in Pension zu schicken, sondern zurück in den Arbeitsmarkt zu holen.

Ich erinnere bei den Beschäftigungsinitiativen vor allem an die Beschäftigungsinitiative 50+, an den Kombilohn und an die Sozialökonomischen Betriebe. Und, Kollege Gerald Loacker, ich möchte schon ganz besonders betonen: Sozialökonomische Betriebe sind kein schlechtes arbeitsmarktpolitisches Mittel! Sozialökonomische Betriebe sehen den Menschen als Ganzes. Und Menschen, die lange in Arbeitslosigkeit gewesen sind, haben – das weiß man ganz einfach – multiple Probleme. Da gibt es oft soziale Prob­leme, da gibt es oft Probleme wie Schulden, und all das wird in Sozialökonomischen Betrieben gemeinsam mit den Betroffenen bearbeitet und am besten ausgemerzt, damit man dann wieder fit am ersten Arbeitsmarkt einsteigen kann.

Und, Kollege Loacker: In Sozialökonomischen Betrieben verdienen Menschen Geld aufgrund ihrer Arbeit. Sie haben ein Einkommen, das auch dazu beiträgt, wieder Sozialversicherungsabgaben in das System hineinzubringen. Daher finde ich, dass das eine ganz besonders gute Maßnahme ist, und ich begrüße es sehr, dass Rudolf Hundstorfer in diese Maßnahme viel Geld investiert hat.

Ich hätte noch viel zu sagen, leider habe ich keine 20 Minuten zur Verfügung, wie es Kollege Loacker hatte. Ich möchte nur noch einen einzigen Punkt anbringen, weil es mir wichtig ist, das auch zu sagen: Du, Kollege Loacker, bist in deinem Klub auch für Menschen mit Behinderungen zuständig, und ich finde es schade – ich finde es wirklich schade! –, dass bei 97 Fragen beziehungsweise auf insgesamt 16 Seiten kein einziges Wort über Menschen mit Behinderung im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt gesagt worden ist, denn auch da können wir eine positive Bilanz aufweisen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Es gibt 175 Millionen €


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 155

für Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Genau für diese, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, tragen wir eine ganz besondere Verantwortung. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja!)

Ich bin mir sicher, bei Rudolf Hundstorfer sind alle Menschen in guten Händen. Mit ihm gemeinsam werden wir auch in Zukunft in eine gute Richtung weiterarbeiten können. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Brunner.)

16.50


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


16.50.55

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An und für sich bin ich dankbar dafür, dass das Thema Arbeitsmarkt heute hier im Rahmen dieser Debatte über eine Dringliche Anfrage aufgegriffen wird, weil es das Thema ist, das die Menschen am meisten bewegt – neben dem derzeitigen Flüchtlingsthema natürlich. Es ist laut allen Umfragen immer das Thema, das der Bevölkerung am wichtigsten ist: die Frage nach dem Job, nach dem Arbeitsmarkt und nach der Standortentwicklung.

Ich glaube aber, dass es notwendig ist, wieder einmal ein paar Daten ins rechte Licht zu rücken. Es wurde schon davon gesprochen, dass die Beschäftigung steigt. Es steigt aber leider auch die Arbeitslosigkeit. Das ist ein Phänomen, das wir jetzt schon seit Monaten zur Kenntnis zu nehmen haben.

Angesprochen wurden hier auch die Teilzeitjobs. Ich möchte das nur noch um einen Satz ergänzen: Teilzeitarbeit ist per se nichts Schlechtes, und nicht jede Teilzeitbe­schäftigte muss von dem Einkommen auch zu 100 Prozent leben. Es gibt noch Fa­milienverbände, Frau Kollegin Schatz, es gibt noch Mann und Frau, die ihr Einkommen in einem familiären Zusammenleben aufteilen. Das funktioniert dort und da noch – vielleicht nicht in Ihrer Welt, aber in unserer Welt gibt es das noch! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Königsberger-Ludwig: Aber immer weniger!) – Ja, keine Frage, aber es gibt nicht nur Schwarz oder Weiß.

Die Verweildauer in der Arbeitslosigkeit beträgt 122 Tage – mit steigender Tendenz. Es sollte uns eigentlich zu denken geben, dass die Menschen sich jetzt über einen längeren Zeitraum in Arbeitslosigkeit befinden. Wie kommt diese Situation zustande? – Gründe dafür sind eine steigende Frauenerwerbsquote – das ist positiv zu bewerten –, der Zuzug von Arbeitskräften aus unseren Nachbarländern – aus den osteuropäischen Ländern, aber vor allem aus Deutschland, immer noch und gerade im Bereich Gastro­nomie und Tourismus – und schließlich ein zu geringes Wirtschaftswachstum, nämlich von 0,7 Prozent, und damit werden wir die Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht in den Griff bekommen können. Ich bin froh darüber, dass uns die Forschungsinstitute für nächstes Jahr ein Wachstum von in etwa 1,5 Prozent prognostizieren. (Abg. Neu­bauer: Jedes Jahr sagen Sie das!) – Ich weiß. (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.)

Ich habe ja gesagt, ich hoffe es. Aber, Herr Kollege Neubauer, wenn sich drei Institute einmal einig sind, was auch eine Seltenheit ist, dann ist zumindest das Prinzip der Hoffnung gegeben, dass die Prognose auch eintreten wird. Ich bin ein Optimist und kein Pessimist, weil wir in einem guten Land leben, in dem es viele fleißige Menschen gibt, sowohl im Unternehmerbereich als auch im Arbeitnehmerbereich. Daher gehe ich zuversichtlich und optimistisch auch ins nächste Jahr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Was haben wir gemacht, meine Damen und Herren? – Es ist natürlich legitim und das Recht der Opposition, hier zu kritisieren, dass zu wenig gemacht wird, aber es ist schon so, dass wir unsere Aufgabe – und ich möchte dazu ein paar Punkte anführen – im Sinne einer besseren Beschäftigungssituation erledigt haben: Die Steuerreform


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wurde heute schon im Rahmen der Budgetrede erwähnt. Meine Damen und Herren, 5 Milliarden € an Entlastung den Menschen zurückzugeben, bedeutet Kaufkraftsteige­rung, bedeutet zusätzliche Investitionen im Bereich der Wirtschaft und bedeutet auch ein Plus bei den Arbeitsplätzen. Das ist ein Investitionsprogramm auch für die nächsten Jahre, meine Damen und Herren! Wir geben den Menschen mehr Geld zurück, damit ihnen mehr übrig bleibt. Es ist eine Entlastung, die notwendig ist, und die sollten wir nicht schlechtreden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

Wir haben ein Paket für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschlossen. Für nächstes und übernächstes Jahr stellen wir damit bis zu 250 Millionen € zur Verfügung. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ja, für über 50-Jährige, die länger als sechs Monate arbeitslos sind. Warum? – Das möchte ich kurz ausführen: Weil es diese Menschen schwerer haben, wieder auf dem Arbeitsmarkt integriert zu werden. Da geht es um persönliche Schicksale. Wir kennen viele dieser Menschen von unseren Sprechtagen. Ich habe erst heute wieder eine E-Mail von einem 58-jährigen Arbeitssuchenden bekommen, der sich seit Monaten wirklich redlich bemüht, einen Job zu bekommen, von dem er auch leben kann. Meine Damen und Herren, das ist in der derzeitigen Situation äußerst schwierig. Diesen Menschen müssen wir daher unsere Aufmerk­sam­keit schenken, und wir müssen alles tun, um da mittels Rahmenbedingungen Verbes­serungen herbeizuführen. Es ist einfach unsere Aufgabe als Politiker, diese Menschen nicht alleinzulassen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Was haben Sie da zurück­geschrieben?)

Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Bereich viel gemacht. Es wurden dafür auch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Und wir haben auch die Teilpension umgesetzt. Herr Kollege Loacker, ich verstehe nicht, warum Sie das schlechtreden. Es kostet uns zusätzlich nichts, es ist auf der Altersteilzeit aufgesetzt und passt sich an die Lebensrealität der Menschen an. Mit 62 Jahren ist man nicht mehr so fit wie mit 30; das liegt in der Natur des Menschen. Und wenn dafür Sorge getragen wird, dass man langsamer aus dem Erwerbsleben ausscheiden kann, aber auch ein Anreiz geschaffen wird, dass die Menschen länger im Erwerbsleben bleiben können, dann muss ich sagen: Ich verstehe ganz offen und ehrlich gesagt nicht, wo da das Problem liegt. Wir stehen hinter dieser Maßnahme, und ich bedanke mich auch dafür, dass sie umgesetzt worden ist! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was ist in Vorbereitung, meine Damen und Herren? – In Vorbereitung haben wir ein Wohnbaupaket, um die Wirtschaft zu beleben und neue Arbeitsplätze zu schaffen, und wir wollen auch ein Paket für den Arbeitsmarkt schnüren.

Abschließend auch ein Wort zu den Sozialpartnern: Natürlich ist es in dieser Situation nicht einfach, auf einen einheitlichen Weg zu kommen. Wir sind das siebte Jahr in der Krise. Wir sind eigentlich nicht draußen; das ist ein Irrglaube.

Und eines möchte ich als schwarzer Arbeitnehmervertreter hier auch sagen: Wir dürfen uns nicht gegenseitig überfordern, weder von der einen Seite her noch von der anderen Seite her – dann kann es meiner Meinung nach auch zu vernünftigen Lösungen kommen. Wir müssen die Gesamtsituation betrachten. Es wird noch einiges zu reden geben, aber es ist auf beiden Seiten der Wille da, noch zusätzliche Maß­nahmen für den Arbeitsmarkt zu setzen. Dazu gehört auch die Senkung der Lohn­neben­kosten und auch, dass beim AMS die Mittel effizient eingesetzt werden. Es ist so, dass sich pro Jahr in etwa eine Million Menschen an das AMS wenden, und ich möchte mich hier einmal bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den AMS-Stellen für die Höchstleistung, die dort erbracht wird, bedanken. – Und wir haben hier die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die AMS-Stellen die Grundlage dafür haben, die Menschen auch vermitteln zu können. Dafür zu sorgen, ist unsere Aufgabe, die wir hier zu erledigen haben!


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Meine Damen und Herren, auch ich bin für die Fortführung des Handwerkerbonus und für die Umsetzung des Zeitwertkontos. Der Herr Minister hat hier auch die Studie erwähnt, die jetzt praktisch fertig ist, in der wir lesen können, dass das bei der Post in Deutschland jetzt für rund 200 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgesetzt wird. Ich glaube, wir sollten auch über solche Maßnahmen nachdenken.

Insgesamt gesehen kann man sagen: Wir sind auf einem guten Weg. Wir leben in einem guten Land. Es sind zwar Herausforderungen gegeben, vor allem im Bereich des Arbeitsmarktes, aber sie sind bewältigbar, wenn wir gemeinsam Lösungen erar­beiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.58


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


16.58.12

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Frau Bundesminister! Ja, mein Vorredner hat halt alles durch die rosarote Brille gesehen: Es ist alles super, alles leicht, alles gut! – Ganz so ist es nicht, Herr Kollege Wöginger. (Abg. Wöginger: Sie haben mir nicht zugehört!) – Oh ja, das war es ja, ich habe Ihnen zugehört! Man hätte meinen können, Sie tragen heute eine rosarote Brille, nicht der Herr Bundesminister.

Der Herr Bundesminister hat gesagt, wir sind in keiner einfachen Situation, aber wir haben Rekordbeschäftigung, während es in anderen EU-Ländern Elend, Leid und Mas­senarbeitslosigkeit gibt.

Ja, Herr Bundesminister, da mögen Sie wohl recht haben: Wir haben Rekordbe­schäftigung. Wie viele Menschen allerdings in Teilzeit sind, in prekären Verhältnissen, das haben Sie nicht dazugesagt. Also ganz so leicht ist das alles nicht, wie Sie es hier erzählen.

Und zu Ihrer Aussage, wir haben Leid, Elend und Massenarbeitslosigkeit in Rest­europa: Ja, es gibt viele Länder, beispielsweise Griechenland, wo es viel Leid und Elend gibt, aber da muss man schon ehrlicherweise dazusagen, dass an diesem ganzen Leid und Elend ja letztlich auch die EU schuld ist. Da frage ich mich schon, denn immerhin ist der Herr Tsipras der beste Freund von Bundeskanzler Faymann: Warum wurde ein solches Paket beschlossen, das die Menschen dort verarmen lässt?

Aber im Umkehrschluss zu glauben, dass man all diese Arbeitskräfte jetzt in Österreich auf den Arbeitsmarkt bringen kann, ist ein Trugschluss, Herr Minister, dem Sie immer wieder erliegen.

Und das setzt sich so fort. Zum Beispiel: Es gibt besonders belastete Branchen, und eine davon ist die Baubranche. Aus Ihren Anfragebeantwortungen, Herr Bundes­minister, geht hervor, dass seit dem Jahr 2008 13 000 österreichische Arbeitskräfte in der Baubranche arbeitslos geworden sind. Im gleichen Zeitraum sind aber 9 000 EU-Bürger – vorwiegend aus den osteuropäischen Staaten – genau in dieser Branche in Österreich eingestellt worden. Bitte, da läuft doch etwas schief! (Beifall bei der FPÖ.)

Wann immer wir die sektorale Schließung des Arbeitsmarktes fordern, hören wir von Ihnen stereotyp, das ist EU-rechtlich nicht möglich. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Ich habe es Ihnen schon im Ausschuss gesagt, diese Ausrede gilt jetzt nicht mehr. Es ist nicht mehr möglich, zu sagen, es ist EU-rechtlich nicht möglich, denn diese Bundesregierung bricht jeden Tag EU-Recht, jeden Tag zigtausendfach! (Beifall bei der FPÖ.)


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Wenn es Ihnen wirklich wichtig wäre, dann würden Sie einmal darüber nachdenken.

Das zweite Problem, das jetzt auf uns zukommt, ist ein hausgemachtes Problem. Wir haben eine Masseneinwanderung nach Österreich. Es sind 85 000 Personen, die heuer hier in Österreich einwandern werden, 85 000 Personen! Und Sie wollen sie in den Arbeitsmarkt integrieren.

Das klingt alles recht lieb und nett. Und, Herr Bundesminister, Sie haben es im Aus­schuss sehr drastisch formuliert. Sie haben gesagt, ich bin nicht der Staubsauger am Arbeitsmarkt, ich werde diesen erst dann öffnen, wenn es eine europaweite Aufteilung der zusätzlich 120 000 gibt. Was heißt denn das? – Das heißt noch zusätzliche 3 600, die nach Österreich kommen sollen. Wenn diese 120 000 Personen aufgeteilt werden, das wissen Sie genau, dann haben wir ja noch mehr, und dann wollen Sie öffnen. Also das passt ja alles nicht zusammen, was Sie hier erzählen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wo wollen wir diese Menschen unterbringen? Ich meine, ich weiß schon, es wird so gerne immer dargestellt, der syrische Arzt, der kommt. – Ein einziger Arzt aus Syrien hat um Nostrifizierung angesucht. Das hat Frau Bundesminister Oberhauser im Ge­sundheitsausschuss bestätigt. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Bundesministerin Ober­hauser schüttelt verneinend den Kopf.) – Regen Sie sich nicht immer so auf! Hören Sie einfach zu! Es ist unglaublich, wie Sie sich immer gleich aufregen.

Wir haben auch die Statistiken jener, die jetzt schon beim AMS gemeldet sind, die be­reits die Asylberechtigung haben, die bereits hier sind. Da haben wir 18 000 Arbeits­lose. Es konnte jeder den Ausbildungsgrad sehen. Es kommen eben nicht die hoch­gebildeten Atomphysiker, Ärzte und sonstigen Akademiker, nein, weit über 70 Prozent haben nur einen Pflichtschulabschluss. Das heißt, wenn die in den Arbeits­markt inte­griert werden sollen, dann können wir sie nur für Hilfsdienste nehmen. Genau da haben wir aber auch eine eklatante Arbeitslosenrate.

Sie selber haben heute gesagt, das Wichtigste ist die Ausbildung. – Ja, natürlich. Das heißt, es kostet Unsummen von Geld, um diese Menschen nachzuschulen, um diese Menschen umzuschulen oder sie einen Beruf erlernen zu lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das heißt, da muss man Geld in die Hand nehmen. Wenn wir das wollen, dann müssen wir diese Debatte auch ehrlich führen. Dann sagen Sie es uns auch ehrlich, Sie wollen es irgendwann öffnen, wann auch immer. Da haben Sie sicherlich in Ihrem eigenen Kopf schon ein Datum oder eine Idee, wann Sie das machen werden, denn die Ausrede mit den 120 000 Personen lasse ich einfach nicht durchgehen. Also dann sagen Sie, womit Sie an Kosten rechnen, damit, wie viele dieser Menschen auf dem Arbeitsmarkt überhaupt integrierbar sein werden.

Woher wollen Sie denn – das ist noch viel wichtiger – diese Arbeitsplätze nehmen? Ich halte es schon für eine Sozialträumerei, zu glauben, wenn wir eine 30-Wochen-Stunde einführen, dann werden wir so und so viele neue Arbeitsplätze schaffen. Ich frage mich schon, welcher Unternehmer es sich denn leisten kann, zusätzliche Leute anzustellen angesichts der Lohnnebenkosten, die heute auch schon zu Recht kritisiert worden sind. Also so funktioniert das nicht!

Man muss auch hier schon einmal strikt trennen: wie viele Möglichkeiten habe ich auf dem Arbeitsmarkt, wie viele Personen kann ich unterbringen und wo kann ich Leute sozusagen vom österreichischen Arbeitsmarkt ausschließen. Da muss man halt auch einmal über seinen eigenen Schatten springen und kann sich nicht immer hinter irgendetwas verstecken.

Wir stehen nach wie vor dazu, wir fordern eine Schließung des österreichischen Arbeitsmarktes, vor allem für die EU-Bürger in bestimmten Bereichen wie beispiels­weise der Baubranche oder der Reinigungsbranche.


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Des Weiteren wollen wir ganz strikt, dass der Arbeitsmarkt für diese Migrantenströme, für diese jetzt 85 000 nicht geöffnet wird. Dann haben wir eine Chance, den Arbeits­markt gesunden zu lassen. Andernfalls sehe ich schwarz. (Beifall bei der FPÖ.)

17.04


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte.

 


17.04.13

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Werte Frau Minis­terin! Herr Minister! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Das Schlusswort, Sie sehen schwarz, ist symptomatisch für Ihre Form der Politik, nämlich immer wieder nur Angst und Panik zu verbreiten. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Wir wissen nicht, welche Qualifikationen die Menschen haben, die hier herkommen und Asyl bekommen. Deswegen halte ich die Idee, in den Arbeitsmarktservicestellen Kompetenzzentren einzurichten, für keine sehr schlechte, sondern im Gegenteil für eine ganz gute. Es ist wichtig, zu schauen, welche Qualifikationen die Menschen, die hier herkommen und Zugang zum Arbeitsmarkt finden wollen, mitbringen. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Bitte übernehmen Sie einmal Verantwortung! Zeigen Sie Zuversicht im Umgang mit Problemen und Herausforderungen und schauen Sie auf die Menschen, die kommen, anstatt immer nur Angst und Unwahrheiten zu verbreiten, was Ihnen offensichtlich besser liegt!

Ich möchte auf die Budgetrede von heute Vormittag zurückkommen. Da sind wir dann auch bei dem, dass zwar Dinge schön klingen. Da hat Herr Minister Schelling gesagt, er denkt an eine Alleinerzieherin, die sich Sorgen um ihre Ausbildung und um die Zukunft ihres Kindes macht. Er denkt an einen jungen Menschen, der vielleicht manchmal die Zukunft nicht sieht und die Pension, die er oder sie bekommt, oder an eine Pensionistin, die viel zum Wohlstand beiträgt und trotzdem Angst hat und sich fragt, ob sich das Geld fürs Leben ausgehen wird. Er denkt an eine alleinstehende Angestellte, die jeden Tag ihr Bestes gibt, die sparen will und unsicher ist, ob ihr etwas in der Pension bleiben wird.

Das ist sehr rührend, dass der Herr Minister daran denkt. Ich würde mir vom Minister allerdings wünschen, dass er nicht nur daran denkt, nicht nur in der Budgetrede daran denkt, sondern auch beim Setzen von Maßnahmen, dass wir gemeinsam überlegen, wie wir dafür sorgen können, dass genau die Alleinerzieherin, die Pensionistin, die nicht weiß, ob es sich in ihrem Leben ausgehen wird, oder der junge Mensch, der noch ein Leben vor sich hat, ein Berufsleben, eine Ausbildung, wissen, dass es ihnen gut gehen wird und ihre Pension abgesichert sein wird.

Also lassen Sie uns nicht nur in einer Budgetrede daran denken und an deren Schick­sal teilhaben, sondern auch im Sozialausschuss, werte Kolleginnen und Kollegen, die Sie jetzt dafür herhalten müssen, sich mit dem zu beschäftigen, was uns Ihr Minister heute hier erzählt hat! Denken wir gemeinsam darüber nach, was es diesbezüglich zu tun gilt! (Beifall bei den Grünen.)

Ideen dazu gibt es ganz viele. Wir wissen, dass Alleinerzieherinnen beim Kinder­betreuungsgeld benachteiligt sind, dass Frauen in der Pension benachteiligt sind.

Ich komme jetzt langsam zu der Dringlichen Anfrage der Kollegen von den NEOS. Es ist so, dass Menschen auf gewisse Sozialleistungen keine Rechtsansprüche haben, wie zum Beispiel in der Pflege oder Pflegekarenz, wenn man sich unmittelbar und plötzlich um einen Angehörigen kümmern muss. Da gibt es keine Rechtsansprüche.


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Ich glaube, es gibt viel zu tun, um da Sicherheit zu schaffen, nämlich Sicherheit während des Erwerbslebens und was die Arbeitszeit betrifft.

Da bin ich jetzt bei Ihnen, liebe NEOS. Ich betrachte Teile eures Antrages als ein bisschen realitätsfern wie das, was uns der Herr Minister da heute Vormittag erzählt hat, nämlich dass er daran denkt, schön, dass ihr auch an viele Dinge denkt, dass ihr auch daran denkt, dass 14 Prozent der 300 Vorstände laut einer Umfrage in Österreich sagen, sie sind mit dem Arbeits- und Sozialrecht nicht einverstanden und finden es zu restriktiv. Das wundert mich jetzt nicht sehr, muss ich ganz ehrlich sagen, dass die Vorstände von Großunternehmen nicht so ganz zufrieden sind. Sie sind auch auf der anderen Seite der Medaille und haben es auch leicht, nicht zufrieden zu sein.

Wenn ihr das schon so einfach sagt, was bedeutet das? – Dass die Leute 16 Stunden arbeiten sollen und in der Früh dann weiter, so wie Kollegin Birgit Schatz vorhin die Arbeit im Gastgewerbe beschrieben hat? Heißt das bis Mitternacht arbeiten und am Vormittag dann wieder anfangen? Was bedeutet das genau?

Also mich wundert es nicht, dass die Vorstände nicht so ganz einverstanden sind. Und wenn schon, dann schauen wir uns bitte auch gemeinsam die andere Seite an! Wenn wir wollen, dass ArbeitnehmerInnen, die wenig verdienen, denen es nicht so gut geht, auch entsprechend bezahlt bekommen, dann denken wir über einen Mindestlohn nach! Und da weiß ich nicht genau, wie eure Position dazu aussieht. Gibt es da Unterstützung in Bezug auf den Mindestlohn in den Niedriglohnbranchen? – Nein!

Da gibt es aber sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem Frauen, mittlerweile 500 000, die sehr schlecht bezahlt bekommen und die vielleicht auch Unterstützung von den NEOS und vielen anderen bräuchten. (Beifall bei den Grünen.)

Worauf möchte ich hinaus? – Ich glaube, eine Erwerbsbiographie, das hat der Kollege Muchitsch auch gesagt, ist nicht mehr so wie früher. Das ist kein Hop-On Hop-Off Bus, wo man einmal einsteigt und aussteigt. Es ist so, dass es unterbrochen ist, dass man auch nicht einsteigt, wenn man quasi den ersten Job findet. Es ist nicht mehr so wie bei der Generation meiner Eltern, die bis zur Pension im gleichen Job waren und immer ein bisschen mehr Gehalt bekommen haben, das gestiegen ist, vor allem bei den Männern, nicht bei den Frauen, denn die haben ja Unterbrechungen. Am Schluss ging man dann eben in Pension. Das ist nicht mehr so.

Also lasst uns gemeinsam auf diese Brüche in einer Biographie schauen, darauf, wie es im Berufsleben wirklich ausschaut und was es wirklich braucht.

Ich glaube, da sollte man sehr viel darüber nachdenken, wie es mit der Arbeitszeit aussieht. Das ist heute schon mehrmals gesagt worden. Braucht es eine Reduktion, weil wir alle wissen, dass es nicht viel beziehungsweise kaum mehr Wirtschafts­wachstum geben wird? Soweit ich weiß, war im Wirtschaftsausschuss letzte Woche Herr Aiginger vom WIFO und hat dies auch eindringlich beschrieben. Das Arbeits­volumen wird nicht größer, das heißt, wir müssen schauen, wie wir es besser aufteilen, nicht nur zwischen jenen, die in Teilzeit arbeiten, sondern auch in Form anderer Arbeitszeitmodelle.

Lasst uns gemeinsam nachdenken über Zeitpolitik, über Familienzeit, über Zeit in der Pflege, über Zeit in der Arbeit, natürlich auch über eine andere Form von Erwerbs­biographie, als es sie bisher gibt! Wenn man ein bisschen zuversichtlich – und das jetzt wieder in Richtung FPÖ – ist, dann, glaube ich, geht sich einiges aus, nicht zuletzt auch dadurch, dass man in gewisse Bereiche, die Zukunft bedeuten, investiert. (Zwi­schenruf des Abg. Peter Wurm.)

Da möchte ich noch zurückkommen auf die Ausführungen des Kollegen Haubner vom WIFO, der vorher gesagt hat, nur die Wirtschaft schafft Arbeitsplätze. – Nein, auch


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Politik kann Arbeitsplätze schaffen. In der Bildung, in der Pflege, im Sozialbereich, wo wir sie dringend brauchen, kann man sehr, sehr … (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Der Steuerzahler und die Steuerzahlerin, bitte, tragen auch dazu bei. Wir sollten in gute Jobs genau in diesen Bereichen investieren, und man kann Arbeit schaffen, auch in der Politik. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.11


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


17.11.36

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich habe mich vorhin schon gefragt, warum der Herr Bundesminister heute eine rosa Brille auf hat. Spätestens nach seinen Ausfüh­rungen war mir dann klar, dass die Bundesregierung diese Arbeitsmarktsituation wirk­lich durch die rosa Brille anschaut und entsprechend handelt. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine Damen und Herren, die einzigen Arbeitsplätze – und das ist von meiner Vorrednerin doch nicht so ganz richtig gesagt worden –, die diese Bundesregierung wirklich schafft, das sind die Arbeitsplätze beim AMS. Deren Zahl wird immer größer, weil es immer mehr Arbeitslose zu verwalten gibt. Das ist ein großes Problem. Meine Damen und Herren! Da sollte man ansetzen! Das sind keine guten Arbeitsplätze, son­dern wir sollten schauen, dass die Wirtschaft Arbeitsplätze schafft, und die Bedingun­gen entsprechend anpassen.

Meine Vorrednerin vom Team Stronach, Frau Dietrich, hat hier schon ganz klar aus­geführt, wie das zu handlen wäre. Da müssten Sie sich im Prinzip nur das Programm des Teams Stronach besorgen, das gibt es im Internet, auch in Papierform. Da müssten Sie nur abschreiben und dann würden Sie eine gescheite Arbeitsmarktpolitik machen, Herr Bundesminister. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich möchte aber vielleicht auch noch auf etwas anderes zu sprechen kommen. Mir gibt einiges in diesem Lande zu denken, das auch mit Arbeitsmarktpolitik zu tun hat, und zwar mit den jungen Arbeitslosen. Meine Damen und Herren! Mir gibt das wirklich zu denken. Ich habe in meinem persönlichen Umfeld einen knapp 18-jährigen jungen Tischlerlehrling. Mit dem unterhalte ich immer ganz gerne darüber, was die jungen Leute so machen, wie es im Job geht und wie es mit der Lehre funktioniert. Und er erzählt mir dann Folgendes, und das gibt mir wirklich zu denken. Herr Minister! Jetzt müssen Sie mir genau zuhören, denn das sollten Sie in Ihre Arbeit mitnehmen!

Der erzählt mir, die Kollegen in seinem Umfeld haben mit ihm eine Tischlerlehre begonnen. Das ist nicht nur einer, sondern es geht da jetzt um mehrere. Die haben diese dann, als sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, abgebrochen. Dann habe ich ihn gefragt: Wieso wollen die nicht mehr arbeiten? – Nein, die gehen lieber chillen, hat er mir gesagt. Die schlafen bis Mittag, und dann machen sie sich einen lockeren Tag, denn die bekommen als Mindestsicherung über 800 € und auch eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Die haben es also wirklich locker. Und wenn sie noch Lust haben und ein bisschen mehr Geld brauchen, dann gehen sie irgendwo ein bisschen schwarz hackeln. So verschönern sich die den Tag und leben so in den Tag hinein. Jetzt muss ich sagen, irgendwo läuft in diesem System irgendetwas falsch.

Ähnliches hat mir vor etwas mehr als einem Jahr ein Berufsschuldirektor aus Vorarlberg gesagt, er hat das bestätigt, der hat das ganz deutlich angesprochen. Nachdem ich über die Mindestsicherung und über die ganzen Sachen etwas lauter nachgedacht habe, ob das wirklich noch zielführend und gerecht ist, hat er mir Folgen-des gesagt: Sie haben immer mehr Schüler in der gewerblichen Berufsschule, die nach


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diesem System, wie es mir jetzt der Bursche in meinem persönlichen Umfeld be­schrieben hat, die Lehre abbrechen. Die brechen die Lehre ab, melden sich arbeitslos, und zwar machen sie es so, dass es eine einvernehmliche Kündigung mit der Firma gibt, und dann können sie zuerst auf die Arbeitslose und dann natürlich auf die Mindestsicherung zurückgreifen. Und die gehen dann irgendwo ein bisschen schwarz hackeln, gehen dann in die Berufsschule, das hat mir der Direktor so ganz klar erzählt, sprechen in der Pause die Kollegen an und sagen, mir geht es so super, ich habe 1 200 € in der Tasche, und ihr arbeitet um 400 € oder 500 €. Ihr seid ja alle deppert!

Meine Damen und Herren, ich glaube, da läuft im System wirklich etwas falsch und da sollte man anpacken, denn dann hätten wir vielleicht auch eine geringere Lehrlings­arbeitslosigkeit, und es gäbe ja genug Lehrstellen. AMS-Chef Kurt Steinbauer aus Niederösterreich sagt ganz klar, einige Lehrbetriebe suchen vergeblich nach Lehrlin­gen, weil es einfach keine Interessenten gibt. Und das bestätigt mir das. Wenn ich denen natürlich die Möglichkeit gebe, dass sie mehr Geld in der Tasche haben – und die jungen Leute denken halt ab und zu ein bisschen kurzfristig –, wenn sie nicht arbeiten und ohnehin alles bekommen, dann läuft im System etwas falsch. Da muss man einmal ansetzen, meine Damen und Herren! Ich glaube, das haben wir heute schon oft gehört: Leistung muss sich lohnen! Ja, das muss sich lohnen, meine Damen und Herren! (Beifall beim Team Stronach.)

Das ist das, was wir vom Team Stronach schon lange fordern. Machen wir die Bedingungen so, dass die Leute wieder gerne arbeiten gehen, dass sie wieder mehr haben, wenn sie arbeiten gehen! Nicht derjenige sollte mehr haben, der faul zu Hause sitzt, chillt, es gemütlich nimmt und sich um nichts schert, sondern sagt, ich lebe auf Kosten der Allgemeinheit.

Eine ehemalige Mitarbeiterin des deutschen AMS – ich weiß nicht, wie es dort heißt, Sozialamt, glaube ich – hat mir Folgendes gesagt: Die Leute denken gar nicht mehr nach, wer diese Sozialhilfe beziehungsweise diese Mindestsicherung und was auch immer bezahlt, dass das nämlich der Steuerzahler ist, derjenige, der arbeitet, der ins System einzahlt. Die sagen nur, ich bekomme das Geld ohnehin vom Staat, das ist ohnehin kein Problem.

Wir müssen wieder für ein Umdenken in den Köpfen sorgen. Dann machen wir, wie ich meine, richtige und vernünftige Politik. Meine Damen und Herren! Ich glaube, dort sollte man ansetzen. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich möchte da vielleicht noch weitergehen, weil ich gerade bei den Deutschen bin. In meiner Nachbarschaft gibt es ein junges deutsches Ehepaar, das seit vier oder fünf Jahren bei einem Bekannten in Untermiete in Hörbranz wohnt. Dieses junge deutsche Ehepaar war Hartz IV-Empfänger. Die sind vor einigen Jahren nach Österreich gekommen, wie gesagt, vier, fünf Jahre ist das her, haben dann zwei Jahre hier gearbeitet, und jetzt sind sie in der Mindestsicherung, vorher bezogen sie die Arbeits­lose. Und die sagen, wir brauchen gar nicht arbeiten zu gehen, denn da geht es uns wesentlich besser als in Deutschland. Als EU-Bürger haben sie dasselbe Recht wie die Österreicher, also lassen sie es sich gutgehen.

Meine Damen und Herren! Wenn wir solche Politik machen, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn wir die Arbeitsplätze nicht besetzen können, die wir sehr wohl haben, und die Wirtschaft braucht Leute. (Abg. Katzian: Ahnungslos!) – Nicht „ahnungs­los“! Sie haben keine Ahnung! Das sind die Fakten. Meine Damen und Herren! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Katzian.) – Dann gehen Sie einmal zum Volk hinaus und Sie werden sehen, was die Leute sagen! (Beifall beim Team Stronach.)


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Als Gewerkschafter da groß schimpfen! Sie müssen einmal zum Volk gehen, dann wissen Sie, was Sache ist, nicht nur auf Ihrem Proporz herumtrampeln!

Meine Damen und Herren, das sind die Fakten. Ich halte es da mit Frank Stronach, der sagt, wir müssen die Betriebe entlasten, wir müssen die Mitarbeiter am Gewinn beteiligen, sodass es sich wieder lohnt zu arbeiten. Die müssen wirklich mehr haben.

Ich kann es auch keinem Polizisten bei mir erklären, dass er über 100 Überstunden machen muss, und dann zieht man ihm die Hälfte davon wieder ab. Aber er ist verpflichtet, diese zu machen. Und andere, die er dann beamtshandeln muss, die hocken faul in der Hängematte und chillen.

Wenn in Österreich so eine Arbeitspolitik gemacht wird, dann werden wir uns das bald einmal anschauen müssen. Das Problem ist, dass auch noch sehr viele Leute von außen in dieses System hereindrängen. Und das ist nicht so, wie die Kollegin Schwentner vor mir gesagt hat, dass wir sehr viele Arbeiter oder sehr viele Flüchtlinge mit Qualifikationen bekommen.

Ich kann Ihnen da aus einem Artikel zitieren, einer Mitschrift eines Interviews vom ORF Vorarlberg. Da hat AMS-Chef Strini ganz klar gesagt: Drei Viertel der Flüchtlinge, der Asylwerber, die sich beim AMS angemeldet haben, sind ohne Qualifikation, das heißt 75 Prozent. – Sorry, 75 Prozent, nicht drei Viertel, das sind ohnehin drei Viertel. (Ironische Heiterkeit.) Was rede ich jetzt für einen Schmarrn? (Demonstrativer Beifall bei den Grünen.) 75 Prozent sind drei Viertel. Jetzt haben Sie mich rausgebracht; aber das kann einmal passieren.

Das Problem ist, dass diese Asylberechtigten keine Qualifikation haben. Sie haben im besten Falle einen positiven Schulabschluss, aber auch diesen haben nicht viele.

Das sind die Probleme! Wie sollen diese Leute, die nicht einmal Deutsch können, nicht einmal einen Schulabschluss haben, nicht einmal einen Berufsabschluss haben, wie sollen die in den Arbeitsmarkt eingeführt werden, wenn wir schon für unsere Leute zu wenige Arbeitsplätze hätten oder auch haben? (Abg. Königsberger-Ludwig: Vor­schlag!)

Wir haben zwar in gewissen Branchen Arbeitsplätze, aber der Anreiz zum Arbeiten ist vermutlich zu gering. Das wird auch auf diese zutreffen. Und das ist ein Problem, mit dem wir uns noch länger auseinandersetzen müssen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

17.20


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort. – Bitte.

 


17.20.36

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Herr Kollege Hagen, der einzige Grund, wieso Sie nach Ihrem negativen Pauschalurteil über die jungen Menschen nicht weniger junge Menschen wählen werden, ist der, dass Sie vorher auch schon keiner gewählt hat. Aber spätestens jetzt wissen es dann alle. Also ich halte es wirklich für ziemlich schäbig, hier pauschal über junge Menschen so eine Aussage – über viele, die wirklich Arbeit suchen – zu treffen. Das ist schon sehr heftig. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen. – Zwischenrufe des Abg. Hagen.)

Ich komme in diesem Zusammenhang noch einmal zu einem wichtigen Thema zurück, nämlich zur Frage des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylwerber. Kollege Schellhorn hat es schon gesagt: Wir werden, wenn wir hier keine Maßnahmen setzen, nach der


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Flüchtlingskrise eine Integrationskrise haben, weil es für gelungene Integration drin­gend notwendig ist, dass wir einen wirklich effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt haben.

Ich weiß, die Kollegen von der FPÖ haben da eine andere Meinung. Wir werden jetzt nicht diskutieren, ob es europarechtlich funktioniert oder nicht. Sie sagen dann immer, man muss sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen. – Dafür haben Sie ja vier Abgeordnete im EU-Parlament, die könnten das ohne Weiteres tun.

Ich glaube, dass die momentanen Regelungen dazu keinesfalls ausreichen. Wenn man einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylwerber hätte, dann könnte man einerseits einmal verhindern, dass sich Asylwerber, wenn sie im Asylverfahren sind, andere Möglichkeiten suchen und auf den Schwarzmarkt gehen, schwarzarbeiten.

Was man auch verhindern könnte, ist, dass durch jahrelange Untätigkeit die gesamten Qualifikationen, die diese Menschen haben – und jetzt brauchen wir auch nicht über Statistiken zu diskutieren, wie viele wie gut qualifiziert sind –, jedenfalls bei jenen, die Qualifikationen haben, verloren gehen werden, wenn sie jahrelang nicht arbeiten dürfen.

Was auch gemacht werden könnte: Asylwerber könnten selbst zu ihrem Unterhalt beitragen. Das steigert nicht nur für die Person an sich das Selbstwertgefühl und hat auch mit Selbstbestimmung zu tun, sondern das ist zusätzlich sinnvoll, weil es die Kosten der Grundversorgung reduzieren würde. Wir würden uns darüber hinaus auch die unsägliche Debatte sparen, die Sie (in Richtung FPÖ) immer wieder bringen, nämlich dass Sie einerseits sagen, ja, die liegen uns alle auf der Tasche, aber umgekehrt wollen Sie nicht, dass sie selbst für ihren Unterhalt sorgen. (Zwischenrufe des Abg. Neubauer.)

Also das geht hinten und vorne nicht zusammen. Sie müssten sich einmal für eine Seite entscheiden. Fakt ist, wenn jemand selbst arbeitet und selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, dann muss er nicht in der Grundversorgung sein und braucht auch keine staatliche Unterstützung.

Ich halte es deswegen auch für wichtig, dass Asylwerber die Möglichkeit haben, einer Arbeit nachzugehen, weil sie dadurch an der Gesellschaft teilnehmen können. Ich frage mich immer, wie das wäre, wenn ich irgendjemandem hier im Hohen Haus erklären würde, er darf jetzt jahrelang nicht arbeiten oder er darf nur in zwei, drei möglichen Berufssparten arbeiten. (Abg. Peter Wurm: Das stimmt ja nicht! Zwölf Lehrberufe! Lesen Sie einmal …!)

Also ich halte das für zutiefst falsch. Ich halte das für absolut nicht sinnvoll. Man müsste nur darauf hören – und das ist jetzt insbesondere an die Sozialdemokratie gerichtet –, was führende Gewerkschaftsvertreter oder Menschenrechtsvertreter oder auch der AMS-Chef Kopf gesagt haben.

Ich möchte nur ein Beispiel, Herr Kollege Muchitsch, noch einmal bringen, da Sie ja gesagt haben, Sie sind sich da alle einig in der Sozialdemokratie. Also der Chef der Sozialdemokratischen Gewerkschafter in Salzburg, Herr Forcher, hat gesagt – und jetzt zitiere ich –:

„ (…) weil in Wirklichkeit kein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in Österreich ein Interesse daran haben kann, dass Asylwerber in illegale Arbeit gedrängt werden. (…) Damit ist nämlich dem Unterlaufen von kollektivvertraglichen Normen Tür und Tor geöffnet. Und wenn die Möglichkeit besteht, in unserer Gesellschaft legaler Arbeit nachgehen zu können, die betroffenen Asylwerber für sich selbst sorgen können und damit auch die Sozialsysteme entlastet werden.“ (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)


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Hier der Vorschlag, diskutieren Sie mit ihm noch einmal darüber! Ich halte es wirklich für sinnvoll, dass wir hier zu einer Lösung kommen.

Herr Bundesminister Hundstorfer – der jetzt leider nicht da ist – hat gesagt, es gibt kein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission. Das hat er geantwortet, es gibt nur eine Mitteilung der Kommission. Er ist der Meinung, dass er seine Haus­aufgaben gemacht hat und da nichts weiter zu tun ist. Das kann man jetzt einmal als subjektive Einschätzung wahrnehmen, steht ihm zu. Wir werden dann sehen, wie es im Endeffekt sein wird. Ich bin eher davon überzeugt, dass es zu einem Vertragsverlet­zungs­verfahren kommen wird, denn zum effektiven Arbeitsmarktzugang – ich meine, das muss man sich einmal vorstellen! – muss man Folgendes sagen:

Sie argumentieren, den gibt es in Österreich schon. Was darf ein Asylwerber in Österreich arbeiten? (Abg. Peter Wurm: Über 20 Mangelberufe! … Lehrberufe!) Er darf eine saisonale Tätigkeit im Tourismus ausüben, Erntehelfer, es gibt die Möglichkeiten der Lehrstellen, das ist vollkommen richtig, es gibt die Möglichkeiten der Prostitution. Herr Kollege Muchitsch, auch Sie haben das, glaube ich, im Hohen Haus nicht gewusst. Spätestens jetzt sollten Sie es wissen. Also ich halte das nicht für einen effektiven Arbeitsmarktzugang. (Abg. Peter Wurm: Zwölf …! – Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Ich glaube, dass wir etwas tun müssen. Die Richtlinie wäre aus meiner Sicht schon längst umzusetzen gewesen. Wie gesagt, wir werden schauen, was die Kommission im Endeffekt damit anfangen wird.

Was wir wirklich brauchen, sind viele Maßnahmen, um die Menschen, die nach Österreich gekommen sind, so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Da geht es darum, dass wir bei der Antragstellung sofort abfragen, was für eine Ausbildung da ist. Da geht es darum, dass wir die Abschlüsse schnell anerkennen, damit wir diese Menschen in den Arbeitsmarkt bringen. Da geht es darum, dass wir von Anfang an Deutschkurse anbieten. Es geht auch darum, mehr Leistungsanreize zu schaffen, da man in der Grundversorgung nur ungefähr diese erlaubten 100 € oder in einigen Bundesländern bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen kann. Wir bräuchten da sinnvolle Einschleifregelungen, dann hätten wir die Möglichkeiten, dass wir Menschen schneller in den Arbeitsmarkt bringen.

Was die Lehrausbildungen angeht: Da ist ja jetzt wieder ausgeweitet worden. Herr Bundesminister, das halte ich für gut, dass da ausgeweitet wurde, aber Fakt ist trotzdem noch, dass ein Unternehmer weiß, wenn ein junger Asylwerber eine Lehre bei ihm macht, dass der jederzeit abgeschoben werden kann. Genau das ist der Grund, wieso Unternehmer sagen, sie machen diese Lehrausbildung nicht. (Zwischenrufe der Abgeordneten Peter Wurm und Belakowitsch-Jenewein.) Dementsprechend halte ich das nicht für sinnvoll.

Zum Schluss: Ich glaube, ein wesentlicher Punkt, damit wir nicht in eine Integrations­krise schlittern, ist, dass wir endlich den Arbeitsmarkt entsprechend öffnen.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen betreffend Arbeits­marktzugang für Asylwerber_innen

Der Nationalrat wolle beschließen:


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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzes­vorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang mit Ersatzkräfteverfahren für Asylwerber_innen nach 6 Monaten nach Asylantragsstellung vorsieht.“

*****

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das endlich machen, denn nur so werden wir es schaffen, dass wir nicht in eine Integrationskrise schlittern. Und das ist, glaube ich, im Interesse von uns allen. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Korun. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Da sind wir schon drinnen! – Abg. Scherak – das Rednerpult verlassend –: Aber dann muss man es nicht verschlimmern!)

17.26


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Scherak eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend "Partnerschaft des Stillstands vernichtet Arbeitsplätze"

Asylwerber_innen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich nur in sehr ein­ge­schränkter Form möglich. Derzeit ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen, dass Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, einer Beschäftigung nachgehen können, sofern eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde. Dieser Arbeitsmarktzugang ist aber auf den Bereich der Saison- und Ernte­arbeit begrenzt. Aufgrund von Arbeitsmarktprüfungen und anderen bürokratischen Hürden sind diese Möglichkeiten allerdings zu beschränkt. So wird eine Beschäfti­gungsbewilligung nur nach erfolgter Prüfung der Arbeitsmarktlage erteilt. Das heißt, Asylwerber_innen bekommen die zu besetzende offene Stelle nur nach einem Ersatzkraft-verfahren, also wenn dafür weder österreichische Arbeitslose, noch Ausländer_innen mit Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, EU- oder EWR-Bürger_innen mit Arbeitsmarktzugang, Schweizer_innen oder türkische Assoziationsarbeitnehmer_innen, Ausländer_innen mit unbeschränktem Arbeitsmarkt­zu­gang oder Inhaber_innen eines Befreiungsscheins oder einer Arbeitserlaub­nis zur Verfügung stehen. Diese Restriktionen sind aus vielfacher Sicht zu bekämpfen.

Durch die volle Eingliederung in den Arbeitsmarkt kann einerseits das Abrutschen in die Schwarzarbeit und andererseits ein durch Untätigkeit geförderter Qualifi­kations­verlust verhindert werden; zudem könnten Asylwerber_innen selbst zu ihrem Unterhalt beitragen, wodurch ihnen ein entsprechendes Selbstwertgefühl und Maß an Selbst­bestimmung wiedergegeben würde. Zusätzlich zum Gewinn von Fachkräften hätte also auch die Einsparung von Versorgungskosten zweifellos eine positive Wirkung auf die österreichische Wirtschaft - dies wiederum könnte dazu beitragen, gesellschaftliche Spannungen und Vorurteile zu unterbinden. Schließlich ist es für Asylwerber_innen selbst von großer Wichtigkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen, also eine Aufgabe zu haben und dadurch an der Gesellschaft teilhaben zu können und integriert zu wer-


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den. Andernfalls ist die Gefahr von psychischen Krankheiten, ausgelöst durch Per­spektivlosigkeit, groß.

Die Debatte um die Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber_innen wird immer stärker und führende Gewerkschaftsvertreter_innen, aber auch Menschenrechts­vertreter_innen oder AMS-Chef Johannes Kopf sprechen sich klar für eine solche Öffnung aus. Besonders interessant ist hier die Aussage von Gerald Forcher, Vorsit­zender der sozialdemokratischen Gewerkschafter in Salzburg, der die oben genannte Argumentation unterstützt, "weil in Wirklichkeit kein Arbeitnehmer oder eine Arbeit­nehmerin in Österreich ein Interesse daran haben kann, dass Asylwerber in illegale Arbeit gedrängt werden ... Damit ist nämlich dem Unterlaufen von kollektivvertraglichen Normen Tür und Tor geöffnet. Und wenn die Möglichkeit besteht, in unserer Gesellschaft legaler Arbeit nachgehen zu können, können die betroffenen Asylwerber für sich selbst sorgen und damit auch die Sozialsysteme entlasten."

Die Bundesregierung ist hier ohnehin zum Handeln aufgefordert, da sie inzwischen auch gegen die EU-Richtlinie (2013/33/EU) verstößt, die vorsieht, dass Asyl­wer­ber_innen spätestens neun Monate nach Stellung eines Antrags auf internationalen Schutz effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen. Bei den derzeitigen Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber_innen mit Beschränkungen auf Saisontätigkeiten im Tourismus und als Erntehelfer_innen kann keineswegs von einem effektiven Arbeitsmarktzugang gesprochen werden. Die entsprechende Richtlinie wäre eigentlich bis zum 20. Juli umzusetzen gewesen, dass weiß auch der Sozialminister und die Innenministerin.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzes­vorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang mit Ersatzkräfteverfahren für Asylwerber_innen nach 6 Monaten nach Asylantragsstellung vorsieht.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. (Abg. Peter Wurm – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Vogl –: Markus, die Wahrheit!)

 


17.26.39

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Ministerin! Partnerschaft des Stillstandes, so bezeich­nen Sie, Kollege Loacker, die österreichische Sozialpartnerschaft (Abg. Belakowitsch-Jenewein: … Bundesregierung!), und als Beispiel führen Sie an, dass Sie die Arbeitgeber befragt haben: Was würden Sie tun, um Arbeitsplätze zu schaffen?

Die überraschende, aber auch die ehrlichere Antwort ist: Lohnkosten senken! Die reden nicht von Lohnnebenkosten, sondern von Lohnkosten. Und wissen Sie was? – Das haben wir auch gemacht als Sozialpartner, und wir haben überraschenderweise die gleiche Antwort bekommen wie Sie. Aber wir haben noch eine zweite Frage gestellt, und die war: Welche Garantien können Sie geben, wenn im Bereich der Lohnkosten etwas passiert, dass tatsächlich Arbeitsplätze geschaffen werden? Die Antwort war: keine.


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Dann haben wir uns noch erlaubt, eine dritte Frage zu stellen und haben gefragt, wie es denn mit den Gewinnen ausschaut, wie sich denn die entwickelt haben, denn wir wissen, dass es bei den Lohnstückkosten eine sehr verhaltene Entwicklung in Öster­reich gab. Es gab eigentlich kaum ein Wachstum der Lohnstückkosten. Daher haben wir gefragt: Wie schaut es mit den Gewinnen aus? Die Antwort war: keine, denn sie haben gesagt: Das wissen Sie eh! – Ja, wir wissen es. Die Gewinne haben sich in Österreich eigentlich sehr gut und sehr vernünftig entwickelt.

Das heißt, hier spiegelt sich etwas, was vielleicht nicht ganz so zusammenpasst. In der Steiermark hat Bernd Pischetsrieder, Mitglied im Aufsichtsrat von Daimler, gesagt, Länder wie Österreich und Deutschland haben kein Problem mit Lohnstückkosten, das ist die falsche Stellschraube. Wir müssen schauen, dass wir Forschung und Ent­wicklung in den Betrieben stärken, dass wir innovative Unternehmen haben, denn nur dies schafft die Arbeitsplätze der Zukunft, die wir in unserem Land brauchen. Wir können nicht auf der Lohnstückkostenseite den Kampf gewinnen, wir müssen in Forschung und Innovation investieren, und da haben wir tolle Unternehmen in Österreich. Das sollten wir auch immer wieder betonen! Wir haben wirklich super Unternehmen. Das fängt in Vorarlberg an, geht über Oberösterreich, die Steiermark bis nach Wien. Auf die sollten wir stolz sein und sagen: Die sorgen dafür, dass wir auch ein Beschäftigungswachstum haben! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Auer.)

Ansonsten finde ich die ganze Diskussion einfach unehrlich, und darum finde ich es erfreulich ehrlich, was Sie in Ihrer Anfrage geschrieben haben, denn es geht tatsächlich darum, Lohnkosten zu senken. Das Thema Lohnnebenkosten ist ein Nebenkriegsschauplatz. Seien wir doch einmal so ehrlich zu den Menschen und sagen: Wenn hier von Lohnnebenkostensenkung geredet wird, geht es darum, den Menschen etwas wegzunehmen!, denn was sind denn Lohnnebenkosten?

Feiertage? – Wir haben jetzt schon zwei Feiertage weniger als die Deutschen. Was ist mit dem Urlaub? – Urlaub sind Lohnnebenkosten. Wir haben schon einen erschwerten Zugang zur sechsten Urlaubswoche gegenüber unseren deutschen Kollegen. Die haben die sechste Urlaubswoche viel schneller, als wir sie haben. Es geht um das 13. und 14. Monatsgehalt. Es geht darum, dass wir Entgelt im Krankenstand bezahlt bekommen, und erinnern wir uns an die ganzen Vorschläge, erster Krankenstandtag: Urlaub.

Es geht darum, den Dienstgeberanteil für die Pensionsversicherung vielleicht zu kürzen, den Dienstgeberanteil für die Krankenversicherung und für die Arbeitslosen­versicherung. All das sind Lohnnebenkosten. – Ja, wenn Sie es nicht sagen, dann sagen wir eben einmal, worum es geht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Loacker: Nichts von dem, was Sie sagen …!) Lohnnebenkosten senken steht dort, und genau das alles sind Lohnnebenkosten. Die Unfallversicherung: Ja, wir haben sie gekürzt, aber sagen Sie auch, was die Leistung der Unfallversicherung ist! Das ist die Haftpflicht­versiche­rung der Arbeitgeber, damit ich sie nicht klagen kann, wenn ich einen Unfall habe.

Beim Insolvenz-Entgeltzuschlag wissen wir auch, wofür er dient. Die Abfertigung Neu wurde erst eingeführt. Wir wissen, dass die Entwicklung bei Weitem nicht so ist, wie wir sie uns gewünscht haben. Wohnbauförderung, Kommunalsteuer, FLAF – darüber kann man diskutieren. Aber dann sollten wir hier herinnen auch einmal ganz ehrlich sein: In Deutschland ist die Kommunalabgabe nicht mehr an die Lohnsumme gebunden, aber zahlen tun das die Unternehmen und die Arbeitgeber und nicht die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer.

Man muss auch einmal den Mut haben, zu sagen: Worüber reden wir? Wollen wir die Leistungen für die Arbeitnehmer kürzen? Sind die Arbeitgeber bereit, diese Leistungen


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auch in Zukunft zu zahlen, wenn wir über eine Umbasierung diskutieren? (Abg. Peter Wurm: … Arbeitslosigkeit!)

Wissen Sie, ich schätze Sie ja sehr, weil Sie sehr sachlich in der Diskussion sind, aber was mich bei der Anfrage ein bisschen ärgert, sind vorwiegend eigentlich zwei Dinge. Das eine ist: Sie werfen uns vor, ältere Arbeitnehmer künstlich zu verteuern, ver-schweigen aber, dass wir gerade bei den älteren Arbeitnehmern sehr viel gemacht haben, um die Lohnnebenkosten zu senken. Das sind einige Prozent, die wir gerade bei älteren Arbeitnehmern an Lohnnebenkosten senken, um da sozusagen … (Zwischenruf des Abg. Loacker.) – Ja genau, den haben wir gekürzt. Das sollte man vielleicht auch einmal ein bisschen erwähnen.

Das Zweite, wo ich mich wirklich massiv geärgert habe, ist Folgendes: Die Sozialver­sicherungsbeschäftigten leisten einen hervorragenden Job. Diese unter Pauschal­verdacht zu stellen, auf öffentlich-finanzierten Versorgungsposten zu sitzen, finde ich einfach nicht richtig. Das entspricht auch nicht dem Stil, den ich von Ihnen in der politischen Diskussion gewohnt bin.

Ich würde mir wünschen, dass wir einmal in die Oberösterreichische Gebietskran­ken­kasse oder auch in die Vorarlberger Gebietskrankenkasse schauen, und dann zeigen Sie mir diese Menschen, die dort versorgt worden sind! Ich kenne dort nur Menschen, die hervorragend arbeiten und für die Versicherten den Dienst tun, eine tolle Leistung erbringen, und die haben so einen Pauschalverdacht, wie Sie ihn in dieser Anfrage drinnen haben, einfach nicht verdient. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Auer. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

17.31


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


17.31.48

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Bun­desminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte wirklich in vielen Punkten meinem Vorredner recht geben, weil er Dinge aufgezeigt hat, die durchaus berechtigt sind.

Meine Damen und Herren, heute Vormittag hat Herr Bundesminister Schelling uns alle ermahnt, Teil der Lösung und nicht nur Teil des Problems zu sein. Wir alle wissen: Stimmung ist gleichzeitig auch Konjunktur, zumindest zu 50 Prozent. Wir haben leider in Österreich immer wieder einen Hang zu einer negativen Darstellung. Das ärgert mich, wenn ich mir verschiedene Medien durchlese, ansehe – immer wieder negativ.

Dieser Tage, es war genau der 6. Oktober, gab es in der Zeitung „Die Presse“ einen interessanten Artikel. „Natürlich ist die Politik“ – so lautet die Überschrift – „an allem schuld. Fragt sich nur, weshalb so wenige Kritiker des politischen Geschäfts sich darum drängen, es besser zu machen.“ – Weshalb so wenige?

Es gibt Beispiele von Journalisten, die in die Politik gewechselt sind. Sie sind auf­schlussreich – echte Erfolge waren sie nicht. (Ruf: Die Stenzel zum Beispiel!) Man könnte diese negativen Beispiele durchaus aufzeigen, denn zu wissen, wie etwas geht, ist ja immer sehr praktisch, vor allem aus der Sicht des Zuschauers. Das kennen wir vom Fußballspielen: Die Zuschauer sind die wesentlich besseren Spieler. Sie sind die perfekten Schiedsrichter (Abg. Neubauer: Und Trainer!) und so manches Mal natürlich auch die besten Trainer der Welt, denn die Aufstellung hätte doch ganz anders stattfinden müssen.

In der Politik ist es ähnlich. Ich kenne viele Journalisten, die auch hier herinnen tätig waren, ob auf der Regierungsbank oder auch in den Reihen der Abgeordneten. Die


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Erfolge waren also enden wollend. Dabei sollte man durchaus auch einmal positive Beispiele in diesem Land erwähnen.

Ich nenne Ihnen vier positive Beispiele von Firmen: die Voest aus Oberösterreich, eine Weltfirma, die herzeigbar ist, deren Management, deren Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter ganz tolle Arbeit leisten, in der Welt konkurrenzfähig sind und heute einen Be­trieb darstellen, worauf wir alle in Österreich stolz sein sollten – erster Betrieb. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ sowie der Abg. Lichtenecker.)

Zweiter Betrieb: BMW Steyr. Warum wohl lässt BMW in diesem Motorenwerk in Steyr im Wesentlichen die Dieselmotoren fertigen? – Ein Arbeitszeitmodell, im Betrieb selber gemacht, herzeigbar, über eine Millionen Motoren erzeugt – auch ein ganz toller Betrieb, der mehr als bemerkenswert ist.

Dritter Betrieb: Meine Damen und Herren, das Steyr-Werk in St. Valentin. Es wurde bis voriges Jahr von einem deutschen Manager geführt. Bei einem Betriebsbesuch sagte mir dieser Manager über die vermeintlich so viel geschimpfte Sozialpartnerschaft in Österreich, er sei stolz und froh, dass dies in Österreich sei, denn wäre dieser Betrieb in Italien, müsste er zwölf volle Streiktage miteinrechnen und er hätte die qualifizierten Leute nicht, die er in Österreich hat. – Darauf sollten wir doch stolz sein, meine Damen und Herren!

Das vierte positive Beispiel ist PÖTTINGER, Landmaschinenerzeuger in Grieskirchen in Oberösterreich. Im dritten Jahr in Folge gibt es eine positive Steigerung im Umsatz, im Ertrag. Der ist in der Welt konkurrenzfähig mit 86 Prozent Exportquote – 86 Prozent Exportquote!

Also, meine Damen und Herren, wenn Sie meinen, dass alles so schlecht ist in Österreich, dann erklären Sie diesen Betrieben, wie es möglich ist, dass sie derartige Welterfolge erzielen – durch ein exzellentes Management, durch hervorragende Fachkräfte, durch engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und das sollten wir einmal respektieren, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ. – Ruf: Ja, ja, alles ist super! – Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

Vor Kurzem gab es einen interessanten Vortrag von einigen Firmenchefs, die Bemer­kenswertes in Oberösterreich geleistet haben. Da meinte ein Firmenchef, die Welt sei voller Chancen und nicht voller Probleme. Wie sagte der frühere Finanzminister der Republik Österreich, kommend von der SPÖ, Dr. Hannes Androsch: Als Unternehmer musst du etwas unternehmen und nicht etwas unterlassen!

Das gilt auch für die Politik. Daher wurde heute von dieser Regierungsbank aus das Budget vorgestellt, die neuen Punkte, die ja so bemerkenswert sind. Ich sage Ihnen ganz offen: Ich bin so lange im Parlament, dass ich weiß, dass die Opposition immer alles negativ dargestellt hat und der Regierung, wenn sie nur versucht hat, objektiv – gar nicht lobend, gar nicht durch die rosa Brille – darzustellen, wie es tatsächlich ist, unterstellt hat, dass das alles falsch war, alles gelogen. (Zwischenrufe bei den NEOS sowie des Abg. Höbart.) Alles Mögliche wurde unterstellt.

Schauen Sie sich Ihre eigenen Budgetreden an und schauen Sie sich dann den Rechnungsabschluss der letzten vier Jahre an! Wer recht hatte, können Sie selber beurteilen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich bin daher Herrn Bundesminister Schelling dankbar dafür, dass er die Breitband­initiative vorgestellt hat, da sie für den ländlichen Raum wichtig ist. Ich sage dazu, meine Damen und Herren: Landwirtschaft ist auch Wirtschaft am Lande, und die Landwirtschaft könnte wesentlich mehr dazu beitragen, wenn die Preissituation etwas


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anders wäre – für die Wirtschaft, für die Beschäftigung, für die regionalen Aufträge. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

Wenn heute der Bauer 1,31 € für das Kilo Schweinefleisch erhält, wenn er 30 Cent für den Liter Milch erhält, wenn er nur 4 Prozent an dem Anteil hat, was ein Kilo Pommes frites kostet, wenn er nur mehr 0,03 Cent für den Anteil bekommt, was die Braugerste im Bier ausmacht: Meine Damen und Herren, dann sollte man manches überdenken! Daher bitte ich, ganz offen nachzudenken, ob es wichtig und richtig ist, dass man immer wieder dorthin zeigt, weil man meint, da würden sozusagen die teuren Produkte sein. Ich behaupte: Lebensmittel waren noch nie so billig wie derzeit in Österreich, und man sollte nicht nur den Arbeitnehmern, nicht nur den Firmen, nicht nur dem Handel, sondern auch den Bauern den gerechten Anteil ermöglichen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Gisela Wurm. – Abg. Kitzmüller: Wer ist denn an der Macht?)

17.38


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.

 


17.38.59

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich bedanke mich bei meinem Vorredner Auer, der den oberösterreichischen Standort in einer hervor­ragenden Art und Weise dargestellt hat (Abg. Auer: Wie er ist!), nämlich auch mit seinen wirklich guten und weltweit repräsentativen Firmen.

Aber, lieber Kollege Jakob Auer, ich darf dir schon auch eines sagen: Dieser Standort Oberösterreich könnte ja noch um eine Spur besser sein. Auch das sagt nämlich der Herr Direktor von der Voest, wenn nämlich die Rahmenbedingungen durch diese Bundesregierung noch besser wären. Das muss man auch dazusagen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Auer.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder/jede hier im Hohen Haus hat wahrscheinlich schon einmal den Satz über die Lippen gebracht oder gehört: Arbeit muss sich wieder lohnen! – Wir kennen diesen Spruch schon sehr lange, und in den letzten Jahren hat man das Gefühl, dass sich dieser Spruch unter dieser Bundesregierung leider in eine andere Richtung entwickelt hat, nämlich in die Richtung: Die Menschen in diesem Land müssen durch die Politik dieser Bundesregierung immer mehr löhnen! Das ist leider die heutige Situation in Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister, wenn wir von Arbeit sprechen, dann kommen wir nicht umhin, auch über die tatsächliche Situation der Asylkosten in Österreich zu sprechen und zu diskutieren. Wir haben in den Medien in den letzten Wochen immer wieder verschie­denste Angaben betreffend die Kosten gehört und gelesen. Man sprach anfangs von 500 Millionen €, man sprach in der Folge von 1 Milliarde €, und dann tauchte ein bemerkenswertes, undefiniertes Papier auf, laut welchem die Kosten mit Zuzug sogar 12,3 Milliarden betragen werden.

Es wäre nett von Ihnen, Herr Bundesminister, und auch fair gegenüber dem Hohen Haus, hier endlich einmal für Klarheit zu sorgen und zu sagen, welche Kosten Österreich in Zukunft tatsächlich in diesem Sektor erwarten.

Zum Arbeitsmarkt: Herr Bundesminister, Sie haben die Situation schon angesprochen, nämlich dass wir derzeit knapp 400 000 Arbeitslose haben; 400 000 Einzelschicksale, die man nicht kleinreden darf. 400 000 Arbeitslose – hauptsächlich betroffen davon sind die Generation 50plus, die Jugendlichen und natürlich, wie Kollege Kassegger auch schon gesagt hat, die ausländischen Mitarbeiter hier in Österreich.

Und wenn, Herr Kollege Scherak, hier von diesem Rednerpult aus gesagt wird, dass der Arbeitsmarkt in Österreich das alles verträgt, auch diese Zuwanderung, die wir ja


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nicht von uns aus hier eingeleitet haben, nämlich in dieser Form, dass diese Menschen auch einen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erhalten sollen, dann verstehe ich das nicht, denn wir sind hier als österreichische Parlamentarier angelobt, die Interessen Österreichs zu vertreten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben heute in Österreich, wie gesagt, 400 000 Arbeitslose, und wenn Sie auch nur – minimal gerechnet – zirka 50 000 der Asylwerber in diesen Arbeitsmarkt inte­grieren wollen, was unabhängig von der Ausbildung ohnehin schwierig genug ist, dann erklären Sie das bitte den Österreicherinnen und Österreichern, die jetzt schon arbeits­los sind. Sagen Sie ihnen, wie das gehen soll und dass 50 000 Menschen sie vom Arbeitsmarkt verdrängen. Da muss ich ganz ehrlich sagen: Da stehe ich als österreichischer Politiker im Unterschied zu Ihnen – ich will Ihnen Ihre Position ja nicht nehmen, kann ich auch nicht – auf der Seite der arbeitslosen Österreicher! (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Bundesregierung hat leider in den letzten Jahren viel dazu beigetragen, Arbeits­plätze nicht nur nicht zu schaffen – was sie ja eigentlich auch nicht kann, denn Arbeitsplätze schafft die Wirtschaft –, sondern sie hat auch viele Arbeitsplätze durch Überregulierungen, durch Forderungen, durch Belastungen der Wirtschaft, der Wirte, des Tourismus vernichtet. Das muss man leider hier so drastisch sagen.

Ich war vor Kurzem bei einer Veranstaltung der Wirtschaftskammer Oberösterreich, die Hallen waren bis zum Bersten voll – es ging um die Registrierkassen. Vertreter von kleinen und mittleren Unternehmen wurden eingeladen, hinzukommen, sich zu infor­mieren, was da los ist.

Ich kann Ihnen eines sagen: In der ersten Stunde wurden sie rechtlich aufgeklärt, dass man das braucht. In der zweiten Stunde kamen dann die Vertreter der Registrier­kassenfirmen und wollten ihr Produkt anbringen. Und nach einer Stunde haben die erbosten Wirtschaftstreibenden fluchtartig den Saal verlassen, und noch bei der Stiege sind 50 Vertreter von Firmen, die Registrierkassen herstellen, gestanden und haben für ihr Produkt geworben.

Wenn das die Information der Wirtschaftstreibenden ist, Lobbyismus für die Registrier­kassenfirmen zu machen und die eigenen Zwangsmitgliedsbeiträger in der Art und Weise zu informieren, dass Lobbyismus für die andere Seite betrieben wird, dann, muss ich sagen, sind aus meiner Sicht jene klar im Vorteil, die für eine Abschaffung der Zwangsgebühren eintreten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Finanzminister hat heute Vormittag einige Angaben darüber gemacht, wie er sich in Zukunft das Budget vorstellt, aber sie sind heute, jetzt, zu dieser Stunde, bereits Makulatur. Er wird vieles nicht einhalten können. 10 000 Wohnungen gehen in Oberösterreich mit 17 000 Asylanträgen allein schon für diesen Bereich auf. Es sind auch viele andere Dinge, die im Budget enthalten sind, ein Tausender von Schelling, eigentlich Makulatur.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bundesregierung! Wenn Sie sofort beginnen, für die Interessen der Österreicher zu arbeiten, dann ist es noch nicht zu spät. Aber für den Fall, dass Sie das nicht tun, gebe ich einen guten Rat: Geben Sie den Weg für Neuwahlen frei! (Beifall bei der FPÖ.)

17.45


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 



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17.45.22

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde mich bemühen, ein paar Dinge zu versachlichen.

Herr Abgeordneter Neubauer, ich bin Ihnen wirklich dankbar für das Beispiel der Voest – aber sagen Sie die ganze Wahrheit! (Abg. Neubauer: Bei euch ist sie untergegangen …!) Sagen Sie doch die ganze Wahrheit! Was ist das Hauptproblem der Voest? – Das sind die europäischen Energiekosten. (Abg. Neubauer: Auch!) Und wir in Europa haben ein Standing und sagen: Nein zu Atomstrom! Nein zu Fracking! – Das ist die Differenz zu Amerika, und darum geht es. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Das ist unsere Herausforderung. Und mit Ihrem Populismus übertölpeln Sie sich jetzt schon selbst. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Jetzt auf einmal kritisieren Sie die hohen Energiekosten bei uns auf der einen Seite, gleichzeitig lieben Sie aber die niedrigen Energiekosten in Amerika. Sie wissen jedoch ganz genau, dass Europa, wenn es weiterhin den Standpunkt vertritt: Ein klares Nein zu Atomstrom, ein klares Nein zu Fracking!, diese Preise nie zusammenbringt.

Genauso wie in diesem Bereich ist es auch im Budgetbereich: All die Vorschläge, die Sie im Sozialbereich machen, würden insgesamt eine Erhöhung des Sozialbudgets um 12 Milliarden € bedeuten. Erklären Sie bitte den Österreicherinnen und Österreichern, wie man das finanzieren soll! – Populismus ist nett, aber lassen Sie ihn zu Hause! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.)

Sie brauchen nur Ihre eigenen Anträge zusammenzurechnen. Sie haben, glaube ich, hoch spezialisierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer in Ihren Reihen. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Sie brauchen das nur zusammenzurechnen, dann kommen Sie auf 12 Milliarden €.

Ich möchte auch ein bisschen etwas zur Versachlichung der Debatte beitragen. Herr Abgeordneter Hagen ist jetzt nicht mehr im Saal, ich würde daher bitten, ihm Fol­gendes auszurichten, da er gesagt hat, 75 Prozent der Asylberechtigten in Vorarlberg hätten keine entsprechende Ausbildung. Meine Damen und Herren, ich darf Sie informieren: In Vorarlberg sind zur Stunde 310 Asylberechtigte beim AMS registriert. Es sind 310, nur damit alle einmal wissen, wovon wir reden. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Und dazu kommen noch 40 Lehrlinge, asylberechtigte Jugendliche, die sich als Lehrstellensuchende in Vorarlberg gemeldet haben. Warum wir diese 40 noch nicht unterbringen konnten bei diesem Lehrstellenüberhang in Vorarlberg, kann ich zur Stunde nicht beantworten, aber auch das werden wir noch zusammenbringen.

Das BMS-Beispiel ist ja wirklich nett. Dass es natürlich in jeder Population, in jedem Staat, in jedem Gemeinwesen Menschen gibt, die versuchen, den Staat auszutricksen, ist ja selbstverständlich. Das ist ja klar, denn andernfalls gäbe es unter anderem keine Strafen, weil jemand 180 km/h fährt, wo man nur 130 km/h fahren darf. Das ist ja keine Frage.

Aber wie ist das in Vorarlberg? – Vorarlberg ist eines jener Bundesländer, die von Haus aus die BMS nur für ein Jahr genehmigen. Ein Jahr! Und dann hat halt die Bezirksverwaltungsbehörde die verdammte …, die Verpflichtung, hinzuschauen. Die BMS kann auch gekürzt werden. (Abg. Peter Wurm: Aber ich kann sie wieder be­antragen, Herr Minister!) Ja, sie kann auch gekürzt werden.

Lieber Herr Abgeordneter Wurm, ich weiß, Sie haben ein Spezialproblem in Ihrer Kleingemeinde in Tirol. Dieses Problem kenne ich, das brauchen Sie uns nicht mehr zu


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erzählen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) – Nein, das brauchen Sie nicht, denn wir alle kennen es schon.

Fakt ist: Das Land Wien hat voriges Jahr 7 900 BMS-Beziehern die BMS gekürzt, weil sie geglaubt haben, sie sind gescheiter als das Land Wien. Sie ist gestrichen worden, sie ist gekürzt worden.

Ebenso haben 90 000 Menschen voriges Jahr beim AMS eine Streichung, eine Kürzung ihres Arbeitslosengeldbezugs erfahren. All das gibt es. Die Instrumente liegen auf dem Tisch, man muss sie nur anwenden. Ich weiß, dass das nicht immer einfach ist.

Zum netten Beispiel des Hartz-IV-Ehepaars aus Deutschland: Ein ehemaliges Hartz-IV-Ehepaar mit zwei Kindern ist in der Bundesrepublik um 300 bis 400 € besser dran als bei uns mit der BMS. Und wenn das wirklich ein so berechnendes Ehepaar ist, dann wäre es schon wieder zu Hause. Man muss das alles, glaube ich, nur ein bisschen aufarbeiten und auf den Tisch legen. (Abg. Katzian: Gschichtldrucker sind das!)

Noch einmal: Ich möchte gar nichts verheimlichen und gar nicht in Abrede stellen, dass es natürlich immer wieder Leute gibt, die versuchen, da irgendeinen Trick 17 zu machen, ja, das gibt es, aber deshalb bemühen wir uns, dem entgegenzuwirken, wie zum Beispiel das Land Niederösterreich, das Land Wien, wo von Haus aus die BMS immer nur für ein Jahr genehmigt wird.

Es gibt sogar Beispiele aus der Steiermark, dort gibt es ein paar Spezial-Bezirks­hauptmannschaften, die befristen sie von Haus aus nur auf sechs Monate, denn so kann man immer wieder hinschauen, und wenn man immer hinschaut, kommt man auf gewisse Entwicklungen drauf.

Nun zu den Asylwerbern und -berechtigten – Herr Abgeordneter, Sie waren nicht im Sozialausschuss, weil Sie nicht Mitglied dieses Ausschusses sind –: Wir hatten mit Anfang Oktober 55 000 Anträge. Das wird sich mit Ende Oktober wahrscheinlich auf 60 000 erhöhen, und dann kommt es darauf an, ob das Innenressort mit den 85 000 recht hat oder ob wir irgendwo bei 75 000 in der Etappe hängenbleiben.

Was ich Ihnen aber schon mitteilen kann, ist die Altersstruktur dieser Menschen, denn wurscht, ob es jetzt 55 000 oder 60 000 sind – das ist vollkommen egal –, 25 Prozent dieser Personengruppe sind Null- bis 15-Jährige. Die kann man gleich einmal abzie­hen. Natürlich braucht man Kindergärten und Schulen, keine Frage, aber 25 Prozent sind zwischen dem ersten Lebensjahr und dem 15. Lebensjahr, der Rest ist 15 Jahre oder älter. Es gibt einen minimalen Prozentsatz von über 65-Jährigen, aber da sage ich selbst, den kann man vergessen, denn das sind 0,5 Prozent. Das kann man verges­sen.

Die Hauptzielgruppe sind die, die da dazwischen sind, und da haben wir ein Spezial­thema für die ganz Jungen, jene im Alter von 16, 17, 18 Jahren und so weiter. Da bemühen wir uns, diese verstärkt in jenen vier Regionen Österreichs unterzubringen, wo wir einen effektiven Lehrstellenüberhang haben, der sich verfestigt hat, der sich manifestiert hat – das ist in Tirol, Vorarlberg, Salzburg und auch in Teilen von Ober­österreich der Fall, weil wir auch weniger 15-Jährige in diesen Ländern haben. Wir haben ja erstmals um 10 000 15-Jährige weniger als noch vor drei Jahren, weil nun einmal die, ich habe das ohnehin schon öfter gesagt, die 1999/2000 nicht geboren wurden, jetzt nicht da sind. Das ist so. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Da können Sie jetzt wirklich nichts dafür, da sind Sie unschuldig!)


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Wir haben auch folgende Situation: Wenn Sie dieser Tage die Zeitungen lesen, werden Sie sehen, dass wir schon wieder einen Rückgang der Bevölkerungszahl haben, weil wir schon wieder mehr Todesfälle haben als Geburten – Sie brauchen nur die heutigen oder morgigen Zeitungen zu lesen! –, und auch das wird sich in den nächsten Jahren wieder auswirken.

Fakt ist, das sind nur die Asylwerber, und jetzt ist die große Frage: Was bleibt an Asylberechtigten übrig? – Nach all unseren Erfahrungswerten aus der Vergangenheit und auch all den Erfahrungswerten bezüglich der Zusammensetzung der Asylwerber werden es im Laufe des nächsten Jahres – im Laufe des nächsten Jahres! – zirka 30 000 Menschen sein.

Derzeit sind beim AMS 19 000 vorgemerkt, wobei Sie da gleich einmal 7 000 abziehen können. Warum? – Das sind Leute, die schon irrsinnig lange hier sind, aber immer noch den Status haben, die ganz normal arbeitslos geworden sind – ganz normal. Dann haben wir 4 000 drinnen, die irgendeine Leistung vom AMS und eine Leistung über die BMS kriegen, das sind die sogenannten Aufstocker – das sind Leute, die auch schon länger hier sind. Und die, die übrig bleiben, 8 000 bis 8 500, sind Leute, die vom AMS null Geld bekommen, weil sie noch nie im Prozess drinnen waren, und die jetzt von uns mit diesem Kompetenzcheck angeschaut wurden.

Dieser Kompetenzcheck ist jetzt in Wien erstmals gemacht worden, er wird aber auch in Teilen Tirols und in Teilen Oberösterreichs gemacht. Warum in Teilen? – Weil man immer schaut, wo Ballungsräume sind, und da sind ja automatisch mehr dieser Berechtigten. Und ich kann Ihnen auch sagen, dass wir zumindest in Wien draufge­kommen sind, dass sich zirka 7 Prozent Akademiker darunter befinden – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es sind um die 7 Prozent Akademikerinnen und Akademiker, männlich und weiblich, und dann haben wir noch zusätzlich 15 Prozent Menschen mit einer Ausbildung von der HTL über Lehrberufe, und, und, und. Der Rest hat Pflicht­schule. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Ein gewisser Prozentsatz hat vielleicht gar nicht die Pflichtschule, aber wir gehen davon aus, dass die, wenn wir das alles jetzt weiter aufarbeiten, Pflichtschule haben.

Diese Struktur ist die Vergangenheitsstruktur. Diese Vergangenheitsstruktur wird sich in Zukunft ändern, denn wer bekommt tatsächlich einen Status? – Das wissen Sie genauso gut wie ich: Es sind Menschen aus Syrien, aus Afghanistan, ein bisschen aus dem Irak, und dann war es das – entschuldigen Sie, dass ich das jetzt so nonchalant sage. Und wir rechnen damit, dass das, wie gesagt, in den nächsten Monaten, denn das geschieht ja nicht auf einmal, das geht von Etappe zu Etappe, über das Jahr gesehen an die 30 000 sein werden. (Abg. Peter Wurm: Das geht im Jänner schon weiter, oder?) Noch einmal: Das hängt auch davon ab, wie schnell die Verfahren sind und wie schnell überhaupt die Zuerkennungen erfolgen. Davon hängt das Ganze ab.

Wir haben aus der Vergangenheit einen Erfahrungswert, wie schnell wir waren, und ich hoffe, dass wir dieses Tempo auch in der Zukunft beibehalten können. Es ist ja auch Per­sonal aufgestockt worden, daher hoffe ich, dass wir das Tempo beibehalten kön­nen.

Und für diese Menschen haben wir vorgesorgt. Wir haben einerseits schon im laufenden AMS-Budget automatisch vorgesorgt, und für das, was noch zusätzlich kommt – das haben Sie jetzt nicht in den Budgetunterlagen drinnen, aber ich darf es Ihnen mitteilen –, werden Sie bis zur Beschlussfassung in zweiter Lesung die Basis für weitere Mittel in einem Abänderungsantrag vorgelegt bekommen und diesen Antrag eventuell mitbeschließen oder nicht mitbeschließen – das weiß ich nicht. Sie können jedenfalls noch zusätzliche Mittel beschließen, um mit diesen Personen verstärkt arbeiten zu können, wobei wir jetzt schon 40 Millionen € drinnen haben, und dann


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kommt noch ein bisschen etwas dazu – „ein bisschen etwas“ ist gut gesagt, es kommt noch einiges dazu. Wir wollen nämlich aus unserer Gesamtverantwortung heraus mit diesen Menschen arbeiten.

Natürlich wissen wir nicht, wie lange gewisse Personengruppen tatsächlich hier bleiben, aber wir gehen davon aus, dass die, die jetzt um einen Asylstatus angesucht haben, das sehr, sehr ernst nehmen und auch wirklich hier bleiben wollen. Diese Men­schen verdienen unsere Zuwendung, so wie alle anderen auch, die arbeitslos gemeldet sind, das ist keine Frage.

Dass wir verstärkt ausländische Arbeitskräfte haben, ja, das hängt auch damit zusam­men, dass jetzt jüngere ungarische Kräfte kommen und diese die älteren ungarischen Kräfte verdrängen. Das hängt auch damit zusammen, dass jüngere slowenische, ungarische, bulgarische, rumänische Kräfte auch jene aus Serbien und aus der Türkei verdrängen, die in den Siebziger- und Achtzigerjahren zu uns gekommen sind. Das nur zur Aufklärung.

Und weil Sie auch gesagt haben, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sei solch eine Katastrophe: Wissen Sie, Herr Abgeordneter, Ihre Partei hat nicht zugestimmt (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Stimmt!), weil es ihr zu weich ist, weil es für sie nicht ausreichend ist. Lesen Sie bitte die Aussagen Ihrer Kolleginnen und Kollegen, die hier gefallen sind, als wir die Beschlussfassung hatten, es ist ihnen zu weich! Und jetzt stellen Sie sich – aus derselben Partei kommend – hier her und sagen, das alles ist eine Katastrophe?! – Seien Sie mir nicht böse! (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Wollen Sie einen Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes mit gleichem Lohn zu gleichen Bedingungen für die Menschen, die hier arbeiten, ja oder nein? Wollen Sie das, ja oder nein? – Wenn ja, dann muss man ein Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­fungsgesetz basteln, und das haben wir gemacht. Die Einzigen, die nicht mitgestimmt haben, waren Sie, weil es Ihnen zu weich war. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Na ja, eben!)

Ich sage Ihnen, wir haben den größtmöglichen Kompromiss gefunden, den größtmög­lichen Kompromiss zwischen den natürlichen Interessen der Wirtschaft – ich will auch nicht, dass einer, der zwei Wochen auf Einschulung hier ist, auf einmal da hineinfällt, ich will auch nicht, dass jemand, der fünf Tage auf einem Messestand arbeitet und von irgendwoher kommt, da hineinfällt; das alles will ich auch nicht – und fairen Bedin­gungen für alle, die hier arbeiten. Deshalb haben wir den Durchführungserlass mit der Wirtschaftskammer, mit der Industriellenvereinigung und mit der Arbeitnehmer­seite sehr wohl abgestimmt.

Noch einmal: Was wir mit diesem Gesetz erreichen wollen, sind faire Bedingungen für alle, die hier arbeiten – faire Bedingungen für alle, die hier arbeiten! (Abg. Peter Wurm: Na, eben nicht! Ich würde das einmal überprüfen, aber das tun Sie nicht!)

Und das Traurige bei diesem Gesetz ist Folgendes: 50 Prozent der Firmen, die wir erwischen, sind inländische Firmen. Aber wir erwischen sie nicht, weil sie keine Unter­lagen haben – das ist ohnehin nicht mehr das Thema, da gibt es doch eh Fristen –, sondern wir erwischen sie wegen Unterentlohnung, und das ist das Problem.

Ein weiteres Problem, das es darüber hinaus gibt, ist, dass auf einmal Teile der Wirtschaft zu mir kommen und sagen, ich sei viel zu weich! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Habe ich doch recht gehabt!) Die Aussendungen der Wirtschaftskammer Niederösterreich, Sektion Gewerbe, der Wirtschaftskammer Burgenland, Sektion Ge­werbe, der Wirtschaftskammern Steiermark und Kärnten, Sektion Gewerbe, können Sie alle haben, nur steht dort überall drinnen, dass ich zu weich bin. – Und dann


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kommt auf einmal die Partei, die den „kleinen Mann“ schützen will, und erklärt mir, dass ich zu hart bin. – Seien Sie mir nicht böse, das ist Populismus pur! – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Peter Wurm: Weil Sie die nicht erwischen, die Sie erwischen wollen!)

17.59


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker zu Wort. – Bitte.

 


18.00.11

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Werte Damen und Herren! Herr Minister Hundstorfer, Sie haben jetzt mit einigen Irrtümern, Mythen und Märchen aufgeräumt, gleichzeitig gilt es auch, mit einem Märchen Ihrerseits aufzuräumen. Ja, internationale Unternehmungen wie die Voest haben es an sich, dass sie auch international Standorte haben (Bundesminister Hundstorfer: Ja, eh!) und daher zum Beispiel auch in Amerika einen Standort aufmachen – und das ist auch gut so. Es ist eben so ein Märchen, dass immer die Energiekosten das Ausschlaggebende sind, und das sollten wir heute hier auch einmal ganz klar sagen. (Beifall bei den Grünen. – Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Hundstorfer.)

Gleichzeitig haben wir natürlich auch Hunderte von Unternehmungen, die international tätig sind, und das hat auch seinen guten Grund: Da geht es nicht um Produktions­verlagerungen, sondern sehr wohl auch darum, auf den Märkten vor Ort zu sein.

Heute werden immer die Defizite des Arbeitsmarktes angesprochen, und es wird viel weniger davon gesprochen, was denn das Zukunftsbild der Arbeit ist, was die zukünftigen Arbeitsmärkte sind und wie wir diese gestalten können, wie wir diese sichern können. Meiner Meinung nach wird es im Wesentlichen um drei Bereiche gehen: Das erste Thema sind Investitionen in die Zukunft, das zweite sind Senkung, Entlastung der Arbeitskosten – nämlich eine ganz klare Entlastung der Arbeitskosten –, und der dritte Bereich ist, entsprechend gute Rahmenbedingungen für Start-ups, EPUs und klein- und mittelständische Unternehmungen zu machen.

Zum ersten Bereich, nämlich in die Zukunft investieren: Da geht es ganz klar um den Bereich der Bildung, um Forschung, um Innovation, um Technologie. Das sind die zentralen Herausforderungen, und wie wir heute gesehen haben, gibt es im Budget für nächstes Jahr auch da wieder gravierende strukturelle Mängel, die uns weiterhin begleiten werden und die ein Nachteil sein werden, insbesondere in den Bereichen Bildung und Forschung. Diesbezüglich stellt sich die Frage, wie wir das lösen können, und gerade Ihnen als Minister, der auch für den Arbeitsmarkt zuständig ist, würde es gut anstehen, genau für diese Bereiche mitzukämpfen, denn eines ist klar: Die Forschung von heute sind die Arbeitsplätze von morgen, und daher gilt es, da zu investieren – genau so, wie das Kollege Vogl heute betont hat. Da fehlen uns die Mittel.

Bezeichnend ist, dass heute eine Budgetrede gehalten wurde, in der die Themen Umweltschutz und Klimaschutz nicht einmal vorgekommen sind, mit keiner Silbe erwähnt wurden, und dabei wissen wir, meine Damen und Herren, das ist die Heraus­forderung, gleichzeitig aber auch die Chance der Zukunft.

Wir haben Hunderte Unternehmungen in Österreich, die federführend sind, die Vor­reiter sind, die Zigtausende Arbeitsplätze schaffen, und genau dort gilt es zu inves­tieren, auch im Kontext mit der Klimakonferenz in Paris in einigen Wochen. Da geht es um den zukunftsorientierten Umbau der Wirtschaft.


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Nur ein Beispiel aus Oberösterreich: Dort haben wir einen Ökoenergie-Cluster, wo mehr als 170 Unternehmungen versammelt sind und arbeiten – ganz erfolgreich ar­beiten! Ich nenne zwei Beispiele: einerseits die Firma Fronius – Fronius ist federfüh­rend und Weltmarktführer in der Solarenergiesparte –, andererseits die Firma ÖkoFEN. Dies ist ein Mühlviertler Unternehmen mit seinen Öko-Pellets-Heizungsanlagen, das weltweit exportiert. Genau das sind die Zukunftsmärkte, und dort gilt es zu investieren. Das ist etwas, was wir vermissen, und darauf muss zukünftig fokussiert werden.

Der zweite Bereich bei diesen Zukunftsinvestitionen ist eine moderne Infrastruktur. Jetzt haben wir erlebt, dass über den Breitbandausbau monatelang gestritten wurde. Dann ist das Geld endlich da, dann ist es de facto zu wenig. Wir wissen, wir fallen in diesem Bereich immer weiter zurück und alles geht de facto viel zu langsam. Dies ist im Wesentlichen auch eine Form von Stillstandsverwaltung. Und natürlich geht es um zukunftsfähige Verkehrssysteme und moderne Energienetze. Genau da gilt es zu investieren!

Wenn wir von der Entlastung des Faktors Arbeit reden, so geht es selbstverständlich um eine Modernisierung des Steuersystems, Herr Kollege. Es geht nicht darum, jemandem etwas wegzunehmen – überhaupt nicht! –, wir wollen eine Umverteilung der Steuerbelastung – genau darum wird es gehen –, eine Entlastung des Faktors Arbeit. Genau das wird Arbeitsplätze schaffen, insbesondere auch im klein- und mittel­ständischen Bereich. Da gilt es anzusetzen!

Zum Schluss das Thema Rahmenbedingungen für Unternehmungen: Die Start-ups haben es nicht einfach. Wir wissen, im Vergleich mit dem EU-Durchschnitt ist die Gründungsdauer in Österreich überproportional. Gleichzeitig ist es schwierig für die EPUs, mit verschiedenen Rahmenbedingungen, deren Verbesserung längst überfällig ist, zurechtzukommen. Da geht es darum, Verfahren zu vereinfachen, da geht es um eine bessere soziale Absicherung, und selbstverständlich geht es für die klein- und mittelständischen Unternehmungen um den Abbau der Bürokratie und die Umsetzung eines längst überfälligen One-Stop-Shops.

Eine Bearbeitung all dieser Bereiche steht längst an. All diese Bereiche gilt es kon­sequent anzugehen, und ich bin mir sicher, dass Sie dabei auch außerhalb der Regie­rungsparteien Mehrheiten finden. Es gilt, konsequent daran zu arbeiten, möglichst zügig zu arbeiten und damit tatsächlich die Zukunft zu sichern, und zwar insbesondere die Arbeitsplätze und die Chancen für die Jungen zu sichern. (Beifall bei den Grünen.)

18.06


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.

 


18.06.11

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Minister Hundstorfer und Langzeitabgeordneter Auer haben gesagt, man müsse ein bisschen gute Stimmung machen, man dürfe nicht alles schlechtreden. – Dass man natürlich nach 32 Jahren hier im Haus alles gutreden muss, ist selbstverständlich, aber es macht die Lage für jene Leute nicht besser, die keinen Job haben, wenn ich alles schönrede! (Abg. Wöginger: Das wird dir nicht passieren!) – Das kann mir nicht passieren.

Betreffend die Teilpension muss ich dem ÖVP-Sozialsprecher schon eines ausrichten: Die Teilpension hat zur kontinuierlichen Altersteilzeit einen einzigen Unterschied – einen einzigen! –, nämlich dass die Unternehmen 100 Prozent der Mehrkosten ersetzt bekommen und nicht 90. (Abg. Wöginger: Ja, eh, was regst du dich da auf?) Deswegen hat die ÖVP dem Salat zugestimmt, denn das ist wieder eine reine


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Geldverteilaktion, damit man den Marketing-Gag Teilpension verkaufen konnte. (Abg. Wöginger: Was regst du dich so auf?) Und warum sich die ÖVP für solch einen Marketing-Gag hergibt, der im Pensionswesen überhaupt nichts bringt, der keinen Menschen länger im Arbeitsprozess hält (Abg. Wöginger: Wieso nicht?), sondern der nur den Unternehmern mehr Förderung hineinschiebt, das verstehe ich nicht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

So, und jetzt komme ich zu den Kollegen, die mir vorgeworfen haben, die NEOS wollen die Sozialpartnerschaft abschaffen. Ich glaube, da sind einige Dinge ein bisschen in ein schiefes Licht geraten. (Abg. Katzian: Das Gute ist, das können Sie nicht bestimmen!) – Herr Kollege Katzian, Sie werden mir Ihre Polemik im nächsten Beitrag dann drüberschmieren, aber ich weiß ja sowieso schon, was Sie immer sagen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Katzian.) – Ja, eh, das kann man so ernst nehmen wie das vom Kollegen Vogl.

Aber ich möchte schon auf eines hinweisen: Die Arbeiterkammer, das sagt Kollege Muchitsch zu Recht, soll die Mitarbeiter beraten, wenn es darum geht, ob sie richtig bezahlt sind, ob die Kündigung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist oder was immer – das ist ihr Job und ihre Aufgabe –, aber um die Qualität von veganen Würsten zu testen und um zu testen, welches Mittel besser gegen Pickel hilft, dafür brauche ich keine Arbeiterkammer. Aber die schwimmt dermaßen im Geld, dass sie schon gar nicht mehr weiß, was sie damit tun soll!

Die Bürger wissen leider auch viel zu wenig, dass in der Arbeiterkammer die durch­schnittliche Zusatzpension höher ist als die durchschnittliche ASVG-Pension, denn da stopfen sich die Arbeiterkämmerer das Geld der „kleinen Leute“ fleißig in ihre Taschen.

Kollege Haubner hat gesagt, die Wirtschaftskammer habe ohnehin die Beiträge um 30 Prozent gesenkt, bloß ist er auch schon so lange im Geschäft, dass er vergessen hat, dass das irgendwann im Jahr 2000 war. In der Zeit von 2004 bis 2013 sind die Kammerumlagen der Wirtschaftskammer aber wieder um 46 Prozent gestiegen, wie aus einer Anfragebeantwortung des Ministeriums hervorgeht – das erfinde ich ja nicht. Es wäre also durchaus an der Zeit, wieder einmal ordentlich zuzulangen, und das hat nichts mit schönreden unsererseits zu tun, sondern Sie reden sich Ihren eigenen Verwaltungsstadel schön.

Kollegin Königsberger-Ludwig hat mir vorgeworfen, einiges, was wir hier bringen, wäre ein neoliberaler Ansatz, und mit dieser Kritik kann ich leben. Damit kann ich sehr gut leben! (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Die Sozialdemo­kraten haben die eine Politik, und wir haben eben eine liberale. Das empfinde ich nicht als Vorwurf – ja, das empfinde ich nicht als Vorwurf. (Abg. Königsberger-Ludwig: Demokratie lebt von Diskussion! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Von den Grünen – ich glaube, sie waren es – wurde uns vorgeworfen, wir hätten die Vorstände befragt. – Wir haben Unternehmer befragt, die Führungsfunktionen in Unternehmen bis 99 Mitarbeiter haben! Also wir reden da nicht von Konzerndirektoren, die fett auf dem Stuhl sitzen und sagen, die Arbeiter sollen mehr hackeln, sondern wir reden von Menschen, die in kleineren und mittelgroßen Betrieben Verantwortung tragen, und die erwarten sich liberale Regelungen im Arbeitsrecht, weil sie dann mit dem Tagesgeschäft besser zurande kommen.

Für die Menschen, die arbeiten, und für die Menschen, die Jobs schaffen, setzen wir uns ein, und wir warnen davor, dass wir die in Österreich zu Tode bürokratisieren, dass es am Schluss eben keine Jobs mehr gibt.

Kollege Vogl hat gesagt, aber die geben auch keine Garantie, dass zusätzliche Jobs geschaffen werden. Also wer in der Wirtschaft eine Garantie für irgendetwas verlangt,


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hat einfach gar nichts verstanden, gar nichts von Wirtschaft, vom Wandel, vom Preis­mechanismus Angebot und Nachfrage.

Wenn ich jetzt resümieren darf, was wir heute von Rot und von Schwarz und leider auch von Ihnen, Herr Minister, gehört haben: Im Bereich Arbeitsmarkt können wir von dieser Regierung gar nichts erwarten. Es ist so, wie es der Vizekanzler gesagt hat: Es wird herumgewurschtelt und es wird weitergewurschtelt wie bisher! (Beifall bei den NEOS.)

18.10


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


18.10.54

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Loacker, Sie haben ohnehin schon hellge­sehen, denn es ist genau das eingetreten, was ich mir zu Beginn dieser Dringlichen Anfrage schon gedacht habe: Wer so eine Dringliche mit 97 Fragen herschmeißt, dem geht es nicht um die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit in diesem Land, der will hier eine Show abziehen, und das haben Sie in den Bereichen, bei denen Sie sich gut auszukennen glauben, auch getan.

Ich sage Ihnen: Diese Dringliche Anfrage ist ein Bauchfleck der Sonderklasse, denn mit dem, was zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit tatsächlich zu tun ist, hat Ihre Dringliche Anfrage überhaupt nichts zu tun; ich werde mir erlauben, auf einzelne Punkte noch einzugehen. So geht es jedenfalls nicht! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie beklagen das Fehlen von Konzepten gegen die Arbeitslosigkeit. Dann schauen wir gleich, was Ihnen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einfällt. Das Erste, was Sie in der Dringlichen schreiben, bevor Sie noch selbst irgendeinen Vorschlag machen: Sie wissen schon, wer schuld ist. Schuld sind die Sozialpartner! Ist eh klar. Sie sind deswegen schuld, schreibt der Herr Loacker, denn wenn es um Reformen geht, wer­den die immer im Keim erstickt.

Na ja, da muss man natürlich genauer hinschauen, um welche Reformen es denn da geht. Was subsumieren Sie denn unter dem für Sie offensichtlich positiv besetzten Begriff der Reformen? Das sind zumeist gravierende Verschlechterungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und da können Sie sich sicher sein: Solche Reformen werden zumindest der gewerkschaftliche und der Arbeitnehmerteil der Sozialpartnerschaft immer im Keim ersticken, weil wir nicht haben wollen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen auf der Strecke bleiben. So einfach ist das, Herr Loacker! (Beifall bei der SPÖ.)

Dann sagen Sie noch, das hat sogar zu Unsicherheiten bei den Kollektivvertrags­ver­handlungen geführt. Also da sage ich Ihnen auch sehr ehrlich, das, was da stattgefun­den hat, war sowieso ein Novum in der Kollektivvertragsgeschichte in diesem Land: Dass eine Arbeitgeberorganisation hergeht und sagt: Wir können mit euch nicht verhandeln, da müssen wir zuerst zur Bundesregierung pilgern und uns anhören, was die jetzt vorhaben, sonst können wir euch keine Gehaltserhöhungen anbieten!, das ist ein Tabubruch, weil bisher immer klar war, Kollektivvertragsverhandlungen sind Sache der jeweiligen Tarifpartner in der jeweiligen Branche, und das hat auch immer gut funktioniert. Was das Kasperltheater tatsächlich mit der Realität zu tun hatte, weiß außer den Betroffenen niemand. Ich bin sehr froh, dass wir jetzt in ordentlichen Verhandlungen sind, und ich meine und hoffe, dass wir da auch bald zu einem guten Abschluss kommen.


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Sie sagen, Sie wollen die Arbeitslosigkeit bekämpfen. Ich sage Ihnen, was wir tun, um Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Eine Maßnahme ist, die Kaufkraft zu steigern, weil Kaufkraftsteigerung nachweislich zu Wachstum und Beschäftigung führt. Die Deutschen haben das gemacht, indem sie den gesetzlichen Mindestlohn eingeführt haben, wodurch sie für viele, die vorher weniger verdient haben, eine Kaufkraftsteige­rung zustande gebracht haben. Wir werden mit 1. Jänner die Steuerreform umsetzen: 5,2 Milliarden € für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Pensionisten. Ich weiß, in Ihr Weltbild passt das nicht hinein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwas bekommen, weil Sie sagen, die Lohnkosten sind zu hoch, die Lohnnebenkosten sind zu hoch. Dann kommen Sie gleich mit der Bullpeitsche und sagen: Alles weg!

Faktum ist, die Steuerreform wird mit 1. Jänner umgesetzt: 5,2 Milliarden €. Und alle Wirtschaftsforscher bestätigen den positiven Effekt! Von Ihnen lassen wir uns den ganz sicher nicht kleinreden! Nehmen Sie das zur Kenntnis, lieber Herr Loacker! (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt bin ich schon bei Ihren Lohnnebenkosten; da haben Ihnen eh schon einige heute etwas dazu gesagt. Die Lohnnebenkosten waren jedenfalls vor der Krise höher als jetzt, wir haben zweimal Senkungen durchgeführt. Das ist Ihnen natürlich alles viel zu wenig und viel zu klein. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, mit mir können Sie über die Senkung von Lohnnebenkosten diskutieren. Zum Beispiel können wir beim Familien­las­tenausgleichsfonds sofort eine Diskussion über eine Umbasierung beginnen. Machen wir eine wertschöpfungsbezogene Basis für den Familienlastenausgleichs­fonds! Das würde bedeuten, dass personalintensive Betriebe entlastet werden, dass kapitalintensive Betriebe belastet werden, es käme zu einer Umschichtung, und wir hätten, glaube ich, damit eine gute Möglichkeit, die Lohnnebenkosten insgesamt zu senken.

Sehen Sie, und das ist Ihr Problem: Sie spielen hier den Kasperl und fangen an, wenn jemand einen Vorschlag macht (Abg. Loacker: Herr Präsident! „Kasperl“?! – Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen), in einer oberflächlichen Art und Weise zu lachen und den anderen hinzustellen, wie wenn er nicht von dieser Welt wäre. Ganz ehrlich, diese Überheblichkeit hat sich niemand hier verdient, und die lasse ich mir von Ihnen auch nicht gefallen, lieber Herr Loacker! Ganz offen gesprochen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, den Schlusssatz bitte! Die Redezeit Ihrer Fraktion ist erschöpft.

 


Abgeordneter Wolfgang Katzian (fortsetzend): Ich nehme den Kasperl nicht zurück! (Heiterkeit.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Dann bekommen Sie von mir einen Ordnungsruf.

*****

Abgeordneter Wolfgang Katzian (fortsetzend): Danke. – Sagen Sie uns doch ganz konkret, wenn wir die Lohnnebenkosten senken, wie viele Jobs geschaffen werden! Ich war in der letzten Zeit in mehreren Unternehmungen unterwegs und habe überall die gleiche Frage gestellt: Bei einer Senkung der Lohnnebenkosten, wie viele Arbeitsplätze werden Sie da schaffen? Wie viele Leute werden Sie neu einstellen? Sagen Sie mir, zwei oder drei oder irgendetwas! – Niemand, kein einziger, …

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist längst erschöpft. Bitte noch den Satz abschließen, und dann ist Ende!

 



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Abgeordneter Wolfgang Katzian (fortsetzend): ... kein einziger zusätzlicher Arbeits­platz!

Also nehmen Sie eines zur Kenntnis: Mit diesen Programmen, die Sie hier vorlegen, können Sie wahrscheinlich Ihren Finanzier gut bedienen, aber sicher nicht die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

18.17


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte.

 


18.17.25

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! „Die Unter-nehmen sind verunsichert. Das wirkt sich auf die Investitionen und den Arbeitsmarkt direkt aus. Das Land braucht Aufbruchsstimmung – der Kern dabei ist: Arbeitsplätze, Arbeitsplätze und nochmal Arbeitsplätze, um allgemeinen Wohlstand und sozialen Zusammenhalt auf Dauer zu sichern.“ Das sagt IV-Präsident Kapsch zur aktuellen Situation.

Ja, es ist richtig, nur Unternehmerinnen und Unternehmer schaffen Arbeitsplätze, und es ist notwendig, dass wir gerade diese Gruppe in Zeiten wie diesen wertschätzen und unterstützen. Und wir brauchen keine Pauschalverurteilungen, wie sie Frau Staats­sekre­tärin Steßl im Zuge der Steuerreform gemacht hat. Wir sind auch gegen Steuer­betrug, denn er verzerrt den Wettbewerb, und das ist schlecht für unsere Unterneh­merInnen.

Die utopischen Forderungen, die Kollege Vogl vorher in den Raum gestellt hat, testen Sie am besten einmal bei Ihrem Konzern in Steyr. (Ah- und Oh-Rufe bei der FPÖ.) Ich bin überzeugt, sie wirken kontraproduktiv, verunsichern unsere Unternehmerinnen und Unternehmer, und es werden keine neuen Arbeitsplätze entstehen.

Wenn wir die Gruppenbesteuerung nicht hätten und so qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dann würden wir schlecht ausschauen, denn dann würden andere Konzerne auch ins Ausland abwandern.

Daher: Keine neuen Belastungen, weder für große noch für kleine Betriebe, und den angekündigten Reformkurs unseres Finanzministers unterstützen. Diese Reformen werden schmerzhaft sein, wir haben das bei der Gesundheitsreform erlebt. Das ist kein Sonntagsspaziergang, wir haben auch dadurch Wählerstimmen verloren, aber nichts­destotrotz war es absolut notwendig, denn nur dann, wenn wir bei den Reformen auf das Gas steigen, können wir auch die Lohnnebenkosten senken, was wir für den internationalen Wettbewerb unbedingt brauchen. 60 Prozent unserer Exportquote steht auf dem Spiel, und daher ist eine Senkung notwendig. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein weiterer Punkt, den unser Finanzminister angeschnitten hat, ist die Ausweitung der Handlungsspielräume für unsere Unternehmen, das ist ganz wichtig, auch im Bereich Arbeitszeitrecht, Arbeitnehmerschutz. Der kleine Unternehmer muss schauen, ob die Mitarbeiter jeden Tag die Sicherheitsschuhe anhaben. Ein Mitarbeiter kann nicht mehr auf den Spediteur warten, der die Lieferung bringt, weil er schon zehn Stunden im Betrieb anwesend ist. Das nervt die Unternehmer, nervt aber genauso die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ja, und was wirklich los ist in der Praxis, das erfährt man eigentlich nur dann, wenn man Mitarbeiter sucht. Ich habe jetzt den Fall gehabt, dass ich Produktionsmitarbeiter gesucht habe. Es ist erschreckend, wie viele Personen kommen, die nur Pflicht­schulabschluss haben. Es ist erschreckend, wie offen über Sozialbetrug gesprochen


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wird, so nach dem Motto: Ich bekomme 900 €, ich kann jetzt nur mehr geringfügig arbeiten. Und es gibt noch immer die Bewerber, die nur um einen Stempel kommen. Das sollte längst vorbei sein. Und es ist auch erschreckend, wie viele, wenn man Bewerbern einen Schnuppertag anbietet, der bezahlt ist, der angemeldet ist, nicht erscheinen.

Da müssen wir ansetzen mit einer verpflichtenden Ausbildung im Betrieb für Pflicht­schulabsolventen, mit einer Reform der Mindestsicherung – sie soll Anreiz sein und nicht Komfortzone. Und auch die Zumutbarkeitsbestimmungen gehören überdacht. Denn nur dann, wenn wir die Maßnahmen strenger machen, ist es möglich, dass wir offene Stellen besetzen und so auch dem Sozialmissbrauch entgegenwirken. Ich glaube, das ist uns allen ein Anliegen.

Wir haben gute Voraussetzungen in Österreich, wir haben tolle, innovative Unter­nehmerinnen und Unternehmer, wir haben qualifizierte Mitarbeiter, wir haben eine gut funktionierende Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer, die die Exportwirtschaft unterstützt, wir haben neue Finanzierungsmöglichkeiten und niedrige Zinsen, wir haben auch in der Forschung und Entwicklung aufgeholt, und die Tarifre­form wird auch zur Steigerung des Konsums beitragen. Eine deutliche und nachhaltige Abnahme der Arbeitslosigkeit schaffen wir aber nur dann, wenn wir den vom Finanzminister vorgestellten Reformkurs mutig und zügig umsetzen, und dazu lade ich Sie ganz herzlich ein. (Beifall bei der ÖVP.)

18.22


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.

 


18.22.08

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! (Abg. Heinzl: Gemma ’s an!) Gemma ’s an! – Ja, die Budgetrede von Finanzminister Schel­ling heute war natürlich ein Offenbarungseid. Besonders schmunzeln musste ich bei seinem Vergleich, er möchte mit der Regierung jetzt von der Regionalliga Ost in die Champions League aufsteigen. Ich muss Ihnen sagen: Erstens fehlen Ihnen die Champions-League-tauglichen Spieler, und zweitens sind Sie seit Jahren im Dauer­abseits, das sollten Sie irgendwann einmal merken. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweite Geschichte, ganz kurz: Was mir heute auch gefehlt hat vonseiten der ÖVP vor allem, das war Ihr großer Wahlkampfslogan bei der Nationalratswahl 2013 – wenn Sie sich vielleicht noch daran erinnern –, und zwar: „Entfesselung der Wirtschaft“. Ich möchte es noch einmal in Erinnerung rufen: Das war damals Ihre große Vorgabe, Ihr Ziel: „Entfesselung der Wirtschaft“. Wenn Sie heute mit Unternehmern reden, dann werden die Ihnen genau sagen, was Sie eben nicht entfesselt haben. Sie haben die Wirtschaft nämlich gefesselt.

Gehen wir zurück zur Ausgangslage. Sehr viel wurde heute schon gesagt. Aufgrund der wirklich harten und erschreckenden Zahlen möchte ich es einfach noch einmal wiederholen: Unser Sozialsystem kracht wie eine Kaisersemmel. Im Januar 2015 hatten wir 472 000 Arbeitslose. Im Jänner 2016 werden wir nicht nur die halbe Million überschreiten, wir werden wahrscheinlich 550 000 erreichen, wenn diese Entwicklung wie in den letzten Monaten so fortschreiten wird. Und wenn 550 000 Arbeitslose für eine SPÖ kein Katastrophenszenario sind, dann weiß ich nicht, was noch alles passieren soll, damit Sie endlich einmal aufwachen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es sind ja nicht nur die Arbeitslosen. Ich möchte es noch einmal in Erinnerung rufen: Wir haben zirka 250 000 Mindestsicherungsbezieher – Tendenz: stark steigend! Wir haben 170 000 Notstandsbezieher – Tendenz: stark steigend! Und wir haben 80 000 Asyl­werber hier – Tendenz: nicht nur stark steigend, sondern nahezu explodierend! Ich


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möchte auch noch in Erinnerung rufen: Wir haben mittlerweile 8,7 Millionen Bewohner in Österreich, und bereits knapp 1,2 Millionen davon sind keine Österreicher mehr.

Auf der Wirtschaftsseite hatten wir für 2014 eine Prognose – Sie wissen das – von 1,7 Prozent Wachstum, erreicht haben wir letztendlich 0,4 Prozent. Also das ist nicht nur knapp daneben, das ist eine Katastrophe. Und aktuell werden wir die Prognosen für 2015 mit 1,2/1,4 auch nicht erreichen, wir werden wahrscheinlich so liegen wie 2014: bei knapp 0,4 Prozent. Laut Aiginger vom Wifo ist eines klar: Die nächsten zehn Jahre wird kein Wirtschaftswachstum kommen. (Abg. Wöginger: Ihr wollt es ja gar nicht!) Das heißt, wir haben auf beiden Seiten ein Riesenproblem.

Zur Zunahme der Arbeitslosigkeit sei auch noch einmal klar gesagt: 10 Prozent bei den Österreichern, rund 24 Prozent bei den Ausländern. Das muss man auch sagen, damit es jeder weiß. Der Anteil der Ausländer an der Arbeitslosigkeit beträgt bereits satte 28 Prozent. Und das kostet auch Geld, der Herr Minister weiß es: Jeder Arbeitslose kostet 19 000 € im Jahr. Das heißt, die ausländischen Arbeitslosen kosten das Budget bereits 2,5 Milliarden €. Um das auch einmal festzumachen. (Bundesminister Hundstorfer: Eingezahlt! Eingezahlt!)

Ich werde mich jetzt gar nicht lang damit aufhalten, dass in der Arbeitslosenstatistik natürlich sehr viel fehlt: Menschen mit Bezugssperre, im Krankenstand, mit Pensions­vorschuss. Also rund 40 000, 50 000 fehlen sowieso in der Statistik. (Ironische Heiterkeit bei Bundesminister Hundstorfer.) – Herr Minister, wir haben das diskutiert.

Ich möchte mich aber gleich, nachdem Sie da jetzt lächeln hinter mir, entschuldigen. Vor der Sommerpause bin ich hier gestanden und habe gesagt, 50 Prozent der Mindestsicherungsbezieher sind nicht Österreicher. Ich muss mich korrigieren: Das trifft nur auf Tirol zu. Nur in Tirol haben wir knapp 50 Prozent Nicht-Österreicher in der Mindestsicherung. Sie haben mich korrigiert: Österreichweit sind es ungefähr 33 Prozent. Wenn das noch so ist, dann möchte ich das jetzt gerne klarstellen, damit es jeder verstanden hat.

Die Belastung für die Gemeinden und für das Gesamtbudget durch die Mindest­sicherung beträgt pro Jahr derzeit 1,5 Milliarden €. Das wird auch immer unter den Teppich gekehrt.

Betreffend die „Asylwerber“ möchte ich noch einmal ganz klar darauf aufmerksam machen, im Speziellen die NEOS und die Grünen: Vielleicht verlassen Sie einmal Ihre ausgebauten Dachböden mit Dachterrassen und kommen herunter auf den Boden der Realität, denn dann würden Sie einmal sehen, was sich in Österreich abspielt. Wir haben 70 bis 80 Prozent Wirtschaftsflüchtlinge. Wir haben für diese Leute weder Jobs, noch haben wir Wohnungen für sie. Und das kostet den Staat zurzeit 1,5 Milliarden €. Das habe ich auch im Frühjahr bereits hier gesagt. Da hat der Herr Minister gesagt, das stimmt nicht. Mittlerweile wissen wir alle, dass die Zahlen sehr wohl stimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Von den Asylberechtigten befinden sich derzeit 19 000 in der Arbeitslosigkeit. (Prä­sident Kopf gibt das Glockenzeichen.) Ich habe mich bemüht, das herauszufinden: Wir haben zurzeit 65 000 Asylberechtigte in Österreich, 19 000 davon sind in der Arbeitslosigkeit, und ungefähr 35 000 davon beziehen Mindestsicherung. Wenn Sie addieren können, dann wissen Sie, wie viele von den Asylberechtigten auf dem Arbeitsmarkt sind.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Den Schlusssatz bitte, Herr Abgeordneter!

 


Abgeordneter Peter Wurm (fortsetzend): Ich muss leider zum Schlusssatz kommen, ich hätte noch mehr zu erzählen gehabt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 185

Noch einmal ganz klar: Wir Freiheitlichen haben eine Fülle an Vorschlägen gemacht: sektoraler Zuzug, Beschränkung. Was unbedingt notwendig ist hier in Österreich, das ist eine wirtschaftsfreundliche Stimmung, ist doch der Unternehmer der Einzige, der nachhaltig Jobs schafft. Und das sollten Sie endlich in die Realität umsetzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.

 


18.28.15

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! „Arbeitsfroh und hoffnungsreich“ – so steht es in unserer Bundeshymne. Die Worte finden in der derzeitigen Arbeitsmarktsituation aber kein günstiges Umfeld. Für die Österreicher ist kein Anlass mehr gegeben, hoffnungsreich zu sein, wenn wir langfristig mit einer Arbeitslosenrate von 10 Prozent rechnen müssen. Und nicht einmal dieser Prognose ist zu vertrauen, denn die künftige Zunahme an Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, die auf den österreichischen Arbeitsmarkt drängen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös abzuschätzen. Diese Zahlen werden rasant steigen, und es werden, wie der Herr Minister zuerst ausgeführt hat, pro Jahr 30 000 Personen sein, die einen positiven Asylbescheid bekommen. (Bundesminister Hundstorfer: Nächstes Jahr!)

Andererseits wird die Bezeichnung „arbeitsfroh“ in Österreich durch unser System der Mindestsicherung ad absurdum geführt. Dieses System der sozialen Hängematte fördert nicht die Motivation, einer Beschäftigung nachzugehen. Als Beispiel können wir die aktuellen Zahlen von Wien anschauen: Es sind 9 Prozent der Wienerinnen und Wiener in der Mindestsicherung – das sind ungefähr 150 000 Personen, und diese Zahl steigt jährlich dramatisch.

Die Sozialhilfeempfänger werden immer jünger. Laut einem Artikel in der „Presse“ landen 20 Prozent der Wienerinnen und Wiener nach der Schule direkt in der bedarfsorientierten Mindestsicherung!

Dabei versuchen viele nicht einmal, eine Ausbildung zu beginnen. Das mag an mangelhaften Sprachkenntnissen liegen, aber nicht nur, denn viele österreichische Pflichtschulabsolventen können nicht ausreichend lesen, schreiben und rechnen, um auch nur daran denken zu können, eine Lehre zu beginnen.

Das ist dramatisch, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn die Zahl der „NEETs“ – wie die Abkürzung heißt für junge Menschen, die sich nicht in Ausbildung, nicht in einer Schule und nicht in der Arbeit befinden – steigt ständig. Sie werden unter diesen Voraussetzungen auch in Zukunft nicht auf eigenen Beinen stehen können, und man kann sich vorstellen, wie schrecklich es für junge Menschen ist, gar keine Perspektiven zu haben. Aber diese Situation hat sich bereits seit Jahren entwickelt, auch in der Zeit, als es noch nicht so einen dramatischen Flüchtlingsandrang gegeben hat.

Aber es ist nicht nur der mangelnde Ansporn, junge Menschen in den Arbeitsprozess zu integrieren, sondern auch die Herausforderungen durch die Erhöhung des Pen­sionsalters, die Integration von Zuwanderern, denen nicht nur nach dem Kriterium des Bedarfs des österreichischen Arbeitsmarktes ein Aufenthaltstitel gewährt wurde, und auch die steigende Zahl der arbeitsuchenden Asylanten lassen Rekordarbeitslosen­zahlen immer mehr steigen und die Gesamtsituation aussichtsloser erscheinen.

Die Regierung hat es in den letzten Jahren verabsäumt, dieser dramatischen Arbeits­marktsituation mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen zu begegnen. Zur Verbes-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 186

serung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen gehört eine verbesserte Standortpolitik und ein leistungsgerechtes Steuersystem. Aber hohe Lohnnebenkosten und ein restriktives Arbeits- und Sozialrecht hemmen die Aufnahme von weiteren Arbeitskräften, vor allem bei den KMUs, die die höchste Unternehmersteuerlast in Österreich zu tragen haben.

Leider, meine Damen und Herren, hat sich Österreich längst von der europäischen Arbeitsmarktpolitik abgekoppelt und folgt nicht dem Vorbild der viel erfolgreicher wirtschaftenden anderen europäischen Länder. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Dietrich.)

18.32


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


18.32.38

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Das war ja an und für sich heute zu dieser Dringlichen eine sehr, sehr interessante Diskussion, weil, glaube ich, Minister Hunds­torfer mit der Darstellung der Geburtenzahlen auch ein Bild davon gezeichnet hat, was eigentlich in der letzten Zeit unter den letzten zwei Regierungen passiert ist: von diesem Rückgang der Zahl der unter 15-Jährigen, von Familien, wo viele Ehepaare oder auch Alleinerziehende nicht mehr bereit waren – oder nach reiflicher Überlegung zu der Erkenntnis kamen, dass sie es sich mit Blick auf die Zukunft nicht mehr leisten konnten –, ein weiteres oder mehrere weitere Kinder in die Welt zu setzen – Kinder, die wir brauchen!

Ich habe letzthin bei der Debatte zu einem Familienthema gesagt, Kinder sind zukünftige Steuerzahler. Egal, in welchem Bildungssystem sie heranwachsen, in welchem Beruf sie arbeiten, sie zahlen! Und auch, wenn sie Lehrlinge sind – weil so oft darüber diskutiert wird oder argumentiert wird, es brauche mehr Bildung: Ein Lehrling zahlt vom ersten Tag an bereits wieder Steuer! Wir müssen wissen, das sind schon wieder Steuerzahler. Das sollte man viel mehr berücksichtigen, Herr Minister, auch wenn es um die Frage geht, wie lange man die Kinderbeihilfe zahlt. Da geht es auch um eine Gleichstellung mit jenen, die ein Studium absolvieren. Wir müssen die arbeitenden Berufe und die produktiven Berufe, die wir noch im Lande halten können, auch entsprechend entlohnen, sodass diese Menschen von diesem Einkommen auch leben können! (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Heute wurde im Zuge der Budgetrede die Frage gestellt: Wer hat 1 000 € einge­steckt? – Da müssen wir uns einmal auf dem Land umsehen. Da gibt es genug Ange­hörige von Berufsgruppen, genug Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 1 000 € im Monat oder sogar weniger verdienen und davon leben müssen! Ich glaube, wir müssen hier viel mehr Realität hereinbringen, wir müssen viel mehr darüber reden, die Ursachen zu analysieren, als großspurig in der großen Weltgeschichte danach zu suchen.

In diesem Zusammenhang hat der Generaldirektor der Voest, Direktor Eder, vorige Woche ein gutes Beispiel gebracht: Richtig, wenn in Österreich der Durchschnitts­stundenlohn in der Industrie 33,30 € beträgt, in Deutschland 23,20 € und in China 4,40 €, dann müssen wir darauf eine Antwort finden! Sonst hätte man wieder runter­gehen müssen wie bei der Landwirtschaft mit der Palmölbutter, denn die könnte man dann wesentlich billiger aus dem Regenwald und in äthiopischen Ländern erzeugen als hier vor Ort in einer gesunden Landwirtschaft – was wiederum Arbeitsplätze bedeutet, was gepflegte Kulturlandschaft bedeutet, was Kreislaufwirtschaft bedeutet.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 187

Diese vielen KMUs, Klein- und Mittelbetriebe, die wir verlieren! Präsident Auer hat es auf den Punkt gebracht. Er hat zu Recht die Situation in der Landwirtschaft bejammert und auch seine eigene Arbeit. Das ist keine Frage, denn wer ist dafür verantwortlich, Herr Präsident? Aber du hast recht: Bei der Eröffnung der Rieder Messe war die Frau Präsidentin selber vor Ort, und wenn dort jemand die Situation in der Landwirtschaft dargestellt hat, dann war er ein Miesmacher. Jene, die sie beschönigt haben und gesagt haben – ähnlich wie Präsident Schultes –, es geht schon, die Betriebe müssen gut aufgestellt sein, also möglichst in der Nähe von Industrieräumen, wo man umwidmen kann, oder mit guter Erbschaft ausgestattet, das waren die Mutmacher. Also das ist keine Politik für den ländlichen Raum, und das trifft uns jetzt voll.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das können wir ja dann beim Finanzausgleich beweisen. Nur: Das ist ja dann die Behandlung der wiederum falschen Politik! Ich habe es mir heute in der Früh gedacht. Ich bin heute hierher zur Sitzung gefahren, und in Linz ist der gesamte Verkehr gestanden – aber nicht weil ein Unfall war, sondern weil immer mehr Leute aus den Bezirken in den Zentralraum zur Arbeit fahren müssen. Das bedeutet einen gewaltigen Verbrauch an Zeit, die der Familie oder der Freizeitwirt-schaft fehlt, und gewaltigen Stress. Da hat ein Mitarbeiter mit sieben oder acht Stunden Arbeitszeit eine Belastung von zehn oder elf Stunden.

Das muss man alles insgesamt anders bewerten, und ich denke da ganz besonders an diese vielen Wirte im ländlichen Raum, diese vielen Klein- und Mittelunternehmen, wie Präsident Auer richtig gesagt hat, die mit diesen Bauern mitsterben. 100 000 Bauern haben ihren Betrieb geschlossen! Das betrifft eine Unzahl von Schmiedebetrieben, eine Unzahl von Elektrikern, Kleinbetrieben, Familienbetrieben vor Ort – die Lehrlinge ausgebildet haben, Mitarbeiter in einem familiären Verhältnis beschäftigt haben. Das ist ja auch etwas wert, glaube ich. Wenn man in einem Großkonzern arbeitet, hat man oftmals nicht diese Wertschätzung, wie wenn man in so einem Familienbetrieb arbeitet.

Es ist also eine Fülle von Ergebnissen, die wir anders bewerten müssen. Und ich denke, das war heute der Ansatz. Der Finanzminister hat zwar sehr bürgerlich und volksnah die Zahlen dargestellt, aber wir haben da ein Problem: Es fehlen 6 oder 5 Milliarden €. Und ich glaube, man muss einmal in aller Deutlichkeit die Frage stellen: Woher soll man diese nehmen, wenn man nicht bereit ist zu Strukturmaßnahmen, zu Reformen, die längst angekündigt sind, wenn man immer wieder die Pflichtmitglied­schaften bei den Kammern verteidigt, wenn man die Sozialversicherungen verteidigt und dort die Pfründe nicht aufgibt und diese Gelder nicht der aktiven Wirtschaft zur Verfügung stellt, Gelder, die dann der Wirtschaftsminister, der Finanzminister und der Sozialminister bestens für die Bürgerinnen und Bürger verteilen könnten?

In diesem Sinne, glaube ich, ist es höchst notwendig, dass wir diese Diskussion weiterführen.

Eines hat mir gefehlt – und der Grund dafür war wahrscheinlich, dass diese Dringliche von den NEOS heute eingebracht wurde –: die Diskussion dieser Thematiken, die wir jetzt besprochen haben, in Zusammenhang mit TTIP. Warum wurde diese Demonstra­tion in Berlin von den Medien so sehr totgeschwiegen? 250 000 Bürgerinnen und Bürger haben ihre berechtigten Sorgen und Ängste dargestellt; in Österreich das-selbe. – Herr Kollege (in Richtung ÖVP), deine Handbewegung ist nicht gut, denn ich denke, es ist ganz, ganz wesentlich, dass wir das, was ganz besonders auch diese Sozialstandards auf dem Arbeitsmarkt und diese Auswirkungen bis hin zur Privati­sierung des Wassers betrifft, ordentlich diskutieren. Ich denke, da gilt es anzusetzen: dass wir die berechtigten Ängste und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger hier wesentlich ernsthafter diskutieren. Die Zeit des Drüberfahrens ist vorbei! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Kickl.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 188

Ich glaube, die wirtschaftliche Situation ist ernst genug, dass wir uns alle gemeinsam anstrengen – von der Landwirtschaft, von den KMUs bis zu den Industriekonzernen, bis zum Sozialbereich –, diese Problematik gemeinsam zu lösen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Kickl und Strache. – Abg. Kickl: Bravo! … eine Grundsatzrede!)

18.39

18.39.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Schellhorn, Kolle­ginnen und Kollegen betreffen Schaffung eines Jahresarbeitszeitmodells im Tourismus:

Wer ist für diesen Antrag? – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Zwi­schenrufe bei der ÖVP, da Abgeordnete der FPÖ sich von ihren Sitzen erhoben haben, um sogleich wieder Platz zu nehmen.) – Trotzdem die Minderheit. (Ruf bei der ÖVP – in Richtung FPÖ –: Guten Morgen!)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Alm, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Reduktion von Kammerpflichtbeiträgen:

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag wurde abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Scherak, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen.

Wer ist für diesen Antrag? – Das ist die Minderheit. Auch dieser Antrag wurde abge­lehnt.

18.40.38Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir nehmen die Verhandlungen über die Punkte 8 bis 12 der Tagesordnung wieder auf.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


18.40.51

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Ich möchte zu dem Antrag der Kollegin Mückstein über die Meldung und Veröffentlichung von Infektionen durch Krankenhauskeime sprechen und möchte noch einmal auf Ihre Ausführungen, Frau Kollegin Mückstein, zurückkommen.

Sie haben angedeutet, bei zwei Millionen Krankenhausaufnahmen kann man davon ausgehen, dass zirka 120 000 Menschen mit Krankenhauskeimen infiziert werden. 5 Prozent dieser Menschen – das sind immerhin 6 000 Menschen – sterben laut Statistik an den direkten Folgen. Das sind natürlich Zahlen, die uns zu denken geben müssen und angesichts deren wir gemeinsam dagegen antreten müssen, um diese Infektionen in den Krankenhäusern hintanzuhalten.

Es gibt eine Statistik des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, die aussagt, dass zirka 20 bis 30 Prozent dieser Infektionen ver­mieden werden könnten, wenn man die Hygienevorschriften und auch die Kontrollsys­teme einhalten würde. Und genau da setzt auch unser Allparteienantrag an, weil wir davon ausgehen, dass das System, das es in Österreich gibt, vereinheitlicht und weiterentwickelt werden muss.

Die Krankenanstalten sind ja jetzt schon dazu verpflichtet, die Überwachung von Krankenhauskeimen nach einem anerkannten Stand der Wissenschaft vorzunehmen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 189

nur gibt es in Österreich unterschiedliche Systeme, und es gibt auch keine Meldepflicht an den Bund. Der Antrag, den wir im Ausschuss gemeinsam beschlossen haben und auch heute hoffentlich gemeinsam beschließen werden, zielt eben darauf ab, dass gemeinsam mit den Partnern der Zielsteuerung-Gesundheit die Meldesysteme in den Krankenanstalten vereinheitlicht werden und insbesondere im Hinblick auf eine transparente und verbesserte Datenlage weiterzuentwickeln sind.

Ich denke mir, das ist ein ganz wichtiger Antrag im Hinblick auf die Patientensicherheit und natürlich auch im Hinblick auf die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenanstalten. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)

18.42


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.

 


18.42.45

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ein Blick ins Internet genügt, um sich ein Bild vom regen Handel mit Cannabissamen machen zu können. So bietet die Firma Sensi Seeds eine breite Palette von Hanfsamen an.

Dass Kunden nicht nur für legale Zwecke Cannabissamen erwerben, kann man aus einer aktuellen Kundenbewertung ersehen. Mit der Bewertung von Preis/Leistung mit vier von fünf Sternen zeigt sich ein Kunde namens Peacemaker sehr zufrieden. Nach einigen fachspezifischen Erläuterungen kommt er schließlich zur Sache: Man be­komme erst das Gefühl, dass es nicht wirke, aber dann steige es ständig an und führe zu einem lustigen High, das schließlich mit der nötigen Bettschwere ende. – So weit, so gut, so illegal.

Besonders geschäftstüchtig zeigt sich hiebei die Firma Seeds2go. Diese preist den Vertrieb von Hanfsamen mittels Automatensystem an. Damit haben Kunden die Möglichkeit, über 290 Samenarten inzwischen an fünf Standorten in Österreich legal zu erwerben; dies deshalb, weil der Anbau von Pflanzen bis zur Blüte grundsätzlich nicht strafbar ist.

Diese Art des anonymen Verkaufs von Hanfsamen ist für so manchen potenziellen Kunden ein Ansporn oder ein Anreiz, es einmal zu probieren, selbst Haschisch oder Marihuana anzubauen und auch zu konsumieren. Aber noch viel schlimmer: Man könnte auch auf die Idee kommen, illegal Drogen zu produzieren und auch zu dealen.

Tatsache ist, dass der illegale Anbau von Hanf sowohl in In- als auch in Outdoor­anlagen ständig steigt und dass auch die Qualität des THC – das ist der Rausch bewirkende Teil des Hanfs – ständig besser wird. Als Angehöriger des Landeskriminal­amtes Steiermark kann ich Ihnen aufgrund von Sicherstellungen sagen, dass dies eine Tatsache ist. (Ruf bei der SPÖ: Hat’s g’schmeckt?) – Das finde ich nicht witzig. (Abg. Kickl – in Richtung SPÖ weisend –: Da denken ein paar an die Jugend zurück!)

Gemäß § 52 Abs. 3 der Gewerbeordnung hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, soweit es aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Volksge­sundheit und des Jugendschutzes erforderlich ist, mit Verordnung zu bestimmen, dass bestimmte Waren eben nicht mit Automaten verkauft werden dürfen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieses Erfordernis ist unzweifelhaft gegeben: Nicht nur, dass durch diesen anonymen Automatenverkauf die Gefahr der Verleitung zum Drogenkonsum besteht, es kann auch der Gewöhnungseffekt bei Konsumenten eintreten und zum Gebrauch stärkerer Drogen führen. Eine Studie zeigte, dass Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren, die Cannabis nehmen, um 85 Mal häufiger zu Kokain greifen als solche, die es nicht tun.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 190

Viel zu oft musste ich im Zuge meiner beruflichen Karriere leider miterleben, wie Drogensüchtige zu Tode kamen – gar nicht zu reden von dem Leid und dem Unheil, das sie selbst erlitten und der Familie zufügten.

Daher mein Appell: Lassen wir es nicht leichtfertig zu, dass man völlig anonym die Möglichkeit hat, Drogen zu erwerben beziehungsweise zu konsumieren oder gar zu dealen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.46


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


18.47.00

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf TOP 11, auf das Verbot des Automatenverkaufs von Cannabissamen.

Die geltende Rechtslage ist ja – der Kollege hat es schon erwähnt –, dass der Verkauf von Samen und Setzlingen erlaubt ist – was grundsätzlich logisch ist, da es sich beim Hanf um einen sehr wertvollen Rohstoff handelt, der beispielsweise für textile Fasern, für Pharmazeutika und für Kosmetikprodukte gebraucht wird –, allerdings nur bis zur Blüte, weil, wie auch schon gesagt worden ist, aus der Blüte eben THC, eine rausch­fördernde Substanz, gewonnen wird. Es muss beim Verkauf an über 18-Jährige darauf hingewiesen werden, dass es natürlich nur zu legalen Zwecken verwendet werden darf.

Daraus ist eine etwas kuriose Situation entstanden: Einem Shop-Betreiber, der ord­nungsgemäß seine Samen und Setzlinge verkauft hat, wurde von der Anklagebehörde Mittäterschaft vorgeworfen, weil manche seiner Kunden eben nicht nur zum Beispiel ein Textilprodukt hergestellt haben, sondern die Pflanzen durchaus im Indoor-growing-Betrieb für den Eigengebrauch genutzt haben.

Diese Schweizer Firma, auf die Sie sich, glaube ich, bezogen haben und die auch im Antrag erwähnt ist, hat dann eben den Ausweg gefunden, auf Automaten umzusteigen, denn da gibt es keine Personen, die man anklagen kann. Es wird dann auch anhand der e-card oder eines Personalausweises oder eines Führerscheins darauf geachtet, dass das entsprechende Alter gegeben ist, das heißt, man muss dazu über 18 Jahre alt sein, was ja auch sehr positiv ist, weil man einfach darauf achten muss, dass es sich nicht um Jugendliche handelt.

Ich verstehe die Sorgen der Verantwortlichen durchaus, aber egal, wie man zu diesem Thema steht, eines ist auf jeden Fall sicher: Die Frau Gesundheitsministerin ist nicht die richtige Ansprechpartnerin, denn das Aufstellen von Automaten fällt in den Ver­antwortungsbereich des Wirtschaftsministers. Daher gibt es auch eine Zuweisung des Antrages an den Wirtschaftsausschuss, die wir selbstverständlich auch unter­stützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.49


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schmid zu Wort. – Bitte.

 


18.49.10

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Mein Thema sind die Krankenversicherungen.

Unterschiedliche Berufsgruppen leisten unterschiedliche Beiträge zu Krankenversiche­rungen und an abermals unterschiedliche Krankenversicherungsanstalten. Daraus resultiert ein nicht unerheblicher Verwaltungs- und Kostenaufwand – überwiegend zulasten der Pflichtversicherten und Steuerzahler.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 191

Seitens der Freiheitlichen wurden diesbezüglich mehrfach Novellen für eine System­änderung eingefordert – dies mit dem Sinn, eben diesen Verwaltungsaufwand auf ein verträgliches Minimum zu reduzieren und die daraus resultierenden Kostenersparnisse zugunsten der Beitragszahler zu verwenden.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass Leistungen und auch Pflichtbeiträge entsprechend den Berufsgruppen, den Versicherungsanstalten sowie den Bundesländern unter­schied­lich bemessen beziehungsweise erbracht werden. Es ist höchst an der Zeit, diese Ungleichbehandlung auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Ein Zusam­menschluss der Kassen je Bundesland stellt eine Mindestanforderung zu einem überfälligen Abbau der Verwaltung dar.

Krankenkassenbeiträge sind Lohnnebenkosten. (Abg. Schopf: Sollen wir die Kranken­kassen abschaffen?) Eine entsprechende Beitragsreduzierung aus einer Verwaltungs­vereinfachung stellt einen zielführenden Beitrag zur Senkung der Lohnkosten dar, dies ohne erforderliche Reduzierung der Leistung. – Danke.

18.51


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


18.51.04

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kollegin­nen! Liebe Kollegen! Ich möchte mich ebenfalls kurz mit dem Thema Sozialver­sicherung, Sozialversicherungsträger auseinandersetzen. Ich möchte mit einer Frage an Herrn Karlsböck von der FPÖ beginnen – er ist leider nicht mehr da –, der heute unter anderem gesagt hat, warum eine Zusammenlegung eigentlich notwendig ist. Er meinte, die Krankenkassen und die Sozialversicherungsträger in Österreich seien ein Selbstbedienungsladen. Sie würden von Menschen geführt, die nicht gut genug seien. Es gebe keine Spitzenkräfte.

Meine Damen und Herren! Er weiß ganz genau, welche Leistungen dort erbracht werden. Daher die Frage: Warum macht er dies hier und macht die Beschäftigten in den Krankenkassen schlecht? – Ich behaupte, dass Spitzenkräfte in den Kranken­kassen tätig sind. Ich behaupte, dass wir tolle Ärztinnen und Ärzte, ein tolles Pflege­personal und vor allem sehr engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Bereich der Verwaltung haben.

Meine Damen und Herren, die regionalen Krankenversicherungsträger, auch die nach Berufsgruppen gegliederten Krankenversicherungsträger, sind sehr nahe an den Menschen, sind sehr nahe an den Versicherten und vor allem auch sehr nahe an deren Bedürfnissen. Das ist wichtig, und das ist gut so. Ich hoffe, dass es auch in Zukunft so bleiben wird.

Die Anzahl der Krankenversicherungsträger spielt bei den Kosten kaum eine Rolle. Ich habe vor etlichen Wochen bereits gesagt: Im Bereich der Krankenversicherung werden zirka 3 Prozent des Budgets für die Verwaltung benötigt, 97 Prozent gehen direkt an Leistungen an die Versicherten zurück. (Abg. Kickl: Das ist ja nur die Rechnung nach innen!)

Ich vergleiche mit der Bundesrepublik Deutschland, weil hier immer wieder Vergleiche mit Deutschland ins Treffen geführt werden. In Deutschland werden 5 Prozent für die Verwaltung benötigt, und nur 95 Prozent der Leistungen gehen an die Versicherten. Vor Kurzem hat der deutsche Rechnungshof eine interessante Studie veröffentlicht, in der steht, dass aufgrund der Fusionen, die jetzt in Deutschland in der Kranken­versicherung durchgeführt worden sind, zu erwarten ist, dass die Verwaltungskosten nicht geringer, sondern – im Gegenteil! – höher werden. Meine Damen und Herren! Ich denke, das Gleiche wäre auch in Österreich der Fall.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 192

Kollege Loacker von den NEOS hat im Ausschuss, aber auch heute bereits im Plenum in der Debatte gesagt, eine Zusammenfassung aller Versicherten in eine Kranken­kasse wäre solidarischer. In diesem Zusammenhang eine Frage an die NEOS – und das ist wichtig –: Wir alle wissen, dass es bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft flächendeckende Selbstbehalte gibt. Wir wissen aber auch, dass bei den Gebietskrankenkassen im Großen und Ganzen keine Selbstbehalte gegeben sind.

Herr Loacker – er ist auch nicht hier, aber vielleicht kann man es ihm ausrichten –, eine konkrete Frage an Sie: Wollen Sie bei einer Zusammenlegung der Krankenkassen die Selbstbehalte eigentlich abschaffen, so wie wir dies bei den Zahnspangen für Kinder getan haben? Oder wollen Sie, was ich eher bei Ihnen vermute, Selbstbehalte auf alle Versicherten und alle Leistungen ausweiten? Als wir hier den Antrag betreffend Zahnspangen für Kinder diskutiert und beschlossen haben, dort die Selbstbehalte abzuschaffen, waren die NEOS die einzige Fraktion in diesem Haus, die dagegen gestimmt hat. Letztendlich sind die NEOS also dafür, dass es bei Zahnspangen für Kinder Selbstbehalte gibt.

Das ist nicht in Ordnung, vor allem für uns als sozialdemokratische Fraktion ist das nicht in Ordnung. Wir lehnen Selbstbehalte im Bereich der Krankenversicherung weiterhin entschieden ab. (Beifall bei der SPÖ.)

18.55


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

18.55.06

 


Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Ich nehme Stellung zum Entschließungsantrag der Grünen betreffend Psycho­phar­maka in Pflegeheimen. Ich sage gleich dazu, ich halte diesen Antrag für reinen Alarmismus und Bürokratismus. Das ist nichts anderes als ein Ausdruck der Regulie­rungswut der Grünen.

Wieso? – Das werde ich Ihnen jetzt erklären. Wir haben zirka 75 000 Bürger in statio­närer Pflege. Davon haben zirka 70 Prozent kognitive Störungen, das sind Störungen im Sinne von Depressionen, Demenz, Abbauerscheinungen, Verhaltens­störungen und so weiter. Diese brauchen zum Teil intensive Medikation sowie ärztliche und pfle­gerische Betreuung.

Ich glaube, es wäre sinnvoller, vom Parlament aus einmal dem Personal, den Pflegern und den Ärzten Danke zu sagen, die den mühevollen Job auf sich nehmen, sich in diesem Beruf in den Pflegeheimen für diese 75 000 Menschen aufzuopfern, als ständig neue Regulierungen einzuführen zu wollen und den Bediensteten dort neue juristische Zwangsjacken anziehen zu wollen. Das halte ich eigentlich für eine Zumutung. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich weiß schon, Ihr Antrag beruht auf einem Bericht der Volksanwälte. Die Volks­anwälte sind eine notwendige Einrichtung. Die Volksanwälte haben sich aber in dieser Frage auch mit einer fragwürdigen Zugangsweise berühmt gemacht, denn sie haben Studien aus England hergenommen, diese publiziert und auf Österreich umgelegt. Das kann man meiner Meinung nach nicht machen, weil das verschiedene Studien mit verschiedenen Zugangsweisen waren.

In Österreich gibt es nur eine einzige Studie, eine Vorarlberger Studie, die sich mit diesem Problem beschäftigt hat. Auch da ist herausgekommen, dass es eine möglicherweise inadäquate Verschreibungspraxis bei einem Teil der Patienten gibt. Daraus jedoch ein neues Gesetz und eine neue Verordnung konstruieren zu wollen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 193

die, wie gesagt, dem medizinischen Personal eine Zwangsjacke überstülpt, das halte ich nicht für richtig und nicht für zielführend.

Wir haben ohnehin schon so eine riesige Defensiv- und Verteidigungsmedizin, die enorme Kosten verursacht. Jeder, der in der Medizin und in der Pflege arbeitet, ist schon mit einem Fuß im Kriminal, weil die Begehrlichkeit und die Regulierungswut so groß sind.

Daher: Stellen wir bitte auf mehr Ausbildung, auf mehr Selbstverantwortung und überhaupt auf mehr natürliche und menschliche Medizin und Pflege ab! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


18.57.23

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Frau Kollegin Durchschlag hat schon sehr richtig auf die Kompetenz des Wirtschaftsministeriums bezüglich der Hanfsamen-Automaten hingewiesen und auch inhaltlich alles sehr gut erklärt.

Vielleicht ein Punkt: Es stimmt leider nicht mehr, dass ein Zutrittskontrollsystem vorhanden ist; seitdem die e-card aufgrund der Kritik der Sozialversicherung für diese Automaten gesperrt ist, erfolgt keine Legitimation mehr. Alleine Hinweisschilder am Eingang weisen darauf hin, dass der Eintritt für unter 18-Jährige verboten ist. Wenn man sich ansieht, wie rasch dieses System in Österreich expandiert – aktuell fünf Standorte, weitere sind in Planung –, dann kann man nicht unbedingt nur davon ausgehen, dass sich Gartenfreunde ein bisschen Hanf anbauen oder diese Pflanzen für Hanfprodukte wichtig sind, sondern da liegt durchaus der Verdacht nahe, dass Missbrauch betrieben wird. Ich denke, wir sollten hier wirklich auch versuchen, diesen einzuschränken. (Beifall bei der SPÖ.)

18.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.

 


18.58.00

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundes­minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte heute noch kurz das Themenfeld Informationspflicht, Verschwiegenheits­pflicht betreffend Tuberkulosegesetz aufgreifen. Das ist heute schon sehr intensiv diskutiert worden. Das Wichtigste ist – und das sollten wir voranstellen –, den betrof­fenen Patientinnen und Patienten schnell und kompetent zu helfen. Das geschieht in Österreich. Das ist, glaube ich, auch ein Zeichen für die Qualität unseres Gesundheits­systems.

Ich habe gerade noch mit Kollegen Franz diskutiert, der gesagt hat, dass diese Krank­heit in der Praxis bei entsprechender Behandlung gut heilbar und auch sehr selten ist.

Die Frage, die wir heute diskutiert haben, ist: Macht man die Fälle oder gar Patienten­namen öffentlich oder nicht? Wie geht man damit um? Das Tuberkulosegesetz normiert das ganz klar. Es geht von einer Verschwiegenheitspflicht aus, sagt, dass man bekannt gewordene Umstände nicht weitergeben darf, insbesondere die Per­sonen, ihre persönlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse. Die Verschwie­genheitspflicht ist nur in ganz bestimmten Fällen aufzuheben, nämlich wenn es um das Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege geht.

Es ist also Aufgabe der Gesundheitsbehörden, einen fairen Ausgleich zwischen einem Informationsanspruch der Öffentlichkeit und Schutz und Achtung des Privatlebens zu


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schaffen. (Abg. Kickl: Das gilt in anderen Bereichen auch!) Es gilt natürlich ganz besonders, wenn es um Kinder und Jugendliche geht, dass sie nicht schuldlos in die Zeitung kommen und sich dort wiederfinden. Genau das war ja der Fall in Wien – die Frau Ministerin hat das heute schon beschrieben –: Im Juni ist eine Schule bekannt geworden, plötzlich sind alle Schülerinnen und Schüler damit konfrontiert worden, was keine angenehme Situation ist, wenn Kinder, die selbst gar nichts dafürkönnen, damit zu kämpfen haben, wenn etwa die Frau in der Kantine sagt, sie hat Angst zu verkaufen, oder der Sportplatz auf einmal für die Kinder nicht mehr zur Verfügung steht.

Ich glaube, deswegen ist es ganz wichtig, zu helfen. Das ist auch geschehen. Die Gesundheitsbehörden haben alle Maßnahmen veranlasst. Alle Betroffenen sind natürlich direkt kontaktiert worden. Sie sind untersucht worden. Es hat auch eine Untersuchung in einem Röntgenbus gegeben. Es war sehr wichtig, dass diese Maßnahmen getroffen worden sind, aber das zeigt auch dieses Spannungsfeld zwischen Information der Öffentlichkeit, Interesse an den Fällen und natürlich auch Schutz des Privatlebens.

Wir werden daher den Antrag der Frau Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein nicht unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.00

 

19.00.30

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 814 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 815 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 1330/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nommen.

Abstimmung über die dem Ausschussbericht 815 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Erfassungs- und Meldesysteme über in Krankenanstalten erworbene Infektionen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 111.)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 816 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 999/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Abstimmung über die dem Ausschussbericht 816 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Antibiotikaresistenzen.


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Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 112.)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 817 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (Ruf bei der SPÖ: Der Rasinger schaut nicht sehr glücklich aus!)

Ich weise den Antrag 1173/A(E) dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zu.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 818 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

19.03.0013. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (800 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Klimaschutzgesetz und das Emissionszertifikategesetz 2011 geändert werden (804 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 895/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Dachbegrünung als einfache, kostengünstige klimapolitische Maßnahme“ (805 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen jetzt zu den Punkten 13 und 14 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Winter. – Bitte.

 


19.03.46

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister Rupprechter! Werte Kollegen und Kolleginnen! Da sich das Budget wie ein roter Faden durch alle vorherigen Reden der anderen Abgeordneten gezogen hat, muss ich natürlich auch ein paar Worte dazu sagen. Ich meine, es ist nicht nur ein roter Faden, sondern es sind eigentlich die roten Zahlen, die sich da durchziehen, denn 85 Prozent des BIP als Außenstaatsverschuldung, also Staatsverschuldung im Ausland, das ist schon ein ziemlicher Horror. Das kann man nicht verleugnen. Da kann man wenig von Euphorie, positiver Gesinnung und Ähnlichem mehr sprechen.

Dass dem Finanzminister sehr wohl Milliarden fehlen, das ist uns ganz klar. Ein Lösungsansatz wäre vielleicht, dass man steuerbegünstigte Staatsanleihen auflegt, die Sparquote als solche wäre ja vorhanden. Das wäre einmal der erste Schritt.

Meine zweite Frage – aber das kommt dann morgen dazu – wäre: Warum macht man immer dieses kameralistische Fortschreiben des Budgets? Warum geht man nicht zu einem Zero-Base-Budgeting über? – Aber mehr dazu morgen.

Was mich aber wirklich empört hat, ist und war, dass das Wort „Umwelt“ in diesen 30 Seiten der Budgetrede überhaupt nicht vorgekommen ist. Njet, nicht, gar nicht! Tot! Weder in der Rede noch in diesem Papier. Da fragt man sich schon: Wo ist da der Gedanke, wo ist da eigentlich die Zukunft in diesem Budget zu finden?


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Gott sei Dank, muss ich sagen, gibt es die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und die Wasserwirtschaft, die ja mit 2,1 Milliarden € bedacht worden sind, aber da braucht man auch nur zur EU zu schauen, und dann weiß man, warum diese Bereiche bedacht worden sind: weil wir ansonsten die Förderungen von der EU nicht abheben und nicht zurückholen können.

Mir ist irgendwie der Gedanke gekommen: Warum legen wir nicht den Umwelt­aus­schuss und den Landwirtschaftsausschuss zusammen? Vielleicht wäre das eine Lösung des großen Problems.

Jetzt möchte ich tatsächlich zu den Themen der beiden Tagesordnungspunkte kommen. Der erste Punkt, den ich ansprechen möchte, ist der Antrag der Frau Kollegin Weigerstorfer. Wissen Sie, Frau Kollegin – und das meine ich jetzt ganz ehrlich und offen, so wie ich das sage –: Ich finde, das ist ein ganz toller Antrag. Es ist ein Antrag, der ein bisschen diese heile Welt darstellt – das jetzt bitte durchaus positiv zu nehmen –, nicht weniger und nicht mehr als mein Antrag betreffend Wildbienen. Ich verstehe, dass die Menschen Illusionen wollen und dass man in der Politik Illusionen verkaufen muss.

Ich hätte liebend gerne zugestimmt, aber warum wir letztendlich nicht zustimmen konnten, war ganz einfach, weil es das schon gibt. Wenn Sie sich informieren, es gibt seit dem Jahre 2009 einen „Leitfaden – Dachbegrünung in Wien“, der von der Umwelt­beratung in Wien herausgegeben worden ist. Es gibt so etwas in fast allen Bun­desländern. Diese Leitfäden haben alle dieselben positiven Inhalte und heben das Positive einer Dachbegrünung hervor, was auch in Ihrem Antrag steht: sei es von der Wasserreinigung, vom Schadstofffilter, von der Luftverbesserung, von der Lärmminde­rung über die Wärmedämmung bis hin zur optischen Schönheit, die solche Dächer dann haben.

Das Problem ist nur, dass es das bereits gibt. Das Zweite, was aber dennoch an diesem Antrag interessant gewesen wäre, weil ja all diese baurechtlichen Initiativen – somit sind aber auch die Informationen und die Förderung damit verbunden – Ländersache sind, ist, ob sich der Bund daran beteiligt hätte oder nicht.

Als Aufwertung möchte ich noch etwas hinzufügen. Ich weiß nicht, ob Sie diesen Spruch kennen, aber Hundertwasser sagte – und er ist doch in gewisser Weise ein Vorreiter, was diese Dachbegrünungen betrifft –: Die Begrünung von Dächern ist die Versöhnung von Mensch und Natur.

Ich glaube, das ist ein sehr positiver Spruch, den man da auf Ihren Antrag anwenden kann.

Beim nächsten Punkt geht es um ein Bundesgesetz, mit dem das Klimaschutzgesetz und das Emissionszertifikategesetz geändert werden. Alle meine Nachredner werden vermutlich die Vorteile dieser Änderungen hervorheben, dann wird es wahrscheinlich besser sein, wenn ich Ihnen erkläre, warum wir diesem Gesetz schon im Ausschuss nicht zustimmen konnten und wollten. Wir konnten dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen, weil wir im Umweltausschuss der Meinung waren und auch einhellig beschlossen haben, dass wir keine Maßnahmen der Regierung unterstützen, die in irgendeiner Form mit einer weiteren finanziellen Belastung der Bevölkerung verbunden sind. Da alles, was mit CO2- und Emissionszertifikaten zu tun hat, sehr wohl eine Belastung für das Geldbörsel der Menschen bedeutet, sind wir dagegen. Das trifft auch … (Abg. Brunner: Das stimmt ja nicht!) – Es ist klar, dass Sie mir sagen, das stimmt nicht, aber das ist eben der Unterschied in der Ideologie.

Das Zweite ist, dass wir die Autofahrer absolut nicht weiterhin als Melkkuh der Nation sehen wollen.


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Wir sind – und dazu gibt es bereits seit längerer Zeit einen Antrag im Parlament – in jeglicher Form für die Förderung erneuerbarer Energien in diesem Zusammenhang, aber nicht so, dass wir sagen, es solle eine pekuniäre Zuteilung beziehungsweise eine pekuniäre Bevorzugung geben, sondern etwas ganz Umgekehrtes. Wir sind der Meinung, dass man den Mehrwertsteuersatz auf erneuerbare Energien ganz einfach halbieren sollte. Ich denke, die Menschen würden darauf sehr positiv reagieren und hätten auch etwas davon; ja, das wäre etwas, was sich positiv auswirkt, auch auf das Geldbörsel der Menschen.

Fakt ist – und ich möchte dieses „Fakt ist“ betonen, weil es ja irgendwie so ein bisschen zu mir gehört –, der Grund, warum wir dagegen sind, ist, dass wir uns fragen: Wem nützt dieses massenmediale Dogma, dass der Klimawandel rein von Men­schenhand verursacht worden ist? Cui bono? (Zwischenruf des Abg. Schönegger.) Ich denke, drei Kategorien auf dieser Welt ganz bestimmt: Das ist die Atomenergie, die erzeugt ja wirklich CO2-freien Strom, dann sind es die großen Gentechnik-Konzerne – Monsanto –, die klimaveränderungsresistente Pflanzen erzeugen (Zwischenruf der Abg. Brunner) und drittens sind es ganz sicher Großbanken, die den Handel mit den Emissionszertifikaten betreiben.

Wir hatten vor gar nicht langer Zeit Herrn Dombrovskis – das ist der EU-Kommissar, der für Euro und sozialen Dialog zuständig ist – hier im Haus. Abgesehen davon, dass er uns mitgegeben hat, wir sollten beziehungsweise wir müssten – und alle Abge­ordneten, die dabei waren, haben das gehört – das tatsächliche Pensionsantrittsalter rasant nach oben setzen, das wäre ganz einfach eine gute Geste – er kann es nicht verordnen – der restlichen EU-Gemeinschaft gegenüber (Zwischenruf des Abg. Plessl), hat er uns auch ans Herz gelegt und erklärt, dass Klimaziele, die in Paris ver­mutlich vorgegeben werden, sehr wohl umzusetzen seien. Meine Rückfrage war dann, auf welche Grundlagen er seine Entscheidungen beziehungsweise die EU ihre Entscheidungen in Bezug auf CO2-Emissionszertifikate und Klimaziele eigentlich zurückführt. Natürlich war seine Antwort: IPCC, der Weltklimarat.

Nun wissen wir – und das ist nicht von mir; ich werde Ihnen gleich erzählen, von wem das ist –, dass IPCC ein zutiefst politisches Gremium ist. Francis Crick, ein Medizin-Nobelpreisträger, der in Amerika lebt und grundsätzlich positiv zu den Ergebnissen des IPCC steht, hat zum Beispiel vor ein oder zwei Tagen eine Presseaussendung gemacht, wonach er der Meinung ist, dass wir – und da meint er vermutlich sämtliche Politiker dieser Welt –, die Regierung, ganz einfach nicht begreifen, was in diesen Forschungsergebnissen drinsteht, beziehungsweise dass wir nicht in der Lage sind, dies geistig zu erfassen, weil es ein solches Kauderwelsch an Fachausdrücken ist.

Er behauptet sogar, das funktioniert wie die Stille Post: Das, was vorne hineinkommt, kommt bei Weitem nicht bei den Letzten hinten heraus. Und er meint – und das ist für mich ganz wesentlich –, dass es sich hier bewusst um eine bürokratische Vernebelung handelt. – So viel dazu; und es gibt unendlich viele Wissenschaftler, die aus dem IPCC aussteigen und dann kein positives Wort darüber verlieren. (Zwischenruf bei den Grünen.)

Ich denke, dass das absolut nicht die Grundlage sein darf – oder zumindest eine schwer zu hinterfragende Grundlage sein soll – für eine Entscheidung, die bewirkt, dass man der Bevölkerung wesentliches Steuergeld aus der Tasche zieht. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

19.13


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Höfinger zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 198

19.14.04

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Also ich bin entsetzt, Frau Kollegin Winter: Ich habe selten so kompakt so inkompetente Aussagen gehört. Dazu muss man ja schon fast gratulieren, aber im negativen Sinne. Es ist unglaublich! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen sowie des Abg. Pock.) Also das ist Weltverschwörung und eine Verblendung sondergleichen. Wenn man nur ein wenig die Augen öffnet und durch unser Land und über den europäischen Kontinent blickt und dann in die ganze Welt hinaus, dann bemerkt man, wie dramatisch sich das Klima verändert, und das hat viele Ursachen.

Angesichts jener Theorien, die Sie immer von sich geben – das sei der große Bogen der Eiszeit, der sich jetzt wieder zurückentwickle –, beziehungsweise wenn ich an das Sommergespräch Ihres Parteichefs denke, das hinsichtlich dieser Frage mehr als peinlich war, dann muss ich sagen: Bitte opfern Sie einmal fünf Minuten und widmen Sie sich wirklich Wissenschaftlern, die sich intensiv mit dieser Thematik auseinan­dersetzen, um endlich einmal auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zu kommen! Dieser lautet: Den Wandel im Klima hat es immer gegeben, aber wenn wir uns die Kurve der letzten 150 Jahre ansehen, dann sehen wir, diese ist mehr als dramatisch und sie wird sich fortsetzen. Reagieren müssen wir jetzt. Die Maßnahmen sind bereits eingeleitet und müssen mit größter Sorgfalt und Wichtigkeit fortgesetzt werden, ansonsten droht uns eine Katastrophe sondergleichen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS.)

Wenn wir nur die Zeitungen, die Meldungen der letzten Monate hernehmen, in denen fast wöchentlich über einen neuen Rekord berichtet wurde – einen Temperaturrekord an einzelnen Tagen oder über größere Zeiträume hinweg, einen Trockenheitsrekord einerseits und auf der anderen Seite einen Rekord an Intensivniederschlägen –, dann ist das ein Zeichen dafür, dass sich da etwas dramatisch verändert.

Sie haben gesagt, dass Maßnahmen, die wir für den Klimaschutz setzen, Geld kosten. Wissen Sie, was uns die Maßnahmen kosten, um all diesen Naturkatastrophen zu begegnen, wenn wir nicht endlich den großen Turnaround schaffen? – Dann haben wir wirklich Kosten, die wir nicht mehr leisten können, die dem Steuerzahler überwälzt werden müssen, der unmittelbar selbst davon betroffen ist! Daher gilt es, jetzt wirklich die Weichen zu stellen.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir in Österreich bereits vieles erreicht haben. Wenn es um die CO2-Bilanz geht, dann wissen wir, dass die erneuerbaren Energien hier eine große Antwort sein können, und das hat einen mehrfachen Vorteil in unserem Land. Wir verfügen Gott sei Dank über viele Ressourcen, auf die wir zurückgreifen können. Unser Land ist reich an Wasser, wir haben den Wind, wir haben die Sonne, wir haben nachwachsende Rohstoffe, die wir einsetzen können. Das ist ein bunter Mix, der auch immer stärker greift. Und wir können damit nicht nur dem Klima und dem Wetter etwas Gutes tun, nein, wir schaffen auch Wertschöpfung hier im eigenen Land, wir schaffen Arbeitsplätze. Wir machen uns unabhängig von fossilen Energieträgern und vieles, vieles mehr.

Es ist mir unverständlich, Frau Kollegin Winter, wie Sie in dieser Frage so verblendet sein können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zum Thema, das uns vorliegt, das Klimaschutzgesetz und das Emissionszertifikate­gesetz: Ja, das ist ein weiterer Schritt, um auf dieser Reise endlich ans Ziel zu kom­men. Wir haben die Verpflichtung, auch im internationalen und im europaweiten Emis­sionshandelssystem unsere Ausstoßmengen zu senken, laut Klimaschutzgesetz um


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16 Prozent bis 2020 gegenüber 2005. (Abg. Deimek: Mehr amerikanische Arbeits­plätze …!)

Es ist dies auch eine Anpassung in den sektoralen Bereichen. Manche werden die Tabellen lesen und werden sagen: Hier liest man plötzlich größere Zahlen! – Das stimmt in der Art und Weise nicht, wir müssen da aufpassen: Es hat eine Neube­wertung gegeben, und auch der Ausgangswert ist neu berechnet worden, daher auch eine höhere Zahl, was die Niveauvorschreibung betrifft. Insgesamt wird dadurch aber unsere Ambition nicht beeinträchtigt. Das Ziel bleibt gleich, so wie wir es auf Schiene gebracht haben.

Ich darf auch dem Herrn Minister sehr herzlich danken, der auf europäischer Ebene diese Ziele schon weiter gespannt hat – bis 2030, 2050 – und da ein Vorkämpfer ist. Wir konnten nicht immer alles erreichen, aber wir haben gezeigt, dass wir Vorleis­tungen erbringen können, dass wir auf gutem Wege sind, und ich denke, dieser Gesetzentwurf, der hier vorliegt, sollte auch heute Zustimmung finden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.18


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


19.18.34

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Umweltminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, die uns noch zuschauen! Wir sind jetzt bei einem Umwelt-Tagesordnungs­punkt angelangt, ich möchte aber trotzdem kurz auf die Budgetrede von heute Vor­mittag eingehen, weil ja auch für den Klimaschutz das Budget und Klimafinan­zierung ganz, ganz wesentlich sind. Klimafinanzierung wird eine entscheidende Frage bei der Klimakonferenz in Paris sein, und wir UmweltpolitikerInnen brauchen Zusagen vom Finanzminister, um in Paris etwas Ordentliches für den Klimaschutz herausholen zu können.

Der französische Staatspräsident Hollande sagte vor Kurzem, ohne die ab 2020 von den Industrienationen gegenüber den Entwicklungsländern versprochenen 100 Milliar­den Dollar jährlich werde es bei dem Klimagipfel in Paris kein Abkommen geben.

Der Herr Finanzminister ist jetzt nicht da; in seiner Rede sind die Worte „Klima“, „Energie“, „Umwelt“ kein einziges Mal vorgekommen. Ich frage also: Wie zukunfts­weisend kann dieses Budget überhaupt sein? Ihr Ressort wurde da offensichtlich gar nicht berücksichtigt, Herr Minister. Ich finde es schon einigermaßen erschreckend, dass sich ein Finanzminister im 21. Jahrhundert für den Klimaschutz und für die Klima­finanzierung überhaupt nicht zuständig fühlt. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Ich bringe daher den folgenden Antrag ein, und ich hoffe, wir können in den nächsten Monaten zu einem positiven Ergebnis kommen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: versprochene Gelder vor Pariser Klimakonferenz aufstellen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, umgehend einen zwischen den betroffenen Bundes-


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minis­terien akkordierten Budgetpfad ‚Klimafinanzierung’ für die Jahre 2016 bis 2020 zu erstellen und in der Folge dem Nationalrat vorzulegen, um die angemessenen österreichischen Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung (‚long term finance’) und zum Green Climate Fund in der Beitragshöhe anderer vergleichbarer Staaten sicher zu stellen.“

*****

Jetzt aber zum eigentlichen Thema, nämlich zum Klimaschutz. Frau Kollegin Winter, ich sehe Sie jetzt nicht, aber ich finde es schon einigermaßen erschreckend (Zwi­schenruf des Abg. Deimek) – ach doch, da sind Sie! –, dass wir im österreichischen Parlament im 21. Jahrhundert darüber diskutieren, ob es den Klimawandel gibt oder nicht und ob der Mensch etwas dazu beigetragen hat oder nicht. (Zwischenrufe der Abgeordneten Winter und Deimek.)

Ich möchte das nicht so stehen lassen, bevor ich jetzt zur Sache komme. Ich finde das einigermaßen widersprüchlich, dass Sie sagen, Sie sind für den Ausbau der erneuerbaren Energien, aber nicht für den Klimaschutz. Ich meine, das kann nur Hand in Hand gehen. Ordentliche Klimaschutzziele sind wichtig, wenn man die erneuerbaren Energien ausbauen möchte. (Abg. Deimek: … dabei einsparen! … die Chinesen …!) Jede Studie – nicht von Umweltschutzorganisationen oder Grünen, sondern von Wirt­schaftswissenschaftlern – sagt (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Deimek): Es ist günstiger, Klimaschutz zu machen und in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren, als die Schäden beseitigen zu müssen. Österreich wird 8 Milliarden € – im Jahr! – für Klimaschäden bezahlen. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Wollen Sie das verantworten? – Ich nicht! Ich will, dass wir jetzt in Klimaschutz investieren. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Pock. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Fakt ist: Der Klimawandel findet statt. Wir haben einen Rekordhitzesommer hinter uns, auch in Österreich (Abg. Deimek: Voest absiedeln …!); die Landwirtschaft hat massiv darunter gelitten, die Gletscher schmelzen. Und wenn man auch nur ein bisschen über den Tellerrand blickt, dann weiß man, dass Menschen ums Überleben kämpfen, dass Inselstaaten untergehen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Deimek.) Wenn wir nicht handeln, wird es bis zum Ende des Jahrhunderts 150 Millionen Flüchtlinge geben.

Ich frage dann gerade Vertreter einer Partei wie der Ihren: Wie werden Sie mit dieser Situation umgehen? Haben Sie sich das schon einmal überlegt? (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Jetzt aber zum Thema: Es werden hier zwei Gesetze abgestimmt. Wir werden auch beiden Gesetzen zustimmen, aber weil sie einfach ungenügend … Ah, Entschuldigung: nicht zustimmen. Wir werden beide ablehnen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Zu früh gefreut, Herr Minister! (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Weninger und Deimek.)

Wir werden beide Gesetzesvorlagen ablehnen, weil sie für einen ausreichenden Klimaschutz einfach ungenügend sind. Das Emissionszertifikategesetz lehnen wir ab, weil da eine einmalige Gelegenheit bestanden hätte, Gelder, die aufgrund von Klima­verschmutzung ins Budget hereinkommen, dem Umweltschutz und dem Klimaschutz zur Verfügung zu stellen. – Das passiert nicht, das wollen der österreichische Gesetz­geber und die österreichische Bundesregierung offensichtlich nicht; das ist völlig unver­ständlich.

Das zweite Gesetz, das Klimaschutzgesetz, lehnen wir ab, weil es ein Signal nach außen sendet: Österreich tut nichts im Klimaschutz. Das Signal, das dieses Klima­schutzgesetz aussendet, ist: Wir bleiben auf dem Stand von 1990. Gegenüber dem


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Stand von 1990 hätten wir bereits Treibhausgase reduzieren sollen, das haben wir nicht getan. Die Zielsetzung für 2020 in Österreich ist so „ambitioniert“ – unter Anführungszeichen –, dass es bedeutet: zurück zum Start! Und da machen wir Grüne nicht mit. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Der Herr Finanzminister hat – obwohl er, wie gesagt, den Klimaschutz nicht erwähnt hat – heute doch entscheidende Sätze gesagt. Er hat gesagt, jeder Tag, den wir mit der Umsetzung warten, kostet noch mehr Geld. Das gilt für das Klima auch: Je später wir beginnen, umso teurer wird es werden.

Ich frage insbesondere diejenigen, die hier die Wirtschaftsinteressen vertreten: Wenn wir hier einen Startpunkt für ein Unternehmen haben und hier einen Zielpunkt (mit den Händen eine entsprechende Geste machend), welchen Weg gehen Sie dann? – Jeder logisch denkende Mensch versucht, einen linearen Pfad zu gehen. Das, was Sie heute hier beschließen, was der Herr Bundesminister vorgeschlagen hat, bedeutet: Wir tun einmal so weiter wie bisher, und dann muss es einen abrupten Cut geben. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Das ist nicht sozial verträglich, das ist schlecht fürs Klima und es wird uns auch extrem viel Geld kosten. (Abg. Pirklhuber: Ökonomisch ist es auch nicht!)

Was brauchen wir? – Wir haben noch eineinhalb Monate Zeit bis zur Klimakonferenz in Paris. Ich werde mich bemühen, dass wir in diesen eineinhalb Monaten zumindest noch ein gemeinsames Statement des Parlaments zustande bringen. Ich glaube, es braucht starke Signale vor der Klimakonferenz, damit es dort einen Erfolg geben wird. Es braucht Zusagen und das Einhalten von Versprechen, was die Finanzierung angeht. Es braucht deutliche Signale, was die Zielsetzungen bei der Treibhaus­gasreduktion angeht, und es braucht – und damit werden wir uns vor allem auch nach der Klimakonferenz in Paris beschäftigen müssen – tatsächlich auch Umsetzung und das Machen von Hausaufgaben.

Der Finanzminister hat heute auch gesagt, wir haben die Wahl zwischen einer auf­wendigen Reparatur und dem Warten bis zum Motorschaden. Das ist für die Klima­politik vielleicht kein geeigneter Vergleich, aber es ist sehr treffend: Wir müssen jetzt handeln.

Wir müssen das Klima- und Energiesystem umstellen, um dem Klimawandel entgegen­treten zu können. Das orte ich hier heute nicht. (Abg. Deimek: Wie machen Sie das bei der … Produktion? Zaubern?! Grüne Blätter …?!) Ich hoffe, wir können in den nächs­ten eineinhalb Monaten noch den Turnaround schaffen, und ich bin zutiefst davon überzeugt: Österreich braucht dafür ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umwelt-, Energie- und Klimaministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.25


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Brunner eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

betreffend versprochene Gelder vor Pariser Klimakonferenz aufstellen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (800 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Klimaschutzgesetz und das Emissionszertifikategesetz 2011 geändert werden (804 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 202

Begründung

„Ohne die ab 2020 versprochenen 100 Milliarden Dollar jährlich wird es bei dem Klimagipfel in Paris kein Abkommen geben.“

Franz. Staatspräsident François Hollande, August 2015

2009 versprachen die Staats- und Regierungschefs der Industrienationen auf der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen den am härtesten von der Erwärmung betroffenen Entwicklungsländern, sie bei ihrer Anpassung an den Klimawandel und beim Umstieg auf eine klimafreundliche Wirtschaftsweise mit einem Grünen Klima Fonds finanziell zu unterstützen. 80 Prozent aller menschengemachten Treibhausgase in der Atmosphäre stammen aus den Schloten der Industriestaaten, ausbaden müssen die Folgen bislang aber zumeist Entwicklungsländer.

Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen beziffert allein den Finanzbedarf Afrikas zur Anpassung an den Klimawandel auf bis zu 50 Milliarden Dollar pro Jahr, andere Experten gehen sogar von 200 Milliarden aus.

Mittels 2010 unter dem Dach der Vereinten Nationen formal eingerichteten Green Climate Fund (GCF) wollen die Industrienationen ab 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden Dollar für Entwicklungsländer, also nicht nur für Afrika, zur Verfügung zu stellen. Bis 2020 sollen die Mittel sukzessive auf dieses Niveau anwachsen.

Die Frage der Klimafinanzierung gilt als Schlüsselfrage für ein Abkommen in Paris, viele Entwicklungsländer haben signalisiert, dass sie einem neuen Abkommen nur zustimmen werden, wenn sie diesmal mit einem klaren Finanzplan ausgestattet werden. Paris gilt als letzte Chance einen Klimavertrag zu beschließen, der alle Staaten bindet.

Erst im Vorfeld der vergangenen Weltklimakonferenz von Lima Dezember 2014 sind im Rahmen der sogenannten Erstkapitalisierung des GCFs erste Beiträge von knapp über 10 Milliarden Dollar konkret zugesagt worden. Laut OECD sind aktuell derzeit 62 Milliarden US-Dollar aus den Industriestaaten zugesagt. Es handelt sich hierbei aller­dings teilweise um eine Umetikettierung von Entwicklungshilfegeldern, auch privates Geld zählt mit

Deutschland und Frankreich haben im Vorfeld der Konferenz ihre 2020-Finanzierungs­zusagen auf 4,5 und 4 Mrd. Dollar angehoben. Großbritannien will bis 2020 8,8 Mrd. Dollar und danach jährliche 2,8 Mrd Dollar zur Verfügung stellen. China sagte gut 3,1 Mrd Dollar (über einen nicht spezifizierten Zeitraum) zu. Neue Finanzierungsan­kündigungen anderer Länder werden täglich erwartet.

Gemessen an den bisherigen Zusagen vergleichbarer Länder läge ein angemessener Anteil Österreichs an den Finanzierungskosten des GCF bei mindestens 100 Millionen Dollar pro Jahr ab 2020.

Laut Auskunft BMLFUW sind aktuell 25 Millionen Dollar der österreichischen Finanzie­rungszusage für den Zeitraum 2015 bis 2018 budgetär gedeckt. Wie, ob überhaupt und zu welchen Konditionen weitere Mittel aufgebracht werden, ist wenige Wochen vor der Klimakonferenz von Paris offen.

Die Finanzierungszusage Österreichs im Rahmen des „Copenhagen Accords“ erfolgte durch den Bundeskanzler. Bestätigt wurde diese Entscheidung auf EU-Ebene durch die Zustimmung des Bundesministers für Finanzen im Rahmen des ECOFIN Council. Abgewickelt wird die Klimafinanzierung durch die internationalen Finanzinstitutionen. Die Zuständigkeit für diese obliegt laut Bundesministeriengesetz dem Bundesminister für Finanzen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 203

Die Republik Österreich muss ihren Beitrag zum Gelingen der Klimakonferez von Paris leisten. Die österreichischen Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung („long term finance“) und zum Green Climate Fund sind schnellstmöglich durch ihre Verankerung in einem zwischen den Bundesministerien akkordiertem Budgetpfad auf eine solide und vertrauenswürdige Finanzierungsbasis zu stellen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, umgehend einen zwischen den betroffenen Bundes­ministerien akkordierten Budgetpfad „Klimafinanzierung“ für die Jahre 2016 bis 2020 zu erstellen und in der Folge dem Nationalrat vorzulegen, um die angemessenen öster­reichischen Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung („long term finance“) und zum Green Climate Fund in der Beitragshöhe anderer vergleichbarer Staaten sicher zu stellen.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.

 


19.26.02

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausführungen der Kollegin Winter sind das letzte Mal, glaube ich, ausführlich nicht nur hier im Haus, sondern auch medial diskutiert worden. Da jetzt noch ein Schäuferl nachzulegen, ist eine gewisse Kunst und zeugt von Stabilität. Wenn Kollegin Winter sagt, Klimaschutz sei keine Frage von Ideologien, dann sage ich Ihnen, dass es wirklich keine Frage von Ideologien ist, aber auch keine Frage der Weltverschwörung.

Glauben Sie einfach den internationalen Experten, und wenn Sie das nicht können oder wollen, glauben Sie dem Heiligen Vater oder seien Sie zumindest bereit, in eine inhaltliche Diskussion einzusteigen, denn Ihre Aussagen sind wirklich eine Schande für das österreichische Parlament im 21. Jahrhundert, wenige Wochen vor der Klima­konferenz in Paris. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen sowie des Abg. Pock.)

Zu den Ausführungen von Kollegin Brunner: Ich schätze das Engagement, und ich glaube auch, dass es uns gelingen kann, noch rechtzeitig vor der Klimakonferenz in Paris einen Antrag – jetzt hätte ich bald gesagt: Allparteienantrag –, den die meisten Parteien in diesem Hause unterstützen, gemeinsam zu formulieren und zu be­schließen. Ich hoffe, dass wir demnächst die Gelegenheit haben werden, auf Basis der jetzt vorliegenden Anträge zu einer gemeinsamen Formulierung zu kommen, um ein starkes politisches Signal auch des Nationalrates mit nach Paris zu nehmen, so wie es uns in der Anti-AKW-Problematik bereits mehrmals gelungen ist. Ich bin gerne bereit, seitens der SPÖ auch im Bereich des Klimaschutzes darüber zu verhandeln.

Man muss den Österreicherinnen und Österreichern aber schon Folgendes sagen: Wir werden die Klimaziele für 2020 erfüllen. Wir haben uns verpflichtet, innerhalb der Europäischen Union die Klimaziele bis 2030 zu erfüllen. (Zwischenruf der Abg. Brunner.) Und wir werden auch die Klimaziele bis 2050 zu erfüllen haben. Dafür


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brauchen wir aber nicht einen linearen Erfüllungspfad, wie Sie das darstellen, sondern eine Vielfalt von Maßnahmen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Brunner.)

Das heutige Gesetz geht genau in diese Richtung. Da geht es ganz konkret darum, Kollege Pirklhuber, wie die einzelnen Sektorenziele zu erfüllen sind, in den Bereichen Verkehr, Abfallwirtschaft, Industrie, Landwirtschaft. (Abg. Brunner: Sie gehen zurück bis 1990 …!) Das beschließen wir heute – leider ohne die Stimmen der Grünen. Ich wäre sehr froh, wenn wir dieses Signal, das Sie immer einfordern, von den Grünen für eine positive Klimapolitik nach Paris mitnehmen könnten. (Abg. Pirklhuber: Unam­bitionierte Ziele können wir nicht unterstützen, Herr Kollege Weninger, das wissen Sie!)

Österreich leistet seinen Beitrag, wir werden auch einen finanziellen Beitrag leisten. Der Herr Minister hat bereits in Lima die 25 beziehungsweise 50 Millionen US-Dollar für den Green Climate Fund angekündigt. Die Reaktion der Grünen war natürlich, eine Verdoppelung zu fordern. Als wir gesagt haben, 25 Millionen US-Dollar, haben die Grünen 50 Millionen US-Dollar verlangt. Als wir die 50 Millionen eingestellt haben, haben sie gesagt, jetzt brauchen wir 100 Millionen US-Dollar.

Ich finde den Antrag, den die NEOS einbringen werden, sehr sympathisch. Wir werden mit den 50 Millionen US-Dollar nicht auskommen. Ich glaube, dass ein Beitrag, der so im europäischen Durchschnitt liegen sollte, Österreich gut anstehen würde. Ich werde jetzt keine Summe nennen, aber er wird sicher deutlich über den 50 Millionen liegen müssen.

In diesem Sinne wünsche ich mir eine Debatte, die es ermöglicht, dass der Herr Minister – und somit Österreich – einen guten Auftritt in Paris hat, dass wir gemeinsam den Klimaschutz voranbringen. (Abg. Brunner: Haben Sie es im Budget schon gefunden? Ich nicht! – Abg. Pirklhuber: Wir suchen gemeinsam! Wir suchen!) – Ja, das Budget verhandeln wir, Frau Kollegin, in den nächsten drei, vier Wochen; und bis dahin wird noch einiges politisch zu diskutieren sein.

Ich hoffe, die Grünen werden ihr Engagement auch in die Budgetdebatte einbringen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.29


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


19.30.05

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte vorab in aller Kürze auf die vorliegende Gesetzesvorlage ein­gehen und argumentieren, warum wir diese unterstützen und wo der große Unter­schied gegenüber der Sichtweise der Grünen liegt.

Im Wesentlichen geht es darum – das wurde ja auch schon von meinen Vorred­ne­rinnen und Vorrednern teilweise bekrittelt –, dass es bei den Einsparungen der Emissionen um keine lineare Abflachung geht. Das heißt, wir gehen jetzt davon aus, dass die Einsparungen noch über einen längeren Zeitraum konstant bleiben und dann größer werden.

Warum ist das zwingend erforderlich? – Wenn wir jetzt den einzelnen Sektoren neue Ziele vorgeben, wenn wir auch bestimmte Jahresziele vorsehen, dann ist es notwen­dig, dass erstens einmal eine Planung erfolgt, zweitens die Umsetzung und dass drittens dann die Effekte eingefahren werden können. Man kann nicht von einem Tag auf den anderen tatsächlich in die Reduktion gehen. (Abg. Brunner: Aber das heißt nur, dass man eigentlich früher anfangen sollte, oder?) Das geht zumindest nicht in allen Sektoren.


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Wir haben uns angesehen, ob die vorgegebenen Ziele tatsächlich umsetzbar sind, und NEOS sind der Überzeugung, dass es im Bereich der Gebäude kein Problem darstellt, ebenfalls nicht in der Abfallwirtschaft und in der Landwirtschaft und dass wir im Bereich Energie und Industrie beim Abbau der Emissionen bereits tatsächlich mustergültig sind. Wo es jedoch ein Problem gibt – da stimmen wir auch mit den Grünen überein –, ist im Bereich des Verkehrs, vor allem des Individualverkehrs. Da sieht es aus heutiger Sicht nicht so aus, als würden wir die Ziele erreichen, und da sehen wir auch keine ambitionierten Maßnahmen. Da gab es auch vonseiten des Umweltministers bereits vor knapp eineinhalb Jahren sehr ambitionierte Reden und Interviews, in denen es um Elektromobilität oder um den Bereich des Individualverkehrs ging und darum, dass man diesen mit ganz neuen Technologien in der Energieforschung ganz neu aufsetzen könnte. In diesem Bereich ist in den letzten eineinhalb Jahren nicht viel weiterge­gan­gen, es muss da aber deutlich mehr geschehen, damit diese Ziele tatsächlich bis 2020 erreicht werden können.

Ich möchte aber auch einen anderen Bereich ansprechen, und zwar die Frage, wohin wir – offensichtlich mit Ausnahme der Freiheitlichen Partei – mit der österreichischen Umweltpolitik gehen. Es geht im Wesentlichen darum, dass Klimawandel kein öster­reichisches Phänomen ist und dass wir das Problem daher natürlich auch nicht alleine innerhalb Österreichs lösen können. Das Argument, dass Einsparungen, die wir treffen, sozusagen am anderen Ende der Welt wiederum aufgebraucht werden, ist jedoch kein gültiges, weil jeder Staat tatsächlich in der Verantwortung ist, einen Teil im Kampf gegen den Klimawandel beizutragen (Abg. Pirklhuber: ... Weizsäcker lesen!), und es tatsächlich die westlichen Staaten, die Industriestaaten sind, die ein größeres Potenzial haben, einen Teil beizutragen – durch Einsparungen auf der einen Seite und durch finanzielle Unterstützung jener Staaten, die tatsächlich die Auswirkungen des Klima­wandels auch heute schon am stärksten spüren, auf der anderen Seite.

Und da komme ich zu einem anderen Thema, nämlich dem schon genannten Green Climate Fund, der mit 100 Milliarden Dollar dotiert sein soll und der im Wesentlichen darauf abzielt, all jenen Staaten, die jetzt schon die Auswirkungen des Klimawandels teilweise sehr massiv spüren, unter die Arme zu greifen und sie dabei zu unterstützen, sich einerseits darauf vorzubereiten, die Schäden zu beseitigen, aber andererseits auch darauf, zum Beispiel die Wirtschaft anders zu strukturieren, die Küstenabschnitte irgendwie anders zu organisieren et cetera. Es gibt sehr viele Maßnahmen, die durch diesen Green Climate Fund getroffen werden können und könnten.

Wir haben bisher sehr stark kritisiert, dass sich Österreich bisher mit maximal 25 Mil­lionen Dollar beteiligen wollte. Der Minister hat von weiteren 25 Millionen Dollar ge­sprochen, die durch die Wirtschaft und die Bundesländer hereinkommen sollen. Es scheint, als wäre die Entscheidung schon erfolgt oder als stehe der Erfolg kurz vor der Tür.

Unserer Meinung nach sind die 50 Millionen Dollar aber nach wie vor zu wenig. Vergleichbare Staaten wie zum Beispiel die Schweiz oder Finnland leisten mehr – teilweise bedeutend mehr, teilweise etwas mehr. Unser Anliegen ist es, dass Öster­reich einen Beitrag leistet, der innerhalb Europas auch anerkannt wird.

Deshalb habe ich folgenden Antrag vorbereitet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pock, Kollegin und Kollegen betreffend Beitrag Österreichs zum Green Climate Fund

Der Nationalrat wolle beschließen:


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„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirt­schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, unverzüglich ein Konzept zur ausreichenden Finanzierung des Green Climate Funds zu erstellen, das sich in der Höhe zumindest am Schweizer Beitrag orientiert, und das Ergebnis noch vor der UN-Weltklimakonferenz zu präsentieren.“

*****

Was wirft die Schweiz derzeit in die Waagschale? Das sind meines Wissens aktuell knapp 70 Millionen Dollar. Wir sind also noch etwa 20 Millionen Dollar von diesem Ziel entfernt, vielleicht auch 30 Millionen, wenn die Schweizer noch einmal erhöhen. Allerdings – das haben wir heute auch bei der Budgetrede gehört – ist das Geld in der Staatskasse sehr knapp. Deswegen haben wir auch schon vor Längerem einen entsprechenden Antrag eingebracht, in dem auch dargestellt wird, wie wir diese Aufstockung finanzieren wollen, nämlich mit dem Ende der Subventionierung der Kohleverstromung.

Das bedeutet: Aktuell zahlt die Republik noch jedes Jahr knapp 70 Millionen € an Subventionen an Unternehmen der Energiebranche aus, die Kohle zu Strom verar­beiten. Diese Form der Energiegewinnung ist massiv umweltschädlich und gesund­heitsschädlich, und wenn wir diese Subvention einstellen, können wir gleichzeitig Maßnahmen für den Klimaschutz treffen.

Ich halte das für maßgeblich, wenn wir argumentieren, dass wir kein zusätzliches Steuergeld ausgeben wollen, und wenn wir gleichzeitig argumentieren, dass uns Klimaschutz wichtig ist. Wir NEOS haben damals schon auf Initiative der Volkspartei angeboten – das ist dann aber leider wieder versandet –, dass man sich zusammensetzt, und zwar nicht in den Ministerien, sondern tatsächlich im Hohen Haus, die Umweltsprecherinnen und Umweltsprecher sowie auch die Finanzspreche­rin­nen und Finanzsprecher, und sich gemeinsam überlegt, wo es Sparmaßnahmen im Bereich der Umweltpolitik gäbe und wo wir selbst einen Beitrag leisten können, der dann zur Finanzierung des Klimaschutzes genutzt wird. Das wäre die richtige Herangehensweise, wenn wir schon von einem knappen Budget reden, diese vermisse ich jedoch sehr stark bei allen anderen Parteien im Hohen Haus. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

19.36


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Pock eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend Beitrag Österreichs zum Green Climate Fund

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (800 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Klimaschutzgesetz und das Emissionszertifikategesetz 2011 geändert werden (804 d.B.)

Im Artikel 4 der UN-Klimarahmenkonvention haben sich die Industrieländer nicht nur verpflichtet, die Entwicklungsländer finanziell bei Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, sondern auch dazu, dies mit neuen und zusätzlichen Mitteln  zu tun. Viele Entwicklungsländer fordern daher, dass die Klimafinanzierung zu-


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sätz­lich zur Entwicklungsfinanzierung zu leisten sei, nicht zuletzt deswegen, weil laut Artikel 4 die Mittel zur Deckung der für den Kampf gegen den Klimawandel zusätzlich anfallenden Kosten dienen sollen und man die Klimafinanzierung etwa für die Reduktion von Treibhausgasen auch als Teil einer gerechten Lastenverteilung im globalen Klimaschutz auffassen kann.

2010 wurde von den Vereinten Nationen der „Copenhagen Green Climate Fund“ eingerichtet, dem die Industrienationen ab 2020 gemeinsam 100 Milliarden US-Dollar für Entwicklungsländer zur Verfügung stellen sollen. Mit dem Green Climate Fund sollen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern finanziert werden.

Bislang wurde allerdings nur ein Bruchteil dieser Summe zugesagt und die nationalen Finanzierungszusagen sind sehr unterschiedlich.

Österreich, das sich eigentlich als Vorzeigenation beim Klimaschutz präsentieren will, hat bislang nur 25 Millionen US-Dollar zugesagt - mit dem vagen Versprechen, diese Summe möglicherweise zu verdoppeln. Der medial verkündete, nationale Aufruf von Bundesminister Rupprechter an die Länder und die Industrie, die zweite Hälfte bzw. ebenso 25 Millionen US-Dollar beizusteuern blieb folgenlos. Das ist im direkten Vergleich mit vergleichbar großen europäischen Ländern sehr wenig: Finnland und Schweiz haben bereits zumindest 100 Millionen US-Dollar zugesagt.

Um bei der anstehenden UN-Klimakonferenz in Paris auch als gewichtige politische Stimme wahrgenommen zu werden und auch um weiterhin international als eine Nation zu gelten, die Umwelt- und Klimaschutz ernsthaft vorantreibt, muss Österreich die zugesagte Summe zur Dotierung des Green Climate Fund unverzüglich deutlich erhöhen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, unverzüglich ein Konzept zur ausreichenden Finanzierung des Green Climate Funds zu erstellen, das sich in der Höhe zumindest am Schweizer Beitrag orientiert, und das Ergebnis noch vor der UN-Weltklimakonferenz zu präsentieren.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.

 


19.36.21

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie wir alle wissen, hat sich Österreich verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber dem Jahr 2005 um 16 Prozent zu senken. Um dieses sehr ambitionierte Ziel zu erreichen ist, wie aus dem vorliegenden Antrag ersichtlich, eine Anpassung des Klimaschutzgesetzes sowie des Emissionszertifikategesetzes notwendig, und diese verdient auch Unterstützung.


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Europa hat in den vergangenen Jahren seine Treibhausgasemissionen entscheidend reduziert und steht mittlerweile weltweit bald nur mehr für 10 Prozent der Emissionen. Die Europäische Union ist global ein Klimaschutzvorreiter, und auch Österreich wird alle Anstrengungen unternehmen, sein Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen.

Sehr geehrte Frau Brunner, es ist nicht in Ordnung – und ich weise das auch zurück –, dass Sie alle Anstrengungen, die in Österreich seitens der Bundesregierung, der Landesregierungen und vieler anderer Player gemacht wurden, dieses Ziel zu er­reichen, einfach mit einem Handstreich vom Tisch wischen und sagen, es ist in Österreich nichts geschehen, ja, es gibt sogar einen Rückschritt. (Abg. Brunner: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt ... 1990!) Das ist nicht in Ordnung. Ich darf Sie auch daran erinnern, dass es die Bundesregierung war, die sich in der EU für eine Reduktion des Ausstoßes klimaschädlicher Gase bis 2030 um 40 Prozent eingesetzt hat.

Sehr geehrte Damen und Herren, Österreichs Ambitionen beim Klimaschutz liegen im europäischen Vergleich auf höchstem Niveau. Hiezu wird es auch demnächst ein ambitioniertes Maßnahmenprogramm von Bund und Ländern über alle Bereiche geben, und ebenso wird, davon bin ich überzeugt, die Umsetzung des Energie­effi­zienzgesetzes einen weiteren wichtigen Beitrag leisten.

Ich will nun auch auf Paris und auf die demnächst stattfindende UNO-Klimakonferenz zu sprechen kommen: Es werden alle Anstrengungen unternommen, um ein global verbindliches Klimaschutzabkommen zu erreichen, denn um Klimaschutz effektiv zu betreiben, sind globale Anstrengungen dringend notwendig.

Ich darf diese Forderung mit einigen Zahlen untermauern: Während die jährlichen Investitionen der energieintensiven Industrie in Europa um 15 Prozent gesunken sind, sind diese in Japan um 11 Prozent gestiegen und in den USA sogar um 13 Prozent.

Ein global verbindlicher Vertrag ist hier entscheidend, vor allem auch, um den euro­päischen Unternehmen die nötige Investitionssicherheit zu geben. Nur ein globales Abkommen verhindert, dass die Produktion bei einseitig steigenden Umweltauflagen in Länder mit geringeren Auflagen ausgelagert wird, wodurch die Emissionen insgesamt steigen würden.

Von europäischen Alleingängen und Leuchtturmprojekten hat niemand etwas  nicht die Arbeitslosen und nicht die Wirtschaft. So etwas wirkt sich nicht positiv auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU und vor allem auch nicht auf das Klima aus. Wir müssen, sehr geehrte Damen und Herren, unsere Hausaufgaben machen und dem Klimawandel aktiv begegnen. Da ist aber auch verantwortungsvolles Handeln im Sinne der Arbeitsplätze und der Wirtschaft gefordert. Die Bundesregierung nimmt diese Verantwortung nachhaltig und umsichtig wahr, und die Mitglieder des Hohen Hauses sind hiezu ebenfalls herzlich eingeladen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.40


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


19.40.07

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Also ich muss schon sagen, es ist sehr interessant: Wenn man diese Debatte ein bisschen verfolgt hat, dann hat man gesehen, dass wir uns auf der einen Seite mehr oder weniger alle darin einig sind, in welchem Ausmaß auch immer, dass wir sehr wohl etwas gegen den Klimawandel tun müssen, dass wir Klimaschutz betreiben und forcieren sollten. – Ja, und der Antrag, den wir eingebracht haben, geht eigentlich genau in diese Richtung, und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sind noch dazu


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kostengünstig, vor allem bitten wir darin nur darum, dass man einfach bundesweite Initiativen fördert und das Bewusstsein in der Bevölkerung ein bisschen mehr stärkt – und dieser Antrag wird interessanterweise abgelehnt! Das müssen Sie jetzt aber nicht mir erklären, sondern der Bevölkerung draußen. Es geht nämlich um die Dach­begrünung.

Die Dachbegrünung, das ist vollkommen richtig, liegt natürlich in Länderkompetenz, und ja, es gibt auch schon vereinzelt Förderungen in manchen Bundesländern, aller­dings sehen wir durchaus die Notwendigkeit nach einer Bündelung und Verein­heitlichung dieser Förderungen.

Es gilt zu evaluieren, ob das eingesetzte Geld bis dato überhaupt etwas bewirkt hat, und wenn ja, was, wie es eingesetzt wird und wie die Dachbegrünungsförderungen allgemein angenommen wurden. Unbedingt erforderlich ist aus unserer Sicht die Sensibilisierung der Bevölkerung, weil die Praxis zeigt, dass die Bauträger und auch die Architekten sehr wenig in diese Richtung agieren.

Auch werden die Förderungen, wenn vorhanden, meistens nicht angenommen, und das ist genau das, worauf dieser Antrag abzielt: einfach Bewusstsein zu schaffen, weil wir wissen, dass da noch Luft nach oben ist. Es ist ein Riesenvorteil für die Menschen, fürs Geldbörsel, es ist eine kostengünstige und klimapolitisch sinnvolle Lösung, die eigentlich sehr einfach ist.

Ich möchte kurz ein paar Ansatzpunkte aufzählen.

Klimaschutz: Allein durch die Photosynthese der Pflanzen wird ja CO2 gebunden, was letztendlich auch dem Treibhauseffekt entgegenwirkt und somit auch einen Beitrag zum Klimaschutz leistet; interessanterweise ist das auch eine von der EU durchaus anerkannte Technologie zur nötigen Klimawandelanpassung im urbanen Raum. Wei­tere Punkte: Luftverbesserung, Lärmschutz. Also ein Riesenthema, was die Gesund­heit betrifft. Gründächer haben eine starke Puffer- und Reinigungsleistung. Durch die erhöhte Luftfeuchtigkeit wird der Staub viel stärker gebunden, und durch diese weiche Oberfläche wird der Lärm minimiert. Das ist jetzt keine Grünrederei oder Schönrederei. Es gibt sehr viele Studien, die das in mehrfacher Hinsicht beweisen.

Die Klimaregulierung ist ebenso ein Thema bei der Dachbegrünung, die Heiz- und Stromkosten sinken dadurch. Ein begrüntes Dach wirkt sich positiv auf das Raumklima der darunter liegenden Wohnräume aus, denn die Verdunstungsleistung der Pflanzen­schichten sorgt im Sommer für Kühlung, im Winter hingegen wirkt die Gründachfläche als eine Art ökologische Wärmedämmung.

Wir können uns, glaube ich, alle sehr gut an den heißen Sommer heuer erinnern. Wenn es da in den Wohnungen um ein paar Grad kühler gewesen wäre, wären wir alle sehr dankbar gewesen.

Eine Dachbegrünung erzeugt auch ein unglaublich intelligentes Regenwasser­manage­ment. Wir nehmen immer wieder sehr viel Geld in die Hand, um Ausbaumaßnahmen für das Kanalsystem zu organisieren. Durch eine Dachbegrünung werden 60 bis 90 Prozent der Niederschläge zurückgehalten beziehungsweise verzögert abgeführt.

Auch Wildbienen sind ein Riesenthema: Wir wissen, in Amerika oder in Asien wird schon versucht, Pflanzen künstlich zu bestäuben, um einfach die Ernährungskette für den Menschen zu gewährleisten. Ein begrüntes Dach ist ein Lebensraum für Flora und Fauna, eben auch für die so wichtigen Wildbienen, und hat auch einen riesigen Effekt auf die Versiegelung der Böden. Wir wissen genau, in Österreich wird jedes Jahr die Fläche der Stadt Salzburg verbaut. Wir müssen also dringend Maßnahmen setzen, um dem entgegenzuwirken. Was gibt es Einfacheres als eine Dachbegrünung? Es gibt


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Studien, die belegen, beweisen und aufzeigen, dass 45 Prozent der Dachflächen in Wien begrünungsfähig wären.

Zur Befürchtung, die Herr Kollege Weninger im Umweltausschuss hinsichtlich einer Doppelförderung geäußert hat, nämlich dass sowohl Photovoltaik als auch zusätzlich noch Dachbegrünung gefördert wird, möchte ich sagen: Wenn man in Richtung Transparenzdatenbank gearbeitet hätte, wären auch diese Bedenken absolut umsonst.

Auch das Thema Konkurrenz von Dachbegrünung und Photovoltaik ist im Ausschuss angesprochen worden. Das ist kein Argument! Was spricht dagegen? Entweder-oder steht nicht zur Debatte, denn es geht beides! Das sind daher Argumente, die ich so nicht im Raum stehen lassen kann.

Wir sagen oft, wir wollen in Österreich Vorreiter sein – nur, wir schaffen es überhaupt nicht! Ich möchte unseren Nachbarn Deutschland erwähnen: Die schaffen es, pro Jahr 8 Millionen Quadratmeter Dachbegrünung umzusetzen. Das sind Zahlen, angesichts derer ich schon sagen muss, dass wir etwas hintennach sind.

Der Antrag wird leider heute abgelehnt, aber, wie gesagt, Sie müssen das nicht mir erklären, erklären Sie es bitte der Bevölkerung draußen! Und reden Sie dann bitte nicht gleichzeitig davon, dass wir dringend etwas gegen den Klimawandel tun müssen! (Beifall beim Team Stronach.)

Kurz noch zu Tagesordnungspunkt 13: Ich möchte kurz unsere Kritikpunkte zu dieser Novelle des Emissionszertifikategesetzes beziehungsweise des Klimaschutzgesetzes zusammenfassen und begründen, warum wir da heute nicht mitgehen werden. Durch die veränderte Berechnungsgrundlage muss Österreich eine geringere Einsparung an CO2-Äquivalenten nachweisen, um seine verpflichtende Minderung um 16 Prozent zu erzielen. Das ist aber alles eine Trickserei. Auch wenn wir im Vergleich zu den Grünen im Allgemeinen eher auf realistische Zielwerte setzen, gehen wir hier konform mit ihrer Einschätzung, dass es umso kostengünstiger für unsere Wirtschaft ist, je früher wir da gegensteuern. Auch wir sind also der Meinung, dass Prävention in diesem Bereich definitiv billiger ist als Reparatur.

Was absolut nicht geht, ist Folgendes: Die Regierungsvorlage ist unseres Erachtens nicht einmal ganz gesetzeskonform, es fehlen nämlich die finanziellen Folgeabschät­zungen gemäß § 17 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013, und ebenso wird gegen die Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung verstoßen.

Mein Schlusssatz: Der Herr Bundesminister meinte anlässlich der Präsentation des Österreichischen Sachstandsberichts Klimawandel: „Wenn wir eine weitere Erderwär­mung verhindern wollen, ist eine grundlegende Veränderung des Zusammenspiels zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erforderlich – alle müssen aktiv werden und einen Beitrag leisten.“ – Ja, da gebe ich Ihnen vollkommen recht, das stimmt, aber jetzt kommt der Nachsatz: Wenn vorliegender Gesetzentwurf unser Beitrag ist, dann ist das ein Beweis für die in Österreich übliche Schönwetterrederei schade drum! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.48


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


19.49.02

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Minister! Werte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Redebeitrag bezieht sich auf den Entschließungsantrag 895/A(E) des Teams Stronach vom 25. Februar 2015. Wir haben diesen im Ausschuss abgelehnt, das stimmt, aber aus ganz anderen Gründen. Wir sind durchaus für Dachbegrünungen, es gibt genug Gründe für grüne Dächer, und es gibt auch genug Studien, in denen diese belegt werden, aber wir


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wissen auch aus Erfahrung, dass es in den Bundesländern sehr gut funktioniert und dass es bereits einige sehr kreative Projekte gibt.

Es gibt bereits im Hoheitsbereich der Bundesländer Förderungen. Niederösterreich vergibt zusätzliche Fördermittel, genauso wie Wien oder auch Linz. In Linz gibt es sogar eine explizite Förderung gerade im Bereich der Dachbegrünung.

Es gibt genug Möglichkeiten und Ideen, um eine Dachbegrünung durchzuführen. Gerade im geschlossenen, dicht verbauten Gebiet ist das sinnvoll und wird auch sehr oft durchgeführt. Der Punkt, der nicht angesprochen worden ist: Es ist etwas teurer. Es müssen natürlich gewisse technische Maßnahmen eingehalten werden, und deswegen erhöhen sich auch die Kosten für die Errichtung.

Es ist angesprochen worden, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass man mit den verfügbaren Ressourcen sparsam umgehen soll. Gerade Bodenversiegelung und Flächenverbrauch sind in Österreich ein großes Thema. Wir müssen sehr sorgsam damit umgehen, weil wir hier derzeit bei zirka zehn Fußballfeldern pro Tag liegen.

Interessant für mich als niederösterreichischen Abgeordneten, Frau Kollegin Weigers­torfer, ist, was Stronach in Niederösterreich hinterlassen hat. Ich möchte nur ein Beispiel anführen: 1996 wurden rund 150 Millionen € in Aussicht gestellt, womit man in Ebreichsdorf eine sogenannte Weltkugel errichten wollte; 200 Meter groß, Genehmi­gungen waren notwendig, die nie gekommen sind, über 300 Jobs sind in Aussicht gestellt worden. Tatsache ist, kein einziger Job wurde geschaffen. (Abg. Hagen: Weil es der Pröll verhindert hat! Seien wir uns einmal ehrlich!)

350 zusammenhängende Hektar sind für dieses Projekt angekauft worden, und umgesetzt worden bis 2004 ist lediglich das Magna Racino, eine Pferderennbahn, die massive Probleme schafft, die ein Sechstel der 350 Hektar einnimmt. 150 Arbeitsplätze sind zugesagt worden – zehn sind, glaube ich, noch vorhanden!

Frau Kollegin Weigerstorfer, Sie sind seit Juni – ich habe das aus Zeitungsberichten, die Presse hat das mitgeteilt – auch die neue Chefin von Magna Racino. Es ist schon sehr interessant, wenn Herr Stronach – die Aussage wird vom „Standard“ zitiert – meint: Pfeif auf die Natur, ich bau’ dir eine neue! – Das brauchen wir sicherlich nicht. Wir brauchen einen sehr sorgfältigen Umgang mit den Ressourcen. Ich habe mir einmal kurz das Magna Racino angesehen, wie viel Bodenversiegelung da vorhanden ist, und Dachbegrünungen wurden auch keine umgesetzt. Also es wäre interessant, Frau Kollegin Weigerstorfer, was Sie dazu zu sagen haben. Vielleicht können wir uns als ersten Ansatz darauf verständigen, dass Sie dort etwas für die Umwelt tun. Interessant wäre auch, was mit den 350 Hektar insgesamt passiert. Was haben Sie da vor? Wollen Sie sie verbauen, wollen Sie Dachbegrünungen durchführen? Vielleicht kann man dazu einmal etwas Näheres hören. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.52


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Rauch zu Wort. – Bitte.

 


19.52.44

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Kollegin Weigerstorfer, Sie fordern in Ihrem Antrag eine österreichweite Kampagne des Umweltministeriums zur Begrünung von Dächern. Nur zur Erklärung vorweg: In Österreich sind für die Bau- und Raumordnung erstens die Länder zuständig; also ein Kompetenzproblem. Es ist die Aufgabe der Landtage und der Landesregierungen, in den Bundesländern im Sinne des Föderalismus zu handeln.


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Einige Länder und vor allem Regionen in ihren Regionalmanagementen haben sich intensiv mit diesem Thema Bodenversiegelung beschäftigt. Vor allem die Steiermark, ganz genau die Südoststeiermark, hat eine Bodenkarte herausgebracht, die auf den Zustand der Böden hinweist, und zwar im Bereich der Landwirtschaft, die vor allem durch die Fruchtfolge und die Gründüngung einen massiven Beitrag dazu leisten kann, unsere Böden zu schützen.

Ein weiterer Punkt, der wichtig, der wesentlich ist und der auch angesprochen gehört, ist der Versiegelungsgrad im öffentlichen Raum.

Auch wichtig sind die Nachnutzungen von Gebäuden und Liegenschaften.

All das kann dazu beitragen, dass unsere Böden und unsere Landschaft geschützt werden.

In Österreich heißen nicht alle Stronach oder Sigi Wolf, die es sich leisten können, die Dächer ihrer Penthousewohnungen zu begrünen. (Abg. Rädler: Oder Haselsteiner!) – Haselsteiner ist auch ein Thema, ja.

Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen.

Auf die heutige Budgetrede des Finanzministers replizierend möchte ich sagen, wir können davon ausgehen, dass es massive Einschnitte im Budget und in den För­dertöpfen des Umweltressorts geben wird. Der Bundesminister für Finanzen hat heute mit keiner einzigen Silbe die Umweltpolitik und das damit verbundene notwendige Budget erwähnt.

Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist: Österreich muss aufgrund völker­rechtlicher und unionsrechtlicher Klimaschutzverpflichtungen von 2013 die Treibhaus­gas­emissionen bis 2020 gegenüber 2005 um 16 Prozent senken.

Dazu wieder ein Beispiel aus der Steiermark: In der Steiermark hatte die ÖVP, hatte Bürgermeister Nagl geplant, eine Umweltzone in Graz einzurichten. Der zuständige Landesrat hat sich explizit dagegen ausgesprochen, auch in Verbindung mit der JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft, die gleichzeitig erwähnt hat, dass diese Umweltzone in Graz 1 500 Arbeitsplätze kosten würde. Dementsprechend hat der zuständige Landesrat 44 Maßnahmen gesetzt, um diese Umweltzone zu verhindern, auch in Verbindung mit der EU-Kommission. (Beifall bei der FPÖ.)

Worauf ich hinaus möchte: Wir belasten die Wirtschaft, die Unternehmen, und – nicht zu vergessen – die damit verbundene Arbeitsmarktsituation wird dadurch nicht besser und kann sich auch nicht entspannen. Wir dürfen weder die Wirtschaft noch die Arbeit­nehmer belasten, um für die Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.56


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


19.56.30

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Das Wetter macht, was es will, Wetterkapriolen von Hochwasser bis zu einer Dürrekatastrophe, wie wir sie heuer erlebt haben, sind an der Tagesordnung. Das wird sich auch noch weiterentwickeln, und die Treibhausgase sind natürlich ein Grund, warum es dazu kommt. Ich bin eine Waldviertler Bäuerin und habe heuer die Trockenheit auf den Feldern, auf den Wiesen, bei den Ackerkulturen und auch bei den Bäumen selbst miterlebt. Gerade wir in der Landwirtschaft sind zu 80 Prozent vom Wetter abhängig, und daher ist Klimaschutz natürlich von riesengroßem Interesse für uns. Es ist gut, dass unser Bundesminister für


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die Landwirtschaft und für den Klimaschutz zugleich verantwortlich ist, denn dadurch verspürt er es hautnah und ist bereit, im Umweltbereich das Beste zu machen.

Wir haben schon gehört, dass wir die geplanten Klimaziele bis 2020 erreichen wollen, nämlich die Werte aus dem Jahr 2005 um 16 Prozent zu senken. Diese Novelle regelt sozusagen die Höchstmengen und auch die Aufteilung auf die einzelnen Sektoren. Wir können jetzt diskutieren, welcher Sektor weniger oder welcher mehr zur Erreichung der Ziele beitragen kann oder ob die Ziele zu hoch oder zu niedrig angesetzt sind, aber ich denke, es wird immer einen Spagat brauchen zwischen ambitionierten Zielen und der wirtschaftlichen Machbarkeit aufgrund der Auswirkungen auf die Arbeitsplätze und auch auf die Kosten im Wohnbau. Das haben auch die Länder in ihren Stellungnahmen angeführt.

Ich glaube, die Umweltpolitik, die unser Herr Bundesminister Rupprechter macht, hat als oberstes Ziel, das Klima zu schützen und auch gleichzeitig durch den Klimaschutz neue innovative Arbeitsplätze zu schaffen und damit auch das Wachstum zu fördern und unsere Wirtschaft zu stärken. Um dies zu erreichen, sind klare ambitionierte Ziele notwendig, und die hat er auch vorgegeben. Er wäre auch für höhere eingetreten, aber die waren europaweit nicht durchzusetzen.

Die uns vorliegenden Zahlen zeigen uns aber, dass die gesetzlichen Zahlen zur Ver­minderung der Emissionen und Treibhausgase in Österreich wirken. Wir sind auf dem Kurs, das Klimaschutzziel zu erfüllen.

Klimaschutz ist ein Gesamtprojekt, es kann jeder seinen Beitrag dazu leisten, und daher bitte ich Sie alle, Ihren persönlichen Beitrag dazu zu leisten – im Sinne des Klima­schutzes und im Sinne für Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

19.59


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Willi zu Wort. – Bitte.

 


19.59.31

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich habe heute Abend eine sehr interessante Erkenntnis gewonnen: In unseren Reihen sitzt eine Nobelpreiskandidatin! Sie wurde nur bis jetzt von den Freiheitlichen noch nicht für den Nobelpreis vorgeschlagen; was mich wundert. Frau Abgeordnete Dr. Winter ist vorhin hier beim Rednerpult gestanden und hat gesagt – übersetzt –, Tausende WissenschafterInnen weltweit irren, und die Staats- und Regierungschefs Europas und viele in der Welt draußen irren sich auch, denn der Klimawandel ist nicht vom Menschen ausgelöst, das ist halt gottgegeben oder vom All gesteuert – oder was immer.

Diese Erkenntnis zeigt: Wir haben eine Nobelpreiskandidatin in unseren Reihen, denn sie ist gescheiter als alle anderen. (Abg. Weninger: Schade, dass man es nicht merkt!) – Das ist Ihre Meinung, Herr Kollege.

Zu den Fakten.

Frau Dr. Winter, Sie leugnen den vom Menschen ausgelösten Klimawandel, aber Faktum ist – das steht in den Berichten, und Sie haben es nicht widerlegt –: Wir sind von folgenden Ländern abhängig – ich zitiere –: Kasachstan, Nigeria, Russland, Libyen, Aserbaidschan, Saudi-Arabien, Kuwait und Irak. Von diesen acht Ländern bezieht Österreich 95 Prozent des Erdöls. Wir wissen, das sind Länder mit den best­ausgebauten Demokratien, stabilsten Verhältnissen, größten BIP-Einnahmen, also richtig gute Länder, und Sie wissen so gut wie ich: Das sind Staaten, wo morgen alles anders sein kann als heute! Und genau von diesen Staaten sind wir abhängig mit unserem Energiebedarf, mit unserem fossilen Energiebedarf. Wir überweisen diesen Staaten jedes Jahr 13 Milliarden € – einen Haufen Geld!


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Diese Energie, die wir von diesen Staaten um 13 Milliarden € jedes Jahr beziehen, könnten wir auch selbst erzeugen. – Genau das ist die Idee hinter dem, was unser Umweltminister tun möchte, aber vor allem tun sollte. Herr Minister, wir kennen uns jetzt schon lange, wir kommen aus demselben Bundesland, ich muss sagen, Sie sind bis jetzt ein Ankündigungsriese gewesen, in den Ankündigungen super, in der Umsetzung derzeit noch ein Zwerg, und ich wünsche mir, dass Sie ein Umsetzungs­riese werden. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Sie sind zum Beispiel wahnsinnig gut beim Export von Schweinen nach Südkorea oder China. Super! Ich würde mir wünschen, dass Sie so, wie Sie Schweinehälften nach Südkorea zu exportieren helfen, das tun, was Österreich unter Ihren Vorgängern auf dieser Regierungsbank mit Unterschrift besiegelt hat, nämlich dass es sich an die Klima-Abkommen, die es unterzeichnet hat, hält. Österreich hinkt europaweit hinten nach, und Sie tun nichts dagegen, sondern Sie machen Gesetze und legen sie uns vor, in denen die Ziele, die wir erreichen sollten, so angelegt werden, dass wir uns die nächsten fünf Jahre einfach zurücklehnen und einfach so weitertun können wie bisher. (Abg. Rädler: Das stimmt ja nicht!) – Wohl, Herr Kollege, ich habe es mir ziemlich genau angesehen. Aber ich setze mich gerne zu Ihnen rauf, und dann schauen wir es uns gemeinsam an.

Faktum ist, wir müssen bis 2030 ein sehr hohes Ziel erreichen, wir werden einen hohen Berg zu erklimmen haben. Was hat der Herr Minister getan? – Anstatt zu sagen, schauen wir, wie wir das in den nächsten – in Summe – 15 Jahren schaffen, hat er eine Zwischenstation eingebaut und gesagt, bis 2020 lassen wir es einmal ein bisschen locker angehen, ein bisschen glangln, wie man bei uns in Tirol sagt!

Also das Ziel bis 2020 liegt ungefähr da (der Redner deutet mit seinem Arm eine bestimmte Ebene an), und 2030 müssen wir viel weiter oben sein. Das wird eine harte Tour! – Und genau das wollen wir Grüne nicht. Wir wollen einen machbaren, bewältig­baren Übergang beim Abbau der Treibhausgase! (Abg. Rädler: Wir alle!) Das alles brächte – und dafür gibt es gute Beispiele in ganz Österreich – viele Arbeitsplätze. Wir wollen, dass wir nicht mehr die 13 Milliarden in diese acht Länder, einschließlich Aserbaidschan und Kasachstan, überweisen, sondern dass wir mit diesem Geld heimische Arbeitsplätze schaffen. Das ist unser Anliegen.

Herr Minister, Sie saßen heute Vormittag hier auf der Regierungsbank, als Ihr Kollege Finanzminister Schelling Folgendes gesagt hat – ich zitiere –:

„Es braucht mehr Druck und mehr Tempo! Es geht hier um unser aller Glaub­würdigkeit. Denn nur an den Taten werden wir gemessen, Ankündigungen alleine sind zu wenig. Das ist mein Programm.“

Herr Minister! Ich erwarte mir und ich fordere Sie dazu auf, dass das auch Ihr Pro­gramm wird. Dieser Gesetzesvorschlag, den Sie uns hier heute vorlegen, erfüllt diese Kriterien jedenfalls nicht. (Beifall bei den Grünen.)

20.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


20.05.02

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich darf vorausschicken, dass ich mich für die schlechte Stimme – nicht Stimmung, sondern Stimme – entschuldige. Ich laboriere, so wie der Herr Finanzminister, auch noch an einem grippalen Infekt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 215

Ich werde Stellung nehmen zum Bericht des Umweltausschusses betreffend das Klimaschutzgesetz und Emissionszertifikategesetz und zum Antrag der Frau Abgeord­neten Weigerstorfer betreffend Dachbegrünungen. Ich werde nicht eingehen auf die Debattenbeiträge betreffend das Budget, weil wir ja noch genügend Zeit haben werden, das auch im Ausschuss sehr ausführlich zu diskutieren.

Ich darf Ihnen aber vorweg eine frohe Botschaft überbringen, eine frohe Botschaft, die besagt, dass „ökosozial“ in Europa angekommen ist, denn zur Stunde wurde Wilhelm Molterer vom Europäischen Parlament zum Managing Director des EFSI gewählt, und ich werde noch diese Woche mit ihm ein Gespräch haben, bei dem wir über nach­haltige Projekte im Bereich des Klimaschutzes, im Bereich der Energiewende reden werden, auch darüber, wie wir Mittel des EFSI für Österreich zum Einsatz bringen können. Ich denke, dass wir schon stolz darauf sein können, dass einer meiner Vor­gänger und früheren Chefs heute einen so verantwortungsvollen Posten in Europa übertragen bekommen hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Hohes Haus! Die Änderung des Klimaschutzgesetzes, die Ihnen vorliegt, ist erfor­derlich geworden – wir haben das ja sehr ausführlich und sehr intensiv im Ausschuss diskutiert, Frau Vorsitzende Brunner –, da mit 2015 ein neues internationales Be­richtsformat nach dem IPCC-Panel in Kraft getreten ist, das eben für Österreich eine Niveauverschiebung der jährlich zulässigen Höchstmengen bewirkt. Das wird jetzt umgesetzt. Durch die Höchstmengen an Treibhausgasemissionen, und zwar in der Größenordnung von 1 Million Tonne nach oben, wird aber nicht – und das haben wir schon sehr ausführlich diskutiert – das Ziel, nicht die Zielambition geschmälert, weil auch das Basisjahr 2005 in die methodische Anpassung integriert worden ist. Also das Ziel und das Ambitionsniveau bleiben selbstverständlich aufrecht.

Wir haben bei der Aufteilung der Emissionshöchstmengen auf die einzelnen Sektoren auch die Ergebnisse der aktuellsten Treibhausgasemissionsprojektionen des Umwelt­bun­desamtes sowie die mit den Bundesländern vereinbarten Maßnahmen des Maßnah­menprogramms 2015 bis 2018, das ich Ihnen auch bekannt gemacht habe, entsprechend berücksichtigt.

Wir können heute positiv resümieren, dass die österreichische Treibhausgasinventur für das Jahr 2013 eine überaus erfreuliche Entwicklung gezeigt hat. Die Emissionen lagen nämlich – und zwar außerhalb des Emissionshandels – um knapp 3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent unter der erlaubten Höchstmenge. Und ich erwarte auch für das Jahr 2014 ein ähnlich positives Ergebnis. Das heißt, Sie sehen – Sie wissen ja, dass die Bilanz Anfang 2016 vorliegen wird –, dass unser Kurs richtig ist und dass die Maßnahmen wirken.

Ich bin auch zuversichtlich, dass wir bis 2020 unsere Ziele in der zweiten Kyoto-Periode erreichen können, und es ist mein Ambitionsniveau, das auch ohne den Zukauf von entsprechenden Emissions- und Verschmutzungszertifikaten zu erreichen. Ich denke, das Umweltbundesamt hat gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Gleichzeitig ist uns natürlich bewusst, dass wir bis 2030 – Frau Abgeordnete Brunner und einzelne Debattenredner haben dies ja auch betont – ein deutlich ambitionierteres Ziel werden einhalten müssen. Sie wissen, mit welchen Verhandlungspositionen Europa in die Verhandlungen gegangen ist, und wir werden sehen, was in Paris herauskommt. Ich bin heute sehr viel zuversichtlicher als nach Lima, dass es tat­sächlich gelingen wird, in Paris bei der COP21 ein rechtlich verbindliches, umfas­sendes Abkommen zur Verabschiedung zu bringen. Auf dieser Grundlage werden wir dann eine integrierte Klima-, Energie- und auch Mobilitätsstrategie des Bundes, gemeinsam mit den Ländern, umzusetzen haben, um die Ziele 2030 entsprechend umsetzen zu können.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 216

Was das Emissionszertifikategesetz anbelangt, das eben auch dieser Regierungs­vorlage zugrunde liegt, wird Rechtssicherheit für jene Anlagenbetreiber hergestellt, die Emissionszertifikate aus den JI/CDM-Projekten der letzten Periode auf ihren Konten haben. Diese können nun bis zum 18. November auf der Grundlage dieses Gesetzes in die nächste Periode transferiert und damit weiterhin verwendet werden. Ich denke, das ist nur richtig und gut so.

Herr Abgeordneter Willi! Sie haben es angesprochen. Es ist völlig richtig, dass wir als wichtigsten Eckpunkt der Klimastrategie eine Energiewende brauchen, eine Energie­wende gemeinsam mit der Energieeffizienz hin zu den erneuerbaren Energieträgern. Wir sind diesbezüglich in Österreich tatsächlich Spitzenreiter in Europa. Wir haben heute schon einen Anteil von 33 Prozent an der Gesamtenergie. Wir werden die 34 Prozent bis 2020 sicher übererfüllen, und mein Ziel ist es, die 40 Prozent bis 2030 umzusetzen.

Sie wissen, dass wir in der Stromversorgung mit erneuerbaren Energieträgern jetzt schon bei 78 Prozent liegen, natürlich insbesondere aufgrund der Wasserenergie. Ich bin überzeugt davon, dass wir bis 2030 die 100 Prozent jedenfalls erreichen können, weil es eben auch – worauf Sie richtig hingewiesen haben – heimische Wertschöpfung bildet und gleichzeitig einen aktiven Beitrag für den Klimaschutz bringt.

Im Ausschuss habe ich auch sehr großes Einvernehmen verspürt, dass wir eins sind in der Einschätzung, dass Atomenergie eben keine nachhaltige Energiequelle sein kann (Abg. Brunner: Darüber werden wir in Österreich wohl nicht diskutieren müssen!), weil sie eine Hochrisikotechnologie ist und über mehrere Generationen hinweg die Umwelt und unsere Nachkommen belastet; deswegen auch unsere Klage gegen das Projekt Hinkley Point C in Großbritannien, die übrigens gestern im Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Wir sind auch gerade dabei, noch entsprechende Partner für diese Klage zu finden. (Zwischenruf des Abg. Darmann.)

Was die Aussage von Abgeordnetem Willi im Zusammenhang mit der Exportstrategie anbelangt: Wir sind – gerade waren wir in den USA – ganz bewusst auf dem Weg, österreichische Umwelttechnologie zu exportieren, bei der wir mit Exportraten von 80 bis 90 Prozent unserer Betriebe wirklich Spitzenreiter sind. Damit werden in Österreich grüne Arbeitsplätze geschaffen und international ein Beitrag für die Umwelt und für den Klimaschutz erbracht.

Nun lassen Sie mich noch ganz kurz auf den Antrag der Frau Abgeordneten Weigerstorfer eingehen. Urban Farming, Urban Gardening war auch ein Projekt, das wir in New York besichtigt haben. Ich stehe dem Thema sehr positiv gegenüber. Sie haben richtig auf die positiven Effekte für das Klima, für den Umweltschutz, auch für die Architektur hingewiesen – das ist völlig unbestritten. Auch da gab es, glaube ich, keine unterschiedliche Einschätzung. Aber aufgrund der Zuständigkeit der Bundes­länder für die entsprechende Raumordnungs- und Flächenwidmungsgesetzgebung sahen wir keine Veranlassung, diesbezüglich eine legistische Maßnahme vonseiten des Bundes zu treffen, und wir haben, glaube ich, die mehrheitliche Einschätzung, dass das bei den entsprechenden Behörden gut aufgehoben ist, weil eben schon sehr viele Maßnahmen in diesem Bereich getroffen werden. – Vielen Dank für die Auf­merksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.14


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 217

20.14.12

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich mache da weiter, wo der Herr Bundesminister aufgehört hat, und wie ich es auch schon im Ausschuss angemerkt habe: Ich möchte zum Antrag der Kollegin Weiger­storfer und des Teams Stronach zum Thema  Dachbegrünung als einfache, kosten­günstige klimapolitische Maßnahme Aussagen treffen.

Frau Kollegin Weigerstorfer, vorab muss man sagen, dieser Antrag zur Förderung des Klimaschutzes ist natürlich unterstützenswert, und die Vorteile von begrünten Dächern würden sich gerade in Ballungsräumen sehr positiv auf die Luftqualität auswirken. Begrünte Dächer filtern sowohl Staub als auch Schadstoffe aus der Luft, und die Pflanzen speichern das Regenwasser, und dieses Regenwasser wird anschließend wieder über die Vegetation verdunstet.

Das sind alles sehr gute Eigenschaften, die wir brauchen, aber, Frau Kollegin Weigerstorfer, diese Angelegenheit fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Sie schreiben es selbst in Ihrem Antrag – und ich zitiere, was Sie schreiben –:

„Nachdem Dachbegrünungen im Kompetenzbereich der Länder stehen“, und so geht es weiter in Ihrem Antrag, müssen wir einmal schauen: Was machen die Länder in Bezug auf Dachbegrünungen? – Es gibt da schon viele Initiativen in den Ländern, beispielsweise in Oberösterreich, da gibt es Förderungen für Gründächer im Rahmen der Wohnbauförderung. Ähnliches gibt es auch in Salzburg oder in Niederösterreich.

Dennoch gilt es bei diesen Vorhaben, verschiedenste Aspekte zu beachten, denn es entstehen nicht nur Vorteile bei einer Dachbegrünung. Neben den Vorteilen für Kälte- und Wärmeschutz wirkt es sich auch sicherlich positiv auf das Klima aus. Bedenken muss man allerdings auch, dass sich die Statik verändert, die Bauphysik wird sich wahrscheinlich verändern, auch in Sachen Abdichtung, Dachsicherheit und Haustech­nik ergeben sich dadurch natürlich viele neue Herausforderungen für den Hausbau. Genau über diese Faktoren informieren die Länder sehr intensiv, und dabei gibt es auch regionale Unterschiede zu bedenken, über die nur die Länder informieren kön­nen.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, es wird in den Ländern wirklich sehr intensiv über diese Dachbegrünungen informiert. Der Zweck dieses Antrags ist gewesen, der Minister möge eine Informationskampagne zur Dachbegrünung starten. Ich denke, man braucht das nicht. Es gibt schon sehr viele gute, ausgezeichnete Informations­kampagnen in den Ländern. Und wieso sollten wir etwas beschließen, das es dort schon in ausgezeichneter Form gibt? (Beifall bei der SPÖ.)

20.16


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


20.16.43

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Auch mein Thema geht in Richtung Dachbegrünung. Die Antragstellerin geht davon aus, dass Dachbegrünung als einfache klimapolitische Maßnahme zu werten ist. Dem Grunde nach ist allerdings von zwei unterschiedlichen Überlegungen auszugehen.

Eine klimapolitische Maßnahme würde nur bei entsprechender Vielzahl sowie ent­sprechender Größe der Dachflächen angesprochen werden können. Generell ist die Schaffung von Wohnraum derzeit im Hochpreissektor angesiedelt. Umdeckungen bestehender, herkömmlicher Eindeckungen sind lediglich für den Flachdachbereich,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 218

und das nur in begrenztem Umfang, möglich und stellen einen nicht unerheblichen Kostenfaktor dar.

Die Ausbildung von Gründächern wird derzeit häufig bei Tiefgaragen zur Anwendung gebracht. Es handelt sich hierbei um Kleinflächen, sodass der Kosten-Nutzen-Faktor als Klimamaßnahme nicht gegeben erscheint. Flachdachausbildungen als Gründach im Wohnbereich sind in ländlicher und alpiner Lage nicht ausgeprägt. In der Ausbil­dung eines Gründaches ist auf dessen Bepflanzung Rücksicht zu nehmen. Dach­abdichtungen sollten eine hohe Funktionssicherheit aufweisen. Der Einbau einer Wurzelschutzbahn ist vorauszusetzen, um vor mechanischen Beschädigungen zu schützen. Wärmedämmstoffe sind entsprechend der Druckbelastungen auszuwählen.

Gründächer sind, abhängig von der Bepflanzung, als pflegeintensiv zu bezeichnen. Kommt es zu erforderlichen Reparaturen, sind diese mit schwieriger Zugänglichkeit und mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden.

Wenngleich aus klimapolitischen Maßnahmen zum Teil vertretbar, sind Gründächer als Ersatz herkömmlicher Eindeckungen im Zeitalter einer Hochpreispolitik des Wohn­baues abzulehnen. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.

 


20.19.05

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Es liegt uns eine Regierungsvorlage vor, in der wir eine EU-Anpassung vornehmen und eine Erweiterung in den einzelnen Zielen der Sektoren. Aber es gibt dazu massive Kritik, obwohl wir den österreichischen Pfad in der Klimapolitik sicherlich nicht verlassen, das Klimaziel 2020 – minus 16 Prozent bei der CO2-Reduktion, das sind 165 000 Tonnen CO2 – zu erzielen. Dazu bekennen wir uns. (Zwischenrufe der Abg. Brunner.) Und auch 2030 werden wir unser Ziel erreichen, denn Österreich ist sicherlich umwelt­politischer Spitzenreiter.

Frau Kollegin Brunner, wenn Sie auch weiterhin gebetsmühlenartig Ihren kindlichen Weihnachtswunsch einer konsequenten Umweltpolitik immer wieder vorbringen, dann frage ich Sie: Was ist passiert in Oberösterreich? (Abg. Lichtenecker: Was heißt „Weihnachtswunsch“? – Das ist eine konkrete Forderung!) Was ist passiert in Wien, mit den Grünen, mit ihrer Umweltpolitik? Was haben die Wähler dazu gesagt? – Darüber sollten Sie einmal nachdenken, bevor Sie hier so euphorisch werden. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Brunner, Lichtenecker und Pirklhuber.)

Liebe Kollegen und Kolleginnen von den Grünen! Man braucht deswegen nicht nervös zu werden, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. (Abg. Brunner: Wir sind nicht nervös!) Jetzt sage ich Ihnen eines: Was ist konsequente Umweltpolitik? Ist es nicht konsequente Umweltpolitik, die der Herr Bundesminister macht? – Lesen Sie die morgigen Zeitungen! Die Klage gegen Hinkley Point verunsichert nämlich jetzt schon die Investoren, und Hinkley Point, so steht es im „Kurier“, wackelt. Das ist eine klare Strategie, und das ist auch konsequent. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)

Das Zweite ist die Initiative unseres Herrn Bundesministers betreffend die Stresstests bei Atomkraftwerken. Das ist, liebe Freunde von der grünen Fraktion, das, was Sie immer sagen: Wir brauchen eine konsequente Umweltpolitik. Diese ist da, und diese wird auch geführt.

Halten Sie sich lieber an Ihre Kollegen, zum Beispiel an den Ministerpräsidenten Kretschmann in Baden-Württemberg. Wie stehen Sie denn dazu? – Er macht konse-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 219

quente Umweltpolitik. Er hält weiterhin am europäischen Emissionshandel fest. Die Grünen in ganz Europa laufen dagegen Sturm.

Hier herauszugehen und bei jeder Plenumsdebatte eine konsequente Umweltpolitik einzufordern, selbst nicht konsequent zu sein, von den Wählern abgestraft zu werden – das ist wirklich peinlich! (Ironische Heiterkeit bei den Grünen. – Beifall bei der ÖVP. – Abg. Darmann: Das war schneidig!)

20.21

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.21.58

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wenn man nach dem Kollegen Rädler redet, muss man aufpassen, dass man mit seiner Rede nicht unter die Räder kommt. Er argumentiert immer sehr pointiert und sehr scharf. (Allgemeine Heiterkeit.)

Kollege Weninger hat es bereits erwähnt, und auch Kollege Willi hat es schon als nobelpreiswürdig erachtet: die Argumentation der Kollegin Winter. Die Argumentation der Kollegin Winter ist aber nicht unbemerkt geblieben, und ich muss jetzt ehrlich sagen: Ich weiß nicht, ob ich Sie jetzt persönlich bedauern oder bemitleiden soll. (Abg. Darmann: Bitte sachlich bleiben und nicht untergriffig werden! – Abg. Weninger: Jetzt lass ihn einmal reden!)

Die Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften hat Sie als Finalistin nominiert. Als Finalistin für das „Goldene Brett vorm Kopf“,„für den größten antiwissenschaftlichen Unfug des Jahres“. (Zwischenrufe der Abgeordneten Darmann und Deimek.)

Frau Kollegin Winter! Als Umweltsprecherin der FPÖ sollten Sie vielleicht doch einmal überlegen, ob Ihre Positionen, die Sie hier im Hohen Haus vertreten, irgendeine wis­sen­schaftliche Basis finden oder nicht. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Rädler. – Zwischenrufe bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Das steht europaweit in allen Zeitun­gen! – Abg. Darmann: Rede dich nicht raus, brauchst nicht …! Das ist ein Wahnsinn! Frau Präsidentin! Das ist einen Ordnungsruf wert!)

Herr Kollege Darmann, diese Meldung ist heute bereits in der „Presse“ veröffentlicht worden und auch in etlichen anderen Zeitungen einwandfrei nachzulesen. Das ist nur eine Wiedergabe dessen, was bereits in der „Presse“ gestanden ist. (Abg. Darmann: Immer auf die Frauenrechte und dann …! – Zwischenruf des Abg. Weninger. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Was das Klimaschutz- und Emissionszertifikategesetz betrifft, wurde bereits von den Vorrednern etliches dazu ausgeführt, auch vom Kollegen Rädler, und wir ersuchen um breite Zustimmung zu dieser Maßnahme. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.24


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rauch. – Bitte.

 


20.24.24

Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich glaube, im Umweltbereich führen einfach viele Wege nach Rom, auch wenn wir oft manche Dinge als lustig abtun oder Ähnliches, aber ich glaube, dass alle ihre Vorschläge bringen wollen.


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Ich brauche nicht Frau Kollegin Winter zu verteidigen oder das lächerlich zu machen. Sie hat hier ihre Rede gehalten, ihre Vorstellung zum Besten gegeben, und was wir davon halten, das kann jeder für sich selber beurteilen. Aber ich glaube, dass das Umweltthema zu wichtig ist, um da Oscarnominierungen und Goldene Ananas und was sonst alles war zu hinterfragen. Es macht sich jeder seine Gedanken, und man muss nicht jeden Gedanken teilen. Das ist ganz normal in diesem Hohen Haus. (Beifall der Abgeordneten Darmann und Schrangl.)

Aber grundsätzlich zur Umweltpolitik: Umweltpolitik ist eine Querschnittsmaterie, Klima­schutzpolitik ist eine Querschnittsmaterie. Ich finde es auch nicht gerechtfertigt, wenn man dem Finanzminister dann unterstellt, dass er das in seiner Rede nicht erwähnt hat. Man muss dann eben genau hinhorchen, wenn er von Lebensqualität redet, wenn er von der Qualität der Lebensmittel redet. Und wenn wir alle wissen, dass es eine Querschnittsmaterie ist, wenn man zwischen den Zeilen liest und genau hinhorcht und sich nicht immer nur die Rosinen herauspickt, die man für die eigene Rede braucht, dann kann man sehr wohl hinhorchen. (Zwischenruf der Abg. Brunner.)

Wenn er von Reformen spricht, wenn er von der Erhöhung der Forschungsquote spricht – das sind alles Bereiche, die dem Umweltschutz und dem Klimaschutz zugutekommen, ohne dass man jedes Mal genau mit dem Punkt darauf hinweisen muss. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, uns allen gemeinsam ist, dass wir ein intaktes Ökosystem wollen. Für mich als Tiroler ist ein intaktes Ökosystem natürlich auch enorm wichtig, denn wir wissen, dass Tirol sehr stark vom Tourismus lebt und profitiert. All diese Bereiche müssen gestaltet werden. Gerade jetzt, wenige Wochen vor der Weltklimakonferenz in Paris, passt dieser Gesetzesvorschlag, den der Herr Minister präsentiert, sehr gut ins Konzept.

Dass man nicht immer alles umsetzen kann, was man sich vornimmt, davon kann, glaube ich, Georg Willi ein Lied singen. Wir haben zuerst das Urban Gardening in Innsbruck angesprochen: Das hat der grüne Stadtrat auch nicht zusammengebracht, und trotzdem hat es dann später funktioniert.

Aber ich denke, unser Minister setzt um, unser Minister hat ambitionierte Ziele, und darum geht es in der Umwelt- und Klimaschutzpolitik. Wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen, bringen wir auch in Österreich etwas zusammen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.26


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Antoni. – Bitte.

 


20.26.52

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Auch ich möchte ganz kurz zum Tagesordnungspunkt 14, dem Entschließungsantrag 895 der Abgeordneten Weigerstorfer betreffend „Dachbegrünung als einfache, kosten­günstige klimapolitische Maßnahme“ Stellung nehmen.

Wie jetzt bereits mehrfach erwähnt, fällt diese baurechtliche Initiative in die Kompetenz der Bundesländer, wo es doch schon sehr gute Informationsangebote betreffend die Begrünung von Hausdächern gibt.

Ein sehr gutes Beispiel in diesem Zusammenhang ist sicher die Stadt Wien. Dort wird schon seit Jahren intensiv daran gearbeitet, die Vorteile der Begrünung von Dächern einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 221

So wurde zum Beispiel vonseiten der Wiener Umweltschutzabteilung MA 22 ein Gründachpotenzialkataster eingerichtet, der für jede Dachfläche der Stadt anzeigt, ob diese aufgrund der Neigung für die Begrünung ein Potenzial darstellt.

Die MA 22 hat in einer Dachgrünerhebung darüber hinaus auch erhoben, wo es in Wien bereits begrünte Dächer gibt und wie sich diese im Stadtgebiet verteilen, und ferner förderte die MA 22 viele Jahre auch durch diverse Publikationen und öffentliche Fachveranstaltungen das Thema Dachbegrünungen in der öffentlichen Wahrnehmung.

Somit denke ich, dass das Thema in den Ländern sehr gut aufgehoben ist, und man sieht, es wird sehr breit gefördert und den Menschen zugänglich gemacht. Auch aus den Bundesländern gibt es Best-Practice-Beispiele. Ich möchte nur eines aus Ober­österreich erwähnen: die Begrünung der Tunneloberfläche der Autobahneinhausung in Bindermichl. Mit diesem Projekt wurde ein Park in der Größenordnung von rund 40 000 m2 geschaffen, und damit konnte eine merkliche Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität erreicht werden.

Sehr geschätzte Damen und Herren, da es, wie bereits angesprochen, auch in allen anderen Bundesländern diesbezüglich Beispiele und Initiativen gibt, sind wir der Meinung, dass eine Initiierung einer österreichweiten Kampagne seitens des Bundes betreffend die Begrünung der Dächer derzeit nicht notwendig ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.29


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.

 


20.29.34

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes und den Änderungen im Emissionszertifikategesetz wird ein weiterer Schritt gesetzt, um die Klimaschutzziele ehestmöglich zu erreichen.

Klimawandel, globale Temperaturerwärmung, extreme Wetterereignisse erinnern uns daran, dass wir an diesen Zielen festhalten müssen und den Umweltschutz aktiv und vor allem konsequent weiterbetreiben müssen.

Ich möchte aber am Beispiel der österreichischen Seilbahnen aufzeigen, dass Technik, Natur und damit auch Umweltschutz nicht im Widerspruch stehen müssen. Wir haben zwar keine außergewöhnlichen Dachbegrünungen, aber gerade im Bereich der Hochlagenbegrünung, das heißt bei Begrünungsmaßnahmen auf über 2 500 m See­höhe, haben wir mittlerweile sehr große Entwicklungsarbeit leisten können und auch international Anerkennung und Umsetzung erreicht.

Ja, es geht nicht spurlos an der Natur vorbei, wenn Tausende Schifahrer auf beschneiten Wiesen fahren. Aber nachdem weder der Wintersport noch die Seilbahnen in Österreich wegzudenken sind – ich glaube, da sind wir uns einig –, haben die österreichischen Seilbahnen natürlich auch sehr großen Anteil am Umweltschutz und daran, den politischen Herausforderungen zum Klimaschutz gerecht zu werden.

Rund 55 Millionen € im Jahr investieren die österreichischen Seilbahnen unter Ein­beziehung von Experten in den Bereichen Umwelt und Nachhaltigkeit. Wir in Salzburg arbeiten sehr eng mit dem Haus der Natur und mit dem Institut für Ökologie und Um­weltkunde zusammen. Damit leisten die österreichischen Seilbahnen mit ihren energieeffizienten Anlagen und den Speicherteichen, die im Sommer teilweise auch zur Stromerzeugung genutzt werden, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Wirkungsziele im Bundesvoranschlag. Zusätzlich sichern unsere Seilbahnen öster-


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reich­weit 15 000 Arbeitsplätze, und in Zeiten wie diesen ist das auch ein extrem wichtiger Punkt und ein nicht wegzudenkender Wirtschaftsfaktor.

Zum Antrag der Kollegin Weigerstorfer ist anzumerken – wie schon meine Vorredner gesagt haben –: Die Dachbegrünung fällt unter die Bauordnung, und diese ist im Kompetenzbereich der Bundesländer sehr gut aufgehoben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.31


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.

 


20.31.54

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte ein paar Worte zum Emissionszertifika­tegesetz sagen, das ja Rechtssicherheit für die Luftfahrzeugbetreiber beinhaltet und die Einschränkung der Emissionshandelsverpflichtungen innerhalb von Europa redu­ziert.

In Österreich sind davon 30 Luftfahrtbetreiber betroffen, 14 davon mit weniger als 1 000 Tonnen Emission pro Jahr. Fakt ist, ungefähr 13 Prozent der globalen Treib­hausgasemissionen werden durch den Verkehr produziert. 12 Prozent davon werden von der Luftfahrt verursacht. In Summe erzeugt der europäische Luftverkehr 0,5 Pro­zent der weltweiten CO2-Emissionen, 80 Prozent davon bei Flügen über 1 500 km.

Sehr interessant ist aber die technologische Entwicklung in diesem Bereich, bei dem moderne Flugzeuge im Durchschnitt zirka 3,5 Liter pro 100 Passagierkilometer verbrauchen, zukünftige Modelle sogar 3,0. Das ist eine sehr positive Entwicklung, die auch die steigenden Fahrgast- und Passagierzahlen kompensieren, beziehungsweise legt sich die Luftfahrtindustrie selber ein Viersäulenmodell auf, um die Treibhausgas­emissionen zu reduzieren: bis 2020 um 25 Prozent, bis 2050 um 50 Prozent. Das hat auch die politische Diskussion bewirkt.

Ich denke, so wie in diesem einen Bereich, so passiert in sehr vielen technischen Bereichen eine Verbesserung der Treibhausgasemissionen durch technische Entwick­lung, und wir sind sicher auf einem sehr positiven Weg. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.34


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


20.34.10

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Ministerin! Zum vorliegenden Gesetz und zu den Diskussionen, die gerade geführt wurden, ist es vielleicht sehr dankenswert, Herr Minister, wenn Willi Molterer mit dieser hohen Auszeichnung in dieses hohe Amt befördert wurde, fällt doch auch in seine Zeit als Agrarminister eine der Fehlentwicklungen der Agrarpolitik.

Mit dem Argument der Überschüsse, der Butterberge, der Milchseen, der Fleischberge wurde damals unter Minister Molterer, leider auch mit Unterstützung der KollegInnen von den Grünen, diese Marschrichtung in Richtung Biogasanlagen eingeschlagen, nämlich Biogasanlagen mit Futtermitteln. Wir haben diesen Unfug heute noch! Es fahren zig Tonnen Mais ungenützt in die Biogasanlagen, ohne daraus vorher Fleisch, Milch oder Nahrungsmittel zu produzieren. Ich denke, dieser Missstand gehört abge­stellt. Wir haben morgen eine Anfragebesprechung, bei der wir sehen, wo die Nah­rungsmittel herkommen. Wir haben zum Teil das Rindfleisch aus Neuseeland, Brasilien und Südamerika.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 223

Herr Minister, es gehört auch gerade beim Emissionsschutz die Kreislaufwirtschaft Tier-Dünger-Pflanze gefördert. Und wir haben durch diese Entwicklung – das gehört ja gesagt – 50 000 Hektar wertvollste Dauerwiese umgeackert.

Es wurde auch im Zuge der Dächerbegrünung von der Erhaltung der Binnenvielfalt gesprochen. Wir haben hier wertvollstes Dauergrünland mit einer Pflanzenvielfalt von 30 Pflanzensorten, wertvollste Biodiversität und wertvollsten Trinkwasserschutz damit gefährdet, da natürlich mit intensivem Maisanbau für die Biogasanlagen produziert wird. Hier müssen wir umdenken! Und ich denke, es ist ein wesentlicher Punkt, das hier auch zu berücksichtigen.

Ich weiß von einer Ernährungswissenschaftlerin, und das ist die Gefahr bei diesen wissenschaftlichen Rechnungen, auch bei den CO2-Zertifikaten, wenn man sagt, ein Liter Milch benötigt 1 000 Liter Wasser. Da sind solche Fehlannahmen zum Teil drinnen, die immer auf dem Rücken der Landwirtschaft ausgetragen werden. Jetzt hat richtigerweise mein Vorredner den Flugverkehr erwähnt, die Überflüge, alles, was aus der Luft kommt. Schauen Sie sich den Schadstoffeintrag im Gebirge an, dann wissen Sie, wer alles beteiligt ist! So breit müssen wir diese Diskussion führen! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

20.36

20.36.48

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 13: Entwurf be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Klimaschutzgesetz und das Emissionszertifi­kategesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 800 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: versprochene Gelder vor Pariser Klimakonferenz aufstellen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag des Abge­ordneten Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beitrag Österreichs zum Green Climate Fund.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 805 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Bericht ist angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 224

20.38.5915. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1282/A(E) der Ab-geordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauenförderung in der Filmbranche (830 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1154/A der Abge­ordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (831 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


20.39.50

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Im Gleichbehandlungsausschuss wurde ein Bericht der Bundesregierung zum Thema Abbau von Benachteiligungen von Frauen besprochen. Da ging es insbesondere auch um die Frage von Kollektivverträgen und die dort geregelte oder nicht geregelte Anrechnung von Kindererziehungszeiten.

Wir sehen dieses pauschale Anrechnen von Kindererziehungszeiten auf Dienstzeiten als nicht zielführend an, und ich möchte ihnen erklären, warum.

Es geht bei Gehaltsvorrückungen um die objektive Beurteilung eines Produk­tivitäts­zuwachses von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und da ist es eine falsche Betrachtung, wenn man die Kindererziehungszeiten eins zu eins anrechnet. Man geht da meines Erachtens von einem falschen Ansatz aus. Es wird nämlich richtig konstatiert, lange Kindererziehungszeiten – und es sind überwiegend Frauen, die diese Aufgabe übernehmen – wirken sich auf die Gehaltsentwicklung über Jahre hinaus negativ aus, und anstatt den richtigen Rückschluss zu ziehen, es sind zu viele Gehalts­stufen, die da stattfinden, und das, was ich einmal versäumt habe, hole ich hintennach nie mehr auf, müsste man richtigerweise hergehen und sagen, der Erfahrungszuwachs ist zu Beginn der Berufslaufbahn viel stärker und flacht dann relativ schnell ab. Man nimmt heute unter Personalwissenschaftern an, dass nach acht Arbeitsjahren im selben Beruf keine zusätzliche Erfahrung mehr gewonnen wird, die in Produktivitäts­zuwachs ummünzbar ist.

Man müsste eigentlich sagen, macht weniger Schritte, denn dann kann jemand, der eine Zeit lang ausgesetzt hat im Beruf, aus welchen Gründen auch immer, das auch viel schneller wieder aufholen. Denn wenn es 20 Schritte gibt und ich irgendwo zwei versäumt habe, dann hinke ich immer diesen beiden nach. Wenn es nur drei Schritte gibt, dann habe ich das irgendwann aufgeholt. Daher gehört das anders geregelt!

Warum passiert das nicht? – Auf dieser Seite (der Redner deutet in Richtung ÖVP) könnten ein paar Leute sitzen, wenn sie anwesend wären, die vielleicht schon Kollektivverträge arbeitgeberseitig verhandelt haben, da sitzen Ihnen nämlich immer die Alten gegenüber. Die haben einfach die bessere Lobby. Ihnen gegenüber sitzen bei Kollektivvertragsverhandlungen immer jene Gewerkschafter, die viele Jahre dabei sind, die in den oberen Gehalts-und Lohngruppen sind, wo es viel zu verteilen und zu verteidigen gibt. Deswegen kommt da nichts zustande.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 225

Damit wird in Wirklichkeit jenen älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geschadet, die nicht in der glücklichen Lage sind, einen Job zu haben, sondern die noch einen suchen müssen, weil sie ihn aus irgendeinem Grund verloren haben. Das ist also eine völlig kontraproduktive Politik einer Klasse der Besitzenden. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

20.42


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm. – Bitte.

 


20.42.56

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren unter diesem Tagesordnungspunkt zwei Anträge. Das ist einmal der Antrag des Abgeordneten Pock, der im Ausschuss im Unterschied zum Kollegen Loacker anwesend war, und dann der Antrag der Kollegin Aslan, in dem es um Film und Filmförderung geht und die Disparität der Fördergelder, wenn man es genau betrachtet, zwischen Frauen und Männern.

Vielleicht nur ganz kurz zu unserer Ausschusssitzung, die wir vorletzten Dienstag abgehalten haben. Wir haben einen sehr interessanten Bericht diskutiert. Den Bericht zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen 2013-2014. Es waren Frau Dr. Mairhuber und Frau Dr. Papouschek in den Ausschuss eingeladen, und sie haben wirklich einen tiefen Einblick in die unterschiedlichen Ursachen gegeben. Es gibt mannigfaltige Ursachen für die Benachteiligung von Frauen in unterschiedlichen Bereichen.

Was man daraus ablesen kann, ist, dass nämlich zum Beispiel Einstufungen unter­schiedlich gemacht werden, sei es nun Frau oder sei es auch Mann. Wir sind drauf­gekommen, oder man hat uns wissenschaftlich dahin geführt, dass es Unterschied­lichkeiten in mannigfaltigen Bereichen gibt, und da gilt es unterschiedlich anzusetzen.

Frau Dr. Papouschek hat uns anhand von fünf unterschiedlichen Kollektivverträgen gezeigt, wie unterschiedlich die Maßnahmen sind, die hier gesetzt werden sollen und müssen. Es kam dann im Ausschuss von Kollegin Schittenhelm die Idee, dass wir in eine der nächsten Ausschusssitzungen die Sozialpartner laden sollen, die die Kollek­tivverträge ja verhandeln, damit wir auch von dieser Seite einmal Erklärungen erhalten, aber andererseits möchten auch wir unsere Ideen dazu präsentieren.

Und das werden wir! Wir haben morgen eine Besprechung mit den Frauen­sprecherIn­nen hier im Couloir, und wir werden das in Angriff nehmen. Wir werden den Präsidenten der Bundeslandwirtschaftskammer, Herrn Schultes, den Präsidenten der Wirtschaftskammer, Herrn Leitl, die Herren von ÖGB und AK, Foglar beziehungsweise Kaske, einladen, und dann werden wir schon weiterkommen, nahezu detektivisch uns genauer damit auseinandersetzen, und auch den Herren – da brauchen wir nicht zu gendern, es sind ausschließlich Herren – auf den Zahn fühlen.

In diesem Sinne freue ich mich schon auf eine unserer nächsten Ausschusssitzungen. Es war eine gute Idee, die wir gemeinsam geboren haben! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Aslan.)

Nun auch zum Antrag der Kollegin Berivan Aslan. Es ist sehr begrüßenswert, dass wir damit befasst wurden, obwohl eigentlich der zuständige Ausschuss der Kulturaus­schuss ist, aber wir haben uns dieser unterschiedlichen, dieser nicht geschlechter­gerechten Fördermaßnahmen angenommen.

Es wurde im Ausschuss diskutiert, und wir sind zur einhelligen Meinung gelangt, einstimmig wurde im Ausschuss beschlossen, dass dieser Antrag an den Kulturaus­schuss zugewiesen wird, dass aber sozusagen als Zwischenschritt dieser Antrag auch noch in Form eines runden Tisches diskutiert wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 226

Wir werden nicht nur uns, die FrauensprecherInnen, einladen, sondern auch Kultur­ausschussmitglieder, aber selbstverständlich auch die Fachfrauen, die Expertinnen vom FC Gloria, die uns Ausschussmitglieder unterrichtet haben. Sie sind die Fach­frauen, die berichten, was hier eventuell zu tun ist, und hier werden wir uns informie­ren.

Es gibt ja einige von uns, die im Gleichbehandlungsausschuss, aber auch im Kultur­ausschuss Mitglied sind, und selbstverständlich werden wir das dann entsprechend aufgreifen. Ich schaue auch Frau Pfurtscheller an, die sich ebenfalls dementsprechend zu Wort gemeldet hat.

Wir werden auch hier der Sache auf den Grund gehen, denn es kann nicht angehen, dass gleich viele Männer und Frauen auf der Filmakademie studieren und die Frauen dann verschwinden. Das ist eine hochspezialisierte, teure Ausbildung. Es ist wirklich wert, dass man der Sache nachgeht, denn es gehört gefördert, was zu fördern ist, international bekannte Regisseurinnen, Filme, die wirklich mehr als Aufmerksamkeit erregen. Hier und überall sollten wir auch entsprechend fördern!

Das ist auch der Auftrag des Gender Mainstreamings. So ist es ja damals gedacht gewesen 1998, als es auch in den EU-Richtlinien festgelegt wurde, dass wir überall dort, wo es Ungerechtigkeiten zwischen den Geschlechtern gibt, diese aufdecken, etwas dagegen tun. Dafür treten wir ein, und zwar alle Frauen in unserem Ausschuss! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Aslan.)

20.48


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Schittenhelm gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


20.48.43

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin, Frau Abgeordnete Wurm, hat es schon gesagt: Es hat einen sehr interessanten Bericht gegeben, den Bericht zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen. Es gibt dazu auch Zahlen, die nicht nur beeindruckend sind, sondern eigentlich auch genant.

Wir wissen, dass die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit 1995 immerhin kontinuierlich angestiegen ist und dass von 4 Millionen erwerbstätigen Menschen in unserem Land nahezu 2 Millionen Frauen sind. Der geschlechterspezifische Unterschied liegt knapp über 10 Prozent, und trotzdem ist dieser Wert hauptsächlich auf die Zunahme der Teilzeitarbeit von Frauen – nämlich über 45 Prozent – in den letzten Jahren zurück­zuführen.

Es hat sich zwar der Einkommensunterschied ein wenig verändert, aber dennoch müssen wir sagen, dass im Jahr 2013 zwischen Frauen und Männern Gehaltsunter­schiede von bis zu 39 Prozent bestehen, wobei der Wert dort, wo Vollzeitbeschäftigung gegeben ist, bei 18 Prozent liegt.

Schauen wir uns das an: Wir sind in diesem Bereich, glaube ich, europaweit Schluss­licht. Es ist nicht erklärbar und verständlich, warum das so ist. Es gibt da ganz einfach bei gleicher Ausbildung, bei gleich langer Verweildauer in einem Betrieb, bei gleicher Weiter- und Fortbildung diese Unterschiede. Daher bin ich auch sehr froh darüber, dass wir die Herren von der Sozialpartnerschaft einladen, um einmal zu erfahren, woran es scheitert, woran es denn liegt, dass wir das nicht in den Griff bekommen.

Diese Mindesteinkommen und diese geringeren Einkommen ziehen sich ja bis zur Pension der Frauen durch. Und auch da waren die Zahlen beeindruckend, natürlich im negativen Sinne: Die Alterspensionen von Frauen sind um rund 48 Prozent geringer als jene der Männer, und auch die Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspensionen sind


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 227

um bis zu 37 Prozent niedriger; daher rutschen natürlich viele Frauen auch direkt in die Altersarmut. Für uns heißt es daher, aktiv zu bleiben, alles zu tun, um eine rasche positive Weiterentwicklung zustande zu bringen daher auch dieses Gespräch.

Ich möchte aber auch auf den Antrag der Kollegin Aslan betreffend Frauenförderung in der Filmbranche eingehen – auch ganz, ganz wichtig. Es ist ja so, dass wir in Österreich natürlich sehr viele Regisseurinnen, Drehbuchautorinnen, Schauspielerin­nen, Filmemacherinnen – wie auch immer  haben. Die können das, die Frauen, sie sind auch begeistert, aber sie brauchen natürlich auch entsprechende Motivation und Förderung, damit sie ihre Zielsetzung, Erfolg zu haben, auch erreichen können.

Und es gilt vor allem auch für die Jungen, die den Mut haben, in diese Branche die ja nicht gerade die sicherste ist, das muss man auch dazusagen – hineinzugehen: Damit sie sich in diese Berufssparte trauen und auch Fuß fassen können, damit sie auch erfolgreich sein können, brauchen sie unsere Förderung und Unterstützung. Sie brauchen diese Zielsetzungen und das ist unsere Aufgabe. Daher war es wichtig und richtig, dass wir diesen Antrag dem Kulturausschuss zugewiesen haben, damit dort eine professionelle Abhandlung und Behandlung dieses Themas stattfindet. Das wird von allen Fraktionen seitens der ÖVP kann ich es sagen, und wir haben es auch schon von meiner Vorrednerin gehört – entsprechend unterstützt werden.

Ich möchte aber auch ganz kurz auf den Antrag des Kollegen Pock betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird, eingehen. Nun, wir kennen diesen Antrag bereits aus dem Juli-Plenum; damals wurde er schon im Sozialausschuss debattiert und dann aus erklärlichen Gründen abgelehnt, denn das Prinzip gleiches Entgelt für gleiche Arbeit findet sich in diesem Beispiel nicht wieder.

Ich weiß schon, es klingt sehr populär, wenn wir sagen, ja, es braucht eine Gehalts­kurve, mehr für die Jüngeren und weniger für die Älteren, wir sollten nur nicht außer Acht lassen, dass gerade die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen enormen Erfahrungsschatz, enormes Wissen haben, das wir nicht kleinreden sollten. Daher glaube ich, dass dieser Antrag im Sozialausschuss zu Recht abgelehnt wurde. Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

20.52


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Rosenkranz gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


20.52.53

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde zu dem Antrag betreffend mangelnde Gleichstellung, mangelnde Geschlechtergerechtigkeit in der Filmbranche sprechen. Meine Kollegin Carmen Schimanek wird dann das Thema Gleichstellung im Allgemeinen behandeln.

Wir sind für die Zuweisung an den Kulturausschuss. Das war zu Recht – so ist es ge­sagt worden – einstimmig; wir wollen den Kulturausschuss auch nicht des Vergnügens berauben, über diesen Antrag zu verhandeln.

Zum Inhalt aber hatten wir eine ganz gegenteilige Meinung vertreten, und ich denke, es ist sinnvoll, das auch hier jetzt noch einmal klarzumachen. Der Antrag beklagt, dass von Geschlechtergerechtigkeit in der Filmbranche keine Rede sein kann. Sie sei stark männlich dominiert, die Förderungen gehen vor allem an Regisseure, und eine unangenehme Folge davon sei, dass es dadurch in den Filmen zu einer klischierten – so steht es im Antrag – Darstellung von Frauen und Männern kommt.

Das ist jetzt nur einmal ein Pauschalverdacht: Das heißt also, männliche Regisseure neigen dazu, Klischeevorstellungen, geschlechterstereotype Vorstellungen von Män-


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nern und Frauen zu verbreiten. Also jetzt nehme ich einmal die Männer in Schutz. (Abg. Aslan: Das ist auch eine Behauptung ...!) Ich habe speziell im Gleichbehand­lungs­ausschuss – und vielleicht sehen wir es dann in der Debatte hier auch – wirklich profunde männliche Feministen kennengelernt. (Zwischenruf der Abg. Yilmaz.)

Wer sagt also, dass ausgerechnet Männer geschlechterstereotype Rollenbilder ver­breiten? Aber eigentlich wird da ja noch mehr unterstellt, und das hat Frau Abge­ordnete Mückstein, die ihren Antrag im Ausschuss vertreten hat, ja dargestellt. Sie hat gesagt: Es ist ganz schlecht, wenn weibliche Wahrnehmungsweisen nicht dargestellt werden und in den Filmen nicht zur Geltung kommen. Und jetzt bin ich irgendwie überrascht und auch verwirrt, denn, wie Sie, Frau Abgeordnete Wurm, gesagt haben, ist ja dieser Antrag ein Antrag im Sinne von Gender Mainstreaming, das ja behauptet und will, dass Gleichstellung in allen Lebensbereichen stattzufinden hat, denn es gebe keine natürlichen Unterschiede in den Verhaltensweisen von Männern und Frauen, schon gar nicht in mentalen Verhaltensweisen. Wenn also so etwas beobachtet wird, dann ist es erstens vernachlässigbar und zweitens konstruiert.

Das ist jetzt aber schon das Gegenteil: eine weibliche Wahrnehmungsweise! (Zwi­schenruf der Abg. Gisela Wurm.) Das ist doch ein glatter Bruch des Gedankens von Gender Mainstreaming, nämlich dass Unterschiede keine Rolle spielen sollen. (Zwischenruf der Abg. Kucharowits.) Ehrlich, es ist also wirklich nicht einfach – ich muss es jetzt sagen – zu gendern. Ich beneide Sie wirklich nicht!

Für uns aber halte ich fest: Ein System und ein Dogma, das dermaßen in sich widersprüchlich ist, kann unsere Zustimmung nicht finden, abgesehen davon, dass es einer naturwissenschaftlichen Prüfung natürlich nicht annähernd standhalten kann. (Beifall bei der FPÖ.)

20.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aslan. – Bitte.

 


20.56.00

Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Frau Nationalratspräsidentin! Nachdem wir unsere GenderexpertInnen aus der FPÖ-Fraktion gehört haben, möchte ich meinen Antrag vortragen (Abg. Zanger: Hast zugehört?), und zwar zur Frage der Geschlechterverhältnisse in der Filmbranche. Ich glaube, das sollte euch irgendwie klar sein, dass es primär eine Frage der Machtverhältnisse und auch eine Frage der Gerechtigkeit ist.

Film ist ein gesellschaftlich höchst relevantes Medium. (Abg. Peter Wurm: Aber sehr stark grün dominiert!) Wer diese Bilder – lassen Sie mich mal ausreden, bitte – und Werte über diese Bilder transportiert, ist sehr wichtig, weil wir wissen, dass Bilder sehr meinungsbildend, sehr kulturbildend sind.

Wer Filme macht, schafft einfach auch Realität, und die Realität ist, dass über die Hälfte der österreichischen Bevölkerung und auch über die Hälfte der Weltbevölkerung Frauen sind. (Ruf bei der FPÖ: Gott sei Dank!) Die österreichische Filmbranche ist stark männlich dominiert, das haben wir auch von meinen VorrednerInnen gehört. Natürlich gibt es auch Frauen, die in der Filmbranche arbeiten, aber nur wenigen gelingt es, sich als Produzentinnen, als Regisseurinnen zu etablieren. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) In fast allen Bereichen der Filmbranche liegen die Ge­schlechterverhältnisse einfach schief auf der Bahn. Es fängt schon damit an, dass gleich viele Frauen und Männer Film studieren, aber nur die Hälfte davon dann wirklich im Beruf ankommt. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.)


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Nur ein kleiner einstelliger Prozentsatz der heimischen Produktionsunternehmen wird von Frauen geleitet, wichtige Entscheidungsgremien haben keine festgeschriebenen paritätischen Besetzungen. Bei der sogenannten großen Filmförderung des Österreichischen Filminstitutes und des Filmfonds Wien – da geht es natürlich um viel Geld und auch um hohe Budgets – werden nur wenige Förderanträge von Frauen überhaupt genehmigt.

Das ist einfach ein Zeichen dafür, dass wir da nicht nur gesetzliche, sondern auch politische Maßnahmen brauchen, damit überdurchschnittlich erfolgreiche Frauen gegen­über durchschnittlich erfolgreichen Männern ihren Platz in der Filmbranche stärker behaupten können.

Wir haben diesbezüglich leider keine offiziellen Datenerhebungen, da im Kunstbericht vieles sehr intransparent dargestellt wird. (Ruf bei der FPÖ: Komisch!) Und gerade deswegen ist es wichtig, zu schauen: Wo geht das Geld hin? Inwiefern kommen diese Fördergelder den Frauen überhaupt zugute? Mittlerweile gibt es auch europäische Länder wie Schweden, Dänemark oder Norwegen, die uns als Vorbild dienen können und die auch zur Veränderung beitragen können.

Ich denke, gerade als FrauensprecherInnen, als GleichbehandlungssprecherInnen ist es unsere Aufgabe, zu schauen, dass Gender Budgeting auch in der Filmbranche effektiv umgesetzt wird. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese Frauen auch zu ihrem Recht, zu Gerechtigkeit kommen.

Ich will natürlich auch meinen Kolleginnen Wurm und Schittenhelm für dieses gemein­same Engagement danken und hoffe, dass der Kulturausschuss mit FC Gloria seine Stärke zeigt und dass wir diesbezüglich zusammen etwas Gemeinsames schaffen können.

So, bevor ich das Rednerpult verlasse, möchte ich aus aktuellem Anlass kurz auf den Anschlag in Ankara Bezug nehmen, bei dem mehr als 128 Menschen ums Leben gekommen sind, darunter auch viele Freunde von mir. Meine Botschaft an Sie ist einfach: Bitte zeigen Sie Haltung gegen autoritäre Regime! Bitte zeigen Sie Haltung gegen Terror und Staatsterrorismus!

Und wundern Sie sich nicht, wenn hilflose Menschen vor unserer Grenze stehen. – Danke. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)

21.00


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


21.01.02

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine VorrednerInnen haben schon viel zu den beiden Vorlagen aus dem Gleichbehandlungsausschuss gesagt. Vorsit­zende Gisela Wurm hat auch über den Gleichbehandlungsausschuss und über den Bericht betreffend Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt, den wir dort abge­handelt haben, berichtet, und sie hat zum Schluss dann den Satz gesagt – ich darf dich zitieren, liebe Gisela! –, dass wir alle dafür eintreten, Ungerechtigkeiten gegenüber Frauen zu beseitigen. – Ich glaube, da sind wir uns einig, da können wir einen Konsens finden, nur: Der Zugang ist ein anderer, und auch die Definition.

Ich möchte in meinen Ausführungen auch auf die letzte Ausschusssitzung eingehen und zwei Punkte ansprechen, da ich finde, dass wir gerade auch in diesem Bereich viel hätten weiterbringen können, wenn wir uns hätten einigen können. Es ist vor allem auch an den unterschiedlichen Auffassungen der Abgeordneten der Regierungspar­teien gelegen, was ich sehr schade finde. Die ÖVP hat sich auch meiner Meinung,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 230

unserer Meinung, der Meinung der Kollegin Carmen Schimanek betreffend Berech­nung des Pensionsanspruches angeschlossen, für jedes Kind vier Jahre zu berück­sichtigen, und zwar volle vier Jahre, und die Berechnung nicht aufhören zu lassen, wenn ein weiteres Kind geboren wird. (Beifall beim Team Stronach.)

Wir haben darüber im Gleichbehandlungsausschuss schon sehr oft debattiert. Ich selbst habe dazu auch schon Anträge eingebracht, auch Frau Kollegin Schimanek. Es gibt Einigkeit, auch die ÖVP steht zu diesem Antrag, zu seinem Inhalt, aber leider ist das mit den Abgeordneten der SPÖ nicht zu machen und nicht durchzubringen. Das wäre eine wirkliche Verbesserung für Frauen, es würde auch eine finanzielle Unter­stützung und Besserstellung erfolgen. Und das lehnen Sie ab! Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem an die SPÖ gerichtet, kann ich und können wir, auch mehrere Fraktionen übergreifend, nicht verstehen.

Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte: Ich habe in der letzten Aus­schusssitzung zum wiederholten Male den Antrag betreffend Erstellung einer Mobbing­studie auf die Tagesordnung setzen lassen. Er wurde leider, wie zu erwarten war, vertagt, was ich überhaupt nicht verstehe, denn das Problem Mobbing ist evident, wird immer schlimmer. Wir brauchen nur in die Schulen zu schauen, Frau Ministerin Heinisch-Hosek wird das auch bestätigen, da gibt es wirklich großen Handlungs­bedarf – von Suiziden gar nicht zu reden, in denen Mobbing auch oft endet.

Ich möchte Ihnen da nicht vorenthalten – ich finde das wirklich unglaublich, ich sage, dass es fast verhaltensauffällig war , wie sich ein Abgeordneter, nämlich Kollege Knes, im Ausschuss diesbezüglich geäußert hat. Und ich muss sagen: Gott sei Dank haben auch Frau Vorsitzende Wurm, die Frauensprecherin Schittenhelm und ganz besonders die Kolleginnen Schimanek von der FPÖ und Mückstein von den Grünen dieses Thema und die Erstellung dieser Studie sehr massiv unterstützt. Die Kolleginnen von Rot und Schwarz haben auch darauf hingewiesen, dass wir hier am 2. Dezember eine Veranstaltung planen, bei der es auch um dieses Thema geht.

Ich möchte Ihnen (in Richtung des Abg. Knes) noch einmal sagen, dass das wirklich schäbig war, was Sie im Ausschuss von sich gegeben haben, und dass Sie froh sein können, dass die Ausschusssitzung nicht von der Öffentlichkeit mitverfolgt wurde, denn sonst, glaube ich, wäre das Bild, dass die Öffentlichkeit von Politikern hat, durch Ihre unqualifizierte Wortmeldung noch negativer geworden. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Ja, wir haben noch viel zu tun. Es steht noch viel bevor. Ich hoffe, dass wir zukünftig abseits der Parteipolitik mehr Gemeinsamkeiten finden werden. Ich glaube, wir Frauensprecherinnen verstehen uns ganz gut, wir haben ein gutes Einvernehmen, auch mit der Vorsitzenden im Ausschuss. Nur leider hapert es eben an den Dingen, an den Problemen, die ich eingangs erwähnt habe. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

21.05


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Kucharowits gelangt als Nächste zu Wort– Bitte.

 


21.05.08

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Vorweg würde ich gerne Herrn Kollegen Zanger ansprechen: Was sollen eigentlich diese komischen Gesten? Sie wissen haargenau, was ich meine, ich möchte es hier bewusst nicht wiederholen! Also ich fordere bei dem Thema wirklich Ernst­haftigkeit ein! Was soll immer dieses Belustigte, wenn es um Frauen- und Gleich-


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stellungsthemen geht? Sie wissen ganz genau, was ich meine. Auch wenn es nicht alle im Saal gesehen haben, aber das ist wirklich kein Zustand! (Beifall bei SPÖ und Grünen. Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Zum Zweiten würde ich gerne auf den Redebeitrag der Kollegin Schenk betreffend den Pensionsanspruch eingehen. Wir haben es im Ausschuss schon mehrmals diskutiert und wir stehen als SPÖ-Fraktion dazu, ich kann es nur wiederholen: Man kann sozusagen nicht zweimal zu Hause bleiben, man kann es nur einmal, auch wenn man zwei, drei oder vier Kinder überschneidend hat. Für uns wäre das auch ganz klar ein Weg in die Altersarmut, in die wir Frauen treiben, denn davon, was dabei rauskommt, können Frauen nicht leben. Das ist unsere klare Haltung dazu: Wir fordern flächen­deckend Kinderbetreuungseinrichtungen, wir fordern sozusagen auch die Steigerung der Vollzeitbeschäftigung, damit Frauen eigenständig und abgesichert und damit auch selbständig sind.

Nun zum Schwerpunkt meiner Rede, und zwar zur Frauenförderung im Bereich der Filmbranche: Ich halte es für ganz zentral – das ist schon mehrmals erwähnt worden, aber ich möchte es trotzdem wiederholen –, Frauen als Regisseurinnen, Filmemache­rinnen, Produzentinnen zu forcieren. Es ist hier leider wie in vielen Berufsfeldern so, dass Frauen unterrepräsentiert beziehungsweise auch unbekannter als Männer sind. Das ist nicht nur traurig, sondern auch sehr ungerecht, da wir einfach mehr als 50 Prozent der Bevölkerung ausmachen, aber das spiegelt sich leider auch in dieser Branche nicht wider.

Es gibt diese tollen Frauen, das hat auch FC Gloria bestätigt, die einfach ungemein engagiert und wirklich dahinter sind, eine Gleichstellung zu erkämpfen. Deshalb: Volle Überzeugung, und wir unterstützen da gerne!

Auch was den Antrag im Speziellen, den Begründungstext anbelangt, wo eben von den typischen Klischees gesprochen wird: Gendersensible, gendergerechte Filme schaffen es eigentlich sehr selten in sogenannte Mainstream-Kinos. Da gehört viel mehr ge­macht, da sind wir auf nationaler Ebene, aber auch auf internationaler Ebene gefordert, denn wir brauchen einfach Frauen auf den Regisseurinnenstühlen, auf den Produ­zentinnenstühlen, auf den Filmemacherinnenstühlen, um eben auch die entsprechende Sensibilität an den Tag zu legen und endlich mit diesen stereotypen Mustern aufzu­räumen.

Kurz gefasst – ich habe leider keine Zeit mehr –: Die Zuweisung an den Kulturaus­schuss ist aus meiner Sicht richtig, die Initiative vonseiten unserer Frauensprecherin, der Obfrau des Gleichbehandlungsausschusses, einen runden Tisch einzuberufen, ist ganz zentral. Unsere Kultursprecherin Lisa Hakel hat sich auch schon längere Zeit damit befasst, diesbezüglich auch Gespräche mit dem Österreichischen Filminstitut geführt. Wir sehen auch in dem Bereich: Es ist ganz, ganz wichtig, einfach überall die frauenpolitische Brille zu tragen.

Und abschließend möchte ich sagen: Viel mehr Frauen in Film und Theater braucht unser Land, braucht unsere Nation und brauchen wir auch international! – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

21.08


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter El Habbassi gelangt als Nächster zu Wort– Bitte.

 


21.08.43

Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Antrag des Kollegen Pock sprechen, der fordert, dass wir das Gleichbehandlungsgesetz dementsprechend än-


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dern, dass in Zukunft ein Senioritätsprinzip gesetzlich verhindert wird und dass es durch vorgeschriebene Vorrückungen und ein entsprechendes Rahmengesetz, das regelt, wie Kollektivverträge in Zukunft auszusehen haben, einen klaren Rahmen gibt, mit dem Ziel, das Senioritätsprinzip abzuschaffen.

Jetzt bin ich froh, dass wir Gleichbehandlung einmal tatsächlich so global angehen, wie es sein soll, dass wir nicht nur immer über Geschlechterunterschiede sprechen, sondern auch einmal über die Gleichbehandlung von unterschiedlichen Generationen. Ich teile auch die Intention des Antrags: Es ist einfach nicht einzusehen, warum junge Menschen, wenn sie in das Arbeitsleben eintreten, wesentlich weniger verdienen als später, und das nur aufgrund ihres Alters, nicht vielleicht aufgrund fehlender Erfahrung oder fehlender Produktivität, sondern einfach deswegen, weil sie zu jung sind.

Deswegen teile ich die Intention dieses Antrags. Ich glaube, wir brauchen Kollektiv-verträge, die nach dem Prinzip funktionieren, für gleiche Arbeit gleiches Entgelt, egal, welches Alter, egal, welches Geschlecht. Es soll die Leistung im Mittelpunkt stehen, nicht das Alter und nicht das Geschlecht. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

Das wäre eine Situation, wie ich sie mir wünsche.

Zu dem Antrag: Der Antrag wird von uns deswegen abgelehnt, weil er, glaube ich, nicht sinnvoll ist. Wir haben eine gute Tradition der Sozialpartnerschaft. Ich glaube, es ist sinnvoll, dass Kollektivverträge gemeinsam verhandelt werden. Der Inhalt sollte in Zukunft so sein, dass das Leistungsprinzip zählt und nicht das Alter, aber Rah­mengesetze vorzugeben, in denen ganz genau gewisse Vorrückungen in einem gewissen Zeitraum mit einer gewissen Höhe definiert werden, halte ich nicht für sinnvoll. Deswegen haben wir uns entschieden, diesen Antrag abzulehnen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.10


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


21.10.59

Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsi­dentin! Hoher Nationalrat! Ich möchte nur einige wenige Sätze zur Sozialpartnerschaft sagen, weil ich in Bezug auf die Einkommensberichte gute Erfahrungen gemacht habe, insbesondere mit dem Bericht betreffend den Abbau der Benachteiligung von Frauen, der von einigen Vorrednern und Vorrednerinnen erwähnt wurde, für den fünf Kollektiv­verträge untersucht wurden. Es gibt auch andere Untersuchungen, das IHS etwa hat 30 Kollektivverträge untersucht, um zu erforschen, ob sich das Senioritäts­prinzip positiv auf ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirkt. Die Wissenschafter und Wissenschafterinnen sind zu dem Schluss gekommen, dass es vor allem eigene Maßnahmen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer braucht. Viele wurden ja schon gestartet, fit2work für Frauen ganz im Besonderen, einige Maßnahmen zu 50+ und vieles mehr, sodass es in einigen Branchen nicht so sehr auf das Senioritäts­prinzip ankommt, sondern darauf, wie man ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gut absichern kann. Aber das nur nebenbei.

Ich meine, dass gesetzliche Regelungen zu den 700 Kollektivverträgen, die in Öster­reich verhandelt werden, nicht einfach umzusetzen sind. Ich lehne es auch persönlich ab, den Sozialpartnerverhandlungen in Gesetzen vorzugreifen. Das Gesetz zu den Einkommensberichten wurde in guter Tradition mit den Sozialpartnern und mir gemeinsam erarbeitet. Ich möchte Sie einladen – das ist eigentlich der Grund, warum ich jetzt so lange eingeleitet habe –, mit den Präsidenten der Sozialpartner, wenn sie vom Gleichbehandlungsausschuss eingeladen werden – was ich sehr begrüße, und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 233

das Thema Lohngleichheit ist jetzt auch einige Male gefallen –, unter anderem auch darüber zu reden, wie man diese Einkommensberichte noch verbessern könnte.

Das diskutiere ich gerade mit den Präsidenten der Sozialpartner. Da gibt es unter­schiedliche Auffassungen. Die einen meinen, die Unternehmen machen es zu 85 Pro­zent, das passe schon. Die anderen meinen – und der Meinung bin ich auch –, man könnte das eine oder andere noch nachbessern und nachschrauben, damit wir beim Thema Lohngleichheit ein bisschen mehr Durchblick haben, warum Frauen um so und so viel Prozent weniger verdienen.

Ich begrüße solche Gespräche sehr und möchte dazu einladen, dass auch die Herren Präsidenten zu den Einkommensberichten sehr intensiv befragt werden.

Zum anderen möchte ich festhalten, dass Österreich hervorragende Regisseurinnen, Drehbuchautorinnen, Cutterinnen, Kamerafrauen hat, dass es aber für sie durchaus schwieriger ist, obwohl sich die Kulturförderung für Männer und Frauen durch Gender Budgeting natürlich angenähert hat; zufriedenstellend ist sie aber noch nicht. Gerade in dieser Branche, in der oft prekäre Verhältnisse herrschen und die Selbständigkeit dieser Frauen mitunter von Aufträgen gefährdet ist, die sich Herren anders und durch Bekanntheit ganz anders erarbeitet haben, ist es, glaube ich, gut, dass es zu einem runden Tisch kommt, um diese Thematik eindringlich zu beleuchten. Wenn es nämlich im Ausland Preise gibt, zeigen wir gerne unsere Frauen und holen sie vor den Vorhang, aber wenn es im eigenen Land um Karrieren von Frauen geht, haben wir noch einigen Nachholbedarf.

In diesem Sinn ist es förderlich, beide Anträge inhaltlich gut zu diskutieren und gut zu argumentieren – so meine ich –, warum das eine nicht in Ordnung ist und das andere, die Filmförderung, noch eingehender betrachtet werden muss.

Zu dieser Art Diskussionen kann ich nur einladen. Der Gleichbehandlungsausschuss ist auch dazu da, Materien, die in anderen Ausschüssen abgelehnt oder nicht behandelt wurden, zu behandeln. Aber für alles sind wir halt auch nicht zuständig, da legistisch nicht möglich. Daher sind solche ExpertInnenrunden – das wollte ich ab­schließend sagen – sehr begrüßenswert, weil wir uns verbreitern können, Expertisen auch aus anderen Bereichen sammeln können und, wenn wir die Herren oder andere Experten und Expertinnen zu uns einladen, vielleicht Antworten erwarten dürfen, die wir von selbst nicht so bekommen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

21.15


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Schimanek gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


21.15.36

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Werte Kollegen! Ich möchte eingangs ein Wort zu Frau Kollegin Kucharowits sagen. Selbstverständlich ist das Ihre Ansicht von Frauen- und Familienpolitik. Unsere ist naturgemäß ein wenig anders. Wir stehen für echte Wahlfreiheit für Frauen. Es geht auch darum, dass Frauen frei entscheiden können, wie lange sie bei ihren Kindern zu Hause bleiben können ohne finanziellen Druck, und nicht, dass sie sofort in die Erwerbstätigkeit gezwungen werden und ihre Kinder in Fremdbetreuung geben müs-sen. Wir stehen dafür, dass sich Frauen gerne auch Zeit nehmen können, um länger bei ihren Kindern zu Hause zu bleiben, und diese Zeit auch wertgeschätzt wird. Das ist für uns sehr, sehr wichtig. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Tamandl.)

Nun aber zum Antrag von Herrn Kollegen Pock – er ist nicht mehr da. Ich habe mich schon im Ausschuss dagegen ausgesprochen, weil ich nicht glaube, dass es sehr gut ist, eine Umverteilung von Alt und Jung zu machen. Ich glaube, dass es viel wichtiger


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 234

wäre, wie wir es heute schon gehört haben, in die Kollektivverträge hinein zu arbeiten. Zur zusätzlichen Erfahrung, Herr Loacker, die Sie angesprochen haben: Man kann sich ja auch beruflich umorientieren und steht dann mit 30, 35 wieder ganz am Anfang und kann dann überhaupt keine Vordienstzeiten mitnehmen. Das ist, glaube ich, auch nicht gerecht. Ich kann auch diesem Argument daher jetzt nicht nachkommen und Ihnen da auch nichts zugestehen.

Was die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern betrifft, haben wir ganz deutlich in dem Bericht gesehen, dass Unterschiede zwischen Gehältern von Frauen und Männern dann entstehen, wenn Frauen Kinder bekommen. Die Erwerbsquote von Frauen ohne Kinder liegt bei 89,1 Prozent. Sie ist ähnlich jener der Männer. Das Prob­lem entsteht, wenn Frauen sich dazu entscheiden, Kinder zu bekommen. Da haben sie dann Nachteile in der Pension, in den Vorrückungszeiten, in den Kollektivverträgen und so weiter.

Wir haben dazu sehr viele gute Anträge eingebracht. Der letzte wurde von Kollegin Schenk schon angesprochen. Er wurde heiß diskutiert, nicht nur einmal, sondern zwei Mal. Ich habe mich sehr gefreut, dass die ÖVP meinem Antrag sehr nahekommen kann und ihn auch mittragen könnte. Ich verstehe jedoch, dass Sie ihn leider vertagen müssen, wenn es in der Regierung nicht funktioniert, aber ich gebe Ihnen heute eine weitere Chance, einem anderen Antrag von uns zuzustimmen. Frau Ministerin Heinisch-Hosek hat heute gesagt, sie freue sich auch darauf, mit den Sozialpartnern zu diskutieren. Deshalb bringe ich einen entsprechenden Antrag ein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek und weiterer Abgeordneter betreffend Maß­nahmen zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen in den Kollektivverträgen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den Sozialpartnern in Gespräche dahin gehend einzutreten bzw. auf diese im Rahmen der Möglichkeiten so einzuwirken, dass unter anderem in nachstehenden Bereichen Verbesserungen und Änderungen in den Kollektivverträgen herbeigeführt werden, mit denen Benachteiligungen von Frauen insbesondere durch Beschäftigungsunterbrechungen durch Kinderbetreuungspflichten oder Pflegeerfordernisse von nahen Angehörigen beseitigt und damit die Einkom­menssituation der Frauen in Österreich verbessert werden:

1. Einstufungen und Bewertungsregelungen in Lohngruppen, Zulagen und dienstzeit- bzw. zugehörigkeitsabhängige Entlohnung

2. Dienstzeit- bzw. betriebszugehörigkeitsabhängige Ansprüche, wie bspw. Vorrückun­gen, Urlaub, Jubiläumsgeld, Entgeltfortzahlungsdauer bei Krankheit oder Arbeitsunfall, Kündigungsfristen etc.“

*****

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie unserem Antrag Ihre Zustimmung erteilen können. Frau Ministerin Heinisch-Hosek war ganz meiner Meinung. Und ich glaube, es wäre einmal an der Zeit, auch einem Antrag der Opposition zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.19



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 235

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek und weiterer Abgeordneter betreffend Maß­nahmen zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen in den Kollektivverträgen

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 16: Bericht des Gleichbe­hand­lungsausschusses über den Antrag 1154/A der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehand­lungsgesetz geändert wird (831 d.B.) in der 96. Nationalratssitzung am 14. Oktober 2015

Die Einkommen der Frauen liegen in Österreich – je nach statistischer Betrachtungs­weise in einem größeren oder geringeren Ausmaß - weiterhin unter jenen der Männer.

In jenen Bereichen, in denen die Gründe für die Einkommensunterschiede evident sind, bedarf es daher der Umsetzung konkreter Schritte, um die Lohnschere zwischen Männern und Frauen weiter zu schließen.

Die unterfertigten Abgeordneten treten in diesem Zusammenhang unter anderem in nachstehenden Bereichen für Verbesserungen und Änderungen in den Kollektiv­verträgen ein, mit denen Benachteiligungen von Frauen insbesondere durch Beschäfti­gungs­unterbrechungen durch Kinderbetreuungspflichten oder die Pflege von nahen Angehörigen beseitigt und damit die Einkommenssituation der Frauen in Österreich verbessert werden:

1. Einstufungen und Bewertungsregelungen in Lohngruppen, Zulagen und dienstzeit- bzw. zugehörigkeitsabhängige Entlohnung

2. Dienstzeit- bzw. betriebszugehörigkeitsabhängige Ansprüche (Vorrückungen, Urlaub, Jubiläumsgeld, Entgeltfortzahlungsdauer bei Krankheit oder Arbeitsunfall, Kün­di­gungs­fristen etc.)

Bereits mehrfach wurden die gegenständlichen Forderungen in den letzten Jahren in Form von Anträgen von den Freiheitlichen eingebracht und im Gleichbehand­lungs­ausschuss behandelt, jedoch seitens der Regierungsfraktionen immer wieder vertagt.

Erfreulich war jedoch in diesem Zusammenhang, dass den freiheitlichen Forderungen insbesondere betreffend das Erfordernis kollektivvertraglicher Maßnahmen zur Ver­besserung der Einkommenssituation der Frauen von den Vertretern der Regierungs­fraktionen grundsätzlich Verständnis entgegengebracht wurde.

So bestätigte Abgeordneter Franz Riepl in der Sitzung des Gleichbehandlungs­ausschusses vom 21. November 2012 die Richtigkeit der freiheitlichen Forderung insofern, als „es seiner Meinung nach bei der Frage der Einstufung von Frauen in der Tat noch Probleme gäbe.“

Weiters wurde von Seiten der ÖVP festgehalten, dass die Forderung nach Berück­sichtigung von Karenzzeiten bei der Gehaltseinstufung in Kollektivverträgen legitim sei, zumal der Präsenzdienst bei Männern auch einberechnet werde.

Nicht zuletzt hat eine entsprechende Überprüfung einzelner Kollektivverträge gezeigt, dass es im Bereich der Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunterberechnung in den Kollektivverträgen noch ausreichend Handlungs- und Aufholbedarf gibt. Nach­zulesen im Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 236

von Frauen; Berichtszeitraum 2013 – 2014, der Gegenstand der Beratungen in der letzten Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses am 6. Oktober 2015 war.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den Sozialpartnern in Gespräche dahin gehend einzutreten bzw. auf diese im Rahmen der Möglichkeiten so einzuwirken, dass unter anderem in nachstehenden Bereichen Verbesserungen und Änderungen in den Kollektivverträgen herbeigeführt werden, mit denen Benachteiligungen von Frauen insbesondere durch Beschäftigungsunterbrechungen durch Kinderbetreuungs-pflichten oder Pflegeerfordernisse von nahen Angehörigen beseitigt und damit die Einkom­menssituation der Frauen in Österreich verbessert werden:

1. Einstufungen und Bewertungsregelungen in Lohngruppen, Zulagen und dienstzeit- bzw. zugehörigkeitsabhängige Entlohnung

2. Dienstzeit- bzw. betriebszugehörigkeitsabhängige Ansprüche, wie bspw. Vorrückun­gen, Urlaub, Jubiläumsgeld, Entgeltfortzahlungsdauer bei Krankheit oder Arbeitsunfall, Kündigungsfristen etc..“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.

 


21.20.17

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Zunächst einmal danke für den umfangreichen Bericht, der uns im Gleichbehandlungsausschuss vorgelegt wurde. Er zeigt uns, dass wir wesentliche Bausteine schon aufgeräumt haben, aber noch immer weit entfernt von der Gleichbehandlungen von Frauen und Männern sind, vor allem was die Entgeltfortzahlung betrifft. Da möchte ich nur ein Beispiel nennen: Würde Wolfgang Knes morgen aus einem Unternehmen, aus welchen Gründen auch immer, ausscheiden, der Posten zur offiziellen Ausschreibung gelangen und sich eine Frau bewerben, die letztendlich diesen Posten bekommt, ist es, leider Gottes, auch wahre Gewissheit, dass diese Frau zwar den Posten bekommt, ihn aber nur mehr mit 20 Stunden bekleiden darf. Jetzt kann ich mir als Wolfgang Knes aussuchen: War ich zu blöd oder ist Frau XY so gescheit? Da gilt es sicher, vieles nachzuholen, um zu wissen, was genau in der Gleichbehandlung von Frauen steckt.

Der Antrag von Michael Pock, vorgetragen von Gerald Loacker, ist ein Anschlag auf die Sozialpartnerschaft, und ich werde das auch ganz kurz erklären: Herr Loacker, Ihnen ist anscheinend überhaupt alles entgangen, was in der Geschichte Österreichs passiert ist.

Es gibt das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und auch ein sogenanntes Gewer­berecht, immerhin seit 1859. Die Kollektivverträge dazu verhandeln aber die Sozial­partner. Das sind auf der einen Seite der ÖGB und die Wirtschaftskammer auf der anderen Seite, und die wissen sehr genau, dass sie nichts Schlechteres machen, als in diesen Gesetzen geregelt ist, sondern immer wesentlich zum Besseren beitragen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 237

Zur Aufklärung für Sie darüber, was in Ihrem Antrag genau steht, möchte ich hier in diesem Raum einmal einige Worte sagen.

Sie möchten den Antrag stellen, dass die Biennalsprünge für die Frauen abgeschafft und per Gesetz geregelt werden. Dies würde nichts anderes bedeuten, als dass einer 45-jährigen Frau, die in Ihrem Unternehmen – und das sage ich jetzt wirklich an Sie persönlich gewandt – aufgenommen wird, zwar von Ihnen in glorreicher und göttlicher Weise vier Biennalsprünge zuerkannt würden, aber – und jetzt kommt der Clou – sie würde mit der Lohnstufe Null, nämlich mit dem Mindestlohn, beginnen. Sobald sie dann in die Biennalsprünge kommt, nach zwei Jahren, würden Sie – siehe da – sagen: Nein, wir müssen uns verabschieden. Deswegen stehen Sie jetzt vor einer Wand, nämlich vor der Sozialpartnerschaft. Da können Sie den Antrag, der auch schon im Sozial­ausschuss am 1. Juli abgelehnt wurde, auch zwanzig Mal einbringen, da stehen Sie vor einer Wand, und da werden Sie mit Ihrem Kopf nie durchkommen, das kann ich Ihnen versichern! (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Zweiten – ein Abschlusssatz noch, weil meine Redezeit leider aus ist –: Frau Kollegin Schenk, vielleicht hast du mich falsch verstanden, dann tut es mir leid. Aber eines ist auch klar – und das möchte ich hier ganz klar und deutlich sagen –: Du hast im Gleichbehandlungsausschuss abermals eine Studie zum Thema Mobbing gegen­über Frauen verlangt. Inhaltlich gebe ich dir recht, aber man muss auch wissen, dass in den letzten zehn Jahren irrsinnig viele Studien eingegangen sind. Die Arbeiter­kammer, der ÖGB, die Wirtschaftskammer, die Statistik Austria sind voll bestückt mit diesen Mobbingstatistiken und – jetzt halte dich an! – auch da haben wir gehandelt: Wir haben dieses Gesetz novelliert.

Es gibt ein eigenes Mobbinggesetz in Österreich, das wird dir wahrscheinlich entgan­gen sein, das kann ja wohl sein, vielleicht. Und dazu, dass du dich hier aufregst, dass ich mich schäbig verhalte, möchte nur eines sagen: Mobbing ist ein sehr sensibles Thema, speziell auch bei Frauen, aber das in der Öffentlichkeit zu diskutieren, da sind wir sicher nicht dabei. Dafür haben wir Gesetze, dafür haben wir den ÖGB und auch die Arbeiterkammer. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. Zwischenrufe beim Team Stronach.)

21.24


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


21.24.21

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Also ich muss zugeben, dass ich am Beginn der Legislaturperiode ob meiner Mitgliedschaft im Gleichbehandlungsausschuss durchaus gemischte Gefühle gehabt habe, aber inzwischen muss ich sagen, dass es ein absolut wertvoller Aus­schuss ist, weil wir da einfach Lebenswelten und Lebensrealitäten von Frauen kennenlernen, die wir unbedingt ändern müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

Dieser Zuweisung des Antrags betreffend Frauenförderung in der Filmbranche, meine Damen und Herren, werden wir gerne zustimmen, auch wenn mir einige kleine Punkte nicht gefallen. Wenn hier zum Beispiel steht, der heimische Film verliert an kultureller Bedeutung, kann ich einfach nur sagen: Das ist natürlich Unsinn.

Der österreichische Film erlebt eine Hochkonjunktur. Er tritt international ins Ram­penlicht und ist erfolgreich wie noch nie. (Abg. Aslan: Aber keine Regisseurin!) Aber wenn es so ist, dass Frauen offensichtlich zu wenig gefördert werden, dann ist es gut und richtig, dass der Vorschlag der Kollegin Wurm verwirklicht wird, dass junge Filme-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 238

macherinnen und Filmregisseurinnen gemeinsam mit dem Kulturausschuss und dem Gleichbehandlungsausschuss debattieren und vertieft Erkenntnisse finden. Ich halte diesen Vorschlag für sehr gut und hoffe, dass wir bei einem solchen Gespräch zu vertieften Erkenntnissen gelangen können.

Ich bin dennoch der Meinung, dass Kulturminister Ostermayer auch bisher schon gute Arbeit geleistet und den Film entsprechend gut gefördert hat und dass auch in Zukunft die Qualität darüber entscheiden muss, was und wie etwas gefördert wird, unabhängig vom Geschlecht. Das Beste muss gefördert werden. Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.26


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Yilmaz ist als Nächste zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


21.26.26

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Es wurde fast alles gesagt, aber noch nicht von jedem. Trotzdem möchte ich Ihnen den Bericht der Bundesregierung zum Abbau von Benach­teiligungen von Frauen, Berichtsjahr 2013 und 2014, sehr ans Herz legen – nicht nur den Ausschussmitgliedern, sondern allen Abgeordneten –, damit wir diese Ungleich­behandlung, die besteht und auch zugegeben wird, gemeinsam abarbeiten können. Es gibt ja auch schon sehr viele Vorschläge.

Frau Kollegin Schimanek, die Frauen verdienen nicht nur deswegen weniger, weil sie Kinder bekommen und Karenzzeiten haben. – Ja, das stimmt auch, aber Frauen, die keine Kinder bekommen und durchgehend arbeiten, erfahren gleichfalls sehr oft Un­gleichbehandlung. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) – Wie bitte? (Abg. Schimanek: ... aber da werden sie ungleich behandelt!) Genau! Genau! Sie werden ungleich behandelt, und daran müssen wir arbeiten. Deswegen ist dieser Bericht ein Werkzeug für uns alle, und alle sollten davon Kenntnis haben, was wir tun, damit diese Ungleichbehandlung in Österreich nicht mehr stattfindet.

Apropos Ungleichbehandlung: Equal Pay Day ist vielen von Ihnen ein Begriff. Es ist jenes Datum ... (Unruhe im Sitzungssaal.) – Das sind die Herren von der FPÖ, die sich nicht dafür interessieren! Equal Pay Day ist vielen von Ihnen ein Begriff, das ist jenes Datum, ab welchem Frauen in Österreich umsonst arbeiten. Im Jahr 2015 war das der 11. Oktober. Das sind 2015 genau 81 Tage, fast drei Monate, in denen die Frauen in Österreich umsonst arbeiten.

Das wollen wir nicht hinnehmen! Das war auch etwas, worüber wir uns einig waren. Der Equal Pay Day 2014 war der 10. Oktober, als die Frauen 82 Tage umsonst arbeiteten. Heuer ist es um einen Tag besser geworden. Wenn wir das jedes Jahr um einen Tag verbessern, bedeutet es, dass die Lohnschere, die ungleiche Bezahlung in Österreich, genau in 81 Jahren geschlossen wird. Wir haben uns darauf verständigt: Darauf wollen wir nicht warten. Das sind die nächsten Vorhaben, bei denen wir nicht kleine Schritte setzen wollen, sondern größere. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

21.29


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Pfurtscheller gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


21.29.19

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich möchte mich zuerst an Frau Abgeordnete Rosenkranz wenden, aber sie hat jetzt … ah, da oben steht sie, sie


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 239

ist noch da! Frau Abgeordnete, ich halte Sie wirklich für eine sehr belesene und sehr intelligente Frau, aber ich finde, Sie sollten vielleicht einmal die Begriffe Gendering, Gender Mainstreaming und Gender Budgeting noch einmal nachlesen, weil es beim Gendern nicht darum geht … (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Es geht beim Gendern nicht darum, Männer und Frauen gleich zu machen. Es geht auch nicht darum, den Menschen einzureden, dass Männer und Frauen gleich fühlen oder empfinden müssen, sondern es geht darum, dass man für alle Menschen die Teilhabe ermöglicht – eine gerechte Teilhabe für Männer und für Frauen –, und nicht nur für Männer und für Frauen, sondern auch zum Beispiel für Menschen mit Behin­derung oder Menschen mit Migrationshintergrund. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.) Deswegen heißt dieser Ausschuss auch Gleichbehandlungsausschuss und nicht Gleichmachungsausschuss. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Abg. Scherak.)

Ich möchte gerne noch etwas zum Antrag von meiner Kollegin Berivan Aslan sagen. Du hast einen sehr schönen zweiten Satz in deinem Antrag, der heißt:

„Wer Filme macht, schafft Realität.“

Frau Rosenkranz hat gemeint, wir würden die Männer unter Pauschalverdacht stellen, wenn wir behaupten, sie könnten keine guten Filme mit Frauen und über Frauen machen. Das meine ich nicht; es gibt sicher auch Männer, die das ganz gut können. (Zwischenruf des Abg. Hagen.)

Man kann das aber ganz einfach prüfen, und das würde ich jedem Kollegen und jeder Kollegin einmal raten. Es gibt nämlich diesen sogenannten Bechdel-Test – ich hoffe, man spricht das so aus –; den hat die Frau Alison Bechdel, eine Comiczeichnerin aus Amerika, einmal eingeführt. Den kann jeder selbst anwenden, wenn er sich einen Film oder eine Serie anschaut, und man kann dann diesen Film auf folgende Gegeben­heiten prüfen: Gibt es mindestens zwei Frauen in diesem Film, und haben sie auch einen Namen? Sprechen sie miteinander?, und – die dritte Frage finde ich ganz gut, und das trifft wirklich ganz oft zu, wenn man ein bisschen über Filme nachdenkt –: Sprechen sie über etwas anderes als über Männer?

Es gibt sehr viele Filme, auf die das zutrifft; von daher, glaube ich, sieht man schon, dass es wichtig ist, dass Frauen Filme machen, dass es Frauen ermöglicht wird, gute Frauenfilme zu machen. Meine Kollegin, die von mir sehr geschätzte Landesrätin Palfrader, zuständig für Kultur und Bildung in Tirol, hat vor ein paar Monaten einmal gesagt, dass die Fantasie der Männer bei Weitem nicht ausreicht, die Lebensrealität der Frauen zu begreifen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe der Abg. Schimanek.) Deswegen ist es uns auch ganz wichtig, dass Frauen Filme machen dürfen. Bitte beruhig dich, liebe Kollegin, das alles ist auch mit einem Zwinkern ver­sehen, damit das die Machomänner da oben überleben können. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Anhaltende Zwischenrufe der Abg. Schimanek.)

Früher, in den 1950er und 1960er Jahren, wurde uns von den Männern ein Frauenbild vermittelt, laut dem die brave Hausfrau mit der gestärkten Schürze und dem fertigen Essen zu Hause auf ihren Mann gewartet hat, die Kinder waren schon im Bett und gut versorgt. Das ist die Lebensform, der ihr noch ziemlich anhängt – überhaupt die Frau Rosenkranz findet das ganz super. (Abg. Schimanek: Das ist eine Unterstellung!) Heute wird ein Bild vermittelt, dass Frauen dünn und jung sein müssen, um in einem Film vorkommen zu dürfen. Ich entschuldige mich bei allen anwesenden dünnen und jungen Frauen; die sind damit natürlich nicht gemeint. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Ganz wichtig finde ich, dass die Realität dargestellt wird, so wie wir Frauen leben. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.) Wir Frauen sind vielfältig!


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Wir Frauen sind stark! Wir Frauen können ganz viel; wir leben in ganz verschiedenen Lebenssituationen, und das muss auch dargestellt werden. Deswegen hoffe ich auf das Zutun von Herrn Minister Ostermayer und freue mich auf eine rege Diskussion im Kulturausschuss. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Abg. Gamon.)

21.33

21.33.34

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 830 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich weise den Antrag 1282/A(E) dem Kulturausschuss zu.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 831 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen in den Kollektivverträgen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

21.35.1917. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (779 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit (833 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangen wir zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


21.35.49

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Ein Abkommen zwischen Österreich und Austra­lien über soziale Sicherheit klingt vorerst einmal recht weit hergeholt und nicht unmittel­bar nach äußerster Dringlichkeit. Wenn man sich aber die Zahlen anschaut, dann sieht man doch, dass davon eine ganze Menge an Personen betroffen ist, für die es sehr wohl wichtig ist, dass es dieses Abkommen gibt.

In Österreich erhalten derzeit 879 Personen eine australische Pensionsleistung auf­grund dieses Abkommens, und diese Leistungen würden ohne dieses Abkommen nicht gewährt werden, meine Damen und Herren! Auf der anderen Seite exportiert Öster-


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reich derzeit in 7 736 Fällen Pensionen nach Australien, darunter sind auch sehr viele Österreicher, die in Australien leben und von der Auszahlung dieser Pensionen profi­tieren.

Zur Entstehungsgeschichte dieses 1992 verabschiedeten Abkommens ist zu sagen, dass es zuerst 2001 und dann auch 2010 jeweils Zusatzabkommen gegeben hat, die in Summe zu einer sehr unübersichtlichen Rechtslage geführt haben. Die jetzige Revision dieses Vertrages baut nun nicht nur die bilateralen Beziehungen zu Australien weiter aus, sondern aktualisiert auch die Struktur des Abkommens, welche eben durch die beiden Zusatzabkommen schon sehr unübersichtlich geworden ist. Da ein Großteil der neuen Regelungen aber jenen des geltenden Abkommens entsprachen, ergaben sich auch keine neuen finanziellen Auswirkungen.

Man sieht also, diese Revision bedeutet nicht nur eine Vereinfachung und Erleichte­rung im administrativen Ablauf für die Betroffenen, sondern auch eine weitere Verbes­serung der Beziehung zu Australien. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lopatka.)

21.37

21.37.20

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 779 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

21.38.0818. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 844/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung von „Umbau statt Ausbau“-Modellen zur Sicherstellung bedarfs­gerechter Pflege und deren nachhaltiger Finanzierung (834 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 845/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ziel­steuerungsgruppe für bedarfsgerechte Pflege (835 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangen wir zu den Punkten 18 und 19 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. (Abg. Schimanek – in Richtung des eine Brille mit rosarotem Rahmen tragenden Bundesministers Hundstorfer – : Sie sehen heute durch die rosarote Brille!)

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


21.39.04

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich spüre, die Kollegen von den Freiheitlichen sind eifersüchtig, weil der Herr Minister heute eine pinke Brille trägt. Aber wahrscheinlich nimmt er dann,


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wenn Sie einmal eine Dringliche Anfrage haben, für Sie eine blaue mit. Das könnte dann passen.

Zur Pflege: Wir von den NEOS wollen bei dem Thema auf die langfristige Finan­zierbarkeit hinaus. (Abg. Schimanek: Er hat die Brille sicher nicht wegen den NEOS mitgenommen!) Hat er nicht? Da wäre ich ohne Sie nicht draufgekommen, Frau Kollegin. (Bundesminister Hundstorfer: Ich habe nicht einmal etwas dafür bezahlt, weil ich sie geschenkt bekommen habe! – Abg. Schimanek: Von den NEOS?! – Allge­meine Heiterkeit.) Wir lernen, der Minister hat seine Brille bezahlt bekommen.

Jedenfalls wollen wir auf die langfristige Finanzierbarkeit des Pflegesystems hinaus. Wir sehen nicht das Ziel darin, den Zugang in den niedrigen Pflegestufen zu erschwe­ren – so, wie es jetzt gemacht worden ist. Es ist auch nicht viel erreicht, wenn der Pflegefonds bis zum Jahre 2018 ohne Alternativen verlängert wird. Wir glauben, dass im Bereich der Pflege große Schritte notwendig wären, wie es sie im Gesundheits­bereich auch gibt.

Da wird eine Gesundheitsreform aufgegleist, da reden wir von Health in All Policies. Man hat einen ganzheitlichen Zugang. Da sind wir bei der Pflege noch lange nicht angelangt, mit der Konsequenz, dass die Menschen in Österreich zwar älter werden, aber dass sie verhältnismäßig viele Jahre – im internationalen Vergleich – in nicht so guter Gesundheit verbringen. Das, was wir als zentrales Ziel brauchen, ist ein flächen­deckendes und bedarfsgerechtes Pflegesystem, dessen Finanzierung auch über einen längeren Zeitraum hinaus sichergestellt werden kann.

Da kommen große Herausforderungen auf uns zu. 80 Prozent der Menschen wollen in ihrer gewohnten Umgebung gepflegt werden. Die Hälfte von denen ist jetzt in den unteren Pflegestufen. Wenn wir, so wie das in den letzten Jahren mehrfach gemacht wurde, den Zugang zu den unteren Pflegestufen erschweren, dann macht man es auch schwieriger, dass dort häusliche Pflege erfolgen kann, und es wird immer wahr­scheinlicher, dass sich der Gesundheitszustand solcher Personen weiter verschlechtert und dass die viel schneller in eine Situation kommen, in der es mit häuslicher Pflege nicht mehr getan ist oder die Betreuenden sich das dann eben nicht mehr leisten können. Da ist auch die Valorisierung, die da beschlossen wurde, ein Tropfen auf den heißen Stein. Da kommen auf so eine Familie große Kosten zu, wenn jemand zu Hause pflegebedürftig ist; und wenn man einmal eine 24-Stunden-Pflege braucht, bleibt selbst mit allen öffentlichen Zuschüssen einiges an Geld aufzubringen. Wenn da zu viel aufzubringen ist, kann ein kurzer Spitalsaufenthalt dann auch schon schnell für die pflegebedürftige Person im Pflegeheim enden. Dann ist es teuer und ineffektiv.

Wir haben es in Österreich in der Pflege mit einem komplexen, zersplitterten System zu tun. Wir haben intransparente Finanzierungsströme. Wir haben verschiedene Einzelinteressen – wie überall, wo die Bundesländer ihre Finger im Spiel haben –, und wir haben auch eine Zugangsregulierung in Form von Gatekeeping, bei welcher zu den hohen Stufen dazukommt, dass eigentlich rein nach einer Kostenlogik beurteilt wird, ob da jemand hineinkommt oder nicht. Zusätzlich haben wir noch Parallelstrukturen durch Pflegefälle, die im Gesundheitssystem betreut werden. Gleichzeitig berichtet der Rech­nungshof von Pflegeheimen, die schlecht ausgelastet sind. Ich komme selbst aus einer Stadt, wo ein Pflegeheim steht, das zu 55 Prozent ausgelastet ist.

Wir müssen aus diesen alten Strukturen heraus. Wir müssen ideologiefrei und evidenz­basiert darüber diskutieren, wie wir das Problem in der Pflege lösen können, wie wir österreichweit eine Qualitätssicherung erreichen. Wir sehen hier einen klaren Weg: Wir brauchen inhaltliche Debatten und nicht nur eine rein einsparungsorientierte Debatte zum Pflegegeld. Wir brauchen Veränderungen des Systems, die langfristig wirken. Damit muss man irgendwann einmal beginnen. Das ist ein Prozess; das geht nicht von


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heute auf morgen. Diesen Anfang hätten wir gerne gesehen. Wir wollen hier Best-Practice-Modelle aus dem internationalen Vergleich nach Österreich ziehen. Da könnte man noch sehr viel herausholen, wenn man auch die Finanzströme noch besser koordiniert und nach dem Prinzip Geld folgt Leistung ausrichtet.

Meine Redezeit ist abgelaufen. Wir hoffen im Sinne einer langfristigen Sicherung der Pflege in Österreich auf Ihre Unterstützung. (Beifall bei den NEOS. – Ruf bei der SPÖ: Kein einziger Vorschlag!)

21.43


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


21.43.46

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Kollege Loacker! Du hast in deinem Antrag Bundesminister Hundstorfer aufgefordert, er möge eine Studie darüber erstellen lassen, welche Einsparungspotenziale sich daraus ergeben, wenn man das System von den Akutbetten in Spitälern auf Übergangspflegebetten umstellt. Ich möchte gleich vorweg sagen, wir haben diesen Antrag im Ausschuss abgelehnt; aber nicht des­wegen, weil wir etwa dagegen wären, notwendige Strategien zur Planung bedarfs­gerechter Pflege zu entwickeln, oder gar, weil wir dagegen wären, die steigenden Kosten in den Griff zu bekommen, die sich allein schon aufgrund der immer älter wer­denden Bevölkerung ergeben. Nein, wir waren gegen diesen Antrag, weil die Problem­stellung eine völlig andere ist, nämlich jene, dass, ob und, wenn ja, wo Pflegebetten errichtet werden, ausschließlich in die Kompetenz der Länder fällt.

Jetzt weiß ich schon, dass dieses Kompetenzwirrwarr der Bevölkerung vollkommen egal ist, denn die Menschen wollen schlichtweg eine sinnvolle Regelung haben. Den Betroffenen ist es auch egal, wer die Pflege in Österreich finanziert. Den Menschen ist auch egal, dass der Bund über das Pflegegeld hinaus noch einen Pflegefonds ins Leben gerufen hat, um die enormen Steigerungsraten für die Länder und für die Gemeinden in den Griff zu bekommen. Was wir brauchen, sind sinnvolle Strukturen.

Erlauben Sie mir da die Frage, ob es ausreichend ist – ich möchte das selbstkritisch sagen –, dass sich Bund, Länder und Sozialversicherung vor zwei Jahren darauf geeinigt haben, ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem zur Planung, Organi­sation und zur Finanzierung des österreichischen Gesundheitswesens einzurichten. Wenn immer wieder in den Medien davon die Rede ist, dass in der Politik nichts weitergeht, dann stelle ich an diejenigen, die davon reden, dass sie nicht mehr so wie in der Vergangenheit weiterwursteln wollen, eine klare und eindeutige Frage: Wollen Sie oder wollen wir, dass wir insgesamt länger am Gängelband der Landeshaupt­leutekonferenz hängen? Leisten wir uns auch weiterhin den Luxus, dass wir – nur zum Beispiel – neun verschiedene Jugendschutzgesetze, neun Bauordnungen haben oder dass jeder Landeshauptmann Spitäler bauen kann, wo und wie viele er will, obwohl wir schon genügend Akutbetten haben? – Ich denke nur an die Rede, die der Finanz­minister heute gehalten hat: Jeder Tag ohne Reformen ist ein verlorener Tag.

Da frage ich schon: Haben wir hier herinnen wirklich den Mut, ernsthaft in Gespräche einzutreten, über neue Kompetenzaufteilungen in Österreich zu reden und das Ganze einmal anders zu gestalten? – Jetzt sage ich meine private Meinung: Spätestens seit dem EU-Beitritt haben sich die gesetzgebenden Körperschaften in den Ländern meiner bescheidenen Meinung nach überlebt. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

21.46


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 244

21.46.58

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wie mein Vor­redner schon gemeint hat, haben die Länder gerade im Pflegebereich eine riesige Kompetenz, und das ist so unterschiedlich gestaltet, dass kein Mensch mit normalem Hausverstand verstehen und begreifen kann, dass die Ausstattung der Räume, die Größe der Räume bis hin zum Personaleinsatz länderweise unterschiedlich geregelt werden, als hätten die Bürger von Vorarlberg bis ins Burgenland nicht die gleichen Ansprüche, nämlich qualitativ hochwertig gepflegt zu werden.

Meine geschätzten Damen und Herren, wir haben sehr oft im Sozialausschuss gerade diese Problematik thematisiert, weil wir glauben, es ist höchst an der Zeit, einheitliche Mindeststandards seitens des Bundes festzulegen. Der richtige Zeitpunkt, um mit den Ländern Klartext zu reden, wäre jetzt im Zuge des Finanzausgleiches. Es kann nicht sein, dass die Länder nach eigenem Gutdünken schalten und walten, wie sie wollen – gerade im Pflegebereich, bei den Heimen, von der Subjektförderung bis zur Objekt­förderung. Es gibt auch Bundesländer, die eine gemischte Förderung haben. Das ganze System in einem so kleinen Land ist so kompliziert. Ich glaube, eine Verwaltungsreform wäre höchst an der Zeit. (Beifall beim Team Stronach.)

Geschätzte Damen und Herren, 450 000 Menschen beziehen Pflegegeld. Der Trend geht in einer überalternden Gesellschaft nach oben, das heißt, immer mehr werden Pflege­geld beziehen, immer mehr werden Pflegefälle. Das ist eine riesige Heraus­forderung, die wir bewältigen müssen, wenn wir haben wollen, dass der Generationen­vertrag eingehalten werden soll. Wenn es uns nämlich nicht gelingt, für die jüngeren Generationen die Belastung akzeptabel zu gestalten, dann werden wir in einigen Jahrzehnten wahrscheinlich ein Problem haben, nämlich dann, wenn die Jüngeren sagen, dass sie es sich nicht mehr leisten wollen, so viel Geld für die ältere Generation aufzuwenden.

In diesem Sinn werden wir beiden Anträgen der NEOS zustimmen, weil wir es für sinnvoll erachten, dass eine Evaluierung stattfindet, um festzustellen, wo es Ein­spa­rungsmöglichkeiten gibt, dass auch eine Evaluierung stattfindet, ob es sinnvoll ist, Akutbetten in Kurzzeitpflegebetten umzuwandeln, und dass man sich das ganze System genau anschaut, genau analysiert, um einen generationenverträglichen Weg zu beschreiten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

21.49

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


21.50.12

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist immer gut, wenn wir über die Pflege reden, denn unser Ziel ist es, Menschen in der Pflege, die unsere Hilfe brauchen, bestmöglich mit allerbester Qualität zu versorgen.

Wenn Sie, Herr Kollege Loacker, große Schritte verlangen, dann schauen wir uns doch an, wo wir in Österreich stehen. Wir stehen in Österreich auf einem sehr hohen Niveau. Die Leistungen wurden in letzter Zeit deutlich ausgebaut, zum Beispiel die Erschwerniszulage bei Demenz eingeführt, die 24-Stunden-Betreuung ausgebaut, die Sozialversicherung pflegender Angehöriger ab Stufe 3 eingeführt – das war uns ein ganz, ganz wichtiges Anliegen –, der Pflegefonds aufgestockt, die Pflegekarenz ein­geführt. Und wie wir schon gesagt haben, wird das Pflegegeld ab Jänner um 2 Prozent für alle erhöht – ganz, ganz wichtig.


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Ja, wir haben hohe Standards, aber es braucht natürlich auch Reformen, etwa eine Reform der Pflegesachleistungen, sie muss im Zuge des Finanzausgleichs dringend gelingen. Wir haben es ja heute schon gehört, jeder Tag ohne Reform ist ein verlorener Tag.

Kein Mensch kann verstehen, warum man etwa für einen bestimmen Heimplatz 19 verschiedene Buchungsströme zwischen Heim, zwischen Bund, zwischen Gemeinde, zwischen Land braucht. Dieses Geld könnte wahrlich effizienter und gescheiter eingesetzt werden.

Zu Ihren konkreten Anträgen, Herr Kollege Loacker, hat ja schon Kollege Spindel­berger deutliche Antworten gegeben. Pflege ist eben Sache der Länder.

Was ich aber ganz besonders hervorheben möchte, was unser aller Anliegen ist – und da sind wir und ja wirklich einig –, wir wollen doch alle Hospiz- und Palliativversorgung für alle Menschen in Österreich erreichbar und leistbar machen. Dazu haben wir eine Sechs-Parteien-Einigung, und diese Empfehlungen gehören jetzt zügig umgesetzt. Da braucht es wirklich mehr Tempo, geschätzte Kolleginnen und Kollegen.

Ja, wir wollen für alle Menschen in Österreich leistbare Hospiz- und Palliativversorgung ermöglichen. Dazu wäre die rasche Einsetzung eines kompetenten Hospizkoordinators sehr hilfreich und ein erster Schritt, um unserem Ziel näher zu kommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.52


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


21.52.54

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Bezüglich der Pflege und der adäquaten Versorgung im Alter scheinen sich ja alle sehr einig zu sein. Auch ich denke, wir wollen ja wohl alle, dass Menschen im Alter gut betreut sind und auch wissen, dass für sie ein guter Platz zu Hause, ein guter Platz in einer Tagesklinik oder auch in einem SeniorInnenheim oder Pflegeheim zur Verfügung steht.

Was heute mehrmals das Thema war und was ich unbedingt unterstütze, ist die Frage, ob wir diese Pflege vom Neusiedlersee bis in den Westen an den Bodensee gewährleisten können. Ist das dort überall gleich? Ich habe mir letztens zum Beispiel in Bregenz Pflegeprojekte angesehen. Da gibt es sehr vorbildliche Dinge in Bezug auf die Vermittlung von 24-Stunden-BetreuerInnen, nämlich keinen so großen Wildwuchs wie in anderen Ländern, sondern eine wesentlich überschaubarere Situation und dadurch auch eine bessere Gewährleistung, dass Menschen gute BetreuerInnen nach Hause bekommen. Und es gibt einen ziemlich guten Ausbau des Case- and Care-Managements. Das klingt immer so abstrakt, das ist aber etwas relativ Einfaches: Dabei schaut man, was genau die jeweilige Person in der Situation braucht und ob sie auch den richtigen Platz oder die richtige Form der Betreuung oder Pflege zu dem Moment bekommt, zu dem es notwendig ist.

Was in Bregenz oder in Vorarlberg generell passiert, ist nicht in ganz Österreich gewährleistet, und das ist etwas, betreffend das eigentlich der Pflegefonds – über den demnächst beziehungsweise ja ohnehin laufend verhandelt wird – sorgen sollte, dass das zunehmend gleich wird. Ich weiß, das wird man nicht von einem Tag auf den anderen machen können. Ich kenne diese furchtbar unvergleichbare Situation in Bundesländern. Wir haben ja im Ausschuss einen Antrag diskutiert, über den wir nicht abstimmen, nämlich vom Team Stronach über den Personalschlüssel in Pflegeheimen.


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Auch das ist dermaßen unterschiedlich, dass man wahrscheinlich auch über den Pflegefonds nicht gleich alles über einen Kamm wird scheren können, aber wir müssen uns wohl in diese Richtung bewegen, um eben zu gewährleisten, dass es für die Menschen – unabhängig von Postleitzahl und Landesgrenze – gewisse Standards gibt, die gewährleisten, dass es ihnen gutgeht.

Da geht es auch um die Tarifgestaltung. In den Bundesländern wird in den Pflege­heimen ganz, ganz unterschiedlich viel Geld für teilweise dieselbe Betreuung verlangt. Es ist nicht einzusehen, warum die Menschen mit dem gleichen Pflegegeld, das sie bekommen, ganz unterschiedliche Leistungen erhalten, wenn sie ins Heim oder in die stationäre Pflege oder eben in die Tagesbetreuung kommen.

Wir sind uns zwar mit Gerald Loacker und dem Antrag der NEOS im Befund einig – zumindest in der Begründung –, ich kann ihn aber nicht unterstützen, weil ich nicht glaube – zumindest was diese Zielsteuerungsgruppe betrifft –, dass das die richtige Antwort ist.

Es gab eine Reformarbeitsgruppe für den Bund, es gibt eigentlich eine gut aufgelistete unendliche Zahl an Dingen, die zu tun wären. Es ist nicht so, dass man jetzt noch einmal einen Arbeitskreis – nach dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ’’ ich einen Arbeitskreis! – gründen sollte, sondern wirklich die Dinge, die auch die Reformarbeitsgruppe schon ausgearbeitet hat, endlich auch zur Kenntnis nehmen und in den Pflegefonds neu, nämlich in das, was mit den Ländern und dem Bund vereinbart wird, aufnehmen sollte, um endlich zu gewährleisten, dass Menschen in Österreich unabhängig von Ihrer Postleitzahl gleich gut gepflegt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.56


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


21.57.03

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es haben jetzt schon viele alles gesagt, aber es ist noch nicht von allen alles gesagt worden.

Zunächst zum Pflegegeld: Es ist mir nicht ganz klar, warum der Antrag abgelehnt wird, hier einmal eine Studie zu erstellen, wo man eigentlich Kostendämpfungseffekte im Gesundheitsbereich finden könnte, denn da geht es jetzt letztlich nur darum, wo es Möglichkeiten gibt, Akutbetten in Pflegebetten umzuwandeln. Wir alle wissen, dass Akutbetten sehr viel teurer sind, das wissen auch Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, und diese immer noch mit Pflegepatienten belegt sind. Das ist eigentlich schade. Wenn man den Berechnungen des Rechnungshofes zu 100 Prozent glaubt, wäre das ein Einsparungspotenzial von 3 Milliarden € im Jahr. Glauben Sie ihm halt nur zur Hälfte! Da ist ein enormes Einsparungspotenzial gegeben, daher ist es mir nicht ganz klar, warum man nicht einmal eine solche Studie erstellen sollte.

Wir wissen, es gibt jetzt – wir haben heute auch eine Budgetrede gehört – eine Erhö­hung des Pflegegelds, eine leichte Valorisierung. Das kann aber nicht darüber hinwegtrösten, dass es in den letzten Jahren niemals eine Erhöhung gegeben hat, dass wir also von der ursprünglichen Intention des Pflegegelds – nämlich, dass sich die zu pflegende Person auch wirklich Leistungen zukaufen kann – weit weg sind. Wir haben jetzt seit der Einführung des Pflegegelds insgesamt einen Verlust von weit über 30 Prozent.


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Dazu, Herr Bundesminister, ist unter Ihrer Ägide zweimal der Zugang zum Pflegegeld erschwert worden, vor allem zu den Stufen 1 und 2. Wir wissen, weit über die Hälfte aller Pflegegeldbezieher sind aber genau in diesen Stufen. Das sind die, die eben einen nicht ganz schweren, sondern einen leichteren Pflegebedarf haben. Also da ist schon etwas passiert, das meines Erachtens ein Zeichen in die völlig falsche Richtung ist. Ich glaube, diese Menschen benötigen schlicht und einfach unsere Unterstützung. Da einzusparen, ist der falsche Weg.

Folgendes wurde heute auch schon einmal richtig gesagt: Wenn ich jetzt beim Pflegegeld einspare, dann habe ich es vielleicht in ein paar Jahren um das Doppelte und Dreifache teurer. Es ist also die Frage, ob das nicht nur eine Scheineinsparung ist, die Sie hier getätigt haben. Daher glaube ich, dass es wirklich sinnvoll wäre, hier eine solche Studie zu machen, und daher werden wir diesem Antrag auch zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister, ich verhehle nicht, dass es zwar schön ist, dass es jetzt eine Inflationsanpassung gibt, wir fordern aber schon sehr lange – und das wissen Sie und das wäre auch, denke ich, im Sinne der Betroffenen – eine automatische jährliche Inflationsanpassung. Das würde den Betroffenen auch echt helfen, damit sie sich bis ins hohe Lebensalter selbstbestimmt ihr Leben zumindest teilweise noch leisten können. (Beifall bei der FPÖ.)

21.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


22.00.01

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Pflege und die Betreuung der älteren Menschen ist ein zentrales Thema in unserer österreichischen Sozialpolitik geworden. Es sind rund 455 000 Männer und Frauen, das sind rund 5 Prozent der österreichischen Bevölkerung, die derzeit einen Anspruch auf Pflegegeld geltend gemacht haben. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der erfreulicherweise steigenden Lebenserwartung ist damit zu rechnen, dass diese Zahl in den nächsten Jahren weiter ansteigt.

Es geht daher nicht um Einsparungen, sondern es geht um Weiterentwicklung beim Thema Pflege und Betreuung von älteren Menschen.

Aufgrund der großen Herausforderungen, die in diesem Bereich entstehen – ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass wir die gute und hohe Qualität der Langzeit­pflege in Österreich sicherstellen möchten –, brauchen wir ständige Anpassungen. Es wurden vonseiten des Bundesministeriums ja in den letzten Jahren bereits viele Schritte gesetzt, um dieses Pflegesystem auch weiter finanziell abzusichern.

So kam es zur großen Pflegegeldreform 2012, mit der eine große Struktur- und Ver­waltungsreform durchgesetzt worden ist. In diesem Antrag 835 der Beilagen, der heute auch zur Behandlung steht, wird eine bundesweite Zielsteuerungsgruppe für die Entwicklung geeigneter Instrumente zur Erhebung und Planung bedarfsgerechter Pflege gefordert.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Im Rahmen der Gewährung der Zweck­zuschüsse aus dem Pflegefonds werden bereits derzeit umfangreiche Daten über die Pflegedienstleistungsangebote der Länder erhoben. Die aus den Pflegedienstleistungs­datenbanken gewonnenen Kennzahlen sind auch die Grundlage für sämtliche Evalu-


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ierungen und Planungen im Hinblick auf die Sicherung und Weiterentwicklung des bundesweiten Pflege- und Dienstleistungsangebots.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, wir werden daher auch heute dem Antrag nicht zustimmen. Wir sehen einfach keine Notwendigkeit, da diese Daten bereits vorhanden sind. (Beifall bei der SPÖ.)

22.02


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Hammer gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


22.02.27

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte zum Thema Pflege sprechen und darf meiner Freude Ausdruck verleihen, dass wir auch im Plenum wieder einmal Gelegenheit haben, darüber zu sprechen, auch wenn die Anträge, die dem zugrunde liegen, ja nicht die Mehrheit finden werden und umgesetzt werden können.

Generell ist es so – und ich glaube, das sollte man in den Vordergrund stellen –, dass wir in Österreich grundsätzlich sehr gute Regelungen haben. Der Eindruck, der manchmal vermittelt wird, dass es ein komplettes Wirrwarr ist und dass man entsprechend Änderungen braucht, kann nicht zur Gänze geteilt werden. Ich glaube, es geht nicht darum, dass man einheitliche österreichweite Regelungen trifft, sondern es gibt zwar auf Bundesländerebene verschiedene Regelungen, verschiedene Organisationsformen und Angebote, aber es zielt immer darauf ab, das möglichst bürgernah und möglichst wohnortnah zu gestalten. Das ist gerade im Bereich Pflege auch das, was die Menschen entsprechend wollen. Man sollte nicht immer davon sprechen, Dinge zu vereinheitlichen, weil die Erbringung gerade wohnortnah sehr gut funktioniert.

Natürlich ist es auch notwendig – das wurde von Vorrednern auch schon ange­sprochen –, einige Standards zu vereinheitlichen. Hier gibt es im Rahmen des Pflege­fonds und auch im Rahmen der Arbeitsgruppe Strukturreform Pflege viele Ansätze, Mindeststandards und Richtgrade zu definieren, man sollte sich aber doch die Flexibilität auf Bund- und Länderebene erhalten. Ich glaube, das ist der richtige Weg.

Zu den Anträgen selbst: Der NEOS-Antrag, Umwandlung von Akutbetten in Über­gangs­pflegebetten, ist durchaus ein überlegenswerter Ansatz, aber man sollte nicht eine zusätzliche Bürokratie auf der Ebene von Zielsteuerungsgruppen aufbauen. Ich glaube, es wäre auch im Gesundheitsbereich angesiedelt, und man müsste auch die Praxistauglichkeit hinterfragen.

Der zweite Antrag, eine Zielsteuerungsgruppe für den Bereich Pflege einzuführen: Ich glaube, das ist eine rein zusätzliche Bürokratie, da ja auf Länderebene Bedarfs- und Entwicklungspläne erstellt werden, durch die genau der bedarfsgerechte Ausbau sichergestellt wird. Der Pflegefonds gibt gewisse Richtversorgungsgrade vor, und diese Bedarfs- und Entwicklungspläne, die die Länder machen, reagieren auch sehr flexibel auf die entsprechenden Entwicklungen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Der Ausbau oder der massive Anstieg der 24-Stunden-Betreuung hat sich natürlich in diesen Plänen massiv niedergeschlagen, sodass die stationären Pflegebetten reduziert wer­den.

Ich glaube, gerade dieser bedarfsgerechte Ausbau, wohnortnah auf Länder- und Gemeindeebene, ist der richtige Weg, und den sollte man auch beibehalten. (Beifall bei der ÖVP.)

22.04

 

22.04.20

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 249

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 834 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 835 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

22.05.5520. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1133/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Belastung von Stromkunden durch „Smart Meter“ (836 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu Tagesordnungspunkt 20.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


22.06.12

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Konsumentenschutz­minis­ter Hundstorfer! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Abbildung eines Smart Meters auf das Rednerpult.) – Ich habe da, Sie haben es gesehen, die neue Wun­derwaffe; die neue Wunderwaffe gegen Energieverschwendung, für Energiesparen: der sogenannte Smart Meter – eine sehr spannende Geschichte, ich versuche, sie kurz zu erklären.

Was kann dieser Smart Meter? – Grundsätzlich kann er einmal Strom zählen. Das ist nichts Aufregendes, werden Sie sagen. Er kann oder könnte natürlich mehr, und diese Geschichte, was der Smart Meter mehr kann, werde ich dann später noch aufdecken.

Aber zunächst zur Entstehungsgeschichte des Smart Meters: Wir sprechen hier von einem Umsatzvolumen von 21 Milliarden €. Es ist eine spannende Geschichte, relativ leicht aufgeklärt. Die Entstehungsgeschichte spielt natürlich in unserem schönen Brüssel. Da hat sich eine ganz offizielle Lobbying-Agentur, und zwar die ESMIG, gefunden und hat die Kommission davon überzeugt, in ganz Europa diesen Smart Meter jetzt verpflichtend einzusetzen.

In Österreich sprechen wir von Kosten von 1 Milliarde €, und die Firmen, die hier in Europa verwickelt sind, sind recht bekannt und renommiert. Wir sprechen von Siemens, von Kapsch, wir sprechen von IBM, einigen anderen Firmen und einem ganz großen skandinavischen Konzern mit Namen Tieto.

Das ist relativ leicht aufgeklärt: Einige haben sich gefunden, das Geschäft ist klar, und Brüssel und wir alle inklusive unserer Bundesregierung haben gesagt: Okay, das machen wir jetzt, wir verpflichten ganz Europa zum Smart Meter!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 250

Was kann dieser Smart Meter jetzt? – Also grundsätzlich kann er – sensationell – zwischen 1,2 Prozent und 1,8 Prozent Ihres privaten Stromverbrauchs zu Hause sparen. Sensationell, für 21 Milliarden €! So gescheit hätte ich auch sein sollen, da haben einige sehr gut verdient. (Abg. Rädler: Jeder kann sich kaufen, was er will!)

Was kann der Smart Meter aber noch? – Jetzt sind wir bei den beiden Themen, die ganz relevant sind, nämlich Datenschutz und Kosten. Kommen wir einmal zum Datenschutz: Der Smart Meter ist so etwas wie ein kleiner Spion bei Ihnen zu Hause, James Bond 007 lässt grüßen. Das heißt, der Smart Meter macht nichts anderes, als Ihre privaten, persönlichen Verhaltensmuster, wie Sie Strom verbrauchen, aufzu­zeichnen und jede Viertelstunde an die Zentrale zu schicken. Daraus resultiert dann, dass Sie, wenn Sie Ihr Verhalten hinsichtlich Strom ändern würden, eben zwischen 1,2 und 1,8 Prozent an Strom sparen könnten.

Das ist auch der Vorwurf an den Konsumentenschutzminister, der sich ja im Kon­sumentenschutzausschuss seit eineinhalb Jahren sehr dünn macht, auch bei diesem Thema, und das ist für mich ein klassisches Konsumentenschutzthema. Das betrifft alle Haushalte in Österreich. Das heißt wir alle, rund 5 Millionen Haushalte in Österreich, müssen diesen Smart Meter installieren lassen, ob wir wollen oder nicht. Jetzt kommen wir zu dem spannenden Punkt, ich habe das auch angefragt: Gibt es die berühmte Möglichkeit des Opt-out, das heißt, kann ich das System verweigern? – Da kommt eine ganz klare Aussage von Minister Mitterlehner: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Opt-out.

Das heißt, auch wenn Sie zu Hause sagen: Okay, das will ich nicht haben, denn was geht quasi irgendjemand anderen mein Stromverbrauch an!, haben Sie keinen rechtlichen Anspruch darauf, dieses Gerät abzulehnen. Dass dabei Konsumenten­schutz­minister Hundstorfer zuschaut und dieses Thema jetzt abermals in den Wirt­schaftsausschuss verschiebt, ist meiner Ansicht nach schon sehr fraglich, und dass da nicht ganz Österreich aufschreit, ist meines Erachtens doppelt fraglich. (Beifall bei der FPÖ.) Sie haben da einen Spion zu Hause, der Ihr persönliches Verhalten weitergibt, und der Datenschutz ist komplett aufgehoben.

Kommen wir zum Kostenfaktor: Diese knapp eine Milliarde Euro wird natürlich der Konsument bezahlen. Wer soll es sonst bezahlen? Sie haben dann auch laufende Kosten, denn es ist eine Software integriert. Man kann in etwa sagen, die Konsumen­ten haben Kosten von 89 € pro Jahr zusätzlich – das diskutiert auch keiner.

Die Antwort von Herrn Minister Hundstorfer war auch ganz einfach. Er hat mir ge­schrieben, dass er sich einmal anschauen will, wie sich diese Geschichte entwickelt, dann wird er das dementsprechend evaluieren, und wenn er Erfahrungswerte hat – das heißt, irgendwann im Jahr 2019, wenn die Geschichte über die Bühne ist –, wird er uns, wenn er noch im Dienst ist, sagen, was die Auswirkungen waren. Das ist ein System, das nicht mehr umkehrbar ist. Die Bundesregierung und auch der Nationalrat haben dem zugestimmt, das ist für mich vollkommen unverständlich. Es bringt keine Kostenersparnis – ganz im Gegenteil, es ist ein Megageschäft für manche Firmen –, und der Datenschutz bleibt auf der Strecke. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeord­neten von FPÖ und Grünen.)

Zum Abschluss noch ein Zitat den Stromverbrauch betreffend und die Veränderungen im persönlichen Verhalten: „Nach einiger Zeit wird die Waschmaschine von den meisten aber wieder eingeschaltet, wenn sich die Schmutzwäsche türmt, und nicht dann, wenn der Tarif passt.“  Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Matznetter: Wann haben Sie das letzte Mal Wäsche gewaschen?)

22.12



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 251

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.

 


22.12.11

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister Hundstorfer! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zu so einer späten Stunde noch eine sehr hochtechnologische Diskussion durchzuführen, ist wirklich eine große Herausforderung. Daher hat der Sozialausschuss in der letzten Sitzung diesen Tages­ordnungspunkt dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen. Ich glaube, das war eine sehr gescheite Entscheidung und wir werden dort die Gelegenheit haben, ausführlich zu diskutieren und eine sehr gute Entscheidung zu treffen.

Aber vielleicht noch zwei Anmerkungen zur Rede des Kollegen Wurm: Die FPÖ will sich hier am deutschen Modell orientieren. Ich glaube, das ist deshalb nicht ganz möglich, weil Österreich und Deutschland dabei nicht vergleichbar sind. In Deutschland müssen die Geräte von den Haushalten direkt gezahlt werden, dort fällt sofort eine Investition an. In Österreich wird das ja anders gehandhabt, hier werden über die Netz­kosten andere Möglichkeiten geschaffen. Darum glaube ich, dass wir diese Diskussion dann führen sollten, wenn ausreichend Zeit zur Verfügung steht, das ist im Wirtschafts­ausschuss (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm), und das wird auch stattfinden, und so würden wir es heute belassen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Lausch.)

22.13


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Fichtinger ist als Nächste gemeldet zu Wort. – Bitte.

 


22.13.40

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Seit 100 Jahren sind die mechanischen Zähler, genannt Ferraris-Zähler, zur Messung des Stromverbrauchs im Einsatz, benannt nach dem italienischen Physiker Galileo Ferraris; er ist hier bisher wahrscheinlich keinem bekannt, ist aber im Internet zu finden. Bei diesem rein analogen Messverfahren erhält der Kunde einmal im Jahr eine Energieabrechnung, die kennen wir alle.

Dass Smart Meter – wie Herr Kollege Wurm angedeutet hat – etwas ganz Neues sind, ist nicht wahr, sie werden bereits seit 20 Jahren bei Großkunden eingesetzt. Der technologische Fortschritt ist daher nicht ganz von der Hand zu weisen. Mittels Smart Meter kann der Kunde auch während des Jahres über den tatsächlichen Energie­verbrauch informiert werden, das ist entweder schriftlich möglich oder direkt über Display. Auch der Wechsel zu speziellen Tarifen ist dadurch einfacher oder soll ein­facher sein; das ist vielleicht auch interessant bei Wochenendhäusern oder für Familien, die eine Wärmepumpe im Haus nutzen.

Der Kunde kann auch schneller und einfacher auf billige Tarife umsteigen. Durch Smart Meter kann der Tarif jederzeit automatisch abgerufen werden. Es ist auf jeden Fall interessant, wenn Energieunternehmer den Tarif wechseln oder ändern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich muss die finanzielle Belastung der Konsumentinnen und Konsumenten genau im Auge behalten werden. (Abg. Peter Wurm: Eine Milliarde, Frau Kollegin!) Es ist daher sinnvoll, diesen Antrag dem Wirt­schafts­ausschuss zuzuweisen, um sich die weitere Vorgangsweise genauer anzu­schauen und das eine oder andere sicher noch genauer zu erläutern. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.16



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 252

Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister Hundstorfer hat sich zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


22.16.09

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verstehe natürlich, dass die Freiheitliche Partei auf jeden Zug, bei dem sie meint, irgendwo punkten zu können, aufhüpft. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Mein Gott!) Von was reden wir in Wirklich­keit? Wir reden von einer Entscheidung, die Europa im Jahr 2008 getroffen hat; 2008! Glauben Sie denn wirklich, Herr Wurm, dass vier Firmen so viel Macht haben, dass 500 Millionen Europäer nachhüpfen? (Abg. Lausch: Sie glauben das nicht!?) Glauben Sie denn das wirklich? Halten Sie alle Europäer für so naiv? (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) – Nein, Herr Wurm. Bitte, überschätzen Sie sich nicht. – Das ist einmal Punkt eins. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Im Jahre 2009 gab es eine gemeinsame Binnenmarkt-Richtlinie, mit der das beschlos­sen wurde; es war ein gemeinsamer Beschluss von allen europäischen Staaten. Ich glaube, alle europäischen Staaten haben sich einen solchen Beschluss nicht leicht gemacht. Die große Frage ist: Was ist seit damals geschehen, und was ist national geschehen? – Wir haben 2013 das Datenschutzthema hier im Haus nach dem Stand von 2013 beschlossen. Mit Verfassungsmehrheit ist die Frage des Datenschutzes in diesem Haus entsprechend abgesichert und beschlossen worden. – Das ist einmal der Punkt.

Was Herr Abgeordneter Wimmer zur Präzisierung gemeint hat: Warum sind die Kosten anders aufgeteilt? – In der Bundesrepublik Deutschland muss es der Einzelhaushalt selbst zahlen. Wir haben in Österreich von Haus aus einen anderen Weg gewählt. Bei uns zahlen sämtliche Netzkunden, die Industrie, das Gewerbe, alle zahlen an dieser Einführung mit. Wir haben das total verflacht, denn – wie auch schon angesprochen wurde – die Industrie hat das schon lange, muss aber trotzdem jetzt beim Haushalts­kunden, bei der Implementierung dieser Messgeräte, mitzahlen.

Was auch irgendwo klar ist, ist, dass – in einer Welt, die sich in die Digitalisierung bewegt, in einer Welt, in der viele Kundinnen und Kunden, nämlich wir alle, selber Strom­produzenten geworden sind (Abg. Peter Wurm: Freiwillig, Herr Minister!) und viele von uns in Einfamilienhäusern leben und mit Photovoltaik selber Strom produ­zieren – man das alles nicht mehr mit einem alten Analoggerät schafft. Das müssten auch Sie begreifen, dass das nicht geht. (Abg. Peter Wurm: ... jeder, der es will!) – Auch das müssten Sie begreifen, dass das nicht geht. Und dass wir ein Gerät, das vor über 100 Jahren entwickelt wurde, irgendwann einmal technologisch in der digitali­sierten Welt austauschen, das sollten auch Sie begreifen und zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Lichtenecker. Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Es wurden schon einige Punkte angesprochen, was das in der Zukunft bringen wird. Sie wissen, dass wir uns das Datenschutzthema überhaupt nicht leicht gemacht haben. Die E-Control, die in Österreich eine sehr, sehr kritische Position zu den sogenannten Stromproduzenten hat, hat es sich auch nicht ganz leicht gemacht. Die E-Control hat selbst Gutachten in Auftrag gegeben; eigene Gutachten darüber, wie sich diese Einbaukosten wirklich auswirken. Diese Gutachten – und ich habe Ihnen das auch schon im Ausschuss zu erklären versucht – kamen zum Schluss: Es ist in Österreich eine sehr kostenneutrale, für den Kunden eine sehr vernünftige Umstellungsfinan­zierung gewählt worden.

Der langen Rede kurzer Sinn: Es ist so, dass wir zu dem Entschluss gekommen sind – sowohl aufgrund einer Studie des zuständigen Ressorts, das habe ich zuerst zu


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 253

erwähnen vergessen, aber auch der Energie-Control Austria –, diesen flächendecken­den Einbau in Österreich volkwirtschaftlich gesehen als billiger anzusehen.

Zur Bundesrepublik Deutschland darf ich Ihnen sagen, dass in dem dort zuständigen Ministerium für Wirtschaft und Energie ebenfalls seit 21. September ein entsprechen­der Beschluss vorliegt, dass mit dem Einbau ab 2020 in Deutschland weitergemacht wird. Das heißt, auch dort gab es bereits diesen Sinneswandel zwischen dem, was 2009 beschlossen wurde, und dem, dass man hier weitermacht.

Ich glaube, wir sind damit auf dem richtigen Weg. Wir sind auf dem Weg in eine Digitalisierung, in eine Welt, in der der Kunde selber viel mehr entscheiden kann, in der der Kunde selber immer stärker zum Stromproduzenten wird, und demzufolge ist dieser Beschluss der richtige Weg.

Ich weiß, Herr Wurm, betreffend Konsumentenschutzausschuss bemühen Sie sich immer, irgendwo draufzuhüpfen. Ich bin nicht der Vorsitzende des Ausschusses, ich kann Sie nicht einladen, ich darf Sie gar nicht zu einer Ausschusssitzung einladen; soweit, glaube ich, kennen Sie die Geschäftsordnung des Hauses. (Abg. Pendl: Da bin ich mir nicht sicher!)

Der zuständige Ausschussvorsitzende hat mir aber, ich glaube, es war vorigen Freitag, mitgeteilt, dass er jetzt endlich einen Termin gefunden hat, bei dem wir uns sehen werden; das wird Anfang Dezember sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.21


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


22.21.41

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrter Herr Konsumenten­schutz­minister! „Der Kunde“ kann „mehr entscheiden“ – noch nie war diese Aussage weniger richtig als an dieser Stelle. Der Nationalrat hat vor zwei Jahren beim Smart Meter ein Opt-out beschlossen, die Möglichkeit, dass der einzelne Kunde einen Smart Meter ablehnen kann.

Das heißt, er hätte die Wahlfreiheit. Praktisch wird diese Wahlfreiheit von den Energie­unternehmen mit Füßen getreten. Ich kriege ein Vielfaches an Zuschriften, und ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie diese als Konsumentenschutzminister nicht kriegen (Bundesminister Hundstorfer: Keine Einzige!) – keine Einzige?, dann werde ich sie an Sie weiterschicken (Bundesminister Hundstorfer: Bitte!) –, in denen sich KundInnen beschweren, dass dieses Opt-out nicht möglich ist.

Das ist die Wahrheit: Entweder wird gesagt, dass das nicht geht, oder, Variante zwei, es wird gesagt, man kann schon hinausoptieren, es wird aber ein Gerät hineingehängt, mit dem ein einziger Unterschied zum Smart Meter gemacht wird: Es wird der Viertel­stundenintervall abgeschaltet. Alle anderen Funktionen bleiben, nämlich die Fern­ablese­möglichkeit und die zeitnahe Messung, weil nämlich bei der zeitnahen Messung nur der Tagesintervall greift. Das heißt, man schaltet eine Funktion ab und sagt, jetzt ist dieses Gerät nicht mehr intelligent. – Das ist ja absurd! Das ist in Wirklichkeit eine Mogelpackung, wenn der Smart Meter hineingehängt wird und eine einzige Funktion abgeschaltet wird.

Der Kunde kann gar nichts entscheiden, das ist der Punkt. Wir haben hier ein Gesetz beschlossen, das in der Praxis mit Füßen getreten und umgangen wird, weil man schlicht am Rollout des Smart Meters nichts ändern will.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 254

Die Deutschen haben es anders gemacht. Die Deutschen haben ursprünglich ein ähnliches Rollout wie Österreich geplant, haben aber erkannt, dass das wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Und was haben sie gemacht? Das versucht der Antrag nachzuvoll­ziehen. Sie haben gesagt, es sollen nur jene Haushalte ausgestattet werden, die einen jährlichen Verbrauch von über 6 000 Kilowattstunden haben, weil es sich möglicher­weise überhaupt nur dort auszahlt. – Das war das Erste.

Das Zweite: Der Smart Meter ist mit deutlich weniger Funktionen ausgestattet. Zum Beispiel fehlt die Fernabschaltfunktion, die ein massiver Angriffspunkt für Hacker auf unser Energiesystem wäre; die machen die Deutschen gar nicht, weil sie sie als gefährlich einschätzen, dadurch wird der Smart Meter auch billiger.

Jetzt zu den wirtschaftlichen Vorteilen: Dass wir energiepolitische Überlegungen stark im Fokus haben, ist klar. Wenn Haushalte weniger verbrauchen würden, weil sie einen Smart Meter haben, dann wäre das ja sinnvoll. Aber was ist die Wahrheit? – Wer einen Smart Meter hat und den ökologisch einsetzen will, braucht Zusatzkomponenten, die wieder kosten. Zweitens muss man sich intensiv mit den Daten am Smart Meter be­schäftigen, und man muss technikaffin sein, damit man die Daten auch in Zusammen­hang mit den Geräten übersetzen kann.

Wer dieses Wissen hat und diesen Aufwand betreibt, ist in Wirklichkeit nichts anderes als ein mündiger Konsument, der sich schon bei der Anschaffung eines Geräts über­legt, was ein Gerät verbraucht, und der seinen Haushalt energieeffizient gestaltet. Das heißt, es wird jede Menge Geld ausgegeben für jene Zielgruppe, die möglicherweise ohnedies schon ökologisch bewusst lebt, und daher ist der Nutzen in diesem Bereich relativ gering. Da könnte man mit Aufklärung billiger wesentlich mehr erreichen.

Die Europäische Union – und da muss ich den Kollegen korrigieren – schreibt das gar nicht so hart vor, wie das hier ausgelegt wird. Österreich ist ja der Smart-Meter-Musterschüler, denn die Europäische Union sagt, man kann die Wirtschaftlichkeit prüfen, und nur wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist, dann soll es zum Rollout in diesem Umfang kommen.

Die E-Control macht diese Studien und kommt, im Unterschied zu vielen anderen europäischen Ländern, zu dieser angeblichen Wirtschaftlichkeit, die eigentlich in die­sen Studien nicht nachvollziehbar ist. Ich bin kein Freund von Verschwörungstheore­tikern, aber dass da wirtschaftlich massive Interessen von großen Unternehmen dahinterstehen, neue Produkte einzuführen und zu verkaufen, also das liegt auf der Hand, und dass natürlich dann auch Studien diese Wunschergebnisse ergeben, liegt ebenfalls auf der Hand.

Die Richtlinie würde genau das zulassen, was dieser Antrag will: dass man nur für energieintensive Haushalte den Smart Meter vorsieht und mit dem Rollout deutlich zurückfährt. Das wäre sinnvoll, das wäre konsumentenschutzfreundlich, und das wäre billiger.

Aber – und das muss man schon sagen, so sehr ich diesen Antrag unterstütze – man muss die FPÖ schon in die Verantwortung nehmen, denn es war tatsächlich die FPÖ, die der Einführung des Smart Meters zugestimmt hat – gemeinsam mit der SPÖ und der ÖVP; damals hat man noch anders gedacht. Im Dezember 2010 sind die recht­lichen Rahmenbedingungen zum Smart Meter hier im Nationalrat umgesetzt worden, und diese drei Parteien haben zugestimmt; das muss man schon auch sagen. Ich bin froh, wenn ihr eure Meinung ändert, und finde es gut, dass es diesen Antrag gibt, aber hättet ihr damals nicht die Zweidrittelmehrheit geliefert, dann wäre das Rollout in diesem Umfang nicht möglich.


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So viel zum Thema – und dann schließen wir es schon ab –: Wer bietet vorschnell Zweidrittelmehrheiten an, und wer verhandelt hart? Ich glaube, das ist ein Beispiel, das klar zeigt, wer hart verhandelt und wer schnell dabei ist, auch wenn es ihm offensichtlich nachher leidtut. Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.26


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 836 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich weise den Antrag 1133/A(E) dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zu.

22.27.3321. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 639/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reduk­tion der GIS Gebühren für sehbeeinträchtigte Menschen“ (837 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1227/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schluss mit Diskriminierung von Halsatmern bei § 29b StVO-Ausweis (838 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1178/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend regelmäßige Valorisierung und Wertsicherung des Pflegegeldes (839 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir nun zu den Punkten 21 bis 23 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


22.28.39

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist eine Anzahl von verschie­denen Anträgen, oppositionellen Anträgen: Da gibt es zunächst einmal den Antrag betreffend Reduktion der GIS-Gebühren für sehbeeinträchtigte Menschen von Kollegen Marcus Franz.

Das halte ich für einen sehr sinnvollen Antrag, weil gerade für sehr schwer sehbehin­derte oder blinde Menschen das ORF-Programm in Wirklichkeit nicht 24 Stunden zur Verfügung steht, sondern im Durchschnitt nur maximal sechs Stunden pro Tag. Das heißt, diese Menschen können eigentlich, selbst wenn sie wollen, nur wenige Stunden


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fernsehen im ORF. Das Problem dabei war – und das haben wir im Ausschuss gehört –, dass die GIS-Gebühren vom Einkommen abhängig sind.

Das ist möglicherweise gesetzlich so geregelt. Es stellt sich aber schon die Frage: Ist es eine gerechte Regelung? – Also wenn man nicht die Möglichkeit hat, 24 Stunden einem Programm zu folgen, weil man es einfach aufgrund seiner Behinderung nicht kann, würde ich meinen: Hier steht eine Gesetzesänderung an. So habe ich diesen Antrag auch verstanden, so haben wir ihn verstanden, und daher sehen wir den auch als sinnvoll an.

Ich glaube, dass wir gerade in diesem Bereich für blinde und sehbehinderte Menschen viel mehr machen müssen. Herr Bundesminister, es läuft im ORF derzeit eine große Werbekampagne Ihres Hauses zur Barrierefreiheit ab 1. Jänner 2016. Es wäre jetzt, wenn Sie schon die große Werbekampagne über den ORF laufen lassen, wohl auch sinnvoll, vielleicht einmal beim ORF danach zu trachten, zu schauen und Druck zu machen, dass sämtliche Programme auch für sehbehinderte Menschen im Zweikanal­ton übersetzt werden. Das wäre etwas, was auch sinnvoll wäre; dann wären auch die GIS-Gebühren gerechtfertigt. So ist es eine Ungleichbehandlung behinderter Men­schen, und das sollte Ihnen eigentlich nicht gefallen.

Der zweite Antrag ist ein Antrag von mir, und da geht es um die Diskriminierung von sogenannten Halsatmern. Wir haben das am Beispiel eines Betroffenen gezeigt: Für einen Halsatmer, der zu 70 Prozent behindert ist, der also immer ein ganzes Konvolut mit sich herumtragen muss, um sozusagen auch für den Fall der Fälle ausgerüstet zu sein, ist es aufgrund seiner körperlichen Konstitution zwar möglich, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen, das ist aber sehr umständlich und auch nicht immer sehr angenehm. Ich denke, da wäre es schon möglich, dass man hier auch einmal überlegt, welche Behindertengruppen eigentlich in öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht aufge­hoben sind.

Sie haben im Ausschuss gesagt – ich habe es noch ein bisschen so im Ohr –, ganz Österreich braucht inzwischen einen Parkausweis. Als ganz so schlimm würde ich es nicht sehen. Ich weiß, es kam auch das Argument, wir haben hier klare Regelungen, klare Fälle festgeschrieben. Die Frage ist allerdings schon, ob man in manchen Fällen nicht auch eine Einzelfallregelung und eine Einzelfallbewertung durchführen sollte. (Abg. Königsberger-Ludwig: Das gibt es ja!)

Nein, das gibt es eben nicht, Frau Kollegin, denn sonst hätte das nicht passieren können. Bei jemandem, für den es ein wirklicher Aufwand ist, in eine Straßenbahn einzusteigen – der Mann lebt in Wien –, für den das also wirklich ein schwieriges Ver­fahren ist, ist das einfach abgelehnt worden. Da würde ich meinen, man sollte da schon ein bisschen mehr Sensibilität haben.

Ich bin auch nicht der Meinung, dass jeder Mensch, nur weil er eine Behinderung hat – welcher Art auch immer –, sofort einen Parkausweis bekommen soll; aber man soll schon bei manchen schwerstbehinderten Leuten, die noch dazu auch sehr schwer krank sind, in einer Einzelfallbewertung überlegen, ob man den Gesetzestext vielleicht in einer anderen Art und Weise, sage ich jetzt einmal, interpretieren kann. Ich glaube, es wäre sinnvoll, dass man auch für diese Personengruppe hier einmal ein bisschen etwas macht.

Noch einmal: Herr Minister, ich habe gestern gesehen, Sie werben für die Barriere­freiheit. Bitte setzen Sie sie auch um, und leben Sie sie auch! (Beifall bei der FPÖ.)

22.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 257

22.32.41

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zum Antrag des Abgeordneten Dr. Franz äußern. Da geht es um die Reduktion der GIS-Gebühren für sehbeeinträchtigte Menschen. Frau Belakowitsch-Jenewein hat das jetzt in ihren Ausführungen ja auch schon angesprochen.

Im Moment ist es so, dass die Befreiung im Fernmeldegebührengesetz, in der Fern­meldegebührenordnung geregelt ist. Die Befreiung zielt eben im Moment auf das Ein­kommen ab: Es gibt Einkommensgrenzen, wonach man von den Gebühren befreit sein kann. Da können PflegegeldbezieherInnen Anträge stellen, Ausgleichszulagen­bezie­herInnen, EmpfängerInnen von Notstandshilfen. Es hatte ja bis zur Novelle im Jahr 2004 für alle PflegegeldbezieherInnen ohne Einkommensgrenzen auch die GIS-Befreiung gegeben. Das wurde damals geändert, weil man eben gesagt hat, man möchte speziell bei dieser Befreiung auf das Einkommen Rücksicht nehmen.

Legistisch zuständig ist das Finanzministerium, deswegen werden wir diesen Antrag auch zuweisen. Ich denke mir, da werden alle mitstimmen. Ob man dann dort zu einem Einvernehmen über eine Reduktion kommt, kann ich heute nicht sagen. Im Moment ist es so, dass man nur zur Gänze befreit werden kann; Reduktionen gibt es derzeit in der Fernmeldegebührenordnung nicht.

Über die Diskriminierung der Halsatmer wird mein Kollege Hechtl noch einiges sagen. Nur, Frau Belakowitsch-Jenewein, es ist ja so, dass es genau die Einzelfallprüfungen laut dem § 29b des Gesetzes gibt. Das wollen wir so beibehalten, darum möchten wir auch nicht taxativ „Behindertengruppen“ – unter Anführungszeichen – in den § 29b hineinnehmen, weil es eben die Einzelfallprüfung in jedem Fall geben soll. Ich glaube, das ist auch eine gute Lösung. In diesem Fall muss man dann eben auch genau schauen, warum es dazu gekommen ist. Im Normalfall, denke ich mir, sollte man es wirklich bei einer Einzelfallprüfung belassen.

Ich möchte noch ein Wort zu Ihrem anderen Antrag, betreffend die Valorisierung des Pflegegelds, sagen. Für die Zuseherinnen und Zuseher – falls es noch welche gibt – möchte ich schon noch einmal in Erinnerung rufen, dass in Österreich 5 Prozent der Menschen Pflegegeld beziehen. Das ist im europäischen Vergleich ein enorm hoher Wert. Wir geben im Jahr rund 2,2 Milliarden € für Pflegegeld aus.

Auch wenn Sie immer sagen, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, dass die Erschwer­nisse in Stufe 1 und 2 zur Reduktion geführt haben: Das stimmt nicht! Das Pflegegeld ist trotzdem in Summe mehr geworden, weil die Bezieherinnen und Bezieher eben mehr werden. Ich denke mir, es ist im Bereich des Pflegegelds oder der Pflege eine große Herausforderung, die Pflege als Gesamtes zu sehen. Gerade Herr Bundes­minister Hundstorfer hat ja in seiner Amtszeit das Pflegegeld mittlerweile dreimal erhöht. Ich glaube, auch das kann sich sehen lassen.

Wir werden noch viel arbeiten müssen, damit wir die Pflege gewährleisten können. Aber der jährlichen Valorisierung können wir im Moment nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.35


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


22.35.55

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch einen Gebärden­sprach­dolmetscher): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Betreffend Fernsehen und GIS-Gebühr darf man nicht vergessen – ich möchte es hier auch gleich in Erinnerung rufen –, 2009 haben wir das zu Papier


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 258

gebracht: Das ORF-Gesetz wurde beschlossen, Barrierefreiheit muss geschaffen wer­den.

Damit hier auch überall diese Information verbreitet wird: Untertitel gibt es schon seit Jahrzehnten. Bis 2009 haben wir uns im Bereich von 35 Prozent bewegt. Jetzt, nach dem Gesetzesbeschluss, liegen wir bei 75 Prozent, sprich: Gehörlose Menschen erfahren 75 Prozent untertitelt. Aber für blinde Menschen gibt es noch viel zu wenig an Audiodeskription. Es braucht mehr an Audiodeskription und an Audiokommentaren. Bis zu diesem Gesetz damals gab es nur 1 000 Stunden mit Audiodeskription; jetzt sind wir schon bei 8 000. Das klingt nach wahnsinnig viel, diese achtfache Erhöhung, aber wissen Sie, von wie viel Prozent wir da sprechen? – Von knapp 3 Prozent des gesam­ten Angebots, die audiodeskribiert werden!

Es wurde 2003 gesagt: Gehörlose Menschen und sehbehinderte Menschen müssen den gleichen Betrag bezahlen. – Sie bekommen aber weniger Leistung, da der Zugang nicht gewährt ist: Voller Betrag für nicht volles Angebot! Natürlich hat es auch politische Gründe, dass das so passiert ist. Es gibt einen öffentlich-rechtlichen Auftrag: Der ORF ist verpflichtet, für alle Menschen die gleiche Information, den gleichen Zugang zu gewährleisten. Das ist eine Pflicht, das ist die Aufgabe, der man nachkommen muss. Man darf hier nicht Personengruppen ausschließen.

Damit wären wir auch schon beim Thema Publikumsrat: Sie wissen, im Publikumsrat sind Menschen in stellvertretenden Funktionen. Auch der Bundeskanzler bestimmt mit über die Positionen derjenigen, die dort sitzen dürfen. Frauen reden für Frauen, junge Menschen für junge Menschen und Senioren für Senioren. Es ist aber niemand Betroffener von der Gruppe der Menschen mit Behinderung vor Ort zu sehen!

Hierin ist auch ein Verstoß gegen die UN-Konvention zu sehen, denn wenn dort über Behindertenpolitik gesprochen wird, sollten das auch Betroffene tun. Das ist momentan nicht der Fall, und das ist auch nicht in Ordnung. Die Zeiten sind vorbei, in denen nicht behinderte Menschen für behinderte Menschen gesprochen haben! Der ORF muss dort Menschen mit Behinderung inkludieren und auch der Anstellungspflicht folgen. Dies ist bis dato noch nicht passiert.

Auch der barrierefreie Zugang ist bis dato noch nicht geschaffen. Und das Dritte ist: Der Stufenplan des ORF muss überprüft werden. Werden die Ziele erreicht, sprich 100 Prozent Barrierefreiheit, wird das geschafft oder nicht? – Hier gibt es keine Person, keinen Behindertenbeauftragten, der dies überprüft.

Die Medien sind verpflichtet, Menschen mit Behinderungen auch mehr in die Öffent­lichkeit zu bringen, sie nicht zu verstecken und nicht zu sagen: Die armen Menschen, die armen behinderten Menschen, zeigen wir sie nicht, verstecken wir sie! Und wenn sie dann irgendwann einmal Arbeitnehmer werden, streichelt man ihnen über die Köpfe und sagt: Ja, bist halt arm, bist halt arm!

Diese Zeiten sind vorbei! Man braucht hier niemanden mehr zu verstecken. Das sind Kunden, das sind Bürger mit gleichen Rechten; sie sind auch Dienstgeber und Dienstnehmer. Wichtig ist: Das muss auch in den Medien präsentiert werden! Das geht nach außen. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Deswegen muss der Publikumsrat geändert werden. Er muss außerdem barrierefrei gestaltet werden. Es ist auch eine Aufgabe des Bundeskanzlers, dafür zu sorgen, dass nicht andere Menschen, die nicht davon betroffen sind, in dieser Rolle dort sitzen. Es müssen auch die Personen, die betroffen sind, dazu etwas zu sagen haben.

Noch ganz kurz zur Valorisierung des Pflegegelds: Selbstverständlich, ja, im europa­weiten Vergleich gibt es in Österreich das Pflegegeld, in anderen Ländern gibt es das nicht, jedoch haben wir hier einen anderen Lebensstandard, dem müssen auch Men-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 259

schen, die Pflegegeld bekommen, folgen können, und das geschieht nur mit einer weiteren Valorisierung.

Die Lebensqualität muss für alle Menschen gleich sein! Ich wiederhole mich immer wieder: Das ist eine grüne Forderung, der gefolgt werden soll. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.40


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abge­ord­nete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort gemeldet. Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


22.40.39

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig hat hier gesagt, ich hätte in meiner Rede gesagt, der Zugang zum Pflegegeld wäre erschwert worden, und dies sei schlicht und einfach falsch.

Ich berichtige tatsächlich: Das ist nicht falsch!

Das ist richtig! Sowohl im Jahr 2011 als auch im Jahr 2015 wurde hier herinnen mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien beschlossen, dass der Zugang zum Pflege­geld in den Stufen 1 beziehungsweise 2 erschwert wird. (Beifall bei der FPÖ.)

22.41


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


22.41.00

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Soll die GIS-Gebühr für blinde Menschen reduziert oder abgeschafft werden? – Gut, sie können nicht das ganze Fernsehprogramm sehen, aber ich bin trotzdem gegen eine Abschaffung, denn wir hatten vor 2004 eine Gebührenbefreiung, und gleichzeitig hat der ORF dann gesagt, blinde Menschen sind keine Kunden, und er hat nichts getan, er hat nicht untertitelt oder kaum untertitelt.

Seit blinde Menschen aber Kunden sind und die GIS-Gebühr zahlen – das hat meine Kollegin Helene Jarmer sehr gut ausgeführt –, hat sich das Ausmaß der Untertitelung und auch der Audiodeskription wesentlich erhöht. Deshalb bin ich dafür, dass blinde Menschen weiterhin Kunden beim ORF bleiben und dass der ORF auch gefordert bleibt, die Untertitelung und die Audiodeskription entsprechend auszubauen.

Ich möchte noch auf ein zweites Thema zu sprechen kommen, das im Ausschuss dis­kutiert worden ist. Es geht ums Krankenpflegegesetz, also das GuKG. Jetzt, zu einer etwas späten Stunde, geht es ums Gesundheits- und Krankenpflegegesetz.

Behinderte Menschen sind nicht krank, sie wollen im normalen Lebensumfeld leben. Das heißt, dass sie auch in den Kindergarten und in die Schule gehen können sollten. Aber wenn sie pflegebedürftig sind oder eine Hilfeleistung wie etwa eine Insulinspritze brauchen, ist das oft nicht möglich, da die PädagogInnen, die KindergärtnerInnen oder die LehrerInnen Pflegetätigkeiten nicht durchführen dürfen. Da wäre es wichtig, dass hier auch eine Delegation möglich ist, dass Pflegefachkräfte die KindergärtnerInnen und LehrerInnen einschulen auf die jeweiligen Bedürfnisse, sodass diese Tätigkeiten für den Einzelfall delegiert wären, und dass LehrerInnen/PädagogInnen auch das UBV, ein Basismodul für Pflegetätigkeiten, besuchen dürfen.

Ich ersuche Sie, Herr Minister, sich im Gespräch mit Ihrer Kollegin Bundesminister Oberhauser auch dafür einzusetzen, denn die gleichberechtigte Teilhabe ist eine Frage


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 260

der Menschenwürde, und Menschenwürde gehört auch in der Verfassung verankert. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.46


Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Dietrich. – Bitte.

 


22.46.44

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu drei Anträgen Stellung beziehen.

Zum Ersten der Antrag eines Abgeordneten der ÖVP, des Kollegen Franz: Ich sage, selten habe ich einen Antrag für so sinnvoll erachtet wie den betreffend GIS-Gebühren! Ich denke, der Herr Zweite Präsident wird meiner Meinung sein, dass es eine Freude ist, wenn man in seinem Team so kreative, intelligente Menschen hat, die wirklich diese Empathie haben, sich einfühlen können in Menschen mit Behinderung und für diese Personengruppe dann etwas bewegen wollen.

Ich gehe davon aus, dass nicht nur wir und die ÖVP diesen Antrag unterstützen werden, sondern dass auch andere Mandatare in diesem Saal zustimmen werden, zumal es ja wirklich darum geht, dass jemand, wenn er sehbeeinträchtigt ist, sehbe­hindert ist und nicht alle Fernsehprogramme konsumieren kann, nur für das bezahlt, was er tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Das ist sinnvoll, das ist ein kluger Zugang, und dem werden wir auf jeden Fall unsere Zustimmung erteilen. (Beifall beim Team Stronach.)

Wir werden auch dem Antrag der FPÖ betreffend Schluss mit Diskriminierung von Halsatmern die Zustimmung erteilen, weil auch diese Personengruppe vom Leben schwer benachteiligt ist und der Ansatz, den Sie gewählt haben, aus unserer Sicht unterstützungswürdig ist.

Der dritte Antrag betrifft die Valorisierung des Pflegegelds. Diese ist, denke ich mir, absolut notwendig. Gerade dann, wenn man in der Situation ist, dass man Pflege braucht, muss man auch das Recht auf Selbstbestimmung haben. Selbstbestimmung hat man in dem Bereich nur dann, wenn man genügend finanzielle Mittel hat, um sich die Pflege, die man benötigt, so gestalten zu können, wie sie individuell für einen per­sönlich passt.

Das Pflegegeld ist eine gute und tolle Einrichtung im österreichischen Staat; darauf können wir stolz sein, weil es die Möglichkeit dafür schafft, dem Wunsch nachzukom­men, dass viele Menschen daheim gepflegt werden können. Wenn sie das Pflegegeld haben, dann können sie sich das so gestalten.

In diesem Sinn: Von unserer Seite, vom Team Stronach, für alle drei Anträge ein klares Plus! (Beifall beim Team Stronach.)

22.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


22.50.02

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! In aller Kürze zu den zur Debatte stehenden Anträgen: Die GIS-Gebühr für sehbehinderte Menschen abzuschaffen, halten wir für das falsche Signal, wenn es darum geht, barrierefreie Sendungen zu verstärken, deren Zahl zu erhöhen. Wenn wir schauen, was es da für Initiativen gibt, zum Beispiel die Plattform „football4all“, die sich dafür einsetzt, dass mehr barrierefreie Angebote für sehbehin-


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derte Menschen geschaffen werden, dann sehen wir, dass das Thema wichtig ist, aber es geht darum, ein Angebot zu schaffen, und nicht darum, die Gebühr wegzubekom­men.

Sie kennen aber die Position unserer Fraktion: Wir sind gerne bereit, ganz grund­sätzlich über die GIS-Gebühr zu reden – aber nicht im Sozialausschuss!

Zu dem Antrag der Freiheitlichen Partei betreffend Schluss mit Diskriminierung von Halsatmern: Das ist leider wieder ein Antrag, wo ein Einzelfall an Ihre Fraktion herangetragen worden ist und Sie daraus einen Antrag gebastelt haben. Das wird eigentlich der Größe Ihrer Fraktion in dieser Form nicht gerecht, da würde ich Ihnen zutrauen, über das große Ganze zu schauen. Da geht es wirklich um Dinge, die von Fall zu Fall zu entscheiden sind.

Was wir sehr wohl moniert haben, auch schon beim Minister, ist die Länge der Ver­fahren generell in solchen Fällen, und da hat uns der Herr Minister auch gesagt, dass er sich der Problematik annehmen wird und das hier zügig aufgearbeitet werden soll.

Zur Valorisierung des Pflegegelds: Wir glauben, dass es jetzt nicht darum geht, wie hoch das Pflegegeld konkret ist, sondern es geht um etwas anderes. Wir reden immer darüber, wie viel wir zahlen, aber wir reden nie darüber, was wir eigentlich zahlen und was bezahlt sein soll. Und genau aus diesem Grund, weil wir es von der anderen Seite her angehen wollen, gehen wir bei diesem Antrag nicht mit. – Danke schön. (Beifall des Abg. Scherak.)

22.51


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


22.51.42

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätztes Hohes Haus! Ich möchte ganz kurz auf den Antrag 1227/A(E) eingehen, in welchem es um das Thema betreffend Halsatmer geht.

Meine Kollegin Königsberger-Ludwig hat es schon kurz angeschnitten, ich möchte noch ergänzend dazu sagen, dass es eine Einigung zwischen den Ländern, sprich Ländervertretern, gegeben hat, dass man die Entscheidung auf die Bundesebene hebt – eine Entscheidung, bei welcher man übereingekommen ist, dass dann ein soge­nannter 29b-Ausweis den Halsatmern ausgestellt wird, wenn die Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels im Behindertenausweis festgeschrie­ben ist.

Geschätzte Damen und Herren, ich kann nur nochmals bestätigen – und das möchte ich hier auch festhalten –, dass vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in jedem einzelnen Fall sehr genau geprüft wird, ob so ein Parkausweis, sprich ein 29b-Straßenverkehrsordnungs-Ausweis, ausgestellt wird oder nicht.

Die Fachleute sind der Meinung, dass eine diagnosebezogene und pauschale Beur­teilung für die Entscheidung der Gewährung einer solchen Berechtigung aus ihrer Sicht – wie auch aus unserer Sicht – nicht zielführend ist und dass die bestehende Regelung, so wie sie niedergeschrieben ist, ausreichend, praktikabel und auch zielfüh­rend ist.

Geschätzte Damen und Herren! Die Sozialdemokratie beziehungsweise meine Fraktion tritt immer für Menschen mit besonderen Bedürfnissen ein, für Menschen, die eine Behinderung haben (Beifall bei der SPÖ), und vor allem für jene Menschen, die unsere Hilfe benötigen. Aber wir sehen in dieser Vorgehensweise bei der Ausstellung


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einer Berechtigung keine Diskriminierung – im Gegensatz zu Ihnen, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein! (Beifall bei der SPÖ.)

22.53


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 837 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich weise den Antrag 639/A(E) dem Finanzausschuss zu.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 838 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 839 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

22.55.0024. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 487/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Regionale Wertschöpfung im Bestbieterprinzip bei der Vergabe von Bauauf­trägen für österreichische Arbeitsplätze“ (840 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


22.55.43

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Kollegen! Wir debattieren heute hier das Thema Bestbieterprinzip im Baubereich in Österreich anstatt Billigstbieterprinzip – eine Forderung, die wir Freiheitlichen seit Jahren stellen. Das fordert im Übrigen auch die Wirtschaftskammer und die Arbeiter-kammer.

Wir haben heute zwischen 15 und 18 Uhr drei Stunden zum Thema Arbeitslosigkeit und zu der Frage: Was können wir in Österreich dagegen tun?, diskutiert. Hier hätten wir ein sehr praktikables Beispiel, wie wir die Arbeitslosigkeit in Österreich vor allem im Baubereich reduzieren könnten, denn wenn wir das Bestbieterprinzip anwenden würden, dann würde die ganze Wertschöpfungskette regional in Österreich bleiben und


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dann könnten wir auch Arbeitsplätze sichern. Das hätte also für die ganze Wirtschaft und für die Mitarbeiter sehr große Vorteile.

Der Kollege Muchitsch hat das ja auch immer wieder unterstützt, und deshalb verstehe ich es nicht ganz, warum die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ diesen Antrag jetzt in den Verfassungsausschuss weiterreichen wollen. Für mich und für uns Freiheitliche ist das ganz klar ein soziales Thema und sollte deshalb im Sozialausschuss behandelt werden.

Noch ganz kurz: Wir haben ja aktuell eine rot-blaue Landesregierung im Burgenland. Ich darf hier zitieren, wie in dieser Frage das Regierungsübereinkommen zwischen Rot und Blau festgeschrieben ist:

„Ein weiterer Schritt muss die Etablierung des Bestbieterprinzips anstatt des Billigst­bieterprinzips sein. Dies soll Klein- und Mittelbetriebe“ – ÖVP, bitte zuhören! – „stärken und damit regionale Arbeitsplätze für Burgenländerinnen und Burgenländer fördern und sichern! Öffentliche Auftragsvergaben erfolgen seitens des Landes bereits nach dem Bestbieterprinzip, in Gemeinden und bei privaten Unternehmen ist dies mangels Sensi­bilität und Wissen oft noch nicht der Fall. Durch verstärkte Information (u.a. Akademie Burgenland) soll das Bestbieterprinzip auch im kommunalen und privaten Bereich etabliert werden.“

Ich würde Sie ersuchen, diesen Weg in Richtung Bestbieter zu unterstützen, und danke für Ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)

22.58


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Muchitsch, Sie sind der Nächste. – Bitte.

 


22.58.13

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Wurm, es ist so weit: Die Novelle des Bundesvergabegesetzes ist wieder auf Schiene. Zuständig für diese Novelle ist der Verfassungsausschuss. Der Verfassungsausschuss wird sich damit am 9. November befassen.

Wir gehen davon aus, dass er grünes Licht gibt bei jenen Vorschlägen, die in den letzten Monaten in schwierigen Verhandlungen auf Sozialpartnerebene zustande ge­kommen sind. Ich gehe davon aus, dass der Verfassungsausschuss dem Ministerrats­beschluss vom 7. Juli zur Einführung des Bestbieterprinzips im Rahmen der Novelle des Bundesvergabegesetzes Folge leisten wird. Und ich gehe auch davon aus, dass wir es schaffen werden, alle Begehrlichkeiten, die jetzt bis zur Beschlussfassung noch auftreten, einzuarbeiten, wie zum Beispiel Wünsche seitens der Landwirtschaft betref­fend mehr Qualität bei landwirtschaftlichen Produkten, und dass das Gesetz dann ehestmöglich in Kraft treten kann, wenn möglich mit Jahresbeginn.

Ich ersuche alle politischen Kräfte hier im Hohen Haus, die Beschlussfassung dieser Novelle nicht mehr aufzuhalten, sondern diese wirklich rasch zu beschließen, weil die Bauwirtschaft dieses wichtige Zeichen braucht, dass ab 2016 nach dem Bestbieter­prinzip ausgeschrieben werden muss.

Wir schaffen damit alle Voraussetzungen, dass die öffentlichen Auftraggeber gesetzlich verpflichtend neue Werkzeuge in die Hand bekommen, wie sie in Zukunft ausschreiben müssen: volle Transparenz bei den Subvergaben, Sub-Subvergaben, volle Genehmi-gungspflicht. Dann werden jene Firmen, die Lohn- und Sozialdumping betreiben, von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden – das ist auch ein wichtiger Punkt –, und dann können auch die KMUs bei Großbauaufträgen direkt bei Gewerken anbieten und sind nicht mehr von einem Generalunternehmer abhängig. Das alles sind


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wichtige Punkte, um Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung in unserem Land zu halten.

Ich bedanke mich auch bei all jenen Parteien, die in den letzten Wochen grünes Licht signalisiert haben, das Bestbieterprinzip im Bundesvergabegesetz zu unterstützen. Auch der Antrag der Kollegin Dietrich ist begleitend eine wichtige Maßnahme gewesen, um dieses Bewusstsein hier im Hohen Haus zu schaffen. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Ich stehe nicht an, hier auch die beiden Väter, die das Ganze ins Leben gerufen haben, die beiden Klubobmänner der Regierungsparteien, Reinhold Lopatka und And­reas Schieder, zu nennen. Sie waren es letztendlich, die am 20. August 2014 bei einem Achterl Wein in der Südsteiermark bei intensiven Gesprächen mit Klein- und Mittelunternehmern gesagt haben: Wir wollen das umsetzen, wir gehen das jetzt an! Und das war dann auch der Auftakt für die parlamentarische Enquete zu diesem Punkt.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass das umgesetzt wird. Recht herzlichen Dank für die Unterstützung! – Ich wünsche noch einen schönen Abend. (Beifall bei der SPÖ.)

23.01


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


23.01.36

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der Kollege Muchitsch hat gesagt, man hat über dieses Bestbieterprinzip in der Südoststeiermark bei einem Glas Wein mit dem Kollegen Lopatka beraten. Ich nehme an, er wird wieder Abwerbungsversuche gestartet haben, so wie es ja bei ihm üblich ist. (Beifall beim Team Stronach. – Heiterkeit.)

Aber, Kollege Lopatka, diesmal ist es nicht gelungen, den Kollegen Muchitsch oder jemand anderen von der SPÖ zu gewinnen, aber zumindest hat der Kollege Muchitsch es geschafft, eine breite Basis für dieses wirklich wichtige Anliegen zu bekommen.

Auch wir vom Team Stronach haben uns vehement für dieses Bestbieterprinzip eingesetzt, weil es aus unserer Sicht die richtige Antwort auf die Globalisierung ist. Wir wissen, dass Unternehmen über die Staatsgrenze hinweg wesentlich billiger anbieten, als wir das können, als es unsere Unternehmen können, und wir müssen uns einen Schutz überlegen, die heimische Wirtschaft zu schützen und zu stärken. (Beifall beim Team Stronach.)

Es war für mich die parlamentarische Enquete, die zu diesem Thema abgehalten wurde, sehr interessant, weil dort wirklich aufgezeigt wurde, dass das Bestbieterprinzip die heimische Wirtschaft schützen kann. Es wurde dort aber auch aufgezeigt, dass man, wenn man bei der Einfügung zusätzlicher Kriterien in der Ausschreibung nicht sehr sorgsam vorgeht, Tür und Tor öffnet, dass Protektion laufen kann, dass nämlich die Ausschreibung so zugeschnitten wird, dass letzten Endes der Unternehmer, den man haben will, auch den Auftrag erhält.

Ich glaube, wir müssen, wenn wir dieses Bestbieterprinzip anwenden, sehr sorgsam und sehr verantwortungsvoll damit umgehen. Ich gehe davon aus, dass bei den Beratungen darauf Bedacht genommen wurde.

In diesem Sinn freue ich mich schon, wenn wir alle hier gemeinsam einen richtigen Schritt für die heimische Wirtschaft werden setzen können. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

23.04



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 265

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Groiß zu Wort. – Bitte.

 


23.04.16

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Weg vom Billigstbieter zum Best­bieter wird von allen Fraktionen als sinnvoll erachtet. Das wurde auch von den Regierungsparteien so aufgegriffen. Es hat dazu auch eine Enquete stattgefunden, und auch der Antrag der Kollegin Dietrich geht in diese Richtung.

Die Frage ist allerdings: Was ist das Bestbieterprinzip? Das ist nämlich nicht so einfach zu definieren. Ist es nur die Regionalität? Ist es die Wertschöpfung? Ist es die Eigenproduktion? Was ist mit den Subauftragnehmern? Die sozialen Aspekte wurden auch angesprochen. Kann man Firmen mit Lehrlingsausbildung, mit Mitarbeiteraus­bildung bevorzugen? Kann man Unternehmen, die mit Lohn- und Sozialdumping in Berührung gekommen sind, ausschließen? Welche ökologischen Aspekte sind wichtig? Welche Baumaßnahmen, welche Bauprodukte werden bevorzugt? Welche Transport­wege werden mitberücksichtigt? – All diese Punkte müssen beim Bestbieterprinzip richtigerweise eingefordert werden, um so zu dem richtigen System zu kommen.

Geschäftsordnungsmäßig ist dieser Antrag im verkehrten Ausschuss gelandet, daher erfolgt heute dessen Zuweisung an den Verfassungsausschuss, und deshalb kam der Bericht vom Sozialausschuss.

Wir haben heute schon gehört: Wir wollen zurück zur Spitze! Der Antrag der Kollegin Dietrich geht genau in diese Richtung, und auch die Enquete geht in diese Richtung. Das Bestbieterprinzip ist ein Beitrag dazu, Österreich besser zu gestalten und unsere Wertschöpfung zu verbessern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.05


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


23.06.05

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Ja, das Vergaberecht ist eine hochkomplexe Materie. Nichtsdestotrotz glauben wir, dass genau dieses Prinzip des Bestbieters nicht nur in der Bauwirtschaft zur Anwendung kommen muss, sondern generell in allen Wirtschaftsbereichen. Daher ist es durchaus eine Herausforderung, das entsprechend zu gestalten.

Wir wissen auch, dass gerade im öffentlichen Bereich die Höhe der Auftragssummen sehr hoch ist, je nach Berechnung geht man von 16 bis 20 Prozent des Bruttoinlands­produktes aus. Insofern ist es natürlich ein zentrales Element, wie man das gestaltet, um auch eine entsprechende Wirkung zu haben und auch eine gute, transparente und nachhaltige Wirtschaftspolitik zu machen.

Wir haben verschiedene Standards, wo wir zutiefst davon überzeugt sind, dass diese hier jetzt auch noch eingearbeitet werden müssen. Ich hoffe, dass in der weinseligen Stimmung in der Steiermark darauf nicht vergessen worden ist, dass es auch noch andere Kriterien gibt, die da natürlich die volle Transparenz und selbstverständlich die Nachhaltigkeit und die Umweltverträglichkeit, der Arbeitsschutz und die Sozialstan­dards sind. Das Ganze soll auch als Instrument der Innovationsförderung dienen, je nachdem, wie man die Kriterien gestaltet.

Klar muss auch sein, dass dieses Bestbieterprinzip für alle Anbieter transparent, nachvollziehbar und verständlich und selbstverständlich völlig gläsern in der Umset­zung ist. Das alles sind Punkte, die es jetzt zu diskutieren gilt und die entsprechend eingearbeitet werden müssen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 266

Ich glaube, dass wir da noch einen großen Schritt vor uns haben. Wir sind gespannt auf die weiteren Debatten und Verhandlungen zu diesem Thema. (Beifall bei den Grünen.)

23.08


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Dr. Scherak. – Bitte.

 


23.08.28

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich glaube, ein Punkt, der in diesem Zusammenhang auch sehr wichtig ist, ist der, dass man natürlich auch auf die europäischen Regelungen schauen muss. Das ist halt bei diesem Antrag ein wenig schwierig, wenn da nur die regionale Wertschöpfung konkret angesprochen ist, weil wir auf europäischer Ebene eben schauen müssen, dass das auch diskriminierungsfrei umgesetzt wird. Aber natürlich gibt es ein klares Bekenntnis auch von unserer Fraktion zum Bestbieterprinzip.

Das Vergaberecht ist, wie wir gehört haben, eine der hochkomplexesten Materien, die es in der österreichischen Rechtsordnung gibt. Ich habe mich längere Zeit damit beschäftigt und muss sagen, ich halte das Billigstbieterprinzip schlichtweg für falsch. Wir brauchen hier eine neue Regelung. Gerade die umfassende Transparenz, was Subunternehmer betrifft – Kollege Muchitsch, Sie haben es ja angesprochen –, ist ein ganz wesentlicher Punkt, weil da wirklich – ich sage es sehr salopp – ganz viel Schindluder betrieben wurde, weil die rechtlichen Möglichkeiten auch gegeben waren. Dementsprechend ist es richtig, dass das hier geändert wird.

Vielleicht noch ganz kurz, wieso eine Zuweisung an den Verfassungsausschuss erfolgt. – Nicht nur deswegen, weil es jetzt in den Verfassungsausschuss kommt, sondern auch deshalb, weil das Vergaberecht immer im Verfassungsausschuss ist. Das ist halt so, und daher gehört das dorthin und dort entsprechend besprochen.

Ein letzter Punkt noch, ich glaube, das muss man auch noch einmal sagen: Beim Bestbieterprinzip geht es nicht nur um die Frage der regionalen Wertschöpfung, sondern um viele andere Kriterien auch noch. Mit der Regierungsvorlage sind jetzt viele Vorschläge gekommen, und die werden wir im Ausschuss entsprechend diskutie­ren. Insofern ist die Zuweisung ja auch völlig richtig. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Lichtenecker.)

23.09

23.10.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 840 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer diesem Antrag zustimmen will, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Abg. Hagen erhebt sich nicht von seinem Sitzplatz. – He-Rufe.)

(Zuweisung des Antrages 487/A(E) an den Verfassungsausschuss S. 267.)

23.10.3925. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (1207/A)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 267

Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.

 


23.11.01

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Zur späten Stunde noch etwas, was, glaube ich, ganz, ganz wichtig ist und womit wir andauernd auch hier im Hohen Haus beschäftigt sind: Das ist die berühmt-berüchtigte Vertagungspraxis der Regierungsparteien. Für die Zuseher, die noch zuschauen, ist es, glaube ich, auch wichtig, zu erfahren, dass Hunderte – in laufender Legislaturperiode wahrscheinlich bis zu Tausende – Anträge der Opposition vertagt werden und auf Nimmerwiedersehen in irgendwelchen Schubladen verschwinden – und selbst, wenn man sie immer wieder auf die Tagesordnung bringt, werden sie in einem Ausschuss wiederum vertagt.

Jetzt kann man ohne Weiteres darüber diskutieren. Sagen wir einmal, 95 Prozent der Ideen der Opposition sind schlecht – was ich nicht glaube, aber nehmen wir das einmal an –, aber selbst dann hätten wir noch 5 Prozent, über die man intensiv diskutieren sollte. Das geschieht nicht. Damit dieser unerträglichen Vertagungspraxis, diesem Begräbnis erster Klasse, wie es auch genannt wird, ein Ende gesetzt wird, bräuchte es eine Änderung der Geschäftsordnung.

Wir schlagen hier in diesem Zusammenhang vor, dass nur eine zweimalige Vertagung möglich sein sollte – und das immer nur für sechs Monate. Ich glaube, über Details kann man ohne Weiters diskutieren, an denen halte ich nicht fest. Das Wichtigste ist, dass diese Vertagungspraxis ein Ende hat. Wir haben das in der Demokratie-Enquete auch entsprechend diskutiert. Das ist ein absoluter Unzustand in diesem Hohen Haus, und das muss ein Ende haben! Ich glaube, dass es hier endlich an der Zeit ist, dass auch entsprechend etwas geschieht. (Beifall bei NEOS, Grünen und Team Stronach.)

23.12

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nachtrag zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24:

Ich weise den Antrag 487/A(E) dem Verfassungsausschuss zu.

*****

Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


23.12.50

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Auch zur vorgeschrittenen Stunde, Herr Kollege, muss ich sagen, ich kann diesen Antrag durchaus nachvollziehen und ihm auch etwas abgewinnen. Ich darf aber sagen, dass wir im GO-Komitee eine Liste mit mehreren offenen Punkten erarbeitet haben, vom Wechsel zwischen den Fraktionen bis hin zum Ausbau der parlamentarische Kontrolle. Es gibt also mehrere Punkte, die anstehen, die wichtig sind, überhaupt keine Frage.

Aber ich glaube, es ist auch schon lange Tradition bei uns, dass wir, bevor wir uns mit den Themen im Geschäftsordnungsausschuss befassen, diese immer vorgelagert in einem GO-Komitee gehabt haben. Und wir haben sogar einen Termin für das nächste GO-Komitee. Ich stehe daher dieser Diskussion sowohl im GO-Komitee als auch dann


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 268

darauf folgend in einem Geschäftsordnungsausschuss wirklich wertfrei gegenüber. Wir sollten aber bei unseren eigenen Spielregeln bleiben, wie ich meine, und ich freue mich schon auf eine interessante Diskussion im GO-Komitee und im Geschäftsordnungs­aus­schuss. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

23.14


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte.

 


23.14.23

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Der Antrag ist natürlich interessant, und wie über viele andere Themen werden wir auch darüber im Geschäftsordnungsausschuss beraten. Aber wir sollten das nicht nur von einer Seite betrachten. Wenn man sagt, maximal zwei Ver­tagungen und dann muss im Plenum darüber abgestimmt werden, dann meine ich, das würde der Sache auch nichts Gutes tun. Das erinnert mich ein bisschen so an Kinderfußball: drei Ecken, ein Elfer.

Wir müssen schon ordentliche Rahmenbedingungen hier haben, und wir sollten auch nicht den Fokus darauf legen, dass wir die Ausschusssitzungen mit Geschäftsord­nungsdingen noch weiter überladen. Vielleicht sollten wir die Arbeit dort viel mehr in den Vordergrund stellen, denn die Darstellung im Plenum und die Plenardebatte sind ja letztendlich der Abschluss der Meinungsbildung. Und daher müssen wir den Fokus viel mehr auf die Ausschussarbeit legen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Aber wenn wir uns die Geschäftsordnung ansehen – und hier soll ja auch kein falscher Eindruck entstehen –, dann sehen wir schon, dass wir eine massive Bevorteilung auch der Minderheitsfraktionen haben, alleine wenn wir uns die Redezeiten im Plenum anschauen. Auch das sollten wir besprechen, denn das ist auch ein wichtiger Punkt.

Und ich glaube, da braucht man nicht so zu tun, als ob Minderheiten in diesem Haus nicht vorkämen. – Sie kommen sehr stark vor und sind auch stark eingebunden. Und es ist auch eine Sachfrage, wenn da oder dort einmal vertagt wird, denn es gibt auch Themen, die nicht immer sofort beantwortet werden können und wo auch mit Sorgfalt vorgegangen werden muss. (Beifall bei der ÖVP.)

23.15


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


23.16.04

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Werter Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn man den Kollegen Schmuckenschlager und Pendl zugehört hat, dann, muss ich sagen, tun sich hier zwei Welten auf. Kollege Schmuckenschlager zeigt wieder einmal, dass selbst dann, wenn es um Parlamentarismus und Demokratie in angewandter Art und Weise in den Ausschüssen geht, die ÖVP bereit ist, weiterhin zu blockieren. Was Otto Pendl betrifft, muss ich sagen: Ich nehme das sehr positiv auf, dass du die Intention auch dieses Antrages von Kollegen Scherak positiv siehst, diese auch erkennst. Ich hoffe nur, dass du in deiner Fraktion mit dieser Meinung nicht alleine bleiben wirst.

An sich, werte Kollegen, ist es eine berechtigte Forderung seitens der Kollegen von den NEOS, hier entsprechend tätig zu werden. Überlegen wir uns einmal, wie es in der Praxis in den Ausschüssen ausschaut, und Sie alle sind – die meisten mehr, andere weniger – in den Ausschüssen aktiv. Mittlerweile ist es nicht nur so, dass Oppositions-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 269

anträge an sich, nach einer Begründung, aus der Sache heraus nicht gerechtfertigt einfach vertagt werden, obwohl die Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP eine klare Meinung dazu haben, diese nicht unterstützen oder sehr wohl unterstützen wollen, aber es wird ganz einfach einmal vertagt, sondern die andere Variante ist – und das ist ganz etwas Neues –, man lässt die Oppositionsfraktionen nicht einmal mehr begrün­den. Die Redner von SPÖ und ÖVP melden sich zu Wort und sagen, das gehört vertagt. Das heißt, inhaltlich setzt man sich nicht mehr mit den Oppositionsanträgen auseinander. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Und wenn ich mit einem Konvolut von unerledigten Verhandlungsgegenständen hier heraußen stehe (der Redner weist auf ein solches), dann, muss ich sagen, sind das die aktuellen unerledigten Verhandlungsgegenstände, Stand 14. Oktober 2015. Und, werte Kollegen, da sind rund 470, 480 vertagte Oppositionsanträge dabei, 480 vertagte Oppositionsanträge!

Das spricht wohl eine deutliche Sprache, werte Kollegen, denn es gibt nur zwei Varianten: Entweder Rot und Schwarz haben die Feigheit für sich gepachtet, ihre eigene politische Meinung hier im Plenum gegenüber der Bevölkerung zu vertreten, wenn es darum geht, gegen oder für einen Antrag der Opposition zu argumentieren, oder, die zweite Variante ist: Es gilt bei Rot und Schwarz einfach, die Opposition auszuschalten.

Fakt ist, die Intention von Kollegen Scherak und den weiteren Kollegen ist mit diesem Antrag durchaus gerechtfertigt. Man kann über Details der Umsetzung natürlich dis­kutieren, dafür werden wir das auch entsprechend im Ausschuss behandeln. Die Intention ist für uns nachvollziehbar.

Und eines ist klar, werte Kolleginnen und Kollegen: Gerade wenn es darum geht, im Sinne der österreichischen Bevölkerung zu wirken, und wir als Gesetzgeber das zuallererst in den Fachausschüssen zu beraten haben, dann haben in Ausschüssen verarbeitete Zugänge der Oppositionsfraktionen und einzelner Abgeordneter genauso ein Anrecht, behandelt, diskutiert und auch abgestimmt zu werden, wie Anträge von Abgeordneten der SPÖ und der ÖVP. So schaut es einmal aus, werte Damen und Herren, denn das ist Demokratie, das ist Parlamentarismus, dafür sollten gerade wir eintreten.

Werter Kollege Pendl, lieber Otto, ich ersuche dich wirklich, auch entsprechend auf die Kollegen deines Koalitionspartners einzuwirken, denn das hat hier sehr ablehnend geklungen. Es scheint aber doch so zu sein, dass die SPÖ dem offen gegenübersteht. Und dann werden wir auch etwas weiterbringen, wenn es darum geht, inhaltlich hier weiterzukommen und auch Oppositionsanträge im Sinne der österreichischen Bevöl­kerung hier zur Abstimmung und zur Diskussion zu bringen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

23.19


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte. (Abg. Krainer: Wenn jemand ungeeignet ist, Vorträge über Demokratie in diesem Haus zu halten, dann ist es Kollege Darmann!)

 


23.20.03

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, die Vertagungspraxis in diesem Haus sollte man durchaus kritisch anschauen. Ich glaube, in der letzten Gesetzgebungsperiode waren wir bei 2 000 Anträgen – die 438 sind also gar nicht so viel; es gibt noch deutlich mehr –, und das ist eigentlich nicht die Intention der Geschäftsordnung gewesen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 270

Ich habe schon vor Längerem eine Geschichte gehört, wo ich mir nicht sicher war, ob sie wirklich stimmt, nämlich dass bei den Regierungsfraktionen am Beginn immer die Sprecher gewählt werden und dann auch Vertagungssprecher gewählt werden, weil die in den Ausschüssen am meisten reden dürfen. Das ist mir allerdings nie bestätigt worden. Man könnte es aber wirklich zählen, denn da kommt man immer dran, darf immer reden. Auch die Kreativität ist durchaus zu würdigen, denn wenn man fünf Anträge hat, kommt ja nicht immer das gleiche Argument. Es wird gesagt, dass das eine zu kompliziert ist, beim Zweiten etwas fehlt, das Dritte so falsch ist, dass man es erst recht vertagen muss – man könnte es ja auch einmal ablehnen. Es gibt offenbar kreative Formen, wie man das umgehen kann.

Die heutige Tagesordnung hat gezeigt, dass es offenbar eine Methode gibt, wie man die Regierungsparteien ein bisschen austricksen kann: Man stellt einfach einen Antrag an einen Ausschuss, der nicht zuständig ist, und dann kommt er zurück. Offensichtlich ist das noch nicht aufgefallen: Heute haben wir sieben Debatten gehabt, bei denen es immer darum gegangen ist, die entsprechenden Anträge ja nicht im Plenum zu diskutieren, aber wenn man sie dann einem anderen Ausschuss zuweist, gibt es auf einmal die Debatte. Also vielleicht können wir die Kreativität auch ausbauen.

Es ist – wenn es nicht so humoresk wäre – manchmal zum Teil echt absurd, mit welchen Vertagungsanträgen und mit welchen Begründungen da vorgegangen wird. Wenn sich die Regierung anschaut, wie viele Anträge ins Plenum kommen, wie viele vertagt werden, dann müsste sie durchaus auch erkennen, dass die Relation einfach nicht stimmt. Die Relation ist absurd. Und wenn man der Meinung wäre, dass es keine negativen Anträge gibt, dann könnten wir es in der Geschäftsordnung auch feststellen. Ich weiß nicht, warum das so wehtut.

Übrigens gibt es in den Ausschüssen eine unterschiedliche Praxis: Bei manchen kommen die Anträge zurück ins Plenum, bei anderen nicht. Wir haben dann ohnehin Sammeldebatten, es sind dann acht Punkte auf einmal dran. Dann muss man ausver­handeln, dass man schon darüber abstimmt – aber nur, wenn es mit drei anderen Anträgen gemeinsam verhandelt wird, sodass es erst recht keine Einzeldebatte darüber gibt. Also ein bisschen mehr Parlamentarismus wäre schon angesagt.

Kollege Pendl hat ja angedeutet, dass man ernsthaft darüber reden kann. Mich würde das freuen. Jetzt gibt es schon auch Gegenargumente, die ich ernst nehme. Es ist zum Beispiel manchmal das Argument gekommen, kaum ist der Antrag abgelehnt, kommt der gleiche Antrag wieder, und wir fangen wieder von vorne an. Das ist ein Argument, das man in die Debatte durchaus auch einbringen und dort anschauen kann. Jetzt ist das ja meistens deshalb der Fall, weil der Antrag irgendwo versandet ist und man versucht, ihn wieder reinzubringen. Aber ich verstehe das Argument, dass es auch nicht toll ist, wenn in jeder Plenarsitzung der gleiche Antrag diskutiert wird, wenn darüber abgestimmt wird.

Okay, reden wir darüber. Hoffentlich finden wir eine Lösung. Und sollten wir keine Lösung finden, was machen wir dann mit diesem Antrag? – Wir vertagen ihn! (Beifall bei Grünen, NEOS und Team Stronach.)

23.22


Präsident Karlheinz Kopf: Kann nicht vertagt werden, aber ich werde ihn zuweisen.

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1207/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 271

Die Tagesordnung ist erschöpft.

23.23.04Einlauf

 


Präsident Karlheinz Kopf: In der heutigen Sitzung sind die Selbständigen Anträge 1365/A bis 1382/A(E) eingebracht worden.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 23.23 Uhr ein; das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

23.23.35Schluss der Sitzung: 23.23 Uhr

 

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